Skip to main content

Full text of "Münzgeschichtlicher Teil. Band 3. Das Geld des Siebenjährigen Krieges und die Münzreform nach dem Frieden 1755–1765"

See other formats


: ⁊ * (arte * - Br — Pan 
aM 3 N En R 
\ * z u Nas g 
3 9— — a 2 ER 
# A \ . - . 
4 ae -- —æ — * de. be —E Kauf ut — 
bw -- — — u 
[4 
J N 
\ A z P3 2 . 
4 tr —44* 
’ N ’Xk€k N 
Di _ \ a. — Sa * x 8% 
ur — 
F Ani # 4 t —* X «“ ug 
x } ] — ge J 
ddr La % uk KA Pe u; ( pi Ak Fe 
/ 4 ä ß 8 
x VE % wen: x. un“ vo wu \s vu uf vr vr 
N » » \ 
J es 
EEE A: Ef ha * 
“ a ae Zn 











Cornell Aniversitp Library 


BOUGHT WITH THE INCOME 
FROM THE 


SAGE ENDOWMENT FUND 


THE GIFT OF 


Henru W. Sane 
ı8g91 


\ 


\3ÄNI LI 


N TE TE u nun L ..-\ „urhusuuchsuunun une. 














ET 


1924 092 887 





ACTA BORUSSICA. 


me # — 


Denfmäler 


der 


Preußiſchen Stantsverwaltung 
im 18. Jahrhundert. 


Königlihen Akademie der Wiffenfhaften. 


Die einzelnen Bebiete der Dermwaltung. 
Münzwefen. 


Münzgerhihtliher Teil. Pritter Band. 


Kerlin. 
Derlag von Paul Parey. 
SW., Hedemannftraße 10. 
1910. 


Das 


Preußische Münzweſen 


im 18. Jahrhundert. 


Münzgefhichtliher Teil. Dritter Band. Das Geld des ſieben⸗ 
jährigen Krieges und die Münzreform nach dem Frieden. 
1755—1765. 


» 


Darftellung von Sriedrich Sreiherr von Schröfter. 


Akten bearbeitet von &. Schmoller und Sriedrich ER 
von Schröter. 


Berlin. 
Derlag von Paul Parey. 
SW., Hedemannftraße 10. 
1910. 


— 


N.2650%0 


Alle Rechte, auch das der Uberſetzung, vorbehalten 


Dorwort. 


Der vorliegende Band behandelt das bisher befanntejte Er- 
eignis der preußifchen Münzgejchichte; denn wo immer wir in all- 
gemeinen Werfen über den fiebenjährigen Krieg oder über das 
preußiſche Münzweſen etwas leſen, da finden wir auch die unter- 
wertigen Prägungen jener Kriegszeit, die jogenannten Ephraimiten 
erwähnt, woran ſich meift einige Angaben‘, über die Münzver— 
ſchlechterung und über die dadurch veranlaßten Berlufte der Be— 
völferung knüpfen. 

Einige aftenmäßige Mitteilungen über diefen höchſt merf- 
würdigen Vorgang Hat jchon im 18. Jahrhundert Klogfch, im 19. 
Niedel gegeben, und zulebt bat der mitunterzeichnete R. Koſer den 
Münzgewinn für die einzelnen Jahre aus den Treforaften zu be- 
rechnen verfucht, ohne die einjchlägigen technijchen Fragen erörtern 
zu wollen. 

Die Münzverfchlechterung war eine zwar nicht zu umgehende, 
aber doch nur Furze, mit ihren Nachwehen nicht über ſechs Jahre 
(1759— 1765) dauernde Epijode. Denn für jo unvermeidlich der 
König fie hielt, für ebenjo notwendig erfannte er die fchnelle Rück— 
fehr zu geordneten Zuftänden nad dem Frieden: er erklärte, ruhig 
jterben zu wollen, nachdem er das Münzweſen verbeſſert und die 
Kriegsjchulden abgetragen haben würde. Die ungeheuer fchwierige 
Aufgabe, aus einem zerrütteten Münzweſen ein gutes zu jchaffen, 
einen leichten Münzfuß in einen ſchweren zu verwandeln, ift immer 
nur felten energifchen Bolitifern wie Diocletian, Pipin und Karl, 
Ferdinand und Iſabella, Sigismund I. von Polen, Elifabeth von 
England, Richelieu gelungen. Unfer Band wird zeigen, welch inten- 
five Arbeit und zähe Energie Friedrichs und feiner Beamten nötig 
waren, um diefe Aufgabe nach) dein fiebenjährigen Kriege zu bewältigen. 


vI Borwort. 


Darum fommt denn auch diefer zweiten preußifchen Münz- 
reform des 18. Sahrhunderts eine ungleich größere Bedeutung zu 
als der Prägung der Ephraimiten. War dieje ein Furzer, ſchnell 
wieder bejeitigter Notbehelf, jo hat die von 1763 big 1765 aus- 
“ geführte Reform das Graumanſche Syſtem unter Befeitigung feiner 
Übertreibungen und Fehler wieder eingeführt und damit den Unter- 
grund des preußifchen Münzweſens gejchaffen, der ftandgehalten 
hat bis auf unfere Tage. 

Die Publikation ift nach denjelben Grundjägen wie in den 
beiden erjten Bänden erfolgt; auch Diesmal hat Frhr. Dr. v. Schrötter 
die wejentliche Arbeit getan, und hat Herr Dr. Regling durch forg- 
james Lefen der Korrektur dankenswerte Hilfe geleiftet. 


Berlin, Anfang Januar 1910. 


Die akademiſche Kommiſſion 
für Herausgabe der Acta Borussieca. 


Guſtav Schmoller. R. Hofer. Otto hintze. 


Inhalt. 


Erfte Abteilung. Darftellung. 


Erſtes Bud. ei 
Die Prägungen - » 77er 1 
I. Kapitel. Der Generalpadhtfontraft von 1755 - * 3 
Die Verpachtung der Münze zu Aurich - - - - - 65 
Die Verpachtung der Münze zu Cleueee— 6 
Der Generalpachtkontrakt vom 6. Oktober 1755 -» » rn 11 
Die Slevifhe Scheidemüngprägung - *  nnononononn 14 
Die Slevifche G-Rreuzgerprägung - » cn nonn nn 18 
Änderung des Generalkontrakts am 2. April 1756: > 21 
Nemedium - > > er 23 
II. Kapitel. Die einzelnen Münzftätten 1756 bis 1759 - - - 24 
Die Münzftätte Berlin - - - mn 25 
Die Münzftätte Königäberg - - - "rn 26 
Die Münzftätte Magdeburg - m rnnn nn 26 
Die Nahprägung der polnif-fächfifchen Tumpfe - 28 
Die Münzftätte Breslau - » > mn 31 
Die Leipziger Münzftätte 1756, 1757 > m * 33 
Die Dresdener Münzftätte 1757 bi 1759 > cc — 39 
Polniſche Kupfermüngen - > > nern 43 
III. Kapitel. Der allgemeine Abgang vom Graumanjcdhen 
Münzfuße 1759 bis 1763 - nme 45 
Die Mittelfriedrihsdor und Mittelauguftbor » nn 46 
Der Münzkontraft vom 15. Sanuar 1760 nn 49 
Die Prägungen des Jahres 176l - - nn 51 
Die neuen Augufldbor - > > er mm nn 55 
Das polnische Münzedikt vom 12. Auguſt 1761 >: 58 
Die Brägungen des Jahres 1762 - »  nnnnn nn 62 
Beurteilung der preußifchen Nachprägungen - » » nn 69 
IV. Kapitel. Die außerpreußifhen Münzverſchlechterungen 
in Deutſchland ar A ee 78 
Der Weſten (Neuwied) Bl ae a a ee ee a ke, ee 78 


Die Bernburgiihen Münzen - > mon 81 


VIII Inhalt. 


Seite 
Medlenburg-Schwerin -» - -» > > m 87 
Holftein-Plön - - > > > Hmm 91 
Hildburghaufen Ba en me ee Me A ee ee a Dreh 96 
Hweites Bud) | 
Der Berkeßrswert des Ariegsgeldes - - - - "nn m ern 99 
I. Kapitel. Der Verkehrswert der Münzen preußifchen Ge— 
präge3 Bu ae a ee Me a ie eh, 101 
Verſuche, das Gold im Lande feitzuhalten - - - - 6 102 
Die Tarifierung des Kriegögeldes; der Wechjellurs - - - - - - - 104 
Verordnungen über Schuldenzablung - -» » nenn 109 
Die Sammlung und Einfchmelzung des alten Geldes - - - - - - 110 
ll. Kapitel. Der Verkehrswert der Münzen fremden Ge- 
präges Be ee ee ee ee A ae ee er Sarah ee 114 
Die fächfifchen Drittel - > > Hrn rn 115 
Der Mangel an Scheidemüngen - - » re. 122 
Die ſächſiſchen Groſchen und Doppelgroſchen 1761 bis 1763 - - - 125 
Die medlenburgifchen, hoffteinfchen und fchwediichen Sorten - - - 129 
Die neuen Auguftdor FE 134 
II. Kapitel. Die Geldverhältniffe im Weften und die Ab— 
wehr der preußifhen Kriegsmünzen in den benadbarten 
Gebieten Norddeutfchlandg - - - - - ern 139 
Mindenn.... 139 
Mark - - SE ZI ZZ Eu zz Zune 142 
Oftfriesland - - -» > > 7er 144 
mh BE Be Be 20.146 
Hannover, Braunfchweig, Hamburg, Bremen, der Reihstag - : - 149 
Drittes Bud. 
Die Heorganifation 1763 Bis 1765 (1770) - - - > nn 153 
I. Kapitel. Der Übergangsmünzfuß von 1763 - : - - - - 155 
Der Kontralt vom 17. Dezember 17011...... 156 
Der Kurs der älteren Sorten im Jahre 1763 - - - - 159 
Das Edikt vom 18. Mai 176. 162 
Geldmangel und Wehfelei - - - > Hr rn 163 
Die Beendigung des Bahtfyftens - - -» 7m rn 168 
Die Königsberger Münzverhältniffe 1763 - - - rn e.. 169 
Das Geldweſen im Weiten - - - > rm n 175 
II. Kapitel. Das Edikt vom 29. März 1764 - - 0. 178 
Entftehung a Er a —— 178 
Der verbeſſerte Graumanſche Fuß - -» » nenn 79 


Erlaubte fremde Sorten - - » - rn 181 


Inhalt. | IX 


Seite 
Scheidemünzen Bla ee 182 
Die Reduzierung des Kriegsgeldeeeeee * 183 

III. Kapitel. Tarifierungen; Steuergeld; Umſchreibung der 
Obligationen nn Ma at Zn SE SED Re a a re zu ah Aa, ca 187 
Tas Wertverhältnis zwilchen Gold- und Silbermünzen - - - - - 187 
Tarifierung fremder Goldmünzen - - » » - rennen 191 
Abgabenzahlung in Gold, Kurant und Scheidemünzen - - - - - - 195 
Die roten Sechſer Be a a a a ae ee 197 
Die Abzahlung älterer Obligationen mit neuem Gelde - - - - - 198 
IV. Kapitel. Die Umprägung des Kriegsgelde3 - - - - - - 203 
Allgemeines Be Ra ne de nie ee ——— 203 
Der Schmelzwert des Kriegsgelde8 - - - - ren n nenn 205 
Die Umprägung der geringhaltigen Treforbeftände - - - - - - - 207 
Die Verhütung der Ausfuhr des Kriegsgelde8 - - -» 209 

V. Kapitel. Das Shidjal des Edikts vom 29. März 1764 

in den weftliden Landen und die Münzftätten zu Cleve 
und Aurich Ber ce ut u ae Be El alien, Ro en aufn red, a 214 
Die Tarifierung der fremden Sorten - - -» re nn. 214 
Die Abzahlung der Obligationen - - - - - nn 219 
Die Unmöglichkeit eined autonomen preußifchen Münzmefens im Weften 221 
Das Ende der clevifhen Münzitätte - -» + nenn 226 
Das Ende der oftfriefiihen Münzftätte - - - - een 227 
SAhlüf 2a: 235 
Zweite Abteilung. Alten - 237 
Dritte Abteilung. Tabellen - :  - - - - - 508 


Regifter u anche de al be rar he ae eh ee ae al er De far ch 534 





Gedruckte Literatur. 

% 5% Klotzſch, Verſuch einer churſächſiſchen Münzgeſchichte. Chemnig 1779, 
©. 840—859. 

A. F. Riedel, Der brandenburgijch-preußifche Staat3haushalt. Berlin 1866. 

N. Kofer, Friedrich der Große. IT. 1. u. 2. Aufl., 1903, ©. 310—312, 353—354 ; 
3. Aufl. 1905 ebenda. 

R. Kofer, Die preußijchen Finanzen im fiebenjährigen Kriege. (Forfchungen zur 
brandenburgifhen und preußifchen Gefchichte, Bd. 13.) Leipzig 1900, 
©. 153—217, 329375. | 

Erft nad) vollendetem Drud der Darftellung ift mir die Difjertation von 

K. Arnhold: Anhaltifches Münzweſen im fiebenjährigen Kriege, Halle a. ©. 1908, 

befannt geworden. Im ganzen weicht der Inhalt diefer Schrift von unferer 

Darftellung nicht ab, ift aber naturgemäß detaillierter. Sc möchte daraus an- 

führen, daß die Rethwiſcher Münze bis Ende Februar 1762 betrieben wurde, und 

dort im ganzen für 2 Millionen Rtlr. Kriegsmünzen geprägt worden find (unjere 

Darjtellung S. 94, zweiter Abſatz). Ein befonderes Kapitel fchildert die erfolg- 

reichen Beftrebungen, die Maßnahmen des Kaiferd gegen die Anhaltiſchen 

Prägungen unwirkſam zu machen. Arnholds allgemeine Bemerfungen über das 

deutſche Münzweſen bedürfen der Berichtigung. 


Aktenbezeichnungen. 


Nr. = Nummer der in diefem Bande abgedrudten Akten. 

R = Geheimes Staatsarchiv Berlin, Repofitur. | 

Tit. — Geheimed Staatdardhiv Berlin, Generaldireftorium, Münzdepartement, 
Titulus. 

A. B. = Staatdardiv Breslau. 

U. &. Staatsarchiv Coblenz. 

A. K. = Staatsarchiv Königsberg. 

A. M. Staatsarchiv Magdeburg. 

U. ©. = Staatdardiv Stettin. 

A. Schi. = Staatdardhiv Schleswig. 

U. D. = Haupftaatsardjiv Dresden. 

U. Schw. — Geheimes und Hauptarchiv Schwerin. 

U. 3. = Haus- und Staatsarchiv Zerbſt. 


Berichtigunaen. 
©. 46, Note 1: lied „Keffenbrink“ ftatt „Kettenbrind”. 
©. 217, Note 2: lieg „Nr. 102° ſtatt „Nr. 103". 





Erfte Abteilung. 


Daritellung. 


Erftes Buch. 


Die Prägungen. 


Acta Borussica. Münzwejen IL. 


Erfies Kapitel. 


Der Beneralpachtfontratt vom 6. Oktober 1755. 


— —— — 


Hatte der Generalmünzdirektor Grauman ſeine Verſprechungen 
nicht zu erfüllen vermocht, ſo mußte der König auch bald einſehen, 
daß er ſelbſt es mit ſeiner Verwaltung des Münzweſens nicht weiter 
brachte. Nicht weiter in der Erreichung des Zieles, das er einer 
guten und klugen Münzverwaltung und Münzpolitik geſteckt hatte: 
der Gewinnung eines großen Schlagſchatzes. Indem Friedrich aber 
bemerkte, daß die feiner Meinung nah am günſtigſten gelegenen 
Münzftätten, wie Aurich, Cleve, wenig leijteten, die am ungünftigften 
gelegenen zu Breslau und Königsberg aber aufblühten, mußte er 
die Urſache dafür darin erbliden, daß letztere verpachtet waren. 

Die Verpachtung der Münzftätten war in den Münzgeſetzen 
des Deutjchen Reichs arg verpönt und mit Recht, denn bei nicht 
jehr ftrenger und intenfiver Aufficht war Integrität in diefem Ver— 
waltungszmweige jowiejo ſchon nicht durchzuführen, bei der Verpachtung 
aber gaben die Regierungen die Münzverwaltung ganz oder teilweife aus 
der Hand. Doc, immer wieder hatten der Mangel an Kontroll» 
organen und Scheu vor Ausgaben zu der Verpachtung geführt, was 
fih dann fat ausnahmslos durch eine mehr oder weniger ftarfe 
Münzverichlechterung rächte. Indem aber Friedrich bei der Ver. 
padhtung der Münzjtätten die beftehende Verwaltung beibehielt, die 
Berantwortung für Münzfuß, Gepräge und das ganze Rechnungs- 
wejen weiter dem Münzdirektor und deſſen Beamten auferlegte, 
machte er den Pächtern eine Überfchreitung der erlaffenen Ber- 
ordnungen, eine ungejeßliche Bereicherung, eine ungefeglide Münz- 
verfchlechterung fehr ſchwierig. Er fcheint fich auch bei dem Über- 
gange zur Generalpacht genau davon überzeugt zu haben, daß die 
eigene Staatsverwaltung der Münzftätten nicht jo vorteilhaft wie 

1* 


4 Erſtes Buch. Erſtes Kapitel. 


ihre Verpachtung war, indem er fi die Münzkoſten zufammenftellte 
und fie mit dem bis dahin gewonnenen und dem durch die Ver— 
pachtung zu erwartenden Schlagjchage verglich.‘) 


Und nicht auf einmal, jondern allmählich wurden die andern 
Miünzftätten den Pächtern der Königsberger übergeben, erjt Breslau, 
dann Aurich und Cleve, endlich Berlin und Magdeburg. Und wenn 
einmal ale Münzen verpachtet wurden, jo war es zur Verhütung 
gegenjeitiger Schädigung dur” Höhertreiben der Edelmetall- 
preije befjer, die Verpachtung gejchah an einen Unternehmer oder 
an eine Geſellſchaft als an mehrere. Wir ſahen, wie üble Er- 
fahrungen man mit den vielen Lieferanten in dieſer Beziehung ge- 
macht Hatte. 


Uber dennoch, in leßter Hinficht hätte troß aller Borficht die 
Verpachtung auch dieſes Mal nicht jegensreich gewirkt; beweijen 
fünnen wir das nicht, weil der fiebenjährige Krieg ausbrach und 
ganz abnorme Verhältniffe jchuf. Aber aus den Erfahrungen des 
einen Bachtjahres vor dem Kriege oder vielmehr vor dem Jahre 1757 
fünnen wir doch ſo viel fchließen, daß, wäre Friede geblieben, Die 
Verpachtung nicht lange gedauert haben würde. Der große Schlag- 
Ihag, den die Unternehmer dem Könige verjprochen Hatten, wurde 
zwar gezahlt, aber doch nur unter ftarfer Schädigung des Landes 
durch eine übergroße Herftellung von Scheidemünze und die an 
einer Stelle jchon vor dem Kriege vorgenommene Berjchlechterung 
des Graumanſchen Münzfußes. 


Während der Graumanfchen Periode war die Königsbergſche 
Münzftätte an die Juden Moſes und Abraham Frändel, nad) des 
Abraham Tode an Mofes Frändel allein verpachtet gewefen. Der 
Großvater des Abraham, Benjamin Mirelis Yrändel, war von 
Wien nad) Berlin gezogen, wo auch fein Vater Naphtali Hirjch Iebte. 





1) Nach Berechnung der Münzdirektoren betrugen die jährlichen Münzkoſten 
— Löhne und Betriebskoften ohne Kupfer — für Berlin 16778, Breslau 12170, 
Magdeburg 10184, Aurich 18503, Königsberg 10200, Cleve 13250 Rtlr., wenn 
überall die gleiche Duantität im Nennwert auszuprägen geweſen wäre; und von 
der Hand des Königs findet ſich eine Notiz, wonach — wahrſcheinlich inkl. Kupfer- 
toften — diefe Zahlen 30000, 25000, 16000, 20000, 23000, 22000 maren. 
R. 96, 409 A. Im.-Ber. Diefts, Cleve, 15. Nov. 1755. R. 96, 409 T. 


Der Generalpadhtfontraft vom 6. DOftober 1755. 5 


Moſes und Abraham hatten noch zwei Brüder, David, den Lehrer 
Moſes Mendelsſohns, und Salomon, ſowie eine Schweſter Elka, 
die den Nathan Veitel, genannt Veitel Ephraim heiratete. | 

Diefer Beitel Ephraim war der dritte Sohn des Hamburger 
Suden Chajim, genannt Heine Ephraim, der nach Berlin gezogen 
und bier 1747 geftorben war. Die reiche Familie Frändel bat 
wohl bald den kühnen Unternehmungsgeift des Ephraim erkannt: 
mit dem Jahre 1755 wurde er ihr Gejchäftsteilhaber und bald ihr 
fie weit überflügelnder Nachfolger in den Münzgejchäften. 

Seit Anfang des Jahres 1755 Hatte Moſes Fränckel, wahr- 
Icheinlid von Ephraim unterjtügt, die beiden öſtlichen Münzftätten 
der Monardie, Königsberg und Breslau gepacdhtet.‘) Bald darauf 
famen dazu die beiden weftlichen, Aurich und Lleve. Die Ver— 
anlafjung dazu gab die Verhütung von Konkurrenzunternehmungen 
an beiden Orten. In Aurich wollte der uns befannte Meyer 
Salomon?) eine Million Thr. in Mariengrojchen und Scillingen 
münzen und dafür 16000 Rtlr. Schlagihag geben. Das hielt 
Srändel für eine große Beeinträchtigung feiner Unternehmung. Er 
babe durch den verbefjerten Fuß der Tympfe deren Kredit in Polen, 
Rußland und Kurland wieder angebahnt, er habe den Wechſelkurs 
auf Holland und Hamburg und damit den Silberpreiß um 11/, bis 
20/0 berabgebradt. Wenn nun Salomon einen halben Taler mehr 
für die Mark Feinſilber gebe, was er bei dem geringen Schlagichat 
und der Nähe von Hamburg und Amfterdam leicht Fünne, jo würden 
dadurch die andern Münzftätten äußerſt gefchädigt. 

Der Berliner Münzdireltor Knöffel, jeit Graumans Ber- 
drängung der monetäre Berater des Königs, jtellte ſich ganz auf 
Seite Fränckels, behauptete jogar, daß der Wechjellurs um 2—3°/, 
gefallen fei, ohne freilich näher zu begründen, daß dieſes das Ver— 
dienft Frändels fei.?) Er rechnete aus, daß Salomon 35949 Atlr. 
gewinnen würde und konnte nur den Vorſchlag Fränckels befür- 
worten, daß diefem und deffen Schwager Ephraim die in Aurich zu 
münzende Million in Mariengrofchen gegen einen Schlagſchatz von 


1) ©. Bd. II, ©. 255. 

2) &. Bd. II, ©. 108, 515. 

3) Die Gültigkeit der Tympfe in Wechjelzahlungen hatten die Königsberger 
Kaufleute und Behörden durchgeſetzt. (S. Bd. II, S. 182—184.) 


6 Erjtes Buch. Erfted Kapitel. 


35000 Rtlr. überlafjen würde. Am 3. Juli 1755 überreichte er 
den Kontralt dem Könige, der ihn vollzog.!) Diefer Kontrakt 
lautete nun nicht auf Frändel und Ephraim, jondern auf Ephraim 
und Kompagnie.?) Die Million war in Schillingen und Marien- 
grojchen zu münzen, die, joweit e8 bisher üblich war, in Wechjel- 
und Kaflenzahlungen weiter gelten follten. Die Unternehmer hatten 
aber alle nach Berlin zu jendenden Staatseinfünfte in 2, 4- und 
8-Gr.-Stüde umzuwechſeln. Endlich) wurden fie dem Schuß ber 
Behörden anempfohlen. 

Ob Ddiefer Vertrag den Unternehmern zu ungünftig erfchien 
oder andere Hindernifje eintraten, jo viel ift gewiß, daß fie über- 
haupt fein Silber nach Aurich geliefert Haben. Vielmehr wurde bis 
zum 1. November 1755 auf königliche Rechnung gemünzt,®) wenn auch 
Anfang Oktober die Auricher Münzitätte von Ephraim auf Gumperts 
und Sig übertragen worden war.) Wir willen des weitern 
aus Wiarda,d) daß bis dahin die Schillinge die Bezeichnung IX 
EINEN THALER, feit dem Beginn der Gumpertsfchen Pacht aber 
die: IIII MAR. GROS trugen und nad altem Graumanfchen Fuß 
fabriziert waren.) 1757 wurde der Auricher Münzſchlag durch die 
feindliche Invafion beendet. Sonft ift von der dortigen Minze nur 
noch befannt, daß bis April 1757 auch clevijche 6-Kreuzer geprägt 
worden find. 

Die Übertragung des Kontralt8 auf Gumperts und Itzig 
führt uns auf die Cleviſche Münze, über die wir ungleich beffer 
unterrichtet find. Wie in Aurich den Meyer Salomon, fo hatten 
die Ephraim in Cleve die Gumperts und Sig abzuwehren, von 
denen fie aber auch hier endlich übertrumpft wurden. Die Familie 
Gumprecht oder Gumpel oder Gumpert3 oder Gomperz war fchon 


1) Kontraft fehlt. Untrag Frändeld Königsberg, 28. Mai; Gutachten 
Knöffels, Berlin, 29. Juni 1755. R. 96, 408 V. 

2) 8.-D. an Kammerpräf. Lent, Potsdam, 22. Juli 1755, Tit. XXV, 2. 
Eodem an Studnig R. XII, 1. 

8) K.O. an Studnig, Potsdam, 21. Oltober 1755. R. XII, 1. Wiarda 
irrt, wenn er fagt, Ephraim habe ca. !/, Million dort gemünzt. W. nennt auch 
feine Mariengrofchen. 

9) K.⸗O. an Studnig, Potsdam, 2. Oltober 1755. R. XIII, 1. 

5) 3. V. Wiarda, oftfriefiiche Geſch. IX. Bd. Aurich 1798, ©. 14. 

64 Münzbefchreibung Nr. 1309—1318. 


Der Generalpadjtfontraft von: 6. Oltober 1755. 7 


zurzeit des Großen Kurfürften in Cleve und Emmerich angefeffen; 
ein Elias Gumpert3 war Lieferant des Großen Kurfürften,. deſſen 
Sohn Ruben. der befannte Hoffaktor Friedrichs J. Einen anderen 
Verwandten Mofes Levin Gumperts haben wir als Oberhoffaftor 
und Münzlieferant Friedrich Wilhelms I. kennen gelernt, und deſſen 
Sohn Herz Moſes Gumpert3 wurde nun der Generalmüngzpächter 
Griedrichs des Großen. Er Hatte eine Schweiter Klara des 
Beitel Ephraim zur Frau, was ihn nicht hinderte, der grimmigfte 
Teind desjelben zu werden.t) Daniel big endlich war als Sohn 
des Gräger Pferdehändlers Itzig Ben Daniel Safe 1722 in Berlin 
geboren;?) er war es geweſen, der mit Gumpert3 und Iſaac jene 
überaus fchlechten Tympfe in Stettin hatte fchlagen laſſen, die die 
Regierung bernach jelbjt in Preußen verbieten mußte; allerdings 
Scheint er dabei nur eine Nebenrolle gefpielt zu haben. Über die 
Perfon des Mojes Iſaac, des dritten der fpäteren Generalmlünz- 
pächter, ift nichts befannt. Seit Gumperts im Mai 1755 ein An- 
gebot für die Cleviſche Münze machte, wurde bald Itzig, bald Iſaac 
als fein Gefellichafter genannt, die jedenfall noch lange ein ge- 
meinfames Gefchäft hatten; fie unterzeichneten immer „Mojes Iſaac 
und Itzig“. | | 

Gumpert3 ſchlug dumals vor, für die Holländiichen Garnifonen 
in Benlo, Nimwegen, Arnheim und Dusberg holländifche 3- oder 
clevifche 5-Stüberftüde in Cleve münzen zu lafjen, 70 aus der 
6-lötigen Mark, was ganz dem preußiichen Fuß der Doppelgrojchen 
entfpreche, den cleviichen Grojchenfuß aber um 4°/, an Güte über- 
treffe. Dadurch werde der Wechjel, der auf 43—44°/, ftünde, auf 
39 fallen. Bon einer Million Tlr. wolle er 30000 Rtilr. in 
Berliner Geld ala Schlagichat zahlen.?) 

Gegen diefen Plan jprachen fi) aber die beiden Münz- 
direftoren Knöffel und v. Dieft aus. Jener wies nach, daß der 
vorgefchlagerie Münzfuß nicht nur jchlechter als der der Doppel- 
grojchen, ſondern jogar um 2°/,%/, ſchlechter als der der clevijchen 


1) Srändeld Schwefter Elka war alfo verheiratet mit Ephraim, deſſen 
Schweſter Klara die Frau des Gumpertd. Angaben der Herren Dr. Freudenthal 
in Königsberg und Dr. Brann in Breslau. 

2) M. Freudenthal, aus der Heimat Mendelsjohns. Berlin 1900, ©. 143. 

3) Angebot Berlin, 16. Mai 1755. R 96, 408 T, daher auch das Folgende. 





8 Erftes Bud. Erſtes Kapitel. 


Groſchen war. Gumperts und Igig Hätten dabei einen Reingewinn 
von 27857 Rtlr., fie könnten das Geld unmöglih in Holland in 
Kurs bringen, es würde vielmehr in Cleve bleiben und den Wechlel- 
furs noch mehr erhöhen. !) 

Dieft urteilte ähnlih und gab noch an, daß der Kurs nicht 
43—44, fondern 37—38°/, ſei, daß die damaligen Lieferanten 
dann auf immer verloren fein und die Zwölftel ganz vertrieben 
werden würden.) Obgleich Gumperts und Ifaac ihr Angebot am 
8. Juni wiederholten, wandte fich die Regierung lieber an Die 
Königsberger und Breslauer Pächter. 


Ephraim und Frändel wollten zunächjt 50000 Rtlr. Schlagſchatz 
zahlen, jobald eine Million Zr. gemünzt wäre. Knöffel fang ihr 
Rob in gleicher Weile wie furz zuvor, als er fie für Aurich ge- 
winnen wollte. Nach Ausfagen Berliner Kaufleute ſei beſonders 
das Ephraimfche Haus eins der vermögenditen und renommierteften 
in Berlin, jeine Wechjel würden gleich den beften alzeptiert, alle 
jeine Unternehmungen gelangten zur Blüte. Ephraim wollte 8-, 4-, 

2:Ggr. und Stüber in Cleve um fo lieber münzen, weil ſonſt jeine 
_ bisherigen Bemühungen durch Gumperts und Itzig vereitelt würden, 
die durch ihre fchlechte und ungleichmäßige Prägung in Stettin 
Geldkurs und Silberpreis jehr verteuert hätten.?) 

Nach dem Projekt der Ephraim und Frändel vom 4. Juli 
1755 jollten eine halbe Million Rtlr. in 8-, 4=, 2-Ögr., die andere 
halbe in Stübern, mit 35000 Rtlr. Schlagihag jährlih gemünzt 
werden. Sie wollten wie in Aurich die antommenden fchlechten 
Sorten bi8 auf 2—300000 Rtlr. in 2- und 4Ggr. umwechſeln, 
was die Regierung bisher 6°/, gefoftet habe. Dafür wollten fie 
außer der Million noch ebenfoviel an Stübern ohne Erlegung eines 
Sclagichages münzen, als fie umwechſelten, ein Punkt, deſſen Un— 
jegen man leider viel zu ſpät erfannte. | 

Zange hat die Tätigkeit der Ephraim und Fränckel auch in 
Cleve nicht gedauert. Erft am 16. Auguft fam Ephraims Sohn in 
Cleve an. Zwei Monate jpäter fchon befahl der König, auch die 


i) Gutachten Knöffels, Berlin, 27. Mai 1755. 
2, Gutachten Diefts, Eleve, 7. Juni 1756. 
3) Ym.-Berichte Knöffeld vom 4. und 7. Juli 1755. 


Der Generalpacdhtlontraft vom 6. Oktober 1755. 9 


Cleviſche Münzftätte dem Gumpertsjchen Ronfortium zu übertragen. 
Damals wurden auch endlich die Verhältniffe der Cleviſchen Münz- 
beamten geregelt. Nach Küftere Abgang hatte Dieft den Münz- 
meijterpoften durch den jungen Andreae verjehen lafjen, den er am 
8. November 1755 zum Münzmeifter vorjchlug, was der König ge— 
nehmigte. Da aber bald darauf über Andreae ſehr ungünftige 
Nachrichten einliefen,!) wurde auf feine Anftellung verzichtet. Cle— 
viſcher Münzmeiſter wurde vielmehr auf Rat Jaſters der frühere 
Auriher Münzkontrolleur Pommer, der fih im Münzwejen zu 
Breslau und Berlin vervolllommnet batte.?) 

Den Rendantenpoften wollte Dieft mit verjehen und dieſes 
Gehalt genießen, nur 50 Rtlr. davon an den Kontrolleur und 50 
an einen Kaffierer abgeben. Das jchlug der König aber ab, denn 
er ſagte mit Necht, daß die wichtigen Poſten des Direktor und 
Rendanten unmöglich in einer Perfon vereinigt werden dürften.?) 
Auch mit dem Wardein wechjelte man. Dieft hatte jchon öfter über 
Selde zu Hagen gehabt. Als diefer dann einen großen  Silber- 
barren um 3 Lot zu fein probierte, wodurch eine 4 Gr.-Schmelze 
um 4 Grän zu ſchlecht ausfiel, ein Fehler, der durch einen Nachſatz 
von 14 Mark 12 Lot 17 Grän fein redreffiert werden mußte, *) 
wurde er abgejett. In feine Stelle fam der frühere Wardein der 
Berliner neuen Münze Overmann.’) 

Die Herabfegung der Gehälter, wie fie der König im Dftober 
vorgenommen bHatte,®) erfuhr feine Anderung. Dieft fuchte zwar 
dem tüchtigen Graveur Marme, der 8 unmündige Kinder hatte, das 
alte Einfommen zu erhalten, der König ließ es aber bei der Herab- 
ſetzung auf 400 Rtlr.“) Friedrich hatte bei allen Münzjtätten die 
Stellen der zweiten Wardeine geftrichen und vorgehabt, jtatt ihrer 
9) Im.-Ber. des Kammerpräfidenten v. Beſſel, Cleve, 2. Dezember 1755. 
R. 96, 409 A. 

2) Ym.-Ber. Retzows, Potsdam, 23. Febr. 1756. R. 96, 409 B. 

3 K.⸗O. an Dieft, Potsdam, 14. Nov. 1765. R. 96, 409 A. Wer Nendant 
wurde, iſt ungemwiß. 

2) Ber. Diefts, Eleve, 6. San. 1756. R. 96, 409 B. 

5) Im.Ber. Retzows, Potsdam, 23. Febr. 1756, ebenda. 

6) S. Bd. I, ©. 5b6 ff. 

7) Xm.-Ber. Diefts, Eleve, 16. San. 1756; K.⸗O. an Dieft vom 24. Yan. 
1756, ebenda. Marme hatte gehabt 600 Atlr. und 200 Rtlr. für einen Afliftenten, 
er befam jegt alles in allem 400 Rtlr. 


10 Erſtes Buch. Erftes Kapitel. 


einen einzigen ®eneralwardein anzuftellen. Da er den dafür von 
Nebow in Vorſchlag gebrachten Wardein Siemens aber für nicht 
zuverläjfig genug bielt,!) man aber feine andere geeignete Perſön— 
lichkeit dafür wußte, blieb die Stelle unbejebt. 

Wieviel die Ephraim in Cleve haben münzen lafjen, ift un: 
befaunt, aber da jchon im September die Machinationen ihrer 
Nebenbuhler begannen, werden fie in dem ihnen gänzlich unbefannten 
Lande nicht viel mehr als in Aurich erreicht haben. Es begann 
nun ein erbitterter Kampf, bejonders zwijchen den Häuptern beider 
Parteien Herz Moſes Gumperts und Veitel Ephraim, der erjt mit 
dem Tode des erjteren erloſch. Mitte September 1755 hörten 
Ephraim und Frändel wohl zuerft von einem großen neuen Angebot 
der Gumpert3 und Genofjen. Sie juchten nun wieder darzutun, 
welchen Schaden deren Stetttiner Prägungen verurjacht hätten, fie 
wiefen auf ihre eigenen Verdienſte Hin, daß fie mehr Schlagſchatz 
als jene für Cleve geboten hätten, obwohl fie den Weſten der 
Monardie nicht Fannten, daß fie fich fogar auf die Prägung von 
Speziestalern eingelafien hätten, fie al8 die einzigen.) Dazu 
komme, daß die Unternehmung in Königsberg ein fehr großes Riſiko 
jei, weil alles Silber dorthin von weither bejchafft werden müſſe; 
nur die Gewinne der Breslauer Münze ermöglichten die Pachtung 
der Königsbergfchen. Wenn jegt Gumperts vorgezogen würde, feien 
fie ruiniert, da fie Beftellungen und Anjchaffungen nicht mehr rüd- 
gängig machen könnten. Sie jeien bereit, einen mindeſtens ebenjo 
hohen Schlagſchatz zu geben wie jene.°) 

Unangenefm war es ihnen gewiß, daß fie den Gumperts 
weichen mußten, aber ihre Angabe, daß fie nun ruiniert wären, 
war natürlich ebenjo faljch, wie daß die Pachtung der Königsberger 
Münzftättte ein großes Riſiko war. Die Breslauer mochte er- 
giebiger Sein, aber jene wäre doch nicht von Frändel Jahre lang 
allein betrieben worden, wenn er Verluft davon gehabt hätte. Damals 
war der König zu dem Entſchluß gelangt, fämtliche Münzftätten 


) K.⸗O. an Retzow, Potsdam, 16. Oktober und 6. November 1755. 
R. 96, 409 A. 

2) Darüber ſ. Bd. IT, ©. 126. 

3) Im.Ber. der Ephraim und Yrändel, Berlin, 18. und 26. Sept. 1755. 
R. 96, 409 A. Daher aud) das Folgende, wenn nicht anders bemerft. 


Der Generalpaditlontraft vom 6. Oktober 1755. 11 


der Gumpertsſchen Gejellichaft zu verpacdhten. Warum er Dieje 
vorzog, ift nicht recht erfichtlich; vielleicht mag ihn der Umjtand . 
etwas dazu bewogen haben, daß Frändel nicht im Lande angefefjen 
war. Friedrich Hatte befohlen, mit den Gumperts abzufchließen, 
wenn dieje im Verhältnis mehr Schlagſchatz böten als die Ephraim. 

Weil es ihm jelbft dazu an Zeit gebrach, Hatte er diefe ganzen 
Verhandlungen feinem treuen, Eugen und tätigen Armeeintendanten, 
dem Generalmajor von Retzow übertragen. Sämtliche Münz- 
beamten follten ihn als ihren Chef rejpectieren, was ſpäter noch 
einigemal ihnen einzufchärfen nötig wurde!) Wenn Retzow ſich 
der ſchwierigen Arbeit auch mit allen Kräften hingab und dabei be- 
barıte, troßdem er wie jo viele jeiner Vorgänger erleben mußte, 
eine wie dornenvolle und undankbare Mühe das war, jo müfjen 
wir Doch gejtehen, daß er eine richtige Münzpolitit nicht immer 
vertrat, ja in einem Falle Unternehmungen gut hieß und. verteidigte, 
die äußerft undeilvolle Zuftände über einen Landesteil herbeiführten. 
Daß den Gumpert3 von Cleve Her ein ungünjtiges Zeugnis aus- 
gestellt wurde,2) beirrte ihn ebenfowenig wie ihre früheren Tchlechten 
Stettiner Prägungen, er vertrat ihre Sache unbedingt. 

Der Generalpachtlontraft wurde zu Potsdam am 6. Dftober 
1755 zwijchen Retzow und dem Konfortium abgejchloffen, das aus 
Herz Mofes Gumpert3 und Konjorten, Mojes Iſaac und Daniel 
Sig beftand.®) Zugleich erhielt jede Münzftätte ihren Spezial- 
fontraft, ratifiziert wurden alle Kontrafte vom Könige am 14. Df- 
tober. Drei von den ſechs Münzftätten follten nur Provinzialgeld 
berftellen, Königsberg und Breslau polnifch-preußifches oder, wie 
es in Schlefien genannt wurde, Kreuzergeld, Aurich) aber nur 
Schillinge oder 4-Mariengroſchenſtücke. Auch jollte Cleve eine 
halbe Million in 1- und 2-Stüberftüden, die andere halbe Million 
aber in brandenburgifchen 3-, 4- und 2-Ggr.-Stüden aus— 
prägen. Die Münzen zu Berlin und Magdeburg follten jede */,o 


I) Nr. 22. 

2) Kammerdirektor v. Meyen meldete Cleve, 4. Oktober 1755, die Familie 
Gumperts ſei ganz ohne Vermögen; ihr Hauptmitglied Cosman Gumperts habe 
vor einigen Jahren boshaft falliert und ſitze noch im Gefängnis. Dadurch fei 
ihr Kredit ruiniert. 

3 Nr. 1. 


12 Erftes Buch. Erites Kapitel. 


ihrer Million in brandenburgifchen Scheidemünzen, /,, in 8=, 4= und 
2-Ögr. heritellen. Jede der 6 Anftalten Hatte jährlich für eine 
. Million Tr. zu münzen. 


Sceidemünzen waren die brandenburgijchen Grojchen und 
6-Pf.-Stücde, die preußiichen 3», 2- und 1-Gr.-Stüde, die jchlefiichen 
3-, 2=, 11/os, 1-Xr.-Stüde, die clevifchen 2- und 1-Stüber. Die 
Auriher nach 16-Talerfuß gemünzten 4-Mariengrojchen wurden 
ebenjowenig wie die preußiichen und breslauſchen Tympfe und 
Szoftafe für Scheidemünzen angejehen, da fie zwar nur in ihren Her- 
jtellungsprovinzen galten, aber doch Wechjelgeld waren.) 

Für Königsberg und Breslau beftimmt der Kontrakt, daß Die 
dortigen Scheidemüngen nur zu jchlagen feien, wenn fie dem Lande 
zuträglic) oder wenn fie exportiert werden fünnten. Da nun aber 
lediglich die 8-, 4- und 2-Gr.-Stüde in Berlin als Kafjen- und 
Steuergeld galten, fo iſt unfraglid, daß deren herzuftellende 
Duantität gegenüber dem PBrovinzialgelde und den Scheidemünzen 
eine viel zu Kleine war, nämlid nur 1,10 Millionen gegen 
4,90 Millionen. Dem wurde auch nicht genügend durch die Be— 
ftimmung abgeholfen, daß jährlich eine Million Atlr. in Friedrichsdor 
zu münzen fei, denn dieſes Geld gelangte nur zum Eleinften Teile 
ins Bublifum. Die Regierung wollte diefe Million den Unter- 
nehmern mit 2- und 4-Ggr. ablaufen und ihnen dabei 1!/,°/, Agio 
zugute fommen lafjen. Der König hatte ja wie fein Vater erkannt, 
wie begehrt und zwedmäßig Goldgeld im Kriege und Handel war. 
Wir ſahen, daß er bemüht war, die Beltände feines Schatzes 
möglihft ganz in Gold anzujfammeln.?) Aus demfelben Grunde 
wurde nun im Kontrakt beftimmt, daß der Sclagichag, der im 
ganzen 310000 Rtlr. oder 5,6°/, betrug, nur in Königsberg und 
Magdeburg mit Silberfurant, fonft mit Gold abzutragen jei. 

Der Kontrakt enthielt ferner alle die Begünftigungen, die den 
frühern Unternehmern gewährt worden waren: Alzijefreiheit der 
Materialien, Gewicht-, nicht Wertporto für diejelben, Zuweifung der 
nötigen Räume und Wohnungen in den Münzftätten, Zubilligung 
des alten Kaufpreijes von 11 Rtlr. 9 Ggr. für das Mansfelder 





1) S. Bd. IL ©. 182 ff. 
2) S. 8b. II, ©. 136, 137. 


Der Generalpadhtlontraft vom 6. Oftober 1755. 13 


Silber, die Beichränfung des Edelmetallhandels auf die Unternehmer, 
Sreipäffe für fie und ihre Leute. Dieje trugen dagegen die Münz- 
often, wie Gehälter, Löhne, Stempelfoften; fie Hatten das PBro- 
vinzialgeld von Preußen und Cleve vor deſſen Abjendung zu den 
Generalfafjen in 8=, 4=- und 2-Ggr.-Stücke umzumwechjeln, wofür 
ihnen nur in Cleve 39%), Agio gezahlt wurde. Sie Hatten Die 
8-Ggr.-Stüde gut juftieren zu laſſen, es wurde ihnen 1 Grän 
Nemedium im Schrot und im Korn zugeftanden. Doch waren die 
Kaſſenbeutel genau egalifiert abzuliefern. Die 2 Grän Vorbefchidung 
blieben wie bisher bejtehen. 


Es wurde noch bejtimmt, daß nicht gerade jede Münzftätte 
jährlich eine Million zu münzen brauche, wenn nur das jährliche 
Gefamtquantum von 6 Millionen erfüllt würde. Der Kontrakt galt 
2 Sabre und länger, wenn er nicht 6 Monate vorher von einer 
PBartei gekündigt wurde. Am 1. Dezember 1755 jollte die Unter- 
nehmung beginnen. Nur dem Könige und Retzow waren die Unter- 
nehmer verantwortlich, legteren jollten fie getreu über die Edel- 
metallpreife informieren; fielen dieje, jo follte mehr Gold gemünzt 
werden. 


Gleich nach Abſchluß des Kontrafts hatten die neuen Unter- 
nehmer von der Feindjeligfeit der von ihnen verdrängten Vorgänger 
zu leiden, die überall ausjprengten, die Gumperts hätten zu viel 
geboten und würden ihre Zulagen nicht halten fünnen. Obgleich 
die Negierung dieſen Gerüchten in den Zeitungen entgegentrat, 
indem als Urjache für den Wechjel angegeben wurde, Ephraim und 
Srändel hätten die Silberpreife zu Hoch getrieben,*) jo wollten jene 
Ausftreuungen nicht aufhören. Gumperts und Konjorten gaben aller- 
dings ihren Nebenbuhlern Dinge jcyuld, die jenen nicht zur Laft fielen. 
Ob Ephraim durch Ausmünzung einiger 100000 Rtlr. in Stübern den 
clevijchen Kurs von 3—4°/, auf 7—8°/, verichlechtert Habe, läßt fich 
nicht nachweijen.°) Wenn die Gumperts aber behaupteten, daß 
Ephraim und Frändel in Königsberg in 4 Monaten über 400000 Atlr. 
an Scheidemünge nach 16-, 18- und 20-Talerfuß geprägt hätten, 


1) Ym.-Ber. Retzows, Potsdam, 14. Oktober 1755 und K.⸗O. an den 
Polizeidirektor Kircheifen, Potsdam, 16. Oftober 1755. 
2) Borftelung der Gumpert3 und Konforten, Berlin, 25. Dezember 1755. 


14 Erftes Buch. Erftes Kapitel. 


jo war das eine Verleumdung, denn es ftellte fich heraus, das jene 
dort bis zum 30. September 1755 nur ein ganz Heine Quantum 
folder Scheidemünzen hergeſtellt Hatten.!) Dem ganzen Getriebe 
machte der König jchließlic) dadurch ein Ende, daß er den Unter- 
nehmern verbot, ihn weiter mit ihren Prozefjen gegen SrDLom und 
Konforten zu behelligen.?) 


Wenn Gumpert3 dem Ephraim vorwarf, er babe in Cleve zu 
viel Scheidemüngze geprägt, jo follte er es gerade fein, der Dadurch 
jenes Land auf das jchredlichjte ſchädigte. Mit den Scheidemünz- 
prägungen, wie wir fie eben angegeben haben, war ed nämlich nicht 
getan. Schon Ephraim hatte in feinem Clevifchen Kontrakt (vgl. ©. 8) 
zur Entſchädigung des Wechjelverluftes bei Annahme der einlaufenden 
Scheidemünzen das Zugeſtändnis erworben, daß er jo viel Stüber- 
münze ohne Erlegung eines Schlagfchages mehr münzen dürfe, als 
er Brovinzialgeld in Berliner Kurant umtauſche. Dieſen Vorteil 
ließen fich feine Nachfolger natürlich nicht entgehen. Der Kontrakt 
geftand ihn zunächft für Cleve und Königsberg zu. Als dann in Breslau 
geklagt wurde, daß das viele polnifche Geld die 4- und 2-Ggr.- 
Stüde verdränge, erboten fie fi, unter denjelben Bedingungen wie 
in Königsberg auch den Breslauer Kaſſen jährlich —500000 Rtlr. in 
gutes Geld umzumechjeln.?) Nach einigen Weiterungen wegen Der 
von den Unternehmern zu zahlenden Kaution wurde den Direktoren 
zu Königsberg, Breslau und Kleve mitgeteilt, daß das Nachjuchen 
bewilligt fei; in Königsberg follten fie immer bis 25000 Rtlr. er- 
halten und diefe binnen 4 Wochen ummechjeln. Auf von ihnen 
vorzulegende Rammerattefte über dag ausgewechjelte Geld war ihnen 

1) $m.-Eingabe der Gumpert3 und Itzig, Potsdam, 24. Oktober und Im.⸗ 
Eingabe des Gumpert3, Potsdam, 11. Nov. 1755. Nach Berichten der Königs- 
berger Münzpdireltion waren bi8 zum 30. Sept. 1755 dort gemünzt an 


Tympfen für 146102 Rilr. ) 409090 Rtlr. 22 Ggr. 4Pf. 


Szoſtaken „ 26398 „ 22Ggr. 4Pf. 
Düttchen R 497, 20 „ 
Doppelgrofhen „ 2924 „ 4 „ 4674 „1 8, 
Schillingen F 1252 „11 „8, 
Bon diefen Sorten überjchritten nur die 3 lehteren den 16⸗Rtlr⸗Fuß und waren 
Scheidemünzen. 


2) K.O. an Gumperts und Konſorten, Berlin, 27. Dez. 1755. 
3, Xm.-Eingabe der Gumpert3 und Konforten, Berlin, 25. Dez. 1755. 


Der Generalpachtlontraft vom 6. DOftober 1755. 15 


zu erlauben, ein gleich großes Quantum an Sceibemünge ohne 
Schlagſchatz ausprägen zu lafjen.‘) 

In welch eine münzverderbende Zwidmühle geriet aber da- 
durch das Land! Nehmen wir einmal an, die Unternehmer wechjelten 
den Cleviſchen Kafjen jährlid 500000 Rtlr. Scheidemünzen in 
Berliner Kafjfengeld um. Mit diefen 500000 Rtlr. Scheidemünzen 
ließen fie durch ihre Agenten im Lande Berliner Kafjengeld auf- 
faufen, das dann wieder nad) Berlin floß. Gaben die Berliner 
Generalfaffen das meiste davon "auch wieder als Gehälter aus, fo 
brauchten die Unternehmer dag Kurantgeld doh auch, um Das 
Silber zu bezahlen, aus dem fie dann natürlich beftrebt waren, zu— 
nächft immer jo viel Scheidemüngze zu jchlagen, als fie im In- und 
Auslande abjegen durften und konnten. Allein durch diefe Er- 
laubnis des vermehrten Scheidemünzschlages wuchs das Verhältnis 
der Münzproduftion zugunften der Scheidemünze ganz bedeutend. 
Deren Herftellung bejchränfte fich zuleßt freilich ſelbſt, da fie den 
Kredit verlor und bejonder® im Auslande nicht weiter unter- 
zubringen war. Bis dahin Hatte die Bevölkerung aber ſchon große 
Einbußen gelitten. 

Diefelben waren in Preußen und Schlejien darum geringer, 
weil dieſe Länder größer waren und an das fehr münzaufnahme- 
fähige Polen grenzten, weil bier ja auch nicht nur Kleines Scheide- 
geld ausgeprägt wurde. Das alles fehlte in Cleve. Das Land 
war Elein, die Nachbarn mußten jehr bald deſſen Münzprodufte ver- 
bieten, die Herjtellung von mindeftens 800000 Atlr. in 2= und 
1-Stüberjtüden mußte jehr bald eine ungeheure Laſt werden. 

Warnungen vor dem fommenden Unheil fehlten nicht. Graumans 
Stimme fand zwar nicht mehr das Ohr des Königs, dafür trat 
nun aber der Cleviſche Münzdirektor Friedrich Wilhelm v. Dieft in 
die Schranken. Leider war er bei feinen Berechnungen nicht ganz 
genau, worauf hinweiſend Retzow die Hauptjache übergehen konnte. 
Der Cleviſche Münzdirektor berechnete durch die ſchlagſchatzfreie 
Scheidemünzprägung von 450000 Rtlr. in Cleve einen Gewinn von 
81000 Rtlr. für die Unternehmer. Es würden dort jährlich 


1) 8.-D. an die Königsberger Kanımer, Rot3dam, 27. Februar und an 
Krönde und Bube, Potsdam, 20. April 1756. 


16 Erjtes Buch. Erftes Kapitel. 


1083855 Rtlr. an Stübergeld und eine halbe Million in Berliner 
Kafjengeld gemünzt, aljo das Land mit Scheidemüngze überfüllt und 
der Kurs verdorben. Beſſer jei, man hebe die fchlagfchaßfreie 
Sceidemünzprägung auf und lafje den Unternehmern nicht nur 3, 
jondern die ganzen 6°/, Agio für die Umtaufchung erjeßen.!) 

Retzow ſagte dagegen, der König habe feftgefegt, daß, wenn 
Öumperts 180000 Atlr. mehr als Ephraim böte, aljo in 4 Jahren 
720000 mehr, mit ihm unter denjelben Bedingungen abzuschließen 
ſei. Damit nun aber das ichlagfchaßfreie Sceidemünzguantum 
nicht zu groß werde, habe er feitgejegt, daß die Unternehmer doch 
nicht mehr ohne Schlagejchag prägen dürften, als fie den Kaſſen 
umtaujchten. Seien das nach Dieft 450000 Rtlr., fo gewännen fie 
Dadurch nicht 81000, fondern nur 55000 Rtlr. Retzow behauptete, 
die Unternehmer dürften höchſtens 300000 Rtlr. ſchlagſchatzfrei 
ausprägen. Das aber ftand im Wideripruch mit dem ©eneral- 
kontrakt! Nehme man, rechnet er, ihren Gewinn von 300000 Atlr. 
auf 66666 Rtlr. an, fo gingen davon ab 10°, für Münzkoſten 
und 6°/, [!] für umzutaufchende 500000 Atlr., fo daß ihnen nur 
6666 Rtlr. Gewinn bleibe. Wenn Dieft ein ehrlicher Mann 
wäre, würde er bei dem Wechjel der Unternehmer gemeldet haben, 
daß die Ephraim viel mehr gewonnen hätten. Mit Heftigkeit 
forderte Retzow, daß der Ehrlichkeit und Subordination wegen Diefts 
Verfahren jtreng gerügt würde,?) was denn auch geſchah.?) 

Unzweifelhaft waren Retzows Angaben unklar, wenn nicht un- 
richtig; Dieft blieb mit Recht dabei, daß die Summe der ohne 
Schlagſchatz zu prägenden Stüber nicht beftimmt wäre.*) War das 
aber doch der Fall, jo mußte Dieft nichts davon, was ein großer 
Fehler Retzows war, denn wer als Dieſt konnte die Kontrolle 
darüber führen, daß Gumpert3 nicht mehr münzte? Wie dem aber 
auch jei, in der Sache Hatte Dieft unzweifelhaft recht: das Land 
mußte mit Scheidemünge überſchwemmt werden.®) 








1) Nr. 4. 

2) Nr. 5. 

3) 8.-D. an Dieft, Potsdam, 21. Februar 1756. 

ı Nr. 6. 

5) Einer ſchalt dort immer über den andern. Gumperts hatte über Dieft 
zu flagen, der wieder über das unverjchämte Benehmen Iſaacs empört war. Ein 


Der Generalpachtkontrakt vom 6. Oktober 1755. 17 


Bor der Hand ließ fich der König davon aber nicht über- 
zeugen. Schon am 13. Yebruar 1756 taten fich die Kaufmann- 
haften von Eleve, Wejel und Emmerich zufammen und behaupteten, 
daß jeit Etablierung der Münze zu Cleve alles gute Geld erjtaun- 
ih im Kurſe geftiegen jei. Dann Hätten Berliner Zeitungen be- 
bauptet, Gumpert3 würde den Kurs herunterbringen, aber das 
Gegenteil fei eingetroffen. So Habe der holländiſche Gulden früher 
31 clevifche Stüber, vor Gumpertfens Pacht 34'/, gegolten, jetzt 
ftehe er auf 36 Stüber; ebenſo fei der holländiſche Wechjel von 
128 auf 138 geftiegen und gelte jett 143, d. 5. 100 Fl. holländiſch 
Banto 143 Fl. clevifches Geld. Die clevifhen 1- und 2-Stüber 
hätten auswärts feinen Kurs gefunden und feien auch nicht in den 
andern preußijchen Landen gangbar, alfo alle im Lande geblieben, 
wodurch es gejchehen fei, daß die 8-, 4- und 2-Ggr.-Stüde faum für 
6°%/, Agio erhältlich feien. Womit folle man alfo die Magdeburger 
und Berliner Fabrikate, womit die andern fremden Waaren be— 
zahlen? Die Kaufmannfchaften prophezeiten den Ruin, wenn dem 
nicht abgeholfen werde.) Obgleich dem allem die Kammer zu- 
ftimmte, ließ fie der König wifjen, das feien nur Intriguen des 
Ephraim, und er wundere fi, daß fie ſich durch jo unbegründete 
Angaben täufchen ließen.?) Der König follte zu ſpät einjehen, daß 
er jelbjt der getäujchte war. 

Bald war es kaum mehr. möglich, die clevijchen Einkünfte 
nach Berlin zu fenden, weil e8 an 2- und 4-òGgr. mangelte. Das 
Land war bis zum Sommer mit Scheidemüngze fchon jo überfüllt, 
daß Kafjengeld 7—8°/, Agio Eoftete, der Louisdor war von 5 auf 
51/, Rtlr. geftiegen. Die ganze Nachbarjchaft Hatte die clevifchen 
Stüber um !/, des Nennmwertes herabgejeht, jo daß die Bewohner 
von Cleve beim Kauf dortjelbft ebenfoviel verloren.?) 


früherer Beamter der Stettiner Münze Embde (nicht Eimbcke) fuchte die Gegen- 
füge auszugleichen und beſonders Dieft Har zu machen, daß Retzow doch einmal 
ihr Chef fei, womit auch Dieft zu rechnen habe; er müfje ihn nicht weiter durch 
Unfolgfamtkeit reizen. Embde an Dieft o. D., wahrfcheinli vom Ende Februar 
1756. R. 96, 408 T. 

1) R. 96, 409 B. 

2), 8.-D. an Kammerpräfident v. Beſſel und Kammerdireltor vd. Meyen, 
Potsdam, 15. März 1756. R. 96, 409 B. 

8) Ber. der Gen.-Direltoriums vom 12. Juli 1756. R. 96, 408 T. 

Acta Borussica. Mũnzweſen LI. 2 


18 Erftes Buch. Erſtes Kapitel. _ 


Da ſuchten denn die Unternehmer, die jelbit in arge Be- 
drängnis gerieten, durch eine neue Münzoperation zu helfen. Sie 
wollten Scheidemünze im Reich abzufegen juhen. Da die 
2-Stüberftüce nach demfelben Fuß gemünzt würden wie die früheren 
4-Xr. oder Batzen — wir erinnern uns jener unheilvollen Brägung 
für van der Nüll —, jo rieten fie, ftatt der 2-Stüber fortan 
3-Xr.-Stüde zu münzen.) | 

Sp viel war ja ficher, daß die 3-Xr.-Stüde überall im Reich 
gang und. gebe waren. Schon ein Jahrhundert lang münzten die 
Raifer dieſe Kaifergrojchen, in Schlefien Böhm genannt, zeitweife in 
großen Maffen, die Süddeutjchen taten es ihm nad; und Die 
polnifch-preußifchen Dreigröfher oder Düttchen waren die all— 
gemeinfte Scheidemünze des Oſtens und allmählich auf ziemlich den— 
jelben Gehalt hHerabgejunfen, wie die 3-Xr.-Stüde. Die Unter— 
nehmer gaben nun an, daß die neuen 3-, 6- und 12-Xr. zwar nach 
18-Talerfuß gemünzt werden, aber weniger Kupfer als die Stüber 
enthalten follten, denn ſonſt feien fie gegen die im Reich engen 
zu ſchwer; auch fei das Kupfer zu teuer.?) 

Auh gegen diefen Borfchlag jprachen ſich Dieft und Die 
clevifche Kammer aus. Dieje Kreuzergelder würden um den minderen 
Rupfergehalt wertlofer, worin natürlich ein großer Vorteil Der 
Unternehmer liege. Die 12-Kreuzerſtücke, ein Geldftüd etwa 3 Ggr. 
wert, werde der König Doch nicht nach 18-Rtlr.-Fuß ausmünzen 
lafjen, ſonſt würden die Unternehmer fie unter die beffern Königs— 
berger und Breslauer Münzen mifchen; Ende Auguft jeien jchon 
32000 Rtlr. in Kreuzergeld mit Extrapoft von Cleve nach Schlefien 
abgegangen.) 

Das aber war es gerade, was Die Unternehmer ohne Zweifel 
beabfichtigten. Retzow gejtattete ihnen jegt nämlich, 6-Xr.-Stüde, die 
polniſchen Szoftafe, auszuprägen, aber nicht nach dem in Preußen 
und Schlefien vorgefchriebenen 16-, jondern nach dem von ihnen 
vorgeichlagenen 18-Talerfuß. Das Gepräge war ganz das Der 
polniſchen Kronjechjer.*) Es war die erfte gejegmäßige Abweichung 

1) Im .Ber. Retzows, Potsdam, 10. April 1756. R. 96, 409 B. 

2) Nr. 8. 

3) Nemonftration 0. D. und ohne unterſchrift; Kammerbericht Cleve, 


4. September 1756. R. 96, 408 T. 
2) Münzbejchreibung Nr. 17291738. 





Der Generalpadhtlontraft vom 6. Oktober 1755. 19 


vom Graumanjchen Münzfuße! Und wie wußten die Unternehmer 
fie auszubeuten! Das Glück war ihnen günftig, denn faft zugleich 
mit der erhaltenen Erlaubnis!) brach der fiebenjährige Krieg aus, 
der den König verhinderte, fich wie bisher um das Münzwefen zu 
fümmern. Sie taten zunächſt alles, den König zufrieden zu ftellen. 
Weil fie die cleviichen Einkünfte nicht zurzeit umgewechjelt Hatten, 
war diejes durch clevifche Kaufleute bejorgt worden, und der König 
hatte befohlen, dag Agio aus ver Berliner Münzlaffe zu zahlen, 
die Quittungen aber den Unternehmern als Baargeld auszuhändigen.?) 
Das werde, verficherten diefe nun, fortan nicht mehr vorkommen, 
denn fie könnten jebt, da die Prägung des SKreuzergeldes erlaubt 
fei, wieder Silber kommen laſſen. Ende Auguft wollten fie auch 
den ganzen Schlagſchatz des dritten Quartals abzahlen.?) 


Dem Kontrakt nad) brauchten fie das nicht früher ala im Sep- 
tember, denn ihre Schlagjchatzahlung fing am 1. Dezember an. 
Friedrich befahl aber Retzow, fie möglichft dahin zu bewegen, das 
laufende Münzjahr vom 1. November 1755 an zu rechnen, denn er 
habe das Geld jest höchſt nötig.*) Die Juden gingen darauf ein. 

Dafür münzten fie num aber in Cleve mit Macht 6-Xr.-Stüde, 
die zwar nur im Weich umlaufen jollten, die fie aber in Menge 
nach Schleſien und Sachen zur Armee und nach Preußen jchidten. 
Der fchlefilche Oberpräfident v. Schlabrendorff verhörte darüber den 
Breslauer Agenten des Gumperts, der fich damit ausredete, er wolle 
die 6-Xr. nad) Böhmen fenden.?) Nun nahm fi) das General- 
Direktorium den Gumperts vor. Der jagte, die 6-Xr. würden nach 
Danzig und Königsberg nur für den ruffiichen, polnifhen und 
lievländiſchen Handel geſchickt; wenn einige, wie Schlabrendorff be- 
bauptete, in der Provinz Preußen umliefen, jo gefchehe dag ohne 
ihr Vorwiſſen. Uebrigens fei ihnen gar nicht verboten, dieſe Sorten 
nach Orten, wo fie gang und gebe jeien, zu verjenden. Die 2 Taler, 
um die der Münzfuß fchlechter fei, fämen nicht ihnen, fondern, wie 


1) Ein Kontrakt oder eine königl. Order darüber ift nicht erhalten. 
2) K.O. an Kuöffel, Potsdanı, 16. Auguft 1756. R. XIII, 1. 
3) Am.-Ber. Retzows, Potsdam, 9. Auguft 1756. R. 96, 409 B. 
4) K.⸗O. an Retzow, Potsdam, 10. Auguft 1756, ebenda. ©. auch Nr. 9. 
5, Schlabrendorff an das Gen.-Pir., Breslau, 3. Oktober 1756. 
Tit. XLIX, 3. | 
ar 


20 Erſtes Buch. Erſtes Kapitel. 


Retzow wilfe, dem Könige zugut. Auch litten die Kaſſen dadurch 
feinen Schaden, denn die jchlechten Sorten würden ihnen ja um— 
getaufcht. Werde jegt die Ausfuhr der 6-Xr. aus dem Llevifchen 
gehemmt, jo müßten diefe Münzen dort bleiben, und die Clever 
würden weiter 25—30°/, verlieren, die Prägungen einer Million 
jährlich aufhören müfjen.!) 

Man kann eigentlich feinem dieſer von Gumperts vorgebrachten 
Punkte fchlechthin widerjprechen; man kann nur dahingeftellt fein 
laffen, ob der König mit der Verſchlechterung des Münzfußes ein- 
verftanden war oder vielmehr, ob ihm die Folgen der Gumpertsichen 
Betriebſamkeit in Cleve richtig dargeftellt worden find. 

Über diefe Angelegenheit hatte fich ein längerer Schriftwechfel 
zwiichen den Miniftern von Borde, von Schlabrendorff und dem 
Armeeintendanten von Retzow entjponnen, dem einzigen Der höheren 
Beamten, fo viel ich fehe, der damit einverftanden war und die 
Prägung für ungefährlich hielt. Wir müſſen dabei bedenken, daß 
damals niemand einen 7 Jahre dauernden Krieg und die Not- 
wendigfeit der Münzverjchlechterung vorausfehen konnte. Endlich 
wurden die 6-Kreuzer in Sachſen .aber jo häufig, daß man gegen 
fie Edifte erlaffen mußte. Zwei Fäſſer mit 2400 Rtlr. ſolcher 
Sorten, die von Berlin nad) Leipzig beftimmt waren und das 
Siegel der Magdeburger Münzftätte trugen, ließ Borde im Juni 
1757 konfiszieren.?) 

Die 6-Kreuzerſtücke wurden nämlich jeit Ende 1756 nicht nur 
in Cleve und Aurich, ſondern auch in Berlin, Magdeburg, ja ſelbſt 
in Königsberg geprägt. Am 18. Dezember 1756 jchon teilte der 
Münzdireltor Knöffel dem Geheimrat Köppen mit, daß fie feit dem 
1. Dezember in Berlin gefchlagen würden, was Retzow den Unter- 
nehmern „der Klevifchen Münze zu Hülfe” erlaubt hätte. Gie 
würden zwar in verfiegelten Fäſſern nach Danzig, Bolen, Kurland, 
Lievland gefandt, doch würde unmöglich zu verhindern fein, daß fie 
über furz oder lang zurüdfommen und das Kurant vertreiben 
möchten.®) Und feitdem der Einbruch der Franzoſen im April 1757 
9) Verhör des Gumperts Berlin, 13. Oftober 1756. Tit. XLIX, 3. 

2) Borde an das General- Direktorium. Torgau, 29. Juli 1757. 
Tit. XVIL, 24. | 

8, Treforatten R. 163, I, 75. Über dieje Alten im allgemeinen vgl. Kofer, 
Finanzen ©. 336, 337. 


Der Generalpacdhtfontraft vom 6. Oftober 1755. 21 


die cleviihe Münze zum Stillſtand gebracht Hatte, wurden die 
6-Rreuzerftüde auch in Magdeburg geprägt.!) 

Der König wurde endli) doch auch, wahrſcheinlich durch 
ſeinen Sekretär Eichel, davon überzeugt, daß durch die ſtarke 
Prägung des ſchlechten Geldes ſelbſt die Kaſſen kein anderes be— 
kämen, wie „zu feinem Leidweſen das Beiſpiel im Cleviſchen dar- 
getan babe”. Er konnte aber nur jagen, daß, wenn nicht Krieg 
wäre, er das längst abgeftellt haben würde.) Soviel erreichte nun 
aber Schlabrendorff bei Retzow, daß die clevifchen 6-Kreuzer in 
Sclefien verboten werden durften. Doc jollte ihr Abfag in 
Böhmen wegen des Schlagjchaßes auf alle Weiſe befördert werden. ®) 

Diefe Prägung der clevifchen 6-Kreuzer nad 18-Talerfuß 
bildete den Übergang von dem Graumanfchen Gelde zu den gering- 
baltigen Kriegsmünzen. Denn damals war deren Schlag in den 
ſächſiſchen Münzftätten gerade ins Werk gejegt worden. 

Während die Regierung in Cleve der ſtarken Scheidemüngz- 
prägung nicht entgegen gewejen war, wurde diefe in. der Mitte der 
Monarchie eingefchräntt. Den Anftoß zu diejfer Veränderung gab 
ſehr wahrjcheinlich der Vorteil, den die Prägung der polnischen 
Münzen mit ſächſiſchem Stempel in Königsberg und Breslau 
brachte (j. ©. 28). Am 2. April 1756 wurden nämlich Die 
beiden SKontrafte wegen Berlin und Magdeburg dahin geändert, 
daß in Magdeburg jährlid 50000 Mark in Tympfe und 
25000 Mark in Szoftafe mit fächfilchem Gepräge vermünzt werden 
ſollten. Dagegen waren dort außerdem nur 12858 Marf in 
8-, 4-, 2-Ggr. und 25000 Rtlr. in 6-Pf.-Stüden zu prägen. In 
Berlin follten außer dem Golde nur 30000 Mark in 8=, A-, 2:Ggr.- 
Stüde vermünzt werden. Die Juden wollten jährlih 30000 Atlr. 
mehr an Schlagjchag geben, aljo im Jahre 340000 Rtlr. Davon 
gingen ab 15000 Rtlr., die fie als Agio auf die von ihnen jähr- 
. y Verfügung Schlabrendorff3 an die Breslauer und Glogauer Kammer 
vom 9. Juni 1757: Wegen zeffierender Prägung in Cleve und Aurich würden 
die 6-Kreuzer nun in Berlin und Magdeburg geichlagen. A. B. M. R. IV, 
31, IV. Die cleviihe Münze hat dann während des ganzen Re gerubt, die 
Gebäude dienten als Lazarett. 

2) Nr. 15, 16 und 20. 


3) Verfügung Schlabrendorff3 an die fchlefiichen Kammern vom 9. Juni 
1757. 9. 8. M. R. IV. 31, IV, 


29 Erjtes Buch. Erſtes Kapitel. 


lich zu liefernde eine Million Rtlr. Friedrichsdor zu beanfpruchen 
hatten. Es blieben demnach 325000 Rtlr. Schlagfchag.!) 

Es wurden alfo nunmehr in Berlin und Magdeburg zu— 
jammen nicht 142858 feine Mark nach dem alten Kontraft zu °/ıo 
in Kurant, °/,, in Scheidemünzen verprägt, Jondern das Verhältnis 
war nun jo, daß berzuftellen. waren etiwa 43000 Mark in 8=, 4., 
2:Ggr., 25000 Mark in 6-Pf. und 75000 Mark in poln. Sorten. 
Da die lebteren nicht im Lande vorausgabt wurden, war das 
für das Land auszuprägende Geldquantum viel Eleiner, aber es 
wurde das Verhältnis des Kurants zur Scheidemünze ein viel 
richtigeres. | | 

Noch einmal kam damals die Trage nach dem Remedium im 
Schrot zur Verhandlung Wir willen, daß es Grauman nur mit 
vieler Mühe gelungen war, den König, der darin eine Gefährdung 
des Münzfußes erblidte, von der Notwendigkeit des Remediums zu 
überzeugen. Ähnlich wehrte Friedrich fich auch jegt dagegen. Die 
Gumperts hatten in ihrem anfänglichen Münzplan als Remedium 
im Schrot auf die in fäntlihen Münzftätten zu prägenden Scheide- 
münzen 40000 Rtlr. angegeben. Auch Retzow führte an, daß 
früher bei der Adminiftration das Remedium im Schrot dem Könige, 
bei der Pacht den Unternehmern zugut gekommen jei; in Berlin 
habe es vom 1. Mai 1755 bis 4. Auguft 1755 von der Scheide- 
münze 4080 Rtlr. 8 Gr. betragen.) 

Die Gumpert? und Retzow gebrauchten für „NRemedium im 
Schrot“ den Ausdrud „Überfhuß der Stüdelung.” Diefer Aus- 
drud erklärt fich jo: Nach Beendigung der Prägung eines Wertes 
ergab fich eine größere Anzahl von Scheidemüngen als nach dem 
legierten Quantum Silber und Kupfer hätten herauskommen müſſen, 
ein Zeil der einzelnen Stüde war zu leicht. Dieſes Plus an Zahl 
und Minus an Gewicht repräfentierte alfo das Remedium im Schrot 
und follte bei den Scheidemüngzen für die ganze Unternehmung im 
Jahre 40000 Rtlr. nicht überfchreiten. Daß auch einmal ein Minus 


I) Der Kontrakt vom 2. April 1756 liegt zwar nur in einem Konzept vom 
1. April vor, Nr. 7, es ift aber eine Bemerkung des Königs über die Ge- 
nehmigung vorhanden. 

2) Ym.-Ber. Retzows, Potsdam, 9. Februar und der Gumperts, Potsdam, 
24. Februar 1756. R. 96, 409 B, 


Der Generalpachtkontrakt vom 6. Oftober 1755. 93 


an Zahl und Plus an Gewicht herauskommen könnte, wird gar 
nicht erwähnt, was darauf jchließen läßt, daß Unternehmer und auch 
Beanıte das Gewicht immer mit möglichfter Knappheit bemaßen. 
Der König hatte mit feinem Mißtrauen alfo fo Unrecht nidt. 

Für das Kurantgeld der 8-, 4- und 2-Ggr. wollte er ein Re— 
medium im Schrot überhaupt nicht zugeftehen.!) Da die Münz- 
direftoren nun danach verfuhren, fo beriefen fih die Gumperts 
auf eine Verordnung vom 13. Dezember 1753, in der es wahr- 
ſcheinlich feitgefegt worden war, und Fflagten, die Direktoren 
hifanierten fie.) Da fuhr der König auf: fie follten ſich nicht 
unterftehen, es Chikane zu nennen, wenn feine Direktoren auf Be- 
folgung des Münzfußes hielten! Wenn früher anders verfahren 
jei, jo fei das gegen feinen Willen gejchehen. Er erlaubte nur, 
daß bei den Scheidemüngen und den ing Ausland gehenden Tympfen 
etwas, aber mit Maß, nachgelafjen werden dürfe. Sonſt jei der 
Münzfuß ftreng zu beobachten >) 

Wir brauchen nicht Hinzuzufügen, daß ein Nemedium im 
Schrot natürlic” auch bei den Kurantmünzen unumgänglich nötig 
war; es wird vielleicht nach den früheren Graumanfchen Be— 
fimmungen geregelt worden jein.*) 


1) RD. an die GumpertS vom 25. Februar 1756. R. 96, 409 B. 

2) Ym.-Ber. der Gumpert3, Potsdam, 4. März 1756, ebenda. 

3) ſt.O. an Retzow, Potsdam, den 5. März 1756. R. 94, 409 B. — 
Im Kontralt vom 2. April 1756 genauer beftimmt: Auf die Bruttomarf Tympfe 
1), Stüd, Szoftafe 3/,—1 Stüd, Tympfe und Szoftafe nach ſächſiſchem Fuß wie 
in Leipzig, Stüber ein Stüd, Auricher ne 3/1, Stüd. 

+) ©. Bd. II, ©. 89. 


weites Kapitel. 


Die einzelnen Münzftätten I756—1759. 


Über die Tätigkeit der einzelnen Münzftätten während des 
jiebenjährigen Krieges ift äußerft wenig erhalten, was zum Teil 
daher kommt, daß den König die Politik und der Krieg ganz in 
Anſpruch nahmen, er dafür feine Kräfte und Zeit freihalten mußte, 
und nur ganz wenige Smmediatberichte über die innere Verwaltung 
an ihn erftattet wurden.!) Als der erite Feldzug begann, teilte er 
den Münzdirektoren mit, daß er jet feine Zeit mehr habe, fih um 
die Müngverwaltung zu kümmern; um jo genauer müßten fie bei 
Pflicht und Ehre und bei Vermeidung jchweriter Verantwortung 
für Ordnung forgen und befonders darauf fehen, daß unter Feinerlei 
Vorwand der Münzfuß verändert oder mehr Scheivemünze an- 
gefertigt würde, als der Kontrakt vorjchreibe; vielmehr müßten jo 
viel gute SKafjenjorten geprägt werden, als der Verkehr erfordere 
und die Unternehmer zu prägen verpflichtet feien.?) Auch jpäter 
ging der König auf die Müngzverwaltung nicht ein. Friedrich hat 
nur noch um die Jahreswende notgedrungen deswegen fih um die 
Neuanfftellung der Kontrafte gefümmert, weil er fich den notwendigen 
Schlagichag für das fommende Jahr fichern mußte. Im übrigen wurden 
die Münzjachen zuerft von Retzow, nach deſſen Tode Ende 1758 
von dem Kriegszahlmeifter und Nendanten der General-Kriegskaſſe 
Geheimrat Köppen und den Münzdireftoren bejorgt, wobei ab und 
zu andere bedeutende Berfönlichkeiten, wie der Kabinetsjetretär 
Eichel, der General v. Tauentien, dem befonders die Breslauer 

I) Darüber R. Kofer, König Friedrich d. Gr., II, ©. 161, 202. 


2) Nr. 19 und K.O. an Knöffel, Hauptquartier bei Prag, 2. Juni 1757. 
R. XIII, 1. 


Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 25 


Münze unterjtand,!) und der Minifter von Schlabrendorff ihren 
Nat erteilten. Das Berliner General-Direltorium blieb auf Die 
Münzfabrilation ſelbſt nach wie vor ohne Einfluß; nur die dadurch 
bewirften Änderungen im Geldwefen erforderten fein Eingreifen. — 

In der Berliner Münze, deren Prägeftatiftif bis Ende 1758 
erhalten ift,2) wurde bis zum Schluß des Jahres 1757 nach Grau. 
manſchem Fuße gearbeitet. 1758 find dort zwar noch nad) demjelben 
Groſchen gefchlagen, in der Hauptjache aber polnifch-preußijche 
Sorten gemünzt worden. 

Die Prägung von Szoftaten nach 18-Talerfuß hatte, wie wir 
hörten, in Berlin ſchon am 1. Dezember 1756 begonnen.?) Dieſe 
Prägung fand auch nach 1756 ftatt, wie das unſere ftatiftifche 
Tabelle zeigt. Daneben ging in diefem Jahre eine Prägung 
von Tympfen.t) E8 waren nämlich im großen Zrejor bis Ende 
1753 1 Million ganze Talerftüde gefammelt worden, welcher Be— 
ftand bis Ende 1757 auf 1064000 gewachfen war. Dieje befahl 
nun ber König in Tympfe nach 15-Talerfuß zu vermünzen. Warum 
ein fo guter Münzfuß gewählt wurde, — der bis dahin befolgte 
war etwas geringerd) — ift nicht erfichtlih. Jedenfalls wurden in 
den Münzftätten von Berlin) bis zum 17. April 1758 400000, in 
Breslau 664000 Tr. in ſolche Tympfe umgemünzt. Der Gewinn 
Daraus betrug nach Abzug der Münzkoſten 74248 Rtlr. 18 Gr. 
3 Pf. Man Hatte fo bis Auguft 1758 für 1134248 Rtlr. 18 Gr. 
3 Pf. Tympfe geprägt. Man muß damit aber in Berlin fort- 
gefahren Haben, da unjere Tabelle 2280433 Rtlr. 10 Gr. angibt. ?) 


1) Zauengien follte eigentlich Retzows Nachfolger in der Münzdirektion 
fein, in der Tat war es Köppen. 

2) ©. die Tabelle I. 

8) ©. ©. 20. | 

9) Attefte des Münzkontors, Berlin, 6. März und 17. April 1758. Bericht 
bes Rentmeiſters Cölſch, Berlin, 10. Auguft 1758. Treſorakten Rep. 163, I, 93. 
after an Köppen, Berlin, 5. Januar 1762. Ebenda II, 16. 

5) Bd. II, ©. 548, 549. 

6), Die Neue Münze mar dazu oder vielleicht fchon früher wieder in Betrieb 
gefeßt worden, denn Landeshut, 22. März 1758 äußerte Negom gegen Knöffel 
feine Zufriedenheit, daß die Prägung der Achtzehner in beiden Berliner Münzen 
jo gut von ftatten gehe und die Unternehmer den ftipulierten Schlagſchatz zahlen 
fönnten. R. XIII, 2. 

7) ©. Tabelle Nr. 1. 


26 Erjted Buch. Zweites Kapitel. 


Es könnte allerdings fein, daß in den legten Monaten des 
Sahres 1758 die Berliner Tympfe jchon geringer ausgebracht 
wurden. Unzweifelhaft beweifen die von uns gebrachten Balvationen, 
daß die Berliner Tympfe von 1759 nach mindejtens 18-Talerfuß, 
der damald der allgemeine preußifche war, ausgebracht jind.!) 
Später hat man den Unternehmern vorgehalten, daß fie an der 
Tympfprägung von 1759 großen Vorteil gehabt hätten, was fie 
auch nicht leugneten.?) Ihr Gewinn war gewiß Deshalb ein jo 
hoher, weil die Sorten damals noch in Polen ihren vollen Kredit 
genoffen und bderfelbe nicht wie fpäter mit foftbaren Fünftlichen 
Mitteln zu erhalten war. 

Die Berliner Münztätigleit wurde 1760 von dem Feinde 
unterbrochen, die Beamten flüchteten; im November wurde fie wieder 
aufgenommen.3) Seitdem fand bier die Prägung der neuen 
Auguftdor, feit Juli 1761 auch die von Sechfern und Dreiern ftatt,*) 
endlich 1762 die der Tontraftmäßigen fremden Sorten, bejonders 
auch der ſächſiſchen Doppelgrofchen, von all welden Münzen wir 
Ipäter Näheres hören werden. 

Die Königsberger Münze arbeitete bis zur Einnahme der 
Stadt durch die Ruſſen im Januar 1758 ebenfalls nach Grau- 
manfchen, Cleviſchem und Leipziger Fuß, außer einigen Rechnungen 
ift über ihre Tätigkeit in diejen Jahren nichts erhalten.®) 

Bon der Magdeburger Münzprägung im allgemeinen fünnen 
wir nur fagen, daß fie wahrjcheinlich diejelbe wie die Berliner 
war, von dem Einzelnen haben wir gar feine Kunde. Man kann 





1) Tabelle 4,C. 

2) Ephraim und Sig an Köppen, Berlin, 17. Dezember 1763. Trejor- 
atten Rep. 163, I, 99. — Vielleicht find die erjten von 1758 .die ohne Krone, 
Münzbeſchr. Nr. 1724, die dann alfo befjer wären, doch ijt darüber nicht? Be- 
ſtimmtes zu ſagen. 

3) Tit. XVII, 15. 

9) Tit. XVII, 15. Es find bisher wohl Sechſer und Dreier von 1760, 
auch Dreier der folgenden Jahre (Müngbefchreibung 1711, 1746 ff.), aber noch 
feine Sechjer von 1761 zum Vorſchein gelommen. 

5) Von Intereſſe ift ein Bericht der Feldfaflenrendanten der oftpreußifchen 
Armee von 1757 (Nr. 21), aus dem hervorgeht, daß das Heinere Berliner Kurant 
von den Truppen nicht gebraucht werden fonnte und in preußifches Provinzial- 
geld umgemwechjelt werden mußte. 


Die einzelnen Münzjtätten 1756—1759. 27 


nur aus den Kafjenüberfchlägen Köppens!) fchließen, daß die Prä- 
gung zeitweije, befonders 1760, als die Berliner Münze ftill ftand, 
eine fehr umfangreiche war. Es fonımen dort viele Schlagichaß- 
zahlungen der Unternehmer vor, die zwar, da die Bitadelle von 
Magdeburg der Sammelplag der Kriegseinfünfte war, von allen 
Münzftätten dort zufammenfloffen; aber alle Poſten, bei denen be- 
merkt wird, Daß fie von der Magdeburger Münze oder dem 
dortigen Münzdireltor Wanney zu zahlen waren, find gewiß als 
Schlagihag jener Münzftätte zu betrachten; und Ddieje Poſten be- 
liefen fich oft auf mehrere 100000 Rtlr.2) 

Neben den Prägungen nach Graumanſchem Fuß bis 1759 
liefen auch bier noch andere, zunächſt die ſchon erwähnte der Cle— 
viſchen 6-Kreuzerftüde.?) Sodann ift vorgreifend die Monetifierung 
des Silberfchates des Berliner Schloffes zu erwähnen, zu der 
Triedrich nach der Niederlage von Kolin veranlaßt wurde. Er ge— 
dachte diefe „argenterie”, deren Wert er auf 400000 Rtlr. ſchätzte, 
in Magdeburg unter Ausschluß der Unternehmer jo geringhaltig 
ausmünzen zu laffen, daß 800000 Aitlr. herausfämen, „da es in 
den jegigen vermworrenen SKriegeszeiten jo genau auf einen ordent- 
lihen Münzfuß und Gehalt nicht anfommen kann.“ Dann aber, 


1) Treforalten R. 163, I. 97, 98. 
2) Hier einige jener Magdeburger — 


1760: 1. Sanur. . . . . . 100000 Rilr. 

7. Juni. 350000 „ 

19. Juli..... . . 400000, 

9. Auguſt.. .500000 „ 

22. November . . . . . .. 550000 „ 

1761: 12. September. . . . . . 20000 „ 

28. November . . . . . .. 145000 „ 

1762: 23. Januar. . . . . . . 150000 „ 
27. November . - . . 80000 


Diefe Poften find freilich für eine Statiftif ganz unbrauchbar, weil man nie weiß, 
ob einer in dem vorhergehenden oder folgenden mitenthalten ift oder noch andere 
nicht verzeichnete gezahlt wurden; wir führten fie nur an, um zu zeigen, wie 
hoch im allgemeinen der Schlagjchab der Magdeburger Münze damals tar. 

3) ©. ©. 20. 

+ 8-D. an Gr. Findenftein vom 27. September 1757. Polit. Corres- 
pondenz Friedr. d. Gr. Bd. 15, ©. 380, 381. 


28 Erſtes Bud. Zweites Kapitel. 


am 11. November 1757, -befchränfte er jenen Befehl dahin, daß Die 
„als Möbel jegt unnüge” argenterie nach dem clevijchen Fuß, aber 
nicht in 6⸗Kreuzer, ſondern in Groſchen und Sechſer ausgemüngzt 
werde, was 600000 Rtlr. zu ergeben babe. Da der TFeingehalt 
der Silbergeräte aber 28560 Mark 7 Lot betrug und 18 Atlr. aus 
der Mark ermünzt werden follten, hätte man nur 514080 Rtlr. be= 
fommen. Nach fpäteren Angaben find aber in der Tat 600000 Rilr. 
herausgebracht worden.!) Der Fuß war alfo etwa 21 Rtlr., vielleicht 
etwas fchlechter bei den Grofchen, befjer bei den Dritteln, denn 
auch ſolche wurden gemüngt.?) 


Sodann wurde ber Graumanfche Fuß nicht befolgt bei der ſchon 
angeführten Nachprägung der polnisch-Jächfiichen Tympfe, auf die wir 
nunmehr fommen. Wir haben gehört, daß es die Königsbergiche Tympf- 
prägung war, die den König von Polen veranlaßte, diefe Münz- 
forte in Leipzig für Polen münzen zu laſſen, wir haben ferner er- 
fahren, einen wie guten Fortgang diefes Werk nahm.?) Immer 
war eine Hauptbedingung dafür, daß die Durcchfuhr der Tympfe 
durch preußifches Gebiet, das Sachſen von Polen irennte, frei blieb. 
Sie wurde nun zwar von Preußen Anfang 1755 verboten, es 
Icheint indefjen, daß dadurch Sachen zwar gejchädigt wurde,*) aber 
das Verbot doch durchaus nicht durchzufegen war, denn in Schlefien 
waren die polnischen und ſächſiſchen Tympfe eben das einzige Geld, 
das man beim Handel mit Bolen benugen konnte, bejonders feit die 
preußilhen Tympfe wegen des preußifchen Durchfuhrverbot3 in 
Polen verboten und die holländifchen Dukaten im Kurſe bedeutend 
gejtiegen waren.) 


1) Koſer, Finanzen ©. 343. 

2) Nach Ym.-Ber. Köppens vom 25. Februar 1761 waren von den 600000 Atir. 
des Yahres 1758, die er gegen Einziehung anderer Sorten hatte nach Sachſen 
fhiden müflen, noch 21900 in Groſchen und 6621 Rtlr. in Dritteln übrig. 

R. 96, 409 C. 
| 3) S. II. Bd. ©. 124 fi. 

) Ber. Unrubs, Dresden, 12. Mai 1755: Verbot der Durchfuhr ſächſiſcher 
Tympfe in Breslau und Königsberg Habe jehr geſchadet. Hoffentlich werde man 
die Aufhebung erlangen. U. D. Loc. 2265, III. 

5) Ber. Unruhs, Leipzig, 13. Oktober 1755: Die Nachfrage na Tympfen 
uud Szoitalen Hält an. Ebenda. 


Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 29 


Der Unternehmer Gumperts fam daher auf den Gedanken, ob 
e8 wohl nicht befjer fei, die Durchfuhr der Leipziger Tympfe wieder 
frei zu geben, wonach man in Sachſen doch immer fehr verlange, !) 
und dadurch die Geltung der eigenen in Polen zu gewinnen, denn 
die Quantität der preußifchen übertreffe weit die der fächfiichen 
Tympfe und dann fei auch zu hoffen, daß die um 1!/,°/, filber- 
reiheren preußijchen nicht weiter 6—7°/, im Kurſe unter den 
lächfiichen ftehen würden.) Gumperts erblicdte einen ferneren Vor— 
teil darin, daß er dann das Kurant in Preußen feithalten und 
mit den Tympfen viel Gold von Polen nach Preußen ziehen könne. 

Retzow und die Breslauer Kammer waren ganz bderjelben 
Anfiht. Bejonders meinte dieje, würde durch den freien Münz- 
verfehr zwiſchen Polen, Schlefien und Sachſen der große Viehhandel 
ehr befördert werden, denn die bis dahin dafür benugten Gold- 
münzen würden von Tag zu Tag jeltener.?) Wir wifjen, daß der 
preußifche Treſor damals eifrig daran war, folche zu jammeln. 

Der König wollte das Durchfuhrverbot aber nicht gern zurüd- 
ziehen, wie er denn Sachen gefällig zu fein damals ſchon längft feinen 
Grund mehr Hatte, juchte ſich aber in anderer Weife zu Helfen. 
Denn konnte man nicht zwei Fliegen mit einer Klappe fchlagen, 
indem man Tympfe mit Jächfiichem Stempel Herjtellte? Dann blieb 
da8 Verbot der Leipziger Tympfe beftehen, und man verforgte die 
eigenen Kaufleute und auch die Polen mit ihnen, ohne des Schlag: 
ſchatzes an Sachſen verluftig zu gehen. Man hatte jchon verfucht, 
die Leipziger Tympfe möglichft genau, aber doch mit preußijcher 
Umſchrift, nachzuahmen,*) doch fcheint das wenig geholfen zu haben. 

Die völlige Nahmünzung der polnifch-jächfiichen Tympfe nad) 
ſächſiſchem Fuß und mit Leipziger Gepräge hatte der König fchon 


1) Man hoffte in Dresden noch nach Beginn des Krieges, die freie Durdy- 
fuhr wieder zu erhalten und war bereit, zur Beftechung preußifcher Beamten 
einige Hundert Dulaten zu opfern. Unruh an Brühl, Dresden, 30. Oktober 1756. 
A. D. Loc, 2265, Vol. IV. 

2) Nr. 2. 

3) Ym.-Ber. Retzows, Potsdam, 23. Dftober 1755 und Kammer.-Ber. 
Breslau, 1. November 1755, ebenda. 

9) &. Bd. II, ©. 270. Münzbefchr. Nr. 1469—1472, 1485—1488, 1088 
bi8 1092. 


30 Erjtes Buch. Zweites Kapitel. 


im Suli 1755 ins Auge gefaßt, als ihm vorgeftellt wurde, daß 
polnische Viehhändler ohne diefe Münzen nichts tun könnten, er 
aber fürchtete, fie würden dann gleihjam Kommijfionäre der 
Leipziger Münzftätte werden.) Am 12. November befahl er dann 
den Münzpdireftoren zu Breslau und Königsberg, fie nachzumünzen, 
wofür die Unternehmer 10000 Rtlr. mehr jährlichen Schlagſchatz 
geben müßten, weil die ſächſiſchen Tympfe fchlechter als die preu- 
Bifchen wären. In Preußen jeien diefe Münzen aber nach wie vor 
verboten. ?) 


Als dann im Januar 1756 das Königsberger Handelshaus 
Schwindt u. Ko. den König bat, 100000 Rtlr. in ſächſiſchen 
Tympfen nah Riga führen zu dürfen,?) befahl Friedrich über eine 
derartige Prägung mit den Unternehmern zu verhandeln.) Diefe 
gingen gern darauf ein und wollten vorgeben, fie hätten des Königs 
Erlaubnis, die — in Königsberg gemünzten — Leipziger Tympfe aus 
Leipzig fommen zu lafjen, womit Friedrich einverftanden war.?) Als 
er bald darauf von einem andern Haufe um ähnliches angegangen 
wurde, antwortete er, man werde die verlangten 25000 Rtlr. in 
ſächſiſchen Tympfen in Breslau bejorgen und nach Königsberg 
Ichiden.®) 


Endlich wurde der — und Memeler Kaufmannſchaft 
allgemein bekannt gemacht, daß die Unternehmer das Benefiz hätten, 
dieſe Sorten aus Leipzig kommen zu laffen.”) 


1) 8-D. an Krönde und Bube, Potsdam, 14. Juli 1755. R. XIII, 1. 

2, 8.-D. an Beder, Krönde und Bube. Potsdam, 12. November 1755. 
R. XIII, 1. 

3) Königsberg, 16. Sanuar 1756. Ebenda. 

Nr. 3. 

5) Im.Ber. Retzows, Berlin, 24. Januar 1756. Ebenda. — K.O. an 
Becker, Berlin, 26. Januar 1756. R. XIII, 1: Soll allen Eklat vermeiden und 
ſorgen, daß nicht mehr als 100000 Rtlr. davon gemünzt werden. — K.O. an 
nn Berlin, 26. Januar 1756. Bei Bahrfeldt, Berliner eangpläher 1901, 

. 2881, 2882. 

0) K.⸗O. an Samuel Büttner und Gürgens in Königsberg. R. 96, 409 B. 

7) 8.-D an Rebow, Potsdam, 11. Februar 1756. Ebenda. — Der offizielle 
geheime Name der Tympfe mit nachgemünztem ſächſiſchen Gepräge war 
„Tympfe C". Sn Breslau wurden davon bi Mai 1756 für 109472 Rtlr. ge- 
prägt. R. 96, 408 Z. 


Die einzelnen Münzftätten 17561759. 31 


Hiergegen vermochte natürlich nichts eine Eingabe des General- 
Boftmeifters, der, um die Ausfälle feiner Kaffen zu decken, das 
am 11. Februar 1756 wiederholte Durchfuhrverbot der Leipziger 
Tympfe aufgehoben wiſſen wollte.!) 

Während nun aber die Prägung der Tympfe mit preußifchem 
Öepräge in Königsberg und Breslau weiter ging, wurde Die der 
ſächſiſchen am 1. Mai 1756, wohl zur bejjeren Bewahrung des Ge- 
heimniffes, nach) Magdeburg verlegt. Dennoch) wurde die Sache 
bald ruchbar. Am 30. Dftober meldete der fächfifche General und 
Geheimrat Graf v. Unruh dem Premierminifter Grafen v. Brühl, 
daß der Leipziger Münzunternehmer Bankier Frege einen Tympf 
und Szoſtak mit Leipziger Stempel vorgezeigt hätte, der nicht in 
Leipzig gefchlagen wäre. Man vermutete gleich richtig eine preu- 
ßiſche Münze als Urſprungsort, zweifelte aber daran, daß Dieje 
Nahmünzung mit Vorwiſſen des Königs von Preußen ftattfinde. 
Gleichwohl fürdhtete man davon für die Leipziger Münzjtätte das 
Schlimmite.*) 

Sn Breslau wurden, außer den Sorten nah Graumanjchem 
Fuß in den erjten Monaten des Sahres 1756 auch, wie eben erwähnt, 
Zympfe mit polniſch-ſächſiſchem Gepräge gefchlagen, diefe Münzung 
aber am 1. Mai nah Mageburg übertragen. Die Prägeſtatiſtik 
vom 1. Sanuar bis 31. Juli 1756 ift erhalten.) | 

Aus der Zeit des fiebenjährigen Krieges ift über die Breslauer 
Münztätigkeit fat nichts zu erfahren; ich kann nur fagen, daß 
Ipäter zeitweije wieder bejonders viel polnische Tympfe gejchlagen 
worden find.) Da diefe Münzen von den polniſchen Magazin- 
lieferanten und andern Kaufleuten fo jehr begehrt wurden, daß fie 
1758 5°), Aufgeld genofjen, wies Schlabrendorff die Münze an, 





1) $m.-Ber. de3 Grafen Gotter, Berlin, 26. Februar 1766. R.96, 408 B. 

2) Unruh an Brühl, Dresden, 30. Oftober und 6. November 1756. - 
A. D. Loc. 2265, Vol. III. Starfe Rimeſſen feien davon von Berlin nad) 
Danzig gegangen. An den Säcken feien fogar die Heinen Leipziger Münzfiegel 
nacdhgeftochen und auf den Begleitzetteln die Handfchrift des ſächſiſchen Beamten 
nachgemacht. 

3) S. Tabelle II. “, 

*) Schlabrendorff an Krönde, 29. Januar, an die Glogauer Kammer, 
12. April 1758. A. 8. M. R. IV, 31, IV. 


32 | Erſtes Buch. Zweites Kapitel. 


fie Tag und Nacht zu prägen, die Abnehmer follten fie gegen 2°), 
Aufgeld erhalten. 

Diefe Nachfrage hielt an: wir hören, daß während des Jahres 
1760 die ©etreidelieferanten fie begehrten und Steinſalz nur mit 
ihnen erfaufbar war. Tauentzien wurde von Schlabrendorff wieder- 
holt erjucht, ihre Prägung in Breslau zu bejchleunigen.!) 

Im Jahre 1761 aber, als Die noch näher zu erörternde Reduzierung 
der Tympfe in Polen gejchah, famen dieje in Menge nah Schlefien 
zurüd, wo die Juden fie nur mit 8—10°/, Berluft gegen ſächſiſche 
Drittel annehmen wollten. Sclabrendorff ſprach darüber mit dem 
General von Tauengien, der nur verfichern konnte, der König Habe 
ihren Umlauf im Lande nie gewollt.) Man juchte fich dadurch zu 
helfen, daß man ihren Kurs und ihre Annahme den Staatskaſſen 
verbot,?) die Kaufleute aber anwies, von den Polen höhere Preiſe 
zu fordern, falls diefe mit fächfiichen Tympfen zablten. 

Wir möchten bier noch erwähnen, daß, da die Prägung nad) 
Graumanſchem Fuße 1758 aufhörte, die feitdem geprägten Tympfe 
mit preußiſchem Stempel von den früheren befjeren fich beſonders 
dadurch unterjchieden, daß fie nicht mehr gerändelt wurden.t) In— 
defjen find es nur wenige,®) die Breslauer Münzftätte hat feit Ende 
1758 nur noch polnische geprägt. 


Mit geringen Unterbrechungen waren während des ganzen 
Krieges die Münzftätten zu Berlin, Magdeburg und Breslau in 
Tätigkeit. Da aber die Elevifche feit 1757 ganz, die Auricher lange 
Zeit ausfiel, die Königsberger jogar vom Feinde benugt wurde, 
fand Friedrich) Erſatz dafür in den beiden ſächſiſchen. 


1) Schlabrendorff an Tauengien 5. Februar, Tauengien an Schlabrendorff 
16. November 1760. U. 8. M. R. IV, 31, Vol. V. 

2, Kammer-Ber. Breslau, 27. November 1761 und Reſtript Schlabren- 
dorff vom 1. Dezember 1761. U. B. M. R. IV, 33a, Vol. II. 

3) Kammerverfügung an den Kreis Namslau, Breslau, 2. Dezember 1761 
und 27. September 1762. A. 8. P. A. VI, 8le. 

4, Ein Rezeß der Königsberger Kaufmannfchaft vom 29. Juni 1763 nennt 
vollhaltig alle Tympfe mit E und G fowie die gerändelten bis 1758 mit B, da- 
gegen nicht vollhaltig, im Durchfchnitt nur 15 Gr. wert alle mit A, F und die 
randlofen mit B von 1758. A. 8. R. K. PO. Lit. M. Tit. 98, Nr. 3, Vol. 1. 

6) S. Münzbejchreibung Nr. 1725, 1726. 


Die einzelnen Münzftätten 1756— 1759. 33 


Bei Beginn des Krieges ofkupierte Friedrich Sachfen und be- 
hielt e8 während des ganzen Feldzuges zum größten Teile in feiner 
Gewalt. Es ift befannt, wie bedeutende Geldfummen er dort als 
Kriegsfteuer beigetrieben bat; nebenher lief eine indirekte Beſteuerung 
durh Einziehung eines ſehr großen Schlagichages aus den beiden 
Münzitätten Dresden und Leipzig. 

Preußen Hat die ſächſiſchen Prägungen zuerft unter Bei- 
behaltung des dortigen Münzfußes und Gepräges, wogegen jtaats- 
rechtlich gar nichts einzuwenden gewejen wäre, fortjegen wollen. 
Aber daß der König jehr bald ohne des Kurfürjten Einwilligung 
und gegen defjen Einjpruch unter ſächſiſchem Gepräge den Münzfuß 
verjchlechterte, wird, da hiermit eine Täufchung der Bevölkerung be— 
abfichtigt war, nicht gebilligt werden fünnen. ine nähere Be- 
urteilung diefer Nachmünzungen werden wir aber erjt geben können, 
nachdem wir fie ganz fennen gelernt haben werden. 


Die Leipziger Münzftätte war es zuerft, in der Preußen eine 
umfangreichere Produktion ſächſiſcher Münzen unternahm, weil bier 
ſchon jeit 1752 ſowohl fächfijches Kurant nach geringerem Fuß als 
dem Leipziger und auch polnifch-fächfiiches Hergeftellt worden war. 
Der Tächfilche Kriegsrat und Münzkommiſſar Elfaffer fuchte dieje 
Münzftätte mit aller erfinnliden Mühe dem Kurfürften zu erhalten. 
Als der preußifche Geheimrat Cautius von ihm Nachrichten über fie 
verlangte, jchüßte er Unwiffenheit vor: nicht der König von Polen, 
jondern die Republif Hätte dag Münzrecht, mit der darüber wahr- 
Icheinlich etwas ausgemacht ſei. Zunächſt gehöre der Schlagihat 
dem Unternehmer rege, dem man Vorſchüſſe ſchulde. Wenn wie 
bisher weiter gemünzt werden folle, jo müßten die Lieferungen un- 
behindert bleiben und die Müngdurchfuhr durch Preußen wieder er- 
laubt werden. !) 

Elfaffer machte weiter Schwierigkeiten, er behauptete, ein 
Kontrakt eriftiere nicht — freilich hieß er in Sachfen nicht Kontraft, 
jondern Ronzeffion —, und der Bankier Frege wollte mit Berechnung 
des Schlagjchages nicht# zu tun haben, ließ aber aufs eifrigfte weiter 
münzen. Da der König aber am 5. November befohlen hatte, Die 


1) Ber. Elſaſſers, Leipzig, 11. Oftober 1756. A. D. Loc. 2265, Vol. III, 
daraus aud) das Folgende. 
Acta Borussica. Münzwefen IH. 3 


34 Erftes Buch. Zweites Kapitel. 


Münzftätte dem Frege abzunehmen und den preußifchen Juden zu 
verpachten, !) jo ging dem preußifchen General-TFeld-Kriegsdirektorium 
endlich die Geduld aus, und es erließ am 23. November den Befehl 
an Cautius, dem Eljaffer jofort die vollitändigen Akten über die 
Verhandlungen mit der Republik Polen und die Berechnungen mit 
den Pächtern abzufordern, bei fernerer Weigerung ihm jedoch einen 
Unteroffizier und 6 Mann ing Haus zu legen, nach 3 Tagen 
12 Mann, ihn felbit zu arretieren. Da Half fein Sträuben mehr. 
Gleich darauf, am 27. erhielt Frege den Befehl, bei Vermeidung 
prompter Erefution die Münze fofort abzutreten und mit dem In— 
ventar dem preußiichen Kammerdireftor Fiedler zu übergeben. 

rege mußte jodann die jämtlichen Stempel außsliefern, er 
mußte von feinen Münzmaterialien hergeben. Ihm bejonders war 
Preußen wenig gewogen, da man ihn mit Recht für einen treuen 
Anhänger des Kurfürften Hielt.?) Er hat auch in der Folge alles 
getan, diefem weiter zu nützen, jo das ftellungsloje Leipziger 
Münzperjfonal, das nicht in preußifche Dienfte trat, faft während des 
ganzen Krieges aus eigenen Mitteln unterhalten, er ſelbſt mußte 
von einem Drt zum andern flüchten. Wir müllen Die Treue, 
mit der diefer Bankier ebenfo wie die ſächſiſchen Münzbeamten 
an ihrem Herrn fejthielten, und lieber fich große Entbehrungen 
auferlegten, als daß fie in den Dienft des Feindes traten, rühmend 
anerkennen. 

Die Leipziger Münze jollte nah dem Wunſch des Königs 
verpachtet werden. Ephraim und Söhne, die fortwährend auf eine 
Gelegenheit warteten, ihre Dienjte als Münzlieferanten wieder an- 
zubieten, verjprachen, jobald das Gerücht von der beabfichtigten Ver- 
pachtung der Leipziger Münze nach Berlin fam, 200000 Rtlr. Schlag- 
cha zu zahlen, wenn ihnen erlaubt würde, eine Million nad) cleviſchem 
Fuße in Tympfe, Szoftafe und Düttchen zu vermünzen.?) Sie 
jagten, diefe 200000 Rtlr. feien doch viel mehr als die Gumperts 
gäben, die jährlich 7—8 Millionen münzten und davon fajt den 





1) K.⸗O. an Borde, Sedlig, 5. November 1756. Polit. Korreipondenz 
Sriedr. d. Gr. Bd. 14, ©. 18, 19.. 
2) Unruh an Brühl, Dresden, 5. Sanuar 1757. 
3, Nr. 12 und K.⸗O. an Borde, Sedlig, 13. November 1756. “Polit. 
Korrefpondenz Bd. 14, ©. 42. 


Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 35 


dritten Teil nach 18-Rtlr.-Fuß. Sie baten auch, einen der beiden 
Breslauer Münzdirektoren nach Leipzig zu verjegen, damit man jo 
den Schein vermeide, als ob die Münze in Pacht gegeben jei.?) 

So vollzog denn der König den Kontraft. Indeſſen ging er 
auf weitere Forderungen der Juden nicht ein; er wollte, daß Die 
Leipziger Münzjtätte als fremde zu betrachten fei, deren Produkte 
in Preußen ungültig wären. Daher erlaubte er zwar den Unter- 
nehmern, Leipziger Münzen nah Polen und Ungarn unter Ver—⸗ 
günftigung des Piltualienportog?) und Metalle durch die preußijchen 
Lande zollfrei nach Leipzig zu fchaffen, aber nicht, ſolche in Preußen 
aufzufaufen und fo deſſen Münzftätten zu jchädigen. Ebenjowenig 
willfahrte er dem Wunfche des Ephraim, ein Verbot der Münzung 
polnifch-fächfiicher Sorten an die preußiſchen Münzdireftoren zu 
erlafjen.?) 

Aber die Prägung polniicher Sorten in Leipzig ftieß auf 
Schwierigkeiten. Im März 1757 meldete der General von Unruh 
dem Grafen Brühl, Tympfe jeien noch nicht gemünzt worden, *) und 
am 23. Mai klagten die Unternehmer, fie hätten faft gar feine 
polniſchen Sorten bisher jchlagen können, weil deren Durchfuhr 
duch Schlefien trog Fföniglicher Erlaubnis verhindert werde. Daß 
war eine Folge davon, daß die ſächſiſchen Münzftätten für Preußen 
fremde blieben. Es war ja auch gar nicht zu leugnen, daß Die 
Leipziger nach 18-Talerfuß gefchlagenen Sorten die weitere Prägung 
der befjeren Königsberger und Breslauer jehr jchwierig gemacht 
hätten. Wahrfcheinlich fette die Herftellung der polnischen Sorten 
in Leipzig erjt wieder 1759 ein, als der Graumanſche Fuß in 
Breußen verlafjen wurde.) 


1) Vorftellung der Ephraim und ©., Torgau, 19. November 1766. R. 
425 0. Wahrſcheinlich kam damals Bube nach Leipzig. 

2) K.O. an Schlabrendorff, Dresden, 21. Dez. 1756. Tit. XVII, 24. 

3 8.-D. an Borde, Dresden, 28. November 1756, R. 96, 425 O und 
Polit. Korrefpondenz Friedrich d. Gr. Bd. 14, ©. 84, 85. 

9) Dresden, 15. März 1757. U. D. Loc. 2265, Vol. II. 

6) R. 96, 425 P. 

6) Daß, wie Kofer, Finanzen, ©. 13 jagt, die Tympfe und Szoftale in Breslau 
nach 14-, in Königsberg nad 18-Ntlr.-Fuß gemünzt worden feien, ift ein Irrtum. 
Nach 14-Ntlr.-Fuß find fie nie gemilnzt worden. Die preußifchen wurden 1757 
nad 15- bis 16-Rtlr.-Fuß gemünzt. ©. oben S. 25 und Bd. II, ©. 548, 549. 

3* 


36 Erſtes Buch. Zweites Kapitel. 


In Leipzig wurden feit Sanuar 1757 Grojchen mit den 
ſächſiſchen Stempeln der Jahre 1753, 1754 und 1756 und 8-Gr.- 
Stüde mit den Stempeln des Jahres 1753 geprägt und zwar war 
der Münzuß von Anfang an geringer als der big dahin dort be» 
obachtete. Während der Fregeſche Fuß der 8-Gr.-Stüde etiwas 
über 14 Rtlr. gewefen war, ftieg man nun bis 18 und 19 Rtlr., 
und während rege die Grofchen zu 15 Rtlr. ausgebracht Hatte, 
tat e8 Ephraim zu 18 bis 20 Rtlr. Unzweifelhaft find damals auch 
Leipziger Taler mit polnischem Gepräge unter Benugung der vor- 
gefundenen Stempel früherer Jahre mit den Buchftaben EDC und 
auch fchlechter als die Fregeſchen gemünzt worden.) 

Die Ephraim planten nocd andere Prägungen. Am 23. Mai 
1757 ftellten fie vor, eg würde jehr bequem fein, da jeßt die Armee 
in Böhmen ftehe, die Regimenter mit Öfterreichiichen 7=, 10-, 17- 
und 20-Kreuzerftüden zu bezahlen; fie wollten für 1 Million Rtlr. 
davon nad) den Bedingungen ihres Leipziger Kontrafts in Dresden 
ſchlagen und 200000 Rtlr. Schlagichag dafür geben. Da der Bor- 
ſchlag Bordes Befürwortung fand, weil man mit diefen in Böhmen 
heimischen Sorten dort billiger faufen werde, fo war der König 
damit einverftanden, verlangte aber 350000 Rtlr. Schlagſchatz. 
Auch darauf gingen die Ephraim ein, wenn fie 11/, Millionen 
prägen dürften, alle einlaufenden böhmischen und anderen guten Sorten 
ihnen abgeliefert und die Ausfuhr der Metalle aus Böhmen ver- 
hindert würde. In 6 Monaten Hofften fie mit den 11/, Millionen 
fertig zu fein. Nachdem der König noch befohlen Hatte, daß nichts 
von dieſen Sorten nach Preußen gelangen dürfe, gab er Dieje 
Prägung in Dresden und Prag zu.?) 

Die, letzte Kabinettsorder darüber unterjchrieb TFriedrih im 
Lager vor Prag. Bald darauf traf ihn der Schlag von Kolin, 
Prag fiel nicht in feine Hände, er mußte Böhmen zum größten 


1) Der Fregefche Leipziger Talerfuß mar 14 Rtlr. 2 Gr. 22%/,99 Pf., der 
der Ephraimſchen Taler 14 Rtlr. 5 Gr. 4 Pf., 8 Stüd aus der 12-lötigen Mart. 
Verſchiedene fächjifche Probierungen, U. D. 2265, Vol. III; eine Notiz, wahr- 
ſcheinlich Zeitungdinferat, Leipzig, 16. März 1757, gibt den Fuß noch fchlechter an: 
14 Rtlr. 6 Gr. 816/ Pf.; ebenda Loc. 514. — Münzbejchr. Nr. 1835. 

2, Promemoria der Ephrain, Torgau, 23. Mai und 2. Juni 1757. K.-D. 
an Borde, Zager bei Prag, 2. Juni 1757. R. 96, 425 P. 


Die einzelnen Münzjtätten 1756—1759. 37 


Teile räumen. An eine Ausführng diefer Prägung war alfo nicht 
weiter zu denken. Immerhin ift es interefjant zu erfahren, daß 
man mit dem eroberten Böhmen monetär ebenjo zu verfahren ge- 
dachte, wie mit Sachſen. 

Die ſächſiſchen 8-Gr.-Stüde wurden nun bald die Hauptlriegs- 
münze, fie und die ſächſiſchen Tympfe waren die eigentlichen 
Ephraimiten, wie das Bolf fie nannte. Unter diefem Namen 
gingen zwar auch die feit dem Sommer 1757 in Dresden gemünzten 
preußiichen Drittel und XII-Mariengrojchen und die fpäter mit den 
Geprägen anderer und von anderen Herren gejchlagenen Drittel 
und Sechätel, aber jene Tympfe und fächfiichen Drittel waren die 
eriten und blieben auch immer die bei weiten zahlreichjten. Wir 
bemerfen bier gleich, daß dieſe ſächſiſchen Drittel ſämtlich mit der 
Jahrzahl 1753 verjehen wurden,!) erit von 1760 an flug man 
ſolche mit der Sahreszahl des Entjtehungsjahres, indeflen nur 
wenige, da es bei dem heruntergebrachten SRAN TON nicht mehr gut 
gelang, fie abzujeßen. 

Seit Auguft 1757 gingen aus der Münze zu Leipzig ſächſiſche 
8⸗Gr.⸗Stücke hervor, die nicht wie bis dahin ohne Münzmeiſterbuchſtaben 
waren, ſondern die Initialen EC trugen. Wenn der Dresdener 
Münzmeifter ô Yeral meinte, das bedeute Ephraim und Compagnie 
oder Conforten,?) jo irrte er gewiß. Es jollten vielmehr Die 
Initialen des ſächſiſchen Münzmeiſters Ernſt Dietrih Croll fein, 
wie fie dieſer ebenjo auf die polnijchen Sorten und aud) Die 
ſächſiſchen Groſchen geſetzt hatte. 

Noch einige Worte über Schlagſchatz und Münzfuß. Im 
Februar 1757 kamen die Unternehmer der preußiſchen Münzſtätten 
Gumperts und Itzig nach Dresden und Leipzig, wahrſcheinlich um 





1) Brühl behauptete in einem Entwurf für ein Zeitungsinſerat von 1757, 
daß für die ſächſiſchen 8-Gr.-Stüde in Leipzig die ſächſiſchen Stempel von 1756 
benugt feien, auf denen man „die Zahl 6 durch eine übel gerathene und daher 
ganz fichtbare Raſur in die Zahl 3 verwandeln wollen, zu deſto ehender Hinter- 
gehung derer von dem vormaligen befjern Gehalt unterrichteten Abnehmer“. 
A. D. Loc. 514. Auf den fehr vielen Stüden, die mir vorlagen, war eine der- 
artige Rafur nicht zu bemerken. Jedenfalls ift eine folche nur in der erften Zeit 
geihehen. — Münzbefchreibung Nr. 1763 ff. 

2) Ber. ô Ferals, Dresden, 20. Auguſt 1757. u D. Loc. 514. — Münz- 
beichreibung Nr. 1785— 1802. 


38 | Erftes Buch. Zweites Kapitel. 


zu verjuchen, ihre Konkurrenten wieder aus dem Sattel zu heben. 
Das gelang ihnen dieſes Mal aber nicht. Ephraim beklagte fich 
bitter über fie: fie fauften Silber auf, brächten die Leipziger 
Sorten in Verruf, bewirkten eine Nachprüfung derfelben durch den 
Wardein des oberſächſiſchen Kreifes; das werde noch weiter gehen, 
wenn man erſt nach cleviichem Fuße münze. Auf ihr Geſuch 
wurden Gumperts und Itzig aus Sachſen ausgewiejen.!) 


Die Ephraim bemerkten zugleich, fie würden die 2 Millionen 
in Dresden und Leipzig nicht in einem, fondern einem halben Jahre 
fertig haben. In der Tat war in Leipzig 1 Million nad) 4 Monaten 
geprägt und die 200000 Rtlr. Schlagſchatz abgeliefert.) Und wenn 
man den Unternehmern glauben darf, jo waren fie dabei durch 
große Schwierigkeiten beim Transport des in England und Holland 
erfauften Silbers nach) Sachen behindert. Wenn fie aber am 
7. Februar 1757 behaupteten, in Leipzig würde nad) Berlinijchem 
Fuße geprägt, und am 2. Juni, daß ihr Leipziger Münzfuß den 
preußifchen „wo nicht übertrifft, doch auch nicht fchlechter ift,” jo 
war das eine Unmwahrheit, denn in den preußifchen Münzitätten 
wurde damals nad 14-Rtlr.-Fuß gearbeitet, die polnischen Sorten 
nicht geringer als nach 16-Rtlr.-Fuß und nur die cleviichen Szoftafe 
nad) 18-Rtlr.-Fuß ausgebracht, während, wie wir jahen, die 8-Gr.⸗ 
Stüde in Leipzig ſchon um die Mitte des Jahres 1757 dem 
19-Rtlr.- Fuß fi) näherten. 

Unausbleiblid war bei diefen Borgängen eine ſtarke Er— 
bitterung auf fächfiicher Seite. Der König von Preußen ließ dazu 
durch die Zeitungen in dem übertreibenden Stil der Kriegsmanifefte 
verfichern, daß er wünfche, der König von Polen möchte, wenn er 
wieder in Beſitz feiner ſächſiſchen Lande käme, diefe auf eine vor- 
teilhaftere Art verwaltet finden, als das in den lebten fünf Sahr- 
hunderten gefchehen ſei. Unermeßliche Mißbräuche, die man wie in 
andern Zweigen, fo auch in dem der Müngverwaltung entdect 
habe, hätten den Befehl veranlaßt, die Stempel zu verwahren und 
die Münzen vorläufig zu ſchließen. Empört über diefe Beijchuldigung 


1) Im.⸗Ber. Bordes, Torgau, 7. Februar 1757. K.⸗O. an die Dresdener 
Kommandantur, Dresden, 10. Februar 1757. R. 96, 425 P. 
2) Im.⸗Ber. Bordes vom 23. Mai 1757, ebenda. 


Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 39 


Ichrieb der Vizebergdireltor Frhr. v. Gartenberg, da ſehe man, daß 
der König von Preußen ehrlichen Dienern Brod und Ehre zu 
nehmen fuche; die Welt werde einft jehen, daß alle von Preußen 
beim Berg: und Münzwejen vorgenommenen Veränderungen nur 
von Betrügern und VBerbrechern gemacht worden feien, al® welche 
fie der König von Preußen wohl fenne.!) | 

Die Erbitterung wuchs, aber es war in der Folge nicht ge— 
raten und auch nicht möglich, etwas gegen diefe Maßnahmen des 
Feindes zu unternehmen. 

Wie mit der Leipziger verfuhr Preußen bald auch mit Der 
Dresdener Münze. Vom 11. September bis zum 21. Dezember 1756 
arbeitete die Dresdener Münze in bisheriger Weije, aber auf Rechnung 
Preußens; an diefem Tage aber wurde fie von Preußen verfiegelt, 
und am 31. Dezember nahm der preußifche Kammerdirektor Fiedler 
das Inventar auf und ließ die GSilberbeftände in den nächiten 
Wochen in fächfifche Grofchen vermünzen. Auch diefe Münze wurde 
an Ephraim verpachtet, der das Freibergiſche Ausbeutefilber genau 
nach dem bis dahin beobachteten Fuße in Speziestaler und Gulden 
vermünzen jollte, worauf das preußifhe General- Feld - Kriegs- 
Direftorium zu achten hatte.) 

Es gelangte nämlich nach der alten ſächſiſchen Bergverfafjung 
die Silberausbeute des Erzgebirges nach der in Freiberg vollendeten 
Generaljchmelze in die Dresdener Münze, damals jährlich etwa 25 
bi8 26000 Marf, jede feine Mark wurde mit 11 Rtlr. 4 Gr. 3 Pf. 
bezahlt. Die Ausbeute mußte nach der Bergordnung für die Berg- 
leute in fteuerbare Sorten, für die Intereſſenten aber in feine 
Speziestaler vermünzt werden. Von dieſer Verfaſſung hingen, wie 
Minifter v. Borde feinem Herrn berichtete, faft allein die Nahrung 
des Gebirgkreiſes und beträchtliche Nevenien von 300000 Rilr. 
jährlihd ab. Dagegegen war der Schlagichaß ſelbſt in Dresden nie 
groß gewefen, obgleich noch für 50—60000 Rtlr. Silber dazu ge- 
fauft worden war. 

Bei diefer Verfafjung wollte man deshalb vor der Hand 
bleiben; aber es dauerte nicht jehr lange, jo ward fie über den 


1) Nr. 17. 
2) Ar. 13, 14 und Relation ded Berggemachs von 10. Januar 1757. 
A. D. Loc. 514 und Wr. 18, 


40 Erftes Buch. Zweites Kapitel. 


Haufen geworfen. Nachdem die fächfiihen Münzbeamten ihre 
Wohnungen den preußiichen hatten räumen müfjen und die Münz- 
arbeiter der neuen Verwaltung verpflichtet worden waren, begann am 
24. Januar 1757 die Münzung nach altjächfifchem Fuße unter 
Leitung des Münzdirektors Hynitfch und Münzmeifters Biller. Über 
andere preußiiche Münzbeamte ift, da die Detailakten zerjtört find, 
nicht8 bekannt. Es hat aber der ſächſiſche Wardein Knauſt anfäng- 
lich auch für die preußifche Verwaltung gearbeitet. | 
Obgleich der „einäugigte Jude Ephraim” und der preußifche 
Kammerdireltor Fiedler fich bemühten, den Dresdener Münzmeifter 
und Generalwardein des oberſächſiſchen Kreiſes 6 Feral zum 
Weiterarbeiten zu bewegen, fchlug diejer e8 ab und proteftierte auch 
gegen die Benutzung der Dresdener Stempel, die feine Namens- 
initalen trugen, was denn auch von Fiedler abgejtellt wurde.!) Die 
Dresdener Münzen der eriten Monate des Jahres 1757 tragen Die 
Buchſtaben des preußilchen Müngzmeifters Biller.?) Ein Probier- 
zettel des ſächſiſchen Wardeins Knauſt beweift, daß der alte Dresdener 
Fuß von Preußen eingehalten worden ijt.) Aber es find wohl 
nur fehr wenig Münzen nad) diefem Fuße gefchlagen worden, was 
auch die wenigen vorhandenen Stempelverjchiedenheiten beweifen. 
Schon Ende 1756 Hatte Ephraim veriprochen, in Dresden 
200000 Rtlr. Schlagſchatz zu zahlen, wenn er außer der ver— 
fafjungsmäßigen Ausbeute noch eine Million in ſächſiſchen Sorten 
nad) demfelben Fuß wie in Leipzig, d. 5. zu 18 Rtlr. die feine 
Mark, prägen lafien dürfe. Wegen des fjchwierigen Transportes 
und Handelsfurjes in Dresden follte ihm aber freiftehen, einen Zeil 
diefer Summe in Leipzig zu ſchlagen.) Da der König Ddiejen 
Plan „ganz admirabel” nannte, jo fam es unter den von Ephraim 
angegebenen Bedingungen zum Kontrakt.) Dennoch fcheint eg, daß 


1) Ber. 6 Ferals, Dresden, 15. Februar 1757. U. D. Loc. 514. 

2) S. Münzbefchreibung Nr. 17652—1759. 

3) Taler: 8 aus d. 14 2. 4 Gr. f. M., aus d. f. M. 12 Rtlr. 
Zweidrittel: 17 aus d. 15 2. 2 Gr. f. M., auß d. f. M. 12 Nilr. 
Groſchen: 1171/—118 aus d. 5 8. 4 Gr. f. M., aus d. f. M. 15 Rtlr. 
Sechſer: 215—215%/, aus d. 42.11 Gr. f. M., aus d. f. M. 15 Rtlr. 

14 Gr. 44), Pf. 
9 Ym.-Ber. Bordes, Dresden, 14. Dezember 1756. R. 96, 425 O. 
5) Am 19. Dezember 1756 von Borde überreicht. Der Kontrakt felbft fehlt. 


Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 41 


die Prägung geringhaltigen Geldes in Dresden, wahrſcheinlich durch 
die Vorſtellungen der ſächſiſchen Behörden verzögert, nicht vor Juni 
1757 begann. 


Mittlerweile ſuchte Ephraim, weil er in Dresden bei der 
Prägung nach dem guten Münzfuße nichts gewann, beſonders die 
Leipziger Münzung zu befördern. Sechs der beſten Stoßwerke mit 
allem Zubehör ließ er von Dresden nach Leipzig ſchaffen.) Er 
ſuchte ſich der Verpflichtung, das Freiberger Ausbeuteſilber mit 
guten Münzen zu bezahlen, auf alle mögliche Weiſe zu entziehen; 
er bezahlte mit den in Leipzig gemünzten 8-GÖr.-Stüden und be- 
wirkte, als der Oberberghauptmann v. Schönberg fich darüber be- 
Ichwerte, einen Befehl an diejen, daß, da in Dresden nur Gold- 
und Rupfermünzen bergeftellt werden follten, daS Freiberger Silber 
in die Leipziger Münze zu jenden fei,2) womit denn eigentlich Die 
bisherige ſächſiſche Münz- und Bergverfafjung aufgehoben war. 

Am 12. Juni 1757 endlich teilte Ephraim dem Wardein 
Rnauft mit, daß er Erlaubnis erhalten habe, nun auch in Dresden 
nach feinem Leipziger Kontrakt zu münzen, und am 15. Juni wurde 
dort mit 8- und 1-Gr.-Stüden mit Leipziger Stempel begonnen.?) 
Am 26. Juli meldete der PVizebergdireftor Frhr. von Gartenberg 
nah Warfchau, in Dresden werde nun auch troß aller Borjtellungen 
Tag und Nacht nach jchlechtem Fuße gemünzt. Darauf verbot man 
fächfifcherjeits dem Wardein Knauft die weitere Arbeit für Die 
Dresdener Münze, dem diefer auch folgte. 


Die Dresdener Münzprägung unterjchied fich jeitdem nicht 
mehr wejentlich von der Leipziger. Es wurden aber die jächjiichen 
8- und 1-Gr. Stüde in Dresden nicht länger als bis zum Anfange 
des Jahres 1758 gemünzt, als Ephraim diefe Münze an Gumperts 
und Ronforten abtreten mußte,*) jedenfalls weil dieſe ihre Prä— 
gungen auf der ihnen damals allein unbejchränft zu Gebote 


2) Nr. 18. 

2, Befchwerde des Bergkollegs vom 10. März, Verfügung des Gen.- Yeld- 
Kr.-Dir. an Schönberg, Torgau, 30. März 1757. A. D. Loc. 514. 

3) Meldung Knauft3 vom 13. Juni 1757, ebenda. 

4) Balvation des 6 Feral, Dresden, 5. Juli 1758, der dabei jagt, die 
preußifchen Drittel feien in Dresden von Gumperts und SKonforten geprägt. 
A. D. Loc. 514. 


42 Exfte Buch. Zweites Kapitel. 


ftehenden Breslauer Münze nicht bewältigen konnten. Denn in der 
Magdeburger Münze wurde, wie wir wifjen, damals der Fönigliche 
Silberfhag zu Geld gemacht, die Berliner aber follte wahrjcheinlich 
für die Vermünzung der engliichen Subfidiengelder und der Million 
‚ganzer Taler in Tympfe vorbehalten bleiben.!) Daher Hat Gumperts 
wohl die Überlafjung der Dresdener Münzftätte gefordert und er- 
halten. 

Über die folgende Prägung dafelbft find wir nun ausnahms- 
weiſe gut unterrichtet. Als nämlich Dresden 1759 vom Feinde er- 
obert wurde, fielen die preußiſchen Münzbücher in deffen Hände, 
aus denen Auszüge im Dresdener Staatsardjiv aufbewahrt werben.?) 
Daraus geht hervor, daß vom 15. Februar 1758 big zum 31. Mai 
1759 in Dresden gemünzt find 
an preuß. XII- und VI-Mariengr. für. . 1252444 Rtlr. 16 Gr. 
„nn  8&66r-Stüden für . . . 4825105 „ 16 „ 
„ Bernburger 8- und 4-Gr.-Stüden für. 2010624 „ 20 „ 


zulammen für 8088175 Rtlr. 4 Gr. 
wofür ein Schlagjchag von. . . 2404338 Rtlr. O Sr. 11 Pf. 
abgeliefert worden ift. 


Laut Verordnung vom 24. Januar 1756 jollte dag Marien- 
geld nach 182/3-Rtlr.⸗Fuß gemünzt werden; die Juden haben es 
aber nach einem ſolchen von 19 Rtlr. 5 Gr. 10 Pf. ausgebracht und 
waren nach den ſächſiſchen Probierungen bei den preußiichen Dritteln 
im Suli 1758 auf 19 Rtlr. 8 Gr. 11 Pf. im März 1759 auf 
20 Rtlr. 19 Gr. 2 Pf., bei den Bernburger zu von 1758 
auf 25 Rtlr. 18 Gr. 1 Pf. gegangen.?) 

Diefe erhaltene Statiftif reicht aljo bi8 Ende Mai 1759. Da 
aber bis Ende Juli eifrig gearbeitet worden it, jo fann man wohl 
annehmen, indem man die Monate Februar, März, April 1759 zu— 
grunde legt, als monatlih für etwa 1 Million Rtlr. bergeftellt 


1) K.O. an Knöffel, Breslau, 3. Februar 1758, R. XIII, 1. Die Gumperts 
hatten gellagt, wenn das Silber des Königs in Berlin vermünzt werde, fo ftände 
ihnen nur die Bredlauer Münze zur Verfügung. Damals wurde ihnen noch 
Berlin gelaffen nnd des Königs Silber zu 15 Rtlr. die feine Mark verkauft. 
©. auch ©. 25. 

2) Nr. 30 und A. D. Loc. 1334, IX. 

3) S. auch Tabelle Nr. IV. 


Die einzelnen Minzjtätten 1756— 1759. 43 


wurde, daß das Quantum der Bernburger und andern fremden 
Münzen etwa 4 Millionen Rtlr. betrug. Man erfah nämlich aus 
den Büchern, daß auch mit Stempeln von Sachjen-Weimur, Sachjjen- 
Eifenad) und Stolberg gearbeitet worden war.!) 

Noch ift zu bemerken, daß der Dresdener Miünzbetrieb feit 
Anfang 1759 nicht mehr durch Gumperts gejchah, der damals ftarb, 
fondern wie der aller andern Münzen an das neue Konfortium 
Ephraim, Iſaac und Ibig übergegangen war. 

Seit der Einnahme Dresdens am 4. September 1759 blieb 
die Stadt während des weiteren Krieges in der Gewalt der Dfter- 
reicher, fo daß die dortigen preußiichen Prägungen damit abjchloffen. 
Wir haben aber noch über die Herftellung einer anderen Münzart 
in Dresden, fupferner Groſchen und Scillinge für Polen, Die 
Sachſen feit 1749 eifrig betrieben Hatte, zu berichten. Ihre Prä- 
gung hatte in Guben und in der Saigerhütte zu Grünthal an der 
böhmifchen Grenze ftattgefunden und war 1755 filtiert worden, weil 
Polen damit überfchwenmt war und man fie nicht mehr hatte ab- 
jegen fünnen.2) Anfang 1756 wurde die Kupferprägung in Grün- 
thbal aber wieder verpachtet und zwar an den Vizebergdirektor von 
Gartenberg. Doch ſollte er den erhofften Gewinn nur zum Teil 
haben. Sm Januar 1757 befamen die Ephraim Wind davon und 
meldeten es Borde, der vorjchlug, obgleich nun Gartenberg monat- 
ih 600 Rtlr. Schlagfchag geben wollte, ihm die Münze abzunehmen, 
weil er das Werk verheimlicht Hätte und Grünthal nahe der Grenze 
nicht genügend überwacht werden könnte. Sie jei nach Dresden zu 
übertragen und an die Ephraim zu verpachten, die jährlich 12000 Rtlr. 
Schlagihat geben wollten. Der Kontraft über die nad) Dresden 
und Leipzig zu verlegende Kupfermünze ift wahrjcheinlich zuftande 
gefommen.?) Denn am 1. Februar 1757 wurden Gartenberg in 
Grünthal Kupfer für 7000 Atlr. und die Mafchinen konfisziert und 
nach Dresden gejchafft.*) Bald darauf wurde er jelbjt arretiert, doch 





1) Nr. 30. 

2) Darüber Kirmis, Handbuch der polnifhen Münzkunde, ©. 197 und unfer 
3. IL, ©. 161. 

8, Im.Ber. Bordes, Torgau, 19. Januar 1757. Am 3. Februar fchidte 
Borde den nicht mehr vorliegenden Kontrakt dem Könige. R. 96, 425 P. 

4) Gartenberg an Brühl, Canicz, 8. Februar 1757. 


44 Erites Buch. Zweites Kapitel. 


gelang es ihm, feine Unſchuld wegen der ihm worgeworfenen Unge- 
hörigkeit der Münzunternehmung und anderer Befchuldigungen zu 
beweifen.!) Sein Kupfer aber hat er wahrjcheinlich nicht erfeßt 
erhalten. 

Wieviel Rupfergrofchen die Ephraim in Dresden und auch in 
Leipzig?) geprägt haben, ift völlig unbefannt. Solche mit den 
Sahreszahlen 1756 und 1757 liegen gar nicht vor, fie Haben Die 
Stempel früherer Jahre benugt und erjt 1758 folche mit dem wirf- 
lien Entftehungsjahr anfertigen lafjen.°) 


1) Als nad der Schlacht bei Kolin die Laudonihen Truppen das füdliche 
Sachſen befegten, gelang es Gartenberg unter ihrem Schu 7091 Mark Freiberger 
Brandfilber über Prag nad) Wien zu fchaffen, wo er es in öfterreichifches Geld 
vermünzen ließ. Da war feines Bleibens in Sachjen natürlich nicht länger. — 
Später jchrieb Eichel über ihn an den Minifter Graf v. Findenftein (23. Mai 
1760) wohl nicht ganz zutreffend: er fei nach den Zeitungen jüngft zum Ober- 
bergdireftor befördert worden. Er habe bei der Kupfermünze fo viel gewonnen, 
daß er „al3 vorhin fchlechter Menfch und armer Laquais“ fich bei Wittenberg ein 
oder zwei beträchtliche Güter habe kaufen können. Bolit. Corr. Bd. 19, ©. 369. 

2) Daß fie auch in Leipzig geprägt wurden, geht aus einem Geſuch 
der Ephraim, Leipzig, 11. Juni 1757, hervor, es möchte die Glogauer Kammer 
angehalten werden, ihre in Leipzig geprägten Tympfe und Kupfergrojchen frei- 
zugeben und über die Grenze zu lafjen (f. oben ©. 35), im Breußifchen nehme 
legtere ja niemand. A. B. M. R. IV, 31, IV. 

3) S. Münzbefchreibung Nr. 1831—1834. Wenn fie in den Alten oft 
Scdillinge genannt werden, jo war das irrig, ed waren 3 Schillinge geltende 
Groſchen. 





Drittes Kapitel. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 
1759 7653. 


Sm Jahre 1758 Hat der Schlagſchatz der preußiſchen Münz— 
jtätten, da Cleve, Aurih und Königsberg weggefallen waren, 
1 Million kaum überfchritten.) Dazu kamen aus der Dresdener 
Münzftätte über 1 Million,2) aus der Leipziger wohl mindeftens 
ebenfoviel. Diefe 3 Millionen genügten aber nicht mehr. Unter 
den Mitteln, die pekunären Bedürfnifje für den Feldzug von 1759 
ficher zu ftellen, jpielte die Erhöhung des Schlagfchates eine be- 
deutende Rolle. 

Die Veränderung wurde dadurch vereinfacht, daß, wie be— 
merkt, Herz Moſes Gumperts Ende 1758 ftarb und es Ephraim 
gelang, deſſen beide Gejellichafter Iſaac und Itzig für ſich zu ge— 
winnen. Damals war auch Nebomw geftorben; in dejjen Stelle trat 
der Geheimrat KRöppen, der Nendant der Generalfriegsfafje, mit 
dem der König die ganzen Beratungen über die Geldbedürfnifje 
und deren Dedung führte. Köppen war es auch, der fortan Die 
Kontrafte mit den Münzlieferanten zujtande brachte. 


Wenn man gejagt Hat, die Verjchlechterung der Silbermünzen 
babe erjt Ende 1758 begonnen, jo ift das nicht richtig. Denn ab- 


1) In einem Schreiben vom 1. Zuli 1758 jagt Grauman, der Schlag- 
daß der t preußifchen Münzftätten betrage „nach zuverläfligen Nachrichten” 4 bis 
500000 Rtlr. in 4 Monaten. R. 96, 408 E. — Nach einer Berechnung betrug 
ber der Berliner Münze für da8 Jahr 1758 feit dem 1. Februar etwa 376000 Atlr. 
R.M. B. Nr. 28, 1. 

2) 6.6.42. Die Angabe bei Kofer, Finanzen ©. 344, der Schlagſchatz aus 
den” ſächſiſchen Münzen habe 1758 400000 Rtlr. en ift alfo nicht aufrecht 
zu erhalten. 


46 Erfted Buch. Drittes Kapitel. 


gefehen von den fächfilchen und polnifchen Sorten, fo haben, wie 
bemerkt, auch die 8-Gr.-Stücke mit preußijchem Stempel feit dem 
1. April 1758 einen 19-Rtir.-Fuß überfchritten.) Aber fo viel ift 
gewiß, daß diefe Abweichung vom Graumanſchen Fuß fich bezüglich 
der preußijchen Kurantmünzen nur auf die Dresdener und Magde— 
burger?) Münzftätte befchränft Hatte. Allerdings find in Berlin 
und wohl auch in Breslau 1758 feine preußifchen Kurantmünzen 
mehr gejchlagen worden.?) Jetzt änderte fi) dad. Anfang De- 
zember 1758 gejtand der König den Ephraim und Söhnen den 
19%/,-Rtlr.- Fuß zur) und Eontrahierte mit ihnen über eine Aus— 
münzung von 100000 Mark Yeingold in Friedrichsdor, Deren 
Münzfuß in demjelben Verhältnis wie jener der Silbermünzen zu 
verringern wäre, aljo um 41°/,.°) 


Dieje Friedrihgdormünzung fand in Berlin ftatt; damit wurde 
jene Münze gejchaffen, die fpäter unter dem Namen der Mittel- 
friedrichsdor befannt wurde. Ihr Münzfuß war: 35 Stüd aus der 
15 Karat 4 Grän feinen Marf. Diejfe Mittelfriedrichsdor, es wird 
angezeigt fein, diefen Namen beizubehalten, obwohl fie zuerit „neue 
Friedrichsdor“ genannt wurden, find durch ihr Gepräge von den 
alten nicht zu unterjcheiden. Zwar fuchten fremde Staaten, wie 
Hannover, als fie erjchienen, verjchiedene Erfennungszeichen auf: 
zuftellen, aber weil daneben immer weiter gute alte Friedrichsdor 
gemünzt wurden, jo brauchte man diefelben Stempel für beide Arten. 
Auch durch) das Gewicht ift es nicht möglich, die eine oder andere 
Sorte zu unterjcheiden, denn was die Mittelfriedrichgdor an Gold 
weniger enthielten, jegte man ihnen an Kupfer zu. Wir erkennen 
die Mittelfriedrichdor nur daran, daß fie röter und dider als die 


1) Das wußte auch Grauman, der freilich glaubte, alle 8-Gr.-Stüde nad) 
191g Atlr.-Fuß feien in preußifche Münzftätten gefchlagen. Koſer, Yinanzen 
©. 344. — (v. Rettenbrind) des Bommerjchen Patrioten gemeinnüßiger Unterricht, 
1764, ©. 33, bat alfo ganz Recht, wenn er fich wundert, daB das preußilche 
Edikt von 1764 die ſchlechten Münzen erft vom 1. März 1759 beginnen läßt; er 
meint, die Drittel mit Jahreszahl 1758, aber vom Münzfuß von 1759, müßten 
die Sahreszahl 1758 fälfchlich tragen. 

2) ©. oben ©. 28 und 42. 

3) Tabelle 1. 


4 Nr. 25. 
5), 14:19, = 100: Xx; X = 141. — Nr. 24. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanfhen Münzfuße 1759—1763. 47 


guten find; fie tragen die Sahreszahlen 1755, 1756 und 1757.1) 
Wieviel überhaupt geprägt worden find, iſt unbefannt, die jehr 
große Zahl der Stempel läßt aber vermuten, daß mindefteng Die 
anfänglich jtipulierte Mafje von 100000 Mark Feingold oder an 
1!/, Millionen Stüd zur Ausmünzung Tam. 


Es jollten nach demjelben Fuße auch Auguftdor und Louisdor 
angefertigt werden, es jcheint aber aus den jpätern Nachrichten und 
den erhaltenen. Münzen bervorzugehen, daß nur Mittelfriedrichsdor 
und wenige Mittelauguftdor gejchlagen worden find; Mittellouisdor 
werden nie mehr genannt. 


Sp nützlich und bequem aber auch die Goldmünzen für den 
Transport und die Bezahlung der Lieferungen waren, ihre Prägung 
durfte die von Silberfurant nicht zurücddrängen. Schon im Juni 
1759 wurde bei der jchlefiichen Armee geklagt, die Kapitäne be- 
fämen da3 Gold nur mit Berluft gewechlelt.) Es mußte daher 
die Produzierung von Silbergeld doch immer an erjter Stelle ftehen. 


Bald nach der Herabfegung des Münzfußes, jedenfalls noch 
im Sabre 1758, wurde die Verpachtung jämtlicher preußifchen und 
ſächſiſchen Münzftätten an Beitel Ephraim und Söhne, Mojes 
Iſaac und Daniel Itzig zur Tatjache. Alle preußifchen, ſächſiſchen 
und polnischen Sorten jollten nach 19°/,;-Talerfuß ausgebradht 
werden. Und zwar waren in Berlin zu münzen Taler, Halbtaler, 
8-, 4=, 2-Örojchenftüde, Groſchen und Tympfe.?) 

Die andern Bedingungen diefes nicht erhaltenen Kontrafts 
ſcheinen ähnliche gewejen zu fein wie die früheren: ein Remedium 
im Korn von 1!/, Grän, im Schrot von 2°/,, worin man alfo 
weiter ging als vordem,*) eine Vorbeihidung von 2 Grän. Bei 
der Silberlieferung waren die fremden Sorten zu einem Preiſe an- 


1) ©. Münzbefchreibung Nr. 1652—1662, 1760, 1761. Edikt vom 29. März 
1764, 8 5. — Nr. 87. 

2) Ber. Sieberts (Regimentsquartiermeifter?), Yandeshuth, 14. Juni 1759. 
R. 96, 425 Ce. 

3) Es fei hier erwähnt, daß von preuß. Talern aus dem fiebenjährigen Kriege 
bisher nur ein einziges Stüd von 1761 (Münzbefchr. Nr. 1663), von Halben noch 
fein zum Borjchein gelommen ift. Auch Grofchen find von 1758—1762 nicht 
bekannt. | 

4) ©. oben ©. 13. 


48 Erſtes Buch. Drittes Kapitel. 


zunehmen, der ihrem Feingehalt im Verhältnis zu dem der Piafter 
als des Hauptmünzmaterials entſprach; diefe waren zu 14 Lot 
12 Grän fein angenommen worden. Wie hoch die Mark in Biaftern 
bezahlt wurde, ijt leider nicht angegeben.) 

Diefer Kontrakt trat wahrjcheinlih am 1. Februar 1759 in 
Kraft, denn bis dahin lief der frühere mit Gumperts, Sfaac und 
Sig für die Preußiſchen Münzftätten; in die Stelle des ver 
ftorbenen Gumperts war defjen Witwe getreten, mit der Sfaac und 
Itzig nun abrechneten, fo daß auch fie Ende Januar 1759 von der 
Münzunternehmung zurüctreten fonnte.?) 

Bon den Alten über die Münzung des Jahres 1759 find 
außer den erwähnten der Dresdener Münze alle andern jo gründ- 
lich vernichtet worden, daß wir faft gar feine Kunde über dieje 
Beit haben. Nur wifjen wir, daß der in diefem Jahre ermünzte 
Schlagſchatz mindeſtens 5650000 Rtlr. betragen follte, wozu noch 
90000 Rilr. aus 1758 und 1759 für 260000 Rtlr. geprägten 
Friedrichsdor famen.?) Er wurde aber noch etwas höher, denn nad) 
dem Kaffenüberfchlage vom 22. März 1760 betrug er bis zum 
31. Sanuar 1760 6518000 Rtlr.*) 

Die finanzielle Lage erforderte in den nächſten Jahren einen 
noch höheren Schlagihag. Vom 1. Februar bis 22. November 
1760 betrug er 9 Millionen Rtlr.?) Der König drang nämlich) 
Ihon im April dieſes Jahres darauf, daß die Prägung forciert 
würde, damit ihm der Schlagjchat bald zufomme. Die Unternehmer 
ſagten das Mögliche zu, glaubten aber ſechs Monate dazu nötig zu 
haben; in der Tat brauchten fie noch 7, im ganzen 10 Monate.) 
98-9. an Knöffel, Breslau, 26. Dezember 1768. R. XII, 1. 

2) 8.-D. an Knöffel, Krönde und Studnig, Breslau, 12. und 29. Januar 
1759, da8 Material für die Abrechnung an den König und Tauentzien ein- 
zufenden. R. XIII, 1. 

3) Kofer, Finanzen ©. 346, gibt dabei an, es feien alte Friedrich&dor ge- 
weſen. Dieje brachten aber noch nicht 19%, Schlagſchatz, es werden aljo gemiß 
Mittelfriedrichgdor geweſen fein. Die betr. Notiz habe ich an der von Hofer an- 
geführten Stelle nicht finden können. 

9 R. 163, I, 97, 98. 

5) Kofer, Finanzen ©. 347. 

6) Im.⸗Ber. Köppens, Berlin, 18. April 1760. Die Unternehmer fprachen 


dabei von „Bezahlung der ertraordinären 360000 Rtlr.“. R.96, 409 0. Es ift 
nicht erſichtlich, was damit gemeint ft. 





Der allgemeine Abgang vom Graumanjhen Münzfuße 1759-1763. 49 


Diejen enormen Münzüberfchuß zu gewinnen, gelang aber nur 
durch weitere Münzverjchlechterung. Am 15. Januar 1760 war mit den 
Unternehmern von neuem abgeschloffen worden.) Es waren Ddie- 
felben Sorten genannt wie im vorigen Kontrakt, dazu noch 17 Kreuzer 
und Sechspfennigftüde, aber den Münzfuß feste man von 19°/, auf 
30 Rtlr. herab. Die genannten Sorten jollten jest nur polnijches, 
fächfifches und anderes fremdes Gepräge tragen, für die preußijchen 
Rurantmünzen blieb der 19%/,-Rtlv.-Fuß beftehen. 

Da die fächfifhen Münzen noch immer mit der Sahreszahl 
1753 geprägt wurden — erft im Laufe des Jahres 1760 ging man 
davon ab — fo war es dem Publikum unmöglid, die nach 19°/4- 
und 30-Rtlr.-Fuß gemünzten voneinander zu unterjcheiden. Dazu 
wurde ihre Annahme den Kafjen verboten, während fie im Verkehr 
erlaubt waren, was begreiflicherweife höchſt unerquidliche Zuſtände 
hervorrief; darüber werden wir noch eingehend zu reden haben. 
Für die preußifchen Kurantmünzen aber wurde der 19?/,-Rtlr.-Fuß 
auch darum beibehalten, weil mit ihnen und mit Mittelfriedrichsdor 
die Unternehmer den Schlagſchatz abführen mußten. 

Der Rontraft für 1760 nennt als Herzuftellende Sorten „aller- 
band fächlische, polnische und andere”. Diefe „anderen” Münzen 
waren fchon 1759 gefchlagen worden, denn wir hörten, daß in 
Dresden vom 15. Februar 1758 big 31. Mai 1759 an Bernburger 8- 
und 4-Gr.-Stücden für über 2 Millionen Rtlr., und ziwar nach einem Fuß 
von 25 Rtlr. 18 Gr. geprägt worden find, ebenſo auch Weimarer, 
Eifenacher und Stolberger Münzen.?) Der Fürft von Anhalt-Bern- 
burg Hatte zuerft felbft eine Prägung ſchlechter Münzen unter- 
nommen, dann hatte Preußen fie nachgemüngt; fie jollten bejonders 
in Rurfachjfen umlaufen, während die befferen preußifchen XII- und 
VI-Mariengrofchenftücde im Brandenburgifchen zu verausgaben waren.?) 

Noch Tchlechtere derartige Sorten jollten die Unternehmer aljo 
1760 ſchlagen. Der Kontrakt erlaubte ihnen, auch preußijche, pol- 
nifche und fächfifche Kupfermünzen „wie bisher" anzufertigen. Das 
„wie bisher“ Tann fi) nur auf polniſche Grojchen und Scillinge 


1) Der Kontrakt ift nicht erhalten, fein Inhalt erfichtlich aus Nr. 29. 
2) ©. oben ©. 42, 43. | 
3) Ber. der kurſächſiſchen Geh. Räte, Dresden, 14. April 1760. U. D. 
Loc. 1334, Vol. IV. 
Acta Borussica. Münzweſen TIL 4 


— 


50 Erſtes Buch. Drittes Kapitel. 


aus Kupfer beziehen, die fie ja ſchon 1757 Hatten prägen dürfen;!) 
die legten preußilchen Rupfermünzen waren aber 1755 entjtanden, 
Sachſen hatte überhaupt noch feine hergeſtellt. Die Juden wollten 
nun wieder Berliner Kupferdreier fabrizieren, aber nicht für 
300000 Rtlr., wie man ihnen vorgefchlagen Hatte, denn das jei zu 
viel. Sodann müfje ihnen ein Plag gejchenft werden, wo fie auf eigene 
Koften eine neue Münze errichten könnten, da in der Neuen Münze 
fein Raum mehr wäre. Münggerät hätten fie in den Münzftätten 
zu Bernburg, Harzgerode und im Köthenfchen, wohin es von Stettin 
und Leipzig geichafft worden jei.?) Der König war damit jowie 
mit dem zu zahlenden Schlagſchatz von 20000 Rtlr. einverftanden.?) 
Wenn jedoch Köppen fchrieb, die Juden wollten „wie früher" 
20000 Rilr. Schlagſchatz dafür geben, jo kann fich diefes nur auf 
die Prägung der Kupferdreier in den Jahren 1752, 1753 und 
1755 beziehen, oder auf die der polniſchen Schillinge 1757, für Die 
fie jedodh nur 12000 Rtlr. verfprochen hatten. 

Wo die Kupferdreier zunächft geprägt worden find, ift un- 
gewiß. Die Juden wollten das dem Geheimrat Köppen gehörige 
Haus am Mühlendamm faufen, der es aber nicht hergab. Erit am 
14. März 1762 konnten die Ephraim melden, daß fie es erftanden 
hätten, worauf ihnen erlaubt wurde, dort die nötige Waſſerſtrecke 
anzulegen.*) 1760 hatte das Generaldireftorium vorgeschlagen, die 
Kupferdreier in Duedlinburg prägen zu laffen; diefen Plan nahm 
der König aber jehr übel, indem er, wohl mit Unrecht, meinte, daß 
die Münzung auf Rechnung der Abtiffin gefchehen folte.5) Die 
Dreier find jedenfalls in Berlin, wahrjcheinlich in der dritten Münz- 
jtätte, Die Die Juden vor dem Königstore anlegten, ©) gefchlagen worden. 


1) ©. oben ©. 43, 44. | 

2) Im.⸗Ber. Köppens, Berlin, 22. April 1760. R. 96, 409 C. 

3) K.⸗O. an Köppen, Schlettau, 27. April 1760. Ebenda. Siehe aud) 
Kofer, Finanzen, ©. 347. | | 

9) Konzeſſion, Berlin, 2. Mai 1760. it. XLIII, 4. 

>), K.⸗O. an d. Gen.-Direktorium, Lager bei Neiße, 27. Mai 1760. Gen.- 
Dep. XLII, 7a, Vol. II. 

6) Immediatvorſchlag der Unternehmer vom 5. Januar 1764. R. 163, I, 
99. — Diefes Grundftüd mit Haus Hatten die Unternehmer dem Münzrendanten 
Schatz abgefauft. 1796 kam es deshalb zum Prozeß zwiſchen der Generalmünz- 
direltion, die e3 für Staatdeigentum hielt, und den Erben der Ephraim und Itzig, 


Der allgemeine Abgang von: Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 51 


Der König hatte ſchon im April 1760 Köppen befohlen, daß, 
da der Kontralt vor Ablauf des Jahres erfüllt fein werde, dann 
fofort ohne weitere Rüdfrage mit den Juden auf die Hälfte des 
für 1760 ftipulierten Ouantums Gold und Silber von neuem fon- 
trahiert werden ſollte. Wegen möglicher Unficherheit der Poſt jollte 
er den Kontrakt nicht einfenden, das könne fpäter gefchehen.!) Der 
Schriftliche Verkehr über diefe Dinge felbft wurde feitdem immer in 
Chiffrefchrift geführt. 

Die Unternehmer machten nun aber zum erften Male ernit- 
liche Schwierigkeiten. Als Köppen ihnen im Auguſt die Brolongation 
des Kontraktes vorſchlug, wollten fie darauf nicht eingehen,?) denn 
da der Silberpreis von 19 auf 28 Rtlr. der bolländifche und ham— 
burgifche Wechjel von 180 auf 300°/, geitiegen fei, jo münzten fie 
die feine Mark jegt mit 5-6 Rtlr. Schaden aus. 

Die Unternehmer jchlugen nun vor, den Silberpreis dadurch 
herunter zu bringen, daß nad) Ablauf des Kontraftes einige Monate 
gar nicht oder vielmehr nur Scheidegeld gemünzt werden möchte, 
wofür fie wie bis dahin 7 Rtlr. Schlagfhag auf die vermüngzte 
feine Mark zahlen wollten. Sie klagten dabei über die Schwierig- 
feit des Münzabjages: in Hannover, Braunfchweig und Cafjel fei 
auf den Verkehr mit fächfiichden Sorten Feſtungsſtrafe gejebt; ihr 
befter Abſatz, der bei der alliierten Armee, fei durch den Krieg ab- 
geichnitten, die Wege jeien höchſt unficher, bei Leipzig und Lingen 
babe der Feind ihnen Geldtransporte aufgehoben, die Münze zu 
Reipzig ftehe jest ftill. 

Das alles rührte den König aber nit. Er jchrieb an Köppen 
und Tauentzien, Geld ſei nötig, fie follten abjchließen, wenn aud) 
nur jächfifche Drittel und Scheidemüngen gejchlagen werden müßten.?) 
Im November meinte er, die Dffizinen zu Magdeburg, Leipzig, 
Berlin und Breslau könnten jegt ficher münzen, im Juni das ver- 


die den Prozeß durch 3 Inſtanzen 1796—1799 gewannen. Man einigte jich 
endlich auf einen Kaufpreis von 12000 Rtlr., den der Staat den Erben zahlte. 
8.-D. an Heinig vom 17. Juni 1800. Tit. XX, 27. 

1) K.⸗O. an Köppen, Freiberg, 22. April 1760. R. 96, 409 C., daher 
auch das Folgende. 

2) Im.Ber. der Ephraim und Itzig, Berlin, 26. Auguft 1760. 

3) 8.-D. an Köppen und Tauenpien, Ditterdorf, 21. September 1760. 
Itzig befand ſich wahrjcheinlich meift in Breslau. 

4* 


52 Erftes Bud. Drittes Kapitel. 


langte Quantum fertig fein, auf 3—4 Millionen Taler Schlagfchag 
müfje e8 berechnet werden.!) 

Uber der Rendant der Generalkriegskaſſe erklärte, mit der 
jüdifchen Art nicht fertig werden zu können; die Unternehmer wollten 
nun einige Millionen der damals gemünzten Mittelauguftdor gegen 
121/,%/, Agio an fich bringen, um damit billiger Silber einfaufen 
zu können.) Erſt Ende November fam man weiter. Der 
Kontrakt follte vom 1. Dftober 1760 bis zum 31. Januar 1761, 
eventuell bis Ende Mai laufen, aber die Unternehmer wollten fi) 
auf die Zufage eines beftimmten Schlagfchages noch immer nicht 
einlaffen. Sie wollten ihn aud nicht mehr in preußifchen nad) 
195/,-Rtlv.-Fuß gemünzten Sorten oder in den fchlechteren ſächſi— 
Ichen, unter Anrechnung des Agio, jondern in leßteren al pari be- 
zahlen. Sie blieben endlich bei ihrer Hauptbedingung, Goldmünzen 
eintaufchen zu dürfen, wovon Köppen aber ein Verfchwinden des 
Goldvorrats befürchtete. ?) 

Dagegen blieb der König bei feiner Forderung: wenn Die 
Juden wegen der geringhaltigen Münzen, mit denen fie das Silber 
bezahlten, auch etwas weniger Gewinn hätten, müfje man mit ihnen 
doh nicht fo viel Umftände machen.%) Bald darauf berichtete 
Tauengien, in Breslau könnten jährlich 20000 feine Marf in 
Tympfe vermünzt werden, was bis zum Juni 1761 600000 Rtlr. 
Schlagia bringe?) Damit war ein Ausweg gefunden. 


Denn gleich darauf gelang es, den Kontrakt für das ganze 
Sahr 1761 abzuschließen, indem der König den Unternehmern ge- 
ftattete, jo viel Tympfe zu prägen, wie fie wollten, und zwar nicht 


1) Nr. 38. 
2) Nr. 39. 
8) Nr. 40. — Um wieviel leichter und billiger der Transport von Gold- 
geld als der von Silbergeld war, erhellt aus folgender Notiz: Im Jahre 1760 
waren zum Transport einer 5 monatigen Geld-Verpflegung von 36 Bataillonen, 
36 Schwadronen Küraflieren und 2 Regimentern — nämlich 750155 Rtlr., 
nötig 
| 20 Wagen, wenn die Summe ganz aus Silber beſtand, 
11 F halb aus Gold-, halb aus Silbergeld beſtand, 
16 er A. „zu !/; aus Gold-, 3/, aus Silbergeld beftand. 
9 8.-D. an Köppen, Meiken, 26. November 1760. 
9) Breslau, 7. Dezember 1760. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759-1763. 53 


wie bisher nach 30=, jondern nad) 40-Rtlr.-Fuß.!) Die andern zu 
prägenden Sorten waren weiter nach 30-Rtlr.-Fuß auszubringen, 2) 
doch follten von den in diefem Jahre zu vermiinzenden 850000 Marf 
Seinfilber 10000 Mark in Scheidemünze nach 35-Rtlr.-Fuß ber- 
gejtellt werden, wofür die Unternehmer 50000 Rtlr. mehr Schlag- 
Ida geben wollten.?) 

Das wurde aber noch geändert. Nachdem zu Leipzig im 
Dezember 1760 aufgejegten Hauptfontraft jollte der Schlagſchatz 
3965000 Rtlr. betragen, was aber zunächit in 4100000 korrigiert 
wurde. Dann aber follten die Unternehmer ihn auf 5 Millionen 
bringen, wozu fie fih auch im März 1761 verjtanden, indem fie 
noch !/, mehr als im SHauptfontraft beftimmt war, und zwar 
162500 feine Mark in fächfifche Drittel und 50000 in Tympfe zu 
vermüngzen fich verbanden. Da jedod) die Tympfe wegen deren Ver- 
bot3 in Polen fchwer anzubringen waren, wollten fie jtatt ihrer auch 
Groſchen oder höchſtens 2-Mariengrojchenftüde nach 40-Rtlr.⸗Fuß 
münzen dürfen. Nach Ablauf des Hauptlontraft3 wollten fie dann 
noch 1025000 Rtlr. Schlagſchatz in ſächſiſchen Dritteln dazu zahlen. 
Damit war der König einverftanden.*) Der ganze Schlagjchag be- 
trug demnach 4990000 Rtlr., dazu vielleicht noch die 50000 Rtlr. 
von der im Januar ausgemachten Scheivemüngprägung. 

Es muß aber im Jahre 1761 noch ein zweiter Nebenkontrakt 
zuftande gefommen fein, denn die Treſorakten nennen einen erjten, 
zweiten und dritten Kontraft,d) und der bis zum 22. März 1762 
für da8 Bahr 1761 gezahlte Schlagfchat betrug 6 Million Rtlr.®) 

Man Hatte, um das alles zu erreichen, den Unternehmern noch 
einige andere Zugeftändniffe machen müſſen. Zunächſt hielt man 
ihnen, fo viel es möglich war, die Konkurrenz fern. Wir werden 
fehen, wie die Fürften von Anhalt von Preußen mit Gewalt am 


1) 8 Rtlr. 1 Gr. 4 Pf. aus der 3 Lot 4 Gr. feinen Mark. Knöffel an 
Bardein Graff, Berlin, 3. Januar 1761. Bahrfeldt, a. a. DO. ©. 2902. 

2) Kontrakt fehlt. ©. Nr. 41. 

3) Am.-Ber. Köppens, Magdeburg, 18. Januar 1761, am 21. vom Könige 
genehmigt. 

9 $m.-Ber. Köppens, Magdeburg, 7. März 1761. R.96, 409 C und Nr. 44. 

6) R. 163, I, 98. 

6, Im.⸗Ber. Köppens, Magdeburg, 22. März 1762, R. 96, 409 C, ebenfo 
Koftenüberfchlag vom 27. März 1762. R. 163, I, 98, 


—E 


54 Erſtes Buch. Drittes Kapitel. 


Münzen gehindert wurden, wie 1761 die Schweriner Münzſtätte mit 
Gewalt aufgehoben wurde. Als man erfuhr, daß einige Magde— 
burger Kaufleute in der Münze der Abtiffin von Quedlinburg eine 
Prägung unternehmen wollten und ſchon einen Kontrakt abgefchlofjen 
hatten, wurde ihnen dieje Unternehmung fcharf verboten. !) 


Sodann erwies man den Unternehmern noch einen perjönlichen 
Gefallen. . Ein Medlenburg-Streliger Jude Abraham Marcuſe, der 
100000 Rtlr. bejaß, Hatte, wie Köppen verficherte, fich dadurch jehr 
um Preußen verdient gemacht, daß er die Harmonie zwiſchen den 
drei Münzunternehmern aufrecht erhielt. Der König gewährte ihm 
daher die Niederlafjung in Berlin mit den Freiheiten chriftlicher 
Bankiers, wofür er 2000 Rtlr. zahlte.) Ein Gleiches beantragten 
nun Ephraim und Itzig — Iſaac hatte fi) damals von ihnen ge- 
trennt — auch für fi. Sie hätten feit einigen Jahren den Schlag- 
ha auf 12 Millionen gebracht und über 50 Millionen Atlr. an 
Gold aus Polen, Rußland und Ungarn mit leichtem Gelde, be- 
fonders Tympfen, gezogen.?) Sie ftellten die Gewährung ihrer 
Bitte als eine Bedingung für die Zahlung des Schlagſchatzes von 
5 Millionen Hin.*) Ihr Geſuch wurde gewährt.) 

Daß fie den Schlagſchatz auf 12 Millionen gebracht Hatten, 
fam der Wahrheit ziemlich nahe;6) ob fie 50 Millionen an Gold 
aus dem Oſten hereingezogen hatten, ift natürlich nicht zu beweiſen, 
aber foviel ift gewiß, daß fie in eigenftem Intereſſe das Gold des 
Dftens auflaufen mußten, um damit das nötige Silber billig er- 
handeln zu fünnen. Denn im Lande felbft wurde. gutes Goldgeld 
immer feltener, ſelbſt die Mittelfriedrichsdor und Mittelaugufidor 





1) 8-D. an den Kammerpräfidenten v. Blumenthal, vom 27. Mai 1760. 
Im.Ber. Blumenthals, Magdeburg, 29. Mai 1760. 

2) Im.⸗Ber. Köppens, Magdeburg, 18. Zanuar 1761. K.⸗O. an Köppen, 
21. Sanuar 1761. — Die GStreliger Münzftätte ftand mit der Berliner fchon 
Sabre Yang in einer gewiſſen Verbindung. (v. Kettenbrind), Des pommerfchen 
Patrioten gemeinnügiger Unterricht 1764, ©. 32 jagt, der in Preußen 1755 be- 
obachtete 152/,- Tir.-Fuß [fo] fei der fogenannte Strelißer, denn Strelitz habe diefelben 
Lieferanten wie Berlin und die Graumanfche Einrichtung völlig angenommen. 

3) Im.⸗Ber. der Unternehmer, Magdeburg, 6. März 1761. 

9 Zm.-Ber. Köppens, Magdeburg, 7. März 1761. 

5) K.⸗O. an das Gen.-Direftorium, Leipzig, 9. März 1761. A. K. 99, b. 

6) S. oben S. 48. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 55 


wurden begehrter, als eine neue noch fchlechtere Goldmünze ge- 
Ihaffen worden war. 


Am 3. Juli 1758 Hatte die Zahlung der englifchen Subfidien 
angefangen. Im Jahre 1758 wurden an Gold für 1367626 Atlr. 
und an Silber für 2655388 Rtlr. geliefert. Wahrjcheinlich wurden 
daraus Krieggmünzen für 5300000 Rtlr. gemünzt, ebenjo 1759. 
Im Sabre 1760 erzielte man aus den Subfidien 6312432, 1761 
10738192 Rtlr. Seit 1759 wurden fie aber nur in Gold ver- 
einnahmt, indem die Berliner Bankhäuſer Splittgerber und Daum 
und Friedrich Wilhelm Schüge den ganzen Betrag der Subfidien 
gegen die Lieferung von 19500 Mark Feingold übernahmen.!) Die 
Vermünzung dieſes Goldes wurde nicht Unternehmern überlaffjen, 
jondern gejchah auf Rechnung des Staates. 1759 und 1760 
wurden daraus wohl-meift Mittelfriedrichsdor und Mittelauguftdor, 
wahrfcheinlich nur wenig alte Friedrichsdor geprägt. Dann aber 
gedachte der König die Subfidien in höherem Nennwert auszu— 
bringen. Am 11. November 1760 teilte er Köppen mit, es habe 
Jemand ein Verfahren entdedt, Kupfer fo zu raffinieren, daß die 
damit legierten Friedrichgdor weit mehr Feingehalt hätten als bis— 
ber: fie würden dann nicht 2%/,, jondern 4 Rtlr. wert fein. Es 
jollte, wenn eine Probe gut ausgefallen wäre, alles Subjidiengold 
ohne Teilnahme der Unternehmer, damit legiert werden. Sofort 
feien der Berliner Münzdireftor und Müngmeifter, wenn fie vor der 
Invafion geflüchtet wären, zurüdzurufen und mit ihnen geheim das 
Nötige vorzubereiten. Bankier Schindler, jo jchrieb Friedrich bald 
darauf, werde 4000 Pfund diefes cuivre rosat bejorgen; alles ſei 
ganz geheim zu behandeln. ?) 


1) Koſer, Finanzen, ©. 352 ff. 

2) K.⸗O. an Köppen, Meißen, 11. November 1760 (Nr. 38) und o. D. 
(28. November 1760). Am 3. Zanuar 1761 meldete Schindler, die 4000 Pfund 
„ſchwediſch Kupfer rosette” würden in 8 Tagen in Magdeburg. fein. 

Diefe Verwendung de3 cuivre rosat war durchaus nicht? Neued. Im 
Sahre 1626 fagte ein Ruremburgifcher Falſchmünzer, befragt, wie er die Münzen 
den echten fo ähnlich mache, aus: man nimmt Weinftein und Arfenif und giebt 
fie in das „cuivre de rosete“, das dadurch fo weiß wie 3-Solftüde wird; und 
wenn man dieſes Kupfer dann zum Gilber giebt, wird Ddiefe8 noch weißer. 
A. Pinchart, quelques particularites sur les ateliers de fausses monnaies au 
17. siecle etc. dans le Luxembourg; Revue de la numismatique belge, 1848, 


56 Erites Buch. Drittes Kapitel. 


Köppen ließ Knöffel und after fofort aus Hamburg, wohin 
fie geflohen waren, über Magdeburg, wo er fich mit ihnen beredete, 
nach Berlin zurüdfehren.!) Friedrich beorderte aber beide Beamte 


zu fi) nach Leipzig, Doch wurde die Goldmünzung nicht dem 


Berliner Münzmeiſter after übertragen, jondern dem Königsberger 
Münzmeifter Nelder, der damals Münzmeiſter in Leipzig war. 
Nelder Hatte eine Probe gemacht, ehe after eintraf, und dieſer 
wurde wieder nach Berlin zurückgeſchickt. Wahrjcheinlich hatte der 
König zuerjt vor, diefe Prägung unter jeinen Augen in Leipzig 
vornehmen zu laffen.?2) Endlich entjchied er fich doch für Berlin, 
wohl weil das Werk dort ficherer und heimlicher als in Leipzig ge= 
ſchehen Eonnte; er befahl Knöffel, den Nelder, der dazu nach Berlin 
fomme, dort alles nach der diefem mündlich erteilten Inſtruktion 
beforgen zu lafjen. Safter folle ihn in Leipzig vertreten.?) Da die 
Unternehmer diejfen aber für ihre Silberprägungen nicht miſſen 
wollten, war der König e8 zufrieden, daß der Berliner Münzmeifter- 
affiftent Stephani nach Leipzig gefandt würde. *) 

Am 18. Januar 1761 ſetzte der König Köppen noch einmal 

genau auseinander, was gemünzt werden jollte. Es waren 2 Mil 
Reichstaler in engliichem Golde vorhanden. Davon follte 1 Million 
in alte Friedrichsdor vermünzt werden, Die zur Bezahlung anderen 
Goldes, das Scidler beforgte, zu benugen wären. Aus diefem 
Golde waren neue Friedrichsdor — Mittelfriedrichgdor nennen wir 
fie — herzustellen. Aus der andern Million des Subfidiengoldes 
ſollten 2 Millionen in Auguftdor ermünzt werden.d) Friedrich ver- 
fügte bald darauf noch einmal, daß aus der zweiten Million „abjolut“ 
2 Millionen in Auguftdor fabriziert würden.®) 
p. 49, 50. — Die Heutige franzöjiihe Induſtrie fennt den Ausdrud cuivre rosette 
nicht mehr, fie jagt: cuivre pur. Cuivre rosat oder rosette war wohl nur gut 
gereinigte3 Kupfer. Mitteilung der Herren Dr. H. Sanfen in Berlin und 
Dr. 8. €. Schmitt in Paris (Redaktion des Technolexikon). 

i) Nr. 40. 

2) 8.-0. an Köppen, Leipzig, 24. Dezember 1760: Knöffel und after 
fönnen wieder nad) Berlin. „Die Goldmünzung ſoll der von Königsberg künftig 
alleine unter ſich haben, auch deshalb noch etwas Hier bleiben.” 

3) Nr. 43. 

9) K.⸗O. an Knöffel, Leipzig, 17. Januar 1761. R. XII, 1. 

5) R.-D. an Köppen, Leipzig, 18. Sanuar 1761. R. 96, 409 C. 

6, K.⸗O. an Köppen, Leipzig, 10. Februar 1761. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 57 


Nach einer Berechnung Nelders Fonnten, wenn 2 Millionen 
in 11 farätigen Neuen Auguftdor gemünzt wurden, wozu 5238 Marf 
L Lot 10 Grän Yeingold nötig waren, aus dem Neft des Goldes, 
nämlich 2052 Mark 14 Lot 8 Grän, noch 559277 Rtlr. 101/, Er. 
in 15 Kar. 5 Gr. feinen Mittelfriedrichgdor hergeftellt mwerden.!) 
Er Eonnte täglich 100000 ARtlr. oder 20000 Stüd neue Auguftdor 
prägen. ?) 

Es ift wohl ganz gewiß, daß die 2 Millionen in neuen 
Auguftdor im Frühjahr 1761 ausgeprägt worden waren, denn jchon 
die Kafjenüberjchläge vom 19. und 21. März gaben an, daß 
1600000 Rtlr. davon eingefommen feien.?) 


Bon diejer eriten Ausprägung Neuer Auguftdor Haben wir 
feine weiteren Nachrichten, wohl aber von einer zweiten, die vom 
15. Suni 1761 bis zum 1. Suni 1762 währte.*) 


Danach wurden in diefem Zeitraum die Neuen Auguftdor nicht 
mehr 11, jondern nur 7 Karat 7°/, Grän fein gemünzt, und zwar 
wurden aus 19498 Marf 8°), Grän Feingold, alfo dieſes Mal der 
ganzen engliſchen Subfidied) und 36921 Mark 3 Lot Kupfer 
10783156 Rtlr. in neuen Auguftdor geprägt, fo daß die gefamte 
YAusmünzung an Neuen Auguftdor bi8 zum 1. Suni 1762 
12783156 Rtlr. oder 2556631 Stüd betrug. Es läßt ſich an- 
nehmen, daß aud) in der zweiten Hälfte des Jahres 1762 jolche 
Münzen geprägt find, wahrjcheinlich aber nur für 38192 Rtlr. oder 
7638 Stüd.) Im ganzen wären alfo 2564269 Stüd geprägt 
worden, und überhaupt feit dem 15. Suni 1761 2964269 Stüd. 


Wenn der König wirklich geglaubt haben follte, daß durch das 
cuivre rosat der Gehalt der Goldmünzen verbeifert würde, jo war 
das natürlich ein Irrtum. Auch äußerlich ift diefe wohl ſchlechteſte 
Goldmünze neuerer Zeiten von fehr häßlichem Anjehen. Die Ber- 


1) Bromemoria Nelderd, Berlin, 22. Januar 1761. 

2) Im.⸗Ber. Köppens, Magdeburg, 5. Yebruar 1761 

3) R. 163, I, 97, 98. 

4) Nr. 61. 

6) ©. oben ©. 5b. 

6) Nach Kofer, Finanzen, S. 353, war die Ausmünzung der 3. Subſidie 
(1761) 10738192 Rtlr., alfo ziemlich unferer obigen Angabe entiprechend, die 
der 4. ergab 1762 noch 38192 Atlr. (©. 357). 


58 Erftes Buch. Drittes Kapitel. 


legenheiten, welche durch fie der Bevölkerung erwuchlen, werden 
wir jpäter eingehend zu betrachten haben. 


Das Jahr 1761 war noch in anderer Weile ein münzgefchicht- 
lich intereffantes. Koſer Hat kurz von der Gefahr erzählt, in der 
damals die Unternehmer ſchwebten, ihr Hauptabjaggebiet zu ver= 
lieren.!) Sie nannten Polen die Hauptftüge ihres Münzweſens 
und meldeten im Frühjahr 1761, daß Briefe aus Königsberg und 
Danzig, ebenjo ein Verbot fremder Szoftale in Polen, davor 
warnten, zu viel polnifches Geld zu fchlagen, jonft liefe man Gefahr, 
es alles wieder einichmelzen zu müſſen. Das einzige Mittel, die 
Prägung fortzufegen, fei die Herftellung gangbaren Geldes für 
Deutjchland, wobei die andern fürftlichen Lieferanten immer im Vor— 
teil vor ihnen wären.?) Deshalb war ihnen die Herftellung deutjcher 
Sorten nad) 40-Tlr.-Fuß erlaubt worden (j. S. 52, 53). 


In der Tat begannen die fchlechten Tympfe nachgerade in 
Polen böfes Blut zu machen, zumal da fie nicht nur von Preußen, 
jondern auch) von der eigenen Regierung hergeftellt jein jollten. 
Es erichienen nämlich im Herbſt 1760 in Warſchau fehr jchlechte 
Tympfe mit der Jahreszahl 1754, die fat ganz aus Eifen waren, 
einer wurde jtatt 38 nur 7 polnifche Grofchen wert geihäßt. Es 
verbreitete ſich das Gerücht, fie feien unter Gartenbergs Verwaltung 
in Zips gefchlagen worden,?) manche behaupteten da®, wie der 
preußijche Gefandte in Warfchau, Benoit jchrieb, „a cor et & cri.“ 
Darüber zeigte fih nun Brühl empört, ließ in die Warfchauer 
Zeitung jegen, jene Tympfe ftammten weder aus Sachen noch aus 
Zips, und lenkte jo den Verdacht auf Preußen. Wenn er aber 
gegen Benoit äußerte, es feien Erzfanaillen, die behaupteten, dieſe 
Tympfe feien in Zipg geichlagen, jo antwortete dieſer, eg ſeien Erz» 
ipigbuben, die ihre Entftehung nach Preußen verlegten. In einem 
Inſerat der Breslauer Zeitung vom 24. Dezember wurde dann ge= 


1) Koſer, Finanzen, ©. 348—350. 

2) Reflexion der Unternehmer o. D. (Anfang März 1761). R. 96, 409C. 

3) Später wurde Gartenberg wegen Prägung falſcher Tympfe verklagt, floh 
deshalb nach Sadjen, wurde hier aber nad) dem Tode Friedrich Auguft3 auf den 
Königftein gefangen geſetzt. Sehr wahrfcheinlich waren es unfere Zipſer Tympfe, 
um die es fich dabei handelte. Kirmis, S. 204. Ebenda auch die weiteren 
Schidfale diejfes gewandten Mannes. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 59 


ſagt, jeder müfje doch das Lächerliche der Behauptung einjehen, das 
preußifche Fuhrleute jo ſchlechte Münzen bei den polnifchen Kaffen 
hätten anbringen fünnen.!) 

Wie dem aber auch war, jene eijernen Tympfe find in Bres- 
lau oder einer andern preußilchen Münzftätte jedenfallg nicht ge- 
Ichlagen worden, da damals in Preußen noch der 30-Tlr.- Fuß für 
die Tympfe beftand. Mißtrauen aber Hatten fie erregt: vom 
12. August 1761 datierte ein großes Warfchauer Münzedikt des 
Krongroßfchagmeifters Theodor von Weffel, der darin, wie es ſchon 
durch ein Univerjale des litauifchen Kronfchagmeifters geichehen war, 
die Reduktion der fremden Münzen verfügte. Die Tarifierung war 
im ganzen eine richtige, dem Feingehalt entiprechende.2) Bejonders 
war die Herabſetzung der polnijch-jächfiichen von Preußen ge= 
Ihlagenen Tympfe von 38 auf 15 Grojchen nicht falih, da wir 
wiffen, daß fie von einem 16- allmählich auf einen 40-Tlr.- Fuß ge- 


1) Berichte Benoits, Warfchan, Dezember 1760, an den König und 
Schlabrendorff. U. 8. M. R. IV, 31, V. — Nr. 42. 

2) Wir geben hier den Anhalt kurz an, weil wir fo auch erfahren, welche 
Sorten damals, befonders in Polen, umliefen. Die Grundlage, die eigentliche 
Währung, bildeten die alten polnifchen und die bis 1751 in Königsberg gemünzten 
Tympfe zu 38 Grofhen. Danady wurden valviert: die ſächſiſchen Tympfe 1753 
bi8 1756, die ruffifchen und die preußifchen mit polnifhem Typ 1755 und 1756 
auf 35 Gr., die Danziger von 1759 und 1760 auf 33, die preußifchen feit 1752 
geprägten auf 30 ®r., endlich die polnifch-fächhfiihen von Preußen geprägten auf 
15 Gr. Bon Szoftafen wurden die ſächſiſchen und preußifchen mit C 1753—1756, 
jowie die ruffiihen 1759, 1760 auf 11, die Danziger auf 10 Gr. valviert. Die 
unlängft erjchienenen Düttchen wurden ganz verboten. — Sodann wurden die in 
Polen Doppelgulden genannten 8-Grofchenftüde herabgeſetzt. Die bis 1758 nad 
Sraumanidem Fuße geprägten und gerändelten behielten die Geltung von 
2 Gulden oder 60 Groſchen; ebenfo galten die bis 1755 gefchlagenen !/,-Taler 
und VI-Mariengrofchen, fowie die bis 1757 in Cleve und Aurich geprägten (C D) 
weiter 30 Grofchen. Auf 48 Grofchen fegte man die Drittel von Berlin (A) 1759, 
Dresden (fein Buchftabe) 1758, 1759, und Magdeburg (F) 1759, auf 46 die Bres- 
lauer (B) 1759 und die XII-Mariengrofchen 1759. Die !/g-ZTaler von Berlin, 
Breslau, Magdeburg (A, B, F) 1756—1759 reduzierte man auf 22, die VI-Marien- 
grofchen 1758 auf 26 Gr. Unverftändlich ift, daß weiterhin gejagt wird, die bis 
1755 gemünzten 1/,-Taler follten nur 15 ®r. gelten; gewiß muß es heißen: „die 
bis 1755 gemünzten Zwölftel“. — Vgl. Münzbefchreibung, befonders das Krieg3- 
geld. — Warſchau, 12. Auguft 1761. Überfegung ins Deutſche, R. 96, 409 C. 
Die Erlafie Wefjeld in polnischer Sprade bei J. Zagorski, monety dawnej 
Polski etc. Warſchau 1845, p. 171—177. 


60 Erftes Bud. Drittes Kapitel. 


funfen waren. Man fannte in Polen von diefem flachen und un- 
förmlichen Gepräge 10 Arten uud jandte Blechabjchläge den Zöllen 
und Gerichten. Zum Schluß erging man fi in dem befannten 
hochtrabenden polnijchen Staatsftil über das Wohl des Vaterlandes, 
ftrenge Beftrafung der zumwiderhandelnden Übeltäter. 

Der erfte, der diefem Edikt entgegen handelte, war der Kron- 
ichagmeifter felbfl. Sein „Hofjude*, ein gewiffer Iſaak Jakob 
von Pils, jchrieb dem Breslauer Münzjuden Heumann, Wefjel wolle 
aus Ehrfurcht vor dem Könige von Preußen alles tun, daß es bei 
der alten Geltung der Tympfe bleibe und auf den Grenzen bei 
ihrer Einfuhr feine Revifion ftattfinde.. Er benötige dazu aber 
8000 Dufaten, nicht für fich, Sondern um denen die Mäuler zu 
itopfen, die deswegen jo viel Unruhe erregten. Würde man ihm 
die 8000 vollwichtigen Dufaten nicht zahlen, jo würden die Tympfe 
beftimmt nicht länger in Polen hineingelaffen werden. Wenn im 
März 1762 endlich die Tympfe wieder auf ihren alten Wert ge- 
jeßt feien, dürfe er wohl auf die ihm verſprochene Donation hoffen.*) 

Die 8000 Dukaten wurden Weſſel jofort von den Juden ge— 
zahlt,2) die Donation betrug außerdem 80000 Rtlr., fo daß er im 
Ganzen durch diefen unjaubern Handel 100000 Rtlr. gewann.®) 
Weſſel ließ fich noch entjchuldigen, daß er nicht ſelbſt gejchrieben 
habe, aber wenn der Brief von den Kofafen aufgefangen würde, 
gehe es ihm an Ehre und Leben. *) 

Übrigens war das Edikt in Polen felbft auf heftigen Wider- 
ſtand geftoßen: aus allen Zeilen der Republik liefen Protejte ein; 
der Sieradfche Adel erließ ein Manifelt, in dem das Edikt an- 
nulliert wurde, denn die Reduktion Hätte früher gejchehen müffen, 
"nicht erft, nachdem Millionen über Millionen des fchlechten Geldes 
eingeführt worden feien. So erließ denn Weſſel am 19. Dftober 
1761 ein neues Patent, in dem er jagte, unter den Tympfen jeien 
doch auch viele befjere, 3. B. die jogenannten Breslaufchen, die fort- 

1) Nr. 45. 

2) Meldung der Ephraim, Magdeburg, 22. November 1761. 

3) Mitteilung Schlabrendorfi3, Breslau, 16. November 1761. 

+) Nr. 46. — Garantiefhein Schlabrendorffs (Konzept) in A. B. M. R. IV, 
31, V, worin diefer dafür fteht, daß Graf Weſſel die 100 000 Rtlr. binnen einem 


Sabre in vier Quartalen erhalte, wenn er die Tympfe wieder in Polen zum 
Umlauf bringe. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 61 


an wie in Lithauen 2 Szoftafe oder 25 Grofchen 1 Schilling gelten 
ſollten.) Dies ftimmte zwar injofern nicht, als der lithauifche Groß- 
Ihaßmeifter e8 im Gegenteil am 17. Februar 1762 bei der Tari- 
fierung der Breslauer auf 15 Groſchen belief, aber für Polen blieb 
es doch bei Wefjeld Befehl.?) 

Um fi) aber, bis die Wiederannahme der Tympfe in Polen 
durchgejeßt jei, jogleich zu helfen, jchlug Schlabrendorff vor, die in 
Polen nur ſehr wenig herabgejegten ruffiichen und Danziger Tympfe 
nachzuprägen, und zwar jchnell, da man diefe Münzſorte zum Getreide- 
faufe in Polen unumgänglich nötig habe; das jei das einzige Mittel, 
aus der Verlegenheit zu fommen. Weſſel ſelbſt Halte das für gut, 
nur müßten dieſe Tympfe nicht unter der Hälfte ihres jegigen Fein— 
gehalt3 ausgebracht werden. Und dann jei eine reine gute Prägung 
nicht genug anzuempfehlen; die elende der Auricher und Berliner 
Zympfe habe in Polen den meiften Spektakel erregt, denn faft Fein 
Gepräge wäre kenntlich und viele Stüde auf einer Seite blind; 
wegen ihrer befjeren Prägung hätten die Breslauer Tympfe 10°, 
mehr gegolten. Schlabrendorff bat noch, ihn gegen Tauengien nicht 
al8 Urheber diejes VBorfchlages zu nennen, damit diejer nicht dente, 
er trachte nach der Münzdirektion, wovor ihn Gott behüten folle.®) 

Sofort geht Friedrich darauf ein und befiehlt, in Magdeburg, 
Breslau und Berlin mit aller Force Tag und Nacht ruffiihe und 
Danziger Tympfe auszumünzen. In Breslau joll fofort über einige 
100000 Rtlr. Schlagſchatz aus diefer Prägung abgejchlofjen werden. 
Gutes Gepräge wird eingefchärft.*) 

Schon am 18. Kovember 1761 konnte Tauengien melden, daß 
zunächit die Brägung von Szoftafen eifrig betrieben werde; er jchlug 
vor, etwa 100000 Mark fein in Tympfe nach 40 Rtlr.-Fuß zu ver- 
münzen.d) Am 30. November waren die Matrizen für die ruffiichen 
und Danziger Tympfe fertig, Tauengien wollte auch die alten 





1) Alle bis 1760 geprägten fächlifchen und preußifhen Szoſtake follten 
12 Gr. 2 Schilling gelten. 

2) A. 8. M. R. IV, 31, V. 

3) Nr. 46. 

8-D. an Tauengien, Strehlen, 17. November 1761, abgedrudt bei 
Preuß, Urkundenbuch V. B., S. 139—141. 

5) Am.-Ber. Tauengiend, Breslau, 18. November 1761. 


62 Erſtes Bud. Drittes Kapitel. 


jächfifchen von 1753 mit T nacjmünzen, was der König „ganz gut“ 
nannte.) 

Damit war die Gefahr des behinderten Münzabſatzes i in Polen 
abgewendet; fofort aber begann wieder das Feilſchen um den 1762 
zu zahlenden Schlagfchag. Es war ja gewiß, daß die Unternehmer 
ganz bedeutende Unkfoften hatten. Mit der Summe von 100000 Rtlr. 
für den polnischen Kronfchagmeifter war es lange nicht getan. Sie 
gaben an, daß fie jährlich für Präfente nad) Polen 1500000 Rtlr. 
nötig hätten, und der preußifche Gejandte v. Borde in Kopenhagen 
bezeugte, daß fie die Hemmung der Münze zu Nethwijch bei Plön 
mit einer Sendung von 250000 Rtlr. nad) Dänemark erkauften 
oder erfauft hätten. Wenn fie ferner angaben, das jährlich nötige 
Rupfer koſte fie 800000 Rtlr., die Aſſekuranz für die Metalle 
400000, Transport derſelben jowie Unkoſten und Gehälter 
600000 ARtlr.,?) jo war das gewiß übertrieben, groß waren ihre 
Unfoften aber ohne Zweifel. Indeſſen doch nicht fo groß, daß fie 
nicht noch ein ErfleKliches erübrigten. Denn troß vielen Zamen- 
tiereng fügten fie fich doch endlich den Forderungen des Königs. 

Zuerft fagten fie, in dem damals ruffiichen Königsberg und 
in Danzig feien nur 1 oder 200000 Rtlr. in polnischen Sorten, 
und zwar viel befjer als in den preußilchen Münzftätten geprägt. 
Die Ruſſen würden fich wegen des Mißbrauchs ihres Stempels an 
ihnen rächen. In Medlenburg, Straljund, Plön und Hildburg- 
haufen münze man dagegen die Drittel um 30 bis 40°/, fchlechter 
als die fächjiichen, und faufe das Silber zu dem enormen Preiſe 
von 34 Rtlr. weg.) Der König glaubte aber nicht an ihre Nöte; 
die vorgegebene Furcht wegen des nachgemünzten ruſſiſchen Stem- 
pels fei frivol, Beifpiele für ſolche Nachprägung feien aus früheren 
Kriegen vielfältig vorhanden.) Gegen das Eindringen fremder 


1) $m.-Ber. Tauengiend, Breslau 30. November 1761. — Stempel der 
Danziger, ruffiihen und T-Tynipfe |. Müngbefchreibung Nr. 1841, 1842, 1861 
bis 1876. 

2) Bettel o. D. 

3) Die Unternehmer an Tauengien, Magdeburg, 24. November 1761. 

# Dennodh war die Furcht der Unternehmer groß; Köppen fchrieb am 
6. Dezember 1761 dem Könige, fie wollten fofort nach Breslau, wenn fie es mit 
Sicherheit könnten, denn fie „fürchten fi) ganz ungemein vor perjünlicher Nach⸗ 
ſtellung und Aufhebung“. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanfchen Münzfuße 1759—1763. 63 


Sorten jollten aber dag Generaldireftorium und Feldkriegsdirektorium 
mit Köppen und Tauentien Maßregeln beraten.) Da Köppen 
600000 Rtlr. in Tchlechten fremden Sorten vereinnahmt batte, fo 
wurde auch der Herzog Ferdinand von Braunjchweig erjucht, diefe 
Sorten bei der alliierten Armee zu verbieten.?) 

Der König drängte unterdefjen fortwährend auf Abjchliegung 
des Kontrafts; obgleich die Unternehmer fagten, fie könnten nicht 
unter 40 Rtlr. ausmünzen, da die Berliner Courtierd einen Siber- 
preis von 30 Rtlr. atteftierten,?) jo verlangte Friedrich die pofitive 
Erklärung, ob fie unter Beibehaltung des 30-Rtlr.- Fußes für Die 
ſächſiſchen Drittel den erforderlichen Schlagſchatz zahlen wollten oder 
nicht. Sie künnten und müßten es.9 

Da erflärten fie denn, 3 Millionen Rtlr. Schlagſchatz zahlen 
zu wollen, aber unter dem Könige ſehr unwillkommenen Be— 
dingungen.) Wenn der Hauptkontrakt für 1761 die zu ver— 
münzende Quantität Seinfilber auf 850000 Mark mit 4100000 Rtlr. 
Schlagſchatz geſetzt Hatte, jo follte fie 1762 nur 700000 Mark mit 
3 Millionen, aber binnen 6 Deonaten zu zahlendem Schlagſchatz, 
betragen. Die fächfifchen Drittel wollten die Unternehmer zu 35, 
die Tympfe zu 40 Rtlr., die anderen fremden Sorten zu 40 bis 
43 Rtlr. prägen. Sie verlangten, daß die jächfiihen Grojchen 
weiter von den königlichen Kafjen genommen würden, die Bern- 
burger 8- und 4-Grojchenftüde wenigitens im Verkehr gültig feien. 
Rupfermünzen jowie 1- und 2-Mariengrofhen und Stüber wollten 
fie weiter prägen, alle diefe Surten nad) 40-Rtlr.-Fuß. 

Den Schlagſchatz wollten fie mit fächjiichen Dritteln bezahlen, 
doch dieſe frei, ohne Schlagſchatz prägen dürfen, oder es follten 
die 3 Millionen in Neuen Auguftdor gemünzt werden nach dem 


1) K.⸗O. an Köppen und Tauentzien, Strehlen, 29. November 1761. 

3) Eingabe der Ephraim und Sig, Berlin, 14. Dezember 1761. Schreiben 
an Ferdinand von Braunjchweig, Breslau, 21. Dezember 1761. — Am 16. De- 
zember 1761 baten die Unternehmer, fämtlihen Urmeechef3 zu befehlen, daß die 
Kontribution fortan nur in preußifchen, fächlifchen und bernburger Silbermünzen 
jowie in Gold, den Dutaten zu 6, den neuen Friedrichsdor zu 7, den alten zu 
10 Rtlr. gerechnet, angenommen würde. Ob das gejchah, ift nicht erjichtlich. 

3) Im.⸗Ber. Köppens vom 18. Dezember 1761. 

) 8-D. an Köppen, Breslau, 26. Dezeniber 1761. 

5) Ar. 47. | 


64 Erfte8 Bud. Drittes Kapitel. 


Fuß des Vorjahres. Auch wenn die Wege unficher wären, wollten 
fie den Schlagfhag in dieſen Goldmünzen abführen dürfen. Sie 
verpflichteten fich auch, zum Beften der Bevölkerung Silbermünzen 
nad dem 19°/,-Rtlv.-Zuß und Mittelfriedrich&dor herftellen zu 
lafjen. Im Fall der Reduzierung der neuen Sorten, wie fie mit 
den ſächſiſchen Tympfen und fremden Szoftafen in Polen ſchon vor- 
genommen jei, follte deren Ummünzung in ſächſiſche Grofchen oder 
unter Verkauf des Darinjtedenden Silbers gegen Gold in neue 
Auguftdor ohne Erlegung eines Schlagjchages gejchehen. Endlich 
verlangten fie wieder den Pla für eine neue Berliner Waſſerſtrecke 
und Die Darauf auf ihre Koften zu errichtenden Gebäude zum 
Eigentum. 

Der König war über die meilten dieſer Forderungen äußerst 
ungehalten, und Köppen befam zu hören, daß er zu „faible” fei, 
der König verftehe in diefen Dingen gar feinen Scherz; der neue 
Kontrakt müfje ganz wie der alte fein; Köppen folle den Juden 
nur fagen, daß man über die Silberlieferung ſchon mit andern 
Kaufleuten verhandle.) Ob das der Fall war, willen wir nicht, 
es ijt aber jehr wahrfcheinlich, daß man andere Unternehmer wohl 
befommen bätte, da jchon 1758 Grauman fich verbindlich gemacht 
hatte, chriſtliche Münzlieferanten zu beforgen, die unter billigeren 
Bedingungen hatten abjchließen wollen als die Juden.?) 

Sedenfall® Half die Drohung. Nachdem der König Köppen 
mitgeteilt Hatte, daß er auf A, noch beſſer 6 Millionen Schlagihag 
abjchließen müſſe, wobei die Einzelheiten feiner Gewifjenhaftigfeit 
überlafjen werden jollten, daß aber alle Sorten, die ſchlechter als 
nach 30-Rtle.-Fuß gemünzt würden, fein SKafjengeld fein dürften, 
und die in Breslau zu prägenden Tympfe derartige fein mußten, 
daß fie in Polen nicht reduziert würden,?) fam der Kontraft zu- 
ftande. Freilich hatte Köppen ſchon Gewalt anwenden und fo viel 
von dem Silber der Juden in der Magdeburger Münze beichlag- 
nahmen müſſen, daß davon noch im Sanuar 1, Million Rtlr. 
Schlagihag zu erheben waren. Die Bitte der Unternehmer, die 
Bernburger 4-Gr.-Stüde in Preußen furfieren zu laſſen, fchlug 


1) K.⸗O. an Köppen, Nr. 48 und vom 26. Januar 1762. 
2) Ym.-Ber. Graumans, Berlin, 13. Juni und 1. Juli 1758. R. 96, 408 E. 
8) Nr. 49. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759-1763. 65 


Friedrich rund ab.!) Doc befahl er dem Generaldireftorium gegen 
falfche Sorten Tcharf vorzugehen, da die Unternehmer geklagt hatten, 
daß nad) Knöffels Anzeige in Berlin falfche preußifche Drittel nad) 
55 Rtlr. 9 Gr.» und falfche ſächſiſche Drittel nah 79 Rtlr.-Fuß, 
alfo faft ganz kupferne, Furfierten.?) 

Der mit Ephraim und Itzig im Februar 1762 abgefchlofjene 
Kontrakt. enthält folgende Punkte. Die Unternehmer jollten 
200000 Mark Feinfilber in fächfiiche Drittel nach dem bisherigen 
30-Rtlr.- Fuß vermünzen. Nach A40-Ntlr.-Fuß waren in Tympfe 
und fremde Sorten 650000 Mark zu verarbeiten. An Tympfen 
aber brauchten fie doch nur foviel herzuftellen, als der König ihnen 
abnehmen und fie ſelbſt auswärts abjegen könnten. Unter den 
fremden Münzen waren auch neue Auguftdor begriffen, deren 
Prägung der Staat nun auch ihnen überließ. Die andern fremden 
Sorten follten fein. Kafjengeld jein, ſondern wie die polnijchen 
außerhalb des Landes verausgabt werden. 


Der Schlagſchatz wurde wie der im vorjährigen Hauptfontraft 
auf 4100000 Rtlr. gejeßt, die von ihnen gemachten Bedingungen 
über deſſen Zahlungsart geftand man zu.?) Sie wollten alles mög— 
liche tun, den Schlagihag auf 6 Millionen zu bringen, doch ver- 
langten fie auch Nadhjficht, wenn Münzftätten außer Betrieb fämen. 
Bei der Ausmünzung nad) 19%/,-Rtlr.-Fuß war fein Schlagſchatz 
zu erlegen. Die ihnen von den Kafjen zu übergebenden fremden 
ſchlechten Sorten Hatten fie in neue Auguftdor oder ſächſiſche Grofchen 
umzutaufchen, wogegen fie für Ummünzung der von Polen rvedu- 
zierten Tympfe feinen Schlagichaß bezahlten. Der Pla endlich für 
die Waſſerſtrecke war ihnen anzuweifen und die dort errichteten . 
Gebäude wurden ihr Eigentum.‘) Ä 


Indem der König noch Köppen befahl, den Unternehmern bei 
Androhung fchwerer Verantwortung einzufchärfen, daß fie feine 


1) Nr. 50. 

2) Ym.-Ber. Köppens, Magdeburg, 6. Februar 1762. — R.-D. an das 
Generaldireltorium, Breslau, 11. Februar 1762. 

3) ©. oben ©. 63, 64. — Sie durften außerdem für fich felbjt, ohne Er- 
Iegung eines Schlagfchages, ein gleiches Metallquantum, al in dieſen 4 100 000 Rtlr. 
ſteckte in neue Auguftdor oder ſächſiſche Grojchen vermünzen. 

4) Nr. 52. 

Acta Borussica. Münzweſen. III. 5 


66 Erſtes Buch. Drittes Kapitel. 


Bernburger oder andere fremde fchlechte Sorten in die Kafjen ein- 
brächten, und befonders die fächfiichen Drittel und andere befjere 
Sorten nicht verdrängt oder eingefchmolzen würden, ließ er ihn den 
Kontrakt ratifizieren.') 


Nach diefem Kontrakt wurde das Jahr 1762 über in Berlin, 
Magdeburg, Breslau und Leipzig fowie Aurich gemünzt und 
4000333 Rtlr. Schlagihag gewonnen.) Wir hören noch, daß in 
Berlin, Breslau und Leipzig ftatt der bisher geprägten ſächſiſchen 
Groſchen, Doppelgrofhen von gleihem Gehalt gemünzt werden 
follten,?) die außer in der Provinz Preußen bei allen Kafjen zu 
gelten Hatten, aber nicht in Wechſelzahlung, auch follte jeit Juli mit 
der Prägung des Bernburger Geldes möglichft angehalten werden. *) 
Jedoch waren, wie wir fpäter zeigen werden, die Doppelgrofchen 
Ichlechter als die Grofchen, und ging die Bernburger Prägung mit 
ungejhwäcdhten Kräften bis zum 1. März 1763 weiter. 


Die Berechnung über die Ausmünzung im Sabre 1762, d. 5. 
bis Ende Februar 1763, wurde kompliziert. Wie wir jehen werden, 
wurde am 17. Dezember 1762 ein neuer Kontrakt abgefchlofjen, *) 
der einen befferen Münzfuß ſchuf. Weil man damals mit den für 
1762 beftimmten Ouantitäten nicht fertig geworden war, auf den 
Schlagſchatz aber nicht verzichten wollte, jo wurde in dem Kontraft 
beftimmt, wie e8 mit dem von 1762 ftammenden Reſt zu halten sei. 
Man jagte den Unternehmern nämlich zu, daß fie den Rück— 
ftand an auszumünzenden jächfiichen Sorten in den nächjlen drei 
Monaten fchlagen dürften, und wenn noch ein Reft wäre, dieſen in 
Grofchen nad) dem neuen 25-Tlr.-Fuß. Dafür waren 1450000 Atlr. 
Schlagſchatz zu entrichten, die fie mit neuen Auguftdor und ſächſi— 


1) 8.-D. an Köppen, Breslau, 28. Februar 1762. 

2) Es wurden alſo 800333 Atlr. mehr Schlagſchatz gewonnen, als im 
Kontralt ausgemacht war. Woher diefed Mehr ftammte, wiſſen wir nit. Nur 
von 100000 Atlr. haben wir Nachricht (f. S. 67). Daß die 200 000 Rtlr. wegen 
der Königsberger Prägung, wie Kofer annehmen möchte, dazu gehören, könnte 
wohl fein, obgleidy fie erjt am 22. Januar 1763 begann. Kofer, Finanzen, ©. 351. 

5) Geit dem 2. Juli 1762. Denn da die Berliner Wardeine fie probieren 
und ihren Gehalt an diefem Tage atteftieren, fcheinen fie bis dahin in Berlin 
nicht geichlagen zu fein. Tit. XVII, 15. Münzbefchr. Nr. 1803—1907. 

4 Nr. 56. | 


Der allgemeine Abgang vom Graumanfhen Münzfuße 1759—1763. 67 


ſchen Doppelgrofchen abtragen durften. Der Schlagſchatz für 1762 
wurde dann richtig folgendermaßen bezahlt: 
1794000 Rtlr. in ſächſiſchen Dritteln, 
1896000 „ u s 2- und 1-Groſchen, 
410000 „ neuen Auguftdor 


4100000 Rttlr., 

ferner 100000 Rtlr. wegen erlaubter Bezahlung der lebten 
1450000 Rtlr. mit ſächſiſchen Doppelgrofchen und neuen Auguftdor, 
ftatt mit ſächſiſchen Dritteln.!) 

Nach einer Schlußberechnung?) waren in diefem legten Jahre 
1762 bis zum 1. März 1763 zu vermünzen: 

nad) 30-Tlr.-Fuß 200000 ME. f., 
e8 wurden aber 
nur vermünzt „ n 100740 „ „ 48 86r. 


demnach Neft: 99259 Me. f. 11 2. 10 Gr. 


nach 40-Tlr.-Fuß 849615 ME. f. 38. 3 Gr. 
es wurden aber | | | 
nur vermünzgt „ R 640256 „ 7 „2 a 


demnach Reit: 209328 ME. f. 122.1 ©r. 


Dieje beiden Reftjummen betrugen in Geld 11350941 ARtlr. 
19 Gr. 4 Pf. und durften 1763 und 1764 in preußifche Grofchen 
nad 25-Tlr.-Fuß vermünzt werden, was nicht mehr als 448419 ME. 
5 2.8 ©r. fein an Material verlangte. Da nun aber, wie wir 
fehen werden, feit dem 1. März 1763 die Herftellung der Sorten 
nac) dem neuen Fuß die Münzftätten ganz in Anſpruch nahm, fo 
blieb nach der endgültigen Decharge vom 24. Mai 1764 jenes Reſt— 
gquantum von 1762 bis auf die geringe Summe von etwa 3000 
Mark ganz ungemünzt, obgleich der volle Schlagſchatz im voraus 
bezahlt worden war. 

MWie oben angeführt, war die Summe des nad) den Berech— 
nungen auszuprägenden einfilbers in Sorten nach 40-Tlr.- Fuß 
849615 Mark 3 Lot 3 Grän, während der Kontrakt nur 650000 Mark 
angegeben hatte. Dies theoretiihe Mehr war verurfacht worden 

1) Nr. 90. | | | 

2) Berechnung mit Ephraim und Itzig, Berlin, 24. Mai 1764; Entwurf 


zur Decharge o. D. ebenda. — 


68 Erſtes Buch. Drittes Kapitel. 


erftens durch 102500 Mark, die die Unternehmer in die zur Be— 
zahlung des Schlagfjchages nötigen Sorten frei vermüngzen durften, 
jodann durch 97115 Mark 3 Lot 3 Grän, die fie ebenjo wegen 
ihrer Eoftenlofen Umwechſelung fchlechter fremder Sorten in Geld zu 
verwandeln die Erlaubnis erhalten Hatten. 

Als Später Ephraim und Itzig um Decharge baten, fragte 
Köppen bei Tauengien an, ob es mit der leßteren Summe jeine 
Nichtigkeit habe, worauf diefer die Attefte über die Umwechſelung 
ſchickte.) Aus Diefen erfehen wir, daß die Unternehmer ver= 
ſchiedenen Zivil- und Militärkaffen meift ſchwediſche, medlenburgifche 
und Zerbſt-Plönſche Sorten, der Breslauer Oberfteuerfafje polnifche 
Tympfe für 2387610 Rtlr., im ganzen für 3834652 Rtlr. ein- 
getauscht hatten.?) 

Sp endete die zweite Münzperiode des Krieges und es be— 
gann jene dritte, die über den Friedensfchluß hinaus bis zum 
1. März 1764 reichte. Sie wurde um die Mitte des Jahres 1762 
mit Verhandlungen über die Wiederaufnahme der Königsberger 
Prägung eingeleitet. ?) 

Zum Schluß noch ein Wort über den Abzug der Unternehmer 
aus Sadhfen. Während der Friedensunterhandlungen wurde die 
Leipziger Münze mit einer Gründlichleit geräumt, die noch einmal 
die Sachſen äußerft erbitterte.e Die Unternehmer padten binnen 
24 Stunden alles was transportabel war, ein, nicht nur alle Ma— 
ſchinen und Geräte, fondern auch, wie man fagte aus Bosheit, alles 
Holzwert und fuhren damit von dannen. Eine Bitte an den ſächſi— 
ſchen SFriedensunterhändler, Geheimrat von Fritſch, das zu ver- 
hindern, war erfolglos. Der fagte, er könne nicht helfen, man 
müfje fich künftig an den Juden zu entſchädigen fuchen, die Leipzig 
nicht würden vermeiden können.9 

1) Köppen an Tauentzien, Berlin, 8. Sept. 1763. Rep. 163, I, 9. - 

2) Nämlih dem Feldfriegstommifjariat zu Noftod 300000 Rtlr., deu 
Berlin paflierenden Truppen 425 668 Rtlr., der Stettiner Feldkriegskaſſe 92879 Atlr., 
der Stettiner Landrentei 55 000 Atlr., der Stettiner Oberfteuerfafje 181 735 Atlr., 
der Breslauer Garnifon 391760 Rtlr. R. 163, I, 99 und Tit. XLVI, 2. Nach 
Schreiben Köppens vom 8. September 1763 war die Hauptfumme noch etwas 
höher: 3 884 608 Ailr. 

8) Uber die Königsberger Verhältniffe fpäter. 


9) Extrakt eines Schreibens aus Leipzig vom 16. Februar 1763. A. D. 
Loc. 2265, Vol. IV. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 69 


Die Prägung Tchlechter Sorten mit fremdem Stempel hörte 
bald nad) dem Frieden auf. Der am 17. Dezember 1762 mit den 
Unternegmern abgejchloffene Kontrakt verpflichtete fie, vom 1. April 
1763 an nur preußifches Geld nach befjerem Fuß zu münzen. 


Suchen wir nun noch die Nachprägungen Friedrichs im fieben- 
jährigen Kriege im allgemeinen zu beurteilen. Der erſte Gebraud) 
fremder Stempel in Preußen war das nicht: wir hörten, daß der 
König feit 1753 bolländiiche Dukaten hat nachmünzen laffen,!) ein 
damals nicht einzeln daſtehendes Vorkommnis, und daß er fchon 
vor dem Kriege die Leipziger Tympfe nach dem ſächſiſchen Münz- 
fuße hergeftellt hat.2) | 

Eine Nahahmung fremder Gepräge, wofern fie ald Erzeug- 
niſſe des eigenen Staates kenntlich gemacht find, indem fie das durch 
Bild und Wort anzeigen, ift durchaus gerechtfertigt, die Einführung 
einer neuen Münze ift in den meiften Fällen eine Nachahmung einer 
fremden. Grote fpricht fih dahin aus, daß ſolche Nachmünzung 
unter dem Stempel des eigenen Stantes des Handel® wegen nur 
empfehlenswert if. Er verurteilt e8 aber auch nicht jchlechtiveg, 
wenn ein Staat dabei das fremde Gepräge nahahmt, und nennt 
folche Beijpiele piae fraudes oder nicht-doloje Fälſchungen. Denn 
fo lange nur der Münzfuß derſelbe bleibt wie der der Vorbilder, 
liege feine betrügliche Abficht oder Gefährdung des Münzſyſtems 
vor; nur wäre diejes Vorgehen der Strenge des Grundſatzes wegen, 
dem feine Regierung im Münzweſen untreu werden follte, zu tadeln. 
Er führt dafür eine Menge von Beifpielen bis in die Gegenwart 
hinein an.®) Unjere eben angezeigten Fälle der nachgemüngzten 
Dukaten und Tympfe gehören mit darunter. 

Wenn aber Grote weiter annimmt, mit Nachbildung zwar der 
nichtcharafteriftiichen Teile des Typus, jedoch unter Wiedergabe der 
wahren Münzherren und Münzftätten, wäre derjelbe Umlauf ge= 
fidert gewefen, fo müſſen wir diejes bezweifeln. Wir erinnern hier 


1) ©. 3b. II, ©. 217, 218. 
3) ©. ©. 28ff. 
3) 9. Grote, Die Geldlehre. Leipzig 1865, S. 161—163, 178—185. 


70 Erſtes Buch. Drittes Kapitel. 


nur daran, mit welcher minutiöfen Genauigkeit die Araber das 
Detail des Maria-Therefientalers noch heute prüfen,!) und daß eine 
im Grotefhen Sinne erfolgte Nahahmung der ſächſiſchen Tympfe 
in Preußen feinen Erfolg hatte. °) 

Darüber läßt aber Grote feinen Zweifel, daß eine Nach- 
ahmung fremder Münzen, unter PVerfchlechterung des Münzfußes, 
Staatliche Falfchymünzerei ift. Selten Dachte man anders.?) Da nun 
König Friedrich im fiebenjährigen Kriege hiervor nicht zurüdjchredte, 
müffen wir dieje feine Maßnahmen etwas näher beleuchten. Er 
hat einmal gefagt, derartige Nachmünzungen feien in Kriegszeiten 
immer vorgenommen worden.) 

Wir können weiter gehen und fagen: in Kriegs- und Friedens— 
zeiten. Dem Numismatiker ift das nur zu befannt,®) und fo wollen 
wir uns bier nur auf wenige prägnante Fälle bejchränfen. Daß 
ſolche Nachmünzung meift Hand in Hand mit Münzverjchlechterung 
ging, erleidet gar feinen Zweifel, denn den Fleinen Herren wenigſtens 
war es anders gar nicht möglich, die Münzkoften herauszufchlagen. 

Daß fie ziemlich häufig vorkam, beweijen die jeit alters er- 
lafjenen Gejege und Berordnungen dagegen, die biß ins 18. Jahr- 
hundert wiederholt werden mußten.) Für das Einzelne können 
wir auf die vorhandene Literatur Hinweifen, auf die Nachmünzung 
der englifchen Sterlinge in den Niederlanden und Weftfalen, be- 
fonders in Lippe, auf die von mohamedanishen Münzen durch ſüd— 
franzöfifche Grafen und Bifchöfe,”) auf die wie es jcheint faſt all- 
gemeinen NRachprägungen in den Niederlanden, bejonders durch Die 
Herren von Batenburg, die im 16. Jahrhundert faft aller Herren 


1) Peetz und Raudnitz, Gefchichte des Maria-Therefientalerd. Wien 1898, 
©. 135—137. 

2) ©. oben ©. 29. 

8) ©. 3. B. Bd. II, ©. 200. 

4) ©. oben ©. 62. | 

5) 9. Dannenberg, Grundzüge der Münzkunde. 2. Aufl. ©. 172. 

6) Für Kaifer Friedrich II., |. Menadier, Deutſche Münzen I, Berlin 1891, 
©. 217. — Für Kaifer Rudolf I. und Albrecht IL, Thoman IL, ©. 118. — Ferner 
Sachſenſpiegel, Buch II, Art. 26, und Beinlihe Halsgerichtsordnung Karls V., 
Thoman II, ©. 111, 112, 115. — Diefe Beftimmungen öfter wiederholt, 3. 8. 
1666 und im Leipziger Rezeß 1690, Thoman II, ©. 268, 368. 

7) J. Michelet, histoire de France II. Paris 1872, p. 432. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 71 


Europas Gold- und Silbermünzen nachgefchlagen haben, und zwar, 
wie es für einige Sorten bewiejen, für alle wahrfcheinlich ift, unter 
Verjchlechterung des Münzfußes.) Auch auf die Nachbildungen 
Sohannes von Luxemburg?) und der Freiherrn von Nedheim fei 
bingewiejen, welch legtere unter fremdem oder nachgeahmtem Stempel 
unglaublich große Mafjfen von Kupfergeld gemünzt haben. Genau 
unterrichtet find wir über jtarfe Falfchmünzerei im Luremburgifchen 
und in der gräflich Leiningiſchen Münzftätte zu Cramberg bei 
Schaumburg a. d. Lahn um 1625,3) und bedeutende Nachprägungen 
franzöſiſcher Goldmünzen längs der ganzen franzöſiſchen Grenze, 
beſonders in den öſterreichiſchen Niederlanden von 1718—1726, wo- 
bei auch die öjterreichifche Regierung beteiligt war. *) 

Ganz befannt ift ferner die Münzfabrifation der Eleinen ober— 
italieniſchen Deſpoten, die ihre Haupteinnahmequelle bildete; ſie er— 
richteten eine Münze oft in der einzigen Abſicht, fremde Sorten 
für die Länder nachzuprägen, wo ſie gerade kurſierten; von einigen 
dieſer Herren kennt man nur Nachſchläge. Die Herren von Dezana, 
Frinco, Paſſerano, Lavagna, Maſſerano, Montanaro, Macagno u. a. 
haben dieſes Geſchäft zum Teil durch Jahrhunderte betrieben.) 

Endlich gehört auch hierher die Nachmünzung verſchiedener 
deutſcher Gulden durch Nafjau-Weilburg am Ende des 17. Jahr—⸗ 
Bunderts,®) die mafjenhafte Nachprägung fpanifcher Kupfermünzen 


1) J. Erbftein, Zur Münzgeſch. d. lebten Freiheren v. Batenburg und 
Stein aus d. Haufe Bronckhorſt. Münz- u. Medaillenfreund, Dresden 1900, 
Nr. 17—24. 

9) Grote, Münzftudien V, ©. 165 ff. — Dannenberg, Zeitfchr. f. Numis- 
matif XV, Berlin 1887, ©. 309 ff. und Numism. Beitfchr. III, Wien 1872, ©. 212. 

3) U. Pindard in Revue de numism. belge 1848, p. 46—54; und 
P. Joſeph i. d. Numism. Zeitichr., Wien 1884, ©. 182 FF. 

4) &. Bigwood in Revue belge de numismatique 1903, p. 77—97, 207 
bis 224, 366367. 

6) A. Morel-Fatio, imitations ou contrefacons de la monnaie suisse, 
fabriquees à l’tranger aux XVI et XVII siecle, Züri) 1862 und A. Morel⸗ 
Fatio, monnaies inedites de Dezana, Frinco, Passerano in revue numismatique, 
Paris 1865, ſowie andere Auffäge desfelben. Sehr bezeichnend ift ein Wort des 
favoiifhen Münzpdirektord in einen Bericht von 1532, wo er die umliegenden 
Miünzftätten charafterifiert: „Je ne compte point Dezana, Montanar, Crevacor, 
qui sont ordonnees ä la tromperie“. 

6, ©. Bd. I, ©. 82-85 


72 Erſtes Buch. Drittes Kapitel. 


in den Niederlanden und die VBerfertigung falfcher faft ganz fupferner 
Groſchen für 2 Millionen Rtlr. mit Gepräge Friedrich! des Großen 
durch engliiche Spekulanten am Ende des 18. Jahrhunderts. !) 


Wohl am interefjanteften für ung find eben diefe Nachprägungen 
zu Ende des 18. Jahrhunderts. Aftenmäßige Nachrichten haben 
wir darüber bis jet zwar erjt wenige, Doch werden die Tatjachen 
nit ganz abzuitreiten fein. Die große englifche Fabrik fremder 
Münzen war die zu Birmingham. Hier wurden in großem Um— 
fange jpanifche Piaſter geprägt, 1792 wöchentlich für 100000 réaux 
de vellon, fpäter auch franzöfiihe Münzen und Ajfignaten herge— 
ſtellt.) Dann hat Wellington während des pyrenäilchen Feldzuges, 
wie berichtet wird, 1813 und 1814, Goldftüde mit dem Bilde 
Napoleons I. fchlagen lafjen,?) und es prägte die englijche Regierung 
1815 in London zur Befoldung der Offupationsarmee in Frank— 
reich vollhaltige Zouisdor.*) 


Endlich erzählen uns der Graf von Garden und Eugen 
de Bitrolles, daß Napoleon J. zur Bezahlung feiner in fremden 
Gebieten ftehenden Heere das Geld diejer Länder geringhaltig nach» 
prägen ließ, 3. B. Friedrichsdor; beſonders aber habe er Wiener 
Banknoten, preußifche Staatsobligationen, englifche Banknoten und 
ruſſiſche Papierrubel in Paris herſtellen afjen.®) 

Über die Nachprägungen während des fiebenjährigen Krieges 
möchte vielleicht ein Apologet jagen, fie jeien von Friedrich als dem 
Eroberer Sachſens zu Necht geichehen. Aber dem ift nicht jo. In— 


1) Genauere hierüber wird der IV. Bd. bringen. 

2) P. Bordeaur in der Revue numism. Paris 1903, p. 383—39%. 

3) Brialmont, Geſch. Wellingtong; zitiert in der Revue de la numism. 
belge 1857, p. 313: pour eviter la depräciation des pieces anglaises et faciliter 
les transactions commerciales de son arme£e. 

% P. Bordeaur in der Revue belge de numism. 1904, p. 163—174. 

5) M. Comte de Garden, un Eclair d’historie, ou l’empereur Napoleon 1. 
faux-monnayeur. Bruxelles 1877; zitiert in der Revue de la numism. belge 
1877, p. 459. — Eugen de Ditrolled, Gedenkſchriften; zitiert v. d. Antiquitäten- 
Beitung v. 7. Oktober 1903 und danach von Tijdschrift voor Munt-en Penning- 
kunde, Amfterdam 1904, p. 79. — Über die Fälſchung der englifchen und ruffi- 
ihen Banknoten durch Napoleon I. im Jahre 1810 finden fich fehr genaue und 
detaillierte Angaben durch den Graveur Tale in Les papiers secrets du second 
empire No. 4, Bruxelles 1871. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759-1763. 73 


dem der König feine preußifchen Sorten viel langfanıer verjchlechterte, 
fo geringe preußifche Sorten wie die neuen Auguftdor, ſächſiſchen 
Drittel und Groſchen ſowie Tympfe überhaupt nicht prägen ließ, 
ift die Behauptung gar nicht abzumweifen, daß er das Ddium dem 
Kurfürften von Sachſen wie den Herren, deren Gepräge er ſonſt 
nachahmte, dem Medlenburger, Rufjen, Danziger aufzubürden juchte 
und feinen eigenen Ländern die Verlufte, welche durch die herbei- 
geführte Preizfteigerung und fpätere Einziehung diefer Münzen ver- 
anlaßt wurden, erjparen wollte. Aber ohne daß wir den König 
durch den Hinweis auf die Beijpiele anderer Regierungen, früherer 
und fpäterer, entfchuldigen wollen, müfjen wir dennoch die Momente 
hervorheben, die dieſes Verfahren in das rechte Licht zu rüden ver- 
mögen. Denn fo nur fünnen wir der Wahrheit genügen. 


Die Nachmünzung im ftebenjährigen Kriege wurde von 
mehreren Umftänden veranlaßt und begünftigt. Zunächſt war es 
die politifche Zerriffenheit Deutſchlands und die Schwäche Polens, 
die es erlaubte, wenn der eine Stempel wegen des geringen Münz- 
fußes feinen Kredit verlor, den einer andern Hoheit nachzuahmen, 
zweitens die Notwendigkeit großer Mengen Baargeldes in Sriege. 
Die Münzverfchlechterung aber war eine unausbleibliche Folge länger 
dauernder Kriege. Wir haben jchon bei Beiprechung der europä- 
iſchen Münzverjchlechterungen zu Anfang des 18. Jahrhunderts ge— 
zeigt, wie diejelben bei der damaligen Schwierigkeit der Steuer- 
erhöhung oder größerer Staatsanleihen eine indirekte Kriegsfteuer 
darstellten.) Der Staat ftellte aus den umlaufenden Münzen 
durch ftärferen Rupferzufag ein viel größeres Geldquantum her, wo- 
bei das einzelne Stüd feinen Nennwert behielt oder behalten follte. 
Indem nach dem Frieden aber die Umwandlung diejes Kriegsgeldes 
in Geld nad) dem früheren guten Münzfuße nicht etwa aus Staats— 
mitteln, d. 5. den allgemeinen ordentlichen Steuern, beftritten, 
londern die Koften dafür dem Volke neben dieſen Steuern auf- 
erlegt wurden, war die ganze Unternehmung nicht eine Anleihe, 
ſondern vielmehr eine Kriegsſteuer. Der Hauptgegner Yriedrichs, 
Maria Therefia, hat von diefem Mittel, joviel wir bis jegt willen, 


)8.1,6©. 9. 


74 Erſtes Buch. Drittes Kapitel. 


Vermögens-, Erbjchafts-, Einfommen- und Luxrusftenern; durch 
Nichtbezahlung der Getreide- und andern Lieferungen; durch Vor— 
erhebung der Steuern auf 3, 4, 5 Jahre im voraus; durch große 
Anleihen, die bei einem Staatseinfommen von 24 Millionen I. 
jährlich jeit 1756 die Staatsjchuld von 49 bi$ auf 136 Millionen 
vergrößerten, bat Maria XTherefia ihre Untertanen unzweifelhaft 
mehr gejchädigt, als Friedrich durch feine Meüngverfchlechterung.?) 

Wie gejagt, verlangt der Krieg bedeutend mehr Baargeld als 
der Friede. Man glaube nicht, daß diefe Behauptung durch die 
heutige Kreditwirtfchaft ganz bejeitigt werde. Der Krieg verlangt 
auch heute Baargeld, nicht nur Papier. Denn eriteng werden die 
Einwohner bejonders der Partei, die im Unglüd ift, ihr Baargeld 
möglichft zu verbergen, feftzuhalten, einzuziehen juchden — man rechnet 
ſchon bei jeder Mobilmachung mit einem Sturm auf die Vorräte 
der Banken —, zweitens verlangen die Armeen ein ganz bedeutendes 
Mehr an Baargeld. Die Urfachen dafür hier des weiteren aus— 
einanderzufeßen, geht nicht an, doch wollen wir daran erinnern, wie 
in den meiften Zällen die Okonomie des Friedens im Intereſſe der 
Schnelligkeit und Kampffähigfeit aufgegeben werden muß, wie be= 
fonder8 früher vor der Zeit der Eifenbahnen und Dampfichiffe, 
als ein jchneller Ausgleich zwilchen Angebot und Nachfrage ſehr 
ſchwierig war, der Kriegsfchauplag eine viel größere Menge von 
Menichen als im Frieden allein verpflegen mußte, wie dadurch aljo 
die Preiſe ftark ftiegen und viel mehr Zahlmittel als vorher ver- _ 
langt wurden. Wie jehr man dem auch durh Magazine vorzu- 
beugen fuchte, die Quartierverpflegung ift nie ganz ausgeſchloſſen 
geweſen und fie eben ift ohne Baargeld nicht zu ermöglichen. Fehlt 
es, fo bleibt nur die Land und Heer verderbende Requifition übrig. ?) 

Dieſes Baargeld zu fchaffen war alſo unumgänglich nötig. 
Öfterreich prägte zwar feit 1759 eine Menge Kupfergeld, konnte 
Damit aber nur wenig ausrichten, und jo kam es, daß den diter- 


1) A. Ritter v. Arnetd, Maria Therefia u. d. fiebenjährige Krieg. II, 
Wien 1875, ©. 254ff. — Vfterreich edierte 1762 fein erſtes Papiergeld. 
TH. Rohde, Über Bapiergeld in Öfterreih. Monatsbl. der numismat. Gefell- 
Ihaft in Wien, Mai 1907. 

2) Darüber f. d. ausgezeichnete Arbeit v. Engelhard. Beiheft z. Militär- 
Wochenblatt 1901, 11. Heft, passim. 


Der allgemeine Abgang vom Graumanfhen Münzfupe 1759—1763. 75 


reichiſchen Heeren immer ein großer Judentroß folgte, der alles 
Gold- und beifere Silbergeld gegen preußifche Kriegsmünzen auf- 
wechjelte,!) ohne die auch die Öfterreicher nicht Krieg führen konnten. 
Ja, die Öfterreihiichen Behörden wechfelten felbjt das für die Armee 
. beftimmte Geld, ehe e8 abgeſchickt wurde, in verrufenes preußifches 
um und förderten fo, wie der ſächſiſche Gejandte am Kaiferhofe 
Elagte, defjen weitere Prägung.?) 

Friedrich münzte das jchlechte Kriegsgeld oder ließ vielmehr 
die Verjchlechterung des Münzfußes zu, weil ander die Münz- 
pächter ihm feinen fo hohen Schlagichag gezahlt Hätten, wie er ihn 
zur Fortſetzung des Krieges benötigte. Sie hätten ihn aber wahr- 
Tcheinlich nicht zahlen können, wenn die fremden Heere das Kriegs— 
geld zu entbehren imftande gewejen wären. Dieſe fonnten das 
aber nicht, fie brauchten es ebenfo notwendig wie die Preußen. 


Dazu fam noch ein anderes Moment. Ein fächfifches Prome— 
moria vom Dftober 1760 erwähnt, der König von Preußen Taufe 
polniſches Korn für feine Magazine mit feinem fchlechten Gelde, 
das der polnifche Edelmann, da Polen gar feine Münzverfafjung 
babe, in viel zu hohem Wert annehme.?) Wir erwähnten, wie Die 
preußijhen Münzunternehmer Polen die Hauptftüge ihres Münz- 
wejens nannten und enorme Mengen Edelmetall dort mit ihren 
ſchlechten Münzen auffauften. Seitdem eben Polen jedes Münzen 
aufgegeben hatte, mußte man dort alles nehmen, was das Ausland 
bot; jo aud für fein Hauptproduft, da8 Getreide. Die Unent- _ 
bebrlichfeit des polnifches Getreides war es aber wiederum, die bald 
die preußifche Verwaltung vor feinem Mittel zurüdichreden ließ, 
ihre Münzen in Polen fursfähig zu erhalten. 

Das alfo find in Kürze die Punkte, welche gegen und für die 
Münzverjchlechterung angeführt werden können. Wir verdammen 
weder die Nahmünzung fremder Sorten zugunften des Handels an 
fi, wie die der holländiſchen Dufaten oder ſächſiſchen Tympfe, noch 
die Münzverjchlechterung als Kriegsſteuer an ſich. Nicht aber 


1) Schreiben an die ſächſiſche Gefandtfchaft in Wien, Dresden, 15. April 
1760. U. D. Loc. 1334, Vol. IV. 

2) Ber. Paezolds, Wien, 13. September 1760, ebenda. 

3) 7 preuß. Tympfe für 1 ruffiichen Rubel, obwohl in jenen nur 31/,, in 
diefem 5 Tympf Silber ftedten. Ebenda Loc. 1334, Vol. IV. 


76 Erftes Buch. Drittes Kapitel. 


fünnen wir die Nachmünzung fremden Gepräges unter gleichzeitiger 
Berjchlechterung des Münzfußes billigen. Aber auch dabei werden 
wir im Auge behalten müfjen, daß, was der König tat, von 
zahlreichen andern Staatsgewalten und Fürften gefchah, ohne daß 
fie die gleiche Entjehuldigung hatten wie er, nur um ihre augen» . 
blilihen Einnahmen zu fteigern. Friedrich glaubte ohne einige 
Millionen jährliher Schlagichageinnahme den Krieg nicht führen zu 
fünnen. Er fah Har die unheilvollen Nachwirfungen des Tchlechten 
Geldes. Dieſe Folgen wollte er, jo weit es ging, von Preußen ab— 
halten, fie auf fremde Staaten ableiten. Und jo fchlug er immer 
leichtere Münze, die allein großen Schlagihag gab, mit fremden 
Stempeln; dieſes Geld ließ er in Preußen nicht zu, ſondern lenfte 
e8 in die Gebiete feiner Feinde und nach Polen; der König von 
Polen gehörte als Kurfürft von Sachfen zu diefen; und Polen war, 
da es längft kein eigenes Geld fchlug, das große Gebiet, in dem 
fremde gute oder schlechte Münze relativ am leichteften Eingang fand. 


Und endlich unter der Vorausfegung, daß nicht nur das Wohl, 
fondern die Eriftenz des Staates an dem Siege hing und Demnach der 
Sieg errungen werden mußte, fo war der große König aud) da- 
durch groß, daß er das Ddium wegen der Nachmünzung zu tragen 
nicht fcheute. Einen Sündenbod dafür hat er niemals geſucht. Es 
diente aljo Friedrich auch dieſes Mittel zur Rettung feines Staates. 


Für die Nahmünzungen und Müngverjchlechterungen anderer 
Fürften der damaligen Zeit könnte man als Entſchuldigung an- 
führen, daß, wenn fie nicht mitgemacht hätten, das Schlechte preußi- 
ſche Geld ihr befjeres verfchlungen haben würde, fowie daß der 
ermünzte Schlagſchatz eine Entihädigung für die preußiſche Kontri- 
bution war. Aber welche Entjchuldigung Hatten Holjtein und 
Dänemark zu der großen Hedenmünzerei in Plön, Schweden zu 
der in Stralfund, welche der Trierer, Neumieder, Öttinger, Hild- 
burghaufener, Ansbacher, Bayreuther? Manche von ihnen litten 
ja auch unter dem Kriege, aber es kann doch gar feine Rede da— 
von fein, daß fie durch die Gefährdung der Eriftenz ihrer Lande 
zu der Münzverfchlechterung gezwungen worden wären.!) 


1) Die preußifhen Ephraimiten — 1/3 und I/e-Taler — wurden von 
folgenden deutfchen Staaten nachgemünzt: Medlenburg-Schwerin, Medlenburg- 


Der allgemeine Abgang vom Graumanjchen Münzfuße 1759—1763. 77 


Da auch diefe fremden Müngzverfchlechterungen zeit- und 
ftellenweife auf da8 Geldwefen Preußens einwirkften, müfjfen wir 
ihnen nun einige Worte widmen. 


Strelit, Braunfchweig, Schwediih-Pommern, Anhalt-Bernburg, Anbalt-Berbit, 
Dldenburg, Holftein- Plön, Sachfen-Hildburghaufen, Ansbach, Bayreuth, Württem- 
berg, Kurtrier, Fulda, Bentheim-Tedlenburg, Sayn-Wittgenftein-Altenkicchen, 
Neuwied, Wied-Runtel, Hanau-Lichtenberg, Montfort, Dortmund, Ottingen. 
Außerdem prägten viele diefer Staaten eine Unmenge von Scheidemünzen. In 
den Sahren 1759 und 1760 verriefen nicht weniger ald 12 Kaiferliche Edifte 
Diefe Sorten. Ein Edift der Stadt Frankfurt vom 15. Auguft 1763 zählt dieje 
VBerrufe auf. U. C. Ehurtrier, Münzweſen Nr. 9, Vol. I. ©. auch Hirſch VIII, 
Nr. 62, 63, 65, 69-72, 79, 81, 82, 84, 85, 88-90 und Berliner Münz- 
blätter 1881, ©. 210. Die Kurtrierifchen Ephraimiten in Frhr. dv. Schrötter, 
Die Münzen von Trier. Befchreibung der neuzeitlihen Münzen. Bonn 1908, 
Nr. 1155— 1173. 

Unter den Münzabbildungen des Wiener Plafat3 vom 16. Augujt 1759 
findet fi auch ein preußifcher Szoftat mit C, neben dem nachläſſigerweiſe fteht: 
„6 einen Reichstaler“, obwohl deren 15 einen Taler ausmachten! 


Bierfes Kapitel. 


Die außerpreußifchen Münzverfchlechterungen in Deutjchland 
während des fiebenjährigen Krieges. 


Der regierende Graf von Wied, Bruder des preußifchen Geue— 
rals, ift wahrfcheinlich der erfte. gewefen, der die preußiſche Minz- 
verſchlechterung nachahmte. Schon am 26. April 1757 berichtete 
der preußiiche Gefandte in Frankfurt a. M., Freytag, er habe er- 
fahren, daß in Neuwied eine Menge fchlechter 4:Grojchenftüde ge— 
prägt würden, wofür die Unternehmer wöchentlih 100 Louisdor 
Schlagſchatz zahlten und dabei doch 8°/, gewönnen. Zwei Juden, 
Cappelkaan und Meyer Flörisheim brächten fie im Auftrage der 
Frankfurter Juden Gebrüder Maas nach Leipzig; auf diefe und 
andere Transporte müfje man dort ein Auge haben.) 

Zugleich begann auch der Markgraf von Ansbah in Ansbach 
ſowie als Fürft von Sayn-Witgenftein-Altenfirchen in Sayn ſchlechtes 
Geld in ftetS zunehmender Menge zu prägen. Ansbach war auch 
derjenige Staat, in dem große Nominale, wie Taler und Gulden 
nach ſchlechtem Fuß in bedeutender Menge bergeftellt wurden. Im 
Berliner Königlichen Münzkabinett befinden ſich eine überaus große 
Menge von Stempelverfchiedenheiten dieſes Kriegsgeldes. 

Gegen die Ansbacher Münzen wollte das General-Feld-Kriegs- 
Direktorium in Sachjen erjt vorgehen, wenn fie in Preußen verboten 
worden wären; die Neumieder Sorten wurden jedoch jofort durch 
Proflamation in Leipzig verrufen. Die beiden Frankfurter Juden 
fonnte man nicht erwijchen.2) Da die Neuwieder Sechſtel nun aber 
über Hamburg und Hannover nad) Preußen einzuftrömen drohten, To 


1) Ber. Freytags, Frankfurt, 26. April 1757. R. IX, 167, daher auch 
da3 Folgende. 
2) Gen.-Feld-Friegs-Dir. an d. Auswärt. Depart. Torgau, 11. Juni 1757- 


Die außerpreußifchen Münzverſchlechterungen in Deutſchland ꝛc. 79 


wurden fie am 5. Auguſt in ganz Preußen verboten.!) Aber dieſes 
fowie eine energijche Exekution durch den Kaifer vermochte die Neu- 
wieder Münzprägung nur kurze Beit zu hemmen. Denn ein Jahr 
jpäter. begann fie wieder. Da um dieſe Zeit die ganzen Lande 
am Rhein, Weftfalen und Oberdeutichland mit Trierijcher, Wied- 
Nunfeler, Sayn-Altenkircher und Bayreuther Tchlechter Münze über- 
ſchwemmt waren, warum jollte, wird der Graf von Neuwied ge- 
dacht haben, er da nicht weiter mitmachen? ine Menge Frank— 
furter Juden, Kölnische Kaufleute, befonders unjer alter Bekannter 
van der Nüll, boten fich als Lieferanten an.®) So begann es denn 
wieder in Neumied mit frifchen Kräften. Durch die Verdrängung 
und Vernichtung des guten Geldes, das in die Schmelztiegel wanderte, 
ftieg natürlich der Wechjelfurs; die Piftolen ftanden auf 6 ftatt auf 
5 Rthr. und die preußiichen 8-, 4= und 2-Groſchen erzielten 12°/, 
Aufgeld. Ammon, der preußische Gejandte in Cöln, ſagte mit Recht, 
daß Die Münzen fchwer zu erkennen feien; alle glichen einander wie 
ein Ei dem andern, die darauf angebrachten Buchſtaben oder ver- 
Ihlungenen Initialen waren jehr jchwer zu entziffern.?) Anfang 
1759 arbeitete man in den Weſterwälder Münzftätten mit 100 Pferden, 
und Ammon fürdhtete, daß man fich dort nächſtens auch an die Ein- 
Ihmelzung der brandenburgifchen Sorten machen werde, da das Ge- 
ſchäft jo vorteilhaft jei; denn der Friedrichsdor koſte in branden- 
burgiſchem Gelde nur 51/, Atlr., in Neumwieder Münze aber 6 Rtlr.*) 
Wie bedeutend Fonnte der Graf aljo fparen, wenn er feine Aus- 
gaben in eigener Münze bezahlte! 

Die kaiſerlichen Edikte gegen derartige Münzen wären gewiß 
ganz erfolglos geblieben, wenn der Kaifer nicht gegen einen, eben 
den Grafen von Neuwied, der eg mit am ſchlimmſten trieb, abermals 
erefutorifch vorgegangen wäre und dur Kurpfalz und Kurföln 
deffen Münze aufheben und ftrenge Unterjuchung gegen alle Be- 
teiligten Hätte verfügen lafjen.d) Ob eine Beftrafung wirklich aus— 

1) Avertiſſement, Berlin, 5. Auguſt 1757. Mylius, N. C. II, Nr. 43. 

2) Nr. 23. 

3, ©. 3. B. Münzbefchreibung Tafel 35, Nr. 1837, 1840. 

+) Ber. Ammons, Köln, 2. Februar 1759. Tit. XVII, 9. 

6) Extrakt des Reichshofratsprotokolls vom 19. Auguft 1760 gegen Neu: 
wied. Hirſch VIII, Nr. 99. Der Extrakt gibt ein anfchauliches Bild von dem 


80 Erſtes Buch. Biertes Kapitel. 


geführt wurde, ift aus der gedrudten Literatur nicht erfichtlich. 
MWahrfcheinlicd wurde die Neumwieder Prägung aber 1760 eingeftellt, 
denn ſpäteres fchlechtes Geld eriftiert faum. Auch auf die andern 
Scheint diefe Exefution gewirkt zu haben. Es fünnte ja fein, daß 
mit den alten Stempeln hie und da weiter gemüngt wurde, aber viel 
wird es nicht gewejen fein, man hört nur noch wenig von Diejen 
Ihlehten Münzprägungen. 

Den größten Gewinn davon hatte immer, wer die Münzen 
der andern dem eigenen Lande am beften fernzuhalten, die eigenen 
aber in andern Ländern unterzubringen verftand. Da nun Breußen 
im Weften die große allıierte Armee Hatte, fo fonnte es hier die 
fremden Gepräge verbieten, wonach ſich die von der Armee offu- 
pierten Landesteile zu richten hatten. Leider reichte diejer Einfluß 
nur felten bis zum Rhein, nie bis auf defjen linfes Ufer. Be- 
greiflicherweife drangen die preußifchen Münzunternehmer immer 
darauf, daß Ferdinand von Braunschweig die fremden Sorien von 
feinen Truppen nicht annehmen ließ. | 

Da die Geldremiffen aus England für die alliierte Armee 
durch holländiſche Wechfel über Hamburg bewirkt wurden, ſo be= 
nußten diejfe Gelegenheit Hamburger Kaufleute, Neuwieder, Ans— 
bacher, Bayreuther u. a. fchlechte fremde Sorten dahin zu fchaffen. 
Die Bitte der Unternehmer, diefes zu verbieten und die Wechjel an 
fie adrejfieren zu laffen, wurde vom Könige warm befürwortet und 
von Ferdinand wahrjcheinlich zugeftanden.!) Als dann jpäter Die 
Sehr ſchlechten Münzen von Plön, Schwediich-Ponmern, Medlen- 
burg und Hildburghaufen den Norden Deutjchlands überfluteten, 
erließ Ferdinand ein fehr fcharfes Verbot derjelben für die Arnıee 
und die offupierten Gebiete, das nur die preußiichen, braunjchweig- 
ſchen, ſächſiſchen und bernburgjchen Kriegsmünzen erlaubte, alle 
andern zu konfiszieren befahl, und die dagegen handelnden Wucherer 
mit der Strafe der Karre bedrohte.?) 

Sene eben genannten Sorten waren es, die den preußifchen 
Unternehmern am meiften zu jchaffen machten. Der Weften und 


ausgedehnten Betriebe und dem fehr großen Agenten- und Lieferantenperfonal 
ener Münzjtätte. 
1) 8.-D. an Ferdinand v. Braunfchmweig, Breslau, 10. Febr. 1759. R. XI, 167. 
2) Hauptquartier Hildeshein, 4. Januar 1762. R. XI, 167. 





Die außerpreußifchen Münzverjchlechterungen in Deutfchland zc. 81 


Süden Deutſchlands war für fie freilich verloren und wurde von 
den Neumieder, Sayner, Trierer, Ansbacher, Bayreuther u. a. Sorten 
beherricht; die von der alliierten Armee bejegten Landftriche aber, 
d. 5. meist die Lande an und öſtlich der Weſer jahen fie für ihre 
Domäne an und kämpften hier für dag Münzmonopol mit größter 
Energie. 

Am beften erreichten fie das dadurch, daß fie die Münzftätten 
felbjt pachteten. Zuerſt gefchah das mit der Anhalt-Bernburger. 

Schon im Mai 1758 bot ein Münzunternehmer dem Fürſten 
und dem Erbprinzen von Anhalt-Bernburg die Prägung |chlechten 
Kriegsgeldes an.) Am 1. Juni erhielt der Erbprinz die Münz- 
jtätte zu Harzgerode zu perfönlicher Nugung und fontrahierte mit 
einem Unternehmer, der ſich Johann Friedrih Martini zeichnete. 
Es jollten 100000 Mark TFeinfilber in 8-, 4= und 2-Groſchen nad) 
19-Talerfuß unter Ablieferung von 1!/, Rtlr. Schlagſchatz von Der 
feinen Mark vermünzt werden. 

Die preußifche Münzverwaltung war von dieſen Vorgängen 
wohl unterrichtet: am 22. Juni jchrieb Retzow dem Bernburgijchen 
Geheimrat v. Sonnenthal, bei 19-Talerfuß und 1 Rtlr. (jo) Schlag- 
hat könne der Unternehmer das Silber jo hoch bezahlen, daß die 
preußifchen Münzftätten nicht beftehen würden. Der Unternehmer 
in Harzgerode, Wulff — diefer Hatte den Kontraft „im Names 
feines Principals“ vollzogen — fei nur ein Agent eines wegen feiner 
Malverjationen bekannten Mannes; die preußifchen Unternehmer. 
wollten in den Kontrakt eintreten und mehr Schlagſchatz zahlen. 

Sch glaube nicht fehl zu gehen, wenn ich in dieſem Manne, 
der fih Martini nannte, den Mofes Iſaac erkenne. Der Yürft 
fügte fih und verhandelte nun mit Mojes Iſaac, zwei Leuten 
Namens Wulff und Daniel Itzig. Dennoch blieb Iſaac die Seele 
des Ganzen, er wollte fich in Bernburg niederlaffen, dag Material 
beforgen und die Münzen verlegen. Die Bedingungen blieben die 
ſchon angegebenen, nur fegte man die zu verprägende Ouantität auf 
200000 Mark Feinfilber. Am 17. Auguft jandte Viktor Friedrich 
den Iſaac an Retzow mit einem Briefe, der die Abmachungen 


1) Das Holgende über die Anfänge der Harzgeroder Münze nach gütigen 
Mitteilungen des Herrn Archivrats Dr. Wäſchke aus dem Archiv Zerbſt, Ab- 
teilung Bernburg C 13a, Nr. b—12. 

Acta Borussica. Münzweſen III. 6 


82 Erſtes Buch. Viertes Kapitel. 


meldete, und jchrieb 3 Tage jpäter in fein Tagebuch: „Ich und 
mein Land, auch alle, jo mir gut fein (aber ich insbejondere) habe 
Urſach, Gott zu danken vor die außerordentliche Gnade, jo er mir 
und meinen Sohn gethan hat“. 

Daß aber Preußen auf diefe Unternehmung einging, ift wohl 
folgendermaßen zu erklären. Um den Fürften zu den großen 
Magazinlieferungen willig zu erhalten, war ihm ein Zugeftändnis 
zu machen; außerdem mußte viel daran liegen, daß dieſe nahe ge— 
legene Münzjtätte nicht an einen felbjtändigen Unternehmer fam, der 
den preußifchen Konkurrenz machen fonnte. Eine Berpachtung an 
Iſaac und Itzig erichien um fo weniger bedenklich, als nad) dem 
Zode des Gumperts Ende 1758 Ephraim fich mit jenen beiden ver— 
band, und dieſes Konfortium nun fämtlicde preußifchen und jächit- 
hen Münzftätten in Pacht nahm. Die Bernburger Münzung 
wurde aljo von ihnen bejonders betrieben, um hier feine Konkurrenz 
entftehen zu lafjen. Sie haben dann ja Bernburger Münzen in 
Dresden und Leipzig in großen Mengen geprägt. 

Gefährlich wurde die Bernburgifche Münzftätte aber ein Jahr 
ſpäter. Moſes Iſaac hielt es nämlich für vorteilhafter, allein 
dortiger Pächter zu fein. Er Hatte die Bernburger Gefchäfte wohl 
ion bis dahin im Auftrage feiner Genofjen bejorgt, nun gelang 
es ibm am 2. Januar 1760 einen Kontraft für fich allein abzu= 
ichließen, zugleich legte er außer der Münze von Harzgerode noch) 
eine zweite an. Als Ephraim und ig dagegen Lärm machten, 
ließ der Fürſt den big nach Bernburg fommen und nahm ihn 
wieder neben Iſaac an. Biktor Friedrich behauptete, nur Sig 
liefere noch Silber, und zwar zu preußifchen Breijen.!) 

Diefe Bernburger Mißhelligleiten waren die Veranlafjung, 
daß die Bereinigung des Iſaac mit Ephraim und Itzig bezüglich. 
der preußiſchen Münzftätten auseinanderging: feit dem Anfange 
des Jahres 1760 war jener endgültig aus dem Konjortium aus— 
gejchieden.?2) Und es fcheint, daß auch im Bernburger Münzweſen 


2) Geſuch der Ephraim und Itzig, Berlin, 24. Sanuar 1760. Schreiben 
Viktor Friedrichd, Bernburg, 2. Februar 1760. Rep. XI, 167. 

2) Iſaae fcheint feitdem eigene Wege gegangen zu jein, 1765 Hagte Ephraim 
gegen ihn wegen einer Summe von 80000 Rtlr. Geiger, Geſch. der Juden in 
Berlin. II, 1871, V. 140. 


Die außerpreußifhen Münzverfchlechterungen in Deutfchland zc. 83 


unfer Triumvirat nicht lange wirkte, denn Ende 1760 ließ der 
König die Münze von Harzgerode mit Gewalt fchließen, verfiegeln 
und dem Fürſten jagen, daß er zum Münzen gar fein Recht habe. 
Das war ein Irrtum: die Fürften von Anhalt hatten nach Neichs- 
recht dag Jus monetandi ebenjo wie die Markgrafen von Branden- 
burg. Viktor Friedrich betonte außerdem, daß er zu Bernburg, wie 
ihm vorgeworfen wurde, nie gemünzt habe, und die "große Menge 
der Bernburger Stempel nicht in feinem Lande entjtanden jei, wo- 
mit er, wie wir willen, nicht unrecht hatte. Er bat, die Harz- 
geroder Münze zu entfiegeln, anſonſt er feine Beiftener zu den 
Kriegserforderniffen nicht mehr vollftändig werde abführen können.) 
Da der Fürft fich wieder dazu bequemte, Ephraim und Ibig als 
Unternehmer anzuftellen, jo wurde feinem Geſuch gewillfahrt und 
die Harzgeroder Münze wieder eröffnet.) Ob Sfaac weiter daran 
beteiligt war, ift ungewiß. 

In Preußen aber hielt man auf das Verbot der Bernburger 
Gepräge zunächſt mehr als auf das der ſächſiſchen. Sogleich, nach— 
dem man von Eröffnung der Harzgeroder Münze Kenntnis erhalten 
hatte, verrief man dieſe den preußilchen jehr ähnlichen Produkte. 3) 
Alle Frachtwagen follten auf preußifche Sorten unterfucht werden, 
da man fürchtete, daß Ddieje in Harzgerode eingejchmolzen werden 
würden.*) Auch bejorgte man, daß andere dem Bernburger folgen 
würden; aber e3 ergab fich bald, daß in Köthen zwar eine Münze 
angelegt, wegen des Einfpruchs des Fürften von Bernburg als 
Senior des Haufes Anhalt aber nicht betrieben wurde, die Grafen 
von Stolberg überhaupt feine Münze errichteten. ®) 


1) Biktor Friedrich an den König, Bernburg, 5. Januar 1761. R. 96, 98 N. 

2) Ym.-Eingabe der Ephraim und Itzig, Magdeburg, 20. Februar 1761. 
Geſchieht durch K.-D. an Oberftleutnant dv. Marwig vom Reg. Gendarmes, 
Leipzig, 23. Februar 1761. R. 96, 409 C. 

3) Sie trugen wie die Breslauer den Münzbuchftaben B; f. Münzbe- 
fchreibung Nr. 1836, 1837. 

9) Berfügungen an alle Kammern, den Generalfisfal, den Minifter v. Katt 
und den preußifchen Vertreter in Quedlinburg, Frhrn. v. Schellersheim, 5. und 
24. Ditober 1758. Patent des Gen.-Feld-Kriegs-Direktoriums, Torgau, 27. Okt. 
1758. Reſkript an die Kammern v. 2. November 1758. Tit. XLIV, 11. 

5) Berichte des Kriegsrats Lamprecht, Halle, 14. Dezember 1758, * des 


Landrats von Werthern, 5. Januar 1759. Ebenda. F 


84 Erſtes Buch. Viertes Kapitel. 


Bei dem Verruf der Bernburger blieb man nicht ftehen, man 
bejchrieb in einem Patent die 8- und 4-Grofchenftüde und ſetzte auf 
jedes angetroffene Stück 8 und 4 Rtlr. Strafe. Beſonders follte 
der Auffauf preußifchen Geldes damit beftraft werden. Ebenfo 
jollten die neuen württembergifchen 4 Gr., Neumwieder u. a. Sorten 
verboten fein. Weil aber gleich darauf der Bernburger dag Ge- 
präge änderte und an Stelle feines Bildes die verfchlungenen 
Namensinitialen jegen ließ, jo wurde ein Zirfular nötig, das dieſes 
neue Gepräge und zugleich die württembergifchen 4 Gr. befchrieb. 
Der Inhalt beider Verordnungen wurde in den Zeitungen abge- 
druckt.) Hannover folgte diefem Beifpiele.?) 

Damit aber nicht genug, wurde auf Nat des Landrats 
v. Dacheroeden zu Quedlinburg dem Fürften vom Weitermünzen 
abgeraten; aber wie Minifter v. Podewils jogleich erwartet hatte, 
entjchuldigte ſich Viktor Friedrih damit, daß er wiederholt ſcharf 
befohlen habe, den preußijhen Münzfuß einzuhalten.) Man 
mußte fich aljo weiter Dana] beichränfen, die Bernburgifchen Münzen 
fernzuhalten. 

Und obgleich fie in Leipzig und den preufifchen Münzftätten 
in immer größeren Duantitäten und jchlechterem Gehalte, feit 1761 
nad) 40-Talerfuß, gemünzt wurden, *) erreichten die Juden, daß fie 
im Handel und Verkehr auch der preußifchen Lande Geltung er— 
hielten. Die Unternehmer hatten mehr Gewinn davon als von der 
Herſtellung preußifcher und auch jächfifcher Sorten, die Bevölkerung 
aber widerjegte fich der Annahme. Außer daß die Unternehmer fie 
an die Armeen abjetten, ließen fie 1762 den Vertrieb ins Publikum 
durch vier Hauptagenturen in Berlin, Magdeburg, Braunjchweig 
und Minden bejorgen.. Ä 

Die Mindenjche Kammer führte nun dagegen an, dab der 
Landmann, der dieſe Sorten nehmen müſſe, hernach für branden- 
burgijches Steuergeld 60 big 70°/, Aufgeld zu geben habe. Da das 


2) Batent vom 16. Dezember 1758 und Birkular an die Kammern vom 
28. Dezember 1758. Mylius, N. C. IL, Nr. 55, 57. 

2) Gedrudte Verordnung, Hannover, 13. November 1758. it. XLIV, 11. 
Die 4 Gr. feien faum 3 Mariengr. 3 Pf. wert. 

3) 4. Dezember 1758. Tit. XLIV, 11. 

4) ©. ©. 66. 





Die außerpreußifchen Münzverfchlechterungen in Deutichland ꝛc. 85 


Militär bei der Löhnung den Louisdor gegen diefe Münzen zu 12 
bis 13, den Dufaten zu 7 bis 71/, Rtlr. angerechnet befomme und 
für das fchlechte Geld wenig Ware zu haben jei, jo entftehe Kra— 
wal und Blutvergießen. Die Kammer nahm an, daß fich jene 
die Erlaubnis der Bernburger Sorten nur auf kleine Boften im 
Verkehr erftrede, nicht auf die Ausgabe im großen, weil jonft da- 
mit die jächfifchen Drittel aufgefauft würden, die bei Benußung als 
Steuergeld nur das Halbe Aufgeld der Bernburger erforderten. 
Daher ließ fie den 4 jüdifchen Kommiffionärs 12000 Rtlr. Bern⸗ 
burger Geld beſchlagnahmen.) ; 

Diefe Klagen und Maßnahmen beantworteten Ephraim und 
Itzig in unſachgemäßer und hochfahrender Weiſe: Sr. Majeſtät Er— 
leuchtung im Münzweſen übertreffe gar weit die der Mindenſchen 
Kammer. Sie müßten mit Bernburgiſchen Sorten die Wechſel auf 
Holland und Hamburg kaufen, um Silber zu bekommen. Alſo 
müßten die Leute ſie unweigerlich annehmen, ſonſt ginge der Kredit 
der Münzen zugrunde.?) Letztere Angabe war zwar unwahrſchein— 
lid, da die Unternehmer für den Silberfauf durch Wechjel ſich 
befjere Sorten rejervierten und dieſe nen fehlagen ließen, aber ihre 
Gelder in Minden mußten doc) freigegeben werden. Indeſſen er- 
ließ das General-Direftorium am 16. März 1762 ein Reſkript an 
alle Kammern, daß feine Sorten, die fchlechter als die fächfifchen 
Drittel wären, in die Kaffen fließen dürften, fie ſeien vielmehr außer 
Zandes zu ſchaffen; bejonders jollten damit feine as Fan 
zum Einſchmelzen aufgewechlelt werden. 

Raum aber war diefes Reſkript erlafjen, fo liefen bon aberall 
her Beſchwerden über die Bernburger ein, aus Berlin, Magdeburg, 
Halberſtadt, Bommern,?) denn die Annahme der preußiſchen, ſächſi— 
ſchen und Bernburger Münze, letztere freilich nur im Verkehr, war 
noch einmal auf Veranlaſſung Tauentziens bei Androhung härtefter 
Strafe publiziert worden.) Unter anderem ſagten die Berliner 


1) Nr. 51. 

2) Eingabe der Ephraim und big, Berlin, 22. März 1762. Tit. XLIV, 11. 

3) Eingaben der Magdeburger Kammer vom: 17. April, 10. Mai, 18. Juni, 
10., 28. Juli, der Halberftädter vom 17. Mai, 7. Zuni, 20. September, der 
Stettiner vom 6. September 1762. Tit. XLIV, 12. 

4) Nr. 54. 


86 Erſtes Bud. Viertes Kapitel. 


Kaufleute, die neuen Bernburger Drittel jeien zu 42, die Sechſtel 
zu 44 Rtlr. ausgebradht; eine ganz wahrfcheinliche Angabe, da Die 
Zuden ja nie den verordneten Münzfuß eingehalten haben. Die 
Kaufleute meinten ferner ganz richtig, wenn in dem Neffript vor 
den jchlechteren Zerbſter, medlenburgifchen und fchwediichen Sorten 
gewarnt werde, jo jeien diefe doch um 331/,°/, beſſer als Die 
Bernburgifchen. Jene Münzen feien nun alle in die Hände der 
Zuden geraten, wobei der arme Mann 10—12°/, verloren habe. 
Den Juden koſte die Mark Teinfilber aber, die 12°%/, Verluft ge- 
rechnet, etwa 27 bis 28 Rtlr., wofür fie nun das ganze Land mit 
Scheidemünze nach 56-Rtlr.-Zuß überfchwemmt und das Doppelte 
verdient hätten. Alle Fabrikanten würden zugrunde gehen, da die- 
Fremden nur auf den Gehalt fähen, die Warenpreije enorm ſtiegen; 
die Einfünfte des Königs verringerten fich.!) 


Das mochte alles zutreffen, doch konnte das General-Direk- 
torium nichts tun, als die Einfender unmittelbar an den König weilen. 


Sn die größte Verlegenheit fam man in Magdeburg, denn 
dag Publikum weigerte fich jchlechterdings, die Bernburgiichen 
Münzen im Nennwerte anzunehmen. Da der Soldat fie aber 
nicht anders empfing, jo entjtanden überall Zwiſtigkeiten und 
Schlägereien.?) Ähnlich ging es in Stettin, wo man glaubte, die 
Bernburgifchen Münzen würden gar nicht auf Rechnung des Königs 
geprägt.?) Auf Knöffels Rat wurde aud) der pommerjchen Kammer 
anheimgejtellt, beim Könige oder bei Tauentzien anzufragen, wo fie 
gemünzt feien.) 

Zum Glück dauerte die Kriegsgeldfabrifation nicht mehr lange. 
In wie enormer Weije dieje Bernburgifchen Münzen verjchlechtert 
waren, erjieht man aus einer Probierung des Wardeins Graff, der 
fand, daß die mit den SJahreszahlen 1754 und 1758 verjehenen, 


1). Nr. 55. — Ühnlihe Eingaben des Magiftratd von Magdeburg dom 
14. April, von Halle vom 6. Mai, von Ellrih vom 9. Mai, Hornberg vom 
28. Mai, der Brauer zu Salbe vom 15. Juni, der Magdeburger Kaufleute vom 
3. Zuli (100 Atlr. in Hamburger Banko = 400 Rtlr. in Bernburgifchen Sedjiteln), 
der Kaufleute und Handwerker zu Burg vom 24. Juli 1762. 

2) Kammerbericht, Magdeburg, 10. Juli 1762. 

3) Kammerbericht, Stettin, 6. ——— 1762. 

9 7. Oktober 1762. 


Die außerpreußifchen Münzverfchlechterungen in Deutfchland ꝛc. 87 


aber 1758 bis 1762 gefchlagenen Drittel!) 7 Lot 16, 7 Lot 2, 
5 Lot 12, 4 Lot 8 und 2 Lot 14 Grän, die Sechftel aber 7 Lot, 
6 Lot 15, 6 Lot 8, 3 Lot 6 und 2 Lot 4 Grän Teinheit Hatten. 

Biel größere Gefahr erwuchs den Unternehmern aus der 
Münzitätte zu Medlenburg-Schwerin, deren Verpachtung an fie 
der Herzog niemals zugab. Da diefer an Preußen eine fehr be- 
trächtliche Kontribution zahlen mußte, jo juchte er feine Verluſte auf 
gleiche .Weife wie der Fürſt von Anhalt-Bernburg wieder einzu- 
bringen, wobei er immer noch die Entſchuldigung Hatte, daß fonft 
ja doch jein gutes Geld von den Juden aufgefammelt und einge- 
Ihmolzen würde. Er ließ nun aber nicht unter der laufenden 
Jahreszahl prägen, jondern alle Münzen vom 16 bis 4 Scilling- 
ftüd (8 bis 2 Ggr.) mit dem Gepräge von 1754 herftellen. Wahr- 
Icheinlich begann man damit 1758. Der Münzfuß wurde in dem- 
jelben Verhältnis verjchlechtert, wie e8 mit den von Preußen ge- 
münzten Sorten gejchah; er war: 


1758 . . .„ 16—18 Rtlr., 1761 . . 33 und 34 Rtlr., 
1759... 19-21 „, 1762... 36... 40 „ 
1760 . . . 2-32 „ endlich in den Dritteln 50 „ 


welche Höhe die preußifchen Unternehmer doch auch in den fremden 
deutfchen Sorten nicht erreicht haben. ?) 

Da war den Ephraim und Ibig natürlic) äußerft daran ge- 
legen, daß diefe Münzftätte gejchloffen würde. Schon im Januar 
1760 willigte der König in ihre Zerftörung ein, fie geſchah aber 
nicht. Sm November desjelben Jahres meinte Köppen, daß es nun 
an der Zeit fei: die Unternehmer wollten 30000 Rtlr. zahlen, 
wenn die Münzanftalten in Mecdlenburg und Sarzgerode durch 
Militär zum Stilljtand gebracht würden.?) Aber diefe Bitte wurde 


1) ©. Münzbefchreibung Nr. 1838, 1839. 

2), Evers, Mediend. Münzverfafjung I, S. 130—133. Evers fagt, Herzog 
Friedrich Habe mit dem Stempel feines Vorgängerd geprägt, weil „das zarte 
Gemüt de3 fo religiöfen als rechtichaffenen Herzog Friedrich füch zu einem offenen 
Bekänntniſſe der von ihm geprägten ſchlechte Münze fich nicht entjchließen Tonnte”. 
Das gewählte Mittel fei aber das ſchicklichſte doch nicht gewefen. — Ähnliche 
Münzfüße hat Kettenbrinf, Des pommerjchen Patrioten gemeinnügiger Unterricht, 
1764, in feiner Tabelle A für Medlenburg-Schwerin 1752—1763. 

3) Im.⸗Ber. Köppens, Magdeburg, 15. November, und Leipzig, 24. Dezem- 
ber 1760. R. 96, 409 C. 


88 Erſtes Buch. Viertes Kapitel. 


wieder nicht jogleich ‚gewährt; Mecklenburg-Strelitz wollte man über- 
haupt nicht jchädigen und auch gegen die Schweriner Münze vor- 
läufig nicht einfchreiten, weil, wie der Minifter Finckenſtein meinte, 
dadurch nur Repreſſalien veranlaßt und der Handel gefchädigt 
würde.!) Indeſſen flüchtete die Schweriner Münze im November 1760 
vor dem preußijchen Einfall nach Hamburg, fehrte aber bald zurüd.?) 

Zum zweitenmal floh die Münze im März 1761 nach Lübed, 3) 
denn damals hatten die preußifchen Unternehmer ihren Willen durch- 
gefegt: die Aufhebung der Schweriner Münzftätte ging vor fich. 
Auf 150 Wagen führte man Material, Maſchinen und Geräte da— 
von. Gleichwohl fol der Herzog auf einem Klippwerk zu 
Schwartau, einem bifchöflich lübiſchen Flecken, weiter täglich Drittel 
für 12000 Rtlr. hergeftellt haben.*) 

Bor allen aber gelang es Medlenburg-Schwerin, in Eutin 
weiter zu münzen.?) Schon im Herbſt 1760 Hatte der Jude Herz 
Philipp bei dem mecklenburg-ſchwerinſchen Boftmeifter Wilhelm 
Meinede in Hamburg angefragt, ob die Schweriner Münze wegen 
der Unruhen nicht beffer nach Rethwiſch in Holftein-Plön zu ver- 
legen ſei. Obgleich dies zunächſt abgelehnt wurde, jah fich das 
Miünzdirektorium im Dezember wegen der „alle Grenzen des Be— 
griffs der Billigkeit und Möglichkeit überfchreitenden Brand- 
ſchatzungen“ Preußens doch genötigt, darauf einzugehen, zumal da 
„der Fonds der Münze als das faft einzige bisherige Nettungs- 
mittel größtenteil8® zur Unterhaltung des Herzoglichen Etat? und 
anderer vor Augen liegenden unermeßlichen Ausgaben darauf gehen 
und für die Zukunft ohne einige oder doch fehr Iangfame ressource 
fein könnte“.6) Aber auch diesmal fam es nicht dazu, wenn auch 
der Plönfche Juſtizrat Schröder weiter mit Meinede verhandelte. 


Erft nach der Aufhebung der Schweriner Münze durd) 
Breußen wandte fich Herzog Friedrich) im Mai 1761 an den Bilchof 


1) Finckenſtein an die Unternehmer, Berlin, 2. Februar 1761. R. XI, 167. 

2) Y. Schw. S. 88, 4, Vol. XXIV. 

3) Ebenda. 

9) U. Schl. A. VII, Vol. 8. — Evers I, 8 133. 

5) Das Folgende nah A. Schw. S. 88, 4, Vol. XXIV. 

6) Bromemoria des Münzdireltoriums (Müller, Wachenhuſen), Schwerin, 
14. Dezember 1760. 


Die außerpreußifhen Münzverfchlechterungen in Deutfchland 2C. 89 


von Lübeck, den Herzog Friedrich Auguft von Oldenburg, um Über- 
lafjung der Münzftätte zu Eutin. Gleich darauf verabredeten die 
Schweriner Kammerräte v. Müller und v. Wachenhujen mit den 
Eutiner Beauftragten in Travemünde den Vertrag. Nach längerem 
Herumfeilfhen kam derfelbe zu Lübeck am 8. Juni 1761 zuftande. 


In dem Hauptvertrage wurde Schwerin zugeftanden, in der 
Eutiner Münze und in einem andern Gebäude auf einer Inſel fo 
viel Schweriner Geld zu prägen, als beliebt werde. Die Lieferanten 
durften fih in Eutin einmieten. Bon dem Schweriner Geld follte 
nichts in Holftein ausgegeben werden. Die andern Punkte betreffen 
Gerichtöbarkeit, Lieferung von Materialien. Der Vertrag dauert 
bis zum Frieden oder bis Faiferliche Inhibitoria oder der Krieg Die 
Ausführung unmöglich maden. 


In einem Separatartifel wurde bejtimmt, daß Schwerin an 
Eutin monatlid) 3350 Rtlr. in Biftolen zahlt, folange gemünzt 
wird, außerdem am BDreifönigstage 1762 einen Borihuß von 
19000 Rtlr. in Biftolen, der dadurch abzuzahlen fei, daß Schwerin 
19 Monate lang nicht 3350, fondern nur 2350 Rtlr. Pacht er- 
legte. Die andern Punkte enthalten Rüdzahlung des Borfchuffes 
bei Verhinderung der Münzung. Bei allem wurde vorausgefeßt, 
daß Dänemark und Rußland das ganze Gejchäft zuftande fommen 
ließen. 

Da Minifterium und Müngdirektorium rieten, auf diefe Weife 
das Münzmejen als einziges Nettungsmittel zu betreiben, „wenn 
die Göttliche Barmherzigkeit das liebe Vaterland mit anderweitigen 
barbarifchen preußifchen Überzügen auf das ängftliche Gebet fo 
vieler armer und unfchuldiger Untertanen nicht verſchonen wollte”, 
To ratifizierte der Herzog. 


Die jchweriniche Prägung ging in der Eutiner Münze von 
Herbit 1761 bis Ende 1762 vor ſich. Nach Abichluß des Friedens 
zwijchen England und FSranfreich, und da der zwilchen Preußen und 
Öfterreich in Ausficht ftand, ſchien es nämlich geratener, nicht weiter 
Ichlechtes Geld zu fchlagen, was auch Friedrich Auguft von Olden— 
burg einjah. Ende des Jahres wurden die Geldverhältniffe ver- 
tragsmäßig geregelt: Eutin erhielt für die Zeit vom 1. Dftober 1761 
bis zum 31. Dezember 1762 50250 Rtlr. 


90 Erſtes Buch. Viertes Kapitel. 


Aber Schon im Juni 1762 war der Münzbetrieb zum größten 
Teile wieder nach Schwerin zurüdverlegt worden. Am 11. November 
meldete dag Münzdirektorium, daß, wenn auch noch ein preußifcher 
Überfall käme, die Transportloften „nach der Cutiner boutique“ 
doch zu große wären. 


Es ſchien den preußifchen Unternehmern das befte Mittel zu 
fein, die Schweriner Konkurrenz zu unterbinden, indem fie die 
Münzen nachprägten. Da diefelben in DOftfriesland und Dortiger 
Umgegend ſtark umliefen, festen fie 1760 die Auricher Münzftätte 
wieder injtand und ließen dort ſächſiſche und medlenburgifche Drittel, 
diefe wie in Medlenburg ſelbſt mit der Jahreszahl 1754, ſowie 
preußifche Mariengrojchen, deren 3 jo gut wie ein alter waren, 
ausprägen.. Obgleih man Tag und Nacht arbeitete, mußte noch 
eine zweite Münzftätte im Schlofje angelegt werden. Die jädjli- 
Ihen Drittel gingen befonders zur alliierten Armee, die meclen- 
burgifchen an Ephraims Agenten, den Schugjuden Arend Heymann 
in Emden. Später entjtanden in Aurich auch noch fehr jchlechte 
Tympfe für Polen. 


Durch die enorme Produktion der mecklenburgiſchen Drittel 
und der Mariengrofchen wurde in DOftfriesland eine große Preis- 
fteigerung veranlaßt. Die Erbitterung des Volkes entlud ſich end- 
lih in einem Tumult zu Emden am 13. Februar 1761, bei dem 
Heymanns Wohnung ruiniert wurde, der fih aus dem Staube 
machte; 4 andere Judenhäuſer wurden rein ausgeplündert. Ein 
Jahr jpäter, am 30. Mai 1762, brach ein zweiter Aufitand los, der 
ſchlimmer als der erfte zu werden drohte, weil die Bürgerwehr ſich 
weigerte, gegen die TZumultuanten vorzugehen. Indeſſen begnügten 
dieſe fich wieder damit, bei den Juden alles kurz und klein zu 
Ichlagen. Bevor der Pöbel auf die hriftlichen Kaufleute losging, 
gelang es, ihn auseinanderzutreiben, worauf, die drei Rädelsführer 
ins Zuchthaus oder auf Feſtung kamen. 


Die Wirkung der medlenburgifchen Drittel und der Marien- 
grofchen, der fogenannten „Heymännchen“, war auf Handel und 
Wandel ebenjo verderblich wie die des andern Kriegägeldes, wovon 
noch eingehender gehandelt werden joll; die Schuldner beeilten fich, 
ihre Ausjtände mit dem jchlechten Gelde abzuzahlen, nur wenige 


Die außerpreußifhen Münzverfchlechterungen in Deutfchland ꝛc. 091 


Gläubiger hatten die den meijten unbekannte VBorficht gebraucht, mit 
Borbehalt des Agios zu quittieren. Beſonders aber fchadete die 
große Preisfteigerung den Lohn- und Gehaltsempfängern, die ihr 
Leben faum zu friften wußten und zum Teil ausmwanderten.!) 

Weil Preußen alfo das medlenburgiiche Geld nachmünzte, 
weil es ferner große Mengen davon als Kontribution aus Medlen- 
burg empfing, hören wir von einer Konfisfation desjelben nur ein- 
mal: 1761 wurden in Minden 23665 Rtlr. medlenburgifches Geld 
in 31 einzelnen Sendungen bejchlagnahmt. Dieſe Münzen blieben 
dort bis 1764 liegen, dann wurden 16 Poſten, die fremden Unter- 
tanen gehörten, eingefchmolzen, während die 15 andern, preußifchen 
Untertanen zuftehenden dieſen als Geſchenk unter der Bedingung 
zurüdgegeben wurden, daß fie nicht im Lande verausgabt würden. ?) 

Im Suni 1762 bot fich den Unternehmern Gelegenheit, die 
Streligihe und Plönſche Münzftätte zu pachten, wo fie Bern- 
burgifhe Münzen, ſächſiſche 2- und 1-Grofchenftüde ſowie neue 
Auguftdor prägen und dafür 100000 Rtlr. Schlagihag geben 
wollten?) Sehr wahrjcheinlid fam es zu diefer Prägung, aber 
unter preußiſchem Stempel. Denn nach dem am 17. Dezember 1762 
gefchlofjenen Kontrakt follten fie auch „in den kombinierten Münzen“ 
zu Bernburg, Plön und Medlenburg nur noch nad) 19°/,-Talerfuß 
unter preußifchem Gepräge münzen.*) Wir fügen Hier gleich bei, 
daß, wie die Scheidemüngen in den preußiichen Münzanjtalten 1763 
nah 25- und 30-Zalerfuß ausgebracdht worden find, dies auch in 
den fombinierten der Fall war. Die bier entftehenden Grofchen 
und Sechſer trugen den Münzbuchſtaben G.°) 

Mit der dritten für uns wichtigen Münzart, die aus der eben 
genannten Holjtein-Plönjchen Prägftätte hervorging, hatte es eine 
ganz eigene Bewandtnid. Eins der bedeutendften Faufmännijchen 
Genies, die das 18. Jahrhundert hervorgebracht hat, war Heinrich 
Karl Schimmelmann, der ſich vom Stettiner Ladendiener zum 


1) Wiarda, Oftfriefifche Geſchichte, IX, ©. 15, 16, 73—77, 92 -93. 

2) 8.-D. an Graf Reuß mit Defignation, Botsdam, 11. Februar 1764. 
Tit. LV, 3. 

8) Ym.-Ber. Köppens, Magdeburg, 16. Juni 1762. R. 96, 409 C. 

4) R. 163, I, 99. 

5) Münzbefchreibung Nr. 1710, 1712, Rote. 


099 Erites Bud. Viertes Kapitel. 


dänischen Minifter und Grafen emporgearbeitet hat und 1782 mit 
Hinterlaffung eines Vermögens von 14 Millionen Rtlr. ftarb. Er 
ſchloß nach der Schlacht bei Kolin mit Friedrich dem Großen be— 
deutende Lieferungsfontrafte, wobei er 1'/, Millionen Rtlr. ge- 
wonnen haben joll, und pachtete die Meißener Vorzellanfabrif. 
1758 aber ging er nad Hamburg.!) 

Hier befchäftigte er fih auch mit Münzſachen. Im Auguft 
1758 ließ er den jächfiihen Wardein Knauft fommen und fi) von 
ihm einen Aufjag über alle Erforderniffe einer Münzftätte au— 
fertigen. Man wußte in Dresden, daß er fie unter dänischem 
Schuße betreiben wollte.?) Damals aber fcheint e8 noch nicht zum 
Prägen gefommen zu jein. Er verjchrieb vielmehr 1759 10000 Atlr. 
in ſächſiſchen Tympfen von den preußifchen Unternehmern und ließ 
fie von Hamburg nad) Danzig gehen, wo fie aber fonfisziert wurden. 
Minifter Findenftein machte wenig Hoffnung, fie wieder los zu be- 
kommen, da jelbft die Durchfuhr folder Münzen der Magiftrat 
nicht gejtattete. Die Tympfe blieben denn auch Fonfizziert, nur 
wurde den Empfängern, den Danziger Kaufleuten de Cuyper und 
Stolterfoth, die weitere Strafe von 10°/, des Wertes erlafjen.?) 

Anfang 1761 kam es dann zu einem, Kontraft zwijchen 
Schimmelmann und dem Herzoge Friedrich Karl von Holftein-Plön; 
zwar trat Schimmelmann davon zurüd, doch widmete er feine ver— 
mittelnden Dienfte weiter diefer Sache.) Am 11. Mär; 1761 
Ihloß der Herzog einen andern Kontraft mit den Hamburger 
Bankier Seyler und Tillemann; aber auch diefer mußte am 1. Mai 
aufgehoben werden, weil der König von Dänemarf von gering= 
Haltigem Gelde Schaden für fein Land befürchtete.d) Erft als Fried- 
rih Karl erklärte, er werde unter dem Stempel eined fremden 


1) J. ©. Hunger, Denkwürdigfeiten zur Finanzgefchichte von Sachſen, 
Reipzig 1709, ©. 165—168; J. D. Preuß, Friedrich d. Gr., Il, Berlin 1833, 
©. 391, 445. 

2) Unruh an Brühl, Dresden, 22. Auguft 1758. A. D. Loc. 451. 

3) Iſaac und Itzig an Minifter v. Blumenthal, Breslau, 20. Juni 1759. 
— Findenftein an d. Gen.-Direktorium, 3. Juli 1759. Tit. XVII, 12. — Un- 
ruh an Brühl, Dresden, 5. Oftober 1759. U. D. Loc. 451. 

* Friedrich Karl an den preußifchen NRefidenten in Hamburg, Hecht, Plön, 
19. Januar 1761. R. 81, 104. 

6) Das Folgende nad) A. Schi. A. VII, 583, Vol. I—-XI. 


Die außerpreußifchen Münzverſchlechterungen in Deutſchland ı. 03 


Fürften prägen und das Geld bei den Armeen in Deutjchland aug- 
geben lafjen, er müfje fonft auf einen Gewinn von 360000 Rtlr. ver- 
zichten, gab der König die Unternehmung zu. 

Schon im März 1761 war man darüber einig geworden, Die 
Prägung im Schloß zu Rethwiſch vorzunehmen, und im Juli und 
Auguft wurden die Vorbereitungen unter fortwährender Vermitte- 
lung Schimmelmanns beendet. Der Kommis des Haufes Seyler 
und Zillemann, Johann Wieger aus Straßburg, trat als Unter- 
nehmer ein; es wurde mit dem Anhalt Zerbiter Geheimrat Cappel- 
mann in Hamburg über Gebraud) des Zerbſter Stempel3 ver- 
handelt, und am 23. Auguft fonnte Wieger aus Zerbit melden, daß 
der Kontrakt fertig fei. 

In dem Kontrakt Wiegerd mit dem Herzog von Plön wurde 
zunächſt ausgemacht, daß diejer in Rethwiſch auf eigene Koften und 
unter eigenem Stempel Speziestaler und Gulden nah Reichsfuß 
prägen follte.!) Auf Scinmelmanns Rat wurden diefe in Ham— 
burg ausgegeben, um dem Publikum jeden Verdacht zu nehmen. 
Biel ift davon aber nicht gemünzt worden. Sodann aber jollte 
Wieger jährlih 300000 Mark TFeinfilber in geringe Kriegsmünze 
verarbeiten lafjen und dem Herzog als Schlagicha für jede ver- 
münzte feine Mark eine Mark däniſch Kurant, außerdem noch 
andere hohe Abgaben zahlen. 

Sn dem KRontraft mit der Anhalt Zerbfter Kammer wurde 
dem Wieger erlaubt, unter Zerbiter Stempel zu Rethwiſch 8- und 
4-Groſchenſtücke ſowie Scheidemünze nach Anhalt-Bernburger Fuß 
Ichlagen zu lafjen, wofür er auf die feine Marf der Kammer 
1 Zaler in Rethwifcher Münze zu jenden hatte. Wenn Bernburg 
feinen Fuß verringerte, durfte er das auch, aber erjt nach Be— 
willigung der Kammer. Er war befugt, da8 Gepräge zu ändern, 
aber nicht des Herzogs Bildnis anzubringen; es jollte ihn freiftehen, 
die Sahreszahl von 1754 an zu wählen, die ihm am günftigften 
erſchien.?) 

1) Darüber habe ich gehandelt in den Berliner Münzbl. 1905, Nr. 40. 

2) Entwurf beider Kontrakte ohne Datum. A. Schl. A. VII, 583, Vol. III. 
— Die Anhalt⸗Zerbſter zu Rethwiſch gemünzten Drittel- und Zwölfteltaler mit 


der Jahreszahl 1758 ſ. bei J. Mann, Anhaltiſche Münzen und Medaillen. 
Hannover 1907, Nr. 364, 367. 


⸗ 


94 Erſtes Buch. Viertes Kapitel. 


Am 16. September 1761 wählte man einen 41-Talerfuß. 
Herzog Friedrich Karl ſtarb ſchon am 18. Oktober 1761, mit welchem 
Ereignis die Schleswiger Archivalien abſchließen. Sein Nachfolger 
in Plön wurde infolge eines Vergleichs vom 29. November 1756 
der König von Dänemark, Friedrich V. Der preußiſche Geſandte 
in Kopenhagen, von Borcke, meldete, daß die Kontrakte übergeben 
und die Münze im Gange ſei, und vermutete, daß Dänemark ſich 
den Extragewinn daraus nicht entgehen laſſen werde. Zu einem 
Einſpruch dagegen hatte er kein Recht, doch ſollte er ſich indirekt 
um Siſtierung jener Münze bemühen.) 

Die preußiſchen Unternehmer taten alles, fie zum Stilftand 
zu bringen, und jchieten zu dem Zwed 250000 Rtlr. nad) Kopen- 
bagen.?2) Sie erreichten ihn, wie es fcheint, damit, denn die Neth- 
wilcher Prägung ift wohl faum über den Januar 1762 auf dänifche 
Rechnung fortgelegt worden. Natürlich fuchten Ephraim und sig 
auch den Abſatz der Rethwiſcher Produkte in ˖ Deutſchland mit allen 
Kräften zu vereiteln, bis ſie ſelbſt 1762 dieſe Münze pachteten. 
(S. S. 91). 

Schon Anfang Oktober, alſo 14 Tage nach Beginn ihrer 
Prägung, waren die Zerbſt-Plönſchen Münzen in Leipzig im Um— 
lauf.?) Sie waren nicht zu 41 Rtlr., ſondern ſchlechter: wie der 
Rethwiſcher Münzmeifter Georg Anton Schröder ſpäter angab, zu 
41 Rtlr. 18 Schilling ausgebracht worden. Schröder war im Jahre 
1761 Wardein in Schwerin geworden, aber noch in demſelben Sahre 
von Schimmelmann nach Rethwifch gerufen worden, wo er bis zum 
Tode des Herzogs amtierte, worauf er Münzmeiſter in Danzig 
wurde.) Wer jein Nachfolger in Nethwifch war, wifjen wir nicht. 

Schröder erzählte fpäter noch, daß die Rethwifcher Münzen 
wöchentlich in vier Wagen nad Hamburg gefahren worden feien, 
und das preußijche General-Direktorium erfuhr, daß wöchentlich große 

1) Ber. Bordes, Kopenhagen, 30. Oktober. Yindenftein an Borde, 
7. November 1761. R. XI, 167 (Dänemark 58 A). 

2) Atteft Bordes o. D. R. 96, 409 C. 

8) Ber. der Ephraim und Itzig, Berlin, 12. Dftober 1761. R. XI, 167. 

9 Schröder war in Danzig bis 1765, feitdem Münzmeifter in Warſchau 


bi3 zum Sabre 1795. Er war der Sohn des hannöverſchen Münzmeiſters Johann 
Anton Schröder. Ber. Schröderd an Minifter v. Heinig, Warjchau, 2. März 





. 1796. it. XVII, 13. | 


Die außerpreußifchen Müngverfchlechterungen in Deutichland ꝛc. 95 


Transporte diefer Sorten von Hamburg über Braunjchweig nach 
Berlin unter Adreſſe der Kaufleute Klunder und Schwark gingen.?) 
Die braunſchweigiſche Regierung behauptete aber, davon nichts zu 
willen, fie hätte mit der Münze zu Rethwiſch nichts zu tun, gejtand 
aber zu, daß fie Zerbfter Drittel aus Hamburg für eigene und 
fremde Rechnung habe fommen, in Braunfchweig und Berlin davon 
aber nichts habe ausgeben lafjen.?) 

Schon am 7. November 1761 wurden außer den medlen- 
burgifchen, Stralfunder und Hildburghaufenfchen auch die Zerbſt— 
Plönſchen jchlechten Sorten verboten, da fie 30 bis 40°, fchlechter 
als die fächfifchen Drittel feien.?) Der König befahl dann auf Be- 
treiben der Unternehmer, diefe Gelder ohne jede perfönliche Rück— 
fihtnahme zu konfiszieren; alle Mitglieder des General-Direftoriums 
feien dafür verantwortlid; ein Beamter, der dabei jäumig fei, 
werde mit jofortiger Kafjation bejtraft.*) 

Es kam gleich darauf zu einigen Ronfiszierungen, 3.8. in 
Stettin von 12000 Rtlr. in ſchwediſchem (Straljunder) Gelbe.) 
Ferner wurden dem befannten Kaufmann Gotzkowsky 50000 Rtilr. 
Zerbſt-Plönſcher Sorten, die er bei der alliierten Armee anzubringen 
ſuchte, in Bielefeld angehalten und troß aller feiner Broteftationen 
und Unschuldsbeteuerungen konfisziert.*) Wenn Gotzkowsky auch den 
Juden alle Schuld zuzufchieben fucht, jo fagt er doch ausdrüdlich, 
daß er nach dem Verbot Diefer Münzen Order gegeben babe, „eine 
Brobe von 50000 Rtlr. nach der alliierten Armee zu enden, ob 
folhe dafelbft nicht anzubringen ftünden“. Die Juden hätten dann 
erft ein Durchfuhrverbot erwirkt und feine Münzen Tonfiszieren 
laſſen. ”) Dem mochte jo ſein; als „patriotiſcher Kaufmann“ hätte 

u 1) Finckenſtein an das Gen. Direkiorium, 17. November 1761. Tit. XV, 1. 

2) Schreiben der Regierung, Braunſchweig, 2. Januar 1762. Ebenda. 


8) Avertiſſement. Tit. XI, 167. 

9) K.⸗O. an das Gen.-Dir., Strehlen, 6. Dezember 1761, und Breslau, 
2. Januar 1762. Tit. LV, 1. 

5) SGen.-Boftamt an das Gen.-Dir., 27. Dezember 1761, R. 96, 409 C., 
und 10. Zanuar 1762. Tit. LV, 1. Das Geld war für einen Stettiner Kauf- 
mann Frijener beftimmt. 

6, K.⸗O. an d. Gen.-Dir., Strehlen, 6. Dezember 1761. Ebenda. 

7) Geſchichte eine Patriotiſchen Kaufmanns. Schriften des Ber. f. d. 
Geſch. d. Stadt Berlin, Heft 7. Berlin 1873, ©. 68-76, 81. — Die 50000 Rtlr. 
wurden in Berlin eingefchmolzen und ergaben: 





96 Erſtes Buch. Viertes Kapitel. 


Gotzkowsky fih aber von folchem Handel mit —— Gelde 
doch wohl fernhalten müſſen. 

Man erfährt dabei auch, daß der Berliner Boligeibireftor 
Kircheiſen in Berlin 12000 Rtlr. Plönjcher Münzen Tonfiszierte, 
die in einem Wagen mit doppeltem Boden dahin eingefchleppt 
waren.!) Endlich ertappte man wieder in Bielefeld einen Trans— 
port von 20000 ARtlr. in Zerbiter Münze an einen dortigen Kauf- 
mann von Laer, dem es ebenjo ging wie Gotzkowsky. Darunter 
waren auch 7183!/, Rtlr. in medlenburgifchen Sorten; gegen alle 
Bitten wurden dieſe Gelder 1764 eingejchmolzen.) Man fand bei 
der Einjchinelzung der Gotzkowskyſchen Münzen einen Fuß von 
42!/, Ntle.,?) während bei einer Probierung in Dresden fich ein 
folder von 42 Rtlr. 1 Gr. 2 Bf. ergeben Hatte. *) 

Gerade als die preußifchen Unternehmer erlangt hatten, daß 
ihr Bernburger Geld in Schlefien erlaubt wurde, fingen die Hild- 
burghauſenſchen Sorten mit Bernburger Stempel an fi) auszu- 
breiten, und Ephraim und Itzig forderten nun, daß die Einfuhr 
von neuen Bernburger Geprägen verboten würde, was auch gefchah.°) 

In Hildburghaufen prägte man zuerjt unter eigenem Stempel, 
aber feit 1761 äußerst fchlecht, nämlich Grofchen nad) einem Fuß 
von 41 Rtlr. 7 Gr. 8 Pf., dann 44 Rtlr. 7 Gr. 4 Pf., dem Bei- 
ipiele Sachſen-Saalfelds folgend, das ſolche Sorten ſchon 1760 zu 
43 Rtlr. 2 Gr. 9 Pf. und 44 Rtlr. 5 Gr. 3 Pf. ausgebradt 
hatte.6) Dann aber fchien es bei den fortwährenden Verboten in 
Preußen und anderswo geraten, ein anderes Gepräge zu wählen. 


Silber . . . 3927 Mark 6L. zu4R. 16 Gr. f. = 1200 Mf. 9 Gr. fein, 
Kupfer . . ..2727 „ 8, — 1363?/, Pfd.; 
die Marf Seinfilber zu 28 Rtlr., das pfd. Kupfer zu 8 Gr. gerechnet, ergab 
34055 Rtlr. 11 Gr. wovon 1/, "als Denunziantenanteil, 3/, an die Staatskaſſe 
fielen. Berlin, 6. Sanuar 1762. Tit. LV, 1. | 

1) Batr. Kaufmann, ©. 73. 

2) Ber. des Gen.-Dir., Berlin, 29. März 1764. Bitte des von Laer durch 
8.-D. vom 11. April 1764 abgefchlagen. Tit. LV, 3. | 

3) R. 96, 409 C. Ä | 

9) A. D. Loc. 1334, Vol. IV. 

6) Ephraim und Itzig an Schlabrendorff, Berlin, 9. Auguft 1762. Aver- 
tiffement3 vom 12. Auguft für die Kurmark, von 17. für Schleſien. A. B. 
M. R. IV, 33a, Vol. II. | 

6, A. D. Loc. 1334, Vol. IX. 


Die außerpreußifchen Münzverfchlechterungen in Deutſchland ꝛc. 97 


Als der Kaijer den Kurfürften von Sachjen mit der Erefution gegen 
Hildburghaufen beauftragte, die jener unter den damaligen Um- 
ftänden natürlich nicht ausführen fonnte, die den Herzog aber doch 
wegen der Zukunft beforgt gemacht haben wird, verfprad er, feine 
Münze zu ſchließen. Er tat das auch, legte aber eine neue in 
Klojter Veilsdorf an und ließ hier im Namen feines Bruders unter 
fremdem Stempel, bejonder® Bernburgijchem, nah „unerhört” 
Ihlehtem Münzfuße Drittel und Sechitel prägen.) Diejer Unter- 
nehmung bat wahrjcheinlich erit der Friede ein Ende gemadt. 
Vielleicht wurde hier ein 51-Rtlr.- Fuß befolgt, da die Dresdener 
Balvationen einen jolchen höchſten Fuß für Bernburger Sechitel 
mit der Jahreszahl 1758 als der am fpätejten, ficher nicht vor 1761 
erichienenen Münzen erwähnen.?) 

Auf Betreiben der preußifchen Unternehmer, die erfahren 
hatten, daß auch Schwarzburg-Sondershaujen fchlechtes Geld jchlagen 
wollte, jchrieb man preußifcherjeit3 dem Fürften, er möchte es lieber 
unterlafjen, da der König das nicht gleichgültig anjehen würde. 
Der Fürſt verteidigte ficd aber damit, daß er nur dem Mangel an 
Scheidemünzen abhelfen wollte und dieje bejjer als die meisten um- 
laufenden prägen lafjen werde.?) Wenn überhaupt, fo hat er Doch 
nicht viel fchlechtes Geld hHergejtellt, weil Klagen darüber nicht 
einliefen. 


N Bromemoria ohne Unterfchrift, Leipzig, 8. Dezember 1762. R.96, 409 D. 

2) A. D. Loc. 1334, Vol. X. ©. auch Tabelle IV, c. 

3, Minifter Graf Findenftein an den Fürſten, 10. November 1761. Ant- 
wort: Sondershaufen, 24. November 1761. R. XT, 167. 


Acta Borussica. Münzwefen Ill. 7 


Zweites Buch. 


Der Derfehrswert des Krieasgeldes. 


Erfies Kapitel. 


Der Derfehrswert der Kriegsmünzen preußifchen Bepräges. 


Wenn man von der Wirkung des Kriegsgeldes oder gering- 
baltiger Münzen überhaupt auf Handel, Verkehr und Volkswirtſchaft 
ſpricht, Jo verjteht man darunter bejonders ihren Einfluß auf die 
Steigerung der Warenpreife und des Wechſelkurſes. Es ift nun 
unjere Aufgabe nicht, eine Gejchichte der Preiſe zu geben, und wir 
können ung auch nicht auf die ſehr intereffante und ſchwierige Unter- 
ſuchung einlaffen, wieviel bei der Preisfteigerung auf die Münz- 
verfchlechterung und wieviel auf andere Umftände, wie die gewaltig 
zunehmende Kriegsnachfrage und das mit ihr nicht gleichen Schritt 
haltende Angebot, kam.) Wir müſſen ung darauf bejchränten, 
erfteng das Material zur Beantwortung diejer Fragen injoweit her- 
beizufchaffen, al® es die Müngzverfchlechterung betraf, was in den 
vorigen Kapiteln gejchehen ift; zweitens zu erörtern, wie fich 
Regierung und Bevölferung dabei verhielten. 

So ſehr wir die Lüdenhaftigkfeit der Nachrichten über Die 
Münzprägungen zu beklagen hatten, jo vollitändig find die umfang: 
reihen Alten der inneren Verwaltung über die Wirkungen des 
Kriegsgeldes erhalten. 

König Friedrich hat während des ganzen Krieges, jolange es 
nur möglich war, feinem Lande das gute Geld zu bewahren geſucht. 
Schon bei Beginn des Krieges jorgte er dafür. Die Feldkriegs— 
faffe gab die Friedrichsdor mit Y/, bis 1/,/, Aufgeld oder gar pari 
aus. Als das die Ephraim hörten, wollten fie 1°/, geben, wenn 
fie die Friedrichgdor erhielten, womit fie die zum Silberfauf nötigen 
englifchen und holländifchen Wechjel zu bezahlen vorhatten.?) Kaum 


1) Über die Steigerung der Warenpreije f. Kofer, Finanzen, ©. 373, 374. 
2) Im.⸗Ber. Bordes, Torgau, 1. März 1757. R. 96, 425 P. 


102 Biweites Buch. Erftes Kapitel. 


hörte der König davon, fo erfundigte er fich nach diefem Agio und 
vernahm, daß es ihm gar nicht berechnet worden war. Er unter- 
ſagte dem Kommiſſariat diefen Handel, und befahl, die Friedrich&dor 
nur an preußiiche Lieferanten zu bezahlen, während in Sadjen 
alles nur „mit geringer Silber- und Scheidemünze“ bezahlt werden 
müffe.!) Ä 

| Das begehrte Goldgeld, das der König in feinem Schaß an- 
gejammelt Hatte, mußte bei der Mobilmachung und im Laufe des 
Krieges in den Verkehr fließen. Um zu verhindern, daß es fogleic 
ausgeführt würde, juchte Friedrich die Nachfrage nach Gold im 
Lande zu fteigern. Er befahl ein Edikt zu erlaffen, demzufolge die 
Zölle und Lehnpferdegelder ganz, die Domänenpachten, Poſt-, 
Alzife-, Chargen- und Stempelabgaben zum Teil mit Friedrichsdor 
bezahlt werden jollten.?) Daraufhin ſetzte das General-Direktorium 
feft, daß die Lehnpferdegelder und Domänenpachten — nicht die 
Pachten der einzelnen Bauern — ganz, die Zölle, Chargen- und 
Stempelgelder, wenn der Betrag 5 Rtlr. und mehr, die Poft- und 
Afzifeeinkünfte, wenn er 10 Rtlr. und mehr betrug, mit Friedrichs- 
dor zu entrichten wären.) 

Auf Viereds Rat ſprach man nicht von der zu verhindernden 
Ausfuhr, fondern nur von der zu befördernden Zirkulation der 
Friedrichsdor.t) Wenn man auf feinen Rat von andern Sorten 
nichts erwähnt hatte, weil er jonft unzählige Klagen erwartete, fo 
liefen doch gleich eine ganz ungeheuere Menge von Gegenvor- 
jtellungen ein, die das General-Direktorium zunächſt abwies, da es 
nicht befugt jei, das Edikt zu ändern.?) 

Auh Schlabrendorff war gegen das Edikt gewejen und hatte 
den König jowie Retzow dringend gebeten, davon abzujehen und 


1) K.⸗O. an das Feld-Kriegs-Kommifjariat, Dresden, 11. März 1757. Ebenda. 

2) Nr. 10. | 

8, Edikt vom 21. Auguft 1756. Mylius N. C. II, ©. 159. 

*), Vieredd Bemerkungen vom 5. September 1756, ebenda; das Edikt 
wurde auf den 21. Auguſt zurüddatiert. 

5) 1756 fandten Gegenvorftellungen: Mindenjche, Königsberger, Pommer⸗ 
fhe, Neumärkiſche, Halberjtädtifche Kanımer; Berliner, Kolberger, Frankfurter 
Kaufmannfchaften; Stettiner Kommerzkolleg; Hinterpommerſche Stände; Kreis 
Friedeberg, Kreis Schievelbein, Hohenfteinjche Ritterſchaft. — ©. auh A. M. 
Halberftädt. Kammer I, 156. 


Der Verlehröwert der Kriegsmünzen preußifchen Gepräges. 103 


das einzig erfolgreiche Mittel anzumenden, nämlich den Friedrichsdor 
auf 5 Rtlr. 6 Gr. zu feßen, da er ſchon 5 Rtlr. 4 Gr. gelte. 
Der König aber meinte, es fei damit zu viel gewagt, er fürchtete 
wohl für das Silbergeld. Dennoch hatte Schlabrendorff recht, er 
war es, der 7 Jahre fpäter den bier gemachten VBorfchlag durchjegte. 


Die meiften der einlaufenden Klagen betonten, daß viel zu 
wenig Friedrichsdor vorhanden feien und man für einen 5 bis 6°, 
Aufgeld geben müſſe. Sodann wurde geltend gemacht, daß viele 
Ablige Feine 5 Rtlr., ja nicht einmal 2!/, Rtlr. an Lehnpferdegeld 
zahlten, worauf für dieſe Fälle die Zahlung mit Gilbergeld er- 
laubt wurde. ?) 
| Eine größere Ausnahme erfuhr das Edikt zuerft im Minden- 

ſchen. Da das Hauptlandesproduft, die Leinwand, nicht über die 
Wejer durfte, jo war es jehr jchwer, Friedrichsdor zu erhalten, man 
mußte fie fich wie eine Ware, die nicht im Lande hergeftellt wurde, 
mit ſchweren Koſten kommen laffen. Deshalb wurde erlaubt, daß 
vorläufig alle Mindenfchen Abgaben mit Sechjteln und Zwölfteln 
bezahlt würden. Im Sabre 1757 mußte dasfelbe für die pommer- 
. Shen und Magdeburgifchen Pferdegelder zugeftanden werden, und 
1758 wurden, da die Friedrichsdor durch das Kriegsgeld verdrängt 
waren, weitere Ausnahmen nötig.®) Überhaupt war es damals 
nicht mehr möglich, das Edikt ftreng durchzuführen; der furmärkifchen 
Kammer wurde mitgeteilt, fie brauche darauf nicht mehr fo genau 
zu halten. Aufgehoben wurde es aber nicht. Als im Jahre 1759 
die Mittelfriedrichsdor erjchienen, follte die Zahlung mit folchen 
geſchehen. | 


I) Im.⸗Ber. Schlabrendorff3, Breslau, 24. Auguft; R.-D. an ihn vom 
27. Auguſt 1756. A. 8. M. R. IV, 31, IV und Wr. 11. 

3) Übrigens erforderte der Krieg auch große Mengen von Silbergeld, über 
defien Mangel Stöppen wiederholt klagte, was der König aber nicht recht glauben 
wollte, da ja neulich noch behauptet fei, es laufe nur Silbergeld um und die 
Friedrichsdor gewönnen Aufgeld. Köppen müſſe nur die Grofchen und Sechſer 
mitnehmen, die er, der König, gern los werde, und fi mit dem General- 
Direktorium darüber in Verbindung fegen. K.⸗O. an Köppen, Dresden, 15. und 
23. Dezember 1756. Treſorakten R. 163, I, 75. 

3, Nefolution für d. Mindenfhe Kammer vom 21. Dezember 1756. Tit. 
XVI, 17. — Die Wafjerzölle und Alzife im Magdeburgifchen follten gar nicht, 
in Berlin nur zur Hälfte mit Friedrichsdor gezahlt werden. 


104 | Zweites Buch. Erſtes Kapitel. 


An diefe Verhandlungen Fnüpften ſich andere jehr wichtige 
über die Auseinanderfegung zwifchen Gläubigern und Schuldnern, 
wie fie bei jeder Münzveränderung nötig werden, zunächft wegen 
der auf Goldzahlung lautenden Obligationen. Die pommerjche 
Regierung gab an, „daß die Goldmünzen wegen des bequemen 
Transports und da fie nur halbes Borto zahlen, einen großen Vor- 
zug baben”.!) So richtig das an fich ift, fo ift uns Doch befannt, 
daß das Agio auf Friedrichgdor in erfter Linie durch die zu 
niedrige Bewertung des Goldes hervorgerufen worden iſt. . Gleich- 
wohl hielt die Regierung für Recht, daß der Schuldner die Sorte 
Ichaffe, in der er bezahlt worden wäre, oder das Agio nach dem 
Kurſe der nächſten Handelsftadt dazulege. Die Kaufleute müßten, 
werde ein Wechjel auf fie traffiert, die verjchriebenen Sorten zahlen, 
es koſte was es wolle. 


Indeſſen konnten doch Fälle vorkommen, die eine Ausnahme 
von den Gejeten angezeigt erjcheinen ließen. Nach Ausjage der 
pommerjchen Landſtände liefen bejonders Groſchen und Sechſer um. 
Nun war es möglid, daß der Landmann mit einem Kaufmann 
einen Getreideverfaufsfontraft auf Scheidemünze jchloß, weil er 
diefe zur Lohnzahlung brauchte und er dabei diejelben Sorten ein- 
nehmen und ausgeben fonnte, ohne Agio zu bezahlen. Das war 
ungefeglich, weil nach dem Wechjeledift feine Kontrafte auf Scheide- 
münze abgejchlojjen werden durften. Das Suftizminifterium war 
daher zwar damit einverjtanden, daß der Gläubiger das Agio nad) 
dem Kurs der nächſten Handelsftadt oder die verfchriebenen Sorten 
zahlte, verwies die Regierung wegen der Kontrafte auf Scheide- 
münzen aber auf den Smmediatweg.?) Ob diefer betreten wurde, 
ift ungewiß. 

Die Dinge ließen fich folange ganz erträgli an, als Der 
Graumanſche Fuß eingehalten wurde. Als diefer aber ſeit Ende 
1758 ganz allgemein aufgegeben wurde, entitanden große Berlegen- 
heiten. Am 20. März 1759 meldete das mittelmärkiſche Pupillen- 


1) ©. auch ©. 52, Note 3. 

2), Regierungsbericht, Stettin, 5. November 1756. Tit. XVI, 12. — Reffript 
des Zuftizminifteriumg, Berlin, 8. Januar 1757. Grauman wurde aud) befragt, 
jagte in einem Gutachten vom 4. Dezember 1756 aber gar nicht zur Sache. 
Tit. XVI, 12. 


Der Berlehröwert der Kriegsmünzen preußifchen Gepräges. 105 


follegium, daß dem Kajpar Ernft Friedrich v. Bredow auf Senske 
faft fämtliche Gläubiger feines Schüglings (Curandi) wegen des 
täglich fteigenden Agios die Kapitalien gekündigt hätten. Äühnliche 
Vorfälle ereigneten fich in Menge. Deswegen bat das altmärkifche 
Kreis-Direftorium um Abhilfe Konnte diefe auch nicht gewährt 
werden, weil das General-Direftorium während des Königs Ab- 
wejenheit darüber nichts beftimmen wollte, jo find jene Angaben 
des Kreis-Direltoriums doch ſehr bezeichnend für Die damalige 
Sadlage.?) 

Die alten guten, im Reffript vom 12. Januar 1751 genannten 
Sorten: Dukaten, Friedrichsdor, Louisdor und Hweidrittel waren 
verichwunden, für Biftolen mußte der Schuldner ſchon 10 bis 15°/, 
Agio zahlen. Um dieſes zu gewinnen, fündigten alſo manche 
Gläubiger ihre Kapitalien oder ließen fie in Silbergeld umjchreiben. 
Davon, jo klagte man, hätten die Gut3befiger den größten Schaden, 
fönnten kaum fümmerlich leben und ihren im Kriegsdienjte ftehen- 
den Söhnen fein Geld ſchicken. Der Getreidepreis jei wegen der 
verbotenen Ausfuhr fchlecht, und die Gerichte Hielten ſich an die 
Beicheinigungen der Parteien, die diefe fich von Bankiers und Kauf- 
leuten über das Agio ausstellen ließen. Das Direktorium bat des- 
halb um Firierung des Agios. 

Ganz richtig war dieje Auffaffung wohl nicht. Die Getreide- 
preije mochten damals durch die verbotene Ausfuhr etwas gefallen 
fein, da8 wurde aber doch wohl bald durch die jtarf vermehrten 
Zufuhren zum Heere paralyfiert. Und jene Attefte der Kaufleute 
über das Agio werden in den meiften Fällen richtig geweſen fein, 
denn in den Städten gab es ebenjo Gläubiger und Schuldner wie 
auf dem Lande. 

Über die Verhältniffe in den Städten kam es auch bald zu 
eingehenden Berhandlungen, die durch einen befonderen all hervor— 
gerufen wurden. Die Fabrifanten Wegely und Söhne waren den 
Kaufleuten Gregory und Caquot 10000 Rtlr. in Friedrichsdor 
ſchuldig und bezahlten mit Mittelfriedrichgdor, was dieſe fich nicht 
gefallen laffen wollten.) Das Staatsminifterium fand fi nun 

1) Nr. 27 und Reſkript des General-Direktoriums, Berlin, 3. April 1759, 
R. 92, Srauman 3. 


3) Meldung von Präfident, Bürgermeifter und Rat von Berlin, 22. März 
1759. R. 92, Grauman 3. Daher aud) das Yolgende. 


106 Zweites Bud. Erſtes Kapitel. 


doc) bewogen, wegen dieſes und vieler andern Prozeſſe über die 
Bezahlung mit den neuen Gold- und GSilbermünzen dem König 
Vorſchläge zu unterbreiten, befahl aber zunächſt Grauman, mit den 
angeſehenſten Kaufleuten und Ephraim dag Agio der alten gegen 
die Mittelfriedrichgdor und der Gold- gegen die Silbermünzen in 
Überlegung zu nehmen.!) 


Zunächſt ift Graumans Urteil über den Streit zwifchen 
Wegely und Gregory bemerkenswert und jedenfalls richtig. Er gab 
Wegely unrecht, weil er, da er am Verfalltage Feine Mittelfried- 
richsdor befommen konnte, die 3 Reſpekttage hatte ablaufen laſſen, 
in denen er ſich Mittelfriedrichsdor verjchaffte und mit dieſen zahlte, 
wodurd) er 20°/, gewann und Gregory ebenfoviel verlor. Das 
tue an großen Blägen kein rechtichaffener Kaufmann. ?) 


Was nun Die allgemeinen Gutachten Graumand und der 
Kaufleute angeht,?) jo jagen diefelben etwas ganz anderes aus, als 
man vielleicht erwarten dürfte. Sollten fie mit ihrer wahren 
Meinung binter dem Berge gehalten haben, wenn fie behaupteten, 
daß Geld keine Ware fei, jondern ein Ding, dem der König den 
Wert gebe? Sie ftanden damit auf demjelben nationalöfonomifchen 
Standpunkte wie jener Ruſſe Paſſoſchkow ein Halbes Jahrhundert 
früher.) Dpder führte der Patriotismus die Feder, als fie das 
jchrieben und meinten, der König werde feine Gründe haben, den 
Gehalt zu verringern? Wir können das nicht entjcheiden. Gewiß 
ift nur, daß damuls, aljo im April 1759, außer zwilchen alten und 
Mittelfriedrichgdor der Unterfchied im Kurje zwijchen altem und 
neuen Gelde noch fein ſehr großer war. Die Kaufleute behaupteten, 
die alten Friedrichsdor hätten vor 6 Monaten ebenjoviel in Silber- 
geld gegolten wie nun die Mittelfriedrichsdor. Ferner: man könne 
heute für 1000 Rtlr. in neuen Silbermünzen ebenfoviel mobile und 
immobile Güter wie vor 6 Monaten kaufen; Getreide und andere 
Waren feien nicht im geringjten im Preije geftiegen. Diefe Wahr- 


1) Verfügung des Staatdminifteriums an Grauman, Berlin, 9. April 1759. 

3) Gutachten Graumans o. D. 

3) Gutachten der Kaufleute Martin Schulz, Neitmeyer u. Co., Leveaux u. 
Thuillay, Wylih u. Co., Zoh. Georg Wegely u. Sohn, Ephraim u. ©., vom 
12. April 1759. 

4) ©. Band I, ©. 95. 


Der Verkehrswert der Kriegsmünzen preußijchen Gepräges. 107 


nehmungen werden es mit geweſen jein, die zu der Behauptung 
führten, daß der Staat dem Gelde den Wert gebe. 

Die Kaufleute folgerten weiter, daß der Gläubiger nicht ver» 
liere, da er jährlich für Mittelfriedrichsdor wie für neue 5°%/, Zinfen 
erhalte; ihr Gehalt gehe ihn alfo nichts an. Wie aber erklärten 
fie dann die von ihnen zugegebene Tatſache, daß alle ausländifchen 
Produkte durch Steigen des Wechfelfurjes teurer geworden waren? 
Sie jagten, das liege gar nicht am Gelde. Denn wenn der preußi- 
Ihe Handel nicht fo gefährdet wäre, würde der Wechjelfurs nie fo 
hoch geftiegen fein; wenn Friede würde und man nur 3 big 4 Monate 
mit Münzen paufiere, werde der Wechſelkurs mit den neuen Münzen 
fo ftehen, wie vor einiger Zeit mit den alten. 

Zum Schluß wird bemerkt, daß eine gejegliche Reduktion des 
Rennwertes die übelfte Wirkung auf die Sremden haben würde, die 
die neuen Münzen weit über ihrem Edelmetallmert annehmen. Und 
da die Mittelfriedrichsdor die Sahreszahlen der alten trügen, fo 
deute dieſes doch darauf Hin, daß der König ihnen denjelben Kurs 
wie den alten habe geben wollen; in Schlefien fei das ausdrüdlich 
befohlen und die Kaſſen handelten danach. Wenn man von früherem 
Agio ſpreche, jo denke man dabei meilt an einen Vergleich von 
preußifchem Gelde mit fremdem. Dafür, daß, wie Gregory wollte, 
das Agio auf die Hälfte der Differenz im Edelmetallgehalt gejeßt 
würde, war die Mehrzahl nicht, fie wünfchte nur, daß der Schuldner 
dem Gläubiger etwas vergüten mußte, wenn er von. der Bezahlung 
mit dem Kriegsgelde Gewinn babe. 

Grauman ſchloß fi dem Gutachten der Mehrheit an: Ge— 
brauch) und Kurs des Geldes im Lande hänge von der Willfür des 
Landesherren ab. Da alles damit bezahlt werden könne, dürfe fich 
niemand Darüber beklagen. Zwiſchen dem alten und neuen Gelde 
ſei ein Agio unſtatthaft. Nur zwiſchen Mittelfriedrichgdor und 
neuem Kurant erlaube der König es, da Alzifezahlungen über 
5 Atlr. in Friedrichsdor gejchehen müßten, wodurch dieſe mehr ge— 
ſucht würden. Er machte dann einige Vorjchläge über die Höhe 
diefes Agio, wollte etwas Bejtimmtes aber auch nicht angeben.!) 


1) Gutachten Graumand vom 25. April 1759. — Es ift noch ein Gut- 
achten des Joh. Georg Eimbde, Gotzkowsky und SOHREOTLN vorhanden, da3 von 
dem der Mehrzahl aber faum abweicht. 


108 Zweites Buch. Erſtes Kapitel. 


Sehr wahrjcheinlich ift darauf über das Agio Feine Be- 
jtimmung erlaffen worden. Ein Hauptfehler jener Gutachten liegt 
darin, daß fie den inländilhen Kurs ganz ijolieren und eine 
Wirkung des ausländifchen auf ihn faft unbeachtet laſſen. Man 
fann zugeben, daß bei den damaligen fchwierigen Transport- und 
Berfehrsverhältniffen fich ein ſolcher Einfluß viel langjamer geltend 
machte als hente. Man muß auch zugeben, daß der Krieg an und 
für fi) den Handel erjchwerte, unficher machte und den Kurs drückte. 
Unmöglich aber wird man glauben, daß eine Steigerung des Kurjes 
fremden Geldes gegen preußifches von 146 in den Jahren 1755 
bis 1758 auf 173 am 1. Mai 1759 Tediglich dieſen Urfachen bei- 
zumefjen ift. Denn erftens führte nicht nur Preußen Krieg, jondern 
faft ganz Europa, und zweitens fiel der Kurs nicht mit dem Frieden, 
ſondern erjt dann auf feine alte Höhe zurüd, als der Graumanſche 
Münzfuß wiederhergeftellt war. Den Kulminationspunft erreichte 
der Wechſelkurs Ende 1762 mit 231, ftand aber troß des Friedens 
Ende Dftober 1763 noch auf 230 und fiel erſt nad) der Münz- 
reform von 1764 auf feine alte Höhe zurüd.‘) 


Der Minifter v. Schlabrendorff erfannte den Hauptfehler im 
Gutachten der Kaufleute wohl;2) er wollte Dagegen, daß das Agio 
des alten Kurantgeldes gegen alle Krieggmünzen fetgeftellt würde. 
Dann müffe man alle auf Breslau gezogenen Wechfel auf Preußiſch 
Rurant ftellen und damit den hohen Kurs auf den Stand von 
Dftober 1758 herunterbringen. Daß jehr wenig davon erhältlid 
fei, fpreche nicht dagegen, denn in Leipzig und andern Orten fei 
Wechfelgeld der Louisblanc, den man faft nie zu fehen befomme.?) 

Diefe Anficht des ſchleſiſchen Provinzialminifter® war ganz 
richtig: man hätte das alte Kurant wohl als eine ideale Handels- 
münze gelten lafjen fünnen. Allerdings das Aufgeld derjelben gegen 
die fchlechter werdenden Kriegsmünzen gejeglich zu fixieren, hätten 


1) ©. d. Wechſelkurstabelle Nr. VII. 

2) Daß man mit neuen Friedrich3dor ebenfoviel wie mit alten ausrichtete, 
diefe Behauptung fei ſehr falfch und „wider alle Kaufmannsnotice, denn es auf 
die Waren einen großen Unterſchied macht, wenn der Wechſel auf 140, 142 und 
156 ftehet“. 4. 8. M. R. IV, 37b. 

3) Verfügung an die Breslauer Kaufmannihaft vom 10. Wpril 1759. 
U. 8. M. R. IV, 31, Vol. IV. 


Der Berkehrswert der Kriegsmünzen preußifchen Gepräges. 109 


die Zeitumftände wohl kaum zugelaffen: den wirklichen Verkehrswert 
desfelben gelten zu lafjen, lag auch gar nicht im Intereſſe des 
Staates, der natürlic) immer wünjchte, den Kurs der von ihm ge- 
prägten Münzen fo hoch wie möglich zu Halten. 

Eine Verordnung über die Schuldenzahlung wurde aber, je 
mehr Preußen von dem Krriegsgelde, beſonders den ſächſiſchen 
Dritteln überflutet wurde, doch nötig, Wann ift nicht gewiß, aber 
wohl 1759 oder 1760 wurde vom Staatsrat, General-Direktorium 
und Departement der auswärtigen Affairen feftgefegt, daß fein 
Gläubiger angehalten werden dürfe, ſächſiſche Drittel, auch nicht 
mit Agio, anzunehmen. Vielmehr war, wenn das Kapital in alten 
Friedrichsdor beftand, mit neuen; wenn in Silber, mit Dranden- 
burgifchen Dritteln zu zahlen, und zwar unter Beifügung eines 
Reverſes und Beftellung genügender Sicherheit wegen des Fünftig 
feftzufeßenden Agios — d. 5. bei zufünftiger Tarifierung bes 
Rriegsgeldes gegen vollhaltiges.!) 

. Aber auch über neuere Verpflichtungen kamen Zweifel vor, be— 
ſonders feit die ſächſiſchen Drittel die fajt befte Habhafte Münze ge- 
worden waren. Man beftiminte, da alles damit angefüllt war und 
die Edifte vom 14. Juli 1750 und 27. März 1752 unmöglich Ver- 
bindlichfeit haben konnten, daß ein Kauf oder Wechjel in ſächſiſchen 
Dritteln gültig fe. Wenn feine Sorte ausgemacht wäre, jollte 
möglichft eine gütige Verſtändigung zwijchen den Parteien ange- 
ftrebt werden. ?) 

Unter vielen Entjcheiden intereffiert der folgende. Ein PVer- 
füufer liegender Gründe wollte die Hälfte der Kaufjumme in jächfi- 
Ihen, die andere in preußifchen Dritteln annehmen, wogegen der 
Käufer nur ſächſiſche zahlen wollte, indem er fich auf die Forderung 
des Kontrakts: „unverrufener gangbarer Münze“ und „cuius valoris 
monetae“ bezog. In jeinem Entjcheid gab das Auftizminifterium 
aber dem Käufer Unrecht, denn feine Befchwerde fei jo ungerecht 


1) Gutachten des Großkanzlers Jariges, Berlin, den 23. September 1761. 
Gutachten des Etat3minifteriumd vom 19. Dezember 1761. Zuftimmung des 
Seneral-Direltoriums vom 31. Dezember 1761. Tit. XVI, 12. Zirkular vom 
12. Sanuar 1761. Mylius N. C. IIL, ©. 119. 

2) Neftript an die Breslaufche Oberamtöregierung, Berlin, 5. Uuguft 1761. 
Mylius N. C. III, ©. 57. 


110 Zweites Buch. Erſtes Kapitel. 


wie irgend möglich, weil jene Formel fich nicht auf „tempus solu- 
tionis*, jondern „„contractus“ beziehe, und nicht im Detailhandel 
gangbare Münze gemeint fei, fondern ſolche des Smmobilienhandelg, 
„welche bei allen nur möglichen Münzveränderungen fi in alle Wege 
verinterejfiereu, für ujuell und gangbar anzuſehen“. Die fächjiichen 
Drittel jeien aber von calamitas temporis hervorgebracht und nur 
aus Gnade würden fie von den Staatslafjen angenommen. Wenn 
Berfäufer fih mit der Hälfte in preußifchen Dritteln begnügen 
wolle, fo ſei das ſehr billig.!) 

Endlih wurde beftimmt, daß als Zinſen keine befferen Sorten 
als Tächfifche Drittel gefordert werden dürften, wofern nicht beide 
Parteien etwas anderes ausmachten. Unterjchiede zwifchen Mobilien 
und Immobilien, zwiſchen mehr und weniger Gefchädigten jollten 
während des Krieges dabei nicht gemacht werden.?) 


Mußte man fich derart mit dem Kriegsgelde, jo gut es eben 
ging, abzufinden juchen, fo taten die Behörden doch alles, die Be- 
völferung gegen die Beraubung durch die Miünzunternehmer zu 
Ihüßen. Diefen ftanden nämlich, um das nötige Münzmaterial zu 
befommen, drei Quellen zu Gebote: erſtens der Bezug von: Paga- 
ment und Rohedelmetall von auswärts, zweitens die Umwechſelung 
guter fremder Münzen, drittens die guter einheimifcher mit dem 
ſchlechten Kriegsgelde. 

Über ihren Bezug fremden Goldes und Silbers wiſſen wir 
äußerſt wenig. So viel ſteht aber feſt, daß fie dafür um jo mehr 
zahlen mußten, je fchlechter die Münzen wurden, mit denen fie die 
hamburgiſchen und holländiſchen Wechjel bezahlten. Wir haben fie 
genug darüber Tagen gehört. Sie beitanden darum in den letten 
Kriegsjahren jo hartnädig darauf, preußifche Goldmünzen einwechfeln 
zu dürfen, die ja immer, ausgenommen die neuen Auguftdor, ver- 
hältnismäßig beffer waren als die fächfiichen Drittel und andere 
Silberjorten, und für die fie die Wechfel aljo billiger befamen.?°) 

1) Nefolution für die oftfriefifche Negierung, 25. Juni 1762. Mylius 
N. C. III, ©. 147. 

2, Neffript an die Breslaufche Oberamtöregierung, Berlin, 17. Oltbr. 1762; 
ging an alle Regierungen und Kammern zur Nachachtung. Tit. XVI, 12. 


8) 1762 ftanden gegen 100 brandenburgifche Drittel die Mittelfriedrichsdor 
auf 165, die Mittelauguftbor auf 163 bis 164, die neuen Wuguftdor auf 95 bis 78, 


Der Berlehröwert der Kriegsmünzen preußifchen Gepräges. 111 


Die zweite Quelle floß beſonders in Polen und deſſen öſtlichen 
Hinterländern, die ſie die Hauptſtütze ihres Münzweſens nannten 
und woher fie bis 1761 für 50 Millionen Rtlr. Gold gezogen 
haben wollten.!) Dem mochte jo fein, dennoch jcheint es nad) allem, 
was wir hören werden, daß das Heimatsland eine mindeſtens ebenfo 
reichfließende Duelle war, was die Unternehmer öffentlich natürlich 
nicht eingeftehen durften. 

Obgleich nämlich Friedrich ohne Unterlaß und fo lange es 
nur möglich war, darauf drang, daß feine eigenen Länder von dem 
ſchlechten Gelde verſchont blieben, machte fich die Sache in der Tat 
doh jo, daß die Juden fortwährend auch in Preußen die gerade 
umlaufenden Sorten mit den jchlechteren neuen auflauften und in 
diefe ummiünzten. Dann wurde der Münzfuß verringert und Die 
eben ausgegebenen neuen Sorten wurden mit noch jchlechteren ein- 
gefammelt; jo ging es weiter bis zum Ende des Krieges. Anders 
wäre es ihnen auch gar nicht möglich gewejen, jährlich 6 big 10 
Millionen Schlagihag abzuführen. 

Dieſe Umwechſelung war zwar gegen alle Gejege, mußte aber, 
da der König den Schlagfchag nicht entbehren konnte, zugegeben 
werden. Das erite Erfordernis dazu war, daß die Poſt⸗- und 
Frachtpakete der Münzunternehmer von Alzife, Poft und Zol nicht 
eröffnet wurden, denn ſonſt hätten die Beamten bemerkt, daß die 
Juden zum Cinfchmelzen gute Sorten jammelten und ihrer Pflicht 
gemäß dagegen mit Strafen einfchreiten müfjen. Schon die früheren 
Kontrafte hatten den Juden diejes Zugeftändnis gemacht, ausdrüd- 
ih wiederholt wurde es in dem abgeänderten Generaltontraft vom 
2. April 1756.) Danach blieben ihre Geldpakete uneröffnet und 
brauchten nur Gewichts-, nicht Wertporto zu zahlen; die Poft nahm 
fie mit einem vom Müngdireftorium unterjchriebenen und numer- 
ierten Atteft an, das von dem Grenzzollamte dem General v. Retzow 
zugeſchickt wurde. Sodann war den Gumperts ſchon am 11. Februar 


die fächlifchen Drittel 145, die fächfiichen Groſchen auf 97 bis 92. Nach Berliner 
Kurszetteln. U. St. Tit. XI, Polizei, Generalia, Münzweſen Nr. 8. Der 
Stand der ſächſiſchen Drittel ift mir hiernach nicht erflärlich, da fie fchlechter als 
preußifche waren. 

1) ©. ©. 54. 

2) Nr. 7, Poſten 3 bis 5. 


112 Bweite3 Bud. Erftes Kapitel. 


1756 erlaubt worden, die nachgemüngzten ſächſiſchen Tympfe durch— 
zuführen.!) | 

Hieran Fnüpften fi) nun Weiterungen, die durch den ganzen 
Krieg fortliefen. Als die Poſt in Stettin Anfang 1757 einige 
Fäſſer öffnete, fand fie, daß darin nicht nur die zur Durchfuhr er- 
laubten ſächſiſchen Tympfe und Szoftafe, fondern auch große Maſſen 
preußijcher Szoſtake und Sechspfennigftüde fich befanden, jene offen- 
bar dag uns befannte Produkt der Cleviſchen und vielleicht auch 
Magdeburgifchen und Berliner Münzftätte.?) Als der Generalpoft- 
meilter fich darüber bei Retzow befjchwerte, antwortete diefer nur, 
er halte darauf, daß der Kontrakt richtig befolgt werde und bat 
Gotter, die Juden vielmehr zu ſchützen, die man neulich) wegen der 
nüglicden Ausprägung der Aurichſchen 4-Schillingſtücke zur Verant— 
wortung gezogen hätte.?) 

Bald darauf fandte Eichel feine Meinungsäußerung über jene 
Cleviſchen Münzen, in der er andeutete, daß er es gewejen fei, der 
größeres Unheil verhütet hätte.) Mit diefem größeren Unheil ift 
ehr wahrjcheinlich ein Blan der Unternehmer vom 9. Januar 1757 
gemeint,d) in dem fie vorjchlugen, außer der im Generaltontraft 
beftimmten Summe noch 80000 feine Marf in 1100000 Atlr. 
6-Kreuzer oder 6=- und 3-Mariengrofchenftüde nad) Cleviſchem 
18-Talerfuß zu verwandeln. Damit die guten Münzen erhalten 
blieben, wollten fie diejfe neuen Sorten an Köppen gegen Kurant- 
geld zur Berpflegung der Armee abliefern. 

Die darin ſteckende Sophiflerei war es nun wohl, auf Die 
Eichel, der Kleine Daniel, wie er fi) nennt, den König aufmerkfam 
machte. Denn wenn die Kriegskaffen fich mit diefen Münzen füllten, 
fo breiteten dieſe fich doch früher oder jpäter durd) die Armeen im 
Lande aus und verdrängten die guten. Und was hätten die Unter- 
nehmer mit den guten eingewechjelten Sorten gemacht? Sie hätten 
fie wohl zum Teil zur Abführung des Schlagfchages benußt, be- 

1) Retzow an das General-Direltorium, Juni 1756. Tit. XVII, 12. 

2) ©. ©. 19—21. 

3) Gen.-PBoftmeifter Gr. v. Gotter an das General-Direltorium, Berlin, 
14. Sanuar 1757. Antwort Retzows, Klein Boorten, 29. März 1757. Tit. 
XVII, 12. Gemeint waren die 4-Mariengrojchen. 

9 Nr. 20. 

6) Nr. 15. 


Der Verkehrswert der Kriegsmünzen preußiſchen Gepräges. 113 


ſonders aber gewiß auch zur Bezahlung des fremden Silbers, aus 
dem fie wieder ſchlechte Münzen fabrizierten, jo daß der ganze 
Plan lediglich auf eine Münzverfchlechterung hinauslief. Daher 
jagte der König, der Plan fei für ihn „ichlechterdings nicht an- 
ftändig“; diejes „infame Geld“ jolle in den alten Provinzen durd)- 
aus nicht verausgabt werden, wie es in Cleve gejchehen fei. Solche 
Münzung gehe erft an, wenn die Armee in Feindesland ftehe und 
man jenes Geld dort ausgeben fünne.!) So war diefe Münz- 
verjchlechterung noch einmal abgewendet worden. 

In Berlin glaubte ınan aber doch nicht, daß das Uneröffnet- 
bleiben der Geldpafete fi) auf die Afzijevifitation beziehe, und Die 
Berliner Kammer befahl im Juli 1757 der Akziſe, fein zum Ein— 
ſchmelzen beftimmtes Geld ohne Knöffels Atteft freizugeben, der ge— 
Hagt Hatte, daß verbotene Münzen eingeführt würden.?) Noch im 
Dezember 1757 bemerkte das General-Direktorium, die Kabinett$- 
ordres vom 17. Dezember 1755 und 6. Dezember 1756 bewilligten 
nur Mfzifefreiheit der Edelmetalle und des Kupfers, nicht der 
Münzen.?), Mit der Prägung von Münzen fremden Stempels 
wurde Die Sachlage aber eine andere, noch fompliziertere. 


2) Tit. XVII, 12. 
3) General-Direktorium an Minifter dv. Borde, 3. Dezember 1757. Tit. 
XVII, 24. 


Acta Borussica. Münzwejen III. 


weites Kapitel. 


Der Derkehrswert der Münzen fremden Bepräges. 


Schon 1758 in Sadfen, feit 1759 allgemein, wurde der 
Graumanſche Fuß aufgegeben und die nicht mit preußifchem Ge- 
präge verjehenen Sorten, befonders die jächfiichen Drittel und Bern- 
burgischen Münzen, noch fchlechter ala nad) 18-Talerfuß ausgebracht. 
Wie es nun im Intereſſe der Unternehmer lag, all diefen Münzen 
einen möglichjt allgemeinen Umlauf zu verjchaffen, jo waren im 
Gegenteil die Behörden und das Publikum in Preußen bejtrebt, fich 
Die fchlechten Sorten vom Leibe zu halten. Als Ephraim, Ifaac und 
Itzig Ende 1758 alle preußijchen und ſächſiſchen Münzftätten in 
Pacht genommen hatten, erwirften fie den Befehl, daß nicht nur 
die Bafete mit Münzen und Barren uneröffnet mit Gewichtsporto 
paffierten, jondern daß ihre Münzen auch als Kurant, jowohl im 
Berfehr wie auch) von den Staatskaſſen angenommen würden und 
alle Metalle und Materialien zoll- und afzifefrei feien.!) Wohl: 
gemerkt aber, der König erklärte fpäter ausdrüdlich, daß die Bern- 
burgifchen und ſchlechten fächfiichen Münzen ein für allemal nicht 
in Berlin geprägt, nicht von den preußijchen Kaſſen angenommen 
und auch nicht im dortigen Verkehr umlaufen follten.?) 

Zunächſt aber handelte es fih um die Mittelfriedrichg- und 
Auguftdor, die, wie der Kommis des Ephraim, Ephraim Markus, 
flagte, weder von den Staatskaſſen noch von den fächfiichen und 
anderen Kaufleuten auf der Frankfurter Meſſe angenommen würden. 
Dagegen ließ man die Kaufleute verwarnen, den Kaſſen die An— 


1) Wenn die fächfiichen Drittel fein Kaffengeld wären, würde das Agio 
der erlaubten Sorten zu hoch. Köppen an das General-Direltorium, Berlin, 
13. Dezember 1758. Tit. XVIL, 24. K.⸗O. an das General-Direltorium, Bres⸗ 
lau, 26. Dezember 1758. Tit. XVII, 12. 

2), Köppen an das General-Direktorium, Berlin, 7. Juli 1759. Tit. XVII, 24. 


Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 115 


nahme befehlen, ließ die Ausfuhr der guten Geldjorten aber unbe- 
Ichränft, weil das Edift vom 21. Auguft 1756 den Meßhandel nicht 
begreife, bei dem feine geplante Münzausfuhr vorliege. !) 

Sodann wurde verfündet, daß allgemein in Preußen Die 
Bernburgifchen und fchlechten ſächſiſchen Sorten nicht zu dulden 
jeien.?) Diejem Befehl nachzufommen, ging jtellenweije aber jchon 
nit mehr an. Denn die Erlaubnis des Königs, die fächfiichen 
8-Grofchenftüde in Sachſen und dem Reich in jo großer Menge, 
als fie wollten, auszugeben,?) wurde von den Unternehmern un- 
zweifelhaft überjchritten. 

Die Stettiner Kammer meldete nämlich am 29. Juli 1759, die 
fächfifchen Drittel ſeien fchon faft das einzige habhafte Geld, und die 
binterpommerfhen Stände Elagten (10. Auguft), Die Agenten der 
Juden fammelten alle guten Sorten ein, indem fie dafür nur Bern— 
burgifche Drittel gäben. Das mochte übertrieben ſein, wie dieſe 
Klagen denn als unbegründet vom General-Direftorium abgewiejen 
wurden, aber ganz unwahr waren fie doch nicht. 

Nun machte das General-Direktorium aber einen Unterjchied 
zwilchen fchlechten und nicht ſchlechten ſächſiſchen Sorten, oder fuchte 
ihn zu machen. Als ſchlechte wurden die Drittel mit EC bezeich- 
net,*) die andern waren nad) Verfügungen von 19. Dezember 1758 
und 7. Auguft 1759 anzunehmen. Die beiden Berliner General- 
faflen Hingegen verftanden unter anzunehmenden ſächſiſchen Sorten 
nur die mit preußijchem Gepräge in Dresden und Leipzig gejchlagenen 
Drittel und XII-Mariengrofchenftüde. Dieſe Auffaffung entſprach 
gewiß der des Königs, wogegen die Berliner Kammer einen dritten 
Standpunkt vertrat: lieber auch die jächfijch geprägten ohne und mit 
EC anzunehmen, da fie voneinander zu jchwer zu unterjcheiden und 


1) Beriht und Entfcheid der Meßkommerzienkommiſſion, Frankfurt a. O., 
11. März 1759, vom General-Direltorium genehmigt am 15. März 1759. — 
Gleiche Befehle am 20. März 1759 an die Kafjen und am 4. April 1759 an den 
Mindenſchen Kanımerpräfidenten v. Mafjow, der jene Goldmünzen den Preußen 
der alliierten Armee nicht auszahlen wollte. 

2), Neffript an die Kammern, Kaſſen, Gotter und Kircheifen, Berlin, 
11. Suli 1759. Vgl. ©. 114, Note 2. 

3 8.-D. an das General-Direltorium, Landshut, 21. Mai 1759. 

4) Nejkript an die neumärkifche Kammer vom 26. uni 1759. Diejes 


und das Folgende aus Tit. XVII, 12. ©. Münzbefchreibung Nr. 1785 —1802. 
8* 


116 Bweites Bud. Zweites Kapitel. 


die einen fo fchlecht wie die andern feien.!) Das General-Direl- 
torium hielt fi aber an den föniglichen Befehl,“ jo daß die 
Ihwanfende Auffafiung, was eigentli unter guten ſächſiſchen 
Münzen zu verftehen wäre, weiter bejtand: die Generalfafjen wiejen 
alle mit fächfiichem Bilde verjehenen Drittel zurüd. 

Dadurch famen nun die Provinzialfaffen, die die einlaufenden 
fächfiichen Drittel nicht nach Berlin fenden durften, und die Be— 
völferung in die größte Verlegenheit. Der Intendant, General- 
leutnant v. Maſſow bezahlte die Lieferungen für die Armee faft nur 
mit diefen Sorten, und ſelbſt die Bernburgijchen Drittel wurden jo 
häufig, daß jtellenweile die ganzen Kriegsgefälle (Kontribution) in 
feinem andern Gelde abgeführt werden fonnten.?) So ging es denn 
nicht anders: man mußte ein Auge zudrüden und es mit der An— 
nahme nicht jo genau Halten, befonder® wenn die Gelder in der 
Brovinz blieben.) Zugleich aber wurde in Pommern verfügt, daß 
‚ die Bolizeiausreuter den jüdijchen Agenten alle andern als preußi- 
Ihe Sorten Ffonfiszierten, wenn fie mit folchen dag erhandelte 
Silber bezahlten.?) 

Ähnlich wurde die Lage bald überall. Wie der Magdeburgifche 
Kriegsrat Gellarius zum Getreide- und Mehltransport nach Sachen 
von Feldkriegskommiſſariat 13000 Rtlr. in ſächſiſchen Dritteln er- 
hielt, Köppen aber deren Annahme verweigerte,®) ebenfo verlangte 
jede Behörde von den andern gute Sorten, fuchte felbft aber Die 
ſächſiſchen abzufchieben, wodurch dann die preußijchen im Publikum 
immer feltener wurden. 

Als Anfang 1760 der neue Kontralt mit den Unternehmern 
zuftande gefommen war, wurden ihnen auch alle früheren Benefizien 
weiter gewährt.) Da machte dag General-Direltorium den Juden 
neue Schwierigfeiten, indem es fich weigerte, ihnen und ihren Be— 


1) Nr. 28. 

2) Rejfript an die Inrmärfifche Kammer vom 2. Januar 1760. 

8) Kammerbericht, Berlin, 11. September, und Bericht des Amtmanns 
Levetzow, Amt Sudomw, 17. November 1759. 

4) Nefkript an die pommerjche Kammer, Berlin, 13. Dezember 1759. 

6) Pommerſche Kammerverfügung, Stettin, 29. November 1759. Bahr- 
feldt a. a. ©., ©. 3000, 3001. 

6) Kammerber. Magdeburg, 11. Januar 1760. 

7) K.O. an da3 General-Direltorium, Freiberg, 26. Januar 1760. 


Der Berfehräwert der Münzen fremden Gepräges. 117 


auftragten YFreipäfle zum Auflauf von Edelmetall zu geben. Dieje 
beflagten fich deswegen bitter: mit vielem Verdruß und Beitverluft 
müßten fie alles Nötige einzeln erbitten; laut ihren Privilegien von 
1755 dürften ihre Münzen frei in ganz Preußen Eurfieren, die Ein- 
und Durchfuhr fremder fchlechter Gelder hänge von ihrer Zu— 
ftimmung ab. Sie fünnten unmöglich für jeden einzigen ihrer 
Agenten, von denen bald diefer, bald jener in Tätigkeit trete, jedes— 
mal um einen neuen PBaß bitten, vielmehr müſſe ein mit ihrem 
Münzfiegel verfehener Pag genügen. Wenn fie weiter fo wenig 
unterjtügt und jelbft von den Kanzeln gegen den Kurs ihrer Münzen 
gepredigt werde, jo könnten fie dem Könige unmöglich den be- 
ftimmten Schlagfchag abliefern.!) 


Die legtere Drohung ſchlug durd. Wenn das General- 
Direktorium noch am 13. Yebruar 1760 der furmärfifchen Kammer 
befohlen Hatte, nur Münzen preußiſchen Gepräges anzunehmen, So 
wurde auf ein Gutachten Köppens 5 Tage ſpäter allen Rammer- 
präfidenten gefchrieben, daß die Gelder der Juden unter der Hand 
und connivendo anzunehmen feien, was aber nicht fürmlich publi- 
ziert werden dürfe. Zugleich wurde den Unternehmern erlaubt, 
Päſſe auszuftellen, denen nur ihr eigener vidimierter Paß beizu- 
fügen jei. 


Mit alledem war aber nicht gejagt, daß nun auch die Steuern 
mit nichtpreußifchen Münzen abgetragen werden durften.?) Das ließ 
fi) aber, je länger, um fo fchwerer vermeiden. Als die Halber- 
tädtifche Kammer das Feldkriegskommiſſariat in Wittenberg erjuchte, 
die Vorſchüſſe in kaſſenmäßigem Gelde abzuzahlen, erfolgte Die 
Antwort (11. Februar), in den Kaſſen feien nur fächfilche und Bern- 
burgijche Drittel, der König habe ausdrüdlich befohlen, daß fie von 
den Feldfriegsfaffen angenommen werden müßten. Doc war das 
den Kaſſen des Heimatlandes nicht erlaubt, denn wie Snöffel am 
18. Februar der pommerjchen Kammer ſchrieb, fei den Unter» 
nehmern im neuen Kontrakt zwar erlaubt, die jächfiichen und Bern» 
burgifchen Sorten in allen Landen frei auszugeben, doch dürften 





1) Eingabe der Ephrain und Itzig, Berlin, 13. Februar 1760. 
2) Mehrere NReftripte des General-Direktoriums, z. B. vom 4. März 1760 
an Steuerrat v. Retzdorff in Perleberg. 


118 Zweite® Buch. Zweites Kapitel. 


die Kaflen fie nicht annehmen. Das General-Direktorium konnte 
nur raten, fich in die Zeit zu ſchicken.!) 

So fonnte e8 aber unmöglich weiter gehen. Wenn die Kriegs- 
lieferungen faft nur mit fächfifchen und Bernburgiſchen Münzen 
bezahlt wurden, wenn diefe freien Kurs im Lande genoffen, wenn 
die Juden troß aller Verbote die beiferen Sorten auffauften, fo 
war das Geſetz, daß die Steuern nur mit dieſen befjeren Sorten 
zu bezahlen waren, nicht mehr aufrecht zu erhalten. In der Er- 
fenntnis dieſer Sachlage beriet endlich das General-Direktorium mit 
Köppen, was zu tun fei. 

Am 27. März und 6. Mai 1760 wurde darüber verhandelt. 
Die zweite Sigung am 6. Mai wurde nötig, weil die Unternehmer 
am 28. April alle ihre ihnen gemachten Zugeftändniffe mit den Be— 
legen einjandten. Demnad wurde am 6. Mai folgendes beftimmt 
und allen Behörden zur Nachachtung zugejandt: 

Die Unternehiner dürfen Gold und Silber und die vor dem 
1. Sanuar 1759 gemünzten preußifchen Sorten mit preußifchen und 
ſächſiſchen Münzen auffaufen.?) Die Agenten, welche Freipäffe er- 
halten, find den Kammern namentlicd) anzuzeigen. Laut Kabinett3- 
ordre vom 2. Januar 1759 hat es bei der Nichtöffnung der Sen- 
dungen der Unternehmer fein Verbleiben. Die andern früheren 
Zugeftändniffe bleiben gleichfallg in Kraft. 

Noch ein ſehr wichtiger Punkt fam zur Sprache: der große 
Mangel an Scheidemünze. Da die Herftellung kleiner Sorten, be- 
jonder8 wenn deren Münzfuß nicht billiger als der der großen ift, 
viel mehr Koſten als die des Kurants verurjacht, jo läßt fich denken, 
daß die Juden zu deren Prägung nicht zu bewegen waren. Gie 
bezeichneten das als ein Nebenwerf, das fih nur ausführen ließe, 
wenn Silber übrig fei, doch wollten fie alles mögliche tun, dem 
Mangel abzuhelfen. Köppen ftand deshalb mit Tauengien in Korre- 
jpondenz. Endlich verfprachen die Unternehmer, monatlich 20000 Rtlr. 
an preußifchen Münzen für die Provinzen zu liefern, bejonders für 
Minden, wo daran der größte Mangel herrichte.?) | 


YA M. Halberftädtifche Kammer I, 156. 

2) Damit ward der Graumanfche Fuß offiziell vernichtet. — Das Folgende 
aus Tit. XVII, 13. 

5) Nr. 31. 


Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 119 


Die Hauptjache für die Juden aber war: fie Hutten erreicht, 
daß ihnen ale Münzen nad) Graumanjchem Fuß preisgegeben 
waren. Die nad) dem 1. Januar 1759 gefchlagenen follten fie zwar 
nicht zum Einfchmelzen aufwechjeln, aber, wie das General-Diref- 
torium noch am 22. Mai beftimmte, fie durften fie zur Bezahlung 
an die Kafjen und für ihren Handel jammeln. Erinnern wir ung, 
daß fie dem Könige den Schlagjchat in diejen Sorten zahlen mußten 
und wahrjcheinlich das fremde Silber mit ihnen kauften, fo erhellt 
fofort, daß der Mangel auch an diefen Sorten immer größer wurde. !) 

Um fo weniger ift zu verjtehen, daß das General-Direktorium 
noch immer auf dem Verbot der Annahme der fächjiichen Drittel bei 
den Kaſſen beitand. Es ift wahr, der König wünfchte mit der- 
gleichen Dingen nicht behelligt zu werden, aber es fragte fich doch, 
ob eine fo brennende Frage nicht entweder vom General-Diref- 
torium eigenmächtig zu löjen oder troß allem dem Könige zur Ent- 
Icheidung vorzulegen gewejen wäre. 


Denn den ganzen Sommer über ftieg die Verlegenheit. Be— 
fonders ſchlimm fcheint e8 im Magdeburgifchen gewejen zu fein. 
Das Magazingetreide würde mit fächfifchen Dritteln bezahlt, und 
die Bürger und Bauern mußten wie Bettler von Tür zu Tür laufen, 
um preußifches Geld für Akziſe und Kontribution zu befommen. 
Wenn ein Soldat ein Maß Bier Taufte, jo verlangte er auf ein 
Drittelftüd 7 Gr. 6 Pf. zurüd; der Bauer Fonnte aber wegen 
Mangel an Scheidemünze nicht wechjeln, weshalb es zu Streitig- 
keiten fam. Eine Sendung von 1000 Rtlr. in Sechjern durch 
Köppen war ein Tropfen auf einen heißen Stein.) Die Juden 
jedoch entjchuldigten fih damit, daß preußifches Geld erft geichafft 
werden könnte, nachdem die neue Prägeftätte für Scheidemünzen in 
Berlin angelegt fein werde,?) und daß eigennüßgige Kaufleute die 
Heinen Sorten aufmwechlelten und zur alliierten Armee fchidten. 
Übrigens begann damals die Prägung der ſächſiſchen Grofchen.*) 


1) Im Juni 1760 eine Menge Klagen der Einnehmer, Amtleute, Innungen 
im Halberftädtifchen über Mangel an Tafjenmäßigem Gelde. A. M. Halberftädt. 
Kammer I, 156. 

2) Nr. 33. 

3) Bericht Köppens vom 1. Zuli 1760. 

+) Ebenfo von 5. Juli 1760. Bgl. ©. 122. 


120 Zweite Bud. Zweites Kapitel. 


Raum befjer jtand es im Halberftädtiichen. Die Kammer er- 
innerte daran, daß, weil ihr Bezirk von lauter fremden Landen 
umgeben, ohne Verkehr mit den andern preußifchen Provinzen fei, 
eine Kabinettsorder vom 26. Mai 1755 fremde Sorten im Verkehr 
erlaubt babe.!) Jetzt aber wandere alles kaſſenmäßige Geld nad) 
Berlin oder falle in die Hände der Juden, die damit auf das fchänd- 
lichfte wucherten und für diefe befjeren Münzen 3 bis 4 Gr. Auf- 
geld pro Taler nähmen. Da die jchärfjte Erefution doch Fein gutes 
Geld mehr hervorbringen würde, hätten die Kaflen auch jächfiiche und 
Bernburgijche Sorten genommen, wovon nun in der Domänen- 
rentei und Oberſteuerkaſſe für 387000 Rtlr. lägen. Die wiederholte 
Bitte, diefe in Berlin anzunehmen, fand dort aber fein Gehör.?) 


Mittlerweile beftürmten die Kammern, die Kaufmannſchaften 
von Magdeburg, Berlin, Stettin, Potsdam, Kottbug und andere, 
die Städte Königsberg, Halle, Krofjen, Yandsberg a. d. W. weiter 
das General-Direktorium mit Bitten, die ſächſiſchen Drittel zum 
Steuergelde zu erklären, jelbjt Minifter v. Katt bat am 18. Juli, 
die Hauptlafjen möchten fie den Boftämtern abnehmen. Aber alles 
war vergebens. Die Zentralbehörde raffte fi) nur zu halben Maß— 
regeln auf und verhandelte mit Köppen, ob man den Juden vielleicht 
das Einjchmelzen und die Ausfuhr der guten Drittel und preußi- 
ſchen Scheidemüngen verbieten follte;?) doch ehe man deshalb an 
den König fich wende, wollte man den Juden das Haufieren ver- 
bieten. Dieſe waren nun zwar bereit, das Haufieren auf dem Lande 
aufzugeben, nicht aber in den Städten, worauf am 26. Auguft 1760 
das Berbot des Landhaufiereng an die Kammern verfügt wurde. 


Aber wie gejagt, das waren Mittel, die wenig halfen. Da 
glaubte denn die kurmärkiſche Kammer die Not des Landes nicht 
länger mit anjehen zu dürfen, zumal da fie ſchon die Akziſe ftunden 
mußte, und bat um pofitiven Entjcheid, ob das General-Direktorium 
die Sachlage dem Könige anzeigen werde oder fie es ſelbſt tun 
jolle. Die Zentralbehörde aber verjagte fich wieder, fie fand es 


1) Das war noch dur Reſkript vom 2. März 1757 beftätigt morben. 
AU. M. Halberitädt. Kammer I, 156. 

2) Nr. 34 und Reffripte, Berlin, 15. und 22. Juni 1760. A. M. Halber- 
ſtädtiſche Kammer I, 156. 

2) Das Folgende aus Tit. XVIL, 14. 


Der Verfehrswert der Münzen fremden Gepräges. 121 


bedenklich, den König jetzt zu behelligen, erlaubte es aber der 
Kammer, wenn fie ſich nicht anders beruhigen fünne.!) 


So ftellte diefe denn dem Könige vor, wie die Unternehmer 
gutes Gold- und Silbergeld mit den fchlechten Leipziger Sorten auf- 
wechjelten, wie dadurch jenes von den Steuerzahlern mit 20 big 30°/, 
Aufgeld zu beichaffen fei. Friedrich war höchſt erzürnt über dieſe 
Berhältniffe und nannte es eine eigenmächtige Unbejonnenheit des 
General-Direktoriums, derartige Wechfelei zuzulaflen.. Wenn auch 
der Krieg nicht erlaube, Kafienforten zu befchaffen, jo jollten doch, 
um „dag mehr als jüdiſche Agio“ zu befeitigen, die Leipziger Drittel 
von den Kaſſen angenommen werden, unbefchadet der auf befjere 
Sorten lautenden Kontrafte oder der verfchiedenen Zollkaſſen, auf 
die diefe Erlaubnis fich nicht erjtrede. Alle Schitanen beim Ein- 
ziehen der Kontribution verbot der König.) 

Noch eine Behörde war von diefen Verfügungen ausge— 
nommen: die Poſt; da demzufolge Köppen deren Zufendungen in 
lähfiichen Dritteln nicht annahm, fo ließ der General-Poftmeifter 
Graf Gotter von Bemittelten, bejonders Suden und Kaufleuten, die 
Hälfte des Portos in brandenburgischen Sorten fordern. Freilich 
fürdhtete er davon einen großen Einnahmeverluft, weil die meiften 
Leute wegen des hohen Agios ihre Sendungen zurüdhalten würden.) 
Ebenfowenig wurde Gefuchen, den Zoll mit fächfifchen Dritteln be- 
zahlen zu dürfen, nachgegeben. *) | 

Eine große Wohltat für die Bevölkerung war es ferner un- 
zweifelhaft, daß das General-Direftorium fih nun durch die König: 
ide Drdre für befugt erachtete, den Unternehmern alles Haufieren 
durch deren mit Päſſen verjehene Kommilfionärs zu verbieten und 
den einmal erlaubten Einkauf der befjeren Sorten auf ihre Woh- 
nungen zu befchränfen.°) 





1) Nr..35. s 

2) Nr. 37. Dementfprechende Verfügungen an die Behörden, Berlin, 
13. September 1760. 

3) Gotter an das General-Direktorium, Berlin, 3. November 1760. 
Tit. XVII, 14. 

9) Tit. XVIL, 16. 

5) Köppen an das General-Direktorium, Magdeburg, 19. Juli 1762, er- 
innert an diefe Verfügung. Tit. XVIIL, 6. 


122 Zweites Buch. Zweites Kapitel. 


Raum aber war die Sache wegen der fähfiichen Drittel be» 
hoben, jo drängte fich eine andere mit womöglich noch größerer 
Heftigkeit an die Behörden: der Mangel an Sceidemünzge. Wir 
hörten eben von den dadurch erzeugten Schwierigleiten in Magde- 
burg und Halberftadt!) im Sommer 1760; aud) aus Schlefien liefen 
maffenhaft Klagen darüber ein.?) Wie dort die Glogauer Kammer 
Mord und Totſchlag befürchtete,?) fo bejorgte man in Brandenburg 
eine Hungersnot, weil Kaufleute und Handwerker feine Grofchen, 
Sedjer, Dreier zum Herausgeben hätten und daher die Bevölkerung 
darben ließen.?) Nur ftellenweife fcheint man fich mit Zeichengeld 
geholfen zu haben.°) | 

Zwar beruhigte Köppen damit, daß die Unternehmer im 
Dftober zu Berlin und Mugdeburg joviel ſächſiſche Groſchen prägen 
laffen würden, al nur immer möglich fei,®) und verſprach Tauengien 
aus den Silberrejten „Böhmen“ jchlagen zu laffen,?) aber das geſchah 
doch nicht in genügender Menge. Obgleich bis zum 14. Februar 
1761 in Berlin für 160900, in Magdeburg für 136971 Rtlr. fertig 
wurden, forderten Doch die Wechjler gegen ſächſiſche Drittel für 
ſächſiſche Srofchen 7, für brandenburgiiche Sechjer 18°/, Aufgeld.8) 


1) ©. 119, 120, und Nr. 33. 

2) Bom März bid September 1760 aus Hirfchberg, Glatz, Löwenberg, 
Glogau, Bredlau, meift wiederholt. WA. B. M. R. IV, 31, V. 

3) 8. Sanuar 1761; ebenda. 

4) Bericht des Magiftrats, Brandenburg, 4. September 1760. Tit. XVII, 14. 

5) So gab das Berliner Materialgefchäft Stenger und Müller Bapier- 
marken zu 4 Grofchen aus. Die Kammer glaubte da3 nicht verhindern zu Dürfen. 
(Nr. 36.) Hierher gehören auch die in unferer Münzbejchreibung unter Nr. 1952 
bis 1955 verzeichneten und abgebildeten Blechmarlen der Garniſon Kofel, fowie 
Marken mit N-K, die der Dresdener Kaufmann Nautze damals wahrfcheinlich aus- 
gab. Vergl. A. Braufe, Feld-, Not- und Belagerungdmünzen, Berlin 1897, ©. 27 
bis 29, Neumann, Kupfermünzen I, ©. 487 und Götze Grojchenfabinett III, ©. 952. 
Auch in einigen Gegenden de3 Erzgebirges waren an Stelle des falt ganz ver- 
Ichwundenen Metallgeldes befiegelte und bejchriebene Bapierftreifen im Umlauf. 
Th. Slate, Geſch. des Kurſtaates und Königreich Sachſen, II. Bd., Gotha 1870, 
©. 497. 

6) Sigung des General-Direltoriums, des Kammerpräfidenten v. Groeben, 
des Kammerdirektors Grofchopp und Köppens am 24. September 1760. Schreiben 
Köppens vom 1. Oftober 1760. Zit. XVII, 14. 

7) Tauentzien an Schlabrendorff, 16. Nov. 1760. A. B. M. R. IV, 31, V. 

8) Kammerber. Berlin, 15. Jan. 1761. Tit.XVII,15, daher auch d. Folgende. 





Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 123 


Köppen behauptete, die Grofchen würden zur alliierten Armee weiter 
gebracht, denn obgleich die Magdeburger Garnifon fie erhalte, ge— 
Ichehe dort die Löhnung mit Dritteln. Den Unternehmern könne man 
unmöglich zumuten, noch mehr Scheidemüngze zu prägen als fie jeßt 
täten, ſonſt könnten fie den fontraftmäßigen Schlagichaß nicht ab- 
führen. Dem Mangel werde fo Iange nicht abgeholfen werden, als 
man den Wechjlern das Gefchäft nicht lege.) Das. war natürlich 
ein Irrtum: dem Mangel an Scheidemünge hätte nur durd eine 
umfangreichere Fabrikation derfelben abgeholfen werden fünnen, wie 
denn auch das General-Direftorium meinte, Wechjeleiverbote jeien 
der Erfahrung nad) bei den vielen Unterfchleifen der Juden erfolglos.?) 

Mittlerweile unterhandelte Köppen darüber mit Tauengien. 
Bor Jahr und Tag war mit den Unternehmern ein Rontraft über 
Prägung von Kupferdreiern gejchloffen worden, der aber Ichlecht er- 
füllt war.?) Köppen meinte nun, das General-Direftoriun fei wohl 
befugt, auf Innehaltung der Kontrafte zu beſtehen.) Wenn endlich 
im Suli 1761 mit der Prägung von Grofchen, Sechjern und 
Dreiern energifcher begonnen wurde, jo zweifelte er doch, daß da- 
dur der Mangel bejeitigt werden würde, denn die Armeen ab— 
jorbierten davon gar zu viel.) Im April Hatte er an Grofchen 
über 20000 Rtlr., am 1. uni weitere 5000 Rtlr. durd) die Unter- 
nehmer nach Stettin jenden laſſen. Diejelben wollten nad) Schlefien 
poſttäglich 5000 Rtlr. ſchicken, aber es fcheint nicht dazu gefommen 
zu fein, denn noch im Auguft ermahnte fie Schlabrendorff vergeblich 
daran, und im Dezember befchied er die Glogauer Sammer, alle 
Klagen hülfen nichts, eg würde feine Scheidemünze gejchlagen, man 
babe fich alfo mit Gutengrofchen und Dreifreuzern zu helfen, jo 
gut es gehe. ®) 

Troß ihrer geringen Scheidemünzprägung famen die Juden 
mit neuen Forderungen: fie Flagten, daß von den Magdeburgi- 
hen Kaufleuten in den beiden letzten Jahren faum 20000 Rtlr. 
in Silber zur Münze geliefert feien, was ſich nur fo erfläre, daß 

1) Köppen an das General-Direktorium, Magdeburg, 14. Februar 1761. 

2) Reſkript an Köppen, Berlin, 18. Yebruar 1761. 

3) ©. ©. 50. 

+, Köppen an das General-Direktorium, Magdeburg, 16. Juni 1761. 


5) Ebenfo, Magdeburg, 4. Juli 1761. 
6 4.8. M. R. IV, 31, V. 


124 Zweites Buch. Zweites Kapitel. 


jie e8 gegen geringes Geld ausführten. ntrüftet verficherte darauf 
die Magdeburgifche Kammer, fie habe alles getan, derartiges zu 
verhüten; die Unternehmer möge man nur vom Einjchmelzen branden- 
burgifcher Sorten abhalten, dann würden dieje nicht fo felten fein. 
Die Juden beriefen fich aber darauf, daß der König ihnen wegen 
des Einfchmelzens freie Hand gelaffen habe, worauf endlich das 
General- Direktorium am 21. April 1761 verfügte, daß branden- 
burgifche Sorten durchaus nicht einzufchmelzen feien.!) Damit feßte 
es fich aber in Widerfpruch mit dem vorjährigen Befehl,) daß die 
vor dem 1. Januar 1759 geprägten Münzen eingefchmolzen werden 
dürften. Aber was follte man tun? Seitdem waren preußifche 
Münzen ja faft gar nicht mehr gefchlagen worden, alſo mußte man 
die vorhandenen, die für viele Zahlungen doch noch immer nötig 
waren, ſchützen jo gut es ging. 

Abgejehen nämlich davon, daß die Zölle und ein Teil des Poſt— 
portos mit ihnen zu begleichen waren, fo legte fie jeder Privatmann, 
da ihr höherer Kurs befannt war, ala Notgrofchen zurüd. Ferner 
galten die Münzen mit fremdem Gepräge nicht bei Rüdzahlung von 
Kapitalien, und endlich ficherten fich die Kaufleute für ihre Zahlungen 
im Auslande das befjere Geld. So ſahen fich viele Leute in Die 
Notwendigkeit verfeßt, alte Münzen anzufchaffen, die fie begreiflicher- 
weile in erfter Linie bei den Juden erhalten fonnten. Denen er- 
wuchs daraus ein neuer Vorteil: indem fie überall herumbaufierten 
und ungebildeten Leuten die guten Sorten gegen das neue glänzende, 
aber fchlechte Kriegsgeld abjchwasten, gerieten jene in ihre Hände. 
Dazu ftellten fie ſelbſt ältere beffere Sorten her und verkauften fie 
mit hohem Aufgeld denen, die fie nötig hatten. Köppen Elagte, 
daß, da fie diefe ohne Erlegung eines Schlagichages münzten, ?) 
das ein jehr eigennüßiger Handel jei, weil fie jo dag Steigen und 

Fallen des Agios allein leiten Fünnten.*) 


ı) Eingabe des Ephraim und Itzig, Berlin, 27. März und 29. April 1761 
Kammerber., Magdeburg, 11. April 1761. 

2) ©. ©. 119. 

8, ©. ©. 52 und 63. 

9) Köppen an das General-Direktorium, Magdeburg, 4. Juli 1761. Da- 
mals ſah fi auch die Breslauer Kammer veranlaßt, wegen des Eindringens 
vieler unbefannter Juden, die von andern Päſſe entliehen hatten, diefes Entleihen 
zu unterfagen und die Päſſe nur 6 Monate gelten zu laſſen. Schlabrendorff be- 


Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 125 


Schließlich fcheinen die Freigebung der ſächſiſchen Drittel und 
die wenn auch nicht zureichende Scheidemünzfabrifation die ärgften 
Verlegenheiten befeitigt zu haben: in der zweiten Hälfte des Jahres 
1761 wurde es mit den Klagen ruhiger. Seit Anfang 1762 wurde 
das Bild aber wieder ein anderes, da eine bedeutende weitere Münz— 
verjchlechterung dadurch eintrat, daß Bernburgiſche u. a. fremode 
Sorten nad einem äußerſt geringen Münzfuß gefchlagen wurden.- 
Allerdings befahl der König den Unternehmern bei ſchwerer Ber- 
antwortung, feine Sorten, die fchlechter als die ſächſiſchen Drittel 
wären, in Preußen auszugeben.!) Da aber dieje als bejtes hab- 
baftes Geld jelten wurden, erlaubte man auch jächfiihe Grofchen 
und Sechſer ala Abgabengeld anzunehmen, doch jollten die Kafjen 
damit nicht überfüllt werden. ?) | 


Dadurh wurde die YFabrifation der Grojhen und Halb- 
grofhen mit ſächſiſchem Gepräge nach einem jehr geringen Münz- 
fuß den Juden ſchon äußerſt vorteilhaft. Sie erreichten aber noch 
mehr, indem fie am 2. Juli 1762 einen Kontrakt jcyloffen, demzu— 
folge fie auch ſächſiſche Doppelgrofchen mit der Sahreszahl 1761 
und 1762 prägen durften, die nicht nur im Verkehr, fondern auch 
von allen Staatskaſſen, außer in der Provinz Preußen, ange- 
nommen werden follten.®) Dazu fam, daß dieſe Doppelgrojchen, 
nach feinem bejjern Münzfuß als die Grojchen geprägt, den Juden 
noh weniger Koften machten, weil fie weniger Kupfer als die 
Groſchen enthielten. *) 


Wenn nun aud Knöffel fagte, fie jeien fo gut wie Die 
Groſchen, und das General-Direktorium, fie mögen zwar weniger, 


fahl fpäter, alle Zumwiderhandelnden zu arretieren und ihre Münzbeftände zu fon- 
fiszieren, denn diefem Gewerbe der Aufmwechfelei guten Geldes müſſe endlich ein 
Ziel gejegt werden. SKammerverfügung, Breslau, 23. Juni 1761. Reſkript 
Schlabrendorff3 vom 17. Auguft 1762. WU. B. M. R. IV, 31, VI. 

1) Köppen an da3 Gencral-Direltorium, Magdeburg, 9. März 1762 mit 
Überfendung der Ratifitation des Münzkontraktes vom 20. Februar 1762, Bres- 
lau, 28. Februar 1762. 

2) Reſkript an die turmärtifche Kammer vom 13. April 1762. 

3) Nr. 56 und Köppen an das Gen.-Dir., Magdeburg, 20. Juli 1762. 

2) Nach Utteften der Berliner Münze vom 28. Auguft 1762 waren die 
jähfifhen Doppelgrofhen zu 6 Atlr. 17 Gr. 6 Pf. aus der 2 Lot 10 Grän 
feinen Mark oder nach einem 42 Rtlr. 3 Gr. 11/, Pf.-Fuß ausgebradt. 





126 Zweites Buch. Zweites Kapitel. 


man dürfe aber eine Münze nicht nach dem Bruttogewicht, jondern 
müſſe fie nach ihrem Feingehalt beurteilen, und ihre unmweigerliche 
Annahme befahl,”) jo lag in diejer Erörterung doch ein Irrtum. 
Denn fo richtig diefe Theorie auch vielleicht erfchien, in der Tat war 
fie mindefteng ebenfo faljch wie die des Volfes. Nur die im Münz- 
wejen Aufgeflärtejten fahen damals jchon ein, daß es bei der Scheide- 
münze nicht auf deren Feingehalt ankomme.?) Man mochte nod 
jo viele Vorträge zu Gunften der Doppelgrofchen halten: die Be— 
völferung jah nicht, daß fie feiner als die Grojchen, wohl aber, 
daß ſie verhältnismäßig leichter waren, und wollte fie nur zu 
1!/, ©r. nehmen. | 

Ein Geſuch der Unternehmer, von den Kaſſen den dritten Zeil 
der Einkünfte in ſächſiſchen Dritteln, zwei Dritteile aber in ſächſi— 
Ihen Doppelgrojchen und Grojchen annehmen zu lafjen, damit das 
Publikum bei Annahme der Doppelgrojchen weniger jchwierig fei, 
wurde zwar abgefchlagen.?) Als aber die Berliner Kaufmannfchaft 
angab, 200 Rtlr. in Groſchen wögen etwas über 39 Mark, in 
Doppelgrofchen nur 29 Mark 8 Lot, und lebtere deshalb nicht im 
Nennwert gelten lafjen wollte, wurde dem Polizeidireftor Kircheifen 
befohlen, die mit Gefängnis oder Geldjtrafe zu belegen, die Die 
Doppelgrofchen unter ihrem Nennwert annähmen,*) doch follten die 
Kaſſen ſich damit nicht überhäufen Lafjen.>) 

Es jei geftattet, hier an einem Beiſpiele zu zeigen, in n welche 
Berlegenheiten dieſe Verhültniffe führten. Der Bäder Joh. Fried- 
rich Stubenrauch wohnte vor dem Berliner Königstore neben dem 
DOrdonnanzhaufe. Im Januar 1762 war er bejtändigen Gewalt- 
tätigfeiten vom Militär ausgefegt, man bedrohte ihn mit blanfer 
Waffe, und zwang ihn, Backwaren fich mit Doppelgrojchen bezahlen 
zu laffen. Wenn er aber dem Bauer für dag Getreide diefe Münzen 
geben wollte, fo jchlug diejer fie aus und wollte gar fein Getreide 


1) Ber. Knöffels, Berlin, 23. Auguſt 1762. Verordnung an die Kammern, 
Berlin, 24. Auguft 1762. 

2) ©. Bd. I, ©. 176. 

3) Geſuch der Unternehmer vom 25. Aug, abgefchlagen am 31. Aug. 1762. 

2) Reſkript an Kircheifen, Berlin, 7. September 1762. 

6) Neffript an den Kommandanten v. Zegelin, die kurmärkiſche Kammer 
und den General-Poſtmeiſter Grafen Neuß vom 7. September 1762. 





Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 127 


mehr bringen. Stubenrauch mußte daher 50 Rtlr. Doppelgrofchen 
in Grojhen umjegen und dafür dem Juden 8 Rtlr. geben. End- 
lich ſah er fich gezwungen, gar nicht mehr zu baden und feinen 
Laden zu fchließen.!) 

Daß die Kaſſen dieſes Grofchengeld nur teilweile an- 
nahmen, wollten ſich wieder die Juden nicht gefallen laſſen und 
teten fich Hinter Köppen, der geftehen mußte, daß Diefes den 
Sutentionen des Königs nicht entjpreche. Eine bedingte Annahme 
möchte um fo üblere Folgen haben, als faft feine andern Sorten 
mehr gemünzt würden und die Annahme der neuen Auguftdor auch) 
verweigert wiürde.?) | 

Sp war man denn auf dem Wege zu einer Scheidemünz- 
währung. Auch dieje hätte ertragen werden müffen und wäre er- 
tragen worden, wenn der Krieg noch länger gedauert hätte. 

Die enorme Produktion der ſächſiſchen Doppelgrofchen er- 
forderte noch in den legten Monaten des Krieges und den erften 
des Friedens vielfache Verhandlungen. Die Erlaubnis, fie von den 
Kaſſen unbedingt annehmen zu laſſen, entfernte zunächft die fchlimmiften 
Verlegenheiten.?) Schwierigkeiten machte aber das große Krebit- 
inftitut der furmärfifchen Landfchaft,*) denn man könne die Landes- 
freditfaffen nicht auf gleichen Fuß mit den Afzifefaffen stellen; 
Doppelgrojchen jeien Scheidemünzen und könnten nicht zu Bins- 
jahlungen an Die Landesfreditoren benugt werden. Noch am 
17. September und 17. DOftober 1762 ſei befohlen worden, das mit 
feinen Schlechteren Sorten als jächfiichen Dritteln zu tun. Das 
General-Direktorinm erflärte aber die Verfügung nicht ändern zu 
innen. Das Inſtitut wird die Annahme der Doppelgrofchen bei 


1) Berhör mit Stubenraud, Berlin, 21. Januar 1762. Tit. XVII, 16. 

2) Köppen an das General-Direftorium, Magdeburg, 13. September, dem- 
gemäß Verordnung an die Behörden vom 15. September 1762. Tit. XVIL, 15. 
Es fcheint den Unternehmern auch nicht gelungen zu fein, diefen Münzen in Ham- 
burg Annahme zu verjchaffen, obgleich fie verfuchten, mit den dortigen Bankiers 
Schimmelmann und Stenglin, von denen „das ganze dortige Wechfelnegoce“ ab- 
hänge, deswegen anzuknüpfen. Im.-Ber. Köppens, Magdeburg, 30. Oktober 
1762. R. 96, 425 Ee. 

3) Kammerber., Magdeburg, 25. Oftober 1762 (Nr. 60). Tit. XVII, 16, 
daher auch das Folgende. | | 

4) Vorſtellung vom 8. November 1762. 


128 weites Buch. Zweites Kapitel. 


Einziehung der Zieſe und Schloßgefälle wohl möglichſt verweigert 
haben. 

Sn der Kurmarf nahmen die Getreide-, Getränfe- und 
Schlachtlaffen von Brauern, Bädern und Branntweinbrennern 
Doppelgrofchen als Steuer an, während Weinhändler, Kaufleute 
und Materialiften, wenn die Afzife über 10 Rtlr. betrug, Die 
Hälfte in ſächſiſchen, die andere in preußijchen Dritteln bezahlen 
mußten. !) | 

Als dann nach dem Friedensſchluß die Garnifonen wieder 
einrüdten, mußte man weitere Exzeſſe befürchten, und verfügte auf 
Antrag Kircheifeng durch Avertiffement vom 24. Februar 1763 
wiederum die Annahme der Doppelgrojchen zum Nennwert. Diefer 
Befehl ſchien aber doch der Generaldomänenfafje, dein Geheimen 
Finanzrat Urfinus und dem Kabinettsrat Zautenfad bedenklich, 2) da 
eine KabinettSorder über unbedingte Annahme diefer Sorte nicht 
vorliege; während der König ſich mit Verluſt von der Maſſe 
ſchlechter Münzen befreie, würden durch dieſe Berordnung wieder 
Millionen davon ind Land gezogen. Durch die Generalpojtfaffe 
famen die Doppelgrojchen in der Tat in großen Mengen ein.?) 
Endlih einigten fih in einer Sitzung vom 10. März 1763 Die 
Minifter v. Borde, v. Wedel, der Kabinettsrat Lautenſack und Die 
Geheimen Finanzräte dahin, daß es zwar bei der Verordnung vom 
24. Februar bleibe, die Kaſſen aber mündlich zu bejcheiden jeien, 
fih nicht mit Srojchen und Doppelgrojchen überhäufen zu laffen. 

Wir fommen auf die Einziehung der Kriegsmünzen des Näheren 
zurüd und fügen bier nur noch zu, was gegen das Eindringen der 
der fächfifchen Sorten weiter verfügt wurde. Denn da faſt der 
ganze Oſten Deutjchlandg damit angefüllt war, fo ſuchte natürlich 
jeder fie dahin abzufchieben, wo fie am meiften galten. Es fonnte 


1) Genehmigung des General-Direktoriums vom 15. Dezember 1762. 

2), Vorftellung v. Urfinus und Lautenfad vom 3. März 1762. Bericht der 
General-Domänentafje, Berlin, 21. März 1763. 

3) Die General-Domänenfafje weigerte fich endlich, der Poſt die Doppel- 
grofhen abzunehmen. Daher wollte der General-Poftmeijter auch den Boftlafjen 
deren Annahme nicht befehlen. Eingabe Reuß' vom 25. März 1763. Die General- 
Domänenfafje hatte von der General-Boftlafje vom 24. Dezember 1762 bis 
22. Februar 1763 30658 Rtlr. in jächfiihen Doppelgrofhen angenommen, am 
21. März bot legtere ihr wieder 50000 Rtlr. in 2- und 1⸗Groſchen an. 


Der Berfehröwert der Münzen fremden Gepräges. 129 


die Einfuhr daher nicht fcharf genug verboten werden. Am 5. April 
1763 erließ man an die Kammern eine Verordnung, daß das Ein- " 
Ichleppen der ſächſiſchen Drittel, 2- und 1-Groſchenſtücke bei Kon— 
fisfation und arbiträrer Strafe verboten jei, den anzeigenden Polizei— 
und Akziſebeamten fiele !/; der Eonfiszierten Summe zu. Stellen- 
weile kam das jchon zu jpät: in Minden war alles mit jächfifchen 
Doppelgrofchen und Grojchen überfchwenmt.!) 

Die Unternehmer hielten ſich aber durch diefe Verfügung für 
benachteiligt, denn fie verlören fo eine Menge Pagament, das fie 
bei der weiteren Ausmünzung gut brauchen könnten. Jedoch wollte 
fih Urfinus darauf, daß die Einfuhr diefer Sorten den Juden fo 
ihlecthin erlaubt würde, nicht einlaffen. Für eine Änderung des 
Avertiffements wäre er überhaupt nicht, vielmehr wäre den Juden 
nur infofern entgegenzufommen, daß die von ihnen zur Münze zu 
liefernden fächfiichen Sorten nah Menge und Güte fpezifiziert und 
dann der Münze gejchidt würden, daß Knöffel ferner auf Pflicht 
und Gewiljen dafür ftehen müſſe, daß nichts davon ins Publikum 
füme; demgemäß wurde verfügt.) Noch mehr natürlich jträubten 
fih die Juden gegen ein damals erlafjenes allgemeines Einfuhr- 
verbot und bewirkten, daß an fie adrejfierte Münzen und Metalle 
ihnen uneröffnet ausgeliefert würden.?) 

Im übrigen war man fehr auf der Hut. Als Magdeburger 
Kaufleute an Berliner 23900 Rtlr. in ſächſiſchem Gelde ſchickten, 
mußte man das zwar zulaffen, weil der Verkehr damit im Lande 
ja nicht verboten war, vermutete aber, daß auf die Einjchleppung 
nicht gut aufgepaßt werde, und fchärfte daher die Verfügung am 
30. April 1763 der Magdeburger Kammer von neuem ein. 


Es wäre vielleicht angezeigt, zu erörtern, wie die Kriegs— 
münzen überhaupt in den nacheinanderfolgenden Jahren Handel und 
Wandel beeinflußten; wir würden dann fehen, wie die Wirkung der 
monetären Anderungen im ganzen war. Aber e8 würde durch eine 


— — —— —— 


1) Kammerber., Minden, 22. und 31. März 1763. 

2) Gutachten Urfinus’, Berlin, 19. April 1763, und Verordnung an die 
furmärkifche Kammer, an Ephraim und Itzig, den Grafen Neuß und Snöffel. 
Tit. XVII, 16. 

8) Verfügung vom 26. April 1763. 

Acta Borussica. Mũnzweſen. III. 9 


130 Zweites Buch. Zweites Sapitel. 


derartige chronologiſche Darftellung die Wirkung der einzelnen 
Münzforten nicht Flar genug bervortreten, wir müßten 6-, 7 mal 
von einer zur andern |pringen und würden jo, was die Münzen 
betrifft, deren Gefchichte der vornehmite Gegenstand unferer Arbeit 
ift, ein zerriffenes und verwirrendes Bild bringen. Sch Habe mich 
deshalb dafür entjchieden, die einzelnen Nominale nach 3 Hauptklafjen 
zu jondern, zumal da ihr Wirkungskreis entweder in geographijcher 
oder in Sozialer Beziehung ein meist verjchiedener war. Die große 
Gruppe der preußiſch-ſächſiſchen Silberjorten, der eigentlichen Ephrai= 
miten und ihrer Zeilmüngen, haben wir in ihren Wandlungen und 
Wirkungen fennen gelernt; wir haben nun noch die beiden andern 
Gruppen der medlenburgifchen, holfteinifchen und ſchwediſch-pommer— 
ſchen Silbermünzen fowie der neuen Auguftdor näher zu betrachten. 

Die medlenburgiijhen und Holſtein-Plönſchen Kriegs- 
münzen waren ohne Ausnahme Nachmünzen; wie wir erzählten, münzte 
Meclenburg-Schwerin 8- und 4Groſchenſtücke mit der Jahreszahl 
1754 jelbft, aljo die eigenen Münzen des vorigen Fürſten, nad; 
dann Preußen, bejonder® in Aurich. Die mit Anhalt» Zerbiter 
Stempel gejchlagenen Sorten lernten wir als Produkte der Münze 
zu Rethwiſch bei Plön kennen. Die ſchwediſchen 8- und 4-Grojchen- 
ftüde von 1759 und 1760 waren feine Nachmünzen, wurden dafür 
aber in Stralfund in um fo größerer Menge und nicht befjer her— 
geſtellt. Alle drei Sorten liefen in den ihren Urfprungsftätten 
nächjtgelegenen Ländern um, d. h. an der Dft- und Nordfee von 
Hinterpommern big Dftfriesland. Weiter nach) Süden jcheinen fie 
in größeren Mengen nicht gedrungen zu fein; in den Marken Elagte 
man zwar Hin md wieder über fie, doch verjchwinden ſolche Be— 
Ichwerden ganz gegen die wegen der fächfifchen und bernburgijchen 
Münzen. Nur in Schlefien und Kurſachſen jcheinen jchwedifche 
Agenten eine beträchtlicde Menge der Stralfunder Münzen abgejegt 
zu haben. 

Ende 1761 gejtand ein Agent der Ephraim, Mofes Eſaias zu 
Glogau, von diefen 20000 Rtlr. in ſchwediſchen Sorten erhalten 
zu haben, er jollte damit beſſere Münzen zur Lieferung an die 
Prägeftätten einwechjeln.!) ALS diefe Sorten zuerjt aufgetaucht 
waren, Anfang 1761, Hatte der Breslauer Münzdirektor gefunden, 


2. !) Kammerber., Breslau, 31. Dezember 1761. U. 8. M.R. IV, 33a, II. 





Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 131 


daß fie meift etwas reichhaltiger als die ſächſiſchen Drittel und 
Sechſtel waren. Er bielt ein Vorgehen gegen dieje Sorten nicht 
für ratjam, denn es jei nur wiünjchenswert, daß alle deutjchen 
Stände dem preußijchen Beijpiele folgten, dann würde bei fünftiger 
Münzverbefferung leichter ein allgemeiner Münzfuß zuftande kommen. 
Die erjten Vorteile habe Preußen ja hinweg.) Dennoch wurden 
Ende des Jahres auch die jchmwedilch-pommerjchen Sorten zuſammen 
mit den meclenburgijchen und Plön-Zerbſter verboten.?) 

Was über die durch die medlenburgifchen Drittel in Djftfrieg- 
land bervorgerufenen Unruhen aus Wiarda befannt ift, er- 
wähnten wir.?) 

Demnad bleiben ung nur noch die Verhältniffe in Bommern, 
wo jene Sorten in großen Mengen umliefen, zu erzählen. Die 
Verbote aus Berlin blieben ohne Erfolg, denn es war dort wie 
anderswo dasſelbe Leid: die Stettiner Feldkriegskaſſe bezahlte das 
Öetreide nur mit diefen Sorten, was bejonders auch daher kam, daß 
das Feldkriegskommiſſariat aus Meclenburg große Kontributionen zu 
erheben hatte und dieſe meilt in jenen geringen Schwerinjchen 8— 
und 4-Grofchenftüden erhielt.) Übrigens prägte auch Medlenburg- 
Strelig ſchlechte 4-Grofchenftücde mit den Jahreszahlen 1751 big 1759. 

Die Juden hatten wegen ihrer meclenburgifchen Nachmünzungen 
in Aurich, wo es ihren Agenten damals recht übel erging, natürlich 
ein jchlechtes Gewifjen und erboten fich, im Falle des Verrufs diejer 
‚ Sorten die Beftände des Feldfriegsfommiffariat? daran umzu- 
taufchen; wir erinnern ung, daß damals, im Frühjahr 1761, Die 
Schweriner Münze von Preußen aufgehoben wurde.d) Wenn aud) 
von Medlenburg im geheimen weiter gemüngzt wurde, jo fann man 
doch wohl behaupten, daß jeitdem lange nicht ſoviel jchlechtes medlen- 
burgijches Kriegsgeld wie bis dahin hergejtellt worden ift, denn in 
Aurich ging jeit der Revolte die Arbeit auch nicht mehr an, und in 
den andern Münzftätten der preußifchen Verwaltung wurden andere 
Sorten, bejonders jächfijche, bernburgifche und polnische hergeitellt. 


1) Bericht Kröndes, Breslau, 10. Januar 1761. Ebenda. 

2) Erlaß an die Breslauer Kammer, Breslau, 24. Dezember 1761. Ebenda. 
8) S. S. 90. 

4) Kammerber. Stettin, 1. Juni 1761. Tit. XLVI, 1. Daher auch d. Folgende. 


6) S. S. 88. 
g* 


132 Bmweites Buch. Zweites Kapitel. 


Das hinderte aber nicht, daß die ſchon vorhandene ungeheure 
Menge der medlenburgifchen und ſchwediſchen Münzen die Kaſſen 
weiter überflutete; mit den jchlechten Plönfchen Münzen war man 
weniger geplagt; die Stettiner Kammer verrief fie im November 1761. 
Als aber das Stettiner Gouvernement die Verpflegungsgelder in 
ſächſiſchen Dritteln erbat, Hatte die Kammer feine, und Köppen 
affignierte weiter in medlenburgijchen und Jchwedifchen Sorten. Die 
Kammer ließ in ihrer Bedrängnis endlich durch den Stettiner 
Magiftrat die Annahme diefer Münzen anbefehlen, das rügte aber 
der Generalfisfal Uhden als einer Drder vom 6. Januar 1762 
widerjprechend.!) 

Laut Kontraft vom 20. Februar 1762 begann man von 
Stettin her jogleih mit der Sendung der Kontributionggelder 
zum Umtaufch durch die Unternehmer nad) Berlin; es war eine 
Summe von 325500 Rtlr. Köppen Hatte geraten, die Fäſſer mit 
diefen Kontributionsgeldern den Juden nicht unbejehen auszuliefern, 
jondern zuvor die bejjeren Sorten, wie fächfiiche Drittel, auszufuchen, 
weil die Unternehmer fonft zu großen Vorteil hätten, indem fie jo 
diefe Sorten, die fie zur Ablieferung des Schlagjchages nötig 
hatten, ganz foftenlos erhielten. Er klagte damals, daß die Stettiner 
Kammer ihn heute um Scheidemünze erſuche und am andern Tage 
beim General-Direktorium verflage, daß er feine ſchicke; 350000 Atlr. 
in ſächſiſchen Groſchen gingen damals nach Stettin.?) 

Wegen der Ummechjelung machten die Juden nad) ihrer Art 
Schwierigkeiten, erklärten aber endlid am 8. März, fie würden 
ſchon nad) und nach alles umwechſeln, d. 5. außer jenen Kontri- 
butionsgeldern noch 30000 Rtlr. und die Münzen der gefangenen 
Öjterreichifchen Offiziere. Diefe Einmwechjelung follte zwar auch mit 
Auguftdor, hauptſächlich aber ſächſiſchen Dritteln vor fich gehen. Die 
Unternehmer ſchickten aber nur jehr wenige fächfiiche Drittel und fonft 
Auguftdor und ſächſiſche Groſchen. Anklagen und Entjehuldigungen 
gab e3 deshalb die Menge. Die Kammer klagte, nur noch ſchwedi— 
ſche und medlenburgifche Drittel liefen um, die ſächſiſchen flöffen in 
die fönigliden Kafjen, die Juden wechfelten die medlenburgijchen 
und ſchwediſchen Drittel unter 12%, Verluft für den Inhaber mit 


1) Meldung Uhdens, Berlin, 25. Januar 1762. ©. ©. 125. 
2) Bericht Köppens von 29. Januar 1762. 





Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 133 


ſächſiſchen Grofchen ein, obgleich dieje noch fchlechter fein follten; 
die Vormünder müßten das Kapital der Unmündigen angreifen, 
denn bei Bezahlung von größeren Summen mit Groſchen nähmen 
die Kaufleute um 6°), höhere Preiſe als bei folcher mit fächfifchen 
Dritteln.) Wenn dann die Juden, die man zur Einwechjelung 
aller reduzierter Sorten zu bewegen juchte, das mit neuen Auguft- 
dor tun wollten, jo meinte die Kammer, nicht diefe, jondern nur 
ſächſiſche Drittel fünnten helfen. Denn man müßte fich fonft doch 
wieder an die Juden wegen Umwechjelung der Auguftdor wenden, 
da dieje fein Kaufmann auswärts anbringen und deshalb auch Fein 
Bürger der Garnifon gegen Drittel oder Grofchen abnehmen fünne. 
Alſo ſächſiſche Drittel und Grofchen möchten fie Schicken.) 

Das half aber nichts, die Unternehmer hatten fich dazu gar 
nicht verpflichtet, und Köppen gejtand zu, daß die Umtaufchung der 
verrufenen Sorten nach dem Kontraft vom 20. Februar 1762 nur 
mit neuen Auguftdor und ſächſiſchen Grofchen zu gefchehen brauche. 
Zwar fchicdten die Juden in April 1762 10000 Rtlr. in ſächſiſchen 
Dritteln nach Stettin, wollten aber mehr nicht tun, da der König 
den ganzen Schlagihag in diefen Sorten verlangte und fie jonft 
zu viel Schaden hätten.?) 

Trotz häufigem Hin- und SHerjchreiben blieb es dabei: big 
Mitte Auguft 1762 wurden für 1055282 Rtlr. 17 Gr. in ZBerbft- 
Blönfchen, medlenburgifchen und Stralfunder Münzen, meift mit 
neuen Auguftdor, etwas auch mit ſächſiſchen Dritteln und Grofchen 
umgewechfelt.*) Bielleicht möchte man diefe Summe für zu uner- 
beblich halten, al8 daß durch deren Einmwechlelung ein Einfluß auf 
die pommerjchen Münzverhältnifie hätte ausgeübt werden können. 
Sn der Höhe der Summe lag aber nicht das Wefentliche des Vor— 
ganges. Es kam vielmehr darauf an, die Kafjen in den Stand zu 
jegen, feine jener Sorten weder einnehmen noch ausgeben zu brauchen. 
Alle Verbote blieben, wie wir genugjam gejehen haben, jolange er- 
folglos, als die Lieferungen von den Staatsfaffen felbft mit den 
verbotenen Sorten bezahlt wurden. Indem man diefen nun ihre 


1) Nr. 53. 

2) ammerber., Stettin, 23. April 1762. 

3) Erflärung der Unternehmer, Berlin, 28. April 1762. 
# Die einzelnen Poften ſ. oben ©. 68, Note 2. 


134 | weites Buch. Biveites Kapitel. 


Beftände an diefen Münzen abnahm, machte man es ihnen möglich, 
mit anderen Gelde zu zahlen, und konnte demgemäß auch von Der 
Bevölferung die Steuerzahlung mit erlaubten Sorten verlangen. 
Wir fügen Hier noch einige befondere Fälle aus dem pommer- 
hen Münzweſen jener Zeit Hinzu.!) Der Kaufmann Saune jun. 
in Stettin hatte für eine Fouragelieferung von dem General 
v. Belling 25000 Rtlr. in medlenburgifchen und jchwediichen Sorten 
erhalten und konnte nach dem Verbot derjelben 19000 Rtlr. da- 
von nicht los werden; man verwies ihn zuerjt an v. Belling und 
Die Unternehmer; da er bei diefen aber nicht® erreichte, regelte der 
Oberkommiſſar Stein die Sache wahricheinlich jo, daß er dem Manne 
beffere Sorten verſchaffte. Man fieht an dieſem Beifpiele, wie gut 
jene Einwechjelung in Verbindung mit dem Verbot gewirkt hatte. 
Zu bemerfen ift ferner, daß wahrjcheinlich durch die Ruffen, 
die Hinterpommern mit Köslin befegt Hatten, fächfiiche Tympfe auch 
nach Lauenburg kamen; fie wurden als nicht Taffenmäßiges Geld in 
Stettin nicht angenommen, ?) wodurd man ihren Umlauf auf Lauen- 
burg lofalifierte. | 
Endlih darf nicht unerwähnt bleiben, daß man fich den gar 
zu ftarfen Wucher der Juden doch nicht gefallen lief. Es war 
ihon ſchlimm genug, daß befonders in Hinterpommern die Juden 
alles gute Geld aufwechjelten; ein Verbot des ruffiichen General- 
leutnant Wolkonskoi dagegen?) hatte faum viel Erfolg. Als aber 
ein Stettiner, Hirſch Simon, die ſchwediſchen und medlenburgifchen 
Sorten gegen 12°), Aufgeld mit ſächſiſchen Grofchen einmwechjeln 
wollte, wurde er wegen diejes beabfichtigten Wuchers bejtraft.*) 
Im ganzen waren die Berlegenheiten, die wir als Wirkungen 
der ſächſiſchen Drittel kennen gelernt haben, aud) nach der Prägung 
der neuen Auguftdor zu bemerken. Diefe Münze, von der 1761 
und 1762 mindeiteng 3 Millionen Stüd hergeftellt worden find, ®) 
war dem Goldgehalt nach faum !/, bis !/, foviel wert als die guten 


1) it. XLVI, 2. 

2) Meffript an die Pommerfche Kammer, Berlin, 27. Mai 1762. 

3) Köglin, 13./24. März 1762. 

9 Reſkript an die Pommerſche Kammer, Berlin, 14. Oftober 1762. 
©. oben ©. 132, 133. 

6) ©. ©. 57. 


Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 135 


früheren preußifchen oder fremden Biftolen, alſo höchſtens 2'/, Ntlr. 
Da aber der Staat dadurch auf ihre Geltung wirkte, daß er fie den 
guten gleichgejtellt haben wollte, jo kam allmählich ein mittlerer 
Kurs von 4 bis 3 Rtlr. zuftande. (S. ©. 136.) | 

Der König begründete die Ausgabe der neuen Auguftdor vor 
allem damit, daß er die Armeelieferanten mit ihnen bezahlen müßte. 
Wir erinnern nochmals daran, daß diefe es im Kriege oft in ihrer 
Hand haben, die Preiſe zu erhöhen. (S. ©. 74.) Nun hattten fie 
auch) damals unter dem Vorwande des fchlechten Kriegsgeldes die 
Breife verdoppelt und noch höher gejett. Darum wollte ihnen 
Ssriedrich Die Lieferungen mit neuen Auguftdor bezahlen, und zwar 
im Nennwert zu 5 RAtlr., während er damit einverftanden war, daß 
die Kaſſen der Heimat fie nicht annahmen; auf die Weije glaubte 
er feinen Schaden wieder einbringen zu können.) 

Ob das gelang, werden wir am beſten jehen, wenn wir auf 
die Wirkung, welche die Zurückweiſung durch die Kaſſen ausübte, 
näher eingehen. Ende Juni 1761 kam die erjte Anfrage nad 
Berlin, indem die neumärkiſche Kammer fich erfundigte, ob die 
YAuguftdor bei den Zöllen wie die fächfiichen Drittel mit 10°, 
negativem Agio zu nehmen fei, worauf ihr der Befcheid wurde, daß 
überhaupt feine Staatsfafje fie nehmen dürfe. ?) 

Als dann aber in der zweiten Hälfte des Jahres 1761 die 
Ihlechteren neuen Auguftdor geprägt wurden, gewann die Sache 
doch ein anderes Anfehen. Am 2. Februar 1762 ftellte der Kriegs. 
minifter v. Wedel vor, daß das Berliner Lagerhaus, die große 
ftaatlide Tuchfabrit, von der General-Kriegsfafje über 90000 Rtlr. 
zu erheben Habe, die nur in neuen Auguftdor gezahlt würden, wo— 
bei viel verloren würde. Um dieſes zu vermeiden, möchte man Die 
aus königlichen Kaffen kommenden Auguftdor von diefen auch wieder 
für vol annehmen laffen. 

j Da aber Köppen mitteilte, daß davon bald Millionen um- 

laufen würden, fo war guter Rat teuer, ja faſt unmöglid. Der 
Kriegszahlmeifter meinte, wenn dieſe Sorten bei den Kaſſen nicht 
gelten follten, würde der König die Untertanen auch wohl nicht zu 


1) Ar. 58. 
9) Anfrage Küftrin, 29. Zuni, Reſkript darauf, Berlin, 16. Juni 1761. 
zit. XVI, 29. Daher auch dad Yolgende. 


136 Zweites Buch. Zweites Kapitel. 


ihrer Annahme verpflichten.) Tür eine Anfrage beim Könige aber 
war wieder dv. Wedel nicht, indem er auf die unwillige Meinungs- 
äußerung wegen Annahmeverbot3 der fächfiichen Drittel Hinwies.?) 

Nun famen, da nichts für oder wider gejchah, die Bevölferung 
aber die größte Abneigung gegen diefe Münze faßte, weil die Staats— 
faflen fie wohl ausgaben, aber nicht annahmen, natürlic) wieder 
diefelben Klagen, wie einſt wegen der ſächſiſchen Drittel. Beſonders 
gefährlich erichien e8, daß die Fuhrleute den Dienft verfagten und 
die Bedürfniffe nicht zur Armee fahren wollten, weil fie für die 
Auguftdor in den Krügen fein Futter befümen. Man jah fich alſo 
genötigt, auf den Straßen nach Schlefien die Annahme zu befehlen.?) 

Schließlich nahm wenigftens die General-Kriegsfafje die Auguft- 
dor an, da dieſe fie leichter ausgeben konnte, doch nach wie vor. wies 
die General-Domänenkaffe fie zurüd. Das wurde befonders im 
Magdeburgifchen, wo ſehr viele Getreidelieferungen ftattfanden, 
drüdend empfunden, indem die Pächter ihr Getreide von der Kriegs- 
faffe mit Auguftdor bezahlt erhielten, diefe aber nicht als Pachtgeld 
an die Domänenkaſſe abführen konnten. Auf diefe und andere 
Borftellungen vermochte das General-Direftorium nur zu antworten, 
daß ed deswegen nichts verfügen fünne, weil der König jeine 
Willensmeinung für dieſen Fall nicht mitgeteilt habe.°) 

Die Vorftellungen wurden dringender, jowohl von feiten 
v. Wedels wie der Kammern, bejonders der pommerjchen. Sehr zu 
leiden hatten auch die Kriegsgefangenen, die ihre „Löhnung“ nur in 
neuen Auguftdor befamen und diefe, wenn überhaupt, fo doch nur 
zu 4!/, Rtlr. bei den Bürgern anbringen fonnten; Ende Juli 1762 
ftand der Kurs nur noch auf 3 Rtlr. 16, höchſtens 4 Rtlr. Da 
wurde ed auch Köppen bange, er zweifelte wieder, ob das Annahme- 
verbot an die Kafjen ganz dem Willen des Königs entjpreche, viel- 
leicht fünnte man doch den dritten Teil der einlaufenden Beträge in 
neuen Auguftdor annehmen. Es gäbe gar fein ander Geld, nur 
9) Gutachten Köppens, Magdeburg, 4. Februar 1762. 

2, Wedel an die Magdeburger Kammer, 14. Februar 1762. S. au 
oben ©. 121. | 

3) Klagen des Oberft dv. Stehom und Oberft 2. v. Wartenberg, März 1762. 
Verfügung an die furmärkifhe Kammer vom 31. März 1762. 


4 Kammerber., Magdeburg, 31. Mai 1762. 
5) Nefkript an die Magdeburger Kammer vom 1. Juni 1762. - 


Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 137 


Millionen von Auguftdor. „Fürchterliche Auftritte” ſeien zu be- 
jorgen, wenn es jo weiter gehe.!) 

Als dann das General-Direktorium es Köppen überließ, beim 
Könige anzufragen, erhielt diefer die von uns fchon erwähnte 
Kabinettsorder aus Dittmannsdorf,2) in der Friedrich zugab, daß 
das General-Direktorium feine Verhaltungsmaßregeln habe, er aber 
die Auguftdor weiter zu 5 Rtlr. auszugeben genötigt jei, bis die 
Seiten erlaubten, „alles wieder in vorigen Train zu fegen“. 

Eine ftrifte Verwaltungsmaßregel gab der König damit alfo 
nicht und konnte e8 auch gar nicht; er fagte, er müffe die Auguftdor 
zu 5 Rtlr. ausgeben, man helfe fich in der Heimat fo gut man 
fünne. Nur daß fie von den Kaſſen nicht im Nennwert anzunehmen 
feien, glaubte man herauslejfen zu Tünnen. Als das General- 
Direktorium fie nun aber auf 4 Rtlr. Herunterfegen wollte, war 
Friedrich damit doch nicht zufrieden: es fei das zu voreilig, man 
werde dadurch die hohen Preiſe nicht herunterbringen, man möge 
Gott danken, daß bei diejen ſchweren Kriegszeiten noch Geld eriftiere, 
fo rund ſei.) Daran fünnen wir ja auch gar nicht zweifeln, daß 
der neue Auguftdor nach jeiner offiziellen Herabjegung im Verkehr 
fofort weiter gefallen wäre. 

Bei alledem war ein Glück, daß die Prägung diejer Münze 
verhälnismäßig ſpät begonnen Hatte und .die dadurch heraufbe- 
ſchworenen PVerlegenheiten nicht viel länger als ein Jahr dauerten. 

Gegen die von den Lieferanten geforderten hohen Preije ging 
der König zugleich in anderer Weife vor. Er meinte, daß, wenn 
er bei Bezahlung mehr ausgebe, er auch mehr einnehmen müſſe, 
d. h. es follte bei den Abgaben mehr gefordert werden, wenn dazu 
Ichlechtes Geld benußt werde.) Hielt Friedrich eine ſolche Maß— 
nahme für „ganz billig“, fo find wir heute nicht derjelben Anficht, 


1) Nr. 57. 

2) Nr. 58. 

3 8.-D. an das General-Direftorium, Bögendorf, 28. September 1762; 
Im.⸗Ber. Köppens vom 18. September 1762. R. 96, 425 Ee. — Die Breslauer 
Kammer verfügte am 27. September 1762, daß die Steuerfaffen nur ?/, der zu 
erhebenden Quoten in Auguftdor, 3/, in fächlifcehen Dritteln und !/, in guten und 
Silbergrofhen, Tympfe und Szoftafe aber gar nicht annehmen dürften. U. 8. 
P. A. VI, Sie. Ä 

9 K.⸗O. an dad General-Dir., Leipzig, 13. März 1761. Tit. XVII, 25. 


138 Zweites Buch. Zweites Kapitel. 


denn die Schlußfolgerung hätte die fein müfjen, die Münzverſchlechte— 
rung als eine Haupturjache der hohen Preife zu befeitigen, in zweiter 
Linie erft waren die Steuern bei Bezahlung mit jchlechtem Gelde 
zu erhöhen. So wäre es billig gewejen. Dieſe Billigfeit aus- 
zuüben, gejtattete aber der Krieg nicht, die Münzverjchlechterung 
fonnte nicht unterlaffen werden. 

Keineswegs aber war es die Meinung des Königs, daß durch 
die anbefohlene Maßregel die Bauern und Unvermögenden gejchädigt 
werden jollten, entjchieden ſprach er fich dagegen aus. Nur bei 
den verjchiedenen Zöllen follte fie befonders auf die aus- und 
eingehenden Waren, wie Holz und Salz ſich erftreden.!) Daran, 
daß die Armen gerade diefer Dinge doch auch bedurften und durch 
den erhöhten Zoll indirekt geſchädigt wurden, dachte Friedrich wohl 
faum. Das General-Direktorium ftellte feit, daß unter guten Münzen 
alle vor Herftelung der ſächſiſchen Drittel geprägten zu verjtehen 
jeien und ſetzte ein mittleres pofitives Agio von I0°/, auf dieſe 
gegen die fpäteren. Um fo viel wurden alſo die Zölle bei Be» 
zahlung mit jchlechtem Gelde nominell erhöht.?) 

Die frühere Beftimmung, laut Kabinettsorder vom 28. Auguſt 
1760, daß die verfchiedenen Zölle nur mit brandenburgijchem Gelde 
zu bezahlen jeien,?) fam damit in Wegfall. Ferner wurde erlaubt, 
daß die Beträge unter 8 Grofchen mit ſächſiſchen — ent⸗ 
richtet werden dürften. *) 





1) 8.-D. an das General-Direltorium, Meiken, 28. März 1761. 

2) Protokoll einer Sigung des General-Direltoriumsd vom 19. März 1761. 
Tit. XVII, 25. 

3) ©. ©. 121. 

4) Neffript an die Bommerfche Kanınıer vom 19. Nov. 1761, ebenda. 


Drittes Kapitel. 


Die Beldverhältnifje im Weften und die Abwehr der 
preußifchen Kriegsmünzen in den benachbarten Bebieten 
Norddeutſchlands. 


m 


Waren die Lande weitlich der Weſer fchon in Friedenszeiten 
zum Zeil auf fremdes Geld angewiejen, fo war das im Kriege noch 
mehr der Fall. Denn wo der Feind Herrichte, wie weftlich des 
Rheines in Cleve und Geldern, waren die Krieggmünzen natürlich 
dauernd verboten, während man fi in den preußiichen Gebieten 
zwilchen Rhein und Weſer mit dem Gelde behelfen mußte, was 
man befam, d. 5. was von den Armeen oder den Münzlieferanten 
oder vom Auslande, bejonders von Holland und Frankreich her zu 
baben war. | 

Sn Minden und NRavensberg lagen die Berhältniffe in- 
fofern am ähnlichften den im mittleren Landkomplex berrichenden, als 
man großen Mangel an ediftmäßigem Gelde für Überfendung der 
Einkünfte nach Berlin Hatte. War das hier ſchon immer im Frieden 
der Fall, fo noch mehr im Kriege. Im April 1758 liefen in Berlin 
aus Minden 3000 Rtlr. ein, worunter 1400 in geringhaltigen 
Fuldaſchen, Neuwiedſchen, Medlenburgiichen, Ansbachſchen und 
andern Dritteln waren. Die Kammer wußte ſich nicht zu helfen, 
da der Feind ſie einſchleppe und das gute Geld ausführe. Aus 
Berlin bedeutete man ſie zwar, ſie möchte die ſchlechten Münzen 
zur Löhnung der alliierten Armee verwenden,!) das wird aber auch 
jeine Schwierigkeiten gehabt haben. 


1) Reſtript an die Mindenfhe Kammer, Berlin, 25. April; Kammerber., 
Minden, 2. Mai, Reſkript darauf, Berlin, 16. Mat 1758. Tit. XLIIL, 13. Da- 
ber auch das Folgende. 


140 Zweites Buch. Drittes Kapitel. 


Nirgends wohl aber war der Mangel an Scheidemünge, über 
den wir jchon im allgemeinen gejprochen haben, größer als hier: im 
März 1760 war fie faft völlig verfchwunden, d. h. von den Armeen 
abjorbiert.!) Die Kammer gab damals eine Darftellung der übeln 
monetären Lage ihres Departements, das von Preußen abgefchnitten 
von Hefien, Lippe, Baderborn, Rittberg, Rheda, Münfter, Osnabrück, 
Bentheim und Hannover umringt fei; von diefen Hoheiten münze nur 
Hannover gut, e8 Habe fich aber, troß jchärfiter Edikte, des fchlechten 
Geldes nicht erwehren können und fich genötigt gejehen, dasjelbe, 
wenn auch in devalviertem Wert, umlaufen zu lafien. Wollte 
man nun die Nachbarn zwingen, nur mit gutem Gelde zu zahlen, 
fo würde fein Menſch mehr in Minden etwas einfaufen können. 
Für Leinwand und Garn, die Hauptinduftrieerzeugnifje des Landes, 
käme auch fein gutes Geld ein, denn feit fie zum Vorteil Schlefieng 
nicht mehr über die Wejer gelafjen würden, gingen fie nach Frank— 
furt a.M., wojelbft die Wechfel mit ſchlechtem Gelde bezahlt würden. 
Berg, Holland, England, Spanien, Portugal nähmen zwar Garn 
und grobe Leinwand und bezahlten fie mit holländischen Wechleln, 
die aber in Bremen traffiert, dort faſt nur mit nicht ediltmäßigen 
Sorten vergütet würden. Hannover nehme wenig, Dsnabrüd das 
meifte Korn, wofür e8 aber nur fjchlechtes Geld gebe. 

Die beſte Hilfe wäre alfo: die Regierung müßte die ſchlechten 
Sorten bei den Münzſtätten umwechſeln, was freilich viel koſten würde. 
Deshalb rieten ſie, dieſe Sorten wie die „delikaten Hannoveraner“ 
bis zum Frieden nach einem Tarif von den Generalkaſſen nehmen 
zu laſſen. Beſonders handelte es ſich dabei um ſächſiſche Drittel.?) 

Auf dieſe Klagen Hatte das General-Direktorium nur den 
wenig fachgemäßen Entjcheid: die Kammer möchte erft die Sorten- 





1) Bammerber., Minden, 15. März 1760. 

3) Kammerber., Minden, 26. März 1760. Der Hannoverfche Tarif jebte 
die Schildlouisdor auf 5 Rtlr. 24 Gr., die andern Piſtolen von Frankreich und Die 
von Schwerin, Preußen, Braunfchweig, Hamburg auf 4 Rtlr. 24 Gr. (Mittels 
friedrich3dor und Auguſtdor waren verboten), die holländischen Dufaten auf 2 Atlr. 
24 Gr., dänifhe XII-Markitüde auf 2 Rtlr. 4 Gr. 4 Pf., Drittel von Braun- 
fhweig mit Pferd auf 9 Gr., mit C von 1759 auf 6 Gr., preußifche bis 1759 
und medlenburgifche auf 7 Gr., fächfifche von 1753 und bernburgiſche auf 6 Gr., 
braunfchweigifche Sechftel mit Pferd auf 4 Gr. 4Pf., mit C. von 1759 auf 3 Gr., 
preußifche und medlenburgifche bi8 1759 auf 3 Gr. 4 Pf. Tit. XLIII, 13. . 


Die Geldverhältniffe im Weiten zc. 141 


zettel der eingelaufenen Beftände einschiden und melden, warum fie 
die verbotenen Gelder nicht an die Truppen ausgegeben hätte.!) 
Die Zufendung des Protokolls vom 6. Mai 1760?) Fonnte, wie 
wir ſahen, auch nur teilweije helfen. 

Dem Mangel an Scheidemünze abzuhelfen, geſchah wenig. 
Buerft Hatte man von Minden her um 4000 Rtlr. in 6- und 
8-Pfennigftüden und ebenjoviel in 2- und 4-Groſchenſtücken ge— 
beten. Köppen aber wollte fie nur Zug um Zug fchiden, denn 
Kredit könne er der ſtark rüdjtändigen Mindenjchen Oberſteuerkaſſe 
nicht geben, übrigens habe er nur 6-Pfennigſtücke.“) Auf jeine 
weitere Frage, wer das Riſiko für den Transport tragen werde, 
antwortete die Kammer ausweichend; die Voft wollte es nicht über- 
nehmen; bezahlen fünne man die Scheidemünge auch nur mit den 
furfierenden Sorten. ‘) 

Da die Unternehmer aber die Prägung der Scheidemünzen 
fortwährend verjchoben, jo wandten fich Ende des Jahres 1760 die 
Mindenschen Stände direft an den König, der darauf Köppen be- 
fahl, mit den Juden über Anfertigung jolcher für Minden und 
Dftfriesland zu affordieren.d) Wir haben gejehen, wie es darauf 
zu der enormen Ausprägung jächfilcher 1- und 2-Grofchenftüde Fam, 
und welche VBerlegenheiten dann durch diefe Sorten entjtanden find.) 


Mittlerweile waren die Klagen über den Mangel an Steuer- 
geld nicht verftummt. Es fam bier jogar zu einer Erefution gegen 
die Bielefe!der Garnhändler, weil fie ihre Abgaben nicht mit branden- 
burgiſchen Münzen abführten, doch wurde die Mußregel in der Er- 
fenntnis der Notlage vom General-Direktorium aufgehoben.) End- 
fi Hat auch Hier die Erlaubnis der ſächſiſchen Drittel®) als Steuer- 
geld die Verlegenheit zum großen Zeile bejeitigt. 





1) Reſkript, Berlin, 29. April 1760. 

2) ©. oben ©. 118. 

3, ammerber., Minden, 15. März 1760; Anfrage Köppens v. 20. März 1760. 

4 Kammerber., Minden, 30. März 1760. 

5) Mitteilung Köppens vom 3. Januar 1761. 

6) S. oben ©. 125 —127. 

?) Andere Klagen wie die der Landftände vom 11. und 16. Auguſt, des 
Konmerztollegd und der Bürgerfchaft von Herford vom 14. September 1760 
bringen Teine neuen Momente. 

8) &. oben ©. 121. 


142 Zweites Buch. Drittes Kapitel. 


Diefe Erlaubnis erftrecte fich aber, wie wir wiſſen, nicht auf 
die Zölle. Nun waren die Mindenfchen Zol- und Lizentkaſſen 
nichts anderes als Afzifefafien, daher denn für fie die Annahme der 
fächfifchen Drittel eigentlich erlaubt war. Die Kammer war aber 
Dagegen, denn die Kaufleute könnten ganz gut preußilche Silbermünze 
zahlen; Halte man nicht darauf, fo gehe fie zum Lande hinaus. 
Dabei blieb es denn.!) Ebenjo wurde die Verfteuerung der im 
Auslande fabrizierten Waren in preußiſchem Gelde verlangt und 
auch davon auf Vorftellungen der Bielefelder Kaufleute nicht abge- 
gangen.?) Das bedeutete natürlich nichts anderes als eine Erhöhung 
des Zolls auf fremde Waren um die Höhe des Agios der preußijchen 
Sorten. 

Über die Grafihaft Mark liegen nur wenige Nachrichten vor. 
Sch habe an anderer Stelle gezeigt,?) wie man in Weftfalen von 
alters ber an fupferne Scheidemünge gewöhnt war, wie felbjt einige 
preußifche Städte bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts ſolche 
Ichlugen, wie man während der Scheidemünznot des Jahres 1760 
darauf zurückkam und die Cleviſchen Behörden mit Erlaubnis der 
Öfterreihifchen Adminiftration fupferne 1/,-Stüber, jogenannte Füchſe, 
Ichlagen laffen wollten, wovon die Grafſchaft Mark eine Partie er- 
halten follte, wie das General-Direftorium diejen Vorſchlag aber 
abwies, weil die Münzjachen ganz in den Händen der Pächter lägen. 
Das Aufgeld weitfäliicher Füchſe betrug jchon im Juni 1760 
3 Stüber auf einen Taler, weshalb die Märkiſche Kammerdepu- 
tation bat, 2000 Rtlr. in "/,;Stüberftüden in Magdeburg münzen 
‚zu lafjen,‘) woraus aber auch nichts wurde. 

Aber noch drüdender war der Mangel an gutem Kurant. 
Wenn man fich bei der Generalität über die Lieferungsbezahlungen 
mit fchlechtem Gelde bejchwerte, fo hieß es, von KLeipzig fämen 
ganze Wagenzüge mit polnijchen und bernburgifchen Sorten zur 
Armee. Im ber Überfhwenmung damit erblicten die Behörden 

1) Kammerber., Minden, 18. November, Rejkript darauf, Berlin, 1. De- 

zember 1760. Tit. XLIII, 13. 
| 2) Nefolution des General-Direktoriums für Die Bielefelder Kaufleute, 
Berlin, 12. Mai 1762. 
3) Die lebte ftädtifhe Münzprägung in Preußen; Zeitfchr. f. ul mE 


B. 23, ©. 211ff. 
#) Ber. der Kammerdeputation, Hamm, 4. Zuni 1760. Zit. XLII, 14. 





Die Geldverhältniffe im Weften zc. | 143 


eine der. härtejten Kontributionen des Landes; da der holländische 
Wechjel auf 200°/, ſtatt fonft auf 140°/, ftand, fehlugen die Kauf- 
leute ihren Berluft auf die Warenpreife. Dazu wollten die Franzojen 
nur Louisneufs und Dufatons nehmen, die aber durch Einjchmelzung 
jehr jelten geworden waren.!) 


Im Frühjahr 1760 kam ein neues Unglück. Nach dem Bei- 
Ipiele Kölns erließ die öſterreichiſche Adminiftration in Cleve und 
ähnlich in Berg am 28. April 1760 ein Devalvationspatent, worin 
die 1755 bis 1759 gefchlagenen preußijchen Drittel von 20 auf 15 
Stüber gejegt, alle jpäteren verrufen wurden.?) Dadurch kam es 
nun, daß die Markaner im Cleviſchen und Bergifchen mit nicht 
berabgejegten 2-Stüberjtüden bezahlten, die dadurch in der Graf- 
Ihaft jelten wurden. Im Juni 1760 ftanden fie ſchon um 8 bis 
10°/, höher als preußijche Drittel,?) weshalb man um ihre Neu- 
prägung bat, auf die die Juden fi) aber nicht einlaffen wollten, 
weil fie alle Hände voll zu tun hätten. *) 


Die Kammerdeputation fuchte fich daher auf andere Weife zu 
helfen, indem fie vorjchlug, den Stapeln, Bergwerken und Hämmern 
zu befehlen, daß fie im Bergiſchen und in den andern dortigen 
Gegenden als Bezahlung nur 2-Stüberftüde oder allenfalls preußi- 
Ihe Drittel, diefe aber in dem dort herabgejegten Wert von 
15 Stübern fich bezahlen laſſen follten.?) Als man noch auf Be- 
fehl des General-Direftoriums die Stapelintereffenten zu Altena, 
Iſerlohn und Lüdenfcheid darüber vernehmen ließ, wußten dieſe 
auch nicht8 befferes zu raten. Der Kriegsrat und Fabrikenkommiſſar 
Göhring meldete, daß die Warenpreije un das Doppelte geftiegen 
feien und hielt den Vorjchlag der Kammerdeputation für das bejte 
Mittel, die 2-Stüber zurüdzuziehen.®) Demgemäß wurde verfahren. 
Natürlich war dabei vorausgejegt, daß man im Bergiſchen die 


1) Ber. der Kammerdeputation, Hamm, 29. März 1760. Tit. XVII, 9. 

3) Scotti, Sammlung der Gefebe in Cleve⸗Mark, Düffeldorf, 1826, Nr. 1749. 

3) Ber. der ammerdeputation, Hamm, 20. Zuni 1760. Der Louidneuf 
fand in 2-Stüberftüden auf 8 Rtlr., in preußifchen Dritteln auf 8 Rtlr. 50 Stüber. 
Tit. XLIII, 14. 

4) Schreiben der Ephraim und Itzig vom 23. Juni 1760, ebenda. 

6) Entwurf der Verordnung, Lippftadt, 28. uni 1760, ebenda. 

6) Bericht Göhrings, Hagen, 8. September 1760, ebenda. 


144 Zweites Bud. Drittes Kapitel. 


Waren der Graffhaft Mark nicht entbehren fünnte. Über den Er- 
folg diefer Maßnahmen find wir leider nicht unterrichtet. 

Ende des Jahres fam man nocd einmal auf die Kupfermünzen 
zurück und wies auf die Grafichaft Rheda Hin, wo jolche gejchlagen 
wurden;!) aber wie gejagt, kam es zu feiner Prägung von fupfernen 
1/,;.Stübern oder Deuten. Köppen vertröftete auch bier auf Die 
demnächſt beginnende Scheidemüngprägung, die eine Annahme der 
Rhedaſchen Sorten unnötig machen werde.) Doc fand die Aus- 
prägung fupferner Dreipfennigftüde erſt 1763 in Aurich ftatt;?) die 
in Berlin gejchlagenen werden ihren Weg faum in den Weiten ge— 
funden Haben. 

Sn Oftfriesland richteten fi nach Beendigung der feindlichen 
Dffupation die Bemühungen der Regierung in erjter Linie gegen 
die eingedrungenen fremden Münzen, befonders die 4-Grojchenftüce 
von Hildburghaufen und die Weimarjchen Sechſer.) Da aber in 
diefem Gebiete, wie überhaupt im Weften, bald nur noch fehr wenig 
brandenburgifches Geld zu befonmen war, Wechjel aber mehr als 
Barfendungen koſteten und die Aurichichen 4-Muriengrofchenftüce 
nicht von den Generalfaffen genommen wurden, fo trat auch bier 
Mangel an Steuergeld ein.?) Obgleich braimnjchweigijches und bern— 
burgijches Geld umlaufen und auch an das ſächſiſche Feldkriegs-Direk— 
torium geſchickt werden durfte, jo half das wenig, weil man doch fein 
brandenburgifches für die Berliner Zentralfaffen Hatte; wenn man 
von den Domänenpächtern nicht alles mögliche nahm, kam gar nichts 
ein. Zwar das Bedenken der oftfriefiihen Kafjen, die Mittel- 
auguftdor zu nehmen, weil fie in der Nuchbarjchaft weniger als 
5 Rtlr. galten, wurde bejeitigt, indem man die Kammer beauftragte, 
die Mittelfriedrichgdor und Auguftdor anzunehmen und nad) Berlin 


1) Ber. der Kammerdeputation, Lippitadt, 14. November 1760. Der Graf 
v. Rheda flug 42 Stüd Kupfermünzen auf einen Taler, au8 dem Pfund 
Rupferplatten etwas über 2 Rtlr. Mit Kupfer und Münzlohn koſtete das ge- 
münzte Pfund noch feinen Taler; ebenda. — Vgl. auch Weingärtner, Kupfer- 
münzen Weftfalend, S. 196, 197. 

2, Mitteilung Köppens vom 3. Januar 1761. Tit. XLIII, 13. 

3, Münzbeſchreibung Nr. 1751. 

4) Avertiſſement der Kammer, Aurich, 18. April, und Kanımerber., Aurich, 
12. Dezember 1758. Tit. XVI, 28, daher auch da3 Folgende. 

5) Kamımerber., Aurich, 13. November 1758. Münzbeichr. Nr. 1309—1318. 


Die Geldverhältniffe im Weiten ıc. 145 


zu jenden, aber die jchlechten jächlischen Drittel wurden damals noch 
nicht erlaubt. ?) | 

Diefe Verhältniffe änderten fich, als die Auricher Prägung 
wieder begann. Der dortige Agent, der Unternehmer Aaron Meyer, 
batte zwar anfangs erklärt, die neugeprägten Sorten außer Land 
Ihaffen zu wollen, erfüllte dag aber durchaus nicht. Es entftand 
vielmehr große Verwirrung. Während die fächfiichen Drittel feit 
dem 28. Auguft 1759 verboten waren, befahl man am 18. Februar 
1760, die in Aurich gemünzten anzunehmen, die aber natürlich 
niemand von den in andern Münzſtätten geprägten unterjcheiden 
fonnte. Die Emdener Kaufleute wollten die Drittel nur nehmen, 
wenn das auch von den Nenteien gejchehe, und dieje fonnten es 
nicht, weil die Generalkaſſen fie zurüdwiejfen. Wenn die Rammer 
noch darauf Hinwies, daß die Bauern ihre Produkte nach Bremen 
verfauften, und die guten Sorten durch Einfchmelzen immer feltener 
würden, jo erlangte fie mit dem allen doch nur das BZugeftändnig, 
daß die in Aurich geprägten Sorten — meift ſächſiſche und mecklen— 
burgijche Drittel — dort gelten dürften, aber nicht nad) ‚Berlin zu 
jenden jeien, was nicht mehr bedeutete, als daß alles bleiben follte 
wie e8 war.?) 

In Emden war man befonders darum gegen die Juden fo 
erbittert, weil fie alles gute Geld aufſammelten und mit gericht- 
liden Klagen drohten, wenn jemand dag neue Geld nicht nehmen 
wollte, wie fie denn die Verordnungen jo auslegten, daß niemand 
das alte Geld zur Bezahlung fremder Waren benugen jollte, während 
doch nur die gewinnjüchtige Ausfuhr gemeint war. Der holländische 
Wechſel war in den Kriegsjahren von 140 auf 220°/, geftiegen, was 
den Handel lahmlegte und eine allgemeine Teuerung befürchten ließ. >) 

Wie jollte man aljo unter ſolchen Umftänden Steuergeld 
herbeifchaffen? Wir hörten, daß endlich die Juden vor einer 

1) Mitteilung des General-Feld-Kriegd-Direktoriums, Dresden, 6. April 
1759. Reſkript an die oftfriefiiche Kammer, Berlin, 8. Mai 1759. Kammerber., 
Aurich, 11. Juni 1759. Reſkript darauf, Berlin, 26. Juni 1759. — Reſkript an 
die oftfriefiihe Kammer, Berlin, 28. Auguft 1759. Es werden darin die 
ſächſiſchen 8-Grojchenjtüde mit EC als verboten genannt. 

2) Kammerber., Aurich, 14. Mai 1760. Reſkript darauf, Berlin, 3. Juni 
1760. Zit. XXV, 3. Daher auch das Folgende. 


3) Nr. 32. ©. auch ©. 143 oben. ! 
Acta Borussica. Münzmwejen III. 10 





146 Zweites Bud. Drittes Kapitel. 


Revolte flüchten mußten. Die größte Spannung wird auch hier 
durch die Freigebung der jächfijchen Drittel als Steuergeld im 
Herbit 1760 gelöft worden fein.!) Nun wurde deren Münzfuß 
aber fchlechter, das Agio auf preußijche Drittel betrug gegen fie im 
Auguft 1761 25°), und in Bremen galten die meclenburgifchen 
Drittel 13 %/, mehr als die ſächſiſchen. Es war daher fein Wunder, 
daß niemand fie weiter nehmen wollte, die Kaufleute fie auswärts 
nicht los wurden und die Münze feine mehr prägen konnte. Es 
kann aljo fein Zweifel darüber fein, daß die Sachlage Hier Doch 
eine ganz andere wie in dem mittleren Landkomplex des Staates 
war, wo jedermann Damals nur zu froh war, wenn er genug 
ſächſiſche Drittel befam und dieſe die beiten habhaften Sorten 
waren und bis zum Ende des Krieges es blieben. 

Sn DOftfriesland hatte man eben noch befjereg Geld und Die 
Sächfiichen Drittel ſchob zuleßt jedermann an die Kaſſen ab. Die 
Zandleute verkauften ihr Getreide nur für Gold oder für gutes 
Silbergeld, das allein auf dem Auricher Pferdemarkt galt. Wenn 
fie aber zur Steuerzahlung ſächſiſche Drittel oder preußifches Geld 
brauchten, verfchafften fie fich die nötige Summe bei den Juden. 
Sp waren feit Herbft 1760 die Staatskaſſen die einzigen im Lande, 
die die ſächſiſchen Drittel nahmen. ?) 

In der ſüdlich von Dftfriesland liegenden Eleinen, wirtjchaft- 
lich ganz von Holland abhängigen Enflave Lingen waren, wie wir 
früher gezeigt haben, ?) die Abgaben mit holländifchem und nicht mit 
preußijchem Gelde — mit Marfgeld, wie e8 dort hieß — zu zahlen, 
wobei ein Vorteil für die Staatsfaffen herausfam. Die durch die 
alliierte Armee verbreiteten Kriegsmünzen vertrieben nun das 
bolländifche Geld, wozu kam, daß die Holländer, die den preußifchen 
und andern Münzpächtern ihre guten Münzen nicht al® Muterial 
zuführen wollten, ihre Münzproduktion bejchräntten, ihr Silbergeld 
fefthielten und die Lingenfchen Arbeiter mit hoch ftehendem Golde 
bezahlten. Dieje Umftände bewogen endlich den Lingenfchen Kriegs- 
rat Hildebrand zu dem Vorfchlage, die Kontribution auch mit edikt— 
mäßigem, d. 5. brandenburgijchem Gelde zahlen zu laffen, wofür ein 





1) S. ©. 121. 
2, Kammerber., Aurich, 6. Auguft 1760. 
3) Bd. II, ©. 200. 


Die Geldverhältnifje im Weiten zc. 147 


Agio von 4 Mariengrojchen auf den nun in Marfgeld gezahlten 
bolländifchen Gulden geichlagen werden jollte.!) 

Die Mindenihe Kammer Hatte zwar ihre Bedenken, weil, 
wenn bei den Lingenjchen Kafjen das holländische Geld abgejchafft 
werde, fofort fchlechte Sorten das Land überfchwemmen würden, 2) 
und gejtattete nur, daß die Steuerrüdjtände mit ediktmäßigem Mark— 
gelde, unter Anrechnung eines Agios von nur 2 Mariengrojchen auf 
den Gulden entrichtet würden, indem fie hoffte, daß das holländiſche 
Geld im Herbft wieder leichter zu haben jein würde; fie mußte fich 
nach näheren Erktundigungen aber Doch jagen, daß den Maßnahmen 
der Holländer gegen die Ausfuhr ihres Silbergeldes im Kriege nicht 
zu fteuern fei und die Lingener alſo diejes Geld unmöglich würden 
beichaffen können. Da nun Herzog Ferdinand jchärfiten Befehl 
gegeben Hatte, bei den Lingenjchen Kaſſen durchaus Fein jchlechtes, 
wohl aber das gute preußifche Geld anzunehmen, wobei dieje das 
Agio von 2 Mariengrojchen gewannen, jo hatten. fie feine ver- 
rufenen Sorten nötig. Statt eines holländijchen Gulden wurden nun 
20 Mariengrofchen, ftatt 250 Gulden oder 100 holländijcher Taler 
138 Rtlr. 32 Mariengroichen gegeben. Da der bolländijche Wechjel 
von 100 Rtlr. holländiſch damals mit 133 Rtlr. gefauft wurde, er- 
gab fich für die Kaffen ein nominaler Gewinn von 5 Rtlr. 32 Er. 

Da fi) bei der Reduzierung des holländischen Geldes in 
preußijches Kleine Pfennigbrüche ergaben, die die” Einnehmer als 
ganzen Pfennig einzogen, jo hatten dieſe dabei einen perjönlichen 
Gewinn. Deshalb wurde bejtimmt, daß die Brüche bis Ende des 
Jahres ftehen bleiben und dann erſt berechnet werden jollten. Alle 
diefe Vorfchläge wurden vom General-Direftorium genehmigt. ?) 

In den folgenden Jahren liefen aus Lingen Gejuche ein, Die 
Steuern auch mit ſächſiſchen Dritteln bezahlen zu dürfen, man war 
aber fo weit entfernt, darauf einzugehen, daß zeitweile jogar wieder 
befohlen wurde, fie ganz in holländiſchem Silbergelde zu entrichten, 
weil die meiften Beamten meinten, durch die vielen Lingener, die in 


1) Ber. Hildebrandg, Lingen, 17. Januar 1759. Tit. XXIII, 3. Daher 
auch das Folgende. 

2) Hannover wurde deshalb auch erjucht, die Bezahlung der Lieferungen 
an die alliierte Armee mit fchledhtem Gelde nicht zuzugeben. 


3) Nr. 26 und Reſtript, Berlin, 21. Februar 1759. a 


148 Zweites Buch. Drittes Kapitel. 


Holland arbeiteten, fäme genug holländiſches Geld ein; es würde 
damit ſchon gemwuchert.!) 


Am 27. April 1762 wurde erlaubt, die Abgaben mit hollän⸗ 
diſchen Dukaten zu bezahlen, ein Beweis dafür, daß Holland noch 
immer lieber mit Gold als Silber lohnte. Die Generalkriegskaſſe 
hatte aber vordem die Lingenſchen Einkünfte in preußiſch Kurant 
aus Holland eingezogen und darüber Wechſel auf holländiſches 
Silbergeld ausgeſtellt, welche die Lingenſche Kriegskaſſe honorierte 
und in Holland berichtigte. Nun fürchtete man, daß die holländiſchen 
Wechſler, da die Wechſel auf Kurant lauteten, Dukaten nicht nehmen 
würden. Daher wurde beſtimmt, daß die General-Kriegskaſſe die 
Dukaten direkt annehme und über den Betrag derjelben der Lingen- 
chen Oberſteuerkaſſe auf holländiſch Geld quittiere. Dadurch er- 
jparte man zugleich Porto für die Sendung des holländifchen Geldes 
von Lingen nach Amfterdam. Die holländifchen Dufaten waren auf 
5 Rtlr. 4 Stüber gefegt,?) natürlich in jchlechten Kriegsgelde. 


Dabei blieb e8 aber nicht lange, denn Köppen machte geltend, 
daß der ganze Gewinn des Supraagiog an holländischem Silber- 
gelde verloren gehe, wenn alles, auch im rieden, weiter mit 
Dufaten bezahlt werden würde, weshalb am 10. Auguft 1762 be- 
Fohlen wurde, die Dufaten in Lingen anzunehmen und direfi nad) 
Holland, Feine mehr nach Berlin zu jenden. 


Wieder eine Anderung trat im Oftober 1762 ein. Lingen 
war im Juli abermals vom Feinde bejeßt worden, Hatte. durch viele 
Einlagerungen von Freund und Feind und Werbungen fehr ge- 
litten; aus dem Nachbargebieten Münfter und Osnabrück waren 
Mengen jchlechten Geldes eingeftrömt. Dadurch war holländifches 
Silber- und auch Goldgeld ftarf im Kurfe geftiegen und ſchwer zu 
beichaffen. Um der Grafſchaft zu Helfen, wurde deshalb wieder der 
Bahlungsmodus von 1759 eingeführt, indem die Abgaben mit 
preußifchem Gelde und 2 Mariengrofchen Agio auf den Gulden ub- 
aut waren.?) Das ging bis Trinitatis 1763. Geitdem  be- 


\ \ Reffript an die Kammern, Berlin, 24. März 1762. 

2) Kammerber., Minden, 28. Mai 1762. 

3) Kammerber., Minden, 23. — 1762; genehmigt, Berlin, 
12. Oktober 1762. 


Die Geldverhältniffe im Welten zc. 149 


zahlte man fie wieder wie vor dem Kriege mit holländiſchem 
Gelbe.) 

Die Keinen Gebiete Norddeutfchlands, preußische ſowohl wie 
fremde, mußten . dag Kriegsgeld nehmen, kraftvollere fuchten es 
energifch abzuwehren. Die preußijchen Münzpächter glaubten wohl, 
daß die auf Preußens Seite fümpfenden norddeutichen Staaten 
defien Geld in ihrem Gebiete dulden würden. Soweit meinten 
diefe ihre Sreundjchaft aber doch nicht auszudehnen. Als Braun- 
ſchweig die preußifchen Münzen verbot, baten die Unternehmer ver- 
gebens um Zurückziehung des Verrufes.“) Die Braunfchweigijche 
Regierung vermeinte fehr gelinde verfahren zu fein, wenn fie für 
42000 Rtlr. Dresdener Drittel dem Braunfchweigiichen Juden 
Trändel wieder außer Landes zu jchaffen anbefahl.?) Dagegen Half 
natürlich auch nichts, wenn Ephraim dem Departement der aus— 
wärtigen Affären fchrieb, zur Meßzeit Furfierten in Braunfchweig 
viel ſchlechtee Münzen — eine faljche Behauptung — und Die 
Braunfchweiger Sorten paffierten frei in Preußen — fie waren 
aber unvergleichlich befjer als die neuen fächfilchen. *) 

Damals Hatte Hannover jchon die Mittelfriedrichgdor verboten 
(20. Februar 1759). Was Ephraim an Hannover dagegen ein- 
wendete, war, man kann es nicht anders bezeichnen, erlogen.®) 
Wenn er nämlich behauptete, dev Münzfuß der Louisdor jei jchon 
jeit einigen Jahren fchlechter geworden, jo bedeutete dag nur ein 
Minimum gegen die Verjchlechterung der Friedrichsdor. Daß der 
Goldpreis täglich fteige, war natürlich richtig, wenn man ihn mit 
dem Nennwert der filbernen Ephraimiten verglich; da mochten die 
Louisdor wohl um 18 bis 20%, im Kurſe fteigen und die alten 
Friedrichsdor das Land verlaſſen. Indem Ephraim das aber ohne 
diefe Befchräntung behauptete, war es Die reine Sophijterei. Ganz 
falfih war feine Angabe, daß die Ephraimiten im Durchichnitt 

1) Antrag Hildebrands, genehmigt, Berlin, 17. Mai 1763. 

2) Berlin, 9. Februar 1759. R. XI, 167. Daher aud) das Yolgende. 

3) Braunfchweig, 16. Februar 1759. Braunfchweig gab den Münzfuß der 
ſächſiſchen Drittel auf 20 Atlr. 181/, Gr. an, wußte aber beftimmt, daß er noch 
verringert werden würde. 


9) Ephraim u. Söhne an d. Depart. d. ausw. Affären, Berlin, 8. März 1759. 
5, Ephraim an d. hannoverjche Regierung, Berlin, 8. März 1759. 


150 Zweites Buch. Drittes Kapitel. 


wenigftens um 6°/, befjer als die Münzen anderer Fürſten feien;!) 
fie waren in der Tat mindeftens um 6°/, jchlechter als die gleichen 
fürftliden Nominale. 

Das Falfche diefer Angaben fahen Hannover und Braun- 
ſchweig fofort ein. Hannover antwortete am 20. März, die preußi- 
chen Silbermünzen babe man noch gar nicht verboten, ebenfo war 
das in Braunschweig offiziell noch nicht gefchehen.?) Hannover gab 
an, daß die Mittelfriedrichgdor um über 29°), jchlechter als Die 
alten feien; die fchlechteren franzöfifchen Piſtolen gölten gar nicht 
als Wertmeffer. Die übrigen Angaben nannte man mit Recht bloße 
Borfpiegelungen. Braunfchweig jagte, nur die Not werde endlich 
zwingen, die preußifchen Sorten mit Namen zu verrufen und gab 
eine genaue Wardierung derjelben.?) Hannover ging dagegen To 
weit, durch den Hannoverfchen Kommandanten in der preußilchen 
Feſtung Hamm das Verbot vom 20. Februar anjchlagen zu lafjen, *) 
und war weiter auf feiner Hut. Im Jahre 1759 und wieder 1760 
fam es fogar vor, daß in Aurich gemünzte fächfiiche Sorten bei der 
Pafjage von Minden nah Hamburg in Nienburg angehalten und 
erſt auf Woritellungen des Berliner auswärtigen Departements 
wieder freigegeben wurden.) 

Wenn es Hannover auch weiter gelang, das ſchlechte Geld 
ziemlich fernzuhalten, jo war das dem älteren Zweige des Welfen- 
baufes weniger möglich; in Braunfchweig wurde auch bald fchlechtes 
Kriegsgeld geprägt. Wohl aber fahen ſich andere Mächte genötigt, 
dem Beilpiele Hannovers zu folgen, bejonders jeit die Aurichiche 
Münze anfing, ihre enorme Tätigkeit zu entfalten. Heſſen⸗-Kaſſel 
und das General-Kommando der alliierten Armee verriefen dieſe 
Sorten, die Hefjen ließen fich auch durch eine Vorftellung aus Berlin 


1) In diefem Sinne ſchrieb d. ausm. Depart. am 10. März 1759 an 
Hannover und Brannfchweig. 

2) Antwort Braunfchweigs v. 24. März 1759. 

8) ©. die Valvationstabelle, Beil. Nr. IV, Mittelfriedrichgdor und preußifche 
Drittel. 

9) Ber. der Kammerdeputation, Hamm, 17. März 1759. 

5) Vorftelung der Ephraim und big, Berlin, 27. Juli 1760. Vor⸗ 
jtellung Preußen? an Hannover, Berlin, 29. Zuli 1760. — Am 7. Juli 1760 
verbot Hannover die ſächſiſchen Drittel mit EC als nur 3 Gr. wert. ®edrudtes 
Patent, Hannover, 7. Zuli 1760. R. 96, 409 C. 


Die Geldverhältniffe im Weſten ꝛc. 151 


⸗ 


nicht davon abbringen: es ſei bekannt, daß 100 Rtlr. in ſächſiſchen 
Sorten nur den Wert von 40 in gutem Gelde hätten, in Aurich 
werde noch ſchlechter gemünzt; wenn man nicht all das ſchlechte 
Geld auf den Hals befommen wolle, müſſe man der Devalvation 
der Nachbarn folgen.) Und Brinz Ferdinand antwortete, weil die 
Lebensmittel durch das fchlechte Geld fehr verteuert würden, Habe 
Die Intendantur die ganz fchlechten Sorten verbieten, die weniger 
guten berabfegen müffen.?) 

Ein bejonderer Kampf entjpann ſich in Hamburg, welcher 
Pla als Silbermarkt für die preußifchen Müngpächter natürlich 
von der größten Wichtigkeit war. Ephraim und Itzig verweilten 
oft dort, und im September 1759 machte der Faiferliche Geſandte 
Graf Raab dem Magiftrat die herbſten Vorwürfe, daß er fie auf- 
genommen habe und verlangte ihre jofortige Arretierung. Ephraim, 
der damals allein dort war, bewirkte Dagegen ein energijches Pro— 
memoria des däniſchen Gefandten an den Magiftrat: Ephraim fei 
als däniſcher Untertan?) nicht im geringsten zu kränken. Dann 
aber drängte Raab zur Anjchlagung des Faiferliden Edikts vom 
16. Auguft gegen die preußifchen Münzen.) So viel Mühe der 
preußiiche Gefandte Hecht fich auch gab, verhindern konnte er das 
nicht. Die Stadt machte zwar geltend, daß der Kaiſer ihr den 
freien Handel ausdrüdlich zugeftanden habe, alſo die Silberlieferungen 
an preußiide Münzftätten ftattfinden dürften, wozu fomme, daß 
das preußifche Geld in Hamburg nur Ware fei, aber das Edikt 
wurde dennoch angejchlagen. Es Hatte indeſſen, wie Hecht vor- 
ausjagte, nicht den geringften Erfolg,„die Lieferungen der Ham— 
burger gingen wie bis dahin weiter.) 

9 Schreiben der Kaſſeler Regierung vom 21. Juni 1760. R. XI, 167. 
Daher auch das Folgende. 

2) Schreiben Ferdinands, Ziegenhain, 4. Juli 1760. 

8) Über die dänifche Staatsangehörigkeit der Ephraim ift mir Näheres 
nicht befannt; fie famen nach Preußen aus Hamburg oder Altona, und daher 
mag fie rühren; fie wurde wohl ad hoc wieder aufgewärmt. ©. auch ©. 5. 

9) Hirſch VIII, Nr. 65; Faber, neue Staat3-Ranzlei III, 497. 

5) Ber. Hechts, Hamburg, 14. und 26. September 1759. Durch das in- 
folge der ftarfen Edelmetalllieferungen in Hamburg aufblühende Wechjelgeichäft, 
durch die damit zufammenhängende Wechjelreiterei und die mafjenhaften Sriegs- 
münzen, fam e3 mit zu den vielen Hamburger und Amjterdamer Banfrotten un- 
mittelbar nach dem Striege. Soetbeer, Beiträge, ©. BO ff. 


152 Zweites Buch. Drittes Kapitel. 


Befürchtungen, die Hecht von feiten Bremens hegte, bewahr- 
heiteten fich nicht. Der dortige Magiftrat hatte nur das allgemeine 
faiferliche Edikt, nicht das fpezielle gegen Preußen anjchlagen laſſen; 
er Hatte eine Unterſuchungskommiſſion einfegen müfjen, um die 
Kipperei und Wechjelei von Haus zu Haus zu verhindern und der 
Einjchleppung des fchlechten Geldes zu fteuern. Gegen das preußi- 
iche Speziell einzufchreiten oder gar die Hamburger wegen ihrer 
Lieferungen beim Kaifer anzuzeigen, wie man Hecht binterbracht 
hatte, davon war man in Bremen weit entfernt; das auswärtige 
Departement erkannte im Gegenteil an, daß der Bremijche Magiftrat 
viel behutjamer als der Hamburgijche gehandelt babe.?) 

Wie in Hamburg, wurde das Faiferliche Edift vom 16. Auguft 
‚1759 gegen die preußifchen Krieggmünzen aud) -in Regensburg 
angelchlagen, was der preußifche Komitialgefandte v. Plotho eine 
gegen alle Reichs- und Kreisverfafjung verftoßende Anmaßung des 
Raiferlihen Hofes nannte, 2) und zwar wohl deshalb, weil ein Reichs— 
edift nicht ohne Genehmigung der Reichsftände erlaffen werden durfte. 

Das Departement der auswärtigen Affären hielt einen Proteft 
aber nicht für angebracht, weil er nichts helfen könne, fondern nur 
noch Tchärfere Edikte hervorrufen würde.?) Erfolg fonnte das Edikt 
natürlic” nur dort haben, wo die faijerlichen Heere herrichten, d. h. 
in einem Teile Sachſens und in Weft- und Süddeutjchland, wo 
übrigens, wie wir bemerften, weniger preußiſches als Bayreuther, 
Ansbacher u. a. Kriegsgeld umlief.*) In Weitfalen Hatte fich die 
Kreisverfaflung ganz aufgelöft, da die proteftantiichen Stände den 
Kreistag gar nicht mehr beſchickten. Beim Kreis-Direftorium lief 
feine einzige Anzeige ein, daß irgend ein Kreisftand die Faiferlichen 
Münzedikte publiziert habe.®) 


a — 


1) Ber. Hecht, Hamburg, 18. März 1760; Rechtfertigung Bremens vom 
2. April 1760. 

2, Ber. Plothos, Regensburg, 30. Yuguft 1759. 

3) Yusw. Dep. an Plotho, Magdeburg, 20. Dftober 1759. 

9 ©. ©. 79, 80. 

6) 8. Hölzermann, Lippifche Geld- und Münzgejchichte, in Grotes Münz- 
itudien V, 1867, ©. 358. 


Drittes Buch. 


Die Reorganifation 1765—1770. 


Erſtes Kapitel. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 


Am 17. Dezember 1762 wurde mit den Unternehmern der 
legte Kontrakt des fiebenjährigen Krieges gejchlofien, und zwar für 
die Zeit vom 1. März 1763. bis zum 29. Februar 1764. Das 
Silberfurant, nur preußifchen Gepräges, follte nach 19%/,-ZTalerfuß 
ausgemünzt werden. Unzweifelhaft bat man dabei den nahen 
Friedensſchluß in Rechnung gezogen und einen Übergang zu geord- 
neten Münzzuftänden fchaffen zu wollen. Die Yrage dabei ift aber, 
warum man denn nicht jofort zum alten Graumanjchen 14-Zalerfuß 
zurüdfehrte: denn da das doch einmal gefchehen mußte, jo wäre ein 
einmaliger, wenn auch großer Verluſt vielleicht weniger jchmerzhaft 
gewefen, als erft der Übergang zum 19%/;-, dann von dieſem zum 
14-Talerfuß. Wir können aus den Akten nicht entnehmen, welche 
Beweggründe den König dabei leiteten, wir können aber folgen 
des vermuten. 

Zunädft erichien wohl eine fofortige Rückkehr vom 30- und 
40-Talerfuß zum 14-Talerfuß nicht gut möglich; der König hätte 
dazu eine enorme Mafje Feinſilber anfchaffen müffen, was erftens 
jehr viel gefoftet, zweitens die Umprägung ſehr verlangfamt hätte. 
Um aber jeine Lande möglichft jchnell von den elendeften Münzen 
und den dadurch berbeigeführten Mißſtänden zu befreien, erjchien 
ala das beſte Mittel, dieje fchlechtejten Sorten zu demonetifieren 
und fie in folche umzuprägen, die das ohne zu große Opfer er- 
laubten, und von denen von früher eine ziemlich bedeutende Menge 
noch umlief. Das aber waren die erjten Ephraimiten, die in Dres— 
den unter preußijchem Stempel, dann in allen preußifchen Münz- 
ftätten und in Leipzig feit dem 1. Januar 1759 in großen Mafjen 
nah 19%/,-Zalerfuß geſchlagen waren; feit 1760 Hatte dieſer einem 
30-Talerfuß weichen müfjen. 


156 Dritted Buch. Erſtes Kapitel. 


Sodann konnte der König auf einen verhältnismäßig hohen 
Schlagſchatz nicht jofort verzichten, da die Einnahme aus dem Lande 
feit dem Wegfall der Subfidien faft die einzige blieb. Diefen 
Schlagſchatz vermochten die Unternehmer aber bei einem 14-Taler— 
fuß natürlich nicht zu zahlen. Auch bei der Wahl eines 19°/,- 
Talerfußes war das nur möglich, wenn neben ihm eine gewiſſe 
Fabrikation noch geringhaltigerer Scheidemünze einderlief. 

Der legte Kontraft mit Ephraim und Itzig!) bejtimmte, daß 
vom 1. März 1763 an binnen einem Jahre 1 Million Mark Fein- 
filber vermüngt würde, und zwar: 


nah 19%/,-Talerfuß 600000 Mark in !/ze, gr, YgrZaler, Tympfe, Szoftafe, 


„ 3 R 350000 „ „ Grofden, Stüber, Moariengrofhen und 
Kreuzergeld, 
„30 50 000 „ „Seechspfennigſtücke. 


Der Schlagſchatz ſollte 1 Million Rthr. in preußiſchen Y/g=-, 
!/g YUg-Taler und 1100000 Rtlr. in ſächſiſchen Zwölfteln und 
neuen Auguftdor betragen. Davon follten die legteren 1 100000 Rtlr. 
und zugleich 300000 Rtlr. brandenburgifches Geld binnen 8 Wochen 
abgeführt, die übrigen 700000 Rtlr. in zweimonatlichen Raten ge— 
zahlt worden. 


Den Unternehmern fam offenbar fehr viel darauf an, da ihr 
Münzgefchäft dem Ende entgegenging, fich die Regierung geneigt zu 
machen; immer wieder ftellten fie die Bedingung, daß fie in Zukunft 
deren Schuß genießen jollten, denn von der Bevölkerung hatten fie 
begreiflicherweije wenig Gunft zu erwarten. | nr 

Darum bezahlten fie den Schlagfchag Schon für das Jahr 1762 
voll ab, obgleich fie das bedungene Quantum nicht ausgemünzt 
hatten.) Sodann Hatten fie 97115 Marf 3 Lot 3 Grän Geld 
nach 40-Talerfuß mit befferen Sorten eingewechfelt, welche Summe 
in ſächſiſche und preußifche Grojchen ohne Erlegung eines Sclag- 
Ichages zu vermünzen ihnen durch den Kontralt vom 20. Februar 
und den neuen vom 17. Dezember 1762 erlaubt war. Obgleich es 
nun zu diefer Vermünzung gar nicht fam und auch die neue Prägung 
im Jahre 1763 nicht ganz ausgeführt wurde, zahlten fie dennoch 


1) Mr. 63. 
6. ©. 67. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 157 


auch für dieſes Jahr den ausbedungenen Schlagſchatz. 1763 näm- 
lich follten gemünzt werden: 


600000 Mark zu 19%/,-Ttr., 350000 Mark zu 25 Rtlr., 


E3 wurden gemünzt 534265 „ 13% 1Gr., 304531 „ TR 4Gr. 
Alfo zu wenig 65734 Mark 2 8.17 Gr., 45468 Mark 8 8.16 Gr. 


50000 Mark zu 30 Rtlr., 
Es wurden gemünzt 9884 „ 7% 2 ©r. 


Alfo zu wenig 40115 Mark 8 R. 16 Gr.) 


Der 19°%/;-Talerfuß, beftimmte der Kontrakt weiter, durfte auch 
in der Provinz Preußen ftatthaben, aber nur für den auswärtigen 
Abſatz, denn es war dort 1762 ein 18-Talerfuß eingeführt worden. ?) 
Auh in den mit den preußifchen Tombinierten medlenburgifchen 
Münzftätten und in denen zu Bernburg und Plön war nach diefen 
Fuß und unter preußifchem Stempel zu prägen. Dafür jollten die 
Unternehmer fernere 150000 Rtlr. Schlagſchatz in ſächſiſchen Dritteln 
zahlen, was auch gejchah.?) 

Die früheren Benefizien wurden zugeftanden; die Unternehmer 
durften auch auf ihre Koften in jeder Münzſtätte einen eigenen 
Kontrolleur anftellen, da fie über: Unfleiß, fchlechte Ofonomie und 
Mangel an Berjchwiegenheit geflagt hatten. Endlich wurde ihnen 
erlaubt, kupferne Dreier und fupferne polnische Grojchen zu münzen, 
die fehr fehlten und wofür fie 5000 Rtlr. Schlagſchatz entrichteten. *) 

Die Unternehmer Hatten darauf beftanden, daß von den Kaſſen 
nur neues Geld angenommen würde, jonft, verficherten fie aufs 
heiligfte, Fönnten fie den Kontrakt nicht annehmen; denn andernfalls 
werde das alte nicht verjchwinden, das neue nicht in Umlauf kommen 
und fie fein neues erhalten, damit das Silber zu bezahlen. Zum 
wenigsten müßte der Kurs des leichten Geldes auf die jächfifchen 
Kaffen und auf 2 bis 3 Monate beichränft werden.) Demgemäß 
wurde im Kontrakt beftimmt, daß die fächfifchen Sorten von den 
Kaſſen nad) 2 bis 3 Monaten nicht mehr genommen werden jollten. 


1) Berechnung. vom 24. Mai 1764. R. 163, I, 99, 

3) Über Preußen meiter unten Näheres. 

8) R. 163, I, 9. 

4, Am.-Ber. Köppens, Leipzig, 17. Dezember 1762 mit Marginal: „Gut“. 
R. 9%, 409 D. | | 

6) Vorftellung, Leipzig, 15. Dezember 1762. R. 163, 99, I, und Nr. 62. 


158 Drittes Buch. Erftes Kapitel. 


Über diefe Forderung entſpann fich aber ein lebhafter Meinungs- 
austaufch. Denn es ift Klar, daß die Geltung der damals häufigften 
guten Münzen, der fächfiichen Drittel, faft die wichtigfte Frage der 
nächiten Zukunft war. Man mußte befürchten, daß, wie bei den 
früheren Münzveränderungen, die Spefulation die Bevölkerung arg 
Ihädigen würde. Sobald bekannt werden würde, daß vom 1. Juni 
1763 an nur noch preußifches Kurant bei den Kaſſen anzubringen 
jei, würde fich jeder der ſächſiſchen Drittel zu entledigen juchen, und 
der Wucher den Preis des neuen Geldes fteigern, ſoweit er nur konnte. 

Der König fand es deshalb für gut, einem feiner energifchiten 
Beamten, dem Geheimen Finanzrat Urfinus, die ſpezielle Aufficht 
über diejen Teil des Münz- und Kaſſenweſens zu übertragen. 
Urfinus follte gegen den Wucher vorgehen. Die Kaſſen würden die 
jächfifchen Drittel zwar noch eine Zeitlang ausgeben müffen, aber 
er jollte darauf achten, daß das Aufgeld nicht zu Hoch getrieben 
würde und die Beamten redlich verführen, d. H. wohl: fie nicht erft 
zu eigenen Vorteil gegen preußijches Geld ſammelten und dann 
zum Nennwert ausgäben. Auch follte Urfinus durch die Polizei bei 
Bezahlung mit guten Sorten auf billigere Warenpreife dringen 
laffen,!) eine Forderung, die diejer mit Recht für ziemlich ausfichts- 
[08 erklärte: die Vorausſetzung für ein Sinken der Preije fei allein 
die Verbreitung guten Geldes. 

Die Unternehmer blieben aber bei ihrem Verlangen, daß vom 
1. April 1763 an nur gutes Geld von den Kafjen genommen 
würde. Die doch einmal nötige Befeitigung des fchlechten könne 
nicht jchnell genug gefchehen, denn ſehe das Publikum den Exnft, 
jo werde es fich in wenigen Wochen davon befreien. Die noch 
einlaufenden jchlechten Sorten fünne man den Wrmeelieferanten 
geben, die ihre Preije danach eingerichtet Hätten. ?) 

Wenn wir dagegen bedenken, daß die Unternehmer bis zum 
4. April noch fehr viele jchlechte Sorten prägen ließen und die Her- 
jtelung des neuen Kurants erſt am 1. März begann, fo ift Mar, 
daß ihre Forderung unmöglich gewährt werden konnte. Es mußte 
Doch zweifelhaft erfcheinen, ob felbft am 1. Juni joviel neues Geld 


1) Nr. 65. 
2) Vorftellung der Unternehmer, Berlin, 14. Januar 1763. Gen.-Dep. 
LXX, 5. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 159 


gejchlagen fein würde, daß man die Leipziger Drittel würde ent- 
behren fünnen. | 

Urfinus begrüßte das Anerbieten der Unternehmer, jchon am 
1. April das nötige gute Geld für Kafjen und Verkehr zu Schaffen, 
mit Freuden, indem er glaubte, daß dann am 1. Juni fein Mangel 
daran fein würde.!) Sodann jprach er fich gegen eine Fixierung des 
Verkehrswertes der ſächſiſchen Drittel aus, denn es fei zu fchwer, 
fie richtig zu tarifieren. Sei die Tare zu niedrig, jo würden fie zum 
Schaden der Befiger und Vorteil der Wechfler verfchwinden, wenn 
aber zu Hoch, jo würden die guten Sorten weggerafft. Aber 
ganz frei dürfe man fie auch nicht umlaufen laffen, weil man fie 
fonft nicht 108 würde. Deshalb müßten fie für den Großhandel 
und Smmobilienverfehr verboten werden. Er vermochte endlich eine 
Verordnung vom 7. Januar nicht zu billigen, die den durch den 
Krieg bejonders gejchädigten Provinzen Bommern und Neumark er- 
laubte, die fächfifchen Drittel etwas länger zu behulten, denn der 
leide am meiften, der das fchlechte Geld zulegt Habe, das natürlich 
dahin ftrömen würde, wo es am längften gelte. So würden diefen 
Zanden die ganzen Wechjelverlujte am legten Ende aufgebürdet. 

Ganz anders ftehe es mit den: fchlechten Auguftdor und ſächſi— 
ſchen 2- und 1-Grojchenftüden, deren plötzlichen Kursfall man un— 
möglich verhüten könne. Daher müßten Zölle, Akziſen, Bachtgelder 
nur mit preußiichem Gelde, die andern Abgaben auch mit fächfifchen 
Dritteln bezahlt werden. Sächſiſche Scheidemünze dagegen jei nur 
in Ermangelung preußijcher unnehmbar. 

Abgejehen davon, daß Urfinug über den baldigen Vorrat an 
neuem Gelde zu optimijtifch Dachte, waren feine Vorſchläge gewiß 
jehr verjtändig: der König lobte ihn wegen feiner richtigen Auffafjung. 

Der ſchleſiſche Brovinzialminifter v. Schlabrendorff, ein Haupt- 
berater Friedrichs feit dem fiebenjährigen Kriege in der Staats— 
verwaltung, dem, wie jo viele andere Verwaltungszmweige, auch das 
preußifche Münzwefen jehr viel verdankt, war jet in einigen 
Punkten doch anderer Anficht als Urfinus. Schlabrendorff jowie 
der Breslauer Kriegsrat Viebig waren zwar wie Urfinus gegen 
eine Feſtſetzung des Verkehrswertes der ſächſiſchen Drittel, wollten 


1) Nr. 66. 


160 Dritte® Buch. Erſtes Kapitel. 


aber, daß, wenn ein Termin für ihre Geltung gejegt würde, fie 
dann überhaupt zu demonetifieren jeien.!) 


Sodann glaubten fie nicht daran, daß bald genug neues Geld 
umlaufen werde. Ende Januar befände fih von brandenburgijchem 
Rurant nur Soviel in Schlefien, daß damit gerade eben die Steuern 
eines Monats bezahlt werden könnten. Die fächfifchen Drittel 
ftanden ſchon 56°/, unter den preußifchen. Der Minister fürchtete, 
e3 würden 70 big 80 werden, wenn erjt jeder preußilch Kurant haben 
müßte. VBorausjegung für die Zerminbejtimmung fei immer, daß 
dann genug neues Kurant vorhanden ſei. Aber auch genug branden= 
burgifche Grojchen und Sechſer. Denn wenn die ſächſiſchen Scheide- 
münzen weiter im Nennwert gelten, werde das Agiotieren nie auf- 
hören. Belomme 3. B. ein Kapitän den einen Zeil der Löhnung 
in preußiichen Dritteln, den andern in ſächſiſchen Groſchen, jo werde 
er auch jene vor der Ausgabe an die Kompagnie beim Bankier in 
fächfifche Groſchen umwechſeln; tue er es nicht, fo gejchehe es durch 
die Soldaten. So füme das gute Geld in die Hände der Wechiler, 
denen das Publikum es zur Steuerzahlung wieder abfaufen müfje. 


Indeſſen wurde die Geltung der fächfifchen Drittel doch firiert. 
Indem der König das Kippen und Wippen des preußiſchen Kurants 
verbot und die Kaſſen nur vollwichtige Stüde annehmen ließ, er- 
laubte er die Annahme der ſächſiſchen und anderer Drittel, die mit 
einem Aufgeld von 75°), und feinem höheren eingezahlt werden 
durften.?) 

Die Tabellen des Ediktes vom 18. Mai 17633) aber be- 
Ichränften dieſes Aufgeld etwas: inden fie für die fächfiichen Drittel 
einem 33-, die jächfiichen Doppelgroichen und Grojchen einen 44- 
Talerfuß annahmen, der um etwa 1 bis 3°/, geringer al3 der 
wirkliche war, festen fie das Agio auf 70 und 1171/,%,.  Diefe 
Sorten durften die Kaſſen nicht wieder ausgeben, fondern mußten 
fie dem ZTrejor einliefern, der ihre Ummmünzung veranlaßte.. Die 
neuen Auguftdor wurden jo bewertet, daß drei einen alten Fried— 
richſsdor galten. 





1) Bromemoria Viebigs, Breslau, 31. Sanuar, und Nr. 67. 
2) Nr. 68. 
3) Hirſch VIII, Nr. 141; Mylius N. C. III, S. 223—232. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 161 


Um den befürchteten Wucher, die Emporfchraubung des Nenn- 
werted des neuen Kurants gegen. die fächliichen Münzen zu ver- 
hindern, wurde dies Verfahren mit Konfisfation der Münzen, 
Feſtungs- oder Leibesftrafe bedroht; ebenjo wurde beftraft, wer die 
ſächſiſchen Sorten einjchleppte, doch war erlaubt, fie auch. von aus— 
wärts den Münzen zum Einfchmelzen einzuliefern. 

Aber auch die Geltung des neuen Kurant3 mußte Seftimmt 
werden. Es wurde, da die Staatseinfünfte wie vor dem Kriege 
nad dem 14-Talerfuß zu bezahlen waren, die Differenz zwifchen ihm 
und dem vom 1. Juni an gültigen 19°%/;-Talerfuß — 41°%/, — der 
Steuerquote zugejchlagen, die Steuern alfo um 41°/, erhöht. 

Wir wollen nicht nochmals ein Urteil über die Münzver- 
ſchlechterung abgeben; es handelte fich jegt nur darum, wie man auf 
die bejte Art zu gefunden Geldzuftänden gelangen konnte. Wollte 
man zum 14-ZTulerfuß zurüd, jo war das bei Annahme eines 33- 
Zalerfußes als Durchichnitt des umlaufenden Geldes nur mit einem 
Berluft von etwa 140°/, möglich. Da der Staat die Münzen ver- 
Ihlechtert und den ‚Gewinn im Kriege genofjen hatte, jo hätte, wird 
mancher zu jagen geneigt fein, auch der Staat den Berluft bei 
MWiederherjtellung des guten Fußes tragen müfjen. Da jene Münz- 
verjchlechterung aber zur Nettung des Staates nötig gewejen war, 
jo mußten alle Glieder des Staates für deren Folgen auffommen. 
Die damalige Zeit ſah das ein. Wenn es auch unter der abjoluten 
Monarchie dem Untertan faum möglid) war, die Maßnahmen der 
Regierung Öffentlich zu beurteilen, jo iſt doch oft bemerkt worden, 
daß ſelbſt die am meisten Gejchädigten, die Beamten, dadurd an 
ihrem Patriotismus nicht im geringsten eingebüßt haben. 

Wir haben jchon früher darauf hingewieſen, daß außerordent- 
liche Kriegsſieuern oder Anleihen damals noch ziemlich unbekannt 
waren, und die Regierungen bei derartigen außergewöhnlichen Geld- 
bedürfnifien fich faft immer auf die Münzverfchledhterung angewiefen 
fahen.*) Auch der Übergang zum guten Münzfuß konnte nur auf 
Koſten der Bevölkerung gefchehen, denn die ordentlichen Steuern 
vermochte der Staat nicht zu miſſen; er hätte viel von ihnen er- 


1) Vgl. auch J. Steuart, an inquiry into the principles of political 
economy III Basil 1796,. p. 235,. 236, gefchrieben 1760, und B. PB. Guden, vom 
ſchweren und leichten Wünzfuß, Hannover 1777, ©. 34. 

Acta Borussica. Münzweſen III. u 


162 Drittes Buch. Erftes Kapitel. 


laffen, ja fie zeitweife ganz entbehren müflen, wenn er jene Ver— 
Iufte allein hätte tragen wollen. Preußen, auch nach dem Kriege 
fortwährend von feindlichen Anfällen bedroht, mußte ein großes 
Heer und bedeutende Kriegsmittel bereit halten; e8 würde dag Er- 
rungene fofort wieder gefährdet haben, wenn es Kur Kriegsbereit- 
Schaft aufgegeben hätte. 

Der erfte Schritt zum 14-Talerfuß zurüd wurde aljo durch 
das Edift vom 18. Mai 1763 gemacht. Dabei war man bemüht, 
den am meiften Gefchädigten nicht zu viel aufzuerlegen: in Pom— 
mern,!) in den Marken, in Halberjtadt und Magdeburg, ebenjo in 
Cleve und Mark?) jollte das neue Kurant bei der Kontributions- und 
einem Teil der Domänenpadhtzahlung im Nennwert ohne die 41°/, 
Zufchlag genommen werden. Um ferner die Kipperei zu befchränten, 
war nach dem Wunjche Schlabrendorffs in einer Tabelle genau ver=- . 
zeichnet, wieviel Summen von 100 Rtlr. big zu einem Pfennig in 
altem Gelde gegen neues ausmachten; ebenjo wieviel Summen von 
500 bis 10 Rtlr. an neuen Münzen wiegen mußten. 

Es war aber aud) noch nötig, über die Abzahlung der 
während des Krieges eingegangenen Schulden und Verpflichtungen 
Beftimmungen zu treffen. Das geſchah durd) ein Edift vom 21. April 
1763.3) Zunächſt wurde darin der Grundjaß aufgeftellt, daß, wenn 
beide Parteien fich über das Aufgeld jchon verglichen hätten, oder 
wenn der Gläubiger die Bezahlung in geringen Sorten ohne den 
Borbehalt eines Aufgeldes quittiert Hätte, e8 dabei fein Bewenden 
babe.*) Hatte ſich der Gläubiger höheres Aufgeld vorbehalten als 
jegt im Edift beftimmt wurde, fo mußte der Schuldner es gleich- 
wohl zahlen. 

Abgeſehen von einigen weniger wichtigen Beftimmungen, 
wurden für alle Fälle, in denen über das Agio nichts ausgemacht 
wurden war, drei monetäre Zeiträume angenommen: 

1. Die Zeit vor den Jahre 1759, da offiziell der 14-Taler- 
fuß herrſchte. Die Nüdzahlung Hatte in Kurant von 1763 zu— 


1) K.O. an das Gen.-Direltorium, Berlin, 27. Mai 1763. Tit. XVII, 26. 

2) Smmedinteingabe der Stände der Grafſchaft Mark, Eleve, 18. Novem- 
ber 1763. Tit. XLIX, 5. 

3) Hirfh VIII, Nr. 138; Mylius, N. C. III, ©. 207—212. 

46.3.7. €. Preuß, Friedrich der Große, II. Bd., Berlin 1833, ©. 392 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 163 


Ichläglicd) eines Agios von 41°/,, wenn die Abmachung auf altes 
Kurant oder TFriedrichsdor, von 331/,/,, wenn fie auf Groſchen 
oder Sechjer lautete, zu gefchehen. 

2. Die Zeit von Anfang 1759 bis zum 1. September 1760, 
d. 5. die des 19°/,-Talerfußes. Da 1763 derjelbe Fuß gult, blieben 
die Berfchreibungen im Nennwert. 

3. Die Zeit vom 1. September 1760 bis Trinitatis 1763, 
als die fächfifchen Sorten vorherrichten. Da diefe nach fchlechterem 
Münzfuß als das Kurant von 1763 ausgebradht waren, mußte der 
Gläubiger die Differenz tragen.?) 

Kommen wir nun auf die wichtigjte Vorausfegung, unter der 
dieſe Gejege erlaffen wurden: ob am 1. Juni 1763 genug neues 
Geld vorhanden war, fo fünnen wir fie nicht bejahen. E83 wurden 
vom 1. März 1763 bis zum 31. März 1764 für 8337809 Rtlr. 
8=, 4: und 2-Grofchenftüde, und für 9180335 Rtlr. PBrovinzial- 
und Sceidemünzen gefchlagen.?) Wenn, wie die Statiftif zeigt, 
die Prägung in den erften Monaten auch eine bejonders lebhafte 
war, jo erreichte fie bi8 zum Juni doch lange nicht die Hälfte der 
genannten Summen; bejonder® waren bis dahin erjt 4 Millionen 
Kurant geprägt, das ja in den mittleren Brovinzen allein zur Rück— 
zahlung der Kapitalien dienen ſollte. Gold fam dabei nur wenig 
in Betracht, denn der König hatte befohlen, alle Goldſtücke einzu- 
ziehen und feine auszugeben. ?) 

Am jchlimmften war der Geldmangel wohl in Schlefien. 
Schon im Juni warf Schlabrendorff den Unternehmern vor, feine 
vielfahen Ermahnungen, beizeiten Silber zur Kurantprägung zu 
verjchaffen, jeien von ihnen nicht beachtet worden. Statt Drittel 
zu prägen, hätten fie fi) damit amüfiert, aus dem geringen Kriegs- 
gelde Fleinere Sorten zu jchlagen. In Berlin jeien an 7 Millionen 





2) Nämlich bei fächlifchen Dritteln fich einen Abzug von 370/, gefallen 
laffen, bei Doppelgrofhen und Grojchen 523/, ®/,, bei neuen Auguftdor, wenn die 
Schuld mit Mittelfriedrichsdor gezahlt wurde, 500%), Wir erinnern daran, daß 
der Mittelfriedrihgdor 15 Karat 5 Grän, der neue Auguftdor 7 Bi 11 Karat 
Feingold enthielt. 

2) ©. Tabelle VI. 

3) Verordnung an die Kammern, Berlin, 20. Mai 1763: die Goldjtüde 


„zu Unferer Dispofition zu affervieren”. Tit. XVII, 26. ne 


164 Dritte8 Bud. Erftes Kapitel. 


eingewechjelt worden, in Breslau faum eine, während doch Schlefien 
wegen jeines großen Handels mehr Geld nötig habe als Berlin.) 
Aber wenn der Minifter auch mit der Meldung an den König 
drohte, fo geichah vorläufig Doch wenig. Fortwährend Flagte Die 
Slogauer Kanımer, es werde fein Denar preußilchen Geldes von 
den Unternehmern gejchict; auf lamentabelſte Berichte und dreiftefte 
ragen, wo denn die ediftmäßigen Wechjelbureaus jeien, könne fie 
nur mit Ausflüchten und .Bertröftungen antworten.) Im Juni 
und Juli gingen endlich 60000 Rtlr. nach Glogau, aber genug 
war das lange nicht. 

Köppen ſchob die Schuld auf die Unternehmer, diefe auf den 
Breslauer Münzdireftor Krönde, der wieder angab, er könne nicht 
Ichneller münzen, er habe zwar 60000 Mark geringen Silbers, aber 
troß alles Erinnerng nur 8000 Mark Piaſter erhalten. Da dieſe 
aufgebraucht feien, Fünne er die Münze jchließen. Wenn er mehr 
Seinfilber gehabt hätte, würde er bequem 5 ftatt 11/, Millionen bis 
jeßt Haben münzen Fünnen. Dagegen warf ihm Sclabrendorff 
Eigenfinn vor. Wenn nicht bald geholfen würde, wüchlen die 
Steuerrefte fo an, daß man die Negimenter nicht mehr werde Löhnen 
fünnen. Land und Städte fchrieen ihm täglich die Ohren voll.?) 

Die Unternehmer behaupteten zwar, Piaſter feien ihnen zu 
teuer, fie hätten bei dem laufenden Kontrakt enormen Schaden, das 
hinderte fie aber feineswegs, wie Köppen jchrieb, an ihren „exceſſiven 
Depenſen ad voluptuosa“. 

Wenn Kröncke vom Miniſter ein eigenſinniger Mann genannt 
wurde, ſo traf dieſer Vorwurf inſofern zu, als er aus dem geringen 
Silber Sechſtel und Zwölftel hätte prägen können. Köppen riet ſo 
die ſächſiſchen Drittel zu verwenden. Das ſcheint denn auch ge— 
ſchehen zu ſein und geholfen zu haben, denn in der zweiten Hälfte 
des Jahres 1763 verminderten ſich die Klagen. 

Während in den Marken die Einziehung des Kriegsgeldes 
ſchneller vor ſich ging, herrſchten weiter weſtlich ähnliche Mißſtände 
wie in Schleſien. Als ſchon am 4. Juni aus Quedlinburg Nach— 


1) Nr. 71. 

2) Kammerberichte, Glogau, 21. und 28. Juni 1763. 

3) Schlabrendorff an Köppen, 9. Juli 1763. A. B. M. R. 31, VI. 
4 Köppen an Schlabrendorff, 12. Juli 1763. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 165 


richt fam, daß dort, außer ein paar Groſchen, gar fein neues Geld 
zu haben ſei,) befahl das General-Direftorium den Ephraim und 
Sig, Sofort dort ein Wechjelbureau anzulegen und zu melden, wo 
ſolche Bureaus zur Ummechfelung des geringen Geldes in neues 
fih befänden, andernfall® man die Angelegenheit dem Könige melden 
würde. ?) 

Mit der Anlegung diefer Bureaus, zu der fich die Unternehmer 
verpflichtet hatten, die ihnen aber natürlich Koſten verurfachten, ging 
es jehr langfam. Im uni war in Halberjtadt auch feins, im 
September fehlte es noch in Minden, im Oftober in manchen andern 
Gebieten; und man kann annehmen, daß in den meilten Landes- 
teilen überhaupt feine eingerichtet worden find.?) 

Natürlich fuchte jeder das alte fchwere Geld zu bekommen: 
der König für feinen Schab, die Juden, um damit das ausländische 
Silber zu bezahlen, die Untertanen, um es zu thejaurieren oder mit 
ihm die Steuern zu bezahlen. Als den Kammern befohlen wurde, 
das jchwere Geld alle 2 oder 4 Wochen an Köppen zu fchidfen, der 
dafür neue Drittel geben würde,*) trat die Halberftädtiiche Kammer 
für die Beamten ein, die befonders dadurch gelitten hätten, daß 
ihnen die während des Krieges nicht gezahlten Gehälter nachträglich 
mit jächjiichen Dritteln und Grofchen gegeben jeien, und die vor— 
züglich die Koften des Krieges trügen, jegt gar die Akziſe mit gutem 
Gelde zahlen müßten. Wenn man diejes nun alles nach Berlin 
ende, würde man ihnen fein als Gehalt geben fünnen. Gleich— 
wohl blieb es bei der Verordnung. ®) 


Die Unternehmer famen damals mit wenig begründeten Klagen. 
Shre Agenten zählten nicht die eingelieferten ſächſiſchen Sorten, 
jondern wogen fie und verlangten bei fehlendem Gewicht Erjaß; 
das wurde ftreng verboten, denn Die Unternehmer jeien es doch, die 
an dem falfchen Gewicht die Schuld trügen: die Sorten feien ftüd- 


1) Meldung des Frhr. v. Schellersheim, Quedlinburg, 4. Juni 1763. 
Tit. XVII, 26. 

2) Befehl an die Unternehmer vom 14. Juni 1763. Ebenda. 

8) Tit. XVII, 26. | 

4) Berlin, 20. Mai 1763. Ebenda. 

5) Kammerber., Halberftadt, 6. Juni 1763; am 20. uni abgemiejen. 
zit. XVII, 26. 


166 Drittes Buch. Erſtes Kapitel. 


weife mit dem ediftmäßigen Agio anzunehinen.!) Es blieb dabei 
troß weiterer VBorjtellungen, denn das Agio fei unter Rüdfichtnahme 
auf leichte Stüde feftgejeßt worden.?) Danach wurden die Be— 
hörden inftruiert.?) 

Troß aller Strafandrohungen riß das leidige Agiotieren ein, 
bejonders zwijchen den neuen preußiichen 8-, 4- und 1-Grojchen- 
ftüden, denn auch die 4-Grojchenftüde wurden weniger fein al® die 
8-Groſchenſtücke ausgebracht. Man befahl die fi) aus Faulheit oder 
Eigennug fäumig erweilenden Beamten zu Faffieren, den mit dieſer 
Wechſelei fich abgebenden Juden ihre Privilegien zu entziehen. *) 

Befördert wurde das Agiotieren durch mafjenhaftes Einftrömen 
der in Harzgerode gemünzten preußilchen Grojchen und Sechler, die 
die Unternehmer, wie wir willen, in Menge jchlagen durften. ®) 
Gegen diefe Sorten hatte die Halberftädter Kammer ihr Gebiet 
jperren wollen, worüber die Juden fich befchweren wollten. Ende 
November 1763 wurde endlich diefe Bernburger Münze gejchlofien 
und die Magdeburger angewiejen, die im Magdeburgijchen und 
Halberftäbtiihen umlaufenden fchlechten Sorten einzumechfeln.®) 
Auch in Schlefien Hatte man unter den vielen Grofchen zu leiden. 
Da die Kafjen nur wenige annahmen, fiel ihr Verkehrswert um 24 
bis 369/,, es jtiegen die Warenpreije, denen man durch Taren nur 
wenig beifommen konnte, und es entjtanden wieder mannigfache 
Streitigfeiten zwijchen Militär und Handwerkern. ‘) 


Man lebte in fortwährendem Wechjel. Die Genefung von 
dem Münzübel war eine fchmerzhafte und ruckweiſe. Im Dezember 
wurde fchon alles auf den endgültigen Abfchluß des Übergangs» 
münzfußes eingerichtet: die Oberjteuerfafjen follten fich der ſächſi— 
hen Münzen möglichit entledigen, da das Edikt fie ja nur „vor— 
läufig” zulaffe, jchon genug eigenes Geld umlaufe und faft gar 
feine fächfifchen Drittel, fondern nur 2= und 1-Groſchen eingingen, 


1) Reſkript an die Unternehmer, Berlin, 12. Juli 1763. Ebenba. 

2, Ebenjo 9. Auguft 1763. Ebenda. 

3) Neffript an die Halberftädtiiche Kammer vom 20. Sept. 1763. Ebenda. 
9) Verordnungen an alle Kammern, Berlin, 6. u. 26. Oltbr. 1763. Ebenda. 
5) ©. ©. 156 und Nr. 73. | 

6) Protokoll mit Itzig, Berlin, 7. Dezember 1763. Tit. XVII, 26. 

7) Nr. 79, 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 167 


zu deren Auswechfelung die Unternehmer fich nicht verftehen wollten. 
Bon Anfang 1764 an follten jene nur zur Not, diefe gar nicht 
mehr genommen werden, außer natürlich von den Münzen zum - 
Schmelzwert.”) 

Um dem Mangel an neuem Gelde abzuhelfen, hielt der König 
auf die Prägung vieler Drittel und ſetzte am 8. Oktober ein Pro— 
duktionsquantum für die Münzftätten zu Berlin, Breslau und 
Magdeburg feit. Die Münzdirektoren jollten immediat melden, wenn 
die Unternehmer nicht genug Silber lieferten. ?) 


Darauf reichten diefe eine Nechtfertigungsjchrift ein. Zur 
Berwunderung des Königs hätten fie fich in dem letzten Kontrakt 
erboten, beſſeres Geld zu Tchlagen, denn das leichte fei nicht mehr 
abzufegen gewefen. Freilich hätten fie damals nicht die vielen 
Bankrotte vorausjehen fünnen,?) durch diefe und die fteigenden 
Silberpreije jeien die Lieferungen höchſt jchwierig geworden. Den 
Schlagſchatz hätten fie aus den preußifchen Grofchen ziehen wollen. 
Da aber Fein Befehl über deren Annahme erlafjen jei, fo fei ihr 
Kredit gefallen. Den Kontrakt künnten fie nur erfüllen, wenn die 
Groſchen von den Kaſſen allgemein genommen würden und fie das 
ftipulierte Quantum noch 1764 ausmünzen dürften. Allein in Bres- 
lau und Berlin hätten fie dem Publikum 14 Millionen Rtlr. leichter 
Gelder eingewechfelt, was ihnen eine halbe Million gefoftet habe.*) 

Dem muß aber Hinzugefügt werden, daß ihnen bei Empfang 
von fächfifchen Dritteln 170, von neuen Auguſtdor und Zwölfteln 
225°%/, bei der Umwechſelung von der General-Kriegskaſſe zu gut 
gerechnet wurden; ihr hatten fie bis zum 25. April 1954200 Rtlr. 
an neuen Auguftdor und ſächſiſchen Zwölfteln abgenommen und da— 
für 579022 Rtlr. 5 Gr. 8 Vf. an preußifhem Kurant und 

-289511 Rtlr. 2 Gr. 9 Pf. an preußifchen Groſchen gegeben.5) 


1) General⸗Kriegskaſſe an das General-Direktorium, 20. Dezember 1763. 
Nefkript an die Halberftädtifche Kammer, 3. Januar 1764. Tit. XVIL, 26. 

2) Köppen an das General-Direktorium, 6. und 14. Oktober 1763. 
R. 163, I, 9. 

3) fiber diefe Bankrotte f. A. Soetbeer, Beitr. und Materialien. Ham- 
burg 1855, ©. 43—54. 

- 4) Nr. 77. — Über die Umwechſelung der Staatötafjengelder ſ. auch ©. 68. 
5) Quittung vom 20. April 1763. R. 163, I, 99. 


168 Drittes Buch. Erftes Kapitel. 


Kommen wir zum Schluß der Prägung durch die Unternehmer, 
die, wie erwähnt, den ganzen Schlagſchatz zahlten, obwohl das 
fontraftmäßige Duantum nicht ausgemünzt wurde. Die Juden 
wollten 1764 den Neft des Schlagſchatzes — 954100 Rtlr. — 
zu 600000 Rtlr. in ſächſiſchen Doppelgrofchen und Grofchen, und 
zu 354100 Rtlr. in preußifchen Sorten zahlen, aber die legtere 
Summe nit zu ?/; in Kurant, wie ausgemacht, fondern ganz in 
Groſchen. Dafür wollten fie auch die neuen von ihnen errichteten 
Münzgebäude in Magdeburg, Breslau und vor dem Königstor in 
Berlin dem Staate unentgeltlich überlaffen.!) Man ging darauf 
ein, indem die Zmweidrittel der preußifchen Sorten oder 236066 Rtlr., 
die eigentlich in Kurant gezahlt werden follten, auch in preußifchen 
Groſchen, zufchläglich eines Agio von 20000 Rtlr. angenommen 
wurden, obgleich das für den König einen Ausfall von 42557 Rtlr. 
16 Gr. bedeutete.) Wahrſcheinlich wollte man endlich mit den 
Juden fertig werden. 


Daß auf fie fich wegen der unendlichen Bermögenverlufte der 
Haß der Bevölferung entlud, läßt fich denken und ift befannt genug. 
Am 25. Juni 1764 klagten Ephraim und Sig, daß fie troß Der 
erteilten Decharge durch Verleumdungen im Handel fehr litten, und 
baten, die Decharge in den Zeitungen veröffentlichen zu dürfen, was 
ihnen begreiflicherweife nicht erlaubt werden konnte. Denn der 
König durfte und wollte von diefer ganzen Angelegenheit nichts ver- 
lautbaren laffen. Noch 1771 verbot er bei Daraus entjtandenen 
Streitigkeiten, die Münzkontrakte den Gerichten anzuvertrauen.?) 


Wir werden. bei der Beurteilung der Münzunternehmer dreierlei 
zu beachten haben. Erſtens erinnern wir an jene Umftände, die die 


1) Ammediatvorfchlag vom 5. Januar 1764, ebenda. Diefer wurde am 
14. Zanuar von Schlabrendorff dem Könige überreicht. Die Juden wollten: aud) 
noch eine Million Taler in Tympfen in Polen abfegen und dafür ebenfoviel als 
Schlagſchatz in altpreußifchenm Kurant zahlen. WU. 8. M. R. IV, 36c. Aus 
letzterem Plan ift aber nicht3 geworden, weil die Tympfe in Polen gar zu tief 
herabgefegt waren. Promemoria vom 27. Sanuar 1764. R. XIII, 2. Doc 
unternahmen damals andere Zuden ähnliches, was aber mißglüdte, wie wir im 
folgenden Bande zeigen werden. Nr. 81, 82. 

2) Im.⸗Ber. Kröndes, Berlin, 22. yanuar 1764. R. XIII, 2. ee 
darauf fehlt. 

3) 8, Geiger, Geſch. d. Zuden in Berlin IL, 1871, ©. 140, 141. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. | 169 


Suden vor allen andern zu dem Silberlieferungsgejchäft und dem 
Minzenhandel geeignet machten, !) jowie daran, daß der König ſchon 
vor dem Kriege alle Münzftätten einer jüdijchen Geſellſchaft ver- 
pachtet Hatte. Die Unternehmer hatten weder die Abficht, dem 
Staate und der Bevölkerung zu nugen, noch ihnen zu ſchaden; fie 
hatten ja fein Vaterland: der König und deſſen Untertanen erblidten 
in den Juden ein fremdes Volk und nannten fie „die jüdische 
Nation“. Zu Staatsbürgern wurden fie in Europa erjt ein halbes 
Sahrhundert Später. Ephraim, Itzig und die andern wollten einzig 
und allein reich werden; fie befaßen den Mut, den allgemeinen Haß 
zu tragen, und das weite Gewiſſen, vor einem allgemein verab- 
ſcheuten Mittel, reich zu werden, nicht zurüdzufchreden.?) 

Zweitens darf der Hiftorifer nicht überjehen, daß jehr be- 
deutende chriftliche Kaufleute ähnliche Bahnen, wenn auch mit mehr 
Scheu und Vorficht wandelten. Ich erinnere nur an die Operationen 
Schimmelmanns in Plön und Gotzkowskys in Berlin und Leipzig?) 


Drittens bleibt allerdings der wunde Punkt zu berühren, daß 
unfere Unternehmer ſich nicht an die Kontrafte hielten, jondern, wie 
wir dfter erwähnt haben, den darin beftimmten Münzfuß nicht ein= 
hielten und faft immer noch fchlechter ausmünzen ließen. Berant- 
wortlich waren dafür auch die Müngbeamten, befonders die Diref- 
toren und Müngzmeifter, Doch wurden weder fie noch die Unter- 
nehmer jemals deshalb zur Verantwortung gezogen, jehr wahr- 
Scheinlich, weil man diefe, um den Schlagſchatz zu befommen, bei 
gutem Willen halten mußte, weil man ihnen unter damaligen Um— 
ftänden nicht den Prozeß machen oder fie gar verlieren durfte. Zu 
entjchuldigen find fie dafür aber in feiner Weile, denn jie hätten 
auch dann einen großen Gewinn gemacht, wenn fie 3. B. die ſächſi— 
ſchen Drittel gefegmäßig zu 193/,-Rtlr. und nicht zu 21 und Höher 
ausgebracht haben würden. — 

Werfen wir nun noch einen Blick auf die dftlichen und weſt— 
lichen LZandesteile. In Preußen war e8 dem außerordentlich tüch- 


1) ©. Bd. II, ©. 100ff. 

2, Wenn fie Ende 1763 ihre Verlufte während des Krieges auf 51/, Million 
bezifferten, was wir nicht nachrechnen können, fo beweilt dad nur, wie enorm 
ihre Profite geweſen fein müflen. Nr. 80. 

3) ©. ©. 92, 9%, 96. 


. 170 | Drittes Buch. Erftes Kapitel. 


tigen Präfidenten Domhardt zu verdanken, daB die Provinz von 
dem fchlechten Kriegsgelde verjchont blieb. Die Ruſſen hatten dieſes 
während ihrer Dffupation ftreng ferngehalten und jelbft nach ver- 
bältnismäßig gutem Fuße geprägt. Damit nun die wieder ein- 
rüdenden Truppen nicht das Kriegsgeld hereinbrächten, ſchlug der 
Präfident dem König vor, ihnen vor dem Einmarjche in das Land 
alles fchlechte Geld mit gutem umzutaujchen. Friedrich war damit 
einverjtanden, wenn ihn das nichts koſte.) 


Infolgedeffen wurden den Truppen beim Überſchreiten der 
Grenze die jchlechten Münzen abgenommen uyd der Königsberger 
Münze übergeben, die fie in Gegenwart einiger Bürger einſchmolz. 
Der Wechjelverluft betrug 101000 Rtlr. Nach längeren Verhand- 
lungen einigten fich Regierung und Kammer am 22. September 
1763 dahin, daß von den 101000 Rtlr. zahlen follten der Adel 16/r,, 
die Domänenämter ?1/,., Kaufleute, Bankiers, Juden #/,,, Königs⸗ 
berg 1!/ro, andere Städte 9/29.) Das war das Dpfer, das Die 
Provinz Preußen der Münzverfchlechterung bringen mußte, gewiß 
ein viel Fleineres als dag der andern Provinzen.) 


Daneben war Domhardt auf das eifrigfte bemüht, feiner 
Provinz gutes neues Geld zu verfchaffen. Wir erinnern ung, daß 
ihon um die Mitte des Jahres 1762 die Verhandlungen über die 
Wiederaufnahme der Königsberger Münzprägung einjegten.*) Der 
KRammerpräfident bemühte fich freilich vergeblich, im Lande Silber- 
lieferanten zu befommen, und fo fiel auch) diefe Unternehmung den 
Ephraim und big zu.) Da die Ruſſen das fchlechte Geld fernge- 
halten hatten, fo follten auch fie keins einführen oder gar in Königs— 


1) 8.-D. an Domhardt, 16. April 1763. 

2) Nr. 72. 

3) A. K. 99e, die Verhütung des Verluftes ufw. 1763, 5. — Erflärung 
der Ephraim und big, Berlin, 6. Mai 1763: Sie wollen bei der Umwechſelung 
helfen und 100 Rtlr. geben für 1881/, Atlr. in fächjifchen Dritteln, oder für 
260 Rtlr. in ſächſiſchen 2- und 1-Grofchen, oder für 225 Rtlr. in neuen Auguft- 
dor, und die Mark Feinfilber in den andern Sorten mit 17 Rtlr. bezahlen. 
AU KR. R. K. Lit. M. Tit. 98, 3, Vol. I. 

4) ©. ©. 68. 

5) Im.Ber. Köppend, Magdeburg, 2. Juni 1762, R. 96, 409 C. Daher 
auch das Folgende. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 171 


berg prägen lafjen. Sie wurden verpflichtet!) bis Ende des Jahres 
1762 200000 feine Mark in preußiihe Tympfe, Szoftafe und 
brandenburgifches Kurant nach 19°/,-Talerfuß zu vermünzen, wofür 
200000 Rtlr. Schlagichag zu zahlen waren. Indeſſen follten unter 
diefen 200000 Mark auch alle Münzen zählen, die in andern Münz- 
ftätten nad) 19°/,-Rtlr.-Fuß geprägt werden würden. 


Über diefen Kontrakt wurden aber die Königsberger Rauflente 
unrubig, die bei Bezahlung der von ihnen bezogenen Waren mit 
diefen Münzen Schaden zu leiden fürdhteten. Sodann beforgten 
die Behörden, daß die Juden alles Silber und gute Geld auffaufen 
und einjschmelzen würden. Hierüber beruhigte fie aber Röppen: der 
Kontrakt unterfage das ftrenge, und eine KabinettSorder Hermanns— 
dorf, 8. Auguft 1760 habe die Freiheit behufs Silberauffauf gänz- 
li) widerrufen. Die Unternehmer dürften nur wie alle andern 
Bankier? und Kaufleute in ihren eigenen Häufern gute Sorten ein— 
wechfeln.?) 

Damit gab man fich aber in Königsberg nicht zufrieden. Die 
Kaufleute und Domhardt wünfjchten, daß nach 16-Talerfuß, wie er 
bis 1757 und unter ruſſiſcher Herrichaft?) ausgeübt fei, weiter ge— 
prägt würde, denn nur ſolche Sorten feien jet in Polen anzu— 
bringen, mit großer Mühe müſſe man fie fammeln. Wolle man 
mit fchlechterer Münze bezahlen, jo würde man den polnijchen 
Handel verderben und die Breife im Lande um 25°/, fteigern. Die 
Hauptjtüge der polnifchen Handlung fei eben dag gute Geld, das 
man den Polen liefere. *) | 

Darauf fragte Köppen bei Domhardt an, ob denn die dortigen 
Kaufleute die 200000 Rtlr. Schlagjchag aufbringen würden, denn 
die Juden erflärten ihn bei einem 16-Talerfuß zu zahlen für un- 
möglid.”) Ephraim und Ihig ſuchten ihrerjeit zu zeigen, daß der 
193/,-Talerfuß nicht Schaden fünne. An 70 Millionen Rtlr. in da- 


1) Nr. 56. 

2) ©. ©. 121. 

3) Über d. ruffifhen Münzfuß ſ. Bahrfeldt in den Berliner Münzblättern 
1901, Spalte 3065, 3097. ©. aber ©. 172, Note 1. 

4) Nr. 5 u. Im.⸗Ber. Domhardts, Königsberg, 9. Auguft 1762. R. 96, 408 R. 

5) Im.⸗Ber. Köppens auf Domhardts Schreiben vom 1. Oktober 1762, 
Magdeburg, 6. Dftober 1762. R. 96, 409 D. 


172 Drittes Buch. Erftes Kapitel. 


nach gemünzten Sorten hätten fie in Polen verausgabt, und Die 
Ruſſen Hätten nad) den gemachten Probierungen auch zwifchen 19 
und 20 Rtlr. gemünzt,!) was Danzig noch tue.?) Dennoch wollten 
fie etwas nachgeben und einen 18-Talerfuß beobachten, wenn nur 
der Hauptfontraft verlängert würde. °) 


Wenn legteres num auch gefchah, jo ift doch nicht wahrjchein- 
lich, daß die Königsberger Prägung ſchon im Jahre 1762 wieder 
aufgenommen wurde, denn es ift von diefem Jahre feine Königs- 
berger Münze preußifchen Stempels erhalten, und nach der ftatijti- 
chen Tabelle begann die Prägung am 22. Januar 1763.%) 


Der mit den Unternehmern am 17. Dezember 1762 ge— 
ſchloſſene Generalfontraft, .durch den der 19%/,-Talerfuß eingeführt 
wurde, umfaßte auch Preußen. Am 20. Dezember teilte der König. 
Dombhardt mit, daß Ephraim und Itzig in Königsberg 8-, 4-, 2-Ögr. 
und Tympfe nad) jenem Fuß, lebtere nur für den Abſatz im Aus— 
lande, Szoftafe aber nuch 18-Talerfuß für Preußen prägen würden. 
Es blieb dabei, daß ein 16-Talerfuß nur gewährt werden könnte, 
wenn die Kaufleute das Silber lieferten und den Juden 2 Rtlr. 
auf die feine Mark vergüteten. Als Dombardt fi) noch einmal 
gegen den zu fchlechten Fuß ausſprach, ließ ihn der König willen, 
daß der feitgefegte ein genügend guter fei und der Präfident fich 
bejonders nicht darum zu forgen Habe, daß jchlechte Sorten für die 
Fremde geprägt würden; vielmehr habe er nicht zuzulaffen, daß dieſe 
durch ungünftige Gerüchte im Ausland diskreditiert würden.) 


Wenn aljo beim König nicht weiter auszurichten war, fo 
Icheint e8 Domhardt doch gelungen zu fein, einen Münzichlag 
nah 19°%/;-Talerfuß in Königsberg zu verhindern. Und wenn 


1) Gefebmäßig zwifchen 16 und 19 Rtlr. Vgl. E. Bahrfeldt in Berliner 
Münzblätter N. F. I, ©. 206. 

2) Danzig münzte viel befjer: 1760—1763 gefeglich die Tympfe 331/, Stüd 
aus der 7 2. 17 Gr., die Szoſtake zu 68°/, aus der 5-lötigen Mark, alfo nad 
133/,- und 142/;-Talerfuß. Kirmis, ©. 200. 

3), Vorftellung, Berlin, 1. November 1762. R. 96, 409 D. 

9 R. 163, I, 9. 

5) K.⸗O. an Domhardt, Leipzig, 20. Dezember 1762 und 22. Januar 1763. 
U. 8. R.K. Po. Lit. M. Tit. 98, 3, Vol. I. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 173 


die Suden fpäter fi) dazu verftehen wollten, Tympfe nad) 18- 
Talerfuß für Preußen zu prägen, fo gefchah auch das nicht; es ift 
iiberhaupt wohl nur ein Probeftempel angefertigt worden.!) Denn 
ſowohl Domhardt wie, Tauengien erklärten, daß, wenn man die da- 
mals furfierenden Tympfe im reduzierten Werte gebrauche, genug 
Kurant vorhanden je. Münze man neue jchlechte, jo würden Die 
alten Graumanjchen um jo fchneller verfchwinden und bei Fünftiger 
Reduktion die Mafje der fchlechten die Kaſſen jchädigen. Die Unter- 
nehmer befämen das Silber in Königsberg für 13 Rtlr., künnten 
alfo fogar einen 15-Talerfuß gut einhalten.?) 

So find denn nach der Statiftif und den Sammlungen 1763 in 
Königsberg Lediglich Szoftafe nach 18-Talerfuß gejchlagen worden. 
Einer Bitte der Unternehmer, bei dem polnifchen und lithauifchen 
Kronfchagmeifter fich für Geltung der neuen Szoftafe in Polen zu 
verwenden, willfahrte zwar das auswärtige Departement, doch ohne 
Erfolg, denn der polnische Schagmeifter wollte es nicht verantworten, 
daß Münzen einftrönten, die fchlechter als die legten des Johann 
Kafimir jeien und das erlittene Münzelend dadurch erneuert werde. 
Die Szoftafe Graumans ohne Krone dagegen blieben im Nennwert 
in Polen zugelaffen.?) 

Bemühte man fich befjeres Geld zu jchlagen, fo ſuchte 
man doch zugleich auch in Preußen mit aller Mühe die redu- 
zierten Sorten der eigenen Münzftätte zu erhalten. Es war dem 
Königsberger Münzdirettor aber nicht möglich, die einlaufenden jo- 
fort umzuprägen und neue Szoftafe zurücdzugeben. Da aber die 
Einbringer drohten, fie dann nach Danzig und Elbing zu fchaffen, 
jo nahm Below das von den Rufen eingeführte Verfahren auf 
und wies das Bublifum an, fie den Silberlieferanten zu verfaufen, 
die fie danı der Münze zu liefern Hatten. Dieſe Lieferanten, 
Zeremiad David, Joſeph und Abraham Seligmann, durften bei 


1) Münzbejchreibung Nr. 1727. Der Münzfuß vom 1. April 1763 (Nr. 63) 
enthält auch Tympfe nach 16-Talerfuß, aber der war eben den Unternehmern 
zu Toftbar. 

2) Domhardt an Tauentien, Königsberg, 30. Auguft 1763; Antwort 
Tauengiend, Potsdam, 12. September 1763. U. K. R. K. Po. Lit. M. Tit. 98 
3, Vol. I. 

3) Bericht Benoits, Warſchau, 13. Auguft 1763. U. KR. 99d. Münz- 
bejchr. Nr. 1019—1060. 


174 Drittes Buch. Erftes Kapitel. 


großen Summen dem Überbringer pro Tympf 1/, Gr. preußifch als 
Wechfelipejen berechnen, was wegen ihrer Mühe, des Zinsverluftes 
und des Dienstes, den fie damit der Münze leifteten, nur billig 
war. Daß fie die reduzierten Sorten nicht ausführten, dafür 
jorgten Akzife- und Zollbehörden.!) 


Über die Reduzierung der verfchiedenen Tympfe war vielfad) 
mit der Königsberger Kaufmannjchaft verhandelt worden. Endlich 
fand ein Gutachten derfelben vom 29. Juni 1763 die Billigung der 
Behörden, wonach alle furjierenden Tympfe in 3 Klaſſen geteilt 
wurden.2) In der eriten waren die 18 Gr. geltenden, nämlich alle 
bis 1758 gejchlagenen Königsberger (mit E), alle Stettiner (mit G) 
und die gerändelten Breslauer (mit B).?) In der zweiten Klaſſe 
waren die enthalten, denen man einen Nennwert von 15 Gr. ge— 
währte, und die von den Juden mit 141/, Gr. eingelöft wurden; t) 
alle andern gehörten, gänzlich verboten und Ddemonetifiert, in die 
dritte Klafje.?) 


Außerdem war man natürlich bemüht, die Graumanjchen 
Surten feftzuhalten; nur Rubel und Speziestaler durften nad) Ruß— 
land ausgeführt werden. Die holländifchen Dufaten aber mußten 


1) Below an die Kaınmer, 24. Yanuar 1763; Reffript der Kammer an 
Below, 27. Zanuar 1763. U. 8. R. K. Po. Lit. M. Tit. 98, 3, Vol. I. — 
Kammerreffript vom 19. März 1763. U. 8. 99d, Domänenamt Liebemüpl. 

2) Tauengien an Domhardt, 29. Juni 1763, ebenda. — Am 25. Februar 
1763 hatte die Münze der Kammer mitgeteilt, daß die feit 1758 geprägten, nun 
reduzierten Tympfe folgendermaßen angenonmen würden: 1. die mit F, die mit 
B zwifchen Ranken, die mit A zwijchen Ranken oder großen Sternen zu 141/, Gr., 
2. die mit A zwifchen Rofetten oder 3 Sternchen zu 13 Gr. 9. 8. 99d, 
Domänenamt Liebenüpl. 

3) Münzbefchreibung Nr. 917—1012, 1018, 1455 —1468. 

%) Es waren: 

1. die Berliner, A zwiſchen Rofetten oder Sternen, ungerändelt; Miungbeſchr. 
Nr. 1713—1723; 

2. Breslauer, B zwijchen Roſetten, ungerändelt; Münzbefchr. Nr. 1725, 1726; 

3. Magdeburger, F zwijchen Rofetten; Müngbefchr. Nr. 1728; 

4. die von 1757 mit breitem ungetröntem Kopf; Münzbefchr. Nr. 1724; 

5. der Nachſchlag von 1756 (nicht Häufig); Münzbeſchr. S. 128, Note 2. 

5) Das wären aljo bejonders die polnifch-fächlifchen gemefen. Die mit A 
zwiſchen Ranken waren befjer als die mit A zwiſchen Rofetten ee vorige 
Note, 1), gehörten alfo auch zur zweiten Klaffe. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 175 


die Kaſſen nach Königsberg fenden, von wo fie wahrjcheinlich nach 
Berlin zum Umprägen gingen. Endlich wies man die Elbinger 
Scillinge, die in den legten Jahren in übergroßer Anzahl ge- 
Ihlagen waren, zurüd, eine Maßregel, die, auch von Danzig und 
Ermeland befolgt, die Elbinger Münze Ende 1763 zum Stilljtand 
bradhte.!) — 

Wenn die Provinz Preußen die jchlechten Krieggmünzen auch 
nach dem Friedensſchluß fernzuhalten gewußt hat, jo fam es in den 
rheinischen und wejtfülifchen Landen zwar zu ähnlichen Mußregeln, 
die aber nicht ebenfo prompt wie dort durchgeführt werden fonnten. 


Während der franzdfifchen Offupation hatte man bedeutende 
Summen franzöfiichen Geldes annehmen müſſen. Nun fürdhtete 
man in der Srafichaft Mark von der Einfuhr des jähfischen Klein- 
gelde3 eine Vergrößerung der Landesſchuld um die Hälfte, denn Die 
Eifen- und Drabtfabrifen müßten alle Abgaben mit gutem Gelde 
bezahlen, das durch die Grojchen verdrängt werden würde. Man 
Ihlug daher vor, daß die Afzifefaffen dem zu Speft und Hamm 
garnifonierenden Regimente die Doppelgrofchen und Grofchen um— 
wechjelten, und der dadurch entjtehende Verluſt der noch zu be- 
richtigenden franzöfifchen Kontribution zugeſchlagen würde. ?) j 

Sn Eleve wurde ähnliches verludt. Man wollte hier und in 
Geldern die fächfifchen Sorten verrufen, das aber billigte das 
General-Direftorium nicht, weil fie in dem Edikt nicht verboten 
feien.d) Jedenfalls wünfchte man auch bier fie nicht in den Ber: 
fehr dringen zu laffen, jondern fie vorher den Truppen abzunehmen, 
was aber nicht wie in Dftpreußen vor deren Einmarjch gejchah. 
Und dann hatte man nicht genug gutes Geld zur Hand. Die 
Kammer ſchoß aus Privatfonds bis zum 23. April 17000 Rtlr. in 
franzöfifcdem Gelde vor. Ferner ließ fie, da es bier den Truppen 
an Kleingeld aufs äußerfte fehlte, das franzöfiiche Geld von den 
Zoll-, Brüden-, Salz: und Akziſekaſſen in kleines umwechſeln. 


1) Reſkripte der Königsberger Kammer vom 6. Wpril, 18. April, 26. Mai 
1763. 4. 8. 99d, Domänenanıt Liebemühl. Über Elbing f. auch F. U. Voß⸗ 
berg, Münzgefch. d. Stadt Elbing, Berlin 1844, ©. 111. 

2) Nr. 69. 

3) Kammerber., Cleve, 14. und 23. April 1763. Meffript, Berlin, 
28. April 1763. | 


176 | Drittes Buch. Erftes Kapitel. 


So half man fich über die erften Verlegenheiten hinweg, doc) 
ließen die Zuftände eine Regelung des Münzweſens aufs dringendfte 
notwendig erjcheinen. Es wurde auseinandergejeht, wie feit 50 
Jahren durch Verringerung des Münzfußes alle Zinfen, Bachtgelder, 
Steuern, Zölle, Gehälter verringert worden feien. Und wenn die 
Warenbilanz zuungunften des Landes ftehe, jo werde bald alles gute 
Geld verjchwunden oder jo hoc) tarifiert jein, daß der ganze Handel 
mit dem Auslande jtoden müffe. Die enormen Vorſchüſſe der legten 
Sahre an die Franzoſen hätten nur bei Benachbarten zujammen- 
gebracht werden können; bezahle man fie nun in den empfangenen, 
jegt jchwer erhältlichen Sorten zurüd, jo entftünden große Verlufte; 
wenn nicht, jo würden die Nachbarn allen Geldverfehr mit dem 
Lande abbrechen. 


Die legtere Befürchtung war wohl übertrieben, denn bie Nach—⸗ 
barn wußten wohl, daß ihre Kapitalien ſicher angelegt waren und 
werden auf deren Rückzahlung gewiß nicht gedrängt haben. Mit 
weit mehr Grund beſorgte man Schlimmes von einer neuen Münz- 
änderung. Man meinte, auch der König würde mehr gewinnen, 
wenn der neue Suß nicht eingeführt werde, weil man mit Stüber- 
geld die holländischen Wechjel billiger befchaffen fünnte als mit den 
neuen preußiſchen Dritteln.?) 


Ebenjo forderten die Marfaner ein Beharren beim alten 
Münzfuß, auf dem als Baſis ein neues Geldreglement aufzustellen 
fei. In Berg und Weftfalen feien die neuen preußifchen Münzen 
verrufen, in Effen und Dortmund nehme man die Drittel zu 13 big 
15, Statt zu 20 Stüber. Die jenen Gegenden am nächften wohnen- 
den Marlaner müßten alfo fremde Waren nah Frankfurter und 
Kölniſchem Fuße bezahlen, für ihre eigenen Waren aber preußifche 
Sorten nehmen, wodurd fie einen Verluft von mindefteng a 
erlitten. 2) 


Das alles waren Klagen, die ſich gegen den Übergangsminge 
fuß des Jahres 1763 richteten, der zwar in den mittleren Provinzen 
und Schlejien ein befjerer war als der bis dahin hier geltende, im 
Weften aber ebenjo wie in Preußen ein fchlechterer. Wenn Die 


I Nr. 70. 
2) Im.-Ber. der märfifchen Stände, Cleve, 18. Nov. 1763. Tit. XLIX, 5. 


Der Übergangsmünzfuß von 1763. 177 


Behörden und Stände von Lleve und Mark für den alten Münz- 
fuß eintraten, fo war dies Dasjelbe, was der König plante und vor- 
bereitete. Man kann aber wohl jagen, daß die Münzen nad 
193/,-Talerfuß, die fchon für die mittleren Provinzen in unge- 
nügender Menge hergejtellt wurden, nah Mark und Cleve kaum 
in größeren Summen gelangt jein werden. Die dortigen Ein— 
wohner und Behörden fürchteten davon mehr für die Zukunft, als 
daß fie in der Gegenwart darunter litten. Die Regierung ließ es 
bier beim Alten bewenden. 


Acta Borussica. Münzwejen Ill. 12 


Bweites Kapitel. 


Das Edit vom 29. März 1764. 


Die wichtigſte Urkunde für dag preußifche Münzweſen ift das 
Edift vom 14. Juli 1750, das den Graumanjchen Münzfuß ein- 
führte Die Beitimmungen dieſes Gejeges waren aber, wie wir 
jahen, zum Zeil nicht durchführbar. Einen erheblichen Fortſchritt 
bildete das Edift von 29. März 1764, das wir nun einer ein— 
gehenden Betrachtung unterwerfen; es ift das Geſetz, auf dem das 
preußiiche Münz- und Geldwefen über 100 Jahre lang bafierte. 

Der erite Entwurf diejes Ediktes ftammte von dem General- 
Münzdireltor Krönde, einem Schüler Graumans, mit dem er 1750 
aus Braunjchweig nach Preußen gefommen war. Krönde war fein 
ideenreicher Kopf wie jein Vorgänger, er war ein fehr zuverläffiger 
Beamter, aber ein ziemlich eigenfinniger Mann; er Hatte ſich als 
Breslauer Münzpdireftor da8 Vertrauen fo maßgebender Berjönlich- 
feiten, wie des Generals von Zauengien und des Minifters 
von Schlabrendorff erworben, er hatte dann die Münzveränderung 
von 1763 unter Zeitung des Königs bearbeitet und ftand mit diefem 
über die Reorganifation des Münzweſens in fortlaufendem lebhaften 
mündlichen und fchriftlichen Verkehr. Am 1. Dezember 1763 trat 
er feine Stellung als General-Münzdireftor an.!) 

Die Grundzüge des neuen großen Münggefeges hat Friedrich 
wahrjcheinlih mit ihm und dem Minifter von Schlabrendorff, der 
damals in Berlin weilte, in den eriten Tagen des Jahres 1764 be— 
ſprochen. Am 10. Januar überfandte er dem General-Direktorium 
den Kröndefhen Entwurf, den es mit dem Suftizminifterium und 
Schlabrendorff zu beraten, in die Form eines Ediktes zu bringen 
und Diejes zu veröffentlichen habe, wenn genug neue Münze vor- 





1) Nr. 74. 


Das Edikt vom 29. März 1764. 179 


banden fein würde.) Am 16. Januar fand die Sigung ftatt, in 
der auch einige materielle Änderungen gemacht wurden. Darauf 
fertigte das Suftizminifterium mit Krönde einen neuen Entwurf vom 
23. Februar an, der zur Begutachtung an Schlabrendorff ging. 
Diefer Hatte zahlreiche Monita anzubringen (2. März), die wieder 
der Geheime Yuftizrat Fürft zum Teil widerlegte (12. März), zum 
Teil bei einem dritten Entwurf berüdfichtigte. Diefe Änderungen 
wurden in einer Sigung vom 12. März genehmigt, worauf der 
Staatsrat am 9. April auf Schlabrendorffs Vorſchlag noch einige 
Berbefjerungen, befonders an den Tabellen, verfügte, nachdem der 
König das Edikt ſchon am 29. März vollzogen hatte. 

| Wir geben in einer Anlage?) den erften Entwurf Kröndes 
im Wortlaut, daneben die davon abweichenden Stellen des fertigen 
Ediktes mit Anführung, wann und von wem diefe beantragt worden 
find. Außer dem König find danad) die Haupturheber des Edikts 
Sclabrendorff, Fürft und Krönde. 

Im Sabre 1763 Hatte man über die Bezahlungsart von Kon— 
traften und Zinſen ein bejonderes Edikt erlafjen; jegt wurden ſolche 
Beitimmungen als Baragraph 10 eingefchoben, der freilich länger ift als 
alle andern Paragraphen zufammen. Wir jehen von ihn: vorerft ab. 

Es waren bejonders zwei Aufgaben geftellt: einmal die Be— 
feitigung des jchlechten Kriegsgeldes, zweitens die Schaffung eines 
neuen oder vielmehr die Wiederherftelung des Graumanſchen Münz- 
fußes. Der Graumanfche Zuß von 1750 hatle, wie wir ung er- 
innern, nur jehr kurze Zeit rein beftanden: ſchon feit 1752 begann 
man in den 8=, 4=- und 2>Grofchenftüden vom 14-Talerfuß ab- 
zugehen, fo daß fich verjchiedene Münzſyſteme bildeten, da die nad) 
14-Talerfuß ausgebrachten ganzen, halben und viertel Taler im 
Berfehr etwas miehr galten als das fchlechtere Kurant der 1/g=, 1/g= 
und Y/o-Zaler. 

Wenn das neue Edikt jchlechthin von dem Münzfuß von 1750 
ipradh, jo hieß das, der 14-Talerfuß follte für das gefamte Silber- 
furant nicht nur der ganzen, "/g= und !/4=Taler, jondern auch der 
Us, Ye: und YıorTaler (8=, 4, 2:Grofchenftüde) gelten. Darin 
hat man immer mit Recht eine große Verbefjerung erfannt. Nur 


Eu 1) Died und das Folgende aus Tit. XVI, 19. ©. aud Nr. 75. 
2) Nr. 87. | 





12* 


180 Dritte Buch. Zweites Kapitel. 


fragen wir uns heute, ob dieſe Wliquotifierung nach der Viertelung 
neben einer folchen nach der Drittelung immer noch nötig war, Die 
früher wohl einen Sinn gehabt Hatte, weil jene das Syſtem des 
alten Neichstalerfußes, dieſe das des Zinnaſchen und Leipziger 
Fußes dargeftellt Hatte.) Auch Grauman Hatte, als er feit 1752 
zu einem bifligeren Fuß überging, wohl noch das Gefühl, daß die 
Münzen nad diefem Fuß Drittel, Sechftel und Zwölftel genannt 
werden müßten, analog den früheren Leipziger Dritteln, Sechfteln 
und Zwölfteln, die verhältnismäßig weniger fein als die ganzen, 
halben, viertel, achtel Taler des alten Neichsfußes waren. 

Wenn man aber 1764 die älteren preußifchen Drittel, Sechjtel 
und Zwölftel vernichtete und alles Kurant nad) 14-Talerfuß jchlug, 
jo wäre eine der beiden Abteilungen genügend gewejen. In der 
Tat wurden halbe und viertel Taler feit 1768 nicht mehr geprägt.) 
Treilih Hatte der erſte Entwurf Kröndes die ganzen, halben und 
viertel Taler für den Handel mit dem Auslande, die Drittel, Sechſtel 
und Zwölftel für den Binnenverfehr beitinnmt, was aber gleich in 
der Sigung vom 16. Januar 1764 als natürlich ganz undurchführ- 
bar und zwecklos gejtrichen wurde. 

Demnach waren preußifches Kurantgeld jeit 1764 folgende 
Sorten ($ 6): 

1. die Friedrichsdor nad) dem Münzfuß von 1750, der nicht ge- 
ändert wurde; | 

2. die ganzen, halben und viertel Taler von 1750, 1751, 1752 
und die ſeit 1764 geprägten; 

3. die feit 1764 geprägten 8-, 4- und 2-Grojchenftüde; 

4. die feit 1764 geprägten Achtzehner (I/,-Taler, Tympfe). 

Sehen wir von den wenigen viertel, halben und fünftel Zalern 
ab, die feit 1768 nicht weiter gefchlagen wurden, ®) fo entſprach dieſes 
Münzfyftem mit feinen 10=, 5, 2?/gr, 1=, Y/g=, Yes, Yıa-ZTalerftüden 
wohl allen Anfprüchen, die felbjt eine moderne Geldtheorie an ein 
Münzſyſtem die Stüdelung betreffend ftellt, fofern die Wirtjchafts- und 
Verkehrsverhältniſſe des damaligen Preußen berüdfichtigt werden. *) 


1) ©. Bd. I, ©. 59. 

2) Müngbefchreibung ©. 152. 

8, Münzbefchreibung ©. 152, 154. 

99 Den Münzfuß von 1764 f. in Tabelle X. 


Das Edilt vom 29. März 1764. 181 


Die 8=, 4. und 2:Grojchenftüde der Jahre 1750—1756 hatte 
der erite Entwurf Kröndes in reduziertem Werte als kaſſenmäßiges 
Geld umlaufen lafjen wollen, wohl aus Bejorgnis, daß fonft nicht 
genug Zahlmittel zu Gebote ftehen würden (S 1, 3). In dem 
zweiten Entwurf vom 22. Februar aber waren fie ganz weggelaffen, 
d. 5. zum Müngmaterial beftimmt, und zwar war diefe Veränderung 
von Krönde felbjt beantragt worden. Wegen der Beifchläge und 
Ausfippungen wäre ihr Wert Schwer zu bejtimmen, wollte man nicht 
viele Unterjchiede nach Jahren und Gewicht machen, was nur große 
Berwirrung erzeugt hätte. Und wenn man die. Stüde der erften 
Jahre öffentlich valviere, würde der ganzen Welt offenbar, daß man 
Ihon zu Friedenszeiten vom 14-Talerfuß abgewichen ſei.) 

Dagegen konnten die neuen Tympfe für allgemeines Staats⸗ 
turant erklärt werden, weil fie jet zu 14 Taler ausgebracdht wurden,?) 
wozu der König wahrjcheinlich durch den Königsberger Kammer- 
präfidenten Domhardt bewogen worden war.?) Man fragte noch 
einmal bei der Königsberger Kammer an, die wieder, wie fchon fo 
oft, dafür eintrat, daß wegen der regen Handelsbeziehungen zu 
Polen die Tympfe und Szoftale Wechfelgeld bleiben müßten. Dem— 
gemäß wurden dem Kurant überall, wo es im Edift genannt wurde, 
die Tympfe zugejegt und als Wechjelgeld aufgeführt. Wir werden 
Ipäter fehen, warum dennoch die Tage diefer Münzſorte gezählt 
waren. 

Der Minifter von Schlabrendorff forderte noch, daß feine 
fremden Sorten, die befjer ald das eigene Geld feien, irgendwie 
vom Verkehr ausgefchloffen oder gar umgefchrieben würden, „wo⸗— 
durch Grauman dem ganzen Lande einen großen und unerjeßlichen 
Schaden getan”, denn fein Land fei dadurch unglücklich, daß es 
beſſeres Geld als die Landesmünzen habe.) Dieſe Auffafjung kann 
feine geldpolitich richtige genannt werden. 


Unter bejjeren Münzen verftand der Minifter jolche, die von 
gleihem Nennwert wie die eigenen, einen größeren Edelmetallgehalt 


1) Bemerkungen Fürft vom 12. März ad $ 1. 

2) Ebenda. 

8) ©. auch oben ©. 172, 173. 

9) Monita Schlabrendorffs vom 2. März 1764 am Schluß. 


182 Drittes Buch. Zweites Kapitel. 


als diefe Hatten. Das betraf feit 1750 bejonders die Münzen nad) 
Leipziger Fuß und die fremden Piſtolen. Wahrſcheinlich dachte 
Schlabrendorff bejonders an die fremden WPiftolen, die Grauman 
wegen ihrer Unzuverläffigfeit befeitigen wollte Derjelbe durfte 
aber doch nur fo handeln wie er es tat, denn um dem neuen Gelde 
Aufnahme zu verfchaffen, mußten gerade die größeren Verpflichtungen 
mit ihm allein abgemacht werden. Sonft hätte man gar feine 
Münzreform vorzunehmen brauchen, man hätte weiter Scheide- 
münzen prägen und das große Geld Frankreichs und Hollands ge— 
brauchen können, man wäre jo aber endlich zu den monetären Zu— 
ftänden Polens gekommen. 

Eine Umſchreibung war jetzt übrigens gar nicht nötig, das 
Edikt gab, wir werden es ſehen, nur an, wie die in Kriegsgeld ab— 
geſchloſſenen Kontrakte bezahlt werden ſollten; daß die alten Sorten 
nach Reichs⸗, Leipziger- und dem 131/,-Talerfuß der Konvention 
nicht verboten wurden, war natürlid. Ebenjo erlaubte man die 
holländischen gerändelten Dufaten und die vollwidhtigen braun- 
ſchweigiſchen Karldor und alten franzöfiichen Louisdor ($ 3, 4). 
Wenn man hiermit aljo Schlabrendorffs Wunſch erfüllte, jo fam 
man mit diefen Biftolen doch fehr bald in Berlegenheiten und 
mußte Graumans Maßregeln wieder hervorholen. 


Die preußifchen Scheidemüngzen galten, foweit fie unter dem 
Wert eines Groſchen ftanden, meift in vollem Nennwert weiter. 
Es waren bie bis 1756 geprägten 6-Pfennigftüde, die bis 1757 
inkluſive gejchlagenen 3=, 2=, 1-Kreuzer, 2- und 1-Gröfchel,!) die 
bis 1755 gemünzten 2=, 1- und 1/,-Mariengrofchen, während die bis 
1756 intlufive geprägten 2= und 1-Stüber, wir werden fpäter fehen 
warum, nur 11/,- und 3/;-Stüber gelten follten ($ 9). Krönde 
hatte jo viele der alten Scheidemünzen in Geltung gelafjen, weil 
man fürchtete, e8 werde fonft wie im Sommer 1763 großer Mangel 
daran eintreten, auf den Sclabrendorff fort und fort Hinwieg. 
Man glaubte auf fie un fo weniger verzichten zu können, als alle 
fremden Scheidemünzen verboten waren oder wie die enorme Maffe 
der fächfifchen Grofchen nur in ftarf reduziertem Wert gelten follten. 


1) Hierzu gehören auch wohl die oftpreußifchen 3-, 2-, 1-Gröfcher und 
Scillinge, wenn auch nicht ausdrüdlich genannt. 


Das Edilt vom 29. März 1764. 183 


Das waren aljo die Münzen, die vom 1. Juni 1764 an in 
vollem Nennwert umlaufen follten. Die zweite Aufgabe des Edikts 
war, die Krieggmünzen zu bejeitigen. Das fächfiiche Geld Hatte das 
Edift vom 18. Mai 1763 um 33 big 41°/, devalviert, als man 
Kurant nach 19%/4-Talerfuß ſchuf. Da jet aber der 14-Talerfuß 
wieder eingeführt wurde, mußte ſowohl die Tare des fächjifchen 
Geldes niedriger werden, als auch das nach 19°/,-Talerfuß geprägte 
preußijche eine Herabfegung erfahren. | 


Die Tare der neuen Auguftdor erfuhr feine Veränderung, fie 
verloren nach wie vor 662/,%/,, weil Wertmeffer der gute Fried— 
rich8dor blieb, aber neu war jeßt die Herabjegung der Mittelfried- 
richs- und Mittelauguftdor, deren 29 Stüd ſoviel wie 20 alte Fried- 
richsdor galten, jo daß deren Befiter 31,034 °/, einbüßten. 


Bon den andern Kriegsmünzen befchäftigte man fich zunächft 
mit der Hauptmafje, den fächfiichen Dritteln, 2- und 1-Groſchen— 
ftüden, wozu noch 6- und 3-Kreuzer famen, die wohl bejonders in 
- Breslau gejchlagen worden waren. Krönde Hatte zuerjt die fächfi- 
ſchen Halbgrofchen und das bernburgifche Geld dazu nehmen wollen; 
da die erjteren aber durch die preußifchen Sechjer volllommen er- 
legt wurden und in Schlefien ſchon ganz verrufen waren, fo 
hatte niemand etwas dagegen, daß fie nur zum Schmelzwert den 
Münzftätten abzuliefern feien. Die andern Münzen mit fächfiichen 
Gepräge durften in reduziertem Wert auch den Staatskaffen bezahlt 
werden; und zwar galten (Xab. ad Lit. A.) 100 Rtlr. in fächfi- 
ſchen Dritteln 37'/, Rtlr., jo daß der Befiter 62'/,°/, einbüßte; 
in 2- und 1-Grojchenftüden, fowie 6- und 3-Kreuzern nur 26?/, Rtlr., 
ſo daß man. bei ihnen 73%/,°/, Verluft Hatte. 


Was das Kriegsgeld preußifchen Gepräges anging, wozu auch 
die 1763 geprägten Sorten gehörten, fo fegte man (Tab. ad Lit. B.) 
die nach 193/,-Talerfuß geichlagenen 8-, 4= und 2-Örofchen von 
1758, 1759 und 1763 um 40°/, herab, jo daß 100 Rtlr. in ihnen 
nur 60 galten; die nach 18-Talerfuß geprägten Szoftafe von 1763 
erfuhren eine Devalvierung um 331/,%/,, So daß 100 Rtlr. in ihnen 
66°/, Rtlr. galten, während 100 Rtlr. in den nach 25-Talerfuß ge- 
ſchlagenen Groſchen und 3-Kreuzern von 1763 56°/, verloren, alfo 
nur 44 Rtlr. 10 Gr. 8 Pf. wert waren. u 


184 Drittes Bud. Zweites Kapitel. 


In feinen erjten Entwürfen hatte Krönde geringere Herab- 
jegungen vorgenommen;!) Schlabrendorff war nun ziemlich unge- 
halten, als er von den weiteren Devalvierungen erfuhr. Er fürdhtete, 
daß man mit diefen niedrigen Tarifierungen die fchlechten Münzen 
den Nachbarn zutreiben würde, die fie höher gelten ließen und dann 
nicht genug Zahlmittel haben würde. In Sachlen gebe man für 
ein ſächſiſches Drittelftüd 3 Grofchen nach 131/g=, bier ebenfoviel 
nach 14-Talerfuß, wobei man in Sachlen nicht beftreite, daß mehr 
Silber als für 3 Grofchen darin ftede.?) Und wenn ein preußijches 
Drittelftüd nur 4 Gr. 10 Bf. gelte, fo könne man wegen Mangels 
an einzelnen Pfennigen im Verkehr damit nicht auseinander fommen. 
Wäre man bei der Geltung von 5 Groſchen geblieben, jo würde 
das ganz gut gegangen fein.®) Jene Anderung der Tarife war 
aber aus folgenden Gründen notwendig geworden. 


Die Entwürfe der Tabellen Hatten zuerjt geändert werden 
müfjen, weil die einlaufenden Stüde jo verjchieden jchwer waren, 
daß an vielen Beuteln 2 bis 3 Mark und mehr fehlten. Nechnete 
man, daß 500 Rtlr. preußifcher Drittel nah) Münzfuß und Benefizien 
im Schrot 49 Markt 10 Lot 2 Duentchen wiegen follten,*) wegen der 
Auswippungen aber nur 48 Mark 14 Lot 2 Duentchen wogen, daß 
fie wegen der Benefizien im Korn nicht achtlötig, fondern nur 7 Lot 
15 big 151/, Grän fein, alfo nicht nach 19°/,=, Sondern 20°/,-Taler- 
fuß ausgebracht waren, fo jtanden ihrer 166°/, Tlir. mit 100 Tlr. 
neuen Geldes im richtigen Verhältnis. 


1) &o findet man da bei den fächfifchen 2-, 1-Grofchen, 6- und 3-Kreuzern 
nicht 731/,, fondern nur 71,69/, Verluft, bei den preußifchen Dritteln nicht AO, 
jondern nur 371/,, bei den Grofchen nicht 56, fondern nur 529), Berluft. 

2) Kurfächfiiches Mandat vom 14. März 1763. Cod. Aug. Contin. 1772, 
©. 1598—1603. — Man behandelte die Leipziger Drittel in Kurſachſen ganz 
anders als in Preußen: man fuchte fie gar nicht feitzuhalten, fondern beftimmte, 
fie müßten bis zum 1. Suni in die Münze oder über die Grenze gefchafft 
werden. Am 28. Januar 1764 aber verrief man fie gänzlich (ebenda ©. 1657), 
womit man der preußifchen Münzverwaltung den größten Gefallen tat. 

3) Nr. 85. — Der Schmelzwert eines preußifchen Brittelftüd3 war in 
Kurfadhfen auf 5 Gr. im 20-31.-Fu$, alfo auf 5 Gr. 3 Bf. im preußifchen 
21⸗Fl.⸗Fuß gejebt. 

In den erften Entwürfen waren die Zahlen der Tabellen C und D für 
das Gewicht der preußiſchen Drittel von 1758, 1759 und 1763 49 Mark 10 Lot. 


Das Edift vom 29. März 1764. 185 


Die zweite Änderung war durch die hohen Silberpreife nötig 
geworden. Krönde Hatte fich über die Amfterdamer Silberpreife 
eingehend unterrichtet und gefunden, daß die feine Marf mit neuem 
Kurant bezahlt 13 Rtlr. 9 Cr. 94, Bf. big 14 Rtlr. 3 Er. 8 Pf. 
toftete.e Da nun der König „ein fehr beträchtliches Quantum an 
Schlagfchag bei der neuen Ausmünzung lufrieren” wollte, jo waren 
dieſe Preije nicht annehmbar. Demnach blieb nichts weiter übrig, 
als das Kriegsgeld zu jcheiden und die Scheidungsfoften von der 
Tare für die Kriegsmünzen abzuziehen. Ephraim und Itzig hatten 
aber die Ruffinierungstoften von ?/,; auf einen ganzen Taler für die 
feine Mark erhöht, daher denn der Preis für dieſe in den redu— 
zierten fchlechteren Sorten von 124/, auf 12 Rtlr., in den befferen 
von 13 auf 121/, Rtlr. erniedrigt werden mußte. 

Auch der König war zuerjt ungehalten: man könne die Tabellen 
nicht alle Tage ändern, Hat fi dann aber doch dazu bewegen 
lafjen.) Dem Minifter v. Schlabrendorff fchrieb der General- 
direftor, er babe im Auguft 1763 noch größerem Schaden des 
Bublitums beim König vorgebeugt, mehr aber beim beften Willen 
nicht tun können. Übrigens nähmen die fächfischen Münzftätten die 
Ephraimiten wegen des Verluftes durch die vielen zu leichten Stüde 
feit einigen Monaten auch nur nad) dem Gewicht.?) 

Der Wunfh Schlabrendorffs, daß alles wieder auf die erften 
Reduktionen gejegt würde, ging nicht in Erfüllung, wenn auch jeder- 
mann zugab, daß der Berluft der Bevölkerung dadurch ein beträcht- 
licher fein würde. Einige unwefentliche Änderungen jedoch, wie die 
Hinzufügung der Tabelle des fchlefiichen Gewichtes und die aus— 
drüdliche Bemerkung, daß die Kafjen die reduzierten Sorten auch 
wieder ausgeben durften (8 8), wurden auf Antrag des jchlefiichen 
Miniſters angenommen.?) 

Jene Breisherabjegung des Silbers in den reduzierten Sorten 
fonnte aber doch nicht von Dauer fein. Man vermochte zwar zu— 
nächlt, wenn auch nicht ganz, durch ftrenge Strafen die Ausfuhr des 
im Lande befindlichen Silber und der eigenen reduzierten Münzen 


1) Ar. 76. — Ym.-Ber. Kröndes vom 31. Zanuar 1764. R. XIII, 2. 
8.-D. an Kröncke, Potsdam, 1. Februar 1764. R. XI, 1. 

3) Nr. 86. 

8) 27. März 1764 auf Monita vom 2. März 1764. Tit. XVI, 19. 


186 Drittes Buch. Zweites Kapitel. 


zu verhindern und daher für. dieſes Material verhältnismäßig ge- 
ringe Preije zu zahlen. Aber ſchon Anfang 1765 mußte man dieſe, 
um die Münzen feitzuhalten, fteigern, und diefe Preiserhöhung ging 
mit ihrem Seltenerwerden unaufbhaltfam weiter: fo ftieg die feine 
Mark in 6-lötigen Sorten 1763 bis 1767 von 12!/, auf 131/, Rtlr.!) 

Wenn man aber fremdes Silber und fremde feinere Münzen 
erhalten wollte — man konnte dieſes Material zur Herftellung des 
beſſeren Münzfußes jchwer entbehren — fo mußte man fich natür- 
lich nach den Marktpreifen richten. Diefe waren anfangs auch zu 
gering angejegt und wurden erhöht, die der Goldmünzen 1763 big 
1770 von 191!/, auf 193!/, Rtlr., der Silbermünzen von 131/, 
duf 13°), Rtlr., während der Piaſterpreis 13%/;, war und blieb. 
1770 machte man einen Unterfchied zwifchen in- und ausländiſchen 
Soldbarren, für jene gab man nur 1921/, Rtlr. Da 1770 die 
große Mafje der Kriegsmünzen eingefchmolzen war, findet man feit- 
dem feine derartigen Tarife mehr; e8 wurden die Edelmetallpreije 
einzige und bejtändige: für Gold 193/, Atlr., für Silber 13 Rtlr. 
20 Gr. (14:1). 

Wie man endlich aus unfern Tabellen fieht, waren die Preife 
für geringhaltige Sorten immer niedriger als für feinere, denn es 
fojtete mehr, das Kupfer aus jenen zu jcheiden als aus Dielen. 
Seit 1765 wurden die Affinierungskoften genau beftimmt, betrugen 
fie weniger, jo konnten den Lieferanten höhere Preiſe gezahlt 
werden. ?) | 


1) S. Tabelle VIII und IX. 
2) Über die Affinierung wird im lebten Bande gehandelt werben. 


Drittes Kapitel. 


Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 


——. 


Auch in den Verhandlungen, die fich über einige vom Edikt 
nicht erledigte Fragen entjpannen, jpielte Schlabrendorff eine jehr 
bedeutende, wenn nicht nächſt dem Könige die bedeutendfte Rolle; 
vor allem in der über das Wertverhältnis zwifchen den Gold- und 
Silbermünzen.!) 

Wenn fpäter fo oft von einem Taler Gold gejprochen wurde, 
fo fand dieſer Ausdrud feine Entftehung eben im Jahre 1764. 
König Friedrich lebte des Glaubens, daß ein feites Wertverhältnis - 
zwiſchen Gold» und Gilbergeld vom Staate durchgeführt werden 
fönnte, und war fich des großen Irrtums, den Grauman mit feiner 
zu niedrigen Tarifierung des Goldes begangen Hatte, nicht bewußt. 
Es koſtete daher ziemlich viel Mühe, ihn jegt zu überreden, von dem 
unrichtigen Wertverhältnis abzugeben. Daß es gelang, ift Die andere 
große Errungenschaft des Jahres 1764 auf münzpolitifchem Gebiete. 

Das Edikt übertrug die polizeiliche Aufficht über die Beob- 
achtung jeiner Beftimmungen befonders dem Generalfiskal ($ 12). 
Diejer, Geheimrat d’Anieres, fam nun durch den Paragraph 11 in 


1) Wenn K. Helfferih in feinem Aufſatz: Die gefchichtliche Entmwidelung 
der Münzfyfteme (Jahrb. f. Nat.-Öf. u. Stat., Bd. 64, Jena 1895, ©. 819) über 
das Edilt von 1764 fagt, die in 8 11 erwähnte Broportion zwiſchen Gold und 
Silber fei nur gedantenlofe Reminiszenz an die bisherige Praxis in Münzfachen 
gewefen, vielleicht auch halbklarer, nicht fertig gedachter Verſuch, auch zwifchen 
Gold⸗ und Silbermünzen ein feftes Wertverhältnis zu fchaffen, fo hat er damit 
nicht Unreht. Wenn er aber fortfährt, das Birkular vom 9. Mai 1764 rede nur 
vom Agiotieren mit Silbermünzen unter fi, vom Agiotieren zwifchen Gold und 
Silber finde fich fein Wort mehr, fo werden wir nun fehen, daß an die Firierung 
des WVertverhältniffes mit Ernft gedacht wurde und fich fehr viele Worte über 
diefe Frage finden, freilich „nicht in den paar Drudftüden, die Helfferih ein- 
gejehen Hat. 


188 Drittes Buch. Drittes Kapitel. 


arge Verlegenheit. Derfelbe verbot zwar nicht ganz direft dag Ab- 
gehen von der ftaatliden Proportion zwilchen Gold und Silber, 
ſagte aber doch, daß „die Proportion genau beobachtet fei!) und 
der Wucher beim Agiotieren” auch deshalb ftreng beftraft werden 
müſſe. Uber die damals auf dem Weltmarfte geltende Proportion 
war ebenfo wenig beobachtet worden wie bei Erlafjung des erften 
Graumanſchen Münzgefeges von 1750. Da nach wie vor aus der 
feinen Mark Silber 14 Taler, der feinen Goldmark 35 Friedrichs— 
dor, deren einer 5 Rtlr. galt, gemünzt wurden, fo war das dadurd) 
gegebene Wertverhältnis 1:13,793. Auf dem Weltmarkte war es 
Dingegen im Sahrzehnt 1741—1750 1:14,93, 1751—1760 1:14,56, 
1761—1770 1:14,81.2) 


Nehmen wir an, daß 1764 auf dem Weltmarkte eine Gold- 
einheit mit 14,70 Silbereinheiten zu faufen war, jo überftieg diefe 
Bewertung des Goldes die preußifche um etwa 0,9 Einheiten oder 
9%, Wie war da zu helfen, wenn nicht wieder wie in den fünf- 
ziger Jahren alles Gold verloren gehen follte? 

Öfterreich hatte, wie wir früher erwähnten, 3) ein viel richtigeres 
MWertverhältnis im Konventionsfuß ergriffen, nämlich bei Dufaten 
1:1411/,,, bei fremden Biftolen 1:14. Als man in Sachſen Ende 
‚1762 überlegte, welches zu wählen ſei, bezeichneten die Geheimen 
Näte zwar das Silber als alleinigen Wertmaßftab, nannten aber 
doch das Gold für den Handel unentbehrlich, jo daß ein folches 
Wertverhältnis anzunehmen fei, bei dem eins der beiden Metalle 
mit Vorteil aufgekauft und ausgefiihrt werden könne. Das fter- 
reichijche Gold verhältnismäßig Höher als das ſächſiſche Silber zu 
tarifieren gehe nicht an. Wenn man nun ein Verhältnis 1:141/, 
wähle, jo jei daraus Feine Unbequemlichkeit zu fürchten, denn unter 
1:14 oder über 1:15 gehe es nie. Höher aber als 1:141/, wollte 
man vorläufig die Goldmünzen nicht fegen, das läge in der Mitte 
damaliger Fluftuationen.*) 


1) Diefe Stelle fann wohl, wie Helfferich jagt, lediglih aus dem Edikt 
von 1750 abgefchrieben fein. 

3) Soetbeer, Edelmetallproduftion. 

8) ©. Bd. U, ©. 152. | 
*#) Bericht der Geheimen Näte, Dredden, 10. Dezember 1762. U. D. 
Loc. 1334, Vol. X, 


Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 189 


In Preußen gelangte man nicht aus der Betrachtung folcher 
Umftände zu einer richtigen Relation, fondern wurde von dem 
Bublifum dazu gedrängt. Freilich Hatte Schlabrendorff ja fchon 
bei Ausbruch des fiebenjährigen Krieges das Notwendige in diefer 
Rihtung wohl erfannt.!) Seit dem Erlaß des Ediktes von 1764 
fragten fast täglich Kaufleute beim Generalfisfal an, ob ein Wechſel— 
furs zwiſchen Friedrichsdor und neuem Silbergelde erlaubt fei, und 
vom 10. Juli Datierte eine gleiche Anfrage Schlabrendorffs. 
D’Anieres jah den wahren Sachverhalt wohl ein. Trotz des Para— 
graphen 11 müſſe man den Untertanen darin nicht die Hände 
binden, er beftrafe lediglich den Wucher; es ſei aber feiner, wenn 
die Natur der Dinge ein Aufgeld der Friedrichsdor fordere, wie 
man das an den Wechjelfurjen von Leipzig und Hamburg jehe. 


Dazu käme, daß das Aufgeld nur auf Friedrichsdor, feines» 
wegs aber auf fremde Goldmünzen verboten jei; im Gegenteil fage 
Paragraph 4 des Ediftes, daß fremde Dufaten und Biftolen freien 
Kurs im Lande Hätten. Wolle jemand alſo Goldgeld Haben, jo 
dürfe er jene fremden Goldmünzen mit preußifchem Silbergelde 
faufen, was mit einem Wechjelzufchlag von 6°/, möglich fei, nicht 
aber Friedrichsdor, denn ein Aufgeld auf fie jei eben verboten. Um 
diefe zu erhalten, müfje man erjt fremdes Gold kaufen, dann diefes 
mit 1'/,0/, Brovifion in Friedrichsdor umwechleln; fo komme der 
Friedrichsdor auf 5 Rtlr. 8 Gr. zu ftehen. Da er aber im Lande 
nur zu 5 Rtlhr. anzubringen jei, würde jedermann ihn nur für den 
Handel im Auslande benugen, alle aljo notwendig das Land ver- 
loffen müfjen.?) 


Diefer Maren Auseinanderfegung konnte der General-Münz- 
direftor fich nur anfchließen. Krönde hatte fchon im Januar be- 
merkt, daß der Friedrichsdor im Verkehr 5°%/, mehr gelten fünne 
ala bei den Kafjen; und da die Proportion in Europa 1:14 big 15, 
in Preußen aber 1:13,793 fei, jo würden die Ausländer alles Gold 
an fich ziehen, wenn dem Friedrichsdor nicht ein Aufgeld zugeftanden 
würde. Dazu werde da8 Gold im Kriege wegen des leichteren 
Zransportes viel höher als das Silber gejchäßt, wie denn nad) 


1) ©. ©. 102, 103. 
2) Ar. 91. Tit. XVI, 20. Daher auch das Folgende. 


190 Drittes Buch. Drittes Kapitel. 


Hamburger Kurszetteln 1759 der Friedrichsdor 151'/,., der Dufat 
123/,9/, Aufgeld gegen Silbergeld genofjen hätten. 

Demgemäß wurde im Staatsminifterium bejchloffen, den 
Generalfisfal dahin zu befcheiden, daß ein Ugio zu geftatten fei, 
aber fein höheres als 5%/,, was auch in die Kurszettel gerüdt 
werden jollte. In diefen könnte auch das Agio der fremden in den 
Tabellen (A, B) des Ediftes nicht bemerften Goldforten nach ihrem 
Kurs notiert werden. !) 

Nun aber galt es noch, die Zuftimmung des Königs zu ge- 
winnen. Als Friedrich zuerft von diefen Dingen hörte, fuhr er auf: 
das Agiotieren zwiſchen Gold und Silber beginne wieder, es jei 
itreng zu beftrafen.?) Sofort aber liefen Immediatberichte des 
General-Direktoriumg und d’Anieres ein, die dem König die Sach— 
lage auseinanderzufegen fich) bemühten.?) Beſonders wurde darin 
gezeigt, wie der Untertan andernfalls zu leiden habe, da ihm niemand 
Gold für Silber al pari gebe, er aljo fremdes Gold mit 6°/, Ber- . 
Iuft faufen und diejes dann mit 1'/,/, Provifion in Friedrichsdor 
unjegen müſſe. Vor dem Kriege jei auch immer ein billiges Agio 
erlaubt geweſen. Sclabrendorff und Krönde ſeien derjelben 
Meinung, daher hätten fie einen Wechſelkurs von 2 bis 5°%/, zu=- 
gelafjen. 

Die Angabe, daß vor dem Kriege ein Aufgeld der Friedriche- 
dor geftattet geweſen fei, bejtritt aber der König; da jegt derfelbe 
Münzfuß befolgt werde, dürfe es nicht anders fein.) Wir fehen 
bier, welches Vertrauen Friedrich noch immer zu den einftigen Maß- 
regeln Graumans hatte. Da war es denn Schlabrendorff, dem es 
gelang, dem König bei defjen Anweſenheit in Schlefien die Zu- 
ftimmung abzugewinnen. Nachdem er endlich einen günftigen Mo- 
ment gefunden hatte, „dieſe Corde anzujchlagen”, ſetzte er Friedrich 
auseinander, daß das Gold jchon wegen des leichteren Transportes 
vor dem Kriege 3, 4, 5°/, Agio genofjen Hätte, je nach dem aus— 


N Nr. 95. 

2) K.⸗O. an das General-Direltorium, Botsdam, 12. Auguft; demgemäß 
Nefkripte an die Kammern vom 19. Auguft 1764. 

8) Nr. 98 und Im.Ber. des General-Direltoriumd vom 14. Auguft 1764. 
Tit. XVI, 20 und R. 96, 409 F. 

) K.O. an d’Anidres, Potsdam, 14. Auguſt 1764. 


Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 191 


wärtigen Kurſe. Der König antwortete darauf einfach, dann werde 
man wohl ein billiges Agio zugeben müflen.!) Bom 11. Septem- 
ber 1764 datiert aus Breslau folgende wichtige Kabinettsorder an 
das General-Direktorium: | 

„Auch befehlen Seine Königliche Majeftät biernächft dem 
General ꝛc. Directorio zu veranlaffen und darauf zu Halten, daß 
zwiihen denen verjchiedenen guten preußifchen Silberjorten fein 
Agio ftattfinde; dagegen aber es zwijchen Gold- und Silbergelde 
bei dem Sat des durch das General-Direltorium in Vorſchlag ge— 
brachten Agio fein Verbleiben bat.” 

&3 war alfo feitdem erlaubt, im Verkehr den Friedrichsdor 
bis zu 59%, oder 6 Srofchen Höher als 5 Rtlr. gelten zu laffen.?) . 
Wenn man fich jeitden eine Zahlung in Taler Gold ausbedang, fo 
mußte diefe entweder mit Friedrichsdor geleitet werden, oder mit 
Silberfurant zufchläglih 5°%/, der Summe. Wir werden aber fehen, 
daß diefes Aufgeld mit der Zeit nicht mehr genügte, bis 1780 ftieg 
ed auf 8 Grofchen für den Friedrichgdor oder 6,8%/,.°) Die Staats- 
kaſſen nahmen für gewifje Leiftungen nur Friedrichsdor, auch mußte 
1/, aller Steuern mit folcden gezahlt werden. Geſchah das mit 
Silber, was erſt feit 1780 erlaubt wurde, fo war ebenjo wie im 
Verkehr Aufgeld zu zahlen. Auch einen Teil der Gehälter gab man 
jpäter in Gold.) 

Db übrigens die Staatslaffen zuerft den Friedrichsdor mit 
4 Groſchen Aufgeld annahmen, wie Krönde geraten hatte, ift un— 
gewiß, jedenfalls mußte jchon 1765 das Goldviertel der Steuern 
unvertretbar mit Friedrichsdor zu 5 Rtlr. entrichtet werden.®) 

Indeſſen mehrten fi) die Schwierigkeiten durch die fremden 
Goldmünzen. Am 22. Auguft 1764 Elagte Krönde, daß leichte Dufaten 
und um 2 und mehr As zu leichte Louisdor eingebracht würden 
und auf der Berliner „jogenannten“ Börfe niemand in Silbergeld 
handeln wolle. Um dem abzuhbelfen, gedachte der General-Direftor 
die Kurszettel zu benugen, auf denen die bis dahin überhaupt 


1) Nr. 9. 

2) In Cleve verfügt, 29. September 1764, Scotti 1843. 
8) A. B. M. R. IV, 33a, 11. 

4) ©. auch J. ©. Hoffmann, Drei Auffäbe, ©. 32. 

6) A. B. P. A. IV,83 K. 


192 | Drittes Bud. Drittes Kapitel. 


nicht genannten Friedrichsdor um !/, bi8 1°%/, höher als die fremden 
Piſtolen anzujegen feien. Gegen folches Verfahren ſprachen fich 
aber der Geheime Finanzrat Roſe, die Hofmäller und angejehene 
Bankiers, wie Schübe, aus. Diejer legte dar,!) daß man zwar 
einen Kurs defretieren könne, ſich aber fein Menſch daran fehre. 
rende Goldmünzen vermöchten dem eigenen Gelde nicht zu fchaden, 
Louisdor, die unter 2 As zu leicht feien, oder um '/, As zu leichte 
Dufaten jeien vom Handel ausgejchlofjen. Die Friedrichsdor feien 
oft 1 A8 und mehr zu leicht und dennoch furfierten fie ungewogen, 
hätten als Kaflenmünze den Vorzug und ftänden im Auslande mit 
Louisdor al pari. Louisdor, Karldor und Dukaten feien begehrter 
als Friedrichsdor, weil fie zur Bedeckung der Wechfelbriefe und Dis- 
pofition der Ausländer benugt und im andere Sorten umgetaufcht 
werden könnten, wovon Die Friedrichsdor gejeglich ausgeſchloſſen feien. 
Das Aufgeld auf Friedrichsdor war damals ja noch nicht geitattet. 


- Eine Haupturjache dafür, daß das Silbergeld weniger begehrt 
war, ſah Schüge in feiner mangelhaften Juftierung: um 10 und 
mehr Prozent differierten die 4- und 2-Grofchenftüde im Gewicht 
untereinander; langfamer und affurater müßten die Münzjtätten 
arbeiten. Wir werden ſehen, daß diefer Vorwurf richtig war. 


Krönde verteidigte nun feine Anfiht in einem langen Gegen- 
bericht.) Er griff dabei zurüd auf die Graumanſchen Daten jeit 
1742; er erklärte, daß die Schildlouisdor mit 6"/; Rtlr. viel zu 
hoch angefegt feien und kaum 6 Rtlr. gelten dürften,®) die Dufaten 
aber um 9°/, zu hoch. Wenn Geheimrat Roje jage, e8 jeien nicht 
genug Friedrichgdor vorhanden, jo jei das nicht jeine Schuld, denn 
der Preis für die feine Goldmarf fei auf 191 Rtlr., für fremdes 
Gold auf 192 Rtlr. gefegt, wobei faum die Münzkoſten beftritten 
werden fünnten. Wollte man die Goldpreife jo regulieren, daß 
man gar feinen Sclagjchag erübrige, und in einigen Monaten 


1) Gutachten Schüges, Berlin, 3. September 1764, dem fich Rofe anfchloß. 
Tit. XVI, 20. 

2) Berlin, 5. Oktober 1764. Nr. 100. 

3) Nach andern Valvationen Hätte Krönde Recht. In Trier wurden die 
Schildlouisdor als 10 Fl. 36 xr., die Piftolen ald 8 Fl. 45 xr. wert angegeben, 
was ungefähr das Verhältnis 6:5 ergibt. Scotti, Trier, Nr. 650. Berordnung 
Ehrenbreitjtein, 16. Januar 1766. 


Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 193 


3 Millionen Rtlr. in Friedrichsdor prägen, jo würde 3 Monate 
ipäter feine 1/, Million mehr davon umlaufen, weil die fremden 
Goldmünzen zu hoc tarifiert und das Wertverhältnis in Preußen 
ein dem Golde zu ungünftiges fei. Daher bäte er, den Friedrichs— 
dor bei den Kaflen auf 5 Rtlr. 4 Gr., im Verkehr auf 5 Rtlr. 
6 Gr. zu ſetzen, wodurch man ein Wertverhältnis 1:14,252 und 
14,482 erhalte. 


Wir hörten, daß diefem Wunfche bezüglich des Verkehrskurſes ent- 
ſprochen wurde (S. 191). Ferner wünjchte Krönde die Wiederholung 
des Louisdoredikts) und daß für gewiffe Zahlungen nur Silbergeld 
erlaubt würde, das hierdurch begehrter werden würde. Er jchließt 
damit, daß es ihm gar nicht eingefallen jei, den Kurs „par ordre” 
beftimmen zu wollen; 1752—1756 babe er in Hamburg durch— 
Ichnittlih auf 44°/, geitanden; da er jett um 2°/, befjer fei, jo 
wäre fein Sat von 40'/, bis 41°/, richtig. Da ferner der Wechjel 
auf Paris 80 bis 801/,/, gejtanden habe, fei von ihm 78 gejeßt.?) 

Aljo trotz feiner gegenteiligen Behauptung wollte doch Krönde 
den Kurs beſtimmen, was natürlich eine ganz vergebliche Mühe war. 
Dean ging darauf an maßgebender Stelle auch nicht weiter ein, 
ebenfowenig auf den Vorſchlag, die Zahlfraft der Goldmünzen zu 
befchränfen. Darin aber gab Fürft dem Generaldirektor recht, daß, 
wenn die Louisdor jchlechter als die Friedrichsdor jeien, der König 
bei deren Annahme Schaden habe und die Friedrichsdor vertrieben 
würden. Auch um den Mangel an Friedrichsdor zu befeitigen, könne 
man das Louisdoredift renovieren. Wenn die Louis- und Karldor 
dann von den Kafjen nur zu 4 Rtlr. 22 Gr. angenommen würden, 
fo fünne man fie ohne Schaden ummünzen, und werde das Publi— 
tum fie nicht ebenjo Hoch wie Friedrichsdor fchägen. Leichte feien 
nur der Münze abzuliefern, die für jedes fehlende As 1 Grofchen 
vom reife abzöge.?) | 

Diefer Meinung fchloffen fih das General-Direftorium und 
Zuftizdepartement an, auch der König billigte fie, indem er noch 
wünjchte, daß die Domänenpächter wie vor dem Kriege einen Teil 


1) © Bd. II, ©. 171ff. 
2) ©. die Wechjelturstabelle VII. 
3) Gutachten Fürfts, Berlin, 27. Oktober 1764. Nr. 105. 
Acta Borussica. Münzwejen III. 13 


194 Drittes Buch. Drittes Kapitel. 


ihrer Pacht in Friedrichsdor abführen müßten,!) die aber wieder 
auszugeben feien; jo jollten fie in Umlauf fommen und die Wechfelei 
mit ihnen verhindert werden.?) Im diefer Angelegenheit war man 
alfo ganz zu den Graumanfchen Maßnahmen zurüdgekehrt. Auf 
Kröndes Antrag wurde noch verfügt, daß die umlaufenden fremden 
Biftolen nicht wieder verausgabt, fondern den Generalkaſſen zuge» 
führt würden, die fie dann der Münze ablieferten.®) 


Gegen diefe Verordnungen erhob Schlabrendorff Einjprud: 
das Publikum könne die Karl- und Louisdor nicht entbehren, wenn 
man nicht mehr Friedrichgdor münze; und erhielten die Kaufleute 
nicht gleiches Agio wie auf Friedrichsdor, To Ichafften fie jene zum 
Zande hinaus dahin, wo fie ebenjo bewertet würden wie preußifche 
Piftolen. Der Kurs folle doch nach) dem Edikt frei fein ($ 4).*) 

Darin hatte der Minifter wohl recht, daß die fremden Gold- 
ftüde nicht ganz entbehrt werden fonnten und die Biftolen in 
fremden Staaten gleihmäßig bewertet wurden. In Kurſachſen feßte 
man den Kaſſenkurs der Louisdor und Karldor auf 4 Rtlr. 20, 
ihren Verkehrskurs auf 5 Rtlr. feit, d. 5. gegen Konventions- 
geld,?) was alfo im preußijchen 14-Talerfuß 5 Rtlr. 1 Gr. 9 Bf. 
und 5 Rtlr. 6 Gr. ausmachte. Indeſſen prägte man dort feine 
Piftolen, Hatte alfo die eigenen nicht zu ſchützen. 

Da die Louis- und Karldor in Preußen von den Staatskaſſen 
weiter nur zu 4 Rtlr. 22 Gr., die Friedrichsdor zu 5 Rtlr. ge- 
nommen wurden, hatte diejes Verhältnis auf den Verkehrskurs in- 
ſoweit Einfluß, daß diefer fi) um 1780 auf 5 Rtlr. 6 Gr. für 
jene, auf 5 Rtlr. 8 Gr. für die Friedrichsdor ftellte.®) 


1) Smmediatantrag des General-Direltoriumsd von 29. Dftober, R.-D. an 
dasjelbe, Potsdam, 30. Oktober 1764. 

2) In Cleve verfügt am 9. November 1764. Scotti 1845. Dort murbe 
zugleich das holländische Pfenniggemwicht, wonach 36%/, Friedrichgdor eine Mark 
wogen, verboten. Kleve, 20. November 1764. Scotti 1847. 

3) Neffript an die Kammern und Kaflen vom 20. November 1764. 
Tit. XVI, 21. ; 

4), Vorſtellung Schlabrendorffs, Breslau, 10. November 1764. Ebenda. 

5) Mandat vom 14. März 1763, Tabelle B. Codex Augusteus Contin- 
uatio. 1772, ©. 15 98— 1603. 

6) Bericht der Glogauer Kammer vom 29. Dezember 17 80. U. B. M. 
R. IV, 33a, Vol. II. 





Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 195 


Auch in Sachſen machte man fehr bald die Erfahrung, daß der 
Verkehrskurs der Goldmünzen troß der Verbote dagegen ftieg, ſchon 
1765 galt der Louisdor im Gebirge 5 Rtlr. 4 Gr. (preußiſch: 5 Atlr. 
10 &r. 2 Pf.).) Und 1772 entfchloß ſich denn auch Kurſachſen, 
weil man die fremden Piftolen nicht anders fern halten konnte, ſelbſt 
folhe zu prägen.?) — 

Eine jehr wichtige Rolle in der preußifchen Steuerzahlung 
ipielte Hinfort immer eine Verordnung, die der König zugleich mit 
dem neuen Münzfuße erlafjen Hatte: es jollte fein Kursunterfchied 
zwilchen jchweren und Scheidemünzen ftattfinden, und von Trinitatis 
1764 an jollten die Einnahmen und Ausgaben der Staatsfafjen 
zum vierten Zeile in Friedrichsdor, zur Hälfte in Silber, zum 
vierten Teile in Scheidemünzen und Dufaten gefchehen.?) 

Wieder war es der umjfichtige Schlabrendorff, der dagegen 
feine Bedenken Hatte Zunächſt: woher follte das dazu nötige 
Silberfurant fommen? In Breslau feien nur Zwölftel gejchlagen; 
und auch das für Schlefien beliebte Scheidemüngquantum von 
40000 Rtlr. ſei für das Biertel lange nicht genug. Ein Viertel 
aller Abgaben in Scheidemünze zu zahlen jege von dieſer auch zu 
viel voraus. Und was gehöre denn von reduzierten Sorten unter 
das fteuermäßige Geld?) 

In dem Hauptpunfte fonnte der Generaldirektor Schlabren— 
dorff beruhigen: für Schleſien ſeien nämlich über 242000 Rtlr. in 
Scheidemünze zu prägen beftimmt, 5) was nahezu 1/, des Kurants aus— 
mache. Bon reduzierten Sorten gehörten zum Scheidegelde preußifche 
Groſchen und 3-Kreuzer von 1763, ſächſiſche 6- und 3-Kreuzer, 
2- und 1-Groſchen. Er jelbjt habe übrigens nie beantragt, daß 
der vierte Teil der Steuern mit Scheidemünge zu bezahlen ei. 

Schlabrendorffs Bedenken Hatten guten Grund: in der Tat 
hielt es ſchwer, die Hälfte der Einkünfte in Silberfurant einzuziehen, 
was die Regierung doch Jo notwendig brauchte, Denn da die eijernen 
3) Cod. Aug. Contin. II, ©. 1154, 1175, Dreöden, 17. Februar 1766 
und 24. April 1765. 

2) Klotzſch, ©. 952, 953. 

8, 8.-D. an das General-Direktorium und Schlabrendorfj, Potsdam, 
3. März 1764. W. 8. M. R. IV, 33. 


4) Nr. 85. 


6) Nr. 86. 
13* 


196 Drittes Buch. Drittes Kapitel. 


Beftände der Kafjen meift in preußifchen Grojchen, fächfiichen 2- und 
1-Groſchen beftanden, fonnte Krönde aus diefen ohne Silberzujag 
nicht einmal Dreier prägen lafjen; er erwirkte deshalb einen Befehl, 
daß die Hälfte der Steuern mit preußifchen 8-, 4= und 2-Grojchen- 
ftüden von 1758, 1759, 1763 und mit jächjifchen Dritteln in redu— 
ziertem Wert bezahlt würden, die ſächſiſchen Doppelgrojchen und 
Groſchen aber unter das Scheidemüngpiertel gehörten.!) 


Aber auch da noch jcheint es jchwierig gewejen zu fein, diefe 
Zahlungsart durchzuführen. Am 2., 4. und 15. Juni ftellte die fur- 
märfifche Kummer vor, daß Reſte unvermeidlich jeien, wenn !/, der 
Abgaben in Gold, ”/, in Silberfurant gezahlt werden ſollten; bei 
den Zöllen und Alzifen kämen viele 4-, 2=, 1-Grofchenftüde, Sechjer 
und Dreier ein; daher wäre man in großer DVerlegenheit, wenn 
die Negimenter !/, ihrer Löhnung in Gold, 2/, in Silberfurant be- 
anipruchten. Man beruhigte die Behörde damit, daß es dabei fo 
genau nicht zu nehmen jei, und man die Regelung dem Pflicht- 
gefühl der Rendanten überlafjen müffe.) Endlich erinnerte ein 
Avertiffement vom 23. Juli daran, daß zu den ?/, in Silberfurant 
auch die Graumanfchen Taler, halben und viertel Taler neben den 
reduzierten Sorten gehörten. Der Rendant oder Kaffierer, der bei 
ihrer Annahme Schwierigkeiten mache, fei zu Taffieren. 


Darauf fcheint e8 gegangen zu fein, e8 waren auch gewiß 
genug reduzierte Sorten vorhanden. Es iſt begreiflih, daß die 
Kuffen diefe nicht gern nahmen, denn fie wußten, daß die redu- 
zierten Sorten in nicht gar zu ferner Zeit verrufen werden würden, 
weshalb fie feinen Vorrat davon anjammeln wollten. Eine Zurüd- 
weifung durfte aber natürlich nicht zugegeben werden. Man ließ 
. außerdem mit ftrengjter Strafe drohen, wenn das reduzierte Geld 
nicht im fejtgefegten und die Sedjfer nicht im Nennwert genommen 
würden, da diefe Münzen der Armee und den Beamten ausgezahlt 
würden.) Endli wurde auf Antrag des Generalfiskals dem 


1) Verordnung an die Kammern, Berlin, 29. Mai 1764. Tit. XVII, 19. 

2) Anfrage vom 15. Zuni 1764; Reffript vom 5. Juli 1764. Tit. XVI, 
20. Daher aud) da3 Folgende. 

3) Ber. Kröndes vom 7. Yuni, Verordnung an die Kammern vom 
13. Juni, an den Berliner Polizeidireftor Kircheifen vom 21. Juni 1764. 


Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 197 


General⸗Poſtmeiſter Graf Reuß vorgeftellt, daß auch die Poſt bei 
Annahme der reduzierten Gelder nicht jchwierig fein dürfe. !) 


Die Scheidemünzen, in denen '/, der Abgaben bezahlt werden 
durften, verurjachten nocd) befondere Schwierigkeiten. Aus Pommern 
fam der Antrag, daß die demonetifierten preußifchen Grofchen im 
Verkehr weiter, und zwar 6 Pf. gelten möchten; das hielt Krönde 
aber für fehr nachteilig, denn jo würden fie alle nad) Bommern 
jtrömen, weil die Münze fie nur zu 5 Pf. nehme. Es könnten 
doch alle kleineren Beträge mit den ſächſiſchen Münzen und den 
andern Kleinen preußifchen bezahlt werden. ?) 


Bon diefen Fleinen in vollem Nennwert umlaufenden Münzen?) 
fielen aber die alten roten Sechler bedeutend im Kurfe, denn fie 
waren nach einem jehr geringen Fuße gemünzt und, zum großen 
Zeil über ein halbes Iahrhundert im Umlauf, Hatten fie viel an 
Gewicht eingebüßt. Da fie fich alſo zum Einjchmelzen nicht eigneten, 
liefen fie von überall ber in ihrer Heimat zufammen. Zunächſt 
war das General-Direktorium nicht für einen VBorfchlag der Halber- 
ftädtifhen Kammer, nur Boften bis zu 2 Groſchen in ihnen be- 
dingungslos annehmen zu lafjen, da fie früher jelbft bei Umwechſe— 
lung in Gold ohne Bedenken genommen feien.*) 


Das letztere Argument paßte aber gar nicht mehr. Früher, 
als faft mehr Gold als Silbergeld umlief, nahm man die Sechier 
wegen Mangels an letzterem gern.®) Jetzt aber war das Umgefehrte 
der Fall. Die Sechſer ſanken auch darum weiter, weil nur ein Viertel 
der Abgaben mit Scheidemünzen bezahlt werden durfte. Mitte Juni 
galten fie im Verkehr nur noch 4 Pfennig, Da die Groſchen nur 
zu 5 Pfennig von den Münzftätten angenommen wurden, jo wechlelte 
man fie wahrjcheinlid) mit Sechfern ein und führte jene aus, wo— 
durch denn immer mehr Sechjer einftrömten. Daher bat die Halber- 


1) Borftellung d’Anieres vom 13. Juni 1764. 

2) Ber. Kröndes vom 22. Juni, demgemäß Berordnung an die Kammern 
und Kaſſen vom 28. uni 1764. 

8) ©. ©. 182. 

4) Rammerber., Halberftadt, 25. Juni und Reſkript darauf, Berlin, 
10. Zuli 1764. Zit. XVII, 27. 

5) ©. Bd. II, ©. 14. 


198 Drittes Buch. Drittes Kapitel. 


ftädtifche Kammer, nicht zu viel Scheidemünzen fchlagen zu laſſen 
und den Verkehrswert der Sechfer feitzujegen.!) Daß zu viel neue 
Scheidemüngze gejchlagen würde, brauchte man freilich ſchon darum 
nicht zu bejorgen, weil die Münzjtätten dazu gar feine Zeit hatten. 
Krönde meinte, die Klagen würden verftummen, wenn die Sechjer 
fih in einigen Monaten verftreut hätten. Abmwürdigen dürfe man 
fie keinesfalls, fonft würden die Nachbarn fie gar nicht mehr nehmen. 
Die Halberjtädtiiche Kammer wurde abermals abgewiejen.?) 


Nun wurde das Zuſtrömen aber auch dem König bedenklich, 
da die Ummünzung der Sechjer nicht fofort erfolgen konnte und 
man im Treſor von diejer fchlechten Münze nicht zu große Beftände 
ſich anſammeln laffen durfte. Friedrich meinte, eigennügige Kauf— 
leute und Juden ließen fie von auswärts fommen und jchidten da- 
für gutes neues Geld weg, was wohl nicht ganz unrichtig war. 
Daher follten die alten Sechjer fogleich verboten und nur die neuen 
von 1764 erlaubt jein.®) 


Damit war diefe Münzforte zwar demonetifiert, aber Doch 
nicht aus der Welt geſchafft. Wenn ihrem Zufluß aus der Fremde 
zwar Halt geboten war, da wenigfteng feine Staatsfaffe fie mehr 
annahm, To befand fich Doch die große Mafje davon in Preußen, 
. und es jollte ihre Umprägung in neue Scheidemünzen noch geraume 
Zeit und Koften erfordern, wie wir das bald fehen werden. 


Bu befprechen bleibt uns nun noch der zehnte Paragraph des 
Ediktes vom 29. Mai 1764. Krönde Hatte fich als juriftifcher Laie 
bierauf nicht eingelafjen; erjt in der Sitzung vom 16. Januar t) 
wurde die Aufftellung desjelben dem Zuftizdepartement unter Feſt- 
ſetzung folgender Prinzipien zugewieſen: 


t) Kammerber., Halberſtadt, 17. Juli 1764. Tit. XVII, 27. 

2), Gutachten Krönckes vom 3. Auguſt 1764. Demgemäß Reſkript an die 
Halberſtädtiſche Kammer vom 7. Auguſt 1764. Ebenda. 

3) K.O. an das General-Direktorium, Potsdam, 17. November 1764. 
Tit. XIII, 1. In Cleve wurden zugleich die bis 1755 geprägten 4-Pfennigftüce 
für ungültig erklärt. Cleve, 26. November 1764. Scotti 1848. — Einen Bor- 
Ihlag de3 Königs vom 24. November, die alten Sechfer zu Tontermarkieren, da⸗ 
mit feine weiter eingeführt würden, hielt daS General-Direktorium für untunlich, 
da die Gegenftempel leicht nachgemacht werden könnten. A. B. M. R. IV, 33a, II. 

4) ©. ©. 179. 


Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 199 


1. Alle Rontrakte, die auf geringhaltigere als Granmanfche Sorten 
lauten, find nach den Verhältnis ihres Gehaltes zu dem des 
neuen Kurants umzufchreiben und zu bezahlen. 

2. Die Krieggmünzen werden nur im rveduziertem Werte benußt, 
wenn auch der Kontraft auf neues Geld (Kriegsgeld) laute, 
denn die Obligationen werden in altes Geld umgejchrieben. 
Darauf arbeiteten das Juſtizdepartement und Krönde den 

Paragraph 10 für den neuen Entwurf vom 22. Februar aus, der 
mit nur unwefentlichen Änderungen in das fertige Edikt überging. 

Während fi das Edift von 1763 faft nur mit dem Kriegs— 
gelde befchäftigte, weicht der Baragraph des neuen erjtend dadurch 
von ihm ab, daß er gemäß der Demonetifierung oder Reduzierung 
vieler feit 1750 gejchlagenen preußifchen Münzen auch die Be— 
zahlung der in ihnen abgejchloffenen Kontrafte regeln mußte, 
zweitens aber ein Leitfaden für die Zukunft fein follte, in der eben 
nur das neue Kurant als Zahlmittel zu gelten Hatte. 

Alle Abzahlungen früherer Kapitalien und deren Zinſen, fie 
mochten gezahlt fein, in welcher Sorte es fei, hatten vom 1. Juni 
1764 ab einzig und allein mit neuem Gelde zu gejchehen. Dadurch 
war am beften zu erzwingen, daß das alte Geld zum Einjchmelzen 
eingeliefert, da8 neue aber begehrt wurde. Natürlich durften alle 
vom 1. Suni 1764 an abzufchließenden Kontrafte, Käufe, Mieten 
ufw. nur auf neues Geld lauten. Selbft wenn mit einem Aus— 
länder auf nicht ediltmäßige Sorten abgejchloffen war, jo follte Die 
eigentlihe Zahlung doch mit Landesgeld gejchehen. Auch wenn 
der Kontrakt vor dem 1. Juni 1764 abgejchloffen war, follte als Regel 
gelten, daß die Zahlung in neuem Gelde gefchehe, und zwar im 
Berhältnig feines Gehaltes zu dem der als Kapital früher empfangenen 
Sorten oder in dem noch erlaubten reduzierten Gelde, nad) dem 
Wert, wie wir ihn vorhin kennen gelernt haben (S. 183). 
| Den Wert, den die Kriegsmünzen bei Abzahlung von Kapi— 
talien und Zinſen haben follte, detaillierte eine Tabelle (E). Aus 
derfelben erfieht man, daß diefer Wert nicht derfelbe war, den jene 
Münzen im Verkehr genoffen. In der Tabelle E ift das wirkliche 
Wertverhältnis der Kriegsmünzen zu den neuen anggedrüdt. Die 
Werte der Kriegsmünzen in den Tabellen A und B waren dagegen 
die, welche die Münzftätten bei Einlieferung zahlten und die auch 


200 Drittes Buch. Drittes Kapitel. 


im Verkehr galten. Sie waren etwas niedriger, zum Vorteile der 
Münzftätten und weil man auch mit der ftattgehabten Auskippung 
rechnen mußte,!) was bei Rüdzahlung von Kapitalien in nenem 
Gelde natürlich nicht in Betradht fam.) War 3. 3. ein Kapital in 
Mittelfriedrichgdor aufgenommen worden, jo galten 100 Rtlr. bei 
der Abzahlung mit neuen Friedrichsdor 70 Rtlr. 18 Gr., während 
die Münzftätten für 100 Rtlr. in Mittelfriedrichgdor nur 68 Rtlr. 
23 Gr. 2 Pf. in neuen gaben.) 


Nur wenn eine Sorte bejonder8 ausgemacht war, follte in 
diefer, falls fie ediftmäßig erlaubt war, wenn nicht, in neuem Gelde 
unter Berechnung des Agios gezahlt werden. 


Sodann wurde noch Näheres über die verfchiedenen früheren 
preußiſchen Münzjorten fejtgefegt: 

1. Rührte die Schuld aus der Zeit vor 1750 ber, fo war, mochte 
fie umgejchrieben fein oder nicht,*) in neuem Kurant nach dem 
Nennwert zu zahlen. 

2. Rührte die Schuld aus der Zeit des Graumanfchen Geldes, 
d. h. vom 14. Juli 1750 big zum 1. März 1759 ber, jo war 
in neuem Kurant im Nennwert des Kapital® oder in redu- 
zierten Sorten nad) deren ediltmäßigem Werte zu zahlen. Die 
Grojchen galten im Nennwert wie neue, in denen effektiv zu 
zahlen war. 

3. Rührte die Schuld aus der Zeit des Kriegsgeldes vom 1. März 
1759 big zum 21. April 1763 her, fo waren zunädjt die 
auf Graumanfches Geld Tautenden Kontrafte, wie vorher be- 
jtimmt, abzutragen. | ni 

War der Kontraft auf Mittelfriedrichgdor oder Mittel- 
auguftdor oder preußifch Kurant geſchloſſen, jo fanden die Süße 


1) ©. ©. 184. 

2) Der Unterfchied zwifchen den Tabellen A, B und E wird im NReffript 
an die Slevifche Kammer vom 4. uni 1764 erflärt. Tit. XVI, 22: 

8) 100 Atlr. in neuen Auguftdor bei Kapitalzahlung 35 Ntlr. 9 Gr., 
Schmelzwert 331/, Rtlr.; ebenjo 8-, 4-, 2-Grofchen nad) 19%/,-Talerfuß 70 Rtlr. 
22 Gr. und 60 Rtlr.; fächlifche Drittel 442,, Rtlr. und 374/, Atlr.; ſächſiſche 2- 
und 1-Grofchen (Bernburger 8- und 4-Grofhen) 33 Atlr. 13 Gr. und 26°), Atlr.; 
preußifche Srofchen von 1759—1763 53 Rtlr. und 44 Rtlr. 10 Gr. 8 Pf. 

9) S. Bd. II, ©. 174 ff. 


Zarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 201 


der Tabelle E Anwendung, wie wir vorhin fahen.!) Ebenjo 
war preußiſch Kurant anzunehmen, wenn in Kontraften aus 
der Zeit vom 1. März 1759 bis 1. September 1760 feine be- 
jondere Sorte ausbedungen war. . 


Stammte der Kontraft aus der Zeit der ſächſiſchen Drittel 
und Groſchen, 1760 bis 21. April 1763, und war keine beſondere 
Sorte ausbedungen, jo traten gleichfalls die Sätze der Tabelle E 
in Geltung.!) 


4. Rührte die Schuld aus der Zeit des wieherhergeneilten 193/;= 
Talerfußes ber, jo war wie für die Zeit vom 1. März 1759 
bis 1. September 1760 beftimmt, zu verfahren. 


Für die Provinz Preußen galten, da dort das Kriegsgeld 
nicht eingedrungen war, nur die für Graumanfche Münzen be- 
ftimmten Sätze, wenn nicht auf eine andere Sorte ausdrüdlich kon— 
trahiert war.?) 


Die weiteren Punkte des Paragraphen 10 regeln die Zins— 
zahlung und rein juriftifche Angelegenheiten. Zu erwähnen iſt da- 
von, daß, wenn die Barteien wegen des Agios fich fchon vereinigt 
hätten, oder über die Abzahlung fchon quittiert wäre, e8 Dabei fein 
Bewenden haben ſollte. War jedod die Nachzahlung eines Auf- 
geldes vorbehalten, jo war dieſes ebenfo wie Die öinten nach den 
Sätzen des Ediktes zu begleichen. 


1) ©. 200, Note 3. 

2), Ein Spezialfall veranlaßte nur nähere Beitimmung über die Sechs— 
gröfcher. Der Graf von Schlieben auf Sanditten in Oftpreußen hatte noch vor 
dem Abmarſch der Ruſſen 1762 zum Anfauf von Kriegsbedürfniſſen 10000 Rtlr. 
in „Sechfern” vorgefchoffen und wünſchte die Summe nun in neuem Gelde zurüd 
zu erhalten. Die Königsberger Behörden legten dar, daß die „Sechſer“, die feit 
Frühjahr 1763 in Preußen umzulaufen begonnen hätten, gegen die immer gleich- 
haltigen Holländifchen Dulaten und Taler wie 80:100 ftänden.. Demgemäß 
fhlug das Juſtizdepartement vor, daß eine Schuld von 100 Rtlr. die in „Sechjern“ 
von 1763, aber auch älteren, nach dem 21. April 1763 aufgenonmen worden. 
fei, mit 80 RAtir. in 1764er Kurant abgezahlt werden müſſe, was denn auch ver- 
ordnet wurde. Kammerber., Königsberg, 7. Zuni 1764. Neffript, Berlin, 
18. Zuni 1764. Antrag des Staatsminifteriums vom 16. Juli 1764. Tit. XVI, 
20. Deklaration, 16. Zuli 1764. Mylius N. ©. III, 451. — Ber. der Regierung 
und Kammer, Königsberg, 27. Juni 1764. U. KR. 99d. 


202 Drittes Buch. Drittes Kapitel. 


Alle diefe Beftimmungen bewährten fich vollfommen — außer 
in den weftlichen Landen, auf deren ganz abweichende Geldverhält- 
niffe wir noch eingehen werden. | 

In dem Lande, das von dem Kriegägelde am ftärkften heim— 
gejucht wurde, in Kurſachſen vegelte das dortige Mandat über Die 
Berjchreibungen während der Münzzerrüttung !) die Rüdzahlung in 
ähnlicher Weife wie eg in Preußen geſchah. Der Hauptunterjchied 
beftand aber darin, daß man nad) den Leipziger Kurszetteln von 
Halbjahr zu Halbjahr angab, wieviel die Kriegsjorten zu jedem 
Zeitpunkt gegen Konventionsgeld wert gewejen waren. War 3. B. 
ein Kontraft im Sommer 1760 ohne Angabe einer Münzforte ge- 
Ichloffen worden, fo waren jächfifche Drittel anzunehmen und waren 
für einen Nennwert von 100 Rtlr.: 66 Rtlr. 10 Gr. 8 Bf. in 
Konventionggeld zurücdzuzahlen; war auf eine bejtimmte Sorte, 3. B. 
neue Auguftdor im Sommer 1762 fontrahiert, jo waren ftatt 
100 Rtlr.: 41 Rtlr. 3 Gr. 7 Bf. zurüdzuzablen. 

Dieſes Berfahren war vielleicht einfacher als das preußijche, 
doch konnte man fich in Preußen nicht wohl an die Leipziger Kurſe 
halten und nicht öffentlich die allmähliche Müngverjchlechterung zu— 
gejtehen, abgejehen davon, daß dann eine verjchiedene Bewertung 
einmal für Kapitalrüdzahlung, das andere Mal für Lieferung in die 
Münzjtätten jchwer durchführbar gemejen wäre. 


1) 18. Juni 1763. Cod. Aug. Continuatio 1772, ©. 1623 ff. 


Bierfes Kapitel. 


Die Umprägung des Kriegsgeldes. 


——— 


Am Ende des fiebenjährigen Krieges war ganz Deutjchland 
mit dem geringen Gelde, das mit wenigen Ausnahmen alle münzen- 
den Stände gefchlagen Hatten, angefüllt. Diefe große Miünz- 
verichlechterung drängt uns zu einem Vergleich mit der legten all- 
gemeinen deutfchen der Kipperzeit, der nicht ſowohl die Ähnlichkeiten, 
als vielmehr die VBerjchiedenheiten, ich möchte fat jagen, den Fort— 
ichritt der jpäteren ins Auge fallen läßt. 

In der Kipperzeit ging die Münzverfchlechterung im fchnelliten 
Tempo vor fich, in Zeit von 1 bis 2 Jahren war man bei rein 
fupfernen Grojchen und Pfennigen angelangt, und jeder Stand, die 
Heinften Städte prägten darauf 108, fo daß das Übel nad) 2 Jahren 
fo gewachjen war, daß die allgemeine Verzweifelung über enorme 
Berlufte die Obrigfeiten gleichfam wie auf Kommando zur Umkehr 
bewog: in ganz Deutfchland wurde 1623 der alte Reichsfuß wieder- 
bergeftellt, ein Zuß, der, wie wir willen, doch nicht mehr aus- 
führbay war.!) 

Im fiebenjährigen Kriege dagegen ging die Münzverjchlechte- 
rung Schritt für Schritt, ja man kann jagen jedes Jahr einen 
Schritt weiter, fie wurde ftaatlich geregelt, man war fich jehr wohl 
der Verlufte bewußt, die dadurch dem Wolle aufgebürdet wurden, 
fie geſchah preußifcherjeits lediglih aus Finanznot. Nach dem 
Kriege, ſogar ſchon feit 1761 und 1762 finden wir, daß von allen 
größeren Territorien auf das energifchite, ernfthaftefte und ehrlichite 
ein guter und, ein großer Unterfchied von den Maßregeln des 


1) ©. 8b. I, ©. 55 und G. Schmoller, Über die Ausbildung einer richtigen 
Scheidemünzpolitif. Jahrb. f. Geſetzgeb, Verw. u. VBoltswirtfch. 24, 4, Leipzig 
1900, ©. 22. 


204 Drittes Buch. Viertes Kapitel. 


Jahres 1623, ein durchführbarer Münzfuß aufgeftellt und befolgt 
wird. Es kann faum genug betont werden, daß das Jahr 1764 
nicht nur in der preußifchen, fondern auch in der deutſchen Münz- 
geichichte ein äußerft wichtiges dadurch ift, daß feitdem die bewußte 
und gewollte Münzverfchledhterung bei den größeren Zerritorien 
nur noch ausnahmsweife auftauchte. 

Es ift wahr, das Scheidemünzelend herrſchte in dem politiſch 
zerriſſenen und machtloſen Süden und Weſten noch faſt 100 Jahre. 
Das lag aber weniger an dem ſchlechten Willen der Regierungen 
als an ihrer wirtſchaftlichen Ohnmacht, an der Unmöglichkeit, große 
Münzen dauernd in genügenden Quantitäten berzuftellen. Der 
Münzpolitit der größeren Staaten wie Öfterreih, Sachen, Breußen 
ift e8 aber feit 1764 gelungen, in der Produktion von Kurant und 
Sceidemünzen ein richtiges Verhältnis zu erhalten und damit einen 
Zuftand zu Schaffen, nad) dem man jeit 200 Sahren vergeblich ge— 
jtrebt Hatte.!) Diefes wurde in der Hauptjache in der Weife aus— 
geführt, daß fich zwei große Münzfyfteme Tonfolidierten, dag des 
Konventionsfußes, dem feit 1761 faft alle übrigen deutfchen Stände 
und Polen beitraten, und das des Graumanfchen 14-Talerfußes, dem 
Preußen und Braunjchweig anhingen. Hannover hat nod) längere 
Beit vergeblich gejucht, den Leipziger 12-Talerfuß beizubehalten. 

Wir haben die Reduzierung oder Demonetifierung der früheren 
Münzen kennen gelernt, wir haben gejehen, wie man die reduzierten 
Sorten weiter umlaufen ließ, bis genug neues Geld vorhanden 
war. Die Ummünzung nahm die Prägeftätten in der nächſten Zeit 
ganz in Anfpruch, die Fleinen zu Magdeburg, Cleve und Augid) be- 
ftanden nur jo lange als die Umprägung dauerte. 

Über diefe liegen genauere Angaben nicht vor, e8 war Sache 
der Münzdireltoren, fi) das Material in den reduzierten Münzen 
und das dazu nötige Feinſilber zu bejchaffen,?2) der Mangel an 
diefem war der Anlaß, Scheideanftalten in Preußen einzuführen. 
Die Umprägung ging dann mit ziemlicher Gleichmäßigkeit vor fich, 
natürlich trug die Bevölkerung die Koften derjelben, die fich in der 
Herabjegung des Nennmwertes des Kriegsgeldes ausſprach, und 


1) Beitweife Rüdfälle waren die Scheidemünzprägung Preußens kurz vor, 
die Ofterreich8 während der Napoleonifchen Kriege. 
2) ©. Tabelle VIII und IX. 


Die Umprägung des Kriegsgeldes. 205 


worüber wir unſer Urteil jchon abgegeben Haben.) Da die 
Regierung aber auch ſelbſt in den ZTrejorbeftänden große Maffen 
jolchden Geldes befaß, mußte fie durch deren Ummiünzung diefelben 
Berlufte tragen, über deren Höhe wir fichere Nachrichten haben. 

Schon Anfang 1764 begann die Einfchmelzung, nicht der 
Treforgelder, jondern der Bejtände der beiden Generalfaflen und 
einiger jchlefiichen Kafjen, damit fie am 1. Juni imftande wären, mit 
neuem Gelde zu zahlen und ähnlich Nöte wie 1763 vermieden 
würden.?) 

Für diefe Summen war nicht nur fein Schlagjchaß zu zahlen, 
jondern der König gab ſogar die Ummünzungskoften, nämlich für: 


400000 Rtlr. der General-Kriegelaffe . . . . 160000 Rtlr., 
372787 „ bis 400000 Rtlr. der Generals 

Domänenfafle. - »- » » 2 ....140000 „ 
700000 „ der ſchleſiſchen Magazinkaſſe. . . ?3) 


Der Berluft hierbei betrug aljo etwa 40%, Derſelbe genügte 
aber nicht. Denn die General-Kriegskaſſe Hatte bei der Ummünzung 
von 200000 Rtlr. in Mittelfriedrihsdor 40°%/, oder 80000 Atlr. 
zuzufchießen, *) und dafür Silbergeld zurüdhaben wollen, worauf 
fih aber Krönde nicht einlaffen wollte; denn er wiſſe ſonſt das 
Gold nicht abzufegen, da die Silberlieferanten mit Silber bezahlt 
werden müßten. 

Ephraim und Itzig erboten ſich, die 200000 Rtlr. in neuem 
Silberfurant zurüdzugeben, wenn fie fie in Mittelfriedrichgdor und noch 
90000 Rtlr. dazu erhielten.d) Sie erhielten in der Tat 290000 Rtlr., 
gaben dafür aber nur 53381 Atlr. 15 Gr. in neuem Silberfurant, 
146618 Atlr. 9 Sr. in guten Friedrichsdor zurüd; die 10000 Rtlr. 
oder 5°/,, um die das vom Könige bewilligte Agio überjchritten 
war, follten von der General-Kriegsfafjfe als ertraordinäre Ausgabe 
gebucht werden.) Es fcheint, daß 45°, als Ummünzungstoften 


1) ©. ©. 161, 162. 

2) Nr. 76. 

3) 8.-D. an Krönde, Berlin, 22. Zanuar 1764. R. XIII, 2. 

9) Reſkript an die General-Kriegstaffe vom 14. März 1764. Tit. XLI, 7. 
Daher auch das Folgende. 

5) Ber. Kröndes vom 4. April 1764. 

6) Ber. der General-Rriegstafje vom 27. April 1764. Reſkript an die- 
felbe vom 1. Mai 1764. 


206 Drittes Buch. Viertes Kapitel. 


auch der anderen Beitände, ficher der Mittelfriedrichsdor und 
Mittelaugufidor, gegeben wurden. ?) 


Krönde hatte zur Wiederherjtellung des Graumanfchen Münz- 
fußes Piafter für nötig gehalten, es zeigte fich aber gute Ausficht, 
dieſes teuere Material wenigftens zum größten Teile entbehren zu 
fünnen, da es Itzig gelang, das geringhaltige Silber zur höchſten 
seine zu brennen. Schon Anfang April lieferte er 5000 Marf 
fein. Seine Affinerie ging an die Ephraim über.?) Der König 
billigte einen Finierungspreis von 41°/, des Nennwertes, nicht 44, 
wie auch fchon gezahlt worden war. Man muß dabei bedenken, 
daß 2= bis T-lötige Maſſe in 15- bis 16-lötige verwandelt 
wurde.?) 


Wenn aber der Generaldireltor bat, die fächfiichen 2- und 
1-Grofchenftüde, woraus die umzumünzenden eifernen Beſtände fich 
meift zujfammenjegten, affinieren zu laffen, da man felbft Eleinfte 
Scheidemünze nicht Daraus prägen könne, jo hielt das der König 
für zu Eoftbar.*) Sie wurden denn, freilih auch unter großem 
Berluft, umgemünzt, wie wir gleich jehen werden. 


Das Ummünzen der jchlechten Sorten ging dem König zuerft 
viel zu langjam; die Kafjen Elagten darüber.) Krönde gab zwar 
an, daß die Berliner Münzftätten feit März Tag und Nacht 
arbeiteten, aber auch große Hinderniffe zu tiberwinden feien. So 
erforderte die Affinierung der fchlechten Goldmünzen 10 Tage; da 
die Silberjorten meift unter 5-lötig waren, fonnten ohne Zuſetzung 
von Silber jelbjt feine Grofchen daraus geprägt werden. Auf den 
Vorſchlag, das Silbergeld auswärts jcheiden zu laffen, ging der 
König noch nicht ein.‘) Erſt im Augufi erklärte er fich mit der 


1) Im.-Ber. Kröndes vom 7. März 1764 über 220665 Rtlr. in Mittel- 
friedrich8- und -Auguſtdor. R. XIU, 2. 

2) Über dag Affinieren näheres im nächften Bande. 

3) Im.⸗Ber. Ströndes vom 5. April 1764 und K.⸗O. an ihn, Potsdam, 
7. April 1764. R. XII, 2 und 1. | 

) Im.Ber. Kröndes vom 11. Mai; R.-D. an ihn, Potsdam, 12. Mai 
1764. Cbenda. 

I K.⸗O. an Krönde, Potsdam, 24. Juni 1764. R. XIIL 1. 

6) Im.⸗Ber. Kröndes von 27. Juni; 8.-D. an ihn, Potsdam, 26. uni 
und 28. Juni 1764. R. XII, 2 und 1. 


Die Umprägung des Kriegsgeldes. 207 


Produktion zufrieden; Krönde konnte Hoffnung machen, fie ftatt der 
verabredeten 12 auf 18 Millionen Rtlr. jährlic) zu bringen.!) 

Suchen wir nun eine kurze Überficht über die Ummünzung 
der ZTrejorbeftände zu gewinnen. Unter den Zreforgeldern waren 
Ende April 1764 an Krieggmünzen: 


Mittelfriedrihsdor für - - -» » 1400000 Rtlr., 
Neue Auguftdor für. » 2 2 ö 2975807 „ 
Sächſiſche Drittel für . . . . 2594000, 


Sächſiſche 2- und 1- „Srofchenftüce für . . 4195031 „- 
Bernburger (8- und 4-Grojchenftüde) für. 2237448 „ 


13402286 Rtlr.2) 


Bon diefen Summen wurden durch die beiden Berliner Münz⸗ 
jtätten umgemüngt: die ſächſiſchen Drittel in 7 Poſten vom 
14. Dezember 1764 bis 15. Juli 1768, die fächfiichen 2- und 
1-Grofchenftüde vom 14. Dezember 1764 bis 19. September 1768 
in 10 Poſten. Bon den andern Sorten erfahren wir nur, daß für 
2699743 Rtlr. Bernburger und neue Augujtdor vom 14. Dezember 
1764 bis 9. September 1768 in 6 Poſten umgemünzt wurden. 
Außerdem war für 157867%/, Rtlr. preußiiches Geld von 1763 in 
einem Poſten am 15. Juli 1768 den Münzen zum Einjchmelzen 
übergeben worden.) Wann wurdeh nun die andern Auguftdor 
und Bernburger umgemünzt? Die 1400000 Rtlr. in Mittelfried- 
richsdor wurden mit 975807!/, Rtlr. neuen Auguftdor 1770 und 
1771 zufammengefchmolzen, affiniert und daraus 1300931 Atlr. 
gute Friedrichsdor geprägt, was für den Trefor einen Verluſt von 
1074876 Rtlr. bedeutete. Danach war fein SKriegägeld mehr im 
Trefor. Es müſſen aljo etwa 1'/, Millionen Rtlr. in neuen Auguft- 
dor und Bernburger Geld zwifchen dem März und Dezember 1764 
oder von September 1768 bis 1770 umgemünzt worden fein. 


Wie groß der BVerluft beim Ummünzen der einzelnen Sorten 
war, erfennt man aus den Nachweiſungen des neuen oder Tleinen 
Trefor, deſſen Beftände von Januar bi8 Ende Mai 1765 umge 





1) 8.-D. an Krönde, Potsdam, 24. September 1764. R. XII, 1. 
3) R. 163, I, 102. | 
5) R. 163, I, 112. 


208 Dritte Buch. Viertes Kapitel. 


münzt wurden, wobei fih ein Berluft von 359573 Rtlr. auf 
1 Million ergab.!) 

Wenn man auch befchloffen Hatte, die Beſtände der fchlechteften 
Kriegsmünzen in Sechapfennigftücde umzuprägen, fo war der Gehalt 
jener doch ein fo geringer, daß man dabei über 50°/, Verluſt Hatte. 
Es wurden auf dieſe Weile vom 16. November 1764 bis zum 
31. Mai 1765 in der Neuen Münze eine Million NAtlr. mit einem 
Berluft von 543121 Rtlr. in neue Sechſer umgemüngt.?) 

Sun ähnlicher Weife wurden 1766 und 1767 3 Millionen mit 
einem Verluſt von 1795936?/; Rtlr. in Sechfer umgemüngzt.?) 


1) Dukaten & 2 Rtlr. 18 für 110 000 Rtlr. —, zurüd 110 000 Rtlr. — Gr. 


Neue Augufdtor .A5 „ — „ 212625 „ — u 085 „ — u 
Mittelfriedrichs- u. 

Auguftor . .ad „ — „ 526690 „ —, „3632334 „UM 
Raubtalr . . .al „ 20 „ 3144 „O0, „3589 „ 10, 
Graumanſches Gilbergeld . . „ 1110 „ —, u 9098, 1, 
Preußifche Drittel von 1763 . „ 75429 „ —, u 45981 „ 20 „ 


Preußiſche Grofhen von 1763 „ 32741 „ 4 u 15346 „ 7„ 


1.000 000 Atlr., zurüd 640 427 Atlr. 1 Gr. 
R. 163, I, 115. 


2) Und zwar aus: 
in neue 6 Pfennigftüde 


250 000 Rtlr. in ſächſiſchen Zmwölfteln. . . . . 96122 Rtlr. 23 Er. 
20 „ „ i Grofden . . . ... 757 BB „ HP. 
495268 „ „ . Dritten . . 2. .2.264223 „ 1,—. 
97725 „ „ ſchwediſch. bernburg. und Plön— 
ihen Dritteln . . . . 2.2... 387138 „ 5B„6„ 
155007 „ „ Bernburgfden Secdjften. . . . 58631 „ 2.6, 
1 000 000 Rtlr. 456 879 Rtlr. 3Gr. 6 Bf. 


R. 163, I, 107. 
3) 17. Juni 1766 bis 7. Auguft 1767 in beiden Berliner Münzen: 
400 000 Atlr. in ſächſiſchen Dritteln, 
1125523 „ 9 Gr. 4 Pf. in ſächſiſchen Zwölfteln und Grofchen, 
1474476 „14 „ 8 „ in Bernburger Drittteln und Sechſteln, 


3 000 000 Rtlr.; 
dafür an Sechfern zurüd von der 
alten Münze für 439034 Rtlr. 11 Gr. 
neuen „ „ 7656028 „ 21, 


zujammen für 1204063 Rtlr. 8 Gr. R. 163, I, 126. 


Die Umprägung des Kriegsgeldes. | 209 


Weiter glaubte der König aber dem Treſor ſolche Verlufte 
nicht zumuten zu Dürfen. Als die eben genannte Ausmünzung zu 
Ende ging, ließ man lieber befjere Münzen zujegen, um ein nominell 
annähernd gleiches Geldquantum zurüdzubefommen. Es erhielten 
vom Suni bis November 1767 beide Berliner Münzftätten 
1380836 Rtlr. 18 Gr. 8 Pf. Bernburger Sorten und fächfische 
2- und 1-Groſchen, jowie 300000 Rtlr. in preußifchen neuen 
Zwölfteln, alfo zufammen 1680836 Rtlr., die man in 1 Million Rtilr. 
Sechler umzumünzen hoffte. Indeſſen waren, da man die Seinheit 
der ganzen Mafje auf 2 Lot 16 Gr. angenommen hatte, fie fich 
beim Einjchmelzen aber 3!/, Grän weniger fein fand, noch weitere 
100000 Rtlr. in Zwölfteln zuzujegen, um 1 Million an Sechſern 
zu erhalten.) | 

Ebenſo wurde bejchlofjen, vom 5. Mai 1768 bi Trini- 
tatis 1769: 

1700000 Rtlr. in Preußiſch Kurant und 

1265000 Rtlr. in ſchlechten Sorten 
in 2!/, Millionen Rtlr. in Sechjern, und zwar mit nur 465 707 Atlr. 
7 Gr. Berluft, umzuprägen.?) Diefer Berluft wurde aber nod) 
geringer, da die Münzverwaltung einen Schlagichag von 79000 Rtlr. 
und ein Surplus, d. 5. einen Ertragewinn durch Vermünzung der 
Abfälle und des Ausſchuſſes, von 10600 Rtlr. berechnen Fonnte, 
jo daß der ganze Berluft nur 376107 Atlr. 7 Gr. betrug.?) 

Wie bemerkt, war bis 1771 mit den Kriegsmünzen im Treſor 
aufgeräumt. Wie e8 mit den im Lande umlaufenden ftand, entzieht 
fi) unferer genaueren Beurteilung, wir wiffen nur, daß Die 
Münzen zu Magdeburg, Cleve und Aurich bis dahin eingegangen 
waren, weil nur noch wenig reduzierte Sorten zu befommen waren. 
Ganz find diefe indefjen noch lange nicht verfhwunden, denn Mittel- 
friedrich8dor Tiefen noch im 19. Jahrhundert um, und noch heute 
erinnern fich ältere Leute der Ephraimiten oder Blechfappen als 
umlaufenden preußifchen Kurants. 

Daß der König fortwährend auf ſchnelles Münzen drang, 
dazu Hatte er, außer dem Wunfche, dem Lande bald gutes Geld zu 


1) Meldung Kröndes vom 1. Sanuar 1768. R. 163, I, 136. 

2) K.⸗O. vom 5. Mai 1768, ebenda. 

3) Ym.-Ber. Kröndes vom 8. und 10. Juli 1769. R. XIII, 3. 
Acta Borussica. Münzweſen. III. 14 


210 Drittes Buch. Viertes Kapitel. 


verichaffen, noch einen andern Grund. Er, jowie auch Krönde und 
die Direktoren der einzelnen Münzitätten hegten immer ſtarken Ver— 
dacht, daß die reduzierten Sorten aufgekauft und ausgeführt würden. 
Denn da der von den Münzftätten dafür gezahlte Preis doch erheb- 
lih unter dem Schmelzwert blieb, jo war der Berfauf an freinde 
Münzftätten, die etwas mehr boten, vorteilhafter als an die preu= 
Bifhen. Bor allem kam es darauf an, daß der Bevölkerung genug 
neues Geld geboten und das alte umgeprägt wurde. Wir erinnern 
ung, daß in den dreißiger Sahren des 18. Sahrhunderts Preußen 
dadurch viel Münzmaterial befam, daß andere deutjche Staaten mit 
der Umprägung ihrer eigenen von ihnen verrufenen Münzen nicht 
Ichnell genug verfuhren.!) Auch jest ging es damit in Preußen, 
obgleich man Tag und Nacht arbeitete, zu langjam: das im Edikt 
gegebene Berfprechen, daß jeder altes Geld in neues ummechleln 
fünne, vermochte man nicht immer zu halten. So wandte fich denn 
der Befißer an die Bankier und Wechfler, denn was blieb ihm 
anders zu tun übrig, da er neues Geld für Die Steuerzahlung haben 
mußte und nur bei diejen Leuten befam, die es in kluger Voraus— 
ficht gejammelt Hatten? Die aber waren es meijt, die das alte 
Geld ausführten. 


Schon im Januar 1764 erließ man zwei Edilte, von denen 
das erfte?) die Ausfuhr der reduzierten Sorten verbot und Die 
früheren Gejege über das Einfchmelzen erneuerte.?) Nur der Gold- 
und Silbermanufaktur durften fremde Blidfilber, und zwar nur nach 
ihrer Abftempelung in der Münze, verkauft werden; und allein 
Sumeliere durften Gold und Silber in ihren Häujern Tchmelzen, aber 
feine preußifchen Sorten. Eine Ergänzung hierzu bildete das zweite 
Edikt?) gegen das Kippen und Wippen und Beichneiden der Münzen. 
Sn beiden Gefegen wurde dem Denunzianten ein Viertel der fonfig- 
zierten Summe zugeftanden; wer aber jemand des Beſchneidens 
überführte, erhielt 100 Dukaten, war der Mifjetäter ein Beamter, 
1000 Rtlr. Gegen die Ausfuhr fchienen diefe Maßregeln aber 
noch nicht genitgend. 


1) Bd. I, 230. 
2) Berlin, 11. Januar 1764. Mylius, N. C. III, ©. 357—360. 
3) Berlin, 16. Januar 1764. Ebenda, ©. 359. 


Die Umprägung des Kriegsgeldes. 911 


Es wurden nun ftrengere Bifitationen an den Toren und 
Grenzen eingeführt, es wurde der Denunziantenanteil noch 1764 
von dem DViertel auf die Hälfte der zu fonfiszierenden Poſten er- 
höht. Dadurch meinte man, falle auch der Verdacht wegen Be- 
ſtechung der Beamten weg, denn jo hoch werde die Beitechungs- 
ſumme nie fein.) Endlich ftellte Krönde einige Juden als fogen. 
„Müngzausreuter”, wir würden heute jagen „Münzgensdarmen” an.?) 

Der Transport der reduzierten Sorten von einer preußifchen 
Stadt zur andern jollte zwar frei bleiben,?) aber das konnte Doch 
nicht lange gestattet werden, weil Kaufleute diefe Münzen in Grenz- 
orten, wie Mugdeburg, Lenzen, Stettin fammelten und von da bei 
günftiger Gelegenheit ausführten. Es follten daher reduzierte 
Gelder nur auf ein Atteft Kröndes und allein von einer zur andern 
Münzjtätte befördert werden dürfen. Auf das fchärffte befahl der 
König gegen die Ausfuhr vorzugehen und bei Saumfeligfeit der 
Steuer-, Zoll- und Poſtbeamten diefe ohne weiteres zu kaſſieren. 
Genug neues Geld ſei jetzt da.) 

War lettere Behauptung auch nicht ganz richtig, Jo Hatten 
jene Drohungen doch Erfolg: vom 15. September bis 13. Dftober 
1764 wurden allein 7 nah Hamburg bejtimmte Sendungen im. 
Werte von 9223 Rtlr. Tonfisziert. Zufrieden war man aber doch 


1) Vorſchläge A’Anieres, Berlin, 10. Januar und 8. Juni 1764. Gut⸗ 
achten des Kriegsrates Ernſt, Berlin, 15. Juni 1764. Tit. XVI, 6. 

2) Der eine, Simon Levi Spiro, erhielt am 27. Juli 1766 einen Baß, 
mittelft. dejfen er den Behörden zur Unterftügung empfohlen wurde (K.-D. an 
Krönde, 27. Zuli 1766, R. XII, 1). Er bradite 1766 fieben Defraudationen 
zur Anzeige (Im.Ber. Kröndes vom 10. Ceptember 1766, R. XIII, 2). Der 
andere hieß Meyer Benjamin Joſeph. Beide wurden 1768 früherer Hehlerei 
befchuldigt, doch verwandte ſich Krönde für fie auf das angelegentlichfte: fie hätten 
Defraudationen von 40 bis 60000 Rilr. entdedt, andere fo geichicdte werde man 
vergeben3 fuchen (desgl. 2. August 1768, R. XIII, 3). Tem Benjamin wurde 
die Strafe erlaffen (Münzjuftitiar Schmid an Strönde, 3. Auguft 1768, R. M. 
3. Nr. 23, Vol. I), dem Spiro wohl nicht, denn er ging ab. Anfang 1769 
finden wir als Münzausreuter neben Benjamin einen Salomon Eliad. Benjamin 
erhielt damals ein Schußprivileg für fih und feine Familie (Im.-Ber. Kröndes 
vom 14. und 16. Januar 1769, R. XIII, 3). 

3 K.O. an das General-Direktorium, Charlottenburg, 19. Juni 1764. 
Tit. XVI, 6. 

4) 8.-D. vom 15. September 1764 an das General-Direktorium und 


General-PBoftamt. Ebenda. 
14* 


212 Drittes Buch. Viertes Kapitel. 


nit. Ein Jahr fpäter wurde der kurmärkiſchen Kammer Schläfrig- 
feit dabei vorgeworfen, und der König nannte es eine Folge des 
langen Krieges, daß die Untertanen allen Gehorjam und Reſpekt 
aus den Augen jegten, nur mit großer Strenge könne man fie 
wieder dazu bringen. Nicht fo leichthin feien Reinigungseide zu- 

zulafjen, denn wer gegen die Edikte frevle, werde auch einen Mein- 
eid nicht ſcheuen.) Das General-Direktorium beftimmte darauf mit 
dem Großlanzler Jariges, daß die Fiskale, wenn nach ihrer 
Meinung zu gelinde verfahren fei, aber auch wenn der Bejchuldigte 
glaubte, zu Hoch beftraft worden zu fein, Provokation geftatten 
dürften.) 

Bon Dezember 1766 bis Dftober 1768 wurden 9 Poſten im 
Werte von 23665 Rtlr. und im Frühjahr 1769 noch einem Kauf- 
mann Schwarz aus Altona 1334 Rtlr. 13 Gr. konfisziert. Alle 
diefe Gelder wurden verordnungsmäßig verteilt, jo daß 3. B. von 
der leßtgenannten Summe 508 Rtlr. 15 Gr. 10!/, Bf. die Straffaffe, 
150 Rtilr. der Münzrichter Schmid, 658 Rtlr. 15 Gr. 10%/, Pf. 
der Münzausreuter, der den Transport entdedt Hatte, erhielten. ?) 

Seitdem werden die Konfisfationen ſowohl wie auch die Klagen 
über derartige Defraudationen jelten, was einerjeit3 an den hohen 
Strafen, andererjeit$ daran lag, daß die reduzierten Sorten durch 
die -Umprägung allmählich aufgebraucht waren. 

Mit dem Sammeln der reduzierten Münzen bejchäftigten fich 
eine große Menge Juden, die dazu von der Münzverwaltung Bäffe 
erhielten. Da einige Päſſe mißbraucht wurden, ließ Krönde im 
April 1765 alle einziehen und gab nur den Juden neue aus, für 
die die Lieferanten Favierten. Am 3. Dezember 1764 hatten Die 
Bankiers Jores und Kober beantragt, ihnen die pommerfche Ein- 
wechjelung zu überlaffen, wofür fie fofort 20 bis 30000 Rtlr. zur 
Löhnung der Negimenter zahlen wollten. Man ging darauf ein, 
und fie lieferten jchon bis zum 23. Ianuar 1765 über 4000 Marf 
ab, die einem Wert von 50000 Rtlr. in neuem Kurant entjprachen. 
Im Frühjahr 1766 Hatten in Pommern 44 Juden Päſſe in Händen; 
zweien wurden fie damals abgenommen, weil fie reduziertes Geld 


1) K.O.'s an das General-PDirektoriun, Potsdam, 9. und 24. Nov. 1765. 
2) Zirkular an die Kammern, Berlin, 22. Januar 1766. 
85) R. M. B. Nr. 23, Vol. I. 


Die Umprägung des Kriegägeldes. 213 


ausgeführt Hatten. Diefe 42 pommerjchen Suden lieferten nicht 
mehr nur an Jores und Kober, jondern an 11 Berliner jüdifche 
Sroßlieferanten.!) Ähnlich wird es in anderen Provinzen ge- 
wefen fein. 

Wegen der Ausfuhr der Krieggmünzen geriet Krönde in Miß— 
belligfeiten mit dem &eneralpoftamt. Ein Züllidauer Jude jollte 
folde aus Bolen für Hamburg beforgt haben, und Krönde be- 
hauptete, auf dieſem Wege des Tranfit3 gingen viele Gelder als 
polnische nah) Danzig und dann außer Landes. Das Generalpoft- 
amt müßte ſolche Sendungen Öffnen und die reduzierten Sorten den 
Münzen zum fejtgefegten Schmelzwerte verkaufen laſſen.?) 

Die Poſt wollte aber auf diefe Tranfitabgaben nicht verzichten, 
jo daß Krönde bald darauf dem Könige nochmals vorftellte, wie 
groß dadurch der Berluft für die Münzftätten ſei. Die Poſt irre 
mit der Annahme, daß die Tranfitzölle den Münzprofit überftiegen. 
Die Lieferanten müßten die reduzierten Sorten meilt an den pol» 
niſchen Grenzen auffaufen und erhielten feine mehr, weil die fremden 
Beiteller viel höhere Preije zahlten.?) 

Aber erſt Kröndes Nachfolger erreichte gleich nach feinem 
Amtsantritt, daß die Durchfuhr Wengen? aller fremden Silber- 
münzen verboten twurde. *) 


1) Tit. XXX, 2 und 3. 

2) Im.⸗Ber. Kröndes vom 10. September 1766. R. XIII, 2. 
3) Desgl. 25. Dezember 1766, ebenda. 

9) 27. Februar 1770, 


Hünftes Kapitel. 


Das Schickſal des Edikts vom 29. März 1764 in den weftlichen 
Sanden und die Münzftätten zu Lleve und Aurich. 


Sn den weftlichen Provinzen des preußifchen Staates herrichten 
nach wie vor diejelben Geldverhältniffe. Immer und immer wieder 
verfuchte man von Berlin aus eine Müngzverwaltung nach dem Bei- 
ipiele der mittleren Landesteile einzuführen, aber jedesmal entſpann 
fih darüber ein mehr oder weniger lebhafter, ja gereizter Meinungs- 
austauſch zwiſchen den Berliner und Llevifchen Behörden, worauf 
dann immer zulegt die Berliner von ihrem Vorhaben abjtehen 
mußten. | 

Sp war es auch nach dem fiebenjährigen Kriege. Kaum hatten 
Regierung und Kammer zu Cleve das Edit zur Publifation er- 
halten, jo meldeten fie auch fchon deſſen teilweife Unausführbarkeit. 
Zunächſt hätte man fein neues Geld, und die Graumanjchen Sorten 
wären fchon vor dem Kriege mit Aufgeld bezahlt worden, nun aber 
ganz verfchwunden. Bon den reduzierten Kriegsmünzen ſprach man 
hier faum, wir erfahren, daß nur wenige eingedrungen waren.!) 
Man mußte aljo notwendigerweife noch andere als die im Edikt 
erlaubten Sorten gelten laffen, wenn man überhaupt Geld haben 
wollte. Und dann mußten dieſe Sorten auch zu den in der ganzen 
Umgegend geltenden Stübermünzen in Verhältnis gefegt werden, um 
den Verkehr mit den Nachbarn nicht zu jehr zu behindern. ?) 

Der König erkannte diefe Vorftellungen an und ließ Krönde 
einen Tarif ausarbeiten, wie die fremden Sorten zu nehmen feien. 
Danach follten gelten die Friedrichg-, Karldor und alten Louisdor 
5 Rtlr., die Schildlouisdor 6 Rtlr., die Dufaten 2 Rtlr. 45 Stüber, 


1) ©. ©. 177 und 220. 
2) Nr. 88. Tit. XVI, 22. Daher auch das Folgende. 


Das Schickſal des Edikts vom 29. März 1764 ze. 215 


die Zaubtaler 1 Rtlr. 30 Stüber, die holländischen Gulden 32 Stüber.') 
Außerdem wurde erlaubt, daß die bis 1756 geprägten 2- und 
1-Stüber, die wegen ihrer Geringhaltigfeit Anfang 1762 und dann 
aud im Edift von 1764 auf 1'/,- und °/,-Stüber reduziert waren, 
nicht nur als Scheidemüngen, ſondern auch bei Kapital- und Steuer- 
zahlung in größeren Beträgen angenommen werden fünnten.?2) So 
glaubte man den Klagen über mangelnde Zahlmittel genügend ab- 
geholfen zu haben. 

Denn von der Cleviſchen Münzftätte ſchien man fich nicht 
viel verjprechen zu können. Der Generalmünzdireftor jagte, er 
habe feit Februar alles Menfchenmögliche getan, ihr Silberlieferanten 
zu verfchaffen, aber, vermutlich wegen des durch deren Kataftrophe 
von 1754°) gejchwächten Kredits, Teine befommen; erjt als der 
König im April 20000 Rtlr. vorfchoß, ging es damit etwas beffer. 
Sodann fetten fich die eifernen Beſtände der cleve-märfiichen Kaffen 
meift aus ſächſiſchen 2= und 1-Grofchenftüden zujammen, die man 
wegen ihres geringen Gehaltes ja nicht einmal in Eleinfte preußifche 
Scheidemüngen umprägen konnte.) Da der auf Kröndes Ber 
anlafjung gegebene Befehl, die in Cleve, Oſtfriesland, Geldern ein- 
laufenden Laubtaler, holländiſchen Gulden und reduzierten Sorten 
den Münzen zu jenden, wenig Erfolg Hatte, jo gingen in der erften 
Zeit aus der Lleviihen Münzftätte faft nur 2- und 1-Stüber- 
ſtücke hervor.®) | 

Mit Kröndes Tarifierungen aber waren die levijchen Be— 
hörden durchaus nicht zufrieden, fie wünjchten die Schildlouisdor, 
Kronen- und LZaubtaler etwas höher gefegt zu fehen, denn da fie 
in der Nachbarjchaft mehr gälten, würden fie das Land fonft ver- 


1) 8.-D. an Krönde, Botsdam, 31. Mai 1764. R. XIII, 1. Tarif vom 
1. Zuni 1764. | 

2) Nr. 89. Die Herabfegung der Doppelftüber und Stüber auf 1'/g- und 
3/,-Stüber war Anfang 1762 erfolgt. Berfügung der 8. K. General-Admini- 
ftration in den eroberten k. preußifchen Landen, Cleve, 21. Februar 1762. Scotti 
1767, und Verfügung vom 23. Dezember 1761 in Jülich-⸗Berg. Scotti, Sülich- 
Berg 1913. 

8) ©. Bd. II, ©. 239—241. 

4, Krönde an die Klevifche Regierung und Kammer, Berlin, 1. Juni 1764. 

5) Reſkript an die Cleviſche und Oſtfrieſiſche Kammer und Geldernſche 
Kommilfion vom 29. Juni 1764. — General-Direktorium an Krönde, 30. Juni 1764. 


216 Dritte Buch. Fünftes Kapitel. 


laffen. Außerdem dürften die älteren reduzierten 2- und 1-Stüber 
nicht fo fchlechthin als Kurant gelten, fonft würden fie von über- 
allher eindringen und man müßte fie weiter herabjegen. Man möge 
fie vielmehr nur bis zu Beträgen von 2 Rtlr. gelten laffen; was 
darüber fei, dürfe den Kaffen nur zum vierten Teil mit ihnen be- 
zahlt werden.) ‚ 


Dagegen beftand Krönde auf feinem Tarif, indem er darauf 
hinwies, daß der neue Münzfuß der Drittel, Sechftel und Zwölftel 
befjer ala der frühere fei und man deshalb die fremden Sorten 
niedriger ala früher anfegen müſſe; denn wenn die fremden über 
ihren Gehalt umliefen, könnten fie weder als Miünzmaterial dienen, 
noch würde fih Nachfrage nach preußifchem Gelde zeigen.?) 

Sp wollte feiner von feiner Anficht weichen: Hier war die 
Miünzverwaltung beftrebt, die fremden Sorten in die Ziegel zu be- 
fommen, dort rechneten die Provinzialbehörden mit den beftehenden 
Berhältniffen, mit der Notwendigkeit, auf den Münzkurs der Nach— 
barn NRüdficht zu nehmen, die mit ıhrem Gelde jene preußifchen 
Enflaven immer beherrfcht hatten und weiter beherrfchten. Darüber 
wurde lang und breit forrejpondiert, bis endlich wieder einmal dem 
General-Direftorium die Geduld ausging und es der Kammer an- 
deutete, daß fie aufhören follte, widerzuftreiten: man ermahne fie 
zum legten Male wohlmeinend, den ganzen Zujammenhang befjer 
zu begründen, anjonft man den Generalfisfal gegen fie exzitieren 
müffe. Im auswärtigen Handel könne ja jeder die fremden Münzen 
jo Hoch anbringen wie er wolle; die 1’/,- und °/,-Stüber müßten 
wie Kurant gelten.?) Damit leßterer Verordnung nichts entgegen- 
ftände, wurde die Verfügung, daß !/, der Abgaben mit Gold, ?/, 
mit Kurant, 1/, mit Scheidemüngzen zu zahlen ei, aufgehoben.*) Big 
zum Betrage von 18 Grofchen durfte auch die Akziſe mit Stüber- 
geld bezahlt werden. Ebenjo wurde den NRegimentern defjen An- 
nahme befohlen.®) 


N) Bericht der Regierung und Kammer, Cleve, 22. uni 1764. 

2) Gutachten Kröndes, Berlin, 12. Juli 1764. 

3) Reſkript, Berlin, 31. Auguft 1764. 

4) Cleve, 13. Auguft 1764. Scotti 1837. 

5) Reſkript, Berlin, 11. September 1764. Tit. XVI, 23. Daher aud 
das Folgende. ©. aud) Scotti 1842. 


Das Schickſal des Edikts vom 29. März 1764 ꝛc. 217 


Auf diefe Maßregeln verließ man fich in Berlin aber nicht, 
fondern fandte den Geheimrat Reichardt nach Cleve, um dort Ord— 
nung zu fchaffen, da die Kammer nicht verjtehen könne oder wolle. 
Wenn diefe fih damit verantmwortete, daß ſchon im Auguft für 
132645 Rtlr. reduzierte Münzen abgeliefert jeien, jo war es doc) 
ein dienftlicher Ungehorjfam, daß fie noch immer — das Edikt 
und Krönckes Tarif veröffentlicht hätte.) 

Aber auch Neichardt konnte fich Der J— nicht 
verſchließen, daß die Schwierigkeiten groß waren. Das Edikt ſei 
eben nur dann durchzuführen, wenn genug neue Münzen vorhanden 
ſeien oder die fremden Sorten nach dem jedesmaligen Handelskurſe 
gelten. Die Hinderniſſe lägen beſonders daran, daß die cleviſchen 
Lande mit der Nachbarſchaft nach Stübern rechneten, preußiſche 
neue Münzen aber nur zur teilweiſen Steuerzahlung geſucht würden. 
Die Kammer habe ganz richtig beantragt, daß keine neuen Scheide— 
münzen geſchlagen würden, denn die nähmen die Fremden nicht. 
Wenn man nur neues Kurant präge, werde alles zu gutem Ende 
geführt werden.?) 

Aber dieſe geforderte Prägung guten Geldes ging noch immer 
nur langfam vonftatten, weil, wie Krönde behauptete, von März 
bis September nur 31148 Rtlr. an fremden und reduzierten Sorten 
zur Münze geliefert feien,?) während man 1756 648000 Rtlr. an- 
geblich fchlechter Gelder dorthin abgegeben habe. Wir wifjen nun 
aber, daß diejer Vergleich gar nichts bejfagt, denn 1756 münzte 
Gumperts in Cleve feine Szoftafe nach 18-Talerfuß, während man 
jest befonders gute8 PBagament nötig Hatte, um daraus Kurant 
nach 14-Talerfuß herzuftellen. Seit Mai, gab Krönde an, war fein 
Stüber mehr geprägt worden; er wollte genau darauf balten, daß 
nicht zu viel Scheidemüngze angefertigt werde. 

Endlich ftellte der Generaldirektor einen neuen Tarif auf, in 
dem er es für den Kaſſenkurs bei den Sätzen des erjten im allge- 
meinen beließ, nur daß er die Karldor und alten Louisdor, wie es 
damals ja überall in Preußen gefchah,*) auf 4 Rtlr. 22 Gr. herab- 


1) Reſkript, Berlin, 16. Oktober 1764. 

2) Bericht Reicharts, Aurich, 6. Dftober 1764. Nr. 103. 
3) So! Bielleiht muß es En 131,148 Rtlr. 

4) © ©. 19, 194, 


218 Drittes Buch. Fünftes Kapitel. 


legte. - Für den Verkehrskurs aber gab er höhere Sätze zu: es follte 
der Friedrichsdor 5 Rtlr. 10 bis 15 Stüber und ähnlich die fremden 
Pijtolen gelten, womit man aljo auch bier das Gold in richtiges 
Wertverhältnisg zum Silber feßte. Auch die Fleineren holländischen 
Münzen wurden berüdfjichtigt.!) Vom 1. Dezember 1764 an jollte 
diefer Tarif in Cleve, Geldern, Mörs und Mark bei Mangel an 
preußiichen Münzen gelten.?) 

Es war damit auch die höchſte Zeit, denn ſchon Flagte man 
jtellenweife über jämmerliche Geldzuftände, man hatte feine neuen 
Münzen zur Abgabenzahlung, man Hatte überhaupt noch Teine ge- 
jehen.?) Seitden trat das General- Direktorium mehr auf die Seite 
der Cleviſchen Behörden. Als der Generalmünzdireftor am 
30. Januar 1765 vorjchlug, das alte Stübergeld dadurch zu be- 
feitigen, daß man das in ihm einzuhebende Viertel der Abgaben 
der Münze abliefere, die dafür die Hälfte in Kurant, die Hälfte in 
neuen Stübern zurücgeben würde, ſprach fich die Cleviſche Kammer 
Dagegen aus, dem das General-Direktorium beipflichtete.e Denn Die 
alten Doppelftüber, mit denen. man in der Nachbarjchaft Handeln 
könne, dürfe man nicht vernichten, da dort nicht einmal das neue 
Kurant, gefchweige denn die neuen Stüber, den vorgefchriebenen Kurs 
babe. Die Kammer bat wiederholt darum, feine neuen Scheidemünzen 
ichlagen zu lafjen und um freien Geldverfehr mit den Fremden.?) 

Es ift wohl begreifli, daß man durd) die Erfahrungen des 
Krieges mißtrauisch gegen alle Münzveränderungen geworden war, 
bejonders gegen die Preußens, das fchlechtes Geld natürlich in weit- 
aus größerer Menge als die andern. Staaten gejchlagen Hatte. *) 
Diejes Mißtrauen mußte erft überwunden werden durch eine lange 
zuverläjfige Münzprägung, die indefjen in den weftlichen Landes- 
teilen Preußens ausblieb. 

Krönde ließ ich aber durch nichts von feiner Meinung ab- 
bringen. Er bejtritt, daß noch Müngmangel berrjchen könne, denn 
1) Bericht Kröndes, Berlin, 27. Oktober 1764. | 

2) Verordnung, Berlin, 25. November 1764. Verfügung, Cleve, 28. Januar 
1765. Scotti 1857. 

3, Protokoll der Kammer, Cleve, 25. Februar 1765. Tit. XVI, 24. Da- 
her auch das Folgende. 


9 „Preußiſch Geld nehm ich nicht” läßt — Reuter in ſeinem „Dorch⸗ 
läuchting“ eine Händlerin ſagen. 


Das Schidjal des Edikts vom 29. März 1764 ꝛc. 219 


es feien von April 1764 bis Januar 1765 in der Clevifchen Münze 
für 236500 Rtlr. an neuem GSilbergelde geprägt worden und in 
feiner andern Provinz fo viele reduzierte Sorten erlaubt. Wenn 
die Kaufleute diefe auswärts höher anbrächten, fo müßte die Kammer 
folhe Ausfuhr mit allem Fleiß zu verhüten juchen. Das war alfo 
dag gerade Gegenteil von dem freien Münzverfehr, den die Kammer 
anftrebte und bei dem es troß aller gegenfeitigen Beftrebungen ge- 
blieben ift, weil er von den durch die Natur und Kultur gefchaffenen 
wirtſchaftlichen Verhältniſſen jener Gebiete bedingt war. 

Übrigens wurde damals der Miünzpreis der Holändifchen 
Gulden und neueren Brabanter Permißſchillinge auf die Verfehrstare 
des letzten Tarifs — 331/, und 10 Stüber — erhöht; eine Bitte der 
Geldernfhen Kommilfion, den big 1749 geprägten und reduzierten 
Permißſchillingen einen Kaſſenkurs von 10 ſtatt 81/, Stüber zu ge- 
währen, jedoch abgefchlagen.!) 

In einem endgültigen Deklarationgreffript vom 9. Mai 17652) 
wurden diefe Anderungen des Edikts zufammengefaßt; e8 wurde der 
Tarif für den Geldkurs bezüglid) der Steuerzahlungen und des 
Verkehrs wiederholt, eg wurde befannt gemacht, daß auch 20-, 10- 
und 5-Stüberftüde gefchlagen werden würden. 

Denn mit dem Reſkript zufammen wurde dem Könige ein 
Vorſchlag Kröndes unterbreitet, daß die in Cleve gemünzten 8-, 4- 
und 2-Grofchenjtüde, um in den dortigen Gegenden beliebter zu 
werden, die Aufichrift 20, 10 und 5 Stüber und nur am Rande den 
brandenburgifchen Wert tragen follten.?) In der Tat wurde aber 
umgefehrt verfahren, denn die von da an in Cleve geprägten 4> 
und 2-Groſchenſtücke — 8-Grofchenftüde ftelte man nicht her — 
tragen im Felde die Bezeichnung VI (oder XII) EINEN THALER 
und darunter in kleiner Schrift ihren Wert in Stübern.*) Einen 
Erfolg Hatte die Veränderung nicht. 

Die bejonderen Kredit, Handels- und Geldverhältnifje der 
weftlichen Provinzen machten auch nicht unwefentliche Anderungen 

1) Bericht Kröndes, Berlin, 5. März und 30. April 1765. Verfügung, 
Eleve, 19. März 1765. Scotti 1863. 

2) Nr. 109. 


8) Verfügung, Cleve, 3. Juni 1765 nad) Reſtript, Berlin, 19. Mai 1765. 
Scotti 1883. 
+, Münzbeſchreibung Nr. 610, 611, 666 - 659. 


220 Dritte® Buch. Fünftes Kapitel. 


bei dem die Schuldenzahlung rvegelnden 10. Paragraphen des Edikts 
nötig. Schon am 4. Juni 1764 war der Llevifchen Kammer be= 
foblen worden, mit der LZandesfreditfommiffion und einigen Münz- 
fundigen die nötigen Zufäge zu Paragraph 10 und der Tabelle E 
zu entwerfen,!) und am 3. November 1764 erinnerte Fürſt an diefen 
Befehl. Daraufhin verhandelten Regierung, Kammer und Die 
Zandesdeputierten und berichteten am 11. Januar 1765 weitläuftig 
über die dortigen Verhältnifje.?) Nach mehreren Hin- und Her— 
ichreiben nahm das Deklarationsreffript die Hauptprinzipien des 8 10 
mit einigen formellen Anderungen an.®) 

Ohne auf das einzelne einzugehen, das mehr die Schulden- 
verwaltung betrifft, bemerfe ich nur das für das Geldwejen Wichtige. 
Daß die älteren 2= und 1-Stüber im Wert von 1'/, und °/, Stüber 
den Charakter des Kurantgeldes Haben follten, fahen wir; wegen 
diefer ihrer Reduktion galt der Taler nicht mehr wie bis 1756 30, 
jondern 40 folder Doppelftüber.*) 

Die Zahlung mit fremden Sorten jollte in dem Werte des 
Tarifs gelten, wenn die Schuld aus der Zeit vor 1750 ftammte 
und in ſolchen Sorten ausgedrüdt war. Stammte die Schuld aus 
der Zeit des Graumanſchen Geldes, fo war fie, wenn auf Fried- 
richsdor geftellt, mit diejen, wenn auf Stüber, mit Stübern, wenn 
auf fremde oder eigene Kurantfilberjorten oder wenn feine Sorten 
genannt waren, wie im Edikt angegeben,®) oder in den erlaubten 
fremden Sorten in tarifmäßigem Werte abzutragen. 

Stammte die Schuld aber aus der Kriegszeit vom 1. April 
1757 bis 1. Suni 1764, jo unterfchied man zunächſt eine Zahlungs- 
art in Cleve, Geldern und Mörs, wo die Krieggmünzen von der 
feindlichen Verwaltung ziemlich ferngehalten waren. Lautete hier die 
Schuld auf genannte fremden Sorten, fo war mit diefen zu zahlen, 
lautete fie unbeftimmt auf franzöfifches, holländiſches, gangbares oder 


1) Nr. 89. 

2) Tit. XVI, 24. 

3) Bericht der Regierung und Kammer, Cleve, 11. Januar 1765. Nr. 107. 
Reffript, Berlin, 15. März 1765. Votum Fürft3 vom 4. Mat 1765. Dekla⸗ 
rationgreftipt vom 9. Mat 1765. Nr. 109. 

2) Ebenda und Separatvotum der Regierung zum Bericht vom 11. Januar 
1765. Nr. 107 am Schluß. 

6) ©. ©. 200. 


Das Schickſal des Edikts vom 29. März 1764 ıc. 291 


Stübergeld, jo war mit guten Friedrichgdor oder mit den erlaubten 
Sorten zu zahlen, und zwar gab man für die Schuldfumme von 
600 Rtlr. nur 500. Diefen Sa Hatten die Behörden und Stände 
vereinbart als am entiprechendften dem Kurs des Kriegsgeldes gegen- 
über den fich gleich gebliebenen guten Münzen, bejonders den 
holländifchen Gulden.) | 

Für die Schulden in der Grafjhaft Mark aus ber Seit 
bis zum 1. Januar 1760 galten diejelben Beitimmungen wie in 
Cleve. Für die Zeit feit diefem Termin aber, als die Ephraimiten 
eingedrungen waren, galt die Tabelle E mit einer Änderung. War 
das Darlehn nämlih mit preußiichen 8=, 4=, 2-Örojchen von 
1758 bis 1763 gezahlt, jo follte fie nicht wie in dem Öftlichen Pro— 
vinzen mit neuem Kurant, was in Mark fehlte, bezahlt werden, 
fondern mit Friedrichgdor oder den erlaubten fremden Goldmünzen, 
und zwar 100 geliehene Taler mit 62'/, Rtlr. War fie in fächfi- 
ichen Dritteln oder noch fchlechteren Sorten geliehen, jo waren für 
100 Rtlr. nur 55 Rtlr. 13 Gr. 4 Bf. zurüdzuerjtatten. Dieſe 
Einheitsfäße waren beliebt worden, weil eine Berüdfichtigung all 
der verjchiedenen Krieggmüngzen nur Verwirrung und Ste hervor⸗ 
gerufen hätte.?) 

Endlich beſtimmte man für das Jahr vom 1. Juni 1764 bis 
dahin 1765 und für alle weſtlichen Lande, daß Kontrafte auf 
Scheidemünze oder Stüber mit Stübern, auf fremde Sorten wie 
oben für Cleve angeführt, abzuzahlen jeien. 


In den nächften Sahren wurde es immer offenbarer, daß Die 
Aufrechterhaltung eines eigenen preußifchen Münzſyſtems in den 
weftlichen Landen unmöglih war. Daß die meiften Nachbarn, fo 
Jülich-Berg, Köln und Frankfurt den Konventionsfuß annahmen, 
bedeutete für Cleve-Marf fo viel als ob die Münzen nad) 14- 
Talerfuß dort verboten wären, fo daß auch der Handel fie ablehnte 
und fie eigentlich nur wie früher jchon immer für die nach Berlin 
zu fendenden Einkünfte bejchafft werden mußten. Nur die alten 2= 
und 1-Stüber waren beliebt und wurden auch von allen Nachbarn 


1) Beriht vom 11. Sanuar 1765, Nr. 107, 1. 
2, Bericht vom 11. Januar 1765, Nr. 107, 12. 


222 Drittes Bud. Fünftes Kapitel. 


als 11/g= und °/,-Stüber gern genommen. Später freilich wurden 
die preußischen Taler aus anderen Gründen im Welten Deutjchlands 
ſehr begehrt.*) 

Zunächſt drehte fich alles darum, wie man für genug Breußifch 
Kurant forgen könnte. Als die Geldern-Mörfiiche Kammer vor: 
ſchlug, jeder Kämmerei einen bejtändigen Fonds von 600 Rtlr. in 
preußiſchem Kurant zu überlafjen, aus dem die Steuerzahler mit 
diefem verjehen werden könnten, die 2- und 1-Stüber aber den 
Regimentern anzuweiſen, da fie nicht nach Berlin gefandt werden 
dürften, jo meinte Krönde, die Münze habe die Mittel nicht zu 
jolden Borfhüffen, und die Anweifung der Stüber an die Regi- 
menter hielt das General-Direktorium für unnüß.?) 


Die Münze juchte auf alle Weife größere Prägungen von 
Kurant zu ermögliden. Da die holländischen Schillinge fo be- 
Schnitten waren, daß man bei ihrem Kurfe von 10 Stüber?) be- 
trächtlihden Schaden Hatte, jo drang der Münzdireftor darauf, daß 
die Holländifchen Sorten von den Kafjen zurücgewiejen würden. 
Bube klagte ferner, daß noch immer ein doppelter Kurs beftehe, da 
die Scildlouisdor im Verkehr 71/, Rtlr., die andern Biftolen 
6 Rtlr., die Dufaten 31/, Rtlr., die Holländiichen Gulden 40 und 
die geſtempelten Schillinge 12 Stüber gälten, woher e8 denn komme, 
daß jeder nad) diefen Sorten und nicht nach preußifchen greife, ſo— 
wie daß es niemandem einfalle, die fremden Sorten der Münze zu 
liefern. Nötig könne diefe Feiner mehr haben, denn es feien jeßt 
für über 520000 Rtlr. preußiihe Münzen gejchlagen.?) 


Wenn wir aber hören, daß diejes Geld meiſt in die Berliner 
Kaſſen floß oder von den Silberlieferanten abjorbiert wurde,®) fo 
reichte die Halbe Million gewiß nicht Hin. Zweitens lehnte der 
Handel das preußifche Kurant als in der Nachbarjchaft ſchwer an— 
bringlich ab, jo daß das Publikum die fremden Sorten nicht ent- 


1) Darüber im folgenden Bande. | 

2) Bericht der Kanımer, Mörs, 9. Auguft 1765. Bericht Kröndes vom 
22. Auguft 1765. Tit. XVI, 25. Daher auch da3 Folgende. 

3) ©. ©. 219. | | 

9) Bericht Kröndes, Berlin, 16. Auguft 1765. 

6) Kammerbericht, Cleve, 8. Auguft 1765. 


Das Shidjal des Edikts vom 29. März 1764 ꝛc. 223 


behren konnte und fie auch höher ſchätzte als fie nach ihrem Gehalt 
vielleicht verdienten.) 


Dennoch wurde verfügt, daß außer in Krefeld, wo man die 
Snduftrie dadurch nicht fchädigen wollte, aller doppelter Kurs auf- 
hören, befchnittene unterwichtige holländiſche Münzen nicht mehr an- 
zunehmen feien.?) 


Dahingegen verfuchte es Krönde bald durch Höherjegung 
einiger fremden Sorten, diefe in die Münze zu ziehen, was erlaubt 
erichien, da der König am 18. September 1765 höhere Münzpreije 
zugejtanden hatte: der Yaubtaler wurde von 1 Rtlr. 30 auf 1 Rtlr. 
32 Stüber gejeßt.?) Die andern fremden Sorten wollte die Münze 
jegt aber gar nicht mehr nehmen, denn das holländifche Silbergeld 
jei zu Stark bejchnitten und die Schild- und Sonnenlouisdor könnten 
wegen ihres ungleichen Gewichtes nur mit Verluſt in Friedrichsdor 
umgemüngt werden.) Am 7. November 1765 wurde der clevijchen 
Kammer befohlen, jene Piftolen von den Kafjen gar nicht mehr an— 
nehmen, die Holländiichen Gulden aber nicht mehr der Münze 
ſchicken zu lajjen. 


Der Generalmünzdireftor jebte des Näheren auseinander, wie— 
viel diefen Holländifchen Münzen am Gewicht fehlte: eine Tarifierung 
des Guldens auf 33 Stüber fei zu hoch, da er in Düfjeldorf am 
13. März auf 31, d. 5. 32 Stüber 8*%/, Heller cleviſch geſetzt fei. 
Auch fünnten die geftempelten Schillinge nicht mehr Höher als Die 
ungeftempelten, d. 5. auch nur zu 8'/, Stüber von der Münze ge= 
nommen werden.) Demgemäß wurde beftimmt, daß 89 Gulden 
4 Kölnifhe Mark wiegen müßten, wenn einer 33 Stüber gelten 


1) Gefegmäßig waren fie in Jülich-⸗Berg nicht höher als in Cleve-Mark 
tarifiert, nämlid) auf der Grundlage des Konventionsfußes die franzöfifchen - 
Schild- und Sonnenlouisdor auf 5 Rtlr. 53, die alten Louisdor auf 4 Rtlr. 
53 GStüber, die Friedrichgdor und Karldor auf 4 Rtlr. 51, die Laubtaler auf 
1 Rtlr. 30 Stüber. Edikt vom 3. April 1765. Scotti, Sülich-Lleve-Berg 1967. 

2) Nejfript an die Kammern zu Cleve und Mörs, Berlin, 27. Auguft 
1765. Berfügung, Cleve, 19. September 1765. Scotti, Cleve⸗Mark 1904. 

3) Reſtript an die Cleviſche Kammer vom 1. Oftober 1765. Verfügung, 
Cleve, 14. Oktober 1765. Scotti 1908. 

4) Bericht Kröndes vom 29. Oktober 1765. 

6) S. ©. 219 und 222. 


224 Drittes Buch. Fünftes Kapitel. 


jollte, und die auf 10 Stüber tarifierten Schillinge Hinfort nur zu 
81/, anzunehmen feien.!) 

Alle diefe Erlaſſe und Veränderungen blieben aber ohne Er- 
folge. Aus einigen längeren Berichten der Kanımern zu Cleve und 
Mörs erhalten wir einen Haren Überbli über die dortigen Geld- 
verhältniffe, auf die wir zum Schluß noch einen Blid werfen, weil 
jeitdem jene Gebiete ihr monetäre® Sonderleben ungeftört weiter— 
führten und die Cleviſche Münzjtätte Damals auf immer einging. 

Die Llevifche Kriegs- und Domänenfammer erwog die Ab- 
Ichaffung des doppelten Münzkurſes nochmals und fand, daß Krönde 
nur an das Münzgejchäft denke, die ganze wirtfchaftliche Lage des 
Zandes aber nicht in Betracht ziehe. Die Kammer zeigte, wie Die 
Untertanen, da fie ihre Produfte nicht über die Wefer ſchicken durften, 
zum Abjag in der Nachbarjchaft gezwungen jeien und dort fremdes 
Geld erhielten, das in Preußen um 20°/, reduziert ſei. Wenn 
man dieſes Geld nicht zuließe, werde jelbft exefutorifch nichts bei- 
zutreiben fein. Gewiß würden die Verlufte erft aufhören, wenn es 
nur einen Kurs gebe, aber diejer müfje der der Nachbarn jein. 

Sodann wandte fich die Behörde zu den Vorwürfen des 
Generaldireftors, daß fie durch jcharfe Befolgung der Edikte hätte 
durchjegen fünnen, was „gegen die Natur der Sache” gehe. Wenn 
die Friedrichsdor in Sülich-Berg auf 4 Rtlr. 51 Stüber gefegt 
jeien,2) jo wären fie damit zwar nicht verboten, aber doch den 
Cleviſchen Einwohnern ein großer Schade getan. Die Düfjeldorfer 
erhielten fie um 3 bis 6°/, billiger, bezahlten die Clever aber mit 
ihnen nad) preußifchem Kurſe. rüber vor 1750 Habe man all- 
gemein mit Dufaten gezahlt, wobei derartige Unzuträglichkeiten nicht 
vorfommen fonnten. Dufaten habe man aber jegt kaum. 

Ein weiterer Punkt war der Streit um die alten Stüber, die 
die Kammer als bejtes Cleviſches Handelsgeld nicht einfchmelzen 
laſſen wollte Wenn Krönde behauptete, die neuen feien befjer, jo 
fonnte das dem Lande nichts helfen, da die Nachbarn die alten 
hoch jchätten, die neuen aber nblehnten. Denn es waren die alten 
2= und 1-Stüber nach ihrer Herabfegung auf 1Y/g= und °/,-Stüber 


1) Bericht Kröndes vom 3. Dezember 1765. PBerfügung, Cleve, 20. De- 
zember 1765. Geotti 1917. 
2) S. S. 223, Note 1. 


Das Schidfal des Edikts vom 29. März 1764 ac. 295 


um etwa 8°/, beffer als neues Kurant, nach Nennwert und Gehalt 
verglichen, weshalb die Kammer bat, das Agio der 1'/,-Stüber 
böchfteng um 5°/, unter Kurant und 10°, unter Gold zu fegen. 
Ein Entjcheid darauf liegt nicht vor.) 


Krönde ſah nun auch, wenn zwar nicht dag Srrtümliche, To 
doch das DBergebliche feiner Bemühungen ein, und daß man die 
Münzftätte aufheben müſſe. Denn Silber von Hamburg und 
Holland zu Schaffen, koſte zu viel, reduzierte Sorten aber liefen 
nicht mehr ein, aus Geldern und Mörs wären davon von Mai 
bis Dezember 1765 nur 277 Rtlr. geliefert worden. Scheidemünge 
aber war genug im Lande, alfo konnte man auch aus deren Prägung 
nicht8 gewinnen; die legte war im April 1764 gejchlagen worden.?) 


Diefer ermüdende Meinungsaustaufch lief in derjelben Weile 
weiter, ohne Daß neue Momente herbeigebracdht wurden. Die Stände 
verlangten mehr grobe Münze, Krönde fonnte wegen zu hoher Edel- 
metallpreije feine ſchlagen lafjen, und erreichte deshalb vom Könige 
den nachdrüdlichen Befehl, daß der hohe Kurs der franzöfiichen 
Münzen abgeftellt und fie zu der feitgejegten Taxe der clevijchen 
Münzjtätte abgeliefert würden.?) Diefe Valvation war jchon furz 
vorher publiziert worden (j. S. 226, Note 2), aber wieder wurde fie 
von den Behörden und Ständen als unausführbar bezeichnet. 


Der Kern der Ausführungen der Geldern-Mörfiichen Kammer 
vom 8. September 1767 gipfelte darin, daß dem Lande der Louis— 
dor und der Louisblanc (Qaubtaler) jowie das Holländifche Geld 
unentbehrlid; wären. Die „eigenfinnigen Nachbarn” ließen einmal 
das preußiiche Zwölftelftüd nur 4'/, Stüber ftatt 5 gelten, und 
wegen des ftarfen Verkehrs mit Holland müſſe ınan fich dem fügen. 
Wenn der Laubtaler aucd wirklich 1 Ntlr. 32 Stüber wert fei und 
zu 1 Rtlr. 52 gerechnet werde, fo jei diefes doch Fein Verluſt, da 
er in dem Werte ſowohl gegeben wie genommen werde. Noch 
manche andere Gründe, warum es bei dem Gebrauch zu lafjen jei, 
führte man an, fo die mannigfacdhen Geldbezüge aus Holland, Die 


1) Kammerbericht, Eleve, 5. Dezember 1765, Nr. 111. 
2) Berichte Kröndes vom 17. Dezember 1765 und 4. März 1766. 
3, Gutachten Kröndes vom 8. Mai 1767. R.-D. an das General-Diref- 
torium, Potsdam, 11. Zuli 1767. Zit. XLIII, 15. Daher auch da8 Folgende. 
Acta Borussica. Münzwefen III. 15 


296 | Drittes Buch. Fünftes Kapitel. 


bei einer Kurserniedrigung bedeutend vermindert, ja zum Zeil ganz 
wegfallen würden. 

Nicht anders ſprachen ſich die Stände von Cleve-Mark aus. 
Sie blieben dabei, daß durch die von Kröncke vorgeſchlagene Regu— 
lierung der Warenpreiſe nichts zu beſſern ſei. Wenn man die 
Münze der Nachbarn nicht ſo nehme, wie ſie bei jenen gelte, könne 
man die Landesprodukte nicht los werden. Nichts vermöchten dieſe 
kleinen Gebiete darin gegen die mächtigen Länder mit blühendem 
Handel. Man müſſe alles tun, einen mit dem nachbarlichen über- 
einftimmenden Münzfuß zu erhalten. ?) 

Der 1767 noch einmal feitgefegte Kurs der fremden Münzen?) 
ift nicht zur Ausführung gefommen, man gab fich feit dem Ende 
dieſes Jahres auch in Berlin mit diefen Dingen nicht mehr ab und 
ließ fie ihren eigenen Lauf gehen, den fie immer gegangen wären, 
wenn man fich nicht 100 Jahre lang mit der Errichtung und Er- 
Haltung einer Münzitätte in Cleve gequält Hätte, ein Streben aus 
den beiten Abfichten, aber der Unfenntnig der handels- und geld- 
politiichen Berhältniffe in jenen Gegenden entjtanden.?) 

Als der fo oft wieder aufgenommene Verſuch auch 1767 ge- 
jcheitert war und die Clevifche Münze — damals guf immer — ein- 
ging, endeten auch fofort diefe Verhandlungen, und jene Lande haben 
fi jeitdem zum großen Teile mit den Münzen der Nachbarn beholfen. 

Bon der Münzftätte ſelbſt fehlen ung, außer der Statiftit 
und einigen Perſonalien, alle Nachrichten aus diejer legten Periode 
ihres Dafeins. Am 8. September 1767 bejtimmte der König, daß 
fie eingehen follte..e Da die Beamten in den 5 legten Quartalen 
nur wenig Gehalt befommen hatten, bat Krönde das Fehlende aus 
dem Erlös der zu verfaufenden Materialien und die dann nod) 
rüdjtändigen 7 bis 8000 Rtlr. aus dem Berliner Schlagihag zu 


1) Cleve, 14. September 1767. Zit. XLII, 15. 

2) Cleve, 25. Juni 1767: Verkehrskurs der Laubtaler 1 Rilr. 32, der 
holländifhen Gulden 33 Stüber, der geitempelten und ungeltempelten Schillinge 
8 Stüber 4 Pfg. Scotti 1975. 

8) ühnlich fcheint es in Jülich⸗Berg gegangen zu fein, wo auch öfter der 
frühere Kurs verboten werden mußte, 3.8. am 17. Auguft 1765. Scotti, Zülich- 
Berg, 1974. Die Ephraimiten mußten hier übrigen noch im Jahre 1780 offiziell, 
wenn auch reduziert, erlaubt werden, weil man wohl zu wenig ae Geld 
me Ebenda 2162. 


Das Schidffal des Edikts vom 29. März 1764 ꝛc. 227 


zahlen, was wohl genehmigt worden if. Schon als Friedrich be— 
fahl, die Münze eingehen zu lafjen, hatte er Krönde ans Herz ge- 
legt, vor allem für Anftellung des Münzdirektors Yube zu forgen, 
eine8 „befannten ehrlichen Mannes“.)) Der König hatte Bube 
wohl während des Krieges als Leipziger Münzdirektor ſchätzen ge= 
lernt. Diejer muß eine Anftellung in Cleve erhalten haben, denn 
er führte bis zu feinem 1776 erfolgten Tode die Aufficht über die 
dortigen Münzgebäude; dieſe lag feitdem dem früheren Cleviſchen 
Wardein Hobermann ob, der aljo wohl auch dort in Stellung war.?) 





Eine Hauptichwierigfeit, die Cleviſche Münzitätte arbeiten zu 
lafjen, lag in der Unmöglichkeit, die neuen Scheidemüngen abzujegen; 
ſehr ähnliche Verhältniffe finden wir auch in DOftfriesland. Auch 
bier tat man das möglichjte, die reduzierten Kriegsmünzen einzuziehen, 
ihre Ausfuhr zu verhüten,?) aber Anfang 1767 ſchien weitere Mühe 
vergeblich zu fein. Der Wardein Wiedemann ftellte vor, er be- 
fomme faft gar fein Gehalt mehr und könne „in diefem Sibirien 
unter Barbaren” nicht weiter leben; „flehentlich”, uber wohl ver- 
gebeng, bat er, ihn nach Berlin fommen zu laſſen. Im April ließ 
dann der Münzdireltor Unger, um nur die Gehälter herauszubringen, 
551 Rtlr. in Füchfen münzen, was er mit Mangel an ihnen zu’ 
entſchuldigen fuchte, da man ſchon PBapiermarfen gemacht habe; im 
Mai wurden noch für 483 Rtlr. 8 Pfg. davon geprägt.) Dennod) 
trat im Juni der Rendant Schnedermann von der Münze zur 
Auricher Regierung über.?) 

Da verfiel man denn auch hier wieder einmal auf das alte 
Hilfsmittel der Scheidemünzprägung in größerem Maßjtabe, ohne 
zu ahnen, daß die Umftände dafür nun bei weiten ungünftiger 
waren als in früheren Zeiten. Der Hauptfilberlieferant für Aurich 
war Meyer Salomon der Jüngere, der fowohl in Aurich wie aud) 
in Berlin Beziehungen Hatte. Cr verabredete mit Unger eine 
Prägung von 1- und !/;-Mariengrofhen oder 8- und 4-Pfennig- 

1) K.⸗O. an Krönde, 8. September 1767. R. XII, 1. Im.Ber. Krönckes 
vom 21. Sanuar 1768. R. XIII, 3. 

9, Mitteilung Gentzens vom 9. Juli 1785. Tit. XXIV, 6. 

8), Bericht Ungers, Aurich, 1. Auguft 1765. Tit. XXV, 4. 

+, Müngbefchreibung Nr. 1433. 


6) Fit. XXV, 5. 
15* 


228 Drittes Buch. Fünftes Kapitel. 


ftüden; wenn’ man 5000 Marf fein in fie verarbeite, könne man 
bei einem Silberpreis von 15 Rtlr. ein gleiches Quantum Feinfilber 
in Kurant vermünzen und erziele einen Schlagjchag von 5000 Rtlr. 
Der Unternehmer verpflichtete fich, die Hälfte diefer Scheidemünzen 
in Münfter, Oldenburg und Bremen abzujegen. Krönde war ein» 
verftanden, denn es feien 1764 bis 1767 nur für 31773 Rtlr. an 
Scheidemünze in Aurich geprägt, von den vor 1756 gejchlagenen 
120000 Rtlr. aber die meijten während des Krieges eingefchmolzen 
worden. Die „Heymännchen“ der Kriegszeit überging er mit Gtill- 
Tchweigen. 

Der König, der die Münzftätte lieber hätte eingehen lafjen 
wollen, als daß zu viel Scheidemüngze geprägt würde, gab, nachdem 
Krönde ihn darüber beruhigt Hatte, die Abjchließung des Kontrafts 
zu.!) Binnen neun Monaten waren die 10000 Mark zu liefern, 
der Unternehmer follte als Bezahlung 65000 Rtlr. in Kurant, 
85000 in Scheidemüngzen erhalten.?) 

Da aber das Hierbei angenommene Produftiongverhältnig des 
Kurants zur Scheidemünge ein unrichtiges war, 1767 in Aurich ver- 
hältnismäßig wenige ?/g= und Yıo-Taler, an Scheidemünze aber für 
31 773 Rtlr. gemünzt war und viele fremde Scheidemünze im Lande 
umlief, jo hätte man auf Erfüllung des Kontrafts nicht allzuftart 
bauen dürfen. 

Wie groß aber war die Überrafchung des Unternehmers und 
der Münzbeamten, als fie bemerken mußten, daß die neuen Scheide- 
münzen von der Bevölferung überhaupt abgewiefen wurden! Als 
die erjten 2 big 300 Rtlr. davon ausgegeben werden follten, wollte 
fie niemand annehmen: die Münzarbeiter, die mit Mariengrojchen 
gelohnt waren, konnten dafür nichts kaufen. Da nun auch die 
Landſchafts- und königlichen Kafen diefe Münze ablehnten, war 
deren Schidfal jo gut wie bejiegelt.®) 

Zwifchen der Auricher Kammer und dem Generalmünzdirektor 
begann darüber ein lebhafter Meinungsaustaufch, aber geändert 
wurde dadurch nichts. Wenn die Kammer zwar befahl, daß diejes 
Geld im Nennwert genommen würde und in Emden und Leer Käufe 

1) K.⸗O. an Krönde, 12. März, Ym.-Ber. Kröndes vom 14. März, K.-D. 
an Krönde vom 15. März 1767. R. XIII, 1 und 3. 


2, Kontralt vom 18. März 1767. Tit. XLIIL, 24. 
8) Bericht Ungers vom 30. Zuli 1767. Tit. XXV, 4. 


Das Scidjal des Edikts von 29. März 1764 ꝛc. 229 


in preußifchem und nicht holländiſchem Gelde abzufchließen feien, 
weil der holländifche Wechfel um !/,%/, gegen Mariengrofchen ge- 
ftiegen war, fo wollte fie diefe Maßregeln doch nicht auf den Groß- 
handel ausdehnen, der dadurch ruiniert werden würde, und fprach 
die Befürchtung aus, daß zu viel Scheidemünze gejchlagen würde. 
Krönde meinte darauf, die 85000 Rtlr. feien nicht zu viel.!) Da— 
gegen forderte wieder die Kammer, und zwar mit Recht, daß der 
Unternehmer erjt das Kurant münze. Gewiß würde, wäre das ge- 
ichehen, auch die Scheidemüngze beffer aufgenommen worden fein, 
aber dazu verpflichtete der Kontrakt den Salomon nit. Es blieb 
dabei, daß die neuen Sorten im Nennwert genommen werden 
müßten, allerdings mit beſchränkter Zahltraft, denn Poſten über 2 
oder 4 Ggr. müßten mit Kurant bezahlt werden,?) obſchon Krönde 
darauf hinwies, daß feit 1764 ein Viertel aller Staatsabgaben mit 
Scheidemünze bezahlt werden durfte. 

Wenn aber Salomon das Mariengeld nicht abjeten konnte, 
fo vermochte er auch kein Silber zu liefern, und die Schulden der 
Münze, die feinen Schlagjchaß erzielte, wuchjen durch die Gehalts- . 
zahlung. Als Ende 1767 die Cleviſche Münze aus ähnlichen Ur- 
fachen einging, meinte Krönde, die Auricher werde ihr bald folgen. 
Denn die Hoffnung, die Mariengrofchen in der Nachbarfchaft abzu- 
jegen, erfüllte fi) auch nicht. Zwar befjerte fich die Sachlage wieder 
etwas, fo daß man bis März 1768 die Schulden abzahlen Tonnte, 
aber es waren von den bedungenen 10000 Mark Feinſilber bis 
dahin doch nur 2893 geliefert worden. Salomon bat ihn, nod) 
ein Vierteljahr Zeit und die Münze nicht eingehen zu lafjen. Das 
wurde gewährt, aber nicht feine Forderung, einige 20000 Rtlr. in 
Sechspfennigftücden ftatt in Mariengeld Schlagen laſſen zu dürfen.®) 

Zu leßterem Vorſchlage Hatten ihn Maßregeln der Zentral- 
behörde veranlaßt. Am 12. Februar 1768 fragte nämlich das 
General-Direktorium bei Krönde an, ob nicht ein Publifandum 
nötig fei, daß die Mariengrofchen in den mittleren Provinzen nicht 
umlaufen dürften.) Wenn das auch bisher nicht formell unterfagt 


1) Kammerber., Aurich, 20. Juli, Vorftellung Krönckes vom 10. Auguft 1767. 

2) Kammerber., Wurich, den 6. Uug.; Gutachten Kröndes vom 22. Aug. 1767. 
8) Alles aus Tit. XXV, 5. 

4) Das Folgende nad Tit. XLII, 5. 


230 Drittes Buch. Fünftes Kapitel. 


war, jo wollte der König fie doch diesjeit der Wejer nicht dulden 
und meinte, ſie müßten durch Schelmereien eingefchleppt worden fein.!) 


Salomon hatte nämlich in feiner Verlegenheit, dieſes Geld im 
Weiten los zu werden, davon gegen 22000 Rtlr. jeinem Schwieger- 
john Moſes Samuel Fürft in Berlin geſchickt, und nun hielt man 
ihn an, fie mit Kurant einzutaufchen und wieder nach Aurich zurüd- 
zubefördern.?) Trotz ſtarken Lamentieren? und unmahrer Ent- 
Ichuldigungen mußte er fie einwechſeln. Krönde verwandte ſich noch 
beim König dafür, daß die Mariengrofchen wenigitens in Halber- 
ftadt und Minden erlaubt würden, denn es feien feit 1764 nur für 
11800 Rtlr. in Magdeburg gefchlagen worden, vor 1756 aber 
überhaupt für 1296000 Atlr. Wenn die Hälfte der ausbedungenen 
85000 Rtlr. auf die Lande zwiſchen Wefer und Elbe gerechnet 
würden, jo fei dieſes Quantum für jene Gegenden gewiß nicht zu 
viel. Weile die Poft fie weiter zurücd, jo nehme fie überhaupt nie= 
mand, und Salomon fünne nicht weiter prägen laſſen. Dennoch 
wollte Friedrich ihren Umlauf diesjeits der Wefer nach wie vor nicht 
zugeben, jenjeits derjelben jollte fie aber jeder unweigerlich annehmen. 3) 


Wir erinnern uns, daß für die Lande zwifchen Wefer und 
Elbe ſchon vor 1756 dic Magdeburger Münze, auf Graumans An- 
ordnung, hatte Mariengeld münzen müfjen, dieſes aber nicht hatte 
abjegen fünnen, weil dasfelbe in diefen Gegenden damals ſchon 
außer Gebrauch fam.*) Senfeits der Weſer war es aber eigentlich 
immer nur wenig im Umlauf gewefen; dazu famen nun im fieben- 
jährigen Kriege die mafjenhaften Ausprägungen von fchlechtem 
Mariengeld in der Auricher Münze, wodurch es dort vollends jeden 
Kredit verloren Hatte. 


Wenn alfo auch die Auricher Kammer nad) jener Willens- 
äußerung des Königs! die unweigerliche Annahme erneut verfünden 





1) 8.-D. an das General-Direktorium, Potsdam, 15. März 1768. 

2) Bericht des Polizeidireftoriums, Berlin, 22. März 1768. 

®) Ym.-Ber. des Gen.-Direktoriums vom 25. April, Tit. XLIII, 5; Xm.-Ber. 
Kröndes vom 27. April; 8.-D. an Krönde vom 28. April 1768. R. XIII, 3 u.1. 

4) Oftlih der Elbe nahm man e3 natürlich erft recht nicht. 1757 wurden 
der Halberftädtifchen Oberftenerfaffe 200 Air. davon aus Berlin zurüdgefandt: 
e3 jei edilt- aber nicht Fafjenmäßiges Geld und nur für den Verkehr mit der 
Nachbarſchaft gejchlagen. U. M. Halberft. Kammer I 156. ©. Bd. II, ©. 187f. 


Das Schidfal des Edikts vom 29. März 1764 ıc. 231 


mußte,!) jo bielt fie diefen Befehl doch für unausführbar, denn mit 
den 4-Pfennigftüden oder Groten fei die ganze Gegend angefüllt, 
und die Meariengrofchen kämen alle aus der Nachbarfchaft wieder 
zurüd. Was fjollten die Bäder und Brauer mit ihnen beginnen, 
die Korn nur für Goldgeld befämen? 

Krönde aber fuhr fort, alle Schuld auf das üble Benehmen 
der Kafjen zu wälzen, die diefe Münzen Durch verweigerte Annahme 
disfreditiert hätten; das Emdener Poftamt erdreijte fich fogar, bei 
Bezahlung mit Mariengeld Aufgeld zu erheben.) Aber er erlangte 
wenig. Die Kammer gab vielmehr an, daß der holländische Gulden 
zu 31!/, Stüber nun in Halbmariengrofchen 45 Stüber fofte, und 
die Provinz auf 10 und mehr Jahre mit genug Scheidemünge ver- 
jehen jei. Nur foviel wurde endlich verfügt, daß die Kaffen jenfeits 
der Wefer davon annehmen follten, was fie wieder im Lande aus— 
zugeben in der Zage jeien; mehr verficherte dag General-Direktorium, 
nicht befehlen zu fünnen.?) Bei alledem darf man nicht außer acht 
lafjen, daß es feineswegs nur preußifche 8- und 4-Pfennigftüce 
waren, über die man klagte. Vielmehr drangen Scheidemüngzen der 
Nachbarn, bejonders Bremifche Groten, in großer Menge ein. 

Die Auricher Münzjtätte fchleppte ihr Dajein noch eine Weile 
dahin, geriet dabei aber in große Berlegenheiten, denn da man feine 
Sceidemünze mehr loswerden fonnte, wurde Kurant gemünzt, das 
zu wenig Schlagihag abwarf, ald daß davon die Münzfoften be- 
itritten werden fonnten. So kam es, daß das Quartal Juni, Suli, 
Auguft 1768 mit einem Fehlbetrag von 4753 Atlr. abihloß.*) Da 
machte denn Salomon wieder den Borjchlag, den Reit des Scheide- 
münzquantums in Sechspfennigftüde auszumünzen, aber das wollte 
der König nicht zugeben, weil er, wie Krönde angab, diefe Münze 
für eigene Rechnung prägen ließ. Der Generaldirektor fonnte Unger 
nur raten, möglichit Schnell dem Könige eine Erklärung Salomons 


1) Beitungsinferat vom 16. Mai 1768, fie bei Poſten bis 2 Ggr. anzu- 
nehmen. Tit. XLIII, 24. 

2) Kammerber., Aurih, 31. Mat 1768. SKrönde an Minifter v. Hagen, 
28. Juni 1768. 

8) Kammerber., Aurich, 14. Juli 1768. Reſkript an Krönde vom 6. Sep⸗ 
tember 1768. | 

4) Das Folgende nad) Tit. XXV, 5. Salomon hat bis Ende November 
1768 5817 Mark 12.9 Gr. Feinfilber, dann nichts mehr geliefert. Tit. XLIII, 24. 


232 Drittes Buch. Fünftes Kapitel. 


zu unterbreiten, daß dieſer den Kontrakt nicht erfüllen könne, be- 
fonders fich aber mit dem Juden über die Rückſtände zu vergleichen, 
der darauf eingehen müſſe, da er Doch Durch verzögerte Gilber- 
lieferung die Schulden der Münze veranlaßt habe.t) 


Als Friedrich von den mißlichen Umständen hörte, gab er, um 
die Münze im Gange zu erhalten, zu überlegen, ob man nicht Die 
Münzen der Nachbarn und des Neiches nachprägen könne; früher 
jeien dort ja Frankfurter Sorten mit großem Gewinn gefchlagen 
worden.?2) Sedenfall® meinte er damit die vor 1756 in Eleve ge- 
münzten Babten.?) Aber ſowohl Krönde wie auch der Berliner 
Bankdireftor Koes wieſen diefen Plan zurüd. Denn zunächft fei 
das fremde Kurant nad) Konventionsfuß um 5°/, filberreicher als 
das preußifche; jodann laſſe fi aber Fein Unternehmer mehr darauf 
ein, fremde Scheidemünzen abzufegen, gegen die man überall einen 
ftarfen Widerwillen habe. Ferner fünne der gejchicdtefte Stempel- 
Schneider das fremde Gepräge nicht jo genau nachahmen, daß Die 
Fremden es nicht als Nachſchlag erfennten. So habe die Nach— 
prägung öſterreichiſcher Levantetaler und ruffiicher Aubel in Magde- 
burg wegen Unmöglichkeit fie abzufegen bald aufhören müfjen.*) 

Da aljo auch diejes Mittel nicht anwendbar erjchien, mußte 
die Münze eingehen. Im Sanuar 1769 Fam Unger nad Berlin, 
um feine Berabfchiedung zu betreiben, die aber ihre Schwierigkeiten 
hatte, weil die Münze eben noch an 5000 Rtlr. dem Salomon 
ihuldig war.?) Da alle Münzbeamten entlaffen wurden, begab fich 
Unger nad) Rothenburg, wo er bei den Bergwerken Anjtellung fand. 
Er erlangte von Meyer Salomon die Zulage, daß diejer auf alle 
Forderungen an die Münze verzichte, Doch Hatte der Jude einen 
Wechjel, der ihm von Unger auf 3000 Rtlr. ausgeftellt war, an 
Joſeph Beitel Ephraim abgetreten, der Unger nach Verfallzeit des 
Wechſels verklagte. 1770 bat diefer Krönde flehentlih um Er— 
ftattung der Summe, denn dieſes Defizit ſei weder durch jeine noch 





1) Krönde an Unger, 13. September und 8. November 1768. 

2) .8.-D. an Krönde vom 29. September und 11. Oftober 1768. R. XIII, 1. 

3) Bd. II, ©. 238, 239. 

4) Sm.-Ber. Kröndes vom 4. Oktober 1768. Im.⸗Ber. Kröndes und Koes' 
vom 10. Oftober 1768. R. XIII, 3. Über diefe Nachfchläge Näheres im IV. Bande. 

5) Im.Ber. Kröndes vom 19, Februar 1769. R. XIIL, 3. 


Das Scidfal des Edikt3 vom 29. März 1764 ac. 233 


des Salomon Schuld, fondern durch die Unmöglichkeit, das Marien- 
geld abzufegen, entjtanden. Ebenſo viel Schuld Hätte fonft auch 
Krönde, der deſſen Prägung befürwortet habe. Es wurde darauf 
ein Bergleich getroffen, daß von Ungers Gehalt jährlich 200 Rtlr. 
‚gezahlt würden, bis die 3000 Atlr. nebjt 59 Rtlr. 10 Gr. Inter— 
efjen und Koften abgetragen jeien. Bis auf 241 Rtlr. 10 Gr. wurde 
bis Ende 1789 alles abgezahlt.!) Ä 

Seit 1768 aljo führte DOftfriesland wieder fein monetäres 
Sonderleben. Franzöfifches Goldgeld und franzöfifches und hollän- 
diſches Silbergeld bildeten das grobe Kurant des Handels, während 
das preußifche in zweiter Linie injofern in Betracht kam, als es 
für die Sendung der Einkünfte nad) Berlin unentbehrlich war. 
Doch trat dieſes Moment allmählich mehr in den Hintergrund, weil 
die Übermachung der Einfünfte nach Berlin gegen Ende der Regierung 
Friedrichs Thon zum großen Zeile durch Wechjelverfehr gejchah. 

Was die Münzen angeht, jo hat man nad) 1768 nur ab und 
zu, wenn Scheidemüngmangel eintrat, von Berlin her dieſem abge- 
holfen. So 1771 und 1772 dur) Sendung von ganzen und halben 
Stübern.?) Es muß fich damals in jenen Gegenden ein bemerkens— 
werter Umſchwung in der Anfchauung der Bevölferung über die 
Scheidemünze vollzogen haben. Als es 1777 in Oftfriesland an 
Scheidemünze mangelte, hatte man vor, in Berlin für 3000 Rtilr. 
filberne Sorten, wahrjcheinlilic) Mariengrofchen, und für 2000 Rtlr. 
Kupfergeld prägen zu lafjen. Dagegen aber fprach fich zuerit der 
Minifter v. Derſchau aus, weil die Poſt fie auf dem Halje behalten 
würde, dann aber bejonders jcharf die Auricher Kammer.?) Indem 
fie an die Vorgänge von 1767 und 1768 erinnerte, ftellte fie vor, 
daß man in Djftfriesland gar nicht nach guten oder nad) Marien 


1) Tit. XLIIL, 5 und Bericht des Oberhüttenmeifterd Unger, Rothenburg, 
21. November 1789. Tit. XLIII, 24. — Über den Reſt war e3 zu einer Klage 
der Witwe Salomon3 gelommen. Gent rechnete aber heraus, indem er unter- 
ftellte, daß Salomon feinen Lieferungskontrakt nicht gehalten und den verfprochenen 
Schlagſchatz nicht gezahlt Hätte, daß er vielmehr dem König 1022 Rtlr. ſchuldig 
geblieben fei, die man nur aus Mitleid nicht eingetrieben hätte. Bericht vom 
15. Oftober 1789. Tit. XLIII, 24. 

23) Münzbejchreibung Nr. 1404—1407, 1413. 

5 K.⸗O. an die General-FKriegslafle vom 7. Mai 1777. Borftellung 
Derihaus vom 26. Mai 1777. Tit. XLIII, 10. 


234 Drittes Buch. Fünftes Kapitel. 


grofchen, fondern nad) Stübern rechne, und es immer fchwierig fei, 
dem Volke eine unbekannte Münze genehm zu machen. Die 4- 
Pfennigjtüde wären als roten wohl befannter, feien aber eben 
durch jene Vorgänge außer Kredit gelommen und vom Volke auf 
1/o-Stüber, d. 5. von Yo auf Yıos Ntlr., devalviert worden. 1768 
habe man für 827 Rtlr. davon aus den Kaffen nach Berlin jenden 
und mit 30°, DBerluft umprägen laffen müfjfen. Entweder alfo 
nähmen die Kafjen fie und trügen den Berluft, oder man befchränfe 
ihre Zahlfraft und bürde damit den Schaden dem Volke auf, da 
dann ſofort wieder der Holländische Wechſelkurs und die Waren- 
preije fteigen würden. Beſſer jei aljo, entweder nur 5000 Rtlr. in 
Kupfergeld oder nur 3000 Rtlr. in einer andern Billonforte, wie 
etwa doppelten oder einfachen Stübern zu prägen.!) Es find dann 
wohl 5000 Rtlr. ganz in fupfernen Biertelftübern gemünzt?) und 
mit dieſen die verhaßten Vierpfennigftüce eingezogen worden, wie 
e3 der Generalmünzdirektor Singer am 7. Juni 1777 geraten bat. 

Auch als man 1781 und 1782 filberhaltige Halbftüber prägte, 
fam man über einen Verſuch nicht Hinaus: nur für 500 Rtlr. find 
davon bergeftellt worden.?) Dagegen find nicht nur in den Jahren 
1777, 1778 und 1779, jondern auch 1781 und 1784 Tupferne 
Bierteljtüber, im legtgenannten für 500 Rtlr., von Berlin geſchickt 
worden.*) Den Fleinen, leicht verlierbaren und nach furzem Um- 
laufe unanfehnlichen Billonmünzen wurden auch in Deutichland 
immer mehr die fupfernen Scheidemünzen vorgezogen. 


I!) Kammerber., Aurich, 20. Mai 1777. Ebenda. 

2) Münzbefchreibung Nr. 1434—1436. 

3) Diefe Münze ift ein numismatifches Kuriofum. Da man wohl ſah, 
daß die alten fürftlich oftfriefiichen Münzen beliebter als die mit preußiſchem Ge- 
präge waren, ahmte man die Halbjtüber des Fürften Georg Albredht (F 1743) 
nach und ließ fogar deſſen Titel troß des preußifchen Adler3 und der Jahres- 
zahl 1781 oder 1782 ftehen. Münzbejchreibung Nr. 1414—1416. — Münzfuß: 
324 Stück aus der 2-lötigen Mark, alfo ein 24-Talerfuß. 

4, Müngbefchreibung Nr. 1437, 1438. 


Schluß. 


Um das Jahr 1765 war die Reorganijation des preußijchen 
Münzweſens beendet. Zwar dauerte die Umprägung der Trejor- 
beftände und auch die Einjchmelzung der großen Maffe des um- 
laufenden Kriegsgeldes noch bis etwa 1770, aber die Münzverfaflung 
und Geldgeſetzgebung waren 1764 und 1765 von neuem feitgelegt 
worden. Und zwar war das in jo umfichtiger und durchführbarer 
Weiſe gejchehen, daß nicht nur während der weiteren Regierung 
Friedrichs, Tondern bis tief in das 19. Jahrhundert Hinein an den 
damals aufgejtellten Grundfägen wenig geändert zu werden brauchte. 

Nicht als ob dieſe Gejege nun troß aller politifchen, wirt- 
Ichaftlihen und technifchen Änderungen ftarr beibehalten wären. 
Vielmehr wurden Ddiejelben wohl danach modifiziert, aber Diele 
Modififationen waren feine die Grundlage, den Münzfuß berühren 
den. Sodann werden wir auf manche Fehler und Mißbräuche 
unter den beiden folgenden Regierungen, bejonders auf eine unheil- 
volle übermäßige Scheidemünzproduftion ftoßen; dieſe Mikbräuche 
entſprangen indefjen auch nicht etwa den 1764 aufgeftellten Geſetzen 
und Verordnungen, fie waren feine organifchen Übel, fondern 
chronifche, e8 waren Fehler der Staatsverwaltung, nicht der Münz— 
verfafjung. Nach 1806 vermied man fie, und da begann der preu- 
ßiſche Münzfuß feinen Siegeslauf durch ganz Deutichland. 

Die Hauptarbeit war in den ſechs Jahren 1750 big 1752 und 
1763 bis 1765 geleiftet. Seitdem geht die Münzprägung in fo ruhigem 
und regelmäßigem Gange weiter, daß die Alten außer der Präge- 
jtatiftit nicht viel Erwähnenswertes enthalten. Daher bildet denn 
die Zeit von 1765 bis 1786 die erjte Hälfte der im preußifchen 
Münzwejen zufammenhängenden Epoche von 1765 bis 1806, Die 
im folgenden legten Bande behandelt werden fol. 


Hweite Abteilung. 


Akten. 


I. Generalpachtkontrakt für fämtlihe Münsftätten mit Herz Moſes 
Bumperts, Mofes Iſaac und Daniel big. 
Dotsdam, 6. Oktober 1755. 
Abſchrift.) R. 96. 409 A. 

Nadden ©. 8. M.. . refolviret, mit Dero jämmtlichen 
Münzen eine Veränderung zu treffen und ſowohl diejenigen, welche 
bishero verpachtet geweſen, an gewifje Entrepreneur auf eine Zeit 
von vier Jahren gegen einen fejtgejegten reinen Schlagſchatz von 
einer jeden Million Silber in Pacht zu überlaffen und . . mittelft 
Dero . . Drdre vom 2. Octobris c. dem Oeneralmajor v. Retzow 
anzubefehlen geruhet, den Generalmünzpachteontract von ſämmtlichen 
ſechs Münzen, als: zu Königsberg, Breslau, Aurich, Cleve, Berlin 
und Magdeburg, mit deren Müngzentrepreneurs Herz Moſes Gum- 
pers & Comp. und Moſes Iſaac Sig & Comp. behörig zu ent- 
werfen, denjelben aber demnächſt zur . . königlichen Approbation 
und Ratification einzufenden, als haben en conformit&e angezogener 
.. Ordre bejagter Generalmajor v. Retzow an einem und Die 
Münzentrepreneurs Herz Moſes Gumperg & Comp. und Moſes 
Iſaac Itzig & Comp. am andern Theile nach vorgängiger reiflicher 
Erwägung aller Umftände gegenwärtigen Generalmünzpachtcontract 
auf das zu Recht bejtändigite dahin verabredet und gefchloßen, daß 
demnach die Entrepreneurs fich verpflichtet: 

1. auf denen fämmtlichen jech8 f. Münzen, nämlich zu Königs- 
berg, Breslau, Aurich, Cleve, Berlin und Magdeburg, alljährlich 
6 Millionen an Silber, als nämlich 4285713/, Mark, die Mark 
a 14 Rthlr. gerechnet, auf folgende Art ausprägen zu laffen, als: 
in Königsberg 1 Million Silber, wovon die Hälfte an preußijchen 
18-Örofchenftüden, die andere Hälfte an Sechjer und, falls es dem 
Lande erträglich oder außerhalb Landes gebracht werden fünnte, in 


1) Die Ausfertigung war gezeichnet von v. Retzow und den Unternehmern; 
fie liegt nicht vor. 


240 Nr. 1. — 6. Oktober 1755. 


3=, 2=, 11/o-!) und 1= preußifchen Grofchenftüden; in Breslau 
1 Million Silber, wovon die Hälfte an Achtzehner, die andere 
Hälfte an Sechjer und, falls es dem Lande erträglich oder außer- 
halb Zandes gebracht werden fünnte, an 3=, 2-, 1'/g- und 1-Kreuzer⸗ 
ftüden; in Aurich 1 Million Silber an 6 Schilling?) oder 4 Marien- 
grofchenftüden; in Cleve !/;, Million Silber an 2-, 4= oder 8- 
Srofchenftüden und 1/; Million Silber an 1- oder 2-Stüberftüden; 
in Berlin 1 Million Silber, nämlich 8/10 an 2=, 4= oder 8-Grofchen- 
ftüden, 0 die Hälfte in 1-Grojchen- und die andere Hälfte in 
6-Pfennigjtüden; in Magdeburg 1 Million Silber, nämlich °/,, in 
2=, 4= und 8-Grojchenftüden, °/,o die Hälfte in 1-®rofchen- und 
die andere Hälfte in 6-Pfennigftüden; überhaupt aber alle obgedachte 
Münzforten ohne die geringfte Veränderung auf denjelben Münz- 
fuß und auf ebendenjelbigen Gehalt in Schrot und Korn, wie 
S. K. M. bei denen Münzen verordnet und approbiret haben, und 
wornach bereit3 von denen vorigen Entrepreneurs, den Ephraim 
und Srändel, ausgemünzet worden, zu continuiren. 

2. Bezahlen die Entrepreneurs für diefe obgedachte 6 Millionen 
Silber an S. 8. M. als einen reinen Schlagfchag, vom 1. Novem- 
bris des 1755. Jahres an gerechnet, jährlih 310000 Rthlr., und 
zwar allemal, jo ofte fie ein VBiertheil von der ganzen obgedachten 
Summa ausgepräget haben, auch ein Biertbeil von dem Schlag- 
Ida mit 77500 Rthlr. 

3. Engagiren fih die Entrepreneur? den Avanzo von Denen 
Breslau, Berlin, Cleve- und Aurichſchen Münzen in Golde, von 
. Königsberg und Magdeburg aber an Silbergelde, nämlid 2-, 4- 
oder 8-Groſchenſtücken, zu bezahlen. 

4. Uebernehmen dieſelbe, alle erforderlide Münzkoſten zu 
tragen, die Münzbediente ſowohl als auch die Arbeitsleute zu be- 
. zahlen, das Kupfergefchirr, imgleichen die erforderlihen Stempel 
und Münzmaterialien auf ihre Koſten anzufchaffen und zu unter- 
Halten; jedoch behalten fich diejelben vor, daß der Münzetat von 
denen Salariis der Berlinfchen und Magedeburgjchen Münzofficianten 
dergeftalt reguliret werde, daß folcher fich nicht höher als bei denen 
andern f. Münzen eritrede. 

) 11/g Groſchen gab e3 nicht. 
o! 


1 
2) S 


Generalpachtkontrakt. 241 


5. Reſerviren ſich Entrepreneurs, daß ſie von denen zur Münze 
erforderlichen Kupfer- und übrigen Materialien, gleichwie es bishero 
üblich geweſen, die Acciſefreiheit genießen ſollen. 

6. Ferner übernehmen dieſelben alle die Gelder, ſo von Cleve 
und Preußen an S. K. M. Kaſſen aus denen dortigen Krieges— 
und Domänenkaſſen übermachet werden und in denſelben an cleviſchem 
Stübergeld oder preußiſchen Groſchen befindlich ſein ſollten, ſolches 
gegen 2=, 4- oder 8-Groſchenſtücken auszuwechſeln, und zwar in 
Preußen ohne Agio, in Cleve aber, ohngeachtet die Agio 6 und 
mehr Procent beträget, nur gegen 3 Procent Bonification, jedoch 
mit dem Beding, daß denen Entrepreneurs freijtehet, ein jolches 
gleide® Quantum als fie ausgewechſelt, an Stübergeld a parte 
prägen zu lafjen, ohne ©. K. M. davon einen Schlagichag zu be— 
zahlen; welche Summe alsdann, wenn Entrepreneurs durch Atteſte 
der f. Krieges- und Domänenkaſſen fich legitimiret haben werden, 
einzig und allein berechnet wird, gleichermaßen wie jolches denen 
vorigen zugeftanden worden. 


7. Alle die Münzkaffenbeutel jollen dergeftalt im Gewichte 
egalifiret und reguliret werden, daß an denen darin gehörigen 
Stüden nichts manquiren, und überhaupt mit denen Stüdelungen 
nicht anders ala nach dem von ©. K. M.. . approbirten Münz- 
fuß und Diejerhalb ergangenen königlichen Cabinetsordre verfahren 
werden muß. 


8. Es jollen auch die 8-Grofchenftüde gehörig wardiret und 
beitmöglichft ajuftiret werden, der Ueberſchuß von der Stüdelung 
bei allen Münzſorten denen Entrepreneurs zuftändig fein. 

9. Wie denn auch die Metalle, als Silber und Kupfer, jo 
der Münzmeifter zu verarbeiten empfängt, exclusive des Abgangs, 
richtig wiederum abgeliefert und alle daraus gezählte Gelder an 
vorgedachte Entrepreneurs abgegeben werden jollen. Mit denen 
Goldmünzen Hat es eine gleiche Bewandniß, al® vor vom Silber 
gerechnet worden. 

10. Submittiren ſich Entrepreneurs, daß, da auf allen Münz- 
jtätten ein Grän Remedium paffiret wird, fie auch das ausgeprägte 
Geld, wenn gleich an demjelben höchitens ein Grän pro Mark brutto 
fehlen jollte, annehmen wollen. 

Acta Borussica. Münzmwefen III. 16 


242 Nr. 1. — 6. Oktober 1755. 


11. Behalten fich diefelben vor, daß, wenn fie alljährlich mehr 
als eine Million fein Silber auf jeder Münze ausmünzen können, 
imgleichen auch, wenn Entrepreneurs vor gut befinden jollten, um 
den Silberpreis und Wechſelcours nicht in die Höhe zu treiben, mit 
Ausmünzung einer Million zwei oder drei Monate länger als ein 
Jahr zu trainiren, folches ihnen freiftehen fol, mithin die Aus— 
münzung nach Gelegenheit und erfordernden Umftänden zu betreiben; 
wie denn auch, wann dieſelben finden, daß fie auf einer Münze 
dag Duantum der obgedachten Million nicht ausprägen können, 
ihnen erlaubet jei, jolche auf einer andern Münze zu completiren, 
und fie fi überhaupt an die Zeit und an den Ort nicht binden 

dörfen, weil dem ohngeadtet an S. K. M. der pro Million zu- 
kommende Schlageſchatz zur Verfallzeit gezahlet wird. 

12. Behalten ſich Entrepreneur vor, daß außer dieſen in 
gegenwärtigem Contract feftgejegten jechg Münzen feine anderweitige 
neue zu ihrem Präjudiz angeleget oder eingegangene alte wieder 
gangbar gemachet werden jollen. 

13. Rejerviren ſich Entrepreneurs, daß alle DOrdres und Prä- 
rogativen, fo die vorige Münzentrepreneurs erhalten haben, ebenjo, 
als ob fie auf ihre Namen und ihnen zum Beſten ertheilet worden 
wären, angejehen und darüber gehalten werden fol. 

14. Verlangen Entrepreneurs, daB das in der Berlinjchen 
Münze aus der Mansfeldfchen Gewerkichaft fallende Silber um den 
bishero feitgejegten Preis ihnen gleichfalls geliefert werden müſſe. 

15. Auch verlangen Ddiefelben, daß die auf denen f. Münzen 
geprägte preußifche Grofchen oder Kreuzergelder, gleichiwie e8 denen 
vorigen Entrepreneurs accordiret worden, auf allen königlichen Kaſſen 
des Drts, wo fie gejchlagen worden, überhaupt aber in Wechjel- 
zahlungen angenommen werden jollen; aller Orten, wo dergleichen 
bisher acceptable gewejen, curfiren dürfen; dahingegen aber das 
ſächſiſche Kreuzergeld nicht allein in feinen Wechjelzahlungen ange- 
nommen, jondern auch diejelben ſowohl als andere laut königlicher 
Edicte reducirte Münzforten nicht paffiret und aus ©. 8. M. Landen 
zurücdgejendet, auch in wiederholtem Contraventiousfall confisciret 
werden follen. | j 

16. Rejerviren ſich Entrepreneurs, daß an alle Poſt⸗, Accifes 
und BZollämter rejcribiret werde, wie fie dahin zu fehen, daß bei 


- Seneralpachtlontratt. 948 


namhafter Strafe fein Silber und Gold aus denen biefigen nad) 
fremden Landen paffiret werden möge; und damit auch hierunter 
fein Unterfchleif vorgenommen werden kann, fo fol fowohl alle das 
güldifche Silber an die Entrepreneur zur Scheidung geliefert, als 
auch von feinen andern Leuten Silber unter feinem Vorwand außer 
der- Münze gefchmolzen und gefchieden werden, ausgenommen der 
fönigliden Gold- und Silbermanufaktur, imgleichen denen Golbd- 
ſchmieden dasjenige, was fie zu ihrer Arbeit bemöthiget find, zu 

Schmelzen und zu fcheiden erlaubt fein ſoll. | 


17. Soll das Boftporto von denen Metallen, fo zu denen k. 
Münzen geliefert werden, fowohl was in Paqueten, Beuteln oder 
Fäſſern befindlich, nicht nach dem Duanto und Werth, fondern nach 
dem Gewichte und gleich andern Kaufmannsgütern pro Pfund be- 
zahlet, auch daß das Poſtporto jo reguliret werde, wie es bereits 
denen vorigen Entrepreneur Ephraim & Comp . . iſt accordiret 
gewefen. | 


18. Imgleichen bitten Entrepreneurs, daß die aus dieſem 
Seneralcontract aller Münzen formirte Specialcontracte an feinen 
andern mehr als an die Münzdirectores und Rendanten communi— 
ciret werden, wie auch daß die Contracte und Generalberechnungen 
nur immediate an ©. 8. M. und an den Generalmajor v. Nebom, 
als welchen Allerhöchftdiefelben zur Direction Ddiejes importanten 
Werks denen. Entrepreneurs . . accordiret haben, eingejandt werben 
dörfen. 


19. Verlangen Entrepreneurs, daß diejenigen Münzbedienten 
und Officianten, ſo bei denen Münzen unbrauchbar und überflüſſig 
ſind, von dem Generalmajor v. Retzow, wiewohl mit Genehmhaltung 
S. K. M., dimittiret und andere geſchicktere und brauchbare, ſo viel 
wie nöthig, angenommen werden können. Im Fall aber nach ge» 
ſchehener Regulirung des Berlinſchen und Magdeburgſchen Salarien- 
Etats fernerhin ein decourt bei denen königlichen Münzofficianten- 
Salariis entftehen follte oder eines Münzofficianten Pla vacant 
würde und berjelbe nicht wieder zu bejegen nöthig, jo verpflichten 
fig die Entrepreneurs, das Daher entſtehende vacante Salarium 
zum Beſten des . . E. Intereſſe zu verrechnen und dem ſtipulirten 
Schlagſchatz beizufügen. 

16* 


244 Nr. 1. — 6. Oktober 1755. 


20. Engagiren fih Entrepreneurs einen Generalwardein an- 
zunehmen und auf ihre Koſten zu falariren, welcher die Münzen, 
jo ofte e8 die Nothwendigkeit erfordert, bereifen und die darin be- 
findlide Stod-, Tiegel- und Barrenproben eraminiren und probiren, 
auch von deren Befinden feinen pflichtmäßigen Bericht abftatten ſoll, 
damit alle Münzſorten accurat und aufridtig nah S. 8. M... 
approbirten Münzfuß ausgeprägt werden. Dabingegen für den— 
jelben ©. K. M. einen freien Vorſpannpaß zu denen höchitnöthigen 
Reifen ertheilen. 
| 21. Obligiren fi) Entrepreneurs, alljährlih eine Million an 
Golde successive entweder in Friedrichsd'or prägen zu lafjen oder 
jo viel und, wo es möglich, noch mehr an Friedrichsd'or gegen 2= 
und 4-Grojchenftüde mit 11/,9/, Agio zu liefern; bitten fich dabei 
aus, daß ſogleich nad Ablieferung einer Summa Goldes ihnen 
gegen gehörige Legitimation durch einen Schein vom Rendanten der 
Münze das Silbergeld ausgezahlet und dazu die Anweifung gegeben 
werden möge. Dabhingegen 

22. Nejerviren fich diejelben, daß allen Müngofficianten ihr 
Eid dahin erneuert werde, daß fie auf ihr Gewiflen mit denen 
Entrepreneur handeln und überall der ihnen ertheilten k. Snitruc- 
tion gemäß das ihrige nach wie vor gehörig bejorgen follen; wie 
\olches auch denen vorigen Entrepreneurs accordiret worden. 


23. Falls es fich ereignen follte, daß diejelben mehr Silber 
wegen guten Preis vorräthig angejchaffet hätten, als fie im Stande, 
fogleich zu vermünzen, auch ihnen, gleich denen vorigen Entre- 
preneurs accordirt gewejen, durch die Kammern, auf Einlieferung 
des vorrätbigen Silbers, nach deffen innerlihem Werth der nöthige 
Vorſchuß ad interim geleiftet werden joll; weshalb fie die nöthige 
Drdres an die Kammern ergehen zu lafjen bitten. 

24. Sollen denen Entrepreneur bei denen Münzen die Ef. 
Magazine zur Aufbehaltung ihrer Materialien und Geräthichaften, 
wie auch die nöthige Wohnungen für fie und ihre Bedienten ein 
geräumet werden. 

25. Berbleiben die 2 Grän Borbeihidung auf den Fuß, wie 
fie bisher gebräuchlich gewefen, nämlich denen Entrepreneurs zum 
Beiten. 


Generalpaditlontraft. 245 


26. Bedingen ſich Entrepreneurs einen freien Paß für fich 
und ihre Bediente, weil fowohl fie als das Silber durch hiefige 
und fremde Lande paffiren müfjen. 

27. Berbinden fich diejelben, vorerft auf zwei Jahre lang, 
diefen Contract zu continuiren und vom 1. Decembris a. c. den 
Anfang zu machen, jedoch mit dem Beding, daß die Münzen ultimo 
Octobris c. gejchloßen und ihnen vier Wochen vorhero geräumet 
werden, damit die Entrepreneur die nöthige Materialien und Uten— 
filien nah und nah in die Münzen einbringen können. Auch 
engagiren fich diejelben noch ferner dahin, daß, im Fall fie nicht 
ein halbes Sahr vor Ablauf diefes Contract® von ihrem Engage— 
ment fich losjagen, dieſelbe verbunden fein jollen, diefen Contract 
nah allen Punkten und Claufuln noch auf zwei Jahre weiter zu 
continuiren, folglich folchen auf vier Jahre feit und unveränderlich 
zu halten; verjprechen auch zugleich, daß fie ihr möglichites Be— 
Streben dahin anwenden wollen, fernerhin fo lange, als e8 ©. K. M. 
in Gnaden gefallen möchte und es fich thun läßt, dieſe ſämmtliche 
Münzen mit der Lieferung zu fourniren. 

28. Engagiren fich auch obgedachte Entrepreneurs, damit denen 
abgehenden fein Schade zugefügt werden möge, alles Silber, Kupfer 
und Materialien, jo auf denen Münzen vorräthig und ihnen zuge- 
börig, denenjelben abzunehmen und baar zu bezahlen, nämlich das 
Silber die Mark fein à 14 Rthlr., wie jolches im Anfchlage auf- 
geführet, das Kupfer und übrige Materialien nach dem Werth und 
Preis, wie diefelben fich legitimiren werden, daß fie jolches be- 
zahlet haben. | 

29. Schließlich rejerviren fich Entrepreneurs, daß fie. wegen 
diefer wichtigen Entreprife und damit fie folche ohnturbirt gehörig 
ausführen können, auch von allen und jeden ohnangefochten bleiben, 
und in erheblichen Fällen gegen dieſelben fie lediglih von ©. K. 
M. . . Perſon immediate und von dem Generalmajor v. Retzow, 
als welchem, wie gedadt, ©. 8. M. die Direction dieſer confi- 
derablen Entreprije anzuvertrauen geruhet haben, dependiren jollen. 
Und verfprechen die Entrepreneur annoch, daß fie vorgedachtem 
Generalmajor jederzeit treulich anzeigen und durch die Courszettel 
beweilen wollen, wie der Wechjelcourg und das Negotium Des 
Goldes und Silbers befchaffen, und, im Fall derjelbe um ein merk» 


y 


246 Nr. 2. — 20. Oktober 1755. 


liches mit Continuation fallen follte, alsdann noch ein mehreres in 
Golde an Friedrich#d’or oder Ducaten ausprägen zu laffen, als fie 
fi in diefem Contracte anheifchig gemacht haben. 





2. Promemoria des Herz Moſes Bumperts über Ausbreitung 
preußifcher Münzen in Polen. 
O. D. (etwa 20. Oftober 1755). 
Abſchrift. R. 96. 409 A. 
Der wahre Nuten, jo S. 8. M. Landen und Unterthanen 


dadurch zumächjet, wenn es dahin reguliret würde, daß die im 


S. K. M. Landen gefchlagene 8-, 4-, 2-Grofchenftüde, auch pol- 
nifche Gelder in Polen und ganz Sachſen, auch in der Leipziger 
Steuer angenommen, - Dahingegen wiederum die ſächſiſchen 4= und 
2-Groſchenſtücke allenthalben in ©. K. M. Kaſſen, das jächfifch- 
polnifche Geld aber nur in Preußen und in Schlefien denen in 
biefigen Landen gemünzetes polnifches Geld [fo] gleich geachtet würde, 
folder würde in folgendem beftehen. 

1. Die Annehmunge der ſächſiſchen Gelder kann ©. 8. M. 
Landen feinen Schaden bringen, indem bereits auf hieſigen k. Münzen 
jo viele Silbergelder ausgemünzet worden, daß fie die in Sachjen 
nach dem neuern Münzfuß gemünzte Gelder mehr als zehnmal über- 
treffen; Ddesgleichen find bereit viel mehr polnifche Gelder in ©. R. 
M. Landen als in Sachſen gefchlagen worden; wird alſo Sachſen 
viel eher mit preußifchem Gelde überſchwemmet, als S. K. M. Lande 
mit Jächfiichen Geldern werden überhäufet werden. Vielmehr werden 
jolche zurüdbleiben müffen, wie in $ 4!) angeführt. 

S. K. M. Unterthanen werden durch die gejchehene Egalifirung 
beiderjeit8 k. Gelder profitiren, indem fie die Agio gewinnen, fo 
bishero die fächfiiche Steuer und andere Gelder gegen bie preußiſche 
Gelder gethan haben. 

2. Die in S. K. M. Landen geſchlagene polniſche Gelder, 
nämlich Kreuzer, haben bis dato 6 à 7 Procent gegen diejenigen 
polnifchen Gelder, jo in Leipzig gemünzet, verlieren müffen, ohn- 
geachtet die preußifchen um 1*/, Procent en valeur intrinseque!) 


1) In der Bufammenfaffung am Schluffe diefes Promemoria, 
2) Vorlage: „instrincsit“, | 


Freier Geldverlehr mit Kurſachſen. 247 


befjer als die jächfifche; welches dann auch hierdurch cejfiren würde. 
Die Urfachen, woher es entjtanden, daß die polnischen Gelder, jo 
in Sadjjen gemünzet, die angeführte Agio gegen die preußifchen- 
polnijchen Gelder bis dato gewonnen, find dieſe. Die Sachfen und 
Polen haben das in Hiefigen Landen gemünzte polnifche Geld nicht 
annehmen wollen, aus Urſache, weilen die in ſächſiſchen Landen ge» 
münzte Gelder nicht in biefigen Landen curfiren dörfen. Da nun 
nah Schlefien und Preußen von denen Polen ihre Landesproducte 
zum Verkauf gebracht werden, die Bezahlung aber davor an ihnen 
in folchen Geldern gejchehen muß, wo fie wiederum Waare in Leip- 
jig p. vor kaufen können, die Goldfpecie® auch bereitS jo wenig 
vorhanden, daß fie nicht Hinlänglich find, den zehnten Theil damit 
zu bezahlen, jo haben die jächfiichen-polnifchen Gelder nothwendig 
wegen ihres ftarfen Gebrauchs im Agio fteigen müfjen, indem Die 
Schleſier und Preußen diefelben aufjucdhen, um damit die polnijche 
Kaufleute contentiren zu können. Ob man fich zwar unterfangen, 
E 8. M. vorzutragen, daß diejes dadurch gehoben werden könnte, 
wenn die Ein- und Durchfuhre der fächfiich-polnifchen Gelder in 
und durch E. K. M. Lande verboten würde, fo muß doch als ein 
treuer Untertban mit Wahrheit anzeigen, daß jolches nicht dadurch) 
gehemmet wird, denn wenn der Verbot noch jo jcharf, jo läffet es 
fi doch nicht Kindern, daß nicht heimlich viel polnifch Geld ein- 
geführet werde, indeme folches nothwendig gebrauchet wird, weil 
man fein anderes bis dato hat, womit man die polnifche Producte 
bezahle, und welches Schlefien und Preußen doch nothwendig ge- 
brauchen, weil ein großer Theil ihrer Handlung darin bejtehet, daß 
die Bolen die in hiefigen Landen gemünzte Gelder nicht angenommen 
und alfo die holländifche Ducaten zu einem hohen Preis haben an— 
nehmen müſſen; jo ift daraus entftanden, daß die in Holland ge— 
münzte Ducaten bereits jo hoch im Agio geftiegen, daß diejelbe bei 
ihrer Ducatenmünze weit mehr als S. 8. M. bei der Friedrichsd’or- 
münze profitiren, und find dadurch die Goldmüngzungen in S. K. M. 
Landen gehemmet worden. 

3. Profitiren E. 8. M. Lande auch hierdurch, daß man die 


Hamburger und Holländer pp. Wechfel um eben denjelben Preis 
wird erhalten können, als man bis dato folche in ſächſiſch-polniſchem 


248 Nr. 2, 3. — 20. Dftober 1755 — 23. Januar 1756. 


Gelde bezahlet Hat und alſo Hierdurch mit der Zeit 2 à 3 Procent 
werden heruntergebracht werden. Und da 


4. die fchlefiiche und preußijche Länder denen Polen zu ihrer 
Handlung ſehr gelegen find, fo werden diejelben auch diefe Hand- 
lung ftärfer an fich ziehen, welche fich, weil fie die preußifche Gelder 
in ihren Landen nicht haben gebrauchen fünnen, fehr ftarf nad 
Danzig und Leipzig gezogen hat. 

5. Wenn Die preußifchen=polnijchen Gelder von denen Sachjen 
und Polen angenommen werden, jo werden nicht alleine dadurd) 
die in ©. 8. M. Landen noch befindliche Ducaten und Goldfpecies 
conferviret, fondern aud, da ©. K. M. Untertfanen mit denen 
Polen in ftarfer Handlung ftehen, in Polen aber noch vieles Gold 
vorhanden, jo wird man dadurch im Stande gejeget werden, dieſes 
in ©. 8. M. Lande gegen das preußijche-polnifche Silbergeld zu 
ziehen. 

Kürzlich ift nach angeführten Punkten der wahre Nußen von 
Egalifirung beiderjeits k. Gelder Diefer: 

1. da noch viel Gold und Silber in Polen vorhanden und man 
dadurch im Stande gejeget wird, jolches gegen die preußijchen- 
polniſchen Gelder an ſich zu bringen, man alfo nicht nöthig 
hat, die Engelländer, Holländer, Hamburg durch Erhöhung des 
Gold- und Silberpreifes und Wechfelcours rei) zu machen, 
und aljo der Gold- und GSilberpreis, auch der Wechjelcours 
um ein merfliches heruntergefeget werden kann; wobei nicht 
alleine die Kaufmannfchaft, jondern auch das Publicum fehr 
vieles profitiret; 

2. wird bei der preußijchen und jchlefifchen Handlung jährlich 
mehr als 100000 Rthlr. an der Agio profitiret, welche bis 
dato bat bezahlet werden müfjen; 

3. wird dadurch aud) die polnische Handlung in ©. 8. M. Landen 
verftärfet ; 

4. werden auch die polnifch-fächfiichen Gelder nicht nad) ©. K. M. 
Landen, auch nach Polen geführet werden, indem fie nicht 
befjer alsdenn als die preußifchen find, und doch fo viel, als 
das Porto beträget, denen Bolen werden theurer zu ftehen 
fommen. 


Prägung mit fächlifchen Stempel. 249 


Sollten nun E. K. M... agreiren, und es würde im Stande 
gebracht, daß die preußiſchen-polniſchen Gelder denen ſächſiſch— 
polnifchen Geldern in Sadjen und Polen gleich geachtet und ge- 
nommen werden, jo könnten auch die preußifchen Achtzehner mit 
den jächfifchen Achtzehnern auf gleichen Fuß ausgemünzet werden, 
und würde ich dadurch im Stande gefeget, E. K. M. 10000 Rthlr. 
jährlich an Schlagſchatz vor das erjte mehr zu bezahlen, welches 
auch noch mit der Zeit, wenn nämlich der Wechjelcourg und Agio 
gehörig reguliret, um eine confiderable Summe vermehret werden kann. 


— — — —— 


3. Kabinettsordre an den Beneralmajor v. Retzow 
über Prägung mit fächfifchem Stempel. 
Berlin, 23. Januar 1756. 

Abichrift. R. 96. 409 B. 

Ihr habt aus der abjchriftlichen Anlage mit mehrern zu er— 
jeden, was der Kaufmann Schwindt!) & Comp. zu Königsberg in 
Breußen wegen der Freiheit, ein gewiſſes Quantum an jächfiichen 
Uchtzehnern durh Meine Lande ohngehindert, doch ohneröffnet, 
nach Liefland führen zu dörfen, vorgeftellet und gebeten hat. Da 
Ich nicht gerne von Meiner einmal vorhin genommenen Refolution 
abgehen möchte, inzwilchen dennoch gedachten Kaufleuten darunter 
in gewiſſer Maße behülflic) jein möchte, damit diejelbe den von 
ihnen angegebenen Schaden vermeiden könnten, jo Habt Ihr zu er- 
wägen und mit dem Münzjuden zu fprechen, ob nicht die Einrichtung 
bei der Münze zu Königsberg jo gemachet werden könne, daß unter 
dem Quanto der Achtzehner, welches erwähnter Münzjude vermöge 
feines getroffenen Contracts zu Königsberg ausmünzen -läfjet, ein 
Duantum von 100000 Rthlr., und zwar nicht mit Meinem, jondern 
mit dem ſächſiſchen Stempel, auf eben die Art und auf gleichen 
Fuß und Gehalt fowie die ſächſiſchen Achtzehner jeind, welche zu 
Leipzig ausgepräget werden, ausgemünzet und alsdann obgedachten 
Kaufleuten gegen Bezahlung und fonder daß einiger Eclat davon 
entjtehe, überlaffen werden müßte, Damit jelbige in ihrem darunter 
babenden Handel nicht behindert werden. 





1) In der Vorlage: Schwind. 


250 Nr. 4, 5. — 30. Januar — 19. Februar 1756. 


4. Immediateingabe des Llevifchen Münzdirektors v. Dieft über 
den zu hohen Gewinn der Bumperts und Conſ. 
Lleve, 30. Januar 1756. 
Abſchrift. R. 96. 409 B. 

In dem mit denen neuen. Münzentrepreneur® Gumperg und 
Mojes Iſaac gejchloffenen Münzceontract haben diefe artic. 17 ſich 
engagiret, alle nach Berlin gehende f. Revenuen in 2-, 4= und 8- 
Groſchenſtücke gegen 3 Vrocent zu verwechfeln, dabei aber ſich aus- 
bedungen, außer der in dem artic. 1 bereits ftipulirten !/, Million 
Scheidemünze, zu Vergütung des Verluftes, weil bishero in Berlin 
die Kafjenforten gegen 6 Procent verwechjelt worden, darüber noch 
jo viel in 2-Stüberftüden gratis oder ohne Schlagfchag zu bezahlen, 
auszumüngzen, als fie bei denen k. Kaffen wirklich vertaufchen werden. 
Da ih nun finde, dag E. K. M. bei diefem Satz allein ratione 
des Schlagichates 81000 Rthlr. verlieren, denen Entrepreneur aber 
diejer Profit anheimfällt, gleichwohl aber dadurch mehr als noch 
einmal fo viel an Scheidemünze als Berlinſch Geld, nämlih an 
Scheidemünze 1083855 Rthlr. und an Berlinfchem Gelde !/, Million 
ausgemünzet, mithin das Qund damit jehr überjchwemmet und der 
Cours je länger je mehr verdorben wird, fo kann ich nicht umhin, 
alg ein treu verpflichteter Diener und weil ih E. K. M. Intereſſe 
vorzüglich” zu beaugen und zu befordern jchuldig bin, ſolches aus 
bloßem Dienfteifer biemit . . anzuzeigen und folgendergeftalt zu 
detailliren. 

Die Entrepreneur haben nämlid) von denen Hiefigen Kaffen 
jährlich in circa zu vertaufchen 450000 Rthlr., und die dafür aus- 
zumünzende 2-Stüberftüde bringen nad) dem —— 


Avanzo . . 28 Procent; 
nehme ich aber hiervon ab das Kupfer und 
alle vorfommende Münzunkoften a. . 7 PBrocent, 


ferner die 3 Procent, welche die Berlinfche 
Gelder fonft mehr getragen. . ». ». 3 u 10 , 
jo bleiben Avanzo 18 Procent, 
mithin bringen diefe 18 Procent von denen in circa 450000 Rthlr. 
deductis deducendis an Avanzo 81000 Rthlr. jährlid) und alfo 
von denen ftipulirten vier Contractsjahren überhaupt eine Summe 


Die clevifche Scheidemüngprägung. 251 


von 324000 Rthlr., welde €. K. M. verlieren, die Entrepreneurs 
aber durch den 17. artic. ftatt des vorgegebenen Verluftes gewinnen. 
Dahero E. K. M. ich lediglich . . anheimftelle, ob Allerhöchjtdiefelben 
bei fo bewandten Umftänden . . zu rejolviren geruhen werden, zum 
Beiten des Landes es bei der in dem 1. artic. ftipulirten 1/, Million 
Sceidemünze einzig und allein zu belafjen oder, falls der 17. artic. 
bleiben fol, den davon fommenden Profit der 81000 Rthlr. jähr- 
lich zu Dero . . Dispofition einzuziehen und denen Entrepreneurg 
Dagegen die 6 Procent Agio vergüten zu lafjen. 





5. Immediateingaben des GBeneralmajors v. Retzow gegen die 
Ungaben Diefts vom 30. Januar 1756, betreffend die Llevifche 
Scheidemünzprägung. 

Potsdam, 19. Februar 1756. 

Urſchrift. R. 96. 409: B. 

= 

Da E K. M. bei Erhaltung derer Quartalertracte von denen 
ſämmtlichen Münzen mir ein PBromemoria und dabei gelegte Nach» 
weilung, jo von dem Münzdirector v. Dieft zu Cleve an Höchft- 
diefelben eingejandt, zu eraminiren und die Sache ſelbſt dergeftalt 
zu bejorgen befohlen, als es Höchitdero Dienſt und Intereſſe er- 
fodern, jo Habe ſolcher .. Drdre vom 9. hujus zufolge die von 
dem p. dv. Dieft eingefandte Nachweilung genau erwogen, auch das 
Werk jelbjt in feiner Connexion betrachtet, wobei ich entdedet, daß 
des p. vd. Dieft angefertigte Balance falſch und 26000 Rthlr. jähr- 
lid) mehr gerechnet, als der wahre Ertrag an fich fein kann, wie 
die Beilage sub A. mit mehrern bejaget. 

Damit aber E. 8. M. von diefer Sache und deren wahren 
Beſchaffenheit völlig convinciret werden, jo ſehe mich genöthiget, Die 
Umftände davon genau zu Ddetailliren. 

Als Höchitdiefelden mir die Contracte mit denen Münz- 
entrepreneur® Gumperg und Conſorten auszufertigen und das ganze 
Münzgefchäfte zu reguliren . . befohlen, jo ſetzten Höchſtdieſelben 
feft, daß, wenn die neuen Entrepreneurg ein Plus von 180000 Rthlr., 
inclusive der Million Gold auszutaufchen, und alſo in vier Jahren 
720000 Rthlr. mehr geben, als der Ephraim wirklich abzugeben 


252 Nr. 5. — 19. Februar 1756. 


verjprochen, die Kontracte darüber mit denenfelben dergeftalt aus— 
gefertiget werden follten, daß denen neuen’ Entrepreneurs alle die 
beneficia, fo dem Ephraim und Conſ. verjprocen, zu Theil werden 
und auf folden Fuß mit jelbigen contrahiret werden jollte. Da 
fih nun in dem Ephraimfchen Contract $ 7 fand, daß, weil Die 
Entrepreneurs fchlechte Gelder von dem Quanto, welches zu denen 
Berlinfchen Generaltaffen aus Cleve übermachet werden muß, aus— 
taujhen und dafür nur 3 Procent bonificiret befommen follten, 
ohnerachtet unter 6 PBrocent es nicht verwechjelt werden fünnte, da= 
für ihnen aber erlaubet würde, 300000 Rthlr. Silbergeld ohne 
Schlagefhag bei der Cleviſchen Münze auszuprägen, jo habe zwar 
diefen Punkt bei dem neuen Contract auch befolget, jedoch, da 
300000 Rthlr. auszutaufchende Gelder feitgejeget, hat es mir un— 
möglich gefchienen, daß die Summe davon jo viel betragen Fünnte, 
weil von denen Zöllen und Domänen auch gute Gelder einkommen 
müffen. Es ift demnach in dem neuen Contract zu Verhütung aller 
Unterfchleife feftgefeget, daß denen Entrepreneurs nichts mehr an 
Stübergelde ohne Schlageſchatz pajliren folle, als was dieſelben 
wirklid mit Atteften von der p. Kammer amgeigechielt zu Haben, 
beweijen können. 

Da nun aber der p. v. Dieft das Quantum, welches jährlich 
ausgetaujchet werden joll (dafern deſſen Satz richtig), auf 450000 Rthlr. 
firiret und denen Entrepreneurs nichts mehr als 300000 Rthlr. 
auszutaufchen im Contract angerechnet find,!) indeffen felbige alfo 
150000 Rthlr. mehr umjegen und ebenjo viel Stübergeld dafür 
mehr ſchlagen lafjen, jo fünnen fich felbige nicht entbrechen, den von 
diefen 150000 Rthlr. betragenden Schlagefhag von 10832 Rthlr., 
wie die Nachweifung sub B. bejaget, an E. 8. M. zu bezahlen. 
Damit aber Höchitdiejelben völlig Sich informiren können, warum 
diefe 300000 Rthlr. ohne Schlagefhag auszuprägen im Contract 
feftgefeget find, jo rühret folches daher, daß, weil die Entrepre- 
neurs in ihrem übergebenen Generalplan von allen Münzen das 
ganze Avanzo von dem Stübergelde, und zwar ohne Agio, in NRech- 
nung gebracht, ihnen dagegen die Ausprägung von 300000 Rthlr. 
als ein Beneficium gelaffen worden, nachdem fie jährlich 180000 Rthlr. 
und aljo in vier Jahren 720000 Rthlr. gegen die Ephraimjche 
9) Davon fteht nicht3 im Kontrakt. 


Die clevifche Scheidemünzprägung. 253 


Sontracte mehr zahlen. Hierüber giebt die Beilage sub C. ein 
näheres Licht. 
Beilagen. 
A. 

Balance über 450000 Rthlr. Stübergeld, wenn folche, ohne 
daß davon ein Schlagefchaß bezahlet wird, ausgepräget werden und 
Dagegen ebenſo viel Silbergeld mit 3 Procent Agio ausgetaufchet 
wird, was effective dabei überjchießt. 

101?/, Stüd Hweijtüberjtüde, oder 3 Rthlr. 9 Gr., wiegen 
eine Mark cölnisch, die Mark hält fein Silber 3 Loth; nun wiegen 
450000 Rthlr. 133333 Mark, ift alfo darin fein Silber 25000 Marf. 
Es wird aber die feine Mark zu 18 Rthlr. ausgemünzet, und da 
die feine Mark im Ankaufe mit 14 Rthlr. bezahlet wird, alſo be- 
träget der Profit u — Mark 4 Rthlr., folglich von der ganzen 
Summe . . . ... 100000 Rthlr. 

Hiervon gehen ab: 
an Kupfer und Münzunkoſten laut des Director 
v. Dieft eigenem Anfchlag & 10 Procnt . . 45000 „ 


Bleibt veiner Überfhuß 55000 Rthlr. 

Da nun der p. v. Dieft. fäljchli bei S. K. M. angezeiget, 
daß bei einer Ausmünzung von 450000 Rthlr. Stübergeld 
81000 Rthlr. überſchieße und es doch wirklih nicht mehr als 
55000 Rthlr., wie gezeiget worden, beträget, fo Hat derfelbe mit 
Unrecht und wider die Wahrheit 26000 Rthlr˖ zu viel bei dem 
Ueberſchuß von obigen Quanti Ausmünzung und Ummechjelung all- 
jährlich) angerechnet. 

B. 

Balance, was von 150000 Rthlr. Stübergelde ©. K. M. an 
Schlageſchatz ausgezahlet werden muß. 

Sn 150000 Rthlr. Stübergelde iſt an fein Silber 8333 Mark, 
das Mark 14 Rthlr. und wird zu 18 Rthlr. ausgepräget, ift alfo 
4 Rthlr. pro Mark fein Avanzo, in summa . . 33332 Rthlr. 

Hiervon gehen ab: 
1. laut des Director v. Dieſt Anfchlag 
an Kupfer und Münzuntojten 
T Brocent . . > 2 00.20... 10500 Rthlr. 


254 Nr. 5. — 19. Zebruar 1756, 


2. Agio & 6 Procent. . - . . 9000 Rthlr. 
3. an Provifion für den Entrepre- 
neuer 1 Brocent. - ©. 2.8000 „ 22500 Rthlr. 


bleiben demnah an Schlageihat zu entrichten 10832 Rthlr., 
dafern des v. Dieft angegebener Sa gegründet, daß außer denen 
300000 Rthlr. in Eleve umzumwechjelnden Stübergeldern die Entre- 
preneurd annoch 150000 Rthlr. über befagter im Contract feft- 
gejegten Summe umwechjeln und ausprägen laffen müſſen. 


| C | 

Balance, was bei der in Generalmünzcontract zum Grunde 

gejegten Umtaujchung gegen 3 PBrocent und davor ohne Schlage- 

ha auszumünzenden Summe von 300000 Rthlr. Stübergelbder 
nach Abzug derer Koften überfchießet. 


101!/, Stüd HZweiftüberftüde, oder. 3 Rthlr. 9 Gr., wiegen 
eine cölnifche Mark; eine Mark hält an fein Silber 3 Loth. 


300000 Rthlr. wiegen 88888 Mark 7 Loth; darin find an 
fein Silber 16666 Mark 9 Loth. Da nun die Mark zu 18 Rthlr. 
ausgemünzet wird, jo fchießet bei einer jeden Mat 4 Rthlr. 

zz Rthlr. Gr. 
bee nn. 66666 4 


Hiervon gehen ab: 
laut des Director v. Dieft Anfchlag an 
Kupfer und Münzuntoften, auch Agio, 
: fo die Entrepreneur verlieren, zu» 
fammen 10 Procent . . . . . . 30000 Rthlr. 
In dem von denen Entrepreneurs über- 
gebenen Generalmüngzplan. haben fie von 
denen in Cleve auszumünzenden 
.. 500000 Rthlr. Stübergeld die ganze 
Auvanzo ©. K. M. berechnet und feine . 
. Ugio abgezogen, welche & 6 Brocent bier | We; 
in Anfchlag fommt mt . . ... . 830000 „. 60000 — 


Würden aljo die Entrepreneurs bei denen ange- 
geführten 300000 Rthlr. gewinnen. . . . 2. . 6666 — 


Die cleviihe Scheidemünzprägung. 255 


TI. 

Nachdem ih E. K. M. in meinem heutigen . . Bericht Die 
wahre Beichaffenheit der von dem Münzdirector v. Dieft zu Cleve 
an Höchſtdieſelben eingejandten unrichtigen Balance gemeldet, To 
muß bierdurch noch anzeigen, daß diefer Director v. Dieft fich nicht 
als ein ehrliher Mann und treuer Diener verhalten; denn, wenn 
derjelbe Höchitdero Dienft zum Augenmerk gehabt, wie er fich deſſen 
rühmet, jo hätte er & 8. M., als er Höchitdenenjelben den 
Ephraimfchen Contract zur Konfirmation vorgeleget, billig anzeigen 
jollen, daß, anftatt denen Münzentrepreneurs nur 1 Brocent gehöret, 
und wovon fi der Gumperg und Conſ. auch in ihrem neuen 
Contract begnügen, der Ephraim über alterum tantum gewonnen, 
weil er laut Contract nur 50000 Rthlr. jährlich bezahlet, ohn- 
geachtet da8 Avanzo von Cleve beim Stühergelde 104000 Rthlr. 
jährlich beträget, folglich der p. v. Dieft ganz gerne zugelafjen, daß 
E. 8. M. in vier Jahren 216000 Rthlr. allein zu Cleve, auf denen 
fämmtlichen Münzen aber 720000 Rthlr. verlieren follen. Da aber 
derjelbe anjego mit feinem eingefchidten falſch ausgerechneten Plan 
angeftochen kommt, auch darin fich nicht undeutlich merken läſſet, daß 
feine Abficht dahin gegangen, mich entweder als einen Ignoranten 
oder aber als einen Menjchen, der Nebenabfichten hätte, abzumalen, 
auch wohl durch eine folche subtile malice, wozu ihn andere In— 
triguen verleiten mögen, intendiret haben mag, €. K. M. einen 
Soupcon gegen mich zu erweden, jo muß ich Höchjtdenenfelben . . 
überlafjen, ob des p. v. Dieft Conduite in Unjehung des. faljch 
ausgerechneten und eingefchidten Plans nicht zu reſſentiren nöthig 
fein möchte, weil fonft der ehrlichſte Mann, der bei allen feinen 
Handlungen die. probit& zur Norm bat, beftändig risquiren und 
ohne Satisfaction derer fo Schwarzen Verleumdungen eine jo theuer 
erhaltene Reputation ventiliret fehen muß, auch überdem, wenn das 
Münzwefen in gehöriger Ordnung erhalten werden fol, eine ordent- 
liche Subordination bei denen Müngbedienten erfordert wird. 

In diefem nunmehro leider aus wohl bemerkten Urfachen fo 
intricat gemachten Münzwejen find jo vielerlei Intrigen verborgen, 
welche meiner Feder zu gefährlich ſcheinen und meinen ae für 
E. K. M. Intereſſe gänzlich ermüden. 





256 Nr. 6, 7. — 2. März — 1. April 1756. 


6. Immediatberiht des Cleviſchen Münzdireftors v. Dieft über 
den Schlagſchatz. 
Lleve, 2. März 1756. 
Urſchrift. R. 96. 409 B. 

Aus E. KM... Ordre vom 21. Februarii a. c. habe mit 
innigfter Wehmuth und Betrübniß erjehen, daß Allerhöchftdiefelben 
meine Balance wegen der Ausmünzung von 450000 Rthlr. Stüber- 
geld unrichtig befunden, indem nicht mehr als 55000 Rthlr. übrig 
verbleibe und, wenn die dagegen ſonſt zu bezahlende 6 Procent 
Agio gerechnet werden, die Entrepreneur nur einen Profit von 
etwa 6666 Rthlr. erhielten. E. K. M. geruben, mir zu allerhöchften 
Gnaden zu Halten, wenn ich zuvorderſt biemit Heilig conteftire, daß 
ich diefe Balance aus bloßem Dienfteifer und vermöge der mir ob— 
liegenden Pfliht, E. K. M. . . Intereffe zu befördern, . . einge- 
jandt, als wozu. mich der Umftand bewogen, da nämlich in dem 
vorigen Contract eine gewilje Summa an Stüber gratis auszuprägen 
feftgejeget, in dem jegigen Contract aber indeterminate, und zwar 
jo viel Stüber gratis auszumünzen accordiret ift, als die Entrepre- 
neurs bei denen königlichen Kaſſen wirklich verwechleln und mit 
Scheinen beweijen werden; und dahero würde die Balance folgen- 
dergeftalt ausfallen, nämlich: 

Rthlr. Gr. Bf. 
7 Markt 2%/, Loth, nach dem feftgefegten Münzfuß 
‚ausgemünzt zu 18 Nthlr., betragen. . . . . 128 12 9 
Dieje 7 Marf 21/, Loth often denen Entre- 


preneurs à 14 Rthle.. . . . . Xthlr. 100 
Beizulegendes Agio von Stübergeld . . „ 6 
Kupfer und andere Münzunkoften. . . „ 7 
Zulage zu denen 3 Procent von denen 
Kaſſen bei der Verwehfelundg . . - u 3 16 — — 


Bleibt Avanzo 12?/, Procent. 

Mithin machen diefe 12?/, Procent denen Entrepreneurs nad 
Abzug aller Unkoften einen wirklichen Profit von 56250 Rthlr. 
jährlich und alfo in vier Jahren 225000 Rthlr.; wiewohl die 
Entrepreneur bei der Kammer wöchentlich 10000 Rthlr. zu ver- 
wechjeln ſich engagiret haben, welches jährlich 520000 Rthlr. er- 
träget und einen Profit von 65000 Rthlr. jährlih ausmachen 


Dieft. — Underung des Generalpachttontratts. 957 


würde. Gleichwie ih nun vor Gott und E. K. M. auf meinen 
Eid und Pflicht . . verfichern Tann, daß ich die Beförderung Höchft- 
derojelben Intereffe zum einzigen Augenmerf gehabt, und ich mein 
Gut und Blut zu Höchſtdero Dienften aufopfere, auch niemals den 
geringsten Verdacht einiger Intriguen, als weshalb ich mich der 
rigoureufeften Unterfuchung jubmittire, geäußert, noch bis in meine _ 
Sterbegrube werde bliden lafjen, als lebe der . . Zuverficht, 
E. K. M. werden mir Dero . . Gnade und Protection in meinem 
Amte huldreichſt angedeihen lafjen, geftalten ich ohnehin bei Er- 
leidung des durch den treulojen Straßburg verurjachten Defects 
ohne E. K. M. höchſte Gnade und Affiftenz gänzlich zu Grunde 
gehen muß. 





7. Underung des Generalpachtkontrakts. 
Potsdam, 1. April 1756. 
Abſchrift von Eichel.) R. 96. 409 B. 

Ob zwar in dem mit denen Münzentrepreneurs Herz Moſes 
Gumpertz & Comp. und Mojes Iſaak & Sig & Comp. unterm 
14. October 1755 gejchloffenen Generalcontract feitgefeget worden, 
daß jährlich auf der Münze zu Berlin 71428*/, Mark fein Silber, 
desgleichen auf der Münze zu Magdeburg 71428%/, M. f. ©., die 
Mark fein zu 14 Rthlr. gerechnet, dergeftalt ausgepräget werden 
iollen, daß auf jeder Münze von diefem Duanto 3/,, in 8-, 4- und 
2-Grofchenftüden, °/,, aber in 1-Grofchen- und 6-Pfennigftüden 
nah dem von ©. 8. M.. . geordneten Münzfuß ausgemüngzet 
werden müßten, jo haben dennoch .. ©. K. M. anjebo aus be- 
wegenden Urjadhen, und zwar damit dag Land nicht mit jo vieler 
Scheidemünze überhäufet werden jolle, diefe auf beiden gedachten 
Münzen feitgefegte Ausmünzung dahin zu ändern . . geruhet, daß 

auf der Münze zu Berlin 30000 M. f. ©. an 8-, 4- und 2- 
Groſchenſtücken und weiter feine Scheidemüngze, 
auf der Münze zu Magdeburg aber 
12858 M. f. ©. an 8-, 4- und 2-Grofchenftüden, 
25000 „ 6spPfennigſtücken, 
50000 „ » „„ ſſahſiſchen Tympfen und 
25000 „ vun ® Schoſtacken, 
1) Die Ausfertigung vom 2. April liegt nicht vor. 
Acta Borussica. Munzweſen III 17 


2358 Nr. 7. — 1. April 1756. 


welche Summe laut übergebenem Münzplan die auf beide Münzen 
vorhin bejtimmte 2 Millionen ausmachet, auf die Weile ausgemünzet 
werden müſſen: nämlich die Silber- und Scheidemünzen ebenjo als 
im ©eneralcontract feitgefeget worden, nach dem . . geordneten 
Münzfuß, die Tympfe und Schojtade aber mit demjelben Stempel 
und mit demjelben Schrot und Korn, als der Kaufmann Frege zu 
Leipzig ſolche prägen läffet. Und da vorgedachte Entrepreneurs fich 
diefer Veränderung ganz willig unterzogen, fo haben 


L. diefelbe fich verbindlich gemadet, S. K. M. an Schlage- 
ſchatz 30000 Rthlr. jährlih mehr, als in dem ©eneralcontract 
jtipuliret worden, zu bezahlen, jedoch dergeftalt, daß jelbige nun— 
mebro von allen ſechs Münzen ftatt derer im Generalcontract feſt— 
gejegten 310000 Rthlr. jährlich 340000 Rthlr. an einem reinen 
Schlageſchatz entrichten. 

Weil aber in mehrgedachten Generalcontract die Entrepreneurg 
fih auch verbindlich gemacdhet haben, ©. 8. M. alljährlih 1 Million 
Gold gegen 1!/, Procent umzuwechſeln, jo wird die davon be= 
tragende Agio der 15000 Rthlr. an diefem Schlagejchage abgezogen, 
und müfjen alſo die Entrepreneur 325000 Rthlr. alljährlih, und 
quartaliter 81250 Rthlr. baar bezahlen. Diefe Berechnung des 
Surplus beim Schlagefchage gehet an von Zeit der Ausmünzung 
der fächliichen Gelder, welche von med. April c. a. ihren Anfang 
nimmt, und wird ultimo Maji c. der Betrag des Surplus mit dem 
alsdenn fallenden Schlagejchag bezahlet. Ferner 


2. jeind die Entrepreneurs gehalten, nicht nur von denen 
lächfiichen Geldern durchaus Feine in S. K. M. Landen auszugeben, 
iondern felbige außerhalb Landes zu verfenden. Dieſerhalb be- 
halten fie fich vor, daß | 

3. an alle E. Poſtämter die Ordre geftellet werde, daß Die 
für ihnen antommende oder von ihnen zu verjendende Gelder nicht 
eröffnet werden jollen, und daß von diejen ſächſiſchen ſowohl als 
andern Geldern, fo die Entrepreneurs auf denen: f. Münzen aus- 
prägen lafjen, wenn jolche mit denen Poſten entweder im Lande 
jelbjt von einem Orte zum andern oder auch außerhalb Landes ver- 
jandt werden (gleichiwie jolches im &eneralcontract in Anfehung 
aller zu denen Münzen erforderlihen Metalle ftipuliret worden), 


Anderung des Generalpadhttontratts. 259 


das Porto nicht nach dem Werth, fondern, gleijwie von Kaufmanns- 
gütern und Victualien, nad) dem Gewichte bezahlet werden joll. 

4. Daß feine ſächſiſche Tympfe und Schojtade, unter welchem 
Prätext e8 wolle, durch ©. K. M. Lande paffiren follen, aus- 
genommen die von denen Entrepreneurs gepräget worden. jeind. 

5. Sit zu Verhütung des Unterjchleifs bei Verſendung diejer 
ſächſiſchen Gelder feitgejeget, daß alle davon auf denen Poften zu 
verfendende Summen nicht angenommen werden follen als mit einem 
gedrudten, von dem Münzdirectorio unterjchriebenen Attefte, welche 
man numeriren wird. E83 müſſen auch diejenige, denen dieſe ge— 
drudte Zettel anvdertrauet find, ein Buch halten, worinnen fie jolche 
nach ihren Nummern eintragen und dabei anmerken, wie hoch die 
Summe jei und wohin fie geſchickt worden. Auch ift nöthig, daß 
die Srenzpoftämter angewiejen werden, alle diefe gedruckte Atteſtata 
an den Öeneralmajor v. Retzow quartaliter einzujenden, damit man 
fehen könne, ob alle abgejchicte ſächſiſche Gelder Bug außer 
Landes gegangen find. Ä 

6. Referviren ſich Entrepreneurs, daß bie | im FR PERTEREN 
8 19 ftipulirte Regulivung des Salarien-EtatS bei der Münze zu 
Berlin nunmehro wirklich gejchehen möge, dergeftalt daß dieſer Etat 
nicht höher als auf 7500 Rthlr. höchſtens gefeget werde, ohngeachtet 
die Salarien-Etat8 derer andern Münzen nur bei jeder 5000 bis 
6000 Rthlr. jährlich betragen. Um dieferwegen behalten ſich Entre- 
preneurs vor, daß das Berlinſche Müngzcomptoir ein mehreres nicht 
als höchſtens obige 7500 Rthlr. von ihren Geldern jährlich auf den 
dortigen Salarien-Etat auszahle, und demfelben nunmehro auf- 
gegeben werden möge, die von ihnen zu den Tractamenten des Ge— 
heimen Raths Graumann, Kriegesraths to der Horjt und Medailleur 
Georgi deponirte Gelder wieder an fie zurüdzugeben. 

7. Und da die Entrepreneur vermöge des Generalcontracts 
fih zum oftern bei ©. 8. M. wegen der Stüdelung gemeldet, weil 
bei der Scheidemünge es nicht fo genau gemachet werden fann, daß 
alle Stüden egal, und wenn fein Remedium gegeben würde, dieſe 
Gelder allemal ſchwerer ausfallen müßten, als ihr Münzfuß erfordert, 
Höchitdiefelbe darauf auch in einer unterm 5. Marti c. ergangenen 
Ordre befohlen, daß eine gewiſſe norme bei der Stüdelung feit- 
geſetzet werden folle, fo ift nunmehro veguliret, daß 
17* 


260 Nr. 8. — 23. April 1756. 


bei Tympfen auf die rauhe Mark !/, Stüd und bei Schoftaden 

auf die rauhe Mark ?/, Stüd, höchſtens 1 Stüd pro remedio 

paffiren folle. | 

Bei den ſächſiſchen Tympfen und Schoftaden, welche in dem— 
jelben Schrot und Korn, als der p. Frege in Leipzig folche prägen 
_ läffet, ausgemünzet werden müffen, paffiret denen Entrepreneur 
auch ein gleiches Nemedium bei der Stüdelung, als der p. Frege 
genießet. Bei denen Stübergeldern ift auf die rauhe Mark ein 
Stüd, und bei den Scillingen, welde in Aurich ausgemünzet 
werden, auf die rauhe Mark ?/, bis höchſtens '/, Stüd pro remedio 
feftgejeget. Ueber diefe bei dem remedio wegen der Stüdelung 
nunmehro fejtgefegete norme ſoll dergeftalt gehalten werden, daß 
nichts drüber, wohl aber etwas darunter paffiret werden kann. 

Wie nun vorftehende Veränderung und Crläuterung des 
Generalmünzpachteontract3 unter beiden Kontrahenten, den General- 
major dv. Retzow an einem und denen Münzentrepreneurs pp. am 
andern Theile treulich und wohlbedäcdhtig verabredet und gejchlofjen 
worden, als begeben fich jelbige auf das feierlichite aller Daher ent- 
ftehenden Nechtswohlthaten und Ausflüchte, wie felbige immer 
Namen haben mögen, als der Webereilung, anders abgeredet- als 
niedergefchriebener PBunfte pp., und wollen, daß nad) eingeholter 
S. 8 M... Ratification gegenwärtiger Contract treuli und 
fonder Gefährde erfüllet, auch dem Generalmünzpacdhtcontract 
annectiret werde. 


8. Immebdiateingabe der Bumpertis, Moſes Iſaac und big über 
Drägung von Hreuzergeld in Lleve. 
Cleve, 23. April 1756. 
Urſchrift. R. 96. 408 T. 

E. K. M. werden aus dem beigefügten Plan des mehreren 
zu erſehen . . geruhen, daß der von Allerhöchit denenjelben einmal 
feitgefegte Münzfuß allhier beibehalten und nur lediglich die Stüde- 
lung feiner gemachet worden, damit die hiefigen Gelder denen Aus- 
ländern beliebter und die gar zu große Laſt des Kupfer bei der 
Legierung verringert werden möchte, zumal wir jolches aus fremden 
Ländern mit großen Koften verjchreiben und theuer bezahlen müfien. 


Prägung von Kreuzergeld in Cleve. 261 


Die meilten derer Hier angrenzenden, auch noch andere ent- 
ferntere Neichsfürjten und Städte laſſen Dergleihen 3, 6 und 
12 Kreuzer Stüden ausprägen, welche in dem größten Theile von 
Deutichland kurfiren; unfere hiefigen Stüver Gelder hingegen wollen 
außer dem Herzogthum Lleve nirgends mehr Kurs finden und in 
Zahlung angenommen werden, indem denen meisten fremden Unter- 
thanen der Werth von hiefigen Stüvern unbefannt bleibet. 

Nicht weniger werden die meiften Ausländer durch die gar zu 
reichhaltige Stüdelung von Kupfer abgefchredet, mit denen hiefigen 
zu negociieren. Es würde alfo denen letztern jehr Heilfam und 
dienlih fein, wenn fie durch die neu auszumünzenden Kreuzer 
Gelder im Stande gejeget würden, ihre Handlung und Gewerbe 
mit denen meiften Einwohnern im Römiſchen Reiche ungehindert 
treiben zu können. 

Dergleichen VBortheile wir als Entrepreneurg ung ebenfalls zu 
erfreuen haben würden, wie fich denn jchon einige auswärtige Unter- 
thanen mit uns in correspondence eingelafjen haben, daß fie auf 
dem Falle ganz beträgliche Silberlieferungen thun wollten, wenn 
wir ihnen in ſolchen im Römiſchen Reiche kurſierenden Kreuzer- 
Geldern die Zahlung zu leilten vermögend fein möchten. 

Die f. Kaſſen und das Publicum überhaupt hätten noch die 
bejondere Avantage, daß fie in 200 Rthlr. eben jo viel an feinen 
Silber, nur 21 ME. weniger an der Laft des Kupfers als itzo haben 
würden, und die Scheidemüngze derer Stüver, welche ifo im Lande 
bleibet, wird alsdann ganz bequem außer Landes gefchietet werden 
fünnen. | 
Wenn E. K. M. wir um die huldreichft zu erteilende Conceffion 
demütigft angeflehet haben, vorgedadte 3, 6 und 12 Kreuzer 
Stüden nad dem von ung . . überreichten Plan auf hiefiger Münze 
ausprägen zu dürfen, jo würden E. K. M. ung noch diefe befondere 
große Gnade dabei angedeien lafjen, die hieſigen Kaſſen durch eine 
befondere Drdre dahin zu vermögen, daß Die bereits ausgeprägten 
2 Stüver ſowohl, als die neuen Kreuzer Gelder bei denenfelben 
ferner angenommen werden jollten; indem wir als Entrepreneurs 
den größten Nachtheil und Schaden jonften zu gewärtigen und Die 
Kaſſen die bereit3 ausgemünzten Stüver ung einzig und alleine auf 
dem Halje lafjen würden. | 


262 Nr. 9, 10. — 11. Mai — 20. Auguſt 1756. 


Plan. 
















Sollen auf Die feine 

die Cöll- — — Die Mark | Mart iſt 

nifche Mark “| Hält fein aus⸗ 
gehen gemünzt gemünzt 









Stücke Rthlr. 





Rthlr. Gr. Pf. Loth | Gr. 





3 Kreuzer, ſtatt der hie— 
ſigen 2 Stüver, davon 
30 Stück 1 Rthlr. ... 


6 Kreuzer, gelten 4 hie⸗ 
fige Stüver und 15 Stüd 


12 18 


1 Bible... 0.4. — 18 
12 Kreuzer, gelten 8 hie- 

fige Stüver und 7!/, 

Stüd 1 Rthlr. ..... 2 18 


9. Hachweifung des Schlagfchages der erften beiden Quartale der 
Entreprife der Gumperts und Conſ. eingefandt 
vom Öeneralmajor v. Retzow. 
Potsdam, I. Mai 1756. 
Urſchrift. R. 96. 409 B. 


Rthlr. Gr. 

1. Der Schlagefchag von zwei Quartalen beträget laut 
Öeneralcontradt . . . . .  . 155000 — 

2. Der ertraordinäre Schlageſchatz wegen ber Münze 
zu Breslau) . . .. 1221 4 


3. Das residuum vom Salarien-Etat: 2 
a) Rn der Münze zu Berlin . . 1100 Rthlr. 
bh) „ ; „ _  n Breßlau . . 300 „ 
e): R R „Aurich . . 540 „ 
d „ 2 „ un lee. . . 90 „ 
e) „ n 5 „ Magdeburg . 700 „ 
f) 1 „»  n Königsberg . 550 „ 4180 — 


Summa 160401 4 


') Aus den Aften geht nicht hervor, was damit gemeint ift. 
2) Eriparte Gehälter von vakanten Poſten. 


Schlagſchatz. — Felthalten der Friedrichsdor. 263 


Diefe Summe muß in folgenden Münzſorten bezahlet 
werden: 


Das Avanzo wegen derer Münzen zu Ber- 

lin, Breslau, Cleve und Aurich, jo an 

Friedrichsd'or bezahlet wird, beträgt 103330 — 
Der ertraordinäre Schlagefhab wegen 

Breslau in Friedrihsdor . . . . 1221 4 
Die Avanzo wegen derer Münzen zu 

Königsberg und Magdeburg in kaſſen— 


Rthlr. Gr Rthlr. Gr. 


mäßigem Silbergelde.... . 51670 — 
Das residuum von denen Salarien-Ctats 
in Silbergede . - » 2 2 4180 — 160401 4 








— 


10. Kabinettsorder an das Generaldirektorium über Maßnahmen 
die Ausfuhr der Friedrichsdor zu verhüten. 
Dotsdam, 20. Auguſt 1756. 
Ausfertigung. Tit. XVI, 17. 

Da © K. M. in Erwägung genommen haben, wie bey einen 
entftehenden Kriege, und wann Höchitdiejelbe mit der Armee mar- 
Ihiren müßen, es nicht ausbleiben Tann, daß nicht beträchtliche 
Summen Geldes aus dero Trefor und jonften an Friderichsd'or 
ausgezahlet werden müjten, dergleichen especes Sie aber ſodann 
gerne fo viel möglich ift im Lande conferviren und behindern wollten, 
daB ſolche nicht auswärtig gebracht, und dagegen vieles fchlechte 
Geldt und Scheide-Münge in der Circulation bleiben, oder auch 
dergleichen auswärtig eingejchleppet werde, jo befehlen Sie dero 
dirigirenden Ministres des General-Directorii hierdurch, deshalb jo- 
gleich ohne eclat und ſonder daß noch zur Zeit von diefer ©. K. M. 
ordre etwas transpirire, ein öffentliches Edict zu entwerffen, nad) 
welchen das Ausbringen nach frembden Landen derer Friderichsd'or, 
es jey unter was Nahmen es wolle, verbothen werden müſſe. 
Welches Edict dann, fobald ©. K. M. mit der Armee marjchiren 
werden, publiciret und in geſammten biefigen Brovinzien befannt 
gemachet werden muß. 

Damit aber der Endzweck bierunter um fo beßer erreichet 
werden und die Friderichsd'or in biefigen Lande beybehalten und 
courfiren können, jo wollen S. 8. M., daß gedachte dero dirigirende 


264 Nr. 11. — 5. September 1756. 


Ministres ſogleich einen Blan fertigen und präpariren jollen, nad) 
welchen ſowohl bei denen größeren Zöllen, als auch bey Denen 
Accijen, Domänen- praestandis, Boft-revenues und ſonſt dergleichen, 
die Abgaben nicht anders als in Friderichsd'or bezahlet werden 
müßen, maßen folches bey denen großen Elb-, Havel-, Spree- und 
Dder- Zöllen ſodann gar keine Schwierigkeit haben fann, auch vor— 
bin ſchon geordnet ift. Bey denen Xccifen und Boft-Gefällen wird 
es dahin einzurichten feyn, daß ein gewifjes Quantum determiniret 
werde, in welchen die Abgaben in guter Silber-Münte bezahlet 
werden fünnen; wann aber eine jtärkere Summe als folche auf ein- 
mahl bezahlet werden muß, folche nicht anders als in Friderichsd'or 
angenommen werde, jo auch in gewißer Maße bei der Chargen- 
und Stempel-Kafje obferviret werden kann. Angehend die Domänen- 
' praestationes, jo müßen erwähnte dirigirende Ministres die Ein- 
richtung machen, daß etwa, was würdliche Pacht-Gelder jeynd, fo 
die Beambten und Pächter wegen der Wirthichafts Stüde, jo fie 
jelbft in Adminiftration oder auch jublociret Haben, die Pächte, 
wenigſtens auf das ftärdefte Antheil gleichfalls nicht anders, als in 
Friderichsd'or angenommen und zu denen Kafjen bezahlet werden 
müßen. Dahergegen aber, was fonjten fixa und Hebungen von 
denen Bauren und Unterthanen jeynd, es darunter auf den big- 
berigen Fuß belaßen werden müßte, damit dieſe dadurch nicht be- 
drüdet werden. Die Lehnpferdegelder und dergleichen- würden auch 
in Friderichsd'or zu entrichten feyn, damit auf ſolche Art dieje 
goldene especes allemahl im Lande in der Eirculation bleiben, mit- 
bin deren Ausbringen nad) frembden Orten nad) aller Möglichkeit 
behindert werde, wobey dann wieder das Einbringen derer im Lande 
nicht gültigen und in denen bisherigen Müngedicten verbotenen aus— 
wärtigen Scheide- und ander ſchlechten Müngen jehr invigiliret 
werden muß. 





11. Schreiben des Minifters v. Schlabrendorff an den Beneralmajor 
v. Retzow über Derhinderung der Ausfuhr der Friedrichsdor. 
Breslau, 5. September 1756. 

Konzept. U. 8. M. R. IV, 31, Vol. IV. 

Aus befonderem Vertrauen gebe mir die Ehre, E. Hochwohl⸗ 
geboren hiedurch zu melden, wie S. 8. M. unterm 20. Augusti 


Verhinderung der Ausfuhr der Friedrichsdor. 265 


mir befannt gemachet, daß bei entjtehendem Kriege es nicht aus— 
bleiben könne, daß nicht beträchtlihe Summen an Friedrichsd'or 
würden müſſen bezahlet werden, und da Allerhöchſtdieſelbige jothane 
Sold-especes in Dero Landen conferviret wifjen wollten, ich mit 
Buziehung der Kammern einen Plan entwerfen follte, welcher- 
geitalten die Ausführung der Friedrichsd'or und die Einfchleppung 
geringer ausländicher Münzen zu verhüten, folchergeftalten, daß 
mit der Zeit die anjego ausgegebenen Friedrichsd'or hinwiederum 
zum ZTrejor fümen. Nach gepflogener Ueberlegung ift hierauf der 
einmüthige Schluß ausgefallen, wie gar leicht ein Edict wegen ver- 
botener Ausfuhre der Friedrichsd'or zu entwerfen, dasfelbige aber 
nicht von dem geringiten Effect fein könne, da bekannt, daß dieſe 
Gold-especes in und außer Zandes allbereit3 über 4 Procent gegen 
Courantgeld jtehen und alfo diefe Münzjorte aller Verbote und 
darauf gejegten Pönalien ohngeachtet gar bald und Häufig würde 
aus dem Lande gejchleppet werden. Und wann aladann ©. K. M. 
die aus dem Treſor herausgegebene Summe an Friedrichgd’or hin— 
wiederum dahin verichaffet Haben wollten, und es müßte denen Ef. 
Unterthanen angemuthet werden, daß fie an Zöllen, Xccifen und 
andern Präftationen ein gewiſſes Theil an Friedrichgd’or zu erlegen 
ſchuldig fein follten, würden daraus die bitterften Klagen entftehen, 
weil dadurch die Abgaben gewiß auf 5 Procent erhöhet würden; 
nicht zu gedenken, was S. K. M. bei dergleichen Verfügungen und 
Erhöhungen leiden würden. Es iſt aljo als das ficherfte Mittel an- 
gejehen worden, die Friedrichsd'or in k. Landen zu behalten, die— 
jelbe auf 5 Procent Agio zu ſetzen, als wobei ©. K. M. bei Aus- 
gebung einer Million jogleih 50000 Rthlr. mit anrechneten und, 
wann ſolche Million Hinwiederum in diefem Werthe zum Trefor 
tüme, ©. 8. M. Dero Zweck erreichten und nichts dabei verlören, 
oder wenn auch die Friedrichsd'or nach der Zeit nicht mit 5 Pro- 
cent Agio berbeigejchaffet werden fünnten, fo hätten S. 8. M. doc 
bei der Ausgabe das Agio profitirt. Nach diefer Idee ift beiliegen- 
des Edict entworfen und ©. K. M. überjendet worden, welches 
aber Allerhöchftdiefelbige nicht vollzogen, fondern mir nur geant- 
wortet: Weil durch den Vorfchlag zur Erhöhung der Friedrichsd'or 
zu viel hafardiret wäre, fo trügen Sie Bedenken, folchen zu agreiren; 
jedoch haben S. 8. M. dabei Dero . . Intention nicht zu erkennen 


266 Nr. 12. — 8. November 1756. 


gegeben. E. Hochmwohlgeb. können Sich leicht vorftellen, wie mid) 
dieferhalb in nicht geringer Verlegenheit befinde. Die k. Ordre 
wollte gerne aufs genauefte befolgen. Das Berbot wegen der Aus- 
fuhr ift ganz inutil, und wenn die f. Unterthanen gezwungen werden 
follten, ftatt des nur curfirenden Silbergeldes bei ihren Abgaben 
Gold-especes zu erlegen, jo wird das Zamentiren faſt unerträglich 
fein, auch nichts gewiſſer erfolgen, als daß viele Gefälle nicht be- 
zahlet werden. Weil mir nun bewußt, daß E. Hochwohlgeb. wegen 
des Münzweſens faft allein mit ©. K. M. ſprechen, und ich ver- 
muthe, daß Allerhöchitdiejelbe von E. Hochwohlgeb. Dero Sentiment 
anbegehret haben oder noch anbegehren werden, jo nehme mir die 
Freiheit, E. Hochwohlgeb. hierdurch ganz ergebenft zu bitten, dieſe 
wichtige Angelegenheit doch in die Wege leiten zu helfen, daß das 
Land nicht bedrüdet werde. Ich verhoffe, daß E. Hochwohlgeb. 
mir Beifall geben werden, wie der Ausfuhre der Gold-especes 
nicht befjer als durch eine Erhöhung zu begegnen; follten aber jolche 
mir unbefannte politifche Urfachen verhanden fein, welde ©. 8. M. 
abhalten, oftgedachte Friedrichgd’or auf 5 Procent Agio zu jeßen, 
jo babe E. Hochwohlgeb. ganz angelegentlichjt bitten wollen, für 
mich die befondere Freundjchaft zu haben und, wann Selbige Ge— 
legenheit gehabt, deswegen mit S. K. M. zu fprechen, mir alsdann 
aufrichtig zu melden, was für Intention ©. K. M. hierbei haben 
mögen, indem ich wohl nicht3 mehr wünjche, als diejelbe aufs ge= _ 
naueſte zu erfüllen und zu befolgen. 


12. Immediatbericht des Mlinifters v. Borde über die 
Ceipziger Münzſtätte. 
Torgau, 8. November 1756. 

Urſchrift. R. 96. 425 0. 

Nach E. K. M. .. Cabinetsordre vom 5. Novembris ſoll ich 
erwägen, ob nicht ein beträglicherer Schlageſchatz erfolgen könne, 
wann die Münze zu Leipzig, anftatt folche dem bisherigen Entre= 
preneur länger zu überlafjfen, denen Juden in Pacht gegeben würde. 

Ich melde hierauf . . ., daß bei meiner Anwejenbeit in Leip- 
zig mich von dortiger Münzeinrichtung erfundiget und erfahren, daß 


Die Leipziger Münzftätte. 267 


der Kaufmann daſelbſt Frege,) welcher die Münze entrepreniret 
und eigentlich nichts anders als polnische Tympfe, ganze und halbe 
Schoftade münzet und alle diefe Gelder auch nach Polen Hin zu 
debitiren Tchuldig ift, bejage Contract an Schlageſchatz bezahlet 
per Mark: 
für Zumpfe . . 2 2 2020..15 ©Ör., 
ganze Schoftade . . . . gr P 
halbe R ——4 Kthir. 
und hat ausgemünzet im Julio, Auguſto und Ge dieſes 
Jahres: 
32279 ME. 3 L. Tympfe, davon beträget der | 
Schlageſchatz à 15 Gr. . . 20174—11—11 
3166 „ - „ Scoftade a 19 Gr. . . . 3166— 9—— 3) 
756 „ „ balbe I a 1 NRthlr. 
3 Gr.... ... 756-22- 72) 


Summa Schlageſchatz in drei Monaten 24097—19— 6, 
wiewohl im September nur wenig gemünzet worden. 

Diefer Schlagefhag ift nicht nur wie gewöhnlich fchon auf 
verwichener Dftermeffe zum Voraus erhoben, jondern der Entre- 
preneur ift bejage Rechnungsſchluß noch mit 1918 Rthlr. 8 ©r. 
2 Pf. in Vorſchuß. 

Bewandten Umständen nad) babe dem Kaufmann ‘Frege, mit 
der Bedeutung, den Schlageſchatz zur hiefigen Kaffe monatlich ein— 
zuliefern, verftattet, nach feinem Contract weiter zu münzen. In— 
dem aber €. 8. M. . . Cabinetsordre vom 5. Novembris erhalten, 
jo lauft das zugleich) in copia beigehende Schreiben von dem Ber— 
linſchen Juden Ephraim?) bei mir ein, welcher E. K. M. 200000 
Rthlr. Schlagichag offeriret, warn ihm concediret werde, 1 Million 
an Tympfen, ganzen und halben Schoftaden oder Dütchen nach dem 
Clevifchen Fuß und conditiones auszumünzen. 

Wie mir nun der Clevifhe Münzfuß unbefaunt ift, ich auch 
nicht wifjen kann, ob €. K. M. nach einem andern als dem bisher 
eingeführten Fuß E. polnische Münze zu Leipzig wollen ausprägen 

1) In der Vorlage: reger. 

2) Diefe Zahlen find natürlich falfh. 3166 Mark, die Mark 19 Er. 


Schlagſchatz ergebend, können nicht 3166 Rthlr. Schlagſchatz bringen. 
8) Berlin, 2. November 1756. 


268 Nr. 13—15. — 24. Dezenber 1756 — 19. Sanuar 1757. 


lafjen, fo muß €. K. M. lediglich ... anheimftellen, was Höchft- 
diefelbe diejerhalb zu refolvieren und weiter zu verfügen geruhen 
wollen. 


— nn mn — 


13. Aus Berichten des Königl. Polniſchen und Kurfürftlich fächfifchen 
Berggemachs über die Übernahme der Dresdener Münzſtätte durch 
Preußen. 

Dresden, 24. Dezember 1756. 

U. D. Loc. 514. 

2) Hat der General Guardein und Münzmeijter ö Feral den 
12. Sept. a. c. . . angezeiget, welchermaßen ihme Tages vorhero 
von dem preußifchen Generalmajor v. Wylich eine fchriftl. ordre 
zufommen, vermöge deren er fofort und ohne allen Zeitverluft von 
der unterhabenden Kafjfeneinnahme einen ordentlichen und richtigen 
Abſchluß machen und jelbigen famt den baren Beftand an gedachten 
Generalmajor einliefern, biernächft mit der gewöhnlichen Einnahme 
continuiren und jelbige an Niemanden anders als an ihn, oder wen 
I M. der König von Preußen hierzu ernennen würde, mit der 
Berechnung allemal promt einjenden, und bei der ſchwerſten Strafe 
fih darnach geachtet werden jollte. 

10) Den 22. Dezember hat der General Guardein und Münz- 
meifter ô Feral angezeiget, welchergeftalt Tages vorher Abends um 
9 Uhr durch den Königl. Preuß. Geheimden Rath Cautius die all- 
biefige Münze verfiegelt worden, in welcher fich zugleich die mit dem 
Silberwagen zum Freiberg. Oberzehenden abzufchidende ausge- 
münzte Silber an ohngefehr 8000 Rthlr. mit befinden. 

Legtere wurden auf Borftellungen an Eichel und Cautius freigegeben. 





14. Derfügung des Preußifchen Beneral: feld:Kriegs-Direftoriums an 
den Furfächfifchen Oberberghauptmann v. Schönberg über a 
Dresdener Mlünzung. 

Torgau, 6. Januar 1757. 

Abſchrift. Gez. Borde. A. D. Loc. 514. 

Da S. K. M... reſolviret, bei der Münze zu Dresden eine 
Veränderung zu machen und joldhe an einen Entrepreneur in Pacht 


Die Dresdener Münzftätte. 269 


zu überlaffen, jo findet das General-Feld-Kriegs-Directorium nöthig, 
dem Oberberghauptmann v. Schoemberg jolches bekannt zu machen 
und denfelben zugleich zu benachrichtigen, daß hiebei die dispositiones 
dahin gemacht und der Entrepreneur vinculiret worden, nicht nur 
die Freibergſchen Silber, welche nad) wie vor zu Ddortiger Münze 
abgeliefert werden müßten, jederzeit mit fteuerbaren Münzſorten zu 
bezahlen und ſolche auf gedadhter Münze auszuprägen, jondern aud) 
in specie zu Bezahlung des Ausbentfilbers die erforderliche Species- 
tbaler und ?/gtel nach eben der eine wie folches big dahin ge- 
ſchehen, ohne die allergeringfte Veränderung auszumünzen, und wird 
von dem Directorio dahin geliehen werden, daß der Entrepreneur 
feinen Kontrakt bierunter auf das genaueſte nachlomme; und wie 
folchergeftalt die vermuthlich nicht nachbleibende Ausftreuung aller- 
hand widriger Infinuationen von diejer Verpachtung fi) dadurch 
von felbjt widerlegen werden, jo findet das p. Directorium nöthig, 
daß denen Berggewerkichaften hiervon, und daß in allen übrigen 
Punkten es bei der Bergorönung und bisheriger Verfaſſung fein 
ledigliches und unveränderliches Bewenden überall behalten joll, un- 
gefäumte Nachricht ertheilet und diefelben zu fleißiger Fortſetzung 
des Bergbaues wegen ihres dabei habenden eignen Vortheils beiter- 
maßen aufgemuntert werden. 


— nn nn — 


15. Immediatbericht des Beneralmajors v. Retzow über den vor- 
gefchlagenen Kontrakt der Münzjuden Gumperts und Konforten. 
Dresden, 19. Januar 1757. 

Urſchrift. Tit. XVII, Nr. 12. 

Da bei E. K. M. die Münz-Entrepreneurs Gumpert3 und 
Conſorten unterm 9. dieſes vorgeftellet, wie fie einen gewiffen Plan 
ausgearbeitet hätten, wodurch dag Münzwefen in E. K. M. Landen 
verjtärfet und Höchftdero Avantage um ein großes dabei vermehret 
werden fönne; jo haben E. K. M. mir durch den Krieges Rat 
Wafferjchleben . . befannt machen Iafjen, daß ich die Entrepreneur 
über gedachten Plan vernehmen und Höchitdenenjelben davon refe- 
riren ſolle. 

Gedachte Leute haben fich indeffen perfönlich bei mir ein- 
gefunden und jtellen vor: 


270 Nr. 15, 16. — 19. — 22. Januar 1757. 


1. daß fie außer dem in ihrem General Contract ftipulirten 
Silber-quanto annoch 80/m Mark Silber, welches in Gelde 
die Summe von 1100/m Rthlr. ausmachet, aus zu münzen 
übernehmen wollten; 

2. aus diejen 8O/m Mark Silber wollen fie 6 Kreuzer oder an 
deren Stelle 3, auh 6 Marien-Grofchen Stüden nach dem 
cleviichen Münzfuß (die Mark fein zu 18 tal.) ausprägen; 
und damit 

3. die currenten Gilbergelder im Lande conferviret werden, wollen 
die Entrepreneur® mit Dielen neuen Münzſorten zu denen 
ordinairen Verpflegungsgeldern der Armee fourniren und die— 
jelben bei dem Geheimten Nat Köppen gegen Kafjengelder 
austaujchen; 

4. die Ausmünzung diefer 80/m Marf wollen fie in Zeit von 

6 Monaten bewerfitelligen, und wenn dergleihen Münzjorten 
ee erfordert werden, annoch andere 8O/m Mark in gleicher 
Zeit von 6 Monaten auszuprägen übernehmen, jo und der— 
geitalt, daß in Zeit von einem Jahre 2 Millionen und 
200/m Rthlr. in Silber ausgemünzet würden; 

5. vorgedachte 8O/m Mark werden als Gelder, welche in €. 8. M. 
Landen nicht furfiren fünnen, angefehen und in denen königl. 
Kaſſen, excluſive Sachſen und Cleve, nicht angenommen. 


Hiervon offeriren die Münz-Entrepreneurs für jede 80/m Mark, 
welche ſie in dieſer Geldſorte ausprägen laſſen, nach Ablauf derer 
6 Monat 100000 Rthlr. an reinem Schlageſchatz in Kaſſengeldern 
zu bezahlen, wollen auch für dag currente Silbergeld, jo ihnen ftatt 
des andern von dem Geheimten Nat Köppen umgetaufchet wird, 
allemal bei der Change noch 2 Procent Agio geben, daß fie aljo 

an Schlagefda . - -» » 100000 tal. — 

und an Agio . » 2» 2.2.2.2.2..83300 „ — 


in Summa 133000 Thaler 
bezahlen. 

Wann nun nach Ausprägung derer eriten 80/m Mark annoch 
andere 8O/m Mark in dergleichen Münzforten ausgepräget werden 
müßten, jo würden ©. K. M. aus Dero Münzen im Lande über 
dem im General-Contract ftipulirten Schlagef ha annod) 


Antrag der Gumpert3 auf Verftärkung der Prägung. 971 


an Schlagfhab . -» » » 200000 tal. — 
und an Agio . . nn 66000 — 


in Summa 266000 Thaler 
binnen Zeit von einem Jahre mehr profitiren. 

Im Fall aud der Geheimte Rat Köppen bei diefer Um— 
wechjelung feine Silbergelder vorrätig hat, wollen die Entrepreneurs 
auf Friderichsd'or 5 Procent Agio geben. 

Endlih Haben Ddiefelben bei diefem Vorſchlag zum Haupt— 
bewegungsgrund, daß fie bei ihrem Contract vom 2. April 1756, 
worin ihnen accordiret worden, daß niemanden, als denen Münz- 
entrepreneur® Gumperts und Conforten allein die Durchfuhre derer 
poln.=fähfl. Tympfe durch E. K. M. Lande erlaubet fein foll, ge- 
Ichüßet werden möchten, weil fie lediglich für dieſes Privilegium an 
70000 Rthlr. jährlich laut gedachtem Kontrakt bezahlen müffen. 


16. Entfcheid des Königs auf die Dorfchläge der Gumperts 
und Konforten. 
Dresden, 22. Januar 1757. 
Abſchrift. Tit. XVIL, 12. 

Nachdem Ich aus Euren Berichte vom 19. diejes mit mehrern 
erfehen Habe, worin eigentlich der Plan derer Münzentrepreneurg, 
der Juden Gumperg und Conforten bejtehet, wodurch fie da8 Miünz- 
wefen in Meinen Landen zu verjtärfen und Meine Avantage um 
ein großes dabei zu vermehren vermeinen, fo erteile Ich Euch da- 
rauf in Antwort, daß der ganze Plan Mir fchlechterdings nicht an- 
ftändig ift, noch Ich darauf jemalen entriren. oder zugeben werde, 
daß diefelbe nach ihren Vorfchlage 6 Xer oder an deren Stelle 1, 
3 oder auch 6 Mariengrojchen-Stüden nad) den jo genannten 
cleviihen Münzfuß auf Meinen Münzen im Lande und außerdem, 
wo ihn folches vorhin ſchon concediret, in gewiller Maße nad)- 
gelafjen ift, ausprägen dörften, maßen Ich diefe Sorte von infamen 
Gelde, als erwähnte Kreuzer oder 1, 3 oder auh 6 Mariengrofchen- 
Stüden fein, durchaus nicht in Meinen alten Provinzien, wo jolche 
nientalen kurſiret haben, augsgeftreuet wifjen will, und kann Mich 
dazu der offerirte Schlagejchag, auch das an den p. Köppen bei der 


972 Nr. 16, 17. — 22. — 26. Januar 1757. 


Change folder Gelder gegen currente Silbergelder erbotene Agio 
gar nicht bewegen, da durch folchen. Umſatz bei der Kriegeskaſſe 
auch gegen 3 PBrocent Agio alles gute currente Silbergeld aus dem 
Lande völlig würde aufgeräumet und zum verjchmelzen zu vorgedachten 
infamen Münzjorten gebrauchet werden, mithin das Bublicum und 
am Ende die Kafjen felbft gezwungen fein würden, dergleichen 
\chändlicdes und geringhaltiges Geld vor voll und gut zu nehmen, 
beim Verkehr und Umſatz der Gelder gegen redliche und gute 
Münzforten in Silber oder in Gold unendlich verlieren, wie folches 
dag Exempel im Clevifchen zu Meinen Leidwefen bereit dargethan 
hat, und welches Ich jchon redrejjiret haben würde, wenn die jeßige 
Kriegestrublen mir die Zeit Dazu laffen wollen. 


Ich will aljo durchaus nicht, daß gedachte Entrepreneurs mehr- 
gedachte dergleichen infame Münzjorten weder zu Berlin ausmünzen 
laffen, noch einbringen, oder dergleichen in Meinen Provinzien 
furfiren, gejchweige dann auf einige Weiſe vor Faffenmäßig an- 
gejehen werden ſoll. 


Ich begreife dabei nicht, warum denn gedachte Entrepreneur 
nicht nach ihren Contracte andere gute Silber- und Scheidemüngzen 
ausprägen laffen wollen, wie ſolche bisher im Lande Turfiret haben 
und jelbige Meinen deshalb approbirten Münzfuße gemäß feind, da 
ihnen dabei genung übrig bleibet. 


Was Sch allenfalls wegen Ausmünzung dergleichen, wie jchon 
erwähnt, fchlechter und infamer Gelder zulaffen fünnte, wäre dieſes, 
daß, wenn meine Armee allererft in feindlichen Landen ftehen 
werde, fodann dergleichen Geld gegen einen proportionirten Schlage- 
ichag von gedachten Entrepreneur ausgemünzet und von ihnen da— 
Hin baar transportiret, auch ſonſten in feindlichen Landen aus— 
gegeben werden könnte; in Berlin aber und Meinen dafigen Pro- 
vinzien dergleichen zu fchlagen und es fei, auf was Art es wolle, 
auszubreiten und dadurch Meinen Untertbanen eine neue Contri- 
bution zu imponiren, auch alles Gewerbe zu verderben, ſoll durch- 
aus nicht gefchehen. 


Prägung kurfächlifcher Münzen durch Preußen. 973 


17. Bericht des Dize-Überbergwerkdireftors Peter Nikolaus v. Barten- 
berg an den kurſächſiſchen Premierminifter Grafen v. Brühl 
über die preußifche Prägung kurſächſiſcher Münzen. 
Dresden, 26. Januar 1757. 

Urſchrift. U. D. Loc. 514. 

Ew. Ercellenz überreiche hierbei .. einige Groſchen, welche 
in der Münze zu Leipzig von dem Juden Ephraim neuerlichit, jedoch 
mit alten Stempeln und voriger Jahrzahl 1756 abgepräget worden. 
Den Gehalt Habe ich durch den Geueral-Kreis-Guardein Ö Feral 
unterjuchen lafjen und gefunden, daß jede feine Mark zu 18 Rthlr. 
15 ©r. 6%, Pf., ſtatt foldde in denen nach dem von 3. K. M. 
in Bolen und Churfürftl. Durchl. zu Sachſen allergnädigft be— 
ftimmten Schrot und Korn ausgeprägten Grofchen nur zu 15 Athir. 
jei auggemünget worden. Wann nun jede Mark um 3 Rthlr. 15 Er. 
699/55 Pf. höher ausgebracht wird, als ift der Verluft für 3. 8. M., 
das Publikum und die Handlung auf jede 100 Rthlr. 19 Rthlr. 
13 Gr. 6 Pf., und der Jude befindet ſich im Stande, nach diejen 
Fuß mit dem größeften Vortheil alle fächl. Groſchen, 6 Pfenniger 
und Dreier, die befferen Sorten nicht zu gedenfen, einzufchmelzen 
und in ſolche Schlechte Geldjorten zu vermünzen. Je deplorabler 
der Zuftand des Landes und der Handlung durch diejen unerlaubten 
Betrug fich befinden wird, je jchleuniger habe wider dieſes Be— 
ginnen bei den p. Generalmajor.v. Retzow und Geheimden Rath 
Eichel alle Gegenvorftellung gethan. 


Nun Habe zwar gefunden, daß der Generalmajor v. Nebow 
dieſen Münzjuden Ephraim felber für einen Betrüger hält, von dem 
andern nichts als wie der König von Preußen wegen der Dresdner 
Münze zum Bräjudiz derer Gewerfen nichts verhängen würde, viel- 
mehr, daß alles Geld nad) dem ſächſ. Schrot und Korn. ausge- 
münzet werden follte, verfichert worden. 


Überhaupt wird aus dem Verfahren des Judens, da er die 
meiften Münzmachinen von hier nach Leipzig bringet, offenbar, daß 
jelbiger Hier in Dresden, wo er bei dem angeordneten Schrot und 
Korn bleiben muß, nur wenig, Hingegen in Leipzig, wo ihm ein 
landesverderblicher Münzfuß wird accordiret fein, deſto mehr aus— 
münzen dürfe. 


Acta Borussica. Münzweſen III. 18 


374 Nr. 18, 19. — 14. Februar — 7. März 175. 


MWürdigen Ew. Ercellenz beigefügten Ertract aus den Ham- 
burger Zeitungen hochderojelben Anjehen, jo wird fich veroffenbaren, 
daß der König von Preußen nicht alleine vedlichen Dienern das 
Brod, fondern auch die Ehre zu nehmen ſuchet. Wie aber die ge- 
machten Vorwürfe durch ein gutes Gewiljen überwunden werden, 
alfo wird Hoffentlich die Welt auch einmal belehret, daß alle bei 
dem Berg: und Münzweſen preußifcherjeits gemachte Veränderungen 
nur von Leuten, die im Stodhaufe gejejfen und von König in 
Preußen jelbft als die größejten Betrüger der Welt find befannt 
gemacht, zum Verderb biefiger Lande angefangen und ins Werf ge- 
jeget worden. 

Aus dem Hamburgifhen unparteiifhen Correspon- 
dent Ro. 8 Anno 1757. 

Der König von Preußen wolle, daß der König von Polen feine 
Lande, wenn er fie wieder befommt, auf eine vortheilhaftere Art admini- 
ftriren lafjen könne als es feit 5 Jahrhunderten nicht gejchehen fei. Man 
babe unermeßlihe Mißbräuche entdedt. Dieſe ſei der König gewillt zu 
bejeitigen, daher die Verfügungen im Borzellan-, Bergwerks- und Münzweſen. 

Da man in AÜbjehen auf den Iegtgedachten Artikel benach- 
richtiget ift, daß man in Abwejenheit des Landesherrn der Be- 
quemlichfeit, Münzen zu fchlagen, mißbrauchte, jo haben Höchit- 
diefelben Befehl gegeben, die Stempel in ſichern Gewahrfam bringen 
und die Münze vorläufig zujchließen lafjen. 


18. Bericht des Königlich polnifhen und kurfürſtlich fächfifchen 
Berggemadys über die Übernahme der Dresdener Münsftätte durch 
Dreußen. 

Dresden, 14 Februar 1757. 

A. D. Loc. 514. 

19) .... bat der General Guardein und Müngmeijter 
ö Feral den 17. tınd 22. Januar ferner berichtet, daß von dem 
Königl. preußifchen KRammerdireftor Fiedler die Münze mit Ab— 
forderung aller Hierzu gehörigen Schlüffel in völligen Bejtand ge- 
nommen, und von diefem fämtliche vorhandene Münzgeräthe an 
Muchinen und dergleichen nach einem darüber gefertigten Inventario 
nebjt denen Schlüffeln dem hierzu Preußiſcher Seitz bejtellten Münz- 


Die Dresdener Münzftätte. — Münzverwaltung während des Krieges. I75 


Directori Namens Hypitsch [jo] und dem Suden Ephraim wieder 
übergeben worden, dergl. auch mit dem nach Abſchlüßung der Münz- 
rehnung auf das Quartal Luciä a. p. verbliebenen baaren Kafjen- 
beftand an 4797 Rthlr. 8 Gr. 7'/, Pf. und vorräthige Silber und 
Schroten zujammen an 1323 Mark 14 Loth in verjchiedenen Ge— 
halt an ermelten Juden Ephraim und Söhne gejchehen. Und ob- 
wohl anfänglich die Verficherung gegeben worden, daß alles in 
statu quo verbleiben jollte, jo wären doch von denen Scheidemünz- 
ftoßwerfen 6 Stüd der beiten mit allen Zubehörungen aus ihren 
Stüden gehoben und abgebrochen und nebit anderen Geräthichaften 
nach Leipzig in die dafige Münze transportiret worden. 





19. Kabinettsorder an die Breslauer Münzdireftoren über ihr 
Derhalten während des Krieges. 
Dresden, 7. März 1757. 
Ausfertigung. R. XII, 1. 

©. K. M. Haben den von Dero Breslauſchen Münzdirectoren 
Krönde und Bube unter den 2. dieſes Monats eingejandten Ertract 
vom legtern Monat Februario der Breslauer Münze erhalten und 
geben bei jolcher Gelegenheit denenjelben darauf zur Nejolution, 
daß da ©. K. M. nunmehrige anderweitige Beichäftigungen wegen 
der borjtehenden Kampagnen vor der Hand nicht mehr zugeben, 
einige Attention auf dergleichen Extracte zu wenden, alfo erwähnte 
Münzdirecteurs auch demnächſt und bis zur geendigten glüdlichen 
Kampagne ſolche nicht weiter an Höchftdiefelbe einfenden follen. 
Dabei aber .. ©. K. M. erwähnten directeurs auf ihre Pflicht 
und Ehre und bei Bermeidung der jchwerejten Verantwortung er— 
innern und anbefehlen, daß jelbige mit jo viel mehrerer Eractitude 
und Accurateſſe darauf jehen und Halten jollen, daß bei dafiger 
Münze alles in der gehörigen Ordnung tractiret, vedlich ausgemünzet, 
auch dabei durchaus nicht unter Feinerlei Prätert, noch auf Jemanden 
anderes Veranlaſſen von den bei jeder Sorte von Gelde vor— 
gejchriebenen und von ©. K. M. hödjjteigenhändig vollenzogenen 
Münzfuß im allergeringften abgewichen, noch fchlechter ausgemünzet 
oder auch mehrere Scheidemünzen, al® der ontract mit Denen 
Suden bejaget und erlaubet, ausgepräget, auch letztere außerhalb 

18* 


276 Nr. 20. — 10. April 1757. 


Landes gefchaffet, dabei aber allemal fo viel gute kaſſenmäßige Geld- 
ſorten ausgepräget werden müffen, als das Verkehr und Commer- 
cium im Lande erfordert und die Juden zu fchaffen vermittelft ihres 
General-MünzcontractS verbunden jeind; als worauf mehrgedachte 
Münzdirecteurs auf das allergenaufle zu Halten und fi davon 
auf feine Art und Weife und durch Niemanden abwendig machen 
zu laſſen, au ſolche allen Fudeleien und Unterfchleife zu präca- 
viren haben, widrigenfalls fie lediglich und allein davor refponfable 
bleiben, auch fich hiernächft bei Abnahme ihrer bisher geführten 
Rechnung und Haushaltung darüber juftificiren müſſen. 





20. Schreiben des Geheimen Kabinettsfefretärs Eichel an den 
Beneralmajor v. Retzow über die Bintergehung des Königs 
durch die Juden Bumperts und Konforten. 

Cockwitz, den 10. April 1757. 

Urſchrift. Tit. XVII, Nr. 12. 

Da ich jego im Begriff bin, von meinen Papieren etwas zu 
dechargiren, unter folchen aber noch einen Bericht von Ew. Excel. 
mit gefunden, von welchen ich glaube, daß es derojelben nicht ohn- 
angenehm ſeyn dörffte, ſolchen zu dero eigenen Händen zurüd zu 
zu haben; fo nehme mir die Freyheit, felbigen hierbey zu legen und 
zu Em. Excell. ſelbſt beliebigen Dispofition zu überlafjen. | 

Sch unterjtehe mich) noch ein paar Piecen wegen der jebigen 
Müntz Sachen bey zu fügen, beyde!) meritiren noch konſerviret zu 
werden, da nur die große impudence derer jeßigen Müntz Entre- 
prenneurs und wie weit Ddiefelbe unter Protection von gewifjen 
Leuthen in ihrer effronterie und Betrug gehen mögen, die andere 
aber ©. 8. M. wahre Art darüber zu denken, am Tage legen, 
welches die Dritte beftärfet, und aljo wohl klar daraus erhellet, daß 
wenn des Königs Majft. nicht die wahre Beichaffenheit der Sachen 
verdundelt und ſolche durch allerhand illusiones hintergangen worden 
wären, Diefelbe niemahlen durch einen imaginären Profit vom 
Schlagefchage zugegeben haben würden, daß das PBublicum in einen 
jo großen faft unwiederbringlichen Verluſt gejeget worden wären [fo]. 
Die von mir bey dem Geheimen Archiv zu Berlin abgegebene die 
Zeit über colligirte Acten würden davon noch viel mehrere Proben 


1) ©. oben Nr. 15 und 16. 


Hintergehung des Königs durch die Gumperts. 217 


und wie man es Darunter bis zur erjtaunenden effronterie getrieben 
hat, geben, wenn es jemahlen zu einer Recherche deshalb fommen 
jollte, und wie es noch viel weiter darunter gegangen jeyn würde, 
wenn nicht zuweilen noch ein Fleiner geringer Daniel denen Richtern 
zu Babel zugeruffen oder fie bloszuftellen Gelegenheit gehabt. Die 
4te piece ijt mir von dem Ephraim zugeftellet worden, der den 
großen Betrug, jo darunter vorgegangen, ohnerachtet er noch viele 
mysteria inequitatis nicht einmahl weiß, darin nachweijen wollen, 
von deren Grund oder Ungrund ich aber nicht urtheilen Tann. 
Wollen Ew. Ercell. die Gnade haben und dieſe piecen zujammen, 
wenn diejelbe folche einiges Anjehen bey einer bequemen Zeit ge- 
würdiget haben, unter Dero Petjchaft verfiegelt und ohne, wie ich 
untertdänig bitte, andern weitere Communication davon zu thun, 
bey dem General Directorio zu andern Müntz actis legen lafjen, 
fo wird folches von Dero gnädigen Gefallen dependiren und viel- 
leicht einmahl bey Gott gebe bald! etwas ruhigeren Zeiten noch zu 
einigen Nugen und Gebrauch dienen, wenigften® und wenn ob- 
angeführte acten dazu genommen würden, des Könige Majjt. legi- 
timiren fünnen, daß Dero wahre Intention nie gewejen, das Wohl 
Dero Lande einigen gewifjenlofen gewinnfüchtigen Zeuthen zu facri- 
ficiren, die fich ein eigenes Werk daraus gemachet haben, auch felbit 
des Königs Majſt. auf alle mögliche Weyje zu hintergehen. 

Ich wünfche übrigens, daß Ew. Excel. in Dero obhabenden 
Commijfion wegen der anzulehnenden Gelder auf alle Weyje und 
mit allen erwünfchten Succeß reuffiren mögen, als wodurch diefelbe 
den größeften Ausfchlag und das größefte Gewichte zu einen bald 
wieder zu beritellenden glüdlichen und guten Frieden geben werden, 
weil e8 doch wohl dabey, daß um durch einen viven Krieg einen 
glücklichen Frieden bald wieder zu erhalten, e8 an denen 3 Haupt 
requisitis, nehmlich Geld, Geld und Geld nicht fehlen müjten, [fo] 
und wann Ew. Ercell. uns deshalb außer Verlegenheit jegen, wir 
er alsdann mit unfern obgleich ſehr mächtigen und jonft überlegenen 
Feinden aushalten wollen, als denen erwähnte requisita ſchon jeßt 
ftark zu fehlen anfangen, mithin wohl derjenige, To den legten 
Thaler in der Tafche Haben wird, denen andern den Frieden wird 
vorfchreiben Fünnen. 


—— — — — — 


278 Nr. 21—23. — 28. Oftb. 1757 — 16. Yan. — 5. Dez. 1758. 


21. Schreiben des Jeldfaffenrendanten ©. Eh. C. HKraufe an den 
Kriegszahlmeifter Geh. Rath Köppen über die Bezahlung 
der preußifchen Truppen. 
Königsberg, 28. Oktober 1757. 
Urſchrift. R. 163, I. 75. 

Ew. Wohlgebornen wohnet bereit$ aus den vom ©eneral- 
feldmarjchall Exc. gegebenen Nachrichten bei, daß Hochfelbige Die 
von den Herren Banquierd Splitgerber & Daun angewiefene 
200000 Rthlr., halb an preuß. Courant, um die einmal allbier ge— 
machten Arrangements nicht zu vereitelen, annehmen lafjen und Die 
preußifche und lithauifche Kafjenbeftände, jo wie felbige zur hiefigen 
Teldfriegsfafje bereits eingezogen Habe und damit noch im Begriff 
bin, größtentheils in dergleichen Münzjorte bejtehen. 

Die NRegimenter weigern fich für ito bereits, die Novembris- 
verpflegung völlig darin anzunehmen, da verjchiedene im Anfange 
und die mehreften medio Novembris die Weichjel paffiren. 

Es ijt ihnen auch jolche® um fo weniger zu verübelen, als 
folhe Münze in Polen nicht gangbar ift und das Colbergſche 
Deputationscollegium geantwortet hat, preußifch Courant fünnte in 
Pommern nicht gebraucht werden, und ihrerfeits wüßten fie darunter 
feinen Umfchlag zum Beften der Armee zu treffen. 

Alhier in jo kurzer Zeit eine fo große Summa umzufegen, 
ift bei jegigen Umständen fo wenig thunlich, als überdeme die Drdre 
zu Bezahlung des Agio fehlet, wozu des Herrn Generalfeldmarjchall 
v. Lehwaldt Exc. folche zu ertheilen Bedenken tragen und die königl. 
Krieges- und Domänenfammer fich nicht befuget jehen will, aud) 
unnöthige Koften fein würden, falls die biefige Armee in Schlefien 
zu jtehen käme. 

Um ſich inzwilchen hierunter in etwas zu helfen, find mit Ge— 
nehmigung hochgedachten Herren Generalfeldmarſchalls dem biefigen 
f. Münzmandatario 20000 Rthlr. gegen einer Ajfignation auf die 
Münzentrepreneurs Herren Gumpertz & Itig, ſothane Summa nach 
vierzehntägiger Nachfiht in Berlin in 2- und 4-Ögr. Stüden 
wieder zu bezahlen, allhier ausgezahlet worden. Ew. Wohlgeb. 
habe ſowohl hievon ſchuldigſt benachrichtigen als auch anfragen 
jollen, da dieſes k. Gelder betrifft, ob diejelben nöthig fänden, daß 
die Anweifung Ihnen zugefandt würde, um wegen Cinziehung 


Brandenburgifches Geld in Oftpreußen. — Retzow und die Münzbeamten. 279 


fothaner Gelder das nöthige beforgen vorgängig beliebigft zu lafjen. 
Für die Sicherheit anerregter 20000 Rthlr. ftehen bis zur erfolgten 
MWiederbezahlung der Münzrendante, Müngzmeifter und Münz- 
mandatariug Friedländer gemäß fchriftlich von fich gejtelletem Revers. 





22. Kabinettsorder an alle Münzbeamten über Subordination 
unter den Beneralleutnant v. Rebow. 
Breslau, 16. Januar 1758. 
Abfchrift. R. XIII, 2. 

© 8. M. Haben mit höchſtem Mißfallen vernommen, daß 
einige directores und Officianten derer f. Münzen bisher ver- 
fchiedentlich des General-Lieutenant v. Retzow Namens Höchftdero- 
felben an fie ergangene Verordnungen im Münzweſen zu befolgen 
fih geweigert und dadurch nicht felten Verfügungen, welche zum 
höchſten k. Intereſſe gereichet, unausgerichtet geblieben. 

Da aber .. ©. 8. M. gedachtem Dero General-Lieutenant 
v. Retzow ein vor allemal die General Direktion des Münzweſens 
übertragen und an felbigen Höchſt Dero ordres zur weitern Ver— 
fügung bei denen Münzen ergehen laffen wollen; als lafjen Hödjit- 
diefelben hiermit fämtliche directores und Dfficianten bei denen 
Münzen zu Berlin, Königsberg, Breslau, Magdeburg, Cleve und 
Aurich an den Generalslieutenant dv. Retzow als ihren Vorgeſetzten 
anweijen, und ihnen alles Ernjtes anbefehlen: alles dasjenige, was 
derjelbe Namens Höchitderojelben ihnen im Münzweſen aufgeben 
wird, treulich und fonder Widerrede noch Säumniß zu erecutiren, die 
gewöhnliche Extrakte und Balancen an ihn einzufenden und fonft 
wegen vorfallender Zweifel an ihn zu berichten, damit. er fie mit 
näherer Injtruftion verjehen könne. 

.. S. K. M. wollen, daß ſämtliche directores und Münzoffi- 
cianten diefe Subordination bei Strafe der Kafjation beobachten follen. 





23, Aus einem Bericht des preußifchen Refidenten zu Löln v. Ummon 
über die fchlechten Münzungen am Xhein. 
Cologne, le 5. Dec. 1758. 
Urſchrift. R. XI, 167. 
La cour de Treves et les petites Cours du Westerwald, 
nomme&ment Wied-Runckel et Sayn-Altenkirchen, appartenant au 


280 Nr. 23—25. — 5. — 26. Dezember 1758. 


Marggrave d’Anspach, ont donn& depuis quelque tems une 
etendue tres grande & leurs petits bureaux de monoies. Toutes 
ces contrees et la Westphalie regorgent de leurs tr&s mauvaises 
especes; et l’on en transporte m&me beaucoup de barils par la 
Hollande & Hambourg, d’oü elles se repandent aussi dans la 
Basse-Saxe. Le comte de Neuwied, non obstant la rude exe- 
cution qu’il a essuide, recommence pareillement & monoier. La 
chose va fort & l’exc&s. Ce ne sont point tant ces Seigneurs 
qui frappent pour leur propre compte; mais chaque marchand 
ou autre miserable particulier (qui se nourrit du sang du public, 
en l’inondant de mauvaises especes et lui enlevant pour refondre 
le peu qu'il reste encore de bonnes) peut, moiennant un certain 
pour Cent qu'il donne à ces Seigneurs Territoriaux, faire frapper 
pour son propre compte telles especes qu’il lui plait. Un mar- 
chand d’ici nomm& van der Nüll & qui Vötre Majeste a donn& 
il y a des annöes le titre de Conseiller de Commerce, est un de 
ces principaux refondeurs et entrepreneurs. Ces tr&s chetives 
especes font entre autre que le change va maintenant à 180 
pour Cent contre les especes de Hollande, et de la derive la 
chert€ exorbitante dans toutes les Marchandises et denrees 
indispensables qui viennent ici de la Hollande. Le Frederic d’or, 
le Louis d’or ou le Charles d’or, qui fait & Berlin cinq &cus 
d’Empire,!) en fait ici six contre ces mauvaises especes; et les 
monoies courantes de Vötre Majeste, savoir les pieces de 8. 4. 
2 Ggr. vont a 12 pour Cent de plus contre celles en question. 


Il ya plus: comme les dites Cours qui monoient de cette 
facon, n’oseraient sans causer trop d’ombrage, se servir uni- 
quement de leur propre empreinte en partie de simples Comtes; 
elles mettent sur les especes ou bien simplement un chiffre, ou 
bien elles emploient des empreintes etrangeres plus respectables 
que les leurs. On assure que pour faire tomber la haine sur 
Vötre Majest& elles ont l’effronterie de se servir de Ses em- 
preintes. Je ne pourrais point prouver ceci avec &vidence, 
n’etant point à même d’en faire l’examen: cependant j’ai vu ici 
des especes sous l’empreinte de Vötre Majeste oü la lettre qui 


1) Er galt in Berlin nicht 5, ſondern 51,, Rtlr., ſ. S. 103—105. 


Nachmünzung der Ephraimiten am Rhein. — Leichte Piftolen. 381 


marque l’endroit oü le Bureau des monoies est établi p. e. A. 
B. C. etc. ne se trouvait point, comme une telle lettre se trouve 
autant que je sais sur toutes les monoies de Vötre Majeste. 





24. Kabinettsorder an den Berliner Münzmeiſter Jafter über 
Münzung leichterer Piftolen. 
Dresden, 8. Dezember 1758. 
Ausfertigung. R. XIIL, 1. 

Kahdem S. K. M. mit Dero Hof Jouvelirs Ephraim und 
Söhne wegen einer gewifjen Ausmünzung von Ein Hundert Taufend 
feine Markt Gold an Auguſt-, Louis- und Fridd’or [fo] einen Kon- 
traft getroffen, als befehlen . . diefelben den Münz Meufter Jafter 
zu Berlin, fich diefer Ausmünzung fofort zu unterziehen, auch jolche 
auf das allergenaufte und insgeheim zu pouffiren; der Jaſter fol 
auf feinen geleifteten Eide und mit fein Leben dafür repondiren, 
daß bei diefer Ausmünzung in Golde die Broportion des geänderten 
Münzfußes beim Silber von 14 bis 193/, Rthlr. die feine Mark 
auf das allergenaufte obferviret würde, und muß der Münz Meufter 
after überdem ein accurates Negijter führen, wieviel ausgemünzet 
worden. | 





25. Kabinettsorder an den Direftor der großen Münze zu Berlin 
über den neuen Münzfuß. 


Breslau, 26. Dezember 1758. 
Ausfertigung. R. XII, 1. 

Nachdem S. 8. M.. . refolviret, jämtlicde preußifche und 
ächjiiche Münzen Dero Hof-Jouveliers Ephraim und Söhne nebft 
Moſes Iſaac und Itzig zu conferiren und den Münzfuß zu 19°/, Rthlr. 
feftzufegen, auch alle conditiones und beneficia, wie vormalen für 
©. 8. M. jelbiten und nachhero für gedachte Entreprenneurs in den 
vorigen Contracte feftgefeget und objerviret worden, ihnen noch 
fernerbin angedeihen zu laffen, und die Ausmünzung in allerhand 
preußijchen, ſächſiſchen und polnifchen Münzen auszuprägen; als 
wird Dero directori bei der großen Münze zu Berlin hierdurch 
aufgegeben, jowohl auf den nachjtehenden Münzfuß, nämlich 


282 Nr. 26. — 9. Februar 1759. 


8 Ggr. Stüde follen neun Rthlr. ein und zwanzig Grofchen 
eine Brutto Mark wiegen und acht Loth fein Halten. - 
4 Ggr. Stüde jollen neun Rthlr. ſechszehen Grofchen eine Brutto 
Mark wiegen und fieben Loth fünfzehen Grän fein Halten. 
Tympffe follen acht Thlr. jechs und 3/, Pf. eine Mark Brutto 
wiegen und ſechs Loth neun Grän fein halten. 
2 Ggr. Stüde follen ſechs Thlr. vierzehen Groſchen eine Mark 
Brutto wiegen und fünf Loth ſechs Grän fein Halten. 
1 Ggr. Stüde jollen vier Thlr. zwei und zwanzig Gr. ſechs Pf. 
eine Mark Brutto wiegen und vier Loth fein halten. 
Ein ganzer Speciesthaler fol zehen Thlr. jechszehen Gr. neun Pf. 
eine Mark Brutto wiegen und acht Zoth zwölf Grän fein Halten. 
Ein halber Speciesthaler ſoll gleichfalls zehen Thlr. ſechszehen Gr. 
neun Pf. eine Mark Brutto wiegen und acht Loth zwölf Grän 
fein halten 
als auch auf die an demenfelben geftatteten Stüdlinge im Durch— 
ſchnitt & 2 Procent, die Vorbeihidung & 2 Grän und NRemedium 
ä& 11/, Grän die Sorten Silbermünzen und nad Beſchickung der 
Silber-Schroten nicht höher als nad) Proportion denen Piafters zu 
rechnen und anzunehmen, wohl Acht zu haben, daß davon im ge— 
ringften nicht abgegangen werde; im gleichen dahin zu fehen, daß 
alle bishero von beſſern Valeur ausgeprägte Gold- und Silber— 
münzen nicht aus denen königl. und ſächſiſchen Landen verjendet, 
ſondern nach der Münze gegen Bezahlung des innerlichen Wertes 
gebracht werden jollen. 


——ñ — 


26. Bericht der Mindenſchen Kammer über Befreiung der Lingenſchen 
Untertanen von der Steuerzahlung in holländifchem Belde. 
Minden, 9. Februar 1759. 

Ausfertigung. Tit. XXIII, 4. 

Der Kriegesrath Hildebrand hat an E. K. M. ſowohl als 
uns von der Unmöglichkeit derer von denen Lingenfchen Unterthanen 
aufzubringenden Contributiong- und Domänengefälle in holländijchen 
oder edictmäßigen Geldern unterm 17. passato berichtet, und E. K. 
M. Haben ung unterm 30. ej. . . befohlen, die von demfelben an— 
geführte, gar erheblich fcheinende Umftände gründlich und wohl zu 


Der 19/4-Talerfuß. — Steuerzahlung in Lingen. 283 


erwägen, auch zu Remedirung folche Vorfchläge auszumitteln, wobei 
weder Höchftderojelben Intereffe noch der Unterthan zu merflich leide. 

E. K. M. können wir verfichern, daß wir hierbei zeithero 
mit aller Circumfpection zu Werke gegangen fein und dazu Die 
gegründefte [fo] Urjach gehabt haben, weilen wir befürchten müſſen, 
Daß wegen der Nähe der alliirten Armee die bei derjelben bishero 
roulirende fchlechte und widerrufene Münzjorten die Grafichaft 
Lingen gleichfam überjchwemmen müſſen, wann auf einmal das 
bolländifche Geld bei denen lingenfchen Kaſſen abgejchaffet worden, 
weshalben wir aud) felbit an das hannoverſche Minifterium zu Er- 
greifung folder Maßregeln gejchrieben Haben, daß dem überaus 
ftarfen Rouliren derer widerrufenen Münzjorten und dem Bezahlen 
damit für gefchehene Lieferungen, Fuhren und dergleichen gejteuret 
werden möchte. Gleiche Vorficht Haben wir auch in Anjehung des 
abzufchaffenden holländifchen Geldes bei denen lingenfchen Kafjen 
gebrauchet. Wir haben bereit8 . . angezeigter und . . approbirter 
Maßen verordnet, daß die Sontributiongrefte in edictmäßigen Marf- 
gelde mit dem vorgefchlagenen Agio par Gulden hol. oder 12 Gar. 
Markgeld 2 Mgr., die laufende aber ferner in holländiſchem be— 
zahlet werden follten, indeffen man geglaubet, daß abjonderlich gegen 
abgelaufenem SHerbite dem Mangel vefjelben wieder abgeholfen 
werden würde, wie fonft wohl zu anderer Zeit gefchehen. Es find 
noch mehrere Umftände, fo uns bewegen müfjen, hierbei langjam 
zu gehen, vielmehr abzuwarten, ob das holländiſche Geld nicht wieder 
im Lingenfchen mehr zum Vorfchein zu kommen anfangen würde, 
und alfo den durch die Treibfeder derer Receptoren erlaffenen Be— 
richten des Kriegesrath Hildebrands nicht jo Tchlechterdingg zu gänz- 
licher Abſchaffung des Holländifchen Geldes Gehör zu geben oder 
auf den Stuß fogleich darauf zu reflectiven, weilen für Die receptores 
darin ein verborgener Vortheil bei Einhebung derer individuorum 
ftedfet, wogegen man fo leicht feine Remedur gewußt, und darin be- 
ftehet, daß der Anfat der Contribution und die Ausrechnung der- 
ſelben nach holländiſchem Gelde gejchehen, folglich ein jedes indi- 
viduum darnach bezahlet werden muß. 

Wann nun aber der Unterthan die Contribution in Markgeld 
bezahlet, jo nimmt der Receptor bei Einhebung derjelben die Re— 
ductiong- oder Vergleichungstabelle des holländiſchen gegen Mark— 


284 Nr. 26. — 9. Februar 1759. 


geld zur Hand, nach) welcher letzteren ſich allemal bei einem jeden 
individuo ein Bruch findet, an deſſen Statt der Unterthan einen 
ganzen Pfennig bezahlen muß, welches in der Zotalität und bei 
zwölfmaliger Bezahlung im Jahre jchon etwas ausbringet, bei der 
generalen Ablieferung zur Hauptkaſſe aber nicht attendiret wird; 
gleiche Bewandniß es auch bei denen Domänen hat. 

Nachdem wir ung aber bejtändig wegen des angegebenen fort- 
daurenden holländiichen Geldmangels ſowohl bei dem Sriegesrath 
Schröder und andern Bedienten, ja auch Unterthanen, als auch in 
Holland jelbft erfundiget und gefunden haben, daß ſolchem wegen 
der von den Holländern gegen die Ausführung defjelben genommenen 
Mapregeln und Präcaution, wenigſtens bei jetzigen Sriegeszeiten 
nicht abzubelfen fei, in Betracht in Holland jelbjt die befannte - 
widerrufene Münzſorten rouliren, womit die dahin gefommene fremde 
Leute ihre Bezahlung anzunehmen fich genöthiget jehen, mithin das 
holländische Geld, wie ſonſt gefchehen, nicht ausgelafjen wird, welchem 
ein jeder zur Vermünzung nachzutrachten bemühet ift, jo können 
wir nunmehro nicht länger anftehen, unfer pflicdtmäßig Gutachten 
dahin . . abzugeben, daß dem. Lingenjchen Unterthan zum größten 
Bedruck und äußerſten Ruin gereichen werde und müfje, wenn der- 
jelbe bei jegigen Zeiten länger verbunden fein follte, feine praestanda 
in holländſchem Gelde abzuführen, welches er theils gar nicht er- 
halten kann, theils von gewinnfüchtigen Leuten mit großer Agio und 
gar 31/, Ggr. par Gulden einwechſeln muß, mithin denenjelben nach— 
zugeben jei, vorerft bis zu erfolgtem Frieden ihre Contributiong- 
und Domänengefälle anftatt des holländischen in Markgelde an die 
Kaſſen zu bezahlen, doch dergeftalt, daß durchaus die widerrufene 
Münzforten, als bernburgfche, wiediche und dergleichen nicht anzu- 
nehmen, vielmehr dahin gejehen werden müſſe, daß jolche nicht ein- 
zufchleppen, fondern außer Landes zu fchaffen, fonften ein neuer 
Wucher entfliehen würde; weshalben dem deputato und Fiscal auf- 
zugeben, darüber zu vigiliren. E83 wird auch das angegebene Rou— 
liren folcher verrufenen Münzforten um deshalb defto mehr ceifiren, 
da der en chef bei der alliirtten Armee commandirende General 
Herzog Ferdinand von Braunfchweig die allerichärfeite Ordre da- 
gegen bei der Armee Hat ausgeben laffen, dahingegen bei denen 
Lingenſchen und General-, Krieges- und Domänenlafjen indistincte 


Steuerzahlung in Lingen. 285 


alle von E. K. M. ausgeprägete caffirende und ſonſt nicht ver- 
botene Münzforten an '/; Rthlr., 12 und 6 und 4, auch 1 Mor. 
anzunehmen, wogegen ihnen das Agio bei denen Contingentern und 
Etatsquantig ad 2 Mor. par Gulden holländiſch oder 12 Ggr. 
Marfgeld zuwächſet, als welches Agio wir für die Unterthanen er- 
träglih und für E. K. M. jchadlos Halten, maßen, 1 Gulden Hol. 
zu 20 Mor. und aljo inclusive der Agio & 2 Mogr. gerechnet, 


Rthlr. Mor. 
250 fl. Holl.. . 2 . . 158 832 


betragen, ſo netto 100 hollandiſche Reichsthaler oder 
125 Rthlr. Teutſchgeld ausmachen, hingegen hieſige 
holländiſche Wechſels nur bishero durch den Kauf— 
mann Müller laut Contracts à 100 Rthlr. — 
oder 125 Rthlr. Teutjchgeld mit . . . .. 13 — 


bezahlet worden, mithin 5b 32 
profitiret werden; wobei auf einen fallenden und fteigenden Cours 
nicht reflectiret werden darf, fondern für 100 Rthlr. Teutjchgeld 
111. Rthlr. 4 Mgr. einfommen werden. Es entjtehet dahero nur 
noch die Trage, ob die Untertanen mit jolcher Agio zufrieden fein 
und darüber von ihnen feine Bejchwerden geführet werden möchten; 
welches wir vorläufig verjichern können, da ehegejtern noch 2 Unter— 
thanen fich perjönlich bei dem Kriegesrath Bärenfprung gemeldet, 
über den ihn[en] gejchehenen Vortrag wegen interimiftiicher Ab- 
ſchaffung des holländiſchen Geldes bis zum erfolgenden Frieden und 
der zu bezahlenden Agio & 2 Mor. par Gulden ihre große Zu- 
friedenheit bezeuget und verfichert haben, mit nächftem von denen 
Borftehern darüber die Erklärung zu bewirken. Es wird nun von 
ER M.. . Befehl abhangen, ob die lingenjche Kafjen und übrige 
Bediente nach unſerm Vorſchlag inftruiret werden follen. Wobei 
wegen des oben angezeigten Bruches, welcher aus der Reduction des 
bolländifchen und Markgeldes entjtehet, unjer ohnvorgreiflicher Vor— 
Ichlag wäre, daß denen Receptoren anzubefehlen jei, die Brüche bei 
jedem individuo bis zu Ende des Jahres im Buche ftehen zu lafjen 
und alsdann Berechnung deshalb erft anzulegen. 

Sndefjen haben wir den Kriegesrath und Ober— Empfänger 
Schröder auf feine Anfrage bejchieden, daß er 2400 fl. Reſte pro 
Januario c. in edietmäßigem Marfgelde mit der Agio à 2 Mor. 


286 Nr. 27, 28. — 17. März — 22. Dezember 1759. 


par Floren annehmen follte, weilen deren Bezahlung jonften ver- 
fiherter Maßen in holländifchem Gelde nicht zu erhalten. 


27. Eingabe der Direktoren und Kandräte der Altmark über 
den fteigenden Wert der Goldmünzen. 
Aulofen, 17. März 1759. 
Urſchrift. Tit. XVI, Nr. 12. 

E. K. M. Haben in dem . . Münzedicto vom 14. Juli 1750 
unter andern .. verordnet, daß die in abgängigen oder ausländiſchen 
Münzſorten ausgeftellete obligationes big zum erften Juni 1751 in 
neues f. Curantgeld umgejchrieben werden und die debitores fich mit 
ihren Creditoren wegen eines billigen Agio vergleichen ſollen. Nach— 
bero haben E&. K. M. per rescriptum vom 12. Ian. 1751 feft- 
Rn daß 

1. Gegen die auf den [eipziger Fuß ausgemünzte 2/; tl. gegen 

Friderichsd'or 5 Procent Agio bezahlet werden follen. 

2. Soll gegen Louisblanc und neue preuß. Silbermünze ein Pro- 
cent Agio gegeben werden. 
3. Soll auf Ducaten gegen Friderichsd'or ein viertel Procent 

Agio gegeben werden. 

4. Sollen] diejenigen, die Louisd’or haben, auf Friderichg’dor ein 
halb Brocent Agio zugeben. 

Es Haben fich aber nunmehro die alten ?/; St. gänzlich ver- 
loren. Es äußerte fich zu der Zeit, da ſolche noch in Kurs waren, 
damit ein großer Wucher, da fich felbige aber verloren, fo wollten 
die creditores nach Gefallen von ihren debitoribus dag Agio er- 
preflen. Seo findet man in Anjehung der Friderichsd'or, Louis- 
d’or und Charlesd’or große Klagen, da debitores, wenn fie Fride— 
richsd'or, Louisd’or und Charlesd’or ihren cereditoribus bezahlen 
jollen und folche nicht anfchaffen können, denenjelben gegen Rurant- 
geld 10, 12, auch wohl 15 Procent Agio bezahlen müffen, da denn, 
wenn 1000 Thlr. an Golde hätten bezahlet werden follen, in effectu 
wegen des ftarfen Agio wohl 1100 Rthlr., auch wohl. gar 1150 Rthlr. 
bezahlet werden müfjen, wie denn fogar einige creditores bloßer- 
dings, um von diefen hohen Preife des Geldes zu profitiren, ihre 
fiherfte capitalia auffündigen oder fich zur Evitirung defjen von 


Steigender Wert der Goldmünzen. 287 


denen debitoribus das Agio bezahlen und das Kapital in Silber- 
geld umfchreiben lafjen, mithin derjenige, welcher 10000 Rthlr. auf 
feinen Gütern in Friderichsd'or ſchuldig ift, 11500 Rthlr. in Silber- 
münze jchuldig wird und entweder den Zuſchub bei der Umfchreibung 
baar nachichießen oder aber auf das Agio befondere Verfchreibung 
ausreichen muß, wodurch die possessores derer Güter und Immobil- 
ftüden von neuem gar ehr verjchuldet werden, das Commercium 
auch darunter jehr leidet, überdem auch der Adel und andere, welche 
ihre Söhne und Verwandte in E. K. M. Kriegesdienften haben und 
deren Güter verfchuldet find, darunter den größten Schaden empfin- 
den, indem fie durch Bezahlung des ſehr ftarfen Agio an ihre 
creditores außer Stande gejeget werden, ihren in Kriegesdienften 
ftehenden Söhnen und Verwandten Gelder nachzufchiden, ja viele 
davon faum jelbjt jo viel übrig behalten, daß fie mit ihren Kindern 
davon fümmerlich jubfiftiren können, nicht zu gedenken, daß, da die 
Ausfuhre des Getreides verboten, der Getreidepreig fchlecht und fein 
Debit im Lande ift und aus nichts Geld gemacht werden kann; die 
iudicia, da fie wegen des Agio des Goldes gegen Münze fein 
normativum haben, müfjen jedesmal nach denen Bejcheinigungen 
derer Parteien erkennen, welche ſolche von denen Kaufleuten und 
Banquiers bernehmen. 

Um nun diefen Wucher derer creditorum und Wechfelern abzu- 
helfen und demjelben Einhalt zu thun, jo bitten €. 8. M. wir. ., 
ein... Edict emaniren zu lafjen und darin das Agio derer Fride- 
richsd'or, Zouisd’or und Charld’or gegen preußifches Silbergeld feite 
zu ſetzen. Wir fchlagen .. vor, daß das Agio der Friderichsd’or 
zu 3 Procent, der Louisd’or und Charld’or aber zu zwei Procent 
feftzufegen, und daß Jedermann, bejonder8 die Banquierg und 
creditores ſich bei einer nahmhaften Strafe darnach richten, die 
iudicia aber auf folches Reglement erkennen müſſen. 





28. Bericht der Furmärfifchen Kammer über das Derbot fchlechter 
fremder Mlünzforten. 
Berlin, 22. Dezember 1759. 
Ausfertigung. Gez. v. d. Gröben, Grofchopp, vd. Schmettau. Tit. XVII, 12. 
Es beſchweren ſich verichiedene Beamte, daß bei denen jegigen 
befchwerlichen Zeiten im Lande nichts anders als Auguftd’ors, ſächſi— 


288 | Nr. 28. — 22. Dezember 1759. 


fche, Yüneburgifche und medlenburgifche Münzſorten rouliren, Hin- 
folglich bei ihnen auch Fein anders als dergleichen Geld einkomme, 
gleichwohl wolle die Rentei fein andere als die in denen Contracten 
verjchriebene Münzjorten, als Friderichsd’or, brandenburg. Münze 
von ihnen annehmen, wodurd fie in die Verlegenheit gejeget würden, 
das Geld, fo fie von denen Unterthanen einheben und bei jebigen 
betrübten Zeiten mit vieler Mühe beitreiben müßten, mit fchweren 
Agio zu verwechjeln, wobei fie gebeten, die Nentei zu injtruiren, 
auch künftig dergleichen Münzforten anzunehmen. Wir fünnen alfo 
dabei nicht unangezeiget lafjen, welchergeftalt zwar die Auguftd’ors 
bei unferer Rentei bishero auf Adminiftration, Zoll-, Forjt-, Maß- 
und andere dergleichen Gefälle genommen, auf Amtsgefälle aber zur 
Zeit refufiret worden, weil die Beamten fchuldig fein, nach ihren 
Contracten Kafjengeld zu bezahlen. 

Nun würde es zwar zum Soulagement derer Beamten ge— 
reichen, wann ſolche auch auf Amtögefälle angenommen würden, 
weilen aber zu beforgen ftehet, daß ſodann durch gewinnjüchtige 
Beamte nichts ala Auguftd’ors eingefandt, mithin die General-Kafjen 
damit angefüllet werden möchten, jo ftellen €. K. M. wir... an 
heim, ob Allerhöchit diefelben nicht allenfalls . . zu accordiren ge— 
ruhen wollen, daß ihnen bei Zahlung der Pachtgelder '/, in Auguft- 
d'ors Statt des Silbergeldes pafjiret werden könne. 

Was die Bern- und Medlenburgiiche Münzen betrifft, jo iſt 
wohl an dem, daß folche jehr ſtark rouliven, zumalen da, wie wir 
bereit3 unterm 11. Sept. c. angeführet, denen Livranten dergleichen 
Gelder zum öftern jelbjt aus f. Kaſſen, die folche von auswärts 
annehmen und wieder auszahlen müſſen, in Zahlung angegeben 
werden, da fodann folche wieder hiejelbjt rouliren und denen Unter- 
thanen für ihre anhero zu bringende denrees fein ander als der- 
gleichen Geld bezahlet wird. 

Wann nun E. K. M. laut rescripti vom 19. Dechr. a. p. 
und 7. Aug. c. die Einführung und Roulirung derer Bernburgifchen 
Münzen verboten, jo würde es darauf anfommen, daß entweder Die 
Annehmung derfelben wieder nachgegeben würde, wie wohl wir uns 
dahin anzutragen nicht getrauen, oder es müßte ſämtlichen Kaffen 
nochmals die Annehmung und Auszahlung diefer Gelder aufs 
ichärffte verboten und allenfalls injungiret werden, daß joldhe zur 


Die fchlechten fächfifchen Britteltaler. 389 


Armee außer Landes abgejendet würden, auch dieferhalb das nötige 
mit dem fächfilchen General Krieges directorio und dem General 
Sieutenant v. Mafjow zu concertiren fein. 

Die Annehmung der in Sachſen ausgeprägten 8 Gr. Stüde 
haben €. K. M. zwar per rescriptum vom 19. Dechbr. p. a. und 
noch jüngjthin unterm 7. Aug. c. anbefohlen; warn aber die Gene- 
ral Dom. Kaffe, als auch die General Krieges Kaffe darunter feine 
andere als die in Sadien mit €. K. M. Bildnis ausgeprägte 
8 Gr. oder jo genannte XII Marien Gr. Stüde verjtehen, die mit 
©. KM. von Polen Bildnüß ausgeprägte 8 Gr. ftüde aber ledig- 
lich nicht annehmen wollen und alfo bis dato noch nicht ein Stüd 
dergleichen 8 Gr. jtüde abgeliefert worden, jo Hat unſere Rentei 
auch bierunter nicht anders verfahren fünnen, als letztere gleichfalls 
zu refufiren; jollten aber E. 8. M. gleich wohl zum Soulagement 
derer Beamten die Annehmung der fächfiichen mit des Königs von 
Polen Bildnüß ausgeprägten 8 Gr. ftüde .. zu genehmigen ge- 
ruhen, jo würde der darunter gemachte Unterjchied derer mit E. C. 
marquirten ſächſiſchen 8 Sr. ſtücke, weilen ſolche von jchlechterer 
Sorte jein follen, ohnmaßgeblich wegfallen müfjen, indem die wenigiten 
Beamten, noch weniger die Unterthanen, die marquirte E. C. zu 
finden, noch weniger darauf zu attendiren wifjen, folglich bei deren 
Einjfendung diejelben dergeftalt mit andern meliret werden würden, 
daß bei der ftarfen Duartal-Einnahme eine wahre Ohnmöglichkeit, 
jolde Stüd vor Stück zu eraminiren und jede Tüten und Beutel 
aufzureißen, die darunter intendirte . . Abficht, daß die fchlechte 
ſächſiſche Münzforten nicht rouliren jollen, auch nicht erreichet werden 
würde, indem die hiernächſt ohne E. C. ausgeprägte ſächſiſche 8 Gr. 
von eben folchen jchlechten Schrot und Korn fein jollen. Es wird 
alfo von E. K. M. Hohen Einfiht und . . Refolution beruhen, ob 
höchst diefelben die Annehmung der ſächſiſchen 8 Gr. auch mit ©. 
K. M. von Polen Bildnis bei Dero Kaffen und zwar indistincte 
rouliren zu laffen . . genehmigen wollen, al® welchenfall®e wir ſo— 
dann . . bitten, ſowohl der General Domainen-Kaſſe als auch 
General Krieges-Kaſſe aufs nachdrüdlichfte anzubefehlen, der Rentei 
wie auch der Ober Steuer-Kafje wegen Annehmung derjelben Feine 
fernere Schwierigkeit zu machen, da jodann auch unfere Ober Steuer» 
Kaffe wegen Annehmung derer . . placidirten Münzforten inftruiret 

Acta Borussica. Münzwefen Ill, 19 


990 Fr. 29, 30. — 26. Januar — 14. April 1760. 


werben fünnte, ala worüber wir ung E. 8. M... Refolution Br 
erbitten wollen. | 


29. Kabinettsorder an den Direktor der Berliner Münze, unse, 
über Einführung des 30: Talerfußes. 
Freiberg, 26. Januar 1760. 
| Ausfertigung. R. XI, 1. 

Demnah ©. K. M. . . rejolviret, Dero ſamtliche preufiifihe 
und ſächſiſche Münzen von neuen an die bisherigen Münz-Entre- 
prenneurs Ephraim und Söhne nebft Daniel Itzig zu übergeben 
und den. Münzfuß zu 30 Rthlr. pro Mark fein feitzufegen, .des- 
gleichen alle conditiones und beneficia jo, wie in denen vorigen 
Contracten von Wort zu Wort enthalten, ihnen fernerhin an- 
gedeihen zu lafjen und die Ausmünzung in allerhand fächfilchen, 
polnifchen und andern frembden Münzen zu verjtatten, auch zu con- 
descendiren, daß diefe Münzen in. Handel und Wandel in -Dero 
föniglihen Landen kurſiren, bei Dero Kaſſen aber fchlechterdings 
nicht angenommen werden follen; als machen Höchftdiefelbe folches 
Dero Münzdirector Knöffel zu Berlin hierdurch befannt mit dem .. 
Befehl, die Ausmünzung ſothaner Sorten nad): folgenden -determi- 
nirten Münzfuß vorzunehmen und jelbigen zur Norm zu 

Es ſollen demnach 

8Ggr. Stüde eilf Rthlr. Einen Gr. die Mark Srutto wiegen 

und: fünf Loth ſechszehn Grän fein halten. 

4 Ggr. Stüde neun Rthlr. neun Grofchen- eine: Dart. Brutto 

wiegen und fünf Loth fein halten. - 

Thympffe acht Rthlr. — ſechs Pf. eine Matt brutto wiegen und 

vier Loth fünf Grän fein halten. 

.17 Xer Stücke fünf Rthlr. fünfzehn: Sr. eine . Dart Sruito 

wiegen und drei Loth fein halten. -- 

2 gr. Stüde ſechs Thlr. Einen Gr. eine e Mait brutto wiegen 

und drei Loth vier Grän fein halten. 
1 gr. Stüde fünf Thlr.. eine Mark: brutto wiegen und. bre 
Loth zwölf Grän fein Halten... 

6 Pf. Stüde drei Thlr. achtzehen Gr. eine: Mart bruti wiegen 

und zwei Loth fein halten. 


Der 30-Talerfuß. 291 


Ganze und halbe Speciesthaler fünf Loth dreizehen Grän fein 
halten und zehen Thlr. fiebenzehen Gr. ſechs Pf. eine Mark 
brutto wiegen. 

Bei der Stüdelung ſollen vorgedachten Entreprenneurs im 

Durchſchnitt zwei pro cento, Vorbeſchickung zwei Grän und 1!/, 
bis zwei Grän Remedium pajfiren. 

Die Stüde von Achten follen nicht Höher als vierzehn Loth 
zwölf Grän angenommen werden; andere rohe Sorten, geſchmolzene 
Baaren, Silber, Schroten und Ausſchuß aber werden nad) Pro— 
portion derer Piaſters gerechnet und angenommen, auch in folcher 
Proportion beſchicket. 

Zu Abführung des Schlage-Schatzes iſt denen Entreprenneurs 
erlaubet, die Gold-espèces und preuß. Silbermünzen nach dem vor⸗ 
maligen Münzfuß & 198/, Thlr. per Mark auszuprägen, desgleichen 
auch preußiſche, polniſche und ſächſiſche Kupfer Münz-Sorten, wie 
bishero geſchehen, gleichfalls ſchlagen zu laſſen. 

Bei Ausprägung der Gold-espèces paſſiret ein Halb Grän 

im Korn und ein halb pro cento im Schrot. 
Wornach alſo gedachter Münzdirector Knöffel ſich in allen 
Stücken gehörig zu achten, auch beſonders dahin mit zu ſehen hat, 
daß alle von beſſern Valeur bisher ausgeprägte Gold- und Silber— 
Sorten, fie haben Namen wie fie wollen, unter keinerlei Prätert aus 
denen königl. und ſächſiſchen Landen verjendet, jondern gegen Be- 
zahlung des innerlichen Werts an der Münze EN werben 
müfjen. 


— — e — 


30. Aus einem Bericht * kurſãchſiſchen Geheimen Räte über die 
Münzprägungen Preußens. 
Dresden, 14. April 1760. 
Mundum, gez. Johann Friedrich Graf v. Schönberg. Chriſtian Graf vom Loß. 
Wilhelm Auguſt Graf v. Stubenberg. — A. D. Loc. 1334, VII. 
Wenn vor das andere [Exefution gegen Bernburg] die ſchlechten 
Bernburgifchen Münzen von den Obrigkeiten eingewechjelt und in 
gute Reichsmünzen verwandelt, zum Erjag aber des daran leiden- 
den Verlufts des Fürften von Anhalt-Bernburg Durchl. executive 


———— werden ſollen, ſo iſt dabei in facto vorauszuſetzen, daß, 
19* 


292 Nr. 30, 31. — 14. April — 6. Mai 1760. 


obwohl bejagter Fürft bei dem Kaiferlichen Reichshofrath bereits 
ſelbſt fih dazu befennet, daß auf feiner Münzftatt eine Partie ge- 
ringhaltigen Geldes ausgemüngzet worden fei, dennoch der größte 
Theil des Übels, fo in die Millionen anfteiget, nicht fowohl von 
ihm ſelbſt fich Herfchreibe, als vielmehr unter feinem Namen durch 
die alhier in Dresden angelegte Königliche Preußifche Münze ver- 
urfachet worden ſei. Denn da find unter denen beim Abzug der 
Preußifchen Befagung von befagter Münze zurüdgelafjenen Effekten 
verjchiedene Schriften und Rechnungen aufgefunden und hernach von 
dem vormaligem Kaiſerlich-Königlichen Gouverneur allhier, dem 
Generalfeldmarſchall v. Marjchall, an ung abgegeben worden, aus 
welchen fich deutlich zu Tage leget, wasmaßen bei diefer Münze 
nicht allein E. 8. M., jondern auch des Herrn Herzogs von Sadjjen- 
Weimar und Eifenach, des Fürften von Anhalt-Bernburg, ja fogar 
des Grafen von Stolberg Stempel auf eine im Reich wohl noch 
nie erhörte Art gemißbrauchet worden, um ganz Deutſchland, be- 
ſonders aber den Oberjächlijchen Kreis mit einer Summe von mehr 
als vier Millionen böjen Geldes, die Leipziger, Magdeburger und 
Berliner Ausmünzung ohngerechnet, zu überfchwemmen. Unter 
andern find von fogenannten Bernburgifchen 8 und 4 Gr. Stüden 
beſage derer Manualien vom 1. April bis ultimo Mai 1759 
2019314 Rthlr. 12 Gr.) ausgepräget worden. Von der weiteren 
Ausmünzung ift der Betrag in denen aufgefundenen Büchern nicht 
angemerfet gewejen. Da jedoch ſelbige bis zu Ausgang Julii mit 
größtem Eifer forigefeget worden, jo ift leicht zu ermefjen, daß das 
Ganze wohl noch einmal fo hoch als obige Summe angeftiegen jein 
möge. Nun bat fich bei der Probirung ergeben, daß diefe Münze 
an innerlihem Gehalt 47 pro Cent fchlechter als die in E. K. M. 
Münze ehedem gejchlagenen !/stel find [jo], und es ift in eben be- 
nannten Schriften eine bejondere ordre von des Königs von Preußen 
Majſt. anzutreffen geweſen, daß der Debit diefer Bernburger 1/gtel 
und "Yetel Hauptfächlich in den Churſächſiſchen Landen befördert, Die 
XI und VI Mariengrofchenftüden Hingegen als im Gehalt ver- 
gleichungsweiſe noch befjer, nach denen eigenen Churbrandenburgijchen 
Landen verfendet werden follten. Es ift dahero nichts wahrichein- 


1) Nah U. D. Loc. 1334, IX: 2 010 624—20. 


Die Dresdener Münzung. 293 
licher als daß obige 2 und vielleicht 4 Millionen größtentheils noch 
in E. 8. M. Landen courfiren, vor welche daraus, wenn auch bie 
Summe nur obbemerktermaßen auf 2019314 Rthlr. angenommen 
wird, eine Einbuße von 949077 Rthlr. erwächſet ... . . 


— — — — 


3 


L, 
Drotofoll einer Sißung des Bene: Protofoll einer Sißung des Bene: 


raldireftoriums und des Geh. 
Sinanzrats Köppen 


am 27. März 1760 


raldireftoriums und des Geh. 
Sinanzrats Köppen 


am 6. Mai 1760 


über Dorfchriften für die Mlünzunternehmer. 
Tit. XVII, 13. 


Zu Abhelfung derer bei dem 
jetigen Münzweſen vorlommen- 
den Umftänden ift dato in der 
deshalb befonders gehaltenen Con— 
ferenz Folgendes feftzufegen und 
zu verordnet beliebet worden: 


1. Denen Juden aufzugeben, 
bei dem Einkauf des Silbers und 
Goldes, wenn folcher in denen k. 
Provinzien gefchiehet, dasjelbe 
keinesweges in auswärtigen Münz- 
forten zu bezahlen, fondern die 
Bezahlung dafür ohnfehlbar mit 
denen unter ©. K. M. Bildnif 
geprägeten Kaſſen begebigen Geld- 
forten zu thun. 

2. Denenjelben in feine Wege 
die Einwechſelung derer unter 


Als dato die in dem vorhin 
aufgenommenen protocollo vom 
27. Mart. a. c. niedergefchriebene 
Punfte in Anjehung der gegen- 
wärtigen Münzangelegenbeiten 
anderweit dDurchzugehen beliebet 
worden, ward nach näher er- 
wogenen Umftänden und Inſpi— 
cirung der desfalls ergangenen 
Cabinetsordres nebſt denen Er- 
tracten aus denen Münzkontrakten 
gut gefunden, was 

ad 1. den Einkauf des Goldes 
und Silbers und die dafür zu 
bezahlende Gelder betrifft, denen 
Münzentreprenneurg nachzulaffen, 
ſolchen mit fächſiſchen Münzen 
zu bewertjtelligen, in Betracht 
felbige im Handel und Wandel 
ihren Kurs behalten jollten. 


ad 2. Bliebe denen Münz- 
entreprenneurs frei, das Gold 


294 


Kgl. Pr. Stempel ausgemüngzeten 
Geldforten zu verjtatten, weil da— 
durch das Land von allen Fafjen- 
begebigeen Münzen entblößet 
werden und ſolche zu feinen 
Kaſſen fommen könnten. 

3. Sollte es ratione derer 
wegen des Gilber- und Gold- 
einkaufs ausgejtelleten Päſſe der- 
geitalt gehalten werden, Daß denen 
Krieges» und Domainenfammern 
von denen Miünzentreprenneurg 
mittelft einer Specification die— 
jenige namentlich angezeiget wer- 
den müßten, welchen dergleichen 
Päſſe ertheilet worden, damit 
allen Unterjchleifen zum eigenen 
Beiten der Entreprenneurg vor- 
gebeuget werden könnte. 


4. Sollte in Anjehung der 
vorgefommenen Frage, wie und 
auf was Weiſe das Publikum 
wegen des fchwereren Agio zu 
foulagiren? vorher abgewartet 
werden, was die ad 2 erwähnte 
Berfügung für eine Würkung nach 
fi) ziehen würde, fo denn 

5. denen Münzjuden infinuiret 
werden, fich zu deflariren, ob jie 
fih der Bifitation unterwerfen 
wollten, anderer gejtalt davon an 


Nr. 31. — 6. Mai 1760. 


und Silber in den Städten und 
auf dem platten Lande aufzu- 
faufen, Teinesweges aber die ſeit 
den 1. San. 1759 ausgeprägte 
Münzen mit S. 8. M. Bildniß 
einzuwechjeln. 

ad 3. Hätte es dabei jein Be— 
wenden, daß die Entreprenneurg 
die Specififation von ihren Com- 
milfionärs, welche auf dem platten 
Lande und in denen Städten 
Gold und Silber einfaufeten, ein- 
reichen müßten, auch daß diefen 
Commiſſionärs zum Einkauf des 
Goldes und Silbers Driginalpäffe 
unter der Münzentreprenneurs 
eigenhändigen Unterjchrift und 
mit dem Münzfiegel befiegelt ein- 
gehändiget würden, damit allen 
Unterfchleifen vorgebeuget werden 
könnte, welches denn denen Kam⸗ 
mern befannt zu machen, damit 
fie die mit ſolchen Päſſen ver- 
fehene Commiſſionärs ungehindert 


einkaufen lafjen. 


ad 4. Hätte e8 dabei jein Be- 
wenden, was ad 2 feftgejeßet. 


ad 5. Könnten fi) die Münz- 
entreprenneur® nad dem aus 
drüdlicden Inhalt der Cabinets- 
ordre der Eröffnung nicht unter- 


Borfchriften für die Minzunternehmer. 


©. K. M. referiret werden müßte, 
weil fo viele geringhaltige Münz- 
Torten eingejchleppet und das Land 
dadurch überſchwemmet würde, fie 
aber auf diefe Art jelbjt aus dem 
Verdacht des Kinbringens der 
gleichen jchlechten Sorten kämen. 
Weil auch 


6. vorgefommen,. wie es in 
Anfehung des rechtlichen Erfennt- 
nifjes in Müngdefraudationg- und 
Confiscationsfachen gehalten wer— 
den follte, ift beſchloſſen, zuvorderſt 
den Hoffisfal Pape vorfordern 
zu laflen, um auf den Inhalt 
feiner als angebl. Münzjuftitiarii 
deshalb etwa hHabenden befonderen 
Inſtruktion zu kommen. 


7. Sollte an ſämtliche Kriegs- 
und Domainentammern eine Ver- 
ordnung erlafjen werden, des In— 
halts, wie fich finde, daß allerhand 


auswärtige, bereit# vorhin durch 


öffentliche Edicte verrufene Münz- 
forten im Lande furfirten und 
deshalb zu verfügen, daß die— 
jenige, fo dergleichen in Händen 
hätten, fich in Zeit von 4 Wochen 
obnfehlbar davon los machen 
müßten, widrigenfalls jolche con- 


295 


werfen und bliebe es aljo dabei, 
daß das Gold, Silber, auch ge— 
prägtes Geld und die Metalle 
weiterhin uneröffnet pajfiren und 
tepaffiren müßten, zu welchem 
Ende denen Kammern die nöthige 
ordres dieſerhalb zu ertbeilen, 
jedoch auch die Entreprenneurg 
zu verwarnen, daß darunter nicht 
Contrebande oder andere ver- 
botene und hochimpoftirte Waaren 
einfchleichen ‚mögen. | 
ad 6. Anlangend die Kognition 
in Müngcontraventiong und an- 
deren dergleichen Fällen in denen 
Provinzien bliebe folche vor wie 
nach dem General Directorio und 
den resp. Kammern, dabingegen, 
was die Sachen betrifft, welche 


die Münze jelbft oder deren Ar- 


beiter angehen oder auch in denen 
Münzftätten jelbit vorkommen 
möchten, jolde von dem Münz 
Iustitario abgemachet werden 
könnten. 

ad 7. bleibe es bei der vor— 
hin feſtgeſetzten Verrufung derer 
ſchlechten und in denen Edicten 
verbotenen Münzſorten, nur mit 
dem Unterſcheide, daß der termi— 
nus dazu auf 6 Wochen feſt— 
geſetzet werden ſollte und zu dem 
Ende ſogleich durch die Kammern 
publiciret werden müßte. 


296 


fisciret werden würden. Übrigens 
wurden fogleich bei diefer Ge— 
legenbeit 

8. wegen des im publico ſich 
äußernden Mangels an Scheide- 
münze die Münzentreprenneurs 
vernommen, dasjenige Quantum 
nambaft zu machen, was fie 
eigentlid an 6 Pf. Stüden aus: 


Nr. 31, 32. — 6. Mai — 4. Juni 1760. 


ad 8. verfichern der H. Ge— 
heime Rath Köppen, daß er diejer- 
halben mit dem 9. General 
v. Zauengien in Correspondenz 
ftehe und ©. K. M. darunter 
nächſtens decidiren dürften. 


münzen wollten. Diejelben waren 
aber dazu nicht zu bringen unter 
den Borwand,. daß die Ausmün— 
zung der Scheidemüngen nur als 
ein Nebenwert von der Haupt- 
ausmünzung wäre und nur injo- 
weit ftattfinde, als Silber dazu 
entübriget werden könnte, jedoch 
follte alles Mögliche von ihnen 
dazu gethan werden, daß dem 
Mangel abgeholfen würde. 

Ferner fam [am 6. Mail 

9. der Punkt wegen der fehlenden und mit dem k. Bildnif 
ausgeprägten Münzforten im Mindenfchen vor, welcher nach dem 
erfolgten Anerbieten der Münzentreprenneurs Inhalts Schreibens 
des 9. Geh. Rath Köppen vom 9. April a. c., daß 20/m Rthlr. 
monatlid vor Minden und andere Provinzien abgeliefert werden 
jollten, angenommen würde, und, zwar dergeftalt, daß darunter von 
der General Krieges Kaffe nach Convenienz der Provinzien Arrange- 
ments getroffen würden. 

10. wäre bereits veranlafjet, daß die ſächſ. Münzforten in 
Handel und Wandel gelten follten, wobei es bliebe, Dahingegen was 

11. die ein- und durchgehende jchlehte Münzjorten beträfe, 
ih die Münzentreprenneurs darüber näher erklären jollten, was 
jelbige eigentlich darunter verftehen. Und da bei diejer Gelegenheit 
die Sache | 

12. wegen des in Duedlinburg angehaltenen Silber vorge- 
fommen, jo ward beliebet, daß darüber des General-Fiskals Uhden 


Die ſächſiſchen Dritteltaler in Emden. 297 


Gutachten vorhin angegebener Maßen gefordert werden follte. 
Schließlichen bliebe es 

13. bei der Zoll⸗ und Acciſefreiheit aller zur Münze kommen— 
den Metalle und Materialien, jedoch müßte darunter überall fein 
Handel getrieben, oder davon etwas an andere überlaffen werden. 


32. Eingabe des Magiftrats von Emden gegen die Uchtgrofchenftüce 
mit fächfifchem Stempel. 
Emden, 4. Juni 1760. 
Abſchrift. Tit, XXV, 3. 

So ſchuldig und bereit Magiftratus der Stadt Emden von je 
ber gewejen, €. 8. M. . . Befehle zu befolgen, fo unmöglich fällt 
es Doch demfelben anjetzo E. 8. M. am 1. curr. ſowohl aufm Lande 
als, laut der Anlage, hier in der Stadt publicirte Verordnung wegen 
Courfirung der fächfiichen 8 guten Grofchen in Erfüllung zu bringen. 

Die Kaufmannfchaft findet fi dadurh am meiften embar- 
rafjfiret, weil niemand außerhalb Landes, wohin die Bürgerfchaft 
commerciret, die fächfiiche 8 Ggr. in Bezahlung annehmen will; und 
da die Juden alle bis biezu im Land coufirende Species, specialiter 
die föniglichen, mit großem Agio einwechjelen und umfchmelzen, fo 
wird fich ſolche Münze bald gänzlich aus der Provinz verlieren und 
niemand willen, womit er die Gefälle an E. K. M. Kaſſen bezahlen 
oder womit er das Commercium unterhalten folle. 

Wir fürchten ferner, daß der Landmann, um nur andere 
Species zu befommen, jeinen Zuwachs gänzlid) über die Grenzen 
bringen werde; aus weldyem allen ein folches Derangement in der 
Handlung entitehen wird, daß wir fein Ausfommen dabei fehen. 

Die Hiefige Juden, jo mit dem Münz-Entrepreneur in Ver— 
ftändniß leben, fuchen das neue Geld auf alle Weife unter die Leute 
zu bringen und drohen mit gerichtlichen Klagen, wenn e3 niemand 
nehmen will; dieſe aber entfchuldigen fich, daß fie fein Stüd von 
diefem Gelde ohne merklichen Schaden an ihre Correspondenten 
fenden können. Es will ferner von den Juden die Snterpretation 
E. K. M... Berordnung dahin ertendiret werden, daß niemand fein 
Conto mit dem annoch in Händen habenden alten Gelde auswärts 
bezahlen jol, da wir doch den Sinn der . . k. Verordnungen nur 


298 Nr. 33. — 13. Juni 1760. 


von den. gewinnfüchtigen Leuten verftehen, die.gut Geld wegichiden 
und fchlechtes einbringen, nicht aber von Kaufleuten, die ihre Waaren 
und. Rechnungen außerhalb. Landes damit befriedigen müſſen. In— 
zwijchen befcheiden wir ung, daß die Erplication der . . E. Willeng- 
meinung ung nicht zufommt,; und find Daher in der äußerften Ver— 
legenheit. Wir erwähnen jego nicht, wie durch den Auf des allhier 
gejchlagenen neuen Geldes der Wechjel jo exceifiv in die Höhe fteiget, 
daß e3 weder Kaufınann noch Particulier aushalten mag; dann da 
noch vor wenig Jahren der currente Preis von dem holländiſchen 
40°/, war, fo ift derjelbe nunmehro ſchon auf das triplum geftiegen 
und gilt wirklich 120°%/,, welches nicht allein unjere Kaufleute lahm 
leget, ſondern auch alles und jedes in der Provinz ſo theuer macht, 
daß ein allgemeines Elend. daraus entjtehet. Wir find_alfp. durch 
die höchſte Noth gedrungen, E. 8. M. . . anzutreten und ſowohl 
um nähere Inſtruction, wie wir uns zu verhalten haben, als auch 
um landesväterliche Abhelfung unſerer Noth alterfubmifleft, zu 
imploriren. 


33. Bericht der Magdeburger Hari über den Kurs der ſachtſchen 
8:Groſchenſtücke und den Mangel an Scheidemünge. ne 
Magdeburg, 13. Juni 1760. i 

Ausfertigung. Tit. XVII, 13. | 

- Nachdem E. K. M. vermittelft de an ung erlaffenen . . rescripti 

vom 8. et praes. d. 18. Mai a. c. feſtgeſetzet, daß es Bei benen 
vorhin erlafjenen Verordnungen in Anfehung der Münzentrepreneurs 
Ephraim und Söhne, auch Daniel Itzig fein Bewenden behalten 
und hierunter in der zugleich in nur erwähnten rescripto vor⸗ 
geſchriebenen Maße weiter verfahren und verfüget werden ſolle, 
haben wir die ſämtlichen Land- und Steuerräte, die hieſigen Ma⸗ 
giſtrate, die Deputation zu Halle, die Zollämter, imgleichen die 
Beamten nach deſſen Inhalt umſtändlich inſtruiret und ſelbigen auf⸗ 
gegeben, ſich darnach zu achten und darauf zu vigiliren, daß dem 

allen nicht entgegen gehandelt werden möge. | 
Es hat der Krieges- und Domainen Rat Klevenow unter dem. 

9. hujus . . Hierauf angezeiget, wasmaßen nicht. abzufe ben wäre, 
wie verhütet werben fünne, daß bei Aufkaufung des Gold. und 


Mangel an gutem Geld im Magdeburgijchen. 299 


Silber in den Städten und auf dem platten Lande Die feit dem 
1. Januarii a. p. mit dem föniglichen Bildnis ausgeprägte Münzen 
nicht zugleich mit eingewechjelt würden, zumalen alles, was zum 
Behuf der Münze gehöret, ohngehinderi nach die Münze paffire 
und von feinem Mccifebedienten weder im Thor, noch) auf der 
Accifefammer oder in der Münze nachgejehen werden dürfe, folglich 
Niemand wiſſen fünne, was von denen Münz-Commijfionairs auf 
dem plutten Zande vor Münzjorten eingewechjelt würden und eben 
jo wenig ſeie dieſes in Hiefiger Stadt in Erfahrung zu bringen, da 
die Verwechſelung des Geldes vieljeitig gefchehe und derjenige, 
welcher gute Münzjorten in die Münze verwechjele, folches zu feiner 
eigenen Beftrafung nicht anzeigen wird. 

Was hiernächit den Punkt wegen der an Münzforten ı an⸗ 
langet, fo würden davon ſehr viele durch die fremden Fuhrleute in die 
Stadt gefchleppet, außer was jowohl die Kaufleute als Profeſſioniſten 
von denen Meffen in den Tajchen mit anhero bräcditen. Und da 
diefe mehrenteils in kleinen Geldforten beftänden, fo wären folche 
allhier defto angenehmer, weil es hauptſächlich an Schiedesmünze 
fehlete, indem nichts anders als jächfifche und bernburgiiche 8 Gr. 
Stüde turfirten, womit die Einwohner nicht aus einander fommen 
fönnten. Die Kaufleute bedienten fich auch der fremden Münze zu 
Bezahlung der auswärtigen Fuhrleute; und da Ddiefe Stadt mit 
fremden Brovinzien entouriret, jo ſeie es deſto difficiler, zu ver- 
meiden, daß die fremden Schiedesmünzen nicht eingeführet würden. 

Daneben beklagten fich die Accifanten gar fehr, daß, da hie— 
jelbft nichts als jächfiiche und Bernburgfche 8 Gr. Stüden roullirten, 
jolde bei der Xccife nicht angenommen werden wollten, für Die 
preuß. 8 Gr. Stüden und Auguftd’or aber nunmehro eine ſtarke 
Agie gegeben werden müßte, wodurd) fie folchergeftalt mit doppelter 
Hccife beleget würden, alle Waren aber wegen des hohen Geld- 
kurſes ungemein im Preiſe ftiegen; abjonderlich müßten die Land- 
leute, welche an den Markttagen Bictualien zur Stadt brächten und 
dafür nichts anders als fächfifche und bernburgifche 8 Gr. Stüden 
oder verrufene Schiedesmünzen erhielten, faft wie die Bettler in die 
Stadt herum laufen, um preußifhe Münze zu Erlegung der Acciſe 
zu befommen, wodurd) das ftädtiiche Verkehr leide und die Leute in 
ihrem Gewerbe aufgehalten würden. Weshalb er zur höheren Er- 


300 Nr. 33, 34. — 13. Juni — 17. Juli 1760. 


wägung anheim ftellete, ob es nicht gut fein dürfte, daß die Accife, 
welche zu Verpflegung derer Negimenter dejtiniret fei, bei gegen- 
wärtigen Zeiten in fächfiichen 8 Gr. Stüden angenommen, auch mehr 
Sciedesmünze gefchlagen werde, damit Käufer und Verfäufer aus- 
einander kommen fünnten und das Verkehr dadurch erleichtert würde. 

Wir beziehen ung nun auf unfere in diefer Sache erftattete . . 
Berichte vom 30. m. pr. und 3. dieſes. Und wie es andem, daß 
bishero jchon fast nichts anders, als die fächfifche und bernburgifche 
8 Gr. Stüden kurſiren, fo ift leicht zu erachten, da von dem Feld— 
Krieges-Commifjariat die Bezahlung für das vom Lande gelieferte 
Magazin-Getreide in jächfiihen 8 Gr. Stüden gejchiehet, daß das 
Land völlig hiermit überſchwemmet werde. Sollte nun nad) Inhalt 
des rescripti vom 22. Mai a. c. denen Münzentrepreneurs auch 
jogar verftattet bleiben, die mit E. K. M. Bildnis ausgeprägte 
Münzforten vom 1. Januarii 1759 an auszuwechſeln, fo ift Yeicht 
zu erachten, daß auch gegen Bezahlung der höchſten Agio jelbige 
für Geld nicht zu befommen fein werden. Die Beſchwerden wegen 
Mangel der kaſſenmäßigen Münzjorten find überall ebenfo gegründet, 
als der Mangel der Scheidemünze durchgängig groß iſt. Es ift 
auch leicht zu erachten, daß das Land und bejonders die Armut bei 
der von Zeit zu Zeit durch übermäßige Gewinnſucht der Geld- 
wechleler höher fteigenden Agio für die an die Kaſſen zu bezahlende 
Münzen ſehr gedrüdet werde, felbjt die königl. Kafjen kommen hier- 
bei in Berlegenheit, daß die fchuldige praestanda in Ermangelung 
der bishero geordneten Münzforten nicht abgeführet werden künnen, 
nicht zu gedenken, wie jehr auch Handel und Wandel hierunter leide. 
Da nun E. K. M. bereit3 vormals per rescriptum vom 19. Dec. 
1758 verordnet gehabt, daß die mit dem königl. polnischen Bildnis 
auf Höchft Dero ordre ausgeprägte ſächſiſche 8 Gr. Stüden bei 
fämtlihen Dero Kaffen, fo lange der Krieg dauert, angenommen 
werden follten, fjolches aber nachher wieder aufgehoben worden, fo 
bitten wir nochmals, . . zu approbiren, daß ſothane Münziorten, 
bei diefen ohnedem calamiteufen Zeiten, bei ſämtlichen königl. Kaffen, 
jo lange der Krieg währet, angenommen, auch darnach die dortige 
ſämtliche General-Kaſſen gehörig inftruiret werden. 

Was den Mangel an Scheidemüngze betrifft, jo ift nun zwar 
per rescrigtum vom 3. hujus befannt gemacht, daß 1000 Tal, 


Scheidemünzmangel im Magdeburgifchen. 30] 


in 6 Bf. Stüden durch den Geheimten Nat Köppen übermacht 
worden; es find auch folche eingegangen, allein hierdurch ift dem 
Mangel wenig oder faft gar nicht abgeholfen. Die Klagten jämt- 
licher Steuer-Räte find hierin allgemein und jelbft die hiefige Gar— 
nifon hat fich dieferhalb bejchweret, wie wir jolches unterm 29. m. p. 
allerunterthänigft angezeiget haben. 

Es ift auch noch unterm heutigen dato die biefige Brauer- 
Snnung, wie der Beilchluß sub B befaget, bei ung eingefommen 
und Hat darin vorgeftellet, wasmaßen wegen gänzlicher Abnahme 
der Scheidemüngze und, da fonft nichts als !/; Stüden roullirten, 
bei Ausfellung des Bieres niemand im Stande wäre, jo viel wieder 
zu geben und deshalb befonders mit denen Soldaten fich viele 
Streitigkeiten äußerten, indem die mehreften auf ein 8 Gr. Stüd 
etwa 1 Maß Bier holten und 7 Gr. 6 Pf. wiederum zurüd ver- 
langten, welches niemand anzufchaffen im Stande jei, weshalb und 
da das Feine Geld noch von Tage zu Tage beirätiger werde und 
dadurch denen Bürgern viel Schaden und Verdruß zumwachje, fie ge- 
beten, daß zu Abhelfung des Mangels an Scheidemünze bei Aus- 
teilung der Löhnung dergleichen Hinführo denen Soldaten gegeben 
werden möchte. j 

Wir beziehen uns dieferhalb auf unfere vielfältige bisher er- 
ftattete Berichte mit nochmaliger . . Bitte, zu Abhelfung diejer Be- 
fchwerden die . . Verfügung zu treffen, daß das Land mit allerhand 
Sorten Hinlänglider Scheidemünze verfehen und allenfalls Die 
General-Krieges- Kaffe befehliget werde, fjolche bei denen zu Ver— 
pflegung der Kriegesgefangenen benötigten Geldern an ung zu über- 
machen, da zumal auch jelbjt von denen Kriegesgefangenen Be— 
ichwerden geführet werden, daß fie mit denen 8 Gr. Stüden nicht 
auseinander fommen fünnten. 





34. Bericht der Halberftädtifchen Kammer über den Mlangel an 
preußifchem Gelde. 
Balberftadt, 17. Juli 1760. 
Konzept. A. M. Halberft. Kammer I, 156. 
Nah) Maßgabe des . . rescripti vom 1. hujus, worauf wir 
unterm 8. eiusdem mit verwiefen worden, haben E. K. M. bedent- 


302 | Nr. 34. — 17. Juli 1760. 


li) gefunden, unſren Antrag und eventuelle Verfügung, daß wegen 
des großen Mangels an kaſſenmäßigen Münzforten, fo lange der 
Krieg dauert, wenigſtens die jächfiiche und braunfchweigihe 8 Ggr. 
Stüde bei der biefigen Zandrentei und übrigen Kafjen angenommen 
werden möchten, zu approbiren. Soviel als die Kafjen zu denen 
allhie benöthigten Ausgaben gebrauchten, wäre in ſächſiſchen "/, 
Stüden anzunehmen, mit mehrern aber die Kafjen durchaus nicht 
zu überjchwemmen, wie denn auch an die dortige Generalfafjen 
ſchlechterdings nichts davon einzufenden. 


Wir find äußerft gerührt, daß die von uns angeführten 
dringende Umftände und momenta, auch die dabei gezeigte wahre 
Unmöglichkeit, zu denen Kaffen fernerhin edictmäßige Münziorten 
anzufchaffen, in feine Confideration gezogen und wir fchlechterdings 
auf die vorhin darüber ergangene ordres verwiejen worden. E. K. 
M. verfihern wir mit aller Devotion, daß wir Dero ordres und 
Befehle jederzeit auf das Heiligjte halten und davon abzugeben ung 
niemals in den Sinn fommen laffen werden, fo lange e8 ung mög- 
lich ift, die ordres zu befolgen und jolche ‚ohne Ruin der Unter- 
thanen beftehen Können. | 


Wir müſſen aber mit allergnädigfter Erlaubniß unjern Pflichten 
gemäß anzeigen, daß die angezogene ordres wegen Bezahlung der 
Zandes praestandorum in edictmäßigen Münzforten durch die jegige 
Münzverfaflung und durch die Situation, worin fi) das hieſige 
Fürſtenthum dermalen befindet, dergeftalt alteriret, daß fie wenigſtens 
vorjego und jo lange wir in diefen Umſtänden bleiben, fchlechter- 
dings. nicht befolget werden können, indem allhier feine andre als 
ſächſiſche und bernburg. !/; Stüde furfiren, und kaſſenmäßige 
Münzforten jo rar geworden, daß man folche auch vor enorme Agio 
faft gar nicht mehr befommen Fann. 


Dieſes ift notorifh und kann aus denen bei ung einge 
gangenen vielen Klagen und Zamentationen der Land- und Steuer- 
räthe, Magiftraten, NRendanten und Gemeinvorftehern Mar genug 
dargethan und erwiefen werden. Es brauchet aber diefer Punkt 

feinen Beweis, weilen die Sache ‚ganz natürlich ift und bei der- 
maligen Umftänden nicht anders jein fann. E. 8. M. geruben in 
. Erwägung zu nehmen, daß 


Mangel an Kaſſengeld im Halberftäbtifchen. 303 


1. das. Biefige Fürftentfum mit lauter fremden Landen umgeben 

. und fein. Verkehr mit andren Provinzien Hat, wodurch allen- 

ffalls Landesmünze hereingezogen werden könnte. Es ift alfo 

bier -fein- ander Gewerbe ald was mit denen jächfifchen und 

Anhalt- und Braunfchweigichen Landen getrieben wird, und dieſes 

bringet feine andere als die vorangeführte Münzen ins Land. 

Dieſer Umftand ift von der Erheblichkeit, daß auch E. R. 

.M. dadurch bewogen worden, vermittelft Dero . . Cabinets- 
ordre vom 26. Mai 1755 nachzulaffen, daß die Benachbarten 

auswärtigen Geldjorten, welche jonjt nach den erneuerten Münz- 

edict - zum Kurfiren in hieſigen Landen verboten, in Handel 

“und Wandel biefiger Brovinzien beibehalten werden follten, und 

- muß anjego um ſo mehr in Confideration fommen, da 

‚2. die nach Wittenberg von bier ausgelieferte Früchte und Fourage 
in guten aafjgen: und, SM gen a san bezahlet 

Wworden; 

3. die Zufuhr zur Armee keine andere als dergleichen Münzen 
— ins Land. gezogen; | 
4. feine Regimenter im: Lande find, widurch jonften die Rafen- 
gelder voullieten, jondern -- 

5. das ganze Kontingent nebjt den Domainengefällen alle Monat 
- - baar nad Berlin geſchickt werden müßte, wodurch die im Lande 
bishero noch ‚befindlich gewejene Landesınünze gänzlich aus⸗ 
getrieben worden, indem von dort nichts zurück fümmt, und was 
6. zu Bezahlung der Salarien und etatsmäßigen Ausgaben allhier 
Zurückbleibet und’ ausgegeben wird, fogleich in’ die Hände der 

Juden ‚fällt, ‚indem Die Münzentreprenneurg durch ſelbige alles, 

was ſie nur von brandenburgiſcher Münze habhaft werden 
+. innen, .:zu Bezahlung: des Schlageſchatzes einwechſeln laſſen, 
* dergeſtalt, daß dergl. Münze von Tage zu Tage rarer werden 

= und: zufeßt gänzlich ceffiren müffen: | 

-& EM. verfihern wir auf unfern Eid nnd Pflicht, daß im - 
Rande keine Kaſſenmünze mehr- aufzubringen iſt, wenigftens nicht in 
der -Maaße, - daß die. Landespräſtande darin abgeführet werden 
können; "das wenige, was noch hier iſt, ſteckt in ber Juden und 
Wechſier Hände, ‚welche damit einen unerlaubten und vor das Sand 
höchſt ſchädlichen und ſchändlichen Wucher treiben, und indem fie 


304 Nr. 34, 35. — 17. Juli — 12. Auguft 1760. 


alles Kafjengeld an fich gezogen, die arme Contribuenten jolcher- 
gejtalt zwingen, zu Berichtigung der Acciſe und andern geringen 
praestandorum dergleichen gegen ein Agio von 3 bi8 4 Gr. pro 
Thaler von ihnen einzuwechjeln, welches eine der größten Be— 
drüdungen vor die arme Unterthanen iſt. 

Da wir von der Wahrheit diefer Umstände überzeuget find 
und uns die Noth der Rendanten und Contribuenten wegen Herbei- 
Ihaffung der preußischen Münzforten zu Herzen gegangen, fo haben 
wir unter verhoffter allergnädigfter Approbation und genöthiget ge= 
jehen, um nicht die Berichtigung des Quartals und ſchuldigen Kon- 
tingents® aufzuhalten, und um nicht die willigen Bezahler zur Un— 
gebühr zu exrequiren, die Kaſſen zu inftruiren, dasjenige, jo an 
preußilhen Münzforten von denen Bontribuenten nicht zu er— 
mächtigen ftände, in ſächſ. und lüneb. ?/; Stüden anzunehmen. Es 
find alfo von dergleihen Münzforten bei der Domainenrentei über 
23300 Rthlr. und bei der Oberſteuerkaſſe über 15400 Rthlr. be- 
findlid. Da nun von diefen Geldern nah E. K. M. legten... ordre 
nicht das Geringite an die dortige Generaltafjen eingefandt werden 
fol, fo werden wir dadurch wegen prompter Berichtigung Des 
monatlichen Kontingents in die äußerfte Verlegenheit gejeget und 
wiſſen ung darunter nicht zu helfen noch zu rathen. 

Sollten wir denen Beamten und Contribuenten die bereits in 
ſächſiſche */3 Stüden bezahlte Gelder wieder zurüdgeben und von 
ihnen feine andre als preußifche Münze annehmen, jo würden da- 
durch die Refte auffchwellen und inerigibel werden, aud) die Kafjen 
zulegt in die größte Konfufion kommen, geftalten wir überzeuget 
und verfichert find, daß denen Contribuenten die Anfchaffung der 
edictmäßigen Münzjorten ohnmöglich fället und die jchärfite exe- 
cutiones darunter vergeblich fein würden, zu gefchweigen, daß wir 
ſehr Hart und unfern Pflichten zuwider zu fein Halten, denen durch 
die feindliche invasiones ohnehin jehr mitgenommınen und ener- 
virten Unterthanen die Laften ohne Noth zu vermehren und der 
Discretion gewinnfüchtiger Wechjler zu übergeben, da E. 8. M. 
immediate . . declariret haben, daß vor die Konjervation der Unter- 
thanen äußerjt gejorget werden joll, damit fie ſich wieder erholen 
fönnen. Es ift uns nach unjerer Inftruction die Wohlfahrt der- 
felben auf unjre Seele gebunden, wir können alſo hiebei nicht ruhig 


Die ſächſiſchen und bernburgifchen Drittel. 305 


fein und uns blos auf die vorigen ordres verweifen lafjen, da die 
Ohnmöglichkeit feine Geſetze leidet. 


Wir bitten vielmehr nochmals . . unfre bei denen hiefigen 
Kaſſen getroffene Verfügung in Confideration der angeführten triftigen 
Momente . . zu approbiren und bei dem offenbaren Mangel der 
preuß. Münzforten die Generalkriegeskaſſe dahin zu inftruiren, daß 
fie durante bello von denen biefigen Kaſſen die ſächſ. und bernb. 
1/, Stüde annehmen oder zu anderm Behuf affigniren müffe. 


35. Bericht der Furmärfifchen Kammer über Annahme der fächfifchen 
Drittel durch die Kaffen, Berlin, 25. Juli 1760, mit 
Entfheidung des Beneraldireftoriums 
vom 12. Auguſt 1760. 

Mundum. Gez. dv. d. Gröden, Grofchopp, dv. Schmettau. Tit. XVII, Wr. 14. 


Bericht der Kammer. 

Ob wir gleich in unfern Bericht vom 26. Juni a. c. die Un- 
möglichleit und die üblen Folgen vorgeftellet, worinnen Bürger und 
Bauer geraten werben, wenn bei den k. Kafjen nur lediglich die 
brandenburgijche Münzjorten angenommen werden jollen, auch daß 
uns nur die Möglichkeit an die Hand gegeben werden möchte, die 
in denen fämtlichen Kreifen der Kurmark mangelnde brandenburgifche 
Münzjorten ohne den gänzlichen Untergang der Unterthanen anzu— 
Ichaffen, jo hat Ein hohes General: p. Directorium unterm 8. huj. ung 
dahin zu bejcheiden geruhet, daß von Seiten des General= p. Dirctorii 
ein anderes nicht verfüget werden fünne, als was ©. K. M. ordre 
gemäß fei und wann die p. Kammer dabei zu acquiesciren nicht ver- 
meine, derjelben unbenommen bleibe, fich ſolcherhalb gehörigen Orts 
zu melden. 


Wir würden ung nun bei diefer erteilten Reſolution gerne 
und willig beruhigen, wenn ein hohes General= p. Directorium die k. 
Cabinet3-ordre ung zu communiciren gerubet, worinnen dergleichen 
Berfügung feitgejeget worden. 


Da aber jelbige8 zur Zeit noch nicht gefchehen und aus denen 
erhaltenen Verordnungen vom 19. Dec. 1758, 2. Jan. und 10. Julii 
Acta Borussica. Münzwefen II. | 20 


306 Nr. 35. — 12. Auguft 1760. 


a. p. vielmehr das Anjcheinen gewinnet, daß die k. Kabinet3-ordre 
nicht fo ftricte eingerichtet jein müſſe, daß in höchſt nötigen Fällen 
nit davon abgegangen werden könne, weilen ſonſt Ein hohes 
General» p. Directorium fich nicht bemächtiget haben würde, in 
denen erjten Verordnungen die Annehmung der jächfiichen Acht- 
groſchenſtücke in denen fämtlichen Kaſſen zu bewilligen, in den letern 
aber folches zu widerrufen; ja dasſelbe Hat jogar denen Münz- 
entrepreneur® Ephraim und Söhne per rescriptum vom 22. May 
a. c. bewilliget, zur Bezahlung der General» p. Krieges Kaffe und 
zu ihren Handel und Verkehr die brandenburgifchen Münzjorten 
einzuwechjeln, woraus wohl nicht® anders als eine gänzliche Ver— 
minderung des Kafjengeldes im Lande erfolgen können, zumalen 
wenn der Handel und Verkehr derer Münzentrepreneurg in nähere 
Erwägung gezogen wird; und Diejes erwedet auch bei uns nod 
mehr den Zweifel, daß würklich eine Cabinet3-ordre wegen Des 
Sächfiichen Geldes vorhanden fei, wovon nicht abgegangen werden 
fünne. 


Indeffen nimmt die Not des Landes, jo ohnedem bei den 
jegigen Kriegeszeiten bei den mehreften bereits unerträglich fällt, 
hierdurch noch mehr überhand, weil ein Bürger und Bauer das— 
jenige, was er verdient und wovon er leben joll, bei denen Juden 
und Wechjelers Hintragen muß, um nur dadurch zur Bezahlung der 
Acciſe, Contribution und Zinfen einiges Kaſſengeld zu erhalten, 
welches in denen Provinzien der Churmarf bereits jo rar geworden, 
daß auch feines mehr zu haben ift, wie wir jolches in unſern Be- 
richt vom 26. m. p. bereit3 angezeiget haben, deshalb wir bereits 
gejchehen laſſen müfjen, daß die Accife-, Contributiong- und andere 
Kaſſen mit denen Debenten in Geduld ftehen; und zulegt wird 
weder an der Nentei, noch Stenerfaffe das mindefte bezahlet, auch 
die Seneral-Domainen Kaffe und Krieges-Kafje von dortaus mit 
feinem Gelde verjehen werden. 


Alles dieſes fehen wir uns nochmals vorzuftellen genötiget, 
und da die Kot des Landes von Tage zu Tage wegen der fchlechten 
Münzſorten je länger, je mehr überhand nimmt, fo haben Ein Hohes 
General- p. Directorium wir unterthänigft erjuchen wollen, ung 
pofitiv zu bejcheiden, ob dasjelbe den Mangel des Kafjengeldes 


Streit d. Gen.-Direft. mit d. Kurm. Kammer über d. jächl. Drittel. 307 


©. 8. M. felbit anzeigen, oder ung die ordre geben wollen, alle 
dDiefe zuvor angeführte Umjtände S. K. M. zu Hinterbringen und 
von dort aus die Nejolution zu gewärtigen. 


Entfcheid des Beneraldireftoriums. 

Der Kammer ift nicht gefaget worden, daß eine Cabinet3- 
ordre vorhanden, fondern daß die gemachte Verfügung der königl. 
ordre gemäß jei, und Dieje haben Höchſt diefelbe bei Schließung 
des neuen Contracts mit denen Münzentreprenneurs dem Geh. Rat 
Köppen mündlich dahin erteilet: daß bei Dero Kafjen durchaus feine 
andre, als unter Dero Stempel ausgeprägte Silbermünzen ange- 
nommen werden follen. Wie nun das General-Directorium in diefe 
von einen in Eid und Pflicht ftehenden königl. Bedienten fchriftlich 
gefchehene Anzeige, wohin ©. 8. M. Willensmeinung gehe, fein 
Miptrauen jeet, jo wird Hoffentlich die Kammer jolche nicht weiter 
in Zweifel ziehen. 

Wenn camera Die Zeiten unterfcheiden will, jo wird fie 
beides fehr wohl concilüren fünnen, denn die damals verfügte An- 
nehmung der ſächſiſchen 8 Gr. Stüde betrifft lediglich die zuerft 
ausgeprägte ſächſiſche 8 Gr. Stücke und gründet fich auf die k. 
Cabinet3-ordre, mittelft welcher nur die nachher fchlechter aus- 
geprägte jächfifche und Bernburg. Münzen verboten, die aber durd) 
vorerwähnte f. Declaration wieder aufgehoben worden. 

Das angeführte Reſcript vom 22. Mai a. c. concerniret blos 
dus Wechfel-Negotium derer Münz-Entreprenneurs, deſſen Führung 
fie nur gefuchet, und welches ihnen fo wenig ala andern Kaufleuten 
unterfaget werden fünnen: hätte camera dabei einen Zweifel ge- 
habt, jo habe ihr, wie von andern Kammern gefchehen, frei ge- 
Itanden, darüber Declaration zu juchen. 

Das General-Directorium findet bedenklich, bei jegigen Um— 
ftänden ©. 8. M. dieſerhalb mit einer Vorſtellung zu behelligen, 
wenn aber die Kammer bei denen gemachten Verfügungen und ihr 
erteilten Refolutionen nicht acquiesciren zu können vermeinet, fo ift 
ihr unbenommen, fich dieferwegen an ©. K. M. zu wenden. 


20* 


308 Nr. 36, 37. — 28. Auguft 1760. 


36. Bericht der Furmärfifchen Kammer über Auffommen von 

Dapiermarfen als Erſatz der fehlenden Scheidemünze. 

Berlin, 28. Auguſt 1760. | 

Mundum. Gez. vd. d. Gröben, Groſchopp, dv. Schmettau, Kornmann. 

Tit. XVII, Nr. 14. 

Es hat der Hoffiscal Menicke unterm 27. hujus angezeiget, 
daß Tags zuvor Jemand in der Stenger und Müllerſchen Hand- 
lung alldier !/, Pd. Thran für 1 Gr. 2 Pf. und für 7 Bf. eine 
Tabadepfeife holen laffen und dazır ein jächfiiches Achtgrojchenftüd 
mitgejchickt, der Verkäufer aber, ftatt daß er dem Käufer darauf 
6 Gr. 3 Pf. baares Geld wieder herausgeben follen, nur 2 Gr. 
3 Pf. baar, und ftatt der übrigen 4 Gr. beifommende Marque!) 
zurüdgegeben, welche eigenmächtige papierene Münze Referent nicht 
allein der Landesherrlichen Hoheit jehr blamable, fondern auch für 
ein ftrafbares Mittel Hält, die Confumenten zu Zwangskäufer zu 
machen und diefe dadurch zu foreiven, den Überreft ihres Geldes 
zum Waareneinkauf bei dem Ausgeber der Marquen fchlechterdings 
anzuwenden, da fich doch viele Fälle finden könnten, daß ein Käufer 
feine übrige 4 Gr. zu ganz andern Behuf als zu Materialwaaren 
böchft nöthig habe, ohne zu gedenken, daß ein folder Käufer auf 
jolhe Art jeine natürliche Freiheit nicht behielte, feine Material» 
waaren hiernächſt an andern Orten, wo er bejjer accomodirt zu 
werden glaubte, zu kaufen: Dahero gedachter Menide angefraget, 

Db die Kaufleute Stenger und Müller nicht vernommen werden 

jollten, woher fie zur Ausgebung PBapierner Marquen jtatt 

bauren Geldes berechtiget ftünden. 
Nun kann zwar nad) unfern Ermefjen gegen den Stenger und 
Müller nicht3 vorgenoinmen werden, da die äußerfte Verlegenheit 
des publici wegen der Scheidemünze befannt und ſchon von ung 
angezeiget ift; und wann die Kaufleute fich mit ſolchen Marquen 
nicht aushelfen jollten, jo würde der Handel in dergleichen Kleinig— 
feiten gar ftille ftehen, maßen auch felbjt gegen Agio nicht Hinläng- 
lihe Scheidemünge vorhanden. Es wird indefjen höchſt nöthig fein, 
daß Scheidemüngze gejchlagen werde, um dadurch mehreren noch zu 
1) Ein vieredige3 Stüd Karton, auf einer Seite: 4 Gr. Stenger et Müller 


mit Tinte gefchrieben, auf der andern ein Giegelladftempel mit der Handels- 
marke des Gefchäftes. 


Papiermarfen. — Die fächlifchen Drittel werden Kaſſengeld. 309 


beforgenden Inconveniengien abzuhelfen. Und da wir äußerlid) 
vernommen, daß E. K. M. noch eine Münze zu bauen befohlen, fo 
ftellen wir . . anheim, ob E. K. M., falls es fich alfo verhält, 
diefen Anbau bejchleunigen und zugleich feitjegen zu lafjen geruhen 
wollen, daß darin Scheidemünze gefchlagen werden foll, weil jonjten 
allerdings noch üblere Inconveniengien aus den Mangel der Scheide- 
münze entjtehen müfjen. 
Randbemerfung: Ad acta, 10. Sept. 1760. Holzendorf. 





37. Kabinettsorder an die Furmärfifhe Kammer über Unnahme der 
fächfifchen Drittel von den Königlichen Kaffen. 
Berrmannsdorff, 28. Auguſt 1760. 

Abſchrift. Tit. XVII, Nr. 14. 

©. K. M. Haben höchft ungerne aus den . . Bericht vom 21. 
diefes8 der Kurmärf. Kammer erjehen und vernommen, wie daß, 
nachdem dag General-Directorium aus Unbejonnenheit denen dortigen 
Münzentreprenneurs vor fich eigenmächtig erlaubet hat, daß dieſe zu 
Bezahlung ihrer praestandorum an die General-Krieges-Kafje und 
zu ihrem Handel und Verkehr gebrauchende dort ausgeprägte Gold- 
und Silberjorten gegen fchlechtere ausländische und gegen jchlechtere 
Leipziger Münz-Gepräge einwechjeln dürfen, der Mangel an folchen 
faffenmäßigen Münzjorten im Lande dergeftalt überhand genommen, 
daß der dortige Unterthan und Contribuent legtere ſchon gegen ein 
Agio von 20 und refpective 25 Procent fuchen müffen, auch dem— 
ohnerachtet folche nicht einmal zufammen bringen können, mithin 
ohne feine Schuld in Rüdftand bleiben und fich durch executiones 
enerviret jehen müfje. 

Wie ed darunter ratione derer Münz-Juden und daß der— 
gleichen Auswechſeln durchaus nicht weiter geftattet werden fol, zu 
halten, darüber haben ©. K. M. ſchon Dero Geheimen Rat Köppen 
befchieden. Nachdem aber wegen vorgedachter fchlechter Überlegung 
des General-Directorii der Berftoß einmal fchon gefchehen ift und 
das Land dadurch) von den Fafjenmäßigen Geldforten größten Teils 
ſchon beraubet worden, die jegigen Kriegeszeiten auch noch nicht zu— 
geben, folches Hinlänglic) und ſofort zu remediren, als bejcheiden . . 
©. K. M. Dero Kurmärkiſche Kammer dieferwegen dahin, daß die— 


310 Nr. 38, 39. — 11. — 16. November 1760. 


felbe in Ermangelung des Kaffengeldes und um das unerträgliche 
mehr als jüdiiche Agio zum Soulagement der dortigen armen Unter: 
thanen und Contribuenten, jedoch ohne Präjudiz der armen Barti- 
culiers, jo in andern Münzjorten Geld zu fordern haben, desgleichen 
der dafigen Zoll- und Licentkaffen, die fo genannten ſächſiſchen zn 
Leipzig ausgeprägten 8 Gr. Stüden bei denen dortigen königlichen 
Kaſſen nur immer fo lange mit angenommen werden follen, bis daß 
hiernächſt mit göttlicher Hülfe herftelleten Frieden auf eine ander- 
weite den publico convenable Remedur wird gedacht werden fünnen. 
Wornach denn alſo gedachte Kammer das weitere überall zu ver- 
fügen, dabei aber auch wohl dahin zu fehen Hat, daß bei diefen den 
Untertbanen und Lontribuenten accordirten beneficio denenjelben 
nit von den Nendanten und Kafjenbedienten bei Empfang ihrer 
praestandorum unnöthige chicanes oder gar Koſten gemacht werden. 





58. Kabinettsorder an den Beheimen Kriegsrat Köppen über raffiniertes 
Kegierungsfupfer und. Weitermünzung. 
Meißen, I. November 1760. 
Konzept. R. 96. 409. C. 

Sch bin durch jemanden informiret worden, wie er die Wifjen- 
ſchaft befite, das Kupfer dergeftalt zu raffiniren, daß, wenn ſolches 
raffinirte Rupfer Hiernächft bei Ausmünzung derer Friederichsd'or 
zur Alliage mit dem Golde gebraucht würde, ſolche dadurch einen 
weit mehreren innerlichen Werth als die bisher ausgemüngzete und 
mit ordinärem und fchlechten Kupfer verjegete erhalten werden: in 
der Proportion, daß wenn die jegige mit ordinärem jchlechten Kupfer 
zugejeßte Friederichsd’or nach ihrem innerlihen Valeur ohngefähr 
auf 2 Rthlr. 12 Gr. wardiret wären, die mit dem raffinirten Kupfer 
verjegete gegen 4 Rthlr. wardiret werden fünnten. Daferne nun 
obgedachter Mann, davon Ih Euch zu feiner Zeit ſchon Selber das 
nötbige weiter befannt machen werde, fothane feine Erfindung durch 
wirflihe Proben realifiren wird, jo würde man alsdann auch fein 
anderes als dergleichen raffinirtes Kupfer zur Ausmünzung derer 
Sriederich3d’or zu nehmen haben; und da folches ein ganz jehr 
confiderableg Surplus bei dem Schlageſchatz oder Münzprofit machen 
wird, jo bin Ich refolviret, aladenn alles dasjenige Gold, jo bisher 
von denen jegigen englifchen Subfidiengeldern noch zurüd und noch 


Regierungsfupfer für Goldmünzen. Weiterprägung. all 


nicht vermünzet ift, auf vorgedachte Art vor Mich Selbit und auf 
Meine eigene Rechnung bei der Goldmünze zu Berlin vermünzen zu 
laffen, jo daß die Münzjuden mit diefer Goldausmünzung nicht dag 
allergeringfte zu thun haben, noch eines Grojchen werthes von denen 
noch einfommenden rüdjtändigen englifchen subsides vermünzen follen. 

Ich Habe Euch dieſes nur vorerjt vorläufig befannt machen 
wollen, damit Ihr mit Ausmünzung des Goldes von denen eng— 
lichen rüdjtändigen subsides an Euch haltet, inzwijchen aber Euch 
mit dem Director der Berlinſchen Münze und dem Münzmeiſter, 
wenn hr jelbige zuvorderjt zu dem größejten Secret deshalb ver- 
pflichtet Haben werdet, arrangiren follet, daß diefe Ausmünzung des 
Goldes aladenn vor Meine Selbjteigene und alleinige Rechnung ge— 
Ichehen müſſe, ohne daß, wie jchon gedacht, die Münzjuden das 
allergeringfte damit zu thun Haben müſſen. Sollten die Berlinjche 
Münzbediente fich bei der letzten feindlichen Invafion von Berlin 
abfentiret haben, jo müfjet Ihr jolche gleich dahin zurück beordern 
und Die, jo hr obiger Umftände halber gebraudet, zu Euch 
fommen laſſen. | 

Was die Silberausmünzung anbetrifft, da hoffe Ich, dab Ihr 
mit denen Münzentrepreneurg wegen eine® neuen Ausmünzungs- 
contract Schon zu Stande fein werdet; allenfalls aber müſſet Ihr 
nun noch mit ihnen dahin jchließen und contrahiren, daß fie nod) 
ein Quantum an Silbergelde ausmünzen, davor fie Mir einen 
Sclagefhat von 3 à 4 Millionen bezahlen. Jetzo fünnen fie mit 
Sicherheit auf allen Münzen, ſowohl zu Leipzig und Magdeburg 
als zu Berlin und Breslau, die Ausmünzung pouffiren, und wenn 
fie glei) mit Euch fchließen und fi) ohngefäumt arrangiren, fo 
fönnen fie gegen die Zeit vom fünftigen Monat Junii mit dem 
Ausmünzen des neuen quanti völlig fertig jein; bis dahin alles 
fiher bleiben wird, wenn auch ſchon der Krieg continuiren follte. 





39. Schreiben des Ephraim an den Geheimen Kriegsrat Köppen 
über die Weitermünzung. 
Magdeburg, 16. November 1760. 
Urſchrift. R. 96. 409. C. 
Es dringen d. H. Geheimbte Rath K von Neiten ein Impor- 
tents quantum Silber biß in Juny auß Münzen zu lajen, So 


312 Nr. 39, 40. — 16. — 29. November 1760. 


Ichwehr es uns auch fält, jo wollen wier noch ein mahl ung zu 
Sacrefieiren, und nur zu zu fasilitirung des anfauff derer Holl. 
Wechſel ein Partie Aug.d’or gegen agio erbetten Haben, unſers 
erachtens müſſen noch wenigft 20 Million von dieſer Sorte bey der 
Casſa vorhanden fein, zu gejchweigen dasjenige was von dem Herrn 
Etatsministre v. Schlabrendorff bey Invaslion bey Breslau anhero 
geichafft und vorhanden jei, 

Beyliegendes alleruntertähnige Vorſtellung hoffen wier das 
ſolche nicht unbillig, und wohl verdient zu haben, bitten untertähnig, 
ſolches an ©. K. M. vorzulegen, und Dero bey ©. K. M. gelten- 
des Vorwort an gedeien zu lafen 

Wir verharren mit Submisfion 
Ew. Hochwohlgebohr 
untertahnige Diener 
Ephraim & Söhne 

Auf an rathen d. H. geheimbten Rath Köppen, mit meine 
untertähnige Borftellung, anoch anftand zu lafen biß wegen das 
Müng Wejen von ©. K. M. vorher zu ftande ift, alß dann wolte 
er e8 mit Dero Permislion an ©. 8. M. überfchiden, jo bleibet 
jelbe zu rüd. 
[Borftellung.] 

Hoffentlihd wird der Geheime Nat Köppen E. K. M. be- 
richtet haben, daß wir unferm vorigen Contract mit Abführung des 
Schlageſchatzes volllommen Genüge geleiftet. Derſelbe macht auch 
anitzo Höchſtdero Willensmeinung, ein gewiſſes importantes Quantum 
bis Junii zu übernehmen uns bekannt. Allein, da 1. die Wechſel 
ſeit vorigem Jahr an 100 Procent geſtiegen, 2. wegen feindlicher 
Invaſionen Kohlen, Kupfer und übrige Materialien nunmehro ſchwer 
aufzubringen, 3. benachbarte Fürſten, welche gewiß nicht beſſer aus— 
münzen, nur 12 bis 18 Gr. Schlageſchatz nehmen und daher ihre 
Lieferanten Silber, preußifh und ander gut Geld auf Wechjel 
a tout prix an fich ziehen können, mithin 4. ung die Nemefjen 
ſchwer werden und unmöglich anzufchaffen find, wenn fie lediglich 
in ſächſiſchem Gelde erfauft werden müßten, fo erbieten wir ung: 

800000 f. Mark Silber anfchaffen und vom 1. Octobris c. 
bis Sunii f. a. in fächfiichen und andern Sorten nad) den big- 


Antrag der Münzjuden. 313 


berigen Konditionen auszuprägen, wenn €. K. M. geruhen, uns zu 
Sacilitirung des Ankaufs der Holländiichen und Hamburgifchen 
Wechſel ſechs Millionen von den im Treſor vorräthigen neuen 
Friedrichs- und Auguftd’or gegen Bezahlung des bereits feſtgeſetzten 
Agio a 121/, Procent mit zur Hülfe zu überlafjfen; wofür wir dann 
3 3 Millionen Schlagefchag und aljo mit dem Agio 3 Millionen und 
750000 Rthlr. in ſächſiſchem Gelde überhaupt entrichten wollen. 
Dafern aber E. K. M. unjern . . Vorſchlag nicht genehmigen 
möchten, jo werden wir, jo lange und weit es Silber- und Wechjel- 
preis verjtattet, ung bejtreben, Silber anzufchaffen und den mit 
dem Geheimen Rath Köppen abgeredeten Schlageihag pro Mark 
mit... .ı) Rthlr. zu erlegen. 


40. Immediatberichte des Geheimen Kriegsrat Köppen über den 
neuen Kontrakt mit den Wlünzjuden. 
Magdeburg, 16., 23. und 29, November 1760. 
Urſchrift. R. 96. 409. C. * 

[16. November 1760.) €. 8. M. werden mich wegen der 
notorijchen jüdischen Handlungsart . . zu entjchuldigen geruhen, daß 
ich mit Diefen Leuten dasjenige nicht zu Stande bringen faun, was 
E. K. M. jo ſehr intereflant, und warum ich mir alle erfinnliche 
Mühe nach Pflicht und Schuldigfeit gebe, wovon aber die fchlechte 
Reuffirung mir ungemein fenfible. 

Es werden die Entrepreneurs zwar noch ein Project €. K. 
M. . . überreichen, nad) welchem fie um Ueberlaſſung einiger 
Millionen in Auguftd’or gegen 12'/, Rthlr. Brocent Agio bitten, 
um den Wechjelcour® dadurch herunter zuhalten. Sch muß aber 
ſolches E. 8. M.. . Refolution ... überlaffen und nur anzeigen, 
daß etwa anjego 6 Millionen Gold vorräthig, außer dem, was noch 
einfommen ſoll und auszumünzen ift. 





[23. November 1760.]. Auf € 8. M.. . ordre vom 19. 
dieſes habe ich wegen der Breslauer Münze fofort an den General- 
lieutenant v. Tauengien gefchrieben, denjelben zugleich auch requirirt, 
Die Münzentrepreneurg zu genugfamer Silberlieferung zu vermögen, 

1) Lücke. | 


314 Nr. 40, 41. — 29. November — 22. Dezember 1760. 


um dadurch den Schlagſchatz von 6 Millionen nah E. K. M... 
Befehl zu erreichen, ala wozu fich die Entrepreneurs auf feine Art 
feft engagiren wollen. ch zweifle nicht, der Generallieutenant 
v. Tauengien werde von dem Erfolg E. K. M. felbit feinen . . Be- 
richt abitatten. 


[29. November 1760.] Nah E. K. M. ertbeilter ... ordre 
vom 11. dieſes joll das auf die jegige englifche Subfidien noch ein- 
fommende Gold in ficherer Verwahrung ftehen bleiben, bis folches 
E. 8. M. vor Dero eigene Rechnung auf andere avantageufe Art 
ausmünzen zu laſſen . . befehlen. 

Dem Münzdirector Knöffel, welcher fih mit dem Münzmeifter 
noch in Hamburg befindet, habe ich fofort befannt gemacht, fich 
Ichleunigft nach Berlin zu begeben und ihre Route über Magdeburg 
zu nehmen, damit ich mit ihnen das erforderliche arrangiren, auch 
felbige zu Beobachtung des fchuldigen Secrets von dieſer Sache, als 
wozu ich mich felbft . . verpflichte, erinnern könne. ' 

Mit denen Münzentrepreneurs babe ih auf E. 8. M. vorher- 
gegangene . . ordres auf vier Monate einen neuen Wccord, vom 
1. October an, bis zur .. Approbation gemadjt, vermöge deſſen fie 
von jedem Mark Silber, jo ausgemünzet wird, 4 Rthlr. Schlage- 
ha zahlen, wodurd in denen beiden Monaten October und No— 
vember doch gewiß 500000 Rthlr. einfommen werden, ohnerachtet 
die Magdeburgfche und Aurichſche Münze nur bisher allein in Acti— 
vität geblieben. Wann nun die Berliner, Breslauer und Leipziger 
Münze zufommen, jo wäre fein Zweifel, € 8. M. würden bis 
Ende Maji 1761 Sich eines Schlagefchages von 3 bis 4 Millionen 
verfichern können. 

Es wollen aber die Entrepreneurs fich auf feine Art zu einem 
gewiffen quanto engagiren, fondern fchügen beftändig den fteigen- 
den Silber- und Kupferpreis, auch Mangel der Kohlen vor. Wegen 
der Kohlen atteftiren die Münzdirecteurs, daß die Feinde in denen 
Gegenden, wo fie bejtellet gewejen, ſolche gänzlich ruiniret, und 
wären durch den Abgang der Borjpann zu Anführung benöthigten 
Holzes nicht jo leicht zu redreffiren. 

Noch behalten ſich auch die Entrepreneurs vor, daß fie den 
Schlageſchatz in ſächſiſchen "/s-Stüden ohne fernere Agio ab- 
führen dürfen. 





Der neue Kontrakt. — Das Subfidiengold. — Der 40-Talerfuß. 315 


Es dependiret alfo von E. KM... Refolution und ordre, 
ob nach diefem Accord bis Ende Maji 1761 continuiret werden 
lol, ohne ein gewiſſes Quantum zu determiniren. 

Bon E. K. M. bitten fih die Münzentrepreneurs die . . Er- 
laubniß aus, mit mir zugleich nach Zeipzig fommen zu dürfen, um 
fih gegen E. 8. M. .. Perſon zu declariren. 

Es haben diejelbe die Abficht, fich einige Millionen Friedrichg- 
und Auguftd’or gegen Agio & 200000 Rthlr. vor jede Million zu 
ihrem Silber- und Wechjelnegoce . . auszubitten; wodurch zwar ein 
anfehnliches Quantum dem Schlagefchaß von 6 Millionen zumachen 
würde, der Beitand von vorräthigem Golde aber würde dadurch 
meiſt gänzlich aufgeräumet werden. Indeſſen, da diefes die Haupt- 
condition ift, ohne welche fie den Contract nicht ſchließen wollen, jo 
fehe mich genöthiget, E. K. M. ſolches . . anzuzeigen. 


— — —r — 


41. Kabinettsorder an den Direktor der Berliner Münze, Hnöffel, 
über Einführung des 40:Talerfußes der Tympfe. 
Keipzig, 22. Dezember 1760. 
Ausfertigung. R. XII, 1. 

Demnah S. 8. M.. . rejolviret, denen Münz Entreprenneurg 
Ephraim und Söhnen nebſt Daniel Itzig Dero ſämtliche Münzen 
fernerhin auf das Jahr 1761 mit allen vorigen beneficiis und 
Conditionen zu überlaflen, dergeftalt, daß fie ein gewijjes Quantum 
in ſächſiſchen und allerlei frembden Münzſorten nach dem bisherigen 
Münzfuß und eine gewiſſe Anzahl Timphe zu 40 Rthlr. die Mark 
fein, wovon acht Thaler Ein guten Grojchen vier Pfennig auf die 
Mark brutto gehen, die Stüdlung auch 2 pro cento im Durchſchnitt, 
in gleichen die Vorbeſchickung und Remedium jo, wie bis dato bei 
den Timphen gebräuchlich gewejen, verbleibet, nad) ihrer convenience 
ausprägen fünnen, fo wird dem Müngdirecteur Knöffel ſolches hier- 
durch nachrichtlig befannt gemachet, mit . . Befehl, dahin jeine 
Pfliht gehörig und contractmäßig wahrzunehmen, auch denen Entre- 
prenneurs mit gehöriger Beobachtung des obbenannten Münzfußes 
prompt und fleißig zur Hand zu gehen. 





316 Nr. 42, 43. — Dezember 1760 — 11. Januar 1761. 


42. Bericht des preußifchen Befandten Benoit über fchlechte 
polnifhe Tympfe. 
(Warfchau, Dezember 1760.) 
Abſchrift. A. B. M. R. IV, 31, IV. 

La gazette de Varsovie contenant un article tres insolent 
par lequel on voudrait en imposer aux Polonais aux depens de 
Votre Majeste, je crois qu’il serait indispensable que les gazettes 
de Breslau et de Berlin y fissent une r&ponse dans le goüt que 
voici.!) J’en ai, par cette raison, fait part au ministre d’Etat 
le baron de Schlabrendorff. 

Pour mettre V. M. au fait de ce qui a donné lieu & 
Varticle de la gazette de Varsovie, je dois indiquer qu'il y& 
quelque temps que l’on a envoy& des ordres precis de la cour 
d'ici & la regence de Dresde pour qu’on fit transporter au plus 
töt ici toutes les sommes d’argent qu’on aurait pu amasser dans 
l’Electorat. Je tiens ceci d’une personne digne de foi, et m&me 
on n’en disconvient plus à present. Comme il fallait cependant 
que ce fussent des especes polonaises, cette regence a fait un 
accord avec un juif de battre pour: trois à quatre cent mille 
ecus de tympfs (on n’avoue ici que 250000 &cus) et de l’envoyer 
a Varsovie. Ce juif l’a si bien battue qu’il est à peine reste 
une feuille tres mince d’argent et que tout le reste du tympf 
est du fer; de facon qu’une pareille piece qui a cours pour 38 
gros de Pologne, n’en vaut que sept. Cet argent qui porte les 
nombres de 1754, est arriv& ici par des voituriers de Dresde 
dans les mois d’octobre et novembre passe, emball&E comme de 
simples marchandises, et a &t& déchargé chez les caissiers saxons 
qui sont & Varsovie. Cela ne manqua pas de susciter de grandes 
plaintes de la part des Polonais, et nos ennemis eurent tres 
grand soin de mettre cette fausse monnaie sur notre compte. 
Le grand-tresorier de la Couronne y fut même si bien attrape 
qu’il me fit requerir par un des premiers officiers de la douane 
de vouloir bien faire des representations & ce sujet & V. M. 
pour qu’il n’enträt plus de pareil argent en Pologne. Je lui 
repondis convenablement, entre autres, que de pareilles repre- 


1) Die angedeutete Anlage fehlt. 


Die fchlechten Prägungen Polens. — Die neuen Auguftdor. 317 


sentations seraient d’autant plus inutiles que cette mauvaise 
monnaie venait de Dresde, dans le temps que cette ville et 
möme l’Electorat &taient &vacu6s de nos troupes; qu’ainsi M. le 
grand-trösorier ferait bien de preter toute son attention & ce 
qui se passais & la cour sur un article ausi delicat etc. On fit 
de grands yeux, on tira les epaules et l’on me quitta. Dans 
le möme temps le conseiller des mines Gartemberg etait A Zips, 
dont il est l’administrateur pour le comte Brühl; et comme ce 
conseiller forme, & tout moment, de nouveaux projets et qu’il 
fait quantit& d’innovations, quelques Polonais avaient &crit ici 
que le comte Brühl faisait battre cette fausse monnaie à Zips 
par ’homme en question. Ceci ne manqua pas de se repandre 
comme un 6clair par toute la Pologne, et certaines personnes 
en parlerent si publiquement à Varsovie que le premier ministre 
saxon en fut outr& de rage. La plupart des Polonais soutiennent 
m&me encore à cor et à cri que cet argent a été fabrique à 
Zips. Il fallut donc s’excuser. Ü’est ce qu’on a cherch& à faire 
de la maniere la plus ridicule du monde et möme la plus 
choquante, ainsi que la gazette susmentionnee le denote. 


43. Kabinettsorder an den Direktor der Berliner Münze, Hnöffel, 
über Prägung der neuen Auguftd’or. 
Keipzig, U. Januar 1761. 
Abſchrift. R. XIII, 1. 

Nachdem S. K. M. aus höchjteigener Bewegung rejolviret 
haben, daß der bei der hiefigen Münze ftehende Münzmeifter Nelder 
auf eine Höchftderofelben beliebige Zeit nach Berlin zu Dero dortigen 
großen Münze gefeget werden und dafelbjt hauptſächlich die Aus— 
münzung einer gewiſſen Summe im Golde nad) der Inftruction, fo 
©. K. M. ihn... mündlich erteilet, auch nach dem Münzfuß und 
der Ausprägung, jo wie Sie denjelben gleichfalls mündlich inftruiret, 
auh mit Dero Geheimen Rat Köppen und wegen des gedadhten 
Nelder zu liefernden Goldes das erforderlie Concert genommen 
haben, bejorgen, inzwijchen aber der jebige dortige Münzmeiſter 
Zafter ohnverzüglich und fonder den geringsten Zeitverluft ad interim 
wieder anher nad) Leipzig gehen und jo lange feine Fonction als 


318 Nr. 44, 45. — 9. März — 11. November 1761. 


Münzmeifter bei der biefigen Münze verrichten foll, bis daß vor- 
erwähnter Münzmeijter Nelder wiederum zurüd gehen und feine 
Fonction biejelbjt nad) als vor verjehen Tann. 


Als machen .. S. K. M. folches hierdurch Dero directori 
der Berlinſchen Münze Knöffel . . bekannt, mit Befehl, ſich dar- 
nad . . zu achten, den p. Nelder die dortige große Münze überall, 
nebft der ihr darin competirenden freien Wohnung gehörig an— 
zuweilen, ihm in allen Stüden dabei zu jecondiren und mit den 
Erforderliden an die Hand zu gehen, fonften aber auch namens 
©. K. M. den p. Jaſter die Auflage wegen feiner prompten An— 
heroreife zu thun und denjelben dazu anzuhalten, nicht die geringfte 
Zeit deshalb zu verfäumen. Wobei übrigens ©. 8. M. expreife 
Willengmeinung ift, daß alles diejes von erwähnten Dero Münz- 
director Knöffel ohne allen bruit!) noch Eclat veranftaltet und 
erecutiret werden joll. 


— — m 


44. Kabinettsorder an die Münzdirektoren in Berlin, Magdeburg 
und Breslau über Einführung eines 40-Talerfußes der 
Scheidemünge. 

Keipzig, 9. März 1761. 

Ausfertigung. R. XIII, 1. 

Nahden ©. K. M. bei Prolongirung des Münz-Entreprife- 
Contract3 denen Entreprenneurs Ephraim und Söhne, wie auch 
Daniel Ibig . . bewilliget haben, außer den ſächß. 8-Gr. St. und 
deren Münzfuß, annoch Scheidemünze nach einen andern Fuß zu 
prägen, als machen Höchjtdiejelbe jolches denen Münz-directeurs 
in Berlin, Magdeburg und Breslau hierdurch befannt, mit dem .. 
Befehl, künftige Scheidemünge von 1-Gr. St. und zwei Marien- 
grofchenftüden und darunter zu 40 Rthlr. die Mark fein, mit Be— 
obachtung der fonjt gewöhnlichen Stüdelung, Vorbeſchickung und 
remedii vor genannte Entreprenneurd auszuprägen. 


1) In der Vorlage: „Bereit“. 


Der 40-Talerfuß. — Geltung der Tympfe in Polen. 319 


45. Schreiben des polnifchen Juden Iſaac Jacob von Pils an den 
Breslauer Juden Heumann über die Geltung der Tympfe 
in Polen. 
Warfchau, I. November 1761. 


Überfegung aus dem Polnifchen. (Die überfchriebene Deutung der Sigle N und 
der fingirten Worte von der Hand Schlabrendorff3.) — R. 96. 409. B. 


Der Herr Tel läſſet Ihnen hierdurch wiffen, daß ihm 


nicht möglich, vorjego Die urte wieder in ihren vorigen Werth zu 


jegen; er wird Mühe genug haben, die leßtere ordre zu mainte- 
niren, dann es jein viele Polen, welche darauf beharren, daß 


ber Tympf ur 2 Ggr. fol feitgejegt bleiben; allein aus Ehrfurcht 


die Elle 
König j Gr. Weſſel | 
gegen den Berfäufer will der Herr alles anwenden, daß es 


auf 4 Sgr. fein Verbleiben haben follte, auch daß an denen pol- 

nifhen Grenzen feine fernere Revidirung gejchehen ſoll wegen Ein- 

führung von dergleichen — Doch verſpricht der Herr ar. Fell 

allen feinen möglichen Fleiß anzumwenden, gegen bevorjtehenden 

Monat Martii die bewußte Waare wieder auf ihren alten Preis zu 

Gr. Weſſel 
N 








jegen. Hingegen prätendirt der Herr mit dieſem Boten 
eine fürmliche Nejolution zur Bezahlung einer Summe von 8000 
Stüd wichtige H!), wovon er nicht einmal was zu profitiren juchet, 
jondern lediglich darzu gebrauchen will, denenjenigen die Mäuler 
zu ftopfen, welche diefer Waaren halber jo viel Aufwiegelei machen; 
wann man fich aber zur Bezahlung obgedachter 8000 Stüd H!) nicht 
refolviren wollte, fo wäre der Herr N verfichert, daß die bewußte 
Waare gewiß nicht mehr in Polen würde eingelaffen werden, welches 
mehr als zu nachteilig für den Verkäufer oder denen YFabricanten 
ausfallen wird. Meberbringer dieſes wird bei mündlicher Unter- 
redung mehr jagen, als der Feder anzutrauen ift. 


| P. S. 
Der Herr N behält fih vor, wann er die Waare, "wie er 
vermeinet, gegen Monat Martii wieder auf den alten Werth wird 


1) Dukaten. 


3920 Nr. 46, 47. — 16. November — 28. Dezember 1761. 


gebracht haben, daß ihme, dem Herren N, die eingewilligte Donation 
ohne Verzug wird ausgezahlet werden. 


46. Aus einem Schreiben des Miniſters v. Schlabrendorff an den 
Kabinettsfefretär Eichel über die Sugeftändniffe des polnifchen 
Kronſchatzmeiſters. 

Breslau, 16. November 1761. 

Eigenhändig. R. 96. 409. 0. 


Endlich iſt einer von denen nach Polen geſandten Juden an— 
gekommen und hat einen jüdiſch geſchriebenen Brief von des Grafen 
Weſſel hier geweſenen Hofjuden mitgebracht an den Münzjuden 
Heumann, welchen ins Deutſche vertiret copeilich in duplo über— 
mache. Mündlich ſagt der Jude, daß der p. Weſſel ſich excuſiren 
laſſe, daß er mir nicht ſchriftlich geantwortet; es ginge ſehr wohl 
für mid) an, ihm zu ſchreiben und propositiones zu thun, nicht aber 
für ihn, darauf zu antworten. Wenn folder Brief bei Viſitation 
von denen vagirenden Kojaden gefunden würde, rigquire er Ehr 
und Xeben. 

Ich Habe gejagt, man joll dem Graf Weſſel die 8000 Stüd 
Ducaten zahlen, und den Juden remittiret, um ihn nur erit willig 
und Hitig auf das übrige zu machen. Der Sude protejtiret hoch, 
daß er recht gerne Helfen wollte, nur fünnte er nicht gleich in dem 
Moment. Der Kronfchagmeifter fünde felbjt gut, daß man ruffiiche 
und Danziger Tympfe nachpräge, nur hätte er jehr bitten Laffen, 
daß fie nicht unter dem Werth von 3 Silbergrojchen (das ift die 
Hälfte des ausgeprägten Werthes) ausgemünzet werden follten. 
Ew. Hocwohlgeb. ftelle dahero gehorſamſt anheim, ob Diejelbe 
meinen anliegenden Bericht sub volante an ©. K. M. zu über- 
geben für gut finden, oder wie Sie ſonſt disponiren wollen. 

Wird das Project der Ausmünzung goutiret, jo bitte gehor- 
jamft, die ordre an den Generallieutenant v. Tauengien fo ein- 
zurichten, daß meiner, oder daß es mein Vorſchlag, nicht erwähnet 
werde. Er künnte glauben, ich trachtete nad) der Münzdirection. 
Ich mag mich überhaupt nicht mit ihm committiren, und Gott fol 
mich behüten, mit denen Münzjachen etwas zu thun haben; ich 
würde mich fehr dafür bedanken und wünjchte, daß auch mit diefer 


Schlabrendorffs Bemühungen. 391 


Affaire nicht meliret gewejen und fünftig fein Wort mehr davon 
Ichreiben darf. 

Die Promptitude bitte zu vecommandiren, denn es gehet gar 
zu langjaım; es jein über drei Wochen, daß Schußtade oder 2 Sur. 
geprägt werden jollen, weil die nicht verrufen: noch ift fein Stüd 
fertig.” Die biefige Münze würde nicht gejchwinde genug die er- 
forderlihe Quantitäten prägen können, dahero Berlin und Magde- 
burg helfen müßte. Der Heumann jagt, man müſſe, bis Silber 
von Berlin anhero fomme, von unferen Tympfen welche im Tiegel 
werfen und umprägen. Die gute reine Ausprägung ift auch jehr 
zu recommandiren; denn die jchlechte elende Ausprägumg in Aurich 
und Berlin bat ebenfall® das meilte Spectacul in Polen gemadjt. 
Es war faft fein Gepräge kenntlich und viele Stüde auf einer Seite 
gar nicht gepräget. Dagegen fein die in Breslau ausgemüngzte von 
gutem Stempel und Gepräge und haben lediglich deshalb 10 Procent 
gegen die anderen Agio gethan, weil die Polen die andern Sorten 
nicht nehmen wollen. 

Sch würde den Benoit gar nicht davon meliret haben, wenn 
die Müngentrepreneurs ihn nicht fürher ſchon in der Sache employiret, 
werde ihn aber nun gänzlich herauslafien ... 


—— — — — — 


47. Punktation der Münzunternehmer über den neuen Kontraft. 
Magdeburg, 28. Dezember 1761. 
Urſchrift. R. 96. 409. C. 

Nachdem auf S. K. M.. . ordre die Münzentrepreneurs 
Ephraim und Söhne, wie auch Daniel Itzig abermals einen Münz- 
contract vor das Jahr vom 1. Januarii bi8 Ende Decembris 1762 
zu jchließen übernommen, haben diejelbe fich nachjtehendes dabei... 
ausbedungen. 

1. Anjtatt daß fie vor diefes 1761. Jahr nach dem Haupt- 
eontract 850000 Mark ausgemünzet und dafür 4 Millionen und 
100000 Rthlr. Schlageſchatz erlegt, wollen fie jego wegen des gar 
zu boch fteigenden Silberpreijes nur 700000 Mark fein Silber 
übernehmen und dafür in jech Monaten, aljo in der Hälfte des 
zur Ausmünzung fich vorbehaltenen ganzen Jahre, 3 Millionen, 

Acta Borussica. Münzwefen II. 21 


322 Nr. 47. — 28. Dezember 1761. 


und zwar monatlih 500000 Rthlr. zahlen, wenn die Münzen 
währender diefer ſechs Monate in Xctivität bleiben. Verſprechen 
auch dabei unter eidlicher Berficherung, nachdem die Conjuncturen 
und die Sicherheit e8 verjtatten, ein mehreres in jelbigem Jahre zu 
präftiren, ſowie fie jolchergeftalt ihr Engagement im laufenden Jahre 
erfüllet haben. 

2. Die Ausmünzung der 700000 Marf wollen fie folgender- 
geftalt repartiren, nämlich: 

200000 Mark zu ſächſiſchen 8 Gr. a 35 Rthlr. pro Mar fein; 
200000 Mark zu polnischen und preußifchen Tympfen à 40 Rthlr. 

pro Mark fein, wie S. M. ſolche zu münzen befehlen werden; 
300000 Mark an allerhand ausländifchen groben und Eleinen 

Münzjorten, welche aber weder bei königlichen Kaſſen noch im 

Lande courfiren jollen, bei Strafe der Confiscation, nad) dem 

jegigen Münzfuß der auswärtigen fürftlihden Münzen & 40 

bis 43 Rthlr. per Mark fein. 

Die ſächſiſchen 1 Gr.-Stüde werden nad) dem bisherigen 
Münzfuß A 40 Rthlr. per Mark fein als Scheidemünze auch bei f. 
Kaſſen ferner angenommen; hingegen gelten die bernburgfche 8 Gr.- 
und 4 Gr.-Stüde nach dieſem Münzfuß in f. Landen nur im 
Handel und Wandel. 

Da auch die Fupferne- Scheidemünze, wofür fie bereits 
20000 Rthlr. Schlageſchatz erleget, noch nicht völlig gemünzet 
worden, jo behalten ji) die Entrepreneurs vor, SIT nad) dem 
legtern Münzfuß noch ausmünzen zu dürfen. 

Auch Toll ihnen erlaubt fein, polnifche Schillinger, ſo aber 
nicht im Lande hier courſiren, auszumünzen. 

Ein und zwei Mariengroſchen und dergleichen Stuvers, ſo auf 
hieſigen Münzen nach letztern Münzfuß ausgepräget werden dürfen, 
ſollen nicht in hieſigen Provinzien, ſondern nur im Cleviſchen, Dft- 
frieſ- und Weſtphäliſchen courſiren. 

3. Der Schlageſchatz wird in ſächſiſchen 8 Gr. Stücken in vor⸗ 
gemelter Zeit, vom Januario 1762 an, monatlich zu 500000 Rthlr. 
erleget. 

Wann aber die Wege ſo unſicher werden ſollten, daß die 
Silbertransports und der Debit der Gelder ſchwer gemacht würde, 
jo bitten fich die Entrepreneurs die Freiheit aus, nach dem von 


Punktation der Unternehmer. 323 


S. M. in diefem Jahre feftgejfegten Münzfuß neue Auguftd’or aus— 
prägen lafjen, auch damit den Schlagefchag zum Theil bezahlen 
zu dürfen. 

4. Zu Erlegung des Schlagejchages bitten die Entrepreneurs 
gleichfalls das nöthige Silber noch beſonders frei ausmünzen zu 
können, nämlich 75000 Mark, oder die Ausmünzung des Betrags 
der 3 Millionen in neuen Auguſtd'or. 

5. Zum Beſten des publici wollen die Entrepreneurs goldene 
und ſilberne Münzen zu 198/, Rthlr. die Mark fein unter preußi— 
ſchem Stempel, jedoch ohne Erlegung eines Schlagefchages ausmünzen. 

6. Desgleihen werden S. M. conjentiren, die neu auszu- 
prägende Sorten, wenn fie veduciret werden follten, jowie die 
ſächſiſchen Tympfe, welche jchon wirklich verrufen find, imgleichen 
die eingefchlichene und bei denen k. Kaſſen befindliche, auch ſchon 
daſelbſt ausgetaufchte fremde fchlechte Geldjorten in ſächſiſche 1 Gr.- 
Stüde oder neue Auguftd’or umzuarbeiten, aber gleichfall® ohne 
Schlageſchatz dafür zu zahlen. 

7. Uebrigens wollen S. 8. M. die Entrepreneurs bei allen 
benefieiis und Freiheiten, fo ihnen vermöge voriger Contracte und 
föniglicder Cabinetsordres, wie auch noch in Anjehung ihrer Per— 
fonen und Defcendenten, unterm 9. Martii 1761 . . accordiret 
find,!) ſchützen und mainteniren lafjen, und follen die diesfalls er- 
gangene ordres fo anzujehen fein, als wenn jelbige von Worte zu 
Worte Hier wiederholet wären, jo daß fie in allen Föniglichen 
Brovinzien, Landen, Städten und Feſtungen ohne Ausnahme gelten 
und fie als chriſtliche Banquiers angejehen werden follen. 

Auch ſolle ihnen in Berlin ein Pla zur Anlegung einer Wafjer- 
jtrede angewiejen werden. Derjelbe jowie die von ihnen dort auf ihre 
Kosten errichteten Gebäude werden ihr Eigentum. 

Nah Inhalt der Punctation zum Contract werden S. K. M. 
nachjtehenden Münzfuß . . zu approbiren geruhen. 

An 8 Sr.-Stüden 11 Rthlr. 4 Sr. 4 Pf. die Mark 

brutto, halten fein 5 Loth 2 Grän d. . . . . 35 Rthlr. 
An Tympfen 8 Rthlr. 1 Gr. 4 Pf. die Mark brutto, 

halten fein 3 Loth 4 Grand . 2 2 2.2.2. 40 Rthlr. 


1) ©. ©. 54. 
21* 


324 Nr. 48, 49. — 2.—16. Januar 1762. 


An 1 Gr.-Stüden 5 Rthlr. eine Mark brutto, halten 
fein 2 Loth à . . 0.0. 40 Rthle. 
Fremde oder ausländische Sorten bie Marl fein & 43 Rthlr., Die 
brutto aber gleich die auswärtigen Münzen egal beobachtet werden. 





48. Habinettsorder an den Geheimen Kriegsrat Höppen über die 
Dunftation der Münzjuden. 
Breslau, 2. Januar 1702. 
Konzept. (Die Ausfertigung war diffriert.) — R. 96. 409. C. 

Sch habe aus dem Einhalt Eures Berichtes mit mehrern er- 
Sehen, wefjen fich die Münzentrepreneurs gegen Euch wegen des zu 
Ichließenden Miünzcontracts erflären wollen. Worauf Ih Euch in 
Antwort ertheile, daß Ich davon recht übel zufrieden bin und wegen 
deren Lanterniren und Trainiren gar feinen Scherz verjtehe, viel- 
mehr durchaus will, daß Ihr mit denenjelben den neuen Contract 
auf eben den Fuß wie in dem verwichenen Jahr Tchließen und dazu 
serieux thun follet. Wie e8 dann überall darunter auf den alten 
Fuß bleiben muß, und will Ich durchaus nicht, daß die Ausmünzung 
derer ſächſiſchen !/stel Schlechter und geringhaltiger gefchehen fol, 
da der bisherige Fuß davon fo Schon jchlecht genug ift. Ihr müfjet 
alfo rechten Ernft dazu gebrauchen und die Müngzentrepreneurs bei 
Ausmünzung der Tympfe befonders heranziehen. Ich zweifele an 
Eurer Droiture gar nicht, es mißfället Mir aber das Trainiren von 
Euch, welches die Zeit verlieren machet, weil Ihr gegen die Entre- 
preneurs zu faible gehet, und aljo von End geändert und alles 
mit mehrerer Attention betrieben werden muß. | 


— nn nn 


49. Kabinettsorder an den Geheimen Hriegsrat Köppen über den 
neuen Münzkontrakt. 
Breslau, 16. Januar 1762. 
Konzept. (Die Ausfertigung war diffriert.) — R. 96. 409. C. 
© K. M. haben umständlich erjehen, was Dero Geheime 
Rath Köppen vermittelft feines . . Berichtes vom 7. dieſes gemeldet, 
welchergeftalt nämlich die Münzentrepreneurs endlich den Contract 


Der Kontralt für das Jahr 1762. 3925 


auf die Ausmünzung in diefem Sabre gleich der vorjährigen über- 
nehmen, auch was vor conditiones felbige dabei ftipuliven wollen. 

Da e8 ©. K. M. in jegigen Dero Umständen nicht möglich 
ift, in alle dergleichen viele Detail beſonders zu entriren, dieſelbe 
auch jego nicht genug Wiſſenſchaft von den jegigen Silberpreijen 
und anderen dabei concurrirenden Umjtänden haben noch einziehen 
tönnen, jo müflen Höchftdiefelbe e8 darunter lediglich und alleine 
auf die Treue, Integrite und Einficht gedachtes Dero Geheimen 
Rath Köppen ankommen lajjen; mithin autorifiren und befehlen Sie 
demſelben kraft diejes, mit oberwähnten Münzentrepreneurs den neuen 
Contract von der diesjährigen Ausmünzung injoweit auf den Fuß 
des vorjährigen zu jchließen, daß die Entrepreneurs fich zu einem 
Schlageihat von vorerft vier Millionen Thaler verbinden, dabei 
aber veriprechen, nach Beichaffenheit der Umftände alles nur mög- 
liche zu thun und anzumenden, daß es darunter noch weiter und, 
wie im verwichenen Jahre, auf jechs Millionen gehe. Bei der Aus- 
münzung derer neuen 1/;-Stüde muß feine Verringerung des Münz- 
fußes gefchehen. Was die übrigen conditiones anlanget, welche die 
Münzentrepreneurs fich noch dabei bedingen wollen, da müffen ©. 
K. M., wie obgedacht, es darunter lediglich der pflichtmäßigen Ein- 
fiht und Beurtheilung Dero Geheimen Rath Köppen überlaffen, 
was davon nach Beichaffenheit der jegigen Umjtände zu concediren 
fein wird; nur allein bat er dabei dahin zu jehen, daß, was Die 
Müngzentrepreneurs an Münzen von geringerm Werth wie fonften 
der geordnete Münzfuß ift [ausprägen], nicht nur bei denen Kaſſen 
nicht angenommen, jondern auch aus der einländifchen Circulation 
gehalten und nach auswärtigen Landen hauptjächlich gejchaffet und 
debitiret werden müſſe, Damit der Verfall im Lande durch die jchlecht- 
baltigen Münzen nicht gar zu groß werde. Welches er dann auch 
bei der Tympfausmünzung nach aller Möglichkeit zu beſorgen hat. 

Daß übrigens die Entrepreneur ſich engagiren, bis Mitte 
Februari eine Million Thaler ohne Provifion hieher zu über- 
machen, folches acceptiren S. 8. M. ganz gerne; was aber Die 
Tympfe angehet, welche fie hieher remittiren wollen, jo müfjen folche 
vor ſolchen Sorten fein, die in Polen courfiren und nicht der Re— 
duction unterworfen fein, da fonjten der zum Magazin dazu: be— 
nöthigte Gebrauch nicht würde gemachet werden können, mithin 


326 Nr. 50, 51. — 20. Januar — 28. Februar 1762. 


befier fein wird, wenn die Entrepreneur fi) von der Ausbringung 
ihrer Tympfe in Polen felbft chargiren werden. 

Die in den vorigen Münzcontracten ihnen accordirte beneficia 
fönnen in dem neuen Münzkontract ihnen wieder accordiret werden. 


50. Immediatbericht des Geheimen Kriegsrats Köppen über den 
neuen WNlünzfontraft. 


Magdeburg, 20. Januar 1762, 
Urfchrift in Chiffre. (Nach) dem Dechiffre.) — R. 96. 409. C. 

Mit denen Münzentrepreneurs habe ich zur ext&mite jchreiten 
und in der hiefigen Münze jo viel Silber mit Arreſt belegen müfjen, 
um noch in diefem Monat 500000 Rthlr. zu erheben. Wegen der 
von & K. M. nicht accordirten Courfirung der bernburgifchen 
4 Gr.-Stüde zu 40 Rthlr. das Mark Halten fie fih ganz außer 
Stand, den Contract zu fchließen. Sie offeriren diejerhalb noch 
250000 Rthlr. Schlageihag mehr und aljo in allem 4 Millionen 
350000 Rthlr., wenn fie 200000 Mark zu 30 Rthlr. Tächfifche 
8 Gr.-Stüde und 700000 Mark à 40 Rthlr. zu Tympfen, bern- 
burgichen 4 Gr.-Stüden und fächfifhen 1 Gr.-Stüden ausmünzen, 
auch gedachte 4 Gr.-Stüde ſowie bisher die ſächſiſche Gr. in Cours 
gehen dürfen, verjprechend bei alles mögliche außer Landes zu 
debitiren [fo]. Die difference an Mark ift auch gegen den vorjährigen 
Contract nur 50000 Marl. Mit E. K. M... Erlaubniß muß ich 
geitehen, daß durch die mir abgenöthigte Procedur ihr Credit leiden 
und die Silberlieferung ceffiren dürfte, jo daß der ganze Contract 
alteriret werden würde. Dahero E. 8. M. . . anheimftelle, ob bei 
jegigen Umftänden ihnen nicht erlaubet fein foll, bernburgifche 
4 Gr.-Stüde zu münzen und courfiren, nicht aber in Kafjen an- 
nehmen zu lafjen. An die Breslaufche Ober-Steuerkaſſe habe ich 
felbft vor kurzem einige LOOOOO Rthlr. aſſigniret, um die vorfallende 
Ausgaben berichtigen zu fünnen. Selbige wird alfo im Stande 
jein, die Verpflegungsgelder pro Martio zu zahlen, woran €. K. 
M. nicht zu zweiflen geruben wollen. 

Eigenbändige Entjcheidung des Königs auf der Rückſeite der Berichts: 

Kein berenburgifch geldt in meinen Landt. Fch. 





Der Kontrakt für 1762. — Die Bernburgifchen Ephraimiten. 39; 


51. Bericht der Mindenſchen Kriegs- und Domänenfammer über 
die Bernburgifchen Ephraimiten. 
Minden, 28. Sebruar 1762. 
Mundum. Tit. XLIV, 11. 

E. 8. M. Haben wir unterm 19. hujus . . einberichtet, daß 
jeit einiger Zeit die Bernburgjchen gegen die Münzen von fächfiichen 
Gepräge jehr geringhaltig fein follen, da 4 Gr.-Stüde allhier ſtark 
zu courfieren anfingen, wobei wir . . angefraget, ob jelbigen gleich 
denen Bernburgſchen 8 Gr.-Stüden im Handel und Wandel der 
cours geftattet und in felbigen angenommen werden follen. 

Wir haben bis zu Einlangung E. K. M... Refolution be- 
fannt machen lafjen, daß dieſe ?/,, da es einmal Bernburgfche, von 
E. 8. M. im Handel und Wandel erlaubte Münze wäre, ange- 
nommen und nicht geweigert werden follte. | 

Die Klagen der biefigen Einwohner überhaupt und bejonderg 
der Kaufmanns-Gilde, nach deren Anzeige diefe quäftionierte Münz- 
jorte gegen die jächfiiche 30 Procent jchlechter fein und in Ham— 
burg und Bremen gar feinen cours haben fol, Hat ung bewogen, 
der Sache genauer nachzuforfchen, wodurch es fich denn hervor— 
getban, daß nicht nur diefe, fondern auh 8 Gr.-Stüde von näm— 
lien Gepräge, jo noch weit fchlechter als die 4 Gr. fein follen, 
bauptfählih durch 4 allhier fich aufhaltende Handlungsbediente 
gegen Einwechjelung der ſächſiſchen zeither roullierten '/, Stüden 
in die Provinz gejchleppet und darinnen jowohl durch den Canal 
berer gewinnfüchtigen englijchen bei der allierten Armee befindlichen 
Commiffairs, als auch derer in großer Menge herumlaufenden Entre- 
preneurs verbreitet worden. Es find folche namentlich: 

1. der Erpel, jo bei Levaux und Thivillai in Berlin; 

2. der .Degener, fo bei Netemeyer et Compagn. in Magdeburg; 

3. der Schulge, fo bei Schulge et Comp. in Braunjchweig; 

4. der Michael Warburg, fo bei Aaron Meyer, einen Schwieger- 
john derer Müngentrepreneurs Ephraim et Itzig, jervieren. 
Alle gaben vor, daß fie von ihren Principalen anhero beordert 

worden, Wechfel® gegen Münze einzufaufen. Dieſes könnte man 
denenfelben jehr gerne ftatuieren, wenn fie die Wechjels zahlten 
und nicht vielmehr letzteres ganz zu vergreifen und hergegen die 
ſchlechteren Bernburgfchen Sorten allgemein zu machen jucheten. 


328 Nr. 51, 52. — 28. Februar 1762. 


Was diefes nun vor betrübte Folgen vorausjeget und in der Folge 
nach fich ziehen wird, können wir E. K. M. nicht genug detaillieren. 
Die allhier bereits obwaltende entjegliche Teurung wird wenigftens 
umb 30 Brocent erhöbet. 

Der Landmann, fo den Unterfcheid nicht jo genau, wenigftens 
im Anfange, einfiehet, verjilbert feine denrées gegen dieſe gering= 
haltende Münzjorte und wird, wenn er landes= und gutsherrliche 
praestanda abführen will, gendötiget, die brandenburgiche Sorten 
mit 60, 70 und die ſächſiſchen mit 30 bis 40 Procent einzuwechleln, 
ja eg ift mit ziemlicher und betrübter Wahrfjcheinlichkeit zu vermuten, 
daß die beſſern Sorten mit der Zeit überall verjchwinden und gar 
nicht mehr zu haben jein werden; die im Winterquartier befindliche 
soldatesque befommt die Löhnung ebenfalls in diefer jchlechten 
Münze, weilen folche denen Chefs der Compagnien gegen Gold an= 
getragen und der Louisd'or mit 12 bis 13 Rthlr., der Ducat aber 
mit 7 Rthlr. bi8 8 Ggr. eingewechjelt wird; der Soldat will oder 
fann nicht begreifen, warum fein Glas Brantwein mit einmal kleiner 
und das Pfund Fleiſch oder andere Victualien theurer werde, er 
attaquieret jolchergejtalt den Verkäufer, mißhandelt denfelben, es 
fommt zu Thätlichkeiten, jo zulegt in große und criminelle Ver—⸗ 
gehungen ausfchlagen und Menſchen Blut Vergießung verurfachen 
fünnen. | 

Wir fünnen ung nicht vorftellen, daß €. K. M. die bernburg- 
ſchen Sorten folcherhalb im Handel und Wandel tolerieret, daß 
durch deren erfolgende fchlechtere Ausprägung die beſſern Geldjorten 
gänzlich verdränget und das fchon Hoch genug heran geftiegene Elend 
noch größer, ja gar allgemein gemachet werden ſolle. Vielmehr 
glauben wir, daß dieſem Gepräge, fo wie felbiges vor einigen 
Monaten gewejen, nur in Kleinen Posten beim Handel und Wandel 
der Cours geftattet worden. 

Sleihwie wir nun hoffen, daß E. K. M. diefe unfere Senti- 
ments allergnädigft approbieren werden, inmaßen ja aus Denen 
‚ unterm 2. und 18. c. an ung ergangenen . . rescriptis zur Genüge 
abzunehmen, wie E. 8. M. dem Einfchleppen der geringhaltigen 
Münzjorten alles Ernſtes gefteuret wiljen wollen, jo haben wir 
veranjtaltet, daß Diefe bei denen vorerwähnten 4 Leuten vorrätig 
feiende nun gar fchlechte Bernburgihe 8 und 4 Gr.-Stüde ad 


Die Bernburgifchen Ephraimiten. — Der Kontraft für 1762. 329 


interim durch den Commissarium loci verfiegelt werden follen, da- 
mit von folchen biß zu Anlangung E. K. M... Rejolution weiter 
nicht8 ausgebreitet werden möge. 

Wir bitten ung folcherhalb und, ob dieſe Wechjel Händlers 
alldier zu dulden, wenn fie ihr negoce nicht wenigstens mit jächfi- 
chen Gepräge treiben wollen, . . zu beicheiden. 





52. Münzfontraft mit Ephraim und Söhnen und Daniel big. 
Breslau, Februar 1762. 
Abſchrift. R. 96. 409. C. 

Nachdem auf ©. RK. M... ordre die Münzentrepreneurg 
Ephraim und Söhne, wie auch Daniel Itzig abermals einen Münz- 
contract vor das jetzt laufende Sahr vom 1. Januarii bi$ Ende 
Decembris 1762 zu jchließen übernommen haben, jo ift jolcher 
folgendergeftalt mit ihnen verabredet und gejchlofjen worden. 

1. Es engagiren fich gedachte Münzentrepreneurs in vor— 
gedacdhter Zeit 850000 Mark fein Silber auszumünzen, und zwar: 

200000 Mark in fächfiichen !/;-Stüden, dag Mark fein à 30 

Rthlr., und 

650000 Mark zu Tympfen und fremden Silbermünzen à 40 Rthlr. 
die Mark fein, 

worunter aud) neue Auguftd’or nach dem von ©. K. M. approbirten 

legtern Münzfuß nach Proportion des Silbers begriffen jein jollen. 

An Tympfen wird nur jo viel ausgemünzt, als ©. M. ge- 
brauchen und die Entrepreneurs außerhalb Landes Ddebitiren fünnen. 

Die übrigen fremden Sorten aber, fo nicht unter dem jächli- 
ihen Stempel, follen durchaus nicht in ©. 8. M. Kafjen ange- 
nommen werden, jondern die Entrepreneur werden dafür forgen, 
jolde, jo viel möglich, außer S. 8. M. Landen zu jchiden. 

2. An Schlagejchag zahlen die Entrepreneur in monatlichen 
ratis 4100000 Rthlr. in jächfifhen 8 Gr.-Stüden, deren Betrag 
an Silber fie in neuen Auguftd’or oder ſächſiſchen 1 Gr.-Stüden 
frei ausmünzen zu dürfen fich vorbehalten. Wenn aber die Wege 
jo unficher werden follten, um fein Silber zur Münze transportiren 
zu können, fo wird in diefem Fall der Schlageſchatz währender Un- 
fiherheit der Wege in neuen Auguftd’or zu erlegen erlaubt. Sonſt 


330 Nr. 53, 54. — 5.—19. März 1762. 


aber muß derjelbe ohne den geringsten Aufenthalt monatlid prompt 
in Berlin oder Magdeburg in fächfifchen !/;-Stüden abgeführt werden. 

3. Sollten auch einige von denen jegt im Gange feienden 
Münzen außer Activität wider Verhoffen gefeget werden, fo daß das 
contractmäßige Quantum nicht ausgemünzt werden könnte, wollen 
©. 8. M. wegen des Schlagefchages nah Proportion Rachficht 
geben lafjen. Hingegen | 

4. Berjprechen die Münzentrepreneurs® an Eides Statt, nach 
Beichaffenheit der Umftände alles mögliche zu thun und anzuwenden, 
daß in Diefem Jahre noch ein mehreres ausgemünzet und der 
Schlagefhag wie im vorigen Jahr auf 6 Millionen gebracht 
werden könne. | 

5. Diejenige verrufene Münzforten, welche ihnen aus denen 
königlichen Kafjen zum Austaufchen geliefert und mit Atteften be- 
leget werden, wechjeln jie nach Möglichkeit gegen neue Auguftd’or 
oder fächfiiche 1 Gr.⸗Stücke aus. Hierzu aber ſowohl als zu Um— 
Ichmelzung der reducirten Tympfe wird ihnen die freie Ausmünzung 
ohne Erlegung eines Schlagefchages auch accordiret. 

6—8. Wie Nr. 47, Punkt 5 und 7. 


53. Bericht der Pommerfchen Kriegs: und Domänenfammer über 
die Überſchwemmung mit fchlechtem Belde. 
Stettin, 5. März 1762. 
Mundum. Tit. XLIV, 1. 

E. 8. M. werden aus copeilihen Anlagen . . zu erjehen ge- 
ruhen, was der hiefige Magijtrat der Stadt Stettin und der Prae- 
positus des Alt-Stettinfchen synodi Schröder nomine der biefigen 
piorum corporum und der Kirchen auf dem platten Lande wegen 
unerträglihen Schadens bei den verrufenen medlenburg- und 
ſchwediſchen Münzjorten beim hieſigen geiftlichen consistorio dor» 
geftellet und dasjelbe laut angefügten Schreibens vom 25. Febr. c., 
auch nachgehends unterm 11. Mart. c. an uns gelangen lafjen. 
E. 8. M. werden daraus die gegenwärtige Bedrudung in Anfehung 
des jo oft veränderten Münzcourjes . . bemerken, zumal in An 
ſehung der ſchwediſch- und medlenburgichen 8 Gr.-Stüden, da Feine 
andern Geldforten vor den Korn- und TFourage-Lieferungen be- 


Schwedifche, mecklenburgiſche Ephraimiten und ſächſiſche Grofhen. 331 


zahlet und denen Verkäufern obtrudieret werden, auch felbjt die 
salaria aus den k. Kaſſen in dergleichen Münze größtenteils be- 
zahlet worden. Da nun Feine andern Geldforten im Lande vor- 
handen, und was noch an ſächſiſchen 8 Gr.-Stüden circulieret hat, 
an die k. Kaſſen wieder bezahlet werden müffen, die ſich aufhaltende 
fogenannte Münzjuden aber nun mehro mit 12 Procent Verluft für 
den Inhaber das medlenbürg- und ſchwediſche Geld gegen fächjiiche 
Eingrofhenftüde einmwechjeln, da doch dem Verluute nach lebtere 
noch von fchlechterem Gehalt als erjtere find, jo wird dag Bublicum 
und die Armut ungemein gedrüdt, befonders aber diejenigen, welche 
von Bejoldung und Zinſen leben müfjen, unter welchen auch die 
pia corpora zu rechnen. Die Vormünder wifjfen nicht mehr, wie 
fie mit denen auf ſolche Art überaus gejchmälerten revenues der 
Unmündigen austommen follen, und es muß zu deren Verpflegung 
das Kapital angegriffen werden. Es ift auch der Unterjchied zwijchen 
den ſächſiſchen 8 Gr.- und 1 Gr.-Stüden fo groß, daß die Kauf- 
leute in Anfehung legterer die Waren 6 und mehr Procent höher fegen. 

Wanı nun gedachte fchwed- und medlenburgihe Münzjorten 
dem Gehalt nach befjer als die fogenannte ſächſiſche 1 Gr.-Stüden 
fein follen, jo ift es billig, daß die Münzjuden angehalten werden, 
erftere Münzjorten wenigſtens gegen ſächſiſche 1 Gr.-Stüden ohne 
zu vergütenden Agio an fich zu nehmen und zu vermünzen und nicht 
durch das ungeheure Agio das Land noch mehr zu drüden. 

Und da verlauten will, daß der ruſſiſche General Major 
v. Berg in Stargard durch den Trummelfchlag bekannt machen laſſen, 
die ſchwed- und medlenburgfche 8- und 4 Gr.-Stüde unweigerlich 
zu nehmen, leßtere auch dort in höhern Cours wie die neuen 
fächfifchen Srofchen find, fo erbitten E. 8. M. . . Verfügung zum 
Soulagement des ganzen Landes. | 


54. Uvertiffement über Unnahme der Bernburger Münzen, entworfen 
vom Generalleutnant v. Tauenbien. 
O. D. (19. März 1702). 
Abfchrift. Tit. XLIV, 12. 
©. K. M. haben bereit3 untern 12. Januarii a. c. und zu 
wiederholten Malen in den Öffentlichen Zeitungsblättern . . declariret, 


332 Nr. 55. — 19. April 1762. 


daß die bisher zu Holftein-PBlön unter Zerbſtſchen Stempel, desgl. 
die Hildburghauf., Meclenburgjche, Stralſundſche und andermwärts 
mehr über alle Maßen fchledht ausgeprägte Münzjorten in Aller- 
höchſt Dero fämtlichen Landen, auch nicht in Sachjen, den geringjten 
Kurs haben, jondern nur allein Preußifche, Sächſiſche und Beren- 
burger Münze in Handel und Wandel circuliren und unweigerlich 
genommen werden jolen. Da nun demohneracdhtet in Erfahrung 
gebracht worden, daß die Annehmung der Berenburgihen Münz- 
forten geweigert werden wollen, als wird Namens ©. K. M. in 
Preußen ſämtlicher Kaufmannfchaft und übrigen Negotianten von 
Chriften und Juden, nicht minder denen Mäflern in allen Königl. 
und Schleſiſchen auch Sächſiſchen Landen fothaner allergnädigfter 
Befehl ebenfalls zu genauer Achtung hiedurch befannt gemacht, cum 
mandato, daß ſich Niemand der Annehmung der Berenburgfchen 
Münze weigern jol. Zugleich aber wird bei Vermeidung bärtejter 
Strafe und Ahndung verboten: die jeit Januar anno 1759 aus— 
geprägte preußifche und feit Januario 1760 gemünzte Sächſiſche 
1/s-Stüde unter keinerlei Vorwand außer Land zu fchiden, noch 
weniger dieſelben einzufchmelzen. 





55. Eingabe der Berliner Kaufleute gegen die Bernburger Münzen. 
Berlin, 19. April 1762. 
Urſchrift. Tit. XLIV, 12. 

E. RM... Befehl vom 12. Jan. c. a., vermöge deffen ung 
wegen derer auswärtigen über allemaßen jchlecht ausgeprägten Münz- 
jorten gewarnet worden, haben wir aufs forgfältigfte nachzuleben 
gefuchet, dergeftalt, daß mit unjerm größten Verluft diefe Geldjorten 
verfauft und teils an die hiefige Münze abgeliefert worden, jo daß 
nunmehro im Handel und Wandel nichts denn chur-ſächſiſche Münze 
und alte Bernburger von uns angenommen werden. 

Anjego aber findet fi) im publico eine‘ Sorte Bernburger, 
die neuerdings gepräget; dieſe find nach beigebogenen Proben 
1/,:Stüd die Mark fein & 42 Rthlr., 1/,-Stüf die Mark fein 
a 44 Rthlr. ausgemünzet. Wenn wir folche alfo annehmen follten, 
jo würden wir gezwungen fein, unjere Waren darnach zu calculieren, 
wodurch folche in einen jo enormen Preis gehen würden, daß Die 
wenigjten Einwohner ſolche im Stande zu bezahlen fein könnten, 


Die Ephraimiten und ſächſiſchen Grofchen. 333 


folglich der Debit jehr geringe und die revenues €. K. M. dadurch 
jehr würden gejchwächet werden. Wir glauben dahero, daß man 
von diejer Art Bernburger Münze gar nicht informieret fein müſſe, 
lonft ung unmöglich von neuem durch Dero Präfidenten Kircheijen 
im bejondern gedrudten Avertiffement unterm 19. Martii a. c. von 
neuem haben würden befannt machen lafjen fünnen, daß die Beren- 
burger gleich denen Sachen im Handel und Wandel angenommen 
werden follen. Dieſes jcheinet mit der guten Intention, welche in 
denen ergangenen Befehlen S. 8. M. vor Dero getreue Unter- 
thanen, da folche für die Annahme der ganz geringhaltigen Münz- 
jorten gewarnet worden, gar nicht einftimmig zu fein, jondern 
widerfprechend anzufehen, in Betracht diefe neue Sorte Berenburg- 
Ihe Münze nad) obangeführten Inhalt mehr denn 33'/, Procent 
Ichlechter, denn die bereits verrufenen Meclenb. und Schwedifche, 
als auch der zeitigen Sächjfiichen !/;-Stüd, welche die Mark fein 
33 Procent ausgepräget . . . | 
Nicht minder bitten E. 8. M. wir . .„ denen Münzjuden an- 
befehlen zu Iafjen, nicht fernerhin fortzufahren, die jetzt courfierende 
1 ©r.-Stüden fo fchlecht auszuprägen, als welche in der Mark fein 
à 56 Thlr. ausgemünzet feind. Kommt folche daher ſtärker in To 
großer abondance im publico, wie bisher gejchehen, jo find wir 
genötiget, unjere Gewölber zuzumachen. Denn wenn wir diefe Art 
Gelder gegen den Wert des Hamburger Banco-Geldes fchägen, fo 
würden wir unfere Waren, wenn nicht alle dereinft banquerot zu 
werden risquieren wollen, 600 Procent calculieren müfjen: dieweil 
die auswärtigen Handelspläße Das geprägte jchlechte Geld nur nad) 
dem Inhalt des Silber als Ware gegen Ware von uns in Zahlung 
annehmen und das darin ftedende Kupfer verloren gehet. Was 
würden wir nicht jebo aufs neue verlieren, wenn uns unjere Waren, 
jo wir in Sädj. "/; caleulieren und ſowohl in als außerhalb 
Landes auf Credit verfaufet, jego in Diefer neuen Bernburger Münze 
bezahlet werden und wir die noch jchuldigen Remeſſen für bereits 
verfaufte und verborgte Waren in die Münze thun müßten, da 
jolche jeithero nur & 320 Procent in Sädj. '/;-Stüden calculieret. 
Wenn nun zu eriteren fchreiten müßten, jo würde das publicum 
gar. entjeglich leiden und alle Fabricanten zu Grunde gehen, nicht 
minder E. K. M. auch alle Liepranten für die Armee, alle bis- 


334 Nr. 56. — 2. Juli 1762. 


herige gebrauchte Kriegsgerätjchaften nochmalen fo teuer bezahlen 
müffen. Wir bitten demnach . ., allem bishero dem Lande zum 
Nachteil eingeschlichenen Übel abzuhelfen, damit nicht nötig haben, 
©.R.M.. . Perſon anzutreten und vorfiellig zu machen, wie die 
Münzjuden mit allen ihren Projecten weiter nichts erregen, als daß 
fie das ganze Land dadurch in die größte Armut feßen, welches 
ohnehin durch die Krieges Drangjalen genugjfam mitgenommen worden. 

Bei lebt ergangenem Verbot der fremden Münzjorten find 
alle ausgeprägte Schweden, Medlenb.-Strehliger und Schweriner 
1/; in derer Münzjuden Hände geraten, woran der arme Mann 10 
bi8 12 Procent verlieren müfjen: gleichwohl find felbe eben fo gut 
als die Sächſchen dem innerlihen Wert nach zu jchäßen geweſen, 
wie beiliegende Proben ſolches erweijen, deren die Mark fein. nicht 
mehr denn 30 & 33 Thlr. enthält. Diefe 12 Procent Verluſt ge- 
rechnet, jo FEojtet denen Münzjuden die Mark fein circa 27 bis 
28 Thlr. und hievor haben fie das ganze Land mit Scheidemünze 
überjchwemmet, die die Mark fein à 56 Rthlr. ausgepräget und mit 
diefer Scheidemiüngze die Valuta des in die Münze gelieferten Geldes 
ausgezahlet und jedennoch die Agio abgerechnet und mehr als das 
Duplum daran profitieret, auf Silber folgli die Juden Millionen 
jammeln und das Land arm machen. 

Diefes alles vorftellig zu machen, darzu find wir als getreue 
Unterthanen verpflichtet, und wir zweifeln nicht, daß allem Übel 
vorgebeuget werden wird. Zu dem Ende gut und das beite fein 
würde, wenn dem publico durch die Öffentlichen Blätter für die 
ichädliche neue Bernburger, welche über alle Maßen ſchlecht aus- 
gepräget worden, gewarnet, und die Münzjuden folche gegen Sächſche 
1/; wieder einzumwechjeln angehalten würden: welches baldigft be- 
wirfen zu laffen wir . . bitten. 





56. Königsberger Mlünzfontraft und Derfügung über Prägung 
fächfifcher Doppelgrofchen. 
Magdeburg, 2. Juli 1762. 


Ausf. gez. Köppen. Pr. Ephraim et Söhne pr. Daniel Itzig. (Die Unterfchrift 
für die Unternehmer bon der Hand Itzigs.) — R. 96. 409. C. 


Nahdem S. K. M. die Münze zu Königsberg in Preußen 
wiederum in Activität gefeget wifjen wollen und die Entrepreneur 


Königäberger Kontrakt und ſächſiſche Doppelgrofchen. 335 


Ephraim und Söhne, wie auch Daniel Sig in Anfehung derjelben 
vormaligen Combination mit denen übrigen f. Münzen foldhe . . 
übernommen, jo engagiren diejelbe fich zu folgendes: 

1. Weil in der Provinz Preußen feine fchlechte polnische 
Tympfe und geringhaltige Münzjorten courfiren, Sondern die jeßige 
gute Geldjorten nach als vor beibehalten werden follen, fo über- 
nehmen gedachte Entrepreneur bis 200000 Marf fein Silber 
a dato bi8 Ende Decembris a. c. und daraus gute preußifche 
Tympfe, Schoftade und Kourant nad) dem Münzfuß, welden S. K. M. 
in anno 1758 zu 19°/, per Mark fefigefegt, auszumünzen. 

2. Davor zahlen Ddiejelbe an Schlagefhag in monatlichen 
ratis von jego an 200000 Rthlr. in ſächſiſchen 1/;-Stüden. 

3. Die Tympfe und Schoftade nach vorgedachtem Münzfuß 
follen im ganzen Königreich Preußen bei denen Kafjen wie auch in 
Handel und Wundel courfiren und bei Wechjelzahlung angenommen 
werden. Dahingegen bei Vermeidung höchſter königlicher Ungnade 
und Strafe nichts von denen jebo courfirenden guten Münz— 
forten gegen geringhaltiges Geld eingemwechjelt und eingejchmolzen 
werden muß. 

4. Dasjenige Duantum aber, was in preußifchen Tympfen, 
Scoftaden und Courant auf denen Münzen in Berlin, Magdeburg, 
Breslau und Leipzig ausgepräget werden dürfte, wird zu Erfüllung 
der 200000 Mark gerechnet, und muß jolches in denen monatlichen 
Ertracten deutlich angezeiget und nicht überfchritten werden. 

5. Ulle beneficia und conditiones nach den vorigen Con- 
tracten, bejonders was ratione remedii und der Stüdelung beftimmt 
ift, wie auch überhaupt alle ordres, fo wegen Münzfachen in denen 
föniglichen Landen ergangen find, werden hiebei und im Königreich 
Preußen feſtgeſetzt, renoviret und beftätiget. 

Da auch S. M. denen Entrepreneurs . . erlaubet, auf denen 
Münzen in Berlin, Magdeburg, Breslau und Leipzig 2 Gr.-Stüde 
mit ſächſiſchem Stempel anftatt des jonft auszumünzenden quanti 
von 1 Gr.-Stüden gedachten Stempels von gleihem Valeur zu 
prägen, jo ſollen jolche bei allen königlichen Kafjen, ausgenommen 
in Preußen, jo wie die 1 Gr.-Stüde gültig fein, auch fonft im 
Handel courfiren, jedoch nicht ftatt ſächſiſcher "/g;-Stüde oder in 
Wechjelzahlung angenommen werden. Hingegen müffen die Entre- 


336 Nr. 57, 58. — 24. Juli — 7. Auguſt 1762. 


preneurs mit Ausmünzung der Bernburgjchen */;- und 1/,-Stüde 
möglichft anzuhalten juchen und fchlechterdings das contractmäßige 
Duantum an Silber nicht überjteigen. 

Urkundlih ift diefer Contract auf S. K. M. Specialbefehl 
von mir, dem p. Köppen, und von denen Bevollmädjtigten der 
Entrepreneurs bis zur königlichen Ratification unterichrieben und be- 
fiegelt worden. 


57. Bericht des Beheimrats Köppen über den Kurs der 
neuen Auguſtdor. 
Magdeburg, 24. Juli 1762. 
Urſchrift. Tit. XVI, 29. 

Es fommt jebo bier dahin, daß die in den k. Münzen aus— 
geprägte, von mir auf f. ordre Tonnen Goldes weile ausgegebene 
neue Auguftd’or von Niemanden oder doch nur zu 3 Rthlr. 16 Gr. 
und wenns hoch kommt, zu 4 Rthlr. angenommen werden wollen. 
Ein jeder beruft fich darauf, daß man es zu Berlin ebenfo mache, 
und zu Berlin wären felbige darum in jo jchlechten Kurs, weil fie, 
ob fie gleich in den f. Münzen gefchlagen wären, dennod) in den Ef. 
Kaſſen nicht angenommen werden wollten, ja weil e8 gar verboten 
fei, fie bei den Kafjen anzunehmen. 

Sch begreife die gute Intention ganz wohl, welche ein hohes 
f. Seneral-, Ober-, Finanz-, Krieges- und Domainen-Directorium 
bei ſolchen Verbot gehabt; allein ich weiß nicht, mit bochgeneigter 
Erlaubniß, ob die k. höchſte Intention damit übereintomme, daß 
Gelder, die auf Höchft Dero ordre in fehr ftarfen Summen an Dero 
Unterthanen ausgegeben werden, auch ganz und gar nicht von den 
Unterthanen zu Abführung der praestandorum wieder anzunehmen: 
Vielmehr glaube ich, daß ©. K. M. nicht ganz entgegen fein dörfte, 
wenn erlaubt wäre, wenigftens !/stel an neuen Auguftd’or bei den 
k. Kafjen zu acceptiren. Ich muß jelbige täglich ausgeben und Habe 
nichts anders als noch etliche Millionen davon; wer weldje haben 
ſoll, verbittet fie entweder, oder wenn er fie nimmt, bringet er. fie 
den andern Tag wieder, ftellet den Schaden, den er leiden fol, vor, 
und will Grojchen haben. Wie fünnen aber jo viel Grojchen ge- 
Ichlagen werden, daß ich einem Jeden die Hände damit füllen kann? 


Der 19 /y-Talerfuß in Oftpreußen. 337 


und es find in der That fürchterliche Auftritte zu beforgen, wenn 
es jo fortgehet, daß biefiger Orten das Erempel Berlins und der 
Churmark zum Spiegel dient, und Bürger und Bauer den Auguftd’or 
jo Hoch tariret und annehmen will wie e8 ihm gefällt. Da ich nun 
hoffe, daß jolches eine andere Wendung befommen wird, wenn eine 
proportionirte Einnahme der neuen Auguftd’or bei den k. Kaffen 
befohlen wird, fo war Willens, ©. K. M. expresse deshalb .. an 
zufragen, bejorge aber, daß die NRefolution Eines Hohen General-, 
Dber-, Finanz⸗, Krieges- und Domainen-Directorii getroffene Ver— 
fügung entgegen fein möchte, und darum wende mich zuvörderft 
hiermit an Hochdasjelbe und überlafje es: 

Ob jelbiges geruhen wolle, eine proportionirte Annahme der 
neuen Auguftd’or überall bei den k. Kafjen zu verordnen oder des— 
Halb bei des Königs Majeftät anzufragen. Auf dem Fall aber, daß 
feines von beiden aggreable jein jollte, erbitte mir aufs gehorſamſte 
eine Refolution, daß mir erlaubet fein jolle, bei des Könige Majeftät 
mich folcherwegen und wegen der Folgen, fo das Verbot der An— 
nahme der Auguftd’or bei den k. Kafjen hat, zu melden und Dero 
Höchſte Willensmeinung einzuholen. 





58. Butachten der Kaufleute Touffaint, Saturgus, Jacobi über 
den neuen Münzfuß. 
Königsberg, 7. Auguſt 1762. 
Urſchrift. R. 96. 408. R. 

Da der Herr Kammer Präfident Domhardt ung aufgegeben, 
unjer Sentiment auf Eid und Pflicht zu ertheilen und anzuzeigen, 
wenn die Mark fein à 19°), Rthlr. allhier ausgemünzet werden 
jollte, in wie weit die Ausmünzung jolches Geldes mit dem biefigen 
üblich geweſenen Münzfuß Differiret, und folglich dem Königreich 
Preußen erjprießlich oder nacdhtheilig fein Ddörfte, To ftatten wir das 
von uns geforderte Sentiment nad) beſtem Wiſſen und Gewifjen 
und zwar fo, wie wir glauben, es vor Gott und 3. K. M. ver- 
antworten zu können, hiermit pflichtichuldigft ab. 

Nach denen in annis 1756 et 1757 feſtgeſetzten preußifchen 
jowohl, als nachherigen ruffiihen Münzfuß ift auf der Königs» 
bergichen Münze big bieher beftändig die Mark fein in Tympfen zu 
16 Rthlr. und 40 Stüd auf eine Mark brutto außgepräge; im⸗ 

Acta Borussica. Münziwefen III. 


338 Nr. 58. — 7. Auguft 1762. 


gleichen ift eine Mark fein in Schostafen zu 18 Rthlr. und 821,, 
Stück auf eine Mark brutto ausgemünzet. Wenn nun aber eine 
Markt fein zu 19°/, Rthlr. ausgepräget werden jollte, jo würden 
die auszumünzende Tympfe wenigftens bi8 23 Procent und Die 
Schostafen bis 9 Procent fchlechter als Die bisherige ausfallen 
müffen, wie folches aus der hiebei kommenden Nota mit mehrerem 
zu erfehen fein wird. Allein in welche betrübte Umftände würden 
die Einjaffen diejes Königreichs, welche bei diefen SKriegestroublen 
ohne dem ſowohl von ihren ungemwifjen, als foliden Vermögen bis 
25 Procent an Kriegesbeiſteuer abgeben müjjen, gejeßet werden, 
und wie groß würde der Nachtheil für allen Gewerbe fein, wenn 
eine jo anjehnliche Verringerung des Geldes ftattfinden jollte? 

Die Art der Handlung in Preußen ift befanntermaßen gegen 
die Handlung der auswärtigen Reichs-Städte ſehr unterjchieden, 
die einzige Stüße und Aufrechterhaltung derjelben ift das gute 
Geld, welches wir unfere benachbarten Polen, als die Hauptquelle 
der bisherigen Conjervation Preußens, fourniren fünnen. 

Die Erfahrung hat es gezeiget, daß, als in den Jahren 1758 
und 1759 einige bier eingejchlichene fchlechte Geldforten ftatt der 
guten zu roulliren anfingen, viele Polen und Frembde mit ihren 
Waaren von hier weg und zum größten Schaden des Landes ſo— 
wohl, als auch derer königlichen Einfünfte an Zoll und Acciſe fich 
an unjere benachbarte Handlungs-Städte gewendet. Nach bis jeto 
ift in Polen feine andere Silber-Münze anzubringen, als die unterm 
preußifchen Stempel bis 1757 geprägten Sechßer und Tympfen, 
welche wir bier zu Bezahlung der polnischen Waaren mit großer 
Mühe und einigem Agio fammelen müfjen, welche notwendig bei 
Ausprägung fchlechter Münzen gar verjchwinden und zujamt allen 
alten Specien fich verlieren und in den Tiegel gehen würden; wenn 
nun fogar die in annis 1758 et 1759 mit A geprägte Tympfe nad) 
dem befannten in Warſchau emanirten Reductiong-Patent keineswegs 
in ganz Polen und Litthauen angenommen werden, jo ift eg um jo 
weniger von einer Gattung zu vermuten, welche von einem noch 
weit geringeren Gehalt wäre, wohingegen. die nach dem Münzfuß 
von anno 1756 auszuprägende Sechßer zur größeren Aufnahme der 
Münze und des damit verfnüpften . . E. Intereffe mit leichter Mühe 
dahin zu begeben fein würden. Die Ducaten felbft würden ohn— 


Der 19/,-Talerfuß in Oftpreußen. 339 


fehlbar durch das auszuprägende fchlechtere Geld fo hoch im Preife 
gefteigert werden, daB es den Polen um jo weniger angemutet 
werden könnte, fie dafür anzunehmen, als es befannt, daß fie feit 
der obgemeldten in Polen vorgenommenen Reduction auf weniger 
ala 9 Fl. feitgejeßet worden. Wollte man aber hier den etwannigen 
Berluft derer an die Polen auszuzahlenden Specien auf die von 
ihnen erkaufte polnische Broducten fchlagen, jo würde gewiß der 
Preis davon mit denen zu Danzig, Elbing, Riga und Petersburg 
fo gewaltig differiren, daß alle commissiones aus Engelland, Holland, 
Schweden und andere Orten von bier ab und dahin gehen würden. 

Das Königreich Preußen Hat außer feinem wenigen Handel 
mit denen benachbarten Bolen feine resource, nun aber ift notorijch, 
daß das größte Verkehr dahin nicht anders, als durch beträchtliche 
Vorſchüſſe betrieben werden kann, wozu der größte, ja faft gänz- 
liche Theil des Vermögens derer handlenden Einwohner angewendet 
werden muß, wenn anders die Handlung beftehen fol; bei Ber- 
ringerung der Münze aljo würde der Einwohner fo viel von feinem 
würflich vorgefchoffenen Kapital verlieren, als die Münze jchlechter 
ist, der Pole Hingegen dasjelbe profitiren, welches ſich ganz deutlich 
aus folgenden ergiebet: | 

Derjenige Pole, jo Gelder zum Vorſchuß genommen, fann 
ſolche nicht anders, als mit feinen Landes-Producten bezahlen; 
eriftiret nun zur Zeit der Wiederbezahlung das fchlechte Geld, To 
ift die Folge, daß die Preiſen von allen Waaren nad) Proportion 
fteigen, wodurd) der Einwohner an jeinem WBermögen vergeringert 
wird, e. g. e8 würde der Pole, jo 6000 Rthlr. zum Vorſchuß er- 
balten, 100 Laften Roggen, wenn diefer & 60 Rthlr. bei courfirenden 
jegigen guten Gelde im Preife wäre, liefern müſſen, dahingegen 
aber, wenn fchlechteres und etwa zu 19°/, Rthlr. ausgeprägtes Geld 
im Schwange ginge, der Preis notwendig zu 80 Rthlr. p. Laſt 
fein würde, Hinfolgli” würde mein Debitor ftatt der 100 nur 75 
Laſten liefern, wodurch er zwar die 6000 Rthlr., jedoch aber mit 
wenigerem und fchlechteren Gelde zahlet und dabei 25 Laſten oder 
1500 Rthlr. profitiret, welches der Einwohner allemal an feinem 
Vermögen verlievet und der Frembde damit fich bereichert, oder 
100 Rthlr. enthielten à 16 Rthlr. die Marf ausgepräget, 6 Mark 
4 Srän fein Silber, jo würde ich dafür & 193/, Rthlr. kaum noch 5 Mark 

| 22* 


340 Nr. 58. — 7. Auguſt 1762. 


fein Silber in denen roullirenden 100 Rthlr. erhalten. Und da 
ung ferner die Beifpiele in der ganzen bandlenden Welt gelehret, 
daß durh Ausprägung fchlechter Münzforten der Wechjel-cours 
nothiwendig gefteigert wird, jo werden alle zum gemeinfchaftlichen 
Unterhalt erforderliche Notwendigkeiten um fo viel teurer, wodurd 
das ganze Land in die größte Not geraten dürfte, zu gejchweigen, 
daß die von den bisherigen Kriegs Beiſteuern der privatorum, bes 
fonders armer Wittwen und Unmündigen, noch übrig gebliebene 
capitalia um fo viel Procenten geringhaltiger werden und Diefe jtatt 
der gewöhnlichen 5 Procent jährl. Snterefjen weniger als 4 Procent 
genießen würden. | 

Wir Hoffen aber, die angeftammte Großmut und Menjchen- 
liebe ©. 8. M., für deſſen teurefte Erhaltung die Einwohner 
Preußens auch mitten in ihren Trübfalen den öberſten Beherrfcher 
angeflehet, werde diefem allgemeinen Übel und den damit verknüpften 
gänzlichen Umfturz aller Handlungen und Gewerben . . vorbeugen, 
indem Allerhöchit diejelben feine größere Wohlthat und Gnade Dero 
bedrängten Voll und getreueften Unterthanen angedeihen laſſen 
fönnen, als wenn das biefige Münzweſen nad) dem in annis 1756 
et 1757 fejtgefegten Münzfuß bejtätiget werde und dabei verbleibe; 
Würden 3. K. M. in Gnaden zu refolviren geruben, die hieſige 
Münze mit Beobachtung aller Menage dergeftalt zu übernehmen, 
daß der gejamte, daraus fließende Nuten lediglich Höchitdenfelben 
allein berechnet würde, jo würden einige hier handlende Negotianten 
aus Triebe zum allgemeinen Bejten und Confervation des Landes 
mit allen Kräften fich dazu widmen, ohne den allergeringiten Nugen, 
das zur Ausprägung erforderliche Silber in den niedrigften Preiſe 
wie möglich herbei zu fchaffen, auch daß jolches genau befolget wird, 
mit Original Documenten zu belegen; dermahlen würde die Marf 
fein à 15 bis 15'/, Rthlr. zu haben fein, wenn nun diefe nach dem 
alten ſowohl preußifchen als nachherigen Ruß. Münzfuß 821/, Stüd 
auf die Mark brutto à 4 Loth 16 Grän mit 2 Grün remede in 
Schostaden ausgepräget, fo wird die Mark fein à 18 Rthlr. aus» 
gebracht. Der jetige Silberpreis würde zwar noch nicht geftatten, 
jogleich Tympfen nad) dem Münzfuß à 16 Rthlr. zu prägen, wenn 
aber auch bei dem jet glüclich getroffenen Frieden jchon zu ver- 
muten, Daß die aller Orten enorm geftiegene Silber-Breijen bald 


341 


Der 1/4 Talerfuß in Oſtpreußen. 








WO 8 | ı® 08 | WR 01 uyıQ FI upı® 91 pvꝛloho 
6 19 9 ehe "ang ST — 
og ajqug 61 ag} 1188 gg y | ang 8 og y 1188 229 ug 
ung 8 | ımıQ 8 | 1@ 08 | umıg 01 upa® 91 slduäg 2900 
79 0% ang 9T | 610 u 
ee grog ı | Ha 9 |yang 6T| Mar 9 — hog 2 ang IT| MS 8 | PIHD OR audi U 
9 Ruyuad Buntunu uvhoꝙ eunub bunLunuu ag 
1usJ90ack adlıoa uonvtj ⸗gnv nn oynag 29 ıı ⸗gnv nng 120% 


ud a1q go | Bunmdar | Jaanaı 212g pou 220% Bunaßag J10y4% 229 puu aↄ2uijaag 
aaipaipo aobuaag 29q po up] | u3}j0% 219 ing 29Q pog% up] a1q us}j0%& 919 Inv 
EIG gun usha® 


:Injtungg waplullmg 


:uadaB uagıyar 


usa uaprajdun ’ un 
Z9LT NL 'z wog uaozPunyg uanau wmaq PpvIg g uaꝙpajbun 9.1 qun gaLT 


ouuy op Anltung uaſphignoaq; mag PoxK 








DER 


342 Nr. 59, 60. — 9. Auguft — 25. Oktober 1762. 


decliniren müffen, jo würde aud) die Ausprägung der Tympfen um 
fo viel ehender vorgenommen werden fünnen. Und damit die aus— 
zuprägende Münzjorten den feitgejegten Gehalt genau enthalten, fo 
würde Unjer. ohnmaßgeblicher und gehorſamſter Vorſchlag dahin 
gehen, daß einige Membra aus E. Hochv. Krieges und Domainen 
Rammer oder fonften andere auf Eid und Pflicht dahin angewiejen 
würden, von jedem Schmelzen eine Tiegel- und Stodprobe ver- 
fiegelt zu afferviren und ihr Augenmerf dahin zu richten, damit 
der . . £. Intention in allen Stüden nach gelebet und Höchft Dero 
Nuten aufs allerbeite befördert werde. 
(Siehe die Tabelle auf Seite 341.) 





59. Kabinettsorder an den Geh. Rat Köppen über den Kurs der 
neuen Auguftdor. 
Dittmannsdorf, 9. Auguſt 1762. 
Abſchrift. Tit. XVI, 29. 

Sch gebe Euch auf Euren Bericht vom 2. dieſes hierdurch in 
Antwort, daß, obzwar Sch dem General Directorio feine ordre 
wegen der neueſten Auguftd’or und wegen Recuſirung dererfelben 
bei denen Kafjen gegeben habe, Ihr dennoch deshalb in Eonfideration 
ziehen müffet, wie es mit denen livranciers und dergleichen fo weit 
gegangen, daß Diefelbe diejenige Sachen, fo fie vor mich oder vor 
die Armee liefern, unter den Borwand des geringern Geldes, jo fie 
in Bezahlung befämen, zu gedoppelten und noch höhern Preifen 
gegen die vorige anjchlagen und fich bezahlen laſſen, wie jolches die 
Rechnungen derer vor diefes Jahr vor die Armee gelieferte Mun- 
dirungs- und Gemwehr-Stüde ausweifen. Wann nun Ich hergegen 
die ihnen bezahlte Gelder gegen den darauf gejeßten Werth wiederum 
vor voll von denenfelben bei meinen Kafjen annehmen fol, fo wäre 
Darunter gar feine Proportion, indem ich von ihnen in Gold das— 
jenige vor voll annehmen foll, was fie jedoch ihrerfeits wegen enorm 
getechneter Preiſe nur eigentlich zur Hälfte angenommen Haben, 
mithin würde mein Berluft und Schaden dadurch verdoppelt werben. 
Welches Ihr jelbjt begreifen werdet und alfo dergleichen Bezahlungen 
in den neueften Auguftd’or zu 5 Nthlr. per Stück continuiren 
müſſet, biß Die Zeiten e8 vergönnen werden, darunter nähere recher- 
ches zu thun und alles deshalb wieder in feinen vorigen train zu jeßen. 





Die ſächſiſchen Doppelgrofchen. 343 


60. Bericht der Magdeburgifchen Kriegs: und Domänenfammer über 
den Kurs der fächfifchen Doppelgrofchen. 
Magdeburg, 25. Öftober 1762. 
Ausfertigung. Tit. XVII, 16. 

E. 8. M. Haben, was die kurmärkſche Kammer auf die von 
dem Obriften v. Bord gefchehene Anzeige, daß die von dort für Die 
Landmiliz überfandte fächfiiche neue 2 Gr. Stüden Hier gar nicht 
angenommen werden wollten, unterm 14. huj. berichtet, per re- 
scriptum vom 20. ejd. und geftrigem praes. ung communicieret und 
mit Verweiſung auf die unterm 27. Julii und 15. Sept. a. c. deg- 
halb an ung ergangenen ordres anderweitig . . befohlen, uns dar- 
nad) auf das genauefte zu achten und die Verfügung zu treffen, daß 
diefe 2 Gr. Stüden verordnnetermaßen bei den Kaſſen in größeren 
und foldden Summen angenommen werden, wie es vor diefem mit _ 
den 1 Gr. und 6 Pf. Stüden gefchehen, welche zu 100 und mehr 
Thalern dahin gefloffen wären, wie wir denn auch denen Land- 
und Steuerräten aufzugeben hätten, die 2 Gr. Stüde bei denen 
Kreis» und Acciſekaſſen unweigerlich annehmen zu laffen, auch den 
Bünften in den Städten und den Schulzen in denen Dörfern folches 
befannt zu machen. . 

Wir ermangeln nicht, hierauf folches . . zu melden, daß wir 
auf die ergangene Verordnungen wegen ohnweigerlicher Annehmung 
der ſächſiſchen 2 Gr. Stüde im Handel und Wandel nicht allein zu 
verjchiedenen wiederholten Malen das nötige an Die Land- und 
Steuerräte verfüget, fondern auch von dem Magiſtrat diejes durch 
die Intelligenznachrichten befannt machen lafjen, nicht weniger denen 
ſämtlichen Fiscalen aufgegeben haben, auf die Contravenienten genau 
zu vigilieren und folche zur Beftrafung anzuzeigen. Wir haben aud) 
wegen Annehmung diefer 2 Gr. Stüde bei denen königlichen Kaſſen 
auf die rescripta vom 27. Julii und 15. September das nötige an 
die Landrentei und Oberfteuerkaffe, imgleihen an die Land- und 
Steuerräte verfüget. 

Da wir aber angemerfet, daß diefe 2 Gr. Stüden bei denen 
Acciſekaſſen gar zu Häufig und fonft nichts anders als dieje 2 Gr. 
Stüde eingegangen, fo haben wir, da nad; Maßgebung des rescripti 
vom 15. Sept. c. E. 8. M. Intention dahin gehet, daß jelbige nur 
in der Maß, wie vormals die 1 Gr. und 6 Pf., und aljo nur als 


344 Nr. 60, 61. — 25. Oktober — 20. November 1762. 


Sceidemünge angenommen werden follen, unterm 1. hujus an Die 
Steuerräte verfüget, daß dieſe 2 Gr. Stüden beim Baden, Brauen, 
Branntweinbrennen und Schlachten als kaſſenmäßiges Geld ohne 
Unterfcheid völlig, bei allen übrigen Süßen aber, wo der Betrag 
der Acciſe 8 Gr. und darüber beträget, in fächfiichen '/, Stüden, 
was hingegen nach dem Tarif unter 8 Gr. beträget, in 2 und 1 Gr. 
Stüden angenommen und bezahlet werden müſſe, und Hoffen wir, 
E. K. M. Abficht hierunter ein Genügen geleiftet zu haben. Diejem 
allen ohngeachtet aber weigert fich das Publicum, diefe 2 Gr. Stüde 
im Handel und Wandel für voll anzunehmen. 

Wir werden nach Möglichkeit auf die Befolgung der ergangenen 
ordres halten, wir bejorgen aber, daß Ddiejerhalb allerhand Arten 
von Unfug und Exceſſen noch entjtehen dürften, maßen das Land 
anjego gar zu ſehr auf einmal mit diefer Münze überfchwemmet ift 
und jelbige auswärtig gar feinen Curs gewinnen, ja jogar jelbft in 
Berlin nicht einmal angenommen werden wollen, wo Hingegen Die 
ſächſiſche "/; Stüde fich teils durch Einwechfelung und Verſchickung 
nach fremden Landen, teilg wohl gar durch Einfchmelzung von den 
Suden dergeftalt rar machen, daß fie gegen die 2 Gr. Stüde be- 

reits 24 Procent Agio thun. 

Wir haben indeffen anderweit die unmeigerliche Annehmung 
der 2 Gr. Stüde dem publico ſowohl durch die Intelligentien und 
Zeitungen aufs nachdrücklichſte intimieren als auch denen Land- und 
Steuerräten, imgleichen Fiscalen wiederholentlich aufgegeben, hierauf 
genau und mit dem größten rigueur zu halten, auch die Contra- 
venienten zur gebührenden nachdrüdlichen Beftrafung als Wider- 
ipenftige gegen €. 8. M. ordres fofort bei uns anzuzeigen. 

Wir wiſſen alfo, was den Curs diefer 2 Gr. Stüde befordern 
fünne, ein mehreres, als gejchehen, nicht zu verfügen, es wäre dann, 
dag E. 8. M.. . approbierten, daß ſolche ohne Unterjcheid bei 
allen Dero Kaſſen als völliges kaſſenmäßiges Geld angenommen und 
ausgegeben werden jollen, woraus aber jogleich entitehen würde, 
daß die Kafjen dergeftalt damit überfchwemmet werden würden, daß 
gar fein ander Geld einliefe, mithin die fächfifche !/, Stüde fih noch 
rarer machen würden. Solden Falls aber würde alsdann aud) 
nötig fein, daß fowohl die General Domänen- als die General 
Krieges-Kaſſe angewiejen würden, felbe rejpective von der Landrentei 


Die ſächſiſchen Doppelgrofchen und neuen Auguftdor. 345 


und der Oberſteuerkaſſe gleichfalls ohnweigerlich wieder anzunehmen. 
Und da unter den Bejchwerden des publici auch mit ift, daß dieſe 
2 Gr. Stüden weder bei den Poſtämtern, noch Stempel- und 
Kartenfanımer angenommen werden wollten, jo bitten wir zu gleich- 
mäßiger Annehmung diejer 2 Gr. Stüde die nötige Verfügung an 
ermeldete Kaflen ergehen zu lafjen. 


61. Berechnung der Uusmünzung der neuen Auguftdor. 
Berlin, 20. November 1702. 
Urfchrift, gez. Knöffel, Nelder. — R. 96. 409. D. 

Generalberechnung, wie viel von medio Junii 1761 bis primo 
Junii 1762 durch den Herren Geheimten Rath Köppen zur hiefigen 
k. Alten Münze an fein Gold geliefert, ingleichen was an neuen 
Gold-Especes, nämlich Auguftd’or, gepräget und wie felbige wieder 
abgegeben worden find: 

1. Bei erfter Ausmünzung ift en an mn M. Loth Grän 


Golde geblieben. . . . i 6 14 17 
Hierzu ferner geliefert . . - - » »...719500 — 1, 


Daraus gezählet: 


2. Hieraus ift gemünzt worden, al3 Br. 61203 M. Rthlr. Gr Pi. 
10 Loth & 7 K. 73), Grän fein . . . . 19498 — 88], 10765865 — —!) 
Aus der Krätze ift fein Gold gelommen . . 34 9 5), 
19532 9 141, 
Sit plus an feinem Golde. . . 2... 25 10 151/, 
3. Bei erfterer Ausmünzung it Beitand an 
Rupferdraht geblieben. . -. . ....12282 7 — 
Hierzu ferner angelauft. . - » 2» 2....8388429 2 — 
| 50712 3 — 
Zu der Legirung ift verbraucht worden . . 36921 2 1.1 
Noch zum Beitand: 13791 — 2.3 
4. Angelaufter Kupferdraht, derer 38429 M. Misere. Gr Pf. 
12 Loth beträgt an Golde . -. . . . . 32670 10 6 
Münzunkoften -. . > 2 2.22 02020...148388 13 9 
Die... 47509 — 3 


Münzuntoften und Kupfer 
ziehe ab von oben 47609 — 3 


Bleibt: 10718355 23 9 


1) Es wurden alfo an Wuguftd’or für 10 765 865 + 17 291 Rthlr. = 
10 783 156 Rthlr. abgeliefert. ©. erfter Poften auf ©. 346. 


346 Nr. 62, 63. — 16.—17. Dezember 1762. 


Rthlr. Gr. Pf. 
5. Hierzu kommt ferner das aus der Krätze gekommene feine Gold als 


für 34 M. 9 Loth 58/, Grän à 500 Rthlr. in A.d’or . . 172931 5 71) 
Dedgleichen für 52 M. 10 Loth 4 Grän fein Silber & 30 Rthlr. in S ya 1579 4 — 
Für zurüdgebliebenen Weinftein 35 CEtr. 85 Pfd. à 27 Rthlr. in 1 965 20 8 
Der Kupferbeitand 13791 M. oder 6895 el zu Gelde we 

a1 Rthlr. .. je 12641 18 — 


Bleibt zu — 10 750 834 — — 
Hierauf an den Herrn Geheimten Rath —— Kihlr. Gr. 


laut Quiffungen abgeführt . . . .. .. 10738192 6 
Der Kupferbefland. -. » > 2 2: 2 2 2 en 12641 18 
10 750834 —- 10 750 834 — — 


62. Kabinettsorder an den Beheimen tiriegsrat Köppen über den 
neuen Münzkontrakt. 
Keipzig, 16. Dezember 1762. 
Konzept. R. 96. 409. D. 

Bei der Anzeige, welche Ihr Mir in Eurem heutigen Berichte 
wegen des PVerlangens derer Münzentrepreneurs bei dem neu zu 
Ichließenden Münzcontract getan und nach welchem fie über die 
2 Millionen Schlagefhag noch 100000 Rthlr. offeriren, will Ich 
genehmigen, daß in Meinen Landen des jegige ordinäre Kourant 
nach Verlauf von 2 à 3 Monaten nach gejchehener Ratification des 
Contractes bei denen Kafjen nicht mehr angenommen und die anderen 
Sorten verboten werden, jedennoch aber im ordinären Handel und 
Wandel noch courfiren folen. Und da gedachte Entrepreneurs 
außer obgedacdhten 100000 Rthlr. noch 100000 ARthlr. und alfo 
200000 Rthlr. mehr als vorhin und nach Meinem Zettel geben, 
jo dejtinire Ich diefe 200000 Rthlr. zu der baaren Auszahlung 
derer Civilbedienten vor inftehendes Jahr, welche noch wirklih am. 
Leben fein und dienen und die bisher ihr Tractament noch nicht 
baar erhalten. 


1) Siehe Anmerkung auf Seite 345. 


Der Münzlontralt für dag Jahr 1763. 347 


63. Münzkontraft mit Ephraim- und Söhnen und Daniel big. 
geipzig, 17. Dezember 1762. 
Ausf. Gez. und gefiegelt Köppen, Ephraim und Söhne, Daniel eig. 
R. 163, I. Nr. 99. 

Auf S. K. M. allergnädigften Specialbefehl ift mit denen 
Münzentrepreneurs Ephraim und Söhnen und Daniel Itzig aber- 
mals folgender Contract gejchloßen worden. 

Es übernehmen gedachte Entrepreneur, Eine Million Mark 
fein Silber mit dem preußifchen Stempel a und zwar, 
nach beiliegendem Münzfuß: 


600000 Mark fein in 8-, 4=- und 2 Gr.-Stüden, auch Tympfen 
| und Scojtaden, & 19°), Rthlr.; 
35000 „ „ in 1 Gr.-Stüden, Stüber, Marien- und 
| Kreuzergeld, & 25 Rthlr.; 
5000 „ zu 6 Pf.-Stüden, à 30 Rthlr.; 


Sa. 1000000 Mare fein. 


Weil fie aber mit Ausprägung der ſächſiſchen Münzforten 
nicht völlig nach dem vorigen Contract fertig werden fünnen, jo joll 
ihnen erlaubet fein, dasjenige Quantum, fo, ohnerachtet genugfamen 
Silbervorraths, auszumünzen nicht möglich gewefen und nach denen 
Ertracten der Münz-directeurs, auch) der Austaufchungsliften be— 
weiglich fein wird, noch in folgenden drei Monaten in bisherigen 
ſächſiſchen Münzforten, das nachhero noch mangquirende nad) Pro- 
portion des Geldbetrags aber in preuß. 1 Gr.-Stüden à 25 Rthlr. 
per Marf nah ausmünzen zu dürfen. Indeſſen nimmt diefer Con- 
tract eigentlid) vom 1. Martii 1763 feinen Anfang und läuft mit 
dem Februar 1764 zu Ende. 

An Sclagefhag zahlen die Entrepreneur Zwei Millionen 
und Einmal Hundert Taufend Thaler, nämlich: 


1000000 Rthlr. in preuß. 8-, 4- und 2 Gr.-Stüden; 

1100000 „ in fädjl. "/ıs und Neuen Auguftd’or; 

2100000 Rthlr. 

Wegen erforderliher Umſtände müfjen die 1100000 Rthlr. 
in ſächſ. 2 Gr.-Stüden und Neuen Auguftd’or a dato in Zeit von 
8 Wochen successive abgeführt, auch zu Courfirung des branden- 


348 | Nr. 63. — 17. Dezember 1762. 


burgifchen Geldes zugleich 300000 Rthlr. entrichtet werden, Der 
übrige Schlageichag aber jedesmal nach Verlauf zweier Monate, jo 
daß mit Ablauf December 1763 alles abgemacht fein muß. 

Weil auch . . erlaubet worden, die nach dem alten Contract 
noch rückſtändige 1450000 Rthlr. Schlagefchab-Gelder in ſächſ. "/ıs 
oder neuen Auguftd’or zu entrichten, jo werden dagegen Einhundert 
Taufend Thaler mehr, folglid 1550000 Rthlr., jedoch alles in 
denen erjten ſechs Wochen, successive bezahlt. 


Bei Abführung F. Gelder zu denen Kafjen joll hiernädhft nur 
ein Drittel an 1 Gr.-Stüden, zwei Drittel aber in 8-, 4- und 
2 Gr. Stüden angenommen werden. 

In Preußen können die Entrepreneurd zwar gleichfalls Die 
approbirte Sorten unter preußiſchem Stempel zu 19%, NRthlr. 
münzen, jedoc nicht anders als zum auswärtigen Debit, und muß 
davon nichts zu F. Kaflen kommen, noch im Handel und Wandel 
courfiren; Schoftade aber, zu 18 Rthlr. in Mark fein, werden in 
Preußen zu bdebitiren verjtattet, unter Conditionen und benefices, 
wie fie auf andern k. Münzen ftattfinden. 

Dahingegen jollen auch feine andere fremde Geldjorten als 
ruffiihe Münzen und Kreuzthaler, jowie bishero erlaubt, daſelbſt 
rouliren. | 

Sollte aber die Kaufmannfchaft zu Königsberg noch befjere 
especes als etwa zu 16 Rthlr. per Marf, verlangen, fo wollen die 
Entrepreneur? darin nach Möglichkeit willfahren, wenn fie das 
Silber dazu liefern und per Mark die differivende 2 Rthlr. bonificiren. 

Wofern eine Münze ceffiren follte, jo wollen ©. 8. M. con- 
cediren, daß das darauf ausfallende Quantum auf Dero übrigen 
Münzen in anno 1764 noch außsgemünzet werden dürfe. 

Auf den combinirten Münzen in Bernburg, Plön und Medlen- 
burg müſſen feine andere Sorten als nach dieſem allergnädigft 
approbirten Münzfuß unter preußifchem Stempel ausgeprägt werden. 

Damit aber die bisherige ſächſiſche Münzjorten nach und nad) 
aus ©. K. M. Landen zurüdgehalten und dagegen das preußifche 
Courant in Cours wieder gebracht werden möge, fo werden ©. M. 
die allergnädigfte ordre ftellen, daß nach Verlauf von 2 & 3 Monaten 
in Dero Landen bei Dero Kafjen dergleichen jchlechte ſächſiſche 


Der Münztontralt und Münzfuß für das Jahr 1763. 349 


Sorten nicht mehr angenommen werden, jedoh in Handel und 
Wandel noch courfiren follen. 

Denen Entrepreneurs ftehet übrigens frei, Silber und Gelder, 
wenn davon bei dieſer oder. jener Münze mehr Vorrath gefchaffet 
werden fann, von einer Münze zur andern zu fenden. Auch werden 
ihnen alle conditiones, Freiheiten und beneficia der vorigen Con— 
tracte nad) denen ergangenen ordres ohne Ausnahme wieder con= 
firmiret, infofern einige davon durch anderweitige ordres nicht be— 
reit3 wieder aufgehoben find. 

Da auh die Münzentrepreneurg über verjchiedene Münz- 
officianten fich befchweret, daß fie ihr Devoir in mancherlei Um- 
ftänden, bejonder® in Bouffirung der Ausmünzung, möglicher 
Menagirung der Unkoften und nöthiger Verjchwiegenheit, nicht be— 
obachtet haben, fo geitatten S. 8. M., daß die Entrepreneurs bei 
jeder Münze jemanden zu Objervirung der Delononie und nöthiger 
Ordnung auf ihre Koften ſetzen und autorifiren mögen. 


[Münzfuß.] 

Da ©. K. M. denen Münzentrepreneurs Ephraim und Söhnen 
und Daniel Itzig Dero ſämmtliche Münzen fernerweitig überlafien, 
und zwar auf deren eigenen allerunterthänigft gethanen Vorſchlag, 
fo daß vom 1. April 1763 an preußifch Geld nach folgendem 
Münzfuß: 

Neue Friedr.d'or nad) dem alten Fuß, die rohe Mark 175 Thlr. & 15 Karat 5 Grän. 
Bu 1%, die Mark fein: 


Thlr. Gr. Pr Roth Grän 
8 Gr.-Stüde, auf die rohe Marl . . . 9 21 — Haltenfein. .8 — 
4 n nn nm n > 9 9 n " a: = 
2 n " "on n ...6 — % " n .4 16 
Tympfe " " n " — 8 — 6°/ 4m " .6 9 
Schoſtacke ” " "n " . 5 1 ja y⸗ .4 2 

Bu 25 Thlr. die Mark fein: A 

1 Gr.-Stüde, auf die rohe Mart . . . 5 — 10 Halten fin. .3 4 
2 Mariengrofden-Stüde, auf die rohe Mark — 10 „u. .3 4 
3 Rreuzer-Stüde, auf die rofe Wat. . 5 21 8 „ . .3 14 
1 und 2 Stüber-Etüde, auf die rohe Matt 3 17 7 un 2: 4 


Zu 30 Thlr. die Mark fein: 
6 Pf.-Stüde, auf die rohe Mat . . . 3 18 — halten fin. .2 — 
3: dB, m u 


8 ” " ” " " 


350 Nr. 64. 


An Königsberg a 16 Thlr. die Markt fein: 


hr. Gr. Bf Loth Grän 

Tympfe, auf die rohe Marl. . -. . .8 — — hHaltenfin. .8 — 
In Königsberg a 18 Thlr. die Mark fein: 

Schoftade, auf die rohe Mar . . . . 5 15 — halten fein. 5 — 


Alte Friedr.d’or 175 Thlr. eine Brutto-Marf, und Hält fein 21 Karat 9 Grän. 
Kupferne preuß. 3 Pf.-Stüde und polnifche Groſchen nach ihrem bisherigen Fuß 
a 1 Thlr. 4 Gr. pro Pfd., von welchen beiden legten Sorten nicht3 in Rechnung 
zu bringen ift — 

ausgemünzt werden foll, jo haben die Münz-directores die Beob- 
achtung dieſes Münzfußes genau wahrzunehmen und dahin zu jehen, 
daß derjelbe auf feinerlei Art und Weife überjchritten werde, aud) 
daß eben diefelbe Stüdelung, Bejchidung, Remedium und Annehmung 
der Silber- und Goldforten, wie in den bisherigen Contracten feft- 
gefeßt ift, objerviret werde. Außerdem aber und in übrigen Dingen 
fol alles von derer Müngzentrepreneurs Veranftaltung dependiren; 

_ wie denn denenjelben freiftehen joll, bei jeder Münze einen be— 
eidigten Mann zu conftituiren, der auf Pouſſirung des Münzwejeng, 
gute Defonomie und überhaupt auf alle nöthige Ordnung striete 
halte. Wornach alfo die Münz-directores, Münzmeifter und alle 
Dfficianten fid genau zu achten Haben. Leipzig, den 17. De- 
cember 1762. | 


Folgt die Ratifilation des Königs, Leipzig, den 17. Dezember 1762. 


64. Aus einem Ertraft über die im Jahre 1762 aus Feindesland 
gezogenen Kontributionsgelder. 
Rep. 96. 426. C. c. 
Sortenzettel 
über die von des Herzogs von Bevern Durchl. in Oberfchlefien und dem Mähriſchen 
beigetriebene 80193 fl. 19 Xr. 5i/g Hlr. oder 53462 Rthlr. 5 Gr. 315 BE. 
Contributionggelder. 
















Nr. Rthlr. Ggr. 


Bi. 


.| 3272| 3 |2%,, 
.| 1486| 7 |52/, 


Zu übertragen: 18) 10 | 8 


1.1 533!/, Stüd Carolinen & 6 Rthlr. 12 Xr.. 
2.1 363 Stück Mard’ors A 4 Rthlr. 8 Xr. . 





Sortenzettel der oberſchleſiſch-⸗mähriſchen Kriegskontribution. 


351 


Rthlr. Ggr. Pf. 








Übertrag: | 4758 10 8 


508 Stück Souverains a 8!/, Rthlr. — Xr. 4194 Rthlr. — Xr. 
Hierzu die an den Herrn Kriegesrath v. Nor- 
mann zum Tractament pro Septembri et 

Octobri 1762 bezahlte 10 Stüd oder 82 Rthlr. 12 Xr. 


705 Stüd Ducaten & 23/, Rthlr., worunter aber 62 Stüd, welche von 
1 bi8 7 AB zu leihte. . . . ee 
7 Stüd ſpaniſche Duadrupleftüden & 20 Rihlr. 
4!/, Stück Louisd'ors a 5 Rthlr.... 
51 Stück Friedr.- und alte Auguſtd'ors à 5 Gr. 
13 Stück Harte Thaler & 11/, Rthlr.. 
75 ganze und Halbe Gulden ä 16 Gr. ; ; 
Dem Herrn Kriegesrath v. Normann find zu Tompletirung des 
Tractament3 pro Septembri et Octobri 1762 bezahlet worden 
An 20 Xr. Stüden. . . . 
7 Stüd Baireuthfche Thaler. 
An 17 Xr. Stüden. 
„7 Xr. Stüden . 
„ preuß. Courant. 
„ neuen Auguftd’ors . 
„ Tympfen . l 
„fächſiſchen 1’, teln ; 
„ſächſiſchen 2 Sgr. Stüden 
„ Sähfiichen Ggr. Stüden . 
„ Sächfifhen Sgr. Stüden . 
„ Kreuzern und Gröfdeln.. . . EI ar vi 
„ bernburgfchen, anhalt-Blönfchen, medtenbusgifhen, ſawediche und 
ansbachſchen 8 und 4 Ggr. Stücken — 
„ Kupferfreuzern . ae — — 


Hierzu die durch verſchiedene Wechſel in Breslau eingezogene. 


Summa der ganzen Contribution: 


oder 80193 fl. 19 Xr. 5!/, Hlr. 


4273| 12 | — 


1338| 18 | — 
140| — | — 
22| 12 | — 


15 16 | — 
23 8| — 
7. — — 
1807| 12 |31,, 
462) — | — 
139 — | — 
8340 — | — 
8 — — 
1392| — | — 
4401 — | — 
644| 22 | — 
ı32 — | — 
1429| 1 |4%/,, 


17689 8 | — 
1386| 21 | — 


45 462| 5 | 3". 


8000| — | — 
53462) 5 |3" 


352 Nr. 64, 65. — 6. Januar 1768. 


Gortenzettel 
über die von dem Herrn Generallieutenant v. Werner im Tefchenfchen beigetriebene 
9001 fl. 4 Xr. oder 6000 Rthlr. 17 Gar. ?/, Pf. Contributionggelder. 





». Rthlr. Ggr. Pf. 
1.1 287 Stück Souverains & 8/, Rthlr.. 22. | 2367 | 18 | — 
2.1 111 ,„ ordinaire Ducaten & 23/, Rthle.. . . . .1 3065| 6| — 
3.| 10 ,„  Cremniger Ducaten a 4 fl. 12 Xr.. . .. 2383| — | — 
4.1 2 Rouisd’ors a 5 Atble. . > 2 oo rn 10 — — 
5.] 1 doppelter Lüneburger . . nr Br 10 — | — 
6.| 2 alte Friedrichsd'ors a 5 Rihlr. 1001| — | — 
7.| 4 neue Friedrichsd'ors a 5 RAthlr.. . . 2. 2 22 20 ı — | — 
8.| 271/, Stüd Carolinen a9 fl. 12 X...» 2. 2.2.1 167) 3 |22/, 
9.1 10 Mard’ors 8.6 1.8 Row 3 a en es 40 | 21 |4 
10.| 5 Stüd neue Auguſtd'ors à 5 Me ee 5 —- | — 
11.] An 17 Xr. Stüden . . . 222.2 .0. 14 4 16 — 
12.1 „ 7 Xr. ,„ 2 0202..1 229 |) 21 |4 
13.| „ faiferlichen und bapefen Sur Stüden ... .1217161 — 
14.| „ Kreuzerſtücken Be i 2.2.75 148 | 10 |7/, 
15.1 „ Sehen . > 2 2 2 nn nn... | 241 | 8 |4, 
16.| Neues preuß. Comant . . . 2 2 22 22.0.4854 | 16 | — 
17.1 Preußifhe 2 Sur. Stüden . 2: 2 nr 2 ne. 2323| 8| — 
18. „Bar Süden oo. 1| 7I — 
19. A 2 Sgr. Stüdn -. . » 2 2 22 2..1 50|1|81 — 

20. „ Thympfee..............116 — — 

21.| Neue ſächſiſche Thmpfe.... on nen 7219 |22,, 

2.1 „ n..2 Ser. Stüden De ne 216 — 

23.1 „ R 1 Ggr. „ Es re dee. 4118| — 

4A „ 165g „ | ; 8 

25.| Bernburgiſche, ſchwediſche und medlenburgiſche 8 Gar. 

Stüden . . . 12 | — | — 
26.| Melirte 1/,, als baireuth,,. medfenburg., | Bernburg. 

ſchwediſche p. . . ...1 8071 4| — 
27.1 Baireuther und hildburghauſenſche 2 Bar. Stüden — 10 |16| — 





Summa: | 6000 | 17 | ®/, 


oder 9001 fl. 4 Xr. 


Das Aufgeld der neuen Münzen nad) 19/,-Talerfuß. 353 


65. Habinettsorder an den Beh. Finanzrat Urfinus über Befchränfung 
des Aufgeldes der neuen Münzen. 


Leipzig, 6. Januar 1763. 
Ausfertigung. Gen.-Dep. LXX, Nr. 5. 

Nachdem durch die bisherige geringhaltige Müng Sorten, 
welche bey Meinen Cafjen jomwohl, als in Handel und Wandel con- 
jiftiret haben, fich viele inconveniences geäußert und unter andern 
auch die Waaren bey Kaufleuten ſowohl als bey denen Brofelfio- 
niften zu unerträglichen Preyſen gefteigert und das publicum da— 
dur in große Verlegenheit gefeßet worden, fo habe Sch bereits 
dDisponiret, daß mit den forderfamjten wiederum eine Hinlängliche 
Duantität an Silber-Müngen von denen 8 Gr. und 4 Gr. Stüden 
ausgemünget und unter das publicum nach und nach im course 
gebracht, inzwifchen aber bey allen Meinen Caſſen, es jey Domainen- 
oder Krieges-Gefälle, Steuren, Accifen, Boft und allen übrigen 
revenus vom 1. des fünftigen Monates Junii an zu rechnen, feine 
andere als dieje Silber-Müngen angenommen, die fogenannte Leip- 
jiger '/; Stüde und dergleichen aber bey der Einnahme derer 
Caſſen nicht weiter angenommen werden follen. Daferne jedennoch 
vorerjt das publicum nicht jogleich mit der erforderlichen quantite 
von diejen guten 8 Gr. Stüden verjehen werden könnte, jo jollen 
zwar gedachte Leipziger !/, Stüde vorerft und bis dahin bey Meinen 
Cafjen noch mit angenommen werden, vom 1. Junii an jedoch nicht 
anders, als daß die Kontribuenten zugleich ein billiges Agio nad 
ihrer Berhältniß gegen erwähnte gute 8 Gr. Stüden zugleich mit 
bezahlen mäßen. Welches Agio Mir dann bei allen Caſſen be- 
jonder® und genau berechnet werden muß. 


Da aber au) zu beforgen ftehet, daß bey dieſer Meiner 
Landes Bäterlichen Intention es wie vorhin gejchehen dürfte, daß 
bey der eingerißenen Gewinnſucht und Geld Wucherey abermalen 
allerhand Leute Gelegenheit nehmen möchten, das publicum und 
die Armuth dadurch von neuen zu bedrüden, wenn jelbige ſich von 
diefen guten Silbermüngen möglichjt empariren und, da feine andern 
Silber Gelder als diefe bey Meinen Caſſen eingenommen werden 
jollen, jo dann die zeither faft allgemein geworden Leipziger "/z 
dergeftalt im course herunter zu fegen, daß das publicum wieder- 

Acta Borussica. Münzwefen II. 23 


354 Nr. 65, 66. — 6.—17. Januar 1763. 


um einen übermäßigen Verluſt daran leiden würde, jo habe Sch, 
um dieſen vorzubeugen, zugleich rejolviret, Euch bejonders zu 
committiren und zu authorifiren, wie Ich Euch denn Krafft dieſes 
dazu benenne und authorifire, daß Ihr das Auge darauf haben und 
darauf vigiliren follet, daß dergleichen Wucher nicht geftattet, jondern 
vielmehr, da oberwehnte gute !/, Stüden im innerlichen Gehalt 
beßer feynd, bey deren Auswechjelung gegen die bisherigen Leip- 
ziger !/; nur ein Billiges und proportionirte [jo] Agio genommen, 
alle andere Wucherey darunter aber, ohne weitläuftige Eojtbare 
Unterfuhungen deshalb anzujtellen, bejtrafet werden müße; damit 
auf dieje Arth das publicum ſich nach und nad, und fonder über- 
mäßigen Verluft, gedachter Leipziger 1/,, jo vorerjt noch im Handel 
und Wandel gedultet werden müßen, loß machen könne. 


Es wird Euch der Geheime Rath Köppen die clausulam 
concernentem aus den Münt Contract wegen Ausmüntung diefer 
guten Silbermünze zu communiciren haben, wie e8 mit der An- 
nehmung bey denen Caſſen eigentlich zu Halten, auch die Verfügung 
bey Meinen Müngen treffen müßen, damit bey folchen allemahl 
gnugſame gute 8 Gr. Stücken vorräthig ſeyn, um die Leipziger 
gegen ein billiges Agio auszuwechſeln. 


Bey der Ausgabe bey denen Caſſen werden die Leipziger Us 
vorerjt noch einige Zeit mit nachgegeben werden müßen; damit aber 
die Rendanten und Caſſen Bedienten darunter feine Unterjchleife 
machen können, jo jollet Ihr darauf fehen, daß ſolche allemal 
richtige Sorten-Zettul Halten, auch in den Duitungen die Müntz 
Sorten genau bemerfet werden müßen; zu dem Ende Ihr Euch 
derer Caſſen Bifitationen mit unterziehen müßet. 


Endlich lieget Euch ob, daß Ihr alsdenn dafür ftehet und die 
Policey dahin anhaltet, damit die Kaufleute und Handwerker, wenn 
fie in erwehnten guten Silbermüngen gezahlet werden, nicht ihre 
Waaren und Saden in fo erorbitanten Preyjen, wie fie es bisher 
unter den Pretert derer Tchlechthaltigen Müntz Sorten zum großen 
Bedrud des publiei und der Armuth gethan haben, fondern ſolche 
auf moderatere und billige Preyſe, wie vorhin bey den guten Gelbe, 
reduciren müßen. Welches denn auch wegen des Getreydes, Holtzes 
und wegen der denen Yabricanten benöthigten Wolle, auch überall 


Das Aufgeld der neuen Münzen nad) 19/,-Talerfuß. 355 


wegen der Confumtibilien, denrées und PVictualien gefchehen, und 
darauf ein wachſames Auge gehalten werden muß. 

Ihr Habt Euch alſo darnach pflichtmäßig zu achten und dabey 
jowohl auf die Erhaltung Meines Müntz Intereffe jowohl, als das 
Beite des publici zu jehen, damit beydes mit einander zugleich auf- 
recht erhalten werden müße. 


66. Immediatbericht des Geh. Finanzrats Urfinus über Uufgeld des 
befjeren Geldes. 
Berlin, I7. Januar 1763. 
Ausfertigung. Gen.-Dep. LXX, Nr. 5. 

Da © 8. M... rejolvieret, zum Beften Dero getreuen 
Unterthanen gute Silbermünzen fchlagen zu laffen, jo haben Höchit- 
diefelbe mir unterm 6. hujus . . befohlen, wie e8 mit denen jeo 
furfierenden Münzen in Dero Kafjen und Handel und Wandel ge— 
balten werden ſoll. 

E. K. M. Iandesväterlihe Intention gehet dahin, die Ver— 
änderung des Münzweſens Dero getreuen Unterthanen jo erträglich 
als möglich zu machen, und weil die gute Sorten nicht fogleich in 
binreichender quantit& vorhanden fein dürften, denen ſächſiſchen 
Ugtel neben dem guten Gelde annoch eine Zeit lang Kurs zu laſſen. 

Ich halte mich verpflichtet, & K. M. . . vorzuftellen, daß 
Dero höchſtes Intereſſe ſowohl bei dem Münzregal, als Kafjen mit 
dem Wohl Dero getreuen Unterthanen auf das genaufte verbunden 
und E. 8. M. habender heilſamer Zwed leichter und gejchwinder, 
als es den Anfchein Hat, zu erreichen ift. 

Denn 1. machen die Münzentreprenneurs fich anheifchig, nicht 
nur gegen den 1. Junii als den von E. K. M. gefegten Termin, 
fondern gegen den 1. April, als umb welchen Termin der gänzliche 
Kurs des preußischen Geldes bei E. 8. M. ſämmtlichen Kafjen ihnen 
in ihren neuerliden Münzkontrakt ftipulieret worden, die guten 
Sorten in hinreichender quantite, ſowohl zur Zahlung in Höchſt 
Dero Kafjen, als zum Handel und Wandel herbeizujchaffen, mithin 
ift fein Mangel an guten Gelde zu beforgen. 

2. Sind die ſächſiſchen ?/; nach ihrem innerlichen Gehalt be- 
reits big auf eine Kleinigkeit gefallen, Sedermann nimmt fie in dieſer 

23* 


356 Nr. 66. — 17. Januar 1763. 


Proportion ein und giebt fie in gleicher Maße aus, folglich ift 
daran fein würklicher Berluft. Sobald die guten Sorten in Kurs 
fommen und die ſächſiſche '/, verdrängen, fünnen diefe nur noch um 
ein weniges, was den Befigern nicht sensible ift, heruntergehen; ſo— 
dann verfchwinden fie durch das Einjchmelzen. in kurzer Zeit von 
jelbft und die gute Sorten kommen ohne Jemandes merklichen 
Schaden in ihre Stelle. 

Dahingegen, wenn ein Agio unter dem würklichen Gehalt feit- 
gejeget wird, jo find die ohnfehlbare Folgen, daß: 

1. fi) die Wechiler der guten Sorten gegen diejes geringere Agio 
emparieren, jolche mit ſoviel Procent Vorteil, als die Agio 
gegen den Gehalt differieret, fchmelzen werden, und könnte an 
guten Gelde nicht jo viel gemünzet werden, als fich wieder 
verlöre. 

2. Würden die Ausländer bievon profitieren und alle außerhalb 
Landes befindliche ſächſiſche '/, in E K. M. Land wieder 
durchdringen und enorme Summen zum Vorteil der Fremden 
verloren gehen. Sa e8 würden 

3. Wenn auf den eigentlichen Gehalt der ſächſiſchen !/,; nicht 
attendieret wird, die unter jächjiichen Stempel zu Plön, Hild- 
burgshaufen und anderwärts gefchlagene geringhaltigere 8 Gr. 
Stüden ſich mit einjchleichen. 

4. Sit nicht möglich, dem Auskippen der jchwereften vorzubeugen 
und blieben die leichtern zurüd und dem publico zur Laft. 
Endlid müßte | 

5. Wenn folchergeftalt Niemand die fächftichen 1/, ſchmelzen könnte, 
deren Kurs perpetuieret und der vorgejeßte Zweck entfernet werden. 
So wie ein gar zu niedriges Agio die guten Sorten wegrafft, 

jo würde dagegen ein gar zu Hohes, wenn die jächjiiche !/, weit 
unter ihren Gehalt fämen, folche zwar jehr bald, aber zum großen 
Schaden der Inhaber und Borteil der Wechfler wegjchaffen. 
Deshalb ift meines . . Ermeſſens €. K.M. . . Intereſſe und 
dem publico am zuträglichiten, daß Die gute Sorten in Kurs 
fommen, ohne daß die fächfifche */, durch Verordnung reducieret, 
oder ein Agio feftgejeget werde und die ſächſiſche */, connivendo 
mit dem preußifchen Geld in Handel und Wandel roulieren, bis 
erftere fich von felbjt verlieren. Wenn aber gute und fchlechte 


Das Aufgeld der neuen Münzen nad 19%/,-Talerfuß. 357 


Münzen mit einander Furfieren, fo wird die jchlechte allemal zum 
Handel gebraudt. Es würde fich daher die Sache mit den fädhli- 
Ichen */; zu jehr in die Länge ziehen, wenn deren Kurs ganz frei 
wäre. Deshalb müßte fonder .. Mafgebung alles Hauptverfehr 
als: der Verkauf von Immobilien, Zahlung von Wechſeln und Obli- 
gationen, auch Zinſen bei der Landjchaft und überall, fürnehmlich 
aber der Verkauf der wötigften Sachen, als Getreide, Hol; und 
Wolle in feinen andern als preußijchen Gelde gejchehen. Sonſt 
fommt das gute Geld nicht in Jedermanns, auch nicht in der Land- 
leute Hände, das Agiotieren continuieret und der ZTeurung wird 
nicht abgeholfen. 

Sind die guten Sorten in aller Leute Händen, fo fällt es 
Niemanden fchwer, feine Abgaben in guten Gelde zu entrichten; 
mithin fünnen €. 8. M. Revenuen gar füglicd) fämmtlih in guten 
Gelde eingehen. Es wird diefes felbjt zum Beften des publici. er- 
fordert, weil die Annehmung der fchlechten Sorten in den Kaſſen 
deren Dauer und die daraus entftehende Teurung verlängert. So— 
dann werden auch die Preije proportionierlich fallen, worunter Die 
Polizei, da jetzo die allerfchlechteften Sorten furfieren und die Zu- 
fuhr bei diefen fchweren Zeiten geheinmt ijt, bishero wohl nicht 
remedieren können, jedoch wegen einiger bis zum Exceß im ‘Breije 
geftiegenen articles nad) €. K. M. höchften Intention ohne Anſtand 
Remedur gejchaffet werden fol. Bei der vorfeienden oder in der 
Folge doch unvermeidlichen Veränderung leidet derjenige am meijten, 
der bei dem fucceffiven Fall der fchlechten Sorten folche am längjten 
und zulegt hat. So würde es auch derjenigen Provinz ergehen, 
die fich damit verjpätete.e Da nun E 8. M. in der unterm 
7. huj. an das Generaldirectorium erlaffenen ordre . . befohlen, 
es jollte in Bommern und Neumark das fächfiiche Geld etwas länger 
Kurs haben, fo muß ich . . anheimftellen: ob nad) VBorangeführten 
diefe Provinzien, anftatt daß E. 8. M. ſolche zu foulagieren die 
höchſte Abficht Haben, hierunter nicht vielmehr empfindlich leiden 
würden, da fie fi) von den fchlechteren Sorten biernächit nicht 
debarajfieren können, indem fie auf einer Seite an E. 8. M. übrige 
Lande, wo das fchlechte Geld vorhero außer Kurs und ihnen auf 
den Hals kommt, und auf der andern an Polen, wo es jchon nicht 
mehr gilt, grenzen. 


6 


358 Nr. 67. — 31. Januar 1763. 


Sp leicht ©. K. M. Iandespäterliche Intention bei Supri- 
mierung der ſächſiſchen "/; zu erreichen, jo ſchwer ift ſolches mit 
denen unter dem Gehalt der ſächſiſchen ?/, ausgeprägten Auguftd’or, 
2 und 1 Grofchenftüden ohne Höchftderojelben und Dero Unter- 
thanen Schaden zu effectuieren. Der Verluſt an diefen Sorten ift 
zu groß und!) daher zu verhüten, Daß felbe nicht mit einmal, jondern 
successive fallen und der Berluft unmerflich werde. | 

Des Endes und damit zur Zeit der Abänderung E. K. M. 
Kaſſen mit dergleichen Sorten nicht bejchweret fein mögen, würde 
fonder .. Maßgebung unumgänglich nötig fein, daß von jebo an 
bei den Kafjen außer denen Gefällen, jo in preußifchen Gelde bei 
den Zöllen, Accifen und Domainen einfommen, nichts als ſächſiſche 
1/, angenommen und die Einnahme der 2 und 1 Grofchenftüde 
fiftiret würde. Nur wären in Ermanglung der Scheidemüngen die 
Groſchen zu Completirung der Summen nur fo lange beizubehalten, 
bis zu dem annoch näher zu determinierenden Termin die Münz- 
entreprenneurg nach ihrem gleichmäßigen Engagement zugleich der- 
gleichen Sceidemüngze unter preußifchen Stempel herbeifchaffen. 

Übrigens aber die jego vorrätige geringere Sorten bei allen 
E. 8. M. Kafjen bald möglihft an Lieferanten und zu fonft etwa 
noch zu bezahlenden Schulden auszugeben. 

sh muß billig anftehen, €. K. M. mit mehrern und weit- 
läuftigern Detail, welches ohneden in einem fchriftlichen Bericht fich 
nicht wohl faſſen läßt, zu bebelligen. Werde übrigens dem, was 
Höchſtdieſelben mir wegen Bilitation der Kaffen und jonft .. an- 
befohlen, auf das eractefte . . nachleben und E. K. M. nähere 
höchſte Entfchließungen und Befehle über meine . . Vorfchläge in 
tiefefter Erniedrigung gemärtigen. 





67. Promenioria des Minifters v. Schlabrendorff über den Bericht 
des Beheimrats Urfinus, betr. das Aufgeld der befferen Münzen. 
Breslau, 31. Januar 1763. 

Urſchrift. R. 96. 409. D. 


Ad 2dum Iſt mir zwar nicht befannt, welcher Termin denen 
Münzentrepreneurs jtipulivet worden, da das preußifche Geld bei 


1) Es muß wohl heißen: „um“ ftatt „und“. 


Das Aufgeld der neuen Münzen nach 193%/,-Talerfuß. 359 


ſämmtlichen k. Kaſſen courfiren fole. Wann aber die Entrepreneurg 
fich obligiret, diefe Geldjorten in Hinlänglicher Quantität zu fchaffen, 
jo ijt nöthig, einen genauen und zuverläffigen Ueberjchlag zu machen 
und näher zu determiniren, wie viel die Entrepreneurs eine geraume 
Zeit vorher fowohl für die Kafjen als zur Auszahlung ing Commer- 
cium fertig haben und rouliren laffen wollen. Denn wann man 
nur eine monatliche Revenue von allen Kafjen in S. M. Provinzien 
annehmen will, jo wird folches ein jehr beträchtliche Quantum aus- 
machen, ohne zu bedenten, wa® zum commercio und innerlichen 
Landesverfehr gehöret, deſſen Summa ich ohnmöglich zu determiniren 
vermog. Daferne aber dasjenige gegründet ift, was ich äußerlich 
vernommen, daß nämlich die Entrepreneurs nur in Brandenburgfchen 
1/,.Stüden eine Million an Schlageſchatz, das übrige aber in 
ſchlechteren Especen bezahlen würden, und ich dahingeftellet jein 
laffen muß, ob dieſe eine Million preußiſche 1/; Schlageſchatz prae- 
numerando gegeben wird, fo läßt fich leicht fchließen, daß ſolches 
Quantum guten Geldes nicht einmal für die Kaffen, gejchweige für 
das Bublicum hinlänglich ſei. Ja, wenn ferner demjenigen zu 
glauben, wag von dem ganzen Quanto, jo in preußijchem Gelde 
ausgepräget werden fol, gejagt wird, jo würde dieſes Quantum 
zum Verkehr für jämmtliche königliche Provinzien nicht Binlänglich 
fein, ohngeachtet es ein surrogatum derer zu verdringender ſächſiſchen 
1/,.Stüde heißen fol und folglih in diefer Betrachtung in der 
Maße billig vorhanden fein müßte, al® Dadurch das surrogans ver- 
dränget werden fol. 

Ad 3tium Sind zwar, fo viel ich mich belehren können, die 
fächfifche !/,-Stüde zur Zeit allhier ſchon über ihren innerlichen 
valeur gefallen, weil jolche jchon big 56 Procent gegen preußijche 
2/; Agio thun; und wann fie fünftig nicht mehr bei denen k. Kafjen 
genommen werden und ein jeder preußifche '/; haben muß, deren 
doch jehr wenig mehr im Lande eriftiren, wie dafür gehalten wird, 
bis 70 und 80 Procent zum faveur der Münze herunterfallen 
werden, jo verlieret das Publicum an die 20 bis 30 Procent über 
ihren wahren Gehalt, welche entweder der Wechsler oder die Münze 
profitiret, mithin für diejenigen, fo von dem Geldwechjel feine Pro— 
feffion machen, das Mittel weit nachtheiliger als die Krankheit 
ſelbſt fein würde. 


360 Nr. 67. — 31. Januar 1763. 


Ad 4tum usque 13tium inclusive ift allerdings befjer, um 
alles Agiotiren und alle Verjuren bei denen vielen entfernten 
Specialfaffen, jo bei der ftrengften Aufficht nicht zu überjehen find, 
zu verhüten, daß feine andere als brandenburgifche Especen bei 
denen Kafjen angenommen werden, vieler anderen von dem Herrn 
Geheimten Rath Urfinus dabei angeführten wichtigen Sonfiderationen 
zu gejchweigen; wie denn auch der Herr Kriegesrath Viebig in an=- 
liegendem PBromemoria diefer Meinung if. Es wird aber hiebei 
vorausgeſetzt, daß preußiſche Münzjorten in jämmtlichen k. PBrovin- 
zien in binlänglicher Quantität vor Eintritt des zu benennenden 
termini vorräthig find, indem ſonſt das Land einen ganz enormen 
Berluft wegen des zu hoch und über den wahren Werth der fächfi- 
ſchen !/z heruntergejegten Gehalts erponiret jein dürfte, maßen nicht 
ein jeder jo wie ein Kaufmann bei Annahme dergleichen jächfiichen 
1/,-Stüde auf deren Gehalt balanciren und fich darunter bei dem 
Waarenaufichlag wegen Ffünftiger Devalvation profpiciren Tann. 
Meines Dafürhaltens würde fein befjeres Mittel fein, das Publicum 
zu menagiren und dem Wucher der Wechsler, Kipper und Wipper 
Grenzen zu fegen, als wann das Gewicht, wie viel zum Exempel 
100 Rthlr. ſächſiſche "/; Mark wiegen follen, determiniret und dem 
publico befanntgemacdht würde, wie viel Dafür von der f. Münze 
nad) dem wahren innerlichen Gehalt in brandenburgijchen /;-Stüden 
bezahlet werden folle; denn die preußiichen 1 Gr.- und 6 Pf.- 
Stüde werden als Scheidemünze doch vermuthlich von geringerm 
innerlichen Gehalt als die "/;-Stüde fein und müſſen dahero nicht 
promiscue genommen und confundiret werden. Das Bublicum be— 
bielte die Freiheit, folche dahin abzuliefern, ohne zu risquiren, daß 
jolche im Agiotiren von Woche zu Woche über ihren wahren Werth 
heruntergeſetzt würden. 

Die Münze aber müßte beordert werden, dergleichen Gelder 
um den Satz des determinirten Werths und gegen beſtimmtes Ge— 
wicht anzunehmen; bei welchen Umſtänden weder dieſe noch der Ab— 
lieferer des Geldes das mindeſte weiter litte, als, nachdem dergleichen 
Gelder einmal außer cours geſetzet werden ſollen, nach dieſen Zeit— 
läuften gelitten werden muß, ohne daß gewinnſüchtige Kaufleute 
und Wechsler ſich weiter mit der Armuth des publici bereichern 
könnten. 


Das Aufgeld der neuen Münzen nach 193%/,-Talerfuß. 361 


Ad 15tum Würde bei Firirung des termini zur Annahme 
preußijcher !/s;-Stüde bei denen k. Kafjen auch in Betrachtung zu 
ziehen nöthig fein, daß vorher eine Hinlängliche quantité von 
brandenburgifchen Grofchen und 6 Pf.-Stüden vorhanden. 

Denn wann ſächſiſche 1 Gr.-Stüde in Ermangelung der 
brandenburgifchen für voll angenommen werden jollten, welche 
meines Wiſſens Doch nach dem innerlichen Gehalt noch jchlechter als 
ſächſiſche "/; ind, jo müßten ſolche auch wiederum vor voll von 
denen Kafjen ausgegeben werden, und dadurch wird meines Er- 
achtens das Agiotiren von neuem introduciret. 

Denn wie würde zum Exempel zu verhüten fein, daß ein 
Capitän, der einen Theil feiner Verpflegung in ſächſiſchen 1 Gr., 
den Reſt aber in preußifchen !/, erhielte, leßtere nicht beim Banquier 
umjege und denen Soldaten die Verpflegung in ſächſiſchen 1 Gr.⸗ 
Stüden bezahle oder auch der Soldat folches mit dem zu erhalten- 
den preußifchen 1/s-Stüd felbft thue? Wodurch das gute Geld 
wiederum in die Hände der Wechsler käme, dus Publicum aber, fo 
feine onera in preußifchem Gelde bezahlen jollte, nad) wie vor mit 
ſchlechten Gelde beladen werden und auch wieder in der Wechsler 
Hände fallen würde, wann es zu denen Kafjen-praestandis preußi- 
ſches Geld benöthiget jei, mithin auch Hier wieder einem Verluſt 
nicht entgehen können, zulegt aber bei der Verſchiedenheit der Con— 
tribuenten ganz enerviret werden müßte; daher nicht beſſer diejem 
Unweſen zu fteuern, als wenn, wie ehedem, nur Geld von einerlei 
valeur in denen Kaſſen circuliret. 

Schließlich fann ich hiebei nicht unberührt lafjen, daß S. K. M. 
am Ende bei der Münzveränderung allemal einigen Verluft in Con— 
fideration des vorigen Gemwinnftes zu übernehmen geruhen würden, 
weil natürlicher Weife bei allen Kafjen vor dem firirten Termin und 
jo lange fchlechtere Sorten in Bezahlungen angenoinmen werden 
müflen, doch Beftände nicht zu evitiren find, welche man nachher 
nicht weiter vor vol ausgeben kann. Ob nun folche mit befferem 
Bortheil in denen Münzen oder auswärtig durch Umfchläge an- 
zubringen fein werden, vermag ich nicht zu judiciren, fondern über- 
laſſe ſolches lediglich erleuchteter Einſicht. 


— — — — 


362 Nr. 68, 69. — 7. März 1763. 


68. Kabinettsorder an das Beneraldireftorium gegen Kipperei und 
über den Kurs der brandenburgifchen und fächfifchen Münzen. 
Dahlen, 7. März 1763. 

Abfchrift. Tit. XVIL, 26. 

Da ©. K. M. alle Urſache Haben zu beforgen, daß, wann 
biernächft die guten brandenburgijchen !/; Stüden, welche diejelbe 
jego ausmünzen laffen, im Kurs und zur Circulation im Lande 
fommen werden, jodann auch damit gewinnjüchtige ſowohl Chriften 
als Suden in den zeither fehr eingerifjenen Kippen und Wippen 
zum größten Schaden des publici und zum Betrug derer Kaſſen 
nah als vor auch mit obgedachten Münzen zu continuieren ſich 
unternehmen werden, fo befehlen Sie Dero General Directorio 
hierdurch, die Verfügung zu thun, damit bei feiner einzigen Kaffe 
fünftighin das preußiiche Geld anders, ald wenn es das volle 
Münzgewicht hat, angenommen, was aber leichter ift, der Münze 
zum Einjchmelzen zugefandt werden fol. Wann auch nah ©. K. M. 
Dispofition forthin und vom 1. Junii diefes Jahres an zu rechnen 
nur blos gedachte brandenburgifche '/; Stüde kurſieren und ge- 
nommen werden follen, fo wollen ©. 8. M. zwar gejchehen lafien, 
daß, wenn andere geringhaltige Gelder und Leipziger !/, Stüde da- 
bei eingehen und gegen das darauf gejegte Agio angenommen 
werden, folche alsdenn der Münze zum Umſetzen und rejp. Ein- 
Ichmelzen abgeliefert werden, jedennoch aber nicht anders, als unter 
der Condition, daß die Münze ſolche gegen erwähnte branden- 
burgifche 1/3 Stüde umjegen und fein höheres Agio dagegen ale 
das bisher firirte von 75 Procent gegeben werden müſſe. Wornad) 
alfo gedachtes General Directorium fih . . zu achten und das weitere 
deshalb zu verfügen Hat. Friederich. 


69. Bericht der Kammerdeputation der Grafſchaft Mark über 
Unnahme fächfifcher Doppelgrofchen. 
Damm, 7. März 1763. 
Ausfertigung. Tit. XLIX, B. 
Auf ER. M. .. Befehl vom 24. vorigen Monats, jo vor- 
gejtern biejelbft eingefommen, wegen Annehmung der Sächſiſchen 
2 Grofchenftüder bei den Kafjen, wollen E. 8. M... erlauben, 


Der 19%/,-Talerfuß. — Sächſiſche Doppelgrofchen. 363 


daß wir hierdurch . . anzeigen müſſen, daß, wie leider dieſe Provinz 
zeithero unter feindliche Contribution geftanden und in jo weit auf 
gewiſſe Weile, da noch jo vieles darauf bezahlet werden muß, noch 
ftehet, man notwendig aljo auch in Annehmung der Gelder bei den 
Kaſſen fi) darnach richten müfjen, wie folche bei der Hauptlaffe, 
nämlich der franzdfifchen ZTrejorie, worin jolche geflojjen, anzu— 
bringen gewejen, mithin wofür franzöfiiche Sorten zu deren Be- 
friedigung erhalten werden können, ſonſt das Unglüd des Landes 
noch um fo unerträglicher gewejen fein würde, wie &. K. M. wir 
mehrmalen bei ©elegenheit der Conventions- und Submilfions- 
Gelder⸗Sachen . . gemeldet, auch unterm 14. Januarii a. p: be- 
fonder8 . . angezeiget haben, daß wir nach gehaltener Überlegung 
mit denen Landftänden die Berfügung treffen müffen, bei den Kaſſen 
- in den landräthlichen Kreilen von Hörde, Wetter und Altena, im- 
gleiden in des Kriegesrath Reſen Kreife feine andere als preußi- 
ſche Ya, Ya Yırr Yon "ag, in des Landrat v. Reck Hammfchen und 
in des Kriegesrat Nattermöllers Kreije Hingegen aber wegen deren 
Lage und Lonnerion mit der allierten Armee die Hälfte preußijche, 
1/), Braunfchweigifche und '/, Sächſiſche ?/, angenommen werden, 
jedoch damit beide leßtere Sorten in der Einwecdhfelung der franzöfi- 
Ichen Sorten den preußilchen einigermaßen gleichfommen, mithin die 
anderen Kreife wegen des Agio dadurch nicht befchweret mwerden 
möchten, anftatt des jonft darauf zu legenden Agio die Braun- 
ſchweiger ?/, zu 17 Stüber und die Sächſiſchen zu 15 Stüber an- 
genommen werden jollten; in der Verfaffung ift es bei den bis- 
berigen unglüdlichen Zandesumftänden, wie nicht anders fein können, 
da das Land zeithero unter feindlicher Contribution und Gewalt 
geftanden, geblieben, und kann auch jego noch deshalb ohne deſſen 
und mit des Cleviſchen größten Schaden und Unglüds nicht geändert. 
werden, weil wie €. 8. M. . . bekannt, daß das Clevijche ſowohl, 
als im Märkifchen befonders die Sferlöhnfchen Kaufleute und andere 
im Lande gezwungen worden, große Summen für das Märfifche in 
franzöſiſchen Münzforten zur franzöfiichen Treforie vorzufchießen, 
welches wieder berichtiget und in Ordnung gebracht werden muß. 
Nun wird folches zwar nicht in franzöfiihen Sorten wieder ge- 
geben und bat in jo weit die fatale und befchwerliche Verwechfelung 
ein Ende, e8 muß doch aber jo wieder gegeben werden, als es dem 


364 Nr. 69, 70. — 7. März — 23. April 1763. 


Cours der franzöfifchen Sorten gemäß ift, wie denn jebo die Louis 
neuf3 gegen preußijche !/, Y!/, Rthlr. und gegen fjächfifche */, 
14°/, Rthlr. thun. Im Altenafchen Kreife, weil dafelbft noch am 
erjten franzöfifche Sorten zu erhalten, ift eingeführet, daß die Con- 
tribution und Anlehne in folche Sorten gegen den Kafjenpreis per 
Louis neuf à 9'/, Rthlr. bezahlet und auf folche Weife die 100/ m livres, 
welche der Kreig-Schreiber Schniewind für das Land zum Vorſchuß 
in der größten Not verfchaffet, nach und nach wieder abbezahlet 
werden, wie E. 8. M. wir auch bei Gelegenheit der Submiffions- 
gelder-Sacdjen . . berichtet. Sollten nun alle diefe Einrichtungen 
aufgehoben, mithin jchlechterdings durchgehende im ganzen Lande 
die ſächſiſche 2 Groſchen Stüde eingeführet werden, fo würde da- 
durch die Kriegesfchuld des armen Landes wenigfteng auf die Hälfte 
vermehret, indem wir nicht glauben, daß für 20 und mehr Rthlr. 
von folder Münze ein Louis neuf zu erhalten, ja felbft jolches den 
unglüdlichiten Einfluß in die importante Eifen- und Draht-Fabriquen 
haben und anftatt folche durch den Frieden wieder empor zu helfen, 
fie vollends, da befannt, daß fie alles außer Lande ſowohl wie aud) 
im Lande nach den Stapel-Contracten in guten Gelde bezahlen 
müſſen, zu Grunde richten würde. 

Indeſſen, wenn wir die Urſache betrachten, warum ©. K. M. 
diefen . . Befehl erlafjen, nämlich, weil die Regimenter, die jeto 
wieder in ihre Garnijons rücten, die Verpflegung in diefen Münz- 
forten erhielten, jo Halten wir allerunterthänigft dafür, daß es 
jolcherhalb doch geholfen werden könne, ohne daß das ganze Land 
dadurd in ein neues Elend geſetzet werde, indem in diefer Provinz 
doch nur ein Regiment, und zwar nur allein in die beide Städte 
Hamm und Soeft rüdet, mithin um diefen darunter zu helfen, ohn— 
maßgeblich in diefen beiden Städten die Verfügung getroffen werden 
könnte, daß, ſobald das Regiment einrüdet, diefe 2 Groſchen Stüde 
in jelbigen bei der Accije-Kafje genommen werden müßten, da dann 
der Schade doch nur allein bei diefen beiden Kafjen bliebe und denn 
von dem übrigen Zeil des Landes in Anfehung der noch zu be- 
richtigenden franzöfifchen Contribution übertragen werden müßte. 

Weil nun die Negimenter fo bald noch nicht anhero kommen, 
mithin wir noch Zeit gewinnen, €. K. M. dieſe verpflichtete Vor- 
jtelung zu thun, jo hoffen wir, . . diefelben werden uns folche nicht 


Sächfifche Doppelgrofchen in Markt und Cleve. 365 


zur Ungnade auslegen und .. Dero fernere Befehle dieferwegen 
uns . . erteilen. 


70. Reflectiones der Llevifchen Kammer über das Llevifche 
Beldwefen. | 
Kingereiht am 23. April 1763. 
Tit. XLIX, 5. 

Bon allen Zeiten ber und in der ganzen Welt hat der Preis 
der Waren und aller in der menfchlichen Societät!) vorfommenden 
Saden fich ebenſo nad) dem innerlichen Wert der courfierenden 
Münzjorten ohngefährlich gerichtet, al8 nach der größeren oder 
fleineren Maße und Gewichte, mithin, was auch vor Veränderungen 
bei dem Münzfuß vorgenommen werden mögen, jo folget dennoch 
der Preis der Waren gegen jede Münzforte diefem generalen prin- 
cipio mit mehrerem oder wenigerm Schaden des einen oder andern, 
die vorfommenden Umſtänden nach ſowohl dem Souverain als Unter- 
thanen überhaupts oder en particulair treffen fünnten. Dieſes be- 
hörig auszuführen wäre ein gar zu weitläuftiges Feld, dahero man 
fi nur einfchränfet, vorerft folgende reflexiones in Anſehung der 
Cleviſchen Provinzen vorzubringen. 

1tens Iſt befannt, daß durch Verringerung des Münzfußes 
alle alte radicierte Zehn- und andere canones, Zinjen und Erbpächte 
bereit3 jeit 50 und mehr Jahren in der Proportion vermindert 
worden, als der Münzfuß successive höher genommen iſt und daß 
dadurch Hauptfächli die Domainen und pia corpora in diejen 
Landen um fo viel mehr leiden, als der Münzfuß in denen an— 
Schließenden Brabandichen und bejonders holländiſchen Landen un- 
verändert geblieben ift, mithin da die debentes ihre denrees be- 
ftändig nach dem Wert, wie folche im Holländifchen gelten, verfilbern 
und dagegen fo viel geringhältige Münzjorten einwechjeln fünnen, 
daß fie jego fchon bei dem noch ziemlich guten Gelde die Hälfte an 
ihren Abgaben profitieren, weil in der Mitte des vorigen seculi 
ein Clevifcher und Holländifcher Stüber von gleichen Wert geweſen 
ift, und bei dem jeßigen Cours ein holländijcher Stüber 2 Cleviſche 
Stüber ausmachet, gegen das ſächſiſche Geld aber über 3 ftbr. Hin- 


I) In der Vorlage: Socität. 


366 Nr. 70. — 23. April 1763. 


aus Steigen, gefolglich die Herrichaft von ſolchen praestandis in 
Berfolg der Zeit kaum den ein dritten Zeil von ſolchen Revenüen 
mehr behalten würde, welche doch importante Summen ausmachen. 

2tend Findet dieſes gleichfalls wo nicht ganz, dennod) mehren- 
teil8 bei allen Steuer, Acciſen, Land-Zöllen, Wegegeldern und der- 
gleichen Nevenüen Platz, welche von jeher determinierte Summen, 
Zoll-Rollen, Lijten, Tarifs oder ſonſt von radicierten und feft- 
gejegten prineipiis abhangen und, ohne im Streit mit benachbarten 
Landen zu fommen, nicht geändert werden fünnen; und ob zwar 

Ztens gejaget werden Fünnte, daß jolches bei Bachtgeldern von 
Domainen und andern Grundftüden, welche in Zeitpacht jtehen, 
nicht jo viel Einfluß haben dürfte, weil es denen Herrichaften frei 
jtehet, jolches. bei denen Berpachtungen fo viel höher auszubringen, 
als die courrente Münzen in dem Wert gegen die vorigen geringer 
find, dieſes wird aber jo leichte nicht zu zwingen fein, einesteilg, 
weilen die Pächter nicht fo leichte zu einer jo merklichen größern 
Summe von Reichsthaler zu bringen find, als der innerliche Wert 
der Münzforten der Billigkeit nach es wohl erforderte, und andern- 
teils kann man es denen Pächtern auch fo platterdings ohne Reftriction 
nicht anmuten, weilen bei einer anderweiten Anderung im Münz- 
wejen fie auch bei der hohen determinierten Summe nach jchlechten 
Gelde vieles risquierten, mithin bleibet dabei ebenfall® entweder 
großer Berluft oder Ungewißheit und ſolche Weitläuftigfeit, daß 
daraus ein Proceß nach dem andern zum größten Nachteil der einen 
oder andern Bartie entitehen werde, welche nachteilige Umftände 

4 tens bei denen publiquen und Privat Kapitalien noch ſchlimmere 
Folgen haben müfjen, danı find die Münzjorten in denen Obli- 
gationen oder Verjchreibungen nach Species Gelde ausgedrüdet und 
zu reitituieren verjprocdhen, fo vermehren fich die Schulden der De- 
bitoren nach PBroportion des Münzfußes, welches in einigen Fällen 
über duplum usque ad triplum gehen fann, find fie nicht aus- 
gedrüdet, jo verlieren die creditores eben fo viel und diejenige, fo 
nur don wenigen Kapitalien leben müfjen, fajt den größten Teil 
ihres Unterhalts, weilen fie an Intereſſen nur fo viel fchlecht als 
ſonſten gut Geld ziehen und alle Lebensbedürfnüſſe doppelt, auch 
dreifach höher gegen die geringhältige Münzſorten bezahlen müſſen, 
indem in einer jolchen Heinen Provinz als diefe, und welche noch 


Das Cleviſche Geldmefen. 367 


überdem ringsherum von fremden Landen umgeben ift, der Preis 
aller im Handel und Wandel vorfommenden und nötigen Sachen 
fih nicht nach dem Wert regulieret, den man eine Münze beileget, 
jondern nach dem innerlichen Wert der benachbarten Münzen, es 
jeie, daß jolche daher geholet werden müfjen oder dahin debitieret 
werden fünnen, denn 

Ztens noch Hinzutritt, daß, wenn Umſtände vorfommen, daß 
mehr Sachen als ordinair von dem benachbarten Lande herein— 
gezogen und weniger von denen Landesproductis dahin debitieret 
werden, in wenig Zeit alles gute Geld fich noch überdem aus dem 
Lande verlieren muß oder jo durch Wucher mit Agio in die Höhe 
getrieben werden wird, daß alles commerce mit der Nachbarſchaft 
den allerfchädlichiten Aufenthalt dadurch erlangen muß, und weshalb 
die Notwendigkeit erfordert, zu Vorbeugung eines völligen Ruins 
dieſes überdem durch den Krieg fo ſehr ausgefogenen Landes ein 
ſolches Münzreglement hier zu etablieren, wobei da8 commerce mit 
den benachbarten wejtphälifchen und holländifchen Landen beftehen 
fann, und dieſes erfordert 

Gtens bei den bisherigen Kriegesumftänden die Notwendigkeit 
noch um fo viel mehr, als alle Städte, Ambter und Communitäten 
des Landes mährendem ganzen Kriege, insbejondere aber in der 
legten ganz vehementen Bedrängnüs, die enorme Vorſchüſſe, welche 
die Franzoſen gefordert, bei Benachbarten durch Freunde, Ver- 
wandte und Bekannte zujammen bringen müffen, und die Kapitalien 
und Intreſſen nicht anders, als in dem Wert, worin fie empfangen 
find, rveftituieret werden können noch mögen, mithin entweder dem 
Lande oder denenjenigen, welche darunter behülflich gewejen find, 
ein jolcher enormer Verluſt zur Laſt fallen würde, tvelches gegen 
alle Billigfeit anlaufen und nicht allein in dieſer Sache bei dem 
Berluft eine größere Störung caufieren, fondern auch 

Ttend eine jolche Folge in allen übrigen Sachen haben würde, 
daß die Nachbarn alles Verkehr mit diefer Provinz meiden und 
wenig fremde bemittelte Leute darin ziehen, noch weniger aber 
KRapitalien darin anlegen würden, bei welchen fo viel Ungewißheit 
und Berluft durch Veränderung der currenten Münzen gegen den 
innerlihen Wert der benachbarten Münzjorten Plag greifen 
könne. | 


368 Nr. 70, 71. — 23. April — 24. Juni 1263. 


Und da es zu Retablierung der Provinz mit ein efjentieller 
Punkt ift, den Credit der Landes- und communitalen Obligationen 
dergeftalt zu etablieren, daß nicht allein fremde herein ziehende be- 
mittelte Familien dadurch Gelegenheit und Luft bekommen, ihre 
Sapitalien zu ihrer Subfiftenz zum Teil bier im Lande anwenden 
zu können und nicht ihr ganz Vermögen an denen Orten zu laſſen, 
wo fie herfommen, auch wegen dergleichen Inconvenienzien leichte 
wieder retournieren könnten, jondern es ift auch gewiß, daß ehe und 
bevor dieſes nicht gejchieht, Feine Hoffnung ift, das ſchwere Intereſſe 
von denen vielen Zandesfchulden von 5 und mehr Procent zum Beſten 
des Landes auf 4 und ferner zu vermindern. Dahero aud) jeder, [der] 
die wahre Umstände diejer Provinz, auch überdem ihre Lage und Ver— 
hältnüs mit dem benachbarten Lande fennet, aus diejen wenigen Punkten, 
die nur eine Feine ebauche von den großen Umfang diefer wichtigen 
Materie ausmachen, abnehmen kann, daß dem wahren E. Dienft und 
Beiten des Landes nichts Nachteiligers fein könne, als eine ander- 
weite Veränderung in dem bisherigen Geldcours vornehmen zu laſſen, 
da dad Land ſchon auf einmal einen jo enormen Schaden bei denen 
währendem Kriege von der kaijerlichen Adminiftration vorgenommenen 
Reductionen gelitten bat. Dahero die höchfte Notwendigkeit erfordert, 
ohne fih in geringiten in Vorſchläge von dem feftzufegenden Münz- 
fuß zu melieren, allerunterthänigft zu bitten, daß der bisherige 
Geldcours fo lange beibehalten werden möchte, bis auf die eine 
oder andere Weile ein dergleichen pofitiveg regulativum etablieret 
werden kann, daß gegen die hieſige currente Geld-Specie® der 
holländische Wechſel vor eben den Preis hier ala in Cöln beftändig 
zu erhalten ſteht, weilen fich nach den Preiſen von beiden gedachten 
Drten und Landen das commerce in der darzwilchen gelegenen 
Kleinen biefigen Provinz richten oder notwendig leiden muß, wenn 
denen biefigen Unterthanen die Facilität defjelben verhindert wird, 
von einem uniformen Fuß mit und von folcden Benachbarten zu 
profitieren, die fonft auch ohne Concurrenz der hiefigen Unterthanen 
ihren Handel und Wandel ohne einige gene fortjegen, ja ſelbſt da- 
durch mehr profitieren können, wenn die hieſige Unterthanen auf 
die eine oder andere Weile geniert werden, nicht fo facil wie fie 
handeln zu können. Es ftehet auch nicht zu zweifeln, oder ©. K. M. 
würden ein Anjehnliches mehr aus diefen Provinzen von denen baar 


Das Cleviſche Geldweſen. 369 


einzuziehenden Domainen und andern Revenüen jährlichs profitieren 
können, wenn allerhöchſt dieſelbe allenfalls auch nur blos in den 
hieſigen Provinzen wegen der Nachbarſchaft mit Holland die Geld— 
Species nach dem bisherigen Fuß courſieren und Dero Revenüen 
zum Vorteil Dero Kaſſen oder auch übrigen Münzen durch hollän— 
difche Wechfel einziehen lafjen, weil höchſt diefelbe alsdenn jederzeit 
jo viel mehr am holländiſchen Wechjel von Dero Cleviſchen Kafjen- 
geldern profitieren, als jolcder hier vor geringeren Preis wie den 
andern Provinzen zu erhalten ftehet. Dann zum Erempel ©. 8. M. 
wollen aus dem Llevifchen je 1666 Rthlr. 16 Ggr. durch einen 
höll. Wechfel nach Berlin einziehen lafjen, fo kann im Cleviſchen 
Gelde nad) dem jebigen cours, da die vorhin auf 2 Stbr. ausge- 
prägte Stüde nur 1!/, Stbr. gelten, vor 1666 Rthlr. 16 Gr. ein 
Holländifcher Wechjel von 2500 Gülden dafür beforget werden; will 
man aber gegen preußijche !/, einen ſolchen Wechfel in den be- 
nachbarten Landen einkaufen, 


jo werden dazu erfordert . . . . 2083 8 
mithin verlieren ©. 8. M. uf . . 1666 16 


eine Summe von 416 16, 


wenn die preußifche !/; Stüd gegen 8 gute Grojchen oder 20 Stbr. 
bei den Kafjen angenommen werden, welches auf . . Dero hiefige 
Revenüen ein anfehnliches jährliches ausmachet, und diefer Vorteil 
fann blos nur durch eine . . Refolution, daß der Geldcours in 
denen Cleve und Geldriihen Provinzen auf den jegigen Fuß bleiben 
fol, zu wege gebracht werden, ohne daß die Provinzen darunter 
leiden, jondern vielmehr profitieren, daß fie eine Münze behalten, 
womit fie ohne Schaden in den benachbarten Landen handeln 
fünnen, da gegenteils, wenn ein geringhältiger cours introducieret 
wird, die benachbarte Lande die biefige mit ‚lauter folder Münze 
erfüllen werden, wogegen der holländiſche Wechjel über 200 Procent 
zum größten Nachteil des commerce zu ftehen fommen wird. 


Acta Borussica. Münzweſen III 24 


370 Nr. 71, 72. — 24. Juni — 28. Juli 1763. 


71. Schreiben des Minifters v. Schlabrendorff an die Münzunternehmer 
Ephraim und big über Mangel an preußifchem Kurant. 
Breslau, 24. Juni 1763. 

Stonzept. U. 8. M. R. IV, 31, Vol. VI. 

Denen f. Münzentrepreneurg Herren Ephraim und Itzig ift 

befannt, wie ofte ich erinnert, dahin zuverläffige Veranftaltungen zu 
treffen, daß Schlefien mit dem benöthigten und Hinreichenden preußi- 
ihen Courant in Zeiten verjorget werde, damit es daran ſowohl 
zum Behuf der k. Kafjen als auch des publiei, da im Handel und 
Wandel fein anderes als preußifches Geld genommen werden will, 
nicht fehlen möge. Es ift auch) des Endes von ©. K. M. bereits 
im Martio . .. verordnet und feitgejeget, Daß in denen Städten 
Münzbureaur etabliret werden jollen, in welchen man das erforder- 
liche preußijche Geld gegen das determinirte Agio erhalten könne. 
Allein es fehlet in denen jchlefiichen Städten ſowohl an dieſen 
bureaux als auch felbjt Hier in Breslau an dem benöthigten preußi- 
ſchen Courant. Ich bin nicht vermögend, die vielfältige unangenehme 
Klagen zu bejchreiben, welche ſowohl vom Lande als aus denen 
Städten über den Mangel diefes Geldes eingehen, und ich bin nicht 
im Stande, denen daraus zu befürchtenden üblen Suiten und Er- 
cejjen vorzubeugen, da die Müngdisponenten verfihern, daß fie nicht 
mehr Courant vorräthig hätten und von Berlin weder baar noch 
per Wechjel etwas an fie übermacht wäre; und da das wenige, fo 
gemünzet wird, wie warme Semmel weggehet, fo könnten fie dem 
Mangel nicht abhelfen, wann nicht von Berlin Remeſſen anbero 
geichehen. 
Wie gut wäre es gewefen, wann die Herren Entrepreneurs 
‚Gefallen getragen, in Zeiten feines Silber anzufchaffen, damit daraus 
binlänglich !/; Thaler geichlagen werden können, anftatt man fich 
amüfirt, von denen eingewechjelten geringen Sorten '/, und "yo 
zu machen, wozu zwar nicht jo viel fein Silber erfordert wird und 
mehr Profit herauskommt, dagegen geringe Summen gepräget und 
das Land dem Mangel vom Courant erponirt geblieben. Welch 
ein Elend würde es nicht für das Land geweſen fein, wenn nad 
derer Herren Entrepreneur Vorſchlag ſchon vom 1. Martii nichts 
als Courant hätte curfiren ſollen, da vielleicht noch feines 
eriftirte! 


Geldmangel in Schleſien. — Austaufch der ſchlechten Münzen in Oftpreußen. 374 


In Berlin find nach meinen Nachrichten 7 Millionen preußiſch 
Courant verwecdjelt und hier etwa eine Million, Da Doch hieſiges 
Land in Anfehung des darin befindlichen, den Herren Entrepreneurs 
nicht unbefannten importanten commercii nad) Proportion des 
dortigen allemal mehr nöthig Hat. Es bleibt aljo nichts übrig, als 
daß von Berlin aus, und zwar mit den allerforderfamjten, das er- 
forderliche preußijche Courant anhero baar übermachet werde. Sch 
erjuche demnach die Herren Entrepreneurs angelegentlich, deshalb 
ſonder Anftand die zuverläffigiten dispositiones zu treffen und da- 
durch dem biefigen Mangel ohngeſäumt abzuhelfen. Alle üble 
Folgen, fo aus dem fortdaurenden Mangel diejes Geldes entftehen, 
werden ſonſt denenjelben zu Schulden kommen, und ich werde, jo 
ungerne es auch gefchiehet, wenn nicht gleich vemediret wird, mid) 
nicht länger dispenfiren können, es ©. 8. M.. . anzuzeigen, welches 
ich jedoch gerne überhoben fein möchte. 


72. Dorfchlag der Preußifchen Kriegs: und Domänenfammer über 
Austauſch der von den Regimentern mitgebracdhten fchlechten Gelder. 
Königsberg, 28. Juli 1763. 

Mundum. Gez. Domhardt, v. Wegnern, Bruno, Fiſcher. A. 8. 99e. 

Damit die devalvirte Münzjorten, mit welchen die im Monat 
April e. in das Land eingerüdte Königl. Preuß. Negimenter auf 
2 Monate, und zwar bis ult. Maj. c. ihre Verpflegung nach dem 
Etat erhalten gehabt, nicht zum größten Nachtheil des publici in 
dem Lande diftribuiret werden möchten, bat die Krieges- und Do— 
mainenfammer aus patriotifchen Abfichten. fich entjchließen müſſen, 
erwähnte geringhaltige Münzen mit kurfirenden Geldforten umzu- 
fegen, und ift ſolches auh von ©. 8. M. .. Selbſt approbiret 
worden. Dieferwegen hätte mit E. f. Regierung die Kammer auch 
gerne gleich Anfangs konferiren wollen, wenn die damalige prejjante 
Umftände, da die Negimenter eben über die Grenze ing Land ein- 
gerücdet, nicht erfordert hätten, zur ſchleunigen Refolution zu fchreiten: 
indefjen ift €. k. Regierung diefes alles laut anliegenden Protokoll 
nicht unbefannt geblieben, auch find deswegen von deren hohen 
Sliedern damalig ſchon folche Äußerungen gefchehen, wie nämlich) 
es allerdings zu genehmigen wäre, daß durch die jolchergeftalt 

24* 


372 Nr. 72, 73. — 28. Juli — Dftober 1763. 


fupirte Diftribuirung des geringhaltigen Geldes von dem ganzen 
Lande ein verderblicher Nachtheil abgewandt worden. 


Wann nun die Hoffnung wegen Erjegung de Manquements 
für £. Rechnung fehl gejchlagen und dazu aljo fein ander Mittel 
übrig, auch nichts billiger ift al8 daß das ganze Land, mithin aud) 
der Adel, zu ſothaner Erjegung des Manguements, wodurch ein viel 
größerer Schade abgewandt worden, konkurrire, als Tommuniciret 
die Kammer hiebei ganz dienftlich einen Überfchlag, wieviel deval- 
virte Münzforten von denen Negimentern angenommen und dagegen 
zur höchſtnöthigen Verpflegung an kurſirende Münzforten haben aus— 
gezahlet werden [müfjen], auch wieviel nach der Erklärung von denen 
Münzentrepreneurs in Berlin vor die bei hieſige Münze ange- 
nommene geringhaltige Münzen an kurfirenden Gelde nur bezahlet 
worden, jo daß das zu erfegende Manquement fich an 100746 Rthlr. 
23 Gr. 9 Pf. beträgt, wozu noch die Douceurd vor den Münz- 
guardein und Die hiefige vom Magiſtrat vorgejchlagene Bürger, 
welche bei dem Einfchmelzen zugegen gewejen und die Nichtigkeit 
atteftiret, imgleihen andere Ausgaben fommen, und aljo wohl 
101000 Rthlr. anzunehmen fein werden. 


Dieſes Quantum nun nach der konvenableſten Proportion zu 
tepartiren thut die Kammer ohnmaßgeblich nachitehenden Vorſchlag: 
nämlich, bei Nepartirung derer Deputationskoſten hat die Ritter- 
Ihaft von dem vorhanden gewejenen ganzen quanto von jelbiten 
1/, über fi) genommen, welde Broportion bei der Repartition 
damalen auch feftgefeget worden, und könnte anjetzo eben füglich 
beibehalten werden. Da es hergegen billig, auf das Gewerbe derer 
Kaufleute, Bankier und Juden zu refleftiren, jo fünnten jego an 
genommen werden:!) | 


1. 29458 Rthlr. 30 Gr. als ?/,, von dem ganzen Adel beider De- 
partementg, 

2.294558 „ 30 5 Ya von Domän.-Amtern beider De- 
partementg, 


1) Endgültige Repartition vom 22. September 1763: 
1. 22 444 Rthlr. 40 Gr. als 19/2e. 
2. 29 488, 30 Ha 


Austausch der fchlehten Münzen in Oftpreußen. — Die Sechſer mit G. 373 


3. 21041 Rthlr. 60 Gr. als 5/,, von Kaufleuten, Bankiers und Juden, 


4.126285 „ — u nn 8 die Stadt Königsberg, 

5. 5611 „ 10, u» Ye die Kleinen Städte Königsbergfchen 
Departements, 

6. 2805 „ 50 „ n "es die Kleinen Städte Gumbinnenjchen 
Departements. 


101000 Rthlr. — Gr. 


73. Derhandlungen über Umlauf der Sechspfennigftüde mit G. 
Oktober 1763. 
A. 8. M. R. IV, 31, V. 
A. Bericht der Breslauer Kammer vom 18. October 1763. 

Der biefige Magiftrat Hat unlängst berichtet, eg hätten Die 
Kaufmannsältefte angezeiget, daß eine große Summe an 6 Pf. 
Stüden von geringem Gehalt aus Magdeburg eingebracht worden, 
welche man gegen 6 Rthlr. für einen Ducaten verwechjele, wobei 
fie, da ſolche Münze denen Fleiſchern und andern VBerfäufern von 
Waaren aufgedrungen werden wolle und daraus vieler Unfug ent- 
ftehe, angefraget, ob ſolcher Scheidemünge, welche ſonſten nur in der 
Provinz, wofür fie gefchlagen, zu curfiren befugt, bier gleichwohl 
der Curs geftattet werden jolle. 

Auf unfere Requifition hat das Müngdirectorium laut ab- 
Schriftlicher Anlage zwar wegen des Gehalts angezeiget, daß jelbiger 
gejegmäßig ei, jedoch jelbit ein Bedenken beigefüget, ob auch die k. 
Sntention fei, daß diefe Münze in Hiefigen Landen freien Curs 
haben ſolle. 

Sn den vorigen Münz-edictis, bejonders dem vom 27. Martii 
1752, 8 3, No. 8, ift ausdrüdlich verordnet, daß die Scheidemüngen 
nur in denen Brovinzien, wofür fie gejchlagen, gelten jollen. 

Wir fragen dahero bei E. E. gehorjamft an, wie magistratus 
auf feine Anfrage zu bejcheiden, und ob dem ungeachtet dieſe neue 
außer Schlefien gefchlagene 6 Pf. Stüde bier im Handel und Wandel 


3. 25250 Rthlr. — Gr. als 18/rg. 
4. 15 430 " 60 " " lag. 


374 Nr. 74, 75. — 28. Oktober — 15. Dezember 1763. 


angenommen werden follen. Magistratus und die Kaufmannjchaft 
lehnen von fih ab, daß fie nicht anzeigen könnten, wer dieſelbe 
eingebracht, und berufen ſich auf die Accife- und Poftämter, die 
jolches am bejten würden melden können. Es will aber der Herr 
Kriegesrath dv. Arnim nur von einer Poft von 2000 Rthlr. wiffen, 
jo davon einfommen. i 


B. Bericht des Münzdireftors Krönde vom 28. Sep— 
tember 1763. 

Einer f. Krieges- und Domänenfammer melde auf die unterm 
21. hujus bei mir gethane Anfrage wegen der bierfelbit eingeführten 
6 Pf. Stüde zur Antwort, daß dieſe Münzforte mit dem Buch— 
ſtaben G!) nicht in Magdeburg, fondern wahrjcheinlicher Weife auf 
den combinirten Münzen gepräget worden. Ob nun zwar felbige 
bei hier angeftellter Probe gejegmäßig befunden und eben daher 
unter ©. 8. M. allerhöcdjiter Approbation gefchlagen worden, fo 
weiß ich doch nicht, ob... Dero Intention in Anjehung dieſer Scheide- 
münze fich fo weit erftrede, daß ſolche in biefigen k. Landen freien 
Curs Haben und in großen Summen anhero geführt werden jolle. 


C. Anweifung für die Antwort Schlabrendorffs, 
26. Dctober 1763. 

Da das aus den Münz-edietis angeführte feine Richtigkeit 
habe, der Münzdirector Krönde auch felbit bedenklich finde, diejen 
6 Pf. Stüden den freien Curs in Schlefien zu geftatten, fo wären 
jolche durchaus nicht zu paffiren, indem, anderer Inconvenientien zu 
gefchweigen, widrigenfalls die k. [Lande] ſelbſt mit dergleichen fchlechten 
Münzjorten würden überſchwemmet werden. 





74. Kabinettsorder an den Breslaufchen Münzdirektor Krönde über 
feine Anftellung als Beneralmünzdireftor. 
Dotsdam, 28. Oktober 1763. 
Abſchrift. Tit. II, 1. 

S. 8 M. machen Dero Breslaufhen Münzdirector Krönde 
hierdurch bekannt, daß, da mit dem 1. Martii kommenden Jahres 
die Ausmünzung der jebigen Münz-Entrepreneurs nach deren Con- 
tract aufhöret, Höchitdiefelbe alfo wollen, daß obgedachter Münz- 

1) S. Müngbefchreibung Nr. 1710, 1712. 


Die Sechſer mit G. — Krönde Generalmünzdireftor. — Das neue Münzedikt. 375 


director Krönde den 1. des nächſtkommenden Monats Decembris 
mit allen feinen Saden und mit Sad und Pad zu Berlin an- 
fommen fol, damit alsdenn alles Benöthigte zu der neuen und 
fernern Ausmünzung nad) dem zwilchen ©. 8. M. und ihm con- 
venirten Plan arrangiret, veranftaltet und eingerichtet werden könne, 
maßen ©. 8. M. ihm darauf alsdann alle Dero Münzen unter- 
geben werden. Es Hat aljo mehrgedachter Münzdirector Krönde 
fi hiernach . zu achten und einzurichten, um zu Der geſetzten 
Zeit in Berlin eintreffen zu fünnen. 


75. Promemoria des Beneralmünzdireftors Krönde über Publikation 
eines neuen Munzedikts. 
Berlin, 15. Dezember 1763. 
Urſchrift. R. 13, 2. 

Ee.8M... Befehl zur... Folge Habe die Subjtantialien 
zu einem neuen Münzedict bereit angefertiget. 

Allerhöchitdiefelbe wollen aber nicht ungnädig zu vermerken 
geruben, wann ich nach meiner geringen Beurteilung die Publication 
eines folchen edicti . . nicht eher vor ratjam finde, bevor nicht in 
Dero Münze 2 bis 3 Millionen neue Gelder ausgepräget worden, 
womit dem publico der Betrag derer auszuliefernden reducierten 
fächfiichen und andern geringhaltigen Münzjorten bezahlet und ver- 
gütiget werden kann; denn die Erfahrung hat in denen drei eriten 
Monaten, da mit Ausprägung der jebigen neuen Münzjorten der 
Anfang gemacht wurde, gelehret, daß die populace wegen nicht ge- 
nugſamen Borrat neue preußijche Gelder, welche fie zu Umtaufchung 
ihrer fchlechten Gelder verlangt, nicht zu befriedigen und deren Un- 
geftüm faum durch verftärkte Wachten zu bintertreiben gewefen, ohn— 
geachtet Damals gewiß mehr preußiiches Geld von 1758 und 59 
im Cours war, als jetzo alt Courantgeld vorhanden fein möchte. 

Um nun fowohl diejen zu bejorgenden Unfug in Zeiten vor— 
zufommen, als auch die Gold- und GSilberlieferungen zu denen 
Münzen defto beijer zu befördern, habe €. K. M. hiermit . . in 
Vorſchlag bringen und bitten jollen, daß Allerhöchſt diejelbe zu— 
förderft die in Dero Treſor und andern biefigen Kaſſen, wie auch 
die in denen Kafjen auswärtiger Provinzien, wo Münzpläße jein, 


376 Nr. 76, 77. — 15.—17. Dezember 1763. 


vorhandene reducirte fchlechte Gelder in denen Münzen abliefern 
und vermittelft Zufeßung derer in gedachten Treſor befindlichen 
feinen Silberbarren in preußiſchen Courantgeld nach dem höchſt— 
erwählten jeigen Münzfuß vermünzen zu laffen . . befehlen, auch 
ſolches als einen Fond zur baldigen Bezahlung der Münzlivranten 
denen Münzcomtoirs auf eine Zeit lang anzuvertrauen geruhen möchten. 

Solchermaßen würde ein jeder die Münze mit Silber zu 
fournieren befliffen fein und die im Lande vorrätige reducierte 
Gelder, wie auch ander Silber baldigft abgeliefert, die Livranten 
desgleichen um fo mehr animieret werden, ausländijch fein Silber 
zur Ausmünzung k. preußifcher Gelder kommen zu lafien. 





76. Promemoria des Beneralmünzdireftors Krönde über den 
| Diafterpreis. 
Berlin, 15.: Dezember 1763. 
Urſchrift. R. 13, 2. 

Es find zwar die piastres in Amfterdam nad) den . . Bericht 
des k. Nefidenten dD’Erberfeld vom 6. hujus um 4 Stüver wohl- 
feiler und der Wechjelcours von Amfterdam pr. Hamburg auch um 
8/, Stüver profitabler zum Silberhandel als felbe Jul. 12. a. c. ge- 
wejen, wie diejes mein . . Bericht und Balculation d. d. Potsdam, 
den 6. Aug. c. des mehrern zeiget, denn damalen galten die piastres 
22 f. 12 ftüv. und gegenwärtig 22:8. Der Cours von Amfterdam 
war 33!/, Stüver und anjetzo 33°/,. | 

Allein ob gleich das Silber anjego daſelbſt wohlfeiler, aud) 
der Wechjel zwijchen Amfterdam und Hamburg vorteilhafter zu 
diefen negotii [fo] geworden, jo find dagegen die Wechjelcourjen 
von Berlin und Breslau, ſowohl auf Amfterdam, als Hamburg, die 
damalen auf 220 geftanden, gegenwärtig aber auf 234?/, ftehen und 
aljo jeit den über 61/, Procent nacdhteiliger worden. 

Es kommt dieſemnach die Mark fein Silber nad) den Stüd 
von ten Breis und Wechfel-Courfen: 

1. in jeßige neue 8, 4 und 2 Grojchen Stüden 


in Amjterdam zu ftehben. . . . . . . Rthle. 21:20 
und da dieſe 8, 4 und 2 Gr. BER Rt, mit 
denen Beneficien aber . . . A „20:9 


ausgemünzet werden, Differieret . . . . . Rtble 1:11 


Preis der Piajter. — Geltung der Grojchen. 377 


das ift 71/, Brocent, die das Silber über den wahren Wert der 
gedachten 8 Gr. zc. Stüden zu ftehen kommt. 

Das Bari oder die Gleichheit im Silbergelde nah ©. K. M. 
d. Ao. 1750 . . approbierten Münzfuß von Rthlr. Stüden mit 
Amsterdam und Hamburg ift nämlich, daß 100 Rthlr. Banco gleich 
mit 152 Rthlr. in 1, '/, und '/, Rthlr. Std. 

Diefem Bari nad) würde: 

2. die Mark fein Silber von piastres zu ftehen kommen in 

Amsterdam = Rthlr. 14:3:8. 

Es find aber die Courjen von 1751 bis 1758 zuweilen noch 
unter 44 Procent gewejen, jo daß man für 144 Rthlr. preuß. 
Cour. Hat 100 Rthlr. Banco kaufen können, folchermaßen würde 
nach obigen Preis à 22 f. 8 ſtüv.: 

3. die Markt fein Silber in Amjterdam zu ftehen kommen 

Rthlr. 13:9: 9%/.. 


77. Eingabe der Mlünzunternehmer Ephraim und big an den 
Geheimen Rat Köppen über Geltung der Brofchen. 
Berlin, 17. Dezember 1763. 
Abſchrift. R. 163, Nr. 9. 

Sn gehorfamfter Befolgung des durch Ew. Hochwohlgeb. ung 
zugefertigten königlichen Befehls beziehen wir ung zuvörderft auf 
den Inhalt derjenigen allerunterthänigften Worftellung, welche wir 
unterm 14. hujus ©. 8. M. zugeſendet und davon wir Ew. Hoch⸗ 
wohlgeb. hiebei copiam communiciren. 

Die Gründe, worauf unſere Bitte beruhet, haben, wie in einer 
Zuſchrift an S. M. nothwendig iſt, nur wenig und kurz können 
berühret werden; wir erdreiſten alſo, Ew. Hochwohlgeb. davon eine 
etwas umſtändlichere Vorſtellung hiedurch gehorſamſt zu überreichen. 

Wir hoffen, S. K. M. ſowohl als auch des Herrn General- 
lieutenant v. Tauentzien Exc. und Ew. Hochwohlgeb. werden uns 
bei der ganzen Münzentrepriſe das Prädicat ehrlicher, mühſamer 
und unter großer Gefahr und Riſico bei mäßigem Vortheil arbeiten— 
der Leute geben. 

Die anno 1759 ausgemünzte Tympfe ſcheinen zwar uns einen 
anſehnlichen Vortheil gegeben zu haben, aber er iſt mäßig geweſen; 


378 Nr. 77, 78. — 17.—18. Dezember 1763. 


denn erftlich wurden wir durch deren Ausmünzung an der Aus- 
prägung des preußilchen Courants zu 19°), gehindert, und denn fo 
hat es uns nicht wenig gefoftet, ihren Debit in Polen zu verjchaffen, 
wie wir denn auch aus freien Stüden die bewußte Douceurgelder 
nad Warſchau an 200000 Thl., welche S. K. M. Selbſt zahlen 
wollten, übernommen haben. Hienächſt Toftet ung der Bau bei 
denen ſämmtlichen Münzftätten an 200000 Thlr. und alle Inven- 
taria noch ein weit mehreres. Wir funden fchon damals bei dem 
Münzweſen fo viel Difficultät, daß wir im Januario anno 1760 
200000 Zhlr. vor die Dispenfation von der Münzentreprije offe- 
rirten, und zwar Diefes ſelbſt an Ew. Hochwohlgeb. Tchriftlich. 
Dennoch Haben wir damals jowohl als in den folgenden Sahren 
immer wider Willen, ja anno 1762 fogar unter harten Bedrohungen 
contrahiren und die viele Millionen Schlageſchatz übernehmen müffen: 
mitten unter den Kriegsunruhen, feindlichen Invaſionen, Beraubungen 
der Geldtransporte, großem Schaden durch die eingejchlichene leichte 
Gelder, und indem nicht alle conditiones unſerer Contracte S. K. M. 
Intention gemäß befolget worden find. Doch haben wir alle Jahre 
richtig unſern Schlagejchag abgeführet, ja in manchem Jahr ©. M. 
noch ein Surplus gefchaffen, weil wir durch die größte Bemühungen 
bei der franzöfiichen Armee durh Holland und anderswo unter 
vieler Gefahr den Debit der Gelder gefucht haben. 

Uns hingegen ift das Ausmünzen allemal jo mühſam gewejen, 
daß wir nicht in einem einzigen Jahr mit dem Contractsquanto 
fertig worden, fondern ftet3 einen Rückſtand auf das folgende Jahr 
annehmen müfjen; wie es denn auch in dem diesjährigen Contract 
alfo gefommen. 

Zu jedermannes, ſelbſt S. M. Bewunderung erboten wir ung 
bei Uebernehmung bdiejes legten Contracts freiwillig, preußifches 
Geld nad befjern Münzfuß auszuprägen, weil wir die leichten 
Gelder nicht mehr zu debitiren vermochten, Fonnten aber leider da— 
mals nicht die nunmehro vorgefallene Banferotts, die uns fo fehr 
derangiret haben, vorausſehen. 

Nun müßte uns bei dem immer höher fteigenden Silberpreife 
dieje feinere Ausprägung nothwendig difficil fallen. Den Schlage- 
Ihag rechneten wir auch ſonſt aus nichts herauszubringen als aus 
denen preußiichen Groſchen. Wir folgeten vornehmlich der münd— 


Geltung der Grojchen. | 379 


Iihen Perſuaſion von Ew. Hochwohlgeb. Bon denen Grofchen 
jollte nach Contract allemal der dritte Theil bei denen Kaſſen an- 
genommen werden, und hätten felbige auch, weil die Füniglichen 
Dfficianten, ouvriers und der Militärftand damit ausgezahlet worden, 
leicht diftribuiret werden fünnen. SHierüber ift aber niemals ordre 
ergangen. Die Grofchen find aljo in decadence gefommen, und 
das Mittel, den Schlageſchatz herauszubringen, ift ung entzogen. 

Sollten wir ja durchaus den vollen Contract aushalten müffen, 
jo könnte es gewiß nicht anders gefchehen, als daß igtgedachte Con- 
dition wegen der Grofchen bei den Kaſſen durchgehend eingeführet 
und uns, bejage Contracts, in anno 1764 fo viele Zeit verftattet 
würde, das ftipulirte Quantum gänzlid) ausmünzen zu können. 

© K. M. find indefjen jo gerecht, daß Allerhöchftdiejelben 
unmöglich rejolviren können, ung dasjenige mäßige Vermögen, fo 
wir auf jo mühjame, gefährliche, dennoch ehrlihe und S. M. nüb- 
liche Art erworben, durch Zwang zur unmöglichen Ausführung diejes 
Contracts zu entziehen, zumal wir dem publico in diefem Jahr mit 
einer ganz importanten Auswechjelung der leichten Gelder gedienet 
haben, wie dann laut Beilagen bloß hier in Berlin und in Breslau 
. über 14 Millionen Thlr. ausgewechjelt worden find; welcher Um- 
ftand denn, da wir, diefe Umwechſelung auszuführen, ung aus— 
wärtiger Tratten bedienet haben, der vorgegangenen falliments wegen 
uns einen Verluft von mehr als !/, Million Thlr. caufiret hat. 

Ew. Hochmohlgeb. bitten wir aljo, die Geneigtheit zu Haben, 
unfere Gründe S. 8. M. ferner zu Gemüthe zu führen und Höchit- 
diefelbe dahin zu bewegen, unfer petitum vom 14. hujus aller- 
gnädigſt zu bewilligen. 


78. Kabinettsorder an den Direktor der Berliner Münze, v. Studnitz 
über die Wiederaufnahme der ftaatlichen Münzverwaltung. 
Berlin, 18. Dezember 1763. 

Ausfertigung. R. XIIL, 1. Abſchrift. R. XIII, 2. 

Demnah ©. 8. M. aus bewegenden Urjachen . . rejolviret, 
die ſämtliche Münzen vom erjten Martii 1764 an für Höchſt Dero- 
felben Rechnung adminiftriren und nach anliegenden approbirten 
Münzfuß Gold- und Silber-especes wie auch Scheidemünze aus- 


380 Nr. 78, 79. — 18.—28. Dezember 1763. 


prägen zu laffen,‘) als machen Höchitdiefelbe Tolches den Münz- 
director v. Studnig bei der Berlinfchen alten Münze hierdurch be- 
kannt, mit den Befehl, fich hiernach .. zu achten und die Bediente 
zu folder Münze, befonders aber die Müngmeifter und Wardeing 
dazu anzuhalten, daß die Ausmünzung derer Gold- und Silber- 
Münz-Sorten in Schrot und Korn nad) den Einhalt obangeführten 
Münzfußes bei jchwerer Verantwortung und Strafe aufs genauefte 
befolget werden müſſe. 

Da auch hiernächſt .. S. K. M. die Preife bei denen Münzen 
zu liefernde Golde und Silber dergeftalt reguliret und feitgejeßet 
haben, daß nämlich: 

für die Mark fein God . . . . 190 bis 191!/, Athle.®) 

für die Mark fein Siber: 

1. von denen im Lande unter frembden Stempel 
roulirenden geringhaltigen Münz-Sorten bis 


6% . . ren. . 12 Rthle. 12 Sr. 
2. desgleichen bis 9 Loth) 
3. ferner bis 12 Loh... 2.13 5, 6 „ 
4. ferner bis 15 Loth 6 Gran. . ....3 12, 
5. in piastres . . . 43... 10 


als welche nur nad ihren wahren Gehalt mb nicht höher anzu— 
nehmen und zu legiren feind, aus der Münzlafje bezahlet werden 
jol fo Hat der Director v. Studnik den Nendanten und übrige 
Comptoir-Bediente, denen folches zu wiſſen nötig iſt, gleichfalls be- 
fannt zu machen, damit diefelben das einfommende Gold und Silber 
nach denen vorgejchriebenen Preifen annehmen und berechnen müfjen. 

Sonften befehlen S. 8. M. den p. v. Studnitz, daß er nicht 
nur alle Monate den gewöhnlichen Ertract von denen eingefommenen 
Metallen und ausgeprägten Geldern, ſondern auch eine vollitändige 
Duartal-Balance und Jahres-Rechnung zuforderft an S. K. M. und 
hiernädhlt auch an den Münzdirector Krönide einfenden joll. 

Auch muß derfelbe den Salarien-Etat von mehrgedachte Münze 
S. K. M. fogleich einfenden und dabei anzeigen, was für Verände- 
rungen ſeit den 11. Dftober 1755 mit denen Bedienten vorgefallen. 


1) Den Münzfuß ſ. in Tabelle X. 
2) Yn Below: 190 bis 1901/,; ebenjo in der Abjchrift R. 13, 2. 


Wiedereinführung der ftaatliden Münzvermaltung. 381 


Hiernächft muß er die Stempel-Schneider dazu anhalten, daß 
fie nach beiliegenden Zeichnungen die Stempel zu Ausprägung der 
ſchweren Silber-Münzen mit möglichiten Fleiß und Accuratefje aufs 
baldigfte anfertigen. Jedoch müfjen jelbige insgeſamt mit der Sahr- 
zahl 1764 gefchnitten und in genauer Verwahrung genommen werden, 
bis mit Ausprägung für ©. 8. M. Rechnung der Anfang ge= 
machet wird. 

Dementiprechend an den Direktor v. Below in Königsberg. R. M. B. 
Acta d. ordin. Ausm. beir. Vol. 1. 


79. Bericht der Breslauer Kammer über den Überfluß an Brofchen 
nebft Entfcheidung des Minifters v. Schlabrendorff. 
Breslau, 19., Berlin, 28. Dezember 1763. 

Ausf. und Marginal. U. B. M. R. IV, 31, Vol. VI. 

Es werden die Beichwerden des publici, daß es durch den 
Unterjchied des valoris intrinseci der unter f. Stempel ausgeprägten 
Ggr. gegen preußifh Courant aufs äußerfte gedrüdt werde, jo 
häufig und ftarf, daß es unjere Schuldigfeit erfordert, Ew. Excellenz 
folche gehorfamft anzuzeigen, ob wir gleich wohl einjehen, wie jchwer 
es ift, dermalen darunter zu rvemediren. | 

Da die Annehmung diefer Münzforte bei denen k. Kafjen noth- 
wendig etwas eingefchränfet werden müffen, hat das Hiezu gefommene 
Verbot des Agiotirens den üblen Effect gehabt, daß diejenige, jo 
mit Courantgeld verjehen, mit der Verwechjelung nur noch mehr 
zurüdhalten, wodurch einestheilg das Agio zwilchen Courant und 
Münze noch immer höher getrieben wird, anderntheil® wird im 
Handel und Wandel der höchit bejchwerliche Mißbrauch eingeführet, 
daß Bäder, Fleifcher, Brauer, Kaufleute, Profejfioniften und ſelbſt 
der Landmann ihre denrees, Bictualien und Waaren, wann fie nur 
mit Ggr. bezahlet werden könnten, theurer als gegen Courant ber- 
faufen wollen; und da diefer Unterfchied in der Sache jelbjt nicht 
ungegründet, ift man nicht im Stande, durch publicivende Zaren 
dDiefem Uebel abzuhelfen, und entjtehen daraus, beſonders an Denen 
Orten, wo garnisons befindlich, die größte Streitigkeiten zwijchen 
dem Soldaten und der Bürgerjchaft, um jo mehr, als erſterer fait 
überall dem Verlaut nad) nur mit folder Münze die Löhnung be- 


382 Nr. 79, 80. — 28. Dezember 1763. 


fommt; es werden auch dieje Folgen fchlimmer werden, wann der 
Soldat vom 1. Januarii a. f. an fein Brod mehr befommt, fondern 
jelbiges vom Bäder kaufen muß. 

Der Hauptgrund von diefer gewaltigen Unordnung lieget ohne 
Zweifel darin, daß die Müngentrepreneurs gar wenig Courant, da= 
gegen aber ganz enorme Duantitäten an Ggr., auch jogar, wie ver- 
lauten will, außer Landes auf freinder Münze jchlagen lafjen*) und 
damit das hiefige Land überſchwemmen. 

Der Wucher mit der Münze gehet ungemein weit, und fol 
vor wenig Tagen das Agio von denen Ggr. auf 36 Procent ge- 
ftiegen, bald darauf wieder auf 24 Procent beruntergefallen fein, 
und da vermuthlich die ſächſiſchen !/stel zum Verſchmelzen gebraucht 
werden, ift derfelben valeur jchon wieder auf 9 Sgr. geftiegen. 

E. €. hohen Einfiht und Befinden müfjen wir gehorfamft 
jubmittiren, ob und was für Schraufen darunter denen Münz- 
entrepreneurs gejeget werden fünnen, daß fie nicht eine fo ungeheure 
Menge an Münze im Lande dispenfiren, Dagegen aber dafjelbe mit 
mehrerem Courantgelde verforgen müſſen, ohne welche Berfügung 
denen rechtmäßigen Bejchwerden des publici nicht abzuhelfen jtehet. 

Marginal Schlabrendorffg: 

Aus eines bochlöblichen collegii Geehrtem vom 19. dieſes fehe 
jehr ungerne, daß die Bejchwerden des publici wegen der zu häufig 
roulirenden 1 Ggr. Stüde von Zeit zu Zeit ebenfalls in Schlefien 
größer werden, und es würde mir zum größelten Vergnügen ge- 
reichen, wenn ich Hierunter etwas ändern und diefen Bejchwerden 
ein Ende machen fünnte. Ein . . collegium wird aber jelbjt ſehr 
leicht einjehen, daß, da dieſe Münzforte mit f. Genehmigung ge- 
präget worden, alle dagegen zu machende Borftellungen nur ver— 
gebeng jein würden; daher man denn die fünf Monate, bis wir 
gutes Geld befommen werden, jo gut als möglich durchzufommen 
und die Sache durch Verordnungen und Verfügungen zu helfen be— 
mühet fein muß. 

Diejes aber befremdet mich jehr, daß nach eines . . collegüü 
Geehrtem die Regimenter in Ggr. ihre Verpflegung erhalten, da Doc) 
in denen k. Kaſſen dergleichen nicht genommen und alfo auch aus 
jolchden nicht an die Regimenter bezahlet werden fünnen. Es müfjen 


1) ©. oben Nr. 73. 


Überfluß an Groſchen. — Berlufte der Münzunternehner. 383 


daher entweder die Kafjen, auf welche die Negimenter zur Hebung 
der Verpflegungsgelder angewieſen find, damit wider ihre Inftruction 
und Pflicht eine Verwechjelung vornehmen, oder es müfjen die Regi— 
menter ſelbſt dergleichen Umjegung der Gelder unternehmen, und 
ih erjuche ein . . collegium, diefe Sache auf das genauefte zu 
recherchiren. Findet fih, daß die Kafjenbediente hierunter pflicht- 
vergefjend handeln, jo müſſen jolche auf das ernftlichjte zur Ver— 
antwortung und Strafe gezogen werden; bezahlen aber dieje, wie 
ich Hoffen will, die Verpflegungsgelder in kaſſenmäßigen Münzſorten 
an die Negimenter, jo wird ein . . collegium deshalb an ſämmt— 
lie Herren Commandeurs der Negimenter zu jchreiben und folche 
zu requiriren haben, das Umfegen bei den Negimentern zu inhibiren, 
weil fonften die Bejchwerden der Bürgerjchaften die übelfte Folgen 
nach fich ziehen würden. Hier ift das Gefchrei über die Ggr.-Stüde 
ebenjo groß, und niemand weiß ſolches abzuhelfen. 


80. Nachweiſung der Mlünzunternehmer über ihre Derlufte 
während des Hrieges. 
O. D. (wohl von Ende 1763) und o. U, 
Abſchrift. U. B. M. R. IV, 36c. 
Nachweiſung 
der importanten Verluſte, ſo wir währenden Krieges gehabt, welche 
inclusive deſſen, daß man von uns den mitangeführten diesjährigen 
Schlageſchatz von 2100000 Rthlr., unerachtet gar nichts darauf ge— 
münzt iſt, vor voll bezahlet Haben will, zuſammen ſich auf 5436000 Rthlr. 
belaufet. Wenn wir alſo auf die viele 100 mit größter Mühe und 
Lebensgefahr ausgemünzte Millionen auch wenigſtens nur 5 Procent 
Proviſion rechnen können, ſo iſt ſolcher Gewinnſt durch den Verluſt 
ſchon meiſt weggerißen, und unſer Vermögen, wenn wir die dies— 
jährige 2100000 Rthlr. abführen ſollten, ift unmöglich dazu hinreichend. 
1. Deshalben weil die preußijche 1 Gr. Stüde bei den 

Kaſſen nicht in Curs gefommen find, haben die Münz- 

entrepreneurs in diefem Jahr noch nicht einmal zu 

die 1450000 Rthlr., jo fie vor den vorjährigen Rüd- 

ftand bezahlen müfjen, kommen können, folglid ift Rthlr. 

der Schlagefchag pro anno 1763 ein Berluft . . 2100000 


384 


11. 


12. 


Nr. 80, 81. — 1763 — 11. Februar 1764. 


. 500000 Mark fein haben wir zu 19s,, Rihlr. aus- 


gemünzt, das Silber dazu aber ift ung mit Untoften 
20°/, Rthlr. hoch ———— verurſacht alſo einen 
Schaden von . 


. Für die Erlaubniß, auf einigen auswärtigen Münzen 


zu prägen, haben wir gezahlt, und, da wir nichts 
mehr als von 10000 Mark fein 6 Pf. Stüde, die 
noch unbegeben liegen, allda ausgemüngt, in der That 
verloren 


. Die banqueroutes Haben ung, dirsete und indireete, 


durch Disconto bis 12 Procent und durch den Tall 
der Gold- und Silberjpecien gebracht um 


. An die ausgetaufchte gewiß 20 Millionen schlechte 


Gelder, welches wenig !/; Stüd und Auguftd’or, 
Sondern meift fähfifche 1- und 2-Gr. Stüde gewefen, 
verlieren wir wegen Finirungs- und Umprägungs- 
koſten 3 Procent. 


. Rad) Polen find, wiewohl ohne Ruden als Douceur- 


gelder von ung gejandt 


. An den Oberamtmann Vopel haben wir 125000 Kihlr. 


an den p. Faber 80000 Rthlr. und überhaupt bei 
der alliirten Armee verloren . 


. Die preußifchen Hufaren nahmen ung bei Leipzig 


einen Geldtransport von 33000 Rthlr. weg, ohne 
daß uns das geringste wäre wiedergegeben worden 


. Beider Goldentreprife, Verſetzung der großen Summe 


Geldes und wohlfeilen Verkauf ae haben wir 
verloren 


. Bei der Retirade aus Dresden Bun wir dr Graf 


v. Boltzahn!) und andern vor die Bergung Ka 
Gelder eine Vergütung machen mit. 

Durh Straßenraub verloren wir bei Düben einen 
Transport Geld von 

Unter andern übermachten vielen Millionen fönig- 
licher Gelder wurden wir bei der Breslauifchen Be- 


lagerung auch gezwungen, 1500000 Rthlr. Kaſſen⸗ 





2) Graf Bolza. 


Rihlr. 


500000 


150000 


450000 


600000 


200000 


400000 


33 000 


700.000 


200000 


28000 


Berlufte der Münzunternchmer. — Tympfe für Bolen. 385 


geld, jo und gar nicht anging, mit der größten Ge- 

fahr durch die feindliche Armee und über Prag zu 
übermachen, welches ung vor Transport und Pro- Ntäir. 
vifion gekoſtee..775000 


Summa 5436000 


Gejchweigen aller Unkoſten und Berlufts, den ung eine ſechs— 
malige Retirade aus Leipzig und das öftere Flüchten aus Berlin 
mit Effecten und Berjonen caufiret Hat. 


81. Bericht des Generalmünzdireftors Hrönde über den Kontrakt 
mit Kevin über Tympfmünzung. 
Berlin, U. Februar 1764. 
Konzept. R. XII, 1. 

E. 8. M. habe Hiermit . . einberichten follen, wie ein Jude 
aus Frankfurt a.D. Namens Levin fich bei mir gemeldet und an- 
gezeiget, daß er bemittelte polnische Iuden ausfündig gemacht habe, 
welche vorläufig zum Debit von einer Million Thaler polnische 
Thympfe, bienächft aber, und wann der Debit gut von ftatten ginge, 
fi zu mehrern engagiren würden, wann ©. K. M... concediren 
möchten, daß die Mark fein Silber darin zu 60 Rthlr. ausgemüngzt 
werden dürfe, wobei er, um ſolche Ausmünzung ganz geheim zu be— 
treiben, die Magdeburger Münze vorjchlug, auch daß der in Polen 
jogenannte Breslauer Stempel zu deren Ausprägung genommen 
werden möchte. 

Dagegen wollten fie fi verbindlid maden, €. K. M. von 
einer Million Thaler dergleichen Tympfe, wozu r6666?/;, Mark fein 
Silber erfordert werden, pro Mark 1!/, Dulaten, das find über- 
haupt 25000 Stüd Dukaten an reinen Schlagefhaß zu bezahlen, 
welche à 28/, Rthlr. 68750 Rthlr. in ſchweren Silbergelde oder 
343750 in mehrgemeldte Tympfe betragen; ſolches macht nad) den 
Silberpreis à 12 Rthlr. 34°/, Prozent Gewinn in Dufaten oder 
fchweren Silber-Gelde. | 

Zu einer höhern Offerte Habe gedachten Levin big dato noch 
nicht bringen fünnen, indem er beweijen will, daß es nicht mehr 

Acta Borussica. Münzwefen III. 25 


386 Nr. 82, 83. — 12.—20. Februar 1764. 


möglich fei, das Stüd von denen neuen Tympfe anjego in Polen 
nach dem dafelbjt publicirten Edict von 1.762 zu 15 Grojchen pol- 
niſch oder 2 gute Grojchen zu debitiren, ſondern daß daſelbſt ftatt 
36 Stück Tympfe, welche damals gleich einen Dulaten angenommen 
worden, nunmehr 42 bis 45 Stüd neue Tympfe für einen Dukaten 
bezahlet werden müßten. 

Hiernächft!) machte der Levin mir den Antrag, daß, wann 
denen polnischen Juden auch polnijche Kupferjchilling in oberwähnter 
Münze mit auszumünzen allergnädigft bewilligt werden möchte, fie 
pro Gentner 10 Rthlr. Schlagefhag ebenfalls in Dukaten bezahlen 
und die gejchnittene Kupferplatten darzu liefern wollten. 

Zugleich) würden fie fich engagiren, da8 zu vorgedachter Tympf- 
ausmünzung erforderliche Silber von außerhalb Landes anzufchaffen 
und folches denen andern f. Münzen nicht zu entziehen, auch alle 
Münz- und Transportkoften felbft zu bezahlen. Und damit E. K. M. 
wegen des Schlagejchages vorläufig gefichert jeind, fo will der Levin 
die polnifche Juden dahin vermögen, daß jelbige, bevor mit folcher 
Ausmünzung angefangen würde, ſogleich 6000 Stück Dukaten 
deponiren jollten. 


82. HKabinettsorder an den Generalmünzdireftor Hrönde über 
YAusmünzung von Tympfen durch Juden. 
Dotsdam, 12. Februar 1764. 
Ä Ausfertigung. R. XII, 1. 
©. K. M. Haben aus den . . Beriht vom 11. dieſes Dero 
Münzdirector Krönide erjehen, was derfelbe wegen eines von einen 
Frankfurter Juden ihn gethanen Antrag von bemittelten polnijchen 
Suden, welde er ausfündig gemachet und welche vorläufig zum 
Debit Einer Million Thlr. polnischer Tympfe fich vorerjt engagiren 
wollen, gemeldet und angeführet hat; worauf Sie denfelben hierauf 
in Antwort erteilen, wie fothaner Antrag in jo weit ©. 8. M. ganz 
lieb ift, weilen die Ausmünzung derer Tympfe nothiwendig gejchehen 
muß. Nur allein glauben Höchjtdiejelbe, daß gedachte Entreprenneurg 


1) Auf das Folgende antwortete der König in der Kabinettäorder vom 
12. (Nr. 82) nicht, vielleicht ftand es nicht in der Neinjchrift. 


Tympfprägung für Polen. 387 


wegen des Schlagefchates noch höher als die offerirten 25/m Du- 
caten werden gehen fünnen, maßen nad) Deren Rechnung, jo Sie 
jedoch nur en gros und ohne das detail richtig zu rechnen, machen, 
es ohngefähr jo ausfallen würde: nämlich die zu den Tympfen er- 
forderlihe 16666 Mark fein Silber often nad) den Silberpreife 
a 12 Rthlr. gerechnet 199992 Rthlr., wenn fie nun die Tympfe 
per Markt zu 60 Rthlr. ausmünzen lafjen wollen, jo würden folche 
an 999960 Rthlr. betragen, daß aljo deren Profit zu hoch beran- 
gehen würde. Wollen fie aljo den Schlagejchag in Ducaten geben, 
fo würde ſolcher doch wenigstens bis auf die Hälfte des Profites zu 
determiniren fein. Es ſetzen dieſes S. K. M. nur nad) Dero in 
der Eil und im Kopf gemachten Rechnung, worunter Sie faljch oder 
unrichtig gerechnet haben können, Sie geben Dero Münzdirector 
Krönide aber jolches nur als ein Exempel oder Rechnungs Aufgabe 
an, wornach er eine richtige Ausrechnung machen und den calculum 
ziehen, auch alsdann fuchen kann, den Accord mit obgedachten Juden 
auf das bejtmöglichite zu machen, als die er wegen des Debits 
folder Tympfe und den davon zu bezahlenden BEN Schlageſchatz 
— aus den Händen gehen laſſen muß. 


83. Bericht des oſtpreußiſchen Kammerpräfidenten Domhardt über 
die WMlünzverhältniffe in Oſtpreußen. 
Königsberg, 20. Februar 1764. 
Urſchrift. R. XIII, 1. 

Er wird auf Ausführung des Edilt vom 11. Januar 1764 gegen 
Ausfuhr des Silber und geringhaltiger Sorten!) ſorgſamſt achten. 

Wenn ich aber hiebei bemerket, daß E. K. M. eine Ber- 
änderung mit dem Münzwejen vorzunehmen . . rejolviret haben, jo 
unterwinde mich . ., dahin anzutragen, ob E. K. M. bei der neuen 
biefigen Orts zu etablirenden Ausmünzung nicht Huldreichjt geruhen 
wollten, ftatt den allhier auszuprägenden brandenburgifchen Miünz- 
orten oder doch wenigſtens neben denenjelben auch ebenjo voll- 
gültige Tympfe und Schoftachs ſchlagen zu laffen. Bei dem Ber- 
fehr mit Polen, welches die confiderablefte Branche des hieſigen 


1) Mylius N. C. III, ©. 357—360. 


25* 


383 Nr. 84, 85. — 3.—13. März 1764. 


commerei iſt, werden dergleichen alte polnische Münzforten, in 
deren Ermangelung aber holländiſche Ducaten beftändig erfordert; 
da nun die erjtere fich jo verloren, daß fie auch mit dem anjehn- 
lihften Agio faum mehr aufzubringen find, fo würde der Kaufmann 
neceflitiret bleiben, die bier auszumünzende brandenburgifche Geld- 
jorten umzufegen und mit viel Koften Ducaten zu fchaffen, welches 
hingegen faſt gänzlich cejfiren und wahrjcheinlicherweije zugleich zu 
Herunterbringung des zum Nachteil der Handlung fo fehr in die 
Höhe geftiegenen Kurfes viel mit beitragen würde, wenn die hiefige 
k. Münze einen binlänglihen Borrat von guten Tympfen und 
Schoſtachs fourniren möchte, die ohne Zweifel, jobald die Nation 
von derjelben guten Gehalt überzeuget wäre, in kurzem in dem 
Innerſten Polens nach ihren vollen Wert furfiren würden, dahin- 
gegen andere Eipecen von eben dem Valeur niemals dafelbft ohne 
Verluſt angebracht werden können. Dieſer merflide Einfluß ins 
Allgemeine der hiefigen Handlung Hat es mir zur Pflicht gemacht, 
E. K. M. .. Ermefjen die dahin concurrirende Umftände . . vor- 
zulegen und diejelben lediglich . . Dero Verfügung anheim zu ftellen. 

An Silber kann es übrigens der hiefigen Münze nicht leicht 
fehlen, denn da dermalen in Polen fein Geld gemünzet wird, Hin- 
gegen noch die Menge geringhaltiger Münzjorten daſelbſt vorhanden, 
die nach der jet allda fubfiltirenden Einrichtung feinen Kurs haben, 
jo wird man uns folche gern zuführen und gegen gutes neues Geld 
verwechjeln, auch dafür wohl fogleich Hiefige Kaufmannswaaren ein- 
handeln. Sch wünſche dahero, daß das Münzweſen hieſelbſt bald 
auf ſolch einen Fuß eingerichtet werden möge, daß vieles gutes Geld 
ausgepräget werden könne; indem folches gewiß beides zu €. R. 
M. . . Intereffe und des Landes Beften gereichen wird. 


— — ⸗ñ8 — 


84. Bold: und Silbertarif für alle Münzſtätten vom 1. Juni 1764 an. 
Dotsdam, 5. März 1764. 
Ausfertigung. R. XIII, 1. 
I. vom Golde. a) einländiſch. 
1. Welches über 21 Karat 9 Grän im Ger 
halt die Mark fin . . 2 2020. 0.190l/, bis 191 Rthlr. 


wm - 


Dftpreußifches Geldweſen. — Edelmetalltarif. 


. Bon fo genannten neuen Friederichsd'or 


mit denen Sahrzahlen 1755, 1756 und 
1757 und den Budjitab A, ln 
auch mittel Auguftd’or 

die Mark Brutto 120 Rthlr. 16 Gr. 6Pf. 


389 


oder a 15 Karat 4'/, Grän, die Mark fein 188 Rthlr. 9 Gr. 6 Pf. 


. Bon neuern Auguftd’or mit der Sahr- 


zahl 1758 
die Mark Brutto 58 Rthlr. 8 Gr. 


oder à 7 Karat 6 Grän die Mark fein. 186 Rthl. 16 Gr. 


b) ausländifh Gold. 


. Moid’or, Guinées etc. nach ihren wahren 


Gehalt die Mark fein. . . » . ... 191% bis 192 Rthlr. 


I. vom Silber. a) einländifc). 


. Welches unter 4löthig, die Mark fein. . 12 Rthlr. 
. Bon 4 bis 9 Xoth, die Mark fein. . . 12 Rthlr. 
. Breuß. 6er oder 6 Srofchenftüd von 1763, 

die Mark fein . . . 0.0.12 Rthle. 
. Bon 9 big 12 Loth, die Mark fein . . 128/, bis 
. Bon 12 big zum feinften, die Mark fein 13 Rthlr. 


b) ausländiſch Silber. 


. Feine Harz und feine Sädjf.-Drittel, 


Sädf., Braunfchweig-Lüneb. Spec., aud) 
alte Raiferl. und Städte-Thaler, alte 
Louis blanc, Laub Thaler zc., ſämtlich nach 
ihren wahren Gehalt, die Mark fein. . 131/, bis 


. Piastres Ben - Ei un Ge⸗ 


12 Gr. 


16 Gr. 
125/, Rthlr. 


13'/, Rthlr. 


halt .. —F .....13%, bis 13%, Rthlr. 





85. Vorſtellung des Miniſters v. Schlabrendorff an den General— 
Münzdirektor Krönde über die neuen Reduktionstabellen. 


halber von Ew. . . 


Breslau, 13. März 1764. 
Abfchrift. Münze Dep. Tit. XVJ, 19. 


Es haben S. K. M. mir unterm 3. diejes eine der Nichtigkeit 


attejtierte Reductionstabelle zugefertiget und mir 


390 | Nr. 85. — 13. März 1764. 


dabei wegen meiner unterhabenden Kafjen eins und das ander 
befohlen. 

Ew. p. fann ich nicht bergen, daß dieje anderweite Reductions— 
tabelle, welche nunmehro die 3. ift, mich ohngemein furprenieret 
habe, nachdem ich daraus erjehen, daß nunmehro das publicum, 
ftatt vorhin bei dem neuen Gelde gegen das bisherige 56 Rthlr. 
aufs hundert angenommen waren, nunmehro gar jchon 66°/, Rthlr. 
verlieren jolle. | 

Bishero Hat es feine ohnumſtößliche Nichtigkeit gehabt, daß 
arithmetifche Wahrheiten die untrüglichiten fein. Ew. p. beitändige 
Abänderungen der einmal gemachten und für richtig ausgegebenen 
Ausrechnungen aber wollen diefen Sag wankend machen, ohnerachtet 
doch mit Grund folches nicht gejchehen Tann. 

Alles, was ich bei diefer Sache noch zum Grunde legen kann, 
ift, daß jeit meiner Abreife ein ganz neues Münziyfteme beliebet 
worden fein muß, welches von denjenigen principiis, welde ©. K. 
M. Em. p. in meiner Gegenwart zur Borfchrift gegeben, ganz und 
gar abweichet. | 

Wann es indefjen dabei verbleibet, jo ift folches der ficherfte Weg, 
unfern Nachbarn die ſchlechte Münzjorten zuzutreiben; die könig— 
liche Münzen hingegen werden Das wenigfte davon bekommen, da ein 
Seder feines Vortheilg wegen aller ergangenen Verbote ohnerachtet 
darauf raffinieren wird, wie er fein fchlechtes Geld auswärts aus— 
bringen könne, und dieſer geringere Verluſt ift evident, warn nur 
der Eigentümer fich Gelegenheit zu ſchaffen weiß, und hieran wird 
eg nicht fehlen, fein Geld auswärts umzujeßen. 

Daß Hierbei Profit, muß einem Jeden in die Sinne fallen, 
wann er fiehet, daß 3. E. in Sachſen für ein ſächſiſches 8 Gr. Stüd 
3 Gr. nad) dem NReichsconventionsfuß zu 131/, Rthlr. die Mark 
ausgeprägtes Geld bezahlet wird, allbier aber auch nur 3 Gr., und 
zwar in Gelde, jo jenem im innerlicden Werte nicht beifommet, da— 
für gegeben werden jollen, ohnerachtet ſelbſt noch in Sadjen ein- 
geftanden wird, daß mehr innerlihder Wert darin ftede und bloß in 
dem Betracht der Preis nur zu 3 Gr. angenommen jei, weil gar 
zu viel außgewippte Sorten darunter befindlich find und man fich 
jolchergeftalt wegen des mangquierenden Gewichts indemnifieren 
müſſe. 


Die Reduktion des Kriegsgeldes. 391 


Mit einem Wort, es wird des Dolierens über diefe Reduction 
von Seiten des publici fein Ende fein, und ich fürchte, daß, wann 
wie bishero continuieret wird, noch eine fernerweite Neductions- 
tabelle zu machen, zulett das fchlechte Geld faft für gar nichts an- 
gefehen werden wird, anjtatt, wann es bei derjenigen Reduction ge- 
blieben wäre, welche bei meiner Gegenwart entworfen, dag publicum 
fi noch eher hätte zufrieden geben fünnen. Nehme ich auch nur 
den einzigen Umftand, daß ein jeßiges geringhaltigeres preußifches 
8 Gr. Stüd nur 4 Gr. 10 Pf. gelten joll, fo lieget fchon ein großes 
inconvenient darin, weil bei dem Mangel von Pfennigen Käufer 
und Verkäufer, auch Contribuenten mit denen Kafjen durchaus nicht 
auseinander fommen und fich herausgeben fünnen. Wäre es ftatt 
defien bei 5 gr. geblieben, jo wäre diejer ganzen Schwierigkeit 
vorgebeuget gewejen. Der Unterfcheid, daß nach dem bisherigen 
Münzedict das jebige preußilche neue Kurant gegen altes nur 
41 Procent, künftig aber 662/, Thlr. verlieren fol, wirde Jedem zu 
fehr in die Augen fallen. 


Da auch S. M. mir befannt gemacht, daß von Trinitatis an 
bei den Kafjen die Gefälle mit ?/,tel in neuem Golde, mit ?/;tel in 
ſchweren neuen Silberforten und mit !/,tel in neuer Scheidemünze 
abgeführet werden jolle, fo glaube ich zwar, daß ein und ander mir 
dabei auffommender Zweifel nur darin beruhe, daß fich nicht deut- 
li) genug exrplicieret worden, und werde ich mich darunter jchon zu 
helfen juchen. 

Da aber unter andern, wie angeführet, in der ordre lauter 
neuer Münzjorten von 1764 gedacht wird und dieſes ebenfalls wider 
dasjenige ftreitet, was bei meiner Gegenwart wegen Annehmung 
alter chlechter Sorten bei den Kafjen, jedoch nach der Reduction 
feftgejeget worden, fo muß Ew. p. erjuchen, mir zu melden, ob 
darunter ex post ebenfalls eine Abänderung gemachet worden. Soll 
es aber bei der damaligen Abrede bleiben und nad ©. K. M. 
ordre die gedachte ?/, Theil in fchweren ſchlechten Silbermünzen 
bezahlet werden, jo weiß ich nicht, was für Ejpecen darunter ge— 
meinet fein, noch woher im andern Fall die neue ſchwere Silber- 
orten, wann damit etwa ganze, halbe und viertel Thaler gemeinet 
fein, genommen werden follen, da meines Wiffeng noch nicht viel 


392 Nr. 86. — 23. März 1764. 


fein Silber angejchafft ift, Daß dergleichen in genungfamer quantite 
gepräget werden könne, wenigftens allbier nichts als 2 Gr. Stüd 
gemachet werden, auch bevor nicht viel fein Silber angefchaffet wird, 
nicht gröbere esp&ces gepräget werden können. Wann es auch ferner 
beißet, daß "/,tel in Scheidemünze angenommen werden fol, fo 
kann ich mich hieraus ebenfalls nicht finden, da folchenfalls das für 
Schleſien vorhin beliebte Quantum von 40000 Rthlr. bei weiten 
nicht binreichend fein würde, und wann folches fehr vergrößert 
werden follte, nichts gewiſſer ift, al8 daß dem Agiotieren wieder 
Thür und Thor geöffnet werden würde, anftatt nah ©. K. M. 
Intention ſolchem durch die neue Einrichtung ein Riegel vorgefchoben 
werden fol. !/,tel Scheidemünze ift bei Abtragung der praestan- 
dorum überhaupt zu viel und feßet eine zu große Summe Scheide- 
münze im Lande voraus. Es wird auch hierbei zu determinieren 
fein, welche von denen reducierten Sorten Fünftig unter das !/,tel 
als Scheidemünze bei denen Kaſſen angenommen werden fol, weil 
ein jebiges preuß. 4 Gr. Stüd fünftig nur 2 Gr. 5 Pf. und ein 
2 Gr. Stüd nur 1 Gr. 5 Pf, ein fächfiiches 8 Gr. Stüd aber 
nur 3 Ggr. beträget. 


Ew. p. erfuche, mir hierüber nähere Auskunft zu geben und 
wo es noch in der Welt möglich, es dahin einzuleiten, daß es bei 
der vorigen Ausrechnung ſowohl ratione der Reduction als des 
Gewichts verbleibe, weil ich fonft unangenehme und nachteilige 
Suiten vorausjehe und das publicum über den großen Verluft gar 
zu jehr fchreien und die fönigliche Münze ftatt eines gehofften großen 
Profit einen fehr Fleinen und wenig im Ziegel auszufchmelzen 
befommen werden. 


86. Rechifertigung des Beneralmünzdireftors Hrönde gegen den 
Minifter v. Schlabrendorff wegen der neuen NReduftionstabellen. 
Berlin, 23. März 1764. 

Abſchrift. Tit. XVI, 19. 


Euer Ercellenz wollen ſich annoch zu erinnern geruhen, wie 
ich bei Dero Anweſenheit allbier verjchiedemal zu erfennen gegeben, 


Reduktion des Kriegsgeldes. 393 


daß die Anfertigung derer von mir verlangten NReductionstabellen 
über die jebt kurſierende preußifche und ſächſiſche Münzforten zum 
Behuf derer k. Kaffen mich in mancherlei Berlegenheiten ſetzen 
würde. 

Denn nicht nur die viele Arten ſolcher zu reducierenden Gelder, 
welche größtenteils mit Beifchlägen von jehr geringem Valeur ver- 
mischt und dazu mit unrichtigen Jahrzahlen verjehen find, fondern 
auch die durch das Auswippen entjtandene große Differenzen im 
Gewicht beweifen hoffentlich gnugſam, wie fchwer es ei, dergleichen 
Sorten in ſolche Säte zu bringen, welche denen k. Kaſſen bei der 
Einnahme: zur norme dienen und jelbige: zugleich für den Ausfall 
in Bergleihung gegen das auszumünzende preußifche Kurantgeld 
fihern follen. | 

Arithmetische Wahrheiten, wovon Euer Excellenz in Dero hoch— 
geneigten Zufchrift vom 13. dieſes zu erwähnen beliebt, beruhen auf 
fihere Grundfäge. Wie aber habe ich wohl bei vorangeführten 
Schwürigkeiten einen jolhen Grundjag erwählen fünnen, der wegen 
des unrichtigen Gewichts und Gehalts mehrgedachter Gelder für 
unveränderlich zu halten gemwejen? | 

Euer Ercellenz wird auch noch in Gedanken ſchweben: die 
Beranlaffung zur Abänderung der erjten Neductionstabellen, wider 
deren richtige Ausrechnung nach denen angenommenen Sätzen wohl 
Niemand wird etwas einwenden fünnen, war die allhier entdeckte 
ftarfe Differenz im Gewicht, da an vielen Beuteln preußijcher und 
ſächſiſcher Sorten ein manquement von 2 bi$ 3 und mehr Mark 
nad dem Münzgeſetz fich gefunden, welches ich in Breslau nicht jo 
ſtark bemerfet, und dieferwegen mußten felbige umgearbeitet werden. 

Daß ich aber bei ©. 8. M. um anderweite Abänderung der 
angefertigten 2. Tabelle gebeten, dazu hat mich folgende dringende 
Urſach vermocht. 

Die vormaligen Münzentreprenneurs Ephraim und Itzig, denen 
Silberraffinaden anzulegen concedieret worden, machten mir anfangs 
Hoffnung, daß die Mark fein Silber in geringhaltigen Sorten etwa 
6 bis 8 Groſchen zu raffinieren koſten würde. Hiernach habe ich 
in angeführter 2. Tabelle alle Sätze derer Münzſorten regulieret 
und glaubte dabei ſicher zu ſein, bis der Ephraim und Itzig ſich ex 


394 Nr. 86. — 23. März 1764. 


post erklärten, fie fönnten die Mark Silber in geringen Sorten 
nicht für einen Rthlr. raffinieren. Weil nun in diefer Tabelle der 
Preis des geringhaltigen Silbers pro Mark für 12”/, Rthlr. an- 
gerechnet und zum Grunde genommen worden, das mehrejte da— 
von feinieret werden muß, weil felbiges, bevor jolches nicht ge— 
Ichehen, in neuen Kurantgelde nicht vermünzet werden kann, fo 
werden Euer Ercellenz leicht einzufehen geruhen, daß, wann für die 
Mark fein Silber in mehrerwähnten geringhaltigen Sorten 12'/, Rthlr. 
beim Einfauf und hiernächſt über 1 Rthlr. Feinierungsfoften be- 
zahlet werden jollte, mithin die Marf fein über 13'/, Rthlr. zu 
ftehen fäme, bei der Ausmünzung in gutem Surantgelde à 14 Rthlr. 
nad) Abzug derer Münzuntoften S. 8. M. wenig oder gar Fein 
Gewinn übrig bleiben würde, da doc Höchſtdieſelbe, wie Euer 
Ercellenz vermutlich nicht unbefannt fein wird, ein fehr beträcht- 
liches Quantum an Schlagefchaß bei der neuen Ausmünzung Iufrieren 
wollen. Dunnenhero habe fein ander Mittel ergreifen fünnen, als 
den in oftbefagter Tabelle angerechneten Silberprei® derer gering- 
hultigen Gelder von 12!/, bi8 auf 12 Rthlr. und die befjere Sorten 
itatt 13 auf 12'/, Rthlr. herunter zu fegen und aljo darnach die 
3.Reductionstabelle anzufertigen, wovon Hochdiejelben bereits vor 
Dero Abreiſe avertieret. 


Nah gedachten neuen Silberpreifen und Tabellen, welche 
©. 8. M. am 3. dieſes approbieret und confirmieret haben, ift num 
bald zu berechnen, daß das bisherige preußijche Kurantgeld gegen 
das auszumünzende nach dem neuen Fuß 66°), Procent verlieren 
müſſe, e. g.: 


500 Rthlr. erſt gemeldeter bishero furfierender preußijcher 
8 Groſchenſtücken, welche nach dem vorigen Münzfuß inclufive derer 
denen gewejenen Münzentreprenneurs höchſt bewilligten Beneficien 
im Schrot netto 49 Mark 10 Loth 2 Div. wiegen follen, die aber, 
wann fie nicht directe aus der Münze oder denen k. Kaſſen kommen, 
viel leichter und mehrenteil® ausgewippet find, habe deshalb in der 
Gewichtstabelle zu 48 Mark 14 Loth 2 Qu. angejegt; wären nun 
gleich Feine leichtern im Cirkul vorhanden, jo würden bei jolchem 
Gewicht 1'/, bis 19,6 Procent verloren. Rechnet man Hierzu bie 
erwähnten den Entreprenneurs accordierte beneficia im Korn, da 


Reduktion des Kriegsgeldes. ‚395 


nämlich bemeldete 8 Grojchenftücde, welche 8 Loth fein halten jollen, 
nach dem Einjchmelzen nicht höher als 7 Loth 15 big 15"/, Grän 
würklich nur fein halten, jo wird man finden, daß darin die Mark 
fein Silber nicht zu 19°), Rthlr., wie das Gejeß ift, jondern zu 
20°/, Rthlr. ausfallen. 


Wird hiernach der von des K. M. approbierte Silberpreis 
a 122,, Rthlr. verglichen, fo iſt unwiderſprechlich, daß 166?/, Rthlr. 
jetzige !/; Stücke mit 100 Rthlr. auszumünzenden neuen un 
gelde in richtiger Proportion ftehen. 


Sleihe Bewandniß Hat es auch mit der Reduction derer 
andern preußijchen und ſächſiſchen Münzjorten. 


So aufrichtig ih nun auch wünſche, daß das Publicum nicht 
fo viel verlieren dürfe, jo wenig ftehet es doch aus vor angeführten 
Urfachen und bei dem überhand genommenen Müngverderben in 
meinem Vermögen, ſolchen Berluft zu vermindern; dabei bin über- 
zeugt, daß ich im Augusto a. p. zum gemeinen Beten einen noch 
größern Berluft bei S. 8. M. . . verbeten. 


Wann auh Euer Excellenz wegen der ſächſiſchen 8 Grojchen- 
jtüde zu monieren beliebet, daß felbige in Betracht, daß Sachſen 
für das Stüd 3 Gr. in dem nad) dem fogenannten Conventionsfuß 
ausgemünzten Gelde bezahle, gegen unfer neues preußijche Kurant- 
geld zu geringe äftimieret worden, jo muß hierauf ganz gehorjamft 
replicieren, daß laut glaubwürdigen Nachrichten dergleichen 8 Grofchen- 
ſtücke bei denen fächfiichen Münzen feit einigen Monaten nicht mehr 
nad Rthlrn. oder ſtückweiſe, fondern al Marco oder nad) dem Ge— 
wicht angenommen und bezahlet werden. Denn fobald man dajelbt 
bemerkt, daß erwähnte Sorten von Zeit zu Zeit leichter dahin ge- 
bracht worden, jo daß dortige Münzen nach Anrechnung des Stüds 
a3 Gr. Schaden gelitten, verfähret man deshalb nicht mehr nad 
dem am 14. Marti a. p. publicierten ſächſiſchen Edict. 


Sonft habe noch die Ehre, Euer Excellenz zu vermelden, daß, 
wann in der erhaltenen f. ordre die Abtührnng derer Kafjengefälle 
von Tinitatis c. in lauter neuen Münzforten von 1764 beftimmt 
und die Annahme derer geringen Sorten nad) dem reducierten Baleur 
nicht beigefüget ift, meines Wiffens in diefer Sache nach Dero Ab- 


396 Nr. 86, 87. — 23.—29. März 1764. 


reife nicht8 abgeändert worden, wenigſtens habe ich dazu feine Ver- 
anlaffung gegeben. 


Was die in angeführter ordre enthaltene ?/, in fchweren 
ſchlechten Silbergelde betrifft, jo FTönnen nad) meinem ohnmaß- 
geblichen Ermefjen wohl feine andre Sorten als jeßige preußijche 
8 und 4 Gr., auch fähfiihe 3 Gr. Stüde damit gemeinet fein. 
Und unter neu ſchwer Silbergeld find ohne Zweifel nicht nur ganze, 
halbe und viertel Thaler, fondern auch 8, 4 und 2 Grofchenftüde 
von 1764 zu rechnen, weil der Baleuer in allen diefen especes 
“ganz gleich ift. 

Das abzutragende '/, in Scheidemünze wird vermutlich bei 
Entrichtung derer praestandorum von denen Beamten zu verftehen 
fein. Inzwiſchen kann mit Wahrheit verfichern, daß ich darauf 
nicht angetragen und das bei ©. K. M. vorlängit vorgejchlagene 
Duantum Scheidemünze zu vergrößern mir aud nicht in Gedanken 
gefommen. Was für Schlefien bejtimmt ift, bejtehet in 

140/m Rtht. . » .» 2.2... Kreuzerſtücke, 


40/)m „ nee. 2 Gröfchel, 
50/m „ een. 1 Rreuger, 
12/m „ > 220. 1 Gröfchel, 


und etwas weniges an 1 Groſchen⸗ und 6 Pfennigſtücken, welches 
überhaupt à Proportion des deſtinierten quanti Kurantgeldes nicht 
den 7. Theil ausmacht. Solches halte für gedachte Provinz nicht 
als überflüſſig, auch werde jederzeit darauf bedacht ſein, daß die 
königliche Staaten nicht mit zu vieler Scheidemünze überhäuft und 
dadurch eine neue Gelegenheit zu dem ſo ſchädlichen Agiotieren ge— 
macht werde. Von denen reducierten Sorten ſind unter die bei 
denen Kaſſen abzuführende Scheidemünze wohl zu rechnen: preuß. 
1 Groſchen- und 3 Xer Stücke von 1763, nicht weniger ſächſiſche 
6 und 3 Kreuzer, auch dergleihen 2 und 1 Grojchenftüde. 


— — — 


397 


Das Edikt vom 29. März 1764. - 


ade '6 
n aprc z1 an 


gu 
uaqaoc WOHL PLRHLDA 
wöunpRagNT 319 
woam uoa gun uuvm 


ldumg 2900 Hugatypgd uaplıgnard 
puv :usgoplaßuns apnyusiploag ud 


"SOP—T8E 'D III OD "N SUN 
192 uoaipnaqos uaſuaoa, wıaq 
u Janayugp wol woa wÖSUnpRagR 


"28 


uallog 
uadyadsnn usranglfunygg uaslun un ↄbuyu 
sap qun apnylusplorg-t uv j408 
up uaſpyauonaodoad aaa Ylgau uspol 
rg araalp| aypvgad anu HI anoajvg 
waprj6 uoa apnyußpleig-z gun +7 
g uspiajdgag ‘0g,1 uoa Injtungg weg 
(pvu 29709% Japaıa gun agjvg ‘Fuod uv 
gdrgo 1up| Knv 50 83d|9-g10@ 
ud 1gomal uunyuong Salpıyyppajag ua 87194 
-3q Pnv ‘pugrorsa urallagıaa ne usanyyv| 
-NUDYg gun usıfaammag aↄaaq Bunzagagjaf 
a9a9ıdauı dylaq Pnv 'uauvgrrayuy gun aquvz j 
aa23lunrrdulsgoggant ualamfungg auauımoz 
35 ul ur Hd uobiaoaraibuvj goq 
quargyaı svq gg maapvrg :uallım n? u 
14 udn] aun gung ungg ar) 'n Bug 
uaguug HS oa PL AR 

"61 /IAX 9% dagfung '& 'G 
Ypugay 

aoigaaiunuivaauoo Woa #92) ART ‘67 
woa yz1galunyz um: Janaız 29112 


Rr. 87. — Januar big April 1764. 


398 


Fan 
"3I woa yozoyoadgdun 


Ho Prunpligug 


Ppuybiqa; 'uallınbag Ipın uspog uauuvuoq 
uajJagvg ualarq ur uauag aayun al auzajoluı 
'sp1ay 'uommonsbuv gun uaqobabsnv F1agx 
us}daj9B1ag uanpqo uslarq u uaugı uoq 
(ppu gjv pıun gaaqup qun ſabiqanaoabqv 
g qun y qns uapagujguongnaarg us}önlad 
139 199 uoloiq Pou g713} ‘qui uarfunm 
sJdgno 0921 Noa Anltunyg warpvaad 
-go vu aıq sjv anajugg uoaaobuiaoab uoa 
uafunwmaagpıg aun -0Jo@ uaquarıynor pouuv 
1370039, ualpıypup| uaaↄlun u orsdsıg a1q 
usbadıngua 'Taylıayad ppuavq uadungog 
av aun yaypugaag aylanvıad goa Imv 
Yanarladraguaaaıu binga uapnylusplaıg 
-z aun =F '=g uabpidab orgamunu FIX 
uaſpijaↄauuꝝ uapıa7d uva un 259g 29Bıuaa 
ipiu ‘sagjadragıg usraup| soq Pnv sjv 
usfunwajog 130 Bundalugg ın Jgamal OG21 
uoa Injtunyg aaq uasuaoask qun uapuJg, 
malug uapıyuml qun ualsypg * ' ° 
„uv 8210 "79T alaig ung "7 
woa goq“ — „araıkuıtadipou dog“ N0IS 


| :uorguajug 
aubioyubaoano alu Yı ol uagaam 


wagalısa gaıfadg uaynd uoajbyadobsnv nau 


uaalun pn uobobvq qun Farsalag Hpıydou, 
-ajvg uspialfunyg wapraıfnaar uapjol uaa 
ↄquvg apıyyıuml araluyy 2agu unu und 
wagol uagasaı 
Figanasdgo uayagurguannasg uaibnlob 
799 Ppou ‘quıl usptog aprunmaßgno OqyT 
uog In2 usgugpansgo (pvu a1q ↄiai anoa vꝙ 
moaaabuiaob uoa apa sooctlaaqi qun 
-Qjag ↄquaaannoa pou uaruraoısk uoaſpij 
-up| gun edchuoarnajipo uniboꝰaa usunasa 
nal wunyusplinjang 'Ppiaadiuog uaolun 
u aaılıladlpuu Yoa ‘usjgalag qun 
ymajolaa oagamunn ag uagug SR 


399 


Das Edikt vom 29. März 1764. 


avnuvg 91 
‘a yjojojoadsbunqi 


av qun ‘ualluy n? 
usgo? Bil OgZT uoa Injtunyg mag pou 
209 und uapunmad qgol ur Boryag 
uauanjvhijua uayagug uarpvgab usqg ui 
usq anloa aun wrlaın?tgv usfjaugplug 
un? ustunyg aaslun ur 329799] Pnv aoqo 
uaıhnıntgo paag; usrbapadiag g qun v ans 
wapagvg usg u usugı waqa (pvu uspol 
Funyg warıaıfnaar uayuuvuag uaguvuaoq 
-uagazlpou oydg uolaiq u uauag 1900 
uajdpidsdenn 0921 uaa Anltunyg waq 
(pvu uainb usgpugaßgeo uı aaaaayyııa uallog 
uapp 199 Bpue}sgead 3ıdı uv FOZJT TUnF I 
woa 'yol uaaraaı uallvgad IGugx 1a uauv 
⸗aaꝛun uaalun dog "uoyuazug a.n biqyubaojv 
aaalum yı ol uaqaↄai uagalısa uayralfunyg 
ua7nd usrÖnidaßgnn nou uaraluny pn uobob 
«vg gun paoaloq pbgmagug uarralkunyg 
uaꝛbiqanaiobgyß qun wazaeınaaıa walpjol 
uoa 3Qquoz apıyyıny| aaalun unu And 

'T8 

"uapol usaraaı pvaq 

5 uafunyg alu u usfjpulplung un? 


va qun ‘uallog uszgv? Bil 30a 
warallag uspfunmad 743[ ın Huayagg uag qun 
ustjamplus ’uzslaygv usfunyg saaluy u 
um Ip uaagnlgo usgumaaguadje] 
apnz] sıqg aaa arıtnası ayPpvgad 
dam u uallogg uaↄlun uajv 199 SOUoTYeIS 
-geıd 329ı uauppagun Jraluy go 


18 


400 


Nr. 87. — Januar bis April 1764. 


any 81 ‘Han 


93) uv „aaunsj“ oa gnjtpo 198 


93 „Buuualsk g“" 


8921 1908 


ahvg aoq un ao qunbnz uondu a0 "zZ 


aoaſnoaqy⸗g aoqo uaplorblagjıg-Taaura| 

uspjoag-T gun ⸗g ‘7 'g ualpıajd 

220 Ppnv am ‘pnylaspvgg-uaud-g 

qun uaplosaduaoyg-zT aplıgnaad a1q 
: sa ode⸗aaqi⸗ 

au ppuiab 

avgzuunsg g 8 uaqusgaypou uj apjamı 

ao, ꝗStpiaqoa onoau ayunvuadoe| 91a 
: saodↄ⸗ oꝙ 

‘a MI ↄpoaqvjguoninqoꝝꝭ 229 pvꝛg "2 

upnlus@ploı® 

5 gun -8 40banquaoꝙ; Aa aouao 

Jpnylasensıg 

-g aun =g ‘-Örunalsk-g MPnv ala 

uaploag-T qun ⸗g '-g aplılpn| arg 
29078139119 

8921 140? 
-ahog asa mu 1410p ° * " aaanau 21Qq (q 
(puv oↄia 

10,0Hnöngejogg ayuuvusbol ag (e 

:8H9AH-0]0Q 


VI ↄpogojzuoninqo; 19 Pung "T 


401 


Das Edit vom 29. März 1764. 


avnaqoꝰ 
z3 woa Janayug 


Fan "Sr Pang 


"„uagasar 7ojgurag 
wolaadasgııS uaYalodyla) ipahaonv sun 
non usa ou gun Ipvagad uatunyg a1q 
u usfpuplug um? göngasyparpl uaoq 
-uol" :,uaguam" siq „uaaqgual“ 909 
"„uaßunddigsnyg pnv“ 


:udgotplobujo „uobunſphiuaogz“ Po 
„ipraio sug Inv Hplpng 
zuge“ :usgoplabun „uspnag“ ad 


uallmın uagraaı 
zaalaıad uafunyg 1a ur uofguhplung um? 
uryd Pıdiga] usgjslara qun uuoz uaqaↄai 
Pbajabioq rag asllımad unay usugı Bunz 
-3Buomag uallag u ‘uallnın uonvh Bıyaa 
ipraio auayugyus (¶ qun 9 qus uauorzou 
Öilag usa u svq uapaltunyg ualaoręnqoa 
slarg ayv Yva poqog — :E NG 4019 
"„g9LT ouue op apnylaatnaigg-g aoqo 
raploag-g naßplıgnaad a1q Pnv aa ‘92T 
gun 69,7 8921 usjgofigug uag nu bij 
up" — 2,8927" 819 „Bruuajck-g“ mon 


uagraa ualaramıaa uaFunyg 
uausg vu uaaquol “usmmousdun Fpıu 


auB ualloyg uaslun 199 uabunſpiuaog qun 
abpiꝙpliog; uajsıa uauaquvhaoaq uoavq 1319Q 
uabaat ualao ↄquabjoꝭ usyol uababv 


838 | 


oAlsnlom GGZT 819 02T uoqa oapui 
-usiploag-z gun ⸗p '-g aplıgnaad a1q 
‘I MI Spaguzsuorygngag 299 Porg 'E 


"E91 
gun 69,7 80921 uajgufgaagug ug 
um apnylasfnaag-T qun -Biuusjck-g 


26 


Acta Borussica Münzweſen III 


Nr. 87. — Januar bis April 1764. 


402 


any ‘ar Uang 


any "Tr ang 
larq ‘„usplardugauyg 
sp" Ann avnaqoß 
zz woa Janayng 


'„phgupu! 
aun“ — :usgoplaßun „agmarj” ad 


pmlusiplorg 

plıgnsad -g gun »gT uaquaannoa Jodus}g 
wmoagmaa| asyun wognaak ur a1q 'q 

‘79,7 ouue oa apnluanıg-z aPplıasıy 
qun =uafploadusuuyg-T uapijdrag °F 

aus] 0o| 

gun ↄalsnlou 69,7 gun gg,T uoa pm] 

-usplordusauyg-g Pnv 'raknsayg-g qun 

st nao whpleam ahplıdnaad -g gun 
gr ualpıajdaag op g—:" ' " (p wol 

"HAISN[IUT 

JSLT Sıq ZG,T von apnylastnsıgg-g qun 

-gT 2300 uaplorg aplıgnaad ⸗9 qun =-gI 
ualpıajdaaa op zZ — "Emo 


Dont pl (q 

„SAISnJDUL 293,T Sig 09,T OuUe uoq 
apnyluaploabussauyg-r pnv "uaplorg and 
T qun zZ" — „29,1 siq „gun“ yon 


“19920 zuuvuaq FpIu USpaguyguonyngarg 
uaippqoabahauu ur spam 'usfunyg aqwarl 
ↄabnvhbuzaab abjaqn av uafpıapdug 


[9,7 omm uon apmlaang-g aplıa 
379 qun uaplardusuyg-T uopıajdiag (P 


-69,7 gun 
8C,T uoa I3PMS mugT uapısjdisg (0 
a golong wog gm 2G2T 
ouue op apnyusploag-ı ualpısjdaag (q 
"LGLT 
gun gg, usjgufagug ususg nu apnı] 
-uaplorg-z gun =F ‘-g uohplıgnaad aıq (e 


403 


Das Edikt vom 29. März 1764. 


abnayaiſsnv a16ppqobaoo Pnv aagv uallnın 
89“ — :usgopladun „Farpoylaaa” ad 


“„alarg" — :ayagzamagrgal“ up 
| „uafunyg 3raquv qun 
sg" — :„ustummgipiag“ mon 


na1g“ — :„augsta@lagaoa" mul 


ua van ausppußplag qun ↄiſpioj arg *raproyl 
130 spojusga usqunz uraluyy u gang 190 
uoqoq ulꝑ⸗ao, qspiaqoia usjuuozag uaq & 
ppu priauaꝙꝙ svq Al uuvai ao qsmog 
370 Pnv 'opnylaspugg ®,z gun -⸗9 ‘OT 
ↄatplbiaaiplunvaq 'bofıag ara aadınaar Iypıu 
ping aplıqungog brpım ayraquva 
⸗ob uapıajdgag 'uallug uabpadsnv bigyugo 
⸗ob oↄqupispiox; araauv qun usylanlany 
Brno 'aalıvyg oſplↄau ua vn uadızpıa 
joa uausa pnu gam YurladrapısıQ 
7 


uayal| uoaqaoat zaramımyla FIagx 
maıdı Pvu qun usgvg gang us1aal uaquoz 
usa u uabuapaiſsng; u Bunyquoß 
3390 bunijvhad an sadld JPalsıag 
7431 dog ai; uayam ahamyaa ’uaaraa 
Funmadgno Anlguonyusauog qun aabı?dıaz 
moq pvu apya 'usfunumgprarg ↄaoↄautp 
po uoupoa n? zip uozaoltungg aualna 
230 ausgarıplagaoa asyun auıl poqog 


88 


Nr. 87. — Januar bis April 1764. 


404 


„gun ao, ꝗspiaoqua usbıgal uaibpadob 


79,7 1hvkahog aaq pm (pvuavq uaga a1q 
gun” — : „quij“ siq „ppuadai“ yo 


793) „9Arsnppur“ 


unge uaqaↄai ipnvaqob nfoq 
pubnfaoa qui Pıyraarolas usdunggugaruug 
syipagnv uam 'usgug ganz ualaıl uylaß 
2apjo| apyam 'ustunumsgig qun -gjag 


dog Nohaaquolui gun usdaluyg soq Yang 
(pijjaau Pi usauplasgun qun jobypadob 
V quiſpugg uoq pm av avaf qun ‘)q 
99 9021 uagodagug uauoq aojun qui 
aoqv ao, ꝗsſpiaqaiaß anau aꝛuuvuobo 31 
qui 1bpadob Pnv. 7927 gu? 
sıg08 299 pm 20,0sprnamL obiol ag 
Pouioa ‘0G,T uoa Anltunyg mag You 
ajuuvuaqaoa aa aↄabujaab pm urog aun 
apa um ppm 'usgqıaoa Funmad a0,q 
⸗spraqoaiaß Eg9,T ouue Pnv aım HATsnjour 
89 819 29 9921 0921 uaıgog uauoq ui 
quı) uaſplojbsa "qui ao.qspiaqoaiaß 370 
ap errafunyg gg gun spdusg soq 
qaltplaaun auge oalsnou Fg gun gg 39 
‘Tg 0927 ujgofagug uauaq um 2ıq Yog 


‘yrnagag Pangasıg wngygngk svq qua 


al ‘arg ao. qstpiaqoiaꝰ ↄaalun SUR 
98 


ala nd uafundg 
uauag (pvu qui 2990 10,951n03 qun -J10% 


405 


Das Edikt vom 29. März 1764. 


»oadgdundıg 


ad °6 gun Fang 'z1 
ang alarq auge 
ag ou usdal Mag 
Avnaqog "zz wog Jana 
ug) ui SUDangg uanou 
3a BundallaQ ante 
sig 9 8 anau a 

avnuvS ‘HT WOA 1010} 
aha] 
> gum glanayug 
usa 839 9 8 2 


uaqaↄai iſpnvagob Jaauuag aun Jaquok 
m qun ayvlag asaslun Bunygufag n? uv 
F9,T Hunſ 'f moa orgamunu uapal ‘usvä 
Pi m wa um] gar T PNO 02 
2990 RU 1 Reg url av 
au PS BIT qun FR ‘a7 ↄanoodloa snvj 
piojb apmuoploıg-z gun -F ‘-g usybyad 
dgnn nau oagamunu 219 qun ‘INS 
wol gro auio PS 9g qun 82 *1 
ↄqupodloa uapfunmaßgnn Zg2T 'TGZT '0G21 
uaahug usa asyun 319 m oluaqo A29j0GJ 
-sprag Japan qun usgjog ‘usfuvd ↄiq 
uoaoa ‘aldınıy aoqo aaugafıpyg otphignoact 
nv a apnylus@lorg-z gun -F '-8 
'19706% jaaia qun ago ↄ—uvb uapfunmaß 
sn (ppuavq sold a1q gun 10,agfpıa 
3a aibyadabeno OG,T uoa Inltunyg 
usyayaBrsgisgaian uoq Pvu 3ypugadgGt 
98 

: mvjaog; u30 

-uadjol un u uagug qun 9 85 @ 


uoqaoↄat JopıplaB aquuz aa snv zauyl ol 
pm uaynaz uabijfpyluuiaiob uoa uagjal 
1g nuvq 'usjgofsg apnylusploag-z aoaqo 
7 gu ?/, qun 20,ggpugng apjol 
u 10% u9}7 uoq uoabvajoq aoquavq aun 
ans 03 »dıgya]) una ‘oynlßgog qun 
-alıtzyg 29299 Bunzgufog 109 uagguyleraguud 
u many nv noqjoabꝛpvq; aoah 
Buniänlgg 129 puma ag uayel unu 
ao, qspiaqoraß uarbyadabsnv HG,T ouue op 


gun usmugpmagem Pvu uauoq ag 


98 
a0,Q 


Nr. 87. — Januar bis April 1764, 


406 


2a gu glanayug) 
usa soq 2 S 1a 


-lıfız 299 uaßam qun uapuvag aaaaſun gg 83 FT »aryadlar usaag ↄꝓmlaoajvij 


29gjdypoK 219g uobaat g3 Fogtajg qun 
8: 
2juärspiarg joraoaia 
qun aqjvh ‘Fund usrÖnidadgnn 0921 
ouue op Anltunyg wag pvu usyjp aıq (q 
aldung 1990 
aↄuhotip; "Anaad splusplorg-z qun 
7 'g A0jvhis(pioꝝqꝭ; joꝛaaia qun >gj0g 
ↄuvb sönidaßenn Anltunyg uarmaylad 
4 am maa Pou oqol uanau A1q (8 
19 US "II 
ao spiaaqia 
sgjvg qun aↄappuio ↄjocdctoq 9370 ayfpou 
38 avquuo q 8 qun uoibyadobsnv In] 
-Funyg uoloiq vu ujjhaoa uop| arg (q 
ao qsſpiaqoa oqjvi qun po) 
ur nodcoq 376n1dadgnv Oq.] ouur 
ap Inltunyg mag Pou agal uanou ↄiq (® 
:2gjo@ ug I 
:yueıno) gun uafunu 
-goquoz aramep| aaalun bnlunj quı) Pıydjo} 


-spiarg Jopraıa gun agjvg 'atund 21 
28 


407 


Das Edikt vom 29. März 1764. 


Lay ¶ 
3 Moquaaquvjpo uoa 
bunaaquyaaq; ↄaoquv 


1 „uv F9,T ung 
"I moa” :uagolplaßuıs 
qua ADNnUDS ‘97 woa 
n070j021dsdungıg ug 


avnuvS ‘97T 

‘a yojooadsbunqi 
aaulyoz itpru 
Nu uaaoquo qun 
joquvg uotpliaiꝰ Yul 
⸗uabo 239 Ava uuul 


»uolvj usjgufgno uv 79,7 munp 'T oa 
anoajvg uajatenqoa moq Pou uaplog uojait 
⸗nqoa g gun v qus uapagug usa Pvu 
uauaq u biyaaoa Piajbal zip uapısjbrag 
allug uraqud aoq A9g0 Asa 199 Ua 
2300 ’usproltunyg uoaibyadobſsnv wanau 
uwoßpgo| um — :„uallug“ siq „g“ N0IO 


4 uaquoaiog; wal aauna] joqvq 89 
uogaaaı 7jdofsg ↄqoꝙ woßliquppog ut 
aynjaßuallog aiq aamp 'uafınaoask uobiuol 
730 3pılgı u nv uuoq sim uabunuqao 
19% uauabuvbao gjugaslaıg uausg 199 ‘ol 
uaqaaat F97gofag ↄqjabaaqiõ 1990 ↄqjoꝙ 
maynd m uoavq jeiasım ayplobyog qun 


uollvj usjgufgno uapol 
Funyg uaqualnvgum uallog uaolun 199 
saaqud qun pnylusplorm-Z 1900 =y ‘-g 
u ‘guorluask uapısjdm ’s7079 uafpıyylıad 
gun ag svq Pro 570 -Annmyg 829 
jgomol "zusıgag ↄaaalun ASK ualogx 
88 
uoqaoa 
ipnvaqgoab uojausnv uaqvbqvjog; 
qun ⸗yog '-alıtyyg aoq Bunygufog ne? puv 
joquvhu⸗ↄavvg; uafplıgqunzum mn? uoivjj 
m 22gNS mal au au ↄpnuo 89T 
uaaoq 'whplorg amd Z aiq qun OPMO Tg. 
uogom 'uplaag md F ala PS 3 
ug whlaag and g aiq uadahon 
Jauvansa gun Faasıımlag usäujdsjsauud 
uslug u wdungguffalganx ne pyjcpy 
»dnvg usyal uoqaoat 1b6padobenv 140g 
u} 7927 walaıg ur aıq Pnv 970 ‘gg qun 
19 0921 usgvfigug uausg asyun a1Q 
jgomo| ‘ualpuıngnv aagjıg ua] Javı ou 


Nr. 87. — Januar bis April 1764. 


408 


any "a Hang ap 
aoknoaꝝ⸗g nv aoqv 
agmg-T gun -Z 
ag uaplordusızugg-T 
gun ⸗3 ag 'apıylön 
-ualgk-9 UND 31 


wagol uaqaoat uahasdenv erejdey 
pou ‘uallogplaB ↄaijvaꝛuoꝛ aoqo bunjquvꝭ 
au} ujavq Pnv usa oaↄhv uoqaoa 
noqaojao daaqia? uafınaoask aaa Bunllvf 


29% aoq vu a sim 'usprog uapjal u. 


av? gun ‘lı Piydnign? gun buqu usJ007Q 
alu an) 89 Ho usa Fofunmadgno 
uaygpyleunyg uaslun u jara al anu qun unj 
⸗uvnd gaßunab avb ua Funmagiapg aanau 
uv a9u29| al qun "usmmouadgno uoang 
gg, Touue uoausipljul arg oqol ngnyS ?/, 
qun ®/,T @ aArpedseı gang uadıgal uuoq 
umoꝰunuaqiatpõ 810 uaqiojq SAISNJOUT9GZT 
sg apımlaagnyS-T qun -3 wopllasd 1% 
"SAISNJOUT 292,7 819 apnyljapleı@-T gun =Z 
Pnv am ‘aafnaryg-T aun =Z 8 "Iker 
(pno 'uaplarbusauyg-T gun = abyadob 
-$ND 9AISMIIUT GG,T Hg Jadına?yg maslup 
aagun ag Pnv am uoqaoa F9funumdgnv 
99,7 siq qun oN9Q) uabiaoa un ol PPMS 
-|sk-9 ua 10 mongnasig augo qun JAagx 
uadınaa uaagı uaygodag oↄotunuoq lopo ug 
:mojpogx uaqusßjo) od 6 $ 


‚uagacat 29010J19 arady19? 
usfumaoask 9190 Bunllvlaag Pvu aıl ara 
wog uapjo| u av? qun 'ı Pybnar 
n? gun buqu usjvnggQ aralu an) 39 50 
warm Funmadgnn uszauzylfungg uausg 
u ja ol anu ol sunmagupg ug 

‘68 


409 


Das Edikt don 29. März 1764. 


nd 6 'n Bay "21 
Hm Sour 


"66 


avnaqo 
won Janayug 


"org aoↄqo usguuplag nv am uaddıgz 
gun uaddıy apıgupll@gd aualjıraBurs ahol 


‚ol svq asaım qun 9 "e d0nuog 'TT moa 


1109) ua aanauaa mag u appzamfungg 199 

Bunianlangg Asusjagasa usbam UK HU 

nuaoiq Pnv 9% usjogrgaa Pygug 
:mujpagx uaquaßjo) od Zı 5 


„uoapo 


uagaaa uabvjploab uauungq uagoab ui apjiu 


avb aoqo Funuaauapg Jaaquv qun apıyl 
-uaploag=T ‘au usypv n? puvanoo "Anaad 
jo ojaauis uofugumagig >alaıq Puyuy 
qun aldung 2900 ugafrpy »plıdnaad 
Pnv" — : „ↄuhauuv“ sig „gu“ 09 


„397 Pogaag nvuab asglıg aun qjoꝙ uaplıaı? 
uonaodoag; arg uagummı ’usjogisa alvayl 
-sdunyaR qun uayyalpamabuıg) 530 uorzuggt 
no 199" — :„usdum” sig „19g” og 


-Janayug) uaylaa un OT $ am IT 8 
User ‘So ‘| 'nau Luvß or $ 


23104% q n? una ana? uuvz ol ‘usgatnfıca 
Haag mag aypymanbaig aoq uaboat 
u319793] mag aaaılıa dog ’uazusgad nf 
ipiu : qjobaↄaqi svq a qui) aↄuhouabuv 
wamadgu gun usgug gang uaradeg ua? 
usnag’ uallımad mn? uaquvg wabyanaugnv ur 
Pnv sardlangom aꝛbyadob aıq aagu v& 
ITS 

ↄuhuuv 1900 
919020) o1d7g yuatoısk ®/, sıq 8/, gjv Adam 
pm ‘ara ZöıyaslaBun uamung uagoab un 
pin abiqio. vg ↄbunuoaqiaſpo aↄqo apıyl 
-usploa@-T uabab ajadzuvingg garpvaab 
«10a Inv 23 goq 'usmdau n? Jpv m uuvın 
22038 ul 309 qun qui spmluhlaug 
3 qun -F gg am Aanajugg uagyal 
⸗uoq uoa 43]09% J1arasıa qun 3970 ↄLuvb 
Ansad squaßpadntenn gng uab qol mag. 
(pvu aiq uadoın 'uazogasa ↄva ua}l}199 
230 199 sjomgpau Panqasıg usaraıdyg unag 
along auaqaiaab Torgnd 999 uↄaqup 
qun z1ypurg uaylagaad mm? 199 gaıgz 

‘07 8 


Nr. 87. — Januar big April 1764. 


410 


gu po ‘usyjog Ppnagpurg nu Bunypv 
-g0a% anouad uallag aaqi ping qun 
er3o]fog ↄaaↄſun apuyup| Aug 'usyamı qun 
'uayfpv n? (pvuavq aylanvusd sua Inv Aıl 
wuopayun ualpıyyup| usjgalag qun ualloy 
uaↄqaqloq pri mn? ay sabayaiuobab 
as uagud ol ‘dam uabuvjab opluallıaz 
guuvmaagal n? galaıq gaygv unu uv 
"uar29j9] 
oyopmtunyg ustunyg alu u aıl dog 
ug nl 93 'nol usgiajg uajogrsa nuvq 
joquv aaa a0 oq ‘ualnoyneinv 
Pnvigg wmargı n? asgyılpnag uoqaoa 
uallopßpvu 9 "e Aunuog "IT won P109) 
usypugaßica Ppou uoppar 'uraagavaagııg 
uaaquv gun ga1ınpolnunyg uaqↄruſp qo ꝙ 
uausq Ivo 'uapıspdun ‘ayal us| Jagnvy 
-19 uarpod n? usfunyg aqwaal "sang aaqo 
yıagy) ı9l a9 uoauvqaojun maaluyy uoa aau1ag 
dog 'wogallo} Pau nv az 1gagg 
"uagvg ppuqaoaoa 1drapud 
10V soahug qun garuuoyg usypoaad "gT 
mog Id uoq m wafunyg aoq warıu 


wara ppuſpoa 
9 qun uommansdun "NHNG G 8 9X 
uabyadobenv ag Ppou anu ualloyg uaalun 
u aofpjo| gnu poqol ‘ag uaploıg 7 
wn Jauveg aun pauol un aaßzjuvang 
aolun uadaß 10,ggpiaganL rayfunmadgnv 


411 


olnog. | 
-Punyg a "udgusung ‘a -arolloyg 'Q 
lan a -0Q39% a. z30buavg "a 
aoquaaqujpo ‘a "dnag ıQ paog a 


piaqoaiaß 


8 7 


Das Edikt vom 29. März 1764. 


an Pugun 
an alu usayıdianı nvuob souoryuaA 
-e7u0 WÄR aiq uobobß  ayuag 
a plıyugsl uaguagag) wär aojun arg 
(panq jogslwaıng lu Yog aobuoat 
pm Suaagulasa vbaghob ppuavq yo 


412 Nr. 88. — 24. Mai 1764. 


88. Immediatbericht der Llevifchen Regierung und Kammer über 
das Edit vom 29. März 1764. 
Lleve, 24. Mai 1764. 
Abſchrift. Tit. XVI, 22. 

E. K. M... Befehlen zur . . Folge haben wir das aus dem 
Ministerio und General-Directorio uns zugefertigte neue Münz- 
Edictum vom 29. Mart. fo geſchwind nur immer möglich allent- 
halben bei denen Kafjen und fonften publicieren laſſen. Da aber 
ſolches nicht auf alle die Fälle einfchläget, welche nach denen Um— 
ftänden der biefigen Provinzen in Anjehung der Stüber-Münze, 
au) der von E. K. M. bei Introduction des Graumanjchen Fußes 
diejerhalb vor dem Krieg höchſt ſelbſt . . veranlafjete Einrichtungen 
erfordert werden, mithin e8 auch dabei an der darnach einzurichten- 
den Neductionstabelle der während den Krieg Hier gangbar ge= 
wejenen Münzjorten und darnach negotierten Landes-Kapitalien 
fehlet und folcde ohne E. K. M. nähere . . Declaration bei denen 
Zandesfchulden alleine einen Schaden von mehr al8 400000 Rthlr. 
verurfachen könnte, To berichten wir darüber ausführlich) ans Mini- 
sterium und General Directorium, damit ſolche nach vorher ge- 
gangener Cramination aller dabei vorfommenden Umftänden zu 
Höchſtdero Decifion den Vortrag davon thun Tönnen. 

Allein einige Hauptumftände, die eine gejchwindere . . Reme— 
dierung erfordern, haben wir unfern teureften Pflichten gemäß nicht 
ermangeln mögen, E. 8. M. immediat . . zu melden, weilen da— 
durch von dem bevorftehenden 1. Juni c. an eine ftarfe Halte in 
allen Abgaben zu E. 8. M. Kaffen fowohl, als in Handelungen 
und Contracten des Landes verurjachet werden kann; da 

1. E. K. M. Hiefige Münze noch gar feine bei E. 8. M. Kafjen 
begebige Münzjorten dem publico fournieret hat und was 

2. von dergleichen Sorten nad) dem Graumanſchen Fuß gepräget 
gewejen ift, faum zu Befriedigung E. K. M. Kaſſen hingereichet, 
eben vor den Krieg mit 10 und mehr Procent angefchaffet 
werden müfjen, wodurch es fat gänzlich weggeräumet worden, 
in dem Kriege felber aber hat 

3. feines füglich hiehin fommen können, weilen e8 von dem Feinde 
teils verboten, teil$ reducieret worden; und nad) hergejtellten 

Frieden haben 


Das Edikt vom 29. März 1764 im Weſten. 413 


4. E. RM... gut gefunden, die biefigen Provinzen Cleve, 
Geldern und Meurs noch vorerft bei dem Kurs des Geldes 
nach dem im Krieg reducierten Fuß zu belafjen, wobei dasjenige 
Geld, was in E. K. M. übrigen Landen bishero Kurs gehabt, 
wegen einer Differenz von 33'/, Procent nicht hiehin kommen 
können; mithin werden E. 8. M. daraus Höchft erleuchtet alle- 
gnädigft abnehmen, daß die hiefige Provinz von denjenigen 
Sorten, wornach das anfangs gedadhte .. Münzedictum ein- 
gerichtet ift, ſich faſt gänzlich entblößet finde und wir dahero 
bei der volllommenften Unterwerfung an € 8. M... Be- 
fehlen und bei dem völligen guten Willen aller Untertanen, 
um fi) in den cas von beftändigen guten Münzforten reta- 
blieret zu jehen, nicht wiffen, wo bei dem Mangel der neuen 
Münzforten und einer Neductionstabelle der bier aus vor an- 
geführten Urfachen noch Eurfierenden fremden Specien in einer 
jo kurzen Zeit als von jeßo big zum 1. Junü, auch im Verfolg 
diejenige Münzjorten hergenoinmen werden follen, welche E. R. 
M. in gedachten . . Edieto vorfchreiben, daß in Dero Kafjen 
nur angenommen, auch in Handelungen und Lontracten nur 
gelten jollen. | 
Es feie dann, daß E. K. M. .. gut finden und uns darüber 

jchleunigft zu inftruieren geruhen möchten, daß die vor dem Krieg 
unter der Graumanjchen Direction vor die hieſige Provinz aus- 
geprägte Stüber Münze, welche im Kriege ſchon jo zum Nachteil 
dererſelben 33?/, Procent reducieret worden, vorerft in Dero Kaffen, 
mithin in Handelungen und Lontracten wieder gelten und aud) 
bolländifh und franzöfiih Geld, wovon nämlich Louis neufs und 
Zaubthaler gegen die reducierte 2 Stüber Stüder reſp. 7 Rthlr. 
8 Ggr. und 1 Rthlr. 20 Gyr. bishero kurfieret Haben, dabei nad 
einen . . zu determinierenden Fuß angenommen werden jollen; und 
da ferner alle Tarifs, Hebe-Regifter und dergleichen von jeher auf 
Stüber Münze hier eingerichtet gewefen find, auch ohne höchft Dero 
eigenen Präjudiz wegen der benachbarten Landen nicht geändert 
werden können, jo müfjen E. K. M. . . anheimftellen, ob es Dero- 
jelben nicht gefällig, dergleichen Maßreguln bei dem hiefigen Münz- 
amt vorzufchreiben, daß vors Fünftige folde Münze, welche auf 
Stüber uud) zugleich eingerichtet iſt, ſowohl in hinreichende Quantität, 


414 Nr. 89. — 4A. uni 1764. 


als auch nach ſolchen Höchft gefälligen Fuß fournieret werde, daß 
jelbige ebenfalls in den benachbarten Landen mit der alten Zouisd’or 
in gleichen Wert von 5 Rthlr. gelten kann, weilen jonft die Hiefige 
Provinz, die ihrer Lage nach mit lauter fremden territoriis um— 
geben und eben deshalb mit E. K. M. übrigen Landen nicht jo viel 
Verkehr, als letztere unter fich zu haben im Stande ift, gar zu viel 
darunter leidet und ihre ftarfe Abgaben ferner ohne Ausfall nicht 
zu präftieren im Stande jein wird, wann ſolche weiter auch an 
denen zu E. 8. M. Kaſſen abzuführende Geldforten felbft jo viel 
verlieren ſoll und dabei ihrer Lage nach öfters felbige nicht einmal 
mit Berluft befommen kann. 





89, Reſkript an die Llevifche Negierung und Kammer, betr. ihre 
Bedenken über das Edikt vom 29. März 1764. 
Berlin, 4. Juni 1764. 

Konzept. Gez. Fürſt, v. Maſſow, v. Blumenthal. Tit. XVI, 22. 

Aus Eurem an Unfer Etatsminifteriun und Generaldirectorium 
in duplo abgeftatteten Bericht vom 24. praet. und deſſen Beilagen 
das neue Münzedict vom 29. Mart. a. c. betreffend haben Wir mit 
mehreren erjehen jowohl die Beſorgniſſe, die Ihr wegen derer in 
dortigen Provinzien noch fehlenden edictmäßigen Münzjorten beget, 
als auch, was für Zweifel Euch bei gedachten Edicte entftanden find, 
in gleichen, was Ihr wegen des Erjteren an Unfere höchite Perſon 
sub eodem dato einberichtet und zu Verhütung des von Euch da- 
ber beforgenden Nachteils in . . Vorfchlag gebracht Habet. 

Wir Haben nun . . auf diefen Eueren .. Immediatbericht 
dem Münzdirector Krönde anbefohlen, Euch jofort einen Tarif auf 
die dort roullierende Geldjorten gegen Stüver-Münze eingerichtet 
zuzufenden und werdet Ihr auch von ihm folcden Tarif nebft der 
Inſtruction dabei bereit3 unterm 1. diefes erhalten haben; wornad) 
vor der Hand und bis auf weitere Verordnung, auch bis in dortige 
Provinzien eine hinreichende quantit6 neuen preußifchen Geldes 
nach dem wieder hergeftellten Münzfuße gepräget werden fann [und] 
circulieret, die in der hiebeigehenden Specification sub sig O ent- 
‚haltene fremde Münzforten!) für den dabei bemerften Wert in 
Unfern Kaffen angenommen werden fünnen. 


1) ©. ©. 214, 215. 


Das Edikt vom 29. März 1764 im Welten. 415 


Da nun in dem gedachten Edict vom 29. Mart. a. c. fchon 
das Generalprincipium angenommen ift, daß alle diejenigen Münz— 
forten, jo in Unfern Kafjen angenommen werden, für eben denjelben 
Wert auch unter PVarticuliers gelten und zu Bezahlungen gebrauchet 
werden follen, jo erledigen fich Hierdurch und durch dieje interimiftifche 
Zulaffung der Annehmung der fremden fpecificierten in binreichen- 
der quantite in dortigen Provinzien vorhandenen Münzjorten ſo— 
wohl in Unfern Kafjen als zu Zahlungen unter Barticuliers alle 
die in Eurem Immediatberichte eröffnete Bejorgnifje wegen fowenig 
zu den Abgaben in Unjern Kaſſen als zu Zahlungen unter Parti- 
culiers binlänglig vorhandenen approbierten Münzjorten. 

Solchem nad) ift folglich auch alles, was in dortigen Provinzien 
entweder nach der ausdrüdlichen Verbindung oder nach der Qualität 
der Schuld in Golde zu bezahlen, entweder in denen fchon in dem 
Edict vom 29. Mart. c. vorgejchriebenen Gold speciebus nach dem 
ihnen darin und zwar in Anſehung der reducierten in denen Tabellen 
sub A et B beigelegten Werte oder in denen annoch in dortigen 
Landen nad) der erwähnten Specification vor der Hand zugelafjenen 
Goldmünzen, jedoch gleichfalls anders nicht als nach dem ihnen in 
diefer Specification beigelegten Werte zu bezahlen. 

Was Hingegen entweder nach der ausdrüdlichen Verbindung 
oder nad) der Qualität der Schuld oder in Ermangelung eines 
Grundes, woraus goldene Münzjorten zu verlangen, in Silbergelde 
zu zahlen ift, muß entweder in denen fchon in dem Edict vom 
29. Mart. c. vorgefchriebenen Silber speciebus nach denen ihnen 
darin und zwar in Anſehung der reducierten in denen Tabellen 
sub A.et B beigelegten Werte oder in denen annoch in dortigen 
Provinzien nach der mehrgedachten Specification vor der Hand zu- 
gelaffenen Silbermünzen, jedoch gleichfall8 anders nicht, als nad 
dem ihnen in diefer Specification beigelegten Werte bezahlet werden. 

Ob nun auch wohl in dem $ 9 des Edicts die bisherigen 
clevifchen 2 und 1 Stüver-Stüde bis 1756 inclufive in dem jegigen 
Kurs rejp- & 1'/, und 3/, Stüver nur als Scheidemünze annod) 
zugelafjen geblieben, fo wollen Wir doch vor der Hand und damit 
defto weniger die dortige Provinzien fich über Mangel binreichender 
Münzjorten zu Handlungen und Bezahlungen unter BParticulierg 
beflagen können, allergnädigft gejchehen lafjen, daß diefe 2 und 


416 Nr. 89. — 4. Juni 1764. 


1 Stüver-Stüde, jedoch anders nicht, als nad) dem ihnen bisher 
beigelegt gewejenen Werte & 1!/, und ®/, Stüver auch als Kurant in 
Bahlungen großer Summen und Kapitalien gebrauchet und ange- 
nommen werden können, gleichwie die Krieges- und Domainen- 
Kammer inftruieret werden wird, jolche indeflen nach diefem Werte 
in der Qualität wie Surant auch bei Unfern Kaffen anzunehmen. 

Wenn nun auch der Difficultät, daß der neu wieder herge- 
jtellte Münzfuß in dem Edict vom 29. Mart. c. nicht ausdrüdlich 
mit auf Stüver gerichtet, nach welchem Eurem Immebdiatberichte zu- 
folge ſowohl die dortige praestations als Handlungen eingerichtet 
und beſtimmet zu werden pflegen, Dadurch abgeholfen wird, daß aus 
der Beilage sub a zu erjehen, wie viel die nach dem bergeftellten 
Münzfuße unter dem Namen an ganzen, halben, viertel Thalern, 
8 4 und 2 aud 1 Gr. Stüden an clevifchen Stüvern betragen 
und biernach leicht die Rechnung auf Stüver zu machen ift, fo find 
die ſämtliche Punkte Eures Immediatberichts erlediget, und Haben 
Wir den Münzfuß jelbft anlangend Höchftielbft die Verfügungen 
ſchon dergeftalt getroffen, daß feine Provinz, auch nicht die dortige 
anders, als damit zufrieden zu fein Urfache haben wird. 

Was hingegen die nähere Ausführung Eurer Bedenken in dem 
obberührten an Unjer Etats-Minifterium und General Directorium 
mit Beilegung der Punkte vom 21. Maii c. abgeftatteten Bericht 
betrifft, jo findet zuforderjt alles, was ſowohl in dem Bericht, als 
in den beigefügten Punkten Nummer 1 bis 5 enthalten, durch Vor⸗ 
ſtehendes um jo mehr feine abhelfliche Maße, als auf dasjenige, 
was in Nummer 5 specifice wegen der Proportion zwifchen Friede— 
richd’or oder Karl- und alten Louisd’or an einer und denen Ducaten 
auf der andern Seite erinnert wird, bei dem niemals gleich ftehen- 
den Handelsfurs diefer Münzen gegen einander in Anjehung eines 
diefen Münzforten etwa beizulegenden beftändigen andern Valeurs 
feine Reflexion gemachet werden kann; indeffen wird das General 
Directorium die Kammer wegen der Ducaten noch bejonders 
inftruieren. 

In Anjehung des 6. und 7. Punkts aber jcheinet es, daß Ihr 
den ganzen Sinn des Edicts vom 29. Mart. c. nicht hinlänglich 
eingejehen, da Ihr Euch ungegründete Zweifel wegen der Differenz 
zwifchen der Tabelle B und E machet. 


Das Edikt vom 29. März 1764 im Weiten. 417° 


Es dienet Euch aljo zu Eurer Direction, daß, da nach dem 
$ 10 Rum. 5 ganz deutlich vorgeschrieben ift, daß vom 1. Junii 1764 
an bei allen und jeden Geldzahlungen, wozu die Verbindung vor 
dem 1. Junii c. contrabieret ift, vor allen Dingen die fchuldige Geld- 
jumme auf den nunmehro wiederhergeftellten Münzfuß reduciret 
werden muß, zu diefem Ende die auch dafelbjt deutlich allegierte 
Tabelle sub Lit. E verfertiget ift, nach welcher ein jeder ausrechnen 
fann, wie viel er anjegt [in dem] nach dem wieder bergeftellten Münz- 
fuß ausgeprägten Gelde für eine ehedem auf andere Münzjorten 
eingegangene Verbindung zahlen muß. Dieſe Tabelle ift der wahre 
Maßſtab, nach welchem alfo die jet in dem nach dem wieder her- 
gejtellten Münzfuß ausgeprägten Gelde zu zahlende quanta abge- 
mejjen und ausgerechnet werden müfjen, wohingegen in denen 
Tabellen sub A et B denen, in fo weit fie noch in natura eriftieren, 
reducierten Münzforten nur derjenige Wert beftimmet worden, nad) 
weldhem fie zum Umjchmelzen in Unjere Münzen gebracht werden 
jollen, und daher auch nur nad) diefem Wert von der Hand in den 
Kaſſen, au) unter Barticuliers um des willen anzunehmen verftattet 
wird, weil fie täglich für eben diefen Wert, nicht aber Höher, in 
Unfere Münzen einzubringen und anzuwenden find. 


Diefes vorausgefeßt, jo bleibet ad Num. 6 der Punkt nur 
erheblich, daß in der Tabelle sub E verjchiedener Münzforten gar 
nicht Erwähnung gefchehen, in welchen doch in dortigen Provincien 
viel Contracte und Verbindungen gefchehen, bejonders die Zandes- 
ſchulden contrahieret worden, jo daß eines Teils es an einem ge— 
wiffen Maßftab fehlet, nach welchem die in denen in der Tabelle E 
unbenannten Münzforten gefchloffene Verbindungen und obligationes 
in dem jet neuen nach dem wieder hergeftellten Münzfuß ausge- 
prägten Gelde zu präftieren, andern Teils diefe Beitimmung einen 
jehr wichtigen Einfluß in die große Summe der Landesjchulden Hat. 

Allerdings ift zwar befannt, daß hauptſächlich nur in einem 
Teil der Graflchaft Mark verfchiedene derer in der Tabelle sub E 
Num. 2, 3, 4, 8, 9, 10, 11 benannten Münzjorten während des 
Krieges kurfieret und, in fo weit Verbindungen auf diefe Münzjorten 
dajelbft gejchloffen, diefe Tabelle darunter zur Richtſchnur dienen 
fann, in Cleve, Meurs und übrigen dortigen Provinzien aber Die 


Acta Borussica. Munzweſen III. 27 


418 Nr. 90, 91. — 25. Juni — 4. Juli 1764. 


Contracte und Obligationen auf andere Münzſorten vermutlich ge— 
richtet ſein werden. 

Euch muß aber ſolches und in was für verſchiedene Münz⸗ 
ſorten und von welcher Epoque an eigentlich die Contracte und 
Seld-obligationes entweder ausdrüdli und wenn eher gefchlofjen 
oder was unter unbeftimnten Ausdrücken verjtanden worden, be= 
fannt fein. Ihr Habet aljo gemeinschaftlich de concert mit der 
Landescredit-Commilfion und Deputierten der Landftände, auch mit 
Buziehung einiger Münzverftändigen, jo von dem wahren Münz- 
wert und der Discrepanz der verjchiedenen Münzforten gründlich 
zu urteilen im Stande, ohne Zeitverluft einen Entwurf zu machen, 
was in der Tabelle sub Lit. E in Anfehung dortiger Brovincien 
annoch zu fupplieren, auch in dem $ 10 ratione des einen oder 
andern numeri desfelben Sphi durch eine auf dortige Umftände pafjende 
öffentliche Declaration zu ändern wäre und zu inferieren fei, aud) 
dabei auf die Landes-, Anıter- und Städtefchulden und die dabei auf 
leßterm Landtage zum Soutien des Öffentlichen, auf alle Weife zu 
befördernden Kredit genommene principia wegen der Münzforten 
hauptſächlich mit Neflerion zu nehmen und alles diejes mit Eurem 
mit rationibus begleiteten Gutachten zur Approbation einzufenden. 

Die sub Num. 7 des Berichts noch befonders Ddefiderierte 
und in dem Edict $ 10 Num. 16 allegierte Verordnung wegen 
der Privatpächter ijt eine unter dem 2. Mart. 1764 emanierte 
Declaration des 8 VII des Edictd vom 21. April 1763, jo aber 
auf dortige Lande gar nicht gehet, da wegen dortiger Pächter be— 
ſondere Berfafjungen find, und wird es alfo, da das Edict vom 
21. April 1763 felbft alldort nicht publicieret ift, auch der Über- 
fendung dieſer Declaration an Euch nicht bedürfen. 


90. Deharge für den Schlagfhaß 1762/63 für die Münz— 
unternehmer Ephraim und Big. 
Berlin, 25. Juni 1764. 
Abſchrift. R. 163, Nr. 9. 
Nachdem die gewefene Münzentrepreneurs Ephraim und Söhne, 
auch Daniel Itzig vermöge der mit ihnen gefchlofjenen Contracte in 
denen Jahren 1762 et: 1763 wegen der übernommenen Ausmünzung 


Schlagſchatz 1762/63. 419 


den ftipulirten Schlagjchab, und zwar in anno 1762 mit 4100000 Rthlr. 
‚und in anno 1763 mit 2100000 Rthlr. gemäß anliegendem Attejt 
des Geheimen Kath Köppen in nachjtehenden Sorten richtig abge- 
führet haben, nämlich: | 

in ſächſiſchen Us - » » 2 2 ....1794000 Rthlr. 

a R 2- und 1-Gr.-Stüden.. 1896000 „ 

„neuen Auguftdor . - -» » 2... 410000 „ 


Summa 4100000 Rthlr. pro 
„anno 1762, und 
1000000 Rthlr. in preußijchen '/,, und 1 Gr.-Stüden 
1100000 „ ,„ jächfiichen 2- und 1-Gr.-Stüden 
Sa. 2100000 Kthlr. pro anno 17683, 


desgleichen 150000 Rthlr.?) in fächfiichen '/; vor die aller- 
gnädigjt accordirte Combinirung der Plön- und Streligfchen Münzen, 

wie auch 100000 Rthlr. in ſächſiſchen ?/,, und Neuen Augujt- 
d’or vor die von ©. K. M. concedirte Bezahlung der aus dem 
Contract von 1761 rüdjtändig gewefenen 1450000 Rthlr. fächfilche "/z, 

jo quittiren ©. 8. M. vorgedadhte Münzentrepreneurg über 
die richtige Bezahlung der Sehe Millionen und zmweimalhundert 
Tauſend Rthlr. Schlagefhag und über Zweimalhundertundfünfzig 
[Tauſend] Rihlr. ertraordinäre Zahlung in denen benannten Sorten 
und dechargiren jelbige wegen aller diejerhalb weiter zu machenden 
Anſprüche. | 


— — — — 


91. Bericht des Generalfiskals d’Anieres über das Agio 

der Friedrichsdor. 
Berlin, 4. Juli 1764. 
Urſchrift. Tit. XVI, 20. 

Es ereignen ſich täglich Fälle, wo Kaufleute und andere bei 
mir anfragen, ob es erlaubt ſei, einen Wechſelkurs zwiſchen gute 
Fridrichsd'or und jetziges Silberfurant zu ftäieren. Bis dato habe 
ich niemanden positive bejcheiden fünnen und mic) genötiget ge= 
jeben, diejenigen, die fich bei mir gemeldet, zu warnen, daß fie fich 
für Schaden hüten möchten, indem das Agiotieren mit diefen Münz- 


1) Randbemerkung: „Sind pro 1762 zur Einnahme gebracht“. 
27* 


420 Nr. 91. — 4. Juli 1764. 


jorten verboten zu fein fcheine. Denn, wenn in den Münzedict 
$ 11 ratio des verbotenen Agiotierens zum Theil darinnen ge= 
jeget wird, | 

daß die Proportion zwilchen Gold und Silber genau beob- 

achtet worden, 

jo halte ich dafür, daß der Legislator bei diefem $ das 
Agiotieren zwiſchen preußifches gutes Gold und das neue Silber- 
geld de 1764 vor Augen gehabt haben müfje, widrigen Falls diefe 
ratio legis auf die dispositionem legis nicht wohl quadrieren würde. 

Sndefjen bin ich doch der... Meinung, daß denen Unter- 
thanen bierunter freie Hand gelaffen werden fünne, und zwar gründe 
mic in folgenden Anmerkungen: 

1. ift nirgends in dem Münzedict ein deutliches Verbot zu finden, 
Gold gegen Silbergeld mit einem billigen Agio umzujegen; 
vielmehr wird 

2. in gedachten $ 11 lediglich der Wucher mit Agiotieren verboten; 
nun ift zwar fein Wucher zuzugeben, wenn aber die Natur der 
Dinge ein Agio erfodert, wie ich unten nachweijen werde, daß 
bier der Fall ift, fo muß doch wohl das Agio, in jofern fein 
Wucher damit verknüpft ift, nachgelaffen werden; 

3. kann doc) wohl eine Einrichtung nicht an und vor fich ſelbſt 
Ihädlich fein, die in der ganzen Welt in allen Handelsplägen 
ftattfindet. Nun zeigen die Leipziger, Hamburger und andere 
Wechſelkurſe zur Gnüge, daß eines Teils den Kaufleuten in 
Anjehung der Münzforten die Hände nicht gebunden werden, 
andern Teil® auch das Gold mit unferm Silbergeld al pari 
nicht erhalten werden Tann, da das fächfilche Geld, welches um 
5°/, netto befjer als unſers geprägt ift, demohngeachtet 1, auch 
1!/, und 1?/, gegen Gold verlieret; 

4. ftehet nicht zu beforgen, daß das Agiotieren mit diefen Miünz- 
jorten zu weit getrieben werde, indem die Umſtände feit dem 
vorigen Jahr file jehr geändert, dag Münzweſen den großen 
Veränderungen nicht mehr ausgefeget ift, der Tyremde zu unjern 
Münzforten ein Vertrauen gewinnen wird, der Unterthban auch 
fich nicht mehr gezwungen fiehet, nad) des Juden und Banquier 
Willführ ein oder die andere Münzforten von demjelben zu 


Das Agio der Friedrichsdor. 42] 


faufen, indem ex größtenteils eine jo gut wie die andere wird 
brauchen und nüßen können; 

5. wird durch das Verbot, Gold gegen Silber mit Agio umzufegen, 
der Untertban, der Silber hat und preußifches Geld entweder 
für die k. Kaſſen oder ſonſt Schaffen muß, gar nicht fublevieret, 
jondern vielmehr dem Wucher noch mehr erponieret: denn e8 
ift offenbar,. daß ihm fein Menſch das Gold für fein Silber- 
geld al pari geben wird, mithin wird er fremdes, als franzöfifch 
oder braunfchweigifch Gold (welches in der ganzen Welt mit 
dem Fridrichsd'or in eben demjelben Wert gehalten wird) nach 
dem Kurs & 6 Procent zu Er., wofür er auch Fridrichgb’or 
haben könnte, wenn das Ugio erlaubt würde, da feine ratio 
disparitatis vorhanden, faufen und dieſes fremde Gold hienächft 
gegen gute Fridrichs’dor mit /, Procent Provifion wieder um- 
jegen müfjen. Der Verluft ift mithin doch immer von 61/, Pro- 
cent, und der Unterthon würde wenigſtens dieſes */, Procent 
den Juden oder Banquiers nicht zu geben gendtiget fein, wenn 
ihm freie Hand gelaffen würde. 

Im Gegenteil wird der Unterthan, der von E. 8. M. Geld 
befommen oder fonft welches befitet, feinen Menfchen finden, 
der ihm dafür fremdes Geld giebet, indem ein jeder das fremde 
Geld, welches er mit Profit verwechjeln kann, höher halten 
wird als das preußifche, mit welchem er nichts profitieren 
darf, mithin wird der Unterthan, der den Fridrichsd'or, wenn 
er ihn haben muß, mit 5 Rthlr. 8 Gr. bezahblet, eben den- 
jelben nur für 5 Rthlr. ausgeben können; 

6. ift nicht abzujehen, was €. 8. M. dabei gewinnen fünnen, daß 
Gold und Silber in einem Werte bleiben. Wer nach den 
Edicten nicht genötigt ift, für feine Abgaben Gold zu zahlen, 
wird gewiß in die Kafjen feines bringen, wenn auch gleich das 
Agiotieren gänzlich verboten wird; 

7. ift e8 nicht möglich, daß E. K. M. in Abficht auf die Fremden 
dabei gewinnen können; vielmehr find Fälle möglich, wo der 
Fremde gewinnen und das Land verlieren wird. 

Wenn der Untertfan mit den Fremden handelt, find entweder 
beide im Lande, oder beide außerhalb Landes, oder der Fremde 
außerhalb Landes und der Untertban im Lande. 


422 Nr. 92, 93. — 23. Zuli 1764. 


In den beiden legtern Fällen wird feiner was gewinnen oder 
verlieren, weil das Verbot fich jo weit nicht erftreden kann. 

Im erftern Sal aber ift es offenbar, daß der Fremde, Der 
den Fridrihsd’or an dem Orte, woher er kommt, befjer als bier 
nutzen kann, feine mitgebracht haben, mithin auch, damit nicht zahlen 
wird; jollte e8 aber gefchehen, daß der Unterthan ihm Friedrichsd'or 
zahlete, fo würde er ihm folche vor 5 Rthlr. geben müfjen, und der 
Fremde würde einen Balenr von 5 Rthlr. 8 Gr. mitnehmen, wofür 
er im Lande nur 5 Rthlr. ließe. 

Wäre ich ein Hamburger Kaufmann, jo würde ich gegenwärtig 
Briefe auf Berlin in Silberfurant kaufen und meinem Commiſſionair 
allhie ordre geben, dieſes Silbergeld gegen Fridrichsd'or mit 1, 2, 
auch 39%/, Verluft unter der Hand umzujegen, wozu fich viele Leute 
verftehen würden, indem nicht ein jeder das Gold außerhalb Landes 
ſchicken kann, und wobei ich allemal 3, 4 und 5 Procent gewinnen 
würde. Schwerlich könnte Diejes entdect werden, und am Ende, 
wenn es herausfäme, jo würde zwar mein Commilfionair und der- 
jenige, der mit ihm gewechlelt, beftrafet werden, ich aber würde 
ohne Strafe wegfommen, und das Land würde immer eben fo viel 
verloren Haben, als ich gewonnen hätte. 


92. Devalvation, nach der die reduzierten Münzſorten von den 
Königsberger Lieferanten genommen werden. 
Königsbergſche Gelehrte und politifche Zeitungen. 49. Stüd. 20. Juli 1764. 


HH. Gr. Gr. Bl. 
Mittelauguftd’or . . . 10 10 1Ggr. von 1763 ......1 2 
Friedrichsd'or v. 1755—57 Be N 10: 10: 4. ...valte: u. 8 ou 22 
Auguftd’or neue von 1758 5 — 
Preußgifhe A Tyumpfe . . . 11 1 
Brandenb. 8 Gr. vom Grau- Gr. fl. Schwerdt dito von 1755-58. . 13 2 
manſchen Fuß 1750—57 25 —  Kahllöpfe dito von 1751-55 . 13 1 
8 Ggr., XII Mariengr. und 3 dito und Kronfehfer mtE. . 4 1 
einen Thaler . 18 — Kronſechſer mit .... 3 2 
4 Gar., 6 Mariengr. I — Sechſer von 1763 werben bis dato in 
4 Ggr., alte Graumanſche aus Kaſſen angenommen und folglich vor der 
gefippte . 12 — Hand nicht geſchmolzen. 
2 Ggr., alte Graumanſche aus. 
gekippte ... 6 — Ruſſiſche 3 einen Thaler . . 20 — 
2 Ggr. von 1763 4 1 6 einen Thaler... ...10 — 


Devalvation des Kriegsgeldes. 423 


Gr. Be Gr. Bi 

18ner 22 13 1 3fteuer . 2. 2 2 2 — 2 
(532 ur u u u Er pe 3: 2. »E OBE e eeete 1 — 
BUDGET... 0 2 — | 
2 11 Bernburger, Mecklenburger 
Fr — 209 und ſchwediſche 8 Ggr. . . 10 — 
Schillinge 2 für 1 preuß. BI. . a i — 

J — 
Sächſiſche 8 Ggr...... 11 1 | 
Tumpfe. 2 2 2 2. 4 — ÜElbinger Schilling 4 Etüd für einen 
DB: ol u aa a ee 1 1 preuß. Schilling. 


Was große Poſten anbetrifft, jelbige werden geſchmolzen und 
nach dem innern Werth bei hiefiger f. Münze angenommen; was 
aber Eleinere Boten unter 400 Rthlr., werden an die GSilber- 
lieferanten abgeliefert; dabei aber jedoch zu objerviren, Daß nad) 
allerhöchfter ordre folgende Sorten in der f. Münze a ge⸗ 
ſchmolzen und abgeliefert werden: 

1. Preuß. 8 Ggr., 3 einen Rthlr., XII Mariengroſchen, Kahlköpfige, 
Schwerd- und ruſſiſche 18ner, Graumanſche 4 Ggr. Stück und 
Ruſſiſche halbe Gulden. 

. Ruſſiſche Gulden aparte. 

. Achtzehner von 1758 aparte. 

. Brandenburgfche Gulden nach dem Graumanjchen Fuß aparte. 

. Bweigutegrojchenftüc ober Achtehalbers Graumanſchen Fuß 
aparte. 

6. Sächſiſche, Medlenburgiche, Schwedfche, Bernburgjche zc. zc. Gulden, 

halbe Gulden, Achthalber, 1 Ggr. werden zuſammengeſchmolzen. 


Königsberg, 18. Juni 1764. 
Königl. Preuß. Münz- -Comtoir. 


. OD 


95. Kontrakt des Generalnünzdireftors Krönde mit den Gebrüder 
Ephraim über die Affinierung in Amjterdam. 
Berlin, 23. Juli 1764. 
Abſchrift. Tit. XXXIL, 6. 
Da e3 denen f. Münzen bis dato noch an feinem Silber zu 
Ausprägung neuen Courantgeldes, insbeſondere aber zu ſchweren 


424 Nr. 93. — 24. Juli 1764. 


Sorten, mangelt, und aus denen im Lande vorhandenen, größten- 
theils geringhaltigen reducirten Geldern ohne Zujaß feinern Silbers 
faum die kleineſte Scheidemünzen nach dem jebigen Münzfuß ge— 
präget werden können, die hiefige Silber-Affinerien aud) aus erheb- 
lichen Urjachen bishero an finirtem Silber nicht fo viel wie Die 
Münzen benöthiget zu liefern im Stande gewejen, fo ift zwijchen 
dem f. Münzdirector Krönde an einem und dem Ephraim Beitel, 
auh Benjamin Beitel Ephraim am andern Theile folgender, vors 
erfte auf drei Monate gültiger Silberlieferungs-Contract wohl- 
bedächtig verabredet und, alle Punkte aufs genauefte zu erfüllen, 
beichloffen worden. 
1. 

Es conjentiret gedachter Münzdirector darin, daß die Ephraim 
Beitel und Benjamin Veitel Ephraim nicht nur ihr anito allhier 
vorräthig habendes beträchtliche Quantum an geringhaltigen Sorten, 
welche jedoch nicht über Alöthigen Gehalt fein müfjen, jondern auch 
dasjenige, was ihnen innerhalb bemeldeten drei Monaten, und alfo 
bi8 den 23. Octobris a. c., an nurgedachten Sorten aus ſämmt— 
lichen föniglichen Landen zum Verkauf gebracht wird, nach Amſter— 
dam fenden und folches in ihres resp. Vetters und Schwieger— 
vater Levin Moies Philipp Affinerie daſelbſt affiniren laſſen 
fönnen. Damit auch mehrbejagte Gelder durch die Föniglichen 
Staaten zu Wafjer und zu Lande überall ohngehindert paffiret und 
nicht angehalten werden mögen, jo will der Director Krönde, fo 
oft ein Transport folcher Geldfäffer abgehet, einen Paß ausftellen 
und felbige, wann die Gelder vorhero durch einen Münzofficianten 
in Augenjchein genommen und auf dem hiefigen Padhof gewogen 
worden, mit dem Münzpetichaft verfiegeln lafjen. 

2. 

Dagegen machen ſich der Ephraim Veitel und Benjamin Beitel 
Ephraim verbindlih, wann und wie viel fie an feinem Silber in 
bemeldeten unter 4löthig haltenden Sorten nach Amfterdam ab- 
fenden, e8 jedesmal dem Münzdirector Krönde anzuzeigen und eben 
fo viel fein in feinirten Silberbarren, wie fie von bier ausgefandt, 
in welchen Barren die Mark brutto 15 Loth 10 bis 16 Grän fein 
halten, dabei gejchmeidig, rein und ohne Bleihalt fein foll, fowol 
zu denen hieſigen als andere königlich preußifchen Münzen, jedoch) 


Affinierungstontraft. 495 


nach ihrer, derer Ephraims convenience, und zwar nach dem von 
S. 8. M. feitgefegten Preis a 13 Thaler für jede Mark fein 
Silber, in neuem Courantgelde, abzuliefern. 


3. 

Berfprechen der Ephraim Veitel und Benjamin Beitel Ephraim, 
daß, ob fie gleich zu einem gewiſſen quanto feinen Silbers fich ver- 
bindlih zu machen, Bedenken Haben, fie doch jolche Ablieferung 
nad aller Möglichkeit pouffiren und dem Mangel an feinem Silber 
bei denen königlichen Münzen, jo viel in ihrem Vermögen ftehet, 
abhelfen wollen. | 

4. 

Engagiren fich die p. Ephraims, jobald ihre hiefige Silber- 
Affinerie im Stande fein wird, von denen Münz-Lieferanten nach— 
jpecificirte reducirte Geldforten nad) den hierbeigefügten Gehalt, 
nämlich: 


Loth Grän 
Preuß. 1 Grojhen-Stüde von 1763 . a3 11% 
„ 3 Kreuzer-Stüde „ 1763 . a3 2 
„» 6 Pfennig:Stüde „ 1763 . a1 15 
„ 1 8reuzger-Stüde „ 1763 . a1 121% 
Sächſiſche 2 Srojchen-Stüde. . . a2 3 
. 6 Kreuzer-Stüde . a1 16 
z 1 Srofchen-Stüde . à 1 15 und 
: 3 Rreuzer-Stüde . a1 16, 


die unter 4 Loth Haltige Silberbarren aber nad) dem Gehalt, wie 
fie die königliche Münzwardeins probiret Haben, zum Feiniren 
anzunehmen. 
5. 

Beſcheiden ſich die p. Ephraims, daß das von ihnen zu denen 
k. Münzen zurückgelieferte finirte Barrenſilber nicht nach der hollän— 
diſchen Probe, ſondern ſo, wie die vereidete k. Münzwaradeins 
ſolche Barren im wirklichen Gehalt befinden, angerechnet und be— 
zahlet werde. Wie denn beſagten Guardeins aufgegeben werden 
wird, mehrgedachte Silberbarren mit aller Accurateſſe zu probiren; 
bei entſtehender Differenz aber ſollen die Proben verſchicket und von 
2 bis 3 f. Wardeins probiret werden. 


426 Nr. 93, 94. — 23.--26. Yuli 1764. 


6. Ä 
Will der Münzdirector Krönde bei denen k. Münzlafjen Die 
Verfügung machen, daß die Ephraims die Bezahlung für ihr ge— 
liefertes feine Silber pro Mark 13 Rthlr. in den ſchwereſten Sorten, 
welche in denen Münzen ausgepräget werden, successive erhalten 
ſollen, und zwar bdergeftalt, daß der Reſt von jeder Ablieferung 
längftens innerhalb 14 Tagen völlig berichtiget jei. 


7. 
Verſichert der Münzdirector Kröncke, binnen mehrerwähnten 
3 Monaten außer denen p. Ephraims keinen Münzlieferanten noch 
ſonſten jemand anders die Erlaubniß zu verſtatten, geringhaltige 
Geldſorten zum Feiniren nach Holland und Hamburg abzuſenden; 
jedoch bleibet es denen Gebrüdern Schwartz in Magdeburg frei, in 
dortiger Provinz und im Fürſtenthum Halberſtadt die geringhaltigen 
Gelder aufkaufen zu laſſen und ſelbige nach geſchehener Anzeige an 
den Magdeburgſchen Münzdirector Wanney und [mit] von demſelben 
erhaltenen Päſſen nach dem Harz oder Braunſchweig zum Finiren 
abzuſenden. 
| 8. | 
Wollen die Gebrüdere Ephraims fich äußerſt angelegen jein 
laſſen, die Hiefige Silber-Affinerie bis den 23. Octobris a. c. in 
ſolchem Stand zu bringen, daß fie nicht mehr nöthig haben, von 
bier aus Schlechte Sorten nach der Amfterdamer Affinerie zu ſchicken. 


9. 

Verſenden die p. Ephraims die unter 4 Loth fein haltende 
reducirte Gelder für ihre eigene Rechnung, zahlen dafür die Frachten 
und Poſtporto, jo daß die k. Münzen nicht die mindeſte Unkoſten 
deshalb Haben müſſen; inzwifchen fommen ihnen die allergnädigft 
bewilligte Poft-beneficia, nämlich das Porto für befagte Gelder, im- 
gleichen für das finirte Silber, wenn legtere® an die f. Münz- 
comptoirs adreffiret ift, nach der Victualientare zu bezahlen, jo wie 
andern Münzlieferanten zu Statten; wobei jedoch zu bemerfen, daß, 
wann die k. Boftämter Beimagen zum Transport folcher Gelder 
oder Silber anzunehmen gemüßiget feind, alsdann nad) der gegen- 
wärtigen Einrichtung dag Duplum der Victualientare entrichtet wird. 





Affinierungstontraft. — Kurs der Königsberger Münzen. 497 


94. Bericht des Beneralmünzdireftors HKrönde über den Kurs der 
preußifchen Provinzialmünzen. 
Berlin, 26. Juli 1764. 
Urſchrift. Tit. XVIII, 9. 


Da Ein hohes General- p. Direktorium inhalts der an mich 
hochgeneigteft abgelafjenen Zufchrift vom 19. hujus (welche mir am 
24. infinuiret worden) über den von der k. Königsbergifchen SKrieges- 
und Domänenfammer unterm 30. m. p. abgeftatteten und in Ab- 
ſchrift mir zugefertigten Bericht, worin diejelbe die von ihr ge— 
troffene Verfügung angezeiget, daß vor der Hand Fein neues in 
dafiger Münze ausgeprägtes Geld aus dem Lande gelafjen, ingleichen, 
daß denen außer Cours gejegten preußifchen Achtzehnern bis 1757 
inclusive der Cours nach einem proportionirlichen Werth, und zwar 
jo, wie der Danziger Magijtrat jelbige in dem jüngſthin emanirten 
Avertiſſement gejchäget, verftattet werden joll, mein Sentiment zu 
verlangen geruhet, jo habe hiermit ganz gehorſamſt anzuzeigen nicht 
ermangeln follen, daß, was die Ausfuhre der neu geprägten Gelder 
betrifft, durch die von gedachter Ef. p. Kammer deshalb gemachte ein— 
feitige Verfügung die dortige Münze in furzer Zeit außer Stand 
gejeget jein wird, neu Courantgeld auszumünzen. Denn wanı man 
denen Lieferanten, welche ich mit vielen Perſuaſionen dazu vermodht, 
daß fie die Königsbergiſche Münze von außerhalb Landes mit dem 
unentbehrlichen feinen Silber fourniret, ohne welches diefe Münze 
faft nichts wie Scheidemünze nach dem jetigen Münzfuß ausprägen 
fönnte, nicht erlauben will, mit dem dafür erhaltenen neuen Gelde 
- Nemeffen zu machen oder Tratten zu deden p., kurz, ihre creditores 
nach ihrer convenience zu befriedigen, zumal da befagten Lieferanten 
bei.folchen Silberlieferungen wenig und faft gar fein Vortheil übrig 
bleibt, jo bin ich nicht vermögend, bei dem zu Königsberg über- 
triebenen hohen Wechjelcours die Münze daſelbſt in Activität zu er- 
Halten, und bei jo bewandten Umftänden müſſen alle feine Silber- 
lieferungen dort gänzlich cejfiren, dahero ich mich auch aller Ver— 
antwortung entjage, wann die von ©. K. M. fo fehr preifirte 
Ausmünzung daſelbſt in Steden kommt, und dürfte alsdann das 
Königreih) Preußen um jo weniger mit neuem Gelde verliehen 
werden fünnen; ja die dortige ganze Handlung wird durch die in— 


428 Nr. 94. — 26. Juli 1764. 


bibirte Ausfuhre des mehrerwähnten neuen Geldes gefperret und 
müßte merklich leiden, wann folches nicht bald remediret würde. 


Anlangend des von angeführter k. p. Kammer wegen der 
außer Cours gejeßten preußifchen Achtzehner bis 1757 inclusive 
gethanen Vorfchlages, jo überlafje Eines hohen General- p. Directorii 
weifer Beurtbeilung, ob ein fouveräner Staat die willfürlihde Münz- 
gejege der Stadt Danzig, welche die auswärtige Geldforten, jo oft 
fie es für gut findet, abwürdiget oder erhöhet, zum Maßftod nehmen 
und ſich darnach reguliren fünne. Folgende Anmerkung wird zum 
Beweis dienen. 


Anno 1760 devalvirte diefe Stadt in ihrer herausgegebenen 
Verhältniß-Tabelle vorbemeldete bis 1757 inclusive ausgeprägte 
preußifche Achtzehner gegen ihr fogenanntes Courant 41/, bi8 A pro 
cento zu gering, indem fie ein folches 18 Grofchen-Stüf nur zu 
17 Groſchen anrecdjnete, da doͤch die Danziger Tympfe oder Acht- 
zehner im Valeur nicht im mindeften befjer als die bis 1754 inclu- 
sive auögeprägte preußifche Tympfe find; die preußiichen Tympfe 
von 1755 bis 1757 Hingegen find wirklich über 1 Procent befjer 
wie die Danziger 30 Grofchen-, 3 Procent befjer wie ihre Tympfe 
oder 18 Groſchen- und 9 Procent befjer wie deren 6 Grojchen- 
Stüde. Gleichwohl nennet mehrgedachte Stadt Danzig vorerwähnte 
ihre jo fehr gegen einander differirende 30, 18 und 6 Grojchen- 
Stüde überhaupt Courantgeld und äftimiret darnach das auswärtige 
Geld. Wie deutlich erhellet hieraus nicht, welche eigennügige Ab— 
figten Ddiefelbe bei Abwürdigung oft angeführter preußifcher Acht- 
zehner bis 1757 gehabt! Und dadurch ift es diefer Stadt gelungen, 
daß fie feit anno 1760 den Wechjelcours auf Amfterdam und Ham— 
burg 2 bis 3 pro cento mehr zu ihrem Faveur wie Königsberg 
erhalten. Wie könnte man aber wohl nunmehro, da fie es ihrer 
Convenienz wieder gemäß findet, die preußiſchen Achtzehner big 
1757 vor voll anzunehmen, fich verleiten laffen, die Königl. preußi- 
Ihe Münzverfaſſung darnach einzurichten! 


Damit aber denen Klagen, welche man in Preußen außer dem 
Mangel des neuen Geldes auch über die in denen dem Münzebict 
vom 29. Martii a. c. beigefügten NReductionstabellen nicht Binläng- 


Kurs der Königsberger Münzen. 429 


lich gefundene Sorten führet, nach Möglichkeit mehr abgeholfen 
werde, fo habe, um von meinem Theile mit beizutragen, noch eine 
anderweite Neductiong- und Gewichtstabelle über die in gedachter 
Provinz circulirende fogenannte Kopftympfe von 1751 bis 1754 
inclusive, wie auch Schwerttympfe von 1756 bis 1757 inclusive 
angefertiget, welche Einem hohen General⸗ p. Directorio hierbei 
ganz gehorjamft überreiche, nicht zweifelnd, Hochdafjelbe wird dieje . 
Tabellen approbiren und die f. Kammer zu Königsberg inftruiren 
loffen, daß darnach erwähnte Tympfe oder Achtzehner vor der Hand 
bei denen E. Kaffen und im Handel und Wandel, aber nicht vor 
ausländische Wechjel, ftatt neuen Courantgeldes angenommen werden. 
Einen höheren Werth Habe ich ſolchen Achtzehnern in Betracht der 
von ©. 8. M. höchftgeordneten Silberpreife nicht bejtimmen können, 
und Einem hohen General-Directorio ift der Hauptzwed, den ich 

. S. 8. M. Intention gemäß bei der Muaminung beobachten 
muß, nicht unbelannt. 


Die in anno 1755 geprägte Achtzehner babe ich wegen der 
differenten Ausmünzung?!) in gedachten Tabellen nicht mit aufführen 
können, und find felbige in anfehnlichen Summen zur Münze, en 
detail aber denen Münzlieferanten abzuliefern. | 


Zugleich nehme mir die Treiheit, Ein hohes General⸗ p- 
Directorium ganz gehorfamft zu bitten, der k. Königsbergiſchen 
p. Kammer aufgeben zu lafjen, daß fie 


100 Thaler Danziger 30 Grojchen-Stüde, 
10° „ : Achtzehner und 
100° „ : Sedjer, 


fo wie diefe Sorten dort rouliren, jede befonders in dafiger Münze 
netto wiegen, einfchmelzen und probiren lafje und von deren Be- 
finden Bericht abftatte; worliber mich hiernächſt Hochgeneigteft zu 
beicheiden bitte, um erwähntes jebiges Danziger Geld gegen preußi- 
ſches neu Courant richtig proportioniren zu laſſen. 


1) ©. Band II, ©. 255, 256, 548. 





et u LT |0I | — 3 sg ↄlduue 
aan 
009 


LT r6| LiE6 | CI | LE | 9206 009. 















4& | 2® sel ww [m | u Pal am, 8 [ons | a puuo 208 





"put many ag 
LgLT sig FayT | ur uaßvayag 
G,T noa Jg nu 
— ug [40° g gun mu uahaadaagııa g usgujleng: 

unalpa9 ak uS ug Prog uauagq iu 19a) 
a ESCHE TEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE — 


Tut 2927 89 
ygLz uoa y gun 








ualıaıd 


"229119 1URQ. 
pvu woßripg 


ualıaad LOLT 
"13919 UA gun 9921 uU0g 
You uobvataq; Jo nu alas 


Lg.T gun 




















© grls | — [helor) — 13 sr ler ı' — Js Jer| — t|agan 
— 9 6 1 (heil el eı|ve 1 0719|) I ’ 
= 01 83 € 6 | 1 7 T 9|8, 3 1 1819| 02 I 
— I | sg un 
* z1 38 61 6260 9 z3111 11 9 10906811 9 
| L ,91| 6€ — 91 | 01 9 88 8 0 |aaı9| 2 | Jı 
| ! | ! | sig an 
a gG 81 ee. | — IT| 79€ 06 — — 9603 |° 06 J-2 — 0o0s 06 
= et € | se | — — | Cor 00T 19 !es 1223 00T [a1 | 9 | 888 00T 
nr | | 1 ER u: | — ag an 
G .8T| 8261 — — | 9208 008 IT| 93 serI | os |9 |e | mr 009 
16 je una 4% |am Funm au] so | un Fa | ao. non | ame | uw | 1% | ao | uno an |oms| une 
| #921 uoa F9L1 "pur FL. 
put tout qjabꝛuvanꝗg uoag qjabjuvani 41 gigggz | ea qjabjuvang put 
LELT E19 9SLT uoa| FOzT E19 IO2T. | "ask uabunag | ‘gran ur wald | og ajdugg | ara ur malaad | 7001 Sta TozT 
alduqaↄaaipo uoa alduay)dog Est es a — uoa alduarldog 
° * — = } : 
8 aꝙſgnoad ug aphignaad ug haonv po pvu uabvaiog; uobol gnoag (pvu uabvajogꝙ; uadaj otplignoag; 








u⸗onoqvisuonanqox y 


431 


Reduktions- und Gemwichtötabelle der Königsberger Münzen. 


8/98 = Ä & 3 — te = ’, € = pmS I 


\ Ä gig adıaca aa u) 'n 
2,8 er 3 11 98 2 | Lr 1 11 96 ajhe 009 
LSLT qun 9,1 I Nnu aoaltpaoo "pur 39,1 819 Fe, g qun q nu ala AS 
| = PS I 





| | 
8/,1 = | el ı — 8,1 = el ı 
u aldusg aa “ar | m 


| 
| 
| 
siq ↄnoquisuonmqaꝝ aↄq 


| | 
69 — 08€ 








2/o6T 63 a8 009 
Go | au I unaw| arg | am | Ges | gunik mo] a go | ya —X 
par aↄbaaↄqſbiuꝗꝗ pam 19dıagghiung 


pasn Pliujay piang Pliujoy 


nau 19090 aↄuijaaↄꝙ nau 1990 19U1J29% 


"pur 2GLT "pur FG21 | 
sig 991 noa augatıpr apa "uado| 21% siq TgzT noa zaugatiipgg Jdoy 'uado| a1 


uadaıa augvuuvuallog an? uallnıu 97 








pmBsonarT "wonaguistprang *g 


432 Nr. 95. — 30. Zuli 1764. 


95. Gutachten des Generalmünzdireftors Krönde über Einwechfelung 
von Bold: gegen Silbergeld. 
Berlin, 30. Juli 1764 
und Entfcheidung des Staatsminifteriums. 
Urſchriften. Tit. XVI, 20. 

Da Ein Hohes Geheimes Etats- und Juftiz-Minifterium mit 
deſſen . . Zufchrift vom 17. dieſes (welche erſt am 27. zu erhalten 
die Ehre gehabt) des General-Fiscal® Herrn d’Anieres Vorſtellung 
vom 4. ejusd. wegen eines zwijchen guten Friedrichsd'or und 
jegigen furanten Silbergeldes zu ftatuierenden Wechſel-Kurſes zu— 
fertigen lafjen und ein Gutachten darüber zu verlangen gerubet, als 
habe dieſem zufolge hiermit . . einberichten jollen, wie ich des ge— 
dachten p. Herrn d’Anieres angeführte Urſachen, warum Die 
Zahlungen der guten Friedrichsd'or mit dem Silbergelde von 1764 
im Handel und Wandel nicht pari gejchehen künnen, meinen Beifall 
geben muß, und gründen fich felbige würklich auf die Erfahrung. 

Ein . . Minifterium wolle fih annoch zu erinnern geruben, 
wie ich bereit$ im Januario a. c., da auf höchſter ordre die sub- 
stantialia zum emanierten Münzedift von 29. Martii a. c. ent⸗ 
worfen und übergeben mußte, . . angetragen, daß, obgleich ein guter 
Friedrichsd'or bei denen k. Kaſſen nicht höher wie 5 tal. anzunehmen 
jei, dennoch ein folder im Handel und Wandel 5 tal. 4 bis 6 ©r., 
das ift bi8 5 pro cento höher wie das neue Silbergeld äftimieret 
werden könnte. 

Borerwähnten Antrag gründete ich auf folgende Säge: 

1. daß die geprägte Gold-Species faft aller Orten in Europa 
von denen handelnden Nationen, Portugal ausgenommen, nicht 
als Geld, jondern wie eine Waare betrachtet werden, die dem 
Steigen und Fallen des Wechjelfurjes unteriworfen, bei welchen 
aljo ein Agio ftattfinden muß; 

2. weil die Proportion zwiſchen Gold- und Silbergeld in Europa 
wie 1 gegen 14 bis 15 ftehet, bei der k. preußiichen Aus— 
münzung von 1750 aber das Gold gegen Neichsthaler wie 1 
13798), 000 angenommen und feftgejeget wurde, welche Verhält- 
niß auch nach der gegenwärtigen Münzverfafjung bei denen 8, 
4 und 2 Grojchen-Stüden beibehalten werden müſſen, jo 


Das Agio der Friedrichddor. 433 


würden die Ausländer wegen der merklichen und vor fie favo- 

rablen Differenz unjerer bejtimmten Proportion zwilchen Gold- 

und Silbergeld die erwünfchte Gelegenheit haben, den größejten 

Zeil des in denen Löniglichen Staaten noch vorhandenen Goldes 

successive an ſich zu ziehen, wann denen Friedrichsd'or nicht 
ein höherer Wert wie dem GSilbergelde, mithin ein proportio- 
nierlich Agio verjiattet werden jollte; 

3. daß auch die Auswärtige während des lebten Kriege darauf 
reflectieret haben müflen, daß das Gold viel bequemer wie 
das Silber zu transportieren, daher fie daſſelbe ungleich höher 

wie zu riedenzeiten laut Rurszettel geſchätzet. 8. E.: 

Sn Hamburg anno 1755 den 21. Januarii galten die Fried— 
rihsd’or nur 10 Mt. 21/, B in Banco und die Ducaten waren 
21/, Procent jchlechter. Dagegen aber galten anno 1759 die Fried— 
rihsd’or 11 ME. 12 DB Banco und die Ducaten wurden mit 
10 Procent Avanço gegen Banco verwechſelt. Dieſes macht ein 
Agio auf die Friedrichsd'or von 152/6 Procent und auf Die 
Ducaten 128/, Procent. 

Wenn demnach die einländiſche Kaufmannſchaft bei Gelegen— 
heiten, da der Wechſelkurs in Golde für ſie favorable iſt, von denen 
Auswärtigen profitieren ſoll, ſo muß ſie die Friedrichsd'or und 
Ducaten nach ihrer convenience ein- und verwechſeln können, da 
ſie im Gegentheil, wenn kein Agio, beſonders auf die Friedrichsd'or, 
gegen Silbergeld zu nehmen oder zu geben erlaubt iſt, die beſte 
Vortheile fahren laſſen muß. 

Inzwiſchen überlaſſe dieſes alles Eines hohen Ministerii weiſen 
Beurtheilung und Deciſion. 


Conclusum: daß der General Fiscal hiernach zu beſcheiden, 
daß ein Agio zwifchen denen guten und alten Friedrichsd'or nad 
dem Münzfuß de anno 1764 und dem preußifchen Silbercurant 
de anno 1764, jedoch niemals höher als bis höchſtens à 5 Procent 
zu nehmen und zu geben zugelafjen und verjtattet werden fünne, 
folglih) auch in denen Kurszettuln das Fursmäßige Agio hievon 
jedesmal injerieret werden fünne, wie es fich dann auch von felbit 
verftehe, daß in Anfehung der fremden unter königlichen Stempel 
nicht ausgeprägten, noch unter denen in der Tabelle A et B redu= 

Acta Borussica. Münziwefen IIL | 28 


434 Nr. 96. — 9. Auguft 1764. 


cierten Münzen das jedesmalige Agio nach dem Kurs in denen Kurs— 
zettuln inferieret werden könne; dem Generalfiscal ftünde frei, diefe 
Refolution druden zu laffen und deren Fiscalen befannt zu machen. 
Communicetur des Herrn dv. Sclabbrendorff Excellenz et 
notificetur fämtliden f. Domainenfammern. In cons. status des 
30. Jul. 1764 in praesentia Derer 9. Ministrorum des General 
Directorii Ercellengen. | Podewills. 


— — —— — 


96. Bericht des Generalmünzdirektors Krönde über die Königsberger 
Devalvation und den Hurs Königsberger Münzen in Danszig. 
Berlin, 9. Auguſt 1764. 

Urſchrift. Tit. XVIII, 9. 

Eines .. General- p. Directorii . . Zuſchrift vom 2. dieſes 
zur .. Folge habe auf den dabei mir zugefertigten Bericht der k. 
Königsbergifchen p. Kammer vom 27. m. p., worin diejelbe ihren 
Zweifel äußert, ob bei Anfertigung der von dortigem Münz— 
Comptoir ohne deren Vorbewußt in denen öffentlichen Zeitungen 
befannt gemachten Devalvation,?!) wornad die reducirte Münzforten 
in einzelnen Stüden von denen Lieferanten daſelbſt eingewechjelt 
werden, die von ©. 8. M. . . feſtgeſetzte Silberpreife zum Funda— 
ment genommen worden, hiermit anzuzeigen nicht ermangeln fjollen, 
wie ich erwähnte Devalvation genau calculiret und gefunden, daß 
jelbige nach denen Höchftgeordneten Silberpreifen eingerichtet ijt und 
aljo dabei fein Bedenken ftattfindet.e Es würde aber bemeldeter 
f. p. Rammer fchwer zu erweijen werden, daß die Münzlieferanten 
bei Einwechjelung derer darin fpecificirten Sorten durchgängig big 
5 pro cento profitiren; denn wenn auch jelbigen bei denen ſchweren 
Stüden einiger Bortheil übrig bleiben möchte, jo haben fie dagegen 
einen Berluft bei denen leichten und ausgewippten Stüden; dahero 
meines Erachtens beides zujammengenommen und die Rechnung im 
Durchſchnitt gemacht werden muß, wann man ein 1 richtige calculum 
ziehen will. 

Was nun den Druck mehrbeſagter Devalvation betrifft, ſo 
habe den Königsbergiſchen Münzdirector v. Below bereits am 
28. passato zur Verantwortung gezogen a ihm befragt, auf ee 


1) ©. Nr. 92. 


Königsberger und Danziger Devalvation. 435 


Veranlaſſung oder ordre folches gefchehen, weil mir davon eben- 
falls nichts bewußt war. Derjelbe entjchuldiget ſich damit: Der 
Herr Kammerpräfident Domhardt habe ihm verfchiedenemal ange- 
muthet, dergleichen genau ausgerechnete Devalvationstabelle anfertigen 
zu lafjen, weil die Armuth fich beflaget, daß fie von denen Juden 
und andern Lieferanten bei Verwechjelung einzelner reducirten Sorten 
ſehr bevortheilet würde; und obgleich er, der p. v. Below, fich dazu 
ungern entſchloſſen, den Werth einzelner, theils ſchweren, theilg 
leichten Stüden Geldes feit zu beftimmen, indem folches eine difficile 
Sade ſei, jo babe er fich dennoch auf wiederholtes Anhalten des 
gedachten Herrn Präfidenten dazu rejolviret, die verlangte Deval- 
vation entwerfen zu lafjen, welche er jedoch, ehe und bevor fie ge— 
drudt worden, der dortigen k. p. Kammer zugeftellet hätte; und fügt 
noch Hinzu, er habe geglaubt, daß, da folches eigentlich eine Münz— 
fache jei, die Belanntmachung derfelben durch den Drud zu jeder- 
manns Wiflenjchaft durch ihn oder das Münzcomptoir zu bejorgen 
nöthig gewejen. Inzwiſchen ift mehrbejagtem Director v. Below 
ein nachdrüdlicher Verweis wegen ſolchen eigenmächtig verfügten 
Drud von mir gegeben und ihm zugleich) angedeutet worden, daß 
er fünftig bei ohnausbleiblider Ahndung dergleichen nicht mehr 
unternehmen fol. 


Wann aber die E. p. Kammer in obbemeldetem ihren Bericht 
aufs neue angeführet, daß die bis 1757 ausgeprägte preußijche Acht- 
zehner in Danzig vor voll angenommen werden, beiliegende Wechjel- 
couräzettel diefer Stadt aber, wovon einer vom 4. hujus, mithin 
noch neu ift, das Gegentheil beweijen, indem erwähnte Achtzehner 
mit 3 bi8 4 Brocent VBerluft gegen Danziger Geld aufgeführet find, 
jo zweifle ich, daß diefelbe wegen der Gültigkeit ſolcher Achtzehner 
dajelbft zuverläffige Nachricht erhalten, und beziehe mich übrigens 
auf meine desfalls ganz gehorſamſt abgeftattete Relation vom 
26. m. p.,!) worin ich mit mehrerem gemeldet, daß ich die von 
S. K. M. .. regulirte Silberpreife zu alteriren und mehrbejagten 
Tympfen einen höhern Werth beizulegen nicht vermögend bin, es 
fei dann, oftgedachte k. Kammer verichaffe mir von Höchitderojelben 
die Verficherung, daß Sie bei der Ausmünzung in Königsberg nichts 
Iucriren wollen. 


1) ©. Wr. 94. 
28* 


436 Nr. 97. — 13. Auguft 1764. 


Cours van Wissels en Species. 


Danzig, den 11. Jan., 7. July, 4. Aug. 1764. 
(Auf gedrudten $ormularen.) 


| 11. Jan. | 7. Jul. 4. Aug. | 


Amsterdam . . . p£vls Bco | 377 3821, 3811, 40) Dage dato 


























Detto . : . %: «Davis: Do: 1'376 381'/, 3801 /5 70) „ er 
Hamburg . . . . pRO. Beco | 157 | 162 1581/, 3) W dato 
‘Detto ; % w ». „PBRG; Bco 1 156%%1 161'/, 158 6). 
Köonigsbergen . & = nt — | p. Ct. damno 
Nieuw. Saxse Tympfe . . .| — p. Ct. Agio 
Dito Preusse Ditto . . . . 3 4 4 p. Ct. damno 
Dito Ducaten van 1764. . . 1510 26 11 12% 11 1 

Oude Dettos wigtige. . . . 10 |22 11 5] 10 1/24 

Op !/; Louis dOrdo. .. .| 10 |5 10 |15|] 10 |15 

Alb, DIN Aa se re 5 |10 5 9 5 9 

Onwigtige Alb. D. . . . . 4 |24 4 241 4 24 

Onart: Dettos  ».- 3... ns 5 — 5 — 5b — 

BRODRIEN 4". ee Re 4 I|17Y/ 4 |15 4 |15 

Banco DaBlBi8 : 1. seien. 5b |18 5 18 5 !18 

Fredericks d’Ors . . . ... 18 |15 18 211 18 |27 

OBERE 18 |15 18 |211 18 122 

ERIRBRR sl 2 te ee ch 21 — 2  —| 2 — 

Nieuwe Saxse Daelers . . . 4 9 4 9 4 9 

Daense Croonen . . ...14 |— 46 —* 46 — Jp. Ct. Agio 


97. Inſtruktion für den Kammerpräfidenten Domhardt als Aufſeher 
der Münze zu Königsberg. 
Berlin, 135. Auguſt 1764. 
Abſchrift. Tit. III, 1. 

Nahdem S. K. M. in Preußen p. bewegender Urjachen 
halber .. refolviret haben, dem Preußifchen Krieges- und Domänen- 
fammer-PBräfidenten Domhardt infoweit die Aufficht über die Münze 
zu Königsberg in Preußen mit aufzutragen, daß derjelbe alle dabei 
ih etwa äußernde Unordnungen abftelle, auch darauf ſehe und 
halte, daß die von Höchftdenenfelben bei dortiger Münze . . appro- 
birte Verfafjungen, auch ertheilte oder noch zu ertheilende ordres in 


1) Albertustaler. 


Snftruftion für Domhardt als Nuffeher der Münze zu Königsberg. 437 


allen Stüden exacte befolget werden, mithin die Münz-Bediente 
ihr Devoir mit gebührendem Fleiß und Treue verrichten und Höchſt— 
dero Intereſſe bei der gejegmäßigen Ausmünzung forgfältigft ob— 
jerviren jollen und müfjen, auch alle Untreue und etwanige Nach— 
läffigkeit von gedachten Münz-Bedienten, auch deren Unterfchleife 
abgeftellet und vor das Fünftige völlig coupiret werden, als 
committiren und befehlen .. ©. 8. M. Dero p. Dombardt hiermit 
in Gnaden, daß derjelbe, um bierunter gehörig zu Werfe zu gehen, fich 


1: 
von dem dortigen Münz-Directore v. Below die instructiones fäınmt- 
liher Münz-DOfficianten in copia geben laffe, um daraus erjehen zu 
können, worinnen eines jeden- derjelben obliegende Pflichten und 
Berrichtungen eigentlich beftehen, und ob denenjelben gehörig nach— 
gelebet werde. 

2. 

Muß er, gedachter p. Domhardt, insbejondere darauf halten, 

daß die Ausprägung derer neuen Gelder nach dem von S. K. M... 
approbirten Münzfuße vom 10. Januarüi a. c. in Schrot und Korn 
genau befolget werde, als wovon der dv. Below demjelben ebenfalls 
eine vidimirte Abjchrift zu feiner Nachricht einhändigen muß; wie 
er denn auch zu folchem Ende 

8. 
dem dortigen Münzmeiſter nachdrüdlich aufzugeben hat, daß dieſer 
fih äußerft angelegen fein lafje, die Stüdlung derer nicht ajuftirten 
Münzforten nah aller Möglichkeit zu egalifiren, damit in Zukunft 
dabei nicht eine fo ftarfe Differenz wie bisher bemerfet werden kann. 
Nicht weniger muß gedachter p. Domhardt 


4. 
dem Münzguardein einfchärfen, ſowohl die Metallproben von denen 
Lieferanten als vornehmlich die legirte Tiegelproben von denen aus— 
zumünzenden Geldjorten mit aller Accuratefje zu wardiren, daß 
deren Gehalt richtig und vorangeführtemn Münzfuße conform aus— 
falle. Berner lieget ihm ob, 

5 


die Kaffe des Münzrendanten in Beifein des p. v. Below wenigſtens 
monatlich zu revidiren; wobei er darauf mit Acht haben muß, daß 


438 Nr. 97, 98. — 13. Auguft 1764. 


die Münzlieferanten nad) der Ordnung und jo wie fie geliefert 
haben, bezahlet, auch außer denen gewöhnlichen Unkoſten und etat3- 
mäßigen Befoldungen erwähnten Rendanten nichts in Ausgabe 
pajliret werde. Was nun den Münzüberfchuß betrifft, jo muß 
jelbiger zufolge der an den Münzdirector Krönde bereit8 unter dem 
22. Junii a. c. ergangenen ordre von jedem Quartal erft nach Ab— 
lauf des nächſten folgenden Quartals, 3. E. pro Junio, Julio et 
Augusto a. c. mit Ausgang Novembris c., an bie General-Domänen= 
taffe in Berlin eingefandt werden. 


6. 

Sit der Müngbuchhalter dahin anzuhalten, daß derfelbe nicht 
nur den gewöhnlichen Monats-Ertract, jondern auch quartaliter 
einen Abjchluß in triplo anfertige. Aus legterem muß nun ſowohl, 
was an Metallen geliefert und an neuen Geldern gepräget worden, 
als der nach Abzug derer Münzunfoften und Bejoldungen bleibende 
Avanzo deutlich zu erjehen fein; da denn von dem Monat3-Ertracte 
längfteng gegen den 9., und von dem Quartal-Abjchluffe gegen den 
12. des folgenden Monats ein Eremplar an.. ©. K. M. um 
eines an den Münzpdirector Krönde, laut ordre vom 18. Decembris 
a. pr., von dem Directore v. Below ohnfehlbar eingefommen jein 
muß. Das dritte Eremplar aber muß an den Kammerpräfidenten 
Dombardt noch eher überliefert werden. 


7. 
Hat nurgedacdhter Kammerpräfident dahin mit zu jehen, daß eine 
gute Deconomie bei der Königsbergichen [Münze] geführet und die 
nicht nöthige Unkosten bejteng menagiret werden müfjen. Sollte nun 


8. 

mebhrbemeldeter p. Domhardt bemerken, daß bei der gegenwärtigen 
Münzverfaffung, injoferne es in das Intereffe des Münzweſens ein= 
Ihlägt und Hauptjachen betrifft, etwas zu verbeflern wäre, jo bat 
derjelbe jodann fich deshalb mit dem p. Münz-Directore Krönde, 
welchem ©. 8. M. die Hauptdirection über ſämmtliche Dero Münzen 
allergnädigft anvertrauet haben, zu concertiren und an feinem Theile 
darunter nicht® zu verabläumen, übrigens aber ſich nad) diefer ihm, 
dem p. Dombardt, ertheilten Inſtruction überall auf das genauejte 
und eigentlichjte zu achten. 


— 6— w— 


Das Agio der Friedrichsdor. 439 


98. Immediatbericht des Beneralfisfals Johann Friedrich Benjamin 
d’AUnieres über das Boldagio. 
Berlin, 13. Auguſt 1764. 
Urſchrift. R. 96. 409. F. 

Sogleih nad) erhaltener . . ordre vom 12. hujus habe in 
unterthänigfter Folge alle nöthige mesures genommen, damit das 
Agiotiren mit dem Golde und Silber gehemmet und beftrafet werde, 
werde auch nicht ermangeln, pflichtmäßig darauf zu vigiliren. 

Jedoch würde ich als ein ungetreuer und gegen E. 8. M... 
Intereſſe gleichgültiger Diener handeln, wenn ich nicht Folgendes 
ganz unterthänigft vorftellte. 

Das Agio des fremden Goldes gegen Silber ift, fo viel mir 
bewußt, im Münzedict durchgehends erlaubt. Anlangend die Fried- 
rich8d’or ift daS Agio zwar nicht expresse erlaubet; wenn es aber 
verboten fein jollte (welches mir doch nicht befannt ift), jo würde 
e3 doch vielleicht befjer jein, wenn es verjtattet wiirde: 

1. weil aus der Münze wenig oder fein Gold fommt; mithin ift 
jolches jehr rare; 

2. weil da8 Gold befjer ift als das Silber; in Leipzig hat e# '/, 
auch ?/, Procent beſſer geftanden als das zu 131/, Rthlr. aus- 
geprägte Konventionsgeld; der p. Krönide und das General- 
directorium wiffen es auch jehr wohl. Das Gold ift mithin 
beffer, und zwar bis 5°/, beſſer als das Silber; 

3. weil zum größten Unglüd für das Land die Nachbarn unfer 
Silber nicht anders als eine Waare betrachten, mithin man 
am Silber, wenn fie darinnen bezahlt werden, nicht nur Die 
5%/,, jondern den Schlagichag und das Remedium verlieret; 
es müſſen alfo Kaufleute und Reiſende täglich Gold Taufen. 
Wenn nun das Gold dazu und zu den Abgaben gejuchet 

werden muß, wenn folches 5°/, beffer ift, wenn e8 noch dazu rare 
ift, fo fcheinet es, als wäre es nöthig, ein billiges Agio bis höchſtens 
59%, zu verftatten. Der Jude wird doch immer mir entgehen, in 
der Zinfterniß agiotiren und alsdann nicht nur das billige Agio er- 
preffen, fondern auch noch manches Procent für die Gefahr, die er 
läuft, bejtrafet zu werden. 

E. K. M. muß ich fußfällig bitten, mir zu Gnaden zu halten, 
daß ich nach meiner geringen Erfenntniß die wahre Umftände der 


440 Nr. 99, 100. — 10. September — 5. Oktober 1764. 


Sache vorzuftellen mich unterfangen; jollten €. 8. M. darauf nicht 
reflectiren, jo werden Höchftdiefelbe erfahren, daß ich nah Möglich- 
feit Dero . . Intention erfüllet haben werde. 


99. Mlitteilung des Miniſters v. Schlabrendorff an das General: 
direftorium über feine Überredung des Königs zur Bewilligung 
eines Agio auf Friedrichsdor. 

Breslau, 10. September 1764. 

Urſchrift. Tit. XVI, 20. 

Einem . . General-Directorio habe ich letzthin zu melden mir 
die Ehre gegeben, wie zwar ©. K. M. wegen der Münzfachen und 
wie weit es mit der Ausprägung gelommen, mit mir nach Dero 
Ankunft in Schweidnig gejprochen, Die chorde wegen des Agio von 
Golde aber nicht touchiret und ich dahero nicht Gelegenheit gehabt 
hätte, Eines hohen General-Directorii desfallg gethanen Antrag zu 
appuyiren, indefjen aber, wann fich. in der Folge dazu Gelegenheit 
fände, ich folche nichts außer Händen lafjen würde. 


Diefe nun Hat fich heute ereignet, und ich habe dahero ©. K. 
M. zu infinuiren Anlaß genommen, wie ein .. General-Directorium 
mir. jomohl die in diefer Sache erhaltene ordre als auch die da— 
gegen gethane Vorſtellung communiciret hätte und ich mich nicht 
entbrechen könne, S. 8. M. zu verfichern, daß, wann Sie nicht in 
ein billiges Agio . . zu confentiren geruheten, dem Lande dadurd) 
ein großer Nachtheil zuwachſen und die Kaufleute Gelegenheit 
nehmen würden, das Gold, welches doch die Contribuenten zu Be— 
zahlung der Kafjengefälle fo nöthig Hätten, außer Landes, wo fie 
ſolches Höher ausbringen könnten, zu verfchiden; wogegen Sie zwar 
regeriret, daß vor dem Kriege doch auch fein Agio gebräuchlich ge- 
weſen wäre, auf meine Berficherung aber, daß allemal dergleichen 
beim Golde wegen des leichten Transports ftattgefunden hätte und 
3, 4 bi8 5 Procent nach Bejchaffenheit des auswärtigen Kurjeg, 
welchen man fich accomodiren müffe, gewöhnlich gewejen wären, 
endlich fich geäußert, wie Sie bei fothanen Umftänden jelbft wohl 
einjehen, daß man darunter werde nachgeben und ein billiges Agio 
placidiren müffen. 


Das Agio der Friedrichsdor. 441 


Ich Habe demnach nicht ermangeln wollen, ein . . General- 
Directorium davon fogleich zu avertiren, demjelben ganz ergebenft 
anheimftellend, ob nicht nach ſothaner S. K. M. Äußerung das 
Nöthige nunmehr dort zu verfügen. Ich meines Drts habe ohn- 
erachtet der mir von einem . . eneral-Directorio gewordenen 
Notification von der in contrarium erfolgten f. ordre es allbier bei 
der eriten Verfügung belaffen und dahero nicht nöthig, neuerlich 
desfalls etwas ergehen zu lafjen, da allhier jeit der eriten Bekannt— 
mahung des nachgegebenen Agio von der Kaufmannſchaft fich bis 
bieher darnac Thon geachtet worden. 


— — —— 


100. Bericht des Generalmünzdirektors Kröncke über VNotierung der 
j Boldmünzen auf den Berlinern Kurszetteln. 
Berlin, 5. Oktober 17064. 
Urſchrift. Tit. XVI, 20. 

Nahden Ein . . Generale Dber- Finanz» Krieges- und 
Domainen=Directorium mit der . . Zujchrift vom 11. m. p. des 
Herrn Geheimen Finanzrats Roje Bericht vom 9. ejusd. nebſt derer 
Banquiers Schidler, Friedrih Wilhelm Schüge und Werjtler Gut— 
achten über meine unterm 22. Augustia. c. gethane Vorjchläge, daß 

1. die gute Friedrichsd’or künftig auf denen biefigen Wechjelfurs- 
zetteln Höher im Werte wie die fremde Gold-especes angelegt 
und 

2. die Verfügung getroffen werden möchte, daß im Handel und 

Wandel die Ducaten und fonderlid) die Louisd'or, wann fie 

nicht das richtige Gewicht Haben, nicht vor voll angenommen 

werden, mir abjchriftlich zugufertigen und eine nähere Erplication 

darüber von mir zu verlangen gerubet; 
als habe zu deſſen .. Befolgung hiermit anzeigen follen, daß, ob- 
glei) vorangeführte Banquiers nicht eingeftehen, daß einfache 
Louisd'or, welde 2 As zu leicht find, gleich denen bollwichtigen 
Friedrichsd'or im Handel und Wandel angenommen werden, den— 
noch diefe Art zu Handeln wirklich gegründet ift- und durch Die 
tägliche Erfahrung bewiefen werden kann, ohnerachtet der Empfänger 
folcher leichten Louisd’or über 1°/, Procent zu wenig erhält. 


442 Nr. 100. — 5. Oktober 1764. 


Außer diejer difference im Schrot ift auch zu erwägen, daß der 
Gehalt derer Louisd’or nach denen feit anno 1742 oftmal® an- 
geftellten Proben beim Einjchmelzen im Durchſchnitt gerechnet 
niemals höher wie a 21 Karat 8 Grän befunden worden; die 
Friedrichsd'or Hingegen find zu 21 Karat 9 Grän ausgemüngt, 
mithin ift die Differenz im Korn °/, Procent. Hieraus erbellet, 
daß bejagte LZouisd’or im Valeur 2 pro cento geringer wie Die 
gute Friedrichsd'or find. | 

Ein . . General» p. Directorium wird ſich annod) zu erinnern 
geruhen, daß wegen mehrgedachter Zouisd’or ein befonderes k. Edict 
de dato Berlin, den. 24. October 1750!) publicieret und darin 
ſolchen vollwichtigen 5 Thaler-Stüden gegen damaliges Kurantgeld, 
jo doc) an die 2 pro cento ſchlechter wie das jeßige war, Fein 
höherer Werth als 4 Thaler 22 Gr. im Handel und Wandel be— 
ftimmet, auch zugleich verordnet worden, daß die leichte und un- 
wichtige Louisd'or als eine gänzlich verrufene und abgejegte Münze 
entweder aus dem Lande gefchaffet oder zum Einſchmelzen an die k. 
Münze abgeliefert werden follen. Bon gleichen Inhalt ift auch der 
in dem emanierten f. Münz-edicto vom 9. Augusti 1751 unter 
denen reducierten Geldjorten befindliche, allwo der Werth eines voll- 
wichtigen Zouisd’or à 4 Thaler 22 Gr. wiederholet worden. 

Borgedadhie f. edicta werden bei -mehrbemeldeten Banquiers 
vermuthlich in Vergeſſenheit gefommen jein, jonjten diejelben fich 
Schwerlih würden erfläret haben, daß die fogar in Frankreich ver- 
rufene Zouisd’or mit denen im Valeur 2 und mehr pro cento befjere 
Friedrichsd'or im Kurs al pari bleiben fünnen, und diefe Sache dem 
natürlichen Lauf zu überlaffen fei. Nicht zu gedenken, daß man in 
Hamburg den vorzüglichen Werth derer Friedrichsd'or vor die Louis— 
d’or bereit3 erfannt haben muß, indem faft auf alle bi8 im Martio 
1757 Herausgefommene Hamburger Kurszettul die erjte 1 Schill. 
höher wie die Ießtere äftimieret worden. Über dies aber ift es 
wider die Münzverfaflung eines jeden Staats und Tann ohne Be- 
vortheilung derer Untertanen nicht wohl gejchehen, daß fremde 
Gold- oder Silber-especes, welche im Schrot und Korn jchlechter 
als die Landesmünzen find, mit denenfelben einen egalen Kurs 
haben. Und obgleich in dem f. Münz-edicto vom 29. Marti a. c. 


1) War vom 25. November 1750, |. Bd. II, ©. 171, 172. 


Notierung der Goldmünzen auf Berliner Kurszetteln. 443 


$ 4 oftbemeldeten Louisd’or der Kurs in hiefigen Landen zum Beften 
des commereii mit Auswärtigen verjtattet worden, fo ift doch folches 
unter der ausdrücklichen Bedingung gefchehen, daß jelbige dag Ge— 
wicht nach dem bekannten Friedrichsd'or-Stein haben follen. 

Eines . . General-Directorii weifen Einficht überlafje demnach, 
ob ich meiner Pflicht gemäß den. bei der hiefigen Handlung einge- 
ſchlichenen und durch gedrudte Wechfelfurszettul gleichfam beftätigten 
Mißbrauch derer unmwichtigen Louisd’or und anderer fremden Gold- 
Species gegen gute Friedrichsd'or und das nen geprägte Silbergeld 
länger gleichgültig betrachten fünne. Auf nurgedadhte Kurszettul 
find Louisd’or mit 5. bis 5°/, Procent beffer wie unfer neues 
Kurantgeld notieret. Bon Friedrichsd'or aber wird darauf gegen 
feine Münzforte dag mindefte erwähnet. 

Muß der Auswärtige bei Durchlefung eines hiefigen Kurs» 
zettul® nicht auf die Gedanken kommen, daß die gute Friedrichsd'or 
bei uns jelbjt verdächtig jein, weil er jelbige darauf gar nicht findet? 
Da aber im Gegentheil auf mehrbejagten Kurszettul einem jo ge= 
nannten Schild-Louisd’or der Werth von 6'/, Thaler gegeben wird, 
jo ift felbiger nach dem valeur intrinsic zu hoch angejegt. Folgende 
Anmertung wird zum Beweis dienen. Aus denen k. Kaffen find 
jeit dem Monat Martii c. in Smalen 2270 Stüd Schild-Louisd’or 
zur biefigen alten Münze abgeliefert. Selbige haben 78 Mark 
1 2oth 3 Ovent 2 Pf. gewogen und, nachdem fie waradieret worden, 
im Durchſchnitt a 21 Karat 7 Grän fein gehalten, worin alfo über- 
Haupt 70 Markt 5 Loth 6 Grän fein Gold befindlich gewelen. 
Hieraus werden zufolge des höchſtgeordneten Münzfußes an gute 
Friedrichsd'or gemünzet 13580 Thaler. Wann man diefe Summe 
gegen gedachte 2270 Stüd Schild-Rouisd’or comparieret, jo kann 
ein Stüd davon nach dem innern wahren Werth noch nicht vor voll 
zu 6 Thaler, mithin in Summen nicht anders als !/, bis °/, Pro⸗ 
cent geringer angenommen werden, welchen Sat wohl Niemand für 
fingiert wird erflären können. 

Sleichergeftalt ift auch denen Ducaten in oftgedachten Kurs- 
zettuln durch die beigefügte 9 pro cento Agio ein zu hoher Wert 
beftimmt, weil 67 Stüd vollwichtige Ducaten, welche eine Cölnifche 
Markt wiegen jollen, und à 23 Karat 6, 7 bis 8 Grän fein halten, 
rejpect. nur 29/0, 2°5/,, und 3°/,g pro cento befjer wie gute Fried- 


444 Nr. 100. — 5. Oktober 1764. 


richsd'or find. Zu vorerwähnten hohen Agiv Hat nun wohl der 
zeither mit denen wichtigen jo wie mit denen leichten Ducaten ge= 
triebene mwucherlihe Handel nach denen an der Oſtſee belegenen 
Städten das meilte contribnieret, al8 wohin man große Summen 
abgefandt, von dannen felbige während des interregni nah Polen 
geichikt worden. In foldden Städten macht man aber einen merf- 
lichen Unterfcheid zwifchen denen Ducaten; e. g. Dangig äftimieret 
laut dortigen Kurszettul vom 12. Septembr. c. Ducaten de 1764 
a 11 fl. 4 ©r.; dergleichen alte wichtige & 10 fl. 29 Gr., detti */a 
Louisd'or wichtige 10 fl. 15 Gr.; das ift refpect. zwifchen denen 
von 1764 und wichtigen 1?/, & 8/16 Procent, zwijchen denen neuen 
aber und ?/, Louisd’or wichtigen 6 Procent Differenz. 

Nicht weniger gejchiehet jolches in Holland; denn auf dem fo 
genannten Amfterdamer Preisfurantzettel vom 9. Julii c. heißet es: 
Gerande Ducaten & 5 fl. 5 Stbr., Nieuwe Detti 5 fl. 6 Stbr., Bil. 
tons 45 fl. 17), Stbr. 

Belanntermaßen müſſen in Holland 70 Stück Ducaten 159 
Engels wiegen, und wird die Mark Troig zu 373/, fl. ausgebradit. 
Die leichte Ducaten aber werden nad) der once eingekauft, thut 
367 fl., ift alſo die Differenz hierbei 6*/, fl. oder 1''/,, & ®/4 pro cento. 

Ein mehreres von dem negoce derer Ducaten und anderer 
Goldſpecies in Holland und Franfreih, wie auch in verfchiedenen 
Handelsftädten anzuführen, würde zu weitläuftig fein. Jedoch muß 
ih von Öfterreih und Bayern noch berühren, wie in dem $ 6 der 
zwijchen dieſen beiden Puiſſancen getroffenen nachbarlichen 
Einverftäniß in Münzfachen!) wegen derer auswärtigen wichtigen 
Goldmünzen, denen der Kurs dafelbft in faveur des commercii ge- 
Itattet ift, merkwürdig vegulieret worden, „Daß jelbiger nur folcher- 
maßen zu facilitieren, damit nurerwähnte Goldmünzen eingejchmolzen 
und Ducaten daraus gemünzet werden fünnen“. 

Ein . . General-Directorium wird aus vorbemeldeten ge- 
gründeten Umständen zu bemerfen geruhen, wie man bishero bei 
dem einländifchen commercio wegen des zu hoch angejegten Kurjes 
derer fremden Goldjpecies in Vergleichung anderer Staaten gerade 
das Gegentheil introducieret, infonderheit da man felbige zum Maß- 


1), Es ift der Abfchluß der Konvention vom 21. September 1753. 
Hirſch VI, Nr. 97, ©. 401. 


Notierung der Goldmünzen auf Berliner Kurszetteln. 445 


ftab genommen, ohne auf den innern wahren Werth der guten 
Friedrichsd'or viel zu attendieren, wodurch denn letztere auch bei 
denen Ausländern Ddeclinieret werden müfjen. 

Wann übrigens der Herr Geheime Finanzrath Roſe in feinem 
Bericht anführet, daß vielleicht nicht ein Hinlänglicher Vorrath an 
Friedrichsd'or im Lande vorhanden fein möchte, womit die Contri- 
buenten das feitgejeßte ?/, in Gold berichtigen können, jo find 
meines ohnmaßgeblichen Ermefjen wegen Ermangelung derer Fried— 
richsd’or doch die fremde Goldjpecies nicht Höher wie deren würk— 
liher Werth ift; zu äftimieren. 

Auch liegt die Schuld nit an mir, wann wegen nicht er- 
folgter jtärferer Goldlieferungen bishero auch nicht mehr Friedrichs- 
d’or in denen f. Münzen ausgepräget werden Tönnen; denn nach 
dem von ©. K. M. approbierten Preis à 191 Thaler, welcher für 
die Mark fein Gold, das zu Friedrichsd'or brauchbar ift, bezahlet 
wird, ift-etwa bei diefer Ausmünzung 17/6 & Y/g Procent Überſchuß, 
wovon jedoch die Münzunkoften abzurechnen feind. Bei dem Preis 
a 192 Thaler aber, welcher für das ausländifche Gold als Moid’or, 
Guin6es, leichte Ducaten pp. bezahlet wird, können kaum bejagte 
Koſten beftritten werden. 

Dagegen profitieret Öfterreich zufolge der publicierten fo ge- 
nannten . . kaiſerl. Entjchließung d. d. den 15. Septbr. 1755,') 
worin die leichte Goldfpecies nach der Wiener Markt zu 333 fl. ge- 
würdiget find, an Überfchuß 2 pro cento, um Ducaten auszumünzen. 
Desgleichen nach vorangeführten zwifchen Dfterreich und Bayern ge- 
troffenen Einverftändniß wird die Kölnische Mark fein höchſtens zu 
280 fl., erforderlichen Falls aber nod) geringer valvieret. Da nun 
nach dem öſterreichſchen Münzfuß die Ducaten zu 283 fl. 5 Xer 
3/5 Pf. ausgemünzt werden, fo bleibt ihnen ein Schlagefchaß 
circa von 1!/,; Procent. 

In Hamburg gelten nad) dem Kurs vom 11. Sept. a. c. voll» 
wichtige Ducaten & 1'/, pro cento befjer, al marco à 23 Karat 
6 Grän gerechnet, nur 95!/, fl. Banco, das ift eine difference von 
1°/; & Y/,s pro cento. 

Gejeßt aber, S. 8. M. wollten die Goldpreije dergeftalt . . 
zu regulieren geruhen, daß bei der Friedrichsd’or-Ausmünzung gar 

1) Becher, Das öfterreichifche Münzweſen, II, S 149. 


446 Nr. 100. — 5. Oktober 1764. 


nicht profitieret würde, und es könnten dadurch die Goldlieferungen 
dahin befördert werden, daß in einigen Wochen drei Millionen 
Friedrichsd'or ausgemünzet und unter dem publico bdistribuieret 
würden, fo ift dennoch zu bejorgen, daß drei Monat nachher nicht 
mehr ?/; Million im Circul jein dürfte, und zwar aus .folgenden 
Urſachen: | 
1. weil vorangeführtermaßen die fremde Goldmünzen in biefigen 
Landen höher angenommen werden wie deren eigentlicher Werth 
ift; vornehmlich aber | 
2. weil die Proportion derer Friedrichsd'or gegen preuß. Silber- 
geld merklich niedriger ijt wie auswärtiger Staaten Silbergeld 
gegen Gold im Verhältniß ftehet. 


Denn nad) der Ausmünzung unferer Nachbaren und derer 
handelnden Kationen verhält ſich das Gold gegen Silbergeld wie 
1:14:/,, 141/, bis 15. 

Nach denen k. Münzfüßen von 1750 aber war die Broportion 
derer Friedrich8d’or gegen 4 und 2 Gr. St. wie 1:13,551 und 
gegen Reichöthalerjtüde wie 1:13,79. 

Dieje legtere Proportion ift nach dem . . approbierten Münz— 
fuß vom 10. Januarii 1764 beibehalten worden. 


Einem . . General-Directorio wird nod) in gnädigen Andenken 
jchweben, wie bemeldete ungleiche Proportion zwijchen Gold und 
Silber bereit im Januario c. mein Augenmerf gewejen, indem ich 
bei damaliger Anfertigung des emanierten Münz-edicti vom 29. 
Marti a. c. . . . antrug, daß einem Friedrichsd'or der Werth 
a5 Thaler 4 bis 6 Gr. beigelegt werden möchte, damit felbige nicht 
jo leicht aus dem Lande gezogen werden fünnten. 

Weil nun zu beforgen ift, daß mehrbejagte Friedrichsd'or ſich 
von Zeit zu Zeit mehr aus dem Lande verlieren dürften, wann der 
Werth derjelben gegen das jegige Silbergeld nicht erhöhet werden 
jollte, die Kaufmannfchaft auch meinen Borfchlag, nämlich gedachtes 
Silbergeld und nicht die Goldipecies zum Maßſtock zu nehmen, 
ſchwerlich Gehör geben, vielmehr bei ihren angenommenen gegen- 
feitigen Grundjaß bleiben werde, jo ftelle Eines . . General-Direc- 
torii weijen Beurtheilung ich ganz gehorjamft anheim, ob es nicht 
nothwendig fei, daß auf die gute Friedrichsd'or, um felbige befjer 


Notierung der Goldmünzen auf Berliner Kurszetteln. 447 


im Lande zu confervieren, gegen Silbergeld eine gewiffe Agio 
Itatuieret und höchſt verordnet würde: 
a) bei denen k. Kafjen einen einfachen Friedrichsd'or zu 5 Thaler 

4 Gr., das ift 3'/, pro cento, und 

b) im Handel und Wandel zu 5 Thaler 6 Gr. à 5 pro cento 
anzunehmen. 

Solhermaßen wäre die Proportion zwifchen unſerm Golde 
und GSilbergelde wie 1 gegen 14,252 big 482 und aljo mit denen 
auswärtigen Berhältnifien theilg gleich, theils doch näher wie fie 
ohne Erhöhung derer Friedrihsd’or ift. 

Und um den bei dem ausländifchen commercio bishero mit 
denen Louisd’or gemachten Mißbrauch abzuhelfen, Hielte ich ganz 
ohnmaßgeblich für gut, daß obgedachtes f. Münzedict vom 24. Octbr. 
1750!) bald renovieret und zu Jedermanns Nachricht befannt ge- 
macht wärde, damit die gute Friedrichsd'or den gehörigen Werth 
wieder erhalten. 

Auch möchte nach meiner ohnvorgreiflichen Meinung das jegige 
Silbergeld einen beſſern Werth befommen und angenehmer werden, 
wenn dasfelbe zu gewifjen Zahlungen im publico beftimmet und 
deffen Circulation nicht nur in denen Münzftätten, fondern auch im 
ganzen Lande bejjer befördert würde, dahero das hiefige Hof-Poſt— 
amt dergleichen Gelder, welche von hier nach andere Städte und 
Provinzien abgefandt werden ſollen, ebenjo willig anzunehmen 


hätte, als es vor kurzer Zeit emfig gewejen, die Abjendung derer 


reducierten Sorten nad bie entlegene Drter und Grenzftädte zu 
bejorgen. 

Inzwiſchen ift es zu beffagen, daß durch des Goldarbeiters 
Donaleitis Anzeige das Mißtrauen gegen das neue Silbergeld nicht 
nur in Preußen, fondern auch in hiefigen Provinzen erreget worden; 
und wegen der auswärtigen in neuen Gilbergelde ausgeftellten 
Zratten, welche verjchiedene Kaufleute in Breslau im Julio a. c. 
wider die Acceptation in reduciertem Gelde bezahlet, iſt es fo weit 
gefommen, daß man feine Wechfelbriefe in Amfterdam auf Breslau 
abgeben will, dahero dem der Hamburger Wechſelkurs bis auf 
54 Brocent geftiegen, obgleich feit einigen Poſttagen unfer neues 
Silbergeld ı nur 48 Procent auf ſolchen Kurszettuln notieret worden. 


1) i) War vom 25. November 1750. ©. Bd. II, ©. 171, 172. 


448 Nr. 100. — 5. Oktober 1764. 


Diefes machet einen Unterfchied von 4 Procent und ift durch vor— 
befagte Action einiger Breslauer Kaufleute das jetzige Silbergeld 
leider! auch außerhalb Landes declinieret und der Kurs fo Hoch ge— 
jteigert worden. 


Schließlich kann ich nicht unberühret lafjen, wie es mid) be— 
fremdet, wann das an Ein . . General-Directorium von mir . . 
überreichte Schema zum biefigen Kurszettul von denen Banquiers To 
angejehen worden, als ob ich die Intention gehabt, den Wechjel- 
und Geldfurs danach) als eine fefte und unveränderlicde Norm zu 
beftimmen und laut des p. Schügen Ausdrud joldden par ordre zu 
jtellen, da ja einem Anfänger in der Handlung nicht unbekannt ift, 
daß dergleichen Kurje variieren, und zwar nach dem viel Geld und 
wenig Briefe, wie auch viel oder wenig Gelder oder Nehmer vor- 
handen find. Auch weiß ih, daß es in specie auf den Gebraud) 
des Geldes anfommt und ein Banquier oder Kaufmann, welcher 
mit Wechlelbriefe Handelt, ſowohl die einländifche als auswärtige 
Geldforten nach dem valeur intrinsie genau kennen müfje, um nicht 
nur zu willen, nach welchem Maßſtab die Wechjel geichlofjjen find, 
fondern auch in welcher Valuta die Zahlung geleiftet wird. 


Nah jolhem Berhältnig Habe ich auf vorgedadjtes Schema 
die auswärtige Geld- und Wechſelkurſe gegen preuß. Kurantgeld 
genau eingerichtet und zum Gebrauch derer einländifchen Negotianten 
vorschlagen wollen: z. E. von anno 1726 bis 1737 hatte das Ham— 
burger Kurant- gegen daſiges Banco-Geld einen feiten Kurs 
a 16 PBrocent. In dieſem Kurantgelde ift die Mark fein Silber zu 
11?/, Rthlr. ausgemüngzt, mithin die Mark fein Silber in Banco 
nicht befjer als 9 Thaler 18 Gr. 5°%/,, Pf. zu äftimieren und diefem- 
nach würde der Wechjelfurs von Berlin auf Hamburg 44 pro cento 
rendieren, wie jelbiger denn auch von 1752 bis 1756, im Durch— 
Schnitt gerechnet, würflich nicht höher geftanden; und anno 1758, 
den 20. Januarii war der Kurs von Hamburg auf Breslau nur 
371/, Procent. Da nun das jebige preuß. Kurantgeld um 2 Pro- 
cent befjer im Valeur wie das damalige jo genannte Graumanjche 
ausgemünzt wird, jo ift es ja fein fingierter, jondern ein richtiger 
Sag, wann ich auf mehrgedacdhtem schemate den Hamburger Kurs 
40'/, bi8 41 Procent angeſetzt. 


Notierung der Goldmünzen auf Berliner Kurszetteln. ‚+49 


Ferner war der Wechjel laut Hiefigen Kurszettul vom 
17. Junii 1758 auf Paris und Lion 80 à 80'/, pro cento; in Ber- 
gleichung des jegigen preuß. Kurantgeldes mit dem damaligen habe 
ich alfo mit Raifon nur 78 pro cento anjegen fünnen; ein mehreres 
find 100 Wechjel-Ecus auch nicht werth. Mit denen übrigen Kurſen 
bat e8 gleiche Bewandniß. 


Geld- & Wechsel-Cours in Berlin. 


Gegen neu Courant-Geld von anno 1764. 


d. 8. September » Gun) L (Brief) 


. Amsterdam, in Banco. . . . ..2....1 146 147 
” „ Cowant. . .2.2.2..J| 142 140 
Augsburg, in Courant i 
Basel SR ae u u a 
Bresslau . 2. 2 20m 100 
Cleve ee Ar er ee air ie 
Dantzie: 2. & sea. a 85 
Embden SE EEE 
Frankfurth am Mayn.. Bee ie Aare Si 97 
Genf, in Courant . N ar 
Hamburg, in Banco . . . ..2..2..2..f] 147% 148 
„ Courant. Be ge 
Königsberg, in Courant . . . 2 2... 98 
„ Leipzig, in Courant . . . 2. 2 20. 105 
„ London pr. 1 Pfd. Sterl. . . . 2... 61/; 
„ Lion & Paris . . 2. 2 2 2 0 nn 84 
„ Magdeburg 
„ Nürnberg . 
„ Stettin. 
„ Venedig u Er ee 
— 5: Br ae er ete & 106 
Silber-Spec. gegen Court. | 
Louisblanc & 11, Rdl.. . . 2. 2 2 20.0. 11/g 
Laub-Thir. & 11/, Rdl.. er 
Alberts-Thlr. & 11), Rdl.. . . 2. 22.2. 1'/a 
Rubels & 11, Rdl. . . 2 2 2 2 2 200. 11/5 
Alt Courant bis 1755 . 


Gold-Spec. gegen Frid.d’or. 
Ducaten à 28/, Rdl.. . . ... 3 3 
Louisd’or & Carldor a5 Rd... . ... Bis 
Acts Borussica Münzweſen III. | 29 











*7 
* 


SSNSNSDNSM NSS 2323 23223233 3 


450 Nr. 101, 102. — 5.—6. Oktober 1764. 





d. 8. September » an L (Brief) 


Guinees & 6 Rdle . on 





Schild-Louisd’or 6 Rdl.. . . 2. 2.2... 61); 
Souverinsd’or & 81/, Rdl.. . . 2 2 22. 
Gold die Mark fein gegen Frid.d’or. .| 192 
Ducaten al Marco . . 2: 2 2 0 rn. 187 
Louisd’or & Pistoletten . . . 2 2 2.2. 173 
/ J. C. Abele. 


K. P. H. Courtier. 
101. Aus einem Schreiben des Beneralmünzdireftors Krönde an den 
Miniſter v. Schlabrendorff über die Prägung der Friedrichsdor. 
Berlin, 5. Oftober 1764. 
| Urſchrift. W. 8. M. R. IV, 31. Vol. VI. 

Auf Em. Ercellenz .. Zuſchrift vom 26. m. p. babe die Ehre, 
Hochdenenfelben hiermit . . zu vermelden, wie ich nach erhaltener 
Anzeige von dem Münz-Directore Herrn Singer, daß die Silber- 
Raffinerie in Breslau fertig fei, demfelben bereit3 am 22. ejusd. 
angedeutet, von dem in dortigem Miünzcomptoir vorräthigen gering- 
haltigen Silber fo viel zum Affiniren zu geben, al® nad) dem Silber- 
preis a 12 Rthlr. eingefauft worden, damit nunmehro auch in da— 
iger Münze ganze, halbe und viertel Thaler, ingleichen 8 Gr. Stüde 
ausgepräget und das Publicum in Schlefien mit gedachten fchweren 
Silbermünzen verjehen werde. ch zweifle aljo nicht, daß die dazu 
erforderliche Anjtalten werden gemacht fein; wie ich denn auch mit 
geftriger Poft wohl ausgearbeitete matrices zu denen Stempeln er- 
wähnter Sorten dahin abgejandt habe, 

Wann aber E. E. wegen der bishero nicht ſtärker betriebenen 
Goldausmünzung zu erinnern gerubet, daß die Urfach darin beftehe, 
weil man bei denen f. Münzen fich nicht mit einem ſo geringen 
Bortheil wie zu Braunſchweig begnüge, dahero dort fo ftarfe 
Summen Karlsd’or ausgepräget werden könnten, jo muß Hochdenen- 
jelben darauf . . antworten, wie die größefte Summen nurbemeldeter 
Karlsd’or bereits feit zwei bis drei Jahren aus denen geringhaltigen 
Friedrichs- und Auguftsd’or, die man bei der Braunfchweigiichen 
Münze mit Vortheil zu affiniren gewußt, gemünzt worden. Da 


Prägung der Friedrichsdor. 451 
man nun bis vor kurzer Zeit bei denen f. Münzen dag Gold- 
Affiniren nicht verftanden, jo Hat Braunschweig die befte Gelegen- 
beit gehabt, vorgedachte geringhaltige Gold-especes an fich zu ziehen 
und felbige in Karlsd’or zu verwandeln. Sonften weiß ich zus 
verläjfig, daß dort die Mark fein Gold nicht höher ala mit 190!/, 
bis 191 Rthlr. bezahlet wird. Es lieget demnach nicht die Schuld 
an mir, wann nach denen bei ©. K. M. von mir vorgefchlagenen 
und höchſt approbirten Preiſen à 191 und 192 Rthlr. bishero nicht 
mehr Gold zu Dero Münzen geliefert worden; denn bei dem Preis 
a 191 Rthlr., welcher für die Mark fein in einländifchem Golde, 
dag zur Friedrichsd'or-Ausmünzung brauchbar ift, bezahlet wird, ift 
etwa 1/5 & "/s pro cento Ueberſchuß, wovon jedoch die Münz- 
unfoften abgehen; bei dem Preis à 192 Rthlr. aber, den die Liefe- 
ranten für das ausländiſche Gold, als Moyd’or, Guindes, leichte 
Ducaten 2c., empfangen, fünnen kaum bejagte Koſten beftritten 
werden. 


102. Bericht des Geheimen Krieges: und Domänenrats Reichardi 
über feine Unterfuchung der Llevifchen Münzverwaltung. 
Aurich, 6. Oktober 1764. 

Urſchrift. Tit. XVI, 23. 

.. da ih nun aus denen verlejenen Akten der Kammer an 
gewiefen, daß durch die übergebene Extracte derer Verfügungen noch 
feinesweges alles befolget wäre, was €. K. M. in Betracht der 
Miünzangelegenheiten verordnet, jondern 

1mo ich bemerken müßte, Daß das unterm 29. Martii a. c. 
emanierte .. Münz-edietum, welches doch die Norm diejes gungen 
objecti jeie, nicht überall und gehörig im Lande als ein Grund- 
geſetz dieſer Angelegenheiten publicieret jei, jondern ſolches nur von 
Seiten der Landesregierung denen jämmtlichen Gerichtern, von 
Seiten der Kammer denen Kaffen und Magiftraten zur Achtung be- 
fannt gemachet worden, 

2do ebenfalls die Reductionstabelle des Münz-directoris 
Krönde, nach welcher die furfierende fremden Species an Kronen- 
thaler, Louis Neufs, Louis- und Karld’ors, Ducaten und hollän- 
diichen Gelde mit & K. M. wieder hergeftellten neuen Münzjorten 

29* 


452 Nr. 102. — 6. Oktober 1764. 
parificieret worden, eben wenig publicieret, fondern nur E. 8. M. 
Kaſſen zur Richtichnur bei dem Empfang vorgejchrieben worden, und 
woher es denn 

3tio gefchehen, daß durch diefe Unterlafjung nunmehro in Be— 
tracht diefer fremden Münzjorten ein doppelter Münzfuß oder 
Kurs jelbft im Lande vorhanden fei, da nämlich diefe Species bei 
der Kaſſe nur nad) der Reduction gingen und angenommen würden, 
bei dem innern Berfehr aber der Unterthanen unter fich felbige 
ihren vorigen nach dem Leipziger und Conventionsfuß, der doch in 
Betracht derjelben fchon in dem edicto vom 29. März a. c. ledig- 
lich feitgefeget ift, ganz übertriebenen Kurs behalten und wodurch 
das Bublicum nur in Ungewißheit und Unordnung Täme, die prae- 
stationes zu denen Kaſſen auch gegen jolchen Kurs mit 20 Procent 
befchweret und dadurch jelbft die Gelegenheit zu denen deshalb vor— 
gebrachten Beichwerden und Querelen gegeben würden. Beſonders 
aber, daß auf folden Fuß, wann der Kronenthaler ad 1 Rthlr. 
50 Stbr. im Handel und Wandel im Lande auszugeben und an- 
zubringen ftehe, niemalen die neue k. Silbermünze dagegen in Kurs 
fommen könnte, da feiner leßtere gegen den gemeldeten Kurs des 
ersteren mit Schaden ausgeben, mithin jelbige auch niemalen ge— 
fuchet werden würde, noch Kurs erhalten Könnte. 

ad 1mum vermeinet die Kammer, daß, weil verjchiedene Um— 
ſtände der dafigen Provinzien, welche fie in ihren feit dem Mai a. c. 
bis biehin successive erftattete . . Berichtern angezeiget hätte, Die 
Erecution des Münz-edicti ſchwer gemachet und welche vor denen- 
jelben einen großen Nachtheil geben Fünnen, fie dahero zu der 
legalen Publication durch das ganze Land nicht wohl eher fchreiten 
mögen, bis nunmehro auf da® . . rescriptum vom 16. Juli a. c. 
die zwijchen die beiden Qandesfollegia und der Landeskredit-Kom⸗— 
miſſion veranlaßte Konferenzien geendiget, darüber . . referieret und 
E. 8 M. .. endlide Entichließung zu ihrer Verhaltung ein— 
gegangen wäre. 

ad 2dum führte die Kammer an, daß fie nach Inhalt der. . 
Neffripte vom 16. und 29. Julü a. c. dafür halten müffen, daß 
die Reduction der oben fpecifizierten fremden Münzſorten nur ledig- 
lich bei denen Zahlungen ad cassam eingeführet, folche aber ihren 
bisherigen Kurs in Handel und Verkehr auch innerhalb Landes be- 


Cleviſche Münzvermwaltung. 453 


halten jollen und, da E. K. M. in Betracht der Zahlungen ad 
cassam den vorgeichlagenen höhern Kurs Dderfelben, nämlich den 
Kronenthaler zu 1 Rthlr. 35 Stbr., den Schild-Louisd’or zu 6 Rthlr. 
20 Stbr. und den Ducaten zu 2 Rthlr. 55 Stbr. per rescriptum 
.. vom 16. Julii a. c. nicht zu approbieren, ſondern vielmehr feft- 
zufeßen geruhet, daß diefe Münzforten fein höherer Werth bei denen 
Kaffen beigeleget werden Fünne, als in dem Tarif Ddeterminieret 
worden, und daß jolde und die in dem 8 3 et 4 mitbegriffene 
Sorten im Handel und Wandel ferner den Kurs behalten jollen, ſo 
hätte auch die Publication in Betracht der Reduction nicht wohl 
gefchehen, ſondern es Hätten nur dahin die Kaſſen lediglich inftruieret 
werden fünnen. Und daß diefe Münzen nur lediglich in Betracht 
derer Zahlungen zu denen Kaſſen nach der Reduction angenommen 
werden follen, Hätte fich noch mehr und deutlicher durch das... 
rescriptum vom 14. Auguft a. c. beftätiget, da E. K. M. occasione 
der Vorftellung derer Commerzienräthe von der Leyhen zu Crefeldt 
befohlen, fo weit e& noch nicht gejchehen, ferner gehörig und deut— 
lich befannt machen zu laſſen, daß die bisherige Münzforten roulieren, 
im Handel und Wandel nach dem Kurs angenonimen, bei den Kafjen 
jelbige jedoch nad) dem Tarif nur gelten könnten und wodurch aljo, 
ob zwar die Reduction nicht im ganzen Lande publizieret worden, 
die Kammer um fo viel mehr bedenklicher geworden, vorgedachte 
Species im Handel und Wandel ebenfalls zu reduzieren. 

ad Itium Hat die Kammer aber auch eingeftehen müfjen, daß 
das Publicum durch diejen zwiefachen Münzfuß litte und in Ber- 
wirrung käme, auch daß dadurch dem Agiotieren Thür und Thor 
geöffnet, hingegen daß E. K. M. neue Münze gehen dieje fremde, 
wie fie Enrfieret, nicht im Kurs kommen könnte und daß dahero, 
wann E. K. M. ſolche Münzjorten nad) dem Kröndejchen Tarif 
auch im Handel und Wandel introduzieren lafjen wolle, der Schade, 
den das Land zwarn durch die Reduction hätte, nicht fo groß wäre, 
als den dasſelbe durch den beizubehaltenden zwiefachen Münzfuß 
litte und würde dergeftalt alles mit eins zu heben das Münz-edietum 
überall zu introduzieren, die Reduction diefer Münzjorten nach dem 
Kröndefchen Tarif fo wie bei denen Kafjen auch einfürmig bei Dem 
Berkehr des Landes zu jeßen fein, wann €. 8. M.. . geruben 
möchten, dahin fich zu entfchließen, daß von nun an feine neue 


454 Nr. 102. — 6. Oktober 1764. 


Scheidemünze ferner vor dortige Provinzien gejchlagen, jondern zu 
jelbiger die bisherige 1'/, und °/, Stüber, welche in gnugjamer 
‚Menge ausgepräget worden, belaffen würden und auf folchen Fuß 
dag Münzweſen am erjten ſofort in dortigen Provinzien in Ordnung 
gebracht werden könnte. 

Ich meines Theils bin nun des pflichtmäßigen Dafürhalteng, 
daß es allemal beſſer gewejen jein würde, warn die Kammer zu= 
forderit € 8. M. Münz-edietum vom 29. Mürz a. c. fofort ge— 
hörig publizieret und alsdaun durch gegründete und deutliche Vor— 
jtellungen diejenige declarationes und exemtiones, die Lage und 
Beichaffenheit der dortigen Provinzien erfordert haben möchten, be= 
fonders nachgefuchet Hätte, da dann ein Grund mit eins zu der 
neuen Münzverfafjung geleget worden wäre und nicht nöthig ge= 
wefen, durch einzeln und auf das Ganze nicht quadrierende Ver- 
ordnungen den Anfang diejer neuen Münzeinrihtung zu machen, 
und wodurch alfo im Lande Niemand recht weiß, wie er in Be— 
tracht des Münzwefens daran ijt und wie lange er den Kurs, den 
er heute Hat, länger behalten wird und kann. 

Zwar hat die Kammer durch das Birculare vom 28. Julii das 
neue Münz-edietum vom 29. März a. c. publizieren wollen, es ift 
aber folches Edict weder diefem Circulair beigeleget, noch find auch 
die Unterthanen nicht angewiefen, ſich darnach als einem Landes» 
gejeg überall zu achten, vielmehr iſt es ihnen nur zu ihrer Notiz 
und Wiſſenſchaft befannt gemacdhet; am allerwenigften aber iſt darin 
der Tarif, nach welchem die im Lande gang und gebe feiende fremde 
Münze in Verhältnüß E. K. M. neuen Münze beftimmet ift und 
furfieren jolle, worgefchrieben. Und dieſes ift der Grund, daß ein 
zwiefaher Kurs einer und eben derjelben Münzforte zu noch 
mehrerem Beſchwer als die Introduftion des neuen Münzfußes ver- 
urfachet Haben würde, in dem Lande Pla gegriffen, nämlich ein— 
mal bei denen Kafjen, jodann im gemeinen Verkehr und Handel 
und Wandel. 

Sch würde auch nicht angeftanden haben, zum Beiten €. 8. M. 
Dienftes und des Landes darauf zu beftehen, daß das Münz-edietum 
ſowohl als die Neductionstabelle, wornach die in den Kröndejchen 
Tarif ermeldete fremde Münzforten Kurs haben jollen und mit 
E. 8. M, neuen Silbergelde parifizieret find, fofort publizieret 


Cleviſche Münzverwaltung. 455 


werde, als es ganz ohnſtreitig iſt, daß dieſe E. K. M. Münze nie— 
mals anders als zu Kaſſenzahlungen geſuchet werden wird und im 
Handel und Wandel keinen Kurs gewinnen kann, ſo lange der bis— 
herige Kurs der fremden Münzſorten bleibet, wogegen Niemand al 
pari die neue Silbermünze bezahlen und hingeben kann. 

Allein da eines Theils die Landesfollegia ihre Conferenzien 
auf die . . rescripta vom 16. und 29. Julii a. c. bei meiner Ab- 
reife noch nicht geendiget und den erforderlichen Bericht abgejtattet, 
fodann aber andern Theile diefe . . rescripta mir und bejonders 
nach der Interpretation der Kammer in Zweifel gefeget, ob die 
Reduction nur lediglich in Betracht der Präftationen zu den Kafjen 
Platz greifen, übrigens aber folche wegfallen ſolle, das . . rescrip- 
tum vom 14. Auguſt auch dieſes deutlich zu verordnen jcheinet, fo 
habe damit anftehen und diejes bevor E. K. M. . . näheren Ent- 
ſchließung überlaffen müfjen. Wobei jedoch bemerken muß, daß das 
Münz-edictum vom 29. Martii a. c. niemalen zur Erecution ge= 
bracht werden kann, wann die darim verordneie neue Münzjorten 
nicht vorhanden oder die dagegen nach einer Beitimmung und Re— 
duction furrogierte fremde Münzforten nad) ſolchen Kurs nicht über- 
aM und ohne Unterfcheid im Lande zum Verkehr der Einwohner 
unter fich kurſieren. 

Es ift zwar nicht zu läugnen, daß die Reduction der fremden 
Münzjorten, welche jedoch in dem bisherigen Kurs, wann ich das 
Hochſtift Münſter ausnehme, in der Nachbarjchaft gehen, dem Lande, 
welches bei der Reduction der 2 Stüber auf 1?/, Stüber ſchon fo 
ſtark gelitten hat, hart falle, da man noch nicht weiß, wie E. K. M. 
neue Münze, welche nicht auf Stüber, als wornach in den benach— 
barten Provinzien gerechnet wird, kurſieren werde. 

Es ifi aber auch unläugbar, daß, wann E. K. M. dieſen 
neuen Münzfuß auch in Dero Llev-, Meurs- und Märdifchen 
Provinzien eingeführet und die fonft entftehende anjcheinende Be— 
fchwerde, daß die zu E. K. M. Kaffen fließende praestationes nad) 
einem verhöherten Zuß um 20 Procent gerechnet werden müſſen, 
abgeftellet wifjen wollen, und daß diefe neue Münze ſowohl inner- 
Halb Landes als auch durch das commercium außerhalb Kurs ge- 
winnen fol, ein egaler Fuß jomwohl in den Zahlungen zu denen 
Kaſſen als auch im gemeinen Verkehr fein müfje, und folglich würden 


456 Nr. 102. — 6. Oktober 1764. 


die fremde Münzjorten nach dem Kröndefchen Tarif überall inner- 
halb Landes nur angenommen und ausgegeben werden müſſen, als 
fih anjego fchon ereignet, daß die clevijche 1'/, und 3/, Stüber- 
ftüdfe gegen Kronen zu 1 Rthlr. 50 Stüber, Louis Neufs zu 7 Rthlr. 
20 Stüber in Cöln und Venlo, wie mir zuverläffig verfichert werden 
wollen, 5 Procent thun und allem Vermuthen nach) noch Höher 
fteigen werden, mithin natürlich ift, daß jelbige beſſer als vor- 
gedachte Münzen nach dem erwähnten Kurz fein und aljo felbige 
fih allmälig verlieren und die Dagegen geringer feiende fremde 
Münze zum Schaden des Landes fich wieder herein ziehen werde. 

Meiner geringen Einficht nad) kann ich auch nicht finden, was 
an diejen egalen Münzfuß und allgemeiner Reduction Hinderlich fein 
lol, dann gilt zum Exempel der Kronenthaler nur 1 Rthir. 30 Stüber, 
jo feget darnach der Landmann pp. in Betracht feiner denrees und 
der Kaufmann in Betracht der Waaren den Preis ab, da erfterer 
und ein jeder Nahrungstreibender in der Stadt alsdann nicht nöthig 
bat, folhe Kronen für 1 Rthlr. 50 Stüber anzunehmen, die er 
jedoch bei denen Kaſſen nur mit 20 Stüber Berluft und alfo zu 
1 Rthlr. 30 Stüber ausgeben kann. Der Kaufmann bringet jolche 
außerhalb Landes, und fo lange der hohe Kurs derjelben dajelbft 
bleibet, 20 oder mehrere Stüber höher aus und kann alfo den 
Käufer nad) dem reduzierten Fuß einen geringern Preis geben. 

In Betracht feiner Waare, die er außerhalb Landes abjehet 
und wofür er das fremde Geld hHereinziehet, Teidet derjelbe nach 
ſolchen höhern Kurs der Münzforten als fie im Lande gelten, eben— 
falls feinen Schaden, als jeine Waaren außerhalb deshalb auch 
theurer bezahlet werden. Bei denen Fabriquen Tann folches auch 
feine jonderliche Hindernüs geben, jobald nur alle Waaren und 
Victualien im Lande durch richtige Taren nah E. K. M. vorhin 
ergangenen Verordnungen nach diefem befjern Gelde und deſſen 
eigentlichen Werth proportionieret werden. Dann es wird fich bei 
allen Fabriquen finden, daß, jo wie die jchlechtere Münzforten auf- 
gefommen und das gute Geld, mithin auch alle Waaren und denrees, 
geitiegen, der Lohn denen Fabrikanten vermehret werden müffen. 
Wird nun folder Lohn in Münze von befjerem Werth und Hältig- 
feit bezahlet, jo verftehet fich auch von felbiten, daß Die deshalb 
vorhin gejchehene Vermehrung des Lohns nach einem billigen Fuß 


Cleviſche Münzvermwaltung. 457 


wegfallen müfje, und dergeftalt verlieret weder dadurch die fabrique 
an fi, da fie die Reduction durch den verminderten und auf vorigen 
Fuß bergeftellten Lohn wieder befommen, noch auch der Yabrifant, 
der die denrees, wo nicht wohlfeiler, doch für eben den Preis haben 
wird, zum Exempel für einen Kronenthaler zu 1 Rthlr. 30 Stüber 
eben dasjenige als für einen dito zu 1 Rthlr. 50 Stüber. 

Es ift zwar nicht zu läugnen, daß im Anfange und bis alle 
praetia rerum ſich darnach arrangieret, einige Beichwerde und zwar 
höchitens auf 1 & 2 Monate übrig bleiben wird. Alleine wie ift 
es möglich, ın generalen Verfaſſungen, die doch auf das Beſte des 
Allgemeinen aboutieren, ſolche Einrichtung zu treffen, daß nicht im 
Anfang der eine und der andere leide, der aber doch hernach auch 
in der Folge, und wenn folche Einrichtung Platz gegriffen, dadurch 
reichlich doch wiederum entjchädiget wird; und warın auf jolche nicht 
zu ändernde Snconvenienzien bei generalen Dispofitionen reflectieret 
werden follte, würde niemalen zum Beften des publici etwas Befjeres 
ftatnieret werden können. 

Es liegen alſo die Hindernüffe, warım die Introduction 
E. KM. neuen Münzfuß und die damit gejchehene Barification 
der fremden Münzforten nicht gefchehen Fünne, nicht in dem An— 


geführten allein, jondern der wahre Grund diefer Hindernüffen ift . 


wohl eigentlich dieſer, daß die clevifche Provinzien und ihre Be- 
nachbarte nach Stübermünze fich berechnen, mithin E. 8. M. neue 
Münze nad) dem bisherigen Fuß weiter eigentlich nicht gejuchet wird 
als zu Uebermachungen zu denen Generalkafjen jolche erfordert, und 
dahero entitehet in diefen Provinzien diefe Bejorgnüß, da die vorige 
clevifche Stübermünze vor den Graumanfchen Fuß gegen den Louis— 
d’or zu 5 Rthlr. allenthalben und bei Auswärtigen Furjieret, Die 
nah dem lettern Fuß aber ausgeprägte 2 Stüberjtüde jo aus— 
gefallen, daß dagegen der Louisd’or außerhalb Landes endlich bis 
zu 6 Rthlr. geitiegen, auch diefen Kurs, obgleich die 2 Stüberftücde 
in anno 1762 auf anderhalb Stüber reduzieret worden, behalten, 
daß, wie bereits der Anfang gemachet, eine neue Stübermünze ge- 
ſchlagen wurde, welche dann lediglich im Kurs vor dortige Pro- 
vinzien bleiben würde, womit aber nad) foldem Fuß, wie fie aus- 
gepräget worden, mit denen Benachbarten fein commercium zu 
unterhalten ftehen würde, mithin würden dortige Provinzien Durch 


A458 Nr. 103, 104. — 14.—16. Oftober 1764. 


die Reduction der fremden Münzjorten zuvorderjt verlieren, ſodann 
aber, wann die neue harte Silbermünze bis zu zwei gute Grojchen, 
wie vorhin nad) Introduction des Graumanſchen Fußes gefchehen, 
nur fo weit fie zu Bezahlung der Generalkaſſen etwa erforderlich 
jein möchten, gepräget würden, Stübermünze erhalten, womit fie 
mit Benachbarten nicht Handeln fünnten, jondern nach dem Fuß des 
Friedrichs- und Louisd’or zu 5 Rthlr. hHinwiederum verlieren müßten, 
und dahero hat die Kammer angetragen, daß, da vorhin eine hin- 
reichende Quantität 2 Stüber- und 1 Stübermünze gejchlagen worden, 
und welche rejpective zu 1'/, und °/, Stüber reduzieret jei, ob 
E. RM... geruhen möchten, folche ala Scheidemünze zu belafjen 
und feine neue dergleichen ausprägen zu laffen, da dann mit den 
neuen zu prägenden harten Silbergelde und diejer lediglich bleiben- 
der Scheidemüngze von 1'/, und °/, Stüber ſowohl im Lande als 
außerhalb Landes das commercium foulagieret und die ganze neue 
Münzeinrichtung mit eins zu Stande gebracht und erhalten werden 
fünnte. | 

Ich meines ohnmaßgeblichen Dafürhalteng fehe diefes als das 
beite Temperament an, wodurch alle Befchwerden, Aufenthalt und 
Schreiberei mit eins gehoben, das Verkehr im Lande und das 
commercium mit Auswärtige conjervieret, auch) Dadurch zugleich 
wegen der Zandesjchulden alddann um jo eher eine bequme Aus— 
kunft verfchaffet werden fann. Die Bejorgnüs wegen der großen 
Duantität auffommender neuer Scheidemünge, welche bei Benach— 
barten nicht wieder fo angebracht werden fünnte, auch des Mangels 
des guten neuen harten Geldes durch ftärkere Ausprägung der neuen 
Scheidemünge Hingegen wegfallen würde, und es wird jodann Die 
Introduction des neuen Münzfußes ohne Aufenthalt gefchehen können. 


103. Kabinettsorder an den Beneralmünzdireftior Krönde über 
mangelhaftes Uusmünzen der wei: und Diergrofchenftüde. 
Dotsdam, 14. Oktober 1764. 

Ausfertigung. RB. XIH, 1. 

Es ift bei S. K. M. die Anzeige gefchehen, daß, da bei Dero 
Münzen und injonderheit denen zu Berlin wenig oder nicht? an 
goldene especes, an GSilbermünzen aber lauter Zwei und Bier- 


Auftierung der Zwei- und Biergrofchenfticde. 459 


grofchenftüden, die nicht ajuftiret jeind, in das Bublicum kommen, 
ſolche legtere um jo weniger Credit greifen wollten, als jelbige unter 
fih im Gewichte ſehr verjchiedentlich ausgepräget würden, jo daß 
bei einer -legthin davon gemachten Fleinen Probe mit 5 Rthlr. 4 Gr. 
Stüden fich bei dem Nachwiegen ſechs Stüd gefunden, die um einen 
neunten Theil ſchwerer gewejen als ſechs andere. Wie nun durch 
dergleichen unordentliches Ausmünzen nicht nur dieſe especes den 
nötigen Credit bei dem publico verlieren, fondern auch jelbft denen 
Juden und andern dergleichen Leuten alle Gelegenheit zu dem Aus— 
Tippen gemadjt wird und alle von S. K. M. durch Dero ordres jo 
jehr präcavirte Inconvenienzien entjtehen müfjen; als befehlen Sie 
Dero Münzpdirector Krönide hierdurch jo gnädig als alles Ernites, 
daß derjelbe eine große Attention darauf haben und denen Special- 
münzdirectoren ſowohl als denen andern Münzbedienten jehr genau 
auf Die Yinger fehen joll, damit diefelbe nach den von ©. K. M. 
approbirten jegigen Münzfuß mit aller erjinnlichen Eractitude aus— 
prägen und darunter weder negligence noch Unterfchleife begehen 
müffen, als worauf gedadhter Münzdirector Krönide mit jo viel 
mehr vigilance ſowohl bei denen Berlinichen und übrigen jänmt- 
lichen k. Münzen ſehen und alten jol, da er billig davor rejpon- 
fabel bleiben muß. 


104. Immediatbericht des Beneralmünzdireftors HKrönde über dic 
uftierung der Zwei⸗- und Diergrofchenftüde und Befchleunigung 
der Ausmünzung. 

Berlin, 16. Oktober 1764. 

Konzept ohne Unterſchrift. R. XIII, 2. 

E. K. M. Haben mittelft .. ordre vom 14. dieſes mir an- 
zubefehlen geruhet, daß ich bei der Ausmünzung derer nicht ajuftierten 
4 und 2 Groſchenſtücken eine große Attention haben und denen 
Specialmüngdirectoren ſowohl als denen andern Müngbedienten jehr 
genau auf die Finger jehen fol, damit die einzelnen Stüde von 
nurgedacdhten Silbergeldern nicht von verjchiedenem Gewicht aus— 
gepräget werden. ©. K. M. wollen Si . . zu erinnern geruhben, 
wie vorbemeldete Directores und ſämmtliche Müngbediente, ehe noch 
mit der neuen Ausmünzung der Anfang gemacht war, durch eine 


460 Nr. 104, 105. — 16.—27. Dftober 1764. 


dem . . approbierten jegigen Münzfuß beigefügte Inftruction wegen 
aceurater Ausprägung derer Gelder im Gewicht und Gehalt hin— 
länglich unterrichtet worden. Und biernächft Habe ihnen zu wieder— 
holten Malen nachdrüdlich aufgegeben, ihr devoir bei ohnausbleib- 
licher jchwerer Berantwortung aufs genauefte zu objervieren. 

Wann nun zeithero, da die Yusmünzung in E. 8. M. mehreften 
Münzen bei Tage und Nachtzeit ftarf pouffieret werden müſſen, um 
dem Mangel an neuem Gelde bei Dero Kaffen und im publico 
forderfamft abzubelfen, die 4 und 2 Groſchenſtücken nicht ajuftieret 
werden können, dieſe Mänzjorten auch weder in denen vorigen, noch 
zu des Graumanns Zeiten ajuftieret worden, die Erfahrung aber 
bei oftmals angeftellten Proben gelehret, daß dergleichen Gelder 
alles angewandten Fleißes und Aufmerkſamkeit ohnerachtet in Be- 
tracht einzelner Stüden nicht ganz egal im Gewicht anzufertigen 
möglich fei, wie fich denn nur vor kurzer Zeit bei 200 Thaler neu- 
geprägte und ebenfalls nicht ajuftierte churſächſiſche 2 Grofchen- 
jtüden, welche ich aus Leipzig anhero kommen laffen und nad) ein— 
zelnen Stüden ausgewogen, bei Gegeneinanderhaltung derjelben 
Differenzen von 23, 28, 33 bis 47 Procent gefunden; fo wird es 
von E. 8. M.. . Befehl drependieren, ob in Zukunft die 4 und 
2 Grofchenftüde auf Dero Münzen Stüd vor Stüd mit der Teile 
jo wie 1, Y/g, Y/, und !/, Rthlr.⸗Stücken ajuftieret werden follen, 
weil dieſes das einzige Mittel, wodurch ein accuratereg Gewicht 
derer einzelnen Geldftücden werkftellig zu machen ift. Wobei jedoch 
E.KM.. . anzeigen muß, daß das Wjuftieren oftgedachter 4 und 
2 Groſchenſtücken ungleich höhere Koften verurfachen und die Aus- 
prägung derjelben dergeftalt verhindern würde, daß davon etwa nur 
ein Dritttheil fo viel wie bishero ausgemünzt werden könnte. 

Zugleih habe E. K. M. in devotefter Submiffion einberichten 
jollen, daß bis ultimo Sept. a. c. an Friedrichsd'or 1286005 Rthlr. 
und an ganze, halbe und viertel Thaler 790712 Rthlr. 18 Gr. in 
Dero Münzen ausgepräget worden. 

Ob ich nun wohl alles Menfchenmögliche verfucht, die Aus- 
münzung derer Friedrichsd'or ftärker zu befördern, fo ift doch folches 
nicht in meinem Vermögen geweſen, weil die geringhaltige Gold- 
especes bereit3 im vorigen Jahre größtentheils aus E. K. M. Landen 
practicieret worden, dahero fo wenig Goldlieferungen von Barti- 


Suftierung der Bivei- und Biergrofchenftüde. 461 


culier8 zu denen Münzen erfolgen, ohnerachtet die . . geordnete 
Goldpreiſe ſehr anjehnlich find. 

Was die Ausmünzung vorbenannter ſchweren Silber-Species 
anlanget, jo bat wegen des hohen Wechjelcourfes jeit einiger Zeit 
wenig fein Silber von außerhalb Landes committieret werden können, 
und dus von denen Silber-Affinerien an die Münzen abgelieferte 
feine Silber ift öfters nicht Hinlänglich gewefen, die geringhaltige 
Sorten aus denen k. Kafjen zu jetzige 4 Grofchenftüde zu legieren. 

Nunmehro aber, da auch die. Silber-Affinerien in Breslau 
und Königsberg fertig jeind und aljo das Finieren derer fchlechten 
Sorten befjfer von ftatten gehen wird, fol an ſchweren Silbergeld 
ein Mehreres ausgemünzt und E. 8. M. . . Intention . . befolget 
werden. 


— —— —— — — 


105. Gutachten des Großkanzlers v. Fürſt über den Kurs 

der Goldmünzen. 
Berlin, 27. Öftober 1764. 
Eigenhändig. Tit. XVI, 20. 

1. Die Herunterfegung der Louisd’or per renovationem des 

Edictd vom 25. November 1750 würde zweierlei Abfichten 
1. auf die k. Kaſſen, 
2. auf die negotia inter privatos haben. 

Ob und wie die k. Kaſſen fie annehmen, ift mir außer Eleve, 
wo fie noch zugelaffen worden, unbefannt. 

Nah) dem Edict vom 29. Marti c. b. ift feine E. Kaſſe 
Ihuldig, die in Gold zu präftierende quanta anders als in ried- 
richsd'or anzunehmen. | 

Werden die würklich im innerlichen Gehalt fchlechter als Fried- 
richsd'or feienden Louisd’or dafür in k. Kaffen angenommen, fo 
verlieret einestheils würklich dadurch der König, anderntheilg wird 
der befjere Friedrichsd'or ausgeführet und dagegen der fchlechtere 
Louisd'or eingeführet, denn jener hier im Lande nicht den Vorzug hat. 

Ich ftelle alſo anheim, ob nicht nad) klarer Vorſchrift 
das Edict vom 29. Martii c. bei f. Kaſſen nur Friedrichs— 
d'or zu nehmen. 


462 Nr. 105. — 27. Oktober 1764. 


Das einzige Bedenken fünnte nur der Mangel an Friedrichs— 
d'or bei den Contribuenten fein, da Krönde felbjt zugejtehet, daß 
der Mangel an Goldlieferungen bisher mehrere Ausprägung von 
Friedrichsd'or nicht geftattet. 


Sollte Mangel an Friedrichsd'or fein, fo fünnten allenfalls 
die f. Kaſſen inftruieret werden, wann die [in] Gold ab- 
zutragende Gefälle von denen, jo jolde zu präftieren 
ſchuldig, nicht in Friedrichsd'or entrichtet werden könnten, 
dafür vollwichtige Louisd’or, jedoh anders nicht als 
a 4 Rthlr. 22 Gr. die einfadhen und à 9 Rthlr. 20 Ggr. 
die doppelten in die Ef. Kaſſen anzunehmen. 

Dieſes würde feine eversio, noch ſonſt declaratio ediceti vom 
29. Martii jein, noch durch ein allgemeines Edict publicieret werden 
dürfen, indem durch fein Edict verordnet, daß die 8. Kafjen die 
Louisd'or für Friedrichsd’or vor voll annehmen follten. 

Zweierlei gute Würkung würde hierdurch nothmwendig erfolgen. 

Einestheild würden die f. Kaſſen (posito nämlid), daß nicht 
genug Friedrichsd'or ronlieren) die dafür einkommende Louisd’or 
a 4 Rthlr. 22 Ggr. in die k. Münze dergeftalt abliefern können, 
daß daraus ohne Schaden Friedrichsd'or gemünzet und das Publi— 
cum damit verjehen werden könne. 

Anderntheild würden privati hierdurch ſonſt ohne Geſetz be- 
wogen werden, denen Rouisd’or nicht gleichen Werth mit den Fried— 
rihsd’or in ihren Gedanken beizulegen, da fie bei E. Kaſſen diefelben 
nicht gleich anwenden können. 

2. Ratione negotiorum inter privatos ‚hingegen find auch die 
2ouisd’or nach dem Münzedict $ 4 nur eine zugelaffene Münze, 
ohne daß darin verordnet, wie hoch ſolche im Vergleichniß gegen 
preußifches Geld gerechnet werden jollen. Es ftehet vielmehr klar 
in $ 10 Num. 6 Sect. 1 entweder verordnet, daß, warn jemand 
auf diefe in dem $ 4 zugelafjene Münzſorte contrahieret, die Zahlung 
entweder in diefer Münzſorte in speciebus oder in dem preußifchen 
Geld NB nach dem Kurs des Zahlungstages geſchehen folle. Folg— 
lich ift nirgend fejtgejeget, ob der Louisd'or in preußiichem Golde 
oder in Silbergeld 5 Rthlr. oder 4 Rthlr. 22 Ggr., oder ob mehr 
oder weniger gelten joll. 


Kurs der Goldmünzen. 463 


Jetzo diefe Proportion feftzujegen nnd privatos zu zwingen, 
anftatt ftipulierten Louisd'or pro Stück 4 Rthlr. 22 Ggr. preußifch 
Kurant [zu nehmen], würde offenbar contra fidem edieti vom 29. 
Martii c. fein und eine neue Serrüttung in den Vermögensumftänden 
vieler auf das Edict fich verlaffenden privatorum anrichten. 


Im gemeinen Handel und Wandel aber würde es noch weniger 
helfen, einen geringern Werth denen Louisd'or per legem gegen 
das preußifche Kurant beizulegen. 


Der Kaufmann und Fabrilant, jo Louisd’or zu feinem aus- 
wärtigen Seideneintauf bedarf, würde doch in Louisd’or allezeit 
lieber und wohlfeiler in folcden baar verfaufen, folglich vom Käufer 
der Louisd'or immer höher als 4 Rthlr. 22 Gr. außgebracht werden 
fünnen. Auf Kredit in LZouisd’or aber würde der Kaufmann alle- 
zeit feine Waare höher anjchlagen, da er bejorgen mülje, anftatt 
specierum ein zwar gejegmäßiges, auswärts aber ihm nicht idem 
gewährendes aequipollens von 4 Rthlr. 22 Ggr. in preußifchen 
Kurant von Käufern bei der Zahlung zu erhalten. 


Ich würde aljo exclusive der k. Kaſſen der Meinung fein, 
daß die Herunterfegung von 2oui8d’or auf einen ge= 
willen Sag nicht zu verfügen. Ganz jolche zu verrufen aber 
bat Herr Krönde felbft nicht angetragen, und ratione der leichtern 
und unwichtigen, welcherwegen er es proponieret, gehöret e8 zu 
folgendem Abjchnitt. | 

3. Was Hingegen die Verfügung wegen der zu leichten und 
unwichtigen Louisd'or betrifft, fehe ich fein Bedenken, ſowohl in 
den E. Kaſſen (wenn fie auch daſelbſt nach meinem Vor— 
ſchlag nur à refp. 4 Athlr. 22 Ggr. und 9 Rthlr. 20 Gyr. 
angenommen werden follten) als überhaupt auch inter 
privatos, da ihr Werth gegen preußifh Kurant unbe- 
ftimmet bleibet, fejtzujfegen entweder, daß die zu leichten 
und unwichtigen (id est das Gewicht nach dem Friedrichs- 
d’or Stein nicht habenden) gänzlich zu verrufen und in 
die Münze zu bringen, oder daß für jedes fehlende As 
1 Ggr. zuzulegen. | | 

Dann in dem Edict vom 29. Martii $ 4 ift die Zulafjung 
der Louisd'or dergeftalt ſchon eingeſchränket, daß fie nur Friedrichg- 


464 Nr. 106. — 13. November 1764. 


d’or Stein Gewicht Haben follen. Und die würde die gänzliche 
Berbietung der zu leichten und unwichtigen jchon rechtfertigen. 

Es Tann aber auch, ohne dem Edict Eintrag zu thun, dem 
gänzlihen Verbot das minus jubjtituieret werden, daß für ein 
fehlendes As 1 Ggr. zu entrichten, da einem jeden Landesherrn ob— 
lieget, feine Unterthanen auch in zugelaffenen Sachen für Schaden 
landesväterlich zu verwahren. 

Daß das Wiegen bei den Kaſſen Srrungen verurſachen dürfte, 
fann ich nicht abjehen, wann ich mich der Ducaten= Zeit erinnere, 
da faſt fein Ducat ungewogen angenommen werden fonnte und bei 
100 Rthlr. 36 Stüd gewogen werden mußten, anftatt daß jebt bei 
100 Rthlr. nur 20 Louisd’or gewogen werden dürfen. 

Ueber alles dieſes wird demnach Fünftigen Montag in con- 
ferentia ein conclusum gefafjet werden fünnen. 


106. Schreiben des Beneralmünzdireftors Krönde an den Miniſter 
v. Schlabrendorff über den Fortgang der Breslauer Prägung und 
die reduzierten Sorten, 

Berlin, 13. Wovember 1764. 

Urſchrift. A. 8. M. R. IV, 31, Vol. VI. 

Nachdem aus Ew. Ercellenz . . Anfchreiben vom 21. m. p. 
ich ungern erjfehen, daß in dortiger Münze mit der Thaler- und 
8 Srofhen- Ausprägung damalen noch nicht der Anfang gemacht ge- 
wejen, jo habe von dem Münzdirector Singer dieferwegen eine Ber- 
antwortung gefordert und ihm wiederholentlich aufgegeben, zu be- 
jagter Ausmünzung ohne längern Anftand zu fchreiten. 

Derjelbe hat hierauf zu feiner Entjchuldigung angeführet, die 
baldige Verwandelung derer aus denen dafigen k. Kafjen zur Münze 
abgelieferten beträchtlichen Summen reducirter Goldfpecies in jebige 
Friedrichsd'or wäre zeithero fein Augenmerk gewefen, und hätte er, 
weil die Münzwerke wie auch die Yuftirer und Präger nothiwendig 
zum Golde gebrauchet worden, die Ausmünzung derer Thaler pp. 
ausjegen müfjen, um an erwähnte Kafjen die neu geprägte Fried— 
richsd'or defto eher bezahlen zu fünnen; nunmehro aber werde er 
mit mehrgedachten Thalern jogleich zu Werte gehen. 


Breslauer Prägung und reduzierte Münzen. 465 


E. €. bin ich indefjen auch für die wegen angeführter Gold» 
lieferungen höchjtgeneigt getroffene Verfügung ganz gehorjamft ver-. 
bunden, und wünfchte ich wohl, daß die Königliche p. Kammern in 
andern Provinzen die unter ihnen ftehende Kaſſen zur Ablieferung 
derer eingehobenen reducirten Gold- und Silberforten an die Münzen 
jo striete anhielten, wie ſolches in Schlefien gejchiehet; alsdann 
würde ich nicht nöthig haben, die Magdeburg- und Cleviſche Münzen 
von bier aus mit Metallen zu propidiren. 

Bei diefer Gelegenheit ermangele nicht, E. E. . . anzuzeigen, 
wie ©. 8. M. auf eines . . General-Directorii Vorſtellung höchſt 
refolviret haben, daß wegen Ermangelung eines binlänglichen Vor— 
raths an Friedrichsd’or die vollwichtige Louisd'or in Zukunft bei 
Dero Kafjen & proportion derer guten riedrihsd’or nach ihrem 
eigentlichen Werth, nämlich & 4 Rthlr. 22 Gr., die unwichtigen aber 
nicht anders angenommen werden follen, als wann für jedes nad) 
dem Friedrichsd'or⸗Stein daran fehlende ar mit einem guten 
Groſchen bezahlet wird. 

Gleichergeftalt fol es Höchftderofelben Intention gemäß auch) 
mit denen braunjchweigichen 5 Rthlr.-Stüden oder Karlsd’or ge- 
halten und alle dergleichen bei denen Kaſſen eingehobene fremde 
Sold-especes denen Münzen abgeliefert werden, um dadurch ſowohl 
die Friedrichsd’or-Ausmünzung zu vermehren, als auch diefer Landes— 
münze (womit es joweit gefommen war, daß man jelbige Seit langer 
Beit weder auf denen hiefigen Qurszetteln notiret, noch beim Handel 
und Wandel genennet) den ihr gebührenden vorzüglichen Werth vor 
auswärtigen Goldmünzen, wie vordem, wieder zu verichaffen. 

In biefiger Alten Münze ift die Friedrichsd’or-Ausprägung 
bisher ziemlich von Statten gegangen, und möchten mit Ausgang 
diefeg Monats 1’/, Millionen Thaler davon completiret werden; 
jedoch würde an ſolchen Species viel mehr ausgemünzet fein, warn 
wegen der vorjährigen ftarfen Banquerotts nicht jo große Summen 
an Mittelgold und geringhaltigen Sorten zur Bededung auswärtiger 
Tratten wären außer Landes gejandt, mithin denen k. Münzen 
entzogen worden, wovon man allem Anjehen nad) wenig wird 
anhero ziehen können. 

Endlich kann nicht unterlafen E. E. von dem feit dem 
Julio a. c. jo hoch geftiegenen u auf Breslau . . vor- 

Acta Borussica. Münzwejen III. 30 


466 Nr. 106, 107. — 13. November 1764 — 11. Januar 1765. 


zutragen, daß durch denjelben nicht nur der einheimifchen Handlung, 
. fondern auch denen f. Münzen großer Nachtheil und Schaden zu— 
gewachſen ift, indem die Silberlieferanten dadurd) außer Stand ge— 
jeget worden, piastres und ander Silber aus Holland oder Ham— 
burg fommen zu lafjen, jonjten die Ausprägung der Thaler pp. in 
dafiger Münze längjt vorgenommen fein würde. An vorbemeldetem 
Curs Haben nun wohl meines ohnmaßgeblihen Erachtens einige 
Mitglieder der Breslauifchen Kaufmannſchaft Hauptfählih mit 
Schuld, welche die in jegigem preußifchen Courantgelde auf fie aus— 
geftellt gewejene ausländifche Tratten, ihrer Acceptation entgegen, 
mit reducirten- Geldern bezahlet, die im Gewicht zum Xheil leichter 
gewejen fein jollen, wie die Neductionstabellen befagen. Durd) 
ſolche Bezahlungen find die fchädlichen Folgen entftanden, daß ſo— 
wohl der Credit dortiger Handelsleute in Amfterdam fehr gelitten, 
als auch beionders der Kurs mehrbejagten jegigen Geldes von Zeit 
zu Beit fchlechter worden; dahero dann von Amfterdam auf Breslau 
eine Zeitlang nicht mehr traffiret ift, mithin das Wechjelnegoce durch 
Hamburg bat effectuiret werden müfjen, woſelbſt folglich faft lauter 
Nehmer und wenig Geber fein fünnen, jo daß man dort die Wechjel 
und den Credit öfters 4 à 5 Procent Schlechter als dag Geld äfti- 
miret, anftatt daß jonften, in Ermangelung des Geldes, deſſen Werth 
pflegt erhöhet zu werden. 

Weil nun dem VBernehmen nach die in jebigem preußifchen 
Gelde auf Breslau trajfirte Hamburger Wechjel bis dato dafelbjt 
noch zum Theil mit veducirten Sorten bezahlet werden follen, in— 
zwifchen doch nicht zu glauben, daß folches aus Mangel an neu 
geprägtem Gelde gejchehen könne, indem allein in dortiger Münze 
bis ultimo Octobris c. viel über 3 Millionen dergleichen Silbergeld 
gemünzet worden, welches, ob es gleich für das Bublicum in 
Schleſien nicht hinlänglich ift, dennoch zur Bezahlung ausländifcher . 
Tratten meines Ermeſſens hinreichend fein wird; Dahero zu ver- 
mutben, daß, wann gegenwärtig dergleichen Tratten, wie gedacht, 
mit reducirtem Gelde bezahlet würden, dazu wohl nichts anders als 
eigennügige Abjichten Veranlaſſung geben und aljo bei ſolchem Miß- 
brauch zu einem jo nüglichen niedrigen Wechjelcurs vor der Hand 
wenig Hoffnung übrig bliebe: als tele E. E. weijen Dijudicatur 
ih . . anheim, ob vorangeführtes, denen f. Münzen und der ein- 


Reduzierte Münzen. 467 


beimifchen Handlung ſehr nachtheilige Verfahren nicht einer baldigen 
Remedur bedürfe, mit Bitte, Hochdiejelben wollen die gütigſte Ver- 
fügung zu treffen geruben, daß forthin oft ermeldete fremde Tratten, 
wann fie in jegigem preußijchen Gelde ausgeftellet feind, ftatt defjen 
nicht mit reducirten Sorten bezahlet werden müſſen. 





107. Bericht der Llevifchen Regierung und Kammer über die 
Abzahlung der im Kriege gemachten Schulden. 
Lleve, 11. Januar 1765. 
Ausfertigung. Tit. XVI, 24. 

Zu Erfüllung E. K. M. .. Intention, welche uns in Münz- 
ſachen dur ein . . rescriptum vom 10. November vorigen Jahres, 
jo an beide hiefige Landescollegia erlaffen, befannt gemacht worden, 
hat man die erjte Conferenz der beiderleitigen Deputierten in der 
verjammleten Landescreditcommilfion vorgenommen und zum sujet 
der Deliberation gemacht: wie der Baleur von verjchiedenen in 
biefigen Landen Curs gehabten Münzjorten zu beſtimmen fei, worin 
während des Krieges ſowohl in Anfehung der Landesjchulden, als 
der Schulden von Brivatperfonen fontrahieret oder Verbindungen 
gejchloffen worden. 

Da die Landesjchulden den beträchtlichiten Theil dieſes objecti 
ausmachen, jo find in Abficht auf felbige verjchiedene Duäftionen 
und Crörterungen vorgefommen, die bei wiederholten Conferenzen 
und [chriftlic” gemachten Erinnerungen und Erklärungen auf zwölf 
Punkte gebracht worden, von denen E. L.M. . . Vortrag zu thun 
wir ung die Erlaubniß nehmen. ; 

tens iſt zu beftimmen, ob nach denen befondern Umftänden 
der biejigen Provinzen Cleve, Geldern, Meurs und Mard, in 
welden zujammen, und bejonders in den drei erjleren, die feind- 
lihen Truppen die meifte Zeit Hindurch nach ihrem Gutfinden Die 
Herrichaft exerzieret und den Geldeurs dirigieret haben, der Valeur 
der damals im Gange geweſenen Münzen 

a) nach dem wahren innerlichen Werth wie aus dem . . rescripto 
vom 4. Junii a. pr. die .. Intention zu fein fcheinet, oder 
b) nach einem folchen Werth zu beftimmen fei, welchen dergleichen 
Münzjorten nah andern unveränderlichen pieces, als alten 
30* 


468 Nr. 107. — 11. Sanıtar 1765. 


Friedrichs'dor, alten Louisd’or und bolländifche Gulden gehabt 

haben, zu bejtimmen und anzunehmen jei, als wohin die... 

approbierten Borjchläge der clev- und märdijchen Landftände 

bei vorigem Landtage gegangen find. 

ad a) wegen des wahren innerlichen Valeurs der im Kriege 
geprägten Münzjorten fommen diefe dubia vor, daß die Öftere Ver— 
änderungen in dem Münzfuß dem publico nicht allein nicht befannt 
geworden, fondern fi auch creditores und debitores nad dem 
Kurs Haben richten müfjen, wie die eine oder die andere Armee 
jolden zu ihren Vortheilen dirigiert gehabt. Die während des 
Krieges ohne Unterlaß gemachten Veränderungen in dem Münzfuß 
der ausgeprägten Sorten würden zu jo viel Weitläuftigkeiten Anlaß 
geben, daß creditores und debitores, ihre Schulden und Forderungen 
zu beweijen, fih in Diftinktionen verlieren und den Grund darzu- 
thun niemals Wifjenjchaft oder Beweisthümer genug haben würden. 

Sn diefer Betrachtung ift | 

ad b) von allen dreien collegiis für ficherer und befjer ge- 
halten, dem von den Landitänden auf dem vorjährigen Landtage 
gethanen und von E. K. M. bereits . . approbierten Vorſchlage 
beizupflichten, nämlich daß alle clev- und meurfilche Landesfchulden 
nad) dem im Kriege am meiften üblich geweſenen cleviichen Kurs, 
den holländischen Gulden zu 40 Stüber, alte Friedrichgd’or, Louis- 
d’or, auch braunschweig-lüneburgiiche 5 Rthlr⸗Stücke, Karld’or und 
Georged’or zu ſechs Neichsthaler und die darnach ebenfalls reducierte 
märdifche Kapitalien als feitgejeget bleiben möchten, weil die hier 
benannte Münzforten unverändert in ihrem Werth geblieben find, 
mithin zum Maßftabe um jo vielmehr dienen können, da wie ge= 
dacht der Kurs fich darnach faft bejtändig gerichtet Hat. 

Hiebei wird nur 

der 2te Punkt bemerflich, daß nämlich nach dem auf dem Land- 
tage gefchehenen Vorſchlag die creditores am meiften litten, indem 
der Kurs der alten Friedrichsd’or, Louisd’or und Holländijcher 
Gulden während des Krieges gerade der höchſte gewefen, den fie 
jemals in biefigen Provinzen gehabt, wobei alfo der creditor nach 
dem von E. K. M. etablierten Fuß der alten Friedrichs’dor und 
Louisd'or ftatt 600 nur 500 Rthlr. wieder befommen und alfo 
20 Procent am Kapital verlieren würden. 


Schuldenzahlung in Cleve⸗Mark. 469 


Hierüber haben fich beide collegia dahin vereiniget, daß, da 
man, ohne dem bereits fo fehr bejchwerten Lande zu präjudizieren, 
nicht anders, als den höchften Kurs des Geldes gegen alle Kurs 
gehabte Silbermünzjorten annehmen müſſen, es der Billigfeit gemäß 
zu fein fchiene, daß, wann etwa eine Zeit lang die Piltole einige 
Stüber geringer als jech® Thaler gewejen wäre, diefer gar mäßige 
Berluft von einigen wenigen Kreditoren, die er etwa betreffen möchte, 
getragen werden könne und müſſe, da zumal die mehreften jeder 
Beit für einhundert Stüd alte Friedrichsd'or und Louis'dor Kafjen- 
cheine oder obligationes zu 600 Rthlr. befommen haben, jo daß 
der anicheinende Berluft von 20 Procent an fich gar nicht exiftieret, 
weil die creditores in derjelben specie bezahlt werden, die fie her— 
geſchoſſen haben. 

Damit aber 

3tend die creditores in feinen fernern Verluft oder Tonftige 
Unficherheit wegen des zwijchen Gold- und Silbergeld fteigenden 
und fallenden Wechjelturfes gejeßt werden mögen, jo wird gemein 
ſchaftlich .. vorgefchlagen, daß.alle die aus dem Kriege herrührende 
Landesſchulden oder Kapitalien, es feie, daß folche in franzöfijchen, 
bolländifchen oder fonftigen Kaffengelde hergegeben worben, zu Ab— 
fchneidung aller Disputen und zur Sicherheit der Kreditoren in 
Golde, den alten Friedrichsd’or oder Louisd'or zu ſechs Reichsthaler 
feftzufegen, daß folglich 600 Rthlr. Kriegesfchulden mit einhundert 
Stück alten Friedrichsd’or oder Louisd’or, oder auch nach hollän— 
diſchem Gelde den Gulden zu 40 Stüber clevifch und den Ducaten 
zu 5 Gulden 5 Stüber holländijch abgeleget würden, welches dann 
dem auf dem Landtage beftimmten Sat gemäß ift. 

4ten3 ift in den gehaltenen Conferenzen der Punkt urgieret 
worden, wie die in der Grafſchaft Mard negoziierte Kapitalien zu 
fegen fein würden, wovon wir wegen der befondern Umftände, Die 
bei dieſer Graffchaft vorkommen und, um dasjenige, was in An- 
fehung derjelben jpecialiter obtenieret, nicht mit dem andern zu ver- 
milden, am Schluß sub Nr. 12 nähern . . Vortrag thun wollen. 
| 5tens fommet als ein Hauptumftand in Confideration, wie es 

befonderg mit den clevifchen Zweiftüberftüden zu faſſen ftehe, da ſolche 
während des Srieges von 2 auf 1!/, Stüber burch die feindliche 
administrationes reducieret worden, mithin ein großer Unterfchied 


470 ‚Nr. 107. — 11. Januar 1765. 


dadurch zu entitehen fcheinet, daß die creditores vor der Reduction 
nur 30 Stüd pro Neichäthaler gegeben Haben und jetzo 40 Stüd 
pro NReichsthaler wieder empfangen follen. Hiebei iſt aber allerdings 
anzumerfen, daß auf den innerlicden Werth diefer Stübermünze, da 
es Fein berlinisch Kaſſengeld gewejen, jo fehr nicht gefehen worden, 
indem die Piſtolen zu der Zeit, da die 2 Stüberftüde noch für voll 
gegolten haben, nicht allein nicht höher, jondern meistens noch ge= 
ringer, als nad der Reduction der 2 Stüber zu 1'/, Stüber 
curfieret hat. [jo] | 

Mithin wäre wohl, da die Sade in jo weit gleich geblieben 
ift, der Billigfeit nach auch jebo folcherhalb Fein Unterfcheid zu 
machen. Wie e8 aber mit eben dergleichen in 2 Stüberftüden oder 
überhaupt Stübergelde vor dem Kriege hergeliehenen Kapitalien 
oder gejchloffenen Kontraften zu Halten ſei, dieſerhalb differieren 
beider collegiorum sentiments auf den Fall, wenn es E. K. M... 
nicht gefallen wollte, eg zu erlauben, daß auch diefe Kapitalien in 
Stübergelde nach deſſen jegigem Werth zu 1'/, Stüber und ®/, Stüber 
gerechnet, wieder bezahlet werden könnten, ſondern daß dieſes jchlechter- 
dings in dem neuen preußifchen Kurant geichehen follte, wovon 
jedoch beide collegia das erftere in . . Vorſchlag bringen, zumalen 
das Stübergeld zu der Zeit bei den Kaſſen ebenfallg angenommen, 
folglich in jo weit Kafjengeld gewefen ijt; und diejes zwar um fo 
viel mehr, als E. K. M. Hohes Zuftizdepartement in den dem Etatd- 
minifter v. Bord auf feine wegen einer im Cleviſchen abzutragenden 
Schuldpoft eingereichte Vorftellungen ertheilten resolutionibus vom 
12. Junii und 17. Dec. a. p. folches bereit3 thunlich gefunden hat. 
Gejegt nun aber, daß €. K. M. den gedachten Vorſchlag zu ge- 
nehmigen nicht geruhen wollten, fo ift die nähere Trage, was des— 
halb für ein Neductionsfuß, gegen das jetzige preußiiche Silber- 
curant gerechnet, in Vorſchlag zu bringen jei? 

Und bier befindet ſich der eigentliche Unterfchied zwijchen den 
sentiments beider collegiorum. 

A. die Meinung der Regierung hievon gehet nach der Anlage 
dahin, daß ein folches vor dem Kriege in Stübergelde vorgeſchoſſenes 
Kapital blos mit 5 Procent Verluſt in den jegigen preußijchen 
Silberfurant wieder zu erftatten fei, und zwar nad) eben demfelben 
principio, welches vorhin angenommen ift, nämlich, daß aud vor 


Schuldenzahlung in Cleve-Mark. 471 


dem Kriege auf den innerlichen Werth des Stübergeldes nicht ge- 
jehen wäre, mithin zu der Zeit die BPiftole gegen das gedachte 
Stübergeld nur zu 5 Rthlr. curfieret hätte, obgleich vor und nach 
etliche Procent und zulegt kurz vor dem Kriege bis zu 10 Procent 
Agio gegen das damalige preußifche Kurant zugegeben wären; in- 
deffen die bHiefige Münze gedachtes Kurant den Nenteien und 
Schlütereien noch immer gegen 3 Procent hätte umjegen müfjen. 

Wann nun aljo Hiernacd) das höchſte Agio der 10 Procent 
genommen und zwijchen den creditoribus und debitoribus getheilet, 
mithin demzufolge der vorhin gedachter Verluft von 5 Procent feft- 
gejeget würde, fo glaubte die Regierung, daß Diefes ein billiger 
NReductionsfuß wäre, wobei Fein Theil fonderlich leiden Eünnte, da 
gedachtermaßen vor dem Kriege ein Debitor oder fonjtiger Schuldner 
mit dem Stübergelde meiltens eben das hätte ausrichten, alfo 
fothanes Stübergeld ebenfo hätte gebrauchen fünnen, als dermalen 
mit dem neuen preußifchen Silberfurant gejchehen könnte; auf 
ſothanen Gebrauch oder Nutung des Geldes aber und allenfalls 
nicht darauf, wie weit das Stübergeld auch vorhin Kaſſengeld ge- 
wejen wäre ober nicht, eg in casu eigentlich) anfäme, zumalen bei 
Kurantgelde, welches nicht zum Verwahren und Aufheben diente; 
in mehrerem Betracht, da noch ferner Binzuträte, daß die ohne hin- 
reichenden Grund während des Krieges gefchehene Verhöhung des 
Goldes und auswärtigen Geldes auf die vorige Zeiten billig nicht 
gezogen werden könnte, auch jogar der innere Werth der jegigen 
1!/, und ®/, Stüber gegen das neue preußifche Silberfurant ſchwer— 
lich 10, gefchweige denn 15 Procent Unterjchied ausmachen dürfte, 
wiewohl hierauf nad) dem einmal angenommenen supposito nicht 
gejehen werden follte, fondern darauf, was mit dem Gelde etiva 
ausgerichtet werden können, mithin defto weniger abzujehen wäre, 
warum in Betreff der Friedengzeit, two noch alles eher in der Drd- 
nung hätte hergeben können, als nachhero von ſolchem principio 
und Vorausſetzung zum offenbar alleinigen Nachtheil der creditorum 
wieder abgewichen werden jollte. 

Hiegegen vermeinet nun die Krieges» und Domainenlammer 

B. behaupten zu dürfen, daß der von der Regierung vor- 
gefchlagener NReductionsfuß darum nicht wohl ftattfinden könne, 
weil auf ſolche Weile der creditor zum Schaden des debitoris 


472 Nr. 107. — 11. Januar 1765. 


15 Procent Iufrieren würde, und dürfte als ein medius terminus zu 
E. K. M. .. Ermeſſen anheim zu ftellen jein, ob nicht dergleichen 
in Scheidemünze oder 2 Stüberftüden ftehende Kapitalien den Fuß 
der Zandesjchulden, nämlich im Werth der Biltole zu ſechs Neichs- 
thaler parifizieret werden möchte, oder daß die Ablage des Kapitals 
in der felbigen Scheidemünge, jedoch nach dem reducierten Fuß ge— 
ſchehen möge, weilen die 2 Stüberftüde doch vorhin auch nicht 
anders als Scheidemünze und Fein berlinisch Kaflengeld geweſen, auch 
noch bleiben, und dasjenige, was wegen der Domainen davon an= 
geführet worden, daß es nämlich denen Pächtern, wenn fie es vor- 
bin mit drei Procent beleget haben, als berlinifch Kafjengeld an- 
gefchrieben fei, nicht hiehingezogen werden Fünne, weilen &. 8. M. 
denen Domainen zum Faveur denen Münzentrepreneurs auferleget 
gehabt, berlinifch Kafjengeld gegen 3 Procent denen Domainen zu 
fournieren. i 


Da beide collegia nur in dieſem einzigen Punkt differenten 
Sentiments find, jo tragen wir 


Gtens gemeinichaftlid . . dahin an, ob nit . . erlaubet 
werden möchte, daß die während des Krieges vorgefchoffene capitalia 
auch in den mit ausgedrüdten fremden Specien in natura nach dem 
ihnen in Scheidemüngze zugleich mit beigelegten Werth, ohne auf 
den Krönedenjchen Tarif zu jehen, wieder gefordert, oder alternative 
blos dem Werthe nach in furfierender Scheidemünze verlanget werden 
fünnten. Dieje Alternative würde alsdann nur Pla finden, wenn 
in der Obligation die Species entweder beim Empfange oder bei 
der verjprochenen Wiedererjtattung mit bemerfet ausgedrüdet find, 
da Sonst freilich allemal der Zahlungsfuß Stübergeld bleibet, wenn 
auch gleich die Zahlung nicht darin gefchehen ift, weil in dem Fall 
dafür gehalten werden kann, daß es dem creditori um die Zurüd- 
erhaltung der specierum nicht zu thun gewejen ift. Wir glauben, 
daß wir hierinnen um fo viel weniger etwas €. K. M.. . Intention 
zuwider Laufendes vorftellig machen, da ein dergleichen Arrangement 
zu Beförderung des Landeskredits das Seinige mit beitragen fann, 
die Sache aud) in den bisherigen regulativis feine Hinderung findet, 
da felbft in dem edicto vom 29. Mart. a. p. die fremden Gelbd- 
jorten zum auswärtigen Handel gebraucht werden können. 


Schuldenzahlung in Cleve-Mart. 473 


Ttend möchte auch zu erlauben fein, daß aus eben dem Grunde 
ein Kapital, welches in fremden Specien nad) einem auswärtigen 
Kurs, als nah Cölniſchen Albus angefchlagen ift, wie von der 
Geldrifchen Krieges- und Tomainentammer - Kommijfion unterm 
16. Julii a. p. ein dahin gehöriges Erempel angeführet, dergleichen 
Kapital auch nah ſolchem Werth wieder gefordert werden Fünne. 

8tend würden ohnmaßgeblich die Zinfen von den Kapitalien, 
welche während des Krieges vorgeſchoſſen find, in Scheidemünze oder 
in Stübergeld zu rechnen fein, nad) diefer Zeit aber oder vom 
1. Junü a. p. an dürfte den Gläubigern frei zu ftellen fein, ob fie 
damit auch fernerhin fontinuieren oder lieber nach dem vorgefchlagenen 
Neductionsfuß die Zinfen künftig erheben wollten, in Anjehung der 
Zinſen Hingegen von den SKapitalien, fo vor dem Kriege vor- 
geftredet worden, wird das Nähere von dem abhängen, was E. K. M. 
ad Num. 5 wegen des Haupt-Stuhls felbft in Gnaden zu ver- 
ordnen geruben. | 

Ytens würden alle übrige während des Krieges entitandene 
Tsorderungen und gemachte Kontrafte in dubio, wo nichts anders 
expresse verabredet ift, ebenfalls vor Stübergeld zu verftehen und 
danach die Bezahlung und Erfüllung zu präftieren, mithin demzufolge 

10ten3 dieſes Geld zugleich unter den Worten: gangbar, gutes 
gangbares oder furfierendes Geld zu verftehen fein. 

Wobei wir | 

i1ten noch .. in Anmerkung bringen, daß in Gefolg des 

. rescripti vom 4. Juni a. p. das vorhin Gedachte auch auf die 
Provinz Geldern zugleich mit möchte applizieret werden, welches des— 
wegen ſehr faisable ift, weil fie mit beiden hiefigen Provinzen Cleve 
und Meurs unter einer feindlichen Adminiftration geftanden und 
beinahe einerlei Geldkurs gehabt hat; und würde dadurch fürs erfte 
der Differenz zwijchen der geldrifchen Kommilfion und dortigem 
Zuftizcollegio wegen des !/, und * Verluſt abgeholfen, daneben 
aber auch in Anfehung der während des letztern Krieges aufge- 
nommenen Kapitalien dem geldrifchen Zandrechte auf eine billige und 
ohnbeſchwerliche Weife derogieret. 

Es führet nämlich das Geldrifche Juftizcollegium felbjt mit an, 
daß wenigitens ein großer Theil ſothaner Kupitalien hätte her— 
geliehen werden müſſen. Hiezu kommt noch, daß diefe Kapitalien 


474 Nr. 107. — 11. Januar 1765. 


entweder dem Lande oder auch andern privatis oder Kommunitäten 
in der Noth vorgeichofjen find, um dadurch) größeres Unheil von 
dem Lande oder deflen Bewohnern abzufehren. Diejer Umjtand 
giebt unſers Erachtens ſolchen Kapitalien eine differente Beſchaffen— 
beit in Abficht auf andere, fo zu Friedenszeiten hergejchofjen find, 
die. man für freiwillige und als folche anſehen fann, die zu ent- 
behren und nicht beſſer anzulegen gewefen, als auf den Fuß, wie 
fie ausgethan worden. 

Noch einen Fall bringt die Geldrifche Kommiſſion in Betrachtung: 
| Wenn nämlich bei dem Empfange in der Obligation feiner 
Münzforten gedacht, bei der Wiedererftattung aber ftipulieret ift, 
daß die SKapitalien in ſolchen harten, guten, wichtigen Golde und 
Silbermünzen wieder zu bezahlen fein, als zur Zeit der Ablegung 
gangbar jein würden. 

Hierüber find wir der unvorgreiflihen Meinung, daß dieje 
zum Nachtheil der debitorum dienende Klauful für unwürkſam zu 
halten und darunter ebenfall® nur Stübergeld zu verftehen jei, weil 
der Anjchlag der hergeliehenen Geldforten darnach gemadjt ift und 
es alfo unbillig fein würde, wenn ein Kreditor, der Gold und 
filberne Species in einen jo hohen Werth vorgejtredet hat, fie nach» 
bero in jo viel geringerm Valeur, aljo fo viel mehrere Stüde, als 
er bergeliehen bat, wieder erhalten follte. 

Diefes Raifonnement könnte überhaupt der Grund zu einem 
regulativo jein. | 

Was biernädjit 

12tend die Grafſchaft Mard, als welche in dieſer Abficht von 
den übrigen Provinzen wohl jeparieret werden muß, bejfonders be- 
trifft, jo find wir der Meinung, daß es wegen der Rapitalien bis 
zum Jahre 1760 und exclufive desfelben überall fo wie in den 
übrigen Provinzen gehalten werden könne, weil die Münzen bis 
dahin meiltens einerlei Kurs gehabt haben; von dem Jahr 1760 
inclufive an aber fommt zur Entjcheidung vor, wie die in diefer 
Grafſchaft negociierte Kapitalien, als 

a) in vorigen preußifchen ?/,; Stüden, 

b) in jächfiichen 45, 

c) in medlenburger und 

d) in braunfchweiger Münze 
zu fegen ftehen. 


Schuldenzahlung in Cleve-Marf. 475 


Wobei wir unter allen erwogenen Umftänden, die fich in der 
Folge hervorthun können, für das fonvenablefte halten, daB es 
Niemand nach dem Schluffe des vorigen Landtages möchte ge- 
nommen werden: 

ad a) einhundert Neichsthaler preußifche !/; Stüde zu fünf 
und fiebenzig Neichsthaler im clevifchen Kurs, alte Friedrichsd’or 
und Louisd’or zu ſechs Neichsthaler gerechnet würden; und wären 
in der Grafſchaft Mark die preußifche 1/, von 1758, 1759 und 
1763 nach dem Zahlungsjuhre 1760 für Kaffengeld, auch für gang- 
bar oder gut gangbar Geld zu halten; desgleichen könnten in dubio 
dieſe Geldjpecies bei allen übrigen Kontraften und andern nad) dem 
gedachten 1760ften Jahre entftandenen Forderungen jo lange an- 
genommen werden, bis bewiefen würde, daß dabei geringere Sorten 
zum Grunde lägen oder in fchlechtere Sorten fontrahieret fei. 

Bann nun folglich 

ad b) c) d) auch andere Sorten als jächfiiche, medlenburgijche 
und noch verfchiedene andere in gedachter Grafſchaft gangbar ge— 
weſen find, fo ift doch dieſes nicht durchgehends gleich geweſen, von 
verjchiedenen läffet fich jebt der Werth nicht mehr genau beftimnen, 
die wenigften haben lange, die mehreften nur eine kurze Zeit ronlieret, 
mithin müßte man darauf um jo weniger jehen und in dubio es 
bei denen belaffen, welche allezeit hindurch furfieret haben, und das 
To lange, bis ein anders angewiejen werden fann, bei welcher Ein- 
richtung denn am wenigften Präjudiz entjtehet. Nur würde unter 
den geringern Sorten feine andern als fächfiiche zu verjtehen fein, 
alle übrige aber, als mecklenburger, bernburger und jonftige den 
Jädhfiihen gleich gehalten werden müſſen; da, wenn mehrere distinc- 
tiones geftattet werden follten, diefes zu ſolchen Weitläuftigfeiten 
Anlaß geben würde, aus denen mehr Unheil als Nuten entjtehen 
müßte. 

Was noch die Zinfen anlanget, welche während des lebtern 
Krieges verjchuldet find, fo werden folche nach der vorhin gedachten 
Gleichheit mit dem cleviichen Stübergelde, wie von jelbft jpricht, zu 
nehmen, alfo die preußiichen !/,; Stüde zu 15 Stüber und denn, 
gegen die Piſtole zu 6 Rthlr. angejchlagen, vier Stüd auf einen 
Neichsthaler zu rechnen fein, ohne einigen Betracht der während des 
Krieges gefchehenen Reduction der 2 Stüberftüde, weil dadurch der 


476 Nr. 107, 108. — 11. Januar — 9. Mai 1765. 


Kurs der goldenen und filbernen Münzen gar nicht verändert, hin- 
gegen in Anjehung der ?/; Stüde der Preis der Gold- und GSilber- 
jpecien ‚merklich gejtiegen ift. 

Wie wir nun mit vorgetragener Beftimmung diefer Punkte 
E. K. M. .. Intention gemäß alles, was zu Difputen Anlaß geben 
könnte, coupieret zu haben vermeinen, jo würde, wann ſolche Säße 
.. genehmiget werden, eine danach zu entwerfende f. Declaration 
nur dahin durch den Drud bekannt zu machen fein, daß man fich 
in den biefigen Provinzen bei den darin vorfommenden befondern 
Umständen nad) jolcher ſowohl in Anfehung der Landesfapitalien 
als der Privatjchulden, jo während des Krieges Tontrahieret worden, 
richten, im übrigen aber fi) an das Münzedict vom 29. Mart. a. p. 
halten und darnach verfahren jolle. 

Unter welcher Erklärung alsdann eine neue NReductionstabelle 
beizufügen oder das edictum zu ändern nicht nöthig ift. 

Wir ftellen aber alles dieſes E. K. M. höchſt erleuchteten 
Einfichten zur... Entfejeidung mit vollfommenfter Submiffion anheim. 


Separatvotum der Cleviſchen Regierung. 

Bei dem vom Hofe ung per rescripta vom 4. Junii, 16. Julii 
und 20. Nov. a. p. anbefohlenen Einwurfe einer bei dem neuen 
Münzedicte vom 29. Mart. a. p. nad) der Bejchaffenheit und den 
Umftänden biefiger Länder zu machender Anderung ift die Frage 
mit vorgefommen: 

Wie es in Anjehung der Kapitalien, welche vor dem legtern 
Kriege von der Zeit des Graumanſchen Münzfußes an in hiefigen 
Landen in Stübergeld vorgefchoflen worden, wegen deren Wieder- 
bezahlung jeo zu Halten, und wie hoch deren Reduction nach dem 
neuen preußifchen Silberfurant zu nehmen fein möchte, fall® Die 
Kapitalien nicht in natura wieder erjeget werden fünnten und follten ? 

Wovon der Regierung ihre unvorgreiflie Meinung dahin 
gehet, daß, weilen 

1. bei dem gemeinfchaftlichen Projekt einmal der Grund ange- 
nommen ift, daß auf den innerlichen Werth des Geldes jo ge- 
nau nicht gejehen werden fünne, diefer Grund aljo aud bei der 
gedachten Frage beibehalten bleiben muß, und zwar um jo 
viel mehr, 


Schuldenzahlung in Lleve-Marf. 477 


2. als felbft das Stübergeld vor dem Kriege Kafjengeld geweſen, 
auch in den ausgeftellten Obligationen in dubio darunter ver- 
ftanden; dabeneben 

3. befannt ift, daß das erwähnte Stübergeld gegen das damalige 
preußifche Kurant, wie auch Piftolen und Dulaten anfänglich 
al pari gegangen fei, oder doch nur einige wenige Procent ge- 
than babe und erjt vor und nad, bis zulegt immediate vor 
dem Kriege auf 10 Procent geftiegen jei, folglich mit ſothanem 
Stübergelde meiftens eben das, was mit andern Münzjorten 
hat ausgerichtet werden können; 

Dahero es auch nur billig jein dürfte, die aufs höchſte ge- 
gangene 10 Brocent zu nehmen und zwifchen den Gläubigern 
und Schuldnern zu theilen, mithin danach einen NReductionsfuß 
von 5 von 100 Rthlr. Kapital bei der aufgeworfenen Frage 
ohnmaßgeblich vorzufchlagen, zumalen noch weiter Hinzutritt, 
daß den Luandrenteien das Stübergeld jogar gegen 3 Procent 
damaligen preußiichen Kurants hat verwechjelt werden müſſen. 

Wollte man nun aber zehen PBrocent annehmen, wie die... 
Rammer vermeinet, jo litte der Ereditor offenbar allein. 

Defto weniger kann man finden, daß jego von der... Kammer 
das Gegentheil hievon und danach ſogar diefes angenommen werden 
könne, daß der Debitor 15 PBrocent Schaden leiden würde, nämlich 
nah dem einmal beliebten principio, daß nicht auf den innerlichen 
Werth, Sondern den jedesmaligen Kurs des Geldes zu fehen fei und 
wornadh in effectu weder dem creditori noch debitori zu kurz 
gejchiehet. 

Sonften auch der vorgefchlagene Maßftab wegen der Krieges- 
ſchulden offenbar irrig fein würde, im Fall nämlich auf den blog 
innerlihen Werth gejehen werden follte. 





108. Bericht des Beneralmünzdireftors Hrönde über das Gewicht 
des neuen Beldes und das Kemedium. 
Berlin, 9. Mai 1765. 
Urſchrift. Tit. XVL 21. 
Einem . . General- Ober⸗ Finanz- Krieges- und Domainen- 
Directorio überreiche hierbei . . die von mir verlangte Defignation 
über das Gewicht des jegigen Kurant Silber Geldes, woraus hoch- 


478 Nr. 108. — 9. Mai 1765. 


dasjelbe ſowohl das Nettogewicht als auch dag Gewicht mit dem 
fogenannten remedio, weldhes ©. K. M. in dem .. Münzfuß vom 
10. Januarii 1764 bei allen darnad) auszuprägenden Münzjorten 
.. bewilliget haben, zu erjehen geruhen wird. 

Dergleichen remedium ijt bei denen Ausmünzungen eines jeden 
Staats, Neichsfürften p. bereis in ältern und neuern Zeiten ver- 
ftattet worden und wird noch gegenwärtig in allen Münzplätzen 
erlaubt, weil injonderheit im Schrot der Gelder wegen mancherlei 
nicht abzuändernden Hindernifjen feine vollfommene egalit& beobachtet 
werden kann, und wenn es auch möglich wäre, dag Gewicht einzelner 
Stüden Geldes jo genau zu treffen, daß eins gegen das andere nur 
ein oder wenige As zu leicht oder zu ſchwer fiele, jo würde” doch 
die Differenz einiger Loth auf Summen von etlichen hundert Thalern 
wegen der dazu erforderlichen vielen Stüden unvermeidlich fein. 

Dieſe Urſachen nun haben mich veranlafjet, die neue Gelder 
in obbemeldeter Defignation mit vorerwähntem zwiefachem Gewicht, 
jedoch nur big auf 50 Rthlr. aufzuführen, indem das Gewicht von 
fleinern Summen bis zu einzelnen Thalern oder Stüden nicht jo 
zu determiniren ift, daß die k. Kafjen wegen der nicht habenden jehr 
Heinen Gewichtstheile fich darnach richten könnten. 

Eine? . . ©eneral- p. Directorii erleuchteter Einficht ftelle ich 
demnach . . anheim, ob es, in Betracht der bei denen Münzen nicht 
ganz adurat zu machenden Stüdlung der Gelder und des diejerhalb 
höchſtnachgegebenen remedii nicht nöthig fei, daß die Kafjenbedienten 
dahin inftruiret würden, daß fie bei Annehmung der Geldbeutel 
etwa auf das medium des in mehrgedachter Defignation jpecificirten 
doppelten Gewichts Halten, jedoch auch ſolche Beutel, welche nicht 
leichter wiegen wie da8 Gewicht mit dem remedio bejagt, ebenfalls 
unweigerlich annehmen, maßen folche Gewichtsdifferenz denen Aus- 
wippern in Vergleichung der jegigen Silberpreije feine Gelegenheit 
an die Hand giebt, die unter den Geldern befindliche wenige jchwere 
Stüden mit Nuten einzujchmelzen. 

Bei den 1 Grofchenftüden und Scheidemünzen ift gedachtes 
Auswippen um fo weniger practicable, dahero ich dergleichen Sorten 
in der Defignation mit zu benennen für überflüjfig gehalten. 

Sonften will auch nicht hoffen, daß einige von denen Kafjen- 
bedienten fo pflichtvergefjen fein werden, von vorerwähntem diffe- 
ventem Gewicht der Gelder Vortheile fich anzumaßen. 


Gewicht des neuen Silberkurants. 479 


Defignation. 





' Gewicht mit dem 
Nettogewicht 
Münzſorten: Rthlr. —— remedio 


Mark Loth Gr. | Bf. [Mark Loth Sr. | Pf. 

















1.] Ganze, Halbe und viertel 
Malerſtückfe =: » 1 500 47 | 10 2 | — | 47 6 31 — 
400 | 38 2 — | -I3%”7 15 — | — 
300 | 28 9 2| — | 28 7 1| — 
200 19 1 — | —-]183|15 2 | — 
100 9 8 2 | — 9 7 3| — 
50 4 | 12 1| — 4 ı 11 3 2 
2.1 3 einen Thaler oder 8 Ggr. 
22.2. a | 500 | 53 91 2I1—| 53 4| 2| — 
400 42 14 — | — 2 10 — | — 
300 | 32 2 2| — | 31 |15 2 | — 
200 21 71-1 — 1} 21 BI — — 
100 10: | 11 2 | — 10 | 10 | 2| — 
50 5 i 3 — 5 5 il — 
3.15 Stück einen Thaler oder 
Tympfe . Bo — 
400 | 50 | 13 | — | — ] 50 75 — | — 
300 38 1 31 — I 37 | 13 1| — 
200 25 6 2 — 1 25 3 2 | — 
100 | 12 | 11 1) —] 12 — 99 3] — 
50 6 5 2 2 6 4 3 2 
4.16 Stüd einen Thaler oder 
4 Gyr. Stüden 21500 Na EN Bee 
400 54 | 14 | — | — | 54 | — — 
300 41 2 2 — 1 40 | 13 1| — 
200 27 | — | — | 27 J 2 | — 
100 13-1 11 2 — 113 3| — 
50 6 \ 13 3| — 6 | 12 3 2 
5.| 12 Stüd einen Thaler oder 
2 Ggr. Stücen 1:00 98 Se | 18er 
400 | 76 4 — 11% 8 — — 
300 | 57 31 — —-156 10 — — 
200 38 2 — | - I3%7 | 2| — | — 
100 19 1 — I 18 14 — | — 
60 I 9 8 2 | — 9 7 — — 





480 Nr. 109. — 9. Mai 1765. 


109. Deflarationsreffript des Edikts vom 29. März 1764 für die 
rheinifch-weitfälifchen Lande. 
Berlin, 9. Mai 1765. 
Konzept. Gez. Fürft, v. Maſſow, Blumenthal, Münchhaufen, v. Hagen. Tit. XVI, 24. 
Mylius N. C. III, ©. 415—419. — Publiziert Cleve, 23. und 24. Mai 1765. 
| Scotti 1881.') 

Es hat das Edict vom 29. Martii 1764?) in denen Provinzien 
Cleve, Mard, Meurs und Geldern in feiner Anwendung in einigen 
Punkten Schwierigkeiten gefunden, und es find zwar fchon einige 
declarationes deshalb in ſothanen Provinzien publizieret worden. 
Da aber dadurch noch keineswegs der Endzwed einer binlänglich 
Haren Vorſchrift auf alle Fälle nach den bejondern Berfaffungen 
dDortiger Provinzien erreichet worden, jo haben wir alle und jede 
von unfern Zandescollegiis. ſowohl als Ständen dafiger Provinzien 
angezeigte Bedenken auf das genauefte erwägen lafjen und jegen hier- 
mit durch diefe Deklaration alle diejenigen Punkte feit, worin in 
dortigen Provinzien eine Abweichung von der in dem Münzedict 
vom 29. Martii 1764 enthaltenen Borfchrift ftattfinden und was 
dabei im Gegentheil zur Richtſchnur dienen foll. 

I. ad introitum des edicti verbleibet e8 lediglich bei dem darin 
Verordneten, da wir aber auch zur Erleichterung der in dortigen 
Ländern eingeführten Stüverrechnung 20, 10 und 5 Stüberftüde 
anftatt 8, 4 und 2 gr. Stüden nad) eben den Münzfuß de 1750, 
wie diefe, in dortigen Provinzien fchlagen zu laffen im Begriff find, 
jo bat wegen diejer 20, 10 und 5 Stüverftüde eben dasjenige, was 
wegen der 8, 4 und 2 Gr. Stüde verordnet ift, ftatt. 

II. ad $ 1 verbleibet eg bei dem darin Verordneten. Nur 
wird unjern getreuen Unterthanen in dortigen Landen noch zur Zeit 
und, bis ein hinreichender Weberfluß von unjern neu ausgeprägten 
guten Münzforten dajelbft vorhanden fein wird, verftattet, ihre 
praestanda und Abgaben an unfere Kaſſen außer denen in diefem 
8 1 benannten Münzjorten auch noch in folgenden fremden Münz- 
{orten nach beigefügtem Werthe zu entrichten: * 


1) Der erite Entwurf des Generaldireftoriumsd und Zuftizminifteriumd war 
vom 15. März. Hierzu machten Llevifche Regierung und Kammer am 6. April 
Verbeſſerungsborſchläge. Das aus beiden Schriften Wichtige ift von uns in Fuß- 
noten angegeben. 

N ©. Nr. 87. 


Dellaration des Münzedikts dv. 29. März 1764 f. d. weſtl. Qande. 48] 


In Golde: 

1. in guten Karld’or oder ge Rthlr. Stüber 

5 Rthlr.⸗Stücken — 4 55 
2. in alten Louisd'or. a 4 55 
3. in Scild-Louisd’or a 6 — 
4. in Sonnen-Zouisd’or . a 5 50 
5. in Ducaten . a 2 45 

Sn Silber: 

1. in Kronenthalern oder Zaubthaleen . . & 1 30 
2. in holländiihen Gulden . . . . à — 33'/g 
3. in holländischen Schillingen oder 6 Stüver- 

ftüden, fo gejtempet . . . . à — 10 
4. in dergleichen holländiſchen Schillingen ober 

5°/, Stüverftüden, ungeftempet . . . à — 8'/, 
5. in Brabandiſchen Bermis-Schillingen ſeit 

1750... à — 10 
6. in dergl. —— — Permis⸗ Schillingen, 

fo reduciert big 1749 incl. Be à — 82/ 
7. in holländiſchen Dubbeljes ober 2 Stüver- 

ftüden. . . à — 23), 


ſo lange als obfpeifizierte Niünzforten ir in ihrem bisherigen Schrot 
und Korn verbleiben. 

Es müfjen aber die ſämmtliche Goldfpecies wichtig fein oder 
für jedes daran fehlende As 2!/, Stüver zugeleget werden. 

Auh in unfern Münzen follen vorjtehende Münzjorten für 
eben den vorjtehendermaßen feitgefegten Werth angenommen und 
die Goldſpecies gegen unfere Friedrichsd’or, die Silberfpecieg aber 
gegen unfer Silberfurant auf Verlangen umgewechjelt werden. 

III. ad $ 2 verbleibet e8 bei dem darin Verordneten. 

IV. ad $ 3 et 4 verbleibet es bei allem in dieſen beiden 
88 DVerordneten. Nur kann denen oben ad $ 1 annoch vor der 
Hand zu Zahlungen in unjern Kaſſen zugelaffenen fremden Münz- 
jorten fein höherer Werth, als denenfelben oben beigeleget, auch im 
Handel und Wandel und zwilchen Privatperfonen unter fich ferner 
geftattet werden, und müſſen dahero diefe ad $ 1 ob fpezifizierte 
Münzforten, wenn fie zu Zahlungen in unferem Gold- oder Silber- 

Acta Borussica. Münzimwejen III 31 


482 Nr. 109. — 9. Mai 1768. 


kurant jchuldiger Summen gebrauchet werden, weder höher, noch 
niedriger, als ihnen oben der Werth beigeleget, ausgegeben und an 
genommen werden. | 

V. ad $ 5 verbleibet alles ohne einige Änderung oder Zuſatz. 

VI. ad-$ 6 verbleibet e8 bei dejjen ganzen Suhalt, jedoch ge- 
hören noch zu dem in diefen $ benannten jchweren Landesmünzen 
und Rurant in Silber die 20, 10 und 5 Stüberftüde, fo Wir nach 
eben dem Münzfuß, wie unfere übrige jchwere Landesmünzen und 
Kurant & vierzehen Thaler von einer Mark fein Silber ausmünzen 
zu lafjen im Begriff find. 

VII. ad $ 7 et 8 verbleibet es bei dem darin Verordneten, 
und find unfere Kaſſen auch ſchon bejonders diejerhalb inftruieret.?) 

VII. ad $ 9 verbleibet eg außer, daß nunmehro auch die in 
borigem saeculo und bis 1756 ausgeprägten 6 Pfennigftüde und 
jogenannte rothe Sechjer, da jolche ohne dem vor dortige Pro- 
vinzien niemalen beftimmet gewejen und mit dDortiger Scheidemünze 
nicht übereinftimmen, auch in unjern Kafjen nicht mehr als Scheide- 
münze gelten follen, lediglich bei dem in diefem $ Verordneten, und 
wird hierdurch nochmals feitgefeget, daß die clevifche 2 und 1 Stüver- 
jtüde bis 1756 incl. allein als Scheidemünze und feinesweges als 
Kurant, auch anders nicht als in dem jebigen Kurs, refp. à 11/g 
und °/, Stüver gelten und angenommen werden jollen. | 

Sedoch Haben wir unten Nr. XXIb, XXIlg, XXIIb einige 
befondere Fälle ausgenommen, wo noch zu Zahlungen ſchuldiger 
Kapitalien fowohl, als Zinſen diefe reducierte 1'/, und °/, Stüver- 
ſtücke gleichfall® anzuwenden erlaubet jein joll, welches wir aber 
nur blos als eine Ausnahme von der jonft allgemein bleibenden 
Regul zuzulaffen für nothwendig gefunden haben. 

IX. ad $ 10 und defjen introitum in specie verbleibet es bei 
deſſen Inhalt, jedoch wollen wir, daß, da die Anwendung Diefes 
unſers Münzedicts in dortigen Provinzien noch einige Schwierig- 
feiten und Bedenken bishero gefunden, der terminus a quo, von 
welchem nunmehro ohne alle fernere Einrede dasjelbige mit den in 


1) ad VII wünfchten Regierung und Kammer den Einſchub, daß die Yandes- 
fafjen genau inftruirt würden, wie nad) Refcript vom 23. Zuli !/, der Salarien 
in Gold zu zahlen fei, da die Domänenpächter (Beamten) ihre Abgaben zu !/, 
in Gold entrichten müßten. 


Delaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weſtl. Lande. 483 


diefem Refcript enthaltenen Declarationen zu befolgen, vom 1. Junii 
1765 angehen foll. 

X. ad $ 10 Rum. 1 verbleibet es dabei, daß fein Kontraft, 
er habe Namen wie er wolle, auf feine andere als die in $ 6 dieſes 
Edict® benannte und die in 88 3 et 4 erlaubte Münzjorten ge- 
Ichloffen werden folle, und daß in unjeren dortigen Provinzien diefes 
Berbot erſt vom 1. Junii 1765 feinen Anfang nehme.!) 


XI. ad $ 10 Rum. 2 verbleibet es gleichfalls bei deſſen ganzen 
Inhalt, nur mit der Maßgebung, daß anftatt des 1. Junii 1764 der 
terminus a quo der Beobadhtung des hierin Verordneten in An— 
ſehung der dortigen Brovinzien der 1. Junius 1765 ift. Wie fich 
denn auch von felbft verftehet, daß unter denen nach dem $ 1 des 
edicti reducierten Münzforten, auf welche bei der hierin gejeßten 
Strafe Kontrakte nicht gejchloffen werden jollen, diejenige Münz- 
forten nicht zu rechnen, jo wir in dieſem Declarationsrejcript 
Nr. II ad $ 1 annoch außer denen in den Tabellen A et B redu- 
cierten zur Zahlung in unfern Kaſſen zulaffen, da jothane in dieſem 
Refeript Nr. II ad $ 1 benannte vielmehr ſämmtlich unter die nach 
dem $ 3 et 4 des edicti überhaupt zugelaffene fremde gute Münz- 
jorten gehören. | 

XII. ad $ 10 Rum. 83 bleibet e8 lediglich bei dem darin Ver- 
ordneten, und richtet fich das, was fich ad Num. 4 beziehet, nad) 
demjenigen, was bei diefen Num. 4 folgendermaßen feit gejtellet wird. 

XII. ad $ 10 Rum. 4 verbleibet es bei der hierin verjtatteten 
Treiheit, mit Auswärtigen Kontrakte auch) auf die in $ 3 und 4 
des Edicts nicht zugelafjene fremde Münzjorten zu richten. 


Die Bezahlung aber kann in unferen dortigen Provinzien nach 
der Wahl des debitoris entweder in unjern in $ 6 befchriebenen 
Münzforten oder in denen ad $ 1 des edieti in Nr. II dieſes 
rescripti aud) in unferen Kafjen verftatteten fremden Münzen nad) 


N) ad X. Im erften Entwurf ftand noch folgender Schlußſatz: dahingegen 
aber die auch ſchon jeit dem 1. Juni 1764 gefchlofjenen Kontrafte, wofern darin 
gar feine Münzforte benannt, dergeitalt erfläret werden müffen, dab foldhe auf 
die in 8 6 enthaltene und zwar in Silbergeld eingegangen feien. Auf Borjchlag 
der Regierung und Kammer blieb diefer Satz weg, „weil Nr. 23 ein Anderes 
verordnet und durch Refeript vom 8. Januar der vorige Kurs im Handel und 


Wandel erlaubt iſt“. Botum Fürfts. ie 
1 


484 Nr. 109. — 9. Mai 1765. 


den ihnen beigelegten Werth, jedoch!) mit dem reſp. Agio-Abzug 
oder Zufaß, wovon erfterer von dem Schuldener, leßterer von dem 
Gläubiger zu erweijen, nach dem Kurs des Zahlungstages in dem 
Zahlungsort oder, falls jolcher Fein Handelsplag ift, wie er in dem 
nächjten Handelsort jtehet, geleiftet werden. 


XIV. ad $ 10 Rum. 5 ſetzen Wir anftatt des darin Ver— 
ordneten hiermit in Anjehung dortiger Provinzien feit, daß vom 
1. Junii 1765 an alle und jede Geldzahlungen, der Kontrakt und 
die Verbindung, wovon fie herrühren, mag vor oder nad dem 
1. Junii 1764 oder vor oder nad dem 1. Juni 1765 geſchloſſen 
und entjtanden, und es mag die Münzart bei der Verbindung jchrift- 
lih oder mündlich beftimmet oder nicht beitimmet fein, alternative 
und nach der Wahl des debitoris: entweder in unjeren nach dem 
nunmehro wiederhergeftellten Münzfuß ausgeprägten und 8 6 be— 
ſchriebenen Münzforten, oder in denen von Uns in $ 1 des Edicts 
nah Maßgabe der Tabellen sub A et B reducierten Münzforten, 
jedoch in dieſen anderergeftalt nicht als nad) den ihnen in diejen 
Tabellen beigelegten Werth und wenn fie das in denen den Edict 
gleichfall8 beigefügten Defignationen sub Lit. C et D erforderliche 
Gewicht haben, oder in denen in diefem Refeript ad $ 1 namentlich 
auch bei unfern Kaffen annoch verftatteten fremden Münzforten, 
jedoch in denenfelben auch nicht anders, als nach den ihnen dafelbft 
beigelegten Werth und wenn fie das erforderliche Gewicht haben. 
Und zwar, wenn die Verbindung entweder ausdrüdlich oder erweis- 
lid die Zahlung in Gold erfordert, in Gold, wofern aber nicht, in 
Silbergelde geleiftet werden follen. 


Es verſtehet fich auch von felbft, daß die zu zahlende Geld- 
jummen felbft nad) denen in dem Edict und dieſer Declaration feit- 
gejtellten Grundfägen entweder fchon in unferem Kurant feititehen 
oder doch ſolchem gemäß noch vor der Zahlung darauf reducieret 
werden miüljen.?) 


1) Der Schluß lautete im erften Entwurf: Jedoch mit dem reipectiven 
Abzug oder Zujag des von dem Gläubiger zu erweijenden Agio nad dem Kurs 
des Bahlungstages bewerkitelligt werden. 

2, Diefen Abſatz des erſten Entwurfes beantragten Negierung und Kammer 
zu ftreihen. Er blieb aber ftehen. 


Deklaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weſtl. Lande. 485 


Sedoch bleiben hiervon die Fälle ausgenommen, wo auch noch 
nach dem 1. Junii 1765 die Zahlung entweder laut der folgenden 
Num. XXIb und Num. XXIIIb in Stüvergelde oder laut der 
Rum. XV, XIX, XXIc, XXIb, XXIIIC in fremden Münzforten, 
ohne auf den ihnen in Num. II diefes Declarationsrefcripts bei- 
gelegten Werth Rückſicht zu nehmen, verftattet wird, als welcherhalb 
lediglich das in gedachten numeris Verordnete zu befolgen ift.!) 

XV. ad $ 10 Rum. 6 verbleibet es bei denen hierin feit- 
gejegten Ausnahmen zwar überhaupt, jedoch mit folgender Maß- 
gebung in dortigen Provinzien. | 

Im erjten Fall, wenn in einem, es fei vor oder nach dem 
1. Junii 1764 oder vor oder nach dem 1. Junii 1765 gejchlofjenen 
Kontralt die Zahlung in einer derer in $ 3 und 4 zugelafjenen 
Münzarten jchriftlich oder mündlich verabredet, oder wenn auch ohne 
Verabredung nad) der Natur des Kontrakts die vorhergegangene 
Zahlung die zu reftituierende Münze 3. €. bei Anlehnen, bei Ehe- 
ftiftungen in Anjehung der Neftitution des Eingebradhten und der 
übrigen fich darnach richtenden praestandorum, bei Wiederfaufs- 
Kontrakten in Anfehung des zurüdzuzahlenden Kaufgeldes zc. in den 
83 und 4 zugelafjenen fremden Münzarten beftimmet ift, muß bie 
Zahlung auch noch nad) den 1. Junii 1765?) fchlechterdings in den 
ftipulierten Münzforten, ohne daß debitor dafür die in $ 6 be- 
nannten mit oder ohne Agio fubftituieren könne, in natura und 
zwar dergejtalt gejchehen, daß, wann entweder aus dem Dokument 
jelbft oder ſonſt erweislich ift, wie viel Stüd diefer Münzſorten auf 
die Ichuldige Summe gerechnet worden, debitor ebenfo viel Stüd diefer 
Münzforten, als er empfangen oder verjprochen, ohne Rüdficht auf 
ihren in Verhältniß gegen andere Münzen zur Zeit der Verbindung 
und jegt differierenden äußerlichen Werth zu erjtatten, folglich zum 
Erempel ein debitor, der aus einer Schuldverjchreibung in Louis- 
d’or, worin der Louisd’or & 6 Rthlr. gerechnet, die Summe von 
1200 Rthlr. ſchuldig, mehr nicht anjegt als 200 Stüd Louisd’or 
zu zahlen jchuldig fei; wenn aber nicht erwiefen werden kann, wie 
viel Stüd der beftimmten Münzforten auf die ſchuldige Summe ge- 
rechnet worden, die Computation nad) denen principiis gejchehe, fo 

1) Diefer Abſatz fehlte im erjten Entwurf. 

2) Im erjten Entwurf ftand: 1. Mai 1765. 


486 Nr. 109. — 9. Mai 1768. 


unten in Num. XIX, XXIe, XXIIb, XXIIe in Anſehung ber 
verfchiedenen Zeitpunkten feftgejeget worden, folglih zum Erempel 
für eine vor dem 1. April 1757 Eontrahierte Schuld von 1000 Rthlr. 
in Louisd'or, wobei nicht ausgedrüdt, ob die Louisd'or à 5 oder 
6 Rthlr. gerechnet, nur 200 Stüd Louisd'or gezahlet werden dürfen. 

xXVI ad $ 10 Num. 6 verbleibet e8 bei der Ausnahme auch 
in dem zweiten all, wenn vor dem 1. Junii 1764 oder auch nod) 
vor dem 1. Junii 1765 ein Kontrakt auf ſolche fremde Münzforten 
gejchloffen, welche weder unter den reducierten noch $ 3 und 4 zu- 
gelaffenen begriffen, als in welchem Fall es lediglich bei dem im 
Edict Verordneten verbleibet. 

XVI. ad $ 10 Rum. 6 verbleibet es bei der Ausnahme im 
dritten alle bei eben der Verordnung des edicti. 

XVID. ad $ 10 Rum. 7 verbleibet es bei allem darin Ber- 
ordneten, nur daß Wir in unjeren dortigen PBrovinzien ftatt des 
1. Junii 1764 den terminum vom 1. Junii 1765 verordnet haben. 

XIX. ad $ 10 Num. 8 verbleibet es lediglich bei dem hierin 
Berordneten. Sollte auch in einer dergleichen vor dem 14. Julii 
1750 Eontrahierten und in unfer Kurant nicht umgejchriebenen und 
noch auf Dukaten, Louisd’or und Karld’or lautenden Geldverfchreibung 
nicht ausgedrüdt fein, wie viel Stüf auf die Summe oder, welches 
einerlei, wie hoch jedes Stüd gerechnet worden, fo ift von ſolcher 
Zeit anzunehmen, daß 





der Dulaten. 2 2 2 220. 2 NH 18 
: 46 Gtbr. 
„ Kouisd’or und Kardor. . . ..5d „ 
„ Scdild-Louisdor . . . ....6 m 
„ Sonnen-Louid’or . » 2... ,„ 20. 
50 Stbr. 
„ Laub» oder Kronenthalr . . .. 1. 2%. 
30 Stbr. 





gerechnet worden und hiernach die Zahlung eben jo vieler Stüde 
der Declaration Num. XIV gemäß zu leiften. 

XX. ad $ 10 Num. 9, 10, 11 finden Wir nöthig, in Unfehung 
unferer dortigen Provinzien andere Zeitpunfte und auch andere 
Grundjäge nad den befonderen Zuftand, worin fich zu ſolchen Zeiten 
ſothane Provinzien befinden, zur Richtſchnur zu nehmen, und findet 
dahero alles in diefen Num. 9, 10, 11 in dem Edict Enthaltene, in 


Deklaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weftl. Lande. 487 


fo weit es nicht in dieſer Declaration ausdrüdlich beftätiget, Feine 
Anwendung. 

XXI. Was den Zeitraum vom 14. Juli 1750 bis zum 
1. April 1757 betrifft: | 

a) Rühret die abzutragende Geldfchuld entweder nach Flarer 
Anzeige des Dokuments oder ſonſt erweislich von jolcher Zeit ber, 
fo ift, wenn die Verbindung oder Kontrakt auf alte Friedrichsd'or 
gerichtet, die Bezahlung in Golde und, wenn fie entweder auf 
ganze, halbe, viertel Thaler oder acht, vier und zwei Örofchenftüde 
oder nur generaliter auf preußifch Kurant oder Kurant oder kaſſen⸗ 
mäßige Münzforten oder überhaupt ohne Benennung einiger Münz- 
art gerichtet ift, die Zahlung in Silbergelde in denen Num. XIV 
dieſes Declarationsrefcripts feftgefegten Münzſorten nad) dem ihnen 
daſelbſt beigelegten Werth zu leiften. 

b) Iſt die Verbindung auf 2, 1'/, und 1 Stüverftüde nad) 
Inhalt des Dokuments oder fonft erweigslich eingegangen, jo ift Die 
Zahlung nur in denen auf 1?/, und °/, Stüver reducierten 2 und 
1 Stüverftüden von denen Jahren bis 1756 incl. dergeftalt zu 
leiften, daß für 1 Rthlr. obwohl darauf ehedem nur 30 Zweiſtüver⸗ 
ftüden gerechnet, jego AO ſolcher Zweiftüverftüden zu entrichen. 
Sollte Hingegen 

c) ausdrüdli in dem Dokument oder fonft erweislich die 
Verbindung auf die 88 3 et 4 dieſes Edicts zugelaffene fremde 
Münzforten gerichtet fein, fo findet das Num. XV Verordnete und 
auch in Anjehung diefes Zeitraums vom 14. Juli 1750 bis 1. April 
1757 eben basjenige ftatt, was Num. XIX, wie hoch diefe Münz- 
forten in Anfehung fothaner Zeit zu rechnen, fetgejebet iſt. 

XXT. Was Hingegen den Zeitraum den 1. April 1757 bis 
1. Junii 1764 betrifft, fo ift ein Unterjcheid zwilchen dem Herzog— 
thum Geldern, dem Herzogtfum Cleve und Fürſtenthum Meurs an 
einem und der Graffchaft Mard am andern Theil zu machen, und 
jegen wir in Anjehung erjterer drei Provinzien hiermit feit: 

a) alle und jede Kontrafte und Verbindungen, fo in dem Beit- 
raum zwijchen den 1. April 1757 und 1. Junii 1764 eingegangen 
und entjtanden, jo entweder namentlich auf Stüvergeld oder in un» 
beftimmten Ausdrüden überhaupt auf franzöfiiches, holländiſches, 
gangbares, gutes gangbares oder Furfierendes Geld ohne ausdrüd- 


488 Nr. 109. — 9. Mai 1765. 


lihe Beitimmung der etwa fremden Münzjorten, worin dag Geld 
gezahlet oder die Wiederbezahlung verjprochen, und des Werthes, 
wornach diejelben gerechnet und folglich die Anzahl der Stüde diefer 
fremden Münzſorten zu beurtheilen waren, follen nunmehro vom 
1. Junii 1765 an dergeftalt erfüllet werden, daß für eine aus 
fothanen. Verbindungen fchuldige Summe von 600 Rthlr., es fei in 
Silbergeld oder Gold, jet die Summe von 500 Rthlr. in Golde, 
folglich für 6 Rthlr. 5 Rthir., und zwar entweder in guten Friede- 
rich8d’or nach den wieder hergeftellten Münzfuß & 5 Rthlr., ober 
in den übrigen oben ad $ 1 in dieſer Declaration zugelaffenen 
fremden Goldſpeciebus nach den ihnen dajelbjt beigelegten Werth 
bezahlet werde. 


b) Iſt eine derer in $ 3 und 4 des Edict# zugelafjenen fremden 
Münzjorten in dem SKontraft oder Verſchreibnng entweder in An— 
fehung des Empfangs oder der verjprochenen Bezahlung deutlich 
und dergeftalt ausgedrüdt, daß daraus, wie hoch ſolche im Werthe 
damald gerechnet und darnach die Summe der Schuld Fonftituieret 
worden, conftieret, jo müfjen, zufolge des Num. XV feftgefeßten, 
diefe fremde Müngzjorten in natura, und zwar nad) dem Werth, 
wie fie in der VBerfchreibung gerechnet, folglich eben jo viel Stüd 
derjelben, als damals zur Zeit der Verbindung die Summe aus— 
gemachet, bezahlet werden, und findet dieſes auch ftatt, wenn gleich 
diefe fremden Münzjorten auch gegen fremde Scheidemünze, zum 
Exempel Cölnische Albus gerechnet worden, fobald nur klar conftieret, 
wie viel Stüd der Münzſorten, worin die Wiederbezahlung gejchehen 
foll, die gezogene Summe ausmache. 


ec) It Hingegen zwar eine derer in $ 3 und 4 des Edicts zu- 
gelafjenen fremden Münzjorten in dem Kontrakt oder Verſchreibung 
entweder in Anjehung des Empfangs oder der verjprochenen Be- 
zahlung, dabei aber nicht zugleich der angenommene Werth, woraus 
zu ſehen, wie viel Stüd auf die verjchriebene Summe gerechnet 
worden, zu erjehen, jo muß die Bezahlung der verfchriebenen Summe 
auf die in diefem Num. XXIIa feitgefegte Art und Weife ohne 
weitere Rüdjicht auf die in dem Dokument genannte Münzjorten 
ebenjo gejchehen, al wenn gar feine Münzforte benannt worden 
wäre. 


Deklaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weftl. Yande. 489 


In Anfehung der Grafihaft Mark find Hingegen folgende 
Zeitpunkte auch in dem Zeitraum zwifchen den 1. April 1757 und 
den 1. Junii 1764 forgfältig zu beobachten. 

d) Rühret die abzutragende Geldfchuld entweder nad) klarer 
Unzeige des Dokuments oder ſonſt erweislich von der Zeit zwiſchen 
dem 1. April 1757 und 1. Januarii 1760%) ber, fo findet aud in 
der Grafſchaft Marck alles dasjenige ftatt, was in Anjehung der 
drei andern Provinzien Geldern, Cleve und Meurs in eben diejen 
Num. XXII sub a, b, c feftgejeget ift. 

e) Rühret Hingegen die abzutragende Geldjchuld von der Zeit 
zwifchen dem 1. Januarii 17602) und den 1. Junii 1764 ber, fo 
findet alles das in dem Edict $ 10 Num. 10 a, b, c, d Verordnete 
ftatt, ohne jedoch alles diejes, wie in dem Edict in Anfehung der 
übrigen Provinzien geſchehen, auf die Beit bis rejp. 1. Septbr. 1760 
und 21. April 1763 einzufchränten. 

Nur wollen Wir, dab anftatt, daß dem Edict in unferen 
übrigen Provinzien für eine Schuld von 100 Rthlr. in 8, 4 und 
2 Ggr. Stüden de 1758, 1759, 1768 70 Rthlr. 22 Ggr. in 
unferem neuen guten Silberturant zu zahlen, in unjerer Grafichaft 
Mark dafür nur 62 Rthlr. 12 Gar. in Golde, nämlich in unjeren 
Friederichsd'or nad) dem wiederhergeftellten Münzfuß & 5 Rthlr., 
oder in den fremden ad $ 1 Num. II diejes Declarationgrejcripts 
zugelaffenen Goldjpeciebug in dem ihnen dajelbjt beigelegten Werthe 
bezahlet werden folle. 

f). Gleichwie nun nach Marer Fürfchrift des S 10 Num. 10 
Lit. d des edicti, wobei es vorangeführtermaßen in Anjehung des 
ganzen Zeitraums?) zwifchen dem 1. Januarii 1760 bis 1. Junii 1764 


1) Von bier ab lautete der erjte Entwurf: zwiſchen dem 1. April 1757 
und 1. Martii 1759 her, fo bleibt es lediglich bei dem sub No. XXI dieſer 
Declaration Verordnieten, ebenjo als wenn die Echuld zwiſchen den 14. Juli 1750 
und 1. April 1757 contrahiret worden wäre. u 

2) Im erften Entwurf ftand: zwifchen dem 1. Martii 1759 und... 

8) Bon hier ab bis „Sollte aber” Tautete der erite Entwurf: zwijchen dem 
1. Martii 1759 bis 1. Junii 1764 verbfeibet, zugelafien ift, gegen die Präfumtion 
daß die Schuld auf preußifche Drittel de anno 1758, 1759 und 1763 contrahiret, 
das Gegentheil zu beweiſen, fo verbleibet e8 im Fall, daß entweder aus dem 
Document felbft oder fonft erweislich ift, daß die Schuld in fächlifchen Dritteln 
contrahiret, bei der in $ 10 Num. 10 Litt. 2 vorgefchriebenen Reduction, daß 


490 Nr. 109. — 9. Mai 1765. 


verbleibet, zugelafjen ift, gegen die Präjumtion, daß die Schuld auf 
preußijche Drittel de anno 1758, 1759 et 1763 contrahieret, das 
Gegentheil zu beweifen, jo jollen im Fall, daß entweder aus dem 
Dokument ſelbſt oder ſonſt erweislich ift, daß die Schuld in ſächſiſchen 
Dritteln contrabieret, für 100 Rthlr. in fächfiichen Dritteln 55 Rthlr. 
13 Gr. 4 Bf. oder 33'/, Stbr. in Golde, nämlih in Unferen 
Triederich8d’or nach den wiederhergeftellten Münzfuß a 5 Rthlr., 
oder in den fremden in obigem Rum. II diejes Declarationsrefcripts 
zugelafjenen Goldfpeciebus in dem ihnen dajelbft beigelegtem Werthe 
bezahlet werden. Sollte aber auch gleich bewiejen werden fünnen, 
daß in jchlechteren ſächſiſchen oder andern fremden ſchlechten medlen- 
burgifchen, ſchwediſchen, braunfchweigifchen, bambergijchen, !) bareuth- 
Ichen, neuwiedſchen Münzjorten die Schuld contrahieret, jo Toll 
dieferwegen zu Verhütung aller koſtbaren und aufhaltenden Er- 
örterungen, Dieferhalb doch Feine andere Vergütung?) als die hierin 
für fächfifche Drittel feitgejeßte ftatthaben, und findet dahero das in 
$ 10 Num. 10 Lit. g des edicti Verordnete in der Grafichaft 
Mark fo wie aud) das wegen der dahin nicht gefommenen übrigen 
Münzjorten in Lit. h und i Berordnete Feine Anwendung, dahin- 
gegen es wegen der neuen Auguftd’or mit der Sahrzahle 1758 bei 
dem dafelbft Lit. f Verordneten verbleibet. 

g) Iſt erweislih, daß die Berbindung in Stüpergelde ge- 
ſchloſſen, ſo muß die Zahlung in denen auf 1'/, und °/, Stüver 
reducierten 2 und 1 Stüverftüden auf die in Rum. XXIb Diefes 
rescripti declaratorii vorgejchriebene Art geichehen. 

XXIII. In Anſehung des Zeitraums zwijchen dem 1. Juni 
1764 bis zu dem termino des 1. Junii 1765 verbleibet es bei allem 
demjenigen, was das Edict in Anfehung der Zeit nach dem 1. Juni 
1764 verordnet, nur 

a) mit dem einzigen ſchon oben ad 8 10 Rum. 2 des Edicts 
bemerften Unterfcheid, daß die auch in diefer Zeit annoch auf Scheide- 
münze e. g. Stüver und andere fchlechte Münze getroffene Kontrakte 
ohne, daß desfalls eine Beſtrafung ftatt Habe, zu erfüllen; 

- für 100 Rthlr. 44 Rthle. 16 Gr. oder 40 Stüber in denen oben Rum. XIV diefes 
Declarationsrejcript3 befchriebenen Münzforten zu bezahlen. 

1) Muß wohl heißen: bernburgifchen. 

3) Am erften Entwurf ftand:........ Vergütung, fondern ebenfalls 
für 100 Rthlr. 44 Rthr. 16 Gr. oder 40 Stüber ftatthaben .... . 


Deklaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weitl. Lande. 491 


b) daß die in dieſer Zwifchenzeit annoch auf 11/, und ®/, Stüver 
eingegangene Verbindungen lediglich in dieſer Münze, und zwar 
gleichfallg nach diefem Werth à 1'/, und °/, Stüver gerechnet, er- 
füllet werden follen. Dabingegen 

c) in diefem Zeitraum auf fremde in dem $ 3 und 4 des 
Edicts zugelaffene Münzforten eingegangene Verbindungen müſſen 
auf die Num. XV vorgejchriebene Art und Weife, und zwar der- 
geftalt erfüllet werden, daß, wenn nicht erweislich ift, wie viel Stüd 
der bejtimmten Münzforten auf die fchuldige Summe gerechnet 
worden, folglich auch in natura zu präftieren fein, angenommen 
werden müſſe, daß der alte Louisd’or und Karld’or A 6 Rthlr., der 


Dukaten & 3 Rthlr. 0 Gr. der Louis Neuf a 7 Rthlr. 8 Gr. _ 
25 Gtbr. 20 Stbr. 


der Kronen- oder Laubthaler A 1 Rthlr. n a ‚ der holländifche 
Gulden a — Rthlr. De gerechnet —— * 

d) Iſt gar feine Münzart beſtimmet, fo iſt anzunehmen, daß 
der Kontraft auf Stüvergeld gefchloffen und die Zahlung anjebo 
nach dem 1. Junii 1765 dergeftalt zu leiften, daß für 600 Rthlr. 
500 Rthlr. in Golde, folglich für 6 Rthlr. 5 Rthlr., und zwar in 
guten Friederich#d’or nach dem wiederhergeftellten Münzfuß à 5 Rthlr. 
oder in den übrigen oben in Num. II diefer Declaration zugelaffenen 
fremden Goldjpeciebus nach dem ihnen daſelbſt beigelegten Werth 
bezahlet werde. 

XXIV. Es findet nad) allem bier VBorftehenden demnach feine 
Anwendung, was ad $ 10 Num. 11 des edicti verordnet, und ad 
Num. 12 leidet die dem Edict beigefügte Tabelle sub E die in vor- 
ftehenden Numeris deutlich beftimmten Änderungen. 

XXV. ad $ 10 Rum. 13 und 14 verbleibet e8 lediglich bei 
dem darin Verordneten. 

XXVI ad $ 10 Num. 15 verbleibet e8 bei der darinnen in 
dem erjteren Abfchnitt feitgefegten Regul ohne Zulaffung der in dem 
2. Abſchnitt gemachten Ausnahme in unjeren dortigen Provinzien. 

XXVII. ad $ 10 Rum. 16 gehet das hierin VBerordnete Teines- 
weges unfere dortige PBrovinzien an, da die deshalb erlafiene be— 
jondere Verordnungen dahin nicht ergangen. 

XXVII. ad $ 10 Rum. 17 verbleibet es bei a darin 
Berordnieten auch in dortigen Provinzien. 














492 Nr. 110. — 29, Juni 1765. 


XXIX. ad $ 11 verbleibet e8 bei dem darin Enthaltenen und 
nur annoch mit dem bejonderen Zuſatz, daß die von ung in dortigen 
Provinzien zu jchlagende 20, 10 und 5 Stüverftüde gleichfalls als 
unjer Kurant, dahingegen alles geringe Stüvergeld und namentlich 
die reducierte 1%/, und °/, Stüperftüde für bloße Scheidemüngze 
zu achten. | 

XXX. ad $12 verbleibet es gleichfall8 bei deſſen ganzen Inhalte. 

Wir befehlen dahero unferer cleviichen Regierung, der dafigen 
Krieges- und Domainenlammer, der meurſiſchen Negierung, der 
gelder- und meurjijchen Srieges- und Domainenfammer, wie aud) 
dem geldrifchen Suftizcollegio, nunmehro das Edict vom 29. Martii 
1764 mit dieſem Declarationsrefcript ohne ferneren Anftand allent- 
halben zu Jedermanns Wchtung in denen clev- und märdijchen, 
geldrifchen und meurfiichen Provinzien gehörig und auf die voll- 
ftändigfte gewöhnliche Art und Weife zu publizieren, fich jelbft auf 
das genauefte darnad) zu achten, auf defien Beobachtung zu halten, 
auch durch die fiscalifche Bedienten gegen die contraventiones 
invigilieren zu lafjen. 


110. Bericht des Beneralmünzdireftors Krönde über die 
Jahresmünzung, Krätze und Erhöhung der Edelmetallpreife. 
Berlin, 29. uni 1765. 

R. XII, 2 und R. M. B. Nr. 41. 

E. 8. M. überreihe ... anliegende ſummariſche Berechnung 
wegen derer in Dero fämmtlihen Münzen von Martio 1764 bis 
ultimo Maji 1765 geprägten Geldjorten, woraus Allerhöchitdiejelben 

. erfehen werden, daß während folder Zeit an 
Rthlr. Gr. Bf. 

Friedrichsd'or...... 23842012 12 — 

couranten Silbergede . . . . 17445472 2 — und 

Scheidemünen . - » » » ...1201587 9 4 


aljo überhaupt 21489021 23 4 
ausgemünzet und bei diefer Ausmünzung in allen 1363607 Rthlrr. 
10 Gr. 2°/, Pf. profitieret worden. 

E. K. M. wollen nicht ungnädig zu bemerken geruben, daß 
ich in obermeldeter Berechnung den Betrag der Münzkrätze mit auf- 


Miünzproduftion, Kräge, Edelmetallpreije. 493 


zuführen bis dato noch außer Stande bin. Denn obgleich dem 
Hütten-Infpector Meg auf dem hohen Dfen bei Neuftadt an der 
Doffe von mir angedeutet worden, daß erwähnte Krätze aufs aller- 
forderfamfte gejaygert werden müſſe, fo hat doch derjelbe mir ge- 
meldet, wie folches wegen jegigen Mangel an dem dazu benöthigten 
Waffer vor nächſtkommenden Herbſt, bis die Dofje wieder ange- 
wachſen, unmöglich zu bewerkitelligen wäre. Inzwiſchen werde ich 
die Feinierung mehrbenannter Krätze äußerft prejjieren und, jobald 
jelbige zu gute gemachet fein wird, Allerhöchitdenenjelben den Be- 
trag des darin befindlichen Gold und Silbers jogleich pflichtichuldigft 

anzeigen. | 

Und in... Befolgung €. 8. M. . . Cabinet8-ordre vom 
20. hujus habe ich die Preiſe des Gold- und Silbereinfaufs, wie 
nämlich ſolche jeßo ftehen, nach denen neueſten Londoner, Amfter- 
damer und andern auswärtigen Courszettuln genau calculieret und 
Allerhöchitdenenfelben darüber beikommende Defignation . . . vor⸗ 
legen follen.!) 

Weil nun E. K. M. nah Dero allerweifeiten Einficht in 
Münzſachen leicht zu entdeden geruhen werden, daß der auswärtige 
Sold- und Silber-Einfauf nach denen in vorbemeldeter Defignation 
richtig berechneten Preiſen (wozu noch die Transport-, theils aud) 
die Affecuranz-Koften, Provifionen, Courtage und andern Spejen 
mehr kommen) in Anfehung der nach dem jegigen Münzfuß aus- 
zuprägenden Friedrichs'dor und Silber-Gelder Allerhöchftdero Inter- 
ejje nicht convenable fei, vielmehr fo ftehe, daß bei denen mehreften 
folder Metall-Preifen nicht einmal die Münzunkoſten bejtritten 
werden können, fo ftelle E. K. M... anheim, ob Allerhöchitdiejelben 
die Preije, welche bei Dero Münzen für das einländifche Silber anitzt 
bezahlet werden und in Vergleihung der auswärtigen Silberpreije 
viel niedriger als leßtere ftehen, einigermaßen . . erhöhen und an 
gejchloffene ganz ohnmaßgeblihe ZTarifs?) allerhöchſt vollenziehen 
wollen. 

Meines geringen Ermefjens möchte durch ſolche Erhöhung die 
wegen fchlechter Aufficht noch fortdauernde heimliche Ausfuhr des 


1) ©. Nr. 111. 
2) ©. Tabelle IX, 30. Juni 1765. 


494 Nr. 111, 112. — Juni — 5. Dezember 1765. 


Silbers aus E. K. M. Staaten merklich verhütet werden und als- 
dann die Lieferungen zu Dero Münzen beſſer wie gegenwärtig von 
ſtatten gehen. 





IM. Bold: und Silberpreife in Hamburg, London, Umſterdam 
und Wien im uni 1765. 
R. M. B. Nr. 41. 
Moid’or foften in London die Ounce 3 Pfund 
18 8 Sterling, beträgt nach den Wechfelfurfen 
resp. à 6/, bis 6'/, Rthlr. die Kölnische Mark Rthlr. Gr. Pf. 
fein Gold in Friedrihsd’or 5 p.C. . . . 191 16 9 
Detti in Amsterdam gelten die f. ME. Trois 
3 pro cento beſſer als 355 Fl. Banko, beträgt 
nad) dem Kurs à 45 à 451/, pro cento die Köl— 
niſche Mark fein Gold in Friedrihsd’or. . . 191 21 9 
Leichte Dulaten in Hamburg werden bezahlt 
a 95%/, B Beo., das ift nad) dem Kurs & 461), 
pro cento die Kölnifche ME. fein in Friedrichsd'r 191 10 6 
Bu vorangeführten Goldpreijen find nun noch zu 
rechnen die Transport und Aſſekuranzkoſten, 
Provifion, Courtage und dergl. Spejen. 
Piastres in London gelten a 5 DB 3 ®f. die 
Ounce, d. i. nah dem Kurs resp. à 6!/, und 
6'/, Rthlr. die Kölnische Mark fein Silber in 
jegigem preußifchen Silbergede . . . 13 16 6 
Detti in Amsterdam werden bezahlt A 22 gu. 
10%/, B Bco., beträgt nad) dem Kurs à 45 und 
45"/, pro cento die Kölnische Mark fein in 
Silbergelbe — 13 17 3 
Detti in Hamburg koſten N 97 Marl 9 ß Bo, 
jolde betragen à 46 und 46'/, pro cento die 
Kölnische Mark fein in Silbergelde . . . . 13 14 9 
Das Barrenfilber ftehet in Hamburg: 
4löthiges = 27 Mt. 6 B Beo., thut n. d. Kurs 
a 46'/, pro cento . . . 13 8 4 
6löthiges = 27 Mt. 8 DB Beo., it n. 9 Kurs 
a 46'/, pro cento . . . . 13 99 


Edelmetallpreife. 495 


15 löthiges = 27 Mt. 12 B Beo., thut n. d. Kurs Rihlr. Bf. 
a 46°/, pro cento . . . — SB u 8 
Zu diefen Silberpreifen find ebenfalls vorbenannte Koften wie 
beim Golde mit anzurechnen, welche jedoch wegen mancherlei Ver- 
änderungen nicht genau zu beftimmen. 
In der Wiener Münze wird das Silber folgendergeftalt 
bezablet: 
Für die Mark Köln. in 14 löthigem Silber 13 Rthlr. Rthlr. Gr. Pf. 
1'/, Gr., d. i. & 5 pro cento in Preuß. Gelde 13 15 1 
Für die Markt Köln. in 12 und 13löthigem Silber 
12 Rthlr. 22 Gr. d. i. 5 pro cento in Preuß. 
Gele . . . 13 13 6 
Für die Mark Köln. in \ Nöthigem Silber 12 Kehle. 
18 Gr. 8 Pf., d. i. & 5 pro cento in Preuß. 
Gele . . . . 13 10 — 
Für die Mark Köln. in 7 löthigem Silber 12 Rihlr. 
15 Gr. 4 Pf., d. i. à 5 pro cento in Preuß. 
Gelde . . . 3 6 6 
Für die Marl Köln. in enge Haltigem Silber 
12 Rthlr. 12 Gr., d. i. & 5 pro cento in 
Preuß. Gele . . » 2 2 2 2 13 3 — 





112. Bericht der Llevifchen Kriegs: und Domänenfammer über 
die Beldverhältniffe. 
Cleve, 5. Dezember 1765. 
Mundum. Tit. XVI, 26. 

Nah Maßgebung der von €. 8. M. würklichen geheimen 
Etats⸗, Krieges- und dirigierenden Ministre Freih. vom Hagen bei 
deſſen Anweſenheit allhier gefchehenen Erinnerung, die Abänderung 
des doppelten Münzkurſes anbetreffend, find wir mit der biefigen 
Regierung darüber nochmals in Konferenz getreten und haben ſo— 
wohl die Sache an fich ſelbſt, als auch die Mittel zur Hebung der 
Dabei auf allen Seiten vorfommennen Inkonvenientzien in reifliche 
Erwägung gezogen. 

E. 8. M. wollen ſolches aus dem kopeilich beigebogenen 
protocollo vom 9. m. p. . . zu erfehen und zugleich daraus ab- 


496 Nr. 112. — 5. Dezember 1765. 


zunehmen geruben, daß von Seiten beider collegiorum zwar alles, 
was nur zu erdenfen ift, angewendet werde, um Dero . . Sntention 
gemäß den doppelten Kurs im Lande abzufchaffen, folches aber 
wegen des Handeld mit den Auswärtigen, welcher doch die für- 
nehmſte Hauptjtüge für die hiefige Brovinzien mit ift, auf der einen 
Seite mit eben fo viel Verlegenbeit, als auf der andern Seite, da 
in der That der doppelte Kurs eigentlic) nur größtentheils in dem 
Verhältniß des guten Geldes gegen Scheidemüngze beftehet, mit gleich 
großen Hinderungen und nicht geringern Verluft für die Unterthanen 
gepaaret bleibe, immaßen alles dasjenige, was der Münzdirector 
Krönede dagegen angefiühret Hat, weder überall mit der täglichen 
Erfahrung übereinftimmet, noch auch von ihm, da er fein Augen- 
merk nur hauptſächlich auf den Vortheil oder Schaden des Münz- 
amtes gerichtet Hat, derjenige wejentliche Hauptpunkt, den wir Pflichten 
halber mit der biefigen Regierung zur Confervation des Landes 
und deſſen Einwohner in jo vielen gründlichen Vorftellungen an— 
geführet haben, auf irgend eine Weije gehörig erörtert, ſondern viel- 
mehr ganz übergangen worden ift. 

Wir müſſen dahero bei diefer Gelegenheit auf die uns unter- 
deſſen cum rescriptis.... vom 7. m. p... communicierte nähere Anzeige 
des p. Krönede vom 19. und 29. Octobr. (wenn wir vorhero be- 
merfet, ivie wir in Anjehung der fogenannten Schild- und Sonnen— 
Louisd’or, ingleihen der holländischen Gulden, die Hiefigen Haupt» 
faffen nach . . Vorſchrift bereits unterm 25. m. p. inftruieret haben), 
zugleich punctatim und dergeftalt berichten, daß zur Vermeidung 
eines fernern verwidelten Schreibwerlts €. K. M. Dero . . reso- 
lutiones ebenfalls dergejtalt nehmen können, wie Sie es zu Dero 
.. Snterefle ſowohl als zur Conjervation Dero getreuen Unter- 
thanen, welche durch die Krieges-Fatalitäten und den Münzkurs im 
Kriege bereits Jolche harte Stöße ausgejtanden, in höchſten Gnaden 
gut finden wollen; immaßen wir dabei nichts weiter thun können, 
als die Umftände, fo wie fie ihrer Natur nach wirklich) da liegen, 
ohne die allergeringfte Maßgabe nach Pflichten . . anzuzeigen. 

Hieher gehöret nun 

1mo daß der Mangel an Neu Kurant noch allenthalben fort- 
dauret, au) denen Umftänden und der Lage der Sache nad) fait 
beftändig und zum größten Nachtheil diefer Landen jo lange conti- 


Cleviſches Geldweſen. 497 


nuieren müſſe, bis wieder, wie vorhin, ein egaler Münzkurs mit 
den benachbarten Landen zu Stande gebracht werden kann. 

Denn es iſt bekannt, daß 

a) die hieſige Provinz nach ihrer Proportion, auch um des willen 
vor E. K. M. andern Provinzien das meiſte bare Geld nach Hofe 
einſchicken müſſe, weil von denen nach Proportion importanten 
Revenuen, da nicht ſo viel Truppen darin liegen oder ſonſtige Aus— 
gaben innerhalb derſelben vorfallen, auch nicht ſo vieles baares Geld 
in derſelben wiederum ausgegeben wird. Sodann iſt 

b) dieſe Provinz von E. K. M. übrigen Landen, wo lauter 
Neu Kurant im Gange iſt, durch fremde territoria überall abge— 
ſchnitten, mithin aller Verkehr mit jelbigen nicht allein dadurch um 
jo viel befchwerlicher, jondern auch überdem noch durch andere Ver- 
fügungen in Anfehung der fonft vorhandenen Mittel zur Erlangung 
des guten Geldes durch den reciproquen Handel ganz impracticable 
gemacht; da wir nad) €. K. M. . . Intention den Debit der dortigen 
Manufalturen zwar in hiefigen Provinzien befördern helfen müfjen, 
viele hiefige Manufakturwaaren aber nach dortigen PBrovinzien nicht 
binfommen dürfen, mithin auch dadurch der Mangel des neuen 
Kurantgeldes vermehret werden muß. 

c) Der p. Krönede auch ſchwerlich wird anweiſen können, daß 
fo viel neues Geld bier geprüget werde, als durch jet gedachte 
beide Kanäle wirklich baar zum Lande herausgehet. 

2. Es will derjelbe zwar vermeinen, daß diefer Mangel an 
Neu Kurant duch die. . Zulafjung, die Abgaben von fremden 
Münzjorten nach feiner Reductionstabelle präftieren zu können, er— 
feßet werde, und folches hat auch in fo weit feine Richtigkeit, daß, 
wenn diefes nicht gejchehen könnte, die meiften executiones zur Bei- 
treibung E. 8. M. Revenuen allerdings vergeblich fein würden, 
weil weder die hiefige Münze fo viel Neu Geld fournieret, noch 
fonft von andern Landen hereinfommt, als dazu allein erfordert 
wird, ſolchem auch noch Hinzutritt, daß in den angrenzenden Landen 
fein Neu Kurant zu haben ift, weil es daſelbſt feinen Kurs hat. 
Es berühret derjelbe aber dabei den Hauptpunft gar nicht: „was 
für einen empfindlihen Schaden die Unterthanen bei dem von ihm 
als ein Beneficium angegebenen Satz, die onera mit reduzierten 
Münzforten bezahlen zu können”, unvermeidlich leiden müſſen, „da 
Acta Borussica. Münzmwejen III. 32 


498 Nr. 112. — 5. Dezember 1765. 


fie alle diefe Species für ihre Waaren, die fie in E. 8. M. übrigen 
Landen für Neu Kurant nicht: anbringen künnen, von den Benach- 
barten in einen 20 Procent höhern Kurs anzunehmen fi ge— 
zwungen ſehen“. 

Je wejentlicher diefer Umftand mit obigen Sat bei jeßigem 
Bujammenhang der Sachen verbunden ift, defto unvermeidlicher muß 
auch der Schade fein und fo lange anhalten, bis vorhin und oft 
gedachtermaßen wiederum, wie ehe dem, ein egaler Kurs mit den 
Nachbaren eingeführet und regulieret jein wird. 

Alles diefes, was wir jeßo, durch das lebhafte Gefühl unjerer 
theureften Pflichten gedrungen, €. K. M. vortragen, führen wir 
feinesweges in der Abſicht an, als ob wir Höchjtderojelben darunter 
dag Geringfte wegen Anderung Dero höchft felbft geordneten Münz- 
fußes vorzufchreiben ung unterwinden wollten. Nein! 


Allergnädigiter König und Herr! 

Wir geflehen gerne, daß unfere Einfichten nicht einmal fo weit 
gehen, daß wir media, wodurd der egale Kurs mit den Benach- 
barten wieder berzuftellen fei, in Vorſchlag bringen könnten. 

Sondern allein als verpflichtete... Diener und felbjt nadh 
E. K. M. .. Vorſchrift und Declaration müfjen wir diefen offenbar 
in die Augen fallenden Schaden mit der volllommenften Unter- 
werfung in allergnädigite Attention bringen. 

Wir würden den Namen königlicher treuer Diener nicht ver- 
dienen, wider unfere eigene Einfichten handeln und uns jelbjt bei 
E. 8. M. Höchft verantwortlich machen, wenn wir einen Berluft 
verjchweigen wollten, welcher aus vorangeführten Urſachen und da— 
bei concurrierenden mehreren Umftänden und Fatalitäten den Biefigen 
Provinzien in der Folge zu einem faft unerjeßlichen Ruin und denen 
Unterthanen zur allgemeinen Ohnmacht und Armuth gereichen dürfte. 

Wir haben Diejes bereit in verfchiedenen vorhergehenden 
Relationen, und insbefondere in dem . . Bericht cum protocollo 
vom 24. Sept. a. pr. ausführlich angewiejen und müfjen dahero 

3. mit Grunde Ddolieren, daß der Münzdirector Krönede uns 
zur Laſt legen will, als ob wir durch eractere Beobachtung der 
Edicte dasjenige hätten verhindern können, was doch gegen die 
Natur der Sache ſelbſt angehet, ingleichen, daß wir unrecht an- 
gegeben, wenn wir berichtet, daß auch die Friedrich8d’or im Bergiſchen 


Cleviſches Geldweſen. 499 


verboten wären, da doch die von uns eingeſandte Valvationstabelle 
das contrarium weiſet und wir jedesmal nicht allein die Stüde 
jelbft, tHeilg in copiis, theil® in originali beigeleget, worauf unjere 
Anzeige fich gegründet, jondern auch in allen ſolchen unjern An— 
zeigen nur Hauptjächlich von dam Silberfurant die Rede gewejen 
ift; der p. Krönede auch jelbjt wohl einjehen wird, daß durch die 
Neduction des Friedrichsd'or auf 4 Rthlr. 51 Stbr. der Kurs der- 
jelben im Bergifchen keineswegs Platz greifen fünne; da die Kauf- 
leute darauf gegen den hieſigen Kurs 3, 4, 5 bis 6 Procent aber- 
mals verlieren müfjfen und die Bergifchen, wenn fie jolche mit diefem 
Bortheil erhafchen könnten, fie wieder mit 20 Procent ferneren Vor— 
theil in Cöln ausgeben, dieſe hingegen felbige wieder für biefige 
Waren ohne Berluft an die diesfeitige Unterthanen ausgeben, mit- 
bin dem biefigen Lande den ganzen Berluft wiederum aufdringen 
würden. | 

Alles diejes find unvermeidliche Folgen des differenten Münz- 
kurſes in den benachbarten Landen, welche vprmals bis 1750 nad) 
mehreren Inhalt unſers protocolli vom 24. Sept. a. p. nicht vor⸗ 
tommen fonnten, da die Unterthanen damals im Stande waren, ihre 
praestanda ohne Berluft in Ducaten abzuführen, worauf doch jebo 
der größefte Verluſt dergeftalt vorfällt, daß ſolche um deswillen 
überaus fchwer zu erlangen ftehen. | 

4. Aus gleihem Grund ift nicht weniger sensible, wenn er 
ung zur Laft legen will, daß wir mit Theil daran hätten, daß viele 
1'/, und ®/, Stüber außer Landes und zu fremden Münzftädten 
kämen, da fie 11 Procent befjer als die Laubthaler zu 1°/, wären, 
da wir doch bei allen vorgewefenen und noch immer fortdaurenden 
Umftänden die Ausbringung diefer Stübermüngze nicht verhindern 
tönnen, wenn wir den Handel mit den Nachbaren, wovon diefe 
Provinzien ihre Hauptnahrung mit haben müfjen, nicht noch mehr 
abjchneiden oder diffiziler machen, mithin zu deren Ruin unverant— 
wortlicherweije mit Tooperieren wollen, weil e8 noch die einzige 
biefige Münze ift, welche ohne Schaden in der Nachbarichaft und 
wegen der Willigfeit, womit man jelbige annimmt, felbjt mit Vor⸗ 
theil ausgegeben werden kann. Eben aus diefem Grunde mit müfjen 
wir wiederholend . . bitten, daß nach Inhalt der vorhin eingejandten 


Protokollen vom 25. Febr. und 19. Sept. c. diefe Münzen ferner 
32* 


500 Nr. 112, 113. — 5. Dezember 1765 — 31. Mai 1766. 


beibehalten. und nicht gegen neue bishero geprägte Stüber ein- 
geichlagen werden mögen. 

Damals haben wir . . vorgeftellet, wie der Effelt von der 
Angabe des p. Krönede, daß die neuen Stüber befjer als Die 
1!/, Stüber wären, durch die Erfahrung noch nicht bewähret würde, 
da weder das Neu Kurant, noch auch jo viel weniger die neue 
Stübermünze von den Nachbaren nach dem ausgeprägten Werth 
angenommen werden wollte, dazu auch theil® gar Feine, theils feine 
andere Hoffnung jei, als daß, wenn fie ja endlich angenommen 
werden möchten, jolches nicht anders als nach einer abermaligen 
ähnlichen oder noch größeren Reduction, als vorhin mit den jeßigen 
1!/, Stüberjtüden gejchehen, zum neuen und denen fchon genug 
verarmten Unterthanen ganz nicht weiter zu erſetzenden Verluſt zu 
erwarten fein dürfte. 

Dahingegen man Hoffen fünnte, daß dieſe Münze bei ihrer 
ferneren Beibehaltung bei den Nachbaren vielleicht nad) und nad 
in einen etwas höhern Kurs fommen, mithin der enervierte Unter- 
tban bei denen ihm fat gänzlich) benommenen Mitteln, fich von den 
ausgeftandenen Krieged= und andern Drangjaln einigermaßen wieder 
aufzubelfen, wegen des durch die vormalige Reduction erlittenen 
empfindlichen Schadens fich in tantum wieder zu erholen Gelegen- 
heit haben werde. 

Diefe Gründe find auch noch jeko, da die Verbindung der 
Saden noch immer diejelbe geblieben, in ihrer völligen Kraft, und 
müfjen wir dahero unſern . . Antrag, daß ſolche 1!/, Stüber nicht 
gegen neue Stüber eingejchmolzen werden mögen, um jo viel an= 
gelegentlicher wiederholen. 

Endlih erlauben E. 8. M., daß wir noch zulett .. anführen 
dürfen, wie wir ung überhaupt in den Angaben der Müngbedienten 
ratione des wahren Valeurs der 1'/, Stüberftüde feinesweges finden 
fönnen. Denn die von dem biefigen Münzamt haben vorhin in 
einer Konferenz fich herausgelafjen, daß die 2 Stüberftüde nach der 
Reduction auf 1'/, nur 3 Procent geringhaltiger als das neue 
Kurant wären, da fie Doch nach dem in anno 1751 gejegten Fuß 
zu 18 Rthlr. ausgemünzet fein jollen, mithin nach der Reduction 
auf °/, oder 11/, Stüber zu 13'/, Rthlr. oder 20'/, Gulden ftehen 
und alfo befjer fein müßten. Der Münzdirector Krönede Hingegen 


Cleviſches Geldweſen. — Sträberechnung. 501 


will jeto ihren Werth auf 11 Procent befjer als Laubthaler zu 
1 Rthlr. 50 Stüber determinieren. Mithin würde der Stronen- 
thaler dagegen nur 1 Rthlr. 391!/,,, Stüber werth jein, folglich 
der Unterjcheid zwijchen Neu Kurant und 1'/, Stüberftüden nur 
zwilchen 8 bis 9 Brocent ausmachen. 

Alles, was wir indefjen aus dieſen differente Vergleichungen 
und Beitimmungen der 1?/, Stübermüngze nehmen können, veranlaffet 
ung, E. 8. M. anheimzuftellen, ob es Höchitderojelben gefällig, zu 
dem in dem jegigen protocollo gethanen ohnmaßgeblichen Vorfchlag, 
die 1'/, Stüber gegen Neu Kurant mit einem Agio von 5 Procent 
und gegen Gold zu 10 Procent, oder aber nach einem von dem 
Münzamte zu waradierenden noch!) geringerm Agio vorerit feit- 
zujegen . . Erlaubniß zu ertheilen. 


113. Hräßrehnung der Alten Münze zu Berlin vom März 1764 
bis ultimo Mai 1765. 
Berlin, 31. Mai 1766. 
Urfehr., gez. v. Studtnig, Siegmund, Sarıy. — R. 163. I. Nr. 117. 








An fein Gold aus der Krätze. 
An fein Silber deögl. -. . . . .. A 15 


An fein Gold aus denen Kienftüden 2 |3 
An fein Silber desgl. -. - » x... 51 5b | 3 
An Kupfer desgl. a Er. . . 2... 3293 | 12 | — 


Hierzu die beim Comptoir afjervirt ge- 
wejene Gold- und Gilber-, Stock⸗, 
Tiegel- und Schrotenproben, als: 

An Friedrihsd’or-, Stod- und Tiegel- 
proben . . 3 2| 13 j11'/4 1a 

An Eilber-, Stod- und Tiegelproben ; 216|1 Ja 


Sa. des aus der Krätze herausgelommenen | 


/ 


1) In der Vorlage: nad). 
2) Gentner. 


Übertrag: 


Hiervon werden abgezogen: 
. Die Kräßfoften auf dem Hohen Dfen, 
laut 2 Rechnungen, mit. . . 
. An Joſeph Veitel Ephraim Scheibe- 
toften für 1184 Markt 5 Loth 3 Grän 
güldiſch Silber, pro Marfbrutto a8 Gr. 
. An den Kaſſier Türde, für Neifeloften 
mit 2 Arbeitleuten nach dem hohen 
Dfen und dafelbft gethane Auslagen 
. Für Boftporto derer anhero gefandten 
5 Kiften mit Kräbfilber . ; 
. An Joſeph Beitel Ephraim Scheibe- 
toften für 52 Mark güldiſch Kräß- 
filber, fo aus denen Kienftüden ge- 
fommen, & 8 Gr. pro Mart brutto. 


Abgezogen 


Es verbleiben demnach — R. —8p ‚Dis. 
pofition aus der Kräße übrig . 


Mark 








Nr. 113. — 31. Mai 1766. 


Loth | Grän] Athir. 





Rthlr. Gr. Pf. 


18 773 — 


7036 4 


11737| 5| 8 


Dritte Abteilung. 


Tabellen. 


Tabelle Il. 

Produktion der Berliner Münsftätten während der Entreprife 
durch Gumperts, Iſaac und Itzig, vom 1. November 1755 
bis 31. Dezember 1758. 

N. M. B. Nr. 28. I, 2 Tabellen. 








November u. 


| Dezember 1756 1757 1758 Bufammen 
Sorten: 1755 





| Rtle. | Gr. | Ale. Gr. Alr. Gr. Rthr. Gr. Rtlr. Gr. 


Friedrichdd. — |-| 9 —1 9 || BR —| ? — 
UgeXalr . . . . .| 6484| 8 | 250727) —| 162373) —| — |—| 419584| 8 
erde... — I- fo — — — — Mrosslıa 
Guiegroſchen 202.1 77495 15 609866| 10 | 675009) 17 | 20636! 18 11383008112 
6-Pfennigftüde . . .| 45592| 81,| sösa2l — |-| — |—| 131285] 61), 
Tympfe. . - ...1 — — — — | [2280433] 10 [2280433|10 
Ste... ..| — 80024| — | 476389) 16| 451639] 16 |1008053| 8 





Bufammen die Silber⸗ 
münzen . . . .1131572| 71/,11073365| 20 11313772) 912752709| 20 15269420| 81/5 


1) Rah unferm Münzverzeichnis find 1756 und 1757 auch Friedrichsdor 
geprägt worden; vom 1. Auguſt bis 17. Dezembr 1756 waren es für 13220 Atlr. 
Knöffel an Köppen, 18. Dezember 1756, R. 163, I, 75. 


506 Dritte Abteilung. 


Tabelle II. 


Auszug aus den Monatsertralten der Breslauer 
Münsftätte 1756 und 1757. 











1766, 
Gold 
Januar F eilber 


Februar en 


Gold 
März — 


. JS Gold 
April ( eilber 


Gold 
Mai (ber 
: f Gold 
Juni | Sifher 


Gold 
Juli Sitber 


1757. 


Farmer | Giber 


Balance 1. November 1756 big 


23 992 
107 234 


6 982 
132 638 


18 162 
158 868 


27115 
148 607 


21 654 
124 246 


12 765 
107 288 


37 353 
158 901 


25 718 


31. Zanuar 1757. 


75 550 


40 865 


93 019 
(darunter C 
35 680) 1) 


66 971 


82 060 
(darunter C 


73 792) 3) 


113 927 


121 953 


58 494. 01) 


11 478 
166 987 C}) 





208 933 | 16] 4370 


Nettogewinn dieſes Duartald „31379 Atlr. 22 Gr. 10 Pf. davon ber 
Entreprenneur vor wiederum in diefem 1/, Jahr allhier gemünzte Rtlr. 166 987 
— Tympfe C!) & 1%, Schlagefhag mit Rtlr. 1669 — 21 in Friedrichsdor 
entrichtet”. 


1) Über „Tympfe C“ ſ. Tabelle III am Schluß. 


R. 96. 408 Z. 
Gemünzt: 
— emünz 
Geliefert ge⸗Fried⸗ 1/,-Silber- 
münzt | ricj8- | 18- Kreuzer b⸗Kreuzer ae 
zu dor 
Feine Mt.| Lot Rilr. | Mit. Kite. Gr.) Rtilr. Gr. 


8 


Tabelle II, III. 507 


Tabelle III. 
Die vom 1. Januar 1762 bis zum 1. März 1765 in allen preußifchen 
Münzftätten und zu Leipzig ausgeprägten Quantitäten Edelmetall. 
Hauptbalance R. 163. I. 99. 





Fein Gold Fein Silber zu Fein Silber zu 
zu neuen Münzen nad) Münzen nad) 
Auguftdor 30-Talerfuß 40-Talerfuß 


Mark | Karat | Mark | Rot Grän Mark | Lot Grän 





| 
1761 in Avanzo | 11 947 











dl a & 
1762 Ute Münze Berlin | 1 RN 15'/g 
find im Verhält- | 
nis von | 
1:13!/, 19563) 6 | 10 
66 005| 11 2 
Neue Münze Berlin 361921 1 | 16 | 98935| 11 6 
Breslau 15 070| 3 8 [113 582| 13 6 
Magdeburg 49 477| 15 2 1118808] 6 7 
Leipzig 138 970 15 2 
1763 
Januar, Februar | Alte Münze Berlin | 10 7871 8 
Neue Münze Berlin 18391| 11 7 
Breslau 14 288| 10 | 17 
Magdeburg 16 729| 12 | 12 
Leipzig | 12 274| 10 6 


Cumma: | 1418) 151/, |100740 4 | 8 [640286| 7| 2 


Genauer fpezifiziert finden wir die Breslauer Prägung: 

























Brutto Fein Geld 

Mark | Lot Mark | Lot | Grän Rtlr. Gr. 
8-Ggr. O2 zu 30-Rtlr. .. 40 945 8 15 070 3 8 460 970 0 
8-Ggr. B zu 40-Rtlr...... | 184079 0 bl 772 3 7 2111524 | 16 
1/geZir. C5 zu 40-Rtlr... | 159107 8 32 042 7 13 1 306 688 0 
1/9 Tlr. C zu 40-Rtlr. . . 82 224 8 11991 1 3 489 046 | 18 
1/ geiler. C zu 40-Rtlr. .. | 113 407 4 14175 | 14 9 578098 | 16 
1/gg- Tr. C? zu 40-Rtlr. . | 131434 0 16 429 4 0 669 815 4 
10⸗Tlr. O2 zu 40-Rtlr.... | 11684 12 1 460 9 9 59 676 | 0 


| 722 882 | 8 | 142941 | 11 | 13 | 5.675 819 | 6 


Die nach 30-Talerfuß find im April und Mai 1762 gejchlagen worden. 
B heißt wahrjcheinlih: Bernburger, C polniſch-ſächſiſcher Stempel, die Zahlen ?, 5 


508 Dritte Abteilung. 


bei © bedeuten mahrjcheinlich die Berfchlechterung des Münzfußes, fo daß Die 
polniſchen Tympfe alſo 5 mal verfchlechtert worden wären. Altenbelege dafür 
liegen nicht vor. !/,-Tir. find Tympfe, Y/ı, Szoftale, 1/s, Dreikreuzer, 1/,a Doppel- 
groſchen. 
Tabelle IV. 
Münzfüße und Probierungen der Sorten aus der Zeit des 
fiebenjährigen Krieges. 

In vielen deutſchen Archiven findet man zahlreihe Probierungen der 
Ephraimiten und anderer Münzen aus der Beit de3 fiebenjährigen Krieges. Sie 
alle zu publizieren wäre zwecklos, denn in der Hauptfadhe ftimmen fie überein. 


Sodann gebe ich aud nur die Gewichte und Feinheiten an, wie fie in den Alten 
itehen und berechne daraus den Feingehalt des einzelnen Stüdes, was für unferen 


Zweck volllommen genügt. 


Zum Schluß gebe ich dann eine Tabelle der Ausbringung aus der feinen 
Mark für die Gepräge Preußens und auch — des Vergleich wegen — einiger 


anderer Staaten. 


A, Prengifhe Goldmünzen. 








Feinheit | 






gemünzt 
Stück 






Karat | Grän 


Alte Friedrichsdor: 







Ein 


Stüd Hält 
Feingold 


g 








Quelle. 





Gejegmäßig 1750 . . 35 21 19 6,055 | Band II, ©. 548, 549. 
Mittelfriedrichsdor: 
Geſetzmäßig. . . . 35 15 |5 4,292 
Mit Jahrzahl 1755. . 35 15 | 4 Sol 4,269 | Dresden, 10. April 1759. 
0 | 8 Silber U. D. Loc. 2265, IV. 
8 | 0 Kupfer 
" „1756. 351/17 15 | 41, 4,272 TU. Schw. Balvation 1. 
" „1756. 3 10 | 6 Braunſchweig, März 1759, 
a „1757. 3 10 | 2 4,127 R. XI, 167. 
35 15 | 4lyy 4,280 | Hirfh VIII, 77. 
Mittelauguftdor: 
Mit Jahrzahl 1755. 351/ 15 | dljg A. Schw. Balvation 4. 
Neue Auguftdor: 
Gefegmäßig bis Juni 
1761 . 35 11 0 Gold 3,062 | f. ©. 57. 
13 | O0 cuivre 
rosat 
Geit $uni 1761. . . 35 7 1 7, Soll 2,128 If. Alten Nr. 61. 
16 |4!/,cuivre Ä 
rosat 
Probierung . . .. 35 2,088 | 9. Zuni 1770 in Berlin pro- 


bier. R.M. 8. 28, 1. 

















zes unaaaipõ ‘ddvag | FeH'z 7I| € FE 
FIE 90] 'S 1% "2CLT Andng erg 9| Or6'E 9,6 ist EHE ei: 
er 3 98 Ss upa ulaaapo ‘ddvag | ege'z ge | € 98 TEE ET SUR 
2 FIG 90] SR 2CLT Andng ‘wog o| Fer 9 6 6] 96€ 
"III 6988 POS RB LCLT YORK URggıg Aageak| g935 9 6 GE er gar 1gvRatog 
obpacdag wmopllapp| ya (q 
‘og 9168 2 6ẽ 8001 "RÖU3NIDyg-IIX 
2 cs apa V ulaↄaaipꝰ dduıg| H08’E cı|ıı 8/08 rt KT VI) nd 
L9T IX U 6027 ar drauplunvag | Face 9T | 2 [RE /en682 DE ARE PER TERN EU 
‘og cese |har | 2 9/10 T 
sc 8 upa nn wmaupg ‘ddvag | zuge chat | L /66 u ze 69.1 V 
FIG O0] SR 8021 Andng 'c 'uaggaıg ‘erg 0| Fz0'Fr 9g| ı 29/487 Sr vuspoaũ 
oa 018€ it Z 08 — ee 50 ; 
zo s upga Rn wmaupa ‘ddvıg| eree T 8 08€ ae ik et aD, LAUT v 
> FIG VO] SR MER TER 9| 2607 9 6 ELLE ToEE a Me LGLT V 
* :abyaco waplıdnaad kg (v 
= 13]0%-®, 
a LELT avnaqog 2 
usqgıg unvuꝝ uoa yagaak "FIG 00] '& V86631 3 91 LuT LELTA a Tabpadoꝙ uiaſplulpyl ya 
2193]0%-®], 
"LGLT Yo Margoask "III ‘988 OL 'S 'W| F26'1T2 0 ol 8 Jay An wophuod-phlpp| Pur 
"LELT 2998 Unvuꝝ uoq jaaıgoask "FIG 90T’ | F86'c2 F #1 8 LGLTA Aa Tabpadoſ waplılpn| x 
FIX I 00 DR Te 0 ch L eIı g ale. * ) bꝛgouigolob 
I TIIX U BGI gut 9a jↄllquiʒ uv 'S-d! Trg‘Tı z1 8 170'01 us on Hrn uiaiplignaact 1% 
| 19]0% 
8 PO 
gung 202% 
TEN mäpmS| yayıag uayplnuaß ENTE 
ug) 199 on 





urrrrr u 


weunmagsg apyıymaız °q 


‘CI 'IIAX N 








"9.1 Andng 87 ua ur Jvam qun guwsag| 8r7'0 01| 8 /001 er re ————— 
obyado waßplılan| 112% 
"I ‘IIIX U 09T avnuvS '9g ongq 2.90 F 8 &1eL Urn m GET Sl 
"I IX U 8927 aogmatag '93 ‘lau un 'G=D| 2860 91 19 62 6501 bigyuiqolag 
: obpadoꝙ uoiplignoac MAG 
aj0g-), 
‘org 9161 BT-l, 2% e18e TEE ENTE REES + 
8 98 8 uwpa nl] 2261 Ft 69 rt (GALT) YaLI V RK 
"er IIAX NE ang 663 1 0 9 */199 —— 
"I TIIX "U OO avnuvS "9I ang gZET 0 9 */199 a FORT = 
"I ‘IIIX "U '8C2T aaↄaquiaa "93 oleug uv 'Q-Hn| 7261 cı|ıı 8G nn Sau bigyugoloꝙ 
: obpadaꝙ waplıansıd 19 
— 13]0%=-°/, 
* "TE ..ong 3691 | ar | € Page N a ——— 
= 91 ondo 683 st| gg elehE — 009,7 Prng 
2 — uoaſpluꝛiaↄaaipo N (P 
8 68 ang ses Ihe lH JR: 
"IT voyvapug UPS '%| cac'z gr | g pe J rt SIR 
ide waplıdıngung ug (9 
-eH IIAX NS "I9LT USE uijaag; Uvag un jalleug | Zgr1 p 8 88 (an sotplibanquaogy) 
"ang 1898 919 LEE rt THAT 10090 06 
8 98 8 up ddvaꝝl oIg'Z est | g 8 FE — Fund 0921 
"AT FgEI v0 '& w| 01TE'2 21 | a BE FB —— O9LT apa OT m 
3 
aagjılunag — 
= 11900 WEPMO| yugug | Marplnus — 
0 ug 199 IN7% 





—— TE u EEE EEE EEE —————— 
uoꝰunuiaaquuo aſplignoag; "a : Pag 





‘e 'XIIX NZ gun J 807 '96 U 


511 


"a 80r 
96 a 39,1 Andng ', omoiinvꝛg aabaagsbꝛugꝝ 


"IT 'IIIX 'Y 09,7 avnuvS '9z ong 
"TI 'IIIX U 8921 guatag 95 joleug uv 'Qed 


8 98 5 up '% 
"IL ‘IIIX U 0927 avnuvS ’9z oleoug un 'Q-'J 


"GL’JIAX NE 39.1 dns '8z rag 'n gususlg uog 
2088 apo '% 
"er TIAX NZ 'T9LT wnuvg ’g Uvag uv Jolloug 


Tabelle IV. 


"III ‘9988 90] B 'LILT avnuvC "77 uaqsaa 
‘og "LSLT avnuvS Tea 9 " 2 
"FIG 00] SR 'LILT INK 'ET Unvuzz uoq Jasıgorzk 


"Er IIAX 9% 041g 
"IT IOX U 09.7 avnuvg '9z apa 
"I TIX I 8927 aaquiↄabo 93 jolleug uv 'Q-'d 


eron 


826% 


968 3 
6991 
898 3 


9830 
3910 


1880 
9080 
3680 


8190 
8239'0 
8390 


—X 
9770 
86*0 


91 


DD 10 


© 1 


—2 


ao 


=N — BEN 


un 


E/ 188 


07 


07 
ð / Or 
HOF 


9.1 
081 


*/811 
*81 
051 


FI 
st 
qti 


051 
051 
8rı 


rt GET IL 0 NG 
21v 40 


er a Er SE otplillna qun 

zer 9921 ihveahvß gu " 

ee rg 90aꝙ 

. . . . . . 0911 u 

—060Q17 bigyugolo 

: abpadog uiatplultppqhujoct Ik 
21duug 


nr oT yargaakk 
2 0gur bigqpuqoloꝙ 
: ↄabpado waphänaad yE 


13]0%-9], 


. . . . ‘ . . . . “4 


er aaıgaagk 
ee eg 
:T92T 19081408 NUR 


"gar var et . 

9901 Ihvbatv8 naꝙ 

pduia aabiẽdiog u uoaosꝛa 
ↄbpado malpllpn| c 

09L1 4 

. . . . . . 09.1 u 


6001 vpuqoloꝙ 
: abpado uiotplignoad MR 


aa jv %-", 


512 | | Dritte Abteilung. 


C. Ausbringung der Mark Seinfilber. 
(Meift nad) Angaben Berliner, kurſächſiſcher und Schweriner Wardeine.) 


Dritteltaler. 
Preußen. Medlenburg-Schwerin.!) 
Mit preußifchem Gepräge: Rtlr. Gr. Pf. 
Kl. &. WB 1768.......16 2 — 
AB. ..... 4 2 53% 1759....... 11 8 — 
193 20 8% 1760....... 27 6 — 
AB... 2.2.20 3 4, 1760. 2.2.2... 33 — — 
Zu | Tee 111,1762....... 366 — — 
A. 1759. u 20 4 5 1763. . : .»..4902.50 — — 
20 7 3 
20 12 3, man Strelitz. 
Mit kurſächſiſchem Gepräge: 175656. 14 16 0 
Jahreszahl 1753. . . 18 6 10%, 1760....29 6 6, 
18 20 51, 17663....... 29 17. 9218 
19 5b 65, 1161. . 2... 0.20.29 6 4 
31 9 28/, 176686...... . 30 2 8 
2.2 0 1761... & #80 b 7 
Ton 160... ..31 18 1... ..0.0. 81 12 10% 
311 292 3 1761. . 2.222.380 20 3% 
Bon 1761. .... 30 19 2%) 16... 2.2... 31 00 08 
54 19 101), 
Mit ——— Gepräge: — Pe EORIO) POMUNEN Mr a 2 „ > 
B 1755. 18 16 | 2220 20 0 
a 1760.......2 79 
— — 1760. 2 2 . . . . 80 20 7/ 
— 1760... . . . . 80 18 2 
nen 1760. 2 222.2. 31 17 8% 
a 17661.... . . . 838 80 
—— 1761. . . . . . . 37 122 9% 
— 1781. 2 2222.06 7 
————— 1766. .. 46 7 6 
1762 in Breslaugemünzt 40 00 
Mit Schwerinſchem Gepräge: Anhalt— an en 
Aurich 1760... . 31 1 1 1758B.. . 40 
„16 ....86 18 161L......4 2 41/, 
Sechſteltaler. | 
Preußen. Mit Bernburgifchem Gepräge: 
Mit ae en Jahreszahl 1758. . . 9 13 2 
1759. 5 5% 19 15 41, 
Ss 8 4 48 0 0 
17660...... . 30 00 Jahreszahl 1759. . . 9 21 8 


I) Nach Everd I, ©. 165. 


Tabelle IV. 513 











Medlenburg- Schwerin.) Hildburghaufen. 
Nr. Sr. Pe (Mit Bernburgifchem Gepräge 1758): 
1759 . ee Ah Rtlr. Gr. BE. 
el, Strelitz. | 8 5 1a 
en 14 16 9/9) 8 6 0 
9 1 | sa 1 5 
En 16 12 039 Württemberg. 
1758... . .18 3 6 Be a 2 
3; nsbad. 
1760.... . . 30 19 2, — nsoac, is G6e, 
Schwediſch— — (Stralfund). | Baden-Durladı. 
1758... 17 21 Al er Ansbacher See): 
) Url = 3 us a - 8 0 1757 1 
1761 . Nr Re 39 3 al), | viats— — 
17661. 19 8 127. ..7 0u 
Zmwölfteltaler. 
Preußen. Mit DEN nr 
Mit —— Gepräge: 1761/2. . 3 1, 
1759 ..19 8 — | N 
1760 . 2.2.2.2. 30 — — Mit Jahreszahl 1758. 40 — — 
Groſchen (as Taler). 
Preußen. | Anhalt-Bernburg. 
Mit —— Gepräge: | 1760.22 228 8 42], 
1759 . ....19 18 0 
17606. 30 00 Schwediſch-Pommern (Stralfund). 
1760 .. 47 10 8 1766....... 36 0 21/ 
Mit kurfächſiſchem Gepräge: Hildburghauſen. 
1757 5 0 0 El 22222. 7 8 
I ET Ss Cr‘ MT Me 
1757 ...2.....19 13 4 
1760.22. 2.2.8383 1 5 Saalfeld. 

161 2.222.240 00 160.22 222 9, 
1766....... 299 84 10 2.2222. 44 5 38/, 
Sechspfennigſtücke (/ -Taler). 

Preußen. Mit Gepräge des Grafen Chriſtian 
Mit preußiſchem Gepräge: Ludwig dv. Stolberg-Stolberg: 
Vor 1760. . . ..20 17 0 1759.22 2002. 23 9 
Geit 1760... .30 00 
Mit ſächſiſchem — Anhalt-Bernburg. 
— Ki 14 44 160 0.2222. 28 811 


een 19 6 


1) Nah Evers I, ©. 165. — ?) Nach Evers I, ©. 235 ff. 
Acta Borussica. Münzweſen III. 33 


514 Dritte Abteilung. 


Tympfe. 
Preußen. Danzig. 
Mit preußifchem Gepräge: 1759 gefebmäßig 13%, Rtlr. 
Rtlr. Gr. Statt 7 Lot 17 nur 7 Lot 12 bis 
1757, 1758 gejegmäßig. -. . 5 — 7 Pfennig fein.!) 
1756, 1757 nah Probe. . . 16 — 
1759 gejegmäßig . . . . . 19 — Polen. 
Mit polnifch-Furfächfifichem Gepräge: 1760 faft ganz aus Eifen (f. ©. 58). 
1759 gefegmäßig . . -. . . 19 18 
1760 F . .. 30 — Rußland. 
1761 ... 40 — 1759 geſetzmäßig 16 Rtlr.?) 
Szoſtake. 
Preußen. 


C 1757, 1758 geſetzmäßig 18 Rtlr. 


Tabelle V. 
Drei Dalvationen der Kriegsmünzen. ?) 


A. Münzpatent der drei forrejpondierenden Kreiſe, Augsburg, 21. März 1761, 
©. 12. (Drudftüd. Bibliothek des Königl. Münzfabinett3 Berlin.) 

B. „Katalog einer Sammlung derer mährenden Krieges von Anno 1756 bis 
1763 ausgemünzten . . . geringhaltigen Münzforten nebft Anzeige deren 
inneren Gehalt3 nach iegiger Churfürft. Sähf. Konventionsmünze gefertigt 
[Görlig, 21. Mai] Anno 1772" (Kaifer Friedrihmujeum in Görliß). 

C. Danziger Münzpatent vom 26. März 1760. (Drudftüd. Tit. XVI, 31.) 

Die Zahlen von A bedeuten Kreuzer und Pfennige, von B gute Grojchen 
und Pfennige, von C polnische Grofchen. 


A B C 
Taler. 
Bayreuth 17503583. .. . = 19-0 > 
Braunschweig 1759. . 2... u nn. — 16-0 = 
BZweidritteltaler. | 
Bayreuth 1TEB3 . 2 — 11—0 - 


Ansbach 1757... 2 — 13 -0 — 


1) Voßberg in Köhnes Memoires IV, ©. 119. 

2) Bahrfeldt, Marienburg II, ©. 74. 

8) Solche VBalvationen der Kriegsmünzen wurden feit 1760 wohl von allen 
deutfchen Staaten veröffentliht. Ich Habe diefe drei gewählt, weil fie offenbar 
unabhängig voneinander find, aus dem Nordoften, der Mitte und dem Südweſten 
ftammen und gerade die ung intereffierenden Münzen enthalten. B enthält noch 
andere als die genannten. Leider ift mir B erft im legten Jahre zugegangen, 
diefe Tabelle Hätte die Anordnung in der Münzbeſchreibung vervollflommmen 
fönnen. Man vergleiche übrigens Altenftüd Nr. 92. 


Tabelle V. 515 


A B C 
Dritteltaler. 

Preußen LET... — 6-0 — 
1758: 2 2 ua a 8 E20 — 5—1 24 
1759 ... ne at 22 5—0 — 
1759 (8 Gute Gr). De en 23 — 23 
1758 (XTI Mar. Gr) . . . . .. 24—2 — 25 
Polniſch⸗ſächſiſche 17531). . . 2. 2 22. 14-2 5—3bi8 191g 
1763::. 22 52 2 Sr... 5 — 3—0 — 
Anhalt-Bernbung 1758). . . . 2 222. 18-1 4-05i8 182), 

1--0 
Medtenburg-Schwerin 17543) . . . 2... 24 426 big 24 

2—4 
Medlenburg-Strelit 1754 . . . . F — 3--0 _ 
Schwediſch⸗Pommern 1760 mit Snitialen — 20 --2 — — 
„Bruſtbild . . 14 —1 — — 
1760 und 1761 mit *8* — 4—0 — 
ER? 3--0 — 

Braunſchweig 1759 mit Wappen . . . . . 28--2 ) 48 

„ Bed . . 20.20. 28-0 
Sechſteltaler. 

Preußen 1756... .. . — 2—6 12 
1759. a de — — 12 
VI Mariengr. 1758 u u 15 — 12 


1) B führt ſehr viele Verſchiedenheiten im Gepräge auf, teilt fie aber in 
nur 3 Qualitäten: 1. die „erften und wahren Ephraimiten” 5 Gr. 3 Pf. wert, 
an dem Feingehalt und guter Prägung erfennbar; 2. die fogenannten „Mittel- 
ſachſen“ 4 Grofchen, und 3. die fogenannten „Neuen Drittel” 3 Grofchen wert. 
Bu der zweiten Klaſſe, den Mittelfachfen, gehören unter anderen alle mit 8.GR, 
die mit großer Schrift und D:G, die mit hagerem Geficht und niederhängender 
Perrüde (Münzbeſchr. Taf. 33, 1763), die mit 1755° 

2) B unterjcheidet 4 Qualitäten der Bernburger Drittel mit der Jahres— 
zahl 1758: 1. die 4 Groſchen Wert habenden find die mit 'B’, mit *B*, die ohne 
B und die, auf denen B und 1758 fehr grob gejchnitten find; 2. die zu 3 Grofchen, 
frummer Kopf, 1758 grob oder Hein; 3. die nur 2 Gr. 4 Pf. werten: 1758 fehr 
mweitläuftig mit *B*, 1758 gewöhnlid, 6 GROSCHEN groß, oder GUTE groß; 
4. die mit 1758, von denen einige 1 Gr. 2 Pf., einige 1 Gr. wert waren, Die 
ſchlechteſten aller Drittel, „Pünktel- oder gelbfilchtige Achtgrojchenftüde” genannt. 

8) Nah) B wert 4 Gr. 6 Pf., wenn die NRofetten neben 8 in der Mitte 
vertieft, 4 Grofchen, wenn voll, 3 Grofchen, wenn die 8 auf dem Kopfe fteht, 
und 2 Gr. A Pf., wenn die Perrüde unförmlich groß. S. aud) Everd, Medlenb. 


Münzverfaffung I, ©. 167, II, ©. 191 ff. gg* 


516 Dritte Mbteilung. 


A B C 

Andalt-Bernburg 17581) mit Snitialen . . . 12—1 ) 98 _ 
„ Beuftbid . . . 11--2 

17089: 2.0. & aka — 2—6 11 

Medienburg- Schwerin 1754. . . . 2... 12—-2 2—8 11?/3 

18. . .. 1223 2—28 — 

Mecklenburg-Strelitz 1746 . . . 2. 2... — 3—3 — 

158: — 2—4 12 

IDG a ee — — 121/, 

Schwediſch-Pommern 1758, 1759. . . . . — 2—0 12 

1761. . . .. — 1—6 — 

Braunfchweig mit Pferd bis 1758. . . . . 14—1 3—4 141/, 

| 1759. . . ... — 2—6 — 

Bayreuth 1767... on 13—1 3—0 132%/3 

1 4 13) > u u ae — 2—8 — 

1159: u a. 10—1 — — 

Ansbach 1755, 1756, 1757 . . 2 2 22. — 3—0 — 

1757 mit Initialen . . 13—3 — — 

„Bruſtbild . . 13—2 — — 

1708: 027.4 ua u — 2—8 — 

Pfalz-Zweibrücken 1757... 2. 2 2.2. 13—2 3—0 1327, 

Kurtrier 1767. 13—2 3—0 132], 

1767/8 10 eine M. F. Silber . . . — — 14 

Hildburghaufen 1758 mit Bruftbid . . . . 12—3 — — 

„Initialen.... 11—2 — — 

JJJ — 2—8 — 

Weimar, Gotha 175868... nn — 2—8 — 

Fulda 175535. .. — 3—0 — 

| 1. 1 28 — 

Heſſen⸗Kaſſel 1757, 88. — — 13 

Hanau 17568. 13 — — 

Neuwied 175606. ...... 13—3 3—0 13?/, 

Wied⸗Runkel 1756 . : : 2 2 2 rn — 3—0 — 

ITDB. 3.2. 8- So. u weh 13 2—8 — 





— 


1) B gibt wieder viele Kennzeichen für die verfchiedenen Qualitäten. Die 
mit den Zahreszahlen 1754, 1758 und 1761, die LM, nidt LM haben, find 
als befjere 1 Gr. 3 Pf. wert. Mit der Jahreszahl 1758 gibt es dann folche, 
die 1 Gr. 2 Pf. wert find und „Mittelbernburger” genannt werden, fie haben in 
der Jahreszahl feinen Punkt. Die andern werden auf nur 1 Grofchen gejegt; fie 
haben 17.58, und haben große Jahreszahl und Feines B oder umgelehrt, das 
find die beften, oder fein gejchnittened B und Jahreszahl, das find weniger gute, 
oder grobe Prägung, das find die fchlechteften. 1 Groſchen find auch die wert, 
die ftatt des B einen Stern tragen. 


Tabelle V. 


Montfort 1757 
1758 . . 
Württemberg 1758 . 
1759 . 


Bmwölfteltaler. 

Bayreuth 1753 
1757 . . 
Shwediih-PBommern 1759 


Anbalt-Bernburg 1760, Kurfachfen 1762, Anhalt» 


Berbit 1758, Hildburghaufen 1760 
Hildburghaufen 1759 


Tympfe. 
Preußen 1753—1757 . 
1758 . 
1759 . 
Rußland 1759 ö 
Polen-Sachſen 1756. 
17541) . 
1755 mit 18. 


mit ı8. 


Szoftate. 
Breußen 1757 ae 
Bolen-Zachfen 1750 [sie]. 
1753 . 
Nußland 1759, 1761 . 


517 


5° 


1) B gibt für die nur auf 1 Gr. 4 Vf. geſetzten folgende Kennzeichen: 


1. Heiner Stempel, 2. befonders geformte Perüde, 
Wappens, 4. feichte Umfchrift, 5. unförmlidher Rautenkranz. 
Schlechteften, die ad 2—4 fchlechter als die ad 1. 


3. ftunpfer Schnitt des 


Dieſe legten die 


518 Dritte Abteilung. 


! 


Tabelle VI. Die vom 1. März 1765 bis zum 31. März 1764 
Geh. Staatsardiv, Berlin, Trejor- 


A. Bom 1. März Bis 





Alte Münze Berlin 





























Münzſorten: Fei Feichs 
eine * eichs⸗ 
Mark ——— taler 
Alte Friedrichsdor .... | 1448| 17 9 279 870 55 974 — — — 
Mittelfriedrichsdor ... 81 16 — 22 275 4 455 _ — — 
8 gute Groſchen .. . . 1314460 8 | — |10967251/,| 3290 176)1 53250 | — — 
4 gute Groſchen .. .. [507001 — — 951 139 5706834] 34307 | 12 12 
2 gute Groſchen .... . — — — — — — — — 
—,————— 65149| 4 | 16 1660976 39 863 424| 117107 | 10 4 
SIUHale.. 4. — = — — = = — — 
Silbergroſchen (3Xr.) . — — — = * — | > 
AIG: a ae — — — — — = u 
B. Bom 1. Januar Bis 
8 gute Groſchen .... b25l = | = | : 10578 31 734 1450 i — — 
4 gute Grofhen .... 111421 — | — | 2300625), 1380377 — — — 
TODE. 2 50711 2 | 14 129 215 3 101 160 6 565 4 8 
SIOHOR 84 rin u Ka — — = Re 
Silbergrofhen ..... N] Pr — E * — 
TEUER. 2.00% 2.50% — — | — — — — ee 
C. Bom 1. März; 1763 bis 
Feine 
Lot rän 
Mark — 
8 gute Groſche 156 669 8 — 
4 gute Groſchen . . . . . .. 246 119 9 5 
2 gute Groſchen . . . . . .. 1532| — — 
TOTEN 0 er + 1 288136 | 11 — 


Tabelle VI. 


519 


in allen preußifchen Münsftätten gefchlagenen Münzquantitäten. 


aften. 


31. Dezember 1763. 


Rep. 163, I, Nr. 99. 





Münze Berlin 


Neichstaler Stüd 
1 072 2722], 3 216 818 
691 1831/, | 4 147.099 
2 985 4011! /,, | 41 795 614 


31. März 1764. 
29 1823], 87 548 


167 4163], 


4 017 990 


Feine 
Mark 


15 390 
103 135 
15 372 
29 086 
15 632 
100 


Breslau 


Neich3- 
taler 


309 499 


2 074 596 


309 579 
740 930 


396 375 


3040| 


183 036 
139 010 
19 344 
1 756 


31. März 1764 in allen Münzftäften. 














Stück 


928 497 


12 447 576 
3 714 948 
17 782 320 


11 891 250 


273 600 


1 098 216 
3 336 240 


580 320 
158 040 


Feine 
Mart 











106 3031/, 











Stüd 


2 551 272 


Neichstaler Stüd 
3150165 9 452 492 
4 876 0651/, 29 256 397 

309 579 3 714 948 

7331 7431/94 146 107 790 


520 Dritte Abteilung. 


Noch: 
Noch: A. Vom 1. März bi 





Königsberg Magde- 
Münzforten: Sei 
eine 


Reichs: 
Mark 


See Rot Grän Stück Rot Grän 
Mart | | taler 








| 





Alte Friedrihsdor...... . — — — — > — Serie 
Mittelfriedrichsdor . . . . — — | — — — es un 
8 gute Grofdhen ..... — — — — — 31888 
A gute Groſchen — — — — ng 37437| 2 | ı 
2 gute Groſchen .. ... — — — — PA ax Me A 
BIEHHDER sure — — — — — 55 497 8 | 2 
Baoltale: Hau nun a 79 250!) | — | — |1104 2131/,| 16 563 200 — — — 
Silbergroſchen (3Xr.) .. — — — — = — —— 
ERBE ee: — — — En — NN, 











Noch: B. Vom 1. Januar bis 
8 gute Grofden .. . .. — — — — eh: Er 
4 gute Groſchen .. . .. — ur — = — gr ne 
SOG: u — — — — — — ee 
Sr I 17 629 7 | 16 | 323 863?/,| 4857 945 — — — 
Silbergroſchen .. . . .. — — — — — — Et 
SEEOHEOR 5 0 — |, — — — —— 





S 96879 7 16 
Silbergrofden ........ 16 393 — — 
F 158 — — 


ı) Vom 22. Januar bis 31. Dezember 1763 find in Königsberg 98 468 Mark 12 Lot 


Tabelle VI. 591 


Tabelle VI. 
31. Dezember 1763. 




















burg Zufanmen. 
Reichstaler Stüd nn. ot | Grän Reichstaler Stüd 
= = 1448 17 9 279 870 55 974 
= Ee 81 16 3 22 275 4455 
631 90717, 1895 729 | 154694 8 — | 311040417, 9 331 210 
746 0491}, 4476295 | 225580 | 9 5 | 4462 9671), 26 777 804 
— => 15 372 = — | 309579 3 714 948 
1 402 4905/ a 33 659 770 | 271038 3 14 | 6896 1012), | 135 652 400 
= = 79 250 — — | 1104 2131], 16 563 200 
= = 15 632 ——— 396 375 11 891 250 
— — 100 en = 3 040 273 600 
31. März 1764. 
ze = 1975 = je 39 7602], 119 282 
> * 20 539 = — 413 098 2478 593 
= = 17 098 7 4 435 6413/, 10 455 390 
= — 17 629 7 16° | 323 863?/, 4 857 945 
& * 761 = a 19 344 580 320 
— En 51 = — 1756 158 040 


bis 31. März 1764 in allen Münzſtätten. 








Reichstaler Stück 
1 428 077 21 421 145 
415 719 12 471 570 
4.796 431 640 


fein in Szoſtake vermüngt. 











1: ar [ne | — Pl — 6pi — J?/i—12 124229010 18 
— — — 18 Jet) erfor) — Jr) — To Samba I 
HI| — bE ie = 661 — Herr) er jeher | Br tw 
HI — 8L — EL) or — Fern) — | ° aupnuveigz 80921 
| — 2 | — Iseerl — Jenor |! — eher | — |: 2ogmaaogg "I 
= == 6, — I’hser — JH — ar — Jong os 
el — 62 — fjenser 681 Jehorr | — Nengrı — 1° 900 pad '0E 
— * = — else = HT ehe | Br ar © © oaomaga LT 2001 
= er Ir ı — Her | err jenenıı ar eher | Bil ° °  aagong '0E 
= zu 18 — herr) — Ju) — Shen — Jong Te 
* scıl 8 | — Par) — Jr) — Ir) — I oT 
zcı | 1911/188 8 grr | ırı [Eharı | ar |lerı | SHIT] © aunuog 28 'OGLT 
& scı | Ter| a8 | — VUeat |MgHT jener — Jar | — | © ago '8G 
3 = ıcı | 28 [ig | 821 |er [Short ort [Hear || © "ung '6Q 
2 391 | IST [118 18 Is) — Möhser | — eher) — I 90 mad '68 
= — — [118 == — = = = = — | 090 mnuug 83 9021 
= ja | rg | r@ | 18 | rm | uw | so | Pu | u® 
a :Bunaa1y02G 13Q 
uofr oupgx ui uving u ojuvꝙ; ui 
| qun SLIBT 3ınqweg wepıajsuy wepIIISWY u: 
-qunjdzuog aaunaag T uabas nos Jaraol :graugg 139 oↄuoad jaraol| :uaquog 139 ‘plıgnz »Bungipg jJaraal :Banguvg 129 rag 
j21001 :wvaasglug 1399 GYY In ",z waq 199 "sn99 HOT uadad zuvanyg Pplıdnaıd 13]0% jaraol :gıuuk 199 Is] IT uabab yuvany 
plignsad 23705 2100| :C9,T 1dg 03 iq -ualplorg Jatao| :6G2T UI siq uoquog 129 9901 dig '0z un? gig yuvany 
2390 OJUDK Jg 00T uabab juvan Plıynaıd 1310% jarao| :Binguod qun wvarsylug 199 uainaqoq uobunaaijoꝛ; 21% 
836 'ulomtunygg vıjvaauıg "lock IX NE 9% (gaaıyınoy-lad) 1ayjua uaydıqıarag aauijaag; 290 uaßunıayorg uaq Pr 
8 Bra Woßragpfusgel mag (ppu gun guaagpar ‘oa sanꝗj aauyaog aoç 


IA 211990 


523 


Tabelle VII. 








| 
ie hr | — eb | —  [err DR Me | aagmalag; 8 
Ns | — le — ri — er — |: © 7 Mana '0E 
ler | — 6 | — Pier | - — I — 6180auvnaqoßꝰg 2901 
z/66 — 86 — her — — 8 9/19 — —h183242000 23 
— *9/119 — 96 — 127 —  |ısr — Hang I 
09 = 96 —  IHıgr — 95 — pr — I 70 mad '82 
8P — 36 — IF u pr —  [Hı8r — |° 0° nung 83 99.1 
— 09 — 12,86 — 19 — )%,# — gnaquoaqoq 'q 
= — — 2126 = er = IA} = — Jr mE "28 | 
— 9 zu SHT | 29T [Eıını | ont |N/eBHT er | © © © madıa 08 9921 
— 7/9 8 — — Al — sel - | ml ms 
9 — 38 — IB | — | — sx1 — I. nm gg 7921 
— 1/86 0811 — [sa | — re | — oe | — 1° °° 2goyg '68 
— 19/68 zB — 6 — LlR | — I — |: bag 3 
IB — — = 908 | — 808 | — 808 | — | "0 mad '98 
6 — Fell — 08 — ge | — | 0 — |: omg "IL 6921 
"/e6 Ä = sen — 933 83831 933 rF38) 383 083  Aagmaaagg os 
— 6 — oeı | 933 Feel 2128 — ei — |" wit 
— 68 021 | — | — 08 | — 03 | — |: ammuS '0E 39.1 
= = sıT | — es ızasel 018 | 208 | 8S18 9a ° Aogmaaog 'z 
*e8 um 9I|ı — ei — 608 | — biz — Ir amg ag 
#58 — zin — 8i3 — #08 | — ee — I: 0 md 'cz 
bi. — 01 | — ea | Faal soa| 2081 9828| sızl“ ' ° nm 73 "IL 
— 6 ps31 — ses | 8831 913 vıal ve8 9 2BBl’ ° ° a0gaya 83 
EB 8 | en| — gIz | — 908 | — ae — | 0 ım8 60 
is — 801 | — 861 — 1 | — 108 I — I 00 Made '68 
— —1 — 00T I - 8211 — |Hresıl — IEhesıl: ° ° aonuog '63 0921 
J— — 66 861 zur wur) — IstI — | "0° 20gayg '0E 
93T = 36 al — e— — 96 191 Il nı) erh ||’ tn Tg 
— 0L1| — 86 ger [Ust Il 69T I Il Il 822110261 


— |) zeıl — 78 Hr |hırrı l 0er IYıorı Iehıger | eerl: ° ° nu '0E '6CLL 


Dritte Abteilung. 


524 


uajlogsdunzanuiig (oe — "I TIIX U G — A110 "gopugıg Pngeyarg (gs — man 209 78 16 - IT WER (I 


AG S6T aaqn ipiu 9927 aↄquialdoo "ST mag yıal 
'uadıay)| Pingvg A3laıq aylang 'IRg 161 Aagn Ipıı aaqo 'ayuuoz uagıamı 7d373Ön? altaısk wın? uayuvaajaıy uaa Luↄaↄlli a21q ‘usıyaı 
ↄaabuiaab uaoggdunisiuig aiq uuam ‘dog ‘uunylag qua ualııvg uaasyyd| gun walag u ’cg2T Favık "zz woa J110% 

















qupisnv \ 
1861 su RB ost | er Ur ag I6T en | av  Gozuı guet "7 
| °h861 
s6l e u UNG 681 et U ST NG 061 361 Pan '993]9 "(29,7 avnuvS "IT 
Ä | : 
— el ungost | Sır m zT ol zo | a a op] "(C99ET 22gond Ya 
261 9—e Ur 'sı ungsst | °eı HRS NG O6I 361 ping ‘34319 (99T un 81 
— 9—E 8 BT AB SST | "zT (er 8 UNE 061 861 oↄnv (9921 aↄquiaidao "ST 
361 IQ 8T "UNG 28I AO 8 NG 68T 16T ayv (6(669921 inng '08 
Bangaadoyg } en: 
361 IQ ZT NG 281 ad FUNK 68T 161 Bragshrung 
“any 2029 ) 699,7 avnuv& ꝗg 
361 810 */161 AO IT A] 98T 489 496 UNE 881 TI6TEIg®/ıo6T av 6*91 day € 
ng °ı06T 819 061 onv 6 8901 a2quiↄa& 08 
auw "1GB 



















‚an 20g10%8 aoayunöng aun 
aogemog aooınaeng uanaıg : 13110 N 
ng spiagarajjaıyg uaypyleungg anL um} 
uaving uarfpıa] ug ug uauıaı ug 
:u31209 en 2 
u 





9esupf zanyız au anl allaacf 
mA >J1990% 




















2 uajlogsdunzenmigg (de — 1 TIIX U G — 'Sapugag pngeyarg (8 — U 109 p8 16 — I TIR U Wi 
ıC) 
"YNB °is$T Prang 0379 "7 (E99LT AagwajdeQ "GI 
RG SET | — Gang ‘9027 6282t avnuv& "TI 
‘6 
198 ung her [wor Un ung "er| ao zı Un ung E1 m ———— 699001 gay 'Fz 
29 GUNG ET a9 7 ING ET en ) * (99.7 ung 21 
a@ er HR "UNG EI a@ gr U ung "cal | anv (629 aaquaidao "BI 
Bingaadrzg 1 
4 NG "le@T — a@ 9T 26 SI { “pany 209  J («9921 ung 08 
020g an ar | wer u ung ar | ı@ 0 U una "eat { og ' 60991 ung <0g 
> b < d . 
> ag un ehar | wer a una "ızı [2008 (lie a Yet 4 — ) (egoꝛ Lapz õ 
E % 'u 
5 ng "al = ng 121 baagsbugꝝ 
3 ang "oT 8 NG @1 prang ad  J UEBLT NEISSE 
UNg 1 ayv TEILT Fan 'E 
ag °ıal ad 7 GEgLT aaquiata ‘08 
——— — — — — — — —— 




















DAIE— 2 bugua aajzun uauyneunx an8 unv& 












aaiqoacdun “upos uapuunpg ur aↄquuiꝰę zarıız au an) alpad 
"XI 211290 


Dritte Abteilung. 


526 


ang aEI 8 GsEI any ‘30379 99,1 aaquajdag) 'GI 
ING ErET ang SEI (ping ‘3039 " L9LT avnuvS "II 


——— —— nn — — — — — 
f Bingaadurg 


2@ 6 "8 ET : 299 8 UnG "TEL | en 


\ 
| 
| nvjisaag \ 
[ 








9901 go "FG 














298 ING ET 29 L ANGEL 299 NG EL ba⸗gsbiuoꝝ. unaacz | ° ° 9927 und 31 

— — | pranyg 'a0ay9 
0 2 NG ET 2@ 9 18 ET 2907 Hs ung ET ayv SYLT aↄaquoaidoo "SI 
: z z ö 2@ 6T 28 21 { — JP > oger mung ds 


: 
DE UNE BI [RW az ng aılawız ungaı| W003 ms ar | a@ ar Us ang "le@T { — gl S92T Hung oe 



































MO 1 ST ung zT [aWgr-er ungzı| war u ung Yızı { ea "7.0927 Papa '8@ 
BER ang *l.aı 81q %ı@ı baagsbuoq 
29 09-87 8 @I a HIER EI | pn 20319 G9LT avnuv& 'G7 
Sa) Ur ret | ad 791 Papa 'E 
AG ET ang Chat av 89.1 Aagmatag "07 
— — — — — —— — 











5401 6—8 uopoyleunygg ug 





"XI 390 :Ypoxg 


527 


'6ze 2 uayun Bunpaung ag 9 (h 




















ung Eher | a® IT ING EI pung 9039 9921 aↄquiaidao 'q1 
= = — 8 ©1287 Puang '303]9 "2927 aunuog "II 
“4 { x b 
= AG SIRET I: IT INGE { ne ) 99LT Aagayg '7E 
NG El f nujsarg ‘Basgsdrugg | 
—— — : — | 1907 NG EI ’ "99,7 ung 31 
AO IT UNGET > 2 una ‘piany ‘s0379J 
([“ AO ST UNGET agot Unger O8 "UNGEl ayd GgET aaquiaidoo "gI 
u . . u b b enn 
299-7 WEIL AK ET EM © Bar mung os 
dere] ag | Bnaıcı—Qı 
< Baaggß 
= i a9 9-7 Were une UNE ET { es ) 7.9927 1m ſos 
© 
6 ” u u u Bingaadoxg — 
3 { Mogaag uj2og; SYLT Fapun '32 
ang EL 81a PET a ae a1, | — ) * GHLT avnuv& eẽ 
EEG ETEL— PET ag ET 16 oa —"legT ayv 7901 apa 8 
NG Esel = ang CET ang MEI ayv EILT 2aquata "02 


PL —— en 








“aln 
gzuujgsmor 
'13]0%-8/, '13]0% 
137109 ↄuia8 











aollvich ByerFr aag bugi1-311 BuelzT—6 


uaypleung US unv 





XI ↄpoqv:poꝛq 


528 Dritte Abteilung. 


Noch: Tabelle IX. 


Weitere Beftimmungen der Silberpreistarife und anderer 
darauf bezüglicher Derfügungen. 

17. Sanuar 1764. Krönde an Below. Alle Sorten find erft einzufchmelzen, 
zu probieren und dann erſt zu bezahlen;') auch preußifche von 1759 und 1763, 
ſächſiſche und andere geringere; bis Trinitatis 1764 ift 13 Rtlr. für die feine 
Mark zu geben. Sol den Gilberpreis befannt machen, um zu erfahren, ob 
Lieferanten fich dazu verjtehen. R. M. B. Acta d. ordentl. Ausmünz. betr. 

3. März 1764. ©. Nr. 84. 

31. März 1764. Krönde an Below. Den Kafjen ift bis Anfang Mai für 
die feine Mark in reduzierten Sorten 13%, Rtlr. zu geben, dann find fie wie 
die Lieferanten zu bezahlen; diefes ift geheim zu halten. Ebenda. 

28. April 1764. Krönde an Below. Der Kaffenpreis gilt weiter. Den 
Tarif fol er nicht zu Früh befannt maden, dann werde Jeder möglichſt viel vor 
dem 1. Juni bringen, um von den Höheren Preijen zu profitieren.?2) Danach 
wäre das Silber in Szoſtaken von 1763 mit 122/, Atlr. zu bezahlen; fie feien 
nicht mit andern Sorten vermifcht anzunehmen.?) Ebenda. 

19. Mai 1764. Krönde an Below. K.O. vom 18. Dezember 1763 be- 
ftinnmt 121/, Rtlr. für 5—6 lötiges Silber; 6—9 lötiges Foftet diefen Monat noch 
13 Rtlr., e8 muß aber 2—3 Grän über 6 Lot Halten. Bis 4lötige Sorten 
müflen befonder3 und ebenfo die 4—Ylötigen für fich gefchmolzen werden, jonft 
würde man nur Gilber, etiwas über 4lötig, befommen, weil nad) dem neuen 
Tarif der Preis für 4—Ylötiges derfelbe ift.t) Ebenda. 

17. Zuni 1764. Verfügung für die Berliner Lieferanten. Unprobiert 
find anzunehmen als 5—9 Lot fein preußifche 8-, 4-, 2-Gutegrofchen von 1758, 
1759, 1763, Graumanſche 4-, 2-, 1-Grofchen, fächfifche Drittel. Mit diejen 
dürfen nicht vermifcht fein: 

preußifche Groſchen von 1763, ſächſiſche Grofchen, 


R 3- Kreuzer von 1763, „6kKreuzer, 
6⸗Pfennig von 1763, „ 3⸗reuzer, 
Kreuzer von 1763, „Thympfe, 
ſächſiſche 2-Groſchen, bernburger 8- und 4-Groſchen. 


Auch Barren ſind nicht mit ſchlechten Sorten vermiſcht anzunehmen. Vorläufig 
ſollen nicht unter 100 Mark auf einmal angenommen werden. R. M. B. 14, J. 


1) ©. unten Note 3. 

2) Diejes Tann man nur fo verftehen, daß vom 1. Juni ab niedrigere 
Preiſe gelten follten, was in einem, nicht mehr vorliegenden, Tarif befannt ge- 
macht fein muß. Warum aber derjelbe nicht zu früh zu publizieren war, fieht 
man nicht ein. 

3, Damit wich man alfo von der Beitimmung des 17. Januar, daß alle 
Sorten erft gefhmolzen und probiert würden, ab. 

+ Am Tarif vom 3. März 1764 ift 121/, Rtlr. für 4—6 lötiged angegeben, 
ed muß alſo diefer Preis für 4—YTötige3 gelten. 





Tabelle IX. 529 


2. Auguft 1764. Tarif für ale Münzftätten. Unprobiert find anzunehmen; 


preußifche Grofchen von 1763 dB . . . . 3 Lot 11/, Grän fein, 
n Z⸗Kreuzer von 1763 ad . ... 3, 2 u. 
e; 6-Pfennig von 1763 al8 . 1,1315 Eh 
ü Kreuzer von 1763 alß . 1 „12h un 

ſächſiſche 2-Grofchen als . DB ee 
„Groſchen als 1 „15 ln ‚u 
„ 6-Kreuzer al 
„3-Kreuzer als } EA — 


R. M. B. 14, J. 

25. Januar 1765. Tarif für Cleve, Aurich und Königsberg. Hier und 
in den ſpäteren Tarifen wird beſtimmt, daß Zweidrittel, Piaſter und Louisblancs 
einzufchmelzen, zu probieren und dann erſt nach dem Yeingehalt zu —— 
ſind. R. M. B. 14, J. 

Berlin, 20. März 1765. Immediatbericht Krönckes. In der Nachbar— 
ſchaft wird das Silber höher bezahlt, ſo daß in Berlin, Breslau und Magdeburg 
Mangel daran herrſcht. Bitte, angeſchloſſenen höheren Tarif zu genehmigen, 
dann werde auch der Schlagſchatz wachſen. Die von den Kaſſen abgelieferten 
reduzierten Sorten ſind meiſt zu leicht, ſo daß nach jetzigen Silberpreiſen und 
Reduktionstabellen oft Ausfälle entſtehen. R. XIII, 2. Demgemäß ſ. den Tarif 
vom 22. März 1765 für Silber. ©. 526, 527. 

22. März 1765. Tarif für Berlin, Breslau, Magdeburg. In diefem 
und fpäteren Tarifen wird verfügt, daß, was das Affinieren weniger koſtet, den 
Lieferanten mehr gezahlt werden darf, aber nicht über 13 Rtlr. für die Mark 
Feinfilber (jpäter 13 Rtlr. 6, dann 12 Gr.). Silberblide der Affinerieen müfjen 
rein, geſchmeidig, ohne Bleigehalt, nicht unter 15 Lot 6 Grän fein fein. R. M. 
3. 14, I. Die Affinierungstoften find in den Tarifen für Silber feit dem 
22. März 1765, für Gold feit dem 18. September 1765, immer für eine feine 
Mark angegeben.!) 

Berlin, 29. Zuni 1765. Berechnung der Edelmetallpreife durch Krönde 
f. Nr. 110, demgemäß Tarif vom 30. uni 1765. 

Tarif vom 18. September 1765. Für 11 Lot 17 Grän bis 15 Rot feines 
Silber find 13!/, Atlr., für noch feineres und Piaſter 132/; Rtlr. zu zahlen. 
RM B. 14, J. 

29. Oktober 1765. Kröncke an Below. Geſchmolzene Barren mit Piafter- 
gehalt find genau nad) dem Tarif zu bezahlen, ungeſchmolzene Piafter mit 
13?/, Rtlr. R. M. B. Acta d. ordin. Ausmünz. betr. 

12. Zuni 1766. K.⸗O. an Krönde. Den Lieferanten darf für fremde 
Sorten 4 Gr. mehr als für inländifche feine Silberbarren gegeben werden, alfo 
13 Rtlr. 16 Gr. wie für Piafter. R. XIII, 1. 

Notizbuch Kröndes: Er habe aljo für 11 Lot 17 bis zum feinften, ebenjo 
für dad neue polniſche Geld bis zum Gutengrofchen inkl. für die Münzen zu 
Berlin (alte), Breslau und Königsberg 13?/, Atlr. beftimmt. 


1) ©. oben die Preistabellen S. 525—527. 
Acta Borussica. Müngwefen II. 34 


530 Dritte Abteilung. 


12. Juni 1766. Tarif für Eleve und Aurich. Die Zahlen in der Tabelle 
gelten für „befannte Sorten unprobiert”. Für Sorten nad) dem wahren Gehalt 


war zu zahlen: . 
1—13lötig . . .». » 2 . .. 13 KRtlr. 14 Gr. 
13-14. 5,7 a A ee 
Über 14 , .. ... 13, 16, 


10. September 1766. Kröncke an Below. Angebot von 3—4 lötigem 
Gilber ift ganz gut, aber faum annehmbar, da Lauffer nicht3 affiniert, obgleich 
er 12 Gr. befommt, die Berliner Affinerie nur 10. R. M. B. Acta die ordent- 
liche Ausmünzung betr. 

15. September 1766. Tarif für Cleve und Aurih. Sorten nach wahrem 
Gehalt von 11 Xot 17 Grän fein bis zu den feinften 132/, Atlr. Notizbuch Kröndes. 

23. Oktober 1766. Ymmediatbericht Kröndes. Anbei etwas höherer Tarif, 
damit man die geringen Sorten aus Polen erhält. Affineure haben die Koften 
erniedrigt, fo daß im Ganzen fein Verluſt. R. XIII, 2. 

24. Oftober 1766. Tarif. Bemerfung wie 25.-Sanuar 1765, aber über 
11 Lot 17 Grän fein 13%, Ale. R. M. 8. 14, I. 

31. Oktober 1766. Krönde an Below. "Da Lauffer fein feine Gilber 
mehr liefert, follen die erhöhten Preiſe für 2—5 lötiges Silber nur den Liefe- 
ranten gezahlt werden, die zugleich ebenfo viel, niindeftend 11—12 lötiges liefern. 
NR. M. B. Acta d. ordentl. Ausmünzung betr. 

16. Dezember 1766. Krönde an Below. Iſt einverfitanden, daß Heine Liefe- 
ranten aud) 13 Atlr. 9 Gr. erhalten, wenn fie Silber für Zwölftel liefern. Ebenda. 

11. Januar 1767. R.-D. an Krönde. Der König zweifelt troß der er- 
höhten Preiſe an ftärferen Lieferungen in Cleve und Aurich. R. XIII, 1. 

28. Zuli 1769. Ammediatberiht Kröndes. Bitte, die Silberpreile um 
4 Gr. zu erhöhen, weil die Lieferanten dann von auswärts mehr Silber be- 
fommen werden, und die reduzierten Sorten, fowie Bruchfilber im Lande fehr 
abgenommen haben. R. XIII, 3. Entfcheid fehlt. 

Berlin, 6. November 1770. Benjamin Beitel Ephraim will in 5 Monaten 
an ein- und ausländifhem Silber in Rubeln oder groben Sorten nicht unter 
6lötig 5000 Mark fein zu 13 Rtlr. 18 Gr. liefern, wenn ihm der Betrag von 
68750 Rtlr. vorher gezahlt wird, „wofür fein Water garantiert, wenn er Borto- 
freiheit erhält und mährend der 5 Monate fein Konkurrenzkontrakt geſchloſſen 
wird. — Am 10. November fchreibt Kabinettsſekretär Galfter an Singer, diefe 
Forderungen ſeien zu unverfhänt, nur auf 1000 Mark fei Borfhuß und nur 
Biltualienporto zu gewähren. — Am 15. November bittet Singer um 14 000 Rtlr. 
Borihuß für Ephraim. R. XIII, 4. 

5. Oktober 1771. Ginger an Below. Um in Königsberg den Silber- 
zufluß zu heben, ift für folgende Sorten 131/, Rtlr. zu geben, aber nur, wenn 
die eingeſchmolzene Maſſe minbdeftens 6 lötig ift: 

Polnifche alte Tympfe zu 10 Lot 3 und 7 Lot 15 -16 Grän fein, 

5 „Szoſtake zu 5 Lot 16 Grän fein, 
„meue Tympfe, 
Danziger Sorten. R. M. 8. 14, I. 


Tabelle X. 531 


12. November 1771. Singer an Below. Wenn die Lieferanten merten, 
daß nur für ausländifche mindeitend 8 Lot 4 Grän feine Sorten 131/, Rtlr. ge- 
zahlt wird, werden fie fi) wohl zur Lieferung der 6 lötigen ausländifchen zu 
133/, Rtlr. bequemen. R. M. B. d. ordinäre Ausmünzung betr. 


21. Dezember 1771.. 
nicht bewilligt werden, folche8 Monopol bringt der Münze nur Schaden. Ebenda. 


Berlin, 10. Januar und Potsdam, 3. März 1764. 


Tabelle X. 
Münzfuß nebft Inftrußtion für die Münzdirektoren. 


Nah R. M.B. Acta d. ordin. Ausmünz. betr. (Königsberg). 
buch Kröndes in der Königl. Münze Berlin. 








Ginger an Below. 13!/, Atlr. kann einem allein 


Vol. I und Notiz- 


_ = 
- ; — m 
25 | Die rauhe Remebium (5 Es Nachbeſchickung 
S 5 Mark er auf eine rauhe 
UELEN: 55 | hält fein um m IS3=3 Mart 
3 Schrot Korn 553 
Stück — | ei Prozent | Srän | Grän Grän 
Goldgeld: Karat Grän 
10-TIr.-Stüde.. . | 171/,] 21 9 1 1, 0 i/ 
8 .. | 35 21 9 " } 0 „ 
21, „ [70 | 21 9 k — 0 ß 
Silbergeld: Lot 
04 1 — 1 — 1 ’ 
— — — "la und für 
. en 49 12 zz A e " die Zeſſalien 
S-@niegrofien .| 28 10 — " ß 1!/g —— 
3 IR ass — 
u es li : BE Das a !/s und für Die 
If 5 | fanler| Behſalien I 
6- Pfennig u 162 3 — n „ " " 

300 2 14 " n " " 
18-Gröfcher.. 398/31 9 — ? 5 ? ? 
6⸗Gröſcher ....I 75 5 6 ? R ? ? 
Z⸗Gröſcher ... \ 

Z-ffreuzger. ... . ..|1421/g 4 4 Ill —2l,| „ 2 
2-Gtüber ... . 
a 20.115178 3 — n 
1⸗Gröſcher .... 
Kreuzer..... 281], 2 u ji n . 
Schilling .... . 1327 1 — a R ® !/g und für die 
2-Mariengrofchen | 90 5 — — Zeſſalien 1—1}/, 
— 144 3 10 i i Hr 
el 225 2 | 14 ; j — 
tüber ..... | 
2. Gräfe Su. 1875| 2:7 28 " |. 
1/gGStüber .... | 
Sröfdel.. .... ) 1* un n "or 


34* 


532 Dritte Abteilung. 


Die fchweren Sorten bis zum 8-Grofchenftüd find Stüd für Stüd mit der 
Feile zu juftieren und zu rändeln. Akkurate Suftierwalzen und Durchſchnitte für 
die Heineren Sorten, damit fie möglichft gleiches Gewicht haben, find anzumenden. 
Die Nemedia dürfen nicht zur Verringerung des Münzfußes gebraucht werden. 

Für die Nachbeſchickung gelten die bemerkten Nachläffe, wenn die Beflalien 
mehrmals allein gejchmolzen find, je nachdem die Mafje reich im Gehalt ausfällt. 
Die Nachbeſchickung iſt nicht zu mißbrauchen.!) 


Tabelle XI. 
Salarienetats vom 16. Februar 1764. 


Diefelben follten am 1. Mai 1764 in Kraft treten, doch erlaubte der König . 
auf einen Bericht Kröndes vom 30. April, daß die Gehälter fchon vom 16. Februar 
an danach gezahlt würden. (Provinz Brandenburg. R. XIII, 2.) 


Alte Münze Berlin. Rtlr. 
(Provinz Brandenburg. R. XIII, 1.) Zähler Vrend . . . 2 8200 
Rtlr. Bähler Lange -. - » 2» 2 2.2..200 
Generaldirektor Kröncke 2000 | Münzmeifter Runge . . . . . . 700 
Deſſen Affiitent Runge. 600 | Wardein Wiedemann. . . . . . 400 
Direktor v. Studnitz 600 | Wardein Graff. . . 2.400 
Nendant Siegmund . 700 | Münzmeifteraffiftent Goſche 20.250 
Buchhalter Sarry 500 | Stempelfchneider Berger . . . . 400 
Kaflierer Caufid . 250 | Stempelfchneider Seydel . . . . 400 
Raffierer Runge . 250 | Zuftitiar Schmitt. . . . . .....50 
Zähler Wendemeyer 200 100 
Münzmeifter Nelder 700 
Wardein Siemend . 400 Breslau. 
Wardein Graf . . 400 (R. M. 2. 81, 1) 
Münzmeiſteraſſiſtent Türck 250 Direktor Singer - 2 2 222.800 
a 9 Rendant Langner. -. . .. . 700 
nn ee Aust 190 | Yußbalter Meyer... . . . . 400 
Quftitiar Schmidt 50 Kaflierer Hentidel. . . . . . . 250 
nn | Kallierer Sade. . . » 2 202. 250 
7820 | Münzmeifter Gent . . . . . . 700 
Neue Münze Berlin. Wardein Hartmann ...... . 400 
(Provinz Brandenburg. R. XII, 1.) Warbein Nouviere 2. ee. ar AO 
Direftor Hynitzſch 600 Münzwmeiſteraſſiſtent Vogel... 200 
Rendant Schak 600 Medailleur Held..4 400 
Buchhalter Lindemann. 400 Medailleur Ulitſch. ee 
Kaffierer Weil . 950 Suftitiar Qudopici. . - . 650 
Kaffterer Oftwald . 260 4950 


1) Näheres über Nemedium, Bor- und Nachbeichidung wird der folgende 


Band bringen. 


Königsberg. 


(R. M. B. d. ordin. Ausmünz. betr., 


Königsberg 1.) 


Direktor v. Belom . 
Rendant Cämmerer 
Buchhalter Heyde 
Kaffierer Braun. 
Staffierer Gantesweiler 
Müngzmeifter Lauffer . 
Wardein la Garde . 


Münzmeifteraffiftent Guzevius . 


Medailleur Ludwig . . . 
Stempelfchneider Steinbrüd . 
Staffendiener Schreyer . 
Juſtitiar Hoff 


Magdeburg.!) 
Direltor Wanney 
Münzmeifter esta. 
Wardein TFleilchmann . 
Münzmeifteraffiitent Adler . 
Medalleur Mahrenholk 
Graveur Daniel 2003. 
Nendant Tedmar 
Buchhalter Richter . 
Kaſſierer Benhold . 


1) Bon Magdeburg, Cleve, 


&. 111, 112, 126, 169. 


Tabelle XI. 


Raffierer Wiedemann . 
Kaſſendiener Wolff. 


Nilr. Auftitiar Wilde . 


500 Cleve.t) 
zn Direktor Bube 2 V 
Münzmeiſter Saufenthaler . 


Wardein Hobermann . 


260 Medailleur Marme. 
700 Nendant Weftphal . 
500 Buchhalter Müller . 


250 Rafjierer Overmann 
400 Kaſſierer Splitgerber . 
s00 Kaſſendiener Lehmann. 
2 Auftitiar Bernuth . 

- 50 

4320 


Aurich.) 
Direktor Unger . 
— Münzmeiſter Winter 
— Wardein Wiedemann . 


4502) | Stempelfchneider Northeim . 


— Rendant Schnedermann . 
— Buchhalter Langelaer. 
— | Kaſſierer Mahn . 

— Kaſſierer Hammann 

— Kaſſendiener Gebhard . 
— Juſtitiar Holze . 


Aurich Habe ich in den Alten feine Etat3 aus 
dem Sabre gefunden. Die angegebenen find aus Bahrfeldt, Marienburg, III, 


2) Nach Provinz Brandenburg. R. XIII, 1 und 2. 


Regiſter. 


Die Zahlen bedeuten die Seiten. Die Verweiſungen auf die Darſtellung find 
durch zwei Striche (— —) von denen auf die Uften und Tabellen getrennt. 


AM. 
Abfälle 209. 
Abgang 241. 
Abraham, Jakob, Graveur der Königsberger, ſeit 1758 der Dresdener, feit 
1760 der Neuen, jeit 1762 der Alten Berliner Münze (j. Bd. IL, ©. 563). 
Achtehalber (Zwölfteltaler) 423. 
Achtgroſchenſtück ſ. Dritteltaler. 
Achtpfennigſtück ſ. Mariengroſchen. 
Achtzehngröſcher, Achtzehnkreuzer (Tympf): 
a) Danziger 61, 172. — — 320, 428, 429. 
b) Preußifcher 5, 7, 12, 14, 25, 26, 28, 31, 42, 156, 171—174, 180, 
181. — — 239, 240, 335, 338, 339, 341, 347, 349, 350, 352, 
377, 385—388, 397, 402, 405, 406, 409, 422, 423, 427—429, 
435, 436, 479, 505—508. 


c) Ruffiicher 61. — — 320, 322, 338, 342, 423, 511. 
d) Sächfiſcher 21, 23, 28—35, 44, 47, 52—54, 58—65, 68-70, 73, 
75, 90, 92, 112, 134, 137, 168, 174. — — 249, 257—260, 267, 


271, 282, 290, 315-317, 319-326, 329, 330, 335, 351, 352, 
423, 436, 511. 
e) Yremder allgemein 402. 
Adler, Dünzmeifteraffiitent in Magdeburg 533. 
Afinerie, Affinieren |. Scheideanjtalten, Scheiden. 
Agenten der Silberlieferanten 116—118, 121, 165. — — 294, 299, 370, 
j. auch Degener, Eſaias, Friedländer, Markus, Schulte, Warburg. 
Agio: 
a) Pojitives der Goldmünzen 12, 17, 21, 22, 52, 79, 101—106, 189 
bis 194. — — 244, 247, 258, 265, 271, 280, 286, 287, 299, 313, 
328, 409, 410, 419422, 432—434, 439—449;, — des preußifchen 
Silberfurant3 13, 16, 79, 124, 142, 158, 166, 214. — — 241, 


Abfälle — Anhalt- Köthen. 535 


250—254, 256, 270—272, 278, 280, 288, 297, 300, 309, 310, 


339, 381, 412; der ſächſiſch-polniſchen Tympfe 31, 32. — — 246, 
249, 321, 388; — der Scheidemüngen 122, 132—134. — — 308; 
des holländifchen Geldes 283—286. 

b) Negatives der fchlechten Kriegsgoldmünzen 135, 200. — — 336, 


337, 353—363, 367; — der jchlechten Kriegsfilbermünzen 84, 85, 
91, 108, 109, 120, 121, 127, 138, 146—148, 160—163, 167, 200, 
201. — — 294, 297, 302, 304, 314, 328, 331, 333, 334, 344, 
370, 390, 391, 394, 484, 485; — der Scheidemüngzen 17, 79, 168, 
231. — — 382, 409, 471, 472, 477, 501. 

c) Supraagio 148. 

Agiotieren 160, 166, 187, 188, 190. — — 357, 360, 361, 381, 392, 
396, 409, 419—421, 439, 453. 

Alzifewejen 102, 103, 107, 111, 113, 114, 119, 120, 127, 128, 142, 159, 
165, 175, 196, 216. — — 241, 242, 264, 299, 300, 303, 306, 339, 
343, 353, 358, 364, 366, 374, 405—407. 

Albertustaler |. unter „Taler“. 

Albrecht I., Raifer 70. 

Albus 472, 488. 

Wlerander, Markgraf von Ansbach 78. 

Alliierte Armee 51, 63, 80, 81, 90, 95, 115, 119, 123, 139, 146, 150, 
151. — — 283, 327, 363, 384. 


Altena 143. — — 363, 364. 

Altmarl 286, 287. 

Altmärkiſches Kreisdireltorium 105. 

Ammon, Ehriftoph Heinrich v., Preußischer Refident in Cöln 79. — --- 279. 

Amfterdam 5, 148, 151. — — 376, 377, 424, 426, 428, 436, 444, 447, 
449, 466, 493, 494, 522, 523. 

Amtsgefälle |. Domänengefälle. 


Anderthaldfreuzer |. Zweigröſchel. 
AndertHalbitüber 225. — — 369, 454—458, 469—471, 482, 487, 490, 


491, 492, 499—501. 

Andreae, Chriſtoph, Münzmeifter in Cleve (ſ. Bd. II, ©. 564) 9. 

Anhalt-Berndurg, ſchlechte Münzen 37, 42, 43, 49, 50, 53,63, 64, 66, 77, 
80—87, 91, 93, 96, 97, 114--118, 120, 125, 130, 131, 140, 142, 
144, 166, 183, 200, 207—209. — — 284, 288, 291, 292, 300, 302, 
303, 305, 307, 322, 326—329, 331-334, 336, 348, 351, 352, 400, 
423. 

Anhalt⸗Köthen 53, 83. 


536 Regifter. 


Anhalt-Zerbit, fchlechte Krieggmüngen 53, 62, 68, 77, 86, 93—95, 130 big 
133, 208. — — 332, 351—356. 


Anieres, Johann Friedrich Benjamin d’, Generalfisfal 187, 188, 190. — — 
411, 419, 432—434, 439, 


Anleihen 73, 74, 161. — — 367, 368. 
Ansbach, Markgrafihaft 76—78, 80, 81, 139. — — 280. 
Araber 70. 


Archiv, geheimes in Berlin 276. 

Arendt, Johann Michael, Stabsirompeter des Regiments Gensd'armes; 
wird am 31. Oktober 1761 Zähler der Alten Münze, am 16. Februar 
1764 der Neuen Münze, am 26. September 1766 wieder der Alten 
Münze zu Berlin, jtirbt als deren Safjierer im Dezember 1784. 
(R. M. B. 81, I; R. M. 8. 55; R. XIII, 1; it. II, ı) 532. 


Armeelieferungen 92, 135, 137, 138. — — 334, 337, 338, 358. 

Armeeverpflegungsgelder 52, 132. — — 226, 270, 278, 361, 364, 371, 
381—383. 

Arnheim 7. 


Arnim, Bernhard Jakob v., Kriegs- und Steuerrat in Breslau 374. 

Arſenik 55. 

Affefuranz für Metalltrangport 62. — — 493—495. 

Afignaten 72. 

Aufgeld |. Agio. 

Aufwecdhfelung der guten Münzen 115, 118, 119, 121, 130, 167, 170. 
— — 294, 297, 299, 303, 309, 327, 335. 


Augsburg 449. 


Auguſtdor: 
a) Mittelauguſtdor 47, 52, 54, 55, 110, 114, 140, 144, 183, 184, 
200, 206, 208. — — 281, 287, 288, 299, 312, 313, 315, 351, 


389, 400, 422, 450, 451, 508, 524. 
b) Neue 26, 56—58, 63—67, 73, 110, 127, 130, 132—137, 159, 
160, 163, 167, 170, 183, 200, 202, 207, 208. — — 317, 323, 
329, 330, 336—338, 345—348, 351, 352, 358, 384, 400, 419, 
422, 490, 507, 508, 524. | 
Aurich, Kammer 228—234; — Münzitätte 3—12, 20, 21, 32, 45, 61, 66, 
90, 112, 130, 131, 144, 145, 150, 151, 204, 209, 227—233. — — 
239, 240, 260, 262, 263, 279, 314, 321, 510, 524—530, 533; — 
Pferdemarkt 146; — Regierung 227, 
Ausbeutefilber j. unter „Silber“. 
Ausfuhr ſ. unter Warenaus- und Einfuhr” und „Edelmetallausfuhr”. 


Anhalt» Berbft — Berlin. 537 


- Yusfippung |. unter „Kipperei”. 

Ausſchuß 291. 

Auswärtige Affären, preußiſches Departement der 109, 150, 152. 
Auswippen ſ. Kipperei. 

Avanzo ſ. Schlagſchatz. 


B. 
Balancen 251-256, 380. 
Bankgeld, Berliner 522, 523; — Hamburger 433, 436, 448, 449; — 
Holländifches 377, 436, 449, 


Banknoten, Wiener 72; — englilhe 72; — ſ. auch Aifignaten, Billetuns. 

Bantrotte 151, 167. — — 378, 379, 384, 465. 

Banttaler |. unter „Zaler”. 

Barren 244, 425; — |. auch unter „Silber“. 

Barfendungen 144. 

Barzahlung 404. 

Baſel 449, 

Batenburg, Freiherrn vd. 70. 

Batzen 18, 232. 

Bayern 444, 445. | 

Bayreuther Tchlehte Münzen 76, 77, 79—81. — — 351, 352. 

Beamte (Domänenamtleute) 287—289, 298, 396, 405, 406. 

Beder, Münzmitdireftor in Königsberg (f. Bd. II, ©. 566) 30. 

Beifhläge 181. — — 393, 401; — ſ. auch Nachprägung. 

Belling, preußifcher General 134. 

Below, Franz Jakob v. Münzdirektor in Königsberg (j. Bd. II, ©. 566) 30, 
173. — — 380, 381, 434, 435, 437, 438, 528—533. 

Beneficien, |. Remedium. 

Benhold, Kafjierer in Magdeburg 533. 

Benvit, Gideon, preußifcher Legationsſekretär in Warſchau 58. — — 316, 321. 

Bentheim⸗Tecklenburg, Grafſchaft 77, 140. | 

Berg, Herzogtum 140, 143, 176. — — 498, 499. 

Berg, v., ruſſiſcher Generalmajor 331. 

Berger II, Stempelfchneider in Berlin (j. Bd. IL, ©. 567) 532. 


Bergverfaffung, kurſächſiſche 39, 41. — — 268, 269. 
Berlin, Börfe 191; — Kaufleute 120, 126. — — 332, 333; — Alte 
Münze 4, 9, 11, 20—22, 25, 26, 32, 112, 208, 209. — — 239 big 


242, 257—259, 262, 263, 272, 279, 281, 310, 311, 318, 379, 380, 
465, 501, 507, 518, 524—529, 532; — Ulte und Neue Münze 25, 
42, 45--47, 51, 61, 66, 85, 122, 125, 144, 163, 167, 175, 206, 


538 Regifter. 


207. — — 311, 314, 318, 321, 332, 335, 339, 458, 459, 505; — 
Neue Münze 9, 25, 32, 50, 208, 209. — — 507; — Münze vor dem 
Königstor 50, 51, 119, 126, 168. — — 309; — Padhof 424; — 
Stadt 25, 84, 95, 230. — — 250, 278, 336, 337, 344, 369, 370, 
376, 449; — Wafjeritrede 50, 64, 65. — — 323. 


Bernuth, Münzjuftitiar in Cleve. 

Beſchickung |. Legierung. 

Beſchneiden 210. — — 403, 410. 

Beitehungsgeld 94, 211. — — 319, 320, 378, 384. 

Beutel |. Rafjenbeutel. 

Bevern, Herzog von Braunfchweig-Bevern, preußijcher General 350. 

Bielefeld 95, 96, 141, 142, 

Biller, David, preußifcher Münzmeifter in Dresden (j. Bd. II, ©. 567) 40. 

Billetons 444. 

Birmingham 72. 

Blechabſchläge (Abdrüde) 60. 

Blechkappen 209. 

Blechmarken 122, 

Blickfilber |. unter „Silber“. 

Böhm, Münze, |. Dreikreuzer. 

Böhmen, Königreich 19, 21, 36, 37. 

Börfe, Berliner, ſ. unter „Berlin“. 

Bolza, Joſeph Graf v., kurſächſiſcher Geheimer Kriegsrat 384. 

Bord, v. preußifcher Oberft 343. 

Borde, Friedrich Wilhelm v., preußifcher Minifter und Chef des Yeld- 
friegsdireftoriums in Sadjjen 20, 36, 39, 43, 62, 94, 128. — — 266, 
411, 470, 

Brabant, 365. 

Brandenburg |. Kurmarf. 

Brandenburgiiche Sorten |. unter „Kurant, preußifches”. 

Braun, Münzkaffierer in Königsberg feit Februar 1764, ftirbt im Juli 1766 
(R. M. B. Königsberg I; R. XIII, 2) 533. 

Braunfchweig 51, 77, 80, 84, 94, 95, 140, 144, 149, 150, 204. — — 
403, 426, 450, 451. 

Bredow, Kaſpar Ernft Friedrih v. B. auf Senske (Havelland) 105. 

Bremen 140, 145, 146, 152, 228. — — 327, 


Breslau, Belagerung 384; — Kammer 29. — — 373, 374, 381; — Münz- 
ftätte 3—5, 9—12, 14, 21, 31, 32, 35, 42, 46, 51, 52, 66, 168, 183, 
195. — — 239, 240, 262, 263, 275, 279, 311, 313, 314, 318, 321, 
335, 450, 464, 466, 506, 507, 519, 524—529, 532; — UOberfteuer- 


Bernuth — de Cuyper. 539 


kaſſe 68. — — 326; — Stadt 14, 51, 62, 108, 122, 164, 167. — — 
351, 370, 373, 374, 376, 393, 441, 447, 448, 449, 461, 465, 466. 

Brühl, Heinrich Graf v., kurſächſiſcher Premierminifter 31, 35, 37, 58. 
— — 317. 

Bube, Andreas, Münzdirektor in Breslau, Leipzig und Cleve (f. Bd. IL, 
©. 568) 30, 35, 222, 227. —— 275, 533. 

Büttner und Gürgens, Königsberger Handelshaus 30. 

Burg 86. 

Caemmerer, Joh. Chriftian, Münzrendant in Königsberg (j. Bd. II, ©. 569) 
437, 438, 533. 

Gappelfaan, Neuwieder Münzjude 78. 

Gappelmann, AnbaltsZerbitifcher Geheimrat 93. 

Gaufid, Claude, wird am 22. März 1758 zweiter Kaſſierer der Alten 
Münze Berlin, ftirbt März oder April 1772 (R. XIII, 2 und 4) 532. 

Gautius, Ernſt Gottlieb, preußifcher Geheimrat und I. Kammerdireftor in 
Magdeburg 33, 34. — — 268. 

Gellarius, Chriftoph Friedr., preußiſcher Kriegs- und Dom.-Rat in Magde- 
burg 116. 

Ehargengelder 102, 

Ehargen- und Stempelkaſſe 264. 

Chiffre 51. 

Gleve, Kammer 18, 175, 214, 216—220, 223—225. — — 252, 256, 365, 
412, 414, 416, 451—458, 467—478, 495; — Raufleute 17, 19; — 
Land 15—21, 221. — — 250, 261, 270, 272, 322, 363—369, 412 
bis 417, 451—458, 461, 465, 467, 480, 487, 488, 492, 495—498; 
— Miünzftätte 3—15, 17, 18, 20, 21, 32, 45, 112, 113, 139, 142, 


143, 175—177, 204, 209, 215, 218—229. — — 239 —241, 250 
bis 257, 261—263, 279, 412, 413, 471, 473, 496, 497, 500, 519, 
524—530, 533; — Regierung 214. — — 412, 414, 451, 452, 467 
bis 478, 495; — Stadt 449. 

Cleve⸗Mark 215, 226. — — 418. 

Göln 49, 145, 221. — — 368, 450, 473, 499. 


Courtage 493—495. 

Gramberg, gräflich Leiningenſche Hedenmünze 71. 

Grevacor, italienische Münzftätte 71. 

Croll, Ernſt Dietrich, ftammt aus Durlach, wird 1749 Münzmeifter in 
Weilburg, 1753 in Leipzig, 1763 in Dresden (Zfenbed in den naffauifchen 
Annalen Bd. 18, ©. 163; Schlideyfen, Ablürzungen unter EC) 37, 289. 

Cuivre pur, cuivre rosat, f. unter „Rupfer”. | 

de Cuyper, Kaufmann in Danzig 92. 


540 Negifter. 


D. 

Dacheroeden, Karl Friedrich v., preußiſcher Landrat in der Grafſchaft 
Mansfeld 84. | 

Dünemarf 62, 76, 89, 92—94, 151. 

Danzig 20, 31, 58, 62, 73, 92, 94, 172, 173, 175, 213. — — 248, 339, 
427—429, 435, 436, 444, 449, 530. 

David, Jeremias, Königsberger Münzjude 173. 

Decharge Ephraims 68, 168. 

Degener, Münzagent von Rettemeier u. Co. in Magdeburg 327. 

Demonetifierung 155, 199, 204. — — 360. 

Denunziantenanteil 96, 210— 212. 

Derihau, Sriedrih Wilhelm v., Minifter im Generaldireltorium 233. 

Deut 144, 

Devalvation 140, 143, 151. — — 360, 422, 434, 435; — |. auch Münz- 
reduftion. 

Dezana, italieniihe Münzftätte 71. 

Dieft, Friedrih Wilhelm v., Münzdirektor in Cleve (j. Bd. IL, ©. 570) 7 
bis 9, 15—18. — — 250—257. 

Distont 384, 

Domänen, Domänenpädter 252, 366, 372, 418, 472, 482; — |. aud) Beamte. 

Domänengefälle 102, 136, 159, 162, 193, 194. — — 264, 282, 284, 288, 
353, 358, 365, 366, 369, 405 —407. 

Domhardt, Johann Friedrich, Präfident der Kammern zu Königsberg und 
Gumbinnen, feit 1764 Anfpizient der Königsberger Münzftätte 170 bis 
173. — — 338, 387, 435—438. 

Donnleitis, Goldarbeiter in Königsberg 447. 

Doppel: |. Zwei⸗. 

Dortmnnd 77, 176. 

Dreigröfcher 12, 14, 18, 34. — — 240, 423, 531. 

Dreifreuzer 12, 18, 122, 123, 137, 182—184, 195. — — 240, 260—262, 
267, 347, 349, 352, 396, 400, 408, 423, 425, 507, 508, 519—521, 
528, 529, 531. 

Dreimariengrofhen 112. — — 270—272. 

Dreipfennigftüd, filbernes 26, 122, 123, 196. — — 273, 531; — fupfernes 
50, 144, 157. — — 350. 

Dreifolsitüd (Quremburger) 55. 

Dreittüberftüd 7. 

Dreißiggröfcher (Danziger) 428, 429. 

Dreiviertelitüber 215, 216, 220, 224. — — 454, 456—457, 470, 471, 
482, 487, 490—492, 499, 500, 


Dacherveden — Dulaton. | 541 


Dresden, Münzftätte 21, 33, 36-46, 82, 92, 96, 155. — — 268, 269, 
273, 274, 292, 384; — Gtadt 42, 122. — — 316. 
Dritteltaler: 
a) Gute Preußifche nad) Graumanſchem Fuß 6, 8, 11—13, 17, 21, 
23, 79, 140, 179—181, 216, 219. — — 240, 241, 246, 250, 257, 


397, 398, 401, 402, 405—407, 409, 416, 422, 423, 432, 450, 
464, 479, 480, 487, 488, 505, 512, 531. 
b) Schlechte Kriegsdrittel, Anhalt-Bernburger 49, 81, 84, 140, 200, 
207, 208. — — 292, 300, 302, 303, 305, 307, 322, 327—329, 
332, 334, 336, 351, 352, 400, 423, 475, 490, 507, 510, 512, 515, 
528; — Unbalt-Zerbiter (Plönſche) 62, 93, 95, 208. — — 351, 
356; — Ansbacher 351, 490; — Braunjchweiger 140. — — 302, 
304, 363, 474, 515; — Hildburghaufener 356; — Holftein- Blön- 
Ihe, ſ. Anhalt-Zerbſter; — Leipziger, ſ. Sächſiſche; — Medlen- 
burger 62, 88, 90, 130—132, 140, 145, 146. — — 330-334, 
351, 352, 423, 474, 475, 490, 510, 512, 515; — Preußifche 28, 
46, 47, 49, 59, 109, 115, 128, 143, 149, 156, 160, 163, 166, 
172, 176, 183, 184, 196, 208, 221. — — 282, 347-349, 353, 
354, 359—363, 369, 370, 376, 377, 391, 394—396, 400, 419, 
422, 423, 474, 475, 490, 507, 509, 512, 515, 518-521; — 
Ruſſiſche 422, 423; — Sädhjfifche 36-38, Al, 42, 51, 53, 62, 63, 
65, 67, 73, 85, 90, 95, 109—111, 114—122, 125—127, 129 big 
137, 140—142, 145—151, 158, 159, 163—170, 183, 184, 196, 
200—202, 207, 221. —- — 289, 290, 292, 297—314, 318, 322 
big 327, 329—335, 344, 351, 382, 384, 390, 392, 395, 396, 400, 
419, 423, 474, 475, 489, 490, 507, 509, 512, 515; — Schwediſch- 
pommerfche 62, 132, 208. — — 330—334, 351-363, 423, 490, 
512, 515; — Stralfunder, ſ. Schwediſch-pommerſche; — ſ. aud) 
Bwölfmariengrofchenftüd. 
Düffeldorf 223, 224. 
Dütthen |. Dreigröfcher. 
Dulaten: 
a) Allgemein 60, 63, 105, 148, 192, 195, 208, 214, 299, 224, — — 
246, 248, 286, 319, 320, 328, 339, 351, 352, 373, 385—387, 
403, 416, 433, 436, 443—445, 449, 451, 453, 464, 469, 477, 
481, 486, 494, 496, 499, 524. 
b) Holländiicher 28, 69, 75, 140, 174, 182, 188—190, 201. — — 
247, 388, 403. 
c) Kremnitzer 352, 
d) Schlechter preußifcher (f. Bd. IL, ©. 218). 
Dufaton 143, 


542 Regifter. 


Durchfuhr, ſ. Münzdurchfuhr. 
Dusberg (Doesburg a. d. Yſſel) 7. 


E. 

EC |. Croll. 

Edelmetall 75, 114, 118. — — 380, 410; — ſ. auch Gold, Silber. 

Edelmetallausfuhr 243, 409. 

Edelmetallgandel 13, 35, 38, 39, 110, 111, 129, 186. — — 245, 293, 
294, 299, 375, 376, 422. 

Edelmetallpreife 4, 13, 186, 225. — — 524—531; — |. auch Goldpreis, 
Silberpreig. 

Edelmetalltarife 388, 493, 524—531. 

Ediftmäßiges Geld 230; — ſ. auch Kaſſengeld. 

Eichel, Auguft Friedrich, Geheimer Kriegsrat und Kabinettsfefretär 21, 24, 
44, 112. — — 268, 273, 276, 277, 320. 

Eimbcke, Johann Georg, Münzdirektor a.D. (j. Bd. II, ©. 572, 573) 107. 

Einfuhrverbote ſ. unter „Warenaus- und Einfuhr“. 

Einlommenjteuern 74. 

Einſchmelzen von Münzen 95, 96, 111, 119, 120, 124, 143, 145, 161, 
183, 184, 210, 235. — — 272, 297, 344, 356, 362, 372, 382, 392, 
395, 398, 399, 401, 403, 404, 417, 423, 

Einwechſelung, |. Aufwechjelung. 

Einziehung reduzierter Sorten 164, 212, 213, 217. 

Eifen 58, 316. 

Eifen- und Drahtfabriken in Mark 364. 

Eiſenach, Kriegsgeld mit Sachſen-Eiſenacher Gepräge 43, 49. — — 292. 

Eibe, Lande weſtlich und öſtlich der, 230. 

Eibing 173, 175. — — 339, 423. 

Elias, Salomon, Münzausreuter 211. 

Ellrih 86. 

Elſafſer, furfächliicher Kriegsrat und Münzkommiſſar 33, 34. 

Embde, preußiſcher Münzbeamter 17. 


Emden 90, 145, 228, 231. — — 297, 449. 
Emmerih 17. 
England 38, 55, 72, 80, 89, 140. — — 248, 327, 339. 


Ephraim, Benjamin Beitel, Sohn des Veitel E. 8, 423—426, 530. 

Ephraim, Chajim, gen. Heine, Hamburger Jude 5. 

Ephraim (Nathan) BVeitel, preußifcher Münzjude, Sohn des Chajim E. 
(f. Bd. IL, ©. 573) 5, 6, 8, 11, 13, 14, 16, 3441, 46, 82, 83, 
101, 106, 114, 149, 151, 206. — — 240, 267, 273, 274, 277, 281, 


Durchfuhr — Finieren. 543 


306, 311, 312, 530. Zu ©. 151, Note 3 ift noch nachzutragen, daß 
1692 die Glüdjtädter Münze an einen Jakob Ephraim zu Altona ver: 
pachtet wurde (A. Nielsen, Species Kroner Kurant, Kopenhaven 1907, p. 74). 

Ephraim, Joſeph Veitel, Sohn des PVeitel E. 232. — — 423—426, 502. 

Ephraim u. Söhne, Iſaac und Itzig, Münzunternehmer-Geſellſchaft 43—45, 
47, 49, 55, 81, 92, 114, 149, 151. — — 243—245, 251, 252, 255, 
281. 

Ephraim u. Söhne und Sig, Münzunternehmer-Gefellihaft 50—54, 56, 
58, 60—62, 69, 84, 85, 87, 90, 91, 94—97, 116—119, 121, 123 
bis 127, 129, 132, 133, 141—143, 156—158, 163—173, 185, 205. 
— — 290, 298, 293—297, 300, 303, 307, 309, 311—315, 318, 321 
bi8 327, 329, 335, 346-350, 355, 358, 859, 370—372, 374, 377 
bis 379, 382—385, 393, 394, 418, 419. 

Ephraimiten 37, 130, 149, 150, 155, 209, 221, 226. — — 280; — f. 
auch Achtzehngröfcher, Auguftdor, Dritteltaler, Friedrichsdor, Kriegs- 
geld, Sechsgröſcher, Sedhiteltaler. 

Erberfeld, Phil. Anton v., preußifcher Refident in Amfterdam 376. 

Erbpacht 365. 

Erbſchaftsſteuer 74. 

Ermeland 175. 

Ernſt, Tobias, Stempeljchneider in Berlin (ftirbt 1768) 532. 

Erpel, Münzagent von Levaur und Thuillay in Berlin 327. 

Erzgebirge 39, 122. 

Eſaias, Moſes, Agent des Ephraim 130. 

Efien 176. 

Eutin, Biſchöflich Lübeckiſche Münzitätte 89, 90. 


F. 
Faber, Angeſtellter bei der Alliierten Armee 384. 


Feldkriegsdirektorium 34, 39, 63, 78, 144. — — 268, 269, 289. 

Feldfriegstaflen 68, 101, 117, 131. — — 278, 

Feldfriegstommiffariate 68, 102, 116, 117, 131. — — 300. 

Feral, Friedrich Wilhelm 5, kurſächſiſcher Münzmeifter in Dresden 37, 
41. — — 268, 273, 274, 

Ferdinand, Herzog von Braunschweig, fommandierender General der 
alliierten Armee 63, 80, 147, 151. — — 284. 

Feska, Münzmeiſter in Magdeburg 533. 

Fiedler, Joh. Friedrich, Vizedirektor bei der Turmärkifchen Kammer 34, 39, 
41. — — 274, 

Findenftein, Karl Wilhelm Graf Find v., Kabinettsminiſter 88, 92. 

Finieren |. Scheiden. 


644 Negifter. 


Fiskale 212. — — 343, 344. 

Fleifhmann, Wardein in Magdeburg 533. 

FSlörisheim, Meyer, Neumwieder Münzjude 78. 

Forſftgefälle 288. 

Frändel, Abraham, Berliner Münzjude, Bruder des Mofes F. 4, 5. 

Fränckel, Benjamin Mirelis, Großvater des Moſes %. 4. 

Frändel, David, Bruder des Mofes %. 5. 

Fränckel, Elka, Schweiter des Moſes F. und Frau des Beitel Ephraim 5, 7. 

Frändel, Mojes, Berliner Münzjude (f. Bd. II, ©. 547) 4-6, 8, 10, 11, 
13, 149. — — 240. 

FSrändel, Naphtali Hirſch, Vater des Moſes F. 4. 

Srändel, Salomon, Bruder des Moſes %. 5. 


Frankfurt a.M. 77, 140, 221. — —- 449. 

Frankfurt a. O., Mefle 114, 115; — Stadt 385. 

Sranfreih 70, 71, 89, 139, 182, 233. — — 442, 444, 

Stanz I, Raijer 97. 

Sranzöflihe Armee 143. — — 378. 

Sranzöfiihe Münzen 72, 175, 225. — — 363, 364, 413; — ſ. auch Raub: 
taler, Louisblanc, Louisdor. 

Sranzöfiihe Okkupation 175, 176. — — 364, 367. 

Frege, Leipziger Bankier und Münzunternehmer 31, 33, 34, 36. — — 267. 

Freiberg in Kurſachſen 39—Al, 44. — — 268, 269. 

Fremde Sorten 65, 66, 181, 182, 214—218, 220—224, 226, 228, 231 
bis 233. — — 247, 293, 296, 299, 315, 322, 324, 329, 402—404, 


413—415, 433, 443—446, 251—458, 471—473, 481, 483—491, 497. 

Freytag, Franz v., preußifcher Kriegsrat und Refident beim oberrheinijchen 
Kreife in Frankfurt a. M. 78. 

Friediänder, Münzmandatar in Königsberg 278, 279. 

$riedrih II., Kaiſer 70. 

Friedrich L, König in Preußen 7. 

$riedri II., der Große, König von Preußen; dejjen Anfichten über Finanz: 
und Münzpolitit ſowie Münzverwaltung 3, 4, 10—12, 17, 20, 21, 23, 
24, 27-30, 38, 40, 51, 56, 61, 62, 64, 69-76, 101, 102, 113, 
121, 125, 135, 137, 138, 172, 185, 190, 212, 230, 232, — — 249, 
263—265, 271, 272, 274, 276, 277, 309, 310, 324—326, 337, 338, 
354, 356, 357, 386, 387, 394, 440. 

Sriedrih V., König von Dänemark 92, 94. 

Sriedri, Herzog von Medlenburg. Schwerin 87—89. 

Friedrich Albrecht, Erbprinz von Anhalt-Bernburg 81. 

Friedrich Auguſt IL, Kurfürſt von Sachſen, zn von Polen 28, 33, 34, 
38, 58, 73, 76, 97. 


Fistale — Gebhardt. 545 


Friedrich Auguft, Herzog von Holftein-Gottorp, Biſchof von Lübed 89. 
Friedrich Auguft, Herzog von Anhalt-Zerbſt 93. 
Friedrich Karl, Herzog von Holftein- Plön 92—94; — . auch Holftein: Plön. 
Friedrichsdor: 
a) Gute nach Graumanſchem Fuß (Alte) 12, 55, 56, 72, 79, 101 bis 
103, 122, 149, 160, 163, 180, 183, 189—195, 200, 205, 207, 
214, 218, 220, 221, 223, 224. — — 244, 246, 247, 263—266, 
280, 286—288, 310, 350—352, 404-406, 410, 416, 419—422, 
432, 433, 439, 441—451, 458, 460—462, 464, 465, 468, 469, 
475, 481, 486493, 498, 499, 505, 506, 508, 518, 521, 531. 

b) Mittelfriedrichgdor (Neue Friedrichsdor) 46—49, 54—57, 63, 103, 
105—110, 114, 140, 144, 149, 150, 163, 183, 200, 205, 207 bi3 
209, — — 281, 313, 315, 349, 350, 389, 400, 404, 405, 450, 
451, 465, 508, 518, 521, 524. 

Sriedrihsdorftein 403, 443, 463, 464, 465. 

FSriedrih Wilhelm, der Große Kurfürit 7. 

Friedrich) Wilhelm L., König in Preußen 7, 12. 

Frinco, italieniſche Münzitätte 71. 

Fritſch, Thomas Freiherr v., kurſächſiſcher Geheimrat 68. 

Füchſe (f. Bd. IL, ©. 576) 142, 297. 

Fünfftüber, clevifche 7, 219. — — 480, 482, 492. 

Fünftalerſtück |. Friedrichsdor. 

Fünfteltaler ſ. Achtzehngröſcher. 

Fürſt und Kupferberg, Karl Joſeph Maxim. Frhr. v., preußiſcher Geheimer 
Tribunalsrat 179, 193, 220. — — 397, 400, 401, 402, 405, 408, 
409, 461, 483. 

Fürft, Moſes Samuel, Berliner Münzjude 230. 

Fulda 77, 139, 


®. 
G, Münzbuchſtabe 91. — — 373, 374, 
Galſter, Rabinettsfefretär 530. 
Santesweiler, Münzkaſſierer in Königsberg (ſ. Bd. IL, ©. 576) 533. 
Garde, David de la, Wardein in Königsberg (ſ. Bd. II, ©. 576) 533. 
Garn 140. 

Gartenberg, Peter Nikolaus Freiherr v., kurſächſiſcher Oberbergdirektor, feit 
1765 polnifcher Münzdirektor 39, 41, 43, 44, 58. — — 273, 317. 
Gebhardt, Wilhelm Heinrich Ferdinand, geboren in Spandau, ift im März 

1752 Rafjendiener in Aurich, 1779 Zähler der Neuen Münze in Berlin, 
wird 1787 ehrlich und brauchbar genannt. (Zit. III, 1; R. 96, 408, 
F und G) 533. 
Acta Borussica. Münzmwefen III. 30 


546 Regifter. 


Gegenjtempel 198. 

Gehälter, Gehaltszahlung 9, 13, 62, 165, 176, 191, 225—227, 229, 
— — 331, 346, 407, 438, 482, 532, 533. 

Gehalt der Münzen 359—361, 365, 366, 373, 374, 381, 390, 424, 425, 
442, 443. 


Gelbſüchtige Achtgroſchenſtücke 515. 


Geldern, Herzogtum 139, 175, 215, 218—225. — — 369, 413, 467, 473, 
474, 480, 487, 488, 492, 
Geldmangel 144, 163, 164, 181, 182, 184, 218, 233. — — 303—306, 


309, 359, 370, 371, 413—415, 460; — ſ. auch Scheidemünzmangel. 

Geldtransport 38, 40, 51, 52, 62, 108, 113, 114, 118, 141, 211. — — 
280, 322, 325, 378, 384—-386, 424, 433, 440, 494—495. 

Geldverfehr, freier in Cleve 218, 219. 

Geldverpflegung der Truppen |. Armeeverpflegungsgelder. 

Generaldireftorium 25, 50, 62, 65, 85, 86, 95, 102, 103, 105, 109, 115 
bis 125, 127, 132, 137, 138, 141—143, 147, 175, 178, 190, 191, 
193, 197, 212, 216, 218, 222, 229, 231. — — 263, 264, 277, 293, 
295, 305—307, 309, 336, 337, 362, 412, 414, 416, 427—429, 434, 
A438, 439, 441, 465, 477, 478, 480. 

Generaldomänentaffe 13, 15, 115, 116, 128, 140, 144, 145, 194, 205. 
— — 289, 306, 344, 438. 

General-eldfriegspireltorium |. Yeldfriegsdireftorium. 

Generalfistal 196, 216; — ſ. auch d'Anières. 

Generallaflen 252, 288, 300, 302, 304, 344, 457, 458. 

Generalkriegskaſſe 136, 148, 167, 205. — — 272, 289, 296, 301, 305, 
306, 309, 344. 

Generalmünzdireftion 279, 374; — |. aud Gent, Grauman, SKrönde, 
Retzow, Singer, Tauentzien. 

Generalpachtkontrakt 3, 11—13, 111, 112. — — 239-246, 250, 254, 
257—260, 262, 270, 275, 276. 

Generalpoftamt 213. 

Generalpoftlafle 128. 

Generalpojtmeifter |. Sotter, Neuß. 

Generalfchmelze (in Yreiberg) 39. 

Generalwardein 10. 

Genf 449. 

Gent, Zohann Friedrich, geboren 1726 oder 1728 zu Bärwalde in der 
Neumark als Sohn eines Stadtjefretärd und Juſtitiars verfchiedener 
Domänenämter, er ftudiert 1745—1750 zu Frankfurt a. O. meift Zuris- 
prudenz, wird 1750 Hofmeifter beim Stadtgerichtspräfidenten Freiherrn 


Gegenftempel — Göfche. 547 


dv. Lyncker in Berlin, 1753 Sekretär und NRechnungsführer der Hof- 
jftaat3ämter und führt die Korrefpondenz des Geheimen Kämmerer? 
Fredersdorf. 1756 geht er auf Befehl des Königs mit zu Felde. 1762 
duch die Kriegsftrapazen erkrankt, macht er fi) mit Mühe von feinem 
Poſten los und wird von Tauentzien als Münzmeifteraffiftent mit 
500 Rtlr. Gehalt in Breslau angeftellt, als welcher er auch Krönckes 
Korrefpondenz führen muß. 1763 wird er zweiter Wardein mit 
400 Rtlr., am 16. Yebruar 1764 Breslauer Münzmeifter mit 700 Rtlr., 
am 20. Auguft 1777 Breslauer Münzdireftor mit 900 Rtlr. am 
27. uni 1779 Generalmüngdireftor mit 2000 Rtlr. Gehalt; ftirbt am 
8. Dezember 1810 (Zit. III, 1; R. M. 8. 81, I; Tit. II, 6; Zit. XIV, 2; 
Tit. LVIII, 68) 233. — — 532. 


Georg Albrecht, Fürſt von Oftfriesland 234. 

Georgi, Nikolaus, Berliner Medailleur (ſ. Bd. II, ©. 577) 259. 

Georgsdor, hannöverſcher 352, 468. 

Gepräge 61, 93, 232. — — 321, 385. 

Gerichtliche Entiheidungen von Münzitreitigfeiten 104—110. — — 300, 

Geſche ſ. Göſche. 

Getränkekaffe 128. 

Getreidehandel 105, 116, 126, 131, 140, 146. — — 325, 326, 328, 330, 
340, 354, 357, 365. 

Getreidekafſe 128. 

Getreidelieferung 61, 74, 75, 82, 83, 119, 136. — — 287, 288, 300. 
Gewicht der Münzen 184, 185. — — 360, 362, 392—394, 401, 429, 
431, 437, 441, 459, 460, 463, 464, 477479, 481, 444, 484. 

Gewichtsporto 111. — — 243, 258, 259. 

Glaeſener (Gläßner), Joh. Heinr., ftammte aus Braunschweig, Hilft 1764 
die Silberaffinerie in Breslau einrichten, wird am 10. November 
1765 zweiter Wardein der Alten Münze in Berlin, ftirbt im November 
1767. (R. XIL, 2; R. XIII, 1 und 3.) 

Glogau, Stadt 130, 164. 

Glogauer Kammer 44, 122, 123, 164. 

Göhring, Michael Ehriftian, Kriegsrat und Fabrikenkommiſſar in Hagen 
(Srafichaft Mark) 143. | 

Göſche (Geſche), Johann Julius. Geboren 1738 in Woldemwijch bei Braun: 
ſchweig als Sohn eines Predigerd. Studiert am Carolinum zu Braun 
ichweig, treibt fodanı Münzwiſſenſchaft. Iſt dann Kaſſierer in Leipzig, 
1760 in Königsberg; am 16. Februar 1764 wird er Münzmeifteraffiitent 
der Neuen Münze zu Berlin, am 17. September 1764 Münzmeifter 
in Königsberg. Am 25. Mai 1786 erhält er 6 Wochen Urlaub nad) 

35* 


548 Regiiter. 


Berlin, um feine Augenfrantheit zu heilen. Am 7. Juli 1789 erhält 
er feine Anftruftion als zweiter Münzdireftor zu Königsberg, in der 
Tat ift er der einzige. Wird am 29. Mai 1795 von den Münzmeifter- 
geichäften entbunden, weil fajt erblindet, bleibt aber Münzdirektor mit 
500 Rtlr. Gehalt; ftirbt am 7. Mai 1798. In diefem Jahre nennt 
Gent ihn einen der beiten Münzbeamten. Sein Sohn ftudiert damals, 
feine Tochter Hat den Kapitän dv. Treyden im Regiment Brünned ge- 
beiratet. (Zit. IV, 2; R. M. B. Königsberg I; R. XIII, 1; Zit. III, 1; 
Tit. XIV, 2.) 532. 


Gold, Goldlieferung 29, 54—57, 64, 102, 111, 171, 186-190, 218. 
— — 243, 244, 248, 310, 311, 314, 317, 345, 346, 446, 451, 460 
bis 462, 465, 493, 501, 506, 507, 524, 


Goldmünzen 12, 13, 29, 41, 47, 52, 54, 71, 75, 104, 110, 146, 148, 163, 
190--196, 205, 206, 210, 216, 225, 231, 233. — — 241, 247, 248, 
251, 258, 291, 315, 379, 380, 391, 397, 398, 400, 415, 432, 433, 
439, 441—449, 471, 474, 476, 482, 484, 488490, 501; — |. auch 
Auguftdor, Dukaten, Friedrichgdor, Georgdor, Karldor, Louisdor, 
Maxdor, PBiltolen, Duadrupel, Souveraindor. 


Goldpreis 149, 186, 192. — — 248, 380, 388, 389, 445, 450, 451, 461, 
493, 494, 524. 


Goldſchmiede 410. 
Gold- und Sildermanufaltur 210. — — 243. 


Gotter, Guſtav Adolph Graf v., Oberhofmarſchall, Minifter und General- 
poftmeifler 31, 112, 121. 


Gotzkowsky, Joh. Ernſt, Berliner Kaufmann 95, 107, 169. 


Graff I, Chriſtian Qudwig, Wardein der Alten Münze zu Berlin (f. Bd. IL, 
©. 578) 86. — — 532. 


Graff IL, Georg Gabriel, Bruder des vorigen. Sit im Februar 1764 
zweiter Wardein der Neuen Münze zu Berlin. Wird 15. Mai 1770 
Wardein in Breslau. Als 1779 Dietrich) Münzmeifter in Breslau 
wird, geben er und Wardein Lohmann dem Graff je 50 Rtlr. von 
ihrem Gehalt ab. Graff ftirbt 18. Januar 1782 mit Hinterlaffung von 
vier Töchtern, die nach Gnadenfrei, und eines Sohnes, der zu Graff I 
nad Berlin kommt (R. XIII. 1 und 4; R. M. B. 81, I; 109, I; it. IL, 1; 
zit. X, 3.) 532. 


Srauman, Johann Philipp, Generalmünzdireftor (f. Bd. II, ©. 578) 3, 
15, 22, 23, 45, 46, 54, 64, 106, 107, 178, 181, 182, 187, 188, 
190, 192, 194, 230. — — 259, 413, 460. 


Gold — Gutzevius. 549 


Graumanſches Geld 200, 201, 208, 214; — ſ. aud unter „Münzfuß“ 
und „Friedrichsdor“. 


Gregory uud Gaquot, Berliner Kaufleute 105, 107. 
Gröſchel 182. — — 351, 352, 396, 506 531. 


Groſchen: 
a) Gute Groſchen. Hildburghauſenſche 96; — Preußiſche 7, 8, 12, 
28, 47, 72, 91, 103, 104, 156, 160, 165—168, 184, 195—197, 
200, 208. — — 240, 257, 282, 347—349, 352, 360, 361, 363, 
377—379, 381—383, 396, 397, 400, 402, 409, 416, 419, 422, 
425, 478, 505, 507, 511, 518—523, 528, 529, 531; — Sächſiſche 
36, 37, 39—41, 53, 63—67, 73, 91, 111, 119, 122, 123, 125, 
126, 128, 129, 132, 133, 138, 141, 156, 159, 160, 163, 165, 
166, 168, 170, 175, 183, 184, 195, 196, 200, 201, 206, 208, 


209, 215. — — 273, 290, 318, 322—324, 326, 329-- 331, 333, 
335, 343, 351, 358, 361, 384, 396, 400, 419, 423, 425, 511, 
528, 529. 

b) Oftpreußifche Gröfcher 182. — — 240—242, 531. 

c) Ruſſiſche Gröſcher 423. 

d) Polnische Kupfergroſchen 43, 44, 49, 50, 157. — — 350, 529. 


Großfhatzmeiiter der Krone Polen |. Weſſel. 

Groten (Münziorte) 231, 234. 

Grünthal, kurſächſiſche Rupferhütte bei Marienberg 43, 44. 

Guben, kurſächſiſche Rupfermünzitätte 43. 

Guineen 389, 436, 445, 450, 451, 524. 

Gulden: Deuticher |. Halbtaler, Zweibdritteltaler, Dritteltaler; — Holländifcher 
147, 148, 215, 219, 221—223, 226, 231. — — 283—286, 468, 469, 
481, 491, 496. 


Gumperts, Cosman, clevifcher Münzjude 11. 

Gumperts, Elias, brandenburgifcher Münzjude 7. 

Gumperts, Herz Mofes, Berliner Münzjude 6—8, 10, 14, 16—20, 29, 
34, 37, 38, 41—43, 45, 82, 111, 217. — — 246, 249. 

Gumperts (Herz Mofes), Iſaac und Itzig, Münzunternehmergejellichaft 7, 
9—19, 22, 23, 30, 48, 112. — — 239—246, 250—263, 269—272, 
276—278, 505. 

Gumperts, Klara, Frau des Herz Moſes G., Schweiter des Veitel 
Ephraim 7, 48. 

Gumperts, Moſes Levin, Oberhoffaltor Friedrih Wilhelms I. 7. 

Gumperts, Ruben, Hoffaktor Friedrichs I. 7. 

Gutzevius, Münzkaſſierer in Königsberg (j. Bd. IL, S. 579) 533. 


550 Negifter. 


H. 

Haacke, Johann Chriſtoph, iſt im Februar 1764 zweiter Kaſſierer und 
Münzmeiſteraſſiſtent in Breslau; am 3. März 1766 wird ihm der 
Abſchied bewilligt (R. M. 8. 81, I; R. XII, 1 und 2) 532. 

Hagen, Ludwig Philipp Freiherr vom, Minifter im Generaldireftorium 
495. 


Halberftadt, Fürftentum 85, 120, 122, 162, 165, 166, 230. — — 302, 
303, 426; — Kammer 117, 165, 166, 197, 198. — — 301; — Land: 
rentei 302, 304; — Oberſteuerkaſſe 304. 

Halbfriedrihsdpor 180. — — 406, 531. 


Halbgroſchen |. Sechspfennigſtücke. 

Halbgulden ſ. Dritteltaler. 

Halbmariengroſchen (4-Pfennigftüde) 182, 198, 227, 228, 231, 234. — — 
408, 531. 

Halbſtüber 233, 234. — — 531. 

Halbſzoſtake |. Dreigröfcher, Dreikreuzer. 

Halbtaler 39, 47, 78, 93, 179, 180, 196. — — 282, 291, 391, 396, 
397, 405, 406, 409, 416, 450, 460, 461, 479, 487, 531. 

Halle, Stadt 86, 120; — KRammerdeputation 298. 

Hamburg 5, 56, 78, 80, 88, 92—95, 127, 140, 150—152, 189, 193, 
213, 225. — — 247, 248, 280, 313, 314, 327, 333, 376, 377, 420, 
422, 426, 428, 433, 436, 442, 445, 447, 448, 449, 466, 494, 495, 
522, 523. 

Samm 142, 143, 150, 175. — — 362, 364. 

Hammann, J. G., iſt 1764 Kaffierer und wird am 20. Juni 1766 Buch— 
alter in Aurich, am 19. Dezember 1771 Kaffierer in Breslau, ftirbt 
am 22. November 1779. (Marienburg III, 126; R. XII, 1 und 4; 
Tit. III, 1) 533. 

Hanau-Lichtenberg, Grafſchaft 77. 

Handel 222—224. — — 359, 367, 368, 371, 387, 388, 407, 413, 415, 
416, 421, 422, 427, 444, 447, 496, 497. | 

Handelsturs |. Münzkurs, Verkehrswert, Wechfelkurs. 

Handelsmünzen 108, 180, 233. 

Hannover 46, 51, 78, 84, 140, 147, 149, 150, 204. — — 283, 

Hartmann, Johann Friedrich, ift feit 1751 Wardein in Breslau, 1755 
augenkrank, ftirbt im November 1770 (R. M.B. 81, I; R. 96, 408Z; 
R. XIII, 1.) 

Harz, Hüttenwerfe 426. 

Harzgerode, Anhalt:Bernburger Miünzftätte 50, 81—83, 87, 91, 166. 

Hanfieren der Juden mit Geldforten 120, 121, 124. 


Haade — Holz. 55] 


Heberegifter 413. 

Seht, Joh. Georg v., Preußiicher Geheimer Rat und Nefident beim 
niederſächſiſchen Kreife in Hamburg 151, 152. 

Hedenmünzerei 76. 

Held II, Joh. Gottfried, Sohn des Held I (j. Bd. II, ©. 581); — ge- 
boren 1734 in Heidelberg, wird 1756 dem Vater adjungiert, 1764 
Medailleur in Breslau, Zrinitatis 1787 mit 400 Rtlr. Benfion ent- 
laffen und bis 1806 interimiftifch befchäftigt. Stirbt am 17. Oftober 
1806 in Kreuzburg (Tit. III, 1; it. XIV, 2, 3, 5; Marienburg III, 1) 
532, 

Hentſchel, Chriftian Gottfried, geboren 1734 in Samnig bei Heinau als 
Sohn eine? Organijten, ift 1758 Supernumerar der Breslauer Münze, 
1759 KRajflierer, wird am 19. Dezember 1771 Rendant in Breslau, 
jtirbt 1805 oder 1806. (Tit. II, 1; R. M. 8. 81, I; R. XIIL 1; 
Tit. XIV, 2, 3, 5) 532. 

Herford 141. 

Hefſen 51, 140, 150, 151. 

Heubohm, Joh. Andr. (Heubaum, Heybom, Heydebohm, Heyborn), Paufer 
des Regiments Gensd’armed, wird am 26. September 1766 Kaſſierer 
der Neuen Münze zu Berlin, am 20. Juni 1780 wegen Silberdiebjtahls 
faffiert. (R. XII, 1; R. M. 8. 45 und 55; Tit. III, 1.) 


Heumann, Breslauer Münzjude 60. — — 319, 321. 

Heyde, Münzbuchhalter in Königsberg (ſ. Bd. IL, ©. 581) 438, 533. 

Heymann, Arend, Auricher Münzjude 90. 

Heymännnchen (Münzſorte) 90, 228, 230. 

Hildburghaufen 62, 76, 77, 80, 95—97. — — 332, 352. 

Hildebrand, Franciscus Aemilius Auguftus, Kriegsrat in Lingen 146. — — 
282, 283. 

Hinterpommern 130, 134; — |. auh Pommern. 

Hochofen ſ. Neujtadt. 

Hobermann ſ. Overmann. 

Hörde 363. 

Hoff, Münzjuſtitiar in Königsberg 533. 

Holland 5, 8, 38, 139, 140, 143, 146—149, 176, 182, 218, 223, 225, 
229, 233, 234. — — 247, 248, 280, 283—286, 312, 313, 339, 365, 
367—369, 378, 407, 413, 426, 444, 451, 466. 

Holitein 76, 89, 130. 

Holſtein-Plön 62, 77, 80, 88, 92—96, 130—132, 169. — — 348. 

Holge, Münzjuftitiar in Aurih (ſ. Bd. II, ©. 581) 533. 

Hol; 314, 354, 357. 


552 Negifter. 


Hornderg 86. 

Hynitich, Wilhelm Joh. Wird 1757 Direktor der Dresdener Münze, am 
18. Dezember 1763 der Neuen Münze zu Berlin. Bemwirbt ſich 1779 
vergeblich um die Stelle als Münzdirektor in Breslau, ſtirbt im No— 
vember 1784, womit die Stelle eingeht (R. XIII, 1; Tit. X, 1) 40. 
— — 275, 532. 


3. 

Sacobi, Joh. Konrad, Rommerzienrat in Königsberg 338. 

Jahresrechnung |. Balancen. 

Sahreszahlen, falihe auf Münzen 36, 37, 44, 46, 47, 49, 87, 90, 93, 

97, 107, 131. — — 273, 393. 

Zariges, Philippe Joſeph de, Großkanzler 212. — — 411. 

after, Chriftopd Henning, Münzmeifter der Alten Münze zu Berlin 
(j. Bd. II, ©. 581), Im April und Mai 1758 ftand er der ftädtifchen 
Münze zu Lübeck vor (J. H. Pohlmann, Münzzuftände der Stadt Lübeck, 
1846, ©. 25) 9, 55, 56. — — 281, 311, 314, 317, 318. 

Smmobilienhandel 357. 

Sohann J., Herzog von Luremburg 71. 

Sohann Kafimir, König von Polen 173. 

Jores und Kober, Bankiers in Berlin 212, 213. 

Sofeph, Meyer Benjamin, Münzausreuter in Berlin 211. 

Iſaac, Moſes, Berlin-Bernburger Münzjude (|. Bd. I, ©. 582) 7, 8, 
16, 54, 81—83; — |. auch „Ephraim, Iſaac und Itzig“ und „Bumperts, 
Iſaac und big”. 

Iſaac Jakob dv. Piltz, Hofjude des polnischen Großſchatzmeiſters v. Weſſel 
60. — — 319, 320. 

Iſerlohn 143. — — 363. 

Itzig ben Daniel Safe, Gräber Pferdehändler 7. 

Sig, Daniel, Sohn des vorigen, Berliner Münzjude und Bankier (f. Bd. II, 
S. 582) 6, 7, 8, 37, 38, 51, 81-83, 206; — f. auch „Ephraim, 
Iſaac und Itzig“ und „Gumperts, Iſaac und big”. 

Juden 75, 78, 79. — — 385, 386; — |. au) Münzjuden. 

Jülich-Verg 221, 223, 226; — ſ. auch Berg. 

Suftierung 13, 192. — — 241, 459, 460, 464, 478, 532. 

Suftizminifterium 104, 109, 178, 179, 193, 198, 199. — — 432, 470, 480. 

QSumeliere 210, 


K. 
Kahlkopfſche Tympfe 422, 423, 429—431. 
Kaiſergroſchen 18, 


Hornberg — Königsberg. 553 


Salbe 86. 

Stapitalanlage 367, 368. 

Kapitalzahlung 124, 199, 215. 

Karl V., Kaiſer 70. 

Karldor, Rarolinen 182, 192—194, 214, 217, 223. — — 280, 286, 287, 
350, 352, 403, 404, 416, 421, 449-451, 465, 468, 481, 486, 491. 

Kafienbeutel 13. — — 184, 241, 393, 478, 

Kaffengeld 12, 15, 16, 65, 66, 85, 114, 117, 120, 121, 127, 128, 134 
bis 137, 157—160, 166, 167, 181, 183, 192, 230. — — 250, 261, 
270, 276, 288, 290, 294, 297, 300, 302—304, 306, 309, 310, 322, 
325, 326, 329, 335—337, 343, 344, 346, 348, 349, 353, 354, 357 
bis 363, 369, 379, 381, 383—385, 412—416, 429, 431, 452, 469 
bis 472, 475, 477, 4A81—484, 487. 


Saffenfurs 193, 194, 217, 219. — — 364. 
Staffenidheine 469. 
Staffenweien 23, 63, 64, 112. — — 305, 306, 331, 353—355, 358, 364, 


375, 383, 391—393, 407, 452—455, 461—464, 478. 

Katt, Heinrich Chriſtoph v., Minifter und Generalfriegstommiffar 120. 

Kaufkraft des Geldes ſ. Verkehrswert. 

Kaution der Münzunternehmer 14. 

Kienftöde (j. Bd. IL, ©. 583) 501, 502. 

Kipperei 152, 160, 162, 181, 184, 200, 210. — — 356, 360, 362, 390, 
393, 394, 401, 410, 434, 459, 478. 

Kipperzeit 203. 

Kircheiſen, Karl David, Boligeibivektor in Berlin 96, 126, 128. — — 333. 

Klevenow, Joh. Heinrih, Magdeburgifcher Kriege: und Domänenrat 
298, 

Klunder und Schwarz, Kaufleute in Braunfchweig 94. 

Knauft, Kurſächſiſcher Wardein in Dresden 40, 41, 92. 

Knad, David, Kaflierer der Alten Münze in Berlin (ſ. Bd. IL, ©. 583). 

Knöffel I, Peter Lorenz, Direktor der Alten Münze zu Berlin (j. Bd. II, 
©. 583) 5, 7, 8, 20, 25, 55, 56, 65, 86, 113, 117, 125, 129. — — 
281, 291, 311, 314, 315, 317, 318. 

Knöffel II, Roh. Chriſtoph, ift 1764 Kafjendiener der Alten Münze zu 
Berlin, wird im Oftober 1784 wegen hohen Alters entlaffen (R. XIII, 
1 und 4) 532. 

Königsberg in Preußen, Kammer 181. — — 278, 341, 371, 372, 373, 
427—429, 434, 435; — Kaufleute 30, 32, 171, 174. — — 348; — 
Münzftätte 3—5, 10—14, 21, 26, 28, 30-32, 35, 44, 62, 66, 68, 
170—173, 175. — — 239, 240, 249, 262, 263, 279, 334, 335, 338, 
341, 349, 372, 388, 427, 429, 434-438, 520, 524533; — 


554 Negiiter. 


Regierung 371; — Stadt 30. — — 249, 278, 279, 372, 373, 428, 
436, 449, 461. 
Königsberg in der Neumark 120. 


Köppen, Friedrich Gotthold, Geheimrat, Kriegszahlmeifter, Rendant der 
Generalfriegsfaffe und der Dispoſitionskaſſe (ſ. Bd. IL, ©. 583, 
wo irrtümlich als feine Vornamen „oh. Ludwig“ genannt find) 20, 
24, 27, 45, 50—52, 55, 56, 62—64, 66, 68, 87, 103, 112, 116 bis 
118, 120—124, 127, 132—137, 141, 148, 164, 165, 171. — — 270 
bis 272, 293, 296, 301, 307, 309—315, 317, 324—326, 336—338, 
345, 346, 354, 377—379, 419. 


Köppen-Ephraimiches Haus in Berlin 50. 
Koes, Georg Dettleff Fried., Direktor des Lombard-Comptoirs in Berlin 232. 
Köslin 134. 
Kohlen 312, 314. 
Kolderg, Deputationsfolleg 278. 
Kolin, Schlacht bei 27, 36, 44, 92. 
„Kombinierte Münzitätten in Anhalt-Bernburg, Holftein-Blön und Medlen- 
burg 157. — — 348, 374, 382, 384, 419. 
Kommisbrot 382, 
Kontrafte: 
a) Mit Edelmetalllieferanten 6, 11, 12, 14, 21—24, 33, 35, 36, 41, 
43, 45, 47—49, 51—54, 63—69, 81, 82, 91—94, 111, 112, 116, 
123, 125, 132, 133, 155, 156, 164, 167—169, 171, 172, 228, 
229, 232, 233. — — 239—246, 250, 252, 254, 281, 290, 307, 
311—315, 318, 321—326, 329, 330, 334, 335, 346—-350, 354, 
355, 374, 378, 379, 385—387, 418, 419; — ſ. auch General- 
pachtkontrakt. 
b) Privatkontrakte 104, 109, 110, 121. — — 408, 413, 417, 418, 
470, 475, 483—488, 490. 


Kontribution, 63, 76, 88, 89, 116, 119, 121, 131, 132, 143, 146, 162, 


175. — — 282—284, 306, 363, 364; — ſ. aud) Rriegsfteuern. 
Konvention von 1753 444, 445. 
Kondentionsgeld 184, 202. — — 439. 


Konventionsgeld in der Grafſchaft Marl 363. 

Kopenhagen 62, 94. 

Kopffteuer 73. 

Korreipondierende Kreife (Bayern, Franken, Schwaben) 514. 
Stofalen 60. — — 320. 

Stofel 122. 

Kottbus 120, 


Königsberg — Kurant. 555 


Krätze 345, 346, 492, 493, 501, 502. 

Krauſe, G. Ch. L., Feldkaſſenrendant der oſtpreußiſchen Armee 278. 
Krefeld 223. — — 453. 

Kreisverfafſung 152. 

Kreiswardein 38, 41. 


Kreuzer von Silber 12, 182. — — 240, 351, 352, 396, 401, 408, 425, 
506, 519-521, 528, 529, 531; — von Kupfer 351. 

Kreuzergeid 11, 156. — — 242, 246, 260—262. 

Kreuztaler |. unter „Zaler”. 

Kriegsgefangene 132, 136. — — 301. 

Kriegsmünzen (Ichlechte) 55, 75, 107, 128—131, 135, 140, 179, 182, 183, 
185, 186, 199, 220, 221, 235. — — 375, 376, 387, 388, 391; — 


ſ. auch Ephraimiten. 

Kriegsſchulden 364, 368. 

Kriegsſteuern 33, 73, 75, 161. — — 338, 340, 350—352; — |. auch 
Rontribulion. 

Krönde, Martin, Miünzdireltor in Breslau, feit Ende 1763 General- 
münzdirektor (j. Bd. IL, ©. 584) 30, 164, 178—185, 189—199, 205 
bi3 207, 210, 211, 213—218, 222—233. — — 275, 374—376, 380, 
385387, 389, 392, 397, 414, 423, 427, 432, 434, 438—453, 458, 
459, 462—464, 477, 492, 496—500, 528—532. 

Kroll |. Croll. 

Kronen, dänifche 436. 

Kronentaler ſ. unter „Taler“. 

Kronſechsgröſcher 422, 

Kroffen 120. 

Küfter, Georg Ehriftoph, Müngmeifter in Lleve (j. Bd. IL, ©. 585) 9. 

Kupfer 18, 44, 55, 56, 62, 113, 125, 186, 201. — — 240, 241, 245, 
250, 253, 254, 256, 260, 310, 312, 314, 333, 345, 346, 501; — 
cuivre pur und rosat, rosette 55—57. — — 310. 

Kupfergeld 41, 43, 49, 50, 63, 71, 72, 74, 142, 144, 157, 233, 234. 
— — 291, 322, 386. 

Kupferplatten 386. 

Kurant, Berliner, brandenburgifches, preußifches Silberfurant 12, 14, 15, 
20, 22, 23, 26, 47, 49, 52, 107, 124, 142, 144, 146, 147, 160 bis 
164, 167, 168, 171, 180, 181, 183, 189, 191, 195, 196, 199—201, 
204, 209, 215—218, 220—222, 225, 228—230, 233. — — 250, 
263, 264, 270, 272, 278, 286—288, 303—307, 328, 335, 348, 351, 
352, 356360, 362, 370, 371, 375—382, 387, 388, 391, 393—399, 
405, 406, 409, 410, 415, 416, 419—423, 425, 427—430, 332, 433, 


556 Negifter. 


439, 442, 443, 447—450, 452, 458, 463, 466, 470, 471, 476 477, 
481-487, 489, 492, 493, 496-501, 522, 523. 

Kurcöln ſ. Cöln. | 

Kurland 5, 20. 


Kurmarf, Rammer 103, 115—117, 120, 121, 196, 212. — — 305—310, 
343; — Land 122, 128. — — 292, 305, 337; — Landſchaft (Kredit: 
institut) 127. — — 357; — Landrentei 288, 289, 306; — Ober: 


fteuerfaffe 289, 306. 

Kurpfalz 79. 

Kurs ſ. Raffenfurs, Münzkurs und Wechfelfurs. 

Kurſachſen 19, 20, 28, 29, 32, 33, 36, 43, 49, 50, 52, 58, 73, 76, 80, 
102, 116, 130, 157, 161, 163, 175, 182, 184, 185, 188, 194, 195, 
202, 204. — — 246—249, 270, 273, 274, 281, 287, 288, 292, 293, 
296, 315, 328, 332, 347, 348, 390, 395, 420. 

Kurszettel 190, 191. — — 202, 245, 433, 435, 436, 441—445, 449, 
450, 465, 493. 

Kurtrier |. Trier. 

8, 

Laer, von, Kaufmann in Bielefeld 96. 

Lagerhaus in Berlin 135. 

Lale, Barijer Graveur 72, 

Landesdireltoren 286. 

Zandesfredit, Landesichuiden 127. — — 368, 412, 417, 418, 452, 458, 
467 —477. 

Landmiliz, kurmärkiſche 343. 

Landräte 286, 343, 344. 

Landsberg a. d. Warthe 120, 

Lange, Friedrich Auguft, ift 1764 Zähler der Neuen Münze zu Berlin. 
(R. XIII, 1) 532. 

Zangelaer, Münzbuchhalter in Aurich (ſ. Bd. II, ©. 586) 533. 

Langner, Karl August, Münzrendant in Breglau (ſ. Bd. II, ©. 586) 532. 

Laubtaler ſ. Louisblanc. 

Lauenburg 134. 

Lauffer, iſt 1764 Münzmeiſter in Königsberg, wird am 17. September 
1764 entlafjen, weil er dort eine Affinerie errichten will, die aber vor 
1770 eingeht. Am 15. Mai 1772 wird er Wardein der Neuen Münze 
zu Berlin (R. XIII, 1; R. M. 8. Königäberg I) 437, 530, 533. 

Lautenfad, Julius Gebhard, Geheimer Kriegsrat und Kabinettsſekretär 128. 

Lavagna, italienische Münzitätte 71. 

Leer 228. 

Legierung 260, 345, 350, 380. 


Kurcöln — Louisdor. 557 


Lehmann, Münzkaffendiener in Cleve (j. Bd. II, ©. 586) 533. 
Lehnskanon 365. 

Lehnpferdegelder 102, 103. — — 264. 

Lehwaldt, Hana v., Generalfeldmarſchall 278. 

Leiningen 71. 

Leinwand 103, 140. 

Leipzig, Münzitätte 20, 21, 28, 30, 31, 33—45, 50, 51, 66, 68, 82, 84, 


94, 108, 142, 155, 169, 189, 227. — — 246—249, 266, 267, 273, 
275, 311, 314, 317, 335, 507; — Münzrezeß (von 1690) 70; — Stadt 
51, 53, 56, 78. — — 315, 384, 420, 439, 449, 460, 


Lenzen (Briegnig) 211. 

Levantetaler |. unter „Zaler”. 

Levenur und Thuillay, Kaufleute in Berlin 106. — — 397. 

Levin, Münzjude in Frankfurt a. O. 385, 386. 

Leyen, von der, Kommerzienräte in Rrefeld 453. 

Lieferanten |. Armeelieferungen, Edelmetalldandel. 

Lievland 20, 

Lindemann, Benjamin Gottlieb, Buchhalter der Neuen Münze zu Berlin 
(j. Bd. II, ©. 587) 532. 


Lingen, Grafſchaft 51, 146—149. — — 282—286. 
Lippe, Grafſchaft 70, 140. 
Lithauen 59, 61, 173. — — 339, 
Livreiterling 522, 523. 
Lohnzahlung: 
a) der Münz- und anderer Arbeiter 13, 104. — — 456, 457. 
b) der NRegimenter 123, 136, 139, 164, 196, 222. — — 300, 328, 
381, 382. 
London 72. — — 449, 493, 494, 522, 523. 


2008, Daniel Friedrich, geboren 1735 in Altenburg als Sohn eines 
Bäders, lernt dort Gravieren und Steinjchneiden; wird 1754 Stempel- 
jchneider der Leipziger, 1756 der Magdeburger Münze, am 6. April 
1768 der Alten Münze zu Berlin, 1787 Hofmedailleur. Er fertigt 
feit 1782 die Matrizen und tritt an Stelle des Georgi (f. diefen). 
Gründet um 1819 die Berliner Medaillenprägeanjtalt und ftirbt 1821. 
(Zit. III, 1; R. XII, 1; Tit. XIV, 3; Berliner Münzblätter, 17. Jahrg., 
©. 2017) 533. 

Louisblancs 108, 208, 215, 223, 225. — — 389, 413, 449, 481, 486, 
491, 499, 501, 527, 529. 

Louisdor: 

a) Allgemein 47, 72, 78, 85, 105, 149, 150, 182, 191—195, 214, 
217, 223, 225. — — 280, 281, 286, 287, 328, 351, 352, 403, 


558 Regifter. 


404, 414, 416, 421, 436, 441—444, 447, 449, 451, 457 —465, 
468, 469, 475, 481, 485, 486, 491, 524. 

b) Sonnenlouisdor (vor 1726 geprägt) 223. — — 481, 486, 496. 

c) Schildlouisdor (jeit 1726 geprägt) 140, 192, 214, 215, 222, 223. 
— — 443, 450, 453, 481, 485, 486, 496. 

d) Zouisneufs (jeit 1726 geprägt) 143. — — 364, 413, 451, 456, 491. 

Louisdoredift 193. — — 442, 447, 461, 465. 

Ludewig, Johann Ernſt, geboren 1730 in Schleiz als Sohn eines Kauf- 
manns; wird 1747 Medailleur der Leipziger Münze, 1761 der Königs— 
berger. Zrinitati3 1787 wird er mit 400 Rtlr. Benfion entlaffen und 
interimiftijch befchäftigt, feit Zrinitatis 1790 Hat er 200 Rtlr., ftirbt 
1791 oder 1792. „Sit bemittelt und verfteht wenig”. (R. M. 8. 
Königsberg I; Tit. III, 1; Tit. XIV, 2) 533. 

Ludovici, Münzjuftitiar in Breslau 532, 

Lüdenſcheid 143. 

Lüneburger |. Georgsdor. 

Zuremburg 55, 71. 

Luxusſteuern 74. 

Lyon 449, 522, 523. 

M. 

Maas, Gebrüder, Kaufleute in Leipzig 78. 

Macagno, Münzſtätte in Italien 71. 


Mähren 350. 

Magazinweſen 31, 32, 74, 205. 

Magdeburg, Kammer 124, 129. — — 298, 343; — Kaufleute 54, 120, 
123, 129; — Xand 85, 103, 119, 122, 136, 162, 166. — — 426, 


465; — Landrentei 343, 344; — Münsftätte 11, 12, 20—22, 26 bis 
28, 31, 32, 42, 46, 5l, 64, 66, 112, 122, 166—168, 204, 209, 
211, 230, 232. — — 239, 240, 243, 257, 258, 262, 263, 279, 311, 
314, 318, 321, 326, 330, 335, 373, 374, 385, 507, 520, 521, 524 
big 529, 533; — Oberſteuerkaſſe 343, 345; — Stadt 55, 56, 84, 86, 
211. — — 301, 315, 343, 449, 

Mahn, ift 1764 Münzkaſſierer in Aurich, ſeit März 1766 in Breslau, 
„defertiert” Oktober 1769 wegen Schulden. (Marienburg III, 126; 
R. XIII, 1 und 3) 533. 

Mahrenholtz, Stempeljchneider in Magdeburg (ſ. Bd. II, S. 588) 533. 

Makler 192. — — 522. 

Mansfelder Silber |. unter „Silber“. 

Mareufe, Abraham, Münzjude in Strelig, ſeit 1761 in Berlin 54. 

Maria-Therefientaler |. unter „Zaler”. 

Nariengeld 147, 229, 230. 


Rouisdoredilt — Mittelfriedrichspdor. 559 


Mariengroichen 5, 6, 63, 90, 141, 156, 182, 227, 228, 231, 233, 234. 
— — 285, 322, 347, 349, 402, 408, 531. 


Mark, Grafſchaft 142—144, 162, 175—177, 218, 221. — — 362—365, 
417, 455, 467, 469, 474—476, 480, 487, 489, 490, 492. 
Markgeld 146, 147. — — 283, 285. 


Markus, Ephraim, Kommis der Beitel Ephraim 114. 

Darme, oh. Chriſtian, Münzgraveur in Cleve (j. Bd. II, ©. 588) 533. 

Marſchall, v., öfterreichifcher Generalfeldmarihal und Gouverneur in 
Dresden 292. 

Dartini, Pjeudonym des Mojes Iſaac 81. 

Maiferano, italienische Münzftätte 71. 

Maſſow, Hang Georg Detlev v., Generalleutnant und Generalkriegs— 
kommiſſar 116. 

Mafiow, Valentin v. Kammerpräfident in Minden, dann Minifter im 
Generaldireftorium 115. — — 411. 


Matrizen 61, 62. — — 450. 
Dtardor 350, 352. 
Medienburg 62, 68, 73, 86, 95, 96, 130—134, 139. — — 288, 348. 


Mediendburg-Schwerin 76, 80, 87—91, 130, 131; — ſ. auch Schwerin. 

Medienburg-Strelit 54, 76, 77, 88, 91, 131. 

Meinede, Wilhelm, Medlenburg-Schwerinfcher Poftmeifter in Hamburg 88. 

Memel, Kaufmannſchaft 30. 

Menide, Joh. Georg Ludwig, Hoffisfal in Berlin 308. 

Mes, Hütteninſpektor in Neuftadt a. d. Dofje 493. 

Meyer, Aaron, Auricher Mlünzjude, verheiratet mit Röſel, Tochter des 
Beitel Ephraim 145. — — 397. 

Meyer, Benjamin Joſeph, Münzausreuter 211. 

Dreyer Zlörisheim, Neumwieder Münzjude 78. 

Meyer, oh. Ernſt, geboren 1722 in Königsberg i. d. Neumark als Sohn 
eines Feldwebels, wird 1738 Rammerdiener, 1755 Münzmeifteraffiftent 
in Cleve, 1756 in Breslau. Wird 1787 mit 400 Rtlr. Penfion ent: 
laſſen, interimiſtiſch bejchäftigt, ftirbt 1797 oder 1798. (Tit. III, 1: 
R. M. B. 81, I; Tit. XXVI, 9; A. 8. PA VI 79a; Tit. XIV, 2) 532, 

Michaelis, Teldwebel im Regiment Friedrich von Braunfchweig, wird am 
2. März 1766 zum Nachfolger des Breslauer Münzkaſſierers Haacke 
borgeichlagen. (R. XIII, 2.) 

Minden, Füritentum 84, 85, 103, 118, 129, 139—142, 150, 165, 230 
bis 296 ; — Kammer 139, 140, 142, 147. — — 282, 327 ; — Stände 141. 

Mittelauguftdor |. unter „Augujtdor”. 

Mittelbernburger 516. 

Mittelfriedrihsdor |. unter „Friedrichsdor“. 


560 Regifter. 


Mittellouisdor 47. — — 281. 

Mittelfahfen (Münzjorte) 515. 

Mörs, Fürftentum 218, 220, 225. — — 413, 417, 455, 467, 473, 480, 
487, 488, 492. 

Dohamedaniihe Münzen 70. 

Moidor 389, 445, 451, 494, 524. 

Montanaro, italieniſche Münzftätte 71. 

Montfort 77. 

Müller, v., Medlenburg-Schwerinicher Kammerrat 89. 

Müller, Münzbuchhalter in Cleve 533. 

Müller, Johann Kaſpar, geboren 1720 ald Sohn eines Soldaten, wird 
Färber, dann Soldat beim Regiment Erbach; invalide geworden wird 
er Bedienter, 1758 Münzarbeiter in Breslau, 1764 Kafjendiener. Am 
28. November wird er dafelbit Kaffierer und Auffeher der Matthias- 
itrede, am 7. Februar 1787 Münzmeifteraffiftent; ftirbt 1797 oder 1798. 
(Der Münzmeifterafjiitent M. war vielleicht nicht Johann Kaſpar.) 
(Zit. II, 1; R. XIII, 1; Tit. X, 3; Tit. XIV, 2.) 

Müller, Kaufmann in Berlin 308. 

Müller, Kaufmann in Minden 285. 

Münchhauſen, Ernit Friedemann Frhr. v., Minifter im Zuftizdepartement 411. 

Münſter 140, 148, 228. — — 455. 

Münzarbeiter 40, 228. — — 240, 295. 

Münzauffeher der Ephraim und Itzig 349, 350. 

Münzausfuhr 51, 62, 65, 145, 210—212. — — 258, 259, 263—266, 
275, 276, 282, 291, 319, 329, 348, 361, 367, 378, 387, 390, 404, 
405, 427, 428, 461, 465. 

Münzausreuter 211, 212. 

Münzbau 378. 

Münzbeamte 40, 226—228. — — 240, 243, 244, 255, 279, 350, 380, 
436, 437, 459. 

Münzbüros |. Wechjelbüros. 

Münzbucdhhalter 438. 

Münzdireltoren 9, 14, 23, 24, 30, 35, 61, 167, 169, 204, 210, 227. 
— — 243, 275, 276, 279, 320, 347, 350, 379—381, 459; — |. auch 
Beder, Below, Bube, Dieft, Eimbde, Gartenberg, Gent, Göſche, 
Hynitſch, Knöffel I, Krönde, Singer, Studnig, Wanney. 

Münzdisponenten |. Agenten. 

Münzdurdfuhr 28, 29, 31, 33, 35, 44, 95, 213. — — 258, 271. 

Münzeditte: 

a) Preußifche, Allgemein: 287, 374. — (Bom 14. Juli 1750) 286; 
(vom 9. Auguft 1751) 442; (vom 17. März 1752) 373; (vom 18. Mai 


Mittellouisdor — Münzfuß. 561 


1763) 160, 162; (vom 11. Januar 1764) 387; (vom 29. März 1764) 


178 ff. — — 375, 397—409, 420, 428, 432, 439, 442, 446, 451 bis 
455, 461—464, 472, 476, 480, 490-492; — |. auch Louisdoredikt. 
b) Fremde 59, 60, 77, 79, 151, 152. — — 386, 395, 445, 514. 
Münzeinfuhr 129. — — 356. 


Münzentrepreneurs ſ. Münzunternehmer. 
Münzertratte 275, 335, 336, 347, 380, 438, 506. 


Münzfuß: 
a) Allgemein 3, 5, 7, 23, 33, 37, 42, 65, 70, 75, 111, 118, 125, 
131, 146, 149, 160, 162, 169, 176, 184, 226, 235. — — 240, 


241, 244, 258, 273, 275, 324, 325, 350, 365, 366, 368, 378, 
413, 416, 437, 452, 459, 460, 468, 532. _ 

b) Anhalt:Bernburger 81, 86, 87, 93. 

c) Anhalt-Zerbiter 94. 

d) Cölnifcher 176. 

e) Frankfurter 176. 


f) Fregiſcher 36. — — 249, 258, 260, 273. 

g) Hildburghaufener 96, 97. 

h) Konventiong- (20-Gulden) Fuß 182, 184, 204, 232. — — 390, 
395, 403, 452. 

i) Leipziger 12-Talerfuß 26, 33, 38, 204. — — 403, 452. 


k) Medlenburg- Schweriner 87. 

l) Medlenburg-Streliger 54. 

m) Preußijcher: Graumanfcher 14-Talerfuß 4, 6, 25—28, 32, 38, 46, 
73, 104, 108, 119, 155, 156, 161, 162, 178—184, 188, 190, 
194, 204, 206, 216, 217, 221, 232, 234. — — 272, 376, 377, 
379, 397—399, 405, 407, 412, 414, 416, 417, 424, 427, 433, 
448, 454, 455, 457, 458, 460, 476, 478, 480, 482, 498, 531, 532; 
— 16-Zalerfuß 12, 13, 18, 38. — — 338, 340—342, 348, 350; — 
18-Zalerfuß (Clevifcher F.) 7, 18, 19, 21, 25, 26, 28, 34, 35, 38, 
40, 112, 114, 157, 172, 173, 183, 217. — — 253, 254, 256, 
260, 262, 267, 270, 271, 338, 341, 342, 348, 350; — 19°/,: 
Zalerfuß 46, 47, 52, 64, 65, 91, 156, 157, 161, 163, 169, 171, 
172, 177, 183, 184, 201. — — 281, 282, 291, 323, 335, 338 bis 
342, 347349, 377, 378, 395, 512; — 25-Talerfuß 66, 156, 
183. — — 347, 349; — 30-Talerfuß 49, 58, 64, 67, 155. — — 
290, 326, 329, 334, 347, 349, 507, 512; — 35:Talerfuß 323; — 
40-Zalerfuß 58, 59, 61, 63, 65, 67, 84, 155, 156. — — 315, 318, 
322—324, 326, 329, 507, 512; — Höberer ala 40-Talerfuß 63. 

Acta Borussica. Müngzwefen III. 36 


562 | Regifter. 


— — 322, 324, 332-334, 385, 387, 512; — Goldmünzfuß 46, 
57. — — 317, 322, 329, 349, 350, 404, 405, 443, 508. 

n) Reichsfuß 93, 203. 

0) Ruffiiher 170, 171. — — 338, 341, 342. 

Münzgerät 50. — — 273, 274. 

Münzgewicht |. Friedrichsdorftein. 

Münzgewinn |. Schlagſchatz. 

Münzhoheit 308. 

Münzjuden 54, 212, 213. — —. 333, 334; — |. aud) Cappelfaan, David, 
Elias, Ephraim, Efaiad, Flörisheim, Frändel, Friedländer, Fürft, 
Gumpert3, Herz Philipp, Heumann, Heymann, Hirſch Simon, Jores 
und Kober, Iſaac, Sig, Levin, Marcuje, Markus, Meyer, Seligmann, 
Warburg, Wulff. 

Münzjuftitinre 295. 

Münzkafſen 380, 426, 437. 

Münztaffierer 9. 

Münztonfistation 91, 92, 95, 96, 129, 161, 211, 212. — — 29. 

Münzlommiffionärs |. Agenten. 

Münzkontrakte ſ. unter „Kontrakte“. 

Münzkontore 376, 423, 426, 434, 435. 

Münzkontrolleur 9, 157. 

Münzkonzeſſion 33. 

Münzkoſten 4, 16, 62, 70, 118, 125, 192, 231. — — 240, 250, 253, 
254, 256, 345, 386, 394, 438, 445, 451, 460, 493. 

Münzkurs 225, 226. — — 357, 364, 365, 368, 374, 403, 404, 452 bis 
455, 466—469, 473, 474, 495, 500; — ſ. auch Wechſelkurs. 

Münzlieferanten 64, 139, 232. — — 422, 425427, 429, 434, 435, 438; 
— f. auch Münzjuden. 

Münzmangel |. Geldmangel. 

Münzmaterialien 240, 241, 245. 

Müngmeilter 9, 169. — — 241, 279, 350, 380, 437; — |. auch Undreae, 
Biller, Croll, Feral, Gent, Göſche, after, Küfter, Lauffer, Nelder, 
Pommer, Rouviere, Runge II, ©. 4. und %. 4. Schröder, Singer, 
Sylm, Unger, Winter. 

Müngzmeifteraffiitent |. Adler, Göſche, Gutzevius, Türd, Vogel. 

Münzpadht 3, 4, 22, 34, 47, 75, 81, 82, 89, 114. — — 410. 

Münzprodnktion 11—13, 15, 21, 22, 25, 34, 36, 38, 40, 42, 46, 47, 50, 
52, 53, 57, 63, 65, 67, 81, 88, 93, 122, 156, 157, 163, 164, 167, 
171, 193, 195, 206, 207, 209, 210, 218, 219, 228. — — 239, 240, 
244, 250—258, 267, 270, 292, 293, 312, 316, 321, 322, 329, 335, 


Münzgerät — Nafjau-Weilburg. 563 


345, 347, 375, 384, 385, 387, 396, 446, 447, 460, 465, 466, 492, 
505, 506, 518-521. 

Münzrecht 33, 83. — — 355. 

Münzrednttion 32, 59, 60, 64, 183, 184, 199, 204, 222. — — 323, 330, 
339, 356, 360, 368, 389-396, 398, 399, 413, 415, 452—-455, 458, 
463, 470, 471, 473, 476, 477, 499, 500. 

Münzregal ſ. Münzrecht. 


Münzrendant 9, 196. — — 243, 244, 279, 380, 437, 438. 
Münzreorganifation von 1764 108, 178ff., 235. 
Münzfiegel 31, 117. — — 294. 


Münzftätten 359—362, 390, 398, 399, 459, 460; — ſ. auch Aurich, 
Berlin, Breslau, Cleve, Dresden, Königsberg, Leipzig, Magdeburg. 
Münziyftem 69, 180, 221. 


Münztarife 140. — — 414, 453, 454, 456, 472, 529-531; — |. aud) 
Zarifirung. 
Münztheorie 3, 106, 126. — — 356, 365. 


Münztransport |. Geldtransport. 
Münzüberſchuß |. Schlagſchatz. 


Münzunternehmer 62, 80, 110, 111. — — 472; — ſ. auch Ephraim, 
Srändel, Gumperts, Iſaac, big. 

Münzunternehmergewinne 5, 8, 10, 15, 16, 26, 169. — — 250—257, 
383, 387. 

Münzunternehmerverlufte 62. — — 378, 379, 383—385. 

Münzveränderungen 218. — — 361, 366, 367. 


Münzverbefferung 131. 
Münzverbote 30, 35, 53, 58, 77, 78, 80, 83, 84, 95, 131, 134, 136, 


149, 150, 184, 198. — — 242, 336, 442, 463, 464; — ſ. auch Ber- 
botene Münzen. 

Dünzverfaffung 235. — — 428, 432, 436, 438, 442, 454, 

Münzverluft 209, 231. — — 358, 359, 361, 365—367. 


Münzverrufe |. Münzverbote. 
Münzverſchlechterung 3, 4, 20, 33, 45, 46, 49, 70, 73, 75, 76, 78, 101, 


111, 113, 125, 138, 161, 162, 176, 203, 204. — — 281, 282, 340. 
Münzverwaltung 24. — — 275, 374, 375, 379—381. 
N. 


Nachbeſchickung 531, 532. 

Nachmünzung 29—33, 37, 42, 43, 49, 61, 62, 69—77, 90-93, 96, 97, 
232. — — 249. 

Napoleon I. 72. 


Raffau-Weilburg, Grafſchaft 71. , 
36 


564 Regifter. 


Rattermöller, Joh. August, Kriegs- und Steuerrat in der Grafihaft Mark 
363. | 

Raute, Kaufmann in Dresden 122. 

Kebeneinkünfte der Münzbeamten 372. 

Nelder, Auguft Ludwig Friedrich, Münzmeiſter in Königsberg, jeit 1758 
in 2eipzig, jeit 1764 in der Alten Münze zu Berlin (ſ. Bd. II, ©. 592) 
56, 57. — — 317, 318, 532. 

Nennwert 73, 107, 126, 137, 160, 162, 204, 225, 229. — — 367, 414, 
415. 

Neue Auguftdor ſ. unter „Auguftdor”. 

Neue Drittel 515. 


Neumart 135, 159. — — 357. 
Reuftadt a. d. Doffe, Hochofen 493, 502. 
Neuwied 76—81, 139. — — 280, 284. 


Kiederlande 70—72; — |. aud) Holland. 

Niederſachſen 2830. 

Nienburg 150. 

Nimwegen 7. 

Kormann, Caſpar Heinr. v. Kriegs- und Dom.-Rat in Breslau 351. 
Northeim, Stempeljchneider in Aurich 533. 

Rotgeld |. Papiermarfen. 

Nüll, Johann Gottried van der, Kaufmann in Cöln 18, 79. — — 280. 
Nürnberg 449. 


O. 


Oberſüchfiſcher Kreis 292. 

Oberſchlefien, öfterreichifch 350. 

Obligationen |. Schuldverjchreibungen. 

Ofterreih 36, 43, 44, 71, 73—75, 188, 204. — — 444, 445. 

Öfterreihiiche Adminiftration von Cleve 142, 143. — — 368, 469, 473. 

Dttingen, Grafſchaft 76, 77. 

Dldendurg, Grafſchaft 77, 228. 

Dsnabrüd, Bistum 140, 148. 

Dftfriestand 90, 130, 131, 141, 144, 145, 146, 215, 234, 237. — — 322. 

DOftpreußen 7, 66, 125, 157, 169—173, 176, 201. — — 246—248, 335, 
338-342, 373, 387, 388, 427—431, 447. 

Oftwald, Joachim Adolph, Kaffierer der Neuen Münze zu Berlin, ftirbt 
um 1779 (R. XII, 1; Tit. II, 7) 532. 

Overmann I, Joh. Georg, Wardein in Cleve (|. Bd. I, ©. 593) 9, 227. 
— — 533. 

Overmann II, Raflierer in Cleve 533. 


Nattermöller — Pommern. 565 


P. 
Paderborn, Bistum 140. 
Päfſe der Münzjuden 117, 118, 121, 212. — — 245, 294. 
Paezold, Koh. Sigismund v., kurſächſiſcher Gefandter in Wien 75. 
Pagament 129, 217. 
Pape, Benoni, Hof- und Kammer-Fiskal in Berlin 295. 
Papiergeld, gefälichtes 72. 


Papiermarken 122, 227. — — 308. 
Bapierrubel 72. 
Baris 193. — — 449, 522, 523. 


Pafſerano, italienijche Münzftätte 71. 

Benfionen 407. 

Permißſchillinge 219. — — 481. 

St. Petersburg 339. 

Pfennig 203. 

Pfenniggewicht, holländifches 194. 

Pferdemarkt in Aurich 146. 

Philipp, Herz, Schweriner Münzjude 88. 

Philipp, Lenin Moſes, Schwiegervater und Vetter der Söhne Ephraims, 
Afftneur in Amfterdam 424. 

Pia corpora 365. 

Pinfter 48, 72, 164, 186, 206. — — 282, 291, 376, 377, 380, 389, 
466, 494, 529. 

Piltz |. Iſaac Jakob v. P. 

Piſtolen 79, 89, 105, 140, 182, 188, 189, 194, 195, 218, 222, 223. 
— — 450, 469, 470, 472, 475, 477; — |. aud) Augujtdor, Fried- 
rihsdor, Georgsdor, Karldor, Louisdor, Mardor, Duadrupel. 

Plön |. Holitein- Plön. 

Plotho, Eric; Chriftoph, Edler Herr und Freiherr v., brandenburgijcher 
Komitialgefandter in Regensburg 152. 

Podewils, Heinrich Graf v. Wirklicher Geheimer Staatsminifter 84. 

Polen, Polniſches Geld 14, 15, 20—22, 28, 29, 33—35, 37, 38, 43, 46, 
49, 53, 54, 58—64, 73, 75, 76, 111, 131, 135, 142, 168, 171 bis 
173, 181, 182, 213. — — 246—249, 267, 278, 281, 316, 317, 319, 
325, 339, 340, 357, 378, 384—388, 444, 514, 529, 530. 

Pommer, Joh. Friedrich, Münzmeiſter in Cleve (f. Bd. IL, ©. 593) 9. 

Pommern 85, 86, 104, 115, 116, 130—134, 159, 162, 197, 212, 213. 
— — 278, 357; — Sammer 115, 117, 132, 133, 136. — — 330; 
— Regierung 104; — ſ. au Hinterpommern, Schwediih-PBommern, 
Stettin. 


566 Regiſter. 


Porto 35, 104, 111, 114, 121, 124. — — 243, 426, 502 530. 

Portugal 140. — — 432. 

Porzellaninduftrie, kurſächſiſche 92, 274. 

Pofſoſchkow, ruſſiſcher Kaufmann 106. 

Poſtweſen 102, 111, 112, 121, 141, 230, 231, 233. — — 242, 264, 
294, 295, 345, 353, 374, 407, 426, 447; — f. aud) Geldtransport, 
Generalpojtmeifter, Borto. 

Potsdam 121. 

Präger 464. 

Prag 36. — — 385. 

Predigten 117. 

Breife |. Goldpreis, Silberpreis, Warenpreife. 

Preußen 13, 15, 19, 76—80, 125, 131, 180, 204. — — 241; — Provinz 
ſ. Oftpreußen. 

Papiergeld ſ. Papiermarfen. 


Probierung 9, 38, 42, 86, 87. — — 425, 429, 437, 442, 508—511, 528. 
Proportion |. Wertverhältnig. 
Provinzialgeld 11—14, 26, 163. — — 427—431. 


Provifion 254, 385, 493—495. 
Provokation 212. 

Prozeffe 105, 106, 109, 110. — — 366. 
Pünktelachtgroſchenſtücke 515. 
Pupillenkolleg, mittelmärkiſches 104, 105 


+ 


Quadrupel, ſpaniſche 351. 

Quartalertrafte 251, 380, 438. 
Quartierverpflegung 74. 

Quedlinburg 50, 54, 84, 164, 165. — — 296. 


NR - 
Raab, Graf, kaiſerlicher Gefandter in Hamburg 151. 
Raffinieren von Kupfer 55. 
Nealwert 366, 367, 468, 470, 471, 476. 
Ravensberg 139. 
Ned, David Frhr. von der, Landrat des Kreiſes Hamm 363. 
Nedheim 71. 


Neduftionstabellen 184, 185. — — 389—396, 398, 400, 412, 413, 415 
bis 418, 428430, 451, 453, 454, 466, 476, 484, 497. 
Reduzierte Münzen 195—197, 209—219, 225, 227. — — 422-436, 


434, 435, 447, 464467, 483, 486, 497; — |. auch Münzreduftion. 
Regensburg 152, 


Porto — Roupidre. | 567 


Neihardt, Heine. Wilh., Geh. Finanzrat im ©eneraldireftorium 217. 
— — 451. 

Neihshofrat 292. 

Reichsverfaſſung 152. 

Keinhardi, Zähler in Königsberg, wird am 11. Juli 1766 dafelbit Kaſſierer. 
(R. XIII, 1 und 2; R. M. B. I Königsberg.) 

Neitmeyer u. &o., Handelshaus in Magdeburg 106. — — 327. 

Remedium 13, 22, 23, 47, 184. — — 241, 259, 260, 261, 282, 291, 
315, 318, 335, 350, 394, 395, 439, 477—479, 531, 532. 

Requiſition 74. 

Reeſen, Karl Aug., Kriegs: und Steuerrat in der Grafſchaft Mark 363. 

Kefidunm vom Salarienetat 262, 263. 

Reſpekttage 106. 

Rethwiſch, Holftein-Plönfche Münzftätte 62, 88, 91—95, 130. 

Retzow, Wolf Friedrich v, Generalmajor, jeit der Schlacht bei Leuthen 
(1757) Generalleutnant, Generalkriegskommiſſar und Generalintendant. 
Wird am 6. Mai 1756 Vorſteher aller Münzftätten,!) jtirbt am 
5. November 1758 (R. 96, 408Z; R. III, 1 und 2; Allgemeine deutfche 
Biographie) 10—40, 42, 45—47, 49, 52—54, 57—64, 81, 102, 111. 
— — 239, 243, 245, 249, 251, 259, 260, 264—266, 269, 273, 
276, 279. 

Reuß, Heinrich IX., Graf von R.Schleiz-Köſtritz, preußiſcher Minifter 
und Generalpoftmeifter 128, 197. — — 411. 

Rheda, Grafſchaft 140, 144. 

Rheinland 79, 80. — — 279, 280. 

Richter, Münzbuchhalter in Magdeburg 533. 

Riga 30. — — 339. 

Nittberg, Grafſchaft 140. 

Rognieren ſ. Bejchneiden. 

Roſe, Geheimer Finanzrat 192. — — 441, 445. 

Noftod 68. 

Rothenburg in Mansfeld 232, 233. 

Rouvière, Joh. Peter, iſt vor 1764 Wardein der Neuen Münze au Berlin, 
wird am 16. Februar 1764 zweiter Wardein in Breslau, am 4. Dezember 
1770 eriter, am 30. Auguft 1777 Münzmeifter dafelbjt, ftirbt am 
26. Juli 1779. Gent nennt ihn einen treuen und rechtichaffenen Be- 
amten; er und die Breslauer Münzbeamten geben feiner Witwe aus 


1) Er wie aud fein Nachfolger Tauengien wurden auch Generalmünz- 
direltoren genannt. In der Tat war Generalmünzdireltor, wenn auch un- 
beichäftigt, bi8 zu feinem Tode (1762) Grauman. Retzow bejorgte feine Gelchäfte 
bis zu feinem Tode (1758). Ihm folgten Tauengien und Köppen. ©. dieſe. 


568 Ä Regifter. 


eigenen Mitteln Unterftügung (R. XII, 2; R. M. 8. 81, I; Tit. X, 3; 
A. 3. P. AVI, 79a und b) 532. 

Rubel 72, 75, 174, 232. — — 436, 449, 530. 

Rudolf I, Deutſcher König 70. 

Runge L Daniel Friedrich, Kaffierer der Alten Münze zu Berlin, wird 
16. Februar 1764 Münzpdirektionsaffiitent, : 30. Oftober 1766 Budh- 
halter dafelbft (j. Bd. II, S. 597), ift 1770— 1778 Münzdirektor in 
Breslau 532. 

Aunge IL, Adolph Friedrich, geboren 1723 als Sohn eines Schulfollegen 
in Spandau, wird 1757 Münzmeifteraffiftent der Neuen Münze zu 
Berlin, 1762 Münzmeiſter derjelben, Zrinitati3 1787 mit 700 Rtlr. 
Penſion entlaffen, Trinitatis 1795 Müngmeifter der Alten Münze zu 
Berlin (Tit. III, 1; R. XIII, 1; Tit. XIV, 2) 532. 

Aunge III, Auguft Wilhelm, geboren 1740 in Berlin als Sohn eines 
Toreinnehmers, ift zuerjt bei der Akziſe, wird 1763 Supernumerar der 
Neuen Münze zu Berlin, am 16. Februar 1764 Kaffierer der Alten 
Münze dafelbft, am 29. Januar 1770 Buchhalter derfelben für Runge I, 
1773 Rendant der Alten Münze, was er noch 1798 ift. Hat 1787 
2 Kinder, wird ordentlih und pünktlich genannt (Tit. III, 1; R. XII, 
1 und 4; Tit. XIV, 2) 532. 


Rußland 5, 54, 62, 73, 89, 170. — — 348, 514, 517. 
NAuffiihe Snvafion 55, 311, 312, 314. 
Auififhe Olfupation 26, 170, 171. — — 338. 

©. 


Saalfeld 96. 

Sadjien |. Kurſachſen, Eiſenach, Hildburghaufen, Weimar. 
Sahmert |. Realwert. 

Snlarienetat 243, 262, 263, 380, 532, 533. 

Salomon, Meyer, der Ältere, Berliner Münzjude 5, 6. 
Salomon, Meyer, der Jüngere, Auricher Münzjude 227—233. 
Sarry, Karl, Buchhalter der Alten Münze zu Berlin (f. Bd. II, ©. 598) 532. 
Saturgus, Kaufmann in Königsberg 338. 

Saune, Kaufmann in Stettin 134. 

Sauſendahl, Münzmeifter in Cleve (j. Bd. II, S. 598) 533. 
Savoyen 71. 

Sayn-Wittgenftein-Altenlirhen, Grafſchaft 77—81. — — 279. 

Schatz, Joh. Chriſtian, Münzrendant der Auricher, feit 1764 oder früher 
der Neuen Münze zu Berlin (j. Bd. IL, ©. 598) 50. — — 532. 
Sceidennftalten, Scheiden 185, 186, 204, 206, 207. — — 243, 384, 393, 

394, 423--426, 450, 451, 461, 502, 524-530. 


Rubel — Schlagſchatz. 569 


Scheidemünzen: 

a) Allgemein 12, 24, 104, 126, 182, 195, 204. — — 344, 358, 360, 
379, 380, 492, 496. 

b) Mangel 97, 118, 119, 122, 123, 125, 132, 140, 144, 175, 233. 
— — 296, 299—301, 308, 309. 

c) Überfluß 4, 13—17, 127, 197, 198, 235. — — 250, 251, 334, 
374, 392, 396. 

d) Vreußifche 12—18, 21-23, 91, 159, 182, 195, 197, 198, 206, 
215—217, 221, 225, 228, 229, 233, 234. -- — 250, 251, 257, 
263, 272, 275, 373, 374, 391, 392, 396, 397, 408, 409, 415, 
424, 427, 454, 458, 472, 473, 478, 482, 490, 492. 

e) Fremde 51, 53, 77, 93, 97, 122, 125, 126, 144, 159, 160, 196, 
231, 232. — — 264, 322, 488. 

Scheidemünzwährung 127. 

Scheiden |. Scheideanitalten. 

Schiller, Berliner Banfier 56. — — 441, 442. 

Schildlouisdor |. unter „Louisdor“. 

Schillinge: 

a) Auricher ſ. Viermariengroſchen. 

b) Elbinger 175. — — 423. 

ec) Holländifche 222, 223, 224, 226. — — 481. 

d) Lübifche 522, 523. 

e) Bolnifche von Kupfer 43, 44, 49, 50, 112. — — 322, 386. 

f) Preußifche 14. — — 531. 

g) Ruſſiſche 423. 

Schimmelmann, Heinrich Rarl, Kaufmann und Bankier in Stettin, dann 
in Dresden, fpäter in Humburg. Wird 1765 Freiherr v. Lindenberg, 
dänischer Geheimer Rat, General-Intendant des Commercii und außer: 
ordentlicjer Gejandter beim niederfächfifchen Kreife in Hamburg 91 big 
93, 127, 169. 

Schindler, Berliner Bantier 55. 

Schlabrendorff, Ernft Wilhelm Freiherr v., jchlefifcher Provinzialminijter 
19—21, 25, 31, 32, 60, 61, 102, 103, 108, 123, 159, 160, 162 bi3 
164, 178, 179, 181, 182, 184—186, 189, 190, 194, 195. — — 264 
266, 312, 316, 320, 321, 358, 370, 373, 374, 381, 382, 389, 392, 
407, 411, 434, 440, 450, 464. 

Shladtfaflen 128. 

Schlagſchatz: 

a) Allgemein 3—5, 10, 12, 19, 21, 24, 25, 27, 29, 33, 37—39, 49, 
61, 63, 64, 68, 75, 76, 94, 111, 112, 117, 119, 123, 132, 133, 
156, 157, 167—169, 171, 185, 226, 231, 233. — — 242, 243, 


570 Regifter. 


260, 252, 253, 267, 271, 272, 291, 303, 310, 323, 329, 330, 
341, 361, 370, 378, 379, 394, 438, 439. 

b) Ertraordinärer in Breslau 262, 263. 

c) Höhe 5—8, 12, 21, 22, 25, 27, 30, 34, 36, 40, 42, 43, 45, 48, 
50—54, 63—67, 78, 81, 89, 91, 93, 156, 157, 168, 171, 209, 
228. — — 239, 240, 249—258, 262, 263, 270, 271, 311—315, 
321, 323, 325, 326, 329, 333, 335, 346-348, 359, 378, 383, 
385—387, 418, 419, 445, 492, 506. 


d) Sehlender 8, 14—16, 124, 192, 205, 229. — — 241, 323, 330. 
Schleſfien 15, 18, 19, 21, 29, 32, 35, 96, 107, 122, 123, 130, 136, 140, 
160, 163, 164, 166, 176, 183, 190, 195. — — 246248, 278, 370, 


373, 374, 382, 392, 396, 450, 465, 466. 

Schlieben, Graf v. 201. 

Schloßgefülle 128. 

Schmidt, Chriftian Ludwig, Criminalrichter und Affefjor beim Stadtgericht, 
Zuftitiar der Ulten und Neuen Münze zu Berlin, wird am 13. Novem- 
ber 1766 „eigentliher Richter in Münzſachen“, befommt als ſolcher 
fein Gehalt, exit feit dem 15. Mai 1778 wieder 100 Rtlr. Trinitatis 
1787 wird er mit 50 Rtlhr. Benfion als Auftitiar der Neuen Münze 
entlafjfen, bat als folcher der Alten weiter 50 Rtlr. Gehalt, ftirbt 1794 
(R. XIII, 1; R. M. 8. 23, 1; Tit. III, 1; Zit. XIV, 2) 532. 

Schnedermann, Chriftian Daniel, Regierungsreferendar, wird am 15. Februar 
1764 Münzrendant in Aurich, tritt im Mai 1767 zur dortigen Regierung 
über (ald Reg.-Rat) (R. XII, 2; Tit. XXV, 5) 533. 

Schniewind, Altenajcher Kreisichreiber 364. 

Schönberg, Joh. Friedrich Graf v., kurſächſiſcher Oberberghauptmann 41. 
— — 268, 269. 

Schreier, Münztaffendiener in Königsberg 533. 

Schröder, Georg Anton, Münzmeifter in Rethwiſch 94. 

Schröder, Johann Anton, Münzmeifter in Hannover 94. 

Schröder, Juſtizrat in Holftein-PBlön 88. 

Schröder, Friedr. Wilhelm, Kriege: und Dom.Rat bei der Mindenfchen 
Kammer und Oberempfänger in der Grafjchaft Lingen 284, 285. 

Schröder, Bräpofitus der: Synode zu Alt-Stettin 330. 

Schrot 380. 478. 

Schroten 282, 291, 501. 

Schütze, Friedrich Wilhelm, Berliner Bankier 55, 192. — — 441, 442, 448. 

Schuldverichreibungen 104, 105. — — 286, 357, 364, 368, 417, 4185, 
469, 473, 477. 

Schuldenzahlung 91, 107—109, 162, 163, 179, 182, 199-202, 220, 
221. — — 358, 366, 467-477, 482—492. 


Schleſien — Sedjiteltaler. 571 


Schulte u. Eo., Kaufhaus in Braunfchweig 327. 
Schulge, Münzagent der vorigen 327. 
Schulz, Martin, Kaufmann in Berlin 106. 
Schwartau, medlenburgiiche Münzitätte 88. 
Schwark, Joh. Karl, Münzbuchhalter in Breslau (ſ. Bd. II, ©. 601). 
Schwark, Gebrüder, Kaufleute in Magdeburg 426. 
Schwarz, Kaufmann in Altona 212. 
Schwarzburg-Sondershaufen 97. 
Schweden 68, 76, 86, 132—134. — — 339. 
Schwediſch-Pommern 77, 80, 130, 131. 
Schweidnit 440. 
Schwerttympfe 422, 423, 429—431. 
Schwerin 54, 87, 88, 90, 91, 94, 131, 140; — |. aud) Medlenburg- Schwerin. 
Schwindt u. Eo., Königsberger Handelshaus 30. — — 249. 
Sechsgröſcher (Sechskreuzer, Szoſtak): 
a) Danziger 59. — — 428, 429. 
b) Bolnifcher 61. 
c) Preußifcher 6, 12, 14, 18—21, 23, 25, 27, 28, 38, 77, 156, 171 
bis 173, 181, 183, 201, 217. — — 239, 240, 261, 262, 270 bis 
272, 335, 338, 339, 341, 347-350, 352, 387, 388, 401, 402, 
422, 430, 431, 505—508, 511, 514, 517, 519—521, 528, 530, 531. 
d) Ruffiicher 59. — — 338, 342, 423, 517. 
e) Sächſiſcher 34, 35, 59, 64, 112, 137, 184, 195. — — 257-260, 
321, 352, 396, 400, 423, 425, 517, 528. 
Sechskreuzer |. Sechögröfcher. 
Sechsmariengroſchenſtück 42,49, 59, 112. — — 270—272, 285, 292,402, 515. 
Sehspfennigitüd: 
a) Preußifches 12, 26, 28, 49, 91, 103, 104, 112, 119, 122, 123, 
125, 141, 156, 160, 163, 166, 182, 183, 196—198, 205, 209, 


229—231. — — 240, 257, 301, 347, 349, 360, 361, 363, 373, 
374, 384, 396, 401, 408, 425, 482, 505, 511, 513, 528, 529, 531. 
b) Sächſiſches 183. — — 273, 290, 296, 343, 400, 513. 
c) Weimarer 144. | 
Sedjiteltaler: 
a) Gute Preußifche nad) Graumanſchem Fuß 6, 8, 11—14, 17, 21, 
23, 79, 140, 179—181, 192, 196, 216, 219, 228, 229. — — 240, 


241, 244, 246, 250, 257, 278, 397, 398, 401, 402, 405407, 
409, 416, 422, 423, 432, 458—461, 479, 480, 487, 488, 505, 528, 531. 
b) Schlechte Kriegsſechſtel: Anbalt-Bernburger 37, 49, 63, 64, 81, 85, 
200, 207, 208. — — 322, 326—329, 332—334, 336, 351, 352, 
400, 512, 516, 528; -- Anhalt-Zerbter (Blöner) 93. — — 351; 


572 Regifter. 


— Ansbacher, Bayreuther 351, 352, 513, 516; — Braunfchweiger 
140. — — 516; — Hildburghaufener 144. — — 513, 516; — 
Medlenburger 130, 131, 140. — — 331, 333, 351, 352, 513, 516; 
— Neuwieder 78, 79. — — 490, 516; — Preußifche 47, 156, 163, 
164, 166, 172, 183, 221. — — 282, 347—349, 353, 363, 370, 
376, 377, 392, 396, 400, 419, 422, 510, 512, 515, 518—521, 
528; — Ruſſiſche 422, 423; — Sächſiſche 130, 131, 141. — — 
246, 290, 510; — Schwedifche 130. — — 331, 333, 351, 352, 513, 
516; — Württembergifche 84. — — 513, 517; — Undere deutjche 
513, 516, 517; — Sf. auch Sechsmariengroſchenſtück. 

Sechzehnſchillingſtück 87. 

Seidenhandel 463. 

Selde, Wardein in Cleve (ſ. Bd. IL, ©. 601) 9. 

Seligmann, Abraham und Sofeph, Königsberger Münzjuden 173. 

Seydel, Stempeljchneider der Neuen Münze zu Berlin, ftirbt im April 1784 

(R. XIII, 1; Zit. III, 1) 532. 
Seyler und Tillemann, Hamburger Bankhaus 92, 93. 


Siebenjähriger Krieg 4, 19, 20, 24, 33, 43, 73, 203. — — 275, 367, 412. 
Siebenfreuzer 36. — — 351, 352. 

Siebzehntreuzger 36, 49. — — 290, 351, 352. 

Siemens, Auguft Ludwig, Wardein in Berlin (ſ. Bd. II, ©. 602) 10. — — 532. 


Sieradihe Adel 60. 

Sigmund, Peter Friedrich, Kaffierer, ſeit 1764 Rendant der Alten Münze 
zu Berlin (j. Bd. II, ©. 602) 532. 

Silber, allgemein 10, 15, 19, 44, 55, 119, 164, 171, 185, 188, 189, 
204, 210, 218, 225, 229. — — 241, 243, 245, 248, 275, 291, 296, 
312, 313, 321, 323, 326, 329, 333, 334, 346, 348, 349, 370, 376, 
377, 386, 388, 392, 423—427, 493, 501, 506; — Ausbeutefilber 12, 
39—41, 44. ——- — 242; — Barrenfilber 376, 424, 425, 494, 528, 
529; — Blicfilber 210. — — 529; — Brudfilber 410, 530; — 
Güldiſches S. 243, 502. 

Sitberarbeiter 410. 

Silberausfuhr 185. — — 387, 493, 494. 

Silbergeld 52, 75, 103, 190-—193, 195, 205. — — 244, 287, 474, 484, 
488; — ſ. auch Aurant. 

Silbergroſchen |. Dreifreuzer. 

Silberhandel 54, 85, 151, 165, 171. — — 315, 376. 

Silberlieferung 47, 64, 123, 124, 151, 155, 167, 169, 170, 172, 173, 
215, 222, 229, 232. — — 244, 261, 423, 461, 466, 506, 507. 
Silberpreis 5, 8, 12, 13, 47, 48, 51, 62, 63, 82, 86, 170, 185, 186, 

228. — — 241, 245, 248, 253, 256, 314, 321, 325, 334, 341, 376 


Sechzehnſchillingſtück — Stenglin. 573 


bis 378, 380, 384, 385, 387, 389, 394, 395, 401, 425, 426, 429, 
430, 434, 435, 450, 493—495, 525—531. 

Silberſchatz des Königl. Schloffes in Berlin 27, 28, 42. 

Simon, Hirſch, Stettiner Münzjude 134. 

Singer, Georg Heinrih, Müngmeifter, jeit 1764 Münzdirektor in Breslau, 
jeit 1770 Generalmünzdirektor (j. Bd. II, ©. 603) 450, 464, 530-532. 

Soelt 175. — — 364. 

Soynenlouisdor |. unter „Louisdor“. 

Sonnenberg (nicht Sonkenthal), Anhalt-Bernburger Geheimrat 81. 

Sortenzettel 350—352, 354. 

Souveraindor 351, 352, 450. 

Spanien 71, 72, 140. 

Spezinllaffen 360. 

Speziesgeld 366. 

Speziesgulden |. Halbtaler. 

Speziestaler ſ. unter „Zaler”. 

Spiro, Simon Levi, Münzausreuter 211. 

Splittgerber und Daum, Berliner Bankhaus 278. 

Splittgerber, Münzfafjierer in Cleve 533. 

Stantseinfünfte 74. — — 357, 359, 366, 369, 395, 396, 399, 412, 414, 
497. S. auch Akziſeweſen, Chargengelder, Domänengefälle, Forſtgefälle, 
Kontribution, Ropfiteuern, Rriegsiteuern, Qehnpferdegelder, Lurusfteuern, 
Schlagſchatz, Schloßgefälle, Steuern, Zieſe, Zölle. 

Stantsminifterium 190. — — 412, 414, 416. 

Staatsobligationen, preußiſche 72. 

Staatsrat 109. 

Staatsſchuld Öſterreichs feit 1756 74. 

Stapelfontrafte in der Grafſchaft Mark 364. 

Stargard 331. 

Steigmann, jeit dem 30. Juni 1766 Kaflierer und Münzmeifteraffiitent 
in Breslau. (R. XIII, 1; Tit. X, 3.) 

Stein, Oberfriegsfommiljar in Pommern 134. 

Steinbrüd, Joh. Zulius, Stempelfchneider in Königsberg (j. Bd. II, S. 604) 533. 

Steinſalz 32. 


Stempel 38, 41, 44. — — 240, 381, 450. 

Stempelgelder, Stempel- und Kartenkaſſe 102. — — 345. 

Stempeltoften 13. 

Stempelfchneider 232. — — 381; — |. auch Abraham, Georgi, Held I 
und II, Zale, 2003, Ludewig, Steinbrüd, Ulitich. 

Stenger und Müller, Kaufleute in Berlin 122. — — 308. 


Stenglin, Bankier in Hamburg 127. 


574 Regifter. 


Stephani, Friedrich Wilhelm, Kaffierer und Münzmeifteraffiftent in Berlin 
(j. Bd. II, ©. 605) 56. 

Sterlinge 70. 

Stettin, Feldkriegskaſſe 68, 131; — Kammer f. unter „Bommern”; — 
Konfiftorium 330; — Landrentei 68; — Münzitätte 7, 8, 10, 11, 50; 
— Oberſteuerkaſſe 68; — Stadt 95, 112, 120, 123, 132, 133, 211. 


SEE 330, 449, 
Steuergeld 12, 117, 118, 120, 125, 134, 139, 141, 145, 161, 191, 195, 
210, 233. — — 269, 299; — ſ. auch Kaſſengeld. 


Steuerfaffen 137, 166. 

Steuerlommifiare 329. 

Steuern 73, 74, 176. — — 246, 353, 366; — |. auch Akziſe, Kontri- 
bution, Kopfiteuern. 

Steuerräte 343, 344. 

Stenerreite 164. — — 304, 309. 

Steuerzahlung 160, 165, 195—197, 215—219, 222, 229. — — 282 bis 
286, 357, 391, 392, 396, 405, 415, 416, 440, 445, 462, 497, 499. 

Stodproben 244, 341, 501. | 

Stolberg, Grafſchaft 43, 49, 83. — — 292. 

Stolterfoth, Danziger Kaufmann 92. 

Stoßwerk 41. — — 275. 

Straflaife 212. 

Straifund, ſchwediſche Münzftätte 62, 76, 95, 130; — ſ. auch unter „Brittel- 
taler“, „Sechſteltaler“, „Zwölfteltaler“. 

Straßburg, Münzrendant in Cleve (ſ. Bd. II, S. 604) 257. 

Straßburg, Stadt 93. 

Straßenraub 384. 

Stredfuß, Berliner Kaufmann 107. 

Strelitz, |. Medlenburg: Strelig. 

Stubenraud, Koh. Friedrich, Bädermeifter in Berlin 126, 127. 

Studnig, Hans Heinr.v., Direktor der Auricher, jeit 30. Mai 1763 der 
Alten Münze in Berlin (j. Bd. IL, ©. 604) 379, 380, 532. 

Stüber 8, 11—17, 23, 63, 156, 182, 215, 216, 220-222, 224, 233, 


234. — — 240, 241, 322, 347, 349, 365, 408, 415, 416, 458, 482, 
487, 490, 500, 522, 523, 531. 
Stübergeid 176, 214, 216, 218, 220, 221. — — 252 —256, 260, 261, 


412—414, 416, 457, 458, 470—477, 485, 487, 490. 
Stüdelung 437, 478; — |. auch Remedium. 
Stüde von Achten ſ. Piaſter. 
Submiſſionsgelder in der Grafſchaft Mark 363, 364. 
Subfidien 42, 55—57, 156. — — 310, 314. 


Stephani — Trier. 575 


Suprangio |. unter Agio. 
Surplus 209. 
Szoftaf |. Sechsgröſcher. 


Taler: % 
a) Albertus- oder Kreuztaler 201. — — 348, 436, 449. 
b) Ungbacher, Bayreuther 78. — — 351, 514. 
c) Banktaler, Hamburger 333, 436. 
d) Kronentaler, niederländiicher 215. — — 451—453, 456, 457, 481, 
486, 491, 501. 
e) Kurſächſiſcher nach 12-Zalerfuß : 36, 39. — — 269, 436, 509. 


f) Zaubtaler |. Louisblanc. 
g) Levantetaler |. öfterreichifcher. 
h) Maria-Therejientaler ſ. öfterreichifcher. 
i) Öfterreichifcher nach Konventionsfuß 70, 73, 74, 232. 
k) Preußifher nah 12 Zalerfuß 105 — nah 14-Zalerfuß und 
ſchlechter 25, 47, 180, 196, 220, 222. — — 282, 291, 391, 396, 397, 
405, 406, 409, 416, 432, 450, 460, 461, 464, 479, 487, 509, 531. 
1) Reichdtaler nad) 9-Talerfuß 389. 
m) Taler Gold 187, 191. 
Zarifierung 109, 215—218. — — 413, 524—531; — |. auh Münztarife. 
Tauentzien, Friedrich Bogislav v., Generalleutnant und vom 12. Januar 
bis 1764 Generalmünzdireltor!) 24, 25, 32, 52, 61, 63, 68, 85, 86, 
118, 122, 123, 173, 178. — — 296, 313, 314, 320, 331, 377. 
Teſchen 352. 
Tepmar, Münzrendant in Magdeburg (f. Bd. IL, ©. 606) 533. 
Teuerung |. Warenpreije. 
Ziegelprobe 244, 341, 437, 501. 
To der Horft, Adam Aſcanius, Kriegsrat und Affiitent Graumans (ſ. Bd. II, 
©. 606) 259. 
Touffaint, Kaufmann in Königsberg 338. 
Transport |. Geldtransport. 
Trapp, Wardein in Schwerin 509—511. 
Travemünde 89. 


Treior 12, 102, 205, 235. — — 263, 265, 313, 375, 376. 
Treforie, franzöjiihe, in Hamm 363, 


Trier 66, 77, 79, 81. — — 279. 


1) %. war Generalmünzdireftor nur infoweit es die Perfonalien der 
Münzbeamten und das Breslauer Münzweſen anging, die Hauptfache beforgte 
Köppen. ©. auh „Retzow“. 


576 Regiſter. 


Türck (Türcke), geboren 1741 in Berlin, wird 1755 Supernumerar der 
kurmärkiſchen Kammer, 1756 im Generaldireftorium, 1762 der Neuen 
Münze zu Berlin, am 16. Februar 1764 Münzmeifteraffiftent der 
Alten Münze zu Berlin, am 20. Januar 1770 Kaffierer derfelben, am 
15. Mai 1772 Buchhalter der Neuen. ZTrinitatis 1787 wird er als 
Nendant der Neuen Münze zu Berlin mit 600 Rtlr. Benfion ent- 
lafjen und interimiftifch bejchäftigt, feit Trinitatis 1800 ift er wieder 
etatmäßig. 1787: ſehr beſchränkte Fähigkeit und jehr ehrgeizig, zwei 
Kinder (R. XIII, 1; Tit. III, 1; Tit. XIV, 3, 4, 5) 502, 532. 

Tympf |. Achtzehngröfcher. 


u. 

Uhden, Johann Chriftian, Generalfiskal 132. — — 296, 297. 

Ufitich, zweiter Stempelfchneider in Breslau (f. Bd. IL, ©. 606) 532. 

Umprägung des Kriegsgeldes 64, 73, 155, 166, 198, 203—213, 235. 
— — 321, 384. 

Umschreibung von Schuldverichreibungen 105, 181, 182, 199. — — 286, 
486. 

Umwechſelung ſchlechter Münzen 8, 13—15, 17, 19, 68, 75, 111, 131 bis 
133, 156, 163, 164. — — 250-258, 347, 371, 372, 379, 384. 

Ungarn 35, 54. 

Unger, €. G., Münzdirektor in Aurich, feit 1769 Oberhüttenmeifter in 
Rothenburg (j .Bd. IL, ©. 606) 227, 230, 232, 233. — — 533. 

Unruh, Graf v., Eurfächfiicher General und Geheimer Rat 31, 35. 

Unternehmer |. Münzunternehiner. 

Urfinus, Erhard, Geheimer Finanzrat im Generaldireftorium 128, 129, 
158, 159. — — 353—358, 360. 


V. 
Valor intrinsecus ſ. Realwert. 
Valuta 448. 
Valvation 225. — — 499. 


Veilsdorf, Kloſter V., Hildburghauſenſche Münzſtätte 97. 

Venedig 449. 

Venlo 7. — — 456. 

Verbotene Münzen 283, 284, 288, 295, 299, 330; — |. auch Münzverbote. 

Berfalltag 106. 

Berlehrsturs, Berfehrswert 37, 159, 193—195, 199, 217—218. — — 416, 
471, 477. 

VBermögensiteuern 74. 

Berpflegungsgelder ſ. AUrmeeverpflegungsgelder. 

Verrufung |. Münzverbote. 


Türd — Warenbilan;z. 577 


Birtor Friedrich, Fürſt von Anhalt-Bernburg 49, 831—84. --- — 291, 292. 

Biebig, Joh. Gottlob, Kriegs- und Domänenrat in Breslau. 159. — — 360. 

Biehhandel 29, 30. 

Biere, Adanı Otto v., Minifter (f. Bd. T, ©. 594) 102. 

Viergroſchen ſ. Sechitellaler. 

Vierkreuzer ſ. Batzen. 

Viermariengroſchen 5, 6, 11, 12, 23, 112, 144. — — 240, 260, 285, 402. 

Bierpfennigjtüd ſ. Halbmariengrofchen. 

Bierihillingitüd 87. 

Biertelfilbergrofhen ſ. Gröſchel. 

Viertelſtüber von Kupfer 142, 144, 234. 

Vierteltaler 179, 180, 196. — — 391, 396, 397, 405, 406, 409, 416, 
450, 460, 461, 479, 487, 531. 

Bifitation 211. — — 294. 

Bogel, Kaſſierer, feit dem 16. Februar 1764 Münzmeifterafjiftent in Breslau. 
Stirbt im Juni 1766 (R. M. 8. 81, I; R. XIII, 2) 532. 

opel, Oberamtmann 384. 


Vorbeihidung 13, 47. — — 244, 291, 315, 318, 531. 
Vorſchüfſe an polniſche Kaufleute 340. 
W. 


Wachenhuſen, v., Schweriner Kammerrat 89. 

Wagener, Chriſtian Andreas, geboren 1745 in Clausthal als Sohn eines 
Bergmeiſters, 1762—1766 Wardein in Hamburg, wird am 14. Oktober 
1766 Wardein in Magdeburg, geht 1768 nad Clausthal, wird im 
DOftober 1778 Münzmeifteraffiltent der Alten Münze zu Berlin, am 
31. Januar 1782 zweiter Wardein in Breslau, wird Trinitatis 1787 
mit 400 Rtlr. Penſion entlaffen und interimiftifch bejchäftigt, iſt feit 
1792 wieder etatSmäßiger zweiter, wird 1793 einziger Wardein in 
Breslau, wird 1795 Wardein der Alten Münze zu Berlin. 1787 bat 
er zwei Töchter. (Tit. II, 1; R. XII, 1; Tit. IV, 14; Tit. II, 7; R. 
M. 8. 81, I; Tit. XIV, 2, 3, 5; Bahrfeldt, Marienburg II, Note 91). 


Banney, Münzdirektor in Magdeburg (ſ. Bd. II, ©. 607) 27. — — 426, 533. 
Warburg, Michael, Agent bei Aaron Meyer 327. 
Wardein 9, 66. — — 372, 380, 425, 437; — ſ. auch Rreiswardein und 


Gens, Glaeſener, Graff I und II, Hartmann, Knauſt, Yauffer, Over: 
mann I, Rouviere, Selde, Siemens, Sylm, Trapp, Wagener, Wiede- 
mann I und IT. 

Bardeinaffiitent 9. 

Warenaus- und Einfuhr 96, 115, 120, 129, 227. — — 49. 


Warenbilanz 176. 
Acta Borussica. Munzweſen III. 37 


578 Negifter. 


Warenpreife 74, 86, 90, 91, 101, 106, 133, 135, 137, 138, 143, 158, 


166, 171, 226, 234. — — 280, 308, 311, 328, 333, 337, 338, 340, 
353—-357, 360, 366, 367, 381, 456, 457. | 
Warſchau 41, 58, 94. — — 316, 317, 378. 


Waſſerſchleben, Ernſt Otto, big 1760 Cabintsſecret. d. Kgs., jeitdem Kr.- u. 
Dom.:R. in Halberjtadt 269. 
Wechfelbriefe 80, 85, 101, 104, 108, 110, 140, 143, 144, 147, 176, 192, 


229. — — 285, 312, 313, 327, 351, 369, 447. 
Wechſelbureaus 164, 165. — — 370. 
Wechſelei 120, 121, 198. — — 300, 304, 383. 
Wechſelgeld 12, 66, 108, 181. — — 242, 335, 429. 


Wechſelkurs 5, 7, 8, 16, 40, 51, 79, 86, 101, 107, 108, 145, 189—193, 
222—-224, 234. — — 241, 245, 247—249, 298, 312, 313, 340, 368, 
369, 376, 377, 388, 419, 420, 427, 428, 432, 433, 447, 448, 461, 
465, 466, 469, 470, 494, 522, 523. 

Wechſelordnung 104. 

Wechſelverkehr 127, 151, 152, 233. — 357, 370, 407, 466. 

Wechſelverluſt 70, 159, 170, 176. 


Wechſler 123. — — 306, 307, 327, 329, 356, 359—361. 
Wedel, Karl Heinrich v., Kriegsminifter u. dirig. Minifter im General- 
direftorium 128, 135, 136. — — 411. 


Wegegelder 366. 

Wegely, Johann Georg W. u. Söhne, Berliner Handelshaus 105, 106. 

Weil, Karl Friedrih, Münzzähler in Aurich, 1764 KRaffierer der Neuen 
Münze zu Berlin (ſ. Bd. II, ©. 608) 532. 

Weimar, Herzogtum Sachſen-W. 43, 49. — — 292. 

Weinſtein 55. 

Wellington, Arthur Wellesley, Herzog von, britijcher General und Staats- 
mann 72. 

Wendemeyer, Adam, Zähler der Alten Münze zu Berlin, ftirbt im September 
1766 (R. XIII, 1 und 2) 532. 

Werner, v., Öeneralleutnant 352. 

Werſtler, Bankier in Berlin 441, 442. 

BVertmaßitab 188. — — 444—446, 448. 

Wertverhältnis zwiſchen Gold und Silber 187—189, 193, 218. — — 409. 
416, 420, 421, 432, 433, 446. 

Weſel 17. 

Weſerlande 81. 

Weſer, Preußen öftlich und weftlih der W. 230, 231. 

Weffel, v., polnifcher Großfchaßmeilter 59, 60, 62. — — 316, 317, 319, 
320. 


Warenpreife — Zips. 579 


Weiterwald 79. — — 279. 

Weitfalen 70, 79, 142, 152, 176. — — 280, 322, 368. 

Weſtphal, Joh. Friedrich, Nendant in Lleve (j. Bd. IT, ©. 609) 533. 

Wetter in der Grafſchaft Marf 363. 

Wiedemann I, Johann Konrad, Wardein in Aurich, feit 17. Oktober 1769 
Münzmeifteraffitent in Breslau (ſ. Bd. II, ©. 609) 227. — — 533. 

Wiedemann II, Münzzähler in Magdeburg 533. 

Wiedemann III, Ludwig Siegmund, Wardein der Neuen Münze zu Berlin, 
jtirbt im Oftober 1765; feine Witwe befommt das Sterbequartal, aber 
feine Penſion (R. XIII, 1) 532. 

Wieger, Johann, Raufmann in Hamburg 93. 

Wien 449, 495. 

Wilde, Münzjuftitiar in Magdeburg 533. 

Winter, Friedrich, ift 1762 Kaſſierer und Münzmeifteraffitent der Alten 
Münze zu Berlin, wird am 15. Februar 1764 Münzmeifter in Aurich. 
Am 2. September wird ihm eine Kafjiereritelle in Breslau angetragen. 
(Berliner Adreßfalender 1762; R. XIII, 2; Tit. XXV, 5) 533. 

Wolff, Rafjendiener in Magdeburg 533. 

Wolkonskoi, ruſſiſcher Generalleutnant 134. 

Bucher 134, 158, 161, 189. — — 286, 287, 303, 353, 354, 357, 367, 
382, 409, 420, 421. 

Württemberg 77, 84. 

Wulff, Anhalt-Bernburger Münzjude 81. 

Wylich, v. Generalmajor 268. 

Wylih u. Co., Berliner Handelshaus 106. 


2. 
Zahlkraft, bejchräntte 229, 234. 
Zehnfreuzer 36. 
Zehnftüber 219. — — 480, 482, 492. 
Zehntalerſtück |. Zweifriedrichsdor. 
Zeichengeld 122. 
Zeitpacht 366. 
Zeitungen, 58. — — 316, 317, 331, 334, 343, 344, 422, 434. 
Zerbit |. Anhalt-Zerbſt. 
Beffnlien 531, 532. 
Zieſe 128. 
Binfen, Zinszahlung 107, 110, 127, 176, 199, 201. — — 357, 365 big 
368, 473, 475. 


Zips 58. — — 317. 
37* 


580 Regiſter. 


Zölle 102, 103, 111, 121, 124, 135, 138, 142, 159, 176, 196. — — 
242, 252, 264, 288, 297, 298, 310, 339, 358, 366, 405, 407. 
Bwanzigfreuzer 36. — — 351. | 


Bwanzigitüber 219. — — 480, 482, 492. 

Zweidritteltaler 105. — — 269, 286, 351, 389, 509, 514, 527, 529. 
Zweifriedrihsdor 180. — — 406, 531. 

Zweigröfhel 12, 182. — — 240, 396, 531. 


Zweigröſcher 531. 
Zweigrofchen |. Zwölfteltaler. 


Zweilreuzer 12, 182. — — 240, 408. 

Zweimnriengroiden 53, 63, 182. — — 318, 322, 347, 349, 408, 531. 
Zweifilbergroſchen |. Sechsgröſcher. 

Zweiſtüber 11, 12, 17, 18, 143, 182, 215—222, 224, 234. — — 240, 


250, 253, 261, 262, 369, 402, 408, 413, 415, 455, 457, 469—472, 
475, 481, 482, 487, 492, 500, 531. 
Zweiundeinhaldtater |. Halbfriedrichsdor. 


Zwölfkreuzer 18. — — 260—262. 

Zwölfmariengroihen 37, 42, 49, 59, 115. — — 285, 289, 292, 400, 423, 
509, 51b. 

Zwölfmarkſtück 140. 

Zwölfteltaler: 


a) Gute Preußifche nach Graumanſchem Fuß 6—8, 11—14, 17, 21, 
23, 59, 79, 179—181, 192, 196, 209, 216, 219, 225, 228, 229. 
-— — 240, 241, 244, 246, 250, 257, 278, 370, 397, 401—403, 
406, 407, 409, 416, 422, 423, 432, 458-—460, 479, 480, 487, 
488, 528, 530, 531. 

b) Schlechte Kriegszwölftel: Anhalt-Bernburger 81. — — 423, 513, 
517; — Bayreuther 352, 517; — Hildburghaufener 352, 513, 517; 
— Medlenburger 423; — Preußiſche 47, 156, 163, 164, 172, 183, 
221. — — 282, 347 —349, 352, 363, 376, 377, 392, 396, 400, 507, 
513, 518 —521; — Sächſiſche 26, 66, 67, 91, 125—129, 141, 156, 
159, 160, 163, 166--168, 170, 175, 183, 184, 195, 196, 200, 206 


bis 209, 215. — — 246, 290, 335, 336, 343345, 347, 348, 
351, 358, 362—368, 384, 396, 400, 423, 425, 460, 513, 517, 
528, 529; — Schwediſche 130. — — 423, 513, 517. 





Prud von Fr. Stolberg, Merfeburg. .