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BOUGHT WITH THE INCOME
FROM THE
SAGE ENDOWMENT FUND
THE GIFT OF
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1924 092 887
ACTA BORUSSICA.
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Denfmäler
der
Preußiſchen Stantsverwaltung
im 18. Jahrhundert.
Königlihen Akademie der Wiffenfhaften.
Die einzelnen Bebiete der Dermwaltung.
Münzwefen.
Münzgerhihtliher Teil. Pritter Band.
Kerlin.
Derlag von Paul Parey.
SW., Hedemannftraße 10.
1910.
Das
Preußische Münzweſen
im 18. Jahrhundert.
Münzgefhichtliher Teil. Dritter Band. Das Geld des ſieben⸗
jährigen Krieges und die Münzreform nach dem Frieden.
1755—1765.
»
Darftellung von Sriedrich Sreiherr von Schröfter.
Akten bearbeitet von &. Schmoller und Sriedrich ER
von Schröter.
Berlin.
Derlag von Paul Parey.
SW., Hedemannftraße 10.
1910.
—
N.2650%0
Alle Rechte, auch das der Uberſetzung, vorbehalten
Dorwort.
Der vorliegende Band behandelt das bisher befanntejte Er-
eignis der preußifchen Münzgejchichte; denn wo immer wir in all-
gemeinen Werfen über den fiebenjährigen Krieg oder über das
preußiſche Münzweſen etwas leſen, da finden wir auch die unter-
wertigen Prägungen jener Kriegszeit, die jogenannten Ephraimiten
erwähnt, woran ſich meift einige Angaben‘, über die Münzver—
ſchlechterung und über die dadurch veranlaßten Berlufte der Be—
völferung knüpfen.
Einige aftenmäßige Mitteilungen über diefen höchſt merf-
würdigen Vorgang Hat jchon im 18. Jahrhundert Klogfch, im 19.
Niedel gegeben, und zulebt bat der mitunterzeichnete R. Koſer den
Münzgewinn für die einzelnen Jahre aus den Treforaften zu be-
rechnen verfucht, ohne die einjchlägigen technijchen Fragen erörtern
zu wollen.
Die Münzverfchlechterung war eine zwar nicht zu umgehende,
aber doch nur Furze, mit ihren Nachwehen nicht über ſechs Jahre
(1759— 1765) dauernde Epijode. Denn für jo unvermeidlich der
König fie hielt, für ebenjo notwendig erfannte er die fchnelle Rück—
fehr zu geordneten Zuftänden nad dem Frieden: er erklärte, ruhig
jterben zu wollen, nachdem er das Münzweſen verbeſſert und die
Kriegsjchulden abgetragen haben würde. Die ungeheuer fchwierige
Aufgabe, aus einem zerrütteten Münzweſen ein gutes zu jchaffen,
einen leichten Münzfuß in einen ſchweren zu verwandeln, ift immer
nur felten energifchen Bolitifern wie Diocletian, Pipin und Karl,
Ferdinand und Iſabella, Sigismund I. von Polen, Elifabeth von
England, Richelieu gelungen. Unfer Band wird zeigen, welch inten-
five Arbeit und zähe Energie Friedrichs und feiner Beamten nötig
waren, um diefe Aufgabe nach) dein fiebenjährigen Kriege zu bewältigen.
vI Borwort.
Darum fommt denn auch diefer zweiten preußifchen Münz-
reform des 18. Sahrhunderts eine ungleich größere Bedeutung zu
als der Prägung der Ephraimiten. War dieje ein Furzer, ſchnell
wieder bejeitigter Notbehelf, jo hat die von 1763 big 1765 aus-
“ geführte Reform das Graumanſche Syſtem unter Befeitigung feiner
Übertreibungen und Fehler wieder eingeführt und damit den Unter-
grund des preußifchen Münzweſens gejchaffen, der ftandgehalten
hat bis auf unfere Tage.
Die Publikation ift nach denjelben Grundjägen wie in den
beiden erjten Bänden erfolgt; auch Diesmal hat Frhr. Dr. v. Schrötter
die wejentliche Arbeit getan, und hat Herr Dr. Regling durch forg-
james Lefen der Korrektur dankenswerte Hilfe geleiftet.
Berlin, Anfang Januar 1910.
Die akademiſche Kommiſſion
für Herausgabe der Acta Borussieca.
Guſtav Schmoller. R. Hofer. Otto hintze.
Inhalt.
Erfte Abteilung. Darftellung.
Erſtes Bud. ei
Die Prägungen - » 77er 1
I. Kapitel. Der Generalpadhtfontraft von 1755 - * 3
Die Verpachtung der Münze zu Aurich - - - - - 65
Die Verpachtung der Münze zu Cleueee— 6
Der Generalpachtkontrakt vom 6. Oktober 1755 -» » rn 11
Die Slevifhe Scheidemüngprägung - * nnononononn 14
Die Slevifche G-Rreuzgerprägung - » cn nonn nn 18
Änderung des Generalkontrakts am 2. April 1756: > 21
Nemedium - > > er 23
II. Kapitel. Die einzelnen Münzftätten 1756 bis 1759 - - - 24
Die Münzftätte Berlin - - - mn 25
Die Münzftätte Königäberg - - - "rn 26
Die Münzftätte Magdeburg - m rnnn nn 26
Die Nahprägung der polnif-fächfifchen Tumpfe - 28
Die Münzftätte Breslau - » > mn 31
Die Leipziger Münzftätte 1756, 1757 > m * 33
Die Dresdener Münzftätte 1757 bi 1759 > cc — 39
Polniſche Kupfermüngen - > > nern 43
III. Kapitel. Der allgemeine Abgang vom Graumanjcdhen
Münzfuße 1759 bis 1763 - nme 45
Die Mittelfriedrihsdor und Mittelauguftbor » nn 46
Der Münzkontraft vom 15. Sanuar 1760 nn 49
Die Prägungen des Jahres 176l - - nn 51
Die neuen Augufldbor - > > er mm nn 55
Das polnische Münzedikt vom 12. Auguſt 1761 >: 58
Die Brägungen des Jahres 1762 - » nnnnn nn 62
Beurteilung der preußifchen Nachprägungen - » » nn 69
IV. Kapitel. Die außerpreußifhen Münzverſchlechterungen
in Deutſchland ar A ee 78
Der Weſten (Neuwied) Bl ae a a ee ee a ke, ee 78
Die Bernburgiihen Münzen - > mon 81
VIII Inhalt.
Seite
Medlenburg-Schwerin -» - -» > > m 87
Holftein-Plön - - > > > Hmm 91
Hildburghaufen Ba en me ee Me A ee ee a Dreh 96
Hweites Bud) |
Der Berkeßrswert des Ariegsgeldes - - - - "nn m ern 99
I. Kapitel. Der Verkehrswert der Münzen preußifchen Ge—
präge3 Bu ae a ee Me a ie eh, 101
Verſuche, das Gold im Lande feitzuhalten - - - - 6 102
Die Tarifierung des Kriegögeldes; der Wechjellurs - - - - - - - 104
Verordnungen über Schuldenzablung - -» » nenn 109
Die Sammlung und Einfchmelzung des alten Geldes - - - - - - 110
ll. Kapitel. Der Verkehrswert der Münzen fremden Ge-
präges Be ee ee ee ee A ae ee er Sarah ee 114
Die fächfifchen Drittel - > > Hrn rn 115
Der Mangel an Scheidemüngen - - » re. 122
Die ſächſiſchen Groſchen und Doppelgroſchen 1761 bis 1763 - - - 125
Die medlenburgifchen, hoffteinfchen und fchwediichen Sorten - - - 129
Die neuen Auguftdor FE 134
II. Kapitel. Die Geldverhältniffe im Weften und die Ab—
wehr der preußifhen Kriegsmünzen in den benadbarten
Gebieten Norddeutfchlandg - - - - - ern 139
Mindenn.... 139
Mark - - SE ZI ZZ Eu zz Zune 142
Oftfriesland - - -» > > 7er 144
mh BE Be Be 20.146
Hannover, Braunfchweig, Hamburg, Bremen, der Reihstag - : - 149
Drittes Bud.
Die Heorganifation 1763 Bis 1765 (1770) - - - > nn 153
I. Kapitel. Der Übergangsmünzfuß von 1763 - : - - - - 155
Der Kontralt vom 17. Dezember 17011...... 156
Der Kurs der älteren Sorten im Jahre 1763 - - - - 159
Das Edikt vom 18. Mai 176. 162
Geldmangel und Wehfelei - - - > Hr rn 163
Die Beendigung des Bahtfyftens - - -» 7m rn 168
Die Königsberger Münzverhältniffe 1763 - - - rn e.. 169
Das Geldweſen im Weiten - - - > rm n 175
II. Kapitel. Das Edikt vom 29. März 1764 - - 0. 178
Entftehung a Er a —— 178
Der verbeſſerte Graumanſche Fuß - -» » nenn 79
Erlaubte fremde Sorten - - » - rn 181
Inhalt. | IX
Seite
Scheidemünzen Bla ee 182
Die Reduzierung des Kriegsgeldeeeeee * 183
III. Kapitel. Tarifierungen; Steuergeld; Umſchreibung der
Obligationen nn Ma at Zn SE SED Re a a re zu ah Aa, ca 187
Tas Wertverhältnis zwilchen Gold- und Silbermünzen - - - - - 187
Tarifierung fremder Goldmünzen - - » » - rennen 191
Abgabenzahlung in Gold, Kurant und Scheidemünzen - - - - - - 195
Die roten Sechſer Be a a a a ae ee 197
Die Abzahlung älterer Obligationen mit neuem Gelde - - - - - 198
IV. Kapitel. Die Umprägung des Kriegsgelde3 - - - - - - 203
Allgemeines Be Ra ne de nie ee ——— 203
Der Schmelzwert des Kriegsgelde8 - - - - ren n nenn 205
Die Umprägung der geringhaltigen Treforbeftände - - - - - - - 207
Die Verhütung der Ausfuhr des Kriegsgelde8 - - -» 209
V. Kapitel. Das Shidjal des Edikts vom 29. März 1764
in den weftliden Landen und die Münzftätten zu Cleve
und Aurich Ber ce ut u ae Be El alien, Ro en aufn red, a 214
Die Tarifierung der fremden Sorten - - -» re nn. 214
Die Abzahlung der Obligationen - - - - - nn 219
Die Unmöglichkeit eined autonomen preußifchen Münzmefens im Weften 221
Das Ende der clevifhen Münzitätte - -» + nenn 226
Das Ende der oftfriefiihen Münzftätte - - - - een 227
SAhlüf 2a: 235
Zweite Abteilung. Alten - 237
Dritte Abteilung. Tabellen - : - - - - - 508
Regifter u anche de al be rar he ae eh ee ae al er De far ch 534
Gedruckte Literatur.
% 5% Klotzſch, Verſuch einer churſächſiſchen Münzgeſchichte. Chemnig 1779,
©. 840—859.
A. F. Riedel, Der brandenburgijch-preußifche Staat3haushalt. Berlin 1866.
N. Kofer, Friedrich der Große. IT. 1. u. 2. Aufl., 1903, ©. 310—312, 353—354 ;
3. Aufl. 1905 ebenda.
R. Kofer, Die preußijchen Finanzen im fiebenjährigen Kriege. (Forfchungen zur
brandenburgifhen und preußifchen Gefchichte, Bd. 13.) Leipzig 1900,
©. 153—217, 329375. |
Erft nad) vollendetem Drud der Darftellung ift mir die Difjertation von
K. Arnhold: Anhaltifches Münzweſen im fiebenjährigen Kriege, Halle a. ©. 1908,
befannt geworden. Im ganzen weicht der Inhalt diefer Schrift von unferer
Darftellung nicht ab, ift aber naturgemäß detaillierter. Sc möchte daraus an-
führen, daß die Rethwiſcher Münze bis Ende Februar 1762 betrieben wurde, und
dort im ganzen für 2 Millionen Rtlr. Kriegsmünzen geprägt worden find (unjere
Darjtellung S. 94, zweiter Abſatz). Ein befonderes Kapitel fchildert die erfolg-
reichen Beftrebungen, die Maßnahmen des Kaiferd gegen die Anhaltiſchen
Prägungen unwirkſam zu machen. Arnholds allgemeine Bemerfungen über das
deutſche Münzweſen bedürfen der Berichtigung.
Aktenbezeichnungen.
Nr. = Nummer der in diefem Bande abgedrudten Akten.
R = Geheimes Staatsarchiv Berlin, Repofitur. |
Tit. — Geheimed Staatdardhiv Berlin, Generaldireftorium, Münzdepartement,
Titulus.
A. B. = Staatdardiv Breslau.
U. &. Staatsarchiv Coblenz.
A. K. = Staatsarchiv Königsberg.
A. M. Staatsarchiv Magdeburg.
U. ©. = Staatdardiv Stettin.
A. Schi. = Staatdardhiv Schleswig.
U. D. = Haupftaatsardjiv Dresden.
U. Schw. — Geheimes und Hauptarchiv Schwerin.
U. 3. = Haus- und Staatsarchiv Zerbſt.
Berichtigunaen.
©. 46, Note 1: lied „Keffenbrink“ ftatt „Kettenbrind”.
©. 217, Note 2: lieg „Nr. 102° ſtatt „Nr. 103".
Erfte Abteilung.
Daritellung.
Erftes Buch.
Die Prägungen.
Acta Borussica. Münzwejen IL.
Erfies Kapitel.
Der Beneralpachtfontratt vom 6. Oktober 1755.
— —— —
Hatte der Generalmünzdirektor Grauman ſeine Verſprechungen
nicht zu erfüllen vermocht, ſo mußte der König auch bald einſehen,
daß er ſelbſt es mit ſeiner Verwaltung des Münzweſens nicht weiter
brachte. Nicht weiter in der Erreichung des Zieles, das er einer
guten und klugen Münzverwaltung und Münzpolitik geſteckt hatte:
der Gewinnung eines großen Schlagſchatzes. Indem Friedrich aber
bemerkte, daß die feiner Meinung nah am günſtigſten gelegenen
Münzftätten, wie Aurich, Cleve, wenig leijteten, die am ungünftigften
gelegenen zu Breslau und Königsberg aber aufblühten, mußte er
die Urſache dafür darin erbliden, daß letztere verpachtet waren.
Die Verpachtung der Münzftätten war in den Münzgeſetzen
des Deutjchen Reichs arg verpönt und mit Recht, denn bei nicht
jehr ftrenger und intenfiver Aufficht war Integrität in diefem Ver—
waltungszmweige jowiejo ſchon nicht durchzuführen, bei der Verpachtung
aber gaben die Regierungen die Münzverwaltung ganz oder teilweife aus
der Hand. Doc, immer wieder hatten der Mangel an Kontroll»
organen und Scheu vor Ausgaben zu der Verpachtung geführt, was
fih dann fat ausnahmslos durch eine mehr oder weniger ftarfe
Münzverichlechterung rächte. Indem aber Friedrich bei der Ver.
padhtung der Münzjtätten die beftehende Verwaltung beibehielt, die
Berantwortung für Münzfuß, Gepräge und das ganze Rechnungs-
wejen weiter dem Münzdirektor und deſſen Beamten auferlegte,
machte er den Pächtern eine Überfchreitung der erlaffenen Ber-
ordnungen, eine ungejeßliche Bereicherung, eine ungefeglide Münz-
verfchlechterung fehr ſchwierig. Er fcheint fich auch bei dem Über-
gange zur Generalpacht genau davon überzeugt zu haben, daß die
eigene Staatsverwaltung der Münzftätten nicht jo vorteilhaft wie
1*
4 Erſtes Buch. Erſtes Kapitel.
ihre Verpachtung war, indem er fi die Münzkoſten zufammenftellte
und fie mit dem bis dahin gewonnenen und dem durch die Ver—
pachtung zu erwartenden Schlagjchage verglich.‘)
Und nicht auf einmal, jondern allmählich wurden die andern
Miünzftätten den Pächtern der Königsberger übergeben, erjt Breslau,
dann Aurich und Cleve, endlich Berlin und Magdeburg. Und wenn
einmal ale Münzen verpachtet wurden, jo war es zur Verhütung
gegenjeitiger Schädigung dur” Höhertreiben der Edelmetall-
preije befjer, die Verpachtung gejchah an einen Unternehmer oder
an eine Geſellſchaft als an mehrere. Wir ſahen, wie üble Er-
fahrungen man mit den vielen Lieferanten in dieſer Beziehung ge-
macht Hatte.
Uber dennoch, in leßter Hinficht hätte troß aller Borficht die
Verpachtung auch dieſes Mal nicht jegensreich gewirkt; beweijen
fünnen wir das nicht, weil der fiebenjährige Krieg ausbrach und
ganz abnorme Verhältniffe jchuf. Aber aus den Erfahrungen des
einen Bachtjahres vor dem Kriege oder vielmehr vor dem Jahre 1757
fünnen wir doch ſo viel fchließen, daß, wäre Friede geblieben, Die
Verpachtung nicht lange gedauert haben würde. Der große Schlag-
Ihag, den die Unternehmer dem Könige verjprochen Hatten, wurde
zwar gezahlt, aber doch nur unter ftarfer Schädigung des Landes
durch eine übergroße Herftellung von Scheidemünze und die an
einer Stelle jchon vor dem Kriege vorgenommene Berjchlechterung
des Graumanſchen Münzfußes.
Während der Graumanfchen Periode war die Königsbergſche
Münzftätte an die Juden Moſes und Abraham Frändel, nad) des
Abraham Tode an Mofes Frändel allein verpachtet gewefen. Der
Großvater des Abraham, Benjamin Mirelis Yrändel, war von
Wien nad) Berlin gezogen, wo auch fein Vater Naphtali Hirjch Iebte.
1) Nach Berechnung der Münzdirektoren betrugen die jährlichen Münzkoſten
— Löhne und Betriebskoften ohne Kupfer — für Berlin 16778, Breslau 12170,
Magdeburg 10184, Aurich 18503, Königsberg 10200, Cleve 13250 Rtlr., wenn
überall die gleiche Duantität im Nennwert auszuprägen geweſen wäre; und von
der Hand des Königs findet ſich eine Notiz, wonach — wahrſcheinlich inkl. Kupfer-
toften — diefe Zahlen 30000, 25000, 16000, 20000, 23000, 22000 maren.
R. 96, 409 A. Im.-Ber. Diefts, Cleve, 15. Nov. 1755. R. 96, 409 T.
Der Generalpadhtfontraft vom 6. DOftober 1755. 5
Moſes und Abraham hatten noch zwei Brüder, David, den Lehrer
Moſes Mendelsſohns, und Salomon, ſowie eine Schweſter Elka,
die den Nathan Veitel, genannt Veitel Ephraim heiratete. |
Diefer Beitel Ephraim war der dritte Sohn des Hamburger
Suden Chajim, genannt Heine Ephraim, der nach Berlin gezogen
und bier 1747 geftorben war. Die reiche Familie Frändel bat
wohl bald den kühnen Unternehmungsgeift des Ephraim erkannt:
mit dem Jahre 1755 wurde er ihr Gejchäftsteilhaber und bald ihr
fie weit überflügelnder Nachfolger in den Münzgejchäften.
Seit Anfang des Jahres 1755 Hatte Moſes Fränckel, wahr-
Icheinlid von Ephraim unterjtügt, die beiden öſtlichen Münzftätten
der Monardie, Königsberg und Breslau gepacdhtet.‘) Bald darauf
famen dazu die beiden weftlichen, Aurich und Lleve. Die Ver—
anlafjung dazu gab die Verhütung von Konkurrenzunternehmungen
an beiden Orten. In Aurich wollte der uns befannte Meyer
Salomon?) eine Million Thr. in Mariengrojchen und Scillingen
münzen und dafür 16000 Rtlr. Schlagihag geben. Das hielt
Srändel für eine große Beeinträchtigung feiner Unternehmung. Er
babe durch den verbefjerten Fuß der Tympfe deren Kredit in Polen,
Rußland und Kurland wieder angebahnt, er habe den Wechſelkurs
auf Holland und Hamburg und damit den Silberpreiß um 11/, bis
20/0 berabgebradt. Wenn nun Salomon einen halben Taler mehr
für die Mark Feinſilber gebe, was er bei dem geringen Schlagichat
und der Nähe von Hamburg und Amfterdam leicht Fünne, jo würden
dadurch die andern Münzftätten äußerſt gefchädigt.
Der Berliner Münzdireltor Knöffel, jeit Graumans Ber-
drängung der monetäre Berater des Königs, jtellte ſich ganz auf
Seite Fränckels, behauptete jogar, daß der Wechjellurs um 2—3°/,
gefallen fei, ohne freilich näher zu begründen, daß dieſes das Ver—
dienft Frändels fei.?) Er rechnete aus, daß Salomon 35949 Atlr.
gewinnen würde und konnte nur den Vorſchlag Fränckels befür-
worten, daß diefem und deffen Schwager Ephraim die in Aurich zu
münzende Million in Mariengrofchen gegen einen Schlagſchatz von
1) ©. Bd. II, ©. 255.
2) &. Bd. II, ©. 108, 515.
3) Die Gültigkeit der Tympfe in Wechjelzahlungen hatten die Königsberger
Kaufleute und Behörden durchgeſetzt. (S. Bd. II, S. 182—184.)
6 Erjtes Buch. Erfted Kapitel.
35000 Rtlr. überlafjen würde. Am 3. Juli 1755 überreichte er
den Kontralt dem Könige, der ihn vollzog.!) Diefer Kontrakt
lautete nun nicht auf Frändel und Ephraim, jondern auf Ephraim
und Kompagnie.?) Die Million war in Schillingen und Marien-
grojchen zu münzen, die, joweit e8 bisher üblich war, in Wechjel-
und Kaflenzahlungen weiter gelten follten. Die Unternehmer hatten
aber alle nach Berlin zu jendenden Staatseinfünfte in 2, 4- und
8-Gr.-Stüde umzuwechſeln. Endlich) wurden fie dem Schuß ber
Behörden anempfohlen.
Ob Ddiefer Vertrag den Unternehmern zu ungünftig erfchien
oder andere Hindernifje eintraten, jo viel ift gewiß, daß fie über-
haupt fein Silber nach Aurich geliefert Haben. Vielmehr wurde bis
zum 1. November 1755 auf königliche Rechnung gemünzt,®) wenn auch
Anfang Oktober die Auricher Münzitätte von Ephraim auf Gumperts
und Sig übertragen worden war.) Wir willen des weitern
aus Wiarda,d) daß bis dahin die Schillinge die Bezeichnung IX
EINEN THALER, feit dem Beginn der Gumpertsfchen Pacht aber
die: IIII MAR. GROS trugen und nad altem Graumanfchen Fuß
fabriziert waren.) 1757 wurde der Auricher Münzſchlag durch die
feindliche Invafion beendet. Sonft ift von der dortigen Minze nur
noch befannt, daß bis April 1757 auch clevijche 6-Kreuzer geprägt
worden find.
Die Übertragung des Kontralt8 auf Gumperts und Itzig
führt uns auf die Cleviſche Münze, über die wir ungleich beffer
unterrichtet find. Wie in Aurich den Meyer Salomon, fo hatten
die Ephraim in Cleve die Gumperts und Sig abzuwehren, von
denen fie aber auch hier endlich übertrumpft wurden. Die Familie
Gumprecht oder Gumpel oder Gumpert3 oder Gomperz war fchon
1) Kontraft fehlt. Untrag Frändeld Königsberg, 28. Mai; Gutachten
Knöffels, Berlin, 29. Juni 1755. R. 96, 408 V.
2) 8.-D. an Kammerpräf. Lent, Potsdam, 22. Juli 1755, Tit. XXV, 2.
Eodem an Studnig R. XII, 1.
8) K.O. an Studnig, Potsdam, 21. Oltober 1755. R. XII, 1. Wiarda
irrt, wenn er fagt, Ephraim habe ca. !/, Million dort gemünzt. W. nennt auch
feine Mariengrofchen.
9) K.⸗O. an Studnig, Potsdam, 2. Oltober 1755. R. XIII, 1.
5) 3. V. Wiarda, oftfriefiiche Geſch. IX. Bd. Aurich 1798, ©. 14.
64 Münzbefchreibung Nr. 1309—1318.
Der Generalpadjtfontraft von: 6. Oltober 1755. 7
zurzeit des Großen Kurfürften in Cleve und Emmerich angefeffen;
ein Elias Gumpert3 war Lieferant des Großen Kurfürften,. deſſen
Sohn Ruben. der befannte Hoffaktor Friedrichs J. Einen anderen
Verwandten Mofes Levin Gumperts haben wir als Oberhoffaftor
und Münzlieferant Friedrich Wilhelms I. kennen gelernt, und deſſen
Sohn Herz Moſes Gumpert3 wurde nun der Generalmüngzpächter
Griedrichs des Großen. Er Hatte eine Schweiter Klara des
Beitel Ephraim zur Frau, was ihn nicht hinderte, der grimmigfte
Teind desjelben zu werden.t) Daniel big endlich war als Sohn
des Gräger Pferdehändlers Itzig Ben Daniel Safe 1722 in Berlin
geboren;?) er war es geweſen, der mit Gumpert3 und Iſaac jene
überaus fchlechten Tympfe in Stettin hatte fchlagen laſſen, die die
Regierung bernach jelbjt in Preußen verbieten mußte; allerdings
Scheint er dabei nur eine Nebenrolle gefpielt zu haben. Über die
Perfon des Mojes Iſaac, des dritten der fpäteren Generalmlünz-
pächter, ift nichts befannt. Seit Gumperts im Mai 1755 ein An-
gebot für die Cleviſche Münze machte, wurde bald Itzig, bald Iſaac
als fein Gefellichafter genannt, die jedenfall noch lange ein ge-
meinfames Gefchäft hatten; fie unterzeichneten immer „Mojes Iſaac
und Itzig“. | |
Gumpert3 ſchlug dumals vor, für die Holländiichen Garnifonen
in Benlo, Nimwegen, Arnheim und Dusberg holländifche 3- oder
clevifche 5-Stüberftüde in Cleve münzen zu lafjen, 70 aus der
6-lötigen Mark, was ganz dem preußiichen Fuß der Doppelgrojchen
entfpreche, den cleviichen Grojchenfuß aber um 4°/, an Güte über-
treffe. Dadurch werde der Wechjel, der auf 43—44°/, ftünde, auf
39 fallen. Bon einer Million Tlr. wolle er 30000 Rtilr. in
Berliner Geld ala Schlagichat zahlen.?)
Gegen diefen Plan jprachen fi) aber die beiden Münz-
direftoren Knöffel und v. Dieft aus. Jener wies nach, daß der
vorgefchlagerie Münzfuß nicht nur jchlechter als der der Doppel-
grojchen, ſondern jogar um 2°/,%/, ſchlechter als der der clevijchen
1) Srändeld Schwefter Elka war alfo verheiratet mit Ephraim, deſſen
Schweſter Klara die Frau des Gumpertd. Angaben der Herren Dr. Freudenthal
in Königsberg und Dr. Brann in Breslau.
2) M. Freudenthal, aus der Heimat Mendelsjohns. Berlin 1900, ©. 143.
3) Angebot Berlin, 16. Mai 1755. R 96, 408 T, daher auch das Folgende.
8 Erftes Bud. Erſtes Kapitel.
Groſchen war. Gumperts und Igig Hätten dabei einen Reingewinn
von 27857 Rtlr., fie könnten das Geld unmöglih in Holland in
Kurs bringen, es würde vielmehr in Cleve bleiben und den Wechlel-
furs noch mehr erhöhen. !)
Dieft urteilte ähnlih und gab noch an, daß der Kurs nicht
43—44, fondern 37—38°/, ſei, daß die damaligen Lieferanten
dann auf immer verloren fein und die Zwölftel ganz vertrieben
werden würden.) Obgleich Gumperts und Ifaac ihr Angebot am
8. Juni wiederholten, wandte fich die Regierung lieber an Die
Königsberger und Breslauer Pächter.
Ephraim und Frändel wollten zunächjt 50000 Rtlr. Schlagſchatz
zahlen, jobald eine Million Zr. gemünzt wäre. Knöffel fang ihr
Rob in gleicher Weile wie furz zuvor, als er fie für Aurich ge-
winnen wollte. Nach Ausfagen Berliner Kaufleute ſei beſonders
das Ephraimfche Haus eins der vermögenditen und renommierteften
in Berlin, jeine Wechjel würden gleich den beften alzeptiert, alle
jeine Unternehmungen gelangten zur Blüte. Ephraim wollte 8-, 4-,
2:Ggr. und Stüber in Cleve um fo lieber münzen, weil ſonſt jeine
_ bisherigen Bemühungen durch Gumperts und Itzig vereitelt würden,
die durch ihre fchlechte und ungleichmäßige Prägung in Stettin
Geldkurs und Silberpreis jehr verteuert hätten.?)
Nach dem Projekt der Ephraim und Frändel vom 4. Juli
1755 jollten eine halbe Million Rtlr. in 8-, 4=, 2-Ögr., die andere
halbe in Stübern, mit 35000 Rtlr. Schlagihag jährlih gemünzt
werden. Sie wollten wie in Aurich die antommenden fchlechten
Sorten bi8 auf 2—300000 Rtlr. in 2- und 4Ggr. umwechſeln,
was die Regierung bisher 6°/, gefoftet habe. Dafür wollten fie
außer der Million noch ebenfoviel an Stübern ohne Erlegung eines
Sclagichages münzen, als fie umwechſelten, ein Punkt, deſſen Un—
jegen man leider viel zu ſpät erfannte. |
Zange hat die Tätigkeit der Ephraim und Fränckel auch in
Cleve nicht gedauert. Erft am 16. Auguft fam Ephraims Sohn in
Cleve an. Zwei Monate jpäter fchon befahl der König, auch die
i) Gutachten Knöffels, Berlin, 27. Mai 1755.
2, Gutachten Diefts, Eleve, 7. Juni 1756.
3) Ym.-Berichte Knöffeld vom 4. und 7. Juli 1755.
Der Generalpacdhtlontraft vom 6. Oktober 1755. 9
Cleviſche Münzftätte dem Gumpertsjchen Ronfortium zu übertragen.
Damals wurden auch endlich die Verhältniffe der Cleviſchen Münz-
beamten geregelt. Nach Küftere Abgang hatte Dieft den Münz-
meijterpoften durch den jungen Andreae verjehen lafjen, den er am
8. November 1755 zum Münzmeifter vorjchlug, was der König ge—
nehmigte. Da aber bald darauf über Andreae ſehr ungünftige
Nachrichten einliefen,!) wurde auf feine Anftellung verzichtet. Cle—
viſcher Münzmeiſter wurde vielmehr auf Rat Jaſters der frühere
Auriher Münzkontrolleur Pommer, der fih im Münzwejen zu
Breslau und Berlin vervolllommnet batte.?)
Den Rendantenpoften wollte Dieft mit verjehen und dieſes
Gehalt genießen, nur 50 Rtlr. davon an den Kontrolleur und 50
an einen Kaffierer abgeben. Das jchlug der König aber ab, denn
er ſagte mit Necht, daß die wichtigen Poſten des Direktor und
Rendanten unmöglich in einer Perfon vereinigt werden dürften.?)
Auch mit dem Wardein wechjelte man. Dieft hatte jchon öfter über
Selde zu Hagen gehabt. Als diefer dann einen großen Silber-
barren um 3 Lot zu fein probierte, wodurch eine 4 Gr.-Schmelze
um 4 Grän zu ſchlecht ausfiel, ein Fehler, der durch einen Nachſatz
von 14 Mark 12 Lot 17 Grän fein redreffiert werden mußte, *)
wurde er abgejett. In feine Stelle fam der frühere Wardein der
Berliner neuen Münze Overmann.’)
Die Herabfegung der Gehälter, wie fie der König im Dftober
vorgenommen bHatte,®) erfuhr feine Anderung. Dieft fuchte zwar
dem tüchtigen Graveur Marme, der 8 unmündige Kinder hatte, das
alte Einfommen zu erhalten, der König ließ es aber bei der Herab-
ſetzung auf 400 Rtlr.“) Friedrich hatte bei allen Münzjtätten die
Stellen der zweiten Wardeine geftrichen und vorgehabt, jtatt ihrer
9) Im.-Ber. des Kammerpräfidenten v. Beſſel, Cleve, 2. Dezember 1755.
R. 96, 409 A.
2) Ym.-Ber. Retzows, Potsdam, 23. Febr. 1756. R. 96, 409 B.
3 K.⸗O. an Dieft, Potsdam, 14. Nov. 1765. R. 96, 409 A. Wer Nendant
wurde, iſt ungemwiß.
2) Ber. Diefts, Eleve, 6. San. 1756. R. 96, 409 B.
5) Im.Ber. Retzows, Potsdam, 23. Febr. 1756, ebenda.
6) S. Bd. I, ©. 5b6 ff.
7) Xm.-Ber. Diefts, Eleve, 16. San. 1756; K.⸗O. an Dieft vom 24. Yan.
1756, ebenda. Marme hatte gehabt 600 Atlr. und 200 Rtlr. für einen Afliftenten,
er befam jegt alles in allem 400 Rtlr.
10 Erſtes Buch. Erftes Kapitel.
einen einzigen ®eneralwardein anzuftellen. Da er den dafür von
Nebow in Vorſchlag gebrachten Wardein Siemens aber für nicht
zuverläjfig genug bielt,!) man aber feine andere geeignete Perſön—
lichkeit dafür wußte, blieb die Stelle unbejebt.
Wieviel die Ephraim in Cleve haben münzen lafjen, ift un:
befaunt, aber da jchon im September die Machinationen ihrer
Nebenbuhler begannen, werden fie in dem ihnen gänzlich unbefannten
Lande nicht viel mehr als in Aurich erreicht haben. Es begann
nun ein erbitterter Kampf, bejonders zwijchen den Häuptern beider
Parteien Herz Moſes Gumperts und Veitel Ephraim, der erjt mit
dem Tode des erjteren erloſch. Mitte September 1755 hörten
Ephraim und Frändel wohl zuerft von einem großen neuen Angebot
der Gumpert3 und Genofjen. Sie juchten nun wieder darzutun,
welchen Schaden deren Stetttiner Prägungen verurjacht hätten, fie
wiefen auf ihre eigenen Verdienſte Hin, daß fie mehr Schlagſchatz
als jene für Cleve geboten hätten, obwohl fie den Weſten der
Monardie nicht Fannten, daß fie fich fogar auf die Prägung von
Speziestalern eingelafien hätten, fie al8 die einzigen.) Dazu
komme, daß die Unternehmung in Königsberg ein fehr großes Riſiko
jei, weil alles Silber dorthin von weither bejchafft werden müſſe;
nur die Gewinne der Breslauer Münze ermöglichten die Pachtung
der Königsbergfchen. Wenn jegt Gumperts vorgezogen würde, feien
fie ruiniert, da fie Beftellungen und Anjchaffungen nicht mehr rüd-
gängig machen könnten. Sie jeien bereit, einen mindeſtens ebenjo
hohen Schlagſchatz zu geben wie jene.°)
Unangenefm war es ihnen gewiß, daß fie den Gumperts
weichen mußten, aber ihre Angabe, daß fie nun ruiniert wären,
war natürlich ebenjo faljch, wie daß die Pachtung der Königsberger
Münzftättte ein großes Riſiko war. Die Breslauer mochte er-
giebiger Sein, aber jene wäre doch nicht von Frändel Jahre lang
allein betrieben worden, wenn er Verluft davon gehabt hätte. Damals
war der König zu dem Entſchluß gelangt, fämtliche Münzftätten
) K.⸗O. an Retzow, Potsdam, 16. Oktober und 6. November 1755.
R. 96, 409 A.
2) Darüber ſ. Bd. IT, ©. 126.
3) Im.Ber. der Ephraim und Yrändel, Berlin, 18. und 26. Sept. 1755.
R. 96, 409 A. Daher aud) das Folgende, wenn nicht anders bemerft.
Der Generalpaditlontraft vom 6. Oktober 1755. 11
der Gumpertsſchen Gejellichaft zu verpacdhten. Warum er Dieje
vorzog, ift nicht recht erfichtlich; vielleicht mag ihn der Umjtand .
etwas dazu bewogen haben, daß Frändel nicht im Lande angefefjen
war. Friedrich Hatte befohlen, mit den Gumperts abzufchließen,
wenn dieje im Verhältnis mehr Schlagſchatz böten als die Ephraim.
Weil es ihm jelbft dazu an Zeit gebrach, Hatte er diefe ganzen
Verhandlungen feinem treuen, Eugen und tätigen Armeeintendanten,
dem Generalmajor von Retzow übertragen. Sämtliche Münz-
beamten follten ihn als ihren Chef rejpectieren, was ſpäter noch
einigemal ihnen einzufchärfen nötig wurde!) Wenn Retzow ſich
der ſchwierigen Arbeit auch mit allen Kräften hingab und dabei be-
barıte, troßdem er wie jo viele jeiner Vorgänger erleben mußte,
eine wie dornenvolle und undankbare Mühe das war, jo müfjen
wir Doch gejtehen, daß er eine richtige Münzpolitit nicht immer
vertrat, ja in einem Falle Unternehmungen gut hieß und. verteidigte,
die äußerft undeilvolle Zuftände über einen Landesteil herbeiführten.
Daß den Gumpert3 von Cleve Her ein ungünjtiges Zeugnis aus-
gestellt wurde,2) beirrte ihn ebenfowenig wie ihre früheren Tchlechten
Stettiner Prägungen, er vertrat ihre Sache unbedingt.
Der Generalpachtlontraft wurde zu Potsdam am 6. Dftober
1755 zwijchen Retzow und dem Konfortium abgejchloffen, das aus
Herz Mofes Gumpert3 und Konjorten, Mojes Iſaac und Daniel
Sig beftand.®) Zugleich erhielt jede Münzftätte ihren Spezial-
fontraft, ratifiziert wurden alle Kontrafte vom Könige am 14. Df-
tober. Drei von den ſechs Münzftätten follten nur Provinzialgeld
berftellen, Königsberg und Breslau polnifch-preußifches oder, wie
es in Schlefien genannt wurde, Kreuzergeld, Aurich) aber nur
Schillinge oder 4-Mariengroſchenſtücke. Auch jollte Cleve eine
halbe Million in 1- und 2-Stüberftüden, die andere halbe Million
aber in brandenburgifchen 3-, 4- und 2-Ggr.-Stüden aus—
prägen. Die Münzen zu Berlin und Magdeburg follten jede */,o
I) Nr. 22.
2) Kammerdirektor v. Meyen meldete Cleve, 4. Oktober 1755, die Familie
Gumperts ſei ganz ohne Vermögen; ihr Hauptmitglied Cosman Gumperts habe
vor einigen Jahren boshaft falliert und ſitze noch im Gefängnis. Dadurch fei
ihr Kredit ruiniert.
3 Nr. 1.
12 Erftes Buch. Erites Kapitel.
ihrer Million in brandenburgifchen Scheidemünzen, /,, in 8=, 4= und
2-Ögr. heritellen. Jede der 6 Anftalten Hatte jährlich für eine
. Million Tr. zu münzen.
Sceidemünzen waren die brandenburgijchen Grojchen und
6-Pf.-Stücde, die preußiichen 3», 2- und 1-Gr.-Stüde, die jchlefiichen
3-, 2=, 11/os, 1-Xr.-Stüde, die clevifchen 2- und 1-Stüber. Die
Auriher nach 16-Talerfuß gemünzten 4-Mariengrojchen wurden
ebenjowenig wie die preußiichen und breslauſchen Tympfe und
Szoftafe für Scheidemünzen angejehen, da fie zwar nur in ihren Her-
jtellungsprovinzen galten, aber doch Wechjelgeld waren.)
Für Königsberg und Breslau beftimmt der Kontrakt, daß Die
dortigen Scheidemüngen nur zu jchlagen feien, wenn fie dem Lande
zuträglic) oder wenn fie exportiert werden fünnten. Da nun aber
lediglich die 8-, 4- und 2-Gr.-Stüde in Berlin als Kafjen- und
Steuergeld galten, fo iſt unfraglid, daß deren herzuftellende
Duantität gegenüber dem PBrovinzialgelde und den Scheidemünzen
eine viel zu Kleine war, nämlid nur 1,10 Millionen gegen
4,90 Millionen. Dem wurde auch nicht genügend durch die Be—
ftimmung abgeholfen, daß jährlich eine Million Atlr. in Friedrichsdor
zu münzen fei, denn dieſes Geld gelangte nur zum Eleinften Teile
ins Bublifum. Die Regierung wollte diefe Million den Unter-
nehmern mit 2- und 4-Ggr. ablaufen und ihnen dabei 1!/,°/, Agio
zugute fommen lafjen. Der König hatte ja wie fein Vater erkannt,
wie begehrt und zwedmäßig Goldgeld im Kriege und Handel war.
Wir ſahen, daß er bemüht war, die Beltände feines Schatzes
möglihft ganz in Gold anzujfammeln.?) Aus demfelben Grunde
wurde nun im Kontrakt beftimmt, daß der Sclagichag, der im
ganzen 310000 Rtlr. oder 5,6°/, betrug, nur in Königsberg und
Magdeburg mit Silberfurant, fonft mit Gold abzutragen jei.
Der Kontrakt enthielt ferner alle die Begünftigungen, die den
frühern Unternehmern gewährt worden waren: Alzijefreiheit der
Materialien, Gewicht-, nicht Wertporto für diejelben, Zuweifung der
nötigen Räume und Wohnungen in den Münzftätten, Zubilligung
des alten Kaufpreijes von 11 Rtlr. 9 Ggr. für das Mansfelder
1) S. Bd. IL ©. 182 ff.
2) S. 8b. II, ©. 136, 137.
Der Generalpadhtlontraft vom 6. Oftober 1755. 13
Silber, die Beichränfung des Edelmetallhandels auf die Unternehmer,
Sreipäffe für fie und ihre Leute. Dieje trugen dagegen die Münz-
often, wie Gehälter, Löhne, Stempelfoften; fie Hatten das PBro-
vinzialgeld von Preußen und Cleve vor deſſen Abjendung zu den
Generalfafjen in 8=, 4=- und 2-Ggr.-Stücke umzumwechjeln, wofür
ihnen nur in Cleve 39%), Agio gezahlt wurde. Sie Hatten Die
8-Ggr.-Stüde gut juftieren zu laſſen, es wurde ihnen 1 Grän
Nemedium im Schrot und im Korn zugeftanden. Doch waren die
Kaſſenbeutel genau egalifiert abzuliefern. Die 2 Grän Vorbefchidung
blieben wie bisher bejtehen.
Es wurde noch bejtimmt, daß nicht gerade jede Münzftätte
jährlich eine Million zu münzen brauche, wenn nur das jährliche
Gefamtquantum von 6 Millionen erfüllt würde. Der Kontrakt galt
2 Sabre und länger, wenn er nicht 6 Monate vorher von einer
PBartei gekündigt wurde. Am 1. Dezember 1755 jollte die Unter-
nehmung beginnen. Nur dem Könige und Retzow waren die Unter-
nehmer verantwortlich, legteren jollten fie getreu über die Edel-
metallpreife informieren; fielen dieje, jo follte mehr Gold gemünzt
werden.
Gleich nach Abſchluß des Kontrafts hatten die neuen Unter-
nehmer von der Feindjeligfeit der von ihnen verdrängten Vorgänger
zu leiden, die überall ausjprengten, die Gumperts hätten zu viel
geboten und würden ihre Zulagen nicht halten fünnen. Obgleich
die Negierung dieſen Gerüchten in den Zeitungen entgegentrat,
indem als Urjache für den Wechjel angegeben wurde, Ephraim und
Srändel hätten die Silberpreife zu Hoch getrieben,*) jo wollten jene
Ausftreuungen nicht aufhören. Gumperts und Konjorten gaben aller-
dings ihren Nebenbuhlern Dinge jcyuld, die jenen nicht zur Laft fielen.
Ob Ephraim durch Ausmünzung einiger 100000 Rtlr. in Stübern den
clevijchen Kurs von 3—4°/, auf 7—8°/, verichlechtert Habe, läßt fich
nicht nachweijen.°) Wenn die Gumperts aber behaupteten, daß
Ephraim und Frändel in Königsberg in 4 Monaten über 400000 Atlr.
an Scheidemünge nach 16-, 18- und 20-Talerfuß geprägt hätten,
1) Ym.-Ber. Retzows, Potsdam, 14. Oktober 1755 und K.⸗O. an den
Polizeidirektor Kircheifen, Potsdam, 16. Oftober 1755.
2) Borftelung der Gumpert3 und Konforten, Berlin, 25. Dezember 1755.
14 Erftes Buch. Erftes Kapitel.
jo war das eine Verleumdung, denn es ftellte fich heraus, das jene
dort bis zum 30. September 1755 nur ein ganz Heine Quantum
folder Scheidemünzen hergeſtellt Hatten.!) Dem ganzen Getriebe
machte der König jchließlic) dadurch ein Ende, daß er den Unter-
nehmern verbot, ihn weiter mit ihren Prozefjen gegen SrDLom und
Konforten zu behelligen.?)
Wenn Gumpert3 dem Ephraim vorwarf, er babe in Cleve zu
viel Scheidemüngze geprägt, jo follte er es gerade fein, der Dadurch
jenes Land auf das jchredlichjte ſchädigte. Mit den Scheidemünz-
prägungen, wie wir fie eben angegeben haben, war ed nämlich nicht
getan. Schon Ephraim hatte in feinem Clevifchen Kontrakt (vgl. ©. 8)
zur Entſchädigung des Wechjelverluftes bei Annahme der einlaufenden
Scheidemünzen das Zugeſtändnis erworben, daß er jo viel Stüber-
münze ohne Erlegung eines Schlagfchages mehr münzen dürfe, als
er Brovinzialgeld in Berliner Kurant umtauſche. Dieſen Vorteil
ließen fich feine Nachfolger natürlich nicht entgehen. Der Kontrakt
geftand ihn zunächft für Cleve und Königsberg zu. Als dann in Breslau
geklagt wurde, daß das viele polnifche Geld die 4- und 2-Ggr.-
Stüde verdränge, erboten fie fi, unter denjelben Bedingungen wie
in Königsberg auch den Breslauer Kaſſen jährlich —500000 Rtlr. in
gutes Geld umzumechjeln.?) Nach einigen Weiterungen wegen Der
von den Unternehmern zu zahlenden Kaution wurde den Direktoren
zu Königsberg, Breslau und Kleve mitgeteilt, daß das Nachjuchen
bewilligt fei; in Königsberg follten fie immer bis 25000 Rtlr. er-
halten und diefe binnen 4 Wochen ummechjeln. Auf von ihnen
vorzulegende Rammerattefte über dag ausgewechjelte Geld war ihnen
1) $m.-Eingabe der Gumpert3 und Itzig, Potsdam, 24. Oktober und Im.⸗
Eingabe des Gumpert3, Potsdam, 11. Nov. 1755. Nach Berichten der Königs-
berger Münzpdireltion waren bi8 zum 30. Sept. 1755 dort gemünzt an
Tympfen für 146102 Rilr. ) 409090 Rtlr. 22 Ggr. 4Pf.
Szoſtaken „ 26398 „ 22Ggr. 4Pf.
Düttchen R 497, 20 „
Doppelgrofhen „ 2924 „ 4 „ 4674 „1 8,
Schillingen F 1252 „11 „8,
Bon diefen Sorten überjchritten nur die 3 lehteren den 16⸗Rtlr⸗Fuß und waren
Scheidemünzen.
2) K.O. an Gumperts und Konſorten, Berlin, 27. Dez. 1755.
3, Xm.-Eingabe der Gumpert3 und Konforten, Berlin, 25. Dez. 1755.
Der Generalpachtlontraft vom 6. DOftober 1755. 15
zu erlauben, ein gleich großes Quantum an Sceibemünge ohne
Schlagſchatz ausprägen zu lafjen.‘)
In welch eine münzverderbende Zwidmühle geriet aber da-
durch das Land! Nehmen wir einmal an, die Unternehmer wechjelten
den Cleviſchen Kafjen jährlid 500000 Rtlr. Scheidemünzen in
Berliner Kafjfengeld um. Mit diefen 500000 Rtlr. Scheidemünzen
ließen fie durch ihre Agenten im Lande Berliner Kafjengeld auf-
faufen, das dann wieder nad) Berlin floß. Gaben die Berliner
Generalfaffen das meiste davon "auch wieder als Gehälter aus, fo
brauchten die Unternehmer dag Kurantgeld doh auch, um Das
Silber zu bezahlen, aus dem fie dann natürlich beftrebt waren, zu—
nächft immer jo viel Scheidemüngze zu jchlagen, als fie im In- und
Auslande abjegen durften und konnten. Allein durch diefe Er-
laubnis des vermehrten Scheidemünzschlages wuchs das Verhältnis
der Münzproduftion zugunften der Scheidemünze ganz bedeutend.
Deren Herftellung bejchränfte fich zuleßt freilich ſelbſt, da fie den
Kredit verlor und bejonder® im Auslande nicht weiter unter-
zubringen war. Bis dahin Hatte die Bevölkerung aber ſchon große
Einbußen gelitten.
Diefelben waren in Preußen und Schlejien darum geringer,
weil dieſe Länder größer waren und an das fehr münzaufnahme-
fähige Polen grenzten, weil bier ja auch nicht nur Kleines Scheide-
geld ausgeprägt wurde. Das alles fehlte in Cleve. Das Land
war Elein, die Nachbarn mußten jehr bald deſſen Münzprodufte ver-
bieten, die Herjtellung von mindeftens 800000 Atlr. in 2= und
1-Stüberjtüden mußte jehr bald eine ungeheure Laſt werden.
Warnungen vor dem fommenden Unheil fehlten nicht. Graumans
Stimme fand zwar nicht mehr das Ohr des Königs, dafür trat
nun aber der Cleviſche Münzdirektor Friedrich Wilhelm v. Dieft in
die Schranken. Leider war er bei feinen Berechnungen nicht ganz
genau, worauf hinweiſend Retzow die Hauptjache übergehen konnte.
Der Cleviſche Münzdirektor berechnete durch die ſchlagſchatzfreie
Scheidemünzprägung von 450000 Rtlr. in Cleve einen Gewinn von
81000 Rtlr. für die Unternehmer. Es würden dort jährlich
1) 8.-D. an die Königsberger Kanımer, Rot3dam, 27. Februar und an
Krönde und Bube, Potsdam, 20. April 1756.
16 Erjtes Buch. Erftes Kapitel.
1083855 Rtlr. an Stübergeld und eine halbe Million in Berliner
Kafjengeld gemünzt, aljo das Land mit Scheidemüngze überfüllt und
der Kurs verdorben. Beſſer jei, man hebe die fchlagfchaßfreie
Sceidemünzprägung auf und lafje den Unternehmern nicht nur 3,
jondern die ganzen 6°/, Agio für die Umtaufchung erjeßen.!)
Retzow ſagte dagegen, der König habe feftgefegt, daß, wenn
Öumperts 180000 Atlr. mehr als Ephraim böte, aljo in 4 Jahren
720000 mehr, mit ihm unter denjelben Bedingungen abzuschließen
ſei. Damit nun aber das ichlagfchaßfreie Sceidemünzguantum
nicht zu groß werde, habe er feitgejegt, daß die Unternehmer doch
nicht mehr ohne Schlagejchag prägen dürften, als fie den Kaſſen
umtaujchten. Seien das nach Dieft 450000 Rtlr., fo gewännen fie
Dadurch nicht 81000, fondern nur 55000 Rtlr. Retzow behauptete,
die Unternehmer dürften höchſtens 300000 Rtlr. ſchlagſchatzfrei
ausprägen. Das aber ftand im Wideripruch mit dem ©eneral-
kontrakt! Nehme man, rechnet er, ihren Gewinn von 300000 Atlr.
auf 66666 Rtlr. an, fo gingen davon ab 10°, für Münzkoſten
und 6°/, [!] für umzutaufchende 500000 Atlr., fo daß ihnen nur
6666 Rtlr. Gewinn bleibe. Wenn Dieft ein ehrlicher Mann
wäre, würde er bei dem Wechjel der Unternehmer gemeldet haben,
daß die Ephraim viel mehr gewonnen hätten. Mit Heftigkeit
forderte Retzow, daß der Ehrlichkeit und Subordination wegen Diefts
Verfahren jtreng gerügt würde,?) was denn auch geſchah.?)
Unzweifelhaft waren Retzows Angaben unklar, wenn nicht un-
richtig; Dieft blieb mit Recht dabei, daß die Summe der ohne
Schlagſchatz zu prägenden Stüber nicht beftimmt wäre.*) War das
aber doch der Fall, jo mußte Dieft nichts davon, was ein großer
Fehler Retzows war, denn wer als Dieſt konnte die Kontrolle
darüber führen, daß Gumpert3 nicht mehr münzte? Wie dem aber
auch jei, in der Sache Hatte Dieft unzweifelhaft recht: das Land
mußte mit Scheidemünge überſchwemmt werden.®)
1) Nr. 4.
2) Nr. 5.
3) 8.-D. an Dieft, Potsdam, 21. Februar 1756.
ı Nr. 6.
5) Einer ſchalt dort immer über den andern. Gumperts hatte über Dieft
zu flagen, der wieder über das unverjchämte Benehmen Iſaacs empört war. Ein
Der Generalpachtkontrakt vom 6. Oktober 1755. 17
Bor der Hand ließ fich der König davon aber nicht über-
zeugen. Schon am 13. Yebruar 1756 taten fich die Kaufmann-
haften von Eleve, Wejel und Emmerich zufammen und behaupteten,
daß jeit Etablierung der Münze zu Cleve alles gute Geld erjtaun-
ih im Kurſe geftiegen jei. Dann Hätten Berliner Zeitungen be-
bauptet, Gumpert3 würde den Kurs herunterbringen, aber das
Gegenteil fei eingetroffen. So Habe der holländiſche Gulden früher
31 clevifche Stüber, vor Gumpertfens Pacht 34'/, gegolten, jetzt
ftehe er auf 36 Stüber; ebenſo fei der holländiſche Wechjel von
128 auf 138 geftiegen und gelte jett 143, d. 5. 100 Fl. holländiſch
Banto 143 Fl. clevifches Geld. Die clevifhen 1- und 2-Stüber
hätten auswärts feinen Kurs gefunden und feien auch nicht in den
andern preußijchen Landen gangbar, alfo alle im Lande geblieben,
wodurch es gejchehen fei, daß die 8-, 4- und 2-Ggr.-Stüde faum für
6°%/, Agio erhältlich feien. Womit folle man alfo die Magdeburger
und Berliner Fabrikate, womit die andern fremden Waaren be—
zahlen? Die Kaufmannfchaften prophezeiten den Ruin, wenn dem
nicht abgeholfen werde.) Obgleich dem allem die Kammer zu-
ftimmte, ließ fie der König wifjen, das feien nur Intriguen des
Ephraim, und er wundere fi, daß fie ſich durch jo unbegründete
Angaben täufchen ließen.?) Der König follte zu ſpät einjehen, daß
er jelbjt der getäujchte war.
Bald war es kaum mehr. möglich, die clevijchen Einkünfte
nach Berlin zu fenden, weil e8 an 2- und 4-òGgr. mangelte. Das
Land war bis zum Sommer mit Scheidemüngze fchon jo überfüllt,
daß Kafjengeld 7—8°/, Agio Eoftete, der Louisdor war von 5 auf
51/, Rtlr. geftiegen. Die ganze Nachbarjchaft Hatte die clevifchen
Stüber um !/, des Nennmwertes herabgejeht, jo daß die Bewohner
von Cleve beim Kauf dortjelbft ebenfoviel verloren.?)
früherer Beamter der Stettiner Münze Embde (nicht Eimbcke) fuchte die Gegen-
füge auszugleichen und beſonders Dieft Har zu machen, daß Retzow doch einmal
ihr Chef fei, womit auch Dieft zu rechnen habe; er müfje ihn nicht weiter durch
Unfolgfamtkeit reizen. Embde an Dieft o. D., wahrfcheinli vom Ende Februar
1756. R. 96, 408 T.
1) R. 96, 409 B.
2), 8.-D. an Kammerpräfident v. Beſſel und Kammerdireltor vd. Meyen,
Potsdam, 15. März 1756. R. 96, 409 B.
8) Ber. der Gen.-Direltoriums vom 12. Juli 1756. R. 96, 408 T.
Acta Borussica. Mũnzweſen LI. 2
18 Erftes Buch. Erſtes Kapitel. _
Da ſuchten denn die Unternehmer, die jelbit in arge Be-
drängnis gerieten, durch eine neue Münzoperation zu helfen. Sie
wollten Scheidemünze im Reich abzufegen juhen. Da die
2-Stüberftüce nach demfelben Fuß gemünzt würden wie die früheren
4-Xr. oder Batzen — wir erinnern uns jener unheilvollen Brägung
für van der Nüll —, jo rieten fie, ftatt der 2-Stüber fortan
3-Xr.-Stüde zu münzen.) |
Sp viel war ja ficher, daß die 3-Xr.-Stüde überall im Reich
gang und. gebe waren. Schon ein Jahrhundert lang münzten die
Raifer dieſe Kaifergrojchen, in Schlefien Böhm genannt, zeitweife in
großen Maffen, die Süddeutjchen taten es ihm nad; und Die
polnifch-preußifchen Dreigröfher oder Düttchen waren die all—
gemeinfte Scheidemünze des Oſtens und allmählich auf ziemlich den—
jelben Gehalt hHerabgejunfen, wie die 3-Xr.-Stüde. Die Unter—
nehmer gaben nun an, daß die neuen 3-, 6- und 12-Xr. zwar nach
18-Talerfuß gemünzt werden, aber weniger Kupfer als die Stüber
enthalten follten, denn ſonſt feien fie gegen die im Reich engen
zu ſchwer; auch fei das Kupfer zu teuer.?)
Auh gegen diefen Borfchlag jprachen ſich Dieft und Die
clevifche Kammer aus. Dieje Kreuzergelder würden um den minderen
Rupfergehalt wertlofer, worin natürlich ein großer Vorteil Der
Unternehmer liege. Die 12-Kreuzerſtücke, ein Geldftüd etwa 3 Ggr.
wert, werde der König Doch nicht nach 18-Rtlr.-Fuß ausmünzen
lafjen, ſonſt würden die Unternehmer fie unter die beffern Königs—
berger und Breslauer Münzen mifchen; Ende Auguft jeien jchon
32000 Rtlr. in Kreuzergeld mit Extrapoft von Cleve nach Schlefien
abgegangen.)
Das aber war es gerade, was Die Unternehmer ohne Zweifel
beabfichtigten. Retzow gejtattete ihnen jegt nämlich, 6-Xr.-Stüde, die
polniſchen Szoftafe, auszuprägen, aber nicht nach dem in Preußen
und Schlefien vorgefchriebenen 16-, jondern nach dem von ihnen
vorgeichlagenen 18-Talerfuß. Das Gepräge war ganz das Der
polniſchen Kronjechjer.*) Es war die erfte gejegmäßige Abweichung
1) Im .Ber. Retzows, Potsdam, 10. April 1756. R. 96, 409 B.
2) Nr. 8.
3) Nemonftration 0. D. und ohne unterſchrift; Kammerbericht Cleve,
4. September 1756. R. 96, 408 T.
2) Münzbejchreibung Nr. 17291738.
Der Generalpadhtlontraft vom 6. Oktober 1755. 19
vom Graumanjchen Münzfuße! Und wie wußten die Unternehmer
fie auszubeuten! Das Glück war ihnen günftig, denn faft zugleich
mit der erhaltenen Erlaubnis!) brach der fiebenjährige Krieg aus,
der den König verhinderte, fich wie bisher um das Münzwefen zu
fümmern. Sie taten zunächſt alles, den König zufrieden zu ftellen.
Weil fie die cleviichen Einkünfte nicht zurzeit umgewechjelt Hatten,
war diejes durch clevifche Kaufleute bejorgt worden, und der König
hatte befohlen, dag Agio aus ver Berliner Münzlaffe zu zahlen,
die Quittungen aber den Unternehmern als Baargeld auszuhändigen.?)
Das werde, verficherten diefe nun, fortan nicht mehr vorkommen,
denn fie könnten jebt, da die Prägung des SKreuzergeldes erlaubt
fei, wieder Silber kommen laſſen. Ende Auguft wollten fie auch
den ganzen Schlagſchatz des dritten Quartals abzahlen.?)
Dem Kontrakt nad) brauchten fie das nicht früher ala im Sep-
tember, denn ihre Schlagjchatzahlung fing am 1. Dezember an.
Friedrich befahl aber Retzow, fie möglichft dahin zu bewegen, das
laufende Münzjahr vom 1. November 1755 an zu rechnen, denn er
habe das Geld jest höchſt nötig.*) Die Juden gingen darauf ein.
Dafür münzten fie num aber in Cleve mit Macht 6-Xr.-Stüde,
die zwar nur im Weich umlaufen jollten, die fie aber in Menge
nach Schleſien und Sachen zur Armee und nach Preußen jchidten.
Der fchlefilche Oberpräfident v. Schlabrendorff verhörte darüber den
Breslauer Agenten des Gumperts, der fich damit ausredete, er wolle
die 6-Xr. nad) Böhmen fenden.?) Nun nahm fi) das General-
Direktorium den Gumperts vor. Der jagte, die 6-Xr. würden nach
Danzig und Königsberg nur für den ruffiichen, polnifhen und
lievländiſchen Handel geſchickt; wenn einige, wie Schlabrendorff be-
bauptete, in der Provinz Preußen umliefen, jo gefchehe dag ohne
ihr Vorwiſſen. Uebrigens fei ihnen gar nicht verboten, dieſe Sorten
nach Orten, wo fie gang und gebe jeien, zu verjenden. Die 2 Taler,
um die der Münzfuß fchlechter fei, fämen nicht ihnen, fondern, wie
1) Ein Kontrakt oder eine königl. Order darüber ift nicht erhalten.
2) K.O. an Kuöffel, Potsdanı, 16. Auguft 1756. R. XIII, 1.
3) Am.-Ber. Retzows, Potsdam, 9. Auguft 1756. R. 96, 409 B.
4) K.⸗O. an Retzow, Potsdam, 10. Auguft 1756, ebenda. ©. auch Nr. 9.
5, Schlabrendorff an das Gen.-Pir., Breslau, 3. Oktober 1756.
Tit. XLIX, 3. |
ar
20 Erſtes Buch. Erſtes Kapitel.
Retzow wilfe, dem Könige zugut. Auch litten die Kaſſen dadurch
feinen Schaden, denn die jchlechten Sorten würden ihnen ja um—
getaufcht. Werde jegt die Ausfuhr der 6-Xr. aus dem Llevifchen
gehemmt, jo müßten diefe Münzen dort bleiben, und die Clever
würden weiter 25—30°/, verlieren, die Prägungen einer Million
jährlich aufhören müfjen.!)
Man kann eigentlich feinem dieſer von Gumperts vorgebrachten
Punkte fchlechthin widerjprechen; man kann nur dahingeftellt fein
laffen, ob der König mit der Verſchlechterung des Münzfußes ein-
verftanden war oder vielmehr, ob ihm die Folgen der Gumpertsichen
Betriebſamkeit in Cleve richtig dargeftellt worden find.
Über diefe Angelegenheit hatte fich ein längerer Schriftwechfel
zwiichen den Miniftern von Borde, von Schlabrendorff und dem
Armeeintendanten von Retzow entjponnen, dem einzigen Der höheren
Beamten, fo viel ich fehe, der damit einverftanden war und die
Prägung für ungefährlich hielt. Wir müſſen dabei bedenken, daß
damals niemand einen 7 Jahre dauernden Krieg und die Not-
wendigfeit der Münzverjchlechterung vorausfehen konnte. Endlich
wurden die 6-Kreuzer in Sachſen .aber jo häufig, daß man gegen
fie Edifte erlaffen mußte. Zwei Fäſſer mit 2400 Rtlr. ſolcher
Sorten, die von Berlin nad) Leipzig beftimmt waren und das
Siegel der Magdeburger Münzftätte trugen, ließ Borde im Juni
1757 konfiszieren.?)
Die 6-Kreuzerſtücke wurden nämlich jeit Ende 1756 nicht nur
in Cleve und Aurich, ſondern auch in Berlin, Magdeburg, ja ſelbſt
in Königsberg geprägt. Am 18. Dezember 1756 jchon teilte der
Münzdireltor Knöffel dem Geheimrat Köppen mit, daß fie feit dem
1. Dezember in Berlin gefchlagen würden, was Retzow den Unter-
nehmern „der Klevifchen Münze zu Hülfe” erlaubt hätte. Gie
würden zwar in verfiegelten Fäſſern nach Danzig, Bolen, Kurland,
Lievland gefandt, doch würde unmöglich zu verhindern fein, daß fie
über furz oder lang zurüdfommen und das Kurant vertreiben
möchten.®) Und feitdem der Einbruch der Franzoſen im April 1757
9) Verhör des Gumperts Berlin, 13. Oftober 1756. Tit. XLIX, 3.
2) Borde an das General- Direktorium. Torgau, 29. Juli 1757.
Tit. XVIL, 24. |
8, Treforatten R. 163, I, 75. Über dieje Alten im allgemeinen vgl. Kofer,
Finanzen ©. 336, 337.
Der Generalpacdhtfontraft vom 6. Oftober 1755. 21
die cleviihe Münze zum Stillſtand gebracht Hatte, wurden die
6-Rreuzerftüde auch in Magdeburg geprägt.!)
Der König wurde endli) doch auch, wahrſcheinlich durch
ſeinen Sekretär Eichel, davon überzeugt, daß durch die ſtarke
Prägung des ſchlechten Geldes ſelbſt die Kaſſen kein anderes be—
kämen, wie „zu feinem Leidweſen das Beiſpiel im Cleviſchen dar-
getan babe”. Er konnte aber nur jagen, daß, wenn nicht Krieg
wäre, er das längst abgeftellt haben würde.) Soviel erreichte nun
aber Schlabrendorff bei Retzow, daß die clevifchen 6-Kreuzer in
Sclefien verboten werden durften. Doc jollte ihr Abfag in
Böhmen wegen des Schlagjchaßes auf alle Weiſe befördert werden. ®)
Diefe Prägung der clevifchen 6-Kreuzer nad 18-Talerfuß
bildete den Übergang von dem Graumanfchen Gelde zu den gering-
baltigen Kriegsmünzen. Denn damals war deren Schlag in den
ſächſiſchen Münzftätten gerade ins Werk gejegt worden.
Während die Regierung in Cleve der ſtarken Scheidemüngz-
prägung nicht entgegen gewejen war, wurde diefe in. der Mitte der
Monarchie eingefchräntt. Den Anftoß zu diejfer Veränderung gab
ſehr wahrjcheinlich der Vorteil, den die Prägung der polnischen
Münzen mit ſächſiſchem Stempel in Königsberg und Breslau
brachte (j. ©. 28). Am 2. April 1756 wurden nämlich Die
beiden SKontrafte wegen Berlin und Magdeburg dahin geändert,
daß in Magdeburg jährlid 50000 Mark in Tympfe und
25000 Mark in Szoftafe mit fächfilchem Gepräge vermünzt werden
ſollten. Dagegen waren dort außerdem nur 12858 Marf in
8-, 4-, 2-Ggr. und 25000 Rtlr. in 6-Pf.-Stüden zu prägen. In
Berlin follten außer dem Golde nur 30000 Mark in 8=, A-, 2:Ggr.-
Stüde vermünzt werden. Die Juden wollten jährlih 30000 Atlr.
mehr an Schlagjchag geben, aljo im Jahre 340000 Rtlr. Davon
gingen ab 15000 Rtlr., die fie als Agio auf die von ihnen jähr-
. y Verfügung Schlabrendorff3 an die Breslauer und Glogauer Kammer
vom 9. Juni 1757: Wegen zeffierender Prägung in Cleve und Aurich würden
die 6-Kreuzer nun in Berlin und Magdeburg geichlagen. A. B. M. R. IV,
31, IV. Die cleviihe Münze hat dann während des ganzen Re gerubt, die
Gebäude dienten als Lazarett.
2) Nr. 15, 16 und 20.
3) Verfügung Schlabrendorff3 an die fchlefiichen Kammern vom 9. Juni
1757. 9. 8. M. R. IV. 31, IV,
29 Erjtes Buch. Erſtes Kapitel.
lich zu liefernde eine Million Rtlr. Friedrichsdor zu beanfpruchen
hatten. Es blieben demnach 325000 Rtlr. Schlagfchag.!)
Es wurden alfo nunmehr in Berlin und Magdeburg zu—
jammen nicht 142858 feine Mark nach dem alten Kontraft zu °/ıo
in Kurant, °/,, in Scheidemünzen verprägt, Jondern das Verhältnis
war nun jo, daß berzuftellen. waren etiwa 43000 Mark in 8=, 4.,
2:Ggr., 25000 Mark in 6-Pf. und 75000 Mark in poln. Sorten.
Da die lebteren nicht im Lande vorausgabt wurden, war das
für das Land auszuprägende Geldquantum viel Eleiner, aber es
wurde das Verhältnis des Kurants zur Scheidemünze ein viel
richtigeres. | |
Noch einmal kam damals die Trage nach dem Remedium im
Schrot zur Verhandlung Wir willen, daß es Grauman nur mit
vieler Mühe gelungen war, den König, der darin eine Gefährdung
des Münzfußes erblidte, von der Notwendigkeit des Remediums zu
überzeugen. Ähnlich wehrte Friedrich fich auch jegt dagegen. Die
Gumperts hatten in ihrem anfänglichen Münzplan als Remedium
im Schrot auf die in fäntlihen Münzftätten zu prägenden Scheide-
münzen 40000 Rtlr. angegeben. Auch Retzow führte an, daß
früher bei der Adminiftration das Remedium im Schrot dem Könige,
bei der Pacht den Unternehmern zugut gekommen jei; in Berlin
habe es vom 1. Mai 1755 bis 4. Auguft 1755 von der Scheide-
münze 4080 Rtlr. 8 Gr. betragen.)
Die Gumpert? und Retzow gebrauchten für „NRemedium im
Schrot“ den Ausdrud „Überfhuß der Stüdelung.” Diefer Aus-
drud erklärt fich jo: Nach Beendigung der Prägung eines Wertes
ergab fich eine größere Anzahl von Scheidemüngen als nach dem
legierten Quantum Silber und Kupfer hätten herauskommen müſſen,
ein Zeil der einzelnen Stüde war zu leicht. Dieſes Plus an Zahl
und Minus an Gewicht repräfentierte alfo das Remedium im Schrot
und follte bei den Scheidemüngzen für die ganze Unternehmung im
Jahre 40000 Rtlr. nicht überfchreiten. Daß auch einmal ein Minus
I) Der Kontrakt vom 2. April 1756 liegt zwar nur in einem Konzept vom
1. April vor, Nr. 7, es ift aber eine Bemerkung des Königs über die Ge-
nehmigung vorhanden.
2) Ym.-Ber. Retzows, Potsdam, 9. Februar und der Gumperts, Potsdam,
24. Februar 1756. R. 96, 409 B,
Der Generalpachtkontrakt vom 6. Oftober 1755. 93
an Zahl und Plus an Gewicht herauskommen könnte, wird gar
nicht erwähnt, was darauf jchließen läßt, daß Unternehmer und auch
Beanıte das Gewicht immer mit möglichfter Knappheit bemaßen.
Der König hatte mit feinem Mißtrauen alfo fo Unrecht nidt.
Für das Kurantgeld der 8-, 4- und 2-Ggr. wollte er ein Re—
medium im Schrot überhaupt nicht zugeftehen.!) Da die Münz-
direftoren nun danach verfuhren, fo beriefen fih die Gumperts
auf eine Verordnung vom 13. Dezember 1753, in der es wahr-
ſcheinlich feitgefegt worden war, und Fflagten, die Direktoren
hifanierten fie.) Da fuhr der König auf: fie follten ſich nicht
unterftehen, es Chikane zu nennen, wenn feine Direktoren auf Be-
folgung des Münzfußes hielten! Wenn früher anders verfahren
jei, jo fei das gegen feinen Willen gejchehen. Er erlaubte nur,
daß bei den Scheidemüngen und den ing Ausland gehenden Tympfen
etwas, aber mit Maß, nachgelafjen werden dürfe. Sonſt jei der
Münzfuß ftreng zu beobachten >)
Wir brauchen nicht Hinzuzufügen, daß ein Nemedium im
Schrot natürlic” auch bei den Kurantmünzen unumgänglich nötig
war; es wird vielleicht nach den früheren Graumanfchen Be—
fimmungen geregelt worden jein.*)
1) RD. an die GumpertS vom 25. Februar 1756. R. 96, 409 B.
2) Ym.-Ber. der Gumpert3, Potsdam, 4. März 1756, ebenda.
3) ſt.O. an Retzow, Potsdam, den 5. März 1756. R. 94, 409 B. —
Im Kontralt vom 2. April 1756 genauer beftimmt: Auf die Bruttomarf Tympfe
1), Stüd, Szoftafe 3/,—1 Stüd, Tympfe und Szoftafe nach ſächſiſchem Fuß wie
in Leipzig, Stüber ein Stüd, Auricher ne 3/1, Stüd.
+) ©. Bd. II, ©. 89.
weites Kapitel.
Die einzelnen Münzftätten I756—1759.
Über die Tätigkeit der einzelnen Münzftätten während des
jiebenjährigen Krieges ift äußerft wenig erhalten, was zum Teil
daher kommt, daß den König die Politik und der Krieg ganz in
Anſpruch nahmen, er dafür feine Kräfte und Zeit freihalten mußte,
und nur ganz wenige Smmediatberichte über die innere Verwaltung
an ihn erftattet wurden.!) Als der erite Feldzug begann, teilte er
den Münzdirektoren mit, daß er jet feine Zeit mehr habe, fih um
die Müngverwaltung zu kümmern; um jo genauer müßten fie bei
Pflicht und Ehre und bei Vermeidung jchweriter Verantwortung
für Ordnung forgen und befonders darauf fehen, daß unter Feinerlei
Vorwand der Münzfuß verändert oder mehr Scheivemünze an-
gefertigt würde, als der Kontrakt vorjchreibe; vielmehr müßten jo
viel gute SKafjenjorten geprägt werden, als der Verkehr erfordere
und die Unternehmer zu prägen verpflichtet feien.?) Auch jpäter
ging der König auf die Müngzverwaltung nicht ein. Friedrich hat
nur noch um die Jahreswende notgedrungen deswegen fih um die
Neuanfftellung der Kontrafte gefümmert, weil er fich den notwendigen
Schlagichag für das fommende Jahr fichern mußte. Im übrigen wurden
die Münzjachen zuerft von Retzow, nach deſſen Tode Ende 1758
von dem Kriegszahlmeifter und Nendanten der General-Kriegskaſſe
Geheimrat Köppen und den Münzdireftoren bejorgt, wobei ab und
zu andere bedeutende Berfönlichkeiten, wie der Kabinetsjetretär
Eichel, der General v. Tauentien, dem befonders die Breslauer
I) Darüber R. Kofer, König Friedrich d. Gr., II, ©. 161, 202.
2) Nr. 19 und K.O. an Knöffel, Hauptquartier bei Prag, 2. Juni 1757.
R. XIII, 1.
Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 25
Münze unterjtand,!) und der Minifter von Schlabrendorff ihren
Nat erteilten. Das Berliner General-Direltorium blieb auf Die
Münzfabrilation ſelbſt nach wie vor ohne Einfluß; nur die dadurch
bewirften Änderungen im Geldwefen erforderten fein Eingreifen. —
In der Berliner Münze, deren Prägeftatiftif bis Ende 1758
erhalten ift,2) wurde bis zum Schluß des Jahres 1757 nach Grau.
manſchem Fuße gearbeitet. 1758 find dort zwar noch nad) demjelben
Groſchen gefchlagen, in der Hauptjache aber polnifch-preußijche
Sorten gemünzt worden.
Die Prägung von Szoftaten nach 18-Talerfuß hatte, wie wir
hörten, in Berlin ſchon am 1. Dezember 1756 begonnen.?) Dieſe
Prägung fand auch nach 1756 ftatt, wie das unſere ftatiftifche
Tabelle zeigt. Daneben ging in diefem Jahre eine Prägung
von Tympfen.t) E8 waren nämlich im großen Zrejor bis Ende
1753 1 Million ganze Talerftüde gefammelt worden, welcher Be—
ftand bis Ende 1757 auf 1064000 gewachfen war. Dieje befahl
nun ber König in Tympfe nach 15-Talerfuß zu vermünzen. Warum
ein fo guter Münzfuß gewählt wurde, — der bis dahin befolgte
war etwas geringerd) — ift nicht erfichtlih. Jedenfalls wurden in
den Münzftätten von Berlin) bis zum 17. April 1758 400000, in
Breslau 664000 Tr. in ſolche Tympfe umgemünzt. Der Gewinn
Daraus betrug nach Abzug der Münzkoſten 74248 Rtlr. 18 Gr.
3 Pf. Man Hatte fo bis Auguft 1758 für 1134248 Rtlr. 18 Gr.
3 Pf. Tympfe geprägt. Man muß damit aber in Berlin fort-
gefahren Haben, da unjere Tabelle 2280433 Rtlr. 10 Gr. angibt. ?)
1) Zauengien follte eigentlich Retzows Nachfolger in der Münzdirektion
fein, in der Tat war es Köppen.
2) ©. die Tabelle I.
8) ©. ©. 20. |
9) Attefte des Münzkontors, Berlin, 6. März und 17. April 1758. Bericht
bes Rentmeiſters Cölſch, Berlin, 10. Auguft 1758. Treſorakten Rep. 163, I, 93.
after an Köppen, Berlin, 5. Januar 1762. Ebenda II, 16.
5) Bd. II, ©. 548, 549.
6), Die Neue Münze mar dazu oder vielleicht fchon früher wieder in Betrieb
gefeßt worden, denn Landeshut, 22. März 1758 äußerte Negom gegen Knöffel
feine Zufriedenheit, daß die Prägung der Achtzehner in beiden Berliner Münzen
jo gut von ftatten gehe und die Unternehmer den ftipulierten Schlagſchatz zahlen
fönnten. R. XIII, 2.
7) ©. Tabelle Nr. 1.
26 Erjted Buch. Zweites Kapitel.
Es könnte allerdings fein, daß in den legten Monaten des
Sahres 1758 die Berliner Tympfe jchon geringer ausgebracht
wurden. Unzweifelhaft beweifen die von uns gebrachten Balvationen,
daß die Berliner Tympfe von 1759 nach mindejtens 18-Talerfuß,
der damald der allgemeine preußifche war, ausgebracht jind.!)
Später hat man den Unternehmern vorgehalten, daß fie an der
Tympfprägung von 1759 großen Vorteil gehabt hätten, was fie
auch nicht leugneten.?) Ihr Gewinn war gewiß Deshalb ein jo
hoher, weil die Sorten damals noch in Polen ihren vollen Kredit
genoffen und bderfelbe nicht wie fpäter mit foftbaren Fünftlichen
Mitteln zu erhalten war.
Die Berliner Münztätigleit wurde 1760 von dem Feinde
unterbrochen, die Beamten flüchteten; im November wurde fie wieder
aufgenommen.3) Seitdem fand bier die Prägung der neuen
Auguftdor, feit Juli 1761 auch die von Sechfern und Dreiern ftatt,*)
endlich 1762 die der Tontraftmäßigen fremden Sorten, bejonders
auch der ſächſiſchen Doppelgrofchen, von all welden Münzen wir
Ipäter Näheres hören werden.
Die Königsberger Münze arbeitete bis zur Einnahme der
Stadt durch die Ruſſen im Januar 1758 ebenfalls nach Grau-
manfchen, Cleviſchem und Leipziger Fuß, außer einigen Rechnungen
ift über ihre Tätigkeit in diejen Jahren nichts erhalten.®)
Bon der Magdeburger Münzprägung im allgemeinen fünnen
wir nur fagen, daß fie wahrjcheinlich diejelbe wie die Berliner
war, von dem Einzelnen haben wir gar feine Kunde. Man kann
1) Tabelle 4,C.
2) Ephraim und Sig an Köppen, Berlin, 17. Dezember 1763. Trejor-
atten Rep. 163, I, 99. — Vielleicht find die erjten von 1758 .die ohne Krone,
Münzbeſchr. Nr. 1724, die dann alfo befjer wären, doch ijt darüber nicht? Be-
ſtimmtes zu ſagen.
3) Tit. XVII, 15.
9) Tit. XVII, 15. Es find bisher wohl Sechſer und Dreier von 1760,
auch Dreier der folgenden Jahre (Müngbefchreibung 1711, 1746 ff.), aber noch
feine Sechjer von 1761 zum Vorſchein gelommen.
5) Von Intereſſe ift ein Bericht der Feldfaflenrendanten der oftpreußifchen
Armee von 1757 (Nr. 21), aus dem hervorgeht, daß das Heinere Berliner Kurant
von den Truppen nicht gebraucht werden fonnte und in preußifches Provinzial-
geld umgemwechjelt werden mußte.
Die einzelnen Münzjtätten 1756—1759. 27
nur aus den Kafjenüberfchlägen Köppens!) fchließen, daß die Prä-
gung zeitweije, befonders 1760, als die Berliner Münze ftill ftand,
eine fehr umfangreiche war. Es fonımen dort viele Schlagichaß-
zahlungen der Unternehmer vor, die zwar, da die Bitadelle von
Magdeburg der Sammelplag der Kriegseinfünfte war, von allen
Münzftätten dort zufammenfloffen; aber alle Poſten, bei denen be-
merkt wird, Daß fie von der Magdeburger Münze oder dem
dortigen Münzdireltor Wanney zu zahlen waren, find gewiß als
Schlagihag jener Münzftätte zu betrachten; und Ddieje Poſten be-
liefen fich oft auf mehrere 100000 Rtlr.2)
Neben den Prägungen nach Graumanſchem Fuß bis 1759
liefen auch bier noch andere, zunächſt die ſchon erwähnte der Cle—
viſchen 6-Kreuzerftüde.?) Sodann ift vorgreifend die Monetifierung
des Silberfchates des Berliner Schloffes zu erwähnen, zu der
Triedrich nach der Niederlage von Kolin veranlaßt wurde. Er ge—
dachte diefe „argenterie”, deren Wert er auf 400000 Rtlr. ſchätzte,
in Magdeburg unter Ausschluß der Unternehmer jo geringhaltig
ausmünzen zu laffen, daß 800000 Aitlr. herausfämen, „da es in
den jegigen vermworrenen SKriegeszeiten jo genau auf einen ordent-
lihen Münzfuß und Gehalt nicht anfommen kann.“ Dann aber,
1) Treforalten R. 163, I. 97, 98.
2) Hier einige jener Magdeburger —
1760: 1. Sanur. . . . . . 100000 Rilr.
7. Juni. 350000 „
19. Juli..... . . 400000,
9. Auguſt.. .500000 „
22. November . . . . . .. 550000 „
1761: 12. September. . . . . . 20000 „
28. November . . . . . .. 145000 „
1762: 23. Januar. . . . . . . 150000 „
27. November . - . . 80000
Diefe Poften find freilich für eine Statiftif ganz unbrauchbar, weil man nie weiß,
ob einer in dem vorhergehenden oder folgenden mitenthalten ift oder noch andere
nicht verzeichnete gezahlt wurden; wir führten fie nur an, um zu zeigen, wie
hoch im allgemeinen der Schlagjchab der Magdeburger Münze damals tar.
3) ©. ©. 20.
+ 8-D. an Gr. Findenftein vom 27. September 1757. Polit. Corres-
pondenz Friedr. d. Gr. Bd. 15, ©. 380, 381.
28 Erſtes Bud. Zweites Kapitel.
am 11. November 1757, -befchränfte er jenen Befehl dahin, daß Die
„als Möbel jegt unnüge” argenterie nach dem clevijchen Fuß, aber
nicht in 6⸗Kreuzer, ſondern in Groſchen und Sechſer ausgemüngzt
werde, was 600000 Rtlr. zu ergeben babe. Da der TFeingehalt
der Silbergeräte aber 28560 Mark 7 Lot betrug und 18 Atlr. aus
der Mark ermünzt werden follten, hätte man nur 514080 Rtlr. be=
fommen. Nach fpäteren Angaben find aber in der Tat 600000 Rilr.
herausgebracht worden.!) Der Fuß war alfo etwa 21 Rtlr., vielleicht
etwas fchlechter bei den Grofchen, befjer bei den Dritteln, denn
auch ſolche wurden gemüngt.?)
Sodann wurde ber Graumanfche Fuß nicht befolgt bei der ſchon
angeführten Nachprägung der polnisch-Jächfiichen Tympfe, auf die wir
nunmehr fommen. Wir haben gehört, daß es die Königsbergiche Tympf-
prägung war, die den König von Polen veranlaßte, diefe Münz-
forte in Leipzig für Polen münzen zu laſſen, wir haben ferner er-
fahren, einen wie guten Fortgang diefes Werk nahm.?) Immer
war eine Hauptbedingung dafür, daß die Durcchfuhr der Tympfe
durch preußifches Gebiet, das Sachſen von Polen irennte, frei blieb.
Sie wurde nun zwar von Preußen Anfang 1755 verboten, es
Icheint indefjen, daß dadurch Sachen zwar gejchädigt wurde,*) aber
das Verbot doch durchaus nicht durchzufegen war, denn in Schlefien
waren die polnischen und ſächſiſchen Tympfe eben das einzige Geld,
das man beim Handel mit Bolen benugen konnte, bejonders feit die
preußilhen Tympfe wegen des preußifchen Durchfuhrverbot3 in
Polen verboten und die holländifchen Dukaten im Kurſe bedeutend
gejtiegen waren.)
1) Koſer, Finanzen ©. 343.
2) Nach Ym.-Ber. Köppens vom 25. Februar 1761 waren von den 600000 Atir.
des Yahres 1758, die er gegen Einziehung anderer Sorten hatte nach Sachſen
fhiden müflen, noch 21900 in Groſchen und 6621 Rtlr. in Dritteln übrig.
R. 96, 409 C.
| 3) S. II. Bd. ©. 124 fi.
) Ber. Unrubs, Dresden, 12. Mai 1755: Verbot der Durchfuhr ſächſiſcher
Tympfe in Breslau und Königsberg Habe jehr geſchadet. Hoffentlich werde man
die Aufhebung erlangen. U. D. Loc. 2265, III.
5) Ber. Unruhs, Leipzig, 13. Oktober 1755: Die Nachfrage na Tympfen
uud Szoitalen Hält an. Ebenda.
Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 29
Der Unternehmer Gumperts fam daher auf den Gedanken, ob
e8 wohl nicht befjer fei, die Durchfuhr der Leipziger Tympfe wieder
frei zu geben, wonach man in Sachſen doch immer fehr verlange, !)
und dadurch die Geltung der eigenen in Polen zu gewinnen, denn
die Quantität der preußifchen übertreffe weit die der fächfiichen
Tympfe und dann fei auch zu hoffen, daß die um 1!/,°/, filber-
reiheren preußijchen nicht weiter 6—7°/, im Kurſe unter den
lächfiichen ftehen würden.) Gumperts erblicdte einen ferneren Vor—
teil darin, daß er dann das Kurant in Preußen feithalten und
mit den Tympfen viel Gold von Polen nach Preußen ziehen könne.
Retzow und die Breslauer Kammer waren ganz bderjelben
Anfiht. Bejonders meinte dieje, würde durch den freien Münz-
verfehr zwiſchen Polen, Schlefien und Sachſen der große Viehhandel
ehr befördert werden, denn die bis dahin dafür benugten Gold-
münzen würden von Tag zu Tag jeltener.?) Wir wifjen, daß der
preußifche Treſor damals eifrig daran war, folche zu jammeln.
Der König wollte das Durchfuhrverbot aber nicht gern zurüd-
ziehen, wie er denn Sachen gefällig zu fein damals ſchon längft feinen
Grund mehr Hatte, juchte ſich aber in anderer Weife zu Helfen.
Denn konnte man nicht zwei Fliegen mit einer Klappe fchlagen,
indem man Tympfe mit Jächfiichem Stempel Herjtellte? Dann blieb
da8 Verbot der Leipziger Tympfe beftehen, und man verforgte die
eigenen Kaufleute und auch die Polen mit ihnen, ohne des Schlag:
ſchatzes an Sachſen verluftig zu gehen. Man hatte jchon verfucht,
die Leipziger Tympfe möglichft genau, aber doch mit preußijcher
Umſchrift, nachzuahmen,*) doch fcheint das wenig geholfen zu haben.
Die völlige Nahmünzung der polnifch-jächfiichen Tympfe nad)
ſächſiſchem Fuß und mit Leipziger Gepräge hatte der König fchon
1) Man hoffte in Dresden noch nach Beginn des Krieges, die freie Durdy-
fuhr wieder zu erhalten und war bereit, zur Beftechung preußifcher Beamten
einige Hundert Dulaten zu opfern. Unruh an Brühl, Dresden, 30. Oktober 1756.
A. D. Loc, 2265, Vol. IV.
2) Nr. 2.
3) Ym.-Ber. Retzows, Potsdam, 23. Dftober 1755 und Kammer.-Ber.
Breslau, 1. November 1755, ebenda.
9) &. Bd. II, ©. 270. Münzbefchr. Nr. 1469—1472, 1485—1488, 1088
bi8 1092.
30 Erjtes Buch. Zweites Kapitel.
im Suli 1755 ins Auge gefaßt, als ihm vorgeftellt wurde, daß
polnische Viehhändler ohne diefe Münzen nichts tun könnten, er
aber fürchtete, fie würden dann gleihjam Kommijfionäre der
Leipziger Münzftätte werden.) Am 12. November befahl er dann
den Münzpdireftoren zu Breslau und Königsberg, fie nachzumünzen,
wofür die Unternehmer 10000 Rtlr. mehr jährlichen Schlagſchatz
geben müßten, weil die ſächſiſchen Tympfe fchlechter als die preu-
Bifchen wären. In Preußen jeien diefe Münzen aber nach wie vor
verboten. ?)
Als dann im Januar 1756 das Königsberger Handelshaus
Schwindt u. Ko. den König bat, 100000 Rtlr. in ſächſiſchen
Tympfen nah Riga führen zu dürfen,?) befahl Friedrich über eine
derartige Prägung mit den Unternehmern zu verhandeln.) Diefe
gingen gern darauf ein und wollten vorgeben, fie hätten des Königs
Erlaubnis, die — in Königsberg gemünzten — Leipziger Tympfe aus
Leipzig fommen zu lafjen, womit Friedrich einverftanden war.?) Als
er bald darauf von einem andern Haufe um ähnliches angegangen
wurde, antwortete er, man werde die verlangten 25000 Rtlr. in
ſächſiſchen Tympfen in Breslau bejorgen und nach Königsberg
Ichiden.®)
Endlich wurde der — und Memeler Kaufmannſchaft
allgemein bekannt gemacht, daß die Unternehmer das Benefiz hätten,
dieſe Sorten aus Leipzig kommen zu laffen.”)
1) 8-D. an Krönde und Bube, Potsdam, 14. Juli 1755. R. XIII, 1.
2, 8.-D. an Beder, Krönde und Bube. Potsdam, 12. November 1755.
R. XIII, 1.
3) Königsberg, 16. Sanuar 1756. Ebenda.
Nr. 3.
5) Im.Ber. Retzows, Berlin, 24. Januar 1756. Ebenda. — K.O. an
Becker, Berlin, 26. Januar 1756. R. XIII, 1: Soll allen Eklat vermeiden und
ſorgen, daß nicht mehr als 100000 Rtlr. davon gemünzt werden. — K.O. an
nn Berlin, 26. Januar 1756. Bei Bahrfeldt, Berliner eangpläher 1901,
. 2881, 2882.
0) K.⸗O. an Samuel Büttner und Gürgens in Königsberg. R. 96, 409 B.
7) 8.-D an Rebow, Potsdam, 11. Februar 1756. Ebenda. — Der offizielle
geheime Name der Tympfe mit nachgemünztem ſächſiſchen Gepräge war
„Tympfe C". Sn Breslau wurden davon bi Mai 1756 für 109472 Rtlr. ge-
prägt. R. 96, 408 Z.
Die einzelnen Münzftätten 17561759. 31
Hiergegen vermochte natürlich nichts eine Eingabe des General-
Boftmeifters, der, um die Ausfälle feiner Kaffen zu decken, das
am 11. Februar 1756 wiederholte Durchfuhrverbot der Leipziger
Tympfe aufgehoben wiſſen wollte.!)
Während nun aber die Prägung der Tympfe mit preußifchem
Öepräge in Königsberg und Breslau weiter ging, wurde Die der
ſächſiſchen am 1. Mai 1756, wohl zur bejjeren Bewahrung des Ge-
heimniffes, nach) Magdeburg verlegt. Dennoch) wurde die Sache
bald ruchbar. Am 30. Dftober meldete der fächfifche General und
Geheimrat Graf v. Unruh dem Premierminifter Grafen v. Brühl,
daß der Leipziger Münzunternehmer Bankier Frege einen Tympf
und Szoſtak mit Leipziger Stempel vorgezeigt hätte, der nicht in
Leipzig gefchlagen wäre. Man vermutete gleich richtig eine preu-
ßiſche Münze als Urſprungsort, zweifelte aber daran, daß Dieje
Nahmünzung mit Vorwiſſen des Königs von Preußen ftattfinde.
Gleichwohl fürdhtete man davon für die Leipziger Münzjtätte das
Schlimmite.*)
Sn Breslau wurden, außer den Sorten nah Graumanjchem
Fuß in den erjten Monaten des Sahres 1756 auch, wie eben erwähnt,
Zympfe mit polniſch-ſächſiſchem Gepräge gefchlagen, diefe Münzung
aber am 1. Mai nah Mageburg übertragen. Die Prägeſtatiſtik
vom 1. Sanuar bis 31. Juli 1756 ift erhalten.) |
Aus der Zeit des fiebenjährigen Krieges ift über die Breslauer
Münztätigkeit fat nichts zu erfahren; ich kann nur fagen, daß
Ipäter zeitweije wieder bejonders viel polnische Tympfe gejchlagen
worden find.) Da diefe Münzen von den polniſchen Magazin-
lieferanten und andern Kaufleuten fo jehr begehrt wurden, daß fie
1758 5°), Aufgeld genofjen, wies Schlabrendorff die Münze an,
1) $m.-Ber. de3 Grafen Gotter, Berlin, 26. Februar 1766. R.96, 408 B.
2) Unruh an Brühl, Dresden, 30. Oftober und 6. November 1756. -
A. D. Loc. 2265, Vol. III. Starfe Rimeſſen feien davon von Berlin nad)
Danzig gegangen. An den Säcken feien fogar die Heinen Leipziger Münzfiegel
nacdhgeftochen und auf den Begleitzetteln die Handfchrift des ſächſiſchen Beamten
nachgemacht.
3) S. Tabelle II. “,
*) Schlabrendorff an Krönde, 29. Januar, an die Glogauer Kammer,
12. April 1758. A. 8. M. R. IV, 31, IV.
32 | Erſtes Buch. Zweites Kapitel.
fie Tag und Nacht zu prägen, die Abnehmer follten fie gegen 2°),
Aufgeld erhalten.
Diefe Nachfrage hielt an: wir hören, daß während des Jahres
1760 die ©etreidelieferanten fie begehrten und Steinſalz nur mit
ihnen erfaufbar war. Tauentzien wurde von Schlabrendorff wieder-
holt erjucht, ihre Prägung in Breslau zu bejchleunigen.!)
Im Jahre 1761 aber, als Die noch näher zu erörternde Reduzierung
der Tympfe in Polen gejchah, famen dieje in Menge nah Schlefien
zurüd, wo die Juden fie nur mit 8—10°/, Berluft gegen ſächſiſche
Drittel annehmen wollten. Sclabrendorff ſprach darüber mit dem
General von Tauengien, der nur verfichern konnte, der König Habe
ihren Umlauf im Lande nie gewollt.) Man juchte fich dadurch zu
helfen, daß man ihren Kurs und ihre Annahme den Staatskaſſen
verbot,?) die Kaufleute aber anwies, von den Polen höhere Preiſe
zu fordern, falls diefe mit fächfiichen Tympfen zablten.
Wir möchten bier noch erwähnen, daß, da die Prägung nad)
Graumanſchem Fuße 1758 aufhörte, die feitdem geprägten Tympfe
mit preußiſchem Stempel von den früheren befjeren fich beſonders
dadurch unterjchieden, daß fie nicht mehr gerändelt wurden.t) In—
defjen find es nur wenige,®) die Breslauer Münzftätte hat feit Ende
1758 nur noch polnische geprägt.
Mit geringen Unterbrechungen waren während des ganzen
Krieges die Münzftätten zu Berlin, Magdeburg und Breslau in
Tätigkeit. Da aber die Elevifche feit 1757 ganz, die Auricher lange
Zeit ausfiel, die Königsberger jogar vom Feinde benugt wurde,
fand Friedrich) Erſatz dafür in den beiden ſächſiſchen.
1) Schlabrendorff an Tauengien 5. Februar, Tauengien an Schlabrendorff
16. November 1760. U. 8. M. R. IV, 31, Vol. V.
2, Kammer-Ber. Breslau, 27. November 1761 und Reſtript Schlabren-
dorff vom 1. Dezember 1761. U. B. M. R. IV, 33a, Vol. II.
3) Kammerverfügung an den Kreis Namslau, Breslau, 2. Dezember 1761
und 27. September 1762. A. 8. P. A. VI, 8le.
4, Ein Rezeß der Königsberger Kaufmannfchaft vom 29. Juni 1763 nennt
vollhaltig alle Tympfe mit E und G fowie die gerändelten bis 1758 mit B, da-
gegen nicht vollhaltig, im Durchfchnitt nur 15 Gr. wert alle mit A, F und die
randlofen mit B von 1758. A. 8. R. K. PO. Lit. M. Tit. 98, Nr. 3, Vol. 1.
6) S. Münzbejchreibung Nr. 1725, 1726.
Die einzelnen Münzftätten 1756— 1759. 33
Bei Beginn des Krieges ofkupierte Friedrich Sachfen und be-
hielt e8 während des ganzen Feldzuges zum größten Teile in feiner
Gewalt. Es ift befannt, wie bedeutende Geldfummen er dort als
Kriegsfteuer beigetrieben bat; nebenher lief eine indirekte Beſteuerung
durh Einziehung eines ſehr großen Schlagichages aus den beiden
Münzitätten Dresden und Leipzig.
Preußen Hat die ſächſiſchen Prägungen zuerft unter Bei-
behaltung des dortigen Münzfußes und Gepräges, wogegen jtaats-
rechtlich gar nichts einzuwenden gewejen wäre, fortjegen wollen.
Aber daß der König jehr bald ohne des Kurfürjten Einwilligung
und gegen defjen Einjpruch unter ſächſiſchem Gepräge den Münzfuß
verjchlechterte, wird, da hiermit eine Täufchung der Bevölkerung be—
abfichtigt war, nicht gebilligt werden fünnen. ine nähere Be-
urteilung diefer Nachmünzungen werden wir aber erjt geben können,
nachdem wir fie ganz fennen gelernt haben werden.
Die Leipziger Münzftätte war es zuerft, in der Preußen eine
umfangreichere Produktion ſächſiſcher Münzen unternahm, weil bier
ſchon jeit 1752 ſowohl fächfijches Kurant nach geringerem Fuß als
dem Leipziger und auch polnifch-fächfiiches Hergeftellt worden war.
Der Tächfilche Kriegsrat und Münzkommiſſar Elfaffer fuchte dieje
Münzftätte mit aller erfinnliden Mühe dem Kurfürften zu erhalten.
Als der preußifche Geheimrat Cautius von ihm Nachrichten über fie
verlangte, jchüßte er Unwiffenheit vor: nicht der König von Polen,
jondern die Republif Hätte dag Münzrecht, mit der darüber wahr-
Icheinlich etwas ausgemacht ſei. Zunächſt gehöre der Schlagihat
dem Unternehmer rege, dem man Vorſchüſſe ſchulde. Wenn wie
bisher weiter gemünzt werden folle, jo müßten die Lieferungen un-
behindert bleiben und die Müngdurchfuhr durch Preußen wieder er-
laubt werden. !)
Elfaffer machte weiter Schwierigkeiten, er behauptete, ein
Kontrakt eriftiere nicht — freilich hieß er in Sachfen nicht Kontraft,
jondern Ronzeffion —, und der Bankier Frege wollte mit Berechnung
des Schlagjchages nicht# zu tun haben, ließ aber aufs eifrigfte weiter
münzen. Da der König aber am 5. November befohlen hatte, Die
1) Ber. Elſaſſers, Leipzig, 11. Oftober 1756. A. D. Loc. 2265, Vol. III,
daraus aud) das Folgende.
Acta Borussica. Münzwefen IH. 3
34 Erftes Buch. Zweites Kapitel.
Münzftätte dem Frege abzunehmen und den preußifchen Juden zu
verpachten, !) jo ging dem preußifchen General-TFeld-Kriegsdirektorium
endlich die Geduld aus, und es erließ am 23. November den Befehl
an Cautius, dem Eljaffer jofort die vollitändigen Akten über die
Verhandlungen mit der Republik Polen und die Berechnungen mit
den Pächtern abzufordern, bei fernerer Weigerung ihm jedoch einen
Unteroffizier und 6 Mann ing Haus zu legen, nach 3 Tagen
12 Mann, ihn felbit zu arretieren. Da Half fein Sträuben mehr.
Gleich darauf, am 27. erhielt Frege den Befehl, bei Vermeidung
prompter Erefution die Münze fofort abzutreten und mit dem In—
ventar dem preußiichen Kammerdireftor Fiedler zu übergeben.
rege mußte jodann die jämtlichen Stempel außsliefern, er
mußte von feinen Münzmaterialien hergeben. Ihm bejonders war
Preußen wenig gewogen, da man ihn mit Recht für einen treuen
Anhänger des Kurfürften Hielt.?) Er hat auch in der Folge alles
getan, diefem weiter zu nützen, jo das ftellungsloje Leipziger
Münzperjfonal, das nicht in preußifche Dienfte trat, faft während des
ganzen Krieges aus eigenen Mitteln unterhalten, er ſelbſt mußte
von einem Drt zum andern flüchten. Wir müllen Die Treue,
mit der diefer Bankier ebenfo wie die ſächſiſchen Münzbeamten
an ihrem Herrn fejthielten, und lieber fich große Entbehrungen
auferlegten, als daß fie in den Dienft des Feindes traten, rühmend
anerkennen.
Die Leipziger Münze jollte nah dem Wunſch des Königs
verpachtet werden. Ephraim und Söhne, die fortwährend auf eine
Gelegenheit warteten, ihre Dienjte als Münzlieferanten wieder an-
zubieten, verjprachen, jobald das Gerücht von der beabfichtigten Ver-
pachtung der Leipziger Münze nach Berlin fam, 200000 Rtlr. Schlag-
cha zu zahlen, wenn ihnen erlaubt würde, eine Million nad) cleviſchem
Fuße in Tympfe, Szoftafe und Düttchen zu vermünzen.?) Sie
jagten, diefe 200000 Rtlr. feien doch viel mehr als die Gumperts
gäben, die jährlich 7—8 Millionen münzten und davon fajt den
1) K.⸗O. an Borde, Sedlig, 5. November 1756. Polit. Korreipondenz
Sriedr. d. Gr. Bd. 14, ©. 18, 19..
2) Unruh an Brühl, Dresden, 5. Sanuar 1757.
3, Nr. 12 und K.⸗O. an Borde, Sedlig, 13. November 1756. “Polit.
Korrefpondenz Bd. 14, ©. 42.
Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 35
dritten Teil nach 18-Rtlr.-Fuß. Sie baten auch, einen der beiden
Breslauer Münzdirektoren nach Leipzig zu verjegen, damit man jo
den Schein vermeide, als ob die Münze in Pacht gegeben jei.?)
So vollzog denn der König den Kontraft. Indeſſen ging er
auf weitere Forderungen der Juden nicht ein; er wollte, daß Die
Leipziger Münzjtätte als fremde zu betrachten fei, deren Produkte
in Preußen ungültig wären. Daher erlaubte er zwar den Unter-
nehmern, Leipziger Münzen nah Polen und Ungarn unter Ver—⸗
günftigung des Piltualienportog?) und Metalle durch die preußijchen
Lande zollfrei nach Leipzig zu fchaffen, aber nicht, ſolche in Preußen
aufzufaufen und fo deſſen Münzftätten zu jchädigen. Ebenjowenig
willfahrte er dem Wunfche des Ephraim, ein Verbot der Münzung
polnifch-fächfiicher Sorten an die preußiſchen Münzdireftoren zu
erlafjen.?)
Aber die Prägung polniicher Sorten in Leipzig ftieß auf
Schwierigkeiten. Im März 1757 meldete der General von Unruh
dem Grafen Brühl, Tympfe jeien noch nicht gemünzt worden, *) und
am 23. Mai klagten die Unternehmer, fie hätten faft gar feine
polniſchen Sorten bisher jchlagen können, weil deren Durchfuhr
duch Schlefien trog Fföniglicher Erlaubnis verhindert werde. Daß
war eine Folge davon, daß die ſächſiſchen Münzftätten für Preußen
fremde blieben. Es war ja auch gar nicht zu leugnen, daß Die
Leipziger nach 18-Talerfuß gefchlagenen Sorten die weitere Prägung
der befjeren Königsberger und Breslauer jehr jchwierig gemacht
hätten. Wahrfcheinlich fette die Herftellung der polnischen Sorten
in Leipzig erjt wieder 1759 ein, als der Graumanſche Fuß in
Breußen verlafjen wurde.)
1) Vorftellung der Ephraim und ©., Torgau, 19. November 1766. R.
425 0. Wahrſcheinlich kam damals Bube nach Leipzig.
2) K.O. an Schlabrendorff, Dresden, 21. Dez. 1756. Tit. XVII, 24.
3 8.-D. an Borde, Dresden, 28. November 1756, R. 96, 425 O und
Polit. Korrefpondenz Friedrich d. Gr. Bd. 14, ©. 84, 85.
9) Dresden, 15. März 1757. U. D. Loc. 2265, Vol. II.
6) R. 96, 425 P.
6) Daß, wie Kofer, Finanzen, ©. 13 jagt, die Tympfe und Szoftale in Breslau
nach 14-, in Königsberg nad 18-Ntlr.-Fuß gemünzt worden feien, ift ein Irrtum.
Nach 14-Ntlr.-Fuß find fie nie gemilnzt worden. Die preußifchen wurden 1757
nad 15- bis 16-Rtlr.-Fuß gemünzt. ©. oben S. 25 und Bd. II, ©. 548, 549.
3*
36 Erſtes Buch. Zweites Kapitel.
In Leipzig wurden feit Sanuar 1757 Grojchen mit den
ſächſiſchen Stempeln der Jahre 1753, 1754 und 1756 und 8-Gr.-
Stüde mit den Stempeln des Jahres 1753 geprägt und zwar war
der Münzuß von Anfang an geringer als der big dahin dort be»
obachtete. Während der Fregeſche Fuß der 8-Gr.-Stüde etiwas
über 14 Rtlr. gewefen war, ftieg man nun bis 18 und 19 Rtlr.,
und während rege die Grofchen zu 15 Rtlr. ausgebracht Hatte,
tat e8 Ephraim zu 18 bis 20 Rtlr. Unzweifelhaft find damals auch
Leipziger Taler mit polnischem Gepräge unter Benugung der vor-
gefundenen Stempel früherer Jahre mit den Buchftaben EDC und
auch fchlechter als die Fregeſchen gemünzt worden.)
Die Ephraim planten nocd andere Prägungen. Am 23. Mai
1757 ftellten fie vor, eg würde jehr bequem fein, da jeßt die Armee
in Böhmen ftehe, die Regimenter mit Öfterreichiichen 7=, 10-, 17-
und 20-Kreuzerftüden zu bezahlen; fie wollten für 1 Million Rtlr.
davon nad) den Bedingungen ihres Leipziger Kontrafts in Dresden
ſchlagen und 200000 Rtlr. Schlagichag dafür geben. Da der Bor-
ſchlag Bordes Befürwortung fand, weil man mit diefen in Böhmen
heimischen Sorten dort billiger faufen werde, fo war der König
damit einverftanden, verlangte aber 350000 Rtlr. Schlagſchatz.
Auch darauf gingen die Ephraim ein, wenn fie 11/, Millionen
prägen dürften, alle einlaufenden böhmischen und anderen guten Sorten
ihnen abgeliefert und die Ausfuhr der Metalle aus Böhmen ver-
hindert würde. In 6 Monaten Hofften fie mit den 11/, Millionen
fertig zu fein. Nachdem der König noch befohlen Hatte, daß nichts
von dieſen Sorten nach Preußen gelangen dürfe, gab er Dieje
Prägung in Dresden und Prag zu.?)
Die, letzte Kabinettsorder darüber unterjchrieb TFriedrih im
Lager vor Prag. Bald darauf traf ihn der Schlag von Kolin,
Prag fiel nicht in feine Hände, er mußte Böhmen zum größten
1) Der Fregefche Leipziger Talerfuß mar 14 Rtlr. 2 Gr. 22%/,99 Pf., der
der Ephraimſchen Taler 14 Rtlr. 5 Gr. 4 Pf., 8 Stüd aus der 12-lötigen Mart.
Verſchiedene fächjifche Probierungen, U. D. 2265, Vol. III; eine Notiz, wahr-
ſcheinlich Zeitungdinferat, Leipzig, 16. März 1757, gibt den Fuß noch fchlechter an:
14 Rtlr. 6 Gr. 816/ Pf.; ebenda Loc. 514. — Münzbejchr. Nr. 1835.
2, Promemoria der Ephrain, Torgau, 23. Mai und 2. Juni 1757. K.-D.
an Borde, Zager bei Prag, 2. Juni 1757. R. 96, 425 P.
Die einzelnen Münzjtätten 1756—1759. 37
Teile räumen. An eine Ausführng diefer Prägung war alfo nicht
weiter zu denken. Immerhin ift es interefjant zu erfahren, daß
man mit dem eroberten Böhmen monetär ebenjo zu verfahren ge-
dachte, wie mit Sachſen.
Die ſächſiſchen 8-Gr.-Stüde wurden nun bald die Hauptlriegs-
münze, fie und die ſächſiſchen Tympfe waren die eigentlichen
Ephraimiten, wie das Bolf fie nannte. Unter diefem Namen
gingen zwar auch die feit dem Sommer 1757 in Dresden gemünzten
preußiichen Drittel und XII-Mariengrojchen und die fpäter mit den
Geprägen anderer und von anderen Herren gejchlagenen Drittel
und Sechätel, aber jene Tympfe und fächfiichen Drittel waren die
eriten und blieben auch immer die bei weiten zahlreichjten. Wir
bemerfen bier gleich, daß dieſe ſächſiſchen Drittel ſämtlich mit der
Jahrzahl 1753 verjehen wurden,!) erit von 1760 an flug man
ſolche mit der Sahreszahl des Entjtehungsjahres, indeflen nur
wenige, da es bei dem heruntergebrachten SRAN TON nicht mehr gut
gelang, fie abzujeßen.
Seit Auguft 1757 gingen aus der Münze zu Leipzig ſächſiſche
8⸗Gr.⸗Stücke hervor, die nicht wie bis dahin ohne Münzmeiſterbuchſtaben
waren, ſondern die Initialen EC trugen. Wenn der Dresdener
Münzmeifter ô Yeral meinte, das bedeute Ephraim und Compagnie
oder Conforten,?) jo irrte er gewiß. Es jollten vielmehr Die
Initialen des ſächſiſchen Münzmeiſters Ernſt Dietrih Croll fein,
wie fie dieſer ebenjo auf die polnijchen Sorten und aud) Die
ſächſiſchen Groſchen geſetzt hatte.
Noch einige Worte über Schlagſchatz und Münzfuß. Im
Februar 1757 kamen die Unternehmer der preußiſchen Münzſtätten
Gumperts und Itzig nach Dresden und Leipzig, wahrſcheinlich um
1) Brühl behauptete in einem Entwurf für ein Zeitungsinſerat von 1757,
daß für die ſächſiſchen 8-Gr.-Stüde in Leipzig die ſächſiſchen Stempel von 1756
benugt feien, auf denen man „die Zahl 6 durch eine übel gerathene und daher
ganz fichtbare Raſur in die Zahl 3 verwandeln wollen, zu deſto ehender Hinter-
gehung derer von dem vormaligen befjern Gehalt unterrichteten Abnehmer“.
A. D. Loc. 514. Auf den fehr vielen Stüden, die mir vorlagen, war eine der-
artige Rafur nicht zu bemerken. Jedenfalls ift eine folche nur in der erften Zeit
geihehen. — Münzbefchreibung Nr. 1763 ff.
2) Ber. ô Ferals, Dresden, 20. Auguſt 1757. u D. Loc. 514. — Münz-
beichreibung Nr. 1785— 1802.
38 | Erftes Buch. Zweites Kapitel.
zu verjuchen, ihre Konkurrenten wieder aus dem Sattel zu heben.
Das gelang ihnen dieſes Mal aber nicht. Ephraim beklagte fich
bitter über fie: fie fauften Silber auf, brächten die Leipziger
Sorten in Verruf, bewirkten eine Nachprüfung derfelben durch den
Wardein des oberſächſiſchen Kreifes; das werde noch weiter gehen,
wenn man erſt nach cleviichem Fuße münze. Auf ihr Geſuch
wurden Gumperts und Itzig aus Sachſen ausgewiejen.!)
Die Ephraim bemerkten zugleich, fie würden die 2 Millionen
in Dresden und Leipzig nicht in einem, fondern einem halben Jahre
fertig haben. In der Tat war in Leipzig 1 Million nad) 4 Monaten
geprägt und die 200000 Rtlr. Schlagſchatz abgeliefert.) Und wenn
man den Unternehmern glauben darf, jo waren fie dabei durch
große Schwierigkeiten beim Transport des in England und Holland
erfauften Silbers nach) Sachen behindert. Wenn fie aber am
7. Februar 1757 behaupteten, in Leipzig würde nad) Berlinijchem
Fuße geprägt, und am 2. Juni, daß ihr Leipziger Münzfuß den
preußifchen „wo nicht übertrifft, doch auch nicht fchlechter ift,” jo
war das eine Unmwahrheit, denn in den preußifchen Münzitätten
wurde damals nad 14-Rtlr.-Fuß gearbeitet, die polnischen Sorten
nicht geringer als nach 16-Rtlr.-Fuß und nur die cleviichen Szoftafe
nad) 18-Rtlr.-Fuß ausgebracht, während, wie wir jahen, die 8-Gr.⸗
Stüde in Leipzig ſchon um die Mitte des Jahres 1757 dem
19-Rtlr.- Fuß fi) näherten.
Unausbleiblid war bei diefen Borgängen eine ſtarke Er—
bitterung auf fächfiicher Seite. Der König von Preußen ließ dazu
durch die Zeitungen in dem übertreibenden Stil der Kriegsmanifefte
verfichern, daß er wünfche, der König von Polen möchte, wenn er
wieder in Beſitz feiner ſächſiſchen Lande käme, diefe auf eine vor-
teilhaftere Art verwaltet finden, als das in den lebten fünf Sahr-
hunderten gefchehen ſei. Unermeßliche Mißbräuche, die man wie in
andern Zweigen, fo auch in dem der Müngverwaltung entdect
habe, hätten den Befehl veranlaßt, die Stempel zu verwahren und
die Münzen vorläufig zu ſchließen. Empört über diefe Beijchuldigung
1) Im.⸗Ber. Bordes, Torgau, 7. Februar 1757. K.⸗O. an die Dresdener
Kommandantur, Dresden, 10. Februar 1757. R. 96, 425 P.
2) Im.⸗Ber. Bordes vom 23. Mai 1757, ebenda.
Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 39
Ichrieb der Vizebergdireltor Frhr. v. Gartenberg, da ſehe man, daß
der König von Preußen ehrlichen Dienern Brod und Ehre zu
nehmen fuche; die Welt werde einft jehen, daß alle von Preußen
beim Berg: und Münzwejen vorgenommenen Veränderungen nur
von Betrügern und VBerbrechern gemacht worden feien, al® welche
fie der König von Preußen wohl fenne.!) |
Die Erbitterung wuchs, aber es war in der Folge nicht ge—
raten und auch nicht möglich, etwas gegen diefe Maßnahmen des
Feindes zu unternehmen.
Wie mit der Leipziger verfuhr Preußen bald auch mit Der
Dresdener Münze. Vom 11. September bis zum 21. Dezember 1756
arbeitete die Dresdener Münze in bisheriger Weije, aber auf Rechnung
Preußens; an diefem Tage aber wurde fie von Preußen verfiegelt,
und am 31. Dezember nahm der preußifche Kammerdirektor Fiedler
das Inventar auf und ließ die GSilberbeftände in den nächiten
Wochen in fächfifche Grofchen vermünzen. Auch diefe Münze wurde
an Ephraim verpachtet, der das Freibergiſche Ausbeutefilber genau
nach dem bis dahin beobachteten Fuße in Speziestaler und Gulden
vermünzen jollte, worauf das preußifhe General- Feld - Kriegs-
Direftorium zu achten hatte.)
Es gelangte nämlich nach der alten ſächſiſchen Bergverfafjung
die Silberausbeute des Erzgebirges nach der in Freiberg vollendeten
Generaljchmelze in die Dresdener Münze, damals jährlich etwa 25
bi8 26000 Marf, jede feine Mark wurde mit 11 Rtlr. 4 Gr. 3 Pf.
bezahlt. Die Ausbeute mußte nach der Bergordnung für die Berg-
leute in fteuerbare Sorten, für die Intereſſenten aber in feine
Speziestaler vermünzt werden. Von dieſer Verfaſſung hingen, wie
Minifter v. Borde feinem Herrn berichtete, faft allein die Nahrung
des Gebirgkreiſes und beträchtliche Nevenien von 300000 Rilr.
jährlihd ab. Dagegegen war der Schlagichaß ſelbſt in Dresden nie
groß gewefen, obgleich noch für 50—60000 Rtlr. Silber dazu ge-
fauft worden war.
Bei diefer Verfafjung wollte man deshalb vor der Hand
bleiben; aber es dauerte nicht jehr lange, jo ward fie über den
1) Nr. 17.
2) Ar. 13, 14 und Relation ded Berggemachs von 10. Januar 1757.
A. D. Loc. 514 und Wr. 18,
40 Erftes Buch. Zweites Kapitel.
Haufen geworfen. Nachdem die fächfiihen Münzbeamten ihre
Wohnungen den preußiichen hatten räumen müfjen und die Münz-
arbeiter der neuen Verwaltung verpflichtet worden waren, begann am
24. Januar 1757 die Münzung nach altjächfifchem Fuße unter
Leitung des Münzdirektors Hynitfch und Münzmeifters Biller. Über
andere preußiiche Münzbeamte ift, da die Detailakten zerjtört find,
nicht8 bekannt. Es hat aber der ſächſiſche Wardein Knauſt anfäng-
lich auch für die preußifche Verwaltung gearbeitet. |
Obgleich der „einäugigte Jude Ephraim” und der preußifche
Kammerdireltor Fiedler fich bemühten, den Dresdener Münzmeifter
und Generalwardein des oberſächſiſchen Kreiſes 6 Feral zum
Weiterarbeiten zu bewegen, fchlug diejer e8 ab und proteftierte auch
gegen die Benutzung der Dresdener Stempel, die feine Namens-
initalen trugen, was denn auch von Fiedler abgejtellt wurde.!) Die
Dresdener Münzen der eriten Monate des Jahres 1757 tragen Die
Buchſtaben des preußilchen Müngzmeifters Biller.?) Ein Probier-
zettel des ſächſiſchen Wardeins Knauſt beweift, daß der alte Dresdener
Fuß von Preußen eingehalten worden ijt.) Aber es find wohl
nur fehr wenig Münzen nad) diefem Fuße gefchlagen worden, was
auch die wenigen vorhandenen Stempelverjchiedenheiten beweifen.
Schon Ende 1756 Hatte Ephraim veriprochen, in Dresden
200000 Rtlr. Schlagſchatz zu zahlen, wenn er außer der ver—
fafjungsmäßigen Ausbeute noch eine Million in ſächſiſchen Sorten
nad) demfelben Fuß wie in Leipzig, d. 5. zu 18 Rtlr. die feine
Mark, prägen lafien dürfe. Wegen des fjchwierigen Transportes
und Handelsfurjes in Dresden follte ihm aber freiftehen, einen Zeil
diefer Summe in Leipzig zu ſchlagen.) Da der König Ddiejen
Plan „ganz admirabel” nannte, jo fam es unter den von Ephraim
angegebenen Bedingungen zum Kontrakt.) Dennoch fcheint eg, daß
1) Ber. 6 Ferals, Dresden, 15. Februar 1757. U. D. Loc. 514.
2) S. Münzbefchreibung Nr. 17652—1759.
3) Taler: 8 aus d. 14 2. 4 Gr. f. M., aus d. f. M. 12 Rtlr.
Zweidrittel: 17 aus d. 15 2. 2 Gr. f. M., auß d. f. M. 12 Nilr.
Groſchen: 1171/—118 aus d. 5 8. 4 Gr. f. M., aus d. f. M. 15 Rtlr.
Sechſer: 215—215%/, aus d. 42.11 Gr. f. M., aus d. f. M. 15 Rtlr.
14 Gr. 44), Pf.
9 Ym.-Ber. Bordes, Dresden, 14. Dezember 1756. R. 96, 425 O.
5) Am 19. Dezember 1756 von Borde überreicht. Der Kontrakt felbft fehlt.
Die einzelnen Münzftätten 1756—1759. 41
die Prägung geringhaltigen Geldes in Dresden, wahrſcheinlich durch
die Vorſtellungen der ſächſiſchen Behörden verzögert, nicht vor Juni
1757 begann.
Mittlerweile ſuchte Ephraim, weil er in Dresden bei der
Prägung nach dem guten Münzfuße nichts gewann, beſonders die
Leipziger Münzung zu befördern. Sechs der beſten Stoßwerke mit
allem Zubehör ließ er von Dresden nach Leipzig ſchaffen.) Er
ſuchte ſich der Verpflichtung, das Freiberger Ausbeuteſilber mit
guten Münzen zu bezahlen, auf alle mögliche Weiſe zu entziehen;
er bezahlte mit den in Leipzig gemünzten 8-GÖr.-Stüden und be-
wirkte, als der Oberberghauptmann v. Schönberg fich darüber be-
Ichwerte, einen Befehl an diejen, daß, da in Dresden nur Gold-
und Rupfermünzen bergeftellt werden follten, daS Freiberger Silber
in die Leipziger Münze zu jenden fei,2) womit denn eigentlich Die
bisherige ſächſiſche Münz- und Bergverfafjung aufgehoben war.
Am 12. Juni 1757 endlich teilte Ephraim dem Wardein
Rnauft mit, daß er Erlaubnis erhalten habe, nun auch in Dresden
nach feinem Leipziger Kontrakt zu münzen, und am 15. Juni wurde
dort mit 8- und 1-Gr.-Stüden mit Leipziger Stempel begonnen.?)
Am 26. Juli meldete der PVizebergdireftor Frhr. von Gartenberg
nah Warfchau, in Dresden werde nun auch troß aller Borjtellungen
Tag und Nacht nach jchlechtem Fuße gemünzt. Darauf verbot man
fächfifcherjeits dem Wardein Knauft die weitere Arbeit für Die
Dresdener Münze, dem diefer auch folgte.
Die Dresdener Münzprägung unterjchied fich jeitdem nicht
mehr wejentlich von der Leipziger. Es wurden aber die jächjiichen
8- und 1-Gr. Stüde in Dresden nicht länger als bis zum Anfange
des Jahres 1758 gemünzt, als Ephraim diefe Münze an Gumperts
und Ronforten abtreten mußte,*) jedenfalls weil dieſe ihre Prä—
gungen auf der ihnen damals allein unbejchränft zu Gebote
2) Nr. 18.
2, Befchwerde des Bergkollegs vom 10. März, Verfügung des Gen.- Yeld-
Kr.-Dir. an Schönberg, Torgau, 30. März 1757. A. D. Loc. 514.
3) Meldung Knauft3 vom 13. Juni 1757, ebenda.
4) Balvation des 6 Feral, Dresden, 5. Juli 1758, der dabei jagt, die
preußifchen Drittel feien in Dresden von Gumperts und SKonforten geprägt.
A. D. Loc. 514.
42 Exfte Buch. Zweites Kapitel.
ftehenden Breslauer Münze nicht bewältigen konnten. Denn in der
Magdeburger Münze wurde, wie wir wifjen, damals der Fönigliche
Silberfhag zu Geld gemacht, die Berliner aber follte wahrjcheinlich
für die Vermünzung der engliichen Subfidiengelder und der Million
‚ganzer Taler in Tympfe vorbehalten bleiben.!) Daher Hat Gumperts
wohl die Überlafjung der Dresdener Münzftätte gefordert und er-
halten.
Über die folgende Prägung dafelbft find wir nun ausnahms-
weiſe gut unterrichtet. Als nämlich Dresden 1759 vom Feinde er-
obert wurde, fielen die preußiſchen Münzbücher in deffen Hände,
aus denen Auszüge im Dresdener Staatsardjiv aufbewahrt werben.?)
Daraus geht hervor, daß vom 15. Februar 1758 big zum 31. Mai
1759 in Dresden gemünzt find
an preuß. XII- und VI-Mariengr. für. . 1252444 Rtlr. 16 Gr.
„nn 8&66r-Stüden für . . . 4825105 „ 16 „
„ Bernburger 8- und 4-Gr.-Stüden für. 2010624 „ 20 „
zulammen für 8088175 Rtlr. 4 Gr.
wofür ein Schlagjchag von. . . 2404338 Rtlr. O Sr. 11 Pf.
abgeliefert worden ift.
Laut Verordnung vom 24. Januar 1756 jollte dag Marien-
geld nach 182/3-Rtlr.⸗Fuß gemünzt werden; die Juden haben es
aber nach einem ſolchen von 19 Rtlr. 5 Gr. 10 Pf. ausgebracht und
waren nach den ſächſiſchen Probierungen bei den preußiichen Dritteln
im Suli 1758 auf 19 Rtlr. 8 Gr. 11 Pf. im März 1759 auf
20 Rtlr. 19 Gr. 2 Pf., bei den Bernburger zu von 1758
auf 25 Rtlr. 18 Gr. 1 Pf. gegangen.?)
Diefe erhaltene Statiftif reicht aljo bi8 Ende Mai 1759. Da
aber bis Ende Juli eifrig gearbeitet worden it, jo fann man wohl
annehmen, indem man die Monate Februar, März, April 1759 zu—
grunde legt, als monatlih für etwa 1 Million Rtlr. bergeftellt
1) K.O. an Knöffel, Breslau, 3. Februar 1758, R. XIII, 1. Die Gumperts
hatten gellagt, wenn das Silber des Königs in Berlin vermünzt werde, fo ftände
ihnen nur die Bredlauer Münze zur Verfügung. Damals wurde ihnen noch
Berlin gelaffen nnd des Königs Silber zu 15 Rtlr. die feine Mark verkauft.
©. auch ©. 25.
2) Nr. 30 und A. D. Loc. 1334, IX.
3) S. auch Tabelle Nr. IV.
Die einzelnen Minzjtätten 1756— 1759. 43
wurde, daß das Quantum der Bernburger und andern fremden
Münzen etwa 4 Millionen Rtlr. betrug. Man erfah nämlich aus
den Büchern, daß auch mit Stempeln von Sachjen-Weimur, Sachjjen-
Eifenad) und Stolberg gearbeitet worden war.!)
Noch ift zu bemerken, daß der Dresdener Miünzbetrieb feit
Anfang 1759 nicht mehr durch Gumperts gejchah, der damals ftarb,
fondern wie der aller andern Münzen an das neue Konfortium
Ephraim, Iſaac und Ibig übergegangen war.
Seit der Einnahme Dresdens am 4. September 1759 blieb
die Stadt während des weiteren Krieges in der Gewalt der Dfter-
reicher, fo daß die dortigen preußiichen Prägungen damit abjchloffen.
Wir haben aber noch über die Herftellung einer anderen Münzart
in Dresden, fupferner Groſchen und Scillinge für Polen, Die
Sachſen feit 1749 eifrig betrieben Hatte, zu berichten. Ihre Prä-
gung hatte in Guben und in der Saigerhütte zu Grünthal an der
böhmifchen Grenze ftattgefunden und war 1755 filtiert worden, weil
Polen damit überfchwenmt war und man fie nicht mehr hatte ab-
jegen fünnen.2) Anfang 1756 wurde die Kupferprägung in Grün-
thbal aber wieder verpachtet und zwar an den Vizebergdirektor von
Gartenberg. Doch ſollte er den erhofften Gewinn nur zum Teil
haben. Sm Januar 1757 befamen die Ephraim Wind davon und
meldeten es Borde, der vorjchlug, obgleich nun Gartenberg monat-
ih 600 Rtlr. Schlagfchag geben wollte, ihm die Münze abzunehmen,
weil er das Werk verheimlicht Hätte und Grünthal nahe der Grenze
nicht genügend überwacht werden könnte. Sie jei nach Dresden zu
übertragen und an die Ephraim zu verpachten, die jährlich 12000 Rtlr.
Schlagihat geben wollten. Der Kontraft über die nad) Dresden
und Leipzig zu verlegende Kupfermünze ift wahrjcheinlich zuftande
gefommen.?) Denn am 1. Februar 1757 wurden Gartenberg in
Grünthal Kupfer für 7000 Atlr. und die Mafchinen konfisziert und
nach Dresden gejchafft.*) Bald darauf wurde er jelbjt arretiert, doch
1) Nr. 30.
2) Darüber Kirmis, Handbuch der polnifhen Münzkunde, ©. 197 und unfer
3. IL, ©. 161.
8, Im.Ber. Bordes, Torgau, 19. Januar 1757. Am 3. Februar fchidte
Borde den nicht mehr vorliegenden Kontrakt dem Könige. R. 96, 425 P.
4) Gartenberg an Brühl, Canicz, 8. Februar 1757.
44 Erites Buch. Zweites Kapitel.
gelang es ihm, feine Unſchuld wegen der ihm worgeworfenen Unge-
hörigkeit der Münzunternehmung und anderer Befchuldigungen zu
beweifen.!) Sein Kupfer aber hat er wahrjcheinlich nicht erfeßt
erhalten.
Wieviel Rupfergrofchen die Ephraim in Dresden und auch in
Leipzig?) geprägt haben, ift völlig unbefannt. Solche mit den
Sahreszahlen 1756 und 1757 liegen gar nicht vor, fie Haben Die
Stempel früherer Jahre benugt und erjt 1758 folche mit dem wirf-
lien Entftehungsjahr anfertigen lafjen.°)
1) Als nad der Schlacht bei Kolin die Laudonihen Truppen das füdliche
Sachſen befegten, gelang es Gartenberg unter ihrem Schu 7091 Mark Freiberger
Brandfilber über Prag nad) Wien zu fchaffen, wo er es in öfterreichifches Geld
vermünzen ließ. Da war feines Bleibens in Sachjen natürlich nicht länger. —
Später jchrieb Eichel über ihn an den Minifter Graf v. Findenftein (23. Mai
1760) wohl nicht ganz zutreffend: er fei nach den Zeitungen jüngft zum Ober-
bergdireftor befördert worden. Er habe bei der Kupfermünze fo viel gewonnen,
daß er „al3 vorhin fchlechter Menfch und armer Laquais“ fich bei Wittenberg ein
oder zwei beträchtliche Güter habe kaufen können. Bolit. Corr. Bd. 19, ©. 369.
2) Daß fie auch in Leipzig geprägt wurden, geht aus einem Geſuch
der Ephraim, Leipzig, 11. Juni 1757, hervor, es möchte die Glogauer Kammer
angehalten werden, ihre in Leipzig geprägten Tympfe und Kupfergrojchen frei-
zugeben und über die Grenze zu lafjen (f. oben ©. 35), im Breußifchen nehme
legtere ja niemand. A. B. M. R. IV, 31, IV.
3) S. Münzbefchreibung Nr. 1831—1834. Wenn fie in den Alten oft
Scdillinge genannt werden, jo war das irrig, ed waren 3 Schillinge geltende
Groſchen.
Drittes Kapitel.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße
1759 7653.
Sm Jahre 1758 Hat der Schlagſchatz der preußiſchen Münz—
jtätten, da Cleve, Aurih und Königsberg weggefallen waren,
1 Million kaum überfchritten.) Dazu kamen aus der Dresdener
Münzftätte über 1 Million,2) aus der Leipziger wohl mindeftens
ebenfoviel. Diefe 3 Millionen genügten aber nicht mehr. Unter
den Mitteln, die pekunären Bedürfnifje für den Feldzug von 1759
ficher zu ftellen, jpielte die Erhöhung des Schlagfchates eine be-
deutende Rolle.
Die Veränderung wurde dadurch vereinfacht, daß, wie be—
merkt, Herz Moſes Gumperts Ende 1758 ftarb und es Ephraim
gelang, deſſen beide Gejellichafter Iſaac und Itzig für ſich zu ge—
winnen. Damals war auch Nebomw geftorben; in dejjen Stelle trat
der Geheimrat KRöppen, der Nendant der Generalfriegsfafje, mit
dem der König die ganzen Beratungen über die Geldbedürfnifje
und deren Dedung führte. Köppen war es auch, der fortan Die
Kontrafte mit den Münzlieferanten zujtande brachte.
Wenn man gejagt Hat, die Verjchlechterung der Silbermünzen
babe erjt Ende 1758 begonnen, jo ift das nicht richtig. Denn ab-
1) In einem Schreiben vom 1. Zuli 1758 jagt Grauman, der Schlag-
daß der t preußifchen Münzftätten betrage „nach zuverläfligen Nachrichten” 4 bis
500000 Rtlr. in 4 Monaten. R. 96, 408 E. — Nach einer Berechnung betrug
ber der Berliner Münze für da8 Jahr 1758 feit dem 1. Februar etwa 376000 Atlr.
R.M. B. Nr. 28, 1.
2) 6.6.42. Die Angabe bei Kofer, Finanzen ©. 344, der Schlagſchatz aus
den” ſächſiſchen Münzen habe 1758 400000 Rtlr. en ift alfo nicht aufrecht
zu erhalten.
46 Erfted Buch. Drittes Kapitel.
gefehen von den fächfilchen und polnifchen Sorten, fo haben, wie
bemerkt, auch die 8-Gr.-Stücke mit preußijchem Stempel feit dem
1. April 1758 einen 19-Rtir.-Fuß überfchritten.) Aber fo viel ift
gewiß, daß diefe Abweichung vom Graumanſchen Fuß fich bezüglich
der preußijchen Kurantmünzen nur auf die Dresdener und Magde—
burger?) Münzftätte befchränft Hatte. Allerdings find in Berlin
und wohl auch in Breslau 1758 feine preußifchen Kurantmünzen
mehr gejchlagen worden.?) Jetzt änderte fi) dad. Anfang De-
zember 1758 gejtand der König den Ephraim und Söhnen den
19%/,-Rtlr.- Fuß zur) und Eontrahierte mit ihnen über eine Aus—
münzung von 100000 Mark Yeingold in Friedrichsdor, Deren
Münzfuß in demjelben Verhältnis wie jener der Silbermünzen zu
verringern wäre, aljo um 41°/,.°)
Dieje Friedrihgdormünzung fand in Berlin ftatt; damit wurde
jene Münze gejchaffen, die fpäter unter dem Namen der Mittel-
friedrichsdor befannt wurde. Ihr Münzfuß war: 35 Stüd aus der
15 Karat 4 Grän feinen Marf. Diejfe Mittelfriedrichsdor, es wird
angezeigt fein, diefen Namen beizubehalten, obwohl fie zuerit „neue
Friedrichsdor“ genannt wurden, find durch ihr Gepräge von den
alten nicht zu unterjcheiden. Zwar fuchten fremde Staaten, wie
Hannover, als fie erjchienen, verjchiedene Erfennungszeichen auf:
zuftellen, aber weil daneben immer weiter gute alte Friedrichsdor
gemünzt wurden, jo brauchte man diefelben Stempel für beide Arten.
Auch durch) das Gewicht ift es nicht möglich, die eine oder andere
Sorte zu unterjcheiden, denn was die Mittelfriedrichgdor an Gold
weniger enthielten, jegte man ihnen an Kupfer zu. Wir erkennen
die Mittelfriedrichdor nur daran, daß fie röter und dider als die
1) Das wußte auch Grauman, der freilich glaubte, alle 8-Gr.-Stüde nad)
191g Atlr.-Fuß feien in preußifche Münzftätten gefchlagen. Koſer, Yinanzen
©. 344. — (v. Rettenbrind) des Bommerjchen Patrioten gemeinnüßiger Unterricht,
1764, ©. 33, bat alfo ganz Recht, wenn er fich wundert, daB das preußilche
Edikt von 1764 die ſchlechten Münzen erft vom 1. März 1759 beginnen läßt; er
meint, die Drittel mit Jahreszahl 1758, aber vom Münzfuß von 1759, müßten
die Sahreszahl 1758 fälfchlich tragen.
2) ©. oben ©. 28 und 42.
3) Tabelle 1.
4 Nr. 25.
5), 14:19, = 100: Xx; X = 141. — Nr. 24.
Der allgemeine Abgang vom Graumanfhen Münzfuße 1759—1763. 47
guten find; fie tragen die Sahreszahlen 1755, 1756 und 1757.1)
Wieviel überhaupt geprägt worden find, iſt unbefannt, die jehr
große Zahl der Stempel läßt aber vermuten, daß mindefteng Die
anfänglich jtipulierte Mafje von 100000 Mark Feingold oder an
1!/, Millionen Stüd zur Ausmünzung Tam.
Es jollten nach demjelben Fuße auch Auguftdor und Louisdor
angefertigt werden, es jcheint aber aus den jpätern Nachrichten und
den erhaltenen. Münzen bervorzugehen, daß nur Mittelfriedrichsdor
und wenige Mittelauguftdor gejchlagen worden find; Mittellouisdor
werden nie mehr genannt.
Sp nützlich und bequem aber auch die Goldmünzen für den
Transport und die Bezahlung der Lieferungen waren, ihre Prägung
durfte die von Silberfurant nicht zurücddrängen. Schon im Juni
1759 wurde bei der jchlefiichen Armee geklagt, die Kapitäne be-
fämen da3 Gold nur mit Berluft gewechlelt.) Es mußte daher
die Produzierung von Silbergeld doch immer an erjter Stelle ftehen.
Bald nach der Herabfegung des Münzfußes, jedenfalls noch
im Sabre 1758, wurde die Verpachtung jämtlicher preußifchen und
ſächſiſchen Münzftätten an Beitel Ephraim und Söhne, Mojes
Iſaac und Daniel Itzig zur Tatjache. Alle preußifchen, ſächſiſchen
und polnischen Sorten jollten nach 19°/,;-Talerfuß ausgebradht
werden. Und zwar waren in Berlin zu münzen Taler, Halbtaler,
8-, 4=, 2-Örojchenftüde, Groſchen und Tympfe.?)
Die andern Bedingungen diefes nicht erhaltenen Kontrafts
ſcheinen ähnliche gewejen zu fein wie die früheren: ein Remedium
im Korn von 1!/, Grän, im Schrot von 2°/,, worin man alfo
weiter ging als vordem,*) eine Vorbeihidung von 2 Grän. Bei
der Silberlieferung waren die fremden Sorten zu einem Preiſe an-
1) ©. Münzbefchreibung Nr. 1652—1662, 1760, 1761. Edikt vom 29. März
1764, 8 5. — Nr. 87.
2) Ber. Sieberts (Regimentsquartiermeifter?), Yandeshuth, 14. Juni 1759.
R. 96, 425 Ce.
3) Es fei hier erwähnt, daß von preuß. Talern aus dem fiebenjährigen Kriege
bisher nur ein einziges Stüd von 1761 (Münzbefchr. Nr. 1663), von Halben noch
fein zum Borjchein gelommen ift. Auch Grofchen find von 1758—1762 nicht
bekannt. |
4) ©. oben ©. 13.
48 Erſtes Buch. Drittes Kapitel.
zunehmen, der ihrem Feingehalt im Verhältnis zu dem der Piafter
als des Hauptmünzmaterials entſprach; diefe waren zu 14 Lot
12 Grän fein angenommen worden. Wie hoch die Mark in Biaftern
bezahlt wurde, ijt leider nicht angegeben.)
Diefer Kontrakt trat wahrjcheinlih am 1. Februar 1759 in
Kraft, denn bis dahin lief der frühere mit Gumperts, Sfaac und
Sig für die Preußiſchen Münzftätten; in die Stelle des ver
ftorbenen Gumperts war defjen Witwe getreten, mit der Sfaac und
Itzig nun abrechneten, fo daß auch fie Ende Januar 1759 von der
Münzunternehmung zurüctreten fonnte.?)
Bon den Alten über die Münzung des Jahres 1759 find
außer den erwähnten der Dresdener Münze alle andern jo gründ-
lich vernichtet worden, daß wir faft gar feine Kunde über dieje
Beit haben. Nur wifjen wir, daß der in diefem Jahre ermünzte
Schlagſchatz mindeſtens 5650000 Rtlr. betragen follte, wozu noch
90000 Rilr. aus 1758 und 1759 für 260000 Rtlr. geprägten
Friedrichsdor famen.?) Er wurde aber noch etwas höher, denn nad)
dem Kaffenüberfchlage vom 22. März 1760 betrug er bis zum
31. Sanuar 1760 6518000 Rtlr.*)
Die finanzielle Lage erforderte in den nächſten Jahren einen
noch höheren Schlagihag. Vom 1. Februar bis 22. November
1760 betrug er 9 Millionen Rtlr.?) Der König drang nämlich)
Ihon im April dieſes Jahres darauf, daß die Prägung forciert
würde, damit ihm der Schlagjchat bald zufomme. Die Unternehmer
ſagten das Mögliche zu, glaubten aber ſechs Monate dazu nötig zu
haben; in der Tat brauchten fie noch 7, im ganzen 10 Monate.)
98-9. an Knöffel, Breslau, 26. Dezember 1768. R. XII, 1.
2) 8.-D. an Knöffel, Krönde und Studnig, Breslau, 12. und 29. Januar
1759, da8 Material für die Abrechnung an den König und Tauentzien ein-
zufenden. R. XIII, 1.
3) Kofer, Finanzen ©. 346, gibt dabei an, es feien alte Friedrich&dor ge-
weſen. Dieje brachten aber noch nicht 19%, Schlagſchatz, es werden aljo gemiß
Mittelfriedrichgdor geweſen fein. Die betr. Notiz habe ich an der von Hofer an-
geführten Stelle nicht finden können.
9 R. 163, I, 97, 98.
5) Kofer, Finanzen ©. 347.
6) Im.⸗Ber. Köppens, Berlin, 18. April 1760. Die Unternehmer fprachen
dabei von „Bezahlung der ertraordinären 360000 Rtlr.“. R.96, 409 0. Es ift
nicht erſichtlich, was damit gemeint ft.
Der allgemeine Abgang vom Graumanjhen Münzfuße 1759-1763. 49
Diejen enormen Münzüberfchuß zu gewinnen, gelang aber nur
durch weitere Münzverjchlechterung. Am 15. Januar 1760 war mit den
Unternehmern von neuem abgeschloffen worden.) Es waren Ddie-
felben Sorten genannt wie im vorigen Kontrakt, dazu noch 17 Kreuzer
und Sechspfennigftüde, aber den Münzfuß feste man von 19°/, auf
30 Rtlr. herab. Die genannten Sorten jollten jest nur polnijches,
fächfifches und anderes fremdes Gepräge tragen, für die preußijchen
Rurantmünzen blieb der 19%/,-Rtlv.-Fuß beftehen.
Da die fächfifhen Münzen noch immer mit der Sahreszahl
1753 geprägt wurden — erft im Laufe des Jahres 1760 ging man
davon ab — fo war es dem Publikum unmöglid, die nach 19°/4-
und 30-Rtlr.-Fuß gemünzten voneinander zu unterjcheiden. Dazu
wurde ihre Annahme den Kafjen verboten, während fie im Verkehr
erlaubt waren, was begreiflicherweife höchſt unerquidliche Zuſtände
hervorrief; darüber werden wir noch eingehend zu reden haben.
Für die preußifchen Kurantmünzen aber wurde der 19?/,-Rtlr.-Fuß
auch darum beibehalten, weil mit ihnen und mit Mittelfriedrichsdor
die Unternehmer den Schlagſchatz abführen mußten.
Der Rontraft für 1760 nennt als Herzuftellende Sorten „aller-
band fächlische, polnische und andere”. Diefe „anderen” Münzen
waren fchon 1759 gefchlagen worden, denn wir hörten, daß in
Dresden vom 15. Februar 1758 big 31. Mai 1759 an Bernburger 8-
und 4-Gr.-Stücden für über 2 Millionen Rtlr., und ziwar nach einem Fuß
von 25 Rtlr. 18 Gr. geprägt worden find, ebenſo auch Weimarer,
Eifenacher und Stolberger Münzen.?) Der Fürft von Anhalt-Bern-
burg Hatte zuerft felbft eine Prägung ſchlechter Münzen unter-
nommen, dann hatte Preußen fie nachgemüngt; fie jollten bejonders
in Rurfachjfen umlaufen, während die befferen preußifchen XII- und
VI-Mariengrofchenftücde im Brandenburgifchen zu verausgaben waren.?)
Noch Tchlechtere derartige Sorten jollten die Unternehmer aljo
1760 ſchlagen. Der Kontrakt erlaubte ihnen, auch preußijche, pol-
nifche und fächfifche Kupfermünzen „wie bisher" anzufertigen. Das
„wie bisher“ Tann fi) nur auf polniſche Grojchen und Scillinge
1) Der Kontrakt ift nicht erhalten, fein Inhalt erfichtlich aus Nr. 29.
2) ©. oben ©. 42, 43. |
3) Ber. der kurſächſiſchen Geh. Räte, Dresden, 14. April 1760. U. D.
Loc. 1334, Vol. IV.
Acta Borussica. Münzweſen TIL 4
—
50 Erſtes Buch. Drittes Kapitel.
aus Kupfer beziehen, die fie ja ſchon 1757 Hatten prägen dürfen;!)
die legten preußilchen Rupfermünzen waren aber 1755 entjtanden,
Sachſen hatte überhaupt noch feine hergeſtellt. Die Juden wollten
nun wieder Berliner Kupferdreier fabrizieren, aber nicht für
300000 Rtlr., wie man ihnen vorgefchlagen Hatte, denn das jei zu
viel. Sodann müfje ihnen ein Plag gejchenft werden, wo fie auf eigene
Koften eine neue Münze errichten könnten, da in der Neuen Münze
fein Raum mehr wäre. Münggerät hätten fie in den Münzftätten
zu Bernburg, Harzgerode und im Köthenfchen, wohin es von Stettin
und Leipzig geichafft worden jei.?) Der König war damit jowie
mit dem zu zahlenden Schlagſchatz von 20000 Rtlr. einverftanden.?)
Wenn jedoch Köppen fchrieb, die Juden wollten „wie früher"
20000 Rilr. Schlagſchatz dafür geben, jo kann fich diefes nur auf
die Prägung der Kupferdreier in den Jahren 1752, 1753 und
1755 beziehen, oder auf die der polniſchen Schillinge 1757, für Die
fie jedodh nur 12000 Rtlr. verfprochen hatten.
Wo die Kupferdreier zunächft geprägt worden find, ift un-
gewiß. Die Juden wollten das dem Geheimrat Köppen gehörige
Haus am Mühlendamm faufen, der es aber nicht hergab. Erit am
14. März 1762 konnten die Ephraim melden, daß fie es erftanden
hätten, worauf ihnen erlaubt wurde, dort die nötige Waſſerſtrecke
anzulegen.*) 1760 hatte das Generaldireftorium vorgeschlagen, die
Kupferdreier in Duedlinburg prägen zu laffen; diefen Plan nahm
der König aber jehr übel, indem er, wohl mit Unrecht, meinte, daß
die Münzung auf Rechnung der Abtiffin gefchehen folte.5) Die
Dreier find jedenfalls in Berlin, wahrjcheinlich in der dritten Münz-
jtätte, Die Die Juden vor dem Königstore anlegten, ©) gefchlagen worden.
1) ©. oben ©. 43, 44. |
2) Im.⸗Ber. Köppens, Berlin, 22. April 1760. R. 96, 409 C.
3) K.⸗O. an Köppen, Schlettau, 27. April 1760. Ebenda. Siehe aud)
Kofer, Finanzen, ©. 347. | |
9) Konzeſſion, Berlin, 2. Mai 1760. it. XLIII, 4.
>), K.⸗O. an d. Gen.-Direktorium, Lager bei Neiße, 27. Mai 1760. Gen.-
Dep. XLII, 7a, Vol. II.
6) Immediatvorſchlag der Unternehmer vom 5. Januar 1764. R. 163, I,
99. — Diefes Grundftüd mit Haus Hatten die Unternehmer dem Münzrendanten
Schatz abgefauft. 1796 kam es deshalb zum Prozeß zwiſchen der Generalmünz-
direltion, die e3 für Staatdeigentum hielt, und den Erben der Ephraim und Itzig,
Der allgemeine Abgang von: Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 51
Der König hatte ſchon im April 1760 Köppen befohlen, daß,
da der Kontralt vor Ablauf des Jahres erfüllt fein werde, dann
fofort ohne weitere Rüdfrage mit den Juden auf die Hälfte des
für 1760 ftipulierten Ouantums Gold und Silber von neuem fon-
trahiert werden ſollte. Wegen möglicher Unficherheit der Poſt jollte
er den Kontrakt nicht einfenden, das könne fpäter gefchehen.!) Der
Schriftliche Verkehr über diefe Dinge felbft wurde feitdem immer in
Chiffrefchrift geführt.
Die Unternehmer machten nun aber zum erften Male ernit-
liche Schwierigkeiten. Als Köppen ihnen im Auguſt die Brolongation
des Kontraktes vorſchlug, wollten fie darauf nicht eingehen,?) denn
da der Silberpreis von 19 auf 28 Rtlr. der bolländifche und ham—
burgifche Wechjel von 180 auf 300°/, geitiegen fei, jo münzten fie
die feine Mark jegt mit 5-6 Rtlr. Schaden aus.
Die Unternehmer jchlugen nun vor, den Silberpreis dadurch
herunter zu bringen, daß nad) Ablauf des Kontraftes einige Monate
gar nicht oder vielmehr nur Scheidegeld gemünzt werden möchte,
wofür fie wie bis dahin 7 Rtlr. Schlagfhag auf die vermüngzte
feine Mark zahlen wollten. Sie klagten dabei über die Schwierig-
feit des Münzabjages: in Hannover, Braunfchweig und Cafjel fei
auf den Verkehr mit fächfiichden Sorten Feſtungsſtrafe gejebt; ihr
befter Abſatz, der bei der alliierten Armee, fei durch den Krieg ab-
geichnitten, die Wege jeien höchſt unficher, bei Leipzig und Lingen
babe der Feind ihnen Geldtransporte aufgehoben, die Münze zu
Reipzig ftehe jest ftill.
Das alles rührte den König aber nit. Er jchrieb an Köppen
und Tauentzien, Geld ſei nötig, fie follten abjchließen, wenn aud)
nur jächfifche Drittel und Scheidemüngen gejchlagen werden müßten.?)
Im November meinte er, die Dffizinen zu Magdeburg, Leipzig,
Berlin und Breslau könnten jegt ficher münzen, im Juni das ver-
die den Prozeß durch 3 Inſtanzen 1796—1799 gewannen. Man einigte jich
endlich auf einen Kaufpreis von 12000 Rtlr., den der Staat den Erben zahlte.
8.-D. an Heinig vom 17. Juni 1800. Tit. XX, 27.
1) K.⸗O. an Köppen, Freiberg, 22. April 1760. R. 96, 409 C., daher
auch das Folgende.
2) Im.Ber. der Ephraim und Itzig, Berlin, 26. Auguft 1760.
3) 8.-D. an Köppen und Tauenpien, Ditterdorf, 21. September 1760.
Itzig befand ſich wahrjcheinlich meift in Breslau.
4*
52 Erftes Bud. Drittes Kapitel.
langte Quantum fertig fein, auf 3—4 Millionen Taler Schlagfchag
müfje e8 berechnet werden.!)
Uber der Rendant der Generalkriegskaſſe erklärte, mit der
jüdifchen Art nicht fertig werden zu können; die Unternehmer wollten
nun einige Millionen der damals gemünzten Mittelauguftdor gegen
121/,%/, Agio an fich bringen, um damit billiger Silber einfaufen
zu können.) Erſt Ende November fam man weiter. Der
Kontrakt follte vom 1. Dftober 1760 bis zum 31. Januar 1761,
eventuell bis Ende Mai laufen, aber die Unternehmer wollten fi)
auf die Zufage eines beftimmten Schlagfchages noch immer nicht
einlaffen. Sie wollten ihn aud nicht mehr in preußifchen nad)
195/,-Rtlv.-Fuß gemünzten Sorten oder in den fchlechteren ſächſi—
Ichen, unter Anrechnung des Agio, jondern in leßteren al pari be-
zahlen. Sie blieben endlich bei ihrer Hauptbedingung, Goldmünzen
eintaufchen zu dürfen, wovon Köppen aber ein Verfchwinden des
Goldvorrats befürchtete. ?)
Dagegen blieb der König bei feiner Forderung: wenn Die
Juden wegen der geringhaltigen Münzen, mit denen fie das Silber
bezahlten, auch etwas weniger Gewinn hätten, müfje man mit ihnen
doh nicht fo viel Umftände machen.%) Bald darauf berichtete
Tauengien, in Breslau könnten jährlich 20000 feine Marf in
Tympfe vermünzt werden, was bis zum Juni 1761 600000 Rtlr.
Schlagia bringe?) Damit war ein Ausweg gefunden.
Denn gleich darauf gelang es, den Kontrakt für das ganze
Sahr 1761 abzuschließen, indem der König den Unternehmern ge-
ftattete, jo viel Tympfe zu prägen, wie fie wollten, und zwar nicht
1) Nr. 38.
2) Nr. 39.
8) Nr. 40. — Um wieviel leichter und billiger der Transport von Gold-
geld als der von Silbergeld war, erhellt aus folgender Notiz: Im Jahre 1760
waren zum Transport einer 5 monatigen Geld-Verpflegung von 36 Bataillonen,
36 Schwadronen Küraflieren und 2 Regimentern — nämlich 750155 Rtlr.,
nötig
| 20 Wagen, wenn die Summe ganz aus Silber beſtand,
11 F halb aus Gold-, halb aus Silbergeld beſtand,
16 er A. „zu !/; aus Gold-, 3/, aus Silbergeld beftand.
9 8.-D. an Köppen, Meiken, 26. November 1760.
9) Breslau, 7. Dezember 1760.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759-1763. 53
wie bisher nach 30=, jondern nad) 40-Rtlr.-Fuß.!) Die andern zu
prägenden Sorten waren weiter nach 30-Rtlr.-Fuß auszubringen, 2)
doch follten von den in diefem Jahre zu vermiinzenden 850000 Marf
Seinfilber 10000 Mark in Scheidemünze nach 35-Rtlr.-Fuß ber-
gejtellt werden, wofür die Unternehmer 50000 Rtlr. mehr Schlag-
Ida geben wollten.?)
Das wurde aber noch geändert. Nachdem zu Leipzig im
Dezember 1760 aufgejegten Hauptfontraft jollte der Schlagſchatz
3965000 Rtlr. betragen, was aber zunächit in 4100000 korrigiert
wurde. Dann aber follten die Unternehmer ihn auf 5 Millionen
bringen, wozu fie fih auch im März 1761 verjtanden, indem fie
noch !/, mehr als im SHauptfontraft beftimmt war, und zwar
162500 feine Mark in fächfifche Drittel und 50000 in Tympfe zu
vermüngzen fich verbanden. Da jedod) die Tympfe wegen deren Ver-
bot3 in Polen fchwer anzubringen waren, wollten fie jtatt ihrer auch
Groſchen oder höchſtens 2-Mariengrojchenftüde nach 40-Rtlr.⸗Fuß
münzen dürfen. Nach Ablauf des Hauptlontraft3 wollten fie dann
noch 1025000 Rtlr. Schlagſchatz in ſächſiſchen Dritteln dazu zahlen.
Damit war der König einverftanden.*) Der ganze Schlagjchag be-
trug demnach 4990000 Rtlr., dazu vielleicht noch die 50000 Rtlr.
von der im Januar ausgemachten Scheivemüngprägung.
Es muß aber im Jahre 1761 noch ein zweiter Nebenkontrakt
zuftande gefommen fein, denn die Treſorakten nennen einen erjten,
zweiten und dritten Kontraft,d) und der bis zum 22. März 1762
für da8 Bahr 1761 gezahlte Schlagfchat betrug 6 Million Rtlr.®)
Man Hatte, um das alles zu erreichen, den Unternehmern noch
einige andere Zugeftändniffe machen müſſen. Zunächſt hielt man
ihnen, fo viel es möglich war, die Konkurrenz fern. Wir werden
fehen, wie die Fürften von Anhalt von Preußen mit Gewalt am
1) 8 Rtlr. 1 Gr. 4 Pf. aus der 3 Lot 4 Gr. feinen Mark. Knöffel an
Bardein Graff, Berlin, 3. Januar 1761. Bahrfeldt, a. a. DO. ©. 2902.
2) Kontrakt fehlt. ©. Nr. 41.
3) Am.-Ber. Köppens, Magdeburg, 18. Januar 1761, am 21. vom Könige
genehmigt.
9 $m.-Ber. Köppens, Magdeburg, 7. März 1761. R.96, 409 C und Nr. 44.
6) R. 163, I, 98.
6, Im.⸗Ber. Köppens, Magdeburg, 22. März 1762, R. 96, 409 C, ebenfo
Koftenüberfchlag vom 27. März 1762. R. 163, I, 98,
—E
54 Erſtes Buch. Drittes Kapitel.
Münzen gehindert wurden, wie 1761 die Schweriner Münzſtätte mit
Gewalt aufgehoben wurde. Als man erfuhr, daß einige Magde—
burger Kaufleute in der Münze der Abtiffin von Quedlinburg eine
Prägung unternehmen wollten und ſchon einen Kontrakt abgefchlofjen
hatten, wurde ihnen dieje Unternehmung fcharf verboten. !)
Sodann erwies man den Unternehmern noch einen perjönlichen
Gefallen. . Ein Medlenburg-Streliger Jude Abraham Marcuſe, der
100000 Rtlr. bejaß, Hatte, wie Köppen verficherte, fich dadurch jehr
um Preußen verdient gemacht, daß er die Harmonie zwiſchen den
drei Münzunternehmern aufrecht erhielt. Der König gewährte ihm
daher die Niederlafjung in Berlin mit den Freiheiten chriftlicher
Bankiers, wofür er 2000 Rtlr. zahlte.) Ein Gleiches beantragten
nun Ephraim und Itzig — Iſaac hatte fi) damals von ihnen ge-
trennt — auch für fi. Sie hätten feit einigen Jahren den Schlag-
ha auf 12 Millionen gebracht und über 50 Millionen Atlr. an
Gold aus Polen, Rußland und Ungarn mit leichtem Gelde, be-
fonders Tympfen, gezogen.?) Sie ftellten die Gewährung ihrer
Bitte als eine Bedingung für die Zahlung des Schlagſchatzes von
5 Millionen Hin.*) Ihr Geſuch wurde gewährt.)
Daß fie den Schlagſchatz auf 12 Millionen gebracht Hatten,
fam der Wahrheit ziemlich nahe;6) ob fie 50 Millionen an Gold
aus dem Oſten hereingezogen hatten, ift natürlich nicht zu beweiſen,
aber foviel ift gewiß, daß fie in eigenftem Intereſſe das Gold des
Dftens auflaufen mußten, um damit das nötige Silber billig er-
handeln zu fünnen. Denn im Lande felbft wurde. gutes Goldgeld
immer feltener, ſelbſt die Mittelfriedrichsdor und Mittelaugufidor
1) 8-D. an den Kammerpräfidenten v. Blumenthal, vom 27. Mai 1760.
Im.Ber. Blumenthals, Magdeburg, 29. Mai 1760.
2) Im.⸗Ber. Köppens, Magdeburg, 18. Zanuar 1761. K.⸗O. an Köppen,
21. Sanuar 1761. — Die GStreliger Münzftätte ftand mit der Berliner fchon
Sabre Yang in einer gewiſſen Verbindung. (v. Kettenbrind), Des pommerfchen
Patrioten gemeinnügiger Unterricht 1764, ©. 32 jagt, der in Preußen 1755 be-
obachtete 152/,- Tir.-Fuß [fo] fei der fogenannte Strelißer, denn Strelitz habe diefelben
Lieferanten wie Berlin und die Graumanfche Einrichtung völlig angenommen.
3) Im.⸗Ber. der Unternehmer, Magdeburg, 6. März 1761.
9 Zm.-Ber. Köppens, Magdeburg, 7. März 1761.
5) K.⸗O. an das Gen.-Direftorium, Leipzig, 9. März 1761. A. K. 99, b.
6) S. oben S. 48.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 55
wurden begehrter, als eine neue noch fchlechtere Goldmünze ge-
Ihaffen worden war.
Am 3. Juli 1758 Hatte die Zahlung der englifchen Subfidien
angefangen. Im Jahre 1758 wurden an Gold für 1367626 Atlr.
und an Silber für 2655388 Rtlr. geliefert. Wahrjcheinlich wurden
daraus Krieggmünzen für 5300000 Rtlr. gemünzt, ebenjo 1759.
Im Sabre 1760 erzielte man aus den Subfidien 6312432, 1761
10738192 Rtlr. Seit 1759 wurden fie aber nur in Gold ver-
einnahmt, indem die Berliner Bankhäuſer Splittgerber und Daum
und Friedrich Wilhelm Schüge den ganzen Betrag der Subfidien
gegen die Lieferung von 19500 Mark Feingold übernahmen.!) Die
Vermünzung dieſes Goldes wurde nicht Unternehmern überlaffjen,
jondern gejchah auf Rechnung des Staates. 1759 und 1760
wurden daraus wohl-meift Mittelfriedrichsdor und Mittelauguftdor,
wahrfcheinlich nur wenig alte Friedrichsdor geprägt. Dann aber
gedachte der König die Subfidien in höherem Nennwert auszu—
bringen. Am 11. November 1760 teilte er Köppen mit, es habe
Jemand ein Verfahren entdedt, Kupfer fo zu raffinieren, daß die
damit legierten Friedrichgdor weit mehr Feingehalt hätten als bis—
ber: fie würden dann nicht 2%/,, jondern 4 Rtlr. wert fein. Es
jollte, wenn eine Probe gut ausgefallen wäre, alles Subjidiengold
ohne Teilnahme der Unternehmer, damit legiert werden. Sofort
feien der Berliner Münzdireftor und Müngmeifter, wenn fie vor der
Invafion geflüchtet wären, zurüdzurufen und mit ihnen geheim das
Nötige vorzubereiten. Bankier Schindler, jo jchrieb Friedrich bald
darauf, werde 4000 Pfund diefes cuivre rosat bejorgen; alles ſei
ganz geheim zu behandeln. ?)
1) Koſer, Finanzen, ©. 352 ff.
2) K.⸗O. an Köppen, Meißen, 11. November 1760 (Nr. 38) und o. D.
(28. November 1760). Am 3. Zanuar 1761 meldete Schindler, die 4000 Pfund
„ſchwediſch Kupfer rosette” würden in 8 Tagen in Magdeburg. fein.
Diefe Verwendung de3 cuivre rosat war durchaus nicht? Neued. Im
Sahre 1626 fagte ein Ruremburgifcher Falſchmünzer, befragt, wie er die Münzen
den echten fo ähnlich mache, aus: man nimmt Weinftein und Arfenif und giebt
fie in das „cuivre de rosete“, das dadurch fo weiß wie 3-Solftüde wird; und
wenn man dieſes Kupfer dann zum Gilber giebt, wird Ddiefe8 noch weißer.
A. Pinchart, quelques particularites sur les ateliers de fausses monnaies au
17. siecle etc. dans le Luxembourg; Revue de la numismatique belge, 1848,
56 Erites Buch. Drittes Kapitel.
Köppen ließ Knöffel und after fofort aus Hamburg, wohin
fie geflohen waren, über Magdeburg, wo er fich mit ihnen beredete,
nach Berlin zurüdfehren.!) Friedrich beorderte aber beide Beamte
zu fi) nach Leipzig, Doch wurde die Goldmünzung nicht dem
Berliner Münzmeiſter after übertragen, jondern dem Königsberger
Münzmeifter Nelder, der damals Münzmeiſter in Leipzig war.
Nelder Hatte eine Probe gemacht, ehe after eintraf, und dieſer
wurde wieder nach Berlin zurückgeſchickt. Wahrjcheinlich hatte der
König zuerjt vor, diefe Prägung unter jeinen Augen in Leipzig
vornehmen zu laffen.?2) Endlich entjchied er fich doch für Berlin,
wohl weil das Werk dort ficherer und heimlicher als in Leipzig ge=
ſchehen Eonnte; er befahl Knöffel, den Nelder, der dazu nach Berlin
fomme, dort alles nach der diefem mündlich erteilten Inſtruktion
beforgen zu lafjen. Safter folle ihn in Leipzig vertreten.?) Da die
Unternehmer diejfen aber für ihre Silberprägungen nicht miſſen
wollten, war der König e8 zufrieden, daß der Berliner Münzmeifter-
affiftent Stephani nach Leipzig gefandt würde. *)
Am 18. Januar 1761 ſetzte der König Köppen noch einmal
genau auseinander, was gemünzt werden jollte. Es waren 2 Mil
Reichstaler in engliichem Golde vorhanden. Davon follte 1 Million
in alte Friedrichsdor vermünzt werden, Die zur Bezahlung anderen
Goldes, das Scidler beforgte, zu benugen wären. Aus diefem
Golde waren neue Friedrichsdor — Mittelfriedrichgdor nennen wir
fie — herzustellen. Aus der andern Million des Subfidiengoldes
ſollten 2 Millionen in Auguftdor ermünzt werden.d) Friedrich ver-
fügte bald darauf noch einmal, daß aus der zweiten Million „abjolut“
2 Millionen in Auguftdor fabriziert würden.®)
p. 49, 50. — Die Heutige franzöjiihe Induſtrie fennt den Ausdrud cuivre rosette
nicht mehr, fie jagt: cuivre pur. Cuivre rosat oder rosette war wohl nur gut
gereinigte3 Kupfer. Mitteilung der Herren Dr. H. Sanfen in Berlin und
Dr. 8. €. Schmitt in Paris (Redaktion des Technolexikon).
i) Nr. 40.
2) 8.-0. an Köppen, Leipzig, 24. Dezember 1760: Knöffel und after
fönnen wieder nad) Berlin. „Die Goldmünzung ſoll der von Königsberg künftig
alleine unter ſich haben, auch deshalb noch etwas Hier bleiben.”
3) Nr. 43.
9) K.⸗O. an Knöffel, Leipzig, 17. Januar 1761. R. XII, 1.
5) R.-D. an Köppen, Leipzig, 18. Sanuar 1761. R. 96, 409 C.
6, K.⸗O. an Köppen, Leipzig, 10. Februar 1761.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 57
Nach einer Berechnung Nelders Fonnten, wenn 2 Millionen
in 11 farätigen Neuen Auguftdor gemünzt wurden, wozu 5238 Marf
L Lot 10 Grän Yeingold nötig waren, aus dem Neft des Goldes,
nämlich 2052 Mark 14 Lot 8 Grän, noch 559277 Rtlr. 101/, Er.
in 15 Kar. 5 Gr. feinen Mittelfriedrichgdor hergeftellt mwerden.!)
Er Eonnte täglich 100000 ARtlr. oder 20000 Stüd neue Auguftdor
prägen. ?)
Es ift wohl ganz gewiß, daß die 2 Millionen in neuen
Auguftdor im Frühjahr 1761 ausgeprägt worden waren, denn jchon
die Kafjenüberjchläge vom 19. und 21. März gaben an, daß
1600000 Rtlr. davon eingefommen feien.?)
Bon diejer eriten Ausprägung Neuer Auguftdor Haben wir
feine weiteren Nachrichten, wohl aber von einer zweiten, die vom
15. Suni 1761 bis zum 1. Suni 1762 währte.*)
Danach wurden in diefem Zeitraum die Neuen Auguftdor nicht
mehr 11, jondern nur 7 Karat 7°/, Grän fein gemünzt, und zwar
wurden aus 19498 Marf 8°), Grän Feingold, alfo dieſes Mal der
ganzen engliſchen Subfidied) und 36921 Mark 3 Lot Kupfer
10783156 Rtlr. in neuen Auguftdor geprägt, fo daß die gefamte
YAusmünzung an Neuen Auguftdor bi8 zum 1. Suni 1762
12783156 Rtlr. oder 2556631 Stüd betrug. Es läßt ſich an-
nehmen, daß aud) in der zweiten Hälfte des Jahres 1762 jolche
Münzen geprägt find, wahrjcheinlich aber nur für 38192 Rtlr. oder
7638 Stüd.) Im ganzen wären alfo 2564269 Stüd geprägt
worden, und überhaupt feit dem 15. Suni 1761 2964269 Stüd.
Wenn der König wirklich geglaubt haben follte, daß durch das
cuivre rosat der Gehalt der Goldmünzen verbeifert würde, jo war
das natürlich ein Irrtum. Auch äußerlich ift diefe wohl ſchlechteſte
Goldmünze neuerer Zeiten von fehr häßlichem Anjehen. Die Ber-
1) Bromemoria Nelderd, Berlin, 22. Januar 1761.
2) Im.⸗Ber. Köppens, Magdeburg, 5. Yebruar 1761
3) R. 163, I, 97, 98.
4) Nr. 61.
6) ©. oben ©. 5b.
6) Nach Kofer, Finanzen, S. 353, war die Ausmünzung der 3. Subſidie
(1761) 10738192 Rtlr., alfo ziemlich unferer obigen Angabe entiprechend, die
der 4. ergab 1762 noch 38192 Atlr. (©. 357).
58 Erftes Buch. Drittes Kapitel.
legenheiten, welche durch fie der Bevölkerung erwuchlen, werden
wir jpäter eingehend zu betrachten haben.
Das Jahr 1761 war noch in anderer Weile ein münzgefchicht-
lich intereffantes. Koſer Hat kurz von der Gefahr erzählt, in der
damals die Unternehmer ſchwebten, ihr Hauptabjaggebiet zu ver=
lieren.!) Sie nannten Polen die Hauptftüge ihres Münzweſens
und meldeten im Frühjahr 1761, daß Briefe aus Königsberg und
Danzig, ebenjo ein Verbot fremder Szoftale in Polen, davor
warnten, zu viel polnifches Geld zu fchlagen, jonft liefe man Gefahr,
es alles wieder einichmelzen zu müſſen. Das einzige Mittel, die
Prägung fortzufegen, fei die Herftellung gangbaren Geldes für
Deutjchland, wobei die andern fürftlichen Lieferanten immer im Vor—
teil vor ihnen wären.?) Deshalb war ihnen die Herftellung deutjcher
Sorten nad) 40-Tlr.-Fuß erlaubt worden (j. S. 52, 53).
In der Tat begannen die fchlechten Tympfe nachgerade in
Polen böfes Blut zu machen, zumal da fie nicht nur von Preußen,
jondern auch) von der eigenen Regierung hergeftellt jein jollten.
Es erichienen nämlich im Herbſt 1760 in Warſchau fehr jchlechte
Tympfe mit der Jahreszahl 1754, die fat ganz aus Eifen waren,
einer wurde jtatt 38 nur 7 polnifche Grofchen wert geihäßt. Es
verbreitete ſich das Gerücht, fie feien unter Gartenbergs Verwaltung
in Zips gefchlagen worden,?) manche behaupteten da®, wie der
preußijche Gefandte in Warfchau, Benoit jchrieb, „a cor et & cri.“
Darüber zeigte fih nun Brühl empört, ließ in die Warfchauer
Zeitung jegen, jene Tympfe ftammten weder aus Sachen noch aus
Zips, und lenkte jo den Verdacht auf Preußen. Wenn er aber
gegen Benoit äußerte, es feien Erzfanaillen, die behaupteten, dieſe
Tympfe feien in Zipg geichlagen, jo antwortete dieſer, eg ſeien Erz»
ipigbuben, die ihre Entftehung nach Preußen verlegten. In einem
Inſerat der Breslauer Zeitung vom 24. Dezember wurde dann ge=
1) Koſer, Finanzen, ©. 348—350.
2) Reflexion der Unternehmer o. D. (Anfang März 1761). R. 96, 409C.
3) Später wurde Gartenberg wegen Prägung falſcher Tympfe verklagt, floh
deshalb nach Sadjen, wurde hier aber nad) dem Tode Friedrich Auguft3 auf den
Königftein gefangen geſetzt. Sehr wahrfcheinlich waren es unfere Zipſer Tympfe,
um die es fich dabei handelte. Kirmis, S. 204. Ebenda auch die weiteren
Schidfale diejfes gewandten Mannes.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 59
ſagt, jeder müfje doch das Lächerliche der Behauptung einjehen, das
preußifche Fuhrleute jo ſchlechte Münzen bei den polnifchen Kaffen
hätten anbringen fünnen.!)
Wie dem aber auch war, jene eijernen Tympfe find in Bres-
lau oder einer andern preußilchen Münzftätte jedenfallg nicht ge-
Ichlagen worden, da damals in Preußen noch der 30-Tlr.- Fuß für
die Tympfe beftand. Mißtrauen aber Hatten fie erregt: vom
12. August 1761 datierte ein großes Warfchauer Münzedikt des
Krongroßfchagmeifters Theodor von Weffel, der darin, wie es ſchon
durch ein Univerjale des litauifchen Kronfchagmeifters geichehen war,
die Reduktion der fremden Münzen verfügte. Die Tarifierung war
im ganzen eine richtige, dem Feingehalt entiprechende.2) Bejonders
war die Herabſetzung der polnijch-jächfiichen von Preußen ge=
Ihlagenen Tympfe von 38 auf 15 Grojchen nicht falih, da wir
wiffen, daß fie von einem 16- allmählich auf einen 40-Tlr.- Fuß ge-
1) Berichte Benoits, Warfchan, Dezember 1760, an den König und
Schlabrendorff. U. 8. M. R. IV, 31, V. — Nr. 42.
2) Wir geben hier den Anhalt kurz an, weil wir fo auch erfahren, welche
Sorten damals, befonders in Polen, umliefen. Die Grundlage, die eigentliche
Währung, bildeten die alten polnifchen und die bis 1751 in Königsberg gemünzten
Tympfe zu 38 Grofhen. Danady wurden valviert: die ſächſiſchen Tympfe 1753
bi8 1756, die ruffifchen und die preußifchen mit polnifhem Typ 1755 und 1756
auf 35 Gr., die Danziger von 1759 und 1760 auf 33, die preußifchen feit 1752
geprägten auf 30 ®r., endlich die polnifch-fächhfiihen von Preußen geprägten auf
15 Gr. Bon Szoftafen wurden die ſächſiſchen und preußifchen mit C 1753—1756,
jowie die ruffiihen 1759, 1760 auf 11, die Danziger auf 10 Gr. valviert. Die
unlängft erjchienenen Düttchen wurden ganz verboten. — Sodann wurden die in
Polen Doppelgulden genannten 8-Grofchenftüde herabgeſetzt. Die bis 1758 nad
Sraumanidem Fuße geprägten und gerändelten behielten die Geltung von
2 Gulden oder 60 Groſchen; ebenfo galten die bis 1755 gefchlagenen !/,-Taler
und VI-Mariengrofchen, fowie die bis 1757 in Cleve und Aurich geprägten (C D)
weiter 30 Grofchen. Auf 48 Grofchen fegte man die Drittel von Berlin (A) 1759,
Dresden (fein Buchftabe) 1758, 1759, und Magdeburg (F) 1759, auf 46 die Bres-
lauer (B) 1759 und die XII-Mariengrofchen 1759. Die !/g-ZTaler von Berlin,
Breslau, Magdeburg (A, B, F) 1756—1759 reduzierte man auf 22, die VI-Marien-
grofchen 1758 auf 26 Gr. Unverftändlich ift, daß weiterhin gejagt wird, die bis
1755 gemünzten 1/,-Taler follten nur 15 ®r. gelten; gewiß muß es heißen: „die
bis 1755 gemünzten Zwölftel“. — Vgl. Münzbefchreibung, befonders das Krieg3-
geld. — Warſchau, 12. Auguft 1761. Überfegung ins Deutſche, R. 96, 409 C.
Die Erlafie Wefjeld in polnischer Sprade bei J. Zagorski, monety dawnej
Polski etc. Warſchau 1845, p. 171—177.
60 Erftes Bud. Drittes Kapitel.
funfen waren. Man fannte in Polen von diefem flachen und un-
förmlichen Gepräge 10 Arten uud jandte Blechabjchläge den Zöllen
und Gerichten. Zum Schluß erging man fi in dem befannten
hochtrabenden polnijchen Staatsftil über das Wohl des Vaterlandes,
ftrenge Beftrafung der zumwiderhandelnden Übeltäter.
Der erfte, der diefem Edikt entgegen handelte, war der Kron-
ichagmeifter felbfl. Sein „Hofjude*, ein gewiffer Iſaak Jakob
von Pils, jchrieb dem Breslauer Münzjuden Heumann, Wefjel wolle
aus Ehrfurcht vor dem Könige von Preußen alles tun, daß es bei
der alten Geltung der Tympfe bleibe und auf den Grenzen bei
ihrer Einfuhr feine Revifion ftattfinde.. Er benötige dazu aber
8000 Dufaten, nicht für fich, Sondern um denen die Mäuler zu
itopfen, die deswegen jo viel Unruhe erregten. Würde man ihm
die 8000 vollwichtigen Dufaten nicht zahlen, jo würden die Tympfe
beftimmt nicht länger in Polen hineingelaffen werden. Wenn im
März 1762 endlich die Tympfe wieder auf ihren alten Wert ge-
jeßt feien, dürfe er wohl auf die ihm verſprochene Donation hoffen.*)
Die 8000 Dukaten wurden Weſſel jofort von den Juden ge—
zahlt,2) die Donation betrug außerdem 80000 Rtlr., fo daß er im
Ganzen durch diefen unjaubern Handel 100000 Rtlr. gewann.®)
Weſſel ließ fich noch entjchuldigen, daß er nicht ſelbſt gejchrieben
habe, aber wenn der Brief von den Kofafen aufgefangen würde,
gehe es ihm an Ehre und Leben. *)
Übrigens war das Edikt in Polen felbft auf heftigen Wider-
ſtand geftoßen: aus allen Zeilen der Republik liefen Protejte ein;
der Sieradfche Adel erließ ein Manifelt, in dem das Edikt an-
nulliert wurde, denn die Reduktion Hätte früher gejchehen müffen,
"nicht erft, nachdem Millionen über Millionen des fchlechten Geldes
eingeführt worden feien. So erließ denn Weſſel am 19. Dftober
1761 ein neues Patent, in dem er jagte, unter den Tympfen jeien
doch auch viele befjere, 3. B. die jogenannten Breslaufchen, die fort-
1) Nr. 45.
2) Meldung der Ephraim, Magdeburg, 22. November 1761.
3) Mitteilung Schlabrendorfi3, Breslau, 16. November 1761.
+) Nr. 46. — Garantiefhein Schlabrendorffs (Konzept) in A. B. M. R. IV,
31, V, worin diefer dafür fteht, daß Graf Weſſel die 100 000 Rtlr. binnen einem
Sabre in vier Quartalen erhalte, wenn er die Tympfe wieder in Polen zum
Umlauf bringe.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 61
an wie in Lithauen 2 Szoftafe oder 25 Grofchen 1 Schilling gelten
ſollten.) Dies ftimmte zwar injofern nicht, als der lithauifche Groß-
Ihaßmeifter e8 im Gegenteil am 17. Februar 1762 bei der Tari-
fierung der Breslauer auf 15 Groſchen belief, aber für Polen blieb
es doch bei Wefjeld Befehl.?)
Um fi) aber, bis die Wiederannahme der Tympfe in Polen
durchgejeßt jei, jogleich zu helfen, jchlug Schlabrendorff vor, die in
Polen nur ſehr wenig herabgejegten ruffiichen und Danziger Tympfe
nachzuprägen, und zwar jchnell, da man diefe Münzſorte zum Getreide-
faufe in Polen unumgänglich nötig habe; das jei das einzige Mittel,
aus der Verlegenheit zu fommen. Weſſel ſelbſt Halte das für gut,
nur müßten dieſe Tympfe nicht unter der Hälfte ihres jegigen Fein—
gehalt3 ausgebracht werden. Und dann jei eine reine gute Prägung
nicht genug anzuempfehlen; die elende der Auricher und Berliner
Zympfe habe in Polen den meiften Spektakel erregt, denn faft Fein
Gepräge wäre kenntlich und viele Stüde auf einer Seite blind;
wegen ihrer befjeren Prägung hätten die Breslauer Tympfe 10°,
mehr gegolten. Schlabrendorff bat noch, ihn gegen Tauengien nicht
al8 Urheber diejes VBorfchlages zu nennen, damit diejer nicht dente,
er trachte nach der Münzdirektion, wovor ihn Gott behüten folle.®)
Sofort geht Friedrich darauf ein und befiehlt, in Magdeburg,
Breslau und Berlin mit aller Force Tag und Nacht ruffiihe und
Danziger Tympfe auszumünzen. In Breslau joll fofort über einige
100000 Rtlr. Schlagſchatz aus diefer Prägung abgejchlofjen werden.
Gutes Gepräge wird eingefchärft.*)
Schon am 18. Kovember 1761 konnte Tauengien melden, daß
zunächit die Brägung von Szoftafen eifrig betrieben werde; er jchlug
vor, etwa 100000 Mark fein in Tympfe nach 40 Rtlr.-Fuß zu ver-
münzen.d) Am 30. November waren die Matrizen für die ruffiichen
und Danziger Tympfe fertig, Tauengien wollte auch die alten
1) Alle bis 1760 geprägten fächlifchen und preußifhen Szoſtake follten
12 Gr. 2 Schilling gelten.
2) A. 8. M. R. IV, 31, V.
3) Nr. 46.
8-D. an Tauengien, Strehlen, 17. November 1761, abgedrudt bei
Preuß, Urkundenbuch V. B., S. 139—141.
5) Am.-Ber. Tauengiend, Breslau, 18. November 1761.
62 Erſtes Bud. Drittes Kapitel.
jächfifchen von 1753 mit T nacjmünzen, was der König „ganz gut“
nannte.)
Damit war die Gefahr des behinderten Münzabſatzes i in Polen
abgewendet; fofort aber begann wieder das Feilſchen um den 1762
zu zahlenden Schlagfchag. Es war ja gewiß, daß die Unternehmer
ganz bedeutende Unkfoften hatten. Mit der Summe von 100000 Rtlr.
für den polnischen Kronfchagmeifter war es lange nicht getan. Sie
gaben an, daß fie jährlich für Präfente nad) Polen 1500000 Rtlr.
nötig hätten, und der preußifche Gejandte v. Borde in Kopenhagen
bezeugte, daß fie die Hemmung der Münze zu Nethwijch bei Plön
mit einer Sendung von 250000 Rtlr. nad) Dänemark erkauften
oder erfauft hätten. Wenn fie ferner angaben, das jährlich nötige
Rupfer koſte fie 800000 Rtlr., die Aſſekuranz für die Metalle
400000, Transport derſelben jowie Unkoſten und Gehälter
600000 ARtlr.,?) jo war das gewiß übertrieben, groß waren ihre
Unfoften aber ohne Zweifel. Indeſſen doch nicht fo groß, daß fie
nicht noch ein ErfleKliches erübrigten. Denn troß vielen Zamen-
tiereng fügten fie fich doch endlich den Forderungen des Königs.
Zuerft fagten fie, in dem damals ruffiichen Königsberg und
in Danzig feien nur 1 oder 200000 Rtlr. in polnischen Sorten,
und zwar viel befjer als in den preußilchen Münzftätten geprägt.
Die Ruſſen würden fich wegen des Mißbrauchs ihres Stempels an
ihnen rächen. In Medlenburg, Straljund, Plön und Hildburg-
haufen münze man dagegen die Drittel um 30 bis 40°/, fchlechter
als die fächjiichen, und faufe das Silber zu dem enormen Preiſe
von 34 Rtlr. weg.) Der König glaubte aber nicht an ihre Nöte;
die vorgegebene Furcht wegen des nachgemünzten ruſſiſchen Stem-
pels fei frivol, Beifpiele für ſolche Nachprägung feien aus früheren
Kriegen vielfältig vorhanden.) Gegen das Eindringen fremder
1) $m.-Ber. Tauengiend, Breslau 30. November 1761. — Stempel der
Danziger, ruffiihen und T-Tynipfe |. Müngbefchreibung Nr. 1841, 1842, 1861
bis 1876.
2) Bettel o. D.
3) Die Unternehmer an Tauengien, Magdeburg, 24. November 1761.
# Dennodh war die Furcht der Unternehmer groß; Köppen fchrieb am
6. Dezember 1761 dem Könige, fie wollten fofort nach Breslau, wenn fie es mit
Sicherheit könnten, denn fie „fürchten fi) ganz ungemein vor perjünlicher Nach⸗
ſtellung und Aufhebung“.
Der allgemeine Abgang vom Graumanfchen Münzfuße 1759—1763. 63
Sorten jollten aber dag Generaldireftorium und Feldkriegsdirektorium
mit Köppen und Tauentien Maßregeln beraten.) Da Köppen
600000 Rtlr. in Tchlechten fremden Sorten vereinnahmt batte, fo
wurde auch der Herzog Ferdinand von Braunjchweig erjucht, diefe
Sorten bei der alliierten Armee zu verbieten.?)
Der König drängte unterdefjen fortwährend auf Abjchliegung
des Kontrafts; obgleich die Unternehmer fagten, fie könnten nicht
unter 40 Rtlr. ausmünzen, da die Berliner Courtierd einen Siber-
preis von 30 Rtlr. atteftierten,?) jo verlangte Friedrich die pofitive
Erklärung, ob fie unter Beibehaltung des 30-Rtlr.- Fußes für Die
ſächſiſchen Drittel den erforderlichen Schlagſchatz zahlen wollten oder
nicht. Sie künnten und müßten es.9
Da erflärten fie denn, 3 Millionen Rtlr. Schlagſchatz zahlen
zu wollen, aber unter dem Könige ſehr unwillkommenen Be—
dingungen.) Wenn der Hauptkontrakt für 1761 die zu ver—
münzende Quantität Seinfilber auf 850000 Mark mit 4100000 Rtlr.
Schlagſchatz geſetzt Hatte, jo follte fie 1762 nur 700000 Mark mit
3 Millionen, aber binnen 6 Deonaten zu zahlendem Schlagſchatz,
betragen. Die fächfifchen Drittel wollten die Unternehmer zu 35,
die Tympfe zu 40 Rtlr., die anderen fremden Sorten zu 40 bis
43 Rtlr. prägen. Sie verlangten, daß die jächfiihen Grojchen
weiter von den königlichen Kafjen genommen würden, die Bern-
burger 8- und 4-Grojchenftüde wenigitens im Verkehr gültig feien.
Rupfermünzen jowie 1- und 2-Mariengrofhen und Stüber wollten
fie weiter prägen, alle diefe Surten nad) 40-Rtlr.-Fuß.
Den Schlagſchatz wollten fie mit fächjiichen Dritteln bezahlen,
doch dieſe frei, ohne Schlagſchatz prägen dürfen, oder es follten
die 3 Millionen in Neuen Auguftdor gemünzt werden nach dem
1) K.⸗O. an Köppen und Tauentzien, Strehlen, 29. November 1761.
3) Eingabe der Ephraim und Sig, Berlin, 14. Dezember 1761. Schreiben
an Ferdinand von Braunjchweig, Breslau, 21. Dezember 1761. — Am 16. De-
zember 1761 baten die Unternehmer, fämtlihen Urmeechef3 zu befehlen, daß die
Kontribution fortan nur in preußifchen, fächlifchen und bernburger Silbermünzen
jowie in Gold, den Dutaten zu 6, den neuen Friedrichsdor zu 7, den alten zu
10 Rtlr. gerechnet, angenommen würde. Ob das gejchah, ift nicht erjichtlich.
3) Im.⸗Ber. Köppens vom 18. Dezember 1761.
) 8-D. an Köppen, Breslau, 26. Dezeniber 1761.
5) Ar. 47. |
64 Erfte8 Bud. Drittes Kapitel.
Fuß des Vorjahres. Auch wenn die Wege unficher wären, wollten
fie den Schlagfhag in dieſen Goldmünzen abführen dürfen. Sie
verpflichteten fich auch, zum Beften der Bevölkerung Silbermünzen
nad dem 19°/,-Rtlv.-Zuß und Mittelfriedrich&dor herftellen zu
lafjen. Im Fall der Reduzierung der neuen Sorten, wie fie mit
den ſächſiſchen Tympfen und fremden Szoftafen in Polen ſchon vor-
genommen jei, follte deren Ummünzung in ſächſiſche Grofchen oder
unter Verkauf des Darinjtedenden Silbers gegen Gold in neue
Auguftdor ohne Erlegung eines Schlagjchages gejchehen. Endlich
verlangten fie wieder den Pla für eine neue Berliner Waſſerſtrecke
und Die Darauf auf ihre Koften zu errichtenden Gebäude zum
Eigentum.
Der König war über die meilten dieſer Forderungen äußerst
ungehalten, und Köppen befam zu hören, daß er zu „faible” fei,
der König verftehe in diefen Dingen gar feinen Scherz; der neue
Kontrakt müfje ganz wie der alte fein; Köppen folle den Juden
nur fagen, daß man über die Silberlieferung ſchon mit andern
Kaufleuten verhandle.) Ob das der Fall war, willen wir nicht,
es ijt aber jehr wahrfcheinlich, daß man andere Unternehmer wohl
befommen bätte, da jchon 1758 Grauman fich verbindlich gemacht
hatte, chriſtliche Münzlieferanten zu beforgen, die unter billigeren
Bedingungen hatten abjchließen wollen als die Juden.?)
Sedenfall® Half die Drohung. Nachdem der König Köppen
mitgeteilt Hatte, daß er auf A, noch beſſer 6 Millionen Schlagihag
abjchließen müſſe, wobei die Einzelheiten feiner Gewifjenhaftigfeit
überlafjen werden jollten, daß aber alle Sorten, die ſchlechter als
nach 30-Rtle.-Fuß gemünzt würden, fein SKafjengeld fein dürften,
und die in Breslau zu prägenden Tympfe derartige fein mußten,
daß fie in Polen nicht reduziert würden,?) fam der Kontraft zu-
ftande. Freilich hatte Köppen ſchon Gewalt anwenden und fo viel
von dem Silber der Juden in der Magdeburger Münze beichlag-
nahmen müſſen, daß davon noch im Sanuar 1, Million Rtlr.
Schlagihag zu erheben waren. Die Bitte der Unternehmer, die
Bernburger 4-Gr.-Stüde in Preußen furfieren zu laſſen, fchlug
1) K.⸗O. an Köppen, Nr. 48 und vom 26. Januar 1762.
2) Ym.-Ber. Graumans, Berlin, 13. Juni und 1. Juli 1758. R. 96, 408 E.
8) Nr. 49.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759-1763. 65
Friedrich rund ab.!) Doc befahl er dem Generaldireftorium gegen
falfche Sorten Tcharf vorzugehen, da die Unternehmer geklagt hatten,
daß nad) Knöffels Anzeige in Berlin falfche preußifche Drittel nad)
55 Rtlr. 9 Gr.» und falfche ſächſiſche Drittel nah 79 Rtlr.-Fuß,
alfo faft ganz kupferne, Furfierten.?)
Der mit Ephraim und Itzig im Februar 1762 abgefchlofjene
Kontrakt. enthält folgende Punkte. Die Unternehmer jollten
200000 Mark Feinfilber in fächfiiche Drittel nach dem bisherigen
30-Rtlr.- Fuß vermünzen. Nach A40-Ntlr.-Fuß waren in Tympfe
und fremde Sorten 650000 Mark zu verarbeiten. An Tympfen
aber brauchten fie doch nur foviel herzuftellen, als der König ihnen
abnehmen und fie ſelbſt auswärts abjegen könnten. Unter den
fremden Münzen waren auch neue Auguftdor begriffen, deren
Prägung der Staat nun auch ihnen überließ. Die andern fremden
Sorten follten fein. Kafjengeld jein, ſondern wie die polnijchen
außerhalb des Landes verausgabt werden.
Der Schlagſchatz wurde wie der im vorjährigen Hauptfontraft
auf 4100000 Rtlr. gejeßt, die von ihnen gemachten Bedingungen
über deſſen Zahlungsart geftand man zu.?) Sie wollten alles mög—
liche tun, den Schlagihag auf 6 Millionen zu bringen, doch ver-
langten fie auch Nadhjficht, wenn Münzftätten außer Betrieb fämen.
Bei der Ausmünzung nad) 19%/,-Rtlr.-Fuß war fein Schlagſchatz
zu erlegen. Die ihnen von den Kafjen zu übergebenden fremden
ſchlechten Sorten Hatten fie in neue Auguftdor oder ſächſiſche Grofchen
umzutaufchen, wogegen fie für Ummünzung der von Polen rvedu-
zierten Tympfe feinen Schlagichaß bezahlten. Der Pla endlich für
die Waſſerſtrecke war ihnen anzuweifen und die dort errichteten .
Gebäude wurden ihr Eigentum.‘) Ä
Indem der König noch Köppen befahl, den Unternehmern bei
Androhung fchwerer Verantwortung einzufchärfen, daß fie feine
1) Nr. 50.
2) Ym.-Ber. Köppens, Magdeburg, 6. Februar 1762. — R.-D. an das
Generaldireltorium, Breslau, 11. Februar 1762.
3) ©. oben ©. 63, 64. — Sie durften außerdem für fich felbjt, ohne Er-
Iegung eines Schlagfchages, ein gleiches Metallquantum, al in dieſen 4 100 000 Rtlr.
ſteckte in neue Auguftdor oder ſächſiſche Grojchen vermünzen.
4) Nr. 52.
Acta Borussica. Münzweſen. III. 5
66 Erſtes Buch. Drittes Kapitel.
Bernburger oder andere fremde fchlechte Sorten in die Kafjen ein-
brächten, und befonders die fächfiichen Drittel und andere befjere
Sorten nicht verdrängt oder eingefchmolzen würden, ließ er ihn den
Kontrakt ratifizieren.')
Nach diefem Kontrakt wurde das Jahr 1762 über in Berlin,
Magdeburg, Breslau und Leipzig fowie Aurich gemünzt und
4000333 Rtlr. Schlagihag gewonnen.) Wir hören noch, daß in
Berlin, Breslau und Leipzig ftatt der bisher geprägten ſächſiſchen
Groſchen, Doppelgrofhen von gleihem Gehalt gemünzt werden
follten,?) die außer in der Provinz Preußen bei allen Kafjen zu
gelten Hatten, aber nicht in Wechſelzahlung, auch follte jeit Juli mit
der Prägung des Bernburger Geldes möglichft angehalten werden. *)
Jedoch waren, wie wir fpäter zeigen werden, die Doppelgrofchen
Ichlechter als die Grofchen, und ging die Bernburger Prägung mit
ungejhwäcdhten Kräften bis zum 1. März 1763 weiter.
Die Berechnung über die Ausmünzung im Sabre 1762, d. 5.
bis Ende Februar 1763, wurde kompliziert. Wie wir jehen werden,
wurde am 17. Dezember 1762 ein neuer Kontrakt abgefchlofjen, *)
der einen befferen Münzfuß ſchuf. Weil man damals mit den für
1762 beftimmten Ouantitäten nicht fertig geworden war, auf den
Schlagſchatz aber nicht verzichten wollte, jo wurde in dem Kontraft
beftimmt, wie e8 mit dem von 1762 ftammenden Reſt zu halten sei.
Man jagte den Unternehmern nämlich zu, daß fie den Rück—
ftand an auszumünzenden jächfiichen Sorten in den nächjlen drei
Monaten fchlagen dürften, und wenn noch ein Reft wäre, dieſen in
Grofchen nad) dem neuen 25-Tlr.-Fuß. Dafür waren 1450000 Atlr.
Schlagſchatz zu entrichten, die fie mit neuen Auguftdor und ſächſi—
1) 8.-D. an Köppen, Breslau, 28. Februar 1762.
2) Es wurden alſo 800333 Atlr. mehr Schlagſchatz gewonnen, als im
Kontralt ausgemacht war. Woher diefed Mehr ftammte, wiſſen wir nit. Nur
von 100000 Atlr. haben wir Nachricht (f. S. 67). Daß die 200 000 Rtlr. wegen
der Königsberger Prägung, wie Kofer annehmen möchte, dazu gehören, könnte
wohl fein, obgleidy fie erjt am 22. Januar 1763 begann. Kofer, Finanzen, ©. 351.
5) Geit dem 2. Juli 1762. Denn da die Berliner Wardeine fie probieren
und ihren Gehalt an diefem Tage atteftieren, fcheinen fie bis dahin in Berlin
nicht geichlagen zu fein. Tit. XVII, 15. Münzbefchr. Nr. 1803—1907.
4 Nr. 56. |
Der allgemeine Abgang vom Graumanfhen Münzfuße 1759—1763. 67
ſchen Doppelgrofchen abtragen durften. Der Schlagſchatz für 1762
wurde dann richtig folgendermaßen bezahlt:
1794000 Rtlr. in ſächſiſchen Dritteln,
1896000 „ u s 2- und 1-Groſchen,
410000 „ neuen Auguftdor
4100000 Rttlr.,
ferner 100000 Rtlr. wegen erlaubter Bezahlung der lebten
1450000 Rtlr. mit ſächſiſchen Doppelgrofchen und neuen Auguftdor,
ftatt mit ſächſiſchen Dritteln.!)
Nach einer Schlußberechnung?) waren in diefem legten Jahre
1762 bis zum 1. März 1763 zu vermünzen:
nad) 30-Tlr.-Fuß 200000 ME. f.,
e8 wurden aber
nur vermünzt „ n 100740 „ „ 48 86r.
demnach Neft: 99259 Me. f. 11 2. 10 Gr.
nach 40-Tlr.-Fuß 849615 ME. f. 38. 3 Gr.
es wurden aber | | |
nur vermünzgt „ R 640256 „ 7 „2 a
demnach Reit: 209328 ME. f. 122.1 ©r.
Dieje beiden Reftjummen betrugen in Geld 11350941 ARtlr.
19 Gr. 4 Pf. und durften 1763 und 1764 in preußifche Grofchen
nad 25-Tlr.-Fuß vermünzt werden, was nicht mehr als 448419 ME.
5 2.8 ©r. fein an Material verlangte. Da nun aber, wie wir
fehen werden, feit dem 1. März 1763 die Herftellung der Sorten
nac) dem neuen Fuß die Münzftätten ganz in Anſpruch nahm, fo
blieb nach der endgültigen Decharge vom 24. Mai 1764 jenes Reſt—
gquantum von 1762 bis auf die geringe Summe von etwa 3000
Mark ganz ungemünzt, obgleich der volle Schlagſchatz im voraus
bezahlt worden war.
MWie oben angeführt, war die Summe des nad) den Berech—
nungen auszuprägenden einfilbers in Sorten nach 40-Tlr.- Fuß
849615 Mark 3 Lot 3 Grän, während der Kontrakt nur 650000 Mark
angegeben hatte. Dies theoretiihe Mehr war verurfacht worden
1) Nr. 90. | | |
2) Berechnung mit Ephraim und Itzig, Berlin, 24. Mai 1764; Entwurf
zur Decharge o. D. ebenda. —
68 Erſtes Buch. Drittes Kapitel.
erftens durch 102500 Mark, die die Unternehmer in die zur Be—
zahlung des Schlagfjchages nötigen Sorten frei vermüngzen durften,
jodann durch 97115 Mark 3 Lot 3 Grän, die fie ebenjo wegen
ihrer Eoftenlofen Umwechſelung fchlechter fremder Sorten in Geld zu
verwandeln die Erlaubnis erhalten Hatten.
Als Später Ephraim und Itzig um Decharge baten, fragte
Köppen bei Tauengien an, ob es mit der leßteren Summe jeine
Nichtigkeit habe, worauf diefer die Attefte über die Umwechſelung
ſchickte.) Aus Diefen erfehen wir, daß die Unternehmer ver=
ſchiedenen Zivil- und Militärkaffen meift ſchwediſche, medlenburgifche
und Zerbſt-Plönſche Sorten, der Breslauer Oberfteuerfafje polnifche
Tympfe für 2387610 Rtlr., im ganzen für 3834652 Rtlr. ein-
getauscht hatten.?)
Sp endete die zweite Münzperiode des Krieges und es be—
gann jene dritte, die über den Friedensfchluß hinaus bis zum
1. März 1764 reichte. Sie wurde um die Mitte des Jahres 1762
mit Verhandlungen über die Wiederaufnahme der Königsberger
Prägung eingeleitet. ?)
Zum Schluß noch ein Wort über den Abzug der Unternehmer
aus Sadhfen. Während der Friedensunterhandlungen wurde die
Leipziger Münze mit einer Gründlichleit geräumt, die noch einmal
die Sachſen äußerft erbitterte.e Die Unternehmer padten binnen
24 Stunden alles was transportabel war, ein, nicht nur alle Ma—
ſchinen und Geräte, fondern auch, wie man fagte aus Bosheit, alles
Holzwert und fuhren damit von dannen. Eine Bitte an den ſächſi—
ſchen SFriedensunterhändler, Geheimrat von Fritſch, das zu ver-
hindern, war erfolglos. Der fagte, er könne nicht helfen, man
müfje fich künftig an den Juden zu entſchädigen fuchen, die Leipzig
nicht würden vermeiden können.9
1) Köppen an Tauentzien, Berlin, 8. Sept. 1763. Rep. 163, I, 9. -
2) Nämlih dem Feldfriegstommifjariat zu Noftod 300000 Rtlr., deu
Berlin paflierenden Truppen 425 668 Rtlr., der Stettiner Feldkriegskaſſe 92879 Atlr.,
der Stettiner Landrentei 55 000 Atlr., der Stettiner Oberfteuerfafje 181 735 Atlr.,
der Breslauer Garnifon 391760 Rtlr. R. 163, I, 99 und Tit. XLVI, 2. Nach
Schreiben Köppens vom 8. September 1763 war die Hauptfumme noch etwas
höher: 3 884 608 Ailr.
8) Uber die Königsberger Verhältniffe fpäter.
9) Extrakt eines Schreibens aus Leipzig vom 16. Februar 1763. A. D.
Loc. 2265, Vol. IV.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 69
Die Prägung Tchlechter Sorten mit fremdem Stempel hörte
bald nad) dem Frieden auf. Der am 17. Dezember 1762 mit den
Unternegmern abgejchloffene Kontrakt verpflichtete fie, vom 1. April
1763 an nur preußifches Geld nach befjerem Fuß zu münzen.
Suchen wir nun noch die Nachprägungen Friedrichs im fieben-
jährigen Kriege im allgemeinen zu beurteilen. Der erſte Gebraud)
fremder Stempel in Preußen war das nicht: wir hörten, daß der
König feit 1753 bolländiiche Dukaten hat nachmünzen laffen,!) ein
damals nicht einzeln daſtehendes Vorkommnis, und daß er fchon
vor dem Kriege die Leipziger Tympfe nach dem ſächſiſchen Münz-
fuße hergeftellt hat.2) |
Eine Nahahmung fremder Gepräge, wofern fie ald Erzeug-
niſſe des eigenen Staates kenntlich gemacht find, indem fie das durch
Bild und Wort anzeigen, ift durchaus gerechtfertigt, die Einführung
einer neuen Münze ift in den meiften Fällen eine Nachahmung einer
fremden. Grote fpricht fih dahin aus, daß ſolche Nachmünzung
unter dem Stempel des eigenen Stantes des Handel® wegen nur
empfehlenswert if. Er verurteilt e8 aber auch nicht jchlechtiveg,
wenn ein Staat dabei das fremde Gepräge nahahmt, und nennt
folche Beijpiele piae fraudes oder nicht-doloje Fälſchungen. Denn
fo lange nur der Münzfuß derſelbe bleibt wie der der Vorbilder,
liege feine betrügliche Abficht oder Gefährdung des Münzſyſtems
vor; nur wäre diejes Vorgehen der Strenge des Grundſatzes wegen,
dem feine Regierung im Münzweſen untreu werden follte, zu tadeln.
Er führt dafür eine Menge von Beifpielen bis in die Gegenwart
hinein an.®) Unjere eben angezeigten Fälle der nachgemüngzten
Dukaten und Tympfe gehören mit darunter.
Wenn aber Grote weiter annimmt, mit Nachbildung zwar der
nichtcharafteriftiichen Teile des Typus, jedoch unter Wiedergabe der
wahren Münzherren und Münzftätten, wäre derjelbe Umlauf ge=
fidert gewefen, fo müſſen wir diejes bezweifeln. Wir erinnern hier
1) ©. 3b. II, ©. 217, 218.
3) ©. ©. 28ff.
3) 9. Grote, Die Geldlehre. Leipzig 1865, S. 161—163, 178—185.
70 Erſtes Buch. Drittes Kapitel.
nur daran, mit welcher minutiöfen Genauigkeit die Araber das
Detail des Maria-Therefientalers noch heute prüfen,!) und daß eine
im Grotefhen Sinne erfolgte Nahahmung der ſächſiſchen Tympfe
in Preußen feinen Erfolg hatte. °)
Darüber läßt aber Grote feinen Zweifel, daß eine Nach-
ahmung fremder Münzen, unter PVerfchlechterung des Münzfußes,
Staatliche Falfchymünzerei ift. Selten Dachte man anders.?) Da nun
König Friedrich im fiebenjährigen Kriege hiervor nicht zurüdjchredte,
müffen wir dieje feine Maßnahmen etwas näher beleuchten. Er
hat einmal gefagt, derartige Nachmünzungen feien in Kriegszeiten
immer vorgenommen worden.)
Wir können weiter gehen und fagen: in Kriegs- und Friedens—
zeiten. Dem Numismatiker ift das nur zu befannt,®) und fo wollen
wir uns bier nur auf wenige prägnante Fälle bejchränfen. Daß
ſolche Nachmünzung meift Hand in Hand mit Münzverjchlechterung
ging, erleidet gar feinen Zweifel, denn den Fleinen Herren wenigſtens
war es anders gar nicht möglich, die Münzkoften herauszufchlagen.
Daß fie ziemlich häufig vorkam, beweijen die jeit alters er-
lafjenen Gejege und Berordnungen dagegen, die biß ins 18. Jahr-
hundert wiederholt werden mußten.) Für das Einzelne können
wir auf die vorhandene Literatur Hinweifen, auf die Nachmünzung
der englifchen Sterlinge in den Niederlanden und Weftfalen, be-
fonders in Lippe, auf die von mohamedanishen Münzen durch ſüd—
franzöfifche Grafen und Bifchöfe,”) auf die wie es jcheint faſt all-
gemeinen NRachprägungen in den Niederlanden, bejonders durch Die
Herren von Batenburg, die im 16. Jahrhundert faft aller Herren
1) Peetz und Raudnitz, Gefchichte des Maria-Therefientalerd. Wien 1898,
©. 135—137.
2) ©. oben ©. 29.
8) ©. 3. B. Bd. II, ©. 200.
4) ©. oben ©. 62. |
5) 9. Dannenberg, Grundzüge der Münzkunde. 2. Aufl. ©. 172.
6) Für Kaifer Friedrich II., |. Menadier, Deutſche Münzen I, Berlin 1891,
©. 217. — Für Kaifer Rudolf I. und Albrecht IL, Thoman IL, ©. 118. — Ferner
Sachſenſpiegel, Buch II, Art. 26, und Beinlihe Halsgerichtsordnung Karls V.,
Thoman II, ©. 111, 112, 115. — Diefe Beftimmungen öfter wiederholt, 3. 8.
1666 und im Leipziger Rezeß 1690, Thoman II, ©. 268, 368.
7) J. Michelet, histoire de France II. Paris 1872, p. 432.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759—1763. 71
Europas Gold- und Silbermünzen nachgefchlagen haben, und zwar,
wie es für einige Sorten bewiejen, für alle wahrfcheinlich ift, unter
Verjchlechterung des Münzfußes.) Auch auf die Nachbildungen
Sohannes von Luxemburg?) und der Freiherrn von Nedheim fei
bingewiejen, welch legtere unter fremdem oder nachgeahmtem Stempel
unglaublich große Mafjfen von Kupfergeld gemünzt haben. Genau
unterrichtet find wir über jtarfe Falfchmünzerei im Luremburgifchen
und in der gräflich Leiningiſchen Münzftätte zu Cramberg bei
Schaumburg a. d. Lahn um 1625,3) und bedeutende Nachprägungen
franzöſiſcher Goldmünzen längs der ganzen franzöſiſchen Grenze,
beſonders in den öſterreichiſchen Niederlanden von 1718—1726, wo-
bei auch die öjterreichifche Regierung beteiligt war. *)
Ganz befannt ift ferner die Münzfabrifation der Eleinen ober—
italieniſchen Deſpoten, die ihre Haupteinnahmequelle bildete; ſie er—
richteten eine Münze oft in der einzigen Abſicht, fremde Sorten
für die Länder nachzuprägen, wo ſie gerade kurſierten; von einigen
dieſer Herren kennt man nur Nachſchläge. Die Herren von Dezana,
Frinco, Paſſerano, Lavagna, Maſſerano, Montanaro, Macagno u. a.
haben dieſes Geſchäft zum Teil durch Jahrhunderte betrieben.)
Endlich gehört auch hierher die Nachmünzung verſchiedener
deutſcher Gulden durch Nafjau-Weilburg am Ende des 17. Jahr—⸗
Bunderts,®) die mafjenhafte Nachprägung fpanifcher Kupfermünzen
1) J. Erbftein, Zur Münzgeſch. d. lebten Freiheren v. Batenburg und
Stein aus d. Haufe Bronckhorſt. Münz- u. Medaillenfreund, Dresden 1900,
Nr. 17—24.
9) Grote, Münzftudien V, ©. 165 ff. — Dannenberg, Zeitfchr. f. Numis-
matif XV, Berlin 1887, ©. 309 ff. und Numism. Beitfchr. III, Wien 1872, ©. 212.
3) U. Pindard in Revue de numism. belge 1848, p. 46—54; und
P. Joſeph i. d. Numism. Zeitichr., Wien 1884, ©. 182 FF.
4) &. Bigwood in Revue belge de numismatique 1903, p. 77—97, 207
bis 224, 366367.
6) A. Morel-Fatio, imitations ou contrefacons de la monnaie suisse,
fabriquees à l’tranger aux XVI et XVII siecle, Züri) 1862 und A. Morel⸗
Fatio, monnaies inedites de Dezana, Frinco, Passerano in revue numismatique,
Paris 1865, ſowie andere Auffäge desfelben. Sehr bezeichnend ift ein Wort des
favoiifhen Münzpdirektord in einen Bericht von 1532, wo er die umliegenden
Miünzftätten charafterifiert: „Je ne compte point Dezana, Montanar, Crevacor,
qui sont ordonnees ä la tromperie“.
6, ©. Bd. I, ©. 82-85
72 Erſtes Buch. Drittes Kapitel.
in den Niederlanden und die VBerfertigung falfcher faft ganz fupferner
Groſchen für 2 Millionen Rtlr. mit Gepräge Friedrich! des Großen
durch engliiche Spekulanten am Ende des 18. Jahrhunderts. !)
Wohl am interefjanteften für ung find eben diefe Nachprägungen
zu Ende des 18. Jahrhunderts. Aftenmäßige Nachrichten haben
wir darüber bis jet zwar erjt wenige, Doch werden die Tatjachen
nit ganz abzuitreiten fein. Die große englifche Fabrik fremder
Münzen war die zu Birmingham. Hier wurden in großem Um—
fange jpanifche Piaſter geprägt, 1792 wöchentlich für 100000 réaux
de vellon, fpäter auch franzöfiihe Münzen und Ajfignaten herge—
ſtellt.) Dann hat Wellington während des pyrenäilchen Feldzuges,
wie berichtet wird, 1813 und 1814, Goldftüde mit dem Bilde
Napoleons I. fchlagen lafjen,?) und es prägte die englijche Regierung
1815 in London zur Befoldung der Offupationsarmee in Frank—
reich vollhaltige Zouisdor.*)
Endlich erzählen uns der Graf von Garden und Eugen
de Bitrolles, daß Napoleon J. zur Bezahlung feiner in fremden
Gebieten ftehenden Heere das Geld diejer Länder geringhaltig nach»
prägen ließ, 3. B. Friedrichsdor; beſonders aber habe er Wiener
Banknoten, preußifche Staatsobligationen, englifche Banknoten und
ruſſiſche Papierrubel in Paris herſtellen afjen.®)
Über die Nachprägungen während des fiebenjährigen Krieges
möchte vielleicht ein Apologet jagen, fie jeien von Friedrich als dem
Eroberer Sachſens zu Necht geichehen. Aber dem ift nicht jo. In—
1) Genauere hierüber wird der IV. Bd. bringen.
2) P. Bordeaur in der Revue numism. Paris 1903, p. 383—39%.
3) Brialmont, Geſch. Wellingtong; zitiert in der Revue de la numism.
belge 1857, p. 313: pour eviter la depräciation des pieces anglaises et faciliter
les transactions commerciales de son arme£e.
% P. Bordeaur in der Revue belge de numism. 1904, p. 163—174.
5) M. Comte de Garden, un Eclair d’historie, ou l’empereur Napoleon 1.
faux-monnayeur. Bruxelles 1877; zitiert in der Revue de la numism. belge
1877, p. 459. — Eugen de Ditrolled, Gedenkſchriften; zitiert v. d. Antiquitäten-
Beitung v. 7. Oktober 1903 und danach von Tijdschrift voor Munt-en Penning-
kunde, Amfterdam 1904, p. 79. — Über die Fälſchung der englifchen und ruffi-
ihen Banknoten durch Napoleon I. im Jahre 1810 finden fich fehr genaue und
detaillierte Angaben durch den Graveur Tale in Les papiers secrets du second
empire No. 4, Bruxelles 1871.
Der allgemeine Abgang vom Graumanſchen Münzfuße 1759-1763. 73
dem der König feine preußifchen Sorten viel langfanıer verjchlechterte,
fo geringe preußifche Sorten wie die neuen Auguftdor, ſächſiſchen
Drittel und Groſchen ſowie Tympfe überhaupt nicht prägen ließ,
ift die Behauptung gar nicht abzumweifen, daß er das Ddium dem
Kurfürften von Sachſen wie den Herren, deren Gepräge er ſonſt
nachahmte, dem Medlenburger, Rufjen, Danziger aufzubürden juchte
und feinen eigenen Ländern die Verlufte, welche durch die herbei-
geführte Preizfteigerung und fpätere Einziehung diefer Münzen ver-
anlaßt wurden, erjparen wollte. Aber ohne daß wir den König
durch den Hinweis auf die Beijpiele anderer Regierungen, früherer
und fpäterer, entfchuldigen wollen, müfjen wir dennoch die Momente
hervorheben, die dieſes Verfahren in das rechte Licht zu rüden ver-
mögen. Denn fo nur fünnen wir der Wahrheit genügen.
Die Nachmünzung im ftebenjährigen Kriege wurde von
mehreren Umftänden veranlaßt und begünftigt. Zunächſt war es
die politifche Zerriffenheit Deutſchlands und die Schwäche Polens,
die es erlaubte, wenn der eine Stempel wegen des geringen Münz-
fußes feinen Kredit verlor, den einer andern Hoheit nachzuahmen,
zweitens die Notwendigkeit großer Mengen Baargeldes in Sriege.
Die Münzverfchlechterung aber war eine unausbleibliche Folge länger
dauernder Kriege. Wir haben jchon bei Beiprechung der europä-
iſchen Münzverjchlechterungen zu Anfang des 18. Jahrhunderts ge—
zeigt, wie diejelben bei der damaligen Schwierigkeit der Steuer-
erhöhung oder größerer Staatsanleihen eine indirekte Kriegsfteuer
darstellten.) Der Staat ftellte aus den umlaufenden Münzen
durch ftärferen Rupferzufag ein viel größeres Geldquantum her, wo-
bei das einzelne Stüd feinen Nennwert behielt oder behalten follte.
Indem nach dem Frieden aber die Umwandlung diejes Kriegsgeldes
in Geld nad) dem früheren guten Münzfuße nicht etwa aus Staats—
mitteln, d. 5. den allgemeinen ordentlichen Steuern, beftritten,
londern die Koften dafür dem Volke neben dieſen Steuern auf-
erlegt wurden, war die ganze Unternehmung nicht eine Anleihe,
ſondern vielmehr eine Kriegsſteuer. Der Hauptgegner Yriedrichs,
Maria Therefia, hat von diefem Mittel, joviel wir bis jegt willen,
)8.1,6©. 9.
74 Erſtes Buch. Drittes Kapitel.
Vermögens-, Erbjchafts-, Einfommen- und Luxrusftenern; durch
Nichtbezahlung der Getreide- und andern Lieferungen; durch Vor—
erhebung der Steuern auf 3, 4, 5 Jahre im voraus; durch große
Anleihen, die bei einem Staatseinfommen von 24 Millionen I.
jährlich jeit 1756 die Staatsjchuld von 49 bi$ auf 136 Millionen
vergrößerten, bat Maria XTherefia ihre Untertanen unzweifelhaft
mehr gejchädigt, als Friedrich durch feine Meüngverfchlechterung.?)
Wie gejagt, verlangt der Krieg bedeutend mehr Baargeld als
der Friede. Man glaube nicht, daß diefe Behauptung durch die
heutige Kreditwirtfchaft ganz bejeitigt werde. Der Krieg verlangt
auch heute Baargeld, nicht nur Papier. Denn eriteng werden die
Einwohner bejonders der Partei, die im Unglüd ift, ihr Baargeld
möglichft zu verbergen, feftzuhalten, einzuziehen juchden — man rechnet
ſchon bei jeder Mobilmachung mit einem Sturm auf die Vorräte
der Banken —, zweitens verlangen die Armeen ein ganz bedeutendes
Mehr an Baargeld. Die Urfachen dafür hier des weiteren aus—
einanderzufeßen, geht nicht an, doch wollen wir daran erinnern, wie
in den meiften Zällen die Okonomie des Friedens im Intereſſe der
Schnelligkeit und Kampffähigfeit aufgegeben werden muß, wie be=
fonder8 früher vor der Zeit der Eifenbahnen und Dampfichiffe,
als ein jchneller Ausgleich zwilchen Angebot und Nachfrage ſehr
ſchwierig war, der Kriegsfchauplag eine viel größere Menge von
Menichen als im Frieden allein verpflegen mußte, wie dadurch aljo
die Preiſe ftark ftiegen und viel mehr Zahlmittel als vorher ver- _
langt wurden. Wie jehr man dem auch durh Magazine vorzu-
beugen fuchte, die Quartierverpflegung ift nie ganz ausgeſchloſſen
geweſen und fie eben ift ohne Baargeld nicht zu ermöglichen. Fehlt
es, fo bleibt nur die Land und Heer verderbende Requifition übrig. ?)
Dieſes Baargeld zu fchaffen war alſo unumgänglich nötig.
Öfterreich prägte zwar feit 1759 eine Menge Kupfergeld, konnte
Damit aber nur wenig ausrichten, und jo kam es, daß den diter-
1) A. Ritter v. Arnetd, Maria Therefia u. d. fiebenjährige Krieg. II,
Wien 1875, ©. 254ff. — Vfterreich edierte 1762 fein erſtes Papiergeld.
TH. Rohde, Über Bapiergeld in Öfterreih. Monatsbl. der numismat. Gefell-
Ihaft in Wien, Mai 1907.
2) Darüber f. d. ausgezeichnete Arbeit v. Engelhard. Beiheft z. Militär-
Wochenblatt 1901, 11. Heft, passim.
Der allgemeine Abgang vom Graumanfhen Münzfupe 1759—1763. 75
reichiſchen Heeren immer ein großer Judentroß folgte, der alles
Gold- und beifere Silbergeld gegen preußifche Kriegsmünzen auf-
wechjelte,!) ohne die auch die Öfterreicher nicht Krieg führen konnten.
Ja, die Öfterreihiichen Behörden wechfelten felbjt das für die Armee
. beftimmte Geld, ehe e8 abgeſchickt wurde, in verrufenes preußifches
um und förderten fo, wie der ſächſiſche Gejandte am Kaiferhofe
Elagte, defjen weitere Prägung.?)
Friedrich münzte das jchlechte Kriegsgeld oder ließ vielmehr
die Verjchlechterung des Münzfußes zu, weil ander die Münz-
pächter ihm feinen fo hohen Schlagichag gezahlt Hätten, wie er ihn
zur Fortſetzung des Krieges benötigte. Sie hätten ihn aber wahr-
Tcheinlich nicht zahlen können, wenn die fremden Heere das Kriegs—
geld zu entbehren imftande gewejen wären. Dieſe fonnten das
aber nicht, fie brauchten es ebenfo notwendig wie die Preußen.
Dazu fam noch ein anderes Moment. Ein fächfifches Prome—
moria vom Dftober 1760 erwähnt, der König von Preußen Taufe
polniſches Korn für feine Magazine mit feinem fchlechten Gelde,
das der polnifche Edelmann, da Polen gar feine Münzverfafjung
babe, in viel zu hohem Wert annehme.?) Wir erwähnten, wie Die
preußijhen Münzunternehmer Polen die Hauptftüge ihres Münz-
wejens nannten und enorme Mengen Edelmetall dort mit ihren
ſchlechten Münzen auffauften. Seitdem eben Polen jedes Münzen
aufgegeben hatte, mußte man dort alles nehmen, was das Ausland
bot; jo aud für fein Hauptproduft, da8 Getreide. Die Unent- _
bebrlichfeit des polnifches Getreides war es aber wiederum, die bald
die preußifche Verwaltung vor feinem Mittel zurüdichreden ließ,
ihre Münzen in Polen fursfähig zu erhalten.
Das alfo find in Kürze die Punkte, welche gegen und für die
Münzverjchlechterung angeführt werden können. Wir verdammen
weder die Nahmünzung fremder Sorten zugunften des Handels an
fi, wie die der holländiſchen Dufaten oder ſächſiſchen Tympfe, noch
die Münzverjchlechterung als Kriegsſteuer an ſich. Nicht aber
1) Schreiben an die ſächſiſche Gefandtfchaft in Wien, Dresden, 15. April
1760. U. D. Loc. 1334, Vol. IV.
2) Ber. Paezolds, Wien, 13. September 1760, ebenda.
3) 7 preuß. Tympfe für 1 ruffiichen Rubel, obwohl in jenen nur 31/,, in
diefem 5 Tympf Silber ftedten. Ebenda Loc. 1334, Vol. IV.
76 Erftes Buch. Drittes Kapitel.
fünnen wir die Nachmünzung fremden Gepräges unter gleichzeitiger
Berjchlechterung des Münzfußes billigen. Aber auch dabei werden
wir im Auge behalten müfjen, daß, was der König tat, von
zahlreichen andern Staatsgewalten und Fürften gefchah, ohne daß
fie die gleiche Entjehuldigung hatten wie er, nur um ihre augen» .
blilihen Einnahmen zu fteigern. Friedrich glaubte ohne einige
Millionen jährliher Schlagichageinnahme den Krieg nicht führen zu
fünnen. Er fah Har die unheilvollen Nachwirfungen des Tchlechten
Geldes. Dieſe Folgen wollte er, jo weit es ging, von Preußen ab—
halten, fie auf fremde Staaten ableiten. Und jo fchlug er immer
leichtere Münze, die allein großen Schlagihag gab, mit fremden
Stempeln; dieſes Geld ließ er in Preußen nicht zu, ſondern lenfte
e8 in die Gebiete feiner Feinde und nach Polen; der König von
Polen gehörte als Kurfürft von Sachfen zu diefen; und Polen war,
da es längft kein eigenes Geld fchlug, das große Gebiet, in dem
fremde gute oder schlechte Münze relativ am leichteften Eingang fand.
Und endlich unter der Vorausfegung, daß nicht nur das Wohl,
fondern die Eriftenz des Staates an dem Siege hing und Demnach der
Sieg errungen werden mußte, fo war der große König aud) da-
durch groß, daß er das Ddium wegen der Nachmünzung zu tragen
nicht fcheute. Einen Sündenbod dafür hat er niemals geſucht. Es
diente aljo Friedrich auch dieſes Mittel zur Rettung feines Staates.
Für die Nahmünzungen und Müngverjchlechterungen anderer
Fürften der damaligen Zeit könnte man als Entſchuldigung an-
führen, daß, wenn fie nicht mitgemacht hätten, das Schlechte preußi-
ſche Geld ihr befjeres verfchlungen haben würde, fowie daß der
ermünzte Schlagſchatz eine Entihädigung für die preußiſche Kontri-
bution war. Aber welche Entjchuldigung Hatten Holjtein und
Dänemark zu der großen Hedenmünzerei in Plön, Schweden zu
der in Stralfund, welche der Trierer, Neumieder, Öttinger, Hild-
burghaufener, Ansbacher, Bayreuther? Manche von ihnen litten
ja auch unter dem Kriege, aber es kann doch gar feine Rede da—
von fein, daß fie durch die Gefährdung der Eriftenz ihrer Lande
zu der Münzverfchlechterung gezwungen worden wären.!)
1) Die preußifhen Ephraimiten — 1/3 und I/e-Taler — wurden von
folgenden deutfchen Staaten nachgemünzt: Medlenburg-Schwerin, Medlenburg-
Der allgemeine Abgang vom Graumanjchen Münzfuße 1759—1763. 77
Da auch diefe fremden Müngzverfchlechterungen zeit- und
ftellenweife auf da8 Geldwefen Preußens einwirkften, müfjfen wir
ihnen nun einige Worte widmen.
Strelit, Braunfchweig, Schwediih-Pommern, Anhalt-Bernburg, Anbalt-Berbit,
Dldenburg, Holftein- Plön, Sachfen-Hildburghaufen, Ansbach, Bayreuth, Württem-
berg, Kurtrier, Fulda, Bentheim-Tedlenburg, Sayn-Wittgenftein-Altenkicchen,
Neuwied, Wied-Runtel, Hanau-Lichtenberg, Montfort, Dortmund, Ottingen.
Außerdem prägten viele diefer Staaten eine Unmenge von Scheidemünzen. In
den Sahren 1759 und 1760 verriefen nicht weniger ald 12 Kaiferliche Edifte
Diefe Sorten. Ein Edift der Stadt Frankfurt vom 15. Auguft 1763 zählt dieje
VBerrufe auf. U. C. Ehurtrier, Münzweſen Nr. 9, Vol. I. ©. auch Hirſch VIII,
Nr. 62, 63, 65, 69-72, 79, 81, 82, 84, 85, 88-90 und Berliner Münz-
blätter 1881, ©. 210. Die Kurtrierifchen Ephraimiten in Frhr. dv. Schrötter,
Die Münzen von Trier. Befchreibung der neuzeitlihen Münzen. Bonn 1908,
Nr. 1155— 1173.
Unter den Münzabbildungen des Wiener Plafat3 vom 16. Augujt 1759
findet fi auch ein preußifcher Szoftat mit C, neben dem nachläſſigerweiſe fteht:
„6 einen Reichstaler“, obwohl deren 15 einen Taler ausmachten!
Bierfes Kapitel.
Die außerpreußifchen Münzverfchlechterungen in Deutjchland
während des fiebenjährigen Krieges.
Der regierende Graf von Wied, Bruder des preußifchen Geue—
rals, ift wahrfcheinlich der erfte. gewefen, der die preußiſche Minz-
verſchlechterung nachahmte. Schon am 26. April 1757 berichtete
der preußiiche Gefandte in Frankfurt a. M., Freytag, er habe er-
fahren, daß in Neuwied eine Menge fchlechter 4:Grojchenftüde ge—
prägt würden, wofür die Unternehmer wöchentlih 100 Louisdor
Schlagſchatz zahlten und dabei doch 8°/, gewönnen. Zwei Juden,
Cappelkaan und Meyer Flörisheim brächten fie im Auftrage der
Frankfurter Juden Gebrüder Maas nach Leipzig; auf diefe und
andere Transporte müfje man dort ein Auge haben.)
Zugleich begann auch der Markgraf von Ansbah in Ansbach
ſowie als Fürft von Sayn-Witgenftein-Altenfirchen in Sayn ſchlechtes
Geld in ftetS zunehmender Menge zu prägen. Ansbach war auch
derjenige Staat, in dem große Nominale, wie Taler und Gulden
nach ſchlechtem Fuß in bedeutender Menge bergeftellt wurden. Im
Berliner Königlichen Münzkabinett befinden ſich eine überaus große
Menge von Stempelverfchiedenheiten dieſes Kriegsgeldes.
Gegen die Ansbacher Münzen wollte das General-Feld-Kriegs-
Direktorium in Sachjen erjt vorgehen, wenn fie in Preußen verboten
worden wären; die Neumieder Sorten wurden jedoch jofort durch
Proflamation in Leipzig verrufen. Die beiden Frankfurter Juden
fonnte man nicht erwijchen.2) Da die Neuwieder Sechſtel nun aber
über Hamburg und Hannover nad) Preußen einzuftrömen drohten, To
1) Ber. Freytags, Frankfurt, 26. April 1757. R. IX, 167, daher auch
da3 Folgende.
2) Gen.-Feld-Friegs-Dir. an d. Auswärt. Depart. Torgau, 11. Juni 1757-
Die außerpreußifchen Münzverſchlechterungen in Deutſchland ꝛc. 79
wurden fie am 5. Auguſt in ganz Preußen verboten.!) Aber dieſes
fowie eine energijche Exekution durch den Kaifer vermochte die Neu-
wieder Münzprägung nur kurze Beit zu hemmen. Denn ein Jahr
jpäter. begann fie wieder. Da um dieſe Zeit die ganzen Lande
am Rhein, Weftfalen und Oberdeutichland mit Trierijcher, Wied-
Nunfeler, Sayn-Altenkircher und Bayreuther Tchlechter Münze über-
ſchwemmt waren, warum jollte, wird der Graf von Neuwied ge-
dacht haben, er da nicht weiter mitmachen? ine Menge Frank—
furter Juden, Kölnische Kaufleute, befonders unjer alter Bekannter
van der Nüll, boten fich als Lieferanten an.®) So begann es denn
wieder in Neumied mit frifchen Kräften. Durch die Verdrängung
und Vernichtung des guten Geldes, das in die Schmelztiegel wanderte,
ftieg natürlich der Wechjelfurs; die Piftolen ftanden auf 6 ftatt auf
5 Rthr. und die preußiichen 8-, 4= und 2-Groſchen erzielten 12°/,
Aufgeld. Ammon, der preußische Gejandte in Cöln, ſagte mit Recht,
daß Die Münzen fchwer zu erkennen feien; alle glichen einander wie
ein Ei dem andern, die darauf angebrachten Buchſtaben oder ver-
Ihlungenen Initialen waren jehr jchwer zu entziffern.?) Anfang
1759 arbeitete man in den Weſterwälder Münzftätten mit 100 Pferden,
und Ammon fürdhtete, daß man fich dort nächſtens auch an die Ein-
Ihmelzung der brandenburgifchen Sorten machen werde, da das Ge-
ſchäft jo vorteilhaft jei; denn der Friedrichsdor koſte in branden-
burgiſchem Gelde nur 51/, Atlr., in Neumwieder Münze aber 6 Rtlr.*)
Wie bedeutend Fonnte der Graf aljo fparen, wenn er feine Aus-
gaben in eigener Münze bezahlte!
Die kaiſerlichen Edikte gegen derartige Münzen wären gewiß
ganz erfolglos geblieben, wenn der Kaifer nicht gegen einen, eben
den Grafen von Neuwied, der eg mit am ſchlimmſten trieb, abermals
erefutorifch vorgegangen wäre und dur Kurpfalz und Kurföln
deffen Münze aufheben und ftrenge Unterjuchung gegen alle Be-
teiligten Hätte verfügen lafjen.d) Ob eine Beftrafung wirklich aus—
1) Avertiſſement, Berlin, 5. Auguſt 1757. Mylius, N. C. II, Nr. 43.
2) Nr. 23.
3, ©. 3. B. Münzbefchreibung Tafel 35, Nr. 1837, 1840.
+) Ber. Ammons, Köln, 2. Februar 1759. Tit. XVII, 9.
6) Extrakt des Reichshofratsprotokolls vom 19. Auguft 1760 gegen Neu:
wied. Hirſch VIII, Nr. 99. Der Extrakt gibt ein anfchauliches Bild von dem
80 Erſtes Buch. Biertes Kapitel.
geführt wurde, ift aus der gedrudten Literatur nicht erfichtlich.
MWahrfcheinlicd wurde die Neumwieder Prägung aber 1760 eingeftellt,
denn ſpäteres fchlechtes Geld eriftiert faum. Auch auf die andern
Scheint diefe Exefution gewirkt zu haben. Es fünnte ja fein, daß
mit den alten Stempeln hie und da weiter gemüngt wurde, aber viel
wird es nicht gewejen fein, man hört nur noch wenig von Diejen
Ihlehten Münzprägungen.
Den größten Gewinn davon hatte immer, wer die Münzen
der andern dem eigenen Lande am beften fernzuhalten, die eigenen
aber in andern Ländern unterzubringen verftand. Da nun Breußen
im Weften die große allıierte Armee Hatte, fo fonnte es hier die
fremden Gepräge verbieten, wonach ſich die von der Armee offu-
pierten Landesteile zu richten hatten. Leider reichte diejer Einfluß
nur felten bis zum Rhein, nie bis auf defjen linfes Ufer. Be-
greiflicherweife drangen die preußifchen Münzunternehmer immer
darauf, daß Ferdinand von Braunschweig die fremden Sorien von
feinen Truppen nicht annehmen ließ. |
Da die Geldremiffen aus England für die alliierte Armee
durch holländiſche Wechfel über Hamburg bewirkt wurden, ſo be=
nußten diejfe Gelegenheit Hamburger Kaufleute, Neuwieder, Ans—
bacher, Bayreuther u. a. fchlechte fremde Sorten dahin zu fchaffen.
Die Bitte der Unternehmer, diefes zu verbieten und die Wechjel an
fie adrejfieren zu laffen, wurde vom Könige warm befürwortet und
von Ferdinand wahrjcheinlich zugeftanden.!) Als dann jpäter Die
Sehr ſchlechten Münzen von Plön, Schwediich-Ponmern, Medlen-
burg und Hildburghaufen den Norden Deutjchlands überfluteten,
erließ Ferdinand ein fehr fcharfes Verbot derjelben für die Arnıee
und die offupierten Gebiete, das nur die preußiichen, braunjchweig-
ſchen, ſächſiſchen und bernburgjchen Kriegsmünzen erlaubte, alle
andern zu konfiszieren befahl, und die dagegen handelnden Wucherer
mit der Strafe der Karre bedrohte.?)
Sene eben genannten Sorten waren es, die den preußifchen
Unternehmern am meiften zu jchaffen machten. Der Weften und
ausgedehnten Betriebe und dem fehr großen Agenten- und Lieferantenperfonal
ener Münzjtätte.
1) 8.-D. an Ferdinand v. Braunfchmweig, Breslau, 10. Febr. 1759. R. XI, 167.
2) Hauptquartier Hildeshein, 4. Januar 1762. R. XI, 167.
Die außerpreußifchen Münzverjchlechterungen in Deutfchland zc. 81
Süden Deutſchlands war für fie freilich verloren und wurde von
den Neumieder, Sayner, Trierer, Ansbacher, Bayreuther u. a. Sorten
beherricht; die von der alliierten Armee bejegten Landftriche aber,
d. 5. meist die Lande an und öſtlich der Weſer jahen fie für ihre
Domäne an und kämpften hier für dag Münzmonopol mit größter
Energie.
Am beften erreichten fie das dadurch, daß fie die Münzftätten
felbjt pachteten. Zuerſt gefchah das mit der Anhalt-Bernburger.
Schon im Mai 1758 bot ein Münzunternehmer dem Fürſten
und dem Erbprinzen von Anhalt-Bernburg die Prägung |chlechten
Kriegsgeldes an.) Am 1. Juni erhielt der Erbprinz die Münz-
jtätte zu Harzgerode zu perfönlicher Nugung und fontrahierte mit
einem Unternehmer, der ſich Johann Friedrih Martini zeichnete.
Es jollten 100000 Mark TFeinfilber in 8-, 4= und 2-Groſchen nad)
19-Talerfuß unter Ablieferung von 1!/, Rtlr. Schlagſchatz von Der
feinen Mark vermünzt werden.
Die preußifche Münzverwaltung war von dieſen Vorgängen
wohl unterrichtet: am 22. Juni jchrieb Retzow dem Bernburgijchen
Geheimrat v. Sonnenthal, bei 19-Talerfuß und 1 Rtlr. (jo) Schlag-
hat könne der Unternehmer das Silber jo hoch bezahlen, daß die
preußifchen Münzftätten nicht beftehen würden. Der Unternehmer
in Harzgerode, Wulff — diefer Hatte den Kontraft „im Names
feines Principals“ vollzogen — fei nur ein Agent eines wegen feiner
Malverjationen bekannten Mannes; die preußifchen Unternehmer.
wollten in den Kontrakt eintreten und mehr Schlagſchatz zahlen.
Sch glaube nicht fehl zu gehen, wenn ich in dieſem Manne,
der fih Martini nannte, den Mofes Iſaac erkenne. Der Yürft
fügte fih und verhandelte nun mit Mojes Iſaac, zwei Leuten
Namens Wulff und Daniel Itzig. Dennoch blieb Iſaac die Seele
des Ganzen, er wollte fich in Bernburg niederlaffen, dag Material
beforgen und die Münzen verlegen. Die Bedingungen blieben die
ſchon angegebenen, nur fegte man die zu verprägende Ouantität auf
200000 Mark Feinfilber. Am 17. Auguft jandte Viktor Friedrich
den Iſaac an Retzow mit einem Briefe, der die Abmachungen
1) Das Holgende über die Anfänge der Harzgeroder Münze nach gütigen
Mitteilungen des Herrn Archivrats Dr. Wäſchke aus dem Archiv Zerbſt, Ab-
teilung Bernburg C 13a, Nr. b—12.
Acta Borussica. Münzweſen III. 6
82 Erſtes Buch. Viertes Kapitel.
meldete, und jchrieb 3 Tage jpäter in fein Tagebuch: „Ich und
mein Land, auch alle, jo mir gut fein (aber ich insbejondere) habe
Urſach, Gott zu danken vor die außerordentliche Gnade, jo er mir
und meinen Sohn gethan hat“.
Daß aber Preußen auf diefe Unternehmung einging, ift wohl
folgendermaßen zu erklären. Um den Fürften zu den großen
Magazinlieferungen willig zu erhalten, war ihm ein Zugeftändnis
zu machen; außerdem mußte viel daran liegen, daß dieſe nahe ge—
legene Münzjtätte nicht an einen felbjtändigen Unternehmer fam, der
den preußifchen Konkurrenz machen fonnte. Eine Berpachtung an
Iſaac und Itzig erichien um fo weniger bedenklich, als nad) dem
Zode des Gumperts Ende 1758 Ephraim fich mit jenen beiden ver—
band, und dieſes Konfortium nun fämtlicde preußifchen und jächit-
hen Münzftätten in Pacht nahm. Die Bernburger Münzung
wurde aljo von ihnen bejonders betrieben, um hier feine Konkurrenz
entftehen zu lafjen. Sie haben dann ja Bernburger Münzen in
Dresden und Leipzig in großen Mengen geprägt.
Gefährlich wurde die Bernburgifche Münzftätte aber ein Jahr
ſpäter. Moſes Iſaac hielt es nämlich für vorteilhafter, allein
dortiger Pächter zu fein. Er Hatte die Bernburger Gefchäfte wohl
ion bis dahin im Auftrage feiner Genofjen bejorgt, nun gelang
es ibm am 2. Januar 1760 einen Kontraft für fich allein abzu=
ichließen, zugleich legte er außer der Münze von Harzgerode noch)
eine zweite an. Als Ephraim und ig dagegen Lärm machten,
ließ der Fürſt den big nach Bernburg fommen und nahm ihn
wieder neben Iſaac an. Biktor Friedrich behauptete, nur Sig
liefere noch Silber, und zwar zu preußifchen Breijen.!)
Diefe Bernburger Mißhelligleiten waren die Veranlafjung,
daß die Bereinigung des Iſaac mit Ephraim und Itzig bezüglich.
der preußiſchen Münzftätten auseinanderging: feit dem Anfange
des Jahres 1760 war jener endgültig aus dem Konjortium aus—
gejchieden.?2) Und es fcheint, daß auch im Bernburger Münzweſen
2) Geſuch der Ephraim und Itzig, Berlin, 24. Sanuar 1760. Schreiben
Viktor Friedrichd, Bernburg, 2. Februar 1760. Rep. XI, 167.
2) Iſaae fcheint feitdem eigene Wege gegangen zu jein, 1765 Hagte Ephraim
gegen ihn wegen einer Summe von 80000 Rtlr. Geiger, Geſch. der Juden in
Berlin. II, 1871, V. 140.
Die außerpreußifhen Münzverfchlechterungen in Deutfchland zc. 83
unfer Triumvirat nicht lange wirkte, denn Ende 1760 ließ der
König die Münze von Harzgerode mit Gewalt fchließen, verfiegeln
und dem Fürſten jagen, daß er zum Münzen gar fein Recht habe.
Das war ein Irrtum: die Fürften von Anhalt hatten nach Neichs-
recht dag Jus monetandi ebenjo wie die Markgrafen von Branden-
burg. Viktor Friedrich betonte außerdem, daß er zu Bernburg, wie
ihm vorgeworfen wurde, nie gemünzt habe, und die "große Menge
der Bernburger Stempel nicht in feinem Lande entjtanden jei, wo-
mit er, wie wir willen, nicht unrecht hatte. Er bat, die Harz-
geroder Münze zu entfiegeln, anſonſt er feine Beiftener zu den
Kriegserforderniffen nicht mehr vollftändig werde abführen können.)
Da der Fürft fich wieder dazu bequemte, Ephraim und Ibig als
Unternehmer anzuftellen, jo wurde feinem Geſuch gewillfahrt und
die Harzgeroder Münze wieder eröffnet.) Ob Sfaac weiter daran
beteiligt war, ift ungewiß.
In Preußen aber hielt man auf das Verbot der Bernburger
Gepräge zunächſt mehr als auf das der ſächſiſchen. Sogleich, nach—
dem man von Eröffnung der Harzgeroder Münze Kenntnis erhalten
hatte, verrief man dieſe den preußilchen jehr ähnlichen Produkte. 3)
Alle Frachtwagen follten auf preußifche Sorten unterfucht werden,
da man fürchtete, daß Ddieje in Harzgerode eingejchmolzen werden
würden.*) Auch bejorgte man, daß andere dem Bernburger folgen
würden; aber e3 ergab fich bald, daß in Köthen zwar eine Münze
angelegt, wegen des Einfpruchs des Fürften von Bernburg als
Senior des Haufes Anhalt aber nicht betrieben wurde, die Grafen
von Stolberg überhaupt feine Münze errichteten. ®)
1) Biktor Friedrich an den König, Bernburg, 5. Januar 1761. R. 96, 98 N.
2) Ym.-Eingabe der Ephraim und Itzig, Magdeburg, 20. Februar 1761.
Geſchieht durch K.-D. an Oberftleutnant dv. Marwig vom Reg. Gendarmes,
Leipzig, 23. Februar 1761. R. 96, 409 C.
3) Sie trugen wie die Breslauer den Münzbuchftaben B; f. Münzbe-
fchreibung Nr. 1836, 1837.
9) Berfügungen an alle Kammern, den Generalfisfal, den Minifter v. Katt
und den preußifchen Vertreter in Quedlinburg, Frhrn. v. Schellersheim, 5. und
24. Ditober 1758. Patent des Gen.-Feld-Kriegs-Direktoriums, Torgau, 27. Okt.
1758. Reſkript an die Kammern v. 2. November 1758. Tit. XLIV, 11.
5) Berichte des Kriegsrats Lamprecht, Halle, 14. Dezember 1758, * des
Landrats von Werthern, 5. Januar 1759. Ebenda. F
84 Erſtes Buch. Viertes Kapitel.
Bei dem Verruf der Bernburger blieb man nicht ftehen, man
bejchrieb in einem Patent die 8- und 4-Grofchenftüde und ſetzte auf
jedes angetroffene Stück 8 und 4 Rtlr. Strafe. Beſonders follte
der Auffauf preußifchen Geldes damit beftraft werden. Ebenfo
jollten die neuen württembergifchen 4 Gr., Neumwieder u. a. Sorten
verboten fein. Weil aber gleich darauf der Bernburger dag Ge-
präge änderte und an Stelle feines Bildes die verfchlungenen
Namensinitialen jegen ließ, jo wurde ein Zirfular nötig, das dieſes
neue Gepräge und zugleich die württembergifchen 4 Gr. befchrieb.
Der Inhalt beider Verordnungen wurde in den Zeitungen abge-
druckt.) Hannover folgte diefem Beifpiele.?)
Damit aber nicht genug, wurde auf Nat des Landrats
v. Dacheroeden zu Quedlinburg dem Fürften vom Weitermünzen
abgeraten; aber wie Minifter v. Podewils jogleich erwartet hatte,
entjchuldigte ſich Viktor Friedrih damit, daß er wiederholt ſcharf
befohlen habe, den preußijhen Münzfuß einzuhalten.) Man
mußte fich aljo weiter Dana] beichränfen, die Bernburgifchen Münzen
fernzuhalten.
Und obgleich fie in Leipzig und den preufifchen Münzftätten
in immer größeren Duantitäten und jchlechterem Gehalte, feit 1761
nad) 40-Talerfuß, gemünzt wurden, *) erreichten die Juden, daß fie
im Handel und Verkehr auch der preußifchen Lande Geltung er—
hielten. Die Unternehmer hatten mehr Gewinn davon als von der
Herſtellung preußifcher und auch jächfifcher Sorten, die Bevölkerung
aber widerjegte fich der Annahme. Außer daß die Unternehmer fie
an die Armeen abjetten, ließen fie 1762 den Vertrieb ins Publikum
durch vier Hauptagenturen in Berlin, Magdeburg, Braunjchweig
und Minden bejorgen.. Ä
Die Mindenjche Kammer führte nun dagegen an, dab der
Landmann, der dieſe Sorten nehmen müſſe, hernach für branden-
burgijches Steuergeld 60 big 70°/, Aufgeld zu geben habe. Da das
2) Batent vom 16. Dezember 1758 und Birkular an die Kammern vom
28. Dezember 1758. Mylius, N. C. IL, Nr. 55, 57.
2) Gedrudte Verordnung, Hannover, 13. November 1758. it. XLIV, 11.
Die 4 Gr. feien faum 3 Mariengr. 3 Pf. wert.
3) 4. Dezember 1758. Tit. XLIV, 11.
4) ©. ©. 66.
Die außerpreußifchen Münzverfchlechterungen in Deutichland ꝛc. 85
Militär bei der Löhnung den Louisdor gegen diefe Münzen zu 12
bis 13, den Dufaten zu 7 bis 71/, Rtlr. angerechnet befomme und
für das fchlechte Geld wenig Ware zu haben jei, jo entftehe Kra—
wal und Blutvergießen. Die Kammer nahm an, daß fich jene
die Erlaubnis der Bernburger Sorten nur auf kleine Boften im
Verkehr erftrede, nicht auf die Ausgabe im großen, weil jonft da-
mit die jächfifchen Drittel aufgefauft würden, die bei Benußung als
Steuergeld nur das Halbe Aufgeld der Bernburger erforderten.
Daher ließ fie den 4 jüdifchen Kommiffionärs 12000 Rtlr. Bern⸗
burger Geld beſchlagnahmen.) ;
Diefe Klagen und Maßnahmen beantworteten Ephraim und
Itzig in unſachgemäßer und hochfahrender Weiſe: Sr. Majeſtät Er—
leuchtung im Münzweſen übertreffe gar weit die der Mindenſchen
Kammer. Sie müßten mit Bernburgiſchen Sorten die Wechſel auf
Holland und Hamburg kaufen, um Silber zu bekommen. Alſo
müßten die Leute ſie unweigerlich annehmen, ſonſt ginge der Kredit
der Münzen zugrunde.?) Letztere Angabe war zwar unwahrſchein—
lid, da die Unternehmer für den Silberfauf durch Wechjel ſich
befjere Sorten rejervierten und dieſe nen fehlagen ließen, aber ihre
Gelder in Minden mußten doc) freigegeben werden. Indeſſen er-
ließ das General-Direftorium am 16. März 1762 ein Reſkript an
alle Kammern, daß feine Sorten, die fchlechter als die fächfifchen
Drittel wären, in die Kaffen fließen dürften, fie ſeien vielmehr außer
Zandes zu ſchaffen; bejonders jollten damit feine as Fan
zum Einſchmelzen aufgewechlelt werden.
Raum aber war diefes Reſkript erlafjen, fo liefen bon aberall
her Beſchwerden über die Bernburger ein, aus Berlin, Magdeburg,
Halberſtadt, Bommern,?) denn die Annahme der preußiſchen, ſächſi—
ſchen und Bernburger Münze, letztere freilich nur im Verkehr, war
noch einmal auf Veranlaſſung Tauentziens bei Androhung härtefter
Strafe publiziert worden.) Unter anderem ſagten die Berliner
1) Nr. 51.
2) Eingabe der Ephraim und big, Berlin, 22. März 1762. Tit. XLIV, 11.
3) Eingaben der Magdeburger Kammer vom: 17. April, 10. Mai, 18. Juni,
10., 28. Juli, der Halberftädter vom 17. Mai, 7. Zuni, 20. September, der
Stettiner vom 6. September 1762. Tit. XLIV, 12.
4) Nr. 54.
86 Erſtes Bud. Viertes Kapitel.
Kaufleute, die neuen Bernburger Drittel jeien zu 42, die Sechſtel
zu 44 Rtlr. ausgebradht; eine ganz wahrfcheinliche Angabe, da Die
Zuden ja nie den verordneten Münzfuß eingehalten haben. Die
Kaufleute meinten ferner ganz richtig, wenn in dem Neffript vor
den jchlechteren Zerbſter, medlenburgifchen und fchwediichen Sorten
gewarnt werde, jo jeien diefe doch um 331/,°/, beſſer als Die
Bernburgifchen. Jene Münzen feien nun alle in die Hände der
Zuden geraten, wobei der arme Mann 10—12°/, verloren habe.
Den Juden koſte die Mark Teinfilber aber, die 12°%/, Verluft ge-
rechnet, etwa 27 bis 28 Rtlr., wofür fie nun das ganze Land mit
Scheidemünze nach 56-Rtlr.-Zuß überfchwemmt und das Doppelte
verdient hätten. Alle Fabrikanten würden zugrunde gehen, da die-
Fremden nur auf den Gehalt fähen, die Warenpreije enorm ſtiegen;
die Einfünfte des Königs verringerten fich.!)
Das mochte alles zutreffen, doch konnte das General-Direk-
torium nichts tun, als die Einfender unmittelbar an den König weilen.
Sn die größte Verlegenheit fam man in Magdeburg, denn
dag Publikum weigerte fich jchlechterdings, die Bernburgiichen
Münzen im Nennwerte anzunehmen. Da der Soldat fie aber
nicht anders empfing, jo entjtanden überall Zwiſtigkeiten und
Schlägereien.?) Ähnlich ging es in Stettin, wo man glaubte, die
Bernburgifchen Münzen würden gar nicht auf Rechnung des Königs
geprägt.?) Auf Knöffels Rat wurde aud) der pommerjchen Kammer
anheimgejtellt, beim Könige oder bei Tauentzien anzufragen, wo fie
gemünzt feien.)
Zum Glück dauerte die Kriegsgeldfabrifation nicht mehr lange.
In wie enormer Weije dieje Bernburgifchen Münzen verjchlechtert
waren, erjieht man aus einer Probierung des Wardeins Graff, der
fand, daß die mit den SJahreszahlen 1754 und 1758 verjehenen,
1). Nr. 55. — Ühnlihe Eingaben des Magiftratd von Magdeburg dom
14. April, von Halle vom 6. Mai, von Ellrih vom 9. Mai, Hornberg vom
28. Mai, der Brauer zu Salbe vom 15. Juni, der Magdeburger Kaufleute vom
3. Zuli (100 Atlr. in Hamburger Banko = 400 Rtlr. in Bernburgifchen Sedjiteln),
der Kaufleute und Handwerker zu Burg vom 24. Juli 1762.
2) Kammerbericht, Magdeburg, 10. Juli 1762.
3) Kammerbericht, Stettin, 6. ——— 1762.
9 7. Oktober 1762.
Die außerpreußifchen Münzverfchlechterungen in Deutfchland ꝛc. 87
aber 1758 bis 1762 gefchlagenen Drittel!) 7 Lot 16, 7 Lot 2,
5 Lot 12, 4 Lot 8 und 2 Lot 14 Grän, die Sechftel aber 7 Lot,
6 Lot 15, 6 Lot 8, 3 Lot 6 und 2 Lot 4 Grän Teinheit Hatten.
Biel größere Gefahr erwuchs den Unternehmern aus der
Münzitätte zu Medlenburg-Schwerin, deren Verpachtung an fie
der Herzog niemals zugab. Da diefer an Preußen eine fehr be-
trächtliche Kontribution zahlen mußte, jo juchte er feine Verluſte auf
gleiche .Weife wie der Fürſt von Anhalt-Bernburg wieder einzu-
bringen, wobei er immer noch die Entſchuldigung Hatte, daß fonft
ja doch jein gutes Geld von den Juden aufgefammelt und einge-
Ihmolzen würde. Er ließ nun aber nicht unter der laufenden
Jahreszahl prägen, jondern alle Münzen vom 16 bis 4 Scilling-
ftüd (8 bis 2 Ggr.) mit dem Gepräge von 1754 herftellen. Wahr-
Icheinlich begann man damit 1758. Der Münzfuß wurde in dem-
jelben Verhältnis verjchlechtert, wie e8 mit den von Preußen ge-
münzten Sorten gejchah; er war:
1758 . . .„ 16—18 Rtlr., 1761 . . 33 und 34 Rtlr.,
1759... 19-21 „, 1762... 36... 40 „
1760 . . . 2-32 „ endlich in den Dritteln 50 „
welche Höhe die preußifchen Unternehmer doch auch in den fremden
deutfchen Sorten nicht erreicht haben. ?)
Da war den Ephraim und Ibig natürlic) äußerft daran ge-
legen, daß diefe Münzftätte gejchloffen würde. Schon im Januar
1760 willigte der König in ihre Zerftörung ein, fie geſchah aber
nicht. Sm November desjelben Jahres meinte Köppen, daß es nun
an der Zeit fei: die Unternehmer wollten 30000 Rtlr. zahlen,
wenn die Münzanftalten in Mecdlenburg und Sarzgerode durch
Militär zum Stilljtand gebracht würden.?) Aber diefe Bitte wurde
1) ©. Münzbefchreibung Nr. 1838, 1839.
2), Evers, Mediend. Münzverfafjung I, S. 130—133. Evers fagt, Herzog
Friedrich Habe mit dem Stempel feines Vorgängerd geprägt, weil „das zarte
Gemüt de3 fo religiöfen als rechtichaffenen Herzog Friedrich füch zu einem offenen
Bekänntniſſe der von ihm geprägten ſchlechte Münze fich nicht entjchließen Tonnte”.
Das gewählte Mittel fei aber das ſchicklichſte doch nicht gewefen. — Ähnliche
Münzfüße hat Kettenbrinf, Des pommerjchen Patrioten gemeinnügiger Unterricht,
1764, in feiner Tabelle A für Medlenburg-Schwerin 1752—1763.
3) Im.⸗Ber. Köppens, Magdeburg, 15. November, und Leipzig, 24. Dezem-
ber 1760. R. 96, 409 C.
88 Erſtes Buch. Viertes Kapitel.
wieder nicht jogleich ‚gewährt; Mecklenburg-Strelitz wollte man über-
haupt nicht jchädigen und auch gegen die Schweriner Münze vor-
läufig nicht einfchreiten, weil, wie der Minifter Finckenſtein meinte,
dadurch nur Repreſſalien veranlaßt und der Handel gefchädigt
würde.!) Indeſſen flüchtete die Schweriner Münze im November 1760
vor dem preußijchen Einfall nach Hamburg, fehrte aber bald zurüd.?)
Zum zweitenmal floh die Münze im März 1761 nach Lübed, 3)
denn damals hatten die preußifchen Unternehmer ihren Willen durch-
gefegt: die Aufhebung der Schweriner Münzftätte ging vor fich.
Auf 150 Wagen führte man Material, Maſchinen und Geräte da—
von. Gleichwohl fol der Herzog auf einem Klippwerk zu
Schwartau, einem bifchöflich lübiſchen Flecken, weiter täglich Drittel
für 12000 Rtlr. hergeftellt haben.*)
Bor allen aber gelang es Medlenburg-Schwerin, in Eutin
weiter zu münzen.?) Schon im Herbſt 1760 Hatte der Jude Herz
Philipp bei dem mecklenburg-ſchwerinſchen Boftmeifter Wilhelm
Meinede in Hamburg angefragt, ob die Schweriner Münze wegen
der Unruhen nicht beffer nach Rethwiſch in Holftein-Plön zu ver-
legen ſei. Obgleich dies zunächſt abgelehnt wurde, jah fich das
Miünzdirektorium im Dezember wegen der „alle Grenzen des Be—
griffs der Billigkeit und Möglichkeit überfchreitenden Brand-
ſchatzungen“ Preußens doch genötigt, darauf einzugehen, zumal da
„der Fonds der Münze als das faft einzige bisherige Nettungs-
mittel größtenteil8® zur Unterhaltung des Herzoglichen Etat? und
anderer vor Augen liegenden unermeßlichen Ausgaben darauf gehen
und für die Zukunft ohne einige oder doch fehr Iangfame ressource
fein könnte“.6) Aber auch diesmal fam es nicht dazu, wenn auch
der Plönfche Juſtizrat Schröder weiter mit Meinede verhandelte.
Erft nach der Aufhebung der Schweriner Münze durd)
Breußen wandte fich Herzog Friedrich) im Mai 1761 an den Bilchof
1) Finckenſtein an die Unternehmer, Berlin, 2. Februar 1761. R. XI, 167.
2) Y. Schw. S. 88, 4, Vol. XXIV.
3) Ebenda.
9) U. Schl. A. VII, Vol. 8. — Evers I, 8 133.
5) Das Folgende nah A. Schw. S. 88, 4, Vol. XXIV.
6) Bromemoria des Münzdireltoriums (Müller, Wachenhuſen), Schwerin,
14. Dezember 1760.
Die außerpreußifhen Münzverfchlechterungen in Deutfchland 2C. 89
von Lübeck, den Herzog Friedrich Auguft von Oldenburg, um Über-
lafjung der Münzftätte zu Eutin. Gleich darauf verabredeten die
Schweriner Kammerräte v. Müller und v. Wachenhujen mit den
Eutiner Beauftragten in Travemünde den Vertrag. Nach längerem
Herumfeilfhen kam derfelbe zu Lübeck am 8. Juni 1761 zuftande.
In dem Hauptvertrage wurde Schwerin zugeftanden, in der
Eutiner Münze und in einem andern Gebäude auf einer Inſel fo
viel Schweriner Geld zu prägen, als beliebt werde. Die Lieferanten
durften fih in Eutin einmieten. Bon dem Schweriner Geld follte
nichts in Holftein ausgegeben werden. Die andern Punkte betreffen
Gerichtöbarkeit, Lieferung von Materialien. Der Vertrag dauert
bis zum Frieden oder bis Faiferliche Inhibitoria oder der Krieg Die
Ausführung unmöglich maden.
In einem Separatartifel wurde bejtimmt, daß Schwerin an
Eutin monatlid) 3350 Rtlr. in Biftolen zahlt, folange gemünzt
wird, außerdem am BDreifönigstage 1762 einen Borihuß von
19000 Rtlr. in Biftolen, der dadurch abzuzahlen fei, daß Schwerin
19 Monate lang nicht 3350, fondern nur 2350 Rtlr. Pacht er-
legte. Die andern Punkte enthalten Rüdzahlung des Borfchuffes
bei Verhinderung der Münzung. Bei allem wurde vorausgefeßt,
daß Dänemark und Rußland das ganze Gejchäft zuftande fommen
ließen.
Da Minifterium und Müngdirektorium rieten, auf diefe Weife
das Münzmejen als einziges Nettungsmittel zu betreiben, „wenn
die Göttliche Barmherzigkeit das liebe Vaterland mit anderweitigen
barbarifchen preußifchen Überzügen auf das ängftliche Gebet fo
vieler armer und unfchuldiger Untertanen nicht verſchonen wollte”,
To ratifizierte der Herzog.
Die jchweriniche Prägung ging in der Eutiner Münze von
Herbit 1761 bis Ende 1762 vor ſich. Nach Abichluß des Friedens
zwijchen England und FSranfreich, und da der zwilchen Preußen und
Öfterreich in Ausficht ftand, ſchien es nämlich geratener, nicht weiter
Ichlechtes Geld zu fchlagen, was auch Friedrich Auguft von Olden—
burg einjah. Ende des Jahres wurden die Geldverhältniffe ver-
tragsmäßig geregelt: Eutin erhielt für die Zeit vom 1. Dftober 1761
bis zum 31. Dezember 1762 50250 Rtlr.
90 Erſtes Buch. Viertes Kapitel.
Aber Schon im Juni 1762 war der Münzbetrieb zum größten
Teile wieder nach Schwerin zurüdverlegt worden. Am 11. November
meldete dag Münzdirektorium, daß, wenn auch noch ein preußifcher
Überfall käme, die Transportloften „nach der Cutiner boutique“
doch zu große wären.
Es ſchien den preußifchen Unternehmern das befte Mittel zu
fein, die Schweriner Konkurrenz zu unterbinden, indem fie die
Münzen nachprägten. Da diefelben in DOftfriesland und Dortiger
Umgegend ſtark umliefen, festen fie 1760 die Auricher Münzftätte
wieder injtand und ließen dort ſächſiſche und medlenburgifche Drittel,
diefe wie in Medlenburg ſelbſt mit der Jahreszahl 1754, ſowie
preußifche Mariengrojchen, deren 3 jo gut wie ein alter waren,
ausprägen.. Obgleih man Tag und Nacht arbeitete, mußte noch
eine zweite Münzftätte im Schlofje angelegt werden. Die jädjli-
Ihen Drittel gingen befonders zur alliierten Armee, die meclen-
burgifchen an Ephraims Agenten, den Schugjuden Arend Heymann
in Emden. Später entjtanden in Aurich auch noch fehr jchlechte
Tympfe für Polen.
Durch die enorme Produktion der mecklenburgiſchen Drittel
und der Mariengrofchen wurde in DOftfriesland eine große Preis-
fteigerung veranlaßt. Die Erbitterung des Volkes entlud ſich end-
lih in einem Tumult zu Emden am 13. Februar 1761, bei dem
Heymanns Wohnung ruiniert wurde, der fih aus dem Staube
machte; 4 andere Judenhäuſer wurden rein ausgeplündert. Ein
Jahr jpäter, am 30. Mai 1762, brach ein zweiter Aufitand los, der
ſchlimmer als der erfte zu werden drohte, weil die Bürgerwehr ſich
weigerte, gegen die TZumultuanten vorzugehen. Indeſſen begnügten
dieſe fich wieder damit, bei den Juden alles kurz und klein zu
Ichlagen. Bevor der Pöbel auf die hriftlichen Kaufleute losging,
gelang es, ihn auseinanderzutreiben, worauf, die drei Rädelsführer
ins Zuchthaus oder auf Feſtung kamen.
Die Wirkung der medlenburgifchen Drittel und der Marien-
grofchen, der fogenannten „Heymännchen“, war auf Handel und
Wandel ebenjo verderblich wie die des andern Kriegägeldes, wovon
noch eingehender gehandelt werden joll; die Schuldner beeilten fich,
ihre Ausjtände mit dem jchlechten Gelde abzuzahlen, nur wenige
Die außerpreußifhen Münzverfchlechterungen in Deutfchland ꝛc. 091
Gläubiger hatten die den meijten unbekannte VBorficht gebraucht, mit
Borbehalt des Agios zu quittieren. Beſonders aber fchadete die
große Preisfteigerung den Lohn- und Gehaltsempfängern, die ihr
Leben faum zu friften wußten und zum Teil ausmwanderten.!)
Weil Preußen alfo das medlenburgiiche Geld nachmünzte,
weil es ferner große Mengen davon als Kontribution aus Medlen-
burg empfing, hören wir von einer Konfisfation desjelben nur ein-
mal: 1761 wurden in Minden 23665 Rtlr. medlenburgifches Geld
in 31 einzelnen Sendungen bejchlagnahmt. Dieſe Münzen blieben
dort bis 1764 liegen, dann wurden 16 Poſten, die fremden Unter-
tanen gehörten, eingefchmolzen, während die 15 andern, preußifchen
Untertanen zuftehenden dieſen als Geſchenk unter der Bedingung
zurüdgegeben wurden, daß fie nicht im Lande verausgabt würden. ?)
Im Suni 1762 bot fich den Unternehmern Gelegenheit, die
Streligihe und Plönſche Münzftätte zu pachten, wo fie Bern-
burgifhe Münzen, ſächſiſche 2- und 1-Grofchenftüde ſowie neue
Auguftdor prägen und dafür 100000 Rtlr. Schlagihag geben
wollten?) Sehr wahrjcheinlid fam es zu diefer Prägung, aber
unter preußiſchem Stempel. Denn nach dem am 17. Dezember 1762
gefchlofjenen Kontrakt follten fie auch „in den kombinierten Münzen“
zu Bernburg, Plön und Medlenburg nur noch nad) 19°/,-Talerfuß
unter preußifchem Gepräge münzen.*) Wir fügen Hier gleich bei,
daß, wie die Scheidemüngen in den preußiichen Münzanjtalten 1763
nah 25- und 30-Zalerfuß ausgebracdht worden find, dies auch in
den fombinierten der Fall war. Die bier entftehenden Grofchen
und Sechſer trugen den Münzbuchſtaben G.°)
Mit der dritten für uns wichtigen Münzart, die aus der eben
genannten Holjtein-Plönjchen Prägftätte hervorging, hatte es eine
ganz eigene Bewandtnid. Eins der bedeutendften Faufmännijchen
Genies, die das 18. Jahrhundert hervorgebracht hat, war Heinrich
Karl Schimmelmann, der ſich vom Stettiner Ladendiener zum
1) Wiarda, Oftfriefifche Geſchichte, IX, ©. 15, 16, 73—77, 92 -93.
2) 8.-D. an Graf Reuß mit Defignation, Botsdam, 11. Februar 1764.
Tit. LV, 3.
8) Ym.-Ber. Köppens, Magdeburg, 16. Juni 1762. R. 96, 409 C.
4) R. 163, I, 99.
5) Münzbefchreibung Nr. 1710, 1712, Rote.
099 Erites Bud. Viertes Kapitel.
dänischen Minifter und Grafen emporgearbeitet hat und 1782 mit
Hinterlaffung eines Vermögens von 14 Millionen Rtlr. ftarb. Er
ſchloß nach der Schlacht bei Kolin mit Friedrich dem Großen be—
deutende Lieferungsfontrafte, wobei er 1'/, Millionen Rtlr. ge-
wonnen haben joll, und pachtete die Meißener Vorzellanfabrif.
1758 aber ging er nad Hamburg.!)
Hier befchäftigte er fih auch mit Münzſachen. Im Auguft
1758 ließ er den jächfiihen Wardein Knauft fommen und fi) von
ihm einen Aufjag über alle Erforderniffe einer Münzftätte au—
fertigen. Man wußte in Dresden, daß er fie unter dänischem
Schuße betreiben wollte.?) Damals aber fcheint e8 noch nicht zum
Prägen gefommen zu jein. Er verjchrieb vielmehr 1759 10000 Atlr.
in ſächſiſchen Tympfen von den preußifchen Unternehmern und ließ
fie von Hamburg nad) Danzig gehen, wo fie aber fonfisziert wurden.
Minifter Findenftein machte wenig Hoffnung, fie wieder los zu be-
kommen, da jelbft die Durchfuhr folder Münzen der Magiftrat
nicht gejtattete. Die Tympfe blieben denn auch Fonfizziert, nur
wurde den Empfängern, den Danziger Kaufleuten de Cuyper und
Stolterfoth, die weitere Strafe von 10°/, des Wertes erlafjen.?)
Anfang 1761 kam es dann zu einem, Kontraft zwijchen
Schimmelmann und dem Herzoge Friedrich Karl von Holftein-Plön;
zwar trat Schimmelmann davon zurüd, doch widmete er feine ver—
mittelnden Dienfte weiter diefer Sache.) Am 11. Mär; 1761
Ihloß der Herzog einen andern Kontraft mit den Hamburger
Bankier Seyler und Tillemann; aber auch diefer mußte am 1. Mai
aufgehoben werden, weil der König von Dänemarf von gering=
Haltigem Gelde Schaden für fein Land befürchtete.d) Erft als Fried-
rih Karl erklärte, er werde unter dem Stempel eined fremden
1) J. ©. Hunger, Denkwürdigfeiten zur Finanzgefchichte von Sachſen,
Reipzig 1709, ©. 165—168; J. D. Preuß, Friedrich d. Gr., Il, Berlin 1833,
©. 391, 445.
2) Unruh an Brühl, Dresden, 22. Auguft 1758. A. D. Loc. 451.
3) Iſaac und Itzig an Minifter v. Blumenthal, Breslau, 20. Juni 1759.
— Findenftein an d. Gen.-Direktorium, 3. Juli 1759. Tit. XVII, 12. — Un-
ruh an Brühl, Dresden, 5. Oftober 1759. U. D. Loc. 451.
* Friedrich Karl an den preußifchen NRefidenten in Hamburg, Hecht, Plön,
19. Januar 1761. R. 81, 104.
6) Das Folgende nad) A. Schi. A. VII, 583, Vol. I—-XI.
Die außerpreußifchen Münzverſchlechterungen in Deutſchland ı. 03
Fürften prägen und das Geld bei den Armeen in Deutjchland aug-
geben lafjen, er müfje fonft auf einen Gewinn von 360000 Rtlr. ver-
zichten, gab der König die Unternehmung zu.
Schon im März 1761 war man darüber einig geworden, Die
Prägung im Schloß zu Rethwiſch vorzunehmen, und im Juli und
Auguft wurden die Vorbereitungen unter fortwährender Vermitte-
lung Schimmelmanns beendet. Der Kommis des Haufes Seyler
und Zillemann, Johann Wieger aus Straßburg, trat als Unter-
nehmer ein; es wurde mit dem Anhalt Zerbiter Geheimrat Cappel-
mann in Hamburg über Gebraud) des Zerbſter Stempel3 ver-
handelt, und am 23. Auguft fonnte Wieger aus Zerbit melden, daß
der Kontrakt fertig fei.
In dem Kontrakt Wiegerd mit dem Herzog von Plön wurde
zunächſt ausgemacht, daß diejer in Rethwiſch auf eigene Koften und
unter eigenem Stempel Speziestaler und Gulden nah Reichsfuß
prägen follte.!) Auf Scinmelmanns Rat wurden diefe in Ham—
burg ausgegeben, um dem Publikum jeden Verdacht zu nehmen.
Biel ift davon aber nicht gemünzt worden. Sodann aber jollte
Wieger jährlih 300000 Mark TFeinfilber in geringe Kriegsmünze
verarbeiten lafjen und dem Herzog als Schlagicha für jede ver-
münzte feine Mark eine Mark däniſch Kurant, außerdem noch
andere hohe Abgaben zahlen.
Sn dem KRontraft mit der Anhalt Zerbfter Kammer wurde
dem Wieger erlaubt, unter Zerbiter Stempel zu Rethwiſch 8- und
4-Groſchenſtücke ſowie Scheidemünze nach Anhalt-Bernburger Fuß
Ichlagen zu lafjen, wofür er auf die feine Marf der Kammer
1 Zaler in Rethwifcher Münze zu jenden hatte. Wenn Bernburg
feinen Fuß verringerte, durfte er das auch, aber erjt nach Be—
willigung der Kammer. Er war befugt, da8 Gepräge zu ändern,
aber nicht des Herzogs Bildnis anzubringen; es jollte ihn freiftehen,
die Sahreszahl von 1754 an zu wählen, die ihm am günftigften
erſchien.?)
1) Darüber habe ich gehandelt in den Berliner Münzbl. 1905, Nr. 40.
2) Entwurf beider Kontrakte ohne Datum. A. Schl. A. VII, 583, Vol. III.
— Die Anhalt⸗Zerbſter zu Rethwiſch gemünzten Drittel- und Zwölfteltaler mit
der Jahreszahl 1758 ſ. bei J. Mann, Anhaltiſche Münzen und Medaillen.
Hannover 1907, Nr. 364, 367.
⸗
94 Erſtes Buch. Viertes Kapitel.
Am 16. September 1761 wählte man einen 41-Talerfuß.
Herzog Friedrich Karl ſtarb ſchon am 18. Oktober 1761, mit welchem
Ereignis die Schleswiger Archivalien abſchließen. Sein Nachfolger
in Plön wurde infolge eines Vergleichs vom 29. November 1756
der König von Dänemark, Friedrich V. Der preußiſche Geſandte
in Kopenhagen, von Borcke, meldete, daß die Kontrakte übergeben
und die Münze im Gange ſei, und vermutete, daß Dänemark ſich
den Extragewinn daraus nicht entgehen laſſen werde. Zu einem
Einſpruch dagegen hatte er kein Recht, doch ſollte er ſich indirekt
um Siſtierung jener Münze bemühen.)
Die preußiſchen Unternehmer taten alles, fie zum Stilftand
zu bringen, und jchieten zu dem Zwed 250000 Rtlr. nad) Kopen-
bagen.?2) Sie erreichten ihn, wie es fcheint, damit, denn die Neth-
wilcher Prägung ift wohl faum über den Januar 1762 auf dänifche
Rechnung fortgelegt worden. Natürlich fuchten Ephraim und sig
auch den Abſatz der Rethwiſcher Produkte in ˖ Deutſchland mit allen
Kräften zu vereiteln, bis ſie ſelbſt 1762 dieſe Münze pachteten.
(S. S. 91).
Schon Anfang Oktober, alſo 14 Tage nach Beginn ihrer
Prägung, waren die Zerbſt-Plönſchen Münzen in Leipzig im Um—
lauf.?) Sie waren nicht zu 41 Rtlr., ſondern ſchlechter: wie der
Rethwiſcher Münzmeifter Georg Anton Schröder ſpäter angab, zu
41 Rtlr. 18 Schilling ausgebracht worden. Schröder war im Jahre
1761 Wardein in Schwerin geworden, aber noch in demſelben Sahre
von Schimmelmann nach Rethwifch gerufen worden, wo er bis zum
Tode des Herzogs amtierte, worauf er Münzmeiſter in Danzig
wurde.) Wer jein Nachfolger in Nethwifch war, wifjen wir nicht.
Schröder erzählte fpäter noch, daß die Rethwifcher Münzen
wöchentlich in vier Wagen nad Hamburg gefahren worden feien,
und das preußijche General-Direktorium erfuhr, daß wöchentlich große
1) Ber. Bordes, Kopenhagen, 30. Oktober. Yindenftein an Borde,
7. November 1761. R. XI, 167 (Dänemark 58 A).
2) Atteft Bordes o. D. R. 96, 409 C.
8) Ber. der Ephraim und Itzig, Berlin, 12. Dftober 1761. R. XI, 167.
9 Schröder war in Danzig bis 1765, feitdem Münzmeifter in Warſchau
bi3 zum Sabre 1795. Er war der Sohn des hannöverſchen Münzmeiſters Johann
Anton Schröder. Ber. Schröderd an Minifter v. Heinig, Warjchau, 2. März
. 1796. it. XVII, 13. |
Die außerpreußifchen Müngverfchlechterungen in Deutichland ꝛc. 95
Transporte diefer Sorten von Hamburg über Braunjchweig nach
Berlin unter Adreſſe der Kaufleute Klunder und Schwark gingen.?)
Die braunſchweigiſche Regierung behauptete aber, davon nichts zu
willen, fie hätte mit der Münze zu Rethwiſch nichts zu tun, gejtand
aber zu, daß fie Zerbfter Drittel aus Hamburg für eigene und
fremde Rechnung habe fommen, in Braunfchweig und Berlin davon
aber nichts habe ausgeben lafjen.?)
Schon am 7. November 1761 wurden außer den medlen-
burgifchen, Stralfunder und Hildburghaufenfchen auch die Zerbſt—
Plönſchen jchlechten Sorten verboten, da fie 30 bis 40°, fchlechter
als die fächfifchen Drittel feien.?) Der König befahl dann auf Be-
treiben der Unternehmer, diefe Gelder ohne jede perfönliche Rück—
fihtnahme zu konfiszieren; alle Mitglieder des General-Direftoriums
feien dafür verantwortlid; ein Beamter, der dabei jäumig fei,
werde mit jofortiger Kafjation bejtraft.*)
Es kam gleich darauf zu einigen Ronfiszierungen, 3.8. in
Stettin von 12000 Rtlr. in ſchwediſchem (Straljunder) Gelbe.)
Ferner wurden dem befannten Kaufmann Gotzkowsky 50000 Rtilr.
Zerbſt-Plönſcher Sorten, die er bei der alliierten Armee anzubringen
ſuchte, in Bielefeld angehalten und troß aller feiner Broteftationen
und Unschuldsbeteuerungen konfisziert.*) Wenn Gotzkowsky auch den
Juden alle Schuld zuzufchieben fucht, jo fagt er doch ausdrüdlich,
daß er nach dem Verbot Diefer Münzen Order gegeben babe, „eine
Brobe von 50000 Rtlr. nach der alliierten Armee zu enden, ob
folhe dafelbft nicht anzubringen ftünden“. Die Juden hätten dann
erft ein Durchfuhrverbot erwirkt und feine Münzen Tonfiszieren
laſſen. ”) Dem mochte jo ſein; als „patriotiſcher Kaufmann“ hätte
u 1) Finckenſtein an das Gen. Direkiorium, 17. November 1761. Tit. XV, 1.
2) Schreiben der Regierung, Braunſchweig, 2. Januar 1762. Ebenda.
8) Avertiſſement. Tit. XI, 167.
9) K.⸗O. an das Gen.-Dir., Strehlen, 6. Dezember 1761, und Breslau,
2. Januar 1762. Tit. LV, 1.
5) SGen.-Boftamt an das Gen.-Dir., 27. Dezember 1761, R. 96, 409 C.,
und 10. Zanuar 1762. Tit. LV, 1. Das Geld war für einen Stettiner Kauf-
mann Frijener beftimmt.
6, K.⸗O. an d. Gen.-Dir., Strehlen, 6. Dezember 1761. Ebenda.
7) Geſchichte eine Patriotiſchen Kaufmanns. Schriften des Ber. f. d.
Geſch. d. Stadt Berlin, Heft 7. Berlin 1873, ©. 68-76, 81. — Die 50000 Rtlr.
wurden in Berlin eingefchmolzen und ergaben:
96 Erſtes Buch. Viertes Kapitel.
Gotzkowsky fih aber von folchem Handel mit —— Gelde
doch wohl fernhalten müſſen.
Man erfährt dabei auch, daß der Berliner Boligeibireftor
Kircheiſen in Berlin 12000 Rtlr. Plönjcher Münzen Tonfiszierte,
die in einem Wagen mit doppeltem Boden dahin eingefchleppt
waren.!) Endlich ertappte man wieder in Bielefeld einen Trans—
port von 20000 ARtlr. in Zerbiter Münze an einen dortigen Kauf-
mann von Laer, dem es ebenjo ging wie Gotzkowsky. Darunter
waren auch 7183!/, Rtlr. in medlenburgifchen Sorten; gegen alle
Bitten wurden dieſe Gelder 1764 eingejchmolzen.) Man fand bei
der Einjchinelzung der Gotzkowskyſchen Münzen einen Fuß von
42!/, Ntle.,?) während bei einer Probierung in Dresden fich ein
folder von 42 Rtlr. 1 Gr. 2 Bf. ergeben Hatte. *)
Gerade als die preußifchen Unternehmer erlangt hatten, daß
ihr Bernburger Geld in Schlefien erlaubt wurde, fingen die Hild-
burghauſenſchen Sorten mit Bernburger Stempel an fi) auszu-
breiten, und Ephraim und Itzig forderten nun, daß die Einfuhr
von neuen Bernburger Geprägen verboten würde, was auch gefchah.°)
In Hildburghaufen prägte man zuerjt unter eigenem Stempel,
aber feit 1761 äußerst fchlecht, nämlich Grofchen nad) einem Fuß
von 41 Rtlr. 7 Gr. 8 Pf., dann 44 Rtlr. 7 Gr. 4 Pf., dem Bei-
ipiele Sachſen-Saalfelds folgend, das ſolche Sorten ſchon 1760 zu
43 Rtlr. 2 Gr. 9 Pf. und 44 Rtlr. 5 Gr. 3 Pf. ausgebradt
hatte.6) Dann aber fchien es bei den fortwährenden Verboten in
Preußen und anderswo geraten, ein anderes Gepräge zu wählen.
Silber . . . 3927 Mark 6L. zu4R. 16 Gr. f. = 1200 Mf. 9 Gr. fein,
Kupfer . . ..2727 „ 8, — 1363?/, Pfd.;
die Marf Seinfilber zu 28 Rtlr., das pfd. Kupfer zu 8 Gr. gerechnet, ergab
34055 Rtlr. 11 Gr. wovon 1/, "als Denunziantenanteil, 3/, an die Staatskaſſe
fielen. Berlin, 6. Sanuar 1762. Tit. LV, 1. |
1) Batr. Kaufmann, ©. 73.
2) Ber. des Gen.-Dir., Berlin, 29. März 1764. Bitte des von Laer durch
8.-D. vom 11. April 1764 abgefchlagen. Tit. LV, 3. |
3) R. 96, 409 C. Ä |
9) A. D. Loc. 1334, Vol. IV.
6) Ephraim und Itzig an Schlabrendorff, Berlin, 9. Auguft 1762. Aver-
tiffement3 vom 12. Auguft für die Kurmark, von 17. für Schleſien. A. B.
M. R. IV, 33a, Vol. II. |
6, A. D. Loc. 1334, Vol. IX.
Die außerpreußifchen Münzverfchlechterungen in Deutſchland ꝛc. 97
Als der Kaijer den Kurfürften von Sachjen mit der Erefution gegen
Hildburghaufen beauftragte, die jener unter den damaligen Um-
ftänden natürlich nicht ausführen fonnte, die den Herzog aber doch
wegen der Zukunft beforgt gemacht haben wird, verfprad er, feine
Münze zu ſchließen. Er tat das auch, legte aber eine neue in
Klojter Veilsdorf an und ließ hier im Namen feines Bruders unter
fremdem Stempel, bejonder® Bernburgijchem, nah „unerhört”
Ihlehtem Münzfuße Drittel und Sechitel prägen.) Diejer Unter-
nehmung bat wahrjcheinlich erit der Friede ein Ende gemadt.
Vielleicht wurde hier ein 51-Rtlr.- Fuß befolgt, da die Dresdener
Balvationen einen jolchen höchſten Fuß für Bernburger Sechitel
mit der Jahreszahl 1758 als der am fpätejten, ficher nicht vor 1761
erichienenen Münzen erwähnen.?)
Auf Betreiben der preußifchen Unternehmer, die erfahren
hatten, daß auch Schwarzburg-Sondershaujen fchlechtes Geld jchlagen
wollte, jchrieb man preußifcherjeit3 dem Fürften, er möchte es lieber
unterlafjen, da der König das nicht gleichgültig anjehen würde.
Der Fürſt verteidigte ficd aber damit, daß er nur dem Mangel an
Scheidemünzen abhelfen wollte und dieje bejjer als die meisten um-
laufenden prägen lafjen werde.?) Wenn überhaupt, fo hat er Doch
nicht viel fchlechtes Geld hHergejtellt, weil Klagen darüber nicht
einliefen.
N Bromemoria ohne Unterfchrift, Leipzig, 8. Dezember 1762. R.96, 409 D.
2) A. D. Loc. 1334, Vol. X. ©. auch Tabelle IV, c.
3, Minifter Graf Findenftein an den Fürſten, 10. November 1761. Ant-
wort: Sondershaufen, 24. November 1761. R. XT, 167.
Acta Borussica. Münzwefen Ill. 7
Zweites Buch.
Der Derfehrswert des Krieasgeldes.
Erfies Kapitel.
Der Derfehrswert der Kriegsmünzen preußifchen Bepräges.
Wenn man von der Wirkung des Kriegsgeldes oder gering-
baltiger Münzen überhaupt auf Handel, Verkehr und Volkswirtſchaft
ſpricht, Jo verjteht man darunter bejonders ihren Einfluß auf die
Steigerung der Warenpreife und des Wechſelkurſes. Es ift nun
unjere Aufgabe nicht, eine Gejchichte der Preiſe zu geben, und wir
können ung auch nicht auf die ſehr intereffante und ſchwierige Unter-
ſuchung einlaffen, wieviel bei der Preisfteigerung auf die Münz-
verfchlechterung und wieviel auf andere Umftände, wie die gewaltig
zunehmende Kriegsnachfrage und das mit ihr nicht gleichen Schritt
haltende Angebot, kam.) Wir müſſen ung darauf bejchränten,
erfteng das Material zur Beantwortung diejer Fragen injoweit her-
beizufchaffen, al® es die Müngzverfchlechterung betraf, was in den
vorigen Kapiteln gejchehen ift; zweitens zu erörtern, wie fich
Regierung und Bevölferung dabei verhielten.
So ſehr wir die Lüdenhaftigkfeit der Nachrichten über Die
Münzprägungen zu beklagen hatten, jo vollitändig find die umfang:
reihen Alten der inneren Verwaltung über die Wirkungen des
Kriegsgeldes erhalten.
König Friedrich hat während des ganzen Krieges, jolange es
nur möglich war, feinem Lande das gute Geld zu bewahren geſucht.
Schon bei Beginn des Krieges jorgte er dafür. Die Feldkriegs—
faffe gab die Friedrichsdor mit Y/, bis 1/,/, Aufgeld oder gar pari
aus. Als das die Ephraim hörten, wollten fie 1°/, geben, wenn
fie die Friedrichgdor erhielten, womit fie die zum Silberfauf nötigen
englifchen und holländifchen Wechjel zu bezahlen vorhatten.?) Kaum
1) Über die Steigerung der Warenpreije f. Kofer, Finanzen, ©. 373, 374.
2) Im.⸗Ber. Bordes, Torgau, 1. März 1757. R. 96, 425 P.
102 Biweites Buch. Erftes Kapitel.
hörte der König davon, fo erfundigte er fich nach diefem Agio und
vernahm, daß es ihm gar nicht berechnet worden war. Er unter-
ſagte dem Kommiſſariat diefen Handel, und befahl, die Friedrich&dor
nur an preußiiche Lieferanten zu bezahlen, während in Sadjen
alles nur „mit geringer Silber- und Scheidemünze“ bezahlt werden
müffe.!) Ä
| Das begehrte Goldgeld, das der König in feinem Schaß an-
gejammelt Hatte, mußte bei der Mobilmachung und im Laufe des
Krieges in den Verkehr fließen. Um zu verhindern, daß es fogleic
ausgeführt würde, juchte Friedrich die Nachfrage nach Gold im
Lande zu fteigern. Er befahl ein Edikt zu erlaffen, demzufolge die
Zölle und Lehnpferdegelder ganz, die Domänenpachten, Poſt-,
Alzife-, Chargen- und Stempelabgaben zum Teil mit Friedrichsdor
bezahlt werden jollten.?) Daraufhin ſetzte das General-Direktorium
feft, daß die Lehnpferdegelder und Domänenpachten — nicht die
Pachten der einzelnen Bauern — ganz, die Zölle, Chargen- und
Stempelgelder, wenn der Betrag 5 Rtlr. und mehr, die Poft- und
Afzifeeinkünfte, wenn er 10 Rtlr. und mehr betrug, mit Friedrichs-
dor zu entrichten wären.)
Auf Viereds Rat ſprach man nicht von der zu verhindernden
Ausfuhr, fondern nur von der zu befördernden Zirkulation der
Friedrichsdor.t) Wenn man auf feinen Rat von andern Sorten
nichts erwähnt hatte, weil er jonft unzählige Klagen erwartete, fo
liefen doch gleich eine ganz ungeheuere Menge von Gegenvor-
jtellungen ein, die das General-Direktorium zunächſt abwies, da es
nicht befugt jei, das Edikt zu ändern.?)
Auh Schlabrendorff war gegen das Edikt gewejen und hatte
den König jowie Retzow dringend gebeten, davon abzujehen und
1) K.⸗O. an das Feld-Kriegs-Kommifjariat, Dresden, 11. März 1757. Ebenda.
2) Nr. 10. |
8, Edikt vom 21. Auguft 1756. Mylius N. C. II, ©. 159.
*), Vieredd Bemerkungen vom 5. September 1756, ebenda; das Edikt
wurde auf den 21. Auguſt zurüddatiert.
5) 1756 fandten Gegenvorftellungen: Mindenjche, Königsberger, Pommer⸗
fhe, Neumärkiſche, Halberjtädtifche Kanımer; Berliner, Kolberger, Frankfurter
Kaufmannfchaften; Stettiner Kommerzkolleg; Hinterpommerſche Stände; Kreis
Friedeberg, Kreis Schievelbein, Hohenfteinjche Ritterſchaft. — ©. auh A. M.
Halberftädt. Kammer I, 156.
Der Verlehröwert der Kriegsmünzen preußifchen Gepräges. 103
das einzig erfolgreiche Mittel anzumenden, nämlich den Friedrichsdor
auf 5 Rtlr. 6 Gr. zu feßen, da er ſchon 5 Rtlr. 4 Gr. gelte.
Der König aber meinte, es fei damit zu viel gewagt, er fürchtete
wohl für das Silbergeld. Dennoch hatte Schlabrendorff recht, er
war es, der 7 Jahre fpäter den bier gemachten VBorfchlag durchjegte.
Die meiften der einlaufenden Klagen betonten, daß viel zu
wenig Friedrichsdor vorhanden feien und man für einen 5 bis 6°,
Aufgeld geben müſſe. Sodann wurde geltend gemacht, daß viele
Ablige Feine 5 Rtlr., ja nicht einmal 2!/, Rtlr. an Lehnpferdegeld
zahlten, worauf für dieſe Fälle die Zahlung mit Gilbergeld er-
laubt wurde. ?)
| Eine größere Ausnahme erfuhr das Edikt zuerft im Minden-
ſchen. Da das Hauptlandesproduft, die Leinwand, nicht über die
Wejer durfte, jo war es jehr jchwer, Friedrichsdor zu erhalten, man
mußte fie fich wie eine Ware, die nicht im Lande hergeftellt wurde,
mit ſchweren Koſten kommen laffen. Deshalb wurde erlaubt, daß
vorläufig alle Mindenfchen Abgaben mit Sechjteln und Zwölfteln
bezahlt würden. Im Sabre 1757 mußte dasfelbe für die pommer-
. Shen und Magdeburgifchen Pferdegelder zugeftanden werden, und
1758 wurden, da die Friedrichsdor durch das Kriegsgeld verdrängt
waren, weitere Ausnahmen nötig.®) Überhaupt war es damals
nicht mehr möglich, das Edikt ftreng durchzuführen; der furmärkifchen
Kammer wurde mitgeteilt, fie brauche darauf nicht mehr fo genau
zu halten. Aufgehoben wurde es aber nicht. Als im Jahre 1759
die Mittelfriedrichsdor erjchienen, follte die Zahlung mit folchen
geſchehen. |
I) Im.⸗Ber. Schlabrendorff3, Breslau, 24. Auguft; R.-D. an ihn vom
27. Auguſt 1756. A. 8. M. R. IV, 31, IV und Wr. 11.
3) Übrigens erforderte der Krieg auch große Mengen von Silbergeld, über
defien Mangel Stöppen wiederholt klagte, was der König aber nicht recht glauben
wollte, da ja neulich noch behauptet fei, es laufe nur Silbergeld um und die
Friedrichsdor gewönnen Aufgeld. Köppen müſſe nur die Grofchen und Sechſer
mitnehmen, die er, der König, gern los werde, und fi mit dem General-
Direktorium darüber in Verbindung fegen. K.⸗O. an Köppen, Dresden, 15. und
23. Dezember 1756. Treſorakten R. 163, I, 75.
3, Nefolution für d. Mindenfhe Kammer vom 21. Dezember 1756. Tit.
XVI, 17. — Die Wafjerzölle und Alzife im Magdeburgifchen follten gar nicht,
in Berlin nur zur Hälfte mit Friedrichsdor gezahlt werden.
104 | Zweites Buch. Erſtes Kapitel.
An diefe Verhandlungen Fnüpften ſich andere jehr wichtige
über die Auseinanderfegung zwifchen Gläubigern und Schuldnern,
wie fie bei jeder Münzveränderung nötig werden, zunächft wegen
der auf Goldzahlung lautenden Obligationen. Die pommerjche
Regierung gab an, „daß die Goldmünzen wegen des bequemen
Transports und da fie nur halbes Borto zahlen, einen großen Vor-
zug baben”.!) So richtig das an fich ift, fo ift uns Doch befannt,
daß das Agio auf Friedrichgdor in erfter Linie durch die zu
niedrige Bewertung des Goldes hervorgerufen worden iſt. . Gleich-
wohl hielt die Regierung für Recht, daß der Schuldner die Sorte
Ichaffe, in der er bezahlt worden wäre, oder das Agio nach dem
Kurſe der nächſten Handelsftadt dazulege. Die Kaufleute müßten,
werde ein Wechjel auf fie traffiert, die verjchriebenen Sorten zahlen,
es koſte was es wolle.
Indeſſen konnten doch Fälle vorkommen, die eine Ausnahme
von den Gejeten angezeigt erjcheinen ließen. Nach Ausjage der
pommerjchen Landſtände liefen bejonders Groſchen und Sechſer um.
Nun war es möglid, daß der Landmann mit einem Kaufmann
einen Getreideverfaufsfontraft auf Scheidemünze jchloß, weil er
diefe zur Lohnzahlung brauchte und er dabei diejelben Sorten ein-
nehmen und ausgeben fonnte, ohne Agio zu bezahlen. Das war
ungefeglich, weil nach dem Wechjeledift feine Kontrafte auf Scheide-
münze abgejchlojjen werden durften. Das Suftizminifterium war
daher zwar damit einverjtanden, daß der Gläubiger das Agio nad)
dem Kurs der nächſten Handelsftadt oder die verfchriebenen Sorten
zahlte, verwies die Regierung wegen der Kontrafte auf Scheide-
münzen aber auf den Smmediatweg.?) Ob diefer betreten wurde,
ift ungewiß.
Die Dinge ließen fich folange ganz erträgli an, als Der
Graumanſche Fuß eingehalten wurde. Als diefer aber ſeit Ende
1758 ganz allgemein aufgegeben wurde, entitanden große Berlegen-
heiten. Am 20. März 1759 meldete das mittelmärkiſche Pupillen-
1) ©. auch ©. 52, Note 3.
2), Regierungsbericht, Stettin, 5. November 1756. Tit. XVI, 12. — Reffript
des Zuftizminifteriumg, Berlin, 8. Januar 1757. Grauman wurde aud) befragt,
jagte in einem Gutachten vom 4. Dezember 1756 aber gar nicht zur Sache.
Tit. XVI, 12.
Der Berlehröwert der Kriegsmünzen preußifchen Gepräges. 105
follegium, daß dem Kajpar Ernft Friedrich v. Bredow auf Senske
faft fämtliche Gläubiger feines Schüglings (Curandi) wegen des
täglich fteigenden Agios die Kapitalien gekündigt hätten. Äühnliche
Vorfälle ereigneten fich in Menge. Deswegen bat das altmärkifche
Kreis-Direftorium um Abhilfe Konnte diefe auch nicht gewährt
werden, weil das General-Direftorium während des Königs Ab-
wejenheit darüber nichts beftimmen wollte, jo find jene Angaben
des Kreis-Direltoriums doch ſehr bezeichnend für Die damalige
Sadlage.?)
Die alten guten, im Reffript vom 12. Januar 1751 genannten
Sorten: Dukaten, Friedrichsdor, Louisdor und Hweidrittel waren
verichwunden, für Biftolen mußte der Schuldner ſchon 10 bis 15°/,
Agio zahlen. Um dieſes zu gewinnen, fündigten alſo manche
Gläubiger ihre Kapitalien oder ließen fie in Silbergeld umjchreiben.
Davon, jo klagte man, hätten die Gut3befiger den größten Schaden,
fönnten kaum fümmerlich leben und ihren im Kriegsdienjte ftehen-
den Söhnen fein Geld ſchicken. Der Getreidepreis jei wegen der
verbotenen Ausfuhr fchlecht, und die Gerichte Hielten ſich an die
Beicheinigungen der Parteien, die diefe fich von Bankiers und Kauf-
leuten über das Agio ausstellen ließen. Das Direktorium bat des-
halb um Firierung des Agios.
Ganz richtig war dieje Auffaffung wohl nicht. Die Getreide-
preije mochten damals durch die verbotene Ausfuhr etwas gefallen
fein, da8 wurde aber doch wohl bald durch die jtarf vermehrten
Zufuhren zum Heere paralyfiert. Und jene Attefte der Kaufleute
über das Agio werden in den meiften Fällen richtig geweſen fein,
denn in den Städten gab es ebenjo Gläubiger und Schuldner wie
auf dem Lande.
Über die Verhältniffe in den Städten kam es auch bald zu
eingehenden Berhandlungen, die durch einen befonderen all hervor—
gerufen wurden. Die Fabrifanten Wegely und Söhne waren den
Kaufleuten Gregory und Caquot 10000 Rtlr. in Friedrichsdor
ſchuldig und bezahlten mit Mittelfriedrichgdor, was dieſe fich nicht
gefallen laffen wollten.) Das Staatsminifterium fand fi nun
1) Nr. 27 und Reſkript des General-Direktoriums, Berlin, 3. April 1759,
R. 92, Srauman 3.
3) Meldung von Präfident, Bürgermeifter und Rat von Berlin, 22. März
1759. R. 92, Grauman 3. Daher aud) das Yolgende.
106 Zweites Bud. Erſtes Kapitel.
doc) bewogen, wegen dieſes und vieler andern Prozeſſe über die
Bezahlung mit den neuen Gold- und GSilbermünzen dem König
Vorſchläge zu unterbreiten, befahl aber zunächſt Grauman, mit den
angeſehenſten Kaufleuten und Ephraim dag Agio der alten gegen
die Mittelfriedrichgdor und der Gold- gegen die Silbermünzen in
Überlegung zu nehmen.!)
Zunächſt ift Graumans Urteil über den Streit zwifchen
Wegely und Gregory bemerkenswert und jedenfalls richtig. Er gab
Wegely unrecht, weil er, da er am Verfalltage Feine Mittelfried-
richsdor befommen konnte, die 3 Reſpekttage hatte ablaufen laſſen,
in denen er ſich Mittelfriedrichsdor verjchaffte und mit dieſen zahlte,
wodurd) er 20°/, gewann und Gregory ebenfoviel verlor. Das
tue an großen Blägen kein rechtichaffener Kaufmann. ?)
Was nun Die allgemeinen Gutachten Graumand und der
Kaufleute angeht,?) jo jagen diefelben etwas ganz anderes aus, als
man vielleicht erwarten dürfte. Sollten fie mit ihrer wahren
Meinung binter dem Berge gehalten haben, wenn fie behaupteten,
daß Geld keine Ware fei, jondern ein Ding, dem der König den
Wert gebe? Sie ftanden damit auf demjelben nationalöfonomifchen
Standpunkte wie jener Ruſſe Paſſoſchkow ein Halbes Jahrhundert
früher.) Dpder führte der Patriotismus die Feder, als fie das
jchrieben und meinten, der König werde feine Gründe haben, den
Gehalt zu verringern? Wir können das nicht entjcheiden. Gewiß
ift nur, daß damuls, aljo im April 1759, außer zwilchen alten und
Mittelfriedrichgdor der Unterfchied im Kurje zwijchen altem und
neuen Gelde noch fein ſehr großer war. Die Kaufleute behaupteten,
die alten Friedrichsdor hätten vor 6 Monaten ebenjoviel in Silber-
geld gegolten wie nun die Mittelfriedrichsdor. Ferner: man könne
heute für 1000 Rtlr. in neuen Silbermünzen ebenfoviel mobile und
immobile Güter wie vor 6 Monaten kaufen; Getreide und andere
Waren feien nicht im geringjten im Preije geftiegen. Diefe Wahr-
1) Verfügung des Staatdminifteriums an Grauman, Berlin, 9. April 1759.
3) Gutachten Graumans o. D.
3) Gutachten der Kaufleute Martin Schulz, Neitmeyer u. Co., Leveaux u.
Thuillay, Wylih u. Co., Zoh. Georg Wegely u. Sohn, Ephraim u. ©., vom
12. April 1759.
4) ©. Band I, ©. 95.
Der Verkehrswert der Kriegsmünzen preußijchen Gepräges. 107
nehmungen werden es mit geweſen jein, die zu der Behauptung
führten, daß der Staat dem Gelde den Wert gebe.
Die Kaufleute folgerten weiter, daß der Gläubiger nicht ver»
liere, da er jährlich für Mittelfriedrichsdor wie für neue 5°%/, Zinfen
erhalte; ihr Gehalt gehe ihn alfo nichts an. Wie aber erklärten
fie dann die von ihnen zugegebene Tatſache, daß alle ausländifchen
Produkte durch Steigen des Wechfelfurjes teurer geworden waren?
Sie jagten, das liege gar nicht am Gelde. Denn wenn der preußi-
Ihe Handel nicht fo gefährdet wäre, würde der Wechjelfurs nie fo
hoch geftiegen fein; wenn Friede würde und man nur 3 big 4 Monate
mit Münzen paufiere, werde der Wechſelkurs mit den neuen Münzen
fo ftehen, wie vor einiger Zeit mit den alten.
Zum Schluß wird bemerkt, daß eine gejegliche Reduktion des
Rennwertes die übelfte Wirkung auf die Sremden haben würde, die
die neuen Münzen weit über ihrem Edelmetallmert annehmen. Und
da die Mittelfriedrichsdor die Sahreszahlen der alten trügen, fo
deute dieſes doch darauf Hin, daß der König ihnen denjelben Kurs
wie den alten habe geben wollen; in Schlefien fei das ausdrüdlich
befohlen und die Kaſſen handelten danach. Wenn man von früherem
Agio ſpreche, jo denke man dabei meilt an einen Vergleich von
preußifchem Gelde mit fremdem. Dafür, daß, wie Gregory wollte,
das Agio auf die Hälfte der Differenz im Edelmetallgehalt gejeßt
würde, war die Mehrzahl nicht, fie wünfchte nur, daß der Schuldner
dem Gläubiger etwas vergüten mußte, wenn er von. der Bezahlung
mit dem Kriegsgelde Gewinn babe.
Grauman ſchloß fi dem Gutachten der Mehrheit an: Ge—
brauch) und Kurs des Geldes im Lande hänge von der Willfür des
Landesherren ab. Da alles damit bezahlt werden könne, dürfe fich
niemand Darüber beklagen. Zwiſchen dem alten und neuen Gelde
ſei ein Agio unſtatthaft. Nur zwiſchen Mittelfriedrichgdor und
neuem Kurant erlaube der König es, da Alzifezahlungen über
5 Atlr. in Friedrichsdor gejchehen müßten, wodurch dieſe mehr ge—
ſucht würden. Er machte dann einige Vorjchläge über die Höhe
diefes Agio, wollte etwas Bejtimmtes aber auch nicht angeben.!)
1) Gutachten Graumand vom 25. April 1759. — Es ift noch ein Gut-
achten des Joh. Georg Eimbde, Gotzkowsky und SOHREOTLN vorhanden, da3 von
dem der Mehrzahl aber faum abweicht.
108 Zweites Buch. Erſtes Kapitel.
Sehr wahrjcheinlich ift darauf über das Agio Feine Be-
jtimmung erlaffen worden. Ein Hauptfehler jener Gutachten liegt
darin, daß fie den inländilhen Kurs ganz ijolieren und eine
Wirkung des ausländifchen auf ihn faft unbeachtet laſſen. Man
fann zugeben, daß bei den damaligen fchwierigen Transport- und
Berfehrsverhältniffen fich ein ſolcher Einfluß viel langjamer geltend
machte als hente. Man muß auch zugeben, daß der Krieg an und
für fi) den Handel erjchwerte, unficher machte und den Kurs drückte.
Unmöglich aber wird man glauben, daß eine Steigerung des Kurjes
fremden Geldes gegen preußifches von 146 in den Jahren 1755
bis 1758 auf 173 am 1. Mai 1759 Tediglich dieſen Urfachen bei-
zumefjen ift. Denn erftens führte nicht nur Preußen Krieg, jondern
faft ganz Europa, und zweitens fiel der Kurs nicht mit dem Frieden,
ſondern erjt dann auf feine alte Höhe zurüd, als der Graumanſche
Münzfuß wiederhergeftellt war. Den Kulminationspunft erreichte
der Wechſelkurs Ende 1762 mit 231, ftand aber troß des Friedens
Ende Dftober 1763 noch auf 230 und fiel erſt nad) der Münz-
reform von 1764 auf feine alte Höhe zurüd.‘)
Der Minifter v. Schlabrendorff erfannte den Hauptfehler im
Gutachten der Kaufleute wohl;2) er wollte Dagegen, daß das Agio
des alten Kurantgeldes gegen alle Krieggmünzen fetgeftellt würde.
Dann müffe man alle auf Breslau gezogenen Wechfel auf Preußiſch
Rurant ftellen und damit den hohen Kurs auf den Stand von
Dftober 1758 herunterbringen. Daß jehr wenig davon erhältlid
fei, fpreche nicht dagegen, denn in Leipzig und andern Orten fei
Wechfelgeld der Louisblanc, den man faft nie zu fehen befomme.?)
Diefe Anficht des ſchleſiſchen Provinzialminifter® war ganz
richtig: man hätte das alte Kurant wohl als eine ideale Handels-
münze gelten lafjen fünnen. Allerdings das Aufgeld derjelben gegen
die fchlechter werdenden Kriegsmünzen gejeglich zu fixieren, hätten
1) ©. d. Wechſelkurstabelle Nr. VII.
2) Daß man mit neuen Friedrich3dor ebenfoviel wie mit alten ausrichtete,
diefe Behauptung fei ſehr falfch und „wider alle Kaufmannsnotice, denn es auf
die Waren einen großen Unterſchied macht, wenn der Wechſel auf 140, 142 und
156 ftehet“. 4. 8. M. R. IV, 37b.
3) Verfügung an die Breslauer Kaufmannihaft vom 10. Wpril 1759.
U. 8. M. R. IV, 31, Vol. IV.
Der Berkehrswert der Kriegsmünzen preußifchen Gepräges. 109
die Zeitumftände wohl kaum zugelaffen: den wirklichen Verkehrswert
desfelben gelten zu lafjen, lag auch gar nicht im Intereſſe des
Staates, der natürlic) immer wünjchte, den Kurs der von ihm ge-
prägten Münzen fo hoch wie möglich zu Halten.
Eine Verordnung über die Schuldenzahlung wurde aber, je
mehr Preußen von dem Krriegsgelde, beſonders den ſächſiſchen
Dritteln überflutet wurde, doch nötig, Wann ift nicht gewiß, aber
wohl 1759 oder 1760 wurde vom Staatsrat, General-Direktorium
und Departement der auswärtigen Affairen feftgefegt, daß fein
Gläubiger angehalten werden dürfe, ſächſiſche Drittel, auch nicht
mit Agio, anzunehmen. Vielmehr war, wenn das Kapital in alten
Friedrichsdor beftand, mit neuen; wenn in Silber, mit Dranden-
burgifchen Dritteln zu zahlen, und zwar unter Beifügung eines
Reverſes und Beftellung genügender Sicherheit wegen des Fünftig
feftzufeßenden Agios — d. 5. bei zufünftiger Tarifierung bes
Rriegsgeldes gegen vollhaltiges.!)
. Aber auch über neuere Verpflichtungen kamen Zweifel vor, be—
ſonders feit die ſächſiſchen Drittel die fajt befte Habhafte Münze ge-
worden waren. Man beftiminte, da alles damit angefüllt war und
die Edifte vom 14. Juli 1750 und 27. März 1752 unmöglich Ver-
bindlichfeit haben konnten, daß ein Kauf oder Wechjel in ſächſiſchen
Dritteln gültig fe. Wenn feine Sorte ausgemacht wäre, jollte
möglichft eine gütige Verſtändigung zwijchen den Parteien ange-
ftrebt werden. ?)
Unter vielen Entjcheiden intereffiert der folgende. Ein PVer-
füufer liegender Gründe wollte die Hälfte der Kaufjumme in jächfi-
Ihen, die andere in preußifchen Dritteln annehmen, wogegen der
Käufer nur ſächſiſche zahlen wollte, indem er fich auf die Forderung
des Kontrakts: „unverrufener gangbarer Münze“ und „cuius valoris
monetae“ bezog. In jeinem Entjcheid gab das Auftizminifterium
aber dem Käufer Unrecht, denn feine Befchwerde fei jo ungerecht
1) Gutachten des Großkanzlers Jariges, Berlin, den 23. September 1761.
Gutachten des Etat3minifteriumd vom 19. Dezember 1761. Zuftimmung des
Seneral-Direltoriums vom 31. Dezember 1761. Tit. XVI, 12. Zirkular vom
12. Sanuar 1761. Mylius N. C. IIL, ©. 119.
2) Neftript an die Breslaufche Oberamtöregierung, Berlin, 5. Uuguft 1761.
Mylius N. C. III, ©. 57.
110 Zweites Buch. Erſtes Kapitel.
wie irgend möglich, weil jene Formel fich nicht auf „tempus solu-
tionis*, jondern „„contractus“ beziehe, und nicht im Detailhandel
gangbare Münze gemeint fei, fondern ſolche des Smmobilienhandelg,
„welche bei allen nur möglichen Münzveränderungen fi in alle Wege
verinterejfiereu, für ujuell und gangbar anzuſehen“. Die fächjiichen
Drittel jeien aber von calamitas temporis hervorgebracht und nur
aus Gnade würden fie von den Staatslafjen angenommen. Wenn
Berfäufer fih mit der Hälfte in preußifchen Dritteln begnügen
wolle, fo ſei das ſehr billig.!)
Endlih wurde beftimmt, daß als Zinſen keine befferen Sorten
als Tächfifche Drittel gefordert werden dürften, wofern nicht beide
Parteien etwas anderes ausmachten. Unterjchiede zwifchen Mobilien
und Immobilien, zwiſchen mehr und weniger Gefchädigten jollten
während des Krieges dabei nicht gemacht werden.?)
Mußte man fich derart mit dem Kriegsgelde, jo gut es eben
ging, abzufinden juchen, fo taten die Behörden doch alles, die Be-
völferung gegen die Beraubung durch die Miünzunternehmer zu
Ihüßen. Diefen ftanden nämlich, um das nötige Münzmaterial zu
befommen, drei Quellen zu Gebote: erſtens der Bezug von: Paga-
ment und Rohedelmetall von auswärts, zweitens die Umwechſelung
guter fremder Münzen, drittens die guter einheimifcher mit dem
ſchlechten Kriegsgelde.
Über ihren Bezug fremden Goldes und Silbers wiſſen wir
äußerſt wenig. So viel ſteht aber feſt, daß fie dafür um jo mehr
zahlen mußten, je fchlechter die Münzen wurden, mit denen fie die
hamburgiſchen und holländiſchen Wechjel bezahlten. Wir haben fie
genug darüber Tagen gehört. Sie beitanden darum in den letten
Kriegsjahren jo hartnädig darauf, preußifche Goldmünzen einwechfeln
zu dürfen, die ja immer, ausgenommen die neuen Auguftdor, ver-
hältnismäßig beffer waren als die fächfiichen Drittel und andere
Silberjorten, und für die fie die Wechfel aljo billiger befamen.?°)
1) Nefolution für die oftfriefifche Negierung, 25. Juni 1762. Mylius
N. C. III, ©. 147.
2, Neffript an die Breslaufche Oberamtöregierung, Berlin, 17. Oltbr. 1762;
ging an alle Regierungen und Kammern zur Nachachtung. Tit. XVI, 12.
8) 1762 ftanden gegen 100 brandenburgifche Drittel die Mittelfriedrichsdor
auf 165, die Mittelauguftbor auf 163 bis 164, die neuen Wuguftdor auf 95 bis 78,
Der Berlehröwert der Kriegsmünzen preußifchen Gepräges. 111
Die zweite Quelle floß beſonders in Polen und deſſen öſtlichen
Hinterländern, die ſie die Hauptſtütze ihres Münzweſens nannten
und woher fie bis 1761 für 50 Millionen Rtlr. Gold gezogen
haben wollten.!) Dem mochte jo fein, dennoch jcheint es nad) allem,
was wir hören werden, daß das Heimatsland eine mindeſtens ebenfo
reichfließende Duelle war, was die Unternehmer öffentlich natürlich
nicht eingeftehen durften.
Obgleich nämlich Friedrich ohne Unterlaß und fo lange es
nur möglich war, darauf drang, daß feine eigenen Länder von dem
ſchlechten Gelde verſchont blieben, machte fich die Sache in der Tat
doh jo, daß die Juden fortwährend auch in Preußen die gerade
umlaufenden Sorten mit den jchlechteren neuen auflauften und in
diefe ummiünzten. Dann wurde der Münzfuß verringert und Die
eben ausgegebenen neuen Sorten wurden mit noch jchlechteren ein-
gefammelt; jo ging es weiter bis zum Ende des Krieges. Anders
wäre es ihnen auch gar nicht möglich gewejen, jährlich 6 big 10
Millionen Schlagihag abzuführen.
Dieſe Umwechſelung war zwar gegen alle Gejege, mußte aber,
da der König den Schlagfchag nicht entbehren konnte, zugegeben
werden. Das erite Erfordernis dazu war, daß die Poſt⸗- und
Frachtpakete der Münzunternehmer von Alzife, Poft und Zol nicht
eröffnet wurden, denn ſonſt hätten die Beamten bemerkt, daß die
Juden zum Cinfchmelzen gute Sorten jammelten und ihrer Pflicht
gemäß dagegen mit Strafen einfchreiten müfjen. Schon die früheren
Kontrafte hatten den Juden diejes Zugeftändnis gemacht, ausdrüd-
ih wiederholt wurde es in dem abgeänderten Generaltontraft vom
2. April 1756.) Danach blieben ihre Geldpakete uneröffnet und
brauchten nur Gewichts-, nicht Wertporto zu zahlen; die Poft nahm
fie mit einem vom Müngdireftorium unterjchriebenen und numer-
ierten Atteft an, das von dem Grenzzollamte dem General v. Retzow
zugeſchickt wurde. Sodann war den Gumperts ſchon am 11. Februar
die fächlifchen Drittel 145, die fächfiichen Groſchen auf 97 bis 92. Nach Berliner
Kurszetteln. U. St. Tit. XI, Polizei, Generalia, Münzweſen Nr. 8. Der
Stand der ſächſiſchen Drittel ift mir hiernach nicht erflärlich, da fie fchlechter als
preußifche waren.
1) ©. ©. 54.
2) Nr. 7, Poſten 3 bis 5.
112 Bweite3 Bud. Erftes Kapitel.
1756 erlaubt worden, die nachgemüngzten ſächſiſchen Tympfe durch—
zuführen.!) |
Hieran Fnüpften fi) nun Weiterungen, die durch den ganzen
Krieg fortliefen. Als die Poſt in Stettin Anfang 1757 einige
Fäſſer öffnete, fand fie, daß darin nicht nur die zur Durchfuhr er-
laubten ſächſiſchen Tympfe und Szoftafe, fondern auch große Maſſen
preußijcher Szoſtake und Sechspfennigftüde fich befanden, jene offen-
bar dag uns befannte Produkt der Cleviſchen und vielleicht auch
Magdeburgifchen und Berliner Münzftätte.?) Als der Generalpoft-
meilter fich darüber bei Retzow befjchwerte, antwortete diefer nur,
er halte darauf, daß der Kontrakt richtig befolgt werde und bat
Gotter, die Juden vielmehr zu ſchützen, die man neulich) wegen der
nüglicden Ausprägung der Aurichſchen 4-Schillingſtücke zur Verant—
wortung gezogen hätte.?)
Bald darauf fandte Eichel feine Meinungsäußerung über jene
Cleviſchen Münzen, in der er andeutete, daß er es gewejen fei, der
größeres Unheil verhütet hätte.) Mit diefem größeren Unheil ift
ehr wahrjcheinlich ein Blan der Unternehmer vom 9. Januar 1757
gemeint,d) in dem fie vorjchlugen, außer der im Generaltontraft
beftimmten Summe noch 80000 feine Marf in 1100000 Atlr.
6-Kreuzer oder 6=- und 3-Mariengrofchenftüde nad) Cleviſchem
18-Talerfuß zu verwandeln. Damit die guten Münzen erhalten
blieben, wollten fie diejfe neuen Sorten an Köppen gegen Kurant-
geld zur Berpflegung der Armee abliefern.
Die darin ſteckende Sophiflerei war es nun wohl, auf Die
Eichel, der Kleine Daniel, wie er fi) nennt, den König aufmerkfam
machte. Denn wenn die Kriegskaffen fich mit diefen Münzen füllten,
fo breiteten dieſe fich doch früher oder jpäter durd) die Armeen im
Lande aus und verdrängten die guten. Und was hätten die Unter-
nehmer mit den guten eingewechjelten Sorten gemacht? Sie hätten
fie wohl zum Teil zur Abführung des Schlagfchages benußt, be-
1) Retzow an das General-Direltorium, Juni 1756. Tit. XVII, 12.
2) ©. ©. 19—21.
3) Gen.-PBoftmeifter Gr. v. Gotter an das General-Direltorium, Berlin,
14. Sanuar 1757. Antwort Retzows, Klein Boorten, 29. März 1757. Tit.
XVII, 12. Gemeint waren die 4-Mariengrojchen.
9 Nr. 20.
6) Nr. 15.
Der Verkehrswert der Kriegsmünzen preußiſchen Gepräges. 113
ſonders aber gewiß auch zur Bezahlung des fremden Silbers, aus
dem fie wieder ſchlechte Münzen fabrizierten, jo daß der ganze
Plan lediglich auf eine Münzverfchlechterung hinauslief. Daher
jagte der König, der Plan fei für ihn „ichlechterdings nicht an-
ftändig“; diejes „infame Geld“ jolle in den alten Provinzen durd)-
aus nicht verausgabt werden, wie es in Cleve gejchehen fei. Solche
Münzung gehe erft an, wenn die Armee in Feindesland ftehe und
man jenes Geld dort ausgeben fünne.!) So war diefe Münz-
verjchlechterung noch einmal abgewendet worden.
In Berlin glaubte ınan aber doch nicht, daß das Uneröffnet-
bleiben der Geldpafete fi) auf die Afzijevifitation beziehe, und Die
Berliner Kammer befahl im Juli 1757 der Akziſe, fein zum Ein—
ſchmelzen beftimmtes Geld ohne Knöffels Atteft freizugeben, der ge—
Hagt Hatte, daß verbotene Münzen eingeführt würden.?) Noch im
Dezember 1757 bemerkte das General-Direktorium, die Kabinett$-
ordres vom 17. Dezember 1755 und 6. Dezember 1756 bewilligten
nur Mfzifefreiheit der Edelmetalle und des Kupfers, nicht der
Münzen.?), Mit der Prägung von Münzen fremden Stempels
wurde Die Sachlage aber eine andere, noch fompliziertere.
2) Tit. XVII, 12.
3) General-Direktorium an Minifter dv. Borde, 3. Dezember 1757. Tit.
XVII, 24.
Acta Borussica. Münzwejen III.
weites Kapitel.
Der Derkehrswert der Münzen fremden Bepräges.
Schon 1758 in Sadfen, feit 1759 allgemein, wurde der
Graumanſche Fuß aufgegeben und die nicht mit preußifchem Ge-
präge verjehenen Sorten, befonders die jächfiichen Drittel und Bern-
burgischen Münzen, noch fchlechter ala nad) 18-Talerfuß ausgebracht.
Wie es nun im Intereſſe der Unternehmer lag, all diefen Münzen
einen möglichjt allgemeinen Umlauf zu verjchaffen, jo waren im
Gegenteil die Behörden und das Publikum in Preußen bejtrebt, fich
Die fchlechten Sorten vom Leibe zu halten. Als Ephraim, Ifaac und
Itzig Ende 1758 alle preußijchen und ſächſiſchen Münzftätten in
Pacht genommen hatten, erwirften fie den Befehl, daß nicht nur
die Bafete mit Münzen und Barren uneröffnet mit Gewichtsporto
paffierten, jondern daß ihre Münzen auch als Kurant, jowohl im
Berfehr wie auch) von den Staatskaſſen angenommen würden und
alle Metalle und Materialien zoll- und afzifefrei feien.!) Wohl:
gemerkt aber, der König erklärte fpäter ausdrüdlich, daß die Bern-
burgifchen und ſchlechten fächfiichen Münzen ein für allemal nicht
in Berlin geprägt, nicht von den preußijchen Kaſſen angenommen
und auch nicht im dortigen Verkehr umlaufen follten.?)
Zunächſt aber handelte es fih um die Mittelfriedrichg- und
Auguftdor, die, wie der Kommis des Ephraim, Ephraim Markus,
flagte, weder von den Staatskaſſen noch von den fächfiichen und
anderen Kaufleuten auf der Frankfurter Meſſe angenommen würden.
Dagegen ließ man die Kaufleute verwarnen, den Kaſſen die An—
1) Wenn die fächfiichen Drittel fein Kaffengeld wären, würde das Agio
der erlaubten Sorten zu hoch. Köppen an das General-Direltorium, Berlin,
13. Dezember 1758. Tit. XVIL, 24. K.⸗O. an das General-Direltorium, Bres⸗
lau, 26. Dezember 1758. Tit. XVII, 12.
2), Köppen an das General-Direktorium, Berlin, 7. Juli 1759. Tit. XVII, 24.
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 115
nahme befehlen, ließ die Ausfuhr der guten Geldjorten aber unbe-
Ichränft, weil das Edift vom 21. Auguft 1756 den Meßhandel nicht
begreife, bei dem feine geplante Münzausfuhr vorliege. !)
Sodann wurde verfündet, daß allgemein in Preußen Die
Bernburgifchen und fchlechten ſächſiſchen Sorten nicht zu dulden
jeien.?) Diejem Befehl nachzufommen, ging jtellenweije aber jchon
nit mehr an. Denn die Erlaubnis des Königs, die fächfiichen
8-Grofchenftüde in Sachſen und dem Reich in jo großer Menge,
als fie wollten, auszugeben,?) wurde von den Unternehmern un-
zweifelhaft überjchritten.
Die Stettiner Kammer meldete nämlich am 29. Juli 1759, die
fächfifchen Drittel ſeien fchon faft das einzige habhafte Geld, und die
binterpommerfhen Stände Elagten (10. Auguft), Die Agenten der
Juden fammelten alle guten Sorten ein, indem fie dafür nur Bern—
burgifche Drittel gäben. Das mochte übertrieben ſein, wie dieſe
Klagen denn als unbegründet vom General-Direftorium abgewiejen
wurden, aber ganz unwahr waren fie doch nicht.
Nun machte das General-Direktorium aber einen Unterjchied
zwilchen fchlechten und nicht ſchlechten ſächſiſchen Sorten, oder fuchte
ihn zu machen. Als ſchlechte wurden die Drittel mit EC bezeich-
net,*) die andern waren nad) Verfügungen von 19. Dezember 1758
und 7. Auguft 1759 anzunehmen. Die beiden Berliner General-
faflen Hingegen verftanden unter anzunehmenden ſächſiſchen Sorten
nur die mit preußijchem Gepräge in Dresden und Leipzig gejchlagenen
Drittel und XII-Mariengrofchenftüde. Dieſe Auffaffung entſprach
gewiß der des Königs, wogegen die Berliner Kammer einen dritten
Standpunkt vertrat: lieber auch die jächfijch geprägten ohne und mit
EC anzunehmen, da fie voneinander zu jchwer zu unterjcheiden und
1) Beriht und Entfcheid der Meßkommerzienkommiſſion, Frankfurt a. O.,
11. März 1759, vom General-Direltorium genehmigt am 15. März 1759. —
Gleiche Befehle am 20. März 1759 an die Kafjen und am 4. April 1759 an den
Mindenſchen Kanımerpräfidenten v. Mafjow, der jene Goldmünzen den Preußen
der alliierten Armee nicht auszahlen wollte.
2), Neffript an die Kammern, Kaſſen, Gotter und Kircheifen, Berlin,
11. Suli 1759. Vgl. ©. 114, Note 2.
3 8.-D. an das General-Direltorium, Landshut, 21. Mai 1759.
4) Nejkript an die neumärkifche Kammer vom 26. uni 1759. Diejes
und das Folgende aus Tit. XVII, 12. ©. Münzbefchreibung Nr. 1785 —1802.
8*
116 Bweites Bud. Zweites Kapitel.
die einen fo fchlecht wie die andern feien.!) Das General-Direl-
torium hielt fi aber an den föniglichen Befehl,“ jo daß die
Ihwanfende Auffafiung, was eigentli unter guten ſächſiſchen
Münzen zu verftehen wäre, weiter bejtand: die Generalfafjen wiejen
alle mit fächfiichem Bilde verjehenen Drittel zurüd.
Dadurch famen nun die Provinzialfaffen, die die einlaufenden
fächfiichen Drittel nicht nach Berlin fenden durften, und die Be—
völferung in die größte Verlegenheit. Der Intendant, General-
leutnant v. Maſſow bezahlte die Lieferungen für die Armee faft nur
mit diefen Sorten, und ſelbſt die Bernburgijchen Drittel wurden jo
häufig, daß jtellenweile die ganzen Kriegsgefälle (Kontribution) in
feinem andern Gelde abgeführt werden fonnten.?) So ging es denn
nicht anders: man mußte ein Auge zudrüden und es mit der An—
nahme nicht jo genau Halten, befonder® wenn die Gelder in der
Brovinz blieben.) Zugleich aber wurde in Pommern verfügt, daß
‚ die Bolizeiausreuter den jüdijchen Agenten alle andern als preußi-
Ihe Sorten Ffonfiszierten, wenn fie mit folchen dag erhandelte
Silber bezahlten.?)
Ähnlich wurde die Lage bald überall. Wie der Magdeburgifche
Kriegsrat Gellarius zum Getreide- und Mehltransport nach Sachen
von Feldkriegskommiſſariat 13000 Rtlr. in ſächſiſchen Dritteln er-
hielt, Köppen aber deren Annahme verweigerte,®) ebenfo verlangte
jede Behörde von den andern gute Sorten, fuchte felbft aber Die
ſächſiſchen abzufchieben, wodurch dann die preußijchen im Publikum
immer feltener wurden.
Als Anfang 1760 der neue Kontralt mit den Unternehmern
zuftande gefommen war, wurden ihnen auch alle früheren Benefizien
weiter gewährt.) Da machte dag General-Direltorium den Juden
neue Schwierigfeiten, indem es fich weigerte, ihnen und ihren Be—
1) Nr. 28.
2) Rejfript an die Inrmärfifche Kammer vom 2. Januar 1760.
8) Kammerbericht, Berlin, 11. September, und Bericht des Amtmanns
Levetzow, Amt Sudomw, 17. November 1759.
4) Nefkript an die pommerjche Kammer, Berlin, 13. Dezember 1759.
6) Pommerſche Kammerverfügung, Stettin, 29. November 1759. Bahr-
feldt a. a. ©., ©. 3000, 3001.
6) Kammerber. Magdeburg, 11. Januar 1760.
7) K.O. an da3 General-Direltorium, Freiberg, 26. Januar 1760.
Der Berfehräwert der Münzen fremden Gepräges. 117
auftragten YFreipäfle zum Auflauf von Edelmetall zu geben. Dieje
beflagten fich deswegen bitter: mit vielem Verdruß und Beitverluft
müßten fie alles Nötige einzeln erbitten; laut ihren Privilegien von
1755 dürften ihre Münzen frei in ganz Preußen Eurfieren, die Ein-
und Durchfuhr fremder fchlechter Gelder hänge von ihrer Zu—
ftimmung ab. Sie fünnten unmöglich für jeden einzigen ihrer
Agenten, von denen bald diefer, bald jener in Tätigkeit trete, jedes—
mal um einen neuen PBaß bitten, vielmehr müſſe ein mit ihrem
Münzfiegel verfehener Pag genügen. Wenn fie weiter fo wenig
unterjtügt und jelbft von den Kanzeln gegen den Kurs ihrer Münzen
gepredigt werde, jo könnten fie dem Könige unmöglich den be-
ftimmten Schlagfchag abliefern.!)
Die legtere Drohung ſchlug durd. Wenn das General-
Direktorium noch am 13. Yebruar 1760 der furmärfifchen Kammer
befohlen Hatte, nur Münzen preußiſchen Gepräges anzunehmen, So
wurde auf ein Gutachten Köppens 5 Tage ſpäter allen Rammer-
präfidenten gefchrieben, daß die Gelder der Juden unter der Hand
und connivendo anzunehmen feien, was aber nicht fürmlich publi-
ziert werden dürfe. Zugleich wurde den Unternehmern erlaubt,
Päſſe auszuftellen, denen nur ihr eigener vidimierter Paß beizu-
fügen jei.
Mit alledem war aber nicht gejagt, daß nun auch die Steuern
mit nichtpreußifchen Münzen abgetragen werden durften.?) Das ließ
fi) aber, je länger, um fo fchwerer vermeiden. Als die Halber-
tädtifche Kammer das Feldkriegskommiſſariat in Wittenberg erjuchte,
die Vorſchüſſe in kaſſenmäßigem Gelde abzuzahlen, erfolgte Die
Antwort (11. Februar), in den Kaſſen feien nur fächfilche und Bern-
burgijche Drittel, der König habe ausdrüdlich befohlen, daß fie von
den Feldfriegsfaffen angenommen werden müßten. Doc war das
den Kaſſen des Heimatlandes nicht erlaubt, denn wie Snöffel am
18. Februar der pommerjchen Kammer ſchrieb, fei den Unter»
nehmern im neuen Kontrakt zwar erlaubt, die jächfiichen und Bern»
burgifchen Sorten in allen Landen frei auszugeben, doch dürften
1) Eingabe der Ephrain und Itzig, Berlin, 13. Februar 1760.
2) Mehrere NReftripte des General-Direktoriums, z. B. vom 4. März 1760
an Steuerrat v. Retzdorff in Perleberg.
118 Zweite® Buch. Zweites Kapitel.
die Kaflen fie nicht annehmen. Das General-Direktorium konnte
nur raten, fich in die Zeit zu ſchicken.!)
So fonnte e8 aber unmöglich weiter gehen. Wenn die Kriegs-
lieferungen faft nur mit fächfifchen und Bernburgiſchen Münzen
bezahlt wurden, wenn diefe freien Kurs im Lande genoffen, wenn
die Juden troß aller Verbote die beiferen Sorten auffauften, fo
war das Geſetz, daß die Steuern nur mit dieſen befjeren Sorten
zu bezahlen waren, nicht mehr aufrecht zu erhalten. In der Er-
fenntnis dieſer Sachlage beriet endlich das General-Direktorium mit
Köppen, was zu tun fei.
Am 27. März und 6. Mai 1760 wurde darüber verhandelt.
Die zweite Sigung am 6. Mai wurde nötig, weil die Unternehmer
am 28. April alle ihre ihnen gemachten Zugeftändniffe mit den Be—
legen einjandten. Demnad wurde am 6. Mai folgendes beftimmt
und allen Behörden zur Nachachtung zugejandt:
Die Unternehiner dürfen Gold und Silber und die vor dem
1. Sanuar 1759 gemünzten preußifchen Sorten mit preußifchen und
ſächſiſchen Münzen auffaufen.?) Die Agenten, welche Freipäffe er-
halten, find den Kammern namentlicd) anzuzeigen. Laut Kabinett3-
ordre vom 2. Januar 1759 hat es bei der Nichtöffnung der Sen-
dungen der Unternehmer fein Verbleiben. Die andern früheren
Zugeftändniffe bleiben gleichfallg in Kraft.
Noch ein ſehr wichtiger Punkt fam zur Sprache: der große
Mangel an Scheidemünze. Da die Herftellung kleiner Sorten, be-
jonder8 wenn deren Münzfuß nicht billiger als der der großen ift,
viel mehr Koſten als die des Kurants verurjacht, jo läßt fich denken,
daß die Juden zu deren Prägung nicht zu bewegen waren. Gie
bezeichneten das als ein Nebenwerf, das fih nur ausführen ließe,
wenn Silber übrig fei, doch wollten fie alles mögliche tun, dem
Mangel abzuhelfen. Köppen ftand deshalb mit Tauengien in Korre-
jpondenz. Endlich verfprachen die Unternehmer, monatlich 20000 Rtlr.
an preußifchen Münzen für die Provinzen zu liefern, bejonders für
Minden, wo daran der größte Mangel herrichte.?) |
YA M. Halberftädtifche Kammer I, 156.
2) Damit ward der Graumanfche Fuß offiziell vernichtet. — Das Folgende
aus Tit. XVII, 13.
5) Nr. 31.
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 119
Die Hauptjache für die Juden aber war: fie Hutten erreicht,
daß ihnen ale Münzen nad) Graumanjchem Fuß preisgegeben
waren. Die nad) dem 1. Januar 1759 gefchlagenen follten fie zwar
nicht zum Einfchmelzen aufwechjeln, aber, wie das General-Diref-
torium noch am 22. Mai beftimmte, fie durften fie zur Bezahlung
an die Kafjen und für ihren Handel jammeln. Erinnern wir ung,
daß fie dem Könige den Schlagjchat in diejen Sorten zahlen mußten
und wahrjcheinlich das fremde Silber mit ihnen kauften, fo erhellt
fofort, daß der Mangel auch an diefen Sorten immer größer wurde. !)
Um fo weniger ift zu verjtehen, daß das General-Direktorium
noch immer auf dem Verbot der Annahme der fächjiichen Drittel bei
den Kaſſen beitand. Es ift wahr, der König wünfchte mit der-
gleichen Dingen nicht behelligt zu werden, aber es fragte fich doch,
ob eine fo brennende Frage nicht entweder vom General-Diref-
torium eigenmächtig zu löjen oder troß allem dem Könige zur Ent-
Icheidung vorzulegen gewejen wäre.
Denn den ganzen Sommer über ftieg die Verlegenheit. Be—
fonders ſchlimm fcheint e8 im Magdeburgifchen gewejen zu fein.
Das Magazingetreide würde mit fächfifchen Dritteln bezahlt, und
die Bürger und Bauern mußten wie Bettler von Tür zu Tür laufen,
um preußifches Geld für Akziſe und Kontribution zu befommen.
Wenn ein Soldat ein Maß Bier Taufte, jo verlangte er auf ein
Drittelftüd 7 Gr. 6 Pf. zurüd; der Bauer Fonnte aber wegen
Mangel an Scheidemünze nicht wechjeln, weshalb es zu Streitig-
keiten fam. Eine Sendung von 1000 Rtlr. in Sechjern durch
Köppen war ein Tropfen auf einen heißen Stein.) Die Juden
jedoch entjchuldigten fih damit, daß preußifches Geld erft geichafft
werden könnte, nachdem die neue Prägeftätte für Scheidemünzen in
Berlin angelegt fein werde,?) und daß eigennüßgige Kaufleute die
Heinen Sorten aufmwechlelten und zur alliierten Armee fchidten.
Übrigens begann damals die Prägung der ſächſiſchen Grofchen.*)
1) Im Juni 1760 eine Menge Klagen der Einnehmer, Amtleute, Innungen
im Halberftädtifchen über Mangel an Tafjenmäßigem Gelde. A. M. Halberftädt.
Kammer I, 156.
2) Nr. 33.
3) Bericht Köppens vom 1. Zuli 1760.
+) Ebenfo von 5. Juli 1760. Bgl. ©. 122.
120 Zweite Bud. Zweites Kapitel.
Raum befjer jtand es im Halberftädtiichen. Die Kammer er-
innerte daran, daß, weil ihr Bezirk von lauter fremden Landen
umgeben, ohne Verkehr mit den andern preußifchen Provinzen fei,
eine Kabinettsorder vom 26. Mai 1755 fremde Sorten im Verkehr
erlaubt babe.!) Jetzt aber wandere alles kaſſenmäßige Geld nad)
Berlin oder falle in die Hände der Juden, die damit auf das fchänd-
lichfte wucherten und für diefe befjeren Münzen 3 bis 4 Gr. Auf-
geld pro Taler nähmen. Da die jchärfjte Erefution doch Fein gutes
Geld mehr hervorbringen würde, hätten die Kaflen auch jächfiiche und
Bernburgijche Sorten genommen, wovon nun in der Domänen-
rentei und Oberſteuerkaſſe für 387000 Rtlr. lägen. Die wiederholte
Bitte, diefe in Berlin anzunehmen, fand dort aber fein Gehör.?)
Mittlerweile beftürmten die Kammern, die Kaufmannſchaften
von Magdeburg, Berlin, Stettin, Potsdam, Kottbug und andere,
die Städte Königsberg, Halle, Krofjen, Yandsberg a. d. W. weiter
das General-Direktorium mit Bitten, die ſächſiſchen Drittel zum
Steuergelde zu erklären, jelbjt Minifter v. Katt bat am 18. Juli,
die Hauptlafjen möchten fie den Boftämtern abnehmen. Aber alles
war vergebens. Die Zentralbehörde raffte fi) nur zu halben Maß—
regeln auf und verhandelte mit Köppen, ob man den Juden vielleicht
das Einjchmelzen und die Ausfuhr der guten Drittel und preußi-
ſchen Scheidemüngen verbieten follte;?) doch ehe man deshalb an
den König fich wende, wollte man den Juden das Haufieren ver-
bieten. Dieſe waren nun zwar bereit, das Haufieren auf dem Lande
aufzugeben, nicht aber in den Städten, worauf am 26. Auguft 1760
das Berbot des Landhaufiereng an die Kammern verfügt wurde.
Aber wie gejagt, das waren Mittel, die wenig halfen. Da
glaubte denn die kurmärkiſche Kammer die Not des Landes nicht
länger mit anjehen zu dürfen, zumal da fie ſchon die Akziſe ftunden
mußte, und bat um pofitiven Entjcheid, ob das General-Direktorium
die Sachlage dem Könige anzeigen werde oder fie es ſelbſt tun
jolle. Die Zentralbehörde aber verjagte fich wieder, fie fand es
1) Das war noch dur Reſkript vom 2. März 1757 beftätigt morben.
AU. M. Halberitädt. Kammer I, 156.
2) Nr. 34 und Reffripte, Berlin, 15. und 22. Juni 1760. A. M. Halber-
ſtädtiſche Kammer I, 156.
2) Das Folgende aus Tit. XVIL, 14.
Der Verfehrswert der Münzen fremden Gepräges. 121
bedenklich, den König jetzt zu behelligen, erlaubte es aber der
Kammer, wenn fie ſich nicht anders beruhigen fünne.!)
So ftellte diefe denn dem Könige vor, wie die Unternehmer
gutes Gold- und Silbergeld mit den fchlechten Leipziger Sorten auf-
wechjelten, wie dadurch jenes von den Steuerzahlern mit 20 big 30°/,
Aufgeld zu beichaffen fei. Friedrich war höchſt erzürnt über dieſe
Berhältniffe und nannte es eine eigenmächtige Unbejonnenheit des
General-Direktoriums, derartige Wechfelei zuzulaflen.. Wenn auch
der Krieg nicht erlaube, Kafienforten zu befchaffen, jo jollten doch,
um „dag mehr als jüdiſche Agio“ zu befeitigen, die Leipziger Drittel
von den Kaſſen angenommen werden, unbefchadet der auf befjere
Sorten lautenden Kontrafte oder der verfchiedenen Zollkaſſen, auf
die diefe Erlaubnis fich nicht erjtrede. Alle Schitanen beim Ein-
ziehen der Kontribution verbot der König.)
Noch eine Behörde war von diefen Verfügungen ausge—
nommen: die Poſt; da demzufolge Köppen deren Zufendungen in
lähfiichen Dritteln nicht annahm, fo ließ der General-Poftmeifter
Graf Gotter von Bemittelten, bejonders Suden und Kaufleuten, die
Hälfte des Portos in brandenburgischen Sorten fordern. Freilich
fürdhtete er davon einen großen Einnahmeverluft, weil die meiften
Leute wegen des hohen Agios ihre Sendungen zurüdhalten würden.)
Ebenfowenig wurde Gefuchen, den Zoll mit fächfifchen Dritteln be-
zahlen zu dürfen, nachgegeben. *) |
Eine große Wohltat für die Bevölkerung war es ferner un-
zweifelhaft, daß das General-Direftorium fih nun durch die König:
ide Drdre für befugt erachtete, den Unternehmern alles Haufieren
durch deren mit Päſſen verjehene Kommilfionärs zu verbieten und
den einmal erlaubten Einkauf der befjeren Sorten auf ihre Woh-
nungen zu befchränfen.°)
1) Nr..35. s
2) Nr. 37. Dementfprechende Verfügungen an die Behörden, Berlin,
13. September 1760.
3) Gotter an das General-Direktorium, Berlin, 3. November 1760.
Tit. XVII, 14.
9) Tit. XVIL, 16.
5) Köppen an das General-Direktorium, Magdeburg, 19. Juli 1762, er-
innert an diefe Verfügung. Tit. XVIIL, 6.
122 Zweites Buch. Zweites Kapitel.
Raum aber war die Sache wegen der fähfiichen Drittel be»
hoben, jo drängte fich eine andere mit womöglich noch größerer
Heftigkeit an die Behörden: der Mangel an Sceidemünzge. Wir
hörten eben von den dadurch erzeugten Schwierigleiten in Magde-
burg und Halberftadt!) im Sommer 1760; aud) aus Schlefien liefen
maffenhaft Klagen darüber ein.?) Wie dort die Glogauer Kammer
Mord und Totſchlag befürchtete,?) fo bejorgte man in Brandenburg
eine Hungersnot, weil Kaufleute und Handwerker feine Grofchen,
Sedjer, Dreier zum Herausgeben hätten und daher die Bevölkerung
darben ließen.?) Nur ftellenweife fcheint man fich mit Zeichengeld
geholfen zu haben.°) |
Zwar beruhigte Köppen damit, daß die Unternehmer im
Dftober zu Berlin und Mugdeburg joviel ſächſiſche Groſchen prägen
laffen würden, al nur immer möglich fei,®) und verſprach Tauengien
aus den Silberrejten „Böhmen“ jchlagen zu laffen,?) aber das geſchah
doch nicht in genügender Menge. Obgleich bis zum 14. Februar
1761 in Berlin für 160900, in Magdeburg für 136971 Rtlr. fertig
wurden, forderten Doch die Wechjler gegen ſächſiſche Drittel für
ſächſiſche Srofchen 7, für brandenburgiiche Sechjer 18°/, Aufgeld.8)
1) ©. 119, 120, und Nr. 33.
2) Bom März bid September 1760 aus Hirfchberg, Glatz, Löwenberg,
Glogau, Bredlau, meift wiederholt. WA. B. M. R. IV, 31, V.
3) 8. Sanuar 1761; ebenda.
4) Bericht des Magiftrats, Brandenburg, 4. September 1760. Tit. XVII, 14.
5) So gab das Berliner Materialgefchäft Stenger und Müller Bapier-
marken zu 4 Grofchen aus. Die Kammer glaubte da3 nicht verhindern zu Dürfen.
(Nr. 36.) Hierher gehören auch die in unferer Münzbejchreibung unter Nr. 1952
bis 1955 verzeichneten und abgebildeten Blechmarlen der Garniſon Kofel, fowie
Marken mit N-K, die der Dresdener Kaufmann Nautze damals wahrfcheinlich aus-
gab. Vergl. A. Braufe, Feld-, Not- und Belagerungdmünzen, Berlin 1897, ©. 27
bis 29, Neumann, Kupfermünzen I, ©. 487 und Götze Grojchenfabinett III, ©. 952.
Auch in einigen Gegenden de3 Erzgebirges waren an Stelle des falt ganz ver-
Ichwundenen Metallgeldes befiegelte und bejchriebene Bapierftreifen im Umlauf.
Th. Slate, Geſch. des Kurſtaates und Königreich Sachſen, II. Bd., Gotha 1870,
©. 497.
6) Sigung des General-Direltoriums, des Kammerpräfidenten v. Groeben,
des Kammerdirektors Grofchopp und Köppens am 24. September 1760. Schreiben
Köppens vom 1. Oftober 1760. Zit. XVII, 14.
7) Tauentzien an Schlabrendorff, 16. Nov. 1760. A. B. M. R. IV, 31, V.
8) Kammerber. Berlin, 15. Jan. 1761. Tit.XVII,15, daher auch d. Folgende.
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 123
Köppen behauptete, die Grofchen würden zur alliierten Armee weiter
gebracht, denn obgleich die Magdeburger Garnifon fie erhalte, ge—
Ichehe dort die Löhnung mit Dritteln. Den Unternehmern könne man
unmöglich zumuten, noch mehr Scheidemüngze zu prägen als fie jeßt
täten, ſonſt könnten fie den fontraftmäßigen Schlagichaß nicht ab-
führen. Dem Mangel werde fo Iange nicht abgeholfen werden, als
man den Wechjlern das Gefchäft nicht lege.) Das. war natürlich
ein Irrtum: dem Mangel an Scheidemünge hätte nur durd eine
umfangreichere Fabrikation derfelben abgeholfen werden fünnen, wie
denn auch das General-Direftorium meinte, Wechjeleiverbote jeien
der Erfahrung nad) bei den vielen Unterfchleifen der Juden erfolglos.?)
Mittlerweile unterhandelte Köppen darüber mit Tauengien.
Bor Jahr und Tag war mit den Unternehmern ein Rontraft über
Prägung von Kupferdreiern gejchloffen worden, der aber Ichlecht er-
füllt war.?) Köppen meinte nun, das General-Direftoriun fei wohl
befugt, auf Innehaltung der Kontrafte zu beſtehen.) Wenn endlich
im Suli 1761 mit der Prägung von Grofchen, Sechjern und
Dreiern energifcher begonnen wurde, jo zweifelte er doch, daß da-
dur der Mangel bejeitigt werden würde, denn die Armeen ab—
jorbierten davon gar zu viel.) Im April Hatte er an Grofchen
über 20000 Rtlr., am 1. uni weitere 5000 Rtlr. durd) die Unter-
nehmer nach Stettin jenden laſſen. Diejelben wollten nad) Schlefien
poſttäglich 5000 Rtlr. ſchicken, aber es fcheint nicht dazu gefommen
zu fein, denn noch im Auguft ermahnte fie Schlabrendorff vergeblich
daran, und im Dezember befchied er die Glogauer Sammer, alle
Klagen hülfen nichts, eg würde feine Scheidemünze gejchlagen, man
babe fich alfo mit Gutengrofchen und Dreifreuzern zu helfen, jo
gut es gehe. ®)
Troß ihrer geringen Scheidemünzprägung famen die Juden
mit neuen Forderungen: fie Flagten, daß von den Magdeburgi-
hen Kaufleuten in den beiden letzten Jahren faum 20000 Rtlr.
in Silber zur Münze geliefert feien, was ſich nur fo erfläre, daß
1) Köppen an das General-Direktorium, Magdeburg, 14. Februar 1761.
2) Reſkript an Köppen, Berlin, 18. Yebruar 1761.
3) ©. ©. 50.
+, Köppen an das General-Direktorium, Magdeburg, 16. Juni 1761.
5) Ebenfo, Magdeburg, 4. Juli 1761.
6 4.8. M. R. IV, 31, V.
124 Zweites Buch. Zweites Kapitel.
jie e8 gegen geringes Geld ausführten. ntrüftet verficherte darauf
die Magdeburgifche Kammer, fie habe alles getan, derartiges zu
verhüten; die Unternehmer möge man nur vom Einjchmelzen branden-
burgifcher Sorten abhalten, dann würden dieje nicht fo felten fein.
Die Juden beriefen fich aber darauf, daß der König ihnen wegen
des Einfchmelzens freie Hand gelaffen habe, worauf endlich das
General- Direktorium am 21. April 1761 verfügte, daß branden-
burgifche Sorten durchaus nicht einzufchmelzen feien.!) Damit feßte
es fich aber in Widerfpruch mit dem vorjährigen Befehl,) daß die
vor dem 1. Januar 1759 geprägten Münzen eingefchmolzen werden
dürften. Aber was follte man tun? Seitdem waren preußifche
Münzen ja faft gar nicht mehr gefchlagen worden, alſo mußte man
die vorhandenen, die für viele Zahlungen doch noch immer nötig
waren, ſchützen jo gut es ging.
Abgejehen nämlich davon, daß die Zölle und ein Teil des Poſt—
portos mit ihnen zu begleichen waren, fo legte fie jeder Privatmann,
da ihr höherer Kurs befannt war, ala Notgrofchen zurüd. Ferner
galten die Münzen mit fremdem Gepräge nicht bei Rüdzahlung von
Kapitalien, und endlich ficherten fich die Kaufleute für ihre Zahlungen
im Auslande das befjere Geld. So ſahen fich viele Leute in Die
Notwendigkeit verfeßt, alte Münzen anzufchaffen, die fie begreiflicher-
weile in erfter Linie bei den Juden erhalten fonnten. Denen er-
wuchs daraus ein neuer Vorteil: indem fie überall herumbaufierten
und ungebildeten Leuten die guten Sorten gegen das neue glänzende,
aber fchlechte Kriegsgeld abjchwasten, gerieten jene in ihre Hände.
Dazu ftellten fie ſelbſt ältere beffere Sorten her und verkauften fie
mit hohem Aufgeld denen, die fie nötig hatten. Köppen Elagte,
daß, da fie diefe ohne Erlegung eines Schlagichages münzten, ?)
das ein jehr eigennüßiger Handel jei, weil fie jo dag Steigen und
Fallen des Agios allein leiten Fünnten.*)
ı) Eingabe des Ephraim und Itzig, Berlin, 27. März und 29. April 1761
Kammerber., Magdeburg, 11. April 1761.
2) ©. ©. 119.
8, ©. ©. 52 und 63.
9) Köppen an das General-Direktorium, Magdeburg, 4. Juli 1761. Da-
mals ſah fi auch die Breslauer Kammer veranlaßt, wegen des Eindringens
vieler unbefannter Juden, die von andern Päſſe entliehen hatten, diefes Entleihen
zu unterfagen und die Päſſe nur 6 Monate gelten zu laſſen. Schlabrendorff be-
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 125
Schließlich fcheinen die Freigebung der ſächſiſchen Drittel und
die wenn auch nicht zureichende Scheidemünzfabrifation die ärgften
Verlegenheiten befeitigt zu haben: in der zweiten Hälfte des Jahres
1761 wurde es mit den Klagen ruhiger. Seit Anfang 1762 wurde
das Bild aber wieder ein anderes, da eine bedeutende weitere Münz—
verjchlechterung dadurch eintrat, daß Bernburgiſche u. a. fremode
Sorten nad einem äußerſt geringen Münzfuß gefchlagen wurden.-
Allerdings befahl der König den Unternehmern bei ſchwerer Ber-
antwortung, feine Sorten, die fchlechter als die ſächſiſchen Drittel
wären, in Preußen auszugeben.!) Da aber dieje als bejtes hab-
baftes Geld jelten wurden, erlaubte man auch jächfiihe Grofchen
und Sechſer ala Abgabengeld anzunehmen, doch jollten die Kafjen
damit nicht überfüllt werden. ?) |
Dadurh wurde die YFabrifation der Grojhen und Halb-
grofhen mit ſächſiſchem Gepräge nach einem jehr geringen Münz-
fuß den Juden ſchon äußerſt vorteilhaft. Sie erreichten aber noch
mehr, indem fie am 2. Juli 1762 einen Kontrakt jcyloffen, demzu—
folge fie auch ſächſiſche Doppelgrofchen mit der Sahreszahl 1761
und 1762 prägen durften, die nicht nur im Verkehr, fondern auch
von allen Staatskaſſen, außer in der Provinz Preußen, ange-
nommen werden follten.®) Dazu fam, daß dieſe Doppelgrojchen,
nach feinem bejjern Münzfuß als die Grojchen geprägt, den Juden
noh weniger Koften machten, weil fie weniger Kupfer als die
Groſchen enthielten. *)
Wenn nun aud Knöffel fagte, fie jeien fo gut wie Die
Groſchen, und das General-Direktorium, fie mögen zwar weniger,
fahl fpäter, alle Zumwiderhandelnden zu arretieren und ihre Münzbeftände zu fon-
fiszieren, denn diefem Gewerbe der Aufmwechfelei guten Geldes müſſe endlich ein
Ziel gejegt werden. SKammerverfügung, Breslau, 23. Juni 1761. Reſkript
Schlabrendorff3 vom 17. Auguft 1762. WU. B. M. R. IV, 31, VI.
1) Köppen an da3 Gencral-Direltorium, Magdeburg, 9. März 1762 mit
Überfendung der Ratifitation des Münzkontraktes vom 20. Februar 1762, Bres-
lau, 28. Februar 1762.
2) Reſkript an die turmärtifche Kammer vom 13. April 1762.
3) Nr. 56 und Köppen an das Gen.-Dir., Magdeburg, 20. Juli 1762.
2) Nach Utteften der Berliner Münze vom 28. Auguft 1762 waren die
jähfifhen Doppelgrofhen zu 6 Atlr. 17 Gr. 6 Pf. aus der 2 Lot 10 Grän
feinen Mark oder nach einem 42 Rtlr. 3 Gr. 11/, Pf.-Fuß ausgebradt.
126 Zweites Buch. Zweites Kapitel.
man dürfe aber eine Münze nicht nach dem Bruttogewicht, jondern
müſſe fie nach ihrem Feingehalt beurteilen, und ihre unmweigerliche
Annahme befahl,”) jo lag in diejer Erörterung doch ein Irrtum.
Denn fo richtig diefe Theorie auch vielleicht erfchien, in der Tat war
fie mindefteng ebenfo faljch wie die des Volfes. Nur die im Münz-
wejen Aufgeflärtejten fahen damals jchon ein, daß es bei der Scheide-
münze nicht auf deren Feingehalt ankomme.?) Man mochte nod
jo viele Vorträge zu Gunften der Doppelgrofchen halten: die Be—
völferung jah nicht, daß fie feiner als die Grojchen, wohl aber,
daß ſie verhältnismäßig leichter waren, und wollte fie nur zu
1!/, ©r. nehmen. |
Ein Geſuch der Unternehmer, von den Kaſſen den dritten Zeil
der Einkünfte in ſächſiſchen Dritteln, zwei Dritteile aber in ſächſi—
Ihen Doppelgrojchen und Grojchen annehmen zu lafjen, damit das
Publikum bei Annahme der Doppelgrojchen weniger jchwierig fei,
wurde zwar abgefchlagen.?) Als aber die Berliner Kaufmannfchaft
angab, 200 Rtlr. in Groſchen wögen etwas über 39 Mark, in
Doppelgrofchen nur 29 Mark 8 Lot, und lebtere deshalb nicht im
Nennwert gelten lafjen wollte, wurde dem Polizeidireftor Kircheifen
befohlen, die mit Gefängnis oder Geldjtrafe zu belegen, die Die
Doppelgrofchen unter ihrem Nennwert annähmen,*) doch follten die
Kaſſen ſich damit nicht überhäufen Lafjen.>)
Es jei geftattet, hier an einem Beiſpiele zu zeigen, in n welche
Berlegenheiten dieſe Verhültniffe führten. Der Bäder Joh. Fried-
rich Stubenrauch wohnte vor dem Berliner Königstore neben dem
DOrdonnanzhaufe. Im Januar 1762 war er bejtändigen Gewalt-
tätigfeiten vom Militär ausgefegt, man bedrohte ihn mit blanfer
Waffe, und zwang ihn, Backwaren fich mit Doppelgrojchen bezahlen
zu laffen. Wenn er aber dem Bauer für dag Getreide diefe Münzen
geben wollte, fo jchlug diejer fie aus und wollte gar fein Getreide
1) Ber. Knöffels, Berlin, 23. Auguſt 1762. Verordnung an die Kammern,
Berlin, 24. Auguft 1762.
2) ©. Bd. I, ©. 176.
3) Geſuch der Unternehmer vom 25. Aug, abgefchlagen am 31. Aug. 1762.
2) Reſkript an Kircheifen, Berlin, 7. September 1762.
6) Neffript an den Kommandanten v. Zegelin, die kurmärkiſche Kammer
und den General-Poſtmeiſter Grafen Neuß vom 7. September 1762.
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 127
mehr bringen. Stubenrauch mußte daher 50 Rtlr. Doppelgrofchen
in Grojhen umjegen und dafür dem Juden 8 Rtlr. geben. End-
lich ſah er fich gezwungen, gar nicht mehr zu baden und feinen
Laden zu fchließen.!)
Daß die Kaſſen dieſes Grofchengeld nur teilweile an-
nahmen, wollten ſich wieder die Juden nicht gefallen laſſen und
teten fich Hinter Köppen, der geftehen mußte, daß Diefes den
Sutentionen des Königs nicht entjpreche. Eine bedingte Annahme
möchte um fo üblere Folgen haben, als faft feine andern Sorten
mehr gemünzt würden und die Annahme der neuen Auguftdor auch)
verweigert wiürde.?) |
Sp war man denn auf dem Wege zu einer Scheidemünz-
währung. Auch dieje hätte ertragen werden müffen und wäre er-
tragen worden, wenn der Krieg noch länger gedauert hätte.
Die enorme Produktion der ſächſiſchen Doppelgrofchen er-
forderte noch in den legten Monaten des Krieges und den erften
des Friedens vielfache Verhandlungen. Die Erlaubnis, fie von den
Kaſſen unbedingt annehmen zu laſſen, entfernte zunächft die fchlimmiften
Verlegenheiten.?) Schwierigkeiten machte aber das große Krebit-
inftitut der furmärfifchen Landfchaft,*) denn man könne die Landes-
freditfaffen nicht auf gleichen Fuß mit den Afzifefaffen stellen;
Doppelgrojchen jeien Scheidemünzen und könnten nicht zu Bins-
jahlungen an Die Landesfreditoren benugt werden. Noch am
17. September und 17. DOftober 1762 ſei befohlen worden, das mit
feinen Schlechteren Sorten als jächfiichen Dritteln zu tun. Das
General-Direktorinm erflärte aber die Verfügung nicht ändern zu
innen. Das Inſtitut wird die Annahme der Doppelgrofchen bei
1) Berhör mit Stubenraud, Berlin, 21. Januar 1762. Tit. XVII, 16.
2) Köppen an das General-Direftorium, Magdeburg, 13. September, dem-
gemäß Verordnung an die Behörden vom 15. September 1762. Tit. XVIL, 15.
Es fcheint den Unternehmern auch nicht gelungen zu fein, diefen Münzen in Ham-
burg Annahme zu verjchaffen, obgleich fie verfuchten, mit den dortigen Bankiers
Schimmelmann und Stenglin, von denen „das ganze dortige Wechfelnegoce“ ab-
hänge, deswegen anzuknüpfen. Im.-Ber. Köppens, Magdeburg, 30. Oktober
1762. R. 96, 425 Ee.
3) Kammerber., Magdeburg, 25. Oftober 1762 (Nr. 60). Tit. XVII, 16,
daher auch das Folgende. | |
4) Vorſtellung vom 8. November 1762.
128 weites Buch. Zweites Kapitel.
Einziehung der Zieſe und Schloßgefälle wohl möglichſt verweigert
haben.
Sn der Kurmarf nahmen die Getreide-, Getränfe- und
Schlachtlaffen von Brauern, Bädern und Branntweinbrennern
Doppelgrofchen als Steuer an, während Weinhändler, Kaufleute
und Materialiften, wenn die Afzife über 10 Rtlr. betrug, Die
Hälfte in ſächſiſchen, die andere in preußijchen Dritteln bezahlen
mußten. !) |
Als dann nach dem Friedensſchluß die Garnifonen wieder
einrüdten, mußte man weitere Exzeſſe befürchten, und verfügte auf
Antrag Kircheifeng durch Avertiffement vom 24. Februar 1763
wiederum die Annahme der Doppelgrojchen zum Nennwert. Diefer
Befehl ſchien aber doch der Generaldomänenfafje, dein Geheimen
Finanzrat Urfinus und dem Kabinettsrat Zautenfad bedenklich, 2) da
eine KabinettSorder über unbedingte Annahme diefer Sorte nicht
vorliege; während der König ſich mit Verluſt von der Maſſe
ſchlechter Münzen befreie, würden durch dieſe Berordnung wieder
Millionen davon ind Land gezogen. Durch die Generalpojtfaffe
famen die Doppelgrojchen in der Tat in großen Mengen ein.?)
Endlih einigten fih in einer Sitzung vom 10. März 1763 Die
Minifter v. Borde, v. Wedel, der Kabinettsrat Lautenſack und Die
Geheimen Finanzräte dahin, daß es zwar bei der Verordnung vom
24. Februar bleibe, die Kaſſen aber mündlich zu bejcheiden jeien,
fih nicht mit Srojchen und Doppelgrojchen überhäufen zu laffen.
Wir fommen auf die Einziehung der Kriegsmünzen des Näheren
zurüd und fügen bier nur noch zu, was gegen das Eindringen der
der fächfifchen Sorten weiter verfügt wurde. Denn da faſt der
ganze Oſten Deutjchlandg damit angefüllt war, fo ſuchte natürlich
jeder fie dahin abzufchieben, wo fie am meiften galten. Es fonnte
1) Genehmigung des General-Direktoriums vom 15. Dezember 1762.
2), Vorftellung v. Urfinus und Lautenfad vom 3. März 1762. Bericht der
General-Domänentafje, Berlin, 21. März 1763.
3) Die General-Domänenfafje weigerte fich endlich, der Poſt die Doppel-
grofhen abzunehmen. Daher wollte der General-Poftmeijter auch den Boftlafjen
deren Annahme nicht befehlen. Eingabe Reuß' vom 25. März 1763. Die General-
Domänenfafje hatte von der General-Boftlafje vom 24. Dezember 1762 bis
22. Februar 1763 30658 Rtlr. in jächfiihen Doppelgrofhen angenommen, am
21. März bot legtere ihr wieder 50000 Rtlr. in 2- und 1⸗Groſchen an.
Der Berfehröwert der Münzen fremden Gepräges. 129
die Einfuhr daher nicht fcharf genug verboten werden. Am 5. April
1763 erließ man an die Kammern eine Verordnung, daß das Ein- "
Ichleppen der ſächſiſchen Drittel, 2- und 1-Groſchenſtücke bei Kon—
fisfation und arbiträrer Strafe verboten jei, den anzeigenden Polizei—
und Akziſebeamten fiele !/; der Eonfiszierten Summe zu. Stellen-
weile kam das jchon zu jpät: in Minden war alles mit jächfifchen
Doppelgrofchen und Grojchen überfchwenmt.!)
Die Unternehmer hielten ſich aber durch diefe Verfügung für
benachteiligt, denn fie verlören fo eine Menge Pagament, das fie
bei der weiteren Ausmünzung gut brauchen könnten. Jedoch wollte
fih Urfinus darauf, daß die Einfuhr diefer Sorten den Juden fo
ihlecthin erlaubt würde, nicht einlaffen. Für eine Änderung des
Avertiffements wäre er überhaupt nicht, vielmehr wäre den Juden
nur infofern entgegenzufommen, daß die von ihnen zur Münze zu
liefernden fächfiichen Sorten nah Menge und Güte fpezifiziert und
dann der Münze gejchidt würden, daß Knöffel ferner auf Pflicht
und Gewiljen dafür ftehen müſſe, daß nichts davon ins Publikum
füme; demgemäß wurde verfügt.) Noch mehr natürlich jträubten
fih die Juden gegen ein damals erlafjenes allgemeines Einfuhr-
verbot und bewirkten, daß an fie adrejfierte Münzen und Metalle
ihnen uneröffnet ausgeliefert würden.?)
Im übrigen war man fehr auf der Hut. Als Magdeburger
Kaufleute an Berliner 23900 Rtlr. in ſächſiſchem Gelde ſchickten,
mußte man das zwar zulaffen, weil der Verkehr damit im Lande
ja nicht verboten war, vermutete aber, daß auf die Einjchleppung
nicht gut aufgepaßt werde, und fchärfte daher die Verfügung am
30. April 1763 der Magdeburger Kammer von neuem ein.
Es wäre vielleicht angezeigt, zu erörtern, wie die Kriegs—
münzen überhaupt in den nacheinanderfolgenden Jahren Handel und
Wandel beeinflußten; wir würden dann fehen, wie die Wirkung der
monetären Anderungen im ganzen war. Aber e8 würde durch eine
— — —— ——
1) Kammerber., Minden, 22. und 31. März 1763.
2) Gutachten Urfinus’, Berlin, 19. April 1763, und Verordnung an die
furmärkifche Kammer, an Ephraim und Itzig, den Grafen Neuß und Snöffel.
Tit. XVII, 16.
8) Verfügung vom 26. April 1763.
Acta Borussica. Mũnzweſen. III. 9
130 Zweites Buch. Zweites Sapitel.
derartige chronologiſche Darftellung die Wirkung der einzelnen
Münzforten nicht Flar genug bervortreten, wir müßten 6-, 7 mal
von einer zur andern |pringen und würden jo, was die Münzen
betrifft, deren Gefchichte der vornehmite Gegenstand unferer Arbeit
ift, ein zerriffenes und verwirrendes Bild bringen. Sch Habe mich
deshalb dafür entjchieden, die einzelnen Nominale nach 3 Hauptklafjen
zu jondern, zumal da ihr Wirkungskreis entweder in geographijcher
oder in Sozialer Beziehung ein meist verjchiedener war. Die große
Gruppe der preußiſch-ſächſiſchen Silberjorten, der eigentlichen Ephrai=
miten und ihrer Zeilmüngen, haben wir in ihren Wandlungen und
Wirkungen fennen gelernt; wir haben nun noch die beiden andern
Gruppen der medlenburgifchen, holfteinifchen und ſchwediſch-pommer—
ſchen Silbermünzen fowie der neuen Auguftdor näher zu betrachten.
Die medlenburgiijhen und Holſtein-Plönſchen Kriegs-
münzen waren ohne Ausnahme Nachmünzen; wie wir erzählten, münzte
Meclenburg-Schwerin 8- und 4Groſchenſtücke mit der Jahreszahl
1754 jelbft, aljo die eigenen Münzen des vorigen Fürſten, nad;
dann Preußen, bejonder® in Aurich. Die mit Anhalt» Zerbiter
Stempel gejchlagenen Sorten lernten wir als Produkte der Münze
zu Rethwiſch bei Plön kennen. Die ſchwediſchen 8- und 4-Grojchen-
ftüde von 1759 und 1760 waren feine Nachmünzen, wurden dafür
aber in Stralfund in um fo größerer Menge und nicht befjer her—
geſtellt. Alle drei Sorten liefen in den ihren Urfprungsftätten
nächjtgelegenen Ländern um, d. h. an der Dft- und Nordfee von
Hinterpommern big Dftfriesland. Weiter nach) Süden jcheinen fie
in größeren Mengen nicht gedrungen zu fein; in den Marken Elagte
man zwar Hin md wieder über fie, doch verjchwinden ſolche Be—
Ichwerden ganz gegen die wegen der fächfifchen und bernburgijchen
Münzen. Nur in Schlefien und Kurſachſen jcheinen jchwedifche
Agenten eine beträchtlicde Menge der Stralfunder Münzen abgejegt
zu haben.
Ende 1761 gejtand ein Agent der Ephraim, Mofes Eſaias zu
Glogau, von diefen 20000 Rtlr. in ſchwediſchen Sorten erhalten
zu haben, er jollte damit beſſere Münzen zur Lieferung an die
Prägeftätten einwechjeln.!) ALS diefe Sorten zuerjt aufgetaucht
waren, Anfang 1761, Hatte der Breslauer Münzdirektor gefunden,
2. !) Kammerber., Breslau, 31. Dezember 1761. U. 8. M.R. IV, 33a, II.
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 131
daß fie meift etwas reichhaltiger als die ſächſiſchen Drittel und
Sechſtel waren. Er bielt ein Vorgehen gegen dieje Sorten nicht
für ratjam, denn es jei nur wiünjchenswert, daß alle deutjchen
Stände dem preußijchen Beijpiele folgten, dann würde bei fünftiger
Münzverbefferung leichter ein allgemeiner Münzfuß zuftande kommen.
Die erjten Vorteile habe Preußen ja hinweg.) Dennoch wurden
Ende des Jahres auch die jchmwedilch-pommerjchen Sorten zuſammen
mit den meclenburgijchen und Plön-Zerbſter verboten.?)
Was über die durch die medlenburgifchen Drittel in Djftfrieg-
land bervorgerufenen Unruhen aus Wiarda befannt ift, er-
wähnten wir.?)
Demnad bleiben ung nur noch die Verhältniffe in Bommern,
wo jene Sorten in großen Mengen umliefen, zu erzählen. Die
Verbote aus Berlin blieben ohne Erfolg, denn es war dort wie
anderswo dasſelbe Leid: die Stettiner Feldkriegskaſſe bezahlte das
Öetreide nur mit diefen Sorten, was bejonders auch daher kam, daß
das Feldkriegskommiſſariat aus Meclenburg große Kontributionen zu
erheben hatte und dieſe meilt in jenen geringen Schwerinjchen 8—
und 4-Grofchenftüden erhielt.) Übrigens prägte auch Medlenburg-
Strelig ſchlechte 4-Grofchenftücde mit den Jahreszahlen 1751 big 1759.
Die Juden hatten wegen ihrer meclenburgifchen Nachmünzungen
in Aurich, wo es ihren Agenten damals recht übel erging, natürlich
ein jchlechtes Gewifjen und erboten fich, im Falle des Verrufs diejer
‚ Sorten die Beftände des Feldfriegsfommiffariat? daran umzu-
taufchen; wir erinnern ung, daß damals, im Frühjahr 1761, Die
Schweriner Münze von Preußen aufgehoben wurde.d) Wenn aud)
von Medlenburg im geheimen weiter gemüngzt wurde, jo fann man
doch wohl behaupten, daß jeitdem lange nicht ſoviel jchlechtes medlen-
burgijches Kriegsgeld wie bis dahin hergejtellt worden ift, denn in
Aurich ging jeit der Revolte die Arbeit auch nicht mehr an, und in
den andern Münzftätten der preußifchen Verwaltung wurden andere
Sorten, bejonders jächfijche, bernburgifche und polnische hergeitellt.
1) Bericht Kröndes, Breslau, 10. Januar 1761. Ebenda.
2) Erlaß an die Breslauer Kammer, Breslau, 24. Dezember 1761. Ebenda.
8) S. S. 90.
4) Kammerber. Stettin, 1. Juni 1761. Tit. XLVI, 1. Daher auch d. Folgende.
6) S. S. 88.
g*
132 Bmweites Buch. Zweites Kapitel.
Das hinderte aber nicht, daß die ſchon vorhandene ungeheure
Menge der medlenburgifchen und ſchwediſchen Münzen die Kaſſen
weiter überflutete; mit den jchlechten Plönfchen Münzen war man
weniger geplagt; die Stettiner Kammer verrief fie im November 1761.
Als aber das Stettiner Gouvernement die Verpflegungsgelder in
ſächſiſchen Dritteln erbat, Hatte die Kammer feine, und Köppen
affignierte weiter in medlenburgijchen und Jchwedifchen Sorten. Die
Kammer ließ in ihrer Bedrängnis endlich durch den Stettiner
Magiftrat die Annahme diefer Münzen anbefehlen, das rügte aber
der Generalfisfal Uhden als einer Drder vom 6. Januar 1762
widerjprechend.!)
Laut Kontraft vom 20. Februar 1762 begann man von
Stettin her jogleih mit der Sendung der Kontributionggelder
zum Umtaufch durch die Unternehmer nad) Berlin; es war eine
Summe von 325500 Rtlr. Köppen Hatte geraten, die Fäſſer mit
diefen Kontributionsgeldern den Juden nicht unbejehen auszuliefern,
jondern zuvor die bejjeren Sorten, wie fächfiiche Drittel, auszufuchen,
weil die Unternehmer fonft zu großen Vorteil hätten, indem fie jo
diefe Sorten, die fie zur Ablieferung des Schlagjchages nötig
hatten, ganz foftenlos erhielten. Er klagte damals, daß die Stettiner
Kammer ihn heute um Scheidemünze erſuche und am andern Tage
beim General-Direktorium verflage, daß er feine ſchicke; 350000 Atlr.
in ſächſiſchen Groſchen gingen damals nach Stettin.?)
Wegen der Ummechjelung machten die Juden nad) ihrer Art
Schwierigkeiten, erklärten aber endlid am 8. März, fie würden
ſchon nad) und nach alles umwechſeln, d. 5. außer jenen Kontri-
butionsgeldern noch 30000 Rtlr. und die Münzen der gefangenen
Öjterreichifchen Offiziere. Diefe Einmwechjelung follte zwar auch mit
Auguftdor, hauptſächlich aber ſächſiſchen Dritteln vor fich gehen. Die
Unternehmer ſchickten aber nur jehr wenige fächfiiche Drittel und fonft
Auguftdor und ſächſiſche Groſchen. Anklagen und Entjehuldigungen
gab e3 deshalb die Menge. Die Kammer klagte, nur noch ſchwedi—
ſche und medlenburgifche Drittel liefen um, die ſächſiſchen flöffen in
die fönigliden Kafjen, die Juden wechfelten die medlenburgijchen
und ſchwediſchen Drittel unter 12%, Verluft für den Inhaber mit
1) Meldung Uhdens, Berlin, 25. Januar 1762. ©. ©. 125.
2) Bericht Köppens von 29. Januar 1762.
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 133
ſächſiſchen Grofchen ein, obgleich dieje noch fchlechter fein follten;
die Vormünder müßten das Kapital der Unmündigen angreifen,
denn bei Bezahlung von größeren Summen mit Groſchen nähmen
die Kaufleute um 6°), höhere Preiſe als bei folcher mit fächfifchen
Dritteln.) Wenn dann die Juden, die man zur Einwechjelung
aller reduzierter Sorten zu bewegen juchte, das mit neuen Auguft-
dor tun wollten, jo meinte die Kammer, nicht diefe, jondern nur
ſächſiſche Drittel fünnten helfen. Denn man müßte fich fonft doch
wieder an die Juden wegen Umwechjelung der Auguftdor wenden,
da dieje fein Kaufmann auswärts anbringen und deshalb auch Fein
Bürger der Garnifon gegen Drittel oder Grofchen abnehmen fünne.
Alſo ſächſiſche Drittel und Grofchen möchten fie Schicken.)
Das half aber nichts, die Unternehmer hatten fich dazu gar
nicht verpflichtet, und Köppen gejtand zu, daß die Umtaufchung der
verrufenen Sorten nach dem Kontraft vom 20. Februar 1762 nur
mit neuen Auguftdor und ſächſiſchen Grofchen zu gefchehen brauche.
Zwar fchicdten die Juden in April 1762 10000 Rtlr. in ſächſiſchen
Dritteln nach Stettin, wollten aber mehr nicht tun, da der König
den ganzen Schlagihag in diefen Sorten verlangte und fie jonft
zu viel Schaden hätten.?)
Trotz häufigem Hin- und SHerjchreiben blieb es dabei: big
Mitte Auguft 1762 wurden für 1055282 Rtlr. 17 Gr. in ZBerbft-
Blönfchen, medlenburgifchen und Stralfunder Münzen, meift mit
neuen Auguftdor, etwas auch mit ſächſiſchen Dritteln und Grofchen
umgewechfelt.*) Bielleicht möchte man diefe Summe für zu uner-
beblich halten, al8 daß durch deren Einmwechlelung ein Einfluß auf
die pommerjchen Münzverhältnifie hätte ausgeübt werden können.
Sn der Höhe der Summe lag aber nicht das Wefentliche des Vor—
ganges. Es kam vielmehr darauf an, die Kafjen in den Stand zu
jegen, feine jener Sorten weder einnehmen noch ausgeben zu brauchen.
Alle Verbote blieben, wie wir genugjam gejehen haben, jolange er-
folglos, als die Lieferungen von den Staatsfaffen felbft mit den
verbotenen Sorten bezahlt wurden. Indem man diefen nun ihre
1) Nr. 53.
2) ammerber., Stettin, 23. April 1762.
3) Erflärung der Unternehmer, Berlin, 28. April 1762.
# Die einzelnen Poften ſ. oben ©. 68, Note 2.
134 | weites Buch. Biveites Kapitel.
Beftände an diefen Münzen abnahm, machte man es ihnen möglich,
mit anderen Gelde zu zahlen, und konnte demgemäß auch von Der
Bevölferung die Steuerzahlung mit erlaubten Sorten verlangen.
Wir fügen Hier noch einige befondere Fälle aus dem pommer-
hen Münzweſen jener Zeit Hinzu.!) Der Kaufmann Saune jun.
in Stettin hatte für eine Fouragelieferung von dem General
v. Belling 25000 Rtlr. in medlenburgifchen und jchwediichen Sorten
erhalten und konnte nach dem Verbot derjelben 19000 Rtlr. da-
von nicht los werden; man verwies ihn zuerjt an v. Belling und
Die Unternehmer; da er bei diefen aber nicht® erreichte, regelte der
Oberkommiſſar Stein die Sache wahricheinlich jo, daß er dem Manne
beffere Sorten verſchaffte. Man fieht an dieſem Beifpiele, wie gut
jene Einwechjelung in Verbindung mit dem Verbot gewirkt hatte.
Zu bemerfen ift ferner, daß wahrjcheinlich durch die Ruffen,
die Hinterpommern mit Köslin befegt Hatten, fächfiiche Tympfe auch
nach Lauenburg kamen; fie wurden als nicht Taffenmäßiges Geld in
Stettin nicht angenommen, ?) wodurd man ihren Umlauf auf Lauen-
burg lofalifierte. |
Endlih darf nicht unerwähnt bleiben, daß man fich den gar
zu ftarfen Wucher der Juden doch nicht gefallen lief. Es war
ihon ſchlimm genug, daß befonders in Hinterpommern die Juden
alles gute Geld aufwechjelten; ein Verbot des ruffiichen General-
leutnant Wolkonskoi dagegen?) hatte faum viel Erfolg. Als aber
ein Stettiner, Hirſch Simon, die ſchwediſchen und medlenburgifchen
Sorten gegen 12°), Aufgeld mit ſächſiſchen Grofchen einmwechjeln
wollte, wurde er wegen diejes beabfichtigten Wuchers bejtraft.*)
Im ganzen waren die Berlegenheiten, die wir als Wirkungen
der ſächſiſchen Drittel kennen gelernt haben, aud) nach der Prägung
der neuen Auguftdor zu bemerken. Diefe Münze, von der 1761
und 1762 mindeiteng 3 Millionen Stüd hergeftellt worden find, ®)
war dem Goldgehalt nach faum !/, bis !/, foviel wert als die guten
1) it. XLVI, 2.
2) Meffript an die Pommerfche Kammer, Berlin, 27. Mai 1762.
3) Köglin, 13./24. März 1762.
9 Reſkript an die Pommerſche Kammer, Berlin, 14. Oftober 1762.
©. oben ©. 132, 133.
6) ©. ©. 57.
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 135
früheren preußifchen oder fremden Biftolen, alſo höchſtens 2'/, Ntlr.
Da aber der Staat dadurch auf ihre Geltung wirkte, daß er fie den
guten gleichgejtellt haben wollte, jo kam allmählich ein mittlerer
Kurs von 4 bis 3 Rtlr. zuftande. (S. ©. 136.) |
Der König begründete die Ausgabe der neuen Auguftdor vor
allem damit, daß er die Armeelieferanten mit ihnen bezahlen müßte.
Wir erinnern nochmals daran, daß diefe es im Kriege oft in ihrer
Hand haben, die Preiſe zu erhöhen. (S. ©. 74.) Nun hattten fie
auch) damals unter dem Vorwande des fchlechten Kriegsgeldes die
Breife verdoppelt und noch höher gejett. Darum wollte ihnen
Ssriedrich Die Lieferungen mit neuen Auguftdor bezahlen, und zwar
im Nennwert zu 5 RAtlr., während er damit einverftanden war, daß
die Kaſſen der Heimat fie nicht annahmen; auf die Weije glaubte
er feinen Schaden wieder einbringen zu können.)
Ob das gelang, werden wir am beſten jehen, wenn wir auf
die Wirkung, welche die Zurückweiſung durch die Kaſſen ausübte,
näher eingehen. Ende Juni 1761 kam die erjte Anfrage nad
Berlin, indem die neumärkiſche Kammer fich erfundigte, ob die
YAuguftdor bei den Zöllen wie die fächfiichen Drittel mit 10°,
negativem Agio zu nehmen fei, worauf ihr der Befcheid wurde, daß
überhaupt feine Staatsfafje fie nehmen dürfe. ?)
Als dann aber in der zweiten Hälfte des Jahres 1761 die
Ihlechteren neuen Auguftdor geprägt wurden, gewann die Sache
doch ein anderes Anfehen. Am 2. Februar 1762 ftellte der Kriegs.
minifter v. Wedel vor, daß das Berliner Lagerhaus, die große
ftaatlide Tuchfabrit, von der General-Kriegsfafje über 90000 Rtlr.
zu erheben Habe, die nur in neuen Auguftdor gezahlt würden, wo—
bei viel verloren würde. Um dieſes zu vermeiden, möchte man Die
aus königlichen Kaffen kommenden Auguftdor von diefen auch wieder
für vol annehmen laffen.
j Da aber Köppen mitteilte, daß davon bald Millionen um-
laufen würden, fo war guter Rat teuer, ja faſt unmöglid. Der
Kriegszahlmeifter meinte, wenn dieſe Sorten bei den Kaſſen nicht
gelten follten, würde der König die Untertanen auch wohl nicht zu
1) Ar. 58.
9) Anfrage Küftrin, 29. Zuni, Reſkript darauf, Berlin, 16. Juni 1761.
zit. XVI, 29. Daher auch dad Yolgende.
136 Zweites Buch. Zweites Kapitel.
ihrer Annahme verpflichten.) Tür eine Anfrage beim Könige aber
war wieder dv. Wedel nicht, indem er auf die unwillige Meinungs-
äußerung wegen Annahmeverbot3 der fächfiichen Drittel Hinwies.?)
Nun famen, da nichts für oder wider gejchah, die Bevölferung
aber die größte Abneigung gegen diefe Münze faßte, weil die Staats—
faflen fie wohl ausgaben, aber nicht annahmen, natürlic) wieder
diefelben Klagen, wie einſt wegen der ſächſiſchen Drittel. Beſonders
gefährlich erichien e8, daß die Fuhrleute den Dienft verfagten und
die Bedürfniffe nicht zur Armee fahren wollten, weil fie für die
Auguftdor in den Krügen fein Futter befümen. Man jah fich alſo
genötigt, auf den Straßen nach Schlefien die Annahme zu befehlen.?)
Schließlich nahm wenigftens die General-Kriegsfafje die Auguft-
dor an, da dieſe fie leichter ausgeben konnte, doch nach wie vor. wies
die General-Domänenkaffe fie zurüd. Das wurde befonders im
Magdeburgifchen, wo ſehr viele Getreidelieferungen ftattfanden,
drüdend empfunden, indem die Pächter ihr Getreide von der Kriegs-
faffe mit Auguftdor bezahlt erhielten, diefe aber nicht als Pachtgeld
an die Domänenkaſſe abführen konnten. Auf diefe und andere
Borftellungen vermochte das General-Direftorium nur zu antworten,
daß ed deswegen nichts verfügen fünne, weil der König jeine
Willensmeinung für dieſen Fall nicht mitgeteilt habe.°)
Die Vorftellungen wurden dringender, jowohl von feiten
v. Wedels wie der Kammern, bejonders der pommerjchen. Sehr zu
leiden hatten auch die Kriegsgefangenen, die ihre „Löhnung“ nur in
neuen Auguftdor befamen und diefe, wenn überhaupt, fo doch nur
zu 4!/, Rtlr. bei den Bürgern anbringen fonnten; Ende Juli 1762
ftand der Kurs nur noch auf 3 Rtlr. 16, höchſtens 4 Rtlr. Da
wurde ed auch Köppen bange, er zweifelte wieder, ob das Annahme-
verbot an die Kafjen ganz dem Willen des Königs entjpreche, viel-
leicht fünnte man doch den dritten Teil der einlaufenden Beträge in
neuen Auguftdor annehmen. Es gäbe gar fein ander Geld, nur
9) Gutachten Köppens, Magdeburg, 4. Februar 1762.
2, Wedel an die Magdeburger Kammer, 14. Februar 1762. S. au
oben ©. 121. |
3) Klagen des Oberft dv. Stehom und Oberft 2. v. Wartenberg, März 1762.
Verfügung an die furmärkifhe Kammer vom 31. März 1762.
4 Kammerber., Magdeburg, 31. Mai 1762.
5) Nefkript an die Magdeburger Kammer vom 1. Juni 1762. -
Der Verkehrswert der Münzen fremden Gepräges. 137
Millionen von Auguftdor. „Fürchterliche Auftritte” ſeien zu be-
jorgen, wenn es jo weiter gehe.!)
Als dann das General-Direktorium es Köppen überließ, beim
Könige anzufragen, erhielt diefer die von uns fchon erwähnte
Kabinettsorder aus Dittmannsdorf,2) in der Friedrich zugab, daß
das General-Direktorium feine Verhaltungsmaßregeln habe, er aber
die Auguftdor weiter zu 5 Rtlr. auszugeben genötigt jei, bis die
Seiten erlaubten, „alles wieder in vorigen Train zu fegen“.
Eine ftrifte Verwaltungsmaßregel gab der König damit alfo
nicht und konnte e8 auch gar nicht; er fagte, er müffe die Auguftdor
zu 5 Rtlr. ausgeben, man helfe fich in der Heimat fo gut man
fünne. Nur daß fie von den Kaſſen nicht im Nennwert anzunehmen
feien, glaubte man herauslejfen zu Tünnen. Als das General-
Direktorium fie nun aber auf 4 Rtlr. Herunterfegen wollte, war
Friedrich damit doch nicht zufrieden: es fei das zu voreilig, man
werde dadurch die hohen Preiſe nicht herunterbringen, man möge
Gott danken, daß bei diejen ſchweren Kriegszeiten noch Geld eriftiere,
fo rund ſei.) Daran fünnen wir ja auch gar nicht zweifeln, daß
der neue Auguftdor nach jeiner offiziellen Herabjegung im Verkehr
fofort weiter gefallen wäre.
Bei alledem war ein Glück, daß die Prägung diejer Münze
verhälnismäßig ſpät begonnen Hatte und .die dadurch heraufbe-
ſchworenen PVerlegenheiten nicht viel länger als ein Jahr dauerten.
Gegen die von den Lieferanten geforderten hohen Preije ging
der König zugleich in anderer Weife vor. Er meinte, daß, wenn
er bei Bezahlung mehr ausgebe, er auch mehr einnehmen müſſe,
d. h. es follte bei den Abgaben mehr gefordert werden, wenn dazu
Ichlechtes Geld benußt werde.) Hielt Friedrich eine ſolche Maß—
nahme für „ganz billig“, fo find wir heute nicht derjelben Anficht,
1) Nr. 57.
2) Nr. 58.
3 8.-D. an das General-Direftorium, Bögendorf, 28. September 1762;
Im.⸗Ber. Köppens vom 18. September 1762. R. 96, 425 Ee. — Die Breslauer
Kammer verfügte am 27. September 1762, daß die Steuerfaffen nur ?/, der zu
erhebenden Quoten in Auguftdor, 3/, in fächlifcehen Dritteln und !/, in guten und
Silbergrofhen, Tympfe und Szoftafe aber gar nicht annehmen dürften. U. 8.
P. A. VI, Sie. Ä
9 K.⸗O. an dad General-Dir., Leipzig, 13. März 1761. Tit. XVII, 25.
138 Zweites Buch. Zweites Kapitel.
denn die Schlußfolgerung hätte die fein müfjen, die Münzverſchlechte—
rung als eine Haupturjache der hohen Preife zu befeitigen, in zweiter
Linie erft waren die Steuern bei Bezahlung mit jchlechtem Gelde
zu erhöhen. So wäre es billig gewejen. Dieſe Billigfeit aus-
zuüben, gejtattete aber der Krieg nicht, die Münzverjchlechterung
fonnte nicht unterlaffen werden.
Keineswegs aber war es die Meinung des Königs, daß durch
die anbefohlene Maßregel die Bauern und Unvermögenden gejchädigt
werden jollten, entjchieden ſprach er fich dagegen aus. Nur bei
den verjchiedenen Zöllen follte fie befonders auf die aus- und
eingehenden Waren, wie Holz und Salz ſich erftreden.!) Daran,
daß die Armen gerade diefer Dinge doch auch bedurften und durch
den erhöhten Zoll indirekt geſchädigt wurden, dachte Friedrich wohl
faum. Das General-Direktorium ftellte feit, daß unter guten Münzen
alle vor Herftelung der ſächſiſchen Drittel geprägten zu verjtehen
jeien und ſetzte ein mittleres pofitives Agio von I0°/, auf dieſe
gegen die fpäteren. Um fo viel wurden alſo die Zölle bei Be»
zahlung mit jchlechtem Gelde nominell erhöht.?)
Die frühere Beftimmung, laut Kabinettsorder vom 28. Auguſt
1760, daß die verfchiedenen Zölle nur mit brandenburgijchem Gelde
zu bezahlen jeien,?) fam damit in Wegfall. Ferner wurde erlaubt,
daß die Beträge unter 8 Grofchen mit ſächſiſchen — ent⸗
richtet werden dürften. *)
1) 8.-D. an das General-Direltorium, Meiken, 28. März 1761.
2) Protokoll einer Sigung des General-Direltoriumsd vom 19. März 1761.
Tit. XVII, 25.
3) ©. ©. 121.
4) Neffript an die Bommerfche Kanınıer vom 19. Nov. 1761, ebenda.
Drittes Kapitel.
Die Beldverhältnifje im Weften und die Abwehr der
preußifchen Kriegsmünzen in den benachbarten Bebieten
Norddeutſchlands.
m
Waren die Lande weitlich der Weſer fchon in Friedenszeiten
zum Zeil auf fremdes Geld angewiejen, fo war das im Kriege noch
mehr der Fall. Denn wo der Feind Herrichte, wie weftlich des
Rheines in Cleve und Geldern, waren die Krieggmünzen natürlich
dauernd verboten, während man fi in den preußiichen Gebieten
zwilchen Rhein und Weſer mit dem Gelde behelfen mußte, was
man befam, d. 5. was von den Armeen oder den Münzlieferanten
oder vom Auslande, bejonders von Holland und Frankreich her zu
baben war. |
Sn Minden und NRavensberg lagen die Berhältniffe in-
fofern am ähnlichften den im mittleren Landkomplex berrichenden, als
man großen Mangel an ediftmäßigem Gelde für Überfendung der
Einkünfte nach Berlin Hatte. War das hier ſchon immer im Frieden
der Fall, fo noch mehr im Kriege. Im April 1758 liefen in Berlin
aus Minden 3000 Rtlr. ein, worunter 1400 in geringhaltigen
Fuldaſchen, Neuwiedſchen, Medlenburgiichen, Ansbachſchen und
andern Dritteln waren. Die Kammer wußte ſich nicht zu helfen,
da der Feind ſie einſchleppe und das gute Geld ausführe. Aus
Berlin bedeutete man ſie zwar, ſie möchte die ſchlechten Münzen
zur Löhnung der alliierten Armee verwenden,!) das wird aber auch
jeine Schwierigkeiten gehabt haben.
1) Reſtript an die Mindenfhe Kammer, Berlin, 25. April; Kammerber.,
Minden, 2. Mai, Reſkript darauf, Berlin, 16. Mat 1758. Tit. XLIIL, 13. Da-
ber auch das Folgende.
140 Zweites Buch. Drittes Kapitel.
Nirgends wohl aber war der Mangel an Scheidemünge, über
den wir jchon im allgemeinen gejprochen haben, größer als hier: im
März 1760 war fie faft völlig verfchwunden, d. h. von den Armeen
abjorbiert.!) Die Kammer gab damals eine Darftellung der übeln
monetären Lage ihres Departements, das von Preußen abgefchnitten
von Hefien, Lippe, Baderborn, Rittberg, Rheda, Münfter, Osnabrück,
Bentheim und Hannover umringt fei; von diefen Hoheiten münze nur
Hannover gut, e8 Habe fich aber, troß jchärfiter Edikte, des fchlechten
Geldes nicht erwehren können und fich genötigt gejehen, dasjelbe,
wenn auch in devalviertem Wert, umlaufen zu lafien. Wollte
man nun die Nachbarn zwingen, nur mit gutem Gelde zu zahlen,
fo würde fein Menſch mehr in Minden etwas einfaufen können.
Für Leinwand und Garn, die Hauptinduftrieerzeugnifje des Landes,
käme auch fein gutes Geld ein, denn feit fie zum Vorteil Schlefieng
nicht mehr über die Wejer gelafjen würden, gingen fie nach Frank—
furt a.M., wojelbft die Wechfel mit ſchlechtem Gelde bezahlt würden.
Berg, Holland, England, Spanien, Portugal nähmen zwar Garn
und grobe Leinwand und bezahlten fie mit holländischen Wechleln,
die aber in Bremen traffiert, dort faſt nur mit nicht ediltmäßigen
Sorten vergütet würden. Hannover nehme wenig, Dsnabrüd das
meifte Korn, wofür e8 aber nur fjchlechtes Geld gebe.
Die beſte Hilfe wäre alfo: die Regierung müßte die ſchlechten
Sorten bei den Münzſtätten umwechſeln, was freilich viel koſten würde.
Deshalb rieten ſie, dieſe Sorten wie die „delikaten Hannoveraner“
bis zum Frieden nach einem Tarif von den Generalkaſſen nehmen
zu laſſen. Beſonders handelte es ſich dabei um ſächſiſche Drittel.?)
Auf dieſe Klagen Hatte das General-Direktorium nur den
wenig fachgemäßen Entjcheid: die Kammer möchte erft die Sorten-
1) Bammerber., Minden, 15. März 1760.
3) Kammerber., Minden, 26. März 1760. Der Hannoverfche Tarif jebte
die Schildlouisdor auf 5 Rtlr. 24 Gr., die andern Piſtolen von Frankreich und Die
von Schwerin, Preußen, Braunfchweig, Hamburg auf 4 Rtlr. 24 Gr. (Mittels
friedrich3dor und Auguſtdor waren verboten), die holländischen Dufaten auf 2 Atlr.
24 Gr., dänifhe XII-Markitüde auf 2 Rtlr. 4 Gr. 4 Pf., Drittel von Braun-
fhweig mit Pferd auf 9 Gr., mit C von 1759 auf 6 Gr., preußifche bis 1759
und medlenburgifche auf 7 Gr., fächfifche von 1753 und bernburgiſche auf 6 Gr.,
braunfchweigifche Sechftel mit Pferd auf 4 Gr. 4Pf., mit C. von 1759 auf 3 Gr.,
preußifche und medlenburgifche bi8 1759 auf 3 Gr. 4 Pf. Tit. XLIII, 13. .
Die Geldverhältniffe im Weiten zc. 141
zettel der eingelaufenen Beftände einschiden und melden, warum fie
die verbotenen Gelder nicht an die Truppen ausgegeben hätte.!)
Die Zufendung des Protokolls vom 6. Mai 1760?) Fonnte, wie
wir ſahen, auch nur teilweije helfen.
Dem Mangel an Scheidemünze abzuhelfen, geſchah wenig.
Buerft Hatte man von Minden her um 4000 Rtlr. in 6- und
8-Pfennigftüden und ebenjoviel in 2- und 4-Groſchenſtücken ge—
beten. Köppen aber wollte fie nur Zug um Zug fchiden, denn
Kredit könne er der ſtark rüdjtändigen Mindenjchen Oberſteuerkaſſe
nicht geben, übrigens habe er nur 6-Pfennigſtücke.“) Auf jeine
weitere Frage, wer das Riſiko für den Transport tragen werde,
antwortete die Kammer ausweichend; die Voft wollte es nicht über-
nehmen; bezahlen fünne man die Scheidemünge auch nur mit den
furfierenden Sorten. ‘)
Da die Unternehmer aber die Prägung der Scheidemünzen
fortwährend verjchoben, jo wandten fich Ende des Jahres 1760 die
Mindenschen Stände direft an den König, der darauf Köppen be-
fahl, mit den Juden über Anfertigung jolcher für Minden und
Dftfriesland zu affordieren.d) Wir haben gejehen, wie es darauf
zu der enormen Ausprägung jächfilcher 1- und 2-Grofchenftüde Fam,
und welche VBerlegenheiten dann durch diefe Sorten entjtanden find.)
Mittlerweile waren die Klagen über den Mangel an Steuer-
geld nicht verftummt. Es fam bier jogar zu einer Erefution gegen
die Bielefe!der Garnhändler, weil fie ihre Abgaben nicht mit branden-
burgiſchen Münzen abführten, doch wurde die Mußregel in der Er-
fenntnis der Notlage vom General-Direktorium aufgehoben.) End-
fi Hat auch Hier die Erlaubnis der ſächſiſchen Drittel®) als Steuer-
geld die Verlegenheit zum großen Zeile bejeitigt.
1) Reſkript, Berlin, 29. April 1760.
2) ©. oben ©. 118.
3, ammerber., Minden, 15. März 1760; Anfrage Köppens v. 20. März 1760.
4 Kammerber., Minden, 30. März 1760.
5) Mitteilung Köppens vom 3. Januar 1761.
6) S. oben ©. 125 —127.
?) Andere Klagen wie die der Landftände vom 11. und 16. Auguſt, des
Konmerztollegd und der Bürgerfchaft von Herford vom 14. September 1760
bringen Teine neuen Momente.
8) &. oben ©. 121.
142 Zweites Buch. Drittes Kapitel.
Diefe Erlaubnis erftrecte fich aber, wie wir wiſſen, nicht auf
die Zölle. Nun waren die Mindenfchen Zol- und Lizentkaſſen
nichts anderes als Afzifefafien, daher denn für fie die Annahme der
fächfifchen Drittel eigentlich erlaubt war. Die Kammer war aber
Dagegen, denn die Kaufleute könnten ganz gut preußilche Silbermünze
zahlen; Halte man nicht darauf, fo gehe fie zum Lande hinaus.
Dabei blieb es denn.!) Ebenjo wurde die Verfteuerung der im
Auslande fabrizierten Waren in preußiſchem Gelde verlangt und
auch davon auf Vorftellungen der Bielefelder Kaufleute nicht abge-
gangen.?) Das bedeutete natürlich nichts anderes als eine Erhöhung
des Zolls auf fremde Waren um die Höhe des Agios der preußijchen
Sorten.
Über die Grafihaft Mark liegen nur wenige Nachrichten vor.
Sch habe an anderer Stelle gezeigt,?) wie man in Weftfalen von
alters ber an fupferne Scheidemünge gewöhnt war, wie felbjt einige
preußifche Städte bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts ſolche
Ichlugen, wie man während der Scheidemünznot des Jahres 1760
darauf zurückkam und die Cleviſchen Behörden mit Erlaubnis der
Öfterreihifchen Adminiftration fupferne 1/,-Stüber, jogenannte Füchſe,
Ichlagen laffen wollten, wovon die Grafſchaft Mark eine Partie er-
halten follte, wie das General-Direftorium diejen Vorſchlag aber
abwies, weil die Münzjachen ganz in den Händen der Pächter lägen.
Das Aufgeld weitfäliicher Füchſe betrug jchon im Juni 1760
3 Stüber auf einen Taler, weshalb die Märkiſche Kammerdepu-
tation bat, 2000 Rtlr. in "/,;Stüberftüden in Magdeburg münzen
‚zu lafjen,‘) woraus aber auch nichts wurde.
Aber noch drüdender war der Mangel an gutem Kurant.
Wenn man fich bei der Generalität über die Lieferungsbezahlungen
mit fchlechtem Gelde bejchwerte, fo hieß es, von KLeipzig fämen
ganze Wagenzüge mit polnijchen und bernburgifchen Sorten zur
Armee. Im ber Überfhwenmung damit erblicten die Behörden
1) Kammerber., Minden, 18. November, Rejkript darauf, Berlin, 1. De-
zember 1760. Tit. XLIII, 13.
| 2) Nefolution des General-Direktoriums für Die Bielefelder Kaufleute,
Berlin, 12. Mai 1762.
3) Die lebte ftädtifhe Münzprägung in Preußen; Zeitfchr. f. ul mE
B. 23, ©. 211ff.
#) Ber. der Kammerdeputation, Hamm, 4. Zuni 1760. Zit. XLII, 14.
Die Geldverhältniffe im Weften zc. | 143
eine der. härtejten Kontributionen des Landes; da der holländische
Wechjel auf 200°/, ſtatt fonft auf 140°/, ftand, fehlugen die Kauf-
leute ihren Berluft auf die Warenpreife. Dazu wollten die Franzojen
nur Louisneufs und Dufatons nehmen, die aber durch Einjchmelzung
jehr jelten geworden waren.!)
Im Frühjahr 1760 kam ein neues Unglück. Nach dem Bei-
Ipiele Kölns erließ die öſterreichiſche Adminiftration in Cleve und
ähnlich in Berg am 28. April 1760 ein Devalvationspatent, worin
die 1755 bis 1759 gefchlagenen preußijchen Drittel von 20 auf 15
Stüber gejegt, alle jpäteren verrufen wurden.?) Dadurch kam es
nun, daß die Markaner im Cleviſchen und Bergifchen mit nicht
berabgejegten 2-Stüberjtüden bezahlten, die dadurch in der Graf-
Ihaft jelten wurden. Im Juni 1760 ftanden fie ſchon um 8 bis
10°/, höher als preußijche Drittel,?) weshalb man um ihre Neu-
prägung bat, auf die die Juden fi) aber nicht einlaffen wollten,
weil fie alle Hände voll zu tun hätten. *)
Die Kammerdeputation fuchte fich daher auf andere Weife zu
helfen, indem fie vorjchlug, den Stapeln, Bergwerken und Hämmern
zu befehlen, daß fie im Bergiſchen und in den andern dortigen
Gegenden als Bezahlung nur 2-Stüberftüde oder allenfalls preußi-
Ihe Drittel, diefe aber in dem dort herabgejegten Wert von
15 Stübern fich bezahlen laſſen follten.?) Als man noch auf Be-
fehl des General-Direftoriums die Stapelintereffenten zu Altena,
Iſerlohn und Lüdenfcheid darüber vernehmen ließ, wußten dieſe
auch nicht8 befferes zu raten. Der Kriegsrat und Fabrikenkommiſſar
Göhring meldete, daß die Warenpreije un das Doppelte geftiegen
feien und hielt den Vorjchlag der Kammerdeputation für das bejte
Mittel, die 2-Stüber zurüdzuziehen.®) Demgemäß wurde verfahren.
Natürlich war dabei vorausgejegt, daß man im Bergiſchen die
1) Ber. der Kammerdeputation, Hamm, 29. März 1760. Tit. XVII, 9.
3) Scotti, Sammlung der Gefebe in Cleve⸗Mark, Düffeldorf, 1826, Nr. 1749.
3) Ber. der ammerdeputation, Hamm, 20. Zuni 1760. Der Louidneuf
fand in 2-Stüberftüden auf 8 Rtlr., in preußifchen Dritteln auf 8 Rtlr. 50 Stüber.
Tit. XLIII, 14.
4) Schreiben der Ephraim und Itzig vom 23. Juni 1760, ebenda.
6) Entwurf der Verordnung, Lippftadt, 28. uni 1760, ebenda.
6) Bericht Göhrings, Hagen, 8. September 1760, ebenda.
144 Zweites Bud. Drittes Kapitel.
Waren der Graffhaft Mark nicht entbehren fünnte. Über den Er-
folg diefer Maßnahmen find wir leider nicht unterrichtet.
Ende des Jahres fam man nocd einmal auf die Kupfermünzen
zurück und wies auf die Grafichaft Rheda Hin, wo jolche gejchlagen
wurden;!) aber wie gejagt, kam es zu feiner Prägung von fupfernen
1/,;.Stübern oder Deuten. Köppen vertröftete auch bier auf Die
demnächſt beginnende Scheidemüngprägung, die eine Annahme der
Rhedaſchen Sorten unnötig machen werde.) Doc fand die Aus-
prägung fupferner Dreipfennigftüde erſt 1763 in Aurich ftatt;?) die
in Berlin gejchlagenen werden ihren Weg faum in den Weiten ge—
funden Haben.
Sn Oftfriesland richteten fi nach Beendigung der feindlichen
Dffupation die Bemühungen der Regierung in erjter Linie gegen
die eingedrungenen fremden Münzen, befonders die 4-Grojchenftüce
von Hildburghaufen und die Weimarjchen Sechſer.) Da aber in
diefem Gebiete, wie überhaupt im Weften, bald nur noch fehr wenig
brandenburgifches Geld zu befonmen war, Wechjel aber mehr als
Barfendungen koſteten und die Aurichichen 4-Muriengrofchenftüce
nicht von den Generalfaffen genommen wurden, fo trat auch bier
Mangel an Steuergeld ein.?) Obgleich braimnjchweigijches und bern—
burgijches Geld umlaufen und auch an das ſächſiſche Feldkriegs-Direk—
torium geſchickt werden durfte, jo half das wenig, weil man doch fein
brandenburgifches für die Berliner Zentralfaffen Hatte; wenn man
von den Domänenpächtern nicht alles mögliche nahm, kam gar nichts
ein. Zwar das Bedenken der oftfriefiihen Kafjen, die Mittel-
auguftdor zu nehmen, weil fie in der Nuchbarjchaft weniger als
5 Rtlr. galten, wurde bejeitigt, indem man die Kammer beauftragte,
die Mittelfriedrichgdor und Auguftdor anzunehmen und nad) Berlin
1) Ber. der Kammerdeputation, Lippitadt, 14. November 1760. Der Graf
v. Rheda flug 42 Stüd Kupfermünzen auf einen Taler, au8 dem Pfund
Rupferplatten etwas über 2 Rtlr. Mit Kupfer und Münzlohn koſtete das ge-
münzte Pfund noch feinen Taler; ebenda. — Vgl. auch Weingärtner, Kupfer-
münzen Weftfalend, S. 196, 197.
2, Mitteilung Köppens vom 3. Januar 1761. Tit. XLIII, 13.
3, Münzbeſchreibung Nr. 1751.
4) Avertiſſement der Kammer, Aurich, 18. April, und Kanımerber., Aurich,
12. Dezember 1758. Tit. XVI, 28, daher auch da3 Folgende.
5) Kamımerber., Aurich, 13. November 1758. Münzbeichr. Nr. 1309—1318.
Die Geldverhältniffe im Weiten ıc. 145
zu jenden, aber die jchlechten jächlischen Drittel wurden damals noch
nicht erlaubt. ?) |
Diefe Verhältniffe änderten fich, als die Auricher Prägung
wieder begann. Der dortige Agent, der Unternehmer Aaron Meyer,
batte zwar anfangs erklärt, die neugeprägten Sorten außer Land
Ihaffen zu wollen, erfüllte dag aber durchaus nicht. Es entftand
vielmehr große Verwirrung. Während die fächfiichen Drittel feit
dem 28. Auguft 1759 verboten waren, befahl man am 18. Februar
1760, die in Aurich gemünzten anzunehmen, die aber natürlich
niemand von den in andern Münzſtätten geprägten unterjcheiden
fonnte. Die Emdener Kaufleute wollten die Drittel nur nehmen,
wenn das auch von den Nenteien gejchehe, und dieje fonnten es
nicht, weil die Generalkaſſen fie zurüdwiejfen. Wenn die Rammer
noch darauf Hinwies, daß die Bauern ihre Produkte nach Bremen
verfauften, und die guten Sorten durch Einfchmelzen immer feltener
würden, jo erlangte fie mit dem allen doch nur das BZugeftändnig,
daß die in Aurich geprägten Sorten — meift ſächſiſche und mecklen—
burgijche Drittel — dort gelten dürften, aber nicht nad) ‚Berlin zu
jenden jeien, was nicht mehr bedeutete, als daß alles bleiben follte
wie e8 war.?)
In Emden war man befonders darum gegen die Juden fo
erbittert, weil fie alles gute Geld aufſammelten und mit gericht-
liden Klagen drohten, wenn jemand dag neue Geld nicht nehmen
wollte, wie fie denn die Verordnungen jo auslegten, daß niemand
das alte Geld zur Bezahlung fremder Waren benugen jollte, während
doch nur die gewinnjüchtige Ausfuhr gemeint war. Der holländische
Wechſel war in den Kriegsjahren von 140 auf 220°/, geftiegen, was
den Handel lahmlegte und eine allgemeine Teuerung befürchten ließ. >)
Wie jollte man aljo unter ſolchen Umftänden Steuergeld
herbeifchaffen? Wir hörten, daß endlich die Juden vor einer
1) Mitteilung des General-Feld-Kriegd-Direktoriums, Dresden, 6. April
1759. Reſkript an die oftfriefiiche Kammer, Berlin, 8. Mai 1759. Kammerber.,
Aurich, 11. Juni 1759. Reſkript darauf, Berlin, 26. Juni 1759. — Reſkript an
die oftfriefiihe Kammer, Berlin, 28. Auguft 1759. Es werden darin die
ſächſiſchen 8-Grojchenjtüde mit EC als verboten genannt.
2) Kammerber., Aurich, 14. Mai 1760. Reſkript darauf, Berlin, 3. Juni
1760. Zit. XXV, 3. Daher auch das Folgende.
3) Nr. 32. ©. auch ©. 143 oben. !
Acta Borussica. Münzmwejen III. 10
146 Zweites Bud. Drittes Kapitel.
Revolte flüchten mußten. Die größte Spannung wird auch hier
durch die Freigebung der jächfijchen Drittel als Steuergeld im
Herbit 1760 gelöft worden fein.!) Nun wurde deren Münzfuß
aber fchlechter, das Agio auf preußijche Drittel betrug gegen fie im
Auguft 1761 25°), und in Bremen galten die meclenburgifchen
Drittel 13 %/, mehr als die ſächſiſchen. Es war daher fein Wunder,
daß niemand fie weiter nehmen wollte, die Kaufleute fie auswärts
nicht los wurden und die Münze feine mehr prägen konnte. Es
kann aljo fein Zweifel darüber fein, daß die Sachlage Hier Doch
eine ganz andere wie in dem mittleren Landkomplex des Staates
war, wo jedermann Damals nur zu froh war, wenn er genug
ſächſiſche Drittel befam und dieſe die beiten habhaften Sorten
waren und bis zum Ende des Krieges es blieben.
Sn DOftfriesland hatte man eben noch befjereg Geld und Die
Sächfiichen Drittel ſchob zuleßt jedermann an die Kaſſen ab. Die
Zandleute verkauften ihr Getreide nur für Gold oder für gutes
Silbergeld, das allein auf dem Auricher Pferdemarkt galt. Wenn
fie aber zur Steuerzahlung ſächſiſche Drittel oder preußifches Geld
brauchten, verfchafften fie fich die nötige Summe bei den Juden.
Sp waren feit Herbft 1760 die Staatskaſſen die einzigen im Lande,
die die ſächſiſchen Drittel nahmen. ?)
In der ſüdlich von Dftfriesland liegenden Eleinen, wirtjchaft-
lich ganz von Holland abhängigen Enflave Lingen waren, wie wir
früher gezeigt haben, ?) die Abgaben mit holländifchem und nicht mit
preußijchem Gelde — mit Marfgeld, wie e8 dort hieß — zu zahlen,
wobei ein Vorteil für die Staatsfaffen herausfam. Die durch die
alliierte Armee verbreiteten Kriegsmünzen vertrieben nun das
bolländifche Geld, wozu kam, daß die Holländer, die den preußifchen
und andern Münzpächtern ihre guten Münzen nicht al® Muterial
zuführen wollten, ihre Münzproduktion bejchräntten, ihr Silbergeld
fefthielten und die Lingenfchen Arbeiter mit hoch ftehendem Golde
bezahlten. Dieje Umftände bewogen endlich den Lingenfchen Kriegs-
rat Hildebrand zu dem Vorfchlage, die Kontribution auch mit edikt—
mäßigem, d. 5. brandenburgijchem Gelde zahlen zu laffen, wofür ein
1) S. ©. 121.
2, Kammerber., Aurich, 6. Auguft 1760.
3) Bd. II, ©. 200.
Die Geldverhältnifje im Weiten zc. 147
Agio von 4 Mariengrojchen auf den nun in Marfgeld gezahlten
bolländifchen Gulden geichlagen werden jollte.!)
Die Mindenihe Kammer Hatte zwar ihre Bedenken, weil,
wenn bei den Lingenjchen Kafjen das holländische Geld abgejchafft
werde, fofort fchlechte Sorten das Land überfchwemmen würden, 2)
und gejtattete nur, daß die Steuerrüdjtände mit ediktmäßigem Mark—
gelde, unter Anrechnung eines Agios von nur 2 Mariengrojchen auf
den Gulden entrichtet würden, indem fie hoffte, daß das holländiſche
Geld im Herbft wieder leichter zu haben jein würde; fie mußte fich
nach näheren Erktundigungen aber Doch jagen, daß den Maßnahmen
der Holländer gegen die Ausfuhr ihres Silbergeldes im Kriege nicht
zu fteuern fei und die Lingener alſo diejes Geld unmöglich würden
beichaffen können. Da nun Herzog Ferdinand jchärfiten Befehl
gegeben Hatte, bei den Lingenjchen Kaſſen durchaus Fein jchlechtes,
wohl aber das gute preußifche Geld anzunehmen, wobei dieje das
Agio von 2 Mariengrojchen gewannen, jo hatten. fie feine ver-
rufenen Sorten nötig. Statt eines holländijchen Gulden wurden nun
20 Mariengrofchen, ftatt 250 Gulden oder 100 holländijcher Taler
138 Rtlr. 32 Mariengroichen gegeben. Da der bolländijche Wechjel
von 100 Rtlr. holländiſch damals mit 133 Rtlr. gefauft wurde, er-
gab fich für die Kaffen ein nominaler Gewinn von 5 Rtlr. 32 Er.
Da fi) bei der Reduzierung des holländischen Geldes in
preußijches Kleine Pfennigbrüche ergaben, die die” Einnehmer als
ganzen Pfennig einzogen, jo hatten dieſe dabei einen perjönlichen
Gewinn. Deshalb wurde bejtimmt, daß die Brüche bis Ende des
Jahres ftehen bleiben und dann erſt berechnet werden jollten. Alle
diefe Vorfchläge wurden vom General-Direftorium genehmigt. ?)
In den folgenden Jahren liefen aus Lingen Gejuche ein, Die
Steuern auch mit ſächſiſchen Dritteln bezahlen zu dürfen, man war
aber fo weit entfernt, darauf einzugehen, daß zeitweile jogar wieder
befohlen wurde, fie ganz in holländiſchem Silbergelde zu entrichten,
weil die meiften Beamten meinten, durch die vielen Lingener, die in
1) Ber. Hildebrandg, Lingen, 17. Januar 1759. Tit. XXIII, 3. Daher
auch das Folgende.
2) Hannover wurde deshalb auch erjucht, die Bezahlung der Lieferungen
an die alliierte Armee mit fchledhtem Gelde nicht zuzugeben.
3) Nr. 26 und Reſtript, Berlin, 21. Februar 1759. a
148 Zweites Buch. Drittes Kapitel.
Holland arbeiteten, fäme genug holländiſches Geld ein; es würde
damit ſchon gemwuchert.!)
Am 27. April 1762 wurde erlaubt, die Abgaben mit hollän⸗
diſchen Dukaten zu bezahlen, ein Beweis dafür, daß Holland noch
immer lieber mit Gold als Silber lohnte. Die Generalkriegskaſſe
hatte aber vordem die Lingenſchen Einkünfte in preußiſch Kurant
aus Holland eingezogen und darüber Wechſel auf holländiſches
Silbergeld ausgeſtellt, welche die Lingenſche Kriegskaſſe honorierte
und in Holland berichtigte. Nun fürchtete man, daß die holländiſchen
Wechſler, da die Wechſel auf Kurant lauteten, Dukaten nicht nehmen
würden. Daher wurde beſtimmt, daß die General-Kriegskaſſe die
Dukaten direkt annehme und über den Betrag derjelben der Lingen-
chen Oberſteuerkaſſe auf holländiſch Geld quittiere. Dadurch er-
jparte man zugleich Porto für die Sendung des holländifchen Geldes
von Lingen nach Amfterdam. Die holländifchen Dufaten waren auf
5 Rtlr. 4 Stüber gefegt,?) natürlich in jchlechten Kriegsgelde.
Dabei blieb e8 aber nicht lange, denn Köppen machte geltend,
daß der ganze Gewinn des Supraagiog an holländischem Silber-
gelde verloren gehe, wenn alles, auch im rieden, weiter mit
Dufaten bezahlt werden würde, weshalb am 10. Auguft 1762 be-
Fohlen wurde, die Dufaten in Lingen anzunehmen und direfi nad)
Holland, Feine mehr nach Berlin zu jenden.
Wieder eine Anderung trat im Oftober 1762 ein. Lingen
war im Juli abermals vom Feinde bejeßt worden, Hatte. durch viele
Einlagerungen von Freund und Feind und Werbungen fehr ge-
litten; aus dem Nachbargebieten Münfter und Osnabrück waren
Mengen jchlechten Geldes eingeftrömt. Dadurch war holländifches
Silber- und auch Goldgeld ftarf im Kurfe geftiegen und ſchwer zu
beichaffen. Um der Grafſchaft zu Helfen, wurde deshalb wieder der
Bahlungsmodus von 1759 eingeführt, indem die Abgaben mit
preußifchem Gelde und 2 Mariengrofchen Agio auf den Gulden ub-
aut waren.?) Das ging bis Trinitatis 1763. Geitdem be-
\ \ Reffript an die Kammern, Berlin, 24. März 1762.
2) Kammerber., Minden, 28. Mai 1762.
3) Kammerber., Minden, 23. — 1762; genehmigt, Berlin,
12. Oktober 1762.
Die Geldverhältniffe im Welten zc. 149
zahlte man fie wieder wie vor dem Kriege mit holländiſchem
Gelbe.)
Die Keinen Gebiete Norddeutfchlands, preußische ſowohl wie
fremde, mußten . dag Kriegsgeld nehmen, kraftvollere fuchten es
energifch abzuwehren. Die preußijchen Münzpächter glaubten wohl,
daß die auf Preußens Seite fümpfenden norddeutichen Staaten
defien Geld in ihrem Gebiete dulden würden. Soweit meinten
diefe ihre Sreundjchaft aber doch nicht auszudehnen. Als Braun-
ſchweig die preußifchen Münzen verbot, baten die Unternehmer ver-
gebens um Zurückziehung des Verrufes.“) Die Braunfchweigijche
Regierung vermeinte fehr gelinde verfahren zu fein, wenn fie für
42000 Rtlr. Dresdener Drittel dem Braunfchweigiichen Juden
Trändel wieder außer Landes zu jchaffen anbefahl.?) Dagegen Half
natürlich auch nichts, wenn Ephraim dem Departement der aus—
wärtigen Affären fchrieb, zur Meßzeit Furfierten in Braunfchweig
viel ſchlechtee Münzen — eine faljche Behauptung — und Die
Braunfchweiger Sorten paffierten frei in Preußen — fie waren
aber unvergleichlich befjer als die neuen fächfilchen. *)
Damals Hatte Hannover jchon die Mittelfriedrichgdor verboten
(20. Februar 1759). Was Ephraim an Hannover dagegen ein-
wendete, war, man kann es nicht anders bezeichnen, erlogen.®)
Wenn er nämlich behauptete, dev Münzfuß der Louisdor jei jchon
jeit einigen Jahren fchlechter geworden, jo bedeutete dag nur ein
Minimum gegen die Verjchlechterung der Friedrichsdor. Daß der
Goldpreis täglich fteige, war natürlich richtig, wenn man ihn mit
dem Nennwert der filbernen Ephraimiten verglich; da mochten die
Louisdor wohl um 18 bis 20%, im Kurſe fteigen und die alten
Friedrichsdor das Land verlaſſen. Indem Ephraim das aber ohne
diefe Befchräntung behauptete, war es Die reine Sophijterei. Ganz
falfih war feine Angabe, daß die Ephraimiten im Durchichnitt
1) Antrag Hildebrands, genehmigt, Berlin, 17. Mai 1763.
2) Berlin, 9. Februar 1759. R. XI, 167. Daher aud) das Yolgende.
3) Braunfchweig, 16. Februar 1759. Braunfchweig gab den Münzfuß der
ſächſiſchen Drittel auf 20 Atlr. 181/, Gr. an, wußte aber beftimmt, daß er noch
verringert werden würde.
9) Ephraim u. Söhne an d. Depart. d. ausw. Affären, Berlin, 8. März 1759.
5, Ephraim an d. hannoverjche Regierung, Berlin, 8. März 1759.
150 Zweites Buch. Drittes Kapitel.
wenigftens um 6°/, befjer als die Münzen anderer Fürſten feien;!)
fie waren in der Tat mindeftens um 6°/, jchlechter als die gleichen
fürftliden Nominale.
Das Falfche diefer Angaben fahen Hannover und Braun-
ſchweig fofort ein. Hannover antwortete am 20. März, die preußi-
chen Silbermünzen babe man noch gar nicht verboten, ebenfo war
das in Braunschweig offiziell noch nicht gefchehen.?) Hannover gab
an, daß die Mittelfriedrichgdor um über 29°), jchlechter als Die
alten feien; die fchlechteren franzöfifchen Piſtolen gölten gar nicht
als Wertmeffer. Die übrigen Angaben nannte man mit Recht bloße
Borfpiegelungen. Braunfchweig jagte, nur die Not werde endlich
zwingen, die preußifchen Sorten mit Namen zu verrufen und gab
eine genaue Wardierung derjelben.?) Hannover ging dagegen To
weit, durch den Hannoverfchen Kommandanten in der preußilchen
Feſtung Hamm das Verbot vom 20. Februar anjchlagen zu lafjen, *)
und war weiter auf feiner Hut. Im Jahre 1759 und wieder 1760
fam es fogar vor, daß in Aurich gemünzte fächfiiche Sorten bei der
Pafjage von Minden nah Hamburg in Nienburg angehalten und
erſt auf Woritellungen des Berliner auswärtigen Departements
wieder freigegeben wurden.)
Wenn es Hannover auch weiter gelang, das ſchlechte Geld
ziemlich fernzuhalten, jo war das dem älteren Zweige des Welfen-
baufes weniger möglich; in Braunfchweig wurde auch bald fchlechtes
Kriegsgeld geprägt. Wohl aber fahen ſich andere Mächte genötigt,
dem Beilpiele Hannovers zu folgen, bejonders jeit die Aurichiche
Münze anfing, ihre enorme Tätigkeit zu entfalten. Heſſen⸗-Kaſſel
und das General-Kommando der alliierten Armee verriefen dieſe
Sorten, die Hefjen ließen fich auch durch eine Vorftellung aus Berlin
1) In diefem Sinne ſchrieb d. ausm. Depart. am 10. März 1759 an
Hannover und Brannfchweig.
2) Antwort Braunfchweigs v. 24. März 1759.
8) ©. die Valvationstabelle, Beil. Nr. IV, Mittelfriedrichgdor und preußifche
Drittel.
9) Ber. der Kammerdeputation, Hamm, 17. März 1759.
5) Vorftelung der Ephraim und big, Berlin, 27. Juli 1760. Vor⸗
jtellung Preußen? an Hannover, Berlin, 29. Zuli 1760. — Am 7. Juli 1760
verbot Hannover die ſächſiſchen Drittel mit EC als nur 3 Gr. wert. ®edrudtes
Patent, Hannover, 7. Zuli 1760. R. 96, 409 C.
Die Geldverhältniffe im Weſten ꝛc. 151
⸗
nicht davon abbringen: es ſei bekannt, daß 100 Rtlr. in ſächſiſchen
Sorten nur den Wert von 40 in gutem Gelde hätten, in Aurich
werde noch ſchlechter gemünzt; wenn man nicht all das ſchlechte
Geld auf den Hals befommen wolle, müſſe man der Devalvation
der Nachbarn folgen.) Und Brinz Ferdinand antwortete, weil die
Lebensmittel durch das fchlechte Geld fehr verteuert würden, Habe
Die Intendantur die ganz fchlechten Sorten verbieten, die weniger
guten berabfegen müffen.?)
Ein bejonderer Kampf entjpann ſich in Hamburg, welcher
Pla als Silbermarkt für die preußifchen Müngpächter natürlich
von der größten Wichtigkeit war. Ephraim und Itzig verweilten
oft dort, und im September 1759 machte der Faiferliche Geſandte
Graf Raab dem Magiftrat die herbſten Vorwürfe, daß er fie auf-
genommen habe und verlangte ihre jofortige Arretierung. Ephraim,
der damals allein dort war, bewirkte Dagegen ein energijches Pro—
memoria des däniſchen Gefandten an den Magiftrat: Ephraim fei
als däniſcher Untertan?) nicht im geringsten zu kränken. Dann
aber drängte Raab zur Anjchlagung des Faiferliden Edikts vom
16. Auguft gegen die preußifchen Münzen.) So viel Mühe der
preußiiche Gefandte Hecht fich auch gab, verhindern konnte er das
nicht. Die Stadt machte zwar geltend, daß der Kaiſer ihr den
freien Handel ausdrüdlich zugeftanden habe, alſo die Silberlieferungen
an preußiide Münzftätten ftattfinden dürften, wozu fomme, daß
das preußifche Geld in Hamburg nur Ware fei, aber das Edikt
wurde dennoch angejchlagen. Es Hatte indeſſen, wie Hecht vor-
ausjagte, nicht den geringften Erfolg,„die Lieferungen der Ham—
burger gingen wie bis dahin weiter.)
9 Schreiben der Kaſſeler Regierung vom 21. Juni 1760. R. XI, 167.
Daher auch das Folgende.
2) Schreiben Ferdinands, Ziegenhain, 4. Juli 1760.
8) Über die dänifche Staatsangehörigkeit der Ephraim ift mir Näheres
nicht befannt; fie famen nach Preußen aus Hamburg oder Altona, und daher
mag fie rühren; fie wurde wohl ad hoc wieder aufgewärmt. ©. auch ©. 5.
9) Hirſch VIII, Nr. 65; Faber, neue Staat3-Ranzlei III, 497.
5) Ber. Hechts, Hamburg, 14. und 26. September 1759. Durch das in-
folge der ftarfen Edelmetalllieferungen in Hamburg aufblühende Wechjelgeichäft,
durch die damit zufammenhängende Wechjelreiterei und die mafjenhaften Sriegs-
münzen, fam e3 mit zu den vielen Hamburger und Amjterdamer Banfrotten un-
mittelbar nach dem Striege. Soetbeer, Beiträge, ©. BO ff.
152 Zweites Buch. Drittes Kapitel.
Befürchtungen, die Hecht von feiten Bremens hegte, bewahr-
heiteten fich nicht. Der dortige Magiftrat hatte nur das allgemeine
faiferliche Edikt, nicht das fpezielle gegen Preußen anjchlagen laſſen;
er Hatte eine Unterſuchungskommiſſion einfegen müfjen, um die
Kipperei und Wechjelei von Haus zu Haus zu verhindern und der
Einjchleppung des fchlechten Geldes zu fteuern. Gegen das preußi-
iche Speziell einzufchreiten oder gar die Hamburger wegen ihrer
Lieferungen beim Kaifer anzuzeigen, wie man Hecht binterbracht
hatte, davon war man in Bremen weit entfernt; das auswärtige
Departement erkannte im Gegenteil an, daß der Bremijche Magiftrat
viel behutjamer als der Hamburgijche gehandelt babe.?)
Wie in Hamburg, wurde das Faiferliche Edift vom 16. Auguft
‚1759 gegen die preußifchen Krieggmünzen aud) -in Regensburg
angelchlagen, was der preußifche Komitialgefandte v. Plotho eine
gegen alle Reichs- und Kreisverfafjung verftoßende Anmaßung des
Raiferlihen Hofes nannte, 2) und zwar wohl deshalb, weil ein Reichs—
edift nicht ohne Genehmigung der Reichsftände erlaffen werden durfte.
Das Departement der auswärtigen Affären hielt einen Proteft
aber nicht für angebracht, weil er nichts helfen könne, fondern nur
noch Tchärfere Edikte hervorrufen würde.?) Erfolg fonnte das Edikt
natürlic” nur dort haben, wo die faijerlichen Heere herrichten, d. h.
in einem Teile Sachſens und in Weft- und Süddeutjchland, wo
übrigens, wie wir bemerften, weniger preußiſches als Bayreuther,
Ansbacher u. a. Kriegsgeld umlief.*) In Weitfalen Hatte fich die
Kreisverfaflung ganz aufgelöft, da die proteftantiichen Stände den
Kreistag gar nicht mehr beſchickten. Beim Kreis-Direftorium lief
feine einzige Anzeige ein, daß irgend ein Kreisftand die Faiferlichen
Münzedikte publiziert habe.®)
a —
1) Ber. Hecht, Hamburg, 18. März 1760; Rechtfertigung Bremens vom
2. April 1760.
2, Ber. Plothos, Regensburg, 30. Yuguft 1759.
3) Yusw. Dep. an Plotho, Magdeburg, 20. Dftober 1759.
9 ©. ©. 79, 80.
6) 8. Hölzermann, Lippifche Geld- und Münzgejchichte, in Grotes Münz-
itudien V, 1867, ©. 358.
Drittes Buch.
Die Reorganifation 1765—1770.
Erſtes Kapitel.
Der Übergangsmünzfuß von 1763.
Am 17. Dezember 1762 wurde mit den Unternehmern der
legte Kontrakt des fiebenjährigen Krieges gejchlofien, und zwar für
die Zeit vom 1. März 1763. bis zum 29. Februar 1764. Das
Silberfurant, nur preußifchen Gepräges, follte nach 19%/,-ZTalerfuß
ausgemünzt werden. Unzweifelhaft bat man dabei den nahen
Friedensſchluß in Rechnung gezogen und einen Übergang zu geord-
neten Münzzuftänden fchaffen zu wollen. Die Yrage dabei ift aber,
warum man denn nicht jofort zum alten Graumanjchen 14-Zalerfuß
zurüdfehrte: denn da das doch einmal gefchehen mußte, jo wäre ein
einmaliger, wenn auch großer Verluſt vielleicht weniger jchmerzhaft
gewefen, als erft der Übergang zum 19%/;-, dann von dieſem zum
14-Talerfuß. Wir können aus den Akten nicht entnehmen, welche
Beweggründe den König dabei leiteten, wir können aber folgen
des vermuten.
Zunädft erichien wohl eine fofortige Rückkehr vom 30- und
40-Talerfuß zum 14-Talerfuß nicht gut möglich; der König hätte
dazu eine enorme Mafje Feinſilber anfchaffen müffen, was erftens
jehr viel gefoftet, zweitens die Umprägung ſehr verlangfamt hätte.
Um aber jeine Lande möglichft jchnell von den elendeften Münzen
und den dadurch berbeigeführten Mißſtänden zu befreien, erjchien
ala das beſte Mittel, dieje fchlechtejten Sorten zu demonetifieren
und fie in folche umzuprägen, die das ohne zu große Opfer er-
laubten, und von denen von früher eine ziemlich bedeutende Menge
noch umlief. Das aber waren die erjten Ephraimiten, die in Dres—
den unter preußijchem Stempel, dann in allen preußifchen Münz-
ftätten und in Leipzig feit dem 1. Januar 1759 in großen Mafjen
nah 19%/,-Zalerfuß geſchlagen waren; feit 1760 Hatte dieſer einem
30-Talerfuß weichen müfjen.
156 Dritted Buch. Erſtes Kapitel.
Sodann konnte der König auf einen verhältnismäßig hohen
Schlagſchatz nicht jofort verzichten, da die Einnahme aus dem Lande
feit dem Wegfall der Subfidien faft die einzige blieb. Diefen
Schlagſchatz vermochten die Unternehmer aber bei einem 14-Taler—
fuß natürlich nicht zu zahlen. Auch bei der Wahl eines 19°/,-
Talerfußes war das nur möglich, wenn neben ihm eine gewiſſe
Fabrikation noch geringhaltigerer Scheidemünze einderlief.
Der legte Kontraft mit Ephraim und Itzig!) bejtimmte, daß
vom 1. März 1763 an binnen einem Jahre 1 Million Mark Fein-
filber vermüngt würde, und zwar:
nah 19%/,-Talerfuß 600000 Mark in !/ze, gr, YgrZaler, Tympfe, Szoftafe,
„ 3 R 350000 „ „ Grofden, Stüber, Moariengrofhen und
Kreuzergeld,
„30 50 000 „ „Seechspfennigſtücke.
Der Schlagſchatz ſollte 1 Million Rthr. in preußiſchen Y/g=-,
!/g YUg-Taler und 1100000 Rtlr. in ſächſiſchen Zwölfteln und
neuen Auguftdor betragen. Davon follten die legteren 1 100000 Rtlr.
und zugleich 300000 Rtlr. brandenburgifches Geld binnen 8 Wochen
abgeführt, die übrigen 700000 Rtlr. in zweimonatlichen Raten ge—
zahlt worden.
Den Unternehmern fam offenbar fehr viel darauf an, da ihr
Münzgefchäft dem Ende entgegenging, fich die Regierung geneigt zu
machen; immer wieder ftellten fie die Bedingung, daß fie in Zukunft
deren Schuß genießen jollten, denn von der Bevölkerung hatten fie
begreiflicherweije wenig Gunft zu erwarten. | nr
Darum bezahlten fie den Schlagfchag Schon für das Jahr 1762
voll ab, obgleich fie das bedungene Quantum nicht ausgemünzt
hatten.) Sodann Hatten fie 97115 Marf 3 Lot 3 Grän Geld
nach 40-Talerfuß mit befferen Sorten eingewechfelt, welche Summe
in ſächſiſche und preußifche Grojchen ohne Erlegung eines Sclag-
Ichages zu vermünzen ihnen durch den Kontralt vom 20. Februar
und den neuen vom 17. Dezember 1762 erlaubt war. Obgleich es
nun zu diefer Vermünzung gar nicht fam und auch die neue Prägung
im Jahre 1763 nicht ganz ausgeführt wurde, zahlten fie dennoch
1) Mr. 63.
6. ©. 67.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 157
auch für dieſes Jahr den ausbedungenen Schlagſchatz. 1763 näm-
lich follten gemünzt werden:
600000 Mark zu 19%/,-Ttr., 350000 Mark zu 25 Rtlr.,
E3 wurden gemünzt 534265 „ 13% 1Gr., 304531 „ TR 4Gr.
Alfo zu wenig 65734 Mark 2 8.17 Gr., 45468 Mark 8 8.16 Gr.
50000 Mark zu 30 Rtlr.,
Es wurden gemünzt 9884 „ 7% 2 ©r.
Alfo zu wenig 40115 Mark 8 R. 16 Gr.)
Der 19°%/;-Talerfuß, beftimmte der Kontrakt weiter, durfte auch
in der Provinz Preußen ftatthaben, aber nur für den auswärtigen
Abſatz, denn es war dort 1762 ein 18-Talerfuß eingeführt worden. ?)
Auh in den mit den preußifchen Tombinierten medlenburgifchen
Münzftätten und in denen zu Bernburg und Plön war nach diefen
Fuß und unter preußifchem Stempel zu prägen. Dafür jollten die
Unternehmer fernere 150000 Rtlr. Schlagſchatz in ſächſiſchen Dritteln
zahlen, was auch gejchah.?)
Die früheren Benefizien wurden zugeftanden; die Unternehmer
durften auch auf ihre Koften in jeder Münzſtätte einen eigenen
Kontrolleur anftellen, da fie über: Unfleiß, fchlechte Ofonomie und
Mangel an Berjchwiegenheit geflagt hatten. Endlich wurde ihnen
erlaubt, kupferne Dreier und fupferne polnische Grojchen zu münzen,
die fehr fehlten und wofür fie 5000 Rtlr. Schlagſchatz entrichteten. *)
Die Unternehmer Hatten darauf beftanden, daß von den Kaſſen
nur neues Geld angenommen würde, jonft, verficherten fie aufs
heiligfte, Fönnten fie den Kontrakt nicht annehmen; denn andernfalls
werde das alte nicht verjchwinden, das neue nicht in Umlauf kommen
und fie fein neues erhalten, damit das Silber zu bezahlen. Zum
wenigsten müßte der Kurs des leichten Geldes auf die jächfifchen
Kaffen und auf 2 bis 3 Monate beichränft werden.) Demgemäß
wurde im Kontrakt beftimmt, daß die fächfifchen Sorten von den
Kaſſen nad) 2 bis 3 Monaten nicht mehr genommen werden jollten.
1) Berechnung. vom 24. Mai 1764. R. 163, I, 99,
3) Über Preußen meiter unten Näheres.
8) R. 163, I, 9.
4, Am.-Ber. Köppens, Leipzig, 17. Dezember 1762 mit Marginal: „Gut“.
R. 9%, 409 D. | |
6) Vorftellung, Leipzig, 15. Dezember 1762. R. 163, 99, I, und Nr. 62.
158 Drittes Buch. Erftes Kapitel.
Über diefe Forderung entſpann fich aber ein lebhafter Meinungs-
austaufch. Denn es ift Klar, daß die Geltung der damals häufigften
guten Münzen, der fächfiichen Drittel, faft die wichtigfte Frage der
nächiten Zukunft war. Man mußte befürchten, daß, wie bei den
früheren Münzveränderungen, die Spefulation die Bevölkerung arg
Ihädigen würde. Sobald bekannt werden würde, daß vom 1. Juni
1763 an nur noch preußifches Kurant bei den Kaſſen anzubringen
jei, würde fich jeder der ſächſiſchen Drittel zu entledigen juchen, und
der Wucher den Preis des neuen Geldes fteigern, ſoweit er nur konnte.
Der König fand es deshalb für gut, einem feiner energifchiten
Beamten, dem Geheimen Finanzrat Urfinus, die ſpezielle Aufficht
über diejen Teil des Münz- und Kaſſenweſens zu übertragen.
Urfinus follte gegen den Wucher vorgehen. Die Kaſſen würden die
jächfifchen Drittel zwar noch eine Zeitlang ausgeben müffen, aber
er jollte darauf achten, daß das Aufgeld nicht zu Hoch getrieben
würde und die Beamten redlich verführen, d. H. wohl: fie nicht erft
zu eigenen Vorteil gegen preußijches Geld ſammelten und dann
zum Nennwert ausgäben. Auch follte Urfinus durch die Polizei bei
Bezahlung mit guten Sorten auf billigere Warenpreife dringen
laffen,!) eine Forderung, die diejer mit Recht für ziemlich ausfichts-
[08 erklärte: die Vorausſetzung für ein Sinken der Preije fei allein
die Verbreitung guten Geldes.
Die Unternehmer blieben aber bei ihrem Verlangen, daß vom
1. April 1763 an nur gutes Geld von den Kafjen genommen
würde. Die doch einmal nötige Befeitigung des fchlechten könne
nicht jchnell genug gefchehen, denn ſehe das Publikum den Exnft,
jo werde es fich in wenigen Wochen davon befreien. Die noch
einlaufenden jchlechten Sorten fünne man den Wrmeelieferanten
geben, die ihre Preije danach eingerichtet Hätten. ?)
Wenn wir dagegen bedenken, daß die Unternehmer bis zum
4. April noch fehr viele jchlechte Sorten prägen ließen und die Her-
jtelung des neuen Kurants erſt am 1. März begann, fo ift Mar,
daß ihre Forderung unmöglich gewährt werden konnte. Es mußte
Doch zweifelhaft erfcheinen, ob felbft am 1. Juni joviel neues Geld
1) Nr. 65.
2) Vorftellung der Unternehmer, Berlin, 14. Januar 1763. Gen.-Dep.
LXX, 5.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 159
gejchlagen fein würde, daß man die Leipziger Drittel würde ent-
behren fünnen. |
Urfinus begrüßte das Anerbieten der Unternehmer, jchon am
1. April das nötige gute Geld für Kafjen und Verkehr zu Schaffen,
mit Freuden, indem er glaubte, daß dann am 1. Juni fein Mangel
daran fein würde.!) Sodann jprach er fich gegen eine Fixierung des
Verkehrswertes der ſächſiſchen Drittel aus, denn es fei zu fchwer,
fie richtig zu tarifieren. Sei die Tare zu niedrig, jo würden fie zum
Schaden der Befiger und Vorteil der Wechfler verfchwinden, wenn
aber zu Hoch, jo würden die guten Sorten weggerafft. Aber
ganz frei dürfe man fie auch nicht umlaufen laffen, weil man fie
fonft nicht 108 würde. Deshalb müßten fie für den Großhandel
und Smmobilienverfehr verboten werden. Er vermochte endlich eine
Verordnung vom 7. Januar nicht zu billigen, die den durch den
Krieg bejonders gejchädigten Provinzen Bommern und Neumark er-
laubte, die fächfifchen Drittel etwas länger zu behulten, denn der
leide am meiften, der das fchlechte Geld zulegt Habe, das natürlich
dahin ftrömen würde, wo es am längften gelte. So würden diefen
Zanden die ganzen Wechjelverlujte am legten Ende aufgebürdet.
Ganz anders ftehe es mit den: fchlechten Auguftdor und ſächſi—
ſchen 2- und 1-Grojchenftüden, deren plötzlichen Kursfall man un—
möglich verhüten könne. Daher müßten Zölle, Akziſen, Bachtgelder
nur mit preußiichem Gelde, die andern Abgaben auch mit fächfifchen
Dritteln bezahlt werden. Sächſiſche Scheidemünze dagegen jei nur
in Ermangelung preußijcher unnehmbar.
Abgejehen davon, daß Urfinug über den baldigen Vorrat an
neuem Gelde zu optimijtifch Dachte, waren feine Vorſchläge gewiß
jehr verjtändig: der König lobte ihn wegen feiner richtigen Auffafjung.
Der ſchleſiſche Brovinzialminifter v. Schlabrendorff, ein Haupt-
berater Friedrichs feit dem fiebenjährigen Kriege in der Staats—
verwaltung, dem, wie jo viele andere Verwaltungszmweige, auch das
preußifche Münzwefen jehr viel verdankt, war jet in einigen
Punkten doch anderer Anficht als Urfinus. Schlabrendorff jowie
der Breslauer Kriegsrat Viebig waren zwar wie Urfinus gegen
eine Feſtſetzung des Verkehrswertes der ſächſiſchen Drittel, wollten
1) Nr. 66.
160 Dritte® Buch. Erſtes Kapitel.
aber, daß, wenn ein Termin für ihre Geltung gejegt würde, fie
dann überhaupt zu demonetifieren jeien.!)
Sodann glaubten fie nicht daran, daß bald genug neues Geld
umlaufen werde. Ende Januar befände fih von brandenburgijchem
Rurant nur Soviel in Schlefien, daß damit gerade eben die Steuern
eines Monats bezahlt werden könnten. Die fächfifchen Drittel
ftanden ſchon 56°/, unter den preußifchen. Der Minister fürchtete,
e3 würden 70 big 80 werden, wenn erjt jeder preußilch Kurant haben
müßte. VBorausjegung für die Zerminbejtimmung fei immer, daß
dann genug neues Kurant vorhanden ſei. Aber auch genug branden=
burgifche Grojchen und Sechſer. Denn wenn die ſächſiſchen Scheide-
münzen weiter im Nennwert gelten, werde das Agiotieren nie auf-
hören. Belomme 3. B. ein Kapitän den einen Zeil der Löhnung
in preußiichen Dritteln, den andern in ſächſiſchen Groſchen, jo werde
er auch jene vor der Ausgabe an die Kompagnie beim Bankier in
fächfifche Groſchen umwechſeln; tue er es nicht, fo gejchehe es durch
die Soldaten. So füme das gute Geld in die Hände der Wechiler,
denen das Publikum es zur Steuerzahlung wieder abfaufen müfje.
Indeſſen wurde die Geltung der fächfifchen Drittel doch firiert.
Indem der König das Kippen und Wippen des preußiſchen Kurants
verbot und die Kaſſen nur vollwichtige Stüde annehmen ließ, er-
laubte er die Annahme der ſächſiſchen und anderer Drittel, die mit
einem Aufgeld von 75°), und feinem höheren eingezahlt werden
durften.?)
Die Tabellen des Ediktes vom 18. Mai 17633) aber be-
Ichränften dieſes Aufgeld etwas: inden fie für die fächfiichen Drittel
einem 33-, die jächfiichen Doppelgroichen und Grojchen einen 44-
Talerfuß annahmen, der um etwa 1 bis 3°/, geringer al3 der
wirkliche war, festen fie das Agio auf 70 und 1171/,%,. Diefe
Sorten durften die Kaſſen nicht wieder ausgeben, fondern mußten
fie dem ZTrejor einliefern, der ihre Ummmünzung veranlaßte.. Die
neuen Auguftdor wurden jo bewertet, daß drei einen alten Fried—
richſsdor galten.
1) Bromemoria Viebigs, Breslau, 31. Sanuar, und Nr. 67.
2) Nr. 68.
3) Hirſch VIII, Nr. 141; Mylius N. C. III, S. 223—232.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 161
Um den befürchteten Wucher, die Emporfchraubung des Nenn-
werted des neuen Kurants gegen. die fächliichen Münzen zu ver-
hindern, wurde dies Verfahren mit Konfisfation der Münzen,
Feſtungs- oder Leibesftrafe bedroht; ebenjo wurde beftraft, wer die
ſächſiſchen Sorten einjchleppte, doch war erlaubt, fie auch. von aus—
wärts den Münzen zum Einfchmelzen einzuliefern.
Aber auch die Geltung des neuen Kurant3 mußte Seftimmt
werden. Es wurde, da die Staatseinfünfte wie vor dem Kriege
nad dem 14-Talerfuß zu bezahlen waren, die Differenz zwifchen ihm
und dem vom 1. Juni an gültigen 19°%/;-Talerfuß — 41°%/, — der
Steuerquote zugejchlagen, die Steuern alfo um 41°/, erhöht.
Wir wollen nicht nochmals ein Urteil über die Münzver-
ſchlechterung abgeben; es handelte fich jegt nur darum, wie man auf
die bejte Art zu gefunden Geldzuftänden gelangen konnte. Wollte
man zum 14-ZTulerfuß zurüd, jo war das bei Annahme eines 33-
Zalerfußes als Durchichnitt des umlaufenden Geldes nur mit einem
Berluft von etwa 140°/, möglich. Da der Staat die Münzen ver-
Ihlechtert und den ‚Gewinn im Kriege genofjen hatte, jo hätte, wird
mancher zu jagen geneigt fein, auch der Staat den Berluft bei
MWiederherjtellung des guten Fußes tragen müfjen. Da jene Münz-
verjchlechterung aber zur Nettung des Staates nötig gewejen war,
jo mußten alle Glieder des Staates für deren Folgen auffommen.
Die damalige Zeit ſah das ein. Wenn es auch unter der abjoluten
Monarchie dem Untertan faum möglid) war, die Maßnahmen der
Regierung Öffentlich zu beurteilen, jo iſt doch oft bemerkt worden,
daß ſelbſt die am meisten Gejchädigten, die Beamten, dadurd an
ihrem Patriotismus nicht im geringsten eingebüßt haben.
Wir haben jchon früher darauf hingewieſen, daß außerordent-
liche Kriegsſieuern oder Anleihen damals noch ziemlich unbekannt
waren, und die Regierungen bei derartigen außergewöhnlichen Geld-
bedürfnifien fich faft immer auf die Münzverfchledhterung angewiefen
fahen.*) Auch der Übergang zum guten Münzfuß konnte nur auf
Koſten der Bevölkerung gefchehen, denn die ordentlichen Steuern
vermochte der Staat nicht zu miſſen; er hätte viel von ihnen er-
1) Vgl. auch J. Steuart, an inquiry into the principles of political
economy III Basil 1796,. p. 235,. 236, gefchrieben 1760, und B. PB. Guden, vom
ſchweren und leichten Wünzfuß, Hannover 1777, ©. 34.
Acta Borussica. Münzweſen III. u
162 Drittes Buch. Erftes Kapitel.
laffen, ja fie zeitweife ganz entbehren müflen, wenn er jene Ver—
Iufte allein hätte tragen wollen. Preußen, auch nach dem Kriege
fortwährend von feindlichen Anfällen bedroht, mußte ein großes
Heer und bedeutende Kriegsmittel bereit halten; e8 würde dag Er-
rungene fofort wieder gefährdet haben, wenn es Kur Kriegsbereit-
Schaft aufgegeben hätte.
Der erfte Schritt zum 14-Talerfuß zurüd wurde aljo durch
das Edift vom 18. Mai 1763 gemacht. Dabei war man bemüht,
den am meiften Gefchädigten nicht zu viel aufzuerlegen: in Pom—
mern,!) in den Marken, in Halberjtadt und Magdeburg, ebenjo in
Cleve und Mark?) jollte das neue Kurant bei der Kontributions- und
einem Teil der Domänenpadhtzahlung im Nennwert ohne die 41°/,
Zufchlag genommen werden. Um ferner die Kipperei zu befchränten,
war nach dem Wunjche Schlabrendorffs in einer Tabelle genau ver=- .
zeichnet, wieviel Summen von 100 Rtlr. big zu einem Pfennig in
altem Gelde gegen neues ausmachten; ebenjo wieviel Summen von
500 bis 10 Rtlr. an neuen Münzen wiegen mußten.
Es war aber aud) noch nötig, über die Abzahlung der
während des Krieges eingegangenen Schulden und Verpflichtungen
Beftimmungen zu treffen. Das geſchah durd) ein Edift vom 21. April
1763.3) Zunächſt wurde darin der Grundjaß aufgeftellt, daß, wenn
beide Parteien fich über das Aufgeld jchon verglichen hätten, oder
wenn der Gläubiger die Bezahlung in geringen Sorten ohne den
Borbehalt eines Aufgeldes quittiert Hätte, e8 dabei fein Bewenden
babe.*) Hatte ſich der Gläubiger höheres Aufgeld vorbehalten als
jegt im Edift beftimmt wurde, fo mußte der Schuldner es gleich-
wohl zahlen.
Abgeſehen von einigen weniger wichtigen Beftimmungen,
wurden für alle Fälle, in denen über das Agio nichts ausgemacht
wurden war, drei monetäre Zeiträume angenommen:
1. Die Zeit vor den Jahre 1759, da offiziell der 14-Taler-
fuß herrſchte. Die Nüdzahlung Hatte in Kurant von 1763 zu—
1) K.O. an das Gen.-Direltorium, Berlin, 27. Mai 1763. Tit. XVII, 26.
2) Smmedinteingabe der Stände der Grafſchaft Mark, Eleve, 18. Novem-
ber 1763. Tit. XLIX, 5.
3) Hirfh VIII, Nr. 138; Mylius, N. C. III, ©. 207—212.
46.3.7. €. Preuß, Friedrich der Große, II. Bd., Berlin 1833, ©. 392
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 163
Ichläglicd) eines Agios von 41°/,, wenn die Abmachung auf altes
Kurant oder TFriedrichsdor, von 331/,/,, wenn fie auf Groſchen
oder Sechjer lautete, zu gefchehen.
2. Die Zeit von Anfang 1759 bis zum 1. September 1760,
d. 5. die des 19°/,-Talerfußes. Da 1763 derjelbe Fuß gult, blieben
die Berfchreibungen im Nennwert.
3. Die Zeit vom 1. September 1760 bis Trinitatis 1763,
als die fächfifchen Sorten vorherrichten. Da diefe nach fchlechterem
Münzfuß als das Kurant von 1763 ausgebradht waren, mußte der
Gläubiger die Differenz tragen.?)
Kommen wir nun auf die wichtigjte Vorausfegung, unter der
dieſe Gejege erlaffen wurden: ob am 1. Juni 1763 genug neues
Geld vorhanden war, fo fünnen wir fie nicht bejahen. E83 wurden
vom 1. März 1763 bis zum 31. März 1764 für 8337809 Rtlr.
8=, 4: und 2-Grofchenftüde, und für 9180335 Rtlr. PBrovinzial-
und Sceidemünzen gefchlagen.?) Wenn, wie die Statiftif zeigt,
die Prägung in den erften Monaten auch eine bejonders lebhafte
war, jo erreichte fie bi8 zum Juni doch lange nicht die Hälfte der
genannten Summen; bejonder® waren bis dahin erjt 4 Millionen
Kurant geprägt, das ja in den mittleren Brovinzen allein zur Rück—
zahlung der Kapitalien dienen ſollte. Gold fam dabei nur wenig
in Betracht, denn der König hatte befohlen, alle Goldſtücke einzu-
ziehen und feine auszugeben. ?)
Am jchlimmften war der Geldmangel wohl in Schlefien.
Schon im Juni warf Schlabrendorff den Unternehmern vor, feine
vielfahen Ermahnungen, beizeiten Silber zur Kurantprägung zu
verjchaffen, jeien von ihnen nicht beachtet worden. Statt Drittel
zu prägen, hätten fie fi) damit amüfiert, aus dem geringen Kriegs-
gelde Fleinere Sorten zu jchlagen. In Berlin jeien an 7 Millionen
2) Nämlich bei fächlifchen Dritteln fich einen Abzug von 370/, gefallen
laffen, bei Doppelgrofhen und Grojchen 523/, ®/,, bei neuen Auguftdor, wenn die
Schuld mit Mittelfriedrichsdor gezahlt wurde, 500%), Wir erinnern daran, daß
der Mittelfriedrihgdor 15 Karat 5 Grän, der neue Auguftdor 7 Bi 11 Karat
Feingold enthielt.
2) ©. Tabelle VI.
3) Verordnung an die Kammern, Berlin, 20. Mai 1763: die Goldjtüde
„zu Unferer Dispofition zu affervieren”. Tit. XVII, 26. ne
164 Dritte8 Bud. Erftes Kapitel.
eingewechjelt worden, in Breslau faum eine, während doch Schlefien
wegen jeines großen Handels mehr Geld nötig habe als Berlin.)
Aber wenn der Minifter auch mit der Meldung an den König
drohte, fo geichah vorläufig Doch wenig. Fortwährend Flagte Die
Slogauer Kanımer, es werde fein Denar preußilchen Geldes von
den Unternehmern gejchict; auf lamentabelſte Berichte und dreiftefte
ragen, wo denn die ediftmäßigen Wechjelbureaus jeien, könne fie
nur mit Ausflüchten und .Bertröftungen antworten.) Im Juni
und Juli gingen endlich 60000 Rtlr. nach Glogau, aber genug
war das lange nicht.
Köppen ſchob die Schuld auf die Unternehmer, diefe auf den
Breslauer Münzdireftor Krönde, der wieder angab, er könne nicht
Ichneller münzen, er habe zwar 60000 Mark geringen Silbers, aber
troß alles Erinnerng nur 8000 Mark Piaſter erhalten. Da dieſe
aufgebraucht feien, Fünne er die Münze jchließen. Wenn er mehr
Seinfilber gehabt hätte, würde er bequem 5 ftatt 11/, Millionen bis
jeßt Haben münzen Fünnen. Dagegen warf ihm Sclabrendorff
Eigenfinn vor. Wenn nicht bald geholfen würde, wüchlen die
Steuerrefte fo an, daß man die Negimenter nicht mehr werde Löhnen
fünnen. Land und Städte fchrieen ihm täglich die Ohren voll.?)
Die Unternehmer behaupteten zwar, Piaſter feien ihnen zu
teuer, fie hätten bei dem laufenden Kontrakt enormen Schaden, das
hinderte fie aber feineswegs, wie Köppen jchrieb, an ihren „exceſſiven
Depenſen ad voluptuosa“.
Wenn Kröncke vom Miniſter ein eigenſinniger Mann genannt
wurde, ſo traf dieſer Vorwurf inſofern zu, als er aus dem geringen
Silber Sechſtel und Zwölftel hätte prägen können. Köppen riet ſo
die ſächſiſchen Drittel zu verwenden. Das ſcheint denn auch ge—
ſchehen zu ſein und geholfen zu haben, denn in der zweiten Hälfte
des Jahres 1763 verminderten ſich die Klagen.
Während in den Marken die Einziehung des Kriegsgeldes
ſchneller vor ſich ging, herrſchten weiter weſtlich ähnliche Mißſtände
wie in Schleſien. Als ſchon am 4. Juni aus Quedlinburg Nach—
1) Nr. 71.
2) Kammerberichte, Glogau, 21. und 28. Juni 1763.
3) Schlabrendorff an Köppen, 9. Juli 1763. A. B. M. R. 31, VI.
4 Köppen an Schlabrendorff, 12. Juli 1763.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 165
richt fam, daß dort, außer ein paar Groſchen, gar fein neues Geld
zu haben ſei,) befahl das General-Direftorium den Ephraim und
Sig, Sofort dort ein Wechjelbureau anzulegen und zu melden, wo
ſolche Bureaus zur Ummechfelung des geringen Geldes in neues
fih befänden, andernfall® man die Angelegenheit dem Könige melden
würde. ?)
Mit der Anlegung diefer Bureaus, zu der fich die Unternehmer
verpflichtet hatten, die ihnen aber natürlich Koſten verurfachten, ging
es jehr langfam. Im uni war in Halberjtadt auch feins, im
September fehlte es noch in Minden, im Oftober in manchen andern
Gebieten; und man kann annehmen, daß in den meilten Landes-
teilen überhaupt feine eingerichtet worden find.?)
Natürlich fuchte jeder das alte fchwere Geld zu bekommen:
der König für feinen Schab, die Juden, um damit das ausländische
Silber zu bezahlen, die Untertanen, um es zu thejaurieren oder mit
ihm die Steuern zu bezahlen. Als den Kammern befohlen wurde,
das jchwere Geld alle 2 oder 4 Wochen an Köppen zu fchidfen, der
dafür neue Drittel geben würde,*) trat die Halberftädtiiche Kammer
für die Beamten ein, die befonders dadurch gelitten hätten, daß
ihnen die während des Krieges nicht gezahlten Gehälter nachträglich
mit jächjiichen Dritteln und Grofchen gegeben jeien, und die vor—
züglich die Koften des Krieges trügen, jegt gar die Akziſe mit gutem
Gelde zahlen müßten. Wenn man diejes nun alles nach Berlin
ende, würde man ihnen fein als Gehalt geben fünnen. Gleich—
wohl blieb es bei der Verordnung. ®)
Die Unternehmer famen damals mit wenig begründeten Klagen.
Shre Agenten zählten nicht die eingelieferten ſächſiſchen Sorten,
jondern wogen fie und verlangten bei fehlendem Gewicht Erjaß;
das wurde ftreng verboten, denn Die Unternehmer jeien es doch, die
an dem falfchen Gewicht die Schuld trügen: die Sorten feien ftüd-
1) Meldung des Frhr. v. Schellersheim, Quedlinburg, 4. Juni 1763.
Tit. XVII, 26.
2) Befehl an die Unternehmer vom 14. Juni 1763. Ebenda.
8) Tit. XVII, 26. |
4) Berlin, 20. Mai 1763. Ebenda.
5) Kammerber., Halberftadt, 6. Juni 1763; am 20. uni abgemiejen.
zit. XVII, 26.
166 Drittes Buch. Erſtes Kapitel.
weife mit dem ediftmäßigen Agio anzunehinen.!) Es blieb dabei
troß weiterer VBorjtellungen, denn das Agio fei unter Rüdfichtnahme
auf leichte Stüde feftgejeßt worden.?) Danach wurden die Be—
hörden inftruiert.?)
Troß aller Strafandrohungen riß das leidige Agiotieren ein,
bejonders zwijchen den neuen preußiichen 8-, 4- und 1-Grojchen-
ftüden, denn auch die 4-Grojchenftüde wurden weniger fein al® die
8-Groſchenſtücke ausgebracht. Man befahl die fi) aus Faulheit oder
Eigennug fäumig erweilenden Beamten zu Faffieren, den mit dieſer
Wechſelei fich abgebenden Juden ihre Privilegien zu entziehen. *)
Befördert wurde das Agiotieren durch mafjenhaftes Einftrömen
der in Harzgerode gemünzten preußilchen Grojchen und Sechler, die
die Unternehmer, wie wir willen, in Menge jchlagen durften. ®)
Gegen diefe Sorten hatte die Halberftädter Kammer ihr Gebiet
jperren wollen, worüber die Juden fich befchweren wollten. Ende
November 1763 wurde endlich diefe Bernburger Münze gejchlofien
und die Magdeburger angewiejen, die im Magdeburgijchen und
Halberftäbtiihen umlaufenden fchlechten Sorten einzumechfeln.®)
Auch in Schlefien Hatte man unter den vielen Grofchen zu leiden.
Da die Kafjen nur wenige annahmen, fiel ihr Verkehrswert um 24
bis 369/,, es jtiegen die Warenpreije, denen man durch Taren nur
wenig beifommen konnte, und es entjtanden wieder mannigfache
Streitigfeiten zwijchen Militär und Handwerkern. ‘)
Man lebte in fortwährendem Wechjel. Die Genefung von
dem Münzübel war eine fchmerzhafte und ruckweiſe. Im Dezember
wurde fchon alles auf den endgültigen Abfchluß des Übergangs»
münzfußes eingerichtet: die Oberjteuerfafjen follten fich der ſächſi—
hen Münzen möglichit entledigen, da das Edikt fie ja nur „vor—
läufig” zulaffe, jchon genug eigenes Geld umlaufe und faft gar
feine fächfifchen Drittel, fondern nur 2= und 1-Groſchen eingingen,
1) Reſkript an die Unternehmer, Berlin, 12. Juli 1763. Ebenba.
2, Ebenjo 9. Auguft 1763. Ebenda.
3) Neffript an die Halberftädtiiche Kammer vom 20. Sept. 1763. Ebenda.
9) Verordnungen an alle Kammern, Berlin, 6. u. 26. Oltbr. 1763. Ebenda.
5) ©. ©. 156 und Nr. 73. |
6) Protokoll mit Itzig, Berlin, 7. Dezember 1763. Tit. XVII, 26.
7) Nr. 79,
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 167
zu deren Auswechfelung die Unternehmer fich nicht verftehen wollten.
Bon Anfang 1764 an follten jene nur zur Not, diefe gar nicht
mehr genommen werden, außer natürlich von den Münzen zum -
Schmelzwert.”)
Um dem Mangel an neuem Gelde abzuhelfen, hielt der König
auf die Prägung vieler Drittel und ſetzte am 8. Oktober ein Pro—
duktionsquantum für die Münzftätten zu Berlin, Breslau und
Magdeburg feit. Die Münzdirektoren jollten immediat melden, wenn
die Unternehmer nicht genug Silber lieferten. ?)
Darauf reichten diefe eine Nechtfertigungsjchrift ein. Zur
Berwunderung des Königs hätten fie fich in dem letzten Kontrakt
erboten, beſſeres Geld zu Tchlagen, denn das leichte fei nicht mehr
abzufegen gewefen. Freilich hätten fie damals nicht die vielen
Bankrotte vorausjehen fünnen,?) durch diefe und die fteigenden
Silberpreije jeien die Lieferungen höchſt jchwierig geworden. Den
Schlagſchatz hätten fie aus den preußifchen Grofchen ziehen wollen.
Da aber Fein Befehl über deren Annahme erlafjen jei, fo fei ihr
Kredit gefallen. Den Kontrakt künnten fie nur erfüllen, wenn die
Groſchen von den Kaſſen allgemein genommen würden und fie das
ftipulierte Quantum noch 1764 ausmünzen dürften. Allein in Bres-
lau und Berlin hätten fie dem Publikum 14 Millionen Rtlr. leichter
Gelder eingewechfelt, was ihnen eine halbe Million gefoftet habe.*)
Dem muß aber Hinzugefügt werden, daß ihnen bei Empfang
von fächfifchen Dritteln 170, von neuen Auguſtdor und Zwölfteln
225°%/, bei der Umwechſelung von der General-Kriegskaſſe zu gut
gerechnet wurden; ihr hatten fie bis zum 25. April 1954200 Rtlr.
an neuen Auguftdor und ſächſiſchen Zwölfteln abgenommen und da—
für 579022 Rtlr. 5 Gr. 8 Vf. an preußifhem Kurant und
-289511 Rtlr. 2 Gr. 9 Pf. an preußifchen Groſchen gegeben.5)
1) General⸗Kriegskaſſe an das General-Direktorium, 20. Dezember 1763.
Nefkript an die Halberftädtifche Kammer, 3. Januar 1764. Tit. XVIL, 26.
2) Köppen an das General-Direktorium, 6. und 14. Oktober 1763.
R. 163, I, 9.
3) fiber diefe Bankrotte f. A. Soetbeer, Beitr. und Materialien. Ham-
burg 1855, ©. 43—54.
- 4) Nr. 77. — Über die Umwechſelung der Staatötafjengelder ſ. auch ©. 68.
5) Quittung vom 20. April 1763. R. 163, I, 99.
168 Drittes Buch. Erftes Kapitel.
Kommen wir zum Schluß der Prägung durch die Unternehmer,
die, wie erwähnt, den ganzen Schlagſchatz zahlten, obwohl das
fontraftmäßige Duantum nicht ausgemünzt wurde. Die Juden
wollten 1764 den Neft des Schlagſchatzes — 954100 Rtlr. —
zu 600000 Rtlr. in ſächſiſchen Doppelgrofchen und Grofchen, und
zu 354100 Rtlr. in preußifchen Sorten zahlen, aber die legtere
Summe nit zu ?/; in Kurant, wie ausgemacht, fondern ganz in
Groſchen. Dafür wollten fie auch die neuen von ihnen errichteten
Münzgebäude in Magdeburg, Breslau und vor dem Königstor in
Berlin dem Staate unentgeltlich überlaffen.!) Man ging darauf
ein, indem die Zmweidrittel der preußifchen Sorten oder 236066 Rtlr.,
die eigentlich in Kurant gezahlt werden follten, auch in preußifchen
Groſchen, zufchläglich eines Agio von 20000 Rtlr. angenommen
wurden, obgleich das für den König einen Ausfall von 42557 Rtlr.
16 Gr. bedeutete.) Wahrſcheinlich wollte man endlich mit den
Juden fertig werden.
Daß auf fie fich wegen der unendlichen Bermögenverlufte der
Haß der Bevölferung entlud, läßt fich denken und ift befannt genug.
Am 25. Juni 1764 klagten Ephraim und Sig, daß fie troß Der
erteilten Decharge durch Verleumdungen im Handel fehr litten, und
baten, die Decharge in den Zeitungen veröffentlichen zu dürfen, was
ihnen begreiflicherweife nicht erlaubt werden konnte. Denn der
König durfte und wollte von diefer ganzen Angelegenheit nichts ver-
lautbaren laffen. Noch 1771 verbot er bei Daraus entjtandenen
Streitigkeiten, die Münzkontrakte den Gerichten anzuvertrauen.?)
Wir werden. bei der Beurteilung der Münzunternehmer dreierlei
zu beachten haben. Erſtens erinnern wir an jene Umftände, die die
1) Ammediatvorfchlag vom 5. Januar 1764, ebenda. Diefer wurde am
14. Zanuar von Schlabrendorff dem Könige überreicht. Die Juden wollten: aud)
noch eine Million Taler in Tympfen in Polen abfegen und dafür ebenfoviel als
Schlagſchatz in altpreußifchenm Kurant zahlen. WU. 8. M. R. IV, 36c. Aus
letzterem Plan ift aber nicht3 geworden, weil die Tympfe in Polen gar zu tief
herabgefegt waren. Promemoria vom 27. Sanuar 1764. R. XIII, 2. Doc
unternahmen damals andere Zuden ähnliches, was aber mißglüdte, wie wir im
folgenden Bande zeigen werden. Nr. 81, 82.
2) Im.⸗Ber. Kröndes, Berlin, 22. yanuar 1764. R. XIII, 2. ee
darauf fehlt.
3) 8, Geiger, Geſch. d. Zuden in Berlin IL, 1871, ©. 140, 141.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. | 169
Suden vor allen andern zu dem Silberlieferungsgejchäft und dem
Minzenhandel geeignet machten, !) jowie daran, daß der König ſchon
vor dem Kriege alle Münzftätten einer jüdijchen Geſellſchaft ver-
pachtet Hatte. Die Unternehmer hatten weder die Abficht, dem
Staate und der Bevölkerung zu nugen, noch ihnen zu ſchaden; fie
hatten ja fein Vaterland: der König und deſſen Untertanen erblidten
in den Juden ein fremdes Volk und nannten fie „die jüdische
Nation“. Zu Staatsbürgern wurden fie in Europa erjt ein halbes
Sahrhundert Später. Ephraim, Itzig und die andern wollten einzig
und allein reich werden; fie befaßen den Mut, den allgemeinen Haß
zu tragen, und das weite Gewiſſen, vor einem allgemein verab-
ſcheuten Mittel, reich zu werden, nicht zurüdzufchreden.?)
Zweitens darf der Hiftorifer nicht überjehen, daß jehr be-
deutende chriftliche Kaufleute ähnliche Bahnen, wenn auch mit mehr
Scheu und Vorficht wandelten. Ich erinnere nur an die Operationen
Schimmelmanns in Plön und Gotzkowskys in Berlin und Leipzig?)
Drittens bleibt allerdings der wunde Punkt zu berühren, daß
unfere Unternehmer ſich nicht an die Kontrafte hielten, jondern, wie
wir dfter erwähnt haben, den darin beftimmten Münzfuß nicht ein=
hielten und faft immer noch fchlechter ausmünzen ließen. Berant-
wortlich waren dafür auch die Müngbeamten, befonders die Diref-
toren und Müngzmeifter, Doch wurden weder fie noch die Unter-
nehmer jemals deshalb zur Verantwortung gezogen, jehr wahr-
Scheinlich, weil man diefe, um den Schlagſchatz zu befommen, bei
gutem Willen halten mußte, weil man ihnen unter damaligen Um—
ftänden nicht den Prozeß machen oder fie gar verlieren durfte. Zu
entjchuldigen find fie dafür aber in feiner Weile, denn jie hätten
auch dann einen großen Gewinn gemacht, wenn fie 3. B. die ſächſi—
ſchen Drittel gefegmäßig zu 193/,-Rtlr. und nicht zu 21 und Höher
ausgebracht haben würden. —
Werfen wir nun noch einen Blick auf die dftlichen und weſt—
lichen LZandesteile. In Preußen war e8 dem außerordentlich tüch-
1) ©. Bd. II, ©. 100ff.
2, Wenn fie Ende 1763 ihre Verlufte während des Krieges auf 51/, Million
bezifferten, was wir nicht nachrechnen können, fo beweilt dad nur, wie enorm
ihre Profite geweſen fein müflen. Nr. 80.
3) ©. ©. 92, 9%, 96.
. 170 | Drittes Buch. Erftes Kapitel.
tigen Präfidenten Domhardt zu verdanken, daB die Provinz von
dem fchlechten Kriegsgelde verjchont blieb. Die Ruſſen hatten dieſes
während ihrer Dffupation ftreng ferngehalten und jelbft nach ver-
bältnismäßig gutem Fuße geprägt. Damit nun die wieder ein-
rüdenden Truppen nicht das Kriegsgeld hereinbrächten, ſchlug der
Präfident dem König vor, ihnen vor dem Einmarjche in das Land
alles fchlechte Geld mit gutem umzutaujchen. Friedrich war damit
einverjtanden, wenn ihn das nichts koſte.)
Infolgedeffen wurden den Truppen beim Überſchreiten der
Grenze die jchlechten Münzen abgenommen uyd der Königsberger
Münze übergeben, die fie in Gegenwart einiger Bürger einſchmolz.
Der Wechjelverluft betrug 101000 Rtlr. Nach längeren Verhand-
lungen einigten fich Regierung und Kammer am 22. September
1763 dahin, daß von den 101000 Rtlr. zahlen follten der Adel 16/r,,
die Domänenämter ?1/,., Kaufleute, Bankiers, Juden #/,,, Königs⸗
berg 1!/ro, andere Städte 9/29.) Das war das Dpfer, das Die
Provinz Preußen der Münzverfchlechterung bringen mußte, gewiß
ein viel Fleineres als dag der andern Provinzen.)
Daneben war Domhardt auf das eifrigfte bemüht, feiner
Provinz gutes neues Geld zu verfchaffen. Wir erinnern ung, daß
ihon um die Mitte des Jahres 1762 die Verhandlungen über die
Wiederaufnahme der Königsberger Münzprägung einjegten.*) Der
KRammerpräfident bemühte fich freilich vergeblich, im Lande Silber-
lieferanten zu befommen, und fo fiel auch) diefe Unternehmung den
Ephraim und big zu.) Da die Ruſſen das fchlechte Geld fernge-
halten hatten, fo follten auch fie keins einführen oder gar in Königs—
1) 8.-D. an Domhardt, 16. April 1763.
2) Nr. 72.
3) A. K. 99e, die Verhütung des Verluftes ufw. 1763, 5. — Erflärung
der Ephraim und big, Berlin, 6. Mai 1763: Sie wollen bei der Umwechſelung
helfen und 100 Rtlr. geben für 1881/, Atlr. in fächjifchen Dritteln, oder für
260 Rtlr. in ſächſiſchen 2- und 1-Grofchen, oder für 225 Rtlr. in neuen Auguft-
dor, und die Mark Feinfilber in den andern Sorten mit 17 Rtlr. bezahlen.
AU KR. R. K. Lit. M. Tit. 98, 3, Vol. I.
4) ©. ©. 68.
5) Im.Ber. Köppend, Magdeburg, 2. Juni 1762, R. 96, 409 C. Daher
auch das Folgende.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 171
berg prägen lafjen. Sie wurden verpflichtet!) bis Ende des Jahres
1762 200000 feine Mark in preußiihe Tympfe, Szoftafe und
brandenburgifches Kurant nach 19°/,-Talerfuß zu vermünzen, wofür
200000 Rtlr. Schlagichag zu zahlen waren. Indeſſen follten unter
diefen 200000 Mark auch alle Münzen zählen, die in andern Münz-
ftätten nad) 19°/,-Rtlr.-Fuß geprägt werden würden.
Über diefen Kontrakt wurden aber die Königsberger Rauflente
unrubig, die bei Bezahlung der von ihnen bezogenen Waren mit
diefen Münzen Schaden zu leiden fürdhteten. Sodann beforgten
die Behörden, daß die Juden alles Silber und gute Geld auffaufen
und einjschmelzen würden. Hierüber beruhigte fie aber Röppen: der
Kontrakt unterfage das ftrenge, und eine KabinettSorder Hermanns—
dorf, 8. Auguft 1760 habe die Freiheit behufs Silberauffauf gänz-
li) widerrufen. Die Unternehmer dürften nur wie alle andern
Bankier? und Kaufleute in ihren eigenen Häufern gute Sorten ein—
wechfeln.?)
Damit gab man fich aber in Königsberg nicht zufrieden. Die
Kaufleute und Domhardt wünfjchten, daß nach 16-Talerfuß, wie er
bis 1757 und unter ruſſiſcher Herrichaft?) ausgeübt fei, weiter ge—
prägt würde, denn nur ſolche Sorten feien jet in Polen anzu—
bringen, mit großer Mühe müſſe man fie fammeln. Wolle man
mit fchlechterer Münze bezahlen, jo würde man den polnijchen
Handel verderben und die Breife im Lande um 25°/, fteigern. Die
Hauptjtüge der polnifchen Handlung fei eben dag gute Geld, das
man den Polen liefere. *) |
Darauf fragte Köppen bei Domhardt an, ob denn die dortigen
Kaufleute die 200000 Rtlr. Schlagjchag aufbringen würden, denn
die Juden erflärten ihn bei einem 16-Talerfuß zu zahlen für un-
möglid.”) Ephraim und Ihig ſuchten ihrerjeit zu zeigen, daß der
193/,-Talerfuß nicht Schaden fünne. An 70 Millionen Rtlr. in da-
1) Nr. 56.
2) ©. ©. 121.
3) Über d. ruffifhen Münzfuß ſ. Bahrfeldt in den Berliner Münzblättern
1901, Spalte 3065, 3097. ©. aber ©. 172, Note 1.
4) Nr. 5 u. Im.⸗Ber. Domhardts, Königsberg, 9. Auguft 1762. R. 96, 408 R.
5) Im.⸗Ber. Köppens auf Domhardts Schreiben vom 1. Oktober 1762,
Magdeburg, 6. Dftober 1762. R. 96, 409 D.
172 Drittes Buch. Erftes Kapitel.
nach gemünzten Sorten hätten fie in Polen verausgabt, und Die
Ruſſen Hätten nad) den gemachten Probierungen auch zwifchen 19
und 20 Rtlr. gemünzt,!) was Danzig noch tue.?) Dennoch wollten
fie etwas nachgeben und einen 18-Talerfuß beobachten, wenn nur
der Hauptfontraft verlängert würde. °)
Wenn legteres num auch gefchah, jo ift doch nicht wahrjchein-
lich, daß die Königsberger Prägung ſchon im Jahre 1762 wieder
aufgenommen wurde, denn es ift von diefem Jahre feine Königs-
berger Münze preußifchen Stempels erhalten, und nach der ftatijti-
chen Tabelle begann die Prägung am 22. Januar 1763.%)
Der mit den Unternehmern am 17. Dezember 1762 ge—
ſchloſſene Generalfontraft, .durch den der 19%/,-Talerfuß eingeführt
wurde, umfaßte auch Preußen. Am 20. Dezember teilte der König.
Dombhardt mit, daß Ephraim und Itzig in Königsberg 8-, 4-, 2-Ögr.
und Tympfe nad) jenem Fuß, lebtere nur für den Abſatz im Aus—
lande, Szoftafe aber nuch 18-Talerfuß für Preußen prägen würden.
Es blieb dabei, daß ein 16-Talerfuß nur gewährt werden könnte,
wenn die Kaufleute das Silber lieferten und den Juden 2 Rtlr.
auf die feine Mark vergüteten. Als Dombardt fi) noch einmal
gegen den zu fchlechten Fuß ausſprach, ließ ihn der König willen,
daß der feitgefegte ein genügend guter fei und der Präfident fich
bejonders nicht darum zu forgen Habe, daß jchlechte Sorten für die
Fremde geprägt würden; vielmehr habe er nicht zuzulaffen, daß dieſe
durch ungünftige Gerüchte im Ausland diskreditiert würden.)
Wenn aljo beim König nicht weiter auszurichten war, fo
Icheint e8 Domhardt doch gelungen zu fein, einen Münzichlag
nah 19°%/;-Talerfuß in Königsberg zu verhindern. Und wenn
1) Gefebmäßig zwifchen 16 und 19 Rtlr. Vgl. E. Bahrfeldt in Berliner
Münzblätter N. F. I, ©. 206.
2) Danzig münzte viel befjer: 1760—1763 gefeglich die Tympfe 331/, Stüd
aus der 7 2. 17 Gr., die Szoſtake zu 68°/, aus der 5-lötigen Mark, alfo nad
133/,- und 142/;-Talerfuß. Kirmis, ©. 200.
3), Vorftellung, Berlin, 1. November 1762. R. 96, 409 D.
9 R. 163, I, 9.
5) K.⸗O. an Domhardt, Leipzig, 20. Dezember 1762 und 22. Januar 1763.
U. 8. R.K. Po. Lit. M. Tit. 98, 3, Vol. I.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 173
die Suden fpäter fi) dazu verftehen wollten, Tympfe nad) 18-
Talerfuß für Preußen zu prägen, fo gefchah auch das nicht; es ift
iiberhaupt wohl nur ein Probeftempel angefertigt worden.!) Denn
ſowohl Domhardt wie, Tauengien erklärten, daß, wenn man die da-
mals furfierenden Tympfe im reduzierten Werte gebrauche, genug
Kurant vorhanden je. Münze man neue jchlechte, jo würden Die
alten Graumanjchen um jo fchneller verfchwinden und bei Fünftiger
Reduktion die Mafje der fchlechten die Kaſſen jchädigen. Die Unter-
nehmer befämen das Silber in Königsberg für 13 Rtlr., künnten
alfo fogar einen 15-Talerfuß gut einhalten.?)
So find denn nach der Statiftif und den Sammlungen 1763 in
Königsberg Lediglich Szoftafe nach 18-Talerfuß gejchlagen worden.
Einer Bitte der Unternehmer, bei dem polnifchen und lithauifchen
Kronfchagmeifter fich für Geltung der neuen Szoftafe in Polen zu
verwenden, willfahrte zwar das auswärtige Departement, doch ohne
Erfolg, denn der polnische Schagmeifter wollte es nicht verantworten,
daß Münzen einftrönten, die fchlechter als die legten des Johann
Kafimir jeien und das erlittene Münzelend dadurch erneuert werde.
Die Szoftafe Graumans ohne Krone dagegen blieben im Nennwert
in Polen zugelaffen.?)
Bemühte man fich befjeres Geld zu jchlagen, fo ſuchte
man doch zugleich auch in Preußen mit aller Mühe die redu-
zierten Sorten der eigenen Münzftätte zu erhalten. Es war dem
Königsberger Münzdirettor aber nicht möglich, die einlaufenden jo-
fort umzuprägen und neue Szoftafe zurücdzugeben. Da aber die
Einbringer drohten, fie dann nach Danzig und Elbing zu fchaffen,
jo nahm Below das von den Rufen eingeführte Verfahren auf
und wies das Bublifum an, fie den Silberlieferanten zu verfaufen,
die fie danı der Münze zu liefern Hatten. Dieſe Lieferanten,
Zeremiad David, Joſeph und Abraham Seligmann, durften bei
1) Münzbejchreibung Nr. 1727. Der Münzfuß vom 1. April 1763 (Nr. 63)
enthält auch Tympfe nach 16-Talerfuß, aber der war eben den Unternehmern
zu Toftbar.
2) Domhardt an Tauentien, Königsberg, 30. Auguft 1763; Antwort
Tauengiend, Potsdam, 12. September 1763. U. K. R. K. Po. Lit. M. Tit. 98
3, Vol. I.
3) Bericht Benoits, Warſchau, 13. Auguft 1763. U. KR. 99d. Münz-
bejchr. Nr. 1019—1060.
174 Drittes Buch. Erftes Kapitel.
großen Summen dem Überbringer pro Tympf 1/, Gr. preußifch als
Wechfelipejen berechnen, was wegen ihrer Mühe, des Zinsverluftes
und des Dienstes, den fie damit der Münze leifteten, nur billig
war. Daß fie die reduzierten Sorten nicht ausführten, dafür
jorgten Akzife- und Zollbehörden.!)
Über die Reduzierung der verfchiedenen Tympfe war vielfad)
mit der Königsberger Kaufmannjchaft verhandelt worden. Endlich
fand ein Gutachten derfelben vom 29. Juni 1763 die Billigung der
Behörden, wonach alle furjierenden Tympfe in 3 Klaſſen geteilt
wurden.2) In der eriten waren die 18 Gr. geltenden, nämlich alle
bis 1758 gejchlagenen Königsberger (mit E), alle Stettiner (mit G)
und die gerändelten Breslauer (mit B).?) In der zweiten Klaſſe
waren die enthalten, denen man einen Nennwert von 15 Gr. ge—
währte, und die von den Juden mit 141/, Gr. eingelöft wurden; t)
alle andern gehörten, gänzlich verboten und Ddemonetifiert, in die
dritte Klafje.?)
Außerdem war man natürlich bemüht, die Graumanjchen
Surten feftzuhalten; nur Rubel und Speziestaler durften nad) Ruß—
land ausgeführt werden. Die holländifchen Dufaten aber mußten
1) Below an die Kaınmer, 24. Yanuar 1763; Reffript der Kammer an
Below, 27. Zanuar 1763. U. 8. R. K. Po. Lit. M. Tit. 98, 3, Vol. I. —
Kammerreffript vom 19. März 1763. U. 8. 99d, Domänenamt Liebemüpl.
2) Tauengien an Domhardt, 29. Juni 1763, ebenda. — Am 25. Februar
1763 hatte die Münze der Kammer mitgeteilt, daß die feit 1758 geprägten, nun
reduzierten Tympfe folgendermaßen angenonmen würden: 1. die mit F, die mit
B zwifchen Ranken, die mit A zwijchen Ranken oder großen Sternen zu 141/, Gr.,
2. die mit A zwifchen Rofetten oder 3 Sternchen zu 13 Gr. 9. 8. 99d,
Domänenamt Liebenüpl.
3) Münzbefchreibung Nr. 917—1012, 1018, 1455 —1468.
%) Es waren:
1. die Berliner, A zwiſchen Rofetten oder Sternen, ungerändelt; Miungbeſchr.
Nr. 1713—1723;
2. Breslauer, B zwijchen Roſetten, ungerändelt; Münzbefchr. Nr. 1725, 1726;
3. Magdeburger, F zwijchen Rofetten; Müngbefchr. Nr. 1728;
4. die von 1757 mit breitem ungetröntem Kopf; Münzbefchr. Nr. 1724;
5. der Nachſchlag von 1756 (nicht Häufig); Münzbeſchr. S. 128, Note 2.
5) Das wären aljo bejonders die polnifch-fächlifchen gemefen. Die mit A
zwiſchen Ranken waren befjer als die mit A zwiſchen Rofetten ee vorige
Note, 1), gehörten alfo auch zur zweiten Klaffe.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 175
die Kaſſen nach Königsberg fenden, von wo fie wahrjcheinlich nach
Berlin zum Umprägen gingen. Endlich wies man die Elbinger
Scillinge, die in den legten Jahren in übergroßer Anzahl ge-
Ihlagen waren, zurüd, eine Maßregel, die, auch von Danzig und
Ermeland befolgt, die Elbinger Münze Ende 1763 zum Stilljtand
bradhte.!) —
Wenn die Provinz Preußen die jchlechten Krieggmünzen auch
nach dem Friedensſchluß fernzuhalten gewußt hat, jo fam es in den
rheinischen und wejtfülifchen Landen zwar zu ähnlichen Mußregeln,
die aber nicht ebenfo prompt wie dort durchgeführt werden fonnten.
Während der franzdfifchen Offupation hatte man bedeutende
Summen franzöfiichen Geldes annehmen müſſen. Nun fürdhtete
man in der Srafichaft Mark von der Einfuhr des jähfischen Klein-
gelde3 eine Vergrößerung der Landesſchuld um die Hälfte, denn Die
Eifen- und Drabtfabrifen müßten alle Abgaben mit gutem Gelde
bezahlen, das durch die Grojchen verdrängt werden würde. Man
Ihlug daher vor, daß die Afzifefaffen dem zu Speft und Hamm
garnifonierenden Regimente die Doppelgrofchen und Grofchen um—
wechjelten, und der dadurch entjtehende Verluſt der noch zu be-
richtigenden franzöfifchen Kontribution zugeſchlagen würde. ?) j
Sn Eleve wurde ähnliches verludt. Man wollte hier und in
Geldern die fächfifchen Sorten verrufen, das aber billigte das
General-Direftorium nicht, weil fie in dem Edikt nicht verboten
feien.d) Jedenfalls wünfchte man auch bier fie nicht in den Ber:
fehr dringen zu laffen, jondern fie vorher den Truppen abzunehmen,
was aber nicht wie in Dftpreußen vor deren Einmarjch gejchah.
Und dann hatte man nicht genug gutes Geld zur Hand. Die
Kammer ſchoß aus Privatfonds bis zum 23. April 17000 Rtlr. in
franzöfifcdem Gelde vor. Ferner ließ fie, da es bier den Truppen
an Kleingeld aufs äußerfte fehlte, das franzöfiiche Geld von den
Zoll-, Brüden-, Salz: und Akziſekaſſen in kleines umwechſeln.
1) Reſkripte der Königsberger Kammer vom 6. Wpril, 18. April, 26. Mai
1763. 4. 8. 99d, Domänenanıt Liebemühl. Über Elbing f. auch F. U. Voß⸗
berg, Münzgefch. d. Stadt Elbing, Berlin 1844, ©. 111.
2) Nr. 69.
3) Kammerber., Cleve, 14. und 23. April 1763. Meffript, Berlin,
28. April 1763. |
176 | Drittes Buch. Erftes Kapitel.
So half man fich über die erften Verlegenheiten hinweg, doc)
ließen die Zuftände eine Regelung des Münzweſens aufs dringendfte
notwendig erjcheinen. Es wurde auseinandergejeht, wie feit 50
Jahren durch Verringerung des Münzfußes alle Zinfen, Bachtgelder,
Steuern, Zölle, Gehälter verringert worden feien. Und wenn die
Warenbilanz zuungunften des Landes ftehe, jo werde bald alles gute
Geld verjchwunden oder jo hoc) tarifiert jein, daß der ganze Handel
mit dem Auslande jtoden müffe. Die enormen Vorſchüſſe der legten
Sahre an die Franzoſen hätten nur bei Benachbarten zujammen-
gebracht werden können; bezahle man fie nun in den empfangenen,
jegt jchwer erhältlichen Sorten zurüd, jo entftünden große Verlufte;
wenn nicht, jo würden die Nachbarn allen Geldverfehr mit dem
Lande abbrechen.
Die legtere Befürchtung war wohl übertrieben, denn bie Nach—⸗
barn wußten wohl, daß ihre Kapitalien ſicher angelegt waren und
werden auf deren Rückzahlung gewiß nicht gedrängt haben. Mit
weit mehr Grund beſorgte man Schlimmes von einer neuen Münz-
änderung. Man meinte, auch der König würde mehr gewinnen,
wenn der neue Suß nicht eingeführt werde, weil man mit Stüber-
geld die holländischen Wechjel billiger befchaffen fünnte als mit den
neuen preußiſchen Dritteln.?)
Ebenjo forderten die Marfaner ein Beharren beim alten
Münzfuß, auf dem als Baſis ein neues Geldreglement aufzustellen
fei. In Berg und Weftfalen feien die neuen preußifchen Münzen
verrufen, in Effen und Dortmund nehme man die Drittel zu 13 big
15, Statt zu 20 Stüber. Die jenen Gegenden am nächften wohnen-
den Marlaner müßten alfo fremde Waren nah Frankfurter und
Kölniſchem Fuße bezahlen, für ihre eigenen Waren aber preußifche
Sorten nehmen, wodurd fie einen Verluft von mindefteng a
erlitten. 2)
Das alles waren Klagen, die ſich gegen den Übergangsminge
fuß des Jahres 1763 richteten, der zwar in den mittleren Provinzen
und Schlejien ein befjerer war als der bis dahin hier geltende, im
Weften aber ebenjo wie in Preußen ein fchlechterer. Wenn Die
I Nr. 70.
2) Im.-Ber. der märfifchen Stände, Cleve, 18. Nov. 1763. Tit. XLIX, 5.
Der Übergangsmünzfuß von 1763. 177
Behörden und Stände von Lleve und Mark für den alten Münz-
fuß eintraten, fo war dies Dasjelbe, was der König plante und vor-
bereitete. Man kann aber wohl jagen, daß die Münzen nad
193/,-Talerfuß, die fchon für die mittleren Provinzen in unge-
nügender Menge hergejtellt wurden, nah Mark und Cleve kaum
in größeren Summen gelangt jein werden. Die dortigen Ein—
wohner und Behörden fürchteten davon mehr für die Zukunft, als
daß fie in der Gegenwart darunter litten. Die Regierung ließ es
bier beim Alten bewenden.
Acta Borussica. Münzwejen Ill. 12
Bweites Kapitel.
Das Edit vom 29. März 1764.
Die wichtigſte Urkunde für dag preußifche Münzweſen ift das
Edift vom 14. Juli 1750, das den Graumanjchen Münzfuß ein-
führte Die Beitimmungen dieſes Gejeges waren aber, wie wir
jahen, zum Zeil nicht durchführbar. Einen erheblichen Fortſchritt
bildete das Edift von 29. März 1764, das wir nun einer ein—
gehenden Betrachtung unterwerfen; es ift das Geſetz, auf dem das
preußiiche Münz- und Geldwefen über 100 Jahre lang bafierte.
Der erite Entwurf diejes Ediktes ftammte von dem General-
Münzdireltor Krönde, einem Schüler Graumans, mit dem er 1750
aus Braunjchweig nach Preußen gefommen war. Krönde war fein
ideenreicher Kopf wie jein Vorgänger, er war ein fehr zuverläffiger
Beamter, aber ein ziemlich eigenfinniger Mann; er Hatte ſich als
Breslauer Münzpdireftor da8 Vertrauen fo maßgebender Berjönlich-
feiten, wie des Generals von Zauengien und des Minifters
von Schlabrendorff erworben, er hatte dann die Münzveränderung
von 1763 unter Zeitung des Königs bearbeitet und ftand mit diefem
über die Reorganifation des Münzweſens in fortlaufendem lebhaften
mündlichen und fchriftlichen Verkehr. Am 1. Dezember 1763 trat
er feine Stellung als General-Münzdireftor an.!)
Die Grundzüge des neuen großen Münggefeges hat Friedrich
wahrjcheinlih mit ihm und dem Minifter von Schlabrendorff, der
damals in Berlin weilte, in den eriten Tagen des Jahres 1764 be—
ſprochen. Am 10. Januar überfandte er dem General-Direktorium
den Kröndefhen Entwurf, den es mit dem Suftizminifterium und
Schlabrendorff zu beraten, in die Form eines Ediktes zu bringen
und Diejes zu veröffentlichen habe, wenn genug neue Münze vor-
1) Nr. 74.
Das Edikt vom 29. März 1764. 179
banden fein würde.) Am 16. Januar fand die Sigung ftatt, in
der auch einige materielle Änderungen gemacht wurden. Darauf
fertigte das Suftizminifterium mit Krönde einen neuen Entwurf vom
23. Februar an, der zur Begutachtung an Schlabrendorff ging.
Diefer Hatte zahlreiche Monita anzubringen (2. März), die wieder
der Geheime Yuftizrat Fürft zum Teil widerlegte (12. März), zum
Teil bei einem dritten Entwurf berüdfichtigte. Diefe Änderungen
wurden in einer Sigung vom 12. März genehmigt, worauf der
Staatsrat am 9. April auf Schlabrendorffs Vorſchlag noch einige
Berbefjerungen, befonders an den Tabellen, verfügte, nachdem der
König das Edikt ſchon am 29. März vollzogen hatte.
| Wir geben in einer Anlage?) den erften Entwurf Kröndes
im Wortlaut, daneben die davon abweichenden Stellen des fertigen
Ediktes mit Anführung, wann und von wem diefe beantragt worden
find. Außer dem König find danad) die Haupturheber des Edikts
Sclabrendorff, Fürft und Krönde.
Im Sabre 1763 Hatte man über die Bezahlungsart von Kon—
traften und Zinſen ein bejonderes Edikt erlafjen; jegt wurden ſolche
Beitimmungen als Baragraph 10 eingefchoben, der freilich länger ift als
alle andern Paragraphen zufammen. Wir jehen von ihn: vorerft ab.
Es waren bejonders zwei Aufgaben geftellt: einmal die Be—
feitigung des jchlechten Kriegsgeldes, zweitens die Schaffung eines
neuen oder vielmehr die Wiederherftelung des Graumanſchen Münz-
fußes. Der Graumanfche Zuß von 1750 hatle, wie wir ung er-
innern, nur jehr kurze Zeit rein beftanden: ſchon feit 1752 begann
man in den 8=, 4=- und 2>Grofchenftüden vom 14-Talerfuß ab-
zugehen, fo daß fich verjchiedene Münzſyſteme bildeten, da die nad)
14-Talerfuß ausgebrachten ganzen, halben und viertel Taler im
Berfehr etwas miehr galten als das fchlechtere Kurant der 1/g=, 1/g=
und Y/o-Zaler.
Wenn das neue Edikt jchlechthin von dem Münzfuß von 1750
ipradh, jo hieß das, der 14-Talerfuß follte für das gefamte Silber-
furant nicht nur der ganzen, "/g= und !/4=Taler, jondern auch der
Us, Ye: und YıorTaler (8=, 4, 2:Grofchenftüde) gelten. Darin
hat man immer mit Recht eine große Verbefjerung erfannt. Nur
Eu 1) Died und das Folgende aus Tit. XVI, 19. ©. aud Nr. 75.
2) Nr. 87. |
12*
180 Dritte Buch. Zweites Kapitel.
fragen wir uns heute, ob dieſe Wliquotifierung nach der Viertelung
neben einer folchen nach der Drittelung immer noch nötig war, Die
früher wohl einen Sinn gehabt Hatte, weil jene das Syſtem des
alten Neichstalerfußes, dieſe das des Zinnaſchen und Leipziger
Fußes dargeftellt Hatte.) Auch Grauman Hatte, als er feit 1752
zu einem bifligeren Fuß überging, wohl noch das Gefühl, daß die
Münzen nad diefem Fuß Drittel, Sechftel und Zwölftel genannt
werden müßten, analog den früheren Leipziger Dritteln, Sechfteln
und Zwölfteln, die verhältnismäßig weniger fein als die ganzen,
halben, viertel, achtel Taler des alten Neichsfußes waren.
Wenn man aber 1764 die älteren preußifchen Drittel, Sechjtel
und Zwölftel vernichtete und alles Kurant nad) 14-Talerfuß jchlug,
jo wäre eine der beiden Abteilungen genügend gewejen. In der
Tat wurden halbe und viertel Taler feit 1768 nicht mehr geprägt.)
Treilih Hatte der erſte Entwurf Kröndes die ganzen, halben und
viertel Taler für den Handel mit dem Auslande, die Drittel, Sechſtel
und Zwölftel für den Binnenverfehr beitinnmt, was aber gleich in
der Sigung vom 16. Januar 1764 als natürlich ganz undurchführ-
bar und zwecklos gejtrichen wurde.
Demnach waren preußifches Kurantgeld jeit 1764 folgende
Sorten ($ 6):
1. die Friedrichsdor nad) dem Münzfuß von 1750, der nicht ge-
ändert wurde; |
2. die ganzen, halben und viertel Taler von 1750, 1751, 1752
und die ſeit 1764 geprägten;
3. die feit 1764 geprägten 8-, 4- und 2-Grojchenftüde;
4. die feit 1764 geprägten Achtzehner (I/,-Taler, Tympfe).
Sehen wir von den wenigen viertel, halben und fünftel Zalern
ab, die feit 1768 nicht weiter gefchlagen wurden, ®) fo entſprach dieſes
Münzfyftem mit feinen 10=, 5, 2?/gr, 1=, Y/g=, Yes, Yıa-ZTalerftüden
wohl allen Anfprüchen, die felbjt eine moderne Geldtheorie an ein
Münzſyſtem die Stüdelung betreffend ftellt, fofern die Wirtjchafts- und
Verkehrsverhältniſſe des damaligen Preußen berüdfichtigt werden. *)
1) ©. Bd. I, ©. 59.
2) Müngbefchreibung ©. 152.
8, Münzbefchreibung ©. 152, 154.
99 Den Münzfuß von 1764 f. in Tabelle X.
Das Edilt vom 29. März 1764. 181
Die 8=, 4. und 2:Grojchenftüde der Jahre 1750—1756 hatte
der erite Entwurf Kröndes in reduziertem Werte als kaſſenmäßiges
Geld umlaufen lafjen wollen, wohl aus Bejorgnis, daß fonft nicht
genug Zahlmittel zu Gebote ftehen würden (S 1, 3). In dem
zweiten Entwurf vom 22. Februar aber waren fie ganz weggelaffen,
d. 5. zum Müngmaterial beftimmt, und zwar war diefe Veränderung
von Krönde felbjt beantragt worden. Wegen der Beifchläge und
Ausfippungen wäre ihr Wert Schwer zu bejtimmen, wollte man nicht
viele Unterjchiede nach Jahren und Gewicht machen, was nur große
Berwirrung erzeugt hätte. Und wenn man die. Stüde der erften
Jahre öffentlich valviere, würde der ganzen Welt offenbar, daß man
Ihon zu Friedenszeiten vom 14-Talerfuß abgewichen ſei.)
Dagegen konnten die neuen Tympfe für allgemeines Staats⸗
turant erklärt werden, weil fie jet zu 14 Taler ausgebracdht wurden,?)
wozu der König wahrjcheinlich durch den Königsberger Kammer-
präfidenten Domhardt bewogen worden war.?) Man fragte noch
einmal bei der Königsberger Kammer an, die wieder, wie fchon fo
oft, dafür eintrat, daß wegen der regen Handelsbeziehungen zu
Polen die Tympfe und Szoftale Wechfelgeld bleiben müßten. Dem—
gemäß wurden dem Kurant überall, wo es im Edift genannt wurde,
die Tympfe zugejegt und als Wechjelgeld aufgeführt. Wir werden
Ipäter fehen, warum dennoch die Tage diefer Münzſorte gezählt
waren.
Der Minifter von Schlabrendorff forderte noch, daß feine
fremden Sorten, die befjer ald das eigene Geld feien, irgendwie
vom Verkehr ausgefchloffen oder gar umgefchrieben würden, „wo⸗—
durch Grauman dem ganzen Lande einen großen und unerjeßlichen
Schaden getan”, denn fein Land fei dadurch unglücklich, daß es
beſſeres Geld als die Landesmünzen habe.) Dieſe Auffafjung kann
feine geldpolitich richtige genannt werden.
Unter bejjeren Münzen verftand der Minifter jolche, die von
gleihem Nennwert wie die eigenen, einen größeren Edelmetallgehalt
1) Bemerkungen Fürft vom 12. März ad $ 1.
2) Ebenda.
8) ©. auch oben ©. 172, 173.
9) Monita Schlabrendorffs vom 2. März 1764 am Schluß.
182 Drittes Buch. Zweites Kapitel.
als diefe Hatten. Das betraf feit 1750 bejonders die Münzen nad)
Leipziger Fuß und die fremden Piſtolen. Wahrſcheinlich dachte
Schlabrendorff bejonders an die fremden WPiftolen, die Grauman
wegen ihrer Unzuverläffigfeit befeitigen wollte Derjelbe durfte
aber doch nur fo handeln wie er es tat, denn um dem neuen Gelde
Aufnahme zu verfchaffen, mußten gerade die größeren Verpflichtungen
mit ihm allein abgemacht werden. Sonft hätte man gar feine
Münzreform vorzunehmen brauchen, man hätte weiter Scheide-
münzen prägen und das große Geld Frankreichs und Hollands ge—
brauchen können, man wäre jo aber endlich zu den monetären Zu—
ftänden Polens gekommen.
Eine Umſchreibung war jetzt übrigens gar nicht nötig, das
Edikt gab, wir werden es ſehen, nur an, wie die in Kriegsgeld ab—
geſchloſſenen Kontrakte bezahlt werden ſollten; daß die alten Sorten
nach Reichs⸗, Leipziger- und dem 131/,-Talerfuß der Konvention
nicht verboten wurden, war natürlid. Ebenjo erlaubte man die
holländischen gerändelten Dufaten und die vollwidhtigen braun-
ſchweigiſchen Karldor und alten franzöfiichen Louisdor ($ 3, 4).
Wenn man hiermit aljo Schlabrendorffs Wunſch erfüllte, jo fam
man mit diefen Biftolen doch fehr bald in Berlegenheiten und
mußte Graumans Maßregeln wieder hervorholen.
Die preußifchen Scheidemüngzen galten, foweit fie unter dem
Wert eines Groſchen ftanden, meift in vollem Nennwert weiter.
Es waren bie bis 1756 geprägten 6-Pfennigftüde, die bis 1757
inkluſive gejchlagenen 3=, 2=, 1-Kreuzer, 2- und 1-Gröfchel,!) die
bis 1755 gemünzten 2=, 1- und 1/,-Mariengrofchen, während die bis
1756 intlufive geprägten 2= und 1-Stüber, wir werden fpäter fehen
warum, nur 11/,- und 3/;-Stüber gelten follten ($ 9). Krönde
hatte jo viele der alten Scheidemünzen in Geltung gelafjen, weil
man fürchtete, e8 werde fonft wie im Sommer 1763 großer Mangel
daran eintreten, auf den Sclabrendorff fort und fort Hinwieg.
Man glaubte auf fie un fo weniger verzichten zu können, als alle
fremden Scheidemünzen verboten waren oder wie die enorme Maffe
der fächfifchen Grofchen nur in ftarf reduziertem Wert gelten follten.
1) Hierzu gehören auch wohl die oftpreußifchen 3-, 2-, 1-Gröfcher und
Scillinge, wenn auch nicht ausdrüdlich genannt.
Das Edilt vom 29. März 1764. 183
Das waren aljo die Münzen, die vom 1. Juni 1764 an in
vollem Nennwert umlaufen follten. Die zweite Aufgabe des Edikts
war, die Krieggmünzen zu bejeitigen. Das fächfiiche Geld Hatte das
Edift vom 18. Mai 1763 um 33 big 41°/, devalviert, als man
Kurant nach 19%/4-Talerfuß ſchuf. Da jet aber der 14-Talerfuß
wieder eingeführt wurde, mußte ſowohl die Tare des fächjifchen
Geldes niedriger werden, als auch das nach 19°/,-Talerfuß geprägte
preußijche eine Herabfegung erfahren. |
Die Tare der neuen Auguftdor erfuhr feine Veränderung, fie
verloren nach wie vor 662/,%/,, weil Wertmeffer der gute Fried—
rich8dor blieb, aber neu war jeßt die Herabjegung der Mittelfried-
richs- und Mittelauguftdor, deren 29 Stüd ſoviel wie 20 alte Fried-
richsdor galten, jo daß deren Befiter 31,034 °/, einbüßten.
Bon den andern Kriegsmünzen befchäftigte man fich zunächft
mit der Hauptmafje, den fächfiichen Dritteln, 2- und 1-Groſchen—
ftüden, wozu noch 6- und 3-Kreuzer famen, die wohl bejonders in
- Breslau gejchlagen worden waren. Krönde Hatte zuerjt die fächfi-
ſchen Halbgrofchen und das bernburgifche Geld dazu nehmen wollen;
da die erjteren aber durch die preußifchen Sechjer volllommen er-
legt wurden und in Schlefien ſchon ganz verrufen waren, fo
hatte niemand etwas dagegen, daß fie nur zum Schmelzwert den
Münzftätten abzuliefern feien. Die andern Münzen mit fächfiichen
Gepräge durften in reduziertem Wert auch den Staatskaffen bezahlt
werden; und zwar galten (Xab. ad Lit. A.) 100 Rtlr. in fächfi-
ſchen Dritteln 37'/, Rtlr., jo daß der Befiter 62'/,°/, einbüßte;
in 2- und 1-Grojchenftüden, fowie 6- und 3-Kreuzern nur 26?/, Rtlr.,
ſo daß man. bei ihnen 73%/,°/, Verluft Hatte.
Was das Kriegsgeld preußifchen Gepräges anging, wozu auch
die 1763 geprägten Sorten gehörten, fo fegte man (Tab. ad Lit. B.)
die nach 193/,-Talerfuß geichlagenen 8-, 4= und 2-Örofchen von
1758, 1759 und 1763 um 40°/, herab, jo daß 100 Rtlr. in ihnen
nur 60 galten; die nach 18-Talerfuß geprägten Szoftafe von 1763
erfuhren eine Devalvierung um 331/,%/,, So daß 100 Rtlr. in ihnen
66°/, Rtlr. galten, während 100 Rtlr. in den nach 25-Talerfuß ge-
ſchlagenen Groſchen und 3-Kreuzern von 1763 56°/, verloren, alfo
nur 44 Rtlr. 10 Gr. 8 Pf. wert waren. u
184 Drittes Bud. Zweites Kapitel.
In feinen erjten Entwürfen hatte Krönde geringere Herab-
jegungen vorgenommen;!) Schlabrendorff war nun ziemlich unge-
halten, als er von den weiteren Devalvierungen erfuhr. Er fürdhtete,
daß man mit diefen niedrigen Tarifierungen die fchlechten Münzen
den Nachbarn zutreiben würde, die fie höher gelten ließen und dann
nicht genug Zahlmittel haben würde. In Sachlen gebe man für
ein ſächſiſches Drittelftüd 3 Grofchen nach 131/g=, bier ebenfoviel
nach 14-Talerfuß, wobei man in Sachlen nicht beftreite, daß mehr
Silber als für 3 Grofchen darin ftede.?) Und wenn ein preußijches
Drittelftüd nur 4 Gr. 10 Bf. gelte, fo könne man wegen Mangels
an einzelnen Pfennigen im Verkehr damit nicht auseinander fommen.
Wäre man bei der Geltung von 5 Groſchen geblieben, jo würde
das ganz gut gegangen fein.®) Jene Anderung der Tarife war
aber aus folgenden Gründen notwendig geworden.
Die Entwürfe der Tabellen Hatten zuerjt geändert werden
müfjen, weil die einlaufenden Stüde jo verjchieden jchwer waren,
daß an vielen Beuteln 2 bis 3 Mark und mehr fehlten. Nechnete
man, daß 500 Rtlr. preußifcher Drittel nah) Münzfuß und Benefizien
im Schrot 49 Markt 10 Lot 2 Duentchen wiegen follten,*) wegen der
Auswippungen aber nur 48 Mark 14 Lot 2 Duentchen wogen, daß
fie wegen der Benefizien im Korn nicht achtlötig, fondern nur 7 Lot
15 big 151/, Grän fein, alfo nicht nach 19°/,=, Sondern 20°/,-Taler-
fuß ausgebracht waren, fo jtanden ihrer 166°/, Tlir. mit 100 Tlr.
neuen Geldes im richtigen Verhältnis.
1) &o findet man da bei den fächfifchen 2-, 1-Grofchen, 6- und 3-Kreuzern
nicht 731/,, fondern nur 71,69/, Verluft, bei den preußifchen Dritteln nicht AO,
jondern nur 371/,, bei den Grofchen nicht 56, fondern nur 529), Berluft.
2) Kurfächfiiches Mandat vom 14. März 1763. Cod. Aug. Contin. 1772,
©. 1598—1603. — Man behandelte die Leipziger Drittel in Kurſachſen ganz
anders als in Preußen: man fuchte fie gar nicht feitzuhalten, fondern beftimmte,
fie müßten bis zum 1. Suni in die Münze oder über die Grenze gefchafft
werden. Am 28. Januar 1764 aber verrief man fie gänzlich (ebenda ©. 1657),
womit man der preußifchen Münzverwaltung den größten Gefallen tat.
3) Nr. 85. — Der Schmelzwert eines preußifchen Brittelftüd3 war in
Kurfadhfen auf 5 Gr. im 20-31.-Fu$, alfo auf 5 Gr. 3 Bf. im preußifchen
21⸗Fl.⸗Fuß gejebt.
In den erften Entwürfen waren die Zahlen der Tabellen C und D für
das Gewicht der preußiſchen Drittel von 1758, 1759 und 1763 49 Mark 10 Lot.
Das Edift vom 29. März 1764. 185
Die zweite Änderung war durch die hohen Silberpreife nötig
geworden. Krönde Hatte fich über die Amfterdamer Silberpreife
eingehend unterrichtet und gefunden, daß die feine Marf mit neuem
Kurant bezahlt 13 Rtlr. 9 Cr. 94, Bf. big 14 Rtlr. 3 Er. 8 Pf.
toftete.e Da nun der König „ein fehr beträchtliches Quantum an
Schlagfchag bei der neuen Ausmünzung lufrieren” wollte, jo waren
dieſe Preije nicht annehmbar. Demnach blieb nichts weiter übrig,
als das Kriegsgeld zu jcheiden und die Scheidungsfoften von der
Tare für die Kriegsmünzen abzuziehen. Ephraim und Itzig hatten
aber die Ruffinierungstoften von ?/,; auf einen ganzen Taler für die
feine Mark erhöht, daher denn der Preis für dieſe in den redu—
zierten fchlechteren Sorten von 124/, auf 12 Rtlr., in den befferen
von 13 auf 121/, Rtlr. erniedrigt werden mußte.
Auch der König war zuerjt ungehalten: man könne die Tabellen
nicht alle Tage ändern, Hat fi dann aber doch dazu bewegen
lafjen.) Dem Minifter v. Schlabrendorff fchrieb der General-
direftor, er babe im Auguft 1763 noch größerem Schaden des
Bublitums beim König vorgebeugt, mehr aber beim beften Willen
nicht tun können. Übrigens nähmen die fächfischen Münzftätten die
Ephraimiten wegen des Verluftes durch die vielen zu leichten Stüde
feit einigen Monaten auch nur nad) dem Gewicht.?)
Der Wunfh Schlabrendorffs, daß alles wieder auf die erften
Reduktionen gejegt würde, ging nicht in Erfüllung, wenn auch jeder-
mann zugab, daß der Berluft der Bevölkerung dadurch ein beträcht-
licher fein würde. Einige unwefentliche Änderungen jedoch, wie die
Hinzufügung der Tabelle des fchlefiichen Gewichtes und die aus—
drüdliche Bemerkung, daß die Kafjen die reduzierten Sorten auch
wieder ausgeben durften (8 8), wurden auf Antrag des jchlefiichen
Miniſters angenommen.?)
Jene Breisherabjegung des Silbers in den reduzierten Sorten
fonnte aber doch nicht von Dauer fein. Man vermochte zwar zu—
nächlt, wenn auch nicht ganz, durch ftrenge Strafen die Ausfuhr des
im Lande befindlichen Silber und der eigenen reduzierten Münzen
1) Ar. 76. — Ym.-Ber. Kröndes vom 31. Zanuar 1764. R. XIII, 2.
8.-D. an Kröncke, Potsdam, 1. Februar 1764. R. XI, 1.
3) Nr. 86.
8) 27. März 1764 auf Monita vom 2. März 1764. Tit. XVI, 19.
186 Drittes Buch. Zweites Kapitel.
zu verhindern und daher für. dieſes Material verhältnismäßig ge-
ringe Preije zu zahlen. Aber ſchon Anfang 1765 mußte man dieſe,
um die Münzen feitzuhalten, fteigern, und diefe Preiserhöhung ging
mit ihrem Seltenerwerden unaufbhaltfam weiter: fo ftieg die feine
Mark in 6-lötigen Sorten 1763 bis 1767 von 12!/, auf 131/, Rtlr.!)
Wenn man aber fremdes Silber und fremde feinere Münzen
erhalten wollte — man konnte dieſes Material zur Herftellung des
beſſeren Münzfußes jchwer entbehren — fo mußte man fich natür-
lich nach den Marktpreifen richten. Diefe waren anfangs auch zu
gering angejegt und wurden erhöht, die der Goldmünzen 1763 big
1770 von 191!/, auf 193!/, Rtlr., der Silbermünzen von 131/,
duf 13°), Rtlr., während der Piaſterpreis 13%/;, war und blieb.
1770 machte man einen Unterfchied zwifchen in- und ausländiſchen
Soldbarren, für jene gab man nur 1921/, Rtlr. Da 1770 die
große Mafje der Kriegsmünzen eingefchmolzen war, findet man feit-
dem feine derartigen Tarife mehr; e8 wurden die Edelmetallpreije
einzige und bejtändige: für Gold 193/, Atlr., für Silber 13 Rtlr.
20 Gr. (14:1).
Wie man endlich aus unfern Tabellen fieht, waren die Preife
für geringhaltige Sorten immer niedriger als für feinere, denn es
fojtete mehr, das Kupfer aus jenen zu jcheiden als aus Dielen.
Seit 1765 wurden die Affinierungskoften genau beftimmt, betrugen
fie weniger, jo konnten den Lieferanten höhere Preiſe gezahlt
werden. ?) |
1) S. Tabelle VIII und IX.
2) Über die Affinierung wird im lebten Bande gehandelt werben.
Drittes Kapitel.
Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen.
——.
Auch in den Verhandlungen, die fich über einige vom Edikt
nicht erledigte Fragen entjpannen, jpielte Schlabrendorff eine jehr
bedeutende, wenn nicht nächſt dem Könige die bedeutendfte Rolle;
vor allem in der über das Wertverhältnis zwifchen den Gold- und
Silbermünzen.!)
Wenn fpäter fo oft von einem Taler Gold gejprochen wurde,
fo fand dieſer Ausdrud feine Entftehung eben im Jahre 1764.
König Friedrich lebte des Glaubens, daß ein feites Wertverhältnis -
zwiſchen Gold» und Gilbergeld vom Staate durchgeführt werden
fönnte, und war fich des großen Irrtums, den Grauman mit feiner
zu niedrigen Tarifierung des Goldes begangen Hatte, nicht bewußt.
Es koſtete daher ziemlich viel Mühe, ihn jegt zu überreden, von dem
unrichtigen Wertverhältnis abzugeben. Daß es gelang, ift Die andere
große Errungenschaft des Jahres 1764 auf münzpolitifchem Gebiete.
Das Edikt übertrug die polizeiliche Aufficht über die Beob-
achtung jeiner Beftimmungen befonders dem Generalfiskal ($ 12).
Diejer, Geheimrat d’Anieres, fam nun durch den Paragraph 11 in
1) Wenn K. Helfferih in feinem Aufſatz: Die gefchichtliche Entmwidelung
der Münzfyfteme (Jahrb. f. Nat.-Öf. u. Stat., Bd. 64, Jena 1895, ©. 819) über
das Edilt von 1764 fagt, die in 8 11 erwähnte Broportion zwiſchen Gold und
Silber fei nur gedantenlofe Reminiszenz an die bisherige Praxis in Münzfachen
gewefen, vielleicht auch halbklarer, nicht fertig gedachter Verſuch, auch zwifchen
Gold⸗ und Silbermünzen ein feftes Wertverhältnis zu fchaffen, fo hat er damit
nicht Unreht. Wenn er aber fortfährt, das Birkular vom 9. Mai 1764 rede nur
vom Agiotieren mit Silbermünzen unter fi, vom Agiotieren zwifchen Gold und
Silber finde fich fein Wort mehr, fo werden wir nun fehen, daß an die Firierung
des WVertverhältniffes mit Ernft gedacht wurde und fich fehr viele Worte über
diefe Frage finden, freilich „nicht in den paar Drudftüden, die Helfferih ein-
gejehen Hat.
188 Drittes Buch. Drittes Kapitel.
arge Verlegenheit. Derfelbe verbot zwar nicht ganz direft dag Ab-
gehen von der ftaatliden Proportion zwilchen Gold und Silber,
ſagte aber doch, daß „die Proportion genau beobachtet fei!) und
der Wucher beim Agiotieren” auch deshalb ftreng beftraft werden
müſſe. Uber die damals auf dem Weltmarfte geltende Proportion
war ebenfo wenig beobachtet worden wie bei Erlafjung des erften
Graumanſchen Münzgefeges von 1750. Da nach wie vor aus der
feinen Mark Silber 14 Taler, der feinen Goldmark 35 Friedrichs—
dor, deren einer 5 Rtlr. galt, gemünzt wurden, fo war das dadurd)
gegebene Wertverhältnis 1:13,793. Auf dem Weltmarkte war es
Dingegen im Sahrzehnt 1741—1750 1:14,93, 1751—1760 1:14,56,
1761—1770 1:14,81.2)
Nehmen wir an, daß 1764 auf dem Weltmarkte eine Gold-
einheit mit 14,70 Silbereinheiten zu faufen war, jo überftieg diefe
Bewertung des Goldes die preußifche um etwa 0,9 Einheiten oder
9%, Wie war da zu helfen, wenn nicht wieder wie in den fünf-
ziger Jahren alles Gold verloren gehen follte?
Öfterreich hatte, wie wir früher erwähnten, 3) ein viel richtigeres
MWertverhältnis im Konventionsfuß ergriffen, nämlich bei Dufaten
1:1411/,,, bei fremden Biftolen 1:14. Als man in Sachſen Ende
‚1762 überlegte, welches zu wählen ſei, bezeichneten die Geheimen
Näte zwar das Silber als alleinigen Wertmaßftab, nannten aber
doch das Gold für den Handel unentbehrlich, jo daß ein folches
Wertverhältnis anzunehmen fei, bei dem eins der beiden Metalle
mit Vorteil aufgekauft und ausgefiihrt werden könne. Das fter-
reichijche Gold verhältnismäßig Höher als das ſächſiſche Silber zu
tarifieren gehe nicht an. Wenn man nun ein Verhältnis 1:141/,
wähle, jo jei daraus Feine Unbequemlichkeit zu fürchten, denn unter
1:14 oder über 1:15 gehe es nie. Höher aber als 1:141/, wollte
man vorläufig die Goldmünzen nicht fegen, das läge in der Mitte
damaliger Fluftuationen.*)
1) Diefe Stelle fann wohl, wie Helfferich jagt, lediglih aus dem Edikt
von 1750 abgefchrieben fein.
3) Soetbeer, Edelmetallproduftion.
8) ©. Bd. U, ©. 152. |
*#) Bericht der Geheimen Näte, Dredden, 10. Dezember 1762. U. D.
Loc. 1334, Vol. X,
Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 189
In Preußen gelangte man nicht aus der Betrachtung folcher
Umftände zu einer richtigen Relation, fondern wurde von dem
Bublifum dazu gedrängt. Freilich Hatte Schlabrendorff ja fchon
bei Ausbruch des fiebenjährigen Krieges das Notwendige in diefer
Rihtung wohl erfannt.!) Seit dem Erlaß des Ediktes von 1764
fragten fast täglich Kaufleute beim Generalfisfal an, ob ein Wechſel—
furs zwiſchen Friedrichsdor und neuem Silbergelde erlaubt fei, und
vom 10. Juli Datierte eine gleiche Anfrage Schlabrendorffs.
D’Anieres jah den wahren Sachverhalt wohl ein. Trotz des Para—
graphen 11 müſſe man den Untertanen darin nicht die Hände
binden, er beftrafe lediglich den Wucher; es ſei aber feiner, wenn
die Natur der Dinge ein Aufgeld der Friedrichsdor fordere, wie
man das an den Wechjelfurjen von Leipzig und Hamburg jehe.
Dazu käme, daß das Aufgeld nur auf Friedrichsdor, feines»
wegs aber auf fremde Goldmünzen verboten jei; im Gegenteil fage
Paragraph 4 des Ediftes, daß fremde Dufaten und Biftolen freien
Kurs im Lande Hätten. Wolle jemand alſo Goldgeld Haben, jo
dürfe er jene fremden Goldmünzen mit preußifchem Silbergelde
faufen, was mit einem Wechjelzufchlag von 6°/, möglich fei, nicht
aber Friedrichsdor, denn ein Aufgeld auf fie jei eben verboten. Um
diefe zu erhalten, müfje man erjt fremdes Gold kaufen, dann diefes
mit 1'/,0/, Brovifion in Friedrichsdor umwechleln; fo komme der
Friedrichsdor auf 5 Rtlr. 8 Gr. zu ftehen. Da er aber im Lande
nur zu 5 Rtlhr. anzubringen jei, würde jedermann ihn nur für den
Handel im Auslande benugen, alle aljo notwendig das Land ver-
loffen müfjen.?)
Diefer Maren Auseinanderfegung konnte der General-Münz-
direftor fich nur anfchließen. Krönde hatte fchon im Januar be-
merkt, daß der Friedrichsdor im Verkehr 5°%/, mehr gelten fünne
ala bei den Kafjen; und da die Proportion in Europa 1:14 big 15,
in Preußen aber 1:13,793 fei, jo würden die Ausländer alles Gold
an fich ziehen, wenn dem Friedrichsdor nicht ein Aufgeld zugeftanden
würde. Dazu werde da8 Gold im Kriege wegen des leichteren
Zransportes viel höher als das Silber gejchäßt, wie denn nad)
1) ©. ©. 102, 103.
2) Ar. 91. Tit. XVI, 20. Daher auch das Folgende.
190 Drittes Buch. Drittes Kapitel.
Hamburger Kurszetteln 1759 der Friedrichsdor 151'/,., der Dufat
123/,9/, Aufgeld gegen Silbergeld genofjen hätten.
Demgemäß wurde im Staatsminifterium bejchloffen, den
Generalfisfal dahin zu befcheiden, daß ein Ugio zu geftatten fei,
aber fein höheres als 5%/,, was auch in die Kurszettel gerüdt
werden jollte. In diefen könnte auch das Agio der fremden in den
Tabellen (A, B) des Ediftes nicht bemerften Goldforten nach ihrem
Kurs notiert werden. !)
Nun aber galt es noch, die Zuftimmung des Königs zu ge-
winnen. Als Friedrich zuerft von diefen Dingen hörte, fuhr er auf:
das Agiotieren zwiſchen Gold und Silber beginne wieder, es jei
itreng zu beftrafen.?) Sofort aber liefen Immediatberichte des
General-Direktoriumg und d’Anieres ein, die dem König die Sach—
lage auseinanderzufegen fich) bemühten.?) Beſonders wurde darin
gezeigt, wie der Untertan andernfalls zu leiden habe, da ihm niemand
Gold für Silber al pari gebe, er aljo fremdes Gold mit 6°/, Ber- .
Iuft faufen und diejes dann mit 1'/,/, Provifion in Friedrichsdor
unjegen müſſe. Vor dem Kriege jei auch immer ein billiges Agio
erlaubt geweſen. Sclabrendorff und Krönde ſeien derjelben
Meinung, daher hätten fie einen Wechſelkurs von 2 bis 5°%/, zu=-
gelafjen.
Die Angabe, daß vor dem Kriege ein Aufgeld der Friedriche-
dor geftattet geweſen fei, bejtritt aber der König; da jegt derfelbe
Münzfuß befolgt werde, dürfe es nicht anders fein.) Wir fehen
bier, welches Vertrauen Friedrich noch immer zu den einftigen Maß-
regeln Graumans hatte. Da war es denn Schlabrendorff, dem es
gelang, dem König bei defjen Anweſenheit in Schlefien die Zu-
ftimmung abzugewinnen. Nachdem er endlich einen günftigen Mo-
ment gefunden hatte, „dieſe Corde anzujchlagen”, ſetzte er Friedrich
auseinander, daß das Gold jchon wegen des leichteren Transportes
vor dem Kriege 3, 4, 5°/, Agio genofjen Hätte, je nach dem aus—
N Nr. 95.
2) K.⸗O. an das General-Direltorium, Botsdam, 12. Auguft; demgemäß
Nefkripte an die Kammern vom 19. Auguft 1764.
8) Nr. 98 und Im.Ber. des General-Direltoriumd vom 14. Auguft 1764.
Tit. XVI, 20 und R. 96, 409 F.
) K.O. an d’Anidres, Potsdam, 14. Auguſt 1764.
Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 191
wärtigen Kurſe. Der König antwortete darauf einfach, dann werde
man wohl ein billiges Agio zugeben müflen.!) Bom 11. Septem-
ber 1764 datiert aus Breslau folgende wichtige Kabinettsorder an
das General-Direktorium: |
„Auch befehlen Seine Königliche Majeftät biernächft dem
General ꝛc. Directorio zu veranlaffen und darauf zu Halten, daß
zwiihen denen verjchiedenen guten preußifchen Silberjorten fein
Agio ftattfinde; dagegen aber es zwijchen Gold- und Silbergelde
bei dem Sat des durch das General-Direltorium in Vorſchlag ge—
brachten Agio fein Verbleiben bat.”
&3 war alfo feitdem erlaubt, im Verkehr den Friedrichsdor
bis zu 59%, oder 6 Srofchen Höher als 5 Rtlr. gelten zu laffen.?) .
Wenn man fich jeitden eine Zahlung in Taler Gold ausbedang, fo
mußte diefe entweder mit Friedrichsdor geleitet werden, oder mit
Silberfurant zufchläglih 5°%/, der Summe. Wir werden aber fehen,
daß diefes Aufgeld mit der Zeit nicht mehr genügte, bis 1780 ftieg
ed auf 8 Grofchen für den Friedrichgdor oder 6,8%/,.°) Die Staats-
kaſſen nahmen für gewifje Leiftungen nur Friedrichsdor, auch mußte
1/, aller Steuern mit folcden gezahlt werden. Geſchah das mit
Silber, was erſt feit 1780 erlaubt wurde, fo war ebenjo wie im
Verkehr Aufgeld zu zahlen. Auch einen Teil der Gehälter gab man
jpäter in Gold.)
Db übrigens die Staatslaffen zuerft den Friedrichsdor mit
4 Groſchen Aufgeld annahmen, wie Krönde geraten hatte, ift un—
gewiß, jedenfalls mußte jchon 1765 das Goldviertel der Steuern
unvertretbar mit Friedrichsdor zu 5 Rtlr. entrichtet werden.®)
Indeſſen mehrten fi) die Schwierigkeiten durch die fremden
Goldmünzen. Am 22. Auguft 1764 Elagte Krönde, daß leichte Dufaten
und um 2 und mehr As zu leichte Louisdor eingebracht würden
und auf der Berliner „jogenannten“ Börfe niemand in Silbergeld
handeln wolle. Um dem abzuhbelfen, gedachte der General-Direftor
die Kurszettel zu benugen, auf denen die bis dahin überhaupt
1) Nr. 9.
2) In Cleve verfügt, 29. September 1764, Scotti 1843.
8) A. B. M. R. IV, 33a, 11.
4) ©. auch J. ©. Hoffmann, Drei Auffäbe, ©. 32.
6) A. B. P. A. IV,83 K.
192 | Drittes Bud. Drittes Kapitel.
nicht genannten Friedrichsdor um !/, bi8 1°%/, höher als die fremden
Piſtolen anzujegen feien. Gegen folches Verfahren ſprachen fich
aber der Geheime Finanzrat Roſe, die Hofmäller und angejehene
Bankiers, wie Schübe, aus. Diejer legte dar,!) daß man zwar
einen Kurs defretieren könne, ſich aber fein Menſch daran fehre.
rende Goldmünzen vermöchten dem eigenen Gelde nicht zu fchaden,
Louisdor, die unter 2 As zu leicht feien, oder um '/, As zu leichte
Dufaten jeien vom Handel ausgejchlofjen. Die Friedrichsdor feien
oft 1 A8 und mehr zu leicht und dennoch furfierten fie ungewogen,
hätten als Kaflenmünze den Vorzug und ftänden im Auslande mit
Louisdor al pari. Louisdor, Karldor und Dukaten feien begehrter
als Friedrichsdor, weil fie zur Bedeckung der Wechfelbriefe und Dis-
pofition der Ausländer benugt und im andere Sorten umgetaufcht
werden könnten, wovon Die Friedrichsdor gejeglich ausgeſchloſſen feien.
Das Aufgeld auf Friedrichsdor war damals ja noch nicht geitattet.
- Eine Haupturjache dafür, daß das Silbergeld weniger begehrt
war, ſah Schüge in feiner mangelhaften Juftierung: um 10 und
mehr Prozent differierten die 4- und 2-Grofchenftüde im Gewicht
untereinander; langfamer und affurater müßten die Münzjtätten
arbeiten. Wir werden ſehen, daß diefer Vorwurf richtig war.
Krönde verteidigte nun feine Anfiht in einem langen Gegen-
bericht.) Er griff dabei zurüd auf die Graumanſchen Daten jeit
1742; er erklärte, daß die Schildlouisdor mit 6"/; Rtlr. viel zu
hoch angefegt feien und kaum 6 Rtlr. gelten dürften,®) die Dufaten
aber um 9°/, zu hoch. Wenn Geheimrat Roje jage, e8 jeien nicht
genug Friedrichgdor vorhanden, jo jei das nicht jeine Schuld, denn
der Preis für die feine Goldmarf fei auf 191 Rtlr., für fremdes
Gold auf 192 Rtlr. gefegt, wobei faum die Münzkoſten beftritten
werden fünnten. Wollte man die Goldpreife jo regulieren, daß
man gar feinen Sclagjchag erübrige, und in einigen Monaten
1) Gutachten Schüges, Berlin, 3. September 1764, dem fich Rofe anfchloß.
Tit. XVI, 20.
2) Berlin, 5. Oktober 1764. Nr. 100.
3) Nach andern Valvationen Hätte Krönde Recht. In Trier wurden die
Schildlouisdor als 10 Fl. 36 xr., die Piftolen ald 8 Fl. 45 xr. wert angegeben,
was ungefähr das Verhältnis 6:5 ergibt. Scotti, Trier, Nr. 650. Berordnung
Ehrenbreitjtein, 16. Januar 1766.
Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 193
3 Millionen Rtlr. in Friedrichsdor prägen, jo würde 3 Monate
ipäter feine 1/, Million mehr davon umlaufen, weil die fremden
Goldmünzen zu hoc tarifiert und das Wertverhältnis in Preußen
ein dem Golde zu ungünftiges fei. Daher bäte er, den Friedrichs—
dor bei den Kaflen auf 5 Rtlr. 4 Gr., im Verkehr auf 5 Rtlr.
6 Gr. zu ſetzen, wodurch man ein Wertverhältnis 1:14,252 und
14,482 erhalte.
Wir hörten, daß diefem Wunfche bezüglich des Verkehrskurſes ent-
ſprochen wurde (S. 191). Ferner wünjchte Krönde die Wiederholung
des Louisdoredikts) und daß für gewiffe Zahlungen nur Silbergeld
erlaubt würde, das hierdurch begehrter werden würde. Er jchließt
damit, daß es ihm gar nicht eingefallen jei, den Kurs „par ordre”
beftimmen zu wollen; 1752—1756 babe er in Hamburg durch—
Ichnittlih auf 44°/, geitanden; da er jett um 2°/, befjer fei, jo
wäre fein Sat von 40'/, bis 41°/, richtig. Da ferner der Wechjel
auf Paris 80 bis 801/,/, gejtanden habe, fei von ihm 78 gejeßt.?)
Aljo trotz feiner gegenteiligen Behauptung wollte doch Krönde
den Kurs beſtimmen, was natürlich eine ganz vergebliche Mühe war.
Dean ging darauf an maßgebender Stelle auch nicht weiter ein,
ebenfowenig auf den Vorſchlag, die Zahlfraft der Goldmünzen zu
befchränfen. Darin aber gab Fürft dem Generaldirektor recht, daß,
wenn die Louisdor jchlechter als die Friedrichsdor jeien, der König
bei deren Annahme Schaden habe und die Friedrichsdor vertrieben
würden. Auch um den Mangel an Friedrichsdor zu befeitigen, könne
man das Louisdoredift renovieren. Wenn die Louis- und Karldor
dann von den Kafjen nur zu 4 Rtlr. 22 Gr. angenommen würden,
fo fünne man fie ohne Schaden ummünzen, und werde das Publi—
tum fie nicht ebenjo Hoch wie Friedrichsdor fchägen. Leichte feien
nur der Münze abzuliefern, die für jedes fehlende As 1 Grofchen
vom reife abzöge.?) |
Diefer Meinung fchloffen fih das General-Direftorium und
Zuftizdepartement an, auch der König billigte fie, indem er noch
wünjchte, daß die Domänenpächter wie vor dem Kriege einen Teil
1) © Bd. II, ©. 171ff.
2) ©. die Wechjelturstabelle VII.
3) Gutachten Fürfts, Berlin, 27. Oktober 1764. Nr. 105.
Acta Borussica. Münzwejen III. 13
194 Drittes Buch. Drittes Kapitel.
ihrer Pacht in Friedrichsdor abführen müßten,!) die aber wieder
auszugeben feien; jo jollten fie in Umlauf fommen und die Wechfelei
mit ihnen verhindert werden.?) Im diefer Angelegenheit war man
alfo ganz zu den Graumanfchen Maßnahmen zurüdgekehrt. Auf
Kröndes Antrag wurde noch verfügt, daß die umlaufenden fremden
Biftolen nicht wieder verausgabt, fondern den Generalkaſſen zuge»
führt würden, die fie dann der Münze ablieferten.®)
Gegen diefe Verordnungen erhob Schlabrendorff Einjprud:
das Publikum könne die Karl- und Louisdor nicht entbehren, wenn
man nicht mehr Friedrichgdor münze; und erhielten die Kaufleute
nicht gleiches Agio wie auf Friedrichsdor, To Ichafften fie jene zum
Zande hinaus dahin, wo fie ebenjo bewertet würden wie preußifche
Piftolen. Der Kurs folle doch nach) dem Edikt frei fein ($ 4).*)
Darin hatte der Minifter wohl recht, daß die fremden Gold-
ftüde nicht ganz entbehrt werden fonnten und die Biftolen in
fremden Staaten gleihmäßig bewertet wurden. In Kurſachſen feßte
man den Kaſſenkurs der Louisdor und Karldor auf 4 Rtlr. 20,
ihren Verkehrskurs auf 5 Rtlr. feit, d. 5. gegen Konventions-
geld,?) was alfo im preußijchen 14-Talerfuß 5 Rtlr. 1 Gr. 9 Bf.
und 5 Rtlr. 6 Gr. ausmachte. Indeſſen prägte man dort feine
Piftolen, Hatte alfo die eigenen nicht zu ſchützen.
Da die Louis- und Karldor in Preußen von den Staatskaſſen
weiter nur zu 4 Rtlr. 22 Gr., die Friedrichsdor zu 5 Rtlr. ge-
nommen wurden, hatte diejes Verhältnis auf den Verkehrskurs in-
ſoweit Einfluß, daß diefer fi) um 1780 auf 5 Rtlr. 6 Gr. für
jene, auf 5 Rtlr. 8 Gr. für die Friedrichsdor ftellte.®)
1) Smmediatantrag des General-Direltoriumsd von 29. Dftober, R.-D. an
dasjelbe, Potsdam, 30. Oktober 1764.
2) In Cleve verfügt am 9. November 1764. Scotti 1845. Dort murbe
zugleich das holländische Pfenniggemwicht, wonach 36%/, Friedrichgdor eine Mark
wogen, verboten. Kleve, 20. November 1764. Scotti 1847.
3) Neffript an die Kammern und Kaflen vom 20. November 1764.
Tit. XVI, 21. ;
4), Vorſtellung Schlabrendorffs, Breslau, 10. November 1764. Ebenda.
5) Mandat vom 14. März 1763, Tabelle B. Codex Augusteus Contin-
uatio. 1772, ©. 15 98— 1603.
6) Bericht der Glogauer Kammer vom 29. Dezember 17 80. U. B. M.
R. IV, 33a, Vol. II.
Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 195
Auch in Sachſen machte man fehr bald die Erfahrung, daß der
Verkehrskurs der Goldmünzen troß der Verbote dagegen ftieg, ſchon
1765 galt der Louisdor im Gebirge 5 Rtlr. 4 Gr. (preußiſch: 5 Atlr.
10 &r. 2 Pf.).) Und 1772 entfchloß ſich denn auch Kurſachſen,
weil man die fremden Piftolen nicht anders fern halten konnte, ſelbſt
folhe zu prägen.?) —
Eine jehr wichtige Rolle in der preußifchen Steuerzahlung
ipielte Hinfort immer eine Verordnung, die der König zugleich mit
dem neuen Münzfuße erlafjen Hatte: es jollte fein Kursunterfchied
zwilchen jchweren und Scheidemünzen ftattfinden, und von Trinitatis
1764 an jollten die Einnahmen und Ausgaben der Staatsfafjen
zum vierten Zeile in Friedrichsdor, zur Hälfte in Silber, zum
vierten Teile in Scheidemünzen und Dufaten gefchehen.?)
Wieder war es der umjfichtige Schlabrendorff, der dagegen
feine Bedenken Hatte Zunächſt: woher follte das dazu nötige
Silberfurant fommen? In Breslau feien nur Zwölftel gejchlagen;
und auch das für Schlefien beliebte Scheidemüngquantum von
40000 Rtlr. ſei für das Biertel lange nicht genug. Ein Viertel
aller Abgaben in Scheidemünze zu zahlen jege von dieſer auch zu
viel voraus. Und was gehöre denn von reduzierten Sorten unter
das fteuermäßige Geld?)
In dem Hauptpunfte fonnte der Generaldirektor Schlabren—
dorff beruhigen: für Schleſien ſeien nämlich über 242000 Rtlr. in
Scheidemünze zu prägen beftimmt, 5) was nahezu 1/, des Kurants aus—
mache. Bon reduzierten Sorten gehörten zum Scheidegelde preußifche
Groſchen und 3-Kreuzer von 1763, ſächſiſche 6- und 3-Kreuzer,
2- und 1-Groſchen. Er jelbjt habe übrigens nie beantragt, daß
der vierte Teil der Steuern mit Scheidemünge zu bezahlen ei.
Schlabrendorffs Bedenken Hatten guten Grund: in der Tat
hielt es ſchwer, die Hälfte der Einkünfte in Silberfurant einzuziehen,
was die Regierung doch Jo notwendig brauchte, Denn da die eijernen
3) Cod. Aug. Contin. II, ©. 1154, 1175, Dreöden, 17. Februar 1766
und 24. April 1765.
2) Klotzſch, ©. 952, 953.
8, 8.-D. an das General-Direktorium und Schlabrendorfj, Potsdam,
3. März 1764. W. 8. M. R. IV, 33.
4) Nr. 85.
6) Nr. 86.
13*
196 Drittes Buch. Drittes Kapitel.
Beftände der Kafjen meift in preußifchen Grojchen, fächfiichen 2- und
1-Groſchen beftanden, fonnte Krönde aus diefen ohne Silberzujag
nicht einmal Dreier prägen lafjen; er erwirkte deshalb einen Befehl,
daß die Hälfte der Steuern mit preußifchen 8-, 4= und 2-Grojchen-
ftüden von 1758, 1759, 1763 und mit jächjifchen Dritteln in redu—
ziertem Wert bezahlt würden, die ſächſiſchen Doppelgrojchen und
Groſchen aber unter das Scheidemüngpiertel gehörten.!)
Aber auch da noch jcheint es jchwierig gewejen zu fein, diefe
Zahlungsart durchzuführen. Am 2., 4. und 15. Juni ftellte die fur-
märfifche Kummer vor, daß Reſte unvermeidlich jeien, wenn !/, der
Abgaben in Gold, ”/, in Silberfurant gezahlt werden ſollten; bei
den Zöllen und Alzifen kämen viele 4-, 2=, 1-Grofchenftüde, Sechjer
und Dreier ein; daher wäre man in großer DVerlegenheit, wenn
die Negimenter !/, ihrer Löhnung in Gold, 2/, in Silberfurant be-
anipruchten. Man beruhigte die Behörde damit, daß es dabei fo
genau nicht zu nehmen jei, und man die Regelung dem Pflicht-
gefühl der Rendanten überlafjen müffe.) Endlich erinnerte ein
Avertiffement vom 23. Juli daran, daß zu den ?/, in Silberfurant
auch die Graumanfchen Taler, halben und viertel Taler neben den
reduzierten Sorten gehörten. Der Rendant oder Kaffierer, der bei
ihrer Annahme Schwierigkeiten mache, fei zu Taffieren.
Darauf fcheint e8 gegangen zu fein, e8 waren auch gewiß
genug reduzierte Sorten vorhanden. Es iſt begreiflih, daß die
Kuffen diefe nicht gern nahmen, denn fie wußten, daß die redu-
zierten Sorten in nicht gar zu ferner Zeit verrufen werden würden,
weshalb fie feinen Vorrat davon anjammeln wollten. Eine Zurüd-
weifung durfte aber natürlich nicht zugegeben werden. Man ließ
. außerdem mit ftrengjter Strafe drohen, wenn das reduzierte Geld
nicht im fejtgefegten und die Sedjfer nicht im Nennwert genommen
würden, da diefe Münzen der Armee und den Beamten ausgezahlt
würden.) Endli wurde auf Antrag des Generalfiskals dem
1) Verordnung an die Kammern, Berlin, 29. Mai 1764. Tit. XVII, 19.
2) Anfrage vom 15. Zuni 1764; Reffript vom 5. Juli 1764. Tit. XVI,
20. Daher aud) da3 Folgende.
3) Ber. Kröndes vom 7. Yuni, Verordnung an die Kammern vom
13. Juni, an den Berliner Polizeidireftor Kircheifen vom 21. Juni 1764.
Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 197
General⸗Poſtmeiſter Graf Reuß vorgeftellt, daß auch die Poſt bei
Annahme der reduzierten Gelder nicht jchwierig fein dürfe. !)
Die Scheidemünzen, in denen '/, der Abgaben bezahlt werden
durften, verurjachten nocd) befondere Schwierigkeiten. Aus Pommern
fam der Antrag, daß die demonetifierten preußifchen Grofchen im
Verkehr weiter, und zwar 6 Pf. gelten möchten; das hielt Krönde
aber für fehr nachteilig, denn jo würden fie alle nad) Bommern
jtrömen, weil die Münze fie nur zu 5 Pf. nehme. Es könnten
doch alle kleineren Beträge mit den ſächſiſchen Münzen und den
andern Kleinen preußifchen bezahlt werden. ?)
Bon diefen Fleinen in vollem Nennwert umlaufenden Münzen?)
fielen aber die alten roten Sechler bedeutend im Kurfe, denn fie
waren nach einem jehr geringen Fuße gemünzt und, zum großen
Zeil über ein halbes Iahrhundert im Umlauf, Hatten fie viel an
Gewicht eingebüßt. Da fie fich alſo zum Einjchmelzen nicht eigneten,
liefen fie von überall ber in ihrer Heimat zufammen. Zunächſt
war das General-Direktorium nicht für einen VBorfchlag der Halber-
ftädtifhen Kammer, nur Boften bis zu 2 Groſchen in ihnen be-
dingungslos annehmen zu lafjen, da fie früher jelbft bei Umwechſe—
lung in Gold ohne Bedenken genommen feien.*)
Das letztere Argument paßte aber gar nicht mehr. Früher,
als faft mehr Gold als Silbergeld umlief, nahm man die Sechier
wegen Mangels an letzterem gern.®) Jetzt aber war das Umgefehrte
der Fall. Die Sechſer ſanken auch darum weiter, weil nur ein Viertel
der Abgaben mit Scheidemünzen bezahlt werden durfte. Mitte Juni
galten fie im Verkehr nur noch 4 Pfennig, Da die Groſchen nur
zu 5 Pfennig von den Münzftätten angenommen wurden, jo wechlelte
man fie wahrjcheinlid) mit Sechfern ein und führte jene aus, wo—
durch denn immer mehr Sechjer einftrömten. Daher bat die Halber-
1) Borftellung d’Anieres vom 13. Juni 1764.
2) Ber. Kröndes vom 22. Juni, demgemäß Berordnung an die Kammern
und Kaſſen vom 28. uni 1764.
8) ©. ©. 182.
4) Rammerber., Halberftadt, 25. Juni und Reſkript darauf, Berlin,
10. Zuli 1764. Zit. XVII, 27.
5) ©. Bd. II, ©. 14.
198 Drittes Buch. Drittes Kapitel.
ftädtifche Kammer, nicht zu viel Scheidemünzen fchlagen zu laſſen
und den Verkehrswert der Sechfer feitzujegen.!) Daß zu viel neue
Scheidemüngze gejchlagen würde, brauchte man freilich ſchon darum
nicht zu bejorgen, weil die Münzjtätten dazu gar feine Zeit hatten.
Krönde meinte, die Klagen würden verftummen, wenn die Sechjer
fih in einigen Monaten verftreut hätten. Abmwürdigen dürfe man
fie keinesfalls, fonft würden die Nachbarn fie gar nicht mehr nehmen.
Die Halberjtädtiiche Kammer wurde abermals abgewiejen.?)
Nun wurde das Zuſtrömen aber auch dem König bedenklich,
da die Ummünzung der Sechjer nicht fofort erfolgen konnte und
man im Treſor von diejer fchlechten Münze nicht zu große Beftände
ſich anſammeln laffen durfte. Friedrich meinte, eigennügige Kauf—
leute und Juden ließen fie von auswärts fommen und jchidten da-
für gutes neues Geld weg, was wohl nicht ganz unrichtig war.
Daher follten die alten Sechjer fogleich verboten und nur die neuen
von 1764 erlaubt jein.®)
Damit war diefe Münzforte zwar demonetifiert, aber Doch
nicht aus der Welt geſchafft. Wenn ihrem Zufluß aus der Fremde
zwar Halt geboten war, da wenigfteng feine Staatsfaffe fie mehr
annahm, To befand fich Doch die große Mafje davon in Preußen,
. und es jollte ihre Umprägung in neue Scheidemünzen noch geraume
Zeit und Koften erfordern, wie wir das bald fehen werden.
Bu befprechen bleibt uns nun noch der zehnte Paragraph des
Ediktes vom 29. Mai 1764. Krönde Hatte fich als juriftifcher Laie
bierauf nicht eingelafjen; erjt in der Sitzung vom 16. Januar t)
wurde die Aufftellung desjelben dem Zuftizdepartement unter Feſt-
ſetzung folgender Prinzipien zugewieſen:
t) Kammerber., Halberſtadt, 17. Juli 1764. Tit. XVII, 27.
2), Gutachten Krönckes vom 3. Auguſt 1764. Demgemäß Reſkript an die
Halberſtädtiſche Kammer vom 7. Auguſt 1764. Ebenda.
3) K.O. an das General-Direktorium, Potsdam, 17. November 1764.
Tit. XIII, 1. In Cleve wurden zugleich die bis 1755 geprägten 4-Pfennigftüce
für ungültig erklärt. Cleve, 26. November 1764. Scotti 1848. — Einen Bor-
Ihlag de3 Königs vom 24. November, die alten Sechfer zu Tontermarkieren, da⸗
mit feine weiter eingeführt würden, hielt daS General-Direktorium für untunlich,
da die Gegenftempel leicht nachgemacht werden könnten. A. B. M. R. IV, 33a, II.
4) ©. ©. 179.
Tarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 199
1. Alle Rontrakte, die auf geringhaltigere als Granmanfche Sorten
lauten, find nach den Verhältnis ihres Gehaltes zu dem des
neuen Kurants umzufchreiben und zu bezahlen.
2. Die Krieggmünzen werden nur im rveduziertem Werte benußt,
wenn auch der Kontraft auf neues Geld (Kriegsgeld) laute,
denn die Obligationen werden in altes Geld umgejchrieben.
Darauf arbeiteten das Juſtizdepartement und Krönde den
Paragraph 10 für den neuen Entwurf vom 22. Februar aus, der
mit nur unwefentlichen Änderungen in das fertige Edikt überging.
Während fi das Edift von 1763 faft nur mit dem Kriegs—
gelde befchäftigte, weicht der Baragraph des neuen erjtend dadurch
von ihm ab, daß er gemäß der Demonetifierung oder Reduzierung
vieler feit 1750 gejchlagenen preußifchen Münzen auch die Be—
zahlung der in ihnen abgejchloffenen Kontrafte regeln mußte,
zweitens aber ein Leitfaden für die Zukunft fein follte, in der eben
nur das neue Kurant als Zahlmittel zu gelten Hatte.
Alle Abzahlungen früherer Kapitalien und deren Zinſen, fie
mochten gezahlt fein, in welcher Sorte es fei, hatten vom 1. Juni
1764 ab einzig und allein mit neuem Gelde zu gejchehen. Dadurch
war am beften zu erzwingen, daß das alte Geld zum Einjchmelzen
eingeliefert, da8 neue aber begehrt wurde. Natürlich durften alle
vom 1. Suni 1764 an abzufchließenden Kontrafte, Käufe, Mieten
ufw. nur auf neues Geld lauten. Selbft wenn mit einem Aus—
länder auf nicht ediltmäßige Sorten abgejchloffen war, jo follte Die
eigentlihe Zahlung doch mit Landesgeld gejchehen. Auch wenn
der Kontrakt vor dem 1. Juni 1764 abgejchloffen war, follte als Regel
gelten, daß die Zahlung in neuem Gelde gefchehe, und zwar im
Berhältnig feines Gehaltes zu dem der als Kapital früher empfangenen
Sorten oder in dem noch erlaubten reduzierten Gelde, nad) dem
Wert, wie wir ihn vorhin kennen gelernt haben (S. 183).
| Den Wert, den die Kriegsmünzen bei Abzahlung von Kapi—
talien und Zinſen haben follte, detaillierte eine Tabelle (E). Aus
derfelben erfieht man, daß diefer Wert nicht derfelbe war, den jene
Münzen im Verkehr genoffen. In der Tabelle E ift das wirkliche
Wertverhältnis der Kriegsmünzen zu den neuen anggedrüdt. Die
Werte der Kriegsmünzen in den Tabellen A und B waren dagegen
die, welche die Münzftätten bei Einlieferung zahlten und die auch
200 Drittes Buch. Drittes Kapitel.
im Verkehr galten. Sie waren etwas niedriger, zum Vorteile der
Münzftätten und weil man auch mit der ftattgehabten Auskippung
rechnen mußte,!) was bei Rüdzahlung von Kapitalien in nenem
Gelde natürlich nicht in Betradht fam.) War 3. 3. ein Kapital in
Mittelfriedrichgdor aufgenommen worden, jo galten 100 Rtlr. bei
der Abzahlung mit neuen Friedrichsdor 70 Rtlr. 18 Gr., während
die Münzftätten für 100 Rtlr. in Mittelfriedrichgdor nur 68 Rtlr.
23 Gr. 2 Pf. in neuen gaben.)
Nur wenn eine Sorte bejonder8 ausgemacht war, follte in
diefer, falls fie ediftmäßig erlaubt war, wenn nicht, in neuem Gelde
unter Berechnung des Agios gezahlt werden.
Sodann wurde noch Näheres über die verfchiedenen früheren
preußiſchen Münzjorten fejtgefegt:
1. Rührte die Schuld aus der Zeit vor 1750 ber, fo war, mochte
fie umgejchrieben fein oder nicht,*) in neuem Kurant nach dem
Nennwert zu zahlen.
2. Rührte die Schuld aus der Zeit des Graumanfchen Geldes,
d. h. vom 14. Juli 1750 big zum 1. März 1759 ber, jo war
in neuem Kurant im Nennwert des Kapital® oder in redu-
zierten Sorten nad) deren ediltmäßigem Werte zu zahlen. Die
Grojchen galten im Nennwert wie neue, in denen effektiv zu
zahlen war.
3. Rührte die Schuld aus der Zeit des Kriegsgeldes vom 1. März
1759 big zum 21. April 1763 her, fo waren zunädjt die
auf Graumanfches Geld Tautenden Kontrafte, wie vorher be-
jtimmt, abzutragen. | ni
War der Kontraft auf Mittelfriedrichgdor oder Mittel-
auguftdor oder preußifch Kurant geſchloſſen, jo fanden die Süße
1) ©. ©. 184.
2) Der Unterfchied zwifchen den Tabellen A, B und E wird im NReffript
an die Slevifche Kammer vom 4. uni 1764 erflärt. Tit. XVI, 22:
8) 100 Atlr. in neuen Auguftdor bei Kapitalzahlung 35 Ntlr. 9 Gr.,
Schmelzwert 331/, Rtlr.; ebenjo 8-, 4-, 2-Grofchen nad) 19%/,-Talerfuß 70 Rtlr.
22 Gr. und 60 Rtlr.; fächlifche Drittel 442,, Rtlr. und 374/, Atlr.; ſächſiſche 2-
und 1-Grofchen (Bernburger 8- und 4-Grofhen) 33 Atlr. 13 Gr. und 26°), Atlr.;
preußifche Srofchen von 1759—1763 53 Rtlr. und 44 Rtlr. 10 Gr. 8 Pf.
9) S. Bd. II, ©. 174 ff.
Zarifierungen, Steuergeld, Bezahlung von Obligationen. 201
der Tabelle E Anwendung, wie wir vorhin fahen.!) Ebenjo
war preußiſch Kurant anzunehmen, wenn in Kontraften aus
der Zeit vom 1. März 1759 bis 1. September 1760 feine be-
jondere Sorte ausbedungen war. .
Stammte der Kontraft aus der Zeit der ſächſiſchen Drittel
und Groſchen, 1760 bis 21. April 1763, und war keine beſondere
Sorte ausbedungen, jo traten gleichfalls die Sätze der Tabelle E
in Geltung.!)
4. Rührte die Schuld aus der Zeit des wieherhergeneilten 193/;=
Talerfußes ber, jo war wie für die Zeit vom 1. März 1759
bis 1. September 1760 beftimmt, zu verfahren.
Für die Provinz Preußen galten, da dort das Kriegsgeld
nicht eingedrungen war, nur die für Graumanfche Münzen be-
ftimmten Sätze, wenn nicht auf eine andere Sorte ausdrüdlich kon—
trahiert war.?)
Die weiteren Punkte des Paragraphen 10 regeln die Zins—
zahlung und rein juriftifche Angelegenheiten. Zu erwähnen iſt da-
von, daß, wenn die Barteien wegen des Agios fich fchon vereinigt
hätten, oder über die Abzahlung fchon quittiert wäre, e8 Dabei fein
Bewenden haben ſollte. War jedod die Nachzahlung eines Auf-
geldes vorbehalten, jo war dieſes ebenfo wie Die öinten nach den
Sätzen des Ediktes zu begleichen.
1) ©. 200, Note 3.
2), Ein Spezialfall veranlaßte nur nähere Beitimmung über die Sechs—
gröfcher. Der Graf von Schlieben auf Sanditten in Oftpreußen hatte noch vor
dem Abmarſch der Ruſſen 1762 zum Anfauf von Kriegsbedürfniſſen 10000 Rtlr.
in „Sechfern” vorgefchoffen und wünſchte die Summe nun in neuem Gelde zurüd
zu erhalten. Die Königsberger Behörden legten dar, daß die „Sechſer“, die feit
Frühjahr 1763 in Preußen umzulaufen begonnen hätten, gegen die immer gleich-
haltigen Holländifchen Dulaten und Taler wie 80:100 ftänden.. Demgemäß
fhlug das Juſtizdepartement vor, daß eine Schuld von 100 Rtlr. die in „Sechjern“
von 1763, aber auch älteren, nach dem 21. April 1763 aufgenonmen worden.
fei, mit 80 RAtir. in 1764er Kurant abgezahlt werden müſſe, was denn auch ver-
ordnet wurde. Kammerber., Königsberg, 7. Zuni 1764. Neffript, Berlin,
18. Zuni 1764. Antrag des Staatsminifteriums vom 16. Juli 1764. Tit. XVI,
20. Deklaration, 16. Zuli 1764. Mylius N. ©. III, 451. — Ber. der Regierung
und Kammer, Königsberg, 27. Juni 1764. U. KR. 99d.
202 Drittes Buch. Drittes Kapitel.
Alle diefe Beftimmungen bewährten fich vollfommen — außer
in den weftlichen Landen, auf deren ganz abweichende Geldverhält-
niffe wir noch eingehen werden. |
In dem Lande, das von dem Kriegägelde am ftärkften heim—
gejucht wurde, in Kurſachſen vegelte das dortige Mandat über Die
Berjchreibungen während der Münzzerrüttung !) die Rüdzahlung in
ähnlicher Weife wie eg in Preußen geſchah. Der Hauptunterjchied
beftand aber darin, daß man nad) den Leipziger Kurszetteln von
Halbjahr zu Halbjahr angab, wieviel die Kriegsjorten zu jedem
Zeitpunkt gegen Konventionsgeld wert gewejen waren. War 3. B.
ein Kontraft im Sommer 1760 ohne Angabe einer Münzforte ge-
Ichloffen worden, fo waren jächfifche Drittel anzunehmen und waren
für einen Nennwert von 100 Rtlr.: 66 Rtlr. 10 Gr. 8 Bf. in
Konventionggeld zurücdzuzahlen; war auf eine bejtimmte Sorte, 3. B.
neue Auguftdor im Sommer 1762 fontrahiert, jo waren ftatt
100 Rtlr.: 41 Rtlr. 3 Gr. 7 Bf. zurüdzuzablen.
Dieſes Berfahren war vielleicht einfacher als das preußijche,
doch konnte man fich in Preußen nicht wohl an die Leipziger Kurſe
halten und nicht öffentlich die allmähliche Müngverjchlechterung zu—
gejtehen, abgejehen davon, daß dann eine verjchiedene Bewertung
einmal für Kapitalrüdzahlung, das andere Mal für Lieferung in die
Münzjtätten jchwer durchführbar gemejen wäre.
1) 18. Juni 1763. Cod. Aug. Continuatio 1772, ©. 1623 ff.
Bierfes Kapitel.
Die Umprägung des Kriegsgeldes.
———
Am Ende des fiebenjährigen Krieges war ganz Deutjchland
mit dem geringen Gelde, das mit wenigen Ausnahmen alle münzen-
den Stände gefchlagen Hatten, angefüllt. Diefe große Miünz-
verichlechterung drängt uns zu einem Vergleich mit der legten all-
gemeinen deutfchen der Kipperzeit, der nicht ſowohl die Ähnlichkeiten,
als vielmehr die VBerjchiedenheiten, ich möchte fat jagen, den Fort—
ichritt der jpäteren ins Auge fallen läßt.
In der Kipperzeit ging die Münzverfchlechterung im fchnelliten
Tempo vor fich, in Zeit von 1 bis 2 Jahren war man bei rein
fupfernen Grojchen und Pfennigen angelangt, und jeder Stand, die
Heinften Städte prägten darauf 108, fo daß das Übel nad) 2 Jahren
fo gewachjen war, daß die allgemeine Verzweifelung über enorme
Berlufte die Obrigfeiten gleichfam wie auf Kommando zur Umkehr
bewog: in ganz Deutfchland wurde 1623 der alte Reichsfuß wieder-
bergeftellt, ein Zuß, der, wie wir willen, doch nicht mehr aus-
führbay war.!)
Im fiebenjährigen Kriege dagegen ging die Münzverjchlechte-
rung Schritt für Schritt, ja man kann jagen jedes Jahr einen
Schritt weiter, fie wurde ftaatlich geregelt, man war fich jehr wohl
der Verlufte bewußt, die dadurch dem Wolle aufgebürdet wurden,
fie geſchah preußifcherjeits lediglih aus Finanznot. Nach dem
Kriege, ſogar ſchon feit 1761 und 1762 finden wir, daß von allen
größeren Territorien auf das energifchite, ernfthaftefte und ehrlichite
ein guter und, ein großer Unterfchied von den Maßregeln des
1) ©. 8b. I, ©. 55 und G. Schmoller, Über die Ausbildung einer richtigen
Scheidemünzpolitif. Jahrb. f. Geſetzgeb, Verw. u. VBoltswirtfch. 24, 4, Leipzig
1900, ©. 22.
204 Drittes Buch. Viertes Kapitel.
Jahres 1623, ein durchführbarer Münzfuß aufgeftellt und befolgt
wird. Es kann faum genug betont werden, daß das Jahr 1764
nicht nur in der preußifchen, fondern auch in der deutſchen Münz-
geichichte ein äußerft wichtiges dadurch ift, daß feitdem die bewußte
und gewollte Münzverfchledhterung bei den größeren Zerritorien
nur noch ausnahmsweife auftauchte.
Es ift wahr, das Scheidemünzelend herrſchte in dem politiſch
zerriſſenen und machtloſen Süden und Weſten noch faſt 100 Jahre.
Das lag aber weniger an dem ſchlechten Willen der Regierungen
als an ihrer wirtſchaftlichen Ohnmacht, an der Unmöglichkeit, große
Münzen dauernd in genügenden Quantitäten berzuftellen. Der
Münzpolitit der größeren Staaten wie Öfterreih, Sachen, Breußen
ift e8 aber feit 1764 gelungen, in der Produktion von Kurant und
Sceidemünzen ein richtiges Verhältnis zu erhalten und damit einen
Zuftand zu Schaffen, nad) dem man jeit 200 Sahren vergeblich ge—
jtrebt Hatte.!) Diefes wurde in der Hauptjache in der Weife aus—
geführt, daß fich zwei große Münzfyfteme Tonfolidierten, dag des
Konventionsfußes, dem feit 1761 faft alle übrigen deutfchen Stände
und Polen beitraten, und das des Graumanfchen 14-Talerfußes, dem
Preußen und Braunjchweig anhingen. Hannover hat nod) längere
Beit vergeblich gejucht, den Leipziger 12-Talerfuß beizubehalten.
Wir haben die Reduzierung oder Demonetifierung der früheren
Münzen kennen gelernt, wir haben gejehen, wie man die reduzierten
Sorten weiter umlaufen ließ, bis genug neues Geld vorhanden
war. Die Ummünzung nahm die Prägeftätten in der nächſten Zeit
ganz in Anfpruch, die Fleinen zu Magdeburg, Cleve und Augid) be-
ftanden nur jo lange als die Umprägung dauerte.
Über diefe liegen genauere Angaben nicht vor, e8 war Sache
der Münzdireltoren, fi) das Material in den reduzierten Münzen
und das dazu nötige Feinſilber zu bejchaffen,?2) der Mangel an
diefem war der Anlaß, Scheideanftalten in Preußen einzuführen.
Die Umprägung ging dann mit ziemlicher Gleichmäßigkeit vor fich,
natürlich trug die Bevölkerung die Koften derjelben, die fich in der
Herabjegung des Nennmwertes des Kriegsgeldes ausſprach, und
1) Beitweife Rüdfälle waren die Scheidemünzprägung Preußens kurz vor,
die Ofterreich8 während der Napoleonifchen Kriege.
2) ©. Tabelle VIII und IX.
Die Umprägung des Kriegsgeldes. 205
worüber wir unſer Urteil jchon abgegeben Haben.) Da die
Regierung aber auch ſelbſt in den ZTrejorbeftänden große Maffen
jolchden Geldes befaß, mußte fie durch deren Ummiünzung diefelben
Berlufte tragen, über deren Höhe wir fichere Nachrichten haben.
Schon Anfang 1764 begann die Einfchmelzung, nicht der
Treforgelder, jondern der Bejtände der beiden Generalfaflen und
einiger jchlefiichen Kafjen, damit fie am 1. Juni imftande wären, mit
neuem Gelde zu zahlen und ähnlich Nöte wie 1763 vermieden
würden.?)
Für diefe Summen war nicht nur fein Schlagjchaß zu zahlen,
jondern der König gab ſogar die Ummünzungskoften, nämlich für:
400000 Rtlr. der General-Kriegelaffe . . . . 160000 Rtlr.,
372787 „ bis 400000 Rtlr. der Generals
Domänenfafle. - »- » » 2 ....140000 „
700000 „ der ſchleſiſchen Magazinkaſſe. . . ?3)
Der Berluft hierbei betrug aljo etwa 40%, Derſelbe genügte
aber nicht. Denn die General-Kriegskaſſe Hatte bei der Ummünzung
von 200000 Rtlr. in Mittelfriedrihsdor 40°%/, oder 80000 Atlr.
zuzufchießen, *) und dafür Silbergeld zurüdhaben wollen, worauf
fih aber Krönde nicht einlaffen wollte; denn er wiſſe ſonſt das
Gold nicht abzufegen, da die Silberlieferanten mit Silber bezahlt
werden müßten.
Ephraim und Itzig erboten ſich, die 200000 Rtlr. in neuem
Silberfurant zurüdzugeben, wenn fie fie in Mittelfriedrichgdor und noch
90000 Rtlr. dazu erhielten.d) Sie erhielten in der Tat 290000 Rtlr.,
gaben dafür aber nur 53381 Atlr. 15 Gr. in neuem Silberfurant,
146618 Atlr. 9 Sr. in guten Friedrichsdor zurüd; die 10000 Rtlr.
oder 5°/,, um die das vom Könige bewilligte Agio überjchritten
war, follten von der General-Kriegsfafjfe als ertraordinäre Ausgabe
gebucht werden.) Es fcheint, daß 45°, als Ummünzungstoften
1) ©. ©. 161, 162.
2) Nr. 76.
3) 8.-D. an Krönde, Berlin, 22. Zanuar 1764. R. XIII, 2.
9) Reſkript an die General-Kriegstaffe vom 14. März 1764. Tit. XLI, 7.
Daher auch das Folgende.
5) Ber. Kröndes vom 4. April 1764.
6) Ber. der General-Rriegstafje vom 27. April 1764. Reſkript an die-
felbe vom 1. Mai 1764.
206 Drittes Buch. Viertes Kapitel.
auch der anderen Beitände, ficher der Mittelfriedrichsdor und
Mittelaugufidor, gegeben wurden. ?)
Krönde hatte zur Wiederherjtellung des Graumanfchen Münz-
fußes Piafter für nötig gehalten, es zeigte fich aber gute Ausficht,
dieſes teuere Material wenigftens zum größten Teile entbehren zu
fünnen, da es Itzig gelang, das geringhaltige Silber zur höchſten
seine zu brennen. Schon Anfang April lieferte er 5000 Marf
fein. Seine Affinerie ging an die Ephraim über.?) Der König
billigte einen Finierungspreis von 41°/, des Nennwertes, nicht 44,
wie auch fchon gezahlt worden war. Man muß dabei bedenken,
daß 2= bis T-lötige Maſſe in 15- bis 16-lötige verwandelt
wurde.?)
Wenn aber der Generaldireltor bat, die fächfiichen 2- und
1-Grofchenftüde, woraus die umzumünzenden eifernen Beſtände fich
meift zujfammenjegten, affinieren zu laffen, da man felbft Eleinfte
Scheidemünze nicht Daraus prägen könne, jo hielt das der König
für zu Eoftbar.*) Sie wurden denn, freilih auch unter großem
Berluft, umgemünzt, wie wir gleich jehen werden.
Das Ummünzen der jchlechten Sorten ging dem König zuerft
viel zu langjam; die Kafjen Elagten darüber.) Krönde gab zwar
an, daß die Berliner Münzftätten feit März Tag und Nacht
arbeiteten, aber auch große Hinderniffe zu tiberwinden feien. So
erforderte die Affinierung der fchlechten Goldmünzen 10 Tage; da
die Silberjorten meift unter 5-lötig waren, fonnten ohne Zuſetzung
von Silber jelbjt feine Grofchen daraus geprägt werden. Auf den
Vorſchlag, das Silbergeld auswärts jcheiden zu laffen, ging der
König noch nicht ein.‘) Erſt im Augufi erklärte er fich mit der
1) Im.-Ber. Kröndes vom 7. März 1764 über 220665 Rtlr. in Mittel-
friedrich8- und -Auguſtdor. R. XIU, 2.
2) Über dag Affinieren näheres im nächften Bande.
3) Im.⸗Ber. Ströndes vom 5. April 1764 und K.⸗O. an ihn, Potsdam,
7. April 1764. R. XII, 2 und 1. |
) Im.Ber. Kröndes vom 11. Mai; R.-D. an ihn, Potsdam, 12. Mai
1764. Cbenda.
I K.⸗O. an Krönde, Potsdam, 24. Juni 1764. R. XIIL 1.
6) Im.⸗Ber. Kröndes von 27. Juni; 8.-D. an ihn, Potsdam, 26. uni
und 28. Juni 1764. R. XII, 2 und 1.
Die Umprägung des Kriegsgeldes. 207
Produktion zufrieden; Krönde konnte Hoffnung machen, fie ftatt der
verabredeten 12 auf 18 Millionen Rtlr. jährlic) zu bringen.!)
Suchen wir nun eine kurze Überficht über die Ummünzung
der ZTrejorbeftände zu gewinnen. Unter den Zreforgeldern waren
Ende April 1764 an Krieggmünzen:
Mittelfriedrihsdor für - - -» » 1400000 Rtlr.,
Neue Auguftdor für. » 2 2 ö 2975807 „
Sächſiſche Drittel für . . . . 2594000,
Sächſiſche 2- und 1- „Srofchenftüce für . . 4195031 „-
Bernburger (8- und 4-Grojchenftüde) für. 2237448 „
13402286 Rtlr.2)
Bon diefen Summen wurden durch die beiden Berliner Münz⸗
jtätten umgemüngt: die ſächſiſchen Drittel in 7 Poſten vom
14. Dezember 1764 bis 15. Juli 1768, die fächfiichen 2- und
1-Grofchenftüde vom 14. Dezember 1764 bis 19. September 1768
in 10 Poſten. Bon den andern Sorten erfahren wir nur, daß für
2699743 Rtlr. Bernburger und neue Augujtdor vom 14. Dezember
1764 bis 9. September 1768 in 6 Poſten umgemünzt wurden.
Außerdem war für 157867%/, Rtlr. preußiiches Geld von 1763 in
einem Poſten am 15. Juli 1768 den Münzen zum Einjchmelzen
übergeben worden.) Wann wurdeh nun die andern Auguftdor
und Bernburger umgemünzt? Die 1400000 Rtlr. in Mittelfried-
richsdor wurden mit 975807!/, Rtlr. neuen Auguftdor 1770 und
1771 zufammengefchmolzen, affiniert und daraus 1300931 Atlr.
gute Friedrichsdor geprägt, was für den Trefor einen Verluſt von
1074876 Rtlr. bedeutete. Danach war fein SKriegägeld mehr im
Trefor. Es müſſen aljo etwa 1'/, Millionen Rtlr. in neuen Auguft-
dor und Bernburger Geld zwifchen dem März und Dezember 1764
oder von September 1768 bis 1770 umgemünzt worden fein.
Wie groß der BVerluft beim Ummünzen der einzelnen Sorten
war, erfennt man aus den Nachweiſungen des neuen oder Tleinen
Trefor, deſſen Beftände von Januar bi8 Ende Mai 1765 umge
1) 8.-D. an Krönde, Potsdam, 24. September 1764. R. XII, 1.
3) R. 163, I, 102. |
5) R. 163, I, 112.
208 Dritte Buch. Viertes Kapitel.
münzt wurden, wobei fih ein Berluft von 359573 Rtlr. auf
1 Million ergab.!)
Wenn man auch befchloffen Hatte, die Beſtände der fchlechteften
Kriegsmünzen in Sechapfennigftücde umzuprägen, fo war der Gehalt
jener doch ein fo geringer, daß man dabei über 50°/, Verluſt Hatte.
Es wurden auf dieſe Weile vom 16. November 1764 bis zum
31. Mai 1765 in der Neuen Münze eine Million NAtlr. mit einem
Berluft von 543121 Rtlr. in neue Sechſer umgemüngt.?)
Sun ähnlicher Weife wurden 1766 und 1767 3 Millionen mit
einem Verluſt von 1795936?/; Rtlr. in Sechfer umgemüngzt.?)
1) Dukaten & 2 Rtlr. 18 für 110 000 Rtlr. —, zurüd 110 000 Rtlr. — Gr.
Neue Augufdtor .A5 „ — „ 212625 „ — u 085 „ — u
Mittelfriedrichs- u.
Auguftor . .ad „ — „ 526690 „ —, „3632334 „UM
Raubtalr . . .al „ 20 „ 3144 „O0, „3589 „ 10,
Graumanſches Gilbergeld . . „ 1110 „ —, u 9098, 1,
Preußifche Drittel von 1763 . „ 75429 „ —, u 45981 „ 20 „
Preußiſche Grofhen von 1763 „ 32741 „ 4 u 15346 „ 7„
1.000 000 Atlr., zurüd 640 427 Atlr. 1 Gr.
R. 163, I, 115.
2) Und zwar aus:
in neue 6 Pfennigftüde
250 000 Rtlr. in ſächſiſchen Zmwölfteln. . . . . 96122 Rtlr. 23 Er.
20 „ „ i Grofden . . . ... 757 BB „ HP.
495268 „ „ . Dritten . . 2. .2.264223 „ 1,—.
97725 „ „ ſchwediſch. bernburg. und Plön—
ihen Dritteln . . . . 2.2... 387138 „ 5B„6„
155007 „ „ Bernburgfden Secdjften. . . . 58631 „ 2.6,
1 000 000 Rtlr. 456 879 Rtlr. 3Gr. 6 Bf.
R. 163, I, 107.
3) 17. Juni 1766 bis 7. Auguft 1767 in beiden Berliner Münzen:
400 000 Atlr. in ſächſiſchen Dritteln,
1125523 „ 9 Gr. 4 Pf. in ſächſiſchen Zwölfteln und Grofchen,
1474476 „14 „ 8 „ in Bernburger Drittteln und Sechſteln,
3 000 000 Rtlr.;
dafür an Sechfern zurüd von der
alten Münze für 439034 Rtlr. 11 Gr.
neuen „ „ 7656028 „ 21,
zujammen für 1204063 Rtlr. 8 Gr. R. 163, I, 126.
Die Umprägung des Kriegsgeldes. | 209
Weiter glaubte der König aber dem Treſor ſolche Verlufte
nicht zumuten zu Dürfen. Als die eben genannte Ausmünzung zu
Ende ging, ließ man lieber befjere Münzen zujegen, um ein nominell
annähernd gleiches Geldquantum zurüdzubefommen. Es erhielten
vom Suni bis November 1767 beide Berliner Münzftätten
1380836 Rtlr. 18 Gr. 8 Pf. Bernburger Sorten und fächfische
2- und 1-Groſchen, jowie 300000 Rtlr. in preußifchen neuen
Zwölfteln, alfo zufammen 1680836 Rtlr., die man in 1 Million Rtilr.
Sechler umzumünzen hoffte. Indeſſen waren, da man die Seinheit
der ganzen Mafje auf 2 Lot 16 Gr. angenommen hatte, fie fich
beim Einjchmelzen aber 3!/, Grän weniger fein fand, noch weitere
100000 Rtlr. in Zwölfteln zuzujegen, um 1 Million an Sechſern
zu erhalten.) |
Ebenſo wurde bejchlofjen, vom 5. Mai 1768 bi Trini-
tatis 1769:
1700000 Rtlr. in Preußiſch Kurant und
1265000 Rtlr. in ſchlechten Sorten
in 2!/, Millionen Rtlr. in Sechjern, und zwar mit nur 465 707 Atlr.
7 Gr. Berluft, umzuprägen.?) Diefer Berluft wurde aber nod)
geringer, da die Münzverwaltung einen Schlagichag von 79000 Rtlr.
und ein Surplus, d. 5. einen Ertragewinn durch Vermünzung der
Abfälle und des Ausſchuſſes, von 10600 Rtlr. berechnen Fonnte,
jo daß der ganze Berluft nur 376107 Atlr. 7 Gr. betrug.?)
Wie bemerkt, war bis 1771 mit den Kriegsmünzen im Treſor
aufgeräumt. Wie e8 mit den im Lande umlaufenden ftand, entzieht
fi) unferer genaueren Beurteilung, wir wiffen nur, daß Die
Münzen zu Magdeburg, Cleve und Aurich bis dahin eingegangen
waren, weil nur noch wenig reduzierte Sorten zu befommen waren.
Ganz find diefe indefjen noch lange nicht verfhwunden, denn Mittel-
friedrich8dor Tiefen noch im 19. Jahrhundert um, und noch heute
erinnern fich ältere Leute der Ephraimiten oder Blechfappen als
umlaufenden preußifchen Kurants.
Daß der König fortwährend auf ſchnelles Münzen drang,
dazu Hatte er, außer dem Wunfche, dem Lande bald gutes Geld zu
1) Meldung Kröndes vom 1. Sanuar 1768. R. 163, I, 136.
2) K.⸗O. vom 5. Mai 1768, ebenda.
3) Ym.-Ber. Kröndes vom 8. und 10. Juli 1769. R. XIII, 3.
Acta Borussica. Münzweſen. III. 14
210 Drittes Buch. Viertes Kapitel.
verichaffen, noch einen andern Grund. Er, jowie auch Krönde und
die Direktoren der einzelnen Münzitätten hegten immer ſtarken Ver—
dacht, daß die reduzierten Sorten aufgekauft und ausgeführt würden.
Denn da der von den Münzftätten dafür gezahlte Preis doch erheb-
lih unter dem Schmelzwert blieb, jo war der Berfauf an freinde
Münzftätten, die etwas mehr boten, vorteilhafter als an die preu=
Bifhen. Bor allem kam es darauf an, daß der Bevölkerung genug
neues Geld geboten und das alte umgeprägt wurde. Wir erinnern
ung, daß in den dreißiger Sahren des 18. Sahrhunderts Preußen
dadurch viel Münzmaterial befam, daß andere deutjche Staaten mit
der Umprägung ihrer eigenen von ihnen verrufenen Münzen nicht
Ichnell genug verfuhren.!) Auch jest ging es damit in Preußen,
obgleich man Tag und Nacht arbeitete, zu langjam: das im Edikt
gegebene Berfprechen, daß jeder altes Geld in neues ummechleln
fünne, vermochte man nicht immer zu halten. So wandte fich denn
der Befißer an die Bankier und Wechfler, denn was blieb ihm
anders zu tun übrig, da er neues Geld für Die Steuerzahlung haben
mußte und nur bei diejen Leuten befam, die es in kluger Voraus—
ficht gejammelt Hatten? Die aber waren es meijt, die das alte
Geld ausführten.
Schon im Januar 1764 erließ man zwei Edilte, von denen
das erfte?) die Ausfuhr der reduzierten Sorten verbot und Die
früheren Gejege über das Einfchmelzen erneuerte.?) Nur der Gold-
und Silbermanufaktur durften fremde Blidfilber, und zwar nur nach
ihrer Abftempelung in der Münze, verkauft werden; und allein
Sumeliere durften Gold und Silber in ihren Häujern Tchmelzen, aber
feine preußifchen Sorten. Eine Ergänzung hierzu bildete das zweite
Edikt?) gegen das Kippen und Wippen und Beichneiden der Münzen.
Sn beiden Gefegen wurde dem Denunzianten ein Viertel der fonfig-
zierten Summe zugeftanden; wer aber jemand des Beſchneidens
überführte, erhielt 100 Dukaten, war der Mifjetäter ein Beamter,
1000 Rtlr. Gegen die Ausfuhr fchienen diefe Maßregeln aber
noch nicht genitgend.
1) Bd. I, 230.
2) Berlin, 11. Januar 1764. Mylius, N. C. III, ©. 357—360.
3) Berlin, 16. Januar 1764. Ebenda, ©. 359.
Die Umprägung des Kriegsgeldes. 911
Es wurden nun ftrengere Bifitationen an den Toren und
Grenzen eingeführt, es wurde der Denunziantenanteil noch 1764
von dem DViertel auf die Hälfte der zu fonfiszierenden Poſten er-
höht. Dadurch meinte man, falle auch der Verdacht wegen Be-
ſtechung der Beamten weg, denn jo hoch werde die Beitechungs-
ſumme nie fein.) Endlich ftellte Krönde einige Juden als fogen.
„Müngzausreuter”, wir würden heute jagen „Münzgensdarmen” an.?)
Der Transport der reduzierten Sorten von einer preußifchen
Stadt zur andern jollte zwar frei bleiben,?) aber das konnte Doch
nicht lange gestattet werden, weil Kaufleute diefe Münzen in Grenz-
orten, wie Mugdeburg, Lenzen, Stettin fammelten und von da bei
günftiger Gelegenheit ausführten. Es follten daher reduzierte
Gelder nur auf ein Atteft Kröndes und allein von einer zur andern
Münzjtätte befördert werden dürfen. Auf das fchärffte befahl der
König gegen die Ausfuhr vorzugehen und bei Saumfeligfeit der
Steuer-, Zoll- und Poſtbeamten diefe ohne weiteres zu kaſſieren.
Genug neues Geld ſei jetzt da.)
War lettere Behauptung auch nicht ganz richtig, Jo Hatten
jene Drohungen doch Erfolg: vom 15. September bis 13. Dftober
1764 wurden allein 7 nah Hamburg bejtimmte Sendungen im.
Werte von 9223 Rtlr. Tonfisziert. Zufrieden war man aber doch
1) Vorſchläge A’Anieres, Berlin, 10. Januar und 8. Juni 1764. Gut⸗
achten des Kriegsrates Ernſt, Berlin, 15. Juni 1764. Tit. XVI, 6.
2) Der eine, Simon Levi Spiro, erhielt am 27. Juli 1766 einen Baß,
mittelft. dejfen er den Behörden zur Unterftügung empfohlen wurde (K.-D. an
Krönde, 27. Zuli 1766, R. XII, 1). Er bradite 1766 fieben Defraudationen
zur Anzeige (Im.Ber. Kröndes vom 10. Ceptember 1766, R. XIII, 2). Der
andere hieß Meyer Benjamin Joſeph. Beide wurden 1768 früherer Hehlerei
befchuldigt, doch verwandte ſich Krönde für fie auf das angelegentlichfte: fie hätten
Defraudationen von 40 bis 60000 Rilr. entdedt, andere fo geichicdte werde man
vergeben3 fuchen (desgl. 2. August 1768, R. XIII, 3). Tem Benjamin wurde
die Strafe erlaffen (Münzjuftitiar Schmid an Strönde, 3. Auguft 1768, R. M.
3. Nr. 23, Vol. I), dem Spiro wohl nicht, denn er ging ab. Anfang 1769
finden wir als Münzausreuter neben Benjamin einen Salomon Eliad. Benjamin
erhielt damals ein Schußprivileg für fih und feine Familie (Im.-Ber. Kröndes
vom 14. und 16. Januar 1769, R. XIII, 3).
3 K.O. an das General-Direktorium, Charlottenburg, 19. Juni 1764.
Tit. XVI, 6.
4) 8.-D. vom 15. September 1764 an das General-Direktorium und
General-PBoftamt. Ebenda.
14*
212 Drittes Buch. Viertes Kapitel.
nit. Ein Jahr fpäter wurde der kurmärkiſchen Kammer Schläfrig-
feit dabei vorgeworfen, und der König nannte es eine Folge des
langen Krieges, daß die Untertanen allen Gehorjam und Reſpekt
aus den Augen jegten, nur mit großer Strenge könne man fie
wieder dazu bringen. Nicht fo leichthin feien Reinigungseide zu-
zulafjen, denn wer gegen die Edikte frevle, werde auch einen Mein-
eid nicht ſcheuen.) Das General-Direktorium beftimmte darauf mit
dem Großlanzler Jariges, daß die Fiskale, wenn nach ihrer
Meinung zu gelinde verfahren fei, aber auch wenn der Bejchuldigte
glaubte, zu Hoch beftraft worden zu fein, Provokation geftatten
dürften.)
Bon Dezember 1766 bis Dftober 1768 wurden 9 Poſten im
Werte von 23665 Rtlr. und im Frühjahr 1769 noch einem Kauf-
mann Schwarz aus Altona 1334 Rtlr. 13 Gr. konfisziert. Alle
diefe Gelder wurden verordnungsmäßig verteilt, jo daß 3. B. von
der leßtgenannten Summe 508 Rtlr. 15 Gr. 10!/, Bf. die Straffaffe,
150 Rtilr. der Münzrichter Schmid, 658 Rtlr. 15 Gr. 10%/, Pf.
der Münzausreuter, der den Transport entdedt Hatte, erhielten. ?)
Seitdem werden die Konfisfationen ſowohl wie auch die Klagen
über derartige Defraudationen jelten, was einerjeit3 an den hohen
Strafen, andererjeit$ daran lag, daß die reduzierten Sorten durch
die -Umprägung allmählich aufgebraucht waren.
Mit dem Sammeln der reduzierten Münzen bejchäftigten fich
eine große Menge Juden, die dazu von der Münzverwaltung Bäffe
erhielten. Da einige Päſſe mißbraucht wurden, ließ Krönde im
April 1765 alle einziehen und gab nur den Juden neue aus, für
die die Lieferanten Favierten. Am 3. Dezember 1764 hatten Die
Bankiers Jores und Kober beantragt, ihnen die pommerfche Ein-
wechjelung zu überlaffen, wofür fie fofort 20 bis 30000 Rtlr. zur
Löhnung der Negimenter zahlen wollten. Man ging darauf ein,
und fie lieferten jchon bis zum 23. Ianuar 1765 über 4000 Marf
ab, die einem Wert von 50000 Rtlr. in neuem Kurant entjprachen.
Im Frühjahr 1766 Hatten in Pommern 44 Juden Päſſe in Händen;
zweien wurden fie damals abgenommen, weil fie reduziertes Geld
1) K.O.'s an das General-PDirektoriun, Potsdam, 9. und 24. Nov. 1765.
2) Zirkular an die Kammern, Berlin, 22. Januar 1766.
85) R. M. B. Nr. 23, Vol. I.
Die Umprägung des Kriegägeldes. 213
ausgeführt Hatten. Diefe 42 pommerjchen Suden lieferten nicht
mehr nur an Jores und Kober, jondern an 11 Berliner jüdifche
Sroßlieferanten.!) Ähnlich wird es in anderen Provinzen ge-
wefen fein.
Wegen der Ausfuhr der Krieggmünzen geriet Krönde in Miß—
belligfeiten mit dem &eneralpoftamt. Ein Züllidauer Jude jollte
folde aus Bolen für Hamburg beforgt haben, und Krönde be-
hauptete, auf dieſem Wege des Tranfit3 gingen viele Gelder als
polnische nah) Danzig und dann außer Landes. Das Generalpoft-
amt müßte ſolche Sendungen Öffnen und die reduzierten Sorten den
Münzen zum fejtgefegten Schmelzwerte verkaufen laſſen.?)
Die Poſt wollte aber auf diefe Tranfitabgaben nicht verzichten,
jo daß Krönde bald darauf dem Könige nochmals vorftellte, wie
groß dadurch der Berluft für die Münzftätten ſei. Die Poſt irre
mit der Annahme, daß die Tranfitzölle den Münzprofit überftiegen.
Die Lieferanten müßten die reduzierten Sorten meilt an den pol»
niſchen Grenzen auffaufen und erhielten feine mehr, weil die fremden
Beiteller viel höhere Preije zahlten.?)
Aber erſt Kröndes Nachfolger erreichte gleich nach feinem
Amtsantritt, daß die Durchfuhr Wengen? aller fremden Silber-
münzen verboten twurde. *)
1) Tit. XXX, 2 und 3.
2) Im.⸗Ber. Kröndes vom 10. September 1766. R. XIII, 2.
3) Desgl. 25. Dezember 1766, ebenda.
9) 27. Februar 1770,
Hünftes Kapitel.
Das Schickſal des Edikts vom 29. März 1764 in den weftlichen
Sanden und die Münzftätten zu Lleve und Aurich.
Sn den weftlichen Provinzen des preußifchen Staates herrichten
nach wie vor diejelben Geldverhältniffe. Immer und immer wieder
verfuchte man von Berlin aus eine Müngzverwaltung nach dem Bei-
ipiele der mittleren Landesteile einzuführen, aber jedesmal entſpann
fih darüber ein mehr oder weniger lebhafter, ja gereizter Meinungs-
austauſch zwiſchen den Berliner und Llevifchen Behörden, worauf
dann immer zulegt die Berliner von ihrem Vorhaben abjtehen
mußten. |
Sp war es auch nach dem fiebenjährigen Kriege. Kaum hatten
Regierung und Kammer zu Cleve das Edit zur Publifation er-
halten, jo meldeten fie auch fchon deſſen teilweife Unausführbarkeit.
Zunächſt hätte man fein neues Geld, und die Graumanjchen Sorten
wären fchon vor dem Kriege mit Aufgeld bezahlt worden, nun aber
ganz verfchwunden. Bon den reduzierten Kriegsmünzen ſprach man
hier faum, wir erfahren, daß nur wenige eingedrungen waren.!)
Man mußte aljo notwendigerweife noch andere als die im Edikt
erlaubten Sorten gelten laffen, wenn man überhaupt Geld haben
wollte. Und dann mußten dieſe Sorten auch zu den in der ganzen
Umgegend geltenden Stübermünzen in Verhältnis gefegt werden, um
den Verkehr mit den Nachbarn nicht zu jehr zu behindern. ?)
Der König erkannte diefe Vorftellungen an und ließ Krönde
einen Tarif ausarbeiten, wie die fremden Sorten zu nehmen feien.
Danach follten gelten die Friedrichg-, Karldor und alten Louisdor
5 Rtlr., die Schildlouisdor 6 Rtlr., die Dufaten 2 Rtlr. 45 Stüber,
1) ©. ©. 177 und 220.
2) Nr. 88. Tit. XVI, 22. Daher auch das Folgende.
Das Schickſal des Edikts vom 29. März 1764 ze. 215
die Zaubtaler 1 Rtlr. 30 Stüber, die holländischen Gulden 32 Stüber.')
Außerdem wurde erlaubt, daß die bis 1756 geprägten 2- und
1-Stüber, die wegen ihrer Geringhaltigfeit Anfang 1762 und dann
aud im Edift von 1764 auf 1'/,- und °/,-Stüber reduziert waren,
nicht nur als Scheidemüngen, ſondern auch bei Kapital- und Steuer-
zahlung in größeren Beträgen angenommen werden fünnten.?2) So
glaubte man den Klagen über mangelnde Zahlmittel genügend ab-
geholfen zu haben.
Denn von der Cleviſchen Münzftätte ſchien man fich nicht
viel verjprechen zu können. Der Generalmünzdireftor jagte, er
habe feit Februar alles Menfchenmögliche getan, ihr Silberlieferanten
zu verfchaffen, aber, vermutlich wegen des durch deren Kataftrophe
von 1754°) gejchwächten Kredits, Teine befommen; erjt als der
König im April 20000 Rtlr. vorfchoß, ging es damit etwas beffer.
Sodann fetten fich die eifernen Beſtände der cleve-märfiichen Kaffen
meift aus ſächſiſchen 2= und 1-Grofchenftüden zujammen, die man
wegen ihres geringen Gehaltes ja nicht einmal in Eleinfte preußifche
Scheidemüngen umprägen konnte.) Da der auf Kröndes Ber
anlafjung gegebene Befehl, die in Cleve, Oſtfriesland, Geldern ein-
laufenden Laubtaler, holländiſchen Gulden und reduzierten Sorten
den Münzen zu jenden, wenig Erfolg Hatte, jo gingen in der erften
Zeit aus der Lleviihen Münzftätte faft nur 2- und 1-Stüber-
ſtücke hervor.®) |
Mit Kröndes Tarifierungen aber waren die levijchen Be—
hörden durchaus nicht zufrieden, fie wünjchten die Schildlouisdor,
Kronen- und LZaubtaler etwas höher gefegt zu fehen, denn da fie
in der Nachbarjchaft mehr gälten, würden fie das Land fonft ver-
1) 8.-D. an Krönde, Botsdam, 31. Mai 1764. R. XIII, 1. Tarif vom
1. Zuni 1764. |
2) Nr. 89. Die Herabfegung der Doppelftüber und Stüber auf 1'/g- und
3/,-Stüber war Anfang 1762 erfolgt. Berfügung der 8. K. General-Admini-
ftration in den eroberten k. preußifchen Landen, Cleve, 21. Februar 1762. Scotti
1767, und Verfügung vom 23. Dezember 1761 in Jülich-⸗Berg. Scotti, Sülich-
Berg 1913.
8) ©. Bd. II, ©. 239—241.
4, Krönde an die Klevifche Regierung und Kammer, Berlin, 1. Juni 1764.
5) Reſkript an die Cleviſche und Oſtfrieſiſche Kammer und Geldernſche
Kommilfion vom 29. Juni 1764. — General-Direktorium an Krönde, 30. Juni 1764.
216 Dritte Buch. Fünftes Kapitel.
laffen. Außerdem dürften die älteren reduzierten 2- und 1-Stüber
nicht fo fchlechthin als Kurant gelten, fonft würden fie von über-
allher eindringen und man müßte fie weiter herabjegen. Man möge
fie vielmehr nur bis zu Beträgen von 2 Rtlr. gelten laffen; was
darüber fei, dürfe den Kaffen nur zum vierten Teil mit ihnen be-
zahlt werden.) ‚
Dagegen beftand Krönde auf feinem Tarif, indem er darauf
hinwies, daß der neue Münzfuß der Drittel, Sechftel und Zwölftel
befjer ala der frühere fei und man deshalb die fremden Sorten
niedriger ala früher anfegen müſſe; denn wenn die fremden über
ihren Gehalt umliefen, könnten fie weder als Miünzmaterial dienen,
noch würde fih Nachfrage nach preußifchem Gelde zeigen.?)
Sp wollte feiner von feiner Anficht weichen: Hier war die
Miünzverwaltung beftrebt, die fremden Sorten in die Ziegel zu be-
fommen, dort rechneten die Provinzialbehörden mit den beftehenden
Berhältniffen, mit der Notwendigkeit, auf den Münzkurs der Nach—
barn NRüdficht zu nehmen, die mit ıhrem Gelde jene preußifchen
Enflaven immer beherrfcht hatten und weiter beherrfchten. Darüber
wurde lang und breit forrejpondiert, bis endlich wieder einmal dem
General-Direftorium die Geduld ausging und es der Kammer an-
deutete, daß fie aufhören follte, widerzuftreiten: man ermahne fie
zum legten Male wohlmeinend, den ganzen Zujammenhang befjer
zu begründen, anjonft man den Generalfisfal gegen fie exzitieren
müffe. Im auswärtigen Handel könne ja jeder die fremden Münzen
jo Hoch anbringen wie er wolle; die 1’/,- und °/,-Stüber müßten
wie Kurant gelten.?) Damit leßterer Verordnung nichts entgegen-
ftände, wurde die Verfügung, daß !/, der Abgaben mit Gold, ?/,
mit Kurant, 1/, mit Scheidemüngzen zu zahlen ei, aufgehoben.*) Big
zum Betrage von 18 Grofchen durfte auch die Akziſe mit Stüber-
geld bezahlt werden. Ebenjo wurde den NRegimentern defjen An-
nahme befohlen.®)
N) Bericht der Regierung und Kammer, Cleve, 22. uni 1764.
2) Gutachten Kröndes, Berlin, 12. Juli 1764.
3) Reſkript, Berlin, 31. Auguft 1764.
4) Cleve, 13. Auguft 1764. Scotti 1837.
5) Reſkript, Berlin, 11. September 1764. Tit. XVI, 23. Daher aud
das Folgende. ©. aud) Scotti 1842.
Das Schickſal des Edikts vom 29. März 1764 ꝛc. 217
Auf diefe Maßregeln verließ man fich in Berlin aber nicht,
fondern fandte den Geheimrat Reichardt nach Cleve, um dort Ord—
nung zu fchaffen, da die Kammer nicht verjtehen könne oder wolle.
Wenn diefe fih damit verantmwortete, daß ſchon im Auguft für
132645 Rtlr. reduzierte Münzen abgeliefert jeien, jo war es doc)
ein dienftlicher Ungehorjfam, daß fie noch immer — das Edikt
und Krönckes Tarif veröffentlicht hätte.)
Aber auch Neichardt konnte fich Der J— nicht
verſchließen, daß die Schwierigkeiten groß waren. Das Edikt ſei
eben nur dann durchzuführen, wenn genug neue Münzen vorhanden
ſeien oder die fremden Sorten nach dem jedesmaligen Handelskurſe
gelten. Die Hinderniſſe lägen beſonders daran, daß die cleviſchen
Lande mit der Nachbarſchaft nach Stübern rechneten, preußiſche
neue Münzen aber nur zur teilweiſen Steuerzahlung geſucht würden.
Die Kammer habe ganz richtig beantragt, daß keine neuen Scheide—
münzen geſchlagen würden, denn die nähmen die Fremden nicht.
Wenn man nur neues Kurant präge, werde alles zu gutem Ende
geführt werden.?)
Aber dieſe geforderte Prägung guten Geldes ging noch immer
nur langfam vonftatten, weil, wie Krönde behauptete, von März
bis September nur 31148 Rtlr. an fremden und reduzierten Sorten
zur Münze geliefert feien,?) während man 1756 648000 Rtlr. an-
geblich fchlechter Gelder dorthin abgegeben habe. Wir wifjen nun
aber, daß diejer Vergleich gar nichts bejfagt, denn 1756 münzte
Gumperts in Cleve feine Szoftafe nach 18-Talerfuß, während man
jest befonders gute8 PBagament nötig Hatte, um daraus Kurant
nach 14-Talerfuß herzuftellen. Seit Mai, gab Krönde an, war fein
Stüber mehr geprägt worden; er wollte genau darauf balten, daß
nicht zu viel Scheidemüngze angefertigt werde.
Endlich ftellte der Generaldirektor einen neuen Tarif auf, in
dem er es für den Kaſſenkurs bei den Sätzen des erjten im allge-
meinen beließ, nur daß er die Karldor und alten Louisdor, wie es
damals ja überall in Preußen gefchah,*) auf 4 Rtlr. 22 Gr. herab-
1) Reſkript, Berlin, 16. Oktober 1764.
2) Bericht Reicharts, Aurich, 6. Dftober 1764. Nr. 103.
3) So! Bielleiht muß es En 131,148 Rtlr.
4) © ©. 19, 194,
218 Drittes Buch. Fünftes Kapitel.
legte. - Für den Verkehrskurs aber gab er höhere Sätze zu: es follte
der Friedrichsdor 5 Rtlr. 10 bis 15 Stüber und ähnlich die fremden
Pijtolen gelten, womit man aljo auch bier das Gold in richtiges
Wertverhältnisg zum Silber feßte. Auch die Fleineren holländischen
Münzen wurden berüdfjichtigt.!) Vom 1. Dezember 1764 an jollte
diefer Tarif in Cleve, Geldern, Mörs und Mark bei Mangel an
preußiichen Münzen gelten.?)
Es war damit auch die höchſte Zeit, denn ſchon Flagte man
jtellenweife über jämmerliche Geldzuftände, man hatte feine neuen
Münzen zur Abgabenzahlung, man Hatte überhaupt noch Teine ge-
jehen.?) Seitden trat das General- Direktorium mehr auf die Seite
der Cleviſchen Behörden. Als der Generalmünzdireftor am
30. Januar 1765 vorjchlug, das alte Stübergeld dadurch zu be-
feitigen, daß man das in ihm einzuhebende Viertel der Abgaben
der Münze abliefere, die dafür die Hälfte in Kurant, die Hälfte in
neuen Stübern zurücgeben würde, ſprach fich die Cleviſche Kammer
Dagegen aus, dem das General-Direktorium beipflichtete.e Denn Die
alten Doppelftüber, mit denen. man in der Nachbarjchaft Handeln
könne, dürfe man nicht vernichten, da dort nicht einmal das neue
Kurant, gefchweige denn die neuen Stüber, den vorgefchriebenen Kurs
babe. Die Kammer bat wiederholt darum, feine neuen Scheidemünzen
ichlagen zu lafjen und um freien Geldverfehr mit den Fremden.?)
Es ift wohl begreifli, daß man durd) die Erfahrungen des
Krieges mißtrauisch gegen alle Münzveränderungen geworden war,
bejonders gegen die Preußens, das fchlechtes Geld natürlich in weit-
aus größerer Menge als die andern. Staaten gejchlagen Hatte. *)
Diejes Mißtrauen mußte erft überwunden werden durch eine lange
zuverläjfige Münzprägung, die indefjen in den weftlichen Landes-
teilen Preußens ausblieb.
Krönde ließ ich aber durch nichts von feiner Meinung ab-
bringen. Er bejtritt, daß noch Müngmangel berrjchen könne, denn
1) Bericht Kröndes, Berlin, 27. Oktober 1764. |
2) Verordnung, Berlin, 25. November 1764. Verfügung, Cleve, 28. Januar
1765. Scotti 1857.
3, Protokoll der Kammer, Cleve, 25. Februar 1765. Tit. XVI, 24. Da-
her auch das Folgende.
9 „Preußiſch Geld nehm ich nicht” läßt — Reuter in ſeinem „Dorch⸗
läuchting“ eine Händlerin ſagen.
Das Schidjal des Edikts vom 29. März 1764 ꝛc. 219
es feien von April 1764 bis Januar 1765 in der Clevifchen Münze
für 236500 Rtlr. an neuem GSilbergelde geprägt worden und in
feiner andern Provinz fo viele reduzierte Sorten erlaubt. Wenn
die Kaufleute diefe auswärts höher anbrächten, fo müßte die Kammer
folhe Ausfuhr mit allem Fleiß zu verhüten juchen. Das war alfo
dag gerade Gegenteil von dem freien Münzverfehr, den die Kammer
anftrebte und bei dem es troß aller gegenfeitigen Beftrebungen ge-
blieben ift, weil er von den durch die Natur und Kultur gefchaffenen
wirtſchaftlichen Verhältniſſen jener Gebiete bedingt war.
Übrigens wurde damals der Miünzpreis der Holändifchen
Gulden und neueren Brabanter Permißſchillinge auf die Verfehrstare
des letzten Tarifs — 331/, und 10 Stüber — erhöht; eine Bitte der
Geldernfhen Kommilfion, den big 1749 geprägten und reduzierten
Permißſchillingen einen Kaſſenkurs von 10 ſtatt 81/, Stüber zu ge-
währen, jedoch abgefchlagen.!)
In einem endgültigen Deklarationgreffript vom 9. Mai 17652)
wurden diefe Anderungen des Edikts zufammengefaßt; e8 wurde der
Tarif für den Geldkurs bezüglid) der Steuerzahlungen und des
Verkehrs wiederholt, eg wurde befannt gemacht, daß auch 20-, 10-
und 5-Stüberftüde gefchlagen werden würden.
Denn mit dem Reſkript zufammen wurde dem Könige ein
Vorſchlag Kröndes unterbreitet, daß die in Cleve gemünzten 8-, 4-
und 2-Grofchenjtüde, um in den dortigen Gegenden beliebter zu
werden, die Aufichrift 20, 10 und 5 Stüber und nur am Rande den
brandenburgifchen Wert tragen follten.?) In der Tat wurde aber
umgefehrt verfahren, denn die von da an in Cleve geprägten 4>
und 2-Groſchenſtücke — 8-Grofchenftüde ftelte man nicht her —
tragen im Felde die Bezeichnung VI (oder XII) EINEN THALER
und darunter in kleiner Schrift ihren Wert in Stübern.*) Einen
Erfolg Hatte die Veränderung nicht.
Die bejonderen Kredit, Handels- und Geldverhältnifje der
weftlichen Provinzen machten auch nicht unwefentliche Anderungen
1) Bericht Kröndes, Berlin, 5. März und 30. April 1765. Verfügung,
Eleve, 19. März 1765. Scotti 1863.
2) Nr. 109.
8) Verfügung, Cleve, 3. Juni 1765 nad) Reſtript, Berlin, 19. Mai 1765.
Scotti 1883.
+, Münzbeſchreibung Nr. 610, 611, 666 - 659.
220 Dritte® Buch. Fünftes Kapitel.
bei dem die Schuldenzahlung rvegelnden 10. Paragraphen des Edikts
nötig. Schon am 4. Juni 1764 war der Llevifchen Kammer be=
foblen worden, mit der LZandesfreditfommiffion und einigen Münz-
fundigen die nötigen Zufäge zu Paragraph 10 und der Tabelle E
zu entwerfen,!) und am 3. November 1764 erinnerte Fürſt an diefen
Befehl. Daraufhin verhandelten Regierung, Kammer und Die
Zandesdeputierten und berichteten am 11. Januar 1765 weitläuftig
über die dortigen Verhältnifje.?) Nach mehreren Hin- und Her—
ichreiben nahm das Deklarationsreffript die Hauptprinzipien des 8 10
mit einigen formellen Anderungen an.®)
Ohne auf das einzelne einzugehen, das mehr die Schulden-
verwaltung betrifft, bemerfe ich nur das für das Geldwejen Wichtige.
Daß die älteren 2= und 1-Stüber im Wert von 1'/, und °/, Stüber
den Charakter des Kurantgeldes Haben follten, fahen wir; wegen
diefer ihrer Reduktion galt der Taler nicht mehr wie bis 1756 30,
jondern 40 folder Doppelftüber.*)
Die Zahlung mit fremden Sorten jollte in dem Werte des
Tarifs gelten, wenn die Schuld aus der Zeit vor 1750 ftammte
und in ſolchen Sorten ausgedrüdt war. Stammte die Schuld aus
der Zeit des Graumanſchen Geldes, fo war fie, wenn auf Fried-
richsdor geftellt, mit diejen, wenn auf Stüber, mit Stübern, wenn
auf fremde oder eigene Kurantfilberjorten oder wenn feine Sorten
genannt waren, wie im Edikt angegeben,®) oder in den erlaubten
fremden Sorten in tarifmäßigem Werte abzutragen.
Stammte die Schuld aber aus der Kriegszeit vom 1. April
1757 bis 1. Suni 1764, jo unterfchied man zunächſt eine Zahlungs-
art in Cleve, Geldern und Mörs, wo die Krieggmünzen von der
feindlichen Verwaltung ziemlich ferngehalten waren. Lautete hier die
Schuld auf genannte fremden Sorten, fo war mit diefen zu zahlen,
lautete fie unbeftimmt auf franzöfifches, holländiſches, gangbares oder
1) Nr. 89.
2) Tit. XVI, 24.
3) Bericht der Regierung und Kammer, Cleve, 11. Januar 1765. Nr. 107.
Reffript, Berlin, 15. März 1765. Votum Fürft3 vom 4. Mat 1765. Dekla⸗
rationgreftipt vom 9. Mat 1765. Nr. 109.
2) Ebenda und Separatvotum der Regierung zum Bericht vom 11. Januar
1765. Nr. 107 am Schluß.
6) ©. ©. 200.
Das Schickſal des Edikts vom 29. März 1764 ıc. 291
Stübergeld, jo war mit guten Friedrichgdor oder mit den erlaubten
Sorten zu zahlen, und zwar gab man für die Schuldfumme von
600 Rtlr. nur 500. Diefen Sa Hatten die Behörden und Stände
vereinbart als am entiprechendften dem Kurs des Kriegsgeldes gegen-
über den fich gleich gebliebenen guten Münzen, bejonders den
holländifchen Gulden.) |
Für die Schulden in der Grafjhaft Mark aus ber Seit
bis zum 1. Januar 1760 galten diejelben Beitimmungen wie in
Cleve. Für die Zeit feit diefem Termin aber, als die Ephraimiten
eingedrungen waren, galt die Tabelle E mit einer Änderung. War
das Darlehn nämlih mit preußiichen 8=, 4=, 2-Örojchen von
1758 bis 1763 gezahlt, jo follte fie nicht wie in dem Öftlichen Pro—
vinzen mit neuem Kurant, was in Mark fehlte, bezahlt werden,
fondern mit Friedrichgdor oder den erlaubten fremden Goldmünzen,
und zwar 100 geliehene Taler mit 62'/, Rtlr. War fie in fächfi-
ichen Dritteln oder noch fchlechteren Sorten geliehen, jo waren für
100 Rtlr. nur 55 Rtlr. 13 Gr. 4 Bf. zurüdzuerjtatten. Dieſe
Einheitsfäße waren beliebt worden, weil eine Berüdfichtigung all
der verjchiedenen Krieggmüngzen nur Verwirrung und Ste hervor⸗
gerufen hätte.?)
Endlich beſtimmte man für das Jahr vom 1. Juni 1764 bis
dahin 1765 und für alle weſtlichen Lande, daß Kontrafte auf
Scheidemünze oder Stüber mit Stübern, auf fremde Sorten wie
oben für Cleve angeführt, abzuzahlen jeien.
In den nächften Sahren wurde es immer offenbarer, daß Die
Aufrechterhaltung eines eigenen preußifchen Münzſyſtems in den
weftlichen Landen unmöglih war. Daß die meiften Nachbarn, fo
Jülich-Berg, Köln und Frankfurt den Konventionsfuß annahmen,
bedeutete für Cleve-Marf fo viel als ob die Münzen nad) 14-
Talerfuß dort verboten wären, fo daß auch der Handel fie ablehnte
und fie eigentlich nur wie früher jchon immer für die nach Berlin
zu fendenden Einkünfte bejchafft werden mußten. Nur die alten 2=
und 1-Stüber waren beliebt und wurden auch von allen Nachbarn
1) Beriht vom 11. Sanuar 1765, Nr. 107, 1.
2, Bericht vom 11. Januar 1765, Nr. 107, 12.
222 Drittes Bud. Fünftes Kapitel.
als 11/g= und °/,-Stüber gern genommen. Später freilich wurden
die preußischen Taler aus anderen Gründen im Welten Deutjchlands
ſehr begehrt.*)
Zunächſt drehte fich alles darum, wie man für genug Breußifch
Kurant forgen könnte. Als die Geldern-Mörfiiche Kammer vor:
ſchlug, jeder Kämmerei einen bejtändigen Fonds von 600 Rtlr. in
preußiſchem Kurant zu überlafjen, aus dem die Steuerzahler mit
diefem verjehen werden könnten, die 2- und 1-Stüber aber den
Regimentern anzuweiſen, da fie nicht nach Berlin gefandt werden
dürften, jo meinte Krönde, die Münze habe die Mittel nicht zu
jolden Borfhüffen, und die Anweifung der Stüber an die Regi-
menter hielt das General-Direktorium für unnüß.?)
Die Münze juchte auf alle Weife größere Prägungen von
Kurant zu ermögliden. Da die holländischen Schillinge fo be-
Schnitten waren, daß man bei ihrem Kurfe von 10 Stüber?) be-
trächtlihden Schaden Hatte, jo drang der Münzdireftor darauf, daß
die Holländifchen Sorten von den Kafjen zurücgewiejen würden.
Bube klagte ferner, daß noch immer ein doppelter Kurs beftehe, da
die Scildlouisdor im Verkehr 71/, Rtlr., die andern Biftolen
6 Rtlr., die Dufaten 31/, Rtlr., die Holländiichen Gulden 40 und
die geſtempelten Schillinge 12 Stüber gälten, woher e8 denn komme,
daß jeder nad) diefen Sorten und nicht nach preußifchen greife, ſo—
wie daß es niemandem einfalle, die fremden Sorten der Münze zu
liefern. Nötig könne diefe Feiner mehr haben, denn es feien jeßt
für über 520000 Rtlr. preußiihe Münzen gejchlagen.?)
Wenn wir aber hören, daß diejes Geld meiſt in die Berliner
Kaſſen floß oder von den Silberlieferanten abjorbiert wurde,®) fo
reichte die Halbe Million gewiß nicht Hin. Zweitens lehnte der
Handel das preußifche Kurant als in der Nachbarjchaft ſchwer an—
bringlich ab, jo daß das Publikum die fremden Sorten nicht ent-
1) Darüber im folgenden Bande. |
2) Bericht der Kanımer, Mörs, 9. Auguft 1765. Bericht Kröndes vom
22. Auguft 1765. Tit. XVI, 25. Daher auch da3 Folgende.
3) ©. ©. 219. | |
9) Bericht Kröndes, Berlin, 16. Auguft 1765.
6) Kammerbericht, Cleve, 8. Auguft 1765.
Das Shidjal des Edikts vom 29. März 1764 ꝛc. 223
behren konnte und fie auch höher ſchätzte als fie nach ihrem Gehalt
vielleicht verdienten.)
Dennoch wurde verfügt, daß außer in Krefeld, wo man die
Snduftrie dadurch nicht fchädigen wollte, aller doppelter Kurs auf-
hören, befchnittene unterwichtige holländiſche Münzen nicht mehr an-
zunehmen feien.?)
Dahingegen verfuchte es Krönde bald durch Höherjegung
einiger fremden Sorten, diefe in die Münze zu ziehen, was erlaubt
erichien, da der König am 18. September 1765 höhere Münzpreije
zugejtanden hatte: der Yaubtaler wurde von 1 Rtlr. 30 auf 1 Rtlr.
32 Stüber gejeßt.?) Die andern fremden Sorten wollte die Münze
jegt aber gar nicht mehr nehmen, denn das holländifche Silbergeld
jei zu Stark bejchnitten und die Schild- und Sonnenlouisdor könnten
wegen ihres ungleichen Gewichtes nur mit Verluſt in Friedrichsdor
umgemüngt werden.) Am 7. November 1765 wurde der clevijchen
Kammer befohlen, jene Piftolen von den Kafjen gar nicht mehr an—
nehmen, die Holländiichen Gulden aber nicht mehr der Münze
ſchicken zu lajjen.
Der Generalmünzdireftor jebte des Näheren auseinander, wie—
viel diefen Holländifchen Münzen am Gewicht fehlte: eine Tarifierung
des Guldens auf 33 Stüber fei zu hoch, da er in Düfjeldorf am
13. März auf 31, d. 5. 32 Stüber 8*%/, Heller cleviſch geſetzt fei.
Auch fünnten die geftempelten Schillinge nicht mehr Höher als Die
ungeftempelten, d. 5. auch nur zu 8'/, Stüber von der Münze ge=
nommen werden.) Demgemäß wurde beftimmt, daß 89 Gulden
4 Kölnifhe Mark wiegen müßten, wenn einer 33 Stüber gelten
1) Gefegmäßig waren fie in Jülich-⸗Berg nicht höher als in Cleve-Mark
tarifiert, nämlid) auf der Grundlage des Konventionsfußes die franzöfifchen -
Schild- und Sonnenlouisdor auf 5 Rtlr. 53, die alten Louisdor auf 4 Rtlr.
53 GStüber, die Friedrichgdor und Karldor auf 4 Rtlr. 51, die Laubtaler auf
1 Rtlr. 30 Stüber. Edikt vom 3. April 1765. Scotti, Sülich-Lleve-Berg 1967.
2) Nejfript an die Kammern zu Cleve und Mörs, Berlin, 27. Auguft
1765. Berfügung, Cleve, 19. September 1765. Scotti, Cleve⸗Mark 1904.
3) Reſtript an die Cleviſche Kammer vom 1. Oftober 1765. Verfügung,
Cleve, 14. Oktober 1765. Scotti 1908.
4) Bericht Kröndes vom 29. Oktober 1765.
6) S. ©. 219 und 222.
224 Drittes Buch. Fünftes Kapitel.
jollte, und die auf 10 Stüber tarifierten Schillinge Hinfort nur zu
81/, anzunehmen feien.!)
Alle diefe Erlaſſe und Veränderungen blieben aber ohne Er-
folge. Aus einigen längeren Berichten der Kanımern zu Cleve und
Mörs erhalten wir einen Haren Überbli über die dortigen Geld-
verhältniffe, auf die wir zum Schluß noch einen Blid werfen, weil
jeitdem jene Gebiete ihr monetäre® Sonderleben ungeftört weiter—
führten und die Cleviſche Münzjtätte Damals auf immer einging.
Die Llevifche Kriegs- und Domänenfammer erwog die Ab-
Ichaffung des doppelten Münzkurſes nochmals und fand, daß Krönde
nur an das Münzgejchäft denke, die ganze wirtfchaftliche Lage des
Zandes aber nicht in Betracht ziehe. Die Kammer zeigte, wie Die
Untertanen, da fie ihre Produfte nicht über die Wefer ſchicken durften,
zum Abjag in der Nachbarjchaft gezwungen jeien und dort fremdes
Geld erhielten, das in Preußen um 20°/, reduziert ſei. Wenn
man dieſes Geld nicht zuließe, werde jelbft exefutorifch nichts bei-
zutreiben fein. Gewiß würden die Verlufte erft aufhören, wenn es
nur einen Kurs gebe, aber diejer müfje der der Nachbarn jein.
Sodann wandte fich die Behörde zu den Vorwürfen des
Generaldireftors, daß fie durch jcharfe Befolgung der Edikte hätte
durchjegen fünnen, was „gegen die Natur der Sache” gehe. Wenn
die Friedrichsdor in Sülich-Berg auf 4 Rtlr. 51 Stüber gefegt
jeien,2) jo wären fie damit zwar nicht verboten, aber doch den
Cleviſchen Einwohnern ein großer Schade getan. Die Düfjeldorfer
erhielten fie um 3 bis 6°/, billiger, bezahlten die Clever aber mit
ihnen nad) preußifchem Kurſe. rüber vor 1750 Habe man all-
gemein mit Dufaten gezahlt, wobei derartige Unzuträglichkeiten nicht
vorfommen fonnten. Dufaten habe man aber jegt kaum.
Ein weiterer Punkt war der Streit um die alten Stüber, die
die Kammer als bejtes Cleviſches Handelsgeld nicht einfchmelzen
laſſen wollte Wenn Krönde behauptete, die neuen feien befjer, jo
fonnte das dem Lande nichts helfen, da die Nachbarn die alten
hoch jchätten, die neuen aber nblehnten. Denn es waren die alten
2= und 1-Stüber nach ihrer Herabfegung auf 1Y/g= und °/,-Stüber
1) Bericht Kröndes vom 3. Dezember 1765. PBerfügung, Cleve, 20. De-
zember 1765. Geotti 1917.
2) S. S. 223, Note 1.
Das Schidfal des Edikts vom 29. März 1764 ac. 295
um etwa 8°/, beffer als neues Kurant, nach Nennwert und Gehalt
verglichen, weshalb die Kammer bat, das Agio der 1'/,-Stüber
böchfteng um 5°/, unter Kurant und 10°, unter Gold zu fegen.
Ein Entjcheid darauf liegt nicht vor.)
Krönde ſah nun auch, wenn zwar nicht dag Srrtümliche, To
doch das DBergebliche feiner Bemühungen ein, und daß man die
Münzftätte aufheben müſſe. Denn Silber von Hamburg und
Holland zu Schaffen, koſte zu viel, reduzierte Sorten aber liefen
nicht mehr ein, aus Geldern und Mörs wären davon von Mai
bis Dezember 1765 nur 277 Rtlr. geliefert worden. Scheidemünge
aber war genug im Lande, alfo konnte man auch aus deren Prägung
nicht8 gewinnen; die legte war im April 1764 gejchlagen worden.?)
Diefer ermüdende Meinungsaustaufch lief in derjelben Weile
weiter, ohne Daß neue Momente herbeigebracdht wurden. Die Stände
verlangten mehr grobe Münze, Krönde fonnte wegen zu hoher Edel-
metallpreije feine ſchlagen lafjen, und erreichte deshalb vom Könige
den nachdrüdlichen Befehl, daß der hohe Kurs der franzöfiichen
Münzen abgeftellt und fie zu der feitgejegten Taxe der clevijchen
Münzjtätte abgeliefert würden.?) Diefe Valvation war jchon furz
vorher publiziert worden (j. S. 226, Note 2), aber wieder wurde fie
von den Behörden und Ständen als unausführbar bezeichnet.
Der Kern der Ausführungen der Geldern-Mörfiichen Kammer
vom 8. September 1767 gipfelte darin, daß dem Lande der Louis—
dor und der Louisblanc (Qaubtaler) jowie das Holländifche Geld
unentbehrlid; wären. Die „eigenfinnigen Nachbarn” ließen einmal
das preußiiche Zwölftelftüd nur 4'/, Stüber ftatt 5 gelten, und
wegen des ftarfen Verkehrs mit Holland müſſe ınan fich dem fügen.
Wenn der Laubtaler aucd wirklich 1 Ntlr. 32 Stüber wert fei und
zu 1 Rtlr. 52 gerechnet werde, fo jei diefes doch Fein Verluſt, da
er in dem Werte ſowohl gegeben wie genommen werde. Noch
manche andere Gründe, warum es bei dem Gebrauch zu lafjen jei,
führte man an, fo die mannigfacdhen Geldbezüge aus Holland, Die
1) Kammerbericht, Eleve, 5. Dezember 1765, Nr. 111.
2) Berichte Kröndes vom 17. Dezember 1765 und 4. März 1766.
3, Gutachten Kröndes vom 8. Mai 1767. R.-D. an das General-Diref-
torium, Potsdam, 11. Zuli 1767. Zit. XLIII, 15. Daher auch da8 Folgende.
Acta Borussica. Münzwefen III. 15
296 | Drittes Buch. Fünftes Kapitel.
bei einer Kurserniedrigung bedeutend vermindert, ja zum Zeil ganz
wegfallen würden.
Nicht anders ſprachen ſich die Stände von Cleve-Mark aus.
Sie blieben dabei, daß durch die von Kröncke vorgeſchlagene Regu—
lierung der Warenpreiſe nichts zu beſſern ſei. Wenn man die
Münze der Nachbarn nicht ſo nehme, wie ſie bei jenen gelte, könne
man die Landesprodukte nicht los werden. Nichts vermöchten dieſe
kleinen Gebiete darin gegen die mächtigen Länder mit blühendem
Handel. Man müſſe alles tun, einen mit dem nachbarlichen über-
einftimmenden Münzfuß zu erhalten. ?)
Der 1767 noch einmal feitgefegte Kurs der fremden Münzen?)
ift nicht zur Ausführung gefommen, man gab fich feit dem Ende
dieſes Jahres auch in Berlin mit diefen Dingen nicht mehr ab und
ließ fie ihren eigenen Lauf gehen, den fie immer gegangen wären,
wenn man fich nicht 100 Jahre lang mit der Errichtung und Er-
Haltung einer Münzitätte in Cleve gequält Hätte, ein Streben aus
den beiten Abfichten, aber der Unfenntnig der handels- und geld-
politiichen Berhältniffe in jenen Gegenden entjtanden.?)
Als der fo oft wieder aufgenommene Verſuch auch 1767 ge-
jcheitert war und die Clevifche Münze — damals guf immer — ein-
ging, endeten auch fofort diefe Verhandlungen, und jene Lande haben
fi jeitdem zum großen Teile mit den Münzen der Nachbarn beholfen.
Bon der Münzftätte ſelbſt fehlen ung, außer der Statiftit
und einigen Perſonalien, alle Nachrichten aus diejer legten Periode
ihres Dafeins. Am 8. September 1767 bejtimmte der König, daß
fie eingehen follte..e Da die Beamten in den 5 legten Quartalen
nur wenig Gehalt befommen hatten, bat Krönde das Fehlende aus
dem Erlös der zu verfaufenden Materialien und die dann nod)
rüdjtändigen 7 bis 8000 Rtlr. aus dem Berliner Schlagihag zu
1) Cleve, 14. September 1767. Zit. XLII, 15.
2) Cleve, 25. Juni 1767: Verkehrskurs der Laubtaler 1 Rilr. 32, der
holländifhen Gulden 33 Stüber, der geitempelten und ungeltempelten Schillinge
8 Stüber 4 Pfg. Scotti 1975.
8) ühnlich fcheint es in Jülich⸗Berg gegangen zu fein, wo auch öfter der
frühere Kurs verboten werden mußte, 3.8. am 17. Auguft 1765. Scotti, Zülich-
Berg, 1974. Die Ephraimiten mußten hier übrigen noch im Jahre 1780 offiziell,
wenn auch reduziert, erlaubt werden, weil man wohl zu wenig ae Geld
me Ebenda 2162.
Das Schidffal des Edikts vom 29. März 1764 ꝛc. 227
zahlen, was wohl genehmigt worden if. Schon als Friedrich be—
fahl, die Münze eingehen zu lafjen, hatte er Krönde ans Herz ge-
legt, vor allem für Anftellung des Münzdirektors Yube zu forgen,
eine8 „befannten ehrlichen Mannes“.)) Der König hatte Bube
wohl während des Krieges als Leipziger Münzdirektor ſchätzen ge=
lernt. Diejer muß eine Anftellung in Cleve erhalten haben, denn
er führte bis zu feinem 1776 erfolgten Tode die Aufficht über die
dortigen Münzgebäude; dieſe lag feitdem dem früheren Cleviſchen
Wardein Hobermann ob, der aljo wohl auch dort in Stellung war.?)
Eine Hauptichwierigfeit, die Cleviſche Münzitätte arbeiten zu
lafjen, lag in der Unmöglichkeit, die neuen Scheidemüngen abzujegen;
ſehr ähnliche Verhältniffe finden wir auch in DOftfriesland. Auch
bier tat man das möglichjte, die reduzierten Kriegsmünzen einzuziehen,
ihre Ausfuhr zu verhüten,?) aber Anfang 1767 ſchien weitere Mühe
vergeblich zu fein. Der Wardein Wiedemann ftellte vor, er be-
fomme faft gar fein Gehalt mehr und könne „in diefem Sibirien
unter Barbaren” nicht weiter leben; „flehentlich”, uber wohl ver-
gebeng, bat er, ihn nach Berlin fommen zu laſſen. Im April ließ
dann der Münzdireltor Unger, um nur die Gehälter herauszubringen,
551 Rtlr. in Füchfen münzen, was er mit Mangel an ihnen zu’
entſchuldigen fuchte, da man ſchon PBapiermarfen gemacht habe; im
Mai wurden noch für 483 Rtlr. 8 Pfg. davon geprägt.) Dennod)
trat im Juni der Rendant Schnedermann von der Münze zur
Auricher Regierung über.?)
Da verfiel man denn auch hier wieder einmal auf das alte
Hilfsmittel der Scheidemünzprägung in größerem Maßjtabe, ohne
zu ahnen, daß die Umftände dafür nun bei weiten ungünftiger
waren als in früheren Zeiten. Der Hauptfilberlieferant für Aurich
war Meyer Salomon der Jüngere, der fowohl in Aurich wie aud)
in Berlin Beziehungen Hatte. Cr verabredete mit Unger eine
Prägung von 1- und !/;-Mariengrofhen oder 8- und 4-Pfennig-
1) K.⸗O. an Krönde, 8. September 1767. R. XII, 1. Im.Ber. Krönckes
vom 21. Sanuar 1768. R. XIII, 3.
9, Mitteilung Gentzens vom 9. Juli 1785. Tit. XXIV, 6.
8), Bericht Ungers, Aurich, 1. Auguft 1765. Tit. XXV, 4.
+, Müngbefchreibung Nr. 1433.
6) Fit. XXV, 5.
15*
228 Drittes Buch. Fünftes Kapitel.
ftüden; wenn’ man 5000 Marf fein in fie verarbeite, könne man
bei einem Silberpreis von 15 Rtlr. ein gleiches Quantum Feinfilber
in Kurant vermünzen und erziele einen Schlagjchag von 5000 Rtlr.
Der Unternehmer verpflichtete fich, die Hälfte diefer Scheidemünzen
in Münfter, Oldenburg und Bremen abzujegen. Krönde war ein»
verftanden, denn es feien 1764 bis 1767 nur für 31773 Rtlr. an
Scheidemünze in Aurich geprägt, von den vor 1756 gejchlagenen
120000 Rtlr. aber die meijten während des Krieges eingefchmolzen
worden. Die „Heymännchen“ der Kriegszeit überging er mit Gtill-
Tchweigen.
Der König, der die Münzftätte lieber hätte eingehen lafjen
wollen, als daß zu viel Scheidemüngze geprägt würde, gab, nachdem
Krönde ihn darüber beruhigt Hatte, die Abjchließung des Kontrafts
zu.!) Binnen neun Monaten waren die 10000 Mark zu liefern,
der Unternehmer follte als Bezahlung 65000 Rtlr. in Kurant,
85000 in Scheidemüngzen erhalten.?)
Da aber das Hierbei angenommene Produftiongverhältnig des
Kurants zur Scheidemünge ein unrichtiges war, 1767 in Aurich ver-
hältnismäßig wenige ?/g= und Yıo-Taler, an Scheidemünze aber für
31 773 Rtlr. gemünzt war und viele fremde Scheidemünze im Lande
umlief, jo hätte man auf Erfüllung des Kontrafts nicht allzuftart
bauen dürfen.
Wie groß aber war die Überrafchung des Unternehmers und
der Münzbeamten, als fie bemerken mußten, daß die neuen Scheide-
münzen von der Bevölferung überhaupt abgewiefen wurden! Als
die erjten 2 big 300 Rtlr. davon ausgegeben werden follten, wollte
fie niemand annehmen: die Münzarbeiter, die mit Mariengrojchen
gelohnt waren, konnten dafür nichts kaufen. Da nun auch die
Landſchafts- und königlichen Kafen diefe Münze ablehnten, war
deren Schidfal jo gut wie bejiegelt.®)
Zwifchen der Auricher Kammer und dem Generalmünzdirektor
begann darüber ein lebhafter Meinungsaustaufch, aber geändert
wurde dadurch nichts. Wenn die Kammer zwar befahl, daß diejes
Geld im Nennwert genommen würde und in Emden und Leer Käufe
1) K.⸗O. an Krönde, 12. März, Ym.-Ber. Kröndes vom 14. März, K.-D.
an Krönde vom 15. März 1767. R. XIII, 1 und 3.
2, Kontralt vom 18. März 1767. Tit. XLIIL, 24.
8) Bericht Ungers vom 30. Zuli 1767. Tit. XXV, 4.
Das Scidjal des Edikts von 29. März 1764 ꝛc. 229
in preußifchem und nicht holländiſchem Gelde abzufchließen feien,
weil der holländifche Wechfel um !/,%/, gegen Mariengrofchen ge-
ftiegen war, fo wollte fie diefe Maßregeln doch nicht auf den Groß-
handel ausdehnen, der dadurch ruiniert werden würde, und fprach
die Befürchtung aus, daß zu viel Scheidemünze gejchlagen würde.
Krönde meinte darauf, die 85000 Rtlr. feien nicht zu viel.!) Da—
gegen forderte wieder die Kammer, und zwar mit Recht, daß der
Unternehmer erjt das Kurant münze. Gewiß würde, wäre das ge-
ichehen, auch die Scheidemüngze beffer aufgenommen worden fein,
aber dazu verpflichtete der Kontrakt den Salomon nit. Es blieb
dabei, daß die neuen Sorten im Nennwert genommen werden
müßten, allerdings mit beſchränkter Zahltraft, denn Poſten über 2
oder 4 Ggr. müßten mit Kurant bezahlt werden,?) obſchon Krönde
darauf hinwies, daß feit 1764 ein Viertel aller Staatsabgaben mit
Scheidemünze bezahlt werden durfte.
Wenn aber Salomon das Mariengeld nicht abjeten konnte,
fo vermochte er auch kein Silber zu liefern, und die Schulden der
Münze, die feinen Schlagjchaß erzielte, wuchjen durch die Gehalts- .
zahlung. Als Ende 1767 die Cleviſche Münze aus ähnlichen Ur-
fachen einging, meinte Krönde, die Auricher werde ihr bald folgen.
Denn die Hoffnung, die Mariengrofchen in der Nachbarfchaft abzu-
jegen, erfüllte fi) auch nicht. Zwar befjerte fich die Sachlage wieder
etwas, fo daß man bis März 1768 die Schulden abzahlen Tonnte,
aber es waren von den bedungenen 10000 Mark Feinſilber bis
dahin doch nur 2893 geliefert worden. Salomon bat ihn, nod)
ein Vierteljahr Zeit und die Münze nicht eingehen zu lafjen. Das
wurde gewährt, aber nicht feine Forderung, einige 20000 Rtlr. in
Sechspfennigftücden ftatt in Mariengeld Schlagen laſſen zu dürfen.®)
Zu leßterem Vorſchlage Hatten ihn Maßregeln der Zentral-
behörde veranlaßt. Am 12. Februar 1768 fragte nämlich das
General-Direktorium bei Krönde an, ob nicht ein Publifandum
nötig fei, daß die Mariengrofchen in den mittleren Provinzen nicht
umlaufen dürften.) Wenn das auch bisher nicht formell unterfagt
1) Kammerber., Aurich, 20. Juli, Vorftellung Krönckes vom 10. Auguft 1767.
2) Kammerber., Wurich, den 6. Uug.; Gutachten Kröndes vom 22. Aug. 1767.
8) Alles aus Tit. XXV, 5.
4) Das Folgende nad Tit. XLII, 5.
230 Drittes Buch. Fünftes Kapitel.
war, jo wollte der König fie doch diesjeit der Wejer nicht dulden
und meinte, ſie müßten durch Schelmereien eingefchleppt worden fein.!)
Salomon hatte nämlich in feiner Verlegenheit, dieſes Geld im
Weiten los zu werden, davon gegen 22000 Rtlr. jeinem Schwieger-
john Moſes Samuel Fürft in Berlin geſchickt, und nun hielt man
ihn an, fie mit Kurant einzutaufchen und wieder nach Aurich zurüd-
zubefördern.?) Trotz ſtarken Lamentieren? und unmahrer Ent-
Ichuldigungen mußte er fie einwechſeln. Krönde verwandte ſich noch
beim König dafür, daß die Mariengrofchen wenigitens in Halber-
ftadt und Minden erlaubt würden, denn es feien feit 1764 nur für
11800 Rtlr. in Magdeburg gefchlagen worden, vor 1756 aber
überhaupt für 1296000 Atlr. Wenn die Hälfte der ausbedungenen
85000 Rtlr. auf die Lande zwiſchen Wefer und Elbe gerechnet
würden, jo fei dieſes Quantum für jene Gegenden gewiß nicht zu
viel. Weile die Poft fie weiter zurücd, jo nehme fie überhaupt nie=
mand, und Salomon fünne nicht weiter prägen laſſen. Dennoch
wollte Friedrich ihren Umlauf diesjeits der Wefer nach wie vor nicht
zugeben, jenjeits derjelben jollte fie aber jeder unweigerlich annehmen. 3)
Wir erinnern uns, daß für die Lande zwifchen Wefer und
Elbe ſchon vor 1756 dic Magdeburger Münze, auf Graumans An-
ordnung, hatte Mariengeld münzen müfjen, dieſes aber nicht hatte
abjegen fünnen, weil dasfelbe in diefen Gegenden damals ſchon
außer Gebrauch fam.*) Senfeits der Weſer war es aber eigentlich
immer nur wenig im Umlauf gewefen; dazu famen nun im fieben-
jährigen Kriege die mafjenhaften Ausprägungen von fchlechtem
Mariengeld in der Auricher Münze, wodurch es dort vollends jeden
Kredit verloren Hatte.
Wenn alfo auch die Auricher Kammer nad) jener Willens-
äußerung des Königs! die unweigerliche Annahme erneut verfünden
1) 8.-D. an das General-Direktorium, Potsdam, 15. März 1768.
2) Bericht des Polizeidireftoriums, Berlin, 22. März 1768.
®) Ym.-Ber. des Gen.-Direktoriums vom 25. April, Tit. XLIII, 5; Xm.-Ber.
Kröndes vom 27. April; 8.-D. an Krönde vom 28. April 1768. R. XIII, 3 u.1.
4) Oftlih der Elbe nahm man e3 natürlich erft recht nicht. 1757 wurden
der Halberftädtifchen Oberftenerfaffe 200 Air. davon aus Berlin zurüdgefandt:
e3 jei edilt- aber nicht Fafjenmäßiges Geld und nur für den Verkehr mit der
Nachbarſchaft gejchlagen. U. M. Halberft. Kammer I 156. ©. Bd. II, ©. 187f.
Das Schidfal des Edikts vom 29. März 1764 ıc. 231
mußte,!) jo bielt fie diefen Befehl doch für unausführbar, denn mit
den 4-Pfennigftüden oder Groten fei die ganze Gegend angefüllt,
und die Meariengrofchen kämen alle aus der Nachbarfchaft wieder
zurüd. Was fjollten die Bäder und Brauer mit ihnen beginnen,
die Korn nur für Goldgeld befämen?
Krönde aber fuhr fort, alle Schuld auf das üble Benehmen
der Kafjen zu wälzen, die diefe Münzen Durch verweigerte Annahme
disfreditiert hätten; das Emdener Poftamt erdreijte fich fogar, bei
Bezahlung mit Mariengeld Aufgeld zu erheben.) Aber er erlangte
wenig. Die Kammer gab vielmehr an, daß der holländische Gulden
zu 31!/, Stüber nun in Halbmariengrofchen 45 Stüber fofte, und
die Provinz auf 10 und mehr Jahre mit genug Scheidemünge ver-
jehen jei. Nur foviel wurde endlich verfügt, daß die Kaffen jenfeits
der Wefer davon annehmen follten, was fie wieder im Lande aus—
zugeben in der Zage jeien; mehr verficherte dag General-Direktorium,
nicht befehlen zu fünnen.?) Bei alledem darf man nicht außer acht
lafjen, daß es feineswegs nur preußifche 8- und 4-Pfennigftüce
waren, über die man klagte. Vielmehr drangen Scheidemüngzen der
Nachbarn, bejonders Bremifche Groten, in großer Menge ein.
Die Auricher Münzjtätte fchleppte ihr Dajein noch eine Weile
dahin, geriet dabei aber in große Berlegenheiten, denn da man feine
Sceidemünze mehr loswerden fonnte, wurde Kurant gemünzt, das
zu wenig Schlagihag abwarf, ald daß davon die Münzfoften be-
itritten werden fonnten. So kam es, daß das Quartal Juni, Suli,
Auguft 1768 mit einem Fehlbetrag von 4753 Atlr. abihloß.*) Da
machte denn Salomon wieder den Borjchlag, den Reit des Scheide-
münzquantums in Sechspfennigftüde auszumünzen, aber das wollte
der König nicht zugeben, weil er, wie Krönde angab, diefe Münze
für eigene Rechnung prägen ließ. Der Generaldirektor fonnte Unger
nur raten, möglichit Schnell dem Könige eine Erklärung Salomons
1) Beitungsinferat vom 16. Mai 1768, fie bei Poſten bis 2 Ggr. anzu-
nehmen. Tit. XLIII, 24.
2) Kammerber., Aurih, 31. Mat 1768. SKrönde an Minifter v. Hagen,
28. Juni 1768.
8) Kammerber., Aurich, 14. Juli 1768. Reſkript an Krönde vom 6. Sep⸗
tember 1768. |
4) Das Folgende nad) Tit. XXV, 5. Salomon hat bis Ende November
1768 5817 Mark 12.9 Gr. Feinfilber, dann nichts mehr geliefert. Tit. XLIII, 24.
232 Drittes Buch. Fünftes Kapitel.
zu unterbreiten, daß dieſer den Kontrakt nicht erfüllen könne, be-
fonders fich aber mit dem Juden über die Rückſtände zu vergleichen,
der darauf eingehen müſſe, da er Doch Durch verzögerte Gilber-
lieferung die Schulden der Münze veranlaßt habe.t)
Als Friedrich von den mißlichen Umständen hörte, gab er, um
die Münze im Gange zu erhalten, zu überlegen, ob man nicht Die
Münzen der Nachbarn und des Neiches nachprägen könne; früher
jeien dort ja Frankfurter Sorten mit großem Gewinn gefchlagen
worden.?2) Sedenfall® meinte er damit die vor 1756 in Eleve ge-
münzten Babten.?) Aber ſowohl Krönde wie auch der Berliner
Bankdireftor Koes wieſen diefen Plan zurüd. Denn zunächft fei
das fremde Kurant nad) Konventionsfuß um 5°/, filberreicher als
das preußifche; jodann laſſe fi aber Fein Unternehmer mehr darauf
ein, fremde Scheidemünzen abzufegen, gegen die man überall einen
ftarfen Widerwillen habe. Ferner fünne der gejchicdtefte Stempel-
Schneider das fremde Gepräge nicht jo genau nachahmen, daß Die
Fremden es nicht als Nachſchlag erfennten. So habe die Nach—
prägung öſterreichiſcher Levantetaler und ruffiicher Aubel in Magde-
burg wegen Unmöglichkeit fie abzufegen bald aufhören müfjen.*)
Da aljo auch diejes Mittel nicht anwendbar erjchien, mußte
die Münze eingehen. Im Sanuar 1769 Fam Unger nad Berlin,
um feine Berabfchiedung zu betreiben, die aber ihre Schwierigkeiten
hatte, weil die Münze eben noch an 5000 Rtlr. dem Salomon
ihuldig war.?) Da alle Münzbeamten entlaffen wurden, begab fich
Unger nad) Rothenburg, wo er bei den Bergwerken Anjtellung fand.
Er erlangte von Meyer Salomon die Zulage, daß diejer auf alle
Forderungen an die Münze verzichte, Doch Hatte der Jude einen
Wechjel, der ihm von Unger auf 3000 Rtlr. ausgeftellt war, an
Joſeph Beitel Ephraim abgetreten, der Unger nach Verfallzeit des
Wechſels verklagte. 1770 bat diefer Krönde flehentlih um Er—
ftattung der Summe, denn dieſes Defizit ſei weder durch jeine noch
1) Krönde an Unger, 13. September und 8. November 1768.
2) .8.-D. an Krönde vom 29. September und 11. Oftober 1768. R. XIII, 1.
3) Bd. II, ©. 238, 239.
4) Sm.-Ber. Kröndes vom 4. Oktober 1768. Im.⸗Ber. Kröndes und Koes'
vom 10. Oftober 1768. R. XIII, 3. Über diefe Nachfchläge Näheres im IV. Bande.
5) Im.Ber. Kröndes vom 19, Februar 1769. R. XIIL, 3.
Das Scidfal des Edikt3 vom 29. März 1764 ac. 233
des Salomon Schuld, fondern durch die Unmöglichkeit, das Marien-
geld abzufegen, entjtanden. Ebenſo viel Schuld Hätte fonft auch
Krönde, der deſſen Prägung befürwortet habe. Es wurde darauf
ein Bergleich getroffen, daß von Ungers Gehalt jährlich 200 Rtlr.
‚gezahlt würden, bis die 3000 Atlr. nebjt 59 Rtlr. 10 Gr. Inter—
efjen und Koften abgetragen jeien. Bis auf 241 Rtlr. 10 Gr. wurde
bis Ende 1789 alles abgezahlt.!) Ä
Seit 1768 aljo führte DOftfriesland wieder fein monetäres
Sonderleben. Franzöfifches Goldgeld und franzöfifches und hollän-
diſches Silbergeld bildeten das grobe Kurant des Handels, während
das preußifche in zweiter Linie injofern in Betracht kam, als es
für die Sendung der Einkünfte nad) Berlin unentbehrlich war.
Doch trat dieſes Moment allmählich mehr in den Hintergrund, weil
die Übermachung der Einfünfte nach Berlin gegen Ende der Regierung
Friedrichs Thon zum großen Zeile durch Wechjelverfehr gejchah.
Was die Münzen angeht, jo hat man nad) 1768 nur ab und
zu, wenn Scheidemüngmangel eintrat, von Berlin her dieſem abge-
holfen. So 1771 und 1772 dur) Sendung von ganzen und halben
Stübern.?) Es muß fich damals in jenen Gegenden ein bemerkens—
werter Umſchwung in der Anfchauung der Bevölferung über die
Scheidemünze vollzogen haben. Als es 1777 in Oftfriesland an
Scheidemünze mangelte, hatte man vor, in Berlin für 3000 Rtilr.
filberne Sorten, wahrjcheinlilic) Mariengrofchen, und für 2000 Rtlr.
Kupfergeld prägen zu lafjen. Dagegen aber fprach fich zuerit der
Minifter v. Derſchau aus, weil die Poſt fie auf dem Halje behalten
würde, dann aber bejonders jcharf die Auricher Kammer.?) Indem
fie an die Vorgänge von 1767 und 1768 erinnerte, ftellte fie vor,
daß man in Djftfriesland gar nicht nach guten oder nad) Marien
1) Tit. XLIIL, 5 und Bericht des Oberhüttenmeifterd Unger, Rothenburg,
21. November 1789. Tit. XLIII, 24. — Über den Reſt war e3 zu einer Klage
der Witwe Salomon3 gelommen. Gent rechnete aber heraus, indem er unter-
ftellte, daß Salomon feinen Lieferungskontrakt nicht gehalten und den verfprochenen
Schlagſchatz nicht gezahlt Hätte, daß er vielmehr dem König 1022 Rtlr. ſchuldig
geblieben fei, die man nur aus Mitleid nicht eingetrieben hätte. Bericht vom
15. Oftober 1789. Tit. XLIII, 24.
23) Münzbejchreibung Nr. 1404—1407, 1413.
5 K.⸗O. an die General-FKriegslafle vom 7. Mai 1777. Borftellung
Derihaus vom 26. Mai 1777. Tit. XLIII, 10.
234 Drittes Buch. Fünftes Kapitel.
grofchen, fondern nad) Stübern rechne, und es immer fchwierig fei,
dem Volke eine unbekannte Münze genehm zu machen. Die 4-
Pfennigjtüde wären als roten wohl befannter, feien aber eben
durch jene Vorgänge außer Kredit gelommen und vom Volke auf
1/o-Stüber, d. 5. von Yo auf Yıos Ntlr., devalviert worden. 1768
habe man für 827 Rtlr. davon aus den Kaffen nach Berlin jenden
und mit 30°, DBerluft umprägen laffen müfjfen. Entweder alfo
nähmen die Kafjen fie und trügen den Berluft, oder man befchränfe
ihre Zahlfraft und bürde damit den Schaden dem Volke auf, da
dann ſofort wieder der Holländische Wechſelkurs und die Waren-
preije fteigen würden. Beſſer jei aljo, entweder nur 5000 Rtlr. in
Kupfergeld oder nur 3000 Rtlr. in einer andern Billonforte, wie
etwa doppelten oder einfachen Stübern zu prägen.!) Es find dann
wohl 5000 Rtlr. ganz in fupfernen Biertelftübern gemünzt?) und
mit dieſen die verhaßten Vierpfennigftüce eingezogen worden, wie
e3 der Generalmünzdirektor Singer am 7. Juni 1777 geraten bat.
Auch als man 1781 und 1782 filberhaltige Halbftüber prägte,
fam man über einen Verſuch nicht Hinaus: nur für 500 Rtlr. find
davon bergeftellt worden.?) Dagegen find nicht nur in den Jahren
1777, 1778 und 1779, jondern auch 1781 und 1784 Tupferne
Bierteljtüber, im legtgenannten für 500 Rtlr., von Berlin geſchickt
worden.*) Den Fleinen, leicht verlierbaren und nach furzem Um-
laufe unanfehnlichen Billonmünzen wurden auch in Deutichland
immer mehr die fupfernen Scheidemünzen vorgezogen.
I!) Kammerber., Aurich, 20. Mai 1777. Ebenda.
2) Münzbefchreibung Nr. 1434—1436.
3) Diefe Münze ift ein numismatifches Kuriofum. Da man wohl ſah,
daß die alten fürftlich oftfriefiichen Münzen beliebter als die mit preußiſchem Ge-
präge waren, ahmte man die Halbjtüber des Fürften Georg Albredht (F 1743)
nach und ließ fogar deſſen Titel troß des preußifchen Adler3 und der Jahres-
zahl 1781 oder 1782 ftehen. Münzbejchreibung Nr. 1414—1416. — Münzfuß:
324 Stück aus der 2-lötigen Mark, alfo ein 24-Talerfuß.
4, Müngbefchreibung Nr. 1437, 1438.
Schluß.
Um das Jahr 1765 war die Reorganijation des preußijchen
Münzweſens beendet. Zwar dauerte die Umprägung der Trejor-
beftände und auch die Einjchmelzung der großen Maffe des um-
laufenden Kriegsgeldes noch bis etwa 1770, aber die Münzverfaflung
und Geldgeſetzgebung waren 1764 und 1765 von neuem feitgelegt
worden. Und zwar war das in jo umfichtiger und durchführbarer
Weiſe gejchehen, daß nicht nur während der weiteren Regierung
Friedrichs, Tondern bis tief in das 19. Jahrhundert Hinein an den
damals aufgejtellten Grundfägen wenig geändert zu werden brauchte.
Nicht als ob dieſe Gejege nun troß aller politifchen, wirt-
Ichaftlihen und technifchen Änderungen ftarr beibehalten wären.
Vielmehr wurden Ddiejelben wohl danach modifiziert, aber Diele
Modififationen waren feine die Grundlage, den Münzfuß berühren
den. Sodann werden wir auf manche Fehler und Mißbräuche
unter den beiden folgenden Regierungen, bejonders auf eine unheil-
volle übermäßige Scheidemünzproduftion ftoßen; dieſe Mikbräuche
entſprangen indefjen auch nicht etwa den 1764 aufgeftellten Geſetzen
und Verordnungen, fie waren feine organifchen Übel, fondern
chronifche, e8 waren Fehler der Staatsverwaltung, nicht der Münz—
verfafjung. Nach 1806 vermied man fie, und da begann der preu-
ßiſche Münzfuß feinen Siegeslauf durch ganz Deutichland.
Die Hauptarbeit war in den ſechs Jahren 1750 big 1752 und
1763 bis 1765 geleiftet. Seitdem geht die Münzprägung in fo ruhigem
und regelmäßigem Gange weiter, daß die Alten außer der Präge-
jtatiftit nicht viel Erwähnenswertes enthalten. Daher bildet denn
die Zeit von 1765 bis 1786 die erjte Hälfte der im preußifchen
Münzwejen zufammenhängenden Epoche von 1765 bis 1806, Die
im folgenden legten Bande behandelt werden fol.
Hweite Abteilung.
Akten.
I. Generalpachtkontrakt für fämtlihe Münsftätten mit Herz Moſes
Bumperts, Mofes Iſaac und Daniel big.
Dotsdam, 6. Oktober 1755.
Abſchrift.) R. 96. 409 A.
Nadden ©. 8. M.. . refolviret, mit Dero jämmtlichen
Münzen eine Veränderung zu treffen und ſowohl diejenigen, welche
bishero verpachtet geweſen, an gewifje Entrepreneur auf eine Zeit
von vier Jahren gegen einen fejtgejegten reinen Schlagſchatz von
einer jeden Million Silber in Pacht zu überlaffen und . . mittelft
Dero . . Drdre vom 2. Octobris c. dem Oeneralmajor v. Retzow
anzubefehlen geruhet, den Generalmünzpachteontract von ſämmtlichen
ſechs Münzen, als: zu Königsberg, Breslau, Aurich, Cleve, Berlin
und Magdeburg, mit deren Müngzentrepreneurs Herz Moſes Gum-
pers & Comp. und Moſes Iſaac Sig & Comp. behörig zu ent-
werfen, denjelben aber demnächſt zur . . königlichen Approbation
und Ratification einzufenden, als haben en conformit&e angezogener
.. Ordre bejagter Generalmajor v. Retzow an einem und Die
Münzentrepreneurs Herz Moſes Gumperg & Comp. und Moſes
Iſaac Itzig & Comp. am andern Theile nach vorgängiger reiflicher
Erwägung aller Umftände gegenwärtigen Generalmünzpachtcontract
auf das zu Recht bejtändigite dahin verabredet und gefchloßen, daß
demnach die Entrepreneurs fich verpflichtet:
1. auf denen fämmtlichen jech8 f. Münzen, nämlich zu Königs-
berg, Breslau, Aurich, Cleve, Berlin und Magdeburg, alljährlich
6 Millionen an Silber, als nämlich 4285713/, Mark, die Mark
a 14 Rthlr. gerechnet, auf folgende Art ausprägen zu laffen, als:
in Königsberg 1 Million Silber, wovon die Hälfte an preußijchen
18-Örofchenftüden, die andere Hälfte an Sechjer und, falls es dem
Lande erträglich oder außerhalb Landes gebracht werden fünnte, in
1) Die Ausfertigung war gezeichnet von v. Retzow und den Unternehmern;
fie liegt nicht vor.
240 Nr. 1. — 6. Oktober 1755.
3=, 2=, 11/o-!) und 1= preußifchen Grofchenftüden; in Breslau
1 Million Silber, wovon die Hälfte an Achtzehner, die andere
Hälfte an Sechjer und, falls es dem Lande erträglich oder außer-
halb Zandes gebracht werden fünnte, an 3=, 2-, 1'/g- und 1-Kreuzer⸗
ftüden; in Aurich 1 Million Silber an 6 Schilling?) oder 4 Marien-
grofchenftüden; in Cleve !/;, Million Silber an 2-, 4= oder 8-
Srofchenftüden und 1/; Million Silber an 1- oder 2-Stüberftüden;
in Berlin 1 Million Silber, nämlich 8/10 an 2=, 4= oder 8-Grofchen-
ftüden, 0 die Hälfte in 1-Grojchen- und die andere Hälfte in
6-Pfennigjtüden; in Magdeburg 1 Million Silber, nämlich °/,, in
2=, 4= und 8-Grojchenftüden, °/,o die Hälfte in 1-®rofchen- und
die andere Hälfte in 6-Pfennigftüden; überhaupt aber alle obgedachte
Münzforten ohne die geringfte Veränderung auf denjelben Münz-
fuß und auf ebendenjelbigen Gehalt in Schrot und Korn, wie
S. K. M. bei denen Münzen verordnet und approbiret haben, und
wornach bereit3 von denen vorigen Entrepreneurs, den Ephraim
und Srändel, ausgemünzet worden, zu continuiren.
2. Bezahlen die Entrepreneurs für diefe obgedachte 6 Millionen
Silber an S. 8. M. als einen reinen Schlagfchag, vom 1. Novem-
bris des 1755. Jahres an gerechnet, jährlih 310000 Rthlr., und
zwar allemal, jo ofte fie ein VBiertheil von der ganzen obgedachten
Summa ausgepräget haben, auch ein Biertbeil von dem Schlag-
Ida mit 77500 Rthlr.
3. Engagiren fih die Entrepreneur? den Avanzo von Denen
Breslau, Berlin, Cleve- und Aurichſchen Münzen in Golde, von
. Königsberg und Magdeburg aber an Silbergelde, nämlid 2-, 4-
oder 8-Groſchenſtücken, zu bezahlen.
4. Uebernehmen dieſelbe, alle erforderlide Münzkoſten zu
tragen, die Münzbediente ſowohl als auch die Arbeitsleute zu be-
. zahlen, das Kupfergefchirr, imgleichen die erforderlihen Stempel
und Münzmaterialien auf ihre Koſten anzufchaffen und zu unter-
Halten; jedoch behalten fich diejelben vor, daß der Münzetat von
denen Salariis der Berlinfchen und Magedeburgjchen Münzofficianten
dergeftalt reguliret werde, daß folcher fich nicht höher als bei denen
andern f. Münzen eritrede.
) 11/g Groſchen gab e3 nicht.
o!
1
2) S
Generalpachtkontrakt. 241
5. Reſerviren ſich Entrepreneurs, daß ſie von denen zur Münze
erforderlichen Kupfer- und übrigen Materialien, gleichwie es bishero
üblich geweſen, die Acciſefreiheit genießen ſollen.
6. Ferner übernehmen dieſelben alle die Gelder, ſo von Cleve
und Preußen an S. K. M. Kaſſen aus denen dortigen Krieges—
und Domänenkaſſen übermachet werden und in denſelben an cleviſchem
Stübergeld oder preußiſchen Groſchen befindlich ſein ſollten, ſolches
gegen 2=, 4- oder 8-Groſchenſtücken auszuwechſeln, und zwar in
Preußen ohne Agio, in Cleve aber, ohngeachtet die Agio 6 und
mehr Procent beträget, nur gegen 3 Procent Bonification, jedoch
mit dem Beding, daß denen Entrepreneurs freijtehet, ein jolches
gleide® Quantum als fie ausgewechſelt, an Stübergeld a parte
prägen zu lafjen, ohne ©. K. M. davon einen Schlagichag zu be—
zahlen; welche Summe alsdann, wenn Entrepreneurs durch Atteſte
der f. Krieges- und Domänenkaſſen fich legitimiret haben werden,
einzig und allein berechnet wird, gleichermaßen wie jolches denen
vorigen zugeftanden worden.
7. Alle die Münzkaffenbeutel jollen dergeftalt im Gewichte
egalifiret und reguliret werden, daß an denen darin gehörigen
Stüden nichts manquiren, und überhaupt mit denen Stüdelungen
nicht anders ala nach dem von ©. K. M.. . approbirten Münz-
fuß und Diejerhalb ergangenen königlichen Cabinetsordre verfahren
werden muß.
8. Es jollen auch die 8-Grofchenftüde gehörig wardiret und
beitmöglichft ajuftiret werden, der Ueberſchuß von der Stüdelung
bei allen Münzſorten denen Entrepreneurs zuftändig fein.
9. Wie denn auch die Metalle, als Silber und Kupfer, jo
der Münzmeifter zu verarbeiten empfängt, exclusive des Abgangs,
richtig wiederum abgeliefert und alle daraus gezählte Gelder an
vorgedachte Entrepreneurs abgegeben werden jollen. Mit denen
Goldmünzen Hat es eine gleiche Bewandniß, al® vor vom Silber
gerechnet worden.
10. Submittiren ſich Entrepreneurs, daß, da auf allen Münz-
jtätten ein Grän Remedium paffiret wird, fie auch das ausgeprägte
Geld, wenn gleich an demjelben höchitens ein Grän pro Mark brutto
fehlen jollte, annehmen wollen.
Acta Borussica. Münzmwefen III. 16
242 Nr. 1. — 6. Oktober 1755.
11. Behalten fich diefelben vor, daß, wenn fie alljährlich mehr
als eine Million fein Silber auf jeder Münze ausmünzen können,
imgleichen auch, wenn Entrepreneurs vor gut befinden jollten, um
den Silberpreis und Wechſelcours nicht in die Höhe zu treiben, mit
Ausmünzung einer Million zwei oder drei Monate länger als ein
Jahr zu trainiren, folches ihnen freiftehen fol, mithin die Aus—
münzung nach Gelegenheit und erfordernden Umftänden zu betreiben;
wie denn auch, wann dieſelben finden, daß fie auf einer Münze
dag Duantum der obgedachten Million nicht ausprägen können,
ihnen erlaubet jei, jolche auf einer andern Münze zu completiren,
und fie fi überhaupt an die Zeit und an den Ort nicht binden
dörfen, weil dem ohngeadtet an S. K. M. der pro Million zu-
kommende Schlageſchatz zur Verfallzeit gezahlet wird.
12. Behalten ſich Entrepreneur vor, daß außer dieſen in
gegenwärtigem Contract feftgejegten jechg Münzen feine anderweitige
neue zu ihrem Präjudiz angeleget oder eingegangene alte wieder
gangbar gemachet werden jollen.
13. Rejerviren ſich Entrepreneurs, daß alle DOrdres und Prä-
rogativen, fo die vorige Münzentrepreneurs erhalten haben, ebenjo,
als ob fie auf ihre Namen und ihnen zum Beſten ertheilet worden
wären, angejehen und darüber gehalten werden fol.
14. Verlangen Entrepreneurs, daB das in der Berlinjchen
Münze aus der Mansfeldfchen Gewerkichaft fallende Silber um den
bishero feitgejegten Preis ihnen gleichfalls geliefert werden müſſe.
15. Auch verlangen Ddiefelben, daß die auf denen f. Münzen
geprägte preußifche Grofchen oder Kreuzergelder, gleichiwie e8 denen
vorigen Entrepreneurs accordiret worden, auf allen königlichen Kaſſen
des Drts, wo fie gejchlagen worden, überhaupt aber in Wechjel-
zahlungen angenommen werden jollen; aller Orten, wo dergleichen
bisher acceptable gewejen, curfiren dürfen; dahingegen aber das
ſächſiſche Kreuzergeld nicht allein in feinen Wechjelzahlungen ange-
nommen, jondern auch diejelben ſowohl als andere laut königlicher
Edicte reducirte Münzforten nicht paffiret und aus ©. 8. M. Landen
zurücdgejendet, auch in wiederholtem Contraventiousfall confisciret
werden follen. | j
16. Rejerviren ſich Entrepreneurs, daß an alle Poſt⸗, Accifes
und BZollämter rejcribiret werde, wie fie dahin zu fehen, daß bei
- Seneralpachtlontratt. 948
namhafter Strafe fein Silber und Gold aus denen biefigen nad)
fremden Landen paffiret werden möge; und damit auch hierunter
fein Unterfchleif vorgenommen werden kann, fo fol fowohl alle das
güldifche Silber an die Entrepreneur zur Scheidung geliefert, als
auch von feinen andern Leuten Silber unter feinem Vorwand außer
der- Münze gefchmolzen und gefchieden werden, ausgenommen der
fönigliden Gold- und Silbermanufaktur, imgleichen denen Golbd-
ſchmieden dasjenige, was fie zu ihrer Arbeit bemöthiget find, zu
Schmelzen und zu fcheiden erlaubt fein ſoll. |
17. Soll das Boftporto von denen Metallen, fo zu denen k.
Münzen geliefert werden, fowohl was in Paqueten, Beuteln oder
Fäſſern befindlich, nicht nach dem Duanto und Werth, fondern nach
dem Gewichte und gleich andern Kaufmannsgütern pro Pfund be-
zahlet, auch daß das Poſtporto jo reguliret werde, wie es bereits
denen vorigen Entrepreneur Ephraim & Comp . . iſt accordiret
gewefen. |
18. Imgleichen bitten Entrepreneurs, daß die aus dieſem
Seneralcontract aller Münzen formirte Specialcontracte an feinen
andern mehr als an die Münzdirectores und Rendanten communi—
ciret werden, wie auch daß die Contracte und Generalberechnungen
nur immediate an ©. 8. M. und an den Generalmajor v. Nebom,
als welchen Allerhöchftdiefelben zur Direction Ddiejes importanten
Werks denen. Entrepreneurs . . accordiret haben, eingejandt werben
dörfen.
19. Verlangen Entrepreneurs, daß diejenigen Münzbedienten
und Officianten, ſo bei denen Münzen unbrauchbar und überflüſſig
ſind, von dem Generalmajor v. Retzow, wiewohl mit Genehmhaltung
S. K. M., dimittiret und andere geſchicktere und brauchbare, ſo viel
wie nöthig, angenommen werden können. Im Fall aber nach ge»
ſchehener Regulirung des Berlinſchen und Magdeburgſchen Salarien-
Etats fernerhin ein decourt bei denen königlichen Münzofficianten-
Salariis entftehen follte oder eines Münzofficianten Pla vacant
würde und berjelbe nicht wieder zu bejegen nöthig, jo verpflichten
fig die Entrepreneurs, das Daher entſtehende vacante Salarium
zum Beſten des . . E. Intereſſe zu verrechnen und dem ſtipulirten
Schlagſchatz beizufügen.
16*
244 Nr. 1. — 6. Oktober 1755.
20. Engagiren fih Entrepreneurs einen Generalwardein an-
zunehmen und auf ihre Koſten zu falariren, welcher die Münzen,
jo ofte e8 die Nothwendigkeit erfordert, bereifen und die darin be-
findlide Stod-, Tiegel- und Barrenproben eraminiren und probiren,
auch von deren Befinden feinen pflichtmäßigen Bericht abftatten ſoll,
damit alle Münzſorten accurat und aufridtig nah S. 8. M...
approbirten Münzfuß ausgeprägt werden. Dabingegen für den—
jelben ©. K. M. einen freien Vorſpannpaß zu denen höchitnöthigen
Reifen ertheilen.
| 21. Obligiren fi) Entrepreneurs, alljährlih eine Million an
Golde successive entweder in Friedrichsd'or prägen zu lafjen oder
jo viel und, wo es möglich, noch mehr an Friedrichsd'or gegen 2=
und 4-Grojchenftüde mit 11/,9/, Agio zu liefern; bitten fich dabei
aus, daß ſogleich nad Ablieferung einer Summa Goldes ihnen
gegen gehörige Legitimation durch einen Schein vom Rendanten der
Münze das Silbergeld ausgezahlet und dazu die Anweifung gegeben
werden möge. Dabhingegen
22. Nejerviren fich diejelben, daß allen Müngofficianten ihr
Eid dahin erneuert werde, daß fie auf ihr Gewiflen mit denen
Entrepreneur handeln und überall der ihnen ertheilten k. Snitruc-
tion gemäß das ihrige nach wie vor gehörig bejorgen follen; wie
\olches auch denen vorigen Entrepreneurs accordiret worden.
23. Falls es fich ereignen follte, daß diejelben mehr Silber
wegen guten Preis vorräthig angejchaffet hätten, als fie im Stande,
fogleich zu vermünzen, auch ihnen, gleich denen vorigen Entre-
preneurs accordirt gewejen, durch die Kammern, auf Einlieferung
des vorrätbigen Silbers, nach deffen innerlihem Werth der nöthige
Vorſchuß ad interim geleiftet werden joll; weshalb fie die nöthige
Drdres an die Kammern ergehen zu lafjen bitten.
24. Sollen denen Entrepreneur bei denen Münzen die Ef.
Magazine zur Aufbehaltung ihrer Materialien und Geräthichaften,
wie auch die nöthige Wohnungen für fie und ihre Bedienten ein
geräumet werden.
25. Berbleiben die 2 Grän Borbeihidung auf den Fuß, wie
fie bisher gebräuchlich gewefen, nämlich denen Entrepreneurs zum
Beiten.
Generalpaditlontraft. 245
26. Bedingen ſich Entrepreneurs einen freien Paß für fich
und ihre Bediente, weil fowohl fie als das Silber durch hiefige
und fremde Lande paffiren müfjen.
27. Berbinden fich diejelben, vorerft auf zwei Jahre lang,
diefen Contract zu continuiren und vom 1. Decembris a. c. den
Anfang zu machen, jedoch mit dem Beding, daß die Münzen ultimo
Octobris c. gejchloßen und ihnen vier Wochen vorhero geräumet
werden, damit die Entrepreneur die nöthige Materialien und Uten—
filien nah und nah in die Münzen einbringen können. Auch
engagiren fich diejelben noch ferner dahin, daß, im Fall fie nicht
ein halbes Sahr vor Ablauf diefes Contract® von ihrem Engage—
ment fich losjagen, dieſelbe verbunden fein jollen, diefen Contract
nah allen Punkten und Claufuln noch auf zwei Jahre weiter zu
continuiren, folglich folchen auf vier Jahre feit und unveränderlich
zu halten; verjprechen auch zugleich, daß fie ihr möglichites Be—
Streben dahin anwenden wollen, fernerhin fo lange, als e8 ©. K. M.
in Gnaden gefallen möchte und es fich thun läßt, dieſe ſämmtliche
Münzen mit der Lieferung zu fourniren.
28. Engagiren fich auch obgedachte Entrepreneurs, damit denen
abgehenden fein Schade zugefügt werden möge, alles Silber, Kupfer
und Materialien, jo auf denen Münzen vorräthig und ihnen zuge-
börig, denenjelben abzunehmen und baar zu bezahlen, nämlich das
Silber die Mark fein à 14 Rthlr., wie jolches im Anfchlage auf-
geführet, das Kupfer und übrige Materialien nach dem Werth und
Preis, wie diefelben fich legitimiren werden, daß fie jolches be-
zahlet haben. |
29. Schließlich rejerviren fich Entrepreneurs, daß fie. wegen
diefer wichtigen Entreprife und damit fie folche ohnturbirt gehörig
ausführen können, auch von allen und jeden ohnangefochten bleiben,
und in erheblichen Fällen gegen dieſelben fie lediglih von ©. K.
M. . . Perſon immediate und von dem Generalmajor v. Retzow,
als welchem, wie gedadt, ©. 8. M. die Direction dieſer confi-
derablen Entreprije anzuvertrauen geruhet haben, dependiren jollen.
Und verfprechen die Entrepreneur annoch, daß fie vorgedachtem
Generalmajor jederzeit treulich anzeigen und durch die Courszettel
beweilen wollen, wie der Wechjelcourg und das Negotium Des
Goldes und Silbers befchaffen, und, im Fall derjelbe um ein merk»
y
246 Nr. 2. — 20. Oktober 1755.
liches mit Continuation fallen follte, alsdann noch ein mehreres in
Golde an Friedrich#d’or oder Ducaten ausprägen zu laffen, als fie
fi in diefem Contracte anheifchig gemacht haben.
2. Promemoria des Herz Moſes Bumperts über Ausbreitung
preußifcher Münzen in Polen.
O. D. (etwa 20. Oftober 1755).
Abſchrift. R. 96. 409 A.
Der wahre Nuten, jo S. 8. M. Landen und Unterthanen
dadurch zumächjet, wenn es dahin reguliret würde, daß die im
S. K. M. Landen gefchlagene 8-, 4-, 2-Grofchenftüde, auch pol-
nifche Gelder in Polen und ganz Sachſen, auch in der Leipziger
Steuer angenommen, - Dahingegen wiederum die ſächſiſchen 4= und
2-Groſchenſtücke allenthalben in ©. K. M. Kaſſen, das jächfifch-
polnifche Geld aber nur in Preußen und in Schlefien denen in
biefigen Landen gemünzetes polnifches Geld [fo] gleich geachtet würde,
folder würde in folgendem beftehen.
1. Die Annehmunge der ſächſiſchen Gelder kann ©. 8. M.
Landen feinen Schaden bringen, indem bereits auf hieſigen k. Münzen
jo viele Silbergelder ausgemünzet worden, daß fie die in Sachjen
nach dem neuern Münzfuß gemünzte Gelder mehr als zehnmal über-
treffen; Ddesgleichen find bereit viel mehr polnifche Gelder in ©. R.
M. Landen als in Sachſen gefchlagen worden; wird alſo Sachſen
viel eher mit preußifchem Gelde überſchwemmet, als S. K. M. Lande
mit Jächfiichen Geldern werden überhäufet werden. Vielmehr werden
jolche zurüdbleiben müffen, wie in $ 4!) angeführt.
S. K. M. Unterthanen werden durch die gejchehene Egalifirung
beiderjeit8 k. Gelder profitiren, indem fie die Agio gewinnen, fo
bishero die fächfiiche Steuer und andere Gelder gegen bie preußiſche
Gelder gethan haben.
2. Die in S. K. M. Landen geſchlagene polniſche Gelder,
nämlich Kreuzer, haben bis dato 6 à 7 Procent gegen diejenigen
polnifchen Gelder, jo in Leipzig gemünzet, verlieren müffen, ohn-
geachtet die preußifchen um 1*/, Procent en valeur intrinseque!)
1) In der Bufammenfaffung am Schluffe diefes Promemoria,
2) Vorlage: „instrincsit“, |
Freier Geldverlehr mit Kurſachſen. 247
befjer als die jächfifche; welches dann auch hierdurch cejfiren würde.
Die Urfachen, woher es entjtanden, daß die polnischen Gelder, jo
in Sadjjen gemünzet, die angeführte Agio gegen die preußifchen-
polnijchen Gelder bis dato gewonnen, find dieſe. Die Sachfen und
Polen haben das in Hiefigen Landen gemünzte polnifche Geld nicht
annehmen wollen, aus Urſache, weilen die in ſächſiſchen Landen ge»
münzte Gelder nicht in biefigen Landen curfiren dörfen. Da nun
nah Schlefien und Preußen von denen Polen ihre Landesproducte
zum Verkauf gebracht werden, die Bezahlung aber davor an ihnen
in folchen Geldern gejchehen muß, wo fie wiederum Waare in Leip-
jig p. vor kaufen können, die Goldfpecie® auch bereitS jo wenig
vorhanden, daß fie nicht Hinlänglich find, den zehnten Theil damit
zu bezahlen, jo haben die jächfiichen-polnifchen Gelder nothwendig
wegen ihres ftarfen Gebrauchs im Agio fteigen müfjen, indem Die
Schleſier und Preußen diefelben aufjucdhen, um damit die polnijche
Kaufleute contentiren zu können. Ob man fich zwar unterfangen,
E 8. M. vorzutragen, daß diejes dadurch gehoben werden könnte,
wenn die Ein- und Durchfuhre der fächfiich-polnifchen Gelder in
und durch E. K. M. Lande verboten würde, fo muß doch als ein
treuer Untertban mit Wahrheit anzeigen, daß jolches nicht dadurch)
gehemmet wird, denn wenn der Verbot noch jo jcharf, jo läffet es
fi doch nicht Kindern, daß nicht heimlich viel polnifch Geld ein-
geführet werde, indeme folches nothwendig gebrauchet wird, weil
man fein anderes bis dato hat, womit man die polnifche Producte
bezahle, und welches Schlefien und Preußen doch nothwendig ge-
brauchen, weil ein großer Theil ihrer Handlung darin bejtehet, daß
die Bolen die in hiefigen Landen gemünzte Gelder nicht angenommen
und alfo die holländifche Ducaten zu einem hohen Preis haben an—
nehmen müſſen; jo ift daraus entftanden, daß die in Holland ge—
münzte Ducaten bereits jo hoch im Agio geftiegen, daß diejelbe bei
ihrer Ducatenmünze weit mehr als S. 8. M. bei der Friedrichsd’or-
münze profitiren, und find dadurch die Goldmüngzungen in S. K. M.
Landen gehemmet worden.
3. Profitiren E. 8. M. Lande auch hierdurch, daß man die
Hamburger und Holländer pp. Wechfel um eben denjelben Preis
wird erhalten können, als man bis dato folche in ſächſiſch-polniſchem
248 Nr. 2, 3. — 20. Dftober 1755 — 23. Januar 1756.
Gelde bezahlet Hat und alſo Hierdurch mit der Zeit 2 à 3 Procent
werden heruntergebracht werden. Und da
4. die fchlefiiche und preußijche Länder denen Polen zu ihrer
Handlung ſehr gelegen find, fo werden diejelben auch diefe Hand-
lung ftärfer an fich ziehen, welche fich, weil fie die preußifche Gelder
in ihren Landen nicht haben gebrauchen fünnen, fehr ftarf nad
Danzig und Leipzig gezogen hat.
5. Wenn Die preußifchen=polnijchen Gelder von denen Sachjen
und Polen angenommen werden, jo werden nicht alleine dadurd)
die in ©. 8. M. Landen noch befindliche Ducaten und Goldfpecies
conferviret, fondern aud, da ©. K. M. Untertfanen mit denen
Polen in ftarfer Handlung ftehen, in Polen aber noch vieles Gold
vorhanden, jo wird man dadurch im Stande gejeget werden, dieſes
in ©. 8. M. Lande gegen das preußijche-polnifche Silbergeld zu
ziehen.
Kürzlich ift nach angeführten Punkten der wahre Nußen von
Egalifirung beiderjeits k. Gelder Diefer:
1. da noch viel Gold und Silber in Polen vorhanden und man
dadurch im Stande gejeget wird, jolches gegen die preußijchen-
polniſchen Gelder an ſich zu bringen, man alfo nicht nöthig
hat, die Engelländer, Holländer, Hamburg durch Erhöhung des
Gold- und Silberpreifes und Wechfelcours rei) zu machen,
und aljo der Gold- und GSilberpreis, auch der Wechjelcours
um ein merfliches heruntergefeget werden kann; wobei nicht
alleine die Kaufmannfchaft, jondern auch das Publicum fehr
vieles profitiret;
2. wird bei der preußijchen und jchlefifchen Handlung jährlich
mehr als 100000 Rthlr. an der Agio profitiret, welche bis
dato bat bezahlet werden müfjen;
3. wird dadurch aud) die polnische Handlung in ©. 8. M. Landen
verftärfet ;
4. werden auch die polnifch-fächfiichen Gelder nicht nad) ©. K. M.
Landen, auch nach Polen geführet werden, indem fie nicht
befjer alsdenn als die preußifchen find, und doch fo viel, als
das Porto beträget, denen Bolen werden theurer zu ftehen
fommen.
Prägung mit fächlifchen Stempel. 249
Sollten nun E. K. M... agreiren, und es würde im Stande
gebracht, daß die preußiſchen-polniſchen Gelder denen ſächſiſch—
polnifchen Geldern in Sadjen und Polen gleich geachtet und ge-
nommen werden, jo könnten auch die preußifchen Achtzehner mit
den jächfifchen Achtzehnern auf gleichen Fuß ausgemünzet werden,
und würde ich dadurch im Stande gefeget, E. K. M. 10000 Rthlr.
jährlich an Schlagſchatz vor das erjte mehr zu bezahlen, welches
auch noch mit der Zeit, wenn nämlich der Wechjelcourg und Agio
gehörig reguliret, um eine confiderable Summe vermehret werden kann.
— — — ——
3. Kabinettsordre an den Beneralmajor v. Retzow
über Prägung mit fächfifchem Stempel.
Berlin, 23. Januar 1756.
Abichrift. R. 96. 409 B.
Ihr habt aus der abjchriftlichen Anlage mit mehrern zu er—
jeden, was der Kaufmann Schwindt!) & Comp. zu Königsberg in
Breußen wegen der Freiheit, ein gewiſſes Quantum an jächfiichen
Uchtzehnern durh Meine Lande ohngehindert, doch ohneröffnet,
nach Liefland führen zu dörfen, vorgeftellet und gebeten hat. Da
Ich nicht gerne von Meiner einmal vorhin genommenen Refolution
abgehen möchte, inzwilchen dennoch gedachten Kaufleuten darunter
in gewiſſer Maße behülflic) jein möchte, damit diejelbe den von
ihnen angegebenen Schaden vermeiden könnten, jo Habt Ihr zu er-
wägen und mit dem Münzjuden zu fprechen, ob nicht die Einrichtung
bei der Münze zu Königsberg jo gemachet werden könne, daß unter
dem Quanto der Achtzehner, welches erwähnter Münzjude vermöge
feines getroffenen Contracts zu Königsberg ausmünzen -läfjet, ein
Duantum von 100000 Rthlr., und zwar nicht mit Meinem, jondern
mit dem ſächſiſchen Stempel, auf eben die Art und auf gleichen
Fuß und Gehalt fowie die ſächſiſchen Achtzehner jeind, welche zu
Leipzig ausgepräget werden, ausgemünzet und alsdann obgedachten
Kaufleuten gegen Bezahlung und fonder daß einiger Eclat davon
entjtehe, überlaffen werden müßte, Damit jelbige in ihrem darunter
babenden Handel nicht behindert werden.
1) In der Vorlage: Schwind.
250 Nr. 4, 5. — 30. Januar — 19. Februar 1756.
4. Immediateingabe des Llevifchen Münzdirektors v. Dieft über
den zu hohen Gewinn der Bumperts und Conſ.
Lleve, 30. Januar 1756.
Abſchrift. R. 96. 409 B.
In dem mit denen neuen. Münzentrepreneur® Gumperg und
Mojes Iſaac gejchloffenen Münzceontract haben diefe artic. 17 ſich
engagiret, alle nach Berlin gehende f. Revenuen in 2-, 4= und 8-
Groſchenſtücke gegen 3 Vrocent zu verwechfeln, dabei aber ſich aus-
bedungen, außer der in dem artic. 1 bereits ftipulirten !/, Million
Scheidemünze, zu Vergütung des Verluftes, weil bishero in Berlin
die Kafjenforten gegen 6 Procent verwechjelt worden, darüber noch
jo viel in 2-Stüberftüden gratis oder ohne Schlagfchag zu bezahlen,
auszumüngzen, als fie bei denen k. Kaffen wirklich vertaufchen werden.
Da ih nun finde, dag E. K. M. bei diefem Satz allein ratione
des Schlagichates 81000 Rthlr. verlieren, denen Entrepreneur aber
diejer Profit anheimfällt, gleichwohl aber dadurch mehr als noch
einmal fo viel an Scheidemünze als Berlinſch Geld, nämlih an
Scheidemünze 1083855 Rthlr. und an Berlinfchem Gelde !/, Million
ausgemünzet, mithin das Qund damit jehr überjchwemmet und der
Cours je länger je mehr verdorben wird, fo kann ich nicht umhin,
alg ein treu verpflichteter Diener und weil ih E. K. M. Intereſſe
vorzüglich” zu beaugen und zu befordern jchuldig bin, ſolches aus
bloßem Dienfteifer biemit . . anzuzeigen und folgendergeftalt zu
detailliren.
Die Entrepreneur haben nämlid) von denen Hiefigen Kaffen
jährlich in circa zu vertaufchen 450000 Rthlr., und die dafür aus-
zumünzende 2-Stüberftüde bringen nad) dem ——
Avanzo . . 28 Procent;
nehme ich aber hiervon ab das Kupfer und
alle vorfommende Münzunkoften a. . 7 PBrocent,
ferner die 3 Procent, welche die Berlinfche
Gelder fonft mehr getragen. . ». ». 3 u 10 ,
jo bleiben Avanzo 18 Procent,
mithin bringen diefe 18 Procent von denen in circa 450000 Rthlr.
deductis deducendis an Avanzo 81000 Rthlr. jährlid) und alfo
von denen ftipulirten vier Contractsjahren überhaupt eine Summe
Die clevifche Scheidemüngprägung. 251
von 324000 Rthlr., welde €. K. M. verlieren, die Entrepreneurs
aber durch den 17. artic. ftatt des vorgegebenen Verluftes gewinnen.
Dahero E. K. M. ich lediglich . . anheimftelle, ob Allerhöchjtdiefelben
bei fo bewandten Umftänden . . zu rejolviren geruhen werden, zum
Beiten des Landes es bei der in dem 1. artic. ftipulirten 1/, Million
Sceidemünze einzig und allein zu belafjen oder, falls der 17. artic.
bleiben fol, den davon fommenden Profit der 81000 Rthlr. jähr-
lich zu Dero . . Dispofition einzuziehen und denen Entrepreneurg
Dagegen die 6 Procent Agio vergüten zu lafjen.
5. Immediateingaben des GBeneralmajors v. Retzow gegen die
Ungaben Diefts vom 30. Januar 1756, betreffend die Llevifche
Scheidemünzprägung.
Potsdam, 19. Februar 1756.
Urſchrift. R. 96. 409: B.
=
Da E K. M. bei Erhaltung derer Quartalertracte von denen
ſämmtlichen Münzen mir ein PBromemoria und dabei gelegte Nach»
weilung, jo von dem Münzdirector v. Dieft zu Cleve an Höchft-
diefelben eingejandt, zu eraminiren und die Sache ſelbſt dergeftalt
zu bejorgen befohlen, als es Höchitdero Dienſt und Intereſſe er-
fodern, jo Habe ſolcher .. Drdre vom 9. hujus zufolge die von
dem p. dv. Dieft eingefandte Nachweilung genau erwogen, auch das
Werk jelbjt in feiner Connexion betrachtet, wobei ich entdedet, daß
des p. vd. Dieft angefertigte Balance falſch und 26000 Rthlr. jähr-
lid) mehr gerechnet, als der wahre Ertrag an fich fein kann, wie
die Beilage sub A. mit mehrern bejaget.
Damit aber E. 8. M. von diefer Sache und deren wahren
Beſchaffenheit völlig convinciret werden, jo ſehe mich genöthiget, Die
Umftände davon genau zu Ddetailliren.
Als Höchitdiefelden mir die Contracte mit denen Münz-
entrepreneur® Gumperg und Conſorten auszufertigen und das ganze
Münzgefchäfte zu reguliren . . befohlen, jo ſetzten Höchſtdieſelben
feft, daß, wenn die neuen Entrepreneurg ein Plus von 180000 Rthlr.,
inclusive der Million Gold auszutaufchen, und alſo in vier Jahren
720000 Rthlr. mehr geben, als der Ephraim wirklich abzugeben
252 Nr. 5. — 19. Februar 1756.
verjprochen, die Kontracte darüber mit denenfelben dergeftalt aus—
gefertiget werden follten, daß denen neuen’ Entrepreneurs alle die
beneficia, fo dem Ephraim und Conſ. verjprocen, zu Theil werden
und auf folden Fuß mit jelbigen contrahiret werden jollte. Da
fih nun in dem Ephraimfchen Contract $ 7 fand, daß, weil Die
Entrepreneurs fchlechte Gelder von dem Quanto, welches zu denen
Berlinfchen Generaltaffen aus Cleve übermachet werden muß, aus—
taujhen und dafür nur 3 Procent bonificiret befommen follten,
ohnerachtet unter 6 PBrocent es nicht verwechjelt werden fünnte, da=
für ihnen aber erlaubet würde, 300000 Rthlr. Silbergeld ohne
Schlagefhag bei der Cleviſchen Münze auszuprägen, jo habe zwar
diefen Punkt bei dem neuen Contract auch befolget, jedoch, da
300000 Rthlr. auszutaufchende Gelder feitgejeget, hat es mir un—
möglich gefchienen, daß die Summe davon jo viel betragen Fünnte,
weil von denen Zöllen und Domänen auch gute Gelder einkommen
müffen. Es ift demnach in dem neuen Contract zu Verhütung aller
Unterfchleife feftgefeget, daß denen Entrepreneurs nichts mehr an
Stübergelde ohne Schlageſchatz pajliren folle, als was dieſelben
wirklid mit Atteften von der p. Kammer amgeigechielt zu Haben,
beweijen können.
Da nun aber der p. v. Dieft das Quantum, welches jährlich
ausgetaujchet werden joll (dafern deſſen Satz richtig), auf 450000 Rthlr.
firiret und denen Entrepreneurs nichts mehr als 300000 Rthlr.
auszutaufchen im Contract angerechnet find,!) indeffen felbige alfo
150000 Rthlr. mehr umjegen und ebenjo viel Stübergeld dafür
mehr ſchlagen lafjen, jo fünnen fich felbige nicht entbrechen, den von
diefen 150000 Rthlr. betragenden Schlagefhag von 10832 Rthlr.,
wie die Nachweifung sub B. bejaget, an E. 8. M. zu bezahlen.
Damit aber Höchitdiejelben völlig Sich informiren können, warum
diefe 300000 Rthlr. ohne Schlagefhag auszuprägen im Contract
feftgefeget find, jo rühret folches daher, daß, weil die Entrepre-
neurs in ihrem übergebenen Generalplan von allen Münzen das
ganze Avanzo von dem Stübergelde, und zwar ohne Agio, in NRech-
nung gebracht, ihnen dagegen die Ausprägung von 300000 Rthlr.
als ein Beneficium gelaffen worden, nachdem fie jährlich 180000 Rthlr.
und aljo in vier Jahren 720000 Rthlr. gegen die Ephraimjche
9) Davon fteht nicht3 im Kontrakt.
Die clevifche Scheidemünzprägung. 253
Sontracte mehr zahlen. Hierüber giebt die Beilage sub C. ein
näheres Licht.
Beilagen.
A.
Balance über 450000 Rthlr. Stübergeld, wenn folche, ohne
daß davon ein Schlagefchaß bezahlet wird, ausgepräget werden und
Dagegen ebenſo viel Silbergeld mit 3 Procent Agio ausgetaufchet
wird, was effective dabei überjchießt.
101?/, Stüd Hweijtüberjtüde, oder 3 Rthlr. 9 Gr., wiegen
eine Mark cölnisch, die Mark hält fein Silber 3 Loth; nun wiegen
450000 Rthlr. 133333 Mark, ift alfo darin fein Silber 25000 Marf.
Es wird aber die feine Mark zu 18 Rthlr. ausgemünzet, und da
die feine Mark im Ankaufe mit 14 Rthlr. bezahlet wird, alſo be-
träget der Profit u — Mark 4 Rthlr., folglich von der ganzen
Summe . . . ... 100000 Rthlr.
Hiervon gehen ab:
an Kupfer und Münzunkoſten laut des Director
v. Dieft eigenem Anfchlag & 10 Procnt . . 45000 „
Bleibt veiner Überfhuß 55000 Rthlr.
Da nun der p. v. Dieft. fäljchli bei S. K. M. angezeiget,
daß bei einer Ausmünzung von 450000 Rthlr. Stübergeld
81000 Rthlr. überſchieße und es doch wirklih nicht mehr als
55000 Rthlr., wie gezeiget worden, beträget, fo Hat derfelbe mit
Unrecht und wider die Wahrheit 26000 Rthlr˖ zu viel bei dem
Ueberſchuß von obigen Quanti Ausmünzung und Ummechjelung all-
jährlich) angerechnet.
B.
Balance, was von 150000 Rthlr. Stübergelde ©. K. M. an
Schlageſchatz ausgezahlet werden muß.
Sn 150000 Rthlr. Stübergelde iſt an fein Silber 8333 Mark,
das Mark 14 Rthlr. und wird zu 18 Rthlr. ausgepräget, ift alfo
4 Rthlr. pro Mark fein Avanzo, in summa . . 33332 Rthlr.
Hiervon gehen ab:
1. laut des Director v. Dieſt Anfchlag
an Kupfer und Münzuntojten
T Brocent . . > 2 00.20... 10500 Rthlr.
254 Nr. 5. — 19. Zebruar 1756,
2. Agio & 6 Procent. . - . . 9000 Rthlr.
3. an Provifion für den Entrepre-
neuer 1 Brocent. - ©. 2.8000 „ 22500 Rthlr.
bleiben demnah an Schlageihat zu entrichten 10832 Rthlr.,
dafern des v. Dieft angegebener Sa gegründet, daß außer denen
300000 Rthlr. in Eleve umzumwechjelnden Stübergeldern die Entre-
preneurd annoch 150000 Rthlr. über befagter im Contract feft-
gejegten Summe umwechjeln und ausprägen laffen müſſen.
| C |
Balance, was bei der in Generalmünzcontract zum Grunde
gejegten Umtaujchung gegen 3 PBrocent und davor ohne Schlage-
ha auszumünzenden Summe von 300000 Rthlr. Stübergelbder
nach Abzug derer Koften überfchießet.
101!/, Stüd HZweiftüberftüde, oder. 3 Rthlr. 9 Gr., wiegen
eine cölnifche Mark; eine Mark hält an fein Silber 3 Loth.
300000 Rthlr. wiegen 88888 Mark 7 Loth; darin find an
fein Silber 16666 Mark 9 Loth. Da nun die Mark zu 18 Rthlr.
ausgemünzet wird, jo fchießet bei einer jeden Mat 4 Rthlr.
zz Rthlr. Gr.
bee nn. 66666 4
Hiervon gehen ab:
laut des Director v. Dieft Anfchlag an
Kupfer und Münzuntoften, auch Agio,
: fo die Entrepreneur verlieren, zu»
fammen 10 Procent . . . . . . 30000 Rthlr.
In dem von denen Entrepreneurs über-
gebenen Generalmüngzplan. haben fie von
denen in Cleve auszumünzenden
.. 500000 Rthlr. Stübergeld die ganze
Auvanzo ©. K. M. berechnet und feine .
. Ugio abgezogen, welche & 6 Brocent bier | We;
in Anfchlag fommt mt . . ... . 830000 „. 60000 —
Würden aljo die Entrepreneurs bei denen ange-
geführten 300000 Rthlr. gewinnen. . . . 2. . 6666 —
Die cleviihe Scheidemünzprägung. 255
TI.
Nachdem ih E. K. M. in meinem heutigen . . Bericht Die
wahre Beichaffenheit der von dem Münzdirector v. Dieft zu Cleve
an Höchſtdieſelben eingejandten unrichtigen Balance gemeldet, To
muß bierdurch noch anzeigen, daß diefer Director v. Dieft fich nicht
als ein ehrliher Mann und treuer Diener verhalten; denn, wenn
derjelbe Höchitdero Dienft zum Augenmerk gehabt, wie er fich deſſen
rühmet, jo hätte er & 8. M., als er Höchitdenenjelben den
Ephraimfchen Contract zur Konfirmation vorgeleget, billig anzeigen
jollen, daß, anftatt denen Münzentrepreneurs nur 1 Brocent gehöret,
und wovon fi der Gumperg und Conſ. auch in ihrem neuen
Contract begnügen, der Ephraim über alterum tantum gewonnen,
weil er laut Contract nur 50000 Rthlr. jährlich bezahlet, ohn-
geachtet da8 Avanzo von Cleve beim Stühergelde 104000 Rthlr.
jährlich beträget, folglich der p. v. Dieft ganz gerne zugelafjen, daß
E. 8. M. in vier Jahren 216000 Rthlr. allein zu Cleve, auf denen
fämmtlichen Münzen aber 720000 Rthlr. verlieren follen. Da aber
derjelbe anjego mit feinem eingefchidten falſch ausgerechneten Plan
angeftochen kommt, auch darin fich nicht undeutlich merken läſſet, daß
feine Abficht dahin gegangen, mich entweder als einen Ignoranten
oder aber als einen Menjchen, der Nebenabfichten hätte, abzumalen,
auch wohl durch eine folche subtile malice, wozu ihn andere In—
triguen verleiten mögen, intendiret haben mag, €. K. M. einen
Soupcon gegen mich zu erweden, jo muß ich Höchjtdenenfelben . .
überlafjen, ob des p. v. Dieft Conduite in Unjehung des. faljch
ausgerechneten und eingefchidten Plans nicht zu reſſentiren nöthig
fein möchte, weil fonft der ehrlichſte Mann, der bei allen feinen
Handlungen die. probit& zur Norm bat, beftändig risquiren und
ohne Satisfaction derer fo Schwarzen Verleumdungen eine jo theuer
erhaltene Reputation ventiliret fehen muß, auch überdem, wenn das
Münzwefen in gehöriger Ordnung erhalten werden fol, eine ordent-
liche Subordination bei denen Müngbedienten erfordert wird.
In diefem nunmehro leider aus wohl bemerkten Urfachen fo
intricat gemachten Münzwejen find jo vielerlei Intrigen verborgen,
welche meiner Feder zu gefährlich ſcheinen und meinen ae für
E. K. M. Intereſſe gänzlich ermüden.
256 Nr. 6, 7. — 2. März — 1. April 1756.
6. Immediatberiht des Cleviſchen Münzdireftors v. Dieft über
den Schlagſchatz.
Lleve, 2. März 1756.
Urſchrift. R. 96. 409 B.
Aus E. KM... Ordre vom 21. Februarii a. c. habe mit
innigfter Wehmuth und Betrübniß erjehen, daß Allerhöchftdiefelben
meine Balance wegen der Ausmünzung von 450000 Rthlr. Stüber-
geld unrichtig befunden, indem nicht mehr als 55000 Rthlr. übrig
verbleibe und, wenn die dagegen ſonſt zu bezahlende 6 Procent
Agio gerechnet werden, die Entrepreneur nur einen Profit von
etwa 6666 Rthlr. erhielten. E. K. M. geruben, mir zu allerhöchften
Gnaden zu Halten, wenn ich zuvorderſt biemit Heilig conteftire, daß
ich diefe Balance aus bloßem Dienfteifer und vermöge der mir ob—
liegenden Pfliht, E. K. M. . . Intereffe zu befördern, . . einge-
jandt, als wozu. mich der Umftand bewogen, da nämlich in dem
vorigen Contract eine gewilje Summa an Stüber gratis auszuprägen
feftgejeget, in dem jegigen Contract aber indeterminate, und zwar
jo viel Stüber gratis auszumünzen accordiret ift, als die Entrepre-
neurs bei denen königlichen Kaſſen wirklich verwechleln und mit
Scheinen beweijen werden; und dahero würde die Balance folgen-
dergeftalt ausfallen, nämlich:
Rthlr. Gr. Bf.
7 Markt 2%/, Loth, nach dem feftgefegten Münzfuß
‚ausgemünzt zu 18 Nthlr., betragen. . . . . 128 12 9
Dieje 7 Marf 21/, Loth often denen Entre-
preneurs à 14 Rthle.. . . . . Xthlr. 100
Beizulegendes Agio von Stübergeld . . „ 6
Kupfer und andere Münzunkoften. . . „ 7
Zulage zu denen 3 Procent von denen
Kaſſen bei der Verwehfelundg . . - u 3 16 — —
Bleibt Avanzo 12?/, Procent.
Mithin machen diefe 12?/, Procent denen Entrepreneurs nad
Abzug aller Unkoften einen wirklichen Profit von 56250 Rthlr.
jährlich und alfo in vier Jahren 225000 Rthlr.; wiewohl die
Entrepreneur bei der Kammer wöchentlich 10000 Rthlr. zu ver-
wechjeln ſich engagiret haben, welches jährlich 520000 Rthlr. er-
träget und einen Profit von 65000 Rthlr. jährlih ausmachen
Dieft. — Underung des Generalpachttontratts. 957
würde. Gleichwie ih nun vor Gott und E. K. M. auf meinen
Eid und Pflicht . . verfichern Tann, daß ich die Beförderung Höchft-
derojelben Intereffe zum einzigen Augenmerf gehabt, und ich mein
Gut und Blut zu Höchſtdero Dienften aufopfere, auch niemals den
geringsten Verdacht einiger Intriguen, als weshalb ich mich der
rigoureufeften Unterfuchung jubmittire, geäußert, noch bis in meine _
Sterbegrube werde bliden lafjen, als lebe der . . Zuverficht,
E. K. M. werden mir Dero . . Gnade und Protection in meinem
Amte huldreichſt angedeihen lafjen, geftalten ich ohnehin bei Er-
leidung des durch den treulojen Straßburg verurjachten Defects
ohne E. K. M. höchſte Gnade und Affiftenz gänzlich zu Grunde
gehen muß.
7. Underung des Generalpachtkontrakts.
Potsdam, 1. April 1756.
Abſchrift von Eichel.) R. 96. 409 B.
Ob zwar in dem mit denen Münzentrepreneurs Herz Moſes
Gumpertz & Comp. und Mojes Iſaak & Sig & Comp. unterm
14. October 1755 gejchloffenen Generalcontract feitgefeget worden,
daß jährlich auf der Münze zu Berlin 71428*/, Mark fein Silber,
desgleichen auf der Münze zu Magdeburg 71428%/, M. f. ©., die
Mark fein zu 14 Rthlr. gerechnet, dergeftalt ausgepräget werden
iollen, daß auf jeder Münze von diefem Duanto 3/,, in 8-, 4- und
2-Grofchenftüden, °/,, aber in 1-Grofchen- und 6-Pfennigftüden
nah dem von ©. 8. M.. . geordneten Münzfuß ausgemüngzet
werden müßten, jo haben dennoch .. ©. K. M. anjebo aus be-
wegenden Urjadhen, und zwar damit dag Land nicht mit jo vieler
Scheidemünze überhäufet werden jolle, diefe auf beiden gedachten
Münzen feitgefegte Ausmünzung dahin zu ändern . . geruhet, daß
auf der Münze zu Berlin 30000 M. f. ©. an 8-, 4- und 2-
Groſchenſtücken und weiter feine Scheidemüngze,
auf der Münze zu Magdeburg aber
12858 M. f. ©. an 8-, 4- und 2-Grofchenftüden,
25000 „ 6spPfennigſtücken,
50000 „ » „„ ſſahſiſchen Tympfen und
25000 „ vun ® Schoſtacken,
1) Die Ausfertigung vom 2. April liegt nicht vor.
Acta Borussica. Munzweſen III 17
2358 Nr. 7. — 1. April 1756.
welche Summe laut übergebenem Münzplan die auf beide Münzen
vorhin bejtimmte 2 Millionen ausmachet, auf die Weile ausgemünzet
werden müſſen: nämlich die Silber- und Scheidemünzen ebenjo als
im ©eneralcontract feitgefeget worden, nach dem . . geordneten
Münzfuß, die Tympfe und Schojtade aber mit demjelben Stempel
und mit demjelben Schrot und Korn, als der Kaufmann Frege zu
Leipzig ſolche prägen läffet. Und da vorgedachte Entrepreneurs fich
diefer Veränderung ganz willig unterzogen, fo haben
L. diefelbe fich verbindlich gemadet, S. K. M. an Schlage-
ſchatz 30000 Rthlr. jährlih mehr, als in dem ©eneralcontract
jtipuliret worden, zu bezahlen, jedoch dergeftalt, daß jelbige nun—
mebro von allen ſechs Münzen ftatt derer im Generalcontract feſt—
gejegten 310000 Rthlr. jährlich 340000 Rthlr. an einem reinen
Schlageſchatz entrichten.
Weil aber in mehrgedachten Generalcontract die Entrepreneurg
fih auch verbindlich gemacdhet haben, ©. 8. M. alljährlih 1 Million
Gold gegen 1!/, Procent umzuwechſeln, jo wird die davon be=
tragende Agio der 15000 Rthlr. an diefem Schlagejchage abgezogen,
und müfjen alſo die Entrepreneur 325000 Rthlr. alljährlih, und
quartaliter 81250 Rthlr. baar bezahlen. Diefe Berechnung des
Surplus beim Schlagefchage gehet an von Zeit der Ausmünzung
der fächliichen Gelder, welche von med. April c. a. ihren Anfang
nimmt, und wird ultimo Maji c. der Betrag des Surplus mit dem
alsdenn fallenden Schlagejchag bezahlet. Ferner
2. jeind die Entrepreneurs gehalten, nicht nur von denen
lächfiichen Geldern durchaus Feine in S. K. M. Landen auszugeben,
iondern felbige außerhalb Landes zu verfenden. Dieſerhalb be-
halten fie fich vor, daß |
3. an alle E. Poſtämter die Ordre geftellet werde, daß Die
für ihnen antommende oder von ihnen zu verjendende Gelder nicht
eröffnet werden jollen, und daß von diejen ſächſiſchen ſowohl als
andern Geldern, fo die Entrepreneurs auf denen: f. Münzen aus-
prägen lafjen, wenn jolche mit denen Poſten entweder im Lande
jelbjt von einem Orte zum andern oder auch außerhalb Landes ver-
jandt werden (gleichiwie jolches im &eneralcontract in Anfehung
aller zu denen Münzen erforderlihen Metalle ftipuliret worden),
Anderung des Generalpadhttontratts. 259
das Porto nicht nach dem Werth, fondern, gleijwie von Kaufmanns-
gütern und Victualien, nad) dem Gewichte bezahlet werden joll.
4. Daß feine ſächſiſche Tympfe und Schojtade, unter welchem
Prätext e8 wolle, durch ©. K. M. Lande paffiren follen, aus-
genommen die von denen Entrepreneurs gepräget worden. jeind.
5. Sit zu Verhütung des Unterjchleifs bei Verſendung diejer
ſächſiſchen Gelder feitgejeget, daß alle davon auf denen Poften zu
verfendende Summen nicht angenommen werden follen als mit einem
gedrudten, von dem Münzdirectorio unterjchriebenen Attefte, welche
man numeriren wird. E83 müſſen auch diejenige, denen dieſe ge—
drudte Zettel anvdertrauet find, ein Buch halten, worinnen fie jolche
nach ihren Nummern eintragen und dabei anmerken, wie hoch die
Summe jei und wohin fie geſchickt worden. Auch ift nöthig, daß
die Srenzpoftämter angewiejen werden, alle diefe gedruckte Atteſtata
an den Öeneralmajor v. Retzow quartaliter einzujenden, damit man
fehen könne, ob alle abgejchicte ſächſiſche Gelder Bug außer
Landes gegangen find. Ä
6. Referviren ſich Entrepreneurs, daß bie | im FR PERTEREN
8 19 ftipulirte Regulivung des Salarien-EtatS bei der Münze zu
Berlin nunmehro wirklich gejchehen möge, dergeftalt daß dieſer Etat
nicht höher als auf 7500 Rthlr. höchſtens gefeget werde, ohngeachtet
die Salarien-Etat8 derer andern Münzen nur bei jeder 5000 bis
6000 Rthlr. jährlich betragen. Um dieferwegen behalten ſich Entre-
preneurs vor, daß das Berlinſche Müngzcomptoir ein mehreres nicht
als höchſtens obige 7500 Rthlr. von ihren Geldern jährlich auf den
dortigen Salarien-Etat auszahle, und demfelben nunmehro auf-
gegeben werden möge, die von ihnen zu den Tractamenten des Ge—
heimen Raths Graumann, Kriegesraths to der Horjt und Medailleur
Georgi deponirte Gelder wieder an fie zurüdzugeben.
7. Und da die Entrepreneur vermöge des Generalcontracts
fih zum oftern bei ©. 8. M. wegen der Stüdelung gemeldet, weil
bei der Scheidemünge es nicht fo genau gemachet werden fann, daß
alle Stüden egal, und wenn fein Remedium gegeben würde, dieſe
Gelder allemal ſchwerer ausfallen müßten, als ihr Münzfuß erfordert,
Höchitdiefelbe darauf auch in einer unterm 5. Marti c. ergangenen
Ordre befohlen, daß eine gewiſſe norme bei der Stüdelung feit-
geſetzet werden folle, fo ift nunmehro veguliret, daß
17*
260 Nr. 8. — 23. April 1756.
bei Tympfen auf die rauhe Mark !/, Stüd und bei Schoftaden
auf die rauhe Mark ?/, Stüd, höchſtens 1 Stüd pro remedio
paffiren folle. |
Bei den ſächſiſchen Tympfen und Schoftaden, welche in dem—
jelben Schrot und Korn, als der p. Frege in Leipzig folche prägen
_ läffet, ausgemünzet werden müffen, paffiret denen Entrepreneur
auch ein gleiches Nemedium bei der Stüdelung, als der p. Frege
genießet. Bei denen Stübergeldern ift auf die rauhe Mark ein
Stüd, und bei den Scillingen, welde in Aurich ausgemünzet
werden, auf die rauhe Mark ?/, bis höchſtens '/, Stüd pro remedio
feftgejeget. Ueber diefe bei dem remedio wegen der Stüdelung
nunmehro fejtgefegete norme ſoll dergeftalt gehalten werden, daß
nichts drüber, wohl aber etwas darunter paffiret werden kann.
Wie nun vorftehende Veränderung und Crläuterung des
Generalmünzpachteontract3 unter beiden Kontrahenten, den General-
major dv. Retzow an einem und denen Münzentrepreneurs pp. am
andern Theile treulich und wohlbedäcdhtig verabredet und gejchlofjen
worden, als begeben fich jelbige auf das feierlichite aller Daher ent-
ftehenden Nechtswohlthaten und Ausflüchte, wie felbige immer
Namen haben mögen, als der Webereilung, anders abgeredet- als
niedergefchriebener PBunfte pp., und wollen, daß nad) eingeholter
S. 8 M... Ratification gegenwärtiger Contract treuli und
fonder Gefährde erfüllet, auch dem Generalmünzpacdhtcontract
annectiret werde.
8. Immebdiateingabe der Bumpertis, Moſes Iſaac und big über
Drägung von Hreuzergeld in Lleve.
Cleve, 23. April 1756.
Urſchrift. R. 96. 408 T.
E. K. M. werden aus dem beigefügten Plan des mehreren
zu erſehen . . geruhen, daß der von Allerhöchit denenjelben einmal
feitgefegte Münzfuß allhier beibehalten und nur lediglich die Stüde-
lung feiner gemachet worden, damit die hiefigen Gelder denen Aus-
ländern beliebter und die gar zu große Laſt des Kupfer bei der
Legierung verringert werden möchte, zumal wir jolches aus fremden
Ländern mit großen Koften verjchreiben und theuer bezahlen müfien.
Prägung von Kreuzergeld in Cleve. 261
Die meilten derer Hier angrenzenden, auch noch andere ent-
ferntere Neichsfürjten und Städte laſſen Dergleihen 3, 6 und
12 Kreuzer Stüden ausprägen, welche in dem größten Theile von
Deutichland kurfiren; unfere hiefigen Stüver Gelder hingegen wollen
außer dem Herzogthum Lleve nirgends mehr Kurs finden und in
Zahlung angenommen werden, indem denen meisten fremden Unter-
thanen der Werth von hiefigen Stüvern unbefannt bleibet.
Nicht weniger werden die meiften Ausländer durch die gar zu
reichhaltige Stüdelung von Kupfer abgefchredet, mit denen hiefigen
zu negociieren. Es würde alfo denen letztern jehr Heilfam und
dienlih fein, wenn fie durch die neu auszumünzenden Kreuzer
Gelder im Stande gejeget würden, ihre Handlung und Gewerbe
mit denen meiften Einwohnern im Römiſchen Reiche ungehindert
treiben zu können.
Dergleichen VBortheile wir als Entrepreneurg ung ebenfalls zu
erfreuen haben würden, wie fich denn jchon einige auswärtige Unter-
thanen mit uns in correspondence eingelafjen haben, daß fie auf
dem Falle ganz beträgliche Silberlieferungen thun wollten, wenn
wir ihnen in ſolchen im Römiſchen Reiche kurſierenden Kreuzer-
Geldern die Zahlung zu leilten vermögend fein möchten.
Die f. Kaſſen und das Publicum überhaupt hätten noch die
bejondere Avantage, daß fie in 200 Rthlr. eben jo viel an feinen
Silber, nur 21 ME. weniger an der Laft des Kupfers als itzo haben
würden, und die Scheidemüngze derer Stüver, welche ifo im Lande
bleibet, wird alsdann ganz bequem außer Landes gefchietet werden
fünnen. |
Wenn E. K. M. wir um die huldreichft zu erteilende Conceffion
demütigft angeflehet haben, vorgedadte 3, 6 und 12 Kreuzer
Stüden nad dem von ung . . überreichten Plan auf hiefiger Münze
ausprägen zu dürfen, jo würden E. K. M. ung noch diefe befondere
große Gnade dabei angedeien lafjen, die hieſigen Kaſſen durch eine
befondere Drdre dahin zu vermögen, daß Die bereits ausgeprägten
2 Stüver ſowohl, als die neuen Kreuzer Gelder bei denenfelben
ferner angenommen werden jollten; indem wir als Entrepreneurs
den größten Nachtheil und Schaden jonften zu gewärtigen und Die
Kaſſen die bereit3 ausgemünzten Stüver ung einzig und alleine auf
dem Halje lafjen würden. |
262 Nr. 9, 10. — 11. Mai — 20. Auguſt 1756.
Plan.
Sollen auf Die feine
die Cöll- — — Die Mark | Mart iſt
nifche Mark “| Hält fein aus⸗
gehen gemünzt gemünzt
Stücke Rthlr.
Rthlr. Gr. Pf. Loth | Gr.
3 Kreuzer, ſtatt der hie—
ſigen 2 Stüver, davon
30 Stück 1 Rthlr. ...
6 Kreuzer, gelten 4 hie⸗
fige Stüver und 15 Stüd
12 18
1 Bible... 0.4. — 18
12 Kreuzer, gelten 8 hie-
fige Stüver und 7!/,
Stüd 1 Rthlr. ..... 2 18
9. Hachweifung des Schlagfchages der erften beiden Quartale der
Entreprife der Gumperts und Conſ. eingefandt
vom Öeneralmajor v. Retzow.
Potsdam, I. Mai 1756.
Urſchrift. R. 96. 409 B.
Rthlr. Gr.
1. Der Schlagefchag von zwei Quartalen beträget laut
Öeneralcontradt . . . . . . 155000 —
2. Der ertraordinäre Schlageſchatz wegen ber Münze
zu Breslau) . . .. 1221 4
3. Das residuum vom Salarien-Etat: 2
a) Rn der Münze zu Berlin . . 1100 Rthlr.
bh) „ ; „ _ n Breßlau . . 300 „
e): R R „Aurich . . 540 „
d „ 2 „ un lee. . . 90 „
e) „ n 5 „ Magdeburg . 700 „
f) 1 „» n Königsberg . 550 „ 4180 —
Summa 160401 4
') Aus den Aften geht nicht hervor, was damit gemeint ift.
2) Eriparte Gehälter von vakanten Poſten.
Schlagſchatz. — Felthalten der Friedrichsdor. 263
Diefe Summe muß in folgenden Münzſorten bezahlet
werden:
Das Avanzo wegen derer Münzen zu Ber-
lin, Breslau, Cleve und Aurich, jo an
Friedrichsd'or bezahlet wird, beträgt 103330 —
Der ertraordinäre Schlagefhab wegen
Breslau in Friedrihsdor . . . . 1221 4
Die Avanzo wegen derer Münzen zu
Königsberg und Magdeburg in kaſſen—
Rthlr. Gr Rthlr. Gr.
mäßigem Silbergelde.... . 51670 —
Das residuum von denen Salarien-Ctats
in Silbergede . - » 2 2 4180 — 160401 4
—
10. Kabinettsorder an das Generaldirektorium über Maßnahmen
die Ausfuhr der Friedrichsdor zu verhüten.
Dotsdam, 20. Auguſt 1756.
Ausfertigung. Tit. XVI, 17.
Da © K. M. in Erwägung genommen haben, wie bey einen
entftehenden Kriege, und wann Höchitdiejelbe mit der Armee mar-
Ihiren müßen, es nicht ausbleiben Tann, daß nicht beträchtliche
Summen Geldes aus dero Trefor und jonften an Friderichsd'or
ausgezahlet werden müjten, dergleichen especes Sie aber ſodann
gerne fo viel möglich ift im Lande conferviren und behindern wollten,
daB ſolche nicht auswärtig gebracht, und dagegen vieles fchlechte
Geldt und Scheide-Münge in der Circulation bleiben, oder auch
dergleichen auswärtig eingejchleppet werde, jo befehlen Sie dero
dirigirenden Ministres des General-Directorii hierdurch, deshalb jo-
gleich ohne eclat und ſonder daß noch zur Zeit von diefer ©. K. M.
ordre etwas transpirire, ein öffentliches Edict zu entwerffen, nad)
welchen das Ausbringen nach frembden Landen derer Friderichsd'or,
es jey unter was Nahmen es wolle, verbothen werden müſſe.
Welches Edict dann, fobald ©. K. M. mit der Armee marjchiren
werden, publiciret und in geſammten biefigen Brovinzien befannt
gemachet werden muß.
Damit aber der Endzweck bierunter um fo beßer erreichet
werden und die Friderichsd'or in biefigen Lande beybehalten und
courfiren können, jo wollen S. 8. M., daß gedachte dero dirigirende
264 Nr. 11. — 5. September 1756.
Ministres ſogleich einen Blan fertigen und präpariren jollen, nad)
welchen ſowohl bei denen größeren Zöllen, als auch bey Denen
Accijen, Domänen- praestandis, Boft-revenues und ſonſt dergleichen,
die Abgaben nicht anders als in Friderichsd'or bezahlet werden
müßen, maßen folches bey denen großen Elb-, Havel-, Spree- und
Dder- Zöllen ſodann gar keine Schwierigkeit haben fann, auch vor—
bin ſchon geordnet ift. Bey denen Xccifen und Boft-Gefällen wird
es dahin einzurichten feyn, daß ein gewifjes Quantum determiniret
werde, in welchen die Abgaben in guter Silber-Münte bezahlet
werden fünnen; wann aber eine jtärkere Summe als folche auf ein-
mahl bezahlet werden muß, folche nicht anders als in Friderichsd'or
angenommen werde, jo auch in gewißer Maße bei der Chargen-
und Stempel-Kafje obferviret werden kann. Angehend die Domänen-
' praestationes, jo müßen erwähnte dirigirende Ministres die Ein-
richtung machen, daß etwa, was würdliche Pacht-Gelder jeynd, fo
die Beambten und Pächter wegen der Wirthichafts Stüde, jo fie
jelbft in Adminiftration oder auch jublociret Haben, die Pächte,
wenigſtens auf das ftärdefte Antheil gleichfalls nicht anders, als in
Friderichsd'or angenommen und zu denen Kafjen bezahlet werden
müßen. Dahergegen aber, was fonjten fixa und Hebungen von
denen Bauren und Unterthanen jeynd, es darunter auf den big-
berigen Fuß belaßen werden müßte, damit dieſe dadurch nicht be-
drüdet werden. Die Lehnpferdegelder und dergleichen- würden auch
in Friderichsd'or zu entrichten feyn, damit auf ſolche Art dieje
goldene especes allemahl im Lande in der Eirculation bleiben, mit-
bin deren Ausbringen nad) frembden Orten nad) aller Möglichkeit
behindert werde, wobey dann wieder das Einbringen derer im Lande
nicht gültigen und in denen bisherigen Müngedicten verbotenen aus—
wärtigen Scheide- und ander ſchlechten Müngen jehr invigiliret
werden muß.
11. Schreiben des Minifters v. Schlabrendorff an den Beneralmajor
v. Retzow über Derhinderung der Ausfuhr der Friedrichsdor.
Breslau, 5. September 1756.
Konzept. U. 8. M. R. IV, 31, Vol. IV.
Aus befonderem Vertrauen gebe mir die Ehre, E. Hochwohl⸗
geboren hiedurch zu melden, wie S. 8. M. unterm 20. Augusti
Verhinderung der Ausfuhr der Friedrichsdor. 265
mir befannt gemachet, daß bei entjtehendem Kriege es nicht aus—
bleiben könne, daß nicht beträchtlihe Summen an Friedrichsd'or
würden müſſen bezahlet werden, und da Allerhöchſtdieſelbige jothane
Sold-especes in Dero Landen conferviret wifjen wollten, ich mit
Buziehung der Kammern einen Plan entwerfen follte, welcher-
geitalten die Ausführung der Friedrichsd'or und die Einfchleppung
geringer ausländicher Münzen zu verhüten, folchergeftalten, daß
mit der Zeit die anjego ausgegebenen Friedrichsd'or hinwiederum
zum ZTrejor fümen. Nach gepflogener Ueberlegung ift hierauf der
einmüthige Schluß ausgefallen, wie gar leicht ein Edict wegen ver-
botener Ausfuhre der Friedrichsd'or zu entwerfen, dasfelbige aber
nicht von dem geringiten Effect fein könne, da bekannt, daß dieſe
Gold-especes in und außer Zandes allbereit3 über 4 Procent gegen
Courantgeld jtehen und alfo diefe Münzjorte aller Verbote und
darauf gejegten Pönalien ohngeachtet gar bald und Häufig würde
aus dem Lande gejchleppet werden. Und wann aladann ©. K. M.
die aus dem Treſor herausgegebene Summe an Friedrichgd’or hin—
wiederum dahin verichaffet Haben wollten, und es müßte denen Ef.
Unterthanen angemuthet werden, daß fie an Zöllen, Xccifen und
andern Präftationen ein gewiſſes Theil an Friedrichgd’or zu erlegen
ſchuldig fein follten, würden daraus die bitterften Klagen entftehen,
weil dadurch die Abgaben gewiß auf 5 Procent erhöhet würden;
nicht zu gedenken, was S. K. M. bei dergleichen Verfügungen und
Erhöhungen leiden würden. Es iſt aljo als das ficherfte Mittel an-
gejehen worden, die Friedrichsd'or in k. Landen zu behalten, die—
jelbe auf 5 Procent Agio zu ſetzen, als wobei ©. K. M. bei Aus-
gebung einer Million jogleih 50000 Rthlr. mit anrechneten und,
wann ſolche Million Hinwiederum in diefem Werthe zum Trefor
tüme, ©. 8. M. Dero Zweck erreichten und nichts dabei verlören,
oder wenn auch die Friedrichsd'or nach der Zeit nicht mit 5 Pro-
cent Agio berbeigejchaffet werden fünnten, fo hätten S. 8. M. doc
bei der Ausgabe das Agio profitirt. Nach diefer Idee ift beiliegen-
des Edict entworfen und ©. K. M. überjendet worden, welches
aber Allerhöchftdiefelbige nicht vollzogen, fondern mir nur geant-
wortet: Weil durch den Vorfchlag zur Erhöhung der Friedrichsd'or
zu viel hafardiret wäre, fo trügen Sie Bedenken, folchen zu agreiren;
jedoch haben S. 8. M. dabei Dero . . Intention nicht zu erkennen
266 Nr. 12. — 8. November 1756.
gegeben. E. Hochmwohlgeb. können Sich leicht vorftellen, wie mid)
dieferhalb in nicht geringer Verlegenheit befinde. Die k. Ordre
wollte gerne aufs genauefte befolgen. Das Berbot wegen der Aus-
fuhr ift ganz inutil, und wenn die f. Unterthanen gezwungen werden
follten, ftatt des nur curfirenden Silbergeldes bei ihren Abgaben
Gold-especes zu erlegen, jo wird das Zamentiren faſt unerträglich
fein, auch nichts gewiſſer erfolgen, als daß viele Gefälle nicht be-
zahlet werden. Weil mir nun bewußt, daß E. Hochwohlgeb. wegen
des Münzweſens faft allein mit ©. K. M. ſprechen, und ich ver-
muthe, daß Allerhöchitdiejelbe von E. Hochwohlgeb. Dero Sentiment
anbegehret haben oder noch anbegehren werden, jo nehme mir die
Freiheit, E. Hochwohlgeb. hierdurch ganz ergebenft zu bitten, dieſe
wichtige Angelegenheit doch in die Wege leiten zu helfen, daß das
Land nicht bedrüdet werde. Ich verhoffe, daß E. Hochwohlgeb.
mir Beifall geben werden, wie der Ausfuhre der Gold-especes
nicht befjer als durch eine Erhöhung zu begegnen; follten aber jolche
mir unbefannte politifche Urfachen verhanden fein, welde ©. 8. M.
abhalten, oftgedachte Friedrichgd’or auf 5 Procent Agio zu jeßen,
jo babe E. Hochwohlgeb. ganz angelegentlichjt bitten wollen, für
mich die befondere Freundjchaft zu haben und, wann Selbige Ge—
legenheit gehabt, deswegen mit S. K. M. zu fprechen, mir alsdann
aufrichtig zu melden, was für Intention ©. K. M. hierbei haben
mögen, indem ich wohl nicht3 mehr wünjche, als diejelbe aufs ge= _
naueſte zu erfüllen und zu befolgen.
12. Immediatbericht des Mlinifters v. Borde über die
Ceipziger Münzſtätte.
Torgau, 8. November 1756.
Urſchrift. R. 96. 425 0.
Nach E. K. M. .. Cabinetsordre vom 5. Novembris ſoll ich
erwägen, ob nicht ein beträglicherer Schlageſchatz erfolgen könne,
wann die Münze zu Leipzig, anftatt folche dem bisherigen Entre=
preneur länger zu überlafjfen, denen Juden in Pacht gegeben würde.
Ich melde hierauf . . ., daß bei meiner Anwejenbeit in Leip-
zig mich von dortiger Münzeinrichtung erfundiget und erfahren, daß
Die Leipziger Münzftätte. 267
der Kaufmann daſelbſt Frege,) welcher die Münze entrepreniret
und eigentlich nichts anders als polnische Tympfe, ganze und halbe
Schoftade münzet und alle diefe Gelder auch nach Polen Hin zu
debitiren Tchuldig ift, bejage Contract an Schlageſchatz bezahlet
per Mark:
für Zumpfe . . 2 2 2020..15 ©Ör.,
ganze Schoftade . . . . gr P
halbe R ——4 Kthir.
und hat ausgemünzet im Julio, Auguſto und Ge dieſes
Jahres:
32279 ME. 3 L. Tympfe, davon beträget der |
Schlageſchatz à 15 Gr. . . 20174—11—11
3166 „ - „ Scoftade a 19 Gr. . . . 3166— 9—— 3)
756 „ „ balbe I a 1 NRthlr.
3 Gr.... ... 756-22- 72)
Summa Schlageſchatz in drei Monaten 24097—19— 6,
wiewohl im September nur wenig gemünzet worden.
Diefer Schlagefhag ift nicht nur wie gewöhnlich fchon auf
verwichener Dftermeffe zum Voraus erhoben, jondern der Entre-
preneur ift bejage Rechnungsſchluß noch mit 1918 Rthlr. 8 ©r.
2 Pf. in Vorſchuß.
Bewandten Umständen nad) babe dem Kaufmann ‘Frege, mit
der Bedeutung, den Schlageſchatz zur hiefigen Kaffe monatlich ein—
zuliefern, verftattet, nach feinem Contract weiter zu münzen. In—
dem aber €. 8. M. . . Cabinetsordre vom 5. Novembris erhalten,
jo lauft das zugleich) in copia beigehende Schreiben von dem Ber—
linſchen Juden Ephraim?) bei mir ein, welcher E. K. M. 200000
Rthlr. Schlagichag offeriret, warn ihm concediret werde, 1 Million
an Tympfen, ganzen und halben Schoftaden oder Dütchen nach dem
Clevifchen Fuß und conditiones auszumünzen.
Wie mir nun der Clevifhe Münzfuß unbefaunt ift, ich auch
nicht wifjen kann, ob €. K. M. nach einem andern als dem bisher
eingeführten Fuß E. polnische Münze zu Leipzig wollen ausprägen
1) In der Vorlage: reger.
2) Diefe Zahlen find natürlich falfh. 3166 Mark, die Mark 19 Er.
Schlagſchatz ergebend, können nicht 3166 Rthlr. Schlagſchatz bringen.
8) Berlin, 2. November 1756.
268 Nr. 13—15. — 24. Dezenber 1756 — 19. Sanuar 1757.
lafjen, fo muß €. K. M. lediglich ... anheimftellen, was Höchft-
diefelbe diejerhalb zu refolvieren und weiter zu verfügen geruhen
wollen.
— nn mn —
13. Aus Berichten des Königl. Polniſchen und Kurfürftlich fächfifchen
Berggemachs über die Übernahme der Dresdener Münzſtätte durch
Preußen.
Dresden, 24. Dezember 1756.
U. D. Loc. 514.
2) Hat der General Guardein und Münzmeijter ö Feral den
12. Sept. a. c. . . angezeiget, welchermaßen ihme Tages vorhero
von dem preußifchen Generalmajor v. Wylich eine fchriftl. ordre
zufommen, vermöge deren er fofort und ohne allen Zeitverluft von
der unterhabenden Kafjfeneinnahme einen ordentlichen und richtigen
Abſchluß machen und jelbigen famt den baren Beftand an gedachten
Generalmajor einliefern, biernächft mit der gewöhnlichen Einnahme
continuiren und jelbige an Niemanden anders als an ihn, oder wen
I M. der König von Preußen hierzu ernennen würde, mit der
Berechnung allemal promt einjenden, und bei der ſchwerſten Strafe
fih darnach geachtet werden jollte.
10) Den 22. Dezember hat der General Guardein und Münz-
meifter ô Feral angezeiget, welchergeftalt Tages vorher Abends um
9 Uhr durch den Königl. Preuß. Geheimden Rath Cautius die all-
biefige Münze verfiegelt worden, in welcher fich zugleich die mit dem
Silberwagen zum Freiberg. Oberzehenden abzufchidende ausge-
münzte Silber an ohngefehr 8000 Rthlr. mit befinden.
Legtere wurden auf Borftellungen an Eichel und Cautius freigegeben.
14. Derfügung des Preußifchen Beneral: feld:Kriegs-Direftoriums an
den Furfächfifchen Oberberghauptmann v. Schönberg über a
Dresdener Mlünzung.
Torgau, 6. Januar 1757.
Abſchrift. Gez. Borde. A. D. Loc. 514.
Da S. K. M... reſolviret, bei der Münze zu Dresden eine
Veränderung zu machen und joldhe an einen Entrepreneur in Pacht
Die Dresdener Münzftätte. 269
zu überlaffen, jo findet das General-Feld-Kriegs-Directorium nöthig,
dem Oberberghauptmann v. Schoemberg jolches bekannt zu machen
und denfelben zugleich zu benachrichtigen, daß hiebei die dispositiones
dahin gemacht und der Entrepreneur vinculiret worden, nicht nur
die Freibergſchen Silber, welche nad) wie vor zu Ddortiger Münze
abgeliefert werden müßten, jederzeit mit fteuerbaren Münzſorten zu
bezahlen und ſolche auf gedadhter Münze auszuprägen, jondern aud)
in specie zu Bezahlung des Ausbentfilbers die erforderliche Species-
tbaler und ?/gtel nach eben der eine wie folches big dahin ge-
ſchehen, ohne die allergeringfte Veränderung auszumünzen, und wird
von dem Directorio dahin geliehen werden, daß der Entrepreneur
feinen Kontrakt bierunter auf das genaueſte nachlomme; und wie
folchergeftalt die vermuthlich nicht nachbleibende Ausftreuung aller-
hand widriger Infinuationen von diejer Verpachtung fi) dadurch
von felbjt widerlegen werden, jo findet das p. Directorium nöthig,
daß denen Berggewerkichaften hiervon, und daß in allen übrigen
Punkten es bei der Bergorönung und bisheriger Verfaſſung fein
ledigliches und unveränderliches Bewenden überall behalten joll, un-
gefäumte Nachricht ertheilet und diefelben zu fleißiger Fortſetzung
des Bergbaues wegen ihres dabei habenden eignen Vortheils beiter-
maßen aufgemuntert werden.
— nn nn —
15. Immediatbericht des Beneralmajors v. Retzow über den vor-
gefchlagenen Kontrakt der Münzjuden Gumperts und Konforten.
Dresden, 19. Januar 1757.
Urſchrift. Tit. XVII, Nr. 12.
Da bei E. K. M. die Münz-Entrepreneurs Gumpert3 und
Conſorten unterm 9. dieſes vorgeftellet, wie fie einen gewiffen Plan
ausgearbeitet hätten, wodurch dag Münzwefen in E. K. M. Landen
verjtärfet und Höchftdero Avantage um ein großes dabei vermehret
werden fönne; jo haben E. K. M. mir durch den Krieges Rat
Wafferjchleben . . befannt machen Iafjen, daß ich die Entrepreneur
über gedachten Plan vernehmen und Höchitdenenjelben davon refe-
riren ſolle.
Gedachte Leute haben fich indeffen perfönlich bei mir ein-
gefunden und jtellen vor:
270 Nr. 15, 16. — 19. — 22. Januar 1757.
1. daß fie außer dem in ihrem General Contract ftipulirten
Silber-quanto annoch 80/m Mark Silber, welches in Gelde
die Summe von 1100/m Rthlr. ausmachet, aus zu münzen
übernehmen wollten;
2. aus diejen 8O/m Mark Silber wollen fie 6 Kreuzer oder an
deren Stelle 3, auh 6 Marien-Grofchen Stüden nach dem
cleviichen Münzfuß (die Mark fein zu 18 tal.) ausprägen;
und damit
3. die currenten Gilbergelder im Lande conferviret werden, wollen
die Entrepreneur® mit Dielen neuen Münzſorten zu denen
ordinairen Verpflegungsgeldern der Armee fourniren und die—
jelben bei dem Geheimten Nat Köppen gegen Kafjengelder
austaujchen;
4. die Ausmünzung diefer 80/m Marf wollen fie in Zeit von
6 Monaten bewerfitelligen, und wenn dergleihen Münzjorten
ee erfordert werden, annoch andere 8O/m Mark in gleicher
Zeit von 6 Monaten auszuprägen übernehmen, jo und der—
geitalt, daß in Zeit von einem Jahre 2 Millionen und
200/m Rthlr. in Silber ausgemünzet würden;
5. vorgedachte 8O/m Mark werden als Gelder, welche in €. 8. M.
Landen nicht furfiren fünnen, angefehen und in denen königl.
Kaſſen, excluſive Sachſen und Cleve, nicht angenommen.
Hiervon offeriren die Münz-Entrepreneurs für jede 80/m Mark,
welche ſie in dieſer Geldſorte ausprägen laſſen, nach Ablauf derer
6 Monat 100000 Rthlr. an reinem Schlageſchatz in Kaſſengeldern
zu bezahlen, wollen auch für dag currente Silbergeld, jo ihnen ftatt
des andern von dem Geheimten Nat Köppen umgetaufchet wird,
allemal bei der Change noch 2 Procent Agio geben, daß fie aljo
an Schlagefda . - -» » 100000 tal. —
und an Agio . » 2» 2.2.2.2.2..83300 „ —
in Summa 133000 Thaler
bezahlen.
Wann nun nach Ausprägung derer eriten 80/m Mark annoch
andere 8O/m Mark in dergleichen Münzforten ausgepräget werden
müßten, jo würden ©. K. M. aus Dero Münzen im Lande über
dem im General-Contract ftipulirten Schlagef ha annod)
Antrag der Gumpert3 auf Verftärkung der Prägung. 971
an Schlagfhab . -» » » 200000 tal. —
und an Agio . . nn 66000 —
in Summa 266000 Thaler
binnen Zeit von einem Jahre mehr profitiren.
Im Fall aud der Geheimte Rat Köppen bei diefer Um—
wechjelung feine Silbergelder vorrätig hat, wollen die Entrepreneurs
auf Friderichsd'or 5 Procent Agio geben.
Endlih Haben Ddiefelben bei diefem Vorſchlag zum Haupt—
bewegungsgrund, daß fie bei ihrem Contract vom 2. April 1756,
worin ihnen accordiret worden, daß niemanden, als denen Münz-
entrepreneur® Gumperts und Conforten allein die Durchfuhre derer
poln.=fähfl. Tympfe durch E. K. M. Lande erlaubet fein foll, ge-
Ichüßet werden möchten, weil fie lediglich für dieſes Privilegium an
70000 Rthlr. jährlich laut gedachtem Kontrakt bezahlen müffen.
16. Entfcheid des Königs auf die Dorfchläge der Gumperts
und Konforten.
Dresden, 22. Januar 1757.
Abſchrift. Tit. XVIL, 12.
Nachdem Ich aus Euren Berichte vom 19. diejes mit mehrern
erfehen Habe, worin eigentlich der Plan derer Münzentrepreneurg,
der Juden Gumperg und Conforten bejtehet, wodurch fie da8 Miünz-
wefen in Meinen Landen zu verjtärfen und Meine Avantage um
ein großes dabei zu vermehren vermeinen, fo erteile Ich Euch da-
rauf in Antwort, daß der ganze Plan Mir fchlechterdings nicht an-
ftändig ift, noch Ich darauf jemalen entriren. oder zugeben werde,
daß diefelbe nach ihren Vorfchlage 6 Xer oder an deren Stelle 1,
3 oder auch 6 Mariengrojchen-Stüden nad) den jo genannten
cleviihen Münzfuß auf Meinen Münzen im Lande und außerdem,
wo ihn folches vorhin ſchon concediret, in gewiller Maße nad)-
gelafjen ift, ausprägen dörften, maßen Ich diefe Sorte von infamen
Gelde, als erwähnte Kreuzer oder 1, 3 oder auh 6 Mariengrofchen-
Stüden fein, durchaus nicht in Meinen alten Provinzien, wo jolche
nientalen kurſiret haben, augsgeftreuet wifjen will, und kann Mich
dazu der offerirte Schlagejchag, auch das an den p. Köppen bei der
972 Nr. 16, 17. — 22. — 26. Januar 1757.
Change folder Gelder gegen currente Silbergelder erbotene Agio
gar nicht bewegen, da durch folchen. Umſatz bei der Kriegeskaſſe
auch gegen 3 PBrocent Agio alles gute currente Silbergeld aus dem
Lande völlig würde aufgeräumet und zum verjchmelzen zu vorgedachten
infamen Münzjorten gebrauchet werden, mithin das Bublicum und
am Ende die Kafjen felbft gezwungen fein würden, dergleichen
\chändlicdes und geringhaltiges Geld vor voll und gut zu nehmen,
beim Verkehr und Umſatz der Gelder gegen redliche und gute
Münzforten in Silber oder in Gold unendlich verlieren, wie folches
dag Exempel im Clevifchen zu Meinen Leidwefen bereit dargethan
hat, und welches Ich jchon redrejjiret haben würde, wenn die jeßige
Kriegestrublen mir die Zeit Dazu laffen wollen.
Ich will aljo durchaus nicht, daß gedachte Entrepreneurs mehr-
gedachte dergleichen infame Münzjorten weder zu Berlin ausmünzen
laffen, noch einbringen, oder dergleichen in Meinen Provinzien
furfiren, gejchweige dann auf einige Weiſe vor Faffenmäßig an-
gejehen werden ſoll.
Ich begreife dabei nicht, warum denn gedachte Entrepreneur
nicht nach ihren Contracte andere gute Silber- und Scheidemüngzen
ausprägen laffen wollen, wie ſolche bisher im Lande Turfiret haben
und jelbige Meinen deshalb approbirten Münzfuße gemäß feind, da
ihnen dabei genung übrig bleibet.
Was Sch allenfalls wegen Ausmünzung dergleichen, wie jchon
erwähnt, fchlechter und infamer Gelder zulaffen fünnte, wäre dieſes,
daß, wenn meine Armee allererft in feindlichen Landen ftehen
werde, fodann dergleichen Geld gegen einen proportionirten Schlage-
ichag von gedachten Entrepreneur ausgemünzet und von ihnen da—
Hin baar transportiret, auch ſonſten in feindlichen Landen aus—
gegeben werden könnte; in Berlin aber und Meinen dafigen Pro-
vinzien dergleichen zu fchlagen und es fei, auf was Art es wolle,
auszubreiten und dadurch Meinen Untertbanen eine neue Contri-
bution zu imponiren, auch alles Gewerbe zu verderben, ſoll durch-
aus nicht gefchehen.
Prägung kurfächlifcher Münzen durch Preußen. 973
17. Bericht des Dize-Überbergwerkdireftors Peter Nikolaus v. Barten-
berg an den kurſächſiſchen Premierminifter Grafen v. Brühl
über die preußifche Prägung kurſächſiſcher Münzen.
Dresden, 26. Januar 1757.
Urſchrift. U. D. Loc. 514.
Ew. Ercellenz überreiche hierbei .. einige Groſchen, welche
in der Münze zu Leipzig von dem Juden Ephraim neuerlichit, jedoch
mit alten Stempeln und voriger Jahrzahl 1756 abgepräget worden.
Den Gehalt Habe ich durch den Geueral-Kreis-Guardein Ö Feral
unterjuchen lafjen und gefunden, daß jede feine Mark zu 18 Rthlr.
15 ©r. 6%, Pf., ſtatt foldde in denen nach dem von 3. K. M.
in Bolen und Churfürftl. Durchl. zu Sachſen allergnädigft be—
ftimmten Schrot und Korn ausgeprägten Grofchen nur zu 15 Athir.
jei auggemünget worden. Wann nun jede Mark um 3 Rthlr. 15 Er.
699/55 Pf. höher ausgebracht wird, als ift der Verluft für 3. 8. M.,
das Publikum und die Handlung auf jede 100 Rthlr. 19 Rthlr.
13 Gr. 6 Pf., und der Jude befindet ſich im Stande, nach diejen
Fuß mit dem größeften Vortheil alle fächl. Groſchen, 6 Pfenniger
und Dreier, die befferen Sorten nicht zu gedenfen, einzufchmelzen
und in ſolche Schlechte Geldjorten zu vermünzen. Je deplorabler
der Zuftand des Landes und der Handlung durch diejen unerlaubten
Betrug fich befinden wird, je jchleuniger habe wider dieſes Be—
ginnen bei den p. Generalmajor.v. Retzow und Geheimden Rath
Eichel alle Gegenvorftellung gethan.
Nun Habe zwar gefunden, daß der Generalmajor v. Nebow
dieſen Münzjuden Ephraim felber für einen Betrüger hält, von dem
andern nichts als wie der König von Preußen wegen der Dresdner
Münze zum Bräjudiz derer Gewerfen nichts verhängen würde, viel-
mehr, daß alles Geld nad) dem ſächſ. Schrot und Korn. ausge-
münzet werden follte, verfichert worden.
Überhaupt wird aus dem Verfahren des Judens, da er die
meiften Münzmachinen von hier nach Leipzig bringet, offenbar, daß
jelbiger Hier in Dresden, wo er bei dem angeordneten Schrot und
Korn bleiben muß, nur wenig, Hingegen in Leipzig, wo ihm ein
landesverderblicher Münzfuß wird accordiret fein, deſto mehr aus—
münzen dürfe.
Acta Borussica. Münzweſen III. 18
374 Nr. 18, 19. — 14. Februar — 7. März 175.
MWürdigen Ew. Ercellenz beigefügten Ertract aus den Ham-
burger Zeitungen hochderojelben Anjehen, jo wird fich veroffenbaren,
daß der König von Preußen nicht alleine vedlichen Dienern das
Brod, fondern auch die Ehre zu nehmen ſuchet. Wie aber die ge-
machten Vorwürfe durch ein gutes Gewiljen überwunden werden,
alfo wird Hoffentlich die Welt auch einmal belehret, daß alle bei
dem Berg: und Münzweſen preußifcherjeits gemachte Veränderungen
nur von Leuten, die im Stodhaufe gejejfen und von König in
Preußen jelbft als die größejten Betrüger der Welt find befannt
gemacht, zum Verderb biefiger Lande angefangen und ins Werf ge-
jeget worden.
Aus dem Hamburgifhen unparteiifhen Correspon-
dent Ro. 8 Anno 1757.
Der König von Preußen wolle, daß der König von Polen feine
Lande, wenn er fie wieder befommt, auf eine vortheilhaftere Art admini-
ftriren lafjen könne als es feit 5 Jahrhunderten nicht gejchehen fei. Man
babe unermeßlihe Mißbräuche entdedt. Dieſe ſei der König gewillt zu
bejeitigen, daher die Verfügungen im Borzellan-, Bergwerks- und Münzweſen.
Da man in AÜbjehen auf den Iegtgedachten Artikel benach-
richtiget ift, daß man in Abwejenheit des Landesherrn der Be-
quemlichfeit, Münzen zu fchlagen, mißbrauchte, jo haben Höchit-
diefelben Befehl gegeben, die Stempel in ſichern Gewahrfam bringen
und die Münze vorläufig zujchließen lafjen.
18. Bericht des Königlich polnifhen und kurfürſtlich fächfifchen
Berggemadys über die Übernahme der Dresdener Münsftätte durch
Dreußen.
Dresden, 14 Februar 1757.
A. D. Loc. 514.
19) .... bat der General Guardein und Müngmeijter
ö Feral den 17. tınd 22. Januar ferner berichtet, daß von dem
Königl. preußifchen KRammerdireftor Fiedler die Münze mit Ab—
forderung aller Hierzu gehörigen Schlüffel in völligen Bejtand ge-
nommen, und von diefem fämtliche vorhandene Münzgeräthe an
Muchinen und dergleichen nach einem darüber gefertigten Inventario
nebjt denen Schlüffeln dem hierzu Preußiſcher Seitz bejtellten Münz-
Die Dresdener Münzftätte. — Münzverwaltung während des Krieges. I75
Directori Namens Hypitsch [jo] und dem Suden Ephraim wieder
übergeben worden, dergl. auch mit dem nach Abſchlüßung der Münz-
rehnung auf das Quartal Luciä a. p. verbliebenen baaren Kafjen-
beftand an 4797 Rthlr. 8 Gr. 7'/, Pf. und vorräthige Silber und
Schroten zujammen an 1323 Mark 14 Loth in verjchiedenen Ge—
halt an ermelten Juden Ephraim und Söhne gejchehen. Und ob-
wohl anfänglich die Verficherung gegeben worden, daß alles in
statu quo verbleiben jollte, jo wären doch von denen Scheidemünz-
ftoßwerfen 6 Stüd der beiten mit allen Zubehörungen aus ihren
Stüden gehoben und abgebrochen und nebit anderen Geräthichaften
nach Leipzig in die dafige Münze transportiret worden.
19. Kabinettsorder an die Breslauer Münzdireftoren über ihr
Derhalten während des Krieges.
Dresden, 7. März 1757.
Ausfertigung. R. XII, 1.
©. K. M. Haben den von Dero Breslauſchen Münzdirectoren
Krönde und Bube unter den 2. dieſes Monats eingejandten Ertract
vom legtern Monat Februario der Breslauer Münze erhalten und
geben bei jolcher Gelegenheit denenjelben darauf zur Nejolution,
daß da ©. K. M. nunmehrige anderweitige Beichäftigungen wegen
der borjtehenden Kampagnen vor der Hand nicht mehr zugeben,
einige Attention auf dergleichen Extracte zu wenden, alfo erwähnte
Münzdirecteurs auch demnächſt und bis zur geendigten glüdlichen
Kampagne ſolche nicht weiter an Höchftdiefelbe einfenden follen.
Dabei aber .. ©. K. M. erwähnten directeurs auf ihre Pflicht
und Ehre und bei Bermeidung der jchwerejten Verantwortung er—
innern und anbefehlen, daß jelbige mit jo viel mehrerer Eractitude
und Accurateſſe darauf jehen und Halten jollen, daß bei dafiger
Münze alles in der gehörigen Ordnung tractiret, vedlich ausgemünzet,
auch dabei durchaus nicht unter Feinerlei Prätert, noch auf Jemanden
anderes Veranlaſſen von den bei jeder Sorte von Gelde vor—
gejchriebenen und von ©. K. M. hödjjteigenhändig vollenzogenen
Münzfuß im allergeringften abgewichen, noch fchlechter ausgemünzet
oder auch mehrere Scheidemünzen, al® der ontract mit Denen
Suden bejaget und erlaubet, ausgepräget, auch letztere außerhalb
18*
276 Nr. 20. — 10. April 1757.
Landes gefchaffet, dabei aber allemal fo viel gute kaſſenmäßige Geld-
ſorten ausgepräget werden müffen, als das Verkehr und Commer-
cium im Lande erfordert und die Juden zu fchaffen vermittelft ihres
General-MünzcontractS verbunden jeind; als worauf mehrgedachte
Münzdirecteurs auf das allergenaufle zu Halten und fi davon
auf feine Art und Weife und durch Niemanden abwendig machen
zu laſſen, au ſolche allen Fudeleien und Unterfchleife zu präca-
viren haben, widrigenfalls fie lediglich und allein davor refponfable
bleiben, auch fich hiernächft bei Abnahme ihrer bisher geführten
Rechnung und Haushaltung darüber juftificiren müſſen.
20. Schreiben des Geheimen Kabinettsfefretärs Eichel an den
Beneralmajor v. Retzow über die Bintergehung des Königs
durch die Juden Bumperts und Konforten.
Cockwitz, den 10. April 1757.
Urſchrift. Tit. XVII, Nr. 12.
Da ich jego im Begriff bin, von meinen Papieren etwas zu
dechargiren, unter folchen aber noch einen Bericht von Ew. Excel.
mit gefunden, von welchen ich glaube, daß es derojelben nicht ohn-
angenehm ſeyn dörffte, ſolchen zu dero eigenen Händen zurüd zu
zu haben; fo nehme mir die Freyheit, felbigen hierbey zu legen und
zu Em. Excell. ſelbſt beliebigen Dispofition zu überlafjen. |
Sch unterjtehe mich) noch ein paar Piecen wegen der jebigen
Müntz Sachen bey zu fügen, beyde!) meritiren noch konſerviret zu
werden, da nur die große impudence derer jeßigen Müntz Entre-
prenneurs und wie weit Ddiefelbe unter Protection von gewifjen
Leuthen in ihrer effronterie und Betrug gehen mögen, die andere
aber ©. 8. M. wahre Art darüber zu denken, am Tage legen,
welches die Dritte beftärfet, und aljo wohl klar daraus erhellet, daß
wenn des Königs Majft. nicht die wahre Beichaffenheit der Sachen
verdundelt und ſolche durch allerhand illusiones hintergangen worden
wären, Diefelbe niemahlen durch einen imaginären Profit vom
Schlagefchage zugegeben haben würden, daß das PBublicum in einen
jo großen faft unwiederbringlichen Verluſt gejeget worden wären [fo].
Die von mir bey dem Geheimen Archiv zu Berlin abgegebene die
Zeit über colligirte Acten würden davon noch viel mehrere Proben
1) ©. oben Nr. 15 und 16.
Hintergehung des Königs durch die Gumperts. 217
und wie man es Darunter bis zur erjtaunenden effronterie getrieben
hat, geben, wenn es jemahlen zu einer Recherche deshalb fommen
jollte, und wie es noch viel weiter darunter gegangen jeyn würde,
wenn nicht zuweilen noch ein Fleiner geringer Daniel denen Richtern
zu Babel zugeruffen oder fie bloszuftellen Gelegenheit gehabt. Die
4te piece ijt mir von dem Ephraim zugeftellet worden, der den
großen Betrug, jo darunter vorgegangen, ohnerachtet er noch viele
mysteria inequitatis nicht einmahl weiß, darin nachweijen wollen,
von deren Grund oder Ungrund ich aber nicht urtheilen Tann.
Wollen Ew. Ercell. die Gnade haben und dieſe piecen zujammen,
wenn diejelbe folche einiges Anjehen bey einer bequemen Zeit ge-
würdiget haben, unter Dero Petjchaft verfiegelt und ohne, wie ich
untertdänig bitte, andern weitere Communication davon zu thun,
bey dem General Directorio zu andern Müntz actis legen lafjen,
fo wird folches von Dero gnädigen Gefallen dependiren und viel-
leicht einmahl bey Gott gebe bald! etwas ruhigeren Zeiten noch zu
einigen Nugen und Gebrauch dienen, wenigften® und wenn ob-
angeführte acten dazu genommen würden, des Könige Majjt. legi-
timiren fünnen, daß Dero wahre Intention nie gewejen, das Wohl
Dero Lande einigen gewifjenlofen gewinnfüchtigen Zeuthen zu facri-
ficiren, die fich ein eigenes Werk daraus gemachet haben, auch felbit
des Königs Majſt. auf alle mögliche Weyje zu hintergehen.
Ich wünfche übrigens, daß Ew. Excel. in Dero obhabenden
Commijfion wegen der anzulehnenden Gelder auf alle Weyje und
mit allen erwünfchten Succeß reuffiren mögen, als wodurch diefelbe
den größeften Ausfchlag und das größefte Gewichte zu einen bald
wieder zu beritellenden glüdlichen und guten Frieden geben werden,
weil e8 doch wohl dabey, daß um durch einen viven Krieg einen
glücklichen Frieden bald wieder zu erhalten, e8 an denen 3 Haupt
requisitis, nehmlich Geld, Geld und Geld nicht fehlen müjten, [fo]
und wann Ew. Ercell. uns deshalb außer Verlegenheit jegen, wir
er alsdann mit unfern obgleich ſehr mächtigen und jonft überlegenen
Feinden aushalten wollen, als denen erwähnte requisita ſchon jeßt
ftark zu fehlen anfangen, mithin wohl derjenige, To den legten
Thaler in der Tafche Haben wird, denen andern den Frieden wird
vorfchreiben Fünnen.
—— — — — —
278 Nr. 21—23. — 28. Oftb. 1757 — 16. Yan. — 5. Dez. 1758.
21. Schreiben des Jeldfaffenrendanten ©. Eh. C. HKraufe an den
Kriegszahlmeifter Geh. Rath Köppen über die Bezahlung
der preußifchen Truppen.
Königsberg, 28. Oktober 1757.
Urſchrift. R. 163, I. 75.
Ew. Wohlgebornen wohnet bereit$ aus den vom ©eneral-
feldmarjchall Exc. gegebenen Nachrichten bei, daß Hochfelbige Die
von den Herren Banquierd Splitgerber & Daun angewiefene
200000 Rthlr., halb an preuß. Courant, um die einmal allbier ge—
machten Arrangements nicht zu vereitelen, annehmen lafjen und Die
preußifche und lithauifche Kafjenbeftände, jo wie felbige zur hiefigen
Teldfriegsfafje bereits eingezogen Habe und damit noch im Begriff
bin, größtentheils in dergleichen Münzjorte bejtehen.
Die NRegimenter weigern fich für ito bereits, die Novembris-
verpflegung völlig darin anzunehmen, da verjchiedene im Anfange
und die mehreften medio Novembris die Weichjel paffiren.
Es ijt ihnen auch jolche® um fo weniger zu verübelen, als
folhe Münze in Polen nicht gangbar ift und das Colbergſche
Deputationscollegium geantwortet hat, preußifch Courant fünnte in
Pommern nicht gebraucht werden, und ihrerfeits wüßten fie darunter
feinen Umfchlag zum Beften der Armee zu treffen.
Alhier in jo kurzer Zeit eine fo große Summa umzufegen,
ift bei jegigen Umständen fo wenig thunlich, als überdeme die Drdre
zu Bezahlung des Agio fehlet, wozu des Herrn Generalfeldmarjchall
v. Lehwaldt Exc. folche zu ertheilen Bedenken tragen und die königl.
Krieges- und Domänenfammer fich nicht befuget jehen will, aud)
unnöthige Koften fein würden, falls die biefige Armee in Schlefien
zu jtehen käme.
Um ſich inzwilchen hierunter in etwas zu helfen, find mit Ge—
nehmigung hochgedachten Herren Generalfeldmarſchalls dem biefigen
f. Münzmandatario 20000 Rthlr. gegen einer Ajfignation auf die
Münzentrepreneurs Herren Gumpertz & Itig, ſothane Summa nach
vierzehntägiger Nachfiht in Berlin in 2- und 4-Ögr. Stüden
wieder zu bezahlen, allhier ausgezahlet worden. Ew. Wohlgeb.
habe ſowohl hievon ſchuldigſt benachrichtigen als auch anfragen
jollen, da dieſes k. Gelder betrifft, ob diejelben nöthig fänden, daß
die Anweifung Ihnen zugefandt würde, um wegen Cinziehung
Brandenburgifches Geld in Oftpreußen. — Retzow und die Münzbeamten. 279
fothaner Gelder das nöthige beforgen vorgängig beliebigft zu lafjen.
Für die Sicherheit anerregter 20000 Rthlr. ftehen bis zur erfolgten
MWiederbezahlung der Münzrendante, Müngzmeifter und Münz-
mandatariug Friedländer gemäß fchriftlich von fich gejtelletem Revers.
22. Kabinettsorder an alle Münzbeamten über Subordination
unter den Beneralleutnant v. Rebow.
Breslau, 16. Januar 1758.
Abfchrift. R. XIII, 2.
© 8. M. Haben mit höchſtem Mißfallen vernommen, daß
einige directores und Officianten derer f. Münzen bisher ver-
fchiedentlich des General-Lieutenant v. Retzow Namens Höchftdero-
felben an fie ergangene Verordnungen im Münzweſen zu befolgen
fih geweigert und dadurch nicht felten Verfügungen, welche zum
höchſten k. Intereſſe gereichet, unausgerichtet geblieben.
Da aber .. ©. 8. M. gedachtem Dero General-Lieutenant
v. Retzow ein vor allemal die General Direktion des Münzweſens
übertragen und an felbigen Höchſt Dero ordres zur weitern Ver—
fügung bei denen Münzen ergehen laffen wollen; als lafjen Hödjit-
diefelben hiermit fämtliche directores und Dfficianten bei denen
Münzen zu Berlin, Königsberg, Breslau, Magdeburg, Cleve und
Aurich an den Generalslieutenant dv. Retzow als ihren Vorgeſetzten
anweijen, und ihnen alles Ernjtes anbefehlen: alles dasjenige, was
derjelbe Namens Höchitderojelben ihnen im Münzweſen aufgeben
wird, treulich und fonder Widerrede noch Säumniß zu erecutiren, die
gewöhnliche Extrakte und Balancen an ihn einzufenden und fonft
wegen vorfallender Zweifel an ihn zu berichten, damit. er fie mit
näherer Injtruftion verjehen könne.
.. S. K. M. wollen, daß ſämtliche directores und Münzoffi-
cianten diefe Subordination bei Strafe der Kafjation beobachten follen.
23, Aus einem Bericht des preußifchen Refidenten zu Löln v. Ummon
über die fchlechten Münzungen am Xhein.
Cologne, le 5. Dec. 1758.
Urſchrift. R. XI, 167.
La cour de Treves et les petites Cours du Westerwald,
nomme&ment Wied-Runckel et Sayn-Altenkirchen, appartenant au
280 Nr. 23—25. — 5. — 26. Dezember 1758.
Marggrave d’Anspach, ont donn& depuis quelque tems une
etendue tres grande & leurs petits bureaux de monoies. Toutes
ces contrees et la Westphalie regorgent de leurs tr&s mauvaises
especes; et l’on en transporte m&me beaucoup de barils par la
Hollande & Hambourg, d’oü elles se repandent aussi dans la
Basse-Saxe. Le comte de Neuwied, non obstant la rude exe-
cution qu’il a essuide, recommence pareillement & monoier. La
chose va fort & l’exc&s. Ce ne sont point tant ces Seigneurs
qui frappent pour leur propre compte; mais chaque marchand
ou autre miserable particulier (qui se nourrit du sang du public,
en l’inondant de mauvaises especes et lui enlevant pour refondre
le peu qu'il reste encore de bonnes) peut, moiennant un certain
pour Cent qu'il donne à ces Seigneurs Territoriaux, faire frapper
pour son propre compte telles especes qu’il lui plait. Un mar-
chand d’ici nomm& van der Nüll & qui Vötre Majeste a donn&
il y a des annöes le titre de Conseiller de Commerce, est un de
ces principaux refondeurs et entrepreneurs. Ces tr&s chetives
especes font entre autre que le change va maintenant à 180
pour Cent contre les especes de Hollande, et de la derive la
chert€ exorbitante dans toutes les Marchandises et denrees
indispensables qui viennent ici de la Hollande. Le Frederic d’or,
le Louis d’or ou le Charles d’or, qui fait & Berlin cinq &cus
d’Empire,!) en fait ici six contre ces mauvaises especes; et les
monoies courantes de Vötre Majeste, savoir les pieces de 8. 4.
2 Ggr. vont a 12 pour Cent de plus contre celles en question.
Il ya plus: comme les dites Cours qui monoient de cette
facon, n’oseraient sans causer trop d’ombrage, se servir uni-
quement de leur propre empreinte en partie de simples Comtes;
elles mettent sur les especes ou bien simplement un chiffre, ou
bien elles emploient des empreintes etrangeres plus respectables
que les leurs. On assure que pour faire tomber la haine sur
Vötre Majest& elles ont l’effronterie de se servir de Ses em-
preintes. Je ne pourrais point prouver ceci avec &vidence,
n’etant point à même d’en faire l’examen: cependant j’ai vu ici
des especes sous l’empreinte de Vötre Majeste oü la lettre qui
1) Er galt in Berlin nicht 5, ſondern 51,, Rtlr., ſ. S. 103—105.
Nachmünzung der Ephraimiten am Rhein. — Leichte Piftolen. 381
marque l’endroit oü le Bureau des monoies est établi p. e. A.
B. C. etc. ne se trouvait point, comme une telle lettre se trouve
autant que je sais sur toutes les monoies de Vötre Majeste.
24. Kabinettsorder an den Berliner Münzmeiſter Jafter über
Münzung leichterer Piftolen.
Dresden, 8. Dezember 1758.
Ausfertigung. R. XIIL, 1.
Kahdem S. K. M. mit Dero Hof Jouvelirs Ephraim und
Söhne wegen einer gewifjen Ausmünzung von Ein Hundert Taufend
feine Markt Gold an Auguſt-, Louis- und Fridd’or [fo] einen Kon-
traft getroffen, als befehlen . . diefelben den Münz Meufter Jafter
zu Berlin, fich diefer Ausmünzung fofort zu unterziehen, auch jolche
auf das allergenaufte und insgeheim zu pouffiren; der Jaſter fol
auf feinen geleifteten Eide und mit fein Leben dafür repondiren,
daß bei diefer Ausmünzung in Golde die Broportion des geänderten
Münzfußes beim Silber von 14 bis 193/, Rthlr. die feine Mark
auf das allergenaufte obferviret würde, und muß der Münz Meufter
after überdem ein accurates Negijter führen, wieviel ausgemünzet
worden. |
25. Kabinettsorder an den Direftor der großen Münze zu Berlin
über den neuen Münzfuß.
Breslau, 26. Dezember 1758.
Ausfertigung. R. XII, 1.
Nachdem S. 8. M.. . refolviret, jämtlicde preußifche und
ächjiiche Münzen Dero Hof-Jouveliers Ephraim und Söhne nebft
Moſes Iſaac und Itzig zu conferiren und den Münzfuß zu 19°/, Rthlr.
feftzufegen, auch alle conditiones und beneficia, wie vormalen für
©. 8. M. jelbiten und nachhero für gedachte Entreprenneurs in den
vorigen Contracte feftgefeget und objerviret worden, ihnen noch
fernerbin angedeihen zu laffen, und die Ausmünzung in allerhand
preußijchen, ſächſiſchen und polnifchen Münzen auszuprägen; als
wird Dero directori bei der großen Münze zu Berlin hierdurch
aufgegeben, jowohl auf den nachjtehenden Münzfuß, nämlich
282 Nr. 26. — 9. Februar 1759.
8 Ggr. Stüde follen neun Rthlr. ein und zwanzig Grofchen
eine Brutto Mark wiegen und acht Loth fein Halten. -
4 Ggr. Stüde jollen neun Rthlr. ſechszehen Grofchen eine Brutto
Mark wiegen und fieben Loth fünfzehen Grän fein Halten.
Tympffe follen acht Thlr. jechs und 3/, Pf. eine Mark Brutto
wiegen und ſechs Loth neun Grän fein halten.
2 Ggr. Stüde follen ſechs Thlr. vierzehen Groſchen eine Mark
Brutto wiegen und fünf Loth ſechs Grän fein Halten.
1 Ggr. Stüde jollen vier Thlr. zwei und zwanzig Gr. ſechs Pf.
eine Mark Brutto wiegen und vier Loth fein halten.
Ein ganzer Speciesthaler fol zehen Thlr. jechszehen Gr. neun Pf.
eine Mark Brutto wiegen und acht Zoth zwölf Grän fein Halten.
Ein halber Speciesthaler ſoll gleichfalls zehen Thlr. ſechszehen Gr.
neun Pf. eine Mark Brutto wiegen und acht Loth zwölf Grän
fein halten
als auch auf die an demenfelben geftatteten Stüdlinge im Durch—
ſchnitt & 2 Procent, die Vorbeihidung & 2 Grän und NRemedium
ä& 11/, Grän die Sorten Silbermünzen und nad Beſchickung der
Silber-Schroten nicht höher als nad) Proportion denen Piafters zu
rechnen und anzunehmen, wohl Acht zu haben, daß davon im ge—
ringften nicht abgegangen werde; im gleichen dahin zu fehen, daß
alle bishero von beſſern Valeur ausgeprägte Gold- und Silber—
münzen nicht aus denen königl. und ſächſiſchen Landen verjendet,
ſondern nach der Münze gegen Bezahlung des innerlichen Wertes
gebracht werden jollen.
——ñ —
26. Bericht der Mindenſchen Kammer über Befreiung der Lingenſchen
Untertanen von der Steuerzahlung in holländifchem Belde.
Minden, 9. Februar 1759.
Ausfertigung. Tit. XXIII, 4.
Der Kriegesrath Hildebrand hat an E. K. M. ſowohl als
uns von der Unmöglichkeit derer von denen Lingenfchen Unterthanen
aufzubringenden Contributiong- und Domänengefälle in holländijchen
oder edictmäßigen Geldern unterm 17. passato berichtet, und E. K.
M. Haben ung unterm 30. ej. . . befohlen, die von demfelben an—
geführte, gar erheblich fcheinende Umftände gründlich und wohl zu
Der 19/4-Talerfuß. — Steuerzahlung in Lingen. 283
erwägen, auch zu Remedirung folche Vorfchläge auszumitteln, wobei
weder Höchftderojelben Intereffe noch der Unterthan zu merflich leide.
E. K. M. können wir verfichern, daß wir hierbei zeithero
mit aller Circumfpection zu Werke gegangen fein und dazu Die
gegründefte [fo] Urjach gehabt haben, weilen wir befürchten müſſen,
Daß wegen der Nähe der alliirten Armee die bei derjelben bishero
roulirende fchlechte und widerrufene Münzjorten die Grafichaft
Lingen gleichfam überjchwemmen müſſen, wann auf einmal das
bolländifche Geld bei denen lingenfchen Kaſſen abgejchaffet worden,
weshalben wir aud) felbit an das hannoverſche Minifterium zu Er-
greifung folder Maßregeln gejchrieben Haben, daß dem überaus
ftarfen Rouliren derer widerrufenen Münzjorten und dem Bezahlen
damit für gefchehene Lieferungen, Fuhren und dergleichen gejteuret
werden möchte. Gleiche Vorficht Haben wir auch in Anjehung des
abzufchaffenden holländifchen Geldes bei denen lingenfchen Kafjen
gebrauchet. Wir haben bereit8 . . angezeigter und . . approbirter
Maßen verordnet, daß die Sontributiongrefte in edictmäßigen Marf-
gelde mit dem vorgefchlagenen Agio par Gulden hol. oder 12 Gar.
Markgeld 2 Mgr., die laufende aber ferner in holländiſchem be—
zahlet werden follten, indeffen man geglaubet, daß abjonderlich gegen
abgelaufenem SHerbite dem Mangel vefjelben wieder abgeholfen
werden würde, wie fonft wohl zu anderer Zeit gefchehen. Es find
noch mehrere Umftände, fo uns bewegen müfjen, hierbei langjam
zu gehen, vielmehr abzuwarten, ob das holländiſche Geld nicht wieder
im Lingenfchen mehr zum Vorfchein zu kommen anfangen würde,
und alfo den durch die Treibfeder derer Receptoren erlaffenen Be—
richten des Kriegesrath Hildebrands nicht jo Tchlechterdingg zu gänz-
licher Abſchaffung des Holländifchen Geldes Gehör zu geben oder
auf den Stuß fogleich darauf zu reflectiven, weilen für Die receptores
darin ein verborgener Vortheil bei Einhebung derer individuorum
ftedfet, wogegen man fo leicht feine Remedur gewußt, und darin be-
ftehet, daß der Anfat der Contribution und die Ausrechnung der-
ſelben nach holländiſchem Gelde gejchehen, folglich ein jedes indi-
viduum darnach bezahlet werden muß.
Wann nun aber der Unterthan die Contribution in Markgeld
bezahlet, jo nimmt der Receptor bei Einhebung derjelben die Re—
ductiong- oder Vergleichungstabelle des holländiſchen gegen Mark—
284 Nr. 26. — 9. Februar 1759.
geld zur Hand, nach) welcher letzteren ſich allemal bei einem jeden
individuo ein Bruch findet, an deſſen Statt der Unterthan einen
ganzen Pfennig bezahlen muß, welches in der Zotalität und bei
zwölfmaliger Bezahlung im Jahre jchon etwas ausbringet, bei der
generalen Ablieferung zur Hauptkaſſe aber nicht attendiret wird;
gleiche Bewandniß es auch bei denen Domänen hat.
Nachdem wir ung aber bejtändig wegen des angegebenen fort-
daurenden holländiichen Geldmangels ſowohl bei dem Sriegesrath
Schröder und andern Bedienten, ja auch Unterthanen, als auch in
Holland jelbft erfundiget und gefunden haben, daß ſolchem wegen
der von den Holländern gegen die Ausführung defjelben genommenen
Mapregeln und Präcaution, wenigſtens bei jetzigen Sriegeszeiten
nicht abzubelfen fei, in Betracht in Holland jelbjt die befannte -
widerrufene Münzſorten rouliren, womit die dahin gefommene fremde
Leute ihre Bezahlung anzunehmen fich genöthiget jehen, mithin das
holländische Geld, wie ſonſt gefchehen, nicht ausgelafjen wird, welchem
ein jeder zur Vermünzung nachzutrachten bemühet ift, jo können
wir nunmehro nicht länger anftehen, unfer pflicdtmäßig Gutachten
dahin . . abzugeben, daß dem. Lingenjchen Unterthan zum größten
Bedruck und äußerſten Ruin gereichen werde und müfje, wenn der-
jelbe bei jegigen Zeiten länger verbunden fein follte, feine praestanda
in holländſchem Gelde abzuführen, welches er theils gar nicht er-
halten kann, theils von gewinnfüchtigen Leuten mit großer Agio und
gar 31/, Ggr. par Gulden einwechſeln muß, mithin denenjelben nach—
zugeben jei, vorerft bis zu erfolgtem Frieden ihre Contributiong-
und Domänengefälle anftatt des holländischen in Markgelde an die
Kaſſen zu bezahlen, doch dergeftalt, daß durchaus die widerrufene
Münzforten, als bernburgfche, wiediche und dergleichen nicht anzu-
nehmen, vielmehr dahin gejehen werden müſſe, daß jolche nicht ein-
zufchleppen, fondern außer Landes zu fchaffen, fonften ein neuer
Wucher entfliehen würde; weshalben dem deputato und Fiscal auf-
zugeben, darüber zu vigiliren. E83 wird auch das angegebene Rou—
liren folcher verrufenen Münzforten um deshalb defto mehr ceifiren,
da der en chef bei der alliirtten Armee commandirende General
Herzog Ferdinand von Braunfchweig die allerichärfeite Ordre da-
gegen bei der Armee Hat ausgeben laffen, dahingegen bei denen
Lingenſchen und General-, Krieges- und Domänenlafjen indistincte
Steuerzahlung in Lingen. 285
alle von E. K. M. ausgeprägete caffirende und ſonſt nicht ver-
botene Münzforten an '/; Rthlr., 12 und 6 und 4, auch 1 Mor.
anzunehmen, wogegen ihnen das Agio bei denen Contingentern und
Etatsquantig ad 2 Mor. par Gulden holländiſch oder 12 Ggr.
Marfgeld zuwächſet, als welches Agio wir für die Unterthanen er-
träglih und für E. K. M. jchadlos Halten, maßen, 1 Gulden Hol.
zu 20 Mor. und aljo inclusive der Agio & 2 Mogr. gerechnet,
Rthlr. Mor.
250 fl. Holl.. . 2 . . 158 832
betragen, ſo netto 100 hollandiſche Reichsthaler oder
125 Rthlr. Teutſchgeld ausmachen, hingegen hieſige
holländiſche Wechſels nur bishero durch den Kauf—
mann Müller laut Contracts à 100 Rthlr. —
oder 125 Rthlr. Teutjchgeld mit . . . .. 13 —
bezahlet worden, mithin 5b 32
profitiret werden; wobei auf einen fallenden und fteigenden Cours
nicht reflectiret werden darf, fondern für 100 Rthlr. Teutjchgeld
111. Rthlr. 4 Mgr. einfommen werden. Es entjtehet dahero nur
noch die Trage, ob die Untertanen mit jolcher Agio zufrieden fein
und darüber von ihnen feine Bejchwerden geführet werden möchten;
welches wir vorläufig verjichern können, da ehegejtern noch 2 Unter—
thanen fich perjönlich bei dem Kriegesrath Bärenfprung gemeldet,
über den ihn[en] gejchehenen Vortrag wegen interimiftiicher Ab-
ſchaffung des holländiſchen Geldes bis zum erfolgenden Frieden und
der zu bezahlenden Agio & 2 Mor. par Gulden ihre große Zu-
friedenheit bezeuget und verfichert haben, mit nächftem von denen
Borftehern darüber die Erklärung zu bewirken. Es wird nun von
ER M.. . Befehl abhangen, ob die lingenjche Kafjen und übrige
Bediente nach unſerm Vorſchlag inftruiret werden follen. Wobei
wegen des oben angezeigten Bruches, welcher aus der Reduction des
bolländifchen und Markgeldes entjtehet, unjer ohnvorgreiflicher Vor—
Ichlag wäre, daß denen Receptoren anzubefehlen jei, die Brüche bei
jedem individuo bis zu Ende des Jahres im Buche ftehen zu lafjen
und alsdann Berechnung deshalb erft anzulegen.
Sndefjen haben wir den Kriegesrath und Ober— Empfänger
Schröder auf feine Anfrage bejchieden, daß er 2400 fl. Reſte pro
Januario c. in edietmäßigem Marfgelde mit der Agio à 2 Mor.
286 Nr. 27, 28. — 17. März — 22. Dezember 1759.
par Floren annehmen follte, weilen deren Bezahlung jonften ver-
fiherter Maßen in holländifchem Gelde nicht zu erhalten.
27. Eingabe der Direktoren und Kandräte der Altmark über
den fteigenden Wert der Goldmünzen.
Aulofen, 17. März 1759.
Urſchrift. Tit. XVI, Nr. 12.
E. K. M. Haben in dem . . Münzedicto vom 14. Juli 1750
unter andern .. verordnet, daß die in abgängigen oder ausländiſchen
Münzſorten ausgeftellete obligationes big zum erften Juni 1751 in
neues f. Curantgeld umgejchrieben werden und die debitores fich mit
ihren Creditoren wegen eines billigen Agio vergleichen ſollen. Nach—
bero haben E&. K. M. per rescriptum vom 12. Ian. 1751 feft-
Rn daß
1. Gegen die auf den [eipziger Fuß ausgemünzte 2/; tl. gegen
Friderichsd'or 5 Procent Agio bezahlet werden follen.
2. Soll gegen Louisblanc und neue preuß. Silbermünze ein Pro-
cent Agio gegeben werden.
3. Soll auf Ducaten gegen Friderichsd'or ein viertel Procent
Agio gegeben werden.
4. Sollen] diejenigen, die Louisd’or haben, auf Friderichg’dor ein
halb Brocent Agio zugeben.
Es Haben fich aber nunmehro die alten ?/; St. gänzlich ver-
loren. Es äußerte fich zu der Zeit, da ſolche noch in Kurs waren,
damit ein großer Wucher, da fich felbige aber verloren, fo wollten
die creditores nach Gefallen von ihren debitoribus dag Agio er-
preflen. Seo findet man in Anjehung der Friderichsd'or, Louis-
d’or und Charlesd’or große Klagen, da debitores, wenn fie Fride—
richsd'or, Louisd’or und Charlesd’or ihren cereditoribus bezahlen
jollen und folche nicht anfchaffen können, denenjelben gegen Rurant-
geld 10, 12, auch wohl 15 Procent Agio bezahlen müffen, da denn,
wenn 1000 Thlr. an Golde hätten bezahlet werden follen, in effectu
wegen des ftarfen Agio wohl 1100 Rthlr., auch wohl. gar 1150 Rthlr.
bezahlet werden müfjen, wie denn fogar einige creditores bloßer-
dings, um von diefen hohen Preife des Geldes zu profitiren, ihre
fiherfte capitalia auffündigen oder fich zur Evitirung defjen von
Steigender Wert der Goldmünzen. 287
denen debitoribus das Agio bezahlen und das Kapital in Silber-
geld umfchreiben lafjen, mithin derjenige, welcher 10000 Rthlr. auf
feinen Gütern in Friderichsd'or ſchuldig ift, 11500 Rthlr. in Silber-
münze jchuldig wird und entweder den Zuſchub bei der Umfchreibung
baar nachichießen oder aber auf das Agio befondere Verfchreibung
ausreichen muß, wodurch die possessores derer Güter und Immobil-
ftüden von neuem gar ehr verjchuldet werden, das Commercium
auch darunter jehr leidet, überdem auch der Adel und andere, welche
ihre Söhne und Verwandte in E. K. M. Kriegesdienften haben und
deren Güter verfchuldet find, darunter den größten Schaden empfin-
den, indem fie durch Bezahlung des ſehr ftarfen Agio an ihre
creditores außer Stande gejeget werden, ihren in Kriegesdienften
ftehenden Söhnen und Verwandten Gelder nachzufchiden, ja viele
davon faum jelbjt jo viel übrig behalten, daß fie mit ihren Kindern
davon fümmerlich jubfiftiren können, nicht zu gedenken, daß, da die
Ausfuhre des Getreides verboten, der Getreidepreig fchlecht und fein
Debit im Lande ift und aus nichts Geld gemacht werden kann; die
iudicia, da fie wegen des Agio des Goldes gegen Münze fein
normativum haben, müfjen jedesmal nach denen Bejcheinigungen
derer Parteien erkennen, welche ſolche von denen Kaufleuten und
Banquiers bernehmen.
Um nun diefen Wucher derer creditorum und Wechfelern abzu-
helfen und demjelben Einhalt zu thun, jo bitten €. 8. M. wir. .,
ein... Edict emaniren zu lafjen und darin das Agio derer Fride-
richsd'or, Zouisd’or und Charld’or gegen preußifches Silbergeld feite
zu ſetzen. Wir fchlagen .. vor, daß das Agio der Friderichsd’or
zu 3 Procent, der Louisd’or und Charld’or aber zu zwei Procent
feftzufegen, und daß Jedermann, bejonder8 die Banquierg und
creditores ſich bei einer nahmhaften Strafe darnach richten, die
iudicia aber auf folches Reglement erkennen müſſen.
28. Bericht der Furmärfifchen Kammer über das Derbot fchlechter
fremder Mlünzforten.
Berlin, 22. Dezember 1759.
Ausfertigung. Gez. v. d. Gröben, Grofchopp, vd. Schmettau. Tit. XVII, 12.
Es beſchweren ſich verichiedene Beamte, daß bei denen jegigen
befchwerlichen Zeiten im Lande nichts anders als Auguftd’ors, ſächſi—
288 | Nr. 28. — 22. Dezember 1759.
fche, Yüneburgifche und medlenburgifche Münzſorten rouliren, Hin-
folglich bei ihnen auch Fein anders als dergleichen Geld einkomme,
gleichwohl wolle die Rentei fein andere als die in denen Contracten
verjchriebene Münzjorten, als Friderichsd’or, brandenburg. Münze
von ihnen annehmen, wodurd fie in die Verlegenheit gejeget würden,
das Geld, fo fie von denen Unterthanen einheben und bei jebigen
betrübten Zeiten mit vieler Mühe beitreiben müßten, mit fchweren
Agio zu verwechjeln, wobei fie gebeten, die Nentei zu injtruiren,
auch künftig dergleichen Münzforten anzunehmen. Wir fünnen alfo
dabei nicht unangezeiget lafjen, welchergeftalt zwar die Auguftd’ors
bei unferer Rentei bishero auf Adminiftration, Zoll-, Forjt-, Maß-
und andere dergleichen Gefälle genommen, auf Amtsgefälle aber zur
Zeit refufiret worden, weil die Beamten fchuldig fein, nach ihren
Contracten Kafjengeld zu bezahlen.
Nun würde es zwar zum Soulagement derer Beamten ge—
reichen, wann ſolche auch auf Amtögefälle angenommen würden,
weilen aber zu beforgen ftehet, daß ſodann durch gewinnjüchtige
Beamte nichts ala Auguftd’ors eingefandt, mithin die General-Kafjen
damit angefüllet werden möchten, jo ftellen €. K. M. wir... an
heim, ob Allerhöchit diefelben nicht allenfalls . . zu accordiren ge—
ruhen wollen, daß ihnen bei Zahlung der Pachtgelder '/, in Auguft-
d'ors Statt des Silbergeldes pafjiret werden könne.
Was die Bern- und Medlenburgiiche Münzen betrifft, jo iſt
wohl an dem, daß folche jehr ſtark rouliven, zumalen da, wie wir
bereit3 unterm 11. Sept. c. angeführet, denen Livranten dergleichen
Gelder zum öftern jelbjt aus f. Kaſſen, die folche von auswärts
annehmen und wieder auszahlen müſſen, in Zahlung angegeben
werden, da fodann folche wieder hiejelbjt rouliren und denen Unter-
thanen für ihre anhero zu bringende denrees fein ander als der-
gleichen Geld bezahlet wird.
Wann nun E. K. M. laut rescripti vom 19. Dechr. a. p.
und 7. Aug. c. die Einführung und Roulirung derer Bernburgifchen
Münzen verboten, jo würde es darauf anfommen, daß entweder Die
Annehmung derfelben wieder nachgegeben würde, wie wohl wir uns
dahin anzutragen nicht getrauen, oder es müßte ſämtlichen Kaffen
nochmals die Annehmung und Auszahlung diefer Gelder aufs
ichärffte verboten und allenfalls injungiret werden, daß joldhe zur
Die fchlechten fächfifchen Britteltaler. 389
Armee außer Landes abgejendet würden, auch dieferhalb das nötige
mit dem fächfilchen General Krieges directorio und dem General
Sieutenant v. Mafjow zu concertiren fein.
Die Annehmung der in Sachſen ausgeprägten 8 Gr. Stüde
haben €. K. M. zwar per rescriptum vom 19. Dechbr. p. a. und
noch jüngjthin unterm 7. Aug. c. anbefohlen; warn aber die Gene-
ral Dom. Kaffe, als auch die General Krieges Kaffe darunter feine
andere als die in Sadien mit €. K. M. Bildnis ausgeprägte
8 Gr. oder jo genannte XII Marien Gr. Stüde verjtehen, die mit
©. KM. von Polen Bildnüß ausgeprägte 8 Gr. ftüde aber ledig-
lich nicht annehmen wollen und alfo bis dato noch nicht ein Stüd
dergleichen 8 Gr. jtüde abgeliefert worden, jo Hat unſere Rentei
auch bierunter nicht anders verfahren fünnen, als letztere gleichfalls
zu refufiren; jollten aber E. 8. M. gleich wohl zum Soulagement
derer Beamten die Annehmung der fächfiichen mit des Königs von
Polen Bildnüß ausgeprägten 8 Gr. ftüde .. zu genehmigen ge-
ruhen, jo würde der darunter gemachte Unterjchied derer mit E. C.
marquirten ſächſiſchen 8 Sr. ſtücke, weilen ſolche von jchlechterer
Sorte jein follen, ohnmaßgeblich wegfallen müfjen, indem die wenigiten
Beamten, noch weniger die Unterthanen, die marquirte E. C. zu
finden, noch weniger darauf zu attendiren wifjen, folglich bei deren
Einjfendung diejelben dergeftalt mit andern meliret werden würden,
daß bei der ftarfen Duartal-Einnahme eine wahre Ohnmöglichkeit,
jolde Stüd vor Stück zu eraminiren und jede Tüten und Beutel
aufzureißen, die darunter intendirte . . Abficht, daß die fchlechte
ſächſiſche Münzforten nicht rouliren jollen, auch nicht erreichet werden
würde, indem die hiernächſt ohne E. C. ausgeprägte ſächſiſche 8 Gr.
von eben folchen jchlechten Schrot und Korn fein jollen. Es wird
alfo von E. K. M. Hohen Einfiht und . . Refolution beruhen, ob
höchst diefelben die Annehmung der ſächſiſchen 8 Gr. auch mit ©.
K. M. von Polen Bildnis bei Dero Kaffen und zwar indistincte
rouliren zu laffen . . genehmigen wollen, al® welchenfall®e wir ſo—
dann . . bitten, ſowohl der General Domainen-Kaſſe als auch
General Krieges-Kaſſe aufs nachdrüdlichfte anzubefehlen, der Rentei
wie auch der Ober Steuer-Kafje wegen Annehmung derjelben Feine
fernere Schwierigkeit zu machen, da jodann auch unfere Ober Steuer»
Kaffe wegen Annehmung derer . . placidirten Münzforten inftruiret
Acta Borussica. Münzwefen Ill, 19
990 Fr. 29, 30. — 26. Januar — 14. April 1760.
werben fünnte, ala worüber wir ung E. 8. M... Refolution Br
erbitten wollen. |
29. Kabinettsorder an den Direktor der Berliner Münze, unse,
über Einführung des 30: Talerfußes.
Freiberg, 26. Januar 1760.
| Ausfertigung. R. XI, 1.
Demnah ©. K. M. . . rejolviret, Dero ſamtliche preufiifihe
und ſächſiſche Münzen von neuen an die bisherigen Münz-Entre-
prenneurs Ephraim und Söhne nebft Daniel Itzig zu übergeben
und den. Münzfuß zu 30 Rthlr. pro Mark fein feitzufegen, .des-
gleichen alle conditiones und beneficia jo, wie in denen vorigen
Contracten von Wort zu Wort enthalten, ihnen fernerhin an-
gedeihen zu lafjen und die Ausmünzung in allerhand fächfilchen,
polnifchen und andern frembden Münzen zu verjtatten, auch zu con-
descendiren, daß diefe Münzen in. Handel und Wandel in -Dero
föniglihen Landen kurſiren, bei Dero Kaſſen aber fchlechterdings
nicht angenommen werden follen; als machen Höchftdiefelbe folches
Dero Münzdirector Knöffel zu Berlin hierdurch befannt mit dem ..
Befehl, die Ausmünzung ſothaner Sorten nad): folgenden -determi-
nirten Münzfuß vorzunehmen und jelbigen zur Norm zu
Es ſollen demnach
8Ggr. Stüde eilf Rthlr. Einen Gr. die Mark Srutto wiegen
und: fünf Loth ſechszehn Grän fein halten.
4 Ggr. Stüde neun Rthlr. neun Grofchen- eine: Dart. Brutto
wiegen und fünf Loth fein halten. -
Thympffe acht Rthlr. — ſechs Pf. eine Matt brutto wiegen und
vier Loth fünf Grän fein halten.
.17 Xer Stücke fünf Rthlr. fünfzehn: Sr. eine . Dart Sruito
wiegen und drei Loth fein halten. --
2 gr. Stüde ſechs Thlr. Einen Gr. eine e Mait brutto wiegen
und drei Loth vier Grän fein halten.
1 gr. Stüde fünf Thlr.. eine Mark: brutto wiegen und. bre
Loth zwölf Grän fein Halten...
6 Pf. Stüde drei Thlr. achtzehen Gr. eine: Mart bruti wiegen
und zwei Loth fein halten.
Der 30-Talerfuß. 291
Ganze und halbe Speciesthaler fünf Loth dreizehen Grän fein
halten und zehen Thlr. fiebenzehen Gr. ſechs Pf. eine Mark
brutto wiegen.
Bei der Stüdelung ſollen vorgedachten Entreprenneurs im
Durchſchnitt zwei pro cento, Vorbeſchickung zwei Grän und 1!/,
bis zwei Grän Remedium pajfiren.
Die Stüde von Achten follen nicht Höher als vierzehn Loth
zwölf Grän angenommen werden; andere rohe Sorten, geſchmolzene
Baaren, Silber, Schroten und Ausſchuß aber werden nad) Pro—
portion derer Piaſters gerechnet und angenommen, auch in folcher
Proportion beſchicket.
Zu Abführung des Schlage-Schatzes iſt denen Entreprenneurs
erlaubet, die Gold-espèces und preuß. Silbermünzen nach dem vor⸗
maligen Münzfuß & 198/, Thlr. per Mark auszuprägen, desgleichen
auch preußiſche, polniſche und ſächſiſche Kupfer Münz-Sorten, wie
bishero geſchehen, gleichfalls ſchlagen zu laſſen.
Bei Ausprägung der Gold-espèces paſſiret ein Halb Grän
im Korn und ein halb pro cento im Schrot.
Wornach alſo gedachter Münzdirector Knöffel ſich in allen
Stücken gehörig zu achten, auch beſonders dahin mit zu ſehen hat,
daß alle von beſſern Valeur bisher ausgeprägte Gold- und Silber—
Sorten, fie haben Namen wie fie wollen, unter keinerlei Prätert aus
denen königl. und ſächſiſchen Landen verjendet, jondern gegen Be-
zahlung des innerlichen Werts an der Münze EN werben
müfjen.
— — e —
30. Aus einem Bericht * kurſãchſiſchen Geheimen Räte über die
Münzprägungen Preußens.
Dresden, 14. April 1760.
Mundum, gez. Johann Friedrich Graf v. Schönberg. Chriſtian Graf vom Loß.
Wilhelm Auguſt Graf v. Stubenberg. — A. D. Loc. 1334, VII.
Wenn vor das andere [Exefution gegen Bernburg] die ſchlechten
Bernburgifchen Münzen von den Obrigkeiten eingewechjelt und in
gute Reichsmünzen verwandelt, zum Erjag aber des daran leiden-
den Verlufts des Fürften von Anhalt-Bernburg Durchl. executive
———— werden ſollen, ſo iſt dabei in facto vorauszuſetzen, daß,
19*
292 Nr. 30, 31. — 14. April — 6. Mai 1760.
obwohl bejagter Fürft bei dem Kaiferlichen Reichshofrath bereits
ſelbſt fih dazu befennet, daß auf feiner Münzftatt eine Partie ge-
ringhaltigen Geldes ausgemüngzet worden fei, dennoch der größte
Theil des Übels, fo in die Millionen anfteiget, nicht fowohl von
ihm ſelbſt fich Herfchreibe, als vielmehr unter feinem Namen durch
die alhier in Dresden angelegte Königliche Preußifche Münze ver-
urfachet worden ſei. Denn da find unter denen beim Abzug der
Preußifchen Befagung von befagter Münze zurüdgelafjenen Effekten
verjchiedene Schriften und Rechnungen aufgefunden und hernach von
dem vormaligem Kaiſerlich-Königlichen Gouverneur allhier, dem
Generalfeldmarſchall v. Marjchall, an ung abgegeben worden, aus
welchen fich deutlich zu Tage leget, wasmaßen bei diefer Münze
nicht allein E. 8. M., jondern auch des Herrn Herzogs von Sadjjen-
Weimar und Eifenach, des Fürften von Anhalt-Bernburg, ja fogar
des Grafen von Stolberg Stempel auf eine im Reich wohl noch
nie erhörte Art gemißbrauchet worden, um ganz Deutſchland, be-
ſonders aber den Oberjächlijchen Kreis mit einer Summe von mehr
als vier Millionen böjen Geldes, die Leipziger, Magdeburger und
Berliner Ausmünzung ohngerechnet, zu überfchwemmen. Unter
andern find von fogenannten Bernburgifchen 8 und 4 Gr. Stüden
beſage derer Manualien vom 1. April bis ultimo Mai 1759
2019314 Rthlr. 12 Gr.) ausgepräget worden. Von der weiteren
Ausmünzung ift der Betrag in denen aufgefundenen Büchern nicht
angemerfet gewejen. Da jedoch ſelbige bis zu Ausgang Julii mit
größtem Eifer forigefeget worden, jo ift leicht zu ermefjen, daß das
Ganze wohl noch einmal fo hoch als obige Summe angeftiegen jein
möge. Nun bat fich bei der Probirung ergeben, daß diefe Münze
an innerlihem Gehalt 47 pro Cent fchlechter als die in E. K. M.
Münze ehedem gejchlagenen !/stel find [jo], und es ift in eben be-
nannten Schriften eine bejondere ordre von des Königs von Preußen
Majſt. anzutreffen geweſen, daß der Debit diefer Bernburger 1/gtel
und "Yetel Hauptfächlich in den Churſächſiſchen Landen befördert, Die
XI und VI Mariengrofchenftüden Hingegen als im Gehalt ver-
gleichungsweiſe noch befjer, nach denen eigenen Churbrandenburgijchen
Landen verfendet werden follten. Es ift dahero nichts wahrichein-
1) Nah U. D. Loc. 1334, IX: 2 010 624—20.
Die Dresdener Münzung. 293
licher als daß obige 2 und vielleicht 4 Millionen größtentheils noch
in E. 8. M. Landen courfiren, vor welche daraus, wenn auch bie
Summe nur obbemerktermaßen auf 2019314 Rthlr. angenommen
wird, eine Einbuße von 949077 Rthlr. erwächſet ... . .
— — — —
3
L,
Drotofoll einer Sißung des Bene: Protofoll einer Sißung des Bene:
raldireftoriums und des Geh.
Sinanzrats Köppen
am 27. März 1760
raldireftoriums und des Geh.
Sinanzrats Köppen
am 6. Mai 1760
über Dorfchriften für die Mlünzunternehmer.
Tit. XVII, 13.
Zu Abhelfung derer bei dem
jetigen Münzweſen vorlommen-
den Umftänden ift dato in der
deshalb befonders gehaltenen Con—
ferenz Folgendes feftzufegen und
zu verordnet beliebet worden:
1. Denen Juden aufzugeben,
bei dem Einkauf des Silbers und
Goldes, wenn folcher in denen k.
Provinzien gefchiehet, dasjelbe
keinesweges in auswärtigen Münz-
forten zu bezahlen, fondern die
Bezahlung dafür ohnfehlbar mit
denen unter ©. K. M. Bildnif
geprägeten Kaſſen begebigen Geld-
forten zu thun.
2. Denenjelben in feine Wege
die Einwechſelung derer unter
Als dato die in dem vorhin
aufgenommenen protocollo vom
27. Mart. a. c. niedergefchriebene
Punfte in Anjehung der gegen-
wärtigen Münzangelegenbeiten
anderweit dDurchzugehen beliebet
worden, ward nach näher er-
wogenen Umftänden und Inſpi—
cirung der desfalls ergangenen
Cabinetsordres nebſt denen Er-
tracten aus denen Münzkontrakten
gut gefunden, was
ad 1. den Einkauf des Goldes
und Silbers und die dafür zu
bezahlende Gelder betrifft, denen
Münzentreprenneurg nachzulaffen,
ſolchen mit fächſiſchen Münzen
zu bewertjtelligen, in Betracht
felbige im Handel und Wandel
ihren Kurs behalten jollten.
ad 2. Bliebe denen Münz-
entreprenneurs frei, das Gold
294
Kgl. Pr. Stempel ausgemüngzeten
Geldforten zu verjtatten, weil da—
durch das Land von allen Fafjen-
begebigeen Münzen entblößet
werden und ſolche zu feinen
Kaſſen fommen könnten.
3. Sollte es ratione derer
wegen des Gilber- und Gold-
einkaufs ausgejtelleten Päſſe der-
geitalt gehalten werden, Daß denen
Krieges» und Domainenfammern
von denen Miünzentreprenneurg
mittelft einer Specification die—
jenige namentlich angezeiget wer-
den müßten, welchen dergleichen
Päſſe ertheilet worden, damit
allen Unterjchleifen zum eigenen
Beiten der Entreprenneurg vor-
gebeuget werden könnte.
4. Sollte in Anjehung der
vorgefommenen Frage, wie und
auf was Weiſe das Publikum
wegen des fchwereren Agio zu
foulagiren? vorher abgewartet
werden, was die ad 2 erwähnte
Berfügung für eine Würkung nach
fi) ziehen würde, fo denn
5. denen Münzjuden infinuiret
werden, fich zu deflariren, ob jie
fih der Bifitation unterwerfen
wollten, anderer gejtalt davon an
Nr. 31. — 6. Mai 1760.
und Silber in den Städten und
auf dem platten Lande aufzu-
faufen, Teinesweges aber die ſeit
den 1. San. 1759 ausgeprägte
Münzen mit S. 8. M. Bildniß
einzuwechjeln.
ad 3. Hätte es dabei jein Be—
wenden, daß die Entreprenneurg
die Specififation von ihren Com-
milfionärs, welche auf dem platten
Lande und in denen Städten
Gold und Silber einfaufeten, ein-
reichen müßten, auch daß diefen
Commiſſionärs zum Einkauf des
Goldes und Silbers Driginalpäffe
unter der Münzentreprenneurs
eigenhändigen Unterjchrift und
mit dem Münzfiegel befiegelt ein-
gehändiget würden, damit allen
Unterfchleifen vorgebeuget werden
könnte, welches denn denen Kam⸗
mern befannt zu machen, damit
fie die mit ſolchen Päſſen ver-
fehene Commiſſionärs ungehindert
einkaufen lafjen.
ad 4. Hätte e8 dabei jein Be-
wenden, was ad 2 feftgejeßet.
ad 5. Könnten fi) die Münz-
entreprenneur® nad dem aus
drüdlicden Inhalt der Cabinets-
ordre der Eröffnung nicht unter-
Borfchriften für die Minzunternehmer.
©. K. M. referiret werden müßte,
weil fo viele geringhaltige Münz-
Torten eingejchleppet und das Land
dadurch überſchwemmet würde, fie
aber auf diefe Art jelbjt aus dem
Verdacht des Kinbringens der
gleichen jchlechten Sorten kämen.
Weil auch
6. vorgefommen,. wie es in
Anfehung des rechtlichen Erfennt-
nifjes in Müngdefraudationg- und
Confiscationsfachen gehalten wer—
den follte, ift beſchloſſen, zuvorderſt
den Hoffisfal Pape vorfordern
zu laflen, um auf den Inhalt
feiner als angebl. Münzjuftitiarii
deshalb etwa hHabenden befonderen
Inſtruktion zu kommen.
7. Sollte an ſämtliche Kriegs-
und Domainentammern eine Ver-
ordnung erlafjen werden, des In—
halts, wie fich finde, daß allerhand
auswärtige, bereit# vorhin durch
öffentliche Edicte verrufene Münz-
forten im Lande furfirten und
deshalb zu verfügen, daß die—
jenige, fo dergleichen in Händen
hätten, fich in Zeit von 4 Wochen
obnfehlbar davon los machen
müßten, widrigenfalls jolche con-
295
werfen und bliebe es aljo dabei,
daß das Gold, Silber, auch ge—
prägtes Geld und die Metalle
weiterhin uneröffnet pajfiren und
tepaffiren müßten, zu welchem
Ende denen Kammern die nöthige
ordres dieſerhalb zu ertbeilen,
jedoch auch die Entreprenneurg
zu verwarnen, daß darunter nicht
Contrebande oder andere ver-
botene und hochimpoftirte Waaren
einfchleichen ‚mögen. |
ad 6. Anlangend die Kognition
in Müngcontraventiong und an-
deren dergleichen Fällen in denen
Provinzien bliebe folche vor wie
nach dem General Directorio und
den resp. Kammern, dabingegen,
was die Sachen betrifft, welche
die Münze jelbft oder deren Ar-
beiter angehen oder auch in denen
Münzftätten jelbit vorkommen
möchten, jolde von dem Münz
Iustitario abgemachet werden
könnten.
ad 7. bleibe es bei der vor—
hin feſtgeſetzten Verrufung derer
ſchlechten und in denen Edicten
verbotenen Münzſorten, nur mit
dem Unterſcheide, daß der termi—
nus dazu auf 6 Wochen feſt—
geſetzet werden ſollte und zu dem
Ende ſogleich durch die Kammern
publiciret werden müßte.
296
fisciret werden würden. Übrigens
wurden fogleich bei diefer Ge—
legenbeit
8. wegen des im publico ſich
äußernden Mangels an Scheide-
münze die Münzentreprenneurs
vernommen, dasjenige Quantum
nambaft zu machen, was fie
eigentlid an 6 Pf. Stüden aus:
Nr. 31, 32. — 6. Mai — 4. Juni 1760.
ad 8. verfichern der H. Ge—
heime Rath Köppen, daß er diejer-
halben mit dem 9. General
v. Zauengien in Correspondenz
ftehe und ©. K. M. darunter
nächſtens decidiren dürften.
münzen wollten. Diejelben waren
aber dazu nicht zu bringen unter
den Borwand,. daß die Ausmün—
zung der Scheidemüngen nur als
ein Nebenwert von der Haupt-
ausmünzung wäre und nur injo-
weit ftattfinde, als Silber dazu
entübriget werden könnte, jedoch
follte alles Mögliche von ihnen
dazu gethan werden, daß dem
Mangel abgeholfen würde.
Ferner fam [am 6. Mail
9. der Punkt wegen der fehlenden und mit dem k. Bildnif
ausgeprägten Münzforten im Mindenfchen vor, welcher nach dem
erfolgten Anerbieten der Münzentreprenneurs Inhalts Schreibens
des 9. Geh. Rath Köppen vom 9. April a. c., daß 20/m Rthlr.
monatlid vor Minden und andere Provinzien abgeliefert werden
jollten, angenommen würde, und, zwar dergeftalt, daß darunter von
der General Krieges Kaffe nach Convenienz der Provinzien Arrange-
ments getroffen würden.
10. wäre bereits veranlafjet, daß die ſächſ. Münzforten in
Handel und Wandel gelten follten, wobei es bliebe, Dahingegen was
11. die ein- und durchgehende jchlehte Münzjorten beträfe,
ih die Münzentreprenneurs darüber näher erklären jollten, was
jelbige eigentlich darunter verftehen. Und da bei diejer Gelegenheit
die Sache |
12. wegen des in Duedlinburg angehaltenen Silber vorge-
fommen, jo ward beliebet, daß darüber des General-Fiskals Uhden
Die ſächſiſchen Dritteltaler in Emden. 297
Gutachten vorhin angegebener Maßen gefordert werden follte.
Schließlichen bliebe es
13. bei der Zoll⸗ und Acciſefreiheit aller zur Münze kommen—
den Metalle und Materialien, jedoch müßte darunter überall fein
Handel getrieben, oder davon etwas an andere überlaffen werden.
32. Eingabe des Magiftrats von Emden gegen die Uchtgrofchenftüce
mit fächfifchem Stempel.
Emden, 4. Juni 1760.
Abſchrift. Tit, XXV, 3.
So ſchuldig und bereit Magiftratus der Stadt Emden von je
ber gewejen, €. 8. M. . . Befehle zu befolgen, fo unmöglich fällt
es Doch demfelben anjetzo E. 8. M. am 1. curr. ſowohl aufm Lande
als, laut der Anlage, hier in der Stadt publicirte Verordnung wegen
Courfirung der fächfiichen 8 guten Grofchen in Erfüllung zu bringen.
Die Kaufmannfchaft findet fi dadurh am meiften embar-
rafjfiret, weil niemand außerhalb Landes, wohin die Bürgerfchaft
commerciret, die fächfiiche 8 Ggr. in Bezahlung annehmen will; und
da die Juden alle bis biezu im Land coufirende Species, specialiter
die föniglichen, mit großem Agio einwechjelen und umfchmelzen, fo
wird fich ſolche Münze bald gänzlich aus der Provinz verlieren und
niemand willen, womit er die Gefälle an E. K. M. Kaſſen bezahlen
oder womit er das Commercium unterhalten folle.
Wir fürchten ferner, daß der Landmann, um nur andere
Species zu befommen, jeinen Zuwachs gänzlid) über die Grenzen
bringen werde; aus weldyem allen ein folches Derangement in der
Handlung entitehen wird, daß wir fein Ausfommen dabei fehen.
Die Hiefige Juden, jo mit dem Münz-Entrepreneur in Ver—
ftändniß leben, fuchen das neue Geld auf alle Weife unter die Leute
zu bringen und drohen mit gerichtlichen Klagen, wenn e3 niemand
nehmen will; dieſe aber entfchuldigen fich, daß fie fein Stüd von
diefem Gelde ohne merklichen Schaden an ihre Correspondenten
fenden können. Es will ferner von den Juden die Snterpretation
E. K. M... Berordnung dahin ertendiret werden, daß niemand fein
Conto mit dem annoch in Händen habenden alten Gelde auswärts
bezahlen jol, da wir doch den Sinn der . . k. Verordnungen nur
298 Nr. 33. — 13. Juni 1760.
von den. gewinnfüchtigen Leuten verftehen, die.gut Geld wegichiden
und fchlechtes einbringen, nicht aber von Kaufleuten, die ihre Waaren
und. Rechnungen außerhalb. Landes damit befriedigen müſſen. In—
zwijchen befcheiden wir ung, daß die Erplication der . . E. Willeng-
meinung ung nicht zufommt,; und find Daher in der äußerften Ver—
legenheit. Wir erwähnen jego nicht, wie durch den Auf des allhier
gejchlagenen neuen Geldes der Wechjel jo exceifiv in die Höhe fteiget,
daß e3 weder Kaufınann noch Particulier aushalten mag; dann da
noch vor wenig Jahren der currente Preis von dem holländiſchen
40°/, war, fo ift derjelbe nunmehro ſchon auf das triplum geftiegen
und gilt wirklich 120°%/,, welches nicht allein unjere Kaufleute lahm
leget, ſondern auch alles und jedes in der Provinz ſo theuer macht,
daß ein allgemeines Elend. daraus entjtehet. Wir find_alfp. durch
die höchſte Noth gedrungen, E. 8. M. . . anzutreten und ſowohl
um nähere Inſtruction, wie wir uns zu verhalten haben, als auch
um landesväterliche Abhelfung unſerer Noth alterfubmifleft, zu
imploriren.
33. Bericht der Magdeburger Hari über den Kurs der ſachtſchen
8:Groſchenſtücke und den Mangel an Scheidemünge. ne
Magdeburg, 13. Juni 1760. i
Ausfertigung. Tit. XVII, 13. |
- Nachdem E. K. M. vermittelft de an ung erlaffenen . . rescripti
vom 8. et praes. d. 18. Mai a. c. feſtgeſetzet, daß es Bei benen
vorhin erlafjenen Verordnungen in Anfehung der Münzentrepreneurs
Ephraim und Söhne, auch Daniel Itzig fein Bewenden behalten
und hierunter in der zugleich in nur erwähnten rescripto vor⸗
geſchriebenen Maße weiter verfahren und verfüget werden ſolle,
haben wir die ſämtlichen Land- und Steuerräte, die hieſigen Ma⸗
giſtrate, die Deputation zu Halle, die Zollämter, imgleichen die
Beamten nach deſſen Inhalt umſtändlich inſtruiret und ſelbigen auf⸗
gegeben, ſich darnach zu achten und darauf zu vigiliren, daß dem
allen nicht entgegen gehandelt werden möge. |
Es hat der Krieges- und Domainen Rat Klevenow unter dem.
9. hujus . . Hierauf angezeiget, wasmaßen nicht. abzufe ben wäre,
wie verhütet werben fünne, daß bei Aufkaufung des Gold. und
Mangel an gutem Geld im Magdeburgijchen. 299
Silber in den Städten und auf dem platten Lande Die feit dem
1. Januarii a. p. mit dem föniglichen Bildnis ausgeprägte Münzen
nicht zugleich mit eingewechjelt würden, zumalen alles, was zum
Behuf der Münze gehöret, ohngehinderi nach die Münze paffire
und von feinem Mccifebedienten weder im Thor, noch) auf der
Accifefammer oder in der Münze nachgejehen werden dürfe, folglich
Niemand wiſſen fünne, was von denen Münz-Commijfionairs auf
dem plutten Zande vor Münzjorten eingewechjelt würden und eben
jo wenig ſeie dieſes in Hiefiger Stadt in Erfahrung zu bringen, da
die Verwechſelung des Geldes vieljeitig gefchehe und derjenige,
welcher gute Münzjorten in die Münze verwechjele, folches zu feiner
eigenen Beftrafung nicht anzeigen wird.
Was hiernächit den Punkt wegen der an Münzforten ı an⸗
langet, fo würden davon ſehr viele durch die fremden Fuhrleute in die
Stadt gefchleppet, außer was jowohl die Kaufleute als Profeſſioniſten
von denen Meffen in den Tajchen mit anhero bräcditen. Und da
diefe mehrenteils in kleinen Geldforten beftänden, fo wären folche
allhier defto angenehmer, weil es hauptſächlich an Schiedesmünze
fehlete, indem nichts anders als jächfifche und bernburgiiche 8 Gr.
Stüde turfirten, womit die Einwohner nicht aus einander fommen
fönnten. Die Kaufleute bedienten fich auch der fremden Münze zu
Bezahlung der auswärtigen Fuhrleute; und da Ddiefe Stadt mit
fremden Brovinzien entouriret, jo ſeie es deſto difficiler, zu ver-
meiden, daß die fremden Schiedesmünzen nicht eingeführet würden.
Daneben beklagten fich die Accifanten gar fehr, daß, da hie—
jelbft nichts als jächfiiche und Bernburgfche 8 Gr. Stüden roullirten,
jolde bei der Xccife nicht angenommen werden wollten, für Die
preuß. 8 Gr. Stüden und Auguftd’or aber nunmehro eine ſtarke
Agie gegeben werden müßte, wodurd) fie folchergeftalt mit doppelter
Hccife beleget würden, alle Waren aber wegen des hohen Geld-
kurſes ungemein im Preiſe ftiegen; abjonderlich müßten die Land-
leute, welche an den Markttagen Bictualien zur Stadt brächten und
dafür nichts anders als fächfifche und bernburgifche 8 Gr. Stüden
oder verrufene Schiedesmünzen erhielten, faft wie die Bettler in die
Stadt herum laufen, um preußifhe Münze zu Erlegung der Acciſe
zu befommen, wodurd) das ftädtiiche Verkehr leide und die Leute in
ihrem Gewerbe aufgehalten würden. Weshalb er zur höheren Er-
300 Nr. 33, 34. — 13. Juni — 17. Juli 1760.
wägung anheim ftellete, ob es nicht gut fein dürfte, daß die Accife,
welche zu Verpflegung derer Negimenter dejtiniret fei, bei gegen-
wärtigen Zeiten in fächfiichen 8 Gr. Stüden angenommen, auch mehr
Sciedesmünze gefchlagen werde, damit Käufer und Verfäufer aus-
einander kommen fünnten und das Verkehr dadurch erleichtert würde.
Wir beziehen ung nun auf unfere in diefer Sache erftattete . .
Berichte vom 30. m. pr. und 3. dieſes. Und wie es andem, daß
bishero jchon fast nichts anders, als die fächfifche und bernburgifche
8 Gr. Stüden kurſiren, fo ift leicht zu erachten, da von dem Feld—
Krieges-Commifjariat die Bezahlung für das vom Lande gelieferte
Magazin-Getreide in jächfiihen 8 Gr. Stüden gejchiehet, daß das
Land völlig hiermit überſchwemmet werde. Sollte nun nad) Inhalt
des rescripti vom 22. Mai a. c. denen Münzentrepreneurs auch
jogar verftattet bleiben, die mit E. K. M. Bildnis ausgeprägte
Münzforten vom 1. Januarii 1759 an auszuwechſeln, fo ift Yeicht
zu erachten, daß auch gegen Bezahlung der höchſten Agio jelbige
für Geld nicht zu befommen fein werden. Die Beſchwerden wegen
Mangel der kaſſenmäßigen Münzjorten find überall ebenfo gegründet,
als der Mangel der Scheidemünze durchgängig groß iſt. Es ift
auch leicht zu erachten, daß das Land und bejonders die Armut bei
der von Zeit zu Zeit durch übermäßige Gewinnſucht der Geld-
wechleler höher fteigenden Agio für die an die Kaſſen zu bezahlende
Münzen ſehr gedrüdet werde, felbjt die königl. Kafjen kommen hier-
bei in Berlegenheit, daß die fchuldige praestanda in Ermangelung
der bishero geordneten Münzforten nicht abgeführet werden künnen,
nicht zu gedenken, wie jehr auch Handel und Wandel hierunter leide.
Da nun E. K. M. bereit3 vormals per rescriptum vom 19. Dec.
1758 verordnet gehabt, daß die mit dem königl. polnischen Bildnis
auf Höchft Dero ordre ausgeprägte ſächſiſche 8 Gr. Stüden bei
fämtlihen Dero Kaffen, fo lange der Krieg dauert, angenommen
werden follten, fjolches aber nachher wieder aufgehoben worden, fo
bitten wir nochmals, . . zu approbiren, daß ſothane Münziorten,
bei diefen ohnedem calamiteufen Zeiten, bei ſämtlichen königl. Kaffen,
jo lange der Krieg währet, angenommen, auch darnach die dortige
ſämtliche General-Kaſſen gehörig inftruiret werden.
Was den Mangel an Scheidemüngze betrifft, jo ift nun zwar
per rescrigtum vom 3. hujus befannt gemacht, daß 1000 Tal,
Scheidemünzmangel im Magdeburgifchen. 30]
in 6 Bf. Stüden durch den Geheimten Nat Köppen übermacht
worden; es find auch folche eingegangen, allein hierdurch ift dem
Mangel wenig oder faft gar nicht abgeholfen. Die Klagten jämt-
licher Steuer-Räte find hierin allgemein und jelbft die hiefige Gar—
nifon hat fich dieferhalb bejchweret, wie wir jolches unterm 29. m. p.
allerunterthänigft angezeiget haben.
Es ift auch noch unterm heutigen dato die biefige Brauer-
Snnung, wie der Beilchluß sub B befaget, bei ung eingefommen
und Hat darin vorgeftellet, wasmaßen wegen gänzlicher Abnahme
der Scheidemüngze und, da fonft nichts als !/; Stüden roullirten,
bei Ausfellung des Bieres niemand im Stande wäre, jo viel wieder
zu geben und deshalb befonders mit denen Soldaten fich viele
Streitigkeiten äußerten, indem die mehreften auf ein 8 Gr. Stüd
etwa 1 Maß Bier holten und 7 Gr. 6 Pf. wiederum zurüd ver-
langten, welches niemand anzufchaffen im Stande jei, weshalb und
da das Feine Geld noch von Tage zu Tage beirätiger werde und
dadurch denen Bürgern viel Schaden und Verdruß zumwachje, fie ge-
beten, daß zu Abhelfung des Mangels an Scheidemünze bei Aus-
teilung der Löhnung dergleichen Hinführo denen Soldaten gegeben
werden möchte. j
Wir beziehen uns dieferhalb auf unfere vielfältige bisher er-
ftattete Berichte mit nochmaliger . . Bitte, zu Abhelfung diejer Be-
fchwerden die . . Verfügung zu treffen, daß das Land mit allerhand
Sorten Hinlänglider Scheidemünze verfehen und allenfalls Die
General-Krieges- Kaffe befehliget werde, fjolche bei denen zu Ver—
pflegung der Kriegesgefangenen benötigten Geldern an ung zu über-
machen, da zumal auch jelbjt von denen Kriegesgefangenen Be—
ichwerden geführet werden, daß fie mit denen 8 Gr. Stüden nicht
auseinander fommen fünnten.
34. Bericht der Halberftädtifchen Kammer über den Mlangel an
preußifchem Gelde.
Balberftadt, 17. Juli 1760.
Konzept. A. M. Halberft. Kammer I, 156.
Nah) Maßgabe des . . rescripti vom 1. hujus, worauf wir
unterm 8. eiusdem mit verwiefen worden, haben E. K. M. bedent-
302 | Nr. 34. — 17. Juli 1760.
li) gefunden, unſren Antrag und eventuelle Verfügung, daß wegen
des großen Mangels an kaſſenmäßigen Münzforten, fo lange der
Krieg dauert, wenigſtens die jächfiiche und braunfchweigihe 8 Ggr.
Stüde bei der biefigen Zandrentei und übrigen Kafjen angenommen
werden möchten, zu approbiren. Soviel als die Kafjen zu denen
allhie benöthigten Ausgaben gebrauchten, wäre in ſächſiſchen "/,
Stüden anzunehmen, mit mehrern aber die Kafjen durchaus nicht
zu überjchwemmen, wie denn auch an die dortige Generalfafjen
ſchlechterdings nichts davon einzufenden.
Wir find äußerft gerührt, daß die von uns angeführten
dringende Umftände und momenta, auch die dabei gezeigte wahre
Unmöglichkeit, zu denen Kaffen fernerhin edictmäßige Münziorten
anzufchaffen, in feine Confideration gezogen und wir fchlechterdings
auf die vorhin darüber ergangene ordres verwiejen worden. E. K.
M. verfihern wir mit aller Devotion, daß wir Dero ordres und
Befehle jederzeit auf das Heiligjte halten und davon abzugeben ung
niemals in den Sinn fommen laffen werden, fo lange e8 ung mög-
lich ift, die ordres zu befolgen und jolche ‚ohne Ruin der Unter-
thanen beftehen Können. |
Wir müſſen aber mit allergnädigfter Erlaubniß unjern Pflichten
gemäß anzeigen, daß die angezogene ordres wegen Bezahlung der
Zandes praestandorum in edictmäßigen Münzforten durch die jegige
Münzverfaflung und durch die Situation, worin fi) das hieſige
Fürſtenthum dermalen befindet, dergeftalt alteriret, daß fie wenigſtens
vorjego und jo lange wir in diefen Umſtänden bleiben, fchlechter-
dings. nicht befolget werden können, indem allhier feine andre als
ſächſiſche und bernburg. !/; Stüde furfiren, und kaſſenmäßige
Münzforten jo rar geworden, daß man folche auch vor enorme Agio
faft gar nicht mehr befommen Fann.
Dieſes ift notorifh und kann aus denen bei ung einge
gangenen vielen Klagen und Zamentationen der Land- und Steuer-
räthe, Magiftraten, NRendanten und Gemeinvorftehern Mar genug
dargethan und erwiefen werden. Es brauchet aber diefer Punkt
feinen Beweis, weilen die Sache ‚ganz natürlich ift und bei der-
maligen Umftänden nicht anders jein fann. E. 8. M. geruben in
. Erwägung zu nehmen, daß
Mangel an Kaſſengeld im Halberftäbtifchen. 303
1. das. Biefige Fürftentfum mit lauter fremden Landen umgeben
. und fein. Verkehr mit andren Provinzien Hat, wodurch allen-
ffalls Landesmünze hereingezogen werden könnte. Es ift alfo
bier -fein- ander Gewerbe ald was mit denen jächfifchen und
Anhalt- und Braunfchweigichen Landen getrieben wird, und dieſes
bringet feine andere als die vorangeführte Münzen ins Land.
Dieſer Umftand ift von der Erheblichkeit, daß auch E. R.
.M. dadurch bewogen worden, vermittelft Dero . . Cabinets-
ordre vom 26. Mai 1755 nachzulaffen, daß die Benachbarten
auswärtigen Geldjorten, welche jonjt nach den erneuerten Münz-
edict - zum Kurfiren in hieſigen Landen verboten, in Handel
“und Wandel biefiger Brovinzien beibehalten werden follten, und
- muß anjego um ſo mehr in Confideration fommen, da
‚2. die nach Wittenberg von bier ausgelieferte Früchte und Fourage
in guten aafjgen: und, SM gen a san bezahlet
Wworden;
3. die Zufuhr zur Armee keine andere als dergleichen Münzen
— ins Land. gezogen; |
4. feine Regimenter im: Lande find, widurch jonften die Rafen-
gelder voullieten, jondern --
5. das ganze Kontingent nebjt den Domainengefällen alle Monat
- - baar nad Berlin geſchickt werden müßte, wodurch die im Lande
bishero noch ‚befindlich gewejene Landesınünze gänzlich aus⸗
getrieben worden, indem von dort nichts zurück fümmt, und was
6. zu Bezahlung der Salarien und etatsmäßigen Ausgaben allhier
Zurückbleibet und’ ausgegeben wird, fogleich in’ die Hände der
Juden ‚fällt, ‚indem Die Münzentreprenneurg durch ſelbige alles,
was ſie nur von brandenburgiſcher Münze habhaft werden
+. innen, .:zu Bezahlung: des Schlageſchatzes einwechſeln laſſen,
* dergeſtalt, daß dergl. Münze von Tage zu Tage rarer werden
= und: zufeßt gänzlich ceffiren müffen: |
-& EM. verfihern wir auf unfern Eid nnd Pflicht, daß im -
Rande keine Kaſſenmünze mehr- aufzubringen iſt, wenigftens nicht in
der -Maaße, - daß die. Landespräſtande darin abgeführet werden
können; "das wenige, was noch hier iſt, ſteckt in ber Juden und
Wechſier Hände, ‚welche damit einen unerlaubten und vor das Sand
höchſt ſchädlichen und ſchändlichen Wucher treiben, und indem fie
304 Nr. 34, 35. — 17. Juli — 12. Auguft 1760.
alles Kafjengeld an fich gezogen, die arme Contribuenten jolcher-
gejtalt zwingen, zu Berichtigung der Acciſe und andern geringen
praestandorum dergleichen gegen ein Agio von 3 bi8 4 Gr. pro
Thaler von ihnen einzuwechjeln, welches eine der größten Be—
drüdungen vor die arme Unterthanen iſt.
Da wir von der Wahrheit diefer Umstände überzeuget find
und uns die Noth der Rendanten und Contribuenten wegen Herbei-
Ihaffung der preußischen Münzforten zu Herzen gegangen, fo haben
wir unter verhoffter allergnädigfter Approbation und genöthiget ge=
jehen, um nicht die Berichtigung des Quartals und ſchuldigen Kon-
tingents® aufzuhalten, und um nicht die willigen Bezahler zur Un—
gebühr zu exrequiren, die Kaſſen zu inftruiren, dasjenige, jo an
preußilhen Münzforten von denen Bontribuenten nicht zu er—
mächtigen ftände, in ſächſ. und lüneb. ?/; Stüden anzunehmen. Es
find alfo von dergleihen Münzforten bei der Domainenrentei über
23300 Rthlr. und bei der Oberſteuerkaſſe über 15400 Rthlr. be-
findlid. Da nun von diefen Geldern nah E. K. M. legten... ordre
nicht das Geringite an die dortige Generaltafjen eingefandt werden
fol, fo werden wir dadurch wegen prompter Berichtigung Des
monatlichen Kontingents in die äußerfte Verlegenheit gejeget und
wiſſen ung darunter nicht zu helfen noch zu rathen.
Sollten wir denen Beamten und Contribuenten die bereits in
ſächſiſche */3 Stüden bezahlte Gelder wieder zurüdgeben und von
ihnen feine andre als preußifche Münze annehmen, jo würden da-
durch die Refte auffchwellen und inerigibel werden, aud) die Kafjen
zulegt in die größte Konfufion kommen, geftalten wir überzeuget
und verfichert find, daß denen Contribuenten die Anfchaffung der
edictmäßigen Münzjorten ohnmöglich fället und die jchärfite exe-
cutiones darunter vergeblich fein würden, zu gefchweigen, daß wir
ſehr Hart und unfern Pflichten zuwider zu fein Halten, denen durch
die feindliche invasiones ohnehin jehr mitgenommınen und ener-
virten Unterthanen die Laften ohne Noth zu vermehren und der
Discretion gewinnfüchtiger Wechjler zu übergeben, da E. 8. M.
immediate . . declariret haben, daß vor die Konjervation der Unter-
thanen äußerjt gejorget werden joll, damit fie ſich wieder erholen
fönnen. Es ift uns nach unjerer Inftruction die Wohlfahrt der-
felben auf unjre Seele gebunden, wir können alſo hiebei nicht ruhig
Die ſächſiſchen und bernburgifchen Drittel. 305
fein und uns blos auf die vorigen ordres verweifen lafjen, da die
Ohnmöglichkeit feine Geſetze leidet.
Wir bitten vielmehr nochmals . . unfre bei denen hiefigen
Kaſſen getroffene Verfügung in Confideration der angeführten triftigen
Momente . . zu approbiren und bei dem offenbaren Mangel der
preuß. Münzforten die Generalkriegeskaſſe dahin zu inftruiren, daß
fie durante bello von denen biefigen Kaſſen die ſächſ. und bernb.
1/, Stüde annehmen oder zu anderm Behuf affigniren müffe.
35. Bericht der Furmärfifchen Kammer über Annahme der fächfifchen
Drittel durch die Kaffen, Berlin, 25. Juli 1760, mit
Entfheidung des Beneraldireftoriums
vom 12. Auguſt 1760.
Mundum. Gez. dv. d. Gröden, Grofchopp, dv. Schmettau. Tit. XVII, Wr. 14.
Bericht der Kammer.
Ob wir gleich in unfern Bericht vom 26. Juni a. c. die Un-
möglichleit und die üblen Folgen vorgeftellet, worinnen Bürger und
Bauer geraten werben, wenn bei den k. Kafjen nur lediglich die
brandenburgijche Münzjorten angenommen werden jollen, auch daß
uns nur die Möglichkeit an die Hand gegeben werden möchte, die
in denen fämtlichen Kreifen der Kurmark mangelnde brandenburgifche
Münzjorten ohne den gänzlichen Untergang der Unterthanen anzu—
Ichaffen, jo hat Ein hohes General: p. Directorium unterm 8. huj. ung
dahin zu bejcheiden geruhet, daß von Seiten des General= p. Dirctorii
ein anderes nicht verfüget werden fünne, als was ©. K. M. ordre
gemäß fei und wann die p. Kammer dabei zu acquiesciren nicht ver-
meine, derjelben unbenommen bleibe, fich ſolcherhalb gehörigen Orts
zu melden.
Wir würden ung nun bei diefer erteilten Reſolution gerne
und willig beruhigen, wenn ein hohes General= p. Directorium die k.
Cabinet3-ordre ung zu communiciren gerubet, worinnen dergleichen
Berfügung feitgejeget worden.
Da aber jelbige8 zur Zeit noch nicht gefchehen und aus denen
erhaltenen Verordnungen vom 19. Dec. 1758, 2. Jan. und 10. Julii
Acta Borussica. Münzwefen II. | 20
306 Nr. 35. — 12. Auguft 1760.
a. p. vielmehr das Anjcheinen gewinnet, daß die k. Kabinet3-ordre
nicht fo ftricte eingerichtet jein müſſe, daß in höchſt nötigen Fällen
nit davon abgegangen werden könne, weilen ſonſt Ein hohes
General» p. Directorium fich nicht bemächtiget haben würde, in
denen erjten Verordnungen die Annehmung der jächfiichen Acht-
groſchenſtücke in denen fämtlichen Kaſſen zu bewilligen, in den letern
aber folches zu widerrufen; ja dasſelbe Hat jogar denen Münz-
entrepreneur® Ephraim und Söhne per rescriptum vom 22. May
a. c. bewilliget, zur Bezahlung der General» p. Krieges Kaffe und
zu ihren Handel und Verkehr die brandenburgifchen Münzjorten
einzuwechjeln, woraus wohl nicht® anders als eine gänzliche Ver—
minderung des Kafjengeldes im Lande erfolgen können, zumalen
wenn der Handel und Verkehr derer Münzentrepreneurg in nähere
Erwägung gezogen wird; und Diejes erwedet auch bei uns nod
mehr den Zweifel, daß würklich eine Cabinet3-ordre wegen Des
Sächfiichen Geldes vorhanden fei, wovon nicht abgegangen werden
fünne.
Indeffen nimmt die Not des Landes, jo ohnedem bei den
jegigen Kriegeszeiten bei den mehreften bereits unerträglich fällt,
hierdurch noch mehr überhand, weil ein Bürger und Bauer das—
jenige, was er verdient und wovon er leben joll, bei denen Juden
und Wechjelers Hintragen muß, um nur dadurch zur Bezahlung der
Acciſe, Contribution und Zinfen einiges Kaſſengeld zu erhalten,
welches in denen Provinzien der Churmarf bereits jo rar geworden,
daß auch feines mehr zu haben ift, wie wir jolches in unſern Be-
richt vom 26. m. p. bereit3 angezeiget haben, deshalb wir bereits
gejchehen laſſen müfjen, daß die Accife-, Contributiong- und andere
Kaſſen mit denen Debenten in Geduld ftehen; und zulegt wird
weder an der Nentei, noch Stenerfaffe das mindefte bezahlet, auch
die Seneral-Domainen Kaffe und Krieges-Kafje von dortaus mit
feinem Gelde verjehen werden.
Alles dieſes fehen wir uns nochmals vorzuftellen genötiget,
und da die Kot des Landes von Tage zu Tage wegen der fchlechten
Münzſorten je länger, je mehr überhand nimmt, fo haben Ein Hohes
General- p. Directorium wir unterthänigft erjuchen wollen, ung
pofitiv zu bejcheiden, ob dasjelbe den Mangel des Kafjengeldes
Streit d. Gen.-Direft. mit d. Kurm. Kammer über d. jächl. Drittel. 307
©. 8. M. felbit anzeigen, oder ung die ordre geben wollen, alle
dDiefe zuvor angeführte Umjtände S. K. M. zu Hinterbringen und
von dort aus die Nejolution zu gewärtigen.
Entfcheid des Beneraldireftoriums.
Der Kammer ift nicht gefaget worden, daß eine Cabinet3-
ordre vorhanden, fondern daß die gemachte Verfügung der königl.
ordre gemäß jei, und Dieje haben Höchſt diefelbe bei Schließung
des neuen Contracts mit denen Münzentreprenneurs dem Geh. Rat
Köppen mündlich dahin erteilet: daß bei Dero Kafjen durchaus feine
andre, als unter Dero Stempel ausgeprägte Silbermünzen ange-
nommen werden follen. Wie nun das General-Directorium in diefe
von einen in Eid und Pflicht ftehenden königl. Bedienten fchriftlich
gefchehene Anzeige, wohin ©. 8. M. Willensmeinung gehe, fein
Miptrauen jeet, jo wird Hoffentlich die Kammer jolche nicht weiter
in Zweifel ziehen.
Wenn camera Die Zeiten unterfcheiden will, jo wird fie
beides fehr wohl concilüren fünnen, denn die damals verfügte An-
nehmung der ſächſiſchen 8 Gr. Stüde betrifft lediglich die zuerft
ausgeprägte ſächſiſche 8 Gr. Stücke und gründet fich auf die k.
Cabinet3-ordre, mittelft welcher nur die nachher fchlechter aus-
geprägte jächfifche und Bernburg. Münzen verboten, die aber durd)
vorerwähnte f. Declaration wieder aufgehoben worden.
Das angeführte Reſcript vom 22. Mai a. c. concerniret blos
dus Wechfel-Negotium derer Münz-Entreprenneurs, deſſen Führung
fie nur gefuchet, und welches ihnen fo wenig ala andern Kaufleuten
unterfaget werden fünnen: hätte camera dabei einen Zweifel ge-
habt, jo habe ihr, wie von andern Kammern gefchehen, frei ge-
Itanden, darüber Declaration zu juchen.
Das General-Directorium findet bedenklich, bei jegigen Um—
ftänden ©. 8. M. dieſerhalb mit einer Vorſtellung zu behelligen,
wenn aber die Kammer bei denen gemachten Verfügungen und ihr
erteilten Refolutionen nicht acquiesciren zu können vermeinet, fo ift
ihr unbenommen, fich dieferwegen an ©. K. M. zu wenden.
20*
308 Nr. 36, 37. — 28. Auguft 1760.
36. Bericht der Furmärfifchen Kammer über Auffommen von
Dapiermarfen als Erſatz der fehlenden Scheidemünze.
Berlin, 28. Auguſt 1760. |
Mundum. Gez. vd. d. Gröben, Groſchopp, dv. Schmettau, Kornmann.
Tit. XVII, Nr. 14.
Es hat der Hoffiscal Menicke unterm 27. hujus angezeiget,
daß Tags zuvor Jemand in der Stenger und Müllerſchen Hand-
lung alldier !/, Pd. Thran für 1 Gr. 2 Pf. und für 7 Bf. eine
Tabadepfeife holen laffen und dazır ein jächfiiches Achtgrojchenftüd
mitgejchickt, der Verkäufer aber, ftatt daß er dem Käufer darauf
6 Gr. 3 Pf. baares Geld wieder herausgeben follen, nur 2 Gr.
3 Pf. baar, und ftatt der übrigen 4 Gr. beifommende Marque!)
zurüdgegeben, welche eigenmächtige papierene Münze Referent nicht
allein der Landesherrlichen Hoheit jehr blamable, fondern auch für
ein ftrafbares Mittel Hält, die Confumenten zu Zwangskäufer zu
machen und diefe dadurch zu foreiven, den Überreft ihres Geldes
zum Waareneinkauf bei dem Ausgeber der Marquen fchlechterdings
anzuwenden, da fich doch viele Fälle finden könnten, daß ein Käufer
feine übrige 4 Gr. zu ganz andern Behuf als zu Materialwaaren
böchft nöthig habe, ohne zu gedenken, daß ein folder Käufer auf
jolhe Art jeine natürliche Freiheit nicht behielte, feine Material»
waaren hiernächſt an andern Orten, wo er bejjer accomodirt zu
werden glaubte, zu kaufen: Dahero gedachter Menide angefraget,
Db die Kaufleute Stenger und Müller nicht vernommen werden
jollten, woher fie zur Ausgebung PBapierner Marquen jtatt
bauren Geldes berechtiget ftünden.
Nun kann zwar nad) unfern Ermefjen gegen den Stenger und
Müller nicht3 vorgenoinmen werden, da die äußerfte Verlegenheit
des publici wegen der Scheidemünze befannt und ſchon von ung
angezeiget ift; und wann die Kaufleute fich mit ſolchen Marquen
nicht aushelfen jollten, jo würde der Handel in dergleichen Kleinig—
feiten gar ftille ftehen, maßen auch felbjt gegen Agio nicht Hinläng-
lihe Scheidemünge vorhanden. Es wird indefjen höchſt nöthig fein,
daß Scheidemüngze gejchlagen werde, um dadurch mehreren noch zu
1) Ein vieredige3 Stüd Karton, auf einer Seite: 4 Gr. Stenger et Müller
mit Tinte gefchrieben, auf der andern ein Giegelladftempel mit der Handels-
marke des Gefchäftes.
Papiermarfen. — Die fächlifchen Drittel werden Kaſſengeld. 309
beforgenden Inconveniengien abzuhelfen. Und da wir äußerlid)
vernommen, daß E. K. M. noch eine Münze zu bauen befohlen, fo
ftellen wir . . anheim, ob E. K. M., falls es fich alfo verhält,
diefen Anbau bejchleunigen und zugleich feitjegen zu lafjen geruhen
wollen, daß darin Scheidemünze gefchlagen werden foll, weil jonjten
allerdings noch üblere Inconveniengien aus den Mangel der Scheide-
münze entjtehen müfjen.
Randbemerfung: Ad acta, 10. Sept. 1760. Holzendorf.
37. Kabinettsorder an die Furmärfifhe Kammer über Unnahme der
fächfifchen Drittel von den Königlichen Kaffen.
Berrmannsdorff, 28. Auguſt 1760.
Abſchrift. Tit. XVII, Nr. 14.
©. K. M. Haben höchft ungerne aus den . . Bericht vom 21.
diefes8 der Kurmärf. Kammer erjehen und vernommen, wie daß,
nachdem dag General-Directorium aus Unbejonnenheit denen dortigen
Münzentreprenneurs vor fich eigenmächtig erlaubet hat, daß dieſe zu
Bezahlung ihrer praestandorum an die General-Krieges-Kafje und
zu ihrem Handel und Verkehr gebrauchende dort ausgeprägte Gold-
und Silberjorten gegen fchlechtere ausländische und gegen jchlechtere
Leipziger Münz-Gepräge einwechjeln dürfen, der Mangel an folchen
faffenmäßigen Münzjorten im Lande dergeftalt überhand genommen,
daß der dortige Unterthan und Contribuent legtere ſchon gegen ein
Agio von 20 und refpective 25 Procent fuchen müffen, auch dem—
ohnerachtet folche nicht einmal zufammen bringen können, mithin
ohne feine Schuld in Rüdftand bleiben und fich durch executiones
enerviret jehen müfje.
Wie ed darunter ratione derer Münz-Juden und daß der—
gleichen Auswechſeln durchaus nicht weiter geftattet werden fol, zu
halten, darüber haben ©. K. M. ſchon Dero Geheimen Rat Köppen
befchieden. Nachdem aber wegen vorgedachter fchlechter Überlegung
des General-Directorii der Berftoß einmal fchon gefchehen ift und
das Land dadurch) von den Fafjenmäßigen Geldforten größten Teils
ſchon beraubet worden, die jegigen Kriegeszeiten auch noch nicht zu—
geben, folches Hinlänglic) und ſofort zu remediren, als bejcheiden . .
©. K. M. Dero Kurmärkiſche Kammer dieferwegen dahin, daß die—
310 Nr. 38, 39. — 11. — 16. November 1760.
felbe in Ermangelung des Kaffengeldes und um das unerträgliche
mehr als jüdiiche Agio zum Soulagement der dortigen armen Unter:
thanen und Contribuenten, jedoch ohne Präjudiz der armen Barti-
culiers, jo in andern Münzjorten Geld zu fordern haben, desgleichen
der dafigen Zoll- und Licentkaffen, die fo genannten ſächſiſchen zn
Leipzig ausgeprägten 8 Gr. Stüden bei denen dortigen königlichen
Kaſſen nur immer fo lange mit angenommen werden follen, bis daß
hiernächſt mit göttlicher Hülfe herftelleten Frieden auf eine ander-
weite den publico convenable Remedur wird gedacht werden fünnen.
Wornach denn alſo gedachte Kammer das weitere überall zu ver-
fügen, dabei aber auch wohl dahin zu fehen Hat, daß bei diefen den
Untertbanen und Lontribuenten accordirten beneficio denenjelben
nit von den Nendanten und Kafjenbedienten bei Empfang ihrer
praestandorum unnöthige chicanes oder gar Koſten gemacht werden.
58. Kabinettsorder an den Beheimen Kriegsrat Köppen über raffiniertes
Kegierungsfupfer und. Weitermünzung.
Meißen, I. November 1760.
Konzept. R. 96. 409. C.
Sch bin durch jemanden informiret worden, wie er die Wifjen-
ſchaft befite, das Kupfer dergeftalt zu raffiniren, daß, wenn ſolches
raffinirte Rupfer Hiernächft bei Ausmünzung derer Friederichsd'or
zur Alliage mit dem Golde gebraucht würde, ſolche dadurch einen
weit mehreren innerlichen Werth als die bisher ausgemüngzete und
mit ordinärem und fchlechten Kupfer verjegete erhalten werden: in
der Proportion, daß wenn die jegige mit ordinärem jchlechten Kupfer
zugejeßte Friederichsd’or nach ihrem innerlihen Valeur ohngefähr
auf 2 Rthlr. 12 Gr. wardiret wären, die mit dem raffinirten Kupfer
verjegete gegen 4 Rthlr. wardiret werden fünnten. Daferne nun
obgedachter Mann, davon Ih Euch zu feiner Zeit ſchon Selber das
nötbige weiter befannt machen werde, fothane feine Erfindung durch
wirflihe Proben realifiren wird, jo würde man alsdann auch fein
anderes als dergleichen raffinirtes Kupfer zur Ausmünzung derer
Sriederich3d’or zu nehmen haben; und da folches ein ganz jehr
confiderableg Surplus bei dem Schlageſchatz oder Münzprofit machen
wird, jo bin Ich refolviret, aladenn alles dasjenige Gold, jo bisher
von denen jegigen englifchen Subfidiengeldern noch zurüd und noch
Regierungsfupfer für Goldmünzen. Weiterprägung. all
nicht vermünzet ift, auf vorgedachte Art vor Mich Selbit und auf
Meine eigene Rechnung bei der Goldmünze zu Berlin vermünzen zu
laffen, jo daß die Münzjuden mit diefer Goldausmünzung nicht dag
allergeringfte zu thun haben, noch eines Grojchen werthes von denen
noch einfommenden rüdjtändigen englifchen subsides vermünzen follen.
Ich Habe Euch dieſes nur vorerjt vorläufig befannt machen
wollen, damit Ihr mit Ausmünzung des Goldes von denen eng—
lichen rüdjtändigen subsides an Euch haltet, inzwijchen aber Euch
mit dem Director der Berlinſchen Münze und dem Münzmeiſter,
wenn hr jelbige zuvorderjt zu dem größejten Secret deshalb ver-
pflichtet Haben werdet, arrangiren follet, daß diefe Ausmünzung des
Goldes aladenn vor Meine Selbjteigene und alleinige Rechnung ge—
Ichehen müſſe, ohne daß, wie jchon gedacht, die Münzjuden das
allergeringfte damit zu thun Haben müſſen. Sollten die Berlinjche
Münzbediente fich bei der letzten feindlichen Invafion von Berlin
abfentiret haben, jo müfjet Ihr jolche gleich dahin zurück beordern
und Die, jo hr obiger Umftände halber gebraudet, zu Euch
fommen laſſen. |
Was die Silberausmünzung anbetrifft, da hoffe Ich, dab Ihr
mit denen Münzentrepreneurg wegen eine® neuen Ausmünzungs-
contract Schon zu Stande fein werdet; allenfalls aber müſſet Ihr
nun noch mit ihnen dahin jchließen und contrahiren, daß fie nod)
ein Quantum an Silbergelde ausmünzen, davor fie Mir einen
Sclagefhat von 3 à 4 Millionen bezahlen. Jetzo fünnen fie mit
Sicherheit auf allen Münzen, ſowohl zu Leipzig und Magdeburg
als zu Berlin und Breslau, die Ausmünzung pouffiren, und wenn
fie glei) mit Euch fchließen und fi) ohngefäumt arrangiren, fo
fönnen fie gegen die Zeit vom fünftigen Monat Junii mit dem
Ausmünzen des neuen quanti völlig fertig jein; bis dahin alles
fiher bleiben wird, wenn auch ſchon der Krieg continuiren follte.
39. Schreiben des Ephraim an den Geheimen Kriegsrat Köppen
über die Weitermünzung.
Magdeburg, 16. November 1760.
Urſchrift. R. 96. 409. C.
Es dringen d. H. Geheimbte Rath K von Neiten ein Impor-
tents quantum Silber biß in Juny auß Münzen zu lajen, So
312 Nr. 39, 40. — 16. — 29. November 1760.
Ichwehr es uns auch fält, jo wollen wier noch ein mahl ung zu
Sacrefieiren, und nur zu zu fasilitirung des anfauff derer Holl.
Wechſel ein Partie Aug.d’or gegen agio erbetten Haben, unſers
erachtens müſſen noch wenigft 20 Million von dieſer Sorte bey der
Casſa vorhanden fein, zu gejchweigen dasjenige was von dem Herrn
Etatsministre v. Schlabrendorff bey Invaslion bey Breslau anhero
geichafft und vorhanden jei,
Beyliegendes alleruntertähnige Vorſtellung hoffen wier das
ſolche nicht unbillig, und wohl verdient zu haben, bitten untertähnig,
ſolches an ©. K. M. vorzulegen, und Dero bey ©. K. M. gelten-
des Vorwort an gedeien zu lafen
Wir verharren mit Submisfion
Ew. Hochwohlgebohr
untertahnige Diener
Ephraim & Söhne
Auf an rathen d. H. geheimbten Rath Köppen, mit meine
untertähnige Borftellung, anoch anftand zu lafen biß wegen das
Müng Wejen von ©. K. M. vorher zu ftande ift, alß dann wolte
er e8 mit Dero Permislion an ©. 8. M. überfchiden, jo bleibet
jelbe zu rüd.
[Borftellung.]
Hoffentlihd wird der Geheime Nat Köppen E. K. M. be-
richtet haben, daß wir unferm vorigen Contract mit Abführung des
Schlageſchatzes volllommen Genüge geleiftet. Derſelbe macht auch
anitzo Höchſtdero Willensmeinung, ein gewiſſes importantes Quantum
bis Junii zu übernehmen uns bekannt. Allein, da 1. die Wechſel
ſeit vorigem Jahr an 100 Procent geſtiegen, 2. wegen feindlicher
Invaſionen Kohlen, Kupfer und übrige Materialien nunmehro ſchwer
aufzubringen, 3. benachbarte Fürſten, welche gewiß nicht beſſer aus—
münzen, nur 12 bis 18 Gr. Schlageſchatz nehmen und daher ihre
Lieferanten Silber, preußifh und ander gut Geld auf Wechjel
a tout prix an fich ziehen können, mithin 4. ung die Nemefjen
ſchwer werden und unmöglich anzufchaffen find, wenn fie lediglich
in ſächſiſchem Gelde erfauft werden müßten, fo erbieten wir ung:
800000 f. Mark Silber anfchaffen und vom 1. Octobris c.
bis Sunii f. a. in fächfiichen und andern Sorten nad) den big-
Antrag der Münzjuden. 313
berigen Konditionen auszuprägen, wenn €. K. M. geruhen, uns zu
Sacilitirung des Ankaufs der Holländiichen und Hamburgifchen
Wechſel ſechs Millionen von den im Treſor vorräthigen neuen
Friedrichs- und Auguftd’or gegen Bezahlung des bereits feſtgeſetzten
Agio a 121/, Procent mit zur Hülfe zu überlafjfen; wofür wir dann
3 3 Millionen Schlagefchag und aljo mit dem Agio 3 Millionen und
750000 Rthlr. in ſächſiſchem Gelde überhaupt entrichten wollen.
Dafern aber E. K. M. unjern . . Vorſchlag nicht genehmigen
möchten, jo werden wir, jo lange und weit es Silber- und Wechjel-
preis verjtattet, ung bejtreben, Silber anzufchaffen und den mit
dem Geheimen Rath Köppen abgeredeten Schlageihag pro Mark
mit... .ı) Rthlr. zu erlegen.
40. Immediatberichte des Geheimen Kriegsrat Köppen über den
neuen Kontrakt mit den Wlünzjuden.
Magdeburg, 16., 23. und 29, November 1760.
Urſchrift. R. 96. 409. C. *
[16. November 1760.) €. 8. M. werden mich wegen der
notorijchen jüdischen Handlungsart . . zu entjchuldigen geruhen, daß
ich mit Diefen Leuten dasjenige nicht zu Stande bringen faun, was
E. K. M. jo ſehr intereflant, und warum ich mir alle erfinnliche
Mühe nach Pflicht und Schuldigfeit gebe, wovon aber die fchlechte
Reuffirung mir ungemein fenfible.
Es werden die Entrepreneurs zwar noch ein Project €. K.
M. . . überreichen, nad) welchem fie um Ueberlaſſung einiger
Millionen in Auguftd’or gegen 12'/, Rthlr. Brocent Agio bitten,
um den Wechjelcour® dadurch herunter zuhalten. Sch muß aber
ſolches E. 8. M.. . Refolution ... überlaffen und nur anzeigen,
daß etwa anjego 6 Millionen Gold vorräthig, außer dem, was noch
einfommen ſoll und auszumünzen ift.
[23. November 1760.]. Auf € 8. M.. . ordre vom 19.
dieſes habe ich wegen der Breslauer Münze fofort an den General-
lieutenant v. Tauengien gefchrieben, denjelben zugleich auch requirirt,
Die Münzentrepreneurg zu genugfamer Silberlieferung zu vermögen,
1) Lücke. |
314 Nr. 40, 41. — 29. November — 22. Dezember 1760.
um dadurch den Schlagſchatz von 6 Millionen nah E. K. M...
Befehl zu erreichen, ala wozu fich die Entrepreneurs auf feine Art
feft engagiren wollen. ch zweifle nicht, der Generallieutenant
v. Tauengien werde von dem Erfolg E. K. M. felbit feinen . . Be-
richt abitatten.
[29. November 1760.] Nah E. K. M. ertbeilter ... ordre
vom 11. dieſes joll das auf die jegige englifche Subfidien noch ein-
fommende Gold in ficherer Verwahrung ftehen bleiben, bis folches
E. 8. M. vor Dero eigene Rechnung auf andere avantageufe Art
ausmünzen zu laſſen . . befehlen.
Dem Münzdirector Knöffel, welcher fih mit dem Münzmeifter
noch in Hamburg befindet, habe ich fofort befannt gemacht, fich
Ichleunigft nach Berlin zu begeben und ihre Route über Magdeburg
zu nehmen, damit ich mit ihnen das erforderliche arrangiren, auch
felbige zu Beobachtung des fchuldigen Secrets von dieſer Sache, als
wozu ich mich felbft . . verpflichte, erinnern könne. '
Mit denen Münzentrepreneurs babe ih auf E. 8. M. vorher-
gegangene . . ordres auf vier Monate einen neuen Wccord, vom
1. October an, bis zur .. Approbation gemadjt, vermöge deſſen fie
von jedem Mark Silber, jo ausgemünzet wird, 4 Rthlr. Schlage-
ha zahlen, wodurd in denen beiden Monaten October und No—
vember doch gewiß 500000 Rthlr. einfommen werden, ohnerachtet
die Magdeburgfche und Aurichſche Münze nur bisher allein in Acti—
vität geblieben. Wann nun die Berliner, Breslauer und Leipziger
Münze zufommen, jo wäre fein Zweifel, € 8. M. würden bis
Ende Maji 1761 Sich eines Schlagefchages von 3 bis 4 Millionen
verfichern können.
Es wollen aber die Entrepreneurs fich auf feine Art zu einem
gewiffen quanto engagiren, fondern fchügen beftändig den fteigen-
den Silber- und Kupferpreis, auch Mangel der Kohlen vor. Wegen
der Kohlen atteftiren die Münzdirecteurs, daß die Feinde in denen
Gegenden, wo fie bejtellet gewejen, ſolche gänzlich ruiniret, und
wären durch den Abgang der Borjpann zu Anführung benöthigten
Holzes nicht jo leicht zu redreffiren.
Noch behalten ſich auch die Entrepreneurs vor, daß fie den
Schlageſchatz in ſächſiſchen "/s-Stüden ohne fernere Agio ab-
führen dürfen.
Der neue Kontrakt. — Das Subfidiengold. — Der 40-Talerfuß. 315
Es dependiret alfo von E. KM... Refolution und ordre,
ob nach diefem Accord bis Ende Maji 1761 continuiret werden
lol, ohne ein gewiſſes Quantum zu determiniren.
Bon E. K. M. bitten fih die Münzentrepreneurs die . . Er-
laubniß aus, mit mir zugleich nach Zeipzig fommen zu dürfen, um
fih gegen E. 8. M. .. Perſon zu declariren.
Es haben diejelbe die Abficht, fich einige Millionen Friedrichg-
und Auguftd’or gegen Agio & 200000 Rthlr. vor jede Million zu
ihrem Silber- und Wechjelnegoce . . auszubitten; wodurch zwar ein
anfehnliches Quantum dem Schlagefchaß von 6 Millionen zumachen
würde, der Beitand von vorräthigem Golde aber würde dadurch
meiſt gänzlich aufgeräumet werden. Indeſſen, da diefes die Haupt-
condition ift, ohne welche fie den Contract nicht ſchließen wollen, jo
fehe mich genöthiget, E. K. M. ſolches . . anzuzeigen.
— — —r —
41. Kabinettsorder an den Direktor der Berliner Münze, Hnöffel,
über Einführung des 40:Talerfußes der Tympfe.
Keipzig, 22. Dezember 1760.
Ausfertigung. R. XII, 1.
Demnah S. 8. M.. . rejolviret, denen Münz Entreprenneurg
Ephraim und Söhnen nebſt Daniel Itzig Dero ſämtliche Münzen
fernerhin auf das Jahr 1761 mit allen vorigen beneficiis und
Conditionen zu überlaflen, dergeftalt, daß fie ein gewijjes Quantum
in ſächſiſchen und allerlei frembden Münzſorten nach dem bisherigen
Münzfuß und eine gewiſſe Anzahl Timphe zu 40 Rthlr. die Mark
fein, wovon acht Thaler Ein guten Grojchen vier Pfennig auf die
Mark brutto gehen, die Stüdlung auch 2 pro cento im Durchſchnitt,
in gleichen die Vorbeſchickung und Remedium jo, wie bis dato bei
den Timphen gebräuchlich gewejen, verbleibet, nad) ihrer convenience
ausprägen fünnen, fo wird dem Müngdirecteur Knöffel ſolches hier-
durch nachrichtlig befannt gemachet, mit . . Befehl, dahin jeine
Pfliht gehörig und contractmäßig wahrzunehmen, auch denen Entre-
prenneurs mit gehöriger Beobachtung des obbenannten Münzfußes
prompt und fleißig zur Hand zu gehen.
316 Nr. 42, 43. — Dezember 1760 — 11. Januar 1761.
42. Bericht des preußifchen Befandten Benoit über fchlechte
polnifhe Tympfe.
(Warfchau, Dezember 1760.)
Abſchrift. A. B. M. R. IV, 31, IV.
La gazette de Varsovie contenant un article tres insolent
par lequel on voudrait en imposer aux Polonais aux depens de
Votre Majeste, je crois qu’il serait indispensable que les gazettes
de Breslau et de Berlin y fissent une r&ponse dans le goüt que
voici.!) J’en ai, par cette raison, fait part au ministre d’Etat
le baron de Schlabrendorff.
Pour mettre V. M. au fait de ce qui a donné lieu &
Varticle de la gazette de Varsovie, je dois indiquer qu'il y&
quelque temps que l’on a envoy& des ordres precis de la cour
d'ici & la regence de Dresde pour qu’on fit transporter au plus
töt ici toutes les sommes d’argent qu’on aurait pu amasser dans
l’Electorat. Je tiens ceci d’une personne digne de foi, et m&me
on n’en disconvient plus à present. Comme il fallait cependant
que ce fussent des especes polonaises, cette regence a fait un
accord avec un juif de battre pour: trois à quatre cent mille
ecus de tympfs (on n’avoue ici que 250000 &cus) et de l’envoyer
a Varsovie. Ce juif l’a si bien battue qu’il est à peine reste
une feuille tres mince d’argent et que tout le reste du tympf
est du fer; de facon qu’une pareille piece qui a cours pour 38
gros de Pologne, n’en vaut que sept. Cet argent qui porte les
nombres de 1754, est arriv& ici par des voituriers de Dresde
dans les mois d’octobre et novembre passe, emball&E comme de
simples marchandises, et a &t& déchargé chez les caissiers saxons
qui sont & Varsovie. Cela ne manqua pas de susciter de grandes
plaintes de la part des Polonais, et nos ennemis eurent tres
grand soin de mettre cette fausse monnaie sur notre compte.
Le grand-tresorier de la Couronne y fut même si bien attrape
qu’il me fit requerir par un des premiers officiers de la douane
de vouloir bien faire des representations & ce sujet & V. M.
pour qu’il n’enträt plus de pareil argent en Pologne. Je lui
repondis convenablement, entre autres, que de pareilles repre-
1) Die angedeutete Anlage fehlt.
Die fchlechten Prägungen Polens. — Die neuen Auguftdor. 317
sentations seraient d’autant plus inutiles que cette mauvaise
monnaie venait de Dresde, dans le temps que cette ville et
möme l’Electorat &taient &vacu6s de nos troupes; qu’ainsi M. le
grand-trösorier ferait bien de preter toute son attention & ce
qui se passais & la cour sur un article ausi delicat etc. On fit
de grands yeux, on tira les epaules et l’on me quitta. Dans
le möme temps le conseiller des mines Gartemberg etait A Zips,
dont il est l’administrateur pour le comte Brühl; et comme ce
conseiller forme, & tout moment, de nouveaux projets et qu’il
fait quantit& d’innovations, quelques Polonais avaient &crit ici
que le comte Brühl faisait battre cette fausse monnaie à Zips
par ’homme en question. Ceci ne manqua pas de se repandre
comme un 6clair par toute la Pologne, et certaines personnes
en parlerent si publiquement à Varsovie que le premier ministre
saxon en fut outr& de rage. La plupart des Polonais soutiennent
m&me encore à cor et à cri que cet argent a été fabrique à
Zips. Il fallut donc s’excuser. Ü’est ce qu’on a cherch& à faire
de la maniere la plus ridicule du monde et möme la plus
choquante, ainsi que la gazette susmentionnee le denote.
43. Kabinettsorder an den Direktor der Berliner Münze, Hnöffel,
über Prägung der neuen Auguftd’or.
Keipzig, U. Januar 1761.
Abſchrift. R. XIII, 1.
Nachdem S. K. M. aus höchjteigener Bewegung rejolviret
haben, daß der bei der hiefigen Münze ftehende Münzmeifter Nelder
auf eine Höchftderofelben beliebige Zeit nach Berlin zu Dero dortigen
großen Münze gefeget werden und dafelbjt hauptſächlich die Aus—
münzung einer gewiſſen Summe im Golde nad) der Inftruction, fo
©. K. M. ihn... mündlich erteilet, auch nach dem Münzfuß und
der Ausprägung, jo wie Sie denjelben gleichfalls mündlich inftruiret,
auh mit Dero Geheimen Rat Köppen und wegen des gedadhten
Nelder zu liefernden Goldes das erforderlie Concert genommen
haben, bejorgen, inzwijchen aber der jebige dortige Münzmeiſter
Zafter ohnverzüglich und fonder den geringsten Zeitverluft ad interim
wieder anher nad) Leipzig gehen und jo lange feine Fonction als
318 Nr. 44, 45. — 9. März — 11. November 1761.
Münzmeifter bei der biefigen Münze verrichten foll, bis daß vor-
erwähnter Münzmeijter Nelder wiederum zurüd gehen und feine
Fonction biejelbjt nad) als vor verjehen Tann.
Als machen .. S. K. M. folches hierdurch Dero directori
der Berlinſchen Münze Knöffel . . bekannt, mit Befehl, ſich dar-
nad . . zu achten, den p. Nelder die dortige große Münze überall,
nebft der ihr darin competirenden freien Wohnung gehörig an—
zuweilen, ihm in allen Stüden dabei zu jecondiren und mit den
Erforderliden an die Hand zu gehen, fonften aber auch namens
©. K. M. den p. Jaſter die Auflage wegen feiner prompten An—
heroreife zu thun und denjelben dazu anzuhalten, nicht die geringfte
Zeit deshalb zu verfäumen. Wobei übrigens ©. 8. M. expreife
Willengmeinung ift, daß alles diejes von erwähnten Dero Münz-
director Knöffel ohne allen bruit!) noch Eclat veranftaltet und
erecutiret werden joll.
— — m
44. Kabinettsorder an die Münzdirektoren in Berlin, Magdeburg
und Breslau über Einführung eines 40-Talerfußes der
Scheidemünge.
Keipzig, 9. März 1761.
Ausfertigung. R. XIII, 1.
Nahden ©. K. M. bei Prolongirung des Münz-Entreprife-
Contract3 denen Entreprenneurs Ephraim und Söhne, wie auch
Daniel Ibig . . bewilliget haben, außer den ſächß. 8-Gr. St. und
deren Münzfuß, annoch Scheidemünze nach einen andern Fuß zu
prägen, als machen Höchjtdiejelbe jolches denen Münz-directeurs
in Berlin, Magdeburg und Breslau hierdurch befannt, mit dem ..
Befehl, künftige Scheidemünge von 1-Gr. St. und zwei Marien-
grofchenftüden und darunter zu 40 Rthlr. die Mark fein, mit Be—
obachtung der fonjt gewöhnlichen Stüdelung, Vorbeſchickung und
remedii vor genannte Entreprenneurd auszuprägen.
1) In der Vorlage: „Bereit“.
Der 40-Talerfuß. — Geltung der Tympfe in Polen. 319
45. Schreiben des polnifchen Juden Iſaac Jacob von Pils an den
Breslauer Juden Heumann über die Geltung der Tympfe
in Polen.
Warfchau, I. November 1761.
Überfegung aus dem Polnifchen. (Die überfchriebene Deutung der Sigle N und
der fingirten Worte von der Hand Schlabrendorff3.) — R. 96. 409. B.
Der Herr Tel läſſet Ihnen hierdurch wiffen, daß ihm
nicht möglich, vorjego Die urte wieder in ihren vorigen Werth zu
jegen; er wird Mühe genug haben, die leßtere ordre zu mainte-
niren, dann es jein viele Polen, welche darauf beharren, daß
ber Tympf ur 2 Ggr. fol feitgejegt bleiben; allein aus Ehrfurcht
die Elle
König j Gr. Weſſel |
gegen den Berfäufer will der Herr alles anwenden, daß es
auf 4 Sgr. fein Verbleiben haben follte, auch daß an denen pol-
nifhen Grenzen feine fernere Revidirung gejchehen ſoll wegen Ein-
führung von dergleichen — Doch verſpricht der Herr ar. Fell
allen feinen möglichen Fleiß anzumwenden, gegen bevorjtehenden
Monat Martii die bewußte Waare wieder auf ihren alten Preis zu
Gr. Weſſel
N
jegen. Hingegen prätendirt der Herr mit dieſem Boten
eine fürmliche Nejolution zur Bezahlung einer Summe von 8000
Stüd wichtige H!), wovon er nicht einmal was zu profitiren juchet,
jondern lediglich darzu gebrauchen will, denenjenigen die Mäuler
zu ftopfen, welche diefer Waaren halber jo viel Aufwiegelei machen;
wann man fich aber zur Bezahlung obgedachter 8000 Stüd H!) nicht
refolviren wollte, fo wäre der Herr N verfichert, daß die bewußte
Waare gewiß nicht mehr in Polen würde eingelaffen werden, welches
mehr als zu nachteilig für den Verkäufer oder denen YFabricanten
ausfallen wird. Meberbringer dieſes wird bei mündlicher Unter-
redung mehr jagen, als der Feder anzutrauen ift.
| P. S.
Der Herr N behält fih vor, wann er die Waare, "wie er
vermeinet, gegen Monat Martii wieder auf den alten Werth wird
1) Dukaten.
3920 Nr. 46, 47. — 16. November — 28. Dezember 1761.
gebracht haben, daß ihme, dem Herren N, die eingewilligte Donation
ohne Verzug wird ausgezahlet werden.
46. Aus einem Schreiben des Miniſters v. Schlabrendorff an den
Kabinettsfefretär Eichel über die Sugeftändniffe des polnifchen
Kronſchatzmeiſters.
Breslau, 16. November 1761.
Eigenhändig. R. 96. 409. 0.
Endlich iſt einer von denen nach Polen geſandten Juden an—
gekommen und hat einen jüdiſch geſchriebenen Brief von des Grafen
Weſſel hier geweſenen Hofjuden mitgebracht an den Münzjuden
Heumann, welchen ins Deutſche vertiret copeilich in duplo über—
mache. Mündlich ſagt der Jude, daß der p. Weſſel ſich excuſiren
laſſe, daß er mir nicht ſchriftlich geantwortet; es ginge ſehr wohl
für mid) an, ihm zu ſchreiben und propositiones zu thun, nicht aber
für ihn, darauf zu antworten. Wenn folder Brief bei Viſitation
von denen vagirenden Kojaden gefunden würde, rigquire er Ehr
und Xeben.
Ich Habe gejagt, man joll dem Graf Weſſel die 8000 Stüd
Ducaten zahlen, und den Juden remittiret, um ihn nur erit willig
und Hitig auf das übrige zu machen. Der Sude protejtiret hoch,
daß er recht gerne Helfen wollte, nur fünnte er nicht gleich in dem
Moment. Der Kronfchagmeifter fünde felbjt gut, daß man ruffiiche
und Danziger Tympfe nachpräge, nur hätte er jehr bitten Laffen,
daß fie nicht unter dem Werth von 3 Silbergrojchen (das ift die
Hälfte des ausgeprägten Werthes) ausgemünzet werden follten.
Ew. Hocwohlgeb. ftelle dahero gehorſamſt anheim, ob Diejelbe
meinen anliegenden Bericht sub volante an ©. K. M. zu über-
geben für gut finden, oder wie Sie ſonſt disponiren wollen.
Wird das Project der Ausmünzung goutiret, jo bitte gehor-
jamft, die ordre an den Generallieutenant v. Tauengien fo ein-
zurichten, daß meiner, oder daß es mein Vorſchlag, nicht erwähnet
werde. Er künnte glauben, ich trachtete nad) der Münzdirection.
Ich mag mich überhaupt nicht mit ihm committiren, und Gott fol
mich behüten, mit denen Münzjachen etwas zu thun haben; ich
würde mich fehr dafür bedanken und wünjchte, daß auch mit diefer
Schlabrendorffs Bemühungen. 391
Affaire nicht meliret gewejen und fünftig fein Wort mehr davon
Ichreiben darf.
Die Promptitude bitte zu vecommandiren, denn es gehet gar
zu langjaım; es jein über drei Wochen, daß Schußtade oder 2 Sur.
geprägt werden jollen, weil die nicht verrufen: noch ift fein Stüd
fertig.” Die biefige Münze würde nicht gejchwinde genug die er-
forderlihe Quantitäten prägen können, dahero Berlin und Magde-
burg helfen müßte. Der Heumann jagt, man müſſe, bis Silber
von Berlin anhero fomme, von unferen Tympfen welche im Tiegel
werfen und umprägen. Die gute reine Ausprägung ift auch jehr
zu recommandiren; denn die jchlechte elende Ausprägumg in Aurich
und Berlin bat ebenfall® das meilte Spectacul in Polen gemadjt.
Es war faft fein Gepräge kenntlich und viele Stüde auf einer Seite
gar nicht gepräget. Dagegen fein die in Breslau ausgemüngzte von
gutem Stempel und Gepräge und haben lediglich deshalb 10 Procent
gegen die anderen Agio gethan, weil die Polen die andern Sorten
nicht nehmen wollen.
Sch würde den Benoit gar nicht davon meliret haben, wenn
die Müngentrepreneurs ihn nicht fürher ſchon in der Sache employiret,
werde ihn aber nun gänzlich herauslafien ...
—— — — — —
47. Punktation der Münzunternehmer über den neuen Kontraft.
Magdeburg, 28. Dezember 1761.
Urſchrift. R. 96. 409. C.
Nachdem auf S. K. M.. . ordre die Münzentrepreneurs
Ephraim und Söhne, wie auch Daniel Itzig abermals einen Münz-
contract vor das Jahr vom 1. Januarii bi8 Ende Decembris 1762
zu jchließen übernommen, haben diejelbe fich nachjtehendes dabei...
ausbedungen.
1. Anjtatt daß fie vor diefes 1761. Jahr nach dem Haupt-
eontract 850000 Mark ausgemünzet und dafür 4 Millionen und
100000 Rthlr. Schlageſchatz erlegt, wollen fie jego wegen des gar
zu boch fteigenden Silberpreijes nur 700000 Mark fein Silber
übernehmen und dafür in jech Monaten, aljo in der Hälfte des
zur Ausmünzung fich vorbehaltenen ganzen Jahre, 3 Millionen,
Acta Borussica. Münzwefen II. 21
322 Nr. 47. — 28. Dezember 1761.
und zwar monatlih 500000 Rthlr. zahlen, wenn die Münzen
währender diefer ſechs Monate in Xctivität bleiben. Verſprechen
auch dabei unter eidlicher Berficherung, nachdem die Conjuncturen
und die Sicherheit e8 verjtatten, ein mehreres in jelbigem Jahre zu
präftiren, ſowie fie jolchergeftalt ihr Engagement im laufenden Jahre
erfüllet haben.
2. Die Ausmünzung der 700000 Marf wollen fie folgender-
geftalt repartiren, nämlich:
200000 Mark zu ſächſiſchen 8 Gr. a 35 Rthlr. pro Mar fein;
200000 Mark zu polnischen und preußifchen Tympfen à 40 Rthlr.
pro Mark fein, wie S. M. ſolche zu münzen befehlen werden;
300000 Mark an allerhand ausländifchen groben und Eleinen
Münzjorten, welche aber weder bei königlichen Kaſſen noch im
Lande courfiren jollen, bei Strafe der Confiscation, nad) dem
jegigen Münzfuß der auswärtigen fürftlihden Münzen & 40
bis 43 Rthlr. per Mark fein.
Die ſächſiſchen 1 Gr.-Stüde werden nad) dem bisherigen
Münzfuß A 40 Rthlr. per Mark fein als Scheidemünze auch bei f.
Kaſſen ferner angenommen; hingegen gelten die bernburgfche 8 Gr.-
und 4 Gr.-Stüde nach dieſem Münzfuß in f. Landen nur im
Handel und Wandel.
Da auch die Fupferne- Scheidemünze, wofür fie bereits
20000 Rthlr. Schlageſchatz erleget, noch nicht völlig gemünzet
worden, jo behalten ji) die Entrepreneurs vor, SIT nad) dem
legtern Münzfuß noch ausmünzen zu dürfen.
Auch Toll ihnen erlaubt fein, polnifche Schillinger, ſo aber
nicht im Lande hier courſiren, auszumünzen.
Ein und zwei Mariengroſchen und dergleichen Stuvers, ſo auf
hieſigen Münzen nach letztern Münzfuß ausgepräget werden dürfen,
ſollen nicht in hieſigen Provinzien, ſondern nur im Cleviſchen, Dft-
frieſ- und Weſtphäliſchen courſiren.
3. Der Schlageſchatz wird in ſächſiſchen 8 Gr. Stücken in vor⸗
gemelter Zeit, vom Januario 1762 an, monatlich zu 500000 Rthlr.
erleget.
Wann aber die Wege ſo unſicher werden ſollten, daß die
Silbertransports und der Debit der Gelder ſchwer gemacht würde,
jo bitten fich die Entrepreneurs die Freiheit aus, nach dem von
Punktation der Unternehmer. 323
S. M. in diefem Jahre feftgejfegten Münzfuß neue Auguftd’or aus—
prägen lafjen, auch damit den Schlagefchag zum Theil bezahlen
zu dürfen.
4. Zu Erlegung des Schlagejchages bitten die Entrepreneurs
gleichfalls das nöthige Silber noch beſonders frei ausmünzen zu
können, nämlich 75000 Mark, oder die Ausmünzung des Betrags
der 3 Millionen in neuen Auguſtd'or.
5. Zum Beſten des publici wollen die Entrepreneurs goldene
und ſilberne Münzen zu 198/, Rthlr. die Mark fein unter preußi—
ſchem Stempel, jedoch ohne Erlegung eines Schlagefchages ausmünzen.
6. Desgleihen werden S. M. conjentiren, die neu auszu-
prägende Sorten, wenn fie veduciret werden follten, jowie die
ſächſiſchen Tympfe, welche jchon wirklich verrufen find, imgleichen
die eingefchlichene und bei denen k. Kaſſen befindliche, auch ſchon
daſelbſt ausgetaufchte fremde fchlechte Geldjorten in ſächſiſche 1 Gr.-
Stüde oder neue Auguftd’or umzuarbeiten, aber gleichfall® ohne
Schlageſchatz dafür zu zahlen.
7. Uebrigens wollen S. 8. M. die Entrepreneurs bei allen
benefieiis und Freiheiten, fo ihnen vermöge voriger Contracte und
föniglicder Cabinetsordres, wie auch noch in Anjehung ihrer Per—
fonen und Defcendenten, unterm 9. Martii 1761 . . accordiret
find,!) ſchützen und mainteniren lafjen, und follen die diesfalls er-
gangene ordres fo anzujehen fein, als wenn jelbige von Worte zu
Worte Hier wiederholet wären, jo daß fie in allen Föniglichen
Brovinzien, Landen, Städten und Feſtungen ohne Ausnahme gelten
und fie als chriſtliche Banquiers angejehen werden follen.
Auch ſolle ihnen in Berlin ein Pla zur Anlegung einer Wafjer-
jtrede angewiejen werden. Derjelbe jowie die von ihnen dort auf ihre
Kosten errichteten Gebäude werden ihr Eigentum.
Nah Inhalt der Punctation zum Contract werden S. K. M.
nachjtehenden Münzfuß . . zu approbiren geruhen.
An 8 Sr.-Stüden 11 Rthlr. 4 Sr. 4 Pf. die Mark
brutto, halten fein 5 Loth 2 Grän d. . . . . 35 Rthlr.
An Tympfen 8 Rthlr. 1 Gr. 4 Pf. die Mark brutto,
halten fein 3 Loth 4 Grand . 2 2 2.2.2. 40 Rthlr.
1) ©. ©. 54.
21*
324 Nr. 48, 49. — 2.—16. Januar 1762.
An 1 Gr.-Stüden 5 Rthlr. eine Mark brutto, halten
fein 2 Loth à . . 0.0. 40 Rthle.
Fremde oder ausländische Sorten bie Marl fein & 43 Rthlr., Die
brutto aber gleich die auswärtigen Münzen egal beobachtet werden.
48. Habinettsorder an den Geheimen Kriegsrat Höppen über die
Dunftation der Münzjuden.
Breslau, 2. Januar 1702.
Konzept. (Die Ausfertigung war diffriert.) — R. 96. 409. C.
Sch habe aus dem Einhalt Eures Berichtes mit mehrern er-
Sehen, wefjen fich die Münzentrepreneurs gegen Euch wegen des zu
Ichließenden Miünzcontracts erflären wollen. Worauf Ih Euch in
Antwort ertheile, daß Ich davon recht übel zufrieden bin und wegen
deren Lanterniren und Trainiren gar feinen Scherz verjtehe, viel-
mehr durchaus will, daß Ihr mit denenjelben den neuen Contract
auf eben den Fuß wie in dem verwichenen Jahr Tchließen und dazu
serieux thun follet. Wie e8 dann überall darunter auf den alten
Fuß bleiben muß, und will Ich durchaus nicht, daß die Ausmünzung
derer ſächſiſchen !/stel Schlechter und geringhaltiger gefchehen fol,
da der bisherige Fuß davon fo Schon jchlecht genug ift. Ihr müfjet
alfo rechten Ernft dazu gebrauchen und die Müngzentrepreneurs bei
Ausmünzung der Tympfe befonders heranziehen. Ich zweifele an
Eurer Droiture gar nicht, es mißfället Mir aber das Trainiren von
Euch, welches die Zeit verlieren machet, weil Ihr gegen die Entre-
preneurs zu faible gehet, und aljo von End geändert und alles
mit mehrerer Attention betrieben werden muß. |
— nn nn
49. Kabinettsorder an den Geheimen Hriegsrat Köppen über den
neuen Münzkontrakt.
Breslau, 16. Januar 1762.
Konzept. (Die Ausfertigung war diffriert.) — R. 96. 409. C.
© K. M. haben umständlich erjehen, was Dero Geheime
Rath Köppen vermittelft feines . . Berichtes vom 7. dieſes gemeldet,
welchergeftalt nämlich die Münzentrepreneurs endlich den Contract
Der Kontralt für das Jahr 1762. 3925
auf die Ausmünzung in diefem Sabre gleich der vorjährigen über-
nehmen, auch was vor conditiones felbige dabei ftipuliven wollen.
Da e8 ©. K. M. in jegigen Dero Umständen nicht möglich
ift, in alle dergleichen viele Detail beſonders zu entriren, dieſelbe
auch jego nicht genug Wiſſenſchaft von den jegigen Silberpreijen
und anderen dabei concurrirenden Umjtänden haben noch einziehen
tönnen, jo müflen Höchftdiefelbe e8 darunter lediglich und alleine
auf die Treue, Integrite und Einficht gedachtes Dero Geheimen
Rath Köppen ankommen lajjen; mithin autorifiren und befehlen Sie
demſelben kraft diejes, mit oberwähnten Münzentrepreneurs den neuen
Contract von der diesjährigen Ausmünzung injoweit auf den Fuß
des vorjährigen zu jchließen, daß die Entrepreneurs fich zu einem
Schlageihat von vorerft vier Millionen Thaler verbinden, dabei
aber veriprechen, nach Beichaffenheit der Umftände alles nur mög-
liche zu thun und anzumenden, daß es darunter noch weiter und,
wie im verwichenen Jahre, auf jechs Millionen gehe. Bei der Aus-
münzung derer neuen 1/;-Stüde muß feine Verringerung des Münz-
fußes gefchehen. Was die übrigen conditiones anlanget, welche die
Münzentrepreneurs fich noch dabei bedingen wollen, da müffen ©.
K. M., wie obgedacht, es darunter lediglich der pflichtmäßigen Ein-
fiht und Beurtheilung Dero Geheimen Rath Köppen überlaffen,
was davon nach Beichaffenheit der jegigen Umjtände zu concediren
fein wird; nur allein bat er dabei dahin zu jehen, daß, was Die
Müngzentrepreneurs an Münzen von geringerm Werth wie fonften
der geordnete Münzfuß ift [ausprägen], nicht nur bei denen Kaſſen
nicht angenommen, jondern auch aus der einländifchen Circulation
gehalten und nach auswärtigen Landen hauptjächlich gejchaffet und
debitiret werden müſſe, Damit der Verfall im Lande durch die jchlecht-
baltigen Münzen nicht gar zu groß werde. Welches er dann auch
bei der Tympfausmünzung nach aller Möglichkeit zu beſorgen hat.
Daß übrigens die Entrepreneur ſich engagiren, bis Mitte
Februari eine Million Thaler ohne Provifion hieher zu über-
machen, folches acceptiren S. 8. M. ganz gerne; was aber Die
Tympfe angehet, welche fie hieher remittiren wollen, jo müfjen folche
vor ſolchen Sorten fein, die in Polen courfiren und nicht der Re—
duction unterworfen fein, da fonjten der zum Magazin dazu: be—
nöthigte Gebrauch nicht würde gemachet werden können, mithin
326 Nr. 50, 51. — 20. Januar — 28. Februar 1762.
befier fein wird, wenn die Entrepreneur fi) von der Ausbringung
ihrer Tympfe in Polen felbft chargiren werden.
Die in den vorigen Münzcontracten ihnen accordirte beneficia
fönnen in dem neuen Münzkontract ihnen wieder accordiret werden.
50. Immediatbericht des Geheimen Kriegsrats Köppen über den
neuen WNlünzfontraft.
Magdeburg, 20. Januar 1762,
Urfchrift in Chiffre. (Nach) dem Dechiffre.) — R. 96. 409. C.
Mit denen Münzentrepreneurs habe ich zur ext&mite jchreiten
und in der hiefigen Münze jo viel Silber mit Arreſt belegen müfjen,
um noch in diefem Monat 500000 Rthlr. zu erheben. Wegen der
von & K. M. nicht accordirten Courfirung der bernburgifchen
4 Gr.-Stüde zu 40 Rthlr. das Mark Halten fie fih ganz außer
Stand, den Contract zu fchließen. Sie offeriren diejerhalb noch
250000 Rthlr. Schlageihag mehr und aljo in allem 4 Millionen
350000 Rthlr., wenn fie 200000 Mark zu 30 Rthlr. Tächfifche
8 Gr.-Stüde und 700000 Mark à 40 Rthlr. zu Tympfen, bern-
burgichen 4 Gr.-Stüden und fächfifhen 1 Gr.-Stüden ausmünzen,
auch gedachte 4 Gr.-Stüde ſowie bisher die ſächſiſche Gr. in Cours
gehen dürfen, verjprechend bei alles mögliche außer Landes zu
debitiren [fo]. Die difference an Mark ift auch gegen den vorjährigen
Contract nur 50000 Marl. Mit E. K. M... Erlaubniß muß ich
geitehen, daß durch die mir abgenöthigte Procedur ihr Credit leiden
und die Silberlieferung ceffiren dürfte, jo daß der ganze Contract
alteriret werden würde. Dahero E. 8. M. . . anheimftelle, ob bei
jegigen Umftänden ihnen nicht erlaubet fein foll, bernburgifche
4 Gr.-Stüde zu münzen und courfiren, nicht aber in Kafjen an-
nehmen zu lafjen. An die Breslaufche Ober-Steuerkaſſe habe ich
felbft vor kurzem einige LOOOOO Rthlr. aſſigniret, um die vorfallende
Ausgaben berichtigen zu fünnen. Selbige wird alfo im Stande
jein, die Verpflegungsgelder pro Martio zu zahlen, woran €. K.
M. nicht zu zweiflen geruben wollen.
Eigenbändige Entjcheidung des Königs auf der Rückſeite der Berichts:
Kein berenburgifch geldt in meinen Landt. Fch.
Der Kontrakt für 1762. — Die Bernburgifchen Ephraimiten. 39;
51. Bericht der Mindenſchen Kriegs- und Domänenfammer über
die Bernburgifchen Ephraimiten.
Minden, 28. Sebruar 1762.
Mundum. Tit. XLIV, 11.
E. 8. M. Haben wir unterm 19. hujus . . einberichtet, daß
jeit einiger Zeit die Bernburgjchen gegen die Münzen von fächfiichen
Gepräge jehr geringhaltig fein follen, da 4 Gr.-Stüde allhier ſtark
zu courfieren anfingen, wobei wir . . angefraget, ob jelbigen gleich
denen Bernburgſchen 8 Gr.-Stüden im Handel und Wandel der
cours geftattet und in felbigen angenommen werden follen.
Wir haben bis zu Einlangung E. K. M... Refolution be-
fannt machen lafjen, daß dieſe ?/,, da es einmal Bernburgfche, von
E. 8. M. im Handel und Wandel erlaubte Münze wäre, ange-
nommen und nicht geweigert werden follte. |
Die Klagen der biefigen Einwohner überhaupt und bejonderg
der Kaufmanns-Gilde, nach deren Anzeige diefe quäftionierte Münz-
jorte gegen die jächfiiche 30 Procent jchlechter fein und in Ham—
burg und Bremen gar feinen cours haben fol, Hat ung bewogen,
der Sache genauer nachzuforfchen, wodurch es fich denn hervor—
getban, daß nicht nur diefe, fondern auh 8 Gr.-Stüde von näm—
lien Gepräge, jo noch weit fchlechter als die 4 Gr. fein follen,
bauptfählih durch 4 allhier fich aufhaltende Handlungsbediente
gegen Einwechjelung der ſächſiſchen zeither roullierten '/, Stüden
in die Provinz gejchleppet und darinnen jowohl durch den Canal
berer gewinnfüchtigen englijchen bei der allierten Armee befindlichen
Commiffairs, als auch derer in großer Menge herumlaufenden Entre-
preneurs verbreitet worden. Es find folche namentlich:
1. der Erpel, jo bei Levaux und Thivillai in Berlin;
2. der .Degener, fo bei Netemeyer et Compagn. in Magdeburg;
3. der Schulge, fo bei Schulge et Comp. in Braunjchweig;
4. der Michael Warburg, fo bei Aaron Meyer, einen Schwieger-
john derer Müngentrepreneurs Ephraim et Itzig, jervieren.
Alle gaben vor, daß fie von ihren Principalen anhero beordert
worden, Wechfel® gegen Münze einzufaufen. Dieſes könnte man
denenfelben jehr gerne ftatuieren, wenn fie die Wechjels zahlten
und nicht vielmehr letzteres ganz zu vergreifen und hergegen die
ſchlechteren Bernburgfchen Sorten allgemein zu machen jucheten.
328 Nr. 51, 52. — 28. Februar 1762.
Was diefes nun vor betrübte Folgen vorausjeget und in der Folge
nach fich ziehen wird, können wir E. K. M. nicht genug detaillieren.
Die allhier bereits obwaltende entjegliche Teurung wird wenigftens
umb 30 Brocent erhöbet.
Der Landmann, fo den Unterfcheid nicht jo genau, wenigftens
im Anfange, einfiehet, verjilbert feine denrées gegen dieſe gering=
haltende Münzjorte und wird, wenn er landes= und gutsherrliche
praestanda abführen will, gendötiget, die brandenburgiche Sorten
mit 60, 70 und die ſächſiſchen mit 30 bis 40 Procent einzuwechleln,
ja eg ift mit ziemlicher und betrübter Wahrfjcheinlichkeit zu vermuten,
daß die beſſern Sorten mit der Zeit überall verjchwinden und gar
nicht mehr zu haben jein werden; die im Winterquartier befindliche
soldatesque befommt die Löhnung ebenfalls in diefer jchlechten
Münze, weilen folche denen Chefs der Compagnien gegen Gold an=
getragen und der Louisd'or mit 12 bis 13 Rthlr., der Ducat aber
mit 7 Rthlr. bi8 8 Ggr. eingewechjelt wird; der Soldat will oder
fann nicht begreifen, warum fein Glas Brantwein mit einmal kleiner
und das Pfund Fleiſch oder andere Victualien theurer werde, er
attaquieret jolchergejtalt den Verkäufer, mißhandelt denfelben, es
fommt zu Thätlichkeiten, jo zulegt in große und criminelle Ver—⸗
gehungen ausfchlagen und Menſchen Blut Vergießung verurfachen
fünnen. |
Wir fünnen ung nicht vorftellen, daß €. K. M. die bernburg-
ſchen Sorten folcherhalb im Handel und Wandel tolerieret, daß
durch deren erfolgende fchlechtere Ausprägung die beſſern Geldjorten
gänzlich verdränget und das fchon Hoch genug heran geftiegene Elend
noch größer, ja gar allgemein gemachet werden ſolle. Vielmehr
glauben wir, daß dieſem Gepräge, fo wie felbiges vor einigen
Monaten gewejen, nur in Kleinen Posten beim Handel und Wandel
der Cours geftattet worden.
Sleihwie wir nun hoffen, daß E. K. M. diefe unfere Senti-
ments allergnädigft approbieren werden, inmaßen ja aus Denen
‚ unterm 2. und 18. c. an ung ergangenen . . rescriptis zur Genüge
abzunehmen, wie E. 8. M. dem Einfchleppen der geringhaltigen
Münzjorten alles Ernſtes gefteuret wiljen wollen, jo haben wir
veranjtaltet, daß Diefe bei denen vorerwähnten 4 Leuten vorrätig
feiende nun gar fchlechte Bernburgihe 8 und 4 Gr.-Stüde ad
Die Bernburgifchen Ephraimiten. — Der Kontraft für 1762. 329
interim durch den Commissarium loci verfiegelt werden follen, da-
mit von folchen biß zu Anlangung E. K. M... Rejolution weiter
nicht8 ausgebreitet werden möge.
Wir bitten ung folcherhalb und, ob dieſe Wechjel Händlers
alldier zu dulden, wenn fie ihr negoce nicht wenigstens mit jächfi-
chen Gepräge treiben wollen, . . zu beicheiden.
52. Münzfontraft mit Ephraim und Söhnen und Daniel big.
Breslau, Februar 1762.
Abſchrift. R. 96. 409. C.
Nachdem auf ©. RK. M... ordre die Münzentrepreneurg
Ephraim und Söhne, wie auch Daniel Itzig abermals einen Münz-
contract vor das jetzt laufende Sahr vom 1. Januarii bi$ Ende
Decembris 1762 zu jchließen übernommen haben, jo ift jolcher
folgendergeftalt mit ihnen verabredet und gejchlofjen worden.
1. Es engagiren fich gedachte Münzentrepreneurs in vor—
gedacdhter Zeit 850000 Mark fein Silber auszumünzen, und zwar:
200000 Mark in fächfiichen !/;-Stüden, dag Mark fein à 30
Rthlr., und
650000 Mark zu Tympfen und fremden Silbermünzen à 40 Rthlr.
die Mark fein,
worunter aud) neue Auguftd’or nach dem von ©. K. M. approbirten
legtern Münzfuß nach Proportion des Silbers begriffen jein jollen.
An Tympfen wird nur jo viel ausgemünzt, als ©. M. ge-
brauchen und die Entrepreneurs außerhalb Landes Ddebitiren fünnen.
Die übrigen fremden Sorten aber, fo nicht unter dem jächli-
ihen Stempel, follen durchaus nicht in ©. 8. M. Kafjen ange-
nommen werden, jondern die Entrepreneur werden dafür forgen,
jolde, jo viel möglich, außer S. 8. M. Landen zu jchiden.
2. An Schlagejchag zahlen die Entrepreneur in monatlichen
ratis 4100000 Rthlr. in jächfifhen 8 Gr.-Stüden, deren Betrag
an Silber fie in neuen Auguftd’or oder ſächſiſchen 1 Gr.-Stüden
frei ausmünzen zu dürfen fich vorbehalten. Wenn aber die Wege
jo unficher werden follten, um fein Silber zur Münze transportiren
zu können, fo wird in diefem Fall der Schlageſchatz währender Un-
fiherheit der Wege in neuen Auguftd’or zu erlegen erlaubt. Sonſt
330 Nr. 53, 54. — 5.—19. März 1762.
aber muß derjelbe ohne den geringsten Aufenthalt monatlid prompt
in Berlin oder Magdeburg in fächfifchen !/;-Stüden abgeführt werden.
3. Sollten auch einige von denen jegt im Gange feienden
Münzen außer Activität wider Verhoffen gefeget werden, fo daß das
contractmäßige Quantum nicht ausgemünzt werden könnte, wollen
©. 8. M. wegen des Schlagefchages nah Proportion Rachficht
geben lafjen. Hingegen |
4. Berjprechen die Münzentrepreneurs® an Eides Statt, nach
Beichaffenheit der Umftände alles mögliche zu thun und anzuwenden,
daß in Diefem Jahre noch ein mehreres ausgemünzet und der
Schlagefhag wie im vorigen Jahr auf 6 Millionen gebracht
werden könne. |
5. Diejenige verrufene Münzforten, welche ihnen aus denen
königlichen Kafjen zum Austaufchen geliefert und mit Atteften be-
leget werden, wechjeln jie nach Möglichkeit gegen neue Auguftd’or
oder fächfiiche 1 Gr.⸗Stücke aus. Hierzu aber ſowohl als zu Um—
Ichmelzung der reducirten Tympfe wird ihnen die freie Ausmünzung
ohne Erlegung eines Schlagefchages auch accordiret.
6—8. Wie Nr. 47, Punkt 5 und 7.
53. Bericht der Pommerfchen Kriegs: und Domänenfammer über
die Überſchwemmung mit fchlechtem Belde.
Stettin, 5. März 1762.
Mundum. Tit. XLIV, 1.
E. 8. M. werden aus copeilihen Anlagen . . zu erjehen ge-
ruhen, was der hiefige Magijtrat der Stadt Stettin und der Prae-
positus des Alt-Stettinfchen synodi Schröder nomine der biefigen
piorum corporum und der Kirchen auf dem platten Lande wegen
unerträglihen Schadens bei den verrufenen medlenburg- und
ſchwediſchen Münzjorten beim hieſigen geiftlichen consistorio dor»
geftellet und dasjelbe laut angefügten Schreibens vom 25. Febr. c.,
auch nachgehends unterm 11. Mart. c. an uns gelangen lafjen.
E. 8. M. werden daraus die gegenwärtige Bedrudung in Anfehung
des jo oft veränderten Münzcourjes . . bemerken, zumal in An
ſehung der ſchwediſch- und medlenburgichen 8 Gr.-Stüden, da Feine
andern Geldforten vor den Korn- und TFourage-Lieferungen be-
Schwedifche, mecklenburgiſche Ephraimiten und ſächſiſche Grofhen. 331
zahlet und denen Verkäufern obtrudieret werden, auch felbjt die
salaria aus den k. Kaſſen in dergleichen Münze größtenteils be-
zahlet worden. Da nun Feine andern Geldforten im Lande vor-
handen, und was noch an ſächſiſchen 8 Gr.-Stüden circulieret hat,
an die k. Kaſſen wieder bezahlet werden müffen, die ſich aufhaltende
fogenannte Münzjuden aber nun mehro mit 12 Procent Verluft für
den Inhaber das medlenbürg- und ſchwediſche Geld gegen fächjiiche
Eingrofhenftüde einmwechjeln, da doch dem Verluute nach lebtere
noch von fchlechterem Gehalt als erjtere find, jo wird dag Bublicum
und die Armut ungemein gedrüdt, befonders aber diejenigen, welche
von Bejoldung und Zinſen leben müfjen, unter welchen auch die
pia corpora zu rechnen. Die Vormünder wifjfen nicht mehr, wie
fie mit denen auf ſolche Art überaus gejchmälerten revenues der
Unmündigen austommen follen, und es muß zu deren Verpflegung
das Kapital angegriffen werden. Es ift auch der Unterjchied zwijchen
den ſächſiſchen 8 Gr.- und 1 Gr.-Stüden fo groß, daß die Kauf-
leute in Anfehung legterer die Waren 6 und mehr Procent höher fegen.
Wanı nun gedachte fchwed- und medlenburgihe Münzjorten
dem Gehalt nach befjer als die fogenannte ſächſiſche 1 Gr.-Stüden
fein follen, jo ift es billig, daß die Münzjuden angehalten werden,
erftere Münzjorten wenigſtens gegen ſächſiſche 1 Gr.-Stüden ohne
zu vergütenden Agio an fich zu nehmen und zu vermünzen und nicht
durch das ungeheure Agio das Land noch mehr zu drüden.
Und da verlauten will, daß der ruſſiſche General Major
v. Berg in Stargard durch den Trummelfchlag bekannt machen laſſen,
die ſchwed- und medlenburgfche 8- und 4 Gr.-Stüde unweigerlich
zu nehmen, leßtere auch dort in höhern Cours wie die neuen
fächfifchen Srofchen find, fo erbitten E. 8. M. . . Verfügung zum
Soulagement des ganzen Landes. |
54. Uvertiffement über Unnahme der Bernburger Münzen, entworfen
vom Generalleutnant v. Tauenbien.
O. D. (19. März 1702).
Abfchrift. Tit. XLIV, 12.
©. K. M. haben bereit3 untern 12. Januarii a. c. und zu
wiederholten Malen in den Öffentlichen Zeitungsblättern . . declariret,
332 Nr. 55. — 19. April 1762.
daß die bisher zu Holftein-PBlön unter Zerbſtſchen Stempel, desgl.
die Hildburghauf., Meclenburgjche, Stralſundſche und andermwärts
mehr über alle Maßen fchledht ausgeprägte Münzjorten in Aller-
höchſt Dero fämtlichen Landen, auch nicht in Sachjen, den geringjten
Kurs haben, jondern nur allein Preußifche, Sächſiſche und Beren-
burger Münze in Handel und Wandel circuliren und unweigerlich
genommen werden jolen. Da nun demohneracdhtet in Erfahrung
gebracht worden, daß die Annehmung der Berenburgihen Münz-
forten geweigert werden wollen, als wird Namens ©. K. M. in
Preußen ſämtlicher Kaufmannfchaft und übrigen Negotianten von
Chriften und Juden, nicht minder denen Mäflern in allen Königl.
und Schleſiſchen auch Sächſiſchen Landen fothaner allergnädigfter
Befehl ebenfalls zu genauer Achtung hiedurch befannt gemacht, cum
mandato, daß ſich Niemand der Annehmung der Berenburgfchen
Münze weigern jol. Zugleich aber wird bei Vermeidung bärtejter
Strafe und Ahndung verboten: die jeit Januar anno 1759 aus—
geprägte preußifche und feit Januario 1760 gemünzte Sächſiſche
1/s-Stüde unter keinerlei Vorwand außer Land zu fchiden, noch
weniger dieſelben einzufchmelzen.
55. Eingabe der Berliner Kaufleute gegen die Bernburger Münzen.
Berlin, 19. April 1762.
Urſchrift. Tit. XLIV, 12.
E. RM... Befehl vom 12. Jan. c. a., vermöge deffen ung
wegen derer auswärtigen über allemaßen jchlecht ausgeprägten Münz-
jorten gewarnet worden, haben wir aufs forgfältigfte nachzuleben
gefuchet, dergeftalt, daß mit unjerm größten Verluft diefe Geldjorten
verfauft und teils an die hiefige Münze abgeliefert worden, jo daß
nunmehro im Handel und Wandel nichts denn chur-ſächſiſche Münze
und alte Bernburger von uns angenommen werden.
Anjego aber findet fi) im publico eine‘ Sorte Bernburger,
die neuerdings gepräget; dieſe find nach beigebogenen Proben
1/,:Stüd die Mark fein & 42 Rthlr., 1/,-Stüf die Mark fein
a 44 Rthlr. ausgemünzet. Wenn wir folche alfo annehmen follten,
jo würden wir gezwungen fein, unjere Waren darnach zu calculieren,
wodurch folche in einen jo enormen Preis gehen würden, daß Die
wenigjten Einwohner ſolche im Stande zu bezahlen fein könnten,
Die Ephraimiten und ſächſiſchen Grofchen. 333
folglich der Debit jehr geringe und die revenues €. K. M. dadurch
jehr würden gejchwächet werden. Wir glauben dahero, daß man
von diejer Art Bernburger Münze gar nicht informieret fein müſſe,
lonft ung unmöglich von neuem durch Dero Präfidenten Kircheijen
im bejondern gedrudten Avertiffement unterm 19. Martii a. c. von
neuem haben würden befannt machen lafjen fünnen, daß die Beren-
burger gleich denen Sachen im Handel und Wandel angenommen
werden follen. Dieſes jcheinet mit der guten Intention, welche in
denen ergangenen Befehlen S. 8. M. vor Dero getreue Unter-
thanen, da folche für die Annahme der ganz geringhaltigen Münz-
jorten gewarnet worden, gar nicht einftimmig zu fein, jondern
widerfprechend anzufehen, in Betracht diefe neue Sorte Berenburg-
Ihe Münze nad) obangeführten Inhalt mehr denn 33'/, Procent
Ichlechter, denn die bereits verrufenen Meclenb. und Schwedifche,
als auch der zeitigen Sächjfiichen !/;-Stüd, welche die Mark fein
33 Procent ausgepräget . . . |
Nicht minder bitten E. 8. M. wir . .„ denen Münzjuden an-
befehlen zu Iafjen, nicht fernerhin fortzufahren, die jetzt courfierende
1 ©r.-Stüden fo fchlecht auszuprägen, als welche in der Mark fein
à 56 Thlr. ausgemünzet feind. Kommt folche daher ſtärker in To
großer abondance im publico, wie bisher gejchehen, jo find wir
genötiget, unjere Gewölber zuzumachen. Denn wenn wir diefe Art
Gelder gegen den Wert des Hamburger Banco-Geldes fchägen, fo
würden wir unfere Waren, wenn nicht alle dereinft banquerot zu
werden risquieren wollen, 600 Procent calculieren müfjen: dieweil
die auswärtigen Handelspläße Das geprägte jchlechte Geld nur nad)
dem Inhalt des Silber als Ware gegen Ware von uns in Zahlung
annehmen und das darin ftedende Kupfer verloren gehet. Was
würden wir nicht jebo aufs neue verlieren, wenn uns unjere Waren,
jo wir in Sädj. "/; caleulieren und ſowohl in als außerhalb
Landes auf Credit verfaufet, jego in Diefer neuen Bernburger Münze
bezahlet werden und wir die noch jchuldigen Remeſſen für bereits
verfaufte und verborgte Waren in die Münze thun müßten, da
jolche jeithero nur & 320 Procent in Sädj. '/;-Stüden calculieret.
Wenn nun zu eriteren fchreiten müßten, jo würde das publicum
gar. entjeglich leiden und alle Fabricanten zu Grunde gehen, nicht
minder E. K. M. auch alle Liepranten für die Armee, alle bis-
334 Nr. 56. — 2. Juli 1762.
herige gebrauchte Kriegsgerätjchaften nochmalen fo teuer bezahlen
müffen. Wir bitten demnach . ., allem bishero dem Lande zum
Nachteil eingeschlichenen Übel abzuhelfen, damit nicht nötig haben,
©.R.M.. . Perſon anzutreten und vorfiellig zu machen, wie die
Münzjuden mit allen ihren Projecten weiter nichts erregen, als daß
fie das ganze Land dadurch in die größte Armut feßen, welches
ohnehin durch die Krieges Drangjalen genugjfam mitgenommen worden.
Bei lebt ergangenem Verbot der fremden Münzjorten find
alle ausgeprägte Schweden, Medlenb.-Strehliger und Schweriner
1/; in derer Münzjuden Hände geraten, woran der arme Mann 10
bi8 12 Procent verlieren müfjen: gleichwohl find felbe eben fo gut
als die Sächſchen dem innerlihen Wert nach zu jchäßen geweſen,
wie beiliegende Proben ſolches erweijen, deren die Mark fein. nicht
mehr denn 30 & 33 Thlr. enthält. Diefe 12 Procent Verluſt ge-
rechnet, jo FEojtet denen Münzjuden die Mark fein circa 27 bis
28 Thlr. und hievor haben fie das ganze Land mit Scheidemünze
überjchwemmet, die die Mark fein à 56 Rthlr. ausgepräget und mit
diefer Scheidemiüngze die Valuta des in die Münze gelieferten Geldes
ausgezahlet und jedennoch die Agio abgerechnet und mehr als das
Duplum daran profitieret, auf Silber folgli die Juden Millionen
jammeln und das Land arm machen.
Diefes alles vorftellig zu machen, darzu find wir als getreue
Unterthanen verpflichtet, und wir zweifeln nicht, daß allem Übel
vorgebeuget werden wird. Zu dem Ende gut und das beite fein
würde, wenn dem publico durch die Öffentlichen Blätter für die
ichädliche neue Bernburger, welche über alle Maßen ſchlecht aus-
gepräget worden, gewarnet, und die Münzjuden folche gegen Sächſche
1/; wieder einzumwechjeln angehalten würden: welches baldigft be-
wirfen zu laffen wir . . bitten.
56. Königsberger Mlünzfontraft und Derfügung über Prägung
fächfifcher Doppelgrofchen.
Magdeburg, 2. Juli 1762.
Ausf. gez. Köppen. Pr. Ephraim et Söhne pr. Daniel Itzig. (Die Unterfchrift
für die Unternehmer bon der Hand Itzigs.) — R. 96. 409. C.
Nahdem S. K. M. die Münze zu Königsberg in Preußen
wiederum in Activität gefeget wifjen wollen und die Entrepreneur
Königäberger Kontrakt und ſächſiſche Doppelgrofchen. 335
Ephraim und Söhne, wie auch Daniel Sig in Anfehung derjelben
vormaligen Combination mit denen übrigen f. Münzen foldhe . .
übernommen, jo engagiren diejelbe fich zu folgendes:
1. Weil in der Provinz Preußen feine fchlechte polnische
Tympfe und geringhaltige Münzjorten courfiren, Sondern die jeßige
gute Geldjorten nach als vor beibehalten werden follen, fo über-
nehmen gedachte Entrepreneur bis 200000 Marf fein Silber
a dato bi8 Ende Decembris a. c. und daraus gute preußifche
Tympfe, Schoftade und Kourant nad) dem Münzfuß, welden S. K. M.
in anno 1758 zu 19°/, per Mark fefigefegt, auszumünzen.
2. Davor zahlen Ddiejelbe an Schlagefhag in monatlichen
ratis von jego an 200000 Rthlr. in ſächſiſchen 1/;-Stüden.
3. Die Tympfe und Schoftade nach vorgedachtem Münzfuß
follen im ganzen Königreich Preußen bei denen Kafjen wie auch in
Handel und Wundel courfiren und bei Wechjelzahlung angenommen
werden. Dahingegen bei Vermeidung höchſter königlicher Ungnade
und Strafe nichts von denen jebo courfirenden guten Münz—
forten gegen geringhaltiges Geld eingemwechjelt und eingejchmolzen
werden muß.
4. Dasjenige Duantum aber, was in preußifchen Tympfen,
Scoftaden und Courant auf denen Münzen in Berlin, Magdeburg,
Breslau und Leipzig ausgepräget werden dürfte, wird zu Erfüllung
der 200000 Mark gerechnet, und muß jolches in denen monatlichen
Ertracten deutlich angezeiget und nicht überfchritten werden.
5. Ulle beneficia und conditiones nach den vorigen Con-
tracten, bejonders was ratione remedii und der Stüdelung beftimmt
ift, wie auch überhaupt alle ordres, fo wegen Münzfachen in denen
föniglichen Landen ergangen find, werden hiebei und im Königreich
Preußen feſtgeſetzt, renoviret und beftätiget.
Da auch S. M. denen Entrepreneurs . . erlaubet, auf denen
Münzen in Berlin, Magdeburg, Breslau und Leipzig 2 Gr.-Stüde
mit ſächſiſchem Stempel anftatt des jonft auszumünzenden quanti
von 1 Gr.-Stüden gedachten Stempels von gleihem Valeur zu
prägen, jo ſollen jolche bei allen königlichen Kafjen, ausgenommen
in Preußen, jo wie die 1 Gr.-Stüde gültig fein, auch fonft im
Handel courfiren, jedoch nicht ftatt ſächſiſcher "/g;-Stüde oder in
Wechjelzahlung angenommen werden. Hingegen müffen die Entre-
336 Nr. 57, 58. — 24. Juli — 7. Auguſt 1762.
preneurs mit Ausmünzung der Bernburgjchen */;- und 1/,-Stüde
möglichft anzuhalten juchen und fchlechterdings das contractmäßige
Duantum an Silber nicht überjteigen.
Urkundlih ift diefer Contract auf S. K. M. Specialbefehl
von mir, dem p. Köppen, und von denen Bevollmädjtigten der
Entrepreneurs bis zur königlichen Ratification unterichrieben und be-
fiegelt worden.
57. Bericht des Beheimrats Köppen über den Kurs der
neuen Auguſtdor.
Magdeburg, 24. Juli 1762.
Urſchrift. Tit. XVI, 29.
Es fommt jebo bier dahin, daß die in den k. Münzen aus—
geprägte, von mir auf f. ordre Tonnen Goldes weile ausgegebene
neue Auguftd’or von Niemanden oder doch nur zu 3 Rthlr. 16 Gr.
und wenns hoch kommt, zu 4 Rthlr. angenommen werden wollen.
Ein jeder beruft fich darauf, daß man es zu Berlin ebenfo mache,
und zu Berlin wären felbige darum in jo jchlechten Kurs, weil fie,
ob fie gleich in den f. Münzen gefchlagen wären, dennod) in den Ef.
Kaſſen nicht angenommen werden wollten, ja weil e8 gar verboten
fei, fie bei den Kafjen anzunehmen.
Sch begreife die gute Intention ganz wohl, welche ein hohes
f. Seneral-, Ober-, Finanz-, Krieges- und Domainen-Directorium
bei ſolchen Verbot gehabt; allein ich weiß nicht, mit bochgeneigter
Erlaubniß, ob die k. höchſte Intention damit übereintomme, daß
Gelder, die auf Höchft Dero ordre in fehr ftarfen Summen an Dero
Unterthanen ausgegeben werden, auch ganz und gar nicht von den
Unterthanen zu Abführung der praestandorum wieder anzunehmen:
Vielmehr glaube ich, daß ©. K. M. nicht ganz entgegen fein dörfte,
wenn erlaubt wäre, wenigftens !/stel an neuen Auguftd’or bei den
k. Kafjen zu acceptiren. Ich muß jelbige täglich ausgeben und Habe
nichts anders als noch etliche Millionen davon; wer weldje haben
ſoll, verbittet fie entweder, oder wenn er fie nimmt, bringet er. fie
den andern Tag wieder, ftellet den Schaden, den er leiden fol, vor,
und will Grojchen haben. Wie fünnen aber jo viel Grojchen ge-
Ichlagen werden, daß ich einem Jeden die Hände damit füllen kann?
Der 19 /y-Talerfuß in Oftpreußen. 337
und es find in der That fürchterliche Auftritte zu beforgen, wenn
es jo fortgehet, daß biefiger Orten das Erempel Berlins und der
Churmark zum Spiegel dient, und Bürger und Bauer den Auguftd’or
jo Hoch tariret und annehmen will wie e8 ihm gefällt. Da ich nun
hoffe, daß jolches eine andere Wendung befommen wird, wenn eine
proportionirte Einnahme der neuen Auguftd’or bei den k. Kaffen
befohlen wird, fo war Willens, ©. K. M. expresse deshalb .. an
zufragen, bejorge aber, daß die NRefolution Eines Hohen General-,
Dber-, Finanz⸗, Krieges- und Domainen-Directorii getroffene Ver—
fügung entgegen fein möchte, und darum wende mich zuvörderft
hiermit an Hochdasjelbe und überlafje es:
Ob jelbiges geruhen wolle, eine proportionirte Annahme der
neuen Auguftd’or überall bei den k. Kafjen zu verordnen oder des—
Halb bei des Königs Majeftät anzufragen. Auf dem Fall aber, daß
feines von beiden aggreable jein jollte, erbitte mir aufs gehorſamſte
eine Refolution, daß mir erlaubet fein jolle, bei des Könige Majeftät
mich folcherwegen und wegen der Folgen, fo das Verbot der An—
nahme der Auguftd’or bei den k. Kafjen hat, zu melden und Dero
Höchſte Willensmeinung einzuholen.
58. Butachten der Kaufleute Touffaint, Saturgus, Jacobi über
den neuen Münzfuß.
Königsberg, 7. Auguſt 1762.
Urſchrift. R. 96. 408. R.
Da der Herr Kammer Präfident Domhardt ung aufgegeben,
unjer Sentiment auf Eid und Pflicht zu ertheilen und anzuzeigen,
wenn die Mark fein à 19°), Rthlr. allhier ausgemünzet werden
jollte, in wie weit die Ausmünzung jolches Geldes mit dem biefigen
üblich geweſenen Münzfuß Differiret, und folglich dem Königreich
Preußen erjprießlich oder nacdhtheilig fein Ddörfte, To ftatten wir das
von uns geforderte Sentiment nad) beſtem Wiſſen und Gewifjen
und zwar fo, wie wir glauben, es vor Gott und 3. K. M. ver-
antworten zu können, hiermit pflichtichuldigft ab.
Nach denen in annis 1756 et 1757 feſtgeſetzten preußifchen
jowohl, als nachherigen ruffiihen Münzfuß ift auf der Königs»
bergichen Münze big bieher beftändig die Mark fein in Tympfen zu
16 Rthlr. und 40 Stüd auf eine Mark brutto außgepräge; im⸗
Acta Borussica. Münziwefen III.
338 Nr. 58. — 7. Auguft 1762.
gleichen ift eine Mark fein in Schostafen zu 18 Rthlr. und 821,,
Stück auf eine Mark brutto ausgemünzet. Wenn nun aber eine
Markt fein zu 19°/, Rthlr. ausgepräget werden jollte, jo würden
die auszumünzende Tympfe wenigftens bi8 23 Procent und Die
Schostafen bis 9 Procent fchlechter als Die bisherige ausfallen
müffen, wie folches aus der hiebei kommenden Nota mit mehrerem
zu erfehen fein wird. Allein in welche betrübte Umftände würden
die Einjaffen diejes Königreichs, welche bei diefen SKriegestroublen
ohne dem ſowohl von ihren ungemwifjen, als foliden Vermögen bis
25 Procent an Kriegesbeiſteuer abgeben müjjen, gejeßet werden,
und wie groß würde der Nachtheil für allen Gewerbe fein, wenn
eine jo anjehnliche Verringerung des Geldes ftattfinden jollte?
Die Art der Handlung in Preußen ift befanntermaßen gegen
die Handlung der auswärtigen Reichs-Städte ſehr unterjchieden,
die einzige Stüße und Aufrechterhaltung derjelben ift das gute
Geld, welches wir unfere benachbarten Polen, als die Hauptquelle
der bisherigen Conjervation Preußens, fourniren fünnen.
Die Erfahrung hat es gezeiget, daß, als in den Jahren 1758
und 1759 einige bier eingejchlichene fchlechte Geldforten ftatt der
guten zu roulliren anfingen, viele Polen und Frembde mit ihren
Waaren von hier weg und zum größten Schaden des Landes ſo—
wohl, als auch derer königlichen Einfünfte an Zoll und Acciſe fich
an unjere benachbarte Handlungs-Städte gewendet. Nach bis jeto
ift in Polen feine andere Silber-Münze anzubringen, als die unterm
preußifchen Stempel bis 1757 geprägten Sechßer und Tympfen,
welche wir bier zu Bezahlung der polnischen Waaren mit großer
Mühe und einigem Agio fammelen müfjen, welche notwendig bei
Ausprägung fchlechter Münzen gar verjchwinden und zujamt allen
alten Specien fich verlieren und in den Tiegel gehen würden; wenn
nun fogar die in annis 1758 et 1759 mit A geprägte Tympfe nad)
dem befannten in Warſchau emanirten Reductiong-Patent keineswegs
in ganz Polen und Litthauen angenommen werden, jo ift eg um jo
weniger von einer Gattung zu vermuten, welche von einem noch
weit geringeren Gehalt wäre, wohingegen. die nach dem Münzfuß
von anno 1756 auszuprägende Sechßer zur größeren Aufnahme der
Münze und des damit verfnüpften . . E. Intereffe mit leichter Mühe
dahin zu begeben fein würden. Die Ducaten felbft würden ohn—
Der 19/,-Talerfuß in Oftpreußen. 339
fehlbar durch das auszuprägende fchlechtere Geld fo hoch im Preife
gefteigert werden, daB es den Polen um jo weniger angemutet
werden könnte, fie dafür anzunehmen, als es befannt, daß fie feit
der obgemeldten in Polen vorgenommenen Reduction auf weniger
ala 9 Fl. feitgejeßet worden. Wollte man aber hier den etwannigen
Berluft derer an die Polen auszuzahlenden Specien auf die von
ihnen erkaufte polnische Broducten fchlagen, jo würde gewiß der
Preis davon mit denen zu Danzig, Elbing, Riga und Petersburg
fo gewaltig differiren, daß alle commissiones aus Engelland, Holland,
Schweden und andere Orten von bier ab und dahin gehen würden.
Das Königreich Preußen Hat außer feinem wenigen Handel
mit denen benachbarten Bolen feine resource, nun aber ift notorijch,
daß das größte Verkehr dahin nicht anders, als durch beträchtliche
Vorſchüſſe betrieben werden kann, wozu der größte, ja faft gänz-
liche Theil des Vermögens derer handlenden Einwohner angewendet
werden muß, wenn anders die Handlung beftehen fol; bei Ber-
ringerung der Münze aljo würde der Einwohner fo viel von feinem
würflich vorgefchoffenen Kapital verlieren, als die Münze jchlechter
ist, der Pole Hingegen dasjelbe profitiren, welches ſich ganz deutlich
aus folgenden ergiebet: |
Derjenige Pole, jo Gelder zum Vorſchuß genommen, fann
ſolche nicht anders, als mit feinen Landes-Producten bezahlen;
eriftiret nun zur Zeit der Wiederbezahlung das fchlechte Geld, To
ift die Folge, daß die Preiſen von allen Waaren nad) Proportion
fteigen, wodurd) der Einwohner an jeinem WBermögen vergeringert
wird, e. g. e8 würde der Pole, jo 6000 Rthlr. zum Vorſchuß er-
balten, 100 Laften Roggen, wenn diefer & 60 Rthlr. bei courfirenden
jegigen guten Gelde im Preife wäre, liefern müſſen, dahingegen
aber, wenn fchlechteres und etwa zu 19°/, Rthlr. ausgeprägtes Geld
im Schwange ginge, der Preis notwendig zu 80 Rthlr. p. Laſt
fein würde, Hinfolgli” würde mein Debitor ftatt der 100 nur 75
Laſten liefern, wodurch er zwar die 6000 Rthlr., jedoch aber mit
wenigerem und fchlechteren Gelde zahlet und dabei 25 Laſten oder
1500 Rthlr. profitiret, welches der Einwohner allemal an feinem
Vermögen verlievet und der Frembde damit fich bereichert, oder
100 Rthlr. enthielten à 16 Rthlr. die Marf ausgepräget, 6 Mark
4 Srän fein Silber, jo würde ich dafür & 193/, Rthlr. kaum noch 5 Mark
| 22*
340 Nr. 58. — 7. Auguſt 1762.
fein Silber in denen roullirenden 100 Rthlr. erhalten. Und da
ung ferner die Beifpiele in der ganzen bandlenden Welt gelehret,
daß durh Ausprägung fchlechter Münzforten der Wechjel-cours
nothiwendig gefteigert wird, jo werden alle zum gemeinfchaftlichen
Unterhalt erforderliche Notwendigkeiten um fo viel teurer, wodurd
das ganze Land in die größte Not geraten dürfte, zu gejchweigen,
daß die von den bisherigen Kriegs Beiſteuern der privatorum, bes
fonders armer Wittwen und Unmündigen, noch übrig gebliebene
capitalia um fo viel Procenten geringhaltiger werden und Diefe jtatt
der gewöhnlichen 5 Procent jährl. Snterefjen weniger als 4 Procent
genießen würden. |
Wir Hoffen aber, die angeftammte Großmut und Menjchen-
liebe ©. 8. M., für deſſen teurefte Erhaltung die Einwohner
Preußens auch mitten in ihren Trübfalen den öberſten Beherrfcher
angeflehet, werde diefem allgemeinen Übel und den damit verknüpften
gänzlichen Umfturz aller Handlungen und Gewerben . . vorbeugen,
indem Allerhöchit diejelben feine größere Wohlthat und Gnade Dero
bedrängten Voll und getreueften Unterthanen angedeihen laſſen
fönnen, als wenn das biefige Münzweſen nad) dem in annis 1756
et 1757 fejtgefegten Münzfuß bejtätiget werde und dabei verbleibe;
Würden 3. K. M. in Gnaden zu refolviren geruben, die hieſige
Münze mit Beobachtung aller Menage dergeftalt zu übernehmen,
daß der gejamte, daraus fließende Nuten lediglich Höchitdenfelben
allein berechnet würde, jo würden einige hier handlende Negotianten
aus Triebe zum allgemeinen Bejten und Confervation des Landes
mit allen Kräften fich dazu widmen, ohne den allergeringiten Nugen,
das zur Ausprägung erforderliche Silber in den niedrigften Preiſe
wie möglich herbei zu fchaffen, auch daß jolches genau befolget wird,
mit Original Documenten zu belegen; dermahlen würde die Marf
fein à 15 bis 15'/, Rthlr. zu haben fein, wenn nun diefe nach dem
alten ſowohl preußifchen als nachherigen Ruß. Münzfuß 821/, Stüd
auf die Mark brutto à 4 Loth 16 Grän mit 2 Grün remede in
Schostaden ausgepräget, fo wird die Mark fein à 18 Rthlr. aus»
gebracht. Der jetige Silberpreis würde zwar noch nicht geftatten,
jogleich Tympfen nad) dem Münzfuß à 16 Rthlr. zu prägen, wenn
aber auch bei dem jet glüclich getroffenen Frieden jchon zu ver-
muten, Daß die aller Orten enorm geftiegene Silber-Breijen bald
341
Der 1/4 Talerfuß in Oſtpreußen.
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342 Nr. 59, 60. — 9. Auguft — 25. Oktober 1762.
decliniren müffen, jo würde aud) die Ausprägung der Tympfen um
fo viel ehender vorgenommen werden fünnen. Und damit die aus—
zuprägende Münzjorten den feitgejegten Gehalt genau enthalten, fo
würde Unjer. ohnmaßgeblicher und gehorſamſter Vorſchlag dahin
gehen, daß einige Membra aus E. Hochv. Krieges und Domainen
Rammer oder fonften andere auf Eid und Pflicht dahin angewiejen
würden, von jedem Schmelzen eine Tiegel- und Stodprobe ver-
fiegelt zu afferviren und ihr Augenmerf dahin zu richten, damit
der . . £. Intention in allen Stüden nach gelebet und Höchft Dero
Nuten aufs allerbeite befördert werde.
(Siehe die Tabelle auf Seite 341.)
59. Kabinettsorder an den Geh. Rat Köppen über den Kurs der
neuen Auguftdor.
Dittmannsdorf, 9. Auguſt 1762.
Abſchrift. Tit. XVI, 29.
Sch gebe Euch auf Euren Bericht vom 2. dieſes hierdurch in
Antwort, daß, obzwar Sch dem General Directorio feine ordre
wegen der neueſten Auguftd’or und wegen Recuſirung dererfelben
bei denen Kafjen gegeben habe, Ihr dennoch deshalb in Eonfideration
ziehen müffet, wie es mit denen livranciers und dergleichen fo weit
gegangen, daß Diefelbe diejenige Sachen, fo fie vor mich oder vor
die Armee liefern, unter den Borwand des geringern Geldes, jo fie
in Bezahlung befämen, zu gedoppelten und noch höhern Preifen
gegen die vorige anjchlagen und fich bezahlen laſſen, wie jolches die
Rechnungen derer vor diefes Jahr vor die Armee gelieferte Mun-
dirungs- und Gemwehr-Stüde ausweifen. Wann nun Ich hergegen
die ihnen bezahlte Gelder gegen den darauf gejeßten Werth wiederum
vor voll von denenfelben bei meinen Kafjen annehmen fol, fo wäre
Darunter gar feine Proportion, indem ich von ihnen in Gold das—
jenige vor voll annehmen foll, was fie jedoch ihrerfeits wegen enorm
getechneter Preiſe nur eigentlich zur Hälfte angenommen Haben,
mithin würde mein Berluft und Schaden dadurch verdoppelt werben.
Welches Ihr jelbjt begreifen werdet und alfo dergleichen Bezahlungen
in den neueften Auguftd’or zu 5 Nthlr. per Stück continuiren
müſſet, biß Die Zeiten e8 vergönnen werden, darunter nähere recher-
ches zu thun und alles deshalb wieder in feinen vorigen train zu jeßen.
Die ſächſiſchen Doppelgrofchen. 343
60. Bericht der Magdeburgifchen Kriegs: und Domänenfammer über
den Kurs der fächfifchen Doppelgrofchen.
Magdeburg, 25. Öftober 1762.
Ausfertigung. Tit. XVII, 16.
E. 8. M. Haben, was die kurmärkſche Kammer auf die von
dem Obriften v. Bord gefchehene Anzeige, daß die von dort für Die
Landmiliz überfandte fächfiiche neue 2 Gr. Stüden Hier gar nicht
angenommen werden wollten, unterm 14. huj. berichtet, per re-
scriptum vom 20. ejd. und geftrigem praes. ung communicieret und
mit Verweiſung auf die unterm 27. Julii und 15. Sept. a. c. deg-
halb an ung ergangenen ordres anderweitig . . befohlen, uns dar-
nad) auf das genauefte zu achten und die Verfügung zu treffen, daß
diefe 2 Gr. Stüden verordnnetermaßen bei den Kaſſen in größeren
und foldden Summen angenommen werden, wie es vor diefem mit _
den 1 Gr. und 6 Pf. Stüden gefchehen, welche zu 100 und mehr
Thalern dahin gefloffen wären, wie wir denn auch denen Land-
und Steuerräten aufzugeben hätten, die 2 Gr. Stüde bei denen
Kreis» und Acciſekaſſen unweigerlich annehmen zu laffen, auch den
Bünften in den Städten und den Schulzen in denen Dörfern folches
befannt zu machen. .
Wir ermangeln nicht, hierauf folches . . zu melden, daß wir
auf die ergangene Verordnungen wegen ohnweigerlicher Annehmung
der ſächſiſchen 2 Gr. Stüde im Handel und Wandel nicht allein zu
verjchiedenen wiederholten Malen das nötige an Die Land- und
Steuerräte verfüget, fondern auch von dem Magiſtrat diejes durch
die Intelligenznachrichten befannt machen lafjen, nicht weniger denen
ſämtlichen Fiscalen aufgegeben haben, auf die Contravenienten genau
zu vigilieren und folche zur Beftrafung anzuzeigen. Wir haben aud)
wegen Annehmung diefer 2 Gr. Stüde bei denen königlichen Kaſſen
auf die rescripta vom 27. Julii und 15. September das nötige an
die Landrentei und Oberfteuerkaffe, imgleihen an die Land- und
Steuerräte verfüget.
Da wir aber angemerfet, daß diefe 2 Gr. Stüden bei denen
Acciſekaſſen gar zu Häufig und fonft nichts anders als dieje 2 Gr.
Stüde eingegangen, fo haben wir, da nad; Maßgebung des rescripti
vom 15. Sept. c. E. 8. M. Intention dahin gehet, daß jelbige nur
in der Maß, wie vormals die 1 Gr. und 6 Pf., und aljo nur als
344 Nr. 60, 61. — 25. Oktober — 20. November 1762.
Sceidemünge angenommen werden follen, unterm 1. hujus an Die
Steuerräte verfüget, daß dieſe 2 Gr. Stüden beim Baden, Brauen,
Branntweinbrennen und Schlachten als kaſſenmäßiges Geld ohne
Unterfcheid völlig, bei allen übrigen Süßen aber, wo der Betrag
der Acciſe 8 Gr. und darüber beträget, in fächfiichen '/, Stüden,
was hingegen nach dem Tarif unter 8 Gr. beträget, in 2 und 1 Gr.
Stüden angenommen und bezahlet werden müſſe, und Hoffen wir,
E. K. M. Abficht hierunter ein Genügen geleiftet zu haben. Diejem
allen ohngeachtet aber weigert fich das Publicum, diefe 2 Gr. Stüde
im Handel und Wandel für voll anzunehmen.
Wir werden nach Möglichkeit auf die Befolgung der ergangenen
ordres halten, wir bejorgen aber, daß Ddiejerhalb allerhand Arten
von Unfug und Exceſſen noch entjtehen dürften, maßen das Land
anjego gar zu ſehr auf einmal mit diefer Münze überfchwemmet ift
und jelbige auswärtig gar feinen Curs gewinnen, ja jogar jelbft in
Berlin nicht einmal angenommen werden wollen, wo Hingegen Die
ſächſiſche "/; Stüde fich teils durch Einwechfelung und Verſchickung
nach fremden Landen, teilg wohl gar durch Einfchmelzung von den
Suden dergeftalt rar machen, daß fie gegen die 2 Gr. Stüde be-
reits 24 Procent Agio thun.
Wir haben indeffen anderweit die unmeigerliche Annehmung
der 2 Gr. Stüde dem publico ſowohl durch die Intelligentien und
Zeitungen aufs nachdrücklichſte intimieren als auch denen Land- und
Steuerräten, imgleichen Fiscalen wiederholentlich aufgegeben, hierauf
genau und mit dem größten rigueur zu halten, auch die Contra-
venienten zur gebührenden nachdrüdlichen Beftrafung als Wider-
ipenftige gegen €. 8. M. ordres fofort bei uns anzuzeigen.
Wir wiſſen alfo, was den Curs diefer 2 Gr. Stüde befordern
fünne, ein mehreres, als gejchehen, nicht zu verfügen, es wäre dann,
dag E. 8. M.. . approbierten, daß ſolche ohne Unterjcheid bei
allen Dero Kaſſen als völliges kaſſenmäßiges Geld angenommen und
ausgegeben werden jollen, woraus aber jogleich entitehen würde,
daß die Kafjen dergeftalt damit überfchwemmet werden würden, daß
gar fein ander Geld einliefe, mithin die fächfifche !/, Stüde fih noch
rarer machen würden. Solden Falls aber würde alsdann aud)
nötig fein, daß fowohl die General Domänen- als die General
Krieges-Kaſſe angewiejen würden, felbe rejpective von der Landrentei
Die ſächſiſchen Doppelgrofchen und neuen Auguftdor. 345
und der Oberſteuerkaſſe gleichfalls ohnweigerlich wieder anzunehmen.
Und da unter den Bejchwerden des publici auch mit ift, daß dieſe
2 Gr. Stüden weder bei den Poſtämtern, noch Stempel- und
Kartenfanımer angenommen werden wollten, jo bitten wir zu gleich-
mäßiger Annehmung diejer 2 Gr. Stüde die nötige Verfügung an
ermeldete Kaflen ergehen zu lafjen.
61. Berechnung der Uusmünzung der neuen Auguftdor.
Berlin, 20. November 1702.
Urfchrift, gez. Knöffel, Nelder. — R. 96. 409. D.
Generalberechnung, wie viel von medio Junii 1761 bis primo
Junii 1762 durch den Herren Geheimten Rath Köppen zur hiefigen
k. Alten Münze an fein Gold geliefert, ingleichen was an neuen
Gold-Especes, nämlich Auguftd’or, gepräget und wie felbige wieder
abgegeben worden find:
1. Bei erfter Ausmünzung ift en an mn M. Loth Grän
Golde geblieben. . . . i 6 14 17
Hierzu ferner geliefert . . - - » »...719500 — 1,
Daraus gezählet:
2. Hieraus ift gemünzt worden, al3 Br. 61203 M. Rthlr. Gr Pi.
10 Loth & 7 K. 73), Grän fein . . . . 19498 — 88], 10765865 — —!)
Aus der Krätze ift fein Gold gelommen . . 34 9 5),
19532 9 141,
Sit plus an feinem Golde. . . 2... 25 10 151/,
3. Bei erfterer Ausmünzung it Beitand an
Rupferdraht geblieben. . -. . ....12282 7 —
Hierzu ferner angelauft. . - » 2» 2....8388429 2 —
| 50712 3 —
Zu der Legirung ift verbraucht worden . . 36921 2 1.1
Noch zum Beitand: 13791 — 2.3
4. Angelaufter Kupferdraht, derer 38429 M. Misere. Gr Pf.
12 Loth beträgt an Golde . -. . . . . 32670 10 6
Münzunkoften -. . > 2 2.22 02020...148388 13 9
Die... 47509 — 3
Münzuntoften und Kupfer
ziehe ab von oben 47609 — 3
Bleibt: 10718355 23 9
1) Es wurden alfo an Wuguftd’or für 10 765 865 + 17 291 Rthlr. =
10 783 156 Rthlr. abgeliefert. ©. erfter Poften auf ©. 346.
346 Nr. 62, 63. — 16.—17. Dezember 1762.
Rthlr. Gr. Pf.
5. Hierzu kommt ferner das aus der Krätze gekommene feine Gold als
für 34 M. 9 Loth 58/, Grän à 500 Rthlr. in A.d’or . . 172931 5 71)
Dedgleichen für 52 M. 10 Loth 4 Grän fein Silber & 30 Rthlr. in S ya 1579 4 —
Für zurüdgebliebenen Weinftein 35 CEtr. 85 Pfd. à 27 Rthlr. in 1 965 20 8
Der Kupferbeitand 13791 M. oder 6895 el zu Gelde we
a1 Rthlr. .. je 12641 18 —
Bleibt zu — 10 750 834 — —
Hierauf an den Herrn Geheimten Rath —— Kihlr. Gr.
laut Quiffungen abgeführt . . . .. .. 10738192 6
Der Kupferbefland. -. » > 2 2: 2 2 2 en 12641 18
10 750834 —- 10 750 834 — —
62. Kabinettsorder an den Beheimen tiriegsrat Köppen über den
neuen Münzkontrakt.
Keipzig, 16. Dezember 1762.
Konzept. R. 96. 409. D.
Bei der Anzeige, welche Ihr Mir in Eurem heutigen Berichte
wegen des PVerlangens derer Münzentrepreneurs bei dem neu zu
Ichließenden Münzcontract getan und nach welchem fie über die
2 Millionen Schlagefhag noch 100000 Rthlr. offeriren, will Ich
genehmigen, daß in Meinen Landen des jegige ordinäre Kourant
nach Verlauf von 2 à 3 Monaten nach gejchehener Ratification des
Contractes bei denen Kafjen nicht mehr angenommen und die anderen
Sorten verboten werden, jedennoch aber im ordinären Handel und
Wandel noch courfiren folen. Und da gedachte Entrepreneurs
außer obgedacdhten 100000 Rthlr. noch 100000 ARthlr. und alfo
200000 Rthlr. mehr als vorhin und nach Meinem Zettel geben,
jo dejtinire Ich diefe 200000 Rthlr. zu der baaren Auszahlung
derer Civilbedienten vor inftehendes Jahr, welche noch wirklih am.
Leben fein und dienen und die bisher ihr Tractament noch nicht
baar erhalten.
1) Siehe Anmerkung auf Seite 345.
Der Münzlontralt für dag Jahr 1763. 347
63. Münzkontraft mit Ephraim- und Söhnen und Daniel big.
geipzig, 17. Dezember 1762.
Ausf. Gez. und gefiegelt Köppen, Ephraim und Söhne, Daniel eig.
R. 163, I. Nr. 99.
Auf S. K. M. allergnädigften Specialbefehl ift mit denen
Münzentrepreneurs Ephraim und Söhnen und Daniel Itzig aber-
mals folgender Contract gejchloßen worden.
Es übernehmen gedachte Entrepreneur, Eine Million Mark
fein Silber mit dem preußifchen Stempel a und zwar,
nach beiliegendem Münzfuß:
600000 Mark fein in 8-, 4=- und 2 Gr.-Stüden, auch Tympfen
| und Scojtaden, & 19°), Rthlr.;
35000 „ „ in 1 Gr.-Stüden, Stüber, Marien- und
| Kreuzergeld, & 25 Rthlr.;
5000 „ zu 6 Pf.-Stüden, à 30 Rthlr.;
Sa. 1000000 Mare fein.
Weil fie aber mit Ausprägung der ſächſiſchen Münzforten
nicht völlig nach dem vorigen Contract fertig werden fünnen, jo joll
ihnen erlaubet fein, dasjenige Quantum, fo, ohnerachtet genugfamen
Silbervorraths, auszumünzen nicht möglich gewefen und nach denen
Ertracten der Münz-directeurs, auch) der Austaufchungsliften be—
weiglich fein wird, noch in folgenden drei Monaten in bisherigen
ſächſiſchen Münzforten, das nachhero noch mangquirende nad) Pro-
portion des Geldbetrags aber in preuß. 1 Gr.-Stüden à 25 Rthlr.
per Marf nah ausmünzen zu dürfen. Indeſſen nimmt diefer Con-
tract eigentlid) vom 1. Martii 1763 feinen Anfang und läuft mit
dem Februar 1764 zu Ende.
An Sclagefhag zahlen die Entrepreneur Zwei Millionen
und Einmal Hundert Taufend Thaler, nämlich:
1000000 Rthlr. in preuß. 8-, 4- und 2 Gr.-Stüden;
1100000 „ in fädjl. "/ıs und Neuen Auguftd’or;
2100000 Rthlr.
Wegen erforderliher Umſtände müfjen die 1100000 Rthlr.
in ſächſ. 2 Gr.-Stüden und Neuen Auguftd’or a dato in Zeit von
8 Wochen successive abgeführt, auch zu Courfirung des branden-
348 | Nr. 63. — 17. Dezember 1762.
burgifchen Geldes zugleich 300000 Rthlr. entrichtet werden, Der
übrige Schlageichag aber jedesmal nach Verlauf zweier Monate, jo
daß mit Ablauf December 1763 alles abgemacht fein muß.
Weil auch . . erlaubet worden, die nach dem alten Contract
noch rückſtändige 1450000 Rthlr. Schlagefchab-Gelder in ſächſ. "/ıs
oder neuen Auguftd’or zu entrichten, jo werden dagegen Einhundert
Taufend Thaler mehr, folglid 1550000 Rthlr., jedoch alles in
denen erjten ſechs Wochen, successive bezahlt.
Bei Abführung F. Gelder zu denen Kafjen joll hiernädhft nur
ein Drittel an 1 Gr.-Stüden, zwei Drittel aber in 8-, 4- und
2 Gr. Stüden angenommen werden.
In Preußen können die Entrepreneurd zwar gleichfalls Die
approbirte Sorten unter preußiſchem Stempel zu 19%, NRthlr.
münzen, jedoc nicht anders als zum auswärtigen Debit, und muß
davon nichts zu F. Kaflen kommen, noch im Handel und Wandel
courfiren; Schoftade aber, zu 18 Rthlr. in Mark fein, werden in
Preußen zu bdebitiren verjtattet, unter Conditionen und benefices,
wie fie auf andern k. Münzen ftattfinden.
Dahingegen jollen auch feine andere fremde Geldjorten als
ruffiihe Münzen und Kreuzthaler, jowie bishero erlaubt, daſelbſt
rouliren. |
Sollte aber die Kaufmannfchaft zu Königsberg noch befjere
especes als etwa zu 16 Rthlr. per Marf, verlangen, fo wollen die
Entrepreneur? darin nach Möglichkeit willfahren, wenn fie das
Silber dazu liefern und per Mark die differivende 2 Rthlr. bonificiren.
Wofern eine Münze ceffiren follte, jo wollen ©. 8. M. con-
cediren, daß das darauf ausfallende Quantum auf Dero übrigen
Münzen in anno 1764 noch außsgemünzet werden dürfe.
Auf den combinirten Münzen in Bernburg, Plön und Medlen-
burg müſſen feine andere Sorten als nach dieſem allergnädigft
approbirten Münzfuß unter preußifchem Stempel ausgeprägt werden.
Damit aber die bisherige ſächſiſche Münzjorten nach und nad)
aus ©. K. M. Landen zurüdgehalten und dagegen das preußifche
Courant in Cours wieder gebracht werden möge, fo werden ©. M.
die allergnädigfte ordre ftellen, daß nach Verlauf von 2 & 3 Monaten
in Dero Landen bei Dero Kafjen dergleichen jchlechte ſächſiſche
Der Münztontralt und Münzfuß für das Jahr 1763. 349
Sorten nicht mehr angenommen werden, jedoh in Handel und
Wandel noch courfiren follen.
Denen Entrepreneurs ftehet übrigens frei, Silber und Gelder,
wenn davon bei dieſer oder. jener Münze mehr Vorrath gefchaffet
werden fann, von einer Münze zur andern zu fenden. Auch werden
ihnen alle conditiones, Freiheiten und beneficia der vorigen Con—
tracte nad) denen ergangenen ordres ohne Ausnahme wieder con=
firmiret, infofern einige davon durch anderweitige ordres nicht be—
reit3 wieder aufgehoben find.
Da auh die Münzentrepreneurg über verjchiedene Münz-
officianten fich befchweret, daß fie ihr Devoir in mancherlei Um-
ftänden, bejonder® in Bouffirung der Ausmünzung, möglicher
Menagirung der Unkoften und nöthiger Verjchwiegenheit, nicht be—
obachtet haben, fo geitatten S. 8. M., daß die Entrepreneurs bei
jeder Münze jemanden zu Objervirung der Delononie und nöthiger
Ordnung auf ihre Koften ſetzen und autorifiren mögen.
[Münzfuß.]
Da ©. K. M. denen Münzentrepreneurs Ephraim und Söhnen
und Daniel Itzig Dero ſämmtliche Münzen fernerweitig überlafien,
und zwar auf deren eigenen allerunterthänigft gethanen Vorſchlag,
fo daß vom 1. April 1763 an preußifch Geld nach folgendem
Münzfuß:
Neue Friedr.d'or nad) dem alten Fuß, die rohe Mark 175 Thlr. & 15 Karat 5 Grän.
Bu 1%, die Mark fein:
Thlr. Gr. Pr Roth Grän
8 Gr.-Stüde, auf die rohe Marl . . . 9 21 — Haltenfein. .8 —
4 n nn nm n > 9 9 n " a: =
2 n " "on n ...6 — % " n .4 16
Tympfe " " n " — 8 — 6°/ 4m " .6 9
Schoſtacke ” " "n " . 5 1 ja y⸗ .4 2
Bu 25 Thlr. die Mark fein: A
1 Gr.-Stüde, auf die rohe Mart . . . 5 — 10 Halten fin. .3 4
2 Mariengrofden-Stüde, auf die rohe Mark — 10 „u. .3 4
3 Rreuzer-Stüde, auf die rofe Wat. . 5 21 8 „ . .3 14
1 und 2 Stüber-Etüde, auf die rohe Matt 3 17 7 un 2: 4
Zu 30 Thlr. die Mark fein:
6 Pf.-Stüde, auf die rohe Mat . . . 3 18 — halten fin. .2 —
3: dB, m u
8 ” " ” " "
350 Nr. 64.
An Königsberg a 16 Thlr. die Markt fein:
hr. Gr. Bf Loth Grän
Tympfe, auf die rohe Marl. . -. . .8 — — hHaltenfin. .8 —
In Königsberg a 18 Thlr. die Mark fein:
Schoftade, auf die rohe Mar . . . . 5 15 — halten fein. 5 —
Alte Friedr.d’or 175 Thlr. eine Brutto-Marf, und Hält fein 21 Karat 9 Grän.
Kupferne preuß. 3 Pf.-Stüde und polnifche Groſchen nach ihrem bisherigen Fuß
a 1 Thlr. 4 Gr. pro Pfd., von welchen beiden legten Sorten nicht3 in Rechnung
zu bringen ift —
ausgemünzt werden foll, jo haben die Münz-directores die Beob-
achtung dieſes Münzfußes genau wahrzunehmen und dahin zu jehen,
daß derjelbe auf feinerlei Art und Weife überjchritten werde, aud)
daß eben diefelbe Stüdelung, Bejchidung, Remedium und Annehmung
der Silber- und Goldforten, wie in den bisherigen Contracten feft-
gefeßt ift, objerviret werde. Außerdem aber und in übrigen Dingen
fol alles von derer Müngzentrepreneurs Veranftaltung dependiren;
_ wie denn denenjelben freiftehen joll, bei jeder Münze einen be—
eidigten Mann zu conftituiren, der auf Pouſſirung des Münzwejeng,
gute Defonomie und überhaupt auf alle nöthige Ordnung striete
halte. Wornach alfo die Münz-directores, Münzmeifter und alle
Dfficianten fid genau zu achten Haben. Leipzig, den 17. De-
cember 1762. |
Folgt die Ratifilation des Königs, Leipzig, den 17. Dezember 1762.
64. Aus einem Ertraft über die im Jahre 1762 aus Feindesland
gezogenen Kontributionsgelder.
Rep. 96. 426. C. c.
Sortenzettel
über die von des Herzogs von Bevern Durchl. in Oberfchlefien und dem Mähriſchen
beigetriebene 80193 fl. 19 Xr. 5i/g Hlr. oder 53462 Rthlr. 5 Gr. 315 BE.
Contributionggelder.
Nr. Rthlr. Ggr.
Bi.
.| 3272| 3 |2%,,
.| 1486| 7 |52/,
Zu übertragen: 18) 10 | 8
1.1 533!/, Stüd Carolinen & 6 Rthlr. 12 Xr..
2.1 363 Stück Mard’ors A 4 Rthlr. 8 Xr. .
Sortenzettel der oberſchleſiſch-⸗mähriſchen Kriegskontribution.
351
Rthlr. Ggr. Pf.
Übertrag: | 4758 10 8
508 Stück Souverains a 8!/, Rthlr. — Xr. 4194 Rthlr. — Xr.
Hierzu die an den Herrn Kriegesrath v. Nor-
mann zum Tractament pro Septembri et
Octobri 1762 bezahlte 10 Stüd oder 82 Rthlr. 12 Xr.
705 Stüd Ducaten & 23/, Rthlr., worunter aber 62 Stüd, welche von
1 bi8 7 AB zu leihte. . . . ee
7 Stüd ſpaniſche Duadrupleftüden & 20 Rihlr.
4!/, Stück Louisd'ors a 5 Rthlr....
51 Stück Friedr.- und alte Auguſtd'ors à 5 Gr.
13 Stück Harte Thaler & 11/, Rthlr..
75 ganze und Halbe Gulden ä 16 Gr. ; ;
Dem Herrn Kriegesrath v. Normann find zu Tompletirung des
Tractament3 pro Septembri et Octobri 1762 bezahlet worden
An 20 Xr. Stüden. . . .
7 Stüd Baireuthfche Thaler.
An 17 Xr. Stüden.
„7 Xr. Stüden .
„ preuß. Courant.
„ neuen Auguftd’ors .
„ Tympfen . l
„fächſiſchen 1’, teln ;
„ſächſiſchen 2 Sgr. Stüden
„ Sähfiichen Ggr. Stüden .
„ Sächfifhen Sgr. Stüden .
„ Kreuzern und Gröfdeln.. . . EI ar vi
„ bernburgfchen, anhalt-Blönfchen, medtenbusgifhen, ſawediche und
ansbachſchen 8 und 4 Ggr. Stücken —
„ Kupferfreuzern . ae — —
Hierzu die durch verſchiedene Wechſel in Breslau eingezogene.
Summa der ganzen Contribution:
oder 80193 fl. 19 Xr. 5!/, Hlr.
4273| 12 | —
1338| 18 | —
140| — | —
22| 12 | —
15 16 | —
23 8| —
7. — —
1807| 12 |31,,
462) — | —
139 — | —
8340 — | —
8 — —
1392| — | —
4401 — | —
644| 22 | —
ı32 — | —
1429| 1 |4%/,,
17689 8 | —
1386| 21 | —
45 462| 5 | 3".
8000| — | —
53462) 5 |3"
352 Nr. 64, 65. — 6. Januar 1768.
Gortenzettel
über die von dem Herrn Generallieutenant v. Werner im Tefchenfchen beigetriebene
9001 fl. 4 Xr. oder 6000 Rthlr. 17 Gar. ?/, Pf. Contributionggelder.
». Rthlr. Ggr. Pf.
1.1 287 Stück Souverains & 8/, Rthlr.. 22. | 2367 | 18 | —
2.1 111 ,„ ordinaire Ducaten & 23/, Rthle.. . . . .1 3065| 6| —
3.| 10 ,„ Cremniger Ducaten a 4 fl. 12 Xr.. . .. 2383| — | —
4.1 2 Rouisd’ors a 5 Atble. . > 2 oo rn 10 — —
5.] 1 doppelter Lüneburger . . nr Br 10 — | —
6.| 2 alte Friedrichsd'ors a 5 Rihlr. 1001| — | —
7.| 4 neue Friedrichsd'ors a 5 RAthlr.. . . 2. 2 22 20 ı — | —
8.| 271/, Stüd Carolinen a9 fl. 12 X...» 2. 2.2.1 167) 3 |22/,
9.1 10 Mard’ors 8.6 1.8 Row 3 a en es 40 | 21 |4
10.| 5 Stüd neue Auguſtd'ors à 5 Me ee 5 —- | —
11.] An 17 Xr. Stüden . . . 222.2 .0. 14 4 16 —
12.1 „ 7 Xr. ,„ 2 0202..1 229 |) 21 |4
13.| „ faiferlichen und bapefen Sur Stüden ... .1217161 —
14.| „ Kreuzerſtücken Be i 2.2.75 148 | 10 |7/,
15.1 „ Sehen . > 2 2 2 nn nn... | 241 | 8 |4,
16.| Neues preuß. Comant . . . 2 2 22 22.0.4854 | 16 | —
17.1 Preußifhe 2 Sur. Stüden . 2: 2 nr 2 ne. 2323| 8| —
18. „Bar Süden oo. 1| 7I —
19. A 2 Sgr. Stüdn -. . » 2 2 22 2..1 50|1|81 —
20. „ Thympfee..............116 — —
21.| Neue ſächſiſche Thmpfe.... on nen 7219 |22,,
2.1 „ n..2 Ser. Stüden De ne 216 —
23.1 „ R 1 Ggr. „ Es re dee. 4118| —
4A „ 165g „ | ; 8
25.| Bernburgiſche, ſchwediſche und medlenburgiſche 8 Gar.
Stüden . . . 12 | — | —
26.| Melirte 1/,, als baireuth,,. medfenburg., | Bernburg.
ſchwediſche p. . . ...1 8071 4| —
27.1 Baireuther und hildburghauſenſche 2 Bar. Stüden — 10 |16| —
Summa: | 6000 | 17 | ®/,
oder 9001 fl. 4 Xr.
Das Aufgeld der neuen Münzen nad) 19/,-Talerfuß. 353
65. Habinettsorder an den Beh. Finanzrat Urfinus über Befchränfung
des Aufgeldes der neuen Münzen.
Leipzig, 6. Januar 1763.
Ausfertigung. Gen.-Dep. LXX, Nr. 5.
Nachdem durch die bisherige geringhaltige Müng Sorten,
welche bey Meinen Cafjen jomwohl, als in Handel und Wandel con-
jiftiret haben, fich viele inconveniences geäußert und unter andern
auch die Waaren bey Kaufleuten ſowohl als bey denen Brofelfio-
niften zu unerträglichen Preyſen gefteigert und das publicum da—
dur in große Verlegenheit gefeßet worden, fo habe Sch bereits
dDisponiret, daß mit den forderfamjten wiederum eine Hinlängliche
Duantität an Silber-Müngen von denen 8 Gr. und 4 Gr. Stüden
ausgemünget und unter das publicum nach und nach im course
gebracht, inzwifchen aber bey allen Meinen Caſſen, es jey Domainen-
oder Krieges-Gefälle, Steuren, Accifen, Boft und allen übrigen
revenus vom 1. des fünftigen Monates Junii an zu rechnen, feine
andere als dieje Silber-Müngen angenommen, die fogenannte Leip-
jiger '/; Stüde und dergleichen aber bey der Einnahme derer
Caſſen nicht weiter angenommen werden follen. Daferne jedennoch
vorerjt das publicum nicht jogleich mit der erforderlichen quantite
von diejen guten 8 Gr. Stüden verjehen werden könnte, jo jollen
zwar gedachte Leipziger !/, Stüde vorerft und bis dahin bey Meinen
Cafjen noch mit angenommen werden, vom 1. Junii an jedoch nicht
anders, als daß die Kontribuenten zugleich ein billiges Agio nad
ihrer Berhältniß gegen erwähnte gute 8 Gr. Stüden zugleich mit
bezahlen mäßen. Welches Agio Mir dann bei allen Caſſen be-
jonder® und genau berechnet werden muß.
Da aber au) zu beforgen ftehet, daß bey dieſer Meiner
Landes Bäterlichen Intention es wie vorhin gejchehen dürfte, daß
bey der eingerißenen Gewinnſucht und Geld Wucherey abermalen
allerhand Leute Gelegenheit nehmen möchten, das publicum und
die Armuth dadurch von neuen zu bedrüden, wenn jelbige ſich von
diefen guten Silbermüngen möglichjt empariren und, da feine andern
Silber Gelder als diefe bey Meinen Caſſen eingenommen werden
jollen, jo dann die zeither faft allgemein geworden Leipziger "/z
dergeftalt im course herunter zu fegen, daß das publicum wieder-
Acta Borussica. Münzwefen II. 23
354 Nr. 65, 66. — 6.—17. Januar 1763.
um einen übermäßigen Verluſt daran leiden würde, jo habe Sch,
um dieſen vorzubeugen, zugleich rejolviret, Euch bejonders zu
committiren und zu authorifiren, wie Ich Euch denn Krafft dieſes
dazu benenne und authorifire, daß Ihr das Auge darauf haben und
darauf vigiliren follet, daß dergleichen Wucher nicht geftattet, jondern
vielmehr, da oberwehnte gute !/, Stüden im innerlichen Gehalt
beßer feynd, bey deren Auswechjelung gegen die bisherigen Leip-
ziger !/; nur ein Billiges und proportionirte [jo] Agio genommen,
alle andere Wucherey darunter aber, ohne weitläuftige Eojtbare
Unterfuhungen deshalb anzujtellen, bejtrafet werden müße; damit
auf dieje Arth das publicum ſich nach und nad, und fonder über-
mäßigen Verluft, gedachter Leipziger 1/,, jo vorerjt noch im Handel
und Wandel gedultet werden müßen, loß machen könne.
Es wird Euch der Geheime Rath Köppen die clausulam
concernentem aus den Münt Contract wegen Ausmüntung diefer
guten Silbermünze zu communiciren haben, wie e8 mit der An-
nehmung bey denen Caſſen eigentlich zu Halten, auch die Verfügung
bey Meinen Müngen treffen müßen, damit bey folchen allemahl
gnugſame gute 8 Gr. Stücken vorräthig ſeyn, um die Leipziger
gegen ein billiges Agio auszuwechſeln.
Bey der Ausgabe bey denen Caſſen werden die Leipziger Us
vorerjt noch einige Zeit mit nachgegeben werden müßen; damit aber
die Rendanten und Caſſen Bedienten darunter feine Unterjchleife
machen können, jo jollet Ihr darauf fehen, daß ſolche allemal
richtige Sorten-Zettul Halten, auch in den Duitungen die Müntz
Sorten genau bemerfet werden müßen; zu dem Ende Ihr Euch
derer Caſſen Bifitationen mit unterziehen müßet.
Endlich lieget Euch ob, daß Ihr alsdenn dafür ftehet und die
Policey dahin anhaltet, damit die Kaufleute und Handwerker, wenn
fie in erwehnten guten Silbermüngen gezahlet werden, nicht ihre
Waaren und Saden in fo erorbitanten Preyjen, wie fie es bisher
unter den Pretert derer Tchlechthaltigen Müntz Sorten zum großen
Bedrud des publiei und der Armuth gethan haben, fondern ſolche
auf moderatere und billige Preyſe, wie vorhin bey den guten Gelbe,
reduciren müßen. Welches denn auch wegen des Getreydes, Holtzes
und wegen der denen Yabricanten benöthigten Wolle, auch überall
Das Aufgeld der neuen Münzen nad) 19/,-Talerfuß. 355
wegen der Confumtibilien, denrées und PVictualien gefchehen, und
darauf ein wachſames Auge gehalten werden muß.
Ihr Habt Euch alſo darnach pflichtmäßig zu achten und dabey
jowohl auf die Erhaltung Meines Müntz Intereffe jowohl, als das
Beite des publici zu jehen, damit beydes mit einander zugleich auf-
recht erhalten werden müße.
66. Immediatbericht des Geh. Finanzrats Urfinus über Uufgeld des
befjeren Geldes.
Berlin, I7. Januar 1763.
Ausfertigung. Gen.-Dep. LXX, Nr. 5.
Da © 8. M... rejolvieret, zum Beften Dero getreuen
Unterthanen gute Silbermünzen fchlagen zu laffen, jo haben Höchit-
diefelbe mir unterm 6. hujus . . befohlen, wie e8 mit denen jeo
furfierenden Münzen in Dero Kafjen und Handel und Wandel ge—
balten werden ſoll.
E. K. M. Iandesväterlihe Intention gehet dahin, die Ver—
änderung des Münzweſens Dero getreuen Unterthanen jo erträglich
als möglich zu machen, und weil die gute Sorten nicht fogleich in
binreichender quantit& vorhanden fein dürften, denen ſächſiſchen
Ugtel neben dem guten Gelde annoch eine Zeit lang Kurs zu laſſen.
Ich halte mich verpflichtet, & K. M. . . vorzuftellen, daß
Dero höchſtes Intereſſe ſowohl bei dem Münzregal, als Kafjen mit
dem Wohl Dero getreuen Unterthanen auf das genaufte verbunden
und E. 8. M. habender heilſamer Zwed leichter und gejchwinder,
als es den Anfchein Hat, zu erreichen ift.
Denn 1. machen die Münzentreprenneurs fich anheifchig, nicht
nur gegen den 1. Junii als den von E. K. M. gefegten Termin,
fondern gegen den 1. April, als umb welchen Termin der gänzliche
Kurs des preußischen Geldes bei E. 8. M. ſämmtlichen Kafjen ihnen
in ihren neuerliden Münzkontrakt ftipulieret worden, die guten
Sorten in hinreichender quantite, ſowohl zur Zahlung in Höchſt
Dero Kafjen, als zum Handel und Wandel herbeizujchaffen, mithin
ift fein Mangel an guten Gelde zu beforgen.
2. Sind die ſächſiſchen ?/; nach ihrem innerlichen Gehalt be-
reits big auf eine Kleinigkeit gefallen, Sedermann nimmt fie in dieſer
23*
356 Nr. 66. — 17. Januar 1763.
Proportion ein und giebt fie in gleicher Maße aus, folglich ift
daran fein würklicher Berluft. Sobald die guten Sorten in Kurs
fommen und die ſächſiſche '/, verdrängen, fünnen diefe nur noch um
ein weniges, was den Befigern nicht sensible ift, heruntergehen; ſo—
dann verfchwinden fie durch das Einjchmelzen. in kurzer Zeit von
jelbft und die gute Sorten kommen ohne Jemandes merklichen
Schaden in ihre Stelle.
Dahingegen, wenn ein Agio unter dem würklichen Gehalt feit-
gejeget wird, jo find die ohnfehlbare Folgen, daß:
1. fi) die Wechiler der guten Sorten gegen diejes geringere Agio
emparieren, jolche mit ſoviel Procent Vorteil, als die Agio
gegen den Gehalt differieret, fchmelzen werden, und könnte an
guten Gelde nicht jo viel gemünzet werden, als fich wieder
verlöre.
2. Würden die Ausländer bievon profitieren und alle außerhalb
Landes befindliche ſächſiſche '/, in E K. M. Land wieder
durchdringen und enorme Summen zum Vorteil der Fremden
verloren gehen. Sa e8 würden
3. Wenn auf den eigentlichen Gehalt der ſächſiſchen !/,; nicht
attendieret wird, die unter jächjiichen Stempel zu Plön, Hild-
burgshaufen und anderwärts gefchlagene geringhaltigere 8 Gr.
Stüden ſich mit einjchleichen.
4. Sit nicht möglich, dem Auskippen der jchwereften vorzubeugen
und blieben die leichtern zurüd und dem publico zur Laft.
Endlid müßte |
5. Wenn folchergeftalt Niemand die fächftichen 1/, ſchmelzen könnte,
deren Kurs perpetuieret und der vorgejeßte Zweck entfernet werden.
So wie ein gar zu niedriges Agio die guten Sorten wegrafft,
jo würde dagegen ein gar zu Hohes, wenn die jächjiiche !/, weit
unter ihren Gehalt fämen, folche zwar jehr bald, aber zum großen
Schaden der Inhaber und Borteil der Wechfler wegjchaffen.
Deshalb ift meines . . Ermeſſens €. K.M. . . Intereſſe und
dem publico am zuträglichiten, daß Die gute Sorten in Kurs
fommen, ohne daß die fächfifche */, durch Verordnung reducieret,
oder ein Agio feftgejeget werde und die ſächſiſche */, connivendo
mit dem preußifchen Geld in Handel und Wandel roulieren, bis
erftere fich von felbjt verlieren. Wenn aber gute und fchlechte
Das Aufgeld der neuen Münzen nad 19%/,-Talerfuß. 357
Münzen mit einander Furfieren, fo wird die jchlechte allemal zum
Handel gebraudt. Es würde fich daher die Sache mit den fädhli-
Ichen */; zu jehr in die Länge ziehen, wenn deren Kurs ganz frei
wäre. Deshalb müßte fonder .. Mafgebung alles Hauptverfehr
als: der Verkauf von Immobilien, Zahlung von Wechſeln und Obli-
gationen, auch Zinſen bei der Landjchaft und überall, fürnehmlich
aber der Verkauf der wötigften Sachen, als Getreide, Hol; und
Wolle in feinen andern als preußijchen Gelde gejchehen. Sonſt
fommt das gute Geld nicht in Jedermanns, auch nicht in der Land-
leute Hände, das Agiotieren continuieret und der ZTeurung wird
nicht abgeholfen.
Sind die guten Sorten in aller Leute Händen, fo fällt es
Niemanden fchwer, feine Abgaben in guten Gelde zu entrichten;
mithin fünnen €. 8. M. Revenuen gar füglicd) fämmtlih in guten
Gelde eingehen. Es wird diefes felbjt zum Beften des publici. er-
fordert, weil die Annehmung der fchlechten Sorten in den Kaſſen
deren Dauer und die daraus entftehende Teurung verlängert. So—
dann werden auch die Preije proportionierlich fallen, worunter Die
Polizei, da jetzo die allerfchlechteften Sorten furfieren und die Zu-
fuhr bei diefen fchweren Zeiten geheinmt ijt, bishero wohl nicht
remedieren können, jedoch wegen einiger bis zum Exceß im ‘Breije
geftiegenen articles nad) €. K. M. höchften Intention ohne Anſtand
Remedur gejchaffet werden fol. Bei der vorfeienden oder in der
Folge doch unvermeidlichen Veränderung leidet derjenige am meijten,
der bei dem fucceffiven Fall der fchlechten Sorten folche am längjten
und zulegt hat. So würde es auch derjenigen Provinz ergehen,
die fich damit verjpätete.e Da nun E 8. M. in der unterm
7. huj. an das Generaldirectorium erlaffenen ordre . . befohlen,
es jollte in Bommern und Neumark das fächfiiche Geld etwas länger
Kurs haben, fo muß ich . . anheimftellen: ob nad) VBorangeführten
diefe Provinzien, anftatt daß E. 8. M. ſolche zu foulagieren die
höchſte Abficht Haben, hierunter nicht vielmehr empfindlich leiden
würden, da fie fi) von den fchlechteren Sorten biernächit nicht
debarajfieren können, indem fie auf einer Seite an E. 8. M. übrige
Lande, wo das fchlechte Geld vorhero außer Kurs und ihnen auf
den Hals kommt, und auf der andern an Polen, wo es jchon nicht
mehr gilt, grenzen.
6
358 Nr. 67. — 31. Januar 1763.
Sp leicht ©. K. M. Iandespäterliche Intention bei Supri-
mierung der ſächſiſchen "/; zu erreichen, jo ſchwer ift ſolches mit
denen unter dem Gehalt der ſächſiſchen ?/, ausgeprägten Auguftd’or,
2 und 1 Grofchenftüden ohne Höchftderojelben und Dero Unter-
thanen Schaden zu effectuieren. Der Verluſt an diefen Sorten ift
zu groß und!) daher zu verhüten, Daß felbe nicht mit einmal, jondern
successive fallen und der Berluft unmerflich werde. |
Des Endes und damit zur Zeit der Abänderung E. K. M.
Kaſſen mit dergleichen Sorten nicht bejchweret fein mögen, würde
fonder .. Maßgebung unumgänglich nötig fein, daß von jebo an
bei den Kafjen außer denen Gefällen, jo in preußifchen Gelde bei
den Zöllen, Accifen und Domainen einfommen, nichts als ſächſiſche
1/, angenommen und die Einnahme der 2 und 1 Grofchenftüde
fiftiret würde. Nur wären in Ermanglung der Scheidemüngen die
Groſchen zu Completirung der Summen nur fo lange beizubehalten,
bis zu dem annoch näher zu determinierenden Termin die Münz-
entreprenneurg nach ihrem gleichmäßigen Engagement zugleich der-
gleichen Sceidemüngze unter preußifchen Stempel herbeifchaffen.
Übrigens aber die jego vorrätige geringere Sorten bei allen
E. 8. M. Kafjen bald möglihft an Lieferanten und zu fonft etwa
noch zu bezahlenden Schulden auszugeben.
sh muß billig anftehen, €. K. M. mit mehrern und weit-
läuftigern Detail, welches ohneden in einem fchriftlichen Bericht fich
nicht wohl faſſen läßt, zu bebelligen. Werde übrigens dem, was
Höchſtdieſelben mir wegen Bilitation der Kaffen und jonft .. an-
befohlen, auf das eractefte . . nachleben und E. K. M. nähere
höchſte Entfchließungen und Befehle über meine . . Vorfchläge in
tiefefter Erniedrigung gemärtigen.
67. Promenioria des Minifters v. Schlabrendorff über den Bericht
des Beheimrats Urfinus, betr. das Aufgeld der befferen Münzen.
Breslau, 31. Januar 1763.
Urſchrift. R. 96. 409. D.
Ad 2dum Iſt mir zwar nicht befannt, welcher Termin denen
Münzentrepreneurs jtipulivet worden, da das preußifche Geld bei
1) Es muß wohl heißen: „um“ ftatt „und“.
Das Aufgeld der neuen Münzen nach 193%/,-Talerfuß. 359
ſämmtlichen k. Kaſſen courfiren fole. Wann aber die Entrepreneurg
fich obligiret, diefe Geldjorten in Hinlänglicher Quantität zu fchaffen,
jo ijt nöthig, einen genauen und zuverläffigen Ueberjchlag zu machen
und näher zu determiniren, wie viel die Entrepreneurs eine geraume
Zeit vorher fowohl für die Kafjen als zur Auszahlung ing Commer-
cium fertig haben und rouliren laffen wollen. Denn wann man
nur eine monatliche Revenue von allen Kafjen in S. M. Provinzien
annehmen will, jo wird folches ein jehr beträchtliche Quantum aus-
machen, ohne zu bedenten, wa® zum commercio und innerlichen
Landesverfehr gehöret, deſſen Summa ich ohnmöglich zu determiniren
vermog. Daferne aber dasjenige gegründet ift, was ich äußerlich
vernommen, daß nämlich die Entrepreneurs nur in Brandenburgfchen
1/,.Stüden eine Million an Schlageſchatz, das übrige aber in
ſchlechteren Especen bezahlen würden, und ich dahingeftellet jein
laffen muß, ob dieſe eine Million preußiſche 1/; Schlageſchatz prae-
numerando gegeben wird, fo läßt fich leicht fchließen, daß ſolches
Quantum guten Geldes nicht einmal für die Kaffen, gejchweige für
das Bublicum hinlänglich ſei. Ja, wenn ferner demjenigen zu
glauben, wag von dem ganzen Quanto, jo in preußijchem Gelde
ausgepräget werden fol, gejagt wird, jo würde dieſes Quantum
zum Verkehr für jämmtliche königliche Provinzien nicht Binlänglich
fein, ohngeachtet es ein surrogatum derer zu verdringender ſächſiſchen
1/,.Stüde heißen fol und folglih in diefer Betrachtung in der
Maße billig vorhanden fein müßte, al® Dadurch das surrogans ver-
dränget werden fol.
Ad 3tium Sind zwar, fo viel ich mich belehren können, die
fächfifche !/,-Stüde zur Zeit allhier ſchon über ihren innerlichen
valeur gefallen, weil jolche jchon big 56 Procent gegen preußijche
2/; Agio thun; und wann fie fünftig nicht mehr bei denen k. Kafjen
genommen werden und ein jeder preußifche '/; haben muß, deren
doch jehr wenig mehr im Lande eriftiren, wie dafür gehalten wird,
bis 70 und 80 Procent zum faveur der Münze herunterfallen
werden, jo verlieret das Publicum an die 20 bis 30 Procent über
ihren wahren Gehalt, welche entweder der Wechsler oder die Münze
profitiret, mithin für diejenigen, fo von dem Geldwechjel feine Pro—
feffion machen, das Mittel weit nachtheiliger als die Krankheit
ſelbſt fein würde.
360 Nr. 67. — 31. Januar 1763.
Ad 4tum usque 13tium inclusive ift allerdings befjer, um
alles Agiotiren und alle Verjuren bei denen vielen entfernten
Specialfaffen, jo bei der ftrengften Aufficht nicht zu überjehen find,
zu verhüten, daß feine andere als brandenburgifche Especen bei
denen Kafjen angenommen werden, vieler anderen von dem Herrn
Geheimten Rath Urfinus dabei angeführten wichtigen Sonfiderationen
zu gejchweigen; wie denn auch der Herr Kriegesrath Viebig in an=-
liegendem PBromemoria diefer Meinung if. Es wird aber hiebei
vorausgeſetzt, daß preußiſche Münzjorten in jämmtlichen k. PBrovin-
zien in binlänglicher Quantität vor Eintritt des zu benennenden
termini vorräthig find, indem ſonſt das Land einen ganz enormen
Berluft wegen des zu hoch und über den wahren Werth der fächfi-
ſchen !/z heruntergejegten Gehalts erponiret jein dürfte, maßen nicht
ein jeder jo wie ein Kaufmann bei Annahme dergleichen jächfiichen
1/,-Stüde auf deren Gehalt balanciren und fich darunter bei dem
Waarenaufichlag wegen Ffünftiger Devalvation profpiciren Tann.
Meines Dafürhaltens würde fein befjeres Mittel fein, das Publicum
zu menagiren und dem Wucher der Wechsler, Kipper und Wipper
Grenzen zu fegen, als wann das Gewicht, wie viel zum Exempel
100 Rthlr. ſächſiſche "/; Mark wiegen follen, determiniret und dem
publico befanntgemacdht würde, wie viel Dafür von der f. Münze
nad) dem wahren innerlichen Gehalt in brandenburgijchen /;-Stüden
bezahlet werden folle; denn die preußiichen 1 Gr.- und 6 Pf.-
Stüde werden als Scheidemünze doch vermuthlich von geringerm
innerlichen Gehalt als die "/;-Stüde fein und müſſen dahero nicht
promiscue genommen und confundiret werden. Das Bublicum be—
bielte die Freiheit, folche dahin abzuliefern, ohne zu risquiren, daß
jolche im Agiotiren von Woche zu Woche über ihren wahren Werth
heruntergeſetzt würden.
Die Münze aber müßte beordert werden, dergleichen Gelder
um den Satz des determinirten Werths und gegen beſtimmtes Ge—
wicht anzunehmen; bei welchen Umſtänden weder dieſe noch der Ab—
lieferer des Geldes das mindeſte weiter litte, als, nachdem dergleichen
Gelder einmal außer cours geſetzet werden ſollen, nach dieſen Zeit—
läuften gelitten werden muß, ohne daß gewinnſüchtige Kaufleute
und Wechsler ſich weiter mit der Armuth des publici bereichern
könnten.
Das Aufgeld der neuen Münzen nach 193%/,-Talerfuß. 361
Ad 15tum Würde bei Firirung des termini zur Annahme
preußijcher !/s;-Stüde bei denen k. Kafjen auch in Betrachtung zu
ziehen nöthig fein, daß vorher eine Hinlängliche quantité von
brandenburgifchen Grofchen und 6 Pf.-Stüden vorhanden.
Denn wann ſächſiſche 1 Gr.-Stüde in Ermangelung der
brandenburgifchen für voll angenommen werden jollten, welche
meines Wiſſens Doch nach dem innerlichen Gehalt noch jchlechter als
ſächſiſche "/; ind, jo müßten ſolche auch wiederum vor voll von
denen Kafjen ausgegeben werden, und dadurch wird meines Er-
achtens das Agiotiren von neuem introduciret.
Denn wie würde zum Exempel zu verhüten fein, daß ein
Capitän, der einen Theil feiner Verpflegung in ſächſiſchen 1 Gr.,
den Reſt aber in preußifchen !/, erhielte, leßtere nicht beim Banquier
umjege und denen Soldaten die Verpflegung in ſächſiſchen 1 Gr.⸗
Stüden bezahle oder auch der Soldat folches mit dem zu erhalten-
den preußifchen 1/s-Stüd felbft thue? Wodurch das gute Geld
wiederum in die Hände der Wechsler käme, dus Publicum aber, fo
feine onera in preußifchem Gelde bezahlen jollte, nad) wie vor mit
ſchlechten Gelde beladen werden und auch wieder in der Wechsler
Hände fallen würde, wann es zu denen Kafjen-praestandis preußi-
ſches Geld benöthiget jei, mithin auch Hier wieder einem Verluſt
nicht entgehen können, zulegt aber bei der Verſchiedenheit der Con—
tribuenten ganz enerviret werden müßte; daher nicht beſſer diejem
Unweſen zu fteuern, als wenn, wie ehedem, nur Geld von einerlei
valeur in denen Kaſſen circuliret.
Schließlich fann ich hiebei nicht unberührt lafjen, daß S. K. M.
am Ende bei der Münzveränderung allemal einigen Verluft in Con—
fideration des vorigen Gemwinnftes zu übernehmen geruhen würden,
weil natürlicher Weife bei allen Kafjen vor dem firirten Termin und
jo lange fchlechtere Sorten in Bezahlungen angenoinmen werden
müflen, doch Beftände nicht zu evitiren find, welche man nachher
nicht weiter vor vol ausgeben kann. Ob nun folche mit befferem
Bortheil in denen Münzen oder auswärtig durch Umfchläge an-
zubringen fein werden, vermag ich nicht zu judiciren, fondern über-
laſſe ſolches lediglich erleuchteter Einſicht.
— — — —
362 Nr. 68, 69. — 7. März 1763.
68. Kabinettsorder an das Beneraldireftorium gegen Kipperei und
über den Kurs der brandenburgifchen und fächfifchen Münzen.
Dahlen, 7. März 1763.
Abfchrift. Tit. XVIL, 26.
Da ©. K. M. alle Urſache Haben zu beforgen, daß, wann
biernächft die guten brandenburgijchen !/; Stüden, welche diejelbe
jego ausmünzen laffen, im Kurs und zur Circulation im Lande
fommen werden, jodann auch damit gewinnjüchtige ſowohl Chriften
als Suden in den zeither fehr eingerifjenen Kippen und Wippen
zum größten Schaden des publici und zum Betrug derer Kaſſen
nah als vor auch mit obgedachten Münzen zu continuieren ſich
unternehmen werden, fo befehlen Sie Dero General Directorio
hierdurch, die Verfügung zu thun, damit bei feiner einzigen Kaffe
fünftighin das preußiiche Geld anders, ald wenn es das volle
Münzgewicht hat, angenommen, was aber leichter ift, der Münze
zum Einjchmelzen zugefandt werden fol. Wann auch nah ©. K. M.
Dispofition forthin und vom 1. Junii diefes Jahres an zu rechnen
nur blos gedachte brandenburgifche '/; Stüde kurſieren und ge-
nommen werden follen, fo wollen ©. 8. M. zwar gejchehen lafien,
daß, wenn andere geringhaltige Gelder und Leipziger !/, Stüde da-
bei eingehen und gegen das darauf gejegte Agio angenommen
werden, folche alsdenn der Münze zum Umſetzen und rejp. Ein-
Ichmelzen abgeliefert werden, jedennoch aber nicht anders, als unter
der Condition, daß die Münze ſolche gegen erwähnte branden-
burgifche 1/3 Stüde umjegen und fein höheres Agio dagegen ale
das bisher firirte von 75 Procent gegeben werden müſſe. Wornad)
alfo gedachtes General Directorium fih . . zu achten und das weitere
deshalb zu verfügen Hat. Friederich.
69. Bericht der Kammerdeputation der Grafſchaft Mark über
Unnahme fächfifcher Doppelgrofchen.
Damm, 7. März 1763.
Ausfertigung. Tit. XLIX, B.
Auf ER. M. .. Befehl vom 24. vorigen Monats, jo vor-
gejtern biejelbft eingefommen, wegen Annehmung der Sächſiſchen
2 Grofchenftüder bei den Kafjen, wollen E. 8. M... erlauben,
Der 19%/,-Talerfuß. — Sächſiſche Doppelgrofchen. 363
daß wir hierdurch . . anzeigen müſſen, daß, wie leider dieſe Provinz
zeithero unter feindliche Contribution geftanden und in jo weit auf
gewiſſe Weile, da noch jo vieles darauf bezahlet werden muß, noch
ftehet, man notwendig aljo auch in Annehmung der Gelder bei den
Kaſſen fi) darnach richten müfjen, wie folche bei der Hauptlaffe,
nämlich der franzdfifchen ZTrejorie, worin jolche geflojjen, anzu—
bringen gewejen, mithin wofür franzöfiiche Sorten zu deren Be-
friedigung erhalten werden können, ſonſt das Unglüd des Landes
noch um fo unerträglicher gewejen fein würde, wie &. K. M. wir
mehrmalen bei ©elegenheit der Conventions- und Submilfions-
Gelder⸗Sachen . . gemeldet, auch unterm 14. Januarii a. p: be-
fonder8 . . angezeiget haben, daß wir nach gehaltener Überlegung
mit denen Landftänden die Berfügung treffen müffen, bei den Kaſſen
- in den landräthlichen Kreilen von Hörde, Wetter und Altena, im-
gleiden in des Kriegesrath Reſen Kreife feine andere als preußi-
ſche Ya, Ya Yırr Yon "ag, in des Landrat v. Reck Hammfchen und
in des Kriegesrat Nattermöllers Kreije Hingegen aber wegen deren
Lage und Lonnerion mit der allierten Armee die Hälfte preußijche,
1/), Braunfchweigifche und '/, Sächſiſche ?/, angenommen werden,
jedoch damit beide leßtere Sorten in der Einwecdhfelung der franzöfi-
Ichen Sorten den preußilchen einigermaßen gleichfommen, mithin die
anderen Kreife wegen des Agio dadurch nicht befchweret mwerden
möchten, anftatt des jonft darauf zu legenden Agio die Braun-
ſchweiger ?/, zu 17 Stüber und die Sächſiſchen zu 15 Stüber an-
genommen werden jollten; in der Verfaffung ift es bei den bis-
berigen unglüdlichen Zandesumftänden, wie nicht anders fein können,
da das Land zeithero unter feindlicher Contribution und Gewalt
geftanden, geblieben, und kann auch jego noch deshalb ohne deſſen
und mit des Cleviſchen größten Schaden und Unglüds nicht geändert.
werden, weil wie €. 8. M. . . bekannt, daß das Clevijche ſowohl,
als im Märkifchen befonders die Sferlöhnfchen Kaufleute und andere
im Lande gezwungen worden, große Summen für das Märfifche in
franzöſiſchen Münzforten zur franzöfiichen Treforie vorzufchießen,
welches wieder berichtiget und in Ordnung gebracht werden muß.
Nun wird folches zwar nicht in franzöfiihen Sorten wieder ge-
geben und bat in jo weit die fatale und befchwerliche Verwechfelung
ein Ende, e8 muß doch aber jo wieder gegeben werden, als es dem
364 Nr. 69, 70. — 7. März — 23. April 1763.
Cours der franzöfifchen Sorten gemäß ift, wie denn jebo die Louis
neuf3 gegen preußijche !/, Y!/, Rthlr. und gegen fjächfifche */,
14°/, Rthlr. thun. Im Altenafchen Kreife, weil dafelbft noch am
erjten franzöfifche Sorten zu erhalten, ift eingeführet, daß die Con-
tribution und Anlehne in folche Sorten gegen den Kafjenpreis per
Louis neuf à 9'/, Rthlr. bezahlet und auf folche Weife die 100/ m livres,
welche der Kreig-Schreiber Schniewind für das Land zum Vorſchuß
in der größten Not verfchaffet, nach und nach wieder abbezahlet
werden, wie E. 8. M. wir auch bei Gelegenheit der Submiffions-
gelder-Sacdjen . . berichtet. Sollten nun alle diefe Einrichtungen
aufgehoben, mithin jchlechterdings durchgehende im ganzen Lande
die ſächſiſche 2 Groſchen Stüde eingeführet werden, fo würde da-
durch die Kriegesfchuld des armen Landes wenigfteng auf die Hälfte
vermehret, indem wir nicht glauben, daß für 20 und mehr Rthlr.
von folder Münze ein Louis neuf zu erhalten, ja felbft jolches den
unglüdlichiten Einfluß in die importante Eifen- und Draht-Fabriquen
haben und anftatt folche durch den Frieden wieder empor zu helfen,
fie vollends, da befannt, daß fie alles außer Lande ſowohl wie aud)
im Lande nach den Stapel-Contracten in guten Gelde bezahlen
müſſen, zu Grunde richten würde.
Indeſſen, wenn wir die Urſache betrachten, warum ©. K. M.
diefen . . Befehl erlafjen, nämlich, weil die Regimenter, die jeto
wieder in ihre Garnijons rücten, die Verpflegung in diefen Münz-
forten erhielten, jo Halten wir allerunterthänigft dafür, daß es
jolcherhalb doch geholfen werden könne, ohne daß das ganze Land
dadurd in ein neues Elend geſetzet werde, indem in diefer Provinz
doch nur ein Regiment, und zwar nur allein in die beide Städte
Hamm und Soeft rüdet, mithin um diefen darunter zu helfen, ohn—
maßgeblich in diefen beiden Städten die Verfügung getroffen werden
könnte, daß, ſobald das Regiment einrüdet, diefe 2 Groſchen Stüde
in jelbigen bei der Accije-Kafje genommen werden müßten, da dann
der Schade doch nur allein bei diefen beiden Kafjen bliebe und denn
von dem übrigen Zeil des Landes in Anfehung der noch zu be-
richtigenden franzöfifchen Contribution übertragen werden müßte.
Weil nun die Negimenter fo bald noch nicht anhero kommen,
mithin wir noch Zeit gewinnen, €. K. M. dieſe verpflichtete Vor-
jtelung zu thun, jo hoffen wir, . . diefelben werden uns folche nicht
Sächfifche Doppelgrofchen in Markt und Cleve. 365
zur Ungnade auslegen und .. Dero fernere Befehle dieferwegen
uns . . erteilen.
70. Reflectiones der Llevifchen Kammer über das Llevifche
Beldwefen. |
Kingereiht am 23. April 1763.
Tit. XLIX, 5.
Bon allen Zeiten ber und in der ganzen Welt hat der Preis
der Waren und aller in der menfchlichen Societät!) vorfommenden
Saden fich ebenſo nad) dem innerlichen Wert der courfierenden
Münzjorten ohngefährlich gerichtet, al8 nach der größeren oder
fleineren Maße und Gewichte, mithin, was auch vor Veränderungen
bei dem Münzfuß vorgenommen werden mögen, jo folget dennoch
der Preis der Waren gegen jede Münzforte diefem generalen prin-
cipio mit mehrerem oder wenigerm Schaden des einen oder andern,
die vorfommenden Umſtänden nach ſowohl dem Souverain als Unter-
thanen überhaupts oder en particulair treffen fünnten. Dieſes be-
hörig auszuführen wäre ein gar zu weitläuftiges Feld, dahero man
fi nur einfchränfet, vorerft folgende reflexiones in Anſehung der
Cleviſchen Provinzen vorzubringen.
1tens Iſt befannt, daß durch Verringerung des Münzfußes
alle alte radicierte Zehn- und andere canones, Zinjen und Erbpächte
bereit3 jeit 50 und mehr Jahren in der Proportion vermindert
worden, als der Münzfuß successive höher genommen iſt und daß
dadurch Hauptfächli die Domainen und pia corpora in diejen
Landen um fo viel mehr leiden, als der Münzfuß in denen an—
Schließenden Brabandichen und bejonders holländiſchen Landen un-
verändert geblieben ift, mithin da die debentes ihre denrees be-
ftändig nach dem Wert, wie folche im Holländifchen gelten, verfilbern
und dagegen fo viel geringhältige Münzjorten einwechjeln fünnen,
daß fie jego fchon bei dem noch ziemlich guten Gelde die Hälfte an
ihren Abgaben profitieren, weil in der Mitte des vorigen seculi
ein Clevifcher und Holländifcher Stüber von gleichen Wert geweſen
ift, und bei dem jeßigen Cours ein holländijcher Stüber 2 Cleviſche
Stüber ausmachet, gegen das ſächſiſche Geld aber über 3 ftbr. Hin-
I) In der Vorlage: Socität.
366 Nr. 70. — 23. April 1763.
aus Steigen, gefolglich die Herrichaft von ſolchen praestandis in
Berfolg der Zeit kaum den ein dritten Zeil von ſolchen Revenüen
mehr behalten würde, welche doch importante Summen ausmachen.
2tend Findet dieſes gleichfalls wo nicht ganz, dennod) mehren-
teil8 bei allen Steuer, Acciſen, Land-Zöllen, Wegegeldern und der-
gleichen Nevenüen Platz, welche von jeher determinierte Summen,
Zoll-Rollen, Lijten, Tarifs oder ſonſt von radicierten und feft-
gejegten prineipiis abhangen und, ohne im Streit mit benachbarten
Landen zu fommen, nicht geändert werden fünnen; und ob zwar
Ztens gejaget werden Fünnte, daß jolches bei Bachtgeldern von
Domainen und andern Grundftüden, welche in Zeitpacht jtehen,
nicht jo viel Einfluß haben dürfte, weil es denen Herrichaften frei
jtehet, jolches. bei denen Berpachtungen fo viel höher auszubringen,
als die courrente Münzen in dem Wert gegen die vorigen geringer
find, dieſes wird aber jo leichte nicht zu zwingen fein, einesteilg,
weilen die Pächter nicht fo leichte zu einer jo merklichen größern
Summe von Reichsthaler zu bringen find, als der innerliche Wert
der Münzforten der Billigkeit nach es wohl erforderte, und andern-
teils kann man es denen Pächtern auch fo platterdings ohne Reftriction
nicht anmuten, weilen bei einer anderweiten Anderung im Münz-
wejen fie auch bei der hohen determinierten Summe nach jchlechten
Gelde vieles risquierten, mithin bleibet dabei ebenfall® entweder
großer Berluft oder Ungewißheit und ſolche Weitläuftigfeit, daß
daraus ein Proceß nach dem andern zum größten Nachteil der einen
oder andern Bartie entitehen werde, welche nachteilige Umftände
4 tens bei denen publiquen und Privat Kapitalien noch ſchlimmere
Folgen haben müfjen, danı find die Münzjorten in denen Obli-
gationen oder Verjchreibungen nach Species Gelde ausgedrüdet und
zu reitituieren verjprocdhen, fo vermehren fich die Schulden der De-
bitoren nach PBroportion des Münzfußes, welches in einigen Fällen
über duplum usque ad triplum gehen fann, find fie nicht aus-
gedrüdet, jo verlieren die creditores eben fo viel und diejenige, fo
nur don wenigen Kapitalien leben müfjen, fajt den größten Teil
ihres Unterhalts, weilen fie an Intereſſen nur fo viel fchlecht als
ſonſten gut Geld ziehen und alle Lebensbedürfnüſſe doppelt, auch
dreifach höher gegen die geringhältige Münzſorten bezahlen müſſen,
indem in einer jolchen Heinen Provinz als diefe, und welche noch
Das Cleviſche Geldmefen. 367
überdem ringsherum von fremden Landen umgeben ift, der Preis
aller im Handel und Wandel vorfommenden und nötigen Sachen
fih nicht nach dem Wert regulieret, den man eine Münze beileget,
jondern nach dem innerlichen Wert der benachbarten Münzen, es
jeie, daß jolche daher geholet werden müfjen oder dahin debitieret
werden fünnen, denn
Ztens noch Hinzutritt, daß, wenn Umſtände vorfommen, daß
mehr Sachen als ordinair von dem benachbarten Lande herein—
gezogen und weniger von denen Landesproductis dahin debitieret
werden, in wenig Zeit alles gute Geld fich noch überdem aus dem
Lande verlieren muß oder jo durch Wucher mit Agio in die Höhe
getrieben werden wird, daß alles commerce mit der Nachbarſchaft
den allerfchädlichiten Aufenthalt dadurch erlangen muß, und weshalb
die Notwendigkeit erfordert, zu Vorbeugung eines völligen Ruins
dieſes überdem durch den Krieg fo ſehr ausgefogenen Landes ein
ſolches Münzreglement hier zu etablieren, wobei da8 commerce mit
den benachbarten wejtphälifchen und holländifchen Landen beftehen
fann, und dieſes erfordert
Gtens bei den bisherigen Kriegesumftänden die Notwendigkeit
noch um fo viel mehr, als alle Städte, Ambter und Communitäten
des Landes mährendem ganzen Kriege, insbejondere aber in der
legten ganz vehementen Bedrängnüs, die enorme Vorſchüſſe, welche
die Franzoſen gefordert, bei Benachbarten durch Freunde, Ver-
wandte und Bekannte zujammen bringen müffen, und die Kapitalien
und Intreſſen nicht anders, als in dem Wert, worin fie empfangen
find, rveftituieret werden können noch mögen, mithin entweder dem
Lande oder denenjenigen, welche darunter behülflich gewejen find,
ein jolcher enormer Verluſt zur Laſt fallen würde, tvelches gegen
alle Billigfeit anlaufen und nicht allein in dieſer Sache bei dem
Berluft eine größere Störung caufieren, fondern auch
Ttend eine jolche Folge in allen übrigen Sachen haben würde,
daß die Nachbarn alles Verkehr mit diefer Provinz meiden und
wenig fremde bemittelte Leute darin ziehen, noch weniger aber
KRapitalien darin anlegen würden, bei welchen fo viel Ungewißheit
und Berluft durch Veränderung der currenten Münzen gegen den
innerlihen Wert der benachbarten Münzjorten Plag greifen
könne. |
368 Nr. 70, 71. — 23. April — 24. Juni 1263.
Und da es zu Retablierung der Provinz mit ein efjentieller
Punkt ift, den Credit der Landes- und communitalen Obligationen
dergeftalt zu etablieren, daß nicht allein fremde herein ziehende be-
mittelte Familien dadurch Gelegenheit und Luft bekommen, ihre
Sapitalien zu ihrer Subfiftenz zum Teil bier im Lande anwenden
zu können und nicht ihr ganz Vermögen an denen Orten zu laſſen,
wo fie herfommen, auch wegen dergleichen Inconvenienzien leichte
wieder retournieren könnten, jondern es ift auch gewiß, daß ehe und
bevor dieſes nicht gejchieht, Feine Hoffnung ift, das ſchwere Intereſſe
von denen vielen Zandesfchulden von 5 und mehr Procent zum Beſten
des Landes auf 4 und ferner zu vermindern. Dahero aud) jeder, [der]
die wahre Umstände diejer Provinz, auch überdem ihre Lage und Ver—
hältnüs mit dem benachbarten Lande fennet, aus diejen wenigen Punkten,
die nur eine Feine ebauche von den großen Umfang diefer wichtigen
Materie ausmachen, abnehmen kann, daß dem wahren E. Dienft und
Beiten des Landes nichts Nachteiligers fein könne, als eine ander-
weite Veränderung in dem bisherigen Geldcours vornehmen zu laſſen,
da dad Land ſchon auf einmal einen jo enormen Schaden bei denen
währendem Kriege von der kaijerlichen Adminiftration vorgenommenen
Reductionen gelitten bat. Dahero die höchfte Notwendigkeit erfordert,
ohne fih in geringiten in Vorſchläge von dem feftzufegenden Münz-
fuß zu melieren, allerunterthänigft zu bitten, daß der bisherige
Geldcours fo lange beibehalten werden möchte, bis auf die eine
oder andere Weile ein dergleichen pofitiveg regulativum etablieret
werden kann, daß gegen die hieſige currente Geld-Specie® der
holländische Wechſel vor eben den Preis hier ala in Cöln beftändig
zu erhalten ſteht, weilen fich nach den Preiſen von beiden gedachten
Drten und Landen das commerce in der darzwilchen gelegenen
Kleinen biefigen Provinz richten oder notwendig leiden muß, wenn
denen biefigen Unterthanen die Facilität defjelben verhindert wird,
von einem uniformen Fuß mit und von folcden Benachbarten zu
profitieren, die fonft auch ohne Concurrenz der hiefigen Unterthanen
ihren Handel und Wandel ohne einige gene fortjegen, ja ſelbſt da-
durch mehr profitieren können, wenn die hieſige Unterthanen auf
die eine oder andere Weile geniert werden, nicht fo facil wie fie
handeln zu können. Es ftehet auch nicht zu zweifeln, oder ©. K. M.
würden ein Anjehnliches mehr aus diefen Provinzen von denen baar
Das Cleviſche Geldweſen. 369
einzuziehenden Domainen und andern Revenüen jährlichs profitieren
können, wenn allerhöchſt dieſelbe allenfalls auch nur blos in den
hieſigen Provinzen wegen der Nachbarſchaft mit Holland die Geld—
Species nach dem bisherigen Fuß courſieren und Dero Revenüen
zum Vorteil Dero Kaſſen oder auch übrigen Münzen durch hollän—
difche Wechfel einziehen lafjen, weil höchſt diefelbe alsdenn jederzeit
jo viel mehr am holländiſchen Wechjel von Dero Cleviſchen Kafjen-
geldern profitieren, als jolcder hier vor geringeren Preis wie den
andern Provinzen zu erhalten ftehet. Dann zum Erempel ©. 8. M.
wollen aus dem Llevifchen je 1666 Rthlr. 16 Ggr. durch einen
höll. Wechfel nach Berlin einziehen lafjen, fo kann im Cleviſchen
Gelde nad) dem jebigen cours, da die vorhin auf 2 Stbr. ausge-
prägte Stüde nur 1!/, Stbr. gelten, vor 1666 Rthlr. 16 Gr. ein
Holländifcher Wechjel von 2500 Gülden dafür beforget werden; will
man aber gegen preußijche !/, einen ſolchen Wechfel in den be-
nachbarten Landen einkaufen,
jo werden dazu erfordert . . . . 2083 8
mithin verlieren ©. 8. M. uf . . 1666 16
eine Summe von 416 16,
wenn die preußifche !/; Stüd gegen 8 gute Grojchen oder 20 Stbr.
bei den Kafjen angenommen werden, welches auf . . Dero hiefige
Revenüen ein anfehnliches jährliches ausmachet, und diefer Vorteil
fann blos nur durch eine . . Refolution, daß der Geldcours in
denen Cleve und Geldriihen Provinzen auf den jegigen Fuß bleiben
fol, zu wege gebracht werden, ohne daß die Provinzen darunter
leiden, jondern vielmehr profitieren, daß fie eine Münze behalten,
womit fie ohne Schaden in den benachbarten Landen handeln
fünnen, da gegenteils, wenn ein geringhältiger cours introducieret
wird, die benachbarte Lande die biefige mit ‚lauter folder Münze
erfüllen werden, wogegen der holländiſche Wechjel über 200 Procent
zum größten Nachteil des commerce zu ftehen fommen wird.
Acta Borussica. Münzweſen III 24
370 Nr. 71, 72. — 24. Juni — 28. Juli 1763.
71. Schreiben des Minifters v. Schlabrendorff an die Münzunternehmer
Ephraim und big über Mangel an preußifchem Kurant.
Breslau, 24. Juni 1763.
Stonzept. U. 8. M. R. IV, 31, Vol. VI.
Denen f. Münzentrepreneurg Herren Ephraim und Itzig ift
befannt, wie ofte ich erinnert, dahin zuverläffige Veranftaltungen zu
treffen, daß Schlefien mit dem benöthigten und Hinreichenden preußi-
ihen Courant in Zeiten verjorget werde, damit es daran ſowohl
zum Behuf der k. Kafjen als auch des publiei, da im Handel und
Wandel fein anderes als preußifches Geld genommen werden will,
nicht fehlen möge. Es ift auch) des Endes von ©. K. M. bereits
im Martio . .. verordnet und feitgejeget, Daß in denen Städten
Münzbureaur etabliret werden jollen, in welchen man das erforder-
liche preußijche Geld gegen das determinirte Agio erhalten könne.
Allein es fehlet in denen jchlefiichen Städten ſowohl an dieſen
bureaux als auch felbjt Hier in Breslau an dem benöthigten preußi-
ſchen Courant. Ich bin nicht vermögend, die vielfältige unangenehme
Klagen zu bejchreiben, welche ſowohl vom Lande als aus denen
Städten über den Mangel diefes Geldes eingehen, und ich bin nicht
im Stande, denen daraus zu befürchtenden üblen Suiten und Er-
cejjen vorzubeugen, da die Müngdisponenten verfihern, daß fie nicht
mehr Courant vorräthig hätten und von Berlin weder baar noch
per Wechjel etwas an fie übermacht wäre; und da das wenige, fo
gemünzet wird, wie warme Semmel weggehet, fo könnten fie dem
Mangel nicht abhelfen, wann nicht von Berlin Remeſſen anbero
geichehen.
Wie gut wäre es gewefen, wann die Herren Entrepreneurs
‚Gefallen getragen, in Zeiten feines Silber anzufchaffen, damit daraus
binlänglich !/; Thaler geichlagen werden können, anftatt man fich
amüfirt, von denen eingewechjelten geringen Sorten '/, und "yo
zu machen, wozu zwar nicht jo viel fein Silber erfordert wird und
mehr Profit herauskommt, dagegen geringe Summen gepräget und
das Land dem Mangel vom Courant erponirt geblieben. Welch
ein Elend würde es nicht für das Land geweſen fein, wenn nad
derer Herren Entrepreneur Vorſchlag ſchon vom 1. Martii nichts
als Courant hätte curfiren ſollen, da vielleicht noch feines
eriftirte!
Geldmangel in Schleſien. — Austaufch der ſchlechten Münzen in Oftpreußen. 374
In Berlin find nach meinen Nachrichten 7 Millionen preußiſch
Courant verwecdjelt und hier etwa eine Million, Da Doch hieſiges
Land in Anfehung des darin befindlichen, den Herren Entrepreneurs
nicht unbefannten importanten commercii nad) Proportion des
dortigen allemal mehr nöthig Hat. Es bleibt aljo nichts übrig, als
daß von Berlin aus, und zwar mit den allerforderfamjten, das er-
forderliche preußijche Courant anhero baar übermachet werde. Sch
erjuche demnach die Herren Entrepreneurs angelegentlich, deshalb
ſonder Anftand die zuverläffigiten dispositiones zu treffen und da-
durch dem biefigen Mangel ohngeſäumt abzuhelfen. Alle üble
Folgen, fo aus dem fortdaurenden Mangel diejes Geldes entftehen,
werden ſonſt denenjelben zu Schulden kommen, und ich werde, jo
ungerne es auch gefchiehet, wenn nicht gleich vemediret wird, mid)
nicht länger dispenfiren können, es ©. 8. M.. . anzuzeigen, welches
ich jedoch gerne überhoben fein möchte.
72. Dorfchlag der Preußifchen Kriegs: und Domänenfammer über
Austauſch der von den Regimentern mitgebracdhten fchlechten Gelder.
Königsberg, 28. Juli 1763.
Mundum. Gez. Domhardt, v. Wegnern, Bruno, Fiſcher. A. 8. 99e.
Damit die devalvirte Münzjorten, mit welchen die im Monat
April e. in das Land eingerüdte Königl. Preuß. Negimenter auf
2 Monate, und zwar bis ult. Maj. c. ihre Verpflegung nach dem
Etat erhalten gehabt, nicht zum größten Nachtheil des publici in
dem Lande diftribuiret werden möchten, bat die Krieges- und Do—
mainenfammer aus patriotifchen Abfichten. fich entjchließen müſſen,
erwähnte geringhaltige Münzen mit kurfirenden Geldforten umzu-
fegen, und ift ſolches auh von ©. 8. M. .. Selbſt approbiret
worden. Dieferwegen hätte mit E. f. Regierung die Kammer auch
gerne gleich Anfangs konferiren wollen, wenn die damalige prejjante
Umftände, da die Negimenter eben über die Grenze ing Land ein-
gerücdet, nicht erfordert hätten, zur ſchleunigen Refolution zu fchreiten:
indefjen ift €. k. Regierung diefes alles laut anliegenden Protokoll
nicht unbefannt geblieben, auch find deswegen von deren hohen
Sliedern damalig ſchon folche Äußerungen gefchehen, wie nämlich)
es allerdings zu genehmigen wäre, daß durch die jolchergeftalt
24*
372 Nr. 72, 73. — 28. Juli — Dftober 1763.
fupirte Diftribuirung des geringhaltigen Geldes von dem ganzen
Lande ein verderblicher Nachtheil abgewandt worden.
Wann nun die Hoffnung wegen Erjegung de Manquements
für £. Rechnung fehl gejchlagen und dazu aljo fein ander Mittel
übrig, auch nichts billiger ift al8 daß das ganze Land, mithin aud)
der Adel, zu ſothaner Erjegung des Manguements, wodurch ein viel
größerer Schade abgewandt worden, konkurrire, als Tommuniciret
die Kammer hiebei ganz dienftlich einen Überfchlag, wieviel deval-
virte Münzforten von denen Negimentern angenommen und dagegen
zur höchſtnöthigen Verpflegung an kurſirende Münzforten haben aus—
gezahlet werden [müfjen], auch wieviel nach der Erklärung von denen
Münzentrepreneurs in Berlin vor die bei hieſige Münze ange-
nommene geringhaltige Münzen an kurfirenden Gelde nur bezahlet
worden, jo daß das zu erfegende Manquement fich an 100746 Rthlr.
23 Gr. 9 Pf. beträgt, wozu noch die Douceurd vor den Münz-
guardein und Die hiefige vom Magiſtrat vorgejchlagene Bürger,
welche bei dem Einfchmelzen zugegen gewejen und die Nichtigkeit
atteftiret, imgleihen andere Ausgaben fommen, und aljo wohl
101000 Rthlr. anzunehmen fein werden.
Dieſes Quantum nun nach der konvenableſten Proportion zu
tepartiren thut die Kammer ohnmaßgeblich nachitehenden Vorſchlag:
nämlich, bei Nepartirung derer Deputationskoſten hat die Ritter-
Ihaft von dem vorhanden gewejenen ganzen quanto von jelbiten
1/, über fi) genommen, welde Broportion bei der Repartition
damalen auch feftgefeget worden, und könnte anjetzo eben füglich
beibehalten werden. Da es hergegen billig, auf das Gewerbe derer
Kaufleute, Bankier und Juden zu refleftiren, jo fünnten jego an
genommen werden:!) |
1. 29458 Rthlr. 30 Gr. als ?/,, von dem ganzen Adel beider De-
partementg,
2.294558 „ 30 5 Ya von Domän.-Amtern beider De-
partementg,
1) Endgültige Repartition vom 22. September 1763:
1. 22 444 Rthlr. 40 Gr. als 19/2e.
2. 29 488, 30 Ha
Austausch der fchlehten Münzen in Oftpreußen. — Die Sechſer mit G. 373
3. 21041 Rthlr. 60 Gr. als 5/,, von Kaufleuten, Bankiers und Juden,
4.126285 „ — u nn 8 die Stadt Königsberg,
5. 5611 „ 10, u» Ye die Kleinen Städte Königsbergfchen
Departements,
6. 2805 „ 50 „ n "es die Kleinen Städte Gumbinnenjchen
Departements.
101000 Rthlr. — Gr.
73. Derhandlungen über Umlauf der Sechspfennigftüde mit G.
Oktober 1763.
A. 8. M. R. IV, 31, V.
A. Bericht der Breslauer Kammer vom 18. October 1763.
Der biefige Magiftrat Hat unlängst berichtet, eg hätten Die
Kaufmannsältefte angezeiget, daß eine große Summe an 6 Pf.
Stüden von geringem Gehalt aus Magdeburg eingebracht worden,
welche man gegen 6 Rthlr. für einen Ducaten verwechjele, wobei
fie, da ſolche Münze denen Fleiſchern und andern VBerfäufern von
Waaren aufgedrungen werden wolle und daraus vieler Unfug ent-
ftehe, angefraget, ob ſolcher Scheidemünge, welche ſonſten nur in der
Provinz, wofür fie gefchlagen, zu curfiren befugt, bier gleichwohl
der Curs geftattet werden jolle.
Auf unfere Requifition hat das Müngdirectorium laut ab-
Schriftlicher Anlage zwar wegen des Gehalts angezeiget, daß jelbiger
gejegmäßig ei, jedoch jelbit ein Bedenken beigefüget, ob auch die k.
Sntention fei, daß diefe Münze in Hiefigen Landen freien Curs
haben ſolle.
Sn den vorigen Münz-edictis, bejonders dem vom 27. Martii
1752, 8 3, No. 8, ift ausdrüdlich verordnet, daß die Scheidemüngen
nur in denen Brovinzien, wofür fie gejchlagen, gelten jollen.
Wir fragen dahero bei E. E. gehorjamft an, wie magistratus
auf feine Anfrage zu bejcheiden, und ob dem ungeachtet dieſe neue
außer Schlefien gefchlagene 6 Pf. Stüde bier im Handel und Wandel
3. 25250 Rthlr. — Gr. als 18/rg.
4. 15 430 " 60 " " lag.
374 Nr. 74, 75. — 28. Oktober — 15. Dezember 1763.
angenommen werden follen. Magistratus und die Kaufmannjchaft
lehnen von fih ab, daß fie nicht anzeigen könnten, wer dieſelbe
eingebracht, und berufen ſich auf die Accife- und Poftämter, die
jolches am bejten würden melden können. Es will aber der Herr
Kriegesrath dv. Arnim nur von einer Poft von 2000 Rthlr. wiffen,
jo davon einfommen. i
B. Bericht des Münzdireftors Krönde vom 28. Sep—
tember 1763.
Einer f. Krieges- und Domänenfammer melde auf die unterm
21. hujus bei mir gethane Anfrage wegen der bierfelbit eingeführten
6 Pf. Stüde zur Antwort, daß dieſe Münzforte mit dem Buch—
ſtaben G!) nicht in Magdeburg, fondern wahrjcheinlicher Weife auf
den combinirten Münzen gepräget worden. Ob nun zwar felbige
bei hier angeftellter Probe gejegmäßig befunden und eben daher
unter ©. 8. M. allerhöcdjiter Approbation gefchlagen worden, fo
weiß ich doch nicht, ob... Dero Intention in Anjehung dieſer Scheide-
münze fich fo weit erftrede, daß ſolche in biefigen k. Landen freien
Curs Haben und in großen Summen anhero geführt werden jolle.
C. Anweifung für die Antwort Schlabrendorffs,
26. Dctober 1763.
Da das aus den Münz-edietis angeführte feine Richtigkeit
habe, der Münzdirector Krönde auch felbit bedenklich finde, diejen
6 Pf. Stüden den freien Curs in Schlefien zu geftatten, fo wären
jolche durchaus nicht zu paffiren, indem, anderer Inconvenientien zu
gefchweigen, widrigenfalls die k. [Lande] ſelbſt mit dergleichen fchlechten
Münzjorten würden überſchwemmet werden.
74. Kabinettsorder an den Breslaufchen Münzdirektor Krönde über
feine Anftellung als Beneralmünzdireftor.
Dotsdam, 28. Oktober 1763.
Abſchrift. Tit. II, 1.
S. 8 M. machen Dero Breslaufhen Münzdirector Krönde
hierdurch bekannt, daß, da mit dem 1. Martii kommenden Jahres
die Ausmünzung der jebigen Münz-Entrepreneurs nach deren Con-
tract aufhöret, Höchitdiefelbe alfo wollen, daß obgedachter Münz-
1) S. Müngbefchreibung Nr. 1710, 1712.
Die Sechſer mit G. — Krönde Generalmünzdireftor. — Das neue Münzedikt. 375
director Krönde den 1. des nächſtkommenden Monats Decembris
mit allen feinen Saden und mit Sad und Pad zu Berlin an-
fommen fol, damit alsdenn alles Benöthigte zu der neuen und
fernern Ausmünzung nad) dem zwilchen ©. 8. M. und ihm con-
venirten Plan arrangiret, veranftaltet und eingerichtet werden könne,
maßen ©. 8. M. ihm darauf alsdann alle Dero Münzen unter-
geben werden. Es Hat aljo mehrgedachter Münzdirector Krönde
fi hiernach . zu achten und einzurichten, um zu Der geſetzten
Zeit in Berlin eintreffen zu fünnen.
75. Promemoria des Beneralmünzdireftors Krönde über Publikation
eines neuen Munzedikts.
Berlin, 15. Dezember 1763.
Urſchrift. R. 13, 2.
Ee.8M... Befehl zur... Folge Habe die Subjtantialien
zu einem neuen Münzedict bereit angefertiget.
Allerhöchitdiefelbe wollen aber nicht ungnädig zu vermerken
geruben, wann ich nach meiner geringen Beurteilung die Publication
eines folchen edicti . . nicht eher vor ratjam finde, bevor nicht in
Dero Münze 2 bis 3 Millionen neue Gelder ausgepräget worden,
womit dem publico der Betrag derer auszuliefernden reducierten
fächfiichen und andern geringhaltigen Münzjorten bezahlet und ver-
gütiget werden kann; denn die Erfahrung hat in denen drei eriten
Monaten, da mit Ausprägung der jebigen neuen Münzjorten der
Anfang gemacht wurde, gelehret, daß die populace wegen nicht ge-
nugſamen Borrat neue preußijche Gelder, welche fie zu Umtaufchung
ihrer fchlechten Gelder verlangt, nicht zu befriedigen und deren Un-
geftüm faum durch verftärkte Wachten zu bintertreiben gewefen, ohn—
geachtet Damals gewiß mehr preußiiches Geld von 1758 und 59
im Cours war, als jetzo alt Courantgeld vorhanden fein möchte.
Um nun fowohl diejen zu bejorgenden Unfug in Zeiten vor—
zufommen, als auch die Gold- und GSilberlieferungen zu denen
Münzen defto beijer zu befördern, habe €. K. M. hiermit . . in
Vorſchlag bringen und bitten jollen, daß Allerhöchſt diejelbe zu—
förderft die in Dero Treſor und andern biefigen Kaſſen, wie auch
die in denen Kafjen auswärtiger Provinzien, wo Münzpläße jein,
376 Nr. 76, 77. — 15.—17. Dezember 1763.
vorhandene reducirte fchlechte Gelder in denen Münzen abliefern
und vermittelft Zufeßung derer in gedachten Treſor befindlichen
feinen Silberbarren in preußiſchen Courantgeld nach dem höchſt—
erwählten jeigen Münzfuß vermünzen zu laffen . . befehlen, auch
ſolches als einen Fond zur baldigen Bezahlung der Münzlivranten
denen Münzcomtoirs auf eine Zeit lang anzuvertrauen geruhen möchten.
Solchermaßen würde ein jeder die Münze mit Silber zu
fournieren befliffen fein und die im Lande vorrätige reducierte
Gelder, wie auch ander Silber baldigft abgeliefert, die Livranten
desgleichen um fo mehr animieret werden, ausländijch fein Silber
zur Ausmünzung k. preußifcher Gelder kommen zu lafien.
76. Promemoria des Beneralmünzdireftors Krönde über den
| Diafterpreis.
Berlin, 15.: Dezember 1763.
Urſchrift. R. 13, 2.
Es find zwar die piastres in Amfterdam nad) den . . Bericht
des k. Nefidenten dD’Erberfeld vom 6. hujus um 4 Stüver wohl-
feiler und der Wechjelcours von Amfterdam pr. Hamburg auch um
8/, Stüver profitabler zum Silberhandel als felbe Jul. 12. a. c. ge-
wejen, wie diejes mein . . Bericht und Balculation d. d. Potsdam,
den 6. Aug. c. des mehrern zeiget, denn damalen galten die piastres
22 f. 12 ftüv. und gegenwärtig 22:8. Der Cours von Amfterdam
war 33!/, Stüver und anjetzo 33°/,. |
Allein ob gleich das Silber anjego daſelbſt wohlfeiler, aud)
der Wechjel zwijchen Amfterdam und Hamburg vorteilhafter zu
diefen negotii [fo] geworden, jo find dagegen die Wechjelcourjen
von Berlin und Breslau, ſowohl auf Amfterdam, als Hamburg, die
damalen auf 220 geftanden, gegenwärtig aber auf 234?/, ftehen und
aljo jeit den über 61/, Procent nacdhteiliger worden.
Es kommt dieſemnach die Mark fein Silber nad) den Stüd
von ten Breis und Wechfel-Courfen:
1. in jeßige neue 8, 4 und 2 Grojchen Stüden
in Amjterdam zu ftehben. . . . . . . Rthle. 21:20
und da dieſe 8, 4 und 2 Gr. BER Rt, mit
denen Beneficien aber . . . A „20:9
ausgemünzet werden, Differieret . . . . . Rtble 1:11
Preis der Piajter. — Geltung der Grojchen. 377
das ift 71/, Brocent, die das Silber über den wahren Wert der
gedachten 8 Gr. zc. Stüden zu ftehen kommt.
Das Bari oder die Gleichheit im Silbergelde nah ©. K. M.
d. Ao. 1750 . . approbierten Münzfuß von Rthlr. Stüden mit
Amsterdam und Hamburg ift nämlich, daß 100 Rthlr. Banco gleich
mit 152 Rthlr. in 1, '/, und '/, Rthlr. Std.
Diefem Bari nad) würde:
2. die Mark fein Silber von piastres zu ftehen kommen in
Amsterdam = Rthlr. 14:3:8.
Es find aber die Courjen von 1751 bis 1758 zuweilen noch
unter 44 Procent gewejen, jo daß man für 144 Rthlr. preuß.
Cour. Hat 100 Rthlr. Banco kaufen können, folchermaßen würde
nach obigen Preis à 22 f. 8 ſtüv.:
3. die Markt fein Silber in Amjterdam zu ftehen kommen
Rthlr. 13:9: 9%/..
77. Eingabe der Mlünzunternehmer Ephraim und big an den
Geheimen Rat Köppen über Geltung der Brofchen.
Berlin, 17. Dezember 1763.
Abſchrift. R. 163, Nr. 9.
Sn gehorfamfter Befolgung des durch Ew. Hochwohlgeb. ung
zugefertigten königlichen Befehls beziehen wir ung zuvörderft auf
den Inhalt derjenigen allerunterthänigften Worftellung, welche wir
unterm 14. hujus ©. 8. M. zugeſendet und davon wir Ew. Hoch⸗
wohlgeb. hiebei copiam communiciren.
Die Gründe, worauf unſere Bitte beruhet, haben, wie in einer
Zuſchrift an S. M. nothwendig iſt, nur wenig und kurz können
berühret werden; wir erdreiſten alſo, Ew. Hochwohlgeb. davon eine
etwas umſtändlichere Vorſtellung hiedurch gehorſamſt zu überreichen.
Wir hoffen, S. K. M. ſowohl als auch des Herrn General-
lieutenant v. Tauentzien Exc. und Ew. Hochwohlgeb. werden uns
bei der ganzen Münzentrepriſe das Prädicat ehrlicher, mühſamer
und unter großer Gefahr und Riſico bei mäßigem Vortheil arbeiten—
der Leute geben.
Die anno 1759 ausgemünzte Tympfe ſcheinen zwar uns einen
anſehnlichen Vortheil gegeben zu haben, aber er iſt mäßig geweſen;
378 Nr. 77, 78. — 17.—18. Dezember 1763.
denn erftlich wurden wir durch deren Ausmünzung an der Aus-
prägung des preußilchen Courants zu 19°), gehindert, und denn fo
hat es uns nicht wenig gefoftet, ihren Debit in Polen zu verjchaffen,
wie wir denn auch aus freien Stüden die bewußte Douceurgelder
nad Warſchau an 200000 Thl., welche S. K. M. Selbſt zahlen
wollten, übernommen haben. Hienächſt Toftet ung der Bau bei
denen ſämmtlichen Münzftätten an 200000 Thlr. und alle Inven-
taria noch ein weit mehreres. Wir funden fchon damals bei dem
Münzweſen fo viel Difficultät, daß wir im Januario anno 1760
200000 Zhlr. vor die Dispenfation von der Münzentreprije offe-
rirten, und zwar Diefes ſelbſt an Ew. Hochwohlgeb. Tchriftlich.
Dennoch Haben wir damals jowohl als in den folgenden Sahren
immer wider Willen, ja anno 1762 fogar unter harten Bedrohungen
contrahiren und die viele Millionen Schlageſchatz übernehmen müffen:
mitten unter den Kriegsunruhen, feindlichen Invaſionen, Beraubungen
der Geldtransporte, großem Schaden durch die eingejchlichene leichte
Gelder, und indem nicht alle conditiones unſerer Contracte S. K. M.
Intention gemäß befolget worden find. Doch haben wir alle Jahre
richtig unſern Schlagejchag abgeführet, ja in manchem Jahr ©. M.
noch ein Surplus gefchaffen, weil wir durch die größte Bemühungen
bei der franzöfiichen Armee durh Holland und anderswo unter
vieler Gefahr den Debit der Gelder gefucht haben.
Uns hingegen ift das Ausmünzen allemal jo mühſam gewejen,
daß wir nicht in einem einzigen Jahr mit dem Contractsquanto
fertig worden, fondern ftet3 einen Rückſtand auf das folgende Jahr
annehmen müfjen; wie es denn auch in dem diesjährigen Contract
alfo gefommen.
Zu jedermannes, ſelbſt S. M. Bewunderung erboten wir ung
bei Uebernehmung bdiejes legten Contracts freiwillig, preußifches
Geld nad befjern Münzfuß auszuprägen, weil wir die leichten
Gelder nicht mehr zu debitiren vermochten, Fonnten aber leider da—
mals nicht die nunmehro vorgefallene Banferotts, die uns fo fehr
derangiret haben, vorausſehen.
Nun müßte uns bei dem immer höher fteigenden Silberpreife
dieje feinere Ausprägung nothwendig difficil fallen. Den Schlage-
Ihag rechneten wir auch ſonſt aus nichts herauszubringen als aus
denen preußiichen Groſchen. Wir folgeten vornehmlich der münd—
Geltung der Grojchen. | 379
Iihen Perſuaſion von Ew. Hochwohlgeb. Bon denen Grofchen
jollte nach Contract allemal der dritte Theil bei denen Kaſſen an-
genommen werden, und hätten felbige auch, weil die Füniglichen
Dfficianten, ouvriers und der Militärftand damit ausgezahlet worden,
leicht diftribuiret werden fünnen. SHierüber ift aber niemals ordre
ergangen. Die Grofchen find aljo in decadence gefommen, und
das Mittel, den Schlageſchatz herauszubringen, ift ung entzogen.
Sollten wir ja durchaus den vollen Contract aushalten müffen,
jo könnte es gewiß nicht anders gefchehen, als daß igtgedachte Con-
dition wegen der Grofchen bei den Kaſſen durchgehend eingeführet
und uns, bejage Contracts, in anno 1764 fo viele Zeit verftattet
würde, das ftipulirte Quantum gänzlid) ausmünzen zu können.
© K. M. find indefjen jo gerecht, daß Allerhöchftdiejelben
unmöglich rejolviren können, ung dasjenige mäßige Vermögen, fo
wir auf jo mühjame, gefährliche, dennoch ehrlihe und S. M. nüb-
liche Art erworben, durch Zwang zur unmöglichen Ausführung diejes
Contracts zu entziehen, zumal wir dem publico in diefem Jahr mit
einer ganz importanten Auswechjelung der leichten Gelder gedienet
haben, wie dann laut Beilagen bloß hier in Berlin und in Breslau
. über 14 Millionen Thlr. ausgewechjelt worden find; welcher Um-
ftand denn, da wir, diefe Umwechſelung auszuführen, ung aus—
wärtiger Tratten bedienet haben, der vorgegangenen falliments wegen
uns einen Verluft von mehr als !/, Million Thlr. caufiret hat.
Ew. Hochmohlgeb. bitten wir aljo, die Geneigtheit zu Haben,
unfere Gründe S. 8. M. ferner zu Gemüthe zu führen und Höchit-
diefelbe dahin zu bewegen, unfer petitum vom 14. hujus aller-
gnädigſt zu bewilligen.
78. Kabinettsorder an den Direktor der Berliner Münze, v. Studnitz
über die Wiederaufnahme der ftaatlichen Münzverwaltung.
Berlin, 18. Dezember 1763.
Ausfertigung. R. XIIL, 1. Abſchrift. R. XIII, 2.
Demnah ©. 8. M. aus bewegenden Urjachen . . rejolviret,
die ſämtliche Münzen vom erjten Martii 1764 an für Höchſt Dero-
felben Rechnung adminiftriren und nach anliegenden approbirten
Münzfuß Gold- und Silber-especes wie auch Scheidemünze aus-
380 Nr. 78, 79. — 18.—28. Dezember 1763.
prägen zu laffen,‘) als machen Höchitdiefelbe Tolches den Münz-
director v. Studnig bei der Berlinfchen alten Münze hierdurch be-
kannt, mit den Befehl, fich hiernach .. zu achten und die Bediente
zu folder Münze, befonders aber die Müngmeifter und Wardeing
dazu anzuhalten, daß die Ausmünzung derer Gold- und Silber-
Münz-Sorten in Schrot und Korn nad) den Einhalt obangeführten
Münzfußes bei jchwerer Verantwortung und Strafe aufs genauefte
befolget werden müſſe.
Da auch hiernächſt .. S. K. M. die Preife bei denen Münzen
zu liefernde Golde und Silber dergeftalt reguliret und feitgejeßet
haben, daß nämlich:
für die Mark fein God . . . . 190 bis 191!/, Athle.®)
für die Mark fein Siber:
1. von denen im Lande unter frembden Stempel
roulirenden geringhaltigen Münz-Sorten bis
6% . . ren. . 12 Rthle. 12 Sr.
2. desgleichen bis 9 Loth)
3. ferner bis 12 Loh... 2.13 5, 6 „
4. ferner bis 15 Loth 6 Gran. . ....3 12,
5. in piastres . . . 43... 10
als welche nur nad ihren wahren Gehalt mb nicht höher anzu—
nehmen und zu legiren feind, aus der Münzlafje bezahlet werden
jol fo Hat der Director v. Studnik den Nendanten und übrige
Comptoir-Bediente, denen folches zu wiſſen nötig iſt, gleichfalls be-
fannt zu machen, damit diefelben das einfommende Gold und Silber
nach denen vorgejchriebenen Preifen annehmen und berechnen müfjen.
Sonften befehlen S. 8. M. den p. v. Studnitz, daß er nicht
nur alle Monate den gewöhnlichen Ertract von denen eingefommenen
Metallen und ausgeprägten Geldern, ſondern auch eine vollitändige
Duartal-Balance und Jahres-Rechnung zuforderft an S. K. M. und
hiernädhlt auch an den Münzdirector Krönide einfenden joll.
Auch muß derfelbe den Salarien-Etat von mehrgedachte Münze
S. K. M. fogleich einfenden und dabei anzeigen, was für Verände-
rungen ſeit den 11. Dftober 1755 mit denen Bedienten vorgefallen.
1) Den Münzfuß ſ. in Tabelle X.
2) Yn Below: 190 bis 1901/,; ebenjo in der Abjchrift R. 13, 2.
Wiedereinführung der ftaatliden Münzvermaltung. 381
Hiernächft muß er die Stempel-Schneider dazu anhalten, daß
fie nach beiliegenden Zeichnungen die Stempel zu Ausprägung der
ſchweren Silber-Münzen mit möglichiten Fleiß und Accuratefje aufs
baldigfte anfertigen. Jedoch müfjen jelbige insgeſamt mit der Sahr-
zahl 1764 gefchnitten und in genauer Verwahrung genommen werden,
bis mit Ausprägung für ©. 8. M. Rechnung der Anfang ge=
machet wird.
Dementiprechend an den Direktor v. Below in Königsberg. R. M. B.
Acta d. ordin. Ausm. beir. Vol. 1.
79. Bericht der Breslauer Kammer über den Überfluß an Brofchen
nebft Entfcheidung des Minifters v. Schlabrendorff.
Breslau, 19., Berlin, 28. Dezember 1763.
Ausf. und Marginal. U. B. M. R. IV, 31, Vol. VI.
Es werden die Beichwerden des publici, daß es durch den
Unterjchied des valoris intrinseci der unter f. Stempel ausgeprägten
Ggr. gegen preußifh Courant aufs äußerfte gedrüdt werde, jo
häufig und ftarf, daß es unjere Schuldigfeit erfordert, Ew. Excellenz
folche gehorfamft anzuzeigen, ob wir gleich wohl einjehen, wie jchwer
es ift, dermalen darunter zu rvemediren. |
Da die Annehmung diefer Münzforte bei denen k. Kafjen noth-
wendig etwas eingefchränfet werden müffen, hat das Hiezu gefommene
Verbot des Agiotirens den üblen Effect gehabt, daß diejenige, jo
mit Courantgeld verjehen, mit der Verwechjelung nur noch mehr
zurüdhalten, wodurch einestheilg das Agio zwilchen Courant und
Münze noch immer höher getrieben wird, anderntheil® wird im
Handel und Wandel der höchit bejchwerliche Mißbrauch eingeführet,
daß Bäder, Fleifcher, Brauer, Kaufleute, Profejfioniften und ſelbſt
der Landmann ihre denrees, Bictualien und Waaren, wann fie nur
mit Ggr. bezahlet werden könnten, theurer als gegen Courant ber-
faufen wollen; und da diefer Unterfchied in der Sache jelbjt nicht
ungegründet, ift man nicht im Stande, durch publicivende Zaren
dDiefem Uebel abzuhelfen, und entjtehen daraus, beſonders an Denen
Orten, wo garnisons befindlich, die größte Streitigkeiten zwijchen
dem Soldaten und der Bürgerjchaft, um jo mehr, als erſterer fait
überall dem Verlaut nad) nur mit folder Münze die Löhnung be-
382 Nr. 79, 80. — 28. Dezember 1763.
fommt; es werden auch dieje Folgen fchlimmer werden, wann der
Soldat vom 1. Januarii a. f. an fein Brod mehr befommt, fondern
jelbiges vom Bäder kaufen muß.
Der Hauptgrund von diefer gewaltigen Unordnung lieget ohne
Zweifel darin, daß die Müngentrepreneurs gar wenig Courant, da=
gegen aber ganz enorme Duantitäten an Ggr., auch jogar, wie ver-
lauten will, außer Landes auf freinder Münze jchlagen lafjen*) und
damit das hiefige Land überſchwemmen.
Der Wucher mit der Münze gehet ungemein weit, und fol
vor wenig Tagen das Agio von denen Ggr. auf 36 Procent ge-
ftiegen, bald darauf wieder auf 24 Procent beruntergefallen fein,
und da vermuthlich die ſächſiſchen !/stel zum Verſchmelzen gebraucht
werden, ift derfelben valeur jchon wieder auf 9 Sgr. geftiegen.
E. €. hohen Einfiht und Befinden müfjen wir gehorfamft
jubmittiren, ob und was für Schraufen darunter denen Münz-
entrepreneurs gejeget werden fünnen, daß fie nicht eine fo ungeheure
Menge an Münze im Lande dispenfiren, Dagegen aber dafjelbe mit
mehrerem Courantgelde verforgen müſſen, ohne welche Berfügung
denen rechtmäßigen Bejchwerden des publici nicht abzuhelfen jtehet.
Marginal Schlabrendorffg:
Aus eines bochlöblichen collegii Geehrtem vom 19. dieſes fehe
jehr ungerne, daß die Bejchwerden des publici wegen der zu häufig
roulirenden 1 Ggr. Stüde von Zeit zu Zeit ebenfalls in Schlefien
größer werden, und es würde mir zum größelten Vergnügen ge-
reichen, wenn ich Hierunter etwas ändern und diefen Bejchwerden
ein Ende machen fünnte. Ein . . collegium wird aber jelbjt ſehr
leicht einjehen, daß, da dieſe Münzforte mit f. Genehmigung ge-
präget worden, alle dagegen zu machende Borftellungen nur ver—
gebeng jein würden; daher man denn die fünf Monate, bis wir
gutes Geld befommen werden, jo gut als möglich durchzufommen
und die Sache durch Verordnungen und Verfügungen zu helfen be—
mühet fein muß.
Diejes aber befremdet mich jehr, daß nach eines . . collegüü
Geehrtem die Regimenter in Ggr. ihre Verpflegung erhalten, da Doc)
in denen k. Kaſſen dergleichen nicht genommen und alfo auch aus
jolchden nicht an die Regimenter bezahlet werden fünnen. Es müfjen
1) ©. oben Nr. 73.
Überfluß an Groſchen. — Berlufte der Münzunternehner. 383
daher entweder die Kafjen, auf welche die Negimenter zur Hebung
der Verpflegungsgelder angewieſen find, damit wider ihre Inftruction
und Pflicht eine Verwechjelung vornehmen, oder es müfjen die Regi—
menter ſelbſt dergleichen Umjegung der Gelder unternehmen, und
ih erjuche ein . . collegium, diefe Sache auf das genauefte zu
recherchiren. Findet fih, daß die Kafjenbediente hierunter pflicht-
vergefjend handeln, jo müſſen jolche auf das ernftlichjte zur Ver—
antwortung und Strafe gezogen werden; bezahlen aber dieje, wie
ich Hoffen will, die Verpflegungsgelder in kaſſenmäßigen Münzſorten
an die Negimenter, jo wird ein . . collegium deshalb an ſämmt—
lie Herren Commandeurs der Negimenter zu jchreiben und folche
zu requiriren haben, das Umfegen bei den Negimentern zu inhibiren,
weil fonften die Bejchwerden der Bürgerjchaften die übelfte Folgen
nach fich ziehen würden. Hier ift das Gefchrei über die Ggr.-Stüde
ebenjo groß, und niemand weiß ſolches abzuhelfen.
80. Nachweiſung der Mlünzunternehmer über ihre Derlufte
während des Hrieges.
O. D. (wohl von Ende 1763) und o. U,
Abſchrift. U. B. M. R. IV, 36c.
Nachweiſung
der importanten Verluſte, ſo wir währenden Krieges gehabt, welche
inclusive deſſen, daß man von uns den mitangeführten diesjährigen
Schlageſchatz von 2100000 Rthlr., unerachtet gar nichts darauf ge—
münzt iſt, vor voll bezahlet Haben will, zuſammen ſich auf 5436000 Rthlr.
belaufet. Wenn wir alſo auf die viele 100 mit größter Mühe und
Lebensgefahr ausgemünzte Millionen auch wenigſtens nur 5 Procent
Proviſion rechnen können, ſo iſt ſolcher Gewinnſt durch den Verluſt
ſchon meiſt weggerißen, und unſer Vermögen, wenn wir die dies—
jährige 2100000 Rthlr. abführen ſollten, ift unmöglich dazu hinreichend.
1. Deshalben weil die preußijche 1 Gr. Stüde bei den
Kaſſen nicht in Curs gefommen find, haben die Münz-
entrepreneurs in diefem Jahr noch nicht einmal zu
die 1450000 Rthlr., jo fie vor den vorjährigen Rüd-
ftand bezahlen müfjen, kommen können, folglid ift Rthlr.
der Schlagefchag pro anno 1763 ein Berluft . . 2100000
384
11.
12.
Nr. 80, 81. — 1763 — 11. Februar 1764.
. 500000 Mark fein haben wir zu 19s,, Rihlr. aus-
gemünzt, das Silber dazu aber ift ung mit Untoften
20°/, Rthlr. hoch ———— verurſacht alſo einen
Schaden von .
. Für die Erlaubniß, auf einigen auswärtigen Münzen
zu prägen, haben wir gezahlt, und, da wir nichts
mehr als von 10000 Mark fein 6 Pf. Stüde, die
noch unbegeben liegen, allda ausgemüngt, in der That
verloren
. Die banqueroutes Haben ung, dirsete und indireete,
durch Disconto bis 12 Procent und durch den Tall
der Gold- und Silberjpecien gebracht um
. An die ausgetaufchte gewiß 20 Millionen schlechte
Gelder, welches wenig !/; Stüd und Auguftd’or,
Sondern meift fähfifche 1- und 2-Gr. Stüde gewefen,
verlieren wir wegen Finirungs- und Umprägungs-
koſten 3 Procent.
. Rad) Polen find, wiewohl ohne Ruden als Douceur-
gelder von ung gejandt
. An den Oberamtmann Vopel haben wir 125000 Kihlr.
an den p. Faber 80000 Rthlr. und überhaupt bei
der alliirten Armee verloren .
. Die preußifchen Hufaren nahmen ung bei Leipzig
einen Geldtransport von 33000 Rthlr. weg, ohne
daß uns das geringste wäre wiedergegeben worden
. Beider Goldentreprife, Verſetzung der großen Summe
Geldes und wohlfeilen Verkauf ae haben wir
verloren
. Bei der Retirade aus Dresden Bun wir dr Graf
v. Boltzahn!) und andern vor die Bergung Ka
Gelder eine Vergütung machen mit.
Durh Straßenraub verloren wir bei Düben einen
Transport Geld von
Unter andern übermachten vielen Millionen fönig-
licher Gelder wurden wir bei der Breslauifchen Be-
lagerung auch gezwungen, 1500000 Rthlr. Kaſſen⸗
2) Graf Bolza.
Rihlr.
500000
150000
450000
600000
200000
400000
33 000
700.000
200000
28000
Berlufte der Münzunternchmer. — Tympfe für Bolen. 385
geld, jo und gar nicht anging, mit der größten Ge-
fahr durch die feindliche Armee und über Prag zu
übermachen, welches ung vor Transport und Pro- Ntäir.
vifion gekoſtee..775000
Summa 5436000
Gejchweigen aller Unkoſten und Berlufts, den ung eine ſechs—
malige Retirade aus Leipzig und das öftere Flüchten aus Berlin
mit Effecten und Berjonen caufiret Hat.
81. Bericht des Generalmünzdireftors Hrönde über den Kontrakt
mit Kevin über Tympfmünzung.
Berlin, U. Februar 1764.
Konzept. R. XII, 1.
E. 8. M. habe Hiermit . . einberichten follen, wie ein Jude
aus Frankfurt a.D. Namens Levin fich bei mir gemeldet und an-
gezeiget, daß er bemittelte polnische Iuden ausfündig gemacht habe,
welche vorläufig zum Debit von einer Million Thaler polnische
Thympfe, bienächft aber, und wann der Debit gut von ftatten ginge,
fi zu mehrern engagiren würden, wann ©. K. M... concediren
möchten, daß die Mark fein Silber darin zu 60 Rthlr. ausgemüngzt
werden dürfe, wobei er, um ſolche Ausmünzung ganz geheim zu be—
treiben, die Magdeburger Münze vorjchlug, auch daß der in Polen
jogenannte Breslauer Stempel zu deren Ausprägung genommen
werden möchte.
Dagegen wollten fie fi verbindlid maden, €. K. M. von
einer Million Thaler dergleichen Tympfe, wozu r6666?/;, Mark fein
Silber erfordert werden, pro Mark 1!/, Dulaten, das find über-
haupt 25000 Stüd Dukaten an reinen Schlagefhaß zu bezahlen,
welche à 28/, Rthlr. 68750 Rthlr. in ſchweren Silbergelde oder
343750 in mehrgemeldte Tympfe betragen; ſolches macht nad) den
Silberpreis à 12 Rthlr. 34°/, Prozent Gewinn in Dufaten oder
fchweren Silber-Gelde. |
Zu einer höhern Offerte Habe gedachten Levin big dato noch
nicht bringen fünnen, indem er beweijen will, daß es nicht mehr
Acta Borussica. Münzwefen III. 25
386 Nr. 82, 83. — 12.—20. Februar 1764.
möglich fei, das Stüd von denen neuen Tympfe anjego in Polen
nach dem dafelbjt publicirten Edict von 1.762 zu 15 Grojchen pol-
niſch oder 2 gute Grojchen zu debitiren, ſondern daß daſelbſt ftatt
36 Stück Tympfe, welche damals gleich einen Dulaten angenommen
worden, nunmehr 42 bis 45 Stüd neue Tympfe für einen Dukaten
bezahlet werden müßten.
Hiernächft!) machte der Levin mir den Antrag, daß, wann
denen polnischen Juden auch polnijche Kupferjchilling in oberwähnter
Münze mit auszumünzen allergnädigft bewilligt werden möchte, fie
pro Gentner 10 Rthlr. Schlagefhag ebenfalls in Dukaten bezahlen
und die gejchnittene Kupferplatten darzu liefern wollten.
Zugleich) würden fie fich engagiren, da8 zu vorgedachter Tympf-
ausmünzung erforderliche Silber von außerhalb Landes anzufchaffen
und folches denen andern f. Münzen nicht zu entziehen, auch alle
Münz- und Transportkoften felbft zu bezahlen. Und damit E. K. M.
wegen des Schlagejchages vorläufig gefichert jeind, fo will der Levin
die polnifche Juden dahin vermögen, daß jelbige, bevor mit folcher
Ausmünzung angefangen würde, ſogleich 6000 Stück Dukaten
deponiren jollten.
82. HKabinettsorder an den Generalmünzdireftor Hrönde über
YAusmünzung von Tympfen durch Juden.
Dotsdam, 12. Februar 1764.
Ä Ausfertigung. R. XII, 1.
©. K. M. Haben aus den . . Beriht vom 11. dieſes Dero
Münzdirector Krönide erjehen, was derfelbe wegen eines von einen
Frankfurter Juden ihn gethanen Antrag von bemittelten polnijchen
Suden, welde er ausfündig gemachet und welche vorläufig zum
Debit Einer Million Thlr. polnischer Tympfe fich vorerjt engagiren
wollen, gemeldet und angeführet hat; worauf Sie denfelben hierauf
in Antwort erteilen, wie fothaner Antrag in jo weit ©. 8. M. ganz
lieb ift, weilen die Ausmünzung derer Tympfe nothiwendig gejchehen
muß. Nur allein glauben Höchjtdiejelbe, daß gedachte Entreprenneurg
1) Auf das Folgende antwortete der König in der Kabinettäorder vom
12. (Nr. 82) nicht, vielleicht ftand es nicht in der Neinjchrift.
Tympfprägung für Polen. 387
wegen des Schlagefchates noch höher als die offerirten 25/m Du-
caten werden gehen fünnen, maßen nad) Deren Rechnung, jo Sie
jedoch nur en gros und ohne das detail richtig zu rechnen, machen,
es ohngefähr jo ausfallen würde: nämlich die zu den Tympfen er-
forderlihe 16666 Mark fein Silber often nad) den Silberpreife
a 12 Rthlr. gerechnet 199992 Rthlr., wenn fie nun die Tympfe
per Markt zu 60 Rthlr. ausmünzen lafjen wollen, jo würden folche
an 999960 Rthlr. betragen, daß aljo deren Profit zu hoch beran-
gehen würde. Wollen fie aljo den Schlagejchag in Ducaten geben,
fo würde ſolcher doch wenigstens bis auf die Hälfte des Profites zu
determiniren fein. Es ſetzen dieſes S. K. M. nur nad) Dero in
der Eil und im Kopf gemachten Rechnung, worunter Sie faljch oder
unrichtig gerechnet haben können, Sie geben Dero Münzdirector
Krönide aber jolches nur als ein Exempel oder Rechnungs Aufgabe
an, wornach er eine richtige Ausrechnung machen und den calculum
ziehen, auch alsdann fuchen kann, den Accord mit obgedachten Juden
auf das bejtmöglichite zu machen, als die er wegen des Debits
folder Tympfe und den davon zu bezahlenden BEN Schlageſchatz
— aus den Händen gehen laſſen muß.
83. Bericht des oſtpreußiſchen Kammerpräfidenten Domhardt über
die WMlünzverhältniffe in Oſtpreußen.
Königsberg, 20. Februar 1764.
Urſchrift. R. XIII, 1.
Er wird auf Ausführung des Edilt vom 11. Januar 1764 gegen
Ausfuhr des Silber und geringhaltiger Sorten!) ſorgſamſt achten.
Wenn ich aber hiebei bemerket, daß E. K. M. eine Ber-
änderung mit dem Münzwejen vorzunehmen . . rejolviret haben, jo
unterwinde mich . ., dahin anzutragen, ob E. K. M. bei der neuen
biefigen Orts zu etablirenden Ausmünzung nicht Huldreichjt geruhen
wollten, ftatt den allhier auszuprägenden brandenburgifchen Miünz-
orten oder doch wenigſtens neben denenjelben auch ebenjo voll-
gültige Tympfe und Schoftachs ſchlagen zu laffen. Bei dem Ber-
fehr mit Polen, welches die confiderablefte Branche des hieſigen
1) Mylius N. C. III, ©. 357—360.
25*
383 Nr. 84, 85. — 3.—13. März 1764.
commerei iſt, werden dergleichen alte polnische Münzforten, in
deren Ermangelung aber holländiſche Ducaten beftändig erfordert;
da nun die erjtere fich jo verloren, daß fie auch mit dem anjehn-
lihften Agio faum mehr aufzubringen find, fo würde der Kaufmann
neceflitiret bleiben, die bier auszumünzende brandenburgifche Geld-
jorten umzufegen und mit viel Koften Ducaten zu fchaffen, welches
hingegen faſt gänzlich cejfiren und wahrjcheinlicherweije zugleich zu
Herunterbringung des zum Nachteil der Handlung fo fehr in die
Höhe geftiegenen Kurfes viel mit beitragen würde, wenn die hiefige
k. Münze einen binlänglihen Borrat von guten Tympfen und
Schoſtachs fourniren möchte, die ohne Zweifel, jobald die Nation
von derjelben guten Gehalt überzeuget wäre, in kurzem in dem
Innerſten Polens nach ihren vollen Wert furfiren würden, dahin-
gegen andere Eipecen von eben dem Valeur niemals dafelbft ohne
Verluſt angebracht werden können. Dieſer merflide Einfluß ins
Allgemeine der hiefigen Handlung Hat es mir zur Pflicht gemacht,
E. K. M. .. Ermefjen die dahin concurrirende Umftände . . vor-
zulegen und diejelben lediglich . . Dero Verfügung anheim zu ftellen.
An Silber kann es übrigens der hiefigen Münze nicht leicht
fehlen, denn da dermalen in Polen fein Geld gemünzet wird, Hin-
gegen noch die Menge geringhaltiger Münzjorten daſelbſt vorhanden,
die nach der jet allda fubfiltirenden Einrichtung feinen Kurs haben,
jo wird man uns folche gern zuführen und gegen gutes neues Geld
verwechjeln, auch dafür wohl fogleich Hiefige Kaufmannswaaren ein-
handeln. Sch wünſche dahero, daß das Münzweſen hieſelbſt bald
auf ſolch einen Fuß eingerichtet werden möge, daß vieles gutes Geld
ausgepräget werden könne; indem folches gewiß beides zu €. R.
M. . . Intereffe und des Landes Beften gereichen wird.
— — ⸗ñ8 —
84. Bold: und Silbertarif für alle Münzſtätten vom 1. Juni 1764 an.
Dotsdam, 5. März 1764.
Ausfertigung. R. XIII, 1.
I. vom Golde. a) einländiſch.
1. Welches über 21 Karat 9 Grän im Ger
halt die Mark fin . . 2 2020. 0.190l/, bis 191 Rthlr.
wm -
Dftpreußifches Geldweſen. — Edelmetalltarif.
. Bon fo genannten neuen Friederichsd'or
mit denen Sahrzahlen 1755, 1756 und
1757 und den Budjitab A, ln
auch mittel Auguftd’or
die Mark Brutto 120 Rthlr. 16 Gr. 6Pf.
389
oder a 15 Karat 4'/, Grän, die Mark fein 188 Rthlr. 9 Gr. 6 Pf.
. Bon neuern Auguftd’or mit der Sahr-
zahl 1758
die Mark Brutto 58 Rthlr. 8 Gr.
oder à 7 Karat 6 Grän die Mark fein. 186 Rthl. 16 Gr.
b) ausländifh Gold.
. Moid’or, Guinées etc. nach ihren wahren
Gehalt die Mark fein. . . » . ... 191% bis 192 Rthlr.
I. vom Silber. a) einländifc).
. Welches unter 4löthig, die Mark fein. . 12 Rthlr.
. Bon 4 bis 9 Xoth, die Mark fein. . . 12 Rthlr.
. Breuß. 6er oder 6 Srofchenftüd von 1763,
die Mark fein . . . 0.0.12 Rthle.
. Bon 9 big 12 Loth, die Mark fein . . 128/, bis
. Bon 12 big zum feinften, die Mark fein 13 Rthlr.
b) ausländiſch Silber.
. Feine Harz und feine Sädjf.-Drittel,
Sädf., Braunfchweig-Lüneb. Spec., aud)
alte Raiferl. und Städte-Thaler, alte
Louis blanc, Laub Thaler zc., ſämtlich nach
ihren wahren Gehalt, die Mark fein. . 131/, bis
. Piastres Ben - Ei un Ge⸗
12 Gr.
16 Gr.
125/, Rthlr.
13'/, Rthlr.
halt .. —F .....13%, bis 13%, Rthlr.
85. Vorſtellung des Miniſters v. Schlabrendorff an den General—
Münzdirektor Krönde über die neuen Reduktionstabellen.
halber von Ew. . .
Breslau, 13. März 1764.
Abfchrift. Münze Dep. Tit. XVJ, 19.
Es haben S. K. M. mir unterm 3. diejes eine der Nichtigkeit
attejtierte Reductionstabelle zugefertiget und mir
390 | Nr. 85. — 13. März 1764.
dabei wegen meiner unterhabenden Kafjen eins und das ander
befohlen.
Ew. p. fann ich nicht bergen, daß dieje anderweite Reductions—
tabelle, welche nunmehro die 3. ift, mich ohngemein furprenieret
habe, nachdem ich daraus erjehen, daß nunmehro das publicum,
ftatt vorhin bei dem neuen Gelde gegen das bisherige 56 Rthlr.
aufs hundert angenommen waren, nunmehro gar jchon 66°/, Rthlr.
verlieren jolle. |
Bishero Hat es feine ohnumſtößliche Nichtigkeit gehabt, daß
arithmetifche Wahrheiten die untrüglichiten fein. Ew. p. beitändige
Abänderungen der einmal gemachten und für richtig ausgegebenen
Ausrechnungen aber wollen diefen Sag wankend machen, ohnerachtet
doch mit Grund folches nicht gejchehen Tann.
Alles, was ich bei diefer Sache noch zum Grunde legen kann,
ift, daß jeit meiner Abreife ein ganz neues Münziyfteme beliebet
worden fein muß, welches von denjenigen principiis, welde ©. K.
M. Em. p. in meiner Gegenwart zur Borfchrift gegeben, ganz und
gar abweichet. |
Wann es indefjen dabei verbleibet, jo ift folches der ficherfte Weg,
unfern Nachbarn die ſchlechte Münzjorten zuzutreiben; die könig—
liche Münzen hingegen werden Das wenigfte davon bekommen, da ein
Seder feines Vortheilg wegen aller ergangenen Verbote ohnerachtet
darauf raffinieren wird, wie er fein fchlechtes Geld auswärts aus—
bringen könne, und dieſer geringere Verluſt ift evident, warn nur
der Eigentümer fich Gelegenheit zu ſchaffen weiß, und hieran wird
eg nicht fehlen, fein Geld auswärts umzujeßen.
Daß Hierbei Profit, muß einem Jeden in die Sinne fallen,
wann er fiehet, daß 3. E. in Sachſen für ein ſächſiſches 8 Gr. Stüd
3 Gr. nad) dem NReichsconventionsfuß zu 131/, Rthlr. die Mark
ausgeprägtes Geld bezahlet wird, allbier aber auch nur 3 Gr., und
zwar in Gelde, jo jenem im innerlicden Werte nicht beifommet, da—
für gegeben werden jollen, ohnerachtet ſelbſt noch in Sadjen ein-
geftanden wird, daß mehr innerlihder Wert darin ftede und bloß in
dem Betracht der Preis nur zu 3 Gr. angenommen jei, weil gar
zu viel außgewippte Sorten darunter befindlich find und man fich
jolchergeftalt wegen des mangquierenden Gewichts indemnifieren
müſſe.
Die Reduktion des Kriegsgeldes. 391
Mit einem Wort, es wird des Dolierens über diefe Reduction
von Seiten des publici fein Ende fein, und ich fürchte, daß, wann
wie bishero continuieret wird, noch eine fernerweite Neductions-
tabelle zu machen, zulett das fchlechte Geld faft für gar nichts an-
gefehen werden wird, anjtatt, wann es bei derjenigen Reduction ge-
blieben wäre, welche bei meiner Gegenwart entworfen, dag publicum
fi noch eher hätte zufrieden geben fünnen. Nehme ich auch nur
den einzigen Umftand, daß ein jeßiges geringhaltigeres preußifches
8 Gr. Stüd nur 4 Gr. 10 Pf. gelten joll, fo lieget fchon ein großes
inconvenient darin, weil bei dem Mangel von Pfennigen Käufer
und Verkäufer, auch Contribuenten mit denen Kafjen durchaus nicht
auseinander fommen und fich herausgeben fünnen. Wäre es ftatt
defien bei 5 gr. geblieben, jo wäre diejer ganzen Schwierigkeit
vorgebeuget gewejen. Der Unterfcheid, daß nach dem bisherigen
Münzedict das jebige preußilche neue Kurant gegen altes nur
41 Procent, künftig aber 662/, Thlr. verlieren fol, wirde Jedem zu
fehr in die Augen fallen.
Da auch S. M. mir befannt gemacht, daß von Trinitatis an
bei den Kafjen die Gefälle mit ?/,tel in neuem Golde, mit ?/;tel in
ſchweren neuen Silberforten und mit !/,tel in neuer Scheidemünze
abgeführet werden jolle, fo glaube ich zwar, daß ein und ander mir
dabei auffommender Zweifel nur darin beruhe, daß fich nicht deut-
li) genug exrplicieret worden, und werde ich mich darunter jchon zu
helfen juchen.
Da aber unter andern, wie angeführet, in der ordre lauter
neuer Münzjorten von 1764 gedacht wird und dieſes ebenfalls wider
dasjenige ftreitet, was bei meiner Gegenwart wegen Annehmung
alter chlechter Sorten bei den Kafjen, jedoch nach der Reduction
feftgejeget worden, fo muß Ew. p. erjuchen, mir zu melden, ob
darunter ex post ebenfalls eine Abänderung gemachet worden. Soll
es aber bei der damaligen Abrede bleiben und nad ©. K. M.
ordre die gedachte ?/, Theil in fchweren ſchlechten Silbermünzen
bezahlet werden, jo weiß ich nicht, was für Ejpecen darunter ge—
meinet fein, noch woher im andern Fall die neue ſchwere Silber-
orten, wann damit etwa ganze, halbe und viertel Thaler gemeinet
fein, genommen werden follen, da meines Wiffeng noch nicht viel
392 Nr. 86. — 23. März 1764.
fein Silber angejchafft ift, Daß dergleichen in genungfamer quantite
gepräget werden könne, wenigftens allbier nichts als 2 Gr. Stüd
gemachet werden, auch bevor nicht viel fein Silber angefchaffet wird,
nicht gröbere esp&ces gepräget werden können. Wann es auch ferner
beißet, daß "/,tel in Scheidemünze angenommen werden fol, fo
kann ich mich hieraus ebenfalls nicht finden, da folchenfalls das für
Schleſien vorhin beliebte Quantum von 40000 Rthlr. bei weiten
nicht binreichend fein würde, und wann folches fehr vergrößert
werden follte, nichts gewiſſer ift, al8 daß dem Agiotieren wieder
Thür und Thor geöffnet werden würde, anftatt nah ©. K. M.
Intention ſolchem durch die neue Einrichtung ein Riegel vorgefchoben
werden fol. !/,tel Scheidemünze ift bei Abtragung der praestan-
dorum überhaupt zu viel und feßet eine zu große Summe Scheide-
münze im Lande voraus. Es wird auch hierbei zu determinieren
fein, welche von denen reducierten Sorten Fünftig unter das !/,tel
als Scheidemünze bei denen Kaſſen angenommen werden fol, weil
ein jebiges preuß. 4 Gr. Stüd fünftig nur 2 Gr. 5 Pf. und ein
2 Gr. Stüd nur 1 Gr. 5 Pf, ein fächfiiches 8 Gr. Stüd aber
nur 3 Ggr. beträget.
Ew. p. erfuche, mir hierüber nähere Auskunft zu geben und
wo es noch in der Welt möglich, es dahin einzuleiten, daß es bei
der vorigen Ausrechnung ſowohl ratione der Reduction als des
Gewichts verbleibe, weil ich fonft unangenehme und nachteilige
Suiten vorausjehe und das publicum über den großen Verluft gar
zu jehr fchreien und die fönigliche Münze ftatt eines gehofften großen
Profit einen fehr Fleinen und wenig im Ziegel auszufchmelzen
befommen werden.
86. Rechifertigung des Beneralmünzdireftors Hrönde gegen den
Minifter v. Schlabrendorff wegen der neuen NReduftionstabellen.
Berlin, 23. März 1764.
Abſchrift. Tit. XVI, 19.
Euer Ercellenz wollen ſich annoch zu erinnern geruhen, wie
ich bei Dero Anweſenheit allbier verjchiedemal zu erfennen gegeben,
Reduktion des Kriegsgeldes. 393
daß die Anfertigung derer von mir verlangten NReductionstabellen
über die jebt kurſierende preußifche und ſächſiſche Münzforten zum
Behuf derer k. Kaffen mich in mancherlei Berlegenheiten ſetzen
würde.
Denn nicht nur die viele Arten ſolcher zu reducierenden Gelder,
welche größtenteils mit Beifchlägen von jehr geringem Valeur ver-
mischt und dazu mit unrichtigen Jahrzahlen verjehen find, fondern
auch die durch das Auswippen entjtandene große Differenzen im
Gewicht beweifen hoffentlich gnugſam, wie fchwer es ei, dergleichen
Sorten in ſolche Säte zu bringen, welche denen k. Kaſſen bei der
Einnahme: zur norme dienen und jelbige: zugleich für den Ausfall
in Bergleihung gegen das auszumünzende preußifche Kurantgeld
fihern follen. |
Arithmetische Wahrheiten, wovon Euer Excellenz in Dero hoch—
geneigten Zufchrift vom 13. dieſes zu erwähnen beliebt, beruhen auf
fihere Grundfäge. Wie aber habe ich wohl bei vorangeführten
Schwürigkeiten einen jolhen Grundjag erwählen fünnen, der wegen
des unrichtigen Gewichts und Gehalts mehrgedachter Gelder für
unveränderlich zu halten gemwejen? |
Euer Ercellenz wird auch noch in Gedanken ſchweben: die
Beranlaffung zur Abänderung der erjten Neductionstabellen, wider
deren richtige Ausrechnung nach denen angenommenen Sätzen wohl
Niemand wird etwas einwenden fünnen, war die allhier entdeckte
ftarfe Differenz im Gewicht, da an vielen Beuteln preußijcher und
ſächſiſcher Sorten ein manquement von 2 bi$ 3 und mehr Mark
nad dem Münzgeſetz fich gefunden, welches ich in Breslau nicht jo
ſtark bemerfet, und dieferwegen mußten felbige umgearbeitet werden.
Daß ich aber bei ©. 8. M. um anderweite Abänderung der
angefertigten 2. Tabelle gebeten, dazu hat mich folgende dringende
Urſach vermocht.
Die vormaligen Münzentreprenneurs Ephraim und Itzig, denen
Silberraffinaden anzulegen concedieret worden, machten mir anfangs
Hoffnung, daß die Mark fein Silber in geringhaltigen Sorten etwa
6 bis 8 Groſchen zu raffinieren koſten würde. Hiernach habe ich
in angeführter 2. Tabelle alle Sätze derer Münzſorten regulieret
und glaubte dabei ſicher zu ſein, bis der Ephraim und Itzig ſich ex
394 Nr. 86. — 23. März 1764.
post erklärten, fie fönnten die Mark Silber in geringen Sorten
nicht für einen Rthlr. raffinieren. Weil nun in diefer Tabelle der
Preis des geringhaltigen Silbers pro Mark für 12”/, Rthlr. an-
gerechnet und zum Grunde genommen worden, das mehrejte da—
von feinieret werden muß, weil felbiges, bevor jolches nicht ge—
Ichehen, in neuen Kurantgelde nicht vermünzet werden kann, fo
werden Euer Ercellenz leicht einzufehen geruhen, daß, wann für die
Mark fein Silber in mehrerwähnten geringhaltigen Sorten 12'/, Rthlr.
beim Einfauf und hiernächſt über 1 Rthlr. Feinierungsfoften be-
zahlet werden jollte, mithin die Marf fein über 13'/, Rthlr. zu
ftehen fäme, bei der Ausmünzung in gutem Surantgelde à 14 Rthlr.
nad) Abzug derer Münzuntoften S. 8. M. wenig oder gar Fein
Gewinn übrig bleiben würde, da doc Höchſtdieſelbe, wie Euer
Ercellenz vermutlich nicht unbefannt fein wird, ein fehr beträcht-
liches Quantum an Schlagefchaß bei der neuen Ausmünzung Iufrieren
wollen. Dunnenhero habe fein ander Mittel ergreifen fünnen, als
den in oftbefagter Tabelle angerechneten Silberprei® derer gering-
hultigen Gelder von 12!/, bi8 auf 12 Rthlr. und die befjere Sorten
itatt 13 auf 12'/, Rthlr. herunter zu fegen und aljo darnach die
3.Reductionstabelle anzufertigen, wovon Hochdiejelben bereits vor
Dero Abreiſe avertieret.
Nah gedachten neuen Silberpreifen und Tabellen, welche
©. 8. M. am 3. dieſes approbieret und confirmieret haben, ift num
bald zu berechnen, daß das bisherige preußijche Kurantgeld gegen
das auszumünzende nach dem neuen Fuß 66°), Procent verlieren
müſſe, e. g.:
500 Rthlr. erſt gemeldeter bishero furfierender preußijcher
8 Groſchenſtücken, welche nach dem vorigen Münzfuß inclufive derer
denen gewejenen Münzentreprenneurs höchſt bewilligten Beneficien
im Schrot netto 49 Mark 10 Loth 2 Div. wiegen follen, die aber,
wann fie nicht directe aus der Münze oder denen k. Kaſſen kommen,
viel leichter und mehrenteil® ausgewippet find, habe deshalb in der
Gewichtstabelle zu 48 Mark 14 Loth 2 Qu. angejegt; wären nun
gleich Feine leichtern im Cirkul vorhanden, jo würden bei jolchem
Gewicht 1'/, bis 19,6 Procent verloren. Rechnet man Hierzu bie
erwähnten den Entreprenneurs accordierte beneficia im Korn, da
Reduktion des Kriegsgeldes. ‚395
nämlich bemeldete 8 Grojchenftücde, welche 8 Loth fein halten jollen,
nach dem Einjchmelzen nicht höher als 7 Loth 15 big 15"/, Grän
würklich nur fein halten, jo wird man finden, daß darin die Mark
fein Silber nicht zu 19°), Rthlr., wie das Gejeß ift, jondern zu
20°/, Rthlr. ausfallen.
Wird hiernach der von des K. M. approbierte Silberpreis
a 122,, Rthlr. verglichen, fo iſt unwiderſprechlich, daß 166?/, Rthlr.
jetzige !/; Stücke mit 100 Rthlr. auszumünzenden neuen un
gelde in richtiger Proportion ftehen.
Sleihe Bewandniß Hat es auch mit der Reduction derer
andern preußijchen und ſächſiſchen Münzjorten.
So aufrichtig ih nun auch wünſche, daß das Publicum nicht
fo viel verlieren dürfe, jo wenig ftehet es doch aus vor angeführten
Urfachen und bei dem überhand genommenen Müngverderben in
meinem Vermögen, ſolchen Berluft zu vermindern; dabei bin über-
zeugt, daß ich im Augusto a. p. zum gemeinen Beten einen noch
größern Berluft bei S. 8. M. . . verbeten.
Wann auh Euer Excellenz wegen der ſächſiſchen 8 Grojchen-
jtüde zu monieren beliebet, daß felbige in Betracht, daß Sachſen
für das Stüd 3 Gr. in dem nad) dem fogenannten Conventionsfuß
ausgemünzten Gelde bezahle, gegen unfer neues preußijche Kurant-
geld zu geringe äftimieret worden, jo muß hierauf ganz gehorjamft
replicieren, daß laut glaubwürdigen Nachrichten dergleichen 8 Grofchen-
ſtücke bei denen fächfiichen Münzen feit einigen Monaten nicht mehr
nad Rthlrn. oder ſtückweiſe, fondern al Marco oder nad) dem Ge—
wicht angenommen und bezahlet werden. Denn fobald man dajelbt
bemerkt, daß erwähnte Sorten von Zeit zu Zeit leichter dahin ge-
bracht worden, jo daß dortige Münzen nach Anrechnung des Stüds
a3 Gr. Schaden gelitten, verfähret man deshalb nicht mehr nad
dem am 14. Marti a. p. publicierten ſächſiſchen Edict.
Sonft habe noch die Ehre, Euer Excellenz zu vermelden, daß,
wann in der erhaltenen f. ordre die Abtührnng derer Kafjengefälle
von Tinitatis c. in lauter neuen Münzforten von 1764 beftimmt
und die Annahme derer geringen Sorten nad) dem reducierten Baleur
nicht beigefüget ift, meines Wiffens in diefer Sache nach Dero Ab-
396 Nr. 86, 87. — 23.—29. März 1764.
reife nicht8 abgeändert worden, wenigſtens habe ich dazu feine Ver-
anlaffung gegeben.
Was die in angeführter ordre enthaltene ?/, in fchweren
ſchlechten Silbergelde betrifft, jo FTönnen nad) meinem ohnmaß-
geblichen Ermefjen wohl feine andre Sorten als jeßige preußijche
8 und 4 Gr., auch fähfiihe 3 Gr. Stüde damit gemeinet fein.
Und unter neu ſchwer Silbergeld find ohne Zweifel nicht nur ganze,
halbe und viertel Thaler, fondern auch 8, 4 und 2 Grofchenftüde
von 1764 zu rechnen, weil der Baleuer in allen diefen especes
“ganz gleich ift.
Das abzutragende '/, in Scheidemünze wird vermutlich bei
Entrichtung derer praestandorum von denen Beamten zu verftehen
fein. Inzwiſchen kann mit Wahrheit verfichern, daß ich darauf
nicht angetragen und das bei ©. K. M. vorlängit vorgejchlagene
Duantum Scheidemünze zu vergrößern mir aud nicht in Gedanken
gefommen. Was für Schlefien bejtimmt ift, bejtehet in
140/m Rtht. . » .» 2.2... Kreuzerſtücke,
40/)m „ nee. 2 Gröfchel,
50/m „ een. 1 Rreuger,
12/m „ > 220. 1 Gröfchel,
und etwas weniges an 1 Groſchen⸗ und 6 Pfennigſtücken, welches
überhaupt à Proportion des deſtinierten quanti Kurantgeldes nicht
den 7. Theil ausmacht. Solches halte für gedachte Provinz nicht
als überflüſſig, auch werde jederzeit darauf bedacht ſein, daß die
königliche Staaten nicht mit zu vieler Scheidemünze überhäuft und
dadurch eine neue Gelegenheit zu dem ſo ſchädlichen Agiotieren ge—
macht werde. Von denen reducierten Sorten ſind unter die bei
denen Kaſſen abzuführende Scheidemünze wohl zu rechnen: preuß.
1 Groſchen- und 3 Xer Stücke von 1763, nicht weniger ſächſiſche
6 und 3 Kreuzer, auch dergleihen 2 und 1 Grojchenftüde.
— — —
397
Das Edikt vom 29. März 1764. -
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Acta Borussica Münzweſen III
Nr. 87. — Januar bis April 1764.
402
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403
Das Edikt vom 29. März 1764.
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Nr. 87. — Januar bis April 1764.
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Das Edikt vom 29. März 1764.
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Das Edikt vom 29. März 1764.
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Das Edikt vom 29. März 1764.
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412 Nr. 88. — 24. Mai 1764.
88. Immediatbericht der Llevifchen Regierung und Kammer über
das Edit vom 29. März 1764.
Lleve, 24. Mai 1764.
Abſchrift. Tit. XVI, 22.
E. K. M... Befehlen zur . . Folge haben wir das aus dem
Ministerio und General-Directorio uns zugefertigte neue Münz-
Edictum vom 29. Mart. fo geſchwind nur immer möglich allent-
halben bei denen Kafjen und fonften publicieren laſſen. Da aber
ſolches nicht auf alle die Fälle einfchläget, welche nach denen Um—
ftänden der biefigen Provinzen in Anjehung der Stüber-Münze,
au) der von E. K. M. bei Introduction des Graumanjchen Fußes
diejerhalb vor dem Krieg höchſt ſelbſt . . veranlafjete Einrichtungen
erfordert werden, mithin e8 auch dabei an der darnach einzurichten-
den Neductionstabelle der während den Krieg Hier gangbar ge=
wejenen Münzjorten und darnach negotierten Landes-Kapitalien
fehlet und folcde ohne E. K. M. nähere . . Declaration bei denen
Zandesfchulden alleine einen Schaden von mehr al8 400000 Rthlr.
verurfachen könnte, To berichten wir darüber ausführlich) ans Mini-
sterium und General Directorium, damit ſolche nach vorher ge-
gangener Cramination aller dabei vorfommenden Umftänden zu
Höchſtdero Decifion den Vortrag davon thun Tönnen.
Allein einige Hauptumftände, die eine gejchwindere . . Reme—
dierung erfordern, haben wir unfern teureften Pflichten gemäß nicht
ermangeln mögen, E. 8. M. immediat . . zu melden, weilen da—
durch von dem bevorftehenden 1. Juni c. an eine ftarfe Halte in
allen Abgaben zu E. 8. M. Kaffen fowohl, als in Handelungen
und Contracten des Landes verurjachet werden kann; da
1. E. K. M. Hiefige Münze noch gar feine bei E. 8. M. Kafjen
begebige Münzjorten dem publico fournieret hat und was
2. von dergleichen Sorten nad) dem Graumanſchen Fuß gepräget
gewejen ift, faum zu Befriedigung E. K. M. Kaſſen hingereichet,
eben vor den Krieg mit 10 und mehr Procent angefchaffet
werden müfjen, wodurch es fat gänzlich weggeräumet worden,
in dem Kriege felber aber hat
3. feines füglich hiehin fommen können, weilen e8 von dem Feinde
teils verboten, teil$ reducieret worden; und nad) hergejtellten
Frieden haben
Das Edikt vom 29. März 1764 im Weſten. 413
4. E. RM... gut gefunden, die biefigen Provinzen Cleve,
Geldern und Meurs noch vorerft bei dem Kurs des Geldes
nach dem im Krieg reducierten Fuß zu belafjen, wobei dasjenige
Geld, was in E. K. M. übrigen Landen bishero Kurs gehabt,
wegen einer Differenz von 33'/, Procent nicht hiehin kommen
können; mithin werden E. 8. M. daraus Höchft erleuchtet alle-
gnädigft abnehmen, daß die hiefige Provinz von denjenigen
Sorten, wornach das anfangs gedadhte .. Münzedictum ein-
gerichtet ift, ſich faſt gänzlich entblößet finde und wir dahero
bei der volllommenften Unterwerfung an € 8. M... Be-
fehlen und bei dem völligen guten Willen aller Untertanen,
um fi) in den cas von beftändigen guten Münzforten reta-
blieret zu jehen, nicht wiffen, wo bei dem Mangel der neuen
Münzforten und einer Neductionstabelle der bier aus vor an-
geführten Urfachen noch Eurfierenden fremden Specien in einer
jo kurzen Zeit als von jeßo big zum 1. Junü, auch im Verfolg
diejenige Münzjorten hergenoinmen werden follen, welche E. R.
M. in gedachten . . Edieto vorfchreiben, daß in Dero Kafjen
nur angenommen, auch in Handelungen und Lontracten nur
gelten jollen. |
Es feie dann, daß E. K. M. .. gut finden und uns darüber
jchleunigft zu inftruieren geruhen möchten, daß die vor dem Krieg
unter der Graumanjchen Direction vor die hieſige Provinz aus-
geprägte Stüber Münze, welche im Kriege ſchon jo zum Nachteil
dererſelben 33?/, Procent reducieret worden, vorerft in Dero Kaffen,
mithin in Handelungen und Lontracten wieder gelten und aud)
bolländifh und franzöfiih Geld, wovon nämlich Louis neufs und
Zaubthaler gegen die reducierte 2 Stüber Stüder reſp. 7 Rthlr.
8 Ggr. und 1 Rthlr. 20 Gyr. bishero kurfieret Haben, dabei nad
einen . . zu determinierenden Fuß angenommen werden jollen; und
da ferner alle Tarifs, Hebe-Regifter und dergleichen von jeher auf
Stüber Münze hier eingerichtet gewefen find, auch ohne höchft Dero
eigenen Präjudiz wegen der benachbarten Landen nicht geändert
werden können, jo müfjen E. K. M. . . anheimftellen, ob es Dero-
jelben nicht gefällig, dergleichen Maßreguln bei dem hiefigen Münz-
amt vorzufchreiben, daß vors Fünftige folde Münze, welche auf
Stüber uud) zugleich eingerichtet iſt, ſowohl in hinreichende Quantität,
414 Nr. 89. — 4A. uni 1764.
als auch nach ſolchen Höchft gefälligen Fuß fournieret werde, daß
jelbige ebenfalls in den benachbarten Landen mit der alten Zouisd’or
in gleichen Wert von 5 Rthlr. gelten kann, weilen jonft die Hiefige
Provinz, die ihrer Lage nach mit lauter fremden territoriis um—
geben und eben deshalb mit E. K. M. übrigen Landen nicht jo viel
Verkehr, als letztere unter fich zu haben im Stande ift, gar zu viel
darunter leidet und ihre ftarfe Abgaben ferner ohne Ausfall nicht
zu präftieren im Stande jein wird, wann ſolche weiter auch an
denen zu E. 8. M. Kaſſen abzuführende Geldforten felbft jo viel
verlieren ſoll und dabei ihrer Lage nach öfters felbige nicht einmal
mit Berluft befommen kann.
89, Reſkript an die Llevifche Negierung und Kammer, betr. ihre
Bedenken über das Edikt vom 29. März 1764.
Berlin, 4. Juni 1764.
Konzept. Gez. Fürſt, v. Maſſow, v. Blumenthal. Tit. XVI, 22.
Aus Eurem an Unfer Etatsminifteriun und Generaldirectorium
in duplo abgeftatteten Bericht vom 24. praet. und deſſen Beilagen
das neue Münzedict vom 29. Mart. a. c. betreffend haben Wir mit
mehreren erjehen jowohl die Beſorgniſſe, die Ihr wegen derer in
dortigen Provinzien noch fehlenden edictmäßigen Münzjorten beget,
als auch, was für Zweifel Euch bei gedachten Edicte entftanden find,
in gleichen, was Ihr wegen des Erjteren an Unfere höchite Perſon
sub eodem dato einberichtet und zu Verhütung des von Euch da-
ber beforgenden Nachteils in . . Vorfchlag gebracht Habet.
Wir Haben nun . . auf diefen Eueren .. Immediatbericht
dem Münzdirector Krönde anbefohlen, Euch jofort einen Tarif auf
die dort roullierende Geldjorten gegen Stüver-Münze eingerichtet
zuzufenden und werdet Ihr auch von ihm folcden Tarif nebft der
Inſtruction dabei bereit3 unterm 1. diefes erhalten haben; wornad)
vor der Hand und bis auf weitere Verordnung, auch bis in dortige
Provinzien eine hinreichende quantit6 neuen preußifchen Geldes
nach dem wieder hergeftellten Münzfuße gepräget werden fann [und]
circulieret, die in der hiebeigehenden Specification sub sig O ent-
‚haltene fremde Münzforten!) für den dabei bemerften Wert in
Unfern Kaffen angenommen werden fünnen.
1) ©. ©. 214, 215.
Das Edikt vom 29. März 1764 im Welten. 415
Da nun in dem gedachten Edict vom 29. Mart. a. c. fchon
das Generalprincipium angenommen ift, daß alle diejenigen Münz—
forten, jo in Unfern Kafjen angenommen werden, für eben denjelben
Wert auch unter PVarticuliers gelten und zu Bezahlungen gebrauchet
werden follen, jo erledigen fich Hierdurch und durch dieje interimiftifche
Zulaffung der Annehmung der fremden fpecificierten in binreichen-
der quantite in dortigen Provinzien vorhandenen Münzjorten ſo—
wohl in Unfern Kafjen als zu Zahlungen unter Barticuliers alle
die in Eurem Immediatberichte eröffnete Bejorgnifje wegen fowenig
zu den Abgaben in Unjern Kaſſen als zu Zahlungen unter Parti-
culiers binlänglig vorhandenen approbierten Münzjorten.
Solchem nad) ift folglich auch alles, was in dortigen Provinzien
entweder nach der ausdrüdlichen Verbindung oder nach der Qualität
der Schuld in Golde zu bezahlen, entweder in denen fchon in dem
Edict vom 29. Mart. c. vorgejchriebenen Gold speciebus nach dem
ihnen darin und zwar in Anſehung der reducierten in denen Tabellen
sub A et B beigelegten Werte oder in denen annoch in dortigen
Landen nad) der erwähnten Specification vor der Hand zugelafjenen
Goldmünzen, jedoch gleichfalls anders nicht als nach dem ihnen in
diefer Specification beigelegten Werte zu bezahlen.
Was Hingegen entweder nach der ausdrüdlichen Verbindung
oder nad) der Qualität der Schuld oder in Ermangelung eines
Grundes, woraus goldene Münzjorten zu verlangen, in Silbergelde
zu zahlen ift, muß entweder in denen fchon in dem Edict vom
29. Mart. c. vorgefchriebenen Silber speciebus nach denen ihnen
darin und zwar in Anſehung der reducierten in denen Tabellen
sub A.et B beigelegten Werte oder in denen annoch in dortigen
Provinzien nach der mehrgedachten Specification vor der Hand zu-
gelaffenen Silbermünzen, jedoch gleichfall8 anders nicht, als nad
dem ihnen in diefer Specification beigelegten Werte bezahlet werden.
Ob nun auch wohl in dem $ 9 des Edicts die bisherigen
clevifchen 2 und 1 Stüver-Stüde bis 1756 inclufive in dem jegigen
Kurs rejp- & 1'/, und 3/, Stüver nur als Scheidemünze annod)
zugelafjen geblieben, fo wollen Wir doch vor der Hand und damit
defto weniger die dortige Provinzien fich über Mangel binreichender
Münzjorten zu Handlungen und Bezahlungen unter BParticulierg
beflagen können, allergnädigft gejchehen lafjen, daß diefe 2 und
416 Nr. 89. — 4. Juni 1764.
1 Stüver-Stüde, jedoch anders nicht, als nad) dem ihnen bisher
beigelegt gewejenen Werte & 1!/, und ®/, Stüver auch als Kurant in
Bahlungen großer Summen und Kapitalien gebrauchet und ange-
nommen werden können, gleichwie die Krieges- und Domainen-
Kammer inftruieret werden wird, jolche indeflen nach diefem Werte
in der Qualität wie Surant auch bei Unfern Kaffen anzunehmen.
Wenn nun auch der Difficultät, daß der neu wieder herge-
jtellte Münzfuß in dem Edict vom 29. Mart. c. nicht ausdrüdlich
mit auf Stüver gerichtet, nach welchem Eurem Immebdiatberichte zu-
folge ſowohl die dortige praestations als Handlungen eingerichtet
und beſtimmet zu werden pflegen, Dadurch abgeholfen wird, daß aus
der Beilage sub a zu erjehen, wie viel die nach dem bergeftellten
Münzfuße unter dem Namen an ganzen, halben, viertel Thalern,
8 4 und 2 aud 1 Gr. Stüden an clevifchen Stüvern betragen
und biernach leicht die Rechnung auf Stüver zu machen ift, fo find
die ſämtliche Punkte Eures Immediatberichts erlediget, und Haben
Wir den Münzfuß jelbft anlangend Höchftielbft die Verfügungen
ſchon dergeftalt getroffen, daß feine Provinz, auch nicht die dortige
anders, als damit zufrieden zu fein Urfache haben wird.
Was hingegen die nähere Ausführung Eurer Bedenken in dem
obberührten an Unjer Etats-Minifterium und General Directorium
mit Beilegung der Punkte vom 21. Maii c. abgeftatteten Bericht
betrifft, jo findet zuforderjt alles, was ſowohl in dem Bericht, als
in den beigefügten Punkten Nummer 1 bis 5 enthalten, durch Vor⸗
ſtehendes um jo mehr feine abhelfliche Maße, als auf dasjenige,
was in Nummer 5 specifice wegen der Proportion zwifchen Friede—
richd’or oder Karl- und alten Louisd’or an einer und denen Ducaten
auf der andern Seite erinnert wird, bei dem niemals gleich ftehen-
den Handelsfurs diefer Münzen gegen einander in Anjehung eines
diefen Münzforten etwa beizulegenden beftändigen andern Valeurs
feine Reflexion gemachet werden kann; indeffen wird das General
Directorium die Kammer wegen der Ducaten noch bejonders
inftruieren.
In Anjehung des 6. und 7. Punkts aber jcheinet es, daß Ihr
den ganzen Sinn des Edicts vom 29. Mart. c. nicht hinlänglich
eingejehen, da Ihr Euch ungegründete Zweifel wegen der Differenz
zwifchen der Tabelle B und E machet.
Das Edikt vom 29. März 1764 im Weiten. 417°
Es dienet Euch aljo zu Eurer Direction, daß, da nach dem
$ 10 Rum. 5 ganz deutlich vorgeschrieben ift, daß vom 1. Junii 1764
an bei allen und jeden Geldzahlungen, wozu die Verbindung vor
dem 1. Junii c. contrabieret ift, vor allen Dingen die fchuldige Geld-
jumme auf den nunmehro wiederhergeftellten Münzfuß reduciret
werden muß, zu diefem Ende die auch dafelbjt deutlich allegierte
Tabelle sub Lit. E verfertiget ift, nach welcher ein jeder ausrechnen
fann, wie viel er anjegt [in dem] nach dem wieder bergeftellten Münz-
fuß ausgeprägten Gelde für eine ehedem auf andere Münzjorten
eingegangene Verbindung zahlen muß. Dieſe Tabelle ift der wahre
Maßſtab, nach welchem alfo die jet in dem nach dem wieder her-
gejtellten Münzfuß ausgeprägten Gelde zu zahlende quanta abge-
mejjen und ausgerechnet werden müfjen, wohingegen in denen
Tabellen sub A et B denen, in fo weit fie noch in natura eriftieren,
reducierten Münzforten nur derjenige Wert beftimmet worden, nad)
weldhem fie zum Umjchmelzen in Unjere Münzen gebracht werden
jollen, und daher auch nur nad) diefem Wert von der Hand in den
Kaſſen, au) unter Barticuliers um des willen anzunehmen verftattet
wird, weil fie täglich für eben diefen Wert, nicht aber Höher, in
Unfere Münzen einzubringen und anzuwenden find.
Diefes vorausgefeßt, jo bleibet ad Num. 6 der Punkt nur
erheblich, daß in der Tabelle sub E verjchiedener Münzforten gar
nicht Erwähnung gefchehen, in welchen doch in dortigen Provincien
viel Contracte und Verbindungen gefchehen, bejonders die Zandes-
ſchulden contrahieret worden, jo daß eines Teils es an einem ge—
wiffen Maßftab fehlet, nach welchem die in denen in der Tabelle E
unbenannten Münzforten gefchloffene Verbindungen und obligationes
in dem jet neuen nach dem wieder hergeftellten Münzfuß ausge-
prägten Gelde zu präftieren, andern Teils diefe Beitimmung einen
jehr wichtigen Einfluß in die große Summe der Landesjchulden Hat.
Allerdings ift zwar befannt, daß hauptſächlich nur in einem
Teil der Graflchaft Mark verfchiedene derer in der Tabelle sub E
Num. 2, 3, 4, 8, 9, 10, 11 benannten Münzjorten während des
Krieges kurfieret und, in fo weit Verbindungen auf diefe Münzjorten
dajelbft gejchloffen, diefe Tabelle darunter zur Richtſchnur dienen
fann, in Cleve, Meurs und übrigen dortigen Provinzien aber Die
Acta Borussica. Munzweſen III. 27
418 Nr. 90, 91. — 25. Juni — 4. Juli 1764.
Contracte und Obligationen auf andere Münzſorten vermutlich ge—
richtet ſein werden.
Euch muß aber ſolches und in was für verſchiedene Münz⸗
ſorten und von welcher Epoque an eigentlich die Contracte und
Seld-obligationes entweder ausdrüdli und wenn eher gefchlofjen
oder was unter unbeftimnten Ausdrücken verjtanden worden, be=
fannt fein. Ihr Habet aljo gemeinschaftlich de concert mit der
Landescredit-Commilfion und Deputierten der Landftände, auch mit
Buziehung einiger Münzverftändigen, jo von dem wahren Münz-
wert und der Discrepanz der verjchiedenen Münzforten gründlich
zu urteilen im Stande, ohne Zeitverluft einen Entwurf zu machen,
was in der Tabelle sub Lit. E in Anfehung dortiger Brovincien
annoch zu fupplieren, auch in dem $ 10 ratione des einen oder
andern numeri desfelben Sphi durch eine auf dortige Umftände pafjende
öffentliche Declaration zu ändern wäre und zu inferieren fei, aud)
dabei auf die Landes-, Anıter- und Städtefchulden und die dabei auf
leßterm Landtage zum Soutien des Öffentlichen, auf alle Weife zu
befördernden Kredit genommene principia wegen der Münzforten
hauptſächlich mit Neflerion zu nehmen und alles diejes mit Eurem
mit rationibus begleiteten Gutachten zur Approbation einzufenden.
Die sub Num. 7 des Berichts noch befonders Ddefiderierte
und in dem Edict $ 10 Num. 16 allegierte Verordnung wegen
der Privatpächter ijt eine unter dem 2. Mart. 1764 emanierte
Declaration des 8 VII des Edictd vom 21. April 1763, jo aber
auf dortige Lande gar nicht gehet, da wegen dortiger Pächter be—
ſondere Berfafjungen find, und wird es alfo, da das Edict vom
21. April 1763 felbft alldort nicht publicieret ift, auch der Über-
fendung dieſer Declaration an Euch nicht bedürfen.
90. Deharge für den Schlagfhaß 1762/63 für die Münz—
unternehmer Ephraim und Big.
Berlin, 25. Juni 1764.
Abſchrift. R. 163, Nr. 9.
Nachdem die gewefene Münzentrepreneurs Ephraim und Söhne,
auch Daniel Itzig vermöge der mit ihnen gefchlofjenen Contracte in
denen Jahren 1762 et: 1763 wegen der übernommenen Ausmünzung
Schlagſchatz 1762/63. 419
den ftipulirten Schlagjchab, und zwar in anno 1762 mit 4100000 Rthlr.
‚und in anno 1763 mit 2100000 Rthlr. gemäß anliegendem Attejt
des Geheimen Kath Köppen in nachjtehenden Sorten richtig abge-
führet haben, nämlich: |
in ſächſiſchen Us - » » 2 2 ....1794000 Rthlr.
a R 2- und 1-Gr.-Stüden.. 1896000 „
„neuen Auguftdor . - -» » 2... 410000 „
Summa 4100000 Rthlr. pro
„anno 1762, und
1000000 Rthlr. in preußijchen '/,, und 1 Gr.-Stüden
1100000 „ ,„ jächfiichen 2- und 1-Gr.-Stüden
Sa. 2100000 Kthlr. pro anno 17683,
desgleichen 150000 Rthlr.?) in fächfiichen '/; vor die aller-
gnädigjt accordirte Combinirung der Plön- und Streligfchen Münzen,
wie auch 100000 Rthlr. in ſächſiſchen ?/,, und Neuen Augujt-
d’or vor die von ©. K. M. concedirte Bezahlung der aus dem
Contract von 1761 rüdjtändig gewefenen 1450000 Rthlr. fächfilche "/z,
jo quittiren ©. 8. M. vorgedadhte Münzentrepreneurg über
die richtige Bezahlung der Sehe Millionen und zmweimalhundert
Tauſend Rthlr. Schlagefhag und über Zweimalhundertundfünfzig
[Tauſend] Rihlr. ertraordinäre Zahlung in denen benannten Sorten
und dechargiren jelbige wegen aller diejerhalb weiter zu machenden
Anſprüche. |
— — — —
91. Bericht des Generalfiskals d’Anieres über das Agio
der Friedrichsdor.
Berlin, 4. Juli 1764.
Urſchrift. Tit. XVI, 20.
Es ereignen ſich täglich Fälle, wo Kaufleute und andere bei
mir anfragen, ob es erlaubt ſei, einen Wechſelkurs zwiſchen gute
Fridrichsd'or und jetziges Silberfurant zu ftäieren. Bis dato habe
ich niemanden positive bejcheiden fünnen und mic) genötiget ge=
jeben, diejenigen, die fich bei mir gemeldet, zu warnen, daß fie fich
für Schaden hüten möchten, indem das Agiotieren mit diefen Münz-
1) Randbemerkung: „Sind pro 1762 zur Einnahme gebracht“.
27*
420 Nr. 91. — 4. Juli 1764.
jorten verboten zu fein fcheine. Denn, wenn in den Münzedict
$ 11 ratio des verbotenen Agiotierens zum Theil darinnen ge=
jeget wird, |
daß die Proportion zwilchen Gold und Silber genau beob-
achtet worden,
jo halte ich dafür, daß der Legislator bei diefem $ das
Agiotieren zwiſchen preußifches gutes Gold und das neue Silber-
geld de 1764 vor Augen gehabt haben müfje, widrigen Falls diefe
ratio legis auf die dispositionem legis nicht wohl quadrieren würde.
Sndefjen bin ich doch der... Meinung, daß denen Unter-
thanen bierunter freie Hand gelaffen werden fünne, und zwar gründe
mic in folgenden Anmerkungen:
1. ift nirgends in dem Münzedict ein deutliches Verbot zu finden,
Gold gegen Silbergeld mit einem billigen Agio umzujegen;
vielmehr wird
2. in gedachten $ 11 lediglich der Wucher mit Agiotieren verboten;
nun ift zwar fein Wucher zuzugeben, wenn aber die Natur der
Dinge ein Agio erfodert, wie ich unten nachweijen werde, daß
bier der Fall ift, fo muß doch wohl das Agio, in jofern fein
Wucher damit verknüpft ift, nachgelaffen werden;
3. kann doc) wohl eine Einrichtung nicht an und vor fich ſelbſt
Ihädlich fein, die in der ganzen Welt in allen Handelsplägen
ftattfindet. Nun zeigen die Leipziger, Hamburger und andere
Wechſelkurſe zur Gnüge, daß eines Teils den Kaufleuten in
Anjehung der Münzforten die Hände nicht gebunden werden,
andern Teil® auch das Gold mit unferm Silbergeld al pari
nicht erhalten werden Tann, da das fächfilche Geld, welches um
5°/, netto befjer als unſers geprägt ift, demohngeachtet 1, auch
1!/, und 1?/, gegen Gold verlieret;
4. ftehet nicht zu beforgen, daß das Agiotieren mit diefen Miünz-
jorten zu weit getrieben werde, indem die Umſtände feit dem
vorigen Jahr file jehr geändert, dag Münzweſen den großen
Veränderungen nicht mehr ausgefeget ift, der Tyremde zu unjern
Münzforten ein Vertrauen gewinnen wird, der Unterthban auch
fich nicht mehr gezwungen fiehet, nad) des Juden und Banquier
Willführ ein oder die andere Münzforten von demjelben zu
Das Agio der Friedrichsdor. 42]
faufen, indem ex größtenteils eine jo gut wie die andere wird
brauchen und nüßen können;
5. wird durch das Verbot, Gold gegen Silber mit Agio umzufegen,
der Untertban, der Silber hat und preußifches Geld entweder
für die k. Kaſſen oder ſonſt Schaffen muß, gar nicht fublevieret,
jondern vielmehr dem Wucher noch mehr erponieret: denn e8
ift offenbar,. daß ihm fein Menſch das Gold für fein Silber-
geld al pari geben wird, mithin wird er fremdes, als franzöfifch
oder braunfchweigifch Gold (welches in der ganzen Welt mit
dem Fridrichsd'or in eben demjelben Wert gehalten wird) nach
dem Kurs & 6 Procent zu Er., wofür er auch Fridrichgb’or
haben könnte, wenn das Ugio erlaubt würde, da feine ratio
disparitatis vorhanden, faufen und dieſes fremde Gold hienächft
gegen gute Fridrichs’dor mit /, Procent Provifion wieder um-
jegen müfjen. Der Verluft ift mithin doch immer von 61/, Pro-
cent, und der Unterthon würde wenigſtens dieſes */, Procent
den Juden oder Banquiers nicht zu geben gendtiget fein, wenn
ihm freie Hand gelaffen würde.
Im Gegenteil wird der Unterthan, der von E. 8. M. Geld
befommen oder fonft welches befitet, feinen Menfchen finden,
der ihm dafür fremdes Geld giebet, indem ein jeder das fremde
Geld, welches er mit Profit verwechjeln kann, höher halten
wird als das preußifche, mit welchem er nichts profitieren
darf, mithin wird der Unterthan, der den Fridrichsd'or, wenn
er ihn haben muß, mit 5 Rthlr. 8 Gr. bezahblet, eben den-
jelben nur für 5 Rthlr. ausgeben können;
6. ift nicht abzujehen, was €. 8. M. dabei gewinnen fünnen, daß
Gold und Silber in einem Werte bleiben. Wer nach den
Edicten nicht genötigt ift, für feine Abgaben Gold zu zahlen,
wird gewiß in die Kafjen feines bringen, wenn auch gleich das
Agiotieren gänzlich verboten wird;
7. ift e8 nicht möglich, daß E. K. M. in Abficht auf die Fremden
dabei gewinnen können; vielmehr find Fälle möglich, wo der
Fremde gewinnen und das Land verlieren wird.
Wenn der Untertfan mit den Fremden handelt, find entweder
beide im Lande, oder beide außerhalb Landes, oder der Fremde
außerhalb Landes und der Untertban im Lande.
422 Nr. 92, 93. — 23. Zuli 1764.
In den beiden legtern Fällen wird feiner was gewinnen oder
verlieren, weil das Verbot fich jo weit nicht erftreden kann.
Im erftern Sal aber ift es offenbar, daß der Fremde, Der
den Fridrihsd’or an dem Orte, woher er kommt, befjer als bier
nutzen kann, feine mitgebracht haben, mithin auch, damit nicht zahlen
wird; jollte e8 aber gefchehen, daß der Unterthan ihm Friedrichsd'or
zahlete, fo würde er ihm folche vor 5 Rthlr. geben müfjen, und der
Fremde würde einen Balenr von 5 Rthlr. 8 Gr. mitnehmen, wofür
er im Lande nur 5 Rthlr. ließe.
Wäre ich ein Hamburger Kaufmann, jo würde ich gegenwärtig
Briefe auf Berlin in Silberfurant kaufen und meinem Commiſſionair
allhie ordre geben, dieſes Silbergeld gegen Fridrichsd'or mit 1, 2,
auch 39%/, Verluft unter der Hand umzujegen, wozu fich viele Leute
verftehen würden, indem nicht ein jeder das Gold außerhalb Landes
ſchicken kann, und wobei ich allemal 3, 4 und 5 Procent gewinnen
würde. Schwerlich könnte Diejes entdect werden, und am Ende,
wenn es herausfäme, jo würde zwar mein Commilfionair und der-
jenige, der mit ihm gewechlelt, beftrafet werden, ich aber würde
ohne Strafe wegfommen, und das Land würde immer eben fo viel
verloren Haben, als ich gewonnen hätte.
92. Devalvation, nach der die reduzierten Münzſorten von den
Königsberger Lieferanten genommen werden.
Königsbergſche Gelehrte und politifche Zeitungen. 49. Stüd. 20. Juli 1764.
HH. Gr. Gr. Bl.
Mittelauguftd’or . . . 10 10 1Ggr. von 1763 ......1 2
Friedrichsd'or v. 1755—57 Be N 10: 10: 4. ...valte: u. 8 ou 22
Auguftd’or neue von 1758 5 —
Preußgifhe A Tyumpfe . . . 11 1
Brandenb. 8 Gr. vom Grau- Gr. fl. Schwerdt dito von 1755-58. . 13 2
manſchen Fuß 1750—57 25 — Kahllöpfe dito von 1751-55 . 13 1
8 Ggr., XII Mariengr. und 3 dito und Kronfehfer mtE. . 4 1
einen Thaler . 18 — Kronſechſer mit .... 3 2
4 Gar., 6 Mariengr. I — Sechſer von 1763 werben bis dato in
4 Ggr., alte Graumanſche aus Kaſſen angenommen und folglich vor der
gefippte . 12 — Hand nicht geſchmolzen.
2 Ggr., alte Graumanſche aus.
gekippte ... 6 — Ruſſiſche 3 einen Thaler . . 20 —
2 Ggr. von 1763 4 1 6 einen Thaler... ...10 —
Devalvation des Kriegsgeldes. 423
Gr. Be Gr. Bi
18ner 22 13 1 3fteuer . 2. 2 2 2 — 2
(532 ur u u u Er pe 3: 2. »E OBE e eeete 1 —
BUDGET... 0 2 — |
2 11 Bernburger, Mecklenburger
Fr — 209 und ſchwediſche 8 Ggr. . . 10 —
Schillinge 2 für 1 preuß. BI. . a i —
J —
Sächſiſche 8 Ggr...... 11 1 |
Tumpfe. 2 2 2 2. 4 — ÜElbinger Schilling 4 Etüd für einen
DB: ol u aa a ee 1 1 preuß. Schilling.
Was große Poſten anbetrifft, jelbige werden geſchmolzen und
nach dem innern Werth bei hiefiger f. Münze angenommen; was
aber Eleinere Boten unter 400 Rthlr., werden an die GSilber-
lieferanten abgeliefert; dabei aber jedoch zu objerviren, Daß nad)
allerhöchfter ordre folgende Sorten in der f. Münze a ge⸗
ſchmolzen und abgeliefert werden:
1. Preuß. 8 Ggr., 3 einen Rthlr., XII Mariengroſchen, Kahlköpfige,
Schwerd- und ruſſiſche 18ner, Graumanſche 4 Ggr. Stück und
Ruſſiſche halbe Gulden.
. Ruſſiſche Gulden aparte.
. Achtzehner von 1758 aparte.
. Brandenburgfche Gulden nach dem Graumanjchen Fuß aparte.
. Bweigutegrojchenftüc ober Achtehalbers Graumanſchen Fuß
aparte.
6. Sächſiſche, Medlenburgiche, Schwedfche, Bernburgjche zc. zc. Gulden,
halbe Gulden, Achthalber, 1 Ggr. werden zuſammengeſchmolzen.
Königsberg, 18. Juni 1764.
Königl. Preuß. Münz- -Comtoir.
. OD
95. Kontrakt des Generalnünzdireftors Krönde mit den Gebrüder
Ephraim über die Affinierung in Amjterdam.
Berlin, 23. Juli 1764.
Abſchrift. Tit. XXXIL, 6.
Da e3 denen f. Münzen bis dato noch an feinem Silber zu
Ausprägung neuen Courantgeldes, insbeſondere aber zu ſchweren
424 Nr. 93. — 24. Juli 1764.
Sorten, mangelt, und aus denen im Lande vorhandenen, größten-
theils geringhaltigen reducirten Geldern ohne Zujaß feinern Silbers
faum die kleineſte Scheidemünzen nach dem jebigen Münzfuß ge—
präget werden können, die hiefige Silber-Affinerien aud) aus erheb-
lichen Urjachen bishero an finirtem Silber nicht fo viel wie Die
Münzen benöthiget zu liefern im Stande gewejen, fo ift zwijchen
dem f. Münzdirector Krönde an einem und dem Ephraim Beitel,
auh Benjamin Beitel Ephraim am andern Theile folgender, vors
erfte auf drei Monate gültiger Silberlieferungs-Contract wohl-
bedächtig verabredet und, alle Punkte aufs genauefte zu erfüllen,
beichloffen worden.
1.
Es conjentiret gedachter Münzdirector darin, daß die Ephraim
Beitel und Benjamin Veitel Ephraim nicht nur ihr anito allhier
vorräthig habendes beträchtliche Quantum an geringhaltigen Sorten,
welche jedoch nicht über Alöthigen Gehalt fein müfjen, jondern auch
dasjenige, was ihnen innerhalb bemeldeten drei Monaten, und alfo
bi8 den 23. Octobris a. c., an nurgedachten Sorten aus ſämmt—
lichen föniglichen Landen zum Verkauf gebracht wird, nach Amſter—
dam fenden und folches in ihres resp. Vetters und Schwieger—
vater Levin Moies Philipp Affinerie daſelbſt affiniren laſſen
fönnen. Damit auch mehrbejagte Gelder durch die Föniglichen
Staaten zu Wafjer und zu Lande überall ohngehindert paffiret und
nicht angehalten werden mögen, jo will der Director Krönde, fo
oft ein Transport folcher Geldfäffer abgehet, einen Paß ausftellen
und felbige, wann die Gelder vorhero durch einen Münzofficianten
in Augenjchein genommen und auf dem hiefigen Padhof gewogen
worden, mit dem Münzpetichaft verfiegeln lafjen.
2.
Dagegen machen ſich der Ephraim Veitel und Benjamin Beitel
Ephraim verbindlih, wann und wie viel fie an feinem Silber in
bemeldeten unter 4löthig haltenden Sorten nach Amfterdam ab-
fenden, e8 jedesmal dem Münzdirector Krönde anzuzeigen und eben
fo viel fein in feinirten Silberbarren, wie fie von bier ausgefandt,
in welchen Barren die Mark brutto 15 Loth 10 bis 16 Grän fein
halten, dabei gejchmeidig, rein und ohne Bleihalt fein foll, fowol
zu denen hieſigen als andere königlich preußifchen Münzen, jedoch)
Affinierungstontraft. 495
nach ihrer, derer Ephraims convenience, und zwar nach dem von
S. 8. M. feitgefegten Preis a 13 Thaler für jede Mark fein
Silber, in neuem Courantgelde, abzuliefern.
3.
Berfprechen der Ephraim Veitel und Benjamin Beitel Ephraim,
daß, ob fie gleich zu einem gewiſſen quanto feinen Silbers fich ver-
bindlih zu machen, Bedenken Haben, fie doch jolche Ablieferung
nad aller Möglichkeit pouffiren und dem Mangel an feinem Silber
bei denen königlichen Münzen, jo viel in ihrem Vermögen ftehet,
abhelfen wollen. |
4.
Engagiren fich die p. Ephraims, jobald ihre hiefige Silber-
Affinerie im Stande fein wird, von denen Münz-Lieferanten nach—
jpecificirte reducirte Geldforten nad) den hierbeigefügten Gehalt,
nämlich:
Loth Grän
Preuß. 1 Grojhen-Stüde von 1763 . a3 11%
„ 3 Kreuzer-Stüde „ 1763 . a3 2
„» 6 Pfennig:Stüde „ 1763 . a1 15
„ 1 8reuzger-Stüde „ 1763 . a1 121%
Sächſiſche 2 Srojchen-Stüde. . . a2 3
. 6 Kreuzer-Stüde . a1 16
z 1 Srofchen-Stüde . à 1 15 und
: 3 Rreuzer-Stüde . a1 16,
die unter 4 Loth Haltige Silberbarren aber nad) dem Gehalt, wie
fie die königliche Münzwardeins probiret Haben, zum Feiniren
anzunehmen.
5.
Beſcheiden ſich die p. Ephraims, daß das von ihnen zu denen
k. Münzen zurückgelieferte finirte Barrenſilber nicht nach der hollän—
diſchen Probe, ſondern ſo, wie die vereidete k. Münzwaradeins
ſolche Barren im wirklichen Gehalt befinden, angerechnet und be—
zahlet werde. Wie denn beſagten Guardeins aufgegeben werden
wird, mehrgedachte Silberbarren mit aller Accurateſſe zu probiren;
bei entſtehender Differenz aber ſollen die Proben verſchicket und von
2 bis 3 f. Wardeins probiret werden.
426 Nr. 93, 94. — 23.--26. Yuli 1764.
6. Ä
Will der Münzdirector Krönde bei denen k. Münzlafjen Die
Verfügung machen, daß die Ephraims die Bezahlung für ihr ge—
liefertes feine Silber pro Mark 13 Rthlr. in den ſchwereſten Sorten,
welche in denen Münzen ausgepräget werden, successive erhalten
ſollen, und zwar bdergeftalt, daß der Reſt von jeder Ablieferung
längftens innerhalb 14 Tagen völlig berichtiget jei.
7.
Verſichert der Münzdirector Kröncke, binnen mehrerwähnten
3 Monaten außer denen p. Ephraims keinen Münzlieferanten noch
ſonſten jemand anders die Erlaubniß zu verſtatten, geringhaltige
Geldſorten zum Feiniren nach Holland und Hamburg abzuſenden;
jedoch bleibet es denen Gebrüdern Schwartz in Magdeburg frei, in
dortiger Provinz und im Fürſtenthum Halberſtadt die geringhaltigen
Gelder aufkaufen zu laſſen und ſelbige nach geſchehener Anzeige an
den Magdeburgſchen Münzdirector Wanney und [mit] von demſelben
erhaltenen Päſſen nach dem Harz oder Braunſchweig zum Finiren
abzuſenden.
| 8. |
Wollen die Gebrüdere Ephraims fich äußerſt angelegen jein
laſſen, die Hiefige Silber-Affinerie bis den 23. Octobris a. c. in
ſolchem Stand zu bringen, daß fie nicht mehr nöthig haben, von
bier aus Schlechte Sorten nach der Amfterdamer Affinerie zu ſchicken.
9.
Verſenden die p. Ephraims die unter 4 Loth fein haltende
reducirte Gelder für ihre eigene Rechnung, zahlen dafür die Frachten
und Poſtporto, jo daß die k. Münzen nicht die mindeſte Unkoſten
deshalb Haben müſſen; inzwifchen fommen ihnen die allergnädigft
bewilligte Poft-beneficia, nämlich das Porto für befagte Gelder, im-
gleichen für das finirte Silber, wenn legtere® an die f. Münz-
comptoirs adreffiret ift, nach der Victualientare zu bezahlen, jo wie
andern Münzlieferanten zu Statten; wobei jedoch zu bemerfen, daß,
wann die k. Boftämter Beimagen zum Transport folcher Gelder
oder Silber anzunehmen gemüßiget feind, alsdann nad) der gegen-
wärtigen Einrichtung dag Duplum der Victualientare entrichtet wird.
Affinierungstontraft. — Kurs der Königsberger Münzen. 497
94. Bericht des Beneralmünzdireftors HKrönde über den Kurs der
preußifchen Provinzialmünzen.
Berlin, 26. Juli 1764.
Urſchrift. Tit. XVIII, 9.
Da Ein hohes General- p. Direktorium inhalts der an mich
hochgeneigteft abgelafjenen Zufchrift vom 19. hujus (welche mir am
24. infinuiret worden) über den von der k. Königsbergifchen SKrieges-
und Domänenfammer unterm 30. m. p. abgeftatteten und in Ab-
ſchrift mir zugefertigten Bericht, worin diejelbe die von ihr ge—
troffene Verfügung angezeiget, daß vor der Hand Fein neues in
dafiger Münze ausgeprägtes Geld aus dem Lande gelafjen, ingleichen,
daß denen außer Cours gejegten preußifchen Achtzehnern bis 1757
inclusive der Cours nach einem proportionirlichen Werth, und zwar
jo, wie der Danziger Magijtrat jelbige in dem jüngſthin emanirten
Avertiſſement gejchäget, verftattet werden joll, mein Sentiment zu
verlangen geruhet, jo habe hiermit ganz gehorſamſt anzuzeigen nicht
ermangeln follen, daß, was die Ausfuhre der neu geprägten Gelder
betrifft, durch die von gedachter Ef. p. Kammer deshalb gemachte ein—
feitige Verfügung die dortige Münze in furzer Zeit außer Stand
gejeget jein wird, neu Courantgeld auszumünzen. Denn wanı man
denen Lieferanten, welche ich mit vielen Perſuaſionen dazu vermodht,
daß fie die Königsbergiſche Münze von außerhalb Landes mit dem
unentbehrlichen feinen Silber fourniret, ohne welches diefe Münze
faft nichts wie Scheidemünze nach dem jetigen Münzfuß ausprägen
fönnte, nicht erlauben will, mit dem dafür erhaltenen neuen Gelde
- Nemeffen zu machen oder Tratten zu deden p., kurz, ihre creditores
nach ihrer convenience zu befriedigen, zumal da befagten Lieferanten
bei.folchen Silberlieferungen wenig und faft gar fein Vortheil übrig
bleibt, jo bin ich nicht vermögend, bei dem zu Königsberg über-
triebenen hohen Wechjelcours die Münze daſelbſt in Activität zu er-
Halten, und bei jo bewandten Umftänden müſſen alle feine Silber-
lieferungen dort gänzlich cejfiren, dahero ich mich auch aller Ver—
antwortung entjage, wann die von ©. K. M. fo fehr preifirte
Ausmünzung daſelbſt in Steden kommt, und dürfte alsdann das
Königreih) Preußen um jo weniger mit neuem Gelde verliehen
werden fünnen; ja die dortige ganze Handlung wird durch die in—
428 Nr. 94. — 26. Juli 1764.
bibirte Ausfuhre des mehrerwähnten neuen Geldes gefperret und
müßte merklich leiden, wann folches nicht bald remediret würde.
Anlangend des von angeführter k. p. Kammer wegen der
außer Cours gejeßten preußifchen Achtzehner bis 1757 inclusive
gethanen Vorfchlages, jo überlafje Eines hohen General- p. Directorii
weifer Beurtbeilung, ob ein fouveräner Staat die willfürlihde Münz-
gejege der Stadt Danzig, welche die auswärtige Geldforten, jo oft
fie es für gut findet, abwürdiget oder erhöhet, zum Maßftod nehmen
und ſich darnach reguliren fünne. Folgende Anmerkung wird zum
Beweis dienen.
Anno 1760 devalvirte diefe Stadt in ihrer herausgegebenen
Verhältniß-Tabelle vorbemeldete bis 1757 inclusive ausgeprägte
preußifche Achtzehner gegen ihr fogenanntes Courant 41/, bi8 A pro
cento zu gering, indem fie ein folches 18 Grofchen-Stüf nur zu
17 Groſchen anrecdjnete, da doͤch die Danziger Tympfe oder Acht-
zehner im Valeur nicht im mindeften befjer als die bis 1754 inclu-
sive auögeprägte preußifche Tympfe find; die preußiichen Tympfe
von 1755 bis 1757 Hingegen find wirklich über 1 Procent befjer
wie die Danziger 30 Grofchen-, 3 Procent befjer wie ihre Tympfe
oder 18 Groſchen- und 9 Procent befjer wie deren 6 Grojchen-
Stüde. Gleichwohl nennet mehrgedachte Stadt Danzig vorerwähnte
ihre jo fehr gegen einander differirende 30, 18 und 6 Grojchen-
Stüde überhaupt Courantgeld und äftimiret darnach das auswärtige
Geld. Wie deutlich erhellet hieraus nicht, welche eigennügige Ab—
figten Ddiefelbe bei Abwürdigung oft angeführter preußifcher Acht-
zehner bis 1757 gehabt! Und dadurch ift es diefer Stadt gelungen,
daß fie feit anno 1760 den Wechjelcours auf Amfterdam und Ham—
burg 2 bis 3 pro cento mehr zu ihrem Faveur wie Königsberg
erhalten. Wie könnte man aber wohl nunmehro, da fie es ihrer
Convenienz wieder gemäß findet, die preußiſchen Achtzehner big
1757 vor voll anzunehmen, fich verleiten laffen, die Königl. preußi-
Ihe Münzverfaſſung darnach einzurichten!
Damit aber denen Klagen, welche man in Preußen außer dem
Mangel des neuen Geldes auch über die in denen dem Münzebict
vom 29. Martii a. c. beigefügten NReductionstabellen nicht Binläng-
Kurs der Königsberger Münzen. 429
lich gefundene Sorten führet, nach Möglichkeit mehr abgeholfen
werde, fo habe, um von meinem Theile mit beizutragen, noch eine
anderweite Neductiong- und Gewichtstabelle über die in gedachter
Provinz circulirende fogenannte Kopftympfe von 1751 bis 1754
inclusive, wie auch Schwerttympfe von 1756 bis 1757 inclusive
angefertiget, welche Einem hohen General⸗ p. Directorio hierbei
ganz gehorjamft überreiche, nicht zweifelnd, Hochdafjelbe wird dieje .
Tabellen approbiren und die f. Kammer zu Königsberg inftruiren
loffen, daß darnach erwähnte Tympfe oder Achtzehner vor der Hand
bei denen E. Kaffen und im Handel und Wandel, aber nicht vor
ausländische Wechjel, ftatt neuen Courantgeldes angenommen werden.
Einen höheren Werth Habe ich ſolchen Achtzehnern in Betracht der
von ©. 8. M. höchftgeordneten Silberpreife nicht bejtimmen können,
und Einem hohen General-Directorio ift der Hauptzwed, den ich
. S. 8. M. Intention gemäß bei der Muaminung beobachten
muß, nicht unbelannt.
Die in anno 1755 geprägte Achtzehner babe ich wegen der
differenten Ausmünzung?!) in gedachten Tabellen nicht mit aufführen
können, und find felbige in anfehnlichen Summen zur Münze, en
detail aber denen Münzlieferanten abzuliefern. |
Zugleich nehme mir die Treiheit, Ein hohes General⸗ p-
Directorium ganz gehorfamft zu bitten, der k. Königsbergiſchen
p. Kammer aufgeben zu lafjen, daß fie
100 Thaler Danziger 30 Grojchen-Stüde,
10° „ : Achtzehner und
100° „ : Sedjer,
fo wie diefe Sorten dort rouliren, jede befonders in dafiger Münze
netto wiegen, einfchmelzen und probiren lafje und von deren Be-
finden Bericht abftatte; worliber mich hiernächſt Hochgeneigteft zu
beicheiden bitte, um erwähntes jebiges Danziger Geld gegen preußi-
ſches neu Courant richtig proportioniren zu laſſen.
1) ©. Band II, ©. 255, 256, 548.
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431
Reduktions- und Gemwichtötabelle der Königsberger Münzen.
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432 Nr. 95. — 30. Zuli 1764.
95. Gutachten des Generalmünzdireftors Krönde über Einwechfelung
von Bold: gegen Silbergeld.
Berlin, 30. Juli 1764
und Entfcheidung des Staatsminifteriums.
Urſchriften. Tit. XVI, 20.
Da Ein Hohes Geheimes Etats- und Juftiz-Minifterium mit
deſſen . . Zufchrift vom 17. dieſes (welche erſt am 27. zu erhalten
die Ehre gehabt) des General-Fiscal® Herrn d’Anieres Vorſtellung
vom 4. ejusd. wegen eines zwijchen guten Friedrichsd'or und
jegigen furanten Silbergeldes zu ftatuierenden Wechſel-Kurſes zu—
fertigen lafjen und ein Gutachten darüber zu verlangen gerubet, als
habe dieſem zufolge hiermit . . einberichten jollen, wie ich des ge—
dachten p. Herrn d’Anieres angeführte Urſachen, warum Die
Zahlungen der guten Friedrichsd'or mit dem Silbergelde von 1764
im Handel und Wandel nicht pari gejchehen künnen, meinen Beifall
geben muß, und gründen fich felbige würklich auf die Erfahrung.
Ein . . Minifterium wolle fih annoch zu erinnern geruben,
wie ich bereit$ im Januario a. c., da auf höchſter ordre die sub-
stantialia zum emanierten Münzedift von 29. Martii a. c. ent⸗
worfen und übergeben mußte, . . angetragen, daß, obgleich ein guter
Friedrichsd'or bei denen k. Kaſſen nicht höher wie 5 tal. anzunehmen
jei, dennoch ein folder im Handel und Wandel 5 tal. 4 bis 6 ©r.,
das ift bi8 5 pro cento höher wie das neue Silbergeld äftimieret
werden könnte.
Borerwähnten Antrag gründete ich auf folgende Säge:
1. daß die geprägte Gold-Species faft aller Orten in Europa
von denen handelnden Nationen, Portugal ausgenommen, nicht
als Geld, jondern wie eine Waare betrachtet werden, die dem
Steigen und Fallen des Wechjelfurjes unteriworfen, bei welchen
aljo ein Agio ftattfinden muß;
2. weil die Proportion zwiſchen Gold- und Silbergeld in Europa
wie 1 gegen 14 bis 15 ftehet, bei der k. preußiichen Aus—
münzung von 1750 aber das Gold gegen Neichsthaler wie 1
13798), 000 angenommen und feftgejeget wurde, welche Verhält-
niß auch nach der gegenwärtigen Münzverfafjung bei denen 8,
4 und 2 Grojchen-Stüden beibehalten werden müſſen, jo
Das Agio der Friedrichddor. 433
würden die Ausländer wegen der merklichen und vor fie favo-
rablen Differenz unjerer bejtimmten Proportion zwilchen Gold-
und Silbergeld die erwünfchte Gelegenheit haben, den größejten
Zeil des in denen Löniglichen Staaten noch vorhandenen Goldes
successive an ſich zu ziehen, wann denen Friedrichsd'or nicht
ein höherer Wert wie dem GSilbergelde, mithin ein proportio-
nierlich Agio verjiattet werden jollte;
3. daß auch die Auswärtige während des lebten Kriege darauf
reflectieret haben müflen, daß das Gold viel bequemer wie
das Silber zu transportieren, daher fie daſſelbe ungleich höher
wie zu riedenzeiten laut Rurszettel geſchätzet. 8. E.:
Sn Hamburg anno 1755 den 21. Januarii galten die Fried—
rihsd’or nur 10 Mt. 21/, B in Banco und die Ducaten waren
21/, Procent jchlechter. Dagegen aber galten anno 1759 die Fried—
rihsd’or 11 ME. 12 DB Banco und die Ducaten wurden mit
10 Procent Avanço gegen Banco verwechſelt. Dieſes macht ein
Agio auf die Friedrichsd'or von 152/6 Procent und auf Die
Ducaten 128/, Procent.
Wenn demnach die einländiſche Kaufmannſchaft bei Gelegen—
heiten, da der Wechſelkurs in Golde für ſie favorable iſt, von denen
Auswärtigen profitieren ſoll, ſo muß ſie die Friedrichsd'or und
Ducaten nach ihrer convenience ein- und verwechſeln können, da
ſie im Gegentheil, wenn kein Agio, beſonders auf die Friedrichsd'or,
gegen Silbergeld zu nehmen oder zu geben erlaubt iſt, die beſte
Vortheile fahren laſſen muß.
Inzwiſchen überlaſſe dieſes alles Eines hohen Ministerii weiſen
Beurtheilung und Deciſion.
Conclusum: daß der General Fiscal hiernach zu beſcheiden,
daß ein Agio zwifchen denen guten und alten Friedrichsd'or nad
dem Münzfuß de anno 1764 und dem preußifchen Silbercurant
de anno 1764, jedoch niemals höher als bis höchſtens à 5 Procent
zu nehmen und zu geben zugelafjen und verjtattet werden fünne,
folglih) auch in denen Kurszettuln das Fursmäßige Agio hievon
jedesmal injerieret werden fünne, wie es fich dann auch von felbit
verftehe, daß in Anfehung der fremden unter königlichen Stempel
nicht ausgeprägten, noch unter denen in der Tabelle A et B redu=
Acta Borussica. Münziwefen IIL | 28
434 Nr. 96. — 9. Auguft 1764.
cierten Münzen das jedesmalige Agio nach dem Kurs in denen Kurs—
zettuln inferieret werden könne; dem Generalfiscal ftünde frei, diefe
Refolution druden zu laffen und deren Fiscalen befannt zu machen.
Communicetur des Herrn dv. Sclabbrendorff Excellenz et
notificetur fämtliden f. Domainenfammern. In cons. status des
30. Jul. 1764 in praesentia Derer 9. Ministrorum des General
Directorii Ercellengen. | Podewills.
— — —— —
96. Bericht des Generalmünzdirektors Krönde über die Königsberger
Devalvation und den Hurs Königsberger Münzen in Danszig.
Berlin, 9. Auguſt 1764.
Urſchrift. Tit. XVIII, 9.
Eines .. General- p. Directorii . . Zuſchrift vom 2. dieſes
zur .. Folge habe auf den dabei mir zugefertigten Bericht der k.
Königsbergifchen p. Kammer vom 27. m. p., worin diejelbe ihren
Zweifel äußert, ob bei Anfertigung der von dortigem Münz—
Comptoir ohne deren Vorbewußt in denen öffentlichen Zeitungen
befannt gemachten Devalvation,?!) wornad die reducirte Münzforten
in einzelnen Stüden von denen Lieferanten daſelbſt eingewechjelt
werden, die von ©. 8. M. . . feſtgeſetzte Silberpreife zum Funda—
ment genommen worden, hiermit anzuzeigen nicht ermangeln fjollen,
wie ich erwähnte Devalvation genau calculiret und gefunden, daß
jelbige nach denen Höchftgeordneten Silberpreifen eingerichtet ijt und
aljo dabei fein Bedenken ftattfindet.e Es würde aber bemeldeter
f. p. Rammer fchwer zu erweijen werden, daß die Münzlieferanten
bei Einwechjelung derer darin fpecificirten Sorten durchgängig big
5 pro cento profitiren; denn wenn auch jelbigen bei denen ſchweren
Stüden einiger Bortheil übrig bleiben möchte, jo haben fie dagegen
einen Berluft bei denen leichten und ausgewippten Stüden; dahero
meines Erachtens beides zujammengenommen und die Rechnung im
Durchſchnitt gemacht werden muß, wann man ein 1 richtige calculum
ziehen will.
Was nun den Druck mehrbeſagter Devalvation betrifft, ſo
habe den Königsbergiſchen Münzdirector v. Below bereits am
28. passato zur Verantwortung gezogen a ihm befragt, auf ee
1) ©. Nr. 92.
Königsberger und Danziger Devalvation. 435
Veranlaſſung oder ordre folches gefchehen, weil mir davon eben-
falls nichts bewußt war. Derjelbe entjchuldiget ſich damit: Der
Herr Kammerpräfident Domhardt habe ihm verfchiedenemal ange-
muthet, dergleichen genau ausgerechnete Devalvationstabelle anfertigen
zu lafjen, weil die Armuth fich beflaget, daß fie von denen Juden
und andern Lieferanten bei Verwechjelung einzelner reducirten Sorten
ſehr bevortheilet würde; und obgleich er, der p. v. Below, fich dazu
ungern entſchloſſen, den Werth einzelner, theils ſchweren, theilg
leichten Stüden Geldes feit zu beftimmen, indem folches eine difficile
Sade ſei, jo babe er fich dennoch auf wiederholtes Anhalten des
gedachten Herrn Präfidenten dazu rejolviret, die verlangte Deval-
vation entwerfen zu lafjen, welche er jedoch, ehe und bevor fie ge—
drudt worden, der dortigen k. p. Kammer zugeftellet hätte; und fügt
noch Hinzu, er habe geglaubt, daß, da folches eigentlich eine Münz—
fache jei, die Belanntmachung derfelben durch den Drud zu jeder-
manns Wiflenjchaft durch ihn oder das Münzcomptoir zu bejorgen
nöthig gewejen. Inzwiſchen ift mehrbejagtem Director v. Below
ein nachdrüdlicher Verweis wegen ſolchen eigenmächtig verfügten
Drud von mir gegeben und ihm zugleich) angedeutet worden, daß
er fünftig bei ohnausbleiblider Ahndung dergleichen nicht mehr
unternehmen fol.
Wann aber die E. p. Kammer in obbemeldetem ihren Bericht
aufs neue angeführet, daß die bis 1757 ausgeprägte preußijche Acht-
zehner in Danzig vor voll angenommen werden, beiliegende Wechjel-
couräzettel diefer Stadt aber, wovon einer vom 4. hujus, mithin
noch neu ift, das Gegentheil beweijen, indem erwähnte Achtzehner
mit 3 bi8 4 Brocent VBerluft gegen Danziger Geld aufgeführet find,
jo zweifle ich, daß diefelbe wegen der Gültigkeit ſolcher Achtzehner
dajelbft zuverläffige Nachricht erhalten, und beziehe mich übrigens
auf meine desfalls ganz gehorſamſt abgeftattete Relation vom
26. m. p.,!) worin ich mit mehrerem gemeldet, daß ich die von
S. K. M. .. regulirte Silberpreife zu alteriren und mehrbejagten
Tympfen einen höhern Werth beizulegen nicht vermögend bin, es
fei dann, oftgedachte k. Kammer verichaffe mir von Höchitderojelben
die Verficherung, daß Sie bei der Ausmünzung in Königsberg nichts
Iucriren wollen.
1) ©. Wr. 94.
28*
436 Nr. 97. — 13. Auguft 1764.
Cours van Wissels en Species.
Danzig, den 11. Jan., 7. July, 4. Aug. 1764.
(Auf gedrudten $ormularen.)
| 11. Jan. | 7. Jul. 4. Aug. |
Amsterdam . . . p£vls Bco | 377 3821, 3811, 40) Dage dato
Detto . : . %: «Davis: Do: 1'376 381'/, 3801 /5 70) „ er
Hamburg . . . . pRO. Beco | 157 | 162 1581/, 3) W dato
‘Detto ; % w ». „PBRG; Bco 1 156%%1 161'/, 158 6).
Köonigsbergen . & = nt — | p. Ct. damno
Nieuw. Saxse Tympfe . . .| — p. Ct. Agio
Dito Preusse Ditto . . . . 3 4 4 p. Ct. damno
Dito Ducaten van 1764. . . 1510 26 11 12% 11 1
Oude Dettos wigtige. . . . 10 |22 11 5] 10 1/24
Op !/; Louis dOrdo. .. .| 10 |5 10 |15|] 10 |15
Alb, DIN Aa se re 5 |10 5 9 5 9
Onwigtige Alb. D. . . . . 4 |24 4 241 4 24
Onart: Dettos ».- 3... ns 5 — 5 — 5b —
BRODRIEN 4". ee Re 4 I|17Y/ 4 |15 4 |15
Banco DaBlBi8 : 1. seien. 5b |18 5 18 5 !18
Fredericks d’Ors . . . ... 18 |15 18 211 18 |27
OBERE 18 |15 18 |211 18 122
ERIRBRR sl 2 te ee ch 21 — 2 —| 2 —
Nieuwe Saxse Daelers . . . 4 9 4 9 4 9
Daense Croonen . . ...14 |— 46 —* 46 — Jp. Ct. Agio
97. Inſtruktion für den Kammerpräfidenten Domhardt als Aufſeher
der Münze zu Königsberg.
Berlin, 135. Auguſt 1764.
Abſchrift. Tit. III, 1.
Nahdem S. K. M. in Preußen p. bewegender Urjachen
halber .. refolviret haben, dem Preußifchen Krieges- und Domänen-
fammer-PBräfidenten Domhardt infoweit die Aufficht über die Münze
zu Königsberg in Preußen mit aufzutragen, daß derjelbe alle dabei
ih etwa äußernde Unordnungen abftelle, auch darauf ſehe und
halte, daß die von Höchftdenenfelben bei dortiger Münze . . appro-
birte Verfafjungen, auch ertheilte oder noch zu ertheilende ordres in
1) Albertustaler.
Snftruftion für Domhardt als Nuffeher der Münze zu Königsberg. 437
allen Stüden exacte befolget werden, mithin die Münz-Bediente
ihr Devoir mit gebührendem Fleiß und Treue verrichten und Höchſt—
dero Intereſſe bei der gejegmäßigen Ausmünzung forgfältigft ob—
jerviren jollen und müfjen, auch alle Untreue und etwanige Nach—
läffigkeit von gedachten Münz-Bedienten, auch deren Unterfchleife
abgeftellet und vor das Fünftige völlig coupiret werden, als
committiren und befehlen .. ©. 8. M. Dero p. Dombardt hiermit
in Gnaden, daß derjelbe, um bierunter gehörig zu Werfe zu gehen, fich
1:
von dem dortigen Münz-Directore v. Below die instructiones fäınmt-
liher Münz-DOfficianten in copia geben laffe, um daraus erjehen zu
können, worinnen eines jeden- derjelben obliegende Pflichten und
Berrichtungen eigentlich beftehen, und ob denenjelben gehörig nach—
gelebet werde.
2.
Muß er, gedachter p. Domhardt, insbejondere darauf halten,
daß die Ausprägung derer neuen Gelder nach dem von S. K. M...
approbirten Münzfuße vom 10. Januarüi a. c. in Schrot und Korn
genau befolget werde, als wovon der dv. Below demjelben ebenfalls
eine vidimirte Abjchrift zu feiner Nachricht einhändigen muß; wie
er denn auch zu folchem Ende
8.
dem dortigen Münzmeiſter nachdrüdlich aufzugeben hat, daß dieſer
fih äußerft angelegen fein lafje, die Stüdlung derer nicht ajuftirten
Münzforten nah aller Möglichkeit zu egalifiren, damit in Zukunft
dabei nicht eine fo ftarfe Differenz wie bisher bemerfet werden kann.
Nicht weniger muß gedachter p. Domhardt
4.
dem Münzguardein einfchärfen, ſowohl die Metallproben von denen
Lieferanten als vornehmlich die legirte Tiegelproben von denen aus—
zumünzenden Geldjorten mit aller Accuratefje zu wardiren, daß
deren Gehalt richtig und vorangeführtemn Münzfuße conform aus—
falle. Berner lieget ihm ob,
5
die Kaffe des Münzrendanten in Beifein des p. v. Below wenigſtens
monatlich zu revidiren; wobei er darauf mit Acht haben muß, daß
438 Nr. 97, 98. — 13. Auguft 1764.
die Münzlieferanten nad) der Ordnung und jo wie fie geliefert
haben, bezahlet, auch außer denen gewöhnlichen Unkoſten und etat3-
mäßigen Befoldungen erwähnten Rendanten nichts in Ausgabe
pajliret werde. Was nun den Münzüberfchuß betrifft, jo muß
jelbiger zufolge der an den Münzdirector Krönde bereit8 unter dem
22. Junii a. c. ergangenen ordre von jedem Quartal erft nach Ab—
lauf des nächſten folgenden Quartals, 3. E. pro Junio, Julio et
Augusto a. c. mit Ausgang Novembris c., an bie General-Domänen=
taffe in Berlin eingefandt werden.
6.
Sit der Müngbuchhalter dahin anzuhalten, daß derfelbe nicht
nur den gewöhnlichen Monats-Ertract, jondern auch quartaliter
einen Abjchluß in triplo anfertige. Aus legterem muß nun ſowohl,
was an Metallen geliefert und an neuen Geldern gepräget worden,
als der nach Abzug derer Münzunfoften und Bejoldungen bleibende
Avanzo deutlich zu erjehen fein; da denn von dem Monat3-Ertracte
längfteng gegen den 9., und von dem Quartal-Abjchluffe gegen den
12. des folgenden Monats ein Eremplar an.. ©. K. M. um
eines an den Münzpdirector Krönde, laut ordre vom 18. Decembris
a. pr., von dem Directore v. Below ohnfehlbar eingefommen jein
muß. Das dritte Eremplar aber muß an den Kammerpräfidenten
Dombardt noch eher überliefert werden.
7.
Hat nurgedacdhter Kammerpräfident dahin mit zu jehen, daß eine
gute Deconomie bei der Königsbergichen [Münze] geführet und die
nicht nöthige Unkosten bejteng menagiret werden müfjen. Sollte nun
8.
mebhrbemeldeter p. Domhardt bemerken, daß bei der gegenwärtigen
Münzverfaffung, injoferne es in das Intereffe des Münzweſens ein=
Ihlägt und Hauptjachen betrifft, etwas zu verbeflern wäre, jo bat
derjelbe jodann fich deshalb mit dem p. Münz-Directore Krönde,
welchem ©. 8. M. die Hauptdirection über ſämmtliche Dero Münzen
allergnädigft anvertrauet haben, zu concertiren und an feinem Theile
darunter nicht® zu verabläumen, übrigens aber ſich nad) diefer ihm,
dem p. Dombardt, ertheilten Inſtruction überall auf das genauejte
und eigentlichjte zu achten.
— 6— w—
Das Agio der Friedrichsdor. 439
98. Immediatbericht des Beneralfisfals Johann Friedrich Benjamin
d’AUnieres über das Boldagio.
Berlin, 13. Auguſt 1764.
Urſchrift. R. 96. 409. F.
Sogleih nad) erhaltener . . ordre vom 12. hujus habe in
unterthänigfter Folge alle nöthige mesures genommen, damit das
Agiotiren mit dem Golde und Silber gehemmet und beftrafet werde,
werde auch nicht ermangeln, pflichtmäßig darauf zu vigiliren.
Jedoch würde ich als ein ungetreuer und gegen E. 8. M...
Intereſſe gleichgültiger Diener handeln, wenn ich nicht Folgendes
ganz unterthänigft vorftellte.
Das Agio des fremden Goldes gegen Silber ift, fo viel mir
bewußt, im Münzedict durchgehends erlaubt. Anlangend die Fried-
rich8d’or ift daS Agio zwar nicht expresse erlaubet; wenn es aber
verboten fein jollte (welches mir doch nicht befannt ift), jo würde
e3 doch vielleicht befjer jein, wenn es verjtattet wiirde:
1. weil aus der Münze wenig oder fein Gold fommt; mithin ift
jolches jehr rare;
2. weil da8 Gold befjer ift als das Silber; in Leipzig hat e# '/,
auch ?/, Procent beſſer geftanden als das zu 131/, Rthlr. aus-
geprägte Konventionsgeld; der p. Krönide und das General-
directorium wiffen es auch jehr wohl. Das Gold ift mithin
beffer, und zwar bis 5°/, beſſer als das Silber;
3. weil zum größten Unglüd für das Land die Nachbarn unfer
Silber nicht anders als eine Waare betrachten, mithin man
am Silber, wenn fie darinnen bezahlt werden, nicht nur Die
5%/,, jondern den Schlagichag und das Remedium verlieret;
es müſſen alfo Kaufleute und Reiſende täglich Gold Taufen.
Wenn nun das Gold dazu und zu den Abgaben gejuchet
werden muß, wenn folches 5°/, beffer ift, wenn e8 noch dazu rare
ift, fo fcheinet es, als wäre es nöthig, ein billiges Agio bis höchſtens
59%, zu verftatten. Der Jude wird doch immer mir entgehen, in
der Zinfterniß agiotiren und alsdann nicht nur das billige Agio er-
preffen, fondern auch noch manches Procent für die Gefahr, die er
läuft, bejtrafet zu werden.
E. K. M. muß ich fußfällig bitten, mir zu Gnaden zu halten,
daß ich nach meiner geringen Erfenntniß die wahre Umftände der
440 Nr. 99, 100. — 10. September — 5. Oktober 1764.
Sache vorzuftellen mich unterfangen; jollten €. 8. M. darauf nicht
reflectiren, jo werden Höchftdiefelbe erfahren, daß ich nah Möglich-
feit Dero . . Intention erfüllet haben werde.
99. Mlitteilung des Miniſters v. Schlabrendorff an das General:
direftorium über feine Überredung des Königs zur Bewilligung
eines Agio auf Friedrichsdor.
Breslau, 10. September 1764.
Urſchrift. Tit. XVI, 20.
Einem . . General-Directorio habe ich letzthin zu melden mir
die Ehre gegeben, wie zwar ©. K. M. wegen der Münzfachen und
wie weit es mit der Ausprägung gelommen, mit mir nach Dero
Ankunft in Schweidnig gejprochen, Die chorde wegen des Agio von
Golde aber nicht touchiret und ich dahero nicht Gelegenheit gehabt
hätte, Eines hohen General-Directorii desfallg gethanen Antrag zu
appuyiren, indefjen aber, wann fich. in der Folge dazu Gelegenheit
fände, ich folche nichts außer Händen lafjen würde.
Diefe nun Hat fich heute ereignet, und ich habe dahero ©. K.
M. zu infinuiren Anlaß genommen, wie ein .. General-Directorium
mir. jomohl die in diefer Sache erhaltene ordre als auch die da—
gegen gethane Vorſtellung communiciret hätte und ich mich nicht
entbrechen könne, S. 8. M. zu verfichern, daß, wann Sie nicht in
ein billiges Agio . . zu confentiren geruheten, dem Lande dadurd)
ein großer Nachtheil zuwachſen und die Kaufleute Gelegenheit
nehmen würden, das Gold, welches doch die Contribuenten zu Be—
zahlung der Kafjengefälle fo nöthig Hätten, außer Landes, wo fie
ſolches Höher ausbringen könnten, zu verfchiden; wogegen Sie zwar
regeriret, daß vor dem Kriege doch auch fein Agio gebräuchlich ge-
weſen wäre, auf meine Berficherung aber, daß allemal dergleichen
beim Golde wegen des leichten Transports ftattgefunden hätte und
3, 4 bi8 5 Procent nach Bejchaffenheit des auswärtigen Kurjeg,
welchen man fich accomodiren müffe, gewöhnlich gewejen wären,
endlich fich geäußert, wie Sie bei fothanen Umftänden jelbft wohl
einjehen, daß man darunter werde nachgeben und ein billiges Agio
placidiren müffen.
Das Agio der Friedrichsdor. 441
Ich Habe demnach nicht ermangeln wollen, ein . . General-
Directorium davon fogleich zu avertiren, demjelben ganz ergebenft
anheimftellend, ob nicht nach ſothaner S. K. M. Äußerung das
Nöthige nunmehr dort zu verfügen. Ich meines Drts habe ohn-
erachtet der mir von einem . . eneral-Directorio gewordenen
Notification von der in contrarium erfolgten f. ordre es allbier bei
der eriten Verfügung belaffen und dahero nicht nöthig, neuerlich
desfalls etwas ergehen zu lafjen, da allhier jeit der eriten Bekannt—
mahung des nachgegebenen Agio von der Kaufmannſchaft fich bis
bieher darnac Thon geachtet worden.
— — ——
100. Bericht des Generalmünzdirektors Kröncke über VNotierung der
j Boldmünzen auf den Berlinern Kurszetteln.
Berlin, 5. Oktober 17064.
Urſchrift. Tit. XVI, 20.
Nahden Ein . . Generale Dber- Finanz» Krieges- und
Domainen=Directorium mit der . . Zujchrift vom 11. m. p. des
Herrn Geheimen Finanzrats Roje Bericht vom 9. ejusd. nebſt derer
Banquiers Schidler, Friedrih Wilhelm Schüge und Werjtler Gut—
achten über meine unterm 22. Augustia. c. gethane Vorjchläge, daß
1. die gute Friedrichsd’or künftig auf denen biefigen Wechjelfurs-
zetteln Höher im Werte wie die fremde Gold-especes angelegt
und
2. die Verfügung getroffen werden möchte, daß im Handel und
Wandel die Ducaten und fonderlid) die Louisd'or, wann fie
nicht das richtige Gewicht Haben, nicht vor voll angenommen
werden, mir abjchriftlich zugufertigen und eine nähere Erplication
darüber von mir zu verlangen gerubet;
als habe zu deſſen .. Befolgung hiermit anzeigen follen, daß, ob-
glei) vorangeführte Banquiers nicht eingeftehen, daß einfache
Louisd'or, welde 2 As zu leicht find, gleich denen bollwichtigen
Friedrichsd'or im Handel und Wandel angenommen werden, den—
noch diefe Art zu Handeln wirklich gegründet ift- und durch Die
tägliche Erfahrung bewiefen werden kann, ohnerachtet der Empfänger
folcher leichten Louisd’or über 1°/, Procent zu wenig erhält.
442 Nr. 100. — 5. Oktober 1764.
Außer diejer difference im Schrot ift auch zu erwägen, daß der
Gehalt derer Louisd’or nach denen feit anno 1742 oftmal® an-
geftellten Proben beim Einjchmelzen im Durchſchnitt gerechnet
niemals höher wie a 21 Karat 8 Grän befunden worden; die
Friedrichsd'or Hingegen find zu 21 Karat 9 Grän ausgemüngt,
mithin ift die Differenz im Korn °/, Procent. Hieraus erbellet,
daß bejagte LZouisd’or im Valeur 2 pro cento geringer wie Die
gute Friedrichsd'or find. |
Ein . . General» p. Directorium wird ſich annod) zu erinnern
geruhen, daß wegen mehrgedachter Zouisd’or ein befonderes k. Edict
de dato Berlin, den. 24. October 1750!) publicieret und darin
ſolchen vollwichtigen 5 Thaler-Stüden gegen damaliges Kurantgeld,
jo doc) an die 2 pro cento ſchlechter wie das jeßige war, Fein
höherer Werth als 4 Thaler 22 Gr. im Handel und Wandel be—
ftimmet, auch zugleich verordnet worden, daß die leichte und un-
wichtige Louisd'or als eine gänzlich verrufene und abgejegte Münze
entweder aus dem Lande gefchaffet oder zum Einſchmelzen an die k.
Münze abgeliefert werden follen. Bon gleichen Inhalt ift auch der
in dem emanierten f. Münz-edicto vom 9. Augusti 1751 unter
denen reducierten Geldjorten befindliche, allwo der Werth eines voll-
wichtigen Zouisd’or à 4 Thaler 22 Gr. wiederholet worden.
Borgedadhie f. edicta werden bei -mehrbemeldeten Banquiers
vermuthlich in Vergeſſenheit gefommen jein, jonjten diejelben fich
Schwerlih würden erfläret haben, daß die fogar in Frankreich ver-
rufene Zouisd’or mit denen im Valeur 2 und mehr pro cento befjere
Friedrichsd'or im Kurs al pari bleiben fünnen, und diefe Sache dem
natürlichen Lauf zu überlaffen fei. Nicht zu gedenken, daß man in
Hamburg den vorzüglichen Werth derer Friedrichsd'or vor die Louis—
d’or bereit3 erfannt haben muß, indem faft auf alle bi8 im Martio
1757 Herausgefommene Hamburger Kurszettul die erjte 1 Schill.
höher wie die Ießtere äftimieret worden. Über dies aber ift es
wider die Münzverfaflung eines jeden Staats und Tann ohne Be-
vortheilung derer Untertanen nicht wohl gejchehen, daß fremde
Gold- oder Silber-especes, welche im Schrot und Korn jchlechter
als die Landesmünzen find, mit denenfelben einen egalen Kurs
haben. Und obgleich in dem f. Münz-edicto vom 29. Marti a. c.
1) War vom 25. November 1750, |. Bd. II, ©. 171, 172.
Notierung der Goldmünzen auf Berliner Kurszetteln. 443
$ 4 oftbemeldeten Louisd’or der Kurs in hiefigen Landen zum Beften
des commereii mit Auswärtigen verjtattet worden, fo ift doch folches
unter der ausdrücklichen Bedingung gefchehen, daß jelbige dag Ge—
wicht nach dem bekannten Friedrichsd'or-Stein haben follen.
Eines . . General-Directorii weifen Einficht überlafje demnach,
ob ich meiner Pflicht gemäß den. bei der hiefigen Handlung einge-
ſchlichenen und durch gedrudte Wechfelfurszettul gleichfam beftätigten
Mißbrauch derer unmwichtigen Louisd’or und anderer fremden Gold-
Species gegen gute Friedrichsd'or und das nen geprägte Silbergeld
länger gleichgültig betrachten fünne. Auf nurgedadhte Kurszettul
find Louisd’or mit 5. bis 5°/, Procent beffer wie unfer neues
Kurantgeld notieret. Bon Friedrichsd'or aber wird darauf gegen
feine Münzforte dag mindefte erwähnet.
Muß der Auswärtige bei Durchlefung eines hiefigen Kurs»
zettul® nicht auf die Gedanken kommen, daß die gute Friedrichsd'or
bei uns jelbjt verdächtig jein, weil er jelbige darauf gar nicht findet?
Da aber im Gegentheil auf mehrbejagten Kurszettul einem jo ge=
nannten Schild-Louisd’or der Werth von 6'/, Thaler gegeben wird,
jo ift felbiger nach dem valeur intrinsic zu hoch angejegt. Folgende
Anmertung wird zum Beweis dienen. Aus denen k. Kaffen find
jeit dem Monat Martii c. in Smalen 2270 Stüd Schild-Louisd’or
zur biefigen alten Münze abgeliefert. Selbige haben 78 Mark
1 2oth 3 Ovent 2 Pf. gewogen und, nachdem fie waradieret worden,
im Durchſchnitt a 21 Karat 7 Grän fein gehalten, worin alfo über-
Haupt 70 Markt 5 Loth 6 Grän fein Gold befindlich gewelen.
Hieraus werden zufolge des höchſtgeordneten Münzfußes an gute
Friedrichsd'or gemünzet 13580 Thaler. Wann man diefe Summe
gegen gedachte 2270 Stüd Schild-Rouisd’or comparieret, jo kann
ein Stüd davon nach dem innern wahren Werth noch nicht vor voll
zu 6 Thaler, mithin in Summen nicht anders als !/, bis °/, Pro⸗
cent geringer angenommen werden, welchen Sat wohl Niemand für
fingiert wird erflären können.
Sleichergeftalt ift auch denen Ducaten in oftgedachten Kurs-
zettuln durch die beigefügte 9 pro cento Agio ein zu hoher Wert
beftimmt, weil 67 Stüd vollwichtige Ducaten, welche eine Cölnifche
Markt wiegen jollen, und à 23 Karat 6, 7 bis 8 Grän fein halten,
rejpect. nur 29/0, 2°5/,, und 3°/,g pro cento befjer wie gute Fried-
444 Nr. 100. — 5. Oktober 1764.
richsd'or find. Zu vorerwähnten hohen Agiv Hat nun wohl der
zeither mit denen wichtigen jo wie mit denen leichten Ducaten ge=
triebene mwucherlihe Handel nach denen an der Oſtſee belegenen
Städten das meilte contribnieret, al8 wohin man große Summen
abgefandt, von dannen felbige während des interregni nah Polen
geichikt worden. In foldden Städten macht man aber einen merf-
lichen Unterfcheid zwifchen denen Ducaten; e. g. Dangig äftimieret
laut dortigen Kurszettul vom 12. Septembr. c. Ducaten de 1764
a 11 fl. 4 ©r.; dergleichen alte wichtige & 10 fl. 29 Gr., detti */a
Louisd'or wichtige 10 fl. 15 Gr.; das ift refpect. zwifchen denen
von 1764 und wichtigen 1?/, & 8/16 Procent, zwijchen denen neuen
aber und ?/, Louisd’or wichtigen 6 Procent Differenz.
Nicht weniger gejchiehet jolches in Holland; denn auf dem fo
genannten Amfterdamer Preisfurantzettel vom 9. Julii c. heißet es:
Gerande Ducaten & 5 fl. 5 Stbr., Nieuwe Detti 5 fl. 6 Stbr., Bil.
tons 45 fl. 17), Stbr.
Belanntermaßen müſſen in Holland 70 Stück Ducaten 159
Engels wiegen, und wird die Mark Troig zu 373/, fl. ausgebradit.
Die leichte Ducaten aber werden nad) der once eingekauft, thut
367 fl., ift alſo die Differenz hierbei 6*/, fl. oder 1''/,, & ®/4 pro cento.
Ein mehreres von dem negoce derer Ducaten und anderer
Goldſpecies in Holland und Franfreih, wie auch in verfchiedenen
Handelsftädten anzuführen, würde zu weitläuftig fein. Jedoch muß
ih von Öfterreih und Bayern noch berühren, wie in dem $ 6 der
zwijchen dieſen beiden Puiſſancen getroffenen nachbarlichen
Einverftäniß in Münzfachen!) wegen derer auswärtigen wichtigen
Goldmünzen, denen der Kurs dafelbft in faveur des commercii ge-
Itattet ift, merkwürdig vegulieret worden, „Daß jelbiger nur folcher-
maßen zu facilitieren, damit nurerwähnte Goldmünzen eingejchmolzen
und Ducaten daraus gemünzet werden fünnen“.
Ein . . General-Directorium wird aus vorbemeldeten ge-
gründeten Umständen zu bemerfen geruhen, wie man bishero bei
dem einländifchen commercio wegen des zu hoch angejegten Kurjes
derer fremden Goldjpecies in Vergleichung anderer Staaten gerade
das Gegentheil introducieret, infonderheit da man felbige zum Maß-
1), Es ift der Abfchluß der Konvention vom 21. September 1753.
Hirſch VI, Nr. 97, ©. 401.
Notierung der Goldmünzen auf Berliner Kurszetteln. 445
ftab genommen, ohne auf den innern wahren Werth der guten
Friedrichsd'or viel zu attendieren, wodurch denn letztere auch bei
denen Ausländern Ddeclinieret werden müfjen.
Wann übrigens der Herr Geheime Finanzrath Roſe in feinem
Bericht anführet, daß vielleicht nicht ein Hinlänglicher Vorrath an
Friedrichsd'or im Lande vorhanden fein möchte, womit die Contri-
buenten das feitgejeßte ?/, in Gold berichtigen können, jo find
meines ohnmaßgeblichen Ermefjen wegen Ermangelung derer Fried—
richsd’or doch die fremde Goldjpecies nicht Höher wie deren würk—
liher Werth ift; zu äftimieren.
Auch liegt die Schuld nit an mir, wann wegen nicht er-
folgter jtärferer Goldlieferungen bishero auch nicht mehr Friedrichs-
d’or in denen f. Münzen ausgepräget werden Tönnen; denn nach
dem von ©. K. M. approbierten Preis à 191 Thaler, welcher für
die Mark fein Gold, das zu Friedrichsd'or brauchbar ift, bezahlet
wird, ift-etwa bei diefer Ausmünzung 17/6 & Y/g Procent Überſchuß,
wovon jedoch die Münzunkoften abzurechnen feind. Bei dem Preis
a 192 Thaler aber, welcher für das ausländifche Gold als Moid’or,
Guin6es, leichte Ducaten pp. bezahlet wird, können kaum bejagte
Koſten beftritten werden.
Dagegen profitieret Öfterreich zufolge der publicierten fo ge-
nannten . . kaiſerl. Entjchließung d. d. den 15. Septbr. 1755,')
worin die leichte Goldfpecies nach der Wiener Markt zu 333 fl. ge-
würdiget find, an Überfchuß 2 pro cento, um Ducaten auszumünzen.
Desgleichen nach vorangeführten zwifchen Dfterreich und Bayern ge-
troffenen Einverftändniß wird die Kölnische Mark fein höchſtens zu
280 fl., erforderlichen Falls aber nod) geringer valvieret. Da nun
nach dem öſterreichſchen Münzfuß die Ducaten zu 283 fl. 5 Xer
3/5 Pf. ausgemünzt werden, fo bleibt ihnen ein Schlagefchaß
circa von 1!/,; Procent.
In Hamburg gelten nad) dem Kurs vom 11. Sept. a. c. voll»
wichtige Ducaten & 1'/, pro cento befjer, al marco à 23 Karat
6 Grän gerechnet, nur 95!/, fl. Banco, das ift eine difference von
1°/; & Y/,s pro cento.
Gejeßt aber, S. 8. M. wollten die Goldpreije dergeftalt . .
zu regulieren geruhen, daß bei der Friedrichsd’or-Ausmünzung gar
1) Becher, Das öfterreichifche Münzweſen, II, S 149.
446 Nr. 100. — 5. Oktober 1764.
nicht profitieret würde, und es könnten dadurch die Goldlieferungen
dahin befördert werden, daß in einigen Wochen drei Millionen
Friedrichsd'or ausgemünzet und unter dem publico bdistribuieret
würden, fo ift dennoch zu bejorgen, daß drei Monat nachher nicht
mehr ?/; Million im Circul jein dürfte, und zwar aus .folgenden
Urſachen: |
1. weil vorangeführtermaßen die fremde Goldmünzen in biefigen
Landen höher angenommen werden wie deren eigentlicher Werth
ift; vornehmlich aber |
2. weil die Proportion derer Friedrichsd'or gegen preuß. Silber-
geld merklich niedriger ijt wie auswärtiger Staaten Silbergeld
gegen Gold im Verhältniß ftehet.
Denn nad) der Ausmünzung unferer Nachbaren und derer
handelnden Kationen verhält ſich das Gold gegen Silbergeld wie
1:14:/,, 141/, bis 15.
Nach denen k. Münzfüßen von 1750 aber war die Broportion
derer Friedrich8d’or gegen 4 und 2 Gr. St. wie 1:13,551 und
gegen Reichöthalerjtüde wie 1:13,79.
Dieje legtere Proportion ift nach dem . . approbierten Münz—
fuß vom 10. Januarii 1764 beibehalten worden.
Einem . . General-Directorio wird nod) in gnädigen Andenken
jchweben, wie bemeldete ungleiche Proportion zwijchen Gold und
Silber bereit im Januario c. mein Augenmerf gewejen, indem ich
bei damaliger Anfertigung des emanierten Münz-edicti vom 29.
Marti a. c. . . . antrug, daß einem Friedrichsd'or der Werth
a5 Thaler 4 bis 6 Gr. beigelegt werden möchte, damit felbige nicht
jo leicht aus dem Lande gezogen werden fünnten.
Weil nun zu beforgen ift, daß mehrbejagte Friedrichsd'or ſich
von Zeit zu Zeit mehr aus dem Lande verlieren dürften, wann der
Werth derjelben gegen das jegige Silbergeld nicht erhöhet werden
jollte, die Kaufmannfchaft auch meinen Borfchlag, nämlich gedachtes
Silbergeld und nicht die Goldipecies zum Maßſtock zu nehmen,
ſchwerlich Gehör geben, vielmehr bei ihren angenommenen gegen-
feitigen Grundjaß bleiben werde, jo ftelle Eines . . General-Direc-
torii weijen Beurtheilung ich ganz gehorjamft anheim, ob es nicht
nothwendig fei, daß auf die gute Friedrichsd'or, um felbige befjer
Notierung der Goldmünzen auf Berliner Kurszetteln. 447
im Lande zu confervieren, gegen Silbergeld eine gewiffe Agio
Itatuieret und höchſt verordnet würde:
a) bei denen k. Kafjen einen einfachen Friedrichsd'or zu 5 Thaler
4 Gr., das ift 3'/, pro cento, und
b) im Handel und Wandel zu 5 Thaler 6 Gr. à 5 pro cento
anzunehmen.
Solhermaßen wäre die Proportion zwifchen unſerm Golde
und GSilbergelde wie 1 gegen 14,252 big 482 und aljo mit denen
auswärtigen Berhältnifien theilg gleich, theils doch näher wie fie
ohne Erhöhung derer Friedrihsd’or ift.
Und um den bei dem ausländifchen commercio bishero mit
denen Louisd’or gemachten Mißbrauch abzuhelfen, Hielte ich ganz
ohnmaßgeblich für gut, daß obgedachtes f. Münzedict vom 24. Octbr.
1750!) bald renovieret und zu Jedermanns Nachricht befannt ge-
macht wärde, damit die gute Friedrichsd'or den gehörigen Werth
wieder erhalten.
Auch möchte nach meiner ohnvorgreiflichen Meinung das jegige
Silbergeld einen beſſern Werth befommen und angenehmer werden,
wenn dasfelbe zu gewifjen Zahlungen im publico beftimmet und
deffen Circulation nicht nur in denen Münzftätten, fondern auch im
ganzen Lande bejjer befördert würde, dahero das hiefige Hof-Poſt—
amt dergleichen Gelder, welche von hier nach andere Städte und
Provinzien abgefandt werden ſollen, ebenjo willig anzunehmen
hätte, als es vor kurzer Zeit emfig gewejen, die Abjendung derer
reducierten Sorten nad bie entlegene Drter und Grenzftädte zu
bejorgen.
Inzwiſchen ift es zu beffagen, daß durch des Goldarbeiters
Donaleitis Anzeige das Mißtrauen gegen das neue Silbergeld nicht
nur in Preußen, fondern auch in hiefigen Provinzen erreget worden;
und wegen der auswärtigen in neuen Gilbergelde ausgeftellten
Zratten, welche verjchiedene Kaufleute in Breslau im Julio a. c.
wider die Acceptation in reduciertem Gelde bezahlet, iſt es fo weit
gefommen, daß man feine Wechfelbriefe in Amfterdam auf Breslau
abgeben will, dahero dem der Hamburger Wechſelkurs bis auf
54 Brocent geftiegen, obgleich feit einigen Poſttagen unfer neues
Silbergeld ı nur 48 Procent auf ſolchen Kurszettuln notieret worden.
1) i) War vom 25. November 1750. ©. Bd. II, ©. 171, 172.
448 Nr. 100. — 5. Oktober 1764.
Diefes machet einen Unterfchied von 4 Procent und ift durch vor—
befagte Action einiger Breslauer Kaufleute das jetzige Silbergeld
leider! auch außerhalb Landes declinieret und der Kurs fo Hoch ge—
jteigert worden.
Schließlich kann ich nicht unberühret lafjen, wie es mid) be—
fremdet, wann das an Ein . . General-Directorium von mir . .
überreichte Schema zum biefigen Kurszettul von denen Banquiers To
angejehen worden, als ob ich die Intention gehabt, den Wechjel-
und Geldfurs danach) als eine fefte und unveränderlicde Norm zu
beftimmen und laut des p. Schügen Ausdrud joldden par ordre zu
jtellen, da ja einem Anfänger in der Handlung nicht unbekannt ift,
daß dergleichen Kurje variieren, und zwar nach dem viel Geld und
wenig Briefe, wie auch viel oder wenig Gelder oder Nehmer vor-
handen find. Auch weiß ih, daß es in specie auf den Gebraud)
des Geldes anfommt und ein Banquier oder Kaufmann, welcher
mit Wechlelbriefe Handelt, ſowohl die einländifche als auswärtige
Geldforten nach dem valeur intrinsie genau kennen müfje, um nicht
nur zu willen, nach welchem Maßſtab die Wechjel geichlofjjen find,
fondern auch in welcher Valuta die Zahlung geleiftet wird.
Nah jolhem Berhältnig Habe ich auf vorgedadjtes Schema
die auswärtige Geld- und Wechſelkurſe gegen preuß. Kurantgeld
genau eingerichtet und zum Gebrauch derer einländifchen Negotianten
vorschlagen wollen: z. E. von anno 1726 bis 1737 hatte das Ham—
burger Kurant- gegen daſiges Banco-Geld einen feiten Kurs
a 16 PBrocent. In dieſem Kurantgelde ift die Mark fein Silber zu
11?/, Rthlr. ausgemüngzt, mithin die Mark fein Silber in Banco
nicht befjer als 9 Thaler 18 Gr. 5°%/,, Pf. zu äftimieren und diefem-
nach würde der Wechjelfurs von Berlin auf Hamburg 44 pro cento
rendieren, wie jelbiger denn auch von 1752 bis 1756, im Durch—
Schnitt gerechnet, würflich nicht höher geftanden; und anno 1758,
den 20. Januarii war der Kurs von Hamburg auf Breslau nur
371/, Procent. Da nun das jebige preuß. Kurantgeld um 2 Pro-
cent befjer im Valeur wie das damalige jo genannte Graumanjche
ausgemünzt wird, jo ift es ja fein fingierter, jondern ein richtiger
Sag, wann ich auf mehrgedacdhtem schemate den Hamburger Kurs
40'/, bi8 41 Procent angeſetzt.
Notierung der Goldmünzen auf Berliner Kurszetteln. ‚+49
Ferner war der Wechjel laut Hiefigen Kurszettul vom
17. Junii 1758 auf Paris und Lion 80 à 80'/, pro cento; in Ber-
gleichung des jegigen preuß. Kurantgeldes mit dem damaligen habe
ich alfo mit Raifon nur 78 pro cento anjegen fünnen; ein mehreres
find 100 Wechjel-Ecus auch nicht werth. Mit denen übrigen Kurſen
bat e8 gleiche Bewandniß.
Geld- & Wechsel-Cours in Berlin.
Gegen neu Courant-Geld von anno 1764.
d. 8. September » Gun) L (Brief)
. Amsterdam, in Banco. . . . ..2....1 146 147
” „ Cowant. . .2.2.2..J| 142 140
Augsburg, in Courant i
Basel SR ae u u a
Bresslau . 2. 2 20m 100
Cleve ee Ar er ee air ie
Dantzie: 2. & sea. a 85
Embden SE EEE
Frankfurth am Mayn.. Bee ie Aare Si 97
Genf, in Courant . N ar
Hamburg, in Banco . . . ..2..2..2..f] 147% 148
„ Courant. Be ge
Königsberg, in Courant . . . 2 2... 98
„ Leipzig, in Courant . . . 2. 2 20. 105
„ London pr. 1 Pfd. Sterl. . . . 2... 61/;
„ Lion & Paris . . 2. 2 2 2 0 nn 84
„ Magdeburg
„ Nürnberg .
„ Stettin.
„ Venedig u Er ee
— 5: Br ae er ete & 106
Silber-Spec. gegen Court. |
Louisblanc & 11, Rdl.. . . 2. 2 2 20.0. 11/g
Laub-Thir. & 11/, Rdl.. er
Alberts-Thlr. & 11), Rdl.. . . 2. 22.2. 1'/a
Rubels & 11, Rdl. . . 2 2 2 2 2 200. 11/5
Alt Courant bis 1755 .
Gold-Spec. gegen Frid.d’or.
Ducaten à 28/, Rdl.. . . ... 3 3
Louisd’or & Carldor a5 Rd... . ... Bis
Acts Borussica Münzweſen III. | 29
*7
*
SSNSNSDNSM NSS 2323 23223233 3
450 Nr. 101, 102. — 5.—6. Oktober 1764.
d. 8. September » an L (Brief)
Guinees & 6 Rdle . on
Schild-Louisd’or 6 Rdl.. . . 2. 2.2... 61);
Souverinsd’or & 81/, Rdl.. . . 2 2 22.
Gold die Mark fein gegen Frid.d’or. .| 192
Ducaten al Marco . . 2: 2 2 0 rn. 187
Louisd’or & Pistoletten . . . 2 2 2.2. 173
/ J. C. Abele.
K. P. H. Courtier.
101. Aus einem Schreiben des Beneralmünzdireftors Krönde an den
Miniſter v. Schlabrendorff über die Prägung der Friedrichsdor.
Berlin, 5. Oftober 1764.
| Urſchrift. W. 8. M. R. IV, 31. Vol. VI.
Auf Em. Ercellenz .. Zuſchrift vom 26. m. p. babe die Ehre,
Hochdenenfelben hiermit . . zu vermelden, wie ich nach erhaltener
Anzeige von dem Münz-Directore Herrn Singer, daß die Silber-
Raffinerie in Breslau fertig fei, demfelben bereit3 am 22. ejusd.
angedeutet, von dem in dortigem Miünzcomptoir vorräthigen gering-
haltigen Silber fo viel zum Affiniren zu geben, al® nad) dem Silber-
preis a 12 Rthlr. eingefauft worden, damit nunmehro auch in da—
iger Münze ganze, halbe und viertel Thaler, ingleichen 8 Gr. Stüde
ausgepräget und das Publicum in Schlefien mit gedachten fchweren
Silbermünzen verjehen werde. ch zweifle aljo nicht, daß die dazu
erforderliche Anjtalten werden gemacht fein; wie ich denn auch mit
geftriger Poft wohl ausgearbeitete matrices zu denen Stempeln er-
wähnter Sorten dahin abgejandt habe,
Wann aber E. E. wegen der bishero nicht ſtärker betriebenen
Goldausmünzung zu erinnern gerubet, daß die Urfach darin beftehe,
weil man bei denen f. Münzen fich nicht mit einem ſo geringen
Bortheil wie zu Braunſchweig begnüge, dahero dort fo ftarfe
Summen Karlsd’or ausgepräget werden könnten, jo muß Hochdenen-
jelben darauf . . antworten, wie die größefte Summen nurbemeldeter
Karlsd’or bereits feit zwei bis drei Jahren aus denen geringhaltigen
Friedrichs- und Auguftsd’or, die man bei der Braunfchweigiichen
Münze mit Vortheil zu affiniren gewußt, gemünzt worden. Da
Prägung der Friedrichsdor. 451
man nun bis vor kurzer Zeit bei denen f. Münzen dag Gold-
Affiniren nicht verftanden, jo Hat Braunschweig die befte Gelegen-
beit gehabt, vorgedachte geringhaltige Gold-especes an fich zu ziehen
und felbige in Karlsd’or zu verwandeln. Sonften weiß ich zus
verläjfig, daß dort die Mark fein Gold nicht höher ala mit 190!/,
bis 191 Rthlr. bezahlet wird. Es lieget demnach nicht die Schuld
an mir, wann nach denen bei ©. K. M. von mir vorgefchlagenen
und höchſt approbirten Preiſen à 191 und 192 Rthlr. bishero nicht
mehr Gold zu Dero Münzen geliefert worden; denn bei dem Preis
a 191 Rthlr., welcher für die Mark fein in einländifchem Golde,
dag zur Friedrichsd'or-Ausmünzung brauchbar ift, bezahlet wird, ift
etwa 1/5 & "/s pro cento Ueberſchuß, wovon jedoch die Münz-
unfoften abgehen; bei dem Preis à 192 Rthlr. aber, den die Liefe-
ranten für das ausländiſche Gold, als Moyd’or, Guindes, leichte
Ducaten 2c., empfangen, fünnen kaum bejagte Koſten beftritten
werden.
102. Bericht des Geheimen Krieges: und Domänenrats Reichardi
über feine Unterfuchung der Llevifchen Münzverwaltung.
Aurich, 6. Oktober 1764.
Urſchrift. Tit. XVI, 23.
.. da ih nun aus denen verlejenen Akten der Kammer an
gewiefen, daß durch die übergebene Extracte derer Verfügungen noch
feinesweges alles befolget wäre, was €. K. M. in Betracht der
Miünzangelegenheiten verordnet, jondern
1mo ich bemerken müßte, Daß das unterm 29. Martii a. c.
emanierte .. Münz-edietum, welches doch die Norm diejes gungen
objecti jeie, nicht überall und gehörig im Lande als ein Grund-
geſetz dieſer Angelegenheiten publicieret jei, jondern ſolches nur von
Seiten der Landesregierung denen jämmtlichen Gerichtern, von
Seiten der Kammer denen Kaffen und Magiftraten zur Achtung be-
fannt gemachet worden,
2do ebenfalls die Reductionstabelle des Münz-directoris
Krönde, nach welcher die furfierende fremden Species an Kronen-
thaler, Louis Neufs, Louis- und Karld’ors, Ducaten und hollän-
diichen Gelde mit & K. M. wieder hergeftellten neuen Münzjorten
29*
452 Nr. 102. — 6. Oktober 1764.
parificieret worden, eben wenig publicieret, fondern nur E. 8. M.
Kaſſen zur Richtichnur bei dem Empfang vorgejchrieben worden, und
woher es denn
3tio gefchehen, daß durch diefe Unterlafjung nunmehro in Be—
tracht diefer fremden Münzjorten ein doppelter Münzfuß oder
Kurs jelbft im Lande vorhanden fei, da nämlich diefe Species bei
der Kaſſe nur nad) der Reduction gingen und angenommen würden,
bei dem innern Berfehr aber der Unterthanen unter fich felbige
ihren vorigen nach dem Leipziger und Conventionsfuß, der doch in
Betracht derjelben fchon in dem edicto vom 29. März a. c. ledig-
lich feitgefeget ift, ganz übertriebenen Kurs behalten und wodurch
das Bublicum nur in Ungewißheit und Unordnung Täme, die prae-
stationes zu denen Kaſſen auch gegen jolchen Kurs mit 20 Procent
befchweret und dadurch jelbft die Gelegenheit zu denen deshalb vor—
gebrachten Beichwerden und Querelen gegeben würden. Beſonders
aber, daß auf folden Fuß, wann der Kronenthaler ad 1 Rthlr.
50 Stbr. im Handel und Wandel im Lande auszugeben und an-
zubringen ftehe, niemalen die neue k. Silbermünze dagegen in Kurs
fommen könnte, da feiner leßtere gegen den gemeldeten Kurs des
ersteren mit Schaden ausgeben, mithin jelbige auch niemalen ge—
fuchet werden würde, noch Kurs erhalten Könnte.
ad 1mum vermeinet die Kammer, daß, weil verjchiedene Um—
ſtände der dafigen Provinzien, welche fie in ihren feit dem Mai a. c.
bis biehin successive erftattete . . Berichtern angezeiget hätte, Die
Erecution des Münz-edicti ſchwer gemachet und welche vor denen-
jelben einen großen Nachtheil geben Fünnen, fie dahero zu der
legalen Publication durch das ganze Land nicht wohl eher fchreiten
mögen, bis nunmehro auf da® . . rescriptum vom 16. Juli a. c.
die zwijchen die beiden Qandesfollegia und der Landeskredit-Kom⸗—
miſſion veranlaßte Konferenzien geendiget, darüber . . referieret und
E. 8 M. .. endlide Entichließung zu ihrer Verhaltung ein—
gegangen wäre.
ad 2dum führte die Kammer an, daß fie nach Inhalt der. .
Neffripte vom 16. und 29. Julü a. c. dafür halten müffen, daß
die Reduction der oben fpecifizierten fremden Münzſorten nur ledig-
lich bei denen Zahlungen ad cassam eingeführet, folche aber ihren
bisherigen Kurs in Handel und Verkehr auch innerhalb Landes be-
Cleviſche Münzvermwaltung. 453
halten jollen und, da E. K. M. in Betracht der Zahlungen ad
cassam den vorgeichlagenen höhern Kurs Dderfelben, nämlich den
Kronenthaler zu 1 Rthlr. 35 Stbr., den Schild-Louisd’or zu 6 Rthlr.
20 Stbr. und den Ducaten zu 2 Rthlr. 55 Stbr. per rescriptum
.. vom 16. Julii a. c. nicht zu approbieren, ſondern vielmehr feft-
zufeßen geruhet, daß diefe Münzforten fein höherer Werth bei denen
Kaffen beigeleget werden Fünne, als in dem Tarif Ddeterminieret
worden, und daß jolde und die in dem 8 3 et 4 mitbegriffene
Sorten im Handel und Wandel ferner den Kurs behalten jollen, ſo
hätte auch die Publication in Betracht der Reduction nicht wohl
gefchehen, ſondern es Hätten nur dahin die Kaſſen lediglich inftruieret
werden fünnen. Und daß diefe Münzen nur lediglich in Betracht
derer Zahlungen zu denen Kaſſen nach der Reduction angenommen
werden follen, Hätte fich noch mehr und deutlicher durch das...
rescriptum vom 14. Auguft a. c. beftätiget, da E. K. M. occasione
der Vorftellung derer Commerzienräthe von der Leyhen zu Crefeldt
befohlen, fo weit e& noch nicht gejchehen, ferner gehörig und deut—
lich befannt machen zu laſſen, daß die bisherige Münzforten roulieren,
im Handel und Wandel nach dem Kurs angenonimen, bei den Kafjen
jelbige jedoch nad) dem Tarif nur gelten könnten und wodurch aljo,
ob zwar die Reduction nicht im ganzen Lande publizieret worden,
die Kammer um fo viel mehr bedenklicher geworden, vorgedachte
Species im Handel und Wandel ebenfalls zu reduzieren.
ad Itium Hat die Kammer aber auch eingeftehen müfjen, daß
das Publicum durch diejen zwiefachen Münzfuß litte und in Ber-
wirrung käme, auch daß dadurch dem Agiotieren Thür und Thor
geöffnet, hingegen daß E. K. M. neue Münze gehen dieje fremde,
wie fie Enrfieret, nicht im Kurs kommen könnte und daß dahero,
wann E. K. M. ſolche Münzjorten nad) dem Kröndejchen Tarif
auch im Handel und Wandel introduzieren lafjen wolle, der Schade,
den das Land zwarn durch die Reduction hätte, nicht fo groß wäre,
als den dasſelbe durch den beizubehaltenden zwiefachen Münzfuß
litte und würde dergeftalt alles mit eins zu heben das Münz-edietum
überall zu introduzieren, die Reduction diefer Münzjorten nach dem
Kröndefchen Tarif fo wie bei denen Kafjen auch einfürmig bei Dem
Berkehr des Landes zu jeßen fein, wann €. 8. M.. . geruben
möchten, dahin fich zu entfchließen, daß von nun an feine neue
454 Nr. 102. — 6. Oktober 1764.
Scheidemünze ferner vor dortige Provinzien gejchlagen, jondern zu
jelbiger die bisherige 1'/, und °/, Stüber, welche in gnugjamer
‚Menge ausgepräget worden, belaffen würden und auf folchen Fuß
dag Münzweſen am erjten ſofort in dortigen Provinzien in Ordnung
gebracht werden könnte.
Ich meines Theils bin nun des pflichtmäßigen Dafürhalteng,
daß es allemal beſſer gewejen jein würde, warn die Kammer zu=
forderit € 8. M. Münz-edietum vom 29. Mürz a. c. fofort ge—
hörig publizieret und alsdaun durch gegründete und deutliche Vor—
jtellungen diejenige declarationes und exemtiones, die Lage und
Beichaffenheit der dortigen Provinzien erfordert haben möchten, be=
fonders nachgefuchet Hätte, da dann ein Grund mit eins zu der
neuen Münzverfafjung geleget worden wäre und nicht nöthig ge=
wefen, durch einzeln und auf das Ganze nicht quadrierende Ver-
ordnungen den Anfang diejer neuen Münzeinrihtung zu machen,
und wodurch alfo im Lande Niemand recht weiß, wie er in Be—
tracht des Münzwefens daran ijt und wie lange er den Kurs, den
er heute Hat, länger behalten wird und kann.
Zwar hat die Kammer durch das Birculare vom 28. Julii das
neue Münz-edietum vom 29. März a. c. publizieren wollen, es ift
aber folches Edict weder diefem Circulair beigeleget, noch find auch
die Unterthanen nicht angewiefen, ſich darnach als einem Landes»
gejeg überall zu achten, vielmehr iſt es ihnen nur zu ihrer Notiz
und Wiſſenſchaft befannt gemacdhet; am allerwenigften aber iſt darin
der Tarif, nach welchem die im Lande gang und gebe feiende fremde
Münze in Verhältnüß E. K. M. neuen Münze beftimmet ift und
furfieren jolle, worgefchrieben. Und dieſes ift der Grund, daß ein
zwiefaher Kurs einer und eben derjelben Münzforte zu noch
mehrerem Beſchwer als die Introduftion des neuen Münzfußes ver-
urfachet Haben würde, in dem Lande Pla gegriffen, nämlich ein—
mal bei denen Kafjen, jodann im gemeinen Verkehr und Handel
und Wandel.
Sch würde auch nicht angeftanden haben, zum Beiten €. 8. M.
Dienftes und des Landes darauf zu beftehen, daß das Münz-edietum
ſowohl als die Neductionstabelle, wornach die in den Kröndejchen
Tarif ermeldete fremde Münzforten Kurs haben jollen und mit
E. 8. M, neuen Silbergelde parifizieret find, fofort publizieret
Cleviſche Münzverwaltung. 455
werde, als es ganz ohnſtreitig iſt, daß dieſe E. K. M. Münze nie—
mals anders als zu Kaſſenzahlungen geſuchet werden wird und im
Handel und Wandel keinen Kurs gewinnen kann, ſo lange der bis—
herige Kurs der fremden Münzſorten bleibet, wogegen Niemand al
pari die neue Silbermünze bezahlen und hingeben kann.
Allein da eines Theils die Landesfollegia ihre Conferenzien
auf die . . rescripta vom 16. und 29. Julii a. c. bei meiner Ab-
reife noch nicht geendiget und den erforderlichen Bericht abgejtattet,
fodann aber andern Theile diefe . . rescripta mir und bejonders
nach der Interpretation der Kammer in Zweifel gefeget, ob die
Reduction nur lediglich in Betracht der Präftationen zu den Kafjen
Platz greifen, übrigens aber folche wegfallen ſolle, das . . rescrip-
tum vom 14. Auguſt auch dieſes deutlich zu verordnen jcheinet, fo
habe damit anftehen und diejes bevor E. K. M. . . näheren Ent-
ſchließung überlaffen müfjen. Wobei jedoch bemerken muß, daß das
Münz-edictum vom 29. Martii a. c. niemalen zur Erecution ge=
bracht werden kann, wann die darim verordneie neue Münzjorten
nicht vorhanden oder die dagegen nach einer Beitimmung und Re—
duction furrogierte fremde Münzforten nad) ſolchen Kurs nicht über-
aM und ohne Unterfcheid im Lande zum Verkehr der Einwohner
unter fich kurſieren.
Es ift zwar nicht zu läugnen, daß die Reduction der fremden
Münzjorten, welche jedoch in dem bisherigen Kurs, wann ich das
Hochſtift Münſter ausnehme, in der Nachbarjchaft gehen, dem Lande,
welches bei der Reduction der 2 Stüber auf 1?/, Stüber ſchon fo
ſtark gelitten hat, hart falle, da man noch nicht weiß, wie E. K. M.
neue Münze, welche nicht auf Stüber, als wornach in den benach—
barten Provinzien gerechnet wird, kurſieren werde.
Es ifi aber auch unläugbar, daß, wann E. K. M. dieſen
neuen Münzfuß auch in Dero Llev-, Meurs- und Märdifchen
Provinzien eingeführet und die fonft entftehende anjcheinende Be—
fchwerde, daß die zu E. K. M. Kaffen fließende praestationes nad)
einem verhöherten Zuß um 20 Procent gerechnet werden müſſen,
abgeftellet wifjen wollen, und daß diefe neue Münze ſowohl inner-
Halb Landes als auch durch das commercium außerhalb Kurs ge-
winnen fol, ein egaler Fuß jomwohl in den Zahlungen zu denen
Kaſſen als auch im gemeinen Verkehr fein müfje, und folglich würden
456 Nr. 102. — 6. Oktober 1764.
die fremde Münzjorten nach dem Kröndefchen Tarif überall inner-
halb Landes nur angenommen und ausgegeben werden müſſen, als
fih anjego fchon ereignet, daß die clevijche 1'/, und 3/, Stüber-
ftüdfe gegen Kronen zu 1 Rthlr. 50 Stüber, Louis Neufs zu 7 Rthlr.
20 Stüber in Cöln und Venlo, wie mir zuverläffig verfichert werden
wollen, 5 Procent thun und allem Vermuthen nach) noch Höher
fteigen werden, mithin natürlich ift, daß jelbige beſſer als vor-
gedachte Münzen nach dem erwähnten Kurz fein und aljo felbige
fih allmälig verlieren und die Dagegen geringer feiende fremde
Münze zum Schaden des Landes fich wieder herein ziehen werde.
Meiner geringen Einficht nad) kann ich auch nicht finden, was
an diejen egalen Münzfuß und allgemeiner Reduction Hinderlich fein
lol, dann gilt zum Exempel der Kronenthaler nur 1 Rthir. 30 Stüber,
jo feget darnach der Landmann pp. in Betracht feiner denrees und
der Kaufmann in Betracht der Waaren den Preis ab, da erfterer
und ein jeder Nahrungstreibender in der Stadt alsdann nicht nöthig
bat, folhe Kronen für 1 Rthlr. 50 Stüber anzunehmen, die er
jedoch bei denen Kaſſen nur mit 20 Stüber Berluft und alfo zu
1 Rthlr. 30 Stüber ausgeben kann. Der Kaufmann bringet jolche
außerhalb Landes, und fo lange der hohe Kurs derjelben dajelbft
bleibet, 20 oder mehrere Stüber höher aus und kann alfo den
Käufer nad) dem reduzierten Fuß einen geringern Preis geben.
In Betracht feiner Waare, die er außerhalb Landes abjehet
und wofür er das fremde Geld hHereinziehet, Teidet derjelbe nach
ſolchen höhern Kurs der Münzforten als fie im Lande gelten, eben—
falls feinen Schaden, als jeine Waaren außerhalb deshalb auch
theurer bezahlet werden. Bei denen Fabriquen Tann folches auch
feine jonderliche Hindernüs geben, jobald nur alle Waaren und
Victualien im Lande durch richtige Taren nah E. K. M. vorhin
ergangenen Verordnungen nach diefem befjern Gelde und deſſen
eigentlichen Werth proportionieret werden. Dann es wird fich bei
allen Fabriquen finden, daß, jo wie die jchlechtere Münzforten auf-
gefommen und das gute Geld, mithin auch alle Waaren und denrees,
geitiegen, der Lohn denen Fabrikanten vermehret werden müffen.
Wird nun folder Lohn in Münze von befjerem Werth und Hältig-
feit bezahlet, jo verftehet fich auch von felbiten, daß Die deshalb
vorhin gejchehene Vermehrung des Lohns nach einem billigen Fuß
Cleviſche Münzvermwaltung. 457
wegfallen müfje, und dergeftalt verlieret weder dadurch die fabrique
an fi, da fie die Reduction durch den verminderten und auf vorigen
Fuß bergeftellten Lohn wieder befommen, noch auch der Yabrifant,
der die denrees, wo nicht wohlfeiler, doch für eben den Preis haben
wird, zum Exempel für einen Kronenthaler zu 1 Rthlr. 30 Stüber
eben dasjenige als für einen dito zu 1 Rthlr. 50 Stüber.
Es ift zwar nicht zu läugnen, daß im Anfange und bis alle
praetia rerum ſich darnach arrangieret, einige Beichwerde und zwar
höchitens auf 1 & 2 Monate übrig bleiben wird. Alleine wie ift
es möglich, ın generalen Verfaſſungen, die doch auf das Beſte des
Allgemeinen aboutieren, ſolche Einrichtung zu treffen, daß nicht im
Anfang der eine und der andere leide, der aber doch hernach auch
in der Folge, und wenn folche Einrichtung Platz gegriffen, dadurch
reichlich doch wiederum entjchädiget wird; und warın auf jolche nicht
zu ändernde Snconvenienzien bei generalen Dispofitionen reflectieret
werden follte, würde niemalen zum Beften des publici etwas Befjeres
ftatnieret werden können.
Es liegen alſo die Hindernüffe, warım die Introduction
E. KM. neuen Münzfuß und die damit gejchehene Barification
der fremden Münzforten nicht gefchehen Fünne, nicht in dem An—
geführten allein, jondern der wahre Grund diefer Hindernüffen ift .
wohl eigentlich dieſer, daß die clevifche Provinzien und ihre Be-
nachbarte nach Stübermünze fich berechnen, mithin E. 8. M. neue
Münze nad) dem bisherigen Fuß weiter eigentlich nicht gejuchet wird
als zu Uebermachungen zu denen Generalkafjen jolche erfordert, und
dahero entitehet in diefen Provinzien diefe Bejorgnüß, da die vorige
clevifche Stübermünze vor den Graumanfchen Fuß gegen den Louis—
d’or zu 5 Rthlr. allenthalben und bei Auswärtigen Furjieret, Die
nah dem lettern Fuß aber ausgeprägte 2 Stüberjtüde jo aus—
gefallen, daß dagegen der Louisd’or außerhalb Landes endlich bis
zu 6 Rthlr. geitiegen, auch diefen Kurs, obgleich die 2 Stüberftücde
in anno 1762 auf anderhalb Stüber reduzieret worden, behalten,
daß, wie bereits der Anfang gemachet, eine neue Stübermünze ge-
ſchlagen wurde, welche dann lediglich im Kurs vor dortige Pro-
vinzien bleiben würde, womit aber nad) foldem Fuß, wie fie aus-
gepräget worden, mit denen Benachbarten fein commercium zu
unterhalten ftehen würde, mithin würden dortige Provinzien Durch
A458 Nr. 103, 104. — 14.—16. Oftober 1764.
die Reduction der fremden Münzjorten zuvorderjt verlieren, ſodann
aber, wann die neue harte Silbermünze bis zu zwei gute Grojchen,
wie vorhin nad) Introduction des Graumanſchen Fußes gefchehen,
nur fo weit fie zu Bezahlung der Generalkaſſen etwa erforderlich
jein möchten, gepräget würden, Stübermünze erhalten, womit fie
mit Benachbarten nicht Handeln fünnten, jondern nach dem Fuß des
Friedrichs- und Louisd’or zu 5 Rthlr. hHinwiederum verlieren müßten,
und dahero hat die Kammer angetragen, daß, da vorhin eine hin-
reichende Quantität 2 Stüber- und 1 Stübermünze gejchlagen worden,
und welche rejpective zu 1'/, und °/, Stüber reduzieret jei, ob
E. RM... geruhen möchten, folche ala Scheidemünze zu belafjen
und feine neue dergleichen ausprägen zu laffen, da dann mit den
neuen zu prägenden harten Silbergelde und diejer lediglich bleiben-
der Scheidemüngze von 1'/, und °/, Stüber ſowohl im Lande als
außerhalb Landes das commercium foulagieret und die ganze neue
Münzeinrichtung mit eins zu Stande gebracht und erhalten werden
fünnte. |
Ich meines ohnmaßgeblichen Dafürhalteng fehe diefes als das
beite Temperament an, wodurch alle Befchwerden, Aufenthalt und
Schreiberei mit eins gehoben, das Verkehr im Lande und das
commercium mit Auswärtige conjervieret, auch) Dadurch zugleich
wegen der Zandesjchulden alddann um jo eher eine bequme Aus—
kunft verfchaffet werden fann. Die Bejorgnüs wegen der großen
Duantität auffommender neuer Scheidemünge, welche bei Benach—
barten nicht wieder fo angebracht werden fünnte, auch des Mangels
des guten neuen harten Geldes durch ftärkere Ausprägung der neuen
Scheidemünge Hingegen wegfallen würde, und es wird jodann Die
Introduction des neuen Münzfußes ohne Aufenthalt gefchehen können.
103. Kabinettsorder an den Beneralmünzdireftior Krönde über
mangelhaftes Uusmünzen der wei: und Diergrofchenftüde.
Dotsdam, 14. Oktober 1764.
Ausfertigung. RB. XIH, 1.
Es ift bei S. K. M. die Anzeige gefchehen, daß, da bei Dero
Münzen und injonderheit denen zu Berlin wenig oder nicht? an
goldene especes, an GSilbermünzen aber lauter Zwei und Bier-
Auftierung der Zwei- und Biergrofchenfticde. 459
grofchenftüden, die nicht ajuftiret jeind, in das Bublicum kommen,
ſolche legtere um jo weniger Credit greifen wollten, als jelbige unter
fih im Gewichte ſehr verjchiedentlich ausgepräget würden, jo daß
bei einer -legthin davon gemachten Fleinen Probe mit 5 Rthlr. 4 Gr.
Stüden fich bei dem Nachwiegen ſechs Stüd gefunden, die um einen
neunten Theil ſchwerer gewejen als ſechs andere. Wie nun durch
dergleichen unordentliches Ausmünzen nicht nur dieſe especes den
nötigen Credit bei dem publico verlieren, fondern auch jelbft denen
Juden und andern dergleichen Leuten alle Gelegenheit zu dem Aus—
Tippen gemadjt wird und alle von S. K. M. durch Dero ordres jo
jehr präcavirte Inconvenienzien entjtehen müfjen; als befehlen Sie
Dero Münzpdirector Krönide hierdurch jo gnädig als alles Ernites,
daß derjelbe eine große Attention darauf haben und denen Special-
münzdirectoren ſowohl als denen andern Münzbedienten jehr genau
auf Die Yinger fehen joll, damit diefelbe nach den von ©. K. M.
approbirten jegigen Münzfuß mit aller erjinnlichen Eractitude aus—
prägen und darunter weder negligence noch Unterfchleife begehen
müffen, als worauf gedadhter Münzdirector Krönide mit jo viel
mehr vigilance ſowohl bei denen Berlinichen und übrigen jänmt-
lichen k. Münzen ſehen und alten jol, da er billig davor rejpon-
fabel bleiben muß.
104. Immediatbericht des Beneralmünzdireftors HKrönde über dic
uftierung der Zwei⸗- und Diergrofchenftüde und Befchleunigung
der Ausmünzung.
Berlin, 16. Oktober 1764.
Konzept ohne Unterſchrift. R. XIII, 2.
E. K. M. Haben mittelft .. ordre vom 14. dieſes mir an-
zubefehlen geruhet, daß ich bei der Ausmünzung derer nicht ajuftierten
4 und 2 Groſchenſtücken eine große Attention haben und denen
Specialmüngdirectoren ſowohl als denen andern Müngbedienten jehr
genau auf die Finger jehen fol, damit die einzelnen Stüde von
nurgedacdhten Silbergeldern nicht von verjchiedenem Gewicht aus—
gepräget werden. ©. K. M. wollen Si . . zu erinnern geruhben,
wie vorbemeldete Directores und ſämmtliche Müngbediente, ehe noch
mit der neuen Ausmünzung der Anfang gemacht war, durch eine
460 Nr. 104, 105. — 16.—27. Dftober 1764.
dem . . approbierten jegigen Münzfuß beigefügte Inftruction wegen
aceurater Ausprägung derer Gelder im Gewicht und Gehalt hin—
länglich unterrichtet worden. Und biernächft Habe ihnen zu wieder—
holten Malen nachdrüdlich aufgegeben, ihr devoir bei ohnausbleib-
licher jchwerer Berantwortung aufs genauefte zu objervieren.
Wann nun zeithero, da die Yusmünzung in E. 8. M. mehreften
Münzen bei Tage und Nachtzeit ftarf pouffieret werden müſſen, um
dem Mangel an neuem Gelde bei Dero Kaffen und im publico
forderfamft abzubelfen, die 4 und 2 Groſchenſtücken nicht ajuftieret
werden können, dieſe Mänzjorten auch weder in denen vorigen, noch
zu des Graumanns Zeiten ajuftieret worden, die Erfahrung aber
bei oftmals angeftellten Proben gelehret, daß dergleichen Gelder
alles angewandten Fleißes und Aufmerkſamkeit ohnerachtet in Be-
tracht einzelner Stüden nicht ganz egal im Gewicht anzufertigen
möglich fei, wie fich denn nur vor kurzer Zeit bei 200 Thaler neu-
geprägte und ebenfalls nicht ajuftierte churſächſiſche 2 Grofchen-
jtüden, welche ich aus Leipzig anhero kommen laffen und nad) ein—
zelnen Stüden ausgewogen, bei Gegeneinanderhaltung derjelben
Differenzen von 23, 28, 33 bis 47 Procent gefunden; fo wird es
von E. 8. M.. . Befehl drependieren, ob in Zukunft die 4 und
2 Grofchenftüde auf Dero Münzen Stüd vor Stüd mit der Teile
jo wie 1, Y/g, Y/, und !/, Rthlr.⸗Stücken ajuftieret werden follen,
weil dieſes das einzige Mittel, wodurch ein accuratereg Gewicht
derer einzelnen Geldftücden werkftellig zu machen ift. Wobei jedoch
E.KM.. . anzeigen muß, daß das Wjuftieren oftgedachter 4 und
2 Groſchenſtücken ungleich höhere Koften verurfachen und die Aus-
prägung derjelben dergeftalt verhindern würde, daß davon etwa nur
ein Dritttheil fo viel wie bishero ausgemünzt werden könnte.
Zugleih habe E. K. M. in devotefter Submiffion einberichten
jollen, daß bis ultimo Sept. a. c. an Friedrichsd'or 1286005 Rthlr.
und an ganze, halbe und viertel Thaler 790712 Rthlr. 18 Gr. in
Dero Münzen ausgepräget worden.
Ob ich nun wohl alles Menfchenmögliche verfucht, die Aus-
münzung derer Friedrichsd'or ftärker zu befördern, fo ift doch folches
nicht in meinem Vermögen geweſen, weil die geringhaltige Gold-
especes bereit3 im vorigen Jahre größtentheils aus E. K. M. Landen
practicieret worden, dahero fo wenig Goldlieferungen von Barti-
Suftierung der Bivei- und Biergrofchenftüde. 461
culier8 zu denen Münzen erfolgen, ohnerachtet die . . geordnete
Goldpreiſe ſehr anjehnlich find.
Was die Ausmünzung vorbenannter ſchweren Silber-Species
anlanget, jo bat wegen des hohen Wechjelcourfes jeit einiger Zeit
wenig fein Silber von außerhalb Landes committieret werden können,
und dus von denen Silber-Affinerien an die Münzen abgelieferte
feine Silber ift öfters nicht Hinlänglich gewefen, die geringhaltige
Sorten aus denen k. Kafjen zu jetzige 4 Grofchenftüde zu legieren.
Nunmehro aber, da auch die. Silber-Affinerien in Breslau
und Königsberg fertig jeind und aljo das Finieren derer fchlechten
Sorten befjfer von ftatten gehen wird, fol an ſchweren Silbergeld
ein Mehreres ausgemünzt und E. 8. M. . . Intention . . befolget
werden.
— —— —— — —
105. Gutachten des Großkanzlers v. Fürſt über den Kurs
der Goldmünzen.
Berlin, 27. Öftober 1764.
Eigenhändig. Tit. XVI, 20.
1. Die Herunterfegung der Louisd’or per renovationem des
Edictd vom 25. November 1750 würde zweierlei Abfichten
1. auf die k. Kaſſen,
2. auf die negotia inter privatos haben.
Ob und wie die k. Kaſſen fie annehmen, ift mir außer Eleve,
wo fie noch zugelaffen worden, unbefannt.
Nah) dem Edict vom 29. Marti c. b. ift feine E. Kaſſe
Ihuldig, die in Gold zu präftierende quanta anders als in ried-
richsd'or anzunehmen. |
Werden die würklich im innerlichen Gehalt fchlechter als Fried-
richsd'or feienden Louisd’or dafür in k. Kaffen angenommen, fo
verlieret einestheils würklich dadurch der König, anderntheilg wird
der befjere Friedrichsd'or ausgeführet und dagegen der fchlechtere
Louisd'or eingeführet, denn jener hier im Lande nicht den Vorzug hat.
Ich ftelle alſo anheim, ob nicht nad) klarer Vorſchrift
das Edict vom 29. Martii c. bei f. Kaſſen nur Friedrichs—
d'or zu nehmen.
462 Nr. 105. — 27. Oktober 1764.
Das einzige Bedenken fünnte nur der Mangel an Friedrichs—
d'or bei den Contribuenten fein, da Krönde felbjt zugejtehet, daß
der Mangel an Goldlieferungen bisher mehrere Ausprägung von
Friedrichsd'or nicht geftattet.
Sollte Mangel an Friedrichsd'or fein, fo fünnten allenfalls
die f. Kaſſen inftruieret werden, wann die [in] Gold ab-
zutragende Gefälle von denen, jo jolde zu präftieren
ſchuldig, nicht in Friedrichsd'or entrichtet werden könnten,
dafür vollwichtige Louisd’or, jedoh anders nicht als
a 4 Rthlr. 22 Gr. die einfadhen und à 9 Rthlr. 20 Ggr.
die doppelten in die Ef. Kaſſen anzunehmen.
Dieſes würde feine eversio, noch ſonſt declaratio ediceti vom
29. Martii jein, noch durch ein allgemeines Edict publicieret werden
dürfen, indem durch fein Edict verordnet, daß die 8. Kafjen die
Louisd'or für Friedrichsd’or vor voll annehmen follten.
Zweierlei gute Würkung würde hierdurch nothmwendig erfolgen.
Einestheild würden die f. Kaſſen (posito nämlid), daß nicht
genug Friedrichsd'or ronlieren) die dafür einkommende Louisd’or
a 4 Rthlr. 22 Ggr. in die k. Münze dergeftalt abliefern können,
daß daraus ohne Schaden Friedrichsd'or gemünzet und das Publi—
cum damit verjehen werden könne.
Anderntheild würden privati hierdurch ſonſt ohne Geſetz be-
wogen werden, denen Rouisd’or nicht gleichen Werth mit den Fried—
rihsd’or in ihren Gedanken beizulegen, da fie bei E. Kaſſen diefelben
nicht gleich anwenden können.
2. Ratione negotiorum inter privatos ‚hingegen find auch die
2ouisd’or nach dem Münzedict $ 4 nur eine zugelaffene Münze,
ohne daß darin verordnet, wie hoch ſolche im Vergleichniß gegen
preußifches Geld gerechnet werden jollen. Es ftehet vielmehr klar
in $ 10 Num. 6 Sect. 1 entweder verordnet, daß, warn jemand
auf diefe in dem $ 4 zugelafjene Münzſorte contrahieret, die Zahlung
entweder in diefer Münzſorte in speciebus oder in dem preußifchen
Geld NB nach dem Kurs des Zahlungstages geſchehen folle. Folg—
lich ift nirgend fejtgejeget, ob der Louisd'or in preußiichem Golde
oder in Silbergeld 5 Rthlr. oder 4 Rthlr. 22 Ggr., oder ob mehr
oder weniger gelten joll.
Kurs der Goldmünzen. 463
Jetzo diefe Proportion feftzujegen nnd privatos zu zwingen,
anftatt ftipulierten Louisd'or pro Stück 4 Rthlr. 22 Ggr. preußifch
Kurant [zu nehmen], würde offenbar contra fidem edieti vom 29.
Martii c. fein und eine neue Serrüttung in den Vermögensumftänden
vieler auf das Edict fich verlaffenden privatorum anrichten.
Im gemeinen Handel und Wandel aber würde es noch weniger
helfen, einen geringern Werth denen Louisd'or per legem gegen
das preußifche Kurant beizulegen.
Der Kaufmann und Fabrilant, jo Louisd’or zu feinem aus-
wärtigen Seideneintauf bedarf, würde doch in Louisd’or allezeit
lieber und wohlfeiler in folcden baar verfaufen, folglich vom Käufer
der Louisd'or immer höher als 4 Rthlr. 22 Gr. außgebracht werden
fünnen. Auf Kredit in LZouisd’or aber würde der Kaufmann alle-
zeit feine Waare höher anjchlagen, da er bejorgen mülje, anftatt
specierum ein zwar gejegmäßiges, auswärts aber ihm nicht idem
gewährendes aequipollens von 4 Rthlr. 22 Ggr. in preußifchen
Kurant von Käufern bei der Zahlung zu erhalten.
Ich würde aljo exclusive der k. Kaſſen der Meinung fein,
daß die Herunterfegung von 2oui8d’or auf einen ge=
willen Sag nicht zu verfügen. Ganz jolche zu verrufen aber
bat Herr Krönde felbft nicht angetragen, und ratione der leichtern
und unwichtigen, welcherwegen er es proponieret, gehöret e8 zu
folgendem Abjchnitt. |
3. Was Hingegen die Verfügung wegen der zu leichten und
unwichtigen Louisd'or betrifft, fehe ich fein Bedenken, ſowohl in
den E. Kaſſen (wenn fie auch daſelbſt nach meinem Vor—
ſchlag nur à refp. 4 Athlr. 22 Ggr. und 9 Rthlr. 20 Gyr.
angenommen werden follten) als überhaupt auch inter
privatos, da ihr Werth gegen preußifh Kurant unbe-
ftimmet bleibet, fejtzujfegen entweder, daß die zu leichten
und unwichtigen (id est das Gewicht nach dem Friedrichs-
d’or Stein nicht habenden) gänzlich zu verrufen und in
die Münze zu bringen, oder daß für jedes fehlende As
1 Ggr. zuzulegen. | |
Dann in dem Edict vom 29. Martii $ 4 ift die Zulafjung
der Louisd'or dergeftalt ſchon eingeſchränket, daß fie nur Friedrichg-
464 Nr. 106. — 13. November 1764.
d’or Stein Gewicht Haben follen. Und die würde die gänzliche
Berbietung der zu leichten und unwichtigen jchon rechtfertigen.
Es Tann aber auch, ohne dem Edict Eintrag zu thun, dem
gänzlihen Verbot das minus jubjtituieret werden, daß für ein
fehlendes As 1 Ggr. zu entrichten, da einem jeden Landesherrn ob—
lieget, feine Unterthanen auch in zugelaffenen Sachen für Schaden
landesväterlich zu verwahren.
Daß das Wiegen bei den Kaſſen Srrungen verurſachen dürfte,
fann ich nicht abjehen, wann ich mich der Ducaten= Zeit erinnere,
da faſt fein Ducat ungewogen angenommen werden fonnte und bei
100 Rthlr. 36 Stüd gewogen werden mußten, anftatt daß jebt bei
100 Rthlr. nur 20 Louisd’or gewogen werden dürfen.
Ueber alles dieſes wird demnach Fünftigen Montag in con-
ferentia ein conclusum gefafjet werden fünnen.
106. Schreiben des Beneralmünzdireftors Krönde an den Miniſter
v. Schlabrendorff über den Fortgang der Breslauer Prägung und
die reduzierten Sorten,
Berlin, 13. Wovember 1764.
Urſchrift. A. 8. M. R. IV, 31, Vol. VI.
Nachdem aus Ew. Ercellenz . . Anfchreiben vom 21. m. p.
ich ungern erjfehen, daß in dortiger Münze mit der Thaler- und
8 Srofhen- Ausprägung damalen noch nicht der Anfang gemacht ge-
wejen, jo habe von dem Münzdirector Singer dieferwegen eine Ber-
antwortung gefordert und ihm wiederholentlich aufgegeben, zu be-
jagter Ausmünzung ohne längern Anftand zu fchreiten.
Derjelbe hat hierauf zu feiner Entjchuldigung angeführet, die
baldige Verwandelung derer aus denen dafigen k. Kafjen zur Münze
abgelieferten beträchtlichen Summen reducirter Goldfpecies in jebige
Friedrichsd'or wäre zeithero fein Augenmerk gewefen, und hätte er,
weil die Münzwerke wie auch die Yuftirer und Präger nothiwendig
zum Golde gebrauchet worden, die Ausmünzung derer Thaler pp.
ausjegen müfjen, um an erwähnte Kafjen die neu geprägte Fried—
richsd'or defto eher bezahlen zu fünnen; nunmehro aber werde er
mit mehrgedachten Thalern jogleich zu Werte gehen.
Breslauer Prägung und reduzierte Münzen. 465
E. €. bin ich indefjen auch für die wegen angeführter Gold»
lieferungen höchjtgeneigt getroffene Verfügung ganz gehorjamft ver-.
bunden, und wünfchte ich wohl, daß die Königliche p. Kammern in
andern Provinzen die unter ihnen ftehende Kaſſen zur Ablieferung
derer eingehobenen reducirten Gold- und Silberforten an die Münzen
jo striete anhielten, wie ſolches in Schlefien gejchiehet; alsdann
würde ich nicht nöthig haben, die Magdeburg- und Cleviſche Münzen
von bier aus mit Metallen zu propidiren.
Bei diefer Gelegenheit ermangele nicht, E. E. . . anzuzeigen,
wie ©. 8. M. auf eines . . General-Directorii Vorſtellung höchſt
refolviret haben, daß wegen Ermangelung eines binlänglichen Vor—
raths an Friedrichsd’or die vollwichtige Louisd'or in Zukunft bei
Dero Kafjen & proportion derer guten riedrihsd’or nach ihrem
eigentlichen Werth, nämlich & 4 Rthlr. 22 Gr., die unwichtigen aber
nicht anders angenommen werden follen, als wann für jedes nad)
dem Friedrichsd'or⸗Stein daran fehlende ar mit einem guten
Groſchen bezahlet wird.
Gleichergeftalt fol es Höchftderofelben Intention gemäß auch)
mit denen braunjchweigichen 5 Rthlr.-Stüden oder Karlsd’or ge-
halten und alle dergleichen bei denen Kaſſen eingehobene fremde
Sold-especes denen Münzen abgeliefert werden, um dadurch ſowohl
die Friedrichsd’or-Ausmünzung zu vermehren, als auch diefer Landes—
münze (womit es joweit gefommen war, daß man jelbige Seit langer
Beit weder auf denen hiefigen Qurszetteln notiret, noch beim Handel
und Wandel genennet) den ihr gebührenden vorzüglichen Werth vor
auswärtigen Goldmünzen, wie vordem, wieder zu verichaffen.
In biefiger Alten Münze ift die Friedrichsd’or-Ausprägung
bisher ziemlich von Statten gegangen, und möchten mit Ausgang
diefeg Monats 1’/, Millionen Thaler davon completiret werden;
jedoch würde an ſolchen Species viel mehr ausgemünzet fein, warn
wegen der vorjährigen ftarfen Banquerotts nicht jo große Summen
an Mittelgold und geringhaltigen Sorten zur Bededung auswärtiger
Tratten wären außer Landes gejandt, mithin denen k. Münzen
entzogen worden, wovon man allem Anjehen nad) wenig wird
anhero ziehen können.
Endlich kann nicht unterlafen E. E. von dem feit dem
Julio a. c. jo hoch geftiegenen u auf Breslau . . vor-
Acta Borussica. Münzwejen III. 30
466 Nr. 106, 107. — 13. November 1764 — 11. Januar 1765.
zutragen, daß durch denjelben nicht nur der einheimifchen Handlung,
. fondern auch denen f. Münzen großer Nachtheil und Schaden zu—
gewachſen ift, indem die Silberlieferanten dadurd) außer Stand ge—
jeget worden, piastres und ander Silber aus Holland oder Ham—
burg fommen zu lafjen, jonjten die Ausprägung der Thaler pp. in
dafiger Münze längjt vorgenommen fein würde. An vorbemeldetem
Curs Haben nun wohl meines ohnmaßgeblihen Erachtens einige
Mitglieder der Breslauifchen Kaufmannſchaft Hauptfählih mit
Schuld, welche die in jegigem preußifchen Courantgelde auf fie aus—
geftellt gewejene ausländifche Tratten, ihrer Acceptation entgegen,
mit reducirten- Geldern bezahlet, die im Gewicht zum Xheil leichter
gewejen fein jollen, wie die Neductionstabellen befagen. Durd)
ſolche Bezahlungen find die fchädlichen Folgen entftanden, daß ſo—
wohl der Credit dortiger Handelsleute in Amfterdam fehr gelitten,
als auch beionders der Kurs mehrbejagten jegigen Geldes von Zeit
zu Beit fchlechter worden; dahero dann von Amfterdam auf Breslau
eine Zeitlang nicht mehr traffiret ift, mithin das Wechjelnegoce durch
Hamburg bat effectuiret werden müfjen, woſelbſt folglich faft lauter
Nehmer und wenig Geber fein fünnen, jo daß man dort die Wechjel
und den Credit öfters 4 à 5 Procent Schlechter als dag Geld äfti-
miret, anftatt daß jonften, in Ermangelung des Geldes, deſſen Werth
pflegt erhöhet zu werden.
Weil nun dem VBernehmen nach die in jebigem preußifchen
Gelde auf Breslau trajfirte Hamburger Wechjel bis dato dafelbjt
noch zum Theil mit veducirten Sorten bezahlet werden follen, in—
zwifchen doch nicht zu glauben, daß folches aus Mangel an neu
geprägtem Gelde gejchehen könne, indem allein in dortiger Münze
bis ultimo Octobris c. viel über 3 Millionen dergleichen Silbergeld
gemünzet worden, welches, ob es gleich für das Bublicum in
Schleſien nicht hinlänglich ift, dennoch zur Bezahlung ausländifcher .
Tratten meines Ermeſſens hinreichend fein wird; Dahero zu ver-
mutben, daß, wann gegenwärtig dergleichen Tratten, wie gedacht,
mit reducirtem Gelde bezahlet würden, dazu wohl nichts anders als
eigennügige Abjichten Veranlaſſung geben und aljo bei ſolchem Miß-
brauch zu einem jo nüglichen niedrigen Wechjelcurs vor der Hand
wenig Hoffnung übrig bliebe: als tele E. E. weijen Dijudicatur
ih . . anheim, ob vorangeführtes, denen f. Münzen und der ein-
Reduzierte Münzen. 467
beimifchen Handlung ſehr nachtheilige Verfahren nicht einer baldigen
Remedur bedürfe, mit Bitte, Hochdiejelben wollen die gütigſte Ver-
fügung zu treffen geruben, daß forthin oft ermeldete fremde Tratten,
wann fie in jegigem preußijchen Gelde ausgeftellet feind, ftatt defjen
nicht mit reducirten Sorten bezahlet werden müſſen.
107. Bericht der Llevifchen Regierung und Kammer über die
Abzahlung der im Kriege gemachten Schulden.
Lleve, 11. Januar 1765.
Ausfertigung. Tit. XVI, 24.
Zu Erfüllung E. K. M. .. Intention, welche uns in Münz-
ſachen dur ein . . rescriptum vom 10. November vorigen Jahres,
jo an beide hiefige Landescollegia erlaffen, befannt gemacht worden,
hat man die erjte Conferenz der beiderleitigen Deputierten in der
verjammleten Landescreditcommilfion vorgenommen und zum sujet
der Deliberation gemacht: wie der Baleur von verjchiedenen in
biefigen Landen Curs gehabten Münzjorten zu beſtimmen fei, worin
während des Krieges ſowohl in Anfehung der Landesjchulden, als
der Schulden von Brivatperfonen fontrahieret oder Verbindungen
gejchloffen worden.
Da die Landesjchulden den beträchtlichiten Theil dieſes objecti
ausmachen, jo find in Abficht auf felbige verjchiedene Duäftionen
und Crörterungen vorgefommen, die bei wiederholten Conferenzen
und [chriftlic” gemachten Erinnerungen und Erklärungen auf zwölf
Punkte gebracht worden, von denen E. L.M. . . Vortrag zu thun
wir ung die Erlaubniß nehmen. ;
tens iſt zu beftimmen, ob nach denen befondern Umftänden
der biejigen Provinzen Cleve, Geldern, Meurs und Mard, in
welden zujammen, und bejonders in den drei erjleren, die feind-
lihen Truppen die meifte Zeit Hindurch nach ihrem Gutfinden Die
Herrichaft exerzieret und den Geldeurs dirigieret haben, der Valeur
der damals im Gange geweſenen Münzen
a) nach dem wahren innerlichen Werth wie aus dem . . rescripto
vom 4. Junii a. pr. die .. Intention zu fein fcheinet, oder
b) nach einem folchen Werth zu beftimmen fei, welchen dergleichen
Münzjorten nah andern unveränderlichen pieces, als alten
30*
468 Nr. 107. — 11. Sanıtar 1765.
Friedrichs'dor, alten Louisd’or und bolländifche Gulden gehabt
haben, zu bejtimmen und anzunehmen jei, als wohin die...
approbierten Borjchläge der clev- und märdijchen Landftände
bei vorigem Landtage gegangen find.
ad a) wegen des wahren innerlichen Valeurs der im Kriege
geprägten Münzjorten fommen diefe dubia vor, daß die Öftere Ver—
änderungen in dem Münzfuß dem publico nicht allein nicht befannt
geworden, fondern fi auch creditores und debitores nad dem
Kurs Haben richten müfjen, wie die eine oder die andere Armee
jolden zu ihren Vortheilen dirigiert gehabt. Die während des
Krieges ohne Unterlaß gemachten Veränderungen in dem Münzfuß
der ausgeprägten Sorten würden zu jo viel Weitläuftigkeiten Anlaß
geben, daß creditores und debitores, ihre Schulden und Forderungen
zu beweijen, fih in Diftinktionen verlieren und den Grund darzu-
thun niemals Wifjenjchaft oder Beweisthümer genug haben würden.
Sn diefer Betrachtung ift |
ad b) von allen dreien collegiis für ficherer und befjer ge-
halten, dem von den Landitänden auf dem vorjährigen Landtage
gethanen und von E. K. M. bereits . . approbierten Vorſchlage
beizupflichten, nämlich daß alle clev- und meurfilche Landesfchulden
nad) dem im Kriege am meiften üblich geweſenen cleviichen Kurs,
den holländischen Gulden zu 40 Stüber, alte Friedrichgd’or, Louis-
d’or, auch braunschweig-lüneburgiiche 5 Rthlr⸗Stücke, Karld’or und
Georged’or zu ſechs Neichsthaler und die darnach ebenfalls reducierte
märdifche Kapitalien als feitgejeget bleiben möchten, weil die hier
benannte Münzforten unverändert in ihrem Werth geblieben find,
mithin zum Maßftabe um jo vielmehr dienen können, da wie ge=
dacht der Kurs fich darnach faft bejtändig gerichtet Hat.
Hiebei wird nur
der 2te Punkt bemerflich, daß nämlich nach dem auf dem Land-
tage gefchehenen Vorſchlag die creditores am meiften litten, indem
der Kurs der alten Friedrichsd’or, Louisd’or und Holländijcher
Gulden während des Krieges gerade der höchſte gewefen, den fie
jemals in biefigen Provinzen gehabt, wobei alfo der creditor nach
dem von E. K. M. etablierten Fuß der alten Friedrichs’dor und
Louisd'or ftatt 600 nur 500 Rthlr. wieder befommen und alfo
20 Procent am Kapital verlieren würden.
Schuldenzahlung in Cleve⸗Mark. 469
Hierüber haben fich beide collegia dahin vereiniget, daß, da
man, ohne dem bereits fo fehr bejchwerten Lande zu präjudizieren,
nicht anders, als den höchften Kurs des Geldes gegen alle Kurs
gehabte Silbermünzjorten annehmen müſſen, es der Billigfeit gemäß
zu fein fchiene, daß, wann etwa eine Zeit lang die Piltole einige
Stüber geringer als jech® Thaler gewejen wäre, diefer gar mäßige
Berluft von einigen wenigen Kreditoren, die er etwa betreffen möchte,
getragen werden könne und müſſe, da zumal die mehreften jeder
Beit für einhundert Stüd alte Friedrichsd'or und Louis'dor Kafjen-
cheine oder obligationes zu 600 Rthlr. befommen haben, jo daß
der anicheinende Berluft von 20 Procent an fich gar nicht exiftieret,
weil die creditores in derjelben specie bezahlt werden, die fie her—
geſchoſſen haben.
Damit aber
3tend die creditores in feinen fernern Verluft oder Tonftige
Unficherheit wegen des zwijchen Gold- und Silbergeld fteigenden
und fallenden Wechjelturfes gejeßt werden mögen, jo wird gemein
ſchaftlich .. vorgefchlagen, daß.alle die aus dem Kriege herrührende
Landesſchulden oder Kapitalien, es feie, daß folche in franzöfijchen,
bolländifchen oder fonftigen Kaffengelde hergegeben worben, zu Ab—
fchneidung aller Disputen und zur Sicherheit der Kreditoren in
Golde, den alten Friedrichsd’or oder Louisd'or zu ſechs Reichsthaler
feftzufegen, daß folglich 600 Rthlr. Kriegesfchulden mit einhundert
Stück alten Friedrichsd’or oder Louisd’or, oder auch nach hollän—
diſchem Gelde den Gulden zu 40 Stüber clevifch und den Ducaten
zu 5 Gulden 5 Stüber holländijch abgeleget würden, welches dann
dem auf dem Landtage beftimmten Sat gemäß ift.
4ten3 ift in den gehaltenen Conferenzen der Punkt urgieret
worden, wie die in der Grafſchaft Mard negoziierte Kapitalien zu
fegen fein würden, wovon wir wegen der befondern Umftände, Die
bei dieſer Graffchaft vorkommen und, um dasjenige, was in An-
fehung derjelben jpecialiter obtenieret, nicht mit dem andern zu ver-
milden, am Schluß sub Nr. 12 nähern . . Vortrag thun wollen.
| 5tens fommet als ein Hauptumftand in Confideration, wie es
befonderg mit den clevifchen Zweiftüberftüden zu faſſen ftehe, da ſolche
während des Srieges von 2 auf 1!/, Stüber burch die feindliche
administrationes reducieret worden, mithin ein großer Unterfchied
470 ‚Nr. 107. — 11. Januar 1765.
dadurch zu entitehen fcheinet, daß die creditores vor der Reduction
nur 30 Stüd pro Neichäthaler gegeben Haben und jetzo 40 Stüd
pro NReichsthaler wieder empfangen follen. Hiebei iſt aber allerdings
anzumerfen, daß auf den innerlicden Werth diefer Stübermünze, da
es Fein berlinisch Kaſſengeld gewejen, jo fehr nicht gefehen worden,
indem die Piſtolen zu der Zeit, da die 2 Stüberftüde noch für voll
gegolten haben, nicht allein nicht höher, jondern meistens noch ge=
ringer, als nad der Reduction der 2 Stüber zu 1'/, Stüber
curfieret hat. [jo] |
Mithin wäre wohl, da die Sade in jo weit gleich geblieben
ift, der Billigfeit nach auch jebo folcherhalb Fein Unterfcheid zu
machen. Wie e8 aber mit eben dergleichen in 2 Stüberftüden oder
überhaupt Stübergelde vor dem Kriege hergeliehenen Kapitalien
oder gejchloffenen Kontraften zu Halten ſei, dieſerhalb differieren
beider collegiorum sentiments auf den Fall, wenn es E. K. M...
nicht gefallen wollte, eg zu erlauben, daß auch diefe Kapitalien in
Stübergelde nach deſſen jegigem Werth zu 1'/, Stüber und ®/, Stüber
gerechnet, wieder bezahlet werden könnten, ſondern daß dieſes jchlechter-
dings in dem neuen preußifchen Kurant geichehen follte, wovon
jedoch beide collegia das erftere in . . Vorſchlag bringen, zumalen
das Stübergeld zu der Zeit bei den Kaſſen ebenfallg angenommen,
folglich in jo weit Kafjengeld gewefen ijt; und diejes zwar um fo
viel mehr, als E. K. M. Hohes Zuftizdepartement in den dem Etatd-
minifter v. Bord auf feine wegen einer im Cleviſchen abzutragenden
Schuldpoft eingereichte Vorftellungen ertheilten resolutionibus vom
12. Junii und 17. Dec. a. p. folches bereit3 thunlich gefunden hat.
Gejegt nun aber, daß €. K. M. den gedachten Vorſchlag zu ge-
nehmigen nicht geruhen wollten, fo ift die nähere Trage, was des—
halb für ein Neductionsfuß, gegen das jetzige preußiiche Silber-
curant gerechnet, in Vorſchlag zu bringen jei?
Und bier befindet ſich der eigentliche Unterfchied zwijchen den
sentiments beider collegiorum.
A. die Meinung der Regierung hievon gehet nach der Anlage
dahin, daß ein folches vor dem Kriege in Stübergelde vorgeſchoſſenes
Kapital blos mit 5 Procent Verluſt in den jegigen preußijchen
Silberfurant wieder zu erftatten fei, und zwar nad) eben demfelben
principio, welches vorhin angenommen ift, nämlich, daß aud vor
Schuldenzahlung in Cleve-Mark. 471
dem Kriege auf den innerlichen Werth des Stübergeldes nicht ge-
jehen wäre, mithin zu der Zeit die BPiftole gegen das gedachte
Stübergeld nur zu 5 Rthlr. curfieret hätte, obgleich vor und nach
etliche Procent und zulegt kurz vor dem Kriege bis zu 10 Procent
Agio gegen das damalige preußifche Kurant zugegeben wären; in-
deffen die bHiefige Münze gedachtes Kurant den Nenteien und
Schlütereien noch immer gegen 3 Procent hätte umjegen müfjen.
Wann nun aljo Hiernacd) das höchſte Agio der 10 Procent
genommen und zwijchen den creditoribus und debitoribus getheilet,
mithin demzufolge der vorhin gedachter Verluft von 5 Procent feft-
gejeget würde, fo glaubte die Regierung, daß Diefes ein billiger
NReductionsfuß wäre, wobei Fein Theil fonderlich leiden Eünnte, da
gedachtermaßen vor dem Kriege ein Debitor oder fonjtiger Schuldner
mit dem Stübergelde meiltens eben das hätte ausrichten, alfo
fothanes Stübergeld ebenfo hätte gebrauchen fünnen, als dermalen
mit dem neuen preußifchen Silberfurant gejchehen könnte; auf
ſothanen Gebrauch oder Nutung des Geldes aber und allenfalls
nicht darauf, wie weit das Stübergeld auch vorhin Kaſſengeld ge-
wejen wäre ober nicht, eg in casu eigentlich) anfäme, zumalen bei
Kurantgelde, welches nicht zum Verwahren und Aufheben diente;
in mehrerem Betracht, da noch ferner Binzuträte, daß die ohne hin-
reichenden Grund während des Krieges gefchehene Verhöhung des
Goldes und auswärtigen Geldes auf die vorige Zeiten billig nicht
gezogen werden könnte, auch jogar der innere Werth der jegigen
1!/, und ®/, Stüber gegen das neue preußifche Silberfurant ſchwer—
lich 10, gefchweige denn 15 Procent Unterjchied ausmachen dürfte,
wiewohl hierauf nad) dem einmal angenommenen supposito nicht
gejehen werden follte, fondern darauf, was mit dem Gelde etiva
ausgerichtet werden können, mithin defto weniger abzujehen wäre,
warum in Betreff der Friedengzeit, two noch alles eher in der Drd-
nung hätte hergeben können, als nachhero von ſolchem principio
und Vorausſetzung zum offenbar alleinigen Nachtheil der creditorum
wieder abgewichen werden jollte.
Hiegegen vermeinet nun die Krieges» und Domainenlammer
B. behaupten zu dürfen, daß der von der Regierung vor-
gefchlagener NReductionsfuß darum nicht wohl ftattfinden könne,
weil auf ſolche Weile der creditor zum Schaden des debitoris
472 Nr. 107. — 11. Januar 1765.
15 Procent Iufrieren würde, und dürfte als ein medius terminus zu
E. K. M. .. Ermeſſen anheim zu ftellen jein, ob nicht dergleichen
in Scheidemünze oder 2 Stüberftüden ftehende Kapitalien den Fuß
der Zandesjchulden, nämlich im Werth der Biltole zu ſechs Neichs-
thaler parifizieret werden möchte, oder daß die Ablage des Kapitals
in der felbigen Scheidemünge, jedoch nach dem reducierten Fuß ge—
ſchehen möge, weilen die 2 Stüberftüde doch vorhin auch nicht
anders als Scheidemünze und Fein berlinisch Kaflengeld geweſen, auch
noch bleiben, und dasjenige, was wegen der Domainen davon an=
geführet worden, daß es nämlich denen Pächtern, wenn fie es vor-
bin mit drei Procent beleget haben, als berlinifch Kafjengeld an-
gefchrieben fei, nicht hiehingezogen werden Fünne, weilen &. 8. M.
denen Domainen zum Faveur denen Münzentrepreneurs auferleget
gehabt, berlinifch Kafjengeld gegen 3 Procent denen Domainen zu
fournieren. i
Da beide collegia nur in dieſem einzigen Punkt differenten
Sentiments find, jo tragen wir
Gtens gemeinichaftlid . . dahin an, ob nit . . erlaubet
werden möchte, daß die während des Krieges vorgefchoffene capitalia
auch in den mit ausgedrüdten fremden Specien in natura nach dem
ihnen in Scheidemüngze zugleich mit beigelegten Werth, ohne auf
den Krönedenjchen Tarif zu jehen, wieder gefordert, oder alternative
blos dem Werthe nach in furfierender Scheidemünze verlanget werden
fünnten. Dieje Alternative würde alsdann nur Pla finden, wenn
in der Obligation die Species entweder beim Empfange oder bei
der verjprochenen Wiedererjtattung mit bemerfet ausgedrüdet find,
da Sonst freilich allemal der Zahlungsfuß Stübergeld bleibet, wenn
auch gleich die Zahlung nicht darin gefchehen ift, weil in dem Fall
dafür gehalten werden kann, daß es dem creditori um die Zurüd-
erhaltung der specierum nicht zu thun gewejen ift. Wir glauben,
daß wir hierinnen um fo viel weniger etwas €. K. M.. . Intention
zuwider Laufendes vorftellig machen, da ein dergleichen Arrangement
zu Beförderung des Landeskredits das Seinige mit beitragen fann,
die Sache aud) in den bisherigen regulativis feine Hinderung findet,
da felbft in dem edicto vom 29. Mart. a. p. die fremden Gelbd-
jorten zum auswärtigen Handel gebraucht werden können.
Schuldenzahlung in Cleve-Mart. 473
Ttend möchte auch zu erlauben fein, daß aus eben dem Grunde
ein Kapital, welches in fremden Specien nad) einem auswärtigen
Kurs, als nah Cölniſchen Albus angefchlagen ift, wie von der
Geldrifchen Krieges- und Tomainentammer - Kommijfion unterm
16. Julii a. p. ein dahin gehöriges Erempel angeführet, dergleichen
Kapital auch nah ſolchem Werth wieder gefordert werden Fünne.
8tend würden ohnmaßgeblich die Zinfen von den Kapitalien,
welche während des Krieges vorgeſchoſſen find, in Scheidemünze oder
in Stübergeld zu rechnen fein, nad) diefer Zeit aber oder vom
1. Junü a. p. an dürfte den Gläubigern frei zu ftellen fein, ob fie
damit auch fernerhin fontinuieren oder lieber nach dem vorgefchlagenen
Neductionsfuß die Zinfen künftig erheben wollten, in Anjehung der
Zinſen Hingegen von den SKapitalien, fo vor dem Kriege vor-
geftredet worden, wird das Nähere von dem abhängen, was E. K. M.
ad Num. 5 wegen des Haupt-Stuhls felbft in Gnaden zu ver-
ordnen geruben. |
Ytens würden alle übrige während des Krieges entitandene
Tsorderungen und gemachte Kontrafte in dubio, wo nichts anders
expresse verabredet ift, ebenfalls vor Stübergeld zu verftehen und
danach die Bezahlung und Erfüllung zu präftieren, mithin demzufolge
10ten3 dieſes Geld zugleich unter den Worten: gangbar, gutes
gangbares oder furfierendes Geld zu verftehen fein.
Wobei wir |
i1ten noch .. in Anmerkung bringen, daß in Gefolg des
. rescripti vom 4. Juni a. p. das vorhin Gedachte auch auf die
Provinz Geldern zugleich mit möchte applizieret werden, welches des—
wegen ſehr faisable ift, weil fie mit beiden hiefigen Provinzen Cleve
und Meurs unter einer feindlichen Adminiftration geftanden und
beinahe einerlei Geldkurs gehabt hat; und würde dadurch fürs erfte
der Differenz zwijchen der geldrifchen Kommilfion und dortigem
Zuftizcollegio wegen des !/, und * Verluſt abgeholfen, daneben
aber auch in Anfehung der während des letztern Krieges aufge-
nommenen Kapitalien dem geldrifchen Zandrechte auf eine billige und
ohnbeſchwerliche Weife derogieret.
Es führet nämlich das Geldrifche Juftizcollegium felbjt mit an,
daß wenigitens ein großer Theil ſothaner Kupitalien hätte her—
geliehen werden müſſen. Hiezu kommt noch, daß diefe Kapitalien
474 Nr. 107. — 11. Januar 1765.
entweder dem Lande oder auch andern privatis oder Kommunitäten
in der Noth vorgeichofjen find, um dadurch) größeres Unheil von
dem Lande oder deflen Bewohnern abzufehren. Diejer Umjtand
giebt unſers Erachtens ſolchen Kapitalien eine differente Beſchaffen—
beit in Abficht auf andere, fo zu Friedenszeiten hergejchofjen find,
die. man für freiwillige und als folche anſehen fann, die zu ent-
behren und nicht beſſer anzulegen gewefen, als auf den Fuß, wie
fie ausgethan worden.
Noch einen Fall bringt die Geldrifche Kommiſſion in Betrachtung:
| Wenn nämlich bei dem Empfange in der Obligation feiner
Münzforten gedacht, bei der Wiedererftattung aber ftipulieret ift,
daß die SKapitalien in ſolchen harten, guten, wichtigen Golde und
Silbermünzen wieder zu bezahlen fein, als zur Zeit der Ablegung
gangbar jein würden.
Hierüber find wir der unvorgreiflihen Meinung, daß dieje
zum Nachtheil der debitorum dienende Klauful für unwürkſam zu
halten und darunter ebenfall® nur Stübergeld zu verftehen jei, weil
der Anjchlag der hergeliehenen Geldforten darnach gemadjt ift und
es alfo unbillig fein würde, wenn ein Kreditor, der Gold und
filberne Species in einen jo hohen Werth vorgejtredet hat, fie nach»
bero in jo viel geringerm Valeur, aljo fo viel mehrere Stüde, als
er bergeliehen bat, wieder erhalten follte.
Diefes Raifonnement könnte überhaupt der Grund zu einem
regulativo jein. |
Was biernädjit
12tend die Grafſchaft Mard, als welche in dieſer Abficht von
den übrigen Provinzen wohl jeparieret werden muß, bejfonders be-
trifft, jo find wir der Meinung, daß es wegen der Rapitalien bis
zum Jahre 1760 und exclufive desfelben überall fo wie in den
übrigen Provinzen gehalten werden könne, weil die Münzen bis
dahin meiltens einerlei Kurs gehabt haben; von dem Jahr 1760
inclufive an aber fommt zur Entjcheidung vor, wie die in diefer
Grafſchaft negociierte Kapitalien, als
a) in vorigen preußifchen ?/,; Stüden,
b) in jächfiichen 45,
c) in medlenburger und
d) in braunfchweiger Münze
zu fegen ftehen.
Schuldenzahlung in Cleve-Marf. 475
Wobei wir unter allen erwogenen Umftänden, die fich in der
Folge hervorthun können, für das fonvenablefte halten, daB es
Niemand nach dem Schluffe des vorigen Landtages möchte ge-
nommen werden:
ad a) einhundert Neichsthaler preußifche !/; Stüde zu fünf
und fiebenzig Neichsthaler im clevifchen Kurs, alte Friedrichsd’or
und Louisd’or zu ſechs Neichsthaler gerechnet würden; und wären
in der Grafſchaft Mark die preußifche 1/, von 1758, 1759 und
1763 nach dem Zahlungsjuhre 1760 für Kaffengeld, auch für gang-
bar oder gut gangbar Geld zu halten; desgleichen könnten in dubio
dieſe Geldjpecies bei allen übrigen Kontraften und andern nad) dem
gedachten 1760ften Jahre entftandenen Forderungen jo lange an-
genommen werden, bis bewiefen würde, daß dabei geringere Sorten
zum Grunde lägen oder in fchlechtere Sorten fontrahieret fei.
Bann nun folglich
ad b) c) d) auch andere Sorten als jächfiiche, medlenburgijche
und noch verfchiedene andere in gedachter Grafſchaft gangbar ge—
weſen find, fo ift doch dieſes nicht durchgehends gleich geweſen, von
verjchiedenen läffet fich jebt der Werth nicht mehr genau beftimnen,
die wenigften haben lange, die mehreften nur eine kurze Zeit ronlieret,
mithin müßte man darauf um jo weniger jehen und in dubio es
bei denen belaffen, welche allezeit hindurch furfieret haben, und das
To lange, bis ein anders angewiejen werden fann, bei welcher Ein-
richtung denn am wenigften Präjudiz entjtehet. Nur würde unter
den geringern Sorten feine andern als fächfiiche zu verjtehen fein,
alle übrige aber, als mecklenburger, bernburger und jonftige den
Jädhfiihen gleich gehalten werden müſſen; da, wenn mehrere distinc-
tiones geftattet werden follten, diefes zu ſolchen Weitläuftigfeiten
Anlaß geben würde, aus denen mehr Unheil als Nuten entjtehen
müßte.
Was noch die Zinfen anlanget, welche während des lebtern
Krieges verjchuldet find, fo werden folche nach der vorhin gedachten
Gleichheit mit dem cleviichen Stübergelde, wie von jelbft jpricht, zu
nehmen, alfo die preußiichen !/,; Stüde zu 15 Stüber und denn,
gegen die Piſtole zu 6 Rthlr. angejchlagen, vier Stüd auf einen
Neichsthaler zu rechnen fein, ohne einigen Betracht der während des
Krieges gefchehenen Reduction der 2 Stüberftüde, weil dadurch der
476 Nr. 107, 108. — 11. Januar — 9. Mai 1765.
Kurs der goldenen und filbernen Münzen gar nicht verändert, hin-
gegen in Anjehung der ?/; Stüde der Preis der Gold- und GSilber-
jpecien ‚merklich gejtiegen ift.
Wie wir nun mit vorgetragener Beftimmung diefer Punkte
E. K. M. .. Intention gemäß alles, was zu Difputen Anlaß geben
könnte, coupieret zu haben vermeinen, jo würde, wann ſolche Säße
.. genehmiget werden, eine danach zu entwerfende f. Declaration
nur dahin durch den Drud bekannt zu machen fein, daß man fich
in den biefigen Provinzen bei den darin vorfommenden befondern
Umständen nad) jolcher ſowohl in Anfehung der Landesfapitalien
als der Privatjchulden, jo während des Krieges Tontrahieret worden,
richten, im übrigen aber fi) an das Münzedict vom 29. Mart. a. p.
halten und darnach verfahren jolle.
Unter welcher Erklärung alsdann eine neue NReductionstabelle
beizufügen oder das edictum zu ändern nicht nöthig ift.
Wir ftellen aber alles dieſes E. K. M. höchſt erleuchteten
Einfichten zur... Entfejeidung mit vollfommenfter Submiffion anheim.
Separatvotum der Cleviſchen Regierung.
Bei dem vom Hofe ung per rescripta vom 4. Junii, 16. Julii
und 20. Nov. a. p. anbefohlenen Einwurfe einer bei dem neuen
Münzedicte vom 29. Mart. a. p. nad) der Bejchaffenheit und den
Umftänden biefiger Länder zu machender Anderung ift die Frage
mit vorgefommen:
Wie es in Anjehung der Kapitalien, welche vor dem legtern
Kriege von der Zeit des Graumanſchen Münzfußes an in hiefigen
Landen in Stübergeld vorgefchoflen worden, wegen deren Wieder-
bezahlung jeo zu Halten, und wie hoch deren Reduction nach dem
neuen preußifchen Silberfurant zu nehmen fein möchte, fall® Die
Kapitalien nicht in natura wieder erjeget werden fünnten und follten ?
Wovon der Regierung ihre unvorgreiflie Meinung dahin
gehet, daß, weilen
1. bei dem gemeinfchaftlichen Projekt einmal der Grund ange-
nommen ift, daß auf den innerlichen Werth des Geldes jo ge-
nau nicht gejehen werden fünne, diefer Grund aljo aud bei der
gedachten Frage beibehalten bleiben muß, und zwar um jo
viel mehr,
Schuldenzahlung in Lleve-Marf. 477
2. als felbft das Stübergeld vor dem Kriege Kafjengeld geweſen,
auch in den ausgeftellten Obligationen in dubio darunter ver-
ftanden; dabeneben
3. befannt ift, daß das erwähnte Stübergeld gegen das damalige
preußifche Kurant, wie auch Piftolen und Dulaten anfänglich
al pari gegangen fei, oder doch nur einige wenige Procent ge-
than babe und erjt vor und nad, bis zulegt immediate vor
dem Kriege auf 10 Procent geftiegen jei, folglich mit ſothanem
Stübergelde meiftens eben das, was mit andern Münzjorten
hat ausgerichtet werden können;
Dahero es auch nur billig jein dürfte, die aufs höchſte ge-
gangene 10 Brocent zu nehmen und zwifchen den Gläubigern
und Schuldnern zu theilen, mithin danach einen NReductionsfuß
von 5 von 100 Rthlr. Kapital bei der aufgeworfenen Frage
ohnmaßgeblich vorzufchlagen, zumalen noch weiter Hinzutritt,
daß den Luandrenteien das Stübergeld jogar gegen 3 Procent
damaligen preußiichen Kurants hat verwechjelt werden müſſen.
Wollte man nun aber zehen PBrocent annehmen, wie die...
Rammer vermeinet, jo litte der Ereditor offenbar allein.
Defto weniger kann man finden, daß jego von der... Kammer
das Gegentheil hievon und danach ſogar diefes angenommen werden
könne, daß der Debitor 15 PBrocent Schaden leiden würde, nämlich
nah dem einmal beliebten principio, daß nicht auf den innerlichen
Werth, Sondern den jedesmaligen Kurs des Geldes zu fehen fei und
wornadh in effectu weder dem creditori noch debitori zu kurz
gejchiehet.
Sonften auch der vorgefchlagene Maßftab wegen der Krieges-
ſchulden offenbar irrig fein würde, im Fall nämlich auf den blog
innerlihen Werth gejehen werden follte.
108. Bericht des Beneralmünzdireftors Hrönde über das Gewicht
des neuen Beldes und das Kemedium.
Berlin, 9. Mai 1765.
Urſchrift. Tit. XVL 21.
Einem . . General- Ober⸗ Finanz- Krieges- und Domainen-
Directorio überreiche hierbei . . die von mir verlangte Defignation
über das Gewicht des jegigen Kurant Silber Geldes, woraus hoch-
478 Nr. 108. — 9. Mai 1765.
dasjelbe ſowohl das Nettogewicht als auch dag Gewicht mit dem
fogenannten remedio, weldhes ©. K. M. in dem .. Münzfuß vom
10. Januarii 1764 bei allen darnad) auszuprägenden Münzjorten
.. bewilliget haben, zu erjehen geruhen wird.
Dergleichen remedium ijt bei denen Ausmünzungen eines jeden
Staats, Neichsfürften p. bereis in ältern und neuern Zeiten ver-
ftattet worden und wird noch gegenwärtig in allen Münzplätzen
erlaubt, weil injonderheit im Schrot der Gelder wegen mancherlei
nicht abzuändernden Hindernifjen feine vollfommene egalit& beobachtet
werden kann, und wenn es auch möglich wäre, dag Gewicht einzelner
Stüden Geldes jo genau zu treffen, daß eins gegen das andere nur
ein oder wenige As zu leicht oder zu ſchwer fiele, jo würde” doch
die Differenz einiger Loth auf Summen von etlichen hundert Thalern
wegen der dazu erforderlichen vielen Stüden unvermeidlich fein.
Dieſe Urſachen nun haben mich veranlafjet, die neue Gelder
in obbemeldeter Defignation mit vorerwähntem zwiefachem Gewicht,
jedoch nur big auf 50 Rthlr. aufzuführen, indem das Gewicht von
fleinern Summen bis zu einzelnen Thalern oder Stüden nicht jo
zu determiniren ift, daß die k. Kafjen wegen der nicht habenden jehr
Heinen Gewichtstheile fich darnach richten könnten.
Eine? . . ©eneral- p. Directorii erleuchteter Einficht ftelle ich
demnach . . anheim, ob es, in Betracht der bei denen Münzen nicht
ganz adurat zu machenden Stüdlung der Gelder und des diejerhalb
höchſtnachgegebenen remedii nicht nöthig fei, daß die Kafjenbedienten
dahin inftruiret würden, daß fie bei Annehmung der Geldbeutel
etwa auf das medium des in mehrgedachter Defignation jpecificirten
doppelten Gewichts Halten, jedoch auch ſolche Beutel, welche nicht
leichter wiegen wie da8 Gewicht mit dem remedio bejagt, ebenfalls
unweigerlich annehmen, maßen folche Gewichtsdifferenz denen Aus-
wippern in Vergleichung der jegigen Silberpreije feine Gelegenheit
an die Hand giebt, die unter den Geldern befindliche wenige jchwere
Stüden mit Nuten einzujchmelzen.
Bei den 1 Grofchenftüden und Scheidemünzen ift gedachtes
Auswippen um fo weniger practicable, dahero ich dergleichen Sorten
in der Defignation mit zu benennen für überflüjfig gehalten.
Sonften will auch nicht hoffen, daß einige von denen Kafjen-
bedienten fo pflichtvergefjen fein werden, von vorerwähntem diffe-
ventem Gewicht der Gelder Vortheile fich anzumaßen.
Gewicht des neuen Silberkurants. 479
Defignation.
' Gewicht mit dem
Nettogewicht
Münzſorten: Rthlr. —— remedio
Mark Loth Gr. | Bf. [Mark Loth Sr. | Pf.
1.] Ganze, Halbe und viertel
Malerſtückfe =: » 1 500 47 | 10 2 | — | 47 6 31 —
400 | 38 2 — | -I3%”7 15 — | —
300 | 28 9 2| — | 28 7 1| —
200 19 1 — | —-]183|15 2 | —
100 9 8 2 | — 9 7 3| —
50 4 | 12 1| — 4 ı 11 3 2
2.1 3 einen Thaler oder 8 Ggr.
22.2. a | 500 | 53 91 2I1—| 53 4| 2| —
400 42 14 — | — 2 10 — | —
300 | 32 2 2| — | 31 |15 2 | —
200 21 71-1 — 1} 21 BI — —
100 10: | 11 2 | — 10 | 10 | 2| —
50 5 i 3 — 5 5 il —
3.15 Stück einen Thaler oder
Tympfe . Bo —
400 | 50 | 13 | — | — ] 50 75 — | —
300 38 1 31 — I 37 | 13 1| —
200 25 6 2 — 1 25 3 2 | —
100 | 12 | 11 1) —] 12 — 99 3] —
50 6 5 2 2 6 4 3 2
4.16 Stüd einen Thaler oder
4 Gyr. Stüden 21500 Na EN Bee
400 54 | 14 | — | — | 54 | — —
300 41 2 2 — 1 40 | 13 1| —
200 27 | — | — | 27 J 2 | —
100 13-1 11 2 — 113 3| —
50 6 \ 13 3| — 6 | 12 3 2
5.| 12 Stüd einen Thaler oder
2 Ggr. Stücen 1:00 98 Se | 18er
400 | 76 4 — 11% 8 — —
300 | 57 31 — —-156 10 — —
200 38 2 — | - I3%7 | 2| — | —
100 19 1 — I 18 14 — | —
60 I 9 8 2 | — 9 7 — —
480 Nr. 109. — 9. Mai 1765.
109. Deflarationsreffript des Edikts vom 29. März 1764 für die
rheinifch-weitfälifchen Lande.
Berlin, 9. Mai 1765.
Konzept. Gez. Fürft, v. Maſſow, Blumenthal, Münchhaufen, v. Hagen. Tit. XVI, 24.
Mylius N. C. III, ©. 415—419. — Publiziert Cleve, 23. und 24. Mai 1765.
| Scotti 1881.')
Es hat das Edict vom 29. Martii 1764?) in denen Provinzien
Cleve, Mard, Meurs und Geldern in feiner Anwendung in einigen
Punkten Schwierigkeiten gefunden, und es find zwar fchon einige
declarationes deshalb in ſothanen Provinzien publizieret worden.
Da aber dadurch noch keineswegs der Endzwed einer binlänglich
Haren Vorſchrift auf alle Fälle nach den bejondern Berfaffungen
dDortiger Provinzien erreichet worden, jo haben wir alle und jede
von unfern Zandescollegiis. ſowohl als Ständen dafiger Provinzien
angezeigte Bedenken auf das genauefte erwägen lafjen und jegen hier-
mit durch diefe Deklaration alle diejenigen Punkte feit, worin in
dortigen Provinzien eine Abweichung von der in dem Münzedict
vom 29. Martii 1764 enthaltenen Borfchrift ftattfinden und was
dabei im Gegentheil zur Richtſchnur dienen foll.
I. ad introitum des edicti verbleibet e8 lediglich bei dem darin
Verordneten, da wir aber auch zur Erleichterung der in dortigen
Ländern eingeführten Stüverrechnung 20, 10 und 5 Stüberftüde
anftatt 8, 4 und 2 gr. Stüden nad) eben den Münzfuß de 1750,
wie diefe, in dortigen Provinzien fchlagen zu laffen im Begriff find,
jo bat wegen diejer 20, 10 und 5 Stüverftüde eben dasjenige, was
wegen der 8, 4 und 2 Gr. Stüde verordnet ift, ftatt.
II. ad $ 1 verbleibet eg bei dem darin Verordneten. Nur
wird unjern getreuen Unterthanen in dortigen Landen noch zur Zeit
und, bis ein hinreichender Weberfluß von unjern neu ausgeprägten
guten Münzforten dajelbft vorhanden fein wird, verftattet, ihre
praestanda und Abgaben an unfere Kaſſen außer denen in diefem
8 1 benannten Münzjorten auch noch in folgenden fremden Münz-
{orten nach beigefügtem Werthe zu entrichten: *
1) Der erite Entwurf des Generaldireftoriumsd und Zuftizminifteriumd war
vom 15. März. Hierzu machten Llevifche Regierung und Kammer am 6. April
Verbeſſerungsborſchläge. Das aus beiden Schriften Wichtige ift von uns in Fuß-
noten angegeben.
N ©. Nr. 87.
Dellaration des Münzedikts dv. 29. März 1764 f. d. weſtl. Qande. 48]
In Golde:
1. in guten Karld’or oder ge Rthlr. Stüber
5 Rthlr.⸗Stücken — 4 55
2. in alten Louisd'or. a 4 55
3. in Scild-Louisd’or a 6 —
4. in Sonnen-Zouisd’or . a 5 50
5. in Ducaten . a 2 45
Sn Silber:
1. in Kronenthalern oder Zaubthaleen . . & 1 30
2. in holländiihen Gulden . . . . à — 33'/g
3. in holländischen Schillingen oder 6 Stüver-
ftüden, fo gejtempet . . . . à — 10
4. in dergleichen holländiſchen Schillingen ober
5°/, Stüverftüden, ungeftempet . . . à — 8'/,
5. in Brabandiſchen Bermis-Schillingen ſeit
1750... à — 10
6. in dergl. —— — Permis⸗ Schillingen,
fo reduciert big 1749 incl. Be à — 82/
7. in holländiſchen Dubbeljes ober 2 Stüver-
ftüden. . . à — 23),
ſo lange als obfpeifizierte Niünzforten ir in ihrem bisherigen Schrot
und Korn verbleiben.
Es müfjen aber die ſämmtliche Goldfpecies wichtig fein oder
für jedes daran fehlende As 2!/, Stüver zugeleget werden.
Auh in unfern Münzen follen vorjtehende Münzjorten für
eben den vorjtehendermaßen feitgefegten Werth angenommen und
die Goldſpecies gegen unfere Friedrichsd’or, die Silberfpecieg aber
gegen unfer Silberfurant auf Verlangen umgewechjelt werden.
III. ad $ 2 verbleibet e8 bei dem darin Verordneten.
IV. ad $ 3 et 4 verbleibet es bei allem in dieſen beiden
88 DVerordneten. Nur kann denen oben ad $ 1 annoch vor der
Hand zu Zahlungen in unjern Kaſſen zugelaffenen fremden Münz-
jorten fein höherer Werth, als denenfelben oben beigeleget, auch im
Handel und Wandel und zwilchen Privatperfonen unter fich ferner
geftattet werden, und müſſen dahero diefe ad $ 1 ob fpezifizierte
Münzforten, wenn fie zu Zahlungen in unferem Gold- oder Silber-
Acta Borussica. Münzimwejen III 31
482 Nr. 109. — 9. Mai 1768.
kurant jchuldiger Summen gebrauchet werden, weder höher, noch
niedriger, als ihnen oben der Werth beigeleget, ausgegeben und an
genommen werden. |
V. ad $ 5 verbleibet alles ohne einige Änderung oder Zuſatz.
VI. ad-$ 6 verbleibet e8 bei dejjen ganzen Suhalt, jedoch ge-
hören noch zu dem in diefen $ benannten jchweren Landesmünzen
und Rurant in Silber die 20, 10 und 5 Stüberftüde, fo Wir nach
eben dem Münzfuß, wie unfere übrige jchwere Landesmünzen und
Kurant & vierzehen Thaler von einer Mark fein Silber ausmünzen
zu lafjen im Begriff find.
VII. ad $ 7 et 8 verbleibet es bei dem darin Verordneten,
und find unfere Kaſſen auch ſchon bejonders diejerhalb inftruieret.?)
VII. ad $ 9 verbleibet eg außer, daß nunmehro auch die in
borigem saeculo und bis 1756 ausgeprägten 6 Pfennigftüde und
jogenannte rothe Sechjer, da jolche ohne dem vor dortige Pro-
vinzien niemalen beftimmet gewejen und mit dDortiger Scheidemünze
nicht übereinftimmen, auch in unjern Kafjen nicht mehr als Scheide-
münze gelten follen, lediglich bei dem in diefem $ Verordneten, und
wird hierdurch nochmals feitgefeget, daß die clevifche 2 und 1 Stüver-
jtüde bis 1756 incl. allein als Scheidemünze und feinesweges als
Kurant, auch anders nicht als in dem jebigen Kurs, refp. à 11/g
und °/, Stüver gelten und angenommen werden jollen. |
Sedoch Haben wir unten Nr. XXIb, XXIlg, XXIIb einige
befondere Fälle ausgenommen, wo noch zu Zahlungen ſchuldiger
Kapitalien fowohl, als Zinſen diefe reducierte 1'/, und °/, Stüver-
ſtücke gleichfall® anzuwenden erlaubet jein joll, welches wir aber
nur blos als eine Ausnahme von der jonft allgemein bleibenden
Regul zuzulaffen für nothwendig gefunden haben.
IX. ad $ 10 und defjen introitum in specie verbleibet es bei
deſſen Inhalt, jedoch wollen wir, daß, da die Anwendung Diefes
unſers Münzedicts in dortigen Provinzien noch einige Schwierig-
feiten und Bedenken bishero gefunden, der terminus a quo, von
welchem nunmehro ohne alle fernere Einrede dasjelbige mit den in
1) ad VII wünfchten Regierung und Kammer den Einſchub, daß die Yandes-
fafjen genau inftruirt würden, wie nad) Refcript vom 23. Zuli !/, der Salarien
in Gold zu zahlen fei, da die Domänenpächter (Beamten) ihre Abgaben zu !/,
in Gold entrichten müßten.
Delaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weſtl. Lande. 483
diefem Refcript enthaltenen Declarationen zu befolgen, vom 1. Junii
1765 angehen foll.
X. ad $ 10 Rum. 1 verbleibet es dabei, daß fein Kontraft,
er habe Namen wie er wolle, auf feine andere als die in $ 6 dieſes
Edict® benannte und die in 88 3 et 4 erlaubte Münzjorten ge-
Ichloffen werden folle, und daß in unjeren dortigen Provinzien diefes
Berbot erſt vom 1. Junii 1765 feinen Anfang nehme.!)
XI. ad $ 10 Rum. 2 verbleibet es gleichfalls bei deſſen ganzen
Inhalt, nur mit der Maßgebung, daß anftatt des 1. Junii 1764 der
terminus a quo der Beobadhtung des hierin Verordneten in An—
ſehung der dortigen Brovinzien der 1. Junius 1765 ift. Wie fich
denn auch von felbft verftehet, daß unter denen nach dem $ 1 des
edicti reducierten Münzforten, auf welche bei der hierin gejeßten
Strafe Kontrakte nicht gejchloffen werden jollen, diejenige Münz-
forten nicht zu rechnen, jo wir in dieſem Declarationsrejcript
Nr. II ad $ 1 annoch außer denen in den Tabellen A et B redu-
cierten zur Zahlung in unfern Kaſſen zulaffen, da jothane in dieſem
Refeript Nr. II ad $ 1 benannte vielmehr ſämmtlich unter die nach
dem $ 3 et 4 des edicti überhaupt zugelaffene fremde gute Münz-
jorten gehören. |
XII. ad $ 10 Rum. 83 bleibet e8 lediglich bei dem darin Ver-
ordneten, und richtet fich das, was fich ad Num. 4 beziehet, nad)
demjenigen, was bei diefen Num. 4 folgendermaßen feit gejtellet wird.
XII. ad $ 10 Rum. 4 verbleibet es bei der hierin verjtatteten
Treiheit, mit Auswärtigen Kontrakte auch) auf die in $ 3 und 4
des Edicts nicht zugelafjene fremde Münzjorten zu richten.
Die Bezahlung aber kann in unferen dortigen Provinzien nach
der Wahl des debitoris entweder in unjern in $ 6 befchriebenen
Münzforten oder in denen ad $ 1 des edieti in Nr. II dieſes
rescripti aud) in unferen Kafjen verftatteten fremden Münzen nad)
N) ad X. Im erften Entwurf ftand noch folgender Schlußſatz: dahingegen
aber die auch ſchon jeit dem 1. Juni 1764 gefchlofjenen Kontrafte, wofern darin
gar feine Münzforte benannt, dergeitalt erfläret werden müffen, dab foldhe auf
die in 8 6 enthaltene und zwar in Silbergeld eingegangen feien. Auf Borjchlag
der Regierung und Kammer blieb diefer Satz weg, „weil Nr. 23 ein Anderes
verordnet und durch Refeript vom 8. Januar der vorige Kurs im Handel und
Wandel erlaubt iſt“. Botum Fürfts. ie
1
484 Nr. 109. — 9. Mai 1765.
den ihnen beigelegten Werth, jedoch!) mit dem reſp. Agio-Abzug
oder Zufaß, wovon erfterer von dem Schuldener, leßterer von dem
Gläubiger zu erweijen, nach dem Kurs des Zahlungstages in dem
Zahlungsort oder, falls jolcher Fein Handelsplag ift, wie er in dem
nächjten Handelsort jtehet, geleiftet werden.
XIV. ad $ 10 Rum. 5 ſetzen Wir anftatt des darin Ver—
ordneten hiermit in Anjehung dortiger Provinzien feit, daß vom
1. Junii 1765 an alle und jede Geldzahlungen, der Kontrakt und
die Verbindung, wovon fie herrühren, mag vor oder nad dem
1. Junii 1764 oder vor oder nad dem 1. Juni 1765 geſchloſſen
und entjtanden, und es mag die Münzart bei der Verbindung jchrift-
lih oder mündlich beftimmet oder nicht beitimmet fein, alternative
und nach der Wahl des debitoris: entweder in unjeren nach dem
nunmehro wiederhergeftellten Münzfuß ausgeprägten und 8 6 be—
ſchriebenen Münzforten, oder in denen von Uns in $ 1 des Edicts
nah Maßgabe der Tabellen sub A et B reducierten Münzforten,
jedoch in dieſen anderergeftalt nicht als nad) den ihnen in diejen
Tabellen beigelegten Werth und wenn fie das in denen den Edict
gleichfall8 beigefügten Defignationen sub Lit. C et D erforderliche
Gewicht haben, oder in denen in diefem Refeript ad $ 1 namentlich
auch bei unfern Kaffen annoch verftatteten fremden Münzforten,
jedoch in denenfelben auch nicht anders, als nach den ihnen dafelbft
beigelegten Werth und wenn fie das erforderliche Gewicht haben.
Und zwar, wenn die Verbindung entweder ausdrüdlich oder erweis-
lid die Zahlung in Gold erfordert, in Gold, wofern aber nicht, in
Silbergelde geleiftet werden follen.
Es verſtehet fich auch von felbft, daß die zu zahlende Geld-
jummen felbft nad) denen in dem Edict und dieſer Declaration feit-
gejtellten Grundfägen entweder fchon in unferem Kurant feititehen
oder doch ſolchem gemäß noch vor der Zahlung darauf reducieret
werden miüljen.?)
1) Der Schluß lautete im erften Entwurf: Jedoch mit dem reipectiven
Abzug oder Zujag des von dem Gläubiger zu erweijenden Agio nad dem Kurs
des Bahlungstages bewerkitelligt werden.
2, Diefen Abſatz des erſten Entwurfes beantragten Negierung und Kammer
zu ftreihen. Er blieb aber ftehen.
Deklaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weſtl. Lande. 485
Sedoch bleiben hiervon die Fälle ausgenommen, wo auch noch
nach dem 1. Junii 1765 die Zahlung entweder laut der folgenden
Num. XXIb und Num. XXIIIb in Stüvergelde oder laut der
Rum. XV, XIX, XXIc, XXIb, XXIIIC in fremden Münzforten,
ohne auf den ihnen in Num. II diefes Declarationsrefcripts bei-
gelegten Werth Rückſicht zu nehmen, verftattet wird, als welcherhalb
lediglich das in gedachten numeris Verordnete zu befolgen ift.!)
XV. ad $ 10 Rum. 6 verbleibet es bei denen hierin feit-
gejegten Ausnahmen zwar überhaupt, jedoch mit folgender Maß-
gebung in dortigen Provinzien. |
Im erjten Fall, wenn in einem, es fei vor oder nach dem
1. Junii 1764 oder vor oder nach dem 1. Junii 1765 gejchlofjenen
Kontralt die Zahlung in einer derer in $ 3 und 4 zugelafjenen
Münzarten jchriftlich oder mündlich verabredet, oder wenn auch ohne
Verabredung nad) der Natur des Kontrakts die vorhergegangene
Zahlung die zu reftituierende Münze 3. €. bei Anlehnen, bei Ehe-
ftiftungen in Anjehung der Neftitution des Eingebradhten und der
übrigen fich darnach richtenden praestandorum, bei Wiederfaufs-
Kontrakten in Anfehung des zurüdzuzahlenden Kaufgeldes zc. in den
83 und 4 zugelafjenen fremden Münzarten beftimmet ift, muß bie
Zahlung auch noch nad) den 1. Junii 1765?) fchlechterdings in den
ftipulierten Münzforten, ohne daß debitor dafür die in $ 6 be-
nannten mit oder ohne Agio fubftituieren könne, in natura und
zwar dergejtalt gejchehen, daß, wann entweder aus dem Dokument
jelbft oder ſonſt erweislich ift, wie viel Stüd diefer Münzſorten auf
die Ichuldige Summe gerechnet worden, debitor ebenfo viel Stüd diefer
Münzforten, als er empfangen oder verjprochen, ohne Rüdficht auf
ihren in Verhältniß gegen andere Münzen zur Zeit der Verbindung
und jegt differierenden äußerlichen Werth zu erjtatten, folglich zum
Erempel ein debitor, der aus einer Schuldverjchreibung in Louis-
d’or, worin der Louisd’or & 6 Rthlr. gerechnet, die Summe von
1200 Rthlr. ſchuldig, mehr nicht anjegt als 200 Stüd Louisd’or
zu zahlen jchuldig fei; wenn aber nicht erwiefen werden kann, wie
viel Stüd der beftimmten Münzforten auf die ſchuldige Summe ge-
rechnet worden, die Computation nad) denen principiis gejchehe, fo
1) Diefer Abſatz fehlte im erjten Entwurf.
2) Im erjten Entwurf ftand: 1. Mai 1765.
486 Nr. 109. — 9. Mai 1768.
unten in Num. XIX, XXIe, XXIIb, XXIIe in Anſehung ber
verfchiedenen Zeitpunkten feftgejeget worden, folglih zum Erempel
für eine vor dem 1. April 1757 Eontrahierte Schuld von 1000 Rthlr.
in Louisd'or, wobei nicht ausgedrüdt, ob die Louisd'or à 5 oder
6 Rthlr. gerechnet, nur 200 Stüd Louisd'or gezahlet werden dürfen.
xXVI ad $ 10 Num. 6 verbleibet e8 bei der Ausnahme auch
in dem zweiten all, wenn vor dem 1. Junii 1764 oder auch nod)
vor dem 1. Junii 1765 ein Kontrakt auf ſolche fremde Münzforten
gejchloffen, welche weder unter den reducierten noch $ 3 und 4 zu-
gelaffenen begriffen, als in welchem Fall es lediglich bei dem im
Edict Verordneten verbleibet.
XVI. ad $ 10 Rum. 6 verbleibet es bei der Ausnahme im
dritten alle bei eben der Verordnung des edicti.
XVID. ad $ 10 Rum. 7 verbleibet es bei allem darin Ber-
ordneten, nur daß Wir in unjeren dortigen PBrovinzien ftatt des
1. Junii 1764 den terminum vom 1. Junii 1765 verordnet haben.
XIX. ad $ 10 Num. 8 verbleibet es lediglich bei dem hierin
Berordneten. Sollte auch in einer dergleichen vor dem 14. Julii
1750 Eontrahierten und in unfer Kurant nicht umgejchriebenen und
noch auf Dukaten, Louisd’or und Karld’or lautenden Geldverfchreibung
nicht ausgedrüdt fein, wie viel Stüf auf die Summe oder, welches
einerlei, wie hoch jedes Stüd gerechnet worden, fo ift von ſolcher
Zeit anzunehmen, daß
der Dulaten. 2 2 2 220. 2 NH 18
: 46 Gtbr.
„ Kouisd’or und Kardor. . . ..5d „
„ Scdild-Louisdor . . . ....6 m
„ Sonnen-Louid’or . » 2... ,„ 20.
50 Stbr.
„ Laub» oder Kronenthalr . . .. 1. 2%.
30 Stbr.
gerechnet worden und hiernach die Zahlung eben jo vieler Stüde
der Declaration Num. XIV gemäß zu leiften.
XX. ad $ 10 Num. 9, 10, 11 finden Wir nöthig, in Unfehung
unferer dortigen Provinzien andere Zeitpunfte und auch andere
Grundjäge nad den befonderen Zuftand, worin fich zu ſolchen Zeiten
ſothane Provinzien befinden, zur Richtſchnur zu nehmen, und findet
dahero alles in diefen Num. 9, 10, 11 in dem Edict Enthaltene, in
Deklaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weftl. Lande. 487
fo weit es nicht in dieſer Declaration ausdrüdlich beftätiget, Feine
Anwendung.
XXI. Was den Zeitraum vom 14. Juli 1750 bis zum
1. April 1757 betrifft: |
a) Rühret die abzutragende Geldfchuld entweder nach Flarer
Anzeige des Dokuments oder ſonſt erweislich von jolcher Zeit ber,
fo ift, wenn die Verbindung oder Kontrakt auf alte Friedrichsd'or
gerichtet, die Bezahlung in Golde und, wenn fie entweder auf
ganze, halbe, viertel Thaler oder acht, vier und zwei Örofchenftüde
oder nur generaliter auf preußifch Kurant oder Kurant oder kaſſen⸗
mäßige Münzforten oder überhaupt ohne Benennung einiger Münz-
art gerichtet ift, die Zahlung in Silbergelde in denen Num. XIV
dieſes Declarationsrefcripts feftgefegten Münzſorten nad) dem ihnen
daſelbſt beigelegten Werth zu leiften.
b) Iſt die Verbindung auf 2, 1'/, und 1 Stüverftüde nad)
Inhalt des Dokuments oder fonft erweigslich eingegangen, jo ift Die
Zahlung nur in denen auf 1?/, und °/, Stüver reducierten 2 und
1 Stüverftüden von denen Jahren bis 1756 incl. dergeftalt zu
leiften, daß für 1 Rthlr. obwohl darauf ehedem nur 30 Zweiſtüver⸗
ftüden gerechnet, jego AO ſolcher Zweiftüverftüden zu entrichen.
Sollte Hingegen
c) ausdrüdli in dem Dokument oder fonft erweislich die
Verbindung auf die 88 3 et 4 dieſes Edicts zugelaffene fremde
Münzforten gerichtet fein, fo findet das Num. XV Verordnete und
auch in Anjehung diefes Zeitraums vom 14. Juli 1750 bis 1. April
1757 eben basjenige ftatt, was Num. XIX, wie hoch diefe Münz-
forten in Anfehung fothaner Zeit zu rechnen, fetgejebet iſt.
XXT. Was Hingegen den Zeitraum den 1. April 1757 bis
1. Junii 1764 betrifft, fo ift ein Unterjcheid zwilchen dem Herzog—
thum Geldern, dem Herzogtfum Cleve und Fürſtenthum Meurs an
einem und der Graffchaft Mard am andern Theil zu machen, und
jegen wir in Anjehung erjterer drei Provinzien hiermit feit:
a) alle und jede Kontrafte und Verbindungen, fo in dem Beit-
raum zwijchen den 1. April 1757 und 1. Junii 1764 eingegangen
und entjtanden, jo entweder namentlich auf Stüvergeld oder in un»
beftimmten Ausdrüden überhaupt auf franzöfiiches, holländiſches,
gangbares, gutes gangbares oder Furfierendes Geld ohne ausdrüd-
488 Nr. 109. — 9. Mai 1765.
lihe Beitimmung der etwa fremden Münzjorten, worin dag Geld
gezahlet oder die Wiederbezahlung verjprochen, und des Werthes,
wornach diejelben gerechnet und folglich die Anzahl der Stüde diefer
fremden Münzſorten zu beurtheilen waren, follen nunmehro vom
1. Junii 1765 an dergeftalt erfüllet werden, daß für eine aus
fothanen. Verbindungen fchuldige Summe von 600 Rthlr., es fei in
Silbergeld oder Gold, jet die Summe von 500 Rthlr. in Golde,
folglich für 6 Rthlr. 5 Rthir., und zwar entweder in guten Friede-
rich8d’or nach den wieder hergeftellten Münzfuß & 5 Rthlr., ober
in den übrigen oben ad $ 1 in dieſer Declaration zugelaffenen
fremden Goldſpeciebus nach den ihnen dajelbjt beigelegten Werth
bezahlet werde.
b) Iſt eine derer in $ 3 und 4 des Edict# zugelafjenen fremden
Münzjorten in dem SKontraft oder Verſchreibnng entweder in An—
fehung des Empfangs oder der verjprochenen Bezahlung deutlich
und dergeftalt ausgedrüdt, daß daraus, wie hoch ſolche im Werthe
damald gerechnet und darnach die Summe der Schuld Fonftituieret
worden, conftieret, jo müfjen, zufolge des Num. XV feftgefeßten,
diefe fremde Müngzjorten in natura, und zwar nad) dem Werth,
wie fie in der VBerfchreibung gerechnet, folglich eben jo viel Stüd
derjelben, als damals zur Zeit der Verbindung die Summe aus—
gemachet, bezahlet werden, und findet dieſes auch ftatt, wenn gleich
diefe fremden Münzjorten auch gegen fremde Scheidemünze, zum
Exempel Cölnische Albus gerechnet worden, fobald nur klar conftieret,
wie viel Stüd der Münzſorten, worin die Wiederbezahlung gejchehen
foll, die gezogene Summe ausmache.
ec) It Hingegen zwar eine derer in $ 3 und 4 des Edicts zu-
gelafjenen fremden Münzjorten in dem Kontrakt oder Verſchreibung
entweder in Anjehung des Empfangs oder der verjprochenen Be-
zahlung, dabei aber nicht zugleich der angenommene Werth, woraus
zu ſehen, wie viel Stüd auf die verjchriebene Summe gerechnet
worden, zu erjehen, jo muß die Bezahlung der verfchriebenen Summe
auf die in diefem Num. XXIIa feitgefegte Art und Weife ohne
weitere Rüdjicht auf die in dem Dokument genannte Münzjorten
ebenjo gejchehen, al wenn gar feine Münzforte benannt worden
wäre.
Deklaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weftl. Yande. 489
In Anfehung der Grafihaft Mark find Hingegen folgende
Zeitpunkte auch in dem Zeitraum zwifchen den 1. April 1757 und
den 1. Junii 1764 forgfältig zu beobachten.
d) Rühret die abzutragende Geldfchuld entweder nad) klarer
Unzeige des Dokuments oder ſonſt erweislich von der Zeit zwiſchen
dem 1. April 1757 und 1. Januarii 1760%) ber, fo findet aud in
der Grafſchaft Marck alles dasjenige ftatt, was in Anjehung der
drei andern Provinzien Geldern, Cleve und Meurs in eben diejen
Num. XXII sub a, b, c feftgejeget ift.
e) Rühret Hingegen die abzutragende Geldjchuld von der Zeit
zwifchen dem 1. Januarii 17602) und den 1. Junii 1764 ber, fo
findet alles das in dem Edict $ 10 Num. 10 a, b, c, d Verordnete
ftatt, ohne jedoch alles diejes, wie in dem Edict in Anfehung der
übrigen Provinzien geſchehen, auf die Beit bis rejp. 1. Septbr. 1760
und 21. April 1763 einzufchränten.
Nur wollen Wir, dab anftatt, daß dem Edict in unferen
übrigen Provinzien für eine Schuld von 100 Rthlr. in 8, 4 und
2 Ggr. Stüden de 1758, 1759, 1768 70 Rthlr. 22 Ggr. in
unferem neuen guten Silberturant zu zahlen, in unjerer Grafichaft
Mark dafür nur 62 Rthlr. 12 Gar. in Golde, nämlich in unjeren
Friederichsd'or nad) dem wiederhergeftellten Münzfuß & 5 Rthlr.,
oder in den fremden ad $ 1 Num. II diejes Declarationgrejcripts
zugelaffenen Goldjpeciebug in dem ihnen dajelbjt beigelegten Werthe
bezahlet werden folle.
f). Gleichwie nun nach Marer Fürfchrift des S 10 Num. 10
Lit. d des edicti, wobei es vorangeführtermaßen in Anjehung des
ganzen Zeitraums?) zwifchen dem 1. Januarii 1760 bis 1. Junii 1764
1) Von bier ab lautete der erjte Entwurf: zwiſchen dem 1. April 1757
und 1. Martii 1759 her, fo bleibt es lediglich bei dem sub No. XXI dieſer
Declaration Verordnieten, ebenjo als wenn die Echuld zwiſchen den 14. Juli 1750
und 1. April 1757 contrahiret worden wäre. u
2) Im erften Entwurf ftand: zwifchen dem 1. Martii 1759 und...
8) Bon hier ab bis „Sollte aber” Tautete der erite Entwurf: zwijchen dem
1. Martii 1759 bis 1. Junii 1764 verbfeibet, zugelafien ift, gegen die Präfumtion
daß die Schuld auf preußifche Drittel de anno 1758, 1759 und 1763 contrahiret,
das Gegentheil zu beweiſen, fo verbleibet e8 im Fall, daß entweder aus dem
Document felbft oder fonft erweislich ift, daß die Schuld in fächlifchen Dritteln
contrahiret, bei der in $ 10 Num. 10 Litt. 2 vorgefchriebenen Reduction, daß
490 Nr. 109. — 9. Mai 1765.
verbleibet, zugelafjen ift, gegen die Präjumtion, daß die Schuld auf
preußijche Drittel de anno 1758, 1759 et 1763 contrahieret, das
Gegentheil zu beweifen, jo jollen im Fall, daß entweder aus dem
Dokument ſelbſt oder ſonſt erweislich ift, daß die Schuld in ſächſiſchen
Dritteln contrabieret, für 100 Rthlr. in fächfiichen Dritteln 55 Rthlr.
13 Gr. 4 Bf. oder 33'/, Stbr. in Golde, nämlih in Unferen
Triederich8d’or nach den wiederhergeftellten Münzfuß a 5 Rthlr.,
oder in den fremden in obigem Rum. II diejes Declarationsrefcripts
zugelafjenen Goldfpeciebus in dem ihnen dajelbft beigelegtem Werthe
bezahlet werden. Sollte aber auch gleich bewiejen werden fünnen,
daß in jchlechteren ſächſiſchen oder andern fremden ſchlechten medlen-
burgifchen, ſchwediſchen, braunfchweigifchen, bambergijchen, !) bareuth-
Ichen, neuwiedſchen Münzjorten die Schuld contrahieret, jo Toll
dieferwegen zu Verhütung aller koſtbaren und aufhaltenden Er-
örterungen, Dieferhalb doch Feine andere Vergütung?) als die hierin
für fächfifche Drittel feitgejeßte ftatthaben, und findet dahero das in
$ 10 Num. 10 Lit. g des edicti Verordnete in der Grafichaft
Mark fo wie aud) das wegen der dahin nicht gefommenen übrigen
Münzjorten in Lit. h und i Berordnete Feine Anwendung, dahin-
gegen es wegen der neuen Auguftd’or mit der Sahrzahle 1758 bei
dem dafelbft Lit. f Verordneten verbleibet.
g) Iſt erweislih, daß die Berbindung in Stüpergelde ge-
ſchloſſen, ſo muß die Zahlung in denen auf 1'/, und °/, Stüver
reducierten 2 und 1 Stüverftüden auf die in Rum. XXIb Diefes
rescripti declaratorii vorgejchriebene Art geichehen.
XXIII. In Anſehung des Zeitraums zwijchen dem 1. Juni
1764 bis zu dem termino des 1. Junii 1765 verbleibet es bei allem
demjenigen, was das Edict in Anfehung der Zeit nach dem 1. Juni
1764 verordnet, nur
a) mit dem einzigen ſchon oben ad 8 10 Rum. 2 des Edicts
bemerften Unterfcheid, daß die auch in diefer Zeit annoch auf Scheide-
münze e. g. Stüver und andere fchlechte Münze getroffene Kontrakte
ohne, daß desfalls eine Beſtrafung ftatt Habe, zu erfüllen;
- für 100 Rthlr. 44 Rthle. 16 Gr. oder 40 Stüber in denen oben Rum. XIV diefes
Declarationsrejcript3 befchriebenen Münzforten zu bezahlen.
1) Muß wohl heißen: bernburgifchen.
3) Am erften Entwurf ftand:........ Vergütung, fondern ebenfalls
für 100 Rthlr. 44 Rthr. 16 Gr. oder 40 Stüber ftatthaben .... .
Deklaration des Münzedikts v. 29. März 1764 f. d. weitl. Lande. 491
b) daß die in dieſer Zwifchenzeit annoch auf 11/, und ®/, Stüver
eingegangene Verbindungen lediglich in dieſer Münze, und zwar
gleichfallg nach diefem Werth à 1'/, und °/, Stüver gerechnet, er-
füllet werden follen. Dabingegen
c) in diefem Zeitraum auf fremde in dem $ 3 und 4 des
Edicts zugelaffene Münzforten eingegangene Verbindungen müſſen
auf die Num. XV vorgejchriebene Art und Weife, und zwar der-
geftalt erfüllet werden, daß, wenn nicht erweislich ift, wie viel Stüd
der bejtimmten Münzforten auf die fchuldige Summe gerechnet
worden, folglich auch in natura zu präftieren fein, angenommen
werden müſſe, daß der alte Louisd’or und Karld’or A 6 Rthlr., der
Dukaten & 3 Rthlr. 0 Gr. der Louis Neuf a 7 Rthlr. 8 Gr. _
25 Gtbr. 20 Stbr.
der Kronen- oder Laubthaler A 1 Rthlr. n a ‚ der holländifche
Gulden a — Rthlr. De gerechnet —— *
d) Iſt gar feine Münzart beſtimmet, fo iſt anzunehmen, daß
der Kontraft auf Stüvergeld gefchloffen und die Zahlung anjebo
nach dem 1. Junii 1765 dergeftalt zu leiften, daß für 600 Rthlr.
500 Rthlr. in Golde, folglich für 6 Rthlr. 5 Rthlr., und zwar in
guten Friederich#d’or nach dem wiederhergeftellten Münzfuß à 5 Rthlr.
oder in den übrigen oben in Num. II diefer Declaration zugelaffenen
fremden Goldjpeciebus nach dem ihnen daſelbſt beigelegten Werth
bezahlet werde.
XXIV. Es findet nad) allem bier VBorftehenden demnach feine
Anwendung, was ad $ 10 Num. 11 des edicti verordnet, und ad
Num. 12 leidet die dem Edict beigefügte Tabelle sub E die in vor-
ftehenden Numeris deutlich beftimmten Änderungen.
XXV. ad $ 10 Rum. 13 und 14 verbleibet e8 lediglich bei
dem darin Verordneten.
XXVI ad $ 10 Num. 15 verbleibet e8 bei der darinnen in
dem erjteren Abfchnitt feitgefegten Regul ohne Zulaffung der in dem
2. Abſchnitt gemachten Ausnahme in unjeren dortigen Provinzien.
XXVII. ad $ 10 Rum. 16 gehet das hierin VBerordnete Teines-
weges unfere dortige PBrovinzien an, da die deshalb erlafiene be—
jondere Verordnungen dahin nicht ergangen.
XXVII. ad $ 10 Rum. 17 verbleibet es bei a darin
Berordnieten auch in dortigen Provinzien.
492 Nr. 110. — 29, Juni 1765.
XXIX. ad $ 11 verbleibet e8 bei dem darin Enthaltenen und
nur annoch mit dem bejonderen Zuſatz, daß die von ung in dortigen
Provinzien zu jchlagende 20, 10 und 5 Stüverftüde gleichfalls als
unjer Kurant, dahingegen alles geringe Stüvergeld und namentlich
die reducierte 1%/, und °/, Stüperftüde für bloße Scheidemüngze
zu achten. |
XXX. ad $12 verbleibet es gleichfall8 bei deſſen ganzen Inhalte.
Wir befehlen dahero unferer cleviichen Regierung, der dafigen
Krieges- und Domainenlammer, der meurſiſchen Negierung, der
gelder- und meurjijchen Srieges- und Domainenfammer, wie aud)
dem geldrifchen Suftizcollegio, nunmehro das Edict vom 29. Martii
1764 mit dieſem Declarationsrefcript ohne ferneren Anftand allent-
halben zu Jedermanns Wchtung in denen clev- und märdijchen,
geldrifchen und meurfiichen Provinzien gehörig und auf die voll-
ftändigfte gewöhnliche Art und Weife zu publizieren, fich jelbft auf
das genauefte darnad) zu achten, auf defien Beobachtung zu halten,
auch durch die fiscalifche Bedienten gegen die contraventiones
invigilieren zu lafjen.
110. Bericht des Beneralmünzdireftors Krönde über die
Jahresmünzung, Krätze und Erhöhung der Edelmetallpreife.
Berlin, 29. uni 1765.
R. XII, 2 und R. M. B. Nr. 41.
E. 8. M. überreihe ... anliegende ſummariſche Berechnung
wegen derer in Dero fämmtlihen Münzen von Martio 1764 bis
ultimo Maji 1765 geprägten Geldjorten, woraus Allerhöchitdiejelben
. erfehen werden, daß während folder Zeit an
Rthlr. Gr. Bf.
Friedrichsd'or...... 23842012 12 —
couranten Silbergede . . . . 17445472 2 — und
Scheidemünen . - » » » ...1201587 9 4
aljo überhaupt 21489021 23 4
ausgemünzet und bei diefer Ausmünzung in allen 1363607 Rthlrr.
10 Gr. 2°/, Pf. profitieret worden.
E. K. M. wollen nicht ungnädig zu bemerken geruben, daß
ich in obermeldeter Berechnung den Betrag der Münzkrätze mit auf-
Miünzproduftion, Kräge, Edelmetallpreije. 493
zuführen bis dato noch außer Stande bin. Denn obgleich dem
Hütten-Infpector Meg auf dem hohen Dfen bei Neuftadt an der
Doffe von mir angedeutet worden, daß erwähnte Krätze aufs aller-
forderfamfte gejaygert werden müſſe, fo hat doch derjelbe mir ge-
meldet, wie folches wegen jegigen Mangel an dem dazu benöthigten
Waffer vor nächſtkommenden Herbſt, bis die Dofje wieder ange-
wachſen, unmöglich zu bewerkitelligen wäre. Inzwiſchen werde ich
die Feinierung mehrbenannter Krätze äußerft prejjieren und, jobald
jelbige zu gute gemachet fein wird, Allerhöchitdenenjelben den Be-
trag des darin befindlichen Gold und Silbers jogleich pflichtichuldigft
anzeigen. |
Und in... Befolgung €. 8. M. . . Cabinet8-ordre vom
20. hujus habe ich die Preiſe des Gold- und Silbereinfaufs, wie
nämlich ſolche jeßo ftehen, nach denen neueſten Londoner, Amfter-
damer und andern auswärtigen Courszettuln genau calculieret und
Allerhöchitdenenfelben darüber beikommende Defignation . . . vor⸗
legen follen.!)
Weil nun E. K. M. nah Dero allerweifeiten Einficht in
Münzſachen leicht zu entdeden geruhen werden, daß der auswärtige
Sold- und Silber-Einfauf nach denen in vorbemeldeter Defignation
richtig berechneten Preiſen (wozu noch die Transport-, theils aud)
die Affecuranz-Koften, Provifionen, Courtage und andern Spejen
mehr kommen) in Anfehung der nach dem jegigen Münzfuß aus-
zuprägenden Friedrichs'dor und Silber-Gelder Allerhöchftdero Inter-
ejje nicht convenable fei, vielmehr fo ftehe, daß bei denen mehreften
folder Metall-Preifen nicht einmal die Münzunkoſten bejtritten
werden können, fo ftelle E. K. M... anheim, ob Allerhöchitdiejelben
die Preije, welche bei Dero Münzen für das einländifche Silber anitzt
bezahlet werden und in Vergleihung der auswärtigen Silberpreije
viel niedriger als leßtere ftehen, einigermaßen . . erhöhen und an
gejchloffene ganz ohnmaßgeblihe ZTarifs?) allerhöchſt vollenziehen
wollen.
Meines geringen Ermefjens möchte durch ſolche Erhöhung die
wegen fchlechter Aufficht noch fortdauernde heimliche Ausfuhr des
1) ©. Nr. 111.
2) ©. Tabelle IX, 30. Juni 1765.
494 Nr. 111, 112. — Juni — 5. Dezember 1765.
Silbers aus E. K. M. Staaten merklich verhütet werden und als-
dann die Lieferungen zu Dero Münzen beſſer wie gegenwärtig von
ſtatten gehen.
IM. Bold: und Silberpreife in Hamburg, London, Umſterdam
und Wien im uni 1765.
R. M. B. Nr. 41.
Moid’or foften in London die Ounce 3 Pfund
18 8 Sterling, beträgt nach den Wechfelfurfen
resp. à 6/, bis 6'/, Rthlr. die Kölnische Mark Rthlr. Gr. Pf.
fein Gold in Friedrihsd’or 5 p.C. . . . 191 16 9
Detti in Amsterdam gelten die f. ME. Trois
3 pro cento beſſer als 355 Fl. Banko, beträgt
nad) dem Kurs à 45 à 451/, pro cento die Köl—
niſche Mark fein Gold in Friedrihsd’or. . . 191 21 9
Leichte Dulaten in Hamburg werden bezahlt
a 95%/, B Beo., das ift nad) dem Kurs & 461),
pro cento die Kölnifche ME. fein in Friedrichsd'r 191 10 6
Bu vorangeführten Goldpreijen find nun noch zu
rechnen die Transport und Aſſekuranzkoſten,
Provifion, Courtage und dergl. Spejen.
Piastres in London gelten a 5 DB 3 ®f. die
Ounce, d. i. nah dem Kurs resp. à 6!/, und
6'/, Rthlr. die Kölnische Mark fein Silber in
jegigem preußifchen Silbergede . . . 13 16 6
Detti in Amsterdam werden bezahlt A 22 gu.
10%/, B Bco., beträgt nad) dem Kurs à 45 und
45"/, pro cento die Kölnische Mark fein in
Silbergelbe — 13 17 3
Detti in Hamburg koſten N 97 Marl 9 ß Bo,
jolde betragen à 46 und 46'/, pro cento die
Kölnische Mark fein in Silbergelde . . . . 13 14 9
Das Barrenfilber ftehet in Hamburg:
4löthiges = 27 Mt. 6 B Beo., thut n. d. Kurs
a 46'/, pro cento . . . 13 8 4
6löthiges = 27 Mt. 8 DB Beo., it n. 9 Kurs
a 46'/, pro cento . . . . 13 99
Edelmetallpreife. 495
15 löthiges = 27 Mt. 12 B Beo., thut n. d. Kurs Rihlr. Bf.
a 46°/, pro cento . . . — SB u 8
Zu diefen Silberpreifen find ebenfalls vorbenannte Koften wie
beim Golde mit anzurechnen, welche jedoch wegen mancherlei Ver-
änderungen nicht genau zu beftimmen.
In der Wiener Münze wird das Silber folgendergeftalt
bezablet:
Für die Mark Köln. in 14 löthigem Silber 13 Rthlr. Rthlr. Gr. Pf.
1'/, Gr., d. i. & 5 pro cento in Preuß. Gelde 13 15 1
Für die Markt Köln. in 12 und 13löthigem Silber
12 Rthlr. 22 Gr. d. i. 5 pro cento in Preuß.
Gele . . . 13 13 6
Für die Mark Köln. in \ Nöthigem Silber 12 Kehle.
18 Gr. 8 Pf., d. i. & 5 pro cento in Preuß.
Gele . . . . 13 10 —
Für die Mark Köln. in 7 löthigem Silber 12 Rihlr.
15 Gr. 4 Pf., d. i. à 5 pro cento in Preuß.
Gelde . . . 3 6 6
Für die Marl Köln. in enge Haltigem Silber
12 Rthlr. 12 Gr., d. i. & 5 pro cento in
Preuß. Gele . . » 2 2 2 2 13 3 —
112. Bericht der Llevifchen Kriegs: und Domänenfammer über
die Beldverhältniffe.
Cleve, 5. Dezember 1765.
Mundum. Tit. XVI, 26.
Nah Maßgebung der von €. 8. M. würklichen geheimen
Etats⸗, Krieges- und dirigierenden Ministre Freih. vom Hagen bei
deſſen Anweſenheit allhier gefchehenen Erinnerung, die Abänderung
des doppelten Münzkurſes anbetreffend, find wir mit der biefigen
Regierung darüber nochmals in Konferenz getreten und haben ſo—
wohl die Sache an fich ſelbſt, als auch die Mittel zur Hebung der
Dabei auf allen Seiten vorfommennen Inkonvenientzien in reifliche
Erwägung gezogen.
E. 8. M. wollen ſolches aus dem kopeilich beigebogenen
protocollo vom 9. m. p. . . zu erfehen und zugleich daraus ab-
496 Nr. 112. — 5. Dezember 1765.
zunehmen geruben, daß von Seiten beider collegiorum zwar alles,
was nur zu erdenfen ift, angewendet werde, um Dero . . Sntention
gemäß den doppelten Kurs im Lande abzufchaffen, folches aber
wegen des Handeld mit den Auswärtigen, welcher doch die für-
nehmſte Hauptjtüge für die hiefige Brovinzien mit ift, auf der einen
Seite mit eben fo viel Verlegenbeit, als auf der andern Seite, da
in der That der doppelte Kurs eigentlic) nur größtentheils in dem
Verhältniß des guten Geldes gegen Scheidemüngze beftehet, mit gleich
großen Hinderungen und nicht geringern Verluft für die Unterthanen
gepaaret bleibe, immaßen alles dasjenige, was der Münzdirector
Krönede dagegen angefiühret Hat, weder überall mit der täglichen
Erfahrung übereinftimmet, noch auch von ihm, da er fein Augen-
merk nur hauptſächlich auf den Vortheil oder Schaden des Münz-
amtes gerichtet Hat, derjenige wejentliche Hauptpunkt, den wir Pflichten
halber mit der biefigen Regierung zur Confervation des Landes
und deſſen Einwohner in jo vielen gründlichen Vorftellungen an—
geführet haben, auf irgend eine Weije gehörig erörtert, ſondern viel-
mehr ganz übergangen worden ift.
Wir müſſen dahero bei diefer Gelegenheit auf die uns unter-
deſſen cum rescriptis.... vom 7. m. p... communicierte nähere Anzeige
des p. Krönede vom 19. und 29. Octobr. (wenn wir vorhero be-
merfet, ivie wir in Anjehung der fogenannten Schild- und Sonnen—
Louisd’or, ingleihen der holländischen Gulden, die Hiefigen Haupt»
faffen nach . . Vorſchrift bereits unterm 25. m. p. inftruieret haben),
zugleich punctatim und dergeftalt berichten, daß zur Vermeidung
eines fernern verwidelten Schreibwerlts €. K. M. Dero . . reso-
lutiones ebenfalls dergejtalt nehmen können, wie Sie es zu Dero
.. Snterefle ſowohl als zur Conjervation Dero getreuen Unter-
thanen, welche durch die Krieges-Fatalitäten und den Münzkurs im
Kriege bereits Jolche harte Stöße ausgejtanden, in höchſten Gnaden
gut finden wollen; immaßen wir dabei nichts weiter thun können,
als die Umftände, fo wie fie ihrer Natur nach wirklich) da liegen,
ohne die allergeringfte Maßgabe nach Pflichten . . anzuzeigen.
Hieher gehöret nun
1mo daß der Mangel an Neu Kurant noch allenthalben fort-
dauret, au) denen Umftänden und der Lage der Sache nad) fait
beftändig und zum größten Nachtheil diefer Landen jo lange conti-
Cleviſches Geldweſen. 497
nuieren müſſe, bis wieder, wie vorhin, ein egaler Münzkurs mit
den benachbarten Landen zu Stande gebracht werden kann.
Denn es iſt bekannt, daß
a) die hieſige Provinz nach ihrer Proportion, auch um des willen
vor E. K. M. andern Provinzien das meiſte bare Geld nach Hofe
einſchicken müſſe, weil von denen nach Proportion importanten
Revenuen, da nicht ſo viel Truppen darin liegen oder ſonſtige Aus—
gaben innerhalb derſelben vorfallen, auch nicht ſo vieles baares Geld
in derſelben wiederum ausgegeben wird. Sodann iſt
b) dieſe Provinz von E. K. M. übrigen Landen, wo lauter
Neu Kurant im Gange iſt, durch fremde territoria überall abge—
ſchnitten, mithin aller Verkehr mit jelbigen nicht allein dadurch um
jo viel befchwerlicher, jondern auch überdem noch durch andere Ver-
fügungen in Anfehung der fonft vorhandenen Mittel zur Erlangung
des guten Geldes durch den reciproquen Handel ganz impracticable
gemacht; da wir nad) €. K. M. . . Intention den Debit der dortigen
Manufalturen zwar in hiefigen Provinzien befördern helfen müfjen,
viele hiefige Manufakturwaaren aber nach dortigen PBrovinzien nicht
binfommen dürfen, mithin auch dadurch der Mangel des neuen
Kurantgeldes vermehret werden muß.
c) Der p. Krönede auch ſchwerlich wird anweiſen können, daß
fo viel neues Geld bier geprüget werde, als durch jet gedachte
beide Kanäle wirklich baar zum Lande herausgehet.
2. Es will derjelbe zwar vermeinen, daß diefer Mangel an
Neu Kurant duch die. . Zulafjung, die Abgaben von fremden
Münzjorten nach feiner Reductionstabelle präftieren zu können, er—
feßet werde, und folches hat auch in fo weit feine Richtigkeit, daß,
wenn diefes nicht gejchehen könnte, die meiften executiones zur Bei-
treibung E. 8. M. Revenuen allerdings vergeblich fein würden,
weil weder die hiefige Münze fo viel Neu Geld fournieret, noch
fonft von andern Landen hereinfommt, als dazu allein erfordert
wird, ſolchem auch noch Hinzutritt, daß in den angrenzenden Landen
fein Neu Kurant zu haben ift, weil es daſelbſt feinen Kurs hat.
Es berühret derjelbe aber dabei den Hauptpunft gar nicht: „was
für einen empfindlihen Schaden die Unterthanen bei dem von ihm
als ein Beneficium angegebenen Satz, die onera mit reduzierten
Münzforten bezahlen zu können”, unvermeidlich leiden müſſen, „da
Acta Borussica. Münzmwejen III. 32
498 Nr. 112. — 5. Dezember 1765.
fie alle diefe Species für ihre Waaren, die fie in E. 8. M. übrigen
Landen für Neu Kurant nicht: anbringen künnen, von den Benach-
barten in einen 20 Procent höhern Kurs anzunehmen fi ge—
zwungen ſehen“.
Je wejentlicher diefer Umftand mit obigen Sat bei jeßigem
Bujammenhang der Sachen verbunden ift, defto unvermeidlicher muß
auch der Schade fein und fo lange anhalten, bis vorhin und oft
gedachtermaßen wiederum, wie ehe dem, ein egaler Kurs mit den
Nachbaren eingeführet und regulieret jein wird.
Alles diefes, was wir jeßo, durch das lebhafte Gefühl unjerer
theureften Pflichten gedrungen, €. K. M. vortragen, führen wir
feinesweges in der Abſicht an, als ob wir Höchjtderojelben darunter
dag Geringfte wegen Anderung Dero höchft felbft geordneten Münz-
fußes vorzufchreiben ung unterwinden wollten. Nein!
Allergnädigiter König und Herr!
Wir geflehen gerne, daß unfere Einfichten nicht einmal fo weit
gehen, daß wir media, wodurd der egale Kurs mit den Benach-
barten wieder berzuftellen fei, in Vorſchlag bringen könnten.
Sondern allein als verpflichtete... Diener und felbjt nadh
E. K. M. .. Vorſchrift und Declaration müfjen wir diefen offenbar
in die Augen fallenden Schaden mit der volllommenften Unter-
werfung in allergnädigite Attention bringen.
Wir würden den Namen königlicher treuer Diener nicht ver-
dienen, wider unfere eigene Einfichten handeln und uns jelbjt bei
E. 8. M. Höchft verantwortlich machen, wenn wir einen Berluft
verjchweigen wollten, welcher aus vorangeführten Urſachen und da—
bei concurrierenden mehreren Umftänden und Fatalitäten den Biefigen
Provinzien in der Folge zu einem faft unerjeßlichen Ruin und denen
Unterthanen zur allgemeinen Ohnmacht und Armuth gereichen dürfte.
Wir haben Diejes bereit in verfchiedenen vorhergehenden
Relationen, und insbefondere in dem . . Bericht cum protocollo
vom 24. Sept. a. pr. ausführlich angewiejen und müfjen dahero
3. mit Grunde Ddolieren, daß der Münzdirector Krönede uns
zur Laſt legen will, als ob wir durch eractere Beobachtung der
Edicte dasjenige hätten verhindern können, was doch gegen die
Natur der Sache ſelbſt angehet, ingleichen, daß wir unrecht an-
gegeben, wenn wir berichtet, daß auch die Friedrich8d’or im Bergiſchen
Cleviſches Geldweſen. 499
verboten wären, da doch die von uns eingeſandte Valvationstabelle
das contrarium weiſet und wir jedesmal nicht allein die Stüde
jelbft, tHeilg in copiis, theil® in originali beigeleget, worauf unjere
Anzeige fich gegründet, jondern auch in allen ſolchen unjern An—
zeigen nur Hauptjächlich von dam Silberfurant die Rede gewejen
ift; der p. Krönede auch jelbjt wohl einjehen wird, daß durch die
Neduction des Friedrichsd'or auf 4 Rthlr. 51 Stbr. der Kurs der-
jelben im Bergifchen keineswegs Platz greifen fünne; da die Kauf-
leute darauf gegen den hieſigen Kurs 3, 4, 5 bis 6 Procent aber-
mals verlieren müfjfen und die Bergifchen, wenn fie jolche mit diefem
Bortheil erhafchen könnten, fie wieder mit 20 Procent ferneren Vor—
theil in Cöln ausgeben, dieſe hingegen felbige wieder für biefige
Waren ohne Berluft an die diesfeitige Unterthanen ausgeben, mit-
bin dem biefigen Lande den ganzen Berluft wiederum aufdringen
würden. |
Alles diejes find unvermeidliche Folgen des differenten Münz-
kurſes in den benachbarten Landen, welche vprmals bis 1750 nad)
mehreren Inhalt unſers protocolli vom 24. Sept. a. p. nicht vor⸗
tommen fonnten, da die Unterthanen damals im Stande waren, ihre
praestanda ohne Berluft in Ducaten abzuführen, worauf doch jebo
der größefte Verluſt dergeftalt vorfällt, daß ſolche um deswillen
überaus fchwer zu erlangen ftehen. |
4. Aus gleihem Grund ift nicht weniger sensible, wenn er
ung zur Laft legen will, daß wir mit Theil daran hätten, daß viele
1'/, und ®/, Stüber außer Landes und zu fremden Münzftädten
kämen, da fie 11 Procent befjer als die Laubthaler zu 1°/, wären,
da wir doch bei allen vorgewefenen und noch immer fortdaurenden
Umftänden die Ausbringung diefer Stübermüngze nicht verhindern
tönnen, wenn wir den Handel mit den Nachbaren, wovon diefe
Provinzien ihre Hauptnahrung mit haben müfjen, nicht noch mehr
abjchneiden oder diffiziler machen, mithin zu deren Ruin unverant—
wortlicherweije mit Tooperieren wollen, weil e8 noch die einzige
biefige Münze ift, welche ohne Schaden in der Nachbarichaft und
wegen der Willigfeit, womit man jelbige annimmt, felbjt mit Vor⸗
theil ausgegeben werden kann. Eben aus diefem Grunde mit müfjen
wir wiederholend . . bitten, daß nach Inhalt der vorhin eingejandten
Protokollen vom 25. Febr. und 19. Sept. c. diefe Münzen ferner
32*
500 Nr. 112, 113. — 5. Dezember 1765 — 31. Mai 1766.
beibehalten. und nicht gegen neue bishero geprägte Stüber ein-
geichlagen werden mögen.
Damals haben wir . . vorgeftellet, wie der Effelt von der
Angabe des p. Krönede, daß die neuen Stüber befjer als Die
1!/, Stüber wären, durch die Erfahrung noch nicht bewähret würde,
da weder das Neu Kurant, noch auch jo viel weniger die neue
Stübermünze von den Nachbaren nach dem ausgeprägten Werth
angenommen werden wollte, dazu auch theil® gar Feine, theils feine
andere Hoffnung jei, als daß, wenn fie ja endlich angenommen
werden möchten, jolches nicht anders als nach einer abermaligen
ähnlichen oder noch größeren Reduction, als vorhin mit den jeßigen
1!/, Stüberjtüden gejchehen, zum neuen und denen fchon genug
verarmten Unterthanen ganz nicht weiter zu erſetzenden Verluſt zu
erwarten fein dürfte.
Dahingegen man Hoffen fünnte, daß dieſe Münze bei ihrer
ferneren Beibehaltung bei den Nachbaren vielleicht nad) und nad
in einen etwas höhern Kurs fommen, mithin der enervierte Unter-
tban bei denen ihm fat gänzlich) benommenen Mitteln, fich von den
ausgeftandenen Krieged= und andern Drangjaln einigermaßen wieder
aufzubelfen, wegen des durch die vormalige Reduction erlittenen
empfindlichen Schadens fich in tantum wieder zu erholen Gelegen-
heit haben werde.
Diefe Gründe find auch noch jeko, da die Verbindung der
Saden noch immer diejelbe geblieben, in ihrer völligen Kraft, und
müfjen wir dahero unſern . . Antrag, daß ſolche 1!/, Stüber nicht
gegen neue Stüber eingejchmolzen werden mögen, um jo viel an=
gelegentlicher wiederholen.
Endlih erlauben E. 8. M., daß wir noch zulett .. anführen
dürfen, wie wir ung überhaupt in den Angaben der Müngbedienten
ratione des wahren Valeurs der 1'/, Stüberftüde feinesweges finden
fönnen. Denn die von dem biefigen Münzamt haben vorhin in
einer Konferenz fich herausgelafjen, daß die 2 Stüberftüde nach der
Reduction auf 1'/, nur 3 Procent geringhaltiger als das neue
Kurant wären, da fie Doch nach dem in anno 1751 gejegten Fuß
zu 18 Rthlr. ausgemünzet fein jollen, mithin nach der Reduction
auf °/, oder 11/, Stüber zu 13'/, Rthlr. oder 20'/, Gulden ftehen
und alfo befjer fein müßten. Der Münzdirector Krönede Hingegen
Cleviſches Geldweſen. — Sträberechnung. 501
will jeto ihren Werth auf 11 Procent befjer als Laubthaler zu
1 Rthlr. 50 Stüber determinieren. Mithin würde der Stronen-
thaler dagegen nur 1 Rthlr. 391!/,,, Stüber werth jein, folglich
der Unterjcheid zwijchen Neu Kurant und 1'/, Stüberftüden nur
zwilchen 8 bis 9 Brocent ausmachen.
Alles, was wir indefjen aus dieſen differente Vergleichungen
und Beitimmungen der 1?/, Stübermüngze nehmen können, veranlaffet
ung, E. 8. M. anheimzuftellen, ob es Höchitderojelben gefällig, zu
dem in dem jegigen protocollo gethanen ohnmaßgeblichen Vorfchlag,
die 1'/, Stüber gegen Neu Kurant mit einem Agio von 5 Procent
und gegen Gold zu 10 Procent, oder aber nach einem von dem
Münzamte zu waradierenden noch!) geringerm Agio vorerit feit-
zujegen . . Erlaubniß zu ertheilen.
113. Hräßrehnung der Alten Münze zu Berlin vom März 1764
bis ultimo Mai 1765.
Berlin, 31. Mai 1766.
Urfehr., gez. v. Studtnig, Siegmund, Sarıy. — R. 163. I. Nr. 117.
An fein Gold aus der Krätze.
An fein Silber deögl. -. . . . .. A 15
An fein Gold aus denen Kienftüden 2 |3
An fein Silber desgl. -. - » x... 51 5b | 3
An Kupfer desgl. a Er. . . 2... 3293 | 12 | —
Hierzu die beim Comptoir afjervirt ge-
wejene Gold- und Gilber-, Stock⸗,
Tiegel- und Schrotenproben, als:
An Friedrihsd’or-, Stod- und Tiegel-
proben . . 3 2| 13 j11'/4 1a
An Eilber-, Stod- und Tiegelproben ; 216|1 Ja
Sa. des aus der Krätze herausgelommenen |
/
1) In der Vorlage: nad).
2) Gentner.
Übertrag:
Hiervon werden abgezogen:
. Die Kräßfoften auf dem Hohen Dfen,
laut 2 Rechnungen, mit. . .
. An Joſeph Veitel Ephraim Scheibe-
toften für 1184 Markt 5 Loth 3 Grän
güldiſch Silber, pro Marfbrutto a8 Gr.
. An den Kaſſier Türde, für Neifeloften
mit 2 Arbeitleuten nach dem hohen
Dfen und dafelbft gethane Auslagen
. Für Boftporto derer anhero gefandten
5 Kiften mit Kräbfilber . ;
. An Joſeph Beitel Ephraim Scheibe-
toften für 52 Mark güldiſch Kräß-
filber, fo aus denen Kienftüden ge-
fommen, & 8 Gr. pro Mart brutto.
Abgezogen
Es verbleiben demnach — R. —8p ‚Dis.
pofition aus der Kräße übrig .
Mark
Nr. 113. — 31. Mai 1766.
Loth | Grän] Athir.
Rthlr. Gr. Pf.
18 773 —
7036 4
11737| 5| 8
Dritte Abteilung.
Tabellen.
Tabelle Il.
Produktion der Berliner Münsftätten während der Entreprife
durch Gumperts, Iſaac und Itzig, vom 1. November 1755
bis 31. Dezember 1758.
N. M. B. Nr. 28. I, 2 Tabellen.
November u.
| Dezember 1756 1757 1758 Bufammen
Sorten: 1755
| Rtle. | Gr. | Ale. Gr. Alr. Gr. Rthr. Gr. Rtlr. Gr.
Friedrichdd. — |-| 9 —1 9 || BR —| ? —
UgeXalr . . . . .| 6484| 8 | 250727) —| 162373) —| — |—| 419584| 8
erde... — I- fo — — — — Mrosslıa
Guiegroſchen 202.1 77495 15 609866| 10 | 675009) 17 | 20636! 18 11383008112
6-Pfennigftüde . . .| 45592| 81,| sösa2l — |-| — |—| 131285] 61),
Tympfe. . - ...1 — — — — | [2280433] 10 [2280433|10
Ste... ..| — 80024| — | 476389) 16| 451639] 16 |1008053| 8
Bufammen die Silber⸗
münzen . . . .1131572| 71/,11073365| 20 11313772) 912752709| 20 15269420| 81/5
1) Rah unferm Münzverzeichnis find 1756 und 1757 auch Friedrichsdor
geprägt worden; vom 1. Auguſt bis 17. Dezembr 1756 waren es für 13220 Atlr.
Knöffel an Köppen, 18. Dezember 1756, R. 163, I, 75.
506 Dritte Abteilung.
Tabelle II.
Auszug aus den Monatsertralten der Breslauer
Münsftätte 1756 und 1757.
1766,
Gold
Januar F eilber
Februar en
Gold
März —
. JS Gold
April ( eilber
Gold
Mai (ber
: f Gold
Juni | Sifher
Gold
Juli Sitber
1757.
Farmer | Giber
Balance 1. November 1756 big
23 992
107 234
6 982
132 638
18 162
158 868
27115
148 607
21 654
124 246
12 765
107 288
37 353
158 901
25 718
31. Zanuar 1757.
75 550
40 865
93 019
(darunter C
35 680) 1)
66 971
82 060
(darunter C
73 792) 3)
113 927
121 953
58 494. 01)
11 478
166 987 C})
208 933 | 16] 4370
Nettogewinn dieſes Duartald „31379 Atlr. 22 Gr. 10 Pf. davon ber
Entreprenneur vor wiederum in diefem 1/, Jahr allhier gemünzte Rtlr. 166 987
— Tympfe C!) & 1%, Schlagefhag mit Rtlr. 1669 — 21 in Friedrichsdor
entrichtet”.
1) Über „Tympfe C“ ſ. Tabelle III am Schluß.
R. 96. 408 Z.
Gemünzt:
— emünz
Geliefert ge⸗Fried⸗ 1/,-Silber-
münzt | ricj8- | 18- Kreuzer b⸗Kreuzer ae
zu dor
Feine Mt.| Lot Rilr. | Mit. Kite. Gr.) Rtilr. Gr.
8
Tabelle II, III. 507
Tabelle III.
Die vom 1. Januar 1762 bis zum 1. März 1765 in allen preußifchen
Münzftätten und zu Leipzig ausgeprägten Quantitäten Edelmetall.
Hauptbalance R. 163. I. 99.
Fein Gold Fein Silber zu Fein Silber zu
zu neuen Münzen nad) Münzen nad)
Auguftdor 30-Talerfuß 40-Talerfuß
Mark | Karat | Mark | Rot Grän Mark | Lot Grän
|
1761 in Avanzo | 11 947
dl a &
1762 Ute Münze Berlin | 1 RN 15'/g
find im Verhält- |
nis von |
1:13!/, 19563) 6 | 10
66 005| 11 2
Neue Münze Berlin 361921 1 | 16 | 98935| 11 6
Breslau 15 070| 3 8 [113 582| 13 6
Magdeburg 49 477| 15 2 1118808] 6 7
Leipzig 138 970 15 2
1763
Januar, Februar | Alte Münze Berlin | 10 7871 8
Neue Münze Berlin 18391| 11 7
Breslau 14 288| 10 | 17
Magdeburg 16 729| 12 | 12
Leipzig | 12 274| 10 6
Cumma: | 1418) 151/, |100740 4 | 8 [640286| 7| 2
Genauer fpezifiziert finden wir die Breslauer Prägung:
Brutto Fein Geld
Mark | Lot Mark | Lot | Grän Rtlr. Gr.
8-Ggr. O2 zu 30-Rtlr. .. 40 945 8 15 070 3 8 460 970 0
8-Ggr. B zu 40-Rtlr...... | 184079 0 bl 772 3 7 2111524 | 16
1/geZir. C5 zu 40-Rtlr... | 159107 8 32 042 7 13 1 306 688 0
1/9 Tlr. C zu 40-Rtlr. . . 82 224 8 11991 1 3 489 046 | 18
1/ geiler. C zu 40-Rtlr. .. | 113 407 4 14175 | 14 9 578098 | 16
1/gg- Tr. C? zu 40-Rtlr. . | 131434 0 16 429 4 0 669 815 4
10⸗Tlr. O2 zu 40-Rtlr.... | 11684 12 1 460 9 9 59 676 | 0
| 722 882 | 8 | 142941 | 11 | 13 | 5.675 819 | 6
Die nach 30-Talerfuß find im April und Mai 1762 gejchlagen worden.
B heißt wahrjcheinlih: Bernburger, C polniſch-ſächſiſcher Stempel, die Zahlen ?, 5
508 Dritte Abteilung.
bei © bedeuten mahrjcheinlich die Berfchlechterung des Münzfußes, fo daß Die
polniſchen Tympfe alſo 5 mal verfchlechtert worden wären. Altenbelege dafür
liegen nicht vor. !/,-Tir. find Tympfe, Y/ı, Szoftale, 1/s, Dreikreuzer, 1/,a Doppel-
groſchen.
Tabelle IV.
Münzfüße und Probierungen der Sorten aus der Zeit des
fiebenjährigen Krieges.
In vielen deutſchen Archiven findet man zahlreihe Probierungen der
Ephraimiten und anderer Münzen aus der Beit de3 fiebenjährigen Krieges. Sie
alle zu publizieren wäre zwecklos, denn in der Hauptfadhe ftimmen fie überein.
Sodann gebe ich aud nur die Gewichte und Feinheiten an, wie fie in den Alten
itehen und berechne daraus den Feingehalt des einzelnen Stüdes, was für unferen
Zweck volllommen genügt.
Zum Schluß gebe ich dann eine Tabelle der Ausbringung aus der feinen
Mark für die Gepräge Preußens und auch — des Vergleich wegen — einiger
anderer Staaten.
A, Prengifhe Goldmünzen.
Feinheit |
gemünzt
Stück
Karat | Grän
Alte Friedrichsdor:
Ein
Stüd Hält
Feingold
g
Quelle.
Gejegmäßig 1750 . . 35 21 19 6,055 | Band II, ©. 548, 549.
Mittelfriedrichsdor:
Geſetzmäßig. . . . 35 15 |5 4,292
Mit Jahrzahl 1755. . 35 15 | 4 Sol 4,269 | Dresden, 10. April 1759.
0 | 8 Silber U. D. Loc. 2265, IV.
8 | 0 Kupfer
" „1756. 351/17 15 | 41, 4,272 TU. Schw. Balvation 1.
" „1756. 3 10 | 6 Braunſchweig, März 1759,
a „1757. 3 10 | 2 4,127 R. XI, 167.
35 15 | 4lyy 4,280 | Hirfh VIII, 77.
Mittelauguftdor:
Mit Jahrzahl 1755. 351/ 15 | dljg A. Schw. Balvation 4.
Neue Auguftdor:
Gefegmäßig bis Juni
1761 . 35 11 0 Gold 3,062 | f. ©. 57.
13 | O0 cuivre
rosat
Geit $uni 1761. . . 35 7 1 7, Soll 2,128 If. Alten Nr. 61.
16 |4!/,cuivre Ä
rosat
Probierung . . .. 35 2,088 | 9. Zuni 1770 in Berlin pro-
bier. R.M. 8. 28, 1.
zes unaaaipõ ‘ddvag | FeH'z 7I| € FE
FIE 90] 'S 1% "2CLT Andng erg 9| Or6'E 9,6 ist EHE ei:
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Tabelle IV.
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512 | | Dritte Abteilung.
C. Ausbringung der Mark Seinfilber.
(Meift nad) Angaben Berliner, kurſächſiſcher und Schweriner Wardeine.)
Dritteltaler.
Preußen. Medlenburg-Schwerin.!)
Mit preußifchem Gepräge: Rtlr. Gr. Pf.
Kl. &. WB 1768.......16 2 —
AB. ..... 4 2 53% 1759....... 11 8 —
193 20 8% 1760....... 27 6 —
AB... 2.2.20 3 4, 1760. 2.2.2... 33 — —
Zu | Tee 111,1762....... 366 — —
A. 1759. u 20 4 5 1763. . : .»..4902.50 — —
20 7 3
20 12 3, man Strelitz.
Mit kurſächſiſchem Gepräge: 175656. 14 16 0
Jahreszahl 1753. . . 18 6 10%, 1760....29 6 6,
18 20 51, 17663....... 29 17. 9218
19 5b 65, 1161. . 2... 0.20.29 6 4
31 9 28/, 176686...... . 30 2 8
2.2 0 1761... & #80 b 7
Ton 160... ..31 18 1... ..0.0. 81 12 10%
311 292 3 1761. . 2.222.380 20 3%
Bon 1761. .... 30 19 2%) 16... 2.2... 31 00 08
54 19 101),
Mit ——— Gepräge: — Pe EORIO) POMUNEN Mr a 2 „ >
B 1755. 18 16 | 2220 20 0
a 1760.......2 79
— — 1760. 2 2 . . . . 80 20 7/
— 1760... . . . . 80 18 2
nen 1760. 2 222.2. 31 17 8%
a 17661.... . . . 838 80
—— 1761. . . . . . . 37 122 9%
— 1781. 2 2222.06 7
————— 1766. .. 46 7 6
1762 in Breslaugemünzt 40 00
Mit Schwerinſchem Gepräge: Anhalt— an en
Aurich 1760... . 31 1 1 1758B.. . 40
„16 ....86 18 161L......4 2 41/,
Sechſteltaler. |
Preußen. Mit Bernburgifchem Gepräge:
Mit ae en Jahreszahl 1758. . . 9 13 2
1759. 5 5% 19 15 41,
Ss 8 4 48 0 0
17660...... . 30 00 Jahreszahl 1759. . . 9 21 8
I) Nach Everd I, ©. 165.
Tabelle IV. 513
Medlenburg- Schwerin.) Hildburghaufen.
Nr. Sr. Pe (Mit Bernburgifchem Gepräge 1758):
1759 . ee Ah Rtlr. Gr. BE.
el, Strelitz. | 8 5 1a
en 14 16 9/9) 8 6 0
9 1 | sa 1 5
En 16 12 039 Württemberg.
1758... . .18 3 6 Be a 2
3; nsbad.
1760.... . . 30 19 2, — nsoac, is G6e,
Schwediſch— — (Stralfund). | Baden-Durladı.
1758... 17 21 Al er Ansbacher See):
) Url = 3 us a - 8 0 1757 1
1761 . Nr Re 39 3 al), | viats— —
17661. 19 8 127. ..7 0u
Zmwölfteltaler.
Preußen. Mit DEN nr
Mit —— Gepräge: 1761/2. . 3 1,
1759 ..19 8 — | N
1760 . 2.2.2.2. 30 — — Mit Jahreszahl 1758. 40 — —
Groſchen (as Taler).
Preußen. | Anhalt-Bernburg.
Mit —— Gepräge: | 1760.22 228 8 42],
1759 . ....19 18 0
17606. 30 00 Schwediſch-Pommern (Stralfund).
1760 .. 47 10 8 1766....... 36 0 21/
Mit kurfächſiſchem Gepräge: Hildburghauſen.
1757 5 0 0 El 22222. 7 8
I ET Ss Cr‘ MT Me
1757 ...2.....19 13 4
1760.22. 2.2.8383 1 5 Saalfeld.
161 2.222.240 00 160.22 222 9,
1766....... 299 84 10 2.2222. 44 5 38/,
Sechspfennigſtücke (/ -Taler).
Preußen. Mit Gepräge des Grafen Chriſtian
Mit preußiſchem Gepräge: Ludwig dv. Stolberg-Stolberg:
Vor 1760. . . ..20 17 0 1759.22 2002. 23 9
Geit 1760... .30 00
Mit ſächſiſchem — Anhalt-Bernburg.
— Ki 14 44 160 0.2222. 28 811
een 19 6
1) Nah Evers I, ©. 165. — ?) Nach Evers I, ©. 235 ff.
Acta Borussica. Münzweſen III. 33
514 Dritte Abteilung.
Tympfe.
Preußen. Danzig.
Mit preußifchem Gepräge: 1759 gefebmäßig 13%, Rtlr.
Rtlr. Gr. Statt 7 Lot 17 nur 7 Lot 12 bis
1757, 1758 gejegmäßig. -. . 5 — 7 Pfennig fein.!)
1756, 1757 nah Probe. . . 16 —
1759 gejegmäßig . . . . . 19 — Polen.
Mit polnifch-Furfächfifichem Gepräge: 1760 faft ganz aus Eifen (f. ©. 58).
1759 gefegmäßig . . -. . . 19 18
1760 F . .. 30 — Rußland.
1761 ... 40 — 1759 geſetzmäßig 16 Rtlr.?)
Szoſtake.
Preußen.
C 1757, 1758 geſetzmäßig 18 Rtlr.
Tabelle V.
Drei Dalvationen der Kriegsmünzen. ?)
A. Münzpatent der drei forrejpondierenden Kreiſe, Augsburg, 21. März 1761,
©. 12. (Drudftüd. Bibliothek des Königl. Münzfabinett3 Berlin.)
B. „Katalog einer Sammlung derer mährenden Krieges von Anno 1756 bis
1763 ausgemünzten . . . geringhaltigen Münzforten nebft Anzeige deren
inneren Gehalt3 nach iegiger Churfürft. Sähf. Konventionsmünze gefertigt
[Görlig, 21. Mai] Anno 1772" (Kaifer Friedrihmujeum in Görliß).
C. Danziger Münzpatent vom 26. März 1760. (Drudftüd. Tit. XVI, 31.)
Die Zahlen von A bedeuten Kreuzer und Pfennige, von B gute Grojchen
und Pfennige, von C polnische Grofchen.
A B C
Taler.
Bayreuth 17503583. .. . = 19-0 >
Braunschweig 1759. . 2... u nn. — 16-0 =
BZweidritteltaler. |
Bayreuth 1TEB3 . 2 — 11—0 -
Ansbach 1757... 2 — 13 -0 —
1) Voßberg in Köhnes Memoires IV, ©. 119.
2) Bahrfeldt, Marienburg II, ©. 74.
8) Solche VBalvationen der Kriegsmünzen wurden feit 1760 wohl von allen
deutfchen Staaten veröffentliht. Ich Habe diefe drei gewählt, weil fie offenbar
unabhängig voneinander find, aus dem Nordoften, der Mitte und dem Südweſten
ftammen und gerade die ung intereffierenden Münzen enthalten. B enthält noch
andere als die genannten. Leider ift mir B erft im legten Jahre zugegangen,
diefe Tabelle Hätte die Anordnung in der Münzbeſchreibung vervollflommmen
fönnen. Man vergleiche übrigens Altenftüd Nr. 92.
Tabelle V. 515
A B C
Dritteltaler.
Preußen LET... — 6-0 —
1758: 2 2 ua a 8 E20 — 5—1 24
1759 ... ne at 22 5—0 —
1759 (8 Gute Gr). De en 23 — 23
1758 (XTI Mar. Gr) . . . . .. 24—2 — 25
Polniſch⸗ſächſiſche 17531). . . 2. 2 22. 14-2 5—3bi8 191g
1763::. 22 52 2 Sr... 5 — 3—0 —
Anhalt-Bernbung 1758). . . . 2 222. 18-1 4-05i8 182),
1--0
Medtenburg-Schwerin 17543) . . . 2... 24 426 big 24
2—4
Medlenburg-Strelit 1754 . . . . F — 3--0 _
Schwediſch⸗Pommern 1760 mit Snitialen — 20 --2 — —
„Bruſtbild . . 14 —1 — —
1760 und 1761 mit *8* — 4—0 —
ER? 3--0 —
Braunſchweig 1759 mit Wappen . . . . . 28--2 ) 48
„ Bed . . 20.20. 28-0
Sechſteltaler.
Preußen 1756... .. . — 2—6 12
1759. a de — — 12
VI Mariengr. 1758 u u 15 — 12
1) B führt ſehr viele Verſchiedenheiten im Gepräge auf, teilt fie aber in
nur 3 Qualitäten: 1. die „erften und wahren Ephraimiten” 5 Gr. 3 Pf. wert,
an dem Feingehalt und guter Prägung erfennbar; 2. die fogenannten „Mittel-
ſachſen“ 4 Grofchen, und 3. die fogenannten „Neuen Drittel” 3 Grofchen wert.
Bu der zweiten Klaſſe, den Mittelfachfen, gehören unter anderen alle mit 8.GR,
die mit großer Schrift und D:G, die mit hagerem Geficht und niederhängender
Perrüde (Münzbeſchr. Taf. 33, 1763), die mit 1755°
2) B unterjcheidet 4 Qualitäten der Bernburger Drittel mit der Jahres—
zahl 1758: 1. die 4 Groſchen Wert habenden find die mit 'B’, mit *B*, die ohne
B und die, auf denen B und 1758 fehr grob gejchnitten find; 2. die zu 3 Grofchen,
frummer Kopf, 1758 grob oder Hein; 3. die nur 2 Gr. 4 Pf. werten: 1758 fehr
mweitläuftig mit *B*, 1758 gewöhnlid, 6 GROSCHEN groß, oder GUTE groß;
4. die mit 1758, von denen einige 1 Gr. 2 Pf., einige 1 Gr. wert waren, Die
ſchlechteſten aller Drittel, „Pünktel- oder gelbfilchtige Achtgrojchenftüde” genannt.
8) Nah) B wert 4 Gr. 6 Pf., wenn die NRofetten neben 8 in der Mitte
vertieft, 4 Grofchen, wenn voll, 3 Grofchen, wenn die 8 auf dem Kopfe fteht,
und 2 Gr. A Pf., wenn die Perrüde unförmlich groß. S. aud) Everd, Medlenb.
Münzverfaffung I, ©. 167, II, ©. 191 ff. gg*
516 Dritte Mbteilung.
A B C
Andalt-Bernburg 17581) mit Snitialen . . . 12—1 ) 98 _
„ Beuftbid . . . 11--2
17089: 2.0. & aka — 2—6 11
Medienburg- Schwerin 1754. . . . 2... 12—-2 2—8 11?/3
18. . .. 1223 2—28 —
Mecklenburg-Strelitz 1746 . . . 2. 2... — 3—3 —
158: — 2—4 12
IDG a ee — — 121/,
Schwediſch-Pommern 1758, 1759. . . . . — 2—0 12
1761. . . .. — 1—6 —
Braunfchweig mit Pferd bis 1758. . . . . 14—1 3—4 141/,
| 1759. . . ... — 2—6 —
Bayreuth 1767... on 13—1 3—0 132%/3
1 4 13) > u u ae — 2—8 —
1159: u a. 10—1 — —
Ansbach 1755, 1756, 1757 . . 2 2 22. — 3—0 —
1757 mit Initialen . . 13—3 — —
„Bruſtbild . . 13—2 — —
1708: 027.4 ua u — 2—8 —
Pfalz-Zweibrücken 1757... 2. 2 2.2. 13—2 3—0 1327,
Kurtrier 1767. 13—2 3—0 132],
1767/8 10 eine M. F. Silber . . . — — 14
Hildburghaufen 1758 mit Bruftbid . . . . 12—3 — —
„Initialen.... 11—2 — —
JJJ — 2—8 —
Weimar, Gotha 175868... nn — 2—8 —
Fulda 175535. .. — 3—0 —
| 1. 1 28 —
Heſſen⸗Kaſſel 1757, 88. — — 13
Hanau 17568. 13 — —
Neuwied 175606. ...... 13—3 3—0 13?/,
Wied⸗Runkel 1756 . : : 2 2 2 rn — 3—0 —
ITDB. 3.2. 8- So. u weh 13 2—8 —
—
1) B gibt wieder viele Kennzeichen für die verfchiedenen Qualitäten. Die
mit den Zahreszahlen 1754, 1758 und 1761, die LM, nidt LM haben, find
als befjere 1 Gr. 3 Pf. wert. Mit der Jahreszahl 1758 gibt es dann folche,
die 1 Gr. 2 Pf. wert find und „Mittelbernburger” genannt werden, fie haben in
der Jahreszahl feinen Punkt. Die andern werden auf nur 1 Grofchen gejegt; fie
haben 17.58, und haben große Jahreszahl und Feines B oder umgelehrt, das
find die beften, oder fein gejchnittened B und Jahreszahl, das find weniger gute,
oder grobe Prägung, das find die fchlechteften. 1 Groſchen find auch die wert,
die ftatt des B einen Stern tragen.
Tabelle V.
Montfort 1757
1758 . .
Württemberg 1758 .
1759 .
Bmwölfteltaler.
Bayreuth 1753
1757 . .
Shwediih-PBommern 1759
Anbalt-Bernburg 1760, Kurfachfen 1762, Anhalt»
Berbit 1758, Hildburghaufen 1760
Hildburghaufen 1759
Tympfe.
Preußen 1753—1757 .
1758 .
1759 .
Rußland 1759 ö
Polen-Sachſen 1756.
17541) .
1755 mit 18.
mit ı8.
Szoftate.
Breußen 1757 ae
Bolen-Zachfen 1750 [sie].
1753 .
Nußland 1759, 1761 .
517
5°
1) B gibt für die nur auf 1 Gr. 4 Vf. geſetzten folgende Kennzeichen:
1. Heiner Stempel, 2. befonders geformte Perüde,
Wappens, 4. feichte Umfchrift, 5. unförmlidher Rautenkranz.
Schlechteften, die ad 2—4 fchlechter als die ad 1.
3. ftunpfer Schnitt des
Dieſe legten die
518 Dritte Abteilung.
!
Tabelle VI. Die vom 1. März 1765 bis zum 31. März 1764
Geh. Staatsardiv, Berlin, Trejor-
A. Bom 1. März Bis
Alte Münze Berlin
Münzſorten: Fei Feichs
eine * eichs⸗
Mark ——— taler
Alte Friedrichsdor .... | 1448| 17 9 279 870 55 974 — — —
Mittelfriedrichsdor ... 81 16 — 22 275 4 455 _ — —
8 gute Groſchen .. . . 1314460 8 | — |10967251/,| 3290 176)1 53250 | — —
4 gute Groſchen .. .. [507001 — — 951 139 5706834] 34307 | 12 12
2 gute Groſchen .... . — — — — — — — —
—,————— 65149| 4 | 16 1660976 39 863 424| 117107 | 10 4
SIUHale.. 4. — = — — = = — —
Silbergroſchen (3Xr.) . — — — = * — | >
AIG: a ae — — — — — = u
B. Bom 1. Januar Bis
8 gute Groſchen .... b25l = | = | : 10578 31 734 1450 i — —
4 gute Grofhen .... 111421 — | — | 2300625), 1380377 — — —
TODE. 2 50711 2 | 14 129 215 3 101 160 6 565 4 8
SIOHOR 84 rin u Ka — — = Re
Silbergrofhen ..... N] Pr — E * —
TEUER. 2.00% 2.50% — — | — — — — ee
C. Bom 1. März; 1763 bis
Feine
Lot rän
Mark —
8 gute Groſche 156 669 8 —
4 gute Groſchen . . . . . .. 246 119 9 5
2 gute Groſchen . . . . . .. 1532| — —
TOTEN 0 er + 1 288136 | 11 —
Tabelle VI.
519
in allen preußifchen Münsftätten gefchlagenen Münzquantitäten.
aften.
31. Dezember 1763.
Rep. 163, I, Nr. 99.
Münze Berlin
Neichstaler Stüd
1 072 2722], 3 216 818
691 1831/, | 4 147.099
2 985 4011! /,, | 41 795 614
31. März 1764.
29 1823], 87 548
167 4163],
4 017 990
Feine
Mark
15 390
103 135
15 372
29 086
15 632
100
Breslau
Neich3-
taler
309 499
2 074 596
309 579
740 930
396 375
3040|
183 036
139 010
19 344
1 756
31. März 1764 in allen Münzftäften.
Stück
928 497
12 447 576
3 714 948
17 782 320
11 891 250
273 600
1 098 216
3 336 240
580 320
158 040
Feine
Mart
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Stüd
2 551 272
Neichstaler Stüd
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520 Dritte Abteilung.
Noch:
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ı) Vom 22. Januar bis 31. Dezember 1763 find in Königsberg 98 468 Mark 12 Lot
Tabelle VI. 591
Tabelle VI.
31. Dezember 1763.
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31. März 1764.
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bis 31. März 1764 in allen Münzſtätten.
Reichstaler Stück
1 428 077 21 421 145
415 719 12 471 570
4.796 431 640
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523
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Dritte Abteilung.
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Dritte Abteilung.
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528 Dritte Abteilung.
Noch: Tabelle IX.
Weitere Beftimmungen der Silberpreistarife und anderer
darauf bezüglicher Derfügungen.
17. Sanuar 1764. Krönde an Below. Alle Sorten find erft einzufchmelzen,
zu probieren und dann erſt zu bezahlen;') auch preußifche von 1759 und 1763,
ſächſiſche und andere geringere; bis Trinitatis 1764 ift 13 Rtlr. für die feine
Mark zu geben. Sol den Gilberpreis befannt machen, um zu erfahren, ob
Lieferanten fich dazu verjtehen. R. M. B. Acta d. ordentl. Ausmünz. betr.
3. März 1764. ©. Nr. 84.
31. März 1764. Krönde an Below. Den Kafjen ift bis Anfang Mai für
die feine Mark in reduzierten Sorten 13%, Rtlr. zu geben, dann find fie wie
die Lieferanten zu bezahlen; diefes ift geheim zu halten. Ebenda.
28. April 1764. Krönde an Below. Der Kaffenpreis gilt weiter. Den
Tarif fol er nicht zu Früh befannt maden, dann werde Jeder möglichſt viel vor
dem 1. Juni bringen, um von den Höheren Preijen zu profitieren.?2) Danach
wäre das Silber in Szoſtaken von 1763 mit 122/, Atlr. zu bezahlen; fie feien
nicht mit andern Sorten vermifcht anzunehmen.?) Ebenda.
19. Mai 1764. Krönde an Below. K.O. vom 18. Dezember 1763 be-
ftinnmt 121/, Rtlr. für 5—6 lötiges Silber; 6—9 lötiges Foftet diefen Monat noch
13 Rtlr., e8 muß aber 2—3 Grän über 6 Lot Halten. Bis 4lötige Sorten
müflen befonder3 und ebenfo die 4—Ylötigen für fich gefchmolzen werden, jonft
würde man nur Gilber, etiwas über 4lötig, befommen, weil nad) dem neuen
Tarif der Preis für 4—Ylötiges derfelbe ift.t) Ebenda.
17. Zuni 1764. Verfügung für die Berliner Lieferanten. Unprobiert
find anzunehmen als 5—9 Lot fein preußifche 8-, 4-, 2-Gutegrofchen von 1758,
1759, 1763, Graumanſche 4-, 2-, 1-Grofchen, fächfifche Drittel. Mit diejen
dürfen nicht vermifcht fein:
preußifche Groſchen von 1763, ſächſiſche Grofchen,
R 3- Kreuzer von 1763, „6kKreuzer,
6⸗Pfennig von 1763, „ 3⸗reuzer,
Kreuzer von 1763, „Thympfe,
ſächſiſche 2-Groſchen, bernburger 8- und 4-Groſchen.
Auch Barren ſind nicht mit ſchlechten Sorten vermiſcht anzunehmen. Vorläufig
ſollen nicht unter 100 Mark auf einmal angenommen werden. R. M. B. 14, J.
1) ©. unten Note 3.
2) Diejes Tann man nur fo verftehen, daß vom 1. Juni ab niedrigere
Preiſe gelten follten, was in einem, nicht mehr vorliegenden, Tarif befannt ge-
macht fein muß. Warum aber derjelbe nicht zu früh zu publizieren war, fieht
man nicht ein.
3, Damit wich man alfo von der Beitimmung des 17. Januar, daß alle
Sorten erft gefhmolzen und probiert würden, ab.
+ Am Tarif vom 3. März 1764 ift 121/, Rtlr. für 4—6 lötiged angegeben,
ed muß alſo diefer Preis für 4—YTötige3 gelten.
Tabelle IX. 529
2. Auguft 1764. Tarif für ale Münzftätten. Unprobiert find anzunehmen;
preußifche Grofchen von 1763 dB . . . . 3 Lot 11/, Grän fein,
n Z⸗Kreuzer von 1763 ad . ... 3, 2 u.
e; 6-Pfennig von 1763 al8 . 1,1315 Eh
ü Kreuzer von 1763 alß . 1 „12h un
ſächſiſche 2-Grofchen als . DB ee
„Groſchen als 1 „15 ln ‚u
„ 6-Kreuzer al
„3-Kreuzer als } EA —
R. M. B. 14, J.
25. Januar 1765. Tarif für Cleve, Aurich und Königsberg. Hier und
in den ſpäteren Tarifen wird beſtimmt, daß Zweidrittel, Piaſter und Louisblancs
einzufchmelzen, zu probieren und dann erſt nach dem Yeingehalt zu ——
ſind. R. M. B. 14, J.
Berlin, 20. März 1765. Immediatbericht Krönckes. In der Nachbar—
ſchaft wird das Silber höher bezahlt, ſo daß in Berlin, Breslau und Magdeburg
Mangel daran herrſcht. Bitte, angeſchloſſenen höheren Tarif zu genehmigen,
dann werde auch der Schlagſchatz wachſen. Die von den Kaſſen abgelieferten
reduzierten Sorten ſind meiſt zu leicht, ſo daß nach jetzigen Silberpreiſen und
Reduktionstabellen oft Ausfälle entſtehen. R. XIII, 2. Demgemäß ſ. den Tarif
vom 22. März 1765 für Silber. ©. 526, 527.
22. März 1765. Tarif für Berlin, Breslau, Magdeburg. In diefem
und fpäteren Tarifen wird verfügt, daß, was das Affinieren weniger koſtet, den
Lieferanten mehr gezahlt werden darf, aber nicht über 13 Rtlr. für die Mark
Feinfilber (jpäter 13 Rtlr. 6, dann 12 Gr.). Silberblide der Affinerieen müfjen
rein, geſchmeidig, ohne Bleigehalt, nicht unter 15 Lot 6 Grän fein fein. R. M.
3. 14, I. Die Affinierungstoften find in den Tarifen für Silber feit dem
22. März 1765, für Gold feit dem 18. September 1765, immer für eine feine
Mark angegeben.!)
Berlin, 29. Zuni 1765. Berechnung der Edelmetallpreife durch Krönde
f. Nr. 110, demgemäß Tarif vom 30. uni 1765.
Tarif vom 18. September 1765. Für 11 Lot 17 Grän bis 15 Rot feines
Silber find 13!/, Atlr., für noch feineres und Piaſter 132/; Rtlr. zu zahlen.
RM B. 14, J.
29. Oktober 1765. Kröncke an Below. Geſchmolzene Barren mit Piafter-
gehalt find genau nad) dem Tarif zu bezahlen, ungeſchmolzene Piafter mit
13?/, Rtlr. R. M. B. Acta d. ordin. Ausmünz. betr.
12. Zuni 1766. K.⸗O. an Krönde. Den Lieferanten darf für fremde
Sorten 4 Gr. mehr als für inländifche feine Silberbarren gegeben werden, alfo
13 Rtlr. 16 Gr. wie für Piafter. R. XIII, 1.
Notizbuch Kröndes: Er habe aljo für 11 Lot 17 bis zum feinften, ebenjo
für dad neue polniſche Geld bis zum Gutengrofchen inkl. für die Münzen zu
Berlin (alte), Breslau und Königsberg 13?/, Atlr. beftimmt.
1) ©. oben die Preistabellen S. 525—527.
Acta Borussica. Müngwefen II. 34
530 Dritte Abteilung.
12. Juni 1766. Tarif für Eleve und Aurich. Die Zahlen in der Tabelle
gelten für „befannte Sorten unprobiert”. Für Sorten nad) dem wahren Gehalt
war zu zahlen: .
1—13lötig . . .». » 2 . .. 13 KRtlr. 14 Gr.
13-14. 5,7 a A ee
Über 14 , .. ... 13, 16,
10. September 1766. Kröncke an Below. Angebot von 3—4 lötigem
Gilber ift ganz gut, aber faum annehmbar, da Lauffer nicht3 affiniert, obgleich
er 12 Gr. befommt, die Berliner Affinerie nur 10. R. M. B. Acta die ordent-
liche Ausmünzung betr.
15. September 1766. Tarif für Cleve und Aurih. Sorten nach wahrem
Gehalt von 11 Xot 17 Grän fein bis zu den feinften 132/, Atlr. Notizbuch Kröndes.
23. Oktober 1766. Ymmediatbericht Kröndes. Anbei etwas höherer Tarif,
damit man die geringen Sorten aus Polen erhält. Affineure haben die Koften
erniedrigt, fo daß im Ganzen fein Verluſt. R. XIII, 2.
24. Oftober 1766. Tarif. Bemerfung wie 25.-Sanuar 1765, aber über
11 Lot 17 Grän fein 13%, Ale. R. M. 8. 14, I.
31. Oktober 1766. Krönde an Below. "Da Lauffer fein feine Gilber
mehr liefert, follen die erhöhten Preiſe für 2—5 lötiges Silber nur den Liefe-
ranten gezahlt werden, die zugleich ebenfo viel, niindeftend 11—12 lötiges liefern.
NR. M. B. Acta d. ordentl. Ausmünzung betr.
16. Dezember 1766. Krönde an Below. Iſt einverfitanden, daß Heine Liefe-
ranten aud) 13 Atlr. 9 Gr. erhalten, wenn fie Silber für Zwölftel liefern. Ebenda.
11. Januar 1767. R.-D. an Krönde. Der König zweifelt troß der er-
höhten Preiſe an ftärferen Lieferungen in Cleve und Aurich. R. XIII, 1.
28. Zuli 1769. Ammediatberiht Kröndes. Bitte, die Silberpreile um
4 Gr. zu erhöhen, weil die Lieferanten dann von auswärts mehr Silber be-
fommen werden, und die reduzierten Sorten, fowie Bruchfilber im Lande fehr
abgenommen haben. R. XIII, 3. Entfcheid fehlt.
Berlin, 6. November 1770. Benjamin Beitel Ephraim will in 5 Monaten
an ein- und ausländifhem Silber in Rubeln oder groben Sorten nicht unter
6lötig 5000 Mark fein zu 13 Rtlr. 18 Gr. liefern, wenn ihm der Betrag von
68750 Rtlr. vorher gezahlt wird, „wofür fein Water garantiert, wenn er Borto-
freiheit erhält und mährend der 5 Monate fein Konkurrenzkontrakt geſchloſſen
wird. — Am 10. November fchreibt Kabinettsſekretär Galfter an Singer, diefe
Forderungen ſeien zu unverfhänt, nur auf 1000 Mark fei Borfhuß und nur
Biltualienporto zu gewähren. — Am 15. November bittet Singer um 14 000 Rtlr.
Borihuß für Ephraim. R. XIII, 4.
5. Oktober 1771. Ginger an Below. Um in Königsberg den Silber-
zufluß zu heben, ift für folgende Sorten 131/, Rtlr. zu geben, aber nur, wenn
die eingeſchmolzene Maſſe minbdeftens 6 lötig ift:
Polnifche alte Tympfe zu 10 Lot 3 und 7 Lot 15 -16 Grän fein,
5 „Szoſtake zu 5 Lot 16 Grän fein,
„meue Tympfe,
Danziger Sorten. R. M. 8. 14, I.
Tabelle X. 531
12. November 1771. Singer an Below. Wenn die Lieferanten merten,
daß nur für ausländifche mindeitend 8 Lot 4 Grän feine Sorten 131/, Rtlr. ge-
zahlt wird, werden fie fi) wohl zur Lieferung der 6 lötigen ausländifchen zu
133/, Rtlr. bequemen. R. M. B. d. ordinäre Ausmünzung betr.
21. Dezember 1771..
nicht bewilligt werden, folche8 Monopol bringt der Münze nur Schaden. Ebenda.
Berlin, 10. Januar und Potsdam, 3. März 1764.
Tabelle X.
Münzfuß nebft Inftrußtion für die Münzdirektoren.
Nah R. M.B. Acta d. ordin. Ausmünz. betr. (Königsberg).
buch Kröndes in der Königl. Münze Berlin.
Ginger an Below. 13!/, Atlr. kann einem allein
Vol. I und Notiz-
_ =
- ; — m
25 | Die rauhe Remebium (5 Es Nachbeſchickung
S 5 Mark er auf eine rauhe
UELEN: 55 | hält fein um m IS3=3 Mart
3 Schrot Korn 553
Stück — | ei Prozent | Srän | Grän Grän
Goldgeld: Karat Grän
10-TIr.-Stüde.. . | 171/,] 21 9 1 1, 0 i/
8 .. | 35 21 9 " } 0 „
21, „ [70 | 21 9 k — 0 ß
Silbergeld: Lot
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S-@niegrofien .| 28 10 — " ß 1!/g ——
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Schilling .... . 1327 1 — a R ® !/g und für die
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2. Gräfe Su. 1875| 2:7 28 " |.
1/gGStüber .... |
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34*
532 Dritte Abteilung.
Die fchweren Sorten bis zum 8-Grofchenftüd find Stüd für Stüd mit der
Feile zu juftieren und zu rändeln. Akkurate Suftierwalzen und Durchſchnitte für
die Heineren Sorten, damit fie möglichft gleiches Gewicht haben, find anzumenden.
Die Nemedia dürfen nicht zur Verringerung des Münzfußes gebraucht werden.
Für die Nachbeſchickung gelten die bemerkten Nachläffe, wenn die Beflalien
mehrmals allein gejchmolzen find, je nachdem die Mafje reich im Gehalt ausfällt.
Die Nachbeſchickung iſt nicht zu mißbrauchen.!)
Tabelle XI.
Salarienetats vom 16. Februar 1764.
Diefelben follten am 1. Mai 1764 in Kraft treten, doch erlaubte der König .
auf einen Bericht Kröndes vom 30. April, daß die Gehälter fchon vom 16. Februar
an danach gezahlt würden. (Provinz Brandenburg. R. XIII, 2.)
Alte Münze Berlin. Rtlr.
(Provinz Brandenburg. R. XIII, 1.) Zähler Vrend . . . 2 8200
Rtlr. Bähler Lange -. - » 2» 2 2.2..200
Generaldirektor Kröncke 2000 | Münzmeifter Runge . . . . . . 700
Deſſen Affiitent Runge. 600 | Wardein Wiedemann. . . . . . 400
Direktor v. Studnitz 600 | Wardein Graff. . . 2.400
Nendant Siegmund . 700 | Münzmeifteraffiftent Goſche 20.250
Buchhalter Sarry 500 | Stempelfchneider Berger . . . . 400
Kaflierer Caufid . 250 | Stempelfchneider Seydel . . . . 400
Raffierer Runge . 250 | Zuftitiar Schmitt. . . . . .....50
Zähler Wendemeyer 200 100
Münzmeifter Nelder 700
Wardein Siemend . 400 Breslau.
Wardein Graf . . 400 (R. M. 2. 81, 1)
Münzmeiſteraſſiſtent Türck 250 Direktor Singer - 2 2 222.800
a 9 Rendant Langner. -. . .. . 700
nn ee Aust 190 | Yußbalter Meyer... . . . . 400
Quftitiar Schmidt 50 Kaflierer Hentidel. . . . . . . 250
nn | Kallierer Sade. . . » 2 202. 250
7820 | Münzmeifter Gent . . . . . . 700
Neue Münze Berlin. Wardein Hartmann ...... . 400
(Provinz Brandenburg. R. XII, 1.) Warbein Nouviere 2. ee. ar AO
Direftor Hynitzſch 600 Münzwmeiſteraſſiſtent Vogel... 200
Rendant Schak 600 Medailleur Held..4 400
Buchhalter Lindemann. 400 Medailleur Ulitſch. ee
Kaffierer Weil . 950 Suftitiar Qudopici. . - . 650
Kaffterer Oftwald . 260 4950
1) Näheres über Nemedium, Bor- und Nachbeichidung wird der folgende
Band bringen.
Königsberg.
(R. M. B. d. ordin. Ausmünz. betr.,
Königsberg 1.)
Direktor v. Belom .
Rendant Cämmerer
Buchhalter Heyde
Kaffierer Braun.
Staffierer Gantesweiler
Müngzmeifter Lauffer .
Wardein la Garde .
Münzmeifteraffiftent Guzevius .
Medailleur Ludwig . . .
Stempelfchneider Steinbrüd .
Staffendiener Schreyer .
Juſtitiar Hoff
Magdeburg.!)
Direltor Wanney
Münzmeifter esta.
Wardein TFleilchmann .
Münzmeifteraffiitent Adler .
Medalleur Mahrenholk
Graveur Daniel 2003.
Nendant Tedmar
Buchhalter Richter .
Kaſſierer Benhold .
1) Bon Magdeburg, Cleve,
&. 111, 112, 126, 169.
Tabelle XI.
Raffierer Wiedemann .
Kaſſendiener Wolff.
Nilr. Auftitiar Wilde .
500 Cleve.t)
zn Direktor Bube 2 V
Münzmeiſter Saufenthaler .
Wardein Hobermann .
260 Medailleur Marme.
700 Nendant Weftphal .
500 Buchhalter Müller .
250 Rafjierer Overmann
400 Kaſſierer Splitgerber .
s00 Kaſſendiener Lehmann.
2 Auftitiar Bernuth .
- 50
4320
Aurich.)
Direktor Unger .
— Münzmeiſter Winter
— Wardein Wiedemann .
4502) | Stempelfchneider Northeim .
— Rendant Schnedermann .
— Buchhalter Langelaer.
— | Kaſſierer Mahn .
— Kaſſierer Hammann
— Kaſſendiener Gebhard .
— Juſtitiar Holze .
Aurich Habe ich in den Alten feine Etat3 aus
dem Sabre gefunden. Die angegebenen find aus Bahrfeldt, Marienburg, III,
2) Nach Provinz Brandenburg. R. XIII, 1 und 2.
Regiſter.
Die Zahlen bedeuten die Seiten. Die Verweiſungen auf die Darſtellung find
durch zwei Striche (— —) von denen auf die Uften und Tabellen getrennt.
AM.
Abfälle 209.
Abgang 241.
Abraham, Jakob, Graveur der Königsberger, ſeit 1758 der Dresdener, feit
1760 der Neuen, jeit 1762 der Alten Berliner Münze (j. Bd. IL, ©. 563).
Achtehalber (Zwölfteltaler) 423.
Achtgroſchenſtück ſ. Dritteltaler.
Achtpfennigſtück ſ. Mariengroſchen.
Achtzehngröſcher, Achtzehnkreuzer (Tympf):
a) Danziger 61, 172. — — 320, 428, 429.
b) Preußifcher 5, 7, 12, 14, 25, 26, 28, 31, 42, 156, 171—174, 180,
181. — — 239, 240, 335, 338, 339, 341, 347, 349, 350, 352,
377, 385—388, 397, 402, 405, 406, 409, 422, 423, 427—429,
435, 436, 479, 505—508.
c) Ruffiicher 61. — — 320, 322, 338, 342, 423, 511.
d) Sächfiſcher 21, 23, 28—35, 44, 47, 52—54, 58—65, 68-70, 73,
75, 90, 92, 112, 134, 137, 168, 174. — — 249, 257—260, 267,
271, 282, 290, 315-317, 319-326, 329, 330, 335, 351, 352,
423, 436, 511.
e) Yremder allgemein 402.
Adler, Dünzmeifteraffiitent in Magdeburg 533.
Afinerie, Affinieren |. Scheideanjtalten, Scheiden.
Agenten der Silberlieferanten 116—118, 121, 165. — — 294, 299, 370,
j. auch Degener, Eſaias, Friedländer, Markus, Schulte, Warburg.
Agio:
a) Pojitives der Goldmünzen 12, 17, 21, 22, 52, 79, 101—106, 189
bis 194. — — 244, 247, 258, 265, 271, 280, 286, 287, 299, 313,
328, 409, 410, 419422, 432—434, 439—449;, — des preußifchen
Silberfurant3 13, 16, 79, 124, 142, 158, 166, 214. — — 241,
Abfälle — Anhalt- Köthen. 535
250—254, 256, 270—272, 278, 280, 288, 297, 300, 309, 310,
339, 381, 412; der ſächſiſch-polniſchen Tympfe 31, 32. — — 246,
249, 321, 388; — der Scheidemüngen 122, 132—134. — — 308;
des holländifchen Geldes 283—286.
b) Negatives der fchlechten Kriegsgoldmünzen 135, 200. — — 336,
337, 353—363, 367; — der jchlechten Kriegsfilbermünzen 84, 85,
91, 108, 109, 120, 121, 127, 138, 146—148, 160—163, 167, 200,
201. — — 294, 297, 302, 304, 314, 328, 331, 333, 334, 344,
370, 390, 391, 394, 484, 485; — der Scheidemüngzen 17, 79, 168,
231. — — 382, 409, 471, 472, 477, 501.
c) Supraagio 148.
Agiotieren 160, 166, 187, 188, 190. — — 357, 360, 361, 381, 392,
396, 409, 419—421, 439, 453.
Alzifewejen 102, 103, 107, 111, 113, 114, 119, 120, 127, 128, 142, 159,
165, 175, 196, 216. — — 241, 242, 264, 299, 300, 303, 306, 339,
343, 353, 358, 364, 366, 374, 405—407.
Albertustaler |. unter „Taler“.
Albrecht I., Raifer 70.
Albus 472, 488.
Wlerander, Markgraf von Ansbach 78.
Alliierte Armee 51, 63, 80, 81, 90, 95, 115, 119, 123, 139, 146, 150,
151. — — 283, 327, 363, 384.
Altena 143. — — 363, 364.
Altmarl 286, 287.
Altmärkiſches Kreisdireltorium 105.
Ammon, Ehriftoph Heinrich v., Preußischer Refident in Cöln 79. — --- 279.
Amfterdam 5, 148, 151. — — 376, 377, 424, 426, 428, 436, 444, 447,
449, 466, 493, 494, 522, 523.
Amtsgefälle |. Domänengefälle.
Anderthaldfreuzer |. Zweigröſchel.
AndertHalbitüber 225. — — 369, 454—458, 469—471, 482, 487, 490,
491, 492, 499—501.
Andreae, Chriſtoph, Münzmeifter in Cleve (ſ. Bd. II, ©. 564) 9.
Anhalt-Berndurg, ſchlechte Münzen 37, 42, 43, 49, 50, 53,63, 64, 66, 77,
80—87, 91, 93, 96, 97, 114--118, 120, 125, 130, 131, 140, 142,
144, 166, 183, 200, 207—209. — — 284, 288, 291, 292, 300, 302,
303, 305, 307, 322, 326—329, 331-334, 336, 348, 351, 352, 400,
423.
Anhalt⸗Köthen 53, 83.
536 Regifter.
Anhalt-Zerbit, fchlechte Krieggmüngen 53, 62, 68, 77, 86, 93—95, 130 big
133, 208. — — 332, 351—356.
Anieres, Johann Friedrich Benjamin d’, Generalfisfal 187, 188, 190. — —
411, 419, 432—434, 439,
Anleihen 73, 74, 161. — — 367, 368.
Ansbach, Markgrafihaft 76—78, 80, 81, 139. — — 280.
Araber 70.
Archiv, geheimes in Berlin 276.
Arendt, Johann Michael, Stabsirompeter des Regiments Gensd'armes;
wird am 31. Oktober 1761 Zähler der Alten Münze, am 16. Februar
1764 der Neuen Münze, am 26. September 1766 wieder der Alten
Münze zu Berlin, jtirbt als deren Safjierer im Dezember 1784.
(R. M. B. 81, I; R. M. 8. 55; R. XIII, 1; it. II, ı) 532.
Armeelieferungen 92, 135, 137, 138. — — 334, 337, 338, 358.
Armeeverpflegungsgelder 52, 132. — — 226, 270, 278, 361, 364, 371,
381—383.
Arnheim 7.
Arnim, Bernhard Jakob v., Kriegs- und Steuerrat in Breslau 374.
Arſenik 55.
Affefuranz für Metalltrangport 62. — — 493—495.
Afignaten 72.
Aufgeld |. Agio.
Aufwecdhfelung der guten Münzen 115, 118, 119, 121, 130, 167, 170.
— — 294, 297, 299, 303, 309, 327, 335.
Augsburg 449.
Auguſtdor:
a) Mittelauguſtdor 47, 52, 54, 55, 110, 114, 140, 144, 183, 184,
200, 206, 208. — — 281, 287, 288, 299, 312, 313, 315, 351,
389, 400, 422, 450, 451, 508, 524.
b) Neue 26, 56—58, 63—67, 73, 110, 127, 130, 132—137, 159,
160, 163, 167, 170, 183, 200, 202, 207, 208. — — 317, 323,
329, 330, 336—338, 345—348, 351, 352, 358, 384, 400, 419,
422, 490, 507, 508, 524. |
Aurich, Kammer 228—234; — Münzitätte 3—12, 20, 21, 32, 45, 61, 66,
90, 112, 130, 131, 144, 145, 150, 151, 204, 209, 227—233. — —
239, 240, 260, 262, 263, 279, 314, 321, 510, 524—530, 533; —
Pferdemarkt 146; — Regierung 227,
Ausbeutefilber j. unter „Silber“.
Ausfuhr ſ. unter Warenaus- und Einfuhr” und „Edelmetallausfuhr”.
Anhalt» Berbft — Berlin. 537
- Yusfippung |. unter „Kipperei”.
Ausſchuß 291.
Auswärtige Affären, preußiſches Departement der 109, 150, 152.
Auswippen ſ. Kipperei.
Avanzo ſ. Schlagſchatz.
B.
Balancen 251-256, 380.
Bankgeld, Berliner 522, 523; — Hamburger 433, 436, 448, 449; —
Holländifches 377, 436, 449,
Banknoten, Wiener 72; — englilhe 72; — ſ. auch Aifignaten, Billetuns.
Bantrotte 151, 167. — — 378, 379, 384, 465.
Banttaler |. unter „Zaler”.
Barren 244, 425; — |. auch unter „Silber“.
Barfendungen 144.
Barzahlung 404.
Baſel 449,
Batenburg, Freiherrn vd. 70.
Batzen 18, 232.
Bayern 444, 445. |
Bayreuther Tchlehte Münzen 76, 77, 79—81. — — 351, 352.
Beamte (Domänenamtleute) 287—289, 298, 396, 405, 406.
Beder, Münzmitdireftor in Königsberg (f. Bd. II, ©. 566) 30.
Beifhläge 181. — — 393, 401; — ſ. auch Nachprägung.
Belling, preußifcher General 134.
Below, Franz Jakob v. Münzdirektor in Königsberg (j. Bd. II, ©. 566) 30,
173. — — 380, 381, 434, 435, 437, 438, 528—533.
Beneficien, |. Remedium.
Benhold, Kafjierer in Magdeburg 533.
Benvit, Gideon, preußifcher Legationsſekretär in Warſchau 58. — — 316, 321.
Bentheim⸗Tecklenburg, Grafſchaft 77, 140. |
Berg, Herzogtum 140, 143, 176. — — 498, 499.
Berg, v., ruſſiſcher Generalmajor 331.
Berger II, Stempelfchneider in Berlin (j. Bd. IL, ©. 567) 532.
Bergverfaffung, kurſächſiſche 39, 41. — — 268, 269.
Berlin, Börfe 191; — Kaufleute 120, 126. — — 332, 333; — Alte
Münze 4, 9, 11, 20—22, 25, 26, 32, 112, 208, 209. — — 239 big
242, 257—259, 262, 263, 272, 279, 281, 310, 311, 318, 379, 380,
465, 501, 507, 518, 524—529, 532; — Ulte und Neue Münze 25,
42, 45--47, 51, 61, 66, 85, 122, 125, 144, 163, 167, 175, 206,
538 Regifter.
207. — — 311, 314, 318, 321, 332, 335, 339, 458, 459, 505; —
Neue Münze 9, 25, 32, 50, 208, 209. — — 507; — Münze vor dem
Königstor 50, 51, 119, 126, 168. — — 309; — Padhof 424; —
Stadt 25, 84, 95, 230. — — 250, 278, 336, 337, 344, 369, 370,
376, 449; — Wafjeritrede 50, 64, 65. — — 323.
Bernuth, Münzjuftitiar in Cleve.
Beſchickung |. Legierung.
Beſchneiden 210. — — 403, 410.
Beitehungsgeld 94, 211. — — 319, 320, 378, 384.
Beutel |. Rafjenbeutel.
Bevern, Herzog von Braunfchweig-Bevern, preußijcher General 350.
Bielefeld 95, 96, 141, 142,
Biller, David, preußifcher Münzmeifter in Dresden (j. Bd. II, ©. 567) 40.
Billetons 444.
Birmingham 72.
Blechabſchläge (Abdrüde) 60.
Blechkappen 209.
Blechmarken 122,
Blickfilber |. unter „Silber“.
Böhm, Münze, |. Dreikreuzer.
Böhmen, Königreich 19, 21, 36, 37.
Börfe, Berliner, ſ. unter „Berlin“.
Bolza, Joſeph Graf v., kurſächſiſcher Geheimer Kriegsrat 384.
Bord, v. preußifcher Oberft 343.
Borde, Friedrich Wilhelm v., preußifcher Minifter und Chef des Yeld-
friegsdireftoriums in Sadjjen 20, 36, 39, 43, 62, 94, 128. — — 266,
411, 470,
Brabant, 365.
Brandenburg |. Kurmarf.
Brandenburgiiche Sorten |. unter „Kurant, preußifches”.
Braun, Münzkaffierer in Königsberg feit Februar 1764, ftirbt im Juli 1766
(R. M. B. Königsberg I; R. XIII, 2) 533.
Braunfchweig 51, 77, 80, 84, 94, 95, 140, 144, 149, 150, 204. — —
403, 426, 450, 451.
Bredow, Kaſpar Ernft Friedrih v. B. auf Senske (Havelland) 105.
Bremen 140, 145, 146, 152, 228. — — 327,
Breslau, Belagerung 384; — Kammer 29. — — 373, 374, 381; — Münz-
ftätte 3—5, 9—12, 14, 21, 31, 32, 35, 42, 46, 51, 52, 66, 168, 183,
195. — — 239, 240, 262, 263, 275, 279, 311, 313, 314, 318, 321,
335, 450, 464, 466, 506, 507, 519, 524—529, 532; — UOberfteuer-
Bernuth — de Cuyper. 539
kaſſe 68. — — 326; — Stadt 14, 51, 62, 108, 122, 164, 167. — —
351, 370, 373, 374, 376, 393, 441, 447, 448, 449, 461, 465, 466.
Brühl, Heinrich Graf v., kurſächſiſcher Premierminifter 31, 35, 37, 58.
— — 317.
Bube, Andreas, Münzdirektor in Breslau, Leipzig und Cleve (f. Bd. IL,
©. 568) 30, 35, 222, 227. —— 275, 533.
Büttner und Gürgens, Königsberger Handelshaus 30.
Burg 86.
Caemmerer, Joh. Chriftian, Münzrendant in Königsberg (j. Bd. II, ©. 569)
437, 438, 533.
Gappelfaan, Neuwieder Münzjude 78.
Gappelmann, AnbaltsZerbitifcher Geheimrat 93.
Gaufid, Claude, wird am 22. März 1758 zweiter Kaſſierer der Alten
Münze Berlin, ftirbt März oder April 1772 (R. XIII, 2 und 4) 532.
Gautius, Ernſt Gottlieb, preußifcher Geheimrat und I. Kammerdireftor in
Magdeburg 33, 34. — — 268.
Gellarius, Chriftoph Friedr., preußiſcher Kriegs- und Dom.-Rat in Magde-
burg 116.
Ehargengelder 102,
Ehargen- und Stempelkaſſe 264.
Chiffre 51.
Gleve, Kammer 18, 175, 214, 216—220, 223—225. — — 252, 256, 365,
412, 414, 416, 451—458, 467—478, 495; — Raufleute 17, 19; —
Land 15—21, 221. — — 250, 261, 270, 272, 322, 363—369, 412
bis 417, 451—458, 461, 465, 467, 480, 487, 488, 492, 495—498;
— Miünzftätte 3—15, 17, 18, 20, 21, 32, 45, 112, 113, 139, 142,
143, 175—177, 204, 209, 215, 218—229. — — 239 —241, 250
bis 257, 261—263, 279, 412, 413, 471, 473, 496, 497, 500, 519,
524—530, 533; — Regierung 214. — — 412, 414, 451, 452, 467
bis 478, 495; — Stadt 449.
Cleve⸗Mark 215, 226. — — 418.
Göln 49, 145, 221. — — 368, 450, 473, 499.
Courtage 493—495.
Gramberg, gräflich Leiningenſche Hedenmünze 71.
Grevacor, italienische Münzftätte 71.
Croll, Ernſt Dietrich, ftammt aus Durlach, wird 1749 Münzmeifter in
Weilburg, 1753 in Leipzig, 1763 in Dresden (Zfenbed in den naffauifchen
Annalen Bd. 18, ©. 163; Schlideyfen, Ablürzungen unter EC) 37, 289.
Cuivre pur, cuivre rosat, f. unter „Rupfer”. |
de Cuyper, Kaufmann in Danzig 92.
540 Negifter.
D.
Dacheroeden, Karl Friedrich v., preußiſcher Landrat in der Grafſchaft
Mansfeld 84. |
Dünemarf 62, 76, 89, 92—94, 151.
Danzig 20, 31, 58, 62, 73, 92, 94, 172, 173, 175, 213. — — 248, 339,
427—429, 435, 436, 444, 449, 530.
David, Jeremias, Königsberger Münzjude 173.
Decharge Ephraims 68, 168.
Degener, Münzagent von Rettemeier u. Co. in Magdeburg 327.
Demonetifierung 155, 199, 204. — — 360.
Denunziantenanteil 96, 210— 212.
Derihau, Sriedrih Wilhelm v., Minifter im Generaldireltorium 233.
Deut 144,
Devalvation 140, 143, 151. — — 360, 422, 434, 435; — |. auch Münz-
reduftion.
Dezana, italieniihe Münzftätte 71.
Dieft, Friedrih Wilhelm v., Münzdirektor in Cleve (j. Bd. IL, ©. 570) 7
bis 9, 15—18. — — 250—257.
Distont 384,
Domänen, Domänenpädter 252, 366, 372, 418, 472, 482; — |. aud) Beamte.
Domänengefälle 102, 136, 159, 162, 193, 194. — — 264, 282, 284, 288,
353, 358, 365, 366, 369, 405 —407.
Domhardt, Johann Friedrich, Präfident der Kammern zu Königsberg und
Gumbinnen, feit 1764 Anfpizient der Königsberger Münzftätte 170 bis
173. — — 338, 387, 435—438.
Donnleitis, Goldarbeiter in Königsberg 447.
Doppel: |. Zwei⸗.
Dortmnnd 77, 176.
Dreigröfcher 12, 14, 18, 34. — — 240, 423, 531.
Dreifreuzer 12, 18, 122, 123, 137, 182—184, 195. — — 240, 260—262,
267, 347, 349, 352, 396, 400, 408, 423, 425, 507, 508, 519—521,
528, 529, 531.
Dreimariengrofhen 112. — — 270—272.
Dreipfennigftüd, filbernes 26, 122, 123, 196. — — 273, 531; — fupfernes
50, 144, 157. — — 350.
Dreifolsitüd (Quremburger) 55.
Dreittüberftüd 7.
Dreißiggröfcher (Danziger) 428, 429.
Dreiviertelitüber 215, 216, 220, 224. — — 454, 456—457, 470, 471,
482, 487, 490—492, 499, 500,
Dacherveden — Dulaton. | 541
Dresden, Münzftätte 21, 33, 36-46, 82, 92, 96, 155. — — 268, 269,
273, 274, 292, 384; — Gtadt 42, 122. — — 316.
Dritteltaler:
a) Gute Preußifche nad) Graumanſchem Fuß 6, 8, 11—13, 17, 21,
23, 79, 140, 179—181, 216, 219. — — 240, 241, 246, 250, 257,
397, 398, 401, 402, 405—407, 409, 416, 422, 423, 432, 450,
464, 479, 480, 487, 488, 505, 512, 531.
b) Schlechte Kriegsdrittel, Anhalt-Bernburger 49, 81, 84, 140, 200,
207, 208. — — 292, 300, 302, 303, 305, 307, 322, 327—329,
332, 334, 336, 351, 352, 400, 423, 475, 490, 507, 510, 512, 515,
528; — Unbalt-Zerbiter (Plönſche) 62, 93, 95, 208. — — 351,
356; — Ansbacher 351, 490; — Braunjchweiger 140. — — 302,
304, 363, 474, 515; — Hildburghaufener 356; — Holftein- Blön-
Ihe, ſ. Anhalt-Zerbſter; — Leipziger, ſ. Sächſiſche; — Medlen-
burger 62, 88, 90, 130—132, 140, 145, 146. — — 330-334,
351, 352, 423, 474, 475, 490, 510, 512, 515; — Preußifche 28,
46, 47, 49, 59, 109, 115, 128, 143, 149, 156, 160, 163, 166,
172, 176, 183, 184, 196, 208, 221. — — 282, 347-349, 353,
354, 359—363, 369, 370, 376, 377, 391, 394—396, 400, 419,
422, 423, 474, 475, 490, 507, 509, 512, 515, 518-521; —
Ruſſiſche 422, 423; — Sädhjfifche 36-38, Al, 42, 51, 53, 62, 63,
65, 67, 73, 85, 90, 95, 109—111, 114—122, 125—127, 129 big
137, 140—142, 145—151, 158, 159, 163—170, 183, 184, 196,
200—202, 207, 221. —- — 289, 290, 292, 297—314, 318, 322
big 327, 329—335, 344, 351, 382, 384, 390, 392, 395, 396, 400,
419, 423, 474, 475, 489, 490, 507, 509, 512, 515; — Schwediſch-
pommerfche 62, 132, 208. — — 330—334, 351-363, 423, 490,
512, 515; — Stralfunder, ſ. Schwediſch-pommerſche; — ſ. aud)
Bwölfmariengrofchenftüd.
Düffeldorf 223, 224.
Dütthen |. Dreigröfcher.
Dulaten:
a) Allgemein 60, 63, 105, 148, 192, 195, 208, 214, 299, 224, — —
246, 248, 286, 319, 320, 328, 339, 351, 352, 373, 385—387,
403, 416, 433, 436, 443—445, 449, 451, 453, 464, 469, 477,
481, 486, 494, 496, 499, 524.
b) Holländiicher 28, 69, 75, 140, 174, 182, 188—190, 201. — —
247, 388, 403.
c) Kremnitzer 352,
d) Schlechter preußifcher (f. Bd. IL, ©. 218).
Dufaton 143,
542 Regifter.
Durchfuhr, ſ. Münzdurchfuhr.
Dusberg (Doesburg a. d. Yſſel) 7.
E.
EC |. Croll.
Edelmetall 75, 114, 118. — — 380, 410; — ſ. auch Gold, Silber.
Edelmetallausfuhr 243, 409.
Edelmetallgandel 13, 35, 38, 39, 110, 111, 129, 186. — — 245, 293,
294, 299, 375, 376, 422.
Edelmetallpreife 4, 13, 186, 225. — — 524—531; — |. auch Goldpreis,
Silberpreig.
Edelmetalltarife 388, 493, 524—531.
Ediftmäßiges Geld 230; — ſ. auch Kaſſengeld.
Eichel, Auguft Friedrich, Geheimer Kriegsrat und Kabinettsfefretär 21, 24,
44, 112. — — 268, 273, 276, 277, 320.
Eimbcke, Johann Georg, Münzdirektor a.D. (j. Bd. II, ©. 572, 573) 107.
Einfuhrverbote ſ. unter „Warenaus- und Einfuhr“.
Einlommenjteuern 74.
Einſchmelzen von Münzen 95, 96, 111, 119, 120, 124, 143, 145, 161,
183, 184, 210, 235. — — 272, 297, 344, 356, 362, 372, 382, 392,
395, 398, 399, 401, 403, 404, 417, 423,
Einwechſelung, |. Aufwechjelung.
Einziehung reduzierter Sorten 164, 212, 213, 217.
Eifen 58, 316.
Eifen- und Drahtfabriken in Mark 364.
Eiſenach, Kriegsgeld mit Sachſen-Eiſenacher Gepräge 43, 49. — — 292.
Eibe, Lande weſtlich und öſtlich der, 230.
Eibing 173, 175. — — 339, 423.
Elias, Salomon, Münzausreuter 211.
Ellrih 86.
Elſafſer, furfächliicher Kriegsrat und Münzkommiſſar 33, 34.
Embde, preußiſcher Münzbeamter 17.
Emden 90, 145, 228, 231. — — 297, 449.
Emmerih 17.
England 38, 55, 72, 80, 89, 140. — — 248, 327, 339.
Ephraim, Benjamin Beitel, Sohn des Veitel E. 8, 423—426, 530.
Ephraim, Chajim, gen. Heine, Hamburger Jude 5.
Ephraim (Nathan) BVeitel, preußifcher Münzjude, Sohn des Chajim E.
(f. Bd. IL, ©. 573) 5, 6, 8, 11, 13, 14, 16, 3441, 46, 82, 83,
101, 106, 114, 149, 151, 206. — — 240, 267, 273, 274, 277, 281,
Durchfuhr — Finieren. 543
306, 311, 312, 530. Zu ©. 151, Note 3 ift noch nachzutragen, daß
1692 die Glüdjtädter Münze an einen Jakob Ephraim zu Altona ver:
pachtet wurde (A. Nielsen, Species Kroner Kurant, Kopenhaven 1907, p. 74).
Ephraim, Joſeph Veitel, Sohn des PVeitel E. 232. — — 423—426, 502.
Ephraim u. Söhne, Iſaac und Itzig, Münzunternehmer-Geſellſchaft 43—45,
47, 49, 55, 81, 92, 114, 149, 151. — — 243—245, 251, 252, 255,
281.
Ephraim u. Söhne und Sig, Münzunternehmer-Gefellihaft 50—54, 56,
58, 60—62, 69, 84, 85, 87, 90, 91, 94—97, 116—119, 121, 123
bis 127, 129, 132, 133, 141—143, 156—158, 163—173, 185, 205.
— — 290, 298, 293—297, 300, 303, 307, 309, 311—315, 318, 321
bi8 327, 329, 335, 346-350, 355, 358, 859, 370—372, 374, 377
bis 379, 382—385, 393, 394, 418, 419.
Ephraimiten 37, 130, 149, 150, 155, 209, 221, 226. — — 280; — f.
auch Achtzehngröfcher, Auguftdor, Dritteltaler, Friedrichsdor, Kriegs-
geld, Sechsgröſcher, Sedhiteltaler.
Erberfeld, Phil. Anton v., preußifcher Refident in Amfterdam 376.
Erbpacht 365.
Erbſchaftsſteuer 74.
Ermeland 175.
Ernſt, Tobias, Stempeljchneider in Berlin (ftirbt 1768) 532.
Erpel, Münzagent von Levaur und Thuillay in Berlin 327.
Erzgebirge 39, 122.
Eſaias, Moſes, Agent des Ephraim 130.
Efien 176.
Eutin, Biſchöflich Lübeckiſche Münzitätte 89, 90.
F.
Faber, Angeſtellter bei der Alliierten Armee 384.
Feldkriegsdirektorium 34, 39, 63, 78, 144. — — 268, 269, 289.
Feldfriegstaflen 68, 101, 117, 131. — — 278,
Feldfriegstommiffariate 68, 102, 116, 117, 131. — — 300.
Feral, Friedrich Wilhelm 5, kurſächſiſcher Münzmeifter in Dresden 37,
41. — — 268, 273, 274,
Ferdinand, Herzog von Braunschweig, fommandierender General der
alliierten Armee 63, 80, 147, 151. — — 284.
Feska, Münzmeiſter in Magdeburg 533.
Fiedler, Joh. Friedrich, Vizedirektor bei der Turmärkifchen Kammer 34, 39,
41. — — 274,
Findenftein, Karl Wilhelm Graf Find v., Kabinettsminiſter 88, 92.
Finieren |. Scheiden.
644 Negifter.
Fiskale 212. — — 343, 344.
Fleifhmann, Wardein in Magdeburg 533.
FSlörisheim, Meyer, Neumwieder Münzjude 78.
Forſftgefälle 288.
Frändel, Abraham, Berliner Münzjude, Bruder des Mofes F. 4, 5.
Fränckel, Benjamin Mirelis, Großvater des Moſes %. 4.
Frändel, David, Bruder des Mofes %. 5.
Fränckel, Elka, Schweiter des Moſes F. und Frau des Beitel Ephraim 5, 7.
Frändel, Mojes, Berliner Münzjude (f. Bd. II, ©. 547) 4-6, 8, 10, 11,
13, 149. — — 240.
FSrändel, Naphtali Hirſch, Vater des Moſes F. 4.
Srändel, Salomon, Bruder des Moſes %. 5.
Frankfurt a.M. 77, 140, 221. — —- 449.
Frankfurt a. O., Mefle 114, 115; — Stadt 385.
Sranfreih 70, 71, 89, 139, 182, 233. — — 442, 444,
Stanz I, Raijer 97.
Sranzöflihe Armee 143. — — 378.
Sranzöfiihe Münzen 72, 175, 225. — — 363, 364, 413; — ſ. auch Raub:
taler, Louisblanc, Louisdor.
Sranzöfiihe Okkupation 175, 176. — — 364, 367.
Frege, Leipziger Bankier und Münzunternehmer 31, 33, 34, 36. — — 267.
Freiberg in Kurſachſen 39—Al, 44. — — 268, 269.
Fremde Sorten 65, 66, 181, 182, 214—218, 220—224, 226, 228, 231
bis 233. — — 247, 293, 296, 299, 315, 322, 324, 329, 402—404,
413—415, 433, 443—446, 251—458, 471—473, 481, 483—491, 497.
Freytag, Franz v., preußifcher Kriegsrat und Refident beim oberrheinijchen
Kreife in Frankfurt a. M. 78.
Friediänder, Münzmandatar in Königsberg 278, 279.
$riedrih II., Kaiſer 70.
Friedrich L, König in Preußen 7.
$riedri II., der Große, König von Preußen; dejjen Anfichten über Finanz:
und Münzpolitit ſowie Münzverwaltung 3, 4, 10—12, 17, 20, 21, 23,
24, 27-30, 38, 40, 51, 56, 61, 62, 64, 69-76, 101, 102, 113,
121, 125, 135, 137, 138, 172, 185, 190, 212, 230, 232, — — 249,
263—265, 271, 272, 274, 276, 277, 309, 310, 324—326, 337, 338,
354, 356, 357, 386, 387, 394, 440.
Sriedrih V., König von Dänemark 92, 94.
Sriedri, Herzog von Medlenburg. Schwerin 87—89.
Friedrich Albrecht, Erbprinz von Anhalt-Bernburg 81.
Friedrich Auguſt IL, Kurfürſt von Sachſen, zn von Polen 28, 33, 34,
38, 58, 73, 76, 97.
Fistale — Gebhardt. 545
Friedrich Auguft, Herzog von Holftein-Gottorp, Biſchof von Lübed 89.
Friedrich Auguft, Herzog von Anhalt-Zerbſt 93.
Friedrich Karl, Herzog von Holftein- Plön 92—94; — . auch Holftein: Plön.
Friedrichsdor:
a) Gute nach Graumanſchem Fuß (Alte) 12, 55, 56, 72, 79, 101 bis
103, 122, 149, 160, 163, 180, 183, 189—195, 200, 205, 207,
214, 218, 220, 221, 223, 224. — — 244, 246, 247, 263—266,
280, 286—288, 310, 350—352, 404-406, 410, 416, 419—422,
432, 433, 439, 441—451, 458, 460—462, 464, 465, 468, 469,
475, 481, 486493, 498, 499, 505, 506, 508, 518, 521, 531.
b) Mittelfriedrichgdor (Neue Friedrichsdor) 46—49, 54—57, 63, 103,
105—110, 114, 140, 144, 149, 150, 163, 183, 200, 205, 207 bi3
209, — — 281, 313, 315, 349, 350, 389, 400, 404, 405, 450,
451, 465, 508, 518, 521, 524.
Sriedrihsdorftein 403, 443, 463, 464, 465.
FSriedrih Wilhelm, der Große Kurfürit 7.
Friedrich) Wilhelm L., König in Preußen 7, 12.
Frinco, italieniſche Münzitätte 71.
Fritſch, Thomas Freiherr v., kurſächſiſcher Geheimrat 68.
Füchſe (f. Bd. IL, ©. 576) 142, 297.
Fünfftüber, clevifche 7, 219. — — 480, 482, 492.
Fünftalerſtück |. Friedrichsdor.
Fünfteltaler ſ. Achtzehngröſcher.
Fürſt und Kupferberg, Karl Joſeph Maxim. Frhr. v., preußiſcher Geheimer
Tribunalsrat 179, 193, 220. — — 397, 400, 401, 402, 405, 408,
409, 461, 483.
Fürft, Moſes Samuel, Berliner Münzjude 230.
Fulda 77, 139,
®.
G, Münzbuchſtabe 91. — — 373, 374,
Galſter, Rabinettsfefretär 530.
Santesweiler, Münzkaſſierer in Königsberg (ſ. Bd. IL, ©. 576) 533.
Garde, David de la, Wardein in Königsberg (ſ. Bd. II, ©. 576) 533.
Garn 140.
Gartenberg, Peter Nikolaus Freiherr v., kurſächſiſcher Oberbergdirektor, feit
1765 polnifcher Münzdirektor 39, 41, 43, 44, 58. — — 273, 317.
Gebhardt, Wilhelm Heinrich Ferdinand, geboren in Spandau, ift im März
1752 Rafjendiener in Aurich, 1779 Zähler der Neuen Münze in Berlin,
wird 1787 ehrlich und brauchbar genannt. (Zit. III, 1; R. 96, 408,
F und G) 533.
Acta Borussica. Münzmwefen III. 30
546 Regifter.
Gegenjtempel 198.
Gehälter, Gehaltszahlung 9, 13, 62, 165, 176, 191, 225—227, 229,
— — 331, 346, 407, 438, 482, 532, 533.
Gehalt der Münzen 359—361, 365, 366, 373, 374, 381, 390, 424, 425,
442, 443.
Gelbſüchtige Achtgroſchenſtücke 515.
Geldern, Herzogtum 139, 175, 215, 218—225. — — 369, 413, 467, 473,
474, 480, 487, 488, 492,
Geldmangel 144, 163, 164, 181, 182, 184, 218, 233. — — 303—306,
309, 359, 370, 371, 413—415, 460; — ſ. auch Scheidemünzmangel.
Geldtransport 38, 40, 51, 52, 62, 108, 113, 114, 118, 141, 211. — —
280, 322, 325, 378, 384—-386, 424, 433, 440, 494—495.
Geldverfehr, freier in Cleve 218, 219.
Geldverpflegung der Truppen |. Armeeverpflegungsgelder.
Generaldireftorium 25, 50, 62, 65, 85, 86, 95, 102, 103, 105, 109, 115
bis 125, 127, 132, 137, 138, 141—143, 147, 175, 178, 190, 191,
193, 197, 212, 216, 218, 222, 229, 231. — — 263, 264, 277, 293,
295, 305—307, 309, 336, 337, 362, 412, 414, 416, 427—429, 434,
A438, 439, 441, 465, 477, 478, 480.
Generaldomänentaffe 13, 15, 115, 116, 128, 140, 144, 145, 194, 205.
— — 289, 306, 344, 438.
General-eldfriegspireltorium |. Yeldfriegsdireftorium.
Generalfistal 196, 216; — ſ. auch d'Anières.
Generallaflen 252, 288, 300, 302, 304, 344, 457, 458.
Generalkriegskaſſe 136, 148, 167, 205. — — 272, 289, 296, 301, 305,
306, 309, 344.
Generalmünzdireftion 279, 374; — |. aud Gent, Grauman, SKrönde,
Retzow, Singer, Tauentzien.
Generalpachtkontrakt 3, 11—13, 111, 112. — — 239-246, 250, 254,
257—260, 262, 270, 275, 276.
Generalpoftamt 213.
Generalpoftlafle 128.
Generalpojtmeifter |. Sotter, Neuß.
Generalfchmelze (in Yreiberg) 39.
Generalwardein 10.
Genf 449.
Gent, Zohann Friedrich, geboren 1726 oder 1728 zu Bärwalde in der
Neumark als Sohn eines Stadtjefretärd und Juſtitiars verfchiedener
Domänenämter, er ftudiert 1745—1750 zu Frankfurt a. O. meift Zuris-
prudenz, wird 1750 Hofmeifter beim Stadtgerichtspräfidenten Freiherrn
Gegenftempel — Göfche. 547
dv. Lyncker in Berlin, 1753 Sekretär und NRechnungsführer der Hof-
jftaat3ämter und führt die Korrefpondenz des Geheimen Kämmerer?
Fredersdorf. 1756 geht er auf Befehl des Königs mit zu Felde. 1762
duch die Kriegsftrapazen erkrankt, macht er fi) mit Mühe von feinem
Poſten los und wird von Tauentzien als Münzmeifteraffiftent mit
500 Rtlr. Gehalt in Breslau angeftellt, als welcher er auch Krönckes
Korrefpondenz führen muß. 1763 wird er zweiter Wardein mit
400 Rtlr., am 16. Yebruar 1764 Breslauer Münzmeifter mit 700 Rtlr.,
am 20. Auguft 1777 Breslauer Münzdireftor mit 900 Rtlr. am
27. uni 1779 Generalmüngdireftor mit 2000 Rtlr. Gehalt; ftirbt am
8. Dezember 1810 (Zit. III, 1; R. M. 8. 81, I; Tit. II, 6; Zit. XIV, 2;
Tit. LVIII, 68) 233. — — 532.
Georg Albrecht, Fürſt von Oftfriesland 234.
Georgi, Nikolaus, Berliner Medailleur (ſ. Bd. II, ©. 577) 259.
Georgsdor, hannöverſcher 352, 468.
Gepräge 61, 93, 232. — — 321, 385.
Gerichtliche Entiheidungen von Münzitreitigfeiten 104—110. — — 300,
Geſche ſ. Göſche.
Getränkekaffe 128.
Getreidehandel 105, 116, 126, 131, 140, 146. — — 325, 326, 328, 330,
340, 354, 357, 365.
Getreidekafſe 128.
Getreidelieferung 61, 74, 75, 82, 83, 119, 136. — — 287, 288, 300.
Gewicht der Münzen 184, 185. — — 360, 362, 392—394, 401, 429,
431, 437, 441, 459, 460, 463, 464, 477479, 481, 444, 484.
Gewichtsporto 111. — — 243, 258, 259.
Glaeſener (Gläßner), Joh. Heinr., ftammte aus Braunschweig, Hilft 1764
die Silberaffinerie in Breslau einrichten, wird am 10. November
1765 zweiter Wardein der Alten Münze in Berlin, ftirbt im November
1767. (R. XIL, 2; R. XIII, 1 und 3.)
Glogau, Stadt 130, 164.
Glogauer Kammer 44, 122, 123, 164.
Göhring, Michael Ehriftian, Kriegsrat und Fabrikenkommiſſar in Hagen
(Srafichaft Mark) 143. |
Göſche (Geſche), Johann Julius. Geboren 1738 in Woldemwijch bei Braun:
ſchweig als Sohn eines Predigerd. Studiert am Carolinum zu Braun
ichweig, treibt fodanı Münzwiſſenſchaft. Iſt dann Kaſſierer in Leipzig,
1760 in Königsberg; am 16. Februar 1764 wird er Münzmeifteraffiitent
der Neuen Münze zu Berlin, am 17. September 1764 Münzmeifter
in Königsberg. Am 25. Mai 1786 erhält er 6 Wochen Urlaub nad)
35*
548 Regiiter.
Berlin, um feine Augenfrantheit zu heilen. Am 7. Juli 1789 erhält
er feine Anftruftion als zweiter Münzdireftor zu Königsberg, in der
Tat ift er der einzige. Wird am 29. Mai 1795 von den Münzmeifter-
geichäften entbunden, weil fajt erblindet, bleibt aber Münzdirektor mit
500 Rtlr. Gehalt; ftirbt am 7. Mai 1798. In diefem Jahre nennt
Gent ihn einen der beiten Münzbeamten. Sein Sohn ftudiert damals,
feine Tochter Hat den Kapitän dv. Treyden im Regiment Brünned ge-
beiratet. (Zit. IV, 2; R. M. B. Königsberg I; R. XIII, 1; Zit. III, 1;
Tit. XIV, 2.) 532.
Gold, Goldlieferung 29, 54—57, 64, 102, 111, 171, 186-190, 218.
— — 243, 244, 248, 310, 311, 314, 317, 345, 346, 446, 451, 460
bis 462, 465, 493, 501, 506, 507, 524,
Goldmünzen 12, 13, 29, 41, 47, 52, 54, 71, 75, 104, 110, 146, 148, 163,
190--196, 205, 206, 210, 216, 225, 231, 233. — — 241, 247, 248,
251, 258, 291, 315, 379, 380, 391, 397, 398, 400, 415, 432, 433,
439, 441—449, 471, 474, 476, 482, 484, 488490, 501; — |. auch
Auguftdor, Dukaten, Friedrichgdor, Georgdor, Karldor, Louisdor,
Maxdor, PBiltolen, Duadrupel, Souveraindor.
Goldpreis 149, 186, 192. — — 248, 380, 388, 389, 445, 450, 451, 461,
493, 494, 524.
Goldſchmiede 410.
Gold- und Sildermanufaltur 210. — — 243.
Gotter, Guſtav Adolph Graf v., Oberhofmarſchall, Minifter und General-
poftmeifler 31, 112, 121.
Gotzkowsky, Joh. Ernſt, Berliner Kaufmann 95, 107, 169.
Graff I, Chriſtian Qudwig, Wardein der Alten Münze zu Berlin (f. Bd. IL,
©. 578) 86. — — 532.
Graff IL, Georg Gabriel, Bruder des vorigen. Sit im Februar 1764
zweiter Wardein der Neuen Münze zu Berlin. Wird 15. Mai 1770
Wardein in Breslau. Als 1779 Dietrich) Münzmeifter in Breslau
wird, geben er und Wardein Lohmann dem Graff je 50 Rtlr. von
ihrem Gehalt ab. Graff ftirbt 18. Januar 1782 mit Hinterlaffung von
vier Töchtern, die nach Gnadenfrei, und eines Sohnes, der zu Graff I
nad Berlin kommt (R. XIII. 1 und 4; R. M. B. 81, I; 109, I; it. IL, 1;
zit. X, 3.) 532.
Srauman, Johann Philipp, Generalmünzdireftor (f. Bd. II, ©. 578) 3,
15, 22, 23, 45, 46, 54, 64, 106, 107, 178, 181, 182, 187, 188,
190, 192, 194, 230. — — 259, 413, 460.
Gold — Gutzevius. 549
Graumanſches Geld 200, 201, 208, 214; — ſ. aud unter „Münzfuß“
und „Friedrichsdor“.
Gregory uud Gaquot, Berliner Kaufleute 105, 107.
Gröſchel 182. — — 351, 352, 396, 506 531.
Groſchen:
a) Gute Groſchen. Hildburghauſenſche 96; — Preußiſche 7, 8, 12,
28, 47, 72, 91, 103, 104, 156, 160, 165—168, 184, 195—197,
200, 208. — — 240, 257, 282, 347—349, 352, 360, 361, 363,
377—379, 381—383, 396, 397, 400, 402, 409, 416, 419, 422,
425, 478, 505, 507, 511, 518—523, 528, 529, 531; — Sächſiſche
36, 37, 39—41, 53, 63—67, 73, 91, 111, 119, 122, 123, 125,
126, 128, 129, 132, 133, 138, 141, 156, 159, 160, 163, 165,
166, 168, 170, 175, 183, 184, 195, 196, 200, 201, 206, 208,
209, 215. — — 273, 290, 318, 322—324, 326, 329-- 331, 333,
335, 343, 351, 358, 361, 384, 396, 400, 419, 423, 425, 511,
528, 529.
b) Oftpreußifche Gröfcher 182. — — 240—242, 531.
c) Ruſſiſche Gröſcher 423.
d) Polnische Kupfergroſchen 43, 44, 49, 50, 157. — — 350, 529.
Großfhatzmeiiter der Krone Polen |. Weſſel.
Groten (Münziorte) 231, 234.
Grünthal, kurſächſiſche Rupferhütte bei Marienberg 43, 44.
Guben, kurſächſiſche Rupfermünzitätte 43.
Guineen 389, 436, 445, 450, 451, 524.
Gulden: Deuticher |. Halbtaler, Zweibdritteltaler, Dritteltaler; — Holländifcher
147, 148, 215, 219, 221—223, 226, 231. — — 283—286, 468, 469,
481, 491, 496.
Gumperts, Cosman, clevifcher Münzjude 11.
Gumperts, Elias, brandenburgifcher Münzjude 7.
Gumperts, Herz Mofes, Berliner Münzjude 6—8, 10, 14, 16—20, 29,
34, 37, 38, 41—43, 45, 82, 111, 217. — — 246, 249.
Gumperts (Herz Mofes), Iſaac und Itzig, Münzunternehmergejellichaft 7,
9—19, 22, 23, 30, 48, 112. — — 239—246, 250—263, 269—272,
276—278, 505.
Gumperts, Klara, Frau des Herz Moſes G., Schweiter des Veitel
Ephraim 7, 48.
Gumperts, Moſes Levin, Oberhoffaltor Friedrih Wilhelms I. 7.
Gumperts, Ruben, Hoffaktor Friedrichs I. 7.
Gutzevius, Münzkaſſierer in Königsberg (j. Bd. IL, S. 579) 533.
550 Negifter.
H.
Haacke, Johann Chriſtoph, iſt im Februar 1764 zweiter Kaſſierer und
Münzmeiſteraſſiſtent in Breslau; am 3. März 1766 wird ihm der
Abſchied bewilligt (R. M. 8. 81, I; R. XII, 1 und 2) 532.
Hagen, Ludwig Philipp Freiherr vom, Minifter im Generaldireftorium
495.
Halberftadt, Fürftentum 85, 120, 122, 162, 165, 166, 230. — — 302,
303, 426; — Kammer 117, 165, 166, 197, 198. — — 301; — Land:
rentei 302, 304; — Oberſteuerkaſſe 304.
Halbfriedrihsdpor 180. — — 406, 531.
Halbgroſchen |. Sechspfennigſtücke.
Halbgulden ſ. Dritteltaler.
Halbmariengroſchen (4-Pfennigftüde) 182, 198, 227, 228, 231, 234. — —
408, 531.
Halbſtüber 233, 234. — — 531.
Halbſzoſtake |. Dreigröfcher, Dreikreuzer.
Halbtaler 39, 47, 78, 93, 179, 180, 196. — — 282, 291, 391, 396,
397, 405, 406, 409, 416, 450, 460, 461, 479, 487, 531.
Halle, Stadt 86, 120; — KRammerdeputation 298.
Hamburg 5, 56, 78, 80, 88, 92—95, 127, 140, 150—152, 189, 193,
213, 225. — — 247, 248, 280, 313, 314, 327, 333, 376, 377, 420,
422, 426, 428, 433, 436, 442, 445, 447, 448, 449, 466, 494, 495,
522, 523.
Samm 142, 143, 150, 175. — — 362, 364.
Hammann, J. G., iſt 1764 Kaffierer und wird am 20. Juni 1766 Buch—
alter in Aurich, am 19. Dezember 1771 Kaffierer in Breslau, ftirbt
am 22. November 1779. (Marienburg III, 126; R. XII, 1 und 4;
Tit. III, 1) 533.
Hanau-Lichtenberg, Grafſchaft 77.
Handel 222—224. — — 359, 367, 368, 371, 387, 388, 407, 413, 415,
416, 421, 422, 427, 444, 447, 496, 497. |
Handelsturs |. Münzkurs, Verkehrswert, Wechfelkurs.
Handelsmünzen 108, 180, 233.
Hannover 46, 51, 78, 84, 140, 147, 149, 150, 204. — — 283,
Hartmann, Johann Friedrich, ift feit 1751 Wardein in Breslau, 1755
augenkrank, ftirbt im November 1770 (R. M.B. 81, I; R. 96, 408Z;
R. XIII, 1.)
Harz, Hüttenwerfe 426.
Harzgerode, Anhalt:Bernburger Miünzftätte 50, 81—83, 87, 91, 166.
Hanfieren der Juden mit Geldforten 120, 121, 124.
Haade — Holz. 55]
Heberegifter 413.
Seht, Joh. Georg v., Preußiicher Geheimer Rat und Nefident beim
niederſächſiſchen Kreife in Hamburg 151, 152.
Hedenmünzerei 76.
Held II, Joh. Gottfried, Sohn des Held I (j. Bd. II, ©. 581); — ge-
boren 1734 in Heidelberg, wird 1756 dem Vater adjungiert, 1764
Medailleur in Breslau, Zrinitatis 1787 mit 400 Rtlr. Benfion ent-
laffen und bis 1806 interimiftifch befchäftigt. Stirbt am 17. Oftober
1806 in Kreuzburg (Tit. III, 1; it. XIV, 2, 3, 5; Marienburg III, 1)
532,
Hentſchel, Chriftian Gottfried, geboren 1734 in Samnig bei Heinau als
Sohn eine? Organijten, ift 1758 Supernumerar der Breslauer Münze,
1759 KRajflierer, wird am 19. Dezember 1771 Rendant in Breslau,
jtirbt 1805 oder 1806. (Tit. II, 1; R. M. 8. 81, I; R. XIIL 1;
Tit. XIV, 2, 3, 5) 532.
Herford 141.
Hefſen 51, 140, 150, 151.
Heubohm, Joh. Andr. (Heubaum, Heybom, Heydebohm, Heyborn), Paufer
des Regiments Gensd’armed, wird am 26. September 1766 Kaſſierer
der Neuen Münze zu Berlin, am 20. Juni 1780 wegen Silberdiebjtahls
faffiert. (R. XII, 1; R. M. 8. 45 und 55; Tit. III, 1.)
Heumann, Breslauer Münzjude 60. — — 319, 321.
Heyde, Münzbuchhalter in Königsberg (ſ. Bd. IL, ©. 581) 438, 533.
Heymann, Arend, Auricher Münzjude 90.
Heymännnchen (Münzſorte) 90, 228, 230.
Hildburghaufen 62, 76, 77, 80, 95—97. — — 332, 352.
Hildebrand, Franciscus Aemilius Auguftus, Kriegsrat in Lingen 146. — —
282, 283.
Hinterpommern 130, 134; — |. auh Pommern.
Hochofen ſ. Neujtadt.
Hobermann ſ. Overmann.
Hörde 363.
Hoff, Münzjuſtitiar in Königsberg 533.
Holland 5, 8, 38, 139, 140, 143, 146—149, 176, 182, 218, 223, 225,
229, 233, 234. — — 247, 248, 280, 283—286, 312, 313, 339, 365,
367—369, 378, 407, 413, 426, 444, 451, 466.
Holitein 76, 89, 130.
Holſtein-Plön 62, 77, 80, 88, 92—96, 130—132, 169. — — 348.
Holge, Münzjuftitiar in Aurih (ſ. Bd. II, ©. 581) 533.
Hol; 314, 354, 357.
552 Negifter.
Hornderg 86.
Hynitich, Wilhelm Joh. Wird 1757 Direktor der Dresdener Münze, am
18. Dezember 1763 der Neuen Münze zu Berlin. Bemwirbt ſich 1779
vergeblich um die Stelle als Münzdirektor in Breslau, ſtirbt im No—
vember 1784, womit die Stelle eingeht (R. XIII, 1; Tit. X, 1) 40.
— — 275, 532.
3.
Sacobi, Joh. Konrad, Rommerzienrat in Königsberg 338.
Jahresrechnung |. Balancen.
Sahreszahlen, falihe auf Münzen 36, 37, 44, 46, 47, 49, 87, 90, 93,
97, 107, 131. — — 273, 393.
Zariges, Philippe Joſeph de, Großkanzler 212. — — 411.
after, Chriftopd Henning, Münzmeifter der Alten Münze zu Berlin
(j. Bd. II, ©. 581), Im April und Mai 1758 ftand er der ftädtifchen
Münze zu Lübeck vor (J. H. Pohlmann, Münzzuftände der Stadt Lübeck,
1846, ©. 25) 9, 55, 56. — — 281, 311, 314, 317, 318.
Smmobilienhandel 357.
Sohann J., Herzog von Luremburg 71.
Sohann Kafimir, König von Polen 173.
Jores und Kober, Bankiers in Berlin 212, 213.
Sofeph, Meyer Benjamin, Münzausreuter in Berlin 211.
Iſaac, Moſes, Berlin-Bernburger Münzjude (|. Bd. I, ©. 582) 7, 8,
16, 54, 81—83; — |. auch „Ephraim, Iſaac und Itzig“ und „Bumperts,
Iſaac und big”.
Iſaac Jakob dv. Piltz, Hofjude des polnischen Großſchatzmeiſters v. Weſſel
60. — — 319, 320.
Iſerlohn 143. — — 363.
Itzig ben Daniel Safe, Gräber Pferdehändler 7.
Sig, Daniel, Sohn des vorigen, Berliner Münzjude und Bankier (f. Bd. II,
S. 582) 6, 7, 8, 37, 38, 51, 81-83, 206; — f. auch „Ephraim,
Iſaac und Itzig“ und „Gumperts, Iſaac und big”.
Juden 75, 78, 79. — — 385, 386; — |. au) Münzjuden.
Jülich-Verg 221, 223, 226; — ſ. auch Berg.
Suftierung 13, 192. — — 241, 459, 460, 464, 478, 532.
Suftizminifterium 104, 109, 178, 179, 193, 198, 199. — — 432, 470, 480.
QSumeliere 210,
K.
Kahlkopfſche Tympfe 422, 423, 429—431.
Kaiſergroſchen 18,
Hornberg — Königsberg. 553
Salbe 86.
Stapitalanlage 367, 368.
Kapitalzahlung 124, 199, 215.
Karl V., Kaiſer 70.
Karldor, Rarolinen 182, 192—194, 214, 217, 223. — — 280, 286, 287,
350, 352, 403, 404, 416, 421, 449-451, 465, 468, 481, 486, 491.
Kafienbeutel 13. — — 184, 241, 393, 478,
Kaffengeld 12, 15, 16, 65, 66, 85, 114, 117, 120, 121, 127, 128, 134
bis 137, 157—160, 166, 167, 181, 183, 192, 230. — — 250, 261,
270, 276, 288, 290, 294, 297, 300, 302—304, 306, 309, 310, 322,
325, 326, 329, 335—337, 343, 344, 346, 348, 349, 353, 354, 357
bis 363, 369, 379, 381, 383—385, 412—416, 429, 431, 452, 469
bis 472, 475, 477, 4A81—484, 487.
Saffenfurs 193, 194, 217, 219. — — 364.
Staffenidheine 469.
Staffenweien 23, 63, 64, 112. — — 305, 306, 331, 353—355, 358, 364,
375, 383, 391—393, 407, 452—455, 461—464, 478.
Katt, Heinrich Chriſtoph v., Minifter und Generalfriegstommiffar 120.
Kaufkraft des Geldes ſ. Verkehrswert.
Kaution der Münzunternehmer 14.
Kienftöde (j. Bd. IL, ©. 583) 501, 502.
Kipperei 152, 160, 162, 181, 184, 200, 210. — — 356, 360, 362, 390,
393, 394, 401, 410, 434, 459, 478.
Kipperzeit 203.
Kircheiſen, Karl David, Boligeibivektor in Berlin 96, 126, 128. — — 333.
Klevenow, Joh. Heinrih, Magdeburgifcher Kriege: und Domänenrat
298,
Klunder und Schwarz, Kaufleute in Braunfchweig 94.
Knauft, Kurſächſiſcher Wardein in Dresden 40, 41, 92.
Knad, David, Kaflierer der Alten Münze in Berlin (ſ. Bd. IL, ©. 583).
Knöffel I, Peter Lorenz, Direktor der Alten Münze zu Berlin (j. Bd. II,
©. 583) 5, 7, 8, 20, 25, 55, 56, 65, 86, 113, 117, 125, 129. — —
281, 291, 311, 314, 315, 317, 318.
Knöffel II, Roh. Chriſtoph, ift 1764 Kafjendiener der Alten Münze zu
Berlin, wird im Oftober 1784 wegen hohen Alters entlaffen (R. XIII,
1 und 4) 532.
Königsberg in Preußen, Kammer 181. — — 278, 341, 371, 372, 373,
427—429, 434, 435; — Kaufleute 30, 32, 171, 174. — — 348; —
Münzftätte 3—5, 10—14, 21, 26, 28, 30-32, 35, 44, 62, 66, 68,
170—173, 175. — — 239, 240, 249, 262, 263, 279, 334, 335, 338,
341, 349, 372, 388, 427, 429, 434-438, 520, 524533; —
554 Negiiter.
Regierung 371; — Stadt 30. — — 249, 278, 279, 372, 373, 428,
436, 449, 461.
Königsberg in der Neumark 120.
Köppen, Friedrich Gotthold, Geheimrat, Kriegszahlmeifter, Rendant der
Generalfriegsfaffe und der Dispoſitionskaſſe (ſ. Bd. IL, ©. 583,
wo irrtümlich als feine Vornamen „oh. Ludwig“ genannt find) 20,
24, 27, 45, 50—52, 55, 56, 62—64, 66, 68, 87, 103, 112, 116 bis
118, 120—124, 127, 132—137, 141, 148, 164, 165, 171. — — 270
bis 272, 293, 296, 301, 307, 309—315, 317, 324—326, 336—338,
345, 346, 354, 377—379, 419.
Köppen-Ephraimiches Haus in Berlin 50.
Koes, Georg Dettleff Fried., Direktor des Lombard-Comptoirs in Berlin 232.
Köslin 134.
Kohlen 312, 314.
Kolderg, Deputationsfolleg 278.
Kolin, Schlacht bei 27, 36, 44, 92.
„Kombinierte Münzitätten in Anhalt-Bernburg, Holftein-Blön und Medlen-
burg 157. — — 348, 374, 382, 384, 419.
Kommisbrot 382,
Kontrafte:
a) Mit Edelmetalllieferanten 6, 11, 12, 14, 21—24, 33, 35, 36, 41,
43, 45, 47—49, 51—54, 63—69, 81, 82, 91—94, 111, 112, 116,
123, 125, 132, 133, 155, 156, 164, 167—169, 171, 172, 228,
229, 232, 233. — — 239—246, 250, 252, 254, 281, 290, 307,
311—315, 318, 321—326, 329, 330, 334, 335, 346—-350, 354,
355, 374, 378, 379, 385—387, 418, 419; — ſ. auch General-
pachtkontrakt.
b) Privatkontrakte 104, 109, 110, 121. — — 408, 413, 417, 418,
470, 475, 483—488, 490.
Kontribution, 63, 76, 88, 89, 116, 119, 121, 131, 132, 143, 146, 162,
175. — — 282—284, 306, 363, 364; — ſ. aud) Rriegsfteuern.
Konvention von 1753 444, 445.
Kondentionsgeld 184, 202. — — 439.
Konventionsgeld in der Grafſchaft Marl 363.
Kopenhagen 62, 94.
Kopffteuer 73.
Korreipondierende Kreife (Bayern, Franken, Schwaben) 514.
Stofalen 60. — — 320.
Stofel 122.
Kottbus 120,
Königsberg — Kurant. 555
Krätze 345, 346, 492, 493, 501, 502.
Krauſe, G. Ch. L., Feldkaſſenrendant der oſtpreußiſchen Armee 278.
Krefeld 223. — — 453.
Kreisverfafſung 152.
Kreiswardein 38, 41.
Kreuzer von Silber 12, 182. — — 240, 351, 352, 396, 401, 408, 425,
506, 519-521, 528, 529, 531; — von Kupfer 351.
Kreuzergeid 11, 156. — — 242, 246, 260—262.
Kreuztaler |. unter „Zaler”.
Kriegsgefangene 132, 136. — — 301.
Kriegsmünzen (Ichlechte) 55, 75, 107, 128—131, 135, 140, 179, 182, 183,
185, 186, 199, 220, 221, 235. — — 375, 376, 387, 388, 391; —
ſ. auch Ephraimiten.
Kriegsſchulden 364, 368.
Kriegsſteuern 33, 73, 75, 161. — — 338, 340, 350—352; — |. auch
Rontribulion.
Krönde, Martin, Miünzdireltor in Breslau, feit Ende 1763 General-
münzdirektor (j. Bd. IL, ©. 584) 30, 164, 178—185, 189—199, 205
bi3 207, 210, 211, 213—218, 222—233. — — 275, 374—376, 380,
385387, 389, 392, 397, 414, 423, 427, 432, 434, 438—453, 458,
459, 462—464, 477, 492, 496—500, 528—532.
Kroll |. Croll.
Kronen, dänifche 436.
Kronentaler ſ. unter „Taler“.
Kronſechsgröſcher 422,
Kroffen 120.
Küfter, Georg Ehriftoph, Müngmeifter in Lleve (j. Bd. IL, ©. 585) 9.
Kupfer 18, 44, 55, 56, 62, 113, 125, 186, 201. — — 240, 241, 245,
250, 253, 254, 256, 260, 310, 312, 314, 333, 345, 346, 501; —
cuivre pur und rosat, rosette 55—57. — — 310.
Kupfergeld 41, 43, 49, 50, 63, 71, 72, 74, 142, 144, 157, 233, 234.
— — 291, 322, 386.
Kupferplatten 386.
Kurant, Berliner, brandenburgifches, preußifches Silberfurant 12, 14, 15,
20, 22, 23, 26, 47, 49, 52, 107, 124, 142, 144, 146, 147, 160 bis
164, 167, 168, 171, 180, 181, 183, 189, 191, 195, 196, 199—201,
204, 209, 215—218, 220—222, 225, 228—230, 233. — — 250,
263, 264, 270, 272, 278, 286—288, 303—307, 328, 335, 348, 351,
352, 356360, 362, 370, 371, 375—382, 387, 388, 391, 393—399,
405, 406, 409, 410, 415, 416, 419—423, 425, 427—430, 332, 433,
556 Negifter.
439, 442, 443, 447—450, 452, 458, 463, 466, 470, 471, 476 477,
481-487, 489, 492, 493, 496-501, 522, 523.
Kurcöln ſ. Cöln. |
Kurland 5, 20.
Kurmarf, Rammer 103, 115—117, 120, 121, 196, 212. — — 305—310,
343; — Land 122, 128. — — 292, 305, 337; — Landſchaft (Kredit:
institut) 127. — — 357; — Landrentei 288, 289, 306; — Ober:
fteuerfaffe 289, 306.
Kurpfalz 79.
Kurs ſ. Raffenfurs, Münzkurs und Wechfelfurs.
Kurſachſen 19, 20, 28, 29, 32, 33, 36, 43, 49, 50, 52, 58, 73, 76, 80,
102, 116, 130, 157, 161, 163, 175, 182, 184, 185, 188, 194, 195,
202, 204. — — 246—249, 270, 273, 274, 281, 287, 288, 292, 293,
296, 315, 328, 332, 347, 348, 390, 395, 420.
Kurszettel 190, 191. — — 202, 245, 433, 435, 436, 441—445, 449,
450, 465, 493.
Kurtrier |. Trier.
8,
Laer, von, Kaufmann in Bielefeld 96.
Lagerhaus in Berlin 135.
Lale, Barijer Graveur 72,
Landesdireltoren 286.
Zandesfredit, Landesichuiden 127. — — 368, 412, 417, 418, 452, 458,
467 —477.
Landmiliz, kurmärkiſche 343.
Landräte 286, 343, 344.
Landsberg a. d. Warthe 120,
Lange, Friedrich Auguft, ift 1764 Zähler der Neuen Münze zu Berlin.
(R. XIII, 1) 532.
Zangelaer, Münzbuchhalter in Aurich (ſ. Bd. II, ©. 586) 533.
Langner, Karl August, Münzrendant in Breglau (ſ. Bd. II, ©. 586) 532.
Laubtaler ſ. Louisblanc.
Lauenburg 134.
Lauffer, iſt 1764 Münzmeiſter in Königsberg, wird am 17. September
1764 entlafjen, weil er dort eine Affinerie errichten will, die aber vor
1770 eingeht. Am 15. Mai 1772 wird er Wardein der Neuen Münze
zu Berlin (R. XIII, 1; R. M. 8. Königäberg I) 437, 530, 533.
Lautenfad, Julius Gebhard, Geheimer Kriegsrat und Kabinettsſekretär 128.
Lavagna, italienische Münzitätte 71.
Leer 228.
Legierung 260, 345, 350, 380.
Kurcöln — Louisdor. 557
Lehmann, Münzkaffendiener in Cleve (j. Bd. II, ©. 586) 533.
Lehnskanon 365.
Lehnpferdegelder 102, 103. — — 264.
Lehwaldt, Hana v., Generalfeldmarſchall 278.
Leiningen 71.
Leinwand 103, 140.
Leipzig, Münzitätte 20, 21, 28, 30, 31, 33—45, 50, 51, 66, 68, 82, 84,
94, 108, 142, 155, 169, 189, 227. — — 246—249, 266, 267, 273,
275, 311, 314, 317, 335, 507; — Münzrezeß (von 1690) 70; — Stadt
51, 53, 56, 78. — — 315, 384, 420, 439, 449, 460,
Lenzen (Briegnig) 211.
Levantetaler |. unter „Zaler”.
Levenur und Thuillay, Kaufleute in Berlin 106. — — 397.
Levin, Münzjude in Frankfurt a. O. 385, 386.
Leyen, von der, Kommerzienräte in Rrefeld 453.
Lieferanten |. Armeelieferungen, Edelmetalldandel.
Lievland 20,
Lindemann, Benjamin Gottlieb, Buchhalter der Neuen Münze zu Berlin
(j. Bd. II, ©. 587) 532.
Lingen, Grafſchaft 51, 146—149. — — 282—286.
Lippe, Grafſchaft 70, 140.
Lithauen 59, 61, 173. — — 339,
Livreiterling 522, 523.
Lohnzahlung:
a) der Münz- und anderer Arbeiter 13, 104. — — 456, 457.
b) der NRegimenter 123, 136, 139, 164, 196, 222. — — 300, 328,
381, 382.
London 72. — — 449, 493, 494, 522, 523.
2008, Daniel Friedrich, geboren 1735 in Altenburg als Sohn eines
Bäders, lernt dort Gravieren und Steinjchneiden; wird 1754 Stempel-
jchneider der Leipziger, 1756 der Magdeburger Münze, am 6. April
1768 der Alten Münze zu Berlin, 1787 Hofmedailleur. Er fertigt
feit 1782 die Matrizen und tritt an Stelle des Georgi (f. diefen).
Gründet um 1819 die Berliner Medaillenprägeanjtalt und ftirbt 1821.
(Zit. III, 1; R. XII, 1; Tit. XIV, 3; Berliner Münzblätter, 17. Jahrg.,
©. 2017) 533.
Louisblancs 108, 208, 215, 223, 225. — — 389, 413, 449, 481, 486,
491, 499, 501, 527, 529.
Louisdor:
a) Allgemein 47, 72, 78, 85, 105, 149, 150, 182, 191—195, 214,
217, 223, 225. — — 280, 281, 286, 287, 328, 351, 352, 403,
558 Regifter.
404, 414, 416, 421, 436, 441—444, 447, 449, 451, 457 —465,
468, 469, 475, 481, 485, 486, 491, 524.
b) Sonnenlouisdor (vor 1726 geprägt) 223. — — 481, 486, 496.
c) Schildlouisdor (jeit 1726 geprägt) 140, 192, 214, 215, 222, 223.
— — 443, 450, 453, 481, 485, 486, 496.
d) Zouisneufs (jeit 1726 geprägt) 143. — — 364, 413, 451, 456, 491.
Louisdoredift 193. — — 442, 447, 461, 465.
Ludewig, Johann Ernſt, geboren 1730 in Schleiz als Sohn eines Kauf-
manns; wird 1747 Medailleur der Leipziger Münze, 1761 der Königs—
berger. Zrinitati3 1787 wird er mit 400 Rtlr. Benfion entlaffen und
interimiftijch befchäftigt, feit Zrinitatis 1790 Hat er 200 Rtlr., ftirbt
1791 oder 1792. „Sit bemittelt und verfteht wenig”. (R. M. 8.
Königsberg I; Tit. III, 1; Tit. XIV, 2) 533.
Ludovici, Münzjuftitiar in Breslau 532,
Lüdenſcheid 143.
Lüneburger |. Georgsdor.
Zuremburg 55, 71.
Luxusſteuern 74.
Lyon 449, 522, 523.
M.
Maas, Gebrüder, Kaufleute in Leipzig 78.
Macagno, Münzſtätte in Italien 71.
Mähren 350.
Magazinweſen 31, 32, 74, 205.
Magdeburg, Kammer 124, 129. — — 298, 343; — Kaufleute 54, 120,
123, 129; — Xand 85, 103, 119, 122, 136, 162, 166. — — 426,
465; — Landrentei 343, 344; — Münsftätte 11, 12, 20—22, 26 bis
28, 31, 32, 42, 46, 5l, 64, 66, 112, 122, 166—168, 204, 209,
211, 230, 232. — — 239, 240, 243, 257, 258, 262, 263, 279, 311,
314, 318, 321, 326, 330, 335, 373, 374, 385, 507, 520, 521, 524
big 529, 533; — Oberſteuerkaſſe 343, 345; — Stadt 55, 56, 84, 86,
211. — — 301, 315, 343, 449,
Mahn, ift 1764 Münzkaſſierer in Aurich, ſeit März 1766 in Breslau,
„defertiert” Oktober 1769 wegen Schulden. (Marienburg III, 126;
R. XIII, 1 und 3) 533.
Mahrenholtz, Stempeljchneider in Magdeburg (ſ. Bd. II, S. 588) 533.
Makler 192. — — 522.
Mansfelder Silber |. unter „Silber“.
Mareufe, Abraham, Münzjude in Strelig, ſeit 1761 in Berlin 54.
Maria-Therefientaler |. unter „Zaler”.
Nariengeld 147, 229, 230.
Rouisdoredilt — Mittelfriedrichspdor. 559
Mariengroichen 5, 6, 63, 90, 141, 156, 182, 227, 228, 231, 233, 234.
— — 285, 322, 347, 349, 402, 408, 531.
Mark, Grafſchaft 142—144, 162, 175—177, 218, 221. — — 362—365,
417, 455, 467, 469, 474—476, 480, 487, 489, 490, 492.
Markgeld 146, 147. — — 283, 285.
Markus, Ephraim, Kommis der Beitel Ephraim 114.
Darme, oh. Chriſtian, Münzgraveur in Cleve (j. Bd. II, ©. 588) 533.
Marſchall, v., öfterreichifcher Generalfeldmarihal und Gouverneur in
Dresden 292.
Dartini, Pjeudonym des Mojes Iſaac 81.
Maiferano, italienische Münzftätte 71.
Maſſow, Hang Georg Detlev v., Generalleutnant und Generalkriegs—
kommiſſar 116.
Mafiow, Valentin v. Kammerpräfident in Minden, dann Minifter im
Generaldireftorium 115. — — 411.
Matrizen 61, 62. — — 450.
Dtardor 350, 352.
Medienburg 62, 68, 73, 86, 95, 96, 130—134, 139. — — 288, 348.
Mediendburg-Schwerin 76, 80, 87—91, 130, 131; — ſ. auch Schwerin.
Medienburg-Strelit 54, 76, 77, 88, 91, 131.
Meinede, Wilhelm, Medlenburg-Schwerinfcher Poftmeifter in Hamburg 88.
Memel, Kaufmannſchaft 30.
Menide, Joh. Georg Ludwig, Hoffisfal in Berlin 308.
Mes, Hütteninſpektor in Neuftadt a. d. Dofje 493.
Meyer, Aaron, Auricher Mlünzjude, verheiratet mit Röſel, Tochter des
Beitel Ephraim 145. — — 397.
Meyer, Benjamin Joſeph, Münzausreuter 211.
Dreyer Zlörisheim, Neumwieder Münzjude 78.
Meyer, oh. Ernſt, geboren 1722 in Königsberg i. d. Neumark als Sohn
eines Feldwebels, wird 1738 Rammerdiener, 1755 Münzmeifteraffiftent
in Cleve, 1756 in Breslau. Wird 1787 mit 400 Rtlr. Penfion ent:
laſſen, interimiſtiſch bejchäftigt, ftirbt 1797 oder 1798. (Tit. III, 1:
R. M. B. 81, I; Tit. XXVI, 9; A. 8. PA VI 79a; Tit. XIV, 2) 532,
Michaelis, Teldwebel im Regiment Friedrich von Braunfchweig, wird am
2. März 1766 zum Nachfolger des Breslauer Münzkaſſierers Haacke
borgeichlagen. (R. XIII, 2.)
Minden, Füritentum 84, 85, 103, 118, 129, 139—142, 150, 165, 230
bis 296 ; — Kammer 139, 140, 142, 147. — — 282, 327 ; — Stände 141.
Mittelauguftdor |. unter „Augujtdor”.
Mittelbernburger 516.
Mittelfriedrihsdor |. unter „Friedrichsdor“.
560 Regifter.
Mittellouisdor 47. — — 281.
Mittelfahfen (Münzjorte) 515.
Mörs, Fürftentum 218, 220, 225. — — 413, 417, 455, 467, 473, 480,
487, 488, 492.
Dohamedaniihe Münzen 70.
Moidor 389, 445, 451, 494, 524.
Montanaro, italieniſche Münzftätte 71.
Montfort 77.
Müller, v., Medlenburg-Schwerinicher Kammerrat 89.
Müller, Münzbuchhalter in Cleve 533.
Müller, Johann Kaſpar, geboren 1720 ald Sohn eines Soldaten, wird
Färber, dann Soldat beim Regiment Erbach; invalide geworden wird
er Bedienter, 1758 Münzarbeiter in Breslau, 1764 Kafjendiener. Am
28. November wird er dafelbit Kaffierer und Auffeher der Matthias-
itrede, am 7. Februar 1787 Münzmeifteraffiftent; ftirbt 1797 oder 1798.
(Der Münzmeifterafjiitent M. war vielleicht nicht Johann Kaſpar.)
(Zit. II, 1; R. XIII, 1; Tit. X, 3; Tit. XIV, 2.)
Müller, Kaufmann in Berlin 308.
Müller, Kaufmann in Minden 285.
Münchhauſen, Ernit Friedemann Frhr. v., Minifter im Zuftizdepartement 411.
Münſter 140, 148, 228. — — 455.
Münzarbeiter 40, 228. — — 240, 295.
Münzauffeher der Ephraim und Itzig 349, 350.
Münzausfuhr 51, 62, 65, 145, 210—212. — — 258, 259, 263—266,
275, 276, 282, 291, 319, 329, 348, 361, 367, 378, 387, 390, 404,
405, 427, 428, 461, 465.
Münzausreuter 211, 212.
Münzbau 378.
Münzbeamte 40, 226—228. — — 240, 243, 244, 255, 279, 350, 380,
436, 437, 459.
Münzbüros |. Wechjelbüros.
Münzbucdhhalter 438.
Münzdireltoren 9, 14, 23, 24, 30, 35, 61, 167, 169, 204, 210, 227.
— — 243, 275, 276, 279, 320, 347, 350, 379—381, 459; — |. auch
Beder, Below, Bube, Dieft, Eimbde, Gartenberg, Gent, Göſche,
Hynitſch, Knöffel I, Krönde, Singer, Studnig, Wanney.
Münzdisponenten |. Agenten.
Münzdurdfuhr 28, 29, 31, 33, 35, 44, 95, 213. — — 258, 271.
Münzeditte:
a) Preußifche, Allgemein: 287, 374. — (Bom 14. Juli 1750) 286;
(vom 9. Auguft 1751) 442; (vom 17. März 1752) 373; (vom 18. Mai
Mittellouisdor — Münzfuß. 561
1763) 160, 162; (vom 11. Januar 1764) 387; (vom 29. März 1764)
178 ff. — — 375, 397—409, 420, 428, 432, 439, 442, 446, 451 bis
455, 461—464, 472, 476, 480, 490-492; — |. auch Louisdoredikt.
b) Fremde 59, 60, 77, 79, 151, 152. — — 386, 395, 445, 514.
Münzeinfuhr 129. — — 356.
Münzentrepreneurs ſ. Münzunternehmer.
Münzertratte 275, 335, 336, 347, 380, 438, 506.
Münzfuß:
a) Allgemein 3, 5, 7, 23, 33, 37, 42, 65, 70, 75, 111, 118, 125,
131, 146, 149, 160, 162, 169, 176, 184, 226, 235. — — 240,
241, 244, 258, 273, 275, 324, 325, 350, 365, 366, 368, 378,
413, 416, 437, 452, 459, 460, 468, 532. _
b) Anhalt:Bernburger 81, 86, 87, 93.
c) Anhalt-Zerbiter 94.
d) Cölnifcher 176.
e) Frankfurter 176.
f) Fregiſcher 36. — — 249, 258, 260, 273.
g) Hildburghaufener 96, 97.
h) Konventiong- (20-Gulden) Fuß 182, 184, 204, 232. — — 390,
395, 403, 452.
i) Leipziger 12-Talerfuß 26, 33, 38, 204. — — 403, 452.
k) Medlenburg- Schweriner 87.
l) Medlenburg-Streliger 54.
m) Preußijcher: Graumanfcher 14-Talerfuß 4, 6, 25—28, 32, 38, 46,
73, 104, 108, 119, 155, 156, 161, 162, 178—184, 188, 190,
194, 204, 206, 216, 217, 221, 232, 234. — — 272, 376, 377,
379, 397—399, 405, 407, 412, 414, 416, 417, 424, 427, 433,
448, 454, 455, 457, 458, 460, 476, 478, 480, 482, 498, 531, 532;
— 16-Zalerfuß 12, 13, 18, 38. — — 338, 340—342, 348, 350; —
18-Zalerfuß (Clevifcher F.) 7, 18, 19, 21, 25, 26, 28, 34, 35, 38,
40, 112, 114, 157, 172, 173, 183, 217. — — 253, 254, 256,
260, 262, 267, 270, 271, 338, 341, 342, 348, 350; — 19°/,:
Zalerfuß 46, 47, 52, 64, 65, 91, 156, 157, 161, 163, 169, 171,
172, 177, 183, 184, 201. — — 281, 282, 291, 323, 335, 338 bis
342, 347349, 377, 378, 395, 512; — 25-Talerfuß 66, 156,
183. — — 347, 349; — 30-Talerfuß 49, 58, 64, 67, 155. — —
290, 326, 329, 334, 347, 349, 507, 512; — 35:Talerfuß 323; —
40-Zalerfuß 58, 59, 61, 63, 65, 67, 84, 155, 156. — — 315, 318,
322—324, 326, 329, 507, 512; — Höberer ala 40-Talerfuß 63.
Acta Borussica. Müngzwefen III. 36
562 | Regifter.
— — 322, 324, 332-334, 385, 387, 512; — Goldmünzfuß 46,
57. — — 317, 322, 329, 349, 350, 404, 405, 443, 508.
n) Reichsfuß 93, 203.
0) Ruffiiher 170, 171. — — 338, 341, 342.
Münzgerät 50. — — 273, 274.
Münzgewicht |. Friedrichsdorftein.
Münzgewinn |. Schlagſchatz.
Münzhoheit 308.
Münzjuden 54, 212, 213. — —. 333, 334; — |. aud) Cappelfaan, David,
Elias, Ephraim, Efaiad, Flörisheim, Frändel, Friedländer, Fürft,
Gumpert3, Herz Philipp, Heumann, Heymann, Hirſch Simon, Jores
und Kober, Iſaac, Sig, Levin, Marcuje, Markus, Meyer, Seligmann,
Warburg, Wulff.
Münzjuftitinre 295.
Münzkafſen 380, 426, 437.
Münztaffierer 9.
Münztonfistation 91, 92, 95, 96, 129, 161, 211, 212. — — 29.
Münzlommiffionärs |. Agenten.
Münzkontrakte ſ. unter „Kontrakte“.
Münzkontore 376, 423, 426, 434, 435.
Münzkontrolleur 9, 157.
Münzkonzeſſion 33.
Münzkoſten 4, 16, 62, 70, 118, 125, 192, 231. — — 240, 250, 253,
254, 256, 345, 386, 394, 438, 445, 451, 460, 493.
Münzkurs 225, 226. — — 357, 364, 365, 368, 374, 403, 404, 452 bis
455, 466—469, 473, 474, 495, 500; — ſ. auch Wechſelkurs.
Münzlieferanten 64, 139, 232. — — 422, 425427, 429, 434, 435, 438;
— f. auch Münzjuden.
Münzmangel |. Geldmangel.
Münzmaterialien 240, 241, 245.
Müngmeilter 9, 169. — — 241, 279, 350, 380, 437; — |. auch Undreae,
Biller, Croll, Feral, Gent, Göſche, after, Küfter, Lauffer, Nelder,
Pommer, Rouviere, Runge II, ©. 4. und %. 4. Schröder, Singer,
Sylm, Unger, Winter.
Müngzmeifteraffiitent |. Adler, Göſche, Gutzevius, Türd, Vogel.
Münzpadht 3, 4, 22, 34, 47, 75, 81, 82, 89, 114. — — 410.
Münzprodnktion 11—13, 15, 21, 22, 25, 34, 36, 38, 40, 42, 46, 47, 50,
52, 53, 57, 63, 65, 67, 81, 88, 93, 122, 156, 157, 163, 164, 167,
171, 193, 195, 206, 207, 209, 210, 218, 219, 228. — — 239, 240,
244, 250—258, 267, 270, 292, 293, 312, 316, 321, 322, 329, 335,
Münzgerät — Nafjau-Weilburg. 563
345, 347, 375, 384, 385, 387, 396, 446, 447, 460, 465, 466, 492,
505, 506, 518-521.
Münzrecht 33, 83. — — 355.
Münzrednttion 32, 59, 60, 64, 183, 184, 199, 204, 222. — — 323, 330,
339, 356, 360, 368, 389-396, 398, 399, 413, 415, 452—-455, 458,
463, 470, 471, 473, 476, 477, 499, 500.
Münzregal ſ. Münzrecht.
Münzrendant 9, 196. — — 243, 244, 279, 380, 437, 438.
Münzreorganifation von 1764 108, 178ff., 235.
Münzfiegel 31, 117. — — 294.
Münzftätten 359—362, 390, 398, 399, 459, 460; — ſ. auch Aurich,
Berlin, Breslau, Cleve, Dresden, Königsberg, Leipzig, Magdeburg.
Münziyftem 69, 180, 221.
Münztarife 140. — — 414, 453, 454, 456, 472, 529-531; — |. aud)
Zarifirung.
Münztheorie 3, 106, 126. — — 356, 365.
Münztransport |. Geldtransport.
Münzüberſchuß |. Schlagſchatz.
Münzunternehmer 62, 80, 110, 111. — — 472; — ſ. auch Ephraim,
Srändel, Gumperts, Iſaac, big.
Münzunternehmergewinne 5, 8, 10, 15, 16, 26, 169. — — 250—257,
383, 387.
Münzunternehmerverlufte 62. — — 378, 379, 383—385.
Münzveränderungen 218. — — 361, 366, 367.
Münzverbefferung 131.
Münzverbote 30, 35, 53, 58, 77, 78, 80, 83, 84, 95, 131, 134, 136,
149, 150, 184, 198. — — 242, 336, 442, 463, 464; — ſ. auch Ber-
botene Münzen.
Dünzverfaffung 235. — — 428, 432, 436, 438, 442, 454,
Münzverluft 209, 231. — — 358, 359, 361, 365—367.
Münzverrufe |. Münzverbote.
Münzverſchlechterung 3, 4, 20, 33, 45, 46, 49, 70, 73, 75, 76, 78, 101,
111, 113, 125, 138, 161, 162, 176, 203, 204. — — 281, 282, 340.
Münzverwaltung 24. — — 275, 374, 375, 379—381.
N.
Nachbeſchickung 531, 532.
Nachmünzung 29—33, 37, 42, 43, 49, 61, 62, 69—77, 90-93, 96, 97,
232. — — 249.
Napoleon I. 72.
Raffau-Weilburg, Grafſchaft 71. ,
36
564 Regifter.
Rattermöller, Joh. August, Kriegs- und Steuerrat in der Grafihaft Mark
363. |
Raute, Kaufmann in Dresden 122.
Kebeneinkünfte der Münzbeamten 372.
Nelder, Auguft Ludwig Friedrich, Münzmeiſter in Königsberg, jeit 1758
in 2eipzig, jeit 1764 in der Alten Münze zu Berlin (ſ. Bd. II, ©. 592)
56, 57. — — 317, 318, 532.
Nennwert 73, 107, 126, 137, 160, 162, 204, 225, 229. — — 367, 414,
415.
Neue Auguftdor ſ. unter „Auguftdor”.
Neue Drittel 515.
Neumart 135, 159. — — 357.
Reuftadt a. d. Doffe, Hochofen 493, 502.
Neuwied 76—81, 139. — — 280, 284.
Kiederlande 70—72; — |. aud) Holland.
Niederſachſen 2830.
Nienburg 150.
Nimwegen 7.
Kormann, Caſpar Heinr. v. Kriegs- und Dom.-Rat in Breslau 351.
Northeim, Stempeljchneider in Aurich 533.
Rotgeld |. Papiermarfen.
Nüll, Johann Gottried van der, Kaufmann in Cöln 18, 79. — — 280.
Nürnberg 449.
O.
Oberſüchfiſcher Kreis 292.
Oberſchlefien, öfterreichifch 350.
Obligationen |. Schuldverjchreibungen.
Ofterreih 36, 43, 44, 71, 73—75, 188, 204. — — 444, 445.
Öfterreihiiche Adminiftration von Cleve 142, 143. — — 368, 469, 473.
Dttingen, Grafſchaft 76, 77.
Dldendurg, Grafſchaft 77, 228.
Dsnabrüd, Bistum 140, 148.
Dftfriestand 90, 130, 131, 141, 144, 145, 146, 215, 234, 237. — — 322.
DOftpreußen 7, 66, 125, 157, 169—173, 176, 201. — — 246—248, 335,
338-342, 373, 387, 388, 427—431, 447.
Oftwald, Joachim Adolph, Kaffierer der Neuen Münze zu Berlin, ftirbt
um 1779 (R. XII, 1; Tit. II, 7) 532.
Overmann I, Joh. Georg, Wardein in Cleve (|. Bd. I, ©. 593) 9, 227.
— — 533.
Overmann II, Raflierer in Cleve 533.
Nattermöller — Pommern. 565
P.
Paderborn, Bistum 140.
Päfſe der Münzjuden 117, 118, 121, 212. — — 245, 294.
Paezold, Koh. Sigismund v., kurſächſiſcher Gefandter in Wien 75.
Pagament 129, 217.
Pape, Benoni, Hof- und Kammer-Fiskal in Berlin 295.
Papiergeld, gefälichtes 72.
Papiermarken 122, 227. — — 308.
Bapierrubel 72.
Baris 193. — — 449, 522, 523.
Pafſerano, italienijche Münzftätte 71.
Benfionen 407.
Permißſchillinge 219. — — 481.
St. Petersburg 339.
Pfennig 203.
Pfenniggewicht, holländifches 194.
Pferdemarkt in Aurich 146.
Philipp, Herz, Schweriner Münzjude 88.
Philipp, Lenin Moſes, Schwiegervater und Vetter der Söhne Ephraims,
Afftneur in Amfterdam 424.
Pia corpora 365.
Pinfter 48, 72, 164, 186, 206. — — 282, 291, 376, 377, 380, 389,
466, 494, 529.
Piltz |. Iſaac Jakob v. P.
Piſtolen 79, 89, 105, 140, 182, 188, 189, 194, 195, 218, 222, 223.
— — 450, 469, 470, 472, 475, 477; — |. aud) Augujtdor, Fried-
rihsdor, Georgsdor, Karldor, Louisdor, Mardor, Duadrupel.
Plön |. Holitein- Plön.
Plotho, Eric; Chriftoph, Edler Herr und Freiherr v., brandenburgijcher
Komitialgefandter in Regensburg 152.
Podewils, Heinrich Graf v. Wirklicher Geheimer Staatsminifter 84.
Polen, Polniſches Geld 14, 15, 20—22, 28, 29, 33—35, 37, 38, 43, 46,
49, 53, 54, 58—64, 73, 75, 76, 111, 131, 135, 142, 168, 171 bis
173, 181, 182, 213. — — 246—249, 267, 278, 281, 316, 317, 319,
325, 339, 340, 357, 378, 384—388, 444, 514, 529, 530.
Pommer, Joh. Friedrich, Münzmeiſter in Cleve (f. Bd. IL, ©. 593) 9.
Pommern 85, 86, 104, 115, 116, 130—134, 159, 162, 197, 212, 213.
— — 278, 357; — Sammer 115, 117, 132, 133, 136. — — 330;
— Regierung 104; — ſ. au Hinterpommern, Schwediih-PBommern,
Stettin.
566 Regiſter.
Porto 35, 104, 111, 114, 121, 124. — — 243, 426, 502 530.
Portugal 140. — — 432.
Porzellaninduftrie, kurſächſiſche 92, 274.
Pofſoſchkow, ruſſiſcher Kaufmann 106.
Poſtweſen 102, 111, 112, 121, 141, 230, 231, 233. — — 242, 264,
294, 295, 345, 353, 374, 407, 426, 447; — f. aud) Geldtransport,
Generalpojtmeifter, Borto.
Potsdam 121.
Präger 464.
Prag 36. — — 385.
Predigten 117.
Breife |. Goldpreis, Silberpreis, Warenpreife.
Preußen 13, 15, 19, 76—80, 125, 131, 180, 204. — — 241; — Provinz
ſ. Oftpreußen.
Papiergeld ſ. Papiermarfen.
Probierung 9, 38, 42, 86, 87. — — 425, 429, 437, 442, 508—511, 528.
Proportion |. Wertverhältnig.
Provinzialgeld 11—14, 26, 163. — — 427—431.
Provifion 254, 385, 493—495.
Provokation 212.
Prozeffe 105, 106, 109, 110. — — 366.
Pünktelachtgroſchenſtücke 515.
Pupillenkolleg, mittelmärkiſches 104, 105
+
Quadrupel, ſpaniſche 351.
Quartalertrafte 251, 380, 438.
Quartierverpflegung 74.
Quedlinburg 50, 54, 84, 164, 165. — — 296.
NR -
Raab, Graf, kaiſerlicher Gefandter in Hamburg 151.
Raffinieren von Kupfer 55.
Nealwert 366, 367, 468, 470, 471, 476.
Ravensberg 139.
Ned, David Frhr. von der, Landrat des Kreiſes Hamm 363.
Nedheim 71.
Neduftionstabellen 184, 185. — — 389—396, 398, 400, 412, 413, 415
bis 418, 428430, 451, 453, 454, 466, 476, 484, 497.
Reduzierte Münzen 195—197, 209—219, 225, 227. — — 422-436,
434, 435, 447, 464467, 483, 486, 497; — |. auch Münzreduftion.
Regensburg 152,
Porto — Roupidre. | 567
Neihardt, Heine. Wilh., Geh. Finanzrat im ©eneraldireftorium 217.
— — 451.
Neihshofrat 292.
Reichsverfaſſung 152.
Keinhardi, Zähler in Königsberg, wird am 11. Juli 1766 dafelbit Kaſſierer.
(R. XIII, 1 und 2; R. M. B. I Königsberg.)
Neitmeyer u. &o., Handelshaus in Magdeburg 106. — — 327.
Remedium 13, 22, 23, 47, 184. — — 241, 259, 260, 261, 282, 291,
315, 318, 335, 350, 394, 395, 439, 477—479, 531, 532.
Requiſition 74.
Reeſen, Karl Aug., Kriegs: und Steuerrat in der Grafſchaft Mark 363.
Kefidunm vom Salarienetat 262, 263.
Reſpekttage 106.
Rethwiſch, Holftein-Plönfche Münzftätte 62, 88, 91—95, 130.
Retzow, Wolf Friedrich v, Generalmajor, jeit der Schlacht bei Leuthen
(1757) Generalleutnant, Generalkriegskommiſſar und Generalintendant.
Wird am 6. Mai 1756 Vorſteher aller Münzftätten,!) jtirbt am
5. November 1758 (R. 96, 408Z; R. III, 1 und 2; Allgemeine deutfche
Biographie) 10—40, 42, 45—47, 49, 52—54, 57—64, 81, 102, 111.
— — 239, 243, 245, 249, 251, 259, 260, 264—266, 269, 273,
276, 279.
Reuß, Heinrich IX., Graf von R.Schleiz-Köſtritz, preußiſcher Minifter
und Generalpoftmeifter 128, 197. — — 411.
Rheda, Grafſchaft 140, 144.
Rheinland 79, 80. — — 279, 280.
Richter, Münzbuchhalter in Magdeburg 533.
Riga 30. — — 339.
Nittberg, Grafſchaft 140.
Rognieren ſ. Bejchneiden.
Roſe, Geheimer Finanzrat 192. — — 441, 445.
Noftod 68.
Rothenburg in Mansfeld 232, 233.
Rouvière, Joh. Peter, iſt vor 1764 Wardein der Neuen Münze au Berlin,
wird am 16. Februar 1764 zweiter Wardein in Breslau, am 4. Dezember
1770 eriter, am 30. Auguft 1777 Münzmeifter dafelbjt, ftirbt am
26. Juli 1779. Gent nennt ihn einen treuen und rechtichaffenen Be-
amten; er und die Breslauer Münzbeamten geben feiner Witwe aus
1) Er wie aud fein Nachfolger Tauengien wurden auch Generalmünz-
direltoren genannt. In der Tat war Generalmünzdireltor, wenn auch un-
beichäftigt, bi8 zu feinem Tode (1762) Grauman. Retzow bejorgte feine Gelchäfte
bis zu feinem Tode (1758). Ihm folgten Tauengien und Köppen. ©. dieſe.
568 Ä Regifter.
eigenen Mitteln Unterftügung (R. XII, 2; R. M. 8. 81, I; Tit. X, 3;
A. 3. P. AVI, 79a und b) 532.
Rubel 72, 75, 174, 232. — — 436, 449, 530.
Rudolf I, Deutſcher König 70.
Runge L Daniel Friedrich, Kaffierer der Alten Münze zu Berlin, wird
16. Februar 1764 Münzpdirektionsaffiitent, : 30. Oftober 1766 Budh-
halter dafelbft (j. Bd. II, S. 597), ift 1770— 1778 Münzdirektor in
Breslau 532.
Aunge IL, Adolph Friedrich, geboren 1723 als Sohn eines Schulfollegen
in Spandau, wird 1757 Münzmeifteraffiftent der Neuen Münze zu
Berlin, 1762 Münzmeiſter derjelben, Zrinitati3 1787 mit 700 Rtlr.
Penſion entlaffen, Trinitatis 1795 Müngmeifter der Alten Münze zu
Berlin (Tit. III, 1; R. XIII, 1; Tit. XIV, 2) 532.
Aunge III, Auguft Wilhelm, geboren 1740 in Berlin als Sohn eines
Toreinnehmers, ift zuerjt bei der Akziſe, wird 1763 Supernumerar der
Neuen Münze zu Berlin, am 16. Februar 1764 Kaffierer der Alten
Münze dafelbft, am 29. Januar 1770 Buchhalter derfelben für Runge I,
1773 Rendant der Alten Münze, was er noch 1798 ift. Hat 1787
2 Kinder, wird ordentlih und pünktlich genannt (Tit. III, 1; R. XII,
1 und 4; Tit. XIV, 2) 532.
Rußland 5, 54, 62, 73, 89, 170. — — 348, 514, 517.
NAuffiihe Snvafion 55, 311, 312, 314.
Auififhe Olfupation 26, 170, 171. — — 338.
©.
Saalfeld 96.
Sadjien |. Kurſachſen, Eiſenach, Hildburghaufen, Weimar.
Sahmert |. Realwert.
Snlarienetat 243, 262, 263, 380, 532, 533.
Salomon, Meyer, der Ältere, Berliner Münzjude 5, 6.
Salomon, Meyer, der Jüngere, Auricher Münzjude 227—233.
Sarry, Karl, Buchhalter der Alten Münze zu Berlin (f. Bd. II, ©. 598) 532.
Saturgus, Kaufmann in Königsberg 338.
Saune, Kaufmann in Stettin 134.
Sauſendahl, Münzmeifter in Cleve (j. Bd. II, S. 598) 533.
Savoyen 71.
Sayn-Wittgenftein-Altenlirhen, Grafſchaft 77—81. — — 279.
Schatz, Joh. Chriſtian, Münzrendant der Auricher, feit 1764 oder früher
der Neuen Münze zu Berlin (j. Bd. IL, ©. 598) 50. — — 532.
Sceidennftalten, Scheiden 185, 186, 204, 206, 207. — — 243, 384, 393,
394, 423--426, 450, 451, 461, 502, 524-530.
Rubel — Schlagſchatz. 569
Scheidemünzen:
a) Allgemein 12, 24, 104, 126, 182, 195, 204. — — 344, 358, 360,
379, 380, 492, 496.
b) Mangel 97, 118, 119, 122, 123, 125, 132, 140, 144, 175, 233.
— — 296, 299—301, 308, 309.
c) Überfluß 4, 13—17, 127, 197, 198, 235. — — 250, 251, 334,
374, 392, 396.
d) Vreußifche 12—18, 21-23, 91, 159, 182, 195, 197, 198, 206,
215—217, 221, 225, 228, 229, 233, 234. -- — 250, 251, 257,
263, 272, 275, 373, 374, 391, 392, 396, 397, 408, 409, 415,
424, 427, 454, 458, 472, 473, 478, 482, 490, 492.
e) Fremde 51, 53, 77, 93, 97, 122, 125, 126, 144, 159, 160, 196,
231, 232. — — 264, 322, 488.
Scheidemünzwährung 127.
Scheiden |. Scheideanitalten.
Schiller, Berliner Banfier 56. — — 441, 442.
Schildlouisdor |. unter „Louisdor“.
Schillinge:
a) Auricher ſ. Viermariengroſchen.
b) Elbinger 175. — — 423.
ec) Holländifche 222, 223, 224, 226. — — 481.
d) Lübifche 522, 523.
e) Bolnifche von Kupfer 43, 44, 49, 50, 112. — — 322, 386.
f) Preußifche 14. — — 531.
g) Ruſſiſche 423.
Schimmelmann, Heinrich Rarl, Kaufmann und Bankier in Stettin, dann
in Dresden, fpäter in Humburg. Wird 1765 Freiherr v. Lindenberg,
dänischer Geheimer Rat, General-Intendant des Commercii und außer:
ordentlicjer Gejandter beim niederfächfifchen Kreife in Hamburg 91 big
93, 127, 169.
Schindler, Berliner Bantier 55.
Schlabrendorff, Ernft Wilhelm Freiherr v., jchlefifcher Provinzialminijter
19—21, 25, 31, 32, 60, 61, 102, 103, 108, 123, 159, 160, 162 bi3
164, 178, 179, 181, 182, 184—186, 189, 190, 194, 195. — — 264
266, 312, 316, 320, 321, 358, 370, 373, 374, 381, 382, 389, 392,
407, 411, 434, 440, 450, 464.
Shladtfaflen 128.
Schlagſchatz:
a) Allgemein 3—5, 10, 12, 19, 21, 24, 25, 27, 29, 33, 37—39, 49,
61, 63, 64, 68, 75, 76, 94, 111, 112, 117, 119, 123, 132, 133,
156, 157, 167—169, 171, 185, 226, 231, 233. — — 242, 243,
570 Regifter.
260, 252, 253, 267, 271, 272, 291, 303, 310, 323, 329, 330,
341, 361, 370, 378, 379, 394, 438, 439.
b) Ertraordinärer in Breslau 262, 263.
c) Höhe 5—8, 12, 21, 22, 25, 27, 30, 34, 36, 40, 42, 43, 45, 48,
50—54, 63—67, 78, 81, 89, 91, 93, 156, 157, 168, 171, 209,
228. — — 239, 240, 249—258, 262, 263, 270, 271, 311—315,
321, 323, 325, 326, 329, 333, 335, 346-348, 359, 378, 383,
385—387, 418, 419, 445, 492, 506.
d) Sehlender 8, 14—16, 124, 192, 205, 229. — — 241, 323, 330.
Schleſfien 15, 18, 19, 21, 29, 32, 35, 96, 107, 122, 123, 130, 136, 140,
160, 163, 164, 166, 176, 183, 190, 195. — — 246248, 278, 370,
373, 374, 382, 392, 396, 450, 465, 466.
Schlieben, Graf v. 201.
Schloßgefülle 128.
Schmidt, Chriftian Ludwig, Criminalrichter und Affefjor beim Stadtgericht,
Zuftitiar der Ulten und Neuen Münze zu Berlin, wird am 13. Novem-
ber 1766 „eigentliher Richter in Münzſachen“, befommt als ſolcher
fein Gehalt, exit feit dem 15. Mai 1778 wieder 100 Rtlr. Trinitatis
1787 wird er mit 50 Rtlhr. Benfion als Auftitiar der Neuen Münze
entlafjfen, bat als folcher der Alten weiter 50 Rtlr. Gehalt, ftirbt 1794
(R. XIII, 1; R. M. 8. 23, 1; Tit. III, 1; Zit. XIV, 2) 532.
Schnedermann, Chriftian Daniel, Regierungsreferendar, wird am 15. Februar
1764 Münzrendant in Aurich, tritt im Mai 1767 zur dortigen Regierung
über (ald Reg.-Rat) (R. XII, 2; Tit. XXV, 5) 533.
Schniewind, Altenajcher Kreisichreiber 364.
Schönberg, Joh. Friedrich Graf v., kurſächſiſcher Oberberghauptmann 41.
— — 268, 269.
Schreier, Münztaffendiener in Königsberg 533.
Schröder, Georg Anton, Münzmeifter in Rethwiſch 94.
Schröder, Johann Anton, Münzmeifter in Hannover 94.
Schröder, Juſtizrat in Holftein-PBlön 88.
Schröder, Friedr. Wilhelm, Kriege: und Dom.Rat bei der Mindenfchen
Kammer und Oberempfänger in der Grafjchaft Lingen 284, 285.
Schröder, Bräpofitus der: Synode zu Alt-Stettin 330.
Schrot 380. 478.
Schroten 282, 291, 501.
Schütze, Friedrich Wilhelm, Berliner Bankier 55, 192. — — 441, 442, 448.
Schuldverichreibungen 104, 105. — — 286, 357, 364, 368, 417, 4185,
469, 473, 477.
Schuldenzahlung 91, 107—109, 162, 163, 179, 182, 199-202, 220,
221. — — 358, 366, 467-477, 482—492.
Schleſien — Sedjiteltaler. 571
Schulte u. Eo., Kaufhaus in Braunfchweig 327.
Schulge, Münzagent der vorigen 327.
Schulz, Martin, Kaufmann in Berlin 106.
Schwartau, medlenburgiiche Münzitätte 88.
Schwark, Joh. Karl, Münzbuchhalter in Breslau (ſ. Bd. II, ©. 601).
Schwark, Gebrüder, Kaufleute in Magdeburg 426.
Schwarz, Kaufmann in Altona 212.
Schwarzburg-Sondershaufen 97.
Schweden 68, 76, 86, 132—134. — — 339.
Schwediſch-Pommern 77, 80, 130, 131.
Schweidnit 440.
Schwerttympfe 422, 423, 429—431.
Schwerin 54, 87, 88, 90, 91, 94, 131, 140; — |. aud) Medlenburg- Schwerin.
Schwindt u. Eo., Königsberger Handelshaus 30. — — 249.
Sechsgröſcher (Sechskreuzer, Szoſtak):
a) Danziger 59. — — 428, 429.
b) Bolnifcher 61.
c) Preußifcher 6, 12, 14, 18—21, 23, 25, 27, 28, 38, 77, 156, 171
bis 173, 181, 183, 201, 217. — — 239, 240, 261, 262, 270 bis
272, 335, 338, 339, 341, 347-350, 352, 387, 388, 401, 402,
422, 430, 431, 505—508, 511, 514, 517, 519—521, 528, 530, 531.
d) Ruffiicher 59. — — 338, 342, 423, 517.
e) Sächſiſcher 34, 35, 59, 64, 112, 137, 184, 195. — — 257-260,
321, 352, 396, 400, 423, 425, 517, 528.
Sechskreuzer |. Sechögröfcher.
Sechsmariengroſchenſtück 42,49, 59, 112. — — 270—272, 285, 292,402, 515.
Sehspfennigitüd:
a) Preußifches 12, 26, 28, 49, 91, 103, 104, 112, 119, 122, 123,
125, 141, 156, 160, 163, 166, 182, 183, 196—198, 205, 209,
229—231. — — 240, 257, 301, 347, 349, 360, 361, 363, 373,
374, 384, 396, 401, 408, 425, 482, 505, 511, 513, 528, 529, 531.
b) Sächſiſches 183. — — 273, 290, 296, 343, 400, 513.
c) Weimarer 144. |
Sedjiteltaler:
a) Gute Preußifche nad) Graumanſchem Fuß 6, 8, 11—14, 17, 21,
23, 79, 140, 179—181, 192, 196, 216, 219, 228, 229. — — 240,
241, 244, 246, 250, 257, 278, 397, 398, 401, 402, 405407,
409, 416, 422, 423, 432, 458—461, 479, 480, 487, 488, 505, 528, 531.
b) Schlechte Kriegsſechſtel: Anbalt-Bernburger 37, 49, 63, 64, 81, 85,
200, 207, 208. — — 322, 326—329, 332—334, 336, 351, 352,
400, 512, 516, 528; -- Anhalt-Zerbter (Blöner) 93. — — 351;
572 Regifter.
— Ansbacher, Bayreuther 351, 352, 513, 516; — Braunfchweiger
140. — — 516; — Hildburghaufener 144. — — 513, 516; —
Medlenburger 130, 131, 140. — — 331, 333, 351, 352, 513, 516;
— Neuwieder 78, 79. — — 490, 516; — Preußifche 47, 156, 163,
164, 166, 172, 183, 221. — — 282, 347—349, 353, 363, 370,
376, 377, 392, 396, 400, 419, 422, 510, 512, 515, 518—521,
528; — Ruſſiſche 422, 423; — Sächſiſche 130, 131, 141. — —
246, 290, 510; — Schwedifche 130. — — 331, 333, 351, 352, 513,
516; — Württembergifche 84. — — 513, 517; — Undere deutjche
513, 516, 517; — Sf. auch Sechsmariengroſchenſtück.
Sechzehnſchillingſtück 87.
Seidenhandel 463.
Selde, Wardein in Cleve (ſ. Bd. IL, ©. 601) 9.
Seligmann, Abraham und Sofeph, Königsberger Münzjuden 173.
Seydel, Stempeljchneider der Neuen Münze zu Berlin, ftirbt im April 1784
(R. XIII, 1; Zit. III, 1) 532.
Seyler und Tillemann, Hamburger Bankhaus 92, 93.
Siebenjähriger Krieg 4, 19, 20, 24, 33, 43, 73, 203. — — 275, 367, 412.
Siebenfreuzer 36. — — 351, 352.
Siebzehntreuzger 36, 49. — — 290, 351, 352.
Siemens, Auguft Ludwig, Wardein in Berlin (ſ. Bd. II, ©. 602) 10. — — 532.
Sieradihe Adel 60.
Sigmund, Peter Friedrich, Kaffierer, ſeit 1764 Rendant der Alten Münze
zu Berlin (j. Bd. II, ©. 602) 532.
Silber, allgemein 10, 15, 19, 44, 55, 119, 164, 171, 185, 188, 189,
204, 210, 218, 225, 229. — — 241, 243, 245, 248, 275, 291, 296,
312, 313, 321, 323, 326, 329, 333, 334, 346, 348, 349, 370, 376,
377, 386, 388, 392, 423—427, 493, 501, 506; — Ausbeutefilber 12,
39—41, 44. ——- — 242; — Barrenfilber 376, 424, 425, 494, 528,
529; — Blicfilber 210. — — 529; — Brudfilber 410, 530; —
Güldiſches S. 243, 502.
Sitberarbeiter 410.
Silberausfuhr 185. — — 387, 493, 494.
Silbergeld 52, 75, 103, 190-—193, 195, 205. — — 244, 287, 474, 484,
488; — ſ. auch Aurant.
Silbergroſchen |. Dreifreuzer.
Silberhandel 54, 85, 151, 165, 171. — — 315, 376.
Silberlieferung 47, 64, 123, 124, 151, 155, 167, 169, 170, 172, 173,
215, 222, 229, 232. — — 244, 261, 423, 461, 466, 506, 507.
Silberpreis 5, 8, 12, 13, 47, 48, 51, 62, 63, 82, 86, 170, 185, 186,
228. — — 241, 245, 248, 253, 256, 314, 321, 325, 334, 341, 376
Sechzehnſchillingſtück — Stenglin. 573
bis 378, 380, 384, 385, 387, 389, 394, 395, 401, 425, 426, 429,
430, 434, 435, 450, 493—495, 525—531.
Silberſchatz des Königl. Schloffes in Berlin 27, 28, 42.
Simon, Hirſch, Stettiner Münzjude 134.
Singer, Georg Heinrih, Müngmeifter, jeit 1764 Münzdirektor in Breslau,
jeit 1770 Generalmünzdirektor (j. Bd. II, ©. 603) 450, 464, 530-532.
Soelt 175. — — 364.
Soynenlouisdor |. unter „Louisdor“.
Sonnenberg (nicht Sonkenthal), Anhalt-Bernburger Geheimrat 81.
Sortenzettel 350—352, 354.
Souveraindor 351, 352, 450.
Spanien 71, 72, 140.
Spezinllaffen 360.
Speziesgeld 366.
Speziesgulden |. Halbtaler.
Speziestaler ſ. unter „Zaler”.
Spiro, Simon Levi, Münzausreuter 211.
Splittgerber und Daum, Berliner Bankhaus 278.
Splittgerber, Münzfafjierer in Cleve 533.
Stantseinfünfte 74. — — 357, 359, 366, 369, 395, 396, 399, 412, 414,
497. S. auch Akziſeweſen, Chargengelder, Domänengefälle, Forſtgefälle,
Kontribution, Ropfiteuern, Rriegsiteuern, Qehnpferdegelder, Lurusfteuern,
Schlagſchatz, Schloßgefälle, Steuern, Zieſe, Zölle.
Stantsminifterium 190. — — 412, 414, 416.
Staatsobligationen, preußiſche 72.
Staatsrat 109.
Staatsſchuld Öſterreichs feit 1756 74.
Stapelfontrafte in der Grafſchaft Mark 364.
Stargard 331.
Steigmann, jeit dem 30. Juni 1766 Kaflierer und Münzmeifteraffiitent
in Breslau. (R. XIII, 1; Tit. X, 3.)
Stein, Oberfriegsfommiljar in Pommern 134.
Steinbrüd, Joh. Zulius, Stempelfchneider in Königsberg (j. Bd. II, S. 604) 533.
Steinſalz 32.
Stempel 38, 41, 44. — — 240, 381, 450.
Stempelgelder, Stempel- und Kartenkaſſe 102. — — 345.
Stempeltoften 13.
Stempelfchneider 232. — — 381; — |. auch Abraham, Georgi, Held I
und II, Zale, 2003, Ludewig, Steinbrüd, Ulitich.
Stenger und Müller, Kaufleute in Berlin 122. — — 308.
Stenglin, Bankier in Hamburg 127.
574 Regifter.
Stephani, Friedrich Wilhelm, Kaffierer und Münzmeifteraffiftent in Berlin
(j. Bd. II, ©. 605) 56.
Sterlinge 70.
Stettin, Feldkriegskaſſe 68, 131; — Kammer f. unter „Bommern”; —
Konfiftorium 330; — Landrentei 68; — Münzitätte 7, 8, 10, 11, 50;
— Oberſteuerkaſſe 68; — Stadt 95, 112, 120, 123, 132, 133, 211.
SEE 330, 449,
Steuergeld 12, 117, 118, 120, 125, 134, 139, 141, 145, 161, 191, 195,
210, 233. — — 269, 299; — ſ. auch Kaſſengeld.
Steuerfaffen 137, 166.
Steuerlommifiare 329.
Steuern 73, 74, 176. — — 246, 353, 366; — |. auch Akziſe, Kontri-
bution, Kopfiteuern.
Steuerräte 343, 344.
Stenerreite 164. — — 304, 309.
Steuerzahlung 160, 165, 195—197, 215—219, 222, 229. — — 282 bis
286, 357, 391, 392, 396, 405, 415, 416, 440, 445, 462, 497, 499.
Stodproben 244, 341, 501. |
Stolberg, Grafſchaft 43, 49, 83. — — 292.
Stolterfoth, Danziger Kaufmann 92.
Stoßwerk 41. — — 275.
Straflaife 212.
Straifund, ſchwediſche Münzftätte 62, 76, 95, 130; — ſ. auch unter „Brittel-
taler“, „Sechſteltaler“, „Zwölfteltaler“.
Straßburg, Münzrendant in Cleve (ſ. Bd. II, S. 604) 257.
Straßburg, Stadt 93.
Straßenraub 384.
Stredfuß, Berliner Kaufmann 107.
Strelitz, |. Medlenburg: Strelig.
Stubenraud, Koh. Friedrich, Bädermeifter in Berlin 126, 127.
Studnig, Hans Heinr.v., Direktor der Auricher, jeit 30. Mai 1763 der
Alten Münze in Berlin (j. Bd. IL, ©. 604) 379, 380, 532.
Stüber 8, 11—17, 23, 63, 156, 182, 215, 216, 220-222, 224, 233,
234. — — 240, 241, 322, 347, 349, 365, 408, 415, 416, 458, 482,
487, 490, 500, 522, 523, 531.
Stübergeid 176, 214, 216, 218, 220, 221. — — 252 —256, 260, 261,
412—414, 416, 457, 458, 470—477, 485, 487, 490.
Stüdelung 437, 478; — |. auch Remedium.
Stüde von Achten ſ. Piaſter.
Submiſſionsgelder in der Grafſchaft Mark 363, 364.
Subfidien 42, 55—57, 156. — — 310, 314.
Stephani — Trier. 575
Suprangio |. unter Agio.
Surplus 209.
Szoftaf |. Sechsgröſcher.
Taler: %
a) Albertus- oder Kreuztaler 201. — — 348, 436, 449.
b) Ungbacher, Bayreuther 78. — — 351, 514.
c) Banktaler, Hamburger 333, 436.
d) Kronentaler, niederländiicher 215. — — 451—453, 456, 457, 481,
486, 491, 501.
e) Kurſächſiſcher nach 12-Zalerfuß : 36, 39. — — 269, 436, 509.
f) Zaubtaler |. Louisblanc.
g) Levantetaler |. öfterreichifcher.
h) Maria-Therejientaler ſ. öfterreichifcher.
i) Öfterreichifcher nach Konventionsfuß 70, 73, 74, 232.
k) Preußifher nah 12 Zalerfuß 105 — nah 14-Zalerfuß und
ſchlechter 25, 47, 180, 196, 220, 222. — — 282, 291, 391, 396, 397,
405, 406, 409, 416, 432, 450, 460, 461, 464, 479, 487, 509, 531.
1) Reichdtaler nad) 9-Talerfuß 389.
m) Taler Gold 187, 191.
Zarifierung 109, 215—218. — — 413, 524—531; — |. auh Münztarife.
Tauentzien, Friedrich Bogislav v., Generalleutnant und vom 12. Januar
bis 1764 Generalmünzdireltor!) 24, 25, 32, 52, 61, 63, 68, 85, 86,
118, 122, 123, 173, 178. — — 296, 313, 314, 320, 331, 377.
Teſchen 352.
Tepmar, Münzrendant in Magdeburg (f. Bd. IL, ©. 606) 533.
Teuerung |. Warenpreije.
Ziegelprobe 244, 341, 437, 501.
To der Horft, Adam Aſcanius, Kriegsrat und Affiitent Graumans (ſ. Bd. II,
©. 606) 259.
Touffaint, Kaufmann in Königsberg 338.
Transport |. Geldtransport.
Trapp, Wardein in Schwerin 509—511.
Travemünde 89.
Treior 12, 102, 205, 235. — — 263, 265, 313, 375, 376.
Treforie, franzöjiihe, in Hamm 363,
Trier 66, 77, 79, 81. — — 279.
1) %. war Generalmünzdireftor nur infoweit es die Perfonalien der
Münzbeamten und das Breslauer Münzweſen anging, die Hauptfache beforgte
Köppen. ©. auh „Retzow“.
576 Regiſter.
Türck (Türcke), geboren 1741 in Berlin, wird 1755 Supernumerar der
kurmärkiſchen Kammer, 1756 im Generaldireftorium, 1762 der Neuen
Münze zu Berlin, am 16. Februar 1764 Münzmeifteraffiftent der
Alten Münze zu Berlin, am 20. Januar 1770 Kaffierer derfelben, am
15. Mai 1772 Buchhalter der Neuen. ZTrinitatis 1787 wird er als
Nendant der Neuen Münze zu Berlin mit 600 Rtlr. Benfion ent-
lafjen und interimiftifch bejchäftigt, feit Trinitatis 1800 ift er wieder
etatmäßig. 1787: ſehr beſchränkte Fähigkeit und jehr ehrgeizig, zwei
Kinder (R. XIII, 1; Tit. III, 1; Tit. XIV, 3, 4, 5) 502, 532.
Tympf |. Achtzehngröfcher.
u.
Uhden, Johann Chriftian, Generalfiskal 132. — — 296, 297.
Ufitich, zweiter Stempelfchneider in Breslau (f. Bd. IL, ©. 606) 532.
Umprägung des Kriegsgeldes 64, 73, 155, 166, 198, 203—213, 235.
— — 321, 384.
Umschreibung von Schuldverichreibungen 105, 181, 182, 199. — — 286,
486.
Umwechſelung ſchlechter Münzen 8, 13—15, 17, 19, 68, 75, 111, 131 bis
133, 156, 163, 164. — — 250-258, 347, 371, 372, 379, 384.
Ungarn 35, 54.
Unger, €. G., Münzdirektor in Aurich, feit 1769 Oberhüttenmeifter in
Rothenburg (j .Bd. IL, ©. 606) 227, 230, 232, 233. — — 533.
Unruh, Graf v., Eurfächfiicher General und Geheimer Rat 31, 35.
Unternehmer |. Münzunternehiner.
Urfinus, Erhard, Geheimer Finanzrat im Generaldireftorium 128, 129,
158, 159. — — 353—358, 360.
V.
Valor intrinsecus ſ. Realwert.
Valuta 448.
Valvation 225. — — 499.
Veilsdorf, Kloſter V., Hildburghauſenſche Münzſtätte 97.
Venedig 449.
Venlo 7. — — 456.
Verbotene Münzen 283, 284, 288, 295, 299, 330; — |. auch Münzverbote.
Berfalltag 106.
Berlehrsturs, Berfehrswert 37, 159, 193—195, 199, 217—218. — — 416,
471, 477.
VBermögensiteuern 74.
Berpflegungsgelder ſ. AUrmeeverpflegungsgelder.
Verrufung |. Münzverbote.
Türd — Warenbilan;z. 577
Birtor Friedrich, Fürſt von Anhalt-Bernburg 49, 831—84. --- — 291, 292.
Biebig, Joh. Gottlob, Kriegs- und Domänenrat in Breslau. 159. — — 360.
Biehhandel 29, 30.
Biere, Adanı Otto v., Minifter (f. Bd. T, ©. 594) 102.
Viergroſchen ſ. Sechitellaler.
Vierkreuzer ſ. Batzen.
Viermariengroſchen 5, 6, 11, 12, 23, 112, 144. — — 240, 260, 285, 402.
Bierpfennigjtüd ſ. Halbmariengrofchen.
Bierihillingitüd 87.
Biertelfilbergrofhen ſ. Gröſchel.
Viertelſtüber von Kupfer 142, 144, 234.
Vierteltaler 179, 180, 196. — — 391, 396, 397, 405, 406, 409, 416,
450, 460, 461, 479, 487, 531.
Bifitation 211. — — 294.
Bogel, Kaſſierer, feit dem 16. Februar 1764 Münzmeifterafjiftent in Breslau.
Stirbt im Juni 1766 (R. M. 8. 81, I; R. XIII, 2) 532.
opel, Oberamtmann 384.
Vorbeihidung 13, 47. — — 244, 291, 315, 318, 531.
Vorſchüfſe an polniſche Kaufleute 340.
W.
Wachenhuſen, v., Schweriner Kammerrat 89.
Wagener, Chriſtian Andreas, geboren 1745 in Clausthal als Sohn eines
Bergmeiſters, 1762—1766 Wardein in Hamburg, wird am 14. Oktober
1766 Wardein in Magdeburg, geht 1768 nad Clausthal, wird im
DOftober 1778 Münzmeifteraffiltent der Alten Münze zu Berlin, am
31. Januar 1782 zweiter Wardein in Breslau, wird Trinitatis 1787
mit 400 Rtlr. Penſion entlaffen und interimiftifch bejchäftigt, iſt feit
1792 wieder etatSmäßiger zweiter, wird 1793 einziger Wardein in
Breslau, wird 1795 Wardein der Alten Münze zu Berlin. 1787 bat
er zwei Töchter. (Tit. II, 1; R. XII, 1; Tit. IV, 14; Tit. II, 7; R.
M. 8. 81, I; Tit. XIV, 2, 3, 5; Bahrfeldt, Marienburg II, Note 91).
Banney, Münzdirektor in Magdeburg (ſ. Bd. II, ©. 607) 27. — — 426, 533.
Warburg, Michael, Agent bei Aaron Meyer 327.
Wardein 9, 66. — — 372, 380, 425, 437; — ſ. auch Rreiswardein und
Gens, Glaeſener, Graff I und II, Hartmann, Knauſt, Yauffer, Over:
mann I, Rouviere, Selde, Siemens, Sylm, Trapp, Wagener, Wiede-
mann I und IT.
Bardeinaffiitent 9.
Warenaus- und Einfuhr 96, 115, 120, 129, 227. — — 49.
Warenbilanz 176.
Acta Borussica. Munzweſen III. 37
578 Negifter.
Warenpreife 74, 86, 90, 91, 101, 106, 133, 135, 137, 138, 143, 158,
166, 171, 226, 234. — — 280, 308, 311, 328, 333, 337, 338, 340,
353—-357, 360, 366, 367, 381, 456, 457. |
Warſchau 41, 58, 94. — — 316, 317, 378.
Waſſerſchleben, Ernſt Otto, big 1760 Cabintsſecret. d. Kgs., jeitdem Kr.- u.
Dom.:R. in Halberjtadt 269.
Wechfelbriefe 80, 85, 101, 104, 108, 110, 140, 143, 144, 147, 176, 192,
229. — — 285, 312, 313, 327, 351, 369, 447.
Wechſelbureaus 164, 165. — — 370.
Wechſelei 120, 121, 198. — — 300, 304, 383.
Wechſelgeld 12, 66, 108, 181. — — 242, 335, 429.
Wechſelkurs 5, 7, 8, 16, 40, 51, 79, 86, 101, 107, 108, 145, 189—193,
222—-224, 234. — — 241, 245, 247—249, 298, 312, 313, 340, 368,
369, 376, 377, 388, 419, 420, 427, 428, 432, 433, 447, 448, 461,
465, 466, 469, 470, 494, 522, 523.
Wechſelordnung 104.
Wechſelverkehr 127, 151, 152, 233. — 357, 370, 407, 466.
Wechſelverluſt 70, 159, 170, 176.
Wechſler 123. — — 306, 307, 327, 329, 356, 359—361.
Wedel, Karl Heinrich v., Kriegsminifter u. dirig. Minifter im General-
direftorium 128, 135, 136. — — 411.
Wegegelder 366.
Wegely, Johann Georg W. u. Söhne, Berliner Handelshaus 105, 106.
Weil, Karl Friedrih, Münzzähler in Aurich, 1764 KRaffierer der Neuen
Münze zu Berlin (ſ. Bd. II, ©. 608) 532.
Weimar, Herzogtum Sachſen-W. 43, 49. — — 292.
Weinſtein 55.
Wellington, Arthur Wellesley, Herzog von, britijcher General und Staats-
mann 72.
Wendemeyer, Adam, Zähler der Alten Münze zu Berlin, ftirbt im September
1766 (R. XIII, 1 und 2) 532.
Werner, v., Öeneralleutnant 352.
Werſtler, Bankier in Berlin 441, 442.
BVertmaßitab 188. — — 444—446, 448.
Wertverhältnis zwiſchen Gold und Silber 187—189, 193, 218. — — 409.
416, 420, 421, 432, 433, 446.
Weſel 17.
Weſerlande 81.
Weſer, Preußen öftlich und weftlih der W. 230, 231.
Weffel, v., polnifcher Großfchaßmeilter 59, 60, 62. — — 316, 317, 319,
320.
Warenpreife — Zips. 579
Weiterwald 79. — — 279.
Weitfalen 70, 79, 142, 152, 176. — — 280, 322, 368.
Weſtphal, Joh. Friedrich, Nendant in Lleve (j. Bd. IT, ©. 609) 533.
Wetter in der Grafſchaft Marf 363.
Wiedemann I, Johann Konrad, Wardein in Aurich, feit 17. Oktober 1769
Münzmeifteraffitent in Breslau (ſ. Bd. II, ©. 609) 227. — — 533.
Wiedemann II, Münzzähler in Magdeburg 533.
Wiedemann III, Ludwig Siegmund, Wardein der Neuen Münze zu Berlin,
jtirbt im Oftober 1765; feine Witwe befommt das Sterbequartal, aber
feine Penſion (R. XIII, 1) 532.
Wieger, Johann, Raufmann in Hamburg 93.
Wien 449, 495.
Wilde, Münzjuftitiar in Magdeburg 533.
Winter, Friedrich, ift 1762 Kaſſierer und Münzmeifteraffitent der Alten
Münze zu Berlin, wird am 15. Februar 1764 Münzmeifter in Aurich.
Am 2. September wird ihm eine Kafjiereritelle in Breslau angetragen.
(Berliner Adreßfalender 1762; R. XIII, 2; Tit. XXV, 5) 533.
Wolff, Rafjendiener in Magdeburg 533.
Wolkonskoi, ruſſiſcher Generalleutnant 134.
Bucher 134, 158, 161, 189. — — 286, 287, 303, 353, 354, 357, 367,
382, 409, 420, 421.
Württemberg 77, 84.
Wulff, Anhalt-Bernburger Münzjude 81.
Wylich, v. Generalmajor 268.
Wylih u. Co., Berliner Handelshaus 106.
2.
Zahlkraft, bejchräntte 229, 234.
Zehnfreuzer 36.
Zehnftüber 219. — — 480, 482, 492.
Zehntalerſtück |. Zweifriedrichsdor.
Zeichengeld 122.
Zeitpacht 366.
Zeitungen, 58. — — 316, 317, 331, 334, 343, 344, 422, 434.
Zerbit |. Anhalt-Zerbſt.
Beffnlien 531, 532.
Zieſe 128.
Binfen, Zinszahlung 107, 110, 127, 176, 199, 201. — — 357, 365 big
368, 473, 475.
Zips 58. — — 317.
37*
580 Regiſter.
Zölle 102, 103, 111, 121, 124, 135, 138, 142, 159, 176, 196. — —
242, 252, 264, 288, 297, 298, 310, 339, 358, 366, 405, 407.
Bwanzigfreuzer 36. — — 351. |
Bwanzigitüber 219. — — 480, 482, 492.
Zweidritteltaler 105. — — 269, 286, 351, 389, 509, 514, 527, 529.
Zweifriedrihsdor 180. — — 406, 531.
Zweigröfhel 12, 182. — — 240, 396, 531.
Zweigröſcher 531.
Zweigrofchen |. Zwölfteltaler.
Zweilreuzer 12, 182. — — 240, 408.
Zweimnriengroiden 53, 63, 182. — — 318, 322, 347, 349, 408, 531.
Zweifilbergroſchen |. Sechsgröſcher.
Zweiſtüber 11, 12, 17, 18, 143, 182, 215—222, 224, 234. — — 240,
250, 253, 261, 262, 369, 402, 408, 413, 415, 455, 457, 469—472,
475, 481, 482, 487, 492, 500, 531.
Zweiundeinhaldtater |. Halbfriedrichsdor.
Zwölfkreuzer 18. — — 260—262.
Zwölfmariengroihen 37, 42, 49, 59, 115. — — 285, 289, 292, 400, 423,
509, 51b.
Zwölfmarkſtück 140.
Zwölfteltaler:
a) Gute Preußifche nach Graumanſchem Fuß 6—8, 11—14, 17, 21,
23, 59, 79, 179—181, 192, 196, 209, 216, 219, 225, 228, 229.
-— — 240, 241, 244, 246, 250, 257, 278, 370, 397, 401—403,
406, 407, 409, 416, 422, 423, 432, 458-—460, 479, 480, 487,
488, 528, 530, 531.
b) Schlechte Kriegszwölftel: Anhalt-Bernburger 81. — — 423, 513,
517; — Bayreuther 352, 517; — Hildburghaufener 352, 513, 517;
— Medlenburger 423; — Preußiſche 47, 156, 163, 164, 172, 183,
221. — — 282, 347 —349, 352, 363, 376, 377, 392, 396, 400, 507,
513, 518 —521; — Sächſiſche 26, 66, 67, 91, 125—129, 141, 156,
159, 160, 163, 166--168, 170, 175, 183, 184, 195, 196, 200, 206
bis 209, 215. — — 246, 290, 335, 336, 343345, 347, 348,
351, 358, 362—368, 384, 396, 400, 423, 425, 460, 513, 517,
528, 529; — Schwediſche 130. — — 423, 513, 517.
Prud von Fr. Stolberg, Merfeburg. .