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Full text of "Monatsschrift Für Unfallheilkunde Und Versicherungsmedizin 11 ( 1904)"

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MONATSSCHRIFT 

für 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanotherapie und der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker, 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. G. Schütz in Berlin und Dr. C. Tliieni in Cottbus, 


herausgegeben von 


Professor Dr. C. Thiem, 

Cottbus. 


XI. Jahrgang. 

(Mit 24 Abbildungen im Text.) 



LEIPZIG. 

Verlag von F. C. W. Vogel. 
1904. 


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9 * / 0~ *i io ,4-0 / /'U 


Inhalt des elften Jahrgangs, 


L Namenverzeichnis. 

(Die Angaben beziehen sich auf Eigen&rbeiten, Besprechungen und Verwaltungsrecht; die Seitenangaben der 

Eigenarbeiten sind fett gedruckt.) 


v. Äberle 364. 

Aboli 162. 

Agrolant 204. 

Anlström 297. 

Alexander 298. 301. 

Ammann 294. 

Apelt 16. 

Arneth 358. 

Aronheim-Gevelsberg 37. 69. 

80. 173. 269. 397. 
Aronsohn 131. 

Arregger, J. 123. 

Bachauer 130. 300. 

Bahr 251. 255. 

Baisch 147. 

Bäiint 327. 

Ballet 361. 

Banke 257. 

Barden heuer 60. 258. 290. 
Baring 264. 

Bartels 199. 

Baudry 292. 

Bayer, J. 122. 

Bechterew 360. 

Bechtold 36. 

Beck 223. 260. 

Behrmann 401. 

Benedikt 204. 
Benedict-Budapest 325. 

Benöhr 367. 

Berdach 156. 

Berg 90. 

q Bergleiter 260. 

_ v. Bergmann 59. 

^ Bernhardt 187. 

Bernstein 23. 

^ Bertelsmann 21. 

. Bickel 65. 

> Bier 185. 
y Bissing 249. 

Blau, O. 224. 

Blecher 250. 

Blenke 249. 

Bloch 28. 

Bödiker 273- 
Börner 63. 

Böse 299. 
v. Bökay 323. 

Borchard-Posen 41. 186. 
Borchert 257. 

Borelia, Roberts 90. 


Bornträger 9(1 
! Borri 371. 

I Borszeky, K. 198. 

Boseck 280. 

Bregmann 187. 

Broxner 302. 

Brüning 202. 226. 4<U. 
Brun, H. 15. 
v. Brunn, M. 124. 259. 
Brunne 155. 

Bruns 28. 

Bruns, H. 21. 

Büdinger 337. 

Busse 250. 

Cahen 34. 261. 
j Cevidalli 18. 

' Clausen 29f>. 

Cohn 366. 

Cohn, Toby 2S1. 

Colley 160. 

Corradi 96. 
i Courtault 365. 
Cramer-Cottbus 74. 
Cronbach 189. 

Curschmann 282. 

David 404. 

Deetz 194. 365. 

Deilmann 91. 

Demanche 366. 

Denig 303. 

• Deutschi ander 29. 

Dietel 126. 

Dieterich 250. 

! Dietze 260. 

Dimmer 303. 

Dinkler 238. 

I Doberauer 333. 

Döderleiu 33. 

Dönitz 185. 

Donath 326. 

| Dreyer-München 341. 388, 

Eckert 22. 

Eichert 300. 
j Elsässer 20. 

Emmerich 128. 

1 Engel 154. 

Engelhardt 130. 

Epstein 326. 359. 


Erb 288. 

Erben 30. 

i 

! Fabry 284. 
i Fahr 66. 

, Faulhaber 95. 202. 

! Federmann 19. 

! Fehr 301. 

I Feilchenfeld 94. 

I Feis, üsw. 8. 

; Feix 280. 

! Feldmann 124. 

F4re 366. 

Ferenzi 324. 

Festig 121. 

! Fichtner 187. 250. 

Finzi, G. 96. 

! Fischer 257. 

Fischer, G. 365. 

Fittig 20. 

Flatau 129. 

Flechsig 30. 

Flesch 328. 

Focken 127. 

Förster 256. 

Fraenkel 127. 258. 
Fraucotte, M. X. 30. 
Freund 203. 404. 
Freytag 334. 
Friedeberg 19. 
Friedländer 185. 
Frigyesi 332. 
Fürbringer 36. 151. 
Fürnrohr 24. 

Gärtner 120. 

Gallichi 371. 

Garrö 262. 

Gass, Al fr. 85. 

Gaupp 286. 

Gebauer 64. 

I Geis 189. 

Gessner 261. 

Glas 328. 

Gobulow-Moskau 64. 
Goldmann 201. 224. 

. Goldzieher 301. 

Grisson 16. 94. 

' Gross 195. 

| v. Grosz 298. 

Grüder 159. 
Grünbaum, R. 1. 121. 


1130779 

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Griinberger 327. 

Grunert 199. 
Guermonprez 371. 
Gumpertz 305. 

Haag, G. 91. 31 <• 35;>. 
Haas 303. 
v. Hacker 403. 

Haeffner 296. 

Hänel 200. 

Hahn 120. 335. 

Hain 126. 360. 

Hajos 325. 

Hammesfahr 24 <• 

Hart 11S. 

Hartmann 29. 

Haug 184. 292. 
Hechinger 248. 
van der Heide 93. 
Heidenhain 120. 

Heine, Otto 50. 

Heidt 248. 

Helterich 162. 

Heller, A. 190. 280. 
Hendriksen 249. 

Henle 59. 

Henning 103. 
v. Herczel 330. 

Heresen 23. 

Herhold 201. 

Herrmann 303. 

Hesse, Friedr. 226. 
Hillemanns 295. 
Hirschlafl 290. 

Hoche 290. 

Hochhaus 262. 

Hoffa 163. 228. 
HofFmami 249. 259. 
Hofmann 119. 
Hofmann, C. 201. 
Holzknecht 95. 
Honneth 36. 

Huber 17. 


Jalowiecki 162. 
Janken 150. 

Jassniger 245. 

Jellinek 147. 

Jenev 283. 

John, M. 332. 

Jordan-Heidelberg 3*2. 
Israel 18. 

Jung 93. 

Jurinka 336. 


Häposi 326. 

Kausch 291. 357. 

Kempner 185. 

Kennauner 336. 

Kessel 299. _ 

Kienböck 158. 

Kiernan, G. 32. 

Kirchmayr 283. 

Kirsch 119. 

Kiwull 95. 

Klar. Max M. 217. 247. 253. 
Klauber, O. 363. 

Klaus, R. 363. 

Klien 30. 132. 


IV 


Knecht 192. 281. 

Koch, Karl 125. 

Köhler 15. 

Köhler, A. 95. 204. 
Kölliker 359. 364. 365. 
Körmöczi 245. 

Köster 283. 

Kofmann 120. 
i Kolaczek 401. 

Kolbe 252. 359. 

1 Kollarits 186. 

Kondorf 92. 

Kornfeld, Herrn. 394. 
Kramer 94. 

Kraus 131. 

Krause 58. 

Krauss 279. 285. 

Krebs 19. 

Krogius 126. h 
| Krön 18. 

Küppers 189. 

! Küttner 255. 

Lang 246. 

! Langbein 329. 
j Lange 302. 

! Langenhan 299. 
Lauenstein 94. 403. 
Lazarus 32. 402. 

Le Clerc-Dandoy 66. 
Lederer 160. 

Lehmann 159. 
Lehmann, Robert 141. 
Lehndorf 126. 

Lenhartz 261. 

Lennhotf 89. 305. 
Leppmann 157. 
v. Leyden 400. 

| Lichte 26. 

I Lichtenberger 325. 

Lieblein 200. 
i Lilienfeld 122. 

Lincke 300. 

| Lindemann 281. 

| Lochte 90. 

I Loebel 256. 

! Löwenthal 31. 

| Lomnitz 290. 

' Lorand 23. 

1 Lotheisen 400. 

I Lovrich 332. 

Lucksch 331. 

Luft 192. 

| Luxemberger 371. 

Madelung 282. 

Mainzer 119. 

I Manninger 336. 337. 

I Marckwald 193. 

Marens Posen 13. 177. 
Marshall 95. 

1 Martin 331. 

Matthias 263. 

Mayer 366. 

Memhold 223. 

Meng 160. 

Menier 362. 

Mennicken 228. 

Menzer 247. 323. 

Merk 160. 


Meyer 188. 360. 

Milner 185. 

' Minkowski 19. 

Mintz 261. 

Mohr 156. 237. 
Momburg 256. 

Moritz 263. 

Morseil i 371. 
Moschcowitz 229. 

, Müller 61. 287. 

Müller, G. 10. 224. 
Müller, L. 23. 

Nadler, R. 365. 
Nehrkoru 16. 

I Neisser 358. 
i Neuburger 298. 
Neumau n 326. 

Nieden 295. 
v. Niessen 95. 

I Nonne 25. 291. 360. 
v. Noorden 150. 

! Oberndorfer 34. 
j Oberst 259. 

I van Oordt 59. 
Oppenheim 203. 
Osterroht 299. 

Otz, V. 223. 

Pagenstecher 61. 62. 
Paody 25. 

Pauly 150. 

Payr 158. 335. 

Perthes 132. 263. 
Peters 300. 

Pfalz 293. 294. 

Pfeifer 27. 

Pietrzikowski 152. 278. 
Pini 22. 

Plattner 331. 

Prahl 150. 

Prorok 227. 

Purtscher 302. 

Quincke, H. 128. 

; Racine, H. 21. 
j Rählmann 297. 

1 Ranzi 223. 

; Rapmund 147. 

Reckzeh 58. 

Rehfisch 196. 

Reinitz 63. 

Reiske 157. 

Reismann 364. 

Richter 253. 

Riedinger 128. 289. 
28(3. Riegner 199. 

Riehl 203. 

1 Riese 62. 

| Ritschl 229. 

: Ritter 194. 

Ritzke 300. 

! Robiola. Att. 371. 

1 Römer 296. 

Rom he Id 22. 
Roosen-Runge 32. 
Rosenfeld 288. 


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Original fro-m 

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Roskowski 186. 

Roth 94. 120. 

Rothe 299. 

Rothmann 26. 

Ruekert 251. 

Rüge 298. 

Ruheinan n 150. 

Rumpf 164. 

Salomon 122. 
v. Sarbo 290. 

Sattler 292. 

Savada 197. 

Schaeche 309. 

Schäfer 24. 

Schaffer 163. 

Schanz 226. 227. 229. 
Scheer 302. 

Scheffler 230. 

Scheven 323. 

Schiffer 131. 

Schinzinger 331. 

Schiiten heim 26. 289. 
Schiatter 255. 

Schlüter 246. 

Schmaltz 281. 

Schmidt, G. 125. 

Schmidt, Karl 55. 239. 
Schmorl 118. 

Scholtz 203. 

Schrötter v. Kristelli 2S2. 
Schubert, W. 229. 
Schürmann 284. 

Schultze, Paul 30. 
Schultze, Walter 26. 
Schulz 334. 

Schulze 327. 

Schumacher 325. 
Schumann 129. 

Schuster 26. 

Schuster, Paul 29. 
Schwabe, G. 295. 

Schwarz, Albrecht 160. 
Seelmann 264. 304. 338. 
Seiderer 336. 


Y 


Seitfer 58. 

Seitei 358. 

| Silbergleit 63. 

I Simmonds 127. 

, Simons 155. 
j Sjögren 202. 

; Sommer 234. 

] Sommerfeld 232. 

Sonnenburg 25. 

Sperling 60. 
j Springer, C. 15. 

Ssaweljew 247. 

! Stapfer, Friedr. 77- 242. 

' v. Statzer, Moritz 196. 

Steffen 247. 

Stein 120. 121. 

Steiner 2S. 

Steinert 20. 

Steinhaus 330. 

, Steinhausen-Hannover 97.133. 
Steinthal 403. 

Stejskal 359. 

1 Stempel 31. 205. 28 4 . 

Stern 154. 

Stierlin 197. 262. 

Stoewer 303. 374. 

Stolle, F. 364. 

1 Stolper 36. 

Strauch 132. 

Straus 361. 

Strauss 252. 
v. Strümpell 289. 

Stuelp 296. 

Stuertz 59. 

Sucuma 159. 

Summa 259. 

1 Tadao Honda 65. 

Telesko 288. 

I Teller 161. 

, Teske-Czersk 67. 313. 

Tetzuer 328. 

Thalwitzer, Franz 349. 

Thiem, C. 52. 103. 220. 352. 
! Thiemann 161. 


Tiedemann 337. 

Tittel 92. 

Tödter 299. 

Tokujiro Suzuki 202. 
Trendelenburg 403. 
Tschmarke 2*24. 

Tuffier 192. 

Ullmann 161. 

Un verricht 161. 

Urban 127. 200. 

lfehmeyer 279. 

Veraguth, Otto 165. 291. 
Vermeulen 365. 

Villaret 201. 

Vogel 60. 

Volbracht 326. 

Voss 153. 

Vulpius 60. 


Waldeyer 200. 
Wagner 254. 
Weigel 400. 
Wegner 127. 
Weinberger 364. 
Wendel 158. 
Wendt 254. 
Werner 252. 251. 
Westphal 18S. 
Wichmann 93. 94. 
Wiedmann 4<>2. 
Wiid 286. 291. 
Wilke 195. 

Wilms 123. 129. 
Windscheid 29. 
Wittek 253. 254. 
Wölflin 301. 
Wohlberg 159. 
Wolf, Rud. 329. 
Wolff, R. 61. 62. 

Zur Verth 325. 


II. Sachregister. 

• Die Angaben beziehen sich auf Ei gen arbeiten, Besprechungen und Verwaltungsrecht; die Seitenangaben der 

Eigenarbeiten sind fett gedruckt.) 


Abrissfraktur, unvollständige der Tuberositas 
tibiae 237. 

Adduktionskontrakturen im Hüftgelenk, 
Kasuistik 159. 

Aderhautruptur des Auges, indirekte 303. 
Adrenalin und seine Anwendung bei schweren 
Blutungen 119. 

Akroparästhesien nach Trauma 286. 
Aktinomykose und Osteomyelitis 59. 
Alkoholinjektionen zur Behandlung freier 
Hernien 247. 


Alkoholumschläge bei Peritonitis u. Pleuri¬ 
tis 247. 

Ammoniakverletzungen des Auges 3u3. 
Amputation, Modifikation der Symeschen 229. 
Amputation Stümpfe für direkte Belastung 
eeignete 337. —, tragfiihige durch Deckung 
er Tibiasägefläche mit der Achillessehne 126. 
Analgesie, totale nach Schädeltrauma (post- 
traumatische Hysterie) 283. 
Anchylostomiasis, Augen Störungen bei ders. 
u. deren Therapie 295. 


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VI 


Aneurysmen der Koronararterie des Magens 
330. —, latentes der Art. vertebralis (Todesfall) 
195. —, Ruptur eines solches u. Unfallrente (?) 
193. — der Subclavia 259. —, traumatisches 
der Art. poplitea infolge einer Exostose des 
Femur 19b. — s. auch Aortenaneurysma. 

Antistreptokokkenserum, Anwendung u. 
Wirkung beim Menschen 323: bei puerperaler 
Sepsis 119. 

Aortenaneurysma, traumatisches mit Insuffi¬ 
zienz der Aortenklappen 190. 

Aphasie nach Schädelimpression 160. 

Arbeiterschutz u. Ar beit er wo hl fahrt, ge¬ 
werbliche und ständige Ausstellung für 232. 

Arbeiterversicherung im Auslande 231. —, 
Fortschritte der deutschen 1889—1904 (Vortrag) 
273. —, eine Gefahr für die deutsche 230. —, 
Rechtsprechung der Schiedsgerichte für 368. 
— in Russland 232. 

Arbeitsunfähigkeit, Begriff u. Feststellung 
in Spanien 304. 

Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten im 
Bereiche der Invalidenversicherung 68. 

Arhythmie, nervöse u. kardiale 196. 

Arterienverletzung der Epigastrica inferior, 
Hämatom durch dies. 259. — der Subclavia 
259. —, Ursachen u. Folgen der Rupturen der 
Arterien 194. — der Vertebralis durch Stich¬ 
wunde am Hals 164. —, Zerreissung der In¬ 
tima der Arterien 258. 259. 

Arterienverschluss, sekundärerderSchlüssel- 
beinschlagader nach Clavikularbruch (Behand¬ 
lung) 223. 

Arteriosklerose, Blutdruckmessungen bei 
solch. 197. — der Kranzarterien des Herzens, 
lötzlicher Tod durch dies. 197. —, Verhalten 
er Commotio cerebri bei ders. 16. 

Arthritis ancylopoetica chronica der Wirbel¬ 
säule 162. — gonorrhoica und Trauma 1. 

Arthropathie, tabetische 186. 289. 

Arzt, beamteter u. ärztl. Sachverständige 147. 
—, Entscheidung über Nichtbeantwortung 
eines Ersuchen s der Berufsgenossenschaften 233. 

Augenerkrankungen bei Anchylostomiasis, 
Therapie 295. —, Bericht über solche aus G. 
Schwabes Augenklinik 295. —, Glaukom mit 
totaler Irisatrophie 303. —, Glaukom infolge 
Unfalls 302. —, traumat. bitemporale Hemi¬ 
anopsie 302. —, kortikale Hemiopie 303. —, 
traumatische der Hornhaut mit Abhebung des 
Epithels 300. —. Opticusatrophie 299. —, Stau¬ 
ungspapille 300.301. —, sympathische 296.297. 
298. —, Ulcus corneae serpens, Behandlung 303. 
—, Verschlimmerung einer bestehenden wäh¬ 
rend einer Reise im Aufträge des Arbeitsgeber 
i^kein Betriebsunfall) 242. — bei Wurstver¬ 
giftung 30o. 

Augenmuskellähmung, traumatische orbi¬ 
tale 301. — traumat. des Rectus inferior 301, 
sämtlicher Muskeln . . . 

Augenschutz bei Eisen- und Stahlarbeitern 295. 

Augenverletzungen, indirekte Aderhautrup¬ 
tur 303. —, Ammoniakverletzung des Auges 
303. —, Begutachtung solch. 292. — in der 
Eisen- u. Stahlindustrie 295. — bei Explosion 
von Dynamit u. Pulver 299. — durch Fremd¬ 
körper: Dom in der vorder. Augenkammer 
ohne Beschwerden 93, Eisensplitter 299. 300, 
Messingsplitter im Glaskörper 298; Nachweis 
ders. 204. — der Iris 299. — der hinteren 


Linsenkapsel 299. —, Netzhautablösung 293. 
294. —, Opticusverletzung 300: Ruptur 298. 
—, perforierende 299: in der Ciliargegend 301, 
der Hornhaut 301. —, perforierende infizierte, 
Behandlung mit Jodoform 373. —, Schlaf¬ 
sucht u. geistige Verwirrtheit nach 74. — 
Tränendrüsenluxation 302. —, traumat. Tränen¬ 
drüsenvorfall 302. 

Augenverlust nach Behandlung eines am Kopf 
Verletzten mit Blasenpflaster u. Blutegel m 
der Schläfengegend, Entschädigung 96. 


Bänderzerreissung, isolierte der Kreuzbän¬ 
der des Knies 62. 

Beckenbrüche, Geburtshinderais bei solch. 336. 
—, subkutane traumatische 336. 

Begutachtung gynakolog. Erkrankungen für 
Unfall- u. Invaliditätsversicherungen 147. — 
von UnfaJl-Nervenkranken: Aufgaben u. Grund¬ 
sätze des Arztes bei 29; Nutzen frühzeitiger 
Chrenuntersuchungen bei solch. ... — der 
Unfall Verletzungen der Augen 292; Leitfaden 
für (Besprechg.) 278. 

Belastungsdeformität, statischeimSchenkel- 
hals 226. 

Berichtigung 372. 

Berufs genösse nschaften, Rechnungsergeb¬ 
nisse im Jahr 1902 233. 

Beschäftigungsneurosen im Fabrik betriebe 
59. — der Telegraphisten 189. 

Besprechungen 15. 58. 89. 118. 147.184.223. 
245. 278. 323. 357. 400. 

Bestrafung wegen betrügerischen Versuchs zur 
Erlangung einer Unfallrente 264. 

Bestrahlung, elektro-magnetische nach dem 
von Trüb angegebenen Apparat (Radiator) 103. 

Betäubung zum Beginn der Narkose, Phasen 
ders. 119. 

Betriebsunfall, ursächl. Zusammenhang auf 
dem Gebiete der Unfallversicherung nach d. 
Rechtsprechung des R.-V.-A. 264. 

Betriebsunternehme r,V erhältnis dies. Eigen¬ 
schaft zur Eigenschaft als Arbeiter in einem 
anderen Betriebe 236. 

Beugekontraktur, hysterische 328. 

Beugereflex der Zehen, besonderer 360. 

Bindezügel gips verband zur Behandlung von 
Frakturen u. rseudarthrosen 251. 

Blasenstörung, cerebrale nach einem Kopf¬ 
trauma 2Ul. 

Blicklähmung, bilaterale nach Trauma 359. 

Blinddarmentzündung, häufigeres Vorkom¬ 
men gegen früher 201. 

Blitzschlag, Erkrankungen durch solch, in 
klin. u. forensischer Darstellung 147. 

Blutdruck, Messungen bei Arteriosklerose 197. 

Blutung, intrakranielle, Heilung durch Trepa¬ 
nation 16. — aus einem alt. Magengeschwür 
infolge Überanstrengung im Betriebe 220. —, 
Stillung ders. mit Adrenalin in Parkescher 
Lösung 119. — bei der Trepanation, prophy- 
lakt. Stillg. ders. ... — innerhalb des 
Wirbelkanals: Entstehung, Verlauf u. Wirkung 
vom gerichts-ärztl. Standpunkt 194. 

Brustbeinfraktur bei Wirbelfrakturen, Ge¬ 
nese ders. 223. 

Brustschnitt, exploratives Prinzip u. Technik 
beim sekundären 260. 


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Yll 


Brustwunden, Behandlung penetrierender 109. 
— durch Schuss mit nachfolgender Hirnembo¬ 
lie 19. —, statistische Angaoen über 198. 

Bulbusverletzung, penetrierende durch Eisen¬ 
stange 131. 

Carcinom, Wirkung der Radiumstrahlen auf 
dass. 204. 

Oauda equina, Quetschung bei Wirbelsaulen¬ 
fraktur 162. 

Celluloidplatten zum Decken von Schädel¬ 
defekten 283. 

Chirurgie, Taschenbuch fiir Chir. u. Ortho¬ 
päden (Bespreche.) 150. 

Chloroformnarkose, Prophylaxe ders. 94. 

Chorea chronica progressiva (Ch. hereditaria s. 
Ch. Huntington), Entstehung 23. — electrica, 
hysterische Form 189. 

Chylothorax nach Trauma 260. 329. 

C u c u 11 a r i 8 8 c h w u u d, vol Iständiger er worbener 
u. patholog. Skoliose bei 2öjähr. Frau 173. 

Dämmerzustand Hysterischer 188. 

Darmverletzungen, Ruptur nach Fusstritt 
in die 1. untere Bauchgegend 331. —, Schuss¬ 
wunden des Darms u. deren Behandlung 200. 

Decubitus, Prophylaxe u. Therapie 279. 

Dementia paralytica, angebliche Unfallfolge (?) 

77 . 

Depressionsfraktur des Stirnbeins 327. 

Diabetes insipidus, geheilt durch chirurgi¬ 
schen Eingriff (Nephropexie) 23. — post trauma 
349. 

— mellitus in der Chirurgie: nach frischen 
Verletzungen u. die Narkose an Diabetischen 
357. —, schwerer durch Schreck mit tödlichem 
Ausgang 23. — und Unfall mit Diplegia facia¬ 
lis 325; Obergutachten über 150. 

Difformität, kongenitale an der oberen Extre¬ 
mität 95. 

Doppelperforation des Auges durch Eisen¬ 
splitter 299. 

Druckstauung des Kopfes nach Brustquet¬ 
schung 127. —, Erklärung des Krankheits¬ 
bildes 257. 

Ductus choledochus, traumat. subkutane 
Ruptur dess. 262. 

Einäugige, Entschädigung ders. bei Verlust 
des gesunden Auges 96. 

Elektromagneten, therapeutischer Wert 281. 

E lektropathologie, Erkrankungen durch 
Blitzstrahl u. elektr. Starkstrom in klin. u. 
forensischer Beziehung 147. —Folgen elektr. 
Traumen 281. —, Länmung des gemeinsamen 
Fingerstreckers u. Parese der Schultermuskeln 
durch An fassen eines Drehstrommotors 164. 

Elephantiasis, ätiologische Beziehung zum 
Trauma 92. 

Ellbogengelenk, Epiphysenlösungen, Frak¬ 
turen u. Luxationen dess.: Behandlung nach 
der Bardenheuerschen Extensionsmethode 364. 
—, häufigere Frakturenarten dess. 336. 

Endotheliom der Pleura nach Trauma 155. 

Entschädigung bei Fingerverlusten 96. — 
nach Verlust des gesunden Auges bei Ein¬ 
äugigem 96. 

Entscheidungen des ärztlichen Ehrengerichts¬ 
hof über Pflichterfüllung gegenüber den Berufs¬ 


genossenschaften 233. — von Behörden in In¬ 
validensachen 68; in Unfallversicherung 96. 
234.235.268. — des bayr. Landesversicherungs¬ 
amtes 235. 322. — des Magistrats zu Cottbus 
236. — des preuss. Oberverwaltungsgerichts 
236. — des Reichsversicherungsamtes 68. 264. 
— des bad. Verwaltungsgerichtshof 236. 

Entspannungsskoliose, zur Ätiologie ders. 

177. 

Epilepsie, traumatische (Jacksonsche) 19. —, 
Dauerheilung ders. nach operativer Behandlung 
130. — mitScnädellückenbildungnach Schädel¬ 
fraktur im Kindesalter 328. — vom Standpunkt 
der Invalidenversicherung 31. — im Status 
epilepticus durch Trepanation geheilt 92. 

Epiphysenlösung im EU bogen gelenk u. deren 
Behandlung 364. — am unteren Oberschenkel¬ 
ende, traumatische (Kasuistik) 159. 

Epistropheus, Luxation dess. mit Fraktur23. 

Epithelcysten, traumatische 59. —, Exstirpa¬ 
tion u. Inhalt ders. 247. 

Erblindung, dauernde durch Extr. filicis maris 
bei Anchylostomenabtreibung 296. 

Erhängungstod Tracheotomierter 21. 

Erkältung als Betriebsunfall 234. 

Erwerbsfähigkeit bei gewerbsmässiger Un¬ 
zucht (Entscheidung des badischen Verwal¬ 
tungsgerichtshofs) 236. 

Erwerbsunfähigkeit, Begriff u. Feststel¬ 
lung ders. in Spanien 304. 

Erysipeltherapie . . . 

Eugoform in der Chirurgie 400. 

Exophthalmus, pulsierender, Entstehung u. 
Behandlung 292. 

Explosionsverletzungen des Auges durch 
Dynamit u. Pulver 299. 

Extensionsmethode nach Bardenheuer, An¬ 
wendung 364. 

Extremitätenfrakturen, komplizierte 363. 

Facialislähmung, rheumatische, Pathoge¬ 
nese ders. 290. 

Fettgewebe, Bedeutung dess. für die Patho¬ 
logie des Kniegelenks 228. 

Fettgewebsnekrose, dieseminierte, Bedeu¬ 
tung des Traumas bei ders. 32. —, multiple, 
Krankheitsbild 119. 

Fibroadenom der Brustdrüse bei einem Mann 

280 . 

Fibula fr akturen, Röntgenaufnahmen solch. 
264. 

Fibulamangel, angeborener mit Defekt des 
vorderen Teils des Calcaneus, des Os cuboid., 
des 3. Keilbeins u. der 5. Zehe 126. 

Fingerverletzungen, Beziehungen zur aku¬ 
ten Miliartuberkulose 151. —, seltene Ent¬ 
stehungsursachen der Frakturen der Finger 
254. 

Finger verluste, Entschädigung ders. in Italien 
96. 

Frakturen, Behandlung ders. mit Bindezügel¬ 
gipsverband 251; komplizierter schwerer mit 
Aufklappung u. temporärer Verlagerung der 
Fragmente 333; moderne Grundsätze ders. 
156. —, 13 gleichzeitig entstandene bei einem 
Manne mit Ausgang in Heilung 217. —, 
intrauterine: Ätiologie dies. 60. — zur Kasu¬ 
istik ders. 363. —, Korrekturverfahren bei 
schlecht geheilten 223. —, mechanische Her¬ 
gänge bei der Entstehung der Schädeldach- 


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VIII 


frakturen 161. —, spiralige an der oberen 
Extremität 122. —, spontane bei Knochen¬ 
tumoren 251; multiple spontane im frühen 
Kindesalter 332. —, subkutane im Kindes¬ 
alter 252. 

Freiluft-Liegebehandlung bei Nervösen 59. 

Fremdkörper im Auge 93. 298. 299. 300; 
Technik des Nachweises 204. — in der Beuge¬ 
sehnenscheide des Mittelfingers 158. — im 
Herzen (im.Niveau der linken Vorkammer) 
192. — im Ösophagus 93. 200. — im Wirbel¬ 
kanal : Messerklinge u. deren Entfernung 263. 

Fremdkörperphlegmone der Orbita bei 
einem Kind 93. 

FusBgesch wulst, Behandlung ders. mit künst¬ 
licher Stauungshyperämie 256. —, Entsteh¬ 
ungsursache ders. 256. —, Häufigkeit u. Wesen 
ders. 337. 

Fussstützapparate zur Korrektur der Fuss- 
lage u. Fixation der Gelenke 229. 

Fii88verrenkungen, der Keilbeine 257. — 
durch Rotation nach aussen mit hoher Spiral¬ 
fraktur der Fibula 229. —, veraltete nach 
hinten u. deren Reposition 256. 

Fusswurzelknochen, Brüche ders. 257. 


Gangrän, traumatische durch Ruptur der 
inneren Arterienhäute 259. 

Gedächtnis, Verhalten dess. nach trauma¬ 
tischen Kopfverletzungen 17. 

Gehirnerschütterung, Korsakowscher Sym¬ 
ptomen komplex nach ders. 360. —, Tilmann- 
sche Theorie von 161. 

Gehirnkrankheiten nach Schädeltraumen 

283. 

Gehirnverletzung, zentrale nach einem Stoss 
gegen den Schädel (an einem Gutachten er¬ 
läutert j 352. 

Gehörgangzerrei8sung, völlige narbige Ver¬ 
wachsung nach ders. 184. 

Geisteskrankheiten nach Hitzschlag bei 
Soldaten 22. — nach u. durch Körperver¬ 
letzungen, Entstehung ders. 189. — nach Ver¬ 
letzungen u. Unfall 30, mit Selbstmord 94. 

Gelenkfrakturen, Behandlung ders. mit Ex- , 
tension u. Gymnastik 60. j 

Gelenkmäuse, klinische u. pathologisch- 
anatom. Beiträge zu 63. 365. —, Entstehung j 
der freien durch Osteochondritis dissecans 
nach König 159. — eine traumatische gestielte 
im Kniegelenk 228. 

Gelenkneu rosen, traumatische 404. 

Gelenkrheumatismus, akuter im Anschluss | 
an Trauma 280. —, Behandlung dess. 247. 

Gelenktuberkulose, Beziehungen des Un- I 
falls zu ders. 152. —, traumatische lokale: , 
klinisch-statistischer Beitrag 153. 

Genu valgum, Demonstration eines Falles 
von doppelseitigem 364. 

Gepäckträger auf Bahnhöfen als Arbeiter der 
Eisenbahnverwaltung 236. 

Gesichtsmaskenabriss 326. 

Gewerbekrankheit, Grenze zwischen Unfall 
u. solch. 234. 

Gewi’thnung, Besserung von Unfallfolgen durch I 
13. — an Unfall folgen 309. 

Glaukom mit totaler Irisatrophie durch Hä- 
mophthalmus traumaticus 303. — infolge 
eines Unfalls 3<>2. 


'Gutachten, ärztliche über Blutung aus 
altem Magengeschwür durch Überanstrengung 
im BetriÄe 220. — über zentrale Hirnver¬ 
letzung nach Stoss gegen den Schädel 352. 
— über angebliche Hoaenquetschung im Zu¬ 
sammenhang mit traumat. Neurose, Rücken¬ 
markserschütterung, psychischem Trauma (?) 
317. — über traumatische Hysterie 346.388.— 
! über Ruptur eines Aneurysma u. Unfallrente 
| 193. — über Schenkelhalsbruch bei Tabischen 

53. —- über spastische Spinalparalyse nach 
einem Trauma 165. — über Tod an Magen¬ 
krebs als angebliche Unfallfolge 355. — über 
Tuberkulose u. Unfall 86. 87. 88. —, Ver¬ 
besserung des vom Berutsgenossenschaftstag 
zu Bremen 1903 vorgeschlagenen Schemas für 
67. 

— Obergutachten über traumatische Hysterie 
30. 341. — über den ursächlichen Zusammen¬ 
hang von Unfall u. Diabetes 150. 

Gynäkologische Erkrankungen, Begut¬ 
achtung solch, für Unfall- u. Invaliditätsver¬ 
sicherungen 147. 

Hämatom durch Zerreissung der Art. epi- 
gastica inferior infolge Sprungs auf die Ferse 
259. 

Hämaglobinbestimmungeu mit der Tall- 
quistschen Skala 325. 

Hämophthalmus traumaticus, Ursache von 
Glaukom mit totaler Irisatrophie 303. 

Handgelenkluxationen, Fall von Luxat. 
carpi ad volam 95, von Luxat. ossis lunati 
253, volaris 122. —, Mechanismus u. Therapie 
ders. 156. 

Handlinien, normale u. anormale und ihre 
Bedeutung für die Unfallheilkunde 313. 372. 

Handschuhe, sterilisierte, Anwendung bei 
Operationen 247. 

I HandwurzelVerletzungen, Fraktur des 
Naviculare 224. —, Luxation u. Fraktur des 
Os lunatum 253. —, Vergleich ders. mit der 
i Varietäten Statistik der Handwurzelknochen 62. 

Harnblase nrup tu re n, subkutane: Diagnose 
ders. 36. 

Harnröhrenstriktur, Operation ders. nach 
einem Verfahren von Goldmann 202. 

Hautkrankheiten, Behandlung ders. mit 
Röntgenstrahlen 202. 

Hautveränderungen, bleibende nach Rönt¬ 
genbestrahlung 203. 

Heilanstaltsbehandlung, Entscheidung des 
R.-V.-A. über Verweigerung ders. von seiten 
eines Verletzten 235. 

Heimweg, Unfälle Versicherter auf dems. 236. 

Heissluftbehandlung des traumat. Kniege¬ 
ien kergusses 402. 

Hemianopsie, traumatische bitemporale mit 
hemianopischer Pupillenreaktion 302. 

Hemiopie, kortikale rechtsseitige 303. 

Hernien, Behandlung mit Al koholinjek tonen 
247. —, Entstehung ders. 200. — bei Mann¬ 
schaften des Heeres: Radikaioperatiou ders. 
201. — des Zwerchfells . Behandlung 199. 261; 
Demonstration einer solch. 331; inkarzerierte 
331. 

Herpes zoster, doppelseitiger im Gebiet des 
10.—12. Dorsalsegments 58. — traumaticus 
326. 

Herzbeweglichkeit., abnorme 63. 


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IX 


Herzerkrankung als Unfallfolge 141. 

Herzfehler, schwerer nach Trauma 192. 

Herzsyphilis, insbesondere mit Tabes, Bei¬ 
trag zu 26. 

Herzverletzungen, Rupturen des Herzens: 
Kasuistik 192. —, Stichverletzung des 1. Vor¬ 
hofs: Naht ders. u. Heilung 191; tödlich ver¬ 
laufene 119. 

Hirnembolie nach Brustschuss 19. 

Hirngeschwülste, Beziehungen zum Trauma 
19. 154. —, Kasuistik 284. — durch Röntgen¬ 
aufnahme lokalisierte 20. 

Hirnnervenlähmung, multiple mit Betei¬ 
ligung des Acusticus 131. 

Hitzschlag, Geistesstörung nach 22. 

Hochfahrten, Physiologie 282. 

Hodengeschwülste, Sarkom auf traumat. 
Basis 155. 

Hoden Verletzungen, Hämatom der Tunica 
vaginalis nach solch. 66. —, angebliche Quet¬ 
schung, Gutachten über 317. 

Holzphlegmone, klin. Bild 246. 

Hornhauterkrankungen, traumatische mit 
besond. Berücksichtig, der Abhebung des 
Epithels 800. 

Hornhautverletzung, seltene Art per¬ 
forierender 301. 

Hüftgelenkluxationen, blutige Resposition 
veralteter 226. —, unblutige Behandlung irre- 
ponibler u. veralteter 224. 

Hydrocele, Duldung der Punktion ders. von 
Unfallverletzten (Entscheidg. des R.-V.-A.) 
268. —, Operation »verfahren nach Winkel- 
mann 202. 

Hyperidrosis unilateralis nach Trauma 291. 

Hypoglossus, Implantation des durchtrennten 
m den peripheren Teil des Facialis 290. 

Hypophysis, Verletzungen 282. 

Hysterie, zeitweiliges Fehlen der Patellar- 
reflexe bei 291. —. Mikropsie u. Makropsie 
bei 291. — Notwendigkeit einer Behandlung 
ders. 361. —, Ödem der Hand bei 291. — 
nach Schenkelhalsbruch auf suggestiver Grund¬ 
lage 10. — vom Standpunkt der Invaliden¬ 
versicherung 31. —, traumatische mit eigen¬ 
artigem Dämmerzustand und dem Symptom 
des Vorbeiredens 188; Kasuistik zu der trau¬ 
mat. 341.388; Nachweis der traumat. (Obergut¬ 
achten) 30. 

Implantation des durchtrenuten Hypo- 
glossus in den Facialis 290. 

Innere Krankheiten, traumatische Ent¬ 
stehung ders. 280. 

Inoskopie nach Jousset, Verwendbarkeit ders. 
245. 

Intimazerreissung der Arterien 258. —, Gan¬ 
grän durch dies. 259. 

In validen rente, Änderung ders. bei Verände¬ 
rung des körperl. u. geistig. Zustands des 
Empfängers 68. —, Entscheidungen über Ge¬ 
währung ders. 372. 

Invalidenversicherung, Anleitung zur Be¬ 
rechnung der Beiträge zu ders. 338. —, Aus¬ 
schluss eines Arbeite Verhältnisses zwischen ver¬ 
sicherten Ehegatten 68. —, Entscheidungen 
von Behörden in Sachen ders.: über Beginn 
einer Rente (Nichtanhörung der Beisitzer der 
unteren Verwaltungsbehörden) 68, (Begründung 
der Bescheide der Versicherungsanstalten hin¬ 


sichtlich des Beginns) 68; über Pflicht zu ders. 
372: einer Wochenpflegerin 236. —, Epilepsie 
u. Hysterie vom Standpunkt ders. 31. —, 
Leistungen der reichsgesetzlichen im Jahr 1902 
338. —, Vermögen der reichsgesetzlichen 339. 

Jodoformbehandlung, intraokulare 373. 

Jodoformknochenplombe bei Knochen¬ 
defekten 120. 

Irisverletzung durch Dynamit 299. 

Irresein, traumatisches 284. 

Ischias, Behandlung ders. 29. 

Kahnbeinbrüche bei Soldaten, Entstehung 
u. Behandlung 224. 

Kappenmuskel (Trapezius), isolierte Lähmung 
des clavikulären Abschnitts 133. 

Kehlkopfverletzungen, Fraktur des Kehl¬ 
kopfs u. Luxation des Arvknorpels durch 
Trauma 329. 

Keilbein Verrenkung im Fuss, Behandlung 
257. 

Kinderlähmung, cerebrale, Muskelatrophie 
nach solch. 249. 

Klumpfuss, funktionelle Behandlungdess. 365. 

Klumpkesche Lähmung, doppelseitige nach 
Trauma 80. 

Kniegelenk Verletzungen, Behandlung sub¬ 
kutaner Sehnenzerreissungen des Streckappa¬ 
rats am Knie 125. —, Verrenkungen des Knies: 
doppelseitige bei einem 1 Jahr alten Kind 37; 
kasuistischer Beitrag zu 63; der Menisken des 
Knies 255; willkürliche 126. 160. —, isolierte 
Zerreissung der Kreuzbänder des Knies 62. 

Kniescheibenbruch s. Patellarfrakturen. 

Kniescheibenluxation s. Patellarluxationen. 

Knochenbildung in Muskeln 250, s. auch 
Myositis ossificans. 

Knochenbrüche s. Frakturen. 

Knochencysten bei.Osteomalacie 118. 

Knochenerkrankung, tabetische 186; s. auch 
Tabes. 

Knochen naht bei subkutanem Schlüsselbein¬ 
bruch 223. 

Knochensyphilis im Röntgenbild 95. 

Knochentuberkulose, Beziehungen zuUnfall 
152. —, traumatische lokale: klinisch-statisti¬ 
scher Beitrag 153. 

Knochentumoren, Osteom eines Sesambeins 
am Daumen traumat. Ursprungs 334. —, Spon¬ 
tanfrakturen bei solch. 251. 

Körperverletzungen, Entstehung von Geistes¬ 
krankheiten nach u. durch solch. 189. 

Kohlenoxydvergiftung, Erkrankungen des 
Nervensystems nach 281. —, durch einen Gas¬ 
ofen in einem Badezimmer 323. 

Kontrakturen, hysterische 343. 

Kopfröntgogramme, Aufbahmestuhl für 202. 

Kopfverletzungen, hyperalgetische Zonen 
bei Kopfschüssen 129. 185. —, Simulation von 
nervösen Störungen nach Verletzung der 
Stirn gegen d 32. —, Verhalten des Gedächt¬ 
nisses nach solch. 17. 

Korrektur schlecht geheilter Knochenbrüche 
223. 

Krampfadern, traumatische Entstehung ders. 
239. 

Krankenhausbehandlung, freie Verpflegung 
eines zur Beobachtung übergebenen ver¬ 
letzten 236. 

Krankenkassen, Ersatzansprüche ders. gegen 


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X 


Armenverbände 236. —, als öffentliche Kassen 
zu betrachten 236. 

Krankenkassenkongress, Kommentar zum 
Leipziger 89. 

Kraken Versicherung, Pflicht eines Dienst¬ 
mädchen zur 236. 

Kranzarterien des Herzens, Arteriosklerose 
ders. 197; traumatischer Verschluss ders. 258. 

— des Magens, Aneurysma ders. 330. 

Krebsforschung, Verhandlungen des Komi¬ 
tees über 400. 

Lähmung, Brown-Sequardsche durch eine 
Me8serkimge im Wirbelkanal 132. —, des 
Deltoides, Biceps, Triceps u. Supinator lon- 
gus nach Stich Verletzung der Halswirbelsaule 
164. —, der unteren Extremitäten unter dem 
Bilde der Myelitis acuta transversa 25. —, 
isolirte des clarikulären Abschnitts der Muse, 
trapezius 133. —, einige seltener vorkommende 
penphere 187. —, des Kadialis nach Oberarni- 
fraktur 94. —, eigentümliche Reflexerscheinung 
in den Extremitäten nach zentraler orga¬ 
nischer 360. —, isolierte traumatische des 
Rhomboides 290. —, traumatische zentrale der 
grossen Zehe 290. 

Landesversicherungsamt in Bayern, Recht¬ 
sprechung dess. über angebl. Hodenquetschung 
im Zusammenhang mit psych. Trauma 322; 
über Rekurs bei einem Vergleich 235. 

Lebensversicherung, Zulassung von Kandi¬ 
daten von über 50 Jahren 93. 

Leber Verletzungen, Rupturen der Leber 
nach Kontusionen 199. 

Leistenbrüche, Enstehung ders. 200. —, Ra¬ 
dikaloperation ders. 65, mit Peritoneal Ver¬ 
schluss 201. 

Leukozyten, neutrophile bei Infektionskrank¬ 
heiten 358. 

Linsenkapsel, hintere des Auges, Heilungs¬ 
vorgang bei Verletzungen 299. 

Locus minoris resistentiae in Knochen u. 
Gelenken durch Trauma bedingt 150. 

Lungenemphysem, Ätiologie dess. 64. 

Lungenhernien, traumatische ohne penetrie¬ 
rende Thoraxwunde 65. 

Lungennaht bei Stich Verletzung der linken 
Lunge 199. 

Lungentuberkulose, intrapulmonale Injek¬ 
tionen von Jodoformglyzerin bei ders. 261. 
—, latente u. deren Beziehung zu Trauma 
154. —, traumatrsch entstandene 64. 

Luxatio carpi ad volam 95. — clavicnlae su- 
praspinata 253. — femoris infracotyloidea 158. 

— intrapelvica durch das Foramen ovale 254. 

— ossis lunati: Reposition dess. 254, volaris 
122. — patellae cuneata 255. — pedis poste¬ 
rior inveterata u. deren Reposition 256, sub 
talo 365. — perinealis (traumatische doppel¬ 
seitige) 159 (Kasuistik) 336. — tibiae anterior 
63. 

Luxation des Aryknorpels des Kehlkopfs 329. 

— des Ellbogens 364. — im Fussgelenk nach 
aussen 229, nach vornen 365. — im Handge¬ 
lenk, Mechanismus 156. — im Hüftgelenk 224. 
226. — im Kniegelenk: habituelle der Patella 
126, der Menisken 255. — des Metatarsus 365. 

— des Oberschenkels: doppelseitige 224, zen¬ 
trale im Hüftgelenk 123. — der Schulter: 
doppelseitige nach rückwärts 223; subcorako- 


ideale 94. — der Tränendrüse 302. — des Ul- 
naris 360. — der Wirbelsäule im Lendenteil 
128. 

Luxation spontane des Kniegelenks 126.160; 
beider Gelenke bei einem Kind 37. 

Magengeschwür, neue Behandlungsmethode 
dess. 261. —, Blutung aus altem infolge Über¬ 
anstrengung im Betriebe 220. 

Magenkrebs, Tod an solch, angeblich als Un¬ 
fallfolge 355. 

Magenverletzung durch Messerstich, Ver¬ 
schluss ders. 261. — bei Stich in die 1. Brust¬ 
höhlen 331. 

Mal perforant du pied, Ätiologie dess. 249. 

Mechanotherapie bei Platt- u. Klumpfuss 
365. 

Meningealblutung, Trepanation bei 283. 

Meningitis, posttraumatische 282. 

Meningocele spuria traumatica 160. 

Meniskenluxation des Kniegelenks 255. 

Metatarsalknochen, Luxation des ersten 
365. 

Mikropsie u. Makropsie, Ursache u. Vorkom¬ 
men ders. 291. 

Miliartuberkulose im Anschluss an eine 
Fingerquetschung 151. —, Zusammenhang mit 
Trauma der Wirbelkörper 394. 

Milzexstirpation, Indikationen u. Resultate 
32. 

Missbildung, seltene der Hand im Röntgen¬ 
bild 122. 

Mittelohrentzündung nach Kopftrauma, 
Heilung ders. mit Schwerhörigkeit 292. 

Molluscum contegiosum, Infektion mit solch, 
am Oberarm 359. 

Multiple Sklerose, Differentialdiagnose ders. 
von Lues cerebri u. cerebrospinalis 22. — bei 
einem Kinde 131. —, Kombination ders. mit 
Paralysis agitans 58. 

uskelatrophie, cerebrale 20. —, progressive 
nach cerebraler Kinderlähmung 249. 

Muskeldefekt, kongenitaler linksseit. voll¬ 
ständiger des Cucullaris mit kongenitaler Sko¬ 
liose bei 30jährig. Mann 69. — des r. Pecto- 
ralis 326. 

Muskeldystrophie, juvenile bei älterem 
Mann nach Trauma 249. 286. 

Muskelruptur, subkutane des Biceps brachii 

335. 

Muskeltransplantation, Verfahren von 
Schanz 229. 

Myalgien, medikamentöse Behandlung 188. 

Myelome, multiple, traumat. Entstehung ders. 
248. 

Myositis ossificans im Gebiet des Ellenbogen¬ 
gelenks 334. —, Kasuistik zu ders. 250. — in 
den Muskeln der Beine 250. — progressive 
multiple u. Myositis ossific. traumatica 121. 
— nach Traumen und Entzündungen bei Sy¬ 
ringomyelie 186. — mit spontanem Zurück¬ 
gang der Muskelverknöcherungen 365. 

Narkose, Betäubung im Beginn ders. (Phasen) 
119. —, Kontrolle des Pulses bei ders. 120. 
—, Prophylaxe ders. bei Anwendung von 
Chloroform 94. — mit Sauerstoff-Chloroform 
94. 120. 

Nephritis, akute traumatische 366. —, diffuse 
traumatische 36. —, posttraumatische 34. 


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XI 


Nervenkrankheiten, organische nach Un¬ 
fällen 22. 58: Begutachtung 29, Erscheinun¬ 
gen 30. 

Nervenlähmungen der oberen Extremität: 
Verschiedenheit der Prognose von Plexus- u. 
Nervenstammlähmung 28. — des Facialis: 
Pathogenese 290.-, multiple mit Beteili¬ 

gung des Acusticus 131. - des Peroneus, ope¬ 
rative Behandlung 29. —, traumat. des Ramus 
volaris profund, nervi ulnaris 187. — bei Schä¬ 
delfraktur 327. 

Nervenverletzung des 6. Cervikalnerven 
durch Stich, Läbmungserscbeinungen 164. 
Netzhautablösung als Unfallfolge 293. 294: 
Spätdiagnose ders. 294. 

Neuralgien, medikamentöse Behandlung 188. 
Neurasthenie, operative Symptome 31. 
Neuritis asccndens 187. —, professionelle im 
Medianusgebiet 28. — bei einem unter Se¬ 
rumbehandlung geheilt. Fall von Tetanus 
traumat. 327. — traumatica einzeln. Zweige 
des Plexus cervicalis u. brachialis mit besond. 
Beteiligung sensibler Fasern 28. 
Neuropathologie in ihren Beziehungen zur 
Unfallheilkunde 29. 

Neurosen mit Ernährungs- und Zirkulations¬ 
störungen kompliziert 325. 

— traumatische !Unfallneurosen), Beziehung 
einer angeblichen Hodenquetschung zu 31 t! 
—, Diagnose ders. mit Hilfe orthostatischer 
Tachykardie 361. —, geläufigste Form ders. 
30. — nach Kopffcrauma 292. —, Kulanz der 
Unfallversicherungen bei solch. 30. —, Rönt¬ 
gendiagnostik ders. 204. 

Nierenverletzungen, Ätiologie, Pathologie 
u. Prognose ders. 36. —, subkutane Quet¬ 
schungen der Nieren 36. —, Rupturen: reine 
und deren operative Behandlung 34; subkutane 
367; totale der 1. Niere 66. 

Oberarmfraktur, Radialislähmung nach 
solch. 94. 

Oberschenkelfraktur der Epiphyse im Knie¬ 
gelenk 364. — vom Standpunkt der Unfall¬ 
versicherung 227. — infolge Tabes 50. 
Oberschenkelluxation, doppelseitige: Me¬ 
chanismus und Häufigkeit 224. —, zentrale 
im Hüftgelenk 123. 

Ödem der Hand, hartes traumatisches des Hand¬ 
rückens 121. 157; hysterisches 291. 
Ohrblutgeschwulst, ursächlicher Zusammen¬ 
hang mit vorausgegang. Schädelverletzung 
185. 

Ohrverletzungen, Fissur der Gehörgangs¬ 
wand nach Kopftrauma 292. —, Quetschung 
der Ohrmuschel und Zerreissung des Gehör¬ 
gangs 185. 

Ophthalmie, sympathische, Begutachtung ders. 
^96. —, Erreger ders. 298. —, Kasuistik zu 
ders. 297. — als Metastase 296. —, patholog.- 
anatom. Untersuchungen über dies. u. deren 
Beziehung zu Uveifciden 298. —, ultramikro- 
skop. Untersuchungen über die Ursachen ders. 
297. 

Opticusverletzung bei Schädeltrauma 300. 
Orthodiagraphie des Herzens 263. 
Orthopädie, Taschenbuch für (Besprechg.) 150. 
Os lunatum carpi, Luxation u. Fraktur 253. 

—, Reposition des luxierten 254. 

— naviculare carpi bipartitum u. tripartituin 


Grubers als Produkt einer Fraktur 61. —, 
Fraktur dess. 224. 

Os scaphoideum, Fraktur dess. u. Ausgang in 
Pseudarthrose 61. 

Osteoarthritis deformans durch angeborene 
u. erworbene Erkrankungen des Nervensystems 
95. —, juvenile des Hüftgelenks 124. 

Osteoarthropathie, tabische 289. 

Osteom, ungewöhnlich grosses eines Sesam¬ 
beins am Daumen traumat. Ursprungs 334. 

Osteomalacie mit multiplen pigmentierten 
Sarkomen u. Knochencysten 118. 

Palmarfascie, Schrumpfung ders. nach Vor- 
derarmfraktur 366. 

Pankreascyste nach Trauma 32. 

Pankreasnekrose u. -Blutung, Pathologie 
ders. 262. 

Paraffininjektionen, subkutane, Vorzüge 
der Verwendung weichen Paraffins bei dens.120. 

Paralysis agitans nach Trauma 55. 150. 285. 
—, kombiniertes Vorkommen mit multipler 
Sklerose 58. 

— progressiva, Prognose ders. 286. 

Patellarfrakturen, Entstehung u. Behand¬ 
lung ders. mit besond. Berücksicht, der Dauer¬ 
erfolge 125. —, neue Operation zur Behandlung 
veralteter 227. —, para- u. praepatellare Naht 
bei dens. 337. 

Patellarluxationen, operative Behändlung 
der habituellen 126. —, Einklemmungsluxat. 
der Patella 255. 

Patellarreflexe, zeitweiliges Fehlen ders. bei 
Hysterischen 292. 

Penisverletzung, seltene im Betrieb 399. 

Peri- u. Parametritis chronica im Anschluss 
an Unfall, Rezidivieren ders. 8. 

Peroneuslähmung, operative Behandlung 
ders. 29. 

Personalien 96. 164. 340. 

Pes calcaneus paralyticus, Behandlung 230. 

Pfortaderthrombose und Trauma 195. 330. 

Pharynxtuberkulose nach Trauma 328. 

Physikalische Heilmethoden, Anwendung 
in der inneren Medizin 4^2. 

Plastik, Anwendung von Wanderlappen bei403. 

Plattfuss, Beziehung dess. zur ökoliose 256. 
—, funktionelle Behandlung dess. 365. 

Pleuratumoren nach Trauma 155. 

Pleuritis, exploratives Vorgehen bei ders. 260. 
— traumatischen Ursprungs 260. 

Plexuslähmung der oberen Extremität: des 
rechten Arms nach Trauma 290; tödlich ver¬ 
laufendedoppelseitige traumatische des unteren 
Plexus brachialis 80; Verschiedenheit der 
Prognose ders. von Nervenstammlähmungen 28. 

Plexus Verletzungen, Zerreissung des Brachi¬ 
alis durch Zerrung 259. 

Prothesen, subkutane nach Gersuny 120. 

Pseudarth rosen, Behandlung ders. mit Binde¬ 
zügelgipsverband 251. 

Psychoneurosen Unfällkranker, Prognose u. 
Symptome ders. 30. 

Puls während der Narkose, Apparat zur opti¬ 
schen Kontrolle dess. 120. 

Pupillen, Untersuchung ders. auf ihre Reak¬ 
tion 326. 

Pupillenstarre, hemianopisehe 185. 


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Quetschung der Cauda equina bei Wirbel¬ 
säulenfrakturen 162. — eines Hoden, Gutachten 
über den Zusammenhang ders. mit nervösen 
Erscheinungen des Betroffenen 317. 

Radialislähmung nach Oberarmfraktur 94. 

Radiator zur elektromagnetischen Behandlung 
103. 

Radikaloperation der Leistenbrüche 65, 
mittelst der Peritoneal Verschlussmethode 201. 

— der Unterleibsbrüche bei Mannschaften des 
Heeres 201. 

Radiumstrahlen, physiolog. Wirkung u. thera- 
peut. Verwendung ders. 203. —, Wirkung ders. 
auf das Carcinom der Mäuse 204. 

Radiusdiaphyse, Ersatz ders. durch Elfen¬ 
bein stift 60. 

Radiusluxatiou, angeborene 364. 

Reflexerscheiuung, eigentümliche im Gebiet 
der Extremitäten bei zentralen organischen 
Paralysen 360. 

Reichs versicherungsamt, Entscheidungen 
dess. über Beginn der Invalidität 63, über Punk¬ 
tioneines Wasserbruchs bei Unfallverletztem 208, 
über Verweigerung der Heilanstaltbehandlung 
von seiten eiues Verletzten 235. —, Recht¬ 
sprechung dess. über Zusammenhang einer 
Verletzung mit dem Betriebe 264. 

Rekurs gegen einen Vergleich, Unzulässigkeit 
dess. (Entscheidg. des bayr. Landesversiche- 
rungsamts) 325. 

Rentenempfänger, Bestrafung eines solch, 
wegen Betrug 264. —, Folgen der Weigerung 
eines solch, sich einem von d. Berufsgenossen¬ 
schaft bezeichneten Arzt zur Untersuchg. zu 
stellen 235. 

Renten ge Währung, Gutachten über solche 
nach Aneurysmenruptur 193. —, Unanwend¬ 
barkeit der Vorschrift über solche an land- 
wirtschaftl. Arbeiter während der Wartezeit 236. 

Renten kiirzung vom Schiedsgericht als zu¬ 
lässig erklärt 235. —, Wiedereinsetzung ders. 
in den vorigen Stand 236. 

Re tro fl ex io Uteri, operiert nach Alexander- 
Adams 332. 

Rhomboideslähmung, Erscheinungen ders. 
290. 

Rindenepilepsie nach Schädel Verletzung 19. 

Röntgenverfahren, Anwendung bei Hirn¬ 
tumoren 20. —, Aufnahmestuhl fürKopfrönt- 
gogramme 202. — zur Diagnostik der träumat. 
Neurose 204. —. diagnostische Irrtümer bei 
dems. 264. —, Einwirkung roten Lichts auf 
Röntgenplatten 202. — bei Hautkrankheiten 
202. —. bleibende Hautveränderungen durch 
dass. 203. — bei Knochensyphilis 95. —, Mittel 
zur direkten Betrachtung stereoskopischer Auf¬ 
nahmen 263. —, Nachweis von Fremdkörpern 
mittelst dess. 263. — durch Sekundärstrahlung 
bedingte Erscheinungen auf Röntgenplatten 95. 

— bei Syringomyelie 2S8. —, Verbrennungen 
bei dems. (forensische Bedeutung) 95. 

Rotation sluxationderLendenw]rbelsäulel28. 

Rotz des Menschen, Differentialdiagnose von 


Typhus 96. 

Rückenmarksanästhesie, Versuche mit 
Adrenalin bei ders. 185. 
Rückenmarkserkrankungen, posttrauma- 
tische, Pathologie ders. 24. 163. 

R ii c k e n m a r k s e rs c h ü 1 1 e r u n g , Gutachten 


über etwaigen Zusammenhang mit Hoden- 
quetschung 317. —, derzeitiger Stand der 
Lehre von 163. 

Rückenmarkstumor, geheilter Fall von 25. 

Rückeumarksverletzungen, Diagnose u. 
Prognose ders. 23. —, Stich Verletzungen des 
R.-M. und deren Folgen 132. — Syringo¬ 
myelie als Folge ders. 97. — bei Wirbelsäulen - 
fraktur 24. 

Rüekenschmerzen nach Unfall Verletzungen 
163. 

Sachverständigentätigkeit, ärztliche u. 
der beamtete Arzt 147. 

I Sarkome, multiple pigmentierte der Knochen 
bei Osteomalacie 118. — papilläres des Uterus 
332. —. Zusammenhang ders. mit Trauma 91. 
155. 248. 400. 

Sauerstoff-Chloroformnarkose, Anweu- 
* dungsweise ders. 94. —. Chemie der.*. 120. 

Schädeldefekte, Deckung mit Celluloid- 
platten 283. 

Schädelfrakturen der Basis, Kasuistik 16“. 
292. —, .Tacksonsche Epilepsie mit Schädel¬ 
lückenbildung nach solch, im Kindesalter 328. 
—, schwere komplizierte bei Kindern 16. — 
mit seltener Nervenlähmung 327. — des Schä¬ 
deldachs: mechanische Hergänge bei deren 
Entstehung 161; Kasuistik 161. 

! Schädelnekrose durch Verbanddruck 15. 

Schädeltrepanation bei intrakranieller 
Blutung 283; Heilung dies. 16. 

Schädel Verletzungen, Bezug ders. zu einer 
Ohrblutgeschwulst 184. —, Hirn Veränderungen 
nach solch. 283. — Impression der 1. Schädel- 
wölbuug durch solch, mit Aphasie 160. — 
zur Kasuistik merkwürdiger 15. —, Opticus¬ 
verletzung bei solch. 300. —, Schicksale der 
I Schädelverletzten 15. —, Späterkrankungen 
zentralen u. periphereu Ursprungs nach solch. 
160. —, Stauungspapille nach Kontusion des 
Schädels 130. 

Scharlach.Streptokokken serum. M ose r- 

sches polyvalentes: Erfahrungen über 323. 

Schenkelhals, statische Belastungsdeforraität 
, dess. 226. —, Verbiegung u. Lösung dess. 226. 

Schenkelhalsbruch vom Gesichtspunkt der 
gerichtl. Medizin 124. —, rechtsseitiger bei 
einem Tabisehen 52. —, Unfall-Hysterie nach 
i solch, auf suggestiver Grundlage 10. 

| Schenkelkopfluxation, zentrale 123. 

Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung, 

, Rechtsprechung ders. 368. 

I Schienbeinstachel, unvollständige Abriss¬ 
brüche dess. 237. 

Schindung eines Beins, Verlauf u. Behand¬ 
lung 62. 

| Schlafsucht u. geistige Verwirrtheit als Folge 
einer Augenverletzung oder Narkose (?) 74. 

Schlüsselbeinfrakturen, Mechanismus der 
i Gefässverletzung bei solch. 223. — bei Neu- 
1 geborenen 253. 

j Schlüsselbeinluxation, akromiale in die 
Fossa supraspinata 253. 

‘ Schnellender Finger durch ein in der 
'Beugesehnenscheide des Mittelfingers stecken¬ 
des Häkelnadelstück 158. 
i Schnellhärtung u. Schnelleinbettung mi- 
kroskop. Präparate 121. 


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XIII 


Schonungsrente, Bestimmungen über ander¬ 
weitige Festsetzung 235. 

Schultergelenk-Versteifung, Entstehung 
ders. 224.^ 

Schulterlähmung, doppelseitige kombinierte 
(Erbsche Lähmung) 27. 

Schulterverrenkung, doppelseitige ange¬ 
borene nach rückwärts 223. —, gewohnheits- 
mässige, Kapsel Verengerung bei dies. 335. —, 
subkorakoideale mit Atrophie des Deltoideus 
94. 

Schussverletzungen der Brust 198, mit 
nachfolgender Hirnembolie 19. — des Darms 
200. — des Kopfes, hyperalgetische Zonen 
bei ders. 129. 185. 

Schwindel bei Unfallverletzten, Beurteilung 19. 

Sehnennaht bei paralytischem Klumpfuss 366. 

Sehnenruptur des Biceps brachii u. Biceps 
femoris 128. — des Streckapparats am Knie¬ 
gelenk 125. 

Sehnen tränsplan tation, Dauergebnisse ders. 
249. —, Erfahrungen über solch. 229. — an 
der Hand eines Kindes 366. 

Sehnervenatrophie nach Trauma 299. 

Sehnervenzerreissung durch Sturz beim 
Radfahren 298. 

Seitenstrangerkrankung und spastische 
Sninalparalyse 26. 

Selostmord bei Psychose nach Trauma 91. 

Senfvergiftung durch eine Senf kur bei Magen¬ 
besch werden 359. 

Senkungsabszess in der Leistengegend von 
einer Karies des Kreuzbeins ausgehend 128. 

Sepsis, puerperale, behandelt mit Aronsons 
Antistreptokokkenserum 119. 

Serumbenandlung, Anwendung des Anti¬ 
streptokokkenserum beim Mensdien 323. —, 
Erfahrungen mit dem Moserschen polyvalen¬ 
ten Scharlachstreptokokkenserum 323. — bei 
Tetanus traumaticus, Neuritis im Anschluss 
an dies. 327. 

Simulation traumat. Neurose nach Kopfver¬ 
letzung 32. —, Verfahren zur Entdeckung 
ders. 362. 

Skoliose, Beziehungen zum Plattfuss 256. —, 
Entspannungs- u. Entlastungsskoliose, Ätio¬ 
logie ders. 177. —, hysterische nach Trauma 
129. —, kongenitale bei linksseit. angeborenem 
Defekt des Cucullaris 69. 

Spätapoplexie, traumatische, Kasuistik 18. 

Späterkrankungen zentralen u. peripheren 
Ursprungs nach Schädeltraumen 160. 

Spinaparalyse, spastische, Krankheitsbild 26. 
— nach einem Trauma in Erscheinung tretend 
165. 

Spiralfrakturen der oberen Extremität 122. 
—, hohe der Fibula bei FussVerrenkung 229. 

Spondylitis deformans und ankylosierende 
Sp. 127. — infectiosa, Kasuistik 128. — tuber- 
culosa, Wachstums Veränderungen an den 
Wirbeln 162. 

Spontanfrakturen bei Knochentumoren 251. 
—, multiple im frühen Kindesalter 332. 

Stauungspapille nach Schädelkontusion 130. 
310. — nach perforierender Verletzung des 
Auges in der Ciliarkörpergegend 301. 

Stereognose, Störung ders. nach Trauma 26. 

Stichverletzung des 6. Cervikalnerven u. der 
Art. vertebralis 164. — des Herzens: Herznaht 
bei ders. 191; tödlich verlaufene 191. — des 


Magens 261. — des Rückeumarks, anatom. 
Beiträge 132. — des Thorax 198. 
Srirnbeintrepanation wegen Schädelsyphilis 

359. 

Strckapparat des Knies, subkutane Zerreis- 
I sung des sehnigen Teils u. deren Behandlung 
125. 

Stümpfe, traumatische, Behandlung ders. 279. 
Subclavia, Aneurysmen ders. 259. —, Verlet¬ 
zung ders. durch Zerrung 259. 
Subluxation, doppelseitige des Metacarpus I 
nicht traumat. Ursprungs 254. 

Syphilis,..Beziehungen zu Tabes u. Paralyse 

360. —, Übertragungsversuche auf Tiere 358. 
Syringomyelie, Bedeutung des Trauma bei 

ders. 287. vom versicherungsrechtlichen Stand¬ 
punkt 41. 288. —, Beziehung ders. zur sozi¬ 
alen Gesetzgebung 287. — als Folge von 
Rückenmarksverletzung 97. —, Knochen- u. 
Gelenkveränderungen hei ders. 26. 186. —, 
Muskelverknöcherungen nach Traumen u. Ent¬ 
zündungen bei ders. 186. —, Röntgenbilder 
ders. 288. 


Tabes, Arthropathie u. Knochenerkrankung 
bei ders. 186. 289. —, Entstehung ders. 25: 
durch Syphilis 288, durch Trauma 26. 288. 
289. — m Verbindung mit Herzsyphilis 26. 

Tachykardie, orthostatische im Dienste der 
Diagnostik traumat. Neurosen 361. 

Talusfraktur mit Lnxatio pedis sub talo 365. 
—, schwere u. Luxation durch Sturz aus gros¬ 
ser Höhe 127. 

Tetanie, endemisches u. epidemisches Auf« 
tseten ders. 324. 

Tetanus, ^tiologie des sogen, rheumatischen 
21. — traumaticus: Pathogenese, Verlauf u. 
Therapie 129; statistische Angaben über 20. 

Thoraxverletzungen, Stich- u. Schusswun¬ 
den des Thorax 198. — mit Stichwunde des 
Magens 331. 

Tibialisphänomen, Bedeutung dess. für die 
Beurteilung der Pyramidenläsionen 289. 

Todesfälle, plötzliche aus inneren Ursachen 
nach Unfällen 90. 

Tränendrüsenluxation 302. 

T ränendrüsenVorfall, traumatischer 302. 

Transplantation nach Thiersch 403. 

Trepanation, Blutstillung, prophylakt. bei 
ders. 403. — bei traumat. Epilepsie, Heilung 
92. — unter Lokalanästhesie und Trennung 
der Galea ohne Blutung 120. — bei Menin¬ 
gealblutung 283. — des Stirnbeins wegen 
Schädelsyphilis 359. —, offene Wundbehand¬ 
lung nach solch. 401. 

Trommelfellruptur, Prognose uud Entschä¬ 
digung ders. 292. 

Trophoneurose der Hand 158. 

Tubargravidität und Unfallrente 33. 

Tuberkulinreaktion, diagnostischer Wert 
246. 

Tuberkulose, traumatische lokale: klinisch- 
statistischer Beitrag 153. — und Unfall 85, 
mit besonderer Berücksichtigung der Gelenk- 
und Knochentuberkulose 152. 

Tumoren, traumatische Entstehung ders. 248. 

Typhus abdominalis, Unterscheidung von Rotz 
96. 


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XIV 


Ulcera cruris, Behandlungders. mit beson¬ 
derer Berücksichtigung der Crurintherapie 325. 

Ulcus corneae serpens, Behandlungsmethoden 
303. 

Ulnarislähmung, isolierte des Bamus volaris [ 
profund. 187. ' 

Ulnarisluxation, Entstehung u. Disposition i 
zu ders. 300. 

Unfallfolgen, Besserung ders. durch Gewöh- [ 
nung 13. —, Gewöhnung an solch. 309. —, \ 
Tod an Magenkrebs als angebliche 355. 

Unfallgutachten und freie Arztwahl 305. — 
und Gewerkschaften 305. 

Unfallheilkunde, Bedeutung der normalen 
und anormalen Handlinien ftir dies. 313. — 
und Neuropathologie in ihren Wechselbezie¬ 
hungen 29. j 

Unfallverletzte, Rückenschmerzen ders. 103. 
—, Tätigkeit des Vereins für 307 

Unfallversicherung im Ausland 231. —, : 
Auslegung des § 23 Abs. 2 über Heilanstalt- | 
behandlung 235. — in Frankreich 370. —, 
Gefahr für die deutsche Arbeiterversicherung 
230. —, Gesetz ders. in Italien 371. in Russ¬ 
land 232. —, Grenze zwischen Unfall u. Ge¬ 
werbekrankheit 234. —, ursächlicher Zusam¬ 
menhang von Verletzung mit dem Betriebe 
nach Rechtsprechung des R.-V.-A. 264. 

Unfallversicherungsgesetze in Italien u. 
Steilung des Arztes zu dens. 90. 

Unterkieferfraktur mit Schädelbasisfraktur 
u. Ohrverletzung kompliziert 292. 

Unterkielergelenk, merkwürdige durch Re¬ 
sektion geheilte Funktionsstörung 252. 

Unterleibsbrüche s. Hernien. 

Unterschenkelbrüche, Heilungsresultate 

Unterschenkelekzeme, zeitweilige offene 
Behandlung hartnäckiger 401. 
ders. in der Unfallversicherung 255. 

Unzucht, gewerbsmässige, schliesst die Erwerbs¬ 
fähigkeit nn Sinne § 23 K - V.-G. nicht aus 236. 

Ureter Verletzung, subkutane durch Huf¬ 
schlag 201. 

Uterussarkom, traubenartiges 332. 

Weitis fibrinosa, Behandlung 373. 

V arietäten der Handwurzelknochen verglichen 
mit den Erfahrungen über Handwurzelverlet¬ 
zungen 02. 

Verbände, Bindezügelgipsverb, zur Behandlung 
von Frakturen u. Pseudarthrosen 251. 

V erbandschienen, Heidelberger, eine neue 
Schienen Vorrichtung 00. 

Verbiegung und Lösung im Schenkelhals 226. 

Verblutungstod, Diagnose aus dem Leichen¬ 
befund 90. 

Verbrennungen durch Röntgen strahlen, fo¬ 
rensische Beurteilung ders. 95. 


Vergiftung durch den Genuss von Wäscheblau 
(Ultramann) 94. — mit Kohlenoxyd: Erkran¬ 
kungen des Nervensystems durch die**. 284; 
durch einen Gasofen des Badezimmers 323. — 
mit Senf 359. — durch Wurst, Augenaffek¬ 
tionen 300. 

Verpflegung, freie eines zur Beobachtung im 
Krankenhaus untergebrachten Verletzten (Ent¬ 
scheidung) 226. 

Versteifungen des Hüftgelenks 364. — des 
Schultergelenks 224. — der Wirbelsäule 127. 
252. 

Verwaltungsrecht u. Allgemeines 67. 96. 230. 
264. 304. 338. 363. 

Verwirrtheit, geistige mit Schlafsucht als 
Folge einer Augenverletzung oder Narkose ih 
74 . 

V orbeireden als Symptom der traumat. Hy¬ 
sterie 188. 

Vorderarmbrüche, Behandlung ders. 01. —, 
Schrumpfung der Palmarfascie nach solch. 300. 

Vorderarmknochen, kongenitale Difformität 
ders. 95. 


| Wachstumsveränderungen an den Wirbeln 
nach Spondylitis tuberculosa 102. 

Wirbelsäulenentzündung, chronische anky¬ 
losierende 127. 161. 102. —, chronische Ver¬ 
steifung der Wirbelsäule durch solch. 127. 252. 

Wirbel sä ulen verletz ungen, gerichtsärztl. 
Beurteilung ders. 205. —, Fraktur der Wirbel¬ 
säule 102, mit .Sternumfraktur 223- — bei 
seitlich geneigter Haltung 102. —, Luxation 
der Lendenwirbel 128. — durch Messerklinge 
u. deren Entfernung 203; Brown-Sdquardsehe 
Lähmung durch dies. 132. —, Sitz, Ursache 
u. Erscheinungen ders. 24. Trauma der 
Wirbelkörper und dessen Zusammenhang mit 
späterer Milieutuberkulose 394. 

Wochenpflegerin, Pflicht ders. zur Invaliden¬ 
versicherung 230. 

Wunden, offene Behandlung granulierender 
269; nach Trepanation 403. 

Wurstvergiftung, Erkrankung der Augen 
bei ders. 300. 


i X-Knie, doppelseitiges, Erscheinungen dess. 
; 304. 


Zehenlähmung, isolierte zentrale der grossen 
Zehe nach Trauma 290. 

Z werchfeil hern ie. operaiive Behandlung einer 
solch. 199. —, inkarzerierte 331. — des Ma¬ 
gens, operativ geheilte 201. — nach Schuss 
in die 1. Brustseite 331. 


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Besprechung. 

Miller, Manuale für Untersuchung und Begutachtung Unfall¬ 
verletzter und Invalider. Leipzig, F. C. W. Vogel, 1903. 8°. 

295 Seiten. Preis 6 M., geh. 7 M. 25 Pf. 

Das hauptsächlich für praktischen Gebrauch berechnete und dement¬ 
sprechend angelegte Werk, in dem in Anlehnung an die reichen Er¬ 
fahrungen langjähriger ausgedehntester Gutachtertätigkeit die Vornahme 
und Durchführung ärztlicher Untersuchungen an Unfallverletzten und In¬ 
validen wie die Anlage und Fassung von für die soziale Rechtspflege be¬ 
stimmten ärztlichen Schriftsätzen einer gedrängten und dabei doch ein¬ 
gehenden Behandlung unterzogen sind, bildet eine neue Erscheinung auf 
dem Gebiete der versicherungsrechtlich-medizinischen Fachliteratur. 

Nach kurzen historischen Reminiszenzen über „die deutsche Arbeiter¬ 
versicherung und ihre Leistungen“ sowie über „die Mitwirkung der 
Ärzte bei Betätigung der sozialen Rechtspflege“ folgt in zwei Hauptab¬ 
schnitten für Unfallversicherung und Invalidenversicherung ein 
Abriss der für die ärztliche Sachverständigentätigkeit wissenswerten Ab¬ 
schnitte aus der Gesetzgebung (Gesetze, Organisation, Rechtspflege), die 
in „versicherungsrechtlichen Instruktionen“ auch eine kommentatorische 
Verarbeitung erfahren, dann auch eine Behandlung der ärztlichen 
Aufgaben (Unfallstatistik, Körperverletzungen durch Betriebsunfälle und ihre 
Folgen, Minderung von Leistlings- und Erwerbsfahigkeit durch Unfallfolgen 
[Rentensätze], Untersuchung und Begutachtung Unfallverletzter — Invaliden¬ 
statistik, Untersuchung und Begutachtung von Invaliden). 

Als Beilagen sind beigefügt: 1) Gewichts- und Maßbestimmungen 
an Invalidenrentenbewerbern, 2) Durchschnittsmasse des menschlichen 
Körpers, 3) Zunahme der Grösse und des Gewichtes während des Wachs¬ 
tums noch Landois, 4) Zusammenstellung der körperlichen Eigenschaften 
bezw. Fehler, die bedingt militärdiensttauglich und militärdienstuntauglich 
machen, die Feld- und Garnisondienstfähigkeit aufheben. Den Schluss des 
Werkes bildet ein sorgfältig angelegtes Register. 

Von nicht zu unterschätzendem Werte wegen ihrer vorzüglichen prak¬ 
tischen Verwendbarkeit für Vornahme von Untersuchungen wie für Anlage 
und Ausarbeitung von Berichten und Gutachten sind die vom Verfasser 
einheitlich und nach einem System konstruierten und angelegten 
Schemen desUntersuchungsganges(für Kopf und Hals, Sehorgan, Gehör¬ 
organ, Brust und Brustorgane, Unterleib und Unterleibsorgane, Glieder, Nerven¬ 
system, psychische Sphäre) wie Tabellen für typische Befundaufnahmen 


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(an Auge, Ohr, Gliedern und bei Unterleibsbrüchen), die sich bei der vielfach 
nahen Verwandtschaft der einschlägigen Spezialgebiete naturgemäss auch 
für medizinische Sachbehandlung zum Zwecke der Straf- und Zivilrechts¬ 
pflege zum Gebrauche eignen können. Auf Grund längerer Versuche mit 
den verschiedenen Schemen und Tabellen kommt Verfasser zu folgenden 
für Untersuchung und Begutachtung wichtigen Vorschlägen: 

1. Der Untersuchungsgang richte sich nach einem wohlgeordneten 
Schern a; 

2. Befundaufnahmen und Messungsergebnisse werden über¬ 
sichtlich in Tabellen eingetragen; 

3. Für Fassung des Gutachtens wie für dessen Ausführung und 
Begründung bleibe freie Hand Vorbehalten. 

Systematische Durchführung der Untersuchungen, logisch geordnete, 
klare und präzise Darstellung aller Ergebnisse der Exploration, übersicht¬ 
liche Gruppierung mehrerer Untersuchungsbefunde und verschiedener Mes¬ 
sungsresultate — das sind die Vorteile, die sich durch die Heranziehung 
der angeführten Hilfsmittel bei der Vorbereitung eines Gutachtens erreichen 
lassen. 

„Dem vielbeschäftigten und im Drängen der Geschäftserledigung 
vielfach zum Hasten genötigten Gutachter können diese so, zumal in ver¬ 
wickelten Fällen, Erleichterung in dieser und jener Richtung bringen, dem 
jüngeren, in der Erledigung von Unfalluntersuchungen noch weniger rou¬ 
tinierten und erfahrenen Kollegen mögen sie zur Information und An¬ 
leitung dienen und darum besonders für seltenere Untersuchungsvornahmen 
nicht weniger erwünscht sein. Aber auch den Genossenschaftorganen 
und Versicherungsbehörden mag die Arbeit für Klärung und Ab¬ 
grenzung der vielfach in innigem Konnex stehenden rechtlichen und medi¬ 
zinischen Fragen bei Tatbestandsermittelung, Beweisführung und Verbe- 
scheidung manch Interessantes, manch wertvollen Fingerzeig und Aufschluss 
bieten. 

So wohnt dem Werke, das allmählich und gewissermaßen von selbst 
sich aus den Anforderungen und Bedürfnissen der Praxis heraus ent¬ 
wickelt hat, vielseitige praktische Bestimmung inne, was allein 
schon ihm für Betätigung der Rechtspflege Wert und Bedeutung verleihen 
und sichern kann. 


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An unsere Leser! 


Die Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen, welche mit 
dem neuen Jahr ihren elften Jahrgang beginnt, ist die älteste fachwissenschaft¬ 
liche Zeitschrift ihrer Art. Sie will auch in Zukunft eine Sammelstelle für die 
eigenartigen und theihveise neuen Erfahrungen sein und werden, welche bei der Be¬ 
handlung und Beurtheilung von Unfallverletzten und Invaliden seitdem etwa 
siebzehnjährigen Bestehen des Unfallgesetzes und der andern Arbeitergesetze 
im Deutschen Reich und der später erfolgten Errichtung in anderen Staaten ge¬ 
wonnen worden sind und noch täglich gewonnen werden. Gerade weil die Un¬ 
fallheilkunde keine besondere medicinische Disciplin ist, wie etwa die Augen¬ 
heilkunde, sondern weil Verletzungsfolgen in allen medicinischen Disciplinen 
beobachtet werden und die Ergebnisse dieser Beobachtungen in fast allen 
Specialzeitschriften sich gelegentlich und zerstreut vorfinden, erschien und 
erscheint auch noch für die Zukunft eine solche Sammelstelle nothwendig 
für den practischen Arzt, dem unmöglich das Studium aller dieser Special¬ 
zeitschriften zugemuthet werden kann und von dem gleichwohl alle Augen¬ 
blicke ein sachverständiges Urtheil verlangt wird, nicht nur über den Zu¬ 
stand der Verletzten und Invaliden sondern auch über die zweckmässigste 
Art ihrer Behandlung. Kommen doch jährlich im Deutschen Reich jetzt rund 
600000 Unfälle vor gegenüber — um einen Vergleich zu ermöglichen — 80000 
forensischen Fällen und die Begutachtung sowie die Behandlung Invalider nimmt 
einen immer grösseren Umfang ein. 

Wie Jedermann es selbstverständlich findet, dass die forensische Medic'n 
in besonderen Fachblättern gepflegt wird, obwohl sie auch keine Specialdiscipl n 
darstellt, sondern in alle medicinischen Fächer hinüberspielt, so wird jeder ein¬ 
sichtsvolle Arzt auch der Unfallheilkunde und dem Invalidenwesen eine 
gewisse Sonderstellung einräumen und die Besprechung derselben in einem 
besonderen Fachblatte gerechtfertigt finden, namentlich wenn dasselbe wie 
unser Blatt durchaus nicht die ohnehin schon grosse Spaltung der Medicin 
in einzelne Specialfächer vermehren, sondern gerade Alles für die Beurthei¬ 
lung und Behandlung Unfallverletzter Wichtige aus diesen heraussuchen und 
sammeln will. 

Die gelegentliche und nebensächliche ärztliche Besprechung von Un¬ 
fall- und Invaliden-Angelegenheiten in Zeitschriften für Medicinalpolizei, gerichtl. 
Medicin und Hygiene, kurz und gut in Zeitschriften, die hauptsächlich den 
Zwecken von Medicinalbeamten entsprechen, trägt der Bedeutung der Un¬ 
fall- und Invaliden-Beurtheilung für den praktischen Arzt nicht genügend Rech¬ 
nung. Und gerade diesem ist nach der neueren socialen Gesetzgebung eine 
besonderes wichtige Rolle zugefallen, da der behandelnde Arzt jetzt stets bei 
Rentenablehnung oder Gewährung einer Theilrente gehört werden muss. 

Auch bezüglich der Invaliden- und Krankenversicherung wird unsere Zeit¬ 
schrift wie bisher das für den Arzt Wissenswerthe im medicinischen sowie im 
socialen Theil bringen. 

Die Thatsache, dass wir in unserem Streben von den ersten Vertretern 
aller in Frage kommenden Specialfächer als Mitarbeiter unterstützt werden und 
unsere Absicht, diesen Mitarbeiterkreis möglichst zu erweitern, lassen uns hoffen, 
dass unsere Zeitschrift immer mehr Freunde in Aerzte-, Berufsgenossenschafts- 


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und Versicherungskreisen finden und auch in Zukunft ihr bescheidenes Theil bei¬ 
tragen wird zur humanen, aber gerechten Ausführung des grössten socialpoli¬ 
tischen Werkes an der Neige des vorigen Jahrhunderts 

unserer modernen Arbeitergesetzgebung. 

Die Absicht, die Bezeichnung unserer Zeitschrift zu verändern, um schon 
durch den Titel unserem Streben Ausdruck zu geben, neben der Unfallheilkunde 
auch das Invalidenwesen und die Krankenversicherung, soweit ärztliche Fragen 
dabei zu erörtern sind, zu berücksichtigen, haben wir infolge Einspruches von 
gewichtiger Seite, der gegen den Namen: „Monatsschrift für Versieherungs-Me- 
dicin oder Versicherungsrechtliche Medicin“ erhoben wurde, aufgegeben. Es 
wurde namentlich gewünscht, dass unserem Blatte der Charakter einer vorwiegend 
wissenschaftlich-ärztlichen Zeitschrift erhalten bleibe, bei der verwaltungsrecht¬ 
liche und Gesetzes-Besprechungen nicht als Hauptzweck erscheinen sollen. 

So möge sie denn unter dem unseren Lesern vertraut gewordenen alten 
Namen weiterhin ihrer Beachtung empfohlen sein und sich neue Freunde erwerben. 

Eine erfreuliche Anerkennung unserer Bestrebungen erblicken wir darin, dass 
nicht nur, mit geringen Ausnahmen, alle besseren deutschen medicinischen Zeit¬ 
schriften (Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz) regelmässig Besprechungen 
unserer Aufsätze bringen, sondern dass auch viele ausländische medicinischen 
Blätter neuerdings den Tauschverkehr bei uns benutzt haben. 

Wir erlauben uns zum Abonnement des neuen Jahrganges einzuladen und 
bitten um gefällige Benutzung nachstehenden Verlangzettels. 


Cottbus und Leipzig 

im Januar 1904. 


Herausgeber und Verleger 
der Monatsschrift für Unfallheilkunde. 


Der Unterzeichnete abonnirt hiermit auf die 

Monatsschrift für Unfallheilkunde 

und Invalidenwesen 

Verlag von F. C. W. Vogel in Leipzig) 
für das laufende Jahr 1904 zum Preise von 12 Mark 

wünscht Zusendung der bisher erschien.Bde.LII.III.IV.V.VI.VII. VIII.IX.X. Preis a i2M.,geb.i3,5oM. 
„ „ „ EinbanddeckenzuBd.I.II.III.IV.V.VI.VII.VIII.IX.X. „|a n—M. 

,, „ ,, von Heft einzeln.,, ä 1,20 M. 

(Nichtgewünschtes gefl. zu durchstreichen.) 


Wohnort: Name: 

Strasse: 

StF* Bitte, diesen Zettel ausgefüllt an die nächste Buchhandlung oder die Verlags¬ 
handlung zu adressiren. 


Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie and der Begutaehlang Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von ProfeS80r Dr. C. XhictTl-CottbllS. 

Nr. I. Leipzig, 15. Januar 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmtlicher Artikel und Referate nur mH unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Aus dem Institute für Meehanotherapie der Dr.-Dr. Bum und Grünbaum in Wien. 

Arthritis gonorrhoica nnd Trauma. 

Von Dr.E. Grünbaum. 

Die moderne Unfall- und Versicherungsgesetzgebung hat auf die Medizin 
nach verschiedenen Richtungen befruchtend und umgestaltend eingewirkt, sie 
stellt die Ärzte tagtäglich vor eine Reihe ganz neuer, eigenartiger Probleme, zu 
deren richtiger Lösung medizinisches Wissen allein nicht ausreichend ist, sondern 
die eine grosse Summe anderer Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzen, die es 
erklärlich erscheinen lassen, dass diese „Versicherungsmedizin“ als besonderer 
Zweig von der Gesamtmedizin abgetrennt wurde und die Kreirung von besonderen 
„Versicherungsärzten“ sich vielfach als notwendig erwies. Die Schwierigkeiten 
der Stellung eines solchen Vertrauensarztes liegen vor allem darin, dass derselbe, 
in die Mitte gestellt zwischen die begehrlichen Anforderungen des Versicherten 
und die ablehnende Haltung der Versicherungsinstitute mit seinem Ausspruche 
in ausschlaggebender Weise über einen ganzen Komplex namentlich materieller 
Fragen zu entscheiden hat. Absolute Gerechtigkeit, persönliche Unabhängigkeit 
nach beiden Seiten, sowie genügende Sachkenntnis müssen für den begutachten¬ 
den Arzt die unerlässlichen Fundamente seiner so bedeutsamen Entscheidungen 
sein. Zu den Fragen, deren korrekte Beantwortung in einem Gutachten zu den 
schwierigsten Aufgaben zählt, gehört die Frage nach dem kausalen Zusammen¬ 
hänge irgend einer Erkrankung zu einem behaupteten Unfälle. Patienten sind 
im allgemeinen geneigt, irgend welche mehr oder minder weit zurückliegende 
äussere Ursachen für ihre Erkrankung zu suchen und zu finden, um so begreif¬ 
licher ist die Tendenz der Unfallversicherten, wenigstens die materiellen Folgen 
einer erlittenen Schädigung auf die Unfallversicherungen zu überwälzen. Aufgabe 
des Arztes ist es in diesen Fällen die schwierige Entscheidung zu treffen, ob 
überhaupt die bestehende Affektion Folgeerscheinung eines vom Patienten in 
einer bestimmten Weise angeblich erlittenen Unfalles sein kann und ob in dem 
speziellen Falle der vom Versicherten behauptete Zusammenhang zwischen Er¬ 
krankung und Unfall besteht. 

Es gibt nun kaum einen pathologischen Prozess, bei dem noch nicht die 
Frage ventiliert wurde, ob im allgemeinen oder in Bezug auf den bestimmten 


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2 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


vorliegenden Fall auf Grund der bestehenden Uhfallgesetze eine traumatische 
Entstehung angenommen werden könne; es gibt aber auch kaum eine Krankheit 
mehr, bei der die traumatische Ätiologie nicht von ärztlicher und gerichtlicher 
Seite bejaht wurde. So kennen wir bereits ausser den verschiedensten Kontinuitäts¬ 
trennungen als Unfällen kat exochen, neben der traumatischen Neurose, der 
traumatischen Tabes, der traumatischen multiplen Sklerose, der traumatischen 
Tuberkulose etc. die traumatisch entstandenen Carcinome und Sarkome, das 
traumatische Magengeschwür, die traumatische Appendicitis, die traumatische 
Pneumonie und Pleuritis, ja selbst schon den traumatischen Scharlach, und jeden 
Tag erscheinen Mitteilungen über neue traumatische Krankheiten. Ohne die 
Schwierigkeiten zu verkennen, die sich dem begutachtenden Arzt gerade hier 
entgegenstellen, und unbeschadet des nur zu billigenden Grundsatzes, dass in 
zweifelhaften Fällen das Gutachten zu Gunsten des sozial schwächeren Teiles 
gefällt werde, will es mir doch scheinen, als ob hier vielfach zu weit gegangen 
und dem Trauma eine Rolle vindiziert würde, die sich vor dem strengen Forum 
der Wissenschaft und der Gesetzgebung nicht verteidigen lässt. Ich muß Led¬ 
derhose ^ voll zustimmen, wenn er in seinem Aufsätze „Die Folgen der Unfall¬ 
verletzungen, ihre Verhütung, Behandlung und Begutachtung“ nachdrücklichst 
betont, dass bei aller Anerkennung der Anregungen und der Bereicherungen 
unserer Erfahrungen und Kenntnisse, welche wir der Versicherungsgesetzgebung 
verdanken, der Tropfen sozialen Öles in der modernen Medizin der exakten 
Wissenschaft nicht gleich gewinnbringend geworden ist, wie der praktischen 
Heilkunde, und dass dasjenige, was von den ärztlichen Sachverständigen in Unfall¬ 
sachen im allgemeinen und im speziellen Falle als wissenschaftliche Unterlage 
für die rechtliche Entscheidung selbst der höchsten Instanzen ausgesprochen wird, 
nur zum Teil als den durch Beobachtung und Experimente festgestellten Tat¬ 
sachen der wissenschaftlichen Medizin ebenbürtig angesehen werden kann. „Der 
Begriff Unfall im Sinne der sozialen Gesetzgebung deckt sich eben nicht mehr 
mit der wissenschaftlichen Bedeutung des Wortes Trauma.“ 

Gegen diese zu weit gehende Ausdehnung des Begriffes der traumatischen 
Ätiologie macht sich bereits auch von anderer Seite eine energische Reaktion 
geltend, der ich mich nach meinen eigenen Erfahrungen nur anschliessen kann. 
Dirska 1 2 ), Ritter 3 ), Grossmann 4 ), Erdheim 5 ) u. A. m. erheben dagegen Ein¬ 
sprache, dass den Unfallversicherungen gesetzlich nicht begründete, ungerecht¬ 
fertigte Opfer auferlegt werden in einer Art falsch angebrachter Humanität, in 
der mißverständlichen Auffassung der Unfall Versicherungsanstalten als Versorgungs¬ 
anstalten für im Berufe oder durch Krankheit invalid gewordener Personen, in¬ 
dem die Unfallfrage auch in Fällen bejaht wird, wo nur ein zeitliches und kein 
kausales Zusammentreffen zwischen Erkrankung und Unfall besteht. Das deutsche 
wie das österreichische Unfallversicherungsgesetz gibt keine nähere Begriffsbe¬ 
stimmung des Wortes „Unfall“, begrenzt aber die Haftpflicht auf die „Folgen der 
beim Betriebe sich ereignenden Unfälle“. Nur in dem vom deutschen Reichs¬ 
versicherungsamte herausgegebenen Handbuche der Unfallversicherung wird der 
Begriff des Unfalles und Betriebsunfalles eingehender erläutert: „Voraussetzung 
eines stattgehabten Unfalles ist es, dass der Betroffene, sei es durch äussere Ver¬ 
letzung, sei es durch organische Erkrankung, eine Schädigung seiner körperlichen 
oder geistigen Gesundheit — Körperverletzung oder Tod — erleidet, und sodann 

1) Die Deutsche Klinik. Bd. IIL 5. Vorlesung. 

2} Deutsche med. Wochenschrift 1001. No. 41 u. 42. 

.4) Deutsche med. Wochenschrift 1902. No. ij. 

4) Wiener med. Presse 1002. No. 7 u. 0. 

r>) Wiener med. Presse 1002. No. 43. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 3 


dass diese Schädigung auf ein plötzliches, d. h. zeitlich bestimmtes, in einen 
verhältnismäßig kurzen Zeitraum eingeschlossenes Ereignis zurückzuführen ist, 
welches in seinen — möglicherweise erst allmählich hervortretenden — Folgen 
den Tod oder die Körperverletzung verursacht.“ Das Gesetz beschränkt die Haft¬ 
pflicht nur auf plötzliche, mit dem Betriebe zeitlich, örtlich und ursächlich im 
Zusammenhang stehende Ereignisse oder aussergewöhnliche Arbeitsleistungen 
(T hi ein 1 )), und eine Unfallsfolge darf nur dann als erwiesen angenommen werden, 
wenn mit Sicherheit oder mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit 
ein kausaler Zusammenhang zwischen Krankheit und Unfall erwiesen wurde, 
nicht nur ein zufälliges zeitliches Zusammentreffen. 

Unter den Gelenkerkrankungen gibt es eine Reihe von Affektionen, bei denen 
nach den allgemein üblichen Anschauungen Unfälle als Ursachen auszuschliessen 
sind. Thiem führt in seinem ausgezeichneten Handbuche der Unfallerkrankungen 
an dieser Stelle an die sekundär nach Knocheneiterungen auftretenden Gelenk¬ 
entzündungen und Eiterungen, die metastatischen pyämischen Gelenkeiterungen, 
den Hydrops intermittens, die syphilitischen Gelenkaffektionen, den akuten und 
chronischen Gelenkrheumatismus und die Arthitis gonorrhoica. Gerade in der 
letzten Zeit scheint sich bezüglich einzelner der aufgezählten Erkrankungsformen 
ein Wandel in den Anschauungen vorzubereiten, so namentlich gegenüber der 
traumatischen Ätiologie des akuten Gelenkrheumatismus. Und so möchte auch 
ich an der Hand einer Krankengeschichte diese Frage für die Arthritis gonor¬ 
rhoica ventilieren. 

Die Krankengeschichte des Falles ist kurz folgende: 

Der 27jährige Hilfsarbeiter G. K. kam am 23. VIII. in die Ordination mit der 
Angabe, dass er sich am 19. VIII. während seiner Arbeit mit dem Hammer einen hef¬ 
tigen Schlag auf seine Hand versetzt habe. Das Handgelenk sei danach etwas aufge¬ 
schwollen. Trotz der nicht unbedeutenden Schmerzen habe er seine Arbeit weiter fort¬ 
gesetzt. Am nächsten Tage nahm die Schwellung und Schmerzhaftigkeit zu, so dass er 
nur mühsam und höchst unvollkommen seine Arbeit verrichten konnte. Am dritten Tage 
traten im Handgelenk sehr heftige Schmerzen auf, die einen wesentlich anderen Charakter 
gehabt haben sollen, wie an den beiden vorhergehenden Tagen. Dabei bestand abwechselnd 
Hitze- und Kältegefühl, etwas Mattigkeit und Abgeschlagenheit. Er legte sich zu Bett 
und der herbeigerufene Arzt verordnete ihm feuchtwarme Umschläge um das Handgelenk. 
Am nächsten Tage waren die fieberhaften Allgemeinerscheinungen geschwunden, da aber 
die Schmerzhaftigkeit der rechten Hand unverändert weiter bestand, so suchte er die 
Ordination auf. Bei der Untersuchung am 23. VIII. zeigten sich an der rechten Hand 
bläuliche und gelbliche Verfärbungen im Bereiche des Handrückens, das rechte Handgelenk 
in allen seinen Teilen gleichmäßig geschwollen, geringe Fluktuation im Gelenk nachweis¬ 
bar. Das Knochengerüst vollständig intakt, auch im Röntgenbilde. Die aktive und passive 
Beweglichkeit im Handgelenk fast aufgehoben. Patient leistet auch geringen Bewegungs- 
versuchen heftigen Widerstand und klagt über sehr heftige Schmerzen. Die Temperatur 
in der Achselhöhle nicht erhöht. Der eigentümliche Verlauf dieser „Kontusion“ des Hand¬ 
gelenkes veranlasste mich eine Probepunktion desselben vorzunehmen. Dieselbe ergibt 
eine blutig-seröse Flüssigkeit, in der sich mikroskopisch spärliche Gonokokken nachweisen 
lassen. Erst auf eine diesbezügliche Anfrage macht Patient jetzt die Angabe, dass er 
seit 14 Tagen beim Urinieren ein heftiges Brennen verspüre und seither auch einen Aus¬ 
fluss ans der Harnröhre habe, gegen welchen ihm sein Rayonarzt Ausspülungen mit 
einer rötlichen Flüssigkeit verordnet habe. Patient versichert auf das bestimmteste, vor¬ 
her niemals an einer ähnlichen Affektion gelitten zu haben. Patient bekam zunächst 
einen Fixationsverband und wurde dann mit heissen Bädern, Massage und passiven Be¬ 
wegungen behandelt. Doch gelang es nicht, die Funktion vollständig wiederherzustellen 
und Patient wurde schliesslich mit verminderter Erwerbsfähigkeit aus der Behandlung 
entlassen. 


1) Handbuch der Unfallerkrankungen. 1898. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Da Patient einem unfallversicherungspflichtigen Betriebe angehörte, so kam 
die Frage zur Entscheidung, ob es sich in diesem Falle um eine Arthritis gonor¬ 
rhoica im Verlaufe einer vorher akquirierten Gonorrhoe handle, oder ob nicht viel¬ 
leicht das Auftreten der Gelenkaffektion in einem ursächlichen Zusammenhänge 
zu dem erlittenen Trauma stehe, ob es sich also hier nicht um einen Fall von 
wirklicher Arthritis gonorrhoica traumatica handle. Ich habe mich in meinem 
Gutachten trotz meines oben auseinandergesetzten prinzipiellen Standpunktes 
und trotz des ablehnenden Standpunktes, auf welchem die meisten gebräuchlichen 
Handbücher der Unfallheilkunde (Thiem, Kaufmann, Golebiewsky) stehen, 
doch für die letztere Annahme entschieden. Mein Gutachten gründete sich auf 
folgende Erwägungen: Dass es sich in diesem Falle um eine Arthritis gonorrhoica 
des rechten Handgelenkes gehandelt habe, das darf wohl als erwiesen angenommen 
werden. Wenn auch der kulturelle Nachweis nicht erbracht wurde, so sichert 
doch der mikroskopische Nachweis von Gonokokken in der Punktionsflüssigkeit, 
zusammengehalten mit dem klinischen Bilde und dem Verlaufe der Affektion, diese 
Diagnose. Es handelte sich um eine monoartikulare Gelenkaffektion eines mit 
einem akuten Tripper behafteten Individuums, welches mit Fieber und geringen 
Allgemeinsymptomen erkrankt war. Während das Allgemeinbefinden schon nach 
24 Stunden annähernd normal wurde, bleiben die lokalen Erscheinungen der 
Gelenkentzündung noch durch längere Zeit unverändert bestehen und stets nur 
auf das eine Gelenk beschränkt, ohne auch andere Gelenke zu befallen. Viel 
schwieriger ist die Entscheidung, ob das erlittene Trauma wirklich das auslösende 
okkasionelle Moment für die Gelenkerkrankung abgegeben hat. Mit absoluter 
Sicherheit wird sich diese Frage niemals entscheiden lassen, man muss sich hier¬ 
bei mit einer grossen Wahrscheinlichkeit begnügen, die nach den maßgebenden 
Kommentaren des Unfallgesetzes auch vollständig ausreichend ist Die Frage 
des ursächlichen Zusammenhanges zwischen Krankheit und Trauma wird meiner 
Meinung unbedingt zu bejahen sein, wenn in dem Krankheitsbilde oder Krank¬ 
heitsverlaufe eine Reihe von dem gewöhnlichen Typus abweichender Momente 
aufzufinden sind, die sich durch die Einwirkung des Traumas in befriedigender 
Weise und entsprechend unseren wissenschaftlichen Erfahrungen erklären lassen. 
Als solche Beweismomente betrachte ich in meinem Falle vor allem das überaus 
frühzeitige Auftreten der Gelenkmetastase bei einer Gonorrhoe, die sonst keine 
Erscheinungen einer besonders hohen Virulenz der Gonokokken darbot (keine 
sehr intensiven lokalen Erscheinungen, kein Fortschreiten des Prozesses, keine 
sonstigen Komplikationen). Nach den Angaben der meisten Autoren treten die 
Gelenkmetastasen bei der Gonorrhoe in der Regel nicht vor der 3. Woche auf. 
Das Erscheinen derselben vor dieser Zeit gehört immerhin zu den Seltenheiten, 
was am besten der Umstand beweist, dass solche Fälle stets in der Literatur 
verzeichnet und speziell hervorgehoben werden. Das frühzeitige Auftreten der 
gonorrhoischen Arthritis spricht immer dafür, dass in dem speziellen Falle Be¬ 
dingungen vorhanden gewesen sein müssen, welche das Zustandekommen von 
Gonokokkenmetastasen begünstigten, so z. B. sehr oberflächliche subepithelial 
liegende weite Kapillaren, welche der Einwanderung der Infektionserreger in die 
Blutbahn Vorschub leisten (Finger 1 )), oder das rasche Übergreifen der Gonorrhoe 
auf den prostatischen Teil der Harnröhre (Struppi -)) oder, wie ich in dem von 
mir beobachteten Falle annehmen möchte, das eiugewirkte Trauma. 

Dass Traumen nicht nur, wenn sie mit einer Läsion der Hautdecken oder 
der Schleimhäute einhergehen, die eine direkte Eingangspforte für die Krankheits¬ 
erreger abgeben können, sondern auch ohne solche Kontinuitätstrenuungen ein 

1) Die Blenorrhoe der Sexualorgane. 1901. 

2i Wiener med. Presse 1 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


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wesentlich förderndes Moment bei der Entstehung infektiöser Prozesse in jedem 
Teile des lebenden Organismus abgeben können, dafür liegen nicht nur zweifel¬ 
lose klinische Beobachtungen (Osteomyelitis, Tuberkulose u. a.), sondern auch 
exakte experimentelle Untersuchungen an Tieren in grosser Anzahl vor. Ich möchte 
hier nicht auf die gesamte diesbezügliche Literatur näher eingehen, sondern nur 
kurz auf die in letzter Zeit erschienene interessante Arbeit von Ehrnrooth 1 ): 
„Trauma als beförderndes Moment bei der durch einige Bakterien (resp. ihre 
Toxine) hervorgerufenen Veränderungen im Gehirn“ hinweisen, welcher nach aus¬ 
führlicher kritischer Besprechung der Literatur und auf Grund einer grossen 
Anzahl (213) eigener an Kaninchen ausgeführter Experimente seine Anschauung 
dahin zusammenfasst, dass ein gegen den Kopf verübtes Trauma (Schlag, Stoss) 
bei intravenöser Injektion einer Bakterienkultur (Streptokokkus, Staphylokokkus, 
Pneumokokkus, Bacillus typhi) prädisponierend für bakterielle'Infektion des Gehirns 
oder der Hirnhäute wirkt. Die infektiöse Erkrankung ist in bedeutendem Grade 
von der Stärke des Traumas abhängig, so dass dieselbe bei kräftigeren Schlägen 
häufiger anfti'itt Die relative Frequenz des Vorkommens der infektiösen Krank¬ 
heit scheint un* so höher zu sein, je kürzer die Zeitintervalle zwischen dem 
Momente des Traumas und der Infektion waren. Die durch das Trauma hervor¬ 
gerufenen zirkulatorischen Anomalien (Hyperämie, Stauung, Blutungen) sind die 
hauptsächlichsten Faktoren, welche als infektionsbeförderndes Moment wirken. 
Die Bedeutung dieser positiven Versuchsreihen ist um so höher anzuschlagen, als 
die Hirnsubstanz für die genannten Bakterien ein wenig empfängliches, nicht sehr 
günstiges Gewebe darstellt. 

Es ist ein sehr naheliegender Einwand, dass diese experimentellen Ergebnisse, 
deren Beweiskraft nicht geleugnet werden kann, nur für die oben erwähnten 
Bakterien, nicht auch für Gonokokken Geltung haben. Diesem Einwande kann 
man die Überlegung entgegenhalten, dass, wenn einmal das Trauma auch ohne 
Kontinuitätstrennung als beförderndes Moment für die Ansiedlung von in den Blut¬ 
oder Lymphbahnen zirkulierenden Krankheitserregern anerkannt werden muss, 
es nicht zu verstehen wäre, warum diese Tatsachen nicht auch für die Gonokokken 
Geltung haben sollten, zumal wenn diese Prozesse sich in einem Gewebe abspielen, 
das für die Ansiedlung von Gonokokken den günstigsten Nährboden abgibt Ich 
glaube keinen Fehlschluss zu begehen in der Annahme, dass die Gonokokken 
ebenso, wie es für andere Infektionserreger experimentell festgestellt wurde, in 
einem Gewebe, dessen Vitalität herabgesetzt ist, z. B. in einem Kontusionsherde, 
wo ein günstiger Nährboden für ihre Entwicklung vorhanden ist, sich ansiedeln, 
vermehren und dort ihre verheerenden pathogenen Wirkungen entfalten, während 
sie in einem intakten Gewebe keine Möglichkeit zur Ansiedlung finden. In diesem 
Falle besteht natürlich ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen dem Trauma 
und dem spezifischen Krankheitsherde. Der Ort, wo das Trauma eingewirkt hat, 
stellt einen Locus minoris resistentiae dar, der den im Blute kreisenden Gonokokken 
eine Ansiedlung ermöglicht. 

Dass das Trauma an und für sich, ohne die Anwesenheit von im Blute 
zirkulierenden Gonokokken, eine Arthritis gonorrhoica hervorzurufen ausser stände 
ist, das bedarf natürlich keiner besonderen Auseinandersetzung. Für die Zu¬ 
sprechung der Unfallsentschädigung ist es auch ganz irrelevant. Denn nach der 
derzeitigen usuellen Indikatur ist es nicht erforderlich, dass der erlittene Unfall 
die alleinige Ursache einer Erkrankung sei, es genügt vielmehr, wenn er wesent¬ 
lich mitwirkende Ursache war. Die Frage der Arthritis gonorrhoica traumatica 
steht in dieser Hinsicht genau so, wie die der traumatischen (lokalen) Tuberku- 

1) Acta societati8 scieutdarum Fennicae. Bel. XXX. No. 2. 


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(j Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


lose bei einem Individuum, das bereits früher an Lungentuberkulose erkrankt war. 
Und wie für die traumatische Tuberkulose muss es auch für die gonorrhoischen 
Synovialmetastasen gelten, dass sie dann als Folge eines Betriebsunfalles angesehen 
werden müssen, wenn mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie 
ohne den vorausgegangenen Unfall nicht eingetreten wären, wobei es gleichgültig 
ist, ob die im gegebenen Falle eingetretenen Unfallsfolgen auch auf eine be¬ 
sondere Körperbeschaffenheit des vom Unfall Betroffenen oder auf sonstige zu¬ 
fällige Zwischenursachen zurückzuführen sind. In ähnlicher Weise spricht sich 
Thiem 1 ) bezüglich der Frage des Zusammenhanges zwischen Trauma und Osteo¬ 
myelitis aus, welche auch ohne nachweisbare Ursache auftritt, in einzelnen Fällen 
aber doch durch örtliche traumatische Schädigungen provoziert und daher als 
Unfallfolge angesehen werden muss. 

Ein anderes Beweismoment, welchem freilich nicht jene Beweiskraft zu¬ 
kommt, wie dem so frühzeitigen Erscheinen der ersten Gonokokkenmetastase, 
scheint mir in der Lokalisation derselben im Handgelenke gelegen zu sein. Er¬ 
fahrungsgemäss gehören gonorrhoischeErkrankungen des Handgelenkes beim Manne 
zu den selteneren Lokalisationen: in Fingers 2 ) Statistik 43mp,l unter 376 Er¬ 
krankungen. Weiter blieb die Affektion stets, ohne auf andere Gelenke fortzu¬ 
schreiten, nur auf das eine von dem Unfall betroffene Gelenk beschränkt. Es ist 
damit den von Thiem 3 ). Kühne*), Bernstein 5 ) aufgestellten Forderungen für 
die Annahme der traumatischen Ätiologie genügt, dass das vom Unfall betroffene 
Gelenk zunächst von der Erkrankung befallen wird. Auch den anderen Forderungen 
Kühnes, dass das verletzte Gelenk zwischen der Zeit des erlittenen Traumas 
bis zu dem Auftreten der Erkrankung nicht schon wieder vollständig gesund 
gewesen sei, und dass kein allzu grosser Zeitraum zwischen Unfall und Krankheit 
liege, wogegen meiner Meinung nach besonders häufig gesündigt wird, war in 
meinem Falle vollständig entsprochen. In Erwägung aller dieser besonderen Um¬ 
stände habe ich geglaubt, die Frage, ob in dem Falle meines Patienten eine durch 
einen Unfall provozierte Arthritis gonorrhoica vorliege, bejahen zu müssen, und 
das Schiedsgericht hat sich meinen Ausführungen vollständig angeschlossen. 

Bei genauer Durchsicht der Literatur der gonorrhoischen Synovialmetastasen 
habe ich schliesslich auch eine Reihe von Krankengeschichten auffinden können, 
welche für die Annahme des von mir behaupteten Zusammenhanges zwischen 
Arthritis gonorrhoica und Trauma als Unterstützung herangezogen werden köuuen. 

So berichtet Gustav Singer 6 ) von einer 16jährigen Patientin, die, nach¬ 
dem sie im Juli eine Gonorrhoe akquiriert hatte, derentwegen sie durch 2 Monate 
in Spitalbehandlung gestanden war, ohne dass sich Gelenkmetastasen zeigten, sich 
im Oktober mit einer gonorrhoischen Arthritis des rechten Sprunggelenks wieder 
ins Spital aufnehmen liess. Dieselbe machte die Angabe, dass sie 6 Tage vor 
dem Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen im rechten Fusse auf der 
Treppe ihres Hauses gestürzt und auf den rechten Fuss gefallen sei. Die 
Untersuchung ergab bei relativ gutem Allgemeinbefinden eine mäßige Rötung und 
deutliche Schwellung der Haut über dem rechten Fussrücken, die Gegend des 
Sprunggelenkes deutlich verbreitert, die Berührung sehr schmerzhaft, starke Be¬ 
wegungseinschränkung, Knöchelanschlag. Iin Urethralsekrete Gonokokken nach¬ 
weisbar. Im Verlaufe der Beobachtung traten ab und zu geringe abendliche 
Temperatursteigerungen auf. Die Punktion des Sprunggelenkes ergibt eine dick- 

1) 1. c. 2) 1. c. 

3) Deutsche Medizinalzeitung 1902. No. (35. 

4) Ärztliche Sachverständigen-Zeitung 1902. No. 9 u. Monatsschrift f. Unfallheilkunde und 
Invalidenwesen 1903. No. 6. 

5) Zeitschrift f. Klinische Medizin. Bd. 42. No. 5 u. G. 

6) Wiener mediz. Presse 1896, Nr. 31. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1 . 7 


lieh seröse, etwas mit Blut vermischte Flüssigkeit. Die Gelenkserkrankung blieb 
längere Zeit trotz verschiedener Behandlung ziemlich unverändert und Patientin 
wurde nach einigen Wochen gebessert entlassen. Hinzufügen möchte ich noch, 
dass dieselbe weder versichert noch versicherungspflichtig war. Nasse 1 ) macht 
für die Lokalisierung der gonorrhoischen Gelenkmetastasen besonders trauma¬ 
tische Schädlichkeiten verantwortlich. Er will mehrfach solche Gelenkser¬ 
krankungen direkt im Anschlüsse an Trauma oder starke Überanstrengungen 
beobachtet haben. So erkrankte einer seiner Patienten mit einer 3 Wochen alten 
Infektion in der Harnröhre auf einer anstrengenden Radtour, ein anderer, ein 
junger Offizier, an einem chronischen Tripper leidend, bekam direkt im Anschlüsse 
an eine forcierte Marschübung eine schwere Arthritis im Kniegelenke. Noch be¬ 
weisender für die traumatische Ätiologie ist der Fall eines Studenten, der nach 
einer Distorsion des Knies eine typische Gonkokkenarthritis bekam. Nasse 
spricht sogar die Vermutung aus, dass das überwiegende Befallensein der Knie¬ 
gelenke gegenüber allen anderen Gelenken (fast 40 Proz. aller Erkrankungen) 
vielleicht darauf zurückzuführen sei, dass diese Gelenke besonders häufig Überan¬ 
strengungen und Traumen ausgesetzt sind. Markheim 2 ) beschuldigt unter den 
52 von ihm beobachteten Fällen zweimal Traumen in der Ätiologie der gonor¬ 
rhoischen Arthritis eine Rolle zu spielen. In dem eineu Falle erkrankte der be¬ 
treffende Patient an einer Metastase im Sprunggelenk, nachdem er sich 6 Tage 
vorher eine Verstauchung desselben Gelenkes zugezogen, hatte. Die Harnröhren¬ 
infektion datierte 5 Wochen zurück. Im zweiten Falle lokalisierte sich die gonor¬ 
rhoische Gelenkentzündung bei dem Patienten, der einige Monate vorher eine 
Fraktur des Unterschenkels erlitten hatte, im Knie und Hüftgelenk desselben 
Beines. Der Zeitpunkt der Harnröhreninfektion war nicht zu eruieren, die Dia¬ 
gnose des Harnrölirentrippers stützte sich nur auf die im Harn reichlich vor¬ 
handenen Tripperfäden. Der hier von Markheim angenommene Zusammenhang 
erscheint mir aber nicht genügend beweiskräftig fundiert. Auch Nobl 3 ) schreibt 
traumatischen Einflüssen weniger für das Zustandekommen der allgemeinen In¬ 
fektion, als für die Lokalisation der Metastasen eine Bedeutung zu. Dass die 
Urologen nach der, Richtung der traumatischen Ätiologie der Arthritis gonorrhoia 
über so verhältnismässig geringes Material verfügen, das mag sich vielleicht aus 
der Einseitigkeit ihres Krankenmaterials erklären. Dass Traumen und Über¬ 
anstrengungen Rezidive gonorrhoischer Gelenkentzündungen hervorrzurufen 
imstande sind, darüber stimmen alle Erfahrungen überein. 

Nach allen diesen Erfahrungen und Beobachtungen möchte ich meine 
Meinung über die traumatische Ätiologie der Arthritis gonorrhoica dahin zu¬ 
sammenfassen, dass dieselbe nicht a priori von der Hand zu weisen ist. Be¬ 
dingung für eine solche Annahme ist, dass der spezielle Fall eine Reihe von 
besonderen Merkmalen aufweist, die nur in der Einwirkung des erlittenen Unfalles 
ihre befriedigende Erklärung finden, so die besondere Lokalisation, das frühzeitige 
Auftreten der Gelenkerkrankung, das primäre Auftreten an dem vom Unfälle 
betroffenen Gelenke, ein geringes Zeitintervall zwischen Trauma und Erkrankung, 
während welchen das betroffene Gelenk nicht mehr zur Norm zurückgekehrt war, 
sowie das Beschränktbleiben des gonorrhoischen Krankheitsprozesses auf die vom 
Unfall betroffenen Gelenke. Wenn alle oder die meisten dieser Bedingungen er¬ 
füllt sind, dann wird die Frage des Zusammenhanges zwischen einer gonorrhoischen 
Gelenkserkrankung und dem erlittenen Trauma mit einer an Sicherheit grenzen¬ 
den Wahrscheinlichkeit im bejahenden Sinne beantwortet werden können. 

11 Volkmanns Sammlung klin. Vorträge. Nr. 181. 

2) Deutsches Archiv für. klin. Medizin. Bd. 72. 

;!) Wiener Klinik 1903. _ 


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s 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Über das Rezidivieren einer chron. Perl- und Parametritis 
im Anschluss an einen Unfall. 

Von Dr. Oswald Fei8 in Frankfurt a. M. 

Publikationen über den Zusammenhang von gynäkologischen Leiden und 
stattgehabtem Unfall sind bis jetzt, abgesehen von dem durch Trauma entstan¬ 
denen Genitalprolaps, verhältnismäßig selten. Viele Fragen harren auf diesem 
Gebiet noch der Lösung, wie z. ß. die Beziehung der Retroflexio uteri zu einer 
vorausgegangenen mechanischen Schädigung. Um so mehr sind die neuesten Ver¬ 
öffentlichungen dieser Art aus der Tübinger Frauenklinik zu begrüßen. Die 
Publikation Döderleins: „Tubargravidität und Unfallrente“(Münch.med. Wochen- 
schr. 1903, No. 47) gibt uns einen Beweis, wie bei tieferem Eingehen auf den zu 
begutachtenden Fall unter Zugrundelegen der neuen wissenschaftlichen Ergebnisse 
und praktischen Erfahrungen auf dem dem Gynäkologen noch verhältnismäßig 
neuen Gebiete unsere diesbezüglichen Kenntnisse erweitert werden. 

Der Fall, über den ich zu berichten habe, lag folgendermaßen: Zu Beginn Xov. v. J. 
wurde ich von der Versicherungsgesellschaft X gebeten, die bei ihr gegen Unfall privat¬ 
versicherte Frau B gynäkologisch zu untersuchen, da der Gesellschaft der Zusammenhang 
zwischen dem vorhandenen Leiden mit dem vor einigen Tagen stattgehabten Unfall, auch 
nach dem von dem Arzt der Frau B. ausgestellten Zeugnis, nicht klar zu Tage zu 
liegen schien. 

Am 7. Nov. 1903 empfing ich auf Ersuchen folgendes Schreiben des Herrn Kollegen 
Körte, der bis dahin die Dame behandelt hatte: „Frau B. fiel am 11. Oktbr. 1903 die 
Treppe herunter, schlug auf das Becken links auf; die im Leib und Kreuz anfangs heftigen 
Schmerzen ließen in den Tagen darauf nach: die Frau hatte dem Fall kein Gewicht bei¬ 
gelegt und im Haushalt, soweit möglich, weiter gearbeitet. Am 18. Oktober traten die 
Menses ein: die Schmerzen erneuerten sich, wurden so heftig, daß Frau B. sich ins Bett 
legen mußte. Am 20. Oktober ließ sie mich holen. Ich konstatierte Fieber bis 39°, 
aufgetriebenen Leib, Druckschmerz in beiden Leisten, innerlich stieß der Finger auf eine 
hypertrophische Portio; dieselbe nach oben gerichtet: im rechten Parametrium und Douglas 
weiche, äußerst schmerzhafte Exsudatmassen, eingebettet darin das Corpus uteri, fixiert. 
Bei entsprechendem Verhalten schwanden die Schmerzen, das Exsudat ging langsam zu¬ 
rück. Heute (7. Nov. 1903) wurde ich wieder zu der Frau gerufen, da auch Schmerzen 
links aufgetreten und Erscheinungen einer Blasenreizung hinzugetreten waren. Die Unter¬ 
suchung ergab im rechten Parametrium wenig schmerzhafte Exsudatreste, Stränge etc.: 
hoch im Douglas schmerzhafte Massen; in der Gegend der linken Tube sehr empfindliche 
Ausschwitzungen, leichtes Fieber. — Ich fasse die Sache folgendermaßen auf: alte Re¬ 
troflexio fixata uteri auf Grund früher abgelaufener parametritischer Erscheinungen, wie 
die Anamnese ergibt, seit 8 Jahren. Der Fall aufs Becken hatte Bluterguß oder ent¬ 
zündliche Reizung in den Parametrien zur Folge, die Menses steigerten den Prozeß zur 
Entzündung.“ 

Dieses Schreiben des Herrn Kollegen K. enthält in vorzüglicher Weise alles das, 
was für die Beurteilung des Falles von Bedeutung war und mir blieb im großen ganzen 
nur die Bestätigung dessen, was Herr Dr. K. bereits ausgesprochen. 

Am 9. November habe ich die Patientin, die noch bettlägerig war, untersucht und 
konnte folgende Anamnese und Befund erheben: Die Patientin glitt am 11. Oktober 1903 
auf der Treppe ihres Hauses aus nnd fiel 5—6 Stufen herunter, wobei sie auf linken 
Oberschenkel und Hüfte aufschlug. 

Objektiver Befund: An der Haut des linken Oberschenkels und am Becken Spuren 
einer stattgehabten Kontusion nicht mehr nachzuweisen. Beim Bewegen des Beines manch¬ 
mal Schmerz in der linken Hüfte, Betastung des Leibes nicht schmerzhaft, kein Fieber. 
Innere Untersuchung: Scheide weit, Portio steht nach vorn, Fundus uteri im Douglas 
liegend, fixiert, der ganze Uterus hart und vergrössert. In beiden breiten Mutterbändern 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1 . 9 

empfindliche und verdickte Stellen (alte Reste einer stattgehabten Entzündung), insbe¬ 
sondere im linken breiten Mutterband eine wallnussgrosse, sehr empfindliche infiltrierte 
Partie. Ovarien sind nicht gesondert zu tasten: die Betastung des Corpus uteri ist be¬ 
sonders schmerzhaft, desselbe ist in starre, harte, schwartige Massen eingebettet. Mäßiger 
Fluor. • 

Das Ergebnis meiner Untersuchung fasste ich in folgenden Sätzen zusammen: „Wie 
oben ausgeführt, stand Pat. vor 8 Jahren wegen eines Unterleibsleidens in ärztlicher Be¬ 
handlung. Der Arzt konstatierte damals, nach Angabe der Patientin, eine Rückwärts¬ 
knickung der Gebärmutter und hat die Pat. wochenlang innerlich massiert, bis die Pat. die 
Behandlung aufgab. Da Frau B. nach ihrer Aussage auch damals Schmerzen im Unter¬ 
leib und Fieber hatte, so ist wohl anzunehmen, dass es sich zu jener Zeit um einen ähn¬ 
lichen Prozess wie den jetzt vorliegenden handelte (Parametritis et Perimetritis chronica. 
Betroflexio uteri fixata, Metritis). Dieser Prozess ist nie ganz ausgeheilt, ist nun durch 
den Sturz auf der Treppe aufs neue akut geworden, resp. er hat Erscheinungen hervor¬ 
gerufen, die ohne Kenntnis der Vorgeschichte und ohne den objektiven Befund als akute 
imponieren könnten, nach meiner Auffassung aber nur das Wiederauffiackern eines alten 
Prozesses darstellen. Das Eintreten der Menstruation am 18. Oktober hat dazu noch der 
Ausbreitung des entzündlichen Prozesses Vorschub geleistet. 

Greifen wir zunächst die Anamnese heraus, so erfahren wir von der Pat. 
selbst, dass sie schon vor 8 Jahren unterleibsleidend gewesen ist, und erfahren 
auch die Art der damaligen Behandlung (gynäkologische Massage). Der damalige 
Arzt der Dame teilte mir auf mein Ersuchen mit, dass er über die Pat. nur die 
Angabe in seinen» Journal finde: „Retroflexio uteri fixata“. Über die Therapie sei 
nichts Näheres verzeichnet. Wir können somit als sicher annehmen, dass es sich 
schon damals um die Folgeerscheinung einer Perimetritis chron. mit Adhäsions¬ 
bildung gehandelt hat. Dass die Verlötung eine sehr feste gewesen sein muss, 
beweist der Umstapd, dass eine mehrwöchentliche Massagebehandlung von kom¬ 
petenter Seite für nötig erachtet wurde. Zur Zeit dieser Behandlung hat Pat. 
sicher kein Fieber gehabt, sonst hätte der in der Behandlung gynäkologischer 
Leiden sehr erfahrene Kollege eine derartige Therapie nicht vorgenommen. Wahr¬ 
scheinlich kann sich die Dame des Zeitpunkts des Fiebers nicht mehr erinnern. 
Ungezwungen erklärt sich der Krankheitsverlauf folgendermaßen: Die Pat. hatte 
unter Fieber eine Perimetritis durchgemacht. Das Resultat dieser Erkrankuug 
stellt die Adhäsionsbildung dar. Wegen der daraus resultierenden Beschwerden 
sucht die Pat. ihren Arzt auf, der sie mit Massage behandelt. Der Prozess ist 
damals nicht ausgeheilt, denn die Patientin gibt selbst an, dass sie die Kur auf¬ 
gegeben “ habe. 

Wodurch der fieberhafte Prozess im Becken vor 8 Jahren entstanden ist, 
dafür gibt die Anamnese keine Unterlage. Pat. hat nur einmal vor 13 Jahren 
geboren und ist seit längeren Jahren Witwe. Unter den obwaltenden Verhält¬ 
nissen musste ich auf weitere Fragen, die vielleicht die Ätiologie erklärt hätten, 
verzichten. 

Wir müssen nun annehmen, dass, obgleich der Prozess nicht ausgeheilt war, 
die Pat. 8 Jahre hindurch beschwerdefrei geblieben ist, bis durch den Unfall die 
Krankheit wieder exazerbierte, resp. aufs neue wieder in die Erscheinung trat. 
Zunächst erhebt sich die Frage: Ist es möglich, dass eine chron. Peri- und Para¬ 
metritis (trotz des fehlenden Vermerks im Journal des Kollegen 0. nehme ich 
auf Grund meines Befundes auch letzteres an) so lange Zeit hindurch latent 
bleibt, um dann anlässlich eines Sturzes wieder akut zu werden? Diese Frage 
glaube ich entschieden bejahen zu dürfen. Wenn es auch das Häufigere ist, dass 
Frauen mit derartigen Leiden, mit Adhäsions- und Schwartenbildung am inneren 
Genitale starke Beschwerden haben (Zerrungsbeschwerden der adhärenten Organe: 
des Uterus, des Darms, der Ovarien, der Blase), so lehrt doch die alltägliche Er- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1 . 


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fahrung des Gynäkologen, dass eine ganze Anzahl chronischer Perimetritiden auf¬ 
fallend geringe Symptome machen, und ich habe mich schon häufig darüber ge¬ 
wundert, wie oft objektiver Befund und subjektive Beschwerden nicht im Ein¬ 
klang stehen. Man stösst recht oft auf ausgedehnte Schwartenbildung im Becken, 
ohne dass die Frauen sonderlich darüber zu klagen haben, während andererseits 
oft leichte Verwachsungen der Tuboovarialgegend die heftigsten Beschwerden 
machen. In unserem Falle müssen wir also annehmen, dass es sich um einen 
8 Jahre hindurch latenten Prozess gehandelt hat. 

Nun erhebt sich die zweite Frage: Ist der geschilderte Unfall geeignet, aufs 
neue diesen Prozess aufflackern zu lassen? Den Einwand, dass es vielleicht auch 
ohne das Trauma zu einem akuten Schub könnte gekommen sein, dürfen wir auf 
Grund des bisher Angeführten als höchst unwahrscheinlich bei Seite lassen. Un¬ 
gezwungen dürfen wir einen Zusammenhang zwischen stattgehabtem Unfall und 
Exazerbation der Krankheit als tatsächlich vorhanden annehmen. 

Bei den ausgedehnten Gefässstauungen, wie man sie bei der chron. Perime¬ 
tritis im kleinen Becken oft findet, ist es erklärlich, dass es durch einen Fall zu 
kleinen Blutergüssen ins Becken kommen kann. Dazu kommt in dem vorliegenden 
Fall noch eins, die menstruelle Kongestion, die zur Zeit des Unfalls bereits vor¬ 
handen war, und unter der, wie bekannt, entzündliche Beckenprozesse besonders 
leicht wieder aufflackern. Weiterhin ist es infolge des Trauma zu einer erneuten 
Aussaat infektiösen Materials und damit zu einer lokalen Beckenperitonitis mit 
Fieber, Erguss und Schmerzhaftigkeit gekommen, deren Residuen ich bei meiner 
Untersuchung noch feststellen konnte. Der Prozess blieb deshalb lokalisiert, weil 
wohl zahlreiche Adhäsionen (von der 1. Erkrankung her) das Beckenperitoneum 
von der übrigen Bauchhöhle abgeschlossen hatten. 

Auf Grund meines Gutachtens hat die Versicherungsgesellschaft davon Ab¬ 
stand genommen, der Pat. die ganze Summe, für die sie versichert war, auszu¬ 
zahlen; durch einen Vergleich wurde das Materielle der Angelegenheit erledigt. 

Fälle wie der beschriebene werden die Versicherungsgesellschaften und 
Ärzte darauf aufmerksam machen, bei Abschluss von Unfallversicherungen mit 
Frauen sorgfältig auf früher stattgehabte Unterleibserkrankungen, auch wenn sie 
Jahre lang zurückliegen, zu achten, da, wie gezeigt, solche Prozesse, nach jahre¬ 
langer Latenz, durch einen Unfall wieder akut in die Erscheinung treten können. 


Ein Fall von Unfall-Hysterie nach Schenkelhalsbruch auf 

suggestiver Grundlage. 

Von Dr. Georg Müller-Berlin. 

Unter Hysterie verstehen wir einen Zustand nervöser Schwäche, welcher auf 
autosuggestivem Wege durch ein körperliches Missbehagen ausgelöst wird. Die 
nervöse Störung ist demnach im Gegensatz zur Hypochondrie eine sekundäre. Ein 
Mann bricht das Beiu, der Bruch heilt glatt, und Patient könnte gehen, 
wenn nicht das von der Bruchstelle herrührende Unbehagen in ihm die Vor¬ 
stellung erweckte, er könnte das Bein nicht gebrauchen. Die Vorstellung wird 
so stark, dass er tatsächlich nicht gehen kann, oder wie Strümpell noch treffen¬ 
der sagt: Er könnte gehen, wenn er wollte, er kann aber nicht wollen, 

In anderen Fällen ist es nicht das Unbehagen, sondern der Kampf um die 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. || 


Rente und die hierdurch bedingte ständige Konzentrierung der Gedanken auf den 
verletzten Körperteil, welche zur Hysterie fuhren. Wie schwer ist es oft, Simu¬ 
lation oder Aggravation und Hysterie auseinander zu halten. Die Vorstellung 
von der Unfähigkeit zu gehen, um bei dem Beispiel zu bleiben, braucht aber 
nicht immer auf autosuggestivem Wege erzeugt zu sein, vielmehr kann die Sug¬ 
gestion auch von aussen bewirkt sein. Oft genügt hierzu nur eine unbedachte 
Bemerkung, die vom Patienten vielleicht ganz anders aufgefasst wurde, als sie 
von dem gemeint war, der sie tat. Einen solchen Fall hatte ich jüngst zu be¬ 
obachten und zu behandeln Gelegenheit. Derselbe erscheint mir so interessant 
und gleichzeitig so lehrreich, dass ich mich ihn mitzuteilen entschliesse. Ich 
schicke die Krankengeschichte voraus, um dann noch einige Bemerkungen daran 
zu knüpfen. 

Der Arbeiter Friedrich H.. 49 Jahre alt, aus R. verunglückte am 6. Dez. 1902 
dadurch, dass er auf gefrorenem Boden ausglitt, zu Falle kam und angeblich hierbei 
einen rechtsseitigen Oberschenkelbruch und eine Verletzung des rechten Knies erlitt. Er 
wurde sofort nach seiner Wohnung gebracht, wo er 12 Wochen vom Kassenarzt behandelt 
wurde. Nach Ablauf der 12. Woche ist er nicht mehr ärztlich behandelt worden. Ge¬ 
arbeitet hat er seit dem Unfall nicht wieder. Der Kassenarzt äusserte sich in einem 
Gutachten vom 4. März 1903 folgendermaßen: 

„Herr H. fiel am 6. Dez. 1901 in eine Drehscheibe und zog sich einen Bruch des 
rechten Oberschenkels im Gelenkhals des Hüftgelenks zu. Ich wurde am selben Tage 
geholt, ich legte ihm einen Streckverband an, der vor einiger Zeit abgenommen wurde. 
Herr H. ist jetzt imstande, sich mit zwei Krücken fortzubewegen, kann aber mit dem 
verletzten Bein noch nicht auftreten und klagt noch über Schmerzen im ganzen Bein. 
Er ist durch die Folgen des Unfalls zur Zeit gänzlich erwerbsunfähig und wird auf lange 
Zeit hinaus auch noch völlig erwerbsunfähig bleiben. Seine Aufnahme in eine Anstalt 
ist nicht nötig, da hierdurch seine Erwerbsfähigkeit sich nicht heben würde. Ich em¬ 
pfehle, nach einem halben Jahre neue Ermittlungen über seinen Zustand anstellen zu 
lassen.“ 

Am 13. September 1903 wurde Patient in meine Heilanstalt aufgenommen. Der 
Aufnahmebefund war folgender: 

Patient ist ein schlecht genährt aussehender Mann mit sehr schwach entwickelter 
Muskulatur und geringem Fettpolster. Er geht auf zwei Krücken gestützt, mit denen er 
sich nur mühsam in der Weise fortbewegt, dass er abwechselnd die Krücke und das linke 
Bein aufsetzt, während das rechte Bein schwebend gehalten wird, ohne dass der Fuss den 
Erdboden berührt. Die Muskulatur des rechten Beines ist wesentlich welker als die des 
linken. Die Umfangsmessung ergibt für den Oberschenkel und für die Wade eine Differenz 
von 5,5 cm zu Ungunsten des rechten Beins. Die Muskelerregbarkeit ist überall vor¬ 
handen, eine Lähmung ist mit Sicherheit auszuschliessen. Die Beweglichkeit ist im Hüft¬ 
gelenk aktiv vollkommen aufgehoben. Der Patient erklärt auf die Aufforderung, das Bein 
im Liegen zu erheben, hierzu nicht imstande zn sein. Die passive Beweglichkeit ist wohl 
eingeschränkt, aber nicht aufgehoben, vielmehr gelingt die Erhebung nach vorn um einen 
Winkel von 40 Grad, hiernach tritt eine Muskelspannung ein, welche angeblich durch 
Schmerzen verursacht ist. Seitwärts vermag man das Bein aus demselben Grunde nur 
um einen Winkel von 35 Grad abzuspreizen. Die Drehung im Hüftgelenk ist nicht aus¬ 
führbar. Im Schenkelhals fühlt man eine deutliche Knochenauftreibung, welche von dem 
Callus herrührt. Im Kniegelenk besteht freie Beweglichkeit. Im Fussgelenk sind sämt¬ 
liche Bewegungen stark behindert. Der Fuss steht in Spitzfusstellung. Die Verkürzung 
des Beines beträgt nicht ganz 2 cm. Die vorgenommene Röntgenaufnahme ergibt einen 
mit massiger Kallusbildung gut geheilten, eingekeilten Schenkelhalsbruch. 

Obgleich nach dem Befunde und der langen Zeit, welche seit der Verletzung ver¬ 
strichen war, anzunehmen war, dass der Verletzte zu mindest auf seinem verletzten Bein 
stehen und mit Hilfe eines Stockes oder mit Krücken in der Weise sich fortbewegen würde, 
dass er das Bein wenigstens aufsetzt, war von alledem doch nicht die Rede. Patient hält 
sein Bein im Knie- und Hüftgelenk leicht gebeugt in der Schwebe. Auch mit dem 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1 


Sachs sehen Gehdreirad bewegte er sich in dem angegebenen Typus fort, ohne auch nur 
Miene zu machen, den Erdboden mit dem rechten Fuss zu berühren. 

Die vielfachen Ermahnungen, welche an den Patienten ergingen, er möge wenigstens 
einmal versuchen, das Bein aufzusetzen, wurden stets mit demselben Worten refüsiert, 
dass das Bein, wie ihm gesagt worden wäre, doch niemals besser werden würde, und man 
möge ihn deshalb nicht weiter quälen. 

Nach diesem ganzen Verhalten konnte es sich entweder nur um eine an Simulation 
grenzende Übertreibung oder um eine suggestive Hysterie handeln. Von dieser meiner Auf¬ 
fassung machte ich der betreffenden Berufsgenossenschaft Mitteilung, worauf der Geschäfts¬ 
führer in meiner Klinik erschien, um mit dem Patienten ein „kräftiges Wort u zu reden. 
Die Wirkung hiervon war eine unerwartete. Patient legte sich zu Bett, und war mehrere 
Tage nicht zu bewegen, dasselbe zu verlassen, zeigte ein stark deprimiertes Wesen, das 
zweifellos echt war und trug sich, was sowohl von dem Wartepersonal als auch von 
seinen Mitkranken bestätigt wurde, mit ernsten Selbstmordgedanken. Hiernach schien mir 
jede Aggravation und Simulation ausgeschlosssen und die Annahme einer Hysterie auf 
suggestiver Grundlage berechtigt. 

Es wurde nunmehr dem Patienten ein Schienenhülsenapparat angefertigt, und ihm 
erklärt, dass mit diesem Apparat auch Leute zu gehen vermögen, deren Beine vollkommen 
unbrauchbar und gelähmt seien. Mit einer gewissen Spannung sahen wir dem Moment 
der Anprobe entgegen. Der Erfolg war ein ausserordentlich günstiger: Schon bei der 
Anprobe, und noch mehr, als ihm der fertige Schienenhülsenapparat angelegt wurde, ver¬ 
änderte sich das ganze Aussehen des Patienten. Der bis dahin finster, unliebenswürdig 
und deprimiert dreinschauende Mann bekam mit einem Schlage ein freundliches, dank¬ 
bares und zufriedenes Aussehen. Er ging sofort mit Hilfe eines Stockes und dann nach 
einer Stunde auch ohne diesen Stock durch den Saal, benutzte seine Beine in vollkommen 
normaler Weise, überhäufte mich mit Ausdrücken des Dankes und bewegte sich seit dem 
Augenblick wie ein gesunder Mann. 

Ich hielt es für geraten, den Patienten nun nicht mehr länger in Anstaltsbehandlung 
zu lassen, vielmehr entliess ich ihn schon nach einigen Tagen, nachdem ich mich über¬ 
zeugt hatte, dass der Apparat tadellos sitzt, und der Verletzte grosse Strecken auf der 
Strasse ohne jede Hilfe zurückzulegen vermochte, Noch bei der Verabschiedung über¬ 
schüttete mich der Verletzte mit Dankesworten, ein bei berufsgenossenschaftlichen Unfall¬ 
kranken gewiss nicht allzu häufiges Vorkommnis, und reiste nach Hause mit der Ver¬ 
sicherung, dass er sich sofort nach geeigneter Beschäftigung umsehen würde. In Paranthese 
füge ich nur hinzu, dass ich aus Zweckmässigkeitsgründen der Berufsgenossenschaft em¬ 
pfohlen habe, die Rente von 100 zunächst auf 70 Proz. herabzumindern, damit Pat. sich 
erst mit leichteren Arbeiten beginnend, allählich wiede^ an schwere gewöhnen könne. 

Es unterliegt keinem Zweifel, dass es sich hier um einen geheilten Fall 
von Hysterie handelt, wobei der Schienenhülsenapparat eine suggestive Wirkung 
im heilenden Sinne ausgeübt hat, denn nach dem ganzen anatomischen und 
klinischen Bilde musste Patient, wenn auch vielleicht schwach und kraftlos, aber 
immerhin doch gehen können. Möglicherweise hat er die Vorstellung seiner Un¬ 
fähigkeit schon bei der ersten Behandlung bekommen, als sein Arzt ihm sagte, 
dass er auf lange Zeit hinaus erwerbsunfähig sein würde, und auch eine Behand¬ 
lung in einer Anstalt nichts nützt. Melleicht hat auch seine Umgebung, einer 
lebenslänglichen Vollrente nicht abgeneigt, viel dazu beigetragen. Besonders 
machte sich in dieser Beziehung ein Schwiegersohn des Verletzten recht unan¬ 
genehm bemerkbar, denn noch während Patient sich in meiner Klinik befand, 
stachelte dieser den Verletzten dazu auf, die Heilanstalt zu verlassen, und kaum 
hat Patient wieder heimischen Boden betreten, als auch schon ein Brief des 
Schwiegersohnes bei mir eintraf, in welchem derselbe mir kategorisch erklärt, 
dass der Zustand durchaus nicht gebessert sei, sondern im Gegenteil sich ver¬ 
schlechtert habe, weil jetzt sein Schwiegervater einen Mann zum Aus- und 
Anziehen haben müsste. Die Folge wird nun lehren, ob die suggestive Wirkung 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. ] 

des Apparates im günstigen Sinne, oder die suggestive Wirkung im ungünstigen 
Sinne die grössere Kraft haben wird. 

In mehr als einer Beziehung ist dieser Fall interessant. Einmal lehrt er 
uns, dass ein unvorsichtig gesprochenes Wort seitens des erstbehandelnden 
Arztes zuweilen die verhängnisvollsten Folgen haben kann, zweitens, dass es für 
den praktischen Arzt unumgänglich notwendig ist, dass er sich mit den Fort¬ 
schritten der Unfallheilkunde bekannt macht, damit er nicht ein jeder medizini¬ 
schen Erfahrung zuwiderlaufendes Gutachten dahin abgibt, dass eine Besserung 
eines solchen Beines in einem mediko-mechanischen Institut nicht zu erzielen sei. 
Schliesslich lehrt er uns, dass wir suggestive Neurosen gewissermaßen durch anti¬ 
suggestive Bestrebungen zu heilen suchen müssen, und dass wir da, wo die 
Verbalsuggestion nicht zum Ziele führt, zu anderen Mitteln, wie hier zum Schienen¬ 
hülsenapparat greifen müssen. 


Besserung von Unfallfolgen durch Gewöhnung. 

Von Dr. Marcus, leitendem Arzt des med.-mech. Instituts zu Posen. 

Eine der oft schwierig zu beantwortenden Fragen in den Gutachten ist 
zweifellos die nach dem Mals der Gewöhnung des Verletzten an den durch den 
Unfall hervorgerufenen Zustand. 

Blasius und Bogatsch haben eine ganze Anzahl Fälle veröffentlicht, die 
deutlich zeigen, dass die Verletzten sich oft in ganz erstaunlicher Weise an hoch¬ 
gradige Deformitäten gewöhnen und in ihrer Erwerbsfähigkeit durch dieselben 
im Laufe der Zeit nicht wesentlich beschränkt werden. Der folgende kürzlich 
von mir beobachtete Fall gehört ebenfalls in dieses Gebiet. 

Es handelt sich um einen 18jährigen jungen Menschen, der wegen einer starken 
nach Unterarmbruch entstandenen Kontraktur des rechten Handgelenkes der hiesigen An¬ 
stalt für Unfallverletzte zur Behandlung überwiesen worden war. 

Der Patient hatte in seiner Kindheit eine rechtsseitige Coxitis durchgemacht. Die 
Angaben, die der Patient mir darüber machte, waren offenbar etwas unvollkommen. Mit 
Sicherheit war folgendes aus denselben zu entnehmen. 

Er sei als Knabe von 3 Jahren von einem 2 m hohen Boden heruntergefallen. Ein 
paar Tage darauf sei er nach Berlin in ein grosses Krankenhaus gebracht worden, in 
welchem er */ 4 Jahr lang mit Streckverband behandelt worden wäre. Bei der Entlassung 
sei ihm gesagt worden, nach 3 Jahren müsse er zu einer Operation wiederkommen. 

Bald nach seiner Rückkehr sei die rechte Hüfte stark angeschwollen und habe bis 
zu seinem 10. Jahre geeitert. Bis zu seinem 5. Jahre habe er ständig ira Bett gelegen. 
Dann sei er aufgestanden und erst mit Hülfe zweier Krücken, dann eines Stockes und 
von lo Jahren an ohne Stock gegangen. 

Irgend eine ärztliche Behandlung habe nach seiner Entlassung aus dem Kranken¬ 
hause nicht mehr stattgefunden, ebenso wenig sei er, wie ihm geraten war, zur Operation 
nach dem Krankenhause zurückgekehrt. 

Befund: Mittelgrosser, knabenhaft aussehender junger Mensch, mit gesunder Ge¬ 
sichtsfarbe, in gutem Ernährungszustände. 

Herz und Lungen sind gesund, ebenso wurden an den anderen inneren Organen 
gröbere Krankheitserscheinungen nicht wahrgenommen. Urin ist eiweiss- und zuckerfrei. 
Brüche und Bruchanlagen sind nicht vorhanden. 

Betrachtet man zunächst die Rückseite des entkleidet dastehenden Patienten, so be¬ 
merkt man folgendes. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 1. 

Die Wirbelsäule ist auf der Grenze zwischen Brust und Lenden teil scharf abge¬ 
knickt, derart, dass die Lendenwirbelsäule fast rechtwinklig zur Brustwirbelsäule, die eine 
linkskonvexe seitliche Verbiegung zeigt, steht Dementsprechend stehen beide Becken¬ 
schaufeln fast vollkommen horizontal. Die rechte Hüfte steht bedeutend höher als die 
linke und zeigt an mehreren Stellen der vorderen, seitlichen und hinteren Fläche grosse 
flächenhafte Narben. 

Der linke Fuss wird ganz auf den Boden aufgesetzt. Dabei bilden Ober- und Unter¬ 
schenkel im Kniegelenk einen nach hinten offenen Winkel von 135 Grad. 

Rechts berühren die Capitula der Metatarsalknochen den Boden. Der Fuss mit 
Ausnahme der Zehen bildet mit dem Unterschenkel eine gerade Linie. Ober- und Unter¬ 
schenkel bilden im Kniegelenk einen nach hinten und aussen offenen Winkel von 
160 Grad. 

Untersuchung im Liegen. Nimmt der Patient die Rückenlage ein, so steht die 
Sp. a. s. rechts etwas höher und mehr nach vorn als links. Die Wirbelsäule wird im 
Lenden teile so stark von der Unterlage abgehoben, dass man bequem mit der Faust unten 
durch kann. Das rechte Knie kommt auf die Mitte der vorderen Fläche des linken Ober¬ 
schenkels zu liegen. Der rechte Unterschenkel liegt gewöhnlich ganz auf dem linken 
Knie. Fordert man ihn auf, den Unterschenkel herunter zu nehmen, so beugt er das 
rechte Knie im Kniegelenk stärker und legt den rechten Unterschenkel neben das linke 
Bein. Dabei liegt aber das rechte Kniegelenk immer mit der vorderen Fläche dem linken 
Oberschenkel auf und die Fusssohle liegt ganz auf der Unterlage. Die extreme Beugung 
des rechten Beines im Hüftgelenk korrigiert die Lordose der Lendenwirbelsäule wohl 
etwas, gleicht sie aber nicht vollständig aus. Es bleibt immer ein so grosser Spalt be¬ 
stehen, dass man mit der flachen Hand durch kann. 

Das Hüftgelenk ist absolut ankylotisch. Der Trochanter major stark verdickt und 
verbreitert steht 3 cm über der Roser-Nelatonschen Linie ganz nach hinten. Das 
rechte Bein ist um 7 cm kürzer als das linke. 

Das Kniegelenk ist frei beweglich: das Fussgelenk bis auf die Beugung fussriieken- 
wärts, die nur bis zum rechten Winkel geht. 

Trotz dieser hochgradigen Deformität und der Funktionsstörung hat der Patient 
seiner Angabe nach alle landwirtschaftlichen Arbeiten verrichtet, wie andere vollkommen 
gesunde Knechte seines Alters. 

Seine Angaben wurden mir von dritter durchaus glaubwürdiger Seite vollkommen 
bestätigt. 

Ich selber hatte während seines Aufenthaltes hier wiederholt Gelegenheit zu be¬ 
obachten, dass er den ganzen Tag auf den Beinen war. Er ging ohne Hilfe eines Stockes, 
ja er war sogar imstande schnell zu laufen. 

Bemerken muß ich noch, dass von irgend einem Stützapparat keine Rede war. Er 
trug nicht einmal eine erhöhte Sohle, sondern beiderseits die gleichen langschäftigen 
Schuhe. 

Ich gebe natürlich ohne weiteres zu, dass dieser Fall nicht übertragbar ist 
auf gleiche durch einen Unfall hervorgerufene Verhältnisse. 

Denn einmal handelt es sich hier um ein jugendliches Individuum, das die 
schwere Erkrankung in früher Kindheit durchgemacht hat. Sicherlich sind die 
Bedingungen für die Anpassung des Körpers an eine so schwere Deformität in 
der Jugend die allerbesten. Sodann war es eben kein Unfall. 

Ich hatte wiederholt Gelegenheit, Unfallverletzte zu behandeln, die eine 
traumatische Coxitis durchgemacht hatten. Die Folgen derselben waren, obgleich 
es sich fast immer um Fälle handelte, die nicht mit Streckverband behandelt 
worden waren, auch nicht annähernd so hochgradig wie hier. Durchwegs musste 
eiu Invaliditätsgrad von 50 Proz. angenommen werden. Und soweit ich bisher 
Gelegenheit hatte, Nachuntersuchungen in diesen Fällen vorzunehmen, war von 
einer Herabsetzung dieses Invaliditätsgrades infolge von Gewöhnung keine Rede. 

Angesichts solcher und ähnlicher Fälle, wie sie wohl jeder Arzt zu be¬ 
obachten Gelegenheit hat, scheint mir die Folgerung nicht unberechtigt, dass man 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 1 . 15 

bei Begutachtung Unfallverletzter dem Momente der Gewöhnung mehr Rechnung 
tragen müsste, als es wohl jetzt üblich ist. 

Das würde im eigensten Interesse der Verletzten liegen, die sich jetzt häufig 
genug, nur um die einmal festgesetzte Rente nicht zu verlieren, ängstlich scheuen 
durch Überwindung von Schmerzen und Unbequemlichkeiten ordentliche Gewöhnng 
eintreten zu lassen und so lieber oft genug trotz der Rente mit ihrer Familie 
darben müssen. 


Besprechungen. 


8pringer, C., Schädelnekrose durch Verbanddruck. (Deutsche Zeitschr. f. 
Chir., Bd. 69, 1903, S. 391.) Ein 13 Monate altes Kind bekam nach Exstirpation eines 
Hämangiom der Scheitelgegend als Verband eine Mitra. Eine Enteritis verursachte eine 
Temperatursteigerung von 40° am Tage nach der Operation. Beim Verbandwechsel am 
2. Tage war die Wunde reaktionslos, als aber die Mitra nochmals 3 Tage gelegen hatte, 
entstand eine ausserordentlich ausgedehnte Nekrose der Galea, die sich bis in die 
Knochensubstanz hinein fortsetzte. Durch Transplantation Th ier scher Lappen, von der Mutter 
entnommen, wurde ein befriedigendes Heilresultat erzielt. M. v. Brunn-Tübingen. 

Köhler, Zur Kasuistik merkwürdiger Schädelverletzungen. (Sonder-Abd. 
a. d. Charit6-An. XXVI. Jahrg.) K. stellt eine Anzahl von Schädelverletzungen aus der 
Litteratur zusammen, bei welchen nicht nur die Schädelkapsel, sondern auch das Hirn 
selbst erheblich verletzt war, ohne dass es zu nachweisbaren Funktionsstörungen des 
Gehirns kam. Am häufigsten ist dieser auffallende Mangel von Ausfallserscheinungen bei 
Verletzungen des Stirnhirns beobachtet worden. Doch hat man in letzter Zeit bei auf¬ 
merksamer Untersuchung gefunden, dass sich Veränderungen im psychischen Verhalten des 
Verletzten einstellen. Fröhliche und mitteilsame Menschen wurden mürrisch, zänkisch und 
menschenscheu, gut erzogene und feingebildete Männer und Frauen zeigten sich roh und 
gemein. Diese Erscheinungen gehen meistens zurück; es kann aber auch zu bleibenden 
geistigen Störungen oder zu absteigenden degenerativen Prozessen kommen. 

Kühne-Jena. 

H. Brun, Der Schädelverletzte und seine Schicksale. (Beiträge zur klin. 
Chirurgie, Bd. XXXVIII, H. 1—3.) Diese „klinische Studie“ stellt eine ausserordentlich 
ausführliche Bearbeitung der in dem Zeiträume von 1881—1901 in der chirurgischen 
Klinik des Kantonspitals von Zürich zur Behandlung gekommenen 470 Fälle von Schädel¬ 
verletzungen dar. Von diesen waren 165 im Anschluss an die Verletzung gestorben, bei 
100 noch am Leben befindlichen konnte der Verf. grösstenteils persönliche Nachunter¬ 
suchungen vornehmen. In 213 Fällen handelte es sich um eine offene Schädelfraktur, 
275 mal war vorwiegend die Basis beteiligt. 

Die Mortalität betrug 35,1%, dabei bestätigte sich der alte Grundsatz, dass eine 
Schädelfraktur, sofern zu der Wunde keine Infektion hinzutritt, innerhalb der ersten zwei 
Tage stirbt, oder dann mit grosser Wahrscheinlichkeit davon kommt. Hirnzertrümmerungen, 
demnächst Blutungen in die Höhlungen des Gehirns selbst oder auf die Oberfläche bildeten 
die Haupttodesursachen, ferner Meningitis und Hirnabszess, bei welchen die Hauptein¬ 
gangspforte für die Infektion die Verletzungen der Nase und ihrer Adnexhöhlen, demnächst 
das Ohr und schliesslich der Rhinopharynx darstellten. 

Das reiche Material bespricht Verf. in Gruppen geordnet unter Anführung der Kranken¬ 
geschichten und Beigabe erläuternder schematischer Abbildungnn. Diese Gruppen betreffen 
die Schussverletzungen (8%% des Gesamtmateriales), das Schicksal der Knochenverletzung, 
der Verletzungen der Hirnhäute, die Blutungen aus den venösen Sinus, aus der Carotis 
interna, aus den meningealen Gefässen und subdurale Blutergüsse, ferner die Hirnzertrüm¬ 
merung, die Verletzungen der Hirnnerven und ihrer kortikalen Zentren, die Lähmungen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


16 


der Extremitäten, aphasische Störungen und solche der Psyche. Jeder dieser Abschnitte 
enthält eine reiche Fülle von wertvollen Beobachtungen. Blauel-Tübingen. 

Grlsson, Ein durch Trepanation geheilter Fall von intrakranieller Blutung. 
(Arztl. Verein in Hamburg, 10. III. 1903; Deutsche mediz. Wochenschr. Nr. 26, 1903.) Der 
24jährige Zollbeamte wurde, als er vormittags in einem Abteil 3. Klasse sass, beim 
Rangieren infolge eines heftigen Stosses mit dem Kopfe mehrmals gegen die Wand ge¬ 
schleudert. Er soll sich nach diesem Unfälle den ganzen Morgen über in leicht benom¬ 
menem Zustande befunden haben. Nach einigen Stunden habe er, ohne dass er sich eines 
bestimmten Grundes entsinnen könne, die Schienen überschritten und sei dabei von einer 
Maschine zu Boden geworfen worden. Ein Zeuge fehlt. Er habe sich erhoben, sei aber 
bald zusammengebrochen und wurde bewusstlos eingeliefert. Nach 2 Tagen hatte er das 
Bewusstsein wieder erlangt, als am 3. Tage plötzlich unter Krämpfen in der r. Gesichts¬ 
seite und den r. Extremitäten neuer Bewusstseinsverlust eintrat. Es wurde eine intra¬ 
kranielle Blutung über der Regio motorica dextra angenommen und unter Bildung eines 
Wagner sehen Lappens die Schädelhöhle eröffnet. Es fand sich die angenommene Blutung. 
Nach deren Entfernung wurde der Lappen wieder vernäht, nur Drains durch die Löcher 
des Trepans gelegt. Nach 2 Tagen war das Sensorium völlig frei, nach 1 Monat erfolgte 
die Entlassung mit völliger Heilung. 

In einem Gutachten wurde angenommen, dass einerseits der 2. Dnfall nicht sicher 
gestellt, oder wenn er in der beschriebenen Weise erfolgt sei, die Folge des ersten sei, der 
bei den dünnen Schädeldecken hinreichend stark genug gewesen sei, um eine intrakranielle 
Blutung hervorzurufen. Gegen den angegebenen Verlauf des 2. Unfalls sprach auch, dass 
Pat. nur ein leichtes Hämatom am r. Ohr hatte. 

Das Gericht schloss sich dem Gutachten an. Apeit-Hamburg-Eppendorf. 

Nehrkorn, Vorstellung zweier Kinder mit schweren komplizierten 
Schädelfrakturen. (Sitzung der mediz. Sektion des naturhistorisch-medizinischen Vereins 
Heidelberg vom 28. Juli 1903. Münch, raed. Wochenschr. 46.) 1. Ein 9jähriger Knabe 

stürzte von einem Heuwagen mit der rechten Kopfseite auf einen eichenen Balken und 
wurde in bewusstlosem Zustande in die Klinik gebracht. Es handelte sich um eine schwere 
Fraktur des r. Schläfenbeins, die einerseits durch die Schuppe zur Konvexität fortgesetzt 
ist, andererseits die ganze Schädelbasis bis ins 1. Felsenbein quer durch trennt. Bemerkens¬ 
wert ist die Widerstandsfähigkeit des Kindes gegen das schwere Trauma an sich, den 
ausgiebigen operativen Eingriff (temporäre Aufklappung der rechten Schläfenbeinschuppe. 
Punktionen des Gehirns in verschiedenen Richtungen wegen Verdachts auf Abszess im r. 
Schläfenlappen) und mehrere schwere primäre und sekundäre Blutungen aus dem Sinus. 

2. Ein 6 jähriger Knabe stürzte vom Balkon des 2. Stockwerkes mit dem Kopfe in 
eine Schnuitzpfütze, wurde bewusstlos, mit stark blutender, sehr verunreinigter, klaffender 
Quetschwunde der 1. Stirnseite in die Klinik gebracht. Blutung ans der Nase, später Er¬ 
brechen blutiger Massen. Operation: Supraorbitalwand i. Orbitaldach zum Teil zertrümmert. 
Nach Extraktion der völlig gelösten Knochenstücke quillt reichlich zertrümmerte Gehirn¬ 
masse heraus. Trotz anfänglichen schlechten Befindens später gute Rekonvaleszenz. 

Auffallend war eine Charakterveränderung, die etwa 2 Wochen bestand. Der früher 
sehr artige, folgsame, scheue Knabe zeigte sich nach Wiederkehr des Bewusstseins wider¬ 
spenstig, frech, bediente sich gemeinster Schimpfworte und schlug die Schwestern. In der 
dritten Woche verwandelte sich der Knabe zum musterhaftesten Pat. der Kinderstation, 
wie es nach seiner Vorgeschichte zu erwarten war. Das Interessante dieses Falles 
liegt in der schweren Verletzung des Stirnliirns und der wahrscheinlich damit in Zusammen¬ 
hang zu bringenden Veränderung des Charakters. Nach Vortrag ist diese Charakterver¬ 
änderung wahrscheinlich Folge der Läsion des Stirnhirns, nicht des von anderer Seite 
angenommenen lokal gesteigerten Gehirndrucks, wie z. B. bei Tumorbildung des Stirnhiras. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Apelt, Arteriosklerose und Commotio cerebri. (Aus der Unfallnervenklinik 
Stötteritz-Leipzig. Ärztl. Sachverständigenzeitung. 1902. Nr. 12.) Verf. sucht an der 
Hand von 17 Krankengeschichten nachzuweisen, dass der nach Hirnerschütterungen regel¬ 
mässig auftretende Symptomenkomplex (Kopfschmerzen, Schwindel, Abnahme des Gedächt¬ 
nisses) bei Patienten mit Arteriosklerose viel hartnäckiger auftritt und sich weit weniger 
einer Besserung zugänglich erweist. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 17 


Die nach Hirnerschütterung auftretenden Beschwerden sind hauptsächlich als der 
Ausdruck einer Zirkulationsstörung aufzufassen. Bei einem gesunden Gefasssystem kann 
wohl auch durch eine Concussio cerebri eine schwere Läsion herbeigeführt werden, aber 
normale Elastizität und Gefässtonus, die nur im Moment des Traumas affiziert werden, 
sorgen infolge ihrer grösseren Widerstandsfähigkeit dafür, dass ein allmählicher Ausgleich 
der Zirkulationsstörungen binnen relativ kurzer Zeit erfolgen kann und so bald wieder 
eine genügende Ernährung der geschädigten Zellen ermöglicht wird. Weit ungünstiger 
für einen raschen Ausgleich der Schädigung liegen die Verhältnisse bei arteriosklerotischen 
Gefässen, die durch den Verlust ihrer elastischen Elemente in mehr oder minder starre 
Rohre umgewandelt werden und infolge des Schwundes der Muskulatur der für den Aus¬ 
gleich von Druckschwankungen so wichtige Gefässtonus mehr oder minder ausbleiben muss. 

v. Rad-Nürnberg. 

Huber, Das Verhalten des Gedächtnisses nach traumatischen Kopfver¬ 
letzungen. (I.-D. Basel 1901.) Verf. hat 29 Fälle von Kopfverletzungen aus dem 
Materiale der Baseler psychiatrischen Klinik auf das Vorhandensein von Gedächtnisstörungen 
untersucht und kommt am Schlüsse seiner Arbeit im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: 

1. Die Gedächtnisstörungen post trauma capitis sind folgende: 

a) In leichteren Fällen fehlen nur die Erlebnisse während der Bewusstseinspause 
in der Erinnerung des Verletzten. 

b) In schwereren Fällen folgt der Bewusstlosigkeit ein postkommotionelles Dämmer¬ 
stadium, das Amnesie für die Vorgänge der entsprechenden Zeit hinterlässt. 
Die Erneuerungsdefekte sind bald absolute, bald nur relative. 

c) In leichteren wie schwereren Fällen ergiebt sich sehr häufig der Befund, dass 
ein mehr oder weniger grosser Zeitabschnitt, der dem Unfall vorausging, der 
vorher-, zweitvorher-, drittvorhergehender Tag etc. aus dem Gedächtnis ver¬ 
schwunden ist. (Rückschreitendes oder rückwirkendes Vergessen der Deutschen, 
Amnesie rötrograde s. rätractive der Franzosen.) Letztere zerfällt in die 
vorübergehende Form, bei welcher die anfangs absoluten Erinnerungsdefekte 
mit der Zeit relative werden, schliesslich vollkommen sich ausfüllen — und 
die Dauerform, wobei die absoluten Defekte als solche persistieren. 

2. Die Erzählung einzelner, aus dem Gedächtnis entfallener Begebenheiten bei dem 
Unfall etc. vermag in der Regel bei dem Vulneraten die Erinnerung an dieselben nicht 
aufzufrischen. 

3. In manchen Fällen von Tr. cap. stellt sich eine hochgradige Schwäche der Merk¬ 
fähigkeit ein, die zeitlich von 1—5 "Wochen variiert. Die frischen äusseren Eindrücke 
werden von den Patienten meist gar nicht bemerkt. Diese Art von Gedächtnisalteration 
kann mit anderen pathologischen Gedächtnissymptomen kombininiert sein. 

4. Die genannten Amnesien stempeln die basierende Gehirnaffektion zu einer temporär- 
transitorischen. Solche krankhafte Zustände der Hirnrinde, bei normaler Funktion der auto¬ 
matischen und subkortikalen Zentren beruhen sehr wahrscheinlich auf einer durch das 
Trauma capitis gesetzten Störung ihrer molekularen Struktur. 

5. Der postkommotionelle Dämmerzustand lässt sich wohl deuten als protrahierte 
Form einer Commotio cerebri. 

6. Die bisher erwähnten Gedächtnisstörungen lassen sich unter der Bezeichnung 
„traumatische allgemeine Amnesie regressiver Natur“ zusammenfassen. Regressiv bedeutet 
hier abnehmend im graduellen und zeitlichen Sinne. 

7. Viel seltener post Tr. cap. sind die fortschreitenden Amnesien, beginnend mit dem 
Kausalmomente, sich successive erstreckend bis zu den Erlebnissen der Längstvergangenheit 
und endigend mit dem gänzlichen Untergange des Gedächtnisses. 

8. Solche Patienten machen gewöhnlich zu Beginn der Erkrankung ein länger 
dauerndes postkommotionelles Stadium durch, mit stark verminderter Merkfähigkeit. Die 
anfangs relativen Erinnerungsdefekte werden mit der Zeit absolute. 

9. Dieser sehr schweren Gedächtnisstörung liegt durchwegs ein von Tr. cap. herbei- 
gefuhrter organischer Hirnprozess zu gründe (Atrophia cerebri, Meningoencephalitis, Pachy- 
meningitis ete.)i 

10. Mau kann obige Alteration „progressive allgemeine Amnesie“ nennen. Progressiv 
heisst zunehmend im graduellen und zeitlichen Sinne. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


11. Ziemlich selten treten nach Tr. cap. typische Fälle von reiner partieller Amnesie auf. 

12. Trunkenheit im Verein mit Tr. cap. bedingt meist sehr schwere Gedächtnis¬ 
störungen. • 

18. Schwere geistige Anomalien post Tr. cap. treten im vorgerückteren Alter häutiger 
auf als in jüngeren Jahren. 

14. Die Amnesie retrograde ist das häufigste traumatische Gedächtnissymptom. 
Weniger oft ergeben sich absolute Erinnerungsdefekte für die Erlebnisse des postkommotio¬ 
nellen Zustandes. Gleich häufig, jedoch seltener wie die absoluten, sind die relativen 
Defekte für postkommotionelle Erlebnisse und die progressiven allgemeinen Amnesien. 
Intaktes Gedächtnis ohne irgendwelche Defekte ist ein sehr seltener Befand post tr. cap. 

15. Die Prognose der Gedächtnisstörungen hängt grösstenteils von der Art und dem 
Grade des Trauma capitis ab. Eventuelle Komplikationen, wie Alkoholismus, Heredität etc. 
erfordern bei Stellung der Prognose ebenfalls eine genaue Abschätzung. 

v. Rad-Nürnberg. 

Israel, Zur Frage der Spätapoplexie. (Vjhrschr. f. gericht. Med.3. F. XXVI. Bd.) 
Verf. teilt hier ein sehr ausführliches Gutachten mit, das er für eine Lebensversicherungs¬ 
gesellschaft in B. über einen in Bayern vorgekommenen Unfall zu erstatten hatte. Der 
Verletzte war am 21. Dezbr. 1896 infolge Scheuwerdens seines Pferdes beim Aussteigen 
aus dem Wagen auf einen gefrorenen Kothaufen gefallen und schon am 24. Dezbr. ge¬ 
storben. Bei der Sektion war änsserlich nur auf der rechten Hüfte eine thalergrosse 
Blutunterlaufung gefunden worden, keine Verletzung des Kopfes, weder der Knochen noch 
der Bedeckungen. Die innere Besichtigung ergab einen über mannesfaustgrossen Blut¬ 
erguss mit teilweise geronnenem Blute und mit Zertrümmerung der Hirnsubstanz in der 
r. Seitenhöhle des Gehirns, sowie auch Blut in der 3. und 4. Hirnhöhle; die linke Seiten¬ 
höhle war leer. 

Es waren Gutachten von den Obduzenten u. s. w r . und ein Obergutachten von Bol- 
linger, „dem Autor des Begriffs der Spätapoplexie“, abgegeben worden, welcher hier eine 
traumatische Spätapoplexie annahm. Israel bekämpft diese Ansicht und nimmt an, dass 
eine Massenblutnng aus krankem Gefäss vorliege im Anschluss an einen unbedeutenden 
Unfall, indem der Eintritt einer sekundären Gefässveränderung nach voraufgegangener Er¬ 
weichung durch den Verlauf der Erkrankung ganz ausgeschlossen sei. Liersch-Cottbus. 

Krön, Zur Frage der traumatischen Spätapoplexie. (D. med. Woch. 1903. 
Nr. 37.) Die jüngste diese Frage behandelnde Arbeit von Langerhans hat das bisherige 
Material einer kritischen Sichtung unterzogen und kommt zu dem Schluss, die geistreiche 
hydraulische Lehre von Duret-Bollinger sei als eine bisher nicht bewiesene Hypothese 
abzulehnen. Auf Grund der somit bestehenden Unsicherheit beleuchtet K. die Frage von 
ihrer forensischen Seite. Immerhin wird die Möglichkeit eines Zusammenhanges von Trauma 
und späterer Gehirnblutung von keiner Seite in Abrede gestellt, im Einzelfall aber wird 
es oft schwierig sein, diesen Zusammenhang zu beweisen. Auch der von K. mitgeteilte 
Fall, in welchem anfangs nach dem ziemlich schweren Schädeltrauma nur geringe Stö¬ 
rungen Vorlagen, dann aber nach 8 und nach 15 Wochen ein apoplektischer Insult ein¬ 
trat und schliesslich zum Exitus führte, lässt gewissen Zweifeln Raum, obgleich K. bei 
dem Fehlen ausgesprochener zur Blutung disponierender Gefässerkrankung sich für die Spät¬ 
apoplexie entscheidet. Diese Unsicherheit, welche allen Fällen aus der Literatur anhaftet, 
zwingt zu grösster Vorsicht in der sachverständigen Beurteilung, sie muss auch un¬ 
bedingt in dem die richterliche Entscheidung beeinflussenden Gutachten zum Ausdruck 
kommen. Steinhausen - Hannover. 

Cevidalli, Ein Fall von Spätapoplexie. (Rediste j. Intort, die Cavore, vol. V.) 
Die 65jährige X wurde am 21. Mai von einem Ochsen auf die Erde geworfen, wobei der 
Kopf auffiel. 2 oder 3 Stunden lang Benommenheit. Tags später: Besinnlich: klagt über 
Schmerzen im Kopfe und an einer gequetschten Stelle des rechten Hüftgelenks. Bett¬ 
lägerig und unfähig das rechte Bein zu bewegen. 5 Tage später noch bei Bewusstsein. 
Am 2. Juni morgens Tod durch Hirnblutung. Die Sektion ergab Atherom der Gehirn- 
gefässe an der Basis; an dieser, besonders links, punktförmige Blutaustritte. In der inneren 
Kapsel links ein grösserer Blutherd. Das erste Gutachten legte dem Unfälle nur eine den 
Tod beschleunigende Wirkung bei, was Verf. an der Hand der bisherigen Beobachtungen 
über Spätapoplexie widerlegt. Kornfeld-Elenrit. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1 . 


Krebs, Zur Beurteilung des Schwindels bei Unfallverletzten. j1 fGftäi4t£- 
Annalen. XXVII. Jahrg.) Wie wichtig und notwendig eine genaue Ohrenuntersubfititig 'ljei 
Unfallverletzten, welche eine Erschütterung des Schädels erlitten haben und über SehWindel- 
gefühl und andere Kopfbeschwerden klagen, beweist der von K. besprochene Fall. Der 
Verletzte, dem eine eiserne Runge auf den Kopf gefallen war und nach HeiMnä einer 
Kopfwunde über eine Anzahl von typischen Erscheinungen infolge der Hirnerhchüttermg 
klagte, wurde zunächst für ein seine nervösen Beschwerden stark übertreibender £Jimmulant 
gehalten, bis eine genaue Ohruntersuchung das Vorhandensein einer Labyriiftlierkrankung 
nach wies. Die anfangs auf 50 Proz. geschätzte Einschränkung der Er werbsfähigkeit wurde* 
auf 75 Proz. anerkannt. Genaue Ohrenuntersuchung ist in allen den häufigen derartigen^ 
Fällen dringend zu empfehlen, da sonst in der Beurteilung des Krankheifeshildes Irrtümeri 
entstehen, welche für den Kranken von den übelsten und schwerwiegendsten: Folgen sein! 
können. Steinhau&en-Hannovpri; 

Federmann, Fall von Brustschuss mit nachfolgender .Hiarrietirbolie. 
(Verein, d. Chir. Berlins. 13. VII. 03. D. med. Woch. Verein. Berl. Nrj 42 43.) Def Fall 
ist dadurch bemerkenswert, dass 10 Tage nach einem ohne Störung geheilten, Pleura uadl 
Perikard verletzenden Revolverschuss (Selbstmordversuch) ganz plötzlich rechte Hemiplegie' 
rechte Facialislähmung, doppelte Amaurose und aphatische Störung «ohne erkennbare äussere 
Ursache auftraten. Nach 2 Tagen waren alle Störungen geschwunden; dafür, blieb eine 
Hemianopsia dextra bestehen. Nach Monakow handelt es sich um Verstopfung der Art 
teria cerebri profunda sinistra wahrscheinlich infolge Embolie vöm linken Herzrohr Aus. 

S tei uh au s e n - Hannover.'; 

Minkowski stellte im „Allgem. ärztlichen Verein in Cölfc (Sffzg. vom 18. Mai I9Ö3; 
refer. in der Münch, med. Woch. Nr. 40) einen 23jährigee Mahn Vor, deti er schon vof 
2 Jahren mit den Erscheinungen einer Rindenepilepsie bdhändelt hätte, die eVauf 
einen vor */ 2 Jahre erlittenen Schlag gegen die linke Schädelseite zurück führte. Die 
Krämpfe — anfangs ohne Bewusstseinsstörungen — auf die rechte untere Extremität be¬ 
schränkt, erstreckten sich später auf die ganze rechte Körperhafte und ‘gingen schliess¬ 
lich in allgemeine epileptische Krämpfe mit Bewusstlosigkeit über. 

Da über dem linken Scheitelbein, ungefähr entsprechend dem Rindenfeld für J dfe r. 
untere Extremität, eine kleine Narbe nachweisbar war, Wurde von Geh.-Rat Bandenheuer 
ein chirurgischer Eingriff aiisgeführt, bei dem sich in der vorderen Zentralwindung ein 
mehrere Zentimeter langes Stück einer abgebrochenen Messerklinge fand. Nach Entfernung 
dieses Fremdkörpers hörten die Krampfanfälle auf, bis nach 1 [l 2 Jahren Pat*. ;auf einer 
Eisenbahnfahrt einen Stoss durch die Koupetür geräde gegen die Stelle des operativ ge* 
setzten Knochendefektes erhielt. Es trat sofort ein heftiger Krampfanfall auf, den: sich 
sehr häutig wiederholte. Schon leise Berührung der Hätitnarbe löst Paräüthesien und 
Zuckungen in der entgegengesetzten Körperhälfte aus, die bei stärkerem Druck in all¬ 
gemeine Konvulsionen übergehen. — Vortragender begründet seine-Auffassung, dassi bei 
dem Verletzten ein nochmaliger chirurgischer Eiügtiff t?erÄicht werden muss* ’ 

I. \ i wi t Aro n heim-Gevebberg. 

Friedeberg, Hirngeschwulst infolgb vöh Unfall.(KliniBch-theräpeüt:Wochen¬ 
schrift. 1903. Nr. 15.) Ein bisher völlig gesunde* Mann‘in mittlerem Lebensalter erlitt 
im Januar 1901 eine Kopfverletzung, dadurch dass ihm ein mittelgrosser Schrank auf deh 
Kopf liel; denselben jedoch nicht mit voller Wucht traf. Es trat sofort Schwindel 'auf* 
doch erholte der Verletzte sich bald und hatte nur noch atn folgenden Tage Kopfschmerzen: 
Ende März trat er in ärztliche Behandlung wegen zeitweilig auftretender Kopfschmerzen 
und Flimmern vor den Augen. Die Beschwerden nahmen rasch zu Ende Mai konstatierte 
Verf. eine beiderseitige Stauungspapille, völlige Anosmle Und Herabsetzung der Geschmacks¬ 
empfindung. Der Gang war unsicheri iin übrigefi hot'die Untersuchung deä Nerven¬ 
systems normale Verhältnisse. ^ 1 1 ’ - 

Anfang Juli musste Patient seine i Arbeit aufgebenJ Iffi November 19Ö2f War Völlige 
Amaurose eingetreten, es bestand starkes Erbrechen, Gehen: und Stehen war Wegen heftigen 
Schwankens des Körpers nicht mehr möglich. Die Sprache woWe skandierend und Schwer¬ 
fällig. Es kam dann zu epileptischen Anfällen, die ; Paresen Zur Folge hatten Und im 
Mai 1902 erfolgte der Exitus. 1 : ( i 

Die Sektion ergab ein mitfeeläpfeigrosses Gliosarfcom, das den grössten Teil des 


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20 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


rechten Stirnlappens einnahm. Oie begutachtenden Ärzte stimmten darin überein, dass die 
Gehirnerkrankung als spätere Folge der Verletzung aufzufassen sei Die Berufegenossen¬ 
schaft trat dieser Ansicht bei und übernahm die hieraus hervorgehenden Verpflichtungen. 

v. Rad-Nürnberg. 

Fittig, Über einen röntgenographisch lokalisierten Fall von Hirn¬ 
tumor. (Fortschr. auf d. Geb. d. Röntgenstrahlen. Bd. 6, Heft 6.) Die Aufnahme hatte 
in dem beschriebenen Fall (9jähr. Knabe) deshalb ein positives Resultat, weil es sich um 
ein verkalktes Gliom gehandelt hatte. An dem Fall ist interessant, dass durch die Rönt¬ 
genaufnahme die genaue Lokalisation auf der rechten Seite des Gehirns festgestellt wurde, 
im Gegensatz zu den klinischen Symptomen (Kopfschmerzen, Krampfanfälle mit Bewusst¬ 
losigkeit und Abnahme des Sehvermögens), die auf die linke Seite, und zwar wahrschein¬ 
lich hintere Schädelgrube und vielleicht auf die Pons hinwiesen. Die Operation und die 
Autopsie bestätigten den Röntgenbefund. Bettmann-Leipzig. 

Steinert, Cerebrale Muskelatrophie. (D. Ztschr. f. Nerv.-Hlk. 24. Bd. S. 1.) 
Die Arbeit bietet eine interessante und brauchbare Hypothese zur Erklärung der infolge 
Läsion des zentralen motorischen Neurons eintretenden Muskelatrophie, der „cerebralen 
Muskelatrophie“, eine Hypothese, welche in der Annahme einer trophischen Beeinflussung 
eines Neurons durch ein anderes, des spinalen durch das cerebrale besteht. Gründet sich 
diese Annahme, für die der Beweis noch aussteht, auf klinische und anatomische Analo¬ 
gien, so ist die Art der Begründung, aus Literatur und eigener Beobachtung, so ge¬ 
schickt und umfassend, dass ihr etwas Zwingendes eignet. Bezüglich der Einzelheiten 
muss auf das Original verwiesen werden. Praktisch wichtig ist die noch nicht genügend 
und allgemein bekannte Tatsache, dass die cerebrale Muskelatrophie ein regelmässiger Be¬ 
standteil des Bildes der Hemiplegie und nicht eine Komplikation einzelner bestimmt ab¬ 
zugrenzender Fälle ist. Auch beim Tier ist sie eine regelmässige Folge der Exstirpation 
der motorischen Rindenfelder. Selbst qualitative Veränderungen der galvanischen Erreg¬ 
barkeit werden beobachtet, wofür auch die beiden mitgeteilten Fälle ein Beispiel abgeben. 
In dem einen Fall fanden sich auch trophische Störungen der Haut, Ödeme und Ab¬ 
nahme der Behaarung an einzelnen Stellen der gelähmten Gliedmaßen. An die Stelle der 
alten scharfen Trennung von Vorderhorn-, Nerven- und Muskelerkrankung muss der weitere 
Begriff der Neuronerkrankung treten, und dass das peripherische Neuron eine anato¬ 
mische Schädigung bei Läsion des primären cerebralen erfährt, muss als ein durchaus 
regelmässiger Vorgang bezeichnet werden. Steinhausen-Hannover. 

Elsässer, Beiträge zur Kenntnis des Tetanus traumaticus* (Deutsche 
Zeitschr. f. Chir. Bd. 69, S. 236.) E. teilt aus der Koch ersehen Klinik 24 Fälle von 
traumatischem Tetanus mit, die sich auf einen Zeitraum von 25 Jahren verteilen, 19 mal 
das männliche, 5 mal das weibliche Geschlecht betrafen. 10 Fälle wurden geheilt, 14 = 
58,3 Proz. starben. Die meisten Patienten trieben ländliche Beschäftigungen. In 23 Fällen 
waren vorausgegangene Verletzungen, wenn auch meist geringfügiger Natur, nachweisbar, 
in einem Falle lag nur eine oberflächliche Hautabschürfung vor. 8 Patienten wurden so¬ 
fort nach der Verletzung vom Arzte antiseptisch behandelt. Von diesen wurden 4 geheilt. 
Von 16 Unbehandelten starben 10. Die Wunden waren meist mit Erde, Mist etc. ver¬ 
unreinigt worden, je 2 mal war eine Gewehrladung und Fremdkörper eingedrungen. Die 
Verletzung sass am häufigsten, 11 mal, am Kopf, 7 mal an der Hand, je 2 mal in der 
Hiiftgegend und am Fuss, je 1 mal am Knie und Unterschenkel. Die Inkubationszeit 
betrug 2—23 Tage, meist 6—9 Tage. 13 Fälle entfielen auf die 2. Woche nach der 
Verletzung. Klinisch war die Kiefersperre das konstanteste, nie fehlende Symptom. 
Nackenstarre war bei 91,6 Proz., Rückeustarre und Krampfanfälle bei 87,5 Proz., Starre 
der Bauchdecken bei 83,3 Proz., Starre der Beine, erhöhte Patellarreflexe, starker Schweiss 
bei 75 Proz., Fieber bei 70,8 Proz, Risus sardonicus bei 62,5 Proz. vorhanden. Seltener 
wurden Starre der Arme, Schluckbeschwerden, Fussklonus und Facialislähmung beobachtet. 
7 Fälle verliefen ohne, 17 mit Fieber. Von den fieberfreien Fällen wurden 5 geheilt, 
von den fiebernden ebenfalls nur 5. Je höher das Fieber war, um so mehr starben. Ohne 
Krampfanfälle verlief die Krankheit 3 mal, alle diese Patienten wurden geheilt. Von 
4 Kranken mit nur lokalen Krampfanlällen starb einer, von 17 mit allgemeinen Krampf¬ 
antallen dagegen erlagen 13. Die Tracheotomie wurde 5 mal notwendig. Nur einer dieser 
Patienten wurde gerettet. Der Nachweis von Tetanusbazillen gelang nur 5 mal. Stets 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 21 

lag eine Mischinfektion mit Eiterkokken vor. Für die Behandlung der Tetanuswunden 
empfehlen sich am meisten Jod und Karbolsäure wegen ihrer gleichzeitigen desinfizieren¬ 
den und antitoxischen Wirkung, zuweilen kann die Anwendung des Thermokauters indiziert 
sein. Unentbehrlich sind Narkotica zur Milderung der Reflexerregbarkeit. Serum wurde 
in 13 Fällen angewendet, doch nie allein. Es wurde subkutan, intravenös, intracerebral 
in die Seitenventrikel oder durch Lumbalpunktion einverleibt. Von den mit Serum be¬ 
handelten Fällen starben 7. Zwei leichte Fälle heilten ohne jede Behandlung. Gute Re¬ 
sultate wurden erzielt mit subkutanen Injektionen von Karbolsäurelösung. E. empfiehlt 
daher neben der lokalen Behandlung der Wunde und möglichst frühzeitiger Seruminjektion 
stündlich oder zweistündlich 1 ccm einer 3proz. Karbollösung subkutan zu injizieren. 
Ausserdem sind subkutane Kochsalzinfusionen, Nährklystiere, eventuell subkutane Ölinfu¬ 
sionen und Isolierung der Kranken in einem ruhigen Zimmer von Nutzen. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

H. Racine und H. Bruns, Zur Ätiologie des sogen, rheumat. Tetanus. 
(Deutsch, mediz. W. 03, 43.) Auf Grund ihrer Untersuchungen stellten die Verf. sich 
auf den Standpunkt derjenigen Autoren, die den „rheumatischen“ oder idiopathischen Te¬ 
tanus 4 *' nicht mehr anerkennen, sondern Fälle dieser Art für in ihrer Ätiologie unauf¬ 
geklärt ansehen, sodass man sie als kryptogenetischen Ursprungs passend bezeichnen könnte. 
Sie teilen eine Krankengeschichte mit, die drastisch zeigt, dass aber auch mit dem Be¬ 
griff „kryptogenetischer Tetanus“ so lange zurückgehalten werden muss, bis sämtliche Ein¬ 
gangspforten des Körpers einer eingehenden Untersuchung unterzogen worden sind. 

Es handelt sich um den 20jähr. Pat E., der angeblich infolge Zuges im Gartengang 
sich erkältet hat und wegen ziehender Schmerzen in Kreuz und Rücken mit „Schwitz¬ 
prozeduren“ erfolglos behandelt wurde. In den folgenden Tagen werden auch die „Beine 
steif“ und er wird in das Krankenhaus verlegt, wo bereits beginnender Trismus neben 
starkem Opisthotonus und brettharter Kontraktion der Rumpf- und Brustmuskeln nach¬ 
gewiesen wird. Es handelt sich um Tetanus. Weder an der Haut noch den Schleim¬ 
häuten von Nase und Mund ist die Eingangspforte der Bazillen nachweisbar. Endlich 
gibt Pat. auf wiederholtes Befragen an, dass er vor zirka 3 Wochen im rechten 
Gehörgang wegen Juckens mit kleinen Reisern des in der Grube zur Reinigung 
gebrauchten Reiserbesens sich gekratzt habe. Es wurden nun aus dem rechten äusseren 
Gehörgang krümelige Ohrenschmalzmassen steril entnommen und ebenso wie Proben aus 
dem linken Gehörgang, Nase und Mund bakteriologisch untersucht. Die letzteren 3 Proben 
blieben steril, aus der ersten wurden neben Diplokokken feine, nach Gram sich färbende 
Bazillen von der charakteristischen Trommclschlägelform gezüchtet; 7 damit geimpfte Mäuse 
gingen an typischem Tetanus zugrunde, bis auf diejenigen, welche die grösste Dosis er¬ 
halten hatte und bereits nach 2 Tagen an Pneumokokkensepsis starb. — Der Pat. erhielt 
3 Injektionen ä 100 Immunitätseinheiten Behringschen Tetanusserums am 8., 7. und 
10. Tag der Spitalbehandlung. Er ist genesen und verliess 17 Tage nach Eintritt voll¬ 
kommen geheilt die Anstalt. Apel t-Hamburg-Eppendorf. 

Bertelsmann, Tod einer Tracheotomierten durch Erhängen. (Vtjschrf. f. 
ger. Med. 3. F. XXVI. Bd.) Fälle von Erhängungstod Tracheotomierter sind gewiss 
äusserst seiten; Bertelsmann hat nur einen von Reineboth (Vtjschr. f. ger. Med. 3 F. 
Bd. IX.) veröffentlichten Fall in der Literatur vorgefunden und glaubt daher seinen Fall 
auch mitteilen zu müssen. Eine an Carcinoma laryngis leidende, 68 J. alte Frau wird 
am 30. V. und am 14. VIII. 1902 operiert, aber schon am 26. VIII. im Badezimmer er¬ 
hängt aufgefunden. Die Frau befand sich in knieender Stellung mit gefaltenen Händen, 
an einen 1,40 m über dem Erdboden befindlichen Haken aufgehängt. Der rechte Arm 
lag an der Badewanne, Spuren von einem Todeskampf waren nicht zu finden. Die Schlinge 
des dünnen Bindfadens befand sich unterhalb des Kinnes, die Furche war tief und schmal; 
unterhalb derselben der nicht in Unordnung gebrachte Verband der Operationswunde, in 
welcher die Kanüle unverrückt sitzen geblieben war. Sektion wurde nicht gestattet. 

Hier war also die freie Atmung durch die Tracheotomiekanüle in situ gesichert, und 
doch war die Frau den Erhängungstod gestorben. Wird von Naberda und Reiner auf 
Grund eingehender Versuche angenommen, dass die Vertebralarterien durch das Erhängungs- 
band, welches die dazwischen liegenden Weichteile an den Knochen andrückt, abgeschlossen 
werden, hat nach Placzeck die Kompression des Vagus am Halse durch den schnürenden 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Strick geringe Bedeutung, da der Nerv zu geschützt liegt. Nach Steiger betäuben die 
Japaner ihre Patienten zu operativen und therapeutischen Zwecken durch Kompression 
der Halsgefässe. Darnach ist mitVerf. und Eeineboth wohl anzunehmen, dass der Er- 
hängungstod auch dann zustande kommt, wenn jede Atembehinderung ausgeschlossen ist. 
und dass es alsdann die Abschnürung der Gefässe am Halse ist, welche den Tod ver¬ 
ursacht. Laien werden freilich der Meinung sein, dass zum Erhängungstod in erster Linie 
eine Absperrung der Luftzufuhr gehört. Liersch-Cottbus. 

Pini, Kasuistische Beiträge zur Differentialdiagnose der Sclerosis 
multiplex gegenüber der Lues cerebri und cerebrospinalis. (D. Ztschr. f. Nerv.- 
Hlk. 23. Bd., S. 267.) Die oft grosse Ähnlichkeit der multiplen Sklerose mit Hirn- und 
Rückenmarkssyphilis kann dem Arzt grosse Verlegenheit bereiten. Die 6 ausderOppen- 
heimsehen Poliklinik mitgeteilten Fälle sind interessante Belege für die diagnostischen 
Schwierigkeiten. Im 1. Fall entsprach das Bild ganz der Sklerose, gleichwohl war eine 
syphilitische Infektion voraufgegangen, aber es fehlten die charakteristischen Zeichen der 
Hirnlues. Vielleicht eine multiple Sklerose auf luetischer Grundlage. Der 2. Fall bot 
Schwierigkeiten durch das Bestehen von Augenmuskel- und Pupillenstörungen, die notorisch 
selten bei Sklerose, auffallend häufig dagegen bei Lues sich vorfinden; für letztere fehlten 
indess alle sonstigen Zeichen. Im 3. Falle stand der Brown-Sequardsche Lähmungs¬ 
typus, ein besonders häufig bei Lues des Rückenmarks beobachteter Komplex, im Vorder¬ 
grund. Da der Augenbefund auf Sklerose hinwies, so blieb die Entscheidung zweifelhaft. 
Auch den 4. Fall beherrschte diese Lähmungsform, dagegen fehlte Lues in der Anamnese 
gänzlich. Im 5. sprachen die cerebralen Symptome für die Sklerose, die spinalen für Lues, 
auch wenn mehrfache Aborte voraufgegangen, als deren Ursache aber auch Beschäftigung 
mit metallischen Giften in Betracht zu ziehen war. Den letzten Fall charakterisierte eine 
eigenartige Kombination von Sklerose mit Hysterie (gemischte halbseitige Hemianästhesie). 

Steinhausen-Hannover. 

Römheld, Ein Beitrag zur Frage des Zusammenhanges zwischen Un¬ 
fall und organischen Nervenaffektionen. (Deutsche Praxis. 1903. Nr. 12.) Es 
handelt sich um einen Fall von multipler Sklerose nach Trauma. Ein 25jähriger, früher 
gesunder Landwirt wurde am 23. VII. 1900 sehr kräftig von einer Kuh in den Rücken 
gestossen, er verlor für kurze Zeit das Bewusstsein und erlitt Quetschungen im Rücken. 

_ Allmählich entwickelte sich eine Müdigkeit in den Knieen. Bei der am 2. XI. 1900 vor¬ 
genommenen Untersuchung fanden sich: geringe Spasmen im linken Bein, daselbst ver¬ 
stärktes Kniephänomen und Andeutung von Fussklonus, sowie Romberg. Gang war un¬ 
beholfen. Eine weitere Untersuchung am 2. VII. 1902: normale Pupillen, keine Gesichts¬ 
feldeinengung (Prüfung des Augenhintergrundes fehlt. Ref.). Kein Nystagmus. An der 
linken Hand leichter Intentionstremor, Herabsetzung der groben Kraft der linken O.-E.. 
lebhafte Reflexe und geringe Spasmen an beiden Armen, Beine hochgradig spastisch- 
paretisch, bisweilen Patellarklonns, links Fussklonus, Babinski fehlt, Abdominal- und Kre¬ 
masterreflex fehlen, Sensibilität normal, deutlich spastisch-paretischer Gang. Im weiteren 
Verlauf trat eine Verschlimmerung des Zustandes auf, auch kam es noch zu Blasenbe¬ 
schwerden. v. Rad- Nürnberg. 

Eckert, Mitteilungen über drei Fälle von Geistesstörung nach Hitz- 
schlag bei Soldaten. (Inaug.-Diss. Berlin. 1902.) Nach einer ziemlich die ganze 
einschlägige Literatur berücksichtigenden Übersicht über die bisher beobachteten psychi¬ 
schen Krankheitsformen nach Hitzschlag und Sonnenstich schildert Verf. 3 Beobachtungen 
aus der psychiatrischen Klinik aus der Charite. Es handelte sich bei allen um schwere 
während der Reise durch das Rosche Moor (Expedition 1900) durch die tropische Hitze 
erlittene Erkrankungen, welche erst erhebliche Zeit nach dem Unfall — bis zu mehreren 
Monaten — in die Erscheinung traten, und zwar in einem Fall um Hysterie mit eigen¬ 
tümlichen tobsuchtartigen Erregungszuständen, im 2. Fall um epileptoide Zustände mit 
Erregung und unmotiviertem Stimmungswechsel, im 3. Fall um eine Art subakut ver¬ 
laufender Paranoia mit Verwirrtheit, wie sie auch nach heftigen Fieberzuständen und Er¬ 
schöpfung beobachtet wird. Die Prognose wird durchweg als wenig günstig bezeichnet, 
am wenigsten noch im 2. Fall, in welchem seit Monaten kein eigentlicher neuer Insult 
sich ereignete. — Bei nicht ganz seltenem Vorkommen von Psychosen na<jb# r -hUer 
verdienen die mitgeteilten Fälle alle Beachtung. Steinhauses^** 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


Lorand, Über 2 Fälle von schwerem Diabetes, durch Schreck verur¬ 
sacht, mit tätlichem Ausgange. (St. Petersburger mediz. Wochensch. 1903. Nr. 22.) 
Die mitgeteilten Fälle betrafen 2 junge Frauenspersonen, 35 und 16 Jahre alt, welche, 
soweit bekannt, mitten aus völliger Gesundheit heraus nach einem Unfälle, der mit grossem 
Schreck verbunden war, aber ohne die geringste Körperverletzung verlief, die ersten 
Symptome des Diabetes darboten; das erste Mal handelte es sich um die Gefahr einer 
Kollision mit einer elektrischen Tramway bei einer Zweiradfahrt, das andere Mal um 
einen in finsterer Strasse versuchten Überfall. Unmittelbar darauf die ersten Erschei¬ 
nungen: Abspannung, Müdigkeit, Durst etc. Beide führten unter allmählicher Verschlim¬ 
merung im Zeitraum von ungefähr einem Jahr zu Koma mit Exitus. Hered. Prädispo¬ 
sition bestand im ersten Falle, im zweiten nicht. Samt er-Berlin. 

Heresen, Ein Fall von Diabetes insipidus, geheilt durch chirurgischen 
Eingriff (Nephropexie). (Spitalul 1903, Nr. 18. Referat von E. Toff-Braila in der 
Münch, med. Wocb. Nr. 49. 1903.) In dem betreffenden, einzig in der Literatur da¬ 

stehenden Falle handelte es sich um einen 15jähr. Patienten, der vor 2 Monaten beim 
Versuche, eine schwere Last zu heben, plötzlich einen heftigen Schmerz im linken Hypo- 
chondrium fühlte, welcher ununterbrochen andauerte und auch in die linke Weiche aus¬ 
strahlte. Gleichzeitig trat Polyurie auf; der Kranke trank grosse Flüssigkeitsmengen und 
entleerte 12—15 1 Urin pro Tag. Die linke Niere stand tiefer und war die Gegend der¬ 
selben auf Druck schmerzhaft, H. nahm die Nephropexie vor, um die Schmerzen zum 
Verschwinden zu bringen und gleichzeitig durch Knetung des renalen Plexus und der 
Nebenniere womöglich auf den Diabetes insipidus einzuwirken. Die Operation wurde auf 
lumbarem Wege vorgenommen und die Niere durch 3 Katgutnähte fixiert. Am folgenden 
Tage betrug die abgesonderte Harnmenge 1 1 und schwankte in den folgenden Wochen 
zwischen 750 und 1000 g. Gleichzeitig war auch der Durst um vieles verringert, so 
dass Pat. nur 1 '/ 2 1 Flüssigkeit innerhalb 24 Stunden zu sich nahm. H. sah denselben 
36 Tage nach der Operation wieder und konnte feststellen, dass der günstige Zustand 
der gleiche geblieben war. Eine sichere Erklärung dieses therapeutischen Erfolges ist 
nicht zu geben, der Fall soll aber Veranlassung m weiteren Forschungen, betreffend die 
Heilung der Diabetes insipidus auf chirurgischem Wege, geben. 

Aronheim - Gevelsberg. 

L* Müller, Über drei Fälle von Chorea chronica progressiva (Chorea 
hereditaria, Chorea Huntington). (D. Ztschr. f. Nerv.-Hlk. 23. Bd. S. 315.' Für 
zwei der geschilderten Fälle, die Personen einer Familie betrafen, stand das Vererbungs¬ 
prinzip der Huntingtonschen Chorea zweifellos fest, eines Krankheitsbildes, das sich 
auf dem Boden embryonaler Veranlagung entwickelt und in unaufhaltsamem Fortschreiten 
zuletzt zu körperlicher und geistiger Degeneration führt. Schwere körperliche und ge¬ 
mütliche Schädigungen bildeten die nicht zu verkennende verschlimmernde Gelegenheits¬ 
ursache. In einem dritten ebenfalls charakteristischen Fall konnte Heredität nicht er¬ 
mittelt werden, dagegen bildete Sturz von einem Baum, analog zu mehreren in der Literatur 
veröffentlichten durch Unfall hervorgerufenen Erkrankungsfallen, die auslösende Gelegen¬ 
heitsursache, eine bereits vorhandene Disposition vorausgesetzt. Das Gemeinsame in der 
bunten Mannigfaltigkeit der anatomischen bisher erhobenen Zurtände stellt eine Atrophie 
der Grosshirnrinde dar. Im Gegensatz zur Sydenhamsehen Chorea, die bekanntlich als 
Infektionskrankheit aufgefasst wird, ist die Huntingtonsche durch die Entwicklung auf 
Grund einer anatomischen Abnormität gekennzeichnet. St einhausen-Hannover. 

Bernstein, Zur Diagnose und Prognose der Rückenmarksverletzungen. 
Ein Fall von Luxation mit Fraktur des Epistropheus. (Deutsche Zeitsch. f. Chir. 
Bd. 70. 1903. S. 175.) Beschreibung folgender 3 Fälle: 1. Ein 21jähr. Mann wurde 

beim Ringen der Länge nach auf eine Matratze geworfen. Schmerzen im unteren Teil 
der Halswirbelsäule beiderseits. Mässige Schwellung und Schmerzhaftigkeit in der Gegend 
des 7. Halswirbels. Bewegungen von Kopf und Nacken frei. Lähmung sämtlicher vom 
Radiali8 versorgten Muskeln des linken Arms, Herabsetzung der Sensibilität auf der 
Streckseite des Vorderarms. Am rechten Arm dieselbe Sensibilitätsstörung, Lähmung der 
Fingerstrecker. Wahrscheinlich waren diese Störungen auf einen Bluterguss zurückzu- 
fiihren. Sie schwanden sehr schnell wieder, so dass Pat 3 Wochen nach dem Unfall 
geheilt war. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


2. Ein 30jähr. Brauereiarbeiter schlug mit dem Rücken gegen eine Fasskante. So¬ 
fort heftige Schmerzen, konnte weder gehen noch stehen. Schwellung und Suffusionen über 
dem 2. und 3. Lendenwirbel. Am rechten Bein war Ab- und Adduktion frei, Beugung 
im Hüftgelenk war wenig, im Knie- und Fussgelenk gar nicht aktiv ausführbar. Sensi¬ 
bilität am Fuss, Unterschenkel, an der Strekseite des Oberschenkels im unteren Drittel, 
an seiner Beugeseite bis zur Mitte aufgehoben, in den oberen Teilen des Oberschenkels, 
am Damm, Penis und Scrotum herabgesetzt. Reflexe fehlen. Linkes Bein und übriger 
Körper normal. Besserung vom 12. Tage ab. Nach 7 Wochen nur noch leichte Sensi¬ 
bilitätsstörungen. — Ausserlich lag wohl eine Blutung vor, welche die Caude equina und 
den unteren Teil des Markes schädigte. 

3. Ein 18jähr. Kutscher wurde dadurch verletzt, dass ihm das Schwungrad einer 

Sägemaschine gegen die linke Halsseite fiel. Kopf um 40° nach links gedreht, etwas 
nach vorn gebeugt. Etwas Drehung möglich. Dicht über dem 3. Halswirbeldorn rechts 
ein abnormer Knochenvorsprung, links eine Delle. Keinerlei Lähmungserscheinungen. 
Keine Beschwerden bis zum 71. Tage, dann sukzessive Störungen im rechten Arm, rechten 
Bein, linken Arm und Bein, Blase und Mastdarm. Tod am 101. Tage. Sektion: „Drehungs¬ 
luxation im Atlas-Epistropheusgelenke in der Art, dass die rechte Gelenkfläche des 
Epistropheus sich nach vorn verschoben hatte; ausserdem fand sich an der Innenfläche 
des Epistropheus - Dornfortsatzes eine Knochenwucherung ( Gallus), die offenbar durch 
ihr Wachstum allmählich stärker auf das Rückenmark gedrückt hatte.“ Das lange Fehlen 
schwerer Erscheinungen ist besonders für die Begutachtung derartiger Fälle sehr be¬ 
merkenswert. M. v. Brunn-Tübingen. 

Fiirnrokr, Wirbelsäulen- und Rückenmarksverletzungen. (D. Ztschr. f. 
Xerv.-Hlke. 24. Bd. S. 60.) Wie eine Zusammenstellung mehrerer Statistiken (Me- 
nard. Wagner, Stolper, Kocher) zeigt, trifft die grosse Mehrzahl der Verletzungen 
die Wirbelsäule am Übergang vom Brustteil zum Halsteil einerseits und zum Lendenteil 
andererseits, namentlich sind der 12. Brust- und der 1. Lendenwirbel der Hauptsitz der 
Luxations- und Kompressionsfrakturen. Die Erfahrung lehrt, dass die Verletzungen des 
Rückenmarks keineswegs genau nach Schwere und Ausdehnung denen der Wirbelsäule 
entsprechen. So gründlich die Lehre von den Symptomen dieser Verletzungen von zahlreichen 
Forschern bereits bearbeitet worden ist, so harren doch manche Fragen noch der Lösung, 
wie namentlich die über das Verhalten der Reflexe und den Sitz der spinalen Zentren 
für die Muskel-, Blasen- und Mastdarmfunktionen. F. teilt 6 in der Strümpellschen 
Klinik beobachtete Fälle mit, welche zahlreiche interessante Einzelheiten bieten und in 
der Art der Durcharbeitung des Beobachtungsmaterials geradezu als vorbildlich bezeichnet 
werden können. Was die Ursache der Verletzungen betrifft, so handelt es sich 4 mal 
um Fall auf das Gesäss, in den übrigen Fällen um Sturz auf den Rücken. Alle Ver¬ 
letzungen betrafen die unteren Abschnitte des Rückenmarks vom 12. Brustwirbel abwärts, 
in der Hälfte der Fälle lag eine totale Querläsion, in der anderen Hälfte partielle Zer¬ 
störung vor. welche je einen Teil der Reflexbahnen und der motorischen Leitung in ver¬ 
schiedener Kombination unbeschädigt liess. F. bestätigt die Angaben L. R. Müllers 
über den Ablauf der Blasen- und Mastdarmstörungen nach Verletzungen der unteren 
Rückenmarksabschnitte: paradoxe Ischurie und Stuhlverhaltung im 1. Stadium, unwillkür¬ 
liche Harn- und Kotentleerung im späteren Verlauf, und damit die Auffassung, dass die 
Zentren für Blase und Mastdarm nicht im Rückenmarke zu suchen, vielmehr die ent¬ 
sprechenden Reflexerregungen in die sympathischen Ganglien zu verlegen seien. — Be¬ 
züglich der Segmentdiagnose ist sowohl die Bestimmung auf Grund der Sensibilitäte- 
störung wie diejenige nach dem Ausfall der Muskeln noch durchaus unsicher, auch die 
Ergebnisse von F.s Beobachtungen stimmen nur mit einem Teil der von anderen Autoreu 
herrührenden Angaben überein. Steinhausen-Hannover. 

Schäfer, Zur Pathologie der posttraumatischen Rückenmarks¬ 
erkrankungen. (Neurolog. Zentralblatt. 1902, Seite 982.) 21jähriger, gesunder Mann 

wird durch Fusstritte in den Rücken misshandelt. Fehlen jeder äusseren Verletzung, 
frei von Beschwerden während der ersten 4 Tage. Am 5. Tage Schmerzen im Kreuz 
und Leib, am lo. Tag Harnverhaltung und Beschwerden beim Gehen, die aber so ge¬ 
ringfügig waren, dass er noch bis zum 14. Tage seinem Berufe voll nachgehen konnte. 
Am 15. Tage wegen rascher Zunahme der Schwäche in den Beinen bettlägerig. 


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Monatabchrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 25 

Blasen- und Mastarmlähmung. Nach 6 Wochen totale Paraplegie der unteren Ex¬ 
tremitäten, Verlust der Sensibilität vom 4. Brustwirbel abwärts, beginnender Dekubitus. 
Nach 4 */ 2 Monaten Tod an Pyelonephritris und Dekubitus. — Bei der Sektion zeigte 
sich die Wirbelsäule völlig unversehrt, weder alte noch neue Blutungen. Die mikrosk¬ 
opische Untersuchung des Rückenmarks ergibt: Erweichungsherde im unteren Sakral¬ 
mark, unteres Lumbalmark normal, im oberen Lumbalmark Erweichung in den Hinter¬ 
strängen, im unteren Dorsalmark totale Querschnittsdestruktion mit Erweichung, im 
oberen Dorsalmark systemloso Degenerations- und Nekroseherde, Oederaspalten, sekundäre 
Gliose im ventralen Hinterstrangsfeld, aufsteigende Degeneration der Gollschen Stränge. 
Vom 6. Zervikalsegment an wieder alles normal. Auch hier nirgends Spuren von 
Blutungen.“ Der Autor vertritt die Auffassung, dass, da Blutungen, Quetschungen, 
Zerrrungen bestimmt ausgeschlossen werden können, nur die Annahme einer direkten 
traumatischen Nekrose im Sinne Schmauss’ übrig bleibe. Wallentein-Köln, 

Nonne berichtet im ärztl. Verein in Hamburg (Sitzung 3. IV. 03, Deutsch, 
med. W. 1903, 44, V. B.) über 4 Fälle von unter dem Bilde der Myelitis acuta 
transversa aufgetretener Lähmung der unteren Extremitäten. In allen 
Fällen trat die motorische und sensible Paraplegie beider Beine ganz plötzlich auf, die 
letzten Tage vorher bestanden prämonitorische Blasen besch werden oder ziehende 
Schmerzen im Rücken. In keinem der Fälle fand sich an der Wirbelsäule eine objektive 
Anomalie. In Fall II bestand gleichzeitig Vergrösserung und Verhärtung der Leber, so 
dass die Diagnose auf Metastasen im W 7 irbel und der Dura mater ermöglicht war. Bei 
jedem Pat. stellte die Diagnose entweder auf wenige oder alle Wirbel sich erstreckende 
Carcinose oder Sarkomatose und sekundäre Compression der Medulla fest. 

Von grossem Interesse ist ein weiterer Fall, in dem nach Ansicht des Vor¬ 
tragenden in einem bereits vorher tabisch erkrankten Rückenmark auf dem Boden 
einer diffusen Enochencarcinose eine akute Degeneration im Rückenmarksquerschnitt sich 
entwickelt hat. Er betrachtet diesen Fall als einen anatomisch und klinisch einwands¬ 
freien Beleg für die Ansicht der Autoren, dass sich auf dem Boden der Carcinose 
eine acute Erkrankung des Rückenmarksquerschnitts, auch ohne direkte lokale Ver¬ 
mittelung des Carcinoms entwickeln kann. Näheres im Original. 

Apelt, Hamburg Eppendorf. 

Sonnenburg, Geheilter Fall von Rückenmarkstumor. (Ref. Deutsch, med. 
W. 1903, No. 41. Freie Vereinigung der Chirurgen Berlins, Sitzung 13. VII. 1903.) 
Es wird eine Patientin vorgestellt, welche z. Z. der Operation im 2. Stadium der Er¬ 
krankung sich befand: Typus der Brown-Söquaraschen Halbseitenläsion mit all¬ 
mählichem Übergang- in Paraparese. Gemeinschaftlich mit Jolly und Oppenheim nahm 
Vortragender als Sitz des Tumors das 9. Dorsalregment an, so dass er der Höhe des 
8. Brustwirbels entsprechen musste. Die Operation gestaltete sich relativ einfach, indem 
nach Entfernung des 9. (infolge Skoliose w T ar der 8 . nicht direkt erreichbar) und dann 
des 8. Brustwirbelbogens der dnrch die Dura rötlich schimmernde Tumor sichtbar wurde 
und mit der Knopfsonde bequem gelockert und entfernt werden konnte. Er erwies sich 
als Fibrom. Bis auf hochgradige Schmerzen in den unteren Extremitäten in den ersten 
5 Tagen und quälenden Meteorismus ging die Heilung glatt vor sich. Zurzeit d. h. 1 V 4 Jahr 
p. operat. fühlt Patientin sich wohl, hat auch keine Beschwerden beim Gehen oder 
Schmerzen im Rücken. Apelt, Hamburg-Eppendorf. 

Pandy, Die Entstehung der Tabes. (D. Zeitschr. f. Nerv.-Hlk. 24. Bd. 
S. 124.) P. hatte bei Tierversuchen infolge von intoxationen (Nikotin, Alkohol, Blei 
usw.) Entartung der Hinterstränge des Rückenmarks gefunden und dieselben mit der An¬ 
nahme erklärt, dass die Hinterstränge gegen Stoffwechselstörungen eine besondere Empfind¬ 
lichkeit besitzen müssen. Er stellte dann analoge Veränderungen auch bei Zirkulations¬ 
und Stoffwechselströmungen in klinisch beobachteten Fällen (Arteriosklerose, Endocarditis. 
Diabetes, Lungentuberkulose) fest. Damit ergab sich auch ein Aufschluss über die tabische. 
metasyphilitische Degeneration, ihre Entstehung und ihren anatomischen Sitz. Die Tabes 
stellt eine pseudosystematische, nicht streng auf das Hinterstrangsystem lokalisierte Er¬ 
krankung dar, dessen sogenannte Intermediärzone gegenüber allen Stoffwechselstörungen 
und namentlich auch gegen das luetische Gift besonders empfindlich ist und deshalb den 
Ausgangspunkt der Entartung bildet. Stein hausen-Hannover. 


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26 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 1. 


Lichte, Traumatische Tabes, Inauguraldissertation (H. Berlin 1908.) 
Nach einer Einleitung, in welcher Verfasser einen selbst für eine Dissertation zu wenig 
genauen Abriss der Neuronenlehre gibt (er lasst z. B. Nissl, Apathiy und Bethe 
hauptsächlich Vertreter der Neuronenlehre sein), bringt L. zuerst die Fälle aus der 
Literatur, in welchen eine Tabes in ihrer Entwicklung durch ein Trauma begünstigt 
wurde, und sodann die Fälle, in welchen eine wirkliche Entstehnng der Tabes durch 
Trauma angenommen wurde. Zn den letzteren Fällen rechnet L. einen Fall, welcher in 
der Leyden sehen Klinik beobachtet wurde: Eine 39 jährige Erau, die einmal abortierte 
und anscheinend kinderlos ist, litt schon vorher an Schwindelanfällen. In einem solchen 
Schwindelanfall fiel sie, verstauchte sich den linken Arm, welch letzerer unter den linken 
Oberschenkel zu liegen kam. Pat. war dabei bewusstlos. Sehr bald traten Schmerzen 
im linken Bein auf und im Laufe des nächsten halben Jahres entwickelten sich die 
Zeichen der Tabes: Ataxie und Sensibilitätsstörungen, Romberg, Fehlen der Patellar- 
reflexe und der Pupillarlichtreflexe, Incontinentia urinae. Verf. sieht in seinem Falle alle 
Postulate erfüllt, um den Fall als einen rein traumatischer Genese zu betrachten. Auf die 
anscheinende Kinderlosigkeit, den Abort und den vorbestehenden Schwindel legt er keinen 
im entgegengesetzten Sinne sprechenden Wert. Trotzdem gesteht L. am Schlüsse der 
Arbeit zu, dass ein sicherer Beweis für die rein traumatische Entstehung des Tabes noch 
nicht geliefert sei. Paul Schuster, Berlin. 

Schuster, Beitrag zur Herzsyphilis, insbesondere in Verbindung mit 
Tabes. (Deutsch, med. W. 1903, 41.) Verf. hat, angeregt durch Prof. Runeberg’s Arbeit 
..Die syphilitischen Herzaffektionen“, seine Aufzeichnungen aus den letzten 9 Jahren unter 
diesem Gesichtspunkte betrachtet und ist, ebenso wie Duge und Hüttner, zu der Ansicht 
gelangt, dass die gleichzeitig sich findende Tabes und Herzaffektion nicht als etwas zu¬ 
fälliges hinzunehmen sind, sondern beide auf ein und dieselbe Ursache, die Syphilis, zu¬ 
rückgeführt werden müssen. Er fand allein im letzten Sommer unter 22 Fällen von 
Tabes (darunter 14 = 63,6 ° 0 mit vorhergehender Syphilis) 3 Aorteninsufizienzen 
= 18 °/ 0 . Nach Rüge und Hüttner bestanden unter 138 Fällen 12 = 8,7 °/ 0 mit 
Herzklappenrehler, davon 9 mit Aorten- und 2 mit Mitralinsuffizienz mit leichter Ver¬ 
änderung der Aortenklappen und in 1 Fall mit Aortastenose. 

Apelt, Hamburg-Eppendorf. 

Rothmann, Seitenstrangerkrankung und spastische Spinalparalyse. 
I). med. Wsch. 1903. No. 24 u. 25. Das Krankheitsbild der spastischen Spinalparalyse 
hatte Erb im Jahre 1875 zuerst aufgestellt. Von den in einer neueren Arbeit von ihm 
mitgeteilten Fällen hält kaum einer der Kritik stand, es sind keine anatomisch reinen 
Fälle. Der Grund für die Annahme Erb’s, welcher sich mehrere Forscher anschlossen, 
lag darin, dass damals die Pyramidenbahn die einzige bekannte motorische Impulse leitende 
Bahn war. Nach unseren heutigen fortgeschrittenen Kenntnissen verlaufen motorische 
Bahnen auch in anderen Strangabschnitten. Bei eigenen Versuchen fand R. nach Durch¬ 
scheidung der Seitenstränge bei Affen nie spastische Symptome; es fehlt bisher an einem 
zwingenden Beweis, weshalb beim Menschen der Sachverhalt ein völlig anderer sein sollte. 
Weiterhin ist die Tatsache bemerkenswert, dass die Fälle mit Ausfall der Pyramiden¬ 
bahnen keine eigentliche Lähmung erkennen lassen; es würde sich also nur um Pseudo¬ 
parese handeln können. Die familiäre Form der Pyramidenbahnerkrankung würde am 
besten als „Erb’sche spastische Pseudoparese“ zu bezeichnen sein. 

Steinhausen -Hannover. 

Schittenhelm, Störung der Stereognose nach Trauma. (Schles. Gesellsch. 
f. vat. Kultur 6. 3. 03; D. med. Woch. Verein. Beil. No. 34, 1903.) Vorstellung eines 
22jährigen Mannes, welcher vor 12 Jahren aus einer Höhe von 4 Stockwerken auf das 
Gesicht gestürzt war. Seit Jahren hatten sich chronische Störungen eingestellt, die auf 
Syringomyelie (Brown-Sequard’scher Typus) zu beziehen waren: motorische Schwäche des 
linken Armes und Beines, ausgedehnte Störung der Oberflächen- und Tiefensensibilität 
(Gelenke), welche sich in Ausfall der stereognostischen Wahrnehmungen äusserten. 

Steinhausen-Hannover. 

Walter Schultze, Über Knochen-und Gelenkveränderungen bei Syringo¬ 
myelie. (Inangural-Dissertation. Freiburg i. Br.) Im Eingänge seiner Arbeit befasst 
sich Verf. mit der Diagnose der Syringomyelie, die seit den grundlegenden Arbeiten von 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 27 


Fr. Schnitzes und Kahlers aus dem Jahre 1888 in zahlreichen Veröffentlichungen und 
Sektionen weiter und sicher ausgebaut ist. Bei dieser Affektion handelt es sich um eine 
Höhlenbildung im Rückenmark, welche sich am häufigsten in der Gegend des Halsraarkcs 
findet, aber auch jede andere Stelle des Rückenmarkes betreffen kann. Zwei Entstehungs¬ 
möglichkeiten kommen für die Höhlenbildung in Betracht: Gliawucherung mit späterem 
zentralen Zerfall, oder primäre Bildung von myelitischen Zerfallsherden, die sich sekundär 
mit einer Gliawucherung umgeben. 

Motorische Schwäche und Muskelatrophie, Sensibilitätsstörungen, die vor allem den 
Schmerz- und Temperatursinn betreffen, und schliesslich eigentümliche trophische Ver¬ 
änderungen sind die klinisch hervortretendsten Symptome. Hauptsächlich letztere, die 
häufig an Knochen und Gelenken als Frühsymptome auftreten: atrophische und hyper¬ 
trophische Vorgänge an den Knochen und Gelenkenden, mit mächtigen Ergüssen ins Ge¬ 
lenk, interessieren den Chirurgen. 

Im Gegensätze zur Tabes finden sich bei Syringomyelie Knochen- und Gelenkver¬ 
änderungen aus trophischer Ursache hauptsächlich an den oberen Extremitäten. Zwar 
sind in letzter Zeit mehrfach auch Knochen- und Gelenkerkrankungen an den unteren 
Extremitäten von an Syringomyelie Erkrankten beschrieben, gehören aber noch zu den 
Seltenheiten. Das grösste Kontingent dieser Fälle stellt derjenige Typus der Syringo¬ 
myelie, welcher von Schlesinger als „sacro-lumbaler“ beschrieben ist und dessen markan¬ 
teste Erscheinungen sich durch eine Erkrankung des kaudalen Rückenmarkabschnittes erklären 
lassen. Neben Muskelatrophie und dissozierter Sensibilitätsstörung sind gerade die tro- 
phischen Störungen bei dieser Krankheitsform die erste Erscheinung und ersten Be¬ 
schwerden des Patienten. 

Der vom Verf. bearbeitete Fall betraf einen Kranken, bei den mit aller Wahrschein¬ 
lichkeit eine Syringomyelie vom sacro-lumbalen-Typhus befand. Es fand sich bei ihm eine 
hochgradige Verunstaltung beider Füsse, die den Gebrauch des linken ganz unmöglich 
machte, sodass Herr Geh.-Rat Kraske die gewünschte Amputation des Fusses nach Pirogoff 
ausführte. 

Ätiologisch führte Pat., ein 26 Jahre alter Bureaugehilfe, seine Leiden auf einen 
Unfall zurück, den er mit 14 Jahren beim Ringen (Stellen mit grosser Gewalt auf die 
Füsse) erlitten, nachdem er plötzlich heftigen Schmerz in der Kreuzbeingegend empfand, 
so dass er nur mit grösster Mühe nach Hause gehen konnte. Seitdem ziehender Schmerz 
vom Rückgrat nach den Füssen, Schwäche nnd Lähmung der Zehen. Ein Jahr darauf 
Parese des linken Knöchelgelenks, trat nur noch mit der äusseren Fusssohle auf, so dass 
hier eine markstückgrosse, tiefgehende Wunde entstand. In der Klinik in Halle wurde 
nach Auskratzung der Wunde wegen des „Pes equino-varus“ die Tenotomie der Achilles¬ 
sehne vorgenommen. Seitdem weitere, nicht heilende Wunden an der Sohlenfläche der 
Zehen, bis auf den Knochen gehend, mit Abstossung kleiner Knochensttickchen. 1897 schon 
fiel dem Pat die völlige Schmerzlosigkeit am Fusse auf, er konnte ohne Narkose verschie¬ 
dene tiefgehende Inzisionen und Auskratzungen ohne Schmerzäusserung ertragen; 1898 
schmerlo8er Dekubitus über den Tubera ossis ischii; 1899 wieder Aufbruch an der alten 
Stelle, so dass er die Amputation wünschte. (Ähnliche Erkrankung bestand auch am rechten 
Fusse.) Die mikroskopische Untersuchung ergab das Bestehen von Knochenneubildung 
und Knochenschwund, Veränderungen, die mit den Störungen der Sensibilität, der 
hohen Vulnerabilität und Analgesie der Gewebe für neuropathische Affektionen charak¬ 
teristisch sind. 

Der anfangs glatte Heilungsverlauf, dann das spätere Wiedereintreten von Dekubitus, 
Knochennekrosen, Entzündung beim Gebrauch des Stumpfes zum Gehen befestigten dfe 
Diagnose und gestalteten die Prognose ungünstig. 

Ob in diesem Falle das Trauma in ursächlichem Zusammenhänge zu der Syringo¬ 
myelie steht, lässt sich bei dem weiten Zurückliegen desselben nicht direkt beweisen, 
muss aber als sehr wahrscheinlich angenommen werden. Aron heim, Gevelsberg. 

Pfeifer, Ein Fall von doppelseitiger kombinierter Schulterlähmung 
(ErVsche Lähmung). (Deutsch, mediz. Wochenschrift 1903. No. 32, V. B.: ärztlicher 
Verein zu Hamburg.) Der erblich nicht belastete 53jährige Gärtner, ziemlich starker 
Potator, machte 4. II. 03 einen Suicidiuraversuch, der jedoch misslang, da der Strick 
riss. Pat. fiel zu Boden und ha$£ bei erhaltenem Bewusstsein sofort eine Lähmung 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


beider Arme. Als er am folgenden Tage im Krankenhaus Hamburg-Eppendorf aufge¬ 
nommen wurde, fand sich bei intakten Pupillen im Hirnnervengebiet folgendes: Beide 
Arme konnten im Schultergelenk weder abduziert noch eleviert werden. Im Ellenbogen¬ 
gelenk war rechts eine ganz schwache, links keine Beugung möglich; übrige Bewegungen 
der Arme und Hände, ebenso die Sensibilität, elektrische Erregbarkeit und Reflexe waren 
in den Armen nicht nachweisbar verändert. Die Lähmung betraf also Biceps, Deltoides, 
Brachialis int. und Supinator longus. Sie kommt durch Läsion des oberflächlich gelegenen 
primären Plexusastes (4. u. 5. Zervikalwnrzel) meist infolge indirekten Druckes zustande. 
Die Prognose ist in diesem Falle günstig (keine EaR); bereits nach 20 Tagen ist erheb¬ 
liche Besserung im v. Biceps eingetreten. Apelt, Hamburg-Eppendorf. 

Bruns, Über die Verschiedenheit der Prognose der Plexus- und Nerven- 
stammlähmnngen der oberen Extremität. (Neurolog. Zentrallblatt 1902, No. 22.) Für die 
Beurteilung det Frage, woher es kommt, dass die Lähmungen der Nervenplexus eine so 
viel ungünstigere Heilungsanssicht haben, ais die der einzelnen perpipheren Nervenstämme 
und ihrer Äste, stand dem Autor ein Material von 23 Plexuslähmungen und 47 peri¬ 
pherischen Nervenlähmungen traumatischer Natur zur Verfügung. Von ersteren kamen 
5 Fälle, d. h. 26 °/ 0 zur Heilung, vom letzteren hingegen 31, d. h. 66 %, so dass da¬ 
nach die traumatischen Lähmungen der peripheren Nerverstämme eine 2 ] j 2 mal so gute 
Heilungsanssicht haben, wie die der Nervenplexus. In anatomischen oder physiologischen 
Differenzen ist die Erklärung für diese Verschiedenheit der Prognose nicht zu finden, auch 
ist sie nicht in der Weise zu begründen, dass bei Lähmungen der Plexus die schädigende 
Wirkung von längerer Dauer oder grösserer Itensität sei, als bei peripherischen Lähmungen. 
Brun8 neigt zu der Annahme, dass bei Traumen, welche den Plexus treffen, Läsionen der 
Nervenwurzeln am Rückenmarke oder des Rückenmarkes selbt häufiger zustande kämen, 
als man bisher annimmt. Durch diese Beteiligung des Markes bei den Plexuslähmungen 
sei die schlechte Prognose dieser Lähmungen ausreichend erklärt. 

Wallerstein-Cöln. 

Bloch, Traumatische Neuritis einzelner Zweige des Plexus cervicalis 
und Brachialis mit besonderer Beteiligung sensibler Fasern. (Deutsch, med. 
Wochenschrift No. 32, 1903.) Am 16. VI. 03 machte der Kutscher K. beim Heben eine« 
Sackes folgende Bewegungen: Er bückte sich, fasste den Sack mit beiden Händen und 
warf ihn dann über die Schulter, wobei er nicht, wie sonst, eine Beugung, sondern eine 
plötzliche Streckung des linken Armes und gleich darauf eine sehr starke Elevation und 
Rotation ausführte. Der Kopf wäre dabei stark nach rechts geneigt gewesen. Er hätte 
gleich darauf einen „Ruck“ in der 1. Schulter verspürt, bald Schmerzen und ,.Einschlafen" 
der 2 letzten Finger bemerkt. 

Am 27. Juni kann Verf. nur geringfügige Abmagerung der luterossei III u. IV und 
des Kleinfingerballens mit Sensibilitätsstörungen, traumatische Verletzung des Subcut. colli 
sup. (N. VII), medius und inf. aus PI. cervicalis Cutanens brach, und Ulnaris aus PI. brachi¬ 
alis feststellen. 

Am 2. Juli waren die Symptome bis auf leichten Schmerz bei Druck auf Erb ? schen 
Punkt wieder verschwunden. Behandlung: Mitelia und leichte Massage, keine Elektrizität, 
mit der man nach Ansicht des Verf. bei traumatischen Neuritiden nicht zu früh Vor¬ 
gehen solle. Apelt, Hamburg-Eppendorf. 

Steiner, Zur Ätiologie der professionellen Erkrankungen im Medianus¬ 
gebiete. (Münch, med. Wochenschr. 1903, Nr. 9.) Verf. beschreibt 2 Fälle von pro¬ 
fessioneller Neuritis des distalen Endes des Medianus. In beiden Fällen bestanden lästige 
Parästhesien, Herabsetzung der Sensibilität im entsprechenden Bezirke und Beschränkung 
der Beweglichkeit des Daumens, Zeige- und Mittelfingers. Im ersten Falle bestand auch 
eine Aufhebung der Schweis>sekretion an den erkrankten Fingern. Es handelte sich hier 
um einen Sandformer in einer Eisengiesserei, dessen Arbeit seit 33 Jahren darin besteht, 
dass er mit der linken Hand, namentlich mit deren radialen Abteilung eine Stange festhälL 
auf die er mit einem Hammer energische Schläge ausführt. 

Der 2. Fall betrifft einen Postschaffner im Eisenbahnfahrdienst, dessen Tätigkeit 
darin besteht, dass er Briefe zu sortieren und diese in die hochgelegenen Fächer zu 
bringen hat. 

Bei beiden Fällen bestand starker Alkoholmissbrauch, der nach Ansicht des Verf. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


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erst den Boden geebnet hat, anf dem dann die professionelle Arbeit den Schaden anzti- 
richten vermochte. v. Rad-Nürnberg. 

Hart mann, Ein Beitrag zur Behandlung der Ischias. (Archiv für Ortho¬ 
pädie, Mechanotherapie und Unfallchirurgie. Bd. I. Heft 3.) H. hat entgegen der 
bisher üblichen Methode der Dehnung (Flexion des gestreckten Beins im Hüftgelenk) die 
beiden Unterextremitäten dicht oberhalb der Kniegelenke mit einem breiten Gurt auf den 
Operationstisch in gestreckter Stellung fixiert; der Oberkörper wird von dem zu Häupten 
stehenden Operateur erhoben und den unteren Extremitäten derart genähert, dass er eine 
kleine Neigung nach der kranken Seite erfährt, wodurch eine nicht unbedeutende Steigerung 
der Wirkung erzielt wird. Kis singer-Königshütte. 

Deu tschliin der, Zur operativen Behandlung der Peroneuslähmung. 
(Zentralbl. f. Chir. Nr. 16. 1903.) Den bisherigen Operationsmethoden haften nach 

Meinung Ds. noch grosse Mängel an, die hauptsächlich ihren Grund haben in dem Fehlen 
eines einheitlichen Operationsverfahrens. D. hat sich ein solches ausgedacht. Es passt 
s. E. für alle Fälle, wo es sich um Lähmung bez. Parese der vom N. peroneus versorgten 
Muskeln handelt, die hintere vom N. tibialis versorgte Mnskelplatte aber intakt ist. Die 
Grundzüge des Verfahrens bestehen darin, dass er Tibialis ant. und Extens. dig. comm., 
nachdem beide hoch, nahe am Muskelbauch, durchschnitten sind, sich kreuzen lässt, den 
Tibialis durch einen Kanal direkt unter dem Mall. ext. nahe am Knochen, den Extensor 
durch einen solchen unter dem Mall. int. durchsteckt und ersteren an die angefrischte, vorher 
nach Beyers Methode tenotomierte Achillessehne, letztere an den Flex. dig. comm., oder an 
den Tibial. ant. post annftht. Das gelähmte Personeus wird nicht berücksichtigt. Seine 
Funktion übernimmt der Ext. dig. comm., während der Tibialis dann als Supinator wirkt. 
Dadurch, dass die durchschnittenen Muskelbäuche an der Kreuzungsstelle des durchschnittenen 
Sehnen des Tibial. ant. und des Ext. dig. comm. mit diesen wieder vernäht werden, findet 
eine Verstärkung der Stellung des Fusses in Dorsalflexion statt, vielleicht auch Wiedereintritt 
der Funktion genannter Muskeln infolge der wiedererlangten grössern Spannung (was 
nach Langes Beobachtungen möglich ist). Bettmann-Leipzig. 

Paul Schuster, Unfallheilkunde und Neuropathologie in ihren Wechsel¬ 
beziehungen. Verf. bespricht in seiner Antrittsvorlesung in anschaulich klarer Weise 
die Beziehungen der Neuropathologie zur Unfallheilkunde und den Wert der letzteren für 
die richtige Erkenntnis und Beurteilung gewisser nervöser Krankheitsformen, 

v. Rad-Nürnberg. 

Windscheid, Aufgaben und Grundsätze des Arztes bei der Begutachtung 
von Unfallnervenkranken. (Antrittsvorlesung. Leipzig bei Veit & Co.) Die Unfall- 
Nervenkrankheiten haben allen anderen Unfallkrankheiten gegenüber etwas Besonderes: 
sie können nach einem jeden Unfall sich entwickeln. 

Neben anderen Gründen muss auch dieser Umstand ims auffordern, bei der Begut¬ 
achtung die Untersuchung stets den ganzen Menschen betreffen zu lassen und nicht nur 
die gerade am meisten in die Augen fallenden Störungen. Ausser dem augenblicklichen 
Untersuchungsbefund ist aber ganz besonders auch die Anamnese, in unserem speziellen 
Falle hier die aktenmässige Darstellung, zu berücksichtigen. Berufskrankheiten, Metall¬ 
vergiftungen und Alkoholismus spielen in dieser Beziehung eine grosse Rolle. Die psy¬ 
chische Schädigung durch den Unfall ist begreiflicherweise in denjenigen Fällen am grössten, 
in welchen der Verletzte bei vollem Bewusstsein die Gefahr oder den Schmerz empfand, 
welcher mit dem Unfall verknüpft war. 

Die Untersuchung “soll wo möglich eine wiederholte, am besten innerhalb klinischer 
Beobachtung vorgenommene sein. 

Hinsichtlich des Zusammenhanges mit dem Unfall muss bei allen organischen Nerven¬ 
leiden von vornherein eine grosse Skepsis herrschen. Dabei muss möglichst an einer 
gewissen lokalen Schädigung durch das Trauma festgehalten werden (z. B. Paralyse 
nach schwerem Kopftrauma.) Die funktionellen Krankheiten sind im Gegensatz zu den orga¬ 
nischen oft als direkte Unfallfolge anzusehen. In erster Linie gilt dies für die „Unfall¬ 
hysterie“. (Diesen Terminus schlägt W. statt der „traumatischen Neurose“ vor. Die 
Unfallhvsterie „fällt und steht“ nach Verf. mit dem Anspruch auf Rentenentschädigung 
([?! Ret). 

Den verletzten Patienten gegenüber soll sich der Arzt wie anderen Kranken gegen- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


über benehmen, er soll Uebertreibung nicht sofort die Böswilligkeit auffassen, soll ferner 
nie zeigen, dass er eine Beschwerde oder ein Symptom nicht als echt ansieht. Vielmehr 
soll der Arzt ruhig und gelassen auch die Klagen der Simulanten anhören. Die letzteren 
hält W. übrigens in Uebereinstimmung mit den meisten Autoren für nicht zahlreich. Bei 
der Festsetzung der Rente tut man den Verletzten keinen Gefallen, wenn man die Rente 
zu hoch festsetzt; allerdings giebt es auch schwere Unfallhypochonder, welche dauernd 
die Vollrente beziehen müssen. Eine Vereinfachung der praktischen Rentenfestsetzung 
Hesse sich schon dadurch erzielen, dass die Berufsgenossenschaften möglichst den gleichen 
Fall dem nämlichen Untersucher zu den Nachuntersuchungen schickten. Hierdurch würden 
viele Weiterungen erspart. Auch soll die Rente nicht in zu grossen Sprüngen herab¬ 
gesetzt und entzogen werden. Das Richtigste ist nach W. immer öftere Untersuchungen 
mit allmählicher Herabsetzung um 10°/ 0 . (Gegen die Zweckmässigkeit des letzterwähnten 
Vorschlages werden sich viele Stimmen erheben. Ref.) Paul Schuster-Berlin. 

M. X. Francotte, Quelques observations pour servil* 4 THistoire de la 
növrose traumatique de son pronostic en particulier. (Bulletin de l’Academie 
royale de MSdecine de Belgique. Söance du 28./II. 1903.) An der Hand von 5 Fälle» 
von traumatischen Neurosen resp. Psychoneurosen setzt Verf. seine Ansichten über die 
Prognose jener Zustände auseinander. Er ist der Ansicht, dass die Restitutio ad integrum 
überhaupt zu den Ausnahmen gehöre. Besonders das Vorhandensein ausgeprägter psychi¬ 
scher Symptome trübe die Prognose: in dem ersten der beigebrachten Fälle bestanden so 
gut wie gar keine psychischen Symptome; dieser Fall heilte. In dem zweiten Fall waren 
psychische Störungen angedeutet; dieser Fall wurde gebessert. In allen anderen der auf¬ 
geführten Fälle standen die psychischen Symptome im Vordergrund; diese Fälle besserten 
sich nicht. Auch das höhere Lebensalter trübt nach der Ansicht des Verf. die Prog¬ 
nose, wie ja auch die psychischen Sjmiptome selbst oft an diejenigen des Greisen- 
alters erinnerten. Auch diesen Satz exemplifiziert F. an seinen 5 Fällen. Schliesslich 
betont Verf. nochmals, dass die traumatischen Neurosen sich erst allmählich zu ihrer 
vollen Intensität entwickelten und nicht etwa sofort sich in ihrer vollen Ausbildung und 
Höhe zeigten. Paul Schuster-Berlin. 

Paul Schul tze, Beitrag zur Lehre der psychischen und nervösen 
Erkrankungen infolge von Verletzungen und Unfall. (Inaug.-Dissertation. 
Rostock 1902,) Verf. bringt zwei gut beobachtete Fälle mit psychischen resp. nervösen 
Krankheitserscheinungen nach Trauma. Einen von diesen zwei Fällen betrafen unfallver¬ 
sicherte Patienten. Verf. bespricht die Symptomatologie der einzelnen Fälle, die Prä- 
ponderanz der psychischen Erscheinungen, die Pathogenese und schliesslich die Aufgaben 
des Gutachters, und schliesst sich dabei durchaus den jetzt herrschenden Anschauungen 
an. Zum Schlüsse betont er noch besonders die „Kulanz“ der Unfallversicherungen. 

Paul Schuster-Berlin. 

Erben, Über die geläufigste Form der traumatischen Neurose. (Klinisch¬ 
therapeutische Wochenschr. 1903, Nr. 8) Verf. bringt in gedrängter Form die wichtigsten 
Symptome der traumatischen Neurose und bespricht deren Nachweis. Interessant ist, 
welch grosse Bedeutung er den Erscheinungen von Seiten des Herzens beimisst. Er weist 
auf die sehr häufig sich findende vermehrte Reizbarkeit des Herzens (Pulsbeschleunigung 
bei geringen Bewegungen) hin und glaubt, dass man in den Fällen, in denen die Herz- 
symptome (vor allem länger andauernde Pulsbeschleunigung nach Niederhocken) vennisst 
werden, man berechtigt sei, Misstrauen gegen die Angaben der Verletzten zu hegen. 
Von der Unfallsneurose, deren Symptome gleich oder einige Zeit* nach der Verletzung an 
den Tag getreten sein müssen, unterscheidet sich die Neurasthenie der Potatoren durch 
die Parästhesien, die Druckschmerzheftigkeit, den Zungentremor und die Verängstigung. 
Bei der hereditären Neurasthenie treten die Zwangsempfindungen — Vorstellungen, Be¬ 
fürchtungen und das Vernichtungsgefühl mehr hervor. 

Bei der leichten Form der traumatischen Neurose schätzt Verf. die Einbusse im 
ersten Jahre auf V 3 , nur bei grosser Hinfälligkeit und ermüdbarem Herzen auf 1 / 2 . In 
den nächsten Jahren soll dann eine allmähliche Reduktion der Rente eintreten. 

v. Rad-Nürnberg. 

Flechsig u. Klien, Ärztliches Obergetachten übereine traumatische Hys¬ 
terie und deren Nachweis. (Die Unfallversicherungspraxis 1902, Nr. 4.) Bei einem böh- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


mischen Arbeiter, dem aus einer Höhe von etwa 10 m ein Zimmermannshammer auf den 
Kopf gefallen war, entwickelte sich neben hartnäckigen Kopfschmerzen eine krankhafte 
Neigung zu äusserst heftigen Angstaffekten. Aus dem interessanten, von Flechsig und 
Klien erstatteten Gutachten geht hervor, dass es mit Hilfe exakter Messungen von psycho¬ 
physischen Apparaten gelang, den Nachweis dafür zu erbringen, dass bei dem Verletzten 
tatsächlich durch sehr geringe Reize oder auch durch die blosse Erwartung an solchen 
heftige Angstzustände ausgelöst wurden. Und zwar kam es ganz entsprechend den Er¬ 
gebnissen der Untersuchungen Lehmanns zu Verändernngen im Füllungszustande der Blut¬ 
gefässe. Bei Angstaffekten Hessen sich auf den Kurven starke Atemschwankungen der 
Volumenpulskurve mit rapidem An- und Abstieg, dabei Verkleinerung der Pulshöhe und 
Pulslänge nachweisen. Bei Schmerzempfindungen sank der Füllnngszustand unter starker 
Verkleinerung der Pulse. Nachdem so die heftigen Angstzustände, welche sich bei jedem 
Versuche einer Anstrengung einstellten, mit Sicherheit als wirklich vorhandene nachgewiesen 
werden konnten, wurde dem Verletzten eine Rente von 80 °/ 0 zugebilligt und die Zahlung 
einor Abfindungssumme empfohlen. v. Rad-Nürnberg. 

.Löwenthal, Über die operativen Symptome der Neurasthenie. (Wien, 
med. Presse 1902, Nr. 42.) Objektive Erscheinungen finden sich vor allem auf vege¬ 
tativem Gebiete. Voran stehen die Störungen der allgemeinen Ernährung und des Stoffwechsels 
(Hämoglobinmangel, alimentäre Glykosurie, Oxalurie, Phosphaturie). Ernährunnsstörungen 
fehlen sehr selten, wie auch hier entsprechend die Therapie, wo sie überhaupt Erfolg hat, 
in fast allen Fällen ein Ansteigen des Gewichtes zeigt. Weiterhin ist hervorzuheben die 
ausgesprochene Neigung der glatten Ringmuskulatur zur Dauerkontraktion, die sich sehr 
oft bei Neurasthenie findet. So findet sich eine sehr erleichterte Auslösbarkeit der vaso¬ 
motorischen Vorgänge. Diese Labilität des Gefässnervensystems ist experimentell nach¬ 
zuweisen. Eine zweite Gruppe von Funktionsstörungen betrifft die glatte Muskulatur des 
Intestinal-, Genital- und Respirationstraktus. Hiervon wären zu erwähnen der Cardio- 
spasmus, das Konstriktionsgefuhl im Oesophagus (Globus), der Krampf des Pylorus, der 
Enterospasmus und ferner noch die spastische Obstipation durch Krampfzustand des 
Sphincter ani internus und schHesslich durch den Tenesmus des Sphincter externus, zu 
dessen Auslösung schon sehr geringe Reize genügen. 

Daneben bestehen natürlich häufig auch Atonien, als deren Resultat die Ptosen auf¬ 
zufassen sind. Von Störungen im Genitaltraktus ist besonders die Dysmenorrhoe zu er¬ 
wähnen, die im wesentlichen durch einen krampfhaften Verschluss des Orificium externum 
zustande kommt. Das Asthma nervosum, ein typischer Krampf der Bronchialmuskulatur, 
tritt oft schon auf sehr geringe Reize (Kälte, Staub, Erregung) hin ein. Anzureihen wäre 
hier noch die glatte Muskulatur des Pupillenverengerer und -Erweiterer, die bei Neu¬ 
rasthenikern häufig Erweiterung oder einen lebhaften Wechsel der Weite hervorrufen. 

Sehr verbreitet finden sich Störungen der Drüsentätigkeit mehr in Form einer 
Steigerung derselben (vermehrte Schweissproduktion, Verminderung des elektrischen 
Leitungswiderstandes, Seborrhoe, Xerosis). Im Verdaaungskanal zeigen sich Sekretions¬ 
störungen deutlich am Speichel, am Magensaft und im Darm (Enteritis membranacea). 
Sehr stark zeigen sich oft beteiligt die Urogenitaldrüsen (Prostatorrhoe, Spermatorrhoe). 
Die im Anschluss an die Miktion oder Defäkation oft auftretenden Abgänge von Schleim 
weisen daraufhin, dass neben der Sekretionsvermehrung die gesteigerte Tätigkeit der 
glatten Ringmuskulatur eine Rolle spielt. Von den objektiven Symptomen auf dem Ge¬ 
biete der quergestreiften Muskulatur sind hervorzuheben der feinschlägige, schnelle Tremor 
und das Rosenbach sehe Phänomen. An der Grenze steht die von Moebius beschriebene 
Konvergenzschwäche und die leichte Ptosis. 

Zu den nur bedingt objektiven Symptomen rechnet Verf. die Störungen der Sensi¬ 
bilität, Motilität (leichte Ermüdbarkeit, Behinderung der feineren Koordinationsbewegungen). 
Auf psychischem Gebiet erweist sich die Kurve der Neurasthenie als gleich der Arbeits¬ 
kurve bei akuter Ermüdung. v. Rad-Nürnberg. 

Stempel, Epilepsie und Hysterie vom Standpunkt der Invalidenver¬ 
sicherung. (Aerztl. Sachv.-Ztg. 1903, Nr. 17.) Die versicherungsrechtliche Beurteilung 
der Neurosen, speziell der Epilepsie und Hysterie, ist in ihren Grundsätzen noch nicht 
genügend geklärt und unterHegt vielfacher Schwankung und Willkür. Zunächst werden 
bezüglich der Diagnose noch viele Fehler gemacht, namentlich geschieht es immer noch 


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32 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 1. 


häufig, dass die Diagnose der Epilepsie lediglich auf Aussagen der Kranken oder ihrer 
Angehörigen sich beruft, während allein die Feststellung der Zeichen eines Anfalles von 
ärztlicher Seite beweisend sein kann. Freilich stösst diese Forderung auf mancherlei 
Schwierigkeiten, sie muss aber grundsätzlich festgehalten werden. St. geht dann ausführ¬ 
lich auf die Einzelheiten der differentiellen Diagnostik des epileptischen und hysterischen 
Anfalles ein. Die genaue Untersuchung des ganzen Körpers und Nervensystems ist un¬ 
umgänglich sowohl zur Sicherung der Diagnose als zu der hierauf fassenden Beurteilung 
der Arbeitsfähigkeit, welche in der Regel für die beiden Neurosen wesentlich verschieden 
ausfällt. Hier entscheidet zunächst die Häufigkeit und Schwere der Anfälle. Arbeitsun¬ 
fähigkeit ist anzunehmen, sei es bei einem Epileptiker oder Hysteriker, wenn die Anfälle 
alle 3—4 Tage oder häufiger auftreten. Im Gegensatz zur Epilepsie jedoch ist sie bei 
der Hysterie mit Rücksicht auf die bekannte Erfahrung niemals als dauernd zu erachten, dass 
das Krankheitsbild der Hysterie raschem Wechsel unterliegt und zu plötzlicher Besserung 
und selbst Heilung führen kann. Bei der Vielgestaltigkeit der Hysterie ist die Arbeits¬ 
fähigkeit nur von Fall zu Fall abzuschätzen, und es ist Aufgabe der Energie des Arztes, 
gegenüber irrigen Laienansichten auf individuell angepasste Beschäftigung zu dringen, 
wie das in Genesungsheimen mit Erfolg durchführbar ist. Doch auch dem schweren Epilep¬ 
tiker bleibt immer die Möglichkeit, seine geringe Arbeitskraft zu verwerten, wie z. B. iu 
ländlicher Beschäftigung, die ihn selten allein und ohne Aufsicht durch Mitarbeiter lässt. 

S t ei nhansen-Hannover. 

GK Kiernan , Feigning of Insanity by a trraumatig Lunatic for perso¬ 
nal damage reasons. (Medicine. Julv 1902.) K. berichtet über einen Mann, welcher 
beim Sturz vom Wagen sich eine Verletzung in der Stirngegend zuzog. Es entstand eine 
grosse Kopfwunde. Der Verletzte wurde bewusstlos aufgefunden. Am anderen Morgen 
zeigte sich cerebrales Erbrechen. Ausserdem Rippenbrüche mit sich anschliessender Pleu¬ 
ritis exudativa. Als Pat. nach 8 Wochen das Bett verliess, hatte er eine leichte Hemi¬ 
parese und amnestische Aphasie, war sehr reizbar, vergesslich, argwöhnisch und deprimirt. 
Auch bestanden eigentümliche fugue-ähnliche Zustände. Nach 3 Jahren bot Pat. allge¬ 
meine Verwirrtheit, Reizbarkeit, Gedächtnisschwäche und leichte Verfolgungsideen. Ausser¬ 
dem leichte Hemiparesis, Facialisschwäche und leichte Sprachstörung. Pat. bekam seine 
Entschädigung vom Gerichte zugesprochen. Bei einer später stattfindenden Nachunter¬ 
suchung durch einen anderen Arzt versuchte der Verletzte in der gewöhnlichen Weise 
geistige Schwäche vorzutäuschen, wollte den Namen seiner Kinder nicht wissen und auch 
sonst auf die einfachsten Fragen nicht Auskunft geben können. Auch auf somatischem 
Gebiete versuchte der Verletzte zu simulieren. Er wurde übrigens der Simulation über¬ 
führt. Trotzdem der Kranke somit simulierte, war er dennoch geisteskrank. Der Fall 
beweist also, dass Simulation per se noch kein Beweis gegen die Existenz wirklicher 
Krankheit ist. Paul Schuster-Berlin. 

Lazarus, Trauma, Pankreascyste. Eine experimentelle Studie. Selbst Traumen 
von geringer Stärke, welche das Pankreas treffen, führen infolge des Gefässreichthums und 
der Armuth an Stützgewebe zu Blutungen ins Gewebe und Gewebstrennungen. Durch 
die mit der Narbenbildung einhergehende Schrumpfung kommt es zu Verengerungen der 
Drüsengänge, diese wieder führen zu Secretstauungen und damit zur Ausbildung von Re- 
tentionscysten. Sind Drüsen verletzt, so führt der Saftaustritt aus der Drüsenwunde ent¬ 
weder zur Nekrose des interstitiellen Fettgewebes und damit zur Bildung von Erweichungs- 
eystoiden, oder zur Verdauung des Blutergusses, der Gewebstrümmer und des angrenzen¬ 
den Parenchyms, während in der Peripherie die reactive Entzündung zur Ausbildung der 
Cystenkapsel führt. Kühne-Jena. 

Roosen-Runge, Über die Bedeutung des Trauma in der Ätiologie der 
disseminirten Fettgewebsnekrose. (Inaug.-Diss. Kiel. 1902.) Auf Grund eigener 
und in der Litteratur niedergelegter Beobachtungen kommt Verfasser zu dem Schlüsse, 
da*s bei schweren Pankreasverletzungen zweifellos, bei leichteren möglicher Weise 
eine tödtlich verlaufende Fettgewebsnekrose sich anschliessen kann, und dass man deshalb 
die Fettgewebsnekrose denjenigen Krankheiten angliedern muss, in deren Ätiologie das 
Trauma eine Rolle spielt. Kühne-Jena. 

Jordan (Heidelberg), Die Exstirpation der Milz, ihre Indicationen und 
Resultate (an der Hand von 6 erfolgreichen Splenektomien.) (Mittheilung, aus den 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1 . 33 

Grenzgeb. der Medicin u. Chirurgie. Bd. 11, S. 407.) Jordan hat die Milzexstirpation 
ausgeführt bei Zerreissung des Organes, bei einer Blutcyste, bei einer Echinococcuscyste, 
wegen primären Sarkoms. Zweimal wurden die Splenektomie wegen idiopathischer Milz¬ 
hypertrophie gemacht. 

Jordan kommt zu folgenden Schlusssätzen: 

1. Die Milz ist nach den bisherigen praktischen Erfahrungen ein rasch ersetzbares 
und leicht entbehrliches Organ. 

2. Dieselbe darf daher ohne Bedenken exstirpirt werden, insbesondere wenn sie 
krankhaft verändert ist. 

3. Bei dieser Sachlage ist die Splenektomie auch bei relativer Indication gerecht¬ 
fertigt. 

4. Die Milzexstirpation bietet die günstigsten Chancen für die Heilung, wenn es sich 
um eine rein locale Erkrankung des Organs handelt. Liegt dagegen der Milzaffection 
ein constitutioneiles Leiden zu Grunde, so ist die Exstirpation als aussichtslos und direct 
lebensgefährlich zu betrachten. 

5. Bei dem jetzigen Stand der Chirurgie darf die Splenektomie bei beweglichem Or¬ 

gan als ein fast ungefährlicher Eingriff bezeichnet werden. Bestehen dagegen Ver¬ 
wachsungen mit der Umgebung, so gestaltet sich die Operation schwieriger, ihre Gefahr 
wächst mit der grösseren Ausdehnung und Festigkeit der Adhäsionen. Ausgedehnte Ver¬ 
wachsungen können daher eine Gegenanzeige der Exstirpation bilden und zur Wahl einer 
anderen Behandlungsweise Veranlassung geben. Neck-Chemnitz. 

Döderlein, Tubargravidität und Unfallrente. (Universitätsfrauenklinik 
Tübingen. Münch, med. Wochenschr. 1903, Nr. 47.) Eine 35jährige verheiratete Frau 
verspürte, während sie mit ihrem Manne einen Sack Kartoffeln auf ihrem Arme trug, 
plötzlich einen Riss im Leibe und sank zu Boden (3./V.); sie musste sofort das Bett auf¬ 
suchen und sich in ärztliche Behandlung begeben. Es stellte sich eine geringe, aber 
langdauernde Blutung ein, allmählich kamen Schmerzen im Leibe dazu, so dass Patientin 
die Klinik aufsuchte. Hier wurde (26./V.) folgendes festgestellt: 10 Geburten, die letzte 
vor 4 Jahren mit ärztlicher Hilfe, sonst stets gesund. Periode regelmässig, zuletzt am 
31./III. desselben Jahres dann Cessa mensium bis zum Tage des Unfalles, an welchem 
sich die schon erwähnten anhaltenden Blutungen anschlossen. 

Der Uterus war vergrössert, weich, anteponiert und an die hintere Symphysenwand 
gedrängt durch eine den Douglasschen Raum ausfüllende Geschwulst; man stellte die 
Diagnose auf eine Haematocele retrouterina im Anschluss an eine Tubargravidität auf 
Grund folgender Punkte: 1. aus der Angabe, dass die Periode bei einer sonst regelmässig 
menstruierten 35 jährigen Frau eine Woche über die Zeit ausgeblieben war; 2. aus dem 
Befund des Tumors, der alle Charakteristika einer Haematocele uterina hatte; 3. aus vor¬ 
handenen Schwangerschaftszeichen, besonders Vergrösserung und Auflockerung des Uterus. 

Es kam schliesslich zur Operation, die die Diagnose bestätigte. 

Wenn auch die Art der Eiinsertion in der Tube dieselbe ist wie im Uterus, so ist 
der weitere Verlauf doch ein grundverschiedener; während die Schleimhaut des Uterus 
bald nach der Befruchtung mächtig hypertrophiert und sich reichliche Dezidualmassen 
bilden, ist die Tubenschleimhaut mit ihrem spärlichen Bindegewebe dazu nicht fähig. Das 
Ei gelangt hier alsbald mit der Muscularis in Berührung, die noch weniger als das Binde¬ 
gewebe an den Schwangerschaftsveränderungen teilnimmt, sondern in erhöhtem Masse 
durch das wachsende Ei zerfasert wird. Der mütterliche Anteil an der Eikapsel fällt in 
der Tube geradezu dürftig aus und ist von hinfälliger Beschaffenheit. Ferner übt die 
Ektoblastschale des Eies einen geradezu auflösenden Einfluss auf die mit ihr in Be¬ 
rührung kommenden Gewebe aus; dadurch wird die an sich schon dürftige Eikapsel noch 
brüchiger. 

Hierdurch erklärt sich aus anatomischen Gründen die geringe Resistenz der Ei¬ 
hüllen in der Tube, ihre grosse Hinfälligkeit gegen Druckschwankungen im Innern des 
Eies, besonders innerhalb der in den Eihüllen sich ausbildenden Bluträume; sie zerreissen 
frühzeitig, im 2. bis 3. Entwicklungsmonat; Werth sagt: „Das Ei gräbt in der Tube 
nicht nur sein Bett, sondern auch sein Grab.“ 

Der Verlauf und der Ausgang der Tubenschwangerschal t liegt nach dieser modernen 
Auffassung in dem Wesen der Entwicklung selbst begründet. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1 


34 


Tritt man mit dieser Unterlage an die Begutachtung vorliegenden Falles heran, so 
musste man sagen, dass das Aufheben und Tragen des Kartoffelsackes die direkte Ver¬ 
anlassung zur Berstung des tubar inserierten Eies und die im Anschluss daran entstan¬ 
denen Blutgeschwulst war; zwar nicht die Erkrankung an sich, wohl aber deren plötz¬ 
liche und lebensgefährliche Verschlimmerung ist als eine unmittelbare Folge des Unfalles 
anzusehen. 

Die Rentenpflicht wurde von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt 
und hatte es die Frau lediglich dem Zufall zu danken, dass ein an sich unbedeutender 
und die Krankheit nicht oder jedenfalls nicht wesentlich erschwerender Unfall bei ihrem 
Zustande sich ereignete, dessen Ausgang und Folgen auch ohne den Unfall ganz dieselben 
geworden wären. Kis singer-Königshütte O.-S. 

Calien, „Über Nierenrnpturen.“ (Sitzung des allgemeinen ärztlichen Vereins zu 
Cöln am 22. Juni 1903. Nach der Münch med. Woch. No. 50.) Vortragender berichtet 
über einen Fall von reiner Nierenzerreissung im Gegensatz zu der Nierenzerreissung 
durch stumpfe Gewalt kompliziert mit ausgedehnten Quetschungen des Brustkorbes 
oder der Bauchorgane. Der Fall beweist hinsichtlich der operativen Therapie die Richtig¬ 
keit der Ausführungen Küsters auf dem Chirurgenkongress 1901, der seine Ausführungen 
dahin zusammen fasste: „Die heftigen und zuweilen das Leben gefährdenden Blutungen 
dürfen nur dann durch Nephrektomie behandelt werden, wenn das Organ in mehrere Bruch¬ 
stücke zerrissen ist, die nur noch einen losen Zusammenhang untereinander haben. In 
allen übrigen Fällen soll man durch Naht der Risslinie, bez. durch Eröffnung des Nieren¬ 
beckens und Tamponade zum Ziele zu kommen suchen.“ 

Der Fall des Vortragenden betraf einen 17jährigen jungen Mann, der die Keller¬ 
treppe heruntergefallen und mit der rechten Körperseite gegen die Treppe gefallen war. 
Wegen heftiger Schmerzen schleppte er sich nach seiner Wohnung, bekam Harndrang 
und entleerte Blut. Infolge Zunahme der Schmerzen in der rechten Seite Überführung 
ins Hospital. Bei der Operation, die nach 5 Tagen wegen des bedrohlichen Zustandes 
des Verletzten erforderlich wurde, entschloss man sich zur Freilegung der rechten Niere. 
Nach Durchtrennung der durch Blutgerinnsel mannskopfgrossen Fettkapsel werden grosse 
Mengen geronnenen Blutes und mit ihnen ein grosses haubenförmiges Stück völlig ab¬ 
getrennten Nierengewebes ausgeräumt. Beim Versuch die Niere vorzuwälzen, löst sich 
noch ein kleineres, kirschgrosses Stück der Nierensubstanz ab. Nach Stillung der Blutung 
durch Tamponade zeigte sich, dass das grosse losgetrennte Stück dem unteren Nierenpol 
entspricht und die Niere in ihrer Mitte durch einen senkrecht zur Längsaye verlaufenden 
Riss durchsetzt wird. Nach Zurücklagerung der Niere wird die grosse Weichteil wunde 
sorgfältig tamponiert 

Der weitere Verlauf war ein ungünstiger infolge einer Urininfiltration und beginnen¬ 
der Septikämie, so dass die konservative Behandlung aufgegeben und die rechte Niere ent¬ 
fernt werden musste. Dieselbe hatte durch ausgedehnte Infarktbildungen einen grossen Teil 
ihres sezernierenden Parenchyms verloren. 

Nach Überwindung des Operationsshoks trat im Zustande des Verletzten langsame 
Besserung ein; die grosse Weichteil wunde kam unter Tamponade allmählich zur Ausheilung 
und nach 5 Monaten konnte der Kranke völlig geheilt ohne Bauchbrnch entlassen werden. 
Nach einem kurzen Aufenthalt in einer Genesungsstation hat er seine gewohnte Arbeit 
wieder aufgenommen. Arnheim -Gevelsberg. 

Oberndorfer, Zur Frage der posttraumatischen Nephritis. (Aus dem kgl. 
pathol. Institut München. Münch, med. Wochenschrift 1903, No. 50.) Während Senator 
noch vor kurzem unsere Kenntnisse über traumatische Nephritis als recht dürftige be- 
zeichnete, ist 0. jetzt in der Lage die Krankengeschichte und das Sektionsprotokoll eines 
hierhergehörigen Falles mitzuteilen. 

Ein 49jähriger Restaurateur verunglückte am 3. XII. 02 derart, dass er beim Treppen- 
heruntergehen die letzte Stufe übersah und mit dem rechten Fuss heftig auf den Haus- 
flurboden aufstiess, ohne jedoch zu fallen. Wegen heftiger Schmerzen im Fusse, an dem 
weder ein Bluterguss noch eine Schwellung nachzuweisen war, musste er zu Bette ge¬ 
bracht werden; auffallend war gleichzeitig die grosse Unruhe, die völlige Schlaflosigkeit 
und die hohe Pulsfrequenz; es wurden 120 Schläge gezählt, klein und schwach, aber 
regelmässig. Während sich in den nächsten Tagen der lokale Schmerz am Fusse besserte. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 35 


bestanden die übrigen Erscheinungen, sowie Appetitlosigkeit und auffallende allgemeine 
Körperschwäche fort. Ein am 15. XII. unternommener Versuch auszngehen, bekommt recht 
schlecht. Am 19. XII. heftiges Nasenbluten, am 21. XII. blutiger Urin und Schmerzen in 
der linken Nierengegend. Die Harnuntersuchung ergab frisches Blut, massigen Eiweiss¬ 
gehalt und 2,6 °/ 0 Zucker. Unter Fortdauer der Nierenblutung, zunehmender Schwäche 
und Benommenheit trat am 26. XII. der Tod ein. 

Nach Angabe der Frau soll der Mann vor 20 Jahren einmal eine kurzdauernde 
Nierenblutung durchgemacht haben; auch soll es bei einer Fingeramputation und bei einer 
Furnnkelinzision sehr stark geblutet haben. 

Bei der Sektion bestand am Fussgelenk nur eine geringe bräunliche Gewebsverfärbung. 
Bei der Eröffnung des Abdomens dagegen fanden sich bereits in dem Gewebe der Recti 
abdominis mehrere kleine braunrote, blutig imbibierte Zerreissungsherde. Der obere Pol 
der linken Niere ist von einem subperitonealen Bluterguss umgeben. Die mächtigen Fett¬ 
kapseln beider Nieren sind blutig irabibiert. Die Nieren selbst sind etwas grösser als 
normal, ihre Oberfläche ist glatt; ein Einriss oder eine narbige Einziehung konnte trotz 
genauesten Suchens nicht gefunden werden. Ober- und Schnittfläche waren von eigentüm¬ 
licher grauroter Farbe, die Venen zum Teil mit Blut gefüllt; Blutungen ins Gewebe selbst 
fehlten. Jedoch boten beide Nierenbecken, besonders in ihren Kelchen, eine dunkelrote 
blutige Unterlaufung ihrer Mucosa, die rechts wesentlich stärker als links ist und hier 
nur einige Partien des Nierenbeckens freilässt. Harnblase ohne Veränderung, Prostata 
leicht vergrössert. Nach Herausnahme beider Nieren fand sich die Muskulatur des Beckens, 
insbesondere der Mnsculus ileopsoas und quadratus lumborum in ausgedehnter Weise zer¬ 
trümmert und von starken Blutungen durchsetzt. Die Zeichnung der Nieren Schnittflächen 
war etwas verwaschen, die Rinde etwas tiberquellend. Kontinuitätstrennungen im Bereiche 
der grösseren Nierengefässe waren nicht aufzufinden. 

Bei der mikroskopischen Untersuchung ergab sich eine vollständig über den epi¬ 
thelialen Teil des Nierengewebes ausgedehnte fettige Degeneration. Die Zellkerne sind 
zum Teil nur schwer, zum Teil gar nicht mehr zu färben, nur die Kerne der Glomeruli 
und der übrigen Kapillaren scheinen eine Veränderung nicht erlitten zu haben; die 
Kapillarschlingen der Glomeruli sind stark ausgedehnt. Die Epithelien sind von der 
Haut meist abgehoben, das Kanälchenlumen durch Kollabieren der Zellräume meist ver¬ 
schwunden, die Zellen sind von kleinsten Fetttröpfchen völlig ausgestopft und zwar in 
gleicher Weise die Elemente der Mark- wie der Rindenschicht. 

Es handelt sich also um eine akute parenchymatöse Nephritis, bezw. um eine akute 
Fettdegeneration des Parenchyms von einer Dauer weniger Wochen; bei dem Fehlen re¬ 
aktiver Erscheinungen können ihre Anfänge nicht weiter zurückliegen. Als Todesursache 
war iu erster Linie die schwere Nierenerkrankung mit ihren wahrscheinlich urämischen 
Symptomen anzusehen, während die Muskulaturzerreissungen den Tod kaum beschleunigt 
haben können. 

Neben dem Trauma weist manches in der Krankengeschichte und in dem Sektions¬ 
befund auf hämophile Konstitution hin und wäre nicht eine eingehende mikroskopisch- 
chemische Prüfung der Schnitte erfolgt, so hätte man leicht an Blutungen aus der nicht 
wesentlich erkrankten Niere denken müssen. Verf. wirft die Frage auf, ob in den von 
Senator als „renale Hämophilie“ beschriebenen Fällen es sich nicht um ähnliche Zu¬ 
stände gehandelt hat. 

0. glaubt, dass die Verletzung durch Mnskelzug (Küster) entstanden ist; eine 
plötzliche Kontraktion der muskulösen Bauchwand wird in ihrer Gesamtwirkung den 
Thorax nach unten ziehen und so eine plötzliche Adduktionsbswegung der 12. Rippe be¬ 
dingen. Kommt die Rippe senkrecht auf die Niere, der Druck also in radiärer Richtung, so müssen 
Einrisse im Nierengewebe entstehen; trifft die Rippe aber nur tangential auf die Niere 
oder ihre Kapsel, so können nur Einrisse in die Nierenkapseln oder Blutungen in dieselben 
resultieren. Der Rumpf des Mannes wurde bei dem Fehltritt stark nach vorne gebeugt; 
zur Herstellung des gestörten Gleichgewichts wurde eine energische Rückwärtsbewegung 
ausgeführt; bei dieser plötzlichen Streckung des Rumpfes traten neben dem Erector trunci 
und den Glutäen die hinteren Bauchwandmuskeln in Aktion und der Quadratus lumborum 
wird besonders die 12. Rippen nach abwärts zu ziehen versuchen. Die Muskulatur muss 
allerdings sehr zerreisslich gewesen sein, denn sonst hätte das kleine, sich zu Dutzenden 


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36 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 1. 


ereignende Missgeschick nicht so ernste Folgen haben können. Neben der offenbar be¬ 
stehenden Neigung zu Blutungen hat vielleicht auch der Diabetes eine Bolle gespielt. 

Die Blutungen in die Nierenkapseln sind, wie oben angegeben, durch Druck von 
seiten der 12. Bippen entstanden; fraglos sind auch die Veränderungen des Nierenparenchyms 
damit in Zusammenhang zu bringen. 

Zur Erklärung der fettigen Degeneration der parenchymatösen Elemente wird an¬ 
genommen, dass durch das Aufpressen der 12. Bippen der hydraulische Druck in den Nieren 
erhöht und dadurch die Innervation gestört wurde. 

Der Fall zeigt die schweren Folgen eines kleinen Traumas, das durch Fernwirkung 
auf lebenswichtige Organe nach einigen Wochen noch den letalen Ausgang herbeifübrte. 
Nur durch eine genaue Autopsie ist in solchen Fällen Klarheit zu erzielen. 

Während die Unfallversicherongsgesellschaft zuerst die Auszahlung verweigerte, da der 
Mann bei der Aufnahme nichts von der vor 20 Jahren erfolgten Nierenblutung erwähnt 
hatte, liess sie sich schliesslich zu einem Vergleich herbei. Kissinger-Königskiitte O.-S. 

Fürbringer, Zur Würdigung der traumatischen diffusen Nierenent¬ 
zündung. (Aerztl. Sachverst.-Ztg. 1903, Nr. 11.) Ein Trauma kann unzweifelhaft eine 
diffuse Nephritis hervorrufen. Es muss daher vor einer bedingungslosen Ablehnung eines 
ursächlichen Zusammenhangs gewarnt werden. Häufiger sind natürlich die Fälle, in denen 
durch ein Trauma eine bis dahin latent verlaufene diffuse Nephritis sich plötzlich ver¬ 
schlimmert und dadurch erst bemerkt wird. B. Krüger-Cottbus. 

Honnetli, Über Nierenzerreissungen. (I.-D. Kiel 1902.) Im Anschluss 
an einen Fall von beobachteter traumatischer Nierenzerreissung, als deren wichtigste 
Symptome Blutharnen, retroperitoneale Infiltration, Meteorismus mit Athembeschwerden, 
Kantenstellung der Leber, Schmerzempfindlichkeit des ganzen Leibes auftraten, bespricht 
Verf. die Aetiologie, Pathologie und Prognose der Nierenverletzungen. Ätiologisch 
kommen nach Küster als Entstehungsursache der Nierenrupturen 4 Momente in Betracht: 

1. Einwirkung einer Gewalt auf einen entfernten Körpertheil (Fall); 

2. Schlag oder Stoss in die Lendengegend oder Bauchwand; 

3. Einpressen des Körpers von zwei Seiten her (Überfahrenwerden); 

4. Muskelzug seitens der plötzlich contrahirten Bauchwand (Bingen). 

Ein chirurgischer Eingriff ist indicirt: 

1. bei Zerreissung des die Nieren überkleidenden Peritoneums oder der Darm wand: 

2. bei Zerreissung eines grösseren Gefässes; 

3. bei Vereiterung oder Durchbruch eines Blutergusses, bei nachträglicher Perfo¬ 
ration einer Darmschlinge. 

Obwohl in diesem Falle scheinbar alle drei Bedingungen durch das Symptomenbild 
erfüllt schienen, wurde dennoch von einem Eingriff abgesehen, und unter conservirender 
Behandlung trat Heilung ein. R. Krüger-Cottbus. 

Bechtold, Beitrag zur Kasuistik der subcutanen Nierenquetschungen. 
(Münch, med. Wochenschrift Nr. 32, 1903.) Mittheilung 3 Fälle mit Ausgang in Heilung. 
Bei 2 Patienten wird, da Rippenbrüche nicht nachweisbar waren und die Gewalt fast 
gleichzeitig von hinten und vorne einwirkte, eine Sprengwirkung durch hydraulische 
Pressung (Küster) angenommen. Fall 2 ist bemerkenswert!! durch das Alter (85 Jahre), 
Fall 3 dadurch, dass vor etwa 4 Monaten eine ähnliche Verletzung derselben Niere statt¬ 
gefunden hatte. Kissinger-Königshütte O./S. 

Stolper, Zur Diagnose der subkutanen Harnblasenrupturen. (Ärztl. 
Sachverst.-Ztg. 1903. Nr. 6). An der Hand von zwei Fällen nicht diagnosticirter intra¬ 
peritonealer Blasenruptur bespricht Redner die Schwierigkeit der Diagnose der Harn- 
blasenzerreissungen, deren Syniptomeneomplex ebenso zutreffend sein kann für gewisse 
Fülle von Beckenbruch mit Harnröhrenruptur. Blutharn, Harndrang bei Unfähigkeit zu 
uriniren und selbst glatte Katheterpassage sind nicht pathognomisch für Blasenruptur, 
sondern können auch bei Zerreissung der Harnröhn* Vorkommen. Die Cystoskopie darf 
bei Blasenrupturen nicht angewendet werden, da sie nicht ohne Gefahr sei und wegen 
der Blasenblutung und Gollabirens der Blase ergebnislos Ausfallen dürfte. Bei Unsicher¬ 
heit der Diagnose empfiehlt Verf. möglichst bald zur Probelaparotomie zu schreiten. 

R. Krüger-Cottbus. 

Für die Redaktion verantwortlich : Professor Dr. C. ’i' h i e m - Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 


mit besonderer Berücksichtigung 

der Heehanotherapie ond der ßegutaehtoog Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. G. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Xhietn-Cottbus. 


Nr. 2. Leipzig, 15. Februar 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmt/icher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet. 

Ein Fall von willkürlicher Verrenkung beider Kniegelenke 
bei einem 1 Jahr alten Mädchen. 

Von Dr. Aron heim-Gevelsberg. 


Die Kasuistik der willkürlichen Verrenkungen der Gelenke ist eine spär¬ 
liche. Die bekannten Lehrbücher der Chirurgie widmen dieser äußerst seltenen 
Erscheinung nur geringe Worte, und Spezialabhandlungen sind nur einzelne er¬ 
schienen. ln neuerer Zeit behandeln dieses Thema in der mir zur Verfügung 
stehenden Literatur ein Aufsatz von Prof. Dr. Fuhr in Gießen 1 ) und in längerer 
Abhandlung Dr. J. Riedinger, Privatdozent in Würzburg. 2 ) 

Nach Fuhr beziehen sich die einschlägigen Veröffentlichungen auf den 
Unterkiefer, den Daumen, die Kniescheibe, das Knie-, Schulter- und Hüftgelenk. 
Er unterscheidet Fälle, bei welchen die Aus- und Einrenkung willkürlich statt¬ 
findet, aber auch unwillkürlich öfter eintritt, die sich aus der habituellen Luxa¬ 
tion infolge eines ursprünglichen Traumas entwickeln und jene Fälle, bei denen 
sich die willkürliche Luxation durch fortgesetzte Übungen bestimmter Muskel¬ 
gruppen ausbildet. Bei diesen letzteren, den eigentlich willkürlichen Verrenkungen, 
sind meist, abgesehen von einer Erweiterung der Gelenkkapsel, keine patholo¬ 
gischen Verhältnisse nachweisbar, besonders sind gröbere anatomische Anomalien 
der Knochenenden und Gelenkteile schon deshalb auszuschließen, weil die Ver¬ 
renkung nur mit dem Willen des Individuums, nicht auch unwillkürlich, wie bei 
der habituellen Luxation, eintritt und die Gelenkfunktionen im übrigen in der 
Sicherheit der Bewegungen keine Einbuße erleiden. Die ganze Kunst der will¬ 
kürlichen Verrenkung eines Gelenkes besteht, wie Fuhr übereinstimmend mit 
Pitha bemerkt, darin, den Willenseinfluß auf einzelne die Verrenkung begünstigende 
Muskeln zu konzentrieren und die ihnen hierbei hinderlichen auszuschalten. Bis 
zu welcher Virtuosität es durch fortgesetzte Übung gebracht werden kann, be¬ 
weist der von Fuhr nach Macleod zitierte amerikanische Athlet Warren, der 


1) Profi F. Fuhr in Giessen „Fin Fall von willkürlicher Verrenkung des Humerus nach 
hinten“. Münch. Med. Woch.^Nr. 18. 3. Mai 1892. 

2) Dr. J. Riedinger „Über willkürliche Verrenkung des Oberarmes“. Münch, med. Woch. 
Nr. 10. 1902. 


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38 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


nach 26jähriger Praxis Unterkiefer, Oberarm, Hand-, Finger-, Hüft-, Knie- und 
Fussgelenk luxierte und willkürlich einrenkte. Mit Ausnahme des Hüftgelenkes 
handelte es sich allerdings nur um Subluxationen. Er beherrschte seine Musku¬ 
latur derart, daß er durch Kontraktion nur der unteren Pectoralisfasern und des 
Latissimus dorsi imstande war, beiderseits den Oberarm so herabzuziehen, daß 
der Kopf in der Achselhöhle am unteren Pfannenrande gefühlt werden konnte. 
In manchen Fällen ist eine traumatische Luxation vorhergegangen und gibt nur 
die Gelegenheitsursache ab, die Aufmerksamkeit des Trägers auf das Gelenk zu 
richten und ihn zu Exerzitien mit demselben zu veranlassen. 

Auch der von Fuhr mitgeteilte Fall betrifft einen 16jährigen Knaben, der, 
nachdem ihm zum ersten Male beim Schwimmen der r. Oberarm luxiert war, in 
der Folgezeit durch kontinuierliche Übungen den Arm nach Belieben aus- und 
einrenkte und häufig „sich mit seiner Schulter in dieser Weise gedankenlos ver¬ 
gnügte, wie andere etwa mit den Beinen baumeln oder mit den Fingern knacken.“ 

Riedinger führt in seiner Abhandlung aus der deutschen und englischen 
Literatur die meist nicht einwandsfreien Fälle von willkürlicher Verrenkung, 
beobachtet von Schräder, Zülch und J. G. Smitt, an, auch aus der italieni¬ 
schen Literatur den Fall von F.Parona, der ein 17jähriges Mädchen betraf, das 
seit dem 8. Lebensjahre — angeblich nach einem Trauma — die 1. Schulter unter 
einem dumpfen Geräusch willkürlich aus- und einrenkte und durch operative Ver¬ 
engerung, durch Naht der sackförmigen Erweiterung der Gelenkkapsel, ge¬ 
heilt wurde. 

In seiner Praxis fand Riedinger diese seltene Affektion bei einem 11V 2 jährigen 
stets gesunden, kräftig entwickelten und wohlgebauten Knaben, der vor 3 Jahren 
zum ersten Male beim Turnen den 1. Oberarm luxierte, spontan wieder zurück¬ 
brachte und seitdem den Humerus aus freien Stücken völlig schmerzlos aus- und 
einrenkte. Eine unfreiwillige Verrenkung erlitt er nicht mehr und konnte des¬ 
halb wie jeder andere am Turnunterrichte teilnehmen. Die willkürliche Ver¬ 
renkung betrachtete er als eine ihm eigene Kunstfertigkeit. Den rechten Ober¬ 
arm konnte er, freilich in geringerem Grade, und ebenso beiderseits die Schlüssel¬ 
beine am sternalen Ende, auch den linken Unterkiefer willkürlich verrenken. Er 
besaß eine sehr dehnbare und schlaffe Haut, welche an Cutis laxa erinnerte. 

Nach Riedinger kann durch Übung allein kaum die Fähigkeit, mehrere 
Gelenke willkürlich zu verrenken, erworben werden. Übung kommt allerdings, 
das beweist die auffallend kräftige Entwicklung der Muskulatur, welche die 
Luxation bewirkt, in Betracht. Die Fähigkeit, mehrere Gelenke willkürlich zu 
luxieren, deutet vielmehr auf eine kongenitale Disposition hin, und diese besteht 
in der mangelhaften Ausbildung der Hemmungsvorrichtungen, sowohl der knöcher¬ 
nen Konstituentien des Gelenks als der Kapsel und Bänder desselben. 

E. Gurlt 1 ) zählt zu den angeborenen Missbildungen im Schultergelenk allein 
die angeborenen Luxationen, die, in kaum einem Dutzend von Fällen beobachtet, 
bei ihrer Beurteilung grosse Schwierigkeiten darbieten, insofern, als bei einer 
Anzahl einmal eine auf ursprüngliche Missbildung der Gelenkteile beruhende 
angeborene Luxation oder eine während des Geburtsaktes durch geburtshilfliche 
Manipulationen (Lösen des Armes, Einhaken des Fingers in der Achselhöhle, Zug 
am Arme) entstandene Verletzung, namentlich eine Epiphvsenabreissung vorliegen 
kann. Zur ersten Kategorie — der wirklich angeborenen Luxationen — gehören 
wohl im allgemeinen die in der Minderzahl der Fälle bisher beobachteten doppel¬ 
seitigen Luxationen, während die einseitigen, besonders wenn sie erst bei älteren 

1) E. Gurlt, Artikel „Schultergelenk“ in der Realenzyklopädie der ges. Heilkunde von 
Eulenburg. Bd. XVIII, S. 14. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 39 


Kindern oder gar erst bei Erwachsenen zur Beobachtung gelangen, häufig zu 
Zweifeln bezüglich ihrer Natur Anlaß geben können. Gurlt unterscheidet haupt¬ 
sächlich die Luxatio subcoracoidea als die häufigste und die L. infraspinata, bei 
denen die spärlichen anatomischen Untersuchungen bedeutende Formverände¬ 
rungen des Oberarmkopfes, Fehlen der ursprünglichen, Bildung einer neuen Ge¬ 
lenkhöhle neben Atrophie der Knochen und Muskeln und während des Lebens 
oft große Schwäche oder wirkliche Paralysen nachgewiesen haben. 

Bevor ich zu meinem Falle komme, der mich zur Mitteilung vorstehender 
Literatur der willkürlichen Luxationen angeregt, sei es gestattet, über willkür¬ 
liche angeborene Luxationen des Kniegelenks noch die Ausführungen Hoffas 1 ) 
zu erwähnen. Diese Luxationen mit völliger oder teilweiser Verschiebung der 
Gelenkenden sind nach diesem Autor sehr selten; es sind einmal Fälle von inter¬ 
mittierender Luxation beschrieben worden (Fischer, Melchior, Sayre, J. Wolff), 
hier zeigte das Gelenk normale Verhältnisse, die Patienten luxierten entweder 
willkürlich das Gelenk oder die Luxation trat bei bestimmten Bewegungen auf. 
Die Tibia verschob sich dabei nach vorn, hinten, aussen oder innen (Kapsel 
und Bänder des Knies sollen hier stets ausserordentlich schlaff sein); das andere 
Mal sind einige Fälle von bleibender kongenitaler Luxation des Kniegelenks 
publiziert worden. 

Bei der Seltenheit des Vorkommens willkürlicher Luxationen möchte ich 
auch folgenden interessanten, wohl einzig dastehenden Fall, den ich in meiner 
Praxis beobachtete, zur weiteren Kenntnis in Kürze mitteilen. 

Am 8. November, abends 7 Uhr, wurde ich zu der 1 Jahr alten Hedwig 0. ge¬ 
rufen. Das Kind litt seit einigen Tagen an Brechdurchfall und war infolge dessen hoch¬ 
gradig körperlich geschwächt; bei der angeordneten diätetischen und medikamentösen Be¬ 
handlung erholte es sich jedoch in wenigen Tagen. 

Schon bei der ersten Untersuchung war mir ein lautes, sich fast rhythmisch wieder¬ 
holendes Knarren, das von den unteren Extremitäten auszugehen schien, aufgefallen und 
erfuhr ich durch Befragen von den Eltern, dass das Geräusch durch die von dem Kinde 
willkürlich bewirkte Verrenkung beider Kniegelenke hervorgerufen werde. Die Verrenkung 
übe die Kleine sowohl bei Tage wie bei Nacht, und sei das knarrende Geräusch besonders 
nachts so laut und belästigend, dass ihnen die Nachtruhe häufig dadurch gestört werde. 
Schon seit Monaten hätten sie diese Störung der Kniegelenke konstatiert, doch sei das 
unangenehme Knorpelreiben erst seit etwa 4 Wochen, anfangs freilich in geringem Grade, 
aufgetreten. 

Bei der sofort vorgenommenen Besichtigung beobachtete ich abwechselnd oder auch 
gleichzeitig an beiden Kniegelenken mit lautem Geräusch ein Vorspringen der Tibia- und 
Fibulaköpfe, meist nach vorn, seltener seitlich nach links und rechts wodurch der Unter¬ 
schenkel in Ab-, bez. Adduktion gebracht wurde. Da die Gelenkflächen teilweise mit 
einander in Berührung blieben, so handelte es sich um eine Luxatio incompleta oder eine 
Subluxation, um eine unvollständige Verrenkung. (Bei der traumatischen Luxation ent¬ 
steht meist eine Luxatio completa, bei der die Gelenkenden dann ausser Kontakt sind.) 
Die Subluxation blieb etwa */ 4 Minute bestehen, renkte sich dann wieder federnd ein. 
Die Aus- und Einrenkung des Kniegelenks war von dem erwähnten hörbaren knarrenden 
Luxationsgeräusch begleitet. War das Kind verdriesslich, schrie es, so bemerkte man das 
Phänomen wohl 5 mal kurz hintereinander in der Minute. Die unteren Extremitäten 
wurden dabei entweder gestreckt oder leicht im Kniegelenk gebeugt. Nach der spontanen 
Einrenkung vermochte man in keiner Weise die Verrenkung gewaltsam wieder hervor¬ 
zubringen. Eine Anstrengung und Ermüdung schienen die unaufhörlichen Verrenkungen 
dem Kinde nicht zu verursachen, jedoch bemerkte man bei den Luxationen eine deutliche 
Kontraktion im unteren Teile des Musk. Quadriceps bez. Rectus femoris, die beiderseits 
auch geringgradig hypertrophiert erschienen. 


1) Hoffa, Lehrbnch der orthopädischen Chirurgie. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Anamnestisch ist zu bemerken, dass das Kind von vollständig gesunden Eltern stammt 
(der Vater kann das rechte Daumengrundgelenk willkürlich verrenken) die beiden Schwestern, 
6 % und 4 '/2 Jahre alt, sind gesund. 

Unsere Patientin hat sich von Geburt an normal entwickelt, hat — abgesehen von 
einer Stickhustenerkrankung im 5. Monat — keine Krankheiten, insbesondere keine Rachitis 
durchgemacht, keinerlei sonstige Skeletterkrankung aufzuweisen, mit 6 Monaten die unteren 
und oberen inneren Schneidezähne erhalten, jetzt bei Beginn des 2. Lebensjahres 8 Zähne. 
Auch die geistige Entwicklung ist ohne Störung vorangegangen; sie spricht die Worte 
„Papa“, Mama“ schon seit Monaten. Seit mehreren Wochen macht sie an der Hand 
der Mutter die ersten Gehversuche und will letztere bei dem, diesen Übungen vorher¬ 
gehenden Strampeln die Verrenkungen besonders häufig bemerkt haben. 

Besteht die Verrenkung nicht, daun ist am Kniegelenk änsserlich nichts Abnormes 
bei dem wohlgenährten, kräftig an Knochen und Muskeln entwickelten Kinde wahrzu¬ 
nehmen. Die Patellae — zweipfennigstückgross, sind beiderseits gut beweglich vorhanden, 
der Umfang über denselben beträgt beiderseits je 20 cm, oberhalb je 19 '/ 2 cm, unterhalb 
je 17 cm; eine Vergrösserung oder Schlaffheit der Kniegelenkkapseln nicht zu konstatieren. 
Eine im Röntgenkabinett des hiesigen Krankenhauses vorgenommene Durchleuchtung ergab 
ebenfalls keine wahrnehmbaren pathologischen Erscheinungen der Kniegelenke. 

Wenn man bedenkt, dass bei den traumatischen Luxationen des Kniegelenks 
eine Zerreissung der Ligamenta cruciata et lateralia erforderlich ist, um die Ge¬ 
lenkenden von einander zu trennen, nach Helferich 1 ) die eigentlichen trauma¬ 
tischen Luxationen im Kniegelenk sehr selten sind (ca. 1 Proz. aller Luxationen) 
und eine enorme Gewalt zur Hervorrufung derselben gehört, es sich daher auch 
häufig um komplizierte Verletzungen handelt, ist der Mechanismus der willkür¬ 
lichen Verrenkung bei unserer kleinen Patientin um so schwerer zu verstehen. 
Während bei den übrigen in der Literatur beschriebenen Fällen ein mehr oder 
minder schweres Trauma der späteren willkürlichen Verrenkung meist vorher¬ 
gegangen, die Personen auch im reiferen Alter standen, ist in unserem Falle ein 
Trauma als ätiologischer Faktor in keiner Weise zu beschuldigen und bei der 
doppelseitigen Verrenkung auch gänzlich unwahrscheinlich. Auch Heredität (der 
Vater luxiert allerdings den r. Daumen willkürlich) kaum wahrscheinlich. 

Es handelt sich demnach bei dem Kinde um eine wirkliche, willkürliche 
Verrenkung, die sich nach Fuhr durch beständige Übungen bestimmter Muskel¬ 
gruppen (eine Kunst, die erlernt werden kann) und nach Riedinger infolge 
mangelhafter Ausbildung der Hemmungsvorrichtungen sowohl des Knochen- wie 
des Bänderapparates entwickeln. Dass jedoch auch bei dem Kinde eine kongeni¬ 
tale Disposition besteht, beweist die in letzter Zeit von den Eltern wiederholt 
beobachtete, willkürliche Luxation des rechten Oberarmes. 

Therapeutisch wird von den Autoren — bei Fehlen anderer wahrnehmbarer 
Gelenkabnormitäten — nach Beseitigung der Luxation für längere Zeit Anlegung 
von Gipsverbänden, Schienenapparaten mit nachfolgenden Bädern, Massage und 
Elektrisieren empfohlen. Auch in unserem Falle wurde dem Kinde 4 Wochen 
lang ein das Kniegelenk fixierender Verband angelegt, darnach mit täglicher 
Massage begonnen. Infolge dieser Behandlung treten die Luxationen nur noch 
selten auf. Hoffa hat in einem Falle durch Naht der gefalteten Kapsel die 
Schlaffheit des Gelenks völlig und dauernd beseitigt wie im Falle Parona 2 ). 

Die Prognose braucht in unserem Falle nicht ungünstig gestellt zu werden. 


1) Helferich, „Frakturen und Luxationen“. Lehmann’s mediz. Handatlanten. Nr. 8, S. 281. 

2) R. Kuh, „Über Kapsel Verengerung bei habitueller Schultergelenksluxation“. Beschreibung 
eines Falles der Jul. Wolffschen Klinik, wo durch Exzision eines ovalen Stückes aus der stark 
ver dünnten und ausgebuchteten Gelenkkapsel reseziert und die Kapsel dann vernäht wurde, 
worauf volle Heilung eintrat 8. Referat Bergeat-München in der Münch, med. Woch. 48 und 
der Prager medic. Woche Nr. 40. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 2. 


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Dass das Kind später funktionelle Störungen im Kniegelenk behalten wird, ist 
nicht wahrscheinlich. Denn — wie schon erwähnt — kommt es bei solchen Per¬ 
sonen selten zu unfreiwilligen Verrenkungen oder zu verminderten funktionellen 
Leistungen wie häufig bei den habituellen Luxationen. Der Vater unserer Kleinen 
verrichtet täglich mit seiner rechten Hand anstrengende Fabrikarbeit, ohne jemals 
eine unfreiwillige Luxation des r. Daumens erlitten zu haben. Ferner kenne ich 
einen Herrn, der seit der Kindheit beide Daumengrundgelenke und die Inter- 
phalangealgelenke der Kleinfinger willkürlich dorsal luxiert, bei dem ein Anderer 
die freiwillig gemachte Luxation nicht wieder einrichten kann, der jedoch in 
keiner Weise in der Gebrauchsfähigkeit seiner Hände behindert ist, Soldat war 
und heute noch eifriger Turner ist, niemals aber eine unfreiwillige Verrenkung 
der Fingergelenke erlitten hat. 


Die Bedeutung des Traumas bei der Syringomyelie 
vom versicherungsrechtlichen Standpunkte. 

Von Medizinalrat Dr. Borchard in Posen, 
dirig. Arzt der chirurgischen Abteilung des Diakonisseuhauses. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Veranlassung zu vorliegender Mitteilung gab mir der Umstand, dass ich 
mehrmals in die Lage versetzt wurde, Gutachten darüber abzugeben, in welcher 
Weise eine vorhandene Syringomyelie durch ein Trauma verschlimmert war, 
resp. inwieweit Vorgefundene syringomyelitische Knochen- und Gelenkerkrankungen 
auf einen Unfall zurückzuführen seien. Ich habe daraufhin alle die von mir be¬ 
obachteten Fälle dieser Erkrankung durchgesehen und unter diesen neunzehn 
elf gefunden, in denen in der Anamnese eine äussere Gewalteinwirkung als Ur¬ 
sache des Entstehens überhaupt resp. der Verschlimmerung des Leidens ange¬ 
geben wurde. 

Ich habe diejenigen Fälle, in welchen im Anschluss an eine äussere Ver¬ 
letzung eine Eiterung auftrat, oder in denen der Zusammenhang zwischen an¬ 
geblichem Unfall und Erkrankung mir wenig wahrscheinlich erschien, ausgeschaltet. 
Auf die Angaben der Kranken allein sich zu verlassen, ist ja nicht gut angängig, 
da die Patienten geneigt sind, selbst wenn es sich nicht um die Frage einer 
Unfallentschädigung handelt, alles Mögliche auf eine äussere Veranlassung zu¬ 
rückzuführen. 

Bei der Beantwortung der Frage, in welcher Weise eine äussere Gewalt- 
einwiikung ihren Einfluss auf die Syringomyelie ausüben kann, muss man zwei 
von einander streng zu trennende Punkte anerkennen. Der eine ist, ob überhaupt 
eine äussere Gewalteinwirkung zur Syringomyelie führen kann, und der andere, 
in welcher Weise beeinflussen lokal ein wirkende Traumen den Verlauf der 
Syringomyelie? 

Wenn man unter Syringomyelie nur die Höhlenbildnng im Rückenmark ver¬ 
steht, so ist es sicher besonders durch den Fall von Bawli, Sarbo, Pitres und 
Subrazes 1 ) bewiesen, dass infolge einer äusseren Gewalteinwirkung die Bildung 
eines Hohlraumes im Rückenmark entstehen kann. Fernerhin muss es a priori 


1) Zitiert nach Kienböck, Jahrbücher für Psychiatrie und Neurologie 1902 Bd. XXII. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


einleuchten, dass bei ausgedehnten Zerrungen und Verletzungen des Rücken¬ 
markes durch Zerstörung der Substanz, sei es infolge des Traumas selbst, sei es 
sekundär infolge eines Blutergusses, zur Höhlenbildung kommen kann. 

Schulze 1 ) nimmt an, dass Traumen sowohl durch Blutungen, als durch 
Zerreissungen Veränderungen im Rückenmark herbeiführen können, aus denen 
Hohlräume entstehen. Fernerhin ist es erwiesen, dass die Blutung in das Rücken¬ 
mark mit Vorliebe in die graue Substanz stattfindet, also in die Stelle, an welcher 
sich auch die Syringomyelie lokalisiert 

Es geht aus diesen kurzen Anführungen hervor, dass ein Prozess, de^ patho¬ 
logisch-anatomisch die grössten Ähnlichkeiten hat resp. völlig gleichzusetzen ist mit 
der Syringomyelie, durch einen Unfall resp. durch eine Verletzung des Rücken¬ 
markes hervorgerufen werden kann. 

Aber es fehlt diesen Veränderungen dasjenige, was die Syringomyelie in 
klinischer Beziehung charakterisiert und was auch der Syringomyelie im engeren 
Sinne ihren Charakter als Krankheit verleiht, das ist nämlich der Umstand, dass 
die klinischen Erscheinungen und somit auch die pathologisch-anatomischen Ver¬ 
änderungen mit der Zeit zunehmen. 

Kienböck (1. c.) geht sogar soweit, dass er annimmt, auf dem Boden einer 
durch schweres Trauma entstehenden Rückenmarksläsion mit sofort auftreten¬ 
dem schweren Lähmungszustande entwickelt sich selbst nach Jahren keine 
chronisch progrediente Rückenmarkserkrankung. Er glaubt, dass in den Fällen, 
wo leichtere Läsionen stattgefunden haben, das betreffende Individuum schon 
eine Syringomyelie gehabt hat, und dass es infolge der Verletzung zu einer Ver¬ 
schlimmerung gekommen ist. Er hält den Unfall für einen wichtigen ätiologi¬ 
schen Faktor in der Weiterentwickelung des Leidens, aber nicht für die Ursache 
der Affektion selbst. Zum Schluss seiner Arbeit kommt er zu dem Resultat, dass 
es noch keine sicheren Fälle von traumatischer Syringomyelie gibt. 

Dieser Annahme kann man um so eher beipflichten, als es nicht gut erklär¬ 
lich ist, wieso durch eine äussere Gewalteinwirkung auf einmal eine progrediente 
Rückenmarkskrankheit verursacht wird. Wohl aber kann man und muss man 
der Annahme beipflichten, dass bei einem zur Erkrankung der Syringomyelie 
neigenden Rückenmark eine äussere Gewalteinwirkung um so leichter die Krank¬ 
heit in die Erscheinung ruft, als die syringomyelitischen Veränderungen, wenn 
man absieht von der kongenitalen Erweiterung des Zentralkanals, im wesent¬ 
lichen bestehen in einer abnormen Beschaffenheit der Gefässe und des Gliagewebes. 
In einem solchen Gewebe können natürlich äussere Verletzungen sehr leicht 
Zerreissungen, Spaltraumbildungen, Blutungen herbeiführen; und da sind es ge¬ 
rade die Verletzungen, welche nach Stolper 2 ) zu den sogenannten Zerrungs¬ 
blutungen führen, die als am gefährlichsten anzusehen sind. Das Charakteristikum 
der Zerrungsblutungen ist nach Stolper ja die Ausdehnung in der Längsrichtung. 

Fernerhin ist es bekannt, dass die meisten traumatischen Veränderungen 
des Rückenmarkes im Lenden- und Brust-Segment sitzen, während die Syringo¬ 
myelie mit Vorliebe ihren Sitz im Halsmark hat 

Fälle, in denen für mich die Frage zu entscheiden war, ob die syringo- 
myelitische Erkrankung durch den Unfall überhaupt entstanden war, habe ich 
im ganzen 3 beobachtet. Ich habe dabei angenommen, dass nur derjenige Unfall 
als die Ursache der Syringomyelie überhaupt in Frage kommen kann, welcher 
eine, sei es direkte, sei es ipdirekte (durch Biegung) erfolgte Einwirkung auf die 
Wirbelsäule und somit das Rückenmark zur Folge hat. 


1) Internationaler Kongress (Moskau). 

-.) XII. Internat. Kongress Moskau u. Deutsche Chirurgie. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 43 


Im ersten Falle hatte der Patient L. W. in seinem 17. Lebensjahre einen Fall von 
der Leiter erlitten nnd hierbei Bich besonders die linke Seite beschädigt. Er hatte im 
Anschluss daran sechs Wochen zu Bett gelegen nnd nach seinem Aufstehen eine starke 
Verbiegung der Wirbelsäule bemerkt, die mit der Zeit zunahm. Im dritten Jahre nach 
dem Unfall wurden die Hände dick, unförmig, und es stellten sich Eiterungen in den 
einzelnen Fingern, besonders an der rechten Hand ein. Fünf Jahre später erlitt der 
Kranke einen nochmaligen Unfall, indem er von einem beladenen Eisenbahnwagen auf die 
Hände fiel. Hiernach trat eine bedeutende Verschlimmerung der Erscheinungen ein, be¬ 
sonders in der Verbiegung der Wirbelsäule und in dem Empfindungsvermögen. Ich habe 
den Patienten sechs Jahre nach dem Unfall zum ersten Mal und dann im Laufe der 
nächsten sechs Jahre noch wiederholt untersucht, habe die anfangs gestellte Diagnose 
Syringomyelie immer wieder bestätigen können. 

Bei meinem ersten Gutachten habe ich den Standpunkt vertreten, dass das 
Herunterfallen aus :i m Höhe, wobei nach Angabe des Patienten eine starke 
Überbiegung der Wirbelsäule stattgefunden haben soll, wohl imstande war, die 
im Rückenmark gelegene krankhafte Veranlassung zur Entwickelung zu bringen. 
In der Tat beginnen alle Zeichen erst nach diesem Unfall in die Erscheinung 
zu treten, und zwar auffälliger Weise zuerst die Knochen Veränderungen an der 
Hüfte und an der Wirbelsäule und erst drei Jahre später die Veränderungen an 
den Händen im Sinne des Morvanschen Typus. 

Wie sehr eine Erschütterung des Rückenmarkes auf den weiteren Verlauf un¬ 
günstig einwirken kann, geht aus dem zweiten Unfall hervor, bei welchem der Kranke 
von einem beladenen Eisenbahnwagen herunter fiel. Nach dieser Zeit haben alle 
Erscheinungen bedeutend zugenommen. Obwohl diese beiden Unfälle markant in 
der Anamnese hervortreten, sind sie trotzdem doch nicht die Ursache der Erkran¬ 
kung gewesen, sondern haben lediglich zu ihrer Verschlimmerung beigetragen. 

Noch viel näher wird die Annahme der Entstehung der Syringomyelie durch 
einen Unfall bei dem Patienten T. H. gelegt 

Der 26jährige Mensch hatte drei Jahre vorher einen Unfall dadurch erlitten, dass 
er von einem Eishanfen heranterrntschte, nnd dass ihm ein grosses Eisstück in den Nacken 
fiel. Einige Zeit später will er dann eine gewisse Gefühllosigkeit in den Händen bemerkt 
haben nnd anch eine Unbrauchbarkeit an den Fingern. Mit der Zeit fiel ihm auch anf, 
dass sein Gang unsicher wnrde. Die Untersuchung ergab eine starke Abmagerung der 
Zwischenknochenmuskeln der Hände, Brandnarben an den Händen und Armen, eine starke 
Veränderung des rechten Ellenbogengelenkes, so dass an der Diagnose Syringomyelie kein 
Zweifel sein konnte. 

Die Krankengeschichte könnte als ein typisches Beispiel für eine traumati¬ 
sche Entstehung der Syringomyelie angeführt werden und doch, glaube ich, wäre 
es falsch, anzunehmen, dass die Kontusion des Nackens imstande war, eine pro¬ 
grediente Erkrankung hervorzurufen. Wie häufig sind derartige Läsionen und 
wie selten im Vergleich zu ihnen die Syringomyelie. Man wird auch hier dem 
Trauma nur die Bedeutung einer letztveranlassenden Ursache beilegen können. 

Im folgenden Falle vollends, in welchem der Patient G. B. am 18. April einen 
Schlag mit einem Stück Holz anf den Kopf erlitten hatte und schon ca. vier Wochen 
später Gefühlsstörungen und Eiterungen in den Fingern bemerkte, ist es gar nicht an¬ 
gängig, das Trauma als die Ursache der Erkrankung anzusehen. Eine so schnelle Ent¬ 
wickelung ausgedehnter zunehmender Veränderung im Rückenmark kann unmöglich durch 
eine Kopfverletzung hervorgerufen werden. 

Ich habe in allen diesen Fällen angenommen, dass der Unfall die letzte 
Veranlassung zur Entstehung der Krankheit gewesen ist. Für die Abschätzung 
der Erwerbsfähigkeit resp. für das Maß der Verpflichtung der Berufsgenossen¬ 
schaft ist es jedoch gleichgültig. Man kann bei der überaus chronisch verlaufen¬ 
den Erkrankung nie wissen, wann dieselbe in die Erscheinung getreten und in 


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44 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 2. 


welchem Maße sie fortgeschritten wäre ohne die interkurrente Einwirkung eines 
Unfalls. Ist nun bei einem bis dahin scheinbar gesunden Menschen ein Unfall 
eingetreten, der imstande ist, eine schwerere Verletzung des Rückenmarkes her¬ 
beizuführen, d. h. Blutungen oder Zerreissungen der grauen Substanz, so muss 
man vom Standpunkt des Gutachters annehmen, dass der Unfall die ganze spätere 
Erkrankung mit ihrer gesamten Entwicklung zur Folge gehabt hat. Infolge dessen 
bleibt für die Unfallmedizin die Frage, ob Syringomyelie durch Trauma entstehen 
kann oder nicht, gleichgültig. 

Obige Auseinandersetzungen weisen uns aber darauf hin, sehr vorsichtig zu 
sein besonders in der Erhebung der Anamnese. Sind schon Zeichen der Syrin¬ 
gomyelie vorhanden gewesen, deren anamnestisches Erkennen erst auf wieder¬ 
holtes Befragen manchmal möglich ist, so bieten sich uns Anhaltspunkte zur Be¬ 
urteilung über die bisherige Schnelligkeit des Verlaufes und über das Maß des 
verschlimmernden Einflusses des Unfalls. Also genaue Anamnese und fernerhin 
genaue Analyse des Begriffes Unfall, resp. der Art des Unfalls ist notwendig, um 
annehmen zu können, dass eine Syringomyelie im Sinne der Unfall-Gesetzgebung 
auf ein Trauma zurückzuführen ist, da wir uns immer bewusst sein müssen, dass 
in Wirklichkeit es kein Entstehen der Syringomyelie, sondern nur ein Insleben¬ 
rufen einer bis dahin latenten Erkrankung durch den Unfall gibt 

Aber nicht allein Einwirkungen auf das Rückenmark sollen imstande sein 
eine Syringomyelie herbeizuführen, man hat sogar geglaubt, dass auf dem Wege 
der aszendierenden Neuritis eine Syringomyelie zustande kommen könnte. Es 
waren vor allen Dingen die bekannten Fälle von Mies 1 ) und Eulenburg 2 ), in 
denen nach peripheren Verletzungen (Eindringen eines Zinksplitters in den Finger) 
eine Syringomyelie entstanden sein sollte. Hierzu kann man noch die Mitteilung 
von Schmey, in dem ein Schuss in das Bein, ferner aus der letzten Zeit die 
Mitteilung eines Falles von Guillain 3 4 ), bei welchem im Anschluss an einen Stich in 
den Daumen mit nachfolgender Eiterung sich Syringomyelie eingestellt haben soll, 
rechnen. Wenn man nur diesen letzten Fall, in welchem nach der Eiterung erst 
der Plexus ergriffen und dann innerhalb 25 Jahren die Syringomyelie eintrat, 
genauer analysiert, so erkennt man leicht, welche Gewalt den Tatsachen angetan 
wurde, um eine Syringomyelie aus einer vor 25 Jahren stattgehabten Eiterung 
im Finger zu erklären. Weder auf die verschiedenen in der Anamnese erwähnten 
Traumen noch auf andere Momente ist Rücksicht genommen. 

Die Verfasser glauben an eine Fortleitung des infektiösen Materials durch 
die Nervenbahnen auf das Rückenmark. Wie aber ist die Höhlenbildung im 
Rückenmark zu erklären? Und doch könnte man für diese Fälle wenigstens, da 
sie mit Eiterung einhergegangen sind, noch die Annahme einer aszendierenden 
Neuritis anerkennen. Es gibt aber zahlreiche Fälle in der Literatur, in welchen 
nach aseptischem Verlauf irgend einer kleinen Verletzung lediglich auf die An¬ 
gaben des Patienten über etwaige Schmerzen eine aszendiereude Nervenerkrankung 
und auf diese Diagnose hin der Zusammenhang einer Syringomyelie mit dem 
kleinen Unfall angenommen wurde. 

Mit Recht ist von Schlesinger 1 ) und Kienböck hervorgehoben worden, 
dass durch eine periphere Verletzung irgend welcher Art mit sekundärer aszen- 
dierender Neuritis eine Syringomyelie nicht herbeigeführt werden kann. 

Wie vorsichtig man in dieser Beziehung sein muss, geht aus folgendem hervor: 

1) Mies, München. Med. Wochenschrift 1806. 

2; D. mcd. Woch. 1890. 

Hj La forme spasmodique de la Syringomyelie. La neurite ascendente et le traumatisme 
dans lVtiologie de la Syringomyelie. These de "Paris 19u2. 

4) Schlesinger: Die Syringomyelie. Wien 1902. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 45 


Ich bekam einen Patienten znr Beobachtung, der im Anschluss an das Tragen von 
Säcken eine markstückgrosse Wunde auf der Schulter erlitten hatte. Er hatte dieselbe 
Arbeit weiter verrichtet, ohne zu merken, dass er sich auf der Schulter wund gescheuert 
hatte. Dann waren eine Zeit lang später Schmerzen, die nach dem Halse hin ausstrahlten, 
eingetreten. Als ich den Mann zuerst sah, bestand ausser dem schmutzig belegten Ge¬ 
schwür auf der Höhe der Schulter keine eigentliche krankhafte Veränderung. Und doch 
ergab die genaue Untersuchung des Nervensystems, dass schon Temperatursinnstörungen 
und Abmagerung der Interossei im leichten Grade vorhanden waren. Als ich dann nach 
ein und drei Jahren den Kranken nochmals untersuchte, fand ich meine anfangs auf 
Syringomyelie gestellte Diagnose im vollen Umfang bestätigt. Hätte ich bei der ersten 
Untersuchung nicht gleich, aufmerksam gemacht durch das eigentümliche lange Bestehen 
des Geschwürs, eine gründliche Untersuchung des Nervensystems vorgenommen, so hätte 
ich bei der zweiten oder dritten Untersuchung glauben können, dass die Syringomyelie 
durch die Verletzung der Schulter und eine daran anschliessende aszendierende Neuritis 
(Schmerzen) entstanden wäre. So aber ist es sicher erwiesen, dass die Syingomyelie 
schon zur Zeit der Verletzung vorhanden war, und dass erst durch dieselbe die lange 
Dauer und die schlechte Heilungstendenz bedingt wurde. Es gehörte eine gewisse Un¬ 
empfindlichkeit der Haut dazu, um ein derartiges Dekubital-Geschwür entstehen zu lassen. 

Wir haben also die aszendierende Neuritis mit Recht als eine Entstehungs¬ 
ursache der Syringomyelie auszuschliessen. Was anderes aber ist es, ob nicht 
äussere Verletzungen auf den Verlauf der Syringomyelie verschlimmernd ein¬ 
wirken können und zwar nicht allein dadurch, dass sie irgend welche Knochen¬ 
oder Gelenkverletzungen setzen, sondern dadurch, dass sie überhaupt den Ver¬ 
lauf der Syringomyelie beschleunigen. Es ist von vornherein klar und bedarf 
keiner weiteren Erörterung, dass eine Krankheit, welche imstande ist, so hoch¬ 
gradige Veränderungen der Knochen und Gelenke herbeizuführen, auch leichter 
bei kleineren Unfällen Veranlassung zu Frakturen und Luxationen geben wird. 
Ich brauche in dieser Beziehung nur auf die Veröffentlichungen über Luxationen 
und Frakturen bei Syringomyelie hinzuweisen. Ist in solchen Fällen der Unfall 
festgestellt, so ist es natürlich, dass die erfolgte Verrenkung oder der Knochenbruch 
als die Folge eines Unfalls angesehen werden müssen und zwar in derselben ent- 
schädigungspfiichtigen Weise, als wenn keine Nervenerkrankung vorläge. Die 
sogen, spontanen Frakturen und Luxationen kommen für uns in versicherungs¬ 
pflichtiger Hinsicht nicht in Betracht. 

Viel schwieriger wird für uns die Frage, in welcher Weise der Einfluss 
abzuschätzen ist, den irgend eine Gewalteinwirkung auf ein Gelenk, auf die Ver¬ 
änderungen in diesem Gelenk ausübt. Dass durch eine derartige Gewaltein¬ 
wirkung die Syringomyelie nicht entstehen kann, ist sicher. Ebenso ist es er¬ 
wiesen, dass ganz plötzlich, ohne irgend welche äussere Veranlassung hochgradige 
Gelenkschwellungen, sogar innerhalb weniger Tage verbunden mit Schwellungen 
des ganzen betreffenden Gliedes sich einstellen können. Es gibt also sowohl eine 
spontane akute Veränderung der Gelenke, wie eine chronische. Jedoch ist es 
charakteristisch für die spontanen akuten Schwellungen der Gelenke, dass mit 
ihnen gleichzeitig oder kurz vorher ein Oedem des betreffenden Gliedes aufge¬ 
treten ist. Irgend welche Charakteristika für die spontan auftretenden, chronisch 
verlaufenden Veränderungen haben wir nicht In dieser Beziehung sind wir ganz 
auf die Angaben des Patienten angewiesen. Ist in diesen Fällen aber ein Unfall 
erwiesen, so müssen wir annehmen, dass der Unfall ein verschlimmerndes Moment 
bedeutet, da durch zahlreiche Beobachtungen erwiesen ist, dass bei einer lokal 
einwirkenden Veranlassung das betroffene Gelenk in mehr oder weniger ausge¬ 
dehnter Weise erkrankt. Haben wir doch in dieser Beziehung ein Analogon in 
der Arthritis deformans, und ist es bei der so wie so schon vorhandenen Ver¬ 
änderung der Knochen nicht wunderbar, dass eine äussere Veranlassung dieVer- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


änderung an den Gelenkenden verschlimmert. Jedoch nicht allein Traumen, Distor¬ 
sionen sind imstande, solche Veränderungen hervorzurnfen, sondern selbst Ver¬ 
letzungen der Haut allein, sei es, dass dieselben unmittelbar am Gelenk oder 
entfernter davon angegriffen haben. 

So bekam ich einen Fall znr Begutachtung, in welchem ein 40jähriger Mensch, der 
schon Jahre vorher eine gewisse Unempfindlichkeit gegen Wärmereize sowie auffallende 
Rhagaden- und Schrundenbildung an den Händen bemerkt hatte, beim Einschieben von Brot 
in den Backofen sich auf seinen rechten Ellenbogen stützend nicht bemerkte, dass er sich 
verbrannte. Die Brandwunde heilte nur sehr langsam. Es stellte Bich aber im Anschluss 
an die Verbrennung Anschwellung des Gelenkes und späterhin Perforation der Gelenk¬ 
kapsel ein. Als ich den Patienten ein halbes Jahr später sah, handelte es sich um hoch¬ 
gradige Veränderungen (Auflagerungen) der Gelenkenden auf syringomyelitischer Basis. 
In dem erforderten Gutachten habe ich den Zusammenhang zwischen Verbrennung der 
Weichteile und der Veränderung des Gelenkes anerkannt. Aber auch noch weiter war 
die Verletzung von schädigendem Einfluss gewesen. Während bis dahin die Erkrankung 
ziemlich chronisch verlaufen war, hatten sich jetzt mehr Erscheinungen der Syringomyelie, 
besonders an den Fingern der betreffenden Extremität eingestellt. 

Aber nicht allein durch das Hervorrufen resp. durch Beschleunigung von 
Gelenk- und Knochenaffektionen können äussere Traumen auf den Verlauf der 
Syringomyelie von Wirkung sein, sondern durch das Hervorrufen äusserst hart¬ 
näckiger Oedeme an den betroffenen Gliedern. 

So bekam ich in der letzten Zeit einen Mann zur Beobachtung, der ein Jahr vor¬ 
her einen Bruch des einen Mittelhandknochens erlitten hatte. Der Bruch heilte ganz 
gut, aber es stellte sich ganz allmählich eine Schwellung der Hand und des ganzen 
Armes ein. Der Patient war von anderen Gutachtern untersucht worden und es war diese 
Schwellung immer als einzige und alleinige Folge des Knochenbruches angesehen worden. 
Bei der genaueren Untersuchung fand ich nun ein hochgradiges Oedem beider Beine, eine 
Abmagerung der Interossei und Temperatursinnstörungen. Es unterlag somit keinem 
Zweifel, dass eB sich um einen Fall von Syringomyelie handelte, und es lag nun die Frage 
zur Entscheidung, ob das Oedem der Hand Folge der Syringomyelie war, oder ob der 
Unfall hierbei eine Rolle gespielt hatte. Dass die Oedeme an den Beinen auf die Syringo¬ 
myelie zurückzufuhren waren und in keiner Abhängigkeit von dem Unfall standen, war 
ohne weiteres klar. 

Nach unseren sonstigen Beobachtungen ist es bekannt, dass im Anschluss 
an Brüche der Mittelhandknochen Schwellungen auftreten können, die aber ge¬ 
wöhnlich nicht sehr hartnäckig sind und die gewöhnlich sich unmittelbar an die 
Verletzung selbst anschliessen. Sie entwickeln sich aber nicht erst nach längerer 
Zeit. Ebenso ist es bekannt, dass Schwellungen beim einfachen Fall auf die 
Hand ohne irgend welche Verletzungen des Knochensystems eintreten können, 
die äusserst hartnäckig und durch irgend welche Therapie kaum zu beeinflussen 
sind. Diese Schwellungen aber sind alle mehr oder weniger auf den Ort der 
Gewalteinwirkung beschränkt. Sie reichen nicht über das untere Drittel resp. 
die untere Hälfte des Unterarmes hinaus. Es fehlt diesem Oedem die Progre¬ 
dienz und ausserdem die eigentümliche Veränderung der Haut. Da beides in 
dem letzterwähnten Fall vorhanden war. so konnte der Unfall nicht die alleinige 
Ursache des Oedems sein. Es musste dasselbe vielmehr auf die Syringomyelie 
bezogen werden und der Fall konnte höchstens verschlimmert gewirkt haben. 
In diesem Sinne gab ich dann auch mein Gutachten ab. 

Wie aber auch manchmal erhebliche Unfälle bei der Syringomyelie ohne nach¬ 
folgende grössere Verschlimmerung verlaufen können, geht aus folgendem hervor. 

Der 17jährige Patient E. K. war im September 1902 4—5 m hoch auf die rechte 
Hand gefallen, die in starke]- Dorsalflexion gestanden haben soll. Der Patient arbeitete 
weiter und ging erst im Februar 1903, also über 1 2 Jahr später, zum Arzt, als er be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 47 


merkte, dass das Handgelenk anschwoll. Zwei Jahre vorher will der Patient sich die 
rechte Hand erfroren haben, und infolge dessen soll manchmal eine Schwellung der Hand 



eingetreten sein, die aber immer wieder abnahm. Die Röntgenuntersuchung ergab nun. 
wie beigefügtes Bild zeigt, eine Verdickung am unteren Ende des Radius und eine Ver¬ 
schiebung der Ulna, Veriinderungen, die man im ersten Augenblick auf eine Radiusfraktur 


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Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


mit Beteiligung der Ulna zurückschieben könnte. Wie aber wäre es dann möglich ge¬ 
wesen, dass der Patient ruhig weiter arbeitete, und dass er erst neun Monate später eine 
Schwellung der Hand bemerkte? Die Untersuchung liess keinen Zweifel an der Diagnose 
Syringomyelie aufkommen und ebenso war es bei der genaueren Betrachtung des Röntgen¬ 
bildes sicher, dass die Veränderungen am Radius auf Auflagerungen und Deformierungen 
auf Grund syringomyelitscher Knochenveränderungen zurückzuführen waren. 

Hier also hat der Unfall bei einer schon vorhandenen Syringomyelie zu keinen 
sofort sichtbaren Veränderungen geführt, dieselben sind vielmehr erst nachher in die 
Erscheinung getreten. 

So wie also der Unfall bei der Syringomyelie Veränderungen der Knochen 
und Gelenke sowie der Weichteile herbeiführen kann, so kann er auch ohne 
irgend welche unmittelbaren Folgezustände für kürzere oder längere Zeit ver¬ 
laufen. Es hängt dies mit folgendem zusammen: 

Wir haben uns die Erscheinungen an den Weichteilen, an den Knochen und 
Gelenken bei der Syringomyelie als Folge von gewissen veränderten Ernährungs¬ 
bedingungen zu denken. Die Ernährung der Organe wird gewährleistet durch 
gewisse von dem peripheren Nervensystem ausgehende regulatorische Vorgänge, 
für deren Vermittelung wir die sensorische Nervenbahn in Anspruch nehmen 
können. Kommt nun zu diesen infolge der Syringomyelie veränderten Beziehungen 
noch eine Veranlassung durch einen äusseren Reiz, so ist es ohne weiteres zu 
verstehen, dass das Gleichgewicht erheblich mehr gestört wird und auf die Dauer 
gestört bleiben kann. Es hängt das einmal von der Schwere des Reizes, zweitens 
aber von der Grösse der schon bestehenden Veränderung ab. Die Summe beider 
ist es, welche den Effekt bedingt. Bei dieser Betrachtung wird noch eine andere 
Frage angeschnitten, die für die Bedeutung des Traumas im Verlauf der Syringo¬ 
myelie mir äusserst wesentlich zu sein scheint und bis jetzt äusserst wenig be¬ 
achtet ist: ob nämlich die Bedeutung eines peripher ein wirkenden Reizes lediglich 
eine lokale ist, oder ob durch eine derartige äussere Veranlassung nicht auch eine 
Verschlimmerung der ganzen Krankheit herbeigeführt werden kann. Bei der Be¬ 
trachtung dieser Frage können wir auch die zu Eiterungen führenden Verletzungen 
der Finger oder sonstiger Weichteile, deren Abhängigkeit von einem Unfall ja 
gegebenenfalls ausser jeder Frage ist, heranziehen. Wenn man sich auch bewusst 
sein muss, dass gelegentlich bei der Syringomyelie Nekrosen und daran an¬ 
schliessende Eiterungen ohne eine äussere Veranlassung sich einstellen, so ist doch 
in dem Falle, in dem an eine kleine Verletzung sich eine Eiterung bei Syringo¬ 
myelie anschliesst, ein Zweifel am Zusammenhang zwischen Verletzung und Eiterung 
nicht berechtigt. Allerdings gibt die veränderte Gewebsernährung den Eiterungen 
in vielen Fällen ihren eigentümlichen chronisch progredienten Charakter. Aber 
nicht so selten findet man in der Anamnese, dass sich im Anschluss an eine Eite¬ 
rung der Finger eine ödematöse Anschwellung des Armes eingestellt hat, die dann 
geblieben ist, und dass siel» fernerhin im Anschluss daran Veränderungen im 
Handgelenk oder im Ellenbogengelenk entwickelt haben, trotzdem eine Eiterung 
dieser Gelenke selbst nicht stattgefuuden hatte. Dasselbe ist der Fall bei nicht 
zu Eiterung führenden äusseren Verletzungen, so dass z. B. nach einer Verletzung 
des Handgelenkes durch Distorsionen auch eine Veränderung im Ellenbogen- oder 
.Schultergelenk der betreffenden Seite sich einstellen kann. Ja sogar habe ich 
die Angabe gefunden, dass nach einer durch Trauma bedingten Veränderung eines 
Gelenkes einer Seite sich auch Veränderungen an den Gelenken einer anderen 
Seite einstellten. 

ln welcher Weise ist nun hier eine Abhängigkeit von dem Unfall vorhanden? 
Bleiben die Veränderungen auf die verschiedenen Gelenke derselben Extremität 
beschränkt, so dürfte es wohl nicht angängig sein, hier den Einfluss des Unfalls 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


zu leugnen. Schon die Schwellung des betroffenen Gelenkes, schon die Verände¬ 
rungen der Weichteile setzen schwerere Ernährungs- und Abflussbedingungen, 
durch welche dann die labil gewordene Ernährung der ganzen Extremität noch 
grössere Störungen erfahren kann. Es sind dann diese Veränderungen in dem be¬ 
troffenen Gelenk in Parallele zu stellen mit einem äusseren Reiz, der etwa die 
nächstergriffenen Gelenke betroffen hätte. Dagegen kann man eine Fernwirkung 
des Reizes auf die gegenüberliegende Seite nicht gut annehmen. Auch den Begriff 
der Überleitung .auf die andere Seite durch die Nervenbahn müssen wir nach oben 
Gesagtem ausschalten. Somit haben wir nur das Recht den Unfall für irgend 
welche Veränderungen an derselben Extremität verantwortlich zu machen, nicht 
aber für irgend welche Veränderungen an anderen Körperteilen. Natürlich gilt 
dies nur, solange es sich um einen streng begrenzt örtlich einwirkenden Unfall 
handelt Ist dagegen mit dem lokalen Unfall eine Allgemeineinwirkung verbunden 
gewesen, welche imstande war, Veränderungen im Rückenmark herbeizuführen, 
dann müssen wir auch Erkrankungen anderer Körperteile als Unfallsfolgen ansehen. 

Aus dem Gesagten resultiert also folgendes: 

Eine äussere Veranlassung, welcher Art sie auch ist, ist nicht im stände, 
eine Syringomyelie hervorzurufen. Da aber die ersten Anfänge der Syringomyelie 
äusserst schleichend sein können, da fernerhin anzunehmen und erwiesen ist, dass 
äussere Einwirkungen in dem syringomyelitisch erkrankten Rückenmark Ver¬ 
schlimmerungen herbeiführen können, so ist vom versicherungsrechtlichen Gesichts¬ 
punkte der Standpunkt zu vertreten, dass bei einer Gewalteinwirkung, welche ihrer 
Art und Schwere nach imstande ist, Veränderungen des Rückenmarks herbeizu¬ 
führen, bei einem bis dahin scheinbar gesunden Menschen die kurz nachher in die 
Erscheinnng tretende Syringomyelie als Folge der Verletzung anzusehen ist. Der 
Zeitraum, der zwischen Unfall und Syringomyelie liegt, muss aber ein begrenzter 
sein. Es darf sich nicht um mehrere Jahre handeln, sondern es müssen etwa 
innerhalb eines Jahres deutlich nachweisbare Zeichen der Syringomyelie einge¬ 
treten sein. Die genaueste Anamnese ist von der hervorragendsten Bedeutung. 
Bei schon bestehenden syringomyelitischen Erscheinungen können die oben an¬ 
geführten Verletzungen eine wesentliche Verschlimmerung herbeiführen. Die lokal 
ein wirkenden Traumen können die Veranlassung geben zur Entstehung von 
Knochen-, Gelenk- und Weichteilveränderungen und zwar so, dass Weichteilver¬ 
letzungen auch Ursache resp. Veranlassung für Gelenk- und Knochen Veränderungen 
sein können. Die Wirkung des lokalen Unfalls ist als eine auf die betreffende 
Extremität begrenzte anzusehen. Die Annahme einer aszendierenden Neuritis oder 
der Überleitung auf andere Körperteile durch die Nervenbahn der betroffenen 
Extremität ist nicht angängig. Eiterungen können, selbst wenn sie entfernt von 
den Gelenken einer Extremität verlaufen sind, doch die Veranlassung zu Gelenk¬ 
veränderungen gegeben haben, selbst wenn eine Vereiterung der Gelenke nicht 
stattgefunden hat. 

Bei der Abschätzung resp. bei der Bewertung der Unfallsfolgen sind 
auch die nach äusseren Verletzungen eintretenden Ödeme zu berücksichtigen. So 
wie aber durch äussere Veranlassungen die syringomyelitischen Erscheinungen ver¬ 
schlimmert werden können, so kann auch bei bestehender Syringomyelie, selbst 
wenn schon deutlich nachweisbare Krankheitserscheinungen vorhanden sind, ein 
äusserer Unfall einwirken, ohne irgend welche erhebliche weitere Veränderungen 
zu bedingen. Da ferner auffallende spontane Besserungen der oben erwähnten 
Affektionen Vorkommen, so ist es nicht ratsam, die Erwerbsbehinderung gleich im 
vollen Umfange als dauernd anzusehen, sondern für vorläufig auf 1—2 Jahre 
geltend. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


(Aus der [ehemal. Dr. Golebiewski’schen] Klinik für Unfallverletzte von Dr. Roemert-Berlin.) 

Bruch des linken Oberschenkels infolge Tabes. 

Von Dr. med. Otto Heine. 

Auf Veranlassung der nordöstlichen Baugewerks-Berufsgenossenschaft er¬ 
schien am 16. März 1903, nach Ablauf der Kassenzeit, der 33jährige Monteur 
Max W. aus Rixdorf zur Untersuchung in der Klinik. Derselbe war auf folgende 
Weise zu Schaden gekommen: 

Am 6. Dezember 1902 war er bei der Herstellung einer Heizungsanlage beschäftigt 
gewesen und musste an einem Stück Gasrohr Gewinde schneiden, wobei er freistehend die 
Beine gespreizt hatte. Da das Rohr nun etwas stärker war als gewöhnlich, stemmte er 
sich mit grosser Kraft gegen den Schraubstock. Dabei ruschte das linke Bein aus, aber 
W. kam nicht zu Falle, sondern hielt sich an der Gewindekuppe fest. Er bemerkte 
jedoch sofort, wie er sich ausdrückte, dass das Bein „heruntergebammelt“ sei; er konnte 
jedoch, während er sich mit den Armen festhielt, noch stehen. Der von der nächsten 
Unfallstation herbeigeholte Arzt konstatierte einen Bruch des linken Oberschenkels und 
liess den Verletzten ins Kreiskrankenhaus zu B. transportieren. Dort wurde ein „Spiral¬ 
bruch des linken Femur mit Dislokation des oberen Bruchstückes ad axin w diagnostiziert. 
Er lag hier 6 Wochen in Gipshanfschiene mit Extension. Dann erhielt er 14 Tage einen 
Gehgipsverband, nach dessen Abnahme er mit Massage, Elektrisieren, medicomechanischen 
Übungen, sowie mit Priessnitzschen Umschlägen und Dampfbädern behandelt wurde. 
Am 25. II. 1903 wurde der Patient aus dem Krankenhause entlassen und die Fortsetzung 
der Behandlung, die im wesentlichen in Massage bestand, übernahm der Kassenarzt Dr. 
W. in B. bis zum Ende der Kassenzeit. Im übrigen war der Aufnahmebefund am 
16. III. 1903 folgender: 

W. ist ein kleiner, kräftig gebauter, ziemlich gut genährter und gesund aussehender 
Mann mit intelligentem Gesichtsausdruck. Er will bis jetzt niemals krank gewesen sein, 
insbesondere leugnet er jede syphilitische Infektion. Er ist in kinderloser Ehe verheiratet, 
jedoch hat seine Frau einmal eine Fehlgeburt gehabt. Einen Unfall hat er bisher noch 
nicht erlitten. Seine subjektiven Beschwerden bestehen nach seinen Angaben darin, dass 
er lahm gehen müsse, da er keinen Halt im linken Bein und dessen Gelenken habe. 

Objektiver Befund: Der linke Oberschenkel zeigt an der Grenze des oberen und 
mittleren Drittels eine starke Hervorwölbung nach vorn und aussen. Die linke Becken¬ 
hälfte steht ein wenig gesenkt. Das linke Bein ist im ganzen nach aussen gekrümmt 
(O-Bein). Bei der Betrachtung von hinten zeigt sich die Gesässfalte 2 cm tiefer als rechts. 
Beim Abtasten fühlt man an der Grenze des oberen und mittleren Drittels des linken 
Oberschenkels eine starke Verdickung durch Kallusbildung, welchen Befund die Röntgen¬ 
photographie bestätigt Der Kallus ist auf Druck nicht schmerzhaft Auf dem ganzen 
linken Knie befindet sich ein aus kleinen, roten Knötchen bestehender Hautausschlag. 
Auch zwischen linkem Oberschenkel und Skrotum befindet sich eine intensive Hautrötung. 
Das linke Kniegelenk selbst ist verdickt, die Konturen desselben sind abgerundet, die 
Gruben neben der Kniescheibe abgeflacht. Im Gelenk ist ein mässiger Erguss nachweis¬ 
bar. Die Kniescheibe tanzt auf Zudrücken. Der Unterschenkel zeigt abnorme seitliche 
Beweglichkeit gegen den Oberschenkel und wird auch überstreckt. Ein Geräusch ist je¬ 
doch bei Bewegungen für die aufs Knie aufgelegte Hand nicht wahrnehmbar. Im oberen 
Teile des linken Unterschenkels kann man noch geringes Ödem konstatieren. Während 
die Funktion des linken Hüft- und Fussgelenks keine Störung aufweist, kann der Unter¬ 
schenkel im Kniegelenk nur bis 75° (gegen 42° rechts) gebeugt werden. Die Muskulatur 
fühlt sich links weicher an, die Messung ergibt folgende Umfänge: 


R. L. 

Gesässfalte 52,5 54,5 cm 

Über dem Knie 37,0 fast 40,0 ,, 

Wade, dickste Stelle 34,5 35,5 „ 

„ dünnste Stelle fast 20,0 fast 20,0 „ 
Knöchel .. ., 23,5 24,0 „ 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Der Gang ist auf dem linken Bein stark hinkend und W. kann auf demselben allein 
nicht stehen. 

Am Penis befindet sich eine alte oberflächliche Narbe von einer Ansdehnung von 
3 mm. W. bestreitet eine frühere Geschlechtskrankheit, gibt jedoch zu, dass er hier früher 
mal ein Geschwür gehabt habe, welches er mit Salbe lokal behandelt habe und wovon 
die jetzt vorhandene Narbe herrühre. 

Die linke Pupille ist grösser als die rechte. Die Reaktion der Pupillen auf Licht¬ 
einfall ist aufgehoben. Am rechten Bein ist der Kniesehnenreflex eher etwas gesteigert, 
links ist er träge, aber doch zu erkennen. Beim Augenschluß tritt geringes Schwanken ein. 

Dieser Befund wurde in wiederholten Untersuchungen bestätigt, auf Grund deren 
es keinem Zweifel unterliegen konnte, dass es sich in diesem Falle um beginnende Tabes 
handele, und dass der Oberschenkelbruch eine Spontanfraktur sei infolge Rückenmarks¬ 
schwindsucht. Obschon es sich nur um eine zufällig während der Arbeit entstandene 
und nicht versicherungspflichtige Verletzung handelte, wurde dieser Beinbruch von der 
Berufsgenossenschaft als Unfall anerkannt und W. trat am 14. IV. 1903 in die ambulante 
Behandlung der Klinik. Dieselbe bestand täglich 2mal in elektrischer und manueller 
Massage sowie in Übungen an den mediko-mechanischen Apparaten. 

In einem von der Berufsgenossenschaft am 23. Juni 1903 eingeforderten Gutachten 
konnte festgestellt werden, dass der Erguss des linken Kniegelenks fast verschwunden war, 
dass es aber noch 1,5 cm mehr Umfang hatte, wie das rechte. Die starke seitliche Ver¬ 
schieblichkeit bestand unverändert fort, jedoch gelang die Beugung desselben nunmehr 
bis 50°. Die Muskulatur des linken Beines war zwar noch etwas schlaffer, wie die des 
rechten, doch hatte sie an Umfang zugenommen (Wade rechts 36,5 links 37,0 cm). Der 
knötchenförmige Ausschlag war beseitigt. W. klagte noch über Schmerzen an der Bruch¬ 
stelle und darüber, dass er keinen Halt und Schmerzen im Kniegelenk habe. 

Der Verletzte blieb bis zum 15. August in unserer Behandlung. Der Entlassungs¬ 
status war folgender: Der linke Oberschenkel erscheint auf der Aussenseite verdickt, die 
Muskulatur nach dieser Richtung besonders in ihrem oberen Teil vorgewölbt. Das linke 
Bein ist im Kniegelenk leicht nach aussen gekrümmt (O-Bein). Das linke Kniegelenk ist 
frei von dem früheren Ausschlag und ist nicht mehr verdickt, so dass die Gruben zu beiden 
Seiten der Kniescheibe ebenso deutlich wie rechts ausgeprägt sind. Am Oberschenkel fühlt 
man an der Bruchstelle eine fast faustgrosse, feste Geschwulst, welche durch die Kallus¬ 
masse gebildet wird; diese ist in ihrem Umfange gegen früher erheblich zurückgegangen. 
Druck auf die Knochenverdickung ist nicht schmerzhaft. Die linke Gesässfalte steht um 
2 cm tiefer als die rechte und das linke Bein ist um ebensoviel kürzer als das andere. 
Im Kniegelenk ist ein Erguss nicht wahrnehmbar, auch keine krankhaften Geräusche, 
aber der Unterschenkel wird um 20° überstreckt und derselbe zeigt auch abnorme seit¬ 
liche Beweglichkeit gegen den Oberschenkel. Die Beugung des Unterschenkels erfolgt 
beiderseits bis zum Winkel von 45 °. Die übrigen Gelenke der linken unteren Extremität 
sind frei beweglich. Am Unterschenkel sind Veränderungen nicht zu beobachten, insbe¬ 
sondere keine Schwellung. Auch das Fussgelenk ist frei von Schwellung. Die Muskulatur 
ist links noch etwas weich und schlaff. Die Messung ergibt folgende Maße: 


R. 

Oberschenkelumfang an der Gesässfalte 54,5 
„ „ über dem Knie 38,5 

Knieumfang 36,5 

Wadenumfang dickste Stelle 36,5 

„ dünnste Stelle fast 20,0 


L. 

fast 53,5 cm 

38.5 „ 
über 37,0 „ 
über 37,5 „ 

20.5 „ 


Der Gang ist wenig hinkend. Auf dem linken Bein allein kann W. sicher stehen. 

Dieser Befund zeigt, dass durch die Behandlung eine wesentliche Besserung erzielt 
wurde, welche der Verletzte selbst auch lebhaft anerkannte. Die Kallusmasse hatte an 
Umfang bedeutend abgenommen, die Sicherheit im Gebrauch des linken Beines war eine 
gute geworden, der Erguss des linken Kniegelenks war geschwunden, die Beweglichkeit 
dieses Gelenkes war wieder normal geworden und die Muskulatur hatte sich wesentlich 
gekräftigt. Es bestanden als Reste des Unfalles noch ausser der Verkürzung und geringen 
Verbiegung des linken Oberschenkels nach aussen eine Lockerung des Bandapparates am 
linken Kniegelenk. Diese Momente liessen die subjektiven Beschwerden des W. gerecht- 


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52 Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 2. 


fertigt erscheinen, welche in Schmerzen an der Bruchstelle, namentlich bei Witterungs¬ 
wechsel bestanden, sowie in mangelndem Halt im Kniegelenk. Es wurde eine Rente von 
33 V 3 °/o vorgeschlagen, welche dem Verletzten von der Berufsgenossenschaft gewährt wurde. 

W. begann wieder zu arbeiten, zunächst mit leichter Beschäftigung. Eine am 
24. IX. vorgenommene Nachuntersuchung ergab denselben Befund wie bei der Entlassung. 

Es handelt sich also hier um eine infolge Rückenmarksschwindsucht ent¬ 
standene Spontanfraktur des linken Oberschenkels, die dadurch zustande gekommen 
war, dass der Verunglückte beim Gewindeschneiden plötzlich sein ganzes Körper¬ 
gewicht auf das linke Bein verlegte, während er mit aller Kraft sich gegen den 
Schraubstock stemmte. Der erst behandelnde Arzt hatte denn auch geäussert, 
dass sich der Unfall auf „sonderbare Weise“ zugetragen habe. 

Über die Diagnose Tabes besteht kein Zweifel, obschon sonstige Er¬ 
scheinungen, wie gastrische Krisen, lanzinierende Schmerzen etc. nicht vorhanden 
sind, auch ist das Romberg sehe Phänomen nur undeutlich, jedoch schwankt W. 
in leichtem Grade beim jedesmaligen Augenschluss. Von den Patellarreflexen ist 
nur der linke träge, während der rechte eher etwas erhöht ist Die reflektorische 
Pupillenstarre, die bei der ersten wie letzten Untersuchung gleich deutlich zu 
erkennen war, kann jedoch keinen Zweifel an der Diagnose Tabes aufkommen 
lassen. 

Das Bemerkenswerte ist an unserem Falle die ausserordentlich starke Kallus¬ 
bildung, wie man sie als Charakteristikum tabetischer Spontanfrakturen beschrieben 
hat. Man hat jedoch dagegen eingewandt, dass eine voluminöse Kallusbildung 
nur dann auftrete, wenn nicht für genügende Immobilisation der Fragmente ge¬ 
sorgt worden sei. Die Bruchstellen seien ja bei Tabetikern schmerzlos und in¬ 
folge ihrer Empfindungslosigkeit rieben dann die Kranken die Fragmente häufig 
aneinander, wodurch ein mächtiger Reiz zur Erzeugung starker Kallusbildung 
gesetzt würde. Dies trifft jedoch bei unserem Patienten nicht zu. Er ist sofort 
nach dem Unfall ins Krankenhaus gekommen und hat dort sogleich bei Bettruhe 
einen Gipsextensionsverband bekommen, welcher nach 6 Wochen nochmals durch 
einen Gehgipsverband ersetzt worden ist. Der Gipsverband ist sicher die beste 
Methode, um Bruchstücke zu fixieren, und wenn W. trotzdem eine so energische 
Kallusbildung an seinem Beine aufweist, so spricht das für die Annahme, dass 
eine solche den Spontanfrakturen bei Tabes eigentümlich ist. 

Übrigens hat dieser mächtige Kallus innerhalb der Behandlungszeit ganz 
bedeutend an Umfang abgenommen. Man hat dabei den Eindruck, dass seine 
Konsistenz eine sehr feste sein muss, denn W. legt sich keine besondere Schonung 
des Beines auf und begegnet dem Anraten, er müsse sich besonders in acht 
nehmen, da seine Knochen Anlage zur Brüchigkeit zeigten, nur mit Lächeln. 
Sein Gang ist jetzt flott und enesgisch, das Hinken hat sich ganz erheblich ge¬ 
bessert. Da auch die subjektiven Beschwerden, die jetzt hauptsächlich in 
Schmerzen (Reissen) an der Bruchstelle bei Witterungswechsel bestehen, immer 
mehr abnehmen, muss dieser Bruch eine gute Tendenz zur Heilung haben. 


Bruch des rechten Schenkelhalses bei einem Tabischen. 

Von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. 

Der 38 Jahre alte Bauer G. Sch. aus N., der angeblich stets gesund gewesen 
ist und namentlich vorausgegangene syphilitische Erkrankung bestimmt leugnet, 
sprang am 26. Mai 1903 im Hofe von einem leeren Düngerwagen und fiel dabei 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2. 53 


auf das rechte Knie, wobei er Schmerzen in der rechten Höfte empfand. Da diese 
anschwoll, suchte er am 1. Juni einen Arzt auf, ohne diesem etwas von dem Unfall 
zu sagen. Der Arzt schickte ihn nach kurzer Zeit in das chirurg. Krankenhaus 
nach F. 

Über den Befund berichtete der leitende Arzt: „Am rechten Bein war die 
Hüfte stark geschwollen. Starke, derbe Knochenmassen umlagerten das Gelenk 
bis ans Becken und herunter an dem oberen Teil des Schenkelschaftes. 

In den Weich teilen des Oberschenkels war eine Geschwulst gelegen, welche 
das Gefühl bot, als sei sie mit Flüssigkeit gefüllt. Der Schenkelhals war zer¬ 
brochen und fehlte nach dem Röntgenbild völlig. 

Bei der Mitte Juni vorgenommenen Operation fand sich statt des erwarteten 
kalten Abszesses eine mit klarer Flüssigkeit gefüllte Cyste, deren Wände zum Teil 
durch Kalkeinlagerungen verknöchert waren. Die mikroskopische Untersuchung 
der Wand ergab nur festes Bindegewebe. 

Die Diagnose lautete nunmehr auf Knochencyste mit Wucherung der Cysten¬ 
wand in die Weichteile.“ 

Der Mann wurde vorläufig nach Verheilung des Operationsschnittes nach 
Hause entlassen und nach vier Wochen von neuem in das Krankenhaus bestellt. 

Hier wurde die Hüfte noch umfangreicher wie vor der ersten Operation und 
wieder eine mit Flüssigkeit gefüllte und an den Wandungen mit Knochenteilen 
verwebte Hohlgeschwulst gefunden und dem Patienten gesagt, man wolle versuchen, 
die bösartige Geschwulst herauszuschneiden und, wenn dies nicht anginge, das 
Bein abnehmen. Darauf ging der Patient, der inzwischen am 20. August den 
Unfall angemeldet hatte, nicht ein. 

Er wurde dann mir behufs Prüfung der Berechtigung und bejahenden Falles 
der Höhe der Entschädigungsansprüche am 8. Oktober und auf meinen Wunsch 
nochmals am 10. November 1903 zur Untersuchuug gesandt. 

Ich fand die rechte Hüftgelenksgegend unförmlich geschwollen. Das Hüft¬ 
gelenk war in einen grossen mit Knochenstücken gefüllten Sack verwandelt und 
gestattete nach allen Seiten hin schmerzlos auszuführende überreichliche Be¬ 
wegungen. Beim Liegen war eine Verkürzung des rechten Beines von 2 cm 
zu messen, beim Stehen nahm sie erheblich zu, weil der Oberschenkelhals in 
dem grossen Gelenksack sich nach oben verschob. 

Meine schon bei der ersten Untersuchung ausgesprochene Vermutung nach 
der es sich um das bekannte Bild der Arthropathia tabica handelte, wurde durch 
die späteren Untersuchungen bestätigt. 

Sch. litt in der Tat an einem weit vorgeschrittenen Grade von Rückenmarks¬ 
darre, wie aus dem nachfolgenden im Gutachten geschilderten Befunde hervorgeht. 

Auszug aus dem Gutachten. 

„Die Kniescheibenbandreflexe sind, wie die wiederholten nach jeder Richtung hin 
ausgedehnten Untersuchungen ergeben haben, völlig aufgehoben. 

Schwanken bei Augen- und Fnssschluss tritt ein, jedoch ist das hier nicht recht zu 
verwerten, da Sch. infolge des verkürzten und im Hüftgelenk wackeligen rechten Beines 
überhaupt nicht sicher stehen kann. Die rechte Pupille ist etwas weiter als die linke. 
Auf Lichteinfall ziehen sich dieselben fast gar nicht zusammen (reflektorische Pupillen¬ 
starre). Beim Einstellen des Fernblickes in die Nähe erfolgt eine geringe träge Verengerung. 

Das Tastgefühl ist am ganzen Körper und im besonderen an beiden Beinen wohl 
erhalten, das Wärme- und Kältegefühl am rechten Bein, das Gefühl für Schmerzempfindung 
an beiden Unterschenkeln, mehr am rechten als am linken, abgestumpft. Man kann hier 
an einzelnen Stellen Stecknadeln tief einstechen, einen starken elektrischen Strom au¬ 
wenden, ohne dass Schmerzensäusserungen oder Abwehrbewegungen erfolgen im Gegen¬ 
satz zu der sehr empfindlichen Haut des Oberkörpers. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Besonders auffallend ist die Unempfindlichkeit der Gelenke, namentlich des rechten, 
doch völlig zerstörten Hüftgelenkes. Man kann hier das Bein nach allen Richtungen hin 
drehen, drängen, stossen, ohne dass die geringste Reaktion erfolgt, während bei einem 
nervengesunden Menschen die blosse Berührung eines kranken Gelenkes unerträglich sein 
müsste. 

Das Gefühl für Stellung und Lage der Glieder ist abgestumpft, auch das harmonische 
Zusammenwirken bestimmter Muskelgruppen der Beine ist gestört. Soll Sch. — natür¬ 
lich bei geschlossenen Augen — mit der Ferse des einen Beines das Knie des anderen 
berühren oder eine Figur mit einem Fuss in der Luft beschreiben, so schiessen die Be¬ 
wegungen meist über das Ziel hinaus, sind wie der technische Ausdruck lautet, ausfahrend. 

Es ist nun durch zahlreiche Beobachtungen festgestellt, dass die Knochen bei weit 
vorgeschrittener Rückenmarksdarre ungemein brüchig sind, so dass bei dieser Erkrankung 
viel sogenannte Spontanbrüche Vorkommen. Beim Stiefel An- oder Ausziehen brechen sich 
derartige Leute den Oberschenkel u. dgl. Ferner beobachtet man bei weit vorgeschrittener 
Rtickenmarksdarre (Tabes), dass nach Brüchen in der Nähe oder innerhalb eines Gelenkes 
sehr rasch starke Flüssigkeitsergüsse im Gelenk sich bilden mit unförmigen Verbildungen 
und Zerstörungen des Gelenkes, Absprengung von Knochenvorsprüngen, die dann frei in 
dem mächtig vermehrten Gelenkwasser herumschwimmen. 

Diese sogenannte Arthropathia tabica ist so zu erklären, dass die Rückenmarks¬ 
kranken einmal leicht Knochenbrüche, namentlich Absprengnngen von Gelenkfortsätzen er¬ 
leiden, weil ihre Knochen sehr brüchig sind und dann trotz dieser, wenn auch leicht ent¬ 
standenen, so doch objektiv schweren Gelenkverletzungen das Gelenk nicht in Ruhe stellen, 
sondern es ruhig weiter benutzen, weil sie eben die Verletzung nicht schmerzhaft empfinden. 
Durch diesen Gebrauch des verletzten Gelenkes ziehen sie sich aber immer neue Ver¬ 
letzungen zu, Erweiterungen der Knochensprtinge, neue Abbrüche; dazu kommen dann die 
infolge des fortwährenden Reizes sehr mächtig und rasch einsetzenden Kalluswucherungen. 
Kurz und gut in wenig Wochen entsteht ein unförmig gestaltetes mit Gelenkwasser und 
Knochenteilen erfülltes, bezüglich der Gelenkkapsel mächtig ausgedehntes oder zerstörtes 
Gelenk. 

Auf den Fall Sch. übertragen, ist nun folgendes mit einer an Gewissheit grenzenden 
Wahrscheinlichkeit anzunehmen. 

Am 26. Mai fällt Sch. beim Absprung vom Dungwagen auf die Kniee und bricht 
dabei den rechten Schenkelhals innerhalb des Hüftgenks. Weil er infolge seiner Rücken¬ 
marksdarre im Hüftgelenk und an den Knochen keine Schmerzempfindung hat, läuft er 
ruhig mit diesem gebrochenen Schenkelhals weiter umher. Bei jedem Tritt erfährt der 
zerbrochene Knochen und das verletzte Gelenk eine neue Reizung und neue Verletzungen, 
es werden immer neue Knochenstücke vom Schenkelhals und abgebrochenen Schenkelkopf 
abgestossen, und Mitte Juni wird bei der Operation der Bruch entdeckt, aber der abge¬ 
brochene Schenkelkopf ist nicht mehr zu finden. Das Gelenk besteht aus einer grossen 
mit Knochenteilen und Gelenkwasser angeftillten Höhle. Dem Sch. wird aber nicht vom 
Arzt gesagt, was ihm eigentlich fehlt, weil der operierende Arzt selbst sich über die 
Diagnose nicht klar ist. Sch. wird am 13. August daher wieder entlassen und es wird 
ihm aufgegeben, nach vier Wochen zur neuen Operation wiederzukommeü, die er — zu 
seinem Glück verweigert. 

Nach der Entlassung kommt ihm nun selbst der Gedanke, dass die Erkrankung 
doch von dem Unfälle herrühren müsse und jetzt meldet er diesen am 20. August 1903 
an. Ich meine, man kann ihm nachdem die Sachlage so aufgeklärt ist, aus dieser ver¬ 
späteten Meldung keinen Vorwurf machen. 

Wie steht es nun mit der Entschädigungsfrage? 

Dass Sch. seine Rückenmarksdarre unzweifelhaft schon jahrelang vor dem Unfall 
gehabt haben muss, ist klar. Nur wegen der von dieser Krankheit her rührenden Knochen¬ 
brüchigkeit konnte es ja überhaupt nach einem doch ziemlich leichten Unfall bei diesem 
noch verhältnismässig jungen Maun zum Bruch des Schenkelhalses kommen und nur, weil 
das Gelenk und die Knochen unempfindlich waren, konnte er mit demselbem (dem Bruch) 
umherlaufen und sich so seine Knochen selbst zermahlen. 

War nun bei einem so weit vorgeschrittenen Leiden Sch. schon vor dem Unfall in 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2. 55 


seiner Erwerbsfähigkeit geschädigt? Diese Frage kann man wohl verneinen, wenigstens 
darf man sie nicht unbedingt bejahen. 

Die Rückenmarksdarre kann so schleichend und unbemerkt verlaufen, dass sie viele 
Jahre lang weder Krankheitsgefühl zu erzeugen noch die Erwerbsfähigkeit merklich zu 
schädigen braucht- Solange dem Sch. also nicht das Gegenteil bewiesen ist, muss mau 
ihm glauben, dass er bis zum Unfall unbehindert hat arbeiten können. 

Es ist beiläufig auch nicht recht festzustellen, wie Sch. überhaupt zu seinem Leiden 
gekommen ist. Syphilis, die häufigste Ursache, wird bestimmt verneint und es finden 
sich auch keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein dieser Krankheit, was nur hier bei¬ 
läufig erwähnt sei. 

Es fragt sich nun endlich, wie weit ist die Berufsgenossenschaft verpflichtet Sch. 
zu entschädigen? 

Zunächst macht die Rückenmarksdarre ausser an der rechten Hüfte keine erwerbs¬ 
beschränkenden Erscheinungen. 

Es können also jetzt nur die Folgen des Schenkelshalsbruches entschädigt werden. 
Meiner Ansicht nach muss dies mit 50°/ 0 Rente bei dem unförmigen und wackeligen 
Hüftgelenk und dem jetzt um 4 cm verkürzten Beine geschehen. Es ist nun aber be¬ 
obachtet worden, dass die Rückenmarksdarre infolge Dazwischentretens einer solchen 
Knochen- und Gelenk Verletzung sehr viel raschere Fortschritte macht Treten diese Ver¬ 
schlimmerungen in sichtlicher Weise innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Unfall 
ein, so würde letzterer als ein wesentlich zur Verschlimmerung mitwirkender Faktor an¬ 
zusehen und daher die Rente entsprechend zu erhöhen sein. 

Treten die Verschlimmerungen aber erst zwei Jahre nach dem Unfall deutlich in 
Erscheinung, so sind sie in der natürlichen Weiterentwickelung des leider meist unheil¬ 
baren Leidens begründet und können dann dem Unfälle nicht mehr zur Last gelegt werden. 

Trotz der geringen Aussichten auf Besserung bei dem wahrscheinlich nicht syphi¬ 
litischen Leiden rate ich doch noch eine Jodkalikur versuchsweise vornehmen zu lassen. 
Dieselbe könnte von einem der dortigen Herren Ärzte angeordnet und beaufsichtigt werden. 
Es empfiehlt sich aber allmählich zu einer kräftigen Dosis zu steigen. Von einer klinischen 
Behandlung verspreche irh mir nichts Besonderes.“ 

Die Berufsgenossenschaft ist auf sämtliche Vorschläge eingegangen und der 
Verletzte hat sich ebenfalls mit denselben einverstanden erklärt. 


Aus der chirurg. und mech. Heilanstalt zu Cottbus (Prof. Dr. Thiern). 

Paralysis agitans nach Trauma. 

Von Dr. Karl Schmidt, Oberarzt an der Heilanstalt. 


Für die Entstehung der Paralysis agitans sind Traumen von grosser Be- 
deutnng. In den Fällen, welche sich in der Literatur verzeichnet finden, geht 
das Zittern meistenteils von dem verletzten Gliede aus. Es trat oft sehr bald, 
zuweilen nach einem Tage, in vielen anderen Fällen nach Wochen und Monaten, 
mehrmals aber erst nach Jahren ein und war durch Verletzungen verschiedener 
Art verursacht 

von Krafft-Ebing (Wien. klin. Wochenschrift Nr. 2/99) fand unter 110 
Fällen von Paralysis agitans 7 mal als Ursache ein Trauma. 

Abgesehen von dem oft ausserordentlich schnellen Verlauf bietet der Sym- 
ptomenkomplex der traumatischen Form der Krankheit das gewöhnliche Bild der 
Paralysis agitans. 

Gewöhnlich betrifft das Trauma eine Extremität, z. B. den Arm. 


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56 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


An dem betreffenden Körperteil zeigt sich dann auch zuerst das charakte¬ 
ristische Zittern. 

Charcot und verschiedene andere Autoren haben angenommen, dass es sich 
dabei um eine Neuritis ascendens handle. In solchen Fällen, in denen die Krank¬ 
heit zuerst an dem verletzten Gliede zur Erscheinung kommt, ist eine solche An¬ 
nahme auch möglicherweise berechtigt, obwohl die Nervenärzte neuerdings von 
der Neuritis ascendens nichts wissen wollen. Nun kommen aber auch Fälle nach 
allgemeiner Erschütterung und Kopfverletzung vor, bei welchen eine direkte Er¬ 
schütterung des Nervenzentrums die wahrscheinliche Ursache für die später auf¬ 
tretende Schüttellähmung abgibt. 

Zu diesen selteneren Fällen ist auch die folgende Beobachtung zu zählen, 
bei welcher es sich jedenfalls um einen Fall auf den Kopf, also eine direkte 
Reizung des Nervenzentrums gehandelt hat. 

Der Fall ist auch insofern interessant, als ausser den charakteristischen 
Symptomen des Zitterns, der Muskelrigidität und der Propulsion eine deutliche 
Abnahme der Intelligenz zu bemerken war. 

Allerdings werden bei weit vorgeschrittener Paralysis agitans in seltenen 
Fällen auch psychische Symptome beobachtet Ob in dem vorliegenden Falle die 
Geistesstörung als Teilerscheinung der Paralysis agitans aufgefasst werden kann 
o’der ob sie nicht als unmittelbare Folge der Hirnerschütterung gelten muss, bleibt 
dahingestellt. 

Wahrscheinlich handelt es sich um eine selbständige psychische Störung. 

Für die letztere Möglichkeit scheint wenigstens der Umstand zu sprechen, 
dass die Demenz doch schon ziemlich erheblich ist, während die Schüttellähmung 
noch nicht dementsprechend vorgeschritten ist. 

Die Krankengeschichte und das über den Fall abgegebene Gutachten mögen 
das Weitere ergeben. 

Die 50jährige Arbeiterin B., welche abgesehen von einer vor mehreren Jahren durch- 
gemachten Influenza vor dem Unfall gesund und auch nicht erblich belastet war, wollte 
am 4. XII. 03 ein Zimmer in der Fabrik reinigen. Sie stieg mit einem Wassereimer die 
Treppe hinauf. Plötzlich fiel sie die Treppe hinunter. Wie sie zu Fall gekommen ist, 
weiss sie nicht mehr anzugeben. Sie entsinnt sich nur noch, dass sie hintenüber fiel. 
Sie soll bald nach dem Falle wieder aufgestanden sein, aber heftige Kopfschmerzen ver¬ 
spürt haben. Sie hat dann später zu Bett gelegen und erinnert sich noch, dass Frauen 
sie besucht haben. 

Im übrigen weist ihr Gedächtnis gerade für diese Zeit grosse Lücken auf. 

Am 22. I. 1904 wurde Frau B. in unsere Heilanstalt aufgenommen. 

Klagen der Frau B. und Untersuchungsbefund: 

Frau B. klagt über heftige Kopfschmerzen. Sie Ist.eine kleine, schwächlich ge¬ 
baute Frau. Ihr Ernährungszustand ist dürftig, die Gesichtsfarbe blass, die Muskulatur 
sehr schlaff und schwach. 

Häutig fällt eine eigentümliche Haltung des Kopfes auf, der Kopf ist leicht nach 
der rechten Seite und vornüber geneigt und macht in dieser Stellung leichte Schüttel¬ 
bewegungen. 

Die Muskeln des Halses, besonders die Kopfnicker zeigen eine gewisse Starrheit. 

Die Haltung des Kopfes ist aber durchaus nicht immer gleichartig, zuweilen ist er 
auch leicht nach links geneigt, das Kinn nach rechts oder nach links gedreht. Das Ge¬ 
sicht zeigt einen auffallend starren Ausdruck. Der Mund wird grimassenartig verzerrt, 
die Mundwinkel werden nach oben gezogen, die Augen zusammengekniflVm. 

Der rechte Arm wird im Ellenbogengelenk leicht gebeugt gehalten, der Unterarm 
an den Ellenbogen angelegt. Dabei wird die Hand fortwährend hin- und hergeschüttelt, 
indem der Unterarm dem Rumpf genähert und wieder entfernt wird. Die Finger sind 
dabei zur Faust geballt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 57 

Der Daumen ist in die Hand eingeschlagen. Die Schüttelbewegungen des Armes 
werden fast ununterbrochen ausgeführt. Zeitweilig kommt die Hand zur Ruhe, besonders 
wenn Frau B. aufgefordert wird nach einem Gegenstand zu greifen, das Schütteln beginnt 
aber sogleich wieder, wenn die Hand frei ist. 

Der linke Arm wird meistens ruhig gehalten. Zeitweilig nimmt man auch hier 
unwillkürliche Bewegungen an den Fingern wahr. Diese greifen nach der Schürze oder 
dem Kleide, besonders der Daumen und Zeigefinger. Diese beiden Finger machen auch 
oft die Bewegung des Spinnens und Pillendrehens. Der ganze Körper gerät mitunter in 
leichte, unruhige, zuckende Bewegungen. 

Auch an einzelnen Muskeln des Rumpfes, z. B. den grossen Brustmuskeln, den Rücken¬ 
streckern und Bauchmuskeln ist eine auffallende Starre wahrzunehmen. 

Wenn Frau B. aufgefordert wird zu gehen, so schiesst sie förmlich vorwärts. 

An den inneren Organen sind krankhafte Veränderungen nicht zu finden. 

Der Harn ist frei von krankhaften Bestandteilen. Bei Darreichung von 100 g 
Traubenzucker tritt Zucker im Harn nicht auf. 

Die Intelligenz der Frau B. ist geschwächt. Ihr Gedächtnis weist grosse Lücken 
auf. Nach einfachen Fragen muss sie sich lange besinnen. Sie weiss weder, wann ihr 
Vater, noch wann ihre Kinder gsstorben sind. 

Die Merkfähigkeit ist herabgesetzt. Eine dreistellige Zahl kann sie nicht einige 
Minuten im Gedächtnis behalten, wenn ihre Aufmerksamkeit inzwischen abgelenkt wird. 

Rechenaufgaben mit kleinen Zahlen bringt sie noch zustande, grössere wie 6x8 
nicht mehr. 

Über Ort und Zeit ist sie völlig orientiert. 

Sie ist still und niedergedrückt, weint sehr oft, ist aber durch gütliches Zureden 
wieder zu beruhigen. 

Ihre Sprache ist langsam, oft abgebrochen, Silbenstolpern nicht nachzuweisen. 

Die Sehnenreflexe sind stark erhöht; desgleichen besteht Überempfindlichkeit der 
Haut gegen Nadelberührung. Eine Herabsetzung des Hautgefühles ist nirgends fest¬ 
zustellen. 

Bei Augen- imd Fussschluss schwankt Frau B. anfangs heftig, steht aber ruhiger, 
wenn ihr gesagt wird, dass sie vor dem Umfallen geschützt ist. 

Eine besondere Steigerung der mechanischen Erregbarkeit der Hautgefässnerven 
lässt sich nicht nachweisen. 


Endurteil. 

Nach der Aussage der Arbeitgeber soll der Geisteszustand der Frau B. vor dem 
Unfälle stets normal gewesen sein. Auch die jetzigen heftigen Zitterbewegungen, welche, 
abgesehen von der Gedächtnisschwäche, die auffallendste Erscheinung im Krankheitsbilde 
sind, können vorher nicht bestanden haben, denn sonst wäre Frau B. nicht arbeitsfähig 
gewesen. 

Bei dem Unfall hat jedenfalls eine Erschütterung des Gehirns, möglicherweise auch 
eine stärkere Verletzung desselben stattgefunden, nach welcher sich ausser heftigen 
Schüttelbewegungen (Paralysis agitans = Schüttellähmung) auch eine Abnahme der 
Geisteskräfte eingestellt hat. 

Bei Fällen von Schüttellähmung tritt allerdings zuweilen auch eine Schwäche der 
Intelligenz ein, doch pflegt das erst nach vielen Jahren der Fall zu sein, während hier 
die Geistesstörung in wenigen Wochen nach dem Unfall deutlich zutage trat. 

Die Aussichten für den weiteren Verlauf der Schüttellähmung sind recht ungünstige. 

Heilungen werden bei dieser Krankheit nicht beobachtet, ebensowenig wie eine 
Behandlung irgend welcher Art von dauerndem Einfluss auf das Leiden ist. 

Es kann kein Zweifel darüber obwalten, dass Frau B. gänzlich erwerbsunfähig ist. 

Es tritt nur die Frage auf, ob hier nicht sogar die Hilflosenrente zu gewähren wäre. 

Dies kann wohl zunächst noch verneint werden. Frau B. ist doch noch nicht ge¬ 
zwungen das Bett zu hüten und kann sich mancherlei kleine mechanische Verrichtungen 
noch selbständig machen, z. B. allein essen. 

Auch ist sie völlig harmlos und bedarf wegen ihres Geisteszustandes keiner be¬ 
sonderen Bewachung. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Die Familienverhältnisse liegen so, dass ausser einer gesunden Tochter, die den 
Tag über in einem Geschäft tätig ist, sich im Hause noch eine wegen chronischen 
Rheumatismus erwerbsunfähige Tochter befindet, und diese beiden Personen sich nach dem 
Unfall, bevor noch Frau B. Aufnahme in unserer Heilanstalt fand, einander des Tags 
über geholfen haben, wobei ihnen allerdings gelegentlich auch von Nachbarn Beistand 
geleistet wurde. 


Besprechungen. 


Seiffer, Über organische Nervenkrankheiten nach Unfällen. (Charite- 
Annalen 1903. S. 542.) Angesichts der Schwierigkeiten, welche die Frage nach dem 
ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfällen und organischen Nervenkrankheiten für den 
Beurteiler so häufig im Einzelfall bietet und manche andererseits auf der Unsicherheit 
nnseres Wissens hierüber und auf den zum Teil schroff sich gegenüberstehenden Ansichten 
der sachverständigen Autoren beruhen, ist es geboten, ein möglichst grosses klinisches 
und anatomisches Material zu sammeln, welches später zu verarbeiten und zur Lösung der 
Streitfragen zu verwerten sein wird. Von diesem Gesichtspunkt aus teilt S. acht Fälle 
aus der Nervenklinik der Charitö mit. Die Fälle betreffen den Zusammenhang zwischen 
Unfall einerseits und Paralyse, Demenz, Spätapoplexie, Syringomyelie, Bulbärparalyse u.s.w. 
andererseits. Vorgeschichte, Befund und Gutachten sind ausführlich wiedergegeben, die 
Begründung wird zum Teil durch vortreffliche epikritische Bemerkungen erläutert. 

S teinhaus en-Hannover. 

Keckzeh, Doppelseitiger Herpes zoster im Gebiet des 10.—12. Dorsal¬ 
segments. Berl. klin. Wochschr. 1903. Nr. 27.) Die Bedeutung der Headschen Unter¬ 
suchungen über den anatomischen segmentären Zusammenhang zwischen Eingeweide¬ 
erkrankungen und Hautaffektionen ist bisher, trotzdem sie sich auf genaueste Beobachtung 
gründen, noch zu wenig praktisch gewürdigt worden. Jeder diesen Zusammenhang be¬ 
stätigende Beitrag ist daher von Interesse. Bei einem hysterischen anämischen Knaben 
mit ausgesprochener Myocarditis entwickelte sich ein doppelseitiger Herpes zoster in dem 
der Herzaffektion entsprechenden Gebiet des 10.—12. Dorsalsegments, woselbst sich auch 
heftige neuralgische Erscheinungen lokalisierten. Ist schon das Vorkommnis des doppel¬ 
seitigen Zoster eine grosse Seltenheit, so liefert der Fall eine wertvolle Stütze für die 
schon von Head ausgesprochene Erklärung der Entstehung auf dem Wege nervöser 
Reizung, wie Herpeseruptionen ja auch bei neuritischen Prozessen, nach Infektionen und 
Traumen beobachtet sind. Bezüglich des Entstehungsmechanismus hat die Lessersehe 
Hypothese am meisten für sich, wonach durch Fortfall der Funktionen gewisser Nerven 
ein Absterben einzelner Gewebsteile eintritt, welche zu reaktiver Entzündung und Bläschen¬ 
bildung führt. Steinhausen-Hannover. 

Krause, Über das kombinierte Vorkommen von multipler Sklerose und 
Paralysis agitans. (Charit6-Annal. 1903. S. 525.) Die Symptomenbilder beider Krank¬ 
heiten haben im wesentlichen klinisch nichts miteinander gemein, anatomisch muss aber 
die Möglichkeit zugegeben werden, dass die Kombination beider, wie sie bisher nur in 
vereinzelten Fällen beobachtet worden ist, nicht zufällig sein kann, das vielmehr durch 
die regellos zerstreuten sklerotischen Herde im Zentralnervensystem Veränderungen gesetzt 
werden, welche die Erscheinungen der Paralysis agitans liervorrufen, mag es sich nun 
bei den letzteren um grob materielle Ursachen oder um feinere molekulare Veränderungen 
der zentralen Gewebe handeln. Der Kranke K.’s hatte sich in der Kindheit ausgedehnte 
Verletzungen an den Unterschenkeln zugezogen, wonach sich die ersten Zitterbewegungen 
eingestellt hatten; Gang- und Sprachstörungen, spastische Erscheinungen traten im weiteren 
Verlauf, der in der Oppenbeimschen Klinik beobachtet wurde, hervor, schliesslich wurde 
in der Charite eine Summe von Erscheinungen beobachtet, die sich ohne Zwang in die 
Symptomenkomplexe der Sklerose und der Zitterlähmung trennen Hessen. Auffallend war 
das noch jugendliche Alter des Kranken (25. Lebensjahr) es liegt daher nahe anzunebmen, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2. 


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dass die von Anfang an in durchaus klarer Weise sich manifestierende multiple Sklerose 
erst allmählich die Erscheinungen der Paralysis agitans zur Entwicklung gebracht hat. 
Bemerkenswert erscheint auch der Umstand, dass Hautverbrennungen nirgends in der 
Ätiologie der Sklerose, wohl aber in der der Paralysis agitans erwähnt werden. — In einem 
zweiten mitgeteilten Fall fanden sich neben den charakteristischen Symptomen der Para¬ 
lysis agitans Erscheinungen, die nicht zu dem Bilde derselben passten, Spasmen an den 
unteren Extremitäten, Sprachstörung und Zwangslachen. Auch hier war also eine noch 
wenig entwickelte Kombination anzunehmen. St ein hausen-Hannover. 

Stuertz, Über Beschäftigungs-Neurosen im Fabrikbetriebe. (Charitä- 
Ann. 1903. S. 91.) Die Zahl der Funktionen im Fabrikbetriebe und der dementsprechend 
möglichen Beschäftigungsneurosen ist, unbegrenzt, und zweifellos kommen diese in noch 
zu wenig beachteter Form und Häufigkeit, unter allerlei rheumatischen Beschwerden und 
Krampferscheinungen sich verbergend, vor. Ihre frühzeitige Erkennung ist von grösserem 
Wert und die notwendige Voraussetzung der Beseitigung. An zwei lehrreichen Beispielen 
wird die Mannigfaltigkeit der schädigenden Arbeitsleistung und die Lokalisation dadurch 
bedingter Symptome geschildert. In beiden Fällen war, obwohl Alkoholismus mit im 
Spiele zu sein schien, eine eigentliche Neuritis bestimmt auszuschliessen, bei dem einen 
Kranken blieben alle Störungen endgültig erst mit dem Wechsel der Beschäftigung fort. 
Gerade auf passenden Wechsel in der Arbeit wird ungeachtet der Schwierigkeiten, die 
dagegen durch die Spezialisierung und die einseitige Ausbildung zu möglichst fertiger 
Arbeitsleistung sich erheben, eine sachgemässe grosszügige Prophylaxe hin arbeiten müssen. 

Steinhausen-Hannover. 

Tan Oordt, Die Freiluft-Liegebehandlung bei Nervösen. (Samrnl. klin. 
Vorträge 1903. Nr. 364.) 0. fasst die Ergebnisse seiner Beobachtungen und Erfahrungen 
dahin zusammen, dass die Freiluft-Liegebehandlung unter den zahlreichen physikalischen 
Behandlungsweisen ein Mittel ersten Ranges darstelle zur Hebung der darniederliegenden 
körperlichen und geistigen Funktionen, zur Erzielung von Gewichtszunahme und Schlaf, 
bei der Erziehung zur Ruhe und Stetigkeit in Fällen nervöser Unruhe und bei Depres¬ 
sionen leichten Grades. Ebenfalls gute Resultate erzielt man bei nervösen Zirkulations¬ 
störungen und bei Vagusneurosen. Bei ausgesprochener Neurasthenie und Hysterie kann 
man sich nur in den Fällen Erfolg versprechen, welche durch Erschöpfung aus einem mehr 
latenten Stadium in ein schwereres akutes übergetreten sind, sowie in solchen Fällen von 
chronischen organischen Erkrankungen des Nervensystems, in denen durch Nervosität und 
Kräfteverfall ein unter Umständen die Grundkrankheit weit überschreitendes Maß von 
Invalidität vorgetäuscht wird. Steinhausen-Hannover. 

v. Bergmann, Aktinomykose und Osteomyelitis. (Vortrag in der Berliner 
mediz. Gesellschaft. Refer. in der Münch, med. Woch. Nr. 50 von Hans Kohn.) Vor¬ 
tragender stellt einen jungen Mann vor, der im Anschluss an eine Hautverletzung am 
Oberschenkel eine sich allmählich entwickelnde Schwellung desselben bekommen hatte. 
Erguss im betreffenden Kniegelenk. Die Schwellung sass mehr an der'äusseren Seite des 
Oberschenkels und zeigte Fluktuation. Man musste an Osteomyelitis denken. Der all¬ 
mähliche, fieberlose Beginn und gerade von russischen Autoren publizierte Fälle von Aktinomy¬ 
kose im Anschluss an Hautverletzung Hessen ihn aber diese letztere Diagnose annehmen. 

Operation: Unter der Haut Abszess mit Staphylokokken, aber tiefer am Knochen 
Granulationen mit typischen Aktinomyzeskörnern. Heilung. Aronheim-Gevelsberg. 

Henle, Traumatische Epithelcyste. (Demonstration in der mediz. Sektion 
der schlesischen Gesellscsaft für vaterl. Kultur am 11. Dez. Nach der „Medizinischen 
Woche“. Nr. 52.) Der Vortragende stellt einen Pat. vor, der im Feldzug 1870/71 sich 
als Offizier mit seinem Degen die Kuppe des rechten Zeigefingers vollständig abgeschnitten 
hatte. Nach sofortiger Annähung Heilung. Im Beginn vorigen Jahres bekam Patient 
unter Anschwellung der Fingerkuppe sehr heftige Schmerzen in derselben, die zunächst 
als rheumatische behandelt wurden. Eine Röntgendurchleuchtung ergab, dass es sich um 
eine Epithelzyste handle. Die Operation bestätigte die letztere Diagnose. — In ätiolo¬ 
gischer Hinsicht führt Vortragender die Entstehung der Cyste auf die vor etwa 33 Jahren 
vorgenommene Transplantation zurück. Es sei anzunehmen, dass damals ein Stück Epithel 
durch Trauma in die Tiefe versenkt worden sei und dass daraus später eine Cyste ent¬ 
standen sei. Er habe gelegentlich experimenteller Untersuchungen über Transplantationen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


eine solche Epithelcyste entstehen sehen. Riesenzellen, deren Vorkommen in solchen 
Fällen in der Literatur beschrieben ist, fanden sich bei der mikroskopischen Unter¬ 
suchung nicht (3 Fälle von traumatischer Epithelcyste an Finger und Hand sind von 
Thiem in seinem Handbuch der Unfallerkrankungen S. 763 in dem Abschnitte „Ent¬ 
stehung der Geschwülste aus versprengten epithelialen Keimen“ mitgeteilt. Ref.) 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

YulpiflS, Die Heidelberger Verbandschienen, eine neue Schienenvorrich- 
tung. (Münch, med. Wochenschrift. 1903. Nr. 42.) Die Schiene besteht aus 4 kantigen 
Aluminiumstäben, die in 2 verschiedenen Stärken und Härtegraden angefertigt werden; 
ferner aus Querspangen von gleichem Material, welche mit einem ausgestanzten Führungs¬ 
schlitz versehen und verschieden laug sind. Bei Bedarf sucht man sich einen entsprechen¬ 
den Stab aus, bezw. schneidet ihn zurecht und setzt die entsprechende Anzahl von Quer¬ 
stangen in passender Grösse auf. Nach Anlegen an den betreffenden Körperabschnitt 
genügt ein leichter Druck, um die Flügel der Querspangen anzupassen; das Ganze wird 
dann durch eine einfache Binde fixiert. Das Schienenmaterial ist sehr leicht, lässt sich 
leicht reparieren, verpacken, reinigen und sterilisieren; der Preis von 10 Mark für das Kilo 
ist bei der vielfachen Verwendungsmöglichkeit ein niedriger. Bezugsquelle Franz Bing- 
ler in Ludwigshafen. Kissinger Königshütte O.-S. 

Bardenheuer, Behandlung der Gelenkfrakturen mittelst Extension und 
Gymnastik. (Sitzung des allgem. ärztl. Vereins zu Cöln am 22. VI. 1903. Münch, med. 
Wochenschr. 1903. Nr. 50.) Die Ankylose ist mehr zu fürchten als eine leichte Defor¬ 
mität. Nur durch die verschiedenen Arten der Extension, nicht aber durch den Gipsver¬ 
band hat man Einfluss auf die Fragmentstellung. „Wenn man korrekt extendiert, so 
kann man mit Sicherheit dafür einstehen, dass keine die Gelenkbewegung behindernde 
Dislokation, keine Kallushyperproduktion, keine Pseudarthrosis entsteht. 44 Die Extension 
kürzt die Frakturbehandlung sehr ab, auf die Hälfte, ja manchmal auf ein Drittel der 
sonstigen Heilungsdauer, wodurch an sich schon die Versteifung eine viel geringere ist; 
ferner wirkt sie entzündungswidrig und gestattet schon während der eigentlichen Be¬ 
handlung die Aufnahme der gymnastischen Übungen. Nach näherer Begründung gibt dann 
B. einen Bericht über 205 im Jahre 1902/03 behandelte Gelenkfrakturen mit spezieller 
Berücksichtigung der einzelnen Gelenke. Kissing er-Königshütte O.-S. 

Sperling, Zur Ätiologie der sog. intrauterinen Frakturen. (Archiv für 
Orthopädie, Mechanotherapie und Unfallchirurgie. Bd. I. Heft. 1.) Auf Grund theore¬ 
tischer Erwägungen, mechanischer Experimente und mikroskopischer Untersuchungen wendet 
sich Verf. erneut gegen den Ausdruck „intrauterine Frakturen“. Die Knickungen der 
Extremitätenknochen des Neugeborenen sind keine Frakturen, d. h. verheilte Kontinu¬ 
itätstrennungen bereits angelegter fötaler Knochen und sind auch nicht durch ein von 
aussen wirkendes Trauma oder durch Druck der Uteruswand entstanden; sie sind viel¬ 
mehr Verbiegungen oder Knickungen des nicht differenzierten embryonalen Blastems und 
und ihre Entstehung ist gleich anderen Deformitäten und den Defekten dem direkten 
Einfluss ammiotischer Verwachsungen zuzuschreiben. Kissinger-Königshütte. 

Vogel, Ein Fall von Ersatz der ganzen Radiussdiaphyse durch einen 
Elfenbeinstift. (Deutsche mediz. Wochenschrift. 1903. Nr. 46.) Das 8jähr. Mädchen 
W T . ist auf den linken Arm vor 1 j 2 Jahr gefallen und hat 2 Wochen nachher Schmerzen 
und diffuse Schwellung des ganzen linken Vorderarms bekommen; durch Inzision wurde 
Eiter entleert, doch blieb eine Fistel zurück. Verf. suchte zunächst die in ihrer ganzen 
Ausdehnung des Periosts entblösste Radiusdiaphyse zu erhalten und zur Einheilung zu 
bringen, da das Knochenmark gut aussah. Jedoch muss er nach weiteren 5 Wochen die 
jetzt zum Totalsequester gewordene Diaphyse entfernen. Da die Hand bald infolge 
Mangels einer Stütze radialvvärts subluxiert war, ersetzt er die Diaphyse durch einen Elfen¬ 
beinstift, der beiderseits in die Epiphysen eingestochen wird und schliesst die Wunde 
durch Naht. Die Heilung verläuft glatt, nach 2 Wochen werden aktive und passive 
Bewegungen begonnen. Nach zirka 1 Jahr ist der Arm ebensogut funktionsfähig wie 
2 Mon. p. op., d. h. alle Bewegungen siud leicht und ohne Schmerzen ausführbar, aus¬ 
genommen aktive Pronatiou und Supination, die leicht erschwert und schmerzhaft sind. 
Der Stift ist eingeheilt, an den Epiphysen ist deutlich Knochenneubildung im Röntgen¬ 
bilde erkennbar. Die Stellung der Hand ist fast normal. Apelt-Hamburg-Eppendorf. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 6t 

Müller, Zur Behandlung der Vorderarmbrüche. (Die Therapie der Gegen¬ 
wart. 1903, Nr. 5.) M. hatte schon lange die Beobachtung gemacht, dass, je länger und 
je intensiver bei einem Radiusbruch der fixierende Verband angelegt wird, desto schlimmer 
die Funktionsstörungen auftreten, Gelenk Versteifungen, Muskelschwund etc. In dem mit¬ 
geteilten Falle war ein Arbeiter mit der Diagnose einer Einknickung des Radius 7 cm 
oberhalb des Handgelenks vier Wochen hinter einander mit kalten Umschlägen und Massage 
behandelt worden und hatte dann wieder angefangen zu arbeiten. M., welchem Patient 
ca, fünf Monate nach dem Unfall wegen noch vorhandener Schmerzen im Handgelenk 
überwiesen wurde, fand nun bei Röntgenaufnahme das überraschende Resultat, dass es 
sich nicht um eine Infraktion, sondern um eine wirkliche Fraktur gehandelt hat, die 
geradezu ideal geheilt war. Im übrigen ergab sich, dass die Muskulatur des (linken) 
Armes nicht welker war als die des rechten (ca. */ 2 cm Differenz), dass die Beweglich¬ 
keit in allen, auch den Hand- und Fingergelenken aktiv und passiv frei war; die Hand 
konnte mit gebeugten Endgliedern fest zur Faust geschlossen werden. Händedruck etwas 
vermindert. Nach dreiwöchentlicher weiterer Behandlung konnte Patient mit normaler 
Funktionsfähigkeit entlassen werden. Dnter mehreren hundert in den letzten zehn Jahren 
zur Nachbehandlung überwiesenen mit fixierenden Verbänden vorbehandelten Fällen von 
Vorderarmbruch hatte kein einziger ein so günstiges funktionelles Resultat aufzuweisen. 

Samter-Berlin. 

Pagenstecher, Die Fraktur des Os scaphoideum und ihr Ausgang inPseud- 
arthose. (Aus dem Diakonissenhaus Paulinenstift in Wiesbaden. Münch, med. Wochen¬ 
schrift. 1903. Nr. 44.) Der Bruch des Kahnbeins ist neben dem Abbruch des Pro¬ 
cessus styloides ulnae die häufigste Komplikation der Radiusfraktur, kommt aber auch als 
selbständige Verletzung und kombiniert mit Verletzungen anderer Handwurzelknochen vor. 
Man muss vor allem an einen Bruch des Kahnbeins denken, wenn bei einer Verletzung 
im Bereiche des Handgelenks Krepitation bei Bewegungen des Gelenks fühlbar ist, be¬ 
sonders wenn zugleich lokale Schwellung und Druckschmerz nicht das Radiusende mit¬ 
betreffen sollten. 

P. teilt einen Fall mit, entstanden durch Sturz auf die seitlich ausgestreckte rechte 
Hand. Infolge zu früher Aufnahme der Artbeit trat keine Versteifung wie gewöhnlich, 
wohl aber eine dauernde Gelenkreizung und -Erschlaffung mit Pseudarthrosenbildung ein; 
durch Operation — Exstirpation beider Fragmente nach Kaufmann — erzielte P. einen 
zufriedenstellenden Erfolg und arbeitet der Verletzte (Töpfer) mit fast vollem Verdienst. 

Bis jetzt sind 3 Bilder von Kahnbeinbruch beschrieben: 

1. die Fragmente sind in ihrer gegenseitigen Lage verblieben und knöchern 
verheilt; 

2. es bildet sich eine Pseudarthrose aus; 

3. starke Dislokation des zentralen Fragments, so dass dasselbe sofort oder früh¬ 
zeitig entfernt werden musste. 

Bei genauerem Zusehen kann man an dem kleinen Knochen, der in seiner äusseren 
Form einen Körperteil zwischen Capitulum und Multangulum- und einen schräg daran 
sitzenden Kopf- oder Gelenkteil erkennen lässt, mehrere Bruchformen unterscheiden; der 
Entstehung nach solcher durch direkte oder indirekte Gewalt, der Form nach einfache 
und Rückbrüche, der Lage der Spalte nach extra- und intrakapsuläre, ferner solche mit 
und solche ohne Dislokation. Er kommt nun auch zu der Bezeichnung Fr. glenoidalis = 
Fr. capitis, rein intrakapsulär, und einer Fr. corporis, rein extrakapsulär, und einer Fr. 
subglenoidalis, ein gemischter Zustand, wie in P.s Falle. 

Da der Kahnbeinbruch recht häufig eine sehr schlechte Gelenkfunktion zur Folge 
hat, so ist die Entfernung oft die einzig rationelle Therapie; eine Knochennaht ist schwierig 
und vielfach bei den schlechten Ernährungsverhältnissen auch aussichtslos. Zur Entfernung 
empfiehlt sich die Methode nach Kaufmann— Schnitt in der Tabatiere; während dieser 
zuerst die Entfernung des ganzen Knochens ausführte, beschränkte er sich zuletzt auf 
die Wegnahme des Gelenkteiles. Kissinger-Königshütte O.-S. 

Wolff, R., Ist das Os naviculare carpi bipartituni und tripartitum 
Grubers das Produkt einer Fraktur? Nebst Mitteilung eines Falles an¬ 
geborener beiderseitiger Teilung des Naviculare carpi. (Deutsche Zeitschr. f. 
Chir. Bd. 70. 1903. S. 254.) Nach den Untersuchungen des Verf. ist es wahrschein- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 2. 


lieh, dass ein Naviculare bipartitum oder tripartitum viel seltener eine Anomalie als das 
Produkt einer nicht konsolidierten Fraktur ist. Diese Fraktur des Naviculare ist nicht 
allzu selten. Sie ist die häutigste aller Frakturen im Bereich der Karpalknochen und 
kommt entweder isoliert oder als Komplikation der typischen Radiusfraktur (bei 13 Proz.) 
vor. Nur wenn jede Möglichkeit einer traumatischen Entstehung fehlt, hält Verf. die An¬ 
nahme eines Naviculare bipartitum für berechtigt. Für die Unfallbegutachtung muss man bei 
der Seltenheit des Naviculare bipartitum und der relativen Häufigkeit der entsprechenden 
Fraktur in zweifelhaften Fällen stets letztere als das Wahrscheinliche annehmen. 

Daran anschliessend teilt Verf. einen Fall mit, bei dem es sich wohl zweifellos 
um ein angeborenes Naviculare bipartitum an beiden Händen handelte. Ausserdem bestand 
beiderseits eine Atrophie des Daumenballens, von einem Fehlen des Musculus opponens und 
Abductor brevis pollicis herriihrend. M. v. Brunn-Tübingen. 

Wolff, R. Die Erfahrungen über Handwurzelverletzungen verglichen 
mit den Ergebnissen der Varietätenstatistik an den Knochen der Hand¬ 
wurzel. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 70. 1903. S. 289.) Geleitet von der Über¬ 

legung, dass die Handwurzelkuochen nach Frakturen häufig mit Pseudarthrose heilen 
und dass sich diese Pseudarthrosen nicht mit Sicherheit von den durch sogen. „Koales- 
zenz“ verbundenen Knochenstücken unterscheiden lassen, hat W. die Variatätenstatistik 
Pfitzners einer kritischen Durchsicht unterzogen, die auf der Untersuchung von 1450 
Handskeletten basiert. Er ist der Ansicht, dass accessorische Skelettstüche im Bereich der 
Handwurzel häufiger, als bisher angenommen, eine traumatische Entstehung haben. Darauf 
weist ausser der Beschaffenheit der Berührungsflächen, die mit der bei alten Frakturen 
übereinstimmt, besonders die Beobachtung hin, dass accessorische Knöchelchen mit dem 
Alter an Zahl zunehmen, dass ferner die accessorischen Stücke häufig pathologisch ver¬ 
ändert waren. 

Frakturen der Handwurzelknochen kommen weit häufiger an den Elementen der 
proximalen als an denen der distalen Reihe vor. Am häufigsten bricht das Naviculare, 
wobei in der Regel ein proximal-ulnares und ein distal-radiales Fragment entsteht. Am 
Lunatum ist die Kompressionsfraktur am häufigsten, daneben kommt eine Querfraktur 
mit dorsalem und volarem Fragment vor. Das Triquetrum pflegt nur bei gleichzeitigen 
anderweitigen Verletzungen der Handwurzel in ein radiales und ein ulnares Fragment zu 
zerbrechen. An der distalen Reihe wurden nur Absprengungen und Abreissungen der 
Tuberositas trapezii und des Hamulus ossis hamati beobachtet Absprengungen mannig¬ 
facher Art kommen ausser den genannten typischen Frakturen auch an den Knochen der 
proximalen Reihe vor. M. v. Brunn-Tübingen. 

Riese, Fall von Schindung eines Beines. (D. med. Woch. Vereinsbel. Nr. 41. 
1903. Freie Verein, d. Chir. Berlins. Juli 1903.) Einem 16jähr. jungen Manne wurden 
infolge Überfahrens durch einen Lastwagen Haut und Faszien am ganzen linken Ober¬ 
und Unterschenkel völlig abgerissen, so dass die zum Teil auch schwer verletzte Muskula¬ 
turvöllig frei lag. Eine Streptococcusinfektion (Pferdeschmutz) wurde glücklich überstanden. 
Nach mehrfacher Transplantation (nach Thiersch), wobei bereits benutzte Hautstellen 
ihre regenerierte Oberhaut zu neuer Verpflanzung hergeben mussten, trat im Verlauf eines 
halben Jahres vollkommene Überhäutung ein. Das Kniegelenk verharrte zunächst noch 
in Strecksteilung. Steinhausen-Hannover. 

Pagenstecher, Die isolierte Zerreissung der Kreuzhänder des Knies. 
D. mediz. W. 03, 47. An Beobachtungen über isolierte Zerreissungen oder Ausreissungen 
von Bändern des Knies sind von Ibint8 z. Z. 34 Fälle zusammengestellt worden: 27 des 
Lig. collaterale tibiale, 3 des Lig. collat. fibul., 4 der Lig. eruciata. Verf. hat in kurzer 
Zeit 3 Fälle letzterer Art beobachten und bei deren Operation den Situs genau feststellen 
können. Es handelt sich um eine isolierte Abreissung des Lig. cruciat. posticum von 
seinem Ansatz an die Aussenfläche des Condyl. fern, medialis infolge Sturz aufs Knie 
eines Betrunkenen vom Fusssteig in den Rinnstein herab, sowie um 2 Fälle mit Zer¬ 
reissung bezw. Abreissung des Lig. cruc. ant. ebenfalls an seinem Ansatz am Fernur. Im 
ersteren Falle war eine 56jähr. sehr starke Dame ca. 10 Stufen einer steilen Speicher¬ 
treppe in sitzender Stellung mit im Knie gebeugtem und untergeschlagenem Bein hinunter¬ 
gerutscht. Am folgenden Tage bestand geringer Haemarthros, bedeutende seitliche Be¬ 
wegung nach jeder Richtung und gesteigerte Rotation des Unterschenkels nach innen und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 63 


und nach aussen, besonders bei Beugung. Infolge der im Fall I gesammelten Erfahrungen 
eröffnete Verf. sofort (17. Okt.) das Gelenk und fand neben geronnenem Blut auf dem 
Knorpel des Condyl. med. fern, einige in der Richtung von vorn nach hinten verlaufende, 
ca. 1 cm lange Risschen. Ausserdem war der Lig. cruciat. an, in der hinteren Partie 
seines Ansatz am Condyl. fern. lat. stark eingerissen, so dass nur noch ein kleiner Stumpf 
am Condylus haftete. Von der Rissstelle erstreckte sich ein Längsriss bis fast zur tibialen 
Insertion. Quer- und Längsriss wurden mit 5 Celluloidzwirnnähten vereinigt, Kapsel, 
Muskulatur und Haut isoliert mit demselben Material vernäht. Heilung p. p., 27. Okt. 
V.-W., Gipsverband bis 23. Dez., danach 6 Wochen mediko-mechan. Behandlung. Erfolg: 
Streckung normal, Beugung bis 115°, keine seitl. Beweglickeit. Pat. ist mit dem Re¬ 
sultat sehr zufrieden. 

Verf. hat die Mechanik der beschriebenen Verletzungen ausgiebig an Leichen studiert, 
u. a. gelang es ihm ohne weiteres analog Fall II durch Uebertreibung in Hyperflexion, 
Adduktion und Rotation des Unterschenkels nach innen bei vorher eröffnetem Gelenk das 
hierbei sichtbar stark gespannte Lig. cruciat. ant zum Zerreissen zu bringen. Auch das 
hintere Kreuzband brachte er isoliert zum Einreissen. Die Beschreibung der ange- 
gewandten Methode muss im Original nachgelesen werden. Apelt, Hamburg-Eppendorf. 

Reinitz, Kasuistischer Beitrag zur Verrenkung des Kniegelenks (Luxatio 
tibiae anterior). (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 70, 1903, S. 204.) Ein 36jähriger 
Hafenarbeiter fiel, während sein linker Fuss zwischen zwei Säcke eingeklemmt war, mit 
einer 100 kg schweren Last auf dem Rücken vornüber. Es entstand dadurch eine 
typische, leicht diagnostizierbare Luxatio tibiae anterior, deren Reposition in Narkose 
leicht gelang. Nach 6 1 / 2 Mon. war Pat. wieder arbeitsfähig, doch nur für leichte Arbeiten. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Boerner, Klinische und pathologisch-anatomische Beiträge zur Lehre von 
den Gelenkmäusen. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 70, 1903, S. 363.) Verf. kommt zu 
dem für die Beurteilung von Unfallverletzten wichtigen Resultat, dass wahrscheinlich alle auf 
Arthritis deformans beruhenden Gelenkkörper auf ein Trauma zurückzuführen sind. Gegen 
die Osteochondritis dissecans verhält er sich ablehnend. Die Trennung der Gelenkkörper 
von der Gelenkfläche braucht nicht gleich anfangs eine vollständige zu sein, sondern es 
kann die völlige Loslösung Jahre erfordern, so dass zuweilen die Patienten sich des Traumas 
nicht mehr erinnern. Wahrscheinlich bedarf es nämlich durchaus nicht immer sehr hef¬ 
tiger Traumen, um die Entstehung von Gelenkkörpern anzuregen. 

Aus den Ergebnissen der histologischen Untersuchung sei erwähnt, dass Verf. 
nahezu bei allen freien Gelenkkörpern Zeichen von Nekrose in mehr oder minder grosser 
Ausdehnung fand. Ein gefässtuhrender Stiel verhindert die Nekrose. Andererseits lassen 
sich in der Regel auch Wachstumsvorgänge an den freien Gelenkkörpern erkennen, 
durch welche die Ablösungsfläche mit Faserknorpel und Bindgewerbe bedeckt wird. Woher 
dieses Gewebe stammt, ist noch nicht weiter festgestellt, doch ist es wahrscheinlich, dass 
in der Regel nach der Lösung von den Gelentflächen eine vorübergehende Verwachsung 
mit der Gelenkkapsel stattfindet. M. v. Brunn, Tübingen. 

Silbergleit, Beitrag zur Kenntnis der Herzbeweglichkeit. (Deutsche 
mediz. Wochenschr. Nr. 47.) Die Ansichten der Autoren, ob Cor mobile Herzbeschwerden 
verursachen könne, gehen z. Z. sehr auseinander. Rumpf hält die in seinem Falle vor¬ 
handenen recht starken Beschwerden (Herzklopfen, Mattigkeit, unregelmässiger Puls) für 
die Folgen der hier sehr ausgeprägten Anomalie, Braun behauptet, das Herz jenes Pat. 
sei ein Potatorenherz, es handle sich um eine Herzmuskelerkrankung. Verf. stellt sich auf 
Brauns Standpunkt und teilt zur Stützung dieser Ansicht einen Fall mit, in dem trotz 
sehr erheblicher Beweglichkeit des Herzens absolut keine Beschwerden bestehen. Der 
24jährige, blasse, wenig kräftige Schuhmacher P. tritt gelegentlich einer Brechdurchfall¬ 
epidemie in das Krankenhaus und wird mit grosser Gewichtszunahme geheilt entlassen. 
Als zufälliger Befund wurde folgendes erhoben: In Rückenlage befindet sich Sp.-Stoss 
2 cm innerhalb 1. M.-L. im 6. ICR. Herzdämpfung entspricht der Norm: L. St.-R., 
4. Rippe, links wie Sp.-Stoss. In 1. Seitenlage ist Sp.-Stoss 3 cm ausserhalb 1. M.-L. 
zu fühlen. Dem entspricht die Perkussionsfigur, deren Grenze r. 1 cm 1. vom 1. St.-R. 
liegt. In r. Seitenlage li6gt Sp.-Stoss dicht 1. neben Sternum, r. Herzgrenze findet 
sich 2 Querfinger innerhalb r. M.-L. Röntgenbilder ergänzen den beschriebenen Befund. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


Subjektive Beschwerden fehlen, auch bei körperlicher Anstrengung. Der Puls ist kräftig, 
setzt bei Seitenlage zuweilen aus bei kräftigem Sp.-Stoss. Bei der Entlassung wird 
dieses Phänomen immer seltener. Apelt, Hamburg-Eppendorf. 

Gobulow-Moskau, Zur Ätiologie des Lungenemphysems. (Deutsch, mediz. 
Wochenschr. 1903, Nr. 40 u. 41.) Auf Grund von Literaturangaben und eigenen Beob¬ 
achtungen vertritt Verf. die Ansicht, dass sowohl kleine (bei sog Aortitis) als grosse 
Aortaerweiterungen einen ungewöhnlich hartnäckigen Trachealkatarrh mit ungewöhnlich 
h'eftigem, krampfhaften Husten zur Entwickelung bringen können. Den Husten kann man 
auf Reizung des Vagus und Recurrens infolge Druckes der erweiterten Aorta znriickführen; 
dass auch durch Kompression der Trachea Hustenanfälle veranlasst werden können, ist 
nach Verf. Ansicht zweifellos festgestellt; man denke nur an Mediastinaltumoren. Boinet 
hat endlich durch Experimente nachgewiesen, dass die Reizung der inneren Wand der 
Aorta mannigfaltige Reflexerscheinungen hervorruft, u. a. auch Husten. Endlich haben 
in Uebereinstimmung mit letzterer Beobachtung Potain und seine Schäler den Nach¬ 
weis erbracht, dass Husten bei akuter Aortitis auftritt, wo von einer irgend bedeutenden 
Aortaerweiterung nicht die Rede sein kann. Dass nun ein unter dem Einfluss einer 
Aortaerweiterung entstandener hartnäckiger, keuchhustenartiger Husten Emphysem verur¬ 
sachen kann, bezweifelt G. nicht. Den gleichzeitig bestehenden Trachealkatarrh führt er 
— jedoch mit Vorsicht — auf reflect. Erregung vasomotor. und sekretor. Nerven zurück. 
Es ist ihm mehrfach gelungen, die auf Grund dieser Überlegungen angenommene Diagnose, 
Aneurysma Aortae mit sekundärem Emphysem im Radiogramm bestätigt zu finden; es handelte 
sich dabei auch um (anfangs) beginnende, durch die früheren physikal. Methoden noch 
nicht nachweisbare Erweiterungen. 

Emphysem hat Verf. auch bei Pat. beobachtet, bei denen nicht wie normal nur die 
Knorpel d. 8. bis 10. Rippe Zusammenflossen, sondern bereits die der höheren von der 5. ja 
4. Rippe ab. Die Folge dieser Anomalie ist Starrheit des Thorax und verminderte Vor- 
schieblichkeit der Lungenränder; subjektive Dyspnoe massigen Grades. Es entwickelt sich 
das Emphysem in derselben Weise, wie in gewissen Lungenabschnitten bei Individuen 
mit rachit. Thoraxdeformitäten. Apelt, Hamburg-Eppendorf. 

Gebaner, Ein Fall von traumatisch entstandener Lungentuberkulose. 
(Deutsche mediz. Wochenschr. 1903, Nr. 46.) 4. Juni 1902 stürzt der Arbeiter S. beim 

Umladen von Kohlen aus einem Kahn in einen Eisenbahnwagen mit einer gefüllten Kohlen¬ 
karre vom Laufbrett herab und wird dabei durch den Karrenbaum der umkippenden 
Karre an der r. Brustseite getroffen und mit der Brust gegen die Wand des Eisen¬ 
bahnwagens gepresst. Er spürte sofort einen heftigen Schmerz in der r. Seite, konnte 
aber nach Hause gehen. Der Arzt konstatiert „leichte Quetschung der Weichteile in der 
r. Brustseite in Höhe der 5. und 6. Rippe, leichten Bluterguss im Unterhautzellgewebe an 
der verletzten Stelle“. Bluthusten trat nicht auf. Nach zweiwöchentlicher Behandlung 
kann S. gesund geschrieben werden. Bei anstrengender Arbeit klagt er aber weiterhin über 
heftige innere Schmerzen, ebenso bei tiefer Atmung. S. stellt Ansprüche auf Rente, wird 
aber auf Grund ärztlicher Begutachtung, die absolut keine Krankheitserscheinungen finden 
kann, abgewiesen. Eine vom Verf. am 27. August vorgenommene Untersuchung stellt 
ebenfalls normalen Schall über den Lungen, auf den Spitzen, grosse Verschieblichkeit der 
Grenzen und reines ves. Atmen fest. 22. Oktober 1902 erkrankt S. nach neuem Versuch 
zu arbeiten mit Frösteln und Husten, der zwei Tage später reichlich blutiges, geballtes, 
eitriges Sputum herausbei ordert, in dem mikr. Tuberkelbazillen nachgewiesen werden. 
Der ganze r. Oberlappen zeigt verkürzten Schall und vereinzeltes feinblasiges Knister¬ 
rasseln. Bis Dezember 1902 ist Pat. obj. und subj. wieder gebessert, der Lnngenschall 
und das Atemgeräusch entsprechen wieder überall der Norm. S. versucht wieder zu 
arbeiten, leidet seit Anfang März 1903 aber wieder an Bluthusten, ohne dass aber trotz 
reichlicher Tb.-Bazillen der Lungenbefund ein abnormer wäre. Verf. führt in seinem Gut¬ 
achten nunmehr folgendes aus: S. war früher stets gesund, ist nicht belastet, auch lässt 
sich die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch Verkehr mit tuberkulösen Menschen 
nicht nachweisen. Seit dem Tage des Unfalls klagt S. über Beschwerden in der betroffenen 
Brustseite, in der sich im Laufe der Monate eine zwar zurzeit noch nicht lokalisierbare 
Lungentuberklose entwickelt. Die Berufsgenossenschaft erkennt daher die Ansprüche an. 

Apelt- Hamburg-Eppendorf. 


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Bickel, Über traumatische Lungenhernien ohne penetrierende Thorax¬ 
wunde. (Deutsches Archiv für klinische Medizin. Bd. 78, 1903.) Der 38jährige Patient 
wurde im Mai 1902 in die Göttinger medizinische Klinik aufgenommen. Aus den Akten 
ergab sich, dass er im Dezember 1901 in einer Zuckerfabrik zwei Riemen einer Maschine, 
die sich übereinandergeschlagen hatten, mit einem Stocke auseinanderbringen wollte; da¬ 
bei wurde der Stock von dem Riemen werk gefasst, dem Manne gegen die Brust und 
dieser dadurch gleichzeitig an eine Wand gepresst. Er wurde in ein Krankenhaus ge¬ 
schafft; hier wurden Rippenkontusionen an der linken vorderen Brustseite, verbunden mit 
dem Bruch mehrerer Rippen und einer hierdurch bedingten Lungenverletzung festgestellt 
Insbesondere fand sich in der Gegend der fünften und sechsten Rippe links vorne unten 
eine oberflächliche Hautabschürfung, die beiden Rippen waren gebrochen und der Thorax 
hier muldenförmig vertieft. Ausserdem bestand Hautemphysem, Bluthusten und Atem¬ 
not. Der Klopfschall war an der. betreffenden Stelle über der Lunge gedämpft. Am 
14. Februar 1902 wurde Patient aus dem Krankenhause entlassen. 

Aus dem Befunde in der Göttinger Klinik (Mai 1902) : Der Thorax ist vom in der 
linken Seite ziemlich flach; eine starke Abflachung findet sich unmittelbar an der linken 
Brustwarze; hier sieht man in der Höhe des fünften Interkostalraums eine 2 cm lange 
feine, oberflächliche Narbe. Entsprechend der eingesunkenen Stelle fühlt man links eine 
Anzahl Rippenverdickungen, namentlich an der fünften, sechsten und siebenten Rippe. 
Zwischen der vorderen Axillar- und der Mammillarlinie findet sich linkerseits in der Höhe 
der vierten bis sechsten Rippe Dämpfung des Klopfschalles mit abgeschwächtem Atmungs¬ 
geräusch. Links hinten unten besteht geringe Dämpfung. Über der linken Lungenspitze 
Dämpfung und rauhes Inspirium mit verlängertem Exspirium. In der Gegend der Kontusion 
starke Druckempfindlichkeit, das Herz nach links etwas verbreitert 

In einem von Ebstein erstatteten Obergutachten wurde dem Patienten eine Unfall¬ 
rente von 75 °/ 0 zuerkannt und eine abermalige Untersuchung nach 3 / 4 Jahren empfohlen. 
Letztere wurde erst im August 1903, also ein Jahr und acht Monate nach dem Unfall 
vorgenommen. Der Befund über der linken Lungenspitze war derselbe wie früher. Da¬ 
gegen hatte sich der Klopfschall über den unteren Partien der linken Brustkorbhälfte 
sowohl vorn wie hinten aufgehellt, das Atmungsgeräusch war nicht mehr wesentlich ab¬ 
geschwächt. Die oben erwähnte muldenförmige Vertiefung war augenfälliger geworden; 
beim Abtasten der vorderen und seitlichen linken Thoraxwand liess sich unterhalb der 
Brustwarze ein birnenförmiger Spalt nachweisen, der sich lateralwärts rasch verjüngte; 
er stellte den erweiterten vierten Interkostalraum dar. Die fünfte Rippe erschien links 
stark nach unten verschoben und mit der sechsten Rippe tiefer zu inserieren als auf der 
rechten Seite. Die ganze Partie medial und unten wie oben von dem birnenförmigen 
Ausschnitt erwies sich als eine hökerige Knochenplatte, die in das Sternum direkt über¬ 
ging. Bei ruhiger Atmung senkt sich bei der Exspiration die Mulde tiefer ein, während 
sie bei der Inspiration sich etwas abflacht. Beim Husten oder Pressen springt aus der 
Mulde ein etwa gänseeigrosser Tumor hervor, der einen hellen Perkussionsschall er¬ 
kennen lässt. 

Die Vorbedingung für das Auftreten der Lungenhernie — streng genommen handelt 
es sich möglicherweise nur um einen Lungenprolaps — scheint Bickel in der Läsion der 
Interkostalrauskeln neben der Erweiterung des Zwischenrippenraums zu liegen. Dass im 
vorliegenden Falle die Hernie durch den Exspirationsdruck entstanden sei, gehe daraus 
hervor, dass nur dieser — nicht auch die Inspiriation — das Lungengewebe aus der Lücke 
herausschnellen lässt. Die Hernie wird nur bei starkem Exspirationsdruck manifest und 
reponiert sich spontan, sobald dieser nachlässt. 

Bickel gibt zum Schluss eine Übersicht über die neuere Literatur. U. a. ist 
von Vogler in dieser Monatsschrift (1898, Nr. 6) eine traumatische Lungenhernie be¬ 
schrieben worden. B. betont die Bedeutung derartiger Beobachtungen für die Praxis der 
Unfallbegutachtung. „Die Hernie kann sich erst Jahr und Tag nach dem erlittenen Unfall 
ausbilden, ohne dass man ihren Charakter als Unfallfolge wird leugnen dürfen.“ 

Stern-Breslau. 

Tadao Honda, Dr. Generalarzt in Tokio, Zur Radicaloperation der Leisten¬ 
brüche. (Deutsche medic. Wochenschrift Nr. 32, 1903) Nach den in den letzten vier 
Jahren bei der Rekrutirung gewonnenen Zahlen kommen bei etwa 20jährigen Männern 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2 . 


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in Japan auf 1000 Personen 5 mit Leistenbrüchen. Da jedoch Bruchkranke in den 
Kasernen nicht selten sind, wird die absolute Zahl erheblich grösser sein; jedoch ist trotz¬ 
dem die Zahl der Bruchkranken in Japan geringer als in Europa. 

Die Bruchoperation sei infolge der Asepsis jetzt eine völlig gefahrlose, aus demselben 
Grund und infolge verbesserter Technik sei die Zahl der Becidive in den letzten 13 Jahren 
von 50°/ 0 auf 10°/ 0 zurückgegangen. Wollte man Becidive ganz vermeiden, so müssten 
nach Ansicht des Verf. folgende Bedingungen erfüllt werden: 

1. Möglichste Kleinhaltung des peritonealen Trichters in der Bruchpforte, so dass 
das Peritoneum den andrängenden Eingeweiden einen gewissen Widerstand entgegen¬ 
setzen kann. 

2. Erstrebung einer festen Verwachsung des Peritoneums mit dem umgebenden Ge¬ 
webe der Bruchpforte, so dass durch Ausdehnung des Peritoneums keine neue Ausstülpung 
desselben entstehen kann. 

3. Verengerung der Bruchpforte, so dass dieselbe nur dem Samenstrange den Weg 
schafft 

4. Erstrebung vollständiger Verwachsung der Bruchsackhüllen unter einander vom 
inneren bis zum äusseren Leistenring. 

Da nach Ansicht des Verf. keine der Badicaloperationen diese Bedingungen völlig 
erfüllt, schlägt er eine an die Bassini’sche Operation sich anlehnende neue vor, deren 
Technik am besten im Original nachzulesen ist. Apelt, Hamburg-Eppendorf. 

Fahr, Ein Fall von totaler Buptur der linken Niere. (Vortrag in der 
biologischen Abteilung des ärztlichen Vereins Hamburg. Sitzung vom 10. Nov. 1903. 

S. M. m. Woch. Nr. 3. 1904.) Der Vortragende demonstrierte das Nieren-Präparat eines 
16. jfthr. Zimmerlehrlings, der zwei Stockwerke hoch vom Gerüste fiel und nach 24 Stunden 
ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Er war bei der Aufnahme völlig kollabiert und sehr 
anämisch. Bei der Untersuchung des Abdomens fand sich in den abhängigen Partien starke 
Dämpfung. Der Puls war nicht zu fühlen. Erhebliche äussere Verletzung bestand nicht 

Bei der Laparotomie konnte auf den mächtigen in der linken Nierengegend sich 
vorwölbenden Tumor nicht mehr eingegangen werden, da der Zustand des Patienten schon 
bei der Eröffnung des Abdomens durchaus hoffnungslos war. Patient starb kurz nach 
der Operation. Bei der Sektion fand sich in der Bauchhöhle wenig flüssiges Blut. — 
Leber Pankreas, Milz und rechte Niere waren intakt. — Links von der Wirbelsäule be¬ 
merkte man einen fast kindskopfgrossen, von der 11. Bippe bis zum Darinbeinkamm 
reichenden, prall gespannten Sack von dunkelbläulicher Farbe. — Die Hülle des Sackes 
wurde von der Nierenkapsel gebildet und bei seiner Qaerspaltung zeigte sich, dass die 
linke Niere an der Grenze zwischen mittlerem und unterem Drittel quer durchrissen war. 
Mächtige Blutkoagula trennen beide Stücke; das obere Stück steht mit dem Hilus noch 
im Zusammenhang; das untere Stück ist dunkel verfärbt, völlig nekrotisch. Gewöhnlich 
pflegt die Buptur am Hilus zu erfolgen. WieBidault annimmt, ist der Mechanismus der 
Nierenverletzung durch stumpfe Gewalteinwirkung häufig ein solcher, dass die Niere gegen 
im Körper selbst gelegene Angriffspunkte gedrängt wird. Es sollen hier hauptsächlich 
die 12. Bippe, der Querfortsatz des linken Lendenwirbels in Betracht kommen. Vielleicht 
hat auch der Muskelzug, dessen Bedeutung für Nierenverletzungen Küster näher ausein- 
andergesetzt hat, hier mitgewirkt. Aronheim- Gevelsberg. 

Le Clerc-Dandoy, Hämatome paravaginal. (Journal medical de Bruxelles 
1902. Nr. 50.) 44jähriger Mann, der seit mehreren Jahren an einer linksseitigen Hydro- 
cele leidet, stürzt auf der Strasse hin und verspürt am Hodensack unmittelbar darnach 
einen heftigen Schmerz. Bei der Operation einige Tage später findet man neben der 
Hydrocele eine Blutansammlung zwischen dem lateralen Blatt der Tunica vaginalis testis 
propria und der Tunica vaginalis communis. Wallerstein-Cöln. 


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Verwaltungsiecht und Allgemeines. 

Ist die vom Berufsgenossenschaftstage zu Bremen am 25. Sept. 
1903 empfohlene Anleitung für die ärztlichen Gutachten in 
Unfailsachen noch verbesserungsbedürftig? 

Von Dr. Teske-Czersk. 

In Heft 12 der Mon. f. Unfallhk. 1903 ist die auf Anregung des Herrn Dr. 
Dobczynski und auf Grund der Denkschrift der freien Vereinigung von Ärzten 
und Beamten des deutschen Arbeiterversicherungswesens vom genannten Berufs¬ 
genossenschaftstage empfohlene Anleitung abgedruckt. 

Nach Kenntnisnahme derselben und auf Grund eines mir vorliegenden For¬ 
mulars nach dieser Anleitung glaube ich nach der Erfahrung einer zwar nicht 
langjährigen, aber ziemlich reichlichen Unfallpraxis noch einige Vorschläge zur 
Verbesserung obiger Anleitung machen zu müssen. 

Der Berufsgenossenschaftstag stellte es seinen Mitgliedern anheim dieselbe 
dem Gutachter als Richtschnur (auf besonderem Blatte?) zu geben oder in einem 
Formulare vorzudrucken. 

Es würde sich m. E. in erster Linie empfehlen, die Anleitung dem Formu¬ 
lare als Kopf vorzudrucken, wonach sich der Gutachter, mit Nummerierung der 
einzelnen Abteilungen, zu halten hätte. Es liegt dann für ihn der Zwang vor, sich 
in freierer Form über den Fall zu äussern, was wohl unwillkürlich zu einer aus¬ 
führlicheren Darstellung führen wird, während er beim Eindruck der Anleitung 
in verschiedene Absätze des Formulars gewissermaßen zum schematischen knappen 
Ausfüllen verleitet wird, was ja gerade durch die Anleitung vermieden werden 
soll. Die kgl. pr. Regierung hat z. B. auch im Juni 1901 den Kreisärzten u. s. w. 
eine Anleitung auf besonderem Bogen zugehen lassen, die ständig als Richtschnur 
dienen soll Die oben abgehandelte ist nur noch ausführlicher. 

Falls aber der Eindruck der Anleitung in das Formular mit bestimmten Ab¬ 
sätzen wünschenswert scheint, so sind dabei besondere Bedingungen zu erfüllen, 
die in dem mir vorliegenden Formulare nicht erfüllt sind. Der Raum für Klagen 
des Verletzten und objektiven Befund am Untersuchungstage ist nur knapp 10 cm 
hoch und 15 cm breit Auf diesem Raume kann unmöglich eine genaue 
Schilderung des Falles erfolgen. Für den objektiven Befund muss 
mindestens eine ganze Seite, für das begründete Schlussurteil (Nr. 9) 3 / 4 Seiten 
frei bleiben; bemerkt kann dort werden: „Bogen Papier beifügen, falls Raum nicht 
reicht“, welches letztere schon viele Berufsgenossenschaften vorher machten. 

Es müssten bei Eindruck der Anleitung ungefähr 5 Bogenseiten zur Ver¬ 
fügung stehen. 

Die an sich ausführliche und zweckentsprechende Anleitung ist m. E. in¬ 
haltlich noch an einigen Punkten verbesserungsbedürftig. 

Zu Nr. 6: „Zustand des Verletzten beim Eintritt in die Behandlung des be¬ 
gutachtenden Arztes“, b) „objektiver Befund, auch falls erforderlich hinsichtlich 
der Allgemeinbefindens“ halte ich es für unerlässlich, dass stets mindestens einiges 
über das Allgemeinbefinden angegeben wird. Und zwar hat es sich mir (bei etwa 
1200—1500 Begutachtungen) besonders unangenehm fühlbar gemacht, z. B. bei den 
Nachuntersuchungen, wenn Angaben über beginnende Dupuytrensche Kontraktur 
Ischias, Varizen, Plattfuss, Interkostalneuralgie, weiterhin Herzfehler und Brüche 
beim ersten Befunde fehlten. Ich würde also einen Zusatz zu b für erforderlich 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 2. 


halten, dergestalt, dass mindestens stets anzugeben ist, ob Anzeichen der letztem 
genannten Krankheiten vorhanden waren und vielleicht noch einer oder der anderen 
gewünschten. Die Dupuytrensche ist z. B. wichtig, da sie nicht nur allein bei 
Handverletzungen entstehen, bezw. verschlimmert werden kann. 

Bei No. 8: „Zustand des Verletzten am Untersuchungstage“, b) „objektiver 
Befund“ empfehle ich zu bemerken, dass alle vorgefundeuen Krankheitserschei¬ 
nungen evtl, kurz zu beschreiben sind und dass zu bescheinigen ist, dass Dupuytren, 
Ischias u. s.w. fehlen. Ich bemerke, dass die kgl. pr. Regierung in ihrer Anleitung 
schon im Juni 1901 die Aufführung aller aufgefundener wirklicher Krankheits¬ 
erscheinungen verlangt hat. Bei Nr. 8b wäre es ferner erwünscht gewesen, wenn 
die Namen für die Fingergelenke nach dem Thiemschen Vorschläge „Grund¬ 
gelenk, Mittel- und Nagelgelenk“ eingeführt wären. In dem mir vorliegenden 
Formular heisst es Mittelhandgelenk, Gelenk zw. I. u. II. Gliede, Gelenk zw. II. u. 
III. Nagelgliede. Bei der kurzen angefügten Erläuterung zu 8b (des Formulars) 
wäre bei den Fingergelenken noch ein Hinweis auf die Spreizfähigkeit der¬ 
selben erwünscht. Bei der Angabe über die Umfangsdifferenzen ist noch ein 
Hinweis auf die Art der Messung nötig, damit hierin eine Einheitlichkeit erzielt 
wird, z. B. Beine im Stehen, Arme horizontal nach aussen gehalten (Kaufmann) 
und ferner die Stelle der Messung, z. B. Gesässfalte, Oberarmmitte usw. 

Zu Nr. 9d: „Die Einbusse an der früheren Erwerbsfahigkeit“ würde sich der 
Zusatz „vor dem Unfälle“ empfehlen, damit bei Nachuntersuchungen kein Miss¬ 
verständnis entsteht. 

Nr.9f: „SonstigeBemerkungen“ könnte dann zu dem Hinweis benutzt werden, 
dass bei Nachuntersuchungen alle Punkte genau und bestimmt einzeln aufge¬ 
führt werden müssen, welche diese wesentlichen in Prozenten anzugebende 
Veränderung gegen früher bedingen. Ferner könnten hier einige wichtige Hin¬ 
weise Platz finden, z. B. Differentialdiagnose zwischen trachomatösem und trauma¬ 
tischem Hornhautgeschwür, was der landw. Berufsgenossenschaft manche Rente 
ersparen würde. 

Bei Bruchfällen versenden einige Berufsgenossenschaften ausser besonderem 
Formular noch eine Anleitung mit ausführlicher Literatur auf besonderem Bogen, 
dieses würde sich auch für die träum. Neurose (Neurasthenie u. s. w.) empfehlen 
vielleicht später für noch andere Fälle. 


Entscheidungen von Behörden in Invalidensachen. 

1. Die Beisitzer der unteren Verwaltungsbehörde brauchen nicht ge¬ 
hört werden, wenn es sich nur um den Beginn der Beute handelt. 

2. Die Versicherungsanstalten haben ihre Bescheide zu begründen, 
wenn sie hinsichtlich des Beginns der Invalidität erheblich von dem Anträge 
abweichen. Revisionsentscheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 16. Mai 1903. 
Arb.-Vers. 1903/23. 

3. Eine Veränderung der Verhältnisse im Sinne des § 47 Abs. 1 J.V.G. kann nur im 
Falle einer Aenderung des körperlichen oder geistigen Zustande des Rentenempfängers 
angenommen werden. Unter Umständen liegt eine solche Aenderung auch in der Ge¬ 
wöhnung an einen krankhaften Znstand oder in dem Erwerbe neuer Fertigkeiten. Arb.- 
Vers. 1903. 

4. Ein Arbeitsverhältniss zwischen Ehegatten ist wegen der sittlichen Grundlagen 
ihrer allgemeinen Lebensgemeinschaft und wegen ihrer gemeinsamen wirthschaftlkhen 
Interessen im Bereich der Invalidenversicherung ausgeschlossen. Arb.-Vers. 1903/32. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR >■' - 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Heehanolherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thlem, 
herausgegeben von ProfCB 80 r Dr. C. Thicm- Cottbus. 

Nr. 3. Leipzig, 15. März 1904. Xi. Jahrgang. 


Nachdruck sä mmt/icher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Ein Fall von linksseitigem vollständigen congenitalen Defekt 
des Musculns cncullaris und congenitaler Skoliose bei einem 

30jährigen Manne. 

Von Dr. Aronheim-Gevelsberg i. W. 

(Mit 2 Abbildungen.) 

Der Kappenmuskel, Musculus cucullaris seu trapezius '), entspringt von der 
Linea semicircularis superior und der Protuberantia externa des Hinterhaupt¬ 
beins, vom Ligam. nuchae, den Spitzen der Dornfortsätze des 7. Halswirbels und 
der 10 oberen oder aller Brustwirbel. Die einzelnen Bündel laufen konvergierend 
zur Schulter, wo sich die oberen an den hinteren Rand der Spina scapulae in 
seiner ganzen Länge, ferner an den inneren Rand des Akromion und ausserdem 
noch an das Schulterende des Schlüsselbeins befestigen, während die unteren nur 
von der inneren Hälfte der Spina scapulae Besitz nehmen. Congenitale Defekte 
und erworbene atrophische Zustände dieses grossen Muskels gehören zu den 
Seltenheiten im Gegensatz zu den angeborenen und erworbenen Defekten der 
übrigen Rückenmuskulatur. 

In neuerer Zeit ist von Dr. Otto Bender aus der Universitätspoliklinik 
für orthopädische Chirurgie des Direktors Prof. Dr. Th. K öllik er-Leipzig 2 ) ein 
Fall von einseitigem, fast vollständigem Fehlen des Muse, cucullaris beschrieben 
worden, in dem bei einem 14jährigen Mädchen ohne nachweisbare Ursache nnd 
gänzlich symptomlos ein fast vollständiger Schwund des linken Cucullaris auf¬ 
trat. Da bei der jugendlichen Patientin krankhafte Erscheinungen am Nerven- 

1) In seinem Lehrbache der Anatomie des Menschen bemerkt Hyrtl S. 436 „Die Konvergenz 
seiner Bündel gibt dem Muskel eine dreieckige Gestalt. Hat man beide Cucullares präpariert 
vor sich, so bilden die mit ihren langen Basen aneinander stossenden Dreiecke ein ungleich¬ 
seitiges Viereck, woher der Galen’sche Name Musculus trapezius abzuleiten ist, welcher Name 
somit nicht auf einen, sondern auf beide Cucullares zusammen genommen passt. — Der lange 
untere, spitzige Winkel dieses Vierecks ähnelt einer zurttckgeschlagenen Mönchskappe (Cucullus), 
weshalb Spigelius die Benennung Musculus cucullaris einführte, damit die sündhaften Sterb¬ 
lichen sich, wie er sagt, erinnern mögen: vitam homini religiosam ducendam esse.“ 

2) S. Münch, med. Woch. No. 10. 11. März 1902. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


70 


System niemals beobachtet waren, so konnte spinale oder neurotische Amyo- 
trophie ausgeschlossen und eine rein myopatische Affektion, eine Dystrophia mus- 
cularis, bezw. die Erbsche Dystrophia muäcularis juvenilis, die besonders häutig 
bei Mädchen im Pubertätsalter auftritt und mit Vorliebe die Muskeln der Schulter 
und oberen Extremitäten befällt, angenommen werden. 

In der gesamten Literatur fand Verf. nur noch 3 analoge Beobachtungen 
von fast vollständigem Fehlen eines oder beider Cucullares: die erste und aus¬ 
führlichste stammt von Erb, die beiden anderen von Eulenburg und Stangen. 
Das klinische Bild war in allen Fällen im wesentlichen das gleiche, nur im 
Stange’sehen Fall auch der Muse, sternocleidomastoideus derselben Seite deut¬ 
lich atrophisch und bei Eulenburg ein Trauma als ätiologisches Moment in 
Erwägung gezogen. Die Ätiologie war jedoch in allen Fällen unklar, besonders 
auch die Zeit der Entstehung, infolge dessen war auch die Diagnose unsicher 
und schwankte zwischen rudimentärer Form der Dystrophia muscularis und an¬ 
geborenem Muskeldefekt. 

Dieser geringen Zahl von vollständigem Fehlen des Cucullaris sei es ge¬ 
stattet, einen weiteren Fall der seltenen Affektion hinzuzufügen, den ich vor einigen 
Monaten in meiner Praxis beobachtet habe, bei dem sich neben dem angeborenen 
Muskeldefekt auch eine angeborene Skoliose fand. 

Am 16. November vorigen Jahres wurde ich zu dem 30 jährigen Schlosser Phil. S. 
gerufen. Derselbe war in der Nacht an Atembeschwerden, Brustschmerzen und Auswurf 
erkrankt. Die Temp. betrug 37,8° C., der Puls war beschleunigt, 80 Schläge in der 
Minute. Patient, den ich seit 18 Jahren kenne, jedoch noch nicht behandelt hatte, stammt 
aus gesunder Familie: sein Vater sta’rb 58 Jahre alt am Schlaganfall, seine Mutter, die 
er kaum gekannt, starb einige Jahre nach seiner Geburt an den Folgen des Wochenbetts. 

Mehrere Geschwister leben, sind gesund, 
wohlgebildet und kräftig. Pat. selbst ist 
von Jugend auf schwächlich gewesen, ernstere 
Krankheiten hat er nicht durchgemacht, ein 
Trauma niemals erlitten, auch nicht an Ra¬ 
chitis gelitten, nur wiederholt dieselbe leicht 
fieberhafte Bronchitis, wie augenblicklich, ge¬ 
habt. Er ist von mittelstarkem Knochenbau, 
mittelkräftiger Muskulatur, 167 cm gross, 
von anämischem Aussehen, hat gute Zahn¬ 
bildung und vollen Haarwuchs. Er besitzt 
3 Kinder: 6, 5 und 1 Jahr alt, körperlich 
und geistig normal entwickelt. 

Bei der Untersuchung fällt sofort die 
pathologische Thoraxbeschaffenheit auf, die 
ich kurz in folgendem beschreiben möchte, 
und die auf nebenstehender Photographie 
deutlich zu erkennen ist. 


Auf der Rückenfläche konstatiert man 
bei der Inspektion ausser der rechtskonvexen 
Skoliose und dem flügelförmig abstehenden 
kräftig entwickelten rechten Schulterblatt 
(wie es bei Lähmung des Muse, serratus an- 
ticus major gewöhnlich beobachtet wird), auf 
der linken Seite eine tiefe Mulde, das Fehlen der durch den Cucullaris gebildeten Schulter- 
Halslinie und die ohne Muskelbedeckung stark vortretende Spina scapulae. Bei der Pal¬ 
pation ist die Spina scapulae, die oberen und der untere Winkel, der innere und äussere 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8 . 71 

Rand des Schulterblattes, ebenso der Muse, supra- et infraspinatus sehr deutlich unter der 
Haut liegend abzutasten, das ganze Schulterblatt links von der 2.—7. Rippe als dünne, 
schmale Platte fest mit seiner Vorderfläche dem Thorax anliegend. Bei Hebung des 
linken Armes geht der untere Schulterblattwinkel nur wenig nach aussen, der obere 
äussere, welcher die Gelenkfläche trägt, nur wenig nach oben. Trotzdem kann Pat. den 
linken Arm nach allen Richtungen fast in normalem Umfang bewegen und gibt auch auf 
Befragen an, dass er seine Arbeit als Schlosser von morgens bis abends, wie jeder andere 
Arbeiter in der Fabrik ohne Ermüdung verrichte. Wie in den früher beschriebenen Fällen 
besteht auch in unserem eine kompensatorische Hypertrophie des Muse, deltoideus, des 
Muse, serratus anticus major (deutlich zu bemerken beim Erheben und Herabziehen 
des Armes), ferner des Muse, pectoralis major des Muse, levator scapulae und der Muse. 



Fig. 2. 


rhomboidei. Die Rotation des 1. Armes um seine Längsachse im Schultergelenk bewirkt 
der Muse, infraspinatus, die Aussenrotation der Muse, teres minor und die Innenrotation 
der Muse, subscapnlaris. 

Die rechte Clavicula misst 17 cm, die linke 15 ein. Der Umfang von der Mitte des 
Sternums über 1. Brustwarze bis zur Wirbelsäule beträgt 40 cm, über r. Brustwarze 
42 cm; die 1. Spina scapulae ist 13 cm, die r. 15 cm lang. Die Entfernung von der 
Spitze der 1. Scapula bis zur Mitte der Spina scapulae beträgt 15 cm, rechts 19 cm; der 
Umfang im oberen Drittel des 1. Oberarms 29 cm, rechts 31 cm; in der Mitte und über 
den Ellbogen sind die Maße beiderseits gleich. — Die elektrische (faradische) Prüfung 
der 1. Cucullarisgegend erzielt bei Reizung vom Nerv, accessorius, wie vom Schulterblatt 
ans keine Reaktion im Gegensatz zur rechten Seite. 


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72 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. ■'!. 


Angeborene Defekte, wie auch erworbene atrophische Zustände der Musku¬ 
latur des Schultergürtels in toto oder einzelner Teile derselben gehören, wie 
Bender in seiner Arbeit bemerkt, r im allgemeinen nicht zu den Seltenheiten. 
Speziell über den Muse, cucullaris liegen jedoch, wie eingangs erwähnt, nur sehr 
spärliche diesbezügliche Beobachtungen vor, und auch unter diesen wenigen Mit¬ 
teilungen muss man wieder wegen der verschiedenen Grundlagen, auf welchen 
sich der Schwund des genannten Muskels entwickelt hat, eine Sonderung vor¬ 
nehmen. 

Nach Seiffer *) ist die Muskelatrophic entweder — abgesehen von den so¬ 
genannten Inaktivitätsatrophieen — eine wichtige Begleiterscheinung bei allen 
Erkrankungen der peripheren Nerven und der Vorderhörner des Rückenmarks, 
oder Hauptsymptom, nicht Begleiterscheinung, bei einer Reihe von Krankheiten. 
Es kommen hier in Betracht die spinale Form und die myopathische Form der 
progressiven Muskelatrophie. 

Die spinale progressive Muskelatrophie (Typus Duchenne-Aran), die auf 
einer allmählichen Degeneration der Vorderhörner des Rückenmarks beruht, 
meist im mittleren Lebensalter fast immer mit einer degenerativen Atrophie der 
kleinen Handmuskeln beginnt, von da sprungweise auf den Schultergürtel über¬ 
greift und so zu ausgedehnten Atrophien der Muskulatur des Oberarms, der 
Schulter, des Rückens und schliesslich zu vollkommener Lähmung führt, ist in 
unserem Falle auszuschliessen. 

Auch die zweite klinische Hauptform der Muskelatrophie: die myopathische 
progressive Muskelatrophie oder Dystrophia musculorum progressiva (Myopathie 
atrophique progressive. Landouzy et Dejerine) kann bei unserem Patienten nicht 
in Betracht kommen. Im Gegensstz zu der spinalen Form beginnt diese aller¬ 
dings nicht an dem distalen Ende, sondern an dem proximalen Teil der Extremi¬ 
täten, fast gleich häufig am Schulter- wie am Beckengürtel, tritt aber häufiger 
genau symmetrisch auf, bevorzugt fast ausschliesslich das jugendliche und Puber¬ 
tätsalter und ist sehr häufig hereditär oder familiär. Bei unserem Patienten ist 
der Cucullarisschwund einseitig, Pat allein in der Familie weist diesen Defekt 
auf und erinnert sich seit seiner Kindheit, dass seinen Angehörigen eine Difformi- 
tät seines Rückens aufgefallen, dass bei Anfertigung seiner Kleidung dieselbe 
berücksichtigt und in der Aushebung konstatiert worden ist. 

Für Annahme einer Muskelatrophie nach einer akuten Poliomyelitis anterior 
(spinale Kinderlähmung), nach einer chronischen Poliomyelitis der Erwachsenen, 
einer amyotrophischen Lateralsklerose oder nach einer Neuritis und Polyneuritis 
haben wir ebenfalls keinen Anhaltspunkt Ausser den erwähnten Anfällen von 
Bronchitis ist Pat niemals ernstlich krank gewesen, hat von Jugend auf körper¬ 
liche Arbeit verrichten müssen und seit dem 14. Jahre in einer Fabrik als Schlosser 
von früh bis abends ohne Ermüdung fleissig gearbeitet 

Der ganze Befund spricht in unserem Falle, mit der Anamnese, für einen 
kongenitalen Defekt des Muse, cucullaris. Hinzu kommt, dass neben dem Weich¬ 
teildefekt in unserem Falle noch Abnormitäten des Skelettes bestehen, die wir 
ebenfalls als kongenital ansehen müssen, sowohl die rechtskonvexe Brustskoliose, 
wie die geringe Entwicklung des fest auf den Rippen aufliegenden dünnen 
Schulterblattes, das in Länge, Breite und Dicke messbar geringer entwickelt ist 
als das rechte und die ungleichen Schlüsselbeine. 

Ausser diesen schon durch Inspektion und Palpation nachweisbaren Abnormi¬ 
täten der Weichteile und des Skeletts muss uns aber die Betrachtung der Photo- 


1) Seiffer, Atlas und Grundriss der allgemeinen Diagnostik und Therapie der Nerven 
krankheiten. Lehmanns medic. Handatlanten. Bd. XXIX. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und iDvalidenwesen Nr. 3. 


73 


graphie, die Herr Kollege Bröking im Röntgenkabiuett des hiesigen Kranken¬ 
hauses angefertigt hat, auf der neben der Missbildung der Wirbelsäule, des 1. 
Schlüsselbeins und des 1. Schulterblattes deutlich eine Differenz der linken Inter¬ 
kostalräume und eine abnorme Annäherung der 5., 6. u. 7. Rippe zu konstatieren 
ist, darauf hinweisen, sämtliche Defekte als congenitale zu deuten.- 

Von grösstem Interesse ist bei unserem Patienten neben dem Cucullaris- 
defekt die rechtskonvexe Skoliose, die ich, wie erwähnt, ebenfalls als congenitale 
bezeichnet habe. 

Nach Tillmanns 1 ) ist beim Neugeborenen die Wirbelsäule noch nicht ge¬ 
krümmt, sondern geradlinig, allmählich, wenn das Kind anfängt zu sitzen, biegt 
sich die Wirbelsäule ziemlich gleichmässig infolge der Belastung nach hinten. 
Im weiteren Verlaufe entsteht dann infolge der Belastung und des Muskelzuges 
beim Gehen und Stehen die physiologische Krümmung der Wirbelsäule. 

Die angeborene Skoliose aber ist nach ihm sehr selten. M. Coville unter¬ 
suchte 1015 Kinder im Alter von 1 Tag bis 3 Monaten und fand uur einmal eine 
echte essentielle angeborene Skoliose. Zuweilen ist die angeborene Skoliose durch 
Ernährungsstörungen, durch Missbildungen der Wirbelsäule bedingt Mouchet 
sah eine angeborene dorsolumbare Skoliose infolge eines zwischen 1. und 2. Lenden¬ 
wirbel eingeschalteten Knochenhöckers. 

Ausführlicher behandelt Hoffa 2 ) die angeborene Skoliose. Auch nach diesem 
Autor sind die angeborenen Skoliosen ausserordentlich selten. Sie sind nach 
Hoffa, Bardeleben. Barwell, Adams und Coville einmal als Folge einer 
anormalen Ausbildung, Vermehrung, Mangel oder Verschmelzung einzelner Wirbel 
aufzufassen, andererseits als intrauterine Belastungsdeformität. Eine zweite be¬ 
sondere Gruppe würden diejenigen Fälle von angeborener Skoliose bilden, bei 
denen dieselbe gleichzeitig mit anderweitigen Defekten und Hem¬ 
mungsbildungen am Skelett und den Weichteilen vorkommt, wie in 
unserem Falle. 

Die Diagnose des Leidens ist nach Hoffa oft schwierig; diagnostisch ver¬ 
wertbar ist die plötzliche Abbiegung der Wirbelsäule am Sitze der Krümmung, 
ferner der Umstand, dass die Dornfortsätze statt nach der Konkavität der Krüm¬ 
mung nach der Konvexität schauen und dass anamnestisch eine Verkrümmung in 
frühester Jugend angegeben wird, ohne dass sich am Körper rachitische Ver¬ 
änderungen finden. Das im Hoffa S. 505, Fig. 373 gezeichnete schöne Röntgen¬ 
bild einer angeborenen Skoliose hat in mancher Beziehung Ähnlichkeit mit dem 
unsrigen. Auch auf Hoffa’s Abbildung sehen wir deutlich eine Difformität der 
Rippen, eine Ungleichheit der Interkostalräume im Gegensatz zu dem regel¬ 
mässigen Verlauf der Rippen und den gleichen Abständen der Interkostalräume 
auf der konvexen Seite. 3 ) 

Von Interesse dürfte zum Schlüsse noch der Hinweis sein, dass trotz der 
schweren pathologischen Verhältnisse an Knochen und Weich teilen bei unserem 
Patienten durch Anpassung und Gewöhnung keine erwerbsbeschränkenden Folgen 
eingetreten sind. 

1) Prof. Dr. H. Tillmanns, Lehrbuch der spez. Chirurgie. 2. Bd. S. 712 u. 714. 

2) Hoffa, Lehrbuch der orthopädischen Chirurgie. 1902. S. 504: Die angeborene Skoliose. 

S) ln differenzialdiagnostischer Beziehung könnten noch in Frage kommen: 1) die rhachi- 

tische Skoliose; diese tritt nach Tillmanns besonders auf bei rachitischen Kindern im Alter 
von l 1 ^—4 Jahren, ist meist eine linksseitige Totalskoliose und oft mit geringer Knickung 
(Flexionskontraktur) der Wirbelsäule (Kyphose) verbunden; 2) die habituelle Skoliose, die als 
Belastungsdeformität der Wirbelsäule aufzufassen ist und besonders bei muskelschwachen chloro- 
tischen Mädchen im Alter von 8—10—16 Jahren, welche im frühesten Kindesalter häufig Rachi¬ 
tis überstanden haben, beobachtet wird. Für diese Formen der Skoliose haben wir aber in 
unserem Falle keinen Anhaltspunkt. 


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74 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 

Nachtrag. Nach Beendigung meiner Arbeit wurde ich durch ein Referat von 
Kissinger-Königshütte O.-Schl. veranlasst, den Aufsatz Dr. P. Athanassows „Uber 
kongenitale Skoliose 4 ', Mitteilung aus dem orthopädischen Institut von Dr. A. Lüning 
und I)r. H. Schulthess, Privatdozenten in Zürich, im I. Bd. 3. Heft des Archivs für 
Orthopädie, Mechanotherapie und Unfallchirurgie von Dr. J. Riedinger, Dozent in Würz- 
burg. zu lesen. Auch an dieser Stelle möchte ich auf die sehr interessante und aus¬ 
führliche Bearbeitung des Themas verweisen und hier nur kurz bemerken, dass Yerf. 
folgende 3 Gruppen aufstellt: 

1. Gruppe: Kongenitale Skoliosen (ohne anderweitige Deformitäten). 

1 2. Gruppe: Kongenitale Skoliosen mit Spina bifida (mit oder ohne anderweitige 
Deformitäten). 

3. Gruppe: Kongenitale Skoliosen mit anderweitigen Deformitäten (ohne Spina 
bifida). 


Schlafsucht und geistige Verwirrtheit — Folge einer Augen¬ 
verletzung oder der Narkose? 

Yon Augenarzt Dr. Cramer in Cottbus. 

Die in nachfolgendem zu schildernden Krankheitserscheinungen waren so 
auffallend und nach sonstiger Anschauung durch die vorhergegangenen Ereignisse 
so wenig begründet, dass ich nicht unterlassen möchte, sie den Fachgenossen zu 
unterbreiten. 

Am 10. Nov. vor. Jahres erlitt der 14jährige Schlosserlebrling Herrn. K. dadurch 
eine schwere Verletzung, dass ihm ein Bohrer, der fest aufgesetzt war, ausglitt, über 
die Stirn fuhr und ins linke Auge eindrang. Tags darauf wurde er von dem Kassen¬ 
arzt mir überwiesen und in die Klinik aufgenommen. 

Es fand sich folgendes: Schräg über die Stirn nach dem linken Auge zu 
verlief eine oberflächliche Wunde, die Lider waren frei von derselben. Am Augapfel 
fand sich nach aussen und oben eine Durchbohrung in der Hornhant-Lederbantgrenze und 
zwar in der Weise, dass ein Hornhautlappen von 4 mm Basis förmlich herausgerissen war, 
so dass er wie eine Klappe am Limbus festhing. Aus der Wunde hing eine dicke Glas¬ 
körperperle und wenig Iris heraus, ln der Vorderkammer befand sich so dickes Exsudat, 
dass man über die Beteiligung der Linse noch nichts anssagen konnte. Die Licht¬ 
wahrnehmung war tadellos, das Sideroskop gab bei wiederholten Prüfungen keinen Ausschlag. 
Der Knabe machte einen geistig durchaus normalen Eindruck und wurde während des 
halben Tages und der Nacht, die er in der Klinik verbrachte, weder von den Schwestern 
noch von den Stubengenossen das geringste Auffallende an ihm bemerkt. 

Angesichts der ungünstigen Beschaffenheit des Hornhantlappens wurde die pro¬ 
visorische Übernähung der Wunde nach Knhnt beschlossen, wozu bei einem 
Kinde die Narkose doch schlecht zu entbehren ist. Dieselbe wurde mit Äther ein¬ 
geleitet, nach einiger Zeit wurden ein paar Tropfen Chloroform zur Erzielung tiefer 
Narkose gegeben und dann bis zu Ende die Äthereinatmung fortgesetzt. Als Maske 
diente ein Beutel aus Billrothbattist nach dem Muster dessen, wie er in der Prof. 
Silex sehen Klinik angewendet wird, in dessen Tiefe ein von einem Leinentnch um¬ 
hüllter Wattebausch den Äther aufnahm. Die Einschläferung dauerte länger als bei 
Chloroform, im übrigen war die Narkose ohne alle auffallenden Erscheinungen. Die 
Operation bestand in der Abtragung des Vorgefallenan, Glättung der unregelmässigen 
Wundränder, Ablösung eines Bindehautlappens, der über die Wunde nach Einklappen 
des Hornhautlappen8 hinübergezogen und in der seitlichen Bindehaut, wie üblich, be¬ 
festigt wurde. Nach Beendigung der Operation, die vom Beginn der Narkose an 
höchstens ] / 2 Stunde gedauert hatte, wurde Patient aufgeweckt und, nachdem er auf 


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75 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Anrufen deutlich geantwortet hatte, ins Bett gebracht, wo er gleich einschlief. Als ich 
abends wiederkam, musste ich ihn anfwecken, worauf er auf meine Frage nach seinem 
Befinden langsam, aber verständlich „ganz gut“ antwortete. Kaum hatte ich den Kücken 
gedreht, schlief er schon wieder ein. Im Laufe des folgenden Tages kam uns der 
Verdacht, dass es sich hier um einen krankhaften Schlaf handelte, weil der Patient 
auch zu den Mahlzeiten nicht aufwachte, obwohl er in einem grossen Zimmer lag, in 
dem alle ausser Bett befindlichen Kranken essen müssen. Zum Essen geweckt, schlief 
er. mit dem Löffel in der Hand wieder ein. Unser Verdacht wurde zur Überzeugung, 
als er, wenn nicht aufgepasst wurde, alles unter sich gehen liess. Wenn er nicht 
aufgerüttelt wurde, schlief er, ohne aufzuwachen Tag und Nacht. Wurde er aufgerüttelt, 
was nicht ohne derbes Zufassen möglich war, blieb er so lange wach, als man sich mit 
ihm beschäftigte, beim geringsten Nachlassen der ihm zugewandten Aufmerksamkeit 
schlief er aber sofort wieder ein. 

Puls und Atmung war immer normal dabei. Die Pupille des rechten Auges war 
mittel weit und zog sich auf Licht zusammen. Da die Heilung der Wunde ganz glatt 
verlief, wurde der Versuch gemacht, Patienten anzuziehen und ausser Bett zu halten — 
zunächst zu den Mahlzeiten. Solange er zwischen den anderen Kranken sass und fort¬ 
während angestossen wurde, blieb er wach, aber teilnahmlos, ass jedoch etwas. Auf 
einen gewöhnlichen Stuhl gesetzt, sank sein Kopf vornüber bis fast auf die Knie und 
in dieser Stellung schlief er fest. In einem Liegestuhl krümmte er sich zusammen, 
wie ein Thier im Winterschlaf. Wurde er, um dieses zu verhindern, hingestellt, z. B. 
an den Kachelofen, so schlief er im Stehen ein. Später riss er sich, falls er sich einen 
Augenblick nicht beobachtet glaubte, in grösster Eile die Kleider ab und stürtze in sein 
Bett, um dort sofort einzuschlafen. 

Es waren inzwischen etwa 10 Tage seit der Operation vergangen. Da ich schon 
im Interesse seiner Stubengenossen, die alle verständige Leute waren, angeordnet hatte, 
dass er nach Möglichkeit wachgehalten werden sollte, so trat bei seinem Widerstreben 
dagegen eine heftige Erregung ein, sobald sich einer zur Verhinderung des ins Bett 
Stürzens ihm näherte. So biss er z. B. einen gleichalterigen Jungen so heftig in den 
Daumen, dass dieser wochenlang verbunden werden musste; einen zweiten bedrohte er 
mit einem aufgehobenen Stuhl und konnte nur durch Zuspringen der anderen davon 
abgehalten werden, jenen damit auf den Kopf zu schlagen. Vorstellungen und Vor¬ 
würfe über sein Tun beanwortete er mit einem grinsenden Lachen. Einige Zeit später 
wusste er offenbar nichts mehr von seinen Taten. Eine Anfrage an seinen Meister 
beantwortete dieser dahin, dass der Junge stets ein durchaus sanfter und verträglicher 
Hausgenosse gewesen sei, auch niemals abnorme Schläfrigkeit gezeigt habe. Unter 
Beihilfe eines erfahrenen Kollegen wurde eine Untersuchung des Nervensystems vor¬ 
genommen, um vielleicht irgend welche Zeichen einer nervösen Minderwertigkeit zu 
finden. Die Sensibilität, sowohl gegen Berührungen als gegen Wärme- und Kältereize, 
war vollständig normal, ebenso die Keflexe, keine Spur von Ataxien zeigte sich, das 
Gesichtsfeld des rechten Auges war nach aussen und nach der Mitte hin normal. Im 
Urin fand sich nichts Krankhaftes, von ererbter Lues ebensowenig. Der Knabe ist Waise, 
doch konnte man auch aus den Todesursachen der Eltern keine Schlüsse hinsichtlich der 
jetzigen Erscheinungen ziehen. 

Seit etwa dem 14. Tage nach der Erkrankung wurde die Schlafsucht insofern 
besser, als Patient vormittags einige Stunden auch ohne besondere Bemühungen, ihn 
wach zu halten, aufblieb. Um so deutlicher konnte man während dieser Zeit die 
Veränderungen der Psyche beobachten. Er wurde angriffslustig, neckte seine Stuben¬ 
genossen unaufhörlich und erwiderte etwaige Neckereien in heftigster Weise. Bei einer 
Hilfeleistung im Häuslichen stellte er sich nach Aussage der Beteiligten so töricht an, 
dass diesen Laien die Überzeugung von einer geistigen Störung ebenfalls kam. 

Da die Augenverletzung ein weiteres Verbleiben in der Klinik nicht verlangte, 
wurde Patient entlassen. Ein Antrag an die Krankenkasse, den Patienten zur Beob¬ 
achtung einer Nervenklinik zu überweisen, wnrde mit der Begründung abgelehnt, dass 
die Angehörigen die häusliche Pflege vorzögen. 

Ich habe Patienten dann in grösseren Pausen gesehen. Der Zustand des Auges besserte 
»ich ganz wesentlich. Über sein Verhalten zu Hause habe ich folgendes von seinen 


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76 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Angehörigen erfahren: In den ersten 14 Tagen nach der Entlassung soll er zwar etwas 
stampf, aber verträglich and vernünftig gewesen sein und nicht viel geschlafen haben. Dann 
traten plötzlich nach Ansicht seiner Angehörigen infolge einer körperlichen Anstrengung, 
wieder deutlich Zeichen von Verwirrtheit hervor. Zunächst fand er einen von ihm 
täglich begangenen Weg nach der Stadt nicht, irrte herum und wurde von einem Bauern 
nach Hause gebracht. Anderentages erhielt er den Auftrag, aus einem Laden der 
nahegelegenen Stadt Tabak zu holen. Er ging hin, and als er nach einiger Zeit 
wiederkam und nach dem Tabak gefragt wurde, hatte er gar keine Ahnung davon 
und es stellte sich heraus, dass er stundenlang auf dem Abtritt gewesen war. Dann 
schlief er wieder einige Tage sehr viel, liess dabei unter sich gehen oder stellte sich neben 
das Bett und urinierte in die Stube. Als er eines Vormittags im Zimmer allein war 
und erwachte, nahm er mit einem Schraubenschlüssel alle Schlösser von den Thüren 
ab und die Nähmaschine in der grössten Schnelligkeit auseinander. 

Dieser Zustand der Verwirrtheit dauerte knapp 8 Tage und machte dann voll¬ 
kommen normalem Verhalten Platz. Er arbeitet wieder seit längerer Zeit bei seinem 
Meister, ist wieder wie früher sanft und bescheiden — ob für die Daner, muss die 
Zukunft lehren. 

Bei seinem letzten Hiersein fand sich das Auge so weit in seinem Sehvermögen 
gebessert, dass Patient objektiv und subjektiv voll arbeitsfähig war. Die Einzelheiten 
sind hier überflüssig. In der eingehenden Unterhaltung wurde festgestellt, dass ein 
vollständiger Gedächtnisausfall für die ganze Zeit seines Hierseins und die Zeit, in der 
er zu Hanse wieder verwirrt war, vorliegt. Derselbe beginnt erst mit dem Eintritt der 
Narkose, denn Patient erinnert sich aufs genaueste, wie ich ihn aus dem Krankenzimmer 
ins Operationzimmer rief, an die Persönlichkeit des narkotisierenden Kollegen und den 
Angenblick, als er sich auf den Tisch legte. 

Wir haben es nach vorstehender Schilderung mit einem Zustand der Ver¬ 
wirrtheit zu tun, wie er am ersten mit der von Mendel in der 3. Auflage der 
Eulenburg'sehen Enzyklopädie S. 491 geschilderten Dementia acuta Ähnlich¬ 
keit hat, verbunden mit der zu jenem Bilde hinzutretenden Schlafsucht Mendel 
giebt an, dass wiederholt solche Zustände als Folge eines den Kopf treffenden 
Traumas auch ohne die Erscheinung der Gehirnerschütterung eingetreten seien. 

Dass das Krankheitsbild etwa auf dem Boden der traumatischen Hysterie 
entstanden wäre, erscheint mir ganz ausgeschlossen. Derartige hysterische Zu¬ 
stände entstehen auf Grund von Vorstellungen, zu deren Entwicklung es auch einer 
gewissen Zeit bedarf. Wenn das beschriebene Trauma auch in ärztlichem Sinne bei 
dem Eindringen des Bohrers bis in die Ciliarkörpergegend ein schweres genannt 
werden muss, so erscheint es mir, da irgend welche Schmerzen damit kaum ver¬ 
bunden waren und ein 14 jähriger gesunder wendischer Landjunge sich ohne 
solche erfahrungsgemäss über den einseitigen Verlust an Sehvermögen keine Ge¬ 
danken macht, sehr wenig wahrscheinlich, dass sich in der kurzen Zeit zwischen 
dem Unfall und dem Eintreten der Schlafsucht (2—3 Tage) solche Vorstellungen 
entwickelt haben sollten, die eine traumatische Hysterie hätten veranlassen können. 
Dagegen spricht auch der völlig negative Untersuchungsbefund. Denn wenn man 
den Unfall etwa als auslösendes Moment bei schon vorher vorhandener hysterischer 
oder neurasthenischer Veranlagung auffassen wollte, müssten doch wohl irgend 
welche Anästhesien gefunden sein. 

Die von Oppenheim S. 920 seines Lehrbuchs beschriebene hysterische 
Schlafsucht (Lethargie) zeigt auch so viele Abweichungen von dem Bilde, wie es 
sich uns darbot, dass man wohl kaum berechtigt ist, diese auffallende Erscheinung 
als traumatisch-hysterische zu bezeichnen. 

Das Operationstrauma endlich ist ein so unbedeutendes, dass es als aus¬ 
lösendes Moment vollkommen ausser Frage steht Bleibt endlich die Narkose. 

An sich war dieselbe ohne Besonderheiten. Die Mischnarkosen sind jetzt 


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so oft ansgeführt, dass in den Berichten wohl davon die Bede gewesen wäre 
wenn auffallende Folgen danach beobachtet wären, die sonstigen Methoden fremd 
sind. Allen Narkotisierungsmethoden gleich ist die Einwirkung auf die Gross- 
hirnrinde. Sie erzeugen innerhalb der Grenzen ihrer schulgerechten Anwendung, 
ein allmähliches Nachlassen der Funktionen der Rinde, von der höchsten, dem 
Bewusstsein, ausgehend und erzielen schliesslich einen Schlaf, der von dem natür¬ 
lichen nur wenig unterschieden ist und nicht einmal in der Regel mit der Dar¬ 
reichung des Narkotisierungsmittels von selbst aufhört, sondern in vielen Fällen 
noch stundenlang andauert. Wir können demgemäss für unseren Fall nur an¬ 
nehmen, dass bei dem Pat. eine individuelle Eigentümlichkeit der Rindenzellen 
vorliegt, die sie befähigt, die hypothetischen molekularen Veränderungen, die den 
Sehlaf bewirken, weit länger festzuhalten, als es in der Regel der Fall ist 

Über die Verknüpfung dieses Symptoms mit den psychischen Veränderungen 
muss die Entscheidung den darin Sachverständigen überlassen bleiben. 


Dementia paralytica — Unfallsfolge ? 

Mitgeteilt von Friedr. S tapfer-Nürnberg. 


Der Maurer Joh. Sp. verunglückte nach seiner Angabe am 8. September 1899 da¬ 
durch, dass im Betriebe ein schweres Fenster, welches eingelassen werden sollte, auf ihn 
fiel, während er den Fenstersims bearbeitete, so dass er mit dem Gesicht auf den Fenster¬ 
sims niedergedrückt wurde. Er erlitt dadurch eine nicht unerhebliche Kontusion (Quetschung) 
des Hinterkopfes und eine der Unterlippe nahezu parallel laufende scharfrandige Wunde. 
Dieselbe heilte gut und vollständig; auch die Anschwellung am Hinterkopf, welche durch 
die Contusion entstanden war, ging zurück, ohne äusserlich nachweisbare Merkmale hinter¬ 
lassen zu haben. 

Seit diesem Unfall klagt Patient über Kopfschmerzen und er hat deshalb auch im 
Januar 1901 den Dr. K. konsultiert. 

Einen zweiten Unfall erlitt Sp. am 30. März 1901 dadurch, dass ihm im Betriebe 
ein Mörtelschaff auf den Kopf fiel. Sp. beachtete dies nicht weiter und setzte seine 
Arbeiten noch etwa 14 Tage fort. Dann wurden seine schon früher vorhandenen Kopf¬ 
schmerzen ärger und er ist dieserhalb wieder in Behandlung des Dr. K. getreten, doch 
hat er später die Arbeit wieder aufgenommen. Seit August 1901 sollen auch öfters 
epileptiforme Anfälle aufgetreten sein, welche mit Bewusstlosigkeit und Krämpfen einher¬ 
gingen. 

Der erste Unfall kam der Berufsgenossenschaft erst infolge des zweiten Unfalles 
zur Kenntnis und letzterer wurde erst im Januar 1902 gemeldet. 

Aus dem Gutachten des behandelnden Arztes Dr. K. vom 6. März 1902: 

—-„Am 14. September v. J. wurde ich wieder zu Sp. gerufen. Er war 

wegen seiner Kopfschmerzen aus der Arbeit weggelaufen. Es wurde mir von den An¬ 
gehörigen erzählt, dass sie in der letzten Zeit eine auffällige Charakterveränderung an 
ihm wahrgenommen hätten. Er sei überaus launisch geworden; bald liebenswürdig und 
nachgiebig, bald brutal und streitsüchtig gegen Angehörige und Fremde. In seinen 
Handlungen und Arbeiten sei er unstät; ferner habe er sich mehrmals in seine früheren 
Wohnungen, die längst in anderen Händen sind, begeben und sich daselbst häuslich 
niederlassen wollen. Später habe er von diesem Treiben nichts mehr gewusst. Bald 
nehme er fast keine Nahrung zu sich, bald fresse er förmlich. Seine Hauptklagen waren 
damals intensive Kopfschmerzen. Objektiv war ein mässiger Schwund der Zwischen¬ 
knochenmuskeln der linken Hand nachzuweisen, welcher übrigens schon im September 1899 
vorhanden war. Der Urin war ohne Zucker und Eiweiss. Im weiteren Verlauf wurden 
mehrmals die Nächte von schwuren Angstzuständen unterbrochen. Im November v. J. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 3. 


fing er an zu streunen und Geld zu borgen. Am 31. Okt. und 17. Nov. wurde ich wegen 
schwerer epileptischer Anfälle zu ihm gerufen. Es waren denselben mehrere Tage zuvor 
Ohrenschmerzen und Schwindel vorangegangen. 

Zur Zeit klagt Sp. über grosse Mattigkeit, Schwindel und Schlaflosigkeit und besonders 
über andauernde grosse Schmerzen im Hinterkopf. Auch die epileptischen Anfälle haben 
sich wiederholt; der letzte ist vor ca. 14 Tagen dagewesen. Bei der Beobachtung des 
Rubrikaten fällt zunächst auf, dass die Augenlider ziemlich stark herabfallen (Ptosis). 
Dieser Zustand soll schon von Jugend auf bestehen. Der Gesichtsausdruck erscheint 
blöde. Die Sprache ist stockend. Die linke Pupille ist etwas verzogen; der Reflex da¬ 
selbst verlangsamt. Unter der Unterlippe eine strichförmige Narbe. Nirgends am Körper 
schmerzhafte Druckpunkte. Die Sehnenreflexe vorhanden. Am Gang nichts Besonderes. 
Die Zwischenknochenmuskulatur der linken Hand ist wieder kräftiger geworden, so dass 
der Schwund nahezu ausgeglichen ist. Am Glied keine Narbe zu sehen. An den Brost- 
und Unterleibsorganen nichts Abnormes. 

Sp. hat nach seiner Angabe vor 4 Jahren ein Geschwür am Glied gehabt, weshalb 
er ein einziges Mal einen Arzt konsultiert habe. Weitere Folgen, wie Ausschläge etc., 
seien nicht nachgekommen. 

Bei der Beurteilung des vorliegenden Falles, bei welchem alle oben angegebenen 
* Störungen auf einen im Gehirn sich abspielenden Prozess hinweisen, hat man sich folgende 
Fragen vorzulegen: 

1. Sind die vorhandenen Störungen abhängig von den am 8. September 
1899 und 30. März 1901 durch die Betriebsunfälle erlittenen Verletzungen, oder 

2. sind dieselben Folgen einer spontan aufgetretenen (syphilitischen?) Ge- 
himerkrankung, und 

3. wurde eine bereits vorhandene Erkrankung des Gehirns durch die an¬ 
geführten Verletzungen ungünstig beeinflusst und rapid verschlechtert? 

Meiner Ansicht nach ist der 3. Fall gegeben. Die Gründe sind: Wahrscheinlich 
hat Sp. vor 4 Jahren eine syphilitische Infektion erlitten (doch ist zu beachten, dass bei 
Sp. keine Eingangspforte objektiv nachzuweisen ist und seine Angaben bei seinem geistigen 
Defekt mit Vorsicht aufzunehmen sind). Die vorhandenen Erscheinungen sind die einer 
Gehirnlues. Die ersten Erscheinungen derselben sind bereits im Sept. 1899 zu konsta¬ 
tieren. An die erste Verletzung hat sich andauernder Kopfschmerz angeschlossen, welcher 
nach der zweiten Verletzung sich rasch erheblich steigerte. Ferner haben sich die 
schweren Symptome auf dem motorischen und psychischen Gebiet in verhältnismässig 
kurzer Zeit nach dem zweiten Unfall rapid entwickelt. 

Wir dürfen deshalb wohl mit Recht annehmen: Die raschen Fortschritte des Leidens 
sind dem zweiten Unfall zur Last zu legen, nachdem der erste den Zustand bereits un¬ 
günstig beeinflusste. Sp. ist vollständig arbeite- und erwerbsunfähig. Eine Besserung 
des Zustandes ist durch Fortsetzung einer antisyphilitischen Kur noch möglich.“ — — 

Seitens der Berufsgenossenschaft wurde hiernach die Einholung eines Obergutachtens 
der Direktion der kgl. medizinischen Klinik zu E. für notwendig erachtet. Dieses unterm 
5. April 1902 erstattete Obergutachten lautet: 

„Der Maurer Johann Sp. aus N. war vom 26. bis 27. März 1902 zur Untersuchung 
und Beobachtang in der medizinischen Klinik zu E. — An dem Kranken sind jetzt die 
deutlichen Zeichen einer Gehirnerweichung nachzuweisen. Die Pupillen beider Augen 
sind starr (d. li. sie verengen sich nicht auf Lichteinfall), die oberen Augenlider bedecken 
die Augensterne bei geöffneten Augen zur Hälfte (Ptosis), bei geschlossenen Augen tritt 
bald ein Schwanken des Rumpfes ein und Patient droht zu stürzen. Das Gesicht bietet 
einen erstaunten, gutmütig blöden Ausdruck, die Sehnenreflexe an den Extremitäten sind 
nicht mehr auszulösen. Das geistige Verhalten des Sp. ist ein entschieden krankhaftes. 
Patient beantwortet die an ihn gestellten Fragen oft nur mit einem schwachsinnigen „ja 
ja“. Die Sprache von Sp. bietet die für Gehirnerweichung charakteristischen artikula- 
torischen Störungen, längere Worte kann Patient überhaupt nicht mehr aussprechen, der 
Kranke ist nicht imstande, auch nur ganz einfache Rechenexempel zu lösen. An der 
Diagnose Gehirnerweichung (Dementia paralytica) 4 kann also kein Zweifel sein. Schwierig 
ist nur die Frage zu beantworten, ob diese Erkrankung auf die beiden in den Akten an¬ 
geführten Unfälle zurückzuführen ist. Keine der beiden Verletzungen scheint schwerer 


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Natur gewesen zu sein und, soweit ans den Akten zn ersehen ist, hat keiner derselben 
zur direkten Arbeitsbehinderung geführt. Es liegt die Vermutung sehr nahe, dass die 
Kopfverletzungen erst nachträglich mit dem ständig zunehmenden Leiden in Zusammen¬ 
hang gebracht wurden. Der Unfall vom 30. März 1901, an welchem Tage dem Pa¬ 
tienten ein Kübel auf den Kopf gefallen sein soll, wurde erst am 8. Januar 1902 
angemeldet, kann also wohl kaum schwere Verletzungen bedingt haben. Die jetzt be¬ 
stehende Krankheit hat er sicher nicht ausgelöst, denn Patient hat schon vorher die 
anfänglichen Zeichen seines jetzigen Leidens (Kopfschmerzen) gehabt und deshalb ärzt¬ 
lichen Bat nachgesucht (Januar 1901)- Dass die im Sommer und Herbst 1901 weiter¬ 
schreitende Verschlimmerung des Leidens, die zu epileptiformen Anfällen und geistigen 
Störungen führte, mit dem Unfall im März 1901 in ursächlchen Zusammenhang zn 
bringen ist, iBt nicht wahrscheinlich. Es liegt, wie ja schon dier Name sagt (Dementia 
paralytica progressiva .fortschreitende* Gehirnerweichung) im Wesen der Krankheit, dass 
die nervösen und geistigen Störungen beständig znnehmen. 

Dass der Unfall vom 8. September 1899, der erst am 13. März 1902 (!) angemeldet 
wurde, also unmöglich damals zu schweren nervösen Erscheinungen geführt hat, das jetzt 
vorliegende Gehirnleiden verursacht oder ausgelöst hat, scheint ganz unwahrscheinlich. 
Die Gehirnerweichung ist vielmehr in diesem Falle, wie fast immer, auf eine Schanker¬ 
infektion zurückzuführen, die Patient vor 4 Jahren dnrchgemacht hat. Es liegt für 
Kranke freilich nahe, bestehende Beschwerden (Kopfschmerzen) auf eine äussere Veran¬ 
lassung (Unfall) zurückznführen; würden die Folgeerscheinungen der angeblich erlittenen 
Kopfverletzungen sehr schwere gewesen sein und zu länger dauernder Bewusstlosigkeit 
oder den Zeichen einer Gehirnerschütterung geführt haben, so könnte die Möglichkeit der 
Auslösung des jetzigen Leidens bei der dazu bestehenden Veranlagung (durchgemachte 
Syphilis) nicht völlig von der Hand gewiesen werden, so aber erscheint es mir ganz 
ausgeschlossen, dass die jetzt bestehende Gehirnerweichung mit den angeblich erlittenen, 
nach Jahr und Tag erst angemeldeten Unfällen in Zusammenhang zu bringen ist.“ 

Auf Grund dieses Obergutachtens hat die Berufsgenossenschaft unterm 29. April 1902 
den Rentenansprnch des p. Sp. abgelehnt, worauf letzterer Berufung beim Schiedsgericht 
eingelegt hat. Der Berufungsschrift war ein Zeugnis des Dr. K. vom 20. Mai 1902 
folgenden Wortlauts beigelegt: 

„Dem Maurer Herrn Johann Sp. dahier wird hiermit auf besonderes Verlangen 
nochmals bestätigt, dass er an einer Erkrankung des Gehirns leidet, deren Anfänge bereits 
vor der ersten Verletzung, welche er am 8. September 1899 im ... . Betriebe erlitten 
hatte, zn finden sind. Während die Erkrankung nach dem ersten Unfall nur langsame 
Fortschritte machte, hat der zweite Unfall, welcher am 4. März 1901 wieder im ... . 
Betriebe erfolgte, zweifellos die Schuld an einer raschen Verschlimmerung des Leidens. 

Sp. ist vollständig arbeits- und erwerbsunfähig.“ 

Das Schiedsgericht ist jedoch dem Gutachten der kgl. Direktion der medizinischen 
Klinik zu E. beigetreten und hat die Berufung des Sp. zurückgewiesen, indem es einen 
Zusammenhang des bestehenden Gehirnleidens mit den erlittenen Unfällen nicht annahm, 
auch nicht etwa mit der Einschränkung, dass, wie Dr. K. meint, der jüngere Unfall ver¬ 
schlimmernd auf das bereits vorhandene Grandleiden eingewirkt habe, dnen es liege im 
Wesen dieser Erkrankung, dass die geistigen Störungen beständig zunehmen. 

Auch das Reichs-Versicherungsamt hat sich der Ansicht des Dr. K., dass das Leiden 
durch die Unfälle ungünstig beeinflusst worden sei, nicht anschliessen können, indem es 
seiner Entscheidung — so führt das Reichs-Versicherungsamt aus — das überzeugend 
begründete Gutachten der Ärzte der medizinischen Universitätsklinik in E. Dr. M. und 
Professor Dr. St. vom 5. April 1902 zugrunde gelegt hat. Dieses Gutachten werde 
namentlich durch die Tatsache unterstützt, dass der Kläger den Unfällen zunächst keine 
Bedeutung beigemessen und die Arbeit bis zum 14. September 1901 ohne wesentliche 
Unterbrechung fortgesetzt, auch den zweiten Unfall erst im Dezember 1901 und den ersten 
im März 1902 gemeldet habe. 

Dem Rekurse musste daher der Erfolg versagt werden. 

Sp. ist, wie schliesslich noch bemerkt wird, am 27. Oktober 1902 gestorben. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Ein Fall von tätlich verlaufener doppelseitiger traumatischer 
Lähmung des unteren Plexus brachialis (Klump ke’sehe 

Lähmung). 

Von Dr. Aron heim-Gevelsberg. 

(Mit 1 Abbildung.) 

Von den Halsnerven kommt der erste zwischen Hinterhauptbein und Atlas 
hervor als Nervus suboccipitalis; der achte durch das Foramen intervertebrale 
zwischen dem 7. Hals- und dem 1. Brustwirbel. Die vorderen Zweige der Hals¬ 
nerven gehen vor oder zwischen den Bündeln des Muse, scalenus medius und 
Muse, levator scapulae nach vorne und aussen; die 4 oberen erzeugen den Plexus 
cervicalis, die 4 unteren vorderen mit dem ersten Brustnerven den Plexus 
brachialis. (Die hinteren Zweige gehen zu den tiefen Muskeln und zur Haut des 
Nackens.) Der Plexus brachialis wird eingeteilt in eine Pars supraclavicularis 
und Pars infraclavicularis. Letztere umfasst die Arteria subclavia (axillaris) mit 
drei Bündeln an der äusseren, inneren und hinteren Seite und erzeugt folgende 
Äste: l. Nervus cutaneus brachii internus, 2. N. cutaneus brachii medius, 3. N. 
cut brachii externus seu musculo- cutaneus, 4. N. axillaris seu circumflexus, 5. N. 
medianus, 6. N. ulnaris und 7. N. radialis.') 

Die Lähmungen dieses Plexus brachialis zeigen nun zwei wohlcharakteri¬ 
sierte Formen, je nachdem die beiden oberen oder die drei unteren Wurzeln be¬ 
fallen sind. Im Jahre 1874 veröffentlichte Erb eine Anzahl von Lähmungsfällen 
an der oberen Extremität, die sich — während das Gebiet des N. ulnaris immer 
frei befunden wurde — stets auf den Muse, deltoideus, biceps, brachialis internus, 
supinator longus eveut. auch brevis beschränkten — Beobachtungen, die auch 
Duchenne 1855 schon gemacht — und auf einzelne Äste des N. medianus. 2 ) 
Nach Erb waren es speziell der 5. und 6. Cervikalnerv, welche an der Bildung 
der hier in Frage stehenden Äste des Plexus brachialis teilnehmen, und in der 
Oberschlüsselbeingrnbe, entsprechend der Austrittsstelle des 5. und 6. Cervikal- 
nerven, war von diesem Autor zwischen den Scalenis ein Punkt angegeben worden, 
von dem aus durch elektrische Reizung die genannten Muskeln zur Kontraktion 
gebracht werden können. 

Die ätiologischen Momente für diese Lähmung sind neuritische Prozesse, Er¬ 
kältungen, direkte Quetschungen der Oberschlüsselbeingrube, Geschwülste der 
Wirbel, direkte Verletzungen dieser Gegend durch Stoss, Hieb und Schuss. 

Zu diesen Lähmungen gehört die von Duchenne zuerst beschriebene und 
von Erb und Seeligmüller bestätigte sog. Entbindungslähmung (Paralysies 
obstetricales infantiles du membre superieur, sans complication), nach Erb eine 
Folge des „Prager Handgriffs“; seltener die Armläbmungen, welche durch den 
Druck der Zange auf die in der Oberschlüsselbeingrube liegenden Nerven her¬ 
beigeführt sind (von Duchenne Paralysies obstetricales infantiles par application 
du forceps genannt). Ferner sind hierher zu zählen der von Prof. Bernhardt 
1892 veröffentlichte Fall einer doppelseitigen traumatischen Plexuslähmung bei 
einer Frau, der während einer Operation beide Arme eine Stunde lang nach oben 
und hinten gehalten wurden, weiter die von Braun beschriebenen sog. Narkosen¬ 
lähmungen und schliesslich die von Rieder unter dem Namen der „Steinträger- 

1) Prof. Dr. C. Heitzmann „Die deskriptive und topographische Anatomie de« Menschen“. 

2) Prof. M. Bernhardt-Beilin „Die Erkrankungen der peripherischen Nerven. I. Teil. 
Aus Prof. Nothnagels spezieller Putbologie und Therapie. S. 371 ff. (Kombinierte Lähmungen 
der Schulter und Armnerven.) 


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lähmüng“ beschriebene Paralyse der Arammskeln bei Männern, welche durch 
den Druck hölzerner Armträger an den sogen. Ziegelsteinkraxen der Maurer her¬ 
beigeführt wird. 

Ein ganz anderes Bild einer Lähmung tritt aber auf, wenn die drei untersten 
Wurzeln des Plexus brachialis betroffen sind, bei der die Duchenne-Erb sehen 
Muskelgruppen frei bleiben. Diese Lähmungsform charakterisiert sich nach Bern¬ 
hardt durch das Bestehen atrophischer Lähmung im Bereiche der Daumen¬ 
bällen, Kleinfingerballen und Zwischenknochenmuskeln der Hand, durch mehr 
oder weniger schwere Sensibilitätsstörungen im Ulnaris- und Medianusgebiet, so¬ 
wie durch gleichzeitig bestehende oculopupilläre Störungen (geringe Weite der 
Lidspalte des betreffenden Auges, Eingesunkensein des Augapfels, Myosis). Von 
Mlle. Klumpke *) in Vulpians Laboratorium ist diese Lähmung zuerst genauer 
studiert und als den unteren Wurzellähmungen des Plexus brachialis zugehörig 
bezeichnet worden. Die Retraktion des Bulbus ist am wenigsten konstant, häufiger 
ist die Verkleinerung der Lidspalte und fast immer die Myosis vorhanden. In 
mehreren Fällen wurde noch eine Abplattung der Wange auf Seite der Lähmung 
beobachtet. Sowohl die klinischen, wie die experimentellen Beobachtungen er¬ 
gaben, dass diese Störungen im Gebiete des Sympathicus auf einer Läsion des 
Ramus communicans des ersten Nerv, dorsalis beruhen. Diese Klumpke sehe 
Lähmung wird entweder durch Traumen herbeigeführt (Quetschung der Plexus¬ 
wurzeln durch Druck einer grossen Last, starken Zug am luxierten Oberarm, 
Exstirpation von Geschwülsten, Schussverletzung, Fraktur der Clavicula, Ent¬ 
wicklung des Kopfes bei Entbindungen) oder auch durch Lungen- oder Wirbel¬ 
säulengeschwülste, welche in die Zwischenwirbellöcher hineinwuchern, beziehungs¬ 
weise die untersten Hals- und oberen Brustwirbel selbst zerstören. 

Nach Bernhardt sind auch in einer Reihe von Fällen Lähmungen be¬ 
obachtetworden, welche die Duchenne-Erb’sche und die Klumpkesche Form 
kombiniert zeigten. Eine derartige totale Plexuslähmung nach Trauma ist von 
Inanoff aus Charcots Klinik beschrieben worden. Natürlich verlaufen die 
Armplexuslähmungen nicht alle nach demselben Schema; je nachdem ein oder das 
andere Nervengebiet mitbetroffen, wird sich auch das klinische Symptomenbild 
verschieden gestalten. 

Die den praktischen Ärzten meist zu Gebote stehenden Lehrbücher der 
Chirurgie und Unfallheilkunde widmen dieser Lähmung des Plexus brachialis nur 
wenige Worte, ausführlich ist dieselbe in dem erwähnten Werke Prof Bern¬ 
hardts behandelt und in einer unter Prof. Goldscheiders Leitung gearbeiteten 
Dissertation von Moxter 1 2 ), in der eingehend die Krankengeschichte einer 51 Jahre 
alten Frau beschrieben wird, die an Kompressionsmyelitis und Wurzellähmung 
nach dem Typus inferior litt, veranlasst durch tuberkuL Karies des 7. Hals- und 
der 2 ersten Brustwirbel. 

Als Beitrag zur Kasuistik dieser seltenen Lähmungsform gestatte ich mir 
nunmehr einen Fall mitzuteilen, den ich vor kurzem in meiner Praxis be¬ 
obachtete. 3 ) 


1) A. Klumpke, Revue de Medecine 1885. No. 7. 

2) Wilh. Moxter, „Über die ocnlo-pupillBren Symptome bei Lähmungen der oberen 
Extremität (Klumpke). Inaugural-Dissertation. Berlin 1894. 

3) lm ärztlichen Verein Nürnberg am 21. Jan. 1904 demonstrierte Kiefer einen Fall von 
Lähmung des Plexus brach, nach Luxation des Schultergelenks nach vorne. Der Fall ist be¬ 
merkenswert deswegen, weil, entgegen der Regel, hauptsächlich Hand- und Vorderarmmuskulatur 
ergriffen, der Oberarm fast frei ist. Es sind also von den Nerven betroffen besonders der XJlnaris, 
der Medianus und nur teilweise der Radialis. Die Verletzung dürfte demnach in den unteren 
Wurzeln des Plexus ihren Sitz gehabt haben. Refer. in der Medicin. Woche Nr. 5. 1904. 


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Monatsschrift för Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Der 48 Jahre alte, bisher stets gesund gewesene Hammerschmied Wflh. Seh. fiel 
am Montag den 4. Januar <L J, abens 8 Uhr, in der Dankelheit eine Treppe herab 
und wurde bald darauf in bewusstlosem Zustande anfgefunden. Nach den Aussagen der 
Angehörigen hatte der Verletzte den Kopf stark gebeugt, das Kinn gegen die Brust ge¬ 
drückt, die Beine senkrecht an einer Wand liegend. Der sofort herbeigeholte Amt 
beobachtete keine Blutung aus Nase, Mund und Ohren, keine äussere Verletzung, diagos- 
tizierte eine Commotio cerebri und ordnete die notwendigen Maßregeln an. Nach etwa 
IV 2 Stunden soll das Bewusstsein wiedergekehrt, obere und untere Extremitäten aber 
gelähmt gewesen sein. 

Am Mittwoch, den 6. Januar, mittags, wurde ieh seitens der Angehörigen auf¬ 
gefordert, den Verletzten, dessen Hausarzt ich seit 18 Jahren gewesen, zu mitersuchen 
und die Behandlung zu übernehmen. 

Patient von Mittelgrösse, kräftiger Muskulatur, gutem Knochenbau war vollständig 
klar und konnte selbst den Hergang seines Unfalls bis zum Absturz berichten. Er klagte 
besonders über unerträgliche Schmerzen im Unterleibe, über geringere in der Hüft- und 
Nackengegend; konnte den Kopf aktiv beugen nnd strecken, auch die Ober- und Unter¬ 
arme heben, senken, beugen, pronieren nnd supinieren, ferner die Handgelenke dorsal 
flektieren. Auffallend aber war sofort, dass an beiden Händen die Mittel- und End¬ 
glieder der Finger stark flecktiert gehalten und in keiner Weise vom Patienten aktiv 
gestreckt werden konnten. Sprachstörungen waren nicht vorhanden, das Schlingen unbehindert, 
Gaumenreflex herabgesetzt keine Parese der vom N. facialis innervierten Gesichtsmuskeln. 
Die Lidspalten waren beiderseits gleich weit, keine Ptosis, die Augenmuskeln frei beweg¬ 
lich, die Bnlbi nicht eingesunken, die Pupillen aber beiderseitig klein (Myosis), reaktionslos 
auf Licht und Konvergenz. Temperatur 36,8°, der Puls mittelstark, regularis et aequalis; 
die Bespiration etwas beschleunigt, nicht dyspnoisch. Die Seitenteile des unteren Thorax 
auf Druck schmerzhaft, Rippenfrakturen nicht nachweisbar. Auskultation und Perkussion 
von Lunge nnd Herz normal. 

Die unteren Extremitäten parallel nebeneinander liegend, wurden aktiv nicht 
bewegt, Patellar-, Achillessehnenreflexe konnten nicht, Baachdecken- und Cremaster¬ 
reflex nnr schwach ausgelöst werden. B ab in skischer Zehenreflex war nicht vorhanden. 

Die Sensibilität jedoch und Tastempfindung war an oberen Und unteren Extremi¬ 
täten und am Abdomen an allen Stellen vollständig erhalten. Stuhl war seit dem 
Unfall angehalten, wenige Tropfen Urin sollten einige Male abgeflossen sein. 

Bei Besichtigung des Abdomens fiel sofort eine kugelförmige, kindskopfgrosse, prall¬ 
elastische, äusserst empfindliche Geschwulst im unteren mittleren Teile bis zum Nabel 
reichend auf. Der Penis war erigiert (Priapismus). 

Mittelst ans dem Verbandkasten meines Wagens entnommenen Nelaton-Katbeters 
entleerte ich aus der enorm gefüllten Blase etwa l 3 / 4 Liter dunkel gefärbten, aber 
unblutigen, von Zucker und Eiweiss freien Urin. Unmittelbar nach der Entleerung fühlte 
Patient sich ungemein erleichtert, schmerzfrei und konnte sofort wieder beide unteren 
Extremitäten aktiv beugen, senken und heben. Der Patellarreflex war wieder auszulösen. 
Bei der näheren schonend ausgeführten Untersuchung des Nackens fand sich kein Gibbus; 
die Palpation des Pharynx ergab keine abnorme Prominenz, war aber schmerzhaft. 
Besonders durckempfindlich war aber die Gegend der 5, 6. und 7. Hals- und der beiden 
ersten Brustwirbel; der Kopf jedoch war, wie erwähnt, frei beweglich. Sonstige 
abnorme Beweglichkeit, Dislokation nnd Krepitation der schmerzhaften Wirbel nicht 
nachweisbar. 

Von grossem Interesse war nun die schon erwähnte doppelseitige, völlig gleiche 
Stellungsanomalie der Hände. (Auf nebenstehender Photographie, die ich äusserer 
Verhältnisse halber erst 24 Stunden vor dem Tode aufnehmen konnte, wo sich schon 
eine allgemeine Erschlaffung bemerkbar machte, ist die Stellnng der Finger nicht mehr 
so charakteristisch, wie in den ersten Tagen, da die Extension der Grundglieder nicht 
mehr so deutlich hervortritt.) In den ersten Tagen nach der Verletzung bestand an 
Zeige-, Mittel-, Ring- und Kleinfinger Streckung der Grundphalangen (durch Streckung 
des Muse, extensor digit. communis) bei Beugung der Mittel und Endphalangen (durch 
die Mm. flexor. digitorum suhlimis et profundus), eine typische Krallen- oder Klauenhand 
(main en griffe), die eine Lähmnng der Interossei und Lnmbricales bewies. Der Daumen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 83 


lag leicht extendiert neben dem Zeigefinger, konnte nicht gebeugt, abduziert und 
opponiert werden. Adduktion und Abduktion der Finger (Spreizbewegungen) konnten 
nicht ausgeführt werden. 

Da die Mm. interossei und Lumbricales vom N. ulnaris, die des Mittel- und 
Zeigefingers vom N. medianus versorgt werden, so konnte schon bei der ersten Unter¬ 
suchung auf eine Ulnaris- und Medianus-Lähmung und aus Anamnese und dem übrigen 
objektiven Befund auf eine traumatische Affektion des unteren Plexus brachialis 
geschlossen werden, die in Verbindung mit der Myosis, wie eingangs ausgeführt, als 
untere Plexus- oder Klumpkesche-Lähmung bezeichnet wird. 

(Der N. ulnaris bezieht seine Fasern durch die 7. Cervikal- und 1. Dorsalwurzel 
der N. medianus durch das 6. 7. und 8. Cervikalregment.) ] ) Nach dieser Untersuchung, 
Verordnung von Ol. Ricini zur Beseitigung der Obstipation; Sorge für zweckmässige 
Lagerung und Diät. 

In der Nacht vom 6. auf den 7. Januar hatte Patient gut geschlafen. Am Morgen 
wegen Retentio urinae wieder Einführung des Katheters. Im übrigen Status idem: voll¬ 
ständige motorische Lähmung der flektierten Finger; aktive und passive Beweglichkeit 
der Ober- und Unterarme und unteren Extremitäten; geringer Spasmus der letzteren. 
Sensibilität (Schmerz- und Tastempfindung, Wärme- und Kältegefühl) vollständig erhalten. 



Er klagt nur über Schmerzen an den unteren Hals- und ersten Brustwirbeln, spontan 
und besonders auf Druck; hier ist stets die Stelle des typischen fixen Schmerzes. 
Anzeichen von Dislokation oder Fraktur der Wirbel finden sich aber nicht bei Be¬ 
tastung des Rückens. Das Bewusstsein ist ungetrübt; Sprach- und Schlingstörungen 
bestehen nicht; Patellarreflexe lebhaft, Fnssklonus beiderseits, Priapismus, Obstipation. 

8. Januar. Status idem. Einführung eines Verweilkatheters. Gegen Obstipation 
01 Rizini. 

9. Januar. Nachts mehrere Stunden geschlafen. Gegen Morgen mehrere, teilweise 
flüssige Stühle; nur der eiste Abgang erfolgte unfreiwillig, bei den folgenden funktionierte 
der Muse, sphincter ani. Wegen Schmerzen infolge des Priapismus hatte die Frau des 
Patienten den Verweilkatheter entfernt und den Katheterismus morgens selbst besorgt. 
Deutliche Myosis beiderseits, reflektorische Pupillenstare. 

10. Januar 1904. Nach den Angaben der Frau war die Nacht schlecht gewesen, 
Patient habe wiederholt phantasiert, gefiebert und viel getrunken; früh morgens habe sie 
ihn katheterisiert und 1 Liter Urin entleert; mehrmals sei der Kranke von Husten¬ 
anfällen geplagt und sehr kurzatmig gewesen; Obstipation. Patient macht einen 
benommenen Eindruck. Zu dem bisher bestandenen Symptomenbild war jetzt eine deut- 

1) S. auch „Atlas und Grundriss der Allgem. Diagnostik und Therapie der Nervenkrank¬ 
heiten“ von Dr. W. Seiffer. Lehmann’s med. Handatlanten. Bd. XXIX. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


lieh wahrnehmbare schwere Bespirationsstörung hinzugetreten. Temp. 88,8 0 C. Puls 
90 Schläge in der Minute. Er klagt über Brustbeklemmung, die Bespiration ist 
beschleunigt, kostal, mit inspiratorischer Einziehung des Epigastriums und Anfällen von 
Singnltus. Über beiden hinteren Unterlappen zahlreiche gross- und kleinblasige feuchte 
und trockene Basselgeräusche, ln- und Exspiration erschwert und verlängert, das Atem¬ 
geräusch dem bronchialen sich nähernd; Perkussion abgeschwächt. Patellar- und Fass¬ 
sohlenreflexe erhöht. 

Die Sprache jetzt fast von bulbärem Charakter, die elektrische (faradische) Unter¬ 
suchung ergibt eine direkte und indirekte Herabsetzung der Erregbarkeit der Mm. 
interossei. — Wegen anhaltender Schmerzen der unteren Hals- und oberen Brustwirbel 
Anlegung der Glisson sehen Schlinge. Abends ein Pulver aus Methylatropinbrom 0,002; 
Phenacetini 0,5. 

12. Januar. Patient hatte nachts einige Stunden geschlafen, zeigte keinen Durst, 
keinen Appetit. Betentio urinae et alvi, Nachlass des Priapismus, geringere Motilität 
der unteren Extremitäten, erhöhte Beflexe. Puls zeitweise unregelmässig, schwach; 
Temp. 86,5 0 C. Feuchte grossblasige bronchitische Basselgeräusche, bronchiales 
Atemgeräusch auch auf den mittleren Lappen, Dyspnoe, spärlicher Auswurf eines flüssigen 
bräunlich verfärbten Sputums. Elektrische (faradische) Erregbarkeit des Unterarmes 
und Hand von Muskeln und Nerven aus schwach. Die Krallenstellung der Hand nicht mehr 
so ausgesprochen wie am ersten Tage. (Photographische Aufnahme der Stellungsanomalie 
der Hände.) 

13. Januar. Nach den Angaben dei> Angehörigen war der Kranke die letzte Nacht 
sehr unruhig; sein Bewusstsein war erhalten; Durst gross; die Bespiration sehr 
beschleunigt, Hustenanfälle mit schwieriger Expektoration einesteils zähen, schleimig 
eitrigen, teils bräunlichen flüssigen, schaumigen Sputums. Puls anfangs sehr beschleunigt, 
wurde nach der Aussage der Krankenschwester gegen morgen schwach und unregelmässig, 
aussetzend. Temperatur in der ersten fiälfte der Nacht 38,5° C., sask morgens auf 36,0° G. 
Kälte der Extremitäten, Cyanose, röchelnde Atmung, stockender Answnrf. Betentio urinae 
et alvi. Unter diesen Symptomen starb der Verletzte gegen 12 Uhr mittags infolge der 
Bespirationslähmung. 

Der Tod des Verletzten entsprach ganz dem Bilde einer Zwerchfelllähmung 
■wie sie nach Verletzung des Nervus phrenicus eintritt Nach dem Untersuchungs¬ 
befunde bestand-in der Gegend der 3 unteren Hals- und ersten beiden Brustwirbel 
auf Druck und spontan ein heftiger Schmerz, der auf eine Verletzung dieser 
Wirbel hinwies. Nach König 1 ) ist diese Gegend der Wirbelsäule verhältnis¬ 
mässig oft frakturiert, die lokalen Symptome sind meist gering; die hier ziemlich 
häufigen Längsbrüche machen natürlich gar keine Dislokationssymptome. Auch 
die Beweglichkeit des Halses würde in unserem Falle nicht gegen eine Fraktur 
sprechen; früher wurde sogar die Beweglichkeit des Halses als charakteristisch 
hervorgehoben. Bei weitem die meisten Wirbelbrüche in dieser Gegend führen 
aber durch Markverletzung schwere Erscheinungen und den Tod herbei. Trifft 
die Verletzung den 3. bis 5. Halswirbel, so liegt nach König die grösste Ge¬ 
fahr für den Verletzten in dem Betroffenwerden des N. phrenicus, welcher ent¬ 
weder allein von Ästen des 4. Cervikalnervenpaares gebildet wird, oder noch 
Zweige vom 3. und 5. empfängt und mit dem Plexus brachialis anastomosiert 
Es muss aber nicht notwendig eine Fraktur die Ursache der Lähmung sein, giebt 
es doch Fälle, in welchen der Tod eintrat infolge von Zerreissung des Marks ohne 
Knochenverletzung (Fronmüller) oder ein Bluterguss aus dem venösen Plexus 
das Mark komprimierte. Auch die Lähmung von Blase und Mastdarm, das Auf¬ 
treten von Priapismus spricht für Verletzung des Halsmarks; da aber, wie er¬ 
wähnt, in den gelähmten Partien stets die Sensibilität erhalten war, ist eine Ver¬ 
letzung der vorderen Seite des Marks anzunehmen. 

11 Fr. König, ,,Lehrbuch der spez. Chirurgie“. Bd. II. S. (ilO. 


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Das Interesse unseres Falles liegt aber hauptsächlich in der doppelseitigen 
Lähmung der untersten Wurzeln des Plexus brachialis, besonders des N. ulnaris 
und medianus, die in Verbindung mit den oculo-pupillären Erscheinungen als 
Klumpke’sche Lähmung benannt wird. Zwar sind letztere in unserem Falle 
nicht vollständig aufgetreten, doch bestand von anfang an eine doppelseitige 
Mvosis, die von den Autoren, wie eingangs schon mitgeteilt, regelmässiger be¬ 
obachtet worden ist als die Verkleinerung der Lidspalte und die Retraktion des 
Bulbus. Vasomotorische und trophische Störungen wurden in der kurzen 
Krankenzeit — ausser lebhafter vasomotorischer Nachrötung — nicht beobachtet. 

Zum Schlüsse möchte ich noch auf die von L. Bruns 1 ) gemachte Beobach¬ 
tung verweisen, wonach bei Traumen, welche den Plexus treffen, Läsionen der 
Nervenwurzeln am Rückenmark oder des Rückenmarks selbst häufiger zustande 
kämen, als man bisher annimmt. Durch diese Beteiligung des Markes bei den 
Plexuslähmungen sei die sehr ungünstige Prognose dieser Lähmungen ausreichend 
erklärt gegenüber den guten Heilungsresultaten der einzelnen peripheren Nerven- 
stämme und ihrer Äste. 

1) L. Bruns, „Ober die Verschiedenheit der Prognose der Plexus- und Nervenstamm- 
lähmungen der oberen Extremität. (Neurolog. Centralblatt 1902. No. 22.) Refer. von Waller¬ 
stein -Cöln in dieser Monatsschrift. 


Tuberkulose und Unfall. 


Von Dr. Alfred Gass, Knappschaftsarzt in Schaffhausen (a. d. Saar). 

Der Bergmann Johann E. zu W., 40 Jahre alt, zog sich am 6. Febr. 1900 
beim Heben eines entgleisten beladenen Förderwagens eine Quetschung der Brust 
zu. Der Unfall wurde sofort gemeldet E. begab sich jedoch nicht in ärztliche 
Behandlung, sondern arbeitete weiter bis zum 1. März 1900. An diesem Tage 
wurde er von mir zum erstenmale untersucht. Ich konstatierte in der Höhe der 
zweiten Rippe etwas rechts vom Brustbein eine etwa hühnereigrosse, prall 
elastische, in der Tiefe fluktuierende Geschwulst. Pat. war im übrigen gesund, 
insbesondere waren die Lungen normal. Er liess sich auch nicht abhalten, weiter 
zuarbeiten. Ich verordnete zuerst Jodoformvasogen. Als hierauf keine Besserung 
eintrat und die Geschwulst an Grösse zunahm, schritt ich zur Punktion, bei 
welcher echt tuberkulöser Eiter entleert wurde, worauf dann Jodoformöl in¬ 
jiziert wurde. Pat. erschien nun im Laufe der nächsten beiden Jahre öfter 
bei mir und wurde derselben Behandlung unterzogen, ohne dass er die Arbeit 
jemals unterbrach. 

Am 1. Dezbr. 1901 legte E. die Arbeit nieder, weil angeblich die Schmerzen 
an der erkrankten Stelle unerträglich geworden waren. Bei der nun folgenden 
Punktion wurde viel Eiter entleert, worauf die Schmerzen nachliessen. Kurze 
Zeit nachher begann E. über Kopfschmerzen zu klagen, ohne dass etwas Objek¬ 
tives nachweisbar war; die Temperatur stieg nie über 37,5°. Bald jedoch stellte 
sich eine deutliche Druckempfindlichkeit in der Gegend der Protuberantia occipi- 
talis bis zum 2. Halswirbel ein. Ich überwies darauf am 4. Febr. 1902 den Pat. 
dem Knappschaftslazareth zu mit der Diagnose: Tuberkulose im Bereiche des 
Hinterhaupts und der oberen Halswirbel. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Der Knappschafts-Berafsgenossenschaft teilte ich auf ihre Anfrage mit, dass 
der Prozess in der rechten Brustseite zweifellos tuberkulöser Natur sei und mit 
dem erlittenen Unfall in ursächlichem Zusammenhang stehe. Der Prozess am 
Hinterhaupte und am Nacken sei aus dem Rippenprozess entstanden und stehe 
daher ebenfalls mit dem Unfall in ursächlichem Zusammenhang. Der Lazareth- 
arzt Dr. H., der ebenfalls ein Gutachten abgab, hält die Rippenerkrankung für 
eine Unfallsfolge; was jedoch das zweite Leiden (am Hinterhaupt und im Nacken) 
betreffe, so sei er nicht in der Lage, eine einwandfreie Diagnose zu stellen, glaube 
jedoch, dass es [wegen des fehlenden örtlichen und zeitlichen Zusammenhanges 
nicht mit dem Unfall in Verbindung stehe. 

Bald stellte sich nun ein Abszess in der linken Nackenseite ein, und damit 
wurde die Diagnose „Tuberkulose der Halswirbel“ gesichert Am 4. Aug. 1902 
starb der Verletzte. Aus dem Sektionsprotokoll ergibt sich, dass der Tod des 
Verletzten infolge einer tuberkulösen Erkrankung der Halswirbelsäule eingetreten 
ist „Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Todesursache konnte 
durch die Obduktion nicht nachgewiesen werden.“ Es muss jedoch hier erwähnt 
werden, dass nur Kopf und Hals obduziert wurden, da die Angehörigen eine weitere 
Obduktion nicht zugegeben hatten. 

Die Berufsgenossenschaft erliess darauf einen ablehnenden Bescheid, da der 
Tod des Verletzten in keinem ursächlichem Zusammenhang mit dem in Rede 
stehenden Unfall stehe, der Verletzte sei an den Folgen einer tuberkulösen Hals¬ 
wirbel-Entzündung gestorben. Die Witwe legte Berufung ein. Das Schieds¬ 
gericht ersuchte Herrn Medizinalrat Dr. Sch. zu T. um Abgabe einer gutacht¬ 
lichen Äusserung auf Grund des Akteninhaltes. Herr Medizinalrat Sch. kam zu 
folgendem 


Gutachten. 

Nach der Beschreibung der Affektion über der 2. rechten Rippe durch Dr. Gass 
und nach dem Verlaufe derselben ist auch ohne Oduktionsbefund mit Sicherheit anzu¬ 
nehmen, dass es sich um einen tuberkulösen Prozess gehandelt hat, wie dies auch die 
beiden behandelnden und begutachtenden Ärzte annahmen. Nach dem von Dr. Gass be¬ 
schriebenen Verlaufe ist auch mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass der an¬ 
gebliche Unfall vom 6. 2. 00, welcher in einer Quetschung der Brust bestanden haben 
soll, mit diesem tuberkulösen Prozess in ursächlichem Zusammenhänge steht Der 
Verletzte meldete nämlich den Unfall an demselben Tage, nach kurzer Zeit tritt eine 
Anschwellung ein, welche sich allmählich zu einer tuberkulösen Eiterung entwickelt. Das 
ist eine typische Sache. Beide behandelnden Ärzte nehmen auch einen ursächlichen Zu¬ 
sammenhang zwischen Unfall und lokaler Tuberkulose an. Und das wohl mit Recht. Es 
wird hierbei vorausgesetzt, dass es sich bei dem Verletzten vor dem Unfälle um eine 
sog. „latente“, d. h. keine Erscheinungen machende Tuberkulose handelte, d. i. es kreisten 
Tuberkelbazillen in der Blutmasse des Verletzten und diesem wurde durch die Verletzung 
bezw. durch die bei der Verletzung stattgehabte Quetschung und Blutung ein günstiger 
Nährboden an der Verletznngsstelle, d. i. die 2. rechte Rippe, bereitet Dort kam es als¬ 
dann zu einer lokalen, in diesem Falle wohl zu einer Knochentuberkulose. Es kam als¬ 
dann weiter zu einer anfänglichen, mehr oder weniger vollständigen Ausheilung. 

Gegen Ende des Jahres 1901 kam es jedoch an derselben Stelle zu einer erneuten 
Eiterung; auch jetzt kam es, wie Dr. GasB anführt, wieder an dieser Stelle zu einer 
Ausheilung. 

Schon während dieser Zeit klagte der Verletzte über heftige Schmerzen im Hinter¬ 
kopfe und im Nacken. Es ergab sich später, dass es sich um eine ausgedehnte Knochen¬ 
tuberkulose der Halswirbel handelte, an deren Folgen der Verletzte starb. 

Während nun Dr. Gass der Meinung ist, dass das Wirbelleiden mit der Rippen¬ 
erkrankung in ursächlichem Zusammenhänge steht, und dass, da letzteres mit dem Unfälle 
in Zusammenhang stehe, dies auch bezüglich des ersteren der Fall sein müsse, hält Dr. H. 


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einen Zusammenhang zwischen Unfall und dem den Tod znr Folge gehabten Wirbelleiden 
für ausgeschlossen. 

Was ist richtig, bezw. überwiegend wahrscheinlich? 

Es ist zu entscheiden, ist es sicher oder sehr wahrscheinlich, dass ohne den in 
Bede stehenden Unfall und die hierdurch herrorgerufene lokale Tuberkulose der Kippe 
die lokale Tuberkulose der Halswirbel nicht entstanden, bezw. nicht eingetreten wäre. 
Hierzu liegt m. E. ein Grand nicht vor. Es ist zwar entschieden, dass eine nach einer 
lokalen Tuberkulose, welche dnrch Unfall entstanden war, entstandene Lungentuberkulose 
hiermit in ursächlichen Zushmmenhang gebracht werden könne, da alles Blut mit den 
darin enthaltenen und von der Stelle der lokalen Tuberkulose aufgenommenen Tuberkel¬ 
bazillen die Lungen zu passieren haben und diese infizieren könne. Aber selbst abgesehen 
davon, dass diese Entscheidung den Verhältnissen etwas Zwang antut, liegt für unseren 
Fall ein solcher oder ein ähnlicher Grund nicht vor. 

Es ist nicht wahrscheinlich, weil nicht gut einzusehen, dass eine 2. d. i. zeitlich 
viel später entstandene lokale Tuberkulose mit einer 1. d. i. früher durch Unfall ent¬ 
standenen lokalen Tuberkulose in ursächlichem Zusammenhang stehen soll, dergestalt, 
dass die 2. ohne die 1. nieht entstanden wäre. 

Oer Verletzte war „latent“ tuberkulös vor dem Unfälle, sonst hätte der Unfall eine 
lokale Tuberkulose nicht erzeugen können. Ein Unfall, d. i. eine Verletzung, ist nur eine, 
wenn auch sehr häufige Ursache des Entstehens lokaler Tuberkulosen, aber nicht die 
einzige. Bei dem „latent“ tuberkulösen Verletzten konnte die Tuberkulose der Halswirbel 
auch ohne die durch den Unfall hervorgerufene Bippentuberknlose entstehen. Dass bei 
dem in Bede stehenden Unfall etwa auch eine Verletzung der Halswirbel stattgefunden 
habe, ist nicht anzunehmen und durch nichts gestützt. 

Ich komme mithin zu der gutachtlichen Äusserung: Es ist nicht wahrscheinlich, 
bezw. nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Tuberkulose der Halswirbel, welche 
den Tod des Verletzten verursacht hat, mit dem in Bede stehenden Unfall in ursächlichem 
Zusammenhang steht“ 

Dieses Gutachten wurde mir zur Kenntnisnahme zugesandt, worauf ich in einem 
neuen Gutachten erklärte, dass ich auch jetzt noch der Ansicht sei, dass ein kausaler 
Zusammenhang zwischen den beiden lokalen Tuberkulosen bestehe. Herr Medizinalrat 
Dr. Sch. erklärte darauf in einem neuen 

Gutachten: 

„Nach Dr. Gase ist die Halswirbeltuberkulose „auf dem Wege der Verschleppung 
(Metastase) aus dem tuberkulösen Herd an der Kippe entstanden. Das heisst: Tuberkel¬ 
bazillen aus dem kranken Herd sind in das Blut gekommen und mit diesem an die 
Halswirbel und haben dort ihr Zerstörungswerk begonnen. Während Dr. Gass die Ent- 
stehnngsart der Halswirbel-Tuberkulose für sicher hinstellt (oder höchst wahrscheinlich), 
bin ich der Meinung, dass diese Verschleppung zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich, 
bezw. nicht überwiegend wahrscheinlich sei. 

Der Verletzte musste, wenn der in Bede stehende Unfall eine Bippentuberknlose 
hervorrufen konnte, an sog. latenter Tuberkulose leiden. Nun ist die Entstehung einer 
örtlichen Tuberkulose gewiss sehr häufig die Folge eines Unfalles, d. h. der Unfall bereitet 
einen geeigneten Nährboden. Sie ist aber nicht allein die Folge einer Verletzung. Sie 
kann eben aus inneren Ursachen entstehen. Da nun, wie wir oben sahen, Tuberkelbazillen 
im Blute des Verletzten kreisen mussten, so können diese die Halswirbel-Tuberkulose 
erzeugt haben. Es ist nicht erforderlich und es scheint mir wenig wahrscheinlich, dass 
aus einem schon älteren tuberkulösen Herd Tuberkelbazillen hätten beweglich werden 
müssen, um die Tuberkulose an der Wirbelsäule in Szene zu setzen. Es scheint mir 
näher zu liegen und überwiegend wasrscheinlich zu sein, dass die Halswirbel-Tuberkulose 
entstanden sei, auch wenn die Bippentuberknlose nicht bestanden hätte. Ich bin mithin 
nicht in der Lage, von meinem früheren Gutachten abzugehen.“ 

Darauf teilte der Vorsitzende des Schiedsgerichts der Witwe durch den Ortsbürger¬ 
meister mit, dass das Schiedsgericht sich höchstwahrscheinlich dem Gutachten des Herrn 
Medizinalrats Dr. Sch. anschliessen würde, und liess die Witwe bitten, ihren Einspruch 
znrückzunehmen. Diese in sehr bedrängten Verhältnissen lebende Frau bat mich unter 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Vorlegung der beiden Gatachten des Herrn Medizinalrat Dr. Sch. am Abgabe eines neuen, 
ausführlichen Gutachtens, was ich am so lieber aasstellte, als ich mich mit einigen Aus- 
führnngen in den beiden Gatachten nicht einverstanden erklären konnte. Nach einer 
ausführlichen Krankheitsgeschichte — die ich hier übergehen kann —, in der ich ausführte, 
dass vom Tage des Unfalls ab bis zum Tode der Verletzte andauernd krank gewesen sei, 
kam ich zu folgendem 


Gatachten: 

Herr Medizinalrat Dr. Sch. geht in seinen beiden Gutachten von der Voraussetzung 
aus, dass E. vor seinem Unfälle an latenter Tuberkulose litt. „Der Verletzte musste, 
wenn der in Rede stehende Unfall eine Rippentaberkalose hervorrufen konnte, an latenter 
Tuberkulose leiden, d. h. in seinem Blute mussten Tuberkelbazillen enthalten sein.“ 

Dagegen ist festzustellen, dass es wohl möglich, aber nicht unbedingt nötig ist, 
dass eine latente Tuberkulose bestanden haben muss, um eine lokale Tuberkulose hervor¬ 
zurufen. 

Ziegler sagt in seiner ausgezeichneten Abhandlung über Tuberkulose in Eulen- 
burgs Realenzyklopädie III. Aufl. 1900, S. 607: „Durch mechanische Verletzungen oder 
auch durch voraufgegangene Entzündungen entstandene Epithelverluste, kleine Stiche 
oder auch grössere Wunden bilden die Eintrittspforte für. Bazillen; unter Umständen 
können Bazillen auch in die normalen Poren der Haut, z. B. in Haarbälge und Talg¬ 
drüsengänge eingerieben werden und so in die Tiefe gelangen.“ Er sagt dann später: 
„Die in der Tiefe gelegenen von aussen nicht direkt zugänglichen Gewebe und Organe 
erkranken, von Infektion durch Verletzung abgesehen, durch lyraphogene oder 
hämatogene Infektion.“ Hieraus geht hervor, dass auch in der Tiefe gelegene Gewebe 
durch direkte Infektion erkranken können („ektogene Tuberkulose“). Die Voraussetzung, 
dass in unserem Falle zur Entstehung des primären Rippenherdes Bazillen im Blute 
kreisen mussten, ist also kein dringendes Erfordernis. 

Herr Medizinalrat Dr. Sch. fährt dann fort: „Es ist nicht erforderlich und erscheint 
mir wenig wahrscheinlich, dass aus einem schon älteren tuberkulösen Herde Tnberkel- 
bazillen hätten beweglich werden müssen, um die Tuberkulose an der Wirbelsäule in 
Szene zu setzen.“ Nun war aber dieser Prozess kein älterer mehr; der alte schleichende 
Prozess war zu einer solchen Blüte gelangt, wie nie vorher. Wie die Beweglichkeit der 
Tuberkelbazillen zustande kommt, ist leicht zu erklären, öffnet doch das Instrument des 
Arztes beim Ablassen des Eiters eine Reihe von Blut- und Lymphbahnen. Aber auch 
ohne dies ist die Beweglichkeit erklärt. Ziegler sagt loc. cit. S. 623 u. 624; „Sodann 
kommt es oft vor, dass im Gebiete tuberkulöser Herde kleine Venen, die nicht mehr mit 
Messer und Schere verfolgbar sind, in grosser Zahl Sitz tuberkulöser Erkrankung werden. 
Auch hier kann natürlich früher oder später, falls nicht rechtzeitig ein Verschluss der 
Gefässe eintritt, eine Abgabe von Bazillen in den Blutstrom stattfinden.“ Und weiter 
unten fährt er fort: „Eher könnte man sich darüber wundern, dass bei der Häufigkeit der 
Beteiligung der Gefässe an tuberkulösen Prozessen die Verbreitung der Tuberkulose auf 
dem Blutwege nicht häufiger ist.“ 

Herr Medizinalrat Dr. Sch. nimmt zudem selbst an, dass die Halswirbeltuberkulose 
in Szene gesetzt wurde durch Bazillen, die aus einem noch älteren tuberkulösen Herd 
hätten beweglich werden müssen, nämlich aus einem latenten Herd, dessen Existenz durch 
nichts bewiesen, wohl möglich, aber nicht erforderlich ist. 

Jedoch selbst wenn wir annehmen, es habe vor dem Unfall irgendwo im Körper 
an einer uns durch Untersuchung nicht zugängigen Stelle ein primärer Herd bestanden, 
so deutet doch gerade der zeitliche Zusammenhang des Wiederauflebens des Prozesses ah 
der Rippe mit der Erkrankung der Wirbelsäule mit zwingender Wahrscheinlichkeit darauf 
hin, dass die Verschleppung des Krankheitsgiftes von der frisch entzündlich gewordenen 
Unfallstelle von der Rippe aus erfolgt ist. Der Prozess an der Rippe war wieder florid, 
der Arzt musste Eiter ablassen, d. h. Blut- und Lymphbahnen eröffnen, und kurze Zeit 
nachher beginnen die Klagen des Patienten über Kopf- und Nackenschmerzen. 

So stellt sich zum Schlüsse die Frage so: 1. Ist von einem latenten Herde ans, 
dessen Existenz möglich, aber nicht erforderlich ist, die Erkrankung der Wirbelsäule ent- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. $9 


standen? oder 2. Ist von dem frisch entzündlich gewordenen Herde an der Hippe die 
Verschleppung des Krankheitsgiftes nach der Wirbelsäule hin erfolgt? 

Und da zwingt uns gerade der zeitliche Zusammenhang des Wiederauflebens des 
Krankheitsprozesses an der Hippe mit der bald darauf erfolgenden Erkrankung der Wirbel 
mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anznnehmen, dass die Verschleppung 
von der Hippe aus erfolgt ist. 

Das Schiedsgericht beschloss nun, auf dieses Gutachten hin, Herrn Geheimrat Prof. 
Dr. Schultze in Bonn (Direktor der inneren Klinik) um Abgabe eines Obergutachtens zu 
ersuchen. Herr Geheimrat Schultze kommt zu folgendem Schluss: 

„Unsere Auffassung des Falles ist folgende: 

Unbedingt muss zugegeben werden, dass die Verletzung der Brust aller 
Wahrscheinlichkeit nach die Ansiedelung zufällig im Körper vorhandener Tuberkel¬ 
bazillen begünstigt hat, und dass somit die Rippentuberkulose als Folge des Un¬ 
falls anzusehen ist Auf welche Weise damals die Bazillen in den Körper ge¬ 
langt sind, ist nicht festzustellen. Nicht unwahrscheinlich ist die Annahme, 
wonach sie aus einem „latenten“ Herd im Innern, etwa einer Drüse, her¬ 
rührten. 

Betreffs der Entstehung der Wirbelerkrankung sind verschiedene Möglich¬ 
keiten zu berücksichtigen. Sie könnte nämlich entstanden sein 

t) durch Tuberkelbazillen aus dem vielleicht, bestehenden latenten Herde, 
dem dann auch die Lieferung des Ansteckungsstoffs für die Rippen¬ 
erkrankung zur Last gelegt werden kann; 

2) durch zufällig auf andere Weise in den Körper gelangte Bazillen; 

3) durch von der Rippentuberkulose aus verschleppte Bazillen; 

Trifft die erste und zweite Annahme zu, so ist natürlich ein Zusammen¬ 
hang des Unfalls mit der Wirbelerkrankung nicht anzunehmen. Der dritten Mög¬ 
lichkeit wird dagegen ein derartiger Zusammenhang nicht in Abrede gestellt 
werden können. 

Eine sichere Entscheidung ist unseres Erachtens nicht möglich. Jedoch heben 
wir hervor, dass das zeitliche Zusammentreffen der ersten auf eine Erkrankung 
der Wirbelsäule hinweisenden Beschwerden mit einem Wiederaufleben des Krank¬ 
heitsprozesses an der Rippe, wie auch Herr Dr. Gass mit Recht hervorhebt, 
immerhin den Gedanken an die Rippentuberkulose als Ausgangspunkt der töt- 
lichen Knocheninfektion besonders nahelegt. 

Auf Grund dieser Ausführungen sind wir zwar nicht in der Lage mit Sicher¬ 
heit einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Tode des 
p. Eisenbarth anzunehmen, eine gewisse Wahrscheinlichkeit müssen wir aber 
durchaus zugeben.“ 

Auf Grund dieses Gutachtens zog die Berufsgenossenschaft ihren ablehnen- 
Bescheid zurück, bewilligte der Witwe die gesetzliche Rente und zahlte diese 
auch für die bereits verstrichene Zeit nach, was eine für die arme Frau erkleck¬ 
liche Summe von annähernd 3000 Mk. ausmachte. 


Besprechungen. 


Lennhoff, Kommentar znm Leipziger Krankenkasserkongress. Zn einem 
stenographischen Bericht des Kongresses hat Dr. Rudolf Lennhoff einen Komentar 
geschrieben, in welchem den Äusserungen der verschiedenen Redner zahlreiches Tat- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


sachenmaterial gegenübergestellt ist. In einem Anhang sind die in letzer Zeit von 
Dr. Kurt Freudenberg in der „Medizinischen Reform u über die Kassenarztfrage ver¬ 
öffentlichen Artikel abgedruckt. Die Schrift erweist die ganze Dürftigkeit und vielfache 
Unzuverlässigkeit der gegen die ärztlichen Bestrebungen gerichteten Angaben, sie erweist 
die Feindseligkeiten der führenden Personen in der Krankenkassenbewegung gegen die 
Koalition der Ärzte und bietet in gleicher Weise Ärzten und Krankenkassen einen Führer 
durch das ganze Gebiet der Kassenarztfrage. 

Der Kommentar erscheint in ein nächsten Tagen zum Preise von 75 Pfg. im Verlage 
von Oskar Coblentz, Berlin W. 30 (bei dirkter Bestellung bis 25 Exemplare zum 
Preise von 60 Pfg., von 50 Exemplaren an 50 Pfg.) Eine Sonderausgabe in ein¬ 
facherer Ausstattung können Ärzte von der Zentrale für freie Arztwahl, 
Berlin W., Potsdamerstr. 136/137 zum Vorzugspreise von 25 Pfg. beziehen. 

Roberts Borelia, Der Arzt und die Unf.-Vers.-Gesetze. Novara 1902. 
Eine praktische Zusammenstellung der ital. Unf.-Gesetze, der eine geschichtliche und 
vergleichende ubersicht vorangeht und eine Anleitung zur Beurteilung der Folgen, zur 
Feststellung von Simulation, Abfassung der Atteste, zur Art der Behandlung und zur 
Liquidation folgt.. Inwieweit sich das System der Kapitalsabfindung dort besser bewährt, 
als das der Rente, wäre interessant gewesen zu erfahren; ebenso, ob die Straflosigkeit 
überfiihrter Simulanten nicht die Simulation häufiger gemacht hat. Kornfeld-Gleiwitz. 

Lochte, Beobachtungen über den plötzlichen Tod aus inneren Ursachen. 
(Vierteljahre8schr. f. ger. Med. 3. Folg. XXVII. 1904). Bei der Begutachtung plötzlicher 
Todesfälle nach Unfällen dürfte auch dieser aus den in den Jahren 1901 und 1902 im 
anatomischen Institut des Hafenkrankenhauses in Hamburg vorgenommenen Obduktionen 
zusammengestellte Bericht wohl von Interesse sein, nicht allein für die Feststellung der 
Todesursache, sondern auch hinsichtlich der Umstände, unter welchen der Tod erfolgte. 
Die meisten der besprochenen plötzlichen 101 Todesfälle ereigneten sich auf der Strasse 
und in Wohnungen (z. B. bei der Defäkation, Wirtschaften und Destillationen; sie kamen 
nicht allein bei höheren Ständen (Rentiers, Kaufleuten, Kapitänen, Lehrern u.s.w. vor, 
sondern auch bei Handwerkern aller Art. Äls Ursachen, ergaben sich bei 71 Männern 
und 30 Franern: Herzaffektionen (31), Gehirnblutungen (7), Lungenleiden (8), Aneuysmen 
und Gefässkrankheiten (7), chronischer Alkoholismus (25), akute Infektionskrankheiten (12), 
andere Störungen (11). Spontane Herzruptur wurde nur einmal aufgefunden, grosse 
Herzschwielen zum Teil mit aueurysmatischen Ausbuchtungen der Herzwand 9 mal, 
Myocarditis 6 mal, Verschluss des Ostium der Koronargesässe 15. Hirnblutungen 
töteten nur 3 mal plötzlich, meist dauerte die Katastrophe einige Stunden, selbst Tage. 
Wenn auch Lungenerkrankungen selten zu einem plötzlichen Tod führen, so wird doch 
darauf hingewiesen, dass ältere Individuen mit Emphysem, eitriger Bronchitis, Säbel- 
scheidentracheen, sowie Leute mit flächenhaft fester Verwachsung beider Pleuralblätter 
plötzlich sterben können. Von Wichtigkeit sind immer plötzlich geplatzte Aneurysmen, 
geplatzte Varizen am Unterschenkel, Lungenembolie nach Thrombophlebitis der Vena 
saphena und wandständige Thrombose im rechten Herzohr. Gross war die Zahl der 
plötzlichen Todesfälle nach akuter und chronischer Alkoholvergiftung, 20 bei Männern, 
5 bei Weibern(!)). Von akuten Infektionskrankheiten werden angeführt: eitrige Pneumo- 
kokkenmenigitis, (1) Gesichtserysipel, (2) Abdominaltyphus, (1) ulzeröse Endcoarditis, (6) 
krupöse Pneumonie, wobei auf Arteriosklerose, Fettleibigkeit und Syphitis hingewiesen 
wird. Auf die Einzelheiten der genau beschriebenen, zumeist recht lehreichen Fälle 
muss auf das Original verwiesen werden. Liersch-Cottbus 

Bornträger und Berg. Die Diagnose des Verblutnngstodes aus dem 
Leichenbefunde. (Vierteljahresch. f. ger. Med. 3. Folg. XXVII 1904). Wenn auch der 
Verblntungstod oft leicht festzustellen ist, zumal wenn sich das Blut vor Zeugen nach 
aussen ergossen hat, so kann doch selbst die Obduktion beim Mangel näherer Kenntnis 
der Vorgänge und beim Nichtauffinden der Öffnung einer grösseren Ader die Diagnose 
des Verblutungstodes zuweilen wohl zweifelhaft lassen (z. B. selbst beim langsamen 
Tode im Wochenbett). Die Verfasser berichten nun sehr gründlich über die aus dem 
Leichenbefunde gewonnenen Resultate bei 50 Sektionen. Über Verletzungen des Herzens 
(6), Verletzung der Gefässe im Brustraum (9) und in der Peripherie (18), Blutungen bei 
und nach der Geburt (17), und schliessen mit folgenden Ergebnissen: 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 91 

1. Bei Verblutungstod ist das gänzliche Fehlen der Todtenflecke selten. 

2. Von der allgemeinen Blutleere der Venen machen die der Pia eine Ausnahme. 

8. Als konstantestes Zeichen der Blutung konnten die Verfasser bei den inneren Organen 
Leere der Herzhöhlen (72 °/ 0 ) und die helle Parenchymfarbe der Milz (80 °/ 0 ) wie die 
der Leber (84 °/ 0 ) feststellen. 

4. Dagegen wurde die Farbe der Lungen und Nieren an Ober- und Schnittfläche so 
wechselnd befunden, dass ihre mehr oder minder rote Farbe nicht gegen Ver¬ 
blutung sprach. 

5. Bei innerer Verblutung wurden im Mittel 1800 ccm Blut in den Körperhöhlen ge¬ 
funden; „diese genügen also zur Verblutng“. Es kommen auch Schwankungen von 
1500 bis 3000 ccm vor, doch sind beide extremen Grenzen selten“. 

O. Verblutete Puerperae zeigen wegen der Langsamkeit der Verblutung für gewöhnlich 
höhere Grade von Anämie, nicht aber sind lokale Besonderheiten der Blutarmut 
deutlich. Zur exakten Diagnose des Verblutungstodes gehört hier Ausschluss von 
Eklampsie, Apoplexie, Pneumonaeraie Embolie, Luftembolie. Lier sch-Cottbus. 

Deilmann, Über den Zusammenhang von Sarkom und Trauma.' Inaugural- 
Disseroation. Aus der Chirurg. Klinik Prof. v. Bramann’s in Halle a. S. 1993. In 
seiner Arbeit beschäftigt sich Verf einleitend mit der Aetiologie der Geschwülste, ins¬ 
besondere mit dem Trauma als ätologisches Moment für die Entstehung der bösartigen 
Tumoren wie Carcinom und Sarkom, geht dann ausführlich auf die Histogenese des 
Sarkoms ein und führt am Schlüsse die Ansichten verschiedener Autoren über die 
Bedeutung des Traumas für die Entstehung der Sarkome an. 

Unter 231 in der chir. Klinik zu Halle beobachteten Fällen von Sarkomen fanden 
sich 30 mit traumatischer Pathogenese. 15 wurden bereits früher von Foerster ver¬ 
öffentlicht, die übrigen 15 werden vom Verf. mitgeteilt. 

Der Sitz der Sarkome im Körper war folgendermassen verteilt: am Kopf 4 mal, 
am Körperstamm 3 mal am Rücken, 2 mal am Becken; an der oberen Extramität 1 mal, an 
der unteren 5 mal. Als ursächliches Moment wurde in 14 Fällen ein einmaliges, in 
einem Falle ein wiederholtes Trauma angegeben; Stoss 5 mal, Fall 6mal t Verstauchung 

1 mal, Verletzung 2 mal, Druck 1 mal. 

Die von Thiem hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Unfall und Geschwulst¬ 
bildung geforderte Bedingung des ärztlichen Nachweises eines Traumas konnte nur ein¬ 
mal (Entfernung eines eisernen Nagels aus der Fussohle) festgestellt werden. Die 
zweite Bedingung: Enstehung der Geschwulst genau an der Stelle der stattgehabten 
Gewalt, war bei allen vorliegenden Traumen erfüllt. (Nur in einem Falle handelte es 
sich um ein chronisches Trauma — Druck eines schweren Korbes.) 

Die dritte Bedingung Thiem8, dass die Zeit zwischen Trauma und erstem Auftreten 
der Geschwulst mit der durchschnittlichen Entwicklungszeit der betreffenden Geschwust- 
form übereinstimmen muss — bei Sarkomen als untere Grenze 3 Wochen als obere 

2 Jahre — war ebenfalls, mit Ausnahme des Falles 3, in dem ein Zeitraum von 5 Jahren 
angegeben wurde, vorhanden. 

Weiterhin war bei 12 Fällen auch die Forderung Thiems erfüllt, dass zwischen 
Unfall und Ausbruch der Erkrankung ein Brücke von Erscheinungen vorhanden sein muss, 
die ihren ursächlichen Zusammenhang mit der Verletzung auch in zeitlicher Hinsicht 
begreiflich erscheinen lässt. 

Verf. schließet seine Arbeit mit den Worten: „Es gibt einen Zusammenhang 
zwischen Sarkom und Trauma.“ A ronheim-Gevelsberg. 

Haag, Trauma und Psychose mit Selbstmord. Aus der Rechtssprechung 
teilt Haag im Archiv für Orthopädie, Mechanotherapie und Unfallchirurgie, Bd. I., Heft 3 
zwei Fälle mit 1. Auf Grund eines psychiatrischen Obergutachtens wird der Zusammen¬ 
hang zwischen einer Fingerquetschung und Psychose, die zu Selbstmord führte, anerkannt; 
denn der Unfall war nicht geringfügig, es hatte sich sogar Erysipel dazu gesellt und 
Patient litt 5 Monate an den Folgen. Dass ein solches Krankenlager nicht ohne Ein¬ 
fluss auf das Gemüt, auf das Seelenleben eines geringen Mannes, der für sich und 
seiner Familie Unterhalt auf die Arbeit angewiesen ist, bleiben muss, ist leicht erklärlich. 

2. Die Rentenansprüche werden abgelehnt, da das Leiden — er stehen sich 
amyotrophische Lateralsklerose, spastische Spinalparalyse und subdurale Blutung als 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


Diagnosen gegenüber — auch aus anderer Ursache als durch Unfall entstanden 
sein kann; ein solcher ist aber nicht erwiesen. — Kissinger-Königshtitte O.-S. 

Kondorf, 2 Fälle von traumatischer Epilepsie im Status epilepticus 
durch Trepanation geheilt. Vorstellung im allgem. ärztlichen Verein zu Cöln am 
19. Okt. 03 (s. m. Med. Woch. Nr. 8). Beim ersten Fall handelte es sich um einen 
45 jährigen Pat, der angeblich vor 3 Jahren zum ersten Male von Krämpfen befallen 
wurde. Dieselben begannen im 1. Arm, gingen dann aufs 1. Bein und allmählich auf den 
ganzen Körper über. Kurze Zeit vorher will Pat. eine geringfügige Kopfverletzung rechts 
erlitten haben. Nach 3 jährigem Intervall trat am 4. 9. 03 der 2. Anfall auf, angeblich 
2 Stunden, bei jeder Bewegung erneuerten sich die Krämpfe. — Im Hospital klagt Pat. 
über Kopfschmerzen, besonders rechts. Der 1. Arm und das 1. Bein können spontan nicht 
gehoben werden. Sensorium frei; deutliche Parese der 1. Körperhälfte mit stark herab¬ 
gesetzten Sehnenreflexen. Auf dem Mittelkopf rechts kleine adhärente Narbe, die auf 
Druck schmerzhaft ist; Krämpfe können jedoch von hier nicht ausgelöst werden. 

Am 8. 9. 03 schwerer Anfall mit Bewusstlosigkeit; am selben Tage Operation. 
Exzision der Narbe; Bildung eines Hautlappens, Entfernung einer fast handtellergrossen 
Knochenplatte; keine Verwachsung mit der Dura, die kreuzförmig eröffnet wird. Am Gehirn 
keine Veränderung. Reaktionsloser Heil verlauf. Allmähliches Schwinden der linksseitigen 
Lähmung. Anfälle sind nicht wiedergekehrt 

Der 2. Pat. ist 28 Jahre alt und wurde in bewusstlosem Zustand eingeliefert. Nach 
einigen Stunden erholte er sich und gab an, dass er vor 18 Jahren durch Fall auf den 
Kopf eine grössere Wunde erlitten habe. Nach Heilung der Wunde häufiges Auftreten 
von Kopfschmerzen, besonders rechts. Kurze Zeit darnach leichte Krämpfe im 1. Arm und 
Bein in 14 tägigen bis 4 wöchigen Intervallen. 

Im Hospital nahmen die Krämpfe immer mehs an Intensität zu; hinzu kam eine 
vollkommene Lähmung der linken Körperhälfte mit Erlöschen der Reflexe. 

Am 29. 8. 08 Trepanation eines handtellergrossen Knochenstückes über der Gegend 
der r. Zentralfürche. Eine knöcherne Impression trat deutlich auf der Konkavität der 
Schädeldecke hervor. Nach Spaltung der Dura geringe Pulsation des normal aussehenden 
Gehirns. Die Anfälle hörten nach der Operation sofort auf und sind bis jetzt nicht 
wieder aufgetreten. Am 12. Tage Schwinden der Lähmung des r. Armes; heute kann 
Pat. alle Bewegungen ausführen. Eine geringe Schwäche ist bei ihm und dem 1. Pat. 
zurückgeblieben. 

Beide Pat befanden sich bereits im Status epilepticus (unitateraüs), jenem Zustande, 
in welchem fast regelmässig diese Kranken an Erschöpfung zugrunde gehen. Die Opera¬ 
tion war somit in erster Linie eine Indicatio vitalis und nicht eine Indicatio morbi. 

Vortrag, weist znm Schlüsse hin auf die erfreulichen Resultate der Operation selbst 
an den schwersten Fällen von Rindenepilepsie im Gegensätze zu den erfolglosen Operations¬ 
methoden der genuinen Epilepsie. Aronheim -Gevelsberg. 

Tittel, Über Elephantiasis, insbesondere in ihrer ätiologischen Be¬ 
ziehung zum Trauma. (Inaugural-Dissertation. Leizig 1903.) In dem ersten Teile 
seiner Arbeit befasst sich Verfasser mit dem pathologisch-anatomischen Bilde der er¬ 
worbenen und angeborenen Elephantiasis und der Ätiologie der ersteren; im zweiten mit 
der Möglichkeit des Zusammenhangs von Trauma und Elephantiasis. Die schweren Ver¬ 
letzungen, die durch ausgedehnte Gewebsnekrose mit sekundärer Narbenbildung zu sicht¬ 
baren, handgreiflichen Störungen, Verlegung des lymphatischen und venösen Abflusses zum 
elephantiastischen Prozess führen, auch die im Anschluss an Frakturen mitunter enormen 
CaUusbildungen mit ihren Lymph- und Blutgefässen bedrückenden Folgen, ferner die an und 
für sich leichteren Verwundungen, die aber durch Eindringen von Mikroorganismen mit 
schweren, rezidivierenden Erysipelen, phlegmonösen Entzündungen und Vereiterungen ein¬ 
hergehen und so Anlass zu chronischer eleph. Neubildung geben, übergeht er. 

Gegenstand der Untersuchung ist aber die Frage, ob den Verletzungen von an¬ 
scheinend geringer Bedeutung, die ohne jede infektiöse Komplikation zur „Heilung“ kommen, 
ein ätiologischer Wert für später sich entwickelnde Elephantiasis beizumessen ist. Nach 
Verf. handelt es sich hier in der Mehrzahl der Fälle um Traumen, die mit einer Er¬ 
schütterung oder Quetschung der Gewebe einhergehen. 

In längerer Ausführung kommt er zur Ansicht Gussenbauers. dass bei sub- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 3. 93 


kutanen Verletzungen fast immer eine Dnrchtrennnng von Blut* und Lymphgefässen, oft 
eine recht ausgedehnte, weitgehende Zerstörung des venösen nnd lymphatischen Gefäss- 
apparates gesetzt ist und dadurch die Erscheinung einer venös - lymphatischen Stauung 
eintritt. Es bildet sich in dem reich durchtränkten, sukkulenten Gewebe ein der chronischen 
Entzündung analoger Zustand ans, der schliesslich zur Neubildung (Hyperplasie) des Binde¬ 
gewebes führt. 

Nach dieser Annahme der Entstehung der Elephantiasis deutet Verf. den seiner 
Arbeit zugrunde liegenden Fall des Herrmannshauses (Unfallnervenklinik der sächsischen 
Baugewerksgenossenschaft. Chefarzt Prof. Windscheid). 

Es handelte sich um einen 46jährigen bisher gesunden, erblich nicht belasteten 
Handarbeiter, der 2 Meter hoch vom Gerüst auf die Eniee stürzte, bei dem nach etwa 
6 Monaten die Diagnose Elephantiasis der r. Beins festgestellt wurde, mit vorzugsweisem 
Ergriffensein der tieferen Schichten des Teguments, spez. des subkut Fettgewebes. Am 
Knochengerüst liess sich mit Röntgenstrahlen eine frühere Fraktur oder sonstige Er¬ 
krankung der Knochen nicht nach weisen; auch bestanden keine Narben, Pigmentationen 
von früheren ulzerösen Prozessen, Phlegmonen, chronischen Dermatitiden usw. Nach mehr¬ 
wöchentlicher Bettruhe mit Wickelungen des erkrankten Beines wurde der Verletzte zu 
leichter Handarbeit tauglich entlassen. Aronheira-Gevelsberg. 

Tan der Heide, Über die Zulassung von Kandidaten von über 50 Jahren 
zur Lebensversicherung. (Klinisch-therapeut Wochenschrift. 1908. No. 25/26.) Das 
zur Verfügung stehende Material gestattet noch keine definitiven Schlüsse. Jedenfalls sind 
die Besultute dieser Versicherungen bei Personen über 50 Jahren nicht so günstige wie 
bei jüngeren Leuten; indessen ist die Differenz nicht hinreichend gross genug, um von 
der Versicherung solcher Personen abzuraten. Zur Beurteilung der Lebenschancen älterer 
Personen ist eine genaue Untersuchung des Ösophagus, des Rektums und der Urethra be¬ 
sonders angezeigt. Eingehende Fragen über die Funktion des Schlingapparates, ferner 
über Schwierigkeiten der Harn- nnd Stuhlentleerung, über Atembeschwerden sind unbe¬ 
dingt erforderlich. Die Kenntnis der Anamnese und der Familiengeschichte hat bei älteren 
Individuen einen besonderen Wert. Zur Beurteilung der Lebenschancen ist auch eine 
spezielle Kenntnis der Widerstandsfähigkeit des Individuums von grösster Wichtigkeit. 
Vom Standpunkte der Versicherung älterer Personen iat es wünschenswert, den Einfluss 
der Familie bei Fällen von Carcinom und Apoplexie eingehender zu studieren. 

Samter-Berlin 

Wlc hmann , (Fremdkörper im Ösophagus), stellt im Altonaer ärztlichen Verein 
am 16. Dezbr. 1903 (M. med. Wochen. No. 9) eine junge Frau vor, die ein Stück einer 
Gaumenplatte mit 2 daran sitzenden Zähnen verschluckt hatte. Die Röntgenaufnahme 
ergab als Sitz des Fremdkörpers die Stelle vor dem 2. und 3. Brustwirbel. 12 Stunden 
später Ösophagotomie; schwierige Extraktion; doppelte Naht des Ösophagus; Tamponade 
der Weichteilwunde, später Sekundämaht. Entlassung nach 16 Tagen ohne Beschwerden. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Seherenberg, Ein Fall von Fremdkörperphlegmone der Orbita bei einem 
2 3 / 4 jährigen Mädchen. (Bericht im Allgemein, ärztl. Verein zu Cöln am 30. Nov. 1903. 
M. med. W. No. 9.) Das Kind war nach Angabe der Mutter tags zuvor auf nicht auf¬ 
geklärte Weise verletzt worden. Entsprechend dem r. äusseren, unteren Orbitalrande fand 
sich eine 12 mm lange Wunde, die bei Sondierung missfarbigen Eiter entleerte, der kleine 
schwarze, holzkohlenähnliche Bröckel enthielt. Dabei bestand harte Infiltration der Lider 
und des Orbitalgewebes, Chemose, massiger Exophthalmus; Pupille reagierte nur konsen- 
suell. Leichte Gehirnerscheinungen: etwas Nackenstarre, Benommenheit, Brechneigung 
Zur Sicherung der Diagnose wurde der äussere untere Orbitalrand reseziert und ein hinter 
dem Bulbus auf dem Boden der Orbita liegendes Stück Holz extrahiert, 25 mm lang, 
13 mm breit, 6 mm dick. Das Kind genas; die erst herabgesetzte Sensibilität der Kornea 
kehrte allmählich zurück. Der Sehnerv aber verfiel völliger Atrophie. Gutes kosmetisches 
Endresultat bei erhaltener Form nnd Beweglichkeit des Auges. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Jang, Ein Fremdkörper im Auge. (Vorstellung im allgemeinen ärztlichen 
Verein zu Cöln in der Sitzung vom 22. Juni 1903. Nach der Münch, med. Woch. No. 50.) 
Der vorgestellte Patient hatte seit 11 Jahren einen kleinen Dorn in der vorderen Kammer 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 


des linken Auges, ohne dass er von der Anwesenheit etwas wusste. Angeblich war ihm 
im Alter von 15 Jahren ein Bosenzweig ins Auge geschlagen mit nachfolgender V 2 Jahr 
anhaltender Entzündung. Später habe er keine Beschwerden mehr gehabt. An der Horn¬ 
haut fand sich im oberen äusseren Viertel eine kleine pigmentierte Narbe und der Dorn 
selbst sass mit seiner Spitze in der Regenbogenhaut und hing frei in das Kammerwasser 
hinein. Sonst war das Auge normal, Sehschärfe = 1. Der Fremdkörper wurde nur zu¬ 
fällig entdeckt. Aron heim-Gevelsberg. 

Grlsson, Radialislähmung nach Oberarmfraktur. Verf. stellte im ärztlichen 
Verein in Hamburg (Sitzung am 9. Februar. Münch. Med. Wochensch. No. 8) einen Mann 
vor, der durch Überfahren eine stark dislozierte Oberarmfraktur erlitt.. Bei Extensions¬ 
behandlung keine Konsolidierung, sondern Ausbildung einer Pseudarthrose; deshalb Pseud- 
arthrosenoperation, bei der sich ein starkes Muskelbündel zwischen den Fragmenten fand. 
Nervus radialis unverletzt. Anfrischung der Frakturenden und Silberdrahtnaht. Allmäh¬ 
liche Ausbildung einer Lähmung im Radialisgebiet. Freilegung des in 4 cm Ausdehnung 
im Callus eingebetteten Nerven. Nach 8 Monaten ist der Arm völlig funktionsfähig und 
die Radiaislähmung geschwunden. Aronh eim-Gevelsberg. 

Wich mann, (Luxatio subcoracoidea), stellt im Altonaer ärztlichen Verein (am 
16. Dez. 1903. M. M. med. Woch. No. 9) einen 40jährigen Mann vor, der im Anschluss 
an eine Luxatio subcoracoidea eine fast totale Atrophie des Muse, deltoideus zurück¬ 
behalten. Trotzdem kann er den Arm vollkommen zur normalen Höhe heben, nur mit 
weniger Kraft. Eine entsprechende Hypertrophie der Hilfsmuskeln ermöglicht dieses 
Resultat. Wesentlich in Betracht kommen der Muse, serratns anticuB major, M. supra- 
spinatus und Muse, biceps, der die letzte Phase der Bewegung hauptsächlich besorgt 

A r 0 n h e i m - Gevelsbe rg. 

Feilchenfeld, Zur Prophylaxis bei der Chloroformnarkose. (Zentralbl. 
f. Chir. 1903. No. 7.) F. hatte schon vor 3 Jahren vorgeschlagen, mehrere Tage vor 
der Operation bei Patienten mit nervöser Erregbarkeit des Herzens und bei sonstigem 
Verdacht auf Herzschwäche 3maltägl. 5 Tr. Tr. Strophant zu verabreichen. Witzei 
empfiehlt diese Methode dringend, giebt aber Strophantus mit Digitalis zusammen. Es 
tritt eine allgemein beruhigende Wirkung durch das Mittel ein, abgesehen von der Regu¬ 
lierung des Herzens durch dasselbe. Bettmann-Leipzig. 

Lanenstein, Zur Frage der Sauerstoff-Chloroform-Narkose. (Zentralbl. 
f. Chir. No. 6, 1903). Nachdem Lauenstein die Verabreichung des Chloroforms mit 
dem Roth-DrägersChen Apparat neben der einfachen Tropfmethode geübt hate, ist er 
auf Veranlassung der Michaelisschen Untersuchungen, wonach in dem Apparat Zer¬ 
setzung des Chloroforms eintritt, ganz wieder zur Tropfmethode zugekehrt. Er ist auch 
skeptisch gegenüber der in Aussicht gestellten Umgestaltung des Apparats, bei der 
das Chloroform tropfenweise in den Sauerstoffstrom fallen soll, statt dass wie bisher der 
Sauerstoff durch das Chloroform geleitet wird. 

Roth hat zu dieser Frage inzwischen das Wort ergriffen und diese Anschauungen 
zu widerlegen gesucht (Zentralbl. f. Chir. 1903. No. 12). Bettmann-Leipzig. 

Kramer, Über eine seltene Intoxikation. (K. Petersburger mediz. Wochen- 
schr. 1903. No. 18.) K. wurde eiligst zu einem krampfleidenden, vorher gesunden 1 Jahr, 
4 Monate alten Kinde gerufen, das am Vormittag des Tages und am Abend vorher je 
eine Kugel Wäscheblau verzehrt hatte. Bald darauf hatten sich Erbrechen, Durchfälle, 
Bewusstseinsverlust und Krämpfe eingestellt. Befund: Cyganose, starke, namentlich die 
oberen Extremitäten betreffende Konvulsionen, oberflächliche, intermittierende Atmung, 
unregelmässiger fadenförmiger Puls, absolute Somnolenz, Mydriasis, Pupillen reaktionslos; 
allmählicher Atemstillstand. Therapie: Zufuhr frischer Luft, künstliche Atmung, Thorax¬ 
erschütterungen, Einfiössung von Vinum stibiat., von Kognak mit Milch, letzteres auch per 
Klysma. Nach 3 ständiger Tätigkeit stellten sich Atmung und Herztätigkeit spontan 
wieder ein, das Bewusstsein kehrte langsam zurück und Patient genas. 

Der Farbstoff des Wäscheblau ist Ultramarin; dieses wird dargestellt aus Tonerde, 
Kieselsäure, Natron, Kalk und Schwefel, oder aus Kaolin, Natriumsulfat und Kohle, oder 
aus Kaolin, Soda, Schwefel und Kohle und ist ein an sich unlösliches Pigment, welches 
indessen durch Säure oder saure Salze unter Entwicklung von Schwefelwasserstoff zer¬ 
stört wird. Es lag also eine H 2 S-Vergiftung vor. Samter-Berlin. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 3. 95 


Holzknecht, Die forensische Beurteilung der sogenannten Röntgen¬ 
verbrennungen. (Fortschr. auf d. Geb. der Röntgenstr. Bd. VI, Heft 3 u. 4.) Eine 
sehr lesenswerte, diese ganze bisher so verworrene Frage klärende Abhandlung. Sie 
lässt die völlige Ratlosigkeit der Personen und Körperschaften erkennen, welche bisher 
berufen waren, den Richter mit ihrem Rat zu unterstützen. Die einschlägigen Fälle aus 
der deutschen Literatur und derjenigen anderer Länder werden ausführlich besprochen, 
die Prinzipien der gefahrlosen Anwendung der Röntgenstrahlen genau besprochen. Da 
schon eine einfache Röntgendurchstrahlung zu diagnostischen Zwecken bei falscher 
Dosierung zu einer Verbrennung führen kann, so sei der Aufsatz grade dem weniger ge¬ 
übten Röntgologen zur Beherzigung empfohlen. Bett mann-Leipzig. 

Faulhaber, Über eine durch Sekundärstrahlung bedingte Erscheinung 
auf Röntgenplatten. (Fortschr. auf d. Geb. der Röütgenstrahlen. Bd. VI. Heft 2.) 
F. hat mehrfach die Beobachtung gemacht, dass bei Aufnahmen mit harten Röhren die 
Metallteile des Kassettenbodens sich auf der Platte als weisse Stellen abzeichneten. Auf 
Grund späterer daraufhin vorgenommener Aufnahme kam er zu der Ansicht, dass es sich 
bei dieser Erscheinung um die Wirkung von Sekundärstrahlen handelt, in der Weise, dass 
das Holz des Kassettenbodens stärkere Sekundärstrahlung aussendet als das MetalL Hier¬ 
durch kommt die obige Kontrasterscheinung zustande. 

In praktischer Hinsicht empfiehlt es sich deshalb, bei Aufnahmen unter die Röntgen¬ 
platte eine Bleiplatte zu legen, um die Sekundärstrahlung des Holzes auszuschalten. 

B e 11 m a n n - Leipzig. 

A. Köhler, Beitrag zur Osteoarthritis deformans. (Fortschr. auf d. Geb. d. 
Röntgenstrahlen. Bd. VI. Heft 3.) K. sieht als erste Ursache der Osteoarthritis defor¬ 
mans eine, sei es angeborene, sei es erworbene Erkrankung des Nervensystems an, die 
vor allen Dingen dessen tropMschen Einfluss mehr oder minder auf hebt. Es ist die nor¬ 
male Emährnng des Knochen gestört und ein Trauma, vor allem öfters sich wieder¬ 
holende gleiche Traumen deformieren die Knochen, die rein mechanisch dem Druck oder 
Zug nachgeben und nach den statischen Gesetzen der funktionellen Anpassung sich um- 
ändera. Mit seiner Theorie steht im Einklang das häufige Vorkommen der Erkrankung 
bei Alkoholisten (Seeleuten), bei Tabes und Syringomyelie, im Alter (Malum coxa senile), 
bei Skrofulöse, Tuberkulose, Lues und allgemeinen kachektischen Zuständen, Trauma. 
Zum Beweise bringt er die Krankengeschichten einschlägiger Fälle von Arthr. def. des 
Hand- und Ellenbogengelenks. In den Handbildern zeigt der Proc. styl, nlnae eine 
typische Veränderung, die in Verlängerung und in Abgeschliffensein seines dem Os trique- 
trum zugekehrten Endes besteht. Am Ellenbogen zeigte das Köpfchen des Radius eine 
typische Formveränderung. Bettmann -Leipzig. 

y. Niessen, Beitrag zur Knochensyphilis im Röntgenbilde. (Fortsch. auf 
d. Geb. d. Röntgenstrahlen. Bd. 6. Heft 4. 1903.) v. N. hat durch Impfen von Schweinen 
und Pferden mit seinen Syphilisbazillen echte in ihren Erscheinungen von menschlicher 
Syphilis nicht zu unterscheidende Tiersyphilis erzeugt Die Übereinstimmung des patho¬ 
logischen Bildes im Röntgenbefund befestigt ihn in seiner Annahme, dass hier wie dort 
der Prozess identisch mit einander ist. Entsprechende Röntgenbilder vom Unter- und 
Oberkiefer des Schweins mit Gummigeschwülsten und osteomalazischer Erweichung, ferner 
von der Rippe eines Pferds mit Periostitis ossificans und Osteochondritis syphilitica der 
Epiphyse fügt N. zum Beweise bei. Bett mann-Leipzig. 

Kiwull, Kongenitale Difformität an der oberen Extremität. (Fortsch. auf 
<L Geb. d. Röntgenstrahlen. Bd. 6. Heft 4.) Bei einem 37 jährigen Manne sind der rudi¬ 
mentäre Radius und die rudimentäre Ulna, wie das Röntgenbild ergab, zu einer kurzen 
Knochenplatte mit einander verschmolzen. Der Fall ist als Übergangsform von den 
„atypischen Strahldefekten“ zu den Fällen von „unvollkommner Entfaltung in der Rich¬ 
tung der Axe u anzusehen, entstanden durch Zurückgehaltenwerden des Wachstums der 
Embryonalanlage. B e 11 m a n n -Leipzig. 

Marshall, Ein Fall von Luxatio carpi ad volam. (Fortschr. auf d. Geb. d. 
Röntgenstrahlen. Bd, VI. Heft 4. 1903.) Luxationen im Handgelenk sind selten, was sich 
durch die Festigkeit des Bandapparats erklärt. Es kommt daher eher zu einem Abriss 
des Radiusendes als zu einer Luxation. Wie immer war auch im Falle des Verf. ein 
schweres Trauma vorausgegangen. Die Hand des 50jährigen Tagelöhners war mit grosser 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und lnyalidenwesen Nr. 3. 


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Gewalt mehrmals herumgeschleudert worden. Es bestand gleichzeitig Fraktur des Radius 
— Absprengung des Proc. styl. rad. Letzteres scheint typisch für diese Verletzung zu 
sein. Im Röntgenbild ist die beträchtliche Verschiebung des Carpus nach der Vola deut¬ 
lich ersichtlich. Bettmann-Leipzig. 


Yerwaltungsreclit und Allgemeines. 

Aus der Bi vista sugli Infortuni di Lavore, Jan.—April 1903, sind folgende Ent¬ 
scheidungen bemerkenswert: 

0. Finzi, Botz oder Typhus. Gegenüber der Diagnose des Arztes des Ver¬ 
storbenen weist F., ungeachtet mangelnder bakteriologischer Feststellung und erst kurz vor 
dem Ende vorhandenem Nasenausfluss, differential-diagnostisch Botz nach. 

Entschädigung nach Verlast des gesunden Auges bei einen Einlagigen. 
Urt. des Cass-Hofes Turin vom 31. XII. 02. Es wird nur der Verlust eines Auges ent¬ 
schädigt und nicht die entstandene Blindheit. 

Gegen dieses Urteil macht Borri folendes geltend: 

Zwar hat der Kassationshof in 2 Fällen in derselben Weise entschieden, dass das 
Gesetz nicht nach Gefühlsemdrücken, sondern nach seinen klaren Vorschriften zn befolgen 
ist, nach welchen die Entschädigung nur für die direkte und unmittelbare Folge des 
Unfalles, und zwar für den zukünftigen Schaden, Entschädigung vorsieht. B. weist 
aach (Faszikel 1: Kritik der Unfall-G.-G.), dass das Gesetz in der Tat in den vor¬ 
liegenden Fällen (wohl selbstverständlich Bef.) als Folge des Unfalles nicht den Verlust 
eines Auges, sondern den der Sehkraft betrachtet hat. 

In demselben Artikel unterwirft B. den Ausdruck äussere Gewalt (Causa violenta) 
im italienischen Gesetze einer Erörterung, in der er, im Gegensatz zu der richterlichen 
Auslegung zeigen will, dass dieser Begriff auch auf Infektion, z. B. mit Malaria, 
Pest u.8.w. auszudehnen ist. Hierbei wird aus dem Bull. med. 1902, Nr. 98 ein Fall 
von Ansteckung eines Glasbläsers mit Syphilis durch Gebrauch eines von einem anderen 
infizierten Gebläses erwähnt. In diesem war nicht professionelle Krankheit, sondern 
Unfall anzunehmen. 

Verlust des linken Mittel-, Bing* und zum Teil des kleinen Fingers 
ist nicht mit Bente, die unmittelbar nahe dem Verlust der ganzen Hand folgt (Art. 74) 
zu entschädigen (letztere 65 %, erstere 60 °/ 0 des 5jähr. Verdienstes), sondern nach der 
Summe der Einzel-Entschädigungen für die Finger mit 28 °/ 0 (Tribunal Pisa 2. II 1903.) 

Corradi, Eine interessante Unfallfrage. Bivista di diritto etc. sugli Infortuni 
del lavaro. 15./1. 01.) Ein Maurer hatte durch einen Sturz eine Wunde der linken 
Parotalgegend, verschiedene Exkoriationen der linken Seite und des linken Beines und einen 
Bruch der 10. rechten Bippe erlitten. Der Arzt nahm eine Arbeitsunfähigkeit von 
1 Monat an. 10 Tage nach dem Unfall klagte er über Schmerzen in der rechten Schläfe 
and dem rechten Auge. Es wurde ein Blasenpflaster aufgelegt und nach einigen Tagen 
Blutegel an gesetzt. Die Schmerzen nahmen zu, Patient wurde zuerst iridektomiert und 
das Auge musste 3 Tage später entfernt werden. Der „Verunfallte“ erhob nun Ansprüche 
auf Entschädigung wegen des Verlustes des Auges. C. hebt hervor, dass ein Zusammenhang 
zwischen den Verletzungen am Schädel links und der Affektion des rechten Auges nicht 
klar liegt. Er kann aber nicht ansschliessen, dass durch die Applikation der Blasenpflaster 
und der Blutegel die Möglichkeit einer Infektion des Auges gegeben worden sei. Diese 
Behandlung mag durch die Klagen indiziert gewesen sein. Dass die Klagen auf 
Verletzungsfolgen beruhen, ist nicht mehr klarznlegen. Von einem Glaucoma acutum, 
einer Iridektomie, die mit Infektion des Auges verlaufen wäre, erwähnt der Autor nichts. 
Bef.) Der Entscheid des Gerichts ist noch nicht veröffentlicht worden. Arnd-Bern. 

Personalien: Nach dem Tode des Herrn Dr. Hacker, Leipzig ist die frühere 
Bettmann-Hacker'sehe chirurgische und mechomotherapeutische Heilanstalt Leipzig in den 
alleinigen Besitz unseres Mitarbeiters Herrn Dr. Bettmann übergegangen. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanetherapie and der Begntaehlnng Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- Cottbus. 

Nr. 4. Leipzig, 15. April 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmtlieber Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 


Syringomyelie als Folge von Rückenmarksverletzung. 

Von Oberstabsarzt Dr. Steinhausen in Hannover. 

Trotz mehrerer bedeutsamer neuerer Arbeiten über die traumatische Ent¬ 
stehung der Syringomyelie ist die Frage des ursächlichen Zusammenhanges dieser 
Erkrankung mit Verletzungen des Rückenmarks keineswegs entschieden. Dass 
traumatische Hämatomyelie sich mit Höhlenbildung verbinden kann, hat wohl 
zuerst Minor 1 2 ) festgestellt und später durch weitere Erfahrungen erhärtet, 
welche seiner Ansicht nach „eher für als gegen eine Kategorie von wahrer pro¬ 
gredienter hämatomyelogener Syringomyelie sprechen“. 5 6 ) Auch die Beobachtungen 
von Kiewlicz 3 ), Bawli 4 ), Liman 5 ) und 'L. R. Müller 0 ) lehren mehr oder 
weniger unzweideutig die Möglichkeit der Entstehung progressiver Syringomyelie 
aus Verletzungen und Blutungen des Rückenmarks, auch ohne dass Entwicklungs¬ 
hemmungen vorhanden waren. Von besonderer Beweiskraft sind die von 
A. Westphal 7 ) näher untersuchten Fälle, aus denen sich ergab, dass in Rücken¬ 
marken, welche keine entwicklungsgeschichtlichen Abweichungen erkennen lassen, 
sich echte Syringomyelie auf dem Boden von traumatischen oder durch andere 
Ursachen entstandenen Blutungen entwickeln können. Im Gegensatz zu diesen 
wird — abgesehen von einigen anderen Autoren, wie Stolper, Schlesinger — 
namentlich von Kienböck 8 ) die Bedeutung des Traumas als eigentlicher Ursache 
in Abrede gestellt, aus den nach Hämatomyelie entstandenen Spalten und Höhlen 
sollen zwar einfache cystische Hohlräume hervorgehen, jedoch fehle ihnen jede 


1) Beitrag zur Lehre über Hämatomyelie und Syringomyelie. X. Internat. Kongr. Berlin 
1890« Neur. Zentr.-Bl. 1890, S. 504. 

2) Archiv f. Psyeh. u. Nerv. 24. Bd. S. 693. — Neur. Zentr.-Bl. 1895, S. 45. — Internat, 
med. Kongr. 1897, Moskau 21. 8. 97. — Hdb. d. path. Anat. des Nerv. - Syst. Berlin 1903. IV. 
S. 1051. 

3) Arch. f. Psyeh. u. Nerv. 20. Bd. S. 21. 

4) In.-Diss. Königsberg 1896. 

5) In.-Diss. Strassburg 1896. 

6) ]$on.-Schr. f. Unfht. 1897. Nr. 1. 

7) Über die Bedeutung von Traumen in der Pathogenese der Syringomyelie. Arch. f. 
Psyeh. u. Nerv. 1903. 36. Bd. 

8) Kritik der sogenannten traumatischen Syringomyelie. Jahrb. f. Psyeh. u. Nerv. 
Wien 1902. 21. Bd. 


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98 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 4. 


Neigung zur Progression. Das Resultat seiner kritischen Zusammenstellung eines 
grossen Materials lautet dahin, „dass keine sicheren Fälle von traumatischer, 
d. h. rein durch Gewalt erzeugter chronischer progressiver Syringomyelie zu 
finden sind, und dass auch das Vorkommen einer solchen echten hämatomyelo- 
genen progredienten Syringomyelie derzeitig nicht als wahrscheinlich zu be¬ 
zeichnen ist“. 

Bei so entgegenstehenden, auf beiden Seiten gut verteidigten Meinungen 
wird die Veröffentlichung jedes weiteren zur Klärung geeigneten Falles einem 
allgemeinen Interesse begegnen. Der nachstehend mitgeteilte, mir von Herrn 
Oberstabsarzt Dr. Geissler, dirigierendem Arzt des Klementinenhauses in Han¬ 
nover, freundlichst zur Verfügung gestellte Fall dürfte ein derartiges Interesse 
beanspruchen, zumal da er sich durch einige nicht gewöhnliche Eigentümlichkeiten 
auszeichnet 

In der Familie des 40jährigen Zimmermanns Jan N. ans Borkum sind irgendwelche 
Nerven- und Geisteskrankheiten nicht vorgekommen. Früher stets gesund — wegen eines 
Leistenbruchs wurde er nicht Soldat — hat er stets regelmässig gelebt; Alkoholgenuss 
wird in mässigem Grade zugegeben, geschlechtliche Infektion, für die auch kein Anhalt 
vorliegt, bestimmt in Abrede gestellt. Bis zu seinem Unfall hat er stets schwerste Arbeit 
verrichten können und nie die geringste Unsicherheit bei der Arbeit auf 8—4 Stockwerke 
hohen Baugerüsten bemerkt. 

Am 7. Februar 1894 glitt die gegen eine Dachluke angelehnte Leiter, auf welcher 
er stand, als er gerade den Dachboden besteigen wollte, aus, und er stürzte aus etwa 
3,5 m Höhe auf den harten Boden, so dass er mit dem Kreuz auf eine Sprosse der Leiter 
zu liegen kam. Das Bewusstsein war keinen Augenblick gestört, er rief nach Hilfe, da 
er beim Versuch sich allein aufzurichten bemerkte, dass er seine Beine nicht mehr bewegen 
konnte. Die Bewegungen der Arme und Hände waren ganz unbehindert. Wie der Kopf 
im Augenblick des Sturzes gestanden, erinnert er sich nicht mehr, doch konnte er ihn in 
den ersten Wochen, wohl infolge Zerrung der Nacken- und Rückenmuskeln, nur unter 
Schmerzen drehen und nach vorn beugen. Der herbeigerufene Arzt stellte Gefühllosigkeit 
der ganzen unteren Körperhälfte bis zum Becken hinauf fest, dagegen fand er die 
Wirbelsäule unverletzt, wie denn N. auch beim Fall kein Krachen oder Knacken gespürt 
haben will. In den ersten 24 Stunden bestand Harnverhaltung, von da ab konnte er die 
Blase, wenn auch erst nach einigem Pressen, entleeren. Nach 7 Wochen war die Ent¬ 
leerung wieder ganz in Ordnung. Die erste Stuhlentleerung erfolgte ebenfalls erst am 
2. Tage, blieb dann aber wegen Stuhlverhärtung anhaltend etwas erschwert Die erste 
Behandlung bestand in Eisblase, Blutegeln am Kreuz u. s. w. 

Die nach N.s Schilderung schlaffe Lähmung der Beine blieb 8—10 Wochen ganz 
unverändert, von da ab trat allmähliche Besserung ein, jedoch am rechten Bein deutlicher 
und rascher als am linken. Zunächst konnten die Füsse wieder etwas bewegt werden, 
und es kehrte das Gefühl allmählich wieder. N. machte in dieser Zeit die Wahrnehmung, 
dass auch die ersten Schmerzen in den vorher wie abgestorbenen Beinen auftraten uud 
und zwar oft so heftig, dass die geringste Berührung oder Erschütterung unerträglich 
war. Nach einigen Wochen schwanden diese Schmerzen wieder vollkommen. Am rechten 
Bein schritt die Heilung dann stetig und ununterbrochen fort, doch bedurfte es 1 l l 2 Jahre, 
ehe N. wieder alle Kraft und Beweglichkeit wie vor dem Unfall in demselben besass. 
Am linken Bein ging die Besserung nach N.s Schilderung anfangs nahezu der des rechten 
parallel. Etwa 5 Monate nach dem Unfall konnte er zum ersten Mal versuchen aufzu¬ 
stehen, vermochte aber, unterstützt durch Massage und Elektrizität, erst nach 14 Tagen 
allein zu stehen und kleine Schritte zu machen. Dann aber machte sich mehr und mehr 
ein Unterschied zu ungunsten des linken Beines bemerkbar, es blieb schlaff und schwer 
und wurde öfter von durchziehenden Schmerzen befallen. Das Gefühlsvermögen war nach 
der ärztlichen Prüfung im Oberschenkel zurückgekehrt, Unterschenkel und Fuss blieben 
dagegen wie „vertaubt“. Mehr und mehr stellte sich eine Schwäche des linken Fusses 
heraus, er hing herab, war durch den 1 Willen nicht zu heben und schleifte beim Gehen 
nach. Die Zehen krümmten sich stärker, zugleich war das Bein bis zum Knie hinauf 
kühler, es schwitzte leichter und war feucht, wenn das andere ganz trockene Haut zeigte. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4 . 99 

An den Händen und Armen wurde niemals die geringste Störung 
beobachtet. 

Wann die linke grosse Zehe zuerst dick und rot wurde, weiss N. nicht genau zu 
sagen, es war ungefähr gegen Ende des ersten Jahres. Schon eine zeitlang vorher hatte 
sich eine Schwiele an der Sohle des Grosszehenballens plötzlich abgestossen und ein 
hohles, dünnen Eiter absonderndes Geschwür blossgelegt. Erfrierung oder Verbrennung 
stellt N. auf das bestimmteste in Abrede. Im Verlauf des 2. Jahres schwoll die grosse 
Zehe immer mehr an, sie wurde kalt, gefühllos, blaurot und zuletzt „ganz schwarz“, so 
dass sie Anfang 1896 amputiert werden musste. Der gleiche Vorgang wie bei der 
grossen wiederholte sich dann bei der 2. Zehe, die 1899 abgenommen wurde. Die übrigen 
drei Zehen begannen 1901 kalt und blaurot zu werden. Das anfangs geheilte Geschwür 
an der Sohle brach vor etwa einem halben Jahre von neuem auf und war der Anlass, 
dass N. am 21. Dezember 1903 zur chirurgischen Behandlung dem hiesigen Klementinen¬ 
stift überwiesen wurde. Bei der am 9. Januar 1904 vorgenommenen Ausschälung eines 
unter der Haut befindlichen Schleimbeutels stellte sich auffallend geringe Schmerzempfindung 
der Haut — der Hautschnitt wurde kaum gefühlt — und beim Ausschaben eines Fistel¬ 
ganges bis auf den Kopf des L Matatarsus völlige Aufhebung der Tiefensensibilität 
heraus. 

Befund im Februar 1904. 

N. ist kräftig gebaut, gut genährt und frei von allen nervösen Allgemeinbeschwerden. 
An den Hirnnerven findet sich nicht die geringste Störung. Pupillen mittelweit, reagieren 
prompt. Seh- und Hörvermögen, Geruch, Geschmack normal. An den inneren Organen 
nichts Krankhaftes, Ham zucker- und eiweissfrei. 

An den oberen Gliedmassen alle Bewegunegn frei und kraftvoll, keine Störung der 
Sensibilität, auch Wärme- und Kälteempfindung normal. Form der Finger unverändert. 
Kein Tremor. Periost- und Sehnenreflexe normal. 

Wirbelsäule frei beweglich, zeigt im Lumbalteil, entsprechend einem geringen 2 cm 
betragenden Höherstand des linken Darmbeinkammes, leichte nach links konkave Aus¬ 
biegung. An den Domfortsätzen kein Druckschmerz. Das Röntgenbild des Lumbosakral- 
teils lässt keine Veränderung der Knochenumrisse erkennen. — Bauchdecken- und Hoden¬ 
reflexe regelrecht, keine sensible Störung an der Haut des Gesässes, Afters und Scrotums. 
Blasen- und Mastdarm- sowie Sexualfunktionen ungestört. N. hat nach dem Unfall noch 
2 gesunde Kinder gezeugt. 

Während am rechten Bein nicht die geringste Störung vorliegt, ist das linke an 
Oberschenkel und Wade bis zu 3 cm dünner, über den Knöcheln und am Fuss aber um 
1 cm dicker. Die Haut an Unterschenkel und Fuss etwas ödematös und glänzend. Der 
linke Fuss steht in Equinusstellung. Die 1. und 2. Zehe sind amputiert, die Narben jetzt 
derb und fest, ebenso an der Sohle. Sohlenhaut feucht, kühl. 3.-5. Zehe in den Grand¬ 
phalangen überstreckt, die Mittel- und Nagelphalangen stehen dagegen stark gebeugt 
(„Krallenfuss“), die Zehen sind dicker und derber als die entsprechenden rechten, ihre 
Haut ist bläulichrot und kühl. 

Im Hüft- und Kniegelenk gehen alle Bewegungen aktiv wie passiv normal vor sich, 
nur mit verminderter Kraft. Leichtes Genu recurvatum. Der Fuss ist im Spranggelenk 
nur um 10—15° beugbar, erreicht aber annähernd die gleiche Streckung wie rechts. 
Der Gang ist nur möglich durch starkes Beugen und Auswärtsrollen des Oberschenkels, 
Abwickeln des Fusses vom Boden unausführbar; es entsteht so eine Abart des „Stepper¬ 
ganges“. Innerer Fussrand kann nicht gehoben werden, äusserer dagegen fast so aus¬ 
giebig wie rechts. Aktive Bewegungen der Zehen nur in Spuren ausführbar. 

Bei der elektrischen Untersuchung zeigt das rechte Bein normales Verhalten, links ist 
der Rectus femoris faradisch vermindert erregbar, ebenso die Wadenmuskulatur und der 
Extensor digitorum brevis, ganz unerregbar der Tibialis anticus, der Extensor digit. longus, 
der Extensor liallucis und die Interossei. Galvanisch: im linken Rectus femoris und 
Peroneus longus partielle EaR, Tibialis anticus und die Extensoren unerregbar; Interossei, 
Wadenmuskeln und Extensor digg, brevis zeigen nur quantitative Herabsetzung der 
Erregbarkeit. 

Sensibilität am rechten Bein völlig normal, am linken ist der Tastsinn an Zehen, 


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1 ()() Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Fassrücken and Sohle nur wenig herabgesetzt, spitz and stampf wird nicht immer sicher 
unterschieden bis dicht unterhalb des Knies, eine scharfe Grenze ist hier nicht za ziehen. 
Schmerzempfindung erheblich herabgesetzt (Prüfung mit Nadel und faradischem Pinsel), 
ebenso Wärme- und Kälteempfindung (Prüfnng mit Wasser von 9° und 30 °C. im Reagens¬ 
glas): Unterschiede gar nicht empfunden am ganzen Fass, sehr unsicher bis ungefähr zum 
oberen Unterschenkeldrittel, darüber bis zum Knie etwas sicherer, am Oberschenkel normal. 
Lagegefühl und Bewegungsempfindungen an Zehen und Fass nicht erkennbar beeinträchtigt. 
Die Vibrationen einer Stimmgabel (C t ) werden an der ganzen linken Tibia und am Fass 
erheblich abgeschwächt empfunden. 

Reflexe. Rechts Sehnen- und Hautreflexe normal. Links Kn.-Ph. nur mit Jendrassik 
ganz schwach zu erzielen, Achillesreflex dagegen deutlich erhöht, Fussklonus in jeder 
Kniestellung auszulösen. Im Laufe der Untersuchung tritt Schwitzen des linken Beines 
auf, während das rechte trocken bleibt. Das Röntgenbild des linken Fasses zeigt im 
Vergleich zum rechten durchweg schwächeren Schatten, namentlich an den Phalangen und 
Capitula der Metatarsalien. 

Bei einem bis dabin völlig gesunden Mann entsteht unmittelbar nach einer 
das Rückenmark indirekt treffenden schweren Verletzung motorische und sensible 
Paraplegie beider Beine mit vorübergehenden Blasen- und Mastdarm Störungen. 
Etwa 2 Monate nacher setzt der Beginn der Reparation ein, die am rechten Bein 
ununterbrochen fortschreitet und nach etwa IV 2 Jahren in völlige Wiederher¬ 
stellung übergeht. Am linken Bein dagegen bleibt eine dauernde langsam zu¬ 
nehmende Lähmung in einem abgegrenzten motorischen Gebiet zurück, in all¬ 
mählicher Progression entwickeln sich dann vasomotorische (Hyperidrosis, 
Glanzhaut, Oedem) und trophische Störungen an den Zehen, die zu Gangrän erst 
der grossen und 3 Jahre später der 2. Zehe führen. Die sensible Lähmung trägt 
das Gepräge der Dissoziation zwischen Schmerz- und Temperaturempfindungen 
einerseits und der Tastempfindung andererseits. Durch einen operativen Eingriff 
wird in klassischer Weise die Tiefenanästhesie erwiesen. Jetzt liegt das Bild 
ausgeprägter Syringomyelie vor, und zwar beschränkt auf das linke Bein. 

Der geschilderte enge Zusammenhang zwischen der Entwicklung des 
typischen Symptomenkomplexes der Syringomyelie und der Verletzung legt es, 
wie selbst von einem durchaus skeptischen Standpunkt eingeräumt werden muss, 
mindestens nahe, in jenem Trauma die Ursache selbst zu erblicken. 

Was zunächst die Art der Rückenmarksverletzung betrifft, so ist nach dem 
ganzen Befund unmittelbar bei und nach dem Unfall und bei der Schwere des¬ 
selben auf eine Rückenmarksblutung im Lendenteil zu schliessen. Dass solche 
Blutungen auch bei unverletzt bleibender Wirbelsäule Vorkommen, lehren eine 
Anzahl einwandfreier Beobachtungen (Bennet, Stolper, Levier u. A.). Man 
hat mit Recht darauf hingewiesen, dass gerade bei intakt bleibender Wirbelsäule 
die verletzende Gewalt verheerender auf die Medulla selbst übertragen wird, als 
wenn die dabei geleistete mechanische Arbeit in der Trennung des Knochen¬ 
gewebes sich verbraucht 1 ) Der intramedulläre Druck des Blutungsherdes be¬ 
dingte das Bild einer vollständigen Querschnittsverletzung; mit der allmählichen 
Aufsaugung des Ergusses schwanden die als „Fernsymptome“ bezeichneten, durch 
die Blutung allein bedingten Ausfallserscheinungen, während die „Kernsymptome“ 
als Ausdruck der dauernden Schädigung nervöser Elemente blieben. Sicher ist 
die Blutung an sich nicht einmal das hauptsächlich schädigende Moment gewesen, 
ausser den Blutgefässen sind auch hier die ungleich zarteren und vulnerableren 
Nervenelemente geschädigt worden (Schmauss, Lax und Müller). 

Klinisch betrachtet, da der anatomische Beweis fehlt, lassen sich nun fol- 


1) Schaffer, Viertelj. f. ger. Mediz. 3. Folge. 27. Bd. Suppl. 1904, S, 89. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 101 


gende Momente zu gunsten des direkten ursächlichen Zusammenhangs zwischen 
der Blutung und der Entstehung des vorliegenden Krankheitsbildes anführen: 

1. In dem Vorleben des Kranken dürfte die denkbar sicherste Gewähr 
liegen, dass Symptome einer in Entwicklung begriffenen Syringomyelie vor dem 
Unfall nicht bestanden haben. Der Mann würde mit Symptomen einer bereits 
in der Entwicklung begriffenen Syringomyelie kaum imstande gewesen sein, seine 
die grösste Sicherheit aller Bewegungen fordernde Arbeit als Bauzimmermann 
auszuführen. Überdies hat er, da ihn der Unfall nicht im Betrieb, sondern 
abends nach Abschluss der Arbeit in seinem eigenen Hause betroffen hat und 
daher die Wohltat gesetzlicher Versorgung ihm nicht zuteil geworden ist, kein 
Interesse daran, etwa vorher beobachtete Störungen zu verschweigen. 

2. Der Beginn des syringomyelitischen Symptomenkomplexes entwickelte 
sich im unmittelbaren Anschluss an die Verletzung. Für die annähernde Be¬ 
stimmung der Dauer der Periode der Reparation ist im vorliegenden Fall der 
Vergleich der beiden Extremitäten wohl verwertbar; es bedurfte immerhin eines 
1V 2 jährigen Zeitraumes bis zum Schwinden der letzten Störungen am rechten 
Bein. Der Zeitpunkt des Beginns der der Syringomyelie angehörigen Symptome 
am linken Bein ist natürlich nachträglich nicht mehr genau zu bestimmen. 
Jedenfalls entwickelten sich die progressiven Symptome allmählich und ohne 
eine voraufgegangene regressive Periode. Wenn im allgemeinen der Zeitraum 
eines Jahres als Grenze angenommen wird, bis zu welcher fortschreitende 
Symptome eingesetzt haben müssen, um sie auf direkte Verursachung durch ein 
Trauma zu beziehen, so ist im anliegenden Fall sicher diese Grenze nicht über¬ 
schritten, und es ist in dieser Beziehung die Tatsache bedeutungsvoll, dass bereits 
2 Jahre nach dem Unfall die 1. Zehe wegen Gangrän abgenommen werden musste, 
für deren Ausbildung etwa begünstigende Kälteeinwirkungen u. dergl. bestimmt 
abgeleugnet werden. 

3. Der syringomyelitische Herd liegt innerhalb des Blutungsherdes, der 
Sitz wurde ihm gleichsam durch die Blutung angewiesen. Die Längenausdehnung 
der Blutung annähernd zu bestimmen, ermöglicht die anfängliche Höhe der Sen¬ 
sibilitätsstörung, sodann aber das allmähliche Schwinden zunächst der Blasen¬ 
störungen und später der Lähmung des rechten Beines. Darnach dürfte der Herd 
nach oben das 12. Dorsalsegment nicht überschritten haben, während die untere 
Grenze dadurch bestimmt ist, dass die Blasen- und Mastdarmzentren sowie die 
Sexualfunktion keine tiefere Schädigung erfahren haben können. Diese Abgrenzung 
trifft auch für die motorischen und sensiblen Lähmungssymptome zu, das Sakral¬ 
mark etwa von S 2 abwärts und der Conus liefern normale Innervation. 

4. Es ist bezeichnend, dass keine Symptome der Syringomyelie trotz des nun 
10jährigen Bestehens ausserhalb der von der Blutung betroffenen segmentären 
Abgrenzung aufgetreten sind, namentlich auch nicht an der Prädilektionsstelle 
im Halsmark. 

Diese Beschränkung wird dadurch noch eigenartiger, dass sie einseitig 
auftritt und hier wiederum die stärker geschädigte linke Rückenmarkshälfte 
betrifft. Gerade die grosse Seltenheit dieser Lokalisation auf eine untere Extre¬ 
mität ist klinisch für den zu erweisenden Kausalzusammenhang zu verwerten. 

5. Der linksseitige Herd hat ausnahmslos alle die für die Syringomyelie 
charakteristischen klinischen Erscheinungen, vor allem auch vasomotorische und 
trophische Störungen neben der Dissoziation der Hautsensibilität hervorgerufen. 
Es hiesse geradezu allen Tatsachen Zwang antun, wollte man hier von einer 
„Pseudosyringomyelie“ reden. 

6. Schliesslich kann auch von einer „Pseudoprogression“ nicht die Rede 
sein, und es sind gerade die trophischen Störungen, in denen echte Progredienz 


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102 Monatsschrift für Unhillheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 

auf das unzweideutigste sich geltend macht. Demgegenüber hat die verhältnis¬ 
mässig geringe Progression der motorischen Lähmung nur untergeordnete Be¬ 
deutung, jedenfalls kann diese auch nicht als stationär bezeichnet werden. 

Ohne hier auf eine Kritik der Kienböckschen Klassifikation der von ihm 
gesammelten Fälle einzugehen, erscheint es mir nicht zweifelhaft, dass der vor¬ 
liegende Fall sich in keine der von Kienböck aufgestellten Gruppen einreihen 
lässt: weder in die Gruppe mit einem übergrossen, den ursächlichen Zusammen¬ 
hang von vornherein ausschliessenden Zwischenraum zwischen Trauma und erster 
Entstehung des Leidens, noch in jene mit vorherbestehender Syringomyelie, noch 
in jene mit zu geringfügigem Trauma, noch schliesslich in die Reihe der Fälle 
von einfacher Myelodelese ohne alle progredienten Erscheinungen. Der ana¬ 
tomische Nachweis fehlt im vorliegenden Fall und damit natürlich auch jede 
Einsicht, ob das Trauma einen für die Entwicklung der Syringomyelie schon 
anatomisch vorbereiteten Boden betroffen habe, und bis zu welchem Grade der 
vorbereitenden Entwicklung die prädisponierenden Veränderungen bereits gelangt 
seien. Sicher vermag, wie von allen Autoren hervorgehoben wird, das klinische 
Bild der Syringomyelie auf Grund ganz verschiedener pathologisch-anatomischer 
Prozesse sich zu entwickeln. Es steht ferner fest, dass ausgebildete Hohlräume 
und Spaltbildungen völlig latent und symptomlos vorhanden sein können, und 
dass schon ein verhältnismässig geringfügiges Trauma das klinische Bild der 
Syringomyelie zur Entwicklung zu bringen vermag. Zweifellos trifft dies Ver¬ 
halten für die grosse Mehrzahl der als traumatische Syringomyelie aufgefassten 
Fälle zu, aber doch nicht für alle. In seltenen Fällen mag die Entwicklung der 
prädisponierenden entwicklungsgeschichtlichen Veränderungen bei dem Einsetzen 
eines Traumas noch in einem frühen Stadium sich befinden, so dass nur eine 
schwerere Verletzung der weiteren Entwicklung Vorschub leisten kann, oder dass 
jene vorbereitenden Veränderungen unserem Nachweis sich entziehen. In dieser 
Beziehung sind die beiden von A. Westphal 1 ) anatomisch eingehend unter¬ 
suchten Fälle von entscheidendem Wert, sie lehren, dass die Gliose aus einer 
Hämorrhagie sich entwickeln kann und zwar ohne dass entwicklungsgeschicht¬ 
liche Anomalien sich erkennen lassen. In dem einen Fall war die Blutung trau¬ 
matischen Ursprungs, im zweiten im Gefolge von chronischer Nephritis aufgetreten. 
Beide Male konnte ein direkter Übergang des hämorrhagischen Herdes in das 
gliöse Gewebe beobachtet werden; das letztere zeichnete sich an der Übergangs¬ 
stelle und in der Nachbarschaft durch starke Reste von Blutpigment aus. Auch 
an den Stellen, wo die Gliose nicht in direktem Zusammenhang mit der Blutung 
stand, bevorzugte sie die Stellen im Querschnitt, die mit Vorliebe auch von 
Röhrenblutungen befallen werden. Die Höhlenbildung zeigte sich unabhängig vom 
Zentralkanal. 

Wenn — Traumen von etwa gleich grosser Intensität vorausgesetzt — in dem 
einen Fall nach einer Rückenmarksblutung Hohlräume von stationärem oder 
regressivem Charakter entstehen, in einem anderen Fall das Bild der progre¬ 
dienten Syringomyelie sich entwickelt, so ist man allerdings im letzteren Fall zu 
der Annahme einer gewissen „Disposition“ gezwungen. Aber diese Anlage rückt 
angesichts solcher Fälle, wie der Westphalschen, ganz in den Bereich des 
Hypothetischen, ob man nun einem toxischen Agens eine gewisse Rolle bei der 
Entwicklung der Syringomyelie zuschreibt oder etwa einer ebenfalls unbewiesenen 
embryonalen Keimanlage, wie etwa die Entstehung der Sarkome in den verschie¬ 
densten Geweben durch die Cohnheim-Ribbertsche Hypothese erklärt wird. 
Also nur in einem derartigen hypothetischen Sinn wird man in Fällen, wie dem 

1) a. a. O. und Neurol. Zentr.-Bl. 1902. & 430. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 103 

vorliegenden, von einer Anlage sprechen können. Damit ist klinisch durchaus 
die Berechtigung begründet, in solchem Fall von dem Trauma als von einer 
wirklichen Ursache zu sprechen, wobei immer festzuhalten ist, dass, weil dem 
klinisch einheitlichen Bilde der Syringomyelie ganz verschiedenartige Prozesse 
zu gründe liegen, mit dem Begriff „Syringomyelie“ über das Wesen des anato¬ 
mischen Prozesses nichts ausgesagt ist. 

Eine scharfe Kritik wie die Kienböcks ist für die Beurteilung des kau¬ 
salen Zusammenhanges gewiss als verdienstlich und wertvoll anzuerkennen, aber 
sie darf nicht zu weit gehen, sie muss wenigstens Ausnahmen zulassen. In ver¬ 
sicherungsrechtlichem Sinne wird aber die latente und völlig symptomlose Anlage 
gleich der Nichtexistenz einer Anlage zu setzen sein, der Begriff einer ganz 
hypothetischen Disposition ist bei der Gesetzesauslegung nicht zu brauchen. 
Dieser Gesichtspunkt wird auch in Fällen wie dem beschriebenen für die Beur¬ 
teilung der Verursachung entscheidend sein müssen, denn bei allen Verletzungen, 
welcher Art sie auch sein mögen, spielen die örtlich disponierenden Momente in 
zahllosen individuellen Variationen mit hinein, natürlich die Verletzungen aus¬ 
genommen, bei denen die Grösse der Gewalteinwirkung ausser jedem Verhältnis 
zur mechanischen Widerstandsfähigkeit der Gewebe des Körpers steht. 


Über elektro-magnetische Bestrahlung nach dem von Trüb 
angegebenen Apparat (Radiator). 

Von Prof. Dr. C. Thiem, leitender Arzt und Dr. Henning, Assistenzarzt der chirurgisch- 

mechanischen Heilanstalt zu Cottbus. 1 ) 

(Mit 5 Abbildungen.) 

In einer Zeit, in der Kurpfuscher unter dem Namen der Magnetopathen 
besonders marktschreierisch der leidenden Menschheit verkünden, dass sie nament¬ 
lich durch persönlichen, also sogenannten tierischen Magnetismus allerhand 
schmerzhafte und überhaupt alle Leiden zu heilen verstehen und immer noch 
fälschlicherweise behaupten, dass die besonders auf den Laien verblüffend wir¬ 
kenden hypnotischen Experimente allein auf den vom experimentierenden Hypno¬ 
tiseur oder Magnetiseur zum Medium überstrahlenden Magnetismus zurück- 
znführen seien, wird es einer wissenschaftlichen Methode, welche sich der von 
einem Apparat erzeugten magnetischen Strahlen zur Heilung gewisser Er¬ 
krankungen bedient, schwer werden, Eingang zu finden. 

Und doch erheischt diese Methode unsere ernsteste Beachtung, da an ihrer 
Wirksamkeit zur Linderung gewisser Schmerzen und zur Heilung schmerzhafter 
Leiden sowie an ihrer völligen Schmerzlosigkeit und Ungefährlichkeit und der 
Bequemlichkeit ihrer Anwendungsweise nach dem übereinstimmenden Urteil einer 
Reihe der Methode unbefangen, ja skeptisch gegenüberstehender Ärzte nicht mehr 
gezweifelt werden kann. 

Es sind hier namhaft zu machen, abgesehen von den später zu nennenden 
Erfindern des Verfahrens, die Herren Kunitzky, Beer, Isch, Bircher, Gott¬ 
schalk, Scherk, Krefft, Loewy, Neumann und Prof. Kalis eher-Charlotten- 


1) Teilweise nach einem im Cottbuser Wissenschaftlichen und Ärzte-Verein im Dezember 
1903 gehaltenen Vortrage. 


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1Q4 Monatsschrift; für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


bürg, der die Wirkungen des Trübschen Apparates in physikalischer Hinsicht 
prüfte und beschrieb. 

Nachdem L. Hermann in einem 1888 im Pflüger sehen Archiv erschie¬ 
nenen Aufsatze dargetan hatte, dass der ruhende Magnetismus auf Gefühl und 
Beweglichkeit, auf die Erregbarkeit der Nerven und Muskeln, auf Zuckungs¬ 
grösse und Ermüdung keinen nachweisbaren Einfluss ausübt, bemühten sich die 
Physiker Apparate zu bauen, durch welche ein in der Polarität wechselndes 
magnetisches Feld zu Heilzwecken benutzt werden konnte. 

Einen solchen Apparat hat zuerst der Ingenieur Eugen Konrad Müller 
in Zürich vor einigen Jahren erfunden und gebaut und das mit diesem eingeleitete 
Heilverfahren als Permeatherapie*) bezeichnet 

Bei diesem Apparat wird der Magnetismus von dem Pol eines stabfönnigen, 
mit einer Drahtspule (Solenoid) umwundenen Eisenkerns ausgestrahlt und der 
Wechsel der Polarität dadurch erzeugt, dass die Drahtspule mit einem Wechsel¬ 
strom gespeist wird. 

Der Apparat, den wir benutzt haben, ist vom Ingenieur Trüb ersonnen 
Er besteht aus einem Elektromotor, welcher einen hufeisenförmigen durch Gleich¬ 
strom beschickten Elektromagneten um seine symmetrische Achse, bis zu 2200 mal 
in der Minute und darüber dreht. In jedem Teil des magnetischen Feldes 
erscheint also bald der Nordpol, bald der Südpol des Magneten. Wir haben es 
also nicht nur mit einem fortwährenden Wechsel der Polarität, sondern auch 
mit einem wandernden magnetischen Felde zu tun. 

Die Anhänger des Trübschen Systems rühmen als Vorzug gegenüber dem 
Müllerschen System den Umstand, dass man den Trübschen Apparat an jede 
elektrische Gleichstromleitung anschliessen kann, ferner den geringen Stromver¬ 
brauch und die nicht mehr als 6 Ampere erfordernde Stromstärke, endlich die 
Dosierbarkeit der magnetischen Strahlen, indem man sowohl die Stärke des 
elektrischen, den Eisenkern magnetisierenden Stromes an- und abschwellen, als 
auch die Umdrehungsgeschwindigkeit des den Magneten drehenden Elektromotors 
erhöhen oder verlangsamen kann. 

Auch wird angegeben, dass die Hysterese im Müllerschen Apparat sehr 
erheblich sei und zu starker Erhitzung des Magneten führe, der deshalb mit 
einer Kühlvorrichtung versehen sein müsse. 

Unter Hysteresis versteht man bekanntlich die Eigenschaft des Eisens, einen 
Teil des ihm übertragenen Magnetismus zurückzubehalten, so dass es bei Be¬ 
schickung mit dem Wechselstrom an dem einen Pol den Südmagnetismus noch 
nicht ganz verloren hat, wenn dieser Pol durch den umgekehrt eintretenden Sti*om 
zum Nordpol gemacht wird. Der noch durch die Hysterese festhaftende Südmagne- 
tismus muss also durch den Nordmagnetismus erst vertrieben werden. Es kommt, 
um es laienhaft anszudrücken, zu einem Kampf der beiden Polaritäten, der 
einmal Wärme erzeugt und dann einen besonders starken Strom nötig macht. 

Diese Nachteile werden wieder von Müller und seinen Anhängern im vollen 
Umfange nicht zugegeben und es ist eine Spaltung unter den Anhängern der 
elektromagnetischen Behandlungsweise derart eingetreten, dass sie sich jetzt 
„hie Müller“, „hie Trüb“ gegenüberstehen. Ich möchte mich in diesem Streite 
ganz neutral verhalten, da ich den Müllerschen Apparat nicht kenne. 

Die Apparate nach dem System Trüb sind in Deutschland nicht käuflich 
zu haben, sondern werden von der Firma Lüthi <fc Buhtz, Berlin W., Mauer¬ 
strasse 86/88 den Ärzten geliehen gegen die Abgabe der Hälfte der durch den 


1) Vgl. (las Referat über die von Isch in der Sitzung des med. pharm. Vereins zu Bern 
am 9. XII. 02 gemachten Mitteilungen in Nr. 9 des vor. Jahrganges dieser Monschr. S. 255. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 105 

Apparat erzielten Einnahmen. Mir ist die Firma bezüglich meiner Wünsche bei 
der Aufstellung und Demonstration des Apparates durch bereitwillige Besorgung 
einer Reihe von Gegenständen zur Anstellung von Experimenten sowie auch 
anderweitig in dankenswerter Weise entgegengekommen. 

Als Nebenapparat wird noch ein Stativ beigegeben, an welchem auf der 
einen Seite eine blanke Stahlkugel, auf der anderen eine Scheibe angebracht ist. 
Die Scheibe bringt mau dann hinter dem Patienten an, so dass dieser sich 
zwischen ihr und dem Apparat befindet, wenn grössere Teile, wie der Kopf oder 
der Oberschenkel, bestrahlt werden sollen, die Kugel, wenn es sich um kleine 
Teile, wie Hände oder Füsse, handelt. Scheibe und Kugel spielen dieselbe Rolle 
zum Sammeln der zum Auseinander weichen neigenden magnetischen Strahlen, 
wie eine Konvexglaslinse bei den Lichtstrahlen. Dauer der Anwendung zwischen 
5 und 15 Minuten bei täglichen oder ein um den anderen Tag oder auch in 
grösseren Zwischenräumen erfolgenden Sitzungen. Die Zahl der Sitzungen ist 
eigentlich unbeschränkt; Scherk erzählt von einem Patienten, der ohne den 
geringsten Nachteil 110 Sitzungen durchgemacht hat. 

Wir wollen nunmehr 3 Punkte 
erörtern: 

I. Wie ist die physika¬ 
lische Wirkung? 

Man kann sie an einer Reihe 
hübscher, grösstenteils von Thom¬ 
son und Herz angegebener Ex¬ 
perimente zeigen, und ich empfehle 
$en Kollegen dringend, die Gegen¬ 
stände zum Anstellen einiger 
solcher Versuche stets bei der 
Hand zu haben, um den Patienten, 
die während der Sitzung gar 
nichts von einer Einwirkung 
des Apparates spüren, zu 
zeigen, dass der Apparat doch 
sehr starke Wirkungen hat. 

Man bringt einen Induktions¬ 
apparat mit einem Voltmeter in 
Verbindung und sieht nun sofort 
einen deutlichen Ausschlag, sowie 
man diesen Induktionsapparat an 
das magnetische Feld bringt, weil 
dieses in der Induktionsrolle einen 
elektrischen Strom erzeugt. Dieser 
Strom genügt, um eine kleine 
Glühlampe zum Glühen, einen — ,. , , . 

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leinen zwischen die Fole des Apparaten auf einem Tisch befestigt ist, enthält die rot und grün 

Induktionsapparats gespannten beleuchte ten Einschalte- und Stellvorrichtungen für den Motor 
XT ., ,. , ^ r , und den Magneten. 

Nikelmdraht zum Schmelzen oder 

ein Läutewerk zum Tönen zu bringen. (Die Firma Lüthi & Buhtz liefert die 
betreffenden Apparate.) 

Selbstverständlich werden auch nicht allzuschwere Schlüsselbunde ange¬ 
zogen, wobei man ruhig zwischen den Apparat Glasplatten, Holzbretter oder 
Kleidungsstücke einschalten kann, da die magnetischen Strahlen solche magnetisch 
indifferenten Stoffe durchdringen. Man braucht also den zu bestrahlenden Körper- 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 4. 


teil nicht entblössen zu lassen, was Patienten und Arzt, z. B. bei Ischias, gleicher¬ 
maßen erwünscht ist. 

Die Anziehungskraft des magnetischen Feldes wird beeinträchtigt durch 
den raschen Polwechsel und das Wandern desselben. Das Anziehen magnetischer 
Metalle beruht bekanntlich darauf, dass diese auch, und zwar entgegengesetzt 
magnetisch werden und dass das Südpolende eines Eisenstückchens sich an das 
Nordpolende des Magneten anlegt. Da nun Nord- und Südpol fortwährend in 
der Ebene wandern und wechseln, so teilt sich dieses Wandern und Wechseln 
auch dem dem magnetischen Felde genäherten magnetischen Metall mit. Wenn 
man ein Schlüsselbund auch nicht zur Berührung mit dem magnetischen Felde 
. bringt, sondern es ihm nur nähert, so teilt sich ihm die durch den Elektromotor 
bewirkte Erschütterung doch mit. Durch den Elektromotor wird der ganze 
Apparat zum Vibrator, und da es ganz ungefährlich ist, den leidenden Teil un¬ 
mittelbar an den Apparat zu legen, so kann man diese Vibrationsmassage als 
Heilfaktor mit in Kauf nehmen, namentlich wenn man es mit Patienten zu tun 
hat, die durchaus eine durch die Sinne wahrnehmbare Wirkung des Apparats 
spüren wollen. Will man die reine Wirkung der elektromagnetischen Strahlen 
.haben, so muss man natürlich den leidenden Körperteil nicht bis zu unmittel¬ 
barer Berührung dem Apparat nähern. 

Durchaus nötig ist es aber, den leidenden Teil ganz nahe an das 
'magnetische Feld zu bringen und die Dauer der Einwirkung nicht zu 
kurz zu bemessen. 

Nichtbeachtung dieser Vorschriften dürfte manche Misserfolge 
erklären. 

Um auf die physikalisch-magnetische Wirkung zurückzukommen, müssen 
also die Pole der gegen das magnetische Feld gebrachten magnetischen Metalle 
ebenso wie das Feld mit wandern, und so tanzt eine Stahlfeder eine Weile an 
dem Apparat herum, wird aber schliesslich abgeschleudert, weil durch den Pol¬ 
wechsel sie fortwährend an ihren Polen bald angezogen, bald abgestossen wird 
und weil die Erschütterung des Apparats der magnetischen Anziehungskraft ent¬ 
gegenwirkt. 

Eine dem magnetischen Felde genäherte Magnetnadel (Kompass) beginnt sich 
ebenso schnell zu drehen wie das magnetische Feld, und zwar bis zu einer Ent¬ 
fernung von V 2 Meter. Die Drehungen erfolgen, auch wenn man ausser Holz, 
Glas, Kleidungsstücken, einen tierischen Körper dazwischen bringt 

Zwischen zwei Uhrgläsern eingeschlossene Eisenfeilspäne beginnen einen 
wahren Indianertanz, wenn man die Schalen dem magnetischen Felde nähert. 

Ganz besonders interessant ist das Verhalten des magnetischen Feldes gegen¬ 
über diamagnetischen Metallen. 

Man kann bekanntlich die Metalle nach ihrem Verhalten gegenüber dem 
Magneten einteilen in magnetische und diamagnetische Metalle. Der Haupt¬ 
repräsentant der ersten Gruppe ist das Eisen, neben ihm Nickel, Kobalt, Mangan, 
Platin u. a. 

Zu den diamagnetischen Metallen gehören Aluminium, Blei, Kupfer, 
Silber, Gold. 

Die magnetischen Metalle stellen sich, einem Magneten genähert, in axiale 
Stellung, d. h. in die Stellung, die beide Pole des Magneten verbindet, indem der 
Südpol des magnetischen Metalls von dem Nordpol des Magneten angezogen wird 
(les extremes se touchent), während sich die gleichnamigen Pole abstossen. Bei 
einem stabförmigen Pol liegt also das magnetische Metall, nehmen wir an eine 
Stahlnadel, parallel zur Längsaxe des Magneten, daher axial. Beim Hufeisen- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. ] Q7 

magneten liegt sie quer vor beiden Polen in Ankerstellung, und die Magnet¬ 
nadel des Kompasses stellt sich, da wir die Erde als stabförmigen Magneten 
ansehen müssen, in die Stellung der Erdaxe, axial, also gleichgerichtet 
den Längsmeridianen. 

Das diamagnetische Metall wird von beiden Polen des Magneten abge- 
stossen und stellt sich daher äquatorial zum Magneten. Bei einem Kompass 
würde also eine goldene Nadel sich nicht annähernd von Norden nach Süden, 
sondern von Osten nach Westen, parallel zu den Breitegraden und dem Äquator 
stellen. Diese Fähigkeit des Magneten, an beiden Polen abstossend auf dia- 
magnetische Metalle zu wirken, bringt es mit sich, dass ein innerhalb eines 
Ringes drehbarer Aluminiumring oder eine Kupferkugel sich bei Annäheruug 
an das magnetische Feld rasch zu drehen beginnen und zwar vor der rechten 
Seite des magnetischen Feldes in umgekehrter Richtung wie vor der linken 
Seite, während sie in der Mitte des Feldes still stehen. Dies kommt daher — 
ohne auf die sehr schwieligen Einzelheiten der physikalischen Erklärung ein¬ 
zugehen —, dass das magnetische Feld, welches sich beim Blick auf dasselbe im 
Sinne des Uhrzeigers dreht, an der rechten Seite eine nach abwärts ziehende, 
an der linken Seite eine nach aufwärts ziehende Kraft ausübt, wie dies die Pfeile 
in Fig. 1 andeuten. Stellt man vor den Apparat daher eine Wage, die auf der 
rechten Seite statt des Gewichtes eine Aluminiumscheibe trägt, so senkt sich die 



Wage auf der rechten Seite, da die Alurainiumscheibe durch das magnetische Feld 
abwärts gezogen wird. 1 ) Bringt man eine drehbare Aluminiumscheibe vor den 
rechten' Rand des magnetischen Feldes (nicht daneben, wie es nur der Übersicht¬ 
lichkeit wegen gezeichnet ist), so dreht sie sich infolge der rechts abwärts ziehenden 
Wirkung des magnetischeu Feldes in umgekehrter Richtung Fig 4 wie dieses und 
auf der linken Seite ebenfalls in umgekehrtem Sinne Fig 2, während dann, wenn 
die ganze Scheibe so vor das magnetische Feld gestellt wird, dass sich ihre Ränder 
überall decken, sie sich in gleicher Richtung wie das magnetische Feld dreht. 

II. Physiologische Wirkung. 1. Kunitzky hat zusammen mit Müller 
eine Steigerung des Oxyhämoglobingehaltes während der Sitzungen nachgewiesen, 
während bei Anwendung des faradischen Stromes das Gegenteil nachgewiesen sein 
soll (nach Sch er k, Sonderabdruck*aus „Archiv für physikalisch-diätetischeTherapie). 

2. H. Beer hat 1902 zuerst festgestellt, dass beim nahen Vorbeistreifen 
am magnetischen Feld mit der Schläfenseite im hell erleuchteten Raum ein plötz¬ 
liches Aufflackern oder Flimmern im Augenhintergrunde entsteht, eine Er¬ 
scheinung, wie sie ähnlich nach Einwirkung der Radiumstrahlen beobachtet wird. 
(Graefe’s Archiv für Ophthalmologie. LVII. Bd. 2. Heft 1903, zitiert nach 
Scherk a. a. 0.). 

Die Erscheinung tritt nicht bei allen Menschen gleich stark, bei fast allen 
aber deutlich auf. 

III. Therapeutische Wirkung. Sie ist nach dem Urteil der genannten 
Forscher, das durch unsere allerdings nur geringen und erst seit kurzem gewonnenen 

1) Versuch angegeben von Herrn Ingenieur Senger. 


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bestrahlt 
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in denen die 
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in denen der 
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bestrahlt 
wurde. 

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in denen die 
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besonders im 
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bestrahlt 
wurde. 

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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Erfahrungen bestätigt wird, im allgemeinen eine das gereizte Nervensystem 
beruhigende, sedative, fast möchte man sagen hypnotische. 

Es sind teilweise mit merklicher Besserung, teils mit wirklichem Heilerfolg 
behandelt worden: Nervenschmerzen wie überhaupt Schmerzen und Reizzustände 
des Nervensystems verschiedener Art, insbesondere Neuralgien und Neuritiden 
der Kopf- und Gesichtsnerven, der Rippenzwischennerven, der Arm-, der Hüft- 
nerven (Ischias), sowie Krampfzustände neuralgischer Art, Schreibkrampf und 
Wadenkrampf. Es wäre des Versuchs wert, auch die Einwirkung traf andere 
Krampfzustände, namentlich auf die Epilepsie zu studieren. 

Ferner sind behandelt nervöse Erkrankungen innerer Organe: Herzneurosen 
nervöse Magen- und Darmleiden, sodann zentrale Neurosen, wie Neurasthenie 
verschiedenen, auch traumatischen Ursprungs, Migräne, die Schmerzen bei Rücken¬ 
marksleiden, die bei Rheumatismus und Gicht auftretenden Schmerzen, sowie 
die Schlaflosigkeit. 

Dass man es nicht mit einer rein suggestiven Wirkung zu tun hat, beweist 
die Unsicherheit des Erfolges bei Neurasthenie und das Ausbleiben desselben 
bei ausgesprochener Hysterie. 

Die von Dr. Henning mitgeteilten Krankengeschichten der von uns be¬ 
handelten Fälle lassen zwar noch keinen sicheren Schluss ziehen; aber auch uns 
hat sich die Überzeugung aufgedrängt, dass das Verfahren eine Be¬ 
reicherung unseres Heilschatzes bildet und zu einer ernsten, sorg¬ 
fältigen Prüfung ermuntert 

Es sind von 21 Patienten völlig geheilt 6, wesentlich gebessert 7, vorüber¬ 
gehend gebessert 2, ungeheilt blieben 6. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass 
von Rentenempfängern das Zugeständnis der Besserung oder Heilung sehr schwer 
zu erlangen ist. Besonders bemerkenswert ist der Fall 11, bei welchem alle bis¬ 
herigen Kuren erfolglos gewesen waren. Auch in Fall 1 und 20 waren die 
günstigen Wirkungen des Apparates besonders auffallende. 


Besprechungen. 


Schmort, Osteomalacie mit multiplen pigmentierten Sarkomen und 
Knochencysten. (Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Dresden. Sitzung vom 
30. Januar 1904; 8. Münch, med. Woch. No. 12.) Vortragender demonstriert das Skelett 
einer 75jährigen Frau, welche vor längerer Zeit eine Spontanfraktur des 1. Oberschenkels 
erlitten hatte, die nicht zur Konsolidation kam. Tod an eitriger Bronchitis. Bei der 
Sektion fand sich eine typische Osteomalacie (Verkrümmung der Wirbelsäule und Bildung 
sog. Fischwirbel, osteomalacisches Becken. Deformierung des Thorax, Spongiosierung der 
Corticalis der langen Röhrenknochen, Verbiegung der Klavikeln u. s. w.j; sämtliche Knochen, 
einschliesslich des Schädeldaches, welches in feinporiges rötlich-weisses Knochengewebe 
umgewandelt war, sehr weich, wie mürbes Holz schneidbar. 

In zahlreichen Knochen fanden sich erbsen- bis kirschgrosse braune, schwarzes 
eisenhaltiges Pigment tragende Tumoren, die grösstenteils in der Corticalis, in einzelnen 
Knochen aber auch im Mark ihren Sitz hatten und aus Spindelzellen und Riesenzellen 
sich zusammensetzten. In den brannen Tumoren der Rippen fanden sich erbsengrosse 
Cysten. Vortr. schliesst sich im allgemeinen der von v. Recklinghausen aufgestellten 
Theorie an, welche die Genese der Tumoren von statischen Momenten abhängig macht. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Hart, Die multiple Fettgewebsnekrose. (Aus dem pathol. Institut zu Dresden. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. x 1 9 

Münch, med. Wochenschrift 1904, No. 2.) In ausführlicher Weise bespricht H. das ge¬ 
nannte Krankheitsbild und würdigt dabei auch besonders die Beziehungen zum Trauma. 

Kissinger-Königshütte O.-S. 

Mainzer, Über einen Fall puerperaler Sepsis, behandelt mit Aronsons 
Antistreptokokkenserum. (Deutsche med. Wochenschr. 1903. No. 50.) Bei der 
8. Geburt der Frau L. gelang es nicht, die festsitzende Placenta mit dem Credeschen 
Handgriff zu lösen, so dass der behandelnde Arzt nach peinlichster Desinfektion zur manu¬ 
ellen Lösung wegen starker Blutung schreiten musste. Die Lösung gelang und die Blutung 
stand, jedoch bereits am nächsten Morgen traten heftige Kopfschmerzen und Temperatur¬ 
erhöhung (38,2°) bei Puls 120 auf. Der Zustand verschlimmerte sich zusehends, zumal 
die Herzkraft erlahmte. Verf. schlug nun dem behandelnden Arzte einen Versuch mit 
Aronsons Antistreptokokkenserum vor und injizierte am 2. Krankeitstage abends bei 
Puls 140, Temp. 38,8° 60 ccm desselben. Bereits 2 Stunden später fiel die Temp. auf 

38,2°, die Nacht wurde ruhiger und am folgenden Morgen war die Apathie der Pat. 

erheblich gewichen. Am 3. und 4. Krankheitstage wurden nochmals gleiche Mengen in¬ 
jiziert. In den nächsten 7 Tagen bewegte sich die Temp. zwischen 38,0 und 38,8°, der Puls 
ging auf 100 zurück, die Pat fühlte sich subj. wohl und nahm mit Appetit Speisen zu 

sich. 12 Tage nach der 1. Inj. ging die Temp. auf 39,5 herauf, es stellten sich durch 

Aspirin erfolgreich bekämpfbare Gelenkschmerzen ein, darnach volle Genesung. 

A p e 11 - Hamburg-Epp. 

Kirsch, Über Adrenalin und seine Anwendung bei schweren Blutungen. 

(D. med. Wochenschr. 1903. No. 48.) Verf. unterzieht zunächst die bisherigen Mittel zur 
Stillung von Blutungen einer Besprechung und Kritik, hebt u. a. hervor, dass über die 
Erfolge der von v. Leyden vor einigen Jahren empfohlenen 2—3 proz. Gelatinelösung 
die Ansichten noch sehr geteilt seien; es gebe Autoren, die ihr jede Wirkung absprächen, 
ausserdem hätten die tödlich verlaufenen Tetanusinfektionen das Mittel stark in Miss¬ 
kredit gebracht, obwohl das von E. Merck sterilisierte und in den Handel gebrachte Prä¬ 
parat diese Gefahr absolut ausschliesse. Er wendet sich endlich zum Adrenalin, jenem 
durch Digerieren von zerhackten Kalbnieren, Ausfällen mit Alkohol und mehrfaches Um¬ 
kristallisieren hergestellten weissen, mikrokristallinischen Produkt, das in folgender 
Lösung von der Firma Parke, Davis & Co. zum Kauf angeboten wird: Adrenalin, 
hydrochlor. 0,1, Natr. chlor. 0,7, Chloreton. 0,5, Aqu. dest. ad 100,0. 10 g dieser Lösung 
kosten 3,50 M. 

Verf. referiert zunächst einige kasuistische Mitteilungen über erfolgreiche Anwen¬ 
dungen der Lösung: Colemann bei Darmblutungen per os; Lange, Hämoptoe bei 
Phthise und Hämatemesis bei Carcinoma ventrieuli per os; Darmblutung bei Typhus 
stillte Cyraeser nach mehrfachen vergeblichen Versuchen mit anderen Medikamenten 
prompt. Endlich teilt er 3 eigene Fälle mit: 32jähr. Frau leidet an unstillbarem Nasen¬ 
bluten, das selbst dureh Tamponade mit Bellocqscbem Köhrchen und von vorn unter 
Anwendung von Eisenchlorid nicht aufhört, jedoch bei Befeuchten der Tampons mit 
Parkescher Lösung steht. Einen 29jähr. Pat. mit sehr heftiger Blutung aus dem uropoe- 
tischen System behandelte er erfolglos mit Eisbeutel und Morphiuminjektionen, nach 
4 Injektionen (2 stdl. 1 ccm der Park eschen Lösung) hört die Blutung auf. Endlich 
stillte er durch 3malige Injektion des Medikaments eine trotz Morphium und Eisblase 
sich wiederholende Lungenblutung einer Phthisikerin. Die Wirkung suchte er entweder 
durch Erregung eines gefässverengernden Zentrums oder peripher durch Reizung der 
Vasomotoren zu erklären. Apeit-Hamburg-Epp. 

Hofmann, Über die einzelnen Phasen der Betäubung zu Beginn der 
Narkose. (Zentralbl. f. Chir. 1903. No. 11.) H. weist nach, dass es nicht allein dem 
Äther (Ätherrausch Sudecks) eigentümlich ist, schon ganz im Anfang der Narkose eine 
Phase vollständiger Schmerzlosigkeit zu erzeugen, sondern dass diese Eigentümlichkeit 
allen Narcoticis und allen Methoden der Narkose eigentümlich ist. Jedes Narcoticum ' 
erzeugt sehr bald ein kurzes, selbst beim ununterbrochenen Verabreichen des Mittels 
vorübergehendes Stadium der Anästhesie, dem ein längeres durch eine geringere oder 
stärkere Exzitation zum Abschluss gebrachtes Stadium, in welchem keinerlei Anästhesie 
besteht, folgt, welches dann von der Halbnarkose zur Dauernarkose führt. Bei der Äther- 
tropfraethode genügen 1—2 Min. zur Erzielung. In praktischer Hinsicht gilt es diese 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


Phase zu erkennen und in ihr den operativen Eingriff auszuführen. Naturgemäss können 
hierbei nur verhältnismässig schnell auszuführende Operationen in Frage kommen. 

Bettmann - Leipzig. 

Gärtner, Über einen Apparat zur optischen Kontrolle des Pulses 
während der Narkose. (Zentralbl. für Chir. 1903. No. 9.) Den mancherlei Unbequem¬ 
lichkeiten bei dem gewöhnlichen Pulsfühlen und der Unmöglichkeit einer wirklichen, 
stetigen Überwachung der Zirkulation während länger dauernden Operationen ist G. durch 
Konstruktion eines kleinen Apparats — „Pulskontroller“ —, eines uhrenartigen Instru¬ 
mentes, begegnet, das an Vorderarm oder Unterschenkel befestigt wird und durch die 
Ausschläge eines Zeigers über die Beschaffenheit des Pulses in qualitativer und quanti¬ 
tativer Hinsicht und ebenso über den Blutdruck orientiert. Es verzeichnet noch Pulse, 
die mit der Hand nicht mehr gefühlt werden, und ist unabhängig von der abnormen Lage 
einzelner Arterien. Bettmann -Leipzig. 

Both, Zur Chemie der Sauerstoff-Chloroformnarkose. (Zentralbl. 1*. Chir. 
1903. No. 12.) R. wendet sich gegen die gegen seinen Apparat gemachten Einwendungen 
(Falk, Michaelis), dass in demselben eine Zersetzung des Chloroforms stattfände. Er 
hat selbst denselben auf letzteren Punkt hin durch einen Chemiker prüfen lassen mit voll¬ 
ständig negativem Resultat. Bettmann-Leipzig. 

Heidenhain, Trepanation unter Lokalanästhesie und Trennung der 
Galea ohne Blutung. (Zentralbl. f. Chir. 1904. No. 9.) H. bringt den Beweis, dass 
man mit der Braun sehen Form der Lokalanästhesie (V 2 —1 proz. Kokainlösung mit Zu¬ 
satz von 1—2 Tropfen Adrenalin) auch Trepanationen ausführen und die allgemeine Narkose 
überflüssig machen kann. Bettmann-Leipzig. 

Kofmaim, Einiges über die subkutanen Prothesen nach Gersuny. 
(Zentralbl. f. Chir. 1903. No. 10.) Während K. günstige Erfolge mit Paraffinprothesen 
gehabt hat bei Sattelnasen, Narben, Gaumendefekten etc., widerrät er auf Grund eines 
Falles, der 24 Stunden nach der Injektion (zur Heilung eines Scheiden Vorfalls) an Lungen¬ 
embolie zugrunde gegangen war, die Anwendung der Methode in der Gynäkologie. In 
einem gefässreichen Gebiete ist die grösste Vorsicht geboten. 

Er bevorzugt deshalb auch das höher schmelzende Paraffin (57 — 60°) nach Eckstein. 

Bett mann-Leipzig. 

Stein, Über die Verwendung von hartem oder weichem Paraffin zu sub¬ 
kutanen Injektionen. (Deutsche mediz. Wochenschr. 1903. No. 36.) In seiner Ab¬ 
handlung verteidigt Verf. die von ihm schon 1901 in einem Aufsatz dieser Wochenschrift 
No. 39 und 40 als sehr brauchbar bezeichnete Verwendung weichen Paraffins von 41—42° 
Schmelzpunkt und erklärt es für technisch schwieriger und nicht selten gefährlich, Hart¬ 
paraffin zu benutzen, wie von Eckstein und seinen Anhängern geschieht. Das über 60° 
erhitzte Paraffin mit Schmelzpunkt von 60° erstarrt nicht selten bereits in der Kanüle; 
gelänge es, dasselbe zu injizieren, so erhärte es in so kurzer Zeit, dass eine plastische 
Modulation nicht möglich sei; mache man also 2 Injektionen von ca. 2 ccm — mehr 
solle man der Gefahr von Hautnarkose wegen überhaupt nicht auf einmal injizieren —, 
so hätte man im Gewebe zwei neben einander liegende harte Klumpen. Das Weichparaffin 
dagegen injiziere man nicht mit Temp. von unter 41°. es bleibe auch im Unterhautgewebe 
weich, man könne also durch leichte Massage der Prothese in Ruhe die gewünschte 
Form geben. 

Verf. weist ferner aus Präparaten, wie er seinen Versuchshunden durch Excision 
entnommen hat, mikroskopisch nach, dass der anfangs eingekapselten Weichparaffinblock 
durch Fortsätze von Granulationsgewebe aus dieser Kapsel allmählich durchwachsen werde, 
was bei Hartparaffin nicht der Fall sei. Makroskopisch findet man dann bei Weichparaffin 
den injizierten Block weicher, gewebsartig, während Hartparaffin hart bleibe. Die An¬ 
nahme Ecksteins, dass Paraffin resorbiert werde, weist Verf. entschieden zurück. 

Ein ausserordentlich wichtiges Moment sei es ferner, dass bei Weichparaffin, weil 
es nicht flüssig injiziert werde, Embolien nicht beobachtet seien, während Teile des in¬ 
jizierten flüssigen Hartparaffins gerade vor seiner Erstarrung als Emboli nicht so selten 
verschleppt worden seien; so habe der Arzt Leiser eine Embolie im Gebiet des N. op¬ 
ticus mit nachfolgender einseitiger Erblindung erlebt. Apeit-Hamburg-Eppendorf. 

Hahn (Jodoformknochenplombe) stellte im ärztlichen Verein in Nürnberg 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 4. 121 


Sitzung vom 2. Juli 1903 ; 8. Münch, med. Woch. 35) einen Mann vor, bei dem er vor 
10 Wochen wegen ausgedehnter Karies der Humerusdiaphyse nach Ausmeisselung des Er¬ 
krankungsherdes den Defekt durch die Jodoformknochenplombe nach Mosettig-Moorhof in 
Wien, 48 Stunden später ohne Esmarchsche Blutleere gedeckt hatte. Es erfolgte unge¬ 
störte Einheilung, trotzdem die Plombe infolge Weichteilverlustes in ziemlich grosser Aus¬ 
dehnung freilag. Ein Röntgenbild — 10 Wochen nach der Plombierung — lässt deutlich 
die Plombe und die Substitution eines grossen Teils derselben durch neuen kompakten 
Knochen erkennen. Aronheim -Gevelsberg. 

Stein, Über Schnellhärtung und Schnelleinbettung. (Aus dem Labor, der 
Neur. Frauenklinik in Heidelberg. D. med. W. 1903, 44.) Stückchen von 1—3 mm Dicke 
können bereits nach 1V 2 Stunden zum Schneiden fertig sein, wenn man folgendermaßen 
arbeitet: 1) Einlegen in lOproz. Formalinlösung, 5 Min., 2) Übertragen in 95proz. Alkohol, 
5 Min., 3) in absol. Alkohol, 10 Min., 1 mal zu wechseln, 4) Einlegen in Anilinöl 
(puris8imum, wasserhell) bis zur vollkommenen Durchsichtigkeit, 15—20 Min., 5) in Xylol 
2 bis 3 mal wechseln, ca. 15 Min., 6) Paraffin 10 Min. bis V 2 Stunde, je nach Grösse 
der Schnitte, 7) Einbetten. Alle Procedurm nimmt man im Brütofen vor, 1)—4) bei 
50—52° C., 5) und 6) bei 58—60° C. Apeit-Hamburg-Eppendorf. 

Festig, Myositis ossificans progressiva multiplex und Myositis ossific. 
traumatica. (Mediz. Gesellschaft in Göttingen, Sitzung 11. Juni 1903. Ref. D. mediz. 
Wochenschr. 1903. Nr. 46, V.-B.) Alle bisher in der Literatur beschriebenen Fälle von 
Myositis ossific. traumat. Ursprungs nehmen nach Schulz ihren Ursprung im Periost. 
F. kann 2 Fälle mitteilen, in denen keinerlei Verbindung mit Knochen oder Periost be¬ 
stand, wie die mit Erfolg ausgeführte Operation ergab. Der 17jährige junge Mann war 
vor 12 Wochen mit dem linken Ellbogen bei Sturz vom Barren au!geschlagen. Das Ge¬ 
lenk versteifte, es fand sich am unteren Drittel des Oberarmes die verschiebliche Ver¬ 
knöcherung. In der Ellenbeuge war dieselbe bei der zweiten, 64jäbrg. Pat., ebenfalls nach 
Trauma entstanden. — Die Myositis progr. multiplex kam bei der z. Z. 22jährg. Pat. im 
9. Jahre zum Ausbruch nach Fall auf die Schultern, die Arme konnten kaum noch zur 
Horizontalen erhoben werden. Mit 8 Jahren trat plötzlich fast totale Kieferklemme ein, 
die durch Resektion der Proc. condyl. u. coronoides und Desinsertion sämtl. Kaumuskeln 
gebessert wurde. Mit 13 Jahren trat im Anschluss an Fall auf r. Bein Versteifung des 
r. Hüftgelenks ein. Jetzt ist noch die Wirbelsäule ankylosiert. Ausser Verknöcherungen 
in der Muskulatur sieht man im Röntgenbild auch zahlreiche Exostosen. 

A p e 11 - Hamburg-Eppendorf. 

Grftnbanm, Über das „harte traumatische Ödem“ des Handrückens. 
(D. mediz. W T . 1903. Nr. 51 u. 52.) Die ersten Fälle von „hartem traumatischem Ödem“ 
des Handrückens hat Suretan 1901 veröffentlicht, nach ihm teilte Borchard 2 neue 
mit, so dass z. Z. 18 in der Literatur sich angegeben finden. Über einen neuen Fall be¬ 
richtet Verf. Ein 34jähr. Dachdecker stürzte durch Umkippen der Leiter 7 m tief herab, 
fiel mit Kopf und Rücken auf und klagte nach Wiederkehr des Bewusstseins bei sofortiger 
Wiederaufnahme der Arbeit über zunehmende Schmerzen in seiner 1. Hand. Unter der 
ärztl. Behandlung (Bleiwasserumschläge und Ruhe) nahm die Schwellung am Handrücken 
nicht ab und zeigte bläuliche und gelbliche Verfärbung. 14 Tage nach dom Unfall Umfang 
auf der Höhe der Schwellung 2 3 / 4 cm mehr als rechts, ehebliche Schwellung der Finger, 
die bis auf den Daumen um 2 cm mehr Umfang haben als rechts; die Hautfarbe hat 
einen Stich ins Bläuliche, die Haut fühlt sich kühl an, der Fingereindruck bleibt 
nicht stehen. Die Schwellung kann mit der Haut in toto auf der Unterlage verschoben 
werden, dabei Gefühl von rauhem Knarren wie von neuem Leder, ebenso, wenn man die 
Schwellung gegen die Unterlage drückt und passive Bewegungen mit den Fingern macht. 
Normale Sensibilität, Puls beiderseits gleich (128 mm). Bei Röntgenuntersuchung findet 
sich keine Fraktur, keine periostale Veränderung, keine Fissur, aber deutlich erkenn¬ 
bare Knochenatrophie, bes. des Capitatum und Hamatum, die in beigefügten Bildern 
gut erkennbar ist und nach 3 Mon. später noch mehr zum Ausdruck kommt. Massage, 
heisse Bäder, Ruhe durch Gipsverband hatten keinen Erfolg, durch 32 gut ertragene 
subkut. Injektionen mit 15proz. alkohol. Thiosinamin-Lösung, je 1 volle Pravazsche Spritze, 
gelang es in 3 Monaten, die Schwellung zum Verschwinden zu bringen; Faustschluss 
aktiv und passiv möglich, geringe Druckempfindlichkeit der Knochen der Hand. Pat. 


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122 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 4. 


nimmt seine Arbeit wieder auf. Verf. erklärt das „harte traumat. Ödem“ des Hand¬ 
rückens nnd Fasses für eine wohlcharakterisierte Erkrankung. Das Trauma 
ist ein gut lokalisiertes, die Schwere der Affektion steht nicht immer in direktem Ver¬ 
hältnis zur Schwere des Traumas, die bald auftretende Schwellung, verbunden mit starker 
Schmerzhaftigkeit und später mit Sugillationen und Ekchymosen, unterscheidet sich an¬ 
fangs in keiner Weise gegenüber dem Bilde bei einer gewöhnlichen Kontusion. In der 
nächsten Zeit nimmt sie aber nicht ab, ev. noch zu, wird immer härter nnd fühlt sich in 
der Regel schon in der 3. Woche ausserordentlich derb und wie ein elastischen Kissen an. 
Sie erstreckt sich nur auf die Dorsalseite, greift auch auf Vorderarm und Finger über; 
die Haut über ihr lässt sich nicht in Falten ziehen und zeigt verschiedene Zeichen von 
Atrophie: sie ist trocken, spröde, abschilfernd, weist Störungen der Schweisssekretion und 
Zirkulationsstörungen auf. Sensibilität normal. Wichtig ist auch das bereits beschriebene 
Knarren und die Knochenatrophie, die Verf. als „akute sekundäre Knochenatrophie“ 
(Kienböck) auffassen möchte, analog den gleichzeitig auftretenden atrophischen Störungen 
der Haut und Gefässe, Die Dauer der Erkrankung wird auf 8—12 Wochen, ja länger 
angegeben; nach Anstrengungen der Hand treten leicht Verschlimmerungen ein; endlich ist 
Massage ohne Erfolg, ja schädlich; ebenso nützt Ruhe nichts. Vor Verwechselung m|t 
Frakturen und Fissuren, bes. im Carpus, schützt die Röntgenuntersuchung, mit entzünd¬ 
lichem Oedem das Fehlen von intensiver Rötung und die eigenartige Konsistenz, mit 
chron. tuberkni. Entzündung die Härte der Geschwulst gegenüber den teigigweichen Granu¬ 
lationen nnd die Erfolglosigkeit der Rnhigstellung; trophoneurot. Ödem und hysterisches 
Ödem finden sich im Verlaufe der verletzten Nerven, bezw. an einer nicht dem Ort des 
Traumas entsprechenden Stelle, auch fehlt die Knochenatrophie. Apelt-Hamburg-Epp. 

Salomon, Ein Fall einer seltenen Missbildung der Hand (Fortsehr, auf dem 
Geb. d. Röntgenstr. Bd. VI, Heft 2.) Ausserlich zeigte die Hand nur 4 Finger, der Mittel¬ 
finger fehlte scheinbar. Im Röntgenbild waren aber 6 Glieder vorhanden. Es handelt 
sich jedoch hierbei nach der Ansicht des Verf.s nicht um die Anlage eines 6. Fingers, 
sondern er nimmt eine gabelförmige embryonale Spaltung des Mittelfingers in 2 Teile an, 
die sich später dem benachbarten Zeige- und Goldfinger anlegten und mit denselben sich 
in die gemeinsamen Hautfalten einlegten. Verdoppelungen am Mittelfinger gehören zu den 
grossen Seltenheiten. Bett mann - Leipzig. 

Lilienfeld, Vorstellung eines Falles von Luxatio ossis lunati volaris 
in der medizin. Gesellschaft zu Leipzig am 1. Dez. 1903. (Münch, med. Woch. No. 5.) 
Der 36jährige Arbeiter gibt an, am 12. November kopfüber in eine Aschengrube gefallen 
zu sein und weiss nur, als er aufstehen wollte, dass die rechte Hand unter seinem Körper 
lag. Vortragender vermutet, dass er beim Fallen die Hand ausgestreckt hat und so eine 
Überstreckung im Handgelenk stattgefunden hat, wie ja auch sonst die Entstehungsart 
dieser Verletzung geschildert wird. Es steht die rechte Hand in leichter Ulnarabduktion 
und Volarflexion, und alle Bewegungen, besonders auch die Dorsalflexion, sind erheblich 
beschränkt Die Krallenstellung des Mittel* und Ringfingers rührt von einer Syndaktylie 
her, die im 3. Lebensjahre ohne Erfolg operiert worden ist; dagegen ist die Beugestellung 
des Zeigefingers und in geringerem Maße auch des kleinen Fingers erst durch die Ver¬ 
letzung bedingt-, und es gelingt weder aktiv noch passiv, die Streckung auszuführen. Dies 
rührt daher, dass die Beugeselinen über das volar luxierte Mondbein hinwegziehen und 
dadurch so gespannt werden, dass eine Streckung des Fingers verhindert wird. Ausserdem 
gibt Patient genau im Gebiet des Nervus medianus Parästhesien an. Die Weichteil¬ 
schwellung des Handrückens, besonders entsprechend dem Carpus, beruht auf Stauung 
infolge der Verlagerung des Os lunatum. 

Bei Betrachtung der Beugeseite des Handgelenks bemerkt man dort, wo für gewöhn¬ 
lich der Abschluss der Hohlhand gegen den Vorderarm eine kleine Vertiefung erkennen 
lässt, eine Hervorragung, das luxierte Mondbein. Die Durchleuchtung ergab die schon 
vorher richtig gestellte Diagnose. 

Vortragender beabsichtigt, falls die unblutige Reposition nicht mehr gelingen sollte, 
die Exstirpation des Os lunatum vorzunehmen. Aronheim-Gevelsberg. 

J. Bayer, Über Spiralbriiehe an der oberen Extremität. (Deutsche Zeitschr. 
f. Chir. Bd. 71. 1904. S. 204.) Unter 178 Oberarm- und 401 Vorderarmfrakturen 

fand Verf. je 8 Spiralbrüche. Von 4 Spiralbrüchen der Handknochen betraf einer eine 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Tnvalidenwesen Nr. 4. 1 23 

Grundphalanx, die übrigen Mittelhandknochen. 2 mal war Schlag oder Stoss gegen Hand 
und Finger, 2 mal Fall auf die Fläche der vorgestreckten Hand die Ursache. Von den 
8 Spiralfrakturen des Vorderarms betrafen 5 den Radius, 3 die Ulna. Die Ursache waren 
torquierende Gewalten verschiedenster Art. Für die Entstehung der Humerus-Sprialfrak- 
turen ist die Fixierung des oberen Humerusendes gegenüber einer drehenden Gewalt des 
unteren Vorbedingung, wobei die Gewalt am flektierten Vorderarm einen sehr wirksamen 
Angriffspunkt findet. In der Regel fand sich am Oberarm rechterseits eine linksgängige 
und linkerseits eine rechtsgängige Spirallinie, was sich wohl aus der freieren Beweglich¬ 
keit nach aussen hin erklärt, während bei einer Bewegung nach innen der Rumpf die 
Gewalt aufhebt 5 mal war ein Sturz auf den Arm die Ursache, lmal Drehung durch 
einen Transmissionsriemen, lmal bei einem Pferdeführer Verdrehung des Armes durch 
ein sich bäumendes Pferd, 1 mal endlich bei einem Matrosen Torsion des Armes durch 
ein dickes Schiffstau, das er aufzurollen versuchte. 

Die Behandlung geschah mittelst Extension und erzielte durchgehende gute Resultate. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

J« Arregger, Beitrag zur Kenntnis der zentralen Luxation des Ober¬ 
schenkels im Hüftgelenk. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 71. 1904. S. 487.) 

Verf. referiert über 22 sichere Fälle von zentraler Hüftluxation aus der kritisch gesich¬ 
teten Literatur und fügt einen neuen Fall hinzu. Dieser betraf einen 44jähr. Mann, bei 
dem die Verletzung durch einen wuchtigen Sturz entstanden war. Es war eine Ver¬ 
kürzung von 1 J / 2 cm vorhanden. Die Reposition gelang nicht, trotzdem wurde eine recht 
gute Funktion erzielt. Bei der Entlassung nach 2 ] j 2 Monaten konnte der Oberschenkel 
aktiv bis zu 90°, passiv noch weiter gebeugt werden. Abduktion und besonders Rotation 
waren allerdings eingeschränkt, bei starker Innenrotation traten grosse Schmerzen im 
Beckeninneren auf. Ein Jahr nach dem Unfall konnte er ohne jegliche Stütze gehen, 
Märsche bis zu 4 Stunden ohne stärkere Ermüdung ausführen und sogar andauernd tanzen. 

Als Hauptsymptome der seltenen Luxation führt A. auf: die Aussenrotation des 
Beines, die sich zwar leicht ausgleichen lässt, um jedoch beim Nachlassen der adressie¬ 
renden Gewalt sich bald wieder herzustellen, die Verkürzung des Abstandes zwischen 
Symphyse und Trochanter, wenn dabei letzterer in der Axillarlinie steht und gleichzeitig 
ein extraperitoneales Hämatom vorhanden ist, und das Vorspringen des Femurkopfes und 
der Beckentrümmer ins kleine Becken. Um letzteres Symptom festzustellen, ist die Rektal¬ 
oder Vaginaluntersuchung erforderlich. Den besten Aufschluss gibt natürlich das Röntgen¬ 
bild. Komplikationen der Verletznng werden bedingt durch Verletzung von Nerven, 
Gefässen oder Becken Organen. Als Behandlungsmethoden empfiehlt A. bei reponiblem 
Femurkopf eine Längsextension verbunden mit einem seitlichen Zug und frühzeitige ortho¬ 
pädische Nachbehandlung, eventuell einen bis über den Rippenbogen reichenden Gips¬ 
verband. Bei irreponiblem Femurkopf kann man durch Hochlagernng in einer Schiene 
oder Zugverband befriedigende Resultate erzielen; verlangen Störungen der Beckenorgane 
durch den Druck des Caput femoris oder sehr schlechte Stellung desselben die Reposition, 
so muss dieselbe auf blutigem Wege durch Beckenresektion herbeigeführt werden. Die 
Abtragung des Schenkelkopfes will Verf., wenn irgend möglich, vermieden wissen. 

Die Prognose ist sehr ernst, da von 23 Fällen 16 starben. Im günstigen Falle 
kann erst nach 2—3 Monaten eine Belastung des Gelenks versucht werden. Als minimale 
Gesamtheilungsdauer nimmt Verf. für leichte und mittelschwere Fälle 3—6 Monate an. 
Invalidität bleibt stets bestehen, wenn auch durch Bildung einer neuen Gelenkpfanne eine 
weitgehende Bewegung erzielt werden kann. M. v. Brunn-Tübingen. 

Wilms, Zentrale Luxation des Schenkelkopfes. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. 
Bd. 71. 1904. S. 603.) W. teilt kurz 4 Fälle mit, von denen zwei eine typische zen¬ 
trale Luxation des Schenkelkopfes mit Perforation durch die Pfanne ohne weitere Ver¬ 
letzung des Beckens erlitten hatten, während bei den beiden anderen die Luxation sich 
mit einem eigenartigen Stückbruch des Beckens komplizierte. In beiden Fällen überein¬ 
stimmend war die Pfanne in Verbindung mit dem Schambein und Sitzbein nach dem 
Inneren des Beckens verschoben, während gleichzeitig die Symphyse klaffte. Das Bild 
war nur so zu erklären, dass sich das ausgesprengte Beckenstück um eine durch die 
Gegend des Sitzbeinhöckers und des Foramen obturatorium gelegte Axe gedreht hatte, 
wobei das der Symphyse angrenzende Stück in entgegengesetzter Richtung als die Pfannen- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


gegend disloziert wurde. Bern er kenswert war in diesen Fällen, dass Druck auf die 
Symphyse, nicht aber Druck auf die Beckenschaufeln schmerzhaft war wegen der Intakt¬ 
heit des hinteren Beckenringes. 

In allen 4 Fällen war die Verletzung durch Sturz aus der Höhe veranlasst. Keiner 
starb. Über die funktionelle Prognose spricht sich W. sehr zurückhaltend aus. Alle 
seine Patienten konnten l j 2 —1 Stunde ohne Stock gehen, doch blieben bei allen mehr 
oder weniger hochgradige Funktionsstörungen des Hüftgelenks zurück. Am meisten waren 
Rotation und Abduktion, weniger Adduktion und Flexion behindert. 

Bezüglich der Behandlung hält er nur für die mit Stückbruch des Beckens kom¬ 
plizierten Fälle die Extensionsbehandlung für die beste, bei einfacher Impression der 
Pfanne dagegen schlägt er Beugung im Hüftgelenk und leichte Adduktion vor. Der 
Oberschenkelschaft findet dabei eine Stütze am vorderen Beckenring und es wird so der 
Kopf aus seiner fehlerhaften Stellung herausgehebelt. Verf. konnte nach dieser Methode 
noch bei einer 8 Wochen alten Luxation den Kopf leicht lösen, erzielte aber keinen 
Dauererfolg, da sich der Patient der Weiterbehandlung entzog. In der Beugestellung 
soll das Bein durch Suspension und Fixierung auf geeigneter Unterlage 3 Wochen lang 
erhalten werden. M. v. Brunn-Tübingen. 

Feldmann, Über Schenkelhalsbrüche, namentlich vom Gesichtspunkt 
der gerichtlichen Medizin. (Vierteljahrsschr. f. ger. Med. 3. Folge. XXVIL Suppl.- 
Heft.) So sorgfältig in der medizinischen Literatur die Entstehung und Erkennung dieser 
Brüche, ihr Verlauf und die Art des einzuschlagenden Heilverfahrens beschrieben und 
diskutiert worden sind, existieren hingegen wenig Veröffentlichungen, welche sich speziell 
mit der forensischen Bedeutung der Schenkelhalsbrüche beschäftigen. Verf. geht zunächst 
auf die Ursachen der Frakturen, Luxationen und der Frakturen, welche erst bei dem 
Versuch der Einrichtung einer Hüftgelenks Verrenkung entstanden sind, ein und zieht aus 
angeführten Krankengeschichten das Facit: 

„Zur Entstehung eines Schenkelhalsbruches bei alten Leuten genügt eine ausser¬ 
ordentlich minimale Gewalt; Schenkelhalsbrüche bei jugendlichen Personen setzen fast aus¬ 
nahmslos eine starke Gewalteinwirkung voraus. Unter gewissen, noch nicht aufgeklärten 
Umständen erfolgen auch bei jugendlichen Personen sog. Spontanbrüche des Schenkelhalses; 
ein Teil derselben gehört zu den Riss- oder Belastungsbrüchen, ein anderer kleinerer Teil 
ist auf vorher bestandene Knochenkrankheiten zurückzuführen, einige wenige bleiben un¬ 
aufgeklärt.“ Nach Besprechung der subjektiven und objektiven Symptome unter Hin¬ 
weisung auf Durchleuchtungen und einiger Vorkommnisse, welche für den Gerichtsarzt 
besonders wichtig sind (z. B. Einkeilung) betrachtet Verf. die allgemeinen und lokalen 
Folgen (Eiterungen, Lungenerkrankungen, tödlicher Ausgang u. 8. w.), sowie die Heilung und 
Heilungsdauer und wendet sich endlich zu der Schätzung der Erwerbsunfähigkeit nach 
Schenkelhalsbrüchen, indem er schliesst: „Wir sehen aus den mitgeteilten Fällen, dass die 
Schätzung der Erwerbsunfähigkeit nach Schenkelbalsbruch ausserordentlich schwankt Eine 
geringe, bleibende Schädigung wird immer selbst bei befriedigender Heilung angenommen. 
Bei fester Verwachsung steigt die anzunehmende Erwerbsunfähigkeit in gleichem Grade 
mit der endgültigen Verkürzung. Nicht konsolidierte Schenkelhalsbrüche bedingen eine 
fast völlige Erwerbsunfähigkeit.“ Lier sch-Cottbus. 

M. v. Bronn, Über die juvenile Osteoarthritis deformans des Hüft¬ 
gelenkes. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. XL, Heft 3.) Verf. berichtet aus der 
Tübinger chirurgischen Klinik über 2 Fälle von seltener Osteoarthritis deformans coxae 
des jugendlichen Alters. Im ersten Falle handelte es sich um einen 23jährigen Bauer, 
bei welchem der Beginn des Leidens ins 16. Lebensjahr zurückreichte; die zweite Beob¬ 
achtung betraf ein 12jähriges Mädchen, welches seit 3 Jahren ihr Hüftleiden hatte. 

Nach Besprechung des klinischen Bildes, der durch Röntgenbilder veranschaulichten 
anatomischen Verhältnisse und der in den beiden Fällen angeweudeten therapeutischen 
Maßnahmen entwirft Verf. unter weiterer Berücksichtigung von 4 entsprechenden Fällen 
der Literatur folgendes Gesamtbild des Leidens: Es giebt auch im jugendlichen Alter 
eine dem Malum coxae senile entsprechende Arthritis deformans coxae. Dieselbe kommt 
bei beiden Geschlechtern in gleicher Weise einseitig oder doppelseitig vor. Ätiologisch 
spielen Traumen nicht die allein ausschlaggebende Rolle, jedenfalls kommt auch eine idio¬ 
pathische Form der Erkrankung vor. Die letzte Ursache der Knochenumbildung ist uns 


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Monatsschrift ftir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 125 

noch unbekannt. Es liegt im Wesen der Erkrankung, dass je nach der Gestaltung der 
Gelenkflächen die Symptome wechselnde sind. Sie können der Coxa vara sehr ähnlich 
werden. Von Stellungsanomalien ist die konstanteste die Aussenrotation, daneben kommt 
aber auch Innenrotation, Abduktion und Flexion in mannigfacher Kombination vor. Die 
Bewegungsbeschränkungen können sehr hohe Grade erreichen. Konstant sind Ab- und 
Adduktion sowie Rotation behindert, seltener die Flexion, noch seltener die Extension. 
Therapeutisch sollte zunächst exspektativ verfahren werden. Eine zeitweise Ruhigstellung 
in möglichst korrigierender Stellung kann besonders bei Reizzuständen des Gelenkes von 
Vorteil sein, am wichtigsten aber sind Bewegungsübungen, die der fehlerhaften Stellung 
entgegenwirken. Nur im Notfall kommt die Resektion in Frage. Blauel-Tübingen. 

Cr. Schmidt, Über die Entstehung und Behandlung der Kniescheiben¬ 
bruche mit besonderer Berücksichtigung der Dauererfolge. (Beiträge zur 
klin. Chirurgie. Bd. XXXIX, Hft. 3.) Das den Ausführungen des Verf. zugrunde liegende 
Material umfasst die seit dem Jahre 1890 an der Breslauer chirurgischen Klinik zur 
Beobachtung nnd Behandlung gekommenen Fälle von Patellarfraktur, im ganzen 52 Einzel¬ 
fälle. 32 mal kam die Patellarnaht zur Ausführung und zwar in 22 Fällen im Früh¬ 
stadium (3.—21. Tag nach dem Unfall), in 10 Fällen im Spätstadium (1—8 Monate noch 
der Verletzung). 

Die ausführlichen Erörterungen des Verf. über den Entstehungsmechanismus der 
Patellarfraktur stützen sich ganz wesentlich auf die Studien des Verf. über die anatomischen 
Verhältnisse des Kniestreckapparates, deren Ergebnisse, an anderer Stelle In extenso nieder¬ 
gelegt, hier nur im Auszüge wiedergegeben werden. Verf. fasst dieselben kurz dahin 
zusammen, dass das Lig. pat. inf. durchaus nicht die einzige Fortsetzung der vorderen 
Oberschenkelmuskulatur darstellt. Abgesehen von den schwachen Lagen der oberfläch¬ 
lichen Körperfaszien stellen die systematisch angeordneten und dem Muskelzuge unter¬ 
liegenden Faserzüge der Fascia lata, sowie die seitlichen Ausstrahlungen des Rectus und 
der Vasti, endlich der Sartorius und der Subcruralis Hilfsapparate vor, die den Ausfall 
der Kniescheibe und der mittleren Schichten sowohl in Bezug auf die Streckung und 
Feststellung der Unterschenkel, wie in Bezug auf die Beugung und Feststellung des ganzen 
Beines in der Hüfte voll ersetzen können. 

Bezüglich der eingehenden Einzelheiten in den Ausführungen des Verf. über den 
Entstehungsmechanismus der Kniescheibenbrüche muss auf das Original verwiesen werden. 
Unter den 52 Fällen der Breslauer Klinik war der Bruch 18mal durch Stoss, 9mal durch 
Riss, 25 mal durch kombinierte Wirkung entstanden. 

Die rein funktionelle Behandlung wird an der Breslauer Klinik so geleitet, dass 
vom 2. bis 4. Tagö die Kniegelenksgegend, sowie in weiter Ausdehnung die Oberschenkel- 
muskulatur massiert werden. Nach 8 Tagen steht der Pat. mit einem abnehmbaren G?ps- 
verband auf, welcher vom Ende der dritten Woche an wegbleibt. Nun folgen aktive und 
passive Bewegungsübungen und schliesslich solche an mediko-mechanischen Apparaten. 
Diese Behandlnng tritt in ihr Recht, wenn eine genaue Untersuchung festgestellt hat, 
dass bei genügender Vorsicht dank den erhaltenen Faszien- und Sehnenapparaten die 
Bruchstücke keine Möglichkeit haben, weiter auseinander zu weichen. 

Von den nicht operativ behandelten Fällen ergab die Nachuntersuchung nur einen 
„mässigen“ Enderfolg, sonst waren die Resultate durchaus gute. 

Für die Beurteilung der Endresultate der kurz nach dem 1. Unfall oder nach der 
Refraktor operierten Patienten blieben nach Abzug von 3 nicht zu ermittelnden und 2 
eben erst entlassenen noch 16 Fälle. Es ergab sich 12 mal ein gutes, 3 mal ein mässiges, 
lmal ein ungenügendes Resultat. 

Die Operation veralteter Brüche ergab in 3 Fällen ein gutes, in 5 Fällen ein 
massiges und lmal ein ungenügendes Resultat. Letzteres entsprach bei einem Unfall¬ 
fallpatienten nur einem „funktionell“ ungenügenden Ergebnis bei tadellosem Tust- und 
Röntgenbefunde. Der Arbeit sind zahlreiche instruktive Röntgenabbildungen beigegeben. 

Blauel-Tübingen. 

Karl Koch, Über die Behandlung der subkutanen Zerreissung des 
sehnigen Teiles des Streckapparates am Knie. (Vortrag im Ärztlichen Verein 
in Nürnberg am 3. Dezember 1903. M. med. Woch. No. 6.) Unter Mitteilung zweier 
mit günstigstem funktionellen Erfolge operativ behandelter Fälle, von welchen der eine 


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] 2() Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


die Quadricepssehne, der andere das Ligamentum patellare proprium betrifft, hält er die 
operative Freilegung und Naht der verletzten Teile für das Normalverfahren. Die 
mechanische Behandlung mit Kontentiv-, Pflasterverbänden, der M a 1 g a i g n e sehen 
Klemme u. s. w. können nur in Betracht kommen, wenn der Allgemeinzustand der Verletzten 
(Erkrankungen des Herzens, der Luftwege u. s. w.) eine Operation ausschliesse oder wenn 
die Verletzung eine leichte und auch auf unblutigem Wege ein durchaus gutes Resultat 
zu erzielen sei; sonst sei die Operation sobald als möglich nach der Verletzung aus- 
zufiihren, wenn grössere Blutergüsse nnd Blutunterlaufungen noch nicht eingetreten seien. 
Vortr. hat in dem einen Falle 26 Stunden, in dem anderen 7 Stunden nach der Ver¬ 
letzung operiert. Beide Male erfolgte Heilung p. p. i. Der eine Kranke mit Zerreissung 
des Ligam. pat. propr. starb nach 4 Jahren an Typhus; es zeigte sich, dass das Ligam. pat. 
sowohl als die Kniegelenkkapsel schön verheilt waren. Das Ligam. selbst zeigte in seiner 
Mitte eine derbe, feste Verwachsung. (Der Vortrag wird ausführlich veröffentlicht werden.) 

Aronheim - Gevelsberg. 

Lelindorf, Über willkürliche Luxation des Kniegelenks. (Vorstellung in 
der Gesellschaft für innere Medizin und Kinderheilkunde in Wien. S. Münch, med. Woch., 
No. 11.) Ein 6jährige8 Mädchen besitzt die Fähigkeit, das linke Kniegelenk willkürlich zu 
lnxieren. Es hat dabei keinerlei Schmerzen oder Beschwerden, kann stundenlang gehen, 
springen und turnen. Spontan tritt die Luxation niemals auf. Das Kind kann die Luxation 
sitzend und liegend produzieren. Bei der Röntgenuntersuchung ist keinerlei Abnormität 
zu erkennen. Nach Vortragendem gehören diese Fälle zu den grössten Seltenheiten; das 
Krankeitsbild ist 1859 zuerst von Per rin beschrieben worden. Abnorm angeborene 
Schlaffheit der Kapsel und Gelenkbänder ist als Ursache anzunehmen. Fast sämtliche 
Gelenke des Mädchens sind zu überstrecken, hinzu muss aber die Fähigkeit kommen, be¬ 
stimmte Muskeln und Muskelgruppen in einer abnormen Weise zu innervieren. (Siehe 
auch meine Arbeit in No. 2 dieser Monatsschrift. Ref.) Aronheim-Gevelsberg. 

Krogius, Zur operativen Behandlung der habituellen Luxation der 
Kniescheibe. (Zentralbl. f. Chirurgie 1904, No. 9.) Beschreibung eines neuen opera¬ 
tiven plastischen Verfahrens, welches im wesentlichen in Einpflanzung eines brücken¬ 
förmigen Lappens aus dem medialen Anteil der fibrösen Gelenkkapsel inkl. Fasern des 
Vastus medialis in einen Spalt der Kapsel an der lateralen Seite der Kniescheibe, diese 
umgreifend, besteht. Durch Vernähung der entsprechenden Schnittränder wird auf der 
lateralen Seite die straffe Kapsel, welche in seinen Fällen die Ursache der Luxation 
bildete, verlängert, auf der medialen die erschlaffte Kapsel verkleinert. Die ziehende 
Wirkung des um die Patella herumgelegten Sehnenmuskellappens kommt noch hinzu. 
m In 2 von 3 Fällen hatte K. guten Erfolg mit seinem Verfahren! 

Bettraann - Leipzig. 

Haim, Über angeborenen Mangel der Fibula. (Archiv für Orthopädie, 
Mechanotherapie und Unfallchirurgie. Bd. I, Heft 1.) H. berichtet aus der chirurgischen 
Abteilung des Kaiser Franz Joseph-Hospitals in Wien (Dr. G. Lotheisen) über einen 
Fall von vollständigem Defekt der Fibula mit Fehlen des vorderen Anteils des Calcaneus, 
des Os cuhoid., des 3. Keilbeins und der ganzen fünften Zehe bei einem 10jährigen Kinde. 

Nach Besprechung der in der Literatur niedergelegten Fälle und der Ansichten über 
die Ätiologie kommt H. zu der Meinung, dass die Ursache für die Defektbildungen der 
Gliedmassen schon in einer mangelhaften Anlage des Keimes selbst und nicht in einer 
exogenen Ursuche zn suchen sei. 

Der Grund, warum die Behandlung bis jetzt so wenig zufriedenstellende Resultate 
zeitigte, liegt nach H. darin, dass die operativen Eingriffe zu früh vorgenommen wurden. 

Lotheisen beabsichtigt in diesem Falle eine schräge Osteotomie der Tibia zu 
machen und durch Extensionsbehandlung eine Verlängerung des Beines zu erzielen; gleich¬ 
zeitig soll die Valgussteilung durch eine Art Arthrodese beseitigt werden. Um jedoch 
eine Verletzung der unteren Epiphyse der Tibia und deren Folgen zn verhüten, soll ab¬ 
gewartet werden, bis das Wachstum in der Epiphyse abgeschlossen ist, also bis zum 
16. oder 17. Lebensjahr. Kissinger-Königshütte O.-S. 

Dietel, Die Bildung tragfähiger Amputationsstümpfe durch Deckung 
der Tibiasägefläche mit der Achillessehne. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 71. 
1904. S. 515.) Die von D. für Unterschenkelamputationen vorgeschlagene Operations- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 127 

methode ist folgende: Bildung zweier Hautlappen je nach der verfügbaren Haut. Los¬ 
lösen der Achillessehne möglichst tief unten. Zirkuläre Durchtrennung aller übrigen 
Weichteile an der Basis der einporgeschlagenen Haut- und Sehnenlappen. Quere Durch- 
sägung der Tibia in der gleichen Höhe, der Fibula 2 cm höher oben. Blutstillung. 
Überklappen der Achillessehne über die Tibiasägefläche und Fixation des Sehnenlappens 
an dem Periost der Tibiavorderfläche und an der angrenzenden Streckmuskulatur durch 
3—6 Katgutnähte. Hautnaht. Drainage an beiden Wundwinkeln. Aseptischer leicht 
komprimierender Verband. Das wesentliche bei der Methode ist die Verhinderung einer 
Verwachsung zwischen Knochen und Hantnarbe durch das zwischengelagerte, widerstands¬ 
fähige Sehnengewebe. Es ist dabei nicht nötig, die Verlagerung der Narbe auf die Grund¬ 
fläche des Stumpfes ängstlich zu vermeiden. Wichtig ist, dass sofort nach Heilung der 
Operationswunde mit einer zielbewussten und energischen Nachbehandlung des Stumpfes 
durch Massage, warme Bäder, Schlagen des Stumpfes mit der flachen Hand, Tretübungen, 
passiven und aktiven Bewegungen des Kniegelenks begonnen wird. 

In 4 Fällen erzielte Verf. mit dieser Operations- und Behandlungsmethode befrie¬ 
digende Erfolge. Der älteste dieser Fälle datiert auf April 1902 zurück. 

Die Deckung von Amputationsstümpfen mit benachbarten Sehnen ist auch an anderen 
Stellen als am Unterschenkel mit Vorteil anwendbar, wo geeignete Sehnen zur Ver¬ 
fügung stehen. M. v. Brunn-Tübingen. 

Urban, Fall von schwerer Talusfraktur und Luxation durch Sturz aus 
grosser Höhe. (Vorstellung im ärztlichen Verein in Hamburg. Sitzung am 8. März 1904; 
s. Münch, med. Woch. No. 11.) Der Talus erschien im Röntgenbild vorn und hinten ge¬ 
brochen, die Bruchstücke versprengt. Blutige Reposition nach Durchschneidung der Sehnen 
und Gelenkbänder, welche die Reluxation erschwerten. Ideale Heilung in normaler Stellung 
im Gipsverbande nach Dupuytren. Aronheim-Gevelsberg. 

Wegner, Beitrag zur sogen. Druckstauung des Kopfes nach Brust¬ 
quetschung. (Charitö-Ann. 1903, S. 296.) In der Literatur finden sich bisher 11 Fälle 
der Verletzung verzeichnet und zwar überwiegend bei jugendlichen Personen, während ira 
höheren Alter die geringere Elastizität der Gefässwandungen zu Blutaustritten und rasch 
zum Tode zu führen scheint. Der 23jährige Kranke hatte sich durch Überfahren seitens 
eines elektrischen Strassenbahn wagens eine schwere Quetschung des Brustkorbes zugezogen, 
welche als äusserst charakteristisches Bild blauschwarze Färbung der ganzen Kopfhaut 
bis zum Hals mit punktförmigen Hautblutungen ohne Störungen seitens der Hirnnerven 
bedingte. Daneben fanden sich Blutaustritte aus Ohren und Nase, Rippenbruch mit Haut- 
empliysem, perikardialer Bluterguss. Der Augenspiegelbefund war negativ. 

Stein hausen-Hannover. 

Focken, Über chronisch ankylosierende Entzündung der Wirbelsäule. 
(Mitteil, aus d. Grenzgeb. d. Medizin u. Chirurgie. Bd. 11, S. 721.) Verf. veröffentlicht 
5 Fälle, welche in der medizin. Klinik in Heidelberg zur Beobachtung kamen. Er konnte 
weder bezüglich der Ätiologie noch Symptomatologie wohlcharakterisierte Unterschiede 
zwischen den von Bechterew und andererseits von Marie-Strümpell aufgestellten 
Typen auffinden. 

Da sich die verschiedenen Typen — wie in der letzten Zeit mehrfach gezeigt 
wurde — auch pathologisch-anatomisch nicht sicher abgrenzen lassen, so rechnet auch F. 
diese Affektion zur Spondylitis deformans. Neck-Chemnitz. 

Slmmonds, Über Spondylitis deformans und ankylosierende Spondy¬ 
litis. (Fortschr. auf d. Geb. d. Röntgenstrahlen. VII. Heft 2. S. 51.) 

Fraenkel, Über chronische ankylosierende Wirbelsäulenversteifung. 
(Ebenda. S. 62.) Die beiden Arbeiten ergänzen sich gegenseitig, sie stimmen in dem 
Ergebnis überein, dass die ankylosierende Wirbelsäulenversteifung und die deformierende 
Spondylitis sowohl anatomisch wie pathogenetisch verschiedene Prozesse darstellen, obwohl 
zugegeben ist, dass auch Übergangsformen zwischen beiden Erkrankungen bestehen. Die 
bisherige Trennung nach den klinischen Erscheinungen in die beiden vielfach gegenüber¬ 
gestellten Typen mit und ohne Beteiligung der Extremitätengelenke, den Bechterewschen 
und den Strümpell-Marieschen, ist nach Fraenkel nicht mehr durchzuführen, auch 
nicht bezüglich des Traumas als Ursache, da Verletzungen bei der letztgenannten Form 
ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen und manche der nach Angaben der 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde lind Invalidenwesen Nr. 4. 


Kliniker an Traumen sich anschliessenden Fälle von Spondylitis deformans auf primäre 
Verletzungen der Zwischenwirbelbandscheiben zu beziehen sind. 

In der Auffassung der zugrunde liegenden anatomischen Prozesse gehen die beiden 
Autoren auseinander; nach Simmonds entsteht die Ankylose bei der Spondylitis deformans 
vorwiegend durch osteogene Synostose, die Ankylose bei der sog. „ankylosierenden Spon- 
dylitis u vorwiegend durch syndesmogene Synostose, wogegen Fraenkel die Bildung von 
Knochenbrüchen im Bandapparat gerade für die Spondylitis deformans als charakteristisch 
und als das wesentliche Unterscheidungsmerkmal die Integrität oder Deformierung der 
Winkelkörper und die Beteiligung der Gelenke zwischen den Processus articulares und 
der Rippen wirbelgelenke erblickt. Jedenfalls tritt die Spondylitis deformans erst über 
das 50. Lebensjahr hinaus auf, während die ankylosierende Wirbelsäulen Versteifung in 
eine frühere, vom 20. bis 50. Jahr rechnende Periode fällt. Steinhausen-Hannover. 

H. Quincke, Über Spondylitis infectiosa. (Mitteil, aus d. Grenzgeb. der 
Medizin u. Chirurgie. Bd. 11. S. 714.) Unter dem Namen „Spondylitis infectiosa“ 
fasst Quincke alle bei Infektionen der verschiedensten Art vorkommenden Spondylitiden 
zusammen. 

Er berichtet über zwei interessante Fälle. 

I. Bei einem 46jährigen Landarbeiter war 6 Wochen nach Beginn einer normal ver¬ 
laufenen, mittelschweren Pneumonie eine Spondylitis der oberen Lendenwirbel aufgetreten. 
Im Verlauf von 5 Monaten langsame Besserung. Leichte Prominenz der Dornfortsätze 
des 2. und 3. Lendenwirbels. Nach Ausschluss anderer Möglichkeiten und bei dem zeit¬ 
lichen Zusammenhang mit der Lungenentzündung nimmt Quincke an, dass es sich um 
eine Pneumokokkenspondylitis handelt, 

2. Ein 46 jähriger Landarbeiter bekam 3 Monate nach Beginn eines Pleuraempyems 
Zeichen einer Erkrankung der Lendenwirbel (Schmerzen). In dem eitrigen Exsudat der 
Brusthöhle fanden sich neben Bazillen und Staphylokokken überwiegend Streptokokken. 
Unter Ruhigstellung der Wirbelsäule trat in einigen Monaten Heilung der Spondylitis ein. 

Da auch für diesen Fall eine andere Entstehung nicht festzustellen war, fasst der 
Verfasser ..die Spondylitis als eine Nachkrankheit der eitrigen Pleuritis, wahrscheinlich 
wie diese durch Streptokokken bedingt“, auf. Neck-Chemnitz. 

Riedinger, a) Rotationsluxation der Lendenwirbelsäule. (Physikal.-mediz. 
Gesellschaft zu Würzburg, Sitzung 3. VII. 03. Ref. d. mediz. W. 1903, 50.) Eine 
25jähr. Arbeiterin fiel vom Heuboden einer Scheune auf die Tenne. Nach 4 Wochen 
langer Lähmung des r. Beines und stärkerer Schmerzhaftigkeit an genau umschriebener 
Stelle verliess sie das Bett. Das r. Bein erschien ihr sofort verlängert. Die Unter¬ 
suchung nach Vs J a * ir ergab: Knickung der Lendenwirbelsäule nach links, sekundäre 
linkskonvexe Dorsalskoliose, Hochstand des 1. Beckens, Drehung desselben um die Längs- 
axe des Körpers nach vorn, scheinbare Verlängerung des r. Beines, Diastase zwischen 
4. und 5. Lendenwirbel, Seitenabweichung des Dornfortsatzes des 5. Lendenwirbels nach 
rechts, genau lokalisierter Schmerz sowie Bewegungsbeschränkung der Lendenwirbelsäule. 
Durch starke Anteflexion mit nachfolgender Retroflexion der Wirbelsäule, ausgeführt mit 
Zander-Apparat C 2 , trat unter charakteristischem Geräusch Selbstreduktion ein, sowie voll¬ 
ständiges Verschwinden jeder Deformität und aller Beschwerden. 

b) Sehnenrupturen. Unter Demonstration von Röntgenbildern berichtet R. über 
einen Fall von Abreissung des Biceps femoris vom Capit. tibulae bei 40jähr. Arbeiter, 
und über Abreissung des Biceps brachii von der Tuberositas radii. Angaben über Her¬ 
gang der Verletzung fehlen. Apelt-Hamburg-Epp. 

Emmerich (Senkungsabszess) stellt in der Nürnberger medizinischen Gesell¬ 
schaft am 3. Dezember 1903 (s. Münch, med. Woch. No. 7) einen Former vor, der in 
einer Maschinenfabrik im Oktober 1901 eine starke Erschütterung der Kreuzbeingegend 
erlitten, nach längerer Bettlägerigkeit wiederholt zu arbeiten versucht hatte, jedoch wegen 
ständiger Schmerzen und des Unvermögens, sich zu bücken, die Arbeit wieder einstellen 
musste. Da die äussere Untersuchung sowohl seitens des Vertrauensarztes der betreffenden 
Berufsgenossenschaft als auch nach mehrwöchentlicher Behandlung in der Erlanger Chirurg. 
Klinik stets ein negatives Resultat, ergab, so erfolgte stets Abweisung des Anspruchs auf 
Unfallrente. Von der staatlichen Versicherungsanstalt erhielt aber Patient nach dem Gut¬ 
achten des behandelnden Arztes die staatliche Invalidenrente und im Sommer 1903 in 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4 . 129 

einem Prozesse gegen die Berufsgenossenschaft auf Grund eines Gutachtens des Arztes 
und mehrerer Obergutachter, obwohl im Sommer 1903 immer noch keine wesentliche 
Änderung eingetreten war, die Vollrente zugesprochen. 

In den letzten Wochen entwickelte sich jedoch in der Leistengegend ein Tumor, 
ein mannsfanstgrosser Senkungsabszess, wahrscheinlich von einer Karies des Kreuzbeins 
ausgehend. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Flatau, Ein Fall von Scoliosis hysterica nach Trauma. (Ärztl. Sachverst.- 
Ztg. 1904, No. 5.) Fälle von rein hysterischer Skoliose sind nicht sehr häufig, es finden 
sich unter den in der Literatur beschriebenen Fällen einige, bei denen das Leiden auf 
einen Unfall zurückzuführen war. Auch in dem von F. mitgeteilten Fall handelte es sich 
um eine rein auf Muskelwirkung zurückzufiihrende, auf traumatisch-hysterischer Basis 
durch Tragen einer schweren Last entstandene Verbiegung ohne jede Erkrankung der 
Wirbel selbst. Die Hysterie fand in einzelnen Stigmaten und in Krampfanfällen, in seelischer 
Erregbarkeit und gesteigerter Suggestibilität ihren Ausdruck. Die Verkrümmung wurde 
durch die krampfhafte Kontraktion des Erector trunci bedingt, wie denn die hysterische 
Skoliose meistens auf Kontraktur zurückzuführen ist. Durch einfachen Zug an der 
hängenden Seite, selbst schon in blosser Bauchlage, stellte sich vollkommener Ausgleich 
der Verbiegung ein. St einhausen-Hannover. 

Wilms, Hyperalgetiscbe Zonen bei Kopfschüssen. (Mitteil, aus d. Grenzgeb. 
d. Medizin und Chirurgie. Bd. 11. S. 697.) Wilms berichtet über 4 Patienten, welche 
Kopfschüsse erlitten hatten, und bei denen enorme Schmerzhaftigkeit in einer bestimmten 
Zone am Hals und Hinterkopf im Anschluss an die Verletzung aufgetreten war. Es 
musste bei der Gleichartigkeit der dargebotenen Störungen eine zentrale Ursache der 
Schmerzen angenommen werden. 

Wilms legte zur Erklärung seiner Befunde die Untersuchungen von He ad zu¬ 
grunde. Head glaubt nachgewiesen zu haben, dass die bei Erkrankung innerer Organe 
auftretenden peripheren Schmerzen in der Haut dadurch verursacht würden, dass Reize 
von inneren Organen her durch den Sympathicus dem Rückenmark zugeführt werden und 
dort durch Beziehungen mit den sensiblen Nerven Reize an die Zentren der sensiblen 
Nerven vermitteln, die vom Patienten als periphere Schmerzen in der Haut empfunden 
werden. Bestimmte Sympatbicusbahnen treten mit bestimmten Rückenmarkssegmenten 
in Beziehung, mit letzteren korrespondieren wieder Schmerzzonen auf der Haut. 

Wilms nimmt für seine Fälle eine Sympathicusläsion an. 

„Diese Sympathicusläsion muss die zu den oberen Cervikalsegmenten gehörigen 
Sympathieusfasern, welche durch Anastomosen — Rami communicantes — mit den oberen 
Cervikalsegmenten in Verbindung stehen, betroffen haben. 

Als Sympathicusgebiet, das zum Halsympathicus gehörig, intrakraniell gelegen, 
wohl allein hier in Frage kommen kann, ist das Fasernetz zu nennen, das um die grossen 
Gefäese in der Gegend des Sinus cavernosus gelegen ist“ 

Auf Grund dieser Ausführungen kannte Wilms in einem Fall den Sitz der Kugel 
in der Gegend des Sinus cavernosus feststellen. Die Obduktion bestätigte die Diagnose. 

In den drei anderen Fällen lag der Einschuss an der Glabella. Bei zwei Verletzten 
wurde der Sitz der Kugel durch das Röntgenbild bestimmt, „und zwar im unteren Teil 
des Stimhirns, etwa 1 cm von der Schädelbasis entfernt“. Durch eine Verbindung zwischen 
Einschuss und Sitz der Kugel war „eine Verletzung des Sympathicus am Sinus cavernosus 
schwer zu erklären“. Dies ist aber dann möglich, wenn man annimmt, dass die Kugel 
zunächst gegen das Keilbein anschlug und dann zurückprallte. 

„Je nach Stärke und Ausdehnung der Reizung wird in den einzelnen Fällen das 
2. und 3. Cervikalsegment allein oder auch noch den 4. und 5. mit affiziert werden.“ Die 
Schmerzen hielten 1—10 Tage an. Neck-Chemnitz. 

Schumann, 10 Fälle von Tetanus traumaticus aus der Chirurg. Klinik in 
Freiburg i. Br. (Inaugural-Dissertation 1903.) Im Eingang seiner Arbeit bespricht Ver¬ 
fasser die ersten Versuche Behrings und Kitasatos aus dem Jahre 1890, beschreibt 
den von Nicolaier 1884 entdeckten, von Rosenbach 1887 beim Menschen nach¬ 
gewiesenen und von Kitasato 1889 rein gezüchteten Tetanusbazillus und schildert dann 
das klinische Bild des Tetanus. Er unterscheidet den Tetanus maturus von dem Tetanus 
serotinus, je nachdem die Symptome schon in der ersten Woche oder erst später in die 


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130 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 4. 


Erscheinung treten. Bleibt der Zahnschluss im Verlauf des Tetanus unvollständig, so 
kommt fast die Hälfte dieser Fälle durch (Tet. perfectus-incompletus). Heftige Fälle 
(Tet. vehemens) geben die volle Ausbildung des Anfangsstadiums schon binnen 24 Stdn.; 
in langsamen Fällen (Tet. lentus) sieht man oft tage-, wochenlang keinen Fortschritt —; 
81 °/ 0 der Todesfälle entfallen auf die erste Woche (Tet. celer), 13 °/ 0 auf die zweite, 6 ° /0 
auf spätere Zeit. Im ganzen starben von 716 Fällen 631 oder 88 °/ 0 . Die Pathogenese, 
der klinische Verlauf erfordern 1. die Entfernung des giftbereitenden Bazillenherdes; 
2. die Unschädlichmachung des im Blut kreisenden Giftes, 3. die Zurückführung der 
gesteigerten Erregbarkeit der motorischen Zentren zur Norm; 4. die Bekämpfung der 
gefährlichen oder quälenden Symptome. Der ersten Aufgabe wird man in den meisten 
Fällen durch Beseitigung des Herdes auf chirurgischem Wege oder durch Abtötung der 
Keime durch Sublimat und andere desinfizierende Mittel gerecht. Zur Unschädlichmachung 
des im Blut kreisenden Giftes gibt es nach Verfasser nur ein Mittel, das Tötanusanti¬ 
toxin. (Die Statistik von Engelmann 1897 ergibt eine Abnahme der Mortalität bis 
auf 34 % die von Köhler 1898 bis auf 43°/ 0 .) Die rein symptomatische Behandlung 
erfordert Bromkali, Morphium, Chloralhydrat in grossen Dosen, Isolierung der Kranken 
und Ernährung durch Zahnlücken, Nase oder Klysma. 

Von den 10 ausführlich beschriebenen Fällen Hess sich in 3 Fällen deutliche 
Besserung nach Einleitung der Serumtherapie erkennen, in allen übrigen nicht Unter 
8 Fällen, welche mit Serum behandelt wurden, gab es 3 Heilungen; es bedeutet dies eine 
Sterblichkeit von 63,5 °/ 0 gegenüber 88 °/ 0 in der Statistik von Rose, oder eine 
Steigerung der Heilungen von 12 °/ 0 auf 36,5 °/ 0 , also um das Dreifache. 

Verfasser lässt es zum Schluss unentschieden, ob dem Antitoxin bei dem Tetanus 
des Menschen ein günstiger Einfluss zuzuschreiben ist oder nicht Da aber Schädigungen 
der Gesundheit durch das Serum nirgends beobachtet wurden, da eine oftmals beobachtete 
günstige Wendung im Krankheitsverlauf für die Anwendung des Serums spricht, ist Ver¬ 
fasser für möglichst frühe Anwendung desselben. 

Damit dieser Forderung jederzeit genügt werden kann, empfiehlt es sich für grössere 
Institute, wie in der Freiburger Chirurg. Universitätsklinik seit Jahren schon geschehen, 
stets eine genügende Menge Serum bereit zu halten, sowohl im Interesse der Kranken, 
wie im Interesse einer gewissenhaften Entscheidung des Wertes der Serumtherapie. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Engelhardt, Zur Frage der Dauerheilung nach operativer Behandlung 
der traumatischen, Jackson’schen Epilepsie. (Deutsche med. Woch. 1904, No. 3.) 
Von 2 Fällen operativ behandelter traumatischer Rindenepilepsie, welche 1896, 5 Jahre 
nach der Operation bereits als geheilt publiziert waren (Münch, med. Woch. 1896), kann 
nunmehr nach 12 Jabren nur einer als geheilt angesehen werden, während der andere 
nach späterer Häufung der Anfälle in Selbstmord endete. Hiernach muss also die Grenze 
der Heilung bedeutend weiter gesteckt werden. Beide Male hatte es sich um echte 
traumatische Spätepilepsie gehandelt, die 7 bzw. 8 l / 2 Jahre nach der Schädelverletzung, 
einer komplizierten, langsam nach Eiterung heilenden Schädelfraktur, einsetzte. Wenn 
nach den Statistiken von Braun und Graf es keinen wesentlichen Unterschied 
bedingt, ob die Operation bald nach dem ersten Eintritt der Anfälle oder erst später 
ausgeführt wird, so müssen andere Momente zur Erklärung des Erfolges bezw. des Miss¬ 
erfolges herangezogen werden. Die Operation war in beiden Fällen in gleicher Weise 
ausgeführt, in beiden waren die krampfauslösenden Rindenzentren selbst nicht operativ 
angegriffen worden. In dem ungünstig verlaufenen Fall aber war vorüberdehend eine Mono¬ 
plegie des Armes beobachtet und bei der Operation reichlicher Ausfluss von Cereprospinal- 
flüssigkeit festgestellt, ein Umstand, der auf starke Hirndruckerhöhung schliessen liess. 
— Schliesslich wird ein 3. Fall mitgeteilt, in welchem ein Hirntumor Jacksonsche 
Epilepsie auslöste. Nach operativer Entfernung aus der Hirnrinde ist zunächst Heilung 
eingetreten, deren Dauer abzuwarten bleibt. Für die Lokalisation des Tumors war auch 
die Störung des stereognostischen Sinnes von Wert, dessen Zentrum, mag es auch aus 
verschiedenen Empfindungsqualitäten sich zusammensetzen, doch mit der motorischen 
Rindenregion in enger Beziehung stehen muss. Steinhausen-Hanuover. 

Dachauer, Über Stauungspapille nach Schädelkontusion. (Deutsche med. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 131 

Woch. 1904, No. 9.) Fälle von Schädelkontusion mit Stauungspapille sind ziemlich selten. 
B. teilt 2 solcher Beobachtungen mit, welche darauf hinweisen, dass sehr lange Zeit nach 
einem Kopftrauma noch erhebliche Beschwerden vorhanden sein können, für deren Begut¬ 
achtung der Nachweis der Stauungspapille von entscheidender Bedeutung war, da das 
Missverhältnis zwischen dem gesunden, blühenden Aussehen der Patienten und den vor¬ 
gebrachten Klagen erklärlichen Zweifeln ohne jenen objektiven Befund hätte begegnen 
müssen. Bei einem infolge eines Eisenbahnzusammenstosses am Kopf verletzten Bahn¬ 
arbeiter waren die ersten objektiv nachweisbaren Folgen: retrograde Amnesie und links¬ 
seitige Abduzenslähmung, nach etwa */ 2 Jahr geschwunden, während anhaltender Kopf¬ 
schmerz zurückgeblieben war. Ausserdem aber blieb eine vom 5. Tag nach dem Unfall 
nachweisbare doppelseitige Stauungspapille fortbestehen, welche aller Wahrscheinlichkeit 
nach auf eine extradurale Blutung zurückzuführen war, deren anhaltende Dauer jedoch 
kaum ohne die Annahme neuritischer Veränderungen zu erklären sein dürfte. Eine zweite 
ganz analoge Beobachtung wurde bei einer Mörtelträgerin gemacht, die beim Ausgleiten 
mit der Stirn gegen eine Wand gefallen war und noch 5 Jahre nach diesem Trauma an 
heftigem, anfallsweise auftretendem Kopfschmerz und Schwindel litt. Das Vorhandensein 
dieser Beschwerden wurde bei dem Fehlen aller sonstigen objektiven Symptome bei der 
Untersuchung des Nervensystems durch den Nachweis von Resten einer ebenfalls zweifellos 
von der Verletzung herrührenden Stauungspapille hinreichend begründet. 

Beide Fälle illustrieren auf das deutlichste den Wert einer genauen ophthalmo¬ 
skopischen Untersuchung. Steinhausen - Hannover. 

Aronsohn, Ein Fall von multipler Hirnnervenlähmung mit Beteili¬ 
gung des Acu8ticus. (Berl. klin. Wochensnschr. 1903. Nr. 45.) Bei einem 30jährigen 
bis dahin gesunden Mann stellten sich nach einer Fahrt auf dem Vorderperron eines 
elektrischen Strassenbahnwagens bei Schnee und starkem Wind in der linken Gesichts¬ 
hälfte Schwellung und Schmerzen ein, die ira Verlauf von 2 Wochen zur Lähmung des 
linken Gesichts führte. Daneben bestanden Kopfschmerzen, Schwindel, quälende sub¬ 
jektive Ohrgeräusche, Ertaubung des linken Ohrs, Fehlen des Geschmacks auf der linken 
Zungenhälfte und Abstumpfung der Sensibilität des linken Gesichts. Die Augennerven 
waren unberührt Es handelte sich danach um neuritische Prozesse an Facialis, Trige¬ 
minus und Acusticus, deren Sitz an der Hirnbasis angenommen werden musste, da nur 
von hier aus das gleichzeitige Ergriffensein der 3 Nervenstämme zu erklären war. Lues 
war ausgeschlossen. Besserung trat im Verlauf von 7 Monaten ein, doch blieb der Acu¬ 
sticus dauernd schwerer betroffen. Stein hausen-Hannover. 

Kraus (Bulbusverletzung) berichtet in der Nürnberger mediz. Gesellschaft am 
17. Dezember 1903 (s. M. m. Woch. Nr. 7) über einen Fall von doppelter penetrierender 
Bulbusverletzung. Besonderes Interesse nimmt der Fall in Anspruch wegen der Grösse 
des Fremdkörpers (leicht gebogenes Eisenstückchen mit feinem Messingüberzug versehen, 
von 3,9 cm Länge und ca. 1 qmm auf dem Querschnitt) und wegen der Lage. Die Ein¬ 
trittsstelle war dicht unterhalb des nasalen Augenbrauenendes, der Bulbus war penetriert 
im Sehnenansatz des Muse. rect. lateralis und Sehnerveneintritt Trotzdem dieses Eisen- 
Stäbchen in annähernd querer Richtung hindurchstach, waren die Bulbusbewegungen an¬ 
fangs völlig ungestört. Ferner ist der Fall noch interessant, weil im weiteren Krank¬ 
heitsverlauf Processus ciliares (34) sichtbar wurden. Aron he im-Gevelsberg. 

Schiffer, Demonstration eines Falles von multipler Sklerose bei einem 
Kinde. (Vereiu für innere Medizin in Berlin. Ref. Deutsche mediz. W. B. 49.) Mutter 
des Kindes ist an Phthisis gestorben, Vater gesund, 2 Kinder sind zeitig gestorben. Das 
zur Zeit 13jähr. Mädchen ist rechtzeitig geboren, wurde 2 Jahre gestillt. Mit 3^2 Jahren 
lief es noch nicht, erst mit 5 Jahren konnte es langsam gehen, war aber stets unsicher: 
das Zittern der Hände wurde zuerst mit 4 Jahren bemerkt, seitdem ist der Zustand 
wenig verändert, doch soll es in der Schule gut gelernt haben. Die objektive Unter¬ 
suchung ergab spastisch-ataktischen Gang, Ataxie der oberen Extremitäten, Zittern der¬ 
selben beim Zugreifen, Herabsetzung der rohen Kraft in oberen und unteren Extremi¬ 
täten, kein Romberg, deutliches Zwangslachen, Papillen beiderseits temporal abgeblasst, 
geringe dem Spiegelbefund entsprechende Gesichtsfeldeinschränkung. Vortragender glaubt 
spastische, zerebrale Kinderlähmung (mehr akut einsetzend, dann stationär oder regressiv' 


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132 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 4. 


und Hirntumor (Augenbefund) ausschliessen zu dürfen und hält es nicht für ausge¬ 
schlossen, dass man es mit einer angeborenen multiplen Sklerose zu tun habe. 

A p e 11 -Hamburg-Eppendorf. 

Perthes und Klien, Demonstration eines Falles von Brown-Sequard- 
scher Lähmung durch eine Messerklinge im Wirbelkanal. (Mediz. Gesellschaft 
zu Leipzig am 1. Dez. 1903. — Münch, med. W. Nr. 5.) Der 48jährige Patient erlitt 
im 18. Lebensjahre eine Verletzung durch Messerstich im Rücken links neben dem 5. Brust¬ 
wirbel. Dieselbe hatte zunächst ausser einer nach einem Vierteljahr spontan verschwun¬ 
denen Lähmung des linken Armes keine erkennbare Schädigung zur Folge. Vor 2V 2 Jahren 
traten zuerst die Erscheinungen einer allmählich zunehmenden Kompression des unteren 
Dorsalmarks auf: spastische Parese der linken, Herabsetzung der Sensibilität der rechten 
unteren Körperhälfte. Die Höhe der Querschnittsläsion wurde in der psychiatrischen 
Klinik im 7. Dorsalsegment lokalisiert und da Patient die erlittene Verletzung verschwieg, 
vor allem mit Rücksicht auf die allmähliche Entwicklung der Lähmung die Diagnose 
auf einen das Rückenmark komprimierenden Tumor gestellt. Erst die Röntgenaufnahme 
ergab das Vorhandensein eines Fremdkörpers — die vor 30 Jahreu abgebrochene Messer¬ 
klinge —, genau entsprechend der diagnostizierten Höhe der Querschnittsläsion in der 
Höhe des 6. Brustwirbels. Bei der Operation fand sich das 3,5 cm lange, 1,5 cm breite 
Stück Messerklinge locker zwischen den Wirbelkörpern des 5. und 6. Brustwirbels, so 
dass der grösste Teil in dem Wirbelkanal sich befand. Er war umgeben von einer 
breiigen, schwärzlichen Masse (Rost und Eiter). Die Extraktion gelang leicht ohne 
Operation an den Knochen. Nach der Operation schwand der Gürtelschmerz, cfoch ist 
eine Besserung der Lähmung bis jetzt, 3 Monate nach der Operation nicht erfolgt. 
Bemerkenswert ist an dem Fall, dass die Messerklinge 27 Jahre symptomlos im Wirbel¬ 
kanal verweilte und dann erst allmählich sich steigernde Lähmungserscheinungen hervorrief. 

Aronheira-G evelsberg. 

Strauch, Anatomische Beiträge zu den Stichverletzungen des Rücken¬ 
marks. (Vierteljahrsschr. f. ger. Med. u. öff. San. 1904. 27. Bd. Suppl S. 134.) 

Verf. unterzog den bei Stichverletzungen des Rückenmarks von verschiedenen spitzen 
und dünnen Instrumenten gemachten Weg in einer Anzahl Leichen versuchen einer ge¬ 
nauen anatomischen Untersuchung. Er fand zwei Stellen, an denen in Übereinstimmung 
mit, der jetzt 96 Fälle umfassenden Kasuistik aus der Literatur der Wirbelkanal ver- 
hältnismäsig leicht zugänglich erscheint, und zwar für Stiche nach vorn durch die 
Zwischen wirbelscheiben, für solche von hinten in den Nacken durch das Dreieck der 
Arteria vertebralis und ein Foramen intervertebrale hindurch. Doch kann das Werkzeug 
auch noch andere Wege nehmen, wie durch ein Foramen transversarium und durch den 
Wirkelkörper selbst. Auffallend selten ist eine Mitverletzung der grossen Halsgefässe 
bei Stichen von der Vorderseite des Halses her beobachtet. Bei diesen von vorn bis in 
den Wirbelkanal eindringenden Stichen kann übrigens das Rückenmark selbst unverletzt 
bleiben, spitze und lange Instrumente vermögen sogar die Wurzeln der gegenüber¬ 
liegenden Seite dabei zu erreichen. Das in der Regel entstehende Symptomenbild der 
Halbseitenläsion nach Brown-Sequardschem Typus ist selten ein ganz reines, es treten 
vielmehr Zeichen und Ausfallserscheinungen hinzu, welche darauf hindeuten, dass die 
Verletzung auch einen Teil der anderen Markhälfte getroffen haben muss, dass Quellungs¬ 
erscheinungen und Ödem anfangs einen grösseren Herd vortäuschen. Meistens handelt 
es sich bei Stichverletzungen um eine schräge oder quere Halbseitenläsion, zumal das 
Rückenmark sich beim Ausweichen um seine Längsaxe drehen kann. 

S t e i n h a u s en - Hannover. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. T h i e m - Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT ^^ 

FÜR - 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 


mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6« Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 


Nr. 5. Leipzig, 15. Mai 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmt/icher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Über isolierte Lähmung des clavikularen Abschnittes des 

Musculus trapezius. 

Von Oberstabsarzt Dr. 8 te in hausen in Hannover. 

(Mit 6 Abbildungen.) 

Die Abschnitte des Kappenmuskels pflegen bekanntlich in sehr ungleichem 
und mit vielfachen Variationen schwankendem Umfang durch Lähmung der sie 
versorgenden Nervenstämme ausser Funktion gesetzt zu werden. Der Ausfall 
eines einzelnen Muskels oder Muskelabschnittes, besonders von den zum Schulter¬ 
gürtel gehörigen, beansprucht ausser dem klinischen auch physiologisches Interesse, 
zumal wenn, wie beim obersten Teil des Trapezius, über die Wirkungsweise von 
den Beobachtern widersprechende Angaben vorliegen. Unter den in der Lite¬ 
ratur veröffentlichten Fällen habe ich keinen einzigen von isolierter Lähmung 
der Schlüsselbeinportion des Trapezius finden können. Die nachstehend mitgeteilte 
Beobachtung scheint danach bis jetzt ganz vereinzelt da zu stehen. 

Der 22jährige Gefreite M., im Zivilberuf Schuhmacher, stammt aus gesunder, von 
Nervenkrankheiten freier Familie und ist vor seiner Einstellung beim Militär im Oktober 
1901 nie ernstlich krank gewesen. Während der Dienstzeit erkrankte er zuerst im 
März 1903 an Influenza, welche von einer leichten rechtsseitigen Pleuritis und Angina 
begleitet war. Vorübergehend wurde Schmerzhaftigkeit der Muskeln am Halse und er¬ 
schwerte Beweglichkeit des Kopfes beobachtet, für eine Neuritis fand sich jedoch kein 
weiterer Anhalt. Ende April wieder hergestellt, zog er sich dann Anfang Juni eine 
Verletzung an der rechten Schulter dadurch zu, dass er, zwischen 2 Kanonieren auf einer 
Protze sitzend, bei raschem Fahren über einen Graben in die Höhe und rückwärts ge¬ 
schleudert wurde, wobei der rechte mit dem linken Arm des Nebenmannes fest ver¬ 
schränkte Arm stark nach abwärts gezerrt wurde. Der Arm schmerzte anfangs, behin¬ 
derte M. aber zunächst nicht wesentlich, vielmehr soll sich erst ganz allmählich im Laufe 
der folgenden Wochen eine Schwäche des Armes in langsam zunehmendem Grade ein¬ 
gestellt haben, die ihn schliesslich Ende Juli zur Krankmeldung veranlasste. Eine Ge¬ 
staltveränderung der Schulter wurde zunächst nicht bemerkt, die von M. an der ganzen 
rechten Brusthälfte lokalisierten Schmerzen wurden auf Reste der Pleuritis bezogen. Bei 
seiner Aufnahme in das Lazarett Ende August 1903 erschien der untere Teil des Schul¬ 
terblattes verdickt, es wurde an einen Tumor des Knochens gedacht, und um Gewissheit 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


über etwaige Malignität zu erlangen, eine Inzision ausgeführt, bei welcher jedoch nur 
intaktes Muskelgewebe des sehr kräftigen Infraspinatus und Teres raajor und normale 
Beschaffenheit des Knochens gefunden wurde. Die elektrische Untersuchung ergab schliess¬ 
lich eine in partieller EaR ihren Ausdruck findende Lähmung des obersten Trapezius- 
abschnittes, während die übrigen Bündel sich völlig normal verhielten. Der Befund wird 
durch die beigefügten Abbildungen besser illustrirt, als es durch die eingehendste Beschrei¬ 
bung möglich wäre. Die Messung ergab: Rechtes Akromion 3 cm tiefer als linkes; Ent¬ 
fernung desselben von der Spitze des Processus ensiformis rechts 26, links 31 cm; Hori¬ 
zontalabstand des Akromion von der Dornenlinie reckts 23, links 19 cm, des inneren 
Scapularrandes in Höhe der Gräte rechts 10, links 6 cm, am unteren Winkel rechts 12, 



Fig. 1. Fig. 2. 

links 7 cm. Im Innervationsgebiet des inneren Accessorinsastes, in der Hautsensibilität 
der Schulter und vor allem auch im Befund und der Leistung des rechten Sternoclei- 
domastoideus ist keinerlei Störung nachzuweisen. 

Elektrische Prüfung: Der clavikulare Abschnitt ist faradisch nur ganz gering er¬ 
regbar, am besten noch von dem bekannten Reizpunkt aus, bei galvanischer direkter 
Reizung ist KST bei 4 M.-A., A Z S bei 6 M.-A. zu erzielen, und zwar mit ausgesprochen 
träger Zuckung aller Bündel bis zum Akromion. Ganz scharf ist indes die Grenze hier 
nicht zu ziehen, es ist immerhin möglich, dass die EaR vielleicht noch einige der aller- 
äu8sersteu scapularen Bündel betrifft. Jedenfalls ist der in der Mitte der Schulterhalskon¬ 
turlinie liegende Wulst, der grösstenteils vom skapularen Abschnitt gebildet wird, im 
wesentlichen erhalten (Abb. 1. 4. 6). Die anderen Abschnitte des Trapezius wie die ganze 
übrige Schultermuskulatur zeigen vollkommen normale Erregbarkeit. Die gesamte Mus- 


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kulatur ist kräftig entwickelt, der ganze skapnlare Abschnitt zeigt sogar eine unver¬ 
kennbare Hypertrophie im Vergleich za links. 

Die stärkere, anfangs geradezu mit einem Tumor verwechselte Yorwölbung der 
Muskeln auf dem Schulterblatt, des Infraspinatus, des Teres major und minor ist eine 
nur scheinbare, sie wird durch die Stellungsanomalie des mit dem unteren Winkel ab¬ 
stehenden Schulterblattes vorgetäuscht. In Abb. 6 gleicht sich der auf Abb. 3 beson¬ 
ders auffällige, jene Täuschung wohl begreiflich machende Unterschied vollkommen aus. 

Besonders hervorzuheben ist noch die kräftige und derbe Beschaffenheit der rechten 
Serratnszacken (Abb. 5). 

Es besteht nach dem Befand kein Zweifel, dass es sich um eine auf den clavikularen 
Abschnitt beschränkte Lähmung des rechten Kappenmuskels handelt. Bezüglich der Ent¬ 
stehung der Lähmung ist es immerhin möglich, dass im Anschluss an eine Influenza eine 
an sich geringfügige und nicht deutlich sich manifestierende Neuritis im Gebiet des Hals¬ 
geflechtes sich entwickelt hatte, und dass daher die oben geschilderte starke Zerrung mehr 
als auslösendes Moment wirkte. Ganz aufgeklärt ist also der Entstehungsmodus nicht. 1 ) 

Im Anschluss an den dargestellten Befund sei nachstehend eine kurze Be¬ 
sprechung über die physiologische Funktion des clavikularen Abschnittes des 
Trapezius, über seine Innervation, über sein Verhalten zu den skapularen Por¬ 
tionen und schliesslich über die diagnostische Bedeutung der Deviation des 
Schulterblattes gegeben. 

I. Zunächst kann zur Frage der Funktion des clavikularen Trapezius der 
isolierte Ausfall dieses Muskelabschnittes, wie er in den Abbildungen sich recht 
gut erkennbar darstellt, einen Beitrag liefern. Der Funktionsausfall ist dem 
anatomischen Maßverhältnis des clavikularen Muskelbündels entsprechend nicht 
gross, er beschränkt sich wesentlich auf Störungen in der Ruhelage und in ge¬ 
wissen Bewegungen des Schultergürtels. 

a) Die Schulterstellung in der Ruhelage (Abb. 1 und 2) ist 'durch die Sen¬ 
kung des Schlüsselbeins nach unten und vorn, entsprechend dem Ausfall der vom 
Kopf und Nacken nach vorn weit herumgreifenden Bündel, bedingt. Nach genauer 
Messung beträgt die Senkung in vertikaler Richtung 2V 2 —3 cm, entgegen der 
Ansicht Mo lli er s, wonach eine solche um 1 cm das überhaupt mögliche Maximum 
vorstelle. 2 ) Über das Abstehen des unteren Winkels s. u. 

b) Von den Bewegungen der Schulter ohne Beteiligung des Armes wird 
das Heben ganz wesentlich durch den clavikularen Trapezius bewirkt, und wenn 
es — abgesehen von der auf beiden Seiten ja gleichen Rhomboides- und Levator- 
Wirkung — bis zu einem gewissen Grade dem M. möglich ist, die Schulter zu 
heben (Abb. 6), so tragen dazu die längsten zum Akromion gehenden skapularen 
Bündel bei, durch die das Schlüsselbein indirekt mitgehoben wird. Auch bei der 
Rückwärtsbewegung des Schultergürtels („Brust heraus“), tritt die primäre 
Senkung der rechten Seite in ihrem Einfluss zutage. 

c) Wirkung auf den Kopf bei fixiertem Schultergürtel. Linksdrehen und 
Beugung des Kopfes nach hinten ist sichtlich erschwert, aber nicht aufgehoben: 
weil dabei andere Nackenmuskeln, wie der Sternocleidomastoideus, der Splenius 
der anderen Seite u.s.w. mithelfen. 

In allen den Bewegungen nun, mit denen der Schultergürtel sich an der 
Armerhebung beteiligt, liegt kein nennenswerter Ausfall vor, in allen Ebenen 
ist die Erhebung des Armes bis zum Maximum, der „Senkrechten“, möglich, 

jedenfalls nur in einem, der Verschiebung des Schultergürtels in der Ruhelage 

_ • 

1) In ähnlicher Weise ist in dem Sternb erg’schen Fall (Neurol. Zentr.-Bl. 1898. 8. 432) 
bei einem Kinde die Lähmung dadurch entstanden, dass dasselbe zum Scherze am Kopfe in 
die Höhe gehoben wurde. 

2) Mollier, Über die Statik und Mechanik des menschlichen Schultergürtels unter nor¬ 
malen und pathologischen Verhältnissen. Festschr. f. Kupffer. 1899. 


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136 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 

entsprechenden geringen Maße erschwert. Ganz fehlt die „Übererhebung“, d. h. 
die Erhebung, welche samt dem senkrecht emporgestreckten Arm der Schulter¬ 
gürtel in toto noch in senkrechter Richtung aufwärts ausführen kann. Diese 
Leistung kann nicht ohne den clavikularen Trapezius vollzogen werden. Da¬ 
gegen spielt dieser keine Rolle bei der Armerhebung selbst, mit anderen Worten, 
die zur maximalen Armerhebung gehörige völlige, etwa 60° betragende Drehung 
des Schulterblattes vollziehen, mit dem Serratus gemeinsam, vom Trapezius die 
skapularen Portionen allein. Der Skapuladrehung folgt die Drehung des Schlüssel¬ 
beins um seine Längsaxe, übertragen durch das Akromialgelenk und den an 
das Schlüsselbein sich anlegenden Processus coracoides, in rein passiv-mechani¬ 


scher Weise, und in der Tat ist diese Clavikeldrehung auf der gesunden linken 
Seite völlig die gleiche. Mit dieser Beobachtung finde ich eine von mir früher be¬ 
reits im Gegensatz zuGaupp und Mollier 1 ) ausgesprochene Auffassung bestätigt, 
wonach der clavikulare Trapezius auf jene Längsdrehung der Clavikel keinen 
Einfluss hat. Längsdrehen kann der oberste Teil des Trapezius die Clavikel nur 
im entgegengesetzten Sinne und nur in dem geringfügigen Grade, wie er indivi¬ 
duell äusserst variierend bei der reinen Schulterhebung zu* beobachten ist. Dass 
der clavikulare Trapezius tatsächlich schlaff bleibt bei der maximalen Armer¬ 
hebung, geht hervor 1. aus der Möglichkeit der „Übererhebung“ des erhobenen 


1) An Molliers Modell fehlt der occipito-elavikulare Teil des Trapezius gänzlich. 


Fig. a. 


Fig. 4 . 


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", 


IM 














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Armes, senkrecht nach oben, welche bei M. dementsprechend fehlt, und 2. aus 
dem Umstand, dass er normalerweise völlig bei maximaler Armerhebung erschlafft 
ist und durch faradische Reizung gerade in dieser Stellung leicht isoliert zur 
Kontraktion gebracht werden kann. 

Man kann also sagen, dass die Wirkung nicht des clavikularen, sondern des 
skapularen Trapezius allein es ist, welche die Drehung der Scapula so weit fördert 
und die Schultergelenkpfanne so einstellt, dass die zweite Phase 1 ) der Armer¬ 
hebung, d. h. die Abduktion des Oberarms gegen die Scapula von etwa 150° ab 
bis zum Maximum, bei nunmehr im Maximum ihrer Drehung fixierter Scapula 
zustande kommt — ganz wie auf der gesunden Seite. 




Fig. C. 


Abb. 4 gibt auch guten Aufschluss über das Verhältnis der gemeinsamen 
Drehwirkung auf die Scapula seitens des mittleren absteigenden und des 
unteren aufsteigenden Bündels des Trapezius. Dieses letztere wirkt dadurch 
drehend, dass er das innere Ende der Spina abwärts zieht, während zugleich 
der akromiale Teil den äusseren Winkel aufwärts und einwärts dreht. Diese 
beiden antagonistischen Muskelabschnitte verhalten sich also in ihrer W'irkung auf 
den einarmigen, von der Spina repräsentierten Hebel wie ein Kräftepaar (R. Fick). 


1) Diese von mir zuerst nachgewiesene 2. Phase der Armerhebung (vgl. Deutsche mcd. 
Woch. 1901 Nr. 32), deren Bedeutung bei allen Einzellähmungeu von Sehultermuskeln in 
charakteristischer Weise hervortritt, ist am deutlichsten bei den gesunden Individuen zu erken¬ 
nen, welche eine Armerhebung bis zu 175° und darüber austübren können. 


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Damit erklärt sich, wie bei isolierter totaler Seratusparalyse der Trapezius zur 
Not auch allein eine Drehung der Scapula leisten kann, so dass noch eine Arm¬ 
erhebung bis zu 130—150° resultiert. Auch ergibt sich damit, weshalb der bis¬ 
her noch vielfach als gültig anerkannte Gedanke Gaupps, in der adduktorischen 
Wirkung liege die eigentliche Aufgabe des Muskels, einer korrigierenden Er¬ 
läuterung bedarf. 

II. Bezüglich der Innervation des Trapezius, welche vom äusseren Ast des 
Accessorius und von dem 2.—4. Cervikalnerven herrührt, gehen die Meinungen 
nur über die Verteilung dieser Nervenstämme auf die Abschnitte des Muskels 
auseinander. Sind auch zweifellos weitgehende individuelle Unterschiede in der 
Verteilunganzunehmen (Bernhardt 1 ), Schmidt 2 )) so scheint doch nach den An¬ 
gaben der meisten Anatomen (Henle 3 ), Merkel 4 ), Poirier 5 ) u. A.) die Versorgung 
des clavikularen Trapezius überwiegend und bisweilen vielleicht ausschliesslich 
den Cervikalnerven zuzufallen. Duchenne 6 ) hatte aus der Beobachtung, dass der 
clavikulare Abschnitt von grosser Erregbarkeit und bei der progressiven Muskel¬ 
atrophie das „ultimum moriens“ darstelle, auf eine reiche Innervation gerade 
dieses Teiles durch den Accessorius und durch Cervikalzweige geschlossen, während 
nach Rernak 7 ) Sternberg 8 ) Schlodtmann 9 ) u. A. die am Akromion inserieren¬ 
den Bündel von diesen Ästen und die clavikulare Portion vom Accessorius ver¬ 
sorgt werden. Auch Martius 10 ) nahm in seinem Fall die Innervation des obersten 
Trapeziusabschnittes ausschliesslich durch Cervikalnerven an, da bei völliger 
Accessoriuslähmung dieser intakt blieb, während der skapulare gänzlich ge¬ 
lähmt war. 

In meinem Fall sprechen, abweichend von der von Remak vertretenen An¬ 
sicht, mehrere Indizien für eine Versorgung des obersten Abschnittes ganz über¬ 
wiegend durch Cervikaläste, während jedenfalls der Accessorius vollkommen un¬ 
beschädigt geblieben ist und mit ihm sowohl der Sternocleidomastoideus wie auch 
der ganze skapulare Trapezius. Da, wie schon erwähnt, die Abgrenzung der 
gelähmten Bündel am Akromion nicht ganz scharf sich bestimmen liess, so ist 
immerhin möglich, dass die äussersten akromialen Fasern, also nur, ein sehr 
kleiner Teil des skapularen Trapezius hier ebenfalls von Cervikalästen beein¬ 
flusst ist. Trotzdem liegt keine Schaukelstellung bei M. vor, eher eine gegen¬ 
sinnige Drehung, was gegenüber Remaks Angabe zu betonen ist, nach welcher 
grade von der Erhaltung der akromialen Fasern das Ausbleiben der Schaukel¬ 
stellung abhängen soll. Ich halte es jedenfalls für sehr misslich, aus dem Symptom 
dieser Deviation auf die Art der Innervation schliessen zu wollen, wie Schulz 11 ) 
es in seiner Zusammenstellung der aus der Literatur gesammelten Fälle von 
Trapeziuslähmung versucht hat. Hält doch auch Mollier es für „unklug“, die 
Schaukelstellung, die von allzu vielen verschiedenen Umständen abhängt, zum stets 
maßgebenden diagnostischen Merkmal zu machen. 

III. Wenn der Kappenmuskel anatomisch als Einheit aufgefasst und einer 
Einteilung in einen clavikularen und skapularen unterworfen wird, so kann 


1) Bernhardt, Die Erkrankungen der Nerven. Nothnagels Spec. Path. u. Ther. XI, 1. 

2) Schmidt, D. med. Woch. 1892. Nr. 26. 

3 ) Henle, Handb. d. Muskellehre. 1858. 

4) Merkel, Handb. d. topogr. Anat. II. S. 192. 

5) Poirier, Trait£ d’anat. II, p. 495. 

G) Duchenne, Physiol. d. Bewegungen. Deutsch v. Wern icke Leipzig. 

7) Bemak, Berl. klin. Woch. 18&S. Nr. 7. 

8) Sternberg, Berl. klin. Woch. 1898. Nr. 24. 

9) Schlodtmann, D. Ztsch. f. Nerv.-Hlk. V. 1894. S. 471. 

10, Martius, Berl. klin. Woch. 1887. S. 126. 

11) Schulz, D. Ztsch. f. Nerv.-Hlk. 23. Bd. S. 125. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5 . \ 39 


dieser Gliederung auch physiologische Berechtigung nicht abgesprochen werden. *) 
Indes muss bei einem so flächenhaft ausgearbeiteten Muskel mit seinen fächer¬ 
artig um mehr als einen rechten Winkel divergierenden Faserrichtungen, bei 
welchem jedem Bändel eine besondere und überdies mit jedem Stellungswechsel 
sich immer wieder ändernde mechanische Wirkung zukommt, jeder Versuch einer 
noch weitergehenden Einteilung nach der Funktion nur durchaus ungenau und 
willkürlich, ausfallen. Noch erfreut sich allgemeiner Anerkennung das veraltete 
Duchennesche Einteilungsschema in eine „respiratorische“, „elevatorische“ und 
„adduktorische“ Portion. Veraltet ist es aus mehreren Gründen. Die clavikulare 
Portion benannte Duchenne nach der von ihm angenommenen vorwiegenden 
Innervation durch den von Belials „Nervus respiratorius“ aufgefassten Accessorius. 
Richtig bezeichnet ist diese Portion die elevatorische, als die die Schulter hebende, 
und die mittelst der Skapnladrehung an der Armerhebung sich beteiligende Por¬ 
tion die rotatorische. Denn Schulterblattdrehung ist nicht identisch mit Arm¬ 
erhebung, das sind zwei streng zu trennende Mechanismen. Auch die untersten 
aufsteigenden, indirekt mittelst eines Sehnenbogens an die Spina inserierenden 
Bündel wirken nicht bloss herabziehend und adduktoriscb auf die Skapula, sondern 
auch drehend, wie dies durch das Gleiten der medialen Abdachung der Spina 
unter jenen Sehnenbogen unwiderleglich bewiesen wird. Ferner wirkt der direkt 
an die mediale Hälfte der Spina sich ansetzende Abschnitt nicht bloss addukto- 
risch, sondern auch drehend, wie das aus dem Längenverhältnis der Fasern dieses 
Abschnitts zu den akromialen Spinafasern unzweideutig sich ergibt Die ad- 
duzierende Wirkung ist demnach mit der drehenden untrennbar im skapularen 
Trapezius vereinigt. Das schliesst nicht aus, dass die isolierte Aktion einzelner 
Bündel auch Ortsveränderungen der Scapula nur in einer Richtung verursacht 
wobei synergistische und pseudoantagonistische Abschnitte anderer skapularer 
Muskeln sich beteiligen. Die rein adduktorischen, d. h. ungefähr senkrecht zur 
Dornenlinie stehenden Bündel sind nur in ganz kleiner Zahl vorhanden, sie ent¬ 
springen etwa vom 2. und 3. Brustwirbel. Es ist erstaunlich, wie weit die bild¬ 
lichen Darstellungen in den anatomischen Lehrbüchern and Atlanten in Bezug 
auf die Lage dieser Fasern von einander abweichen. Um nur einige wenige 
Beispiele anzuführen, erreichen die also bei Ruhelage und aufrechter Haltung 
etwa horizontalen Fasern nach Krause 1 2 3 ), Mollier*), Hollstein 4 ) das innere Ende 
der Spina, sie sind also die kürzesten des ganzen Muskels, wogegen Spalteholz 5 6 ) 
und Henle fi ) sie etwa bis zur Mitte der Spina und Luschka 7 * ), Heitzmann s ), 
Pfeiffer 9 ) sie sogar bis zum Akromion und noch darüber hinaus gelangen lassen. 
Bei einer grösseren Anzahl mit faradischer Reizung untersuchter Individuen fand 
ich stets diese annähernd wagerechten Fasern an den medialen Teil der Spina 
sich ansetzend. Wenig Sinn hat die nach Duchennes Vorgang noch beliebte 
weitere Einteilung des direkt an die Spina ansetzenden Abschnittes in mediale 
und distale mit der Annahme einer Grenze in der Mitte der Spina (Hyrtl, 
Mollier, Remak u. A.). 

Was die Abgrenzung des clavikularen Teiles vom akromialen betrifft, so 


1) Thiem, Handb. d. Unfallerk. S. 495. 

2 ) Krause, Handb. d. Anat. I. S. 194. 

3) Mollier, a. a. O. 8. 508. 

4) Hollstein, Lehrb. d. Anat. S. 306. 

5) Spalteholz, Handatlas II. 8. 284. 

6) Henle, a. a. O. S. 23. 

7) Luschka, Anat. III 1865. Auch in L'eube’s Diagnostik abgebildet, aber stark ver¬ 
zeichnet. 

S) Heitzmann, Atlas. 2. Aufl. 8. 167. 

9) Pfeiffer, Handb. d. angewandt. Anat. 8. 22. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


ist diese bezüglich des Ursprunges am Nackenband in der Höhe des 3. oder 4. 
Halswirbeldornfortsatzes zu suchen, alle tiefer entspringenden Fasern gelangen 
nicht mehr zum Schlüsselbein, sondern an das Akromion. Hier lassen sich am 
Lebenden allerdings die Ansatzstellen nicht genau scheiden, auch nicht mit Hilfe 
elektrischer Reizung. Die Schwierigkeit der Abgrenzung zeigt ein Blick auf den 
Schultergürtel aus der Vogelsicht •), die akromialen Fasern greifen auf etwa 
1 cm Breite zum Teil über die clavikulären hinüber. Weiter zum Ursprung hin¬ 
auf trennen sich die beiden Grenzbündel in ihrer konvergierenden bei mageren 
Personen durch die Haut erkennbaren Richtung am besten bei faradischer Rei¬ 
zung, besonders bei maximaler Armerhebung. In dieser Steilung ist, wie schon 
erwähnt wurde, der im Gegensatz zum stark kontrahierten skapularen schlaffe 
clavikulare Trapezius ganz isoliert erregbar. Bei M. fehlte die Erregbarkeit grade 
auch in dieser Stellung und damit die weitere Erhebung des Schultergürtels mit 
dem gestreckt erhobenen Arm, die „Übererhebung“. 

IV. Es wurde oben bereits erwähnt, dass bei M. die sogenannte Schaukel¬ 
stellung fehlt, welche bekanntlich in einer Annäherung des unteren Winkels an 
die Wirbelsäule und gleichzeitiger Entfernung des medialen Winkels besteht und 
nach Duchen ne durch eine Drehung des Schulterblattes um den medialen Winkel, 
dem Aufhängepunkt an den hier ansetzenden Levator scapulae, zustande kommen 
soll. Dass die ganze Auffassung Duchennes auf einem Irrtum beruht, ist schon 
von Lewinski, Gaupp, Mollier u. A. nachgewiesen worden, sie wird aber trotz¬ 
dem neuerdings, z. B. von Schulz (a. a. 0.) ohne Begründung wieder als richtig 
hingestellt. Drehpunkte der Scapula können nur in Gelenken liegen, und zwar 
entweder im akromialen Gelenk oder bei fester Anlegung beider Schulterknochen 
aneinander auch im sternalen. Also nur durch Drehungen in diesen Gelenken 
können Deviationen des Schulterblattes überhaupt zustande kommen. Viel be¬ 
deutsamer für solche Deviationen des unteren Winkels, als sie seitens des gar- 
nicht einmal an diesen Winkel ansetzenden Trapezius möglich sind, ist die Wir¬ 
kung oder der Ausfall eines deijenigen Muskeln, welche unmittelbar an diesem 
Winkel und am medialen Rande haften und damit seine Stellung beherrschen, 
des unteren Rhomboides und des unteren Serratus. Die bei M. vorliegende De¬ 
viation, welche übrigens gerade umgekehrt eine Entfernung des unteren Winkels 
von der Dornenlinie zeigt, ist bedingt durch die Senkung und Vorwärtsdrehung 
des Schultergürtels und das sternale Gelenk und zugleich durch eine Drehung 
der Scapula im Akromialgelenk, bei der die Wölbung des Thorax etwa in der 
Höhe der 3. oder 4. Rippe das Hypomochlion hergibt, derart, dass die Scapula mit 
dem unteren Winkel von der Thoraxwand abgehoben wird. Auf diese Weise 
stehen die Dornenlinie und der mediale Rand als windschiefe Linien zu einander, 
und es kommt ganz auf den Standpunkt des Beobachters an, ob ihm diese Linien 
parallel oder in mehr oder weniger grosser Winkelstellung zu einander geneigt 
erscheinen (Abb. 1 und 3). Ich habe auf diese Täuschungsmöglichkeit bereits 
bezüglich der ebenso vermeintlich pathognostischen Parallelstellung beider 
Linien bei der isolierten Serratuslähmung hingewiesen. Wie dieser Parallelstand, 
so verdient daher auch das Duchenne’sche mouvement de bascule, welches viel¬ 
leicht bei dem Schwund aller Muskeln der Schulter mit Ausnahme des Levator 
denkbar wäre, in das Gebiet der antiquierten Irrtümer verwiesen zu werden. 

Das Absteheu des unteren Winkels ist also nur die Folge der Verlagerung 
des Schlüsselbeins nach vorn und unten, die letztere hingegen ist das primäre 
Moment und ein durchaus konstantes und charakteristisches Kennzeichen. Diesem 


1) Heule. Handb. I. Bd. Fijr. 198. 


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Hauptkennzeichen gegenüber erweisen sich alle übrigen auf eine Stellungsver¬ 
änderung des Schulterblatts hindeutenden Symptome als individuell schwankend. 
Hier sprechen der Grad der Muskelentwicklung, die Form des Thorax, Länge 
des Halses u. s. w. mit Die klinische Diagnose der skapularen Trapeziuslähmung 
ist daher auf eine genaue Bestimmung des Funktionsausfalls angewiesen, sie 
darf sich auch nicht mit dem einfachen Hinweis auf einen gelähmten skapularen 
Muskelabschnitt zufrieden gehen, weil die Benennung dieser Abschnitte willkür¬ 
lich ist und die Leistung der einzelnen Abschnitte des Muskels in der bisher 
üblichen Einteilungsweise nicht richtig ihren Ausdruck findet. Auch für die 
versicherungsrechtliche Beurteilung hat nur die genaue Feststellung der Aus¬ 
fallsgrösse Wert, nur diese kann die Grundlage für die richtige Abschätzung der 
Unfallsfolgen bilden. 


Eia Beitrag zum Kapitel der traumatischen Herzerkrankungen. 

Von Dr. Robert Lehmann, Distriktsarzt zu Kempfeld. 


Den in der Literatur mitgeteilten Fällen von Herzerkrankung als Unfall¬ 
folge möchte ich einen neuen Fall eigener Beobachtung hinzufügen, welcher 
vielleicht deswegen einiges Interesse, namentlich des ärztlichen Gutachters, 
beanspruchen darf, weil er zu Anfang ein recht kompliziertes Bild bot und seine 
Anerkennung im Sinne des Unfallgesetzes auf grosse Schwierigkeiten stiess. Es 
handelt sich um eine Herzerkrankung durch Überanstrengung, wie solche Fälle 
ja auch in Thiems Handbuch der Unfallerkrankungen mitgeteilt sind; jedoch 
passt er insofern nicht ganz in die dort gemachte Einteilung hinein, als Thiem 
nur von akuten Erweiterungen der linken Kammer und Klappenzerreissungen 
nach Überanstrengung spricht. Hierzu könnte mein Fall nun eine Ergänzung 
bilden, indem es sich bei ihm um eine sero-fibrinöse Pericarditis ver¬ 
bunden mit akuter Erweiterung der linken Kammer handelt. Wäh¬ 
rend Herzbeutelerkrankungen durch direkte Einwirkung stumpfer Gewalt, z. B. 
Bajonettstösse bei Soldaten, Schlag gegen die Brust, Auffallen schwerer Lasten 
(z. B. eines Pferdes) auf einen am Boden Liegenden schon mehrfach, namentlich 
von militärärztlicher Seite, beschrieben sind, habe ich einen solchen von Herz¬ 
beutelerkrankung nach Überanstrengung in der mir zur Verfügung stehenden 
Literatur nicht gefunden. Vielleicht hat dies seinen Grund darin, dass, wie 
Thiem es rügt, in der Unfallpraxis dank der 13wöchigen Karenzzeit über die 
wichtige erste Zeit nach dem Unfall oft wenig abgeschlossene Beobachtungen 
bestehen. Auch in meinem Falle würde ein anderer Gutachter nach Ablauf der 
13 Wochen von der Pericarditis an und für sich nichts mehr vorgefunden 
haben. Der Einfachheit halber sei mir gestattet, zunächst meinen ersten Fund¬ 
bericht und später nur die wichtigsten Befunde der fortlaufenden Untersuchungen 
mitzuteilen. Die Reihenfolge der Angaben ist durch die vorgedruckten Fragen 
der Formulare geboten. 

Der Waldarbeiter C. St. aus Br. war am 24. Dezember 1902 mit anderen Leuten 
zusammen beschäftigt, gefällte Fichten auf einen Wagen zu schaffen, wozu, je nach der 
Grösse des Stammes, gewöhnlich 2—4 Mann nötig sind. Beim Heben eines besonders 
schweren Stammes, den St. mit 2 anderen Arbeitern zusammen trug, fühlte er plötzlich 
einen stechenden Schmerz in der Herzgegend, weswegen er das Heben schwerer Lasten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5. 


ganz unterließe und sich nur noch mit leichten Arbeiten beschäftigte. Da trotzdem in 
der folgenden Zeit die Schmerzen Zunahmen, suchte St. am 31. Dezember den Arzt auf. — 
St., mir sonst als kräftiger Mann bekannt, sieht blass und krank aus und zeigt 
einen leidenden Gesichtsausdruck. Der Puls ist völlig unregelmässig, aussetzend, bald 
beschleunigt, bald verlangsamt. Das Arterienrohr ist hart und geschlängelt. Dasselbe 
gilt von den sichtbaren Schläfenschlagadern. Die Atmung ist erschwert. 

Die Herzdämpfungsgrenzen sind gegen die Norm verschoben. Oben reicht die 
Dämpfung (helmkappenförmig) bis an den oberen Rand der 3. Rippe, rechts bis zur 
v Mitte des Brustbeins. Der Spitzenstoss ist im 5. linken Rippenzwischenraum, in der 
Brustwarzenlinie, jedoch nur schwach sicht- und fühlbar. — 

Die Herztöne sind bei der schon oben erwähnten, völlig unregelmässigen Herztätig¬ 
keit nicht recht genau zu unterscheiden, besonders aber an der Herzbasis ganz undeutlich. 
Soweit ich mit Mühe feststellen konnte, gibt es einen leise hauchenden systolischen (1.) 
Herzton und einen gespaltenen diastolischen (2.) Ton an der Spitze des Herzens und am 
rechten Brustbeinrand im 5. und 6. Rippenzwischenraum. Ausserdem hört man unregel¬ 
mässig und unabhängig vom Herzpuls ein laut schabendes Reibegeräusch, besonders stark 
am rechten Herzen oben. Temperatursteigerung besteht nicht. — 

Soweit sich aus den bisher zu beobachtenden Erscheinungen eine sichere Diagnose 
stellen lässt, handelt es sich um einen Erguss in den Herzbeutel und Herz¬ 
beutelentzündung mit fibrinösen Auflagerungen, vereinigt mit Erwei¬ 
terung der linken Herzkammer. — 

Die Überführung des Verletzten in ein Krankenhaus würde ich zunächst nicht 
empfehlen, da St. den Schwierigkeiten eines Transports im Gebirge zur Winterszeit nicht 
gewachsen ist. 

St. hat vor kurzer Zeit starke seelische Erregungen durchgemacht, da ihm in kurzen 
Abständen 2 Kühe starben. Dies bedeutet für einen Bauern in hiesiger Gegend einen 
grossen Verlust, der ihn unter Umständen gänzlich minieren kann. St. soll sich auch, 
zumal er seinen Verlust nicht ersetzt bekommen konnte, die Sache sehr zu Herzen ge¬ 
nommen haben. Im übrigen ist er als ein fleissiger und kräftiger Arbeiter bekannt. — 
Dass sein Herz unter den Sorgen der letzten Zeit gelitten hat und dadurch etwa 
leichter verletzlich geworden ist, ist vielleicht anzunehmen, aber nicht zu beweisen. — 

St. war bis zu seinem Unfall voll erwerbsfähig, ist zur Zeit völlig erwerbsunfähig. 
Wenn die weitere Beobachtung meine Diagnose bestätigen sollte, so wird es sich um die 
Frage handeln, ob die gefundenen Erscheinungen auf den Unfall zurückzuführen seien. 
Dass die Beschwerden seit demselben bestehen, ist kaum anzuzweifeln. Dass ferner 
Herzschwäche, Herzerweiterung, Ergüsse im Herzbeutel u. s. w. sehr oft mit Unfällen im 
ursächlichen Zusammenhang stehen, ist schon durch viele Fälle, auch durch Entscheidungen 
des Reichsversicherungsamts bewiesen. Ich bin im vorliegenden Falle durchaus 
der Ansicht, dass das schwere Leiden des St. mit der körperlichen Über¬ 
anstrengung des Hebens in Zusammenhang steht, die nach seiner Angabe 
diesmal über das gewöhnliche Maß hinausging. 

Bei der ersten prüfenden Instanz, dem Bezirksausschuss, wurde nun als 
Gegenbeweis gegen den Zusammenhang der Herzerkrankung mit dem behaup¬ 
teten Unfall geltend gemacht, dass der Verletzte sich erst am 7. Tage nach dem 
Unfall beim Arzte gemeldet hat. Ferner wurde hervorgehoben, dass ein Unfall 
im gewöhnlichen Sinne überhaupt nicht vorliege. In meiner Rückäusserung hier¬ 
über führte ich folgendes aus: 

Dass die Meldung beim Arzt erst 7 Tage nach dem Unfall erfolgte, ist sehr ein¬ 
fach zu erklären. Auf den Unfalltag folgten zunächst (für die Arbeiter) 3 Weihnachts¬ 
feiertage, dann ein Sonntag, Tage, während welcher St., der nicht die Absicht hatte, 
seine Arbeit aufzugeben, sich zu Hause ausruhte. Als trotz dieser längeren Ruhepause 
seine Herzbeschwerden nicht nachliessen, vielmehr schlimmer wurden, entschloss er sich, 
zum Arzt zu gehen. Ähnliches ist auch schon von anderen Beobachtern festgestellt 
worden. So berichtet Thiem in der Monatsschr. f. Unf. Jahrg. III, Nr. 3 einen am 
16. Tage nach der Verletzung tödlich geendeten Fall von Herzbeutel- und Brustfell¬ 
entzündung durch Quetschung, bei dem der schwer Verletzte nach dem Unfall noch 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 14^ 

4 Tage lang seine volle Arbeit verrichtet und erst am 5. Tage den Arzt in Anspruch 
genommen hatte. Ähnliche Fälle bringt die einschlägige Literatur zur Genüge. 

Ob bei St überhaupt ein Unfall vorliegt, ist in letzter Linie Gegenstand richten 
licher Entscheidung. Dass aber bei einem im Anschluss an starke Muskelanstrengung 
auftretenden Herzleiden, gleichviel welcher Art, eben diese Überanstrengung direkt als 
Unfall anzusehen ist, beweisen Entscheidungen des Reichsversicherungsamts, so eine in 
den Amtlichen Nachrichten des R.-V.-A. vom 1. Juli 1897 veröffentlichte Rekursentschei¬ 
dung vom 4. März 1899. Nach derselben und anderen Entscheidungen ist es auch gleich¬ 
gültig, ob der Unfall ein gesundes oder ein bereits krankes Herz betroffen hat. Ob nun 
bei St. bereits vorher eine organische Herzerkrankung bestanden hat, ist zunächst auf 
keine Weise mehr festzustellen, jedenfalls aber unwahrscheinlich. St. hat bis zum Tage 
des Unfalls als einer der kräftigsten und leistungsfähigsten unter seinen Arbeitsgenossen 
gegolten. — Es erübrigt noch, den Begriff der körperlichen Überanstrengung für den 
vorliegenden Fall etwas näher zu erläutern. Wie ich durch Befragen bei Fachleuten 
und Unfallzeugen festgestellt habe, wiegt eine gehauene grüne (d. h. noch saftige) Fichte 
von 8 m Länge und (in 4 m Höhe) 12 cm Durchmesser etwa 2 Zentner. Ein solcher 
Stamm wird gewöhnlich von 4 Männern auf der Schulter getragen, wobei die Last be¬ 
sonders durch das Schwanken des Stammes beim Gehen erhöht wird. Im Falle St. nun 
trugen nur 3 Mann einen besonders schweren Stamm. Beim Durchschreiten von Gräben — 
dabei hat St. den ersten Schmerz gespürt — gibt es nun immer einen Augenblick, bei 
dem von 3 Trägern 2 den Stamm allein tragen, der vordere das untere, dicke Slamm¬ 
ende, der hintere die Spitze. Man darf wohl annehmen, dass dann der vordere Träger 
von den 2 Zentnern mindestens 130 Pfund, wenn nicht noch mehr, auf einer Schulter 
zu tragen hat, besonders wenn der hintere Träger höher steht, als er. Diese Erhöhung 
der Traglast muss aber für die Beurteilung besonders dann ins Gewicht fallen, wenn ein 
Träger, wie St. es getan hat, die Last auf der linken Schulter trägt. Selbstredend ist 
hierbei das Herz weit mehr einer Gefahr ausgesetzt, als wenn die rechte Schulter die 
Last trüge. 

Zum Fall selbst erlaube ich mir noch mitzuteilen, dass die fernere Beobachtung 
meine Diagnose „Erguss in den Herzbeutel, Herzbeutelentzündung mit Auflagerungen 
(Pericarditis sero-fibrinosa) und Herzkammererweiterung (Dilatatio ventriculi sin.) u be¬ 
stätigt hat, dass seither schon eine leidliche Besserung sowohl im subjektiven Befinden 
als auch im objektiven Befund eingetreten ist, dass aber St. vorläufig noch immer das 
Bett hüten muss. — 

Diese meine Auseinandersetzung hatte den gewünschten Erfolg, dass die 
Krankheit meines Patienten uneingeschränkt als Folge des am 24. Dezember 
1902 durch Überanstrengung erlittenen Unfalls anerkannt wurde. 
Unter der üblichen Behandlung, mit deren Mitteilung ich den Leser nicht er¬ 
müden möchte, ging die Besserung langsam, aber stetig voran. Den Befund am 
Schluss der 13. Woche möge mein Gutachten vom 26. März 1903 dartun: 

St. fühlt sich im Ganzen leidlich wohl, klagt aber über häufig auftretende Anfälle 
von Herzunruhe und Herzschwäche. Sein Aussehen ist noch immer etwas leidend. Er 
kann das Bett noch nicht länger als für wenige Stunden am Tage, die er im Stuhl 
sitzend zubringt, verlassen. 

Die Herzgrenzen sind jetzt: oben oberer Rand der 4. Rippe, rechts linker Brust¬ 
beinrand. Der Spitzenstoss ist verbreitert, am stärksten sicht- und fühlbar im 5. linken 
Zwischenrippenraum, 1 cm einwärts von der Brustwarzenlinie. Es besteht Pulsheben der 
ganzen linken Brust- und oberen Bauchgegend. Beim Aufrichten aus der Ruhelage ver¬ 
schiebt sich der Spitzenstoss nach links um reichlich 1 cm. In Ruhelage ist der 1. Ton 
an der Herzspitze (Mitralis) leise, aber ohne krankhaftes Geräusch, der 2. Ton gespalten. 
An der Aorta und der Lungenarterie (im rechten und linken 2. Rippenzwischenraum) ist 
der 1. Ton kaum zu hören. In aufrechter Haltung sind alle Töne etwas lauter. Hierbei 
tritt bei der Einatmung eine Verstärkung ein, aber nicht mehr, wie vor einigen Wochen, 
eine auffallende Beschleunigung. (Am 24. Februar zeigte die Herzaktion folgendes eigen¬ 
tümliche Bild: auf etwa 5 regelmässige Herzpulse folgte eine Welle von 3 beschleunigten 
Herzkontraktionen. Diese Welle war im Aufsitzen höher als in Rückenlage; bei ersterer 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


Stellung wurde dem Untersucher das Hörrohr förmlich gegen das Ohr geschlagen: der 
Spitzenstoss ist um 1 cm nach links verschoben.) — 

Der Puls zählt (am 26. März 1903) in der Buhelage 100 Schläge, gleich nach dem 
Aufrichten und der geringen Arbeit des Hemdausziehens 120 Schläge in der Minute. Der 
Harn ist frei von krankhaften Bestandteilen. — 

Zur Zeit besteht völlige Erwerbsunfähigkeit (100 Proz.) — Die vorhandene Erwerbs¬ 
unfähigkeit ist allein auf den Unfall zurückznführen. — 

Das Heilverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die weitere Behandlung findet 
nach wie vor am besten in der Behausung des Verletzten statt. — 

Eine Besserung ist nach dem bisherigen Verlaufe wahrscheinlich. Eine weitere 
Untersuchung empfiehlt sich nach 3 Monaten. Täuschungsverdacht besteht nicht. Das 
Verhalten deB Verletzten war dem Heilverfahren nicht nachteilig. 

In der Folgezeit war ich nun bemüht, den Patienten, dessen Herzgrenzen 
ich mir fortgesetzt in ein Projektionsschema der Brusteingeweide eingezeichnet 
hatte, um später besser rekapitulieren zu können, allmählich wieder an leichte 
Tätigkeit zu gewöhnen. Unter Beobachtung der erforderlichen Vorsicht liess ich 
ihn zunächst auf ebenem Boden Gehübungen machen, dann ganz allmählich 
kleinere Steigungen überwinden. Deu günstigsten Einfluss auf sein Befinden 
und seine Leistungsfähigkeit spürte der Kranke nach seiner eigenen Angabe 
(der Mann ist sehr verständig und zuverlässig!) stets von dem kombinierten Ge¬ 
brauch von Digitalis und Natrium jodatum. Auch versuchte ich ihn wenigstens 
wieder an die leichtesten Arbeiten in seiner Bauernwirtschaft zu gewöhnen. 
Mit welchem Erfolge, mögen einige Sätze aus einem im Herbst 1903 erstatteten 
Zwischenattest dartun: 

St. hilft beim Füttern des Viehs, kann aber nur gerade das von Anderen zurecht 
gemachte Futter den Tieren vorwerfen. Er geht neben dem (mit Kühen bespannten) 
Wagen aufs Feld, ordnet draussen aber nur an. Beim Versuche, Garben, die von An¬ 
deren auf den Wagen gelegt wurden, einfach umzulegen, musste er nach der 20. Garbe 
bereits aufhören. Er geht nur sehr langsam, weil sonst Atemnot eintritt; so konnte er 
auf dem etwas längeren Wege zu meiner Wohnung (2 km) mit einem Kuhwagen nicht 
Schritt halten! Puls in der Buhe 106 Schläge in der Minute, nach 7 Kniebeugen 120 
Schläge in der Minute. 

Wie diese wenigen Sätze beweisen, war die Besserung in der Leistungs¬ 
fähigkeit des Patienten innerhalb 3 / 4 Jahren nur in sehr mässigem Grade vor¬ 
wärts gegangen. Jedenfalls kann man gar nicht daran denken, dem Kranken 
irgend welche Verrichtungen im Sinne einer Arbeitsleistung zuzumuten, die über 
das Maß kleiner Handreichungen hinausgehen. Überdies aber besteht leider bei 
dem Patienten die Neigung zur Verlegung kleiner Erkrankungen, Erkältungen etc. 
auf den vorhandenen Locus minoris resistentiae, auf sein Herz und namentlich 
das Perikard. In der jetzigen Zeit, in welcher Influenza, Erkältungskatarrhe 
und ähnliche Erkrankungen jedenfalls nicht nur in meinem Bezirk, sondern auch 
sonst überall weit verbreitet sind, ist auch unser Patient nicht verschont ge¬ 
blieben. Dies äusserte sich bei ihm subjektiv zunächst in rheumatischen Be¬ 
schwerden in der rechten Schulter. Die objektiven Symptome, die ich festzu¬ 
stellen Gelegenheit hatte, finden sich in einem von mir eingeforderten Gutachten 
vom 12. März 1904, das ich im folgenden auszugsweise wiedergebe: 

Pat. ist noch sehr schwach; nach .dem Marsche zn mir ist er selbst nach langer 
Buhe noch so erschöpft, dass er einer Untersuchung im Stehen selbst für kurze Zeit 
nicht gewachsen ist. Ihm fangen alsbald die Knie an zu zittern, so dass er sich hin¬ 
setzen muss. Der Puls hat in der Buhe 118, nach 10 maligem Armrollen 126 Schläge 
in der Minute. Er ist im ganzen regelmässig. 

Die Herzgrenzen sind regelrecht, die Herztöne ohne pathologische Nebengeräusche. 
Bei starker Einatmung, die dem Patienten seit längerer Zeit Schmerzen in der Herz- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


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gegend verursacht, hört man an der vorderen Brust wand, entsprechend der Gegend der 
rechten Herzkammer, ein unregelmässiges, leises, bald schabendes, bald mehr knackendes 
Geränsch. Es ist hiernach anzunehmen, dass hier, an der Stelle der ersten Herzbeutel¬ 
entzündung, neue Auflagerungen, wenn auch leichteren Grades, stattgefunden haben. 

Es ist somit zur Zeit keine Besserung festzustellen, welche eine ßentenverkürzung 
rechtfertigen würde. 

Trotzdem nach den Ausführungen des letzten Gutachtens unser Kranker 
noch fortgesetzt weiterer Beobachtung und Behandlung bedürfen wird, so glaubte 
ich dennoch die Krankengeschichte nunmehr zur Veröffentlichung abschliessen zu 
sollen. Einmal glaube ich auf Grund der nun bereits fünfvierteljährigen Be¬ 
obachtung des Kranken nicht mehr an eine wesentliche Besserung seines Zu¬ 
standes; sodann wird sich, selbst bei geringer Besserung, der klinische Befund 
am Herzen qualitativ voraussichtlich nur insofern ändern, als Nachschübe peri¬ 
karditischer Auflagerung kommen und verschwinden werden. Wir können somit 
schon jetzt zur epikritischen Besprechung des Falles schreiten. Die erste Frage, 
die nach dem Zusammenhang zwischen Krankheit und Unfall, habe ich, wie ich 
oben auseinandergesetzt, im positiven Sinne beantwortet und diesen Standpunkt 
auch gegenüber der Berufsgenossenschaft mit Erfolg verteidigt Wie oben be¬ 
merkt sind Fälle von Pericarditis nach Überanstrengung in der Literatur 
bisher nicht veröffentlicht worden. Ich möchte hierin aber keinen Beweis für 
ihr Nichtvorkommen sehen, den Mangel solcher Veröffentlichungen vielmehr darin 
begründet finden, dass derartige Erkrankungen, namentlich solche leichterer 
Natur, dank der 13wöchigen Karenzzeit oft gar nicht oder erst nach Ablauf der 
nachweisbaren grob-anatomischen Veränderungen zur ärztlichen Beobachtung 
kommen. Dass sie Vorkommen können, beweist eben mein Fall. Ob die aus¬ 
lösende Ursache der Pericarditis in der Herzdilatation und der mit ihr zusammen¬ 
hängenden Zerrung des Perikards zu suchen ist, wage ich nicht endgültig zu 
entscheiden; jedenfalls ist mir diese Entstehungsgeschichte die wahrscheinlichste. 
Es würde hierbei auch ziemlich gleichgültig sein, welcher Ventrikel vorzugs¬ 
weise von der Dilatation befallen war, denn auch die vorzugsweise Dilatation 
nur eines Ventrikels bringt naturgemäss am ganzen Herzen Veränderungen in 
der Konfiguration und somit Zerrungen des straffen Perikards hervor. In unserem 
Falle nun hatte ich ferner anfangs die Diagnose auf Dilatation des linken Ven¬ 
trikels gestellt und sie im weiteren Verlauf der Beobachtung bestätigt gefunden. 
Diese Bestätigung war aber aus zwei Gründen abzuwarten. Einmal konnte die 
Verlagerudg des Spitzenstosses nach links sehr wohl der exsudativen Pericarditis 
zur Last fallen, erforderte also nicht notwendig das Vorhandensein einer Ventrikel¬ 
dilatation; sodann aber konnte auch das systolische Geränsch an der Herzspitze, 
wie dies auch von anderen Gutachtern in Fällen traumatischer Pericarditis ge¬ 
schehen ist, allein auf diese letztere bezogen werden. Nun aber ist in der Lite¬ 
ratur auf das Einleuchtendste als erste und natürlichste Folge der Über¬ 
anstrengung des Herzens die akute Dilatation des linken Ventrikels mehrfach 
beschrieben worden; so besonders in einem Falle von Fräntzel (vgL Thiem, 
Handbuch der Unfallerkr. S. 608). In der Tat ist auch diese relative Klappen¬ 
insuffizienz besonders bei einer durch starkes Heben verursachten Überanstrengung 
des Herzens und der durch sie bedingten Ausdehnung der Herzhöhlen und der 
Spannung in den grossen Gefässen auf das ungezwungenste zu erklären. Ein 
fernerer Beweis für mich war der, dass die Verlagerung des Spitzenstosses nach 
links und das systolische Blasen in gleichem Tempo zurückgingen und zwar 
schon zu einer Zeit, als die Zeichen der Pericarditis, auch des Exsudates, noch 
ausgesprochen vorhanden waren. Es bleibt noch die gleich nach dem Unfall 
und auch noch in den ersten Wochen vorhandene Unregelmässigkeit des Herzens 


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146 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


zu erklären, für die man anfangs hätte die Bezeichnung „Delirium cordis“ wählen 
dürfen. Diese Unruhe und Unregelmässigkeit, die zugleich mit der Ventrikel¬ 
dilatation und dem Erguss abnahm, ist sicherlich zu gleichen Teilen der Irritation 
des Herzmuskels und dem Druck durch das Exsudat zuzuschieben. Letzteres war 
besonders im Anfang der Fall, als das diktierte und von aussen durch das Ex¬ 
sudat gedrückte Herz zu irgend einer kräftigen Kontraktion überhaupt unfähig 
war. Der weitere Verlauf der Erkrankung zeigte aber noch ein eigentümliches 
Phänomen, das ich in meinem Gutachten vom 26. März 1903 mitteilte und das 
noch einer besonderen Besprechung bedarf. Es handelt sich um die anfangs 
nicht vorhandene und später auch wieder verschwundene Erscheinung, dass auf 
5 regelmässige Herzkontraktionen stets eine im Aufsitzen höher werdende Welle 
von 3 beschleunigten Kontraktionen folgte, bei der eine starke Erschütterung 
der Thoraxwand stattfand. Eine ganz analoge Erscheinung fand Dr. Otto Lentz 
in einem in der Monatsschr. f. Unf. 1899, Nr. 7 veröffentlichten Falle des Kranken¬ 
hauses Moabit. Diese Arbeit, die überhaupt einen sehr schönen Parallelfall zu 
dem meinigen darstellt, behandelt einen Fall von „traumatischer Myocarditis und 
adhäsiver Pericarditis durch Herzerschütterung und -Kontusion“. Die in meinem 
Gutachten mitgeteilte, erst nach 13 Wochen beobachtete Erscheinung (auch Lentz 
hat sie bei seinem Patienten erst lange Zeit nach dem Unfall festgestellt! —) ist 
folgendermaßen zu erkären: Bei der allmählichen Resorption des perikarditischen 
Ergusses und Heilung der Auflagerungen ist es zu partiellen Verwachsungen 
des Herzens mit dem Bindegewebe der Mediastinalcava gekommen. Infolge 
dieser nun muss bei der Herzkontraktion das umgebende Gewebe, sogar die 
Thoraxwand mit herangezogen werden, wodurch ein systolisches Einziehen und 
ein diastolisches Hervorschnellen an der Herzspitze erfolgt. Diese Erklärung 
stimmt völlig überein mit einer von Landois für ähnliche Fälle in seiner Physio¬ 
logie abgegebenen Erörterung. Die gedachte Zerrung wird natürlich um so 
grösser sein, wenn, wie dies bei aufrechter Haltung der Fall ist, durch Herab¬ 
treten bezw. Abflachen des Zwerchfells in der Richtung auf die Bauchhöhle der 
Brustraum nach unten hin erweitert wird. In meinem Falle hat sich dieses 
merkwürdige Phänomen allmählich wieder ganz verloren, jedenfalls durch eine 
mit der relativen Kräftigung des Herzens Hand in Hand gehende Dehnung der 
Verwachsungen. 

Wir kommen zum letzten und meines Erachtens für die Beurteilung der 
Erwerbsfähigkeit schwierigsten Punkt, der traumatischen Myocarditis, welche 
bei meinem Patienten natürlich als Anfangsdiagnose weniger in Betracht kam, 
jedoch heute nach fünf Vierteljahren das ganze Krankheitsbild beherrscht. Be¬ 
kanntermaßen ist die Diagnose Myocarditis eine der schwierigsten und, wie so 
manche andere, mit absoluter Sicherheit erst auf dem Sektionstische zu stellen. 
Wie manche sogenannte Herzneurose hat sich nicht schon post mortem als aus¬ 
geprägteste fettige Degeneration des Herzmuskels entpuppt! Es muss wohl zu¬ 
gegeben werden, dass auch psychische Läsionen sehr oft imstande sein können, 
eine Tachykardie als Teilerscheinung einer traumatischen Hysterie oder Neur¬ 
asthenie hervorzubringen-, es darf aber andererseits auch nicht vergessen 
werden, dass selbst diese Läsionen, wenn sie einmal sehr intensiv (Ärger, 
Schreck, Kummer) oder dauernd auf das Herz wirken, an diesem schwere, ja 
selbst tödliche Veränderungen auszulösen vermögen. Im übrigen bin ich bei so 
schweren traumatischen Herzerkrankungen, wie sie mein Patient zu Anfang 
zeigte, stets geneigt, die zurückbleibenden Erscheinungen von Herzunruhe, Herz¬ 
klopfen, Angstanfällen u. s. w. auf organische Veränderungen des Herzmuskels 
zurückzuführen. Ganz besonders neige ich hierzu bei meinem Patienten, der 
sonst von hysterischen oder neurasthenischen Symptomen nicht eine Spur auf- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und invalidenwesen Nr. 5. 


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weist- Infolge dessen bin ich auch jetzt nicht mehr imstande, ihm eine günstige 
Prognose zu stellen und der Berufsgenossenschaft Aussicht auf Hebung seiner 
Erwerbsfähigkeit zu machen, und dies um so weniger, als sich mir bei meiner 
letzten Untersuchung das Herz mit seinen rezidivierenden Erscheinungen der 
Pericarditis unbedingt als Locus minoris resistentiae erwiesen hat. 


Besprechungen. 


Rapmund, Der beamtete Arzt und ärztliche Sachverständige, Berlin, 
Fischers medizin. Buchhandlung, H. Kornfeld 1904. Die gerichtliche Medizin ist in dem 
vorliegenden Werk von Puppe, die gerichtliche Psychiatrie von Cramer, das öffentliche 
Gesundheitswesen in Preussen mit Berücksichtigung der einschlägigen Reichsgesetzgebung 
von Rapmund bearbeitet. Die einzelnen Materien sind in sehr eingehender, übersichtlicher 
Weise bearbeitet, dabei sind alle in das Gebiet fallenden neuesten wissenschaftlichen Er¬ 
fahrungen und gesetzlichen Bestimmungen eingehend berücksichtigt, so dass der Wunsch 
des Herausgebers, das Buch möchte mühsames Suchen in grösseren Sammelwerken nach 
Möglichkeit ersetzen, auch in Erfüllung gegangen ist. Eine besondere Vollständigkeit hat 
das Buch für den Praktiker dadurch erlangt, dass die ärztliche Sachverständigkeit in der 
Unfall-, Invaliditäts- und Lebensversicherung als besonderer Teil in das Buch aufgenommen 
worden ist. Er ist von Stolper bearbeitet. St. hat seine grossen Erfahrungen auf dem 
Gebiet der versicherungsrechtlichen Medizin in einem verhältnismässig engen Rahmen in 
ausserordentlich treffender Weise wiedergegeben. Wer sich in dieses Gebiet der sozialen 
Medizin hinein arbeiten will, findet ausser einer sehr ausführlichen und leicht verständ¬ 
lichen Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen eine grosse Zahl praktischer Ratschläge 
und Winke für die Begutachtung und Beurteilung von Unfallverletzten und Invaliden. 
Bei der Anlage des ganzen Werkes ist eine ausführliche wissenschaftliche Besprechung 
der einzelnen traumatischen Krankheiten natürlich nicht möglich, dagegen werden die all¬ 
gemeinen Erörterungen für jeden von Interesse und Nutzen sein. C. Schmidt-Cottbus. 

Jellinek, Elektropathologie. Die Erkrankungen durch Blitzschlag 
und elektrischen Starkstrom in klinischer und forensischer Darstellung. 
Stuttgart, Ferdinand Enke, 1903. Im vorliegenden Werk behandelt Verf. in äusserst ein¬ 
gehender und klarer Weise das ganze umfangreiche Gebiet der durch elektrische Ein¬ 
wirkungen hervorgerufenen krankhaften Veränderungen. Ein einleitendes Kapitel befasst 
sich in allgemein verständlicher Form mit der Technik und der allgemein physikalischen 
Seite des Gegenstandes Auf sorgfältigen Tierexperimenten und Einzelbeobachtungen am 
Menschen baut sich die pathologische Anatomie und Klinik auf. Zahlreiche, sehr gelungene 
Abbildungen veranschaulichen das Geschilderte aufs beste. In den letzten Kapiteln wird 
die forensische und sozialrechtliche Seite und Hygiene der animalischen Effekte der Elek¬ 
trizität behandelt. Ein umfangreiches Literaturverzeichnis, aus dem namentlich zu ersehen 
ist, welche fruchtbare wissenschaftliche Tätigkeit der Verf. auf diesem Gebiete schon ent¬ 
wickelt hat, erhöht den Wert des Buches. Das vorliegende Werk, dessen Studium wärm- 
stens empfohlen werden kann, wird jedem Arzte, der sich mit der Beurteilung elektrischer 
Unfallsfolgen zu beschäftigen hat, ein willkommener, zuverlässiger Helfer sein. 

v. Rad-Nürnberg. 

Baisch, Die Begutachtung gynäkologischer Erkrankungen für die 
Unfall- und Invaliditätsversicherungen. Samml. klin. Vorträge. Neue Folge. 
Heft Nr. 367. Die Tatsache, dass bei der Begutachtung der zum Gebiet der sogenannten 
kleinen Gynäkologie gehörenden Erkrankungen, den Retroflexionen, Senkungen, Metritiden 
und Cervixkatarrhen mit Erosionen so widersprechende Urteile der Sachverständigen zu¬ 
tage treten, rührt nach Verf. davon her, dass der eine mehr Wert auf den objektiven 
Befund, der andere mehr auf die subjektiven Klagen der Patientinnen legen, und auch 
wohl davon (Refr.), dass manche Beobachter nicht mit genügender Fachkenntnis, nament- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5. 


lieh, was häufig nötig ist, nicht in Narkose untersuchen. Dabei ist zu bemerken, dass 
man bei der oft auffallenden Inkongruenz zwischen objektivem Befund und subjektiven 
Klagen immer mehr davon abkommen muss, überhaupt einen ursächlichen Zusammenhang 
zwischen den erwähnten Geschlechtserkrankungen und den subjektiven Beschwerden an¬ 
zunehmen, und daran festhalten soll, dass es sich fast immer um eine Kombination von 
gynäkologischer Affektion und funktioneller Neurose handelt. 

Verf. betrachtet es als einen Vorteil der modernen sozialen Gesetzgebung, dass sie 
uns gestattet, Jahrzehnte lang den Verlauf solcher Fälle zu beobachten, und hat aus den 
in den letzten 5 Jahren der Tübinger Frauenklinik zur Begutachtung überwiesenen Fällen 
aus der Unfall- und Invalidenpraxis 78 abgesondert, in welchen in der Hauptsache gynä¬ 
kologische Erkrankungen Vorlagen oder doch vermutet werden konnten. 

Es handelte sich 1. um 24 Invalidität^- und 4 Unfallfälle von ernsten gynä¬ 
kologischen Erkrankungen mit positivem, die Beschwerden und die Arbeits¬ 
beeinträchtigung ohne weiteres erklärenden Befund; 

2. um 16 Invaliditätsfälle und eine Unfallsache mit subjektiven Klagen über 
Unterleibs- und sonstige Beschwerden bei völlig normalem Genitale; 

3. um Fälle mit erheblichen subjektiven Beschwerden bei geringgradigen 
Veränderungen am Genitale (24 Invaliden- und 9 Unfallsachen). 

In den Fällen unter 2 musste die Diagnose auf Hysterie bezw. Neurasthenie 
gestellt werden. 

Es muss hier nach Vortr. darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Hegalo¬ 
schen Lendenmarksymptome, die Molimina menstrualia aller Art, Gefühl von Druck und 
Schwere im Unterleib, Verstopfung u. 8. w., kurz alle bei Lageveränderungen gewöhnlich 
angetroffenen Beschwerden sich auch bei völlig normalen Genitalien vorfinden. 

Der Behandlungserfolg hat auch gezeigt, dass nach Beseitigung der geringfügigen 
gynäkologischen Affektionen der 3. Gruppe keineswegs die Erwerbsfähigkeit in allen 
Fällen erzielt wurde. 

Während von 19 Fällen der ersten Gruppe (4 von den 24 verweigerten die Operation 
und eine starb an einer interkurrenten Krankheit) 17, also 90 °/ 0 , durch die Operation 
geheilt wurden und mit der Entziehung der Rente einverstanden waren, bezogen von den 
32 Fällen der 3. Gruppe hinterher noch 13, also nahezu die Hälfte, auch nach Beseitigung 
der gynäkologischen Affektionen weiter eine Rente. Beispiel: Eine Patientin mit hyste¬ 
rischen Krampfanfällen wird von der gleichzeitig vorhandenen Endometritis durch Abrasio 
geheilt und von der Klinik als voll erwerbsfähig begutachtet. Nach einiger Zeit stellt 
der erstbehandelnde Arzt fest, dass die subjektiven Beschwerden sich nicht im geringsten 
gebessert haben, und bezeugt dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit des 29jähr. Mädchens, 
die darauf Invalidenrente erhält 

Wenn nicht nur der Rentenbezug für die Erwerbsunfähigkeit als massgebend ange¬ 
sehen wurde, sondern auch das subjektive Resultat, so fallen die Behandlungsergebnisse 
noch ungünstiger aus. Von den Patientinnen, die keine Rente erhielten, erklärten sich 8 
nach wie vor für völlig erwerbsunfähig und gingen zum Teil bis zum Reichsversicherungs¬ 
amt, wurden aber abgewiesen, da nicht angenommen wurde (es handelte sich um Invaliden¬ 
rente), dass ihre Erwerbsfähigkeit über zwei Drittel beschränkt sei. Im ganzen blieben 
als subjektiv und objektiv geheilt aus der 3. Gruppe 11 übrig, also nur */ 3 der Fälle. 

Von der 2. Gruppe, den rein hysterischen Fällen ohne Genitalbefund wurden 16 Fälle 
nach antihysterischer Behandlung von der Klinik fnr erwerbsfähig erklärt 3 bekamen 
später eine Rente, und 9 weitere erklärten sich für völlig arbeits- und erwerbsunfähig, 
ohne dass sie jedoch auch in den Berufungsinstanzen eine Rente erzielen konnten. Ein 
voller Erfolg war nur bei 5 Patienten, also ebenfalls nur in einem Drittel der Fälle zu 
verzeichnen. Reine Hysterie und Hysterie in Verbindung mit leichten gynä¬ 
kologischen Affektionen verhielten sich also therapeutischen Einflüssen 
gegenüber völlig gleich, d. h. in zwei Drittel aller Fälle unzugänglich. 

Besonders greifbar war dies bei 7 Fällen von mobiler Retroflexion. Bei 4 Fällen 
wurde in der Tübinger Frauenklinik durch die Alexander-Adamsche Operation, bei den 
3 anderen anderwärts durch Ventrofikation die Retroflexion völlig und dauernd beseitigt. 

Nur eine einzige wurde auch subjektiv so weit gebessert, dass sie sich bei dem 
abschlägigen Bescheid der Versicherungsgesellschaft beruhigte. Zwei andere gaben sub- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5. 149 


jektiv keine Besserung zu, erstritten aber keine Rente. Die vier anderen beziehen trotz 
absolut normalem Genitalapparat volle Rente. Genau wie bei der Retroflexion verhält es 
sich auch bei den übrigen Erkrankungen der 3. Gruppe „Man kann Ringe legen 
Abrasionen machen, 1 oder 2 Ovarien entfernen, den Uterus exstipieren — es 
hilft alles nichts: Waren vorher die bewussten Beschwerden vorhanden, so 
sind sie auch nachher noch da, ja man muss froh sei, wenn sie nicht noch 
schlimmer werden. 

Die Hysterie besteht unabhängig neben dem Genitalleiden und verlan £t 
eine eigene Therapie, denn sie ist nicht die Folge desselben.“ 

Von 16 Fällen, die als angebliche Unfallfolgen begutachtet wurden, kam ein Zu¬ 
sammenhang zwischen Unfall und Genitalerkrankung siebenmal in Frage, bei 3 Fällen 
wurde derselbe yon der Klinik anerkannt, in 4 weiteren wurde er von der Klinik be¬ 
stritten, von den Unfallversicherungsgesellschaften infolge anderslautender anderweitiger 
Begutachtung aber angenommen. Die von der Klinik anerkannten Fälle waren 

1. ein Abort als Unfallfolge (Fall vom Wagen), 

2. Stieldrehung eines Ovarialkystoms (beim Heben eines Bündels Heu entstand 
heftiger Schmerz im Unterleib und die Frau blieb bis zur Operation zu jeder Anstrengung 
unfähig), 

3. der Fall von Platzen der schwangeren Tube, von D öder lein veröffentlicht. 
(Ref. in Nr. 1 dieser Zeitsch., Jahrgang 1904, S. 33). 

In den 4 übrigen Fällen lag dreimal mobile Retroflexion vor, einmal sollte sie beim 
Dungfahren entstanden sein, einmal bei einer hochschwangeren Frau, die sich bei einem 
Fall die Schamteile und den Unterleib quetschte und bei der im Spätwochenbett eine Re¬ 
troflexion festgestellt wurde. 

Im 3. Falle rutschte einer Frau die Leiter unter den Füssen weg und sie konnte 
sich noch an einem Balken festhalten. Dabei will sie einen Schmerz im Leibe gespürt 
haben. In der Klinik wurde der Uterus in normaler Anteflexioversio gefunden, ein anderer 
Gutachter behauptete aber, dass eine Rtickwärtslegung bestände, die durch den Unfall 
herbeigeführt sei, worauf die Frau 50°/ 0 Rente erhielt. 

Im 4. Fall wurde eine Frau, die zwölfmal geboren hatte, von einem Stier geschleift 
und erlitt dabei oberflächliche Verletzungen der äusseren Genitalien. Es fand sich ein 
vernarbter Dammriss zweiten Grades und eine mässige Senkung beider Scheiden¬ 
wände. Das Gutachten der Klinik lautete dahin, dass dies die Folge der vorausgegangenen 
Geburten sei. Trotzdem wurde der Frau, da ein anderer Gutachter die Entstehung des 
Dammrisses durch den Unfall für möglich erklärte, eine Rente gewährt. 

In zwei weiteren Fällen von mobiler Retroflexion, in denen Heben von Kartoffel¬ 
säcken, bezw. Tritt auf das Kreuz als Ursache angegeben waren, schlossen sich die Berufs¬ 
genossenschaften dem ablehnenden Votum der Klinik an. Verf. stellt sich auf die Seite 
des Ref., welcher in seinem Handbuch der Unfallerkrankungen die Behauptung aufgestellt 
hat, dass für die Betrachtung der Unfallfolgen die Retroflexion des nicht schwangeren 
Uterus ausscheidet, und betont Verf. weiter, dass die Behauptung, „wonach erfahrungs- 
gemäss durch Traumen Lageveränderungen des Uterus entstehen können“, soweit sie die 
Retroflexion angeht, völlig unbewiesen ist. 

Welche Rolle hier die Hysterie spielt, erläutert Verf. am folgendem Beispiel: Ein 
junges Mädchen leidet an akutem Darrokatarrh. Es hinterbleiben vage Unterleibsschmerzen 
und der untersuchende Arzt stellt eine Gebärmutterknickung fest und teilt dies dem 
Mädchen mit. Bei der Neigung jedes Kranken, nach einer Ursache für sein Leiden zu 
suchen, grübelt sie so lange nach, bis ihr einfällt, dass sie vor Jahr und Tag einmal beim 
Schieben eines Karrens über unebenen Boden einen Schmerz im Unterleibe verspürt habe. 

Trotz der wenig ermutigenden Erfolge bei der gynäkologischen Behandlung von 
nebenbei, oder besser gesagt, hauptsächlich hysterisch erkrankten Frauen rät Verf. doch 
nicht von dieser Behandlung abzusehen und sich nur auf die allgemeine Behandlung der 
Hysterie zu beschränken, da doch auch die Suggestivwirkung dieser gynäkologischen Be¬ 
handlung, namentlich gynäkologischer Operationen, zu beachten und zu verwerten sei. 
Nur vermeide man eingreifende und lebensgefährliche Operationen; niemals ist die Laba- 
rotomie, auch nicht zur Ventrofixation gestattet, man begnüge sich da mit der Alexander- 
Adamschen Operation. Abgesehen von der schweren Verantwortung, die man mit ein- 


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150 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


greifenden Operationen übernimmt, ist zu bedenken, dass hysterische Frauen sehr bald mit 
der Behauptung kommen werden und gekommen sind, die narbigen Verwachsungen im 
Bauch hätten den Zustand verschlimmert. 

Man kann dem Verf. nicht dankbar genug für die sorgfältige, eine Fülle von An¬ 
regungen bergende Bearbeitung auf diesem bisher von Gynäkologen noch zu wenig be¬ 
achteten Gebiete sein. Th. 

Janken, Taschenbuch für Chirurgen und Orthopäden. Jahrgang 1904/05. 
München, Seitz & Schauer. Verf. bezeichnet das Werk selbst als den ersten Versuch, 
den im Titel genannten Spezialisten ein kleines Nachschlagebuch in Taschen- und Kalender¬ 
format zu liefern, in welchem sie sich rasch namentlich über Zahlen und manches Andere 
rasch orientieren können. Das Buch wird den in Frage kommenden Spezialärzten gewiss 
willkommen sein. Die beigegebenen Personalien enthalten Angaben über die chirurgischen 
Kliniker, Professoren und Dozenten an inländischen und auswärtigen Universitäten und 
ein Verzeichnis deutscher Spezialärzte für Chirurgie und Orthopädie. Th. 

V. Noorden, Ärztl. Obergutachten, betreffend den ursächlichen Zu¬ 
sammenhang zwischen einem Unfall (heftiger Stoss gegen den Kopf durch Anprall 
einer eisernen Brechstange) und einer schweren in etwa 10 Monaten tödlich ver¬ 
laufenen Zuckerkrankheit (Diabetes). (Unfallversich.-Praxis. Nr. 8. 1904.) v. N. stellt 
folgende nicht vom wissenschaftlichen, sondern vom praktischen Standpunkte der Unfall¬ 
entschädigung aus zu bewertende Grundsätze über den Zusammenhang zwischen Unfall 
und Diabetes auf: ,,Traumatischer Ursprung des Diabetes ist anzunehmen, wenn bei einem 
bis zum Unfall allem Anschein nach gesunden Menschen, dessen Urin nicht untersucht 
wurde, alsbald nach dem Unfall Abmagerung, Verfall der Kräfte oder andere Begleiter¬ 
scheinungen des Diabetes sich entwickeln und der Urin Zucker enthält Die Wahrschein¬ 
lichkeit des traumatischen Ursprungs ist aber nur dann zuzulassen, wenn es sich bei dem 
Unfall um eine intrakranielle Verletzung oder um Gehirnerschütterung handelte. Die 
Intensität des Trauma, von einem gewissen Mindestgrad an, und die Intensität der 
Glykosurie dürfen bei der Entscheidung ebensowenig ins Gewicht fallen wie etwa das 
Vorhandensein hereditärer Belastung.“ Da der von N. begutachtete Fall den geforderten 
Voraussetzungen und Bedingungen entsprach, so nahm er einen ursächlichen Zusammen¬ 
hang zwischen dem tödlich verlaufenen Diabetes und dem Unfall an. Dieser Zusammen¬ 
hang wurde auch vom Reichsversicherungsamt anerkannt. Kühne-Jena. 

Pauly, Unfall und Diabetes. (Ärztl. Sachverst. Zeitg. 1904. No. 2.) Auf 
Grund seiner Erfahrungen und an der Hand zweier Krankengeschichten betont P. die 
Wichtigkeit der Harnuntersuchung bei jedem Unfallverletzten. Die Prognose auch an¬ 
scheinend leichter Verletzungen bei Diabetikern ist entschieden ungünstiger zu stellen als 
bei gleichartigen Verletzungen gesunder Leute. Kühne-Jena. 

Ruhemann, Über Schüttellähmung nach Unfällen. Berl. Klin. Wochenschr. 
Nr. 15. 1904. R. kommt auf Grund der in der Jollysehen Klinik beobachteten Fälle 
zu dem Ergebnis, dass die Erkrankung bei alternden, resp. alten Leuten sehr häutig ohne 
jede nachweisbare äussere Ursache entsteht, dass aber in einer nicht unbeträchtlichen Reihe 
von Fällen ein kausaler Zusammenhang der Schüttellähmung mit Unfällen nachgewiesen 
werden kann. Die für die Krankheit charakteristischen Zeichen traten in den trauma¬ 
tischen Fällen immer erst einige Zeit nach dem Unfall deutlich hervor. In einzelnen 
Fällen, wo Zeichen der Krankheit vor dem Unfall andeutungsweise in geringem Maße 
vorhanden waren, sind sie durch den Unfall in verstärktem Maße aufgetreten. Das Krank¬ 
heitsbild war bei den traumatischen Fällen dadurch ausgezeichnet, dass es meist an dem 
Glied zuerst auftrat, das von dem Unfall betroffen worden war. Bei jungen Individuen, 
bei denen die durch das Alter bedingte Prädisposition auszuschliessen war, und die nach¬ 
gewiesenermaßen bis zum Unfall vollkommen gesund waren, durfte man mit Sicherheit 
das Trauma allein als die Ursache ansehen. R. Wolff-Berlin. 

Prahl, Zur Frage des durch ein Trauma bedingten Locus minoris resi- 
stentiae in Knochen und Gelenken. (In.-Diss. Kiel, 1902.) Die Frage, ob und in¬ 
wieweit ein Trauma die Entstehung einer infektiösen Knochen- und Gelenkerkrankung an¬ 
geregt haben könne, ist von einer rein wissenschaftlichen zu einer praktisch brennenden 
durch die Unfallgesetzgebnng geworden. Aus den vielfachen Forschungen und Unter¬ 
suchungen ging als wichtigste und bisher brauchbarste die Anschauung vom Locus minoris 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


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resistentiae hervor. Dieser Begriff setzt zunächst das Vorhandensein und Kreisen von 
Mikroorganismen im Blute als notwendig voraus; sind sie vorhanden, so können sie sich 
am Orte des geringsten Widerstandes ansiedeln. Die Widerstandsfähigkeit wird gemindert 
durch Schädigung in der Ernährung. 

Die einschlägigen Untersuchungen datieren aus dem Beginn der achtziger Jahre. 
Die Experimente von Rosenbach und Krause bestätigen die Annahme von der An¬ 
siedelung der dem Körper einverleibten Eitererreger an solchen Stellen, die traumatisch 
geschädigt worden waren (Osteomyelitis bei subkutanen Frakturen, Quetschungen u. s. w.). 
Zu gleichem Schlüsse kam auch Rinne trotz einiger negativer Experimentsergebnisse. 
Sehr klare Ergebnisse hatten Ullmann und Becker, die durch blosse Einführung viru¬ 
lenter Kulturen oder Eitermassen in die Blutbahn a priori keine Knochenerkrankungen herbei¬ 
führen konnten; der Erfolg trat aber ein, sowie der Knochen mechanisch insultiert wurde. 
Zu gleichen, teils noch erweiterten Resultaten gelangte auch Lex er. 

Die ersten Untersuchungen über das Verhältnis des Traumas zur Knochen- und 
Gelenktuberkulose hat Schüller angestellt. Die Ergebnisse entsprechen im Prinzip denen 
der Forschungen über Osteomyelitis. Dabei brauchte das Trauma nur ganz geringwertig 
zu sein. Die lädierten Gelenkflächen zeigten Schwellung, Verdickung des Synovia, die 
histologisch derjenigen der tuberkulösen Gelenkentzündung gleich kam. Was Schüller 
mit der Injektion fein zerriebener tuberkulöser Organmassen erreicht hatte, fand 10 Jahre 
später Krause nach Anwendung von Tuberkelbazillenreinkulturen. 

Zu entgegengesetzten Anschauungen kamen neuerdings Lannelongue, Achard, 
Friedrich. Letzterer und mit ihm Honseil stellten allerdings nur die Hypothese auf, 
dass gelegentlich eine bis dahin latent verlaufene Tuberkulose durch ein Trauma manifest 
werden könne. Zu wenig befriedigenden Resultaten führten auch die Untersuchungen über 
rheumatische und gonorrhoische Gelenkerkrankungen. Die Lehre von der Manifestation 
latenter Erkrankungen durch das Trauma hat weniger Anhänger, als die vom Trauma, 
als dem prädispohierenden Moment für die Ansiedlung des Viras. In der Deutung der 
Prädisposition weichen die Forscher teilweise von einander ab. Einige, wie König und 
Rosenbach, sehen in dem Austritt der Gewebsflüssigkeit, die — ausserhalb des Kreis¬ 
laufs — einen günstigen Nährboden für die Entzündungserreger abgibt, das Wichtigste, 
andere, wie Jordan, Wyssokowitsch und Orth, beschuldigen mehr die Schädigung der 
Ernährung durch den mechanischen Insult. Abhängig ist die Infektion des durch ein 
Trauma geschaffenen Locus minoris resistentiae unter anderem von der Widerstandsfähig¬ 
keit des Gesamtorganismus und der Grösse der Virulenz der Infektionskeime. 

Das Gesagte erläutert Verf. an einem Falle, in dem von einer infizierten Finger¬ 
wunde eine tuberkulöse Erkrankung eines distorquierten Fussgelenks ausgegangen war, 
die in ihrem weiteren Verlauf zur Amputation über dem Knie geführt hatte. 

R. Lehmann-Kempfeld. 

Fürbringer, Fingerverletzung und akute Miliartuberkulose (Ärztl. Sachver- 
ständ.-Zeitg. 1904. 7.) Die Verletzung bestand in einer Qaetschung des kleinen rechten 
Fingers in einem Mühlengetriebe. Der vorher „gesunde“ und arbeitsfähige Mann bot 
dem behandelnden Arzte eine ziemlich tiefe Quetschwunde, die sich nicht reinigen wollte. 
Sechs Tage später fieberhafter Allgemeinzustand, Kurzatmigkeit, örtliche Schmerzen, leicht 
entzündlich geschwollenes Handgelenk. Glatte Heilung des verletzten Fingers durch 
operativen Eingriff. Allein es behauptete sich weiter ein schlechtes Allgemeinbefinden, 
Fieber und Atemnot. Weiterhin Durchfälle, zeitweise Trübung des Bewusstseins, links¬ 
seitige exsudative Pleuritis, die zu wiederholter Punktion Anlass gab, Bronchialkatarrh 
mit reichlichem Auswurf, Tod unter Delirien sechs Wochen nach dem Unfall. Die Sektion 
ergibt akute Miliartuberkulose, einen hämorrhagischen Pleuraerguss links, ausserdem alte 
Brustfellschwarten und tuberkulöse Darmgeschwüre. Verf. nimmt an, dass der Ver¬ 
storbene zur Zeit seines Unfalles Träger einer verborgenen Tuberkulose gewesen ist, 
welche weder sein Wohlbefinden noch seine Arbeitsfähigkeit in bemerkenswerter Weise 
beeinträchtigt hat. Durch die nach dem Unfall entstandene Blutvergiftung soll nun die 
Überleitung des latenten tuberkulösen Prozesses in die akute Miliartuberkulose bewirkt 
worden sein, wie das akute Infektionskrankheiten, so Masern, Keuchhusten und Typhus, nach 
Cornet bewirken sollen. Ref. hat vor kurzem nach Kopfrose das Wiederaufflackern einer 
anscheinend seit Jahren geheilten Lungentuberkulose beobachtet, und man wird dem Verf 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


dankbar dafür sein können, dass er auf diese Möglichkeit eines mittelbaren Zusammen¬ 
hanges zwischen Unfall und allgemeiner Tuberkulose hingewiesen hat, was bisher in den 
zuständigen Fachschriften nicht geschehen ist. Ob gerade der vorliegende Fall, bei dem 
es sich nach des Verf.s eigenen Worten um eine nicht schwere Blutvergiftung ge¬ 
handelt hat, beweiskräftig in wissenschaftlichem Sinne ist, bleibt dahin gestellt. Jeden¬ 
falls wird er zum Präzedenzfall werden. Th. 

Pictrzikowski, Über die Beziehungen von Unfall und Tuberkulose mit 
besonderer Berücksichtigung der Gelenk- und Knochentuberkulose. (Zeit¬ 
schrift für Heilkunde. XXIV. Bd., Jahrg. 1903, Heft IX.) Das Inkrafttreten der Unfall¬ 
gesetzgebung in den verschiedenen Ländern hat die Frage nach der Ätiologie der Krank¬ 
heiten, namentlich nach dem ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit 
zweifellos vertieft und erweitert. So leicht diese letztere Frage nun für eine ganze 
Reihe von Krankheiten strikte zu beantworten ist, so schwer ist dies bei denjenigen 
Krankheiten, bei denen das Trauma nur eine mitwirkende Gelegenheitsursache abgibt, so 
namentlich bei der Tuberkulose. Unter der Voraussetzung einer Disposition kann aber 
gesagt werden, dass „eine grosse Anzahl“ (Volkmann sagt sogar „die grosse Mehrzahl’*) 
aller tuberkulösen Knochen- und Gelenkleiden sicher auf traumatische Anlässe zurück¬ 
zuführen ist. Wichtig für die Beurteilung ist nun die Frage: „In welcher Zeit muss sich 
der Anfang der Tuberkulose namentlich bei Verletzungen der Gelenke und der Knochen 
zeigen, und lassen sich im Verlaufe einer auf ein Trauma zurückgeführten Tuberkulose 
gewisse Anhaltspunkte verzeichnen, die diese Art der tuberkulösen Erkrankung charak¬ 
terisieren?“ Die zahlreichen experimentellen Versuche zur Beantwortung dieser 
Frage haben einmal ergeben, dass vollkommen einwandfreie Beweise für die Erzeugung 
von Tuberkulose der Knochen und Gelenke durch Trauma vermittelst des Tierexperiments 
noch nicht erbracht sind, dass ferner die Tuberkulose an verletzten und nicht verletzten 
Knochen und Gelenken erst dann beobachtet wird, wenn bereits ein anderweiter tuber¬ 
kulöser Primärherd besteht, dass endlich zur Entwicklung einer Gelenktuberkulose ein 
Zeitraum von einem bis mehreren Monaten nötig ist. Klinisch jedoch wird dem 
Trauma allgemein ein gewisser ursächlicher Einfluss auf die Entwicklung 
lokaler Tuberkulose zpgestanden. Aus statistischer Forschung und klinischen Be¬ 
richten ergibt sich folgendes: Bei gesunden, sonst anscheinend nicht tuberkulösen Indivi¬ 
duen kommt posttraumatische Tuberkulose nur in 8 V 2 0 0 aller Fälle der genannten Tuber¬ 
kulose vor. Häufiger (12 V 2 % a ^ er Fälle) j s t die traumatische Anregung zur Lokalisation 
der Tuberkulose in Knochen und Gelenken schon bei Individuen mit latenter oder schein¬ 
bar latenter Tuberkulose. Die grosse Mehrzahl der Fälle aber weist keinen Zusammenhang 
zwischen Tuberkulose der Knochen und Gelenke und einem Trauma auf. Nach klinischen 
Erfahrungen genügen im allgemeinen 4—6 Wochen, um die Symptome einer Tuberkulose 
der Knochen und Gelenke so in die Erscheinung treten zu lassen, dass eine sichere 
Diagnose gestellt werden kann. Kaufmann ist der Ansicht, dass die Interessen des 
Verletzten völlig berücksichtigt sind, wenn man verlangt, dass tuberkulöse Symptome, 
die auf den Unfall bezogen werden sollen, innerhalb eines Jahres nach demselben diagno¬ 
stizierbar werden. In Deutschland jedoch hat der Verletzte sogar 2 Jahre Frist zu Gel¬ 
tendmachung von Entschädigungsansprüchen, und auch diese Frist kann noch verlängert 
w f erden, wenn „glaubhaft bescheinigt wird, dass die Folgen des Unfalles erst später be¬ 
merkbar geworden sind“. Hierbei ist also jede ungerechte Zurückweisung einer angeb¬ 
lichen traumatischen Tuberkulose ausgeschlossen. Häufig sind nun Fälle, in denen Leute 
mit schon vorhandener Knochen- oder Gelenktuberkulose leichtere Traumen als will¬ 
kommene Sündenböcke für die angebliche Verschlimmerung ihrer Leiden mit Freuden 
begrüssen. In allen diesen und ähnlichen Fällen ist genau festzustellen, ob und wo bei 
dem Verletzten bereits vorher tuberkulöse Prozesse bestanden, ob etwa das vom Unfall 
betroffene Gelenk schon vor demselben in seiner Gebrauchsfähigkeit behindert war, oder 
ob vielleicht die mechanische Läsion so geringfügig war, dass der Krankheitsprozess 
auch ohne diese selbständig fortgeschritten sein würde. Für alle Kranke solcher Art 
besteht in Deutschland das segensreiche Gesetz der Invaliditäts- und Altersversicherung, 
welches Österreich noch nicht besitzt. 

Bezüglich der Art und des Mechanismus des Traumas ist zu bemerken, dass nach 
Übereinstimmendem Urteil aller Autoren Traumen leichteren Grades, Quet- 


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schungen, Zerrungen, Erschütterungen, Pressungen häufiger zu tuberku¬ 
lösen Erkrankungsprozessen führen, als die durch grössere Gewaltein¬ 
wirkung hervorgebrachten schwereren Läsionen. Dies ist ein Moment, welches 
vor der Ablehnung von Ansprüchen nicht genau genug berücksichtigt werden kann. 

Im Anschluss an diese Ausführungen, die ich leider nur sehr auszugsweise wieder¬ 
geben konnte, bringt Verfasser 99 Fälle von tuberkulösen Knochen- und Gelenkerkran- 
knngen. Er teilt dieselben in 4 Gruppen: 

Gruppe Ia umfasst die Fälle (20) von Knochen- und Gelenktuberkulose bei Leuten, 
die vor dem Unfall und später von erkennbarer Tuberkulose frei waren, Pri¬ 
märerkrankungen. 

Gruppe Ib (15 Fälle) betrifft solche Kranke, bei denen bereits tuberkulöse Krank¬ 
heitsherde bestanden, wo das Trauma neue, metastatische Lokalisation vor¬ 
an] asste. 

Gruppe II führt die Fälle (21) von Verschlimmerung latenter oder solcher 
latenter Leiden auf, die vor dem Unfälle die Arbeitsfähigkeit nur in geringem 
Grade beschränkten. 

Gruppe III enthält diejenigen Fälle (15), in denen ein Zusammenhang zwischen 
Unfall und Tuberkulose nicht geleugnet werden kann, also für wahrschein¬ 
lich zu erklären war. 

Gruppe IV schliesslich umfasst die notorisch unsicheren Fälle (28). 

Wie gesagt, würde es den Raum eines Referates bei weitem übersteigen, wenn ich 
auf die Einzelheiten der 86 Druckseiten umfassenden, sehr lesenswerten und lehrreichen 
Arbeit eingehen wollte. . Dies gilt nicht nur von den mitgeteilten Krankheitsfällen, sondern 
namentlich von den Ausführungen des ersten Teiles, bezüglich derer Interessenten auf das 
Original verwiesen werden müssen. R. Lehmann-Kempfeld. 

YOSS, Klinisch-statistischer Beitrag zur Frage der sogen, trauma¬ 
tischen Lokaltuberkulose, speziell der Knochen und Gelenke. (In.-Diss. 
Rostock 1903.) Verf. verbreitet sich zunächst eingehend und übersichtlich über den 
heutigen Stand der Lehre von der lokalen, traumatischen Tuberkulose, indem er nament¬ 
lich die sich gegenüberstehenden Ansichten von Schüller und Krause einerseits, von 
Friedrich, Honseil, Lannelongue und Achard andererseits einer Prüfung unter¬ 
zieht. Es wird dem Ref. gestattet sein, auf die genauere Wiedergabe von Voss* dies- 
bezügl. Mitteilungen zu verzichten. Dieselben bringen naturgemäss im wesentlichen 
dasselbe, was ich im Referat über die Dissertation von Ernst Prahl auszugsweise mit¬ 
geteilt habe. Als Autoren, welche der traumatischen Entstehung lokaler Tuberkulose 
beistimmen, führt Voss namentlich an: Volkmann, Billroth, Hoffa, Cohnheim, 
Kocher, Lossen, Czerny, Witzei, Koenig. Letzterer fand in 20 °/ 0 seiner Fälle 
von Kniegelenktuberkulose ein Trauma als Ursache. Verschiedene Ansichten herrschen 
auch über die Zeit des Auftretens der traumatischen Tuberkulose. Während Kaufmann 
eine verbindende Brücke wünscht, die vom Trauma zu den 6—10 Wochen nach dem 
Unfall deutlich ausgeprägten Symptomen der Tuberkulose überleitet, sieht Wiener als 
besonders typisch solche Fälle an, die zwischen Trauma und entzündlichen Symptomen 
ein freies Intervall von 4—6 Wochen haben. 

In der Rostocker chirurgischen Klinik sind nun in den Jahren 1890—1902 577 Fälle 
von Knochen-, Gelenk- und Hoden tuberkulöse beobachtet, unter denen nach Angabe der 
Kranken 125 mal (= 21,6 °/ 0 ) ein Trauma die Ursache gewesen sein soll. Die mitge¬ 
teilten Krankengeschichten der letzteren ergeben, dass am häufigsten Knie- und Fuss- 
gelenke (38- und 32 mal), am seltensten Symphyse, Rippen und Femur (je einmal) Sitz 
traumatischer Tuberkulose waren. Dem Alter nach standen die meisten Patienten zwischen 
dem 30. und 40. Lebensjahr (88 Proc.), die wenigsten zwischen 50. und 60. Lebensjahr 
(4,8 Proc.). ’ Die verursachenden Traumen waren meist Kontusionen und Distorsionen; 
nur einmal war eine Fraktur angegeben, die aber in dem Falle sicher nicht Krankheits¬ 
ursache war. Von den 125 Fällen schliesst Verf. von vornherein ein Drittel ganz aus, 
Fälle, in denen entweder die Diagnose nicht sicher war, die bereits vorhandene Krank¬ 
heit durch das Trauma nur verschlimmert würde oder die Zeit zwischen Trauma und 
Tuberkulose zu lang war. In einem zweiten Drittel ist die Wahrscheinlichkeit des Zu¬ 
sammenhanges eine nur geringe, im letzten Drittel ist der Zusammenhang zwischen Tuber- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5. 


kulose und Trauma sicher anzunehmen. Die Mitteilung zweier Fälle aus der früheren 
Praxis des Prof. Müller beschliessen die statistisch sehr eingehende Arbeit. 

R. Lehmann-Kempfeld. 

Stern, Trauma und Lungentuberkulose. (Inaugural-Dissertation aus der mediz. 
Klinik in Bonn 1903.) Über die Beziehungen zwischen Trauma und Lungentuberkulose 
sind die Ansichten noch sehr geteilt. Diese Differenz scheint nach Verf. ihren Grund 
darin zu haben, dass man diese beiden Begriffe in engen Zusammenhang brachte, gleich¬ 
sam das Trauma als ätiologisches Moment für die Lungentuberkulose betrachtete. Das 
sei aber ein Irrtum: ein Trauma könne niemals Lungentuberkulose hervorrrufen, sondern 
in solchen Fällen handele es sich vielmehr um latente Tuberkulose, die eben durch eine 
traumatische Gelegenheitsursache zum Ausbruch gelange. Für diese Behauptung führt 
Verf. als Tatsachen an: 1. eine spontane Blutung aus gesunden Gelassen, speziell der 
Lungengefässe, ist bis jetzt nicht erwiesen; 2. eine Lungenblutung ist nur ein Symptom, 
niemals aber die Ursache einer tuberkulösen Erkrankung der Lungen; 3. der Lungen¬ 
kreislauf ist in grossem Maaße unabhängig vom Körperkreislauf. 

In längerer Ausführung sucht Verf. vorstehende Behauptungen zu beweisen und 
führt dann 5 Fälle an, die teils aus Prozessakten und Sachverständigen-Gutachten zur 
Kenntnis gekommen, teils auf der mediz. Klinik des Geh.-Rat Prof. Dr. Schnitze be¬ 
obachtet worden sind. Auch aus diesen Fällen ergibt sich, dass es sich bei der „trau¬ 
matischen Lungentuberkulose“ stets nur um die Auslösung einer schon latent bestehen¬ 
den Lungentubeknlose durch das Trauma handelte. Zum Schlüsse berührt Verf. die Frage, 
ob das Trauma verschlimmernd auf schon bestehende Lungentuberkulose wirkt. Aus den 
mitgeteilten Krankengeschichten beantwortet er die Frage bejahend. Indem aber die 
Kranken durch das Trauma erst auf ihr Leiden aufmerksam gemacht würden, könnten 
sie — wie die mitgeteilten Fälle zeigten — durch Eintreten in Lungenheilstätten und 
Krankenhäuser teils geheilt, teils für längere Zeit wieder arbeitsfähig werden. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Engel, Über die Beziehungen zwischen Trauma und Gewächsbildung im 
Gehirn. (Inaugural-Dissertation aus dem patholog. Institut zu Breslau 1904.) Nach Behandlung 
der verschiedenen Theorien über Entstehung der Geschwülste und den ursächlichen Zusam¬ 
menhang derselben mit einem Trauma bespricht Verf. im speziellen Teil den Zusammen¬ 
hang zwischen Trauma und Gehirntumoren insbesondere. Von den Neubildungen, die in 
Betracht kommen, sind zwei von Wichtigkeit: das Sarkom und das Gliom. Nach längerer 
Ausführung modifiziert Verf, die allgemein für die Beurteilung der traumatischen Ge¬ 
schwülste aufgestellten Grundsätze für die Gehirntumoren folgendermaßen: 

I. Der Zusammenhang zwischen Trauma und dem Tumor ist wahrscheinlich: 

1. wenn dieser Tumor an einer durch anatomische Residuen gekennzeichneten Stelle 
sich entwickelt hat. Zeitlich wird nach oben ein grosser Spielraum gewährt; 

2. wenn eine Symptomenkette zwischen Trauma und Geschwust besteht. In diesem 
Fall wird man eventuell auf die genauere örtliche Übereinstimmung verzichten können. 

XL Der Zusammenhang ist unwahrscheinlich: 

1. wenn der Tumor sich in unmittelbarstem Anschluss an das Trauma entwickelt; 

2. wenn ein langes, beschwerdefreies Intervall zwischen Trauma und Tumor be¬ 
standen hat, zumal wenn sich in der Nähe des Tumors keine Anzeichen der ehemaligen 
Verletzung mehr finden lassen. 

Verf. berichtet sodann über 3 Fälle von Gehirntumor, die im pathologischen In¬ 
stitute zur Sektion kamen und in deren Anamnese ein Trauma verzeichnet war. 

Im 1. Falle handelte es sich um ein Spindelzellensarkom, in dem beiden anderen 
um sehr markige Rundzellensarkome. 

Nach ihrem klinischen Verhalten konnte man die in diesen drei Fällen beobachteten 
Krankheitsbilder als typisch für Hirntumoren bezeichnen. Die beiden charakteristischen 
Symptome, der quälende Kopfschmerz und die Stauungspapille, fehlten in keinem Falle. 

Andere weniger konstante Erscheinungen, wie Konvulsionen, Erbrechen, Schwindel, 
Pulsverlangsamung oder psychische Störungen, waren in den einzelnen Fällen bald mehr, 
bald weniger ausgeprägt. Fall 2 und 3 zeigten die Symptome eines im Stirnlappen sich 
entwickelnden Tumors recht deutlich ausgeprägt: psychische Alterationen, Aphasie und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 


motorische Störungen. Im Falle 1 wurde der Kopfschmerz mit Konstanz in die Stirn¬ 
gegend lokalisiert. 

In allen Fallen hatte ein Trauma den Kopf getroffen, funktionelle Störungen be¬ 
gannen nach einer Reihe von Monaten, die Dauer des Leidens betrug 2 V 2 Jahre, 8, bezw. 

9 Monate nach der Gewalteinwirkung. Vor letzterer hatte keiner der Pat. irgend welche 
Anzeichen einer Gehirnerkrankung aufgewiesen, so dass Verf. die Geschwulstbildung in 
den 3 Fällen mit dem Trauma in Zusammenhang bringt. Aronheim-Gevelsberg. 

Simons, Endotheliom der Pleura nach Trauma. (In.-Diss. Leipzig, 1903.) 
Durch Herausgeschleudertwerden aus einem Wagen erlitt eine 60 jährige Frau einen 
„starken Ruck“, knickte zusammen und war kurze Zeit bewusstlos. 4 Wochen später 
ging sie wegen heftiger Schmerzen rechts vorn in der Magengegend und grosser Schwäche 
zum Arzt, der objektiv zunächst nichts fand. Nach etwa 10 Tagen wurde ein kleiner 
Erguss auf Seite der rechten Lunge gefunden, der auffallend schnell wuchs. Nach dem 
schon nach weiteren 5 Tagen erfolgten Tode der Frau ergab die Sektion als wichtigsten 
Befund eine Pleuritis adhäsiva exsudativa serosa dextra. Ferner Atelectasis pulmonis 
dextri. Tumor pleurae dextrae (und zwar ist in der Axillarlinie Zwerchfell und 
Costalpleura durch eine brückenförmige Adhäsion verbunden), Pneumonia catarrhalis lobi 
med. dextri. Degeneratio adiposa et pigmentosa myocardii; Dilatatio ventriculi utrius- 
que cordis. In seinem Gutachten erklärte nun Priv.-Doz. Dr. Oestreich als unmittel¬ 
bare Todesursache die schwere, infolge der Geschwulst ausgebildete Herzdegeneration, als 
mittelbare den Unfall. Die Geschwulst selbst ist Folge des Unfalles. Sie erweist sich bei 
mikroskopischer Untersuchung als Endotheliom, ausgehend von den Zellen der Saft¬ 
spalten. Der Hergang war folgender: Der Unfall bezw. die schwere Brustkontusion ver¬ 
schuldete die adhäsive und deformierende Pleuritis, in deren Verlauf sich die Geschwulst 
ausbildete. 

Die Diagnose „Endotheliom“ für derartige Geschwülste ist nicht so ganz leicht und 
unanfechtbar. Das wird schon dadurch bewiesen, dass für die fraglichen Tumoren über 
ein Dutzend verschiedene Namen verschiedener Autoren in der Literatur existieren. Haupt¬ 
sächlich massgebend für die Stellung der Diagnose muss es sein, „wenn bestimmte Eigen¬ 
schaften der Zellen im mikroskopischen Bilde besonders ausgeprägt sind und die Ge¬ 
schwulst sich an Stellen entwickelt hat, die normaler Weise die eben genannten Zellen 
(Endothelien) enthält“ (soll wohl heissen „enthalten“. Ref.). 

Für den Zusammenhang von Trauma und Geschwulstbildung kommen zwei Momente 
in Betracht, die äussere Ursache, aber bestimmend die innere Anlage. Die eigentliche 
Ursache der Geschwulstbildung, d. h. inwiefern ein Trauma plötzlich die Zellen zu aty¬ 
pischem Wachstum veranlassen kann, ist uns nach wie vor unklar. 

R. Lehmann-Kempfeld. 

Brunne, Ein Fall von Hodensarkom auf traumatischer Basis. Ein Bei¬ 
trag zur Ätiologie der malignen Tumoren. (Inaugural-Dissertation aus der Chirurg. Klinik 
in Greifswald 1903.) Einleitend gibt Verf. die wichtigsten Hypothesen der Autoren be¬ 
züglich der Geschwulstgenese wieder und bemerkt, dass trotz der Unklarheit über die 
Ätiologie der malignen Tumoren doch die meisten Forscher dem Trauma einen begünstigen¬ 
den Einfluss auf die Entwicklung der Geschwülste zusprechen. Nach den Statistiken ist 
der Prozentsatz der traumatischen Sarkome ein grösserer als der der Carcinome und be¬ 
sonders bei den Extremitätensarkomen spielt die traumatische Ätiologie eine Rolle. Verf. 
bespricht dann speziell die auf traumatischer Basis entstandenen Hodensarkome und teilt 
aus der Arbeit Grossmanns „Zur Kenntnis der auf traumatischer Grundlage entstandenen 
Hodensarkome“ (41 Fälle) diejenigen mit, bei denen offenbar ein Kausalnexus besteht 
(34 Fälle). 

Der von Prof. Bier beobachtete Fall betraf einen 42 Jahre alten Mann, der früher 
stets gesund gewesen, im November 1894 bei einer Bahnanlage verschüttet wurde. In 
Stralsund wurde ihm der linke Oberschenkel etwa zweihandbreit über dem Kniegelenk 
amputiert. Entlassung mit Prothese. Die letztere trug Pat. 5 Jahre, sie soll zu weit ge¬ 
wesen sein und bei jedem Schritt einen Stoss gegen den linken Hoden verursacht haben. 
Er bekam heftige Schmerzen in der linken Leistengegend und Anschwellung des linken 
Hodens. In der Chirurg. Klinik wurde letzterer — gänseeigross — mit seinen Hüllen¬ 
stumpf ausgelöst und als Sarkom diagnostiziert. Dieser Fall wird vom Verf. als Beweis 


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für den kausalen Zusammenhang zwischen dem chronischen traumatischen Beiz und Ent¬ 
wicklung des malignen Tumors angesehen. Aron heim-Gevelsberg. 

Mohr, Die modernen Grundsätze der Frakturenbehandlung. (Med. Woche. 
1904. 6 und 7.) Trotzdem man heute vermittelst der Röntgenstrahlen Knochenbrüche an den 
Gliedmassen sicher anzusprechen und demnach die für jeden Fall geeigneteste Behand¬ 
lung einzuleiten in der Lage ist, empfindet man doch eine gewisse Unzulänglichkeit der 
gebräuchlichsten Verfahren inbezug auf eine anatomisch genaue Heilung und man ist viel¬ 
fach zufrieden, in funktioneller Hinsicht Heilung erzielt zu haben. Häufig genug ist auch 
letztere nur durch nachträgliche, energische mediko-mechanische Behandlung möglich ge¬ 
wesen, namentlich dann, wenn feste Verbände lange Zeit gelegen und Muskelatrophie, 
Gelenkversteifungen u. s. w. herbeigeführt haben. Aus diesen Erfahrungen heraus wagte 
Lucas-Championnere es als erster, die festen Verbände, wo es nur irgend anging, 
wegzulassen. Bei den meisten Brüchen des Oberarmes, Ellenbogens, unteren Radiusendes, 
Wadenbeines, Kniegelenkes, der Knöchel und des Schulterblattes ohne wesentliche Neigung 
zu Verschiebungen wandte er sofort nach der Verletzung nur vorsichtige Massage ein- 
bis zweimal täglich 15—30 Minuten an, hin und wieder nur wurden in der allerersten 
Behandlungszeit wegen grosser Schmerzen die Bruchstücke feststellende Schienen nötig. 
Der Kallus bildete sich unter der Massagebehandlung früher und mächtiger wie unter 
dauernden festen Verbänden, und verknöcherte schneller. Dies Verfahren ist aber bei 
jungen Kindern wegen übermässiger Kallusentwicklung und bei Greisen wegen der Etia- 
boliegefahr, ausserdem bei offenen und zu starken Verschiebungen neigenden Brüchen zu 
meiden. Diese Massagebehandlung will aber erlernt sein und wird von vielen Ärzten 
nur als ein Hilfsmittel der Borchardtschen kombinierten Behandlungsmethode geübt, 
bei der durch abnehmbare Schienen Ruhigstellung und Massage zugleich möglich gemacht 
werden. In Anlehnung an diese Methode leisten die Gipsgehverbände besonders bei 
Unterschenkelbrüchen vorzügliches, indem hier die Massage dadurch ersetzt wird, dass 
Muskulatur und Gelenke beim Auftreten, wenn auch in geringerem Masse, in Tätigkeit 
treten. 

Die idealste Frakturenbehandlung strebt Bardenheuer an. Er versucht mittelst 
Extension nach den verschiedensten Richtungen ausser funktioneller auch anatomisch 
genaue Heilung zu erzielen. Er hat nachgewiesen, dass die Zugwirkung nicht nur nicht 
abgeschwächt, sondern verstärkt wird, wenn man die Heftpflasterstreifen bis oberhalb 
der Bruchstelle hinaufreichen lässt, und dass ausserdem der bisher allein benutzte Längs¬ 
zug in der Achse des Knochens nicht immer ausreicht, vielmehr Querzüge, Rotations¬ 
züge und andere zwecks genauer Reposition der Bruchstücke nötig sind. So wendet er 
beim Spiralbruch des Unterschenkels sieben verschiedene Züge an. Er betont aber, dass 
die Einrichtung, um der bald auftretenden und immer stärker werdenden entzündlichen 
Durchtränkung und Zusammenziehung der Muskeln an der Bruchstelle zuvorzukommen, 
möglichst früh nach der Verletzung vorgenommen werden und durch stärkere Zugwir¬ 
kungen, als es bisher üblich war, unterhalten werden muss. So gebraucht er zum Längs¬ 
zug am Oberschenkel ein Gewicht von 30 Pfund. Diese Extensionsverbände gestatten 
jeder Zeit die Kontrolle der Bruchstelle und geben gute Resultate. 

Die Bar den heuer sehe Frakturenbehandlung macht zweifellos vielfach operative Ein¬ 
griffe zweck Einrichtung und Feststellung von Brüchen, besonders deijenigen an Schaft¬ 
knochen, unnötig. 

Die Naht ist aber demnach bei gewissen Brüchen nicht zu umgehen, so bei Schlüssel¬ 
oder Wadenbeinbrüchen, bei denen die Bruchstücke auf Nerven oder Gefässe drücken, 
bei weitklaffenden Kniescheibenbrüchen u. s. w. Bei Gelenkbrüchen sind Operationen zur 
Befestigung abgesprungener Knochenstücke an normaler Stelle geradezu geboten. Denn 
hier hängt ein guter funktioneller Heilerfolg von einer tadellosen anatomischen Heilung ab. 

Henning- Cottbus. 

Berdach, Beitrag zur Kenntnis der traumatischen Luxation der Hand¬ 
gelenke. (Aus dem Bruderlade-Spital in Trifail. Wiener klin. Woch. No. 8. 1904.) Diese 
Luxation ist selten, nach Lossen betreffen nur 0,02 °/ 0 aller Verrenkungen das Hand¬ 
gelenk, und Platt sah unter 700 Fällen von Frakturen und Luxationen der oberen Ex¬ 
tremitäten keine Handverrenkung. Die älteren Ärzte leugneten überhaupt das Vorhanden¬ 
sein der Handgelenksluxätion, infolge der mangelhaften Differentialdiagnosik, welche die 


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Luxation von der Fraktur spez. der Radiusfraktur nicht mit Sicherheit unterscheiden 
liess. Heute wissen wir, dass Dupuytrens Behauptung: „Es gibt keine traumatische 
Luxation der Hand“, nicht zu Recht besteht Es ist vielmehr erkannt worden, dass die 
Articulatio radiocarpalis, welche eine grosse Exkursionsfähigkeit besitzt, infolge dessen 
auch zur Luxation in gewissem Masse disponiert ist. Hierzu kommt dass der luxieren- 
den Kraft ziemlich lange Hebelarme zur Verfügung stehen, ein Umstand, der den Ein¬ 
tritt der Luxation begünstigt Es ist wohl anzunehmen, dass die geringe Anzahl in der 
Literatur bekannter Handgelenksluxationen darauf zurückzuführen ist, dass sie selten als 
solche erkannt wurden. Diese Annahme wird unterstützt durch die Beobachtungen Eigen - 
brodts, welchem 4 Verletzungen mit der Diagnose: typische Radiusfraktur zugewiesen 
wurden, die er bei der Durchleuchtung als Karpalluxationen erkannte. Sicher leitende 
differentialdiagnostische Merkmale haben besonders Albert, Hoffa u. A. gegeben, und 
die Röntgendiagnostik gibt uns heute in zweifelhaften Fällen sicheren Aufschluss. Die 
Zahl der bisher beobachteten Fälle dürfte sich nach Verf. auf 50 belaufen. 

Der Mechanismus der Luxation ist gewöhnlich der, dass der Carpus sich entweder 
auf das Dorsum des Vorderarmes verschiebt, oder dass er auf die Vola desselben ge¬ 
langt: dorsale und volare Luxation. Die dorsalen ereignen sich häufiger als die volaren, 
einerseits wegen der stärkeren Beschaffenheit des volaren Bandapparates, andererseits 
weil die einwirkende Gewalt häufiger im Sinne der Überstreckung im Handgelenke wirkt. 
Die indirekte Entstehungsursache (Sturz aus der Höhe) ist häufiger als die direkte (Stoss 
bei fixiertem Vorderarm senkrecht gegen die Handwurzel nahe dem Gelenk dorsal oder 
volar). Zu bemerken ist jedoch, dass dieselben Entstchungsursacken, welche die Luxation 
herbeiführen, auch die klassische Radiusfraktur erzeugen können, besonders bei jugend¬ 
lichen Individuen, spez. bei Kindern. Die Therapie besteht in den frischen Fällen in 
sofortiger Einrenkung, bei veralteten Fällen wird die Resektion des störenden Knochens 
nicht zu umgehen sein. In Verf. Falle handelte es sich um eine dorsale Luxation im 
Radiokarpalgelenk bei einem 16 Jahre alten Förderer eines Kohlenbergbaues. Der Ver¬ 
letzte hatte 2 schwer beladene Kohlenförderwagen auf dem Grubengeleise zu verschieben, 
wobei er die linke Hand in stark dorsalflektierter Stellung auf den Rand des Wagens 
auflegte. Während des Verschiebens traf ein von hinten herannahender Wagen das linke 
Ellenbogengelenk. Die bald darauf gemachte Reposition gelang ziemlich leicht durch 
starke Extension an der Hand und Druck auf den laxierten Carpus nach abwärts. 

Die Betrachtung des nachträglich gemachten Röntgenbildes ergab die Abwesenheit 
der Radiusfraktur, doch eine deutliche Abtrennung des Proc. styloid. ulnae. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Reiske, „Über das harte traumatische Ödem des Handrückens“. (Ärztl. 
Sachverst.-Zeitung 1904. Nr. 6.) R. beschreibt 4 Fälle. In 3 von diesen war ein direktes 
Trauma (Quetschung des Handrückens), in einem ein indirektes (Überstreckung des Hand¬ 
gelenks beim Armbeugen und -Strecken aus Stützstellung am Querbaum) die Ursache). Unter 
Berücksichtigung seiner und der bereits in der Literatur veröffentlichten Fälle kommt er 
zu der Ansicht, dass dem harten traumatischen Ödem des Handrückens pathologische Ver¬ 
änderungen sämtlicher Weichteile des Handrückens und vielleicht auch des Knochen¬ 
skeletts zugrunde liegen, dass aber hauptsächlich das subkutane und interstitielle Binde¬ 
gewebe verändert sind. Was die Diagnose anbetrifft, so sind auszuschliessen: Bruch der 
Handwurzel- und Mittelhandknochen und tuberkulöse Prozesse. Auch das von Feilchen- 
feld nach Quetschung des Nervus ulnaris beobachtete von diesem als trophoneurotisches 
Ödem des Handrückens bezeichnete Krankheitsbild gehört nicht hierher. R. warnt vor 
kräftiger Massage im Beginn der Erkrankung; Borchard hat eine geeignete Bandage 
vorgeschlagen, Grünbaum die Injektion von 15prozentigem alkoholischen Thiosinamin 
(3 mal wöchentlich eine Pravazspitze). Kühne-Jena. 

Leppmann, „ZurKenntnis der sogenannten harten traumatischen Ödeme“. 
(Ärztl. Sachverst-Zeitung. Nr. 2. 1904.) L. beschreibt einen jener eigenartigen, erst seit 
knapp 2 Jahren genauer beobachteten und bekannt gewordenen Fälle, in denen nach einem 
Schlag oder Stoss eine ungewöhnlich harte Schwellung der Weichteile eintritt, die aber 
stets die Daumen frei lässt. Der von L. beschriebene Fall unterscheidet sich von den 
vorher veröffentlichten, dass sich die Schwellung nicht nur auf den Handrücken, sondern 
über die ganze Hand einschliesslich der Finger erstreckte. Das Ödem trotzt hartnäckig 


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allen Heilbestrebungen. Bezüglich der Rentenabschätzung rät L. die Rente möglichst so 
zu bemessen, dass der Patient nicht gezwungen ist, das kranke Glied zu überanstrengen. 

Kühne-Jena. 

Kienböck, Trophoneurotische Erkrankung der Hand. K. demonstriert (in 
der K. K. Ges. der Ärzte in Wien, Sitzg. vom 19. Februar 04, s. Wien. klin. Woch. Nr. 9. 04) 
einen Fall von eigentümlicher, wahrscheinlich trophoneurotischer Erkrankung der Hand 
nach Trauma. Die Anregung zum Studium des Falles ist durch die aus jüngster Zeit 
stammenden Untersuchungen über akute Knochenatrophie und über das harte traumatische 
Odem des Handrückens gegeben. 

Es handelt sich um eine 34jährige Frau, die Mitte April 1903 eine Quetschung der 
rechten Hand durch die sich kräftig zusammenschliessenden Kniee des Gatten erlitten 
hatte. Die Frau konnte in den nächsten Wochen die Hand ohne jede Störung gebrauchen. 
Erst nach einem Monat begannen an der gequetschten Mittelhand scheinbar entzündliche 
Veränderungen aufzutreten, die sich durch 6 Wochen allmählich steigerten. Bei der Frau, 
die nie krank gewesen, zeigten sich keine Erscheinungen von Tuberkulose, Syphilis, 
Gonorrhoe oder multiplem Gelenkrheumatismus. Der Rücken der Mittelhand war be¬ 
deutend geschwollen; die Finger leicht verdickt; die Schwellung ziemlich derb, ist kaum 
wegdrückbar, die Haut nicht gerötet, aber sehr glatt und glänzend. Handgelenk und 
Metakarpophalangealgelenk in Streckstellung, die Finger leicht gebeugt und nur ganz 
wenig beweglich. Passive Bewegungen sehr schmerzhaft Muskulatur an Hand und 
Vorderarm atrophiert. Der klinische Befund erinnerte an Fraktur mit sogenannten 
Inaktivitätsatrophien. 

Das Radiogramm zeigte aber an keinem der Handknochen Spuren vorangegangener 
Fraktur, dagegen andere, nach Traumen und bei Entzündungsprozessen nicht seltene 
Knochenveränderungen. Der radiologische Befund entsprach einer Destruktion der Ge¬ 
lenkflächen, einer partiellen Usur der Knorpelüberzüge und Erweichung der darunter¬ 
liegenden Knochensubstanz. Diese Veränderungen könnten entweder als tuberkulöse, 
gonorrhoische, syphilitische Erkrankungen oder als Kompressionsfraktur oder als Arthro¬ 
pathie, wie sie bei akuter Knochenatrophie sehr häufig Vorkommen, aufgefasst werden. 
Vortragender neigt zur letzteren Auffassung und hält die vorhandene ausgebreitete „akute 
Knochenatrophie“ (Sudeck und Kienböck) für das Primäre, die Gelenk Veränderungen 
für das Sekundäre. Nach Ausschluss tuberkulöser Veränderung, von Kompressionsfraktur, 
gonorrhoischer Arthritis entscheidet er sich für trophoneurotische Veränderungen infolge 
des Traumas. 

Nach Behandlung mit warmen Handbädern, Massage, Faradisation gingen die 
Störungen beträchtlich zurück, doch bestehen nach 10 Monaten noch eigentümliche, resi¬ 
stente und druckempfindliche Schwellung des Handrückens, Glanzhaut, Muskelatrophien 
und Ankylose. Was die Schwellung des Dorsum manus betrifft, kann man sie zum 
„harten traumatischen Ödem“ rechnen und nach dem heutigen Stand unserer Kenntnisse 
am besten als traumatische Trophoneurose auffasssen, mit Ernährungsstörungen in allen 
Geweben der Hand. Aronheim-Gevelsberg. 

Payr, Schnellender Finger. P. demonstriert im Verein der Ärzte in Steier¬ 
mark (Sitzg. vom 25. Mai 03, s. Wien. klin. Woch. Nr. 7. 04) die Röntgenbilder eines 
abgebrochenen, in der Beugesehnenscheide des Mittelfingers einer alten Frau steckenden 
Häkelnadelstückes. Durch Anwesenheit und Gestalt dieses Fremdkörpers wurde der 
typische Befund eines „schnellenden Fingers“ hervorgerufen. Nach Extraktion der Nadel 
reaktionslose Heilung und Wiederherstellung normaler Funktion. Aron hei m-Gevelsberg. 

Wendel, Die Luxatio femoris infracotyloidea. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. 
Bd. 72. 1904. S. 153.) W. stellt 14 Beobachtungen von Luxatio femoris infracotyloidea 
aus der Literatur zusammen und fügt als 15. eine eigene bei. Es handelte sich dabei 
um einen 33jähr. Rohrleger, der beim Legen von Gasrohren in einer tiefen Grube von 
herabstürzenden Erdmassen getroffen wurde. Die Reposition gelang dadurch, dass bei 
starker Distraktion der Gelenkenden der Oberschenkel stark gebeugt, adduziert und nach 
innen rotiert, dann gestreckt wurde. Nach 20 Tagen konnte Patient entlassen werden, 
einschliesslich der medico-mechanischen Nachbehandlung beanspruchte die Heilung nahezu 
3 Monate. 

Aut Grund dieser 15 Fälle giebt Verf. eine erschöpfende Darstellung der Entstehung, 


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Monatfibchrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 159 


Symptomatologie und Therapie der seltenen Luxationsform. Sie entsteht „meist dadurch, 
dass bei maximaler Schenkelbeugung der Femurkopf am Becken vorbei nach unten auf 
den absteigenden Sitzbeinast verschoben wird“, wobei sich der Schenkelkopf mit seiner 
oberen Konvexität an den unteren Pfannenrand anstemmt. Als typische Symptome nennt 
er „eine hochgradige Beugung bei streng medialer oder ganz leicht abduzierter Ober¬ 
schenkelstellung, eine geringe, aber deutlich nachweisbare Verlängerung, eine starke 
Spannung sämtlicher das Gelenk umgebender Muskeln, Unmöglichkeit, den Kopf zu pal- 
pieren“. Die Reposition muss in tiefer Narkose vorgenommen werden. Sie besteht in 
Lockerung des Kopfes durch Rotationsbewegungen, Traktion am Femur und Streckung. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Wohlberg, Ein Fall von traumatischer, doppelseitiger Luxatio peri- 
nealis. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72. 1904. S. 842.) Die in der Überschrift ge¬ 
nannte sehr seltene Verletzung entstand dadurch, dass einem mit Verladen von schweren 
Eisenteilen im Schiffsraum beschäftigten Arbeiter eine mehrere Tonnen schwere Eisenlast 
von einem Krahn auf den Rücken herabgelassen wurde, während er mit gespreizten Beinen 
und in gebückter Stellung dastand. Bei der Aufnahme befand er sich „in Steinschnitt¬ 
lage“, indem er die ad maximum obduzierten, flektierten und nach aussen rotierten Beine 
mit den Händen unterstützte. Die Reposition gelang 12 Stunden nach der Verletzung 
leicht Entlassung nach 14 Tagen mit guter Funktion. Nach weiteren 6 Wochen be¬ 
standen noch Schmerzen in beiden Schenkelbeugen. M. v. Brunn-Tübingen. 

Lehmann, Zur Kasuistik der Adduktionskontrakturen im Hüftgelenk. 
(ÄrztL Sachverst.-Zeitung vom 15. III. 04.) Die in beiden chronisch entzündeten Hüft¬ 
gelenken entstandenen Adduktionskontrakturen waren so stark, dass beide Beine gekreuzt 
und die Grosszehenspitzen infolge der gleichzeitig bestehenden Aussenrotation der Beine 
sich gegenüber standen. Beim Stehen berührten nur die Zehenballen den Fussboden. 
Trotz dieser enormen anatomischen Veränderungen zeigte Patient, dem oder vielleicht 
besser weil ihm die Segnungen der Unfallfürsorge nicht zuteil wurden, eine solche An- . 
passungsfähigkeit an die für ihn bestehenden Arbeitsbedingungen und eine so geschickte 
Verwertung der ihm verbliebenen Gebrauchsfähigkeit seiner Gliedmassen, dass sein 
Arbeitsgeber durch den Tod in ihm eine Arbeitskraft verlor. Diese Adduktionskontraktur 
hatte sich entwickelt, obwohl in diesem Falle die nach König notwendigen, bezw. be¬ 
günstigenden Bedingungen (lange Bettruhe ohne Streckverband und Gebrauch von Krücken) 
nicht zutrafen. Kühne-Jena. 

Sucama, Zur Kasuistik der traumatischen Epiphysenlösung am unteren 
Oberschenkelende. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72. 1904. S. 321.) Ein 17jähr. 
Maschinenbauerlehrling wurde von einem schweren Metallstück mit grosser Gewalt gegen 
das rechte Kniegelenk von vorn und aussen getroffen, während er stand. Die Verletzung 
bestand, abgesehen von einer oberflächlichen Weichteilwunde, in einem starken Bluterguss 
ins Kniegelenk, das sich beliebig überstrecken und seitlich bewegen liess. Krepitation 
fehlte. Das Röntgenbild ergab eine Lösung der unteren Feraurepiphyse, die nach vorn 
hinter die Hinterfläche der Patella verschoben war, und eine Fissur an der Spina tibiae. 

Ein Versuch der unblutigen Reposition blieb auch in Narkose erfolglos, es wurde 
daher sofort die blutige Reposition von einem äusseren Längsschnitt aus vorgenommen. 

Es erfolgte vollständige Heilung ohne Dislokation und mit gut funktionierendem Gelenk. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Grüder, Ein Beitrag zur Entstehung der freien Gelenkkörper durch 
Osteochondritis dissecans nach König. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72, 1904, 

S. 328.) Bei einem 20jähr. Füsilier stellten sich, ohne dass ein stärkeres Trauma voraus¬ 
gegangen war, Beschwerden im rechten Kniegelenk ein, die in Schmerzen und gering¬ 
fügiger Beugungsbeschränkung des Gelenks bestanden. Der objektive Befund war voll¬ 
kommen normal, nur war die Gegend des Condylus internus druckempfindlich. Das 
Röntgenbild liess in der Gelenkfläche des Condylus internus ein ovales, pflaumenkern¬ 
grosses Stückchen, von einem Schatten umgeben, erkennen. Verf. erklärt danach den 
Fall für ein Anfangsstadium von Osteochondritis dissecans und macht auf die Brauch¬ 
barkeit der Röntgenphotographie für die Diagnose dieses Leidens aufmerksam. Da eine 
Operation abgelehnt wurde, konnte eine pathologisch-anatomische Untersuchung nicht vor¬ 
genommen werden. 


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160 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 5. 


Durch Ruhigstellung und Schonung des Gelenks gelang es die Beschwerden fast 
ganz zu beseitigen, doch traten sie sofort von neuem auf, wenn Pat. Dienst zu tun ver¬ 
suchte. Er musste daher entlassen werden. M. v. Brunn-Tübingen. 

Lederer, Willkürliche Kniegelenksverrenkung. L. stellt in der Wiener 
Sektion für Kinderheilkunde am 18. Februar (s. Wien. klin. Woch. Nr. 10) ein Mädchen 
vor, welches im linken Kniegelenk durch Kontraktion des Bizeps und der Wadenmus¬ 
kulatur eine Subluxation im Kniegelenk willkürlich erzeugen kann. Das Gelenk zeigt 
ausser Schlaffheit der Gelenkbänder keine Abnormität. Aronheim-Gevelsberg. 

Merk, Schädelimpression und Aphasie. M. stellt in der Wissenschaft!. 
Ärztegesellschaft in Innsbruck (am 14. November 1903, s. Wiener klin. Woch. Nr. 304) 
einen Mann vor, der im April d. J. durch einen Holzzapfen eine Impression der linken 
Sehädelwölbung erlitten hatte und neben einer Parese des rechten Armes Erscheinungen 
motorischer Aphasie zeigte; der ganze Wortschatz, über den er verfügte, war „ja“ und 
,,nein“. Bei der bald nach der Verletzung vorgenommenen Trepanation fand sich gering¬ 
fügige Duraverletzung, jedoch beträchtliche subdurale Blutung aus dem Sichelblutleiter, 
zu deren Stillung die Öffnung auf 7 cm Länge und 4 cm Breite eröffnet werden musste. 
Wenige Tage nach der Operation konnte Patient einfache Worte nachsprechen und wurde 
nach 5 Wochen mit vollem Sprachvermögen nach osteoplastischer Deckung des Schädel¬ 
defektes geheilt entlassen. Aronheim-Gevelsberg. 

Meng, Ein Fall von Meningocele spuria traumatica. (In. D. Freiburg 1902.) 
Bei einem 14jährigen Knaben, der vor 6 Monaten aus beträchtlicher Höhe auf den Kopf 
gestürzt und mit der rechten Stirnhälfte aufgeschlagen war, traten nachts heftige, in der 
rechten Stirngegend lokalisierte Kopfschmerzen auf. Die Untersuchung ergab in der 
Gegend des rechten Tuber frontale eine kreisrunde knöcherne Auftreibung, die gegen die 
Umgebung ziemlich scharf abgegrenzt war und sich an ihrer höchsten Stelle 4—5 mm 
. über das Niveau der Umgebung erhob. Im Bereiche dieser Auftreibung fühlte man eine 
seichte Rinne, die von hinten aussen nach vorne innen verlief. Druck auf dieselbe war 
sehr schmerzhaft. Bei der Operation zeigte sich an der Auftreibung der Knochen rauher 
als in der normalen Umgebung. Entsprechend der fühlbaren Rinne verlief eine Fissur, 
die an ihrem vorderen Ende Bindegewebe eingeklemmt hielt. Nach der Durchmeiselung 
des Knochens erwies sich die Dura als zerrissen und zwar war ihr oberer Rand in die 
Fissur eingekeilt. Durch den Riss in der Dura gelangte man in einen mit dunklen 
Blutcoagulis gefüllten Hohlraum. Nach Ausräumung zeigte sich derselbe von der weichen 
Hirnhaut ausgekleidet, die darunter befindliche Gehirnmasse zeigte Pulsation. Die Wunde 
wurde dann austamponiert und vernäht. Der Erfolg war ein sehr guter, Patient konnte 
als geheilt entlassen werden. v. Rad-Nürnberg. 

Colley, Über Späterkrankungen zentralen und peripheren Ursprungs 
nach Schädeltraumen. (Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie. 69. Bd., 5—6. Heft.) Verf. 
bespricht zunächst das Kapitel der traumatischen Spätapoplexie und schildert 2 Fälle von 
Gehirnblutungen, welche deutlich darauf hinweisen, mit welcher Vorsicht und Zurück¬ 
haltung man bei der Annahme einer traumatischen Spätapoplexie Vorgehen muss. Es 
wird betont, dass, um die bei der Sektion gefundenen Gehirnveränderungen mit einiger 
Sicherheit mit dem Trauma in Verbindung bringen zu können, der betreffende Kranke 
vorher gesund gewesen sein muss, kein Zeichen von Gefässerkrankung dargeboten haben 
darf, dass Lues, Potus, Herzkrankheiten ausgeschlossen sein müssen und dass es sich 
nicht um ältere Leute handeln darf, die so wie so schon an Arteriosklerose leiden. 

Ferner berichtet Verf. noch über einen Fall von Schädelbruch, bei dem sich nach 
3 Monaten Sehstörungen und nach 2 Jahren heftige neuralgische Schmerzen im rechten 
N. frontalis entwickelten. Der rechte N. frontalis war federkieldick, nach Resektion des¬ 
selben verschwanden die Schmerzen. Die Sehstörungen, bestehend in einer hochgradigen 
Gesichtsfeldeinschränkung rechterseits und einer Parese des rechten M. internus, will 
Verf. auf eine Läsion der Rauten- und Vierhügelregion zurückführen, v. Rad-Nürnberg. 

Albrecht Schwarz, Über Schädelbasisfrakturen nebst Mitteilung von 
38 Fällen aus der chirurgischen Klinik zu Kiel. (In.-D. Kiel 1903.) Von 38 
in den letzten 4 Jahren zur Beobachtung gekommenen Fällen von Schädelbasisfraktur 
starben 14. Bei letzteren fanden sich meist schwere Gehirnlösionen. Von den operierten 


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Fällen starben 5, 2 genasen. Nach der Statistik von Wies man beträgt die Mortalität 
der exspektativ behandelten Fälle von Hirndruck 89,2 % die der operierten nur 32,7 °/ 0 . 

v. Rad-Nürnberg. 

TMemann, Beitrag zur Theorie der Gehirnerschütterung. (In.-D. Greifs¬ 
wald 1903.) Verf. giebt in seiner Arbeit der Tilmannschen Theorie der Gehirner¬ 
schütterung, nach welcher die Commotio bedingt ist durch eine Zerrung des Zusammen¬ 
hangs der weissen und grauen Substanz des Gehirns infolge des verschiedenen spezifischen 
Gewichtes der Substanzen, den Vorzug vor der Theorie Kochers, welcher die Commotio 
als einen akuten, durch Contrecoup-Wirkung entstandenen Hirndruck auffasst. 

Die Durchsicht sämtlicher in der Greifswalder Chirurg. Klinik von 1899 an be¬ 
obachteten, sowie der bisher veröffentlichten Fälle von Schädelverletzungen mit Commotio 
cerebri ergab, dass die Tilmannsche Theorie auf alle Fälle ihre Anwendung findet, 
während sich 20 Fälle nach der Theorie Kochers nicht erklären Hessen. 

v. Rad-Nürnberg. 

Ullmann, Kasuistische Beiträge zu den Frakturen des Schädeldaches. 
(Inaug.-Dissert Breslau 1903.) An der Hand von 41 Fällen offener und 3 Fällen 
subkutaner Frakturen des Schädeldaches bespricht Verf. die allgemein üblichen und in 
der Breslauer Klinik im besonderen geübte Behandlungsart derselben. Bei Besprechung 
der als infiziert anzusehenden Wunden hebt er die beiden zur Zeit bestehenden thera¬ 
peutischen Richtungen hervor, v. Bergmann, als Hauptvertreter der einen, hält von der 
Wunde jedes Desinfiziens fern, weil er die durch das Desinfiziens hervorgerufene Schädigung 
des Gewebes für belangreicher hält als den in antibakterieller Hinsicht erzielten Nutzen. 
(Er entfernt mit trockenen, sterilen Tupfern allen verdächtigen Wundinhalt.) Mikulicz 
bringt neben der mechanischen Reinigung noch Einwirkung eines chemischen Mittels zur 
Anwendung. Auch bezüglich der Behandlung der Depressionsfrakturen gehen die An¬ 
schauungen der einzelnen Chirurgen auseinander. Während sich Bergmann nur dann zu 
einer operativen Entfernung eines eingetriebenen Knochenkegels entschliesst, wenn es sich 
um eine engbegrenzte Depressionsfraktur mit lokalisierten Rindensymptomen handelt, 
spricht sich Kocher für Freilegen der Dura bei jeder Depression aus und, falls dieselbe 
pulslos ist, also ein erhöhter intrakranieller Druck besteht, für Inzision der Dura. — 
Verletzungen der Dura an der Konvexität bei Schädelbrüchen ohne gröbere Mitverletzung 
des Gehirns sind selten. Es liegt dies daran, dass die Dura nur lose am Knochen be¬ 
festigt ist und deshalb der einwirkenden Gewalt ausweichen kann. Bei Frakturen mit 
Verletzung des Gehirns ist die Stelle des verletzten Gehirnes maßgebend in der Prognose 
und Therapie. Bei den Schussverletzungen wurde im allgemeinen konservativ verfahren. 
Von jeder auch nur oberflächlichen Sondierung wurde Abstand genommen. Die Um¬ 
gebung der Wunde wurde desinfiziert und diese selbst nur mit einem antiseptischen 
Okklusivverbande bedeckt. Unbedingt eingeschritten wurde: bei Auftreten einer Meningeal- 
oder Sinusblutung und eines Abszesses. Bezüglich der sekundären Entfernung des Ge¬ 
schosses stehen Bergmann und Mikulicz auf dem gleichen konservativen Standpunkt. 

Kühne-Jena. 

Teller, Beitrag zur Kenntnis der mechanischen Hergänge bei der Ent¬ 
stehung der Frakturen des Schädeldaches. (Inaug.-Diss. Kiel 1903.) T. bespricht 
den Mechanismus der verschiedenartigen Traumen: Keilwirkung, Biegung, Dehnung, Stoss, 
hydraulische Sprengung — auf das Schädeldach. Bezüglich der Theorien, welche über 
jede Wirkungsart aufaestellt sind, ist das Original nachzulesen. Kühne-Jena. 

Unverricht, Uber • ankylosierende Wirbelsäulenentzündung. (Aus der 
mediz. Gesellschaft zu Magdeburg am 11. Februar 04. S. Münchener med. Woch. Nr. 14.) 
Vortrag, geht auf die Geschichte, Symptomatologie und pathologische Anatomie des 
Leidens ein und bespricht die von einzelnen Autoren wie Marie, Strümpell, Bech¬ 
terew u. A. beschriebenen Typen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine spezifische, in 
klinischer und anatomischer Hinsicht scharf charakterisierte Erkrankung nicht vorliegt, 
sondern dass ätiologisch sehr verschiedenartige Prozesse zu einer Versteifung der Wirbel¬ 
säule führen können. 

Er stellt einen Fall vor, der ohne irgendwelche nachweisbare Ursache anscheinend 
schon in frühester Jugend entstand. Röntgenbilder zeigten an den Zwischen wirbelscheiben 
keine gröberen Veränderungen. Spangenbildung oder deformierende Prozesse an den 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


Wirbeln Hessen sich nicht wahrnehmen, so dass zunächst an eine Erkrankung des Band¬ 
apparates gedacht wurde. Aron he im-Gevelsberg. 

Aboli, Über einen Fall von chronischer Arthritis ancylopoetica der 
Wirbelsäule. Fraktur der Wirbelsäule und Quetschung der Cauda equina. 
(Inaug.-Dissert. Hamburg 1903.) Aboli wählt obigen und nicht den von Bechterew 
gebrauchten Namen der „chronischen Steifigkeit der Wirbelsäule“, weil ihm letzterer, da 
er auch auf andere Krankheitszustände zutrifft, zu allgemein erscheint Auch er spricht 
sich nicht für eine Trennung in 2 verschiedene Krankheitstypen im Sinne Bechterews 
einerseits und Marie-Strümpells andererseits aus. Der Fall von A. war kompliziert 
durch eine artifiziell entstandene Wirbelfraktur. Als wichtige Befunde bei der Sektion 
ergaben sich: lange Rückenmuskeln in mikroskopisch nachweisbarer Degeneration be¬ 
griffen, Rückenmarkwurzeln und periphere Nerven frei, Schwund und teilweise knöcherner 
Ersatz der Bandscheiben sowie chronisch proliferierende osteoplastische Erscheinungen, 
keine Verengerung der Foramina intervertebralia. Derselbe ankylosierende Prozess am 
linken Sternoklavicular- und linken Hüftgelenk. Kühne-Jena. 

Jalowiecki, Über Wachstumsveränderungen an den Wirbeln nach Spon¬ 
dylitis tuberculosa. (Inaug.-Dissert. Stuttgart 1902.) J. beschreibt ein Präparat von 
Pottschem Buckel. Auf Grund seiner Befunde kommt er zu folgenden Schlüssen: 

1. Der Knochen antwortet auf Vermehrung des physiologischen Druckes mit ver¬ 
mehrter Entwicklung seiner Elemente. 

2. An Stellen mit abnorm vermehrter Zug Wirkung vermehrt sich das elastische 

Material auf Kosten des harten. Kühne Jena. 

Helferich, Verletzung der Wirbelsäule bei seitlich geneigter Haltung. 
Ein Gutachten. (Archiv für Orthopädie, Mechanotherapie und Unfallchirurgie. Bd. II, 
Heft I.) Ein 1839 geb. Mann Q. — aus gesunder Familie und selbst gesund bis zum 
Tage des Unfalles 1900 — erlitt auf nachstehende Weise eine Verletzung: er trug mit 
einem anderen kräftigen Menschen eine etwa 90—100 Pfd. schwere Leiter derart, dass 
diese mit dem vorderen Ende auf seiner linken Schulter ruhte, mit dem hinteren auf der 
entsprechenden seines Mitarbeiters. Dieser warf am Endziele die Leiter rasch erhebend 
über die Runge auf den Erntewagen; hierbei verspürte Q. einen Ruck im Kreuze und 
klagte in der Folgezeit über mehr oder weniger heftige Schmerzen, konnte auch zeitweise 
nur leichtere Arbeiten ausführen. In dem Rentenstreitverfahren wurde er zuerst ab¬ 
gewiesen, das Reichsversicherungsamt holte schliesslich ein Obergutachten von Helferich 
ein. Dieser stellte eine seitliche Ausbiegung nach rechts und eine Drehung der Wirbel¬ 
säule, besonders des Lendenteiles, fest mit den entsprechenden Veränderungen des Rumpfes; 
die Dornfortsätze der Lendenwirbel, sowie die Partien rechts von diesen sind druck¬ 
empfindlich, es bestehen Stauchungsschmerz, Behinderung des Bückvermögens u. s. w. 

H. kommt zu folgendem Resultat: 

Ein gesunder Mann, der auf seiner linken Schulter ein Gewicht von 40—50 Pfd. 
trägt — die Leiter verteilt auf zwei Schultern — geht derart, dass er die Wirbelsäule 
konvex nach links und konkav nach rechts zur Erhaltung des Gleichgewichts ausbiegt 
Da obige Arbeit am Ende des Tagewerks, also in schon ermüdetem Zustande geschah, 
ist anzunehmen, dass die Verschiebung der Wirhelsäule eine sehr hochgradige war; es 
musste eben die fehlende Muskelkraft durch stärkere Verschiebung ersetzt werden. Durch 
den Wurf der Leiter von seiten des Hintermannes — rasches Erheben und seitliches 
Werfen — kam von oben gegen die linke Schulter ein heftiger Stoss zustande, der ab¬ 
wärts auf die in der beschriebenen Weise gebogene und festgestellte Wirbelsäule wirkte. 
Dadurch, dass diese nicht bei völlig gerader Haltung, sondern in der beschriebenen Art 
der seitlichen Beugung getroffen wurde, mussten die Quer- und Gelenkfortsätze der 
einzelnen Wirbel auf der rechten Seite, welche infolge der Konkavität ohnehin in innigerer 
Berührung und gegenseitiger Druckwirkung standen, besonders stark in Mitleidenschaft 
gezogen werden. Es bedarf weder der Annahme einer Muskel- oder Sehnenzerreissung, 
deren Entstehung kaum zu erklären wäre, noch einer anderen Vermutung (Tuberkulose, 
Gicht). Bei Stauchungen, die in dieser Weise zustande kommen, entsteht oft nicht allein 
eine Quetschung und Stauchung im gewöhnlichen Sinne, sondern häufig sind dabei auch 
Einbrüche des Knochens oder wirkliche Frakturen zu beobachten. 

Die jetzt bestehende Deformität der Wirbelsäule erklärt sich leicht dadurch, dass 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 5. 163 


Q. die rechtsseitigen Teile der Lendenwirbel, die — wie ausgeführt — vor allem durch 
den Unfall betroffen und verändert sind, zu entlasten suchte; er nahm daher eine Haltung 
an, die jener, bei welcher er von dem Unfälle betroffen wurde, entgegengesetzt war. 

Der Erwerbsunfall wird z. Zt auf 33 */ 3 °/ 0 geschätzt. Kissinger-Königshütte O/S. 

Hoffa, Über ßückenschmerzen nach Unfallverletzungen. (Die mediz. 
Woche Nr. 14. 04.) In seiner Arbeit befasst sich Verf. mit der für den Arzt so wichtigen 
Ätiologie und Differentialdiagnose der als Folge eines Betriebsunfalls häufigen Rücken¬ 
schmerzen. Er übergeht die äusseren Verletzungen, Wunden, Verbrennungen u. s. w. und 
beschäftigt sich nur mit den Zerrungen, Quetschungen und gröberen Verletzungen der 
Weichteile des Rückens, der Wirbelsäule und des Rückenmarks. 

Er empfiehlt bei den Kontusionsverletzungen der Rückenweichteile, da schwerere 
Verletzungen verdeckt werden können, eine öftere recht genaue Untersuchung der Wirbel¬ 
säule mit Zuhülfenahme der Röntgenphotographie und macht hier auf die Übertreibungen 
der Patienten aufmerksam, besonders bei der sog. Lumbago traumatica. Er versteht 
darunter einen infolge von Heben, Überstreckung der Wirbelsäule oder plötzlicher Dehnung 
der Rückenmuskulatur eingetretenen Einriss der Muskelfasern, besonders im Muse, qua- 
dratus lumborum. Prädisponiert zu dieser immerhin seltenen Verletzung seien Rheuma¬ 
tiker und chronische Alkoholiker. Bei geeigneter und lange genug fortgesetzter Be¬ 
handlung lassen die Beschwerden nach und wird einem Rezidiv vorgebeugt. Verf. geht 
auf die Differentialdiagnose der wirklichen Muskelzerrung und rheumatischen Affektion 
näher ein. 

Während der Begriff des traumatischen Lumbago im allgemeinen in der geschil¬ 
derten Art angenommen wird, reservieren andere Autoren diesen Krankheitsbegriff nur 
für die wirklichen Verstauchungen der Wirbelgelenke, einige sogar nur für die Distorsion 
zwischen dem letzten Lendenwirbel und dem Kreuzbein; diese Distorsionen kommen durch 
übermässige Dehnung zustande, ohne dass eine Luxation eintritf. Neben den Symptomen 
des Lumbago besteht hier noch eine Druckempfindlichkeit der betr. Dornfortsätze. Sie 
können mit schweren Erscheinungen von Rückenmarkskompression verlaufen, wenn ein 
Bluterguss auftritt, und zu vollständiger Lähmung führen, die aber in einigen Wochen 
wieder vergeht. Sehr sorgfältig muss hier eine Fraktur oder Luxation ausgeschlossen 
werden. Bezüglich der Ausführungen des Autors über die wichtigen Luxationen und 
Frakturen der Brust- und Lendenwirbelsäule, der sog. Kümmel Ischen Erkrankung — 
Spondylitis traumatica —, der einfachen Kontusion der Wirbelsäule, der Meningocele 
spuria traumatica u. s. w. sei auf die Originalarbeit verwiesen. Verf. macht zum Schlüsse 
darauf aufmerksam, dass bei Wirbelsäulen Verletzung auch bei negativem Befunde in 
vielen Fällen erwerbsbeschränkende Folgen Zurückbleiben. Nur durch genaue und oft 
wiederholte Untersuchung sei festzustellen, ob es sich nicht um eine traumatische Neurose 
handele, bevor man eine Aggravation oder gar völlige Simulation annehme. Eine reine 
Simulation aller Beschwerden, wenn man das Dahinstellen der rheumatischen als trauma¬ 
tischen Lumbago nicht dazu rechne, dürfe äusserst selten sein. Auch noch nach einiger 
Zeit,' nachdem eventuell die Verletzung so lange gar keine erwerbsbehindernde Folgen ver¬ 
ursacht habe, können Störungen auftreten, die auf Grund einer tuberkulösen Spondylitis 
bestehen. Es sei in diesem Falle für den Arzt manchmal nicht leicht, den ursächlichen 
Zusammenhang der tuberkulösen Wirbelsäulenerkrankung mit der Verletzung zu beweisen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Schäffer, Zur Pathologie der posttraumatischen RückenmarkseAran- 
kungen, nebst Bemerkungen über den derzeitigen Stand der Lehre von 
der Rückenmarkserschütterung. (Viertrljahrsschr. f. ger. Med. u. öff. San. 3. Folge. 
27. Bd. 1904. Suppl. S. 89.) Der durch seine Studien über Rückenmarksblutungen be¬ 
kannte Verf. gibt in der vorliegenden Arbeit im Anschluss an einen von ihm begut¬ 
achteten und anatomisch genau untersuchten Fall einen interessanten Beitrag zur Frage 
der organischen Rückenmarksläsion ohne Blutung und ohne Wirbelverletzung. Derartige 
Fälle mit Autopsie sind in der Literatur noch spärlich vertreten. Ein 22jähriger, ge¬ 
sunder Mann erkrankte infolge schwerer Misshandlung durch Fusstritte, Fauststösse und 
Stockschläge unter dem Bilde einer Erschütterung des Rückenmarks ohne Wirbelverletzung, 
welche nach einem 3 tägigen von Beschwerden freien Stadium begann und unter stetiger 
Steigerung motorischer und sensibler Spinalsymptome nach 4 V 2 Monaten letal endete. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 5. 


Klinisch bestand zuletzt totale Querschnittsläsion. Die Obduktion ergab: einen grossen 
Erweichungsherd im Sakralmark, kleinere derartige Herde im Lenden- und oberen Dorsal¬ 
mark, dazwischen Herde von Höhlenbildung und Gliose, Ödemspalten; hingegen keine 
Spuren von Blutung, keine von Verletzung an den Rückenmarkshäuten, an den Wurzeln 
und an der Wirbelsäule. Hinsichtlich der Pathogenese kommt Verf. nach Ausschluss 
einer Hämatomyelie, einer Wurzelläsion, einer Quetschung des Marks durch Distorsion 
zu dem Ergebnis, dass nur Erweichung infolge direkter traumatischer Nekrose durch die 
Rückenmarkserschütterung zur Erklärung herangezogen werden könne. 

Der zuerst von Obersteiner gebrauchte Ausdruck der „molekularen“ Veränderun¬ 
gen ist für unsere heutigen Begriffe nicht mehr brauchbar. Lange Zeit blieb dann die 
Frage der Commotio spinalis ganz unter Charcots Einfluss mit der der sogenannten 
traumatischen Neurosen verquickt, bis Schmaus seine bekannten Befunde bei experi¬ 
menteller Rückenmarkserschütterung publizierte, welche von vielen Seiten bestätigt, dann 
aber durch Kocher, Thorburn und Wagner-Stolper angegriffen wurden. Diese 
Autoren setzten den Bluterguss als das eigentliche schädigende Moment an die Stelle 
primärer Läsion der Nervenelemente. Nach kritischer Besprechung der einschlägigen 
publizierten Fälle, bezüglich deren auf das sehr ausführliche Original verwiesen werden 
muss, kommt Verf. dann zu dem Schluss, dass schwere Kommotion gerade dann am 
Rückenmark stattfinden wird, wenn die durch die Gewalteinwirkung geleistete mecha¬ 
nische Arbeit sich nicht in Zertrümmerung oder Verletzung von Knochen verbraucht, 
sondern bei intakt bleibender Wirbelsäule auf die benachbarten Weichteile unvermindert 
übertragen wird. Es kommt dann, im Gegensatz zu der grobmechanischen Quetschungs¬ 
läsion mit Blutung, zu rein degenerativen Schädigungen der Rückenmarksubstanz ohne 
Blutgefässzerreissung. Der Begriff der Rückenmarkserschütterung ist daher als multiple 
mikroskopische Quetschungen der Nervenelemente ohne Blutungen zu definieren. Da die 
Verletzten in der ersten Zeit häufig nur geringe Beschwerden haben, so liegt die Gefahr 
vor, dass durch ungenügende Ruhe und Schonung die Schädigungen sich weiter sum¬ 
mieren, und man darf sich nicht durch ein scheinbar freies Intervall über den Ernst der 
Erkrankung täuschen lassen. Für die Unfallgegutachtung wird sich öfter ein non liquet 
auszusprechen und grosse Reserve in der Beurteilung anscheinender Täuschungsversuche 
empfehlen. Steinhausen - Hannover. 

Rumpf, Kranken Vorstellungen von Verletzten. (Niederrhein. Ges. f. Nat.- 
und Heilkunde. Bonn. — Deutsch, mediz. Woch. 1993. Ver.-Beil. Nr. 45.) 1. Stich¬ 

verletzung seitlich neben der Halswirbelsäule, durch welche der 6. Cervikalnerv durch¬ 
trennt und die Art. vertebralis geöffnet wurde, so dass deren Umstechung nötig war. 
Als Folge trat Lähmung des Deltoides, Biceps, Triceps und Supinator longus ein, ausser¬ 
dem Herabsetzung der Temperaturempfindung der linken Seite bis zur Brustwarze hinab, 
welche auf einen kleinen Blutungsherd in den Rückenmarkshäuten zu beziehen war. 

2. Durch elektrischen Schlag infolge Anfassens eines Drehstrommotors ohne die 
vorgeschriebenen Gummihandschuhe entstand Lähmung des gemeinsamen Fingerstreckers 
und Parese der Schultermuskeln. Entartungsreaktion war nachweisbar. 

Stein hausen - Hannover. 


Personalien. 

Am 9. Mai d. J. starb unser verehrter Mitarbeiter, der Geheime Sanitätsrat Herr 
Dr. Ludwig Wilhelm Liersch zu Cottbus im nahezu vollendeten 70 Lebensjahre. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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v. 


MONATSSCHRIFT) ™ 


FÜR 


'Jl.. 




Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanoiherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker, 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem - Cottbus. 


Nr. 6. 


Leipzig, 15. Juni 19(14. 


XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmt/icher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Über einen Fall von spastischer Spinalparalyse, die nach 
einem Trauma in Erscheinung trat. 

Von Privotdozent Dr. Otto Veraguth, Zürich. 


In dein wichtigen Kapitel über „Trauma und organische Nervenkrankheiten 4 
sind kasuistische Mitteilungen über spastische Spinalparalyse nach Unfall spärlich 
vertreten. 

Das nachfolgende Gutachten mag deshalb etwelches Interesse verdienen, 
indem ihm die Aufgabe gestellt war, den jetzigen Stand dieser Frage an der Hand 
eines praktischen Falles zu präzisieren. 

Motiviertes Gutachten in Sachen des Verunfallten A. B. 

An die „Unfallversicherungsgesellschaft Z. u 

P. P. 

In Sachen des verunfallten Elektrotechnikers A. B. gelangten Sie mit der Frage- 
an mich: 

„Ob der jetzige Zustand des Herrn B. in einem ursächlichen Zusammen¬ 
hang mit dem Unfall vom 29. Mai 1903 stehe?“ 

Zur Beantwortung dieser Frage benütze ich: 1. meine Beobachtungen an dem 
Patienten während des 6wöchigen Aufenthaltes im Krankenhaus Th. vom 21. I. 04 
bis 5. III. 04; 

2. einen ärztlichen Bericht des früheren behandelnden Arztes Dr. K. in K. vom 
31. I. 04. an die Adresse des Exploranden. 

Das Resultat meiner Untersuchung ist im folgenden niedergelegt. 

I. Vorgeschichte. 

A. B., Elektrotechniker, 28 Jahre alt, stammt von angeblich gesunden Eltern. 

Ein Bruder ist 29 Jahre, ein zweiter 24 Jahre alt; beide sind gesund. Explorand 
hat ausser Masern keine Kinderkrankheiten durchgemacht. In den Jünglingsjahren habe 
er an Magenkatarrh gelitten, der durch eine Milch- und Kephirkur geheilt woiden sei. 
21jährig ging er nach Frankreich. 1897, also vor 7 Jahren, habe er in Paris 3 Tage 
nach sexuellem Umgang mit einer Weibsperson an der Eichel ein kleines schwarzes 
Geschwürchen gehabt, in dessen Umgebung die Haut etwas geschwollen gewesen sei. 
Er ging sofort zum Arzt, in dessen Behandlung die Affektion in 3 bis 4 Tagen wieder 


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10 g Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 6 . 


geheilt gewesen sei; von einer Quecksilberkur oder dergleichen habe der Arzt ihm nichts 
gesagt. Anderweitige Erscheinungen hätten sich an diese Infektion nicht angeschlossen. 
Auch habe er sich nie ein zweites Mal infiziert, sei überhaupt seither immer gesund 
gewesen. 

Seit 2 V 2 Jahren mit einer gesunden Frau verheiratet, wurde er vor anderthalb 
Jahren Vater eines rechtzeitig geborenen, bis jetzt stets gesund gebliebenen Kindes. 
Abortiert habe die Frau nie. 

0 Am 29. Mai 1903 stürzte B. vom fahrenden Velo auf die Strasse, auf die rechte 
Körperseite; ungefähr 1 Minute soll er bewusstlos gelegen sein; dann sei er erwacht und 
habe einen heftigen Schmerz an der rechten Seite gespürt. Zwei Männer hätten ihn 
aufgehoben. Nach wenigen Minuten war er wieder imstande auf dem Velo nach Hause zu fahren. 
Am 31. Mai ging er in den Garten und bemerkte bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal, 
als er springen wollte, eine plötzliche Schwäche in den Beinen: er sank in die Knie und 
stürzte hin. Er glaubte, er sei gestolpert, stand auf, sprang wieder und fiel ein zweites 
Mal in die Knie. Am 1. Juni ging er abends mit seiner Frau in eine Gesellschaft. Er 
versuchte zu tanzen, brachte aber seine Beine nicht mehr vorwärts, wie früher. Etwa 
8 bis 14 Tage nachher spürte er, dass auch der gewöhnliche Gang schleppend wurde; 
aber immerhin hur in geringem Grade. Am 1. Juli wurde er in W. von einem Arzte 
untersucht. Von dieser Zeit an war ein gewisser Stillstand in seinem Befinden zu be¬ 
obachten. Inzwischen hatte B. immer gearbeitet und war täglich mit dem Velo in die 
Fabrik gefahren. Etwa eine Woche nach dem Unfall bemerkte er, dass er beim Ab- 
stossen auf dem Pedal mit den Füssen und Unterschenkeln zitterte. Nach vierwöchigem 
Aufenthalt in W. konnte B. noch ohne Stock gehen. Nach seiner Rückkehr nach 
der Stadt M. suchte er auf Anraten seines Hausarztes das Universitäts-Krankenhaus 
in H. behufs Vornahme einer diagnostischen Lumbalpunktion auf. Über das Ergebnis 
dieser Untersuchung berichtet Herr Dr. K.: „Die Punktion ergab bezüglich des Verdachtes 
auf frühere luetische Affektion ein völlig negatives Resultat. Trotzdem leitete ich 
alsbald neben Anwendung von warmen Vollbädern eine energische Jodkalibehandlung 
ein“. — Unmittelbar nach der Punktion, gibt B. an, hatte er 14 Tage lang heftiges 
Kopfweh, sobald er den Kopf nur leise bewegte; auch wurden seine Beine steifer und er 
konnte ohne Stock nun gar nicht, mit einem Stock nur schlecht gehen. Bald brauchte 
er deshalb einen zweiten Stock. Anfangs Oktober besserte sich sein Zustand wieder, so 
dass er eine Zeit lang mit einem Stock auskam. Um diese Zeit wurde er von einem Arzte 
im Aufträge Ihrer Gesellschaft untersucht. Bei dieser Gelegenheit fiel ihm zum ersten 
Male auf, welchen Einfluss psychische Aufregung auf sein Befinden hatte. Der Arzt 
fragt ihn, ob er friere, was er verneinte. Kaum batte der Arzt ihn verlassen, so befiel 
ihn ein heftiges Frieren mit Schmerzen im Genick; es trat Diarrhöe auf und Patient 
musste sich zu Bette legen. Nach 3 Tagen stand er wieder auf, konnte aber nur mehr 
mit Hilfe von zwei Stöcken mühsam sich vorwärts bewegen. Bis zum 20. Januar blieb 
dann sein Zustand ungefähr stationär. An diesem Tage trat er in meine Beobachtung. 
In der Zeit von diesem Datum an bis zum 6. März habe ich folgendes bei ihm kon¬ 
statieren können. 

II. Befund und weiterer Verlauf. 

B. ist ein mittelgrosser, gut genährter Mann. Am Schädel ist nichts abnormes 
nachweisbar. Die Pupillen sind beiderseits gleich weit. Sie reagieren auf Lichteinfall 
direkt und konsensuell, auf Akkomodation und auf Konvergenz prompt; keine Störungen 
der Augenbewegungen. Überhaupt ist im Gebiet der 12 Kopfnervenpaare keine Anomalie 
nachzuweisen. Die Sprache ist korrekt. Die Zähne sind hochgradig kariös, im übrigen 
ist die Mundhöhle ohne Abnormitäten, Narben oder dergleichen. — An den oberen Ex¬ 
tremitäten ist keinerlei Anomalie bezüglich Beschaffenheit und Funktion zu finden, ebenso¬ 
wenig am und im Thorax. Insbesondere ist die Herzaktion normal. Am ganzen Körper 
sind keine geschwellten Lymphdrüsen nachzuweisen. Am Abdomen fällt eine Schwäche 
der Bauchmuskulatur auf, infolge deren der Bauch etwas aufgetrieben erscheint. Am 
deutlichsten wird die ungenügende Innervation, wenn man den Pat. veranlasst, sich aus 
der horizontalen Lage zum Sitzen zu erheben. Diese Bewegung gelingt ihm nicht: bei 
der Anstrengung sie zu bewerkstelligen, sieht man nicht, wie bei der Norm, die Muskel¬ 
bäuche des Musculus rectus abdominis vorspringen. Die elektrische Prüfung der Bauch- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


muskulatur ergibt normale Resultate. — Eine genaue Inspektion und Abtastung der 
Wirbelsäule lässt keine Spur einer Anomalie erkennen. Die Beweglichkeit derselben ist 
völlig normal; Stauchen durch Druck vom Kopf her erzeugt keine besonderen Empfin¬ 
dungen. Die Beine zeigen weder allgemeine, noch lokale Atrophie. Ihre Bewegungs¬ 
möglichkeit ist sehr beschränkt. Aktives Anziehen der Oberschenkel an den Leib ge¬ 
schieht nur mühsam bis zu einem weit unternormalen Winkel. Abduktion der Beine kann 
überhaupt nicht vorgenommen werden; ebenso nicht die Rollung des Oberschenkels. Biegen 
und Strecken der Knie geschieht mit wenig Kraft. Strecken des Fusses geht leichter vor sich als 
Dorsalflexion desselben; letztere ist aktiv kaum möglich: die Zehenbewegung ist im 
Sinne der Streckung leichter als in dem der Beugung. Versucht man die aktiven Be¬ 
wegungen manuell zu unterstützen, so fühlt die untersuchende Hand den starken Kon¬ 
trakturwiderstand in den einzelnen Muskelgruppen. Derselbe ist am stärksten in den 
Adduktoren, daher die Kniee des Pat. bei horizontaler Lage fast übereinander geschoben 
sind. Dann ist er sehr stark in den Beugern des Fusses, daher die beiderseitige Spitz- 
fussstellung; und schliesslich in den Streckern der Zehen, daher die Hyperextension der 
Zehen, namentlich der grossen. Rein passive Bewegungen lösfcn den Kontrakturwider¬ 
stand nicht auf. Am Fuss erzeugen sie sofort Fussklonus. Wird der Explorand aufge¬ 
fordert, zu sitzen, die Füsse auf den Boden zu stellen und allmählich unter den Stuhl zu 
ziehen, so stellt sich heftiges Fusszittern ein, ehe Fuss und der Unterschenkel einen 
rechten Winkel bilden. Beim Gehen dreht B. das ganze Becken um seine Längsaxe, 
um das eine Bein vorzusetzen; die Kniee bleiben dabei geschlossen; die Füsse erreichen 
mit dem Absatz den Boden nicht (spastisch-paretischer Gang). Sämtliche Muskeln und 
Nerven der unteren Extremität zeigen bezüglich der elektrischen Erregbarkeit durchaus 
normale Verhältnisse. Die Bauchreflexe, Kremaster- und Sohlenreflexe sind erhöht. 
Streichen der Fusssohle erzeugt beiderseits promptes Strecken der grossen Zehe 
(Babinskisches Zeichen). Der Patellarsehnen- und Achillessehnenreflex sind bis zum 
Klonus erhöht. 

Es bestehen keinerlei Störungen der Sensibilität, weder für die Berührungs-, noch 
für die Temperatur-, noch für die Schmerz-Empfindung, auf der ganzen Körperoberfläche. 

Der Urin ist eiweiss- und zuckerfrei. Seine Absonderung und Ausscheidung ist 
durchaus normal. Der Stuhlgang ist etwas erschwert durch die mangelhafte Kraft der 
Bauchpresse, im übrigen aber normal. 

Im psychischen Verhalten des Exploranden fällt keine tiefere Störung auf; indes 
ist es deutlich, dass geringfügige Aufregungen auf sein Befinden schlechten Einfluss haben: 
er gebt nach solchen Anlässen (Besuchen und dergleichen) mit viel mehr Mühe. Die 
aktive Bewegungsfähigkeit der Beine bei horizontaler Lage ist dann zeitweise bis auf 
Null reduziert. — Der Schlaf des Exploranden ist unregelmässig und von der psychischen 
Verfassung in hohem Grade abhängig. Oft klagt er über Kopfweh. 

Hervorzuheben ist, dass B. sehr offenherzig spontan sich über seine ehemalige Ge¬ 
schlechtskrankheit aussprach, so ausserordentlich peinlich ihm der Gedanke ist, dass seine 
Angehörigen je etwas davon erfahren sollten. 1 ) Überhaupt macht er den Eindruck eines 
durchaus ehrlichen Menschen. Er verwickelt sich in keinerlei Widersprüche. — 

Der Verlauf der Affektion während des Aufenthaltes im Krankenhaus Th. ist charak¬ 
terisiert durch zwei Besonderheiten: erstens dass während dieser Zeit keinerlei neuen 
Symptome auftraten; zweitens dass dagegen die Gehfähigkeit immerhin so weit verbessert 
werden konnte, dass er zuletzt sogar einige Treppen auf- und abzusteigen imstande war, 
freilich nur mit Mühe und langsam. Zum Gehen ebener Erde braucht er noch zwei 
Stöcke. Die allgemeinen nervösen Beschwerden haben allmählich etwas nachgelassen. 

Zur Gestattung einer zweiten Probepunktion des Wirbelkanals konnte sich B. in 
Erinnerung an die Folgen des ersten Versuches in H. und unter Berufung auf das nega¬ 
tive Resultat jener Untersuchung nicht entschliessen. 

III. Gutachten. 

Aus dem Obigen geht kurz resümiert hervor: Herr A. B., aus gesunder 
Familie stammend, hat vor sechs bis sieben Jahren eine Geschlechtskrankheit 

1) Ein Beitrag zur Frage: „Ärztliches Geheimnis und Begutachtertätigkeit“ In der vor¬ 
liegenden Publikation ist mit dem Anfangsbuchstaben A. B. ein Pseudonym bezeichnet. 


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16S Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. (j. 


gehabt war im übrigen gesund, erlitt am 29. Mai 1903 einen Unfall und wurde 
in zeitlichem Anschluss an denselben von einem Nervenleiden befallen 

Es erhebt sich nun zuerst die Frage: Welcher Art ist die Nervenkrankheit, 
an der Explorand zur Zeit leidet? 

Offenbar muss bei dem Zustande des B. unterschieden werden zwischen der 
zweifellos organischen Erkrankung des Zentralnervensystems und den funktionell 
nervösen Begleiterscheinungen, die mit der organischen Krankheit selbst nur in 
indirektem Zusammenhang stehen. In Frage kommen in dieser letzteren Beziehung 
die Schlafstörungen, das Kopfweh, die Steigerung der Bewegungserschwerung bei 
psychischer Aufregung. Diese Symptome gehören zu den die körperlichen Krank¬ 
heiten, namentlich die des Nervensystems, oft begleitenden, ihnen superponierten 
neurasthenischen Beschwerden. Wie weit ihr Auftreten mit einer früheren ner¬ 
vösen Disposition in Zusammenhang stehen könnte, entzieht sich der Beurteilung. 
Das übrige Leiden kennzeichnet sich als eine organische (nicht etwa als simu¬ 
lierte, oder als funktionelle, hysterische) Lähmung durch die charakteristischen 
Zeichen der Muskelkontraktur in bestimmter Anordnung (hauptsächliche Beteiligung 
der Adduktoren am Oberschenkel und der Strecker am Unterschenkel), durch die 
erhöhten Sehnenreflexe, den echten Fussklonus und das sogenannte Babinski- 
sche Zeichen. 

Im speziellen handelt es sich zweifelsohne um eine sogenannte spastische 
Spinalparalyse. Zu dieser Diagnose nötigen die eben genannten Zeichen und 
ihre Koinzidenz mit folgenden Befunden: Kombination von inkompletter Lähmung 
mit inkompletter Kontraktur bei vollständigem Fehlen von Sensibilitätsstörungen, 
Fehlen von Atrophien in den gelähmten Extremitäten und Fehlen von elektrischer 
Entartungsreaktion in denselben. 

Die etwa in Betracht fallenden anderen Diagnosen sind eliminiert: die Ent¬ 
zündung der peripheren Nerven besonders durch das Fehlen der Entartungs¬ 
reaktion und der Atrophie bei dieser langen Dauer und Intensität der Lähmung; 
die Syringomyelie durch das Fehlen von Sensibilitätsstörungen und gleichzeitiges 
Fehlen der Atrophien; rein amyotrophische Lähmung durch das Fehlen der 
Muskelatrophien; ebenso die sogenannte amyotrophische Lateralsklerose; eine 
Querschnittsläsion des Rückenmarks durch das Fehlen von Sensibilitätsstörungen 
und von Störungen der Innervation von Blase und Mastdarm; eine Gehirner¬ 
krankung durch das Fehlen anderweitiger „organischer“ Gehirnsymptome und das 
Freibleiben der oberen Extremitäten bei Ergriffensein beider Beine. 

Nun ist aber die spastische Spinalparalyse keine einheitliche Krank¬ 
heit. Sie kann aus verschiedenen Gründen entstehen. Das eine Gemeinsame bei 
allen Fällen muss aber die teilweise Unterbrechung einer bestimmten Nervenbahn 
im Rückenmark sein, der sog. Pyramidenbahn, welche die Bewegungsimpulse vom 
Gehirn her den tieferen Bewegungszentren im Rückenmark übermittelt. 

Es erhebt sich demnach hier die zweite Frage: Welche Grundkrankheit, 
respektive welche Momente in der Lebensgeschichte des B. können angeschuldigt 
werden, diese spastische Spinalparalyse bei ihm hervorgerufen zu haben? 

ln Betracht kommen 4 Eventualitäten: eine familiäre Entwicklungsstörung, 
eine multiple Sklerose im Anfangsstadium, die Geschlechtskrankheit vom Jahre 
1897, der Unfall vom 29. Mai 1903 

Was die Möglichkeit einer familiären Entwicklungsstörung anbetrifft, so 
sind freilich in den letzten Jahren Fälle von familiärer spastischer Spinalparalyse 1 ) 
beschrieben worden. Aber der Fall B. gehört aus manchen Gründen nicht in 
diese Kategorie, vor allem deshalb nicht, weil seine beiden älteren und jüngeren 


1 1 v Strümpell. 


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169 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. ü. 


Brüder gesund sind und weil er selbst bis in das 27. Altersjabr ohne Spuren 
einer Rückenmarksaffektion gelangt ist. 

Soll die Möglichkeit einer beginnenden multiplen Sklerose diskutiert werden, 
so ist allerdings zuzugeben, dass wir heute eine Anzahl von Fällen kennen, bei 
denen die klassischen Zeichen dieser Krankheit (Intensionszittern, Sprachstörungen, 
Nystagmus) lange Zeit fehlen und das ausgedehnte Anfangsstadium der Affektion 
dann nur einzelne Symptome aufweist, zu denen auch der Komplex der spastischen 
Spinalparalyse gehören kann. Es ist also nicht zu leugnen, dass die Eventualität 
einer beginnenden multiplen Sklerose bei B. nicht mit Sicherheit ausgeschaltet 
werden kann. Immerhin darf betont werden, dass dies insofern ein Ausnahme¬ 
fall wäre, als auch gar keine Spur dieser Krankheit sich in der Anamnese findet 
(etwa epileptiforme Anfälle oder dergleichen). 

Sollte es sich um eine beginnende Sklerose handeln, so wäre aber immer 
noch die Frage offen, ob nicht dennoch der Unfall vom 29. Mai 1903 zum min¬ 
desten eine auslösende Rolle gespielt hat. Denn für die ursächliche Rolle von 
Traumen beim Beginn multipler Sklerose sind eine erkleckliche Anzahl von Bei¬ 
spielen in der Literatur nachweisbar. 

Diese Frage soll indes in anderem Zusammenhänge später besprochen 
werden. 

Näher liegt der Gedanke, dass die Geschlechtskrankheit vom Jahre 1897 
als Ursache für den jetzigen Zustand anzuklagen ist. Insbesondere deshalb, weil 
bei einer gewissen Anzahl von Fällen von spastischer Spinalparalyse, die bis 
jetzt beschrieben worden sind, nach der Ansicht bedeutender Autoren Syphilis 
des Rückenmarks im Spiel gewesen ist. Andere Geschlechtskrankheiten verur¬ 
sachen die spastische Spinalparalyse, soviel man bis jetzt weiss, nicht. 

Ist die Geschlechtskrankheit, die B. im Jahre 1897 akquiriert hat, Syphilis 
gewesen? Nach der Angabe des Exploranden trat das Geschwür drei Tage nach 
dem Verkehr mit dem Weibsbild auf. Die gewöhnliche Inkubationsdauer des 
echten luetischen Schankers beträgt im Minimum 10 Tage. Demnach hätte es 
sich nicht um ein syphilitisches Geschwür gehandelt. Auch die Angabe, dass das 
sofort behandelte Geschwür nach 3 bis 4 Tagen abheilte, spricht nicht für einen 
echten Primäraffekt. Dieser ist bekanntlich torpider Natur und pflegt nicht so 
schnell zu heilen. Die Angaben des Exploranden würden am ehesten auf einen 
unschuldigen Herpes genitalis deuten. Schliesslich ist gegen Lues anzuführen, 
dass der Pariser Arzt zur Zeit der genannten Erkrankung sich mit lokaler Be¬ 
handlung begnügte und nichts von der Notwendigkeit einer späteren spezifischen 
Behandlung dem Patienten mitteilte. Dass B. seither nie krank gewesen zu sein 
angibt, würde allenfalls nur beweisen, dass er, falls er luetisch gewesen ist, keine 
deutlichen sekundären Haut- oder Schleimhauterkrankungen gehabt habe. Dieses 
Moment kann nur mit Vorsicht gegen die Diagnose der Syphilis verwendet 
werden. Mehr Gewicht und zwar gegen diese Diagnose der Syphilis hat die Tat¬ 
sache, dass der Ehe des B. keine Fehlgeburten, wohl aber ein rechtzeitig ge¬ 
borenes und seither immer gesundes Mädchen entsprossen ist. 

Gegen alles dies ist einzuwenden, dass die betreffenden Angaben des Ex¬ 
ploranden sich der Kontrolle entziehen. Hiergegen wieder kann ins Feld geführt 
werden, dass B. einen durchaus ehrlichen Eindruck macht und spontan über die 
betreffende Geschlechtskrankheit sich ausgesprochen hat. Hätte er sie verheim¬ 
lichen wollen, so wäre er heute nicht mehr zu überweisen; denn der gegenwärtige 
Zustand ergibt keinerlei Zeichen für eine überstandene oder sicher noch vor¬ 
handene Geschlechtskrankheit: es sind keinerlei verdächtige Narben auf den 
sichtbaren Schleimhäuten, keine verdächtigen Pigmentanomalien auf der Haut 
und keine geschwellten Lymphdrüsen nachzuweisen. — Ein Verfahren, Lues 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


mittelst der Blutuntersuchung nach Quecksilberkuren festzustellen, wurde nicht 
vorgenommen, da in der letzten Zeit nachgewiesen worden ist, dass die Resultate 
dieser Untersuchungsmethode durchaus unzuverlässig sind. — Hervorzuheben ist 
auch, dass die Untersuchung der Cerebrospinalflüssigkeit bei der Punktion in der 
H.-Klinik negativ ausgefallen sein soll. Ein positiver Ausfall (Beimengung von 
gewissen Formen weisser Blutkörperchen zu dieser Flüssigkeit) hätte allerdings 
sehr für Lues gesprochen. Der negative Ausfall ist zwar sehr bemerkenswert, 
aber nicht ein absoluter Beweis gegen Syphilis. 

Alles in allem muss gesagt werden, dass aus der Anamnese und dem Be¬ 
fund nicht bewiesen werden kann, dass B. luetisch gewesen sei; die Zeichen, die 
dagegen sprechen, sind gewichtig und in der Mehrzahl. Allein ein zwingender 
Beweis gegen die Annahme von Syphilis kann auch nicht erbracht werden. 

Das zweite wahrscheinlichste Moment, das für das Entstehen der spastischen 
Spinalparalyse B.s erwogen werden muss, ist der Unfall vom 29. Mai 1903. 

Derselbe bestand darin, dass Explorand in vollem Lauf vom Velo stürzte 
und zwar mit einer Wucht, die genügte, um ihn bewusstlos zu machen. 

Es ist also mangels weiterer Akten über den Unfall aus dieser einen Tat¬ 
sache zu schliessen, dass sein ganzer Körper einer bedeutenden Erschütterung 
ausgesetzt war; so auch das Rückenmark. Sehr bald nach dem Unfall konnte 
er sich frei bewegen, sogar das Velo wieder benutzen; aber schon nach 48 Stun¬ 
den zeigten sich die ersten Spuren der Unterbrechung der Bewegungsbahnen im 
Rückenmark (zweimaliges Hinstürzen bei energischer Laufbewegung). Am dritten 
Tag wurde die Bewegungsstörung deutlicher, bei einem Versuch zu tanzen. Etwa 
eine Woche später deklarierte sich das Leiden bereits auf charakteristische Art 
(Zittern des Fusses und Unterschenkels beim Treten auf dem Velo). Dann trat 
ziemlich rasch Erschwerung des Ganges ein, die im grossen und ganzen seither, 
geringe Schwankungen ausgenommen, stationär geblieben ist. 

Wir können also sagen, dass die spastische Spinalparalyse sicher erst nach, 
und zwar so bald nach dem Unfall manifest geworden ist, dass zum mindesten 
eine grosse Wahrscheinlichkeit eines kausalen Zusammenhanges vorhanden ist — 

Wenn nun aber die spastische Spinalparalyse, wie oben bemerkt, auf einer 
teilweisen Unterbrechung der sogenannten Pyramidenbahnen im Rückenmark be¬ 
ruht, wie kann man sich dann denken, dass der Unfall allein eventuell eine 
solche Unterbrechung hätte hervorrufen können? 

Es sind drei Möglichkeiten vorhanden. Erstens die mechanische Zerstörung 
eines Teiles dieser Bahnen durch teilweise Zertrümmerung der Wirbelsäule. Diese 
Eventualität fällt von vornherein ausser Betracht weil irgend welche Zeichen für 
eine Läsion der Wirbelsäule fehlen und es nicht anzunehmen wäre, dass bei einer 
solchen Rückenmarksverletzung nur die Pyramidenstränge und diese beiderseits 
getroffen worden wären. Die zweite Möglichkeit ist die einer Blutung in das 
Rückenmark oder in die Rückenmarkshüllen. Bei dieser Annahme wäre es jedoch 
auffällig, dass die Blutungen die übrigen Teile des Rückenmarks respektiert hätten, 
d. h. dass keine Zeichen nachweisbar sind, welche auf eine Ausdehnung der 
Blutung über auch noch andere Teile des Rückenmarks schliessen lassen (vor 
allem Sensibilitätsstörungen); ferner dass die Lähmung dennoch beide Seiten 
gleichmässig betroffen hat 

Am meisten Wahrscheinlichkeit hat eine dritte Annahme, nämlich die von 
molekularer, nekrotischer Veränderung, eventuell von Zerreissung einzelner Teile 
der Pyramidenbahn unter Wirkung dieses Sturzes. Zur Stütze für diese An¬ 
nahme würden allerdings die wenigen Fälle von spastischer Spinalparalyse beim 
Menschen, die bis jetzt nach einem Unfall genau untersucht worden sind, nicht 
sprechen — m. W. wenigstens ist bis jetzt überhaupt noch kein Fall von spas- 


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Monatsschrift ftir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 171 


tischer Spinalparalyse nach Unfall durch Autopsie kontrolliert worden —,sondern 
es sind hier die Tierexperimente von Luxenburger'), eine neue Arbeit von 
grossem Wert, zu Rate zu ziehen. Dieser Forscher hat Tiere experimentell den 
Bedingungen verschiedenster Rückgratsunfälle ausgesetzt und ist dabei u. a. zu 
folgendem Resultat gelangt: „Sowohl die Längsdehnung als auch die Zusammen¬ 
pressung des Rückenmarks in querer Richtung verursacht Nekrotisierung von 
Nervenfasern im Rückenmark ohne Beihilfe von Blutaustritten. Der 

Einfluss der letzteren ist ein accidenteller.“ Soll diese Möglichkeit zur 

Erklärung der spastischen Spinalparalyse B.s in den Bereich der Erwägung ge¬ 
zogen werden, so sind zwei weitere Fragen zu beantworten. 

Erstens: hat eine Längsdehnung oder eine Zusammenpressung des Rücken¬ 
marks in querer Richtung bei B. anlässlich seines Sturzes stattgefunden? Dies 
entzieht sich nun der definitiven Beurteilung, ist aber von vornherein nicht als 
Unmöglichkeit zu verwerfen. Denn bei dem Sturz vom fahrenden Velo kann der 
Rückgrat starken Überbiegungen sehr wohl ausgesetzt sein. Bei den Experi¬ 
menten Luxenburgers wurde — allerdings nicht bei Menschen, sondern bei 
Tieren — konstatiert, dass die oben erwähnten nekrotischen Zerstörungen von 
weissen Fasern im Rückenmark bei intakter Wirbelsäule statt hatten. 

Zweitens ist der Einwand zu beseitigen, warum denn in einem solchen 
Falle nur die Pyramidenbahn von einer solchen partiellen Nekrose ergriffen sein 
sollte? Darauf ist zu antworten, dass es auch anderweitige Anzeichen dafür 
gibt, dass die vitale Widerstandskraft einzelner Bahnen im Zentralnervensystem 
eine ungleiche ist, z. B. gegenüber Giften. Warum sollte sie nicht auch ungleich 
sein gegenüber mechanischer Schädigung? 

Stellen wir also noch einmal die beiden zuletzt besprochenen Momente — 
Lues und Unfall — gegenüber, die bei B. die spastische Spinalparalyse hervor¬ 
gerufen haben können, so ist zu resümieren: 

I. dass es nicht nachzuweisen ist, dass B. syphilitisch gewesen ist; 

II. dass sich eine plausible Erklärung für die Genese der spastischen Spinal¬ 
paralyse aus dem Unfall allein aufstellen lässt. — 

Gegen eine rein syphilitische spastische Spinalparalyse sind aber noch zwei 
weitere Gründe namhaft zu machen: 1. der Verlauf der Krankheit. Die syphi¬ 
litische spastische Spinalparalyse verläuft anfangs äusserst schleichend. Bei B. 
entwickelte sich der krankhafte Zustand relativ schnell, zeitlich sich an den Un¬ 
fall anschliessend zu einer gewissen Höhe. Die syphilitische Spinalparalyse 
kompliziert sich fast ausnahmslos nach einiger Zeit mit Blasenbeschwerden. Bei 
B. sind solche bis jetzt völlig ausgeblieben. Hier muss freilich beigefügt werden, 
dass auch bei Syphilis die Blasenbeschwerden sich eventuell erst nach sehr langer 
Dauer einstellen können. Bei B. nun sind seit dem Unfall, resp. seit dem Beginn 
der Krankheit bis zum heutigen Tage etwa 10 Monate verflossen. Das Nicht¬ 
eintreten von Blasenstörungen ist also bei dem Falle B. noch kein sicheres Unter¬ 
scheidungszeichen. Dagegen dürfte es empfehlenswert sein, dieses Kriterium für 
die Entscheidung „Syphilis oder Unfall“ in Zukunft, vielleicht im Verlauf des 
nächsten Jahres in Betracht zu ziehen. Ist nämlich die spastische Spinalparalyse 
B.s eine syphilitische, so wird sie voraussichtlich progressiv sein und es werden 
sich in absehbarer Zeit weitere Symptome einstellen; in erster Linie wohl Blasen¬ 
beschwerden. Ist es aber nicht eine syphilitische, sondern eine rein traumatische 
Degeneration der Pyramidenbahn, so ist nicht anzunehmen, dass die Affektion 
einen fortschreitenden Charakter annehmen wird; im Gegenteil: dann ist fort- 


1) Lnxenburger, Experiment. Studien über Rückenmarksverletzungen, Wiesbaden, 
C. Bergmann 1903. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


schreitende Besserung nicht ausgeschlossen. Und da B. unter der Behandlung 
m Krankenhaus Th., wenn auch geringe, so doch deutliche Besserung der Gehfahig- 
keit aufwies, so scheint es mir am gerechtesten, wenn der anders nicht sicher zu 
treffende Entscheid „Syphilis oder nicht“ der künftigen Entwicklung der Affek¬ 
tion zum Beispiel innerhalb der nächsten 12 Monate anheim gestellt wird. Die¬ 
selbe Überlegung gilt auch, wenn an der oben besprochenen Möglichkeit einer 
multiplen Sklerose im Anfangsstadium festgehalten werden soll. Handelt es 
sich um eine solche, so wird sich die Krankheit in absehbarer Zeit deklarieren. 

2. Bei den in der Literatur beschriebenen Fällen von reiner spastischer 
Spinalparalyse wurde von den Autoren nicht immer Lues als Ursache ange¬ 
nommen. Zu zitieren ist Thiem (Über einige durch Unfälle herbeigeführte Er¬ 
krankungen der Rückenmarkssubstanz. Monatsschrift für Unfallheilkunde 1896, 
wo ein solcher Fall von spastischer Spinalparalyse nach Unfall beschrieben ist); 
ferner Stinzing (Handbuch der Therapie. 5. Band, unter Kapitel Spastische 
Spinalparalyse): „Die Syphilis kann ein ähnliches Bild hervorrufen“. Ferner 
Oppenheim (Lehrbuch der Nervenkrankheiten unter dem betreffenden Kapitel, 
„Nicht selten fand sich Syphilis in der Anamnese, einige Male wurde ein 
Trauma, das Jahre lang vorausgegangen, beschuldigt“, und andere. Andererseits 
sind die von Erb zuerst beschriebenen und kürzlich von ihm zusammengestell¬ 
ten Fälle von sicher syphilitischer spastischer Spinalparalyse noch wenig 
zahlreich. 

Die Annahme, dass B.s spastische Spinalparalyse nicht syphilitisch sein 
muss, ist demnach durch Analogien in der Literatur gestützt. 

Schliesslich ist aber noch eine Frage zu erledigen. Wenn der weitere Ver¬ 
lauf das Ergebnis zeitigen wird, dass Lues doch im Spiele war, oder dass es sich 
um eine beginnende multiple Sklerose handelt, hat dann der Unfall gleichwohl 
eine Rolle bei dieser Affektion gespielt? Diese Frage ist meines Erachtens mit 
Sicherheit zu bejahen; und zwar aus folgendem Grunde: Es sind keinerlei An¬ 
haltspunkte dafür vorhanden, dass B. vor dem Unfall irgendwelche Zeichen einer 
organischen Krankheit des Zentralnervensystems gehabt hat. Dieselben wären 
ihm vermutlich bei seiner Arbeit zwischen Starkstrommaschinen schon bei ge¬ 
ringerer Intensität sehr hinderlich geworden. 

Bald, fast unmittelbar, nach dem Unfall aber stellten sich die Beschwerden 
successive wachsend ein. Eine andere Ursache, die um diese Zeit mitgespielt 
haben konnte, ist aus der Krankengeschichte nicht zu ermitteln. Wenn also 
ein Gift von früherer syphilitischer Erkrankung im Körper B.s sein sollte, oder 
wenn die Anlage zur Bildung sklerotischer Herde bei ihm vorhanden gewesen 
sein sollte, so ist anzunehmen, dass der Sturz vom 29. Mai 1903 Veranlassung 
gewesen ist, dass die krankhaften Zustände sich in dem erschütterten und in 
seiner Resistenz geschwächten Rückenmark geltend machen konnten; oder wenn 
die Pyramidenbahnen vor dem 29. Mai 1903 schon syphilitisch oder sklerotisch 
erkrankt waren, so ist durch den rapiden Verlauf evident, dass dann der Unfall 
eine ganz bedeutende Verschlechterung des Zustandes hervorgerufen hat 

Tit. 

Ihre eingangs zitierte Frage: „Ob der jetzige Zustand B.s in einem ur¬ 
sächlichen Zusammenhang mit dem Unfall vom 29. V. 1903 stehe?“ ist also mit 
folgendem zu beantworten: 

Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und der 
jetzigen spastischen Spinalparalyse des Exploranden ist mit einer 
an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen. 

Dieser Zusammenhang ist in zwei Möglichkeiten denkbar: 

Entweder war B. vorher syphilitisch (oder hatte Anlage zu Herd- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. I>. 173 

Sklerosen). Dann ist anzunehmen, dass der Unfall sehr wesentlich 
dazu beigetragen hat, das die Krankheit des Rückenmarks rapid sich 
entwickelt hat. 

Oder B. war vorher nicht syphilitisch und nicht sklerotisch. 
Dann war der Unfall allein Schuld an der Entstehung der spastischen 
Spinalparalyse. 

Die endgültige Entscheidung dieser Grundfrage ist zur Zeit un¬ 
möglich. Sie wird sich von selbst geben durch den weiteren Verlauf 
der Affektion. Ist derselbe progressiv, so ist Lues oder multiple 
Sklerose anzunehmen; bleibt der Zustand aber stationär oder stellt 
sich anhaltende Besserung ein, so ist meines Erachtens die rein trau¬ 
matische Ursache damit erwiesen. 

Hochachtungsvoll 

8. April 1904. . 


Ein Fall von vollständigem erworbenen Schwund des linken 
Musculus cucullaris und pathologischer Skoliose bei einer 

26 jährigen Frau. 

Von Dr. Aronheim-Gevelsberg i. W. 

(Mit 2 Abbildungen.) 

In Nr. 3 dieser Monatsschrift teilte ich einen Fall von linksseitigem voll¬ 
ständigen kongenitalen Defekt des Musculus cucullaris und kongenitaler Skoliose 
bei einem 30jährigen Manne mit und bemerkte, dass kongenitale Defekte und 
erworbene atrophische Zustände dieses grossen Muskels zu den Seltenheiten 
gehören im Gegensätze zu den angeborenen und erworbenen Defekten der übrigen 
Rückenmuskulatur. In der gesamten Literatur seien bis jetzt mit dem meinigen 
aus Nr. 3 nur 5 Fälle dieser Anomalie beschrieben; das klinische Bild sei bei 
allen im wesentlichen das gleiche, die Ätiologie jedoch in allen Fällen unklar, 
und die Diagnose schwanke in den ersten 4 Fällen zwischen rudimentärer Form 
der Dystrophia muscularis und angeborenem Muskeldefekt. 

Ich bin jetzt wiederum in der Lage, einen Beitrag zur Kasuistik dieses so 
seltenen Defektes zu liefern. 

Am 26. März d. J. wurde ich zu der 26 Jahre alten Frau A. H. gerufen, die seit 
einigen Tagen über Schmerzen im Rücken klagte. Bei der Untersuchung (siehe neben¬ 
stehende Photographie) fiel mir sofort ausser der rechtskonvexen Brustskoliose, dem flügel¬ 
förmig abstehenden rechten Schulterblatt eine tiefe Mulde der linken hinteren Rücken¬ 
fläche auf. Dieselbe wurde bewirkt durch den Schwund des 1. Cucullaris. Bei der 
Inspektion konstatierte man ferner das Fehlen der durch den Muse, cucullaris gebildeten 
Schulterhalslinie und ein scharfes Vortreten der Spina scapulae. Wie im vorigen Falle, 
liess sich bei der Palpation die Spina scapulae, die oberen .und der untere Winkel, der 
innere Rand des Schulterblattes, der Muse, supra- et infraspinatus deutlich unter der Haut 
abtasten und das ganze Schulterblatt in normaler Form auf der 2. bis 7. Rippe liegend 
nachweisen. Auch bei dieser Patientin konnte man Ausfallserscheinungen in der Gebrauchs¬ 
fähigkeit und Motilität der linken oberen Extremität in keiner Weise bemerken. Wie 
in den früher beschriebenen Fällen besteht auch hier eine kompensatorische Hypertrophie 
des Muse, deltoideus, des Muse, levator scapulae und der Mm. rhomboidei. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 6. 


Die eingehendere Untersuchung der 160 cm grossen, grazil gebauten, gesund aus¬ 
sehenden Frau ergab mittelkräftige Muskulatur, normal gefärbte Schleimhäute, normalen 
Befund an Herz und Lungen, keine Asymmetrien der Vorderfläche des Thorax, der Mm. 
sternocleidomastoidei, der Mm. glutaei und des Beckens. Die Claviculae massen beider¬ 
seits 13 cm; die Exkursions weite des Thorax bei In- und Exspiration betrug 77—73 cm. 
Der Umfang von der Mitte des Sternums über 1. Brustwarze bis zur Wirbelsäule betrug 
38 cm, r. 32 cm; die Schulterblattlänge beiderseits 17 cm; die Länge der Spina scapulae 
je 15 cm. Der innere Rand der Scapula ist 1. 6 cm, r. 3 cm von der Wirbelsäule ent¬ 
fernt. Das rechte Schulterblatt steht etwa 1V 2 cm tiefer als das linke. Die Maße der 
oberen Extremitäten sind auf beiden Seiten fast die gleichen. 

Die nachträgliche elektrische (faradische) Prüfung der 1. Cucullarisgegend ergab bei 
Reizung des N. accessorius, wie vom Schulterblatt aus, keine Reaktion im Gegensatz zur 

rechten Seite. 

Anamnestisch ist zu bemerken, dass 
der 63 Jahre alte Vater der jungen Frau 
lebt; er erkrankt etwa 3 mal im Jahre 8 
Tage an Delirium alcoholicum, ist sonst 
in der Zwischenzeit gesund, nüchtern und 
tätig. Die Mutter starb 51 Jahre alt an 
Magenkrebs, eine Schwester 21 Jahre alt 
an den Folgen eines Vitium cordis. Zwei 
Geschwister, 21 und 23 Jahre alt, sind 
gesund. 

Als die Mutter starb, war Pat. 15 
Jahre alt; bis dahin hat weder die ver¬ 
storbene Mutter, ein anderes Familienglied, 
noch sie selbst an ihrem Körper irgend eine 
Abnormität bemerkt. Sie ist niemals ernst¬ 
lich krank gewesen hat niemals ein Trau¬ 
ma erlitten, keinen Typhus abdominalis, 
keine Diphtheritis, keine Rachitis, keine 
Nervenkrankheit (spinale Kinderlähmung), 
auch keine Chlorose gehabt. Die Menstrua¬ 
tion war vom 14. Jahre an regelmässig, alle 
4 Wochen, ohne Beschwerden. Mit 21 
Jahren heiratete sie; beim ersten Kinde 
wurde die Geburt durch Wendung voll¬ 
endet, die 2. Entbindung verlief normal. 
Die Kinder, 4 und 2 Jahre alt, sind gesund, 
körperlich und geistig gut entwickelt. 

Bezüglich ihrer Deformität gibt sie 
mit Bestimmtheit an, dass sie erst seit 
dem 16. Jahre bemerkt, dass sie „schief“ 
wurde und einen „hohlen“ Rücken bekam. 
Besonders beim Kleideranprobiereu wurde sie von der Näherin darauf aufmerksam gemacht, 
erhielt auf deren Rat von einer Bandagistin ein Stützkorsett und ein Kissen zur Ausfül¬ 
lung der linksseitigen Mulde, das sie heute noch benutzt. Die Deformität des Rückens 
(Muskelschwund und Skoliose) hätte sich bis zur Heirat ohne besondere Beschwerden ent¬ 
wickelt und bis heute keine weiteren Fortschritte gemacht. In ihrer Arbeitsfähigkeit sei sie 
durch ihren Zustand in keiner Weise behindert worden. Sie verrichte sämtliche häuslichen 
und landwirtschaftlichen Arbeiten unablässig ohne Ermüdung und ohne Schmerzen und 
fühle sich — abgesehen von den augenblicklichen Schmerzen (für die ein objektiver 
— Befund fehlt) völlig wohl. Ärztliche Hilfe habe sie seit ihrer Schulzeit nur bei der 
Entbindung in Anspruch genommen. 

Wie haben wir nun in diesem Falle die Atrophie, den Schwund des Muse, 
cucullaris aufzufassen? In meinem ersten Falle konnte ich aus Anamnese und 
manchen seit der Kindheit festgestellten Abnormitäten des Skeletts, auch aus 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


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dem Röntgenbild den Defekt als kongenitalen auffassen. In dem vorliegenden 
Falle aber geht ans den anamnestischen Daten unzweifelhaft hervor, dass bis 
zur Pubertät weder seitens der Angehörigen noch seitens der Patientin selbst 
irgend eine Anomalie in Weichteilen und Skelett beobachtet worden ist. Im 
15. Lebensjahre starb ihre Mutter, ich selbst habe letztere wie auch die Kinder 
an verschiedenen Affektionen behandelt, aber niemals eine Andeutung erhalten, 
die mich auf eine Deformität der beschriebenen Art, die sonst den Angehörigen 



Vig. 2. 


und den damit Behafteten nicht so leicht entgeht, aufmerksam machte. Mit 
Bestimmtheit gibt unsere intelligente Pat. an, dass symptomlos und ohne 
Beschwerden seit dem 16. Jahre allmählich sich der hohle Rücken und die Ver¬ 
biegung der Wirbelsäule eingestellt; dass die Schneiderin durch Korsett um’ 
Polster ausgeholfen, sie selbst aber in keiner Weise sich krank oder in ib 
Tätigkeit beeinträchtigt gefühlt habe. 

Wir können daher in unserem Falle einen kongenitalen Defekt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


Erkrankung der peripheren Nerven, eine Inaktivitätsatrophie nach Neuritis und 
Polyneuritis, eine Affektion der Vorderhörner des Rückenmarks (nach akuter 
Poliomyelitis anterior), eine chronische Poliomyelitis 1 der Erwachsenen aus- 
schliessen. 

Da auch die spinale progressive Muskelatrophie (Typus Aran-Duchenne) 
hier nicht in Betracht kommt, eine spinale oder neurotische Amyotrophie also nicht 
vorliegt, so kommt für uns wie in dem von Bender 1 ) in der ersten Arbeit 
angeführten Falle die „nicht“ spinale Muskelatrophie, die rein myopathische 
Affektion, die Dystrophia muscularis bez. die Erb sehe Dystrophia muscularis 
juvenilis, die besonders häufig bei Mädchen im Pubertätsalter auftritt und mit 
Vorliebe die Muskeln der Schulter und oberen Extremität befällt, allein in Frage. 
Wie in Benders Falle hat sich auch hier die myopathische Erkrankung auf 
einseitigen Cucullarisschwund beschränkt 

Unter dieser Muskelatrophie versteht man jetzt, im Gegensatz zu den von 
gestörtem Nerveneinfluss abhängigen Formen der Muskelatrophie, die auf idio¬ 
pathischer Muskelerkrankung beruhenden Ernährungsstörungen, welche letztere 
bald als Hypertrophie resp. Pseudohypertrophie, bald als Atrophie der einzelnen 
Muskeln zur Erscheinung gelangen. Man rechnet hierher besonders die sogenannte 
„Pseudohypertrophie der Muskeln“ (Lipomatosis musculorum luxurians oder 
Atrophia musculorum lipomatosa), ferner die von Erb sogenannte juvenile Form 
der progressiven Muskelatrophie und die von Duchenne zuerst beschriebene 
Atrophie musculaire progressive de l’enfance, mit Beteiligung der Gesichtsrauskeln 
(Type facio-scapulo-humeral vonLandouzy et Dejerine). Diese 3 Formen, die 
man als progressive muskuläre Dystrophie oder in Frankreich als primitive 
progressive Myopathie zusammengefasst hat, sind wahrscheinlich nur als ver¬ 
schiedene Modifikationen oder Typen eines einheitlichen oder doch im wesent¬ 
lichen identischen, primär myopathischen Krankheitsprozesses zu betrachten. 2 ) 

Von Interesse ist auch bei unserer Patientin neben dem Cucullarisdefekt 
wieder die rechtskonvexe Skoliose. In meinem früheren Falle erklärte ich auf 
Grund des Röntgenbildes die Skoliose mit dem Muskelschwund für eine kongenitale. 
In dem jetzigen Falle halte ich den Muskeldefekt für die primäre, die rechts¬ 
konvexe Skoliose für die sekundäre Erscheinung. Konnte man im ersten Falle 
bei den schon äusserlich wahrnehmbaren Skelettabnormitäten auch durch das 
Röntgenbild weitere Skelettdifformitäten erwarten, so lag im vorliegenden Falle 
dafür kein Anlass vor. In der Tat ergibt auch das Röntgenbild ausser der 
Skoliose keine Abweichung an Schlüsselbeinen und Rippen wie im vorigen Falle 
und gleicht dem von Hoffa in seinem Lehrbuche 3 ) Seite 428 gezeichneten 
Röntgenbilde einer habituellen Skoliose. In meinen Fällen dienen somit die 
Röntgenbilder — die von den früher publizierten nicht vorhanden sind — dazu, 
die Diagnose „kongenitaler“ und „erworbener“ Muskelschwund zu unterstützen. 

Da ich jedoch, wie erwähnt, den Muskelschwund für das primäre Symptom 
gehalten, möchte ich im jetzigen Falle die rechtsseitige Verbiegung der Brust¬ 
wirbelsäule für bedingt durch die pathologische Veränderung der 1. Seite, die 
Myopathie und consekutive vermehrte Tätigkeit der Muskulatur der rechten 
Schulter nud der rechten oberen Extremität ansehen. Die Bezeichnung patho¬ 
logische Skoliose ist wenig gebräuchlich, scheint mir aber ausserordentlich 


1) S. Münch, med. Woch. Nr. 10 vom 11. März 1002: „Ein Fall von einseitigem, fast voll¬ 
ständigem Fehlen des Muse, eucullaris“. 

2) S. den Artikel „Muskeldystrophie“ von A. Pick in Eulenburg3 Realenzyklopädie der 
ges. Heilkunde. Bd. XIII. S. 607. 

3) A. Hoffa. Lehrhuch der orthopädischen Chirurgie. 1902. 


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bezeichnend zu sein; es sei daher gestattet, nach Tillmanns Lehrbuch 1 ) die 
betreffenden Ausführungen wörtlich zu geben. Tillmanns unterscheidet je nach 
der Ursache der Skoliose: die angeborene, die rachitische im frühesten Kindes¬ 
alter, die habituelle, die statische, die traumatische und die pathologische Skoliose. 
Dieser Autor fasst mit der Bezeichnung pathologische Skoliose alle jene Fälle 
zusammen, welche durch die verschiedensten Erkrankungen der Wirbelsäule und 
des Thorax durch Neuro- und Myopathien u. s. w. bedingt sind. Hierher gehören 
ferner die Skoliosen nach Spondylitis deformans z. B. der Lendenwirbelsäule, 
nach narbigen Schrumpfungen der Rückenmuskulatur, z. B. nach Verbrennungen, 
nach phlegmonösen Prozessen (cicatrizielle Sk.); nach kariösen Prozessen mit 
Defektbildungen an den Rippen und am Sternum, ferner nach lange dauernden 
Empyemen, bei welchen sich der Thorax infolge von Narbenschrumpfungen nach 
der gesunden Seite ausbiegt Ferner sind hier zu erwähnen die sekundären Sk. 
der Halswirbelsäule bei Caput obstipum infolge ungleichmässigen Wachstums der 
Wirbel, ferner die Sk. nach peripheren und zentralen Lähmungen (paralytische 
•Sk.), z. B. nach einseitiger Lähmung der Schulter- und Rückenmuskulatur, endlich 
<die Sk. besonders der Lendenwirbelsäule infolge von Muskelkontrakturen bei 
Hysterie (hysterische Sk.). Von zentralen Neuropathien, welche zur Skoliose 
führen, erwähnt Tillmanns noch die essentielle Kinderlähmung, die Syringo¬ 
myelie und die Tabes mit Osteoarthropathie resp. Wirbelfraktur (Krönig). Von 
den peripheren Nervenerkrankungen kommt die Morvansche Erkrankung, die 
Neuritis interstitialis hypertrophica progressiva der Jugend und vor allem die 
Isehias in Betracht Die Skoliosen bei Neuropathien sind z. T. durch tropho- 
neurotische Störungen in den Wirbeln bedingt. Von den Myopathien führt 
besonders die progressive Muskelatrophie zur Skoliose. Alle diese 
pathologischen Skoliosen sind zum grossen Teile gering und oft nur vorübergehend; 
bleiben sie bestehen, so erfolgt ihre Fixation relativ spät In unserem Falle ist 
die Skoliose nicht mehr mobil, sie gleicht sich beim Beugen nicht aus, sie ist 
als bereits fixierte oder stationäre Deformität zu bezeichnen und therapeutischen 
Eingriffen unzugänglich. 


1) H. Tillmanns, Lehrbuch der spez. Chirurgie. 2. Bd. 1. Teil. S. 714 und 715. 


Zur Ätiologie der Entspamrangskoliose. 

Von Dr. Marcus, Spezialarzt für Orthopädie, Posen. 

Soviel mir bekannt ist, hat Sachs-Breslau zum ersten Male darauf hin¬ 
gewiesen, dass die Ursache der von Erben als „Scoliosis neuralgica“ bezeichneten 
Wirbelsäulendeformität nicht immer in einer neuralgischen Affektion zu suchen 
sei, sondern dass häufig eine Verletzung der Hüftgegend diesen Zustand hervor¬ 
bringen könne. Er hat deshalb vorgeschlagen, diese Affektion mit dem allge¬ 
meinen Namen „Entspannungs- oder Entlastungsskoliose“ zu bezeichnen. 

Die beiden folgenden kurz nach einander von mir beobachteten Fälle, die 
mit der Diagnose „Scoliosis ischiadica“ mir zugeschickt wurden, dürften vielleicht 
einiges Interesse beanspruchen, einmal, weil in beiden Fällen die Patienten ihre 
Erkrankung mit voller Bestimmtheit auf eine Verletzung zurückführten, und 
sodann, weil bei beiden Patienten das Krankheitsbild durch eiue Kyphose kom¬ 
pliziert war, deren Entstehung meines Erachtens mit hoher Wahrscheinlichkeit 


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Monatsschrift, für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 0. 


auf eine Verletzung zurückzuführen war. Ich gebe in folgendem die beiden 
Krankengeschichten mit besonderer Berücksichtigung der Anamnese wieder. 

I. Es handelt sich um einen 37 Jahre alten Mann, der aus gesunder Familie 
stammt, selber stets gesund gewesen ist, seit 2 Jahren verheiratet ist und einen gesunden 
Knaben hat. Von 1896—98 hat er eine zweijährige Dienstzeit bei der Feldartillerie 
durchgemacht. 

Patient steht seit 3 Jahren bei der hiesigen Feuerwehr als Feuerwehrmann. 

Ende August v. J. spürte der Patient morgens beim Aufstehen geringe Schmerzen 
in der linken Hüfte und Reissen in der linken Wade. Er achtete zunächst sehr wenig 
darauf. Tags über, so lange er im Dienst war, machten sich die Schmerzen nur in ge¬ 
ringem Grade, zuweilen auch gar nicht bemerkbar. 

Im Laufe der nächsten 14 Tage wurden die Schmerzen jedoch stärker; dieselben 
traten auch tags über heftiger auf und verschwanden schliesslich überhaupt nicht mehr. 

Mitte September konsultierte er seinen Kassenarzt, der ihm Einreibungen und 
Aspirin verordnete. 

Etwa 2 Monate stand er in Behandlung seines Kassenarztes. 

Seinen Dienst als Feuerwehrmann versah er dabei in vollem Umfange. 

Da aber während der Behandlung eine wesentliche Besserung nicht eintrat und 
die Schmerzen ihn mit der Zeit am Gehen immer mehr hinderten, so wurde er dem 
Stadtkrankenhause überwiesen. 

Nach den mir von dem behandelnden Arzte gemachten Mitteilungen wurde bei dem 
Patienten die Diagnose „linksseitige Ischias 41 gestellt. Es fanden sich mehrere schmerz¬ 
hafte Druckpunkte im Gebiete des N. ischiadicus und ausserdem eine schmerzhafte Stelle 
im Bereiche des Plexus lumbalis. Es bestand mässiges Hinken auf dem linken Fusse, 
das an schönen Tagen sich besserte, an regnerischen Tagen stärker wurde. Die Schmerzen 
traten anfallsweise im linken Gesäss und in der linken Wade auf, waren jedoch nie so 
heftig, dass der Patient im Bett bleiben musste. Er war meistenteils ganz ausser Bett 
und an schönen Tagen zuweilen vollkommen beschwerdefrei. Irgend eine wesentliche 
Deformität der Wirbelsäule wurde nicht konstatiert Die Behandlung bestand 
in Schwitzbädern, Aspirin, Salizyl und Massage. 

Nach 14 Tagen hatten sich seine Beschwerden so weit gebessert, dass er auf seinen 
Wunsch entlassen wurde. 

Eine Deformität der Wirbelsäule wurde auch bei der Entlassungs¬ 
untersuchung nichs konstatiert. 

Nach Verlauf von 6 Wochen suchte der Patient zum zweiten Male das Kranken¬ 
haus auf. 

Die Schmerzen waren nicht mehr so heftig wie bei der ersten Aufnahme, dieselben 
traten auch nicht mehr anfallsweise auf und es bestand nur eine permanente leichte Em¬ 
pfindlichkeit der linken Gesässhälfte. Dagegen wurde jetzt eine leichte linkskonvexe- 
Totalskoliose der Wirbelsäule bemerkt. 

Nach sechswöchentlicher Behandlung im Krankenhause waren die Schmerzen unter 
Kokaininjektionen fast ganz geschwunden; dagegen hatte sich die Skoliose erheblich 
verstärkt. 

Am. 6. März d. J. trat der Patient in meine Behandlung. 

Mir gab er zunächst als Ursache der Erkrankung an, dass er gewöhnt gewesen 
wäre, beim Schlafen stets auf der linken Seite zu liegen. Die Frage nach einer der 
Erkrankung vorhergegangenen stärkeren Erkältung verneinte er auf das bestimmteste. 
Dagegen erzählte er so beiläufig während der Untersuchung, dass er anfangs immer ge¬ 
glaubt habe, sein Leiden auf eine Quetschung seiner rechten Gesässhälfte zurückführen 
zu müssen, bis ihm gesagt worden sei, sein Leiden könne nur von einer Erkältung her¬ 
rühren. Den Hergang der Verletzung schilderte er mir dann folgendermaßen. Anfang 
August v. J. sei er mit seinem Spritzenzuge zum Feuer gefahren. Es sei über Feld und 
holpriges Pflaster gegangen. Der Spritzenwagen, auf dem er sass, sei auf und nieder 
geflogen und dabei wäre er dann plötzlich stark mit der linken Gesässhälfte aufge¬ 
schlagen. Er hätte sofort einen heftigen Schmerz in der linken Hüfte verspürt, der aber 
nach einer Viertelstunde wieder verschwunden wäre. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 179 


Jetzt habe er beim Liegen und Sitzen keine Schmerzen, nur ab und zu bekomme 
er in der linken Wade etwas Ziehen. Dagegen träten sofort Schmerzen in der linken 
Hüfte und der linken Wade auf, wenn er einige Zeit — etwa 5 Minuten — gegangen 
sei. Bei längerem Gehen würden die Schmerzen immer grösser und nach einer Viertel¬ 
stunde sei er nicht mehr imstande, weiter zu gehen. Er müsse sich dann hinsetzen. 
Im Liegen könne er das linke Bein ohne Schmerzen ausgiebig nach allen Richtungen hin 
bewegen. Appetit sei gut. Auch im übrigen habe er — sofern er nur nicht längere 
Zeit gehe oder stehe — keine Beschwerden. 

Die Untersuchung des Patienten ergab folgenden Befund: 

Mittelgrosser, kräftig gebauter, etwas blass aussehender Mann, in gutem Ernährungs¬ 
zustände. 

An seinen inneren Organen werden krankhafte Erscheinungen nicht wahrgenommen. 

Urin ist eiweiss- und zuckerfrei. 

Brüche und Bruchanlagen sind nicht vorhanden. 

Betrachtet man die Rückseite des entkleideten Patienten, so bemerkt man folgendes: 
Die ganze obere Rumpfhälfte ist stark nach rechts verschoben. Dabei stehen aber die 
vorderen oberen Darmbeinstachel und ebenso die beiden Gesässfalten in gleicher Höhe. 
Das linke Schulterblatt steht tiefer als das rechte, sein unterer Winkel ist 7 cm von der 
Wirbelsäule entfernt. Das rechte Schulterblatt steht höher, hebt sich von der unteren 
Brustwand flügelförmig ab und ist nach vorn und aussen gedreht; seine untere Spitze ist 
von der Wirbelsäule 10 cm entfernt. 

Hängen beide Arme am Körper schlaff herunter, so verschwindet links das Taillen¬ 
dreieck bis auf einen ganzen schmalen Spalt; rechts pendelt der Arm frei an der 
Hüfte vorbei. 

Der rechte Rippenbogen reicht fast bis in die rechte Darmbeingrube hinein. 

Die Wirbelsäule bildet in ihrer ganzen Länge einen flachen, links konvexen Bogen. 
Die antero-posterioren Dorsal- und Lumbal-Krümmungen sind verschwunden resp. in ihr 
Gegenteil verkehrt. Die Dorne der Lendenwirbel sind gerade nach hinten gerichtet. 
Die Dornen der Brustwirbel etwas nach seitwärts und rechts. 

Legt man den Patienten glatt auf den Bauch, so richtet sich die seitliche Ver¬ 
krümmung vollkommen aus, dagegen verschwinden die* ins Gegenteil verkehrten anterio- 
posterioren Krümmungen nicht. Im Gegenteil bildet sich an der Brustwirbelsäule eine 
tiefe Lordose und an der Lendenwirbelsäule bleibt die starke, flache Kyphose bestehen. 
Auch durch starke Suspension wird nur die seitliche Verbiegung ausgeglichen. 

Die Beweglichkeit der Wirbelsäule weist eine starke Einschränkung auf nur bei 
der Beugung des Rumpfes nach rückwärts, die fast ganz unmöglich ist. Alle anderen 
Bewegungen, besonders die seitlichen sind vollkommen oder nahezu vollkommen frei. 

Eine Schmerzhaftigkeit besteht weder im Bereiche des linken Hüftgelenkes noch am 
linken Oberschenkel. Die bei der Ischias typischen Druckpunkte erwiesen sich als nicht 
schmerzhaft. 

Die Sensibilität weist keine Störungen auf. 

Die Reaktion der Muskeln ist sowohl bei Anwendung des faradischen als des gal¬ 
vanischen Stromes vollständig normal. 

Im Hüftgelenk kann das linke Bein bei gebeugtem Knie vollständig gebeugt werden, 
bei gestrecktem Knie dagegen nur bis zum rechten Winkel. Jeder Versuch, es weiter zu 
beugen, ruft lebhafte Schmerzen in der linken Gesässhälfte hervor. Die übrigen Be¬ 
wegungen des Beines im Hüftgelenk sind vollkommen frei bis auf eine ganz geringe 
Abduktionsbeschränkung. 

Die Muskulatur der linken Unterextremität ist nicht wesentlich schwächer entwickelt 
als die der rechten. 

Am linken Ober- und Unterschenkel findet s|ch nur ein Minderumfang von je 1 cm. 

Der linke Erector trunci tritt als starker, aber nicht gespannter Wulst hervor. 

Durch Faradisierung des linken Erector trunci gelingt es, die Skoliose vollkommen 
auszugleichen, nicht aber die Kyphose im Lendenteil. 

Auch aktiv kann der Patient die Skoliose nahezu vollständig ausgleichen, so dass 
die seitliche Abknickung oberhalb des Kreuzbeines verschwindet. 

Dagegen ist er nicht imstande sich aus der nach vorn gebeugten Haltung aufzu- 


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richten. Jeder Versuch, diese Aufrichtung passiv vorzunehmen, ruft lebhafte Schmerzen 
in der Lendenwirbelsäule hervor. 

II. Ein 22 jähriger junger Mensch, Sekretär, der aus gesunder Familie stammt und 
sonst niemals ernstlich krank gewesen ist, bekam im Februar dieses Jahres plötzlich 
Schmerzen im rechten Kniegelenk, die sich den Oberschenkel hinauf bis zum rechten 
Gesäss fortsetzten. Die Schmerzen waren anfangs nicht sehr heftig. Sie wurden grösser 
beim ruhigen Liegen, so dass er öfters nachts nicht schlafen konnte; sie wurden geringer 
und schwanden zuweilen ganz beim Stehen und Gehen. Mitte März konsultierte er einen 
Arzt, der eine rechtsseitige Ischias feststellte. Unter der Behandlung besserten sich die 
Schmerzen zusehends, so dass er sich schon für fast ganz hergestellt ansah. Vier Wochen 
nach der ersten Konsultation — etwa Mitte April — bemerkte er zum ersten Male, dass 
ihm das Gehen schwerer als sonst fiel. Gleichzeitig fiel ihm ein Hervortreten der rechten 
Hüfte auf. Er machte seinen behandelnden Arzt darauf aufmerksam, der eine „Scoliosis 
ischiadica“ feststellte und ihn mir zur weiteren Behandlung überwies. 

Auf meine Frage, worauf er die plötzlich eingetretenen Schmerzen im Kniegelenk 
zurückgeführt hätte, antwortete er mir: er glaube, dass dieselben durch eine Erkältung 
beim Schlittschuhlaufen entstanden seien. 

Ganz nebenher erzählte er mir während der Untersuchung, dass er dieselben Schmerzen 
im rechten Knie und Oberschenkel schon einmal im September v. J. gehabt habe. Er sei 
damals beim Tennisspielen auf das rechte Bein gefallen. Er habe sofort so heftige 
Schmerzen im Knie und Oberschenkel bekommen, dass er nicht habe weiter spielen können. 

Er habe gleich am nächsten Tage einen Arzt gefragt, der am rechten Knie nicht» 
krankhaftes habe entdecken können. 

Die Schmerzen wären dann auch bald geringer geworden und hätten nach vier 
Wochen ganz aufgehört. 

Er sei anfangs der festen Überzeugung gewesen, dass die in Februar d. J. auf¬ 
getretenen Schmerzen im rechten Oberschenkel mit der Verletzung im September v. J. im 
Zusammenhang gestanden hätten. Er habe das auch sofort seinem behandelnden Arzt 
gesagt. 

Die erste Untersuchung ergab folgenden Befund: 

Patient ist ein mittelgrosser, grazil gebauter junger Mensch, in gutem Ernährungs¬ 
zustände, mit gesunder Gesichtsfarbe. 

An seinen inneren Organen werden krankhafte Erscheinungen nicht wahrgenommen. 

Urin ist eiweiss- und zuckerfrei. 

Brüche und Bruchanlagen sind nicht vorhanden. 

Steht der Patient aufrecht da, so erscheint der ganze Rumpf oberhalb des Beckens 
nach links seitwärts abgeknickt und nach vorn geneigt. 

Die Wirbelsäule ist im unteren Brust- und oberen Lendenteil skoliotisch nach rechts 
verbogen. Sie bildet iu diesem Teile einen rechts konvexen Bogen. Die Wirbelsäule im 
oberen Brustteil weist eine mässige lordotische und in ihrem unteren Lendenteil eine 
stärkere kyphotische Verbiegung auf. 

Die Wirbeldornen sind sämtlich nach hinten gerichtet 

Die Spinae a. s. stehen in gleicher Höhe und in derselben Ebene. 

An der rechten Unterextremitat im Bereiche des Hüft- und Kniegelenkes sind krank¬ 
hafte Erscheinungen nicht nachzuweisen. Es besteht nirgends eine Schwellung der Weich¬ 
teile, nirgends eine Verdickung der Knochen. 

An der ganzen rechten Unterextremität findet sich keine Schmerzhaftigkeit auf 
Druck, ebensowenig bei Bewegungen des Beines. Auch am Gesäss ist nirgends ein 
schmerzhafter Punkt nachzuweisen. 

Dagegen sind die kyphotisch verbogenen Lendenwirbel schmerzhaft und zwar sowohl 
bei stärkerem Druck auf dieselben, als auch beim Versuch die Wirbelsäule rückwärts 
zu beugen. 

Das rechte Bein ist im Hüftgelenk nach allen Richtungen hin aktiv und passiv frei 
beweglich. 

Auch Knie- und Fussgelenk rechts zeigen keine Beweglichkeitsstörungen. 

In der Wirbelsäule sind die Beugung nach vorn, die seitlichen und Drehbewegungen 
ausgiebig und ohne Schmerzen möglich. 


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Nicht auszufiihren dagegen ist die Beugung nach hinten. Beim Versuch dieselben 
passiv Torzunehmen, werden die lebhaftesten Schmerzen geäussert. 

Eine Abmagerung der Huskeln ist an der rechten Unterextremität nicht zu konstatieren. 

Störungen des Hautgefühls sind nirgends vorhanden. 

Die elektrische Reaktion der Muskeln ist gut. 

In der Bauchlage und ebenso in Suspension gleicht sich die skoliotische Verbiegung 
vollkommen aus. 

Es bleibt dagegen ganz unbeeinflusst die kyphotische Verkrümmung der Lenden¬ 
wirbelsäule. 

Faradisiert man den rechten Erector trunci, der sich als starker, nicht gespannter 
Wulst am Rücken abhebt, mit mittelstarken Strömen, so verschwindet die skoliotische 
Krümmung. Der Rumpf richtet sich vollkommen grade. 

Die Kyphose der Lendenwirbelsäule bleibt in derselben Stärke bestehen. 


Vergleicht man beide Krankengeschichten mit einander, so bietet in beiden 
Fällen zunächst die Anamnese ein fast in allen Punkten übereinstimmendes Bild. 

In beiden Fällen handelt es sich um gesunde, kräftige junge Männer, die 
eine Verletzung einer Unterextremität erlitten hatten. Es traten beide Male 
sofort heftige Schmerzen im Bereiche dieser verletzten Unterextremität auf, die 
aber sehr bald vollständig wieder schwanden. 

Nach einer längeren Pause vollkommenster Schmerzlosigkeit plötzlicher 
Wiedereintritt von Schmerzen an der damals verletzten Unterextremität, die so 
genau den unmittelbar nach der Verletzung eingetretenen Schmerzen gleichen, dass 
beide Patienten zunächst ohne weiteres sie in Zusammenhang mit der Verletzung 
bringen und diese Ansicht erst aufgeben, als sie hören, dass sie an Ischias litten, 
deren Ursache Erkältung sei. Bei beiden Patienten bessern sich die Schmerzen 
unter entsprechender Behandlung und sind fast ganz geschwunden, da tritt 
plötzlich die Verbiegung der Wirbelsäule in Erscheinung, die von da an das 
ganze Krankheitsbild beherrscht 

Ebenso ist der Befund in beiden Fällen der gleiche, soweit die Haupt¬ 
punkte in Frage kommen. Mehr minder grosse seitliche Verbiegung der Wirbel¬ 
säule, starke kyphotische Krümmung im Lendenteil. Abknickung des Rumpfes 
nach der der verletzten Extremität entgegengesetzten Seite. Keine wesentlichen 
Schmerzen in der verletzten Extremität weder auf Druck, noch bei Bewegungen, 
freie Beweglichkeit im Hüftgelenk. Lendenwirbelsäule dagegen sowohl auf Druck 
als auch bei Bewegungen schmerzhaft Beugung nach rückwärts unmöglich. 

Zur Zeit des Eintritts in meine Behandlung bildete bei beiden Patienten 
das auffallende Zeichen die seitliche Abknickung des Rumpfes oberhalb des Beckens, 
die wohl ohne weiteres auf die Skoliose zurückzuführen war. 

Dass die beiden Fälle — soweit die Skoliose und seitliche Abknickung des 
Rumpfes in Frage kommt — als „Entspannungsskoliosen“ zu bezeichnen sind, ist 
wohl zweifellos, wobei ich ganz unerörtert lassen möchte, ob dieselben in diesen 
beiden Fällen auf eine neuralgische Affektion oder auf eine Verletzung zurück¬ 
zuführen ist, obgleich mir für die letztere Entstehungsursache, wie eingangs er¬ 
wähnt, schon der Umstand zu sprechen scheint, dass die Patienten selber mit 
voller Bestimmtheit ihr Leiden auf eine Verletzung zurückführen. 

Noch wichtiger scheint mir aber die Kyphose für die Entscheidung dieser 
Frage zu sein. 

Wenn auch äusserlich die Skoliose als Haupterscheinung imponierte, so 
waren doch die Klagen beider Patienten vornehmlich auf die Kyphose im Lenden¬ 
teil zu beziehen. 

Das Befinden der Patienten wurde an meisten gestört durch die Schmerzen 


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in der kyphotischen Lendenwirbelsäule, durch die Unmöglichkeit den Rumpf 
rückwärts zu beugen, und durch die Neigung der ganzen oberen Rumpfhälfte 
nach vorn. 

Diesen Klagen entsprach auch bei der Untersuchung die starke und schmerz¬ 
hafte Kyphose. 

Diese starke und schmerzhafte Kyphose passt aber gar nicht in das Bild 
der Entspannungsskoliose. 

Denn einmal ist in der weitaus grössten Mehrzahl der bis jetzt beobachteten 
Fälle von einer starken Kyphose im Lendenteil nicht die Rede. Nur in einigen 
wenigen ist auf eine stärkere Lendenwirbelkyphose hingewiesen. 

Und sodann gibt die Affektion der Unterextremität — mag es sich nun um 
Neuralgie oder Verletzung handeln — doch keine genügende Erklärung für die 
Entstehung der Kyphose. 

Dieselbe kann doch nicht analog der Entspannungsskoliose als Entspannungs¬ 
kyphose betrachtet werden. Dagegen spricht durchaus die sehr bedeutende 
Schmerzhaftigkeit der kyphotischen Wirbel, welche permanent vorhanden ist 
sowohl auf Druck als bei gewissen Bewegungen der Wirbelsäule. 

Es gleicht ferner diese Kyphose durchaus nicht jenen leichten und absolut 
nicht schmerzhaften kyphotischen Verbiegungen der Wirbelsäule, wie sie sehr oft 
bei Skoliosen beobachtet werden. Ebenso ist in diesen beiden Fällen eine tuber¬ 
kulöse Erkrankung der Wirbelsäule auszuschliessen. Dagegen sprechen sowohl 
die Form der Kyphose als vor allen Dingen die Anamnese und der bisherige 
Verlauf. 

Wohl aber erinnert diese Kyphose bei unbefangener Betrachtung und bei 
voller Würdigung der Entstehung und des Verlaufes an ein anderes in den letzten 
Jahren wiederholt beschriebenes Krankheitsbild, wie es im Anschluss an Ver¬ 
letzungen der Wirbelsäule entsteht. 

Ausgeschlossen ist in unseren beiden Fällen eine schwerere Verletzung — 
Fraktur, Luxation. 

Dagegen kann es sich sehr wohl um eine Kontusion der Zwischen wirbel¬ 
scheiben gehandelt haben. Solche Wirbelscheibenkontusionen kommen gerade im 
unteren Brust- und oberen Lendenteil der Wirbelsäule vor (Kocher) Und 
haben hier selten eine selbständige Bedeutung, sondern leiten andere Verletzungen 
ein oder begleiten sie (Kocher) Grenzgebiete der Med. u. Chir. I. Bd. 
4. Heft.) 

Bei Ausserachtlassung der anfangs vorhandenen Schmerzen im Gebiete 
des n. ischiadicus und der Skoliose würde man wohl kein Bedenken tragen, diese 
beiden Fälle den von Kocher sogenannten „partiellen Wirbelverletzungen“ zuzu¬ 
rechnen und zwar den Kontusionen. 

Auch die Anamnese spricht zumindestens nicht dagegen. 

Es handelt sich um ein Trauma geringfügiger Art, welches direkt allerdings 
eine Unterextremität getroffen hat, indirekt aber sehr wohl die Wirbelsäule be¬ 
troffen haben kann und welches zunächst, abgesehen von geringfügigen Schmerzen, 
die in kurzer Zeit geschwunden sind, überhaupt keine Folgen hinterlassen zu 
haben schien. 

Nach einer mehr minder langen Zeit stellen sich Schmerzen im Bereiche 
der verletzten Extremität ein, die ja nicht mit Sicherheit auf die Verletzung 
zurück geführt werden können und die schliesslich zu einer skoliotischen Ver¬ 
biegung der Wirbelsäule führen. Diese seitliche Verbiegung kann wohl, wie schon 
bemerkt, auf jeden Fall als Entspannungsskoliose bezeichnet werden. 

Noch etwas später, aber immer noch im Verlaufe der Erkrankung kommt 
es zu einer kyphotischen Verbiegung der Wirbelsäule, die gar nicht in das Krank- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 183 


heitsbild der Entlastungsskoliose hineinpasst und die keineswegs wie die skolio- 
tische Verbiegung auf die Affektion der Unterextremität Zurückzufuhren ist. 

Es muss also diese Kyphose m. E. ganz direkt auf die Verletzung zurück¬ 
geführt werden. * 

Falls diese meine Vermutung richtig ist, würde es sich in den eben 
erwähnten beiden Fällen also um zwei verschiedene gleichzeitig nebeneinander 
laufende Krankheitsprozesse handeln, die durch ein und dieselbe Ursache hervor¬ 
gerufen sind, nämlich das Trauma hat betroffen „direkt“ eine Unterextremität: 
Folgen Schmerzen im Bereiche der ganzen Unterextremität, seitliche Verbiegung 
der Wirbelsäule; „indirekt“ die Lendenwirbelsäule, Folgen: Starke kyphotische 
Verbiegung und Schmerzhaftigkeit der Lendenwirbelsäule, nach vorn gebeugte 
Haltung. 

Ich stehe nicht an, zum Schlüsse zu erklären, dass ich diese Vermutung der 
Wirbelsäulenverletzung zunächst durch nichts beweisen kann. Denn auch die in 
beiden Fällen angefertigten Röntgenbilder haben eine Verletzung der Wirbel¬ 
säule nicht erkennen lassen. 

Als Gegenstück zu diesen beiden Fällen möchte ich noch einen Fall an¬ 
führen, der mir vor einigen Wochen von einem Kollegen überwiesen worden ist. 

III. Ein fünfzehnjähriger junger Mensch, aus gesunder Familie stammend, welcher, 
abgesehen von einer Diphtherie, niemals eine Krankheit durchgemacht hat, bekam im 
Juli v. J. plötzlich Schmerzen in der rechten Gesässhälfte, die beim Liegen und Sitzen 
am stärksten waren, beim Gehen und Stehen geringer wurden und bei längerem Gehen 
zeitweise sogar ganz schwanden. Die Schmerzen wurden im Laufe der nächsten Monate 
bis zum Januar d. J. immer grösser und setzten sich auf die Rückseite des rechten Ober¬ 
schenkels fort. Ein Hinken stellte sich nicht ein, ebensowenig wurde vom Patienten 
selbst und von seiner Umgebung eine abnorme Körperhaltung wahrgenommen. 

Im Januar d. J. suchte Patient zum ersten Male einen Arzt auf. Derselbe stellte 
eine rechtsseitige Ischias fest, die sich im Laufe der nächsten Monate bedeutend besserte, 
so dass die Schmerzen schliesslich ganz schwanden. 

Ende März v. J. bemerkte Patient zum ersten Male, dass seine rechte Hüfte stärker 
hervortrat als die linke. 

Er suchte sofort wieder seinen Arzt auf, der nunmehr eine Scoliosis ischiadica fest¬ 
stellte und den Patienten mir zur weiteren Behandlung überwies. 

Die mir vom behandelnden Arzte gemachten Mitteilungen bestätigten die Angaben 
des Patienten. Insbesondere möchte ich aus diesen Mitteilungen hervorheben, dass Be¬ 
weglichkeitsstörungen im rechten Hüftgelenk während der ganzen Dauer der Krankheit 
nie bestanden hatten, dass ferner vor der Erkrankung eine Deformität der Wirbelsäule 
nie bestanden hatte. 

Irgend etwas, das in ursächlichem Zusammenhänge mit der Erkrankung gestanden 
hätte, wusste der Patient mir nicht anzugeben. Er meinte immer, die Schmerzen seien 
ganz plötzlich aufgetreten. 

Eine Ursache wisse er nicht. 

Meine erste Untersuchung ergab folgenden Befund: 

Kräftiger, seinem Alter entsprechend aussehender Knabe, in gutem Ernährungs¬ 
zustände. 

Innere Organe gesund. 

Brüche und Bruchanlagen nicht vorhanden. 

Urin ist eiweiss- und zuckerfrei. 

Der ganze Oberkörper ist in mässigem Grade nach links verschoben. Die rechte 
Hüfte tritt stark hervor, die linke ist abgeflacht. Links ist das Taillendreieck bedeutend 
grösser als rechts. Die Spinae a. s. stehen in gleicher Höhe. Die Wirbelsäule bildet im 
unteren Brust- und oberen Lendenteile einen flachen, rechts konvexen Bogen. Die normalen 
anterio-posterioren Krümmungen der oberen Brust- und unteren Lendenwirbelsäule sind 
erhalten. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. f>. 


Eine Schmerzhaftigkeit auf Drnck oder bei Bewegungen ist nirgends nachzuweisen, 
weder im Bereiche der Wirbelsäule, noch des Beckens, noch der rechten Unterextremität. 

Die Beweglichkeit der Wirbelsäule ist vollkommen frei; ebenso ist das rechte Bein 
in allentGelenken ausgiebig beweglich. 

Die Muskulatur der rechten Unterextremität ist der gesamten Körpermuskulatur 
entsprechend kräftig entwickelt. Nirgends besteht eine Atrophie. 

Störungen des Hautgefühls sind nirgends vorhanden. 

Sämtliche Muskeln geben die normalen elektrischen Reaktionen. 

In der Bauchlage und in Suspension gleicht sich die skoliotische Krümmung der 
Wirbelsäule vollkommen aus. 

Ebenso bringt Faradisieren des rechten Erector trunci den Rumpf in eine gerade 
Haltung. 

Diesen letzten Fall möchte ich als reine Entspannungsskoliose auffassen im 
Gegensatz zu den beiden ersten, wobei mir beachtenswert erscheint, dass bei 
diesem Patienten weder die Anamnese noch der Befund irgend einen Anhaltspunkt 
für eine Verletzung als Ursache der Deformität geben. 

Das Unterscheidende zwischen den ersten beiden Fällen und dem letzten 
liegt darin, dass trotz der beträchtlichen Skoliose von einer Kyphose im Lenden¬ 
teil der Wirbelsäule bei dem dritten Patienten nichts zu sehen war. 

Diese Unterscheidung dürfte möglicherweise für die Prognose der einzelnen 
Fälle nicht unwichtig sein. 

Denn während in dem 3. Falle die Skoliose in kurzer Zeit durch die ein¬ 
fache Skoliosentherapie eine so wesentliche Besserung erfahren hat, dass an einem 
vollen Erfolge nicht zu zweifeln ist, ist in den ersten beiden Fällen trotz der 
langen Behandlungsdauer die Skoliose nur wenig, die Kyphose gar nicht beein¬ 
flusst worden. 


Besprechungen. 


Hang, Kann eine Ohrblutgeschwulst in ursächlichem Zusammenhänge 
mit einer vorangegangenen Schädelverletzung stehen? A.Sachverst.-Zeit. Vers, 
berichtet übereinen Fall von Othaematoma traumaticum der rechten Ohrmuschel, welches 
nach einem leichten Schlage auf dieselbe bei einer 45jährigen Frau entstanden war. Diese 
hatte vor einem Jahr eine starke Quetschung des linken Ohrmuschelknorpels mit nachheriger 
Perichondritis erlitten, ausserdem einen Bruch der Schädelbasis nebst starker blutiger 
Suffusion der unteren Augenlider sowie der Jochbogengegenden. Residuen dieser Suffusion 
bestehen noch. Verf. glaubt, dass ohne diese vorhergegangene Verletzung das Othämatom 
auf der rechten Seite nicht entstanden wäre; er ist der Ansicht, dass entweder bestimmte 
Gebiete in den Sympathicusbahnen in Mitleidenschaft gezogen wurden, so dass bei geringer 
peripherer Reizung ein relativ grosser Ausschlag bewirkt wurde, oder dass durch die 
Basisfissur gewisse Dauerveränderungen veranlasst wurden, durch deren Bestehen bei 
einer späteren, relativ geringen Gewalteinwirkung eine Blutung in das Hautknorpelgewebe 
eintreten konnte. 

Selbstverständlich könnte man auch an eine Kombination beider Momente denken. 

Eichler-Cottbus. 

Hang, Quetschung der Ohrmuschel, Zerreissung des Gehörgangs — völ¬ 
lige, narbige Verwachsung desselben. Ebendas. Verf. teilt die unmittelbaren Folgen 
dieser Verletzung mit. Ausser der narbigen Verwachsung trat noch Verminderung des 
Hörvermögens auf. Flüstersprache wird nur noch auf 1 ‘/ 2 m gehört. Alsdann schildert 
er die schweren Gefahren, denen Pat. bei einer etwaigen Mittelohrentzündung ausgesetzt 
ist. Bei einer Mittelohreiterung kann der Eiter durch die narbige Verwachsung sich 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. G. 185 


keinen Abfluss verschaffen, sondern nur durch die Tuba, was bei Erwachsenen schwieriger 
als bei Kindern ist. Es kommen aber bei erschwertem Eiterabfluss in Betracht die 
lebensgefährlichen Erkrankungen des Warzenfortsatzes, des retropharyngealen Senkungs¬ 
abszesses und der intrakraniellen Komplikationen (Sinusthrombose, Phlebitis, Extradural¬ 
abszess und Hirnabszess). 

Verf. macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, einen zerrissenen knorpeligen Ge¬ 
hörgang so wieder in den knöchernen einheilen zu lassen, dass ein bis anf das Trommel¬ 
fell gehender freier Gehörgang erzielt wird. Bei diesem Patienten wäre es nur möglich, 
nach Ablösung der Ohrmuschel Plastik des Gehörgangs und sorgfältigste Nachbehandlung 
ihm bei dieser durchaus schweren und folgereichen Läsion Hilfe zu schaffen. 

Eichler-Cottbus. 

Friedländer u. Kempner, Beitrag zur Kenntnis der hemianopischen 
Pupillenstarre. (Neurol. Zentralbl. Nr. 1. 1904.) Die von Wernicke zuerst aufge¬ 
stellte und von Leyden zuerst durch Beobachtungen bestätigte Lehre von der hemian¬ 
opischen Pupillenreaktion bei Tractusaffektionen ging von der inzwischen durch die 
anatomischen Experimentaluntersuchungen von Bernheimer bestätigten Annahme aus, 
dass der Reflexbogen für die Pupillenreaktion vom Tractus sich abzweigen und zum Kern 
des Oculomotorius gehen müsse. Er zog dann den Schluss, dass durch die Leitungsunter¬ 
brechung des Tractus die Pupille von der blinden Retinalhälfte aus auf reflektorischem 
Wege nicht zur Kontraktion gebracht werden könne. Wenn diese Lehre noch beachtens¬ 
werte Gegner hat, so mag dies zum Teil daran liegen, dass in Praxi, wie auch Oppen¬ 
heim in seinem Lehrbuch hervorhebt, der Nachweis der hemianopischen Pupillenstarre in 
überzeugender Deutlichkeit nur selten gelingt. Um diesem Übel abzuhelfen, haben F. 
und K. ein Instrument konstruiert, vermittelst dessen man die erblindeten Netzhauthälften 
isoliert beleuchten kann, so dass kein Lichtstrahl auf die noch gesunden Netzhauthälften 
fällt. Der kleine Apparat ist handlich und bei Reiniger, Gebert & Schall zu beziehen. 

Kühne-Jena. 

Milner, Über hyperalgetische Zonen am Halse nach Kopfschüssen. 
(Berl. klin. Wochenschr. 1904. Nr. 17.) Die hyperalg. Zonen fanden sich bei einer rechts¬ 
seitigen Schläfenschusswunde, wo die Kugel, wie die Röntgendurchleuchtung ergab, dicht 
am Einschuss in der obersten Hirnschicht lag. Sie betrafen wie in den ersten Mitteilungen 
von Wilms (Chir. Kongr. 1903) die obersten Cervikalsegmente (Hinterhaupt, Nacken, 
Hals, oberste Brustzirkumferenz). Die Schmerzen schwanden allmählich, doch bestand nach 
4 Wochen bei der Entlassung aus dem Krankenhaus noch eine Hypersensibilität in den 
genannten Regionen. M. führt aus, dass die Erklärung für die Erscheinung (Reizung des 
Svmpathicus an der Hirnbasis) für seinen Fall nicht zutreffen könne; die Annahme einer 
meningitischen Reizung erschien ebenfalls nicht zulässig. Er nimmt an, dass eine direkte 
Reizung feiner Sympathicuszweige in der Pia mater oder in der grauen Substanz die Er¬ 
scheinung ausgelöst habe. Die weitere Verfolgung der zuerst von He ad gemachten Be¬ 
obachtungen durch Chirurgen erscheint ratsam. R. Wolff-Berlin. 

Bier und Dönitz, Rückenmarksanästhesie. Aus der kgl. Universitätsklinik. 
Bonn. (Münch, med. Wochenschrift. 1904. Nr. 14.) Auf Grund der Beobachtungen von 
Augenärzten, dass der Zusatz von Adrenalin nicht nur die Anästhesie des Kokains erhöht, 
sondern auch seine Giftigkeit herabsetzt, übertrug Braun diese Erfahrungen auf die In¬ 
filtrations- und Leitungsanästhesie. Verf. suchten dann auf diesem Wege auch die Ge¬ 
fahren der Lumbalanästhesie herabzusetzen und haben nach vorhergehenden Tierversuchen 
bei 121 Kranken operiert. 

Adrenalin + Kokain = 56 Fälle, Lumbalpunktion nach Quincke, Einspritzen von 
1 ccm einer 'k %0 Adrenalinlösung und nach 5 Min. mittelst der steckengebliebenen 
Nadel 0,005—0,02 Kokain in 1 °/ 0 Lösung. 

Operation nach weiteren 10 Minuten. 

In 5 Fällen blieb die Anästhesie aus. Wenn auch niemals nur die Andeutung einer 
wirklichen Gefahr eintrat, so blieben doch die bekannten unangenehmen Begleit- und 
Folgeerscheinungen nicht immer aus. Völlig oder fast völlig fehlten sie in 29 Fällen; 
in den 27 übrigen wurde beobachtet Schweissausbruch, Erbrechen und Muskelzittern, nach 
der Anästhesie als regelmässigste und quälendste Erscheinung Kopfschmerzen bis zu 8 
Tagen. Geringe Fiebersteigerungen traten auf, jedoch wurden die Schüttelfröste der 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 6. 


früheren Methode nicht mehr gesehen. Auch Harnverhaltung und Nackenstarre kamen in 
einzelnen Fällen zur Beobachtung. Das Verfahren wurde nur in Fällen angewandt, bei 
denen eine Allgemeinnarkose nicht zweckdienlich erschien. 

Mit Suprarenin -f Kokain wurden 65 Personen operiert; zuletzt gingen Verffc nie 
unter 0,01 Kokain, meist wurde sogar 0,02 verwandt. Die Reizerscheinungen, Harnver¬ 
haltung und Nackenstarre erschienen hier seltener und leichter zu sein, dabei beschränkten 
sich aber die Operationen nicht mehr auf die elendesten Fälle. Ein wesentlicher Unter¬ 
schied liegt also in beiden Präparaten nicht vor. Die Nebennierenpräparate sind geradezu 
Antagonisten gegen die gefährliche Wirkung des Kokains. Es fiel ferner auf, dass die 
Ausbreitung der Anästhesie nach oben geringer war und grössere Kokaindosen nötig 
wurden, als bei der alleinigen Kokainbenutzung. 

Verff. verwenden zur Injektion den Raum zwischen 2. und 3. Lendenwirbel in 
liegender Stellung des Patienten und gebrauchen ausschliesslich die alten Quinckeschen 
Nadeln (vollständige Bestecke bei Eschbaum in Bonn). Die Lösungen werden in folgen¬ 
der Weise hergestellt: 

a) V 2 ccm der käuflichen Suprareninlösung der Höchster Farbwerke 1 : 1000 wird 
mit der gleichen Menge physiologischer Kochsalzlösung verdünnt und vor dem Gebrauche 
kurz aufgekocht. 

b) 0,1 g Kokain wird in 10 ccm steriler physiologischer Kochsalzlösung gelöst, der 

Tagesbedarf wird durch Aufkochen sterilisiert. Grössere Mengen Kokainlösung vorrätig 
zu halten, empfiehlt sich nicht. Kissinger-Königshütte. 

Borchard, Die Knochen- und Gelenkerkrankungen bei der Syringo¬ 
myelie. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72. 1904. S. 513.) B. beobachtete im Laufe 
von 7 Jahren 19 Fälle von Syringomyelie, welche der vorliegenden Arbeit als Grundlage 
dienen. Pathologisch-anatomisch besteht kein durchgreifender Unterschied zwischen den 
Gelenkveränderungen bei Arthritis deforinans, Tabes und Syringomyelie. Bei allen dreien 
sind die deformierenden Gelenkveränderungen wahrscheinlich auf Erkrankungen der peri¬ 
pheren Nerven, besonders der Vasomotoren zu beziehen. Dagegen ist das klinische Bild 
bei Syringomyelie charakteristisch genug. Die Veränderungen der Haut, des Unterhaut¬ 
zellgewebes, der Muskulatur, der Sehnen und besonders ausführlich der Knochen und Ge¬ 
lenke werden in übersichtlicher Weise besprochen, ohne dass es möglich ist, im Rahmen 
eines Referates auf die zahlreichen Einzelheiten einzugehen. Den Zusammenhang zwischen 
Trauma und Syringomyelie sieht B. für einen ziemlich engen an, indem er annimmt dass 
zwar schon vorher gewisse, wenn auch klinisch latente Störungen der Ernährung Vorge¬ 
legen haben, die aber doch erst durch das Trauma, und zwar hauptsächlich durch die 
traumatische Schädigung der vasomotorischen Nerven, so gesteigert werden, dass jetzt 
schwere Veränderungen in Gelenken entstehen, die sonst vielleicht noch lange gesund ge¬ 
blieben wären. 

Bei der oft überraschend guten Funktion selbst hochgradig veränderter Gelenke 
warnt B. vor einer zu aktiven Therapie, die ja ohnedies nur eine symptomatische sein 
kann. M. v. Brunn-Tübingen. 

Roskowski, Muskelverknöcherung nach Traumen und Entzündungen 
bei Syringomyelie. (I.-D. Halle 1903.) Bei einem 32jährigen Patienten mit Syringo¬ 
myelie kam es nach einem langwierigen Entzündungsprozess am rechten Arme und nach 
einem bald darauf erfolgten rechtsseitigen komplizierten Vorderarmbruch zu einer hoch¬ 
gradigen Verknöcherung der gesamten rechten Vorderarmmuskulatur, v. Rad-Nürnberg. 

Koll&rits, Zur Kenntnis der tabetischen Arthropathie und Knochen¬ 
erkrankung. (Neurol. Zentralbl. Nr. 7. 1904.) Der meist umstrittene Punkt der Lehre 
über die Arthropathie ist der ätiologische. Charcot nahm anfangs an, dass in den 
Knochen ohne Trauma und ohne jeden äusseren Grund infolge Erkrankung der in den 
Vorderhörnem gelegenen trophischen Zentren eine Ernährungsstörung entsteht, deren End¬ 
resultat die Gelenkerkrankung ist. Ihm gegenüber steht die Ansicht Volk manns, dass 
die Ursache der Arthropathie immer ein Trauma ist. Später änderte Charcot seine An¬ 
sicht dahin ab. dass die Erkrankung der trophischen Zentren sekundär eine Ernährungs¬ 
störung in den Knochen und in den Gelenken hervorruft, in deren Folge in diesen eine 
Gewebsveränderung besteht. Wenn nun ein ganz geringes Trauma (es genügen dazu die 
unregelmässigen Bewegungen des ataktischen Beines oder ein kräftiger Muskelzug) dazu 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 187 


kommt, so entsteht, wenn die Diaphyse der Knochen erkrankt ist, eine Spontanfraktnr 
(spontan deswegen genannt, weil wir bisher die oben geschilderten geringfügigen Traumen 
nicht als solche angesehen haben); wenn das Ende der Knochen leidet, eine Arthropathie. 
Arthropathie und Spontanfraktur sind das Endresultat desselben Prozesses. Im Anschluss 
an diese Ausführungen beschreibt K. einen Fall von Tabes mit Arthropathie, bei welchem 
sich klinisch eine von der Mitte des rechten Oberschenkels bis zur Mitte des Unter¬ 
schenkels reichende Geschwulst fand. Bei der Sektion zeigte sich das Periost vom Femur 
an der Ansatzstelle des Muscul. quadriceps abgehoben. Das abgehobene Periost hatte 
eine Knochenlamelle und so eine Höhle gebildet, welche mit seröser Flüssigkeit gefüllt 
war. Obgleich die beschriebene Knochenhöhle eigentlich keine Gelenkerkrankung ist, glaubt 
K., dass sie mit der Arthropathie zugleich auf einem mit dieser gemeinschaftlichen Boden 
infolge tabetischer Ernährungsstörung entstanden und der Anstoss ein Trauma, die Zer¬ 
rung des Musculus quadriceps, gewesen ist. Kühne-Jena. 

Bregmann, Über eine traumatische Lähmung des Ramus volaris pro¬ 
fund. n. ulnaris. (Neurol. Zentralbl. Nr. 6. 1904.) Da der tiefe Hohlhandast des 
Ellennerven näher der Handrückenfläche als der Hohlhandfläche liegt, penetrierende Ver¬ 
letzungen der Handrückenfläche aber sehr selten sind, so ist auch über die Verletzung 
der genannten Nerven nur wenig bekannt. Die Lähmungserscheinungen, welche bei einer 
Verletzung desselben eintreten, sind folgende: Lähmung der Interossei und des 3. und 
4. Lumbricalis, des Adductor pollicis und des tiefen Kopfes des Flexor pollicis brevis. 
Die Muskeln des Kleinfingerballens bleiben unversehrt. Gefühlsstörungen fehlen im all¬ 
gemeinen, können aber bei Verletzung der Rami perforantes, welche mit den Endzweigen 
des N. radialis in Verbindung stehen, auftreten. Kühne-Jena. 

Bernhardt, Über einige seltener vorkommende peripherische Läh¬ 
mungen. (Berl. klin. Woch. 1904. Nr. 10.) B. teilt folgende Beobachtungen mit: 

1. Isolierte Lähmung des rechten Nervus suprascapularis; doppelseitige Halsrippen. 
Dies Bild der Lähmung setzte sich aus den bekannten durch Ausfall der beiden Gräten¬ 
muskeln bedingten Störungen der Armbewegungen, namentlich der Auswärtsrollung des 
Oberarms zusammen. Der Ursprung der neuritischen Lähmung war nicht sicher er¬ 
kennbar; interessant ist jedenfalls, dass der Kranke, ein 41 jähriger Schlächter, doppel¬ 
seitige durch die Röntgenuntersuchung nachgewiesene Halsrippen besass, von welchen 
möglicherweise ein Druck auf den Stamm des Nervus suprascapularis ausgeübt wurde. 
B. führt die einschlägige Literatur an, lässt die Frage eines ursächlichen Zusammen¬ 
hanges mangels sicheren Beweises offen. 

2. Eine isolierte Lähmung des linken N. musculocutaneus zog sich ein 25jähriger 
Kutscher zu, indem er mit seinem Oberarm zwischen Rad und Seil eines Fahrstuhls 
geriet Die von dem Nerven versorgten Muskeln Biceps und Brachialis erwiesen sich 
als völlig gelähmt und faradisch unerregbar, zeigten aber galvanisch Entartungsreaktion. 
Die Unterarmbeugung kam mit entsprechend verminderter Kraft allein durch den Supi¬ 
nator longus zustande. 

3. Lähmung des linken N. cruralis und ischiadicus entstand bei einem 8jährigen 

'Mädchen im Gefolge unblutiger Repositionsversuche einer angeborenen Hüftgelenksver¬ 
renkung. Derartige üble Zufälle und Gefahren der unblutigen Reposition sind nach B.s 
Erfahrung unter den Praktikern noch nicht genug gekannt und gewürdigt, sind aber 
ziemlich häufig, zeigen einen ziemlich typischen Verlauf und sind prognostisch leider 
keineswegs immer günstig. Während Lähmungen im Cruralisgebiet sich rascher aus- 
gleichen, sind solche im Ischiadicusgebiet stets ungünstiger zu beurteilen. Die Tatsache, 
dass der N. peroneus mit Vorliebe befallen wird, ist einerseits durch die exponierte 
Stelle des Nerven am Fibulaköpfchen, andererseits durch eine geringere Widerstands¬ 
fähigkeit des ganzen zusammengehörigen Nerv-Muskel-Apparats zu erklären. Für diese 
grössere Verletzbarkeit sprechen manche klinischen Erfahrungen, wie z. B. bei Lenden¬ 
markverletzungen. Die Paralysen im Peroneusgebiet brauchen besonders lange Zeit zur 
Heilung. Steinhausen - Hannover. 

Fichtner (Neuritis ascendens) demonstriert in der Mediz. Gesellschaft zu 
Leipzig, Sitzung vom 26. Januar 1904 (s. Münch, mediz. Woch. Nr. 18) einen Fall von 
Neuritis ascendens. Einem Trainsoldaten, der erblich nicht belastet und früher immer 
gesund gewesen, wurde am 16. Oktober 1903 von der Halfterkette das Endglied des 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


rechten kleinen Fingers abgerissen. Heilung per primam intentionem. Am 11. November 
geheilt entlassen mit taubem Gefühl in den letzten Fingern der rechten Hand. Am 
17. November meldete sich Pat. wieder krank, weil er nichts mehr festhalten konnte und 
heftige Schmerzen in Unterarm und Hand hatte. Es fanden sich Zeichen einer Neuritis. 
Pat. wurde im Januar d. J. dienstunfähig entlassen. Er hatte eine Empfindungslähmung 
im ganzen Gebiet des Nervus cutaneus brach, med. und des Nervus, ulnaris, die aber an 
Hand und Fingern die in den Lehrbüchern für letzteren angegebenen Grenzen über¬ 
schreitet. Ob es sich hier um einen abnormen Verlauf des Nervus ulnaris (um Ana- 
stomosen mit dem N. radialis) handelt oder ob der Prozess schon auf Äste des letzteren 
Nerven übergegriffen, ist nicht sicher zu entscheiden. Wahrscheinlich ist wohl das erstere. 
Die Ulnarseite der Hand ist häufig kälter als die Radialseite und die linke Hand blau 
gefärbt. Die elektrische Untersuchung hat keine Entartungsreaktion ergeben, sondern 
nur geringe Herabsetzung der Erregbarkeit. 

Das Vorkommen einer aufsteigenden Neuritis nach Verletzungen ist früher vielfach 
bestritten worden. Nach neueren Arbeiten kann aber nach Vortrag, nicht mehr daran 
gezweifelt werden. Er erwähnt besonders die Arbeiten von Krehl (Über wandernde 
Neuritis nach Verletzungen; Grenzgebiete 1896), der 5 Fälle mitgeteilt hat, sowie den 
von Marinesco anatomisch untersuchten Fall, über den v. Leyden berichtet hat 
(Deutsche mediz. Woch. 1898). Neuerdings werde sogar angenommen, dass zum Zustande¬ 
kommen einer aufsteigenden Neuritis weder stets eine äussere Verletzung, noch eine In¬ 
fektion derselben erforderlich sei, sondern dass sie auch nach einfachen Kontusionen sich 
einstellen könne. Hierher gehöre der vor Brodmann beschriebene Fall aus der Bins- 
w an ge r sehen Klinik (Mün°,h. med. Woch. 1900), wo eine sehr ausgebreitete Neuritis nach 
heftigem Stoss gegen die Kuppe des 4. rechten Fingers auftrat, und aus früherer Zeit 
vielleicht der Fall von Pürkhauer (Münch, med. Woch. 1892), wo der Druck des Sägegriffs 
auf den Kleinfingerballen bei einer Operation beschuldigt wurde. Zum Schluss weist Vortrag, 
noch auf die Kriegs-Sanitätsberichte 1870/71 hin, Beobachtungen, die sich zum Teil nur aus 
dem Vorkommen einer aufsteigenden Neuritis erklären lassen und aus denen hervorzugehen 
scheint, dass die Neuritis oft auch erst recht spät nach der Verletzung auftreten kann* 

Für die Prognose im vorgestellten Fall ist günstig das Fehlen der Entartungs¬ 
reaktion und der Umstand, dass der Prozess jetzt seit längerer Zeit stationär geblieben 
ist; jedoch mahne der Verlauf anderer Fälle zur Vorsicht. Aronheim-Gevelsberg. 

Meyer, Beitrag zur medikamentösen Behandlung von Neuralgien und 
Myalgien. (Berlin, klin. Woch. 1904. Nr. 6.) Unter den antineuralgischen, der aroma¬ 
tischen Reihe entstammenden Mitteln verdient nach den in der hydrotherapeutischen An¬ 
stalt der Universität Berlin (Geh.-Rat Brieger) angestellten Versuchen das Hydrochinon 
den Vorzug. Das Mittel empfiehlt sich auch seiner Billigkeit halber zur Einführung in 
die Kassenpraxis. Es ist freilich wie alle übrigen internen Antineuralgica auch nur 
Palliativmittel, indes sind die rückfälligen Schmerzattacken oft schon durch geringe weitere 
Dosen des Medikaments endgültig zu bekämpfen. Steinhausen-Hannover. 

Westphal, Ein Fall von traumatischer Hysterie mit eigenartigem 
Dämmerzustand und dem Symptom des Vorbeiredens. (Deutsch, med. Woch. 1904* 
Nr. 1.) Einem 33jährigen Eisenbahnschaffner fielen bei einem Eisenbahnunglück Gepäck¬ 
stücke gegen den Rücken. Nach kurzer Bewusstseinsstörung konnte er seinen Dienst 
trotz Zitterns und „unheimlicher Gefühle“ wieder versehen. Erst fast ein Jahr später 
stellte sich ein Zustand von Verwirrtheit ein, der Mann machte einen schwerbesinnlichen, 
deliriösen Eindruck, seine Antworten fielen durch ihre gesuchte Unsinnigkeit auf, hielten 
sich dabei aber stets in der Richtung der gestellten Fragen. Der Eisenbahnunfall bildete 
dabei den Mittelpunkt eines traumhaften Verwirrungs- uDd Dämmerzustandes, um 
diesen herum gruppieren sich gegenwärtige und vergangene Erlebnisse, mit Delirien 
und Angstempfindungen vergesellschaftet. Zwischen den protrahierten, oft tagelang 
(lauernden Dämmerzuständen bestanden nur kurze leichte Intervalle, die Anfälle selbst 
schwankten nach der Tiefe der Bewusstseinsstörung, mitunter gelang es den Kranken 
durch energisches Anreden für kurze Zeit zu erwecken. Das „Vorbeireden“, die gesucht 
unsinnigen Antworten bei den einfachsten Fragen, obwohl deren Sinn annähernd erfasst 
wird, ist als Symptom der Bewusstseinsstörung aufzufassen und lässt Simulation bestimmt 
ausschliessen. Im vorliegenden Fall war auch kein Grund zu Vortäuschung vorhanden* 

Stein hau sen-Hannover. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7 . 189 


Geis, Beitrag zur Entstehung von Geisteskrankheiten nach und durch 
Körperverletzungen. (Inaugural-Dissertation. Bonn 1904.) Im Eingänge seiner 
Arbeit bespricht Verf. die Wichtigkeit und Notwendigkeit für jeden praktischen Arzt f über 
den ursächlichen Zusammenhang von Geisteskrankheiten mit Körperverletzungen genau 
informiert zu sein, damit er als Sachverständiger in gerichtlichen Prozessen und in Unfall¬ 
sachen folgenschwere Irrttimer nach Möglichkeit vermeide. 

Im speziellen Teile führt er die Ansichten Kräpelins und Leppmanns über die 
Störungen und Symptome der GeisteBtätigkeit im Anschluss an Kopfverletznngen an und 
schliesst sich bez. der Zeit, in welcher Seelenstörungen nach Kopfverletzungen ausbrechen, 
der Einteilung Krafft-Ebings an, der folgende Arten unterscheidet: 

1. Fälle, die unmittelbar und akut infolge von Kopfverletzungen entstanden sind; 

2. Fälle, die sich nach einem Stadium prodromorum chronisch entwickeln; 

3. Fälle, in denen durch das Trauma eine Prädisposition geschaffen ist, aber Ge¬ 
legenheitsursachen nach freiem Intervall die Psychose hervorrufen. 

Verf. befasst sich dann eingehend mit derjenigen Seelenstörung, die nach Kopfver¬ 
letzung am häufigsten einzutreten pflegt: mit der Epilepsie, und führt 4 Fälle aus der 
Irren-Pflege-Anstalt Ebernach bei Bochern a. d. Mosel (leitender Arzt Dr. Thiele, Medi¬ 
zinalrat) an, die beweisen, dass die erlittene Kopfverletzung den Ausbruch resp. überhaupt 
das Entstehen der epileptischen Seelenstörung verursacht hat. Der 5. Fall ist von Kreis¬ 
arzt Dr. Leppmann-Berlin und der 6. von Prof. Dr. Strassmann schon früher be¬ 
schrieben („Die ärztliche Sachverständigen-Tätigkeit in gerichtlicher Hinsicht“ S. 208 und 
in „Ärztliche Sachverständigen-Zeitung“ Nr. 17. 1902). 

Im letzten Teile der Arbeit führt er 3 Fälle von Psychosen nach peripheren Körper¬ 
verletzungen an, 2 aus der Anstalt Ebernach und den letzten nach Leppmann, be¬ 
schrieben in „Die ärztliche Sachverständigen-Tätigkeit in gerichtlicher Hinsicht“. 

Das Resultat der Abhandlung fasst Verf. dahin zusammen: Nach und infolge von 
Körperverletzungen kommen Geisteskrankheiten sowohl überhaupt vor, als auch viel 
häufiger, als man in der Regel anzunehmen gewöhnt ist. Nicht allein bei körperlich ge¬ 
schwächten und erblich belasteten, sondern auch bei erblich nicht belasteten und körper¬ 
lich wie geistig vorher gesunden Personen nach und infolge von erlittenen Körperver¬ 
letzungen können Geisteskrankheiten entstehen, wenn auch oft erst nach einigen Jahren. 
Nach Kopfverletzungen bestehen sie meist in Blödsinn und epileptischem Irrsinn, und nach 
peripheren Körperverletzungen gewöhnlich in Schwachsinn und in halluzinatorischer Ver¬ 
rücktheit. Ferner haben Kopfverletzungen viel eher und häufiger eine Seelenstörung im 
Gefolge, als die peripheren Körperverletzungen, und diejenigen, bei welchen Geisteskrank¬ 
heiten nach einer peripheren Körperverletzung ausgebrochen sind, waren in der Regel erb¬ 
lich belastet oder durch irgend eine Schädlichkeit körperlich sehr geschwächt. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Küppers, Über die Chorea electrica. (I.-D. Bonn 1903.) Auf Grund eines 
Falles von ausgesprochener Hysterie, der die Erscheinungen der Chorea electrica bot, und 
nach einer Durchsicht der bisher beschriebenen Fälle vertritt Verf. die Ansicht, dass die 
Ch. e. nur als eine Erscheinungsform der Hysterie aufzufassen sei. Die interessante Arbeit 
von Bruns, der schon früher die hysterische Form der Ch. e. betont und insbesondere 
auf deren Beziehungen zu der Epilepsie hingewiesen hatte, bleibt vom Verf. unberück¬ 
sichtigt. v. Rad-Nürnberg. 

Cronbach, Die Beschäftigungsneurose der Telegraphisten. I.-D. Berlin. 
(Archiv f. Psychiatrie und Nervenkrankheiten. Bd. 37, Heft 1.) Verf. verwertet zur 
Schilderung dieser Krankheit 17 Beobachtungen der Men de Ischen Poliklinik. Die ner¬ 
vösen Störungen stellen sich sowohl nach der Arbeit am Morseapparat als auch bei Be¬ 
nutzung des Hughschen Apparates ein. Auf sensiblem Gebiet finden sich Schmerzen, 
Kälte- und Taubheitsempfindungen, ferner Hyper-, des öfteren aber Anästhesien der Haut, 
zu welch letzteren auch Störungen der Bewegungsempfindungen kommen, vielleicht auch 
eine Herabsetzung der Lageempfindung. So kommt es zu dem charakteristischen Symptom, 
dass der Patient nicht Herr seiner Finger ist, dass er Tasten anschlägt, die er gar nicht 
meinte, und dass er zum Anschlägen der richtigen Tasten nicht die gehörigen Finger 
wählt und zwar, ohne dass es ihm selbst im Moment des Anschlagens zum Bewusstsein kommt. 

Die motorischen Erscheinungen können sich in tonischen, wie klonischen Krämpfen, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. G. 


in Form von einfachen und spastischen Paresen, in Zittern und kleinschlägigen kurzen 
Oszillationen äussern. Vielfach wurden auch vasomotorische und sekretorische (Schweiss- 
sekretion) Störungen beobachtet, die sich vorwiegend von der Beugeseite des Vorderarmes 
und der Vola manus sowie am ulnaren Teil des Handrückens mit auffallend häufiger 
Verschonung der von den sensiblen Radialisästen versorgten Teile der Hand und des 
Vorderarmes bemerkbar machten. Gelegentlich gesellten sich dann noch allgemein im 
Körper herumziehende Schmerzen oder Kopfschmerzen hinzu. Grosse Erregung, ja selbst 
Schwindelanfälle beim Telegraphieren sind auch beobachtet worden. 

Die Prognose wird quoad sanationem als schlecht bezeichnet, in vielen Fällen ent¬ 
wickelte sich eine allgemeine Neurose daraus, beziehungsweise treten die Symptome der 
Schreibneurose hinzu. 

Die Therapie hat sich noch nicht als besonders nutzbringend erwiesen, von einem 
Wechsel des Apparats ist auch nichts zu erwarten. v. Rad-Nürnberg. 

Cornelius, Die Entstehung und Behandlung der sogen, funktionellen 
Nervenkrankheiten im Lichte der Nervenpunktlehre. (Reichsmedizinalanzeiger. 
1904. Nr. 6.) Verf. fasst am Schlüsse seiner nicht immer ganz klaren Ausführungen die 
von ihm vertretene Anschauung über das Wesen der sog. funktionellen Nervenerkran¬ 
kungen in folgenden Sätzen zusammen: 

1. Den ganzen menschlichen Organismus durchfliesst, und zwar im Zentrum eben¬ 
sogut wie in der Peripherie ein in sich vollkommen geschlossener Nervenstrom, der in 
der Nervenbahn vorhanden, den Ausdruck des Lebens (das vitale Prinzip) darstellt. 

2. Der Strom befindet sich in einer von Vererbung, von der Anzahl der ihn treffen¬ 
den Reize, sowie der Summe der Nervenpunkte abhängigen, ständig wechselnden Er¬ 
regung. Bei hoher Spannung werden die Reize leichter aufgenommen und verarbeitet, 
als bei geringer, hier vermögen an sich gar nicht einmal krankhafte Reize ausgesprochene 
nervöse Entladungen zu verursachen. 

3. Die Wellen der Erregung werden aufgenommen und weitergegeben von Nerven¬ 
punkten, die ein vollkommenes System darstellen und an welchen der betreffende Reiz 
sich äussert. Mit diesen Punkten sind ganz bestimmte Krankheitssymptome verknüpft, 
die mit dem Verschwinden dieser Punkte ebenfalls verschwinden. Die genannten Punkte 
sind einer mechanischen Behandlung (Nervenpunktmassage) zngängig und auf diese Weise 
zu heben, womit dann also auch die betreffenden Krankheitssymptome gehoben werden. 

Die Behandlung der Neurosen wird sich demnach auf 2 Punkte zu erstrecken haben: 

1. auf die Beruhigung der nervösen Reizbarkeit unter möglichster Vermeidung oder 
doch Verminderung der die Nerven treffenden Reize — die sogenannte Beruhigungs¬ 
therapie — und 

2. auf die Verhütung und Beseitigung der Nervenpunkte. 

Weiter schlägt Verf. vor, bei Ausbruch einer Neurose alle vorhandenen Nerven¬ 
punkte zuerst mechanisch zu erregen und schliesslich Punkt für Pnnkt durch Druckpunkt¬ 
raassage zu entfernen. v. Rad-Nürnberg. 

A. Heller, Über ein traumatisches Aortenaneurysma und traumatische 
Insuffizienz der Aortenklappen. (Deutsches Archiv für klinische Medizin. Bd. 79. 
1904.) Ein bis dahin ganz gesunder 37 jähriger Mann B. trug mit drei anderen am 
13. Oktober 1902 einen 16 m langen, ca. 2 Ctr. schweren Winkelstahl. Beim Klettern 
über im Wege liegende Dinge soll kurze Zeit die ganze Last auf B. geruht haben; er 
empfand sofort heftige Schmerzen links in Brust und Rücken, jedoch arbeitete er noch 
bis Arbeitschluss, etwa 2 \l 2 Stunden. Am 15. Oktober suchte er wegen der fortdauern¬ 
den Schmerzen den Arzt auf. Dieser stellte Vergrösserung der Herzdämpfung und Druck¬ 
empfindlichkeit der linken Rückenmuskulatur fest. Ruhe und Massage brachten Besserung. 
Am 8. November ging er wieder zur Arbeit, doch schon am 9. Dezember meldete er sich 
wieder krank wegen „Kurzluftigkeit und Mattigkeit“. Die Untersuchung ergab neben der 
Vergrösserung der Herzdämpfung ein systolisches Geräusch. 

Da sich der Zustand nicht besserte, ging er am 20. II. 1903 in die medizinische 
Klinik zu Kiel. Dort wurden dieselben Störungen festgestellt und Insuffizienz der Aorten¬ 
klappen diagnostiziert. Am 15. März gebessert entlassen, ging er am 25. April wieder 
zur Arbeit, suchte aber schon am 5. Mai in sehr schlechtem Zustande den Arzt wieder 
auf. — Am 20. Juni wurde bei einer abermaligen Aufnahme in die medizinische Klinik 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


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eine bedeutende Verschlimmerung gegenüber dem früheren Befunde festgestellt und ein 
Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Unfall für sehr wahrscheinlich erklärt. 
B. wurde am 7. Juli ungebessert entlassen und starb am 20. September 1903. 

Die Sektion im Kieler pathologischen Institut ergab: „Insuffizienz der Aorten¬ 
klappen durch Herab- und Auseinanderrücken der Ansätze zweier Klappen, starke Er¬ 
weiterung und Verdickung des linken Ventrikels, fettige Entartung des Herzens, Thrombose 
des rechten Herzrohrs, Aneurysma der aufsteigenden Aorta mit eigentümlichem gestielten 
Körper am Aneurysmarande, chronische Endarteriitis des Arcus, geringe der Aorta des- 
cendens, starke Stauungslungen mit Blutungen u. s. w.“ 

Der eigentümliche gestielte Körper am Bande des Aneurysmas erwies sich als ein 
abgesprengtes Stück der Aortenwand, welches durch eine schmale Brücke mit der übrigen 
Wand in Zusammenhang geblieben war. 

Auch der die Aorteninsuffizienz verursachende Substanzverlust der beiden Aorten¬ 
klappen dürfte nach Hellers Ansicht durch den Unfall, durch das Einreissen von zwei 
Klappenansätzen entstanden sein. Dafür spricht der Umstand, dass bereits 2 Tage nach 
dem Unfall eine ausgesprochene Verbreiterung der Herzdämpfung nachweisbar war (akute 
Erweiterung des linken Ventrikels). 

Heller fasst zum Schluss seine Auffassung des sehr merkwürdigen Falles folgender¬ 
maßen zusammen: 

„Unter dem Einflüsse einer plötzlichen starken Steigerung einer Belastung entsteht 
bei sehr starker Muskelakfcion eine Ausdehnung des Aortenanfangs und Absprengung eines 
polypenförmigen Stückes der Wand. 

Gleichzeitig reissen die Ansätze zweier Aortenklappen ab. 

Dadurch entsteht eine akute Insuffizienz der Aortenklappen und es kommt zu starker 
Erweiterung des linken Ventrikels. 

Hierdurch wird der Blutdruck herabgesetzt und den Einrissen Zeit gelassen zur 
Heilung und Überhäutung mit Intima. 

Auch das an dünnem Stiele hängende abgesprengte Wandstückchen bleibt am Leben 
und erhält einen Intimaüberzug. 

Allmählich entwickelt sich an dem gedehnten unteren Abschnitte der Aorta ein 
Aneurysma. u R. Stern-Breslau. 

Kappeier, Stichschnittwunde des linken Vorhofs, Herznaht, Heilung. 
(Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72. 1904. S. 603.) Der beschriebene Fall ist die erste 
durch Operation erzielte Heilung einer Vorhofs Verletzung. Dieselbe kam zur Beobachtung 
bei einem 42 jährigen Kaufmann, der sich in einem Anfall von Melancholie ausser einer 
oberflächlichen Wunde am Halse zwei Stichwunden der linken Brustseite mit einem dolch¬ 
artigen Stallmesser beigebracht hatte. Es entwickelte sich ziemlich rasch ein Hämothorax, 
während sich aus den äusseren Wunden in den ersten Stunden nur wenig Blut, später 
jedoch ein Strom arteriellen Blutes entleerte. Die Operation wurde etwa 4 Stunden nach 
der Verletzung ausgeführt. Sie bestand in der Aufklappung eines türflügelförmigen Lappens 
durch temporäre Rippenresektion, Aufsuchung der 1 cm langen Stichwunde, welche an der 
Basis des linken Herzrohres lag und bei der Diastole Blut entleerte; Naht dieser Wunde, 
Naht des Herzbeutels und Zurückklappung des Lappens, der bis auf eine kleine Drain¬ 
öffnung wieder mit der Umgebung vernäht wurde. Der Lappen hatte seine Basis am 
Sternum und erstreckte sich vom linken Sternalrand 12 cm weit seitlich zwischen 2. und 
5. Interkostalraum. Die Rekonvaleszenz war durch ein Empyem gestört, doch erfolgte 
schliesslich völlige Heilung. M. v. Brunn-Tübingen. 

Stude, Ein Fall von tödlich verlaufener Stichverletzung des Herzens. 
(Deutsche militärärztliche Zeitschrift 1904, Heft 1.) Ein Soldat hatte sich ein spitzes 
Brotmesser ins Herz gestossen. Der Mann brach sofort zusammen. Bei Bewegungen 
drang ein dicker Blutstrahl aus der Herzgegend. Der Puls war kaum zu fühlen, das 
Gesicht sehr bleich, die Haut kühl. l 3 / 4 Stunden nach der Verletzung wurde in leichter 
Chloroformnarkose ein Querschnitt über dem 3. Rippenpaar quer über das Brustbein ge¬ 
macht, vom linken Ende dieses Schnittes ein zweiter nach unten aussen über die 3., 4. 
und 5. Rippe etwas nach aussen von der Knorpelknochengrenze. Das Brustbein wurde 
mit der Stichsäge quer durchtrennt. Die Rippen wurden im Knochen durchtrennt mit 
der Giglisehen Drahtsäge. Der Lappen wurde zurückpräpariert, wobei ein Pneumothorax 


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192 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 6. 


entstand. Die Verletzung befand sich in der Wand der linken Kammer dicht neben 
der Längsfurche. Die Wunde war 1 cm lang. Sehr schwierig war die Naht infolge der 
stürmischen Aktion und der Drehbewegungen des Herzens. Muskel und viszerales Blatt 
des Perikards wurden zusammengefasst. Die Blutung stand sofort Leider trat aber vor 
Schluss der Operation der Tod ein. 

S. erwähnt noch besonders, dass das Herumklappen des Rippenlappens keine so 
grosse Schwierigkeiten mache. 

Knecht, Ein Fall von schwerem Herzfehler nach Trauma. (Aus der 
Provinzial-Irrenanstalt bei Ückermünde. Ärztliche Sachverständigen-Zeitung Nr. 1. 04.) 
In Verf.s Falle handelt es sich um einen 58 Jahre alten Pferdeknecht, der im März 1900 
beim Strohtragen auf den Scheunenboden die Treppe herabstürzte und ungefähr eine 
Woche bewusstlos gewesen war. Blut und Hirnwasser floss aus dem linken Ohre und 
Blut aus der Nase. Ausserdem hatte der Verletzte einen Bluterguss unter der Bindehaut 
des linken Auges, einen Bruch des linken Schlüsselbeins, sowie einen Bruch der linken 
6. Rippe in der Axillargegend erlitten. Eine Untersuchung des Herzens hatte nicht statt¬ 
gefunden. Auch am 8. Juli wurde in einem Gutachten eine Herzuntersuchung nicht er¬ 
wähnt, ein Beweis, dass der später bei dem Verletzten erhobene Herzbefund damals noch 
nicht bestanden hatte. 

Zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit und Abgabe eines Obergutachtens wurde 
der Verletzte vom Verf. vom 8. November bis 20. Dezember 1901 in seiner Anstalt 
beobachtet. Nach Ansicht des Gutachters hatte es sich anfänglich bei dem Verletzten 
hauptsächlich um einen Schädelbruch gehandelt, der vermutlich das linke Keilbein, viel¬ 
leicht mit Verletzung des linken Labyrinths, und das Siebbein betraf und von einer 
stärkeren Blutung in der Schädelhöhle begleitet war. Die Folgen dieser Verletzung 
hatten sich allmählich zurückgebildet bis auf eine Verletzung des linken Gehörapparats 
und Zerreissung des Riechnerven. 

Darnach war aber eine schleichende Herzerkrankung aufgetreten, die zu einer be¬ 
trächtlichen Hypertrophie, besonders des linken Herzens und zur Insuffizienz der Aorten¬ 
klappen geführt hatte. Dass eine ernstere Herzerkrankung bei dem Verletzten zur Zeit 
des Unfalls nicht bestand, dafür spricht seine vollständige Leistungsfähigkeit auch für 
schwere Arbeiten. 

Es handelt sich somit um eine Herzerkrankung im Anschluss an eine schwere 
Verletzung. In erster Linie sieht Verf. die örtliche Gewalt, die den Bruch der linken 
6. Rippe zwischen Mammillar- und vorderer Axillarlinie bewirkte, die vermutlich auch 
das Herz mit betraf, als Ursache der eingetretenen Endokarditis an, die allmählich die 
jetzt bestehenden Herzveränderungen herbeigeführt hat. 

Bemerkenswert ist an dem Fall der erhebliche Grad der Herzerkrankung und der 
fortschreitende Charakter, der auch bei einer Nachuntersuchung im Juli 1903 deutlich zu 
konstatieren war und den Verletzten völlig arbeitsunfähig machte. Verf. führt den 
ungünstigen Verlauf dieser traumatischen Herzerkrankung auf das vorgeschrittene Alter 
des Verletzten und auf die gleichzeitige Kopfverletzung zurück, die allein Regenerations¬ 
vorgänge aufzuhalten und verhindern vermag. Aron heim-Gevelsberg. 

Tnffler, Ein Fremdkörper im Niveau der linken Vorkammer des Her¬ 
zens. (Soci6t6 de Chirurgie. Sitzung vom 23. Okt 1903. S. Die Mediz. Woche Nr. 15.) 
Es handelt sich um einen 28jähr. Unteroffizier, der einen Kurzschuss aus einer Pistole 
erhalten hatte. Während einer halben Stunde litt er an Oppression. Nach 15 tägigem 
Krankenhausaufenthalt versuchte er den Dienst wieder aufzunehmen. Die Erstickungs¬ 
anfälle wurden jedoch bald häufiger und intensiver, sie glichen den Krisen der Angina 
pectoris. Bei der von Tuffier vorgenommenen radioskopischen Untersuchung sah man die 
Kugel auf der 1. Wand der 1. Vorkammer des Herzens liegend, die Herzkontraktionen 
mitmachend. Der Fremdkörper befand sich im Niveau der 3. Rippe, 2 Querfinger vom 
Sternum entfernt. Es wurde die 2. Rippe reseziert, die Kugel extrahiert, der Verletzte 
völlig geheilt. Aronheim -Gevelsberg. 

Luft, Zur Kasuistik der traumatischen Ruptur des Herzens. (Inaugural- 
Dissertation aus dem patholog. Institut zu Giessen, 1903.) Bei der Besprechung der 
traumatischen Ruptur des Herzens übergeht Verf. die total penetrierenden Herz- und 
Thoraxverletzungen, wie sie durch Verwunduntren des Herzens durch Nadeln, durch Stich 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 193 


und Schnitt und Schüsse entstehen. Er betrachtet nur die durch stumpf wirkende Ge¬ 
walten, resp. Quetschungen des Rumpfes erzeugten Wunden und Rupturen des Herzens. 

Der Mechanismus der Entstehung der traumatischen Herzruptur kann ein zwei¬ 
facher sein. Erstens kann die Ruptur durch Fortpflanzung der Erschütterung von der 
Rumpfwand her zustande kommen oder dadurch, dass bei Quetschung des Epigastriums 
sich die komprimierende Gewalteinwirkung nach oben gegen das Herz hin geltend macht. 
Zweitens können die infolge der stumpf einwirkenden Gewalt entstandenen Brustbein- 
und Rippenfrakturen die Verletzungen des Herzens direkt erzeugen, indem Fragmente 
derselben gegen das Herz oder in dasselbe hineingestossen werden. 

Ausführlich teilt Verf. einen Fall mit, in dem es bei einem Sturz aus der Höhe 
und beim Auffallen auf den Bauch zur mehrfachen Ruptur der Muskulatur des rechten 
Ventrikels kam, und führt in diesem Fall die Herzruptur auf den hohen Füllungsgrad 
des rechten Ventrikels bei einem an ausgedehnter fibrinöser Pneumonie erkrankten Manne 
zurück. 

Zum Schlüsse befasst er sich mit den Merkmalen der spontanen und traumatischen 
Herzruptur. Bei der spontanen Ruptur, die stets während der Systole eintritt, ist die 
Herzmuskulatur stets krankhaft verändert; diese Veränderung ist das Primäre, die Ur¬ 
sache der Herzruptur. Gewöhnlich findet sich der Riss hier am linken Ventrikel, nahe 
der Spitze. Das parietale Blatt des Herzbeutels ist nie mit zerrissen. Meist handelt es 
sich um ältere Leute, bei denen Nebenverletzungen fehlen. 

Bei der traumatischen, durch stumpf wirkende Gewalten erzeugten Ruptur des ge¬ 
sunden Herzens ist die Herzmuskulatur gesund. Die wachsartige Degeneration oder der 
schollige Zerfall der zerrissenen Muskelfaserstümpfe sind sekundärer Natur und ein sicheres 
Zeichen, dass noch funktionierende Muskelfasern während des Lebens zerrissen sind. 
Beide Herzhälften werden nahezu gleich oft betroffen, ev. beide zusammen. x4ju häufigsten 
findet sich die Ruptur des r. Vorhofes, demnächst die des 1. Ventrikels, dann die des 
1. Vorhofs, am seltensten die des r. Ventrikels. Der Riss klafft meist; nicht selten sind 
mehrfache Risse an verschiedenen Herzstellen zugleich vorhanden: neben penetrierenden 
Herzwunden finden sich nicht penetrierende, auf die innere Herzwandschicht beschränkte. 
In der Hälfte der Fälle ist auch das parietale Blatt des Perikardiums mit zerrissen. In 
der Regel finden sich auch andere, innere Nebenverletzungen. Verletzungen der Haut der 
Herzgegend können aber fehlen. Aron heim-Gevelsberg. 

Marckwald, Ruptur eines Aneurysma (?) und Unfallrente. Zugleich eine 
Antwort auf die Frage des Herrn Prof. Döderlein in Nr. 47 der Münch, med. Wochen¬ 
schrift 1903 (vgl. Ref. Nr. 1 dieser Monatsschrift). (Münch, med. Wochenschrift, Nr. 1. 
1904.) Ein 45j. kräftiger und anscheinend gesunder Zimmermann erkrankte, während 
er einen Balken mit einem Arbeitsgenossen gemeinschaftlich durchsägte, plötzlich mit 
heftigen Schmerzen, Erbrechen, Auswurf von Blut, Unfähigkeit sich zu bewegen und zu 
sprechen. Wenige Stunden nach Beginn der Erkrankung starb der Mann. Etwa 3 Minuten 
vor Beginn der Sägearbeit soll W. einen schweren Balken gehoben haben. 

Die gerichtliche Obduktion ergab u. a. Verkalkung der Aortenklappensegel und 
Aortenintima, ältere ausgedehnte Verwachsungen zwischen beiden Brustfellblättern rechts, 
schwielige Veränderungen in der rechten Lungenspitze; ferner als Todesursache eine 
grosse Blutung, welche die Luftröhrenäste und das Gewebe des Mittel- und Unterlappens 
der rechten Lunge einnimmt und sich im Bindegewebe zu beiden Seiten der Wirbelsäule 
vom Hals bis zum Becken ausbreitet. 

Als Ausgangspunkt der Blutung ist nach M. der Hauptast der rechten Lungen- 
arterie oder dessen erste Abzweigung anzusehen. Dies Gefäss muss erkrankt gewesen 
sein, ebenso die benachbarte Bronchial wand; entweder lagen arteriosklerotische Verände¬ 
rungen mit Aneurysmenbildung oder entzündliche Erweichung und Einschmelzung eines 
Lymphknotens vor; erstere Veränderung erscheint M. als die wahrscheinlichere. 

In seinem Gutachten führt M. gegenüber den Rentenansprüchen — die Blutgefass- 
zerreissung sei durch Heben und Kanten des schweren Balkens entstanden — aus: Wenn 
es auch keinem Zweifel unterliege, dass die Arbeit, die der Mann am genannten Tage 
ausführte, geeignet sein könne die Erkrankung herbeizuführen, so sei es andererseits aber 
klar, dass sie zu denen gehöre, die jeder Zimmermann täglich machen müsse. W. er_ 
schien gesund, war jedoch tatsächlich schwer krank und konnte sein Tod stündlich ein. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


treten; dieser erfolgte nur zufällig bei der Arbeit, das bedingt aber keinen Rentenan¬ 
spruch. Es ist nicht nachgewiesen, dass die geleistete Arbeit eine aussergewöhnliche, 
über die Leistungsfähigkeit eines gesunden Menschen hinausgehende war. 

Anknüpfend daran erwähnt Verf., dass ebenso das Tragen des „schweren“ Kartoffel¬ 
sacks im Döderleinschen Falle kein Unfall, sondern eine gewöhnliche Arbeit sei; jede 
andere Arbeit, jede andere Bewegung konnte dasselbe Resultat haben. Es war überhaupt 
jeder Rentenanspruch schon deshalb a limine abzuweisen, da „Ausgang und Folgen ohne 
den Unfall ganz dieselben geworden wären“. 

Zum Schlüsse wendet sich M. gegen die Humanität in der wissenschaftlichen Be¬ 
gutachtung der Unfallsfolgen; es sind dadurch ätiologische Momente herangezogen, die 
einer wissenschaftlichen Kritik nicht standhalten; als Beispiel glaubt M. Tumoren auf 
der einen, Herzklappenerkrankungen auf der anderen Seite anführen zu können. Die 
heutige Begutachtung führt dazu, dass jede Erkrankung als Unfallsfolge angesehen wird. 

Kissinger-Königshütte, O/S. 

Ritter, Über traumatische Schlagaderrupturen. (Vierteljahrsschrift für ger 
Med. 3. Folge. XXVII. Suppl.-Heft.) Gutachten, welche Verf. über den Zusammenhang 
von Lungen- und Gehirnblutung mit einem vorangegangenen Trauma zu erstatten hatte, 
veranlassten denselben zur Bearbeitung der Arterienblutungen im Anschluss an eine 
reichhaltige Literatur und besonders an die Abhandlungen und Handbücher von Lepp- 
mann, Stern, Becker, Thiem, Stolper u. A. Er bespricht zunächst im allgemeinen 
die Ursachen (plötzliche Überanstrengungen, Quetschungen, Dehnungen der Schlagadern, 
Gefässkrankheiten usw.) und die Folgen der Rupturen (Aneurysmen, Lähmungen, Ver¬ 
blutungstod) und geht dann im Speziellen zuerst auf die grosse Körperschlagader ein, 
deren Bersten bei völlig gesunder Aorte wohl nur durch Zusammenpressen des Brust¬ 
korbes oder durch Sturz aus grosser Höhe möglich ist; eine schon vorher erkrankte 
Aorta wird natürlich durch geringfügigere Momente, wie Stoss, Schlag, Rumpfbeugung, 
plötzliche Überanstrengung zur Ruptur gebracht werden können. Indem er dann auf die 
Spontanrupturen an anderen Schlagadern übergeht, gedenkt er besonders der Zerreissungen 
der Gefässe bei Frakturen, Luxationen und bei Einrichtung veralteter Verrenkungen, so¬ 
wie bei Muskelanstrengungen, und wendet sich endlich zu Gehirn-, Magen- und Pankreas- 
Blutungen und zu der Hämatomyelie. Diese recht sorgfältige Zusammenstellung ist sehr 
wohl von Wichtigkeit bei der Begutachtung von Unfällen, bei denen es darauf ankommt, 
zu entscheiden, ob ein in der Anlage vorhandenes oder bereits bestehendes Leiden einer 
Arterie vor dem Trauma anzunehmen ist. Li er sch* Cottbus. 

Deetz, Über Blutungen innerhalb des Wirbelkanales, deren Ent¬ 
stehung, Verlauf und Wirkung vom gerichtsärztlichen Standpunkt aus. 
(Vierteljahrsschr. f. ger. Med. 3. Folge. XXVII. Suppl.-Heft.) Blutungen im Wirbel¬ 
kanal kommen relativ selten zur Beurteilung des Gerichtsarztes — und wohl auch des 
Unfallarztes. Es handelt sich entweder bei Obduktionen um die Entscheidung, ob die 
Blutung den Tod verursacht oder mit veranlasst hat, oder es handelt sich um lebende 
Personen, deren Gesundheitszustand zu begutachten ist, insbesondere ob krankhafte Ver¬ 
änderungen, die sie z. Z. bieten oder vorher geboten haben, in einem ursächlichen Zu¬ 
sammenhang mit einer stattgehabten Wirbelkanalblutung stehen können oder nicht. Verf. 
bespricht daher unter Anziehung reichhaltiger Literatur die Entstehung dieser Blutungen, 
die Symptome und die Folgeerscheinungen, und macht darauf aufmerksam, dass die Wirbel¬ 
kanalblutungen intramedulläre und extramedulläre, epidurale oder subdurale sein können, 
und dass viele Fälle früher unter den Namen „Rückenmarkserschütterung“ gegangen sind. 
Verf. teilt hinsichtlich des Verlaufes und der Wirkungen der Blutungen das Rückenmark 
in das Halsmark (unter Zurechnung des 8. Cervikal- und 1. Dorsalsegmentes), in das 
Brustmark vom 2. Dorsalsegment bis zum 12. Dorsalsegment in Höhe des Dornfort¬ 
satzes des 9. Brustwirbels, und in das Lendenmark vom 9. Brustwirbelfortsatz bis zum 
12. Brustwirbel mit 5 Lumbalsegmenten. Er macht darauf aufmerksam, dass die für das 
Leben gefährlichsten Blutungen die im Halsmark seien durch Kompression des N. phre- 
nicus, und behandelt ausführlich die Lähmungen der einzelnen Muskelgruppen, die halb¬ 
seitigen Paralysen und die Sensibilitätsstörungen, sowie die Sehnenreflexe. Zuletzt geht 
er noch auf die Polyurie und Glykosurie nach Wirbelkanalblutungen ein. Indem er auch 
den Verfall in Siechtum berührt, zeigt er, wie die Entscheidungen des Reichsgerichts 


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(Bd. XII. S. 127. 1885) und 1890 Bd. XXI. S. 223 über Siechtum auch für diese 
Wirbelkanalblutungen und ihre Folgen anzuziehen sind. Liersch-Cottbus. 

Gross, Ein Todesfall infolge von latentem Aneurysma arteriae verte- 
bralis. (Aus der neurolog. psychiatrischen Klinik in Graz. Wien. klin. Woch. Nr. 6. 
1904.) Es handelt sich um eine Patientin, bei der in Narkose die typische vaginale 
Totalexstirpation gemacht war und die am Tage nach der Operation morgens über 
Nackenschmerzen und Schmerzen beim passiven Drehen des Kopfes klagte. Kurz darauf 
Verlust des Bewusstseins. Nachmittags Wiederkehr des Bewusstseins, Nackensteifigkeit; 
etwas Eiweiss im Urin. Am nächsten Tage abermals Bewusstseinsverlust; 2 Tage darauf 
Tod in tiefem Koma. 

Wahrscheinlichkeitsdiagnose: 1. Meningitis, 2. meningeale Blutung. 

Aus dem Sektionsprotokoll interissiert hier: Die Gefässe der Hirnbasis sind zart, 
spärlich gefüllt, recht enge. Die rechte Arteria vertebralis erscheint 1 1 / 2 cm vor der 
Vereinigung zur Arteria basilaris im allgemeinen spindelförmig ausgedehnt und zwar über 
eine Strecke von etwa 5 mm, diese Anschwellung zeigt ausserdem eine flachkugelige Aus¬ 
buchtung lateralwärts; die von einem Thrombus ausgefüllt wird, unterwühlt ist und an 
den sich nach aussen das derbste Blutgerinsel anschliesst, indem an der Kuppe dieser 
Öffnung eine nach aussen sich trichterförmig erweiternde Öffnung befindet. Anato¬ 
mische Diagnose: Aneurysma arter. vertebr. dextrae cum perforatione; Compressio cerebri 
et medullae. 

Die Literatur über Aneurysmen der Vertebralarterien enthält nur relativ wenige, 
aber wichtige Beiträge einiger Autoren, die sich aber mit der klinischen Diagnostik des 
intaken Aneurysmas, d. h. mit den ohne Eintritt einer Ruptur ev. bestehenden Symptomen 
befassen. 

Nach Verf. aber macht dies Aneurysma selten vor Eintritt der Ruptur Symptome; 
es bleibt klinisch latent, solange es intakt ist und wird durch seine Ruptur die Ursache 
eines plötzlichen Todesfalls. Als auslösendes Moment für die Perforation des Aneurysmas 
sieht Verf. in seinem Falle die Narkose an. (Prof. Knauer verlor im Anschluss an Nar¬ 
kose einen Fall, bei dem die Sektion gleichfalls ein perforiertes Aneurysma der Verte¬ 
bralarterie ergab.) 

Bez. der Differentialdiagnose zwischen meningealer Blutung und Meningitis sei auf 
die Arbeit verwiesen; Verf. betrachtet als essentiell am Krankheitsbilde die Koinzidenz 
folg. Symptome: Koma, Nackensteifigkeit, Ophthalmoplegie; apoplektiforme Entwicklung, 
Fehlen des Fiebers zur Zeit der Krankheitshöhe, Fehlen der hauptsächlichen meningiti- 
schen Reizsymptome. Die Analyse des inneren Zusammenhangs dieser Erscheinungen er¬ 
gibt für Fälle dieses Syndroms Veranlassung zur Möglichkeitsdiagnose: Ruptur eines 
grossen Gefässes der hinteren Schädelgrube. Aronheim-Gevelsberg. 

Wilke, Pfortaderthrombose und Trauma. (Inaugural-Dissertation aus dem 
pathol. Institute in Kiel. 1903.) Verfis Arbeit liegt folgender Fall zugrunde. Ein 36 
Jahre alter Zimmermann, der schon 1836 plötzlich Blutbrechen mit nachfolgendem blu¬ 
tigen Stuhl erlitten, sprang im April 1900 von einer 1 M. über dem Wasserspiegel liegen¬ 
den Brücke auf einen Sandkahn. 2—3 Minuten darauf Schwindel, der sich auf dem Abort, 
wohin sich Pat. begab, wiederholte. Nach Verlassen des Aborts stürzte er zu Boden und 
verlor auf einige Zeit das Bewusstsein; dabei floss — ca. 8—10 Minuten nach dem 
Sprung — Blut aus Mund und After, ersteres hellrot, letzeres dunkelrot mit Gerinnseln. 
Über Menge des entleerten Blutes vermag er keine Angaben zu machen. Nach einiger 
Zeit konnte er den längeren Weg nach Hause zu Fuss zurücklegen und erbrach hier 
nochmals hellrotes, nicht schaumiges Blut, ohne Husten. Nach gut verbrachter Nacht 
ging er Tags darauf wieder zur Arbeit, genoss aber nur Kaffee. Am Abend wieder Blut¬ 
brechen, im Stuhl wenig geronnenes schwarzes Blut. Pat. lag 6 Wochen zu Bette und 
wurde im September in die mediz. Klinik aufgenommen. Er klagte hier nur über leichte 
Stiche ausserhalb der L Brustwarze, die sich einstellten, wenn er viel lief. Gutes All¬ 
gemeinbefinden. Nachgewiesen wird nur eine ausgesprochene Anämie; keine motorische 
Insufficienz des Magens. Die Anämie als Folge der Magenblutung angenommen. Von 
4.—6. Dez. 1901 wieder in der Klinik: Status idem; Pat. klagt nur über Stiche beim 
Heben schwerer Lasten in der 1. Seite. 


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Am 2. August 1902 wiederum aufgenommen erlag er einer in wenigen Tagen töd¬ 
lich verlaufenden Magenblutung. 

Der uns hier interessierende wesentliche Sektionsbefund war eine starke Thrombose 
der Pfortader mit Fortsetzung in Vena pancreatica und lienalis; kleiner blutender Sub¬ 
stanzverlust der Magengegend dicht an der Cardia. Grosse Mengen flüssigen und ge¬ 
ronnenen Bluts im Magen. Reichliche teerfarbene Massen in Dünn- und Dickdarm. Hoch¬ 
gradige Anämie. 

Bezüglich der Ätiologie der Pforaderthrombose unterscheidet man nach Virchow 
solche durch Kompression, durch Dilatation, ferner die marantische und als seltenste die 
traumatische Thrombose. 

Verf. hält in seinem Falle die Thrombose für eine traumatische und bezieht sich 
auf die Ausführungen Sterns, dass durch indirekte Gewalt, wie beim Sturze auf den Kopf 
oder die Füsse, Leberrupturen, Abreissungen des Darmes in der Nähe seiner Fixations¬ 
stelle stattfinden können dadurch, dass bei einem Falle auf die Füsse der Körper plötz¬ 
lich aufgehalten, die frei in der Bauchhöhle hängenden Organe aber ihre Fallgeschwindig¬ 
keit noch beibehalten und so der Darm eine starke Dehnung erfährt. Auch Geh. Rat 
Heller hält diese Entstehungsweise für die narbigen Streifen an der Leberoberfläche 
parallel dem Ligam. hepatis als Residuen von Rissen für wahrscheinlich. 

Bei der Pfortader würde demnach der Mechanismus derart zustande kommen, dass 
die Fallgeschwindigkeit des gefüllten Magens noch andauerte, während der Körper als 
Ganzes infolge des Aufstossens der Füsse auf den Boden bereits zur Ruhe gekommen 
ist. Der Magen in seiner Tendenz nach unten überträgt dann diese Bewegung auf die 
Pfortader und ruft dadurch Änderung in der Spannung dieses Gefässes, vielleicht eine 
übermässige Zerrung hervor, der die Wand nicht gewachsen ist. Zum Schlüsse erklärt 
Verf. die letzte tödliche Blutung aus dem Befunde am Magen, an dem sich ein kleines 
blutendes Gefäss in dem erwähnten Substanzverlust an der Cardia fand. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Moritz Y. Statzer, Traumatisches Aneurysma der Arteria poplitea in¬ 
folge einer Exostose des Femur. (Wiener klin. Woch. No. 304.) Während in der 
Häufigkeitsskala der träum. Aneurysmen die der Arteria poplitea an erster Stelle stehen 
und dafür die Lage des Arterienrohres sowie seine Fixation und Spannung verantwort¬ 
lich gemacht wird, zählen Verletzungen dieses Gefässes mit nachfolgender Aneurysma¬ 
bildung infolge Anspiessung seiner Wandung an einer Exostose zu den seltensten Be¬ 
funden. In der gesamten Literatur sind nur noch 5 Fälle (nicht einwandsfreie) bekannt. 

In Verfassers Fall fiel einem 26jährigen Arbeiter ein 50 kg schwerer Sack auf die 
Innen- und Hinterseite seines in leichter Beugestellung befindlichen Kniegelenks. Er stüzte 
nach vorn zu Boden und verspürte einen heftigen Schmerz an der getroffenen Stelle. Trotz zu¬ 
nehmender Schmerzen arbeitete er noch 15 Tage weiter, musste die Arbeit aber dann wegen 
steigender Schmerzen, Unvermögen das Knie voll zu strecken und zu beugen, einstellen. 
Gleichzeitig bemerkte er in der Kniekehle eine kleinapfelgrosse Geschwulst, in der er deut¬ 
liches Klopfen wahrnahm; Operation in Narkose unter Esraarchscher Blutleere. Beim 
Ausräumen der Höhle stiess Verf. auf eine scharfe, der hinteren Fläche des Tumor auf¬ 
sitzenden Knochenspitze. Korrespondierend mit derselben fand sich an der vorderen Zir- 
kuraferenz der Arterie ein 2 mm langer, quer verlaufender, perforirender Schlitz, in den 
die Spitze des Knochenvorsprungs hineinragte. Ein 3 cm langes Stück der Arterie wurde 
reseziert, die erwähnte Knochenzacke sowie eine zweite, kleinere abgemeisselt und die 
Wunde geschlossen. Nach 21 Tagen wurde Patient beschwerdefrei entlassen. Dass es 
sich in diesem Falle lediglich um eine Verletzung der Arterie an einer bereits vorhande¬ 
nen kartilaginären Exostose handelte, bewies ausser der Koinzidenz der Exostosenspitze 
mit dem Schlitze im Gefäss das weitere Vorhandensein symmetrischer Exostosen an bei 
den Tibien. Aronheim-Gevelsberg. 

Rehfisch, Nervöse und kardiale Arythmie. (D. mediz. W. 04. Nr. 11 und 12.) 
Verf. hat mit dem Jacquetschen Sphygmographen an 270 Leuten aus dem Arbeiterstande 
Untersuchungen über die Qualität und Quantität des Pulses und seine Beziehungen zur 
Atmung angestellt. 

Die an 100 Gesunden gemachten Beobachtungen ergaben, dass nur 4 Proz. einen 
absolut regelmässigen Puls hatten. Eine Differenz der Pulswellenperiode fand sich bei 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 197 


allen übrigen; die prozentuale Grösse der höchsten Differenz zwischen 2 Nachbarpulsen 
überschritt aber nur in einem Falle 20 Proz. Da nun nach Wundt nur Unterschiede 
von über V 4 Sek. Dauer vom tastenden Finger wahrgenommen wurden, so entzieht sich 
diese geringe Differenz der Beobachtung. 

Es wurden dann 100 Tat. mit funktioneller Neurose ebenso untersucht Verf. fand 
zu seiner Überraschung keine höhere Differenz als bei Gruppe I bei 95 Proz. 

Auch bei 8 Pat. mit Meningitis, Tumor cerebri und Schädeltrauma, bei denen ein 
materielles Substrat für eine Vaguserregung vorhanden war, überschritt die Differenz 
nicht 33 Proz. 

15 Pat. mit Arythmie nach überstandenen Infekt-Krankheiten zeigten eine zwischen 
20 und 58 Proz. schwankende Differenz. 

Die 47 Pat. mit organischen Herzleiden zeigten bis auf 5 (unter 20 Proz.) Diffe¬ 
renzen bis 120 Proz. Endlich ergab sich bei Prüfung der Leistungsfähigheit des Herz¬ 
muskels der Pat von Gruppe II (funkt. Neurosen), dass bei Arbeitsleistung wohl die 
Pulsfrequenz zunahm, aber gleichzeitig auch die Höhe der einzelnen Welle, d. h. die einer 
verstärkten Kontraktion des Herzmuskels mit entsprechender Grösse der Hubhöhe; Pat. mit 
organ. Herzmuskelerkrankung weisen letzteres Moment nicht auf, zeigen nur Erhöhung 
der Pulsfrequenz bei Arbeitsleistung. 

, Verf. zieht den Schluss, dass man stets an eine Arythmie kardialen Ursprungs 
denken müsse, wenn man stärkere Irregularität des Pulses und in der Pulskurve hohe 
Differenzzahlen fände. Die Pulsanalyse sei ein ebenso wertvolles diagnostisches Hilfs¬ 
mittel, wie die anderen klin. Untersuchungsmethoden. Apeit-Hamburg. 

Savada, Blutdruckmessungen bei Arteriosklerose^ (D. mediz. W. 04. Nr. 12.) 
Durch exakte anatom. Untersuchungen von Hasenfeld und Hirsch ist die Tatsache 
festgestellt worden, dass bei unkomplizierten Arteriosklerosen nur die kleinere Zahl der 
Fälle Hypertrophie des linken Ventrikels infolge Blutdrncksteigerung zeigt, die auch dann 
in bescheidenen Grenzen sich hält. 

Verf. kam zu gleichen Resultaten, als er mit der verbesserten Methode v. Reck¬ 
linghausens die Höhe des Blutdrucks in der Art. brachialis bei 206 Arteriosklerotikern 
untersuchte. 

Die normale Variat.-Breite war 90—120 mm Hg, wurde überschritten in 15 Fällen 
bei 98 untersuchten Pat. mit Arteriosklerose, welche völlig normale Herz- und Nieren¬ 
verhältnisse aufwiesen: 10 davon mit Druck 120—130, 5 130—140 mm Hg. 

Bei 24 mit akut. II. Ao-Ton, bei denen ausgebildete interstitielle Nephritis nicht 
vorlag, fand Verf. 11 mit erhöhtem Druck und zwar überwiegend 140—164 Hg. Diese 
Erhöhung möchte Verf. aber im Hinblick auf die Ergebnisse der obigen Befunde bei 
unkompliz. Arteriosklerose und auf Grund der Cur sch mann sehen Theorie mehr auf 
Rechnung einer Sklerose der Ao. ascend. als der der übrigen Gefässe setzen; hatte er 
doch unter der I. Gruppe 14 Pat. mit schwerer peripherer Sklerose, von denen 11 nor¬ 
malen Blutdruck aufwiesen. Apelt-Hamburg. 

Stierlin, Über den plötzlichen Tod bei Arteriosklerose der Kranz¬ 
arterien des Herzens. (Inaugural-Dissertation. Zürich 1902.) Zu Eingang seiner Arbeit 
befasst sich Verf. eingehend mit den umfangreichen pathologisch-anatomischen und klini¬ 
schen Forschungen der Koronarsklerose und dem Krankheitsbilde der Stenokardie und 
beschreibt dann ausführlich 3 Fälle von Läsion der Koronararterien aus der medizin. 
Abteilung des Kantonsspitals Zürich mit den Sektionsprotokollen. 

Im ersten Falle handelt es sich um einen 57 Jahre alten Reisenden, der wegen 
eines Psoriasisrecidivs ins Spital kam, bei dem bei der Aufnahme keinerlei pathologische 
Störungen an den vegetativen Organen und von seiten des Nervensystems nachweisbar 
waren, der in der 5. Woche, nach vorhergehendem leichten Unwohlsein, plötzlich nach 
Genuss von Milch erbricht, tief aufatmet und stirbt. Bei der Autopsie fanden sich an 
den einzelnen Organen nur geringfügige pathologische Veränderungen. Die einzige Er¬ 
krankung, die imstande war, den plötzlichen Tod des Pat. zu erklären, war eine Sklerose 
der Koronararterien und die dadurch bedingte stellenweise Verengerung derselben. Trotz 
des geringen Grades hatte aber die immerhin bestehende chronische Ischämie des Herz¬ 
muskels bereits zu anatomischen Veränderungen in demselben, zur Myodegeneratio cordis, 
geführt. Zeichen allgemeiner Arteriosklerose, aus der man eine Koronarsklerose hätte 


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vermuten können, bestanden nicht. Dies, sowie die Tatsache, dass eine sehr geringfügige 
Läsion der Koronararterien bei noch leistungsfähigem Herzen und gutem Allgemein¬ 
befinden zu plötzlichem Tod durch Synkope geführt, machen den Fall zu einem ausser- 
ge wohnlichen. 

Im zweiten Falle war es eine 62 Jahre alte Frau, die seit 10 Jahren an Herz¬ 
beschwerden litt und wegen Herzinsuffizienz aufgenommen wurde. Letztere besserte sich 
unter Darreichung von Digitalis und Diuretin bedeutend. Nach 8 wöchiger Behandlung 
sind keine Zeichen der früheren Herzmuskelschwäche mehr zu konstatieren. Pat. fühlt 
sich vollkommen wohl, will das Spital verlassen. Abends 10 Uhr plötzlicher Exitus, 
während die Kranke ruhig im Bett liegt. 

Obwohl die Sektion das Vorhandensein einer Reihe schwerer pathol. Veränderungen 
an verschiedenen Organen nachwies, so fehlten doch genügende Anhaltspunkte, eine oder 
die andere als die direkte Todesursache zu beschuldigen. Verf. macht deshalb die aus¬ 
gedehnte Erkrankung der Koronararterien für das plötzliche Ende verantwortlich. Bei 
dem bereits hochgradig geschädigten Herzmuskel (ausgedehnte Schwielen- und Aneurysma¬ 
bildung), der schon bei einem geringen Grad von Ischämie erlahmen musste, genügt oft 
schon blosses Liegen im Bett, um einen Anfall von Argina pectoris oder den Exitus 
herbeizuführen, indem in liegender Stellung die arterielle Spannung etwas grösser ist als 
in sitzender oder stehender. Ein genügender Kollateralkreislauf vom Perikard und Zwerch¬ 
fell hatten bisher den Herzmuskel noch genügend mit Blut versorgt. 

Der 3. Fall betraf einen 67 Jahre alten Landschaftsmaler, bei dem nach Über¬ 
führung ins Spital die Diagnose auf Hirnblutung mit konsekutiver linksseitiger Hemiplegie, 
sowie auf Schenkelhalsfraktur links gestellt wurde. Nach 4 monatlicher Behandlung 
Besserung aller Beschwerden. Plötzlich nach gut verbrachter Nacht wird Pat. blau im 
Gesicht, bekommt Dyspnoe und liegt tot im Bett Ein bei der Sektion gefundener grosser 
Erweichungsherd in der 1. Grosshirnhemisphäre, das Resultat und der Überrest der früheren 
Hirnblutung, hat nichts mit dem Tod des Pat zu tun, ebensowenig eine frische Blutung 
im Bereich der Hirnhäute. Lungenembolie, Diabetes bestehen nicht. Aus der ausge¬ 
dehnten allgemeinen Arteriosklerose, die bis zum Tode ohne klinische Symptome geblieben, 
ist der letale Ausgang auch nicht zu erklären. Letzterer wird daher auf die Sklerose 
der Kranzarterien zurückgeführt die hochgradig den absteigenden Ast der Art. coronar. 
sin. ergriffen und zu myokarditischen Schwielen geführt hat, so dass der plötzliche Herz¬ 
stillstand durch den ischämischen Zustand des Myokards infolge Thrombose oder einfachen 
Gefässkrampf erzeugt wurde. 

Bemerkenswert an diesen 3 Fällen ist die Tatsache, dass es sich bei allen um 
geringgradige Läsion der Koronararterien handelte, die auch nirgends zu vollständigem 
Verschluss derselben geführt hat, ferner, dass wenigstens bei 2 Kranken Stenokardie¬ 
anfälle intra vitam sicher nicht vorgekommen sind, schliesslich, dass jedesmal plötzlicher 
Tod durch Synkope erfolgte. Aronheim-Gevelsberg. 

K. Borszeky, Über Stich- und Schussverletzungen des Thorax. (Bei¬ 
träge zur klin. Chirurgie. Bd. XL, Hft. 1.) Von 301 innerhalb von 10 Jahren an der 
Budapester Chirurg. Klinik beobachteten Verletzungen des Thorax waren 153 St ich Ver¬ 
letzungen (darunter 42 penetrierende) und 148 Schusswunden (darunter 89 penetrierende). 
Bei der Behandlung der nicht penetrierenden Stichwunden wurde die Vorschrift befolgt, 
nur wegen nicht stillbarer Blutung die Wunde zu erweitern, niemals zum Zweck der 
Desinfektion. Nur in 20 Fällen wurde die Wunde, entweder wegen bestehender Eiterung 
oder wegen Kleinheit nicht genäht. 91 mal wurde die Naht angewendet und dadurch in 
96,6 °/ 0 eine Heilung per primam in einem Zeitraum von 8—10 Tagen erreicht 

Von 59 nicht penetrierenden Thoraxschüssen waren 2 Schrotschüsse, 6 aus klein- 
kalibrigen Jagdgewehren, die übrigen Revolverschüsse. Von diesen 59 Verletzten starben 3, 
einer infolge eines Aneurysmas der Art. subclavia, ein zweiter an einem Aneurysma der 
Art. axillaris, der dritte infolge unstillbaren Nasenblutens. Von den übrigen 56 heilten 
ohne Störung und Eiterung 55 unter dem einfachen Deckverbande. Nur einmal trat 
Eiterung des Schusskanals ein. Die Kugel wurde in jedem Fall entfernt, wenn sie 
Störungen verursachte, wenn der Sitz bestimmt nachzuweisen war und die Entfernung 
keinen grösseren Eingriff erforderte. 

Unter den 131 penetrierenden Thoraxverletzungen bildeten die Lungenverletzungen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


die häufigsten und wichtigsten Komplikationen, demnächst Verletzungen der grossen Ge- 
fässe der Brusthöhle und des Herzens und Herzbeutels. 

Für die Behandlung stand der Leitsatz obenan, frische Stich- und Schusswunden 
als aseptische zu betrachten. Das Öffnen des Wundkanals zum Zweck der Desinfektion 
gilt auch bei den penetrierenden Verletzungen als eine mindestens überflüssige Operation, 
welche noch dazu die Dauer der Heilung verlängert. 

Von den 38 penetrierenden Stichverletzungen (4 als Fälle von Verletzung des Her¬ 
zens, des Pericardiums, der grossen Gefässe ausgeschlossen) starb keiner. Dabei wurde 
30 mal die Wunde primär vernäht mit 21 Heilungen per primam. 

Von den 86 penetrierenden Schussverletzungen (3 Fälle von Verletzung des Peri¬ 
cardiums und des Herzens nicht gerechnet) starben 11; 3 derselben kamen sterbend in 
Behandlung, 3 starben an Sepsis, der Rest an Verblutung. Unter den 75 geheiten Fällen 
trat nur 4 mal eine Komplikation (Pneumonie, Empyem, Hautgangrän) ein. 

Verf. ist der Ansicht, dass die durch exspektative Behandlung der Lungenver¬ 
letzungen erreichten Resultate nicht so schlecht und die durch das radikale Eingreifen 
erzielten Erfolge nicht so gut sind, dass wir einen triftigen Grund hätten, von dem alten 
Verfahren abzuweichen. B1 au e 1 - Tübingen. 

Grunert, Zur Behandlung von penetrierenden Brustwunden: Ein Fall 
von Lungennaht. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72. 1904.) S. 100. G. gelang es, bei 
einer Messerstichverletzung der linken Lunge in Höh6 des 4. Interkostalraumes nach 
Resektion der 4. Rippe die Lungenwunde aufzufinden und die bedrohliche Blutung daraus 
durch Naht zu stillen. Indem er unter Mitteilung dreier weiterer Fälle von Lungenver¬ 
letzung auf die Gefahren hinweist, welche dem Verletzten eventuell beim Unterlassen 
eines operativen Eingriffes drohen, redet er einem aktiveren Vorgehen, als bisher üblich, 
das Wort, weil dadurch mancher sonst verlorene Fall gerettet werden kann und weil 
auch in weniger bedrohlichen Fällen die Heilung dadurch abgekürzt und gewisse Spät¬ 
gefahren vermieden werden können. M. v. Brunn-Tübingen. 

ßiegner, Traumatische Zwerchfellshernie. (Beiträge zur klin. Chirurgie. 
Bd. 38. H. 3. Verfasser berichtet über die erfolgreiche operative Behandlung einer mit 
einem Hirschfänger gesetzten Verletzung, welche im 8. Intercostalraum von der vorderen 
zur hinteren Axillarlinie die Brusthöhle eröffnet und das Zwerchfell durchbohrt hatte. 
Durch den 8 cm langen Zwerchfellriss waren Magen und Netz in die Pleurahöhle einge¬ 
drungen. Nach Reposition derselben wurde der Zwerchfellriss durch 12 Katgutnähte ge¬ 
schlossen. Durch Laparotomie wurde sodann noch festgestellt, dass keine Baucheinge¬ 
weide verletzt waren. Der Thorax wurde bis auf eine Öffnung für einen Gazestreifen 
geschlossen. Der Patient kam zu völliger Heilung. Blauei-Tübingen. 

Bartels, Leberrupturen nach Kontusionen. (Inaugural-Dissertation. Berlin 
1904.) Einleitend bespricht Verf. die Erfolge der operativen Chirurgie, besonders bei Ein¬ 
griffen in die Bauchhöhle nach Verletzungen der Baachorgane durch stumpfe Gewalten 
bei unveränderten Hautdecken, wo der rechtzeitige Eingriff, die Exstirpation einer zer¬ 
rissenen Milz, die Naht einer Quetschwunde des Darms, die Tamponade eines Risses in 
der Leber dem Verletzten das Leben rettete. 

Nach Verf. wird von allen parenchymatösen Unterleibsorganen die Leber am häufig¬ 
sten von subkutanen Verletzungen betroffen. Meist entstehen letztere infolge von Unglücks¬ 
fällen, entweder durch direkte Einwirkungen einer äusseren, stumpfen Gewalt oder durch 
Einwirkung einer durch äussere Anlässe entstandenen inneren Gewalt, den Verletzungen 
par contre-coup der Franzosen, und eventuell durch Muskelkontraktionen. — Die Ver¬ 
letzung der Leber durch direkte Erschütterung kommt zustande durch Faust-, Hufschläge, 
Fusstritte bei Raufereien, Stösse mit dem Gewehrkolben und anderen Instrumenten. 

Neben diesen Rupturen, welche auf direktem Wege erfolgen, stehen diejenigen, 
welche durch indirekte Einwirkung hervorgerufen sind: durch Fall aus der Höhe auf den 
Kopf, die Kniee, die Füsse, das Gesäss oder andere Körperstellen. 

Was die Häufigkeit des Vorkommens der Leber Verletzungen, insbes. der Leber¬ 
rupturen anbetrifft, so sind in der Statistik von Edler 1887 543 Fälle angeführt, darunter 
189 Rupturen. In einer neueren Statistik aus 1896 von Terrier und Auvray sind 
45 Fälle veröffentlicht, darunter 11 Rupturen. Wie bei allen Unglücksfällen ist das 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 0. 


männliche Geschlecht am meisten beteiligt. Kinder waren sehr häufig betroffen, etwa 
25 Proz., da sie wegen ihrer Zartheit und Unvorsichtigkeit dem Überfahrenwerden be¬ 
sonders ausgesetzt sind. 

Verf. schildert sodann recht eingehend die pathologisch-anatomischen Verhältnisse, 
die Symptome, Diagnose und Therapie. Bezüglich letzterer steht Verf. auf seiten der 
Chirurgen, die sofort bei Zeichen innerer Hämorrhagie die Laparotomie machen, welche 
die einzige Möglichkeit biete, den Verletzen am Leben zu erhalten. 

Im Anschluss an die Besprechung der Leberrupturen führt er 6 Fälle aus der 
Klinik Prof. v. Bergmanns an, von denen die Krankengeschichten der beiden letzten 
genauer geschildert werden. 

Ein 8 jähriger Knabe wird überfahren, bietet Zeichen intraperitonealer Verletzung 
dar. Dämpfungsbezirk in den seitlichen und unteren Bauchpartien. Laparotomie. Exitus. 
Der viereckige Lappen war fast ganz gelöst. Zerreissung der Milzkapsel. 

Der letzte Fall betraf einen 16 jährigen Schiffsjungen, der eine schwere Quetschung 
zwischen Drahtseil und Radkasten eines Dampfers erlitt. Heftige Schmerzen, starke 
Spannung der Bauchdecken. Grosser Dämpfungsbezirk über der Magengegend, der nach 
oben in die Leber übergeht. Laparotomie. Exitus. Zerreissung der Leber in ihre beiden 
grossen Lappen. Aronheim-Gevelsberg. 

Hänel, Fremdkörper im Oesophagus. (Aus der Gesellschaft für Natur- und 
Heilkunde zu Dresden am 20. Febr. 04. S. Münch, med. Woch. Nr. 16.) Vortr. berichtet 
über einen Fall, wobei einem 4 jährigen Kinde ein verschluckter Nagel ärztlicherseits mit 
der Schlundsonde angeblich in den Magen gestossen war, worauf nach einiger Zeit eine 
hartnäckige Bronchitis sich entwickelte. Erst nach 8 Monaten wurde die Anwesenheit 
des Nagels in der verdichteten rechten Lunge des elend gewordenen Kindes durch daa 
Röntgenbild nachgewiesen. Die Extraktion des Fremdkörpers von einem grossen Lungen¬ 
abszess ans gelang nicht. Der Nagel ging jedoch 3 Tage später par rectum ab, er war 
bei den Extraktionsversuchen offenbar wieder in den Oesophagus geschoben worden. 
Multiple Abszesse in der r. Lunge führten nach 4 Wochen zum Tode. (Sektion konnte 
nicht gemacht werden.) Aronheim-Gevelsberg. 

Lieblein, Fremdkörper im Oesophagus. L. berichtet (im Verein deutscher 
Ärzte in Prag. Sitzung am 30. Oktober 1903. S. Wiener klinische Woch. Nr. 1, 04.) 
über 3 Fälle, bei welchen er wegen im Halsteile des Oesophagus stecken gebliebener 
Fremdkörper die Oesoghagotomia externa ausführte. 

Der erste Fall betraf ein 1 */ 2 Jahre altes Mädchen, das bereits vor der Operation 
an starker Bronchitis gelitten hatte, starb 12 Stunden nach der Operation. 

Im 2. Fall handelte es sich um einen 5 jährigen Knaben, der 8 Tage vor der Auf¬ 
nahme eine runde Zungenpfeife geschluckt hatte, die in Höhe des 1. Brustwirbels stecken 
blieb. Mach vergeblichen Extraktions versuchen typische Oesophagotomie. Verlauf nach 
der Operation ein zufriedenstellender. 

Der 3. Fall betraf ein 17 jähriges Dienstmädchen, dem ein Gansknochen in der 
Höhe des 6. Halswirbels stecken geblieben, der den Oesophagus völlig obturierte. Wegen 
Verdacht auf Perforation Operation an der rechten Halsseite. Schwierige Extraktion des 
Fremdkörpers. Glatte Heilung ohne Fistel in drei Wochen. 

Auf Grund seiner Erfahrungen glaubt Vortragender, dass die Oesophagotomie bei 
Fremdkörpern im Halsteile des Oesophagus, wenn auch durch die Oesophagoskopie ein¬ 
geschränkt, in einer Reihe von Fällen nicht zu entbehren ist. Aronheim-Gevelsberg. 

Urban, Schussverletzung des Darms. Vorstellung eines 20jährigen Mädchens 
im ärztlichen Verein zu Hamburg am 8. März 1904 (Münch, med. Woch. Nr. 11), das 
6 Stunden nach einer Schuss Verletzung des Unterleibs im Kollaps laparotomiert wurde. 
Es fanden sich 15 Darmverletzungen, 7 paarige Ein- und Ausschusslöcher und ein Streif¬ 
schuss. Das Mesenterium war dreimal durchbohrt Exakte Naht; trockenes Austupfen 
der Bauchhöhle; offene Wundbehandlung. Nach 6 Wochen völlige Heilung. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Waldeyer, Über Entstehung der Hernien. (Berliner mediz. Gesellschaft, 
Sitzung vom 16. März 1904; s. Die mediz. Woche, No. 12.) Nach Vortrag, beruht die 
Entstehung der Leistenhernien auf einer angeborenen Disposition. Er unterscheidet 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. (5. 201 


laterale, mediale und supravesikale Inguinalhernien und erwähnt im Anschluss daran kurz 
die seltener vorkommenden Herniae obturatoriae und ischiadicae. 

v. Bergmann weist in der Diskussion darauf hin, dass beim Entstehen sämtlicher 
Hernien, die er beobachtet, nur ein einziges Mal ein Trauma nachweisbar die Veranlassung 
gegeben habe, in allen anderen Fällen sei eine angeborene Disposition als Ursache für 
die Bruchentwicklung anzusehen. Aronheim-Gevelsberg. 

Herliold, Die Unterleibsbrüche und ihre Radikaloperation bei den 
Mannschaften des Heeres. (Militärarzt Nr. 21 u. 22. 1903.) H. ist der Ansicht, 
dass man Soldaten, bei welchen Dienstbeschädigung vorliegt, auf ihren Wunsch operieren 
soll, desgleichen Offiziere, Unteroffiziere und Kapitulanten. Ohne Dienstbeschädigung ist 
eine Operation nicht angezeigt, Er empfiehlt in allen Fällen die Bassinische Operation. 
Zur Ko eher sehen rät er deshalb nicht, weil er glaubt, dass durch das Durchziehen des 
Bruchsackes durch die Aponeurose des Obliquus Verwachsungen entstehen könnten, welche 
späteren Klagen der Operierten über Schmerzen an der Operationsstelle eine gewisse ana¬ 
tomische Grundlage geben. Diese könnten denn möglicherweise Veranlassung zu Invaliden¬ 
ansprüchen werden. In der deutschen Armee sind die Radikaloperationen bis jetzt in 
sehr geringem Umfange ausgeftihrt worden. Der Operationserfolg war aber in Bezug auf 
die Dienstfähigkeit sehr günstig. C. Schmidt-Cottbus. 

C. Hof mann. Zur Radikaloperation der Leistenhernien mittels der 
Peritonealverschlussmethode. (Zentralbl. f. Chir. Nr. 19. 1904.) Das Wesentlichste 
der neuen Operationsmethode liegt darin, dass der Bruchsack bis zum Übergang in das 
parietale Peritoneum gut freigelegt, gespalten und von innen durch eine Tabaksbeutel¬ 
naht geschlossen wird. Diesem Peritonealverschluss, der jede trichterförmige Einstülpung 
beseitigt und so normale anatomische Verhältnisse am innern Leistenring schaift, folgt 
eine Stütznaht von Draht, indem Obliquus internus, Fascia transversa und Leistenband in 
eine Ringnaht gefasst werden. Rücksicht auf den Samenstrang braucht nicht genommen 
zu werden, da er an dieser Stelle noch kein einheitliches Gebilde darstellt. Der Kanal 
für denselben bildet sich ganz von selbst. Darin liegt der grundsätzliche Unterschied 
seines Verfahrens von demjenigen Bassinis und Fergussons. Ob man den Leistenkanal 
noch vernähen will, was durchaus nicht notwendig ist, ist in das Belieben des Operateurs 
zu stellen. Bettmann-Leipzig. 

Villaret, Korpsgeneralarzt in Posen, Ist Blinddarmentzündung heute häu¬ 
figer als früher? (Deutsche mediz. W. 1904. Nr. 1.) Verf. weist auf Grund der bis 
jetzt veröffentlichten Armeestatistik (1873—1901) nach, dass die zahlenmässig nachzu¬ 
rechnende Zunahme der Perityphlitis nur eine scheinbare ist, da sie auf Kosten der 
Diagnose Leberleiden, Bauchfellentzündung und chron. Magenkatarrh erfolgt ist, die um 
64,2 °/ 0 , 70,2, bezw. 79,9 abgenommen haben. Der Grund hierfür ist sehr einfach: man 
hat früher aus Unkenntnis oder infolge mangelhafter Untersuchungsmethoden Fälle von 
Blindarmentzündung für eines jener 3 Leiden angesehen, die man z. Z. unter Perityphlitis 
reihen würde. Ap eit-Hamburg. 

Herhold, Ureterverletzung. Verf. demonstriert im ärztlichen Verein in Hamburg 
am 19. 4. 04. (s. Münch, med. Woch. Nr. 17) einen Fall von subkutaner Ureterverletzung. 
Hufschlag vor den Magen; darnach Kreuzschinerz und Shokerscheinungen. Allmähliche 
Ausbildung einer Dämpfung unterhalb der Scapula und im Abdomen. Eigentümliche 
kolikartige Anfälle, bei denen die Pulszahl stieg, während Temperatur und Urinsekretion 
sanken. Diagnose wurde auf Hydronephrose gestellt. Bei der Operation fand sich ein 
aus Urin bestehendes retroperitoneales 4 Liter betragendes Exsudat, das einer Ureterfistel 
seine Entstehung verdankte. Der Kranke wurde durch Nierenexstirpation geheilt. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Ooldmann, Zur Frage der cerebralen Blasenstörungen. (Beitr. z. klin. 
Chir. Bd. 42. 1904. S. 187.) Nach einem Trauma der linken Kopfseite entwickelte sich 
bei einer 41jähr. Frau eine tuberkulöse Karies des linken Scheitelbeins mit einer extra- 
und intrakraniellen Eiteransammlung. Beide kommunizierten durch eine kirschkerngrosse 
Öffnung, durch welche bei horizontaler Lage der Abszessinhalt, etwa 200 ccm., in die 
Schädelhöhle verschwand, um beim Aufsitzen und bei Neigung des Kopfes nach links 
wieder als faustgrosser Tumor äusserlich sichtbar zu werden. Neben psychischen Depressions- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


erscheinungen traten nun während der Beobachtung im Krankenhaus, in welchem die 
Patientin dauernd im Bett gehalten wurde, Beschwerden bei der Urinentleerung auf. 
Harndrang war zwar vorhanden, konnte jedoch nur schwer oder gar nicht befriedigt 
werden. Diese Erscheinungen verschwanden sofort und dauernd nach der Operation, welche 
in der völligen Freilegung der epiduralen Eiterhöhle durch ausgiebige Entfernung des 
kariösen Knochens bestand. Die Dura zeigte eine Delle, die sich auch nach Entleerung 
des Eiters nicht ausglich. 

Verf. hält es für zweifellos, dass die Störungen der Urinentleerung durch den Druck 
des Eiters auf die Corticalis zu beziehen sind, um so mehr, als sie erst bei dauernder 
Bettruhe auftraten und durch die Operation prompt beseitigt wurden. Der dem Abszess 
anliegende Rindenbezirk entsprach den unteren Zweidritteln der hinteren Zentralwindung 
sowie Teilen der oberen und unteren Scheitelwindung und der oberen Schläfenwindung. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Brüning, Harnröhrenstriktur. Br. berichtet im Verein Freiburger Ärzte am 
26. 2. 04. (s. Münch, med. Woch. Nr. 17) über 2 Fälle von Harnröhrenstriktur, die beide 
nach einem neuen von Goldmann angegebenen Verfahren operiert wurden. Bei dem einen 
wurde wegen einer traumatischen Striktur ein 3 cm langes Stück der Harnröhre reseziert, 
im anderen Fall, in dem es sich um eine gonorrhoische Striktur mit ausgedehnter Zer¬ 
störung des Corpus cavernosum handelte, mussten sogar 6 cm der Harnröhre reseziert 
werden. Die dadurch gesetzten ausgedehnten Defekte bringt Goldmann durch ein Auto¬ 
plastik der Harnröhre zum Ausgleich. Fassend auf die günstigen Erfolge bei der 
plastischen Operation der Hypospadie nach Hacker und Beck präpariert er die Harn¬ 
röhrenenden nach oben und unten bis weit ins Gesunde hinein vollständig mit der Um¬ 
gebung frei. Es gelingt nun gleich, die so ausgedehnt mobilisierten Harnröhrenenden 
aneinander zu bringen; sie werden über einen Dauerkathetcr vernäht. Die Vorzüge des 
Goldmannschen Verfahrens sind 1. vollständige Entfernung des erkrankten Gewebes, 
2. Bildung einer Harnröhre, die überall normale Schleimhaut besitzt, 3. bedeutende Ver¬ 
kürzung und Vereinfachung der Nachbehandlung. Aronheim-Gevelsberg. 

Tokujiro Suzuki, Beitrag zur Winkelmannschen Hydrocelenoperation. 
(Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. XXXIX, Heft 2.) Aus der Rostocker Chirurg. Klinik 
berichtet der Verf. über die Erfolge, welche mit der Winkelmannschen Operation bei 
der Behandlung der Hydrocelcn erreicht wurde. Es wurden im ganzen 33 Fälle derart 
operiert, über 28 konnte Auskunft über ihr späteres Befinden erhalten werden. 24 Patienten 
hatten nach der Operation keinerlei Beschwerden mehr, 1 hatte dieselben Beschwerden 
wie vorher, 3mal war ein Rezidiv eingetreten. Eine Tabelle fasst am Schlüsse die Erfolge 
der Operation unter Berücksichtigung aller publizierten Fälle zusammen. Es ergeben 
sich unter 137 Fällen 6 Rezidive. Blauel-Tübingen. 

Sjögren, Ein Aufnahmestuhl für Kopfröntgogramme. (Fortschr. auf dem 
Geb. der Röntgenstr. Bd. VI, Heft 2.) Der diesem Zweck dienende Stuhl ist so ein¬ 
gerichtet, dass der Kopf des zu Untersuchenden in einem an der Rücklehne verschieb¬ 
lichen Apparat festgestellt ist, an dem gleichzeitig der Kassettenkasten und die Röntgen¬ 
röhre angebracht sind. Ersterer ist unverschieblich und gestattet das Auswechseln der 
Platten, ohne dass in irgend einer Weise eine Änderung der Stellung des Kopfes und 
der Blickrichtung eintritt; die Röntgenröhre ist verschieblich und erlaubt so Aufnahmen 
in verschiedenen Ebenen. Dem zu Untersuchenden werden Metalldrähte als Indikatoren 
an den Kopf geklebt und es lässt sich aus dem Verhältnis der Lage des Fremdkörpers 
zu den letzteren seine eigene Lage berechnen. Bett mann-Leipzig. 

Faulhaber, Die Einwirkung des roten Lichts auf Röntgenplatten. 
(Fortschr. auf d. Geb. d. Röntgenstr. Bd. VI, Heft 2.) F. hat experimentell festgesteilt, 
dass bei Entwicklung von Schleussner- und Prutzplatten unter rotem Licht eine Schwärzung 
derselben unter dem Einfluss des letzteren eintritt. Er empfiehlt deshalb, um eine Ver¬ 
schleierung der Platte zu vermeiden, Entwicklung nur bei bedeckter Schale, Vermeidung 
des Einlegens der Platten bei direktem roten Licht, Vermeidung der Prüfung des Dichtig¬ 
keitsgrades durch Vorhalten vor die Dunkelkammerlampe, kurz Vorsicht gegenüber rotem 
Licht. Bettmann - Leipzig. 

Behandlung von Hautkrankheiten mit Röntgenstrahlen. In der k. k. 

Gesellschaft der Ärzte in Wien (s. Münch, mediz. Woch. No. 13, nach der Wiener klin. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


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Woch. No. 10) warnten eine Anzahl hervorragender Ärzte vor Behandlung aller der¬ 
jenigen Hautkrankheiten mit Röntgenbestrahlungen, welche auf anderem Wege durch unschäd¬ 
liche Mittel geheilt werden könnten. Prof. Riehl wies eindringlich darauf hin, dass er 
jetzt so häufig Röntgenschäden zu beobachten Gelegenheit habe; erst vor 8 Tagen einen 
mit Röntgenstrahlen behandelten Psoriatiker, der am ganzen Körper verbrannt war. 
Früher eine Dame, die wegen Hypcrtrichosis behandelt worden war und jetzt von der 
Oberlippe bis zur Mammilla herab Teleangiektasien und Narben zeige. Auch Prof. Ehr¬ 
mann hat Rönlgenschäden beobachtet, die erst mehrere Monate nach der letzten Be¬ 
strahlung auftraten: narbige Hautatrophie, Teleangiektasien, torpide Geschwüre u. s. w. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Freund und Oppenheim, Über bleibende Hautveränderungen nach 
Röntgenbestrahlung. (Ans der Klinik für Syphilis und Dermatologie von Matzenauer 
in Wien. S. Wiener klin. Woch. Nr. 12. 1904.) Die Verf. besprechen in längerer Dar¬ 
stellung eine Gruppe von bleibenden Hautveränderungen, deren Auftreten in hohem Grade 
unerwünscht, misslich und unangenehm ist, die den Körper ganz wesentlich entstellen und 
Hantschädigungen verursachen, gegenüber welchen das ursprüngliche, der Röntgenbe¬ 
strahlung zugeführte Leiden oft völlig belanglos erscheint. 

In diese Gruppe gehören 1. die Hautatrophie, 2. die sklerodermieartige Hantver- 
änderung mit eventuell nachfolgender Schrumpfung und 3. die Teleangiektasien. 

Bezüglich der mikroskopischen Befunde und histologischen Details dieser Folgezu- 
stände sei auf die interessante Arbeit hingewiesen. Aron heim-Gevelsberg. 

Scholtz, Über die physiologische Wirkung der Radiumstrahlen und 
ihre therapeut. Verwendung. Aus dem hygien. Institut (Prof. Pheiffer) und der 
Universitätspoliklinik für Hautkrankheiten (Prof. Caspary in Königsberg). (D. mediz. 
W. 1904. Nr. 3.) Verf. hat mit einem Prof. Pfeiffer gehörenden Radiumpräparat, welches 
jener zu seinen Bakterienversuchen verwandt hat (Berl. klin. Wochenschrift 1903) — 
25 mg in mit Glimraerplatte verschlossener flacher Kautschukkapsel — folgendes durch 
eine grössere Anzahl von Versuchen festzustellen versucht: 

1) sind die vom Radium ausgesandten Strahlen in ihrer Wirkung auf die Haut 
analog den Röntgenstrahlen? 

2) die Stärke ihrer bakteriziden Kraft, 

3) die Tiefenwirkung der therapeutisch wirksamen Strahlen. 

ad 1) ist festzustellen, dass die äusserlichen Erscheinungen nach Bestrahlung mit 
Radium denen bei Röntgenbestrahlung gleichen, also in Haarausfall n. 4—5 Min., lebhafter 
Hautentzündung, Blasenbildung, Exkoriationen n. 10—15 Min., tief in die Subcutis reichende 
Ulzerationen nach 20—30 Min. Bestrahlung; zeitlich jedoch besteht ein erheblicher Unter¬ 
schied, indem die Erscheinungen bei Radiumbehandlung stets nach ca. 20 Stdn. — selbst 
bei 3—5 Min. Bestrahlung — in Form eines intensiven Erythems anftreten. 

Die bakterizide Kraft der Radiumstrahlen fand Verf. ebenfalls gegenüber jener der 
R.-Str. erhöht; Typhusbazillen tötete Radium bei einer Entfernung von 3—4 mm von 
der Agarplatte nach 3 ständiger Bestrahlung vollständig; konzentr. elektr. Licht, spez. 
von Eisenelektroden, vermag n. Verf. freilich bereits nach 2 Sekunden Typhusbazillen zu 
vernichten. 

Die Tiefenwirkung prüfte Verf. in der Weise, dass er die Ohren eines Kaninchens 
über einander gelegt auf dem Rücken befestigte und auf ihnen %—V 2 St. direkt die 
Radium-Kapsel befestigte. Es ergab sich bereits nach 24 Stdn. eine starke Rötung am 
oberen, unteren Ohr und auf der Rückenhaut, bezgl. nach 3 Wochen starke Exkoriation, 
Haarausfall und blasige Abhebung des Epithels, leichte Entzündung und Haarausfall. Er 
schätzt den Verlust an Strahlen, der durch eine Gewebslamelle von der Dicke eines 
Kaninchenohres herbeigeführt wird, auf 50%, durch eine von 2 auf 70—75%. 

Befestigte ei das Radium auf den Schädeln junger Kaninchen 1—3 Stdn., so traten 
bei allen Erscheinungen von Mattigkeit auf, die bei 2 sich verschlimmerten; diese Tiere 
starben in der 2. Woche unter eigenartigen Lähmungserscheinungen; ebenso sämtliche 
10 Mäuse, die 20—50 Stdn. bestrahlt wurden. 

Es ergibt sich hieraus, dass auch das Nervensystem vom Radium beeinflusst wird. 

Therapeutisch hat Verf. den neuen Körper verwendet: bei einigen Furunkeln ohne 
Erfolg, bei Lupus erythematodes 1 mal, aber mit wenig Nutzen; 5 Lupusherde wurden 


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204 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 6. 


energisch bestrahlt, sie heilten ähnlich wie bei Röntgenbestrahlung ab; ob aber der Erfolg 
ein dauernder ist, ist noch fraglich. Ein schnell wachsendes Hautcarcinom eines 86jähr. 
Herrn verschwand vollständig. 

Verf. glaubt, dass der therapeutische Nutzen der Radiumstrahlen im allgemeinen dem 
der Röntgenstrahlen nicht nachstehe, ja betr. Tiefenwirkung und bakterizider Kraft sie 
vielleicht übertreffe. 

Nicht zu übersehen sei auch ihre handliche Anwendung für Kehlkopf-, Höhlen-, 
Tumoren- (ev. ins Innere) Behandlung. Apeit-Hamburg. 

Agrolant, Über die Wirkung von Radiumstrahlen auf das Carcinom der 
Mäuse. (Aus dem königl. Institut für experimentelle Therapie in Frankf. a. M. D. mediz. 
W. 1904. Nr. 13.) Das zur Bestrahlung verwandte Tiermaterial entstammt zwei Impf¬ 
serien, von denen die eine die 7. Impfgeneration eines sehr bösartigen, vielfach Lungen¬ 
metastasen bildenden Krebses, die andere die 8. eines ebenfalls evidenten, obwohl nicht 
metastasierenden Carcinoms ist. Unter 13 mit positivem Erfolge geimpften Tieren der 
1. Serie wurden 7, unter 19 erfolgreich geimpften der 2. Serie 8 der Radiumstrahlung 
aiisgesetzt, die übrigen dienten als Kontrolliere. Die Bestrahlung begann 12 bis 14 Tage 
nach der Impfung und wurde sowohl hinsichtlich der Häufigkeit als der Dauer mannig¬ 
fach variiert. 

Aus den vorliegenden, durch Zeichnungen ergänzten Tabellen ergibt sich, dass von 
19 erbsen- bis bohnengrossen Tumoren (bei einzelnen Tieren bestanden mehrere Tumoren ) 
11 durch Radiumbestrahlung vollständig geheilt und 8 bis auf einen unbedeutenden Bruch¬ 
teil der ursprünglichen Geschwulst reduziert sind. 

Die Kontrolltiere zeigen bis auf 4, bei denen die Tumoren stabil geblieben sind, 
ein teilweis kollossales Wachstum. Bei einem Kontrollier ist, was in jeder Versuchsserie 
vorkomrat, Spontanresorption eingetreten. Ap eit-Hamburg. 

Benedikt, Zur Röntgendiagnostik der traumatischen Neurose. (Wiener 
med. Presse 1903. Nr. 26.) In stark polemisierender Weise wendet sich B. gegen die¬ 
jenigen Sachverständigen, welche bei allen angeblichen Beschwerden von Verletzten nur 
die Simulation sehen. Besonders viel ist seines Erachtens von diesem „Strebertum“ bei 
der traumatischen Neurose, resp. den hysterischen Zuständen gesündigt worden. B. selbst 
ist überzeugt, dass man in solchen Fällen sehr oft, namentlich mit Zuhilfenahme der 
Röntgendurchleuchtung, objektive Veränderungen an Wirbelsäule und Schädel feststellen 
könnte. Er fügt die Krankengeschichte und das Röntgenbild eines einschlägigen Falles 
bei. In letzterem liess sich deutlich eine zirkumskripte, vom Stirnknochen differenzierbare 
dunkle Stelle zur Anschauung bringen, als deren Ursache er ein Exsudat, resp. einen 
Abszess annimmt und die er als das pathologisch-anatomische Substrat der bei der Kranken 
bestehenden psychischen Störungen ansieht. Bett mann-Leipzig. 

A. Köhler, Zur Technik des Nachweises von Fremdkörpern im Auge. 
(Fortschr. auf d. Geb. d. Röntgenstr. Bd. VI, Heft 4.^ 1903.) Bei einer Röntgen¬ 
aufnahme des Auges in der frontalen wie in der sagittalen Ebene ist nie zu entscheiden, 
ob ein Fremdkörper im Auge oder an der Peripherie desselben sitzt. K. hat nun ein 
einfaches Verfahren zur Feststellung dieser Tatsache angegeben. Er lässt in einer be¬ 
stimmten Phase der Belichtung die Blickrichtung des Patienten sich ändern. Erscheint 
alsdann auf der entwickelten Platte der Fremdkörper nicht einfach, sondern verzerrt, so 
ist klar, dass er im Inneren des Auges sitzen muss. Eine auf diese Weise gestellte 
genaue Diagnose bestätigte sich bei der Operation. Bettmann-Leipzig. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 



W7 : 




Unfallheilkunde und Invalidenwesen 


mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie and der Begutaehtnng Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. G. Schütz, Br. C. Thiem, 
herausgegeben von ProfC 880 r Dr. C. Thiem-CottbllS. 


Nr. 7. Leipzig, 15. Juli 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Einiges über Verletzungen der Wirbelsäule und deren 
gerichtsärztliche Beurteilung. 

Von Dr. Walter Stempel, dirigierendem Arzt des Diakonissen-Krankenbauses Bethlehem, Breslau. 


Ein von mir im Schiedsgericht für Arbeiterversicherung begutachteter Fall 
von Wirbelsäulenverletzung gibt mir Veranlassung, auf die in praxi recht häufigen, 
in ihrer Diagnose und vor allem in ihrer gerichtsärztlichen Beurteilung noch 
•wenig geläufigen Verletzungen der Wirbelsäule, speziell der Frakturen etwas 
näher einzugehen. 

Es ist in den letzten Jahren gerade auf diesem Gebiete sehr eifrig gearbeitet 
worden, ich erinnere nur an die bedeutenden Abhandlungen von Kocher und 
Wagner-Stolper. Bei dem durch die Fülle des Materials ziemlich bedeutenden 
Umfang dieser beiden Werke sind sie und die in ihnen vertretenen neuesten An¬ 
sichten über Wirbelsäulenverletzungen dem Praktiker jedoch weniger zugänglich, 
so dass es angebracht erscheint, neue Erfahrungen auf diesem Gebiet immer 
wieder in den auch dem praktischen Arzte mehr zugänglichen Zeitschriften zu 
veröffentlichen. 

Bevor ich auf das eigentliche Thema meiner Arbeit näher eingehe, sei es 
mir gestattet, den von mir verfolgten Fall zunächst zu beschreiben. 

Der Bauarbeiter R. B. aus Breslau schob am 14. IX. 1899 einen Ziegelkarren auf 
einen Neubau, hierbei glitt er aus und fiel durch eine Lücke, welche durch Zusammen¬ 
schieben der Bretter entstanden war, ein Stockwerk tief ab; er zog sich dabei angeblich 
eine Verstauchung der Halswirbelsäule, des linken Fusses und der rechten Hand zu. 

Er wurde alsbald nach einem Krankenhause geschafft. 

Der behandelnde Arzt gab am 23. XII. 1899 folgendes Gutachten ab: 

Bei der Aufnahme des B. fand sich eine starke Quetschung und Verstauchung der 
Halswirbelsäule, der Kopf wurde festgehalten, konnte nur ganz geringe Drehbewegungen 
nach links und rechts ausführen. 

Die Beugung nach vorn und seitlich war aktiv gar nicht möglich, passiv sehr er¬ 
schwert und mit grossen Schmerzen verbunden, die Halswirbelsäule war in ihrer ganzen 
Ausdehnung auf Druck sehr empfindlich. 

Sichere Zeichen einer Verrenkung oder eines Wirbelbruches waren nicht vorhanden, 
Bewegungs- und Empfindungsstörungen fehlten vollständig. 


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206 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Nach Anlegen eines Streckverbandes am Kopf trat auch bereits nach einigen Tagen 
eine Besserung ein. 

Fernerhin bestand noch eine Quetschung der rechten Brustseite und eine leichte 
Verstauchung der rechten Hand. 

Am 28. X. 1899 wurde B. auf Wunsch aus dem Krankenhause entlassen. 

Bei einer zum Zweck der Rentenfestsetzung vorgenommenen Nachuntersuchung an> 
23. XII. 1899 gab B. an, dass er Schmerzen in der rechten Kopfseite verspüre, dieselben 
gingen von der Nasenwurzel über die Höhe des Scheitels bis auf den Nacken. Er habe 
das Gefühl, wie wenn die Haut „unterkittig“ sei, diese Schmerzen seien andauernd vor¬ 
handen. 

Ausserdem klagte er über Störung in der Bewegungsfähigkeit des Kopfes und 
Schmerzen im Nacken beim Drehen des Kopfes. 

Sobald er den Kopf in einer bestimmten Richtung auch nur 5 Minuten still ge¬ 
halten habe, z. B. beim Zeitunglesen und er versuche ihn alsdann nach einer Seite zu 
wenden, so bekomme er ihn nicht herum und habe Schmerzen. 

Durch diese Steifigkeit sei er auch beträchtlich in der Arbeit gestört, da er die 
Drehbewegungen immer mit dem ganzen Körper ausführen müsste und den Kopf nicht 
nach oben heben könne. 

B. ist ein mittelgrosser, ziemlich kräftig gebauter Mann mit leidlich gut entwickelter 
Muskulatur, der Gesichtsausdruck hat etwas leidendes. — 

Derselbe ist dauernd etwas schmerzverzerrt. — 

Die linke Nasenlippenfalte ist deutlicher ausgeprägt als die rechte, eine Facialis- 
lähmung ist jedoch nicht vorhanden. — 

Der Kopf wird für gewöhnlich etwas nach rechts geneigt gehalten, kann jedoch 
aktiv ohne Mühe gerade gerichtet werden. — Die rechte Hälfte des Schädeldaches ist 
auf Druck angeblich empfindlich. Diese Druckempfindlichkeit ist über die ganze rechte 
Schädelseite verbreitet, dieselbe ist mehr unbestimmt, hält sich nicht etwa scharf an die 
Mittellinie, ist auch an keiner Stelle derart, dass der Druck heftige reflektorische Ab¬ 
wehrbewegungen veranlasse. — Die Kopfhaut ist normal, es finden sich weder Schwel¬ 
lung, noch Narben oder Knocheneindrücke. — 

Die linke Nackenmuskulatur springt bei der Betrachtung von hinten und seitlich 
etwas stärker hervor als die rechte. — Dieser Unterschied verschwindet jedoch bei gerader 
angespannter Haltung des Kopfes. 

Die Halswirbelsäule ist in ganzer Ausdehnung etwas stärker nach vorn gebeugt 
als normal. Ein stärkeres Vorspringen eines einzelnen Wirbels oder Wirbelabschnittes 
ist weder vom Nacken noch vom Rachen aus zu fühlen. 

Die Beugung des Kopfes nach vorn gelingt so weit, dass das Kinn das Brustbein 
berührt. — Bei dieser Haltung ist von einer Asymmetrie der Nackenmuskulatur nichts 
zu erkennen. 

Die Beugung nach rechts ist so weit ausführbar, dass das Ohr 8 cm von der 
Schulterwölbung entfernt bleibt, bei der Beugung nach links beträgt der Abstand 7 cm. — 

Die Drehung des Kopfes nach rechts erfolgt bis zum Winkel von 45 °, nach links 
so weit, dass B. über seine Schulter sehen kann. 

Nach hinten kann der Kopf so weit gebeugt werden, dass B. in einem Winkel von 
75° nach oben sehen kann. 

Sämtliche Bewegungen erfolgen langsam und mit schmerzhafter Verzerrung des Ge¬ 
sichtes. 

Die Halswirbelsäule ist in ihrer ganzen Ausdehnung angeblich auf Druck empfind¬ 
lich, eine besonders hervortretende Schmerzhaftigkeit eines einzelnen Wirbels ist nicht 
vorhanden. 

Bewegungs- und Empfindungsstörungen sind nirgends vorhanden, kein Romberg r 
beim Beugen nach vorn keine auffallende Beschleunigung des Pulses. 

Sehnenreflexe normal, keine Intensitätsdifferenz zwischen links und rechts. 


Da nach dem Ergebnis der früheren Untersuchung eine Verrenkung oder ein 
Bruch eines Halswirbels ziemlich sicher ausgeschlossen werden kann, so 
i<t weitere Besserung zu erwarten. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 7. 207 

Zur Zeit ist B. in seiner Arbeitsfähigkeit noch um 38 V» Proz. beschränkt, Nach¬ 
untersuchung nach einem Jahr erwünscht. 

Nachuntersuchung am 12. Juni 1901. 

B. klagt zeitweise noch über Schmerzen im Nacken. Er sieht blass aus. Der Er¬ 
nährungszustand ist ein dürftiger. 

An der Halswirbelsäule ist ein abnormer Befund nicht mehr zu konstatieren, der 
Kopf ist nach allen Richtungen hin in ausgiebiger Weise beweglich. 

Störungen des Zentralnervensystems sind nicht nachzuweisen. 

Da am rechten Fuss stärkere Beschwerden hervorgetreten sind, 25 Proz. — 

Ara 8. Januar 1903 erfolgte der Tod des Mannes. — 

Armenärztlich war B. Anfang des Jahres von Dr. M. gesehen worden. Nach diesem 
Arzt bestanden leichte Zeichen von Blasenlähmung, Wundliegen, allgemeine Abmagerung, 
wahrscheinlich infolge eines Rückenmarkleidens. 

Am 14. Februar äussert sich der erstbehandelnde Arzt auf Anfrage der Berufs¬ 
genossenschaft, ob das Rückenmarkleiden mit dem Unfall in Zusammenhang zu bringen 
sei, dahin: 

Für das Vorhandensein eines Rückenmarkleidens bieten die Akten nicht den ge¬ 
ringsten Anhalt 

Wenn aber wirklich in der letzten Zeit ein solches bestanden habe sollte, so müsste 
ein Zusammenhang mit dem Unfall abgelehnt werden, da sich niemals die Anzeichen 
einer Quetschung des Rückenmarks oder eines Blutergusses in demselben gezeigt haben. — 

Eine nachträgliche mit dem Unfall in Zusammenhang stehende Rückenmarksaffektion 
wäre nur denkbar, wenn sich im Anschlüsse an die Halswirbelquetschung eine Wirbel¬ 
erkrankung ausgebildet hätte. 

Dagegen spricht der Nachuntersuchungsbefund. 

Im schiedsgerichtlichen Termin gab ich nach Kenntnisnahme des Akteninhaltes 
mein Gutachten zunächst dahin ab, dass bei dem erstmaligen Befund im Krankenhaus 
unmittelbar nach der Verletzung, vor allem dem Befund an der Halswirbelsäule, eine 
stärkere Verletzung derselben, vielleicht eine Fraktur, doch nicht mit aller Sicherheit 
ausgeschlossen werden könne. 

Habe eine solche nun Vorgelegen, so sei dieselbe auch jetzt noch an der Leiche 
nachzuweisen, und ich beantragte aus diesem Grunde die Exhumierung derselben. 

Diesem Anträge wurde stattgegeben und die Leiche ara 28. VIII. 1903, nachdem 
sie fast 3 / 4 Jahr im Grabe gelegen hatte, exhumiert 

An den Weich teilen waren selbstverständlich irgendwelche krankhaften Verände¬ 
rungen nicht mehr nachzuweisen. Die Halswirbelsäule wurde in toto herausgenommen 
und mazeriert 

An dem Präparat Hessen sich nun folgende krankhafte Veränderungen nachweisen: 

Am zweiten Halswirbel (Epistropheus) erscheint die rechte Gelenkfläche zusammen¬ 
gepresst, so dass ihre vordere Leiste stärker hervorspringt wie links, auch ist infolge dieser 
Zusammenquetschung die rechte Vorderfläche des Corpus vertebrae stark verschmälert 
und vertieft 

Während fernerhin am mazerierten Präparat die linke obere Gelenkfläche auf 
welcher der Atlas aufliegt, eine glatte, spiegelnde, leicht konkave Masse darstellt, ist die 
rechtsseitige vollkommen rauh, das vordere Drittel ist deutlich eingepresst und kann man 
auch die durch den Bruch bedingte Kontinuitätstrennung des Knochens an der durch¬ 
löcherten Beschaffenheit desselben erkennen, der Querdurchmesser der Gelenkfläche beträgt 
infolge der Verbreiterung 2 cm, der der linken nur 1,5 cm. 

Der rechte Processus transversus steht infolge dieser Veränderung auch tiefer wie 
dör linke, das Foramen transversum ist an seiner äusseren Öffnung verschmälert, zusam¬ 
mengedrückt, verengt und verläuft nicht wie links in leicht schräger Richtung von aussen 
nach innen, sondern bogenförmig. 

Vor allem ist aber das Foramen intervertebrale dextrum gleichfalls stark zu¬ 
sammengequetscht, während das linke 0,6 cm breit ist, ist es rechts nur 0,2 cm breit, 
der vordere Teil des zusammengedrückten Processus transversus verengt das Foramen inter¬ 
vertebrale besonders seitlich fast vollständig, so dass der Knopf einer gewöhnlichen Sonde 


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208 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


seitlich nicht mehr hindurchgeführt werden kann, während links das Foramen 1 cm 
weit offen ist. 

Auch die untere rechte Gelenkfläche des Atlas ist verbreitert, legt sich fast pilz¬ 
förmig über die Gelenkfläche des Epistropheus, ihr hinterer Rand war teilweise abge¬ 
sprengt. 

Am 5. Halswirbel ist der Körper ebenfalls rechts etwas aufgetrieben, bei der Be¬ 
trachtung von unten fällt eine kleine vorspringende Knochenleiste auf, an dieser Stelle 
muss demnach auch eine leichte Kompression des Corpus vertebrae stattgefunden haben. 

Der 6. und 7. Halswirbel sind an ihrer Vorder- und Seitenfläche rechts in einer 
Ausdehnung von 1,3 cm knöchern mit einander verwachsen, an der linken Hälfte des vor¬ 
deren Teils des Corpus vertebrae ist der Knochen stellenweise angenagt, es findet sich 
daselbst eine Lücke in der Knochensubstanz, auch ist das Corpus vertebrae des 6. und 
7. Halswirbels links neben dem Foramen intervertebrale knöchern verwachsen, das ganze 
Corpus vertebrae des 7. Halswirbels erscheint leicht noch vorn vorgestülpt und an der 
Vorderfläche verschmälert. 

Ferner ist die untere Gelenkfläche des 6. rechten Processus transversus mit der oberen 
des 7. Halswirbels vollkommen fest knöchern verschmolzen, auch erstreckt sich diese knöch¬ 
erne Vereinigung noch nach hinten auf den rechten Wirbelbogen des 6. und 7. Halswirbels 
bis zu den Processus spinosis. 

Beide untere Halswirbel sind infolge dessen untrennbar und unverschieblich fest auf 
der ganzen rechten Hälfte und teilweise auch an der linken Körperhälfte knöchern mit¬ 
einander vereinigt, so dass nicht mehr die geringste Beweglichkeit zwischen diesen beiden 
Wirbeln besteht 

Dieser Befund ergibt demnach unzweifelhaft, dass wir es mit 3 in ihrer 
Intensität zwar?verschiedenen, aber doch deutlich nachweisbaren Kompressions¬ 
frakturen der Halswirbelsäule zu tun haben; dieselben befinden sich namentlich 
auf der rechten Seite, ein Zeichen, dass diese beim Fall stark zusammengepresst 
worden ist. 

Am meisten ist die rechte Gelenkfläche des Epistropheus betroffen worden. Die 
vordere Hälfte desselben ist zusammengepresst und nach unten und vorn verschoben, so¬ 
wohl das Foramen intervertebrale als auch das Foramen transversum sind infolge dessen 
stark verengt und verkleinert worden. 

Es ist darum auch mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, dass die in dem Foramen 
intervertebrale liegenden nervösen Elemente, vor allem das Ganglion intervertebrale, 
einem schädigenden Druck ausgesetzt worden sind. 

Dass deutliche Funktionsstörungen anfänglich nicht bemerkt worden sind, liegt 
sicherlich daran, dass die durch das betreffende Foramen hindurchtretenden Nerven nur 
untergeordneter Natur sind, vorzüglich nur, wie der Occipitalis minor und der Subcuta- 
neus colli, die Haut versorgen. 

Im objektiven Befunde ist nicht angegeben, ob seinerzeit daselbst Funktionsstö¬ 
rungen, besonders Sensibilitätsstörungen im Bereich dieser Nerven, oder auch Bewegungs¬ 
störungen in einzelnen Halsmuskeln vorhanden gewesen sind, es ist wohl darum anzu¬ 
nehmen, dass eine derartige exakte Prüfung auch nicht vorgenommen worden ist; sie hätte 
möglicherweise gewisse Ausfallserscheinungen nach dieser Richtung hin erkennen lassen. 

Es kann aber weiterhin nicht als ausgeschlossen betrachtet werden, dass von dem 
krankhaft veränderten unmittelbar neben dem Rückenmark belegenen Nervengewebe, viel¬ 
leicht auf dem Wege einer Neuritis ascendens, eine Mitbeteiligung des Rückenmarks all¬ 
mählich erfolgt ist; hiernach muss es zum mindesten als wahrscheinlich hingestellt wer¬ 
den, dass der an einem Rückenmarksleiden erfolgte Tod des Mannes auch in einen 
ursächlichen Zusammenhang mit der Verletzung gebracht werden kann. 

Es ist ja mit Sicherheit nachgewiesen, dass nicht nur eine direkte Veränderung 
eines Nerven, sondern auch eine Kontusion, Zerrung oder Kompression desselben den An¬ 
lass zur Entstehung einer Neuritis geben kann (Oppenheim). 

Ebenso sicher ist es aber auch, dass von dieser erkrankten Stelle aus eine Weiter¬ 
verbreitung des Prozesses auf höher belegene Teile, in diesem Falle das Rückenmark, er¬ 
folgen kann. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 209 


Dass die schweren nervösen Störungen erst längere Zeit nach stattgehabtem Unfall 
eingetreten sind, würde durchaus dem Bilde der in Rede stehenden Krankheit entsprechen, 
diese Prozesse entwickeln sich schleichend und allmählich. 

Die leichte Einpressung des 5. Wirbelkörpers sowie die Veränderung am 6. und 7. 
Halswirbel konnten nervöse Störungen nicht herbei führen, es muss nur eine deutliche 
Beweglichkeitseinschränkung der Halswirbelsäule in ihrem unteren Teile bestandeu haben, 
da durch die knöcherne Verschmelzung des 6. und 7. Halswirbels die Beweglichkeit der¬ 
selben in diesem Gelenke vollkommen aufgehoben war. 

Da die übrigen Gelenke jedoch frei beweglich waren, so konnte objektiv eine deut¬ 
liche Bewegungshemmung nicht wahrgenommen werden, zumal die letzten ohnehin schon 
etwas weniger beweglichen Wirbel betroffen waren. 

Die subjektiven Angaben des Mannes, besonders das Gefühl der Schwerbeweglichkeit 
nach längerer Fixierung des Kopfes linden jedoch in diesem objektiven Verhalten der un¬ 
teren Halswirbel ihre Erklärung. 

Auf Grund des objektiven Befundes an der mazerierten Halswirbelsäule und 
der hieraus gemachten Erwägungen gab ich mein definitives Gutachten in dem 
Falle dahin ab, dass die bestehenden Veränderungen an der Wirbelsäule die 
Folge des Unfalles vom 14. VIII. 1899 seien; mit Wahrscheinlichkeit sei ferner 
auch der Tod des Mannes an einem Rückenmarkleiden mit diesem Unfall in 
Zusammenhang zu bringen. 

Auf Grund dieser Aussagen wurde der Witwe vom Schiedsgericht die 
Hinterbliebenen-Rente und das Sterbegeld bewilligt. 

Was lehrt uns nun dieser nach jeder Richtung hin gewiss hochinteressante 

Fall? 

Zunächst einmal Vorsicht in der Beurteilung von Unfallverletzten, speziell 
solchen mit Verletzungen der Wirbelsäule. 

Wer sich viel mit der Untersuchung von Unfallschäden beschäftigt, wird 
aus eigener Erfahrung sicherlich die Tatsache bestätigen können, dass im grossen 
und ganzen eine Simulation ausserordentlich selten ist. Nur ganz besonders nach 
dieser Richtung hin begabte Individuen, vor allem solche, die lange Zeit zur Be¬ 
handlung oder Begutachtung in Kliniken, medico-mechanischen Instituten oder > 
ähnlichen Anstalten verweilten und dort mit den verschiedensten Untersuchungs¬ 
methoden vertraut wurden, werden es hin und wieder versuchen, durch Vor¬ 
spiegelung falscher Tatsachen den Arzt zu täuschen; da sie jedoch immer noch 
nicht hinreichend medizinisch geschult sind, wird es aber bei einiger Ausdauer, 
längerer Beobachtung und häufigen Untersuchungen wohl meist gelingen, solche 
Simulanten zu entlarven. 

Hingegen ist Aggravation wohl fast stets vorhanden. Es liegt ja auch zu 
tief in der menschlichen Natur begründet, ein vorhandenes Leiden so schwer als 
möglich erscheinen zu lassen, sei es um nach dieser Richtung hin Mitleid zu 
erregen, oder wie bei den Unfallverletzten eine möglichst hohe Rente herauszu¬ 
schlagen. 

Uns tunlichst vor solchen Täuschungen zu beschützen, dagegen gibt es nur 
ein Mittel, welches aber selten versagt: peinlichste und genaueste Untersuchung 
unter Anwendung aller zugänglichen Untersuchungsmethoden und sorgfältiger 
Berücksichtigung der Art und Stärke des auslösenden Traumas. 

Auf letzten Punkt wird meiner Ansicht nach zur Zeit immer noch zu wenig 
Gewicht gelegt Bedenken wir, dass der menschliche Körper eine aus vorwiegend 
weichen und nachgiebigen Geweben zusammengesetzte Masse ist, vergegenwärtigen 
wir uns, wie selbst der anscheinend doch feste Knochen infolge seines Blutreich¬ 
tums, seiner kleinen und grossen Hohlräume wegen doch immerhin eine wenig 
widerstandsfähige Substanz darstellt, dann müssen wir uns sagen, und zahlreiche 
Erfahrungen haben dies tausendfach bestätigt, dass eine einigermaßen heftig ein- 


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210 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


wirkende Gewalt auch gewisse Strukturveränderungen bedingen muss, welche 
vielfach zwar zur Ausheilung gelangen und keine dauernden Schäden hinterlassen, 
viel zu oft aber doch gewisse Veränderungen bedingen, welche teils früher, teils 
später eine Herabsetzung der Arbeitsfähigkeit hervorrufen. 

Ganz besonders gilt dies von den Knochen der "Wirbelsäule und vorzugs¬ 
weise wieder von den Wirbelkörpern. 

Es gibt im ganzen menschlichen Körper kaum noch einen in vivo derartig 
wenig widerstandsfähigen Knochen wie das Corpus vertebrae. 

Die Compacta ist allseitig ausserordentlich dünn, die Spongiosa dagegen 
reichlich entwickelt, es ist ohne weiteres einleuchtend, dass bereits leichte Ge¬ 
walteinwirkungen, sei es, dass dieselben direkt gewisse Wirbelsäulenabschnitte 
betreffen, sei es, dass die Wirbelsäule indirekt durch Fall auf den Kopf, die 
Füsse oder das Gesäss eine Stauchung erfährt, zu Strukturveränderung führen 
können und ausserordentlich häufig auch führen. 

Am Corpus vertebrae kann man eine Frakturform dämm auch am häufigsten 
vorfinden und am besten studieren, die Kompressions-Fraktur, welche durch das 
gewaltsame Zusammenpressen zweier nebeneinander liegender Knochenstücke zu¬ 
stande kommt. 

Schwere und schwerste Formen dieser Verletzung, breite Zermalmung der 
Wirbelkörper, Herausspringen von Stücken aus denselben, werden sowohl durch 
die offenkundigen sofortigen Gestaltsveränderungen der Wirbelsäule sowie durch 
die gleichzeitig bestehenden nervösen Erscheinungen der Diagnose keine Schwierig¬ 
keiten bereiten und auch von dem weniger geübten Untersucher bald richtig ge¬ 
deutet werden. 

Nicht so einfach liegen aber die Verhältnisse, wenn es sich nur um Kom¬ 
pressionsbrüche leichteren Grades handelt. 

Diese nach Möglichkeit zu erkennen und richtig vor allem auch in all ihren 
ev. eintretenden Folgezuständen zu deuten und zu beurteilen, ist jedoch besonders 
auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung von der grössten Wichtigkeit und 
Bedeutung. 

Wenn man viele Gutachten, besonders solche von Wirbelsäulen-Verletzungen 
durchstudiert, so findet man öfters die Ansicht vertreten, dass im konkreten 
Falle eine Fraktur der Wirbelsäule nicht anzunehmen sei, da der Verletzte ein¬ 
mal bereits kurze Zeit nach dem Unfall aufgestanden und umhergegangen sei, 
zweitens aber auch jegliche Störungen von seiten des Nervensystems fehlten. 

Dass diese Ansichten durchaus irrige sind, davon konnte ich mich im Laufe 
der letzten Jahre vielfach an der Hand eines ziemlich reichlichen frischen Ver¬ 
letzungsmaterials überzeugen. 

Ich habe besonders in der letzten Zeit verschiedene Fälle von unzweifel¬ 
haften Kompressionsbrüchen einzelner Wirbelkörper unmittelbar nach der Ver¬ 
letzung in Behandlung bekommen; diese Kranken konnten sich, allerdings dem 
strikten Verbot zuwider, einige Tage nach der Verletzung im Bett aufrichten, 
ja, einen derselben ertappte ich dabei, als er einige Tage nach stattgehabtem 
Unfall aus dem Bett aufstand und dabei keinerlei Beschwerden zeigte. 

Es geht zunächst hieraus einmal hervor, dass besonders kurze Zeit nach 
der Verletzung das Umhergehen ohne grössere Beschwerden bei einer Kom¬ 
pressionsfraktur des Corpus vertebrae sehr gut möglich sein kann und hieraus 
nicht ohne weiteres auf das Nichtbestehen einer Fraktur geschlossen werden darf. 

Wenn man fernerhin eine grössere Anzahl pathologisch-anatomischer Prä¬ 
parate von Wirbelsänlenverletzungen durchmustert, so wird man vielfach Kom¬ 
pressionsfrakturen vorfinden, welche eine Mitbeteiligung des Rückenmarkes, bez. 
der von demselben ausgehenden Nervenfasern als ausgeschlossen erscheinen lassen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 211 


Dies betrifft vor allem die reinen Kompressionsfrakturen des Corpus vertebrae, 
besonders aber diejenigen, welche sich ausschliesslich am vorderen Rande ab- 
spielen, und bei denen beispielsweise nur wenige Spongiosabälkchen zusammen¬ 
gepresst worden sind. 

Diese Brüche können, abgesehen von einer deutlichen Schmerzempfindlichkeit, 
hei Druck auf die Dornfortsätze der verletzten Wirbel zunächst keinerlei sonstige 
Erscheinungen bediDgen, sie sind es, welche grösstenteils unter dem Bilde der 
Wirbelstauchung verlaufen und auch als solche diagnostiziert, behandelt und be¬ 
urteilt werden. Aber gerade bei diesen müssen alle begleitenden Umstände im 
Verein mit dem objektiven Befunde sorgsam erwogen und geprüft werden, be¬ 
sonderes Gewicht ist auf die Art der Verletzung zu legen. 

So ist es ohne weiteres klar, dass ein Sturz aus einer Höhe von mehreren 
Metern auf die Wirbelsäule oder auf die Füsse, besonders wenn der Körper noch 
auf feste und harte Unterlagen, Steine, vorspringende Ecken oder Kanten auf¬ 
schlägt, in weitaus den meisten Fällen eine, wenn auch noch so geringe, Kom¬ 
pressionsfraktur der Wirbelsäule bedingt haben wird. 

Von grösster Bedeutung für die Diagnose dieser Frakturen ist nun das Be¬ 
stehen einer deutlichen, auf die verletzte Wirbelsäule beschränkten Schmerzhaftig¬ 
keit, welche man sowohl bei direktem Fingerdruck oder Beklopfen der Dornfort¬ 
sätze mit dem Perkussionshammer oder auch durch Druck vom Kopf oder den 
Schultern nach abwärts erzeugen kann. 

Dieser Schmerz, von Anfang an vorhanden, bleibt Wochen und Monate lang 
ziemlich konstant, er ist stets auf ein und dieselbe Stelle beschränkt und ist 
meiner Ansicht nach mit eines der wichtigsten Symptome für die Diagnose der 
Wirbelbrüche, da er sowohl bei dem Frisch verletzten als auch nach längerer Be¬ 
handlung deutlich vorhanden zu sein pflegt. 

Wenn auch dieses Symptom auf absolute Objektivität keinen Anspruch er¬ 
heben kann, denn Schmerzen lassen sich objektiv selbst mit Hilfe des Mann- 
kopffschen Symptoms nicht mit Sicherheit nachweisen, so wird man doch bei 
häufigen Untersuchungen und der Beachtung gewisser Regeln meist sich davon 
überzeugen können, dass tatsächlich Schmerzen an einer bestimmten Stelle vor¬ 
handen sind. 

Bezeichnet man sich die als am meisten schmerzhaft angegebene Stelle 
2 . B. mit dem Blaustift und bleiben die Angaben des Verletzten bei öfteren 
Untersuchungen in Bezug auf die Intensität der Schmerzen stets auf die gleiche 
Stelle lokalisiert, so wird man hieraus wohl auf das tatsächliche Bestehen der¬ 
selben schliessen können. 

Gewöhnlich zucken die Kranken deutlich zusammen, wenn der Perkussions¬ 
hammer die verletzte und schmerzhafte Stelle trifft, und ganz von selbst rufen 
sie aus, dass dort eine Schmerzempfindung besteht. 

Bei einfachen Quetschungen und Stauchungen der Wirbelsäule kann dieser 
Schmerz selbstverständlich an einer lokalisierten Stelle gleichfalls vorhanden sein, 
er wird indessen binnen kurzem vollkommen verschwinden, während er, wie er¬ 
wähnt, bei den Frakturen für lange Zeit bestehen bleibt 

Die Diagnose der Kompressionsfraktur wird vollkommen sicher, wenn sich 
einige Zeit nach der Verletzung noch ein weiteres Symptom hinzugesellt, welches 
ich in den von mir beobachteten Fällen sehr selten vermisst habe. 

Es ist dies eine Formveränderung der Wirbelsäule, welche die Folge des 
Zusammensinkens der Wirbelkörper ist. 

Selbst bei ganz geringer Zusammenquetschung zweier Wirbelkörper müssen 
dieselben eine Gestaltsveränderung in dem Sinne erleiden, dass der Breitendurch¬ 
messer vergrössert, der Höhendurchmesser verkleinert wird. 


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212 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 7. 


Unmittelbar oder kurze Zeit nach stattgehabter Verletzung kann diese Ge¬ 
staltsveränderung durch Dehnung der Wirbelsäule wohl noch ausgeglichen werden, 
und daher kommt es, dass bei ganz leichten Kompressionsbrüchen das gleich zir 
beschreibende Symptom vielfach zunächst noch nicht angetroffen wird. 

Je mehr aber die Heilung der Fraktur vorwärts schreitet, um so mehr 
werden die zerquetschten Wirbelkörper aneinander fixiert, um so mehr verkürzen 
sich auch die umgebenden Weichteile und passen sich den veränderten Gestalts¬ 
verhältnissen an, die Wirbelkörper sinken darum mehr oder weniger nach vorn 
ein und infolge dessen werden die Dornfortsätze der betreffenden Wirbel gehoben 
und bilden einen mehr oder weniger deutlichen Vorsprung in der Reihe der 
Dornfortsätze. 

Streicht man mit den Fingerspitzen von der Halswirbelsäule an nach ab¬ 
wärts, so wird der geübte Untersucher bereits bei aufrechter Haltung diese 
manchmal nur ganz geringe Gestaltsveränderung der Wirbelsäule erkennen können;, 
deutlicher in vielen Fällen, sogar dem Auge sichtbar wird sie, wenn man die 
Verletzten auffordert sich nach vorn zu bücken. Werden diese Stellen obendrein 
noch bei wiederholten Prüfungen sowohl bei direktem als auch bei indirektem 
Druck als konstant schmerzhaft angegeben, dann darf man wohl mit Sicherheit 
das Vorhandensein eines Wirbelsäulenbruches an dieser Stelle annehmen, beson¬ 
ders dann noch, wenn dieselbe von dem verletzten Trauma betroffen worden ist. 

Häufig kann man bei derartig Verletzten auch eine deutliche Veränderung 
der Rumpfhaltung in der Weise konstatieren, dass der Rumpf leicht nach vorn 
gebengt gehalten wird. 

Ich habe vielfach in solchen Fällen weiterhin eine objektiv nachweisbare 
Veränderung am Körper auffinden können, welche mit aller Sicherheit beweist, 
dass diese pathologische Haltung nicht nur zeitweise, sondern andauernd inne 
gehalten wird, nämlich eine Faltenbildung in der Bauchhaut. 

Es bilden sich entsprechend der Biegung der Wirbelsäule an der Bauchhaut 
eine oder mehrere Querfalten, deren Grund von einem meist leicht mazerierten 
roten Hautstreifen gebildet wird. 

Auf das Vorhandensein dieses Symptomes ist demnach bei diesbezüglichen 
Untersuchungen gleichfalls zu achten, da es vorkommenden Falles in zweckdienlicher 
Weise zur Begutachtung mit herangezogen werden kann. 

Stets wird sich ferner bei Wirbelfrakturen mit der Zeit eine, wenn auch 
manchmal geringfügige, so doch gewöhnlich deutliche Beweglichkeitseinschränkung 
der Wirbelsäule, entweder nur im Bereich des oder der verletzten Wirbel, unter 
Umständen auch darüber hinaus feststellen lassen. Um dieselbe nachweisen zu 
können, ist es nur erforderlich alle in der Wirbelsäule möglichen Bewegungen 
sowohl aktiv ausführen zu lassen, als auch passiv nachzuprüfen. 

Wir fordern demnach den Verletzten auf, sich soweit wie möglich nach 
vorn, nach hinten und seitwärts zu beugen, bei fixiertem Becken lassen wir 
schliesslich noch Drehbewegungen der Wirbelsäule ausführen. 

Bei den Frakturen der Halswirbelsäule ist ausserdem noch der Drehungs¬ 
fähigkeit des Kopfes nach den verschiedenen Richtungen hin besondere Aufmerk¬ 
samkeit zu widmen. 

Häufig sind sämtliche Bewegungen eingeschränkt, öfters nur die eine oder 
die andere, am häufigsten zeigt sich die Unmöglichkeit, die Wirbelsäule nach 
hinten zu beugen. Auch hierbei muss öftere Untersuchung, vor allem aber die 
Beobachtung des Verletzten bei sonstigen Bewegungen, besonders beim Aus- und 
Anziehen, vor beabsichtigten Täuschungen oder Übertreibungen bewahren. 

Da gleichzeitig mit einer Fraktur der Wirbelsäule auch das benachbarte 
Periost Quetschungen und Veränderungen erleidet, so sehen wir nicht selten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


später besonders starke Bewegungsstörungen durch Beteiligung dieses Gewebes 
eintreten. 

Nicht nur unmittelbar um die verletzte Stellung herum, auch in mehr oder 
weniger grosser Ausdehnung nach verschiedenen Richtungen hin können periostale 
Wucherungen auftreten und eine entsprechende Versteifung der Wirbelsäule durch 
Fixierung sowohl der Wirbelkörper als auch der Bogen bedingen, und so ein 
Bild schaffen, welches mehr der Arthritis deformans der Wirbelsäule, bez. der 
von Bechterew und Strümpell-Marie beschriebenen Form der Wirbelsäulen¬ 
versteifung ähnelt 

Weiterhin können aber auch derartige Veränderungen am Knochen, sobald 
sie gewisse Stellen einnehmen, durch Druck krankhafte Erscheinungen sowohl 
von seiten des Rückenmarkes als auch der vom Rückenmark durch die Wirbel¬ 
säule hindurch verlaufenden Nervenfasern hervorrufen. 

Hiermit kommen wir überhaupt auf die nervösen Störungen nach Wirbel¬ 
säulenverletzungen, speziell Frakturen, zu sprechen. 

In vielen Fällen können dieselben dauernd vollständig fehlen, dann nämlich, 
wenn nur leichte Eindrücke am Corpus vertebrae, besonders an dessen vorderem 
Bezirk, eingetreten sind und auch nachträglich durch periostale Wucherungen 
keine Veränderungen des Wirbelkanals bedingt werden. 

Bei schweren Frakturen werden sie indessen selten vermisst, hier drückt 
häufig der verschobene Wirbelkörper direkt auf das Rückenmark, wenn dasselbe 
nicht gar sofort durchgequetscht worden ist, ein andermal sind die Foramina 
intervertebralia zertrümmert und die hindurchziehenden Nerven bezw. ganglia 
spinosa zerquetscht, oder komprimiert, wir werden dann hei genauer Untersuchung 
stets entsprechende typische Veränderungen teils sensibler, teils motorischer Natur 
feststellen können. 

Aber auch selbst bei schweren Frakturen wird es sich anfänglich nicht mit 
Sicherheit entscheiden lassen, ob alsbald zum Vorschein gekommene nervöse 
Störungen durch eine Läsion des Rückenmarks, oder eine Kompression desselben 
durch Blutergüsse bedingt sind, da letztere ein vollkommen gleiches Symptombild 
bieten können. 

Gehen die Lähmungserscheinungen, die Sensibilitätsstörungen allmählich 
zurück, so wird man hieraus mit einiger Wahrscheinlichkeit auf passagere 
Druckerscheinungen am Rückenmark, bezw. den Nerven durch Blutergüsse 
schliessen dürfen. 

Im grossen und ganzen werden schwere und schwerste Formen der Diagnose 
und vor allem der Beurteilung wenig Schwierigkeiten bieten, dies trifft erst dann 
zu, wenn wie in dem von mir erwähnten Fall nervöse Störungen anfänglich voll¬ 
kommen fehlen und erst längere Zeit nach dem Unfall auftreten. 

Recht lehrreich in dieser Hinsicht ist ein erst kürzlich von Bernstein *) be¬ 
kannt gegebener Fall; nach ihm wurde ein achtzehnjähriger Kutscher dadurch ver¬ 
letzt, dass ihm das Schwungrad einer Sägemaschine gegen die linke Halsseite fiel. 

Es fanden sich zunächst keinerlei nervöse Störungen, erst am 71. Tage nach 
der Verletzung traten Lähmungserscheinungen in den Armen, den Beinen, der 
Blase und dem Mastdarm ein. Der Tod erfolgte 101 Tage nach der Verletzung 
und zeigte sich bei der Sektion neben einer Drehungsluxation im Atlanto-Epi- 
stropheusgelenk eine Knochenwucherung an der Innenfläche des Epistropheus- 
Dornfortsatzes, die offenbar durch ihr Wachstum allmählich das Rückenmark 
komprimiert hatte. 


1) Bernstein, Zur Diagnose u. Prognose d. Rückenmarksverletzungen. Deutsch. Ztschr. 
f. Chir. Bd. 70. 1003. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Wir müssen demnach bei allen Verletzungen der Wirbelsäule, speziell den 
Frakturen, mit der gerade hier so fatalen Neigung des Periosts rechnen, selbst 
nach anscheinend nur leichten Quetschungen mit einer entsprechenden Knochen¬ 
wucherung zu reagieren und dadurch die ohnehin schon von Natur ziemlich 
schmalen Kanäle noch mehr zu verengen und die hindurch ziehenden Organe zu 
komprimieren. 

Die Untersuchung des Nervensystems ist darum bei Wirbelsäulenverletzungen 
von der grössten Wichtigkeit, dieselbe kann aber nur dann einen einigermaßen 
richtigen Rückschluss gestatten, wenn sie einmal sehr gründlich vorgenommen wird 
und der Untersucher alle Feinheiten der Untersuchung nervöser Organe beherrscht 

Eine derartige Untersuchung nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, fernerhin 
muss sie, um einigermaßen genaue Resultate zu liefern, häufig wiederholt werden. 

Erst eine gewisse Übereinstimmung in häufigen Untersuchungsbefunden lässt 
einigermaßen endgültige Rückschlüsse zu. 

Ich habe bereits erwähnt, dass bald nach dem Unfall eintretende Lähmungs¬ 
erscheinungen und Sensibilitätsstörungen sowohl von einer Läsion des Rücken¬ 
markes, als auch einer blossen Blutdurchtränkung desselben, bezw. dem Druck 
eines Hämatoms abhängig sein können; hier wird nur die längere Beobachtung 
und häufige Untersuchung Klarheit verschaffen können. 

Fehlen bei sorgsamer und öfterer Untersuchung anfänglich jederlei nervöse 
Störungen, so wird man hieraus aber, wie mein Fall und der von Bernstein 
zitierte beweisen, niemals mit Sicherheit eine absolut günstige Prognose stellen 
dürfen die beiden erwähnten Fälle beweisen, dass selbst bei anscheinend normalem 
nervösen Anfangsbefund sich doch längere Zeit nach der Verletzung noch der¬ 
artige Störungen einstellen können. 

Alle meine bisherigen Ausführungen lassen erkennen, wie ausserordentlich 
schwierig in vielen Fällen die exakte Diagnose einer Wirbelsäulenverletzung, 
speziell einer Fraktur sein, wie eine absolut sichere Diagnose häufig erst nach 
monatelangem Bestehen des Leidens, nach vielen mühseligen Untersuchungen ge¬ 
stellt werden kann. 

Es muss sich darum einem jeden von uns der Wunsch aufdrängen, nach 
Mitteln zu suchen, welche ein sofortiges Erkennen der Verletzung ermöglichen. 

Ein derartiges Hilfsmittel ist nun bei den Frakturen der Extremitäten¬ 
knochen in vorzüglicher Weise durch die Röntgen-Untersuchung gewonnen, in¬ 
wieweit es auch für die Diagnose der Wirbelsäulenverletzungen verwertet werden 
kann, mögen die folgenden Auseinandersetzungen lehren. 

Es sind im Laufe der letzten Jahre auch auf diesem Gebiet ausgiebige und 
gründliche Forschungen angestellt worden, ich erinnere nur an die Arbeiten von 
Kienböck 1 ) und speziell in der letzten Zeit an die von Sudeck 2 ) über die 
Darstellung von Wirbelsäulenverkrümmungen durch Röntgenstrahlen. 

Schliesslich hat wohl auch ein jeder von uns, der sich praktisch mit der 
RöntgeD-Photographie befasst und dem ein reichliches Verletzungsmaterial zur 
Verfügung steht, an diesem seine eigenen Erfahrungen gesammelt. 

Ich muss besonders in Übereinstimmung mit den Resultaten der Sudeck- 
schen Untersuchungen beipflichten, dass durch die Röntgen-Untersuchung in 
den weitaus meisten Fällen eine Wirbelsäulenverletzung im Röntgenbild deutlich 
zu erkennen ist und die Diagnose damit bereits im frühesten Stadium mit Sicher¬ 
heit gestellt werden kann. 

1) Kienböck, Wiener klm. Wochenschr. 1901. 

2 ) Sudeck, Die Darstellung der Wirbelsäulenerkrankungen durch die Röntgen-Strahlen. 
Ztsch. f. Orthopädie u. Unfallheilkunde. I. ßd. 1903. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Ich will auch sofort betonen, dass wohl auf keinem Gebiet der ganzen 
Röntgenlehre die Untersuchung eine so mühsame und zeitraubende ist, wie gerade 
bei den Verletzungen der Wirbelsäule. 

Verhältnismässig einfach ist die Darstellung der Halswirbelsäule, bei seit¬ 
licher Durchleuchtung kann man gewöhnlich den ganzen Halsabschnitt bis min¬ 
destens zum 6. Halswirbel, unter Umständen sogar bis zum 7. Halswirbel auf der 
Platte darstellen. 

Bei sagittaler Durchleuchtung bekommt man den 3. bis 7. Halswirbel auf 
die Platte. 

Selbstverständlich darf man sich bei allen Photogrammen der Wirbelsäule 
niemals oder doch nur bei ganz einwandsfreien positiven Resultaten mit einer 
einzigen Aufnahme begnügen, bei der Halswirbelsäule ist unter allen Umständen 
zum mindesten eine seitliche und eine sagittale Aufnahme erforderlich. 

Mit den neuen Apparaten und den uns zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln 
vor allem der Kompressionsblende wird es in den meisten Fällen auch gelingen, 
deutliche Bilder der Brustwirbelsäule zu erhalten, welche wegen der Dicke des 
Brustkorbes und der in demselben enthaltenen voluminösen Organe am schwersten 
darzustellen ist, besonders hier wird man eine grössere Anzahl von Aufnahmen 
vornehmen müssen, ehe man ein zufriedenstellendes Resultat erzielt. 

Einfacher liegen wieder die Verhältnisse bei der Lendenwirbelsäule, von 
dieser wird man wohl stets ein einigermaßen deutliches Bild erhalten, besonders 
wenn man sich der Kompressionsblende bedient. 

Jedenfalls müssen von Brust- und Lendenwirbelsäule zum mindesten zwei 
Aufnahmen gemacht werden, bei der einen liegt die Wirbelsäule direkt der Platte 
auf, bei der anderen der Vorderteil des Rumpfes. Bei einiger Übung und Geduld 
sowie modernem Instrumentarium dürfte es darum in den meisten Fällen gelingen, 
deutliche Darstellungen der einzelnen Wirbelsäulenabschnitte zu erzielen, ich 
verweise nur auf die mustergültigen Abbildungen in der Sudeckschen Arbeit 

Bei einem Vergleich der hierbei zutage tretenden Erscheinungen mit dem 
übrigen objektiven Befunde glaube ich in der Tat, dass es nunmehr vielfach 
möglich sein wird, selbst leichte Frakturen des Corpus vertebrae frühzeitig 
diagnostizieren zu können, jedenfalls mit einer viel grösseren Sicherheit als ohne 
die Hilfe der Röntgenstrahlen. 

Da man auf der Platte selbst bei Anwendung der Kompressionsblende stets 
einen oder mehrere benachbarte Wirbel zur Verfügung hat so ist ein Vergleich 
mit diesen ermöglicht und fallen darum selbst geringe krankhafte Veränderungen 
besser in die Augen als bei dem Fehlen eines Vergleichsobjektes. 

Selbstverständlich muss man in der Deutung von Röntgenbildern geübt sein 
und feinste Abweichungen beachten lernen, dies gilt besonders für die leichten 
Kompressionsfrakturen des Corpus vertebrae, die Verschmälerung oder das völlige 
Verschwinden des Zwischenwirbelraumes, sowie eine Verbreiterung des Wirbel¬ 
körpers in seitlicher Richtung und eine Verschmälerung des Höhendurchmessers 
sind besonders für diese Frakturenform pathognomonisch. 

Es sollte darum in allen den Fällen, welche nach Art des veranlassenden 
Traumas und dem sonstigen objektiven Befund auch nur die Spur eines Ver¬ 
dachtes auf eine Fraktur der Wirbelsäule zulassen, stets das Röntgenverfahren 
in Anwendung gezogen werden, gelingt es, frühzeitig eine sichere Diagnose zu 
stelleu, so ist die Voraussage bei dem Fehlen einer Rückenmarks Verletzung eine 
bei weitem günstigere, da wir unser therapeutisches Handeln von vornherein 
darnach einrichten können. 

Bei den leichten Formen genügt es vollkommen, den Verletzten auf eine 
feste aber elastische Unterlage, am besten eine gute Rosshaarmatratze zu legen 


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216 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


and dafür zu sorgen, dass diese Lage so lange innegehalten wird, als wir nach 
unseren Kenntnissen über Heilung von Knochenverletzungen eine Konsolidation 
der Bruchstücke annehmen können. 

Dass man in sorgfältigster Weise für gute Hautpflege zu sorgen hat, um 
Decubitus zu vermeiden, versteht sich von selbst 

Schwerere Formen und unruhige Kranke behandelt man wohl am besten 
mit Extension. Ich halte es fernerhin für ausserordentlich wichtig, die Kranken 
nicht eher aufstehen und herumgehen zu lassen, bis ihnen ein gut passendes 
Stützkorsett angelegt worden ist. 

Nur hierdurch kann das nachträgliche Zusammensintern der verletzten 
Wirbelkörper und damit die pathologische Stellung der Wirbelsäule nach Möglich¬ 
keit vermieden werden. 

Je länger man ferner eine abnorme Belastung der Wirbelsäule ausschaltet, 
um so eher wird man das Auftreten periostaler Wucherungen vermeiden können. 

Was nun die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit speziell bei den Frakturen 
der Wirbelsäule anbelangt, so machen nur die leichten Formen gewisse Schwierig¬ 
keiten. Bei schweren Verletzungen, vor allem bei solchen mit sofortiger Beteili¬ 
gung des Rückenmarkes wird wohl meist eine Aufhebung jeder Arbeitsfähigkeit 
für lange Zeit, oft für immer vorhanden sein. 

Von grösserer praktischer Wichtigkeit ist das Verhalten bei den leichten 
Fällen. Zunächst sei bei diesen betont, dass man, wie meine Erfahrung gezeigt 
hat, meist bei geringem objektivem Befund niemals das Bestehen einer Fraktur 
negieren soll. 

Lassen alle von mir angegebenen Hilfsmittel im Stich, so wird man sich 
auch dann klüglich bezüglich der Diagnose sehr reserviert verhalten und dieselbe 
in suspenso lassen, dabei immer aber auf die Möglichkeit einer Fraktur hinweisen 
müssen. 

Es dürfte sich auch stets empfehlen, selbst bei dem anfänglichen Fehlen 
von nervösen Störungen, die Möglichkeit eines späteren Eintretens solcher zu 
betonen, um vorkommendenfalls hierdurch den Beweis zu erbringen, dass man 
bereits bei der ersten Begutachtung alle möglichen Konsequenzen ins Auge ge¬ 
fasst hat. 

Ist eine Fraktur mit Sicherheit nachgewiesen, oder doch aus verschiedenen 
vorhandenen Symptomen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anzunehmen, 
dann bin ich der Ansicht, muss für einen längeren Zeitraum, als bisher allgemein 
üblich, dauernde Arbeitsunfähigkeit angenommen und die volle Rente zuerkannt 
werden. 

Besonders die seinerzeit Aufsehen erregenden Untersuchungen Kümmels 
haben uns gezeigt, dass selbst lange Zeit nach der einwirkenden Verletzung bei 
unzweckmässigem Verhalten Verschlimmerungen insofern eintreten können, als 
sich allmählich am Ort der Verletzung eine dauernde Gestaltsveränderung mit 
mehr oder weniger starker Versteifung der Wirbelsäule ausbilden kann, welche 
früher als ein eigener Krankheitsprozess sui generis, als Spondylitis traumatica 
angesehen wurde, von welchem wir aber heutzutage wissen, dass er stets Folge¬ 
zustand einer Kompressionsfraktur der Wirbelsäule ist. 

Wir müssen darum der geschädigten Wirbelsäule für längere Zeit dadurch 
Ruhe gönnen, dass wir dem Verletzten durch Bewilligung der vollen Rente die 
Möglichkeit gewähren, sich während dieser Zeit jeder Arbeit enthalten zu können. 

Nach meinen Erfahrungen dürfte die völlige Arbeitsunfähigkeit mindestens 
1 Jahr, vielfach noch länger anzunehmen sein, eine vorzeitige Herabsetzung der 
Rente und der hierdurch bedingte Zwang durch irgend eine Arbeit den Ausfall 
an Rente zu ersetzen, schädigt nicht nur den Verletzten insofern, als sich irre- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 7. 217 

parable Gestaltsveränderungen an seiner Wirbelsäule, ev. sogar mit sekundären 
nervösen Erscheinungen einstellen können, in höherem Grade auch noch die 
Berufsgenossenschaften, als diese schliesslich dann einen Dauerzustand zu ent¬ 
schädigen haben, welcher bei rechtzeitiger längerer Schonung ziemlich sicher 
vermieden worden wäre. 

Denn eine grosse Anzahl von Beobachtungen lässt es andererseits wieder 
als sicher erscheinen, dass selbst schwerere Verletzungen bei entsprechender Be¬ 
handlung und besonders langer Schonung doch so vorzüglich ausheilen können, 
um späterhin unter Umständen sogar eine völlige Rentenentziehung zu recht- 
fertigen. 

Immerhin gibt es aber gerade bei den anscheinend leichten Korapressions- 
frakturen der Wirbelsäule manchmal späterhin so viele Überraschungen, ich er¬ 
innere nur nochmals an die häufigen periostalen Wucherungen, an den möglichen 
Übergang in eine Spondylitis deformans, in eine Tuberkulose, dass wir uns vor 
denselben nur dadurch bewahren können, wenn wir den Verletzten auf Jahre 
hinaus ständig im Auge und unter ärztlicher Aufsicht behalten. 

Wir müssen es uns demnach zur Pflicht machen, derartige Verletzte in 
höchstens halbjährigen Zwischenräumen immer von neuem zu untersuchen, um 
etwaigen Veränderungen so bald als möglich entgegentreten zu können. 

Nur auf diese Weise wird es auch möglich sein, das vielgestaltige Bild der 
Wirbelsäulenfrakturen noch mehr zu festigen und zu ergänzen, den Verletzten 
sowohl als auch den Berufsgenossenschaften das beiden Teilen zustehende Recht 
zu wahren. 

Nachtrag: Wie berechtigt meine Forderung ist, bei allen Verletzungen der 
Wirbelsäule sich in ausgiebigster Weise des Röntgenverfahrens zu bedienen, be¬ 
weist ein in der Sitzung der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur 
am 8. Juli huj. von Herrn Dr. Ludloff vorgestellter Fall — Derselbe wird 
sicher von Herrn Ludloff noch ausgiebig veröffentlicht werden, ich will hierunter 
nur so viel mitteilen, dass Herr Ludloff, angeregt durch meinen Fall, bei einer 
Verletzung der Halswirbelsäule 27 Röntgenphotographien angefertigt hat und 
schliesslich in absolut einwandsfreier Weise eine Fraktur des 6. Halswirbels 
nachweisen konnte. — 


Aus Prof. Dr. Vulpius’ orthop.-chirurg. Klinik in Heidelberg, Abteilung für Unfallverletzte. 

13 Knochenbrüche bei einem Mann zu gleicher Zeit, 

gute Heilung. 

Ein Beitrag zur Kasuistik multipler Frakturen. 

Von Dr. Max M. Klar, Assistenzarzt. 

In unserem Zeitalter der maschinellen Industrie gehören ja gleichzeitig ent¬ 
stehende Frakturen mehrerer Extremitätenknochen nicht gerade zu den Selten¬ 
heiten. Dass aber ein Arbeiter, nicht weniger als 13 Frakturen, davon 9 an 
den Knochen der vier Extremitäten, erleidet, ein solcher Fall dürfte wohl sin¬ 
gulär sein und deshalb schon seine Veröffentlichung rechtfertigen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Der Schlossergehilfe Franz Gott erbarm machte durch einen solch schweren Unfall 
in trauriger Weise seinem ominösen Namen Ehre. Er geriet am 16. Juli 1903 mit der 
linken Hand und mit dem linken Arm in die Transmission einer Maschine und wurde 
mit den Umdrehungen der Transmissionswelle ungefähr 20 mal herumgeschleudert, bis 
durch das Abstellen der Maschine die Welle zum Stillstand gebracht war. Beide Beine 
und der rechte Arm des G. wurden bei jeder Umdrehung heftig gegen die 60 cm von 
der Welle entfernte Mauer mit Wucht angeschlagen. G. will während dieses ganzen 
Vorganges und danach nicht einen Augenblick lang das Bewusstsein verloren haben. 

Der Verletzte wurde sofort ins Krankenhaus zu Fr. verbracht, wo folgende Ver¬ 
letzungen von Herrn Dr. Fr. festgestellt wurden: 

1. Bruch der 4.—7. Rippe links in der Mamillarlinie, 

2. Bruch beider Knochen des rechten Vorderarms, mit Gefässzerreisung, 

3. Bruch beider Knochen des linken Vorderarms, 

4. Bruch des linken Oberarmknochens, 

5. komplizierter Bruch des linken Oberschenkels mit Knochenzersplitterung, 

6. Bruch des rechten Oberschenkels, 

7. Bruch des rechten inneren Knöchels, 

8. Bruch des 5. Mittelhandknochens rechts, 

9. Quetschung der linken Gesichtshälfte und des rechten Handrückens. 

Es wurden also 13 Knochen, davon 9 an den Extremitäten, frakturiert befunden. 

Am 10. Februar 1904 wurde G. aus dem Hospital entlassen und beschäftigte sich 
vom 14. März 1904 ab probeweise mit leichten Arbeiten: er konnte aber nicht andauernd 

arbeiten und wurde deswegen am 20. April der diesseitigen Klinik zur medico-mechani- 

schen Nachbehandlung überwiesen. 

Der Befund, der ein verhältnismässig sehr gutes Heilergebnis zeigt, ist jetzt fol¬ 
gender: 

Der Bruch des linken Oberschenkels — um mit der schwersten Verletzung 
zu beginnen —, der zwischen mittlerem und oberem Drittel unter starker Ver¬ 
letzung der Weichteile erfolgt war, ist, wie die Durchleuchtung beweist, mit 
deutlicher Verbiegung nach aussen und unter ziemlich starker und fester Kallus¬ 
bildung geheilt; das obere Bruchstück ist nach hinten und etwas nach aussen, 
das untere nach vorn und aussen disloziert. In der Mitte der Streckseite des 
linken Oberschenkels befindet sich eine 11 cm lange und 2,5 cm breite, wenig 
eingezogene glatte Längsnarbe, die mit der knöchernen Unterlage fest verwachsen 
ist; 10 cm weiter nach hinten und aussen, parallel mit dieser, sieht man eine 
9,5 cm lange und 2 cm breite, tief eingezogene, ebenfalls mit dem Knochen fest 
verwachsene Narbe (Operationsnarbe). 

Am rechten Bein befindet sich die Bruchstelle im mittleren Drittel des 
Oberschenkels; die Heilung ist unter sehr starker Kallusbildnng so erfolgt, dass 
bei leichter Krümmung des Oberschenkels nach oben und aussen das obere Bruch¬ 
stück nach vorn und das untere stark nach hinten disloziert sind. Das rechte 
Bein ist, von der Spina il. ant. sup. zum Mall. ext. gemessen, 87 cm lang, während 
das linke Bein 85 cm misst. Das linke Bein ist also nur um 2 cm kürzer als 
das rechte, trotzdem, wie aus dem Gutachten des behandelnden Arztes hervorgeht, 
grosse Knochensplitter operativ entfernt worden sind; die durch die Dislokation 
bedingte Verkürzung auch des rechten Beines hat also zur Ausgleichung der 
Längenunterschiede der Beine in glücklicher Weise beigetragen. 1 ) Da die Ver¬ 
kürzung des linken Beines durch Erhöhung des Stiefelabsatzes ausgeglichen ist 
bemerkt man bei G. kein Hinken beim Gehen; leichtes Hinken tritt ein beim 
Gehen ohne Schuhe. 

Der Bruch des linken Oberarms in der Mitte ist mit geringer seitlicher 

1) Man muss hier an das Vorgehen v. Nuss bau ms und Mavers denken, die die Ver¬ 
kürzungen von Extremitäten nach der Heilung von Frakturen durch Resektion eines ent¬ 
sprechenden Stückes aus der Kontinuität des gesunden Beines auszugleichen vorschlugen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 219 


Verschiebung der Bruchenden nach aussen unter mässig starker Kallusbildung 
geheilt. Der linke Oberarm ist um 1 cm verkürzt, die Beweglichkeit des Schulter¬ 
gelenks ist regelrecht 

Der Bruch des linken Vorderarmes in der Mitte ist mit einer Ausbiegung 
der Bruchenden nach der Streckseite hin mit schwachem Callus geheilt. 

Die Beuge- und Streckbewegungen im linken Hand- und Ellenbogengelenk 
sind unbehindert, die Supination des Vorderarmes ist aber in leichtem Grade be¬ 
schränkt. Schmerzhaftigkeit besteht weder auf Druck noch bei Bewegung. 

Die Bruchlinien der beiden Knochen des rechten Vorderarmes befinden sich 
in verschiedener Höhe. An der Ulna fühlt man den Kallus 6 cm, am Radius 
9 cm oberhalb des Handgelenks; die Bruchenden der Ulna sind in stärkerem, die 
des Radius in geringerem Grade nach der Streckseite hin disloziert. Die dadurch 
verursachte Verkürzung des rechten Vorderarms beträgt 2 cm. 

Während die Bewegungen des Ellenbogengelenks ganz regelrecht sind, ist 
die Volarflexion der rechten Hand etwa um ein Viertel, die Dorsalflexion um die 
Hälfte der normalen Beweglichkeit noch aktiv und passiv beschränkt; die Supi¬ 
nation der rechten Hand ist zur Hälfte möglich, aktiv wie passiv. 

Die Muskulatur beider Arme und Beine ist noch etwas atrophisch und 
schlaff, besonders auffallend ist die Atrophie an der rechten Hand, und da haupt¬ 
sächlich am Daumenballen. 

Am 5. Metacarpus der rechten Hand fühlt man in der Mitte eine leicht 
kallös verdickte Bruchstelle mit Verbiegung der Bruchenden nach dem Hand¬ 
rücken zu. 

Über dem vorderen Ende des 2. und 3. Mittelhandknochens befindet sich 
eine zweimarkstückgrosse glatte, flächenhafte, nicht adhärente Narbe; einige kleine 
flächenhafte Narben sieht man auch noch auf der Streckseite des Vorderarms. 

Beide Hände können aktiv zur Faust geschlossen werden, rechts mit ge¬ 
ringerer Kraft als links; am Dynamometer drückt G. mit der linken Hand 20 kg, 
mit der rechten 10 kg. 

Die Umfangsmaße der Extremitäten sind: 


am Oberschenkel rechts 

40, 

links 37 

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am Unterschenkel „ 

30 

* 28 

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am Oberarm „ 

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am Unterarm ,, 

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an der Hand „ 

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„ 20 

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Da die Körpergrösse des Mannes jetzt noch (mit verkürzten Beinen) 1,68 m 
beträgt, so sind die Maße im ganzen, infolge der Atrophie, noch etwas zu gering. 

Die Brüche der 4., 5., 6. und 7. linken Rippe sind fast ohne jede nachweis¬ 
bare Folge geheilt; beide Thoraxhälften sind gleich gewölbt, beide bewegen sich 
gleichmässig bei der Atmung, und bei genauester Abtastung kann man nur eine 
ganz leichte Verdickung der gebrochenen Rippen an der Bruchstelle in der linken 
Mamillarlinie fühlen. 

Am rechten Malleolus internus tastet man schwache kallöse, noch etwas 
druckschmerzhafte Verdickung; die Bewegungen des Sprunggelenks sind nicht 
behindert. 

Das Allgemeinbefinden desG. ist sehr gut; er gibt nur an, dass er sich im 
rechten Arm und in der rechten Hand schwach fühle; über Schwäche oder leichte 
Ermüdbarkeit der Beine kann er nicht klagen. Es bestehen keinerlei Anzeichen 
von traumatischer Neurasthenie. 

Wir haben also hier, in Anbetracht der Schwere und der grossen Zahl gleich¬ 
zeitiger Knochenbrüche bei ein und demselben Individuum, ein funktionelles 
Heilergebnis vor uns, das man wohl geradezu als glänzend bezeichnen darf. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Die noch bestehende Atrophie der Extremitäten wird durch weitere fortgese zte 
Massage- und Übungsbehandlung sicher noch bedeutend gebessert werden; die 
verhältnismässig geringen Bewegungsstörungen der Vorderarme werden wohl nahe¬ 
zu vollständig behoben werden können. 

Schliesslich wird die, durch die Verkürzung des linken Beines und des 
rechten Arms sowie durch die Atrophie der Extremitäten bedingte Erwerbs¬ 
beschränkung wohl nicht mehr als höchstens 40 °/ 0 der früheren Erwerbsfähig¬ 
keit betragen. 


Blutung aus einem alten Magengeschwür infolge einer Über¬ 
anstrengung im Betriebe. 

Dargestellt in einem ärztlichen Gutachten 

von Prof. Dr. Thiem-Cottbus. 

Persönliches und Zweck der Untersuchung. 

In der Unfallversicherungssache des 58 Jahre alten Vorwalzers Friedrich L. 
aus Eisenhammer K. gebe ich das von dem Herrn Vorsitzenden des Schieds¬ 
gerichts für Arbeiterversicherung zu F. von mir geforderte Gutachten auf Grund 
der Aktenlage ab. 

Es handelt sich darum, festzustellen, ob die bei L. am 2. September 1902 
eingetretene Magenblntung auf den Unfall von demselben Tage zurückzuführen ist. 

Geschichte bis zum Unfall. 

L. litt, wie nach den Bekundungen des Arztes Herrn Dr. V. (Bl. 6 der 
Sektionsakten und Bl. 9 der Schiedsgerichtsakten) anzunehmen ist und sowohl L. 
(Bl. 22 der Schiedsgerichtsakten) als auch seine Frau (Bl. 29 der Schiedsgerichts¬ 
akten) zugegeben haben, seit dem Jahre 1887 am Magen. Das Leiden wurde 
vom Arzt für ein Magengeschwür angesehen, weil die Magenbeschwerden sich 
sehr häufig in Gestalt von Druckgefühl und Schmerz immer an derselben Stelle 
des Magens, 3 Finger breit oberhalb des Nabels links dicht neben der Mittel¬ 
linie und als Schmerz im Rücken nach dem Essen äusserten und L. manche Speisen, 
wie schwere Gemüse und Schwarzbrot, nicht vertragen konnte. Genoss er der¬ 
artige Sachen dennoch, so trat etwa eine Stunde nach dem Essen Erbrechen auf. 
Niemals aber enthielten das Erbrochene oder der Stuhlgang bis zum Unfälle Blut. 

Auch ist der seit 25 Jahren im dortigen Eisenwerk als Vorwalzer und 
20 Jahre vorher als Arbeiter beschäftigt, gewesene Mann anscheinend nicht ge¬ 
nötigt gewesen, des Magenleidens wegen die Arbeit längere Zeit auszusetzen, 
da er (Bl. 22 der Schiedsgerichtsakten) angibt, dass er bis zum Unfälle an ernst¬ 
lichen Erkrankungen nicht gelitten habe. Seinen Angaben darf wohl bis zu 
einem gewissen Grade Glauben geschenkt werden, da seine Vorgesetzten. Ober¬ 
meister B. und Hüttendirektor W.. ihm ein sehr gutes Leumundszeugnis aus¬ 
stellen und letzterer beiläufig auch die Ehefrau L.s für ebenso zuverlässig und 
wahrheitsliebend erklärt. 

Hergang des Unfalls und der nächsten Folgen. 

Am 2. September 1902 — nach der Unfallanzeige (Bl. 1 der Sektionsakten) 
zwischen 6 und 7 Uhr früh, nach der Angabe des L. (Bl. 22 der Schiedsgerichts- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


akten, Rückseite) etwa gegen 8 Uhr früh — hatten 4 Mann eine hartstählerne 
Walze von 2 m 20 cm Länge und einem Gewicht von 2500 kg eine kleine 
Steigung hinauf zu wälzen. 

Dies geschah durch zwei nahe an jedem Ende der Walze untergeschobene 
Hebebäume. An jedem Hebebaum fasste ein Mann näher der Walze, der andere 
weiter hinten an. 

L. hatte den einen Hebefcaunt näher der Walze angefasst. 

Während des Hinaufrollens der Walze bemerkte L., dass diese zurückrollte, 
warf sich mit der ganzen Körperkraft entgegen und empfing deren Stoss. da 
die anderen Gehilfen um ein Geringes später dem Zurückrollen entgegeuar- 
beiteten, im ersten Anprall ganz allein, so dass er einen heftigen Stoss im 
Körper erhielt und das Gefühl hatte, als ob er sich einen Bruch zugezogen habe. 

Die sehr starke Gewalteinwirkung auf den ganzen Körper im allgemeinen 
und die Bauchorgane im besonderen schildert Herr Dr. V. (Bl. 9 der Schieds¬ 
gerichtsakten) meiner Ansicht nach zutreffend als eine zweifache; erstens gab es 
einen sozusagen passiven Ruck, zweitens war L., um das Zurückrollen zu ver¬ 
hindern, gezwungen, aktiv die Bauchpresse stark wirken zu lassen. Es ist 
in der Tat so, dass beim starken Anheben, als was sich ja schliesslich der Ver¬ 
such Ls., das Zurückrollen der Walze aufzuhalten, darstellt, Bauch-, Brust- und 
Beinmuskeln zwecks Feststellung des Rumpfes, von dem aus die Arme anhebeu 
können, bis zur Bretthärte angespannt werden, was natürlich zur starken Er¬ 
höhung nicht nur des Binnendruckes in der Bauchhöhle, sondern auch im ganzen 
Gefässsystem führen muss; daher das Rot- und Blauwerden des Gesichtes solch 
starkhebender Menschen. 

Dass dabei ein Gefäss im Grunde eines Magengeschwürs, in dem die Gefäss- 
wände keine gesunde widerstandsfähige Beschaffenheit haben, platzen kann, ja 
man möchte fast sagen, platzen muss, bedarf keiner besonderen Betonung und 
Hervorhebung. 

Dabei ist es, wie Herr Sanitätsrat PI. (Bl. 18 und folg, der Akten) ausiührt, 
gar nicht nötig, dass das Blut sofort aus dem Munde stürzt. Es kann sich 
zunächst nur im Magen ansammeln und später, oft erst nach Tagen, erbrochen 
werden. Ja es braucht überhaupt nicht diesen Weg zu nehmen, sondern kann 
allein durch den Darm abgehen. 

Es fragt sich nur, ob die Art des Unfalles selbst und das Verhalten des 
angeblich Verletzten es wahrscheinlich uiachen, dass das Platzen des Blutgefässes 
gerade in dem Augenblick der Gewalteinwirkung erfolgt ist. 

Dass das Zurückrollen der Walze einen Unfall, ein ausser gewöhnliches, dem 
Betriebe fremdes Ereignis darstellt, ist ohne weiteres klar. Überdies war die 
Arbeit, auch wenn sie regelrecht abgelaufen wäre, nach dem Zeugnis des Hütten¬ 
direktors W. (Bl. 28 Rückseite der Schiedsgerichtsakten) als eine aussergewölm- 
liche, da sie nur etwa halbjährlich einmal vorkommt, und auch als eine sehr 
schwere zu bezeichnen. 

Wir haben nun der Frage näher zu treten: Wie war das Verhalten L.s 
nach dem Ruck, und wissen die anderen Arbeiter etwas von diesem Ruck? W 
allein (Bl. 26 der Schiedsgerichtsakten) erklärt, „dass es dabei mal einen Ruck 
gibt, kommt häufiger vor“, die anderen wissen nichts von dem Ruck. Das beweist 
aber noch nicht, dass L. keinen bekommen hat, denn nach seiner oben wieder¬ 
gegebenen Darstellung haben „die anderen Gehilfen um ein Geringes später zu¬ 
gefasst“, und er hatte „den ersten Anprall ganz allein auszuhalten“. 

Er hat nun den Gehilfen und überhaupt zunächst niemandem im Werk 
etwas von dem empfangenen Ruck oder Knacks gesagt, ist aber sofort in seine 
20 Schritt weit entfernte Wohnung gegangen, was an sich nicht auffallen konnte, 


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222 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


weil gerade Frühstückspause war, und hat seiner Frau von dem Ereignis Mit¬ 
teilung gemacht und über Schmerzen geklagt, als ob er einen Bruch bekäme, 
und dann weder jetzt noch mittags etwas Festes gegessen, sondern nur immer 
schluckweise Wasser getrunken. Er ist dann trotz seiner Schmerzen wieder in 
' den Dienst gegangen und ist nach der Ansicht des Hüttendirektors W. der hier¬ 
durch bewiesene Pflichteifer seinem ganzen sonstigen Verhalten entsprechend. 

L. hat im Werk aber dann, wie es ja auch seine Hauptaufgabe war, nur 
noch beaufsichtigt und nicht mehr selbst, wie er es sonst zu tun pflegte, mit 
Hand angelegt. Dies haben die Zeugen M. und W. eidlich bekundet (Bl. 25 u. 26 
der Schiedsgerichtsakten), und diese und die übrigen vernommenen Zeugen haben 
ferner ausgesagt, dass L. krankheitshalber die Arbeitsstätte um 5 Uhr, eine Stunde 
vor Feierabend, verlassen hat 

Schon vorher, noch während der Arbeitszeit, ist L. seiner Erinnerung nach 
(Bl. 24 der Schiedsgerichtsakten) einmal auf dem Abort gewesen und hat dabei 
bemerkt dass das Zum Reinigen des Afters benutzte Papier blutig war. Seine 
Frau bekundet aber, dass er ausserordentlich unruhig an dem Tage war und 
verschiedentlich den Abort besucht hat, und dass der Stuhlgang ungewöhn¬ 
lich dunkel, fast schwarz aussah. In der Nacht ist auch Blutbrechen erfolgt, 
und der am anderen Tage hinzugezogene Arzt hat (Bl. 9 der Schiedsgerichtsakten) 
erklärt, dass L. schwarze Blutmassen erbrochen und blutige, schwarze, teerartige 
Stühle gehabt hat 

Die ersten Blutabgänge durch den After sind also sicher schon vor 5 Uhr, 
also etwa 6—7 Stunden nach dem Unfall erfolgt, und das Blut zeigte die durch 
den Schwefelgehalt des Darmes bewirkte Schwarzfärbung. Man kann wohl 
sagen, dass das Blut, welches den ganzen Darmkanal passieren musste, eigentlich 
nicht gut früher aus dem After treten konnte, wenn es sich gegen 8 Uhr in den 
Magen ergossen hatte. Andererseits war das Erscheinen aber auch keineswegs 
als ein zu frühes zu bezeichnen. 

Dass das in der Nacht erbrochene Blut länger im Magen verweilt hatte, 
ergab sein ebenfalls dunkles Aussehen, „schwarze Massen“ nennt es der Arzt 
(Bl. 9 der Schiedsgerichtsakten). 

Es sind demnach, um die Schlussfolgerungen zu ziehen, wenn man den 
Versicherungen L.s und seiner Frau Glauben schenken kann, von dem Unfall ab 
bis zum Erscheinen der blutigen Stühle und des Blutbrechens eine ununter¬ 
brochene Kette von Erscheinungen vorhanden gewesen, so dass der ursächliche 
Zusammenhang zwischen dem Blutabgang und dem Unfall, wenn man die Art 
des Unfalls und die Beschaffenheit des Magens des L. vor dem Unfall mit in 
Erwägung zieht, nicht nur in hohem Grade wahrscheinlich, sondern nahezu als 
sicher erwiesen gelten kann. Es sei diese Kette von Ereignissen noch einmal 
kurz aufgerollt: Die der Frau sofort nach dem Unfall in der Frühstückspause 
ausgesprochene Befürchtung, er habe sich durch den Unfall einen Bruch zu- 
* gezogen, Verweigerung der Nahrung am ganzen Tage, das Durstgefühl, eine sehr 
bezeichnende Erscheinung bei allen Blutverlusten, das allen Arbeitern auffallende 
Unterlassen des sonst von L. geübten praktischen Mitarbeitens und die Be¬ 
schränkung seiner Tätigkeit auf die Beaufsichtigung, die grosse Unruhe, die 
seiner Frau auffallt, die blutigen, schwarzen, von ihm und seiner Frau im Laufe 
des Tages (noch vor 5 Uhr) beobachteten Stuhlgänge, das vorzeitige (eine Stunde 
frühere) Verlassen des Dienstes um 5 Uhr, das Aufsuchen des Bettes um diese 
Zeit und das Erbrechen blutiger Massen in der Nacht. 

Ich meine, das genügt zur Begründung des voraufgegangenen Urteils. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 223 


Besprechungen. 


Y. Otz, Experimentelle Untersuchungen zur Genese der Sternumfraktur 
bei Wirbelsäulenfrakturen. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72. 1904. S. 387.) 

Um die Gründe für das Zustandekommen der Sternumfraktur aufzudecken, welche die 
Frakturen und Luxationen der Wirbelsäule in ihrer oberen Hälfte so regelmässig be¬ 
gleitet, stellte 0. Fall versuche an Leichen an, indem er ein 50 kg schweres Gewicht aus 
1—2 m Höhe auf den vorgebeugten Kopf der sitzenden Leiche fallen liess. Es wurden dabei 
die Versuchsbedingungen derart modifiziert, dass bald die Wirkung der Rippen durch Trennung 
der oberen 4 Rippen an der Knorpelknochengrenze, bald die Stosswirkung des Unterkiefer¬ 
randes durch Resektion des Unterkiefers oder durch Kissenpolsterung ausgeschaltet wurden. 

Das von Kocher kritisch beleuchtete Resultat war, dass wohl beiden Faktoren, 
der Verschiebung der Rippen und dem Aufschlagen des Kinnes, eine Bedeutung zukommt. 
Bald überwiegt das eine, bald das andere. Ist die Sternumfraktur vorwiegend durch das 
Verschieben der Rippen mit Ausnahme der ersten bedingt, so wird ein nach hinten offener 
Knickungswinkel entstehen, umgekehrt, wenn das Aufschlagen des Kinnes die Haupt¬ 
ursache war. M. v. Brunn-Tübingen. 

Meinhold, Subkutaner Bruch des rechten Schlüsselbeins, sekundärer 
Verschluss der Schlüsselb einschlagader, Aufmeisselung, Knochen naht, 
Mechanismus der Gefässverletzungen bei Schlüsselbeinbrüchen. (Münch, med. 
Wochenschrift. 1904. Nr. 17.) Patient hatte einen Bruch der Clavicula mit Verschiebung 
des distalen Endes nach innen erlitten; die Spitze des zentralen Fragmentes wurde später, 
da sie die Haut zu durchbohren drohte, entfernt. Der Mann war wieder arbeitsfähig, 
wurde Infanterist, machte Gewehrgriffe. Plötzlich traten die Erscheinungen des Subclavia- 
verschlusses ein. Bei der Operation fand sich die Arterie unter dem inneren Ende des 
äusseren Bruchstückes, das durch die Verschiebung der beiden Fragmentenden gebildete 
Dreieck w r ar durch Kallusmassen ausgefüllt. An beiden Teilen wurde nach Dnrch- 
meisselung der Bruchstelle der Kallus entfernt und der Knochen durch Silberdraht ge¬ 
näht. Patient wurde wieder dienstfähig. 

Verfasser glaubt, dass durch die Gewehrgriffe die Kallusbildung angeregt worden 
und dadurch die nachträgliche Kompression herbeigeführt ist. Zur Erklärung des Um¬ 
standes, dass nicht sofort nach der Entlastung der Arterie der Puls fühlbar wurde, nimmt 
M. Gefässkrarapf oder Einbusse an Elastizität der Gefüsswand an. 

Kissinger-Königshütte, O.-S. 

Beck, Über das Korrekturverfahren bei schlecht geheilten Knochen¬ 
brüchen. (Fortschr. auf d. Gebiet d. Röntgenstr. Band VII. Heft 4. 1904.) Auch 

in diesem kleinen Aufsatz weist B., ein begeisterter Wortführer für den Wert der Röntgen¬ 
strahlen, an der Hand zweier Fälle nach, wie wichtig eine frühzeitige Röntgendiagnose 
ist. Im einen Falle handelte es sich um einen eigentümlichen Bruch des unteren Endes 
der Ulna, welches stark dislokiert an das Radiusende sich angelegt und einen Bruch des 
letzteren vorgetäuscht hatte. Hier war eine Röntgenuntersuchung unterlassen worden, 
wodurch es nötig wurde, die dislozierten Stücke später operativ richtig zu stellen. 

In dem anderen Falle handelte es sich um eine Fraktur des unteren Radiusendes mit 
starker Dislokation und um eine Schrägfraktur der Ulna an der Olekranongrenze mit ' 
seitlicher Verschiebung des Radius. Hier liess die frühzeitige Röntgendiagnose sofort die 
Notwendigkeit eines operativen Eingriffs erkennen, dem auch ein guter funktioneller Er¬ 
folg entsprach. Bettmann-Leipzig. 

ßanzi, Ein Fall von doppelseitiger (kongenitaler) Schulterluxation 
nach rückwärts. (Fortschr. auf d. Gebiete d. Röntgenstrahlen. Bd. VII. Heft 4.) 

R. fügt den bisher in der Literatur bekannt gewordenen Fällen von kongenitaler Humerus¬ 
luxation (33) einen weiteren von doppelseitiger Verrenkung nach hinten hinzu, so dass 
nach ihm jetzt auf 34 Fälle 3 doppelseitige nach hinten kommen. Die traumatische 
Luxation des Humerus ist ausserordentlich selten, besonders die doppelseitige und die 
nach hinten. Im vorliegenden Fall wurde durch die Röntgenaufnahme, welche eine gleich- 
mässige rudimentäre Entwicklung der Fossa glenoidalis und nur geringe Deformierung 


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224 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 7. 


der Humerusköpfe ergab, der kongenitale Charakter sichergestellt und Syringomyelie, 
worauf Verdacht vorhanden war, ausgeschlossen. Bettmann-Leipzig. 

G. Müller, Über Versteifungen des Schultergelenks. (Ärztl. Sachverst- 
Ztg. 1903. Nr. 23.) M. bespricht in zusammenfassender Weise die Entstehung der 
Schultergelenkversteifungen nach Ruhigstellung des Arms bei direkter Verletzung und 
solcher fern von dem Gelenk und die bei Behandlung dieser verschiedenen Verletzungs¬ 
arten immer noch so oft gemachten und oft gerügten therapeutischen Fehler seitens der 
behandelnden Ärzte, in erster Linie die zu lange Ruhigstellung des Gelenks und die Unter¬ 
lassung frühzeitiger Bewegungen. Schliesslich beschreibt er die in seiner Klinik geübten 
Methoden der Behandlung der Schultergelenkankylosen, die sich mit den auch sonst ge¬ 
übten decken. Die Bi er sehe Stauung, die sonst bei Gelenkversteifungen von gutem Er¬ 
folg ist, ist bei Unfallverletzten wegen Mangel an gutem Willen und Ablehnung wenn 
auch nur Unbehagen erzeugender Maßnahmen, nicht gut anwendbar. 

Bettmann - Leipzig. 

0. Blau, Fünfzehn Kahnbeinbrüche (Fractura ossis navicularis carpi). 
(Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72. 1904. S. 445.) Die 15 Kahnbeinbrüche wurden bei 
Soldaten beobachtet. Sie kamen 2mal durch direkte Quetschung, 13mal durch indirekte 
Gewalt zustande, und zwar 6mal durch Fall, 2mal durch starkes Aufsetzen beim Kasten¬ 
sprung, 3mal durch Sturz vom Pferde. Die Stellung der Hand im Augenblick der Ver¬ 
letzung wurde besonders häufig als dorsalflektierte angegeben. Die Symptome bestanden 
in einer massigen Schwellung der Handgelenksgegend (bis zu 1,5 cm Umfangunterschied), 
Druckempfindlichkeit der Radialseite des Carpus, die jedoch häufig nicht besonders stark 
ist, und Funktionsstörungen, besonders Behinderung der Dorsalflexion. Dislokation und 
Krepitation sind meist nicht vorhanden. Die wertvollsten Aufschlüsse liefert das Röntgen¬ 
bild, bei dessen Beurteilung jedoch grosse Vorsicht und der Vergleich mit der gesunden 
Seite dringend geboten ist. Verf. empfiehlt die Aufnahme beider Hände in Pronations¬ 
stellung. 

Für die Behandlung warnt Yerf. vor zu frühzeitigen Bewegungen und Massage. Es 
soll damit in der Regel nicht vor dem Ende der 4. Woche, in manchen Fällen noch 
später begonnen werden. Der Heilungsverlauf der Kahnbeinbrüche ist meist ein lang¬ 
wieriger und das Endresultat oft ein wenig befriedigendes, da eine Vereinigung der Frag¬ 
mente durch Kallus nicht selten ausbleibt und in dem komplizierten Mechanismus des 
Handgelenks jede Störung sich bemerkbar macht. Immerhin wurden von den Patienten 
des Verf. % wieder dienstfähig. M. v. Brunn-Tübingen. 

Tschmarke stellt in der mediz. Gesellschaft zu Magdeburg am 7. April (s. Münch, 
med. Woch. Nr. 26) einen Herrn vor, der am 7. Nov. 1903 durch Ausgleiten mit dem 
Rumpf unter die Plattform der elektrischen Bahn geriet. Er erlitt einen Oberarmbruch, 
den Bruch mehrerer Rippen mit Bildung eines Pneumothorax, mehrere Weichteil wunden 
an Knie und Hüften und eine Luxation beider Oberschenkel. Links bestand eine 
Luxatio obturatoria, rechts eine L. iliaca. Beide Verrenkungen wurden noch am selben 
Tage in Narkose eingerenkt Pat. wurde völlig geheilt und trat schon am 19. Dezember 
desselben Jahres eine Geschäftsreise an. Im Anschluss an diesen Fall bespricht Vortrag, 
den Mechanismus der Verletzung, die Häufigkeit der doppelseitigen Oberschenkelluxationen 
und gibt einen Überblick über die bisher in der Literatur veröffentlichten 30 Fälle. 
Ferner berichtet Vortrag, über einen 58jährigen Herrn, der eine vollkommene Luxation 
des Os cuneiforme I nach oben innen und des Vorderfusses im Lisfrankschen Gelenk 
nach aussen erlitten hatte. Die unblutige Reposition gelang beim Pat., der erst 8 Tage 
später in Behandlung kam, nicht, auch die blutige erst nach Sektion der Sehne des Tibialis 
anticus und nach Resektion des Os cuneiforme II, welches frakturiert war. Trotz des 
anscheinend günstigen, in den ersten 10 Tagen fieberlosen Verlaufs kam es zur Vereiterung 
des ganzen Lisfrankschen Gelenks, welche die Entfernung des ersten — nekrotisch ge¬ 
wordenen — Keilbeins, mehrere Inzisionen und die Resektion der Gelenkenden der Metatar¬ 
salknochen erforderte. Aronheim - Gevelsberg. 

E. Goldmann, Zur unblutigen Behandlung von irreponiblen und ver¬ 
alteten Hüftgelenksluxationen. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. 42. 1904. S. 200). Mit 
unblutigen Behandlungsmethoden erzielte G. befriedigende funktionelle Erfolge in folgenden 
3 Fällen: 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 225 


1. Ein 64 jähriger Mann wurde von einer fallenden Hoftüre getroffen, die er gewalt¬ 
sam öffnen wollte. Es wurde eine Kniegelenksverletzung angenommen und Ruhe ver¬ 
ordnet. doch stand der Kranke schon wenige Tage nach dem Unfall auf und lief, wenn 
auch mühsam, herum. Im Krankenhaus, wo sich Pat. erst 14 Tage nach der Verletzung 
einstellte, wurde eine eingeheilte Schenkelhalsfraktur diagnostiziert und dementsprechend 
behandelt. Ein Röntgenbild konnte nicht aufgenommen werden. Erst 2 Monate nach 
dem Unfall wurde durch die Röntgenuntersuchung erkannt, dass eine Luxatio obturatoria 
vorlag. Kopf und Pfanne erschienen normal. 70 Tage nach der Verletzung wurde die 
unblutige Reposition versucht und es gelang, nachdem die Luxatio obturatoria in eine 
ischiadica verwandelt worden war, anscheinend den Kopf mit deutlichem Ruck in die 
Pfanne zu reponieren. Das Röntgenbild zeigte jedoch, dass der Kopf unmittelbar an 
seinem Übergang in den Hals abgebrochen und am Foramen obturatorium zurückgeblieben 
war, während der Schenkelhals in der Pfanne stand. Da der Kranke sich zu keiner 
zweckmässigen Nachbehandlung verstand, trat Ankylose in Streckstellung ein, doch war 
die Funktion befriedigend. 

2. Ein 49 jähriger Knecht wurde beim Abladen von Baumstämmen durch einen 
solchen gegen den rechten Unterschenkel getroffen und erlitt ausser einer subkutanen 
Unterschenkelfraktur eine Luxatio perinealis. Nach mehreren vergeblichen Repositions¬ 
versuchen bei frischer Luxation wurde Pat. erst 2 V 2 Monate nach der Verletzung dem 
Krankenhaus überwiesen. Als hier am 84. Tage nach dem Unfall die unblutige Reposition 
versucht wurde, gelang sie zwar nicht, doch liess sich der Kopf leicht um den unteren 
Pfannenrand herumführen. Er wurde gegen den vorderen unteren Pfannenrand angedrängt 
und bei leichter Abduktion und Aussenrotation des Oberschenkels durch Gipsverband 
fixiert. Als nach 4 Wochen der Gipsverband abgenommen wurde, stand der Knopf in der 
Pfanne. Es wurde nun nochmals ein Gipsverband angelegt, in dem der Pat. herumging. 
Der funktionelle Erfolg war ein idealer. 

3. Ein 22 jähriger Zimmerraann wurde von einer fallenden Wand von hinten ge¬ 
troffen und erlitt eine Luxatio iliaca nebst einer Beckenfraktur. Eine quere Fraktur¬ 
linie verlief durch die Pfannenmitte, eine weitere in der Gegend der Articulatio sacro- 
iliaca durch das Darmbein. Pat. kam sofort ins Krankenhaus, doch scheiterten infolge 
der Beckenfraktur alle Repositionsversuche. Daher wurde zunächst ein Zugverband, später 
ein Gipsverband angelegt und erst nach Heilung der Fraktur 67 Tage nach der Ver¬ 
letzung erneuert ein Versuch unternommen, unblutig eine Stellungsverbesserung zu erzielen. 
Es gelang durch Repositionsmanöver ähnlich denen bei einer kongenitalen Luxation den 
Kopf subspinal nach vorn von der Pfanne zu stellen und dort in Abduktion, Extension und 
Aussenrotation zu fixieren. Als nach 3 Wochen mit Massage und passiven Bewegungen 
begonnen wurde, verschlechterte sich die Stellung wieder, so dass ein nochmaliges Redresse¬ 
ment erforderlich wurde, wobei es erst nach subkutaner Durchtrennung der Adduktoren 
gelang, den Kopf wieder vor die Pfanne zu stellen. Nach weiteren 3 Wochen konnte 
jetzt mit Massage und passiven Bewegungen erfolgreich die Ausbildung einer Nearthrose 
gefördert werden. Das Endresultat war ein sehr gutes. Es blieb eine Verkürzung von 
3 cm zurück und das Bein wurde in Aussenrotation und leichter Flexion gehalten, doch 
waren die Bewegungen hinreichend ausgiebig möglich, um den Kranken voll arbeitsfähig 
zu machen. 

Bei allen drei Beobachtungen spielt die Transposition eine ausschlaggebende Rolle. 
Um einen Einblick in ihren Mechanismus zu gewinnen, stellte G. Versuche an Leichen 
an. Wenn der Kapselriss parallel zur Faserung der Gelenkkapsel und etwa der Kapsel¬ 
mitte entsprechend angelegt war, riss die Kapsel fast in ihrem ganzen Umfange und ge¬ 
stattete eine ausgiebige Beweglichkeit des Kopfes ohne Muskelläsion. Verlief der Kapsel¬ 
riss dagegen senkrecht zur Faserrichtung der Kapsel und an ihrem distalen Ende nahe 
dem trochanteren Ende des Schenkelhalses, so schlug die Transposition fehl oder war von 
ausgedehnten Muskelverletzungen begleitet. Besonders schwer gelang die Transposition 
bei Kindern. Das Gelingen der Transposition hängt ab von der Möglichkeit, einen 
weiten Kapselriss zu erzeugen, und findet demnach seine Grenze, wenn sekundäre Ver¬ 
änderungen die Zerreisslichkeit der Kapsel erschweren. Nach seinen günstigen Erfahrungen 
hält Verf. die unblutige Behandlung für wohl geeignet, bei veralteten und irreponiblen 
Hüftgelenksluxationen mit den blutigen Methoden zu konkurrieren. M. v. Brunn-Tübingen. 


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226 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7 


A. Brüning, Beitrag zur Lehre von der blutigen Reposition veralteter 
Hüftluxationen. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72. 1904. S. 407.) B. teilt 2 Fälle 
von traumatischer und einen Fall von pathologischer Hüftluxation mit, bei denen nach 
vergeblichen unblutigen Repositionsversuchen die blutige Reposition vorgenommen wurde. 
Bei einer traumatischen Luxation, die nach fast 2 Monaten, und der pathologischen, die 
nach etwa 14 Monaten blutig reponiert wurde, trat eine vollständige Ankylose des Hüft¬ 
gelenks ein, das eine Mal in gestreckter, das andere Mal in leicht adduzierter, flektierter 
und innenrotierter Stellung. Das funktionelle Resultat war trotzdem ein leidliches. Ideal 
war das Resultat dagegen bei dem 2. Fall traumatischer Luxation, bei dem 14 Tage nach 
der Verletzung ein erfolgloser unblutiger Repositionsversuch, fünf Tage später die blutige 
Reposition angeführt wurde. Es wurde eine vollkommene Restitutio ad integrum erreicht. 

Verf. stellt aus der Literatur 31 Fälle von traumatischen und 4 Fälle von Disten¬ 
sionsluxationen zusammen, bei denen die blutige Reposition in Anwendung kam. Seine 
aus dem Gesamtmaterial gezogenen Schlusssätze lauten: 1. „Bei veralteten Hüftluxationen 
sind nur sehr schonende Repositionsversuche gestattet. Gelingt die Reposition nicht, so 
suche man eine vordere Luxationsform in eine hintere umzuwandeln und diese blutig zu 
reponieren. — 2. An den Versuch der unblutigen Reposition schliesse man nie direkt den 
blutigen Eingriff an, sondern lasse der Operation eine mehrtägige Extensionsbehandlong 
vorausgehen. — 3. Je frühzeitiger ein Patient in Behandlung kommt und je jünger er 
ist, desto grösser ist die Aussicht auf ein gutes funktionelles Resultat. Die medico- 
mechanischen Übungen haben möglichst frühzeitig zu beginnen. — 4. Distensionsluxationen 
geben immer ein schlechteres Resultat wie die traumatischen Luxationen.“ 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Friedrich Hesse, Über Verbiegung und Lösung im Schenkelhals. 
Demonstration in der physikalisch-mediz. Gesellschaft zu Würzburg am 4. Febr. 1904. 
(S. Münch, mediz. Woch. Nr. 14. 04.) Vortrag, demonstrierte 2 Fälle von Coxa vara 
adolescentium, in denen das Symptomenbild der Coxa vara statica gegeben war. Im 
ersten Falle (8jähriger Knabe) stellten sich die ersten Beschwerden (leichtes Hinken) 
J / 4 Jahr nach einem leichten Trauma (Fall in den Main) ein, später dann schwere sub¬ 
jektive Symptome, so dass Pat mehrere Monate meist zu Bette lag. Seitdem der statio¬ 
näre Zustand einer Coxa vara, ohne subjektive Symptome. Das Röntgenbild zeigt eine 
schwere Zerstörung an der Grenze von Hals- und Trochanterpartie, die nur als Fraktur 
aufgefasst werden kann (Fractura intertrochanterica, Kocher). Der Kopf ist in der 
Pfanne um ein Geringes hinabgerückt. Die Epiphysenlinie des Kopfes steht r. beträcht¬ 
lich steiler als links; der Schenkelhalsneigungswinkel beträgt r. 123°, 1. 144°. 

Beim 2. Fall (16jähr. Zimmermannslehrling) gab Pat. als einziges Trauma einen 
Fall von einem 3 m hohen Heuboden auf die r. Seite an, darnach heftige Schmerzen in 
der r. Hüftgegend, die sich schnell besserten; erst nach 3—4 Monaten Hinken. Auf dem 
Röntgenbild zeigte sich nahe dem Kopf, bes. an der unteren Partie des r. Schenkelhalses, 
eine deutliche Aufhellung ohne scharfe Grenze gegen die Nachbarschaft; der Schenkel¬ 
kopf ist r. bedeutend kleiner als links, abgeschliffen, zuckerhutartig; seine Oberfläche 
rauh, er steht in der Pfanne tiefer als links. Schenkelhalsneigungswinkel r. 123°, 1. 133°. 
Beide Fälle sind als echte Coxa vara aufzufassen, das Röntgenbild ergibt aber den trau¬ 
matischen Ursprung; sie sind aber ohne die Annahme primärer lokaler Resistenzverlust 
des Knochens nich zu erklären. Aronheim-Gevelsberg. 

Schanz, Coxa vara — die statische Belastungsdeformität des Schenkel¬ 
halses. (Zeitschr. für orthopädische Chirurgie.) Der Schenkelhals bietet als minder¬ 
wertige Stelle des knöchernen Traggerüstes besonders Gelegenheit zu statischen Belastungs¬ 
deformitäten. Diese kommen einerseits durch krankhafterweise herabgesetzte Tragfähigkeit 
des Schenkelhalses wie bei der Coxa vara nach Rachitis, Osteomalacie, Traumen, sonstigen 
Endzündungsprozessen und bei dem Malum senile coxae zustande. Andererseits durch 
statische Überlastung, die das Bild der als Berufskrankheit bekannten Coxa vara bei 
Käsern, Bäckern, Schlossern u. s. w. gibt. Bei der Behandlung muss deshalb in Rücksicht 
auf die beiden Entstehungsursachen festgestellt worden, ob es sich noch um einen defor¬ 
mierenden Prozess, um eine fertige Deformität oder um beides handelt. Im ersten Falle 
genügen manchmal Ruhe und Stützapparate, im zweiten ist dagegen meistens die Operation,. 


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227 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


bestehend in Osteotomie oder Osteoklasie des Femurschaftes, nicht des Halses, anzuraten, 
im dritten Falle endlich sind beide Indikationen zu erfüllen. Henning-Cottbus. 

Prorok, Oberschenkelbrüche vom Standpunkt der Unfallversicherung. 
(Inaugural-Dissertation Würzburg 1903.) Auf Anregung Dr. Linigers-Bonn beschäftigt 
sich Verf. in seiner Arbeit damit, ein Maß der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit für 
die Frakturen des Oberschenkels zu geben. Der Arbeit liegt das Unfallaktenmaterial des 
Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Bonn zugrunde, dem 103 Fälle von Ober¬ 
schenkelbrüchen entnommen sind, die Verf. sämtlich mitteilt. 50 Oberschenkelbrüche 
betrafen die rechte, 52 die linke Seite, einmal waren beide Oberschenkel gebrochen. 
Subkutan waren 97, kompliziert 6 Fakturen. Doppelbrüche waren 3 mal, Splitterbrüche 
6 mal vorhanden. Das Durchschnittsalter betrug 32 V 3 Jahre. Der Ort der Fraktur war 
4 mal im Bereich des Hüftgelenks, 95 mal im Schaft 

Von den Folgezuständen, welche das gute funktionelle Resultat beeinträchtigen, 
erwähnt Verf. zunächst die Muskelatrophie, die in sämtlichen Fällen vorhanden war, be¬ 
dingt durch Schwund des subkutanen Fettgewebes und besonders der Muskeln am Sitz 
der Fraktur infolge der andauernden Immobilisierung und Inaktivität des Gliedes. Die 
Muskelatrophie kann auch bedingt sein durch Innervationsstörung: durch Kontusion, Ein- 
reissung, Quetschung oder Kalluskompression eines Nervenstammes. In letzteren Fällen ist 
die Atrophie stets eine hochgradige, mit Sensibilitäts- und Motilitätsstörungen verbunden. 
Ferner stört sehr häufig das Oedem bei den ersten Gehversuchen; seltener kommt es durch 
Thrombose der tiefer gelegenen Venen zur ödematösen Schwellung gleich beim Abnehmen 
des Verbandes. Ein besonders störender Folgezustand ist die zurückbleibende Gelenk¬ 
steifigkeit nicht nur an den der Frakturstelle nahe gelegenen, sondern auch an entfernteren 
Gelenken. Die Ursache ist teils ausserhalb des Gelenks die Verkürzung der Muskeln durch 
narbige Schrumpfung oder die andauernde Immobilisierung der Insertionspunkte oder inner¬ 
halb des Gelenkes: Schrumpfung der Gelenkkapsel und Gelenkentzündung. Letztere kommt 
besonders im Kniegelenk vor nach Frakturen des unteren Femurendes: Diaphysenbruch* 
Absprengung der Kondylen oder Gelenkerguss mit nachfolgender schlechter fibröser oder 
knöcherner Verwachsung der Gelenkenden. — Ein weiterer, nicht seltener Folgezustand 
ist die Lockerung des Bandapparates im Kniegelenk. Die Hauptursache ist die dehnende 
Kraft des Extensionsverbandes, welcher Kapsel und Bänder des Gelenkes erschlafft und 
verlängert; ferner öfter ein chronischer Erguss ins Kniegelenk hinein mit gleicher Wirkung 
(Schlottergelenk). — Ein gewöhnlich vorkommender Folgezustand des Oberschenkelbruches 
ist die Dislokation der Fragmente und die dadurch bedingte Beinverkürzung (die durch¬ 
schnittliche Verkürzung betrug 3,06 cm). Die Ursache dieses Folgezustandes ist eine 
nicht genügende Beseitigung der primären Dislokation der Fragmente oder eine sich 
während der Heilungszeit einstellende sekundäre Dislokation. Am häufigsten ist die 
winklige Verheilung der Bruchstücke mit dem Scheitel nach vorn und aussen und die 
seitliche Verschiebung der Bruchstücke; seltener ist die Scheitelstellung nach hinten. In 
letzter Reihe sind unter den zurückbleibenden Störungen noch die abnormen Entzündungen 
und Schmerzen zu nennen, die sich periodisch oder bei Witterungswechsel einstellen, be¬ 
sonders im vorgerückten Alter, die häufig durch Verwachsungen der Weichteile, Haut 
oder Muskeln mit dem Kallus entstehen (Callus dolorosus). 

Am Schlüsse seiner Arbeit gibt Verf. auf einer Tabelle in Prozenten die Rente an, 
welche die Unfallversicherung in Intervallen von Monaten oder Jahren den Verletzten 
zahlte. (Vollständig erwerbsfähig wurden 16 (15 V 2 %)• Erwerbsverminderung war 
nach v j A Jahre noch eine vollständige, besserte sich dann schnell, bis sie nach 2 Jahren 
nur noch 30 °/ 0 betrug. Dann nahm sie von Jahr zu Jahr um ein geringes an Besserung 
zu, bis sie endlich nach 10 Jahren, also wohl dauernd 25 % betrug. Aus diesen Zahlen 
geht hervor, dass die Prognose des Oberschenkelbruches in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit 
eine schlechte ist. Aronheim-Gevelsberg. 

Schanz, Eine neue Operation zur Behandlung veralteter Kniescheiben- 
brücbe. (Münchn. med. Wochenschr. 1903 30.) Bei veralteten Kniescheibenbrüchen geben 
zur Wiederherstellung der Funktion des Kniegelenkstreckapparates die bisher geübten 
Operationen, wie einfache oder nötigenfalls mit Verlängerung der Quadricepssehne oder 
mit Abmeisselung der Tuberositas tibiae verbundene Naht oder die Überbrückung der 
Diastase mit abgemeisselten Knochenstücken, nur dann ein günstiges Resultat, wenn die 


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228 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Bruchstücke nicht allzu weit entfernt sind. Bei grösseren Diastasen als bei solchen von 
6 cm empfiehlt sich die Überbrückung derselben durch den M. Sartorius. Diese wurde im 
Februar d. J. bei einem Patienten gemacht, bei dem infolge eines vor 5 Jahren erlittenen 
Bruches der Kniescheibe die Bruchstücke bis zu 12 cm auseinander gewichen waren, so dass 
die Funktion des betreffenden Beines schwer geschädigt war. 

Es wurde der M. sartorius, nachdem er durch einen an seinem Ansatzpunkte be¬ 
ginnenden bis nach der Mitte des Oberschenkels verlaufenden Schnitt freigelegt war, aus 
seinem Bett herauspräpariert. Sodann wurde von dem Schnitte aus die Haut über den 
Kniescheibenbruchstücken nach aussen abgelöst und von der Vorderfläche der letzteren, 
die durch fibrösen Kallus verbunden waren, etwa 2 / 3 abgeraeissölt, so dass eine flache 
Längsrinne gebildet wurde. In diese Längsrinne wurde der Sartorius gelagert und, während 
das obere Bruchstück möglichst nach abwärts gezogen wurde, an die Knochen und den 
fibrösen Kallus genäht. Die Wunde wurde drainagelos geschlossen. Nach erfolgter prima 
intentio konnte Patient 6 Wochen nach der Operation den Unterschenkel frei heraus¬ 
strecken und frei Treppen steigen. Jetzt ist er auch ohne längere Nachbehandlung so weit, 
dass ihn irgend welche funktionelle Störungen an dem betreffenden Beine nicht mehr be¬ 
lästigen . Henning- Cottbus. 

Hoffa, Zur Bedeutung des Fettgewebes für die Pathologie des Knie¬ 
gelenks. (D. mediz. W. 1904. Nr. 10 und 11.) Verf. stellte bei einem Pat., welcher 
nach einem Fall auf sein Knie andauernd an Beschwerden litt, aus der zeitweisen, ohne 
sichtlichen Grund auftretenden Verschlimmerung derselben die Diagnose auf Fremdkörper 
im Gelenk und fand bei der Operation neben losgelöstem Knorpelstück und vermehrter 
seröser Flüssigkeit eine sehr reichliche Entwicklung des fibrös entarteten Fettgewebes, 
welches unter normalen Verhältnissen in den Plicae alares und der Plica synovialis 
patellaris vorhanden ist. Es erfüllte den Gelenkraum und war, woh» infolge von Quet¬ 
schungen bei Einklemmung zwischen die Gelenkflächen, von Blutextravasaten teilweise 
durchsetzt. 

Seitdem er durch diese, seiner Ansicht nach gestellte Fehldiagnose auf jenen Zu¬ 
stand aufmerksam geworden war, ist es ihm in sechs weiteren Fällen gelungen, die Diagnose 
zu stellen. Die von ihm dafür aufgestellten Gesichtspunkte sind folgende: 

Es handelt sich um eine entzündliche Hyperplasie des Fettgewebes unter Durch¬ 
wachsung des Fettgewebes durch ein derbes fibröses Bindegewebe. „Dieser entzündliche 
Prozess ist, da alle anderen ätiologischen Momente fehlen, regelmässig dagegen ein 
Trauma angegeben wird, auf letzteres als. ursächliches Moment zurückzuführen 44 . 

Verf. stellt sich sein Zustandekommen in der Weise vor, dass bei dem Fall auf das 
Knie oder bei der ungewollten Rotationsbewegung, endlich auch infolge Einklemmung 
zwischen Corpus mobile und Gelenkfläche das Fettgewebe direkt betroffen wird und kleine 
Blutungen in dasselbe hinein stattfinden. Damit wird dann ein Reiz zur weiteren zelligen 
Infiltration des Gewebes gesetzt, und es tritt eine Vergrösserung desselben ein. Die ver- 
grösserten Zotten klemmen sich zwischen die Gelenkflächen bei Bewegungen ein, der Grund 
für die häufig beobachteten plötzlichen Schmerzattacken und nachfolgende Exsudate, und 
gleichzeitig die Ursache für neue Reize. Verf. hat ferner gewöhnlich Atrophie des 
Quadriceps beobachtet Wichtig ist die pseudoflukt. Schwellung, welche das Lig. patellae 
emporhebt und zu beiden Seiten desselben deutlich ist. Der obere Recessus, ebenso die 
Gelenkspalten an den Seiten des Kniegelenkes bleiben frei. Die Therapie besteht in Ex¬ 
stirpation. Sämtliche 7 Fälle sind dadurch geheilt worden. Apeit-Hamburg. 

Mennicken, Über einen Fall von traumatischer gestielter Gelenkmaus 
im Kniegelenk. (Inaugural-Dissertation aus der chirurgischen Klinik zu Bonn 1994) 
Einleitend berichtet Verf. über die Kasuistik und Theorie der Entstehung der Gelenkmaus 
von Ambroise Pare an, der 1558 den ersten Fall von Gelenkmaus beobachtet hatte, 
bis in die jüngste Zeit und stimmt mit der Mehrzahl der heutigen Autoren der Ansicht 
Schmiedens bei, der die Gelenkmäuse hinsichtlich ihrer Ätiologie einteilt 1. in solche, 
die traumatischen Ursprungs, 2. in solche, die auf dem Boden einer Arthritis deformans 
entstanden sind. 

Der Arbeit liegt folgender Fall zugrunde: Ein 49 Jahre alter Bäcker gibt an, im 
Jahre 1885 beim Tragen eines Sackes voll Mehl auf einen Gewichtstein getreten zu haben. 
Dabei rutschte er aus, hielt aber den Sack auf der Schulter fest. Er will bei dem Aus- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 229 

gleiten deutlich im rechten Kniegelenk ein Krachen gehört haben. 6 Wochen nachher 
trat ziemlich plötzlich ein entzündlicher Erguss im rechten Kniegelenk ein. Er wurde 
nun Jahre lang — ohne dass die Beschwerden nachliessen — mit den verschiedensten 
Mitteln behandelt und schliesslich 1902 in der Bonner chirurgischen Klinik, wo die 
Diagnose „Corpus mobile genus dextri“ gestellt wurde, von Prof. Schede operiert. Es 
wurde über dem Gelenkkörper, der sich als eine innerhalb des Gelenks sitzende gestielte 
Gelenkmaus erwies, inzidiert. Auf Grund der mikroskopischen Untersuchung konnte eine 
traumatische Gelenkmaus mit sekundärer Arthritis deformans angenommen werden. Schon 
makroskopisch waren in dem kleinen, kurzen Stiel Blutgefässe zu sehen, die sich bei 
mikroskopischer Untersuchung als Arterien und Venen erwiesen. Nach Verf. liegt in der 
gesamten Literatur kein Fall von gestieltem Gelenkkörper vor, wo dieselben anatomischen 
Verhältnisse bestehen. Es sei noch nicht beschrieben worden, dass in einem Gelenkkörper 
traumatischer Entstehungsweise sich Arterien und Venen gefunden hätten. Dass Gelenk¬ 
mäuse traumatischer Natur — gestielt oder ungestielt — kurze Zeit nach der Entstehung 
lebende oder teilweise wenigstens lebende Knochen zeigten, sei wohl schon öfter beschrieben, 
aber es sei kein Fall in der Literatur bekannt, wo in einem Gelenkkörper, der mit grösster 
Wahrscheinlichkeit schon 17 Jahre im Gelenk lag, noch lebende Knochen, wie in dem 
mitgeteilten, sich zeigten. Nach Verf. war der Stiel von Anfang an und dauernd vor¬ 
handen. Die Gefässe, die in ihm verliefen, führten das nötige Nährmaterial dem Gelenk¬ 
körper zu, so dass trotz des langen Bestehens der Gelenkmaus der Knochen im wesent¬ 
lichen seine volle Vitalität bewahrte. Aronheim-Gevelsberg. 

Moschcowitz, Eine Modifikation der Symeschen Amputation. (Zentralbl. 
für Chir. 1904. Nr. 19.) M. hat die Sy ine sehe Operation in der Weise modifiziert, dass 
er nach Exartikulation des Fusses im Sprunggelenk unter möglichster Heranziehung der 
Fersenhaut zur Deckung des Stumpfes, aus äusserem und innerem Knöchel einen Kern so 
heraussägt, dass nur noch lateral jederseits eine dünne Knochenlamelle bestehen bleibt. 
Diese lässt sich leicht nach innen einbrechen und wird zur Deckung der entstandenen 
kleinen Knochenwunde benutzt Auf diese Weise ist die Gehfläche des Stumpfes in der 
Mitte vom normalen Knochen auf beiden Seiten mit Periostknochenlappen bedeckt. Die 
Tragfähigkeit solcher Stümpfe ist eine sehr gute (vergl. Bier). Bettmann-Leipzig. 

W. Schubert, Beitrag zur Kenntnis der Fussgelenkslnxation durch 
Rotation nach aussen mit hoher Spiralfraktur der Fibula. (Deutsche Zeitschr. 
f. Chir. Bd. 72. 1904. S. 396.) Sch. beschreibt zwei Fälle der seltenen Verletzung. Im 
ersten Fall wurde ein 50jähriger Qnaiarbeiter, während seine rechte Fussspitze unter 
einem Stapel von Getreidesäcken verhakt war, von herabstürzenden Säcken stark linksum 
gedreht und verschüttet. Beim zweiten Fall kam die Verletzung in schwerer Betrunken¬ 
heit zustande und es konnte über den Mechanismus kein näherer Aufschluss gewonnen 
werden. In beiden Fällen war der Fuss durch Drehung um 90° luxiert, die Fibula im 
oberen Drittel spiralig gebrochen. Die Reposition gelang leicht. Die Prognose ist günstig. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Ritschl demonstriert in der Sitzung der Freiburger Ärzte vom 29. 4. 1904 Fuss- 
stützapparate zur Korrektur der Fusslage, zur Fixation der Gelenke des Mittelfusses 
bei schmerzhaft entzündlichen Zuständen, zur Verteilung des auf dem Fusse ruhenden 
Druckes durch Mitbelastung des Fussgewölbes und zur Ausschaltung umschrieben schmerz¬ 
hafter Teile der belasteten Fussfläche. Am besten eignen sich hierzu die nach Langes 
Vorschriften angefertigten Zelluloidstahldrahtapparate. (Ref. in Münch, med. Wochen¬ 
schrift 1904. Nr. 25.) Kissing er-Königshütte, O.-S. 

Schanz, Erfahrungen mit Sehnen- und Muskeltransplantationen. (Zeit¬ 
schrift für orthopädische Chirurgie. Bd. XII.) Bei gewissen orthopädisch-therapeutisch 
notwendigen Operationen, wie bei solchen des Platt- und Klumpfusses, ist es von Wichtig¬ 
keit, lange Hautschnitte an der Vorderseite des Unterschenkels, etwa bis zur Mitte, an der 
Rückseite noch weiter anzulegen. Diese langen Hautschnitte ermöglichen gegenüber den 
bisherigen kürzeren eine bessere Beurteilung des Lähmungszustandes der Muskeln und 
eine leichtere Ausspannung des neuen Muskelindividuums in direkter kürzester Verbindung. 
Winkel und Knickungen im Verlaufe des neuen Muskelzuges sind dagegen die spätere 
Funktion ungünstig beeinflussende Momente. Bei der Transplantation selbst wird der zu 
transplantierende Muskel in den sogenannten Kraftnehmer hineingeflochten, indem letzterer 


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230 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 7. 


mehrfach durchstochen und ersterer durchgezogen wird, unter Umständen unter Bildung 
einer Schlinge. Der Kraftnehmer wird nicht durchschnitten, das periphere Ende des Kraft¬ 
spenders wird an einen geeignet erscheinenden anderen Muskel angenäht. Als Nahtmaterial 
dient der sicher zu sterilisierende Aluminiumbronzedraht. Ohne Drainage wird die Haut¬ 
wunde durch fortlaufende Naht geschlossen und das Glied bei überkorrigierter Deformität 
mit einem Gipsverband festgestellt So hat bei Radialislähmung bezw. Parese die Ein¬ 
pflanzung des Flexor carpi radialis auf den Extensor carpi radialis oder bei Quadriceps- 
lähmung die Einpflanzung des Sartorius, Biceps oder Tensor fasciae latae gute Erfolge 
gehabt. Solche sind auch bei Platt- und Klumpfussoperationen durch Sehnen- und Muskel¬ 
transplantationen erzielt worden. Henning-Cottbus. 

Scheffler, Beitrag zur Behandlung des Pes calcaneus paralyticus. (Klin.- 
therap. Woclienschr. 1903. Nr. 12.) Die Ausführung des Vorschlages von Vulpius, zum 
Ersätze der Wadenmuskulatur möglichst mehrere Muskeln heranzuziehen, scheitert häufig 
an den pathologisch-anatomischen Verhältnissen. Im Notfälle genügt aber auch ein Muskel. 
Es kommt nur darauf an, dass derselbe sicher an die Achillessehne befestigt und in starker 
Spitzfussstellung straff angespannt ist. Diese muss bei der Nachbehandlung mit grösster 
Vorsicht ganz allmählich beseitigt werden, um den schwachen, noch uneingeübten Muskel 
nicht zu überanstrengen. Am 21. 8. 1902 wurde das 13jährige Kind J. M. wegen eines 
infolge von Kinderlähmung entstandenen hochgradigen Hackenfusses linkerseits operiert 
Eine vor Jahren angestrebte Fussgelenkversteifimg war erfolglos geblieben. Der Hacken¬ 
knochen war, wie aus dem Röntgenbilde ersichtlich, mit dem hinteren Ende so weit fuss- 
sohlenwärts nach unten gesunken, dass derselbe beim Auftreten mit der Rückseite nach 
unten gekehrt völlig in die Fusswölbung trat und den Vorderfuss in die Höhe hob. Die 
Achillessehne fühlte sich als schlaffer, dünner Strang an. Bei der Freilegung der Waden¬ 
muskulatur zeigte sich dieselbe völlig entartet bis auf den Flexor hallucis. Die Sehne 
dieses leidlich erhaltenen Muskels wurde durchschnitten, ihr zentrales Ende mehrmals 
durch die Achillessehne geflochten und an diese mit Draht unter starker Spitzfussstellung 
angenäht, das periphere an den Tibialis posticus. Nach Anlegung einer fortlaufenden 
Hautnaht wurde ein Gips verband angelegt. 

Am 3. 9. konnte Pat. im Verbände zu gehen anfangen. Am 27. 10. wurde der 
letztere entfernt und mit Massage und Gymnastik begonnen. Nach 3 Monaten hatte sich 
der Calcaneus, der vor der Operation mit der Tibia in einer Richtung gestanden hatte, 
so weit horizontal gestellt, dass er mit der Tibia einen Winkel von 150° bildete. Die 
Achillessehne sprang straff und sichtbar vor. Beim Gehen setzte Pat. den Fuss in normaler 
Weise auf und liess ihn auf den Zehenballen und der unteren Calcaneusfläche ruhen, eine 
eigentliche Abrollnng des Fusses war ihr aber noch nicht möglich, sie stiess sich jedoch 
nach Anheben des Hackens gut mit den Zehen ab. 

Die einleuchtenden Vorzüge dieser Operation sind folgende: Es kann die grösste 
Diastase überbrückt werden. Es wird dem Quadriceps, welcher stets atrophische Ver¬ 
änderungen erlitten hat, eine neue Kraftmenge zugeführt, durch deren Transplantation 
man keinerlei Ausfallserscheinungen bekommt. Man braucht das Gelenk nicht zu öffnen, 
sobald es zur Bildung eines dünnen fibrösen Kallus gekommen ist. Henning-Cottbus. 


Verwaltungsrecht und Allgemeines. 

Eine Gefahr flir unsere Arbeiterversicherung. 

Aus verschiedenen Anzeichen ist deutlich zu erkennen, dass zur Zeit von der Regie¬ 
rung die Frage einer Zusammenlegung unserer Arbeiterversicherung unter Ausschluss 
des Unfallversicherungsgesetzes erwogen wird. Über den Wert einer Zusammenlegung 
ist kein Wort zu verlieren. Sie ist ohne Zweifel ein Mittel, die Verwaltungskosten von 
jährlich 35 Millionen M. zu verringern, sie wird unsere Versicherungsgesetze einfacher und 
damit volkstümlicher machen, sie wird Härten, die durch die Lücken zwischen den 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 7. 231 


Arbeiterversicherungsgesetzen entstehen, mindern. Aber das grösste Bedenken entsteht 
dagegen, dass nur dass Invaliden- und Krankenversicherungsgesetz verbunden werden 
sollen, dagen das System der Unfallversicherung bis auf weiteres nngeändert weiter be¬ 
stehen soll. Bei einer Zusammenlegung von Invaliden- und Krankenversicherung wird 
man aller Voraussicht nach dem Arbeiter nicht zwei Drittel der Stimmen, wie bei den 
heutigen Krankenkassen, sondern nur die Gleichberechtigung mit der Arbeitgeberschaft, wie 
bei der Invalidenversicherung, geben. Diese Minderung der Arbeiterrechte ist minder bedenk¬ 
lich, sobald auf der anderen Seite eine entsprechende Mehrung der Arbeiterrechte, nämlich 
bei der Unfallversicherung eintritt. Zu den Kosten der Unfallversicherung trägt die Arbeiter¬ 
schaft insofern indirekt bei, als die Krankenkasse die Kosten der Behandlung in den ersten 
fünf Wochen durchweg übernimmt, also die weitaus meisten kleinen Unfälle auf ihre Kosten 
gehen. Schon aus dieser Erwägung empfiehlt sich die Einbeziehung der Unfallversicherung. Die 
christlich-nationale Arbeiterbewegung wird sich genötigt sehen, gegen eine Zusammenlegung 
zweier Gesetze, die nur eine Minderung der Arbeiterrechte mit sich birgt, Front zu machen, 
wenn nicht zu gleicher Zeit durch Einbeziehung der Unfallversicherung eine Ausdehnung 
der Arbeiterrechte entsprechend ihren Pflichten erfolgt. Auch aus einer anderen Er¬ 
wägung empfiehlt sich eine Einbeziehung der Unfallversicherung. Eine Zusammenlegung 
nur zweier Gesetze bedeutet stets ein Provisorium, lässt also Ruhe nicht auf kommen. 
Eine Zusammenlegung aller drei Gesetze aber bedeutet ein Definitivum und damit das 
Signal für das Ausland, dass jetzt die Versuchszeit der deutschen Arbeiterversicherung 
geschlossen ist, dass das Ausland in der deutschen Arbeiterversicherung eine abgeschlossene 
Leistung vor sich hat. Damit wird die Frage, ob das Ausland unsere Versicherung 
nachahmen soll, akut werden. Endlich empfiehlt es sich auch für die bevorstehende Ein¬ 
führung der Hinterbliebenenversicherung sicher nicht, einen neuen Verwaltungsapparat 
zu schaffen. Die Zentralisation der Mittel, wie sie unsere Invalidenversicherung hat, die 
Dezentralisation der Verwaltungsstellen, die wir bei den Krankenkassen sehen, die Gliede¬ 
rung nach Berufen, wie sie die Unfallversicherung am vollkommensten durchgeführt hat, 
werden gute Bausteine für eine einheitliche deutsche Volksversicherung sein. 
Für ein solches Werk die ganze Arbeitskraft der Regierung und des Reichstages einzu¬ 
setzen, lohnt; und wenn man nach der Publikation des Gesetzes, wie bei der ersten Ein¬ 
führung des Invalidenversicherungsgesetzes, zwei Jahre für die Durchführung bestimmen 
würde — hier wäre eine grosse Tat sozialer Gesetzgebung, die wieder den Enthusiasmus 
der ersten Zeit wecken kann, zu tun: die Schaffung einer Volksversicherung, die im Be¬ 
harrungszustand mehr als zwei Millionen Mark täglich an die Versicherten auszahlt und 
sic damit in den Notfällen des Lebens deckt (Tägl. Rundschau 1904. Nr. 304.) 

Reinhard Mumm. 

Arbeiterverslclierung im Auslande. In Italien hat die Regierung dem 
Parlament eine Novelle zum Altersversicherungsgesetz vorgelegt, die für die 
älteren Arbeiter die Möglichkeit einer Nachversicherung erleichtert und eine höher ver¬ 
zinsliche Anlage des vorhandenen Vermögens bezweckt. Der Direktor des Arbeitsamtes 
hat die Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammern um Angabe aller Arbeitgeber¬ 
verbände, die sich mit sozialpolitischen Aufgaben beschäftigen, sowie um Angabe aller 
Institutionen, die mit jenen Zusammenhängen, aufgefordert Vom Handelsminister sind 
Gutachten zur Vorbereitung einer Reform des Gesetzes über die gewerblichen Schieds¬ 
gerichte eingefordert worden. Ebenso hat der Minister bei den Eigentümern und Leitern 
industrieller Unternehmungen eine Umfrage bezüglich der Mutterschafts Versicherung zur 
Ergänzung des Gesetzes über die Frauen- und Kinderarbeit aus dem Jahre 1902 ein¬ 
geleitet. Für Gewerbegerichtsbeisitzer, denen es gelingt, 75 Proz. der ihnen im Jahre 
unterbreiteten Streitigkeiten durch einen Vergleich zu schlichten, ist eine Auszeichnung 
geschaffen worden. — In Belgien ist ein sehr bedeutsamer Fortschritt zu verzeichnen. 
Der Entwurf zum Unfallgesetz ist nach langen Verhandlungen Gesetz geworden. 
Ist auch angesichts der ablehnenden Stellung der Regierung das Prinzip der Versiche¬ 
rungspflicht in das Gesetz nicht aufgenommen, sondern die Entschädigungspflicht beibe¬ 
halten worden, so war doch die Zahl der Anhänger jener Richtung stark genug, um Be¬ 
stimmungen in das Gesetz hineinzubringen, die einem indirekten Versicherungszwange 
nahe kommen. Ausserdem wurde durch Kammer und Senat eine Erweiterung des Kreises 


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232 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 7. 


der versicherten Personen, eine Herabsetzung der Karenzzeit, sowie eine Erhöhung der 
Unfallentschädigung durchgesetzt. (Tiefbau 1904. Nr. 7.) 

Das neue russische Arbeiterunfallgesetz. Am l. Januar 1904 alten Stils, 
also am 18. Januar unserer Zeitrechnung, ist in Russland ein neues Gesetz in Kraft 
getreten, betreifend die Arbeiterunfälle in Fabriken, Hüttenwerken und Bergwerksbetrieben, 
die Privatfirmen, Städten oder Gouvernements gehören. Es beruht auf den Grundsatz 
der Anerkennung des Berufsrisikos und enthält einige bemerkenswerte Bestimmungen, 
obgleich es hinter den modernen westeuropäischen Unfallgesetzen zurückbleibt. Jede 
Unternehmung ist bei jedem mit dem Betrieb zusammenhängenden Unfall ersatzpflichtig, 
es sei denn, dass die Unternehmer dem Betroffenen Böswilligkeit oder durch die Arbeits¬ 
bedingungen nicht gerechtfertigte Unvorsichtigkeit nachweisen können. Der Arbeiter 
hat es nicht nötig, ein Verschulden der Unternehmung nachzuweisen. Die Arbeitsver¬ 
träge zwischen den beiden Parteien müssen eine gütliche Vereinbarung über die Höhe 
der etwaigen Unfallrenten enthalten und von den Fabrikinspektoren genehmigt und unter¬ 
schrieben sein. Wenn der Inspektor findet, dass der Vertrag die Interessen des Arbeiters 
schädigt, kann er seine Unterschrift verweigern. Gegebenenfalls darf der Arbeiter sich 
an die Gerichte wenden. Ereignet sich ein Betriebsunfall, so hat der Unternehmer den 
Verletzten ohne Rücksicht auf Alter oder Geschlecht zu entschädigen, falls die eintretende 
Arbeitsunfähigkeit über drei Tage dauert und nicht durch den Betroffenen verschuldet 
ist. Stirbt der Arbeiter, so gebührt die Entschädigung seinen Hinterbliebenen. Jede 
etwaige frühere Abmachung, die den Zweck hätte, das Anspruchsrecht oder die Anspruchs¬ 
summe des Arbeiters zu verringern, wird vom Gesetz für ungültig erklärt. Die Ent¬ 
schädigung besteht in Krankengeld und nötigenfalls später in Renten. Das erstere läuft 
vom Tage des Unfalls bis zum Tage der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder der 
Erklärung der dauernden Invalidität. Seine Höhe beträgt zwei Drittel des festen Lohnes. 
Bei dauernder Arbeitsunfähigkeit beginnt die Zahlung einer Rente, und zwar bei gänz¬ 
licher Invalidität in Höhe von zwei Dritteln des Jahreslohnes, anderenfalls je nach dem 
Grade der Erwerbsunfähigkeit. Die Renten von Kindern und anderen Minderjährigen 
steigen mit dem Alter allmählich bis zur Höhe jener von Erwachsenen. Hat der oder 
die Betroffene nicht unentgeltlichen ärztlichen Beistand empfangen, so muss der Unter¬ 
nehmer die bis zur vollständigen Genesung auflaufenden Heilkosten ersetzen. Stirbt das 
Opfer sofort nach dem Unfall oder während des Heilverfahrens oder innerhalb zweier 
Jahre, so muss die Unternehmung auch die Bestattungskosten tragen (für Erwachsene 30, 
für Kinder 15 Rubel) sowie der Witwe und den Kindern — auch den unehelichen und 
den angenommenen — Pensionen aussetzen: der Witwe ein Drittel, jedem Kind ein 
Sechstel (bei Ganzwaisen ein Viertel) des Lohnes des Verstorbenen. Doch darf der Ge¬ 
samtbetrag der Hinterbliebenenpensionen nicht zwei Drittel des Jahreslohnes übersteigen. 
Zahlt der Chef das Krankengeld oder eine Rente dem Opfer oder den Hinterblieben nicht 
rechtzeitig, so hat er für jeden Monat Verspätung einen Zuschlag von einem Prozent zu 
entrichten. Wenn ein Betrieb falliert oder verkauft wird oder liquidiert, müssen die 
Pensionen der Arbeiter durch Kapitalisierung oder Versicherung gedeckt werden. 

(Tiefbau 1904, Nr. 12. 

Sommerfeld, Gewerblicher Arbeiterschutz und ständige Ausstellung 
für Arbeiter Wohlfahrt. (Deutsche med. W. 1908, Nr. 47.) Während ein im März dieses 
Jahres von mir referierter Aufsatz über die ständige Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt 
zu Charlottenburg (Frauenhoferstr. 11/12) mehr die Art ihrer Entstehung und ihres 
Zweckes im allgemeinen behandelte, beschreibt Verf. in der neuen Arbeit die Einrichtung 
desselben. Sie zerfällt in zwei Abteilungen: die grössere ist der Darstellung des Arbeiter¬ 
schutz es gewidmet und zeigt die angebrachten Schutzvorrichtungen sowohl an den 
Maschinen der verschiedensten Industriezweige als auch der Landwirtschaft, wobei man 
bestrebt ist, stets ein Bild von dem augenblicklichen Stande der Unfallverhütungstechink 
zu gewähren und die Maschinen in Tätigkeit vorzuführen. Die 2. Abteilung umfasst das 
Gebiet der Gewerbehygiene und der mit ihr in den vielfachsten Beziehungen stehenden 
sozialen Hygiene. Es wird die bisherige Lösung der Frage: Wie verhütet man die 
Verbreitung von Staub im Arbeitsraum und wie seinen Eintritt in die Lunge durch Vor¬ 
führung von Modellen zur Anschauung gebracht. Mikroskopische Präparate der Staub¬ 
teilchen für sich, als auch im Lungengewebe sind ausgestellt. Endlich kann man von den 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7 


233 


Maßnahmen zur persönlichen Gesundheitspflege des Arbeiters (Wasch-, Bade Vorrichtungen) 
sich ein Bild machen. Apelt-Hamburg-Eppendorf. 

Entscheidung des ärztlichen Ehrengerichtshofes vom 5. Mai 1903. Ein 

Arzt, welcher das Ersuchen einer Berufgenossensch aft trotz mehrmaliger 
Erinnerung beharrlich unbeantwortet lässt, verstösst gegen die Pflichten 
seines Standes. 

Der erstinstanzliche Beschluss stellt tatsächlich fest, 

dass der Angeschuldigte durch Nichtbeantwortung eines Ersuchens der nord¬ 
östlichen Baugewerks-Berufsgenossenschaft zu N. und mehrfacher Erinnerungs¬ 
schreiben gegen § 3 des Gesetzes vom 25. November 1899 verstossen hat. 

Die Feststellung unterliegt keinem Bedenken. Es ist allerdings davon auszugehen, 
dass der Angeschuldigte sehr wohl darüber im Zweifel sein konnte, ob er durch die Mit¬ 
teilung der ihm von dem Zimmergesellen G. über seinen Umfall gemachten Angaben an 
die Berufsgenossenschaft sich nicht in Widerspruch mit der dem Arzt vom Gesetz (§ 300 
des Strafgesetzbuchs) auferlegten Pflicht der Geheimhaltung ihm kraft seines Berufes an¬ 
vertrauter Privatgeheimnisse setzen würde. Gleichfalls kann dem Angeschuldigten nicht 
zum Vorwurf gereichen, dass er von dem ihm auf Grund des § 383 Ziffer 5 der Zivil¬ 
prozessordnung zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht bei seiner gerichtlichen Verneh¬ 
mung Gebrauch gemacht hat, wiewohl in der Ablegung des Zeugnisses eine unbefugte 
Offenbarung von Privatgeheimnissen im Sinne des § 300 des Strafgesetzbuches nicht ge¬ 
legen hätte (vergl. Kommentar zum Reichsstrafgesetzbuch von Oppenhof, 14. Auflage, Note 9 
Zu $ 300). Mit Recht bejaht jedoch der erste Richter die Schuldfrage um deswillen, weil 
der Angeschuldigte die Aufforderung der Berufsgenossenschaft trotz neunmaliger Mahnung 
der Berufsgenossenschaft und trotz zweimaliger Erinnerung seitens des Vorstandes der 
Ärztekammer gänzlich unbeantwortet und unberücksichtigt gelassen hat. Es wäre seine 
Pflicht gewesen, durch ausdrückliche Ablehnung des Ersuchens der Berufsgenossenschaft, 
welche von dem Eingang seiner Antwort die Entscheidung über die dem G. zuzubilligende 
Rente abhängig gemacht hatte, derselben sofortige Gewissheit darüber zu verschaffen, dass 
sie die begehrende Auskunft von seiner Seite nicht erhalten würde. Im Verhalten des 
Angeschuldigten muss eine grobe, eines Arztes unwürdige Rücksichtslosigkeit erblickt 
werden. 

Die Beschwerde war hiernach, da auch die Höhe der Strafe angemessen erscheint, 
wie geschehen, als unbegründet zu verwerfen. (Ministerialbl. f. Medizinal- u. mediz. Un¬ 
terrichtsangelegenheiten, 1893/17.) 

Die Reclmungsergebnisse der Berufsgenossenschaften im Jalire 1902. 

Die vom Reichs-Versicherungsamt nach § 111 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes 
vom 30. Juni 1900 und den entsprechenden Bestimmungen der anderen Unfallversicherungs¬ 
gesetze aufgestellte, dem Reichstage vorgelegte Nachweisung der gesamten Rechnungser¬ 
gebnisse der Berufsgenossenschaften u. s. w. für 1902 bezieht sich auf die achtzehnte Rech¬ 
nungsperiode seit dem Bestehen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Nachweisung 
erstreckt sich nach der „Berufsgenossenschaft“ auf 114 Berufsgenossenschaften (66 ge¬ 
werbliche und 48 landwirtschaftliche), auf 481 Ausführungsbehörden (199 staatliche und 
282 Provinzial- und Kommunalausführungsbehörden) und auf 14 Versicherungsanstalten. 
Die 114 Berufsgenossenschaften mit 931 Sektionen, 1154 Mitgliedern der Genossen¬ 
schaftsvorstände, 5882 Mitgliedern der Sektionsvorstände, 25 007 Vertrauensmännern, 
214 technischen Aufsichtsbeamten, 2589 Arbeitervertretern, haben 5 217 291 Betriebe mit 
18 289 608 versicherten Personen umfast. Hierzu treten bei den 481 Ausführungsbehör¬ 
den 793150 Versicherte, so dass im Jahre 1902 bei den Berufsgenossenschaften und 
Ausführungsbehörden zusammen 19 083 758 Personen gegen die Folgen von Betriebs¬ 
unfällen versichert gewesen sind. Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung, 
welche sowohl in Streitigkeiten auf Grund der Invalidenversicherungsgesetzes, wie in 
solchen auf Grund der Unfallversicherungsgesetze zuständig sind, bestanden am Schluss 
des Rechnungsjahres 123. An Entschädigungsbeträgen sind von den Berufsge¬ 
nossenschaften gezahlt worden 97118 031,77 M. (gegen 89 092 002,93 M. im Vorjahre), 
von den Ausführungsbehörden 8 714 838,78 M. (gegen 8 052 886,58 M. im Vorjahre), 
von den Versicherungsanstalten der Baugewerks-Berufsgenossenschaften 1 515 955,72 M. 
(gegen 1 410 979,06 M. im Vorjahre), zusammen 107 443 326,27 M. (gegen 98 555 868,57 M. 


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234 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 7. 


im Vorjahre). Von der Bestimmung, nach welcher Verletzte mit einer Erwerbsun¬ 
fähigkeit von 15 Proz. und weniger durch Kapitalzahlungen abgefunden werden 
können, haben die Genossenschaften u. s. w. in 3860 Fällen Gebrauch gemacht. Der 
hierfür aufgewendete Betrag stellt sich auf 1 387 978,24 M. Die Anzahl der neuen 
Unfälle, für welche im Jahre 1902 Entschädigungen festgestellt wurden, belief sich auf 
121 284 (gegen 117 336 im Vorjahre). Hiervon waren Unfälle mit tödlichem Ausgange 
7975 (gegen 9501 im Vorjahre), Unfälle mit mutmaßlich dauernder völliger Erwerbsun¬ 
fähigkeit 1435 (gegen 1446 im Voijahre). Die Zahl der von den getöteten Personen 
hinterlassenen entschädigungsberechtigten Personen 16 924 (gegen 17 324 im Vorjahre). 
Darunter befinden sich 5440 Witwen (Witwer), 11196 Kinder und Enkel und 288 Ver¬ 
wandte der ausfteigenden Linie. Die Anzahl sämmtlicher zur Anmeldung gelangten Unfälle 
beträgt 488 707 (gegen 476 260 im Vorjahre). Die Summe der der Bei tragsberech- 
nung zugrunde gelegten Löhne, die sich, was besonders hervorgehoben wird, mit 
den wirklich verdienten Löhnen nicht deckt, stellt sich bei den 66 gewerblichen Berufs¬ 
genossenschaften auf 5 710 469 016 M. bei einer Zahl von 7100 537 durchschnittlich 
versicherten Personen und 6 226 584 Vollarbeitern. (Tiefbau, 1904/6.) 

Sommer, Unfall und Gwerbekrankheit. (Reichs-Medizinal-Anzeiger 1904/2.) Als 
Beitrag zur Klarlegung der Grenzfälle zwischen Unfall und Gewerbekrankheit ist folgen¬ 
der Fall wert berichtet zu werden. 

Der bejahrte Brauereiküfer X. hatte schon wochenlang infolge der kurz vor der Bier¬ 
saison gesteigerten Arbeit Schrunden an beiden Daumenballen. Wegen plötzlich auftre¬ 
tender heftiger Schmerzen im rechten Arm musste er sich am 1. 4. 02 in ärztliche 
Behandlung begeben. Es fand sich am rechten Arm eine zweifellos von den Daumen¬ 
ballenschrunden herrührende Zellgewebsentzündung, die trotz anfänglicher Besserung durch 
Septikopyämie zum Tode führte, zumal Pat. durch jahrelangen Diabetes und chronische 
Nephritis heruntergekommen war. Die von der Witwe geltend gemachten Ansprüche wurden 
von der zuständigen Berufsgenossenschaft abgewiesen mit der Antwort, dass es sich nicht 
um einen Betriebsunfall, sondern um eine Berufskrankheit gehandelt habe. Die Schieds¬ 
gerichte waren gegenteiliger Ansicht und verurteilten die Genossenschaft. Diese legte 
Rekurs ein. Das Reichsversicherungsamt wies diesen zurück mit folgender Begründung: 
„Beim Austreiben von Fassreifen hatte sich der Verstorbene zu einer besonders arbeits¬ 
reichen Zeit Hautrisse an den Händen zugezogen. Nach dem einwandsfreien, überzeugen¬ 
den Gutachten des Verfassers sind in diese Wunden Infektionserreger eingedrungen, die 
eine tödliche Blutvergiftung hervorgerufen haben. Ob die Hautrisse selbst als Betriebs¬ 
unfall anzusehen sind, soll dahingestellt bleiben, auf jeden Fall muss das Eindringen 
schädlicher Stoffe in dieselben als ein solcher angesehen werden, auch wenn sich für 
denselben als ein zeitlich bestimmbares, plötzliches Ereignis Tag und Stunde nicht mehr 
feststellen lässt 44 R. Lehmann-Kempfeld. 

Erkältung als Betriebsunfall (Unf.-Vers.-Pr. Nr. 9). Beim Waschen der zum 
landwirtschaftlichen Betriebe seiner Mutter gehörigen Zugochsen musste ein junger Mann 
abends bis an die Brust in einen Fluss steigen. Schon im Wasser, das er nach 3 Mi¬ 
nuten verliess, hatte er ein Frösteln verspürt. Danach bekam er förmlichen Schüttelfrost 
und Schmerzen in der Hüftgegend. Am nächsten Morgen musste er schon seine be¬ 
gonnene Arbeit aufgeben. Nach 10 Tagen fand der zugezogene Arzt eine Hüftgelenks¬ 
entzündung mit Ergriffensein des Knochenmarks des rechten Gelenkkopfes. Es wurde 
eine operative Entfernung des letzteren nötig; das Bein erlitt eine Verkürzung um 6 cm; 
Pat. musste an Krücken gehen und einen orthopädischen Apparat tragen. Der erhobene 
Entschädigungsanspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass nicht die Erkältung 
an sich, sondern das ungeeignete Verhalten des Kranken (Sitzen am Ufer in nassen 
Kleidern, während er die Ochsen hielt) die schwere Erkrankung herbeigeführt habe. Der 
beim kgl. Landesversicherungsamt zu München eingelegte Rekurs entschied, dass die 
Erkältung in diesem Falle als landw. Betriebsunfall anzuerkennen sei, da die Erkältung 
im Betriebe stattgefunden und nicht vorsätzlich herbeigeführt sei. In gleicher Weise hat 
mehrfach das kgl. Landesversicherungsamt, sowie das Reichsversicherungsamt entschieden. 

R. Lehmann-Kempfeld. 

Zur anderweitigen Festsetzung einer Schonungsrente ist der Nachweis 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 




einer weiteren wesentlichen Besserung in den Unfallfolgen gegenüber dem damaligen Zu¬ 
stande nicht erforderlich. 19/12. 03. (Kompass 1904/5.) 

Rentenminderung um nur 5 Prozent als zulässig erachtet. Der Stein¬ 
brucharbeiter C. hat am 16. Juli 1901 durch einen Betriebsunfall eine Verletzung des 
rechten Auges erlitten. Bei Beginn der Entschädigungspflicht der Berufsgenossenschaft 
war das verletzte Auge im Pupillargebiet noch durch getrübte Linsenteile (Wundstaar) 
verlegt und die Sehschärfe dieses Auges als aufgehoben zu betrachten, doch stand durch 
eine später vorzunehmende Iridektomie eine Besserung des Zustandes zu erwarten. Die 
Berufsgenossenschaft hat deshalb dem Verletzten, da es sich um einen nicht qualifizierten 
Arbeiter handelte und das linke Auge völlig gesund und sehtüchtig war, zunächst eine 
25prozentige Rente zuerkannt und im Juli 1902, nachdem C. inzwischen nach seiner 
Heimat in Italien zurückgekehrt war, durch einen dortigen Augenspezialarzt die Iridek¬ 
tomie vornehmen lassen, welche den Erfolg hatte, dass C. mit dem verletzten Auge nun¬ 
mehr Finger auf 1 *j 2 m Entfernung zählen und dieses Auge somit zur Orientierung beim 
Gehen mit verwenden konnte. Die dadurch erzielte Besserung der Erwerbsfähigkeit schätzte 
der Augenarzt, welcher den Verletzten als einen Simulanten bezeichnete, allerdings nur 
auf 5 Proz.; trotzdem hat aber die Berufsgenossenschaft eine Herabsetzung der Rente 
auf 20 Proz. vorgenommen in der Erwägung, dass es sich bei dem Verletzten nunmehr 
voraussichtlich um einen dauernden Zustand handelt und bei dem Aufenthalt des C. im 
Auslande dessen Kontrolle sehr erschwert ist. 

C. hat gegen diese Rentenminderung Berufung beim Schiedsgericht für Arbeiter¬ 
versicherung in R. eingelegt und ein Zeugnis des Arztes seiner Heimatgemeinde beige¬ 
bracht, in welchem bestritten wird, dass eine Besserung des Sehvermögens eingetreten ist. 
Das Schiedsgericht hat diesem Zeugnis eines Nichtspezialisten eine Bedeutung nicht bei¬ 
gemessen, vielmehr angenommen, dass eine Besserung im Zustande des Verletzten tatsächlich 
eingetreten ist; im übrigen aber war das Schiedsgericht der Ansicht, dass eine Renten¬ 
minderung um nur 5 Proz. der beklagten Berufsgenossenschaft nach den besonderen Um¬ 
ständen des Falls (Aufenthalt im Auslande und hierdurch erschwerte Kontrolle, namhafte r 
im Auslande verursachte Kosten u. s. w.) nicht versagt werden könne. Demgemäss hat 
das Schiedsgericht die Berufung des C. verworfen; diese Entscheidung ist unangefochten 
geblieben. (Unf.-Vers.-Prax. 1904/10.) 

Folgen der Weigerung eines Rentenempfängers, sich einem ihm von 
der ßerufsgenossenschaft bezeichneten Arzte zur Untersuchung zu stellen. 

Unter der Herrschaft der früheren Unfallversicherungsgesetze hat das Reichs-Versicherungs¬ 
amt ständig an dem Grundsätze festgehalten, dass aus dem ungerechtfertigt ablehnenden 
Verhalten eines Rentenempfängers gegenüber der Anordnung der Bernfsgenossenschaft, 
sich einem bestimmten Arzte zur Untersuchung zu stellen, der für den Verletzten un¬ 
günstigste Schluss bezüglich des wirklichen Eintritts einer Besserung seines als Folge 
des Unfalls zurückgebliebenen Zustandes gezogen werden kann, jedoch nur innerhalb der 
Grenzen, welche die Verhältnisse des Falles zulassen. In einer Rekursentscheidung vom 
9. Februar 1903 ist ausgesprochen worden, dass auch die jetzt geltende Gesetzgebung 
keinen Anlass bietet, von dieser Rechtsprechung abzuweichen. (Unf.-Vers.-Prax. 1904/8.) 

Zur Auslegung des § 23 Abs. 2 des Gewerbe-Unfallversicherungsgeset^es. 
Die nach § 23 Abs. 2 des Gewerbe-Unfällversicherungsgesetzes bei grundloser Verweige¬ 
rung der Heilanstaltsbehandlung seitens eines Verletzten zulässige Versagung der Rente 
unterliegt dann nicht einer zeitlichen Beschränkung, wenn nach Ablauf der Zeit, für 
welche ihm die Rente zu versagen war, die Erwerbsfähigkeit durch Unfallsfolgen nicht 
mehr beschränkt ist. 

Diesen Grunsatz hat das Reichs-Versicherungsamt in einer Rekursentscheidung vom 
9. November 1903 ausgesprochen. (A. Nachr. d. R.-V.-A. 1904/3.) 

Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Vergleich. Der Maurerpolier 
Michael H. in L. hat gegen den Bescheid der bayerischen Baugewerk^berufsgenossenschaft 
vom 21. November 1902, durch welchen seine Unfallrente von 100 Proz. auf 50 Proz. 
der Vollrente vom 1. Dezember 1902 ab gemindert wurde, Berufung beim Schiedsgericht 
für Arbeiterversicherung in X. eingelegt. Bei der dortselbst am 22. Juni 1903 ge¬ 
pflogenen Verhandlung nahm H. das Vergleichsangebot des Vertreters der Berufsgenossen¬ 
schaft an und zog sodann seine Berufung zurück. Zu einer schiedsgerichtlichen Ent- 


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236 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 7. 


Scheidung ist es sohin nicht gekommen. Hinterher hat jedoch H. gegen diesen Vergleich 
Rekurs beim kgl. Landesversicherungsamt München eingelegt. Da aber ein Rekurs nur 
gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts zulässig ist (§ 80 des GUVG.), überdies dem 
abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich die Wirkungen der Rechtskraft zukommen (§ 794 
der Zivilprozessordnung), so kann das Begehren des H, dass ihm auf dem Rekurswege 
durch das kgl. Landesversicherungsamt eine höhere Rente als die im Vergleiche verein¬ 
barte zugesprochen werde, einer sachlichen Prüfung nicht unterstellt, sondern musste sein 
Rekurs als unzulässig zurückgewiesen werden. (Unf.-Vers.-Prax. 1904/8.) 

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht durch die Tatsache 
gerechtfertigt werden, dass der Rentensucher die Rechtsmittelschrift rechtzeitig verfasst, 
einem Dritten zur Beförderung übergeben, letzterer aber versäumt hat, sie innerhalb der 
laufenden Frist weiter zu befördern. (Unf.-Vers.-Prax. 1904/10.) 

Für freie Verpflegung eines zur Beobachtung im Krankenhause untergebrachten 
Verletzten kann ein angemessener Betrag auf den entgangenen Arbeitsverdienst ange¬ 
rechnet werden. (Kompass 1904/4.) 

Unfälle auf dem Heimwege ausserhalb der Betriebsstätte werden auch dadurch 
nicht zu einem Betriebsunfälle, dass der betreffende Weg zufällig Eigentum der Zeche ist. 

(Kompass 1904/2.) 

Die Eigenschaft einer Person als Unternehmer eines Betriebes schliesst 
deren Eigenschaft als Arbeiter in einem anderen Betriebe, in welchem sie vorübergehend 
tätig ist, nicht ans. (Unf.-Vers. Prax. 1904/12.) 

Die Gepäckträger auf den Bahnhöfen gelten als Arbeiter der Eisenbahn- 
verwaltnng, auch wenn sie nicht unmittelbar von ihr angenommen und bezahlt wer¬ 
den (1898). 

Unanwendbarkeit der Vorschrift über die Zahlung von Unfallrente in 
der Wartezeit auf landwirtschaftliche Arbeiter, die überhaupt kein Kranken¬ 
geld bezogen haben. (Unfallversicherungspraxis Nr. 17.) Nach § 13 Abs. 1 des 
G.-U.-V.-G. (§ 15, Abs. 1 des U.-V.-G. für Land- und Forstwirtschaft) erhalten die Unfall¬ 
verletzten für die unterstützungslose Wartezeit zwischen Ablauf der Krankenkassennnter- 
stützung und dem Einsetzen der Unfallrente eine vorzeitige Unfall-(Teil-)rente als 
Entschädigung für die Lücke zwischen Krankenversicherung und Unfallversicherung. In¬ 
folge Kompromisses kann solche vorzeitige Rente auch bezahlt werden, wenn die 
EJrwerbsbeschränkung voraussichtlich schon vor Ablauf der 13. Woche fortfallen wird 
(§ 15, Abs. 2). 

Sie kann aber nicht gezahlt werden in Fällen, in denen ein Bezug von Krankengeld 
überhaupt nicht stattündet, in denen bei nicht in Krankenkassen versicherten Verletzten 
die Gemeinde, in deren Bezirk der Verletzte beschäftigt war, die Kosten des Heilver¬ 
fahrens trägt (§ 27). 

Es lässt sich nicht leugnen, dass diese letztere Bestimmung eine unverdiente Härte 
für die Arbeiter der letzteren Kategorie bedeutet; für sie ist die Karrenzzeit eben, wie 
Thiem wiederholt betont, eine Entbehrungszeit im vollsten Sinne des Wortes (Ref.). 

R. Lehmmann-Kempfeld. 

I.-Y.-Pflicht einer Wocbenpflegcrin bejaht durch Entscheidung der Polizei¬ 
behörde zu Hamburg vom 5. Januar 1903. (Arb.-Vers. 1904/8.) 

Krankenkassen sind öffentliche Kassen, ihre Zahlungen sind Holschulden. 
(Entscheidung des kgl. preusssischen Oberverwaltungsgerichts, III. Senat, vom 5. No¬ 
vember 1903. — III, 2107 Arb.-Vers. 1904/7.) 

Ersatzansprüche der Krankenkassen gegen Armenvcrbände sind im 
ordentlichen Rechtswege geltend zu machen. (Beschluss des kgl. preussisehen Ober¬ 
verwaltungsgerichts, III. Senat, vom 8. Oktober 1903. — III. 1447. Arb. Vers. 1904/7.) 

Kranken versichern ngspfllcht eines Dienstmädchens, dessen Herrschaft Pen¬ 
sionäre hält und auch Fremde beköstigt, festgestellt durch Entscheidung des Magistrats 
zu Cottbus vom 21. Dezember 1003. (Arb.-Vers. 1904/6.) 

Gewerbsmässige Unzucht schliesst die Erwerbsfähigkeit im Sinne des 
§ 28 KVG. nicht aus. (Entscheidung des gro^sherzo^lich badischen Verwaltungs¬ 
gerichtshofs vom 21. April 1903. Arb. Vers. 1904/5.) 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. T h i e m - Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

fCr 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H« Blasius, Dr* 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem« Cottbus. 

Nr. 8. Leipzig, 15. August 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmt/icher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Die unvollständigen Abrissbrüche der Tuberositas tibiae. 

Von Dr. Heinrich Mohr in Bielefeld. 


Die typischen, vollständigen Abreissungen des Schienbeinstachels durch 
gewaltsame Zusammenziehung des Quadriceps oder durch gewaltsame Dehnung 
des zusammengezogenen Muskels sind seit langem bekannt, obwohl sie anscheinend 
noch seltener als die Zerreissungen des Kniescheibenbandes sind. Die Verschie¬ 
bung des ausgerissenen Bruchstücks nach oben, die Krepitation, die etwaige Be¬ 
hinderung der Streckung des Beins, der Bluterguss im Knie machen die Dia¬ 
gnose leicht 

Dagegen wurden die einfachen Zerrungen und Lockerungen des Schien¬ 
beinstachels und die unvollständigen Abreissungen ohne oder ohne 
stärkere Verschiebung als an und für sich leichtere Erkrankungen weniger 
beachtet und bei ungenügender Untersuchung öfters mit rheumatischen oder 
sonstigen Gelenkleiden verwechselt 

Man findet eine derartige Verletzung am häufigsten bei Knaben von 12 bis 
17 Jahren, selten bei Mädchen; immer handelt es sich um sehr muskelstarke 
Menschen, wie denn auch das von Donoghue beobachtete 13jährige Mädchen 
geradezu athletisch gebaut war. Dass die Verletzung mit Vorliebe im Pubertäts¬ 
alter auftritt, erklärt sich aus den anatomischen Verhältnissen. Der Schienbein¬ 
stachel entwickelt sich vom Epiphysenknorpel aus gewöhnlich als zungenförmige, 
dem Schafte vorgelagerte Spange, manchmal aus einem besonderen Knochenkern. 
Schiatter stellte durch genaue Betrachtung von Knochenpräparaten und Röntgen¬ 
bildern fest, dass der als Schienbeinstachel bezeichnete schnabelförmige Fortsatz 
der oberen Schienbeinepiphyse durch ein Gegeneinanderwachsen des auf der 
Tuberositas liegenden Knochenkerns aus der Epiphysenplatte entsteht, und dass 
die Verbindungsstelle der beiden Teile des Epiphysenfortsatzes einen Locus minoris 
resistentiae bildet. Zur Zeit der Pubertät ist nach Osgood der Fortsatz noch 
durch eine Kuorpellage vom Schafte getrennt, und die mechanischen Verhältnisse, 
nämlich der Ansatz der stärksten Muskelgruppe des Körpers an dieser Stelle 
macht sie empfänglich für eine Abtrennung vom Schaft oder wenigstens eine 
Lockerung durch plötzliche gewaltsame Zusammenziehungen dieser Muskeln. Der 


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238 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S. 

genauere Entstellungsmechanismus ist dabei wohl ein ähnlicher wie bei den voll¬ 
ständigen Abreissungen, nur von geringerer Wirkung; die Verletzung findet 
also in Strecksteilung des Beines statt, wenn bei festgehaltener Kniescheibe eine 
Beugung forciert wird, oder aber bei stärkster Beugung des Gelenks (Bähr). Da¬ 
her sieht man die Verletzung am häufigsten bei muskelstarken Menschen im 
Pubertätsalter während des Spielens und Turnens eintreten, besonders beim Hoch¬ 
sprung, beim Voltigieren über ein sog. Pferd und bei ähnlichen Übungen; jedoch 
wird bei einfachen Zerrungen und Lockerungen der Tuberositas nicht immer ein 
einmaliges, bestimmtes Trauma angegeben, sondern event. auch mehrfach wieder¬ 
holte derartige Anstrengungen verantwortlich gemacht. 

Einfache Lockerungen oder Losreissungen kleiner Splitter kommen nach 
Osgood häufiger vor als Ablösungen des ganzen Fortsatzes mit Verschiebung. 
Im Röntgenbild stellten Schiatter und Weber in typischen Fällen eine Längs¬ 
fissur zwischen Dia- und Epiphyse der Tibia fest. 

Der Symptomenkomplex ist gewöhnlich recht charakteristisch; am bezeich¬ 
nendsten ist der typische Druckschmerz, welcher auf der Tuberositas tibiae etwa 
2 V 2 cm unterhalb der Kniegelenksspalte an einer genau mit der Fingerkuppe zu 
deckenden Stelle vorhanden ist (Schiatter). Im weiteren Verlauf findet man 
oft die Tuberositas mehr oder weniger stark verdickt und druckschmerzhaft. Die 
Schmerzen bei Gelenkbewegungen sind sehr verschieden stark, oft so gering, dass 
sie wochenlang wenig beachtet werden; in anderen Fällen ist die Gelenkfunktion 
infolge der Schmerzen behindert, selten gauz aufgehoben; zumal nach erneuten 
Anstrengungen, bei denen der Quadriceps stark angespannt wird, können sich die 
sonst event. geringen Schmerzen steigern. Bei einfacher Lockerung des Fort¬ 
satzes ist das Kniegelenk wohl meist nicht beteiligt, doch findet man manchmal 
auch einen serösen oder Bluterguss im Gelenk; die Beteiligung des Schleim¬ 
beutels unter dem Kniescheibenband scheint selten zu sein, jedenfalls viel seltener 
als bei den vollständigen Abrissbrüchen. Im ganzen genommen, sind die Er¬ 
scheinungen in typischen Fällen nur leichte. 

Die Diagnose ist bei einfacher Lockerung des Fortsatzes ohne Verdickung 
mit absoluter Sicherheit wohl nur durch das Röntgenbild zu stellen. Im all¬ 
gemeinen ist jedoch das Krankheitsbild so bezeichnend, dass man meist ohne 
Durchleuchtung auskommen wird. 

Bei zweckmässiger Behandlung erfolgt stets knöcherne Vereinigung; die 
Prognose bezüglich der Funktion ist jedoch selbst ohne Behandlung oder bei 
unzweckmässigem Verhalten gewöhnlich gut, jedoch dauern dann die Schmerzen 
länger, oft monatelang. Die Behandlung muss in Ruhe, wenigstens in Vermeidung 
stärkerer Anstrengungen, also Verbot des Turnens u.s.w. bestehen; ein Heftpflaster¬ 
verband fixiert den Fortsatz, Massage soll frühzeitig eingeleitet werden. Ein 
operativer Eingriff oder eine längere Fixation des Kniegelenks (wie bei den voll¬ 
ständigen Abreissungen) kommt wohl kaum jemals in Frage. 

Ein ganz ähnlicher Symptomenkomplex kommt nun auch bei Erwachsenen 
unter ähnlichen Umständen vor, wie folgender von mir beobachteter Fall zeigt: 

Der etwa 30jährige, kräftig gebaute Mann, ein guter Turner, spürte seit etwa 
dreiviertel Jahren Schmerzen in der Gegend des rechten Kniegelenks; dieselben traten 
ohne bestimmte Ursache nach dem Turnen auf und wurden in letzter Zeit schlimmer, be¬ 
sonders nach starkem Springen; nach den Turnabenden wurden sie in letzter Zeit manch¬ 
mal so stark, dass Pat. nicht schlafen konnte. Die rechte Tuberositas tibiae war ge¬ 
schwulstartig verdickt und bildete einen walnussgrossen, flachen, leicht druckschmerzhaften 
Vorsprung. Das Kniegelenk war ganz normal, gewöhnliche Bewegungen schmerzlos, auch 
am Lig. patellae nichts Abnormes. Auf Verbot des Turnens für etwa 2 Monate, Priess- 
nitz, Jodvasogeneinreibungen trat allmählich Heilung ein. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 239 

Es handelte sich in diesem Falle wohl mehr um eine häufiger wiederholte 
Zerrung und Lockerung des Fortsatzes als um ein einmaliges stärkeres Trauma; 
im Anschluss hieran war infolge des andauernden traumatischen Entzündungs¬ 
reizes eine ossifizierende Periostitis eingetreten. 

Vermutlich sind derartige Verletzungen nicht sehr selten, werden aber in 
ihren leichteren Formen oft nicht berücksichtigt, oder kommen garnicht in ärzt¬ 
liche Behandlung. Sie genau zu diagnostizieren ist aber von Wichtigkeit, weil 
die Beschwerden doch manchmal recht anhaltend werden können und eine 
geeignete Behandlung sie rasch beseitigt. 

Literatur. 

Scblatter, Verletzung des schnabelförmigen Fortsatzes der oberen Tibiaepiphyse. 
Beiträge z. klin. Chir. Bd. 38. — Osgood, Lesions of the tibial tubercle occuring 
during the adolescence. Boston med. and surg. journal 1903, Januar 29. — Donoghue, 
Avulsion of the tibial tubercle in a girl of tkirteen. Ibidem 1903, Juni 11. — Weber, 
A propos de la dccouverte de la vraie nature dune lesion du genou etc. Itevue ined. de 
la Suisse romande. 1903. No. 11. 


(Aus der chirurgischen und mech. Heilanstalt zu Cottbus. Prof. Dr. Thiem.) 

Traumatische Entstehung von Krampfadern. 

Von Dr. Karl Schmidt, Oberarzt der Anstalt. 

Jedem Arzte, welcher sich viel mit der Begutachtung von Unfallverletzten 
befasst, wird es oft genug Vorkommen, dass die Verletzten, welche an Krampf¬ 
adern leiden, geneigt sind, die Entstehung der Krampfadern auf einen Unfall 
zurückzufühlen. Besonders sind solche Verletzte mit dieser Behauptung schnell 
bei der Hand, welche einen verhältnismässig leichten Unfall erlitten, nur un¬ 
bedeutende Veränderungen nach dem Unfall zurückbehalten haben und deshalb 
um so mehr zur Übertreibung geneigt sind. 

In den allermeisten Fällen kann man nach der Anamnese die Möglichkeit 
der Entstehung oder Verschlimmerung der Krampfadern ohne weiteres aus- 
schliessen. 

In seltenen Fällen wird man aber die erste oder zweite Möglichkeit zu¬ 
geben müssen. 

Als Ursache der Krampfaderbildung hat Bi|rch-Hirschfeld eine ererbte 
oder angeborene Schwäche der Venenwand angesehen. Das trifft auch sicher für 
viele Fälle zu. Finden wir doch schon bei verhältnismässig jungen Individuen, 
welche noch keine längere, schwerere Arbeitszeit hinter sich haben, deutliche 
Krampfadern. 

Bei Leuten, welche viel stehen, wird bekanntlich durch ständige gleich- 
mässige Stauung die Erweiterung der Venen herbeigeführt. Bei Leuten, welche 
schwer heben müssen, kommt ausserdem noch ein Faktor hinzu, welcher bei 
Schwangeren für die Entwicklung der Varizen hauptsächlich in Frage kommt, 
nämlich der starke Druck des Bauchinhaltes auf die in das kleine Becken mün¬ 
dende Schenkelvene. 

Diese macht über dem Schambeinbogen einen ziemlich scharfen Knick und 
ist im Becken anfangs mehr horizontal gerichtet, also von oben her leichter zu- 


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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


sammen zu drücken. Wird beim Heben die Bauchpresse in Tätigkeit gesetzt und 
von oben her durch gleichzeitige Inspiration das Zwerchfell herabgedrängt, der 
Bauchraum also verkleinert, so wird der Bauchinhalt nach dem Becken zu ge¬ 
drückt. Das venöse Blut wird nach unten gedrängt, zum Teil geht es in die 
zahlreichen Venen der Aftergegend, das übrige drängt nach der Oberschenkel¬ 
vene zu. Der Bauchinhalt drückt auf den etwas wagerecht verlaufenden Teil 
der Vene und presst sie an ihrem Verlauf über den Schambeinbogen gegen den 
Knochen zusammen. Die Folge davon ist eine starke Überfüllung der Schenkel¬ 
venen, welche dadurch noch vermehrt wird, dass die Muskelanstrengung des 
Beines eine arterielle Hyperämie desselben bedingt und in solchem Augenblick 
noch mehr Blut in das Venengebiet des Beines durch die Vis a tergo gepresst 
wird. Natürlich werden die Hautvenen, also die Saphena, der Uberfüllung 
mit Blut besonders ausgesetzt sein, da die seitlichen Widerstände für ihre Wan¬ 
dungen am geringsten sind, während bei den tiefen Schenkelvenen die kontra¬ 
hierte Muskulatur eine stärkere Ausdehnung verhindert. 

Wiederholen sich diese Vorgänge häufig, so wird eine allmähliche Ausbildung 
von Krampfadern in Fällen, wo eine angeborene Schwäche der Venenwand besteht, 
die notwendige Folge sein. An der Stelle, wo die Wand besonders schwach ist, 
kommt es zur Entstehung eines Aneurysma. Auf diese Weise wird man sich 
aber auch die plötzliche Entstehung von Krampfadern nach schwerem Heben 
erklären müssen, wie Dü ms sie in seinem Handbuch der Militärkrankheiten 
erwähnt Nach Dü ms hat man genau und einwandsfrei beobachtet, dass nach 
dem Heben eines schweren Geschützes ein stechender Schmerz in der Tiefe der 
Weichteile eintrat, an welchen sich deutlich fühlbare und später sichtbare Krampf¬ 
aderbildung anschloss. Auch nach dem Reiten schwieriger Pferde sollen nach 
Dürns plötzlich Krampfadern entstanden sein. 

Da, wie erwähnt, die Beschaffenheit der Venenwände an den einzelnen Stellen 
sehr verschieden ist, ist es erklärlich, dass die Krainpfaderbildung sich auf ein 
Bein oder nur einen bestimmten Bezirk des Beines beschränken kann. Man wird 
mit dieser Tatsache auch bei der Ausbildung von Krampfadern nach einer plötz¬ 
lichen grossen Anstrengung rechnen müssen, namentlich in solchen Fällen, wo 
die Anstrengung für beide Beine gleich gross war. 

Man kann sich die Entstehung von Krampfadern nach einer einmaligen 
grossen Anstrengung wohl nur so erklären, dass das ganze Gefässrohr durch den 
Blutdruck plötzlich stark überdehnt wird und nach dieser Dehnung eine Erschlaffung 
der Wand zurückbleibt. Dann können die Klappen in dem schlaffen erweiterten 
Gefässrohr das Blut nicht genügend auf halten, es bleibt ein gewisser Grad von 
Überfüllung des Gefässrohres bestehen, welche dann eine allmähliche dauernde 
Erweiterung desselben herbeiführt, bevor noch die alte Elastizität der Wandung 
zurückgekehrt ist Ob hierbei eine Überdehnung der elastischen oder fibrösen 
Elemente oder eine lähmungsartige Schwäche der Muskelelemente die Hauptsache 
ist, muss dahingestellt bleiben. Ist die Krampfaderbildung einmal im Gange, so 
bleibt die weitere Verschlimmerung in der Regel ja niemals aus. 

Gelegentlich kann die plötzliche Vermehrung des Blutdruckes aber auch auf 
einen bestimmten Abschnitt der Vene besonders stark einwirken. Die Möglich¬ 
keit einer Erweiterung der Vene an dieser Stelle muss dann zugegeben werden. 

Als Beispiel hierfür seien einige Daten aus einem Gutachten wiedergegeben, 
welches von Herrn Prof. Thiem und mir für das Reichs-Versicherungsamt aus¬ 
gestellt wurde: 

D,er Bergmann W. hat seit einer Reihe von Jahren Krampfadern an beiden Beinen. 
Sonst war er angeblich bis zum 18. März 1901 gesund. 

An diesem Tage war er mit Karren von Steinkohlen beschäftigt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Er musste mit einem anderen Arbeiter einen Lowrykasten, welcher etwa 30 Zentner 
Steinkohlen enthielt, umkippen. 

Er stemmte das rechte Knie gegen den Kasten, den linken Fuss hatte er ein wenig 
zurückgestellt. Er musste sich ziemlich tief bücken und fasste mit den Händen etwa 
l 1 ^ Fuss über dem Boden an. 

Als er nun mit Hilfe des anderen Arbeiters die Lowry durch einen Ruck umkippen 
wollte, rutschte er mit dem linken Fuss etwas nach hinten. Er verspürte einen heftigen 
Stich in der linken Leistenbeuge. 

Der Unfall ereignete sich etwa */ 2 Stunde vor Schluss der Schicht. W. hat dann 
keine Wagen mehr gekippt. Am nächsten Tage, einem Sonnabend, hat er noch 1 / 2 Schicht 
gearbeitet, aber auf seine Bitte von seinem Steiger leichtere Arbeit bekommen. Er hat 
Kohlenwagen geschoben, welche etwa 1V 2 Zentner enthalten. Am Sonntag hat er zu 
Hause im Bett gelegen, weil er immer noch Schmerzen in der Leistenbeuge hatte. Am 
Montag, den 21. März 1901, ist er zum Arzt gegangen. W. hat dann mehrere Tage 
zu Bett gelegen, ist dann wieder aufgestanden, hat in der Grube aber nicht mehr 
gearbeitet. 

Eine Unfallrente wurde W. von der Berufsgenossenschaft nicht gewährt und seine 
Berufung bei dem Schiedsgericht abgewiesen. Nach dem Urteil des Schiedsgerichtes lag 
ein Betriebsunfall nicht vor. Der Kläger habe nur seine gewöhnlichen Arbeiten ver¬ 
richtet. Es fehle jeder Anhaltspunkt dafür, dass dem Kläger etwas Aussergewöhnliches 
zugestossen sei. 

W. klagt nun jetzt noch über Schmerzen in der linken Leistenbeuge, welche beim 
Bücken und Heben von schweren Gegenständen besonders gross sind. 

Er hinkt etwas auf dem linken Bein. An diesem fallen die ausserordentlich starken 
Krampfadern auf. Dicht unterhalb der Leistenbeuge, genau in der Mitte des Ober¬ 
schenkels, zieht nach abwärts eine 5 cm lange, etwa 2 cm breite, flache Geschwulst, 
welche die sackartig erweiterte Oberschenkelblutader (Vena femoralis) ist. 

Dann folgt eine flache Delle. Von dieser Delle ist nach abwärts wieder eine deut¬ 
liche, aber nicht so stark erweiterte Blutader zu sehen und zu fühlen, welche nach der 
Innenseite des Oberschenkels geht, bis zur Mitte desselben gerade verläuft und sich dann 
in zahlreichen Windungen schlängelt. Fast über die ganze Fläche des Unterschenkels 
sind die erweiterten und geschlängelten Blutadern verteilt. 

Lässt man W. husten oder die Bauchdecken straff anspannen, so tritt die erweiterte 
Schenkelvene (Vena femoralis) noch stärker hervor. Lässt man das linke Bein hochhalten 
und drückt auf die an der Innenseite des Oberschenkels verlaufenden Blutadern, so bleiben 
die Krampfadern unterhalb der Druckstelle leer. Lässt man die Hand los, so schiesst 
das Blut schnell in die Hautadern hinein und füllt sie wieder stark an Die Klappen 
dieser Adern sind also nicht schlussfähig. 

Der linke Oberschenkel ist 1 cm an Umfang schwächer als der rechte, der Unter¬ 
schenkelumfang ist beiderseits gleich. 

Das Endurteil war im wesentlichen in folgende Sätze zusammengefasst : 

W. hat starke Krampfadern an beiden Beinen, besonders am linken, welches bei 
dem Unfall am 18. März 1901 beschädigt sein soll. 

Besonders auffällig ist eine sackartige Erweiteurng an der Hauptblutader des Beines, 
der Schenkelblutader (Vena femoralis). 

Diese Erweiterung reicht von der Stelle, wo die Schenkelblutader aus der Tiefe 
zwischen den Oberschenkelmuskeln hervortritt (also an der Eintrittsstelle der Vena saphena) 
bis dorthin, wo sie in das Becken geht. Dieser Abschnitt bildet das Sammelrohr für alles 
(venöse) Blut, welches aus dem Bein nach dem Herzen zurückfliesst. Über diesem Teil 
der Schenkelader liegt eine Fortsetzung der Muskelbinde des Oberschenkels und unter 
dieser lockeres Fettgewebe. Bei grossen Anstrengungen, z. B. beim Heben von schweren 
Lasten, wird durch den Druck der Bauchpresse nicht allein das Zurückströmen des Blutes 
aus den Blutadern des Beines nach dem Herzen zu erschwert, sondern das Blut aus dem 
Becken auch nach dem Oberschenkel zurückgepresst. Da die Krampfadern am Bein ohne¬ 
hin schon stark gefüllt sind, vermögen sie nicht mehr alles zurückfliessende Blut aufzu¬ 
nehmen. Es muss sich also das aus dem Becken zurückgepresste Blut im oberen locker 
eingebetteten Teil der Schenkelblutader, durch Ausbuchtung dieser, Platz suchen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Hier kann ein Einriss in die Venenwand von innen her erfolgen, an welchen sich 
durch weitere Ausbuchtung infolge des Blutdrucks alsdann eine sackartige Erweiterung 
(ein sog. Aneurysma) anschliesst. 

Das verhältnismässig lockere Bindegewebe an dieser Stelle begünstigt, wie erwähnt, 
eine solche Ausbuchtung, welche durch das Ausrutschen des Beines unter Umständen auch 
von leichten Einrissen in die Oberschenkelbinde begleitet sein kann. 

Man wird bei W. eine gewaltsame Entstehung der sackartigen Erweiterung der 
Oberschenkelader dicht unterhalb der Leistenbeuge als wahrscheinlich ansehen müssen, 
vorausgesetzt, dass ein Unfall sich wirklich iu der Weise zugetragen hat, wie W. ihn 
beschreibt. 

Es ist sehr auffallend, dass W. seit dem Unfalltage nicht mehr gearbeitet hat (ab¬ 
gesehen von dem 3 ständigen Versuch am nächsten Tage), ohne dass sonst irgend eine 
plötzliche Erkrankung bei ihm eingetreten ist. Es muss doch einen Grund gehabt haben, 
weshalb er plötzlich aufhörte zu arbeiten. 

W. hat sicher vor dem angeblichen Unfall Krampfadern im unteren Teil des linken 
Beines gehabt. Er gibt das auch selbst zu. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass durch 
die Ausbuchtung der Schenkelblutader der Blutdruck in den Krampfadern noch mehr erhöht 
ist und dadurch die Verschlimmerung der Krampfadern schneller vor sich gegangen ist, 
als dies bei der natürlichen Fortentwicklung des Leidens der Fall gewesen wäre. 

W. übertreibt ohne Zweifel seinen hinkenden Gang. Aber die Möglichkeit, dass er 
Schmerzen in der linken Leistenbeuge hat, kann doch nicht bestritten werden, zumal der 
Schenkelnerv dicht unter der sackartigen Erweiterung der Oberschenkelblutader liegt. 

Unseres Erachtens ist W. durch diese Veränderung an der linken Schenkelblutader 
um V 3 in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt. 

Es sei hier noch hinzugefügt, dass der Kasten 30 Zentner enthielt, also sehr schwer 
war. W. musste deshalb eine grosse Kraft aufwenden. Ferner ist er mit dem linken 
Bein ausgerutscht. Es muss deshalb zugegeben werden, dass eine aussergewöhnliche An¬ 
strengung vorlag. 

In allen Fällen, bei welchen eine traumatische Entstehung von Krampf¬ 
adern in Frage kommt, wird der Nachweis einer solchen besonderen Veranlassung 
natürlich nötig sein. 


Verschlimmerung eines bereits bestehenden Augenleidens 
während einer im Aufträge des Arbeitgebers ausgeführten 
Reise — kein Betriebsunfall. Eine über den Rahmen der 
gewöhnlichen Betriebsarbeit hinausgehende Anstrengung Regt 

nicht vor. 


Von Fr. Stapfer-Nürnberg. 

Der 45 Jahre alte Werkmeister Leonhard R. fuhr am 22. Januar 1903 im Aufträge 
der Betriebsleitung der Elektrizitäts-Aktiengesellschaft S. zur Richtigstellung einer fehler¬ 
haften Arbeit, die ein ihm untergebener Arbeiter gemacht hatte, von N. nach B., und 
zwar legte er die Reise während der Dauer der Nacht ohne Unterbrechung zurück. Unter¬ 
wegs — angeblich in D. — bemerkte er, als er in seinem Kursbuch nachselien wollte, plötzlich 
eine Abnahme der Sehkraft auf dem rechten Auge, er setzte aber die Reise fort und 
führte auch die ihm aufgetragene Arbeit aus. Als Ursache der Herabsetzung des Seh¬ 
vermögens machte R. die durch die Wichtigkeit der geschäftlichen Angelegenheit und die 
Länge der Fahrtdauer hervorgerufene Anstrengung und Aufregung verantwortlich, und er 
erhob, da er sich durch die Verminderung der Sehkraft in seiner Erwerbsfähigkeit be¬ 
einträchtigt glaubte, Ansprüche auf Unfallentschädigung. 


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Monatsschrift; für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S. 


Der Augenspezialarzt Dr. A., welcher den R. behandelte, führte in seinem Gutachten 
vom 22. Mai 1903 u. a. folgendes aus: 

„Der Werkmeister Leonhard R. ist mir bereits seit dem 10. März 1902 bekannt. 
Er kam an diesem Tage in meine Sprechstunde mit der Angabe, seit ca. 8 Tagen eine 
Verschlechterung im Sehen des linken Auges wahrgenommen zu haben. Sonst wäre er 
gesund. Ich konstatierte folgenden Befund: Rechts: normal; Sehschärfe ist 6 / 0 bei regel¬ 
rechtem Brechzustand des Auges. Links: äusserlich und brechende Medien normal. Die 
Sehnervenscheibe graurötlich mit leicht verwaschener Grenze, etwas unterhalb derselben 
kleine unterbrochene Stelle an einem Blutgefässaste (Arterie), in dessen weiterem Verlauf 
eine kleine Blutung. Etwas tiefer eine kleine atrophische Stelle in der Netzhaut (Sitz 
einer früheren Blutung). Beim Blick nach unten ausgedehnte (die ganze Peripherie ein¬ 
nehmende) Blutung in der Netzhaut. Auch in der. Gegend des deutlichsten Sehens (Maku- 
largegend) eine ältere atrophische Stelle. Die Sehschärfe beträgt J / 10 — r 6 der Norm 
(S = 6 j60 ^ 3g)‘ 

Die auf Grund des Augenspiegelbefundes vorgenommene Untersuchung des Urins 
ergibt das Vorhandensein von Eiweiss. Es besteht also eine chronische Nierenentzündung, 
die bisher völlig symptomlos verlaufen und dem Patienten daher unbekannt geblieben ist. 
Das Nierenleiden bewirkte eine Erkrankung der Netzhautblutgefässe, die ihrerseits die 
Blntungeu älteren und neueren Datums zur Folge hatte.“ 

„Am 6. Oktober sah ich Herrn R. zum letzten Male; ich fand am rechten Auge nur 
die Stippchenzeichnung in der Makulargegend, sonst keine Veränderungen an den Blut¬ 
gefässen und in der Netzhaut. Am linken Auge nur die älteren atrophischen Herde, die 
Sehnervenscheibe noch mit verwaschener Grenze; eine neue Erkrankung an einem Blut¬ 
gefäss konnte nicht konstatiert werden. R. S = 6 / 10 —%; L. S = °; 10 . Mit den für 
den Nierenkranken notwendigen Diätvorschriften wurde Herr R. aus der Behandlung 
entlassen. 

Am 3. Februar d. J. erschien Herr R. wieder bei mir. Er gab an, vor einigen 
Tagen im Aufträge seiner Firma eine grössere Reise unternommen zu haben. Vor Antritt 
der Fahrt hätte er sich sehr wohl gefühlt. Unterwegs hätte er eine plötzliche Ver¬ 
dunkelung vor dem rechten Auge wahrgenomraen; er hätte sich sofort überzeugt, dass er 
in seinem Kursbuch, das er noch zuvor nachgesehen, nichts mehr erkennen konnte. Die 
starke Herabsetzung der Sehkraft führt er auf die Anstrengung der Reise (die er ohne 
Unterbrechung gemacht hat) zurück, ferner auf die mit dem Reiseauftrag verbundene Auf¬ 
regung (Herr R. war zur Feststellung und Beseitigung eines Fehlers nach B. geschickt 
worden, wo zuvor von einem seiner Arbeiter in einer Anlage ein Fehler gemacht worden 
war). Sonst wüsste er sich keiner Schädlichkeit zu erinnern. 

Ich stellte folgenden Befund fest (folgt Befund links). „Rechts: Die Stelle des 
deutlichsten Sehens (Makulargegend) wird von einer grossen Blutlache eingenommen. Sie 
übertrifft an Grösse die Sehuervenscheibe fast um das Doppelte. Beide verbindet ein horizontal 
verlaufendes Gefäss, welches die Quelle der Blutung ist. Unterhalb der Blutung einige 
Plaques. Vereinzelte kleine Blutflecken auch an einigen Gefässästchen. Die grosse, zentral 
gelegene Blutung macht sich dem Patienten bemerkbar als dunkelroter Fleck im Gesichts¬ 
feld (zentrales positives Skotom). Sie bedingt auch die starke Herabsetzung der Seh¬ 
schärfe. Es werden Finger nur in ca. 1 l j 2 m Entfernung erkannt. Patient setzt sofort 
mit der Arbeit aus. 

Es ergibt also die Untersuchung, 

1 . dass Herr R. chronisch nierenkrank ist; 

2. dass die Nierenerkrankung zu einer Schädigung beider Augen geführt hat (die 
Augenerkrankuug führte überhaupt erst zu der Entdeckung des bis dahin unbemerkt ge¬ 
bliebenen Nierenleidens). Als Herr R. die betreffende Reise antrat, war er natürlich auch 
noch nierenleidend; ohne Zweifel hat er sich aber wohl gefühlt, vor allem hat er keine 
Augenbeschwerden gehabt. Bei seiner Entlassung aus meiner Behandlung (6. Oktober) 
waren keine Blutungen sichtbar. 

Die Disposition zu den Blutungen hatte Herr R. natürlich; seine Netzhautgefässe 
sind brüchig, da deren Wandungen von krankem Blut bespült werden. Aufregungen, 
Anstrengungen, welche stärkere Blutwallung nach dem Kopfe, also auch zu den Augen 
bedingen, können daher leicht zu kleineren oder grösseren Blutungen Anlass geben. Herr 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


244 


R. gibt an (ich habe mich während der längeren Behandlnngszeit überzeugt, dass Herr 
R. durchaus glaubwürdig ist, speziell nicht übertreibt), dass die Aufregung und Anstrengung 
der Reise die Verschlechterung seiner Sehkraft kervorgerufen habe. Ich kann mich dahin 
erklären, dass diese angegebenen Faktoren auch als ,auslösendes Moment 4 bei vorhandener 
Disposition anzusprechen sind. Ohne Zweifel ist die sehstörende Blutung im rechten Auge 
unterwegs, während der Geschäftsreise entstanden. Die mit einer verantwortungsvollen 
Aufgabe verbundene Aufregung hat hier den genannten Schaden angerichtet. Die Ein¬ 
wirkung des Unfalles, die eine rein psychische ist (Aufregung etc.) traf nur ein schon 
vorher zu Augenblutungen disponiertes Individuum. Da aber nach Entscheidungen des 
Reichsversicherungsamts die durch einen Unfall bedingte Verschlimmerung eines schon 
vorher bestandenen Leidens einen Anspruch auf Entschädigung gibt (z. B. Arbeiter erhält 
Rente, dessen beide Sehnerven durch Rückenmarksleiden erkrankt sind; stärkerer Luftzug 
bewirkt Verschlechterung des Sehnervenleidens), so wird auch im vorliegenden Falle eine 
Rente zuzuerkennen sein. 

Da das Nierenleiden bald eine Katastrophe bedingen wird, wird der Genuss der 
Rente nur ein kurzer sein. Der Zustand der Augen hätte — auch wenn das Allgemein¬ 
befinden günstig gewesen wäre — eine Vollrente bedingt bis zum 15. April, von da ab 
eine Rente von 40 %. Nur der Augenbefund ist für die Abschätzung des Unfallschadens 
zu berücksichtigen. 4 

Mit Bescheid der Berufsgenossenschaft wurde jedoch der Entschädigungsanspruch 
des p. R. abgewiesen mit der Begründung, dass die Augenerkrankung nicht auf einen 
Unfall im Sinne des § 1 des G. U. V. G., sondern nach vorstehendem Gutachten auf das 
bei dem p. R. schon längere Zeit bestehende chronische Nierenleiden zurückzuführen sei. 
Gegen diesen abweisenden Bescheid legte R. Berufung ein und es wurde infolge dessen 
die kgl. Direktion der Universitäts-Augenklinik zu E. um Erstattung eines Ober¬ 
gutachtens darüber angegangen, ob ein entschädigungspflichtiger Betriebsunfall vorliegt, 
bezw. ob und inwieweit der von R. erhobene Entschädigungsanspruch begründet ist. 

Dieses unter dem 30. Juni 1903 erstattete Obergutachten lautet: 

„Nach der eingehenden Krankengeschichte des Augenarztes Herrn Dr. A. leidet der 
Werkmeister Herr Leonhard R. an einer chronischen Nierenentzündung, die auch zu einer 
Netzhautentzündung beider Augen geführt hat. Wenn auch der Beginn der letzteren 
durch die eingetretene Sehstörung genauer fixiert werden kann, kann bezüglich des Be¬ 
ginnes des Nierenleidens nur gesagt werden, dass es jedenfalls schon seit geraumer Zeit 
bestanden haben müsse, ehe es die Netzhauterkrankung zur Folge hatte. 

Aus dem Umstande, dass eine zeitweilige Besserung des Augenleidens eingetreten 
ist, darf nicht gefolgert werden, dass auch der Prozess in der Niere sich gebessert habe. 
Es lehrt vielmehr die klinische Erfahrung, dass trotzdem das Grundleiden seinen Fortgang 
zum Schlimmeren nimmt. Albuminurische Netzhautentzündungen, die mit ausgedehnten 
Blutungen einhergehen, wie im vorliegenden Falle, sind prognostisch immer ungünstiger 
aufzufassen, wie andere Fälle, in welchen die Fettdegeneration vorherrscht. Infolge, der 
veränderten Blutmischung bei einer Nierenentzündung erkranken die Aderhaut- und Netz- 
hautgefässe und bersten um so leichter, als ja aach bei einer Nephritis meist eine Herz¬ 
hypertrophie besteht. Es ist richtig, dass nach Umständen geringfügige Veranlassungen 
genügen, erneute Netzhautblutungen hervorzurufen. In den meisten Fällen werden aber 
derartige bestimmte Veranlassungen gar nicht nachgewiesen werden können. 

R. gibt in der Unfallsanzeige vom 19. 3. 03 und in der Unfalluntersuchungs¬ 
verhandlung vom 5. 5. 03 an, dass er vor dem ,Unfall 4 über seine Augen nicht zu klagen 
hatte, dass das Augenlicht ganz normal gewesen sei, eine Behauptung, die jedenfalls nur 
mit einer grossen Einschränkung richtig ist. Am 22. 1. 03 vormittags 9 Uhr machte er 
nun im Aufträge der Firma seine Reise nach B. Schon in D. bemerkte er eine Ver¬ 
dunkelung im rechten Auge. Nach seiner Rückkehr nach N. wurde nun von Herrn Dr. A. 
als Ursache der eingetretenen hochgradigen Schwachsichtigkeit eine grosse Blutlache an 
Stelle der Netzhautmitte konstatiert. Der Angabe R.s, dass dieselbe in der Tat während 
der Fahrt erfolgt sei, kann Glauben beigemessen werden. Eine andere Frage ist aber die, 
ob dieselbe als ein entschädigungspflichtiger Unfall im Sinne des § 1 des Gewerbe-Unfall- 
versicherungsgesetzes aufgefasst werden kann. Es gilt ja wohl nach diesem Paragraphen 
als Unfall nicht bloss eine äusserlich sichtbare Verletzung; es kann die Einwirkung des 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 245 


Unfalles auch eine rein psychische sein (Schreck, Gemütserregung etc.). Aber selbst bei 
dieser weitgehenden Auslegung des Paragraphen wird man im gegebenen Falle wohl kaum 
einen Unfall im Sinne des Gesetzes annehmen können, wenn auch R. die Erregung der 
Reise für das Eintreten der Blutung verantwortlich machen will. Es muss noch einmal 
betont werden, dass Netzhautblutungen auch ohne eine besondere Veranlassung, selbst im 
Schlafe auftreten können. Es muss demnach schon als sehr fraglich bezeichnet werden, 
ob die auf der Reise eingetretene Blutung wirklich auch durch die Reise hervorgerufen 
wurde. Eine Reise nach verschiedenen Plätzen zu unternehmen, an welchen die Firma 
geschäftlich engagiert ist, gehört doch wohl zu den beruflichen Obliegenheiten eines 
Werkmeisters und R. wird wahrscheinlich nicht das erste Mal eine derartige geschäftliche 
Reise auszuführen gehabt haben. Darum kann doch im Aufträge der Firma zu 
einer Reise nach B. mit modernen Verkehrsmitteln keine über die gewöhn¬ 
liche Betriebsarbeit hinausgehende Anstrengung gesehen werden. Die Firma 
konnte rechtlich einen derartigen Auftrag erteilen und der Werkmeister R. musste mit 
dieser Seite seines Berufes rechnen. Sollte ihn wirklich die Reise aufgeregt haben, so 
kann doch die Qualität der Aufregung nicht identifiziert werden mit einer psychischen 
Erregung im Sinne des Unfallgesetzes, das fordert, dass das den Unfall bedingende Er¬ 
eignis ein plötzliches, d. h. zeitlich bestimmbares darstellt. Wenn in dem bereits vor¬ 
liegenden ärztlichen Gutachten der Fall angeführt ist, dass ein Arbeiter eine Rente erhielt, 
dessen schon bestehendes Sehnervenleiden durch einen stärkeren Luftzug eine Ver¬ 
schlimmerung erfahr, so kann derselbe für den vorliegenden Fall R. nicht zur Begründung 
einer Rente herangezogen werden; denn bei dem betr. Arbeiter handelte es sich um eine 
ganz ausserhalb seines Berufes gelegene plötzlich einwirkende Schädlichkeit. Dem Werk¬ 
meister R. wurde aber mit dem Aufträge zur Reise, die er event. mit Rücksicht auf sein 
Allgemeinbefinden auch hätte ablehnen können, nichts zugemutet, was nicht innerhalb der 
gewöhnlichen Grenzen seiner Berufstätigkeit gelegen gewesen wäre. Die auf der Reise 
eingetretene Verschlimmerung seines schon früher bestandenen Augenleidens kann demnach 
nicht als ein Unfall im Sinne des Gesetzes aufgefasst werden, sondern ist 
nur ein Glied in der Kette der verhängnisvollen Symptome, die, wie es 
scheint, in Bälde das Schlimmste herbeiführen werden.“ 

Dieses Obergutachten hat das Schiedsgericht als maßgebend für seine Entscheidung 
erachtet, durch welche der abweisende Bescheid der Berufsgenossenschaft bestätigt und 
die Berufung als unbegründet verworfen wurde. Das Urteil führt aus, dass ein Unfall, 
d. h. ein plötzliches, zeitlich bestimmbares, in den Betrieb störend eingreifendes Ereignis 
nicht stattgefunden hat und dass eine wesentliche Mitwirkung der Reise bei dem ein¬ 
getretenen Bersten eines Blutgefässes der Netzhaut mit Wahrscheinlichkeit nicht an¬ 
genommen werden kann, dass vielmehr, nachdem solche Berstungen auch bei völliger Ruhe, 
ja selbst im Schlafe eintreten können, es wenig wahrscheinlich erscheint, dass die Ge¬ 
schäftsreise und deren Beschwerden eine Rolle bei dem Wiederauftritt der Gefässerkrankung 
spielten, dass dagegen die Ursache des plötzlichen Blutaustritts sich aus dem Bestehen 
einer chronischen Nierenentzündung, an welcher R. schon vor dem angeblichen Ereignis 
gelitten hat, erklärt. — Rekurs gegen dieses Urteil wurde nicht eingelegt. 


Besprechungen. 


Körmöczi und Jassniger, Über die Verwendbarkeit der Joussetschen 
Inoskopie. (Deutsche mediz. W. 04, Nr. 10.) Jousset hat in einer in Nr. 3 der Se- 
maine mSdicale 1903 veröffentlichten Arbeit folgende Methode angegeben: Man nimmt 
Exsudat, Blut bezw. Urin in einer dazu von ihm festgesetzten Menge und vermischt die 
aus jenen ausgefallenen und abfiltrierten Fibrinflocken mit einer aus Pepsin, Glyzerin, 
Salzsäure und Wasser bestehenden Verdauungsflüssigkeit; nachdem man diese Mischung 
2—3 Stdn. bei 38° im Brutschrank hat stehen lassen und V 2 stündlich geschüttelt hat, 
kann man aus dem Zentrifugat dieser nunmehr verdauten Masse die Tuberkelbazillen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8. 


durch die gewöhnlichen Färbeuiethoden feststellen. Jousset ist es in 27 Fällen ge¬ 
lungen, die Bazillen zu finden; 17 waren Pleuritiden bei wenig suspekten Individuen; 8 mal 
bestand Ascites, 2 Fälle waren unter dem Bild eines gastrischen Fiebers verlaufende miliare 
Tuberkulosen, bei denen er im Blut die Bazillen fand. 

Die Verf. haben seine Methode nachgeprüft und bei 8 Fällen exsudativer tuberk. 
Pleuritis 3 mal positiven Befund erhoben. Ferner untersuchten sie das Herzblut von 3 
an Allgemein tuberkulöse Verstorbenen und fanden 1 mal Bazillen. In dem Ascites bei 
1 tuberk. Peritonitis fanden sich keine Bazillen. 

Es ist also Joussets Methode zwar eine Verbesserung der früheren, doch führt 
auch sie nicht in allen Fällen zum Ziel, entgegen des Autors Angaben. Apeit-Hamburg. 

Schlüter, Über den diagnostischen Wert der Tuberkulinreaktion. 
(D. mediz. W. 04, Nr. 8.) Verf. hat zu seinen Untersuchungen Dosen von 0,1 und 0,2 mg. 
selten auch 0,3 und 0,4 verwandt und Steigerungen der Temperatur um 0,5° und mehr 
als positiv aufgefasst. Alle Pat. bis auf einen hatten sich während einer mehrere Tage 
bis Wochen dauernden Beobachtung als fieberfrei erwiesen. Es wurden 100 Pat. unter¬ 
sucht. In 70 Fällen trat keine Reaktion ein; es waren sämtlich solche, bei denen auch 
klinisch kein Verdacht auf Tuberkulose bestand; bei 1 Fall bestätigte es auch die Sektion 
(Lebercirrhose). 

Bei 30 traten Reaktionen auf; 22 davon betrafen Personen, bei denen schon vorher 
mit Hilfe anderer Methoden die Diagnose auf tuberkulöse Erkrankung gestellt war; von 
den übrigen 8 waren 4 von vornherein tuberkuloseverdächtig, die letzten 4 erschienen 
es nicht. Doch nimmt Verf. an, dass der positive Ausfall der Reaktion bei kleinen Dosen 
(0,1 bis 0,2 mg), fast ausnahmslos auf Vorhandensein „aktiver Tuberkulose“ deute. 

Seiner Ansicht nach reagieren Individuen mit harmloser „latenter Tuberkulose 
(Naegeli)“ nicht auf so kleine Dosen, so dass diese Untersuchnngsmethode für Heilstätten¬ 
ärzte bei der Aufnahmeuntersuchung von Wert sei. Ap eit-Hamburg. 

Lang, Ein weiterer Fall von sogenannter Holzphlegmone. (Inaugural- 
Dissert. Würzburg. 1904.) Im Jahre 1896 veröffentlichte R6clus 5 Fälle dieser seltenen 
Erkrankung. Das klinische Bild war in fast allen Fällen das gleiche. Bald vorn, bald 
in den seitlichen Partien des Halses entwickelte sich die Holzphlegmone in breiter Aus¬ 
dehnung. Immer war ihre Entwicklung eine langsame, brauchte Wochen, selbst Monate 
zu ihrer Entstehung und fast ein Jahr, um ihre Entwicklung zu vollenden. Das Fort¬ 
schreiten der Entzündung ging fieberlos, schmerzlos und ohne merkliche Allgemein¬ 
erscheinungen vor sich; die Charakteristika der akuten Entzündung fehlten; die entzündliche 
Röte trat erst auf, wenn die Haut beim Fortschreiten des Prozesses mit der tiefer liegen¬ 
den indurierten Gewebspartie adhärent wurde; Hitze und Schmerz fehlten fast völlig. Es 
bestand dann der Tumor von eminent harter Konsistenz, der an die des „Cancer en 
cuirasse“ erinnerte, eine Reihe von Wochen, ehe er Übergang in Eiterung zeigte. Eiter¬ 
herde, kleine und ohne distinkte Abgrenzung, bildeten sich und erschienen einer nach dem 
anderen in dem kranken Gewebe. 

Verf.s Arbeit liegt ein weiterer Fall von holzharter Phlegmone zugrunde, der in 
der Klinik Prof. Rosenbergers in Würzburg beobachtet wurde, und da der Pat. starb, 
pathologisch-histologisch genau untersucht werden konnte. Es handelte sich um einen 
42 jährigen Herrn, der an Erysipel des Gesichts erkrankte. Nach mehreren Tagen diffuse 
harte Infiltration längs des 1. u. r. Sternocleidomastoideus, starke Schwellung der Hals- 
lymphdrüsen; Eiterung; Inzision; Drainage; plötzlicher Exitus. Das Resultat der mikro¬ 
skopischen Untersuchung war ein typisches Kankroid mit allen histologischen Charakte- 
risticis desselben. Der Ausgangspunkt des Neoplasmas war nicht mehr festzüstellen: 
das Wahrscheinlichste erschien, ein diffus wachsender und infiltrierender Krebs der Haut, 
von einer ganz ungewöhnlich grossen progressiven Entwicklung und Degeneration, im 
Gegensatz zu dem von Reclus gerade für die Holzphlegmone als charakteristisch be¬ 
schriebenen gewöhnlich benignen Ausgang. 

Von weiteren Beobachtungen und histologischen Untersuchungen derartiger Krank¬ 
heitsfälle wird es nach Verf. abhängen, ob das wahre Wesen der Holzphlegmone stets ein 
Kankroid ist, jedenfalls ist diese Erkrankung nicht immer als harmlose, schliesslich 
heilende zu betrachten, wie es die bisherigen klinischen Beobachter ex eventu taten. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 


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Hammesfahr, Zur Handschuhfrage. (Zentralbl. f. Chir. 1904, Nr. 19.) In 
dieser immer noch strittigen Frage nimmt H. einen vermittelnden Standpunkt ein. Er 
verwendet Handschuhe überall da, wo die Gefahr für die Hände des Operateurs besteht, 
mit infektiösem Material in Berührung zu kommen. Bei Perityphlitis z. B. in der Phase, 
wo Eiter zu fliessen beginnt. Ausser in solchen Fällen hält H. die Handschuhe noch für 
notwendig hei der Unterbindung und bei versenkten Nähten, wegen des zu nahen Kon¬ 
takts mit der Wunde. Er benutzt hierbei in Kochsalz liegende Zwirnhandschuhe. Als 
Nahtmaterial empfiehlt H. das Claudiussche Jodkatgut. Bettmann-Leipzig. 

Ssaweljew, Alkoholumschläge. (Allgem. med. Zentral-Zeitung 1903. Nr. 12/13.) 
S. bringt eine ausführliche Zusammenstellung der therapeutischen Anwendungsarten des 
Alkohols aus der Literatur. 

Er hat Alkoholumschläge bei Peritonitis und Pleuritis angewendet und dabei gute 
Erfolge gehabt. Der Alkohol wurde dabei in ziemlich grossen Mengen angewendet. In 
einem Falle war die Peritonitis auf Grund einer Appendicitis entstanden. Auf welche 
Weise die Wirkung des Alkohols in therapeutischer Hinsicht zustande kommt, wird von 
S. auch nicht erklärt, es werden nur die verschiedenen Ansichten anderer Autoren an¬ 
geführt. Schm i dt - Cottbus. 

Steffen, Die Behandlung der freien Hernien mit Alkoholinjektionen. 
(Sammlung klin. Vorträge Nr. 369.) S. hat nach dem Vorgänge von Schwalbe Alkohol¬ 
injektionen zur Behandlung von Hernien angewandt. Er hat in 3 / 4 der Fälle Heilung 
erzielt. S. wendet meistens folgende Mischung an: Alkohol absol., Aq. dest. aa 50,0, 
Acid. phosphor. dil., Formalin aa gtts. X. 

Die Lösung wird nicht in den Bruchsack, sondern in die Umgebung desselben ein¬ 
gespritzt. 

Die Behandlung dauert etwa 1 Jahr bei kleineren und frischeren Hernien. Bei 
älteren Brüchen dauert sie 2—3 Jahre. Bei grösseren Hernien müssen die Injektionen 
anfangs täglich erfolgen. Die Behandlung lässt sich meistens ambulant ausführen. Die 
Behandlung eignet sich für alle freien Hernien, schlecht reponible Brüche können gebessert 
werden. Die Methode ist besonders für das höhere Lebensalter geeignet. 

Im allgemeinen wird man jungen Leuten wohl mehr zu einer schnellen Radikal- 
operation raten können. Bei älteren Leuten und solchen, welche eine Operation scheuen, 
ist das Verfahren Steffens aber wohl in Erwägung zu ziehen. Schmidt-Cottbus. 

Menzer, Der Gelenkrheumatismus und seine Behandlung. (Verein der 
Aertze in Halle a. S. 20. I. 1904. Ref. in Münch, med. Wochensch. 1904. 125.) ln 
dieser Zeitschrift interessiert vor allem aus dem Vortrag des auf diesem Gebiet er¬ 
folgreich arbeitenden und besonders erfahrenen Verfassers der Ausspruch, dass der Ge¬ 
lenkrheumatismus eine von den oberen Luftwegen (Nase, Rachen, Bronchien) ausgehende 
Streptokokkeninfektion mit Metastasenbildung in dem anatomisch besonders disponierten 
fibrösen Gewebe der Gelenke, Sehnen, serösen Häute, Herzklappen u. s. w. ist. 

Die des Öfteren beobachtete Entstehung nach Traumen — sei es Quetschungen 
oder auch offene Wunden — lässt sich durch die Annahme einer Infektion mit Strepto¬ 
kokken nach Ansicht des Ref. am ehesten erklären. Kissinger-Königshütte 0. S. 

Klar, Über traumatische Epithelcysten (Epidermoide). Aus der Heil¬ 
anstalt von Vulpius-Heidelberg. (Münch, med. Wochenschr. 1904. Nr. 16.) Mitteilung 
eines anamnestisch einwandfreien Falles, der sich bei einem 17 jährigen Dienstmädchen 
nach Schlag mit der Hohlhand gegen einen rostigen Nagel innerhalb 2 Jahren entwickelt 
hatte. Die anfängliche kleine Wunde am rechten Daumenballen verheilte glatt mit 
Hinterlassung einer unbedeutenden Narbe; diese tat bei der Arbeit weh, war aber nie 
entzündet; zuerst bildete sich eine Verhärtung, dann ein „Knoten“. Bei der Exstirpation 
entleerte sich ein atheromartiger Brei; die mikroskopische Untersuchung der Wand ergab 
die typischen Hautschichten mit Ausnahme der Drüsenelemente. Nach Ansicht des Verf.s 
verlagerte das die Haut perforierende Trauma ein kleines Stückchen der Epidermis in 
die Tiefe und entwickelte sich anschliessend der kleine Tumor. Ob das Vorhandensein 
eines Fremdkörpers (Eisensplitterchen) in dem Inhalte mit Bestimmtheit auszuschliessen 
ist, wird nicht angegeben. 

Verf. bespricht in ausführlicher Weise die vorhandene Literatur und die zur Zeit 
bestehenden Ansichten über die Entstehung; er selbst glaubt, dass immer eine Verletzung 


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der Haut Vorgelegen habe, auch wenn anamnestisch ein Trauma nicht nachgewiesen 
werden kann. 

Ausser den von K. zitierten Fällen hat Wiemann zwei mit Fremdkörpereinschluss 
(Holzsplitterchen und Metallsplitterchen) im Zentralblatt für Chirurgie 1902 mitgeteilt. 

K i 8 s i n g e r - Königshütte O.-S. 

Heidt, Beitrag zur traumatischen Entstehung von Tumoren im An- 
Schluss an einen Fall von multiplen Myelomen. (Inaugural-Dissert. aus dem pathol. 
Institut München 1902.) Nach einleitenden Bemerkungen der verschiedenen Theorien über 
die Ätiologie der Geschwülste, insbesondere über Entstehung derselben infolge traumati¬ 
scher Einwirkungen, gibt Verf. die Krankengeschichte und den Sektionsbefund eines 
59 Jahre alten Mannes, der mit der rechten Thoraxseite auf die Kante einer Kiste fiel, 
sofort über heftige Schmerzen in der Seite klagte, an der Stelle der Kontusion An¬ 
schwellung bekam nnd unter Fieber mit starker Dyspnoe schliesslich zugrunde ging (ein 
kausaler Zusammenhang zwischen Krankheit und Unfall wurde angenommen). Der Befund 
decke sich mit der Darstellung, die'Bor st in seinem Werke „Über die Geschwülste“ 
bezüglich des Myeloms gibt. Nach diesem Autor betrifft die Erkrankung stets das rote 
Knochenmark (Wirbelsäule, Rippen, Schädeldach), welches sich in eine dunkelrote, grau¬ 
rötliche bis graiigelbliche Geschwulstmasse verwandelt. 

Es handelt sich um einen primär multiplen Prozess, welcher zu gleicher Zeit in 
den verschiedensten Knochen auftritt. Eine scharfe Abgrenzung der verschiedenen Herde 
gegen die normale Umgebung ist oft unmöglich. Der Knochen schwindet an Spongiosa 
und Rindensnbstanz, die Geschwulstmasse kann schliesslich bis unter das Periost durch¬ 
brechen. Infraktionen und Frakturen der erkrankten Knochen sind nicht selten. Be¬ 
merkenswert ist, dass die Affektion auf das Knochensystem beschränkt bleibt. In den 
reinen Fällen tritt weder Lyraphdrüsen- noch Milzschwellung auf, ebenso keine Metastase 
in den inneren Organen. Intermittierendes Fieber, Schmerzen in Knochen und Gelenken, 
schwere Formen der Anämie, pemicioser Anämie, Albumosurie soll stets zu einem gewissen 
Grade für die Erkrankung charakteristisch sein. 

Mikroskopisch ist der Befund wechselnd. Bald ist die Ähnlichkeit der Tumoren 
mit normalem roten Knochenmark sehr gross, bald fand man lyraphoide Hyperplasie des 
Knochenmarks, bald wurden „sackartige“ Anhäufungen gleichmässig ausgebildeter Rund¬ 
zellen oder auch Spindelzellen in einem artikulären Stroma beschrieben. 

Gegenüber dem primär solitären myelogenen Sarkom unterscheidet sich das Myelom 
durch Abwesenheit der Myeloplaxen, durch das primär gleichzeitig multiple Befallen werden 
des Markes, auch durch das Beschränktbleiben auf den Knochen und die fehlende Metasta¬ 
senbildung. 

Zum Schluss führt Verf. noch den von Ewald in der Wiener klin. Woch. 1897/98 
veröffentlichten Fall von Myelom an, der auch auf vorausgegangenen Unfall zurückgeführt 
wurde und den von Thiem in dieser Monatsschrift veröffentlichten Fall von Osteomalacie 
nach Trauma an, die früher infolge von Ähnlichkeiten in der äusseren Erscheinung oft 
mit Myelom verwechselt wurde. Aronheim-Gevelsberg. 

Hechinger, Über traumatische Entstehung des Sarkoms. (Inaugural-Dissert. 
München 1903/) Nach einleitenden Ausführungen der verschiedenen Theorien der Ätiologie 
der Geschwülste und ihrer traumatischen Entstehung, präzisiert Verf. den Standpunkt der 
Chirurg. Klinik Prof. v. Angerers bez. der letzteren dahin: „Wir stehen hier ganz auf 
Seite Thiems und können daher eine Verletzung, die vor Jahren eingewirkt hat, ohne 
aber irgendwelche Residuen hinterlassen zu haben, unmöglich als Ursache einer Geschwulst 
ansehen, die vielleicht zufällig an derselben Stelle oder in deren Nähe entsteht.“ 

Zur Bearbeitung des Themas hat Verf. aus den während der letzten 10 Jahre in 
der Münchener Chirurg. Universitätsklinik behandelten 290 Sarkomfällen diejenigen aus¬ 
gewählt, bei denen ein Trauma als Ätiologie angegeben wurde (53 Fälle) und sie in 2 
Abteilungen gesondert: in solche, bei denen schon eine Prädisposition, ein benigner Tumor 
bestanden hat, und in solche, bei denen die Gewalt auf eine ganz intakte Körperstelle 
eingewirkt hat. Es entspricht dies einem Zahlen Verhältnis von 18,3 Proz. 

Bezüglich der ersteren Fälle, 11 an der Zahl (ca. 20 Proz.), ist Verf. der Ansicht, 
dass die Schwielen. Warzen und Tumoren schon von vornherein sarkomatös gewesen, aber 
ursprünglich durch Fascien oder Knochen an einer raschen Entwicklung gehemmt worden 


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Monatsschrift fTir Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 8. 


seien, bis sie diese Hindernisse durchbrochen haben und dass ein Trauma das Wachstum 
einer Geschwulst begünstigen kann, sei es durch stärkeren Blutzufluss und bessere Er- 
nährungsbedingungen, sei es durch Zerreissung oder Bruch des das Wachstum aufhalten¬ 
den Gewebes. 

Bezüglich der übrigen 42 Fälle (ca. 80 Proz.) ist Verf. der Meinung, dass jeder 
einzelne Fall die Frage der traumatischen Entstehung ganz entschieden dahin beantwortet, 
dass wir berechtigt sind, aus dem sofortigen Übergang von der Wunde oder Schwellung 
in die Geschwulst oder dem Fortbestand der Schmerzen nach dem Trauma die Geschwulst¬ 
bildung auf das Trauma zurückzuführen. 

In den meisten Fällen hatten stumpfe Gewalten eingewirkt. Die Dauer, die verging 
von der Einwirkung der Gewalt bis zum Auftreten der Geschwulst schwankte sehr stark, 
von 8 Tagen bis zu 11 Jahren. Die Intensität der Verletzungen war ebenfalls sehr 
verschiedenartig und in einzelnen Fällen waren es ganz geringgradige Insulte, in anderen 
starke Gewalten: Fall eines Baumstammes, Hufschläge u. dergl. Aronheim-Gevelsberg. 

Hendribsen, Über einen Fall von Mal perforant du pied. (Inaugural-Dissert. 
Kiel 1904.) Nach Besprechung der über die Ätiologie dieses Leidens existierenden An¬ 
sichten (Syphilis, Lepra, Decubitusgeschwür. Schleimbeutelerkrankung, Diabetes mellitus, 
atheromatöse Gefässerkraukung, Entarteriitis obliterans, Trophoneurose, Alterveränderung, 
Druck, Tabes, Paralyse, Syringomyelie, Malum Potii, Wirbelfrakturen, Heredität, periphere 
Nervenerkrankung) teilt Verf. einen Fall von Mal perforant bei einem 52 jährigen Mann 
mit. bei dem in ätiologischer Beziehung nichts festzustellen war, bei dem es sich nach 
Ansicht Prof. v. Dürings-Pascha höchstwahrscheinlich um Lepra handelte. (Eine antilue¬ 
tische Kur hatte keinen Erfolg.) 

Für diese Fälle ohne bestimmte Ätiologie will Verf. den alten Namen Mal perforant 
du pied oder den entsprechenden lateinischen Malum perforans pedis beibehalten; für die¬ 
jenigen Fälle aber, bei denen eine sichere Ätiologie zu erkennen ist, diese durch ein 
entsprechendes Beiwort ausdriicken, z. B. Malum perforans pedis diabeticum, Malum 
perforans pedis leprosum, trophoneurosum u. s. w. Aronheim-Gevelsberg. 

Hoffmann, Juvenile Muskeldystrophie bei einem älteren Manne nach 
Trauma. H. berichtet bei der 2. ordentlichen Versammlung der rheinisch-westphälischen 
Gesellschaft für innere Medizin und Nervenheilkunde (Ref. Münch, med. Wochenschr. 
1904. Nr. 23.) über folgenden Fall: Ein 43jähr. Arbeiter erlitt vor 2 Jahren, in 
seinem 41. Lebensjahre, eine starke Verbrennung der Arme und des Rückens durch 
ausströmende heisse Dämpfe. Der behandelnde Arzt hat von der jetzt bestehenden 
Krankheit nichts gemerkt; der Kranke will seit dieser Zeit eine zunehmende Schwäche in 
den Oberarmen und im Rücken verspürt haben. Es handelt sich um einen typischen 
Fall obiger Erkrankung. Der zeitliche Beginn des Prozesses liegt offenbar kurz nach 
dem Unfälle, es fehlt jede Heredität und Familiarität, gewöhnlich tritt aber die 
Erkrankung in viel früheren Jahren auf. H. spricht sich für die Möglichkeit eines zeit¬ 
lichen und ursächlichen Zusammenhanges der Krankheit mit dem Unfälle aus und bittet 
etwaige ähnliche Beobachtungen mitzuteilen. Blum-M.-Gladbach stimmt in der Diskussion 
obigen Ausführungen zu. Kissinger-Königshütte 0. S. 

Bissing, Über progressive Muskelatrophie nach cerebraler Kinder¬ 
lähmung. (I.-D. Kiel 1898.) Es handelt sich in dem vorliegenden Falle um das höchst 
seltene Vorkommnis, dass sich bei einem 29jährigen Mann, der mit 4 Jahren an einer 
cerebralen Kinderlähmung erkrankte, die zu einer Hemiplegie führte, nach 21 Jahren die 
Erscheinungen einer ausgesprochenen Dystrophia muscularis progressiva (Erb’s juvenile 
Form) entwickelten. v. Rad-Nürnberg. 

Blenke, Dauerergebnisse von Sehnentransplantationen. Bl. stellt in der 
Mediz. Gesellschaft zu Magdeburg am 10. 3. 04 (s. Münch, med. W. Nr. 17), um zu 
zeigen, das die Sehnentransplantationen recht gute Dauerresultate geben, 2 Patienten vor, 
bei denen er vor 3, bezw. 2 Jahren diese Operationen ausgeführt hatte. Im ersen Falle 
handelte es sich um einen sehr hochgradigen Spitzklumpfuss infolge von spinaler Kinder¬ 
lähmung, der bereits 10 Jahre bestand. Da alle Muskeln gelähmt waren, mit Ausnahme 
des Gastrocnemius, wurde ein Zipfel der Achillessehne auf den Tibialis anticus, ein zweiter 
auf den Peroneus longus verpflanzt. Da der übrig bleibende Rest der Achillessehne sehr 
winzig war und deshalb nicht mehr gut plastisch verlängert werden konnte, wurde ein 


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künstliches Stück Sehne von Seidenfäden eingeführt. Die vorderen Muskeln wurden 
ausserdem noch verkürzt. Glatte Heilung. Der Fuss steht jezt nach 3 Jahren in guter 
Stellung; Pat. tritt mit voller Sohle auf und kann stundenweit ohne jede Stütze gehen, 
während sie früher meist 2 Stöcke oder eine Krücke benutzte. 

Im zweiten Falle handelte es sich um einen Pes equino-varus bei einem jungen 
Menschen von 16 Jahren nach cerebraler Kinderlähmung. Ein Drittel der Achillessehne 
wurde auf den Peroneus longus genäht, der Rest plastisch verlängert, die vordere Mus¬ 
kulatur verkürzt. Die Stellung des Fusses ist jetzt nach 2 Jahren noch eine recht gute; 
eine geringe aktive Beweglichkeit ist nach allen Seitenrichtungen vorhanden. Pat. geht 
ausgezeichnet und ist ein eifriger Radfahrer. Bei demselben Pat. wurde auch noch die 
gleiche Operation am Unterarm der betreffenden Seite vorgenommen; die Behandlung ist 
aber noch nicht abgeschlossen. Aronheim-Gevelsberg. 

Fichtner, Abnorme Knochenbildung in den Muskeln der Beine. F. de¬ 
monstriert in der med. Gesellschaft zu Leipzig am 17. Mai 1904 (s. Münch, med. W. 
Nr. 27) 2 Kranke mit abnormer Knochenbildung in den Muskeln der Beine. Der erste 
Kranke hatte einen gewöhnlichen Reitknochen in den Adductoren des linken Oberschenkels. 
Bei dem zweiten hatte sich nach einem einmaligen Trauma (Hufschlag) ein hühnereigrosser 
beweglicher Knochen in den Streckmuskeln des linken Oberschenkels entwickelt. Beide 
Kranke sind beschwerdefrei. Yortr. berichtet noch über einen dritten Fall, bei dem 
gleichfalls ein eigrosser Knochen aus einem durch Hufschlag entstandenen Bluterguss am 
linken Oberschenkel entstanden war und bei dem sich auch ein 15 cm langer Knochen in 
der Muskulatur des rechten Oberschenkels fand, auf den kein Trauma eingewirkt hatte. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Dieterich, Über Myositis ossificans. (Deutsche mil.-ärztl. Ztschr. 1904. Nr. 1.) 
Der entzündliche Prozess war in D.’s Fall durch Huftritt auf den rechten Oberarm im 
Mii8culus brachialis entstanden. Nach orientierender Röntgendurchleuchtung wurde die 
knöcherne Neubildung operativ entfernt, welche sich aus spongiöser Knochensubstanz be¬ 
stehend erwies und mikroskopisch gut ausgeprägtes Knochengewebe erkennen liess. Der 
Befund ist ausführlich beschrieben. Die beiden Formen der Myositis ossificans, die ein¬ 
fach traumatische, lokal bleibende („Reit- und Exerzierknochen ,£ ) und die progressive Form 
stimmen in der Ursache, dem Trauma, und dem anatomischen Befund überein, für die Ent¬ 
stehung selbst ist eine kongenitale Anlage nach Virchow anzunehmen, die entweder als 
embryonaler Keim zum Wachstum angeregt wird, oder in einer gesteigerten Produktivi¬ 
tät des Periosts ihren Ausdruck findet. Bei der progressiven Form sind Missbildungen 
(Mikrodaktylie der Zehen) häufig beobachtet. Steinhausen-Hannover. 

Kusse und Blecher, Über Myositis ossificans. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. 
Bd. 73. 1904. S. 388.) Der Arbeit liegen fünf genauer untersuchte Fälle von Myositis 
ossificians zugrunde. Der 1. kam bei einem 21jährigen hämophilen Füsilier zur Beobach¬ 
tung, bei dem die Affektion sich im Quadriceps beim Exerzieren allmählich entwickelt 
hatte*, im 2. Fall war bei einem 23jährigen Einjährig-Freiwilligen durch einen Stoss beim 
Bajonettfechten im M. brachialis internus eine pflaumengrosse, knochenharte Geschwulst 
entstanden, im 3. Falle war eine Myositis ossificans kombiniert mit einer Periostitis ossi¬ 
ficans am Oberschenkel eines 22jährigen Kürassiers die Folge eines Hufschlags, im 4. Fall 
war bei einem 15jährigen Knaben eine Kontusion des linken Oberschenkels durch Stoss 
gegen einen Grabenrand die Veranlassung, im 5. Fall endlich hatte bei einem 30jähr. Mann 
eine Überfahrung zur Bildung von Knochengewebe in der Streckmuskulatur des Ober¬ 
schenkels geführt. Die mikroskopische Untersuchung der durch Operation gewonnenen 
Präparate ergab, dass der Knochen sich zum Teil durch Vermittelung von Knorpel ge¬ 
bildet hatte, grossenteils aber auch direkt aus Bindegewebe entstanden war. Dieses Binde¬ 
gewebe gehört dem Muskel selbst an, für die Annahme einer Beteiligung spezifisch peri¬ 
ostalen Bindegewebes konnten keine Anhaltspunkte gefunden werden. Das ganze Bild 
ähnelt sehr dem einer Muskelschwiele, von denen zwei zum Vergleich beschrieben werden. 

Die Knochenbildung im Muskel ist als Produkt einer Entzündung, nicht als Tumor 
aufzufassen. Dafür spricht unter anderem ganz besonders der Umstand, dass diese Knochen¬ 
bildungen einer Rückbildung fähig sind. 

Die Ätiologie der Myositis ossificians traumatica bleibt nach wie vor unklar. Viel- 


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leicht ist die spezifische Art des Traumas, besonders das Zusammenwirken von Quetschung 
und Blatang von Bedeutung. M. v. Brunn-Tübingen. 

Bähr, Bindenzügelgipsverband in der Behandlung von Frakturen und 
Pseudarthrosen. (Archiv für Orthopädie, Mechanotherapie und Unfallchirurgie. Heft 2. 
Bd. I.) B. hat im Jahre 1901 den Bindenzügelgipsverband zuerst empfohlen, um reni¬ 
tente Frakturen nachträglich zur Konsolidation zu bringen. Ist die Verkürzung durch 
Längsextension ausgeglichen, so werden die Bindenzügel analog wie bei den Barden- 
heuerschen Extensionsverbänden angelegt, darüber bezw. darunter die Gipsbinden. 

Nach Festwerden dieser legt B. über das freigebliebene Fenster ein Brettchen und 
knotet die Bindenzügel über demselben zusammen; bei eintretender Lockerung können 
'de jederzeit nachgezogen werden, jedoch darf der Patient nicht über grosse Schmerzen 
klagen. Es ist zu achten, dass die Binden nicht zu einem Strange zusammenrollen und 
einschneiden. 

Auch bei den Schrägfrakturen im unteren Abschnitt des Unterschenkels, für die 
die Naht vielfach empfohlen wird, glaubt B. seinen Verband mit Erfolg auwenden zu 
können, zumal nach seiner Erfahrung die funktionellen Resultate der Knochennaht er¬ 
heblich schlechter sind, als diejenigen einer auf gewöhnlichem Wege erzielten Konsolo- 
dierung; denn die bei genähten Frakturen der unteren Extremitäten bewilligten Renten 
zeichnen sich durchweg durch ihre Höhe aus. Auch das psychische Moment — z. B. 
Silberdraht im Knochen — ist bei Unfallverlezten in Betracht zu ziehen. 

Des Weiteren führt B. aus, dass der als federnder Unterschenkel (Müller) be¬ 
schriebene Zustand nicht eine in toto schlecht konsolidierte Fraktur ist, sondern es sich 
dabei um Fälle von Brüchen beider Knochen handelt, in denen es nur zu einer Konso¬ 
lidation seitens der Fibula gekommen ist, oder um Brüche der Tibia, in denen die Kon¬ 
solidation ausgeblieben ist. 

In 15 kurzen Krankengeschichten berichtet B. über seine Erfahrungen. 

Kissinger-Königshütte 0. S. 

Ruckert, Zur Kenntnis der Knochentumoren und der dabei vorkommen¬ 
den Spontanfrakturen. (In.-Diss. Göttingen 1904.) Im ersten Teil seiner Arbeit erwähnt 
Verfasser kurz die Gruppen von Frakuren, bei denen an dem Orte der Fraktur selbst 
keine Geschwulstmassen vorhanden, sondern die Brüche bedingt sind durch Absorption 
und Atrophie der Knochen, teils bei bestehenden Geschülsten an anderen Körperteilen, 
teils infolge nervöser oder einfach entzündlicher Vorgänge. Hierher gehören die Fälle, 
wo der Bruch auf einen Mangel an Kalksalzen in dem betreffenden Knochen zurückzu- 
lühren ist, ferner die Frakturen, welche entstehen infolge osteoporotischer Prozesse im 
Knochen, indem derselbe durch Erweiterung der Haversschen Kanälchen und Atrophie 
der kompakten Knochensubstanz seiner Festigkeit beraubt, selbst durch einen ganz 
geringen Insult bricht. Dieser Gruppe von Spontanfrakturen sind auch die durch senile 
Atrophie entstandenen Brüche hinzuzurechnen. Von sonstigen Erkrankungen, welche das 
Eintreten einer Fraktur begünstigen können, sind Cysten, Rhachitis, Tuberkulose, Lues, 
Erkrankungen des Zentralnervensystems, hier neben der Syringomyelie hauptsächlich die 
Tabes dorsalis und eine zuweilen angeborene und ererbte idiopathische Knochenbrüchig¬ 
keit. Schliesslich ist hier noch zu erwähnen die während der Wachstumsperiode auf¬ 
tretende Epiphysenlösung, beruhend auf einer Herabsetzung der Widerstandsfähigkeit der 
die Diaphyse mit der Epiphyse verbindenden Knorpelfuge, die meist durch Lues oder 
Osteomyelitis bedingt ist. 

Im zweiten Teile bespricht Verfasser die Gruppe der Spontanfrakturen, die durch 
Zerstörung des Knochens infolge von Geschwülsten hervorgerufen werden. Im Gegen¬ 
sätze zu den Brüchen des ersten Abschnittes kommt bei diesen letzteren fast nie eine 
knöcherne Vereinigung der Knochenenden zustande, sondern die Gefahr für das Leben 
des Patienten wächst mit dem Grösserwerden der Geschwulst. 

Die Knochen, an denen die Spontanfrakturen am häufigsten auftreten, sind die langen 
Röhrenknochen und besonders das Femur. Die Sarkome scheinen das Hauptkontingent 
der Spontanfrakturen zu bilden, darnach die durch Carcinommetastasen bewirkten. Das 
Alter der Patienten ist ohne Einfluss, doch treten die Sarkome besonders bei eben 
erwachsenen Personen auf, wofür auch die beiden vom Verfasser genau beschriebenen 
Fälle — die einen 20jährigen Soldaten und einen 23 jährigen Mechaniker betrafen — 


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Monatsschrift ,für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S. 


Zeugnis ablegen. Am häutigsten treten die Sarkome bei Erwachsenen im Alter von 18 
bis 30 Jahren auf. Da gerade die Militärzeit in dieses Alter fällt, so sind vom Verfasser 
die Sanitätsberichte der letzten 15 Jahre, von ls86—1901 auf das Vorkommen von bös¬ 
artigen GschWülsten durchgesehen. Nach dieser Zusammenstellung kamen im preussisdien 
Heere in den 15 Jahren 447 bösartige Geschwülste zur Beobachtung, davon entfallen auf 
die Sarkome 287 Fälle. Der Rest von 160 Geschwülsten verteilt sich auf Carcinome, 
Aktinomykosen und Neurofibrome. 221 hatten ihren Sitz am Knochen: von diesen machen 
nun wieder die myelogenen Sarkome weit mehr als die Hälfte aus, dann folgen die 
Osteosarkome; rein periostale Sarkome finden sich 5 beschrieben und Chondrosarkome 
nur 3. Der primäre Sitz der Geschwulst war in 87 Fällen das Femur, in 67 Fällen 
die Tibia. Von den übrigen Knochen erkrankten: die Kiefer mit 22, Becken mit 15, 
Humerus mit 8, Ulna mit 5, Rippen mit 4, Radius, Clavicula und Wirbelsäule mit je 3, 
Stirn-, Brust-, Fersenbein und Schulterblatt mit je 1 Sarkom. 

In etwa einem Drittel der Fälle war eine nachweisbare Ursache nicht zu erkennen, 
aber in den meisten Fällen wird ein ganz bestimmter Insult angegeben, nach welchem 
die ersten Beschwerden resp. Erscheinungen der Geschwulst aufgetreten sind: längere 
Zeit einwirkender, mechanischer Reiz (Scheuern des Tornisterriemens, Reiben des Stiefel¬ 
schaftes, Stiefeldruck am Fersenbein), meist jedoch eine einmalige Verletzung (Hufschlag, 
Stoss, Fall, Quetschung.) 

Bezüglich der übrigen Details (Recidive, Metastasen, Therapie, Dauerheilung) sei auf 
die interessante Arbeit verwiesen. Aronheim-Gevelsberg. 

Kolbe, Über traumatische subkutane Frakturen im Kindesalter. (Inaug.- 
Dissert. "Breslau 1903.) Aus dem Unterschied in den anatomischen Verhältnissen zwischen 
dem kindlichen Schädel und dem des Erwachsenen (Biegsamkeit der Schädelknochen. Ver¬ 
bindung derselben durch membranöse Lücken, Festhaften der Dura an der Innenfläche des 
Schädeldaches, leichte Verschieblichkeit der Weichteile des Kopfes auf der Schädelkapsel, 
durch das starke Wachstum des Gehirns bedingter hoher intrakranieller Druck) ergeben 
sich die Besonderheiten der Frakturen des Kinderschädels (meist subkutane Frakturen, die 
Dura ist fast stets mitverletzt, infolge des hohen intrakraniellen Druckes keine Neigung 
zum Verheilen der Bruchstücke, sondern es bleibt eine subkutane Schädellücke). Wird 
durch das andrängende Gehirn die entstandene Knochenlücke geschlossen, so entsteht eine 
sogenannte Schädellücke mit anlagerndem Gehirn; quillt durch die Lücke mehr oder weniger 
Cerebrospinalflüssigkeit und wölbt diese die Schädelschwarte geschwulstartig vor, so ent¬ 
steht ein sogenannter falscher Hirnwasserbruch (Meningocele spuria traumat. oderKephalo- 
hydrocele träum.). Viele mit subkutanen Schädellücken behaftete Kinder entwickeln sich 
normal, bei anderen stellen sich Folgeerscheinungen ein (Paresen, Lähmungen, Sprach¬ 
störungen, Krämpfe). In Betreff der Therapie ist zu erwähnen, dass man mit dem osteo¬ 
plastischen Verschluss der Schädellücke wartet, bis das grösste Hirnwachstum vorüber ist. 
Inzwischen w T ird man in allen Fällen, bei welchen sich die Geschwulst durch das unauf¬ 
haltsame Anwachsen von Hirnwasser vergrössert, für dessen Abfluss zu sorgen haben. 

Kühne-Jena. 

Strauss, Fall von chronischer Wirbelsäulenversteifung. (Berl.klin.Woch. 
1904. S. 768. Nr. 28.) An der Hand eines in der Charite-Gesellschaft am 14. Januar 
1904 demonstrierten Falles erörtert S. die klinisch-anatomischen Unterschiede der arthro- 
genen, auf ankylosierender Wirbelentzündung und der myogenen, auf verschiedenen Affek¬ 
tionen der Muskulatur beruhenden Form der chronischen Wirbelversteifung. In diesem 
Fall selbst musste eine Mischform zwischen beiden Typen angenommen werden, wie sie 
vermutlich häufiger vorkommt, als noch im allgemeinen geglaubt wird. Es herrscht eben 
ein zuweit gehendes Systematisieren vor. Von grösster Bedeutung ist für die Diagnose 
auch die Feststellung der ätiologischen Verhältnisse. Bei der myogenen Form spielen 
rheumatische Einflüsse und namentlich auch Verletzungen eine Hauptrolle und zwar nicht 
selten auf hysterischer Grundlage. Steinhausen-Hannover. 

Werner, Über eine merkwürdige, durch Resektion geheilte Funktions¬ 
störung des Unterkiefergelenkes. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. XLI, H. 3.) 
Verf. berichtet aus der Heidelberger Chirurg. Klinik über einen eigenartigen Fall von 
Funktionsstörung des Unterkiefergelenkes. Es handelte sich um ein lSjähriges Mädchen. 
Als diese hartes Brot kaute, während sie gleichzeitig eine schwere Last auf dem Kopfe 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S. 


trug, stellten sich plötzlich unter heftigen Schmerzen die Symptome einer Kieferklemme 
ein. Nach mehreren Wochen erfolgte spontaner Rückgang der Erscheinungen, doch kehrte 
der Zustand noch lOmal in gleicher Weise zurück. Es fand sich bei der Aufnahme die 
Kombination einer einseitigen partiellen Kieferklemme mit einer parallelen Verschiebung des 
Unterkiefers nach der kontralateralen Seite beim Öffnen des Mundes. Verf. sucht das 
Symptomenbild zu erklären durch die Annahme einer habituellen einseitigen Luxatio sub- 
ineniscoidea mit abnormer Beweglichkeit infolge von Kapselerschlaffung, kompliziert durch 
eine Myositis traumatica (ev. luetica?) des Muse, pterygoideus externus. 

Die Behandlung bestand nach erfolglosen anderen Versuchen in Resektion des Ge¬ 
lenkes und erzielte eine gute Funktion. Bl auel-Tübingen. 

Richter, Claviculafrakturen Neugeborener. (Demonstriert in der 
Sitzung der Sektion für Kinderheilkunde vom 18. Februar 1904. S. Wiener klin. Woch. 
10.) 6 Neugeborene mit Clavicularfrakturen; von den Kindern sind 2 in Steisslage unter 

Manualhilfe, 4 in Kopflage spontan geboren. Die Fraktur entsteht durch Anpressen der 
vorn stehenden Schulter an die Symphyse, aber auch die hinten gelegene Clavicula kann 
gebrochen werden. Die Frakturen heilen gewöhnlich gut aus, in frischen Fällen wird der 
typische Verband angelegt. Aron heim-Gevelsberg. 

Klar, Ein Fall von Luxatio claviculae supraspinata. (Deutsche Zeitschr. 
f. Chir. Bd. 73. 1904. S. 282.) Den zwei bisher bekannten Fällen fügt Verf. folgenden 
dritten bei: Ein 39jähriger Steinbrecher war damit beschäftigt, von zwei schweren Steinen, 
die nebeneinander auf geneigtem Boden lagen, den einen zur Seite zu schaffen. Als er, 
zwischen den Steinblöcken stehend, den einen mit der Winde in gebückter Körperhaltung 
etwas gehoben hatte, geriet der andere, hinter ihm liegende ins Rollen und presste ihn 
mit der Vorderseite der rechten Schulter gegen den ersten Block. Die Schulter wurde 
dadurch stark nach abwärts gedrückt und das Schulterblatt gegen das Schlüsselbein ver¬ 
schoben. Erst 4 Monate nach dem Unfall kam Patient in klinische Behandlung. Es fand 
sich in der Fossa supraspinata ein Vorsprung, der sich ohne weiteres als das akromiale 
Ende der Clavicula erkennen liess. Derselbe hatte den M. trapezius durchbohrt und lag 
unmittelbar unter der Haut. Die aktive Beweglichkeit des Armes war bei seitlicher 
Hebung etwa um 20° beschränkt, passiv liess er sich unter Mitbewegung der Scapula bis 
zur Wagerechten erheben. Nach vorwärts wurde aktiv und passiv die Wagerechte erreicht, 
nach rückwärts war kein Unterschied gegenüber der gesunden Seite vorhanden. Der 
rechte Arm war etwas atrophisch. Eine operative Behandlung wurde vom Patienten ab¬ 
gelehnt. Rente 40%. M. v. Brunn-Tübingen. 

Wittek, Über Verletzungen der Handwurzel (Os lunatum). (Beitr. z. klin. 
Chir. Bd. 42, 1904, S. 578.) W T . beschreibt eine isolierte Luxation oder Os lunatum, eine 
Luxation dieses Knochens mit gleichzeitiger Fraktur des Os naviculare und eine isolierte 
Fraktur des Os lunatum. 

Die isolierte Luxation kam bei einem 38 jährigen Mann gelegentlich eines Sturzes 
vom Rade zustande. Sie machte anfangs so geringe Beschwerden, dass der Pat. erst am 
2. Tage nach dem Unfall darauf aufmerksam wurde. Vom Arzt wurde die Verletzung 
als Radiusfraktur angesehen und behandelt. Erst nach 1 Jahr wurde die wichtige 
Diagnose gestellt und durch die Röntgenuntersuchung kontrolliert. Die Bewegungen im 
Handgelenk waren ziemlich stark beschränkt, doch bestanden weder Schmerzen noch 
Parästhesien, auch konnte der Pat. seinen Beruf als Schlossermeister ausüben, nur be¬ 
merkte er eine Verminderung der Kraft und eine leichtere Ermüdbarkeit der Hand. Von 
einer operativen Behandlung wurde daher abgesehen. 

Die Luxation des Os lunatum mit Fraktur des Os naviculare entstand bei einem 
37 jährigen Mann durch Sturz aus 6 m Höhe auf die dorsalflektierte linke Hand. Die 
genannte Verletzung wurde nach 6 Mon. diagnostiziert, nachdem gleich anfangs vom Arzt 
eine Verrenkung der Hand gefunden ung reponiert worden war. Beugung und Radial¬ 
flexion stark behindert, Streckung und Ulnarflexion war fast normal. Keine ernsteren 
subjektiven Beschwerden. Grobe Arbeit kann ausreichend verrichtet werden. Keine Be¬ 
handlung. 

Die isolierte Fraktur des Os lunatum wurde bei einem 21jährigen Tischler dadurch 
verursacht, dass ein umstürzender schwerer Schrank mit seiner oberen Kante heftig gegen 
die Fläche der dorsalflektierten linken Hand schlug. Behandlung mit Umschlägen und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Ruhigstellung. Nach 1 Jahr wurde durch Röntgenuntersuchung eine Kompressionsfraktur 
des Os lunatum festgestellt. Starke Bewegungsbeschränkung des Handgelenks nach allen 
Richtungen.- M. v. Brunn-Tübingen. 

Wendt, Die Reposition des luxierten Os lunatum. (Aus dem Krankenhause 
Bergmannstrost, Halle a. S. Münch, med. Wochenschr. 1904. Nr. 24.) Etwa 30 Fälle 
obiger Verletzung wurden bis jetzt beobachtet, davon 7 in Bergmannstrost. 

Ein 40jähriger Mann fiel auf die Rückfläche der volarflektierten Hand. Befund: 
Handgelenke verdickt, Umgebung stark geschwollen; die Handwurzel erscheint verkürzt, 
jedoch ist der Abstand zwischen der Basis der I. Metacarpus und Proc. styl, radii mess¬ 
bar nicht geringer als auf der gesunden Seite. Hand steht leicht ulnarwärts adduziert. 
An der Beugeseite des Handgelenks ein deutlich vorspringendes Knochenstück entsprechend 
der Gegend des Os lunatum. Überstreckung nur wenig behindert, Beugung nur einige 
Grad über Mittelstellung möglich; bei dem Versuch weiterer Beugung federnder Wider¬ 
stand. Typischer Druckschmerz für Radiusbruch nicht vorhanden. 

Die Röntgen-Photographie bestätigt die Diagnose: Luxation des Os lunatum. 

Die Reposition gelingt nach einigen Versuchen durch Zug in der Längsrichtung, 
Dorsalflexion und darauffolgender Volarflexion bei gleichzeitig direktem Druck auf den 
luxierten Knochen. 

Bei der erneuten Röntgenaufnahme zeigt sich die Reposition gelungen, dabei wird 
auch noch eine Querfraktur des Kahnbeins erkannt. 

Patient, der nicht Unfallverletzter ist, wird nach 6 Wochen als völlg arbeitsfähig 
mit geringer Funktionsstörung entlassen. Kissing er-Königshütte, O/S. 

Wittek, Doppelseitige Subluxation des Metacarpus I (nicht traumati¬ 
schen Ursprungs). (Beitr. z. klin. Chir. Bd. 42. 1904. S. 588.) Das genannte Leiden 
hatte sich bei einem 17 jährigen Mädchen im Lauf von 4 — 5 Jahren allmählich entwickelt 
und schliesslich zu einer starken Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit geführt. Als Ur¬ 
sache sieht Verf. auf Grund des Röntgenbildes „eine mangelhafte Entwicklung der Gelenk¬ 
körper, besonders der Basis des 1. Mittelhandknochens, mit abnormem Ansatz der Epiphyse 
auf der Diaphyse, und ungleiches Wachstum des volaren und dorsalen Anteiles der Epi¬ 
physe“ an. Der operativen Behandlung wurde zunächst das stärker veränderte 1. Carpo- 
Metacarpalgelenk der linken Hand unterzogen, und zwar wurde auf seiner Dorsalseite 
eine Kapselfaltung durch 3 das Periost mitfassende Aluminium-Bronzedrahtnähte vorge¬ 
nommen. Zwei dieser Nähte schnitten durch, die 3. hielt. Der Erfolg war eine hin¬ 
reichend feste Fixierung des Daumens in nicht ganz vollständig reponierter Stellung bei 
normaler Beweglichkeit. M. v. Brunn-Tübingen. 

Wagner, Seltene Entstehungsursachen von Fingerbrüchen. (Deutsche mil. 
ärztl. Ztschr. 1904. Nr. 5.) W. berichtet über 5 durch Röntgenaufnahmen erläuterte Fälle 
von Frakturen der Fingerphalangen (4 mal der Grund- und 1 mal der Mittelphalanx) in¬ 
folge ruckartiger Zerrung des Zügels oder der Halfterkette bei unruhigen Pferden. Die 
Entstehung ist wahrscheinlich auf Torsionsbewegungen zurückzuführen. Erst die Durch¬ 
leuchtung ermöglichte die Diagnose. In sämtlichen Fällen konnte Wiederherstellung der 
Dienstfähigkeit erzielt werden, die Heilungsdauer schwankte zwischen 2 und 11 Wochen. 

St einhausen-Hannover. 

Werner, Luxatio intrapelvica durch das Foramen ovale., (Beitr. z. klin. 
Chir. Bd. XLT, H. 3.) Es sind bisher nur 2 Fälle von Luxationen durch das Foramen 
ovale publiziert worden. Ein dritter Fall wurde vor einiger Zeit in der Heidelberger 
Chirurg. Klinik beobachtet. Es handelte sich um einen 19 jährigen Tagelöhner, welcher 
dadurch verunglückte, dass ihm ein mindestens 200 Zentner schwerer Stein auf den 
Rücken fiel und ihn gegen einen Sandhaufen drückte. Abgesehen von mehreren Rippen¬ 
brüchen fand sich eine Luxation des rechten Hüftgelenks, welche sich durch Untersuchung 
per rectum, wobei man eine flache, die Bewegung des Beines mitmachende Vorwölbung 
sehr deutlich fühlte, als eine Luxation intrapelvica erkennen liess. Das Röntgenbild be¬ 
stätigte die Diagnose und stellte ausserdem noch eine Fraktur des aufsteigenden Sitzbein¬ 
astes dicht unterhalb der Vereinigung mit dem Ramus descendens ossis pubis fest. Bei 
dem Repositionsversuch (Extention in rechtwinkliger Flexion, Druck auf den Schenkelkopf 
vom Rectum aus, Adduktion und Einwärtsrotation) entstand eine Luxatio ischiadica, 
welche min ihrerseits reponiert wurde. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8. 


Im Anschluss an die 8 Fälle bespricht Verf. die Ätiologie, das klinische Bild und 
die Therapie der seltenen Verletzung. Bl auel-Tübingen. 

Kttttner, Die Einklemmungsluxation der Patella (Luxatio patellae 
cuneata.) (Beitr. z. klin. Chir. Bd. 42. 1904. S. 558.) Die seltene Verletzung wurde 
beobachtet bei einer 64 jährigen Frau, die beim Sturz von einem Ochsenwagen auf die 
Radnabe aufgeschlagen, eine Strecke weit geschleift und wahrscheinlich auch in die Speichen 
des Rades hineingeraten war. Es bestand eine unbedeutende Subluxation der Tibia nach 
hinten aussen, eine Bewegung des Unterschenkels von 160° und eine Aussenrotation von 
70°. Der normalen Vor Wölbung der Patella entsprach eine Einziehung der unverletzten 
Weichteile in den Gelenkspalt. Die Röntgenaufnahme zeigte, dass die Patella im Gelenk¬ 
spalt eingeklemmt war. Von einer Wunde aus, welche von hinten her das Kniegelenk 
eröffnete, kam es zur Vereiterung des Kniegelenks, welche zur Amputatio femoris nötigte. 
Trotzdem erlag die sehr elende Frau am 9. Tage nach der Verletzung einer diffusen 
eitrigen Bronchitis. 

Dieser Verlauf ergab die Gelegenheit, durch Präparation die Gelenk Verhältnisse 
bei der Einklemmungslnxation der Patella, die sich als irreponibel erwiesen hatte, zu 
studieren, was den beschriebenen Fall zu einem Unicum stempelt. Der Streckapparat 
war intakt, besonders das Lig. patellae nicht zerrissen, sondern über den äusseren Tibia- 
condyl gespannt. Der mediale Femur- und Tibiacondyl war von suggillierter, im übrigen 
aber unverletzter Gelenkkapsel bedeckt, wahrend der letztere die Kapsel durchbohrt hatte. 
Teile der Gelenkkapsel, das Ligamentum patellae und die Streckmuskulatur des Ober¬ 
schenkels waren in den Gelenkspalt eingezogen, in welchem die Patella derart um ihre 
transversale Axe gedreht lag, dass die Gelenkfläche nach der Tibia zugekehrt dem äusseren 
Meniscus aufruhte, während ihrer Vorderfläche der seitliche Femurcondyl auflag. Die 
Gelenkflächen waren sämtlich unverletzt, doch fanden sich Zeichen von Arthritis deformans. 
Die Menisken waren intakt, die Ligg. collateralia und cruciata dagegen zerrissen. 

Aus der Literatur stellt Verf. 8 Fälle von Einklemmungsluxationen zusammen. 
Von dem Gesamtmaterial von 9 Fällen sind 6 ohne und 3 mit Zerreissung des Streck¬ 
apparates entstanden. Von den ersteren waren 4 traumatischen Ursprungs, 2 nicht 
traumatische, habituelle Luxationen. M. v. Brunn-Tübingen. 

Schiatter, Meniscusluxationen des Kniegelenkes. (Beiträge zur klin. Chir. 
Bd. XLI, H. 2.) Aus der Züricher chirurg. Klinik und Poliklinik berichtet Verf. über 
5 Fälle von Meniscusluxationen des Kniegelenkes. 4 derselben fallen auf das linke Knie, 
eine betrifft das rechte. Dieses stärkere Befallen sein der linken Seite stimmt auch mit 
den Zahlenverhältnissen der Literaturbeobachtungen überein. Es kommen nämlich unter 
62 verwertbaren Luxationen 45 auf den inneren, nur 17 auf den äusseren Meniscus. Für 
die Entstehung der Meniscusluxationen glaubt Verf. neben dem von v. Bruns angenom¬ 
menen Rotationsmechanismus auch noch eine direkte Quetschung durch Druck des Condylus 
internus beschuldigen zu müssen. 

Von ganz besonderem Werte für die Diagnose sind die anamnestischen Daten. Es 
entsteht nämlich immer im Moment des Unfalles ein plötzlicher Schmerz an der inneren 
oder äusseren Gelenkspalte. Bei der objektiven Untersuchung muss vor allem der Nach¬ 
weis eines gewöhnlich flachen Körpers in der inneren oder äusseren Gelenkspalte vorliegen. 

Die partielle Exstirpation des Meniscus, nach v. Bruns das Normal verfahren für die 
grosse Mehrzahl der Fälle von Meniscusluxationen, wurde in den 5 Fällen ebenfalls an¬ 
gewendet. Die Resultate waren sehr gute, wenngleich eine ganz vollständige Restitutio 
ad integrum nicht bestand, eine Thatsache, welche für den begutachtenden Arzt von Wert 
sein muss. Blauel-Tübingen. 

Bälir, Heilungsresultate bei Unterschenkelbrüchen in der Unfallver¬ 
sicherung. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 73. 1904. S. 63.) Verf. hat 219 Unter¬ 

schenkelbrüche statistisch verwertet unter besonderer Berücksichtigung der Unfallbegut- 
achtung. Leider zersplittert sich das Material in zu viele Untergruppen, um im Rahmen 
eines Referates erschöpfend wiedergegeben werden zu können. Im allgemeinen gelangt B. 
bezüglich der funktionellen Dauerresultate zu unerwartet ungünstigen Ergebnissen. Den 
Grund dafür sieht er darin, dass sein Material nicht das einer „Zweck- und Lobstatistik“ 
ist, sondern den Verhältnissen der allgemeinen Praxis entspricht. Gegenüber operativen 
Eingriffen, primären und sekundären, verhält er sich ziemlich ablehnend, weil dadurch oft 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. S. 


keine funktionelle Besserung und damit keine Herabsetzung der Rente erzielt wird. Ebenso 
ist er der Ansicht, dass Schienen- und Schienenhülsenapparate im Vergleich zu dem tat- 
sächlichen Nutzen in der Unfallpraxis viel zu häutig verwendet werden. Ein grosser Teil 
der Misserfolge entfällt auf die mangelhafte Technik der Gipsverbände und die ungenügende 
Kontrolle der Frakturheilung in der ersten Zeit. Jeder primär angelegte Gipsverband 
sollte zur Kontrolle der Stellung der Fragmente nach 8—14 Tagen entfernt werden. 
Operative Korrekturen nach abgeschlossener Konsolidation scheitern meist an dem Wider¬ 
stand der Patienten. M. v. B runn-Tübingen. 

Momburg, Die Entstehungursache der Fussgeschwulst. (Deutsche Zeitschr. 
f. Chir. Bd. 73. 1904. S. 425.) Durch das Studium zahlreicher Röntgenbilder von 

Füssen gelangte M. dazu, 8 Typen für das Verhalten der Mittelfussknochen bezüglich ihrer 
Länge und gegenseitigen Anordnung aufzustellen. Das Hauptaugenmerk richtete er dabei 
auf den 2. und 3. Metatarsus, die als die längsten Mitteltüssknochen nach Ansicht des 
Verf. berufen sind, mit dem Calcaneus zusammen dem Fuss als Hauptstütze zu dienen, 
während der 1. Metatarsus auf der einen, der 4. und 5. Metatarsus auf der anderen Seite 
nur die Rolle von Nebenstützen spielen. Der 2. und 3. Metatarsus sind auch besonders 
innig miteinander verbunden. Es ergab sich nun, dass nach Erfahrungen an 202 Fällen 
von Fussgeschwulst von den 8 Gruppen die drei, bei denen der 2. und 3. Metatarsus von 
gleicher Länge sind, am wenigsten oft bei der fraglichen Erkrankung vertreten waren, 
nämlich nur 15mal. Aus der Länge und der verschiedenen funktionellen Beanspruchung 
ergibt sich ohne weiteres das Verständnis für die Häutigkeitsskala der Mittelfussbrüche, 
wonach am häufigsten die Hauptstützen, der 2. und 3. Metatarsus, brachen, und zwar der 
längere zweite häufiger als der dritte. Es folgt dann die schwächste der Nebenstützen, der 
4. Metatarsus, während die kräftigen Nebenstützen, der 1. und 5. Metatarsus, fast nie brechen. 

Die Hauptrolle bei der Entstehung der Fussgeschwulst spielt die Ermüdung und 
Belastung. Der allzuoft bis an die Grenze seiner Elastizität beanspruchte Knochen geht 
dieser schliesslich verlustig. Bei weiterer Beanspruchung entsteht entweder eine Periostitis 
oder eine Fraktur. Beides kann klinisch das Bild der Fussgeschwulst machen. 

Untersuchungen an Füssen von Soldaten des 2. Jahrgangs, die nie Fussbeschwerden 
gehabt hatten, ergaben in einigen Fällen ebenfalls periostale Verdickungen (Periostose) 
und Verdickung der kompakten Substanz auf Kosten der Markhöhle (Osteosklerose). M. deutet 
diese Erscheinungen im Sinne der funktionellen Knochengestalt und führt sie auf ähnliche 
Ursachen, wie die Fussgeschwulst, zurück. Wahrscheinlich entsteht der grösste Teil der 
Fussgeschwülste nicht durch ein plötzliches Trauma, sondern als Folge chronischer Über¬ 
anstrengung. M. v. Brunn-Tübingen. 

Momburg, Die Behandlung der Fussgeschwulst mit künstlicher Stau¬ 
ungshyperämie. (Deutsche mil-ärztl. Zeitschr. 1904. Nr. 1.) M. wandte in 38 Fällen 
die Stauungshyperämie in der Weise an, dass eine Gummibinde grade so fest um den 
Unterschenkel gelegt wurde, dass nur der venöse Rückfluss behindert w r ar. Das Verfahren 
wurde auf 2 — 3 Stunden Dauer täglich wiederholt, ergab raschen Nachlass der Schwellung 
und besonders auch der Schmerzen und eine durchschnittlich nicht unwesentlich geringere 
Heilungsdauer. Steinhausen - Hann over. 

Förster, Über einen Fall von Luxatio pedis posterior inveterata und 
deren Reposition. (Beitr. z. klin. Chir. Bd. 42. 1904. S. 603.) Die genannte Luxa¬ 
tion entstand bei einer 59jährigen Frau dadurch, dass sie auf glattem Erdboden ausglitt 
und nach rückwärts fiel, wobei der rechte Fuss in einen aus festem Material bestehenden 
Kanal eingeklemmt wurde. Die Verletzung wurde zunächst als Unterschenkelfraktur mit 
Umschlägen und Gipsverband behandelt und die Patientin erst nach 9 Wochen, als keine 
Besserung eintrat, dem Krankenhaus überwiesen. Hier liess sich die Diagnose einer hinteren 
Luxation leicht stellen, ausserdem zeigte das Röntgenbild eine Abrissfraktur des Mall, int 
Die Reposition gelang auf unblutigem W T ege unter Zuhilfenahme des Lorenz’schen Osteo- 
klast-Redresseurs. Heilung mit normaler Funktion. 

Verf. beschreibt dann noch kurz einen ganz ähnlichen frischen Fall (59jährige Frau), 
bei dem die Verletzung durch Sturz von einer Treppe herab entstanden war. Die Luxa¬ 
tion nach hinten war durch Abrissfrakturen beider Malleolen kompliziert. Jeder Reposi¬ 
tionsversuch wurde von der Patientin abgelehnt. M. v. Brunn-Tübingen. 

Loebel, Plattfuss und Skoliose. (Inaugural-Dissertation. Universität Zürich.) 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 257 

Die Meinungen der verschiedenen Autoren darüber, in welcher Weise der Plattfuss als 
Begleiterscheinung und in ätiologischer Hinsicht in Beziehungen zu der Skoliose steht, 
sind noch sehr geteilt. Verfasser hat über 114 Fälle von Skoliose und 10 Fälle von 
rundem Rücken genauere diesbezügliche Untersuchungen angestellt und dabei gefunden, 
dass Plattfuss und Skoliose sehr häutig neben einander Vorkommen. Etwa 71,1 Proz. 
seiner Fälle von Skoliose wiesen einen ausgesprochenen Plattfuss, 7,8 Proz. Anlage zu 
demselben auf. Er glaubt den Plattfuss in der Hauptsache als eine Begleiterscheinung, 
weniger als ein ätiologisches Moment der Skoliose auffassen zu müssen. Zwischen dem 
Grad des Plattfusses und der Skoliose besteht kein Zusammenhang, denn schwere Platt- 
füsse kommen bei leichten Skoliosen und schwere Skoliosen bei leichten Plattfüssen vor. — 
Zur weiteren Entscheidung dieser Fragen müsste man zunächst genaue Messapparate für 
die durch Plattfuss verursachte Senkung des Fussgewölbes hersteilen. Henning-Cottbus. 

Banke, Über Brüche der Fusswurzelknochen. (Inaugural-Dissert. Halle 1904.) 
In seiner Arbeit befasst sich Verf. eingehend mit den seltneren am menschlichen Körper 
beobachteten Knochenbrüchen der Fusswurzelknochen. Rechnet man mit Bruns auf die 
Brüche sämtlicher Knochen des Fusses 2,6 Proz., so dürften sich nach Abzug der Brüche 
des Mittelfusses und der Zehen wohl kaum 1 Proz. ergeben. Häufig werden die Brüche 
der Fusswurzelknochen, besonders des Talus und Calcaneus verkannt und als schwere 
Verstauchung des Fussgelenks angesehen. So wurden nach Ehret von 47 Brüchen des 
Fersenbeines nur 3 richtig diagnostiziert. Die Fehldiagnose hat ihren Grund in der 
übermässigen Schwellung der Weichteile, die eine genaue Betastung der Knochen verhin¬ 
dert, und in der geringen Verschieblichkeit der Bruchstücke gegeneinander. Auch die 
Durchleuchtung lässt gewöhnlich im Stich, da die Fusswurzel an sich massig ist, und in 
jeder der Durchleuchtung zugänglichen Richtung stets 2—3 Knochen hintereinander liegen. 

Die grosse Seltenheit der Fusswurzelbrüche ist in dem Bau der Fusswurzeln mit 
ihren festen Bandmassen begründet, so dass die frakturierende Gewalt schon eine recht 
bedeutende sein muss. Derartige Brüche werden meist verursacht durch Überfahrungen, 
Auffallen schwerer Gewichtsmassen, Schussverletzungen u. s. w. Die Prognose ist in allen 
Fällen dieser schweren Verletzungen zweifelhaft. Eine Restitutio ad integrum wird nur 
selten beobachtet. Bezüglich der Behandlung von offenen Brüchen der Fusswurzeln, 
welche in den Jahren 1890—1901 in der chirurgischen Klinik zu Halle beobachtet wurden 
und die Verf. an 13 schweren Verletzungen beschreibt, sei auf die interessante Arbeit 
verwiesen. Aronheim - Gevelsberg. 

Fischer, Zur Luxation der Keilbeine. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 73. 
S. 438.) Die bisher bekannten 26 Fälle der selten beschriebenen, wahrscheinlich aber 
viel häufiger vorkommendea Luxation stellt Verf. tabellarisch zusammen. Er selbst be¬ 
obachtete folgenden Fall: Ein 55 jähriger Schlosser trat, als er in weichen Pantoffeln eine 
Treppe hinabstieg, auf die Kante einer Stufe und glitt aus. Er machte eine heftige An¬ 
strengung, um nicht zu fallen, bekam auch schliesslich noch das Geländer zu fassen, 
doch spürte er einen starken Schmerz im Fuss. Trotz starker Schwellung des Fuss- 
rückens liess sich eine Luxation des 1. Keilbeins nach oben und innen leicht diagnosti¬ 
zieren. Die Reposition gelang nicht, weshalb nach 8 Tagen das 1. Keilbein exstipiert 
wurde. Die Heilung wurde durch eine Phlegmone des Fussrückens verzögert. Eine 
Nachuntersuchung nach 7 Jahren ergab befriedigende Funktion. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Bordiert, Druckstauung. B. demonstrierte in der Berliner mediz. Gesellschaft 
ain 8. Juni 1904 (s. die medizinische Woche Nr. 24) eine Patientin der Bergmann sehen 
Klinik, welche das Krankheitsbild der Druckstauung darbot. Pat. hatt6 eine starke 
Quetschung des Körpers erlitten und war bald nach dem Unfall mit bis zur Unkenntlich¬ 
keit gedunsenem, blauschwarzem Gesicht eingeliefert worden. Die Konjunktiven waren 
stark blutig imbibiert, Augenhintergrund ohne Blutungen. Zur Erklärung des Krankheits- 
bildes ist zu bemerken, dass die Venen am Hals und Kopf klappenlos sind-, infolge dessen 
findet bei starker Kompression des Thorax oder Abdomens eine Rückstauung des Blutes 
nach Kopf und Hals hin und infolge von Gefässzerreissung hier Imbibition des Gewebes 
statt. Trotz der Schwere der ersten Erscheinungen ist die Prognose günstig: Schwellung 
und Verfärbung gehen — bei Abwesenheit komplizierender schwerer Verletzungen — in 
wenigen Tagen zurück. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Prof. Orth fand bei der Autopsie eines solchen Falles trotz intensiver blutiger 
Inhibition der Schleimhaut der Nasen- und Nebenhöhlen keinerlei Blutungen im Gehirn 
und seinen Häuten. 

Wessely sah 3 ähnliche Fälle nach einem Eisenbahnunglück; auch hier fanden 
sich keine Hämorrhagien im Augenhintergrund, vielleicht infolge des Augendruckes, der 
den Blutaustritt hindert, und des Hirndrucks, der das Fehlen der Blutungen im Gehirn 
erklärt. Aronheim - Gevelsberg. 

Fraenkel, Über traumatischen Kranzarterienverschluss. F. bespricht 
dies Thema in der biologischen Abteilung des ärztlichen Vereins Hamburg am 26. April 
1904 (s. Münch, med. Woch. Nr. 28). Er demonstriert das Herz eines 49 jährigen 
Mannes, der ! / 2 Stunde nach einem Suicidiumversuch zur Operation kam. Es fand sich 
im 4. linken Interkostalraume eine Einschussöffnung. Der Kranke bot die Zeichen einer 
schweren inneren Blutung und eines linksseitigen Pneumothorax. Dr. Ringel legte den 
Herzbeutel frei, der von einem mächtigen Bluterguss bedeckt war. Nach Anlegung von 
3 Katgutnähten durch das Perikard in der Gegend des linken Vorhofs wurde der Herz¬ 
beutel eröffnet; es fand sich aber in diesem nur ein kleines Coagulum. Eine durch das 
Geschoss erzeugte Wunde der linken Lunge wurde durch Naht verschlossen. Am 3. Tage 
verschlechterte sich der Zustand rapid und Pat. starb. 

Die Sektion ergab als Todesursache eine pneumonische Infiltration des rechten 
Oberlappens. Interessant war der Herzbefund. Hier wurde in dem die Vorderfläche des 
linken Ventrikels kreuzenden, von dem vorderen Ast abgehenden Hauptzweig der linken 
Kranzarterie dicht unterhalb seines Abganges aus diesem ein total obturierender, ca. 1 cm 
langer Thrombus gefunden, der dadurch zustande gekommen war, dass bei einer der durch 
den Herzbeutel und die Herzwand gelegten Nähte der bezeichnete Gefässast umschlungen 
worden war. Das Herz selbst war nicht vom Geschoss verletzt. An der Wand des 
linken Ventrikels fanden sich aber schwere, in das Gebiet der anämischen Nekrose ge¬ 
hörende Veränderungen. Diese Beobachtung zeigt deutlich den Zusammenhang zwischen 
Krauzarterienverschluss und Herzfleischveränderungen. Anatomisch interessant ist der 
Fall dadurch, das er über das Verästelungsgebiet des nahe an seiner Abgangsstelle von 
Ramus descend. der linken Kranzarterie verstopften Gefässastes Aufschluss gibt; klinisch 
interessant durch die geringen Erscheinungen der Herzfleischaffektion (die rechte Kranz¬ 
arterie war gesund!) und chirurgisch wichtig durch die Lehre: bei allen Manipulationen 
am Herzen die Kranzarterien und deren grösseren Äste zu schonen und bei Nahtanlegungen 
der Dignität des Sulcus atrioventricularis Rechnung zu tragen. 

A r o n b e i m - Gevelsberg. 

Bardenhener, Zerreissung der Arterien-Intima. B. spricht im allgemeinen 
ärztl. Verein zu Cöln am 6. Juni 1904 (s. Münch, med. Woch. Nr. 28) über 2 Fälle von 
Zerreissung der Intima der Arteria subclavia bei einer subkutanen Schlüsselbeinfraktur. 
Die Verletzungen der Subclavia bei Clavikularfrakturen sind nach Vortrag, äusserst selten. 
In dem einen seiner Fälle, in welchem einem Mann ein Rad über die Brust ging und 
der Tod eintrat, ergab die Sektion, dass die Intima quer zerrissen war und die Rissränder 
4 l j 2 cm weit auseinandergewichen waren: die Rissstelle lag nach innen von dem Truncus 
costocervicalis. 

In dem 2. Falle besteht gleichfalls höchstwahrscheinlich eine Ruptur der Intima 
der linken Subclavia bei einer subkutanen Schlüsselbeinfraktur. Pat. war vom Pferde 
gestürzt: es fehlte bei der Aufnahme, 2—3 Tage nach der Verletzung, der Puls im 
ganzen Arme; letzterer war stark venös angeschwollen, gefühllos. Die Fossa supraclavi- 
cularis dagegen war nicht vorgetrieben, nicht blutig suffundiert. B. legte die Fraktur¬ 
stelle bloss, reponierte das periphere Fragment und vernähte die beiden Fragmente unter¬ 
einander. Eine Ruptur der Arteria subclavia, eine Zerreissung des Nervenplexus war 
nicht nachzuweisen; der Blutaustritt in der Fossa supraclavicularis war gering. Der Puls 
fehlte hier. B. stellte daher die schon vor der Operation angenommene Diagnose auf 
Ruptur der Intima. 

Herzog hat 63 Fälle von Rupturen der Intima mit 33 von folgender Gangrän und 
23 Fälle von spontaner Heilung ohne Gangrän zusammengestellt; dazu kommt noch ein 
Fall, welcher nachträglich aus der v. Bruns sehen Klinik mitgeteilt worden ist. 

Aronheim - Gevelsberg. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


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Summa, Verletzung der Arteria subclavia durch Zerrung mit Zer- 
reissung des Plexus brachialis. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 73. 1904. S. 561.) 
Die genannte Verletzung kam bei einem Matrosen dadurch zustande, dass „bei der Arbeit 
an der Wünsche sein rechter Ärmel von der Trone erfasst und mit grosser Gewalt und 
Plötzlichkeit bis zum Schultergürtel zwischen Trone und Welle gezogen“ wurde. Neben 
einer Luxation des Ellbogengelenks fand sich eine kolossale unregelmässige Wunde der 
Achselhöhle und eine Fraktur der Clavicula, Der ganze Arm war von leichenhaftem 
Aussehen und völlig bewegungslos. Nach Erweiterung der Wunde nach oben fand man 
die Art. subclavia, etwa der Mitte der Clavicula entsprechend, auf eine Strecke von 3 cm 
zu einem dünnen Strang ausgezogen, der nur noch aus Adventitia bestand. Sämtliche 
Komponenten des Plexus brachialis waren an ihrer Austrittsstelle abgerissen. Wegen 
Gangrän des Armes musste die Exarticulation des Humerus ausgeführt werden. Pat. starb 
unter zunehmender Herzschwäche. Da die Sektion keine genügende Erklärung für diesen 
ungünstigen Ausgang lieferte, nimmt Verf. an, dass die erforderlichen drei Sauerstoff¬ 
chloroformnarkosen zusammen mit dem schweren Eingriff schuld daran tragen. 

M. v. Brunn, Tübingen. 

Oberst, Das Aneurysma der Subclavia. (Beitrügezur klin. Chirurgie. Bd.XLI, 
H. 2.) In der Freiburger Chirurg. Klinik wurde bei einem 54 jährigen, vorher gesunden 
Manne ein mannsfaustgrosses Aneurysma der rechten Subclavia beobachtet. Dasselbe 
bestand seit 3 Jahren und wurde auf ein starkes Trauma der rechten Schulter zurück¬ 
geführt. Die Behandlung bestand in zentraler Ligatur der Subclavia und führte zu voll¬ 
ständiger Heilung. Auf Grund dieser und weiterer 31 Fälle der Literatur bespricht 
Verf. die Therapie des Subclavia-Aneurysmas und kommt zu folgenden Schlüssen: Von 
den unblutigen Verfahren ist in geeigneten Fällen der Versuch einer zentralen Kom¬ 
pression am ehesten angezeigt. Das Normal verfahren der blutigen Behandlung stellt die 
zentrale Unterbindung dar. Die Exstirpation der Pulsadergeschwulst der Subclavia ist 
nur unter besonders günstigen Verhältnissen zu unternehmen. Bei der Ligatur des 
Anfangsteiles und besonders bei der Exstirpation empfiehlt es sich, von vornherein die 
Resektion der Klavikel ins Auge zu fassen. Die Erfolge der peripheren Unterbindungen 
sind unsicher. Blauel, Tübingen. 

Hoffmann, Entstehung eines Hämatoms durch Zerreissung der Arteria 
epigastrica inferior sin. infolge Sprunges auf die Ferse. (Deutsche mil.-ärztl. 
Ztschr. 1904. Nr. 2.) Ein gesunder Unteroffizier kam nach einem Sprung so auf den 
Boden zu stehen, dass die Last des Körpers von der linken Ferse getragen wurde. Un¬ 
mittelbar darnach Schmerz in der linken Leistengegend, welchem die Entwicklung eines 
etwa von der Mitte des Poupartsehen Bandes bis zum äusseren Leistenring reichenden 
hühnereigrossen Hämatoms folgte. Eröffnung des Sackes ergab quere Durchreissung der 
genannten Arterie infolge nicht näher aufzuklärender indirekter Gewalteinwirkung. 

Stein hau sen-Hannover. 

V. Brunn, Beitrag zur traumatischen Gangrän durch Ruptur der 
inneren Arterienhäute. (Beiträge zur klin. Chirurgie. Bd. XLI. H. 1). Verf. be¬ 
richtet aus der Tübinger Klinik über einen neuen Fall von Gangrän des Unterschenkels 
im Anschluss an eine Ruptur der inneren Häute der Art. poplitea. Es handelte sich 
um einen 60jährigen Mann, welcher durch Überfahrung mittels eines schweren beladenen 
Wagens eine Quetschung des rechten Kniegelenkes erlitt. Es bestand keine Fraktur, 
keine Luxation, sondern nur eine anscheinend oberflächliche Wunde. Nach einigen Tagen 
stellten sich Zeichen gestörten Blutzuflusses ein. Am 15. Tage nach der Verletzung 
kam der Pat. mit vollständiger Gangrän des Unterschenkels, Kniegelenksvereiterung und 
Sepsis in die Klinjk. Die Oberschenkelamputation konnte das tödliche Ende nicht mehr 
verhindern. Als Ursache der Gangrän fand sich ein Verschluss der Art. poplitea durch 
einen Thrombus. An der Stelle der Thrombose waren die beiden inneren Gefässhäute 
zerrissen und etwas abgelöst, die Adventitia verdickt und blutig infiltriert. 

Das Missverhältnis zwischen den Anfangssymptomen und den Folgezuständen macht 
den Fall sehr bemerkenswert und zeigt, dass die Prognose von Verletzungen, welche 
einen Druck auf die grossen Gefhssstämmc auszuüben geeignet sind, eine sehr ernste ist. 
Unter den bisher veröffentlichten 16 Fällen von Ruptur der inneren Häute der Art. poplitea war 
13 mal der Verlust des Beines, 2 mal sogar der Tod die Folge. Blanel, Tübingen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


Dietze, Über Chylothorax traumaticus. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 73. 
1904. S. 450.) Ein 39jähr. Kaufmann schoss sich mit einer 7 mm-Pistole in die Brust. 
Die Kugel drang in der linken vorderen Brustwand im 6. Interkostalraum, 7 cm von 
der Mittellinie entfernt, ein. Kein Ausschuss. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus, 
1*2 Stunden nach der Verletzung, waren schwerere Erscheinungen, besonders seitens des 
Herzens, nicht vorhanden, doch war ein Erguss in der rechten Pleurahöhle nachweisbar. 
Derselbe vergrösserte sich, so dass vom 10. Tage ab aus Indicatio vitalis mehrfache 
Punktionen, im ganzen 9 mal, gemacht werden mussten. Es entleerten sich dabei stets 
mehrere Liter einer Flüssigkeit, die nach ihrem mikroskopischen und chemischen Ver¬ 
halten als Chylus ausgesprochen werden musste. Nachdem davon binnen 31 Tagen 27 1 
entleert worden waren, fand keine erneute Ansammlung mehr statt und Pat. wurde ge¬ 
heilt. Eine nach 3 / 4 Jahren angefertigte Röntgenaufnahme ergab, dass die Kugel vor 
dem Körper des 12. Brustwirbels etwas rechts von der Mittellinie lag. 

In der Literatur waren bisher 3 Fälle von Chylothorax traumaticus bekannt, bei 
denen sämtlich stumpfe Gewalten eingewirkt hatten. 4 Fälle verliefen tödlich. 

M. v. Brunn, Tübingen. 

Bergleiter, Über traumatische Pleuritis. (Inaugural-Dissert. München 1904.) 
Jm ersten Teile seiner Arbeit bespricht Verf. die Symptome, Pathologie, Verlauf und 
Therapie der nach Trauma entstandenen Pleuritis, wie sie von Stern in seinem be¬ 
kannten Lehrbuche beschrieben ist. Im zweiten Teile schildert er 2 Fälle von Pleuritis, 
Lei denen der traumatische Ursprung der Erkrankung kaum in Zweifel gezogen werden 
kann. Der 1. Fall stammt aus der chirurgischen Klinik Prof. v. Angerers, der 2. aus 
der medizinischen Klinik Prof. v. Bauers. 

Im 1. tödlich endenden Falle hatte sich ein 20 Jahre alter Bäcker in selbst¬ 
mörderischer Absicht einen Stich in die linke Seite beigebracht: es bestand primär 
Ilämatopneumothorax, sekundär Pleuritis. Diese kann entstanden sein dadurch, dass der 
blutige Erguss den Reiz für eine Entzündung des Brustfells abgegeben hat, oder die 
durch die Luft oder das Instrument eingeführten Mikroorganismen können das Exsudat 
herbeigeführt oder das Trauma für sich allein kann durch seine mechanische Einwirkung 
die entzündlichen Erscheinungen bewirkt haben. 

Der 2. ebenfalls letal endende Fall betraf einen 50 Jahre alten Maurer, der 
einen Bruch der rechten 9. Rippe erlitten hatte und an Pleuritis exsudativa dextra 
und Pneumonia crouposa sinistra erkrankte. Die bei der Obduktion Vorgefundenen 
ziemlich frischen Veränderungen des Brustfells lassen im allgemeinen vermuten, dass 
die entzündlichen Erscheinungen nicht sofort nach dem Trauma in ihrer ganzen Heftig¬ 
keit aufgetreten sind, sondern erst nach und nach in dem mechanisch geschädigten Gewebe 
der Pleura um sich gegriffen haben. 

Dieser Fall ist noch dadurch interessant, dass plötzlich ein letaler Exitus einge¬ 
treten ist. Als erstes schädliches Moment bezeichnet Holzberg das plötzliche Aufrichten 
aus der horizontalen Lage, wodurch eine Anämie des Gehirns hervorgerufen wird. 
Ferner kommt in Betracht, dass beim Aufrichten das Herz tiefer unter das Flüssigkeits- 
niveau komme, die Diastole grössere Widerstände zu überwältigen habe und besonders 
die leichte Erschöpfbarkeit des Herzens bei länger bestehenden pleuritischen Exsudaten, 
bewirkt durch eine allgemeine arterielle Anämie leichteren und stärkeren Grades, 
venöse Stauung, verlangsamte Zirkulation, Druck des Exsudates auf das Herz und die 
grossen Gefasse. Durch den Druck des Exsudates kommt es oft zu einer Verlagerung 
des Herzens und manchmal zur Abknickung und Torsion der grossen Venenstämme, 
namentlich der unteren Hohlvene an ihrer Durchtrittsstelle durch das Zwerchfell. 

Aron he im, Gevelsberg. 

Beck, Exploratives Prinzip und Technik beim sekundären Brustschni tt 
Esmarch-Festsckrift). B. empfiehlt bei Pleuraerkrankungen ein exploratives Vorgehen. 
Er reseziert eine Rippe ungefähr in der Mitte des Höhlendaches ohne Rücksicht auf die 
Fistel. Dann folgt die Exploration. B. reseziert die Rippen dann nach Bedarf, eventuell 
auch einen Teil des Schulterblattes, dicke Schwielen schneidet er heraus. Liegt das 
Empyem in der obersten Pleurakuppe, so macht er bei rechtwinklig erhobenem Arm am 
unteren Rande des grossen Brustmuskels einen Querschnitt, welcher nahe dem unteren 
Ende des vorderen Randes der Muse, deltoideus endet. Die Muskulatur wird nach oben 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


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abpräpariert, sodass die Achselhöhle freiliegt. Die Gefässe werden nun zusammen mit 
den dicken Muskelschichten durch stumpfe Haken erfasst und nach oben gezogen. Zu¬ 
weilen gelingt die Lösung erst durch seitliche Einschnitte in beide Pectorales. Wenn 
der Zugang zur 1. Rippe sich als sehr erschwert erweist, so muss vorher das Schlüssel¬ 
bein reseziert werden. Schmidt-Cottbus. 

Gessner, Die Behandlung der Lungentuberkulose mit intrapulmonalen 
Injektionen von Jodoform-Glyzerin. (Zentralbl. f. Chir. 1904. Nr. 16.) G. hat, 
ausgehend von den bei Gelenktuberkulose mit Jodoforminjektionen erzielten ausgezeich¬ 
neten Erfolgen, in einer Reihe von Fällen namentlich beginnender Lungentuberkulose 
ebenfalls' Jodoformeinspritzungen angewandt und damit ausgezeichneten Erfolg gehabt. 
Husten, Auswurf und Stiche nahmen schon nach 2—3 Injektionen rapide ab, resp. ver¬ 
schwanden vollständig ohne jede andere Medikation. 

Auf Grund seiner Erfahrungen tritt G. dafür ein, dass die Lungentuberkulose in 
ihrem akuten Anfangsstadium eine rein nach bewährten chirurgischen Grundsätzen zu 
behandelnde Krankheit sei, d. h. Bettruhe von 4—6 Wochen und Injektion von je 5 g 
Jodoformglyzerin in Zwischenräumen von 10—14 Tagen in die einzelnen Lungenlappen. 
Über die Einzelheiten der Technik siehe die Arbeit selbst. Bettmann, Leipzig. 

Cahen, Stichverletzung des Magens. C- berichtet im Allgemeinen ärztlichen 
Verein zu Köln am 13.. Juni 1904 (s. Münchn. med. Woch. Nr. 23) über folgenden Fall: 
Ein 21jähriger Mann erhielt einen Messerstich in den Bauch. */ 2 Stunde später fand 
sich im Krankenhause 1 cm unterhalb des Nabels am 1. Rectusrand eine 2 cm grosse, 
horizontal verlaufene Stichwunde. Bauchmuskulatur stark gespannt, Brechneigung, starke 
Schmerzen. Laparotomie. Der Stich hatte den 1. Rectus von unten innen nach oben 
aussen schräg durchtrennt. Die Bauchhöhle war überschwemmt mit grossen Mengen 
flüssigen Mageninhaltes; in der vorderen Magenwand eine 1,5 cm grosse Öffnung. Ver¬ 
schluss der Magenwunde, Auswaschung der Bauchhöhle mit Kochsalzlösung, Etagennaht 
der Bauchdecken. Nach 16 tägigem fieberlosen Verlauf bildete sich unter Fiebererschei¬ 
nungen in der unteren Hälfte der Bauch wunde eine Eiterung, die mit einem abgekapselten 
inträperitonealen Abszess in Zusammenhang stand. Spaltung desselben; allmähliche Aus¬ 
heilung. Eine im Anschluss an diese Eiterung entstandene grosse Bauchhernie wurde 
geschlossen und Pat. nach 3 monatlicher Behandlung arbeitsfähig entlassen. 

Aronheim, Gevelsberg. 

Lenhartz, Eine neue Behandlung des Ulcus ventriculi. (Ref. V. B. d. 
Deutsch, mediz. W. 1904. Nr. 11. Ärztl. Verein in Hamburg, Sitzung 1. Dez. 1903.) 
Verf. ist von den v. Leubeschen und Fleinerschen Vorschriften über die Diät bei 
Ulcus-Kranken abgewichen, da seiner Ansicht nach nach einer Blutung eine längere 
Abstinenz mit anschliessender, einige Wochen durchgeführter Unterernährung — im Gegen¬ 
satz zur sonst üblichen Behandlungsmethode bei schweren Blutungen — nicht zweck¬ 
mässig schien. Er gab seinen z. Z. die 60 erreichenden Ulcus-Kranken, sämtlich Pat., 
bei denen die Blutung kurze Zeit vorher stattgefunden hatte, vom 1. Tage ab eiweiss¬ 
reiche Kost in Gestalt von 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 Eiern vom 1., 2. u. s. w. Tage ab, 8 vom 
7. bis 14., zuerst roh geschlagen und geeist, theelöffelweise, vom 6. Tage ab teilweise 
gekocht. Ausserdem erhielten sie Milch (200, 300 ccm) in derselben Form, bis 1000 ccm 
vom 1. u. s.w. Tage ab, vom 6. Tage rohes Hackfl. 35,0 bezügl. 2mal 35,0, Milchreis 100,0 
vom 8. Tage ab; 4 Wochen Bettruhe, 10 Tage Eisblase. 35 Pat. blieben während der 
ganzen Kur ohne Schmerz, dieser schwand bei 12 am 2. bis 3., 6 am 4. bis 5. Tag, 
5 am 7. bis 8. Tag, 1 am 14. Tag. Das Erbrechen liess rasch nach; nur bei 4 Pat. 
wiederholte sich während der Kur die Blutung (unter 100 früher nach Leube 
behandelten Pat. der Anstalt hatten 20 von neuem geblutet), 1 davon starb und zeigte 
bei der Sektion 3 Magen- und 2 Duodenalgeschwüre. Verf. erzielte bei allen eine rasche 
Zunahme der Kräfte und zwar in 5 Wochen post Haematemesis 22 V 2 Pfund Gewichts¬ 
zunahme. Ä p e 11 - Hamburg. 

Mintz, Operativ geheilte traumatische Zwerchfellhernie des Magens. 
(Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 73. 1904. S. 290.) Ein 40jähriger Mann kam mit 

einer 4 cm langen Schnittwunde im linken 7. Interkostalraum in Behandlung, aus der 
Netz prolabierte. Nach Erweiterung der Wunde unter Resektion der 7. Rippe fand sich 
in der linken Pleurahöhle neben der collabierten Lunge der grösste Teil des mit Speise- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 8. 


massen überfüllten Magens, der durch eine 7 cm lange Zwerchfellwunde hindurchgetreten 
war. Von einer am linken Rippenbogen entlang laufenden Laparotomiewunde aus wurde der 
Mägen zurückgezogen, darauf die Zwerchfellwunde von der Pleura aus genäht. Tamponade 
der Pleurahöhle. Partieller Schluss der Bauchhöhle. Heilung. v. Brunn-Tübingen. 

Garrfe, Ein Fall von spontaner Ruptur der Gallenblase in die freie 
Bauchhöhle. (Ref. Deutsche med. Woch. 1904. Nr. 1, V.-B.) Eine 55jährige Pat. 
hatte öfters Anfälle von Leibschmerzen und Erbrechen, zuletzt 3 Tage vor der Aufnahme. 
Die Untersuchung ergibt Zeichen peritonit. Reizung, Flüssigkeitserguss in den abhängigen Par¬ 
tien, Schmerz besonders im r. Hypochondrium. Bei der Eröffnung des Abdomens findet man 
in der Bauchhöhle gallige Flüssigkeit, Dann leicht gerötet, in der Gegend des r. Leberlappen 
mit Netz und Gallenblase verklebt, in letzterer eine Perforationsöffnung. Ein Stein ist 
nirgends zu finden. Pat. genas unter Drainagebehandlung. — Verf. nimmt auf Grund der 
Anamnese (Koliken) als Grund ein Gallensteingeschwür an, teilt aber gleichzeitig mit, dass 
es auch spontane Nekrosen sowohl der ganzen Gallenblase als auch einzelner Gebiete 
ihrer Wand gebe (Czerny), was mit der eigenartigen Gefässversorgung Zusammenhänge. 

Obiger Fälle sind bisher ca. 50 beobachtet worden, nur 6mal wurde die Diagnose 
gestellt. A p e 11 - Hamburg. 

Stierlin, Traumatische subkutane Ruptur des Ductus choledochus. 
(Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 73. 1904. S. 462.) Ein 2jähriges Kind wurde über¬ 

fahren, wobei ein Rad über seinen Leib ging. Es war 1 Stunde bewusstlos und erbrach 
nach einigen Stunden einmal. In der Folgezeit kränkelte es, erbrach zeitweise, ass wenig 
und magerte ab. Temperatur subfebril. Nach etwa 3 Wochen leichter Ikterus. Stuhl 
acholisch. Im Abdomen war ein stetig zunehmender Erguss nachweisbar, der, wie die 
Punktion ergab, aus einer stark gallig gefärbten, visziden Flüssigkeit bestand. Im Kranken¬ 
haus, in das Pat. 5—6 Wochen nach dem Unfall eintrat, wurde die Laparotomie gemacht. 
Die abhängigen Teile des Abdomen waren erfüllt mit der galligen Flüssigkeit, auf der 
die durch flächenhafte Verklebungen zu einem Packet vereinigten Darmschlingen schwam¬ 
men. Allenthalben peritonitische Pseudomembranen. Freilegung des Leberchilus. Gallen¬ 
blase und Ductus cysticus intakt, dagegen fand sich ein etwa 2 mm im Durchmesser 
haltendes länglich-ovales Loch im unteren Abschnitt des Choledochus. Da sich der peri¬ 
phere Teil des Choledochus nicht sondieren liess, wurde das zentrale Ende unterbunden 
und eine Anastomose zwischen dem Scheitel der Gallenblase und dem Duodenum angelegt. 
Tod in der Nacht nach der Operation. Die Sektion lieferte keine neuen Befunde. „Papilla 
Vateri und distaler Stumpf des Choledochus Hessen sich trotz längerer Präparation auch 
an der Leiche nicht auffinden. Ä 

Verf. stellt tabellarisch 11 Fälle von Choledochusrupturen zusammen. Alle betrafen 
jugendliche Individuen und stets hatten stumpfe, meist breit angreifende Gewalten ein¬ 
gewirkt. Überfahrungen waren darunter mit 5 Fällen am häufigsten vertreten. 8 starben, 
3 wurden durch Laparotomie gerettet. Zwei schädigende Faktoren wirken bei Chole¬ 
dochusrupturen zusammen: der Wegfall der Galle bei der Verdauung und der Erguss der 
Galle in die Bauchhöhle. Letzterer kann durch Resorption gallensaurer Salze zu Intoxi¬ 
kationen führen, falls die Galle steril ist und lange Zeit hindurch resorbiert wird. In der 
Regel findet jedoch eiue Bakterieneinwanderung statt und erzeugt bakterielle Peritonitis. 
Durch diese kann die Gallenresorption ihrerseits eingeschränkt werden, v. Brunn - Tübingen. 

Hochhaus, Weitere Beiträge zur Pathologie der Pankreas-Nekrose und 
Blutung. (Münch, mediz. Wochenschrift 1904. Nr. 15.) Nur Fall 2 kommt für diese 
Zeitschrift in Betracht. Ein 47 jähriger Mann, gesund bis auf Gallensteinkolik vor 1 1 j 2 
Jahren, glitt von einer unteren Stufe seiner Treppe aus, fiel rückHngs hin und schlug 
mit der rechten Seite auf die Kante einer steinernen Stufe; er konnte vor Schmerz nicht 
aufstehen, sein Aussehen war elend; der bald hinzugerufene Arzt konnte nichts Besonderes 
feststellen. Nach relativem Wohlbefinden traten am 3. Tage ausserordentlich heftige 
Schmerzen im Leibe, Übelkeit und Durchfälle auf; unter weiterer Verschlimmerung trat 
am 6. Tage der Tod ein. 

Die Autopsie ergab eine Blutung im Mittelstück des Pankreas mit ausgedehnter 
Nekrose. 

Es sind bis jetzt sehr wenig Fälle bekannt, in denen das Trauma so geringfügig 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


war; meist lag eine direkte Verwundung durch Schuss oder Stich oder doch eine Kom¬ 
pression oder Kontusion schwerer Art vor (Zusammenquetschung durch Eisenbahnpuffer, 
Überfalirenwerden); aber die nachgewiesene Sklerose der Pankreasgefässe erklärt in vor¬ 
liegendem Fall die Neigung zur Blutung. Diese war zuerst gering; als aber dann die 
dadurch geschädigten Pankreaszellen ihren zerstörenden Saft frei in die Drüse ergossen, 
traten weitere stärkere Blutungen und Nekrosen auf. 

Bei der Nachforschung der Ursache der Pankreasblutungen muss häufiger nach 
Traumen geforscht werden, wie bisher; auch relativ leichtere Kontusionen sind beachtens¬ 
wert. Es kann dabei längere Zeit dauern, bis eine anfangs kleine Blutung die Verän¬ 
derungen hervorruft, welche zu eklatanten Krankheitserscheinungen führen. 

Kissinger-Königshütte O/S. 

Matthias, Über ein einfaches Mittel zur direkten Betrachtung stereo¬ 
skopischer Röntgenaufnahmen. (Fortschr. auf d. Geb. d. Röntgenstrahlen. Bd. VII. 
Heft 4, 1904.) Die stereoskopische Betrachtung der Platten in natürlicher Grösse er¬ 
fordert sehr kostspielige Apparate. Als sehr einfacher Ersatz hierfür kann das Verfahren 
M’s gelten. Die mit der Scliönbergschen Stereoskopblende gemachten Aufnahmen be¬ 
trachtet er mit einem Opernglase unter starker Konvergenz der Augen. Hierzu gehört 
natürlich etwas Übung. Es ist möglich, auf diese Weise Plattenpaare bis zu 18x20 
mühelos aus einer Entfernung von 5 m zur Deckung zu bringen. 

Da das gewöhnliche Opernglas wegen der Begrenzung des Gesichtsfelds und der 
Perioskopie seiner Linsen nicht immer zureicht, so hat M. einen kleinen Apparat kon¬ 
struiert, der aus zwei einfachen Jagdgläsern besteht, die nach den verschiedensten Rich¬ 
tungen mit Rücksicht auf Pupillendistanz, Divergenz und Konvergenz der optischen Achsen 
etc. durch einen Trieb verstellt werden können. Bettmann-Leipzig. 

Moritz, Über Tiefenbestiramungen mittels des Orthodiagraphen und 
deren Verwendung, um etwaige Verkürzungen bei der Orthodiagraphie des 
Herzens zu ermitteln. (Fortschr. auf d. Geb. d. Röntgenstr. Bd. VII, Heft 4.) Bisher 
gelang es mittels der Orthodiagraphie alle Punkte eines in einer bestimmten Tiefe liegen¬ 
den Organs (Herz) nur so auf der Projektionsebene zur Darstellung zu bringen, als ob 
dieselben alle in einer Ebene lägen. M. gibt nun eine einfache Methode an zur genauen 
Tiefenbestimmung der einzelnen Teile und eine genaue mathematische Formel, wonach der 
Abstand von der Projektionsebene bezeichnet werden kann. 

Die Einzelheiten müssen im Original nachgelesen werden. Bettmann-Leipzig. 

Perthes, Radiographischer Nachweis und operative Entfernung einer 
Messerklinge nach siebenundzwanzigjährigem Verweilen im Wirbelkanal, 
nebst Mitteilung einer radiographischen Methode zur Beurteilung der rela¬ 
tiven Lage eines Fremdkörpers. (Fortschr. auf d. Geb. d. Röntgenstrahlen. Bd. VII, 
Heft 4.) Erst seit ungefähr 3 Jahren hatte der Fremdkörper, der im übrigen dem Pat. 
völlig unbewusst im Wirbelkanal lag, Erscheinungen gemacht. Sie boten im ganzen das 
Bild der Brown-Süquardschen Halbseitenlähmung. Die Diagnose lautete auf Tumor in 
der Höhe des VI. Brustwirbels. Die Röntgenaufnahme ergab einen eigentümlichen 
Schatten, der nur von einem Fremdkörper herrühren konnte. Erst jetzt entdeckte man 
auch eine Narbe in der Höhe der Spina scapulae und erhielt Auskunft vom Pat. über 
eine Messerstecherei vor 27 Jahren. Die operative Entfernung war leicht, der Wund¬ 
verlauf durch Infektion erst gestört, dann normal. Merkwürdig ist an dem Fall, dass er 
so lange symptomlos verlaufen konnte, vielleicht ist für das Auftreten der Symptome ein 
zweiter Unfall (Rückenquetschung) verantwortlich zu machen, den Pat. vor 5 Jahren er¬ 
litten hatte. Da die Symptome sich nach und nach zurückbildeten, so kann es sich nur 
um abnormen Druck durch den Fremdkörper nicht um Durchschneidung von Nervenbahnen 
gehandelt haben. Die Messerklinge lag zwischen dem 5. und 6. Wirbelbogen. 

Im Anhang an diesen Fall beschreibt P. eine einfache Methode, die Lage eines 
Fremdkörpers zu bestimmen. Dieselbe fusst auf dem Gesetz, dass bei Verschiebung der 
Röntgenröhre die näher dieser liegenden Objekte auch die grösste Verschiebung auf dem 
Schirm, resp. der Platte erfahren. Macht man auf diese Weise eine mehrfache Aufnahme, 
paust die Schatten durch und klebt nun die entsprechenden Punkte aufeinander, was mit 
Hilfe von Bleimarken geschieht, so erhält man eine genaue Grösse der Verschiebung und 
damit der relativen Lage der Schatten. Bettmann-Leipzig. 


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2ß4 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 8. 


Baring, Bemerkungen über diagnostische Irrtümer bei Durchleuch¬ 
tung mit Röntgenstrahlen nebst Beitrag zur Kenntnis der Fibulafrakturen. 
(Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 72, 1904. S. 335.) B. macht erneut darauf aufmerksam, 
dass die supramalleolären Längsfrakturen der Fibula bei Röntgenaufnahmen von vorn nicht 
sichtbar sind. Erst bei seitlichen Aufnahmen treten sie hervor. Die Bruchlinie zieht in 
typischen Fällen von hinten oben nach vorn unten und erstreckt sich bis in den Bereich 
des Gelenkendes. Die Prognose ist bei der sehr geringen Dislokation der Fragmente 
günstig. v. Brunn-Tübingen. 


Yerwaltungsrecht und Allgemeines. 


Aus der Unfallpraxis. 

Bestrafung eines Arbeiters mit Gefängnis wegen betrügerischen Ver¬ 
suchs zur Erlangung einer Unfallrente. Der 32 Jahre alte, verheiratete Kutscher 
T. erhob ijn August 1903 Anspruch auf Gewährung einer Unfallrente von der Ziegelei- 
Berufsgenossenschaft mit der Behauptung, er sei am 11. Oktober 1902 in dem Ziegelei¬ 
betriebe von M. & Pf. in H. bei dem Herantragen von Tränkwasser für die Ziegeleipferde 
und zwar bei dem Öffnen der Stalltür ausgeglitten und im Fallen mit seiner linken Hand 
in die Türspalte geraten; dadurch, dass in dieseiy Augenblick der Wind diese Tür zu¬ 
geschlagen habe, sei der Ringfinger seiner linken Hand gebrochen worden. T. gab noch 
an, dass niemand den Unfall gesehen, er denselben aber dem Ziegeleimeister Br. erzählt 
habe, der bei dem Verbinden der verletzten Hand dazugekommen sei. 

Die angestellten Ermittelungen ergaben, dass die Angaben des T. völlig aus der 
Luft gegriffen waren; denn es wurde festgestellt: 

1. dass T. nur bis 29. September 1902 in der fraglichen Ziegelei beschäftigt ge¬ 
wesen ist; 

2. dass er nach seiner eigenen Angabe dem Ziegelmeister Br. gegenüber die Ver¬ 
letzung seines linken Ringfingers sich in seiner eigenen W T ohnung an der Stubentür 
zugezogen hat; 

3. dass aber auch diese Angabe unzutreffend war, und T. in Wirklichkeit bei einem 
Streit im Dorf bezw. bei einem Peitschendiebstahl die in Rede stehende Fingerverletzung 
erlitten hat. 

Der Entschädigungsanspruch des T. wurde natürlich abgelehnt; nachdem der be¬ 
zügliche ablehnende Bescheid Rechtskraft erlangt hatte, wurde aber ferner auf Antrag 
des Sektionsvorstandes durch deu Genossenschaftsvorstand bei der zuständigen Staatsan¬ 
waltschaft die Bestrafung des T. wegen versuchten Betruges beantragt. 

Diesem Anträge entsprechend ist T. durch Urteil des Schöffengerichts in Z. vom 
18. Mai 1904 tatsächlich zu einer zweiwöchentlichen Gefängnisstrafe verurteilt worden, 
und er hat dieselbe inzwischen auch bereits verbüsst. Schw. 

Seelmann , Über den ursächlichen Zusammenhang auf dem Gebiete der 
Unfallversicherung nach der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes 
Mediz. Reform Nr. 29 bis 32 04. Verf. bespricht zunächst an einer Reihe von Fällen 
den ursächlichen Zusammenhang einer Verletzung mit dem Betriebe. Ein 
15 Jahre alter Arbeitsbursche war im Betriebe einer Zeche damit beauftragt, durch Drehen 
eines Handventilators einem im Überhauen beschäftigten Kohlenhäuer frische Wetter zu¬ 
zuführen. Diese Arbeit verliess der Junge auf einige Augenblicke. Bei seiner Rückkehr 
stiess er versehentlich die Pulverbüchse des Koblenhäuers um, aus der das Pulver auf die 
Erde verschüttet wurde. Beim Aufsammeln derselben nahm der Junge einige Pulverkömer 
an sich und legte sie auf seine in der Nähe befindliche Wetterlampe, um sodann seine 
Arbeit wieder aufzunehraen. Bald darauf explodierte das Pulver an der Lampe, entzündete 
auch das Pulver in der Büchse und verletzte den Jungen sehr erheblich im Gesicht und 
an den Händen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


265 


Die Berufsgenossenschaft wollte das Auflegen der Pulverkörner auf die 
Wetterlampe, also ein einzelnes Glied der Reihe für den Unfall verantwortlicher 
Ereignisse als die Ursache der nachfolgenden Geschehnisse angesehen wissen, und be¬ 
hauptete, dass durch diese Tat der Zusammenhang zwischen dem körperschädigenden Ein¬ 
griffe in die Person des Verletzten und dem Betriede mit seinen Gefahren „unterbrochen“ 
worden sei. 

Der ursächliche Zusammenhang zwischen Betrieb und Unfall wurde jedoch vom 
Reichsversicherungsamt anerkannt und dem Verletzten eine Unfallrente zugebilligt. 

Einmal lasse schon der Begriff der Kausalität als einer Reihe untereinander 
verknüpfter, sich unmittelbar an einander anschliessender und sich gegenseitig bedingender 
Umstände die Vorstellung einer „Unterbrechung“ nicht zu. 

Es waren ausser der bewussten Handlung des Jungen, mit welcher der Verletzte 
den eingetretenen Erfolg überdies nicht beabsichtigte, noch hinreichend andere, in der be¬ 
sonderen Gefährlichkeit des Betriebes beruhende, von seinem Willen unabhängige und von 
seinem Bewusstsein bei Ausführung jener Handlung nicht umfasste Umstände vorhanden, 
ohne deren Mitwirkung das Zustandekommen der Verletzung unmöglich gewesen wäre. 

Diese erheblich mitwirkenden Umstände waren die durch den Betrieb bedingte Not¬ 
wendigkeit bei Licht in einer von Explosivgasen und leicht entzündlichem Kohlenstaub 
geschwängerten Luft zu arbeiten, die die Überleitung des durch die Erhitzung der Pulver¬ 
körner auf die Sicherheitslampe hervorgerufenen Verbrennungsvorganges auf den Inhalt 
der Pulverbüchse bewirkte. Hierzu kommt, dass der Junge seine Beschäftigung in der 
Nähe der unbeaufsichtigt dastehenden unverschlossenen Pulverbüchse zu verrichten hatte, 
und dass das beim zufälligen Umwerfen des Behälters herbeigeführte Verschütten eines 
Teiles des Inhaltes den Verletzten in unmittelbare Berührung mit dem Sprengstoff ver¬ 
setzte. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Verletzte bei seiner Jugend sich der 
Tragweite seiner spielerischen Handlung nicht vollkommen bewusst sein mochte, und dass 
es Sache des Unternehmers war. der missbräuchlichen Benutzung gefährlicher Stoffe und 
Einrichtungen durch hinreichende Beaufsichtigung und äussere Schutzmassregeln vorzubeugen. 
(A. N. d. R.-V.-A. 1892 S. 821). 

Auch indem folgenden ähnlich liegenden Falle wurde der ursächliche Zu¬ 
sammenhang zwischen Betrieb und Unfall anerkannt. 

In einer Fabrik hatte ein jugendlicher Arbeiter an einer 1,58 m über dem Fuss- 
boden laufenden Welle wiederholt Turnübungen vorgenommen, indem er sich mittels eines 
Strickes an die Welle bängte, Bei einer dieser Übungen wurde seine Jacke in den Strick 
festgedreht und er selbst um die AVelle herumgeschleudert, wobei er mehrere schwere 
Verletzungen erlitt 

Auch hier wurde angenommen, dass der Unfall nicht nur örtlich und zeitlich, sondern 
auch ursächlich mit dem Betriebe zusammenhing. Denn der Unfall war zwar in erster 
Linie durch den Leichtsinn des Arbeiters, aber auch dadurch verursacht worden, dass die 
nicht eingedeckte Welle sich im Betriebe gedreht und durch die Kraft der Maschine 
den Arbeiter verletzt hatte. 

Der Anspruch auf die Entschänigung ist nur im Falle der vorsätzlichen, nicht aber 
der frevelhaft unvorsichtigen, Herbeiführung des Betriebsunfalles ausgeschlossen. Die 
Berufsgenossenschaften können sich gegen derartige Vorkommnisse nur dadurch schützen, 
dass geeignete Schutzvorrichtungen angebracht und Arbeiter, die trotz wiederholter 
Warnung ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzen, entlassen werden. Der Gesetz¬ 
geber wollte die Entschädigung grob fahrlässig herbeigeführter Unfälle mit einbezogen 
wissen, teils um den verbitterten Prozessen über die eigene Verschuldung der Arbeiter 
ein Ende zu machen, teils um der einmal vorhandenen menschlichen Schwäche und der 
erfahrungsmässig eintretenden Abstumpfung der Arbeiter gegen die Betriebsgefahren in 
gewisser Weise Rechnung zu tragen. Dieser Mehrbelastung der Unternehmer steht die 
Entlastung gegenüber, die darin besteht, dass sie in ehemals haftpflichtigen, durch Schuld 
der Unternehmer oder ihrer Beauftragten herbeigeführten Unfällen bei voller Erwerbs¬ 
unfähigkeit nunmehr nur zwei Drittel des bisherigen Jahresarbeitsverdienstes zu zahlen 
haben gegen den vollen Verdienst früher. (A. N. d. R.-V.-A. 1887 S. 29). 

Verneint wurde der Zusammenhang zwischen Unfall und Betrieb bei einem 
Beinbruch, den ein Arbeiter auf dem etwas glatten Fussboden beim scherzhaften Ringen 


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266 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 


mit einem andern Arbeiter durch Hinstürzen erlitt, indem angenommen wurde, dass die 
Zuckerarbeiter nach der Art ihrer Beschäftigung daran gewöhnt sind, sich auf dem glatten 
Boden zu bewegen. (A. N. d. R.-V.-A. 1887 S. 147). 

Bejaht wurde hingegen wieder der Zusammenhang zwischen Unfall und Betrieb 
bei einer Verbrennung eines Arbeiters in einer Metallwarenfabrik, dessen Kleider, als er 
sich noch innerhalb der Werkstätte nach Ausführung der ihm obliegenden Revision befand, 
wahrscheinlich beim Anzünden einer Cigarre Feuer fingen. Der Unfall hatte wesentlich 
deshalb so verhängnisvolle Folgen, weil der Arbeitskleidung des Verletzten öl und andere 
leicht feuerfangende Stoffe anhafteten und weil, wie anzunehmen, die dienstlichen Ver¬ 
richtungen in dem Betriebe den Arbeiter mit diesen Stoffen in Verbindung gebracht hatten. 
(A. N. d. R.-V.-A. 1891 S. 250). 

Auch wenn nicht das Verschulden des Verletzten, sondern anderer Personen, 
namentlich der Mitarbeiter bei der Entstehung des Unfalles wesentlich mitgewirkt hat. 
wird bisweilen der Zusammenhang zwischen Unfall und Betrieb anerkannt. 

Durch einen Wurf mit einem Stück Holz, welchen ein beim Kaffeetrinken in einer 
Wärterbude befindlicher Arbeiter anscheinend aus Übermut tat, wurde einer seiner Mit¬ 
arbeiter verletzt. Der Zusammenhang mit dem Betriebe wurde anerkannt. Zwar ent¬ 
sprang die Tätigkeit des Arbeiters, durch welche die Verletzung des Beschädigten in 
erster Linie bedingt war, einem mit dem Betriebe in keinem ursächlichen Zusammenhänge 
stehenden Mutwillen, aber eine durch die Betriebstätigkeit des Verletzten veranlasste ge¬ 
bückte Stellung desselben zur Zeit des Unfalles hat wesentlich dazu mitgewirkt, dass 
letzterer eintrat. 

Die Unfallversicherungsgesetze haben die Arbeiter auch gegen die¬ 
jenigen Gefahren sicher stellen wollen, die der Verkehr zahlreicher Per¬ 
sonen auf einer Betriebsstätte in Verbindung mit mutwilligem oder fahr¬ 
lässigem Handeln einzelner Arbeitsgenossen im Gefolge hat A. N. <L R.-V.-A. 
1889 S. 351). 

Bejaht wurde auch der Zusammenhang .zwischen Unfall und Betrieb in fol¬ 
gendem Falle: 

Ein auf dem Bocke sitzender Kutscher wurde während der Fahrt von einem Steine, 
den ein Schulmädchen mutwilliger Weise nach den Pferden des von ihm geführten Wagens 
geworfen hatte, in das rechte Auge getroffen, welches infolgedessen erblindete. Es sei 
dem Fuhrwerkskutscher, dessen Aufmerksamkeit auf die Pferde gerichtet sein soll, besonders 
erschwert, einen Wurf zu bemerken und ihm auszuweichen. Auch bewirke der Betrieb 
insofern eine grössere Gefahr als die Unsitte der Kinder, nach Pferden und Wagen zu 
werfen, tatsächlich bestehe und der Kutscher durch seinen Sitz auf dem Bock, der Gefahr 
getroffen zu werden, in erhöhtem Maße ausgesetzt sei. (A. N. d. R.-V.-A. 1891 S. 361). 

Verneint wurde der Zusammenhang zwischen Unfall und Betrieb bei der töd¬ 
licher Verletzung eines Knechtes. Mehrere Fuhrleute hatten, um ihre Pferde zu tränken, 
in einem Wirtshause Halt gemacht, ein geladenes von einem im Augenblicke gerade ab¬ 
wesenden Forstbeamten zurückgelassenes Gewehr vorgefunden, was beim ungeschickten 
hantieren mit demselben zur Entladung gelangte. Hier bestand eine gemeine Gefahr 
des Lebens, welcher jeder Besucher eines Wirtshauses ohne Rücksicht auf seine be¬ 
sondere Berufs- oder Betriebstätigkeit gleichmässig ausgesetzt ist. (A. N. d. R.-V.-A. 
S. 259). 

Bei den Unfällen, die durch vorsätzliche Körperverletzungen bei Zwistig¬ 
keiten auf der Betriebsstelle oder bei der Arbeit erfolgten, hat das Reichsversicherungs¬ 
amt anfangs den Zusammenhang zwischen Unfall und Betrieb meist verneint, später aber 
seinen Standpunkt* dahin geändert, dass eine vorsätzliche Körperverletzung, um als Be¬ 
triebsunfall zu gelten, derart in erkennbarem ursächlichen Zusammenhänge mit dem Be¬ 
triebe stehen müsse, dass sowohl die Veranlassung dazu wesentlich im letzterem beruhe, 
als auch die verletzende Handlung selbst sich noch als ein Ausfluss der Betriebsgefahr 
darstelle. 

So wurde der Zusammenhang zwischen Betrieb und Unfall bejaht in 
folgenden 4 Fällen. 

1. Der Kutscher einer zur Strassenreinigung benutzten Kehrmaschine geriet mit zwei 
vorüberfahrenden fremden Arbeitern deshalb in Streit und Schlägerei, weil die Maschine 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 8. 267 

infolge eines Hindernisses zeitweise die Durchfahrt der Strasse sperrte. Der mit der Be¬ 
aufsichtigung betraute Vorarbeiter beseitigte zunächst das Hindernis und trat dann zwischen 
die Streitenden um Ruhe zu stiften und den Kutscher zur Maschine zurückzubringen. 
Hierbei wurde er von letzterem durch einen mit einem schweren Instrument geführten 
Schlag, der den fremden Arbeitern zugedacht war, tödlich verletzt. Der Zusammenhang 
wurde deshalb bejaht, weil der Verletzte die Betriebstätigkeit zu beaufsichtigen und für 
ihren ungestörten Fortgang zu sorgen hatte. Er handelte daher nur innerhalb seiner 
Betriebspflicht, wenn er versuchte, den Streit beizulegen. (A. N. 1891 S. 261) 

2. Bei einem Streit zwischen zwei Arbeitern einer Maschinenfabrik warf der eine 
mit einer Zange nach dem andern, welcher answich, wodurch ein in der Nähe arbeitender 
Handlanger getroffen wurde. (Begründung fehlt. Ref.). A. N. 1891 S. 216. 

3. Bei der gemeinschaftlichen Arbeit zweier Fabrikarbeiter an einem schweren Guss¬ 
stück geriet letzteres durch die Handhabung des einen Arbeiters dem andern auf den von 
einer frühem Verletzung her besonders empfindlichen Fuss. In plötzlicher Aufwallung 
über den Schmerz und die vermeintliche Ungeschicklichkeit des andern hieb er diesem, 
der etwas tiefer stand, mit einem schweren Hebel den er gerade zu Betriebszwecken in 
der Hand hatte, auf den Kopf, was den Tod des Getroffenen herbeiführte. 

4. Beim tragen einer schweren Retorte durch mehrere Arbeiter stolperte der vordere 
Träger und liess infolgedessen die Retorte etwas zu rasch sinken, wodurch einem der 
Mittragenden ein Finger gequetscht wurde. In Wut hierüber schlug der Getroffene den 
ersten Träger mit dem eben benutzten Tragholz über den Kopf, wodurch kurz darauf der 
Tod des Geschlagenen herbeigeführt wurde. 

In beiden Fällen wurde das Betriebsereignis, insofern als es den Streit auslöste und 
der Schlag mit dem gerade benutzten Arbeitswerkzeug erfolgte, als erheblich mitwirkend 
angesehen. 

Im Fall 3 kam der örtliche (erhöhte) Standpunkt hinzu, den der Täter zu Betriebs¬ 
zwecken einnahm. 

In einem weiteren Falle kam es zum Streit zwischen Arbeitern, weil der eine, ein 
Formerlehrling von einem andern Arbeiter die Herausgabe eines Formkastens verlangte. 
Im Verlaufe des Streites wurde dem Formerlehrling durch einen Schlag mittelst eines 
eisernen Stampfers von dem andern Arbeiter das Schienbein zerschmettert. Hier wurde 
der Zusammenhang zwischen Unfall und Betrieb anerkannt, weil der Arbeiter bei Be¬ 
nutzung der Geräte auf das kameradschaftliche Entgegenkommen der andern Arbeiter an¬ 
gewiesen sei und das Ausserachtlassen dieses Entgegenkommens in diesem Falle die Be¬ 
triebsgefahr darstelle, der der Verletzte zum Opfer gefallen sei. 

In folgenden 3 Fällen wurde der Zusammenhang zwischen Betrieb und Un¬ 
fall anerkannt, weil der letztere durch Misshandlungen entstand, die einen 
Racheakt gegen Strafen bezw. Zurechtweisungen darstellten, welche Auf¬ 
seher in ihrer Betriebstätigkeit und im Interesse des Betriebes erlassen 
hatten. 

1. Ein Steiger hatte einem betrunken zur Zeche anfahrenden Bergmann die Einfahrt 
verboten und ihm den in ungebührlicher Weise geforderten Abkehrschein verweigert und 
war daraufhin von dem Bergmann verletzt worden. (A. N. 1891 S. 263). 

2. Der erste Knecht hatte einem ihm unterstellten Stallknecht Vorstellungen ge¬ 
macht, weil er die ausschliesslich zu des ersten Verfügung stehenden Pferde ohne Erlaubnis 
zur Feldarbeit benutzt hatte. Bei dem darob entbrannten Streite hatte der Stallknecht 
den ersten Knecht mit dem Messer verletzt. 

3. Auf einem Seedampfer bestand die streng durchgeführte Vorschrift, dass die zur Aus¬ 
hilfe angemusterten Neger in dem Logier- und Waschhause der europäischen Feuerleute 
nicht verkehren durften. Als diesem Verbote zuwider ein Neger das Waschhaus betrat 
wurde ihm dies von einem Heizer unter Anwendung eines gemeinen Schimpfwortes ver¬ 
wiesen, worauf der Neger ihm sofort das rechte Auge ausschlug. (A. N: 1891 S. 264). 

Auch im nachfolgendem Falle wurde der Zusammenhang zwischen Unfall 
und Betrieb anerkannt. 

Ein Kohlenfuhrmann wurde von einem Arbeiter, der die Kohlenfuhrwerke, wie dies 
in jener Stadt üblich, zu begleiten pflegte, um die vor dem Hause vom Kohlenfuhrmann 
abgeschütteten Kohlen ins Haus zu tragen, zur Rede gestellt, weil er dem Arbeiter an- 


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Monatsschrift ftir Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 8. 


geblich nicht genügend Gelegenheit zum Abtragen gegeben habe. Im Verlauf des Streites 
schlug der Arbeiter den im Abfahren begriffenen Kutscher mit der Kohlenschaufel über 
den Kopf. Hier hat das Reichsversicherungsamt sich dahin geänssert, dass das feindliche 
Verhältnis zwischen Kutscher und Arbeiter in letzter Linie auf den Betrieb und seine 
eigenartige Gestaltung in der betreffenden Stadt zurückzufuhren sei. Ferner habe sich 
der Kutscher im Augenblick der Verletzung in Betriebstätigkeit befunden, auch sei die 
Verletzung mit einem Betriebswerkzeuge herbeigeführt worden. 

Verneint wurde der Zusammenhang zwischen Betrieb und Unfall im fol¬ 
gendem Falle: 

Ein Brauereiarbeiter hatte einem Arbeiter B. und auch einigen anderen gedroht, er 
werde eine Pflichtwidrigkeit derselben (Mitbringen und trinken von Branntwein) dem 
Braumeister zur Anzeige bringen. Hierüber kam es in der Bedürfnisanstalt zum Wort¬ 
wechsel, im Verlaufe dessen B dem angetrunkenen A einen Schlag ins Gesicht versetzte, 
infolgedessen (und der Trunkenheit) dieser zu Boden fiel und sich den Hinterkopf am 
Cementfassboden verletzte. 

Es wurde hier für unwahrscheinlich erachtet, dass A. mit seiner Drohung den B. 
anzuzeigen, im Betriebsinteresse hatte tätig sein wollen. Er war ein dem Trünke er¬ 
gebener Mensch, der von seinen Mitarbeitern geringschätzig behandelt und oft geneckt 
worden war, und sich offenbar mit der Drohung der Anzeige lediglich für diese Nörgeleien 
hatte rächen wollen. (A. N. 1892 S. 318). 

Auf einem andern Gebiet liegt der folgende Fall, in welchem das Reichsver¬ 
sicherungsamt einen Zusammenhang zwischen Skorbut und einem Betriebsunfall anerkannte. 
Letzterer wurde darin erblickt, dass das im Schiff vorhandene Süsswasser durch gewaltige 
überbrechende Seeen vollständig brackig geworden war. Der tage- und wochenlang not¬ 
wendig gewordene Gebrauch dieses brackigen Wassers hatte dann zum Skorbut der 
Mannschaft geführt Nicht in diesem fortgesetzten Gebrauch war an sich der Begriff des 
betreff. Unfalles gegeben, sondern in der plötzlichen Vernichtung der Güte des Süss¬ 
wasservorrates. (A. N. 1895 S. 148). 

In einem zweiten Abschnitte behandelt Verf. den ursächlichen Zusammenhang 
zwischen Erwerbsunfähigkeit bezw. Tod und Betriebsunfall. 

Viele der von Verf. hier gemachten Ausführungen bringen für den Arzt nichts 
neues, es handelt sich auch um in ärztlichen Zeitschriften bereits veröffentlichte Fälle; 
immerhin wird durch die Fülle der gebrachten Beispiele viel Interessantes geboten und sei 
deshalb bezüglich der Einzelheiten auf die Urschrift verwiesen. Th. 

Punktion eines Wasserbruches ist nicht als Operation anzusehen und 
muss vom Unfallverletzten geduldet werden. Entsch. des Reichsversicherungs¬ 
amtes vom 3. Nov. 1903. (Unfallversicherungspraxis 1904/21.) Das in obiger Frage im 
Rekursverfahren angerufene Reichsversicherungsamt holte zunächst ein Obergutachten des 
Prof. Dr. Rinne Berlin ein, welcher feststellte, dass der fragliche Eingriff 

1. ,,nicht als eine Operation* im Sinne des Gesetzes anzusehen sei, da dieses Auf¬ 
stechen des Wasserbruches durchaus gefahrlos sei, gewöhnlich bei ambulanten Patienten 
ausgeführt werde und jedenfalls weniger schmerze als ein Einschnitt in entzündetes Ge¬ 
webe oder das Ausziehen eines Zahnes“; 

2. „dass durch diese Punktion der p. K. mit grösster Wahrscheinlichkeit von den 
Störungen durch den Wasserbruch befreit und arbeitsfähig geworden wäre, wenigstens 
für eine bestimmte Zeit“. 

Darauf wies das R.-V.-A. die Rentenansprüche mit der Begründung ab, „dass die 
Unfallverletzten sich derartig unerheblichen Eingriffen des Arztes (wie z. B. der Punktion 
eines Wasserbruches) unterziehen müssen, wie das Reichsversicherungsamt in ständiger 
Rechtsprechung festgehalten hat, um auch ihrerseits an der Beseitigung der Folgen von 
Unfällen raitzuwirken,“ Th. 


Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. T h i e m - Cottbus. 
Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 

mit besonderer Berücksichtigung 

der Neehanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H, Blasius, Dr. G. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- CottbüS. 

Nr. 9. Leipzig, 15. September 1904. XL* Jahrgang. 


Nachdruck sämmtlicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Beitrag zur offenen Behandlung granulierender Wunden. 

Von Dr. Aron heim-Gevelsberg. 

(Mit 2 Abbildungen.) 


Seit der allgemeinen Einführung der List er sehen Methode in Deutschland 
im Jahre 187*1/75 herrscht in der Wundbehandlung wohl insofern Einigkeit, dass 
bei Operationswunden der aseptische, bei infizierten Wunden der modifizierte 
antiseptische Verband angelegt wird. Bei den granulierenden Wunden wird von 
der Mehrzahl der Ärzte meist — abgesehen von den Transplantationen — ein 
Verband mit Argent. nitr.-Salbe oder adstringierenden, austrocknenden Pulvern 
wie Xeroform, Dermatol, Airol u. s. w. angewandt. In jüngster Zeit sind aber be¬ 
züglich der Behandlung letzterer Wunden besonders zwei Autoren wieder für das 
offene Heilverfahren energisch eingetreten. 

Die erste Veröffentlichung stammt von Dr. Wagner in Breslau’). In dieser 
Arbeit beschreibt Verf. sein von der fast allgemein üblichen Behandlungsmethode 
granulierender Wunden mit Salbenverbänden erheblich abweichendes Verfahren. 
Bei grösseren, oberflächlich granulierenden Wundflächen hält Verf. auch die Trans¬ 
plantation — nach Krause oder Thiersch — für das rationellste Verfahren 
Dasselbe ist jedoch in der Privatpraxis schwieriger durchzuführen als im Kranken-, 
hause und scheitert häufig an der Wundinfektion mit Pyocyanetis. Als Nachteil 
des Salbenverbandes bei granulierenden Wunden betrachtet W T agner 1) die Auf¬ 
quellung des Epithelsaumes, der in diesem Zustande einer Epidermisierung der 
Wunde vom Wundrande nicht günstig ist und das Vorschreiten der Epidermisierung 
verhindert; 2) die starke Sekretion der Wundfläche, welche oft die sich aus den 
Resten des Epithels der Talg- oder Schweissdrüsen bildenden Epithelinseln stört 
und beseitigt; 3) die häufig stark wuchernden Granulationen, die den Epithel¬ 
saum überlagern und so rein mechanisch ihre eigene Bedeckung mit Epithel 
hindern; 4) die Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse des Salbenverbandes, 
die eine Bakterienentwicklung besonders begünstigen. 


1) Dr. H. Wagner - Breslau, „Die Behandlung von granulierenden Hautwunden“, im 
Zentralblatt für Chirurgie. Nr. 50. 1903. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Ganz anders ist das Verhalten einer der Lnft ausgesetzten Granulations¬ 
wunde: 1) Zunächst bemerkt man eine bedeutende Abnahme der Sekretion. Die 
Granulationen schrumpfen unter der anstrocknenden Wirkung der Luft; 2) die 
ganze Wunde verkleinert sich sichtlich durch den Schrumpfungsprozess der 
Granulationen; 3) die Austrocknung der Wunde wirkt deletär auf die Infektions¬ 
erreger. Seit 5 Jahren behandelt Wagner alle rein granulierenden Wunden, 
falls sich durch Transplantationen keine schnellere Heilung erzielen lässt, offen. 
Bei schöner, warmer Witterung werden die Patienten ins Freie gebracht; für die 
Nacht werden die Wunden verbunden und, um die Austrocknung zu unterstützen, 
mit Jodoform, Airol, Dermatol bestreut. Verf. hat mehrfach auf diese Weise 
handtellergrosse Granulatiouswunden in 8—10 Tagen zur Epidermisierung ge¬ 
bracht Als sehr dankbares Objekt für die offene Wundbehandlung bezeichnet 
er die Wunden, die man mit schlechtem Erfolge transplantiert hat. Zum Schlüsse 
begegnet Wagner dem Einwande, dass durch Offenlassen der Wunden eine ge¬ 
wisse Infektionsgefahr bedingt würde, mit dem Hinweise, dass granulierende 
Wunden nur in ganz geringem Grade erfahrungsgemäss der Infektionsgefahr 
ausgesetzt seien; er habe bei den durch viele Jahre „offen“ behandelten Granu¬ 
lationswunden nicht ein einziges Mal _ eine Schädigung beobachtet. Selbstver¬ 
ständlich sei es dabei, eine derartige Behandlung nicht auf Stationen durch¬ 
zuführen, auf denen Erysipel oder andere in Betracht kommende schwere 
Infektionskranke liegen. 

Die andere Arbeit hat zum Verf. Dr. Bernhard in Samaden 1 ). Seit Er¬ 
öffnung seiner Praxis im Jahre 1886 hatte Verf. — wie lange vor ihm schon der 
verstorbene Engadiner Arzt Dr. Ludwig in Pontresina — reichlich Gelegenheit, 
einen aussergewöhnlich günstigen Wundheilungsverlauf bei komplizierten Frak¬ 
turen, Amputations-, Resektionswunden, Ovariotomien, Empyemen und zahlreichen 
Fällen von tuberkulösen chirurgischen Erkrankungen zu beobachten. Heilungs¬ 
resultate, die er auf den kräftigenden Einfluss des Hochgebirges und auf gewisse 
Faktoren des Höhenklimas überhaupt, besonders aber auf die Sonne und die 
Trockenheit der Luft zurückführt. 

Als Wirkung der Besonnung betrachtet er die direkte Schädigung der Mikro¬ 
organismen und eine durch aktive Hyperämie bedingte Besserung der lokalen 
Ernährungsverhältnisse, die sich in reichlichen gesunden Granulationen und einer 
Beschleunigung des €berhäutungsprozesses kundgiebt. Als zweiter Faktor kommt 
hinzu, wie erwähnt, die trockene Luft. Alle Maßnahmen seien bei der modernen 
Wundbehandlung ja darauf gerichtet die Ansammlung von Wundsekreten zu ver¬ 
meiden. Derjenige Verbandstoff gelte als der beste, der die Wunde am voll¬ 
kommensten trocken halte (Entwicklungshemmung der Bakterien durch Wasser¬ 
entziehung). Im Oberengadin ersetze die trockene Luft in dieser Hinsicht den 
besten Verbandstoff und die sorgfältigsten Verbände. Stark sezernierende Ge¬ 
schwüre wurden in kurzer Zeit rein und trocken. Infektionen wurden nicht be¬ 
obachtet, erfahrungsgemäss setzen intakte Granulationen dem Eindringen von 
Fäulniserregern, also den Spaltpilzen n. s. w. in den Organismus einen bedeutenden 
Widerstand entgegen. Die erzielten Narben wurden kräftig und elastisch. Nach 
Verf. liegen die Verhältnisse im Hochgebirge für die Sonnenbehandlung besonders 
günstig, weil hier die Luft leicht, rein und trocken, die chemische Intensität eine 
grosse ist, im Gegensätze zu den Gegenden, wo die Luft unrein oder mit Wasser¬ 
dämpfen gesättigt ist i Küstenländer). 


ll Dr. Oskar Bern'hard, Arzt des Oberengadiner Kreisspitals in Samaden: „Über offene 
Wundbehandlung durch Insolation und Eintrocknung (zugleich einiges über klimatische Einflüsse 
des Hochgebirges“). Münch, med Woch. Nr. 1. 190-4. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Für die offene Wundbehandlung tuberkulöser Wunden mag Verf.s Ansicht 
von der heilenden Wirkung des Hochgebirges zutreffen, für die übrigen granu¬ 
lierenden Wunden ist aber nach meinen Erfahrungen jeder Ort und jede Jahres¬ 
zeit ebenfalls geeignet. Schon vor den Veröffentlichungen Wagners und Bern¬ 
hards hatte ich wiederholt die Beobachtung gemacht, dass unter dem Verbände, 
besonders dem aseptischen, dem trockenen oder feuchten, zudem noch mit Billroth- 
Battist oder Guttaperchapapier bedeckten, die Granulationen besonders üppig und 
die umgebenden Partien der Haut mazeriert wurden. Die Austrocknung der 
Wunde wurde verhindert durch den luftdicht schliessenden Verband, die von dem 
hygroskopischem Verbandstoff aufgesogenen Wund- und Schweisssekrete ver¬ 
dunsteten nicht, sondern hielten den Verband feucht und zersetzungsfähig. In¬ 
folge dieser, die Heilung störenden Eigenschaften des aseptischen Verbandes hatte 
ich schon seit langer Zeit bei den zahlreichen Verletzungen, die in der hiesigen 
Kleineisenindustrie Vorkommen, nach zunächst mehrtägiger aseptischer oder anti¬ 
septischer Behandlung der Wunden die offene Wundbehandlung durchgeführt und 
häufig überraschend schnell die Überhäutung der Wunden erzielt. Besonders 
gute Resultate erhielt ich bei Verbrennungen 1. u. 2. Grades und bei manchen 
Ulcera cruris. Die Patienten gehörten sämtlich der arbeitenden Klasse an und 
lagen meistens bei Tage in einem Raume, der als Küche und Wohnzimmer be¬ 
nutzt wurde. 

Nach der Lektüre obiger Aufsätze führte ich die Behandlung granulierender 
Wunden in der Weise durch, dass ich nach anfänglicher aseptischer oder anti¬ 
septischer Behandlung bei Tage und bei Nacht die Wunden völlig unbedeckt 
liess. Ich legte sowohl bei Wunden der oberen wie der unteren Extremitäten 
das verletzte Glied in einen Apparat, der in einfachster Weise aus einem von 
Fliegendraht bogenförmig überspannten Brettchen, entweder mit einem Kissen 
oder einer gepolsterten Stütze versehen, bestand. Am Morgen liess ich die Wunde 
mit einem Verbandwasser ans Acid. boric. 3, Hydrogen, superoxydat. (Merck 
1—3 Proz.) ad 300 reinigen und nachts ganz oberflächlich mit einem Pulver aus 
Xeroform, Airol ää oder Xeroform, Acid. boric. ää bestreuen. 

Den vorzüglichen Erfolg der offenen Wundbehandlung einer grossen granulierenden 
Fussverletzung möge folgender Fall illustrieren. 

Am G. Januar d. J., abends 6 Uhr, geriet der kriiftige, bisher gesund gewesene 
4.jährige Knabe E. S. derart unter eine durch Pferdekraft getriebene Göpelmaschine, »lass 
sein rechter Fuss von dem Göpel gegen die gefrorene Erde gedrückt und bis zum Still¬ 
stände der Maschine mitgeschleift wurde. 1 ) Sofort telephonisch gerufen, fand ich den 
rechten Fuss mit Blut, Erde und Stroh beschmutzt, mehrere Zehen und Mittelfussknochen 
zersplittert aus der blutigen Masse hervorragend, die in gleicher Weise mit Erde bedeckte 
Haut und Fascie des Fussrückens und der Fusssohle bis zum Achillessehnenansatz auf¬ 
gerollt (Decollement traumatiqne). Nach Anlegung eines Kotverbandes veranlasste ich die 
Überführung des Knaben ins Krankenhaus. Mit Herrn Kollegen San.-Rat Dr. Dörken 
wurde in Narkose der zermalmte Fuss genau untersucht und gründlich gereinigt. Er¬ 
halten war die grosse Zehe mit ihrem Mittelfussknochen, die 3 Keilbeine, das Os 
scaphoideum, Talus und Calcaneus. Zertrümmert waren sämtliche übrigen Knochen, ihre 
Gelenke eröffnet. Haut bedeckte zum Teil nur die grosse Zehe auf Rücken und Sohlen¬ 
fläche; die übrige Haut und Fascie war teils zerfetzt, teils wie erwähnt, bis zur Achilles¬ 
sehne abgerissen und aufgerollt. 

Zerfetzt waren ferner die Sehnenansätze der Mm. extensor digitor. communis longus 
und extensor digitor. communis brevis und auf der Plantarseite der Muse, flexor digitor 


1) Einige, heute schon seltener gewordene Fälle von durch Göpelmasc.hinen verursachten 
Verletzungen berichtet Dr. H. Mnyer-Simmern: „Zur Kasuistik der Verletzungen durch 
Göpelmaschinen im landwirtschaftlichen Betriebe“ in der Ärztlichen Snchverständigen-Zeitung 
vom 1. Januar. Nr. 1. 1904. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


coniniun. brevis mit den Muse, lumbricales. Nach Entfernung der zersplitterten Knochen 
und zerfetzten Muskeln wurde die erhaltene abgerissene Haut, die noch frisch und 
lebensfähig aussah, über die Planta pedis gezogen, nach vorn und am Rücken durch eine 
Anzahl Nähte fixiert: das Bein feucht verbunden und hoch gelagert. Nach 2 Tagen 
zeigte sich aber, dass die Haut nicht mehr genügend ernährt gewesen war, sie 
sah missfarbig, schwarzblau aus, hatte sich blasenförmig abgehoben und musste in toto 
entfernt werden. Nach etwa 14 tägigem Fieber mit Temperaturen von 39, 39,5 und 
40° C., starker Eiterung, schlechtem Allgemeinbefinden ging das Fieber zurück und die 
starke Sekretion Hess etwas nach. Der. Knabe erholte sich und wurde Mitte Februar 
nach Hause entlassen mit der Weisung an die Eltern, ihn wieder zu bringen, wenn 
nach Reinigung der starken Granulationen die Zeit zur plastischen Deckung des grossen 
Defektes gekommen sei. Behandelt war er in letzter Zeit mit einer 2 prozentigen Argent. 
nitr.-Salbe. Im elterlichen Hause wurde Pat. 2 mal wöchentlich von mir verbunden: 
Reinigung mit Acid. boric. und Hydrogen. Superoxyd. Merck und Bedeckung der üppigen 
Granulationen mit Dermatol-Gaze. Das Allgemeinbefinden und der Appetit war trotz der 
starken Sekretion befriedigend, jedoch kein Fortschritt in der Epidcrmisierung zu kon¬ 
statieren: die stark gewucherten, sezernierenden Granulationen überragten beträchtlich 
die Wundränder und verhinderten die Bedeckung mit Epithel. 

Da die Eltern sich einer nochmaligen Überführung ins Krankenhaus widersetzten, 
ich selbst bezweifelte, dass durch Lappentransplantation an der Plantarseite, die eine 

kräftige, widerstandsfähige Epidermis erfordert, eine 
solide Überhäutung zu erzielen sei, wandte ich nun¬ 
mehr die offene Wundbehandlung an. 

Von dem Vater liess ich ein Brett mit ausgepol¬ 
sterter Stütze für den Unterschenkel und einer Be¬ 
dachung mit Fliegendraht anfertigen. In dieses Ge¬ 
häuse lagerte ich den Fuss vom 27. Februar an, ver- 
ordnete nur morgens eine Reinigung mit Wasserstoff¬ 
superoxyd, abends eine zarte Bestreuung mit Xero- 
form-Airol. Schon am 1. März fand ich eine An¬ 
näherung der Wundränder des Fussrückens, die bis¬ 
herigen leicht blutenden, schlaffen und schwammigen 
Granulationen der Sohle abgeblasst, unter der austro¬ 
cknenden Wirkung der Luft geschrumpft, weniger 
sezernierend und weniger empfindlich. Der Knabe, 
der sonst schon laut schrie, wenn er mich kommen 
sah, der beim Abweichen des festklebenden Verbandes stets von einer Person gehalten 
werden musste, war jetzt psychisch ganz verändert, lachte und berichtete sofort, dass es 
ihm besser gehe. Am 4. März war die ganze Dorsalfläche epidermisiert, die Zehenstummel 
durch feste Narbenstränge dorsalwärts flektiert. Auch an der Plantarfläche war ein Fort¬ 
schreiten der Epidermisierung zu konstatieren, sowohl vom oberen Wundrande, wie von 
der Fersengegend her; der grosse Defekt im ganzen verkleinert; die Mitte desselben war 
mit gelblichen Krusten, unter denen auf Druck geringe Mengen gelblichen Sekretes hervor¬ 
sickerten, bedeckt. Das Allgemeinbefinden war sehr gut. Der Knabe wurde jeden 2. Tag 
in Salzwasser gebadet, der verletzte Fuss dabei ausser Wasser gehalten, die unteren Ex¬ 
tremitäten massiert und mit Spiritus zur Bekämpfung der Muskelatrophie eingerieben. 

Am 14. März, bei bestem Allgemeinbefinden, weiteres Fortschreiten der Über¬ 
häutung: geringe Sekretion der noch vorhandenen Granulationen; die Wundränder stehen 
in der Breite an der Sohlenfläche nur noch 4 cm, in der Länge 5 V 2 cm auseinander. 
Am 29. Mürz völliger Nachlass der Sekretabsonderung; es besteht nur noch eine geringe 
Granulationswunde, zweimarkstückgross. Pat. flektiert und extendiert das Fussgelenk 
etwa in halber normaler Exkursions weite. Am 8. April war der Defekt fast geheilt; 
nur an der Tuberositas calcanei bestand noch ein Zehnpfennigstück grosses Geschwür. 
Der Knabe hüpft mit Hilfe eines Stockes im Zimmer umher und ist nicht mehr den 
ganzen Tag in ruhiger Lage zu halten. Am 15. April erkrankte das Kind heftig an 
Varicellen, der verletzte Fuss besonders — der auf Rücken und Sohle schon mit glatter, 
widerstandsfähiger Narbe verheilt war — zeigte sich mit zahlreichen Bläschen und 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 273 

Pusteln besetzt, wurde vom Verletzten häufig gekratzt und gerieben und erhielt infolge¬ 
dessen wieder an der Tuberositas calcanei mehrere kleinere Geschwüre. 

Ende April konnte ich den Knaben als völlig geheilt photographieren lassen. Ein 
Vergleich der beiden Bilder, von denen ersteres am 7. März — 8 Tage nach Einleitung 
der offenen Behandlung — angefertigt war, spricht mehr als Worte für den Wert dieses 
Verfahrens. 

Auch in den übrigen Fällen von Granulationswunden, die ich seitdem in 
derselben Weise behandelt habe, konnte ich mich von der Richtigkeit der Thesen 
Wagners überzeugen. „Die offene“ Behandlung dieser Wunden ist — abgesehen 
von der Billigkeit — eine einfache, schmerzlose, in der Privatpraxis auch unter 
ungünstigen Verhältnissen stets durchzuführen, die Heilung geht entschieden 
schneller von statten, die Narbenbildung ist eine glatte, widerstandsfähige und 
eine accidentelle Wundkrankheit nicht zu befürchten. 1 ) 

11 In jüngster Zeit ist im Zentralblatt für Chirurgie Nr. 30 eine Arbeit erschienen von 
Dr. F. Brüning aus der chirurgischen Abteilung des ev. Diakonissen-Krankenhauses in Frei¬ 
burg. Chefarzt Prof. Dr. Gold mann „Über offene Wundbehandlung nach Transplantationen“ 
auf die hiermit verwiesen sei. (Nachtrag bei der Korrektur.) 


Die Fortschritte der deutschen Arbeiterversicherung 

1889—1904* 

Vortrag des früheren Präsidenten des Reichs-Versicherungsamts, Wirkl. Geheimen Oberregierungs- 
rats Dr. Bödiker in der Vereinigung für staats Wissenschaft liehe Fortbildung am 12. Februar 1904; 

nach „Kompass“ 1904/7. 


Den Anfang unserer deutschen Arbeiter-Versicherungsgesetzgebung bildet 
das Reichshaftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871. Zwar war es insofern ein 
verfehlter Versuch, als die in seinem Gefolge immer massenhafter werdenden 
Prozesse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fast ein grösseres Übel waren, 
als die den Arbeitern verschafften Vorteile. Aber das Gesetz legte Bresche in 
die bisherige zivilistische Auffassung von den den Arbeitern gegenüber be¬ 
stehenden Verpflichtungen. Gelegentlich der Beratung des Sozialistengesetzes 1878 
wurde regierungsseitig die Notwendigkeit anerkannt, die bedenklichen Er¬ 
scheinungen durch positive, auf die Verbesserung der Lage der Arbeiter abzielende 
Maßnahmen zu bekämpfen. Nachdem 1881 der erste nicht sehr glückliche An¬ 
lauf zu einer reichsgesetzlichen Unfallversicherung erfolglos geblieben war, 
erweiterte die Allerhöchste Botschaft vom 17. November 1881 die sozialpolitische 
Gesetzgebungs-Perspektive. Neben einem Unfallversicberungsgesetzentwnrf auf 
veränderter Grundlage wird eine Vorlage zur Organisation des gewerblichen 
Krankenkassenwesens angekündigt, und der Anspruch der durch Alter oder 
Invalidität erwerbsunfähig Gewordenen auf ein höheres Maß staatlicher Für¬ 
sorge anerkannt. Diese Botschaft bildet ein glänzendes Zeugnis nicht nur für 
die Kraft der Bismarckschen Überzeugung von der Notwendigkeit eines ge¬ 
schlossenen Vorgehens, sondern ganz besonders auch für die hohe Einsicht des 
Kaisers, der in einer zweiten Botschaft vom 14. April 1883 nochmals jenes grosse 
Programm verkündigte. Nichts von ihrem grossen Plan haben Kaiser und Kanzler 
sich streichen lassen, und wenn auch die zweite Unfallvorlage wiederum 
nicht zur Verabschiedung gelangte, so gelang es mit der dritten verbesserten 
Vorlage 1884, nachdem inzwischen das Krankenversicherungsgesetz unter 
Dach und Fach gebracht worden war, um so besser. Insbesondere gewährt* 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr.!). 


jener dritte Entwurf den Arbeitern gleichwie den Arbeitgebern Sitz und Stimme 
in dem neugeschaffenen R.-V.-A. „Den Reichskanzler“, sagte uns Fürst Bismarck 
damals in Friedrichsruh, „will ich klein machen; das R.-V.-A. soll auf diesem 
Gebiete an seine Stelle treten; es soll so vertrauenswürdig wie möglich gestaltet 
werden“. Und danach sind dann die Bestimmungen über das R.-V.-A., die Redner 
selbst verfasst hat, ausgearbeitet worden. 

Es folgten nun auf das Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 in 
raschem Zuge das gewerbliche Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, das 
sogenannte Ausdehnungsgesetz vom 28. Mai 1885, das landwirtschaftliche Unf.- 
Vers.-Ges. vom 5. Mai 1886, das Bau-Unf.-Vers.-Ges. vom 11. Juli 1887, das See- 
Unf.-Vers.-Ges. vom 13. Juli 1887 und zuletzt das Invaliditäts- und Altersver¬ 
sicherungsgesetz vom 22. Juni 1689. Aus der Entstehungsgeschichte des gewerb¬ 
lichen Unf.-Vers.-Ges. möge noch angeführt werden, dass der Reichskanzler schon 
in dessen zweiten Entwurf das Institut der „Arbeiter-Ausschüsse“ aufnehmen 
liess. Bismarck fürchtete sich nicht, „Durch arbeiterfreundliche Maßregeln“, 
sagte er uns in Friedrichsruh, „ist noch niemals die Unzufriedenheit wachgerufen“. 
Selbst vor dem Gedanken eines das Reich umfassenden Arbeiter-Zentralausschusses 
schreckte er in der Unterhaltung nicht zurück. Was meine 13jahrigen Erfah¬ 
rungen mit den Arbeiter-Vertretern betrifft, so muss ich mit Freude sagen, dass 
sie den günstigen Erwartungen vollkommen entsprochen haben. 

Nun zu meinem eigentlichen Thema: Welche Fortschritte hat die deutsche 
Arbeiterversicherung in den letzten fünfzehn Jahren gemacht? Ich wählte diese 
Abgrenzung, weil mit dem Jahre 1889 durch den Erlass des Invaliditäts- und 
Altersversicherungsgesetzes der erste Bau der Arbeiterversicherung abgeschlossen 
war und seitdem an dem inneren Ausbau gearbeitet wurde. Auch von den seit 
1889 erlassenen Versicherungsgesetzen brachte jedes den Arbeitern neue Vorteile. 
Die verbündeten Regierungen fanden im Reichstage nicht nur willige Unter¬ 
stützung, sondern wurden nicht selten noch überboten, z. B. in der Forderung 
einer Witwen- und Waisen Versicherung. 

Zur Krankenversicherung sind neue Gesetze erlassen am 10. April 1892, 
30. Juni 1900 und 28. Mai 1903. Der Fortschritt zeigt sich namentlich darin, 
dass der Kreis der Versicherten wesentlich erweitert, die Leistungen bedeutend 
erhöht wurdeu. Der Redner besprach nun in grossen Zügen diese Verbesserungen 
der Novellen zum Krankenversicherungsgesetz, die in ihrer reichen Vielgestaltig¬ 
keit hier natürlich nicht wiedergegeben werden können. Es sind, um einiges 
Wenige hervorzuheben, in die Versicherung neu einbezogen die gegen Gehalt 
beschäftigten Handlungsgehülfen und Lehrlinge, die nicht ohnehin schon ver- 
sicherungspflichtigen, im Post- und Telegraphendienst, sowie in der Marine- und 
Heeresverwaltung, die im Kommunaldienst beschäftigten Personen u. a. Ebenso 
wurden empfindliche Lücken in der Unterstützungszeit ausgefüllt. Die Unter¬ 
stützung selbst erfährt in gewissen Fällen eine Erhöhung bis zu 33 */<, oder 25 Proz. 
Ausserdem kommen als bemerkenswerte Neuerungen u. a. in Betracht die Schaffung 
der Möglichkeit einer freieren Bewegung in der Anlegung verfügbarer Kasseu- 
gelder, der Ausbau der Vorschriften über die Bildung von Verbänden unter 
mehreren Gemeinde-Krankenversicherungen und Ortskassen u. a. m. Auf dem Ge¬ 
biete der Unfallversicherung sind die erwähnten fünf Gesetze aus den Jahren 1884 
bis 1687 in dem Jahre 1900 einer Revision unterzogen worden, die sich in eben¬ 
falls fünf Gesetzen vollzog, und zwar in dem Gesetz betreffend Abänderung der 
Unf.-Vers.-Ges. (sogenanntes Haupt- oder Mantelgesetz), dem Gewerbe-Unf.-Vera- 
Ges., dem Unf.-Vers.-Ges. für Land- und Forstwirtschaft, dem Bau-Unf.-Vers.-Ges., 
dem See-Unf.-Vers.-Ges., sämtlich vom 30. Juni 1900. Das Ausdehnungsgesetz vom 
26. Mai 1885 wurde gänzlich aufgehoben. Zu diesen fünf neuen Gesetzen kommen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 0. 


275 


hinzu das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Gefangene bei Unfällen in einer 
Tätigkeit, für die sonst Versicherungspflicht besteht (vom 30. Juni 1900) und das 
Unfallfürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes vom 
18. Juni 1901. 

Das Unfallfürsorgegesetz für Beamte u.s.w. bestimmt, dass Beamte der Reichs- 
Zivilverwaltung, des Reichsheeres und der Marine, sowie Personen des Soldaten¬ 
standes, welche in reichsgesetzlich der Unfallversicherung unterliegenden Be¬ 
trieben beschäftigt sind, ferner — nach Massgabe des Landesgesetzgebung oder 
statutarischer Festsetzung — Staats- und Kommunalbeamte auf dienstpragmatischem 
Wege Pension erhalten sollen, wenn sie im Dienst verunglücken. 

Bezüglich der fünf anderen erwähnten Unf.-Vers.-Gesetzen von 1900 ist zu 
bemerken, dass sie sowohl auf dem Gebiete der Organisation, als auch dem der 
Ausdehnung der Unfallversicherung, der Rentenberechtigung und Rentenhöhe, 
des Heilverfahrens, der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes, des Reserve¬ 
fonds u. s. w. so viele Änderungen getroffen haben, dass auch hier eine detaillierte 
Wiedergabe unmöglioh erscheint. Ausgedehnt ist z. B. die Unfallversicherung auf 
alle nicht fabrikmässigen Brauereien, alle Fleischereibetriebe, auf das Schlosser¬ 
und Schiniedegewerbe u. s. w. Die Versicherung erstreckt sich auch auf häusliche 
Dienste, zu denen versicherte Arbeitnehmer herangezogen werden. Auch die 
Leistungen der Unfallversicherung haben wesentliche Erweiterungen erfahren. 
Während es z. B. früher eine den Betrag von 66 2 / 3 Proz. des Jahresarbeitsver¬ 
dienstes übersteigende Rente nicht gab, kann gegenwärtige unter Umständen 
eine Hülflosenrente bis zu 100 Proz. bewilligt werden müssen. 

Und dann noch ein Übergriff in das Gebiet der Arbeitslosen-Versicherung: 
Wenn der Verletzte unverschuldet arbeitslos wird, darf die Teilrente vorüber¬ 
gehend auf die Vollrente erhöht weiden. Ebenso sind wesentlich verbessert die 
Hinterbliebenen-Unterstützungen. Eine grasse Wohltat ist auch die Bestimmung, 
dass der Jahresarbeitsverdienst bis zu 1500 M. voll und der überschiessende Be¬ 
trag nur mit einem Drittel anzurechnen ist, während früher bereits der 4 M. 
übersteigende Betrag des Tagesarbeitsverdienstes nur mit einem Drittel an¬ 
rechnungsfähig war. Das macht bei der Vollrente eines hochgelohnten Arbeiters 
eine Differenz von 133 V 3 M- 

Neu ist ferner, dass die Berufsgenossenschaften Beiträge zur Unfallverhütung 
und der Errichtung von Heil- und Genesungsanstalten erheben dürfen- Hervor¬ 
zuheben ist auch das neue Prinzip, dass die Anbringung von Ansprüchen, Be¬ 
rufungen u. s. w. bei unzuständigen Instanzen und Behörden den Verlust der Frist 
nicht zur Folge hat. 

Eine Einschränkung der Entschädigungsansprüche durch das neue Recht ist 
insofern zu verzeichnen, als der Rentenanspruch ganz oder teilweise abgelehnt 
werden kann, wenn der Verletzte sich den Unfall bei Begehung eines Verbrechens 
oder vorsätzlichen Vergehens zugezogen hat. Andererseits sind z. B. die Vor¬ 
schriften über die Verjährung des Entschädigungsanspruches gemildert, die Be- 
rufungs- und Rekursfristen von vier Wochen auf einen Monat ausgedehnt. Das 
für alle Beteiligten so wichtige Unfallverhütungswesen hat eine Ausgestaltung 
und Ausdehnung auf die Landwirtschaft erfahren. 

So sind die Berufsgenossenschaften fortan verpflichtet, für die Durchführung 
jener Vorschriften zu sorgen, es ist ihnen die Befugnis beigelegt, durch Aufsichts¬ 
beamte die Betriebe einer ständigen Kontrolle zu unterwerfen. 

Redner weist sodann noch kurz auf die anderweite Organisation der Arbeiter¬ 
vertretung und der Schiedsgerichte hin. Die Schiedsgerichte sind nicht mehr 
berufsgenossenschaftlich organisiert. An Stelle der früheren sind die „Schieds¬ 
gerichte für Arbeiterversicherung“ getreten. 


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270 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


Was die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertreter anlangt, so wählen jetzt 
die Krankenkassen-Vorstände die bei den unteren Verwaltungsbehörden mit¬ 
wirkenden Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die so Gewählten 
wählen wiederum in getrennten Gruppen die Mitglieder des Ausschusses der Ver¬ 
sicherungsanstalt, welche ihrerseits, ebenfalls getrennt, die Laienmitglieder des 
Anstalts-Vorstandes, die Schiedsgerichtsbeisitzer und die Vertreter der Arbeiter 
bei Beratung der Unfallverhütungsvorschriften wählen. Ob und inwiefern diese 
Arbeitervertretungs- und Schiedsgerichts-Änderungen streng genommen „Fort¬ 
schritte“ sind, kann ich allerdings dahingestellt sein lassen. Dagegen weise ich 
wieder auf einen zweifellosen „Fortschritt“ hin, die den Berufsgenossenschaften 
eingeräumte Berechtigung, Einrichtungen zu treffen zur Versicherung der Be¬ 
triebsunternehmer gegen kleine Reste der Haftpflicht, sowie zur Errichtung von 
Rentenzuschuss- und Pensionskassen für Betriebsbeamte, sowie für die Mitglieder 
der Berufsgenossenschaft, für die bei ihr versicherten Personen und die Beamten 
der Berufsgenossenschaft, sowie für ihre Angehörigen. Welche Bedeutung solche 
Änderungen wie die den Bernfsgenossenschaften verliehene Möglichkeit, für ihre 
Betriebsbeamten und Beamten Pensionskassen zu errichten, haben können, erhellt 
aus der Tatsache, dass auf Grund jener Neuerung die Kleinbahn- und Strassen- 
bahn-Berufsgenossenschaft in Begriff steht, eine solche Kasse zu errichten, für die 
bereits 14 000 Beamte angemeldet sind. 

Auf dem Gebiete der Invalidenversicherung sind kaum minder zahl¬ 
reiche und einschneidende Änderungen nach dem zehnjährigen Bestehen des Ge¬ 
setzes vom 22. Juni 1889 durch das Invalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 
bezw. das genannte sog. Mantelgesetz vorgenommen worden. Bei den Ver¬ 
sicherungsanstalten sind Aufsichtsrat, Vertrauensmänner und Staatskommissar 
völlig beseitigt Dagegen sind die Befugnisse des Ausschusses wesentlich er¬ 
weitert worden. In dem Institut der „Rentenstellen“ ist für die Zwecke ein¬ 
heitlicher lokaler Verwaltung ein neues, meist fakultatives Organ vorgesehen 
worden. 

Was die Ausdehnung der Vorteile des Gesetzes auf weitere Kreise anlangt, 
so ist hervorzuheben, dass z. B. Lehrer, Erzieher u. s. w., sofern ihr Lohn oder 
Gehalt 2000 M. nicht übersteigt, in die VersicheruDgspflicht einbezogen sind. Der 
Bundesrat kann ferner den Versicherungszwang auf bestimmte Berufszweige 
ausdehnen. 

Die Karenzzeit für die Erlangung der Invalidenrente ist auf 26 Wochen 
herabgesetzt. Für die Eröffnung des Heilverfahrens und die Gewährung von 
Angehörigen-Unterstützung sind erspriessliche Neuerungen getroffen. Jenes Ver¬ 
fahren ist in den letzten 5 Jahren bei rund 150 000 Personen mit einem Aufwand 
von über 40 Millionen zur Anwendung gekommen. Sehr ins Gewicht fallend ist 
die Herabsetzung der Wartezeit bei der Invalidenrente von 235 auf in der Regel 
200 Wochen, bei der Altersrente von 1410 auf 1200 Wochen und die Reduzierung 
der 117 Wochenbeiträge auf 100 in gewissen Fällen. 

Während früher die je zur Hälfte den Arbeitgebern und Arbeitern zur Last 
fallenden Beiträge für jede Versicherungsanstalt besonders zu berechnen waren, 
sind sie jetzt für alle Versicherungsanstalten einheitlich zu bemessen, so dass 
eine Überlastung der Arbeiter in einzelnen Anstalten ausgeschlossen ist In Ver¬ 
bindung damit ist die grundlegende Neuerung getroffen, dass die Gesamtlast der 
Yersicherungsträger in eine „Gemeinlast“ und eine „Sonderlast" der einzelnen 
Träger geteilt wird. 

Eingeführt ist eine neue (fünfte) Lohnklasse für mehr als 1150 M. Jahres¬ 
arbeitsverdienst, während bisher für alle über 850 M. gelohnten Arbeiter die 
gleichen Rentensteigerungssätze galten. Unfallrentner, Kinder eheverlassener 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


277 


Frauen und erwerbsunfähige Witwen sind günstiger als früher gestellt. Über¬ 
schüsse des Sondervermögens können zu besonderen Nebenleistungen im wirt¬ 
schaftlichen Interesse der Versicherten verwandt werden. 

Überblicken wir hiernach das Ganze, so sehen wir eine Unmasse von aus¬ 
dehnenden und fördernden Bestimmungen vor uns, erwachsen auf dem Boden 
einer jetzt etwa 10,3 Millionen Personen umfassenden Kranken-, 19,1 Millionen 
umfassenden Unfall- und 13,4 Millionen umfassenden Invalidenversicherung, für 
deren Zwecke insgesamt zur Zeit alljährlich über 550 Millionen Mark aufgebracht 
werden, und an Entschädigungen bis Ende 1903 im ganzen über 4 Milliarden 
gezahlt worden sind, ein Vermögen von 1,5 Milliarden angesammelt und bis jetzt 
über 300 Millionen Mark von den Invalidenversicherungsanstalten für gemein¬ 
nützige Zwecke (Darlehen für den Bau von Arbeiterwohnungen, zur Befriedigung 
des landwirtschaftlichen Kreditbedürfhisses, für den Bau von Kranken- und Ge¬ 
nesungshäusern, Volksheilstätten u. s. w., sowie für eigene Veranstaltungen dieser 
Art, wie Krankenhäuser, Lungenheilstätten, Erholungs- und Genesungshäuser) 
aufgewandt wurden. 

Und noch steht die Bewegung nicht still. Vorwärts drängt sie in der auf¬ 
steigenden Linie. An der Krankenversicherung fehlt es noch, sofern nicht eine 
landesgesetzliche Regelung erfolgt ist für die land- und forstwirtschaftlichen 
Arbeiten und die Dienstboten. Die Wöchnerinnen-Unterstützung fehlt ausserdem 
bei den zahlreichen, der Gemeindeversicherung angehörenden Versicherten. Die 
Ärztefrage mit all ihren Schwierigkeiten harrt noch einer befriedigenden Lösung. 

Der Regierungsentwurf zum Gesetz vom 25. Mai 1903 hatte diese letztere 
Frage umgangen, der Reichstag von einer endgültigen Regelung vorläufig ab¬ 
gesehen, besonders, da die Forderung der freien Ärztewahl ein zweischneidiges 
Schwert sei. Es wurde lediglich die Bestimmung aufgenommen, dass die Ver¬ 
träge der Krankenkassen mit den Ärzten der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden 
müssen. Den Ärzten muss zugestanden werden, dass sie, in deren Hände die 
Durchführung der Versicherungsgesetze zu einem grossen Teile gelegt ist, ihre 
Aufgabe bestens erfüllen, wogegen sie bei ihren Honorarforderungen allerdings 
anzuerkennen haben werden einesteils, dass die Zahl der Personen, denen ärzt¬ 
liche Hilfe zuteil wird, infolge der Arbeiterversicherung ganz erheblich gestiegen, 
die lohnende Tätigkeit der Ärzte also gewachsen ist, und anderenteils, dass die 
Mittel der Krankenkassen, zu % von den Arbeitern aufgebracht, beschränkt sind. 
Auf der anderen Seite dürfen die Kassen ihre Stellung als „Arbeitgeber“ den 
Ärzten gegenüber nicht auf die Spitze treiben, nicht in ungehöriger Form Ärzte 
gegen Ärzte ausspielen und zur Sache nicht gehörende politische Gesichtspunkte 
bei der Auswahl der Ärzte maßgebend sein lassen. Beide Teile sind unlöslich 
aufeinander angewiesen. 

Auf dem Gebiete der Unfallversicherung wird am wenigsten noch zu tun 
übrig sein. Die Versicherung der Handwerker ist allerdings zum grossen Teile 
noch eine offene Frage. Die Invalidenversicherung besitzt wohl die loseste 
Organisation. Aber schon der Versuch mit den Rentenstellen beweist, dass nach 
etwas Festerem gesucht wird. Jedenfalls wird das Bestreben nach einer ver¬ 
einfachten Organisation immer wieder laut In dieser Hinsicht haben namentlich 
im Jahre 1895 eingehende Beratungen stattgefunden. Ich wollte damals die 
Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung in eins verbinden, die Krankenver¬ 
sicherung angliedern, das Beitragsmarkensystem beseitigen, bei der Invaliditäts¬ 
und Altersversicherung weder weitere Kapitalien ansammeln, noch unter den 
Anstalten eine Abrechnung eintreten lassen, sondern die Sache ganz gemeinsam 
machen. Jetzt spricht auch der Staatssekretär des Innern mit dem Reichstage 
von einer durchgreifenden Vereinfachung, womöglich Verschmelzung der drei 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


278 


Gesetze in ein Fürsorgegesetz'; aber je länger man zögert, desto mehr versteinern 
die geschaffenen Institutionen. 

Indessen mit jenem Ausbau und Umbau der drei Versicherungen wird es - 
nicht getan sein. Schon klopft als vierte die Witwen- und Waisenversicherung 
an die Tür, und der Reichskanzler sprach auch in der Reichstagssitzung vom 
10. Dezember 1903 gar von einer fünften, der Arbeitslosen-Versicherung. Die 
Witwen- und Waisen Versicherung ist durch das Zolltarifgesetz in die Nähe ge¬ 
rückt Die Kosten sind nur erschwinglich, wenn Deutschland in eine weitere 
lange Periode günstiger Entwicklung eintritt. Dann aber wird man nicht die 
Bedürftigkeit der Witwen und Waisen zu einer Voraussetzung der Fürsorge 
machen dürfen, und auch nicht deren Erwerbsunfähigkeit, sondern alle Witwen 
und Waisen von zwangsweise invalidenversicherten Männern berücksichtigen 
müssen. 

Es gibt manchen, der sagt: Wozu die Fürsorge für die arbeitenden Klassen 
immer noch vermehren? Dank wissen sie es niemand und zufriedener werden 
sie auch nicht. Für jedes hundert Millionen Unterstützungen im Jahre mehr 
eine Million neue Sozialdemokraten. Die Zunahme der sozialdemokratischen 
Stimmen bei den Reichstagswahlen hat aber mit der Arbeiterversicherung nichts 
zu tun; hätten wir die letztere nicht, so wäre jene Stimmenzahl noch viel grösser, 
und unsere Sozialdemokratie ungleich radikaler. Es ist auch nicht richtig, dass 
niemand für die Erfolge der bestehenden Arbeiterversicherung Dank wisse. Und 
übrigens: die Unzufriedenheit ist die Grundlage des Fortschritts. Die Arbeiter 
sind die Quelle der Verjüngung des Volkes. Die Vorfahren unserer grössten 
Industriellen waren Arbeiter. Freilich ist auch das Wohlergehen der Arbeite 
geber zu fördern. Mit anerkennenswerter Opferfreudigkeit tragen sie die grossen 
Lasten der Arbeiterversicherung. Man soll ihnen nicht Lasten auferlegen, die 
nicht absolut nötig sind, ihre Bewegungs- und Arbeitsfreudigkeit nicht lähmen. 
Das Prinzip, nach dem der weitere Aus- und Umbau unserer Arbeiterversicherung 
auf bewährten Fundamenten sich zu vollziehen haben wird, ist das „suum cuique“. 


Besprechungen. 


Pietrzikowski, Die Begutachtung der Unfallverletzungen. (Leitfaden zur 
Beurteilung Unfallverletzter nebst Zusammenstellung der häufigsten Verletzungen und 
deren Folgezustände. Allgemeiner Teil. Berlin 1904. Fischers medic. Buchhandlung, 
H. Kornfeld. 238 S. gr. 8°. Preis 4,50 Mk.) Ausser einer Einleitung, die die Not¬ 
wendigkeit der eingehenden Beschäftigung mit der Unfallheilkunde für alle Ärzte betont, 
enthält das Buch folgende Kapitel: 1. Die gesetzlichen Bestimmungen über die 
Unfallversicherung in Österreich. 2. Die Mitwirkung des Arztes bei der 
Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes. 3. Unfall — Betriebsunfall — 
die Verletzungen und ihre Beziehungen zur Krankheit — Gewerbekrank¬ 
heiten. Dem in der Sachverständigentätigkeit erfahrenen Verfasser und wohlbekannten 
Chirurgen, welchen Fachleuten naturgeraäss in der Unfallheilkunde die bedeutsamste Rolle 
zufällt, ist es gelungen, die grosse Fülle des Stoffes in knapper Form zu bewältigen und 
doch das Wesentliche zu bringen. Die Bearbeitung zeigt sowohl verstänisvolles Eingehen 
in den Geist der modernen Arbeitergesetzgebung als auch vollkommene Beherrschung und 
eingehende Berücksichtigung der nun schon umfangreichen Unfallliteratur neben eigener 
ericher. durch Darbieten zahlreicher zweckmässig ausgewählter Einzelfälle, bewiesener Er¬ 
fahrung. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


279 


Das Buch bildet nicht nur für die österreichischen Ärzte, denen es in erster Reihe 
zugedacht ist, einen wertvollen Ratgeber, sondern wird auch von den Ärzten aller mit der 
modernen Arbeitergesetzgebung beschäftigten Kulturstaaten nicht unberücksichtigt und 
unbenutzt bleiben dürfen, sofern sie mit den neuesten Ergebnissen der immer noch wieder 
Erfahrungen und Anregung bringenden „Unfallheilkunde“ vertraut bleiben wollen. 

Möge dem Verf. auch der spezielle Teil so vortrefflich gelingen wie der fertig ge¬ 
stellte allgemeine, dann wird dem Werk die wohlverdiente Verbreitung nicht fehlen. Th. 

Yehmeyer, Zur Behandlung der traumatischen Stümpfe. (Medico 1904.) 
,, Es ist ziemlich allgemein Methode, bei traumatischen Stümpfen sich soviel Haut und 
Weichteile zu schaffen, dass damit die Knochenenden bedeckt werden können; man erhält 
auf diese W T eise sowohl eine gute Polsterung, wie auch eine flottere Heilung. Für Glieder¬ 
teile, bei denen eine etwas grössere oder geringere Länge ziemlich gleichgiltig ist, wie 
beim Oberarm und Schenkel, will ich diese Handhabung gelten lassen, bei den zarteren 
und funktionell erheblich wichtigeren Gliedern aber, speziell den Fingern, halte ich diesen 
Grundsatz für unrichtig. Wegen der kleinen Zirkumferenz braucht natürlich bei Finger¬ 
stümpfen zur Schaffung einer Bedeckung nicht viel Knochenlänge zu fallen, es genügt 
vielmehr in den meisten Fällen zur Vereinigung der Weichteile eine weitere Kürzung der 
Knochenstümpfe um ca. 3 / 4 cm, aber auch dieses anscheinend minimale Opfer soll man 
nicht leicht fordern, einmal aus kosmetischen Gründen, andererseits deshalb nicht, weil 
durch diese sekundäre Amputation fast regelmässig das hinterliegende Fingergelenk aus¬ 
geschaltet wird. Sind die Knochen, wie dies bei maschinellen Gewalten manchmal zutrifft, 
weiter aufwärts zerstört und unhaltbar geworden, so nehme man sie gern bis zur erfor¬ 
derlichen Grenze fort und benutze die zugehörige Haut zur Deckung, in anderen Fällen 
aber unterlasse man jede weitere Kürzung. Ich pflege die Haut möglichst weit über die 
Stümpfe vorzuschieben und sie an beiden Kanten durch die Naht tunlichst zu vereinigen. 
Solche Nähte stehen begreiflicherweise unter ziemlich grosser Spannung und haben viele 
Neigung, ein- und durchzuschneiden, was auch nicht immer zu verhüten ist. Am ehesten 
wird dies dadurch verhindert, dass man die Stichöffnungen in respektabler Entfernung 
von den Rändern anlegt, dass man dickes, breites Nähmaterial w r ählt und die Nahtver¬ 
bindungen nicht zu straff anzieht; auch wirkt entschieden unterstützend die ringförmige, 
resp. spiralige Umwicklung der Stümpfe mit einem Heftpflasterstreifen, wenn dieser jen¬ 
seits der Hautränder und nach möglichster Verschiebung der letzteren angelegt wird. 
Nun wird freilich auf keinen Fall die Wunde ganz bedeckt, sondern stets wird ein mehr 
oder minder breiter Spalt offen bleiben, in dem der Knochenstumpf bar zutage tritt. Hier¬ 
über aber sei die Besorgnis nicht gross, denn aus Knochen- wie Gelenkknorpelfläche sprosst 
rasch eine flotte Granulation, so dass man weniger den Mangel einer hinreichenden Pol¬ 
sterung, als vielmehr ein gar zu üppiges Wachstum der Vegetationen zu befürchten hat. 
Es kommt vor, dass letztere pilzförmig hervorschiessen und mit ihren Rändern die Haut¬ 
grenzen überwuchern. So weit lasse man es nicht kommen; sobald vielmehr eine aus¬ 
reichende Weichteilbedeckung gesichert ist, halte man mit Ätzstift und Schere die Vege¬ 
tationen zurück und sorge namentlich in der Zirkumferenz der Ränder dauernd für die 
Freilegung der Hautgrenzen. Dann wird die Haut ohne Störung sich wachsend vor¬ 
schieben und in relativ kurzer Zeit die Stümpfe schliessen. Also hier ein möglichst 
schonendes, wenn nicht konservatives Vorgehen, selbst auf die Gefahr hin, dass dadurch 
die Heilungsdauer wesentlich verlängert wird.“ 

Vor der Befolgung dieses Vorschlages kann in der Unfallpraxis nicht 
eindringlich genug gewarnt werden. Das vom Verf. empfohlene Verfahren ver¬ 
längert unter Umständen, wie er selbst zugibt, die Heilungsdauer wesentlich und erhöht 
damit die Gefahr der Versteifung der ganzen Hand erheblich. Ausserdem wachsen bei 
diesem Verfahren die Narben in breiter Fläche an den Knochenstümpfen fest, hindern so 
mechanisch die Beweglichkeit des erhaltenen Gliedteiles und bilden eine Quelle dauernder 
Schmerzen beim Anstossen an den Stumpf und bei Bewegungen desselben. Nur derArzt 
wird, wie dies schon Ledderhose einmal ausgeführt hat, in richtiger Weise 
gleichmässig für das Wohl der Verletzten und der Berufsgenossenschaften 
sorgen, der genau in entgegengesetzter Weise verfährt, als es der Verf. 
wünscht. Th. 

Krauss, Zur Prophylaxe und Therapie des Decubitus. (Medico 1904, 16.) 


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280 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 9. 


Der Aufsatz bringt bezüglich der Prophylaxe nichts Neues. In welcher Richtung sich die 
Vorschläge bewegen, zeigt die Behauptung des Verf., dass die Häufigkeit des Wundliegens 
stets im umgekehrten Verhältnis zur Güte des Pflegepersonals stehe. Diese Behauptung 
ist für die nach cerebralen und spinalen Erkrankungen und Verletzungen auftretenden und 
meist nicht zu vermeidenden Fälle von Druckbrand unzutreffend. In therapeutischer Hin¬ 
sicht wird die Schutzplatte „Antidecubin“ von Dr. Sträter — zu 1 Mark bei Fa. W. Serres- 
Hochdahl-Düsseldorf erhältlich — empfohlen, eine mit einem ausgestanzten Loch versehene 
Filzplatte, die mittels Klebestoff an der Haut befestigt wird und wie die Hühneraugen¬ 
ringe wirkt. Th. 

Boseck, Ein Fall von akutem Gelenkrheumatismus im Anschluss an ein 
Trauma. (Münch, med. Wochenschrift 1904, Nr. 11.) Nach Distorsion des linken Fuss- 
gelenkes bei einem 12jähr. völlig gesunden Mädchen traten nach anfänglichem Rückgang 
der Erscheinungen erneute Schmerzen und Schwellung am 6. Tage auf; gleichzeitig schwollen 
das rechte Fussgelenk, dann auch beide Kniegelenke an; Temperatur 39,3°. Unter Salicyl- 
vasogen Heilung; Herz bleibt intakt. B. hält den Fall für beweisend. 

Kissinger-Königshütte O.-S. 

Feix, Fibroadenoma mammae bei einem Manne. F. berichtet im wissen¬ 
schaftlichen Verein der Militärärzte der Garnison W'ien am 9. Januar 1904 (s. Wien. klin. 
Woch. Nr. 24) über einen Fall von Fibroadenoma mammae bei einem Infanteristen. Es 
handelte sich um einen 23jähr. Soldaten aus gesunder Familie, der seit 4 Monaten ein 
langsames, aber stetiges schmerzloses Anwachsen seinar linken Brustdrüse bemerkte. Bei 
Druck von seite des Tornisterriemens will er manchmal Schmerzen verspürt haben. Die 
mikroskopische Untersuchung des exstirpierten Tumors ergab eine Vermehrung des drüsigen 
Elementes, sowie anch des Bindegewebes. Insbesondere das letztere zeigte eine besonders 
zahlreiche Vermehrung, wobei es sich wie ein Mantel um die Drüsen legte, daher die 
Diagnose Fibroma pericanaliculare mammae zu machen war. 

Geschwülste dieser Art sind selten, nach Nuss bäum finden sich unter 71104 Opera¬ 
tionen elf wegen solcher Tumoren; nach Bruns bilden sie 8 Proz. aller Brustoperationen. 
Die Prognose ist günstig. Die Therapie besteht in Operation. Aronheim-Gevelsberg. 

Heller, Traumatische Entstehung innerer Erkrankungen. H. spricht in 
der Mediz. Gesellschaft in Kiel am 1. August 1903 „Über traumatische Entstehung innerer 
Krankheiten“ (s. Münch, medic. Woch. Nr. 33). Für die Beurteilung, ob eine Krankheit von 
einem Unfälle abzuleiten ist, ist genaue Feststellung der Tatsachen in 4 Richtungen nötig: 

1. Sichere Kenntnis vom Gesnndheithzustande des Betroffenen vor dem Unfall. 

2. Genaue Feststellung der Vorgänge bei dem Unfall. 

3. Genaue Kenntnis des Krankheitsverlaufes. 

4. Falls der Tod eingetreten ist, sorgfältige Obduktion durch einen wirklich Sach¬ 
verständigen. 

Vortr. führt unter Hinweis auf die Wichtigkeit des letzten Punktes ein Anzahl 
von Fällen aus dem pathologischen Institut vor, in welchen durch die Sektion der Zu¬ 
sammenhang zwischen Unfall und Krankheit bez. Tod einwandfrei nachgewiesen werden 
konnte. Diese Fälle betrafen 1. den Schädelinhalt (traumatische Hinblutung; Gliom nach 
Hirnverletzung); 2. Brustorgane (kroupöse Pneumonie auf dem Boden einer durch Er¬ 
schütterung hervorgerufenen Blutung; Lungenschwindsucht im Anschluss an eine trauma¬ 
tische Blutung [hier Ausgang in Genesung]; Verletzungen von Herz und grossen Gefässen 
nach grober Gewalteinwirkung); 3. Bauchorgane (traumatische Magenblutung dur«h Pfort¬ 
aderthrombose [siehe mein Referat in Nr. 6 dieser Monatsschrift S. 195], Pfortaderthrom¬ 
bose und Trauma, Prostatatuberkulose nach einem Trauma). 

Am Schlüsse seines bemerkenswerten Vortrages fragt sich Vortr., ob die gegen¬ 
wärtige Ausbildung der Ärzte sie befähigt, die in wachsender Menge an sie herantretenden 
Aufgaben zu lösen. H. verneint diese Frage und bedauert, dass in der neuen Prüfungs¬ 
vorschrift Hygiene und pathologische Anatomie nicht zu den Zwangskollegien gehören. 
Fehler, welche bei Untersuchung Lebender gemacht sind, Hessen sich durch eine wieder¬ 
holte Untersuchung meist wieder gut machen; Fehler aber und Übersehen bei Sektionen 
nicht. Es sei unbegreiflich, dass die grosse Bedeutung der Ausbildung in der patholo¬ 
gischen Anatomie gerade zur Durchführung der sozialen Gesetzgebung bei Abfassung der 
Prüfungsvorschriften so vollständig übersehen worden sei. Aronheim-Gevelsberg. 


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Lindemann, Über den therapeutischen Wert der elektromagnetischen 
Therapie. (Physik.-mediz. Monatsh. Heft 3. 1904.) Bei motorischen Lähmungen war 
die Bestrahlung wirkungslos und auch bei Hysterie von keinem nachhaltigen Erfolge. Bei 
Neurasthenikern wichen die gedruckte Stimmung und Arbeitsunlust und -Unfähigkeit. Bei 
Neuralgien wurden vorübergehende, aber auch dauernde Besserungen beobachtet, namentlich 
wenn sichtbare anatomische Veränderungen fehlten, es sich also um reine Neurosen handelte. 
Bei Schlaflosigkeit war der Erfolg der Bestrahlung oft so auffallend, dass die Patienten 
während der Sitzung einschliefen, in anderen Fällen blieb die Wirkung aus. Nach Verf. 
ist der günstige schmerzlindernde Einfluss der elektromagnetischen Bestrahlung bei einer 
Reihe nervöser Leiden unverkennbar. Th. 

Toby Cohn, Therapeutische Versuche mit Elektromagneten. (Berl. klin. 
Wochenschrift Nr. 15, 1904.) C. hat mit seinen Versuchen die Angaben von Heilerfolgen 
bei Anwendung des Systems Konrad (des Schweizer Ingenieurs Konrad Müller) nach¬ 
geprüft. Er sieht nach seinen Erfahrungen die elektromagnetischen Heilerfolge als sug¬ 
gestive an und betrachtet den Nachweis für die spezifische Wirkung des elektromagne¬ 
tischen Verfahrens als nicht erbracht. R. Wol ff Berlin. 

Sclimaltz, ZurKenntnis derFolgen elektrischer Traumen. In der Gesellschaft 
für Natur- und Heilkunde zu Dresden am 16. April 1904 (s. München, mediz. Woch. Nr. 24) 
teilt Vortr. die Krankengeschichte einer 34jährigen Telephonistin mit, die dadurch 
einen Unfall erlitt, dass die Telephonleitung ausserhalb des Amtsgebäudes mit der Stark¬ 
stromleitung der Strassenbahn (betrieben mit einem Gleichstrom von 500 Volt) in Be¬ 
rührung gekommen war. Bewusstseinsverlust schien nicht bestanden zu haben. 1 / 2 Stunde 
nach dem Unfall wurden Lähmung und teilweise Sensibilitätsstörungen am rechten Bein 
konstatiert; im Laufe des Tages schwoll der untere Teil des Oberschenkels und die 
Kniegegend beträchtlich an, bei bläulich-rötlicher Verfärbung. Diese Erscheinungen 
schwanden bald, es blieben nur zeitweise auftretende Schmerzen in dem Bein bestehen. 
Dagegen entwickelte sich im Laufe des nächsten Jahres ein allmählich fortschreitender 
körperlicher Verfall: starke Gewichtsabnahme, krankhafte Ermüdung. Gleichzeitig gingen 
auch ihre geistigen Fähigkeiten in auffallender Weise zurück; namentlich nahm das 
Gedächtnis ab; ein hoher Grad von Zerstreutheit und Mangel an Konzentrationsfähigkeit 
machte sich geltend; auch leichte Rechenaufgaben konnte sie nicht mehr lösen. Zur 
Verrichtung der einfachsten häuslichen Pflichten war sie nicht mehr fähig. Abgesehen 
von einer Reflexanästhesie der Kornea und der Rachenteile, Druckempfindlichkeit der 
Quintusäste linkerseits, Tremor der Lider bei festem Schluss, leichtem Zucken der Bulbi 
bei seitlicher Blickrichtung und einer Geschmackstörung (Ageusie und Dysgeusie) war im 
übrigen der Befund völlig negativ, speziell was die Sensibilität und Motilität anbetraf. 
Die Muskelkraft war relativ gering. 

Vortragender wies darauf hin, dass Fälle dieser Art bis vor kurzem als funktionelle 
Erkrankungen aufgefasst und den traumatischen Neurosen zugerechnet wurden. Analog 
den Untersuchungen Gussenbauers, Schmaus’ und besonders Strümpells über die 
anatomischen Störungen bei Erschütterung des Zentralnervensystems, bei denen für 
gewisse Fälle das Vorhandensein feinerer anatomischer Läsionen im Gehirn und Rücken¬ 
mark angenommen werde, müssten nach neueren Untersuchungen, namentlich von Jellinek, 
auch die Folgen der elektrischen Traumen anders beurteilt werden. Einem Teil der Er¬ 
scheinungen müssten sicher anatomische Störungen zugrunde liegen, und von Jellinek sei 
nachgewiesen, dass Zell- und Faserdegenerationen, sowde mikroskopische Blutungen im 
Zentralnervensystem das Korrelat jener klinischen Symptome bilden können. 

Nach Vortragendem handelte es sich wahrscheinlich auch in seinem Falle um eine 
Mischung von funktionellen und anatomisch bedingten Störungen. Bei der Beurteilung 
solcher Kranker sei eingehende Untersuchung erforderlich, da nicht selten Simulation an¬ 
genommen werde. Aronheim - Gevelsberg. 

Knecht, Zur Kenntnis der Erkrankungen des Nervensystems nach 
Kohlenoxydvergiftung. (D. med. Woch. 1904, Nr. 34.) In den beiden ausführlich 
mitgeteilten Fällen handelte es sich um ungewöhnlich schwere Erkrankungen des Zentral¬ 
nervensystems mit aphastischen Störungen. Die Ursache der CO-Gasentwicklung war durch 
mangelhafte Verbrennung von Koks bezw. Schliessen der Ofenklappen gegeben. Im ersten 
Fall musste ein Erkrankungsherd von hämorrhagischer oder encephalomalacischer Natu? 


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in der linken Grosshirnhemisphäre anf Grund andauernder aphastischer Störungen an¬ 
genommen werden. Es handelte sich um motorische Aphasie, Unvermögen zu sprechen, 
oder Produktion sinnloser Buchstabenkonglomerate bei vollem Verständnis für gesprochene 
und geschriebene Worte. Der Zustand blieb während 9 monatlicher Beobachtung der 
gleiche. Ob frühere luetische Infektion mit verantwortlich zu machen war, blieb un¬ 
entschieden. Im anderen Fall waren der Vergiftung Folgen einer schweren Schädelkon- 
tustion 1 Jahr lang in Form vorübergehender epileptoider Zustände voraufgegangen. Hier 
wurde das Bild der Intoxikation durch eine Hemiplegie der rechten Körperhälfte und 
Sensibilitätsstörungen, namentlich der Stereognose, sowie durch ähnliche motorische Aphasie, 
leichte Demenz und Depression bestimmt. Ausserdem zeichnete sich der Fall durch vaso- 
motorisch-trophische Störungen (Zyanose, Ödeme, Pemphigus, Nekrosen, Parästhesien) 
an den Extremitäten, besonders den paretischen rechten aus. Aus der Literatur wird 
eine Anzahl analoger Fälle von CO-Vergiftung zum Vergleich heran gezogen. 

Steinhausen. 

Schrötter Y. Kristelli, Zur Physiologie der Hochfahrten, (lllustr. aöro- 
nautische Mitteil. Heft 1. Jahrg. VIII.) Während man früher angenommen hatte, dass 
die Verringerung des Luftdruckes das Blut nach der Peripherie treibe, Blutleere der 
inneren Organe erzeuge und dadurch verhängnisvolle Störungen der Zirkulation hervor- 
rufe, hat man jetzt diese mechanische Theorie fallen lassen und sich der chemischen zu¬ 
gewendet. Diese führt alle krankhaften Erscheinungen bei Ballon-Hochfahrten auf die 
für die Erhaltung der Lebensvorgänge ungenügende Aufnahme von Sauerstoff bei Luft¬ 
verdünnung zurück. Warum leidet aber dann der eine Mensch mehr, der andere weniger, 
wenn doch die Ursache dieselbe ist? Den Grund hierfür findet S. in dem individuellen 
Unterschied, welcher bei der Sauerstofibindung des Hämoglobins sich zeigt. Da es kein 
zuverlässiges Anzeichen gibt, welches den Ballonfahrer darauf aufmerksam macht, wann 
er mit dem Einatmen des Sauerstoffes beginnen muss, so hat S. empfohlen eine Atmungs¬ 
maske vor der Erreichung einer Höhe von 7000 m anzuschnallen, welche den Beginn der 
Sauerstoffatinung automatisch in die Wege leitet. Trotz der Sauerstoflfmaske ist es aber 
dem Lutt8chiflfer nur möglich, bis zu einer Höhe von 11000 m aufzusteigen. Um bei den 
Höhen über 11000 m dem menschlichen Körper die Zufuhr genügenden Sauerstoffes zu 
sichern, müsste man das Gas den Lungen unter so hohem Druck zuführen, dass die Organe 
des Körpers dadurch gefährdet würden. Weitere Höhen zu erreichen, wäre nur in einem 
hermetisch abgeschlossenen Korbe möglich. Kühne-Jena. 

Madelung, Verletzungen der Hypophysis. (Vortrag in der 33. Versammlung 
der deutschen Gesellschaft für Chirurgie. 1904. S. Münch, med. Woch. Nr. 16 das Refer. 
Wohlgemuth-Berlin.) Die Verletzungen der Hypophysis können zu erwarten sein: 
1. bei Brüchen der Schädelbasis, die durch die SeLla turcica gehen; 2. bei Eindringen 
von Fremdkörpern vom Munde her durch den harten Gaumen in die Schädelhöhle; 3. bei 
Verletzungen, Schüssen, Stichen von der Konvexität des Schädels her, die bis zur Basis 
Vordringen. Da diese aber gewöhnlich tödlich verlaufen, wird über Verletzung der 
Hypophysis nicht weiter berichtet. 

In Madelungs Falle handelte es sich um ein 9 Jahre altes Mädchen, das einige 
Jahre vorher einen Schuss in den Schädel erhalten hatte. Es bestand einseitige Amau¬ 
rose, Rest einer Hemiplegie und besonders eine unglaubliche Adiposität, die immer noch 
zunahm. Das Geschoss, welches im rechten äusseren Augenwinkel eingedrungen war, 
musste, wenn schon nicht die Hypophysis direkt, sicher jedenfalls die Umgebung der Drüse 
verletzt und so die enorme Stoffwechselstörung, den Misswuchs bewirkt haben. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Curschmann, Über posttraumatische Meningitis. (D. med. Woch. Nr. 29. 
1904.) Durch Fall auf Hinterkopf und Rücken zog sich eine 38 jährige Frau eine Com- 
motio cerebri zu. Keine Schädelfraktur. Zwei Tage später traten typische Erscheinungen 
der Influenza auf und nun entwickelte sich eine schwere Meningitis mit vorherrschenden 
spinalen Erscheinungen. Die Diagnose wurde durch die Lumbalpunktion bestätigt, bei 
welcher Influenzabazillen sich fanden. Unter den möglichen Wegen der Infektion musste 
die Übertragung der Krankheitserreger aus der Blutbahn als der am meisten wahrschein¬ 
lichen angenommen werden, zweifellos waren durch das Trauma (Gewebsveränderung oder 
Blutung) besondere Vorbedingungen für die Ansiedelung und Wirksamkeit der Influenza- 


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bazillen geschaffen worden. Der Krankheitsfall ist auf das ausführlichste wiedergegeben, 
ausserdem bespricht Verf. die ganze Reihe der einschlägigen Fälle aus der Literatur. 
In therapeutischer Beziehung wäre noch die auffällige Besserung des schweren Krank¬ 
heitsbildes am 12. Krankheitstage unmittelbar nach der Spinalpunktion hervorzuheben, 
welche durch darauffolgende Jodkaliuragaben rasch gefördert wurde. 

Steinhausen-Hannover. 

Kirchmayr, Trepanation bei Meningealblutung. K. demonstriert in der 
k. k. Gesellschaft der Ärzte in Wien am 27. Mai 1904 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 22) 
«inen Fall von Meningealblutung, bei dem die Trepanation ausgeführt und der dadurch 
entstandene Defekt später aus der Ulna eines frisch amputierten Armes gedeckt wurde. 
Es handelte sich um einen 15 Jahre alten Knaben, der am 8. Nov. 1903 beim Radfahren 
in ein Tramwaygeleise geriet und auf das Strassenpflaster geschleudert wurde. Unter 
Erscheinungen einer* Meningealblutung kam er nach 4 Stunden zur Operation. Er war 
total bewusstlos; Atmung ca. 30, Puls klein, irregulär, ca. 120 pro Minute. Linker 
Oculomotorius komplett gelähmt, linke Pupille maximal erweitert, reaktionslos. Facialis 
links schwer paretisch. Rechte Ober- und Unterextremität völlig gelähmt; linker Bulbus 
•etwas vorgetrieben. Die Trepanation hatte vollen Erfolg; sämtliche Lähmungen bildeten 
sich zurück. Die erwähnte heteroplastische Deckung heilte vorzüglich. Patient wurde 
am 27. Januar geheilt entlassen; er ist seither beschwerdefrei. Der 8x5 messende 
Defekt ist auch auf der Röntgenplatte nicht mehr nachweisbar. Aronheim-Gevelsberg. 

Jeney, Deckung eines Schädeldefektes durch Celluloidplatten. J. stellte 
im wissenschaftl. Verein der Militärärzte der Garnison Wien (s. Wien. klin. Woch. Nr. 24) 
•einen Fall vor, bei welchem ein durch primäre Trepanation wegen komplizierter Im¬ 
pressionsfraktur der Scheitelbeingegend gesetzter, 3 cm langer, 2 cm breiter Knochen¬ 
defekt mittels einer Celluloidplatte nach A. Fränkel gedeckt wurde und reaktionslos 
■einheilte. 

Anknüpfend an diese Demonstration präzisiert Dr. Zimmermann seine eigene 
Ansicht über die Indikationen der auto- und heteroplastischen Deckung von Schädel¬ 
defekten und betont, dass der Autoplastik der Vorzug vor der Heteroplastik gebühre. 

Wo es aber wünschenswert erscheint, dass keine Verwachsungen zwischen den 
Hirnhäuten und dem Deckungsmaterial auftreten, ist die Heteroplastik vorzuziehen. 

Aron heim-Gevelsberg. 

Dinkler, Hirnveränderungen nach Schädeltraumen. D. berichtet (II. ordent¬ 
liche Versammlung der rheinisch-westfälischen Gesellschaft für innere Medizin. — Ref. 
Münch, med. Wochenschrift. 1904. Nr. 23) über feinere Hirnveränderungen nach 
Schädel träumen. Ein 59 jähriger Mann verblödete unmittelbar nach einem Sturze auf 
den Hinterkopf; ausserdem bestanden Incontinentia urinae et alvi, reflektorische Pupillen¬ 
starre und rechtsseitige Facialis- und Armparese. 8 Monate post trauma Exitus; es 
fanden sich eine mittelgrosse hämorrhagische Erweichung des Cortex im Bereiche des 
linken Gyr. cent. ant., alte Blutungen im linken Linsenkern, multiple Cystenbildungen im 
Marklager beider Hemisphären; mikroskopisch: Wucherungen in der Pia, an den Blut¬ 
gefässen, Blutungen, herdförmige Erkrankungen des Cortex, diffuse Infiltration des Mark¬ 
lagers mit Erythrozyten, Cysten mit scharf begrenzter Wand und Markfaser- und Ganglien- 
«chwund in ihren inneren Schichten. Auf Grund dieser Veränderungen ist die rasch 
zunehmende Verblödung des Kranken sehr schwer zu erklären. 

Dass durch ein Trauma Veränderungen in den Ganglienzellen ausgelöst werden 
können, dafür spricht folgender Fall: Ein 10 jähriger Knabe stirbt nach Fall auf den Kopf 
im Koma nach 2 Tagen ohne jegliches Fieber u. s. w.; man findet zweifachen Schädelbasis¬ 
bruch, zahlreiche Blutungen der Hirnhäute und des Gehirns. Nicht hämorrhagische 
Stellen der Zentral Windungen lassen mit Nis Bischer Färbung schwere Veränderungen 
der chromatophilen Substanz und der Kerne der grossen Rindenzellen erkennen. 

Fr. Schnitze meint, dass in dem ersten Falle des Bestehen von Paralyse schon 
vor dem Unfälle nicht unwahrscheinlich ist. 

Was den zweiten Fall betrifft, so sind Härtungsfehler leicht möglich; auch Hochhaus 
stimmt dem bei, es ist ihm nie geglückt, Veränderungen an den Ganglienzellen selbst bei 
sehr frischem Material zu finden. Kissinger-Königshütte O.-S. 

Köster, Totale Analgesie. K. demonstrierte in der mediz. Gesellschaft zu Leipzig 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


am 17. Mai 1904 (s. Münch, med. Woch. 27), einen 89 jährigen Artisten mit allgemeiner 
totaler Analgesie. Vor 9 Jahren erlitt der bisher gesunde Mann eine blutende Verletzung 
des Hinterkopfes. Als er '/ 4 Jahr später einen wuchtigen Stockhieb über den Schädel 
erhielt, spürte er keinerlei Schmerzen. Eine Selbstbeobachtung ergab, dass er überhaupt 
an keiner Stelle Schmerzen wahrnahm, selbst wenn er sich tiefe Stiche mit Nadeln bei¬ 
brachte. Seitdem verdiente er sein Brod mit Demonstration der Analgesie. Alkohol- 
abusus wird zugegeben. Bei dem athletisch gebauten mittelgrossen Mann waren die 
Reflexe kaum gesteigert, das Gesichtsfeld nicht eingeengt. Irgend welche „Stigmata“ der 
Hysterie, abgesehen von der über den ganzen Körper ausgedehnten totalen Analgesie, 
fehlten. Pat. bohrt grosse Hutnadeln durch die Extremitäten, durch die Brustwarze u. s. w. 
Durch das Muskelspiel treten die Nadeln, sofern sie nicht durch einen Knocheu getrieben 
wurden, wieder aus dem Körper heraus. Berührungs-, Lagegefühl der Glieder, Muskel¬ 
gefühl ist völlig intakt; der faradische Strom wird auch bei maximaler Intensität nur ala 
Berührung gefühlt. Temperaturempfindung ist auch unverletzt; Warm und Kalt werden 
deutlich unterschieden, dagegen Kochend und Warm als identisch und gegenüber kaltem 
Wasser als warm bezeichnet. Es handelt sich nach Verf. um eine monosymptomatische 
posttraumatische Hysterie, deren einziges, allerdings überaus charakteristisches „Stigma“ 
in der totalen allgemeinen Analgesie besteht. 

In der Diskussion berichtet Braun über einen ähnlichen Fall: es handelte sich um 
einen Menschen mit sonst normalem Nervensystem, der absolut keine Vorstellung von 
einer Schmerzempfindung hatte und während einer zweimaligen komplizierten Operation 
einer Pseudarthrose der Ulna keinerlei Schmerzen empfand. Aronheim-Gevelsberg. 

Schürmann, Traumatisches Irresein. (Inaugural-Dissertation. Berlin 1904.) 
Verf. zieht aus den rein psychischen Momenten, die in der Lehre der traumatischen 
Neurosen so wichtig sind, folgende Schlüsse, die für die Auffassung der traumatischen 
Psychosen im engeren Sinne verwertbar sind: 

1. Es gibt Formen psychischer Beeinträchtigung, die ihre Entstehung nicht sowohl 
dem einmaligen Einwirken eines Traumas als vielmehr der dauernden Wirkung von Vor¬ 
stellungen, die im Gefolge eines Traumas auftreten, verdanken. 

2. Man ist berechtigt, in derartigen psychischen Störungen die Grundlagen einer 
Lehre vom traumatischen Irresein nicht nur in ätiologischem, sondern auch in sympto- 
matologischem Sinne zu erblicken. 

3. Die Entstehung der traumatischen Neurose und ihrer Erscheinungen ist psychisch 
zu erklären. Andere Faktoren sind nebensächlich. 

4. Jede traumatische Neurose birgt den Kern einer traumatischen Psychose in sich. 

In Verf.8 Fall, der in der Charit6 von dem verstorbenen Prof. Jolly begutachtet 

worden war, handelte es sich um einen 56 Jahre alten, früher gesund gewesenen Maurer, 
der im September 1902 mit einem Hausgerüst zusammengestürzt war und nach 7 Wochen 
wegen zunehmender Kopfschmerzen und zeitweise auftretenden Schwindels die Arbeit auf¬ 
geben musste. Später führte er wirre Reden und äusserte Verfolgungsideen. 

Bei dem 1. Charitöaufenthalt wurde der Fall als traumatische Neurasthenie -f Psychose 
bezeichnet, daneben noch eine Debilität angenommen; beim 2. Aufenthalt lautete die 
Diagnose: traumatische Psychose. Verf. ist der Meinung, dass diese Krankheitsform nicht, 
zu den nach Werner auf dem Boden einer traumatischen Neurasthenie sich entwickeln¬ 
den und mit der „Transformation in reine Psychosen endigenden Formen gehöre, sondern , 
eher zu der von Max Edel angeführten Reihe von Fällen, in denen vor dem Manifest- 
werden der Psychose im Anfang nur die Erscheinungen einer funktionellen Neurose durch 
den Unfall erzeugt waren, später aber nach der Entwicklung einer ausgesprochenen 
Psychose sich jedesmal feststellen liess, dass unter den Wahnvorstellungen der Unfall 
und seine Folgen eine wesentliche Rolle spielten. Er glaubt daher mit der Bezeichnung: 
traumatisches Irresein den innigen Beziehungen, die in diesem Falle zwischen Trauma 
und Erkrankung bestehen, gerecht zu werden, wie auch ferner damit ausdrückeu zu können, 
dass wir hier einmal die vollkommene Ausbildung der in jeder sog. traumatischen Neurose 
als Kern vorhandenen Psychose vor uns haben. Aronheim-Gevelsberg. 

Fabry, Drei Fälle von Stirnhirntumoren. (Inaugur. Dissertation. Bonn 1904.) 
Verfassers Arbeit liegen 3 in der medizin. Klinik in Bonn beoachtete Fälle von Stirn- 


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hirntumoren zugrunde, die durch die Schwierigkeit ihrer Diagnose besonders Interesse 
bieten. — 

Von Oppenheim ist als ein Herdsymptom ersten Ranges bei den Stirnhirntumoren 
die Aphasie angeführt. Jedoch tritt Aphasie einmal auch bei Tumoren anderer Gehirn¬ 
provinzen, verursacht durch Fernwirkung, auf, andererseits kann das wichtige Symptom 
bei Neubildungen im Stirnhirn fehlen. So war es in den vom Verf. beschriebenen Fällen. 
Im 1. und 3. Falle fehlte Aphasie gänzlich; im 2. Falle machte sich nur ein geringer 
Grad von Bradyphasie bemerkbar. 

Das Ausbleiben der Aphasie im 1. imd 3. Falle erklärte sich bei der Sektion, der 
Tumor sass in der rechten Gehirnhemisphäre und war nicht in das linke Frontalgebiet, 
den Sitz des Sprachzentrums bei Linkshändern hinüber gewuchert. Im 2. Falle wucherte 
zwar das Neoplasma in der Substanz des linken Stirnhirns, doch blieb die Aphasie aus, 
weil auch hier der Tumor in seinem Wachstum das Sprachzentrum unbeschädigt liess. 

Eine Kontraktur der Hals- und Nackenmuskulatur, die nicht selten in der Sympto¬ 
matologie der Stirnhimtumoren Erwähnang findet, wurde in den 3 Fällen nicht beobachtet. 

In vielen Fällen von Stirnlappengeschwulst entwickelt sich eine Gehstörung, die 
an die cerebellare Ataxie erinnert. In Verfassers erstem Falle trat die frontale Ataxie 
in die Erscheinung, bei den beiden anderen Fällen blieb sie aus. 

Dass Neubildungen, die sich an der basalen Fläche des Stirnlappens entwickeln, 
durch Kompression zu Lähmungen der motorischen Augenmuskeln führen können, zeigte 
der 3. Fall, wo schon frühzeitig Strabismus bestand, durch rechtsseitige Abducenslähmung. 
Im letzten Falle wurde eine doppelseitig auftretende Geruchsstörung beobachtet, nicht 
durch direkten Druck der Neubildung auf die Olfactorii, sondern infolge gesteigerten 
Allgemeindruckes. 

Von psychischen Anomalien bestand im 1. Fall Depression und Hallucination und 
im 3. Fall wurde Stumpfheit und weinerliche Stimmung bemerkt. — 

Was den Kopfschmerz betrifft, so klagte im 1. Fall Pat. zwar über Schmerzen in 
der Stirngegend, aber erst wenige Tage vor dem Tode, während er im Beginn der Er¬ 
krankung die Schmerzen in den Hinterkopf verlegte. Bei den letzten Fällen konnten 
Schmerzen überhaupt nicht genauer lokalisiert werden, so dass die Beweiskraft dieses 
Zeichens die Diagnose nicht unterstützte. 

Nach Oppenheim bilden die Herdsymptome ein um so sichereres Fundament für die 
Lokaldiagnose, je weniger ausgesprochen die allgemeinen Hirnsymptome sind. Der 
Umstand aber, dass in Verf.s Fällen die allgemeinen Hirnsymptome in den Vordergrund 
traten, verursachte, dass die klinische Diagnose den Sitz des Tumors nicht mit Bestimmt¬ 
heit ermitteln konnte. — Aron heim-Gevelsberg. 

Krauss, Über einen Fall von Paralysis agitans traumatica. (Inaug.- 
Dissert. München 1904.) Nach einer Tabelle Bergers kommen auf 6000 Nervenkranke 
nur 37 typische Fälle. Bei einem noch kleineren Teil dieser Fälle kann man die Ent¬ 
stehungsweise auf ein Trauma zurückführen. In dem auf der mediz. Klinik der Universität 
München beobachteten Falle handelte es sich um eine 51 Jahre alte Frau, die am 23. Juni 
1899 von einem Kalbe an die Wand geworfen und getreten worden war. Seitdem ver¬ 
spürte sie starke Schmerzen in der rechten Seite des Rückens und im rechten Unter¬ 
schenkel. Der rechte Fuss macht seitdem lebhafte Zitterbewegungen, die durch nichts 
unterdrückt werden können und auch nachts fortdauern. Der Gang ist seit dem Unfall 
hinkend, das Bücken ganz unmöglich, Vor dem Unfall war Pat. gesund. Infektion (Lues), 
Potatorium und hereditäre Belastung bestanden nicht. Ihre 3 Kinder sind gesund. 

Nach einem Gutachten bestanden die direkten Unfallsfolgen in chronischer Ent¬ 
zündung der Beinhaut des Schienbeins, in Neuralgie der Interkostalnerven und in ent¬ 
zündlicher Reizung des letzten Lendenwirbels. Ihre Pupillen reagierten prompt; Beweg¬ 
lichkeit der Schulter-, Arm-, Ellbogen-, Hand- und Fingergelenke ungehindert. Fussklonus 
rechts nicht zu prüfen wegen Schmerzhaftigkeit an der Kontusionsstelle im unteren Drittel 
der Tibia. Rechts besteht im Fussgelenk grober Tremor, der Tag und Nacht kontinuierlich 
fortdauert, vom typischen Charakter des oszillatorischen Tremors. Im Stehen und Gehen 
verändert sich der Tremor oder hört ganz auf, um bei der Ruhelage anfangs sogar mit 
stärkerer Intensität wieder einzusetzen. Sensibilitäts- und Schmerzemfindung sind völlig 


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286 Monastscbrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


ungestört, die Sinnesfunktionen, die Psyche normal. In dem Zustande der Pat. trat 
während der Beobachtung keine Besserung ein. 

Was die Häufigkeit der traumatischen Paralysis agitans anlangt, so beobachtete 
Hei mann in 19 Fällen 3 von mechanisch-traumatischer Entstehungsweise, Bischowski 
unter 23 Fällen 2, Eulenburg unter 46 Fällen 2, Krafft-Ebing von 110 nur 7 auf 
traumatischer Basis beruhend. In diesen 7 Fällen hatte die Verletzung 5 mal in Kontusion 
oder Distorsion von Gelenken bestanden, einmal in Kontusion mit refrigeratorischem 
Trauma einer ganzen Extremität, schliesslich in Kontusion eines solchen mit Rippenbruch. 

Nach Anführung einiger Fälle von traumatischer Schüttellähmung bei Krafft-Ebing 
und Walz, in denen von den Hauptsymptomen der Parkisonsehen Krankheit (Muskel¬ 
zittern und Muskelrigidität) einmal Rigidität und die beiden anderen Male der Tremor 
fehlt, ferner der in dieser Monatsschrift von Kother und Herdtmann beschriebenen 
Fälle traumatischer Paralysis agitans, erwähnt Verf. ausführlich die Arbeit von Walz 
in der „Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin und Sanitätswesen“, Jahrgang 1896. 

Im letzten Teile seiner Arbeit bespricht er die Differentialdiagnose und erwähnt 
hier die multiple Sklerose, die von Oppenheim sog. „Pseudoparalysis agitans“, die 
„traumatischen Neurosen“, die von Nonne und Förster beschriebene „spastische Paralyse 
mit Tremor“, einen Fall von Beckers aus der Bonner mediz. Klinik von „neurastheni- 
schem Schütteltremor nach Trauma“. 

Zum Schlüsse erwähnt Verf. die prädisponierenden Momente. Eulenburg be¬ 
schuldigt den schwächenden Einfluss vorausgegangener akuter und chronischer Krankheiten, 
konstitutioneller Lues, Morphinismus, Intermittens. Ileotyphus, Ulcus ventriculi mit profusen 
Blutungen, chronische Nephritis und Pleuritis, Prostatorrhoe nebst chronischem Blasen¬ 
katarrh, Arteriosklerose und Struma. 

Auch Verf.s Patientin hatte eine grosse Struma, er lässt es jedoch zweifelhaft, ob 
letztere in Beziehung zu ihrem Leiden steht. Aron heim-Gevelsberg. 

Marcus, Juvenile Muskeldystrophie bei einem älteren Mann nach Trauma. 
(Ärztl. Sachv.-Ztg. 1904. Nr. 16.) Ein 55 jähriger Landwirt erlitt einen Unfall dadurch, 
dass er beim Aufsteigen auf einen Wagen fehltrat, hinfiel und mit der linken Schulter 
auf ein Wagenrad aufschlug. Es entwickelte sich eine Atrophie der Schultermuskeln, 
welche durch die Verletzung zwar nicht verursacht, aber doch derart ungünstig beeinflusst 
war, dass die Muskelatrophie auf der linken verletzten Seite bedeutend schneller nach 
dem Trauma fortgeschritten war als rechts. Die ersten Anfänge lagen zweifellos schon 
um eine ganze Anzahl von Jahren zurück. Dies schnellere Fortschreiten der Atrophie 
musste an sich dem Unfall zur Last gelegt werden. Steinhausen-Hannover. 

Wild, Akroparästhesien nach Trauma. (Arztl. Sachv.-Ztg. 1904. Nr. 7.) 
Bisher sind nur 3 Fälle bekannt geworden, in denen Akroparästhesieen nach einem Trauma 
sicher beobachtet wurden (Cassirer und Sommer, cf. Ref. in dieser Mon.-Schrift. 1903. 
S. 29), oder in denen dieses doch wenigstens eine auslösende Rolle spielte. Der von W. 
mitgeteilte Fall hatte seine Ursache in einem Stoss des linken Ellbogens gegen die scharfe 
Kante eines eisernen Maschinentisches. Heftiger Schmerz, Gefühl des Abgestorbenseins 
am linken Unterarm stellten sich sofort, weisses Aussehen. Kälte, nahezu totale Anästhesie 
am 3. Tage ein. In der Folge wechselte der Verlauf mehrfach, vorübergehend war auch 
der rechte Arm ähnlich affiiziert; Berufung wegen Ablehnung jedes Entschädigungsan¬ 
spruches führt zur genauen Krankenhausbeobachtung, in der unter Erwägung aller 
differentiell-diagnostischen Momente die Diagnose sicher gestellt werden konnte. Für die 
Ermessung der später gewährten Unfallrente von 25% war auch die dauernde erhebliche 
Abnahme der motorischen Kraft der Unterarmmuskulatur entscheidend. Steinhausen. 

G&upp, Die Prognose der progressiven Paralyse. (D. med. Woch. 1904. 
Nr. 4 und 5.) Von der Entwicklung des Begriffes der progressiven Paralyse, in deren 
Benennung schon die Prognose des Leidens enthalten ist. ausgehend, stellt sich G. eine 
Anzahl Grundfragen, welche er zu beantworten versucht auf Grund der heutigen Kenntnis 
der Erkrankung. Von den zahlreichen die Prognose mitbestimmenden Momenten können 
liier nur einzelne hervorstechende angeführt werden, bezüglich der sonstigen Details muss 
auf die Arbeit selbst verwiesen werden. — Die Ansichten über die Dauer der Krankheit 
gehen nicht unerheblich auseinander, doch kann man den Ablauf bei Männern auf ca. 
2 1 ; 2 Jahre, bei Frauen etwas länger anschlagen. Mitteilungen über sehr lange Dauer — 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 287 

bis zu 20 Jahren — sind mit grösster Skepsis aufzunehmen. Die depressiven und 
agitierten Formen nehmen im allgemeinen einen ungünstigeren Verlauf, die „klassischen“ 
Fälle, die zirkulären, paranoiden und katatonischen einen günstigeren. Die juvenile wie 
die senile Form laufen langsam ab. Von grosser Bedeutung ist die Frage der Remissionen 
und Intermissionen. Auch die hartnäckigsten Symptome künneu, wenn auch zum Teil 
selten, vorübergehend schwinden. Weit häufiger als vollständige Intermissionen sind 
partielle Remissionen. Dafür unterscheidet G. mehrere Typen. Unaufgeklärt ist die 
merkwürdige Tatsache, dass Heilung oder Remission fast stets an eine schwere fieberhafte 
Erkrankung (Eiterung) sich anschliessen. Für das Wesen der echten progressiven Paralyse 
ist der progressive Verlauf bis zum Tod hin charakteristisch. Steinhausen-Hannover. 

Stempel, W., Die Syringomyelie und ihre Beziehungen zur sozialen 
Gesetzgebung. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 73. 1904. S. 481.) Der sehr lesens¬ 
werten, in mehr als einer Beziehung für den Praktiker lehrreichen Arbeit liegen 18 Fälle 
von Syringomyelie zugrunde; welche Gegenstand mehrfacher Begutachtung waren. In dem 
Bericht über die einzelnen Fälle stellt Verf. stets das Vorgutachten des behandelnden 
Arztes seinen eigenen Gutachten gegenüber. Obgleich sämtliche Fälle sehr ausgesprochene 
und für Syringomyelie durchaus typische Symptome darboten, war die Diagnose durch 
den behandelnden Arzt in keinem einzigen der 18 Fälle richtig gestellt worden. In 
9 Vorgutachten war sogar ausdrücklich hervorgehoben, dass das Nervensystem normal 
sei! Verf. zieht daraus den Schluss, dass trotz der zahlreichen Veröffentlichungen der 
letzten Jahre über Syringomyelie die Kenntnis dieser Erkrankung unter den praktischen 
Ärzten eine erstaunlich geringe sei. dass ferner die Unkenntnis der Methoden, welche 
schnell und sicher über etwaige Veränderungen der Nerven Aufschluss geben, die Haupt¬ 
schuld an den vielen Fehldiagnosen tragen. Er sieht sich infolge dessen veranlasst, diese 
Methoden und den systematischen^ Gang der Untersuchung des Nervensystems ausführlich 
zu beschreiben und in grossen Zügen ein Bild der Syringomyelie unter besonderer Be¬ 
rücksichtigung der Differentialdiagnose zu geben. 

Er geht dann über zur Besprechung der .Syringomyelie in ihren Beziehungen zur 
InvaliditätsVersicherung und zur Unfallgesetzgebung. Bezüglich der erstereu hält er es 
nicht für gerechtfertigt, den Patienten sofort und jedesmal, wenn die Diagnose Syringo¬ 
myelie gestellt ist, mit Rücksicht auf die Unheilbarkeit und Progredienz des Leidens 
die Rente zu gewähren, weil er aus seinen Fällen den Beweis liefern kann, dass die vom 
Gesetz vorgeschriebene Mindestgrenze des Arbeitsverdienstes mehrfach jahrelang bedeutend 
überschritten wurde. Es liegt das in dem sehr langsamen Fortschreiten der Krankheit 
begründet, woran auch eine angemessene Arbeit nichts ändert. Können auch feinere Hand¬ 
arbeiten nicht ausgeführt werden, so sind doch selbst bei starken Verunstaltungen der 
Finger und Hände gröbere Arbeiten oft noch möglich. Verf. nimmt, an, „dass das Er¬ 
reichen der Mindestverdienstgrenze dann noch möglich sein wird, wenn die Erkrankung 
sich auf die oberen Gliedmassen beschränkt und vor allem keine paretischen Erscheinungen 
an den Muskeln vorhanden sind“. 

Auf einen Unfall wurde die Erkrankung in keinem der 18 Fälle zurückgeführt. 
Die traumatische Entstehung der Syringomyelie hält Verf. zur Zeit noch für unerwiesen. 
Zwar können als Folge von Traumen, besonders nach Resorption von Blutergüssen. 
Höhlenbildungen im Rückenmark entstehen, die eine gewisse Ähnlichkeit mit den Befunden 
hei Syringomyelie haben, doch unterscheidet sich jene „Myelodelese“ von der Syringo¬ 
myelie klinisch sehr wesentlich, besonders durch die fehlende Progredienz. Die Symptome 
der Myelodelese bleiben entweder stationär oder können sogar eine Besserung erfahren. 
Auch den kürzlich in dieser Monatsschrift beschriebenen Fall von Steinhausen hält 
Verf. nicht für beweisend für die traumatische Entstehung der Syringomyelie. Auch 
gegenüber der Frage, ob Verletzungen tür eine Verschlimmerung des Leidens verant¬ 
wortlich zu machen sind, spricht sich Verf. sehr reserviert aus. Bei der natürlichen 
Progredienz der Erkrankung darf jedenfalls nur dann ein ursächlicher Zusammenhang 
zwischen Unfall und Verschlimmerung konstruiert werden, wenn einmal der Tatbestand 
des Unfalles zweifellos erwiesen ist und wenn die zeitliche Aufeinanderfolge deutlich für 
einen Zusammenhang desselben mit der Verschlimmerung spricht. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Müller, Über Syringomyelie. (Archiv für Orthopädie, Mechanotherapie unc 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 9. 


Unfallchirurgie. Bd. 2. Heft 2.) Der erste Teil der Arbeit wird durch eine Besprechung 
der Rolle, die das Trauma in der Ätiologie der Nervenkrankheiten überhaupt spielt, ge¬ 
bildet; manch treffende Bemerkung ist dabei eingeflochten. 

Die Zahl der Syringomyeliefälle und die Literatur darüber mehrt sich zusehends; 
bei der durchaus dunkeln Ätiologie schrieb man natürlich auch dem Trauma seine Be¬ 
deutung zu. Aber der Ausheilungsprozess einer Hämatomyelie oder einer traumatischen 
Nekrose mit cystischer Vernarbung ist scharf von der genuinen Syringomyelie zu trennen, 
es ist das eine Pseudo-Syringomyelie. Auch Fälle, bei denen die bekannten Symptome 
nach einem längeren Latenzstadium beobachtet werden, sind nur mit Vorsicht aufzufassen; 
man kann nie wissen, ob nicht schon vor dem Unfälle Anzeichen bestanden haben, die 
der kundige Fachmann als S. gedeutet hätte; sie haben aber damals noch nicht die 
Arbeitsfähigkeit behindert. 

Zugegeben muss werden, dass ein den Rücken treffendes Trauma eine schleichende 
Syringomyelie verschlimmern kann. Syringomyelie nach aszendierender Neuritis gibt es nicht. 

Nach einem kurzen Exkurs in die Literatur teilt M. zwei Fälle mit; in dem ersten 
lag ein Trauma überhaupt nicht vor, der Patient musste aber bis zur Diagnosenstellung 
viele Untersuchungen bestehen. In dem zweiten Falle wurde eine schon im Keime be¬ 
stehende S. durch eine Commotio spinalis verschlimmert 

Es besteht keine Veranlassung, die S. in den Rahmen der Unfallkrankheiten aufzu¬ 
nehmen; es dreht sich nur um eine Steigerung von Symptomen, die schon vorhanden waren, 
aber in der Latenz oder wegen ihrer Geringfügigkeit nicht bemerkt wurden. 

Kissinger-Königshütte O.-S. 

Telesko, Röntgenbilder bei Syringomyelie. T. demonstrierte im Verein für 
Psychiatrie und Neurologie in Wien am 16. Mai 1904 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 25) 
einige Röntgenbilder von Extremitäten Syringomyelischer, die abweichende Typen von den 
bisher bekannten Formen der Knochenveränderungen bei dieser Krankheit darstellen. In 
12 Fällen von Syringomyelie (3 mit bulbären Störungen) gelangte eine dem Bilde der 
„chronischen Knochenatrophie“, d. h. gleichmässigen Rarefikation der Corticales und Spon¬ 
giosen an Dia- und Epiphysen entsprechende Knochenveränderung zur Beobachtung. Die 
Entwicklung dieser Atrophie (Osteoporose) hängt mit dem Grundleiden zusammen und ist 
analog dem Weichteilschwund an den befallenen Extremitäten. Die geringere Festigkeit 
des Knochens gibt bei selbst geringfügigen Traumen zu Spontanfrakturen und Osteoarthro¬ 
pathien Anlass. Aronheim-Gevelsberg. 

Rosen fei d, Über traumatische Syringomyelie und Tabes.) Samml. klin. 
Vortr. N. F. Nr. 380. 1904.) R. gibt eine kurze Übersicht über den jetzigen Stand der 
Frage des ursächlichen Zusammenhanges der Syringomyelie und der Tabes mit Unfall¬ 
verletzungen und teilt im Anschluss daran 3 Krankenbeobachtungen mit. Im 1. Fall, der 
sich in seinem Verlauf an die Minorschen Beobachtungen von traumatischer Hämato¬ 
myelie anschliesst, entwickelten sich nach einem heftigen Stoss gegen die Schulter Muskel¬ 
atrophien an Schulter und Hand (Daumenballen) und Anästhesie für Schmerz- und 
Temperaturempfindung an Brust und Hals. Im ganzen blieb der Zustand stationär, nach 
1 V 2 Jahren konnte wenigstens kaum von einer eigentlichen, echten Progression die Rede 
sein. Der 2. Fall betrifft die Entwicklung einer Syringomyelie nach einem beim Kohlen¬ 
schaufeln entstandenen, wohl als Spontanfraktur aufzufassenden Bruch der linken Ulna — 
demnach bereits einem Symptom etwas vorbestehender Rückenmarksgliose mit trophischen 
Störungen. In ähnlicher Weise traf im 3. Fall eine schwere Verletzung durch Sturz aus 
der Höhe (4 in) mit einer bestehenden, aber noch nahezu latenten Tabes zusammen. Die 
diagnostischen Schwierigkeiten können in einem derartigen Fall recht beträchtlich sein, 
für die Frage der traumatischen Entstehung des Tabes ist aber glücklicherweise die 
theoretisch ja durchaus anfechtbare Bedeutung des Unfalles insofern gleichgültig, als auch 
bei Verschlimmerung einer schon bestehenden Krankheit durch den Unfall gemäss den 
Entscheidungen des R.-V.-G. volle Entschädigung gewährt wird. Steinhausen. 

Erb, Syphilis und Tabes. (Berl. klin. Woch. 1904. Nr. 1—4.) Die bemerkens¬ 
werte Arbeit bringt ein nunmehr auf einen Zeitraum von 25 Jahren sich stützendes Er- 
tährungsmaterial, welches, von einem „zielbewussten“ Beobachter gesammelt und ganz 
einheitlich, erstaunlich grosse Zahlen von Einzelbeobachtungen und Tatsachen umfasst. 
Unter 1100 Tabesfällen (ausschliesslich Männer aus den höheren Ständen betreffend) sind 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


89,5 Proz. mit Syphilis infiziert, 10,5 Proz. angeblich nicht. Ein Vergleich mit dem bei 
10000 Nichttabischen erhaltenen Prozentsatz Infizierter ergibt, dass unter den Tabischen 
fast 4,5 mal so viel Infizierte als unter den nichttabischen Männern der gleichen Be¬ 
völkerungsschichten sind. Das Auftreten der Tabes nach stattgehabter Infektion erfolgt am 
häufigsten zwischen 6 und 20 Jahren nach dieser. Da nur die Männer der höheren 
Stände genügend über die sexuellen Erkrankungen unterrichtet und intelligent genug sind, 
so trennt E. diese als die allein sichere Gewähr hietende Kategorie seines Materials von 
den Tabikern der niederen Stände und den tabischen Frauen ab, doch stellen sich bei 
diesen die Verhältniszahlen der Infizierten auf 77 und 80 Proz. heraus. Eine weitere 
Statistik geht der Frage nach, welche Bedeutung etwa dem Tripper zukomme, und da 
fanden sich unter 50 Fällen 90 Proz. mit Tripper infiziert gewesene Männer. E. lässt 
die Frage der Bedeutung der Tripperinfektion für die Tabes offen, glaubt aber, dass aus 
umfangreicheren Untersuchungen nicht viel herauskommen wird. Er geht sodann auf den 
von den Gegnern besonders geltend gemachten Einwurf ein, dass unter den Syphilitischen 
nur so wenige Tabes bekommen (1—5 Proz.). Das Entscheidende und Zwingende ist 
jedoch die Tatsache, dass unter 100 Tabikern 80—90 früher infiziert waren und unter 
100 anderen Menschen nur etwa 20. 

Für die syphilitische Ätiologie der Tabes sind eine Anzahl von Beobachtungen an¬ 
zuführen, deren Zahl E. selbst vervollständigen kann, so die grosse Häufigkeit tabischer 
Ehepaare, die Entstehung der Erkrankung bei einer Mehrzahl aus einer und derselben 
Quelle syphilitisch infizierter Individuen. Es liegt nahe, hier eine ganz besondere auf 
das Nervensystem einwirkende Form der Syphilis anzunehmen. Denn das ist sicher, dass 
die Syphilis allein meist nicht genügt, um die Tabes auszulösen, dass dazu eine Reihe 
von Hilfs- und Gelegenheitsursachen hinzutreten muss, die als die Ursachen der Tabes 
proklamiert worden sind, aber in Wirklichkeit es nicht sind. E. schliesst seine zu ein¬ 
gehendem Studium zu empfehlenden Auseinandersetzungen mit dem Satz: Die Tabes ist 
zweifellos in der übergrossen Mehrzahl der Fälle eine syphilogene Erkrankung, aber es ist 
zurzeit noch nicht sicher nachweisbar, wenn auch in hohem Grade wahrscheinlich, dass sie 
dies in allen Fällen ist. St ein hausen-Hannover. 

Schittenhelm, Zur Ätiologie der Tabes mit besonderer Berücksichtigung 
der Beziehungen zwischen Trauma und Tabes. (Deutsche Ztschr. f. Nerv.-Hlk. 
24. Bd. S. 432.) Bei dem strittigen Zusammenhang zwischen Syphilis und Tabes kann 
nur ein grosses Material, wie es dem Verf. in der Breslauer medizinischen Klinik zu 
Gebote stand, entscheidenden Wert besitzen. Von den 128 sicheren Tabesfällen gehörten 
79 Proz. dem männlichen Geschlecht an. Den 68 Proz. mit überstandener Lues stehen 
hier 32 Proz. ohne nachweisbare Lues gegenüber, wogegen bei den Frauen 54 Proz. mit 
Lues und 46 Proz. ohne dieselbe sich ergeben. An anderen Schädlichkeiten neben der 
Lues kommen in Betracht: Strapazen, Traumen, Erkältungen, erbliche Belastung, Rauchen, 
Alkohol, Blei. In 17,6 Proz. war überhaupt keine Ursache nachzuweisen. Traumen 
finden sich in 7,8 Proz. verzeichnet. Das Hauptziel der Untersuchungen S.s bilden dann 
die Beziehungen zwischen Tabes und Trauma. Ausführlich wird die einschlägige Literatur 
besprochen. Die Mehrzahl der veröffentlichten Fälle ist für die Entscheidung der Frage 
•überhaupt nicht zu verwenden, auch der kleine Rest von scheinbar reinen traumatischen 
Tabesfällen muss äussersten Zweifeln begegnen. S. teilt 2 eigene Fälle mit, in denen auf 
ein Trauma Tabes und daneben traumatische Hysterie folgten und die Neurose für die 
Entwicklung der Tabes einen geeigneten Boden geschaffen hatte. So kommt er zu dem 
Schluss, dass es eine traumatische Tabes im eigentlichen Sinne nicht gibt, dass vielmehr 
das Trauma nur die Rolle einer Hilfsursache spielt, welche prädisponierend wirkt oder 
bei bereits vorhandener Prädisposition eine tabische Erkrankung offenkundig machen und 
rasch verschlimmern kann. Steinhausen. 

Riedinger, Tabische Osteoarthropathie. R. demonstrierte in der Ges. für 
innere Medizin und Kinderheilkunde in Wien am 9. Juni 1904 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 26) 
einen Fall von tabischer Osteoarthropathia vertebralis. Pat. zeigt die typischen Zeichen 
der Tabes, der 2. und 3. Lendenwirbel bilden einen Gibbus, bez. dessen eine traumatische 
Ätiologie nicht nachweisbar ist. Aron heim-Gevelsberg. 

y . Strümpell, Tibialisphänomen. v. Strümpell stellt in der Schlesischen 
Gesellschaft für vaterländ. Kultur in Breslau am 15. Juli 1904 (s. Die medizin. Woche. 


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290 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Nr. 35) einen Hemiplegiker vor, der ein eigentümliches Tibialisphänomen darbietet. Bei 
gestrecktem Bein ist eine Dorsalflexion des Fusses unmöglich, bei gebeugtem Bein gelingt 
dieselbe leicht und ausgiebig. Eine isolierte Muskelinnervation ist also unmöglich, während 
sie in der Gruppe leicht gelingt. Dieser Erscheinung glaubt Vortragender für die Beur¬ 
teilung der Pyramidenläsionen eine grosse Bedeutung beilegen zu müssen. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

V. Sarbo, Zur Pathogenese der sog. rheumatischen Facialislähmung. 
(D. Ztschr. f. Nerv.-Hlk. 25. Bd. S. 398.) Refrigeratorische Momente, wie Zugluft, plötzliche 
Abkühlung, Schlafen in nasskalten Räumen u. s. w. spielten in 63 Proz. der von S. beob¬ 
achteten 58 Fälle peripherischer Facialislähmung eine Rolle, doch kann man sich mit 
diesem Faktor allein nicht zufrieden geben, weil wir die Erkrankung sonst noch viel 
häufiger zu sehen bekommen würden. Die nervöse Belastung erklärt nach S. die Ent¬ 
stehung der Affektion nicht, auch für das familiäre Auftreten derselben sind gewisse 
anatomische Ursachen vorauszusetzen, Anomalien im Bau des Felsenbeins und des 
Fallopischen Kanals, dessen Enge die Zirkulation in den Lymphbahnen beeinträchtigt und 
so mechanisch die Lähmung begünstigt. Der infektiöse Ursprung derselben erscheint S. 
nicht recht stichhaltig, ohne dass er hinreichende Gründe dagegen anführt. Man wird 
ihm sicher für manche derartige Fälle beipflichten müssen, ohne sich der verallgemeinern¬ 
den Übertragung seiner mechanischen Erklärung auf alle Fälle rheumatischer Facialis¬ 
lähmung anzuschliessen. S t e i n h a u s e n. 

Bardenheiler, Hypoglossus-Implantation. B. spricht im Allgemeinen ärztl. 
Verein zu Cöln am 6. Juni 1904 (s. Münch, med. Woch. Nr. 28) über Implantation des 
durchtrennten Hypoglossus in den peripheren Teil (Pos ansorinus) des linken Nervus faeialis 
wegen einer 16 Jalire alten totalen Lähmung des ganzen Facialis. 

Die Lähmung war entstanden nach einer septischen Phlegmone der linken Hals¬ 
gegend. Der Erfolg der Operation war 6 Wochen nach derselben ein sehr guter. 
Das früher weit geöffnete Auge kann heute bis auf eine schmale Spalte geschlossen werden. 
Die Nasenspitze, das Filtrum, das Kinn steht in der Ruhe in der Mitte, die Nasolabialfalte 
ist sehr ausgeprägt, der linke Mundwinkel steht nicht mehr so weit nach rechts herunter, 
kann gut gehoben werden, Pat. kann willkürlich die 1. Nasenseite rümpfen, die Oberlippe 
heben und ebenfalls das Kinn nach links ziehen. Die Stirn zeigt keine Besserung. Da 
der N. hypoglossus durchtrennt und überpflanzt ist. fehlt die Mitbewegung der Zunge, 
jedoch ist der Ausfall der Funktion der vom N. hypoglossus versorgten Muskeln kaum 
nennenswert. Alle Ausfallserscheinungen bez. des Sprechens und Schluckens waren nach 
4 Wochen geschwunden. Aronheim-Gevelsberg. 

Hoclie, Plexuslähmung. H. demonstruierte am 29. IV. 04 im Verein der Frei¬ 
burger Ärzte (nach dem offiziellen Protokoll in Nr. 25, 1904 der Münch, med. Wochen¬ 
schrift) eine Plexuslähmung des rechten Arms, als deren Ursache ein Trauma vor 1 1 / 2 Jahren 
— starke Zerrung beim Heben einer umkippenden Last — angesehen wird. Der Prozess 
schreitet immer noch fort, möglicherweise hat die Zerrung bis in das Rückenmark hinein 
gewirkt. Kissinger -Königshütte O.-S. 

Hirschlaff, Fall von isolierter traumatischer Lähmung des rechten M. 
rhomboides. (Berl. Ges. f. Psych. u. Nerv. 14. III. 04. Berl. klin. Woch. 04. Nr. 29.) 
Durch Fall eines Kantholtzes auf die Schulter vom Rücken her zog sich ein 38 jähriger 
Bretterträger eine isolierte Lähmung des rechten Rauteninnskels zu. welche nach etwa 
*/ 2 Jahr noch unverändert fortbestand. Die Ansfallserscheinurgen bezogen sich haupt¬ 
sächlich auf Stellungsanoraalien der Scapula, weniger in Einschränkung der Bewegungen 
der Schulter und des Arms und zwar hauptsächlich durch das kompensatorische Eingreifen 
des mittleren Trapezius, des Levator und des Serratus. Besonders charakteristisch war 
die Abflachung zwischen Scapula und Wirbelsäule bei leichter Hypertrophie des mittleren 
Trapezius. In der Literatur fand H. nur einen gleich reinem Fall (Jorns, 1899^ ver¬ 
zeichnet. Stein ha u sen - Hannover. 

Lomnitz, über einen Fall von traumatischer zentraler Lähmung der 
grossen Zehe. (Inaugural-Dissert. Leipzig 04.) Das Ergebnis der klinischen Beobachtung 
des Falles ist kurz folgendes: Durch eine Läsion im Gebiete der Regio centralis ist eine 
isolierte Lähmung der grossen Zehe erzeugt worden. Gleichzeitig ist, wenigstens temporär, 
eine Störung des Muskelgefühls dieser Zehe beobachtet worden. Diese Tatsache gestattet 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


den Schluss, dass in der Region, wo das Zentrum für die Bewegung der grossen Zehe sich 
befinde, gleichzeitig das Lagegefühl derselben lokalisiert sei. Aronheim-Gevelsberg. 

Nonne, Über zwei durch zeitweiliges Fehlen des Patellarreflexes aus¬ 
gezeichnete Fälle von Hysterie. (D. Zeitschr. f. Nerv.-Hlk. 24. Bd. S. 474.) N. 
machte an 2 Fällen die Beobachtung, dass das zeitweilige Fehlen des Patellarreflexes 
lediglich durch die hysterische Funktionsstörung und nicht durch eine komplizierende 
organische Erkrankung bedingt sein konnte. In dem einen Fall, der, eine grande hysterie, 
in buntem Wechsel Konvulsionen, Paraplegien, Hernie- und Monoplegien, Astasie-Abasie 
U8W. darbot, Hess sich der Patellarreflex mit keinem Mittel auslösen und zwar sowohl, 
als der Kranke das Bild der klassischen Astasie-Abasie zeigte, wie auch später, als die 
unteren Extremitäten von hysterischer Paraplegie befallen waren. Eine organische Hirn¬ 
oder Rückenmarkserkrankung war ebenso bestimmt auszuschliessen wie eine peripherische 
Nervenaffektion. Mit dem Schwinden der Störungen stellten sich die Reflexe wieder ein. 
Im 2. Fall handelte es sich um eine hysterische Paraplegie, das Fehlen des Reflexes liess 
sich in unregelmässigem Wechsel mit dem Vorhandensein feststellen. Auch hier wurde 
die Frage, ob neben der Hysterie noch ein organisches Nervenleiden vorliege, immer 
wieder gewissenhaft ventiliert. N. geht dann eine grosse Anzahl der in der Kasuistik 
niedergelegten Beobachtungen durch und sucht, soweit nach unseren heutigen Kenntnissen 
möglich, eine Erklärung in dem hypotonischen Zustand der Muskulatur der unteren Glied¬ 
massen in beiden Fällen, ein Zustand, der seinerseits vielleicht durch erschöpfende und 
ermüdende Einflüsse der Hysterie auf die Reflexbahnen bedingt wird. 

S t ei nhau 8 en-Hannover. 

Kausch, Hysterisches Ödem der Hand. (Med. Sect. d. Schles. Ver. f. vaterl. 
Kultur nach dem Ber. d. Allg. med. Zentralz. 1904, 31.) Ein 18 jähriger junger Mann 
hat vor einem halben Jahre eine Verletzung der Hand mittels Glasscherben erlitten. Im 
Laufe der Zeit wurden mehrere Inzisionen angelegt, um Glassplitter zu entfernen, da Pat. 
andauernd Schmerzen in der Hohlhand hatte. Alles Suchen war aber vergeblich, hingegen 
entleerten sich allmählich teils aus den Wunden, teils spontan durch die Haut hindurch 
einige kleine Glasstückchen. 

Die Schmerzen waren damit wesentlich gebessert. Da Pat. aber mit der Hand 
immer noch nicht recht zufassen konnte, wurde zur Massage geschritten. Am dritten Tage 
nach der Massage begann die Hand stark anzuschwellen, besonders der Rücken; gleich¬ 
zeitig reissende Schmerzen. Die Schwellung besteht nunmehr 14 Tage lang, ist bald 
stärker, bald schwächer, nimmt auf Massage, Bewegungen, Herabhängen zu. Niemals 
Temperatursteigerung, die Hand fühlt sich auch nicht wärmer an. Die Farbe der Hand 
ist leicht bläulich. An einer Stelle bildete sich auch eine erbsengrosse Blase, die jetzt 
eingetrocknet ist. 

Die Annahme, dass es sich um ein nervöses Ödem handele, ist zur Gewissheit ge¬ 
worden durch einen Befund, der seit 2 Tagen erhoben werden konnte. Patient zeigt 
nämlich eine vollständige Hemianalgesie der ganzen rechten Körperseite, auch an den 
Schleimhäuten. Die Berührungsempfindung ist ebenfalls deutlich herabgesetzt; auch die 
höheren Sinne zeigen, wenn auch geringe, Abstumpfung. Im übrigen hat der Pat. keine 
ausgesprochenen hysterischen Stigmata. 

Bei uns sind diese Fälle jedenfalls ziemlich selten. Die Franzosen sehen solche 
Fälle bekanntlich häufiger, ihr „Oedeme bleu des hystöriques. 4 * Th. 

Veraguth, Über Mikropsie und Makropsie. (D. Ztschr. f. Nerv.-Hlk. 24. Bd. 
S. 453.) Beide Phänomene kommen gelegentlich bei Hysterie, bei der Aura epileptica, 
beim Tic convulsif, bei Geisteskrankheiten usw. vor, sind aber immer seltene Beobach¬ 
tungen. V. teilt 4 derartige Beobachtungen mit, in denen diese Fehler des Sehakts als 
Phänomen des petit mal, als Begleiterscheinung äusserer Augenmuskellähmung, einer 
Hysterie und einer Erschöpfungsneurose beobachtet wurden. Sie können auch monokulär 
auftreten oder als isolierte Symptome von Sehstörungen aller Art, jedenfalls sind sie nicht 
pathagnomonisch für diese oder jene Nervenkrankheit. Die Ursache ist in einer Störung 
der Dynamästhesie, der Empfindung vom Kontraktionszustand und vom Grad der moto¬ 
rischen Innervation zu suchen, der „Bericht“ über diesen Innervationsgrad wird nicht 
richtig zentripetal fortgeleitet. Steinhausen-Hannover. 

Wild, Über Hyperidrosis unilateralis nach Trauma. (Aerztl. Sachv.-Ztg. 


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Monatsschrift fiir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


1904, Nr. 10.) Durch Fall einer Stange ge^en die linke Kopfseite entwickelte sich bei 
einem bis dahin gesunden Maurer nach dem Schwinden der ersten Erscheinungen einer 
Gehirnerschütterung ausgesprochene Hysterie und eine mit starkem Kopfschmerz einher¬ 
gehende Hypersekretion der Schweissdrüsen der ganzen linken Kopfhälfte. Nach W.s 
Ansicht handelte es sich in dieser letztgenannten Affektion um eine rein psychisch be¬ 
dingte Anomalie des sekretorischen Apparats, die durch den Kauakt reflektorisch ausgelöst 
wurde und analog den der Hysterie eigentümlichen halbseitigen Störungen der sensiblen 
und motorischen Sphäre sich auf die vom Trauma betroffene Seite beschränkte. 

Stein hausen-Hannover. 

H&ug, Fraktur des linken Unterkiefers — Schädelbasisfraktur — r 
Ruptur des rechten Trommelfells und Fissur der rechten Gehörgangswand 

— Mittelohrentzündung links —, traumatische Neurose. (Aerzt. Sachv.-Ztg. 

1904. Nr. 8.) Der Befund nach der Verletzung — Schlag einer ausgleitenden Hebestange 
gegen die linke Wange — ist schon in der langen Überschrift enthalten. Der Verlauf 
war bezüglich der Heilung der Kieferläsion günstig, weniger für die Ohrverletzung, 
welche dauernde Schwerhörigkeit hinterliess, am wenigsten für die allgemeinen Gehirn- 
und Nervenerscheinungen, die in Gehirnerschütterung und einer Schreckneurose mit epi¬ 
leptischen Anfällen und halbseitiger Hypalgesie bestanden. Das Gutachten empfiehlt zu¬ 
nächst Vollrente und wegen der nicht ungünstigen Prognose nicht zu späte Kontrollunter- 
suchung. St einhau sen-Hannover. 

Sattler, Pulsierender Exopthalmus. S. berichtet in der Medizinischen Gesell¬ 
schaft zu Leipzig am 3. Mai (s. Münch, med. Woch. Nr. 26) über einen operierten Fall von 
pulsierendem Exophthalmus bei einem 17 jährigen Mädchen. Das linke Auge war mässig 
hervorgetrieben und sehr stark nach innen abgelenkt. Der Augapfel selbst pulsierte nicht 
und auch mit dem Augenspiegel waren keine Pulsationserscheinungen an den Netzhaut- 
gefässen wahrzunehmen. Dagegen befand sich, wie stets in solchen Fällen, eine sichtbar 
und fühlbar pulsierende, rundliche, weiche Geschwulst oberhalb der Gegend der Incisura 
supraorbitalis und eine ähnliche lateralwärts davon. Über dieser Anschwellung war mit 
dem He ring sehen Trichterstethoskop ein sehr lautes BlaEegeräusch zu vernehmen, welches 
temporalwärt8 immer schwächer wurde und jenseits des lateralen Orbitalrandes nicht mehr 
zu hören war. Entlang dem medialen Teil des Augenhöhlenrandes zog sich ein weicher, 
länglicher Sack hin, über dem keine ausgesprochene Pulsation, aber sehr deutliche* 
Schwirren zu fühlen war. Ein blasendes, mit jeder Systole verstärktes Geräusch hörte 
man auch hier. Bei Kompression des Carotis communis fielen die Schwellungen zusammen, 
wurden schlaff und Pulsation, Schwirren und Geräusche verschwanden, um beim Nach¬ 
lassen der Kompression sofort wieder aufzutreten, gleichzeitig mit Hervorwölbung und 
stärkerer Spannung der Säcke. Es handelte sich um ein Aneurysma arterio-venosum, 
bedingt durch eine kleine Ruptur der Arteria carotis interna sin. im Sinus cavernosus und 
eine Kommunikation des arteriellen Blutes in der Carotis interna mit dem venösen Sinus 
und der direkt in denselben einmündenden Vena ophthalmica superior. In den meisten 
Fällen ist ein Trauma: Stich, Stoss oder Quetschung des Schädels, mit einer Fraktur an 
der Spitze des Felsenbeins die Ursache. Im vorliegenden Falle schien die verletzende 
Gewalt eine verhältnismässig geringe zu sein. Das Mädchen hatte sich vor 10 Jahren 
in der Gegend des oberen Orbitalrandes an der Kante eines Strickknäuelbechers gestossen. 

— Die übliche Behandlung dieses Leidens besteht in Unterbindung der Carotis communis 

der betreffenden Seite. Bei dieser Pat. wurde jedoch von Perthes der aneurysmatische 
Sack (die erweiterte und pulsierende Vena ophthalmica sup.) möglichst weit hinten unter¬ 
bunden und exzidiert. Der Erfolg war ein guter. Die durch Lähmung des Nervus ab- 
ducens bestehende Schielablenkung soll später durch Vornähung des Rectus lateralis ver¬ 
bessert werden. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Baudry, Etüde medico-legale sur les traumatismes de Poeil. (Paris, 
Vigot Freres.) In der Vorrede begrenzt der Verf. den Zweck des Buches dahin, dem 
Arzte, der vor den Gerichten sein Gutachten über eine Augen Verletzung abgeben soll, 
alles an die Hand zu geben, um den Fall einerseits in bezug auf den Zusammenhang mit 
dem Unfall, der Vorhersage und andererseits hinsichtlich der Entschädigung des Verletzten 
in Geld zu beurteilen — eine Tätigkeit, die von unserer Gutachtertätigkeit nur dadurch 
abweicht, dass sie vor den ordentlichen Gerichten stattfindet. Verf. spricht mit freund- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


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lichster Wärme von dem seitens der dentschen Autoren seit 20 Jahren auf diesem Gebiet 
geleisteten. 

Das eigentliche Buch besteht aus einer sehr angenehm geschriebenen, aber etwas 
knappen, nach anatomischen Gesichtspunkten eingeteilten Schilderung der einzelnen Ver¬ 
letzungen des Auges und seiner Annexe, untermischt mit einer Reihe recht belehrender 
und ausführlicher Krankengeschichten. Dann kommt ein verhältnismässig langes Kapitel 
über Simulation und die Mittel zu ihrer Entlarvung, dann eine Abhandlung über trauma¬ 
tische Hysterie und infolge deren auffcretender Schwachsichtigkeit und Erblindung. Der 
konzentrischen Gesichtsfeldeinschränkung und der Umkehrung der Farbengrenzen wird zur 
Erkennung dieses Zustands noch grosser Wert beigelgt, aber sehr die Simulation solcher 
Krankheitszeichen gefürchtet und eingehend die Mittel zu ihrer Entlarvung beschrieben. Bei 
den Beispielen wird reichlich deutsche Literatur — auch aus dieser Zeitschrift — angezogen. 

Den Schluss bildet eine eingehende Schilderung des Verfahrens als gerichtlicher 
Sachverständiger bei Verbrechen und im Zivilprozess mit Anführung der französischen 
gesetzlichen Bestimmungen einschliesslich der Honorare, die nicht gerade glänzend, aber 
im ganzen doch besser als bei uns sind. 

Bei dem französischen Verfahren ist der Unternehmer haftbar für den Schaden, 
den ein Arbeiter im Betriebe erleidet, und ist das ganze Entschädigungsverfahren daher 
bei Streitigkeiten ein reiner Zivilprozess, in den der Arzt aber schon früh eingreift, weil 
der Unternehmer gezwungen ist, schon vor Ablauf des 4. Tages ein ärztliches Attest über 
den Zustand des Verletzten und die Voraussage der Behörde einzureichen — ein wesent¬ 
licher Vorzug vor unserem Verfahren, in dem der Träger der Versicherung oft genug — 
besonders bei landwirtschaftlichen Unfällen — viel zu spät Kenntnis von den näheren 
Umständen eines Unfalles erhält. 

Bei den ordentlichen Gerichten darf weder der behandelnde Arzt, noch der Arzt 
des Unternehmers, noch der Vertrauensarzt einer Haftpflichtanstalt, bei der der Unter¬ 
nehmer versichert ist, als Sachverständiger auftreten. Der Vertrauensarzt der Haftpflicht¬ 
anstalt kann dagegen als Beauftragter der Anstalt in der Verhandlung etwa in der Weise 
auftreten, wie der Vertreter der Genossenschaft bei uns vor dem Schiedsgericht. Aus¬ 
genommen von obiger Regel ist das Verfahren vor einer Art Einigungsamt (Tribunal 
Charge des conciliations), in dem alle oben erwähnten Ärzte auftreten können. Dieses Amt 
hat aber gar keine entscheidenden Befugnisse, kann auch keinen Sachverständigen vor¬ 
laden, muss dieses vielmehr den Parteien überlassen. 

Verf. bespricht zum Schluss die Renten-, bezw. Entschädigungsfestsetzung und hebt 
die Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Verfahren hervor. Er hält die 
verschiedenen früher bei uns erschienenen Tabellen und Berechnungen für entfernt davon, 
auf alle Fälle zu passen und empfiehlt ihre stete Ergänzung durch eigene Beobachtungen. 

Es werden zum Vergleich die Groenouwschen Tabellen und ein Bericht über fran¬ 
zösische Gerichtsentscheidungen mit Angaben der Verletzungsart abgedruckt. Daraus geht 
hervor, dass der Verlust eines Auges im ganzen in derselben Weise entschädigt wird, 
wie bei uns. Cr am er- Cottbus. 

Pfalz, Die Netzhautablösnng als Unfallfolge. (Ztschr.f. Augenheilkunde.X, 4.) 
Verf. weist auf den Umstand hin, dass bei der bekannten Neigung hochgradig kurzsich¬ 
tiger Augen zu Netzhautablösung, die in vielen Fällen plötzlich eintritt, die Frage, ob 
ein Unfall vorliegt und somit der Pat. zu einer Unfallrente berechtigt oder invalide 
im Sinne des I.-V.-G. ist, zu den verschiedensten Auslegungen seitens der Gutachter und 
der entscheidenden Organe geführt hat und die Entscheidung für „Unfallfolge“ häufig 
recht künstlich begründet ist. Er macht auf den Widerspruch aufmerksam, dass dasselbe 
Leiden, wenn ein Mensch das Glück hat, dass es plötzlich bei der Arbeit auftritt, auch 
wenn keinerlei plötzliches dem Betrieb fremdes Ereignis (Unfall) sich dabei ereignet hat, 
zur Verleihung einer Unfallrente führt, während ein völlig gleichartiger Pat., bei dem 
die Erblindung langsamer, im Laufe einiger Wochen, eintrat, sich mit der in der Regel 
erheblich geringeren Invalidenrente begnügen muss. Verf. führt auch noch andere Leiden 
an, deren Beurteilung zu denselben Inkonsequenzen führen kann. Die Erkenntnis davon 
hat es herbeigeführt, dass jetzt im Gegensatz zu früheren Jahren z. B. bei Eingeweide¬ 
brüchen nur in einem geringen Prozentsatz der Anträge (etwa 8 Proz.) der Zusammenhang 
mit einem Unfall seitens des R.-V.-A. angenommen wird. 


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294 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Verf. erläutert an 2 Fällen die grossen Schwierigkeiten, die aus der Annahme eines 
Unfalles als Ursache einer Netzhautablösung lediglich deswegen, weil sie bei der Arbeit 
aufgetreten ist, entstehen können. Im ersten Fall hat das R.-V.-A. bei einem Arbeiter, 
der eine Ablösung während der Arbeit ohne Unfall im strengen Sinne bekommen hatte, 
die dann geheilt war, die Ablösung als Unfallfolge anerkannt und die Rente nur deswegen 
verweigert, weil die Unfallfolgen beseitigt seien. Im 2. Fall hat sich das R.-V.-A. der 
Begutachtung des Verf. angeschlossen, die dahin ging, dass die Netzhautablösung bei dem 
Mangel eines Unfalls im eigentlichen Sinne nicht als Folge der körperlichen Anstrengung 
als solcher, sondern die einer für körperliche Tätigkeit überhaupt ungeeigneten Organ¬ 
beschaffenheit sei. 

Trotz dieser Entscheidung glaubt Verf. nicht, dass dadurch eine ständige Recht¬ 
sprechung geschaffen sei, da zu leicht eine plötzliche, aus dem Rahmen der gewöhnlichen 
Arbeit heraustretende erhöhte Anstrengung zu konstruieren sei, die dann voraussichtlich 
als Unfall anerkannt werde. 

Da nun einmal die Opfer der „Berufskrankheiten“ leider der Wohltat des U.-V.-G. 
entbehren, obwohl es nicht schwer sein würde, bei vielen derselben ein plötzliches Er¬ 
eignis als ersten Beginn ärztlicherseits festzustellen, muss der Gutachter an der sinnge¬ 
mässen und auch vom Gesetzgeber s. Z. allein beabsichtigten Begrenzung eines Unfalles 
als einer betriebsfremden imd deshalb unvorhersehbar den Organismus treffenden Störung 
festhalten, da er nicht die Aufgabe haben kann, unvollkommene und inkonsequente Gesetze 
zu ändern. Cr am er-Cottbus. 

Ammann, Netzhautablösung und Unfall. (Zeitschr. f. Augenheilkunde 1904. 5.) 
Verf. bespricht die Frage: Sollen wir eine Netzhautablösung nach stumpfem Trauma nur 
dann als Unfallfolge gelten lassen, wenn dieselbe unmittelbar nach dem Geschehnis ein¬ 
getreten ist? im Anschluss an zwei Fälle. Im ersten hatte er als Vertrauensarzt einer 
Privatunfallversicherungsgesellschaft in einem Fall, in welchem an einem Auge mit einer 
Kurzsichtigkeit von 4,5 D einige Wochen nach einem Stoss mit dem Ellbogen einer anderen 
Person gegen das Auge Netzhautablösung eingetreten war, den Zusammenhang des Leidens 
mit dem Unfall mangels genügender Gründe abgelehnt. Einige Zeit später kam ihm 
folgender Fall vor: Beim Eintreiben eines 3 Kilo schweren Holzkeiles flog derselbe zurück 
und dem Pat. aus V 2 m Höhe an den Kopf, wobei das Auge getroffen wurde. Nach 
Abklingen des Schmerzes fand sich keinerlei Sehstörung vor. Erst nach 3 Wochen trat 
ohne weitere Veranlassung innerhalb dreier Tage eine schwere Netzhautablösung ein. 

Der nicht versicherte Pat. hatte eine Kurzsichtigkeit von 12 D auf beiden Augen. 
Bei der Heftigkeit der Verletzung drängte sich sowohl Arzt wie Pat. die Überzeugung 
auf, dass ein ursächlicher Zusammenhang vorliege, und Verf. zog daraus sowohl den 
Schluss, dass es eine Spätablösung nach stumpfem Trauma gebe, wie auch dass er in dem 
früheren Fall, der nach seiner Meinung ganz gleichartig lag, der Gesellschaft nicht richtig 
geraten habe. Er hat konsequenter Weise sein damaliges Gutachten widerrufen, worauf 
dem Verletzten das ihm zustehende ausbezahlt wurde. Cramer-Cottbus. 

Pfalz, Die Spätdiagnose traumatischer Netzhautablösung. (Zeitschrift f. 
Augenheilkunde. Bd. XII.) Die vorstehend referierte Arbeit hat den Verf. veranlasst bei 
der Wichtigkeit dieses bisher noch nicht wesentlich beachteten Vorkommens für die Unfall¬ 
heilkunde einen weiteren Fall zu veröffentlichen. Er sah einen Pat., dem ein Stück Eisen 
gegen das geschlossene Auge geflogen war und ausser vertikalen unbedeutenden Lidhaut¬ 
rissen anscheinend keinerlei Verletzungen gemacht hatte. Das Auge war atropinisiert. 
Er fand keinerlei krankhafte Veränderung im Augeninnera, aber nur eine Sehschärfe von 
0.4, die später mit Verbesserung fast normal wurde. 4 Wochen später kam Pat. mit 
einer flachen Netzhautablösung ganz nach aussen, die im Laufe derZeit, da Pat. jedesmal 
nur kurze Zeit der klinischen Behandlung sich unterzog, grösser wurde. 

Verf. glaubt nicht, dass die Netzhautablösung erst an oder kurz vor dem Tage 
ihrer Feststellung aufgetreten sei, sondern nimmt bei dem Mangel von Vorgängen, wie 
grössere Blutungen in den Glaskörper, die zu Schrumpfungen desselben und dadurch zur 
Netzhautablösung hätten führen können, an, dass gleich nach der Verletzung eine ausser¬ 
halb des mit dem Augenspiegel sichtbaren Netzhautgebietes liegende Ablösung bestanden 
habe, die sich bei mangelnder Aufsaugung der Ausschwitzung später vergrössert habe. 

Die Zeitdauer zwischen der Verletzung und dem subjectiven Bewusstwerden der 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 9. 


beginnenden Netzhautablösung dürfe natürlich keine unbegrenzte sein und sei daher, um 
einigermaßen die mögliche Dauer dieses zeitlichen Zwischenraumes feststellen zu können, 
die Mitteilung aller einschlägigen Erfahrungen wünschenswert. Cramer-Cottbus. 

Hillemanns, Über Augenverletzungen und Augenschutz in der Eisen- 
und Stahlindustrie. (Festschrift f.Prof.Sämisch.) 1. Die Schleifer sind in hohem Maße 
den Verletzungen durch feine Teilchen von Stein, Stahl oder Schmirgel ausgesetzt. Wenn 
es sich auch in der Regel nur um oberflächliche Hornhautwunden handelt, so kann die 
Häufung der kleinen Narben doch zu dauerndem Nachteil führen. 

2. Die schwersten Augenverletzungen finden sich bei den Arbeitern, die Eisen und 
Stahl mit Hammer und Meissei bearbeiten müssen, während bei den Drehern und Hoblern 
die Gefahr minder gross ist. 

3. In den Giessereien sind die Arbeiter besonders vor verspritzender glühender 
Schlacke und geschmolzenem Metall zu schützen. 

Aus der Statistik mehrerer einschlägigen Berufsgenossenschaften berechnet Verf., 
dass rund auf 1000 Metallarbeiter im Jahr eine schwere Augen Verletzung kommt. 

Zur Verhinderung dieser schweren Schädigung stehen zur Verfügung 1. verbesserte 
Maschinen, 2. Unfallverhütungsvorschriften und 3. gute Schutzbrillen. Über letztere 
referiert Verf. eingehend unter Beifügung zahlreicher Abbildungen, z. T. entnommen aus 
dem Werk von Villaret und Hartmann. 

Verf. gibt eine drastische Darstellung, die jeder Augenarzt bestätigen kann, von 
den Misshandlungen der Hornhaut, wie sie das Eingreifen der Arbeiter bei eingedrungenen 
Hornhautfremdkörpern herbeiführt, und spricht sich mit Recht gegen diese Versuche aus. 

Im Gegensatz zu den Steinsplitterverletzungen ist das Auftreten stärkerer Infektionen 
der Hornhaut nach Metallsplitterverletzungen selten, da die kleinen Splitter durch die 
schnelle Bewegung meist glühend und dadurch aseptisch sind, während grössere eine 
stärkere Durchschlagskraft haben als Steinsplitter und daher durchbohrende Verletzungen 
machen. Es kommt dazu, dass unter den in der Gegend des Verf. (Niederrhein) wirkenden 
Metallarbeitern die zur Infektion führenden Augenerkrankungen, chronische Bindehaut¬ 
katarrhe und Tränensackentzündungen, viel seltener sind, als bei der Landbevölkerung, 
aus der die Steinbrucharbeiter meist hervorgehen. 

Zum Schluss macht Verf. auf die Wichtigkeit der kleinen Hornhautnarben für die 
Schiessleistungen beim Militär aufmerksam. Cramer-Cottbus. 

Schwabe, Dr. Gustav Schwabes Augenklinik. (Bericht über die Jahre 1900, 
1901, 1902 nebst 20jährigem Gesamtbericht.) Der sehr sorgfältige Bericht kann natur- 
gemäss nicht Gegenstand eines Referates sein. Er ist sehr geeignet, die Zunahme des 
ärztlichen Bedürfnisses der Massen zu zeigen, wenn man sieht, dass ein Privataugenarzt es 
in einer nicht gerade übermässig grossen Stadt, in der eine vielbesuchte Universitätsklinik 
und Poliklinik besteht, zu einer Krankenziffer von über 9000 im Jahre bringt. 

Zu den Statistiken der nach anatomischen Grundsätzen geordneten Einzelerkrankungen 
gibt Verf. wertvolle Erläuterungen, unter Hervorhebung interessanter Einzelheiten, ebenso 
zu der Operationsstatistik. 

Den Schluss macht die mit 4 Bildern ausgestattete Geschichte einer Familie mit 
erblicher Ptosis- und Epicanthusbildung. Cramer-Cottbus. 

Nieden, Über Augenstörungen bei Anchylostomiasis und bei ihrer 
Therapie. (Niederrhein. Ges. f. Natur- u. Heilkunde, Bonn 1903.) Die wichtigste Augen¬ 
störung bei dieser in den letzten Jahren zu erheblichster Wichtigkeit gelangten Erkrankung 
der Bergarbeiter sind die Netzhautblutungen. Dieselben erscheinen streifenförmig und als 
isolierte Flecken mit mehr oder weniger Zeichen fettigen Zerfalls. Das Mikroskop lässt 
Sklerose und Verfettung des Endothels erkennen. Im übrigen finden sich Gesichtsfeld¬ 
einengungen, Anästhesie der Netzhaut, Asthenopie mit Doppelsehen, Schwindel und Neigung 
zum Nystagmus der Bergleute. Verf. glaubt, dass nicht nur der starke Blutverlust, 
sondern auch die durch die Würmer erzeugten Toxine das Krankheitsbild verursachen. 

Die einzige erfolgreiche Behandlung der Krankheit besteht in der Darreichung von 
Extractum filicis raaris. Leider kommen dadurch in einzelnen Fällen schwere Vergiftungen 
vor, so dass von 81 Vergiftungsfällen 12 tödlich geendet haben. Die Augenstörungen, 
bestehend in hochgradiger Schwachsichtigkeit bis zur völligen Erblindung, sind unter den 
Vergiftungsfällen zu 58 Proz. beobachtet. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Man findet na<*h dem Aufwachen aus einem Somnolenzstadium reaktionslose, weite 
Pupillen, enge, fadenförmige Netzhautgefässe, weisse oder graue Verfärbung der Sehnerven, 
allgemeine Trübung der Netzhaut, ßei günstigen Fällen gehen diese Erscheinungen 
langsam wieder zurück, es bleibt aber in der Regel ein gewisser Grad von Schwach¬ 
sichtigkeit und Sehnervenentartung zurück. 

Die Ursache für die Erkrankung ist eine Art Idiosynkrasie, was besonders daraus 
bervorgeht, dass bei disponierten Menschen die Grösse der Gabe des Mittels ganz gleich¬ 
gültig ist. Es entsteht bei diesen die Vergiftung bei Gaben zwischen 1,5 und 40 g. 

Die Therapie ist ziemlich machtlos. Cramer- Cottbus. 

Stnelp, (Iber dauernde Erblindung durch Extract. filicis maris bei der 
Anchylo8tomenabtreibnng8kur der Bergleute. (13. Vers. Rheinisch-westf. Augen¬ 
ärzte zu Bonn.) Ein 34jähr. nicht an Anämie leidender Bergmann, der schon früher eine 
derartige Kur durchgemacht hatte, bekam in 2 Tagen 2mal je 4 g des Mittels. 
12 Stunden nach dem letzten Einnehmen wurde er bewusstlos und verfiel in tiefes Koma. 
Am nächsten Abend kehrte das Bewusstsein wieder. Bis dahin bestand völlige Anurie 
und Kotverhaltung trotz Anwendung geeigneter Mittel. Dann wieder Bewusstlosigkeit 
mit kleinem verlangsamten Puls, beschleunigter oberflächl. Atmung. Pupillen maximal 
weit. Bei Einfall von Tageslicht sah man einen hellen Reflex, wie bei dem amaurotischen 
Katzenauge. Rechtes Auge: Der ganze Augenhintergrund mit kolossalem schneeweissen 
Odem bedeckt, so dass weder Sehnerv noch gelber Fleck zu sehen sind. Arterien nur ganz 
unterbrochen zu sehen, Venen stark geschlängelt mit verbreiterter, dunkel gefärbter Blutsäule. 

Linkes Auge: Ähnlicher Befund, aber geringeres Ödem. Arterien fadendünn, Venen 
geschlängelt, breit eingescheidet. 

Offenbar beiderseits völlige Blindheit. Trotz Anwendung aller denkbaren Mittel 
blieb die Amaurose bestehen. Endausgang völlige Entartung der Sehnerven, teilweise 
der Netzhaut, Arterien streckenweise hellgelbe Stränge, Venen dünn, Blutungen. 

Nach Anführung der verschiedenen Ansichten über den Ort der Gifteinwirkung: 
Gefässkrampf vom Sympathicus aus, direkte Gift Wirkung auf die optischen Leitungsbahnen 
und die Ganglienzellen der Netzhaut, spezifische Wirkung auf die Sehnervenfasern, fuhrt 
Verf. aus, dass eine Alteration des Blutes selbst vorliegen müsse. Auch Tenholt ist der 
Meinung, dass das Extr. filicis nur durch Vergiftung des Blutes wirke, das die Parasiten 
von der Darmwand ansaugen. 

Von 20000 Abtreibungskuren bewirkten 4 dauernde Erblindung. Nieden sah drei 
Fälle hiervon und hebt hervor, dass die toxische Wirkung ganz inkonstant und von der 
Menge des Dargereichten ganz unabhängig sei, da schon bei 1 g. Erblindung eintrat 

Cramer-Cottbus. 

Haeffner, Angeblich sympathische Ophthalmie. H. berichtet im Rostocker 
Ärzteverein am 16. April (s. Münch, med. Woch. 26) über einen in der Augenklinik 
begutachteten Fall von angeblicher sympathischer Reizung. Pat. wurde vor 15 Jahren 
durch eine Schere am rechten Auge derart verletzt, dass das Auge gänzlich erblindete 
und phtbisi8ch wurde. Von ärztlicher Seite war anfangs eine Neuritis sympathica, dann 
von einem anderen Gutachter sympathische Reizung des gesunden Auges konstatiert. In 
der Universitäts-Augenklinik konnte festgestellt werden, dass der geschrumpfte Augapfel 
sowohl spontan als auch auf Druck völlig schmerzfrei war. Ferner stellte sich heraus, 
dass die Asthenopie des 1. Auges an sich durch eine palpatorisch nachweisbare Neuralgie 
im Supraorbitalisgebiet ihre Begründung fand, während das Auge selbst vollständig reizlos 
war und die Beschwerden maßlos übertrieben wurden. Auf Grund dieses Befundes 
konnte eine sympathische Neurose bestimmt verneint und die Herabsetzung der Rente auf 
den dem Verlust des einen Auges entsprechenden Satz von 33 ^ Proz. empfohlen werden. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Rftmer, Die sympathische Ophthalmie als Metastase. (Gräfes Archiv. LV. 2.) 
Verf. führt aus, dass die Erreger der sympathischen Entzündung vom verletzten Auge 
ins gesunde nur auf 2 Wegen kommen könnten, entweder durch die Lymphscheiden des 
Sehnerven oder durch die Blutbahn. Gegen die erste von Deutscbmann zuerst ver¬ 
mutete Art wendet Verf. ein, dass bisher niemals dnrch die Erreger eine Meningitis ent¬ 
standen sei, dass die Staphylokokken, mit denen D. hauptsächlich gearbeitet habe, Eiter¬ 
erreger seien und die sympathische Entzündung stets nur eine plastische und niemals 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 9. 


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-eine eitrige sei, dass bisher noch nicht erwiesen sei, dass auf der Sehnervenbahn Krank¬ 
heitserreger wanderten, die nur fiir das Auge und nicht für den übrigen Körper gefährlich 
seien. Das Auftreten sympathischer Entzündung 2 Monate nach der Durchschneidung 
des Sehnerven spreche ebenso gegen die Migrationstheorie, wie der Beginn der sympathischen 
Erkrankung im vordersten Abschnitt der Uvea. 

Dagegen sucht Verf. durch Analogieschlüsse zu dem Verhalten anderer Mikro¬ 
organismen nachzuweisen, dass die Erreger der sympathischen Ophthalmie aus dem ersten 
Auge in die Blutbahn übergehen, in dieser völlig unwirksam bleiben und erst wieder 
virulent werden, wenn sie in das andere Auge gelangen. Vielleicht fehlen dem mensch¬ 
lichen Blute die Abwehreinrichtungen gegenüber den Erregern der sympathischen Ophthalmie, 
welche ihm anderen Mikroben und deren Produkten gegenüber zu Gebote stehen. 

Bei der vom Verfasser gegebenen Theorie ist die Erklärung des Umstandes, dass 
längere Zeit nach der Enukleation des ersten Auges noch sympathische Entzündung und 
dass sie ganz plötzlich auftreten und endlich ohne Beteiligung des Sehnervenkopfes ent¬ 
stehen kann, leicht. Cr am er- Cottbus. 

Rählmann, Ultramikroskopische Untersuchungen über die Ursachen der 
sympathischen Ophthalmie. (Deutsche medizin. Wochenschrift 1904. Nr. 13.) Das 
auf dem Prinzip schärfster seitlicher Beleuchtung begründete Ultramikroskop der Firma 
Zeiss in Jena hat dem Verf. Gelegenheit geboten, an einem Augapfel, der zur Vermeidung 
sympathischer Ophthalmie, ohne dass irgend ein Zeichen einer solchen schon bestand, ent¬ 
fernt war, drei Stunden nach der Operation folgende Beobachtung bei 2400facher Ver- 
grösserung zu machen. Im Glaskörper finden sich zahllose schwärmende Bakterien 
verschiedener Form in lebhaftester Bewegung. Ausser diesen finden sich 2 Arten 
pendelnder und schwingender Gebilde, die einen hellgelb und glänzend, grösser, die anderen 
klein, zahlreich und dunkel. Für die glänzenden grösseren hat Verf. nur Vermutungen, 
während er die kleinen für dieselben aus der Blutbahn eingewanderten Elemente hält, 
wie sie in jedem Serum und auch in frischem Blut sich finden. Alles Vorbeschriebene 
ist so winzig, dass es die Gefässwände passieren und überall mit dem Blutstrome verteilt 
werden kann. 

Verf. glaubt aus den Wachsturasverhältnissen der Gebilde schliessen zu müssen, 
dass sich nach infektiöser Verletzung Lebewesen im hinteren Augapfelraum ansiedeln, 
deren „schwärmende Keimlinge“ ausgewachsen in die Blutbahn und von dieser aus in den 
Glaskörper des anderen Auges gelangen und sekundär die Entzündung der vorderen Augen¬ 
abschnitte veranlassen. Der Glaskörper ist eben für sie ein bevorzugter Nährboden, so 
dass sie sich in anderen Körperteilen nicht ansiedeln können. Cr am er-Cottbus. 

AhlstrSm, Zur Kasuistik der sympathischen Ophthalmie. (Hirschbergs 
Zentralblatt. Juli 1904.) I. Sympathische Ophthalmie nach Panophthalmie. Verf. erörtert 
zunächst die Möglichkeiten, die die grosse Ausnahme von der allgemeinen Erfahrung, dass 
nach typischer Panophthalmie keine sympathische Entzündung folge, herbeiführen können 
und beschreibt dann einen Fall von fortschreitendem Hornhautgeschwür, der nach Kauteri¬ 
sation sich rasch besserte und in die Heimat entlassen wurde. Es fand sich bei der 
Entlassung eine 3 mm im Durchmesser haltende und so seitlich gelegene Narbe, dass 
noch ganz leidliches Sehvermögen da war. 

Einige Monate später trat zu Hause eine heftige Entzündung ein, die zum Durch¬ 
bruch von Eiter führte. Am 5. Nov. merkte Pat., dass er anfing auf dem anderen Auge 
schlechter zu sehen, und kam am 11. in Verf.s Behandlung mit einer typischen schweren 
Iridocyklitis des rechten sympathisierten Auges, die langsam zur Erblindung führte. 

Die sorgfältige mikroskopische Untersuchung des herausgenommenen ersterkrankten 
Auges liess eine sich auf alle Teile des Auges erstreckende Vereiterung erkennen, die 
bakteriologische konnte zahlreiche zu den Staphylokokken gehörige Kokken nachweisen, 
die in verschiedenen Teilen des Augapfels verschieden reichlich sassen. Der Sehnerv 
sowohl als der Intervaginalraum waren aber vollständig frei davon. 

ßefer. sieht auf Grund seiner Erfahrung, dass bei freiliegender Regenbogenhaut, 
unter Umständen in ganz kurzer Zeit, sympathische Ophthalmie eintritt, den Grund für 
dieses Ereignis in dem Falle des Verf.s in der Bemerkung desselben, dass die beschriebene 
Narbe wohl eine „fistulierende“ gewesen sei. Offenbar hat bei der Lage derselben die 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Regenbogenhaut, wenn auch nur im geringsten Umfang freigelegen und den hypothetischen 
Erregern der sympathischen Entzündung Eingang gewährt. 

Refer. hat z. B. beobachtet, dass nach einem scharfen Schnitt, der ganz aseptisch 
heilte, die vorgefallene Regenbogenhaut wegen Unvernunft des Pat. nicht völlig exzidiert 
werden konnte und einige Tage in Ausdehnung von höchstens 2 mm bis zur dann voll¬ 
zogenen gründlichen Ausschneidung in der Wunde liegen blieb. 14 Tage später trat erst 
auf dem verletzten und kurze Zeit danach auf dem andern Auge eine Iridocyklitis serosa 
auf, die erst nach */ 2 Jahre günstig ausheilte. 

II. Sympathische Ophthalmie während einer interkurrenten Fieberkrankheifc voll¬ 
kommen geheilt. 

Der höchst interessante Fall war in Kürze folgender. Typische schwerste sympa¬ 
thische Entzündung des linken Auges nach durchbohrender Fremdkörperverletzung des 
rechten. Sehvermögen bis auf quantitativen Lichtschein herabgesetzt. Pat., der vom 
Kongo kam, erkrankte plötzlich an heftigem Klimafieber. Der Anfall dauerte 2 Tage. 
Gleichzeitig mit dem Aufhören des Fiebers trat eine ganz auffallende Besserung des 
sympathisierten Auges ein, so dass Pat. nach einer Woche schon Finger in 5 m zählte. 
Dieser Vorgang wiederholte sich mit demselben Erfolg noch 2mal, so dass Pat. mit einer 
Sehschärfe von 6 / 9 entlassen werden konnte. Nach 9 Jahren war das Auge noch ganz 
gesund und Pat. als Zeichner (!) beschäftigt. 

Verf. weist mit Recht auf die Analogie der Besserung mancher infektiöser Augen¬ 
krankheiten durch einen Anfall von Erysipel hin. Cramer-Cottbus. 

von Grosz, Die sympathische Augenentzündung. (Ungarische Beiträge zur 
Augenheilkunde. 1903.) Verf. glaubt aus dem Umstand, dass bei der Hundswut das Gift 
von der Bissstelle auf dem Wege der Nerven zentripetal bis zum Zentralnervensystem 
sich fortpflanzt und von dort zentrifugal zu den einzelnen Körperteilen, besonders den 
Speicheldrüsen gelangt, schliessen zu müssen, dass auch der uns noch nicht bekannte und 
daher nicht nachweisbare Erreger der sympathischen Entzündung auf dem Wege der 
Nerven überwaudert und zwar bei Beginn der Entzündung an der Papille durch den 
Sehnerven, bei Beginn im vorderen Uvealabschnitt durch die Ciliarnerven. 

Er empfiehlt die Frage auf experimentellem Wege zu studieren. Cramer-Cottbus. 

Rüge, Pathologisch-anatomische Untersuchungen über sympathische 
Ophthalmie und deren Beziehungen zu den übrigen traumatischen und nicht - 
traumatischen Uveitiden. (Habilitationsschrift, Greifswald 1903.) Es ist hier nicht an¬ 
gängig, ein eingehendes Referat der sehr fleissigen und umfangreichen Arbeit zu geben, 
da die Einzelheiten den Zwecken dieser Monatsschrift zu fern liegen. Von den Schluss¬ 
folgerungen seien als in praktischer Beziehung von Wichtigkeit hervorgehoben: 

II. Die zur sympathischen Entzündung des zweiten Auges führende Entzündung des ersten Auges 
ist stets eine fibrinös-plastische. Eine zur sympathischen Ophthalmie führende rein eitrige 
Panophthalmie des ersten Auges gibt es nicht. 

III. Die Entzündung im sympathisierenden (verletzten) und im sympathisierten 
(zweiterkrankten) Auge bietet auch pathologisch-anatomisch dieselben Bilder. 

V. Prinzipielle Unterschiede zwischen traumatischen fibrinös-plastischen Uveitiden 
und den sogen, idiopathischen finden sich nicht in allen Fällen. 

Den Schluss der Arbeit bilden eine grosse Anzahl sehr schöner Photographien nach 
Präparaten des Verf. Cramer-Cottbus. 

Neuburger, Messingsplitter im Glaskörper. N. demonstriert im ärztlichen 
Verein in Nürnberg am 14. März (s. Münch, med. Woch. 26) einen Bulbus mit einem 
im Glaskörper nahe der Sehnervenpapille gelagerten Messingsplitter. Mit dem Augen¬ 
spiegel konnte nach der Verletzung wegen sofortiger starker Linsentrübung und heftiger 
Cyklitis der Splitter nicht gesehen werden. Die Röntgenphotographie zeigte einen deut¬ 
lichen Fremdkörperschatten, jedoch so weit nach hinten, dass operative Entfernung zweck¬ 
los war. Heftige Cyklitis erforderte in der 3. Woche die Enukleation. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Alexander, Sehnervenzerreissung. A. demonstriert im ärztlichen Verein in 
Nürnberg (s. Münch, med. Woch. Nr. 34) einen 18 jährigen Patienten, der vor 11 Tagen 
beim Radfahren gestürzt, mehrere Stunden bewusstlos war und aus Mund und Nase ge¬ 
blutet hatte (Schädelbasisfraktur). Als er wieder zu sich kam, sah er auf dem rechten 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 9. 


Auge nichts mehr. Gegenwärtig werden Finger in ca. 3 Meter erkannt, das Gesichtsfeld 
hat sich nasal unten (Quadrant) wieder hergestellt. Es besteht nach Vortr. wahrschein¬ 
lich eine durch Fissur im Canalis optic. bedingte unvollständige Zerreissung des Sehnerven. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Tödter, Ein Fall von Sehnervenatrophie nach Trauma. (Dissert. Kiel 1903.) 
Pat. schildert einen Fall, der von den gewöhnlichen Fällen von Sehnervenverletzung nach 
Bruch der Schädelbasis dadurch abweicht, dass das Auge durch einen Stein direkt ge¬ 
troffen war, und begründet richtig die Diagnose, dass auch hier trotz des Fehlens eigent¬ 
licher Zeichen des Schädelbruchs nur ein solcher die Ursache der eingetretenen Erblindung 
sein kann. Gramer-Cottbus. 

Rothe, Ein Beitrag zur Kasuistik der Eisensplitterverletzungen des 
Auges. (Dissert. Halle 1902.) Verf. gibt einen eingehenden Bericht über die 20 während 
des Schuljahres 1901—1902 behandelten durchbohrenden Eisensplitterverletzungen der 
Halleschen Univ.-Klinik. Bei allen ist der Riesenmagnet in Anwendung gekommen und 
hat bei 13 Fällen recht befriedigende Erfolge gehabt 

Ein enukleiertes Auge wird anatomisch genau beschrieben. Cramer-Cottbus. 

Kessel, Über einen Fall von Doppelperforation des Auges durch 
Eisensplitter. (Dissert. Jena 1903.) Bei der Entfernung eines geschrumpften Aug¬ 
apfels fand sich ein Eisensplitter, der einige Jahre vorher durch die temporale Hornhaut¬ 
lederhautgegend eingedrungen war und zur Erblindung geführt hatte, neben dem Seh¬ 
nerven aus der Lederhaut herausragend. 

Verf. gibt einen genauen mikroskopischen Befund des gesamten Augapfels. 

Cramer-Cottbus. 

Langenhan, Perforierende Verletzungen des Augapfels durch Mann¬ 
schaftsschrankschlüssel. (Deutsche mil.-ärztl. Ztschr. 1904. Nr. 2.) L. hatte in 
2 Fällen eine eigentümliche Entstehungsart perforierender Hornhautrisswunden durch den 
sehr lang angebundenen, umgehängten, beim Turnen gegen das Auge geschleuderten 
Schrankschlüssel zu beobachten, ln dem einen Fall blieb ein kleines mit der Iris ver¬ 
wachsenes Leukom uud relativ geringer Sehstörung zurück, im anderen nach Resorption 
der Linse Aphakie. Steinhausen-Hannover. 

Osterroh t, Iris Verletzung durch Dynamit, O. stellt in der medizin. Gesell¬ 
schaft Giessen (s. D. medizinische Wochenschr. Nr. 35) einen eigentümlichen Fall von 
Irisverletzung vor, bei dem durch Dynamitverletzung die ganze Iris in eigentümlicher 
Weise nach rückwärts verlagert wurde unter Erhaltung ihrer Form. Aussen unten hängt 
sie an einer Skleralnarbe fest, innen liegt sie weit zurück, so dass eine Drehung gegen 
die normale Irisebene um etwa 45° resultiert. Die Pupille ist in der verlagerten Iris 
noch deutlich zu erkennen; das Corpus ciliare scheint im Zusammenhang mit der Iris 
rückgelagert, während die Linse aus dem Auge geschleudert wurde. 

Aron heim - Gevelsberg. 

Böse, Über den Heilungsvorgang bei Verletzungen der hinteren Linsen¬ 
kapsel. (Dissertat Marburg 1903.) Eine fleissige experimentelle Arbeit mit guten 
Abbildungen. C r am e r- Cottbus. 

Clausen, Ein Beitrag zur Kenntnis der Explosionsverletzungen des 
Auges durch Dynamit und Pulver. (Dissertat. Jena 1903.) Verf. schildert zunächst 
die Eigenart der durch Explosion von Pulver und Dynamit herbeigeführten Augenver¬ 
letzungen und referiert dann eingehend über die Literatur der Sprengschussverletzungen. 
Hervorgehoben sei daraus die Erfahrung v. Hippels, dass bei Dynamitverletzungen das 
Auftreten eines Wundstars ganz besonders ungünstige Aussichten bietet, weshalb vor der 
Entfernung eines solchen Stars aufs entschiedenste gewarnt wird. Dieser Anschauung 
tritt Beyer-Greifswald auf Grund von Erfahrungen an 5 Fällen entgegen. 

Es werden dann 8 Krankengeschichten von Dynamit- und 11 von Pulververletzungen 
in extenso angeführt, die Behandlungsresultate besprochen und mit denen anderer Kliniken 
verglichen, wobei Verf. bei aller Betonung des schweren Charakters der durchbohrenden 
Verletzungen doch nicht ganz zu den pessimistischen Anschauungen v. Hippels kommt. 

Verf. zieht aus seinen Beobachtungen den Schluss, dass ein wesentlicher Unterschied 
zwischen Pulver- und Dynamitverletzungen hinsichtlich der Gefahr der Erblindung nicht 
besteht. C r a m e r - Cottbus. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


Ei eher t, Über indirekte Opticusverletzung bei Schädeltrauma. (Dissert. 
Jena 1903.) Referat über 16 Fälle von Sehnervenentartung nach Bruch des knöchernen 
Kanals des Sehnerven infolge Schädelbruchs. Cr am er-Cottbus. 

Lincke, Über das dreissigjährige Verweilen eines Eisensplitters im 
Auge mit anatomischem Befund. (Dissert. Jena 1903.) Interessant an dem Falle ist 
der Umstand, dass trotz des sehr langen Verweilens des Splitters es nur zu einer ver¬ 
hältnismässig geringen Siderosis der Augenhäute gekommen ist. Seinen Grund findet 
das Verhalten offenbar in dem Umstand, dass der Fremdkörper hinten in der Lederhaut 
unter der Netz- und Aderhaut steckte und gegen diese durch eine derbe, durch den 
lokalen Entzündungsreiz entstandene Bindegewebskapsel abgegrenzt war. 

Cr am er-Cottbus. 

Ritzke, Die Erkrankung der Augen bei Wurstvergiftung (Botulismus). 
(Dissertat. Leipzig 1904.) Ein eingehendes Referat über zahlreiche in der Literatur be¬ 
schriebene Fälle nebst 2 neueren aus dem Groenouwschen Material. Die Hauptfolge von 
Vergiftungen mit Fleischgift ist die Accomodationslähmung, der nur in ganz schweren 
Fällen eine Pupillenlähmung folgt Ausserdem kommen Lähmungen der äusseren Augen¬ 
muskeln vor. 

Als Veranlasser der Fleischvergiftung sind nach neueren Anschauungen nicht mehr 
Ptomaine, sondern Mikroben anzuschuldigen — in erster Linie der Bacillus botulinus 
(van Ermen gern). R. Römer und L. Stein haben auf Grund von Experimenten an 
Affen estgestellt, dass die Accomodationsschwäche oder Lähmung eine Folge der Ent¬ 
artung von Ganglienzellen im Oculomotoriuskern ist Cr am er-Cottbus. 

Peters (Rostock), Über traumatische Hornhauterkrankungen mit spe¬ 
zieller Berücksichtigung der Abhebung des Epithels. (Heidelberger Versamm¬ 
lung 1903.) Zu der noch ungelösten Frage, wodurch bei den sogen, „rezidivierenden 
Erosionen“, d. h. der nach oberflächlichen Hornhautverletzungen öfter monatelang später 
und wiederholt unter starken Schmerzen auftretenden Blasenbildungen auf der Horn¬ 
haut, die leichte, auch in der anfallsfreien Zeit bestehende Ablösbarkeit des Epithels 
kommt, bemerkt Verf., dass dem Nerveneinfluss eine ganz besondere Bedeutung zukomme. 

Er schildert die ganz ähnlichen Verhältnisse bei Herpescorneae, Keratitis dendritica 
und der seltenen Form der Keratitis disiciformis, die alle zu leichter Ablösbarkeit des 
Epithels führen; hat sie auch in frischen Stadien des Ulcus serpens gefunden. Allen 
diesen Prozessen gemeinsam ist auch das Auftreten der Faltenbildungen in der Descemet- 
schen Membran, die Verf. mit Fuchs als den Ausdruck eines sich zurückbildenden 
Ödems des Hornhautparenchyms auffasst. Ein solches lässt Flüssigkeit unter die nächsten 
Gewebe, also das Epithel, hindurchtreten und veranlasst dadurch die Blasenbildung. 

Verf. glaubt nun, dass dieses Ödem ein rein neurotisches, als Folge der Reizung 
der oberflächlichen entblössten Nervenendigungen entstehendes ist und beweist dies 
durch die regelmässige Beobachtung von Sensibilitätsstörungen, meist Herabsetzungen, 
manchmal aber auch Steigerungen, die er noch nach Jahren feststellen konnte. Diese 
Störungen finden sich nun nach Verf. auch beim beginnenden Ulcus serpens. Es wird 
durch das neurotische Ödem beim Ulcus serpens der Weg der Infektion in die tieferen 
Schichten erleichtert und die Frühperforation der Descemetschen Haut bei tiefgreifen¬ 
den Geschwüren durch vorherige Schädigung des Epithels herabgeführt 

Verf. weist zum Schluss nochmal auf die Rolle hin, die die Verletzung bei der 
Erzeugung so verschiedenartiger Krankheitsprozesse spielt. Cramer-Cottbus. 

Bftchaner, Über Stauungspapille nach Schädelkontusion. (Deutsche 
mediz. W. 1904, Nr. 9.) Verf. veröffentlicht die Krankengeschichten von 2 Pat, die 
beide eine Schädelkontusion, der eine gleichzeitig dabei eine Hirnerschütterung erlitten 
haben. Die nach Abklingen der schwersten Erscheinungen zurückbleibenden subjektiven 
Beschwerden, Kopfschmerzen und Schwindel, bei jeder Arbeitswiederaufnahme unerträglich 
werdend, finden in beiden Fällen auch eine objektive Erklärung, indem im Fall I 
(Commotio cerebri) bereits 5 Tage nach dem Unfall eine sich weiterhin mehr und mehr 
entwickelnde, auch bei der letzten (*/ 2 Jahr) Untersuchung nachweisbare Stauungspapille 
der rechten Seite festgestellt wird, während bei Pat II eine rechtss. Stauungspapille erst 
bei der 13 Wochen nach dem Unfall vorgenommenen ersten Augenuntersuchung sich 
findet und noch 5 Jahre später nachweisbar ist. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 30 l 

In Fall I bestand gleichzeitig eine innerhalb 5 Wochen wieder verschwindende 
Abducenslähmung derselben Seite. Yerf. möchte die Erscheinungen auf eine durch intra¬ 
kranielle Blutung hervorgerufene Druckerhöhung im Schädelinnern zurftckführen und 
hält die Untersuchung des Augenhintergrundes in jedem Fall von Begutachtung nach 
Schädeltrauma für geboten. Apelt-Hamburg. 

Fehr, Stauungspapille nach perforierender Verletzung in der Ciliar- 
körpergegend. (Berl. ophthalmolog. Gesellschaft 27. XI. 1902.) Eine schwere Hornhaut¬ 
lederhautwunde verheilte ungewöhnlich günstig, so dass Sehschärfe bestand, feinste 
Schrift gelesen wurde und das Gesichtsfeld normal war. Da wurde bei der Entlassung 
entdeckt, dass Pat. eine typische Stauungspapille hatte, die sich allmählich zurückbildete. 
Vortr. hält eine entzündliche Ursache für wahrscheinlicher, wie eine mechanische. 

Cramer-Cottbus. 

Wölflin, Eine seltene Art von perforierender Hornhautverletzung. 
(Hirschbergs Centralbl. Febr. 1903.) Verf. beobachtete infolge Eindringens eines schnellen¬ 
den Astes eine klappenförmige Abreissung eines ganzen Hornhautquadranten, der an der 
nach der Lederhaut gerichteten Basis mit dem Auge noch zusammenhing. Der Lappen 
heilte gut ein, das Auge wurde aber atrophisch. Cramer-Cottbus. 

Alexander, Traumatische Lähmung des Muse. rect. infer. Verf. demon¬ 
striert im ärztlichen Verein in Nürnberg am 16. Juni 1904 (s. Münch, med. Woch. 
Nr. 35) einen Fall von traumatischer Lähmung des Muse, rectus inferior. Ein 19jähriger 
Schuhmacher stiess mit dem rechten Auge gegen eine Stuhlkante. Schwellung der Lider 
und Sugillation. Bulbus unverletzt. Sofort wurde Diplopie beobachtet. Typische Doppel¬ 
bilder im Sinne einer Lähmung des rechten Muse, rectus inferior. Vortragender nimmt 
nicht einen Abriss der Sehne des Muskels vom Bulbus, sondern einen Bluterguss in das 
Muskelgewebe an, dessen Aufsaugung zu erwarten ist. Vor 3 Jahren hat er 2 derartige, 
nach 8 Wochen geheilte Augenmuskellähmungen (Levator- und Rectus inferior-Lähmung) 
beobachten können. Aronheim -Gevelsberg. 

Goldzieher, Zur Lehre von den traumatischen orbitalen Augenmuskel¬ 
lähmungen. (Hirschbergs Zentralblatt. 1903.) Nach einem Stich in die Gegend des 
äusseren Lidwinkels unterhalb des Oberaugenhöhlenrandes mit einem spitzen Gegenstand 
fand sich völliges Herabhängen des Oberlids, Unbeweglichkeit des Augapfels, der etwas 
aus der Lidspalte heraustrat, völlige Unempfindlichkeit der Hornhaut, Erblindung, leichtes 
Verwaschensein des schläfenseitigen Randes der Sehnervenscheibe. Gefässe normal, starkes 
Pulsieren der Vena centralis. 

Allmählich wurde der ganze Umkreis der Sehnervenscheibe streifig getrübt und 
verwaschen, ohne dass eine Schwellung eintrat; allmählich trat dann typische Ent¬ 
artung ein. 

Die Vortreibung des Augapfels nahm zu, doch Hess derselbe sich stets leicht zu¬ 
rückdrücken, so dass die gehegte Befürchtung, es möchte hinter dem Augapfel noch ein 
Fremdkörper sitzen, fallen gelassen wurde. 

Es unterlag keinem Zweifel, dass der Stich die Gegend des Zusammentreffens des 
Sehnerven mit allen Augenbewegungsnerven — die obere Augenhöhlenspalte — getroffen 
haben musste. Die Vortreibung des Augapfels war nicht eine solche im strengen Sinne 
des Wortes, sondern mehr ein nach vorn „Fallen“ infolge der verminderten Muskel¬ 
spannung. 

Später trat Hornhautverschwärung auf und das Auge wurde entfernt. In der 
Augenhöhle fand sich keinerlei Fremdkörper. 

In dem Nachwort betont Verf., dass die gewöhnliche Anschauung, bei Verletzungen 
des Sehnerven nach rückwärts von der Eintrittsstelle der Gefässe beständen gleich nach 
der Verletzung keinerlei mit dem Augenspiegel zu sehende Veränderungen, sondern träten 
erst später ein, eine so allgemeine Gültigkeit nicht habe, da hier ganz sicher eine der¬ 
artige Verletzung vorlag und doch gleich Veränderungen im Augenhintergrund sich zeigten. 

Ein zweiter Fall stellte sich als eine Stichverletzung des Oberlids und der Augen¬ 
höhle schwerster Art dar: Es bestand Senkung des Oberlids, Pupillenstarre, im Augen¬ 
hintergrund ein massiges Ödem, Venen prall und gefüllt, Arterien normal. Erblindung. 
Die gesamte Oberfläche des Augapfels sowie die Haut und Bindehaut der Lider voll¬ 
kommen unempfinelich. Die Beweglichkeit des Auges nach aussen ist vollkommen auf- 


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;102 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


gehoben, nach allen anderen Richtungen beschränkt. Es besteht Herabsetzung des Augen¬ 
drucks. Später meningitische Reizung. 

Nach einiger Zeit wird als Endbefund erhoben: Lähmung des Opticuse des ersten 
und zweiten Astes des Trigeminus, des Abducens, der sensiblen Äste des dritten Astes 
des Trigeminus. Der Oculomotoriu ist sehr geschwächt, der Trochlearis wahrschein¬ 
lich auch. 

Während ein grosser Teil obigen Befundes auf dieselbe Weise erklärt werden kann, 
wie der vorige Fall, glaubt Verf. für die ganze Lähmung des 2. und die teilweise des 
3. Astes des Trigeminus einen Schädelbasisbruch, dessen Splitter bis zum Ganglion Gassen 
gedrungen seien, verantwortlich machen zu müssen. 

Es folgen physiologische Bemerkungen über die Rolle des Trigeminus als Ge¬ 
schmacksnerv und des Facialis als Erregers der Tränendrüsen. Cr am er- Cottbus. 

Scheer, Glaukom infolge eines Unfalls. (Hirschbergs Zentralblatt. 1903.) 
Auftreten eines Glaukoms auf dem linken Auge, angeblich nach Einfliegen von Grassamen 
ins Auge und Schlag mit einem Heubündel ins Gesicht. 6 Jahre vorher war das andere 
Auge an selbständigem Glaukom erblindet 

Verf. führt sehr richtig aus, dass bei einer vorhandenen Disposition zu Glankom, 
wie sie durch die frühere Erkrankung des rechten Auges nachgewiesen ist, eine Neigung 
zur Erkrankung des anderen Auges besteht und der Ausbruch durch an sich geringe 
äussere Einwirkung herbeigeführt werden kann. Ob das in diesem Fall geschehen ist, 
ist ganz unsicher, doch kann man auch nicht mit Bestimmtheit den ursächlichen Zu¬ 
sammenhang zwischen der Verletzung und dem Glaukomausbruch leugnen. Das Schieds¬ 
gericht hat den Zusammenhang anerkannt Cr am er-Cottbus. 

Purtscher, Traumatischer Vorfall der Tränendrüse. (Hirschbergs Zentral¬ 
blatt. 1903.) Nach Anführung der Literatur der recht seltenen Verletzung schildert Verf. 
2 eigene Fälle. 1. Ein Kind von 2 Jahren, dessen Art der Verletzung unbekannt blieb, 
zeigte zwischen dem Oberlid und dem Oberaugenhöhlenrand eine dicke, aus Blut und 
Schmutz bestehende Borke, nach deren Reinigung die 12 mm lange, 4 mm breite Drüse 
aus einer Hautwunde heraushing. Zurückbringen derselben und Naht der Hautwunde. — 
Heilung per secundam, aber mit bestem Erfolg. 

2. Ein ganz gleichartiger Fall nach Gegenschlagen des Kopfes gegen einen Holz¬ 
pfeiler, aber bei einem Erwachsenen. Da fast alle derartigen Verletzungen bei Kindern, 
deren Augenhöhlenrand noch nicht voll entwickelt ist und somit die Drüse nicht genug 
schützt, vorgekommen sind, ist der Fall des 23 Jahre alten zweiten Pat. eine grosse Seltenheit. 

Cramer-Cottbus. 

Broxner, Ein Fall von Luxation der Tränendrüse. (D. mil.-ärztl. Ztschr. 
1904. Nr. 2.) Durch Fall gegen eine Tischecke mit dem r. Auge zog sich ein 2 f / 2 jähr. 
Kind einen Vorfall der Tränendrüse zu. Abtragung derselben, Wundnaht, glatte Heilung. 
Die anatomische Untersuchung wies den Tumor als die Tränendrüse nach. 

Stein hau sen-Hannover. 

Lange, Traumatische bitemporale Hemianopsie mit hemianopischer 
Pupillenreaktion. (Monatsblätter für Augenheilkunde. Mai 1904.') Durch Sturz von 
einem Hause zog sich ein 20jähriger ausser schweren anderen Brüchen auch einen Bruch 
der Schädelbasis zu. Nach l j A Jahr Augenuntersuchung: Augenbewegungen normal. 
Pupillen von mittlerer gleicher Grösse zeigen beide Reaktionen sowohl direkt als vom 
anderen Auge aus. Beide Sehnervenscheiben erscheinen etwas blass. Sehvermögen rechts 
%, links 6 / 10 . für die Nähe braucht Pat. + 2 D. Die Gesichtsfelduntersuchung zeigt 
einen ganz schulgerechten Ausfall der Schläfenhälften des Gesichtsfeldes unter Freilassung 
des Fixierpunktes. Die Nasenhälften waren absolut normal. 

Mittels eines besonders zur Prüfung der Erscheinung erfundenen Instrumentes 
konnte uuzweifelhaft eine sogen, hemianopische Pupillenreaktion festgestellt werden, d. h. 
Lei Beleuchtung der Schläfenhälfte der Netzhaut trat typische Pupillenreaktion auf, bei 
Beleuchtung der Nasenhälften nur eine kaum wahrnehmbare. 

Das Vorkommnis einer so typischen biteinporalen Hemianopsie ist ein im hohen 
Grade seltenes, da es aus theoretischen Gründen nur bei einer genau die Mittellinie des 
Chiasma durchtrennenden Affektion Vorkommen kann. Es muss also der Schädelgrund- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


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bruch genau unterhalb der Mittellinie des Chiasma dessen Unterlage, das Planum sphenoi- 
dale und dann jenes selbst durchtrennt haben. 

Der Umstand, dass die hemianopische Pupillenreaktion sowohl eine direkte wie auch 
bei Beleuchtung des anderen Auges eintretende (konsensuelle) war, ist ein Beweis für die 
Verbindung der beiden Kerne für die Zusammenzieher der Pupille. 

Weiter ist der Fall ein Beweis für die teilweise Kreuzung der Sehnervenfasern. 

Folgen einige Literaturangaben. Cramer-Cottbus. 

Dimmer, Kortikale rechtsseitige Hemiopie. D. stellt im Verein der Ärzte 
in Steiermark am 25. Januar 1904 (s. Wien. klin. Woch. Xr. 29) einen Pat vor, bei dem 
nach einer schweren, die Scheitelbein- und Hinterhauptgegend betreffenden Verletzung eine 
kortikale rechtsseitige Hemiopie auftrat Die Gesichtsfeldaufnahme zeigt auch in den er¬ 
haltenen Gesichtshälften homonyme, an die vertikale Trennungslinie sich anschliessende 
Defekte, die entweder durch individuelle Verschiedenheit in der Verteilung der Nervenfasern 
in der Netzhaut oder durch partielles Ergriffensein des Sehzentrums der anderen Seite er¬ 
klärt werden können. Der Fall ist auch deshalb interessant, weil früher eine Heteroplastik 
mit einer grossen Celluloidplatte vorgenommen wurde, welche den Knochendefekt in bester 
Weise dekte. Aronheim-Gevelsberg. 

Stoewer, EinFall von Glaukom mit totaler Irisatrophie durch Hämoph- 
thalmus traumaticus. (Monatsbl. f. Augenheilkunde. Febr. 1904.) Nach einem 
Schlag gegen das Auge trat eine massige Blutung in der Vorderkammer ein, die aber 
noch ein ganz leidliches Sehvermögen zuliess. Am nächsten Tag, vielleicht infolge heftigen 
Erbrechens füllte sich die ganze Vorkammer mit Blut aus und der Binnendruck stieg 
unter heftigen Schmerzen. 

Nach einiger Zeit friedlicher Behandlung wurde eine Sklerotomie gemacht, worauf 
sich die Drucksteigerung verlor und das Blut aus der Vorderkammer sich rasch aufsaugte. 
Man sah jetzt einen erheblicher Bluterguss im Glaskörper und eine auffallende Entartung 
der Regenbogenhaut. 

Die Aufsaugung der Glaskörperblutung erfolgte langsam, jedoch wurde schliesslich 
noch ein Sehvermögen von 4 / 50 erzielt. 

Ein zweiter Glaukomanfall veranlasste den Versuch einer Irodektomie, die eine 
schwere Blutung herbeiführte. Der weitere Verlauf ist derselbe wie das erste Mal. 

In den epikritischen Bemerkungen kommt Verf. durch Ausschliessung zu der Über¬ 
zeugung, dass die Blutung aus den Ciliarkörpergefässen und zum Teil in diese hinein 
erfolgt sei. Dadurch sei eine Schwellung des Ciliarkörpers entstanden, die ein Nackvorn- 
rücken des Linsensystems und dadurch Verschluss des Kammerwinkels bewirkt habe. 
Auch die ganz ungewöhnlich rasch eintretende Irisentartung kann möglichweise auf Ver¬ 
änderungen in der Blutversorgung durch den erwähnten Zustand des Ciliarkörpers zurück¬ 
geführt werden. Cramer-Cottbus. 

Denig, Über Ammoniakverletzungen des Auges. (Zeitschrift f. Augenheil¬ 
kunde. 1904, 4.) Nach Hinweis auf Fälle von Trousseau und Chadre, die beide be¬ 
weisen, dass nach Ammoniakverletzungen die zunächst ganz günstig zu verlaufen scheinen, 
später noch schwerste Schädigungen der Hornhaut eintreten können, schildert Verf. 4 Fälle, 
von denen 3 ebenfalls das späte Auftreten schwerster Erscheinungen an der Hornhaut 
zeigten. Bei 2 von diesen blieben die Schädigungen dauernd, während sie bei dem letzten, 
den Verf. 8 Jahre nach der Verletzung sah, nach langer Dauer der Entzündung wieder 
zurückgingen. Refer. sieht öfter Ammoniakverletzungen, hat aber diese schlimmen Er¬ 
fahrungen noch nicht gemacht. Cramer-Cottbus. 

Herrmanil, Über die Behandlungsmethoden des Ulcus cornae serpens. 
(Festschrift für Prof. Saemisch.) Verf. gibt in der Arbeit in erster Linie eine Verteidigung 
der von mancher Seite angegriffenen Saemisch sehen Spaltung des Geschwürsgrundes. Es ist 
ihm durchaus darin beizutreten, dass diese Operation eine in vielen Fällen recht wirksame 
ist. Leider ist die Zahl der Fälle eine nicht geringe, in denen auch dieser von vielen 
Kollegen nur als ultimum refugium angesehene Eingriff nicht zum Ziel führt, in denen 
aber die auch in dieser Monatsschrift öfters besprochene Bedeckung des Geschwürs mit 
einem Bindehautlappen das Geschwür zum Stillstand und zur Verheilung führt (Ref.). 

Cramer-Cottbus. 

Haas, EinFall von indirekter Adcrhautrnptnr. (Zeitschr. f. Augenheilkunde. 


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3()4 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 9. 


1004. 6.) Der beschriebene Fall hat ein besonderes Interesse durch seine Entstehung. 
Ein Knabe hatte ein Holzstück durch 2 Drähte einer Umzäunung gesteckt und es dann 
mehrfach herumgedreht, so dass das Holzstück beim Loslassen mit grosser Schnelligkeit 
herumsauste. Einmal kam er demselben zu nahe und wurde in der Gegend des rechten 
Auges an den Kopf getroffen. Es fanden sich schwerste Blutunterlaufungen der ganzen 
rechten Gesichtsgegend, Schwellung der Lider, die nur unter grossen Schmerzen zu öffnen 
waren, Blutungen und ein Riss der Bindehaut, Trübung der Hornhaut und Blutanhäufung 
in der Vorderkammer. Eine Durchbohrung der tieferen Augenhäute war nicht aufzufinden, 
Lichtempfindung anscheinend normal. 

Nach Verschwinden dieser Krankheitserscheinungen fand man: 1. Herabhängen des 
Oberlids (Ptosis), 2. Reste von Regenbogenhautentzündung, 3. Schlottern dieser Haut, 4. 
leichte Linsentrübungen, 5. dicke Glaskörpertrübungen. 

Nach durch Kochsalzeinspritzungen bewirkter Aufhellung der letzteren sah man einen 
sichelförmigen Aderhautriss, der hauptsächlich horizontal oberhalb der Sehnervenscheibe 
verlaufend mit einem Ast bis zur Gegend des gelben Flecks reichte. Aus dem Verschwin¬ 
den einer Netzhautvene hinter einem den Rand des Risses bedeckenden Wall von Pigment 
und Wiederauftauchen jenseits des Walles in verdickter Form schliesst Verf., dass wahr¬ 
scheinlich an dieser Stelle auch die Netzhaut zerrissen ist. 

Verf. erörtert eingehend eine Theorie des Zustandekommens des Aderhautrisses in 
seiner häufigsten Form — der temporalen (82 Proz. aller Fälle) —, die in Kürze dahin 
geht, dass bei einem Stoss von vorn der Augapfel nach hinten getrieben wird und nur 
in seinem hintersten und schläfenseitigen Abschnitt, der auf den weichen Muskeltrichter 
und das ebensolche Orbitalfett trifft, eine Stelle findet, wo der durch den Stoss bewirkte 
Überdruck im Augapfel sich entladen kann, wodurch es zum Riss kommt. 

Cramer- Cottbus. 


Verwaltungsreclit und Allgemeines. 

Seelmami, Begriff und Feststellung der Erwerbsunfähigkeit in Spanien. 
(Med. Ref. 1904/14.) Verf. weist auf den alten Übelstand hin, dass es beschränkt Erwerbs¬ 
fähigen oft schwer wird,passende Arbeit zu erlangen, also auf: „die Arbeitslosigkeit 
der beschränkt Erwerbsunfähigen“. 

Einen Schritt hierin, auf dem Wege der Gesetzgebung Regelung und Wandel zu 
schaffen, hat Spanien getan. Dort gilt seit 30. Januar 1900 das Gesetz betreffend die 
Haftpflicht hei Arbeitsunfällen. Nach diesem haftet der Unternehmer für Unfälle, deren 
Opfer seine Arbeiter infolge und in Ausübung des Berufs oder der Arbeit, die sie aus¬ 
führten, wurden, es sei denn, dass der Unfall auf eine von der ausgeftihrten Arbeit un¬ 
abhängige höhere Macht zurückzufahren war. Dabei gelten folgende Bestimmungen: 

1. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt der Unternehmer dem Arbeiter 
vom Unfalltage an bis zur Möglichkeit der Wiederaufnahme der Arbeit als Entschädigung 
den halben Tagelohn. Hat nach Jahresfrist die Erwerbsunfähigkeit nicht anfgehört, so 
treten die Bestimmungen über die dauernde Erwerbsunfähigkeit ein. 

1. Bei dauernder und gäpzlicher allgemeiner Erwerbsunfähigkeit hat der Unternehmer 
dem Arbeiter den doppelten, wenn nur Unfähigkeit für den früheren Beruf vorliegt, bei 
vorhandener Möglichkeit des Ergreifens einer anderen Tätigkeit, den anderthalbfachen 
Jahresgehalt als Entschädigung zu zahlen. 

3. Bei dauernder, aber nur teilweiser Unfähigkeit zur Ausübung des früheren 
Berufes hat der Unternehmer entweder den Arbeiter zum gleichen Gehalt für eine seinem 
Zustand entsprechende Tätigkeit zu verwenden oder ihm ein volles Jahresgehalt als 
Entschädigung zu zahlen. 

In einem Reglement vom 8. Juli 1903 wird nun der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ 
wie folgt erläutert: 

Gänzliche Arbeitsunfähigkeit ist 

a) der völlige Verlust oder der Verulst der wesentlichen Teile der beiden oberen 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 1*. 305 

Gliedmassen, der beiden unteren Gliedmassen oder einer oberen oder unteren Extremität, 
wobei als wesentliche Teile Hand und Fuss gelten; 

b) die funktionelle Verletzung der Bewegungsapparate, die in ihren Folgen ent¬ 
sprechend der Verstümmelung der Extremitäten aufzufassen ist, mit den unter Abschnitt a 
angegebenen Bedingungen; 

c) der Verlust beider Augen, und zwar aufgefasst als Vernichtung des Organs oder 
als völliger Verlust der Sehkraft; 

d) der Verlust des einen Auges mit beträchtlicher Schwächung der Sehkraft des 
anderen; 

e) unheilbare Geisteskrankheit; 

f) die organischen und funktionellen Verletzungen des Gehirns und des Blutkreis¬ 
laufs und der Atmungsorgane, welche direkt und unmittelbar durch mechanische oder to¬ 
xische Wirkung des Unfalls veranlasst wurden und als unheibar erachtet werden. 

Partielle Arbeitsunfähigkeit ist: 

a) der Verlust der rechten oberen Extremität in ihrer Gesamtheit oder ihren 
wesentlichen Teilen, wobei als wesentliche Teile erachtet werden die Hand, die Finger 
in ihrer Gesamtheit, auch bei Bestehenbleiben des Daumens, oder im gleichen Fall der 
Verlust sämtlicher zweiter und dritter Fingerglieder, und endlich der gänzliche Verlust 
des Daumens allein; 

b) der Verlust der linken oberen Extremität in ihrer Gesamtheit oder in ihren 
wesentlichen Teilen, wobei als wesentliche Teile gelten: die Hand und die Finger in ihrer 
Gesamtheit; 

c) der Verlust einer der unteren Extremitäten in ihrer Gesamtheit oder in ihren 
wesentlichen Teilen, wobei als wesentlicher Teil gilt: der Fuss und an diesem die zum 
Stehen und Gehen absolut unerlässlichen Teile; 

d) die funktionellen Verletzungen, welche Vernichtung einer Extremität resp. ihrer 
wesentlichen Teile zur Folge haben und daher als den in den vorhergehenden Bestimm¬ 
ungen erwähnten Verstümmelungen analog betrachtet werden; 

e) Kophosis oder absolute Taubheit; 

f) Verlust oder Erblindung eines Auges; 

g) Leisten- oder Schenkelbrüche, einfach oder doppelt. 

Die partielle Arbeitsunfähigkeit gilt in folgenden Fällen als gänzliche: 

1. wenn, von der unter den Begriff partieller Arbeitsunfähigkeit fallenden Glied¬ 
verletzung abgesehen, durch den Unfall verursachte Verletzungen anderer Glieder vor¬ 
handen sind, die insgesamt eine Verminderung der Arbeitsfähigkeit um 50 Proz. reprä¬ 
sentieren; 

2. wenn diese Verminderung der Arbeitsfähigkeit durch zugefügte Verletzungen sich 
auf 42 Proz. beläuft und der Arbeiter über 50 Jahre alt ist; 

3. wenn diese Verminderung der Arbeitsfähigkeit durch zugefügte Verletzungen sich 
auf 86 Proz. beläuft und der Arbeiter über 60 Jahre alt ist. 

4. In den drei hier bezeichneten Fällen werden 2 Proz. abgezogen, wenn es sich 
um eine Frau handelt. 

Die übrigen vorstehend nicht angeführten Verletzungen begründen die partielle 
Arbeitsunfähigkeit nicht. Wenn aber der Arbeitgeber den Arbeiter in den Beruf oder 
in die Arbeitsklasse, die er zur Zeit des Unfalls inne hatte, nicht aufnimmt, so wird die 
partielle Arbeitsunfähigkeit durch alle, auch die vorstehend nicht aufgeführten Verletzungen 
bestimmt. Th. 

LennhofF, Unfallgutachten und Gewerkschaften. (Mediz. Reform 1904/23.) 

Gamperlz, Unfallgutachten und freie Arztwahl. (Deutsche Mediz. Presse 
1904/11.) L. tadelt den auf der Generalversammlung des Verbandes deutscher Bergarbeiter 
zu Stadthagen (22. bis 25. Mai 1904) gemachten Vorschlag, wonach zur Ausstellung von 
Gutachten für Unfallverletzte Arbeiter bei ablehnendem Bescheid oder bei Verschlimmerung 
des Zustandes, Gutachten, die nach dem Gesetz der Arbeiter selbst zu beschaffen hat, 
bestimmte Ärzte fest angestellt werden sollten. L. erklärt sich mit den auf dem ge¬ 
nannten Verbandstage von Umbreit, dem Vertreter der Generalkommisson der Berliner 
Gewerkschaften, gemachten Einwendungen einverstanden, gemäss deren zu befürchten ist, 
dass solchen im festen Diente der Gewerkschaften stehenden Ärzten von seiten der Be- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 9. 


rufegenossenschaften und auch der Gerichte mindestens ein gleiches Misstrauen entgegen¬ 
gebracht werden würde, wie heute von seiten der Gewerkschaften den Vertrauensärzten 
der Berufsgenossenschaften. 

L. bespricht und empfiehlt dann die im Jahre 1903 zwischen den Vertretern der 
Gewerkschaften und der Zentralkommission der Krankenkassen einerseits und dem Vor¬ 
stande des Vereins der freigewählten Kassenärzte in Berlin andererseits getroffene Ver¬ 
einbarung zur erstmaligen Ordnung des freiwilligen Gutachterwesens. Zu 
derselben sind die Ärzte und die Arbeitervertreter gedrängt worden durch die schlechten 
Ertährungen, die man bisher mit den sogenannten, ohne Kenntnis der Akten gelieferten, 
Privatgutachten, auch „Gefälligkeitsgutachten 14 genannt, gemacht hat, Erfahrungen, die 
manche Ärzte dazu geführt haben, grundsächlich die Erstattung von Gutachten auf den 
blossen Wunsch der Verletzten abzulehnen, was natürlich eine Rechts Verkürzung der 
letzteren bedeutet. 

In Berlin ist nun diese Angelegenheit in folgender Weise geregelt. 

„Wenn von seiten der Berliner Gewerkschaften die Erstattung eines Gutachtens ge¬ 
wünscht wird, so wenden sie sich an den Vorstand des Vereins der freigewählten Kassen¬ 
ärzte unter Angabe des medizinischen Sondergebietes, das im einschlägigen-Falle in Betracht 
kommt. Der Vereins Vorstand macht dann aus der Reihe der sachverständigen Ärzte 
Vorschläge. Hält sich der befragte Arzt allein nicht für genügend kompetent, so beantragt 
er die Einsetzung eines Gutachterkollegiums. Dies besteht für gewöhnlich aus drei 
Ärzten aus verschiedenen Spezialitäten, beispielsweise je ein Arzt für innere Medizin, ein 
Nervenarzt und ein Chirurg. Ergibt die Prüfung, dass die Verfolgung der Ansprüche 
des Verletzten keine Aussicht auf Erfolg bietet, so wird von der Erstattung des Gut¬ 
achtens Abstand genommen, und die Gewerkschaft erteilt dem Verletzten den Rat, sich 
mit dem Stand der Dinge zu bescheiden. Da ihm dieser Rat von einer Seite erteilt wird, 
die sein besonderes Vertrauen besitzt, wird er viel eher geneigt sein, sich zufrieden zu 
geben und das Gefühl des zu Unrecht Benachteiligten verlieren, ein Faktor von gar nicht 
hoch genug zu schätzender Bedeutung. Im anderen Falle wird das Gutachten erstattet, 
dessen Wert darin liegt, dass es erstens von durchaus sachverständiger und zweitens 
vollkommen unabhängiger Seite ausgestellt ist, die weder zur Berufsgenossenschaft noch 
zum Verletzten selbst oder zur Gewerkschaft in irgend welchen Beziehungen steht. Mit 
dieser Art von Begutachtung wird allen Parteien auf das beste gedient; der Verletzte 
bezw. seine Rechtsvertreter sind der Suche nach einem Gutachter enthoben und sind sicher, 
an die jeweilig geeignete Adresse gewiesen zu werden, das entscheidende Gericht weiss 
von vornherein, dass kein sogenanntes Gefälligkeitsgutachten vorliegt, und auch die Be¬ 
rufsgenossenschaft wird aus demselben Grunde sich bei einem auf solchem Gutachten be¬ 
ruhenden Erkenntnis beruhigen.“ 

Mit den von den Ärzten vorgeschlagenen Honoraren von 10 bis 20 Mark für ein 
begründetes Gutachten und 20 bis 60 Mark für ein kollegiales Gutachten haben sich die 
Vertreter der Gewerkschaften einverstanden erklärt. 

Für kleinere Städte und Landbezirke wird nach L. folgender Weg am ehesten zum 
Ziele führen: 

Die Arbeitersekretariate setzen sich mit den örtlichen Kreis- oder Regierungsbezirks- 
Ärztevereincn einzeln in Verbindung oder besser noch mit den Ärztekammern, die mit Hilfe 
der genannten Vereine Gutachterbezirke einrichten. 

„Die Leitungen der Vereine fordern die zur Erstattung von Gutachten befähigten 
Ärzte zur Anteilnahme auf und treffen unter den sich bereit erklärenden, je nach Lage 
des Falles, die Auswahl. Innerhalb eines angemessenen grossen Bezirkes werden sich 
immer genügend sachverständige Arzte finden. Da der eine oder andere von ihnen Be¬ 
sitzer einer Privatklinik oder Leiter eines Krankenhauses sein wird, lässt sich überall 
auch eine Anstaltsbeobachtung ermöglichen. Wenn dabei gelegentlich die Unfallverletzten 
kleinere Reisen machen müssen, oder wenn gar in dünn bevölkerten Gegenden bei kolle¬ 
gialen Gutachten nicht alle in Anspruch genommenen Ärzte am selben Orte wohnen, also 
ausser den Gebühren für das Gutachten noch besondere Diäten erhalten müssen, so fallt 
das nicht ins Gewicht. Denn man muss bedenken, dass gegenwärtig vielleicht viel grössere 
Summen ausgegeben werden, wenn die Verletzten z. B. von Bochum nach Dortmund, 
Elberfeld, Cöln von einem Arzt zum anderen fahren, um manchmal, wie ich mich über- 


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Monatsschrift für UnfaUheilknnde und Invalidenwesen Nr. 9. 


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ztagt habe, ein ganz unwirksames Gutachten zu erlangen, oder wenn sie gar die kost¬ 
spielige Reise nach Berlin, womöglich in Begleitung, machen müssen, unter Aufwendung 
recht hoher Summen. 

Auch über die Höhe der Gebühren lässt sich mit den Ärztevertretungen anderwärts 
ebenso ein Abkommen treffen, wie das in Berlin der Fall war. 

Dean einzelnen wird es natürlich immer unbenommen bleiben, sich ein Gutachten 
ausstellen zu lassen, von wem er will. 

Sobald aber das Gutachtenwesen zwischen den Vertretungen der Arbeiter und denen 
der Ärzte in der angegebenen Weise überall geregelt wird, darf man darauf rechnen, 
dass eine grosse Zahl der Übelstände, die die Unfallversicherungs-Gesetzgebung im Gefolge 
gehabt hat, verschwinden werden. Zunächst werden sicherlich eine ganze Reihe von 
Berufsklagen gar nicht erst eingereicht werden, die heute noch ohne Erfolg die Schieds¬ 
gerichte und das Reichsversicherungsamt beschäftigen müssen. Die Gerichte werden da¬ 
durch entlastet und die Versicherten geben frühzeitiger den aussichtslosen Kampf um die 
Rente auf, vielleicht frühzeitig genug, um nicht in jenen Zustand zu verfallen, der sie 
unzufrieden mit sich und der Welt macht, ihnen jede Energie zu werktätigem Schaffen 
raubt und der Ehefrau alle Lasten des Familienoberhauptes aufbürdet. 

Zum zweiten werden diejenigen, denen heute mangels genügend begründeten Gut¬ 
achtens die Verfolgung ihrer berechtigten Ansprüche unmöglich ist, zu ihrem Rechte 
kommen können. Dadurch wird zugleich der eigentliche Zweck der Gesetzgebung erst 
zur vollen Geltung kommen. 

Voraussetzung für die Erreichung dieses grossen Zieles ist und bleibt allerdings 
ein harmonisches Einvernehmen zwischen den Vertretern der Versicherten und der 
Ärzteschaft.“ 

Dass eine Regelung der freiwilligen Gutachtertätigkeit durchaus notwendig ist und 
der von L. vorgeschlagene Weg im allgemeinen der richtige ist wird vom Ref. zugegeben, 
aber L. verkennt augenscheinlich die Schwierigkeit der Durchführung in kleinen Städten 
und auf dem Lande, wo von einer Organisation der Arbeitervertreter wie in Grossstädten 
gar keine Rede ist. Hieran und an der Honorarfrage wird die Sache wahrscheinlich zu¬ 
nächst scheitern oder sich doch nur ganz vereinzelt durchführen lassen. Die einzig mög¬ 
liche Regelung kann nach Ansicht des Referenten nur auf gesetzlichem Wege erfolgen, 
indem den Verletzten das Recht eingeräumt wird, für den Arzt ihres Vertrauens die 
Akteneinsicht fordern zu können. 

Der Gumpertzsche Aufsatz gipfelt in dem Lennhoff gemachten Vorwurf, dass 
mit der beschränkten Auswahl von Gutachtern seitens des Vereins frei gewählter Kassen¬ 
ärzte der Grundsatz der freien Arztwahl verletzt und damit viele Ärzte benachteiligt 
seien. Dieser Streit hat nur für Berliner- und Grossstadt-Verhältnisse Bedeutung. Th. 

Die Tätigkeit des Vereins für Unfallverletzte. (Mediz. Reform 190422.) 
Aus dem Bericht des so segensreich wirkenden Vereins entnehmen wir folgende Angaben: 
Das Bureau wurde insgesammt von 776 Personen aufgesucht, von denen 324 Auskunft 
und Belehrung verlangten, 127 Schriftsätze wurden angefertigt. Zur Bearbeitung der 
juristischen und medizinischen Fragen waren besondere Kommissionen eingesetzt (v. Schulz, 
Rechtsanwälte Benda und Dr. Simon bezw. Med.-Rat Dr. Leppmann, Dr. Eugen Israel 
und Dr. R. Lennhoff). In der von Regierungsbaumeister Eisner geleiteten Werkstatt 
konnte bisher nur die Bürstenmacherei betrieben werden. Ein Versuch, Verletzte bei einer 
Tischlereifirma unterzubringen, misslang, was wiederum zeigte, dass nur der Vereinsvor¬ 
stand mit seinem Verständnisse für das vorhandene Arbeitermaterial und seiner Anpassung 
an dasselbe als Unternehmer auftreten darf. Die beabsichtigte Arbeitsstube für weibliche 
leichte Handarbeiten konnte wegen der Geringfügigkeit der erreichbaren Löhne nicht ein¬ 
gerichtet werden. 

Über die Leistungen einzelner Arbeiter gibt nachstehende Tabelle Auskunft. 

,,Es muss wiederum auf die geringe Arbeitswilligkeit der Verletzten hingewiesen 
werden, wobei aber zu beachten ist, dass die ernsteren Ziele des Vereins, die Beschaffung 
von Arbeit, in Arbeiterkreisen noch wenig bekannt sind und sich deshalb vorzugsweise 
solche Verletzte melden, welche sich der Hilfe des Vereins bedienen wollen, um eine Er¬ 
höhung ihrer Rente durchzusetzen, oder Posten als Boten, Wächter, Portiers u. dergl., 
die ihnen als bisher allein zugängliche „leichte Arbeit“ angeraten sind, suchen. 


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Die Arbeiter, welche die erste Zeit auszuhalten vermochten, blieben dann auch 
dauernd bei der Arbeit. Im allgemeinen sind die Arbeiter der Werkstatt fleissig und 
bemühen sich, im Verdienste nach und nach höher zu kommen; bei einzelnen aber ist zu 
bemerken, dass sie lieber weniger arbeiten und mit einer geringeren Lebenshaltung zu¬ 
frieden sind, anstatt eine erreichbare höhere anzustreben. 

Es sei noch erwähnt, dass man die Erfolge der Werkstatt in den ersten Jahren 
ihres Bestehens nicht ohne weiteres nach der Zahl der beschäftigten Arbeiter beurteilen 


Lfd.i 
No. I 

I 

I 

1 

2 

3 

4 

5 
G 


8 


9 

£10 

11 

12 

13 

14 

15 i 


In der 

Alter 

Früherer Beruf 

Werkstatt 

Jahre 

und Art der Ver¬ 

seit | 

letzung 

1.11.1901 

40 

Arbeiter, kleiner und 
Ringfinger links fehlt 

4.11.1901 

30 

Rüster, linkes Fuss- 
gelenk verrenkt 
Holzbildhauer, Knie¬ 
gelenk Verletzung 

2.1. 1902 

45 

28./1. 1902 

47 ; 

Tischler, rechter Un¬ 
terschenkelbruch 

5./3. 1902 

53 

Schriftsetzer, rechter 
Untersch. fehlt 

1./4. 1902 

47 ; 

Brauer, V erkrüpplg. 
beider Hände, bei der 
Werkstatt Austräger 
der Ware 

G.,/10.1902 

41 ! 

Rangierer, künstliches 
linkes Bein 

22.10.1902 

: 55 

Güterbodenarbeiter, 
künstliches rechtes 
Bein 

26.10.1902 

2G 

Landwirtscbaftl. Ar¬ 
beiter, Amputation 
des linken Beines 

10./11.1902 

22 

1 

Strassenbahn - Pferde¬ 
bursche, links Stelz- 
fu89 

18-/1- 1903 

! 43 

Maschinist, steifes 
Knie, linker Daumen 
fehlt 

18./1. 1903 

i 43 

i 

Bauarbeiter, linkes 
Bein steif 

10.2. 1903 

24 

Bremser, künstliches 
rechtes Bein 

22./5. 1903 

, 30 

■ 

Arbeiter, beide Unter- 
! sch. verletzt 

8.'6. 1913 

! 30 

Schlosser, Bruch bei- 


der Beine 


Verdienst 
in der 
Werk¬ 
statt, auf 
300 Ar¬ 
beitstage 
bezog. 

Daneben 
jährl. Einnahmen 
an 

Unfall, Invalid.* 
Rente Rente 

' Angebl. 
Danach 1 jährliches 
jetziges 1 Ein- 
Gesamt- kommen 
t ?- vor dem 

Ein ‘ I Unfall, 
kommen au f 

jährlich ! 300 Tage 
bezogen 

i ” 

420,94 

220,80 

— 

! 

641,74 1 

780,00 

739,91 

381,60 

— 

1121,51 

1200,00 

545,31 1 

(kein 

Betr.- 

Unfall) 

171,60 

716,91 

1350,00 

001,13 

409,80 

— 

1010,93 

1290,00 

541,96 

(kein 

Betr.- 

Unfall) 

134,40 

676,36 

. 

1200,00 

433,78 

888,00 

— 

1321.7S 

1500,00 

361,87 

427,20 

45,00 

834,07 

750,00 

412,66 

551,40 


964.06 

960,CK) 

! 653,18 

225,00 

— 

883,18 

600,00 

442,31 

438,00 

— 

; 880,31 

i 

675,00 

448,68 

1 499,20 


947,88 

1275,05 

395,60 

396,00 

— 

791,60 

; 1350,00 

651,97 

810,00 

— 

1161,97 

| 1200,00 

| 

1 353,72 

516,00 

i 

869,72 

1050,00 

367,79 

612,00 

1 — 

: 979,79 

1350,00 


darf. Dass sich diese Zahl im Laufe des Jahres nicht vermehrt hat, liegt daran, dass 
die Arbeiter nach und nach mehr leisteten, also mehr verdienten. Erst wenn eine grössere 
Anzahl ständiger Arbeiter vorhanden ist, wird einem grösseren Umsätze eine grössere 
Zahl Arbeiter entsprechen. 

Je schneller der Verein Erfolge auf seinem bisherigen Sondergebiete, der Fürsorge 
für Unfallverletzte, erringen wird, desto eher wird an Versuche in dem weitaus grösseren 
Gebiete der Beschäftigung überhaupt von Mindererwerbsfähigen gedacht werden können.“ Th. 


Für die Relaktion verantwortlich: Professor Dr. C. T h i e m - Cottbus. 
Druck von Augusjt Fries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 

FÜR ' /; . 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 


mit besonderer Berücksichtigung 

der Mechanotherapie and der Begutaehlang Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 


Nr. 10. Leipzig, 15. Oktober 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmtiicher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet 

Zur Frage der Gewöhnung an Unfallfolgen. 

Von Kreisarzt Dr. Sch ae che, Chäteau-Salins (Lothr.). 

(Mit 1 Abbildung.) 

Vor einiger Zeit hat Marcus 1 ) in dieser Zeitschrift an einem Falle aus¬ 
geheilter Hüftgelenksentzündung gezeigt, in wie hohem Maße selbst schwere 
anatomische Unfallfolgen durch Gewöhnung ausgeglichen werden können, und 
auch früher sind gelegentlich derartige Fälle gewissermaßen als Kuriosa be¬ 
richtet worden. Seitdem sich das Gebiet der staatlichen Unfallversicherung be¬ 
ständig erweitert hat und auch die Privatgesellschaften, vor allem infolge des 
Haftpflichtgesetzes, ihren Geschäftsbetrieb auf immer grössere Kreise ausgedehnt 
haben, ist dieser Hinweis auf die Macht der Gewöhnung doppelt beachtenswert. 
Indes scheint mir mit dem Schlagwort „Gewöhnung“ diese wichtige Beziehung 
zwischen Unfall und Heilerfolg nicht erschöpft zu sein. Die Gewöhnung, wenn 
sie überhaupt eintreten und wirken soll, setzt ein Anderes als notwendig voraus: 
den aufrichtigen Wunsch und festen Willen, so bald als möglich wieder gesund 
zu werden und arbeiten zu können. Nun ist wohl jeder Praktiker nach den Er¬ 
fahrungen in der Unfallbehandlung zu der Überzeugung gelangt, dass bei einer 
grossen Zahl derjenigen Verletzten, welche Aussicht auf eine staatliche oder 
private Entschädigung haben, dieser Wunsch und Wille fehlt und damit ein 
wichtiger Faktor für die schnelle und endgültige Heilung fortfällt. Unter den 
heutigen Verhältnissen kommt die Mehrzahl der Ärzte tatsächlich nur ausnahms¬ 
weise in die Lage eine schwerere Verletzung zu behandeln, ohne dass die Frage 
der Entschädigung hineinspielt und den Betroffenen in irgend einer Weise un¬ 
günstig beeinflusst. Die sozusagen normale Heilungsdauer wird kaum noch 
beobachtet, die Überwindung der Unfallfolgen nimmt auffallend lange Zeit in 
Anspruch. Wie schwer hält es oft, einen Arbeiter zu überzeugen, dass die Steif¬ 
heit eines Fingers für seine Arbeitsfähigkeit völlig belanglos ist; der Mann hängt 
an den 10%, Rente, die ihm vielleicht noch 10 Pfennige täglich ausmachen, so fest, 
als stünde damit seine Existenz auf dem Spiele. Wie oft ruft die Rentenkürzung 

1 ) Nr. 1 dies. Zeitseh. 1904. Besserung von Unfallfolgen dureli Gewöhnung. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


oder gar die Rentenentziehung, und möge sie noch so gerecht sein, einen uner¬ 
quicklichen und erbitterten Kampf hervor. 

In noch viel unvorteilhafterem Lichte aber zeigt sich der menschliche 
Charakter, wenn es sich um private Entschädigungsansprüche, sei es an Gesell¬ 
schaften oder einzelne Personen, handelt. Da wird oft eine Kleinigkeit, nach der 
sonst, wie man sagt, kein Hahn gekräht hätte, zu einem ernsten Unfall auf¬ 
gebauscht, der 8 oder 14 Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge gehabt habe. Hier 
wird die Begehrlichkeit bei einem grossen Teile der Versicherten — ihnen selbst 
wohl häutig unbewusst — geradezu herausgefordert und gross gezogen. Da ist 
es dann die schwierige und wenig erfreuliche Aufgabe des Arztes, ungerechten 
Ansprüchen mit Entschiedenheit und ohne den Schein der Härte oder Partei¬ 
lichkeit entgegenzutreten. 

Die praktische Erfahrung, die zu einer solchen gerechten Beurteilung ge¬ 
hört, wird nun dadurch wesentlich bereichert, dass man gerade diejenigen Fälle 
zum Vergleich heranzieht, in denen der Wille zur Heilung mangels jeder Aus¬ 
sicht auf Entschädigung von Anfang an seinen wohltätigen Einfluss ausüben oder 
aber bei frühzeitig erworbenen Schäden die Gewöhnung an sich ausgiebig wirken 
konnte. Ich habe mich seit einiger Zeit bemüht bei meinen Patienten auf diesen 
Punkt zu achten und habe dabei, zum Teil als zufälligen Nebenbefund, einige 
Beobachtungen gemacht, die eines gewissen Interesses nicht entbehren dürften, 
und daher im folgenden kurz wiedergegeben sein mögen. 

1. Finger. 

Fall 1. 45jähriger Maurer. Vor 20 Jahren Phlegmone der rechten Hohlhand, 

danach folgende schwere dauernde Entstellung: 4. und 5. Finger stark gekrümmt und 
radialwärts abgelenkt, in die Hohlhand eingeschlagen, so dass sie selbst gewaltsam nicht 
gestreckt werden können. 2. und 3. Finger im Endgelenk leidlich beweglich, im Mittel¬ 
gelenk rechtwinklig versteift. Daumen gut bis auf beschränkte Spreizung. Schon einige 
Monate nach der Heilung Wiederaufnahme der Arbeit. Seitdem arbeitet der Mann in 
vollstem Umfange wie jeder andere Maurer. Die Werkzeuge werden von den ersten drei 
Fingern umspannt, der Stiel ruht auf dem Rücken des 4. und 5. Fingers. Die dabei 
entwickelte Kraft ist bedeutend. 

Fall 2. 70 jähriger landwirtschaftlicher Arbeiter. Vor 17 Jahren Schussverletzung 

der rechten Hand. Die Kngel drang in der Hohlhand zwischen 1. und 2. Mittelhand¬ 
knochen ein und trat auf dem Handrücken zwischen Handwurzel und Griffelfortsatz des 
Radius aus. Nach etwa fünfmonatlichem Kranksein (ohne längere ärztliche Behandlung) 
folgender Dauerzustand: Handgelenk fast versteift und sehr verdickt. Mittelhand stark 
verkümmert. Spreizung zwischen 1. und 2. Finger nur bis etwa 20° möglich, zwischen 
2. und 3. Finger etwas besser, zwischen den 3 letzten Fingern sehr gering. Zeigefinger 
streckbar, aber nicht bis in die Hohlhand beugbar. 3., 4. und 5. Finger nur bis zur 
Hälfte streckbar. 

Ein Jahr nach der Verletzung konnte der Mann wieder schaffen und hat seitdem 
alle, auch die schwersten landwirtschaftlichen Arbeiten, wie z. B. Mähen, angeblich be¬ 
schwerdelos verrichtet. Werkzeugstiele werden dabei zwischen der Daumenkuppe und 
dem ersten Zeigefingergliede gehalten, von den übrigen Fingern umfasst. 

ln beiden Fällen hätte die übliche Rechtsprechung ohne Frage ansehnliche Dauer¬ 
renten bewilligt. 

2. Handgelenk. 

Fall 3. 60jähriger Mann. Vor 33 Jahren Verstauchung des rechten Handgelenks, 
das seitdem versteift ist Trotzdem keine Beschwerden und dauernde Arbeitsfähigkeit. 

Fall 4. 62jähriger Bauer. Vor etwa 30 Jahren Fall auf das rechte Handgelenk 

mit Verstauchung und Bruch von Handwurzelknochen. Radialseite des Gelenks stark 
verdickt, Umfang 2 1 / 2 cm grösser als links, fast völlige Steifheit. Daumenmuskulatur 
sehr verkümmert. Nach etwa 2 Monaten Wiederaufnahme der Arbeit, schafft seitdem in 
vollstem Umfange ohne nennenswerte Beschwerden. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 10. 311 


Fall 5. 65jähriger Ackerer, dem vor 29 Jahren ein schwerer beladener Wagen 

über das rechte Handgelenk und den linken Zeigefinger fuhr. Jetziger Zustand: Rechte 
Radiusepiphyse in einer Länge von 2 V 2 cm aus ihrer natürlichen Lage entfernt und 
rechtwinklig zur Knochenaxe nach der Ulna zu hinübergelegt, wie die 
Figur zeigt, so dass an Stelle des Radiusköpfchens eine grosse Knochen¬ 
lücke zu fühlen ist. Die Handwurzel mit der Hand ist sehr stark radial- 
wärts gerückt, so dass das Ulnaköpfchen mächtig hervorsteht. Trotz didser 
schweren Verletzung sind, da offenbar die Sehnen erhalten geblieben 
waren, alle Bewegungen mit fast normaler Kraft und Ausgiebigkeit aus¬ 
führbar, insbesondere auch die Pronation und Supination. Der linke 
Zeigefinger ist im Endgliede rechtwinklig gebeugt uad nicht weiter streck¬ 
bar, von zahlreichen strichförmigen Narben bedeckt und merklich dünner 
als der rechte; er tut indessen seinen Dienst in befriedigender Weise. 

Der Mann gibt an, dass er durch diese Schäden etwa 10 Jahre 
lang in allmählich abnehmendem Grade in seiner Leistungsfähigkeit be¬ 
hindert gewesen sei. Seitdem aber habe er alle landwirtschaftlichen Arbeiten wie früher 
ausführen können. 

3. Schlüsselbein. 

Fall 6. 36 jähriger Knecht, der nachts in der Betrunkenheit das rechte Schlüssel¬ 

bein bricht; kann nach 6 Wochen wieder arbeiten wie vorher, behauptet allerdings noch 
etwas Schmerzen an der Bruchstelle zu haben. 

Fall 7. 64jähriger Ackerer. Vor 5 Jahren durch Überfahren Luxatio acromio- 

clavicularis dextra. Wie gewöhnlich, Hess sich das verrenkte Schlüsselbeinende durch 
keinerlei Verband in seiner natürlichen Lage erhalten, sondern stand dauernd stark hervor. 
Die Beschwerden nahmen allmählich so weit ab, dass der Mann ungefähr 2 Jahre nach 
dem Unfall auch die schwersten landwirtschaftlichen Arbeiten wieder verrichten konnte. 

4. Hüftgelenk. 

Fall 8. 17jähriger Melker. Luxatio coxae utriusque congenita mit den üblichen 

sehr .ausgesprochenen Folgezuständen. Trotzdem gute Arbeitsfähigkeit. Er verrichtet 
nicht nur seinen Dienst als Melker, sondern auch schwerere landwirtschaftliche Arbeiten, 
geht lange am Pfluge u. dgl. Nur nach langen Märschen empfinde er etwas Ermüdung. 

5. Kniegelenk. 

Fall 9. 25jähriger Gärtner. Vor 11 Jahren Fall von 5 m Höhe auf das rechte 
Knie. Danach 2 % Jahre lang chronische Entzündung des Gelenks, die schliesslich die 
Resektion der Ober- und Unterschenkelepiphyse nötig machte. Jetziger Befund: Völlige 
Versteifung in gestreckter Stellung. Knie verkümmert, Beinmuskulatur merklich dünner 
als links. Verkürzung 1 cm. Trotzdem seit langem vollständige Arbeitsfähigkeit ohne 
irgend welche Schmerzen. Hebt und trägt die schwersten Lasten, bückt sich sehr gut, 
läuft schnell und ausdauernd und stützt sich sogar mit Vorliebe auf das rechte Bein. 

Auch dieser Unfall wäre ohne Zweifel mit einer ansehnlichen Dauerrente ent¬ 
schädigt worden. 

Fall 10. 42 jähriger Kutscher. In frühester Jugend, angeblich durch Sturz, lang¬ 

wierige Entzündung des linken Knies, die zu folgender Entstellung führte: es ist im 
ganzen erheblich umfangreicher als das rechte, besonders ist die Schienbeinepiphyse stark 
verdickt; unterhalb derselben ist der Unterschenkel stumpfwinklig nach aussen abgeknickt, 
so dass starkes Genu valgum besteht. Das Knie kann nicht völlig gestreckt und nur 
bis zum Rechten gebeugt werden. Infolge dessen stark hinkender, nach links überfallender 
Gang. Ober- und Unterschenkelmuskulatur schwächer als rechts. 

Trotzdem verrichtet der Mann seinen Dienst als Kutscher und nebenbei als Gärtner 
in vollstem Umfange, ist den ganzen Tag auf den Beinen, ohne irgend welche Klagen 
zu äussern. 

6. Kniescheibe. 

Fall 11. 54jähriger Gastwirt. Vor 4 V 2 Jahren durch Ausrutschen auf dem Glatt¬ 

eise querer Rissbruch der linken Kniescheibe; Zerreissung der Seitenbandmassen der 



Radius Ulna. 
Dorsalwärts ge¬ 
sehen. 


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312 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


Kapsel, starker Bluterguss, Bruchenden in 7 cm Abstand. Heilung langsam, Vereinigung 
zunächst nur bandartig. Nach 6 Monaten Gang leidlich, nach 1 Jahr ziemlich beschwerde- 
frei. Vor kurzem gelegentliche Untersuchung: Bandmasse zwischen den Bruchstücken 
jetzt mit starken knöchernen Massen durchsetzt. Kniebeugung spitzwinklig, nahezu so 
ausgiebig wie rechts ausführbar. Gang tadellos. Keinerlei Beschwerden mehr. Seit 
3 y ; 2 Jahren hat der Mann seinen Beruf als Gastwirt und Agent im vollstem Umfange 
ausgefüllt. 

Fall 12. 51 jähriger Ackerer. Im Herbst 1903 offener Querbruch der rechten 

Kniescheibe durch Hufschlag. Abstand 1 cm, Seitenbandmassen erhalten, Bluterguss sehr 
gross. Schon nach 11 Tagen entzog sich der Mann der Krankenhausbehandlung und 
blieb dann zu Hause auf dem Lande ohne weitere ärztliche Aufsicht. Nach 3 Wochen 
bereits fing er an aufzustehen und nach 2 Monaten etwa begann er im Hause zu arbeiten. 
Ungefähr 5 Monate nach der Verletzung hatte ich zufällig Gelegenheit ihn zu untersuchen. 
Die Vereinigung der Bruchenden ist knöchern, das Knie 1 cm dicker als das andere. 
Noch ganz geringer Erguss nachweisbar. Beugung nahezu ebenso ausgiebig wie links, 
Streckung tadellos. Keinerlei Klagen. Der Mann hebt und trägt die schwersten Lasten 
und arbeitet in der Landwirtschaft ebenso ausdauernd und angestrengt wie vorher. 

7. Unterschenkel. 

Fall 13. 20 jähriger Landarbeiter. Bruch des Schien- und Wadenbeines im unteren 
Drittel mit starker Verschiebung der Tibiabruchenden, welche sich nicht ganz ausgleichen 
liess, so dass nach der in 6 Wochen erfolgten Heilung das obere Tibiabruchende stark 
hervorspringt. Verkürzung kaum 2 cm. Bald nach der Heilung wiederum Fall auf dieses 
Bein und nochmals mehrwöchige Bettruhe. Trotzdem fing der Mann einige Monate nach 
dem Unfall schon an tüchtig zu arbeiten und war 8 Monate nach demselben zu folgender 
Leistung imstande: er kam von seinem 7 km. entfernten Wohnorte im Dezember und 
Januar bei grosser Kälte wegen einer Handverletzung eine Woche lang täglich zu mir 
und machte auch den oft sehr schlechten Weg wieder zu Fuss zurück, ohne dabei, wie 
er versicherte, irgend welche Schmerzen an der Bruchstelle oder sonstige Beschwerden von 
seinem Unfall zu spüren. 

Mehrere andere weniger bezeichnende Fälle übergehe ich. Fängt man erst 
an seine Aufmerksamkeit auf diese Beziehungen zu richten, so ist man erstaunt, 
wie oft sich dergleichen Beobachtungen als gelegentlicher Nebenbefund bieten. 
Die praktische Schlussfolgerung liegt auf der Hand. Sieht sich ein Verletzter 
mangels jeder Aussicht auf Entschädigung von Anfang an vor die harte Not¬ 
wendigkeit gestellt, seine Glieder sobald als möglich wieder zu gebrauchen, so 
überwindet die Gewöhnung oft in überraschend kurzer Zeit selbst die schwersten 
Unfallfolgen. Es lässt sich wohl nicht leugnen, dass unsere jetzige Art der Un¬ 
fallbehandlung dieser Tatsache nicht immer genügend Rechnung trägt. Unter 
dem Schutze der Kassen- und Unfallversicherung wird mit der Wiederaufnahme 
der Arbeit sicherlich manchmal etwas zulange gezögert. 

Nun liegt mir indessen nichts ferner, als mit diesen kurzen Bemerkungen 
die Kollegen gewissermaßen gegen die Verletzten scharf machen zu wollen. Es 
gilt nur, unsere Erfahrungen, die unter den heutigen Verhältnissen Gefahr laufen, 
eine gewisse einseitige Richtung anzunehmen, nach allen Seiten gleichmässig aus¬ 
zubauen. Unsere Begutachtung sei unparteiisch und ohne Voreingenommenheit. 
Das Wohlwollen, dessen Ausfluss die gesamte staatliche Versicherungsgesetz¬ 
gebung ist, wird den Verletzten durch den Geist eben dieses Gesetzes in hohem 
Maße gewährleistet. Davon zeugen die Entscheidungen der oberen Instanzen, 
zumal wenn man sie mit Erfahrungen wie den oben erwähnten vergleicht 


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Monatsschrift für ünfallheilkünde und Invalidenwesen Nr. 10. 313 


Die normalen und anormalen Handtellerlinien und ihre Be¬ 
deutung für die Unfallheilkunde. 

Von Dr. Teske Czersk, z. Z. Volontärarzt d. chir. Univ.-Klinik Königsberg. 

(Mit 3 Abbildungen.) 

Die genaue Kenntnis der Handtellerlinien ist besonders wichtig für die 
Erkennung der Linkshändigkeit. Letztere findet in der Unfallheilkunde leider 
allzuwenig Beachtung. Sie wird z. B. bei dem Vergleiche der rechts- und links¬ 
seitigen Arnimaße fast gar nicht in Rechnung gezogen, so dass bei einem Pro¬ 
zentsatz von 2—3 Proz. Linkshändigen (Liersch *)) sich eine ziemliche Menge von 
Fehlbegutachtungen ergeben muss. So ist es denn sehr bedauerlich, dass auch 
das auf dem Berufsgenossenschaftentage zu Bx’emen (25. September 1903) empfohlene 
Unfallgutachtenformular (vergl. Mon. f. Unfallh. XI1.03) nicht die Beachtung der 
Linkshändigkeit empfiehlt. 

Die uns interessierenden Handtellerlinien sind schon ihrer anatomischen 
Lage wegen beachtenswert, sowohl für den Chirurgen bei Operationen, als auch 
für den Gutachter zur näheren Beschreibung des Sitzes von Narben u. s. w., 
zumal sie auch bei entzündlichen oder ödematösen Anschwellungen nie ganz ver¬ 
streichen (Hyrtl bei Liersch 1 )). 

Es gibt drei Hauptlinien, besser Hauptfalten der Hohlhand, eine Oppositions¬ 
und zwei Beugefalten (Plis primordiaux de flexion et d’opposition), sie sind beim 
Fötus schon im dritten Monate ausgeprägt (Fere 2 )). Die „distale oder vordere 
Beugefalte“ (Plis de flexion speciale des trois derniers doigts nach Fer6 2 )), wie 
man sie nennen kann, beginnt an der Ellenseite der Hand, entspricht etwa den 
Metakarpophalangealgelenken und endigt etwa V 2 cm über dem entsprechenden 
Gelenke des Zeigefingers, erreicht jedoch nicht die Radialseite der Hand. Von ihr 
aus kann man bequem die Länge des 3. und 5., annähernd auch die des 4. Fingers 
messen. Die so zu bezeichnende „Hauptbeugefalte“ (Plis de flexion commun 
nach Fere) beginnt an der Radialseite, entsprechend dem Zeigefingermetakarpal- 
gelenk und verläuft in etwas proximal geneigter Richtung fast durch die ganze 
Hohlhand. Sie hat über sich den Ursprung der Lumbrikalmuskeln (Liersch 1. c.) 
und begrenzt distal den Arcus volaris sublimis. Die (gedachte) Linie (zwischen 
den Anfangspunkten) der beiden Beugefalten markiert annähernd den proximalen 
Beginn der Sehnenscheiden der Finger (Friedrich 3 )). Die „Daumenballenfalte“, 
Plis d’opposition nach Fere, beginnt wie die Hauptbeugefalte und umgrenzt den 
Daumenballen. Sie entspricht den Ursprüngen des Adductor pollicis sowie des 
äusseren Nerven und der äusseren Seitenschlagader des Zeigefingers (Liersch 2 )). 
Eine vierte, die Kleinfingerballenfalte, ist selten ausgeprägt. Vogt 7 ) hat die 
Bezeichnung Fxngerlinie, Thiem 8 ) Gelenklinie für die vordere Beugefalte, die 
Hauptbeugefalte nennt erstei’er Gefässlinie, die Daumenballenfalte Daumenlinie. 

Die Vergleichung der beiderseitigen Hohlhandfalten auf ihre Tiefe und 
Ausgeprägtheit ist ein sehr wichtiger Beweis für das Vorliegen von Rechts- 
bezw. Linkshändigkeit oder Zweithändigkeit (Ambidexterität), besondei’S wenn 
Geschicklichkeitsprüfungen (vergl. Liersch 2 )) der linken Hand z. B. es unsicher 
erscheinen lassen, ob diese tatsächlich die geschicktere ist. Da bekanntermaßen 
Zweithändigkeit in mehr oder minder ausgeprägtem Maße sich bei dem geborenen 
Linkshänder ausbildet, so ist es sehr wichtig, in den Handlinien einen ana¬ 
tomischen Beweis für eine vorliegende Linkshändigkeit bezw. letztere über¬ 
wiegende Zweithändigkeit zu haben. Ich vermochte z. B. unter 473 Kindern 


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314 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweeen Nr. 10. 


12 Linkshändige allein an den links schwächer ausgeprägten Handlinien zu er¬ 
kennen. Nimmt man mit Liersch 2—3 Proz. Linkshändige an, so dürften fast 
alle Linkshändige unter den 473 Kindern vorgefunden worden sein. Dabei ist 
noch einmal hervorzuheben, dass diese Linkshändigen, um nicht aufzufallen, bezw. 
auf Geheiss der Eltern vieles mit der rechten Hand machten, z. ß. schreiben, und 
ihren Lehrern nicht als Linkser bekannt waren. Sie assen jedoch mit der linken 
Hand, letztere war die führende bei der Arbeit. 

Wenn die linke Hand nach erheblicher Verletzung der rechten allmählich 
deren Funktionsstörung ausgleichen muss, so werden die Handfalten links all¬ 
mählich so tief wie vorher die rechten (beim Rechtser!), welche jetzt etwas flacher 
werden. Wenn dies eingetreten ist, kann man — bei entsprechendem Neben¬ 
befunde — den Schluss auf „eingetretene Gewöhnung“ der linken Hand ziehen, 
wie ich es einmal tat. Dass die Erkennung der Linkshändigkeit uns abhält, 
bei Nachuntersuchungen von Verletzungen der rechten Hand stärkere Armmaße 
rechts als links zu verlangen, um Heilung festzustellen, möchte ich noch hervor¬ 
heben. Die Beobachtung dieses Punktes, d. h. Fahnden auf Linkshändigkeit, 
würde manche Rente aufheben. Bei den Glasbläsern besteht, wie Schmidt 4 ) 
betont, links allgemein stärkere Muskelentwicklung, weil sie links das Blas¬ 
rohr halten. Bei ihnen haben wir also auch links tiefere Handlinien. 

Von den oben beschriebenen normalen drei Hauptfalten gibt es einige Ab¬ 
weichungen. In einigen Fällen besteht nur eine Beugefalte, welche vom Zeige¬ 
fingermittelhandgelenke quer durch die ganze Hohlhand läuft, Linea trans- 
versalis nach Carrara 5 ), „die Transversalfalte“. Fig.2. C. bemerkt, dass dank der 
erworbenen Gegenbewegungen des Daumens die Linien der Handfläche zahlreich 
und schräge beim Menschen vorhanden sind; beim Affen, der diese Bewegungen 
nicht hat, sind sie spärlich, parallel laufend und geradlinig. Er fand die Linea 
transversalis, diese „affenartige Abart“, bei Normalen in 6,17 Proz., bei Krimi¬ 
nellen häufiger. Fere 6 ) fand sie bei 100 Soldaten in 7 Proz., er hält sie auch 
für ein Degenerationszeichen. Die Linea transversalis kommt sowohl in jeder 
Hand für sich, als auch in beiden Händen vor. Bei ihr verschieben sich natür¬ 
lich die anatomischen Verhältnisse zu den Organen im Innern der Hand, wie 
sie oben bei den Beugefalten beschrieben wurden, etwas, sie endigt z. B. etwa 
a 4 cm unter dem Kleinfingermittelhandgelenk u. s. w. Ich versuchte festzu¬ 
stellen, ob die Linea transversalis bei der Linkshändigkeit öfter vorkomme und 
etwa zur Diagnose dieser leiten könne, und untersuchte darauf 1021 Schulkinder. 
Ich fand sie bei ihnen 17mal, also in bedeutend geringerem Prozentsatz wie 
Carrara und Fere. Sie war 5mal beiderseitig. In 2 rechtsseitigen Fällen von 
Linea transversalis bestand Linkshändigkeit, in einem weiteren Falle jedenfalls 
auch noch, ln einem ferneren Falle von rechter Linea transversalis war der zunächst 
abwesende Bruder, wie mir der Pflegevater mitteilte, linkshändig. Er hatte nor¬ 
male Handfalten. Besonders auffallende Degeneration konnte ich bei den Kindern 
mit Linea transversalis nicht feststellen, auch scheint sie kein häufiges Zeichen 
für bestehende Linkshändigkeit zu sein; bei den 473 vorher erwähnten Kindern 
kam sie keinmal mit Linkshändigkeit vor; hier war nur einmal der Bruder 
linkshändig. Dass sie aber ein Degenerationszeichen ist, bewies mir ein Fall, 
wo ich die Familie eines Kindes mit linker Linea transversalis untersuchen konnte. 
Hier hatten die Mutter und drei Töchter einseitige Linea transversalis, der Sohn(!) 
nomale Handlinien, eine Tochter einen der Linea transversalis ähnlichen Typus 
in einer Hand, der Vater lebte nicht mehr. Die Unregelmässigkeit der Hand¬ 
faltung war also vererbt und nur auf die Töchter. Der Umstand, dass die jetzt 
zu beschreibende Unregelmässigkeit der Handfaltung bei einem Gliede dieser 
Familie vorkam, und ihre Ähnlichkeit mit der Linea transversalis veranlasst 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 315 


mich, sie als eine Vorstufe derselben und auch als Degenerationszeichen anzu¬ 
sehen. Die Beugefalteu verlaufen in solchen Händen nicht wie normal, etwas 
über 1 cm entfernt , sondern nur etwa 3—4 mm von einander und sind nur bis 
über die Mitte der Hohlhand ausgeprägt. Die Hauptbeugefalte entspringt dabei 
in normaler Höhe, die distale rückt etwas herunter. Dieser Typus ist ausser 
seiner anatomischen Verschiedenheit ohne praktische Bedeutung und kommt nicht 
zu selten vor v Auch bei dem oben erwähnten Mädchen bestand kein weiteres 
sichtbares Degenerationszeichen, es sowie die übrige Familie war nicht links¬ 
händig. 

Eine weit grössere Bedeutung kommt einer Art der Handfaltung zu, die 
ich nur 2mal gesehen habe und zwar unter 1021 Schulkindern einmal, dann bei 






Fig. la. 

Normaler Händeabdruck nach Paalzow. 



Fig. 11». 

(Abnormität) Oprositionsbeugefaltuug. 
13jälir. Knabe r. Hand nach Teste. 


20 monatlicher Beobachtung in der Praxis, schätzungsweise mindestens auch 1000 
Fälle, auch nur einmal. Es handelt sich um eine Handfaltung, die entwicklungs¬ 
geschichtlich scheinbar nicht erklärlich ist. Bei dieser abnormen Faltung fehlt, 
wie Russabdriicke es mir auch fixiert haben., die Hauptbeugefalte. Die distale 
ist um 3 4 —l cm heruntergerückt und beginnt also in der Höhe, wo sonst die 
anormale Transversalfalte an der Kleinfingerseite endigt. Die Daumenballenfalte 
beginnt normal, verläuft aber, statt nahe am Daumenballen, mit der grössten 
Konvexität durch die Handtellermitte und endigt auch etwas weiter medial 
als gewöhnlich. Die Hauptbeugefalte ist nur durch kleine schräge Fältchen 
angedeutet, welche die nächsten Punkte von der distalen und Daumenballenfalte 
verbinden. Fig. lb. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


In einem dieser Fälle bestand beiderseits Klumpfuss und beiderseits Ver¬ 
wachsung der Grundglieder von zweiter und dritter Zehe (13jähriger Knabe). 

Der Vater hatte normale Handlinien. 
Im zweiten Falle (19jähriger Mensch) 
bestand Hühnerbrust, hoher Gaumen. Ohr¬ 
läppchen nicht ausgebildet, geistige und 
körperliche Inferiorität, kretinartige 
Körperbildung. 

Der letzbeschriebenen Anomalie, 
der „Oppositionsbeugefaltung“, scheint 
also eine gewisse Wichtigkeit zuzu¬ 
kommen. 

Ich möchte noch darauf hinweisen, 
dass Russpapierabdriicke sehr geeignet 
sind, die Verschiedenheit der Handlinien 
in Tiefe und Ausgeprägtheit zu demon¬ 
strieren und für Gutachten wertvolle 
Beigaben sein können. Thiem s ) hat in 
seinem Handbuch S. 40 ausser den Russ- 
abdrücken Abdrücke auf weiehem Gips 
und Ton empfohlen. Bett mann 1 ') em¬ 
pfiehlt C'elloidinpapier oder Eisenblau¬ 
papier (Kopierpapier) zu den Abdrücken, 
ln seiner Arbeit über Aponeurositis 
palmaris hat Paalzow *°) normale Hände¬ 
abdrücke schon gebracht. Zum Schlüsse 
spreche ich Herrn Prof. Thiem für 
wertvolle Hinweise und Herrn Geh. Rat. 
Garre für liebenswürdige Durchsicht 
der Arbeit meinen herzlichsten Dank aus. 

Literatur. 

1) Liersch, Die linke Hand. Berlin, bei R. Schötz. 

2) Ferö, Les lignes papillaires de la paume de la main. Journ. de l’anatomie et 
de la physiol. 1900. 

3) P. L. Friedrich. Verletzungen des Handgelenkes und der Hand. Handbuch der 
pr. Cliir. von v. Bergmann, v. Bruns u. v. Mikulicz. 2. Aufi. 

d'' Schmidt-Cottbus, Die Entwicklung der Armmuskulatur bei Glasmachern. Mon. 
f. Unfallh. 9/01. 

5) Carrara, Anomalie dei soldri palmari nei normali e nei criminali. Arch. di 
psych. 1900. Ref. Carrara, Die Neuerscheinungen auf kriminalanthr. Geb. in 
Italien. Jahresber. der Unfallh. u. s. w. von Placzek. Leipzig, bei Thieme 1901. 
0) Fere, Note sur les plis de flexion de la paume de la main. Journ. u.s.w. wie 
bei 5. Ref. Carrara (s. d.). 

7) Vogt, Krankh. der oberen Extremitäten. Deutsch. Cliir. Lief. 64. 

•S) Thiem, Handbuch der Unfallerkrankungen. Stuttgart 1898. 

9) Bettmann, Zur Technik der Fusssohlenabdrücke. Zentralbl. f. Chir. 1902. Nr. 27. 
10) Paalzow, Über Aponeurositis palmaris. Mon. f. Unfallh. 1899. S. 12. 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


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Hodenquetschung, traumatische Neurose, Rückenmarkser¬ 
schütterung, psychisches Trauma? 

Mitgeteilt von Georg Haag-München. 

Gutachten Nr. I vom 12. IV. 03 (Hofrat Dr. B. in M.). 

J. K. trat am 4. III. 03 im städtischen Krankenhaus München r. d. I. in ärzt¬ 
liche Behandlung und Pflege. Er gab an, am 31. XII. 02 vormittags 10 Uhr beim 
Transport von Langholz von dem Griffe eines eisernen Hebels zwischen die Beine 
auf den linken Hoden getroffen werden zu sein. Er hatte sogleich heftige 
Schmerzen, konnte aber trotzdem arbeiten bis nachmittags 4 Uhr. In der Nacht 
vom 1. auf 2.1. 03 sei eine Verschlimmerung eingetreten. Der Hoden sei gänseei¬ 
gross angeschwollen und habe sich entzündet. Er ging am 2. I. 03 zu Dr. H., 
bei dem er bis 19. I. 03 in ambulanter Behandlung stand. Die ersten vier Tage 
habe er nicht aufstehen können, sei bewusstlos gewesen und habe nach Aussage 

seiner Angehörigen Krämpfe in den Armen gehabt_ Im 22. Lebensjahr habe 

er sich am rechten Daumen mit einer Sense verletzt; seitdem sei der Daumen 
steif und er bekomme Unfallrente .... 

Der Befund bei der Aufnahme war folgender: K. ist 1,64 m gross, 61 kg schwer, 
von mittelkräftigem Körperbau, kräftiger Muskulatur, gutem Ernährungszustand, gesunder 
Gesichtsfarbe. Die beiden Fussgewölbe sind etwas abgeflacht, an beiden Unterschenkeln 
finden sich geringgradige Yenenerweiterungen, der Brustkorb zeigt Veränderungen von 
in der Jugend überstandener Rachitis, der Rücken ist flach. In der r. Leistengegend 
wölbt sich beim Husten eine ca. taubeneigrosse Bruchgeschwulst hervor, ein Bruchaus¬ 
tritt findet nicht statt. Der Leistenkanal ist für den Finger bequem zugänglich; die linke 
Leistengegend ist weich, wölbt sich beim Husten breit vor. Der äussere Leistenring ist 
für eine Fingerkuppe zugänglich. Die Nabelnarbe ist schlitzförmig verbreitert. Auf der 
Streckseite des Grundgelenks des r. Daumens findet sich eine ca. 2 cm lange, querver¬ 
laufende, alte, solide, reizlose Narbe. Über dem ersten Zwischengelenk des r. Zeige¬ 
fingers findet sich eine 1,5 cm lange, alte weisse Narbe; die Bewegungen in beiden 
Fingern ist behindert. Über den Lungen findet sich keine Dämpfung, überall Vesikulär¬ 
atmen. Das Herz ist nicht verbreitert, der erste Ton an der Spitze unrein; der Puls 
regelmässig, 96 Schläge in der Minute. Beide Hoden sind klein, weich, der linke ist 
kleiner und weicher als der rechte, keine harte Stelle, keine Verdickung an demselben 
zu fühlen; das Venennetz am 1. Samenstrang etwas erweitert. Am Damm und am Hoden¬ 
sack findet sich keine Schwellung, keine Verfärbung der Haut. Der linke Samenstrang 
ist auf Druck schmerzhaft. 

Einzelstehen auf einem Bein, Kniebeuge, Stehen auf den Zehenspitzen kann gut 
ausgeführt werden. Die Muskulatur beider Beine ist gleich kräftig entwickelt. Die 
Gegend über den hinteren Partien des r. Darmbeinkammes ist druckempfindlich und bei 
Beklopfen sehr schmerzhaft. Die Wirbelsäule zeigt keine Klopf- und Druckpunkte. 
Rumpfbeuge nach vorwärts, seitwärts und rückwärts gut ausführbar. Im unteren Mast¬ 
darm wird bei der Untersuchung keine Veränderung, auch nicht an den Knochen des 
kleinen Beckens gefunden. 

Die Pupillen sind mittelweit und reagieren prompt auf Lichteinfall. Die Zunge 
wird leicht zitternd gerade vorgestreckt. Im Bereiche der Kopfnerven keine Lähmungs¬ 
und keine Reizerscheinungen. Die Patellarreflexe sind etwas gesteigert, kein Fussklonus, 
die Fusssehnen-, Stich- und Strichreflexe, und die Achillsehnenreflexe sind vorhanden. 
Die übrigen Sehnen- und Knochenhautreflexe sind leicht auslösbar. Störungen des Tast- 
und Schmerzsinnes *sind nicht nachweisbar. 

Während seines Aufenthaltes litt Pat. häufig an Verstopfung mit anfallsweise in 
4—5 tägigen Zwischenräumen auftretenden kolikartigen Schmerzen im Unterleib. Ausser- 


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318 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


dem klagt er über starke Schweissabsonderung an der Innenseite beider Oberschenkel, 
Appetitlosigkeit, Schmerzen in der Magengegend, häufige Beklemmungszustände, Gürtel¬ 
gefühl, schlechten und unruhigen Schlaf, schwere Träume. Durch Darreichung eines ent¬ 
sprechenden Abführmittels, warme Umschläge auf den Leib, strenge Bettruhe, Diät und 
Bäder verloren sich die angegebenen Beschwerden in 1—2 Tagen wieder. 

Im übrigen macht K. während seines Aufenthaltes im Krankenhause den Eindruck 
eines sehr ängstlichen, aufgeregten und unruhigen Menschen, jammerte viel, hatte aber 
in der schmerzfreien Zeit guten Appetit, ging, gestützt auf einen Stock umher, spielte 
Karte u. s. w.; der Urin war frei von Zucker und Eiweiss. Am 5. III. 1903 wurde ihm 
eine geeignete doppelseitige Bruchbandage verordnet. 

Am 1. IY. 1903 trat K. aus dem Krankenhause aus. Er gab an, es sei während 
des hiesigen Aufenthaltes Besserung eingetreten. Er könne jetzt manche Tage den 
ganzen Tag und manche Tage mehrere Stunden ausserhalb des Bettes sein. Er klagt 
über beständiges Druckgefühl in der Magengegend, welches sich nach hinten bis in die 
Gegend unterhalb des rechten Schulterblattes erstreckt und welches sich vermehrt, wenn 
er einen Diätfehler mache; er könne nur leichtverdauliche Kost gemessen. Ferner habe 
er Schmerzen in der r. Lendengegend oberhalb des Darmbeinkammes beim Geraderichten 
des Körpers. Wenn er das Körpergewicht auf die rechte Seite verlege, sei er schmerz¬ 
frei. Er leide viel an Verstopfung und müsse immer durch Medikamente nachhelfen. 
Bei Verstopfung schwelle der 1. Hoden an, er bekomme dann auch Schmerzen in 
der Bauchgegend, so dass er sich zu Bett legen müsse. Wenn er keinen Stuhlgang 
habe, bekomme er Angstgefühl und Schweissausbrüche am Unterleib und an beiden Ober¬ 
schenkeln. Von dem rechtsseitigen Leistenbruch habe er keine Beschwerden, wenn er 
ordentlichen Stuhlgang habe: Appetit und Schlaf gut .... 

Eine weitere Veränderung hat sich auch bei der letzten Untersuchung nicht nacli- 
weisen lassen. K. macht den Eindruck eines ängstlichen, nervösen Menschen, der 
infolge des an und für sich geringfügigen Unfalles energielos und widerstandsunfähig 
geworden ist. Er selbst hält sich für vollständig arbeitsunfähig, doch ist er sicher im¬ 
stande, leichtere Arbeiten zu verrichten, und ist seine Arbeitsfähigkeit als um 50 Proz. 
vermindert zu erachten. 

Gutachten Nr. II vom erstbehandelnden Arzt Dr. H. in M. vom 
21. V. 1903. 

K. konsultierte mich am 2. I. 1903 in meiner Sprechstunde wegen einer entzünd¬ 
lichen Anschwellung beider Ohrspeicheldrüsen, sowie einer an diesem Tage noch sehr 
massigen Schwellung des linken Hodens. Während bei der zweiten Konsultation am 
5. I. die Ohrenspeicheldrüsenentzündung beträchtlich nachgelassen hatte, w T ar der linke 
Hoden bedeutend mehr angeschwollen. Die Harnröhre Hess einen schwachen, wässerigen 
Ausfluss erkennen. Auf meine Frage, ob Pat. etwa einen Tripper aequiriert habe, er¬ 
klärte dieser sehr erregt, so etwas hätte er überhaupt noch nicht gehabt, die Hodenent¬ 
zündung käme von einem Stoss her, den er bei der Arbeit vor einiger Zeit erlitten habe. 
Bei der nächsten Konsultation am 9. I. klagte Pat. nur wenig mehr über Schmerzen, 
auch war die Hodengeschwulst bereits kleiner geworden. Seitdem habe ich den Pat. 
nicht mehr gesehen, bis er sich vor einigen Tagen auf Veranlassung der Berufsgenossen¬ 
schaft bei mir wieder vorstellte. Bei der neuerlichen Untersuchung zeigte sich der linke 
Hoden etwas kleiner noch als der rechte, er fühlte sich sehr weich an, nirgends war irgend 
eine Spur von Verhärtung oder Verdickung nachzuweisen. Die Blutadern des linken 
Samenstranges waren etwas geschlängelt und erweitert, selbst bei leichtem Druck auf 
den linken Hoden und Samenstrang behauptete Pat.« starke Schmerzen zu empfinden. 

Im übrigen ergaben sich noch weitere Erscheinungen am Körper des Pat., die 
bei den erstmaligen Untersuchungen desselb. nicht vorhanden gewesen waren. So wölbt 
sich sehr augenfällig eine fast hühnereigrosse Geschwulst in der rechten Leistengegend 
vor. Pat. steht und geht nach vorne und rechts gebeugt, beim Gehen bedient er sich 
eines Stockes und spreizt auffallend die Beine. 

Störungen in der Gebrauchsfähigkeit der Extremitäten- und Rumpfmuskulatur sind 
nicht nachzuweisen, dagegen behauptet Pat. Schmerzen in der Magengegend und rechten 
Lendengegend zu empfinden, die sich auf Fingerdruck noch erheblich steigern. 

Pat. ist seiner Angabe nach gegenwärtig völlig ausser stände, auch nur leichteste 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


Arbeit zu verrichten, und es erscheint dies mit Rücksicht auf seinen damaligen körper¬ 
lichen Zustand glaublich. 

Was nun den Zusammenhang des angeblich erlittenen Unfalles mit der dann auf¬ 
getretenen Hodenentzündung und dem jetzigen Zustand des Pat. betrifft, so möchte ich 
folgendes anführen: 

Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Hodenentzündung von einem am 31. XII. 1902 
erlittenen Unfall herrührte. Dieselbe wäre sonst sicherlich bereits am 2. I. 1903, an 
welchem Tage Pat. erstmalig bei mir erschienen war, viel hochgradiger gewesen, als es 
tatsächlich der Fall war, und hätte nicht erst am 5. I. 1903 ihren Höhepunkt erreicht. 
Pat. würde doch wohl auch bei der ersten Konsultation des Unfalles Erwähnung getan 
haben, während er damals mehr über die Ohrspeicheldrüsenentzündung klagte und die 
erst beginnende Hodenentzündung mehr als nebensächliches Leiden ohne Angabe einer 
Entstehungsursache aufwies. Viel mehr wahrscheinlich ist es dagegen, dass die Hoden¬ 
entzündung als Begleiterscheinung der doppelseitigen Ohrspeicheldrttsenentzündung auf¬ 
getreten ist, wie dies in der Praxis häufig beobachtet wird. 

Den Zusammenhang mit einem möglicherweise wirklich erlittenen Unfall hat sich 
Pat. dann aber — ob gegen besseres Wissen, bleibe dahingestellt — selbst konstruiert! 

Gegenwärtig ist eine Veränderung am linken Hoden nicht mehr nachzuweisen; die 
Druckempfindlichkeit desselben sowie des linken Samenstranges lässt sich, vorausgesetzt, 
dass sie nicht simuliert werden, aus der schon lange Zeit bestehenden Venenerweiterung 
erklären. 

Dass der jetzige Zustand des Pat. durch eine seinerzeit erlittene Hodenquetschung 
verursacht sein könnte, ist entschieden zu verneinen, dagegen ist die Frage sehr nahe¬ 
liegend, ob nicht Pat. bei dem behaupteten Unfälle eine Erschütterung des Rücken¬ 
marks erlitten habe, da sein jetziger Zustand ganz und gar den Eindruck einer trau¬ 
matischen Neurose macht, wie sie sich nur nach Rückenmarkserschütterung 
entwickelt. 

Gutachten Nr. III, abgegeben von.Prof. Dr. Sch. (Spezialarzt für Chir¬ 
urgie), Prof. Dr. S. (Spezialarzt f. innere Krankheiten) und Dr. K. (Spezial¬ 
arzt f Nervenkrankheiten) vom 7. VII. 1903. 

Ob der gegenwärtige Zustand eine Folge des Unfalles ist oder nicht, ist gar nicht 
sicher zu entscheiden; der Unfall selbst erscheint in keiner Weise klargestellt, so wenig 
wie seine primäre Folgen. K. wurde wiederholt untersucht, um etwaige Differenzen in 
dem eigentümlichen Befund festzustellen. K. gibt jedesmal an, ob er überhaupt von dem 
Griffe an den 1. Hoden getroffen worden sei, das wisse er nicht; er sei so überrascht 
gewesen, als „es“ ihm passierte — was passierte, darüber ist nichts herauszubringen — 
dass er den in die Höhe schnellenden Griff wieder gefangen habe, etwa in Brusthöhe; 
ob er von dem Instrument getroffen worden ist, das kann er nicht angebep; um 2 Uhr 
sei „es 44 passiert; er habe bis 4 Uhr weiter gearbeitet, bei der Arbeit etwas Bauch¬ 
grimmen verspürt und deshalb mit der Arbeit aufgehört- Mehr ist nicht über den Ver¬ 
lauf des „Unfalles 44 aus K. herauszubringrn. Nachts habe er Schmerzen im 1. Hoden 
bekommen und er sei deshalb zum Arzt gegangen. Diese Angaben stimmen nicht ganz 
mit den Angaben des behandelnden Arztes, der angibt, K. habe bei der ersten Konsul¬ 
tation mehr über Entzündung beider Ohrspeicheldrüsen als über die eben erst beginnende 
Entzündung des linken Hodens geklagt. Sehr schade ist es, dass der wässerige Ausfluss 
aus der Harnröhre nicht auf Gonokokken untersucht worden ist, des Rätsels Lösung steckt 
vielleicht in einem Tripper, an den der behandelnde Arzt ja auch gedacht hat. Auffallend 
ist, dass im Gutachten gar nichts steht über etwa vorhandene blutige Sugillationen am 
Hodensack, wie sie nach einer Quetschung, die zu Hodenentzündung führt, doch erwartet 
werden müssten. Es war also wohl kein Bluterguss vorhanden, und man darf im Zu¬ 
sammenhalt mit der Angabe des K. selbst, er wisse nicht, ob sein Hode überhaupt ge¬ 
troffen worden sei, wohl daran denken, dass in der Tat keine Hodenquetschung sich 
ereignete, sondern dass dem im Vorgutachten ausgesprochenen Verdacht, dass die Hoden¬ 
schwellung im Zusammenhang stehe mit der Entzündung der Ohrspeicheldrüsen — solche 
Metastasen sind typisch und werden gelegentlich beobachtet — die mit dem Unfälle gar 
nichts zu tun hat, durchaus beistimmen .... 

Die angeblich furchtbaren Schmerzen, das entsetzliche Weh in der rechten Kreuz- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


lendengegend, im ganzen Bauche und in den Beinen lässt sich in einem objektiven Be¬ 
funde nicht stützen oder begründen. Eine Verletzung der rechten Niere ist nach Lage 
des Falles auszuschliessen, eine Wanderniere besteht nicht. Im Urin fand sich keine 
krankhafte Beimengung. Eine Verletzung des Unterleibs — Kontusion —, auf welche 
etwa die Angabe des Gutachtens Nr. I hinweisen könnte, ist ausgeschlossen, eine solche 
Bauchkontusion — von der übrigens K. selbst gar nichts augibt — macht stets heftige 
Beschwerden und so intensive Symptome im direkten Anschluss an die Verletzung, dass 
das Bild der Bauchkontusion ganz bestimmt nicht übersehen worden wäre. Übrigens 
hat K. im Krankenhaus direkt unwahre Angaben gemacht; er hat dort angegeben, er 
sei bewusstlos gewesen, habe die ersten vier Tage nach dem Unfall nicht aufstehen 
können u. s. w.; dagegen war er imstande, nach dem „Unfälle“ noch stundenlang fortzu¬ 
arbeiten, am Tage nach dem Unfall seine Unfallrente (für die Daumenverletzung) von der 
Post selbst abzuholen, und am zweiten Tage nach dem Unfall zum Arzt zu gehen. 

Der Fall K. ist nach unserer Auffassung folgendermassen zu erklären: 

K. ist von dem Griffe — nach seiner beiliegenden Erklärung — überhaupt 
nicht getroffen worden, er ist an einer Entzündung der Ohrspeicheldrüsen, einer 
besonders im Winter häufigen Krankheit, erkrankt; die Parotitis hat, wie es als 
durchaus nicht seltenes typisches Ereignis beobachtet wird, eine Metastase in 
dem linken Hoden verursacht. Da nun, wie als sicher angenommen werden darf, 
ein aussergewöhnliches Ereignis eintrat — das Aufschnellen der Hebestange, 
welche K., ohne selbst direkt getroffen zu werden, in Brusthöhe wieder auffing —, 
so bringt K. diese Momente in ursächlichen Zusammenhang, d. h. er konstruiert 
oder suggeriert sich selbst, dass durch die aufschnellende Hebestange, den Griff, 
die Hodenentzündung bedingt worden sei, und auf dieses psychische Moment 
ist der gegenwärtige Zustand zurückzuführen, der als Neurasthenie zu be¬ 
zeichnen und nur auf die angegebene Art mit dem an sich als Unfall kaum 
zu bezeichnenden aussergewöhnlichen Ereignis in Zusammenhang gebracht werden 
kann. Es ist also das psychische Moment, das bei der Enstehung der Neuras¬ 
thenie des K. in Betracht kommt, nicht das „Trauma“ an sich — ein solches 
liegt offenbar gar nicht vor —, das die Neurasthenie bedingt; es trug aber das 
aussergewöhnliche Ereignis, das Aufschnellen des Griffes, insofern zu deren Ent¬ 
stehung bei, als eine die Psyche leicht beeinflussende Erkrankung des Hodens 
nach diesem Ereignis, aber unabhängig von diesem, bei K. sich entwickelte und 
diese beiden Dinge nun aber K. in ursächlichen Zusammenhang bringt In diesem 
Sinne kann man bei K. von einer traumatischen Neurasthenie sprechen, 
durch welche seine Arbeitsfähigkeit um etwa 50 Proz. herabgesetzt erscheint. 
Auszug aus dem Bescheid der Berufsgenossenschaft vom 25. VII. 03. 

Der Anspruch wird aus folgenden Gründen abgewiesen: 

Die Prüfung des Tatbestandes ergiebt: „Ob K. bei der im Untersuchungs¬ 
protokoll beschriebenen Gelegenheit tatsächlich eine Quetschung des linken Hodens 
erlitten hat, wie er anfangs angegeben hat, ist unsicher. Später hat er wieder¬ 
holt zugegeben, dass er dies nicht wisse. Es gebricht also an Beweis, dass ein 
Unfall im Sinne des Gesetzes überhaupt stattgefunden habe. Jedenfalls aber 
steht so viel fest, dass K. die Arbeit nicht sofort eingestellt und ärztliche Hilfe 
erst nach zwei Tagen in Anspruch genommen hat, und dass die Aussage im 
Krankenhaus, er sei bewusstlos gewesen und habe vier Tage das Bett nicht ver¬ 
lassen können, unwahr ist. Die Folgerungen in dem Gutachten Nr. I, die auf 
diese unrichtigen Angaben aufgebaut sind, erscheinen demnach hinfällig. 

Der behandelnde Arzt Dr. H. berichtet, dass K. ihn hauptsächlich wegen 
Entzündung beider Ohrspeicheldrüsen und nebenbei wegen einer mässigen 
Schwellung des linken Hodens konsultiert habe. Spuren einer Quetschung des 
letzteren sind nicht angegeben, für die Vermutung einer Rückenmarkserschütterung, 
die Dr. H. als möglich annimmt, fehlt .jede Unterlage. — 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 321 


Den Folgerungen im Schlussgutachten Nr. III kann gleichfalls nicht bei¬ 
getreten werden, weil dieselben einer Verkennung des Begriffes „Unfall“ ent¬ 
springen. 

Es darf angenommen werden, dass K. von dem Griffe überhaupt nicht ge¬ 
troffen worden ist, demnach ein „Unfall“ nicht vorliegt. Es kann hingegen nicht 
angenommen werden, dass ein sich so oft wiederholendes Ereignis, wie das Aus¬ 
gleiten eines Griffes, den K. in besondere Alteration versetzt hätte, so dass von 
einem „psychischen Trauma“ könnte gesprochen werden. In der Literatur 
ist über solche psychische Traumen wenig zu finden. Die veröffentlichten Fälle 
haben aber alle die Einwirkung grossen Schreckens zur Voraussetzung (vgl. 
Monatsschrift f. Unfallheilkunde, Jahrg. 98, Seite 3S8, 1900, Seite 390, Kaufmann 
Seite 109, Thiems Handbuch Seite 440). 

Wenn sich demnach an den harmlosen Vorgang eine Neurose ange¬ 
schlossen hat, so liegt der Grund hiervon nicht in diesem Vorgang, sondern in 
der persönlichen Veranlagung des K. 

Ein ,Unfall' kommt nicht in Frage, und wenn ein solcher wirklich statt¬ 
gefunden hätte, so wären dessen Folgen längst geschwunden, abgesehen davon, 
dass die Hodenentzündung wahrscheinlich nicht Folge einer äusseren Einwirkung 
(Trauma), sondern eines inneren Vorganges (Metastase von Parotitis) gewesen ist. 

Wollte man den Folgerungen des Schlussgutachtens beitreten, so würde 
man damit jeder objektiven Prüfung des Zusammenhanges den Boden entziehen 
und es in das Belieben jedes Versicherten stellen, irgend einen gewöhnlichen 
Vorgang als Ursache irgend einer akuten Erkrankung anzusprechen.“ 

Auszug aus dem Urteil des Schiedsgerichts vom 29. IX. 03. 

(Die Berufung wurde abgewiesen.) 

Gutachten Nr. IV, abgegeben vom medizinischen Sachverständigen des 

Schiedsgerichts vom 29. IX. 03. 

„Im Hinblick auf die Aktenlage und die Aussage des heute vernommenen 
Zeugen ist es nicht wahrscheinlich, dass bei dem angeblichen Unfall eine zu 
hochgradiger Entzündung führende Quetschung des Hodens vorgekommen ist, denn 
die mit solchen Folgen einhergehenden Quetschungen des Hodens führen er- 
fahrungsgemäss zu sofortigen schweren Erscheinungen von Ohnmacht, Hinstürzen, 
unbedingter Arbeitsunfähigkeit. Diese Momente trafen im vorliegenden Falle 
nicht zu, auch konstatiert der behandelnde Arzt erst zwei Tage später eine sehr 
massige Schwellung des linken Hodens. Gegen die traumatische Entstehung der 
Hodenentzündung spricht ferner der Umstand, dass von Blutungen in die Haut 
des Hodensackes, wie sie nach einer Verletzung durch einen mit grosser Kraft 
emporschnellenden Griff höchst wahrscheinlich hätten gesetzt werden müssen, 
nicht die Rede ist, endlich spricht auch die Zeugenaussage, dass K. nach dem 
angeblichen Unfälle fortarbeitete, direkt dagegen, dass durch den sogenannten 
Griff überhaupt eine körperliche Verletzung hervorgerufen wurde, speziell kann 
der Anschauung, dass bei dem fraglichen Unfälle etwa eine Rückenmarkser¬ 
schütterung stattgefunden habe, nicht beigetreten werden, da es sich nach Sach¬ 
lage höchstens um eine Bauchkontusion, oder eine event Verletzung anderer Teile 
der Vorderseite des Körpers hätte handeln können und K. weder hingestürzt ist, 
noch von einer auch nur vorübergehenden Bewusstlosigkeit befallen wurde. 

Die Hodenerkrankung hat also höchstwahrscheinlich mit irgend einem Trauma 
nichts zu tun; es ist viel wahrscheinlicher, dass die Hodenentzündung mit der 
gleichzeitig aufgetretenen Parotitis in ursächlichem Zusammenhang steht, hiernach 
als akute Infektionskrankheit aufgefasst werden muss. 

In dem Gutachten Nr. 1 ist ausgeführt, dass schon während des Aufent- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


kaltes im Krankenhaus eine Reihe von Erscheinungen beobachtet wurde, z. B. 
lokale Schweissausbrüche, Gürtelgefühl, schwere Träume, Angstzustände, Darm¬ 
und Magenstörungen, die auf nervöser Basis beruhend bezeichnet werden müssen. 
Auch wurde schon damals das Wesen des K. als nervös, furchtsam und scheu 
bezeichnet. Es ist für sehr unwahrscheinlich zu halten, dass innerhalb einer so 
kurzen Frist bei einem früher psychisch ganz normalen Menschen sich so auf¬ 
fallende Veränderungen des Nervensystems entwickelt haben sollten, besonders 
wenn man erwägt, dass das fragliche Vorkommnis, nämlich die Gefahr, von dem 
emporschnellenden Griffe getroffen zu werden, immerhin kein so ausserordentlich 
seltenes Ereignis darstellt und daher auch nicht anzunehmen ist, dass es momentan 
einen sehr grossen Schreckaffekt hervorgerufen haben könnte. Man muss dem¬ 
nach der Annahme des sogenannten psychischen Traumas ablehnend gegenüber 
stehen, weil ein solches nicht genügend aus dem fraglichen Vorgänge heraus¬ 
gehoben werden kann. 

Es ist der Erfahrung entsprechend, dass Zustände erhöhter Neurasthenie 
sich auch nach akuten Infektionskrankheiten zeigen, weshalb es auch wahr¬ 
scheinlicher ist, dass mehr die mit Infektion einhergehende Ohrspeicheldrüsen¬ 
erkrankung, als das fragliche Vorkommnis mit dem Griff, die neurasthenischen 
Erscheinungen hervorgerufen, bezw. vermehrt hat.“ — 

Im Hinblick auf dieses Gutachten und die Aussage des in heutiger Sitzung 
vernommenen Zeugen, welcher eine Verletzung des K. nicht bestätigen konnte, 
vermochte auch das Schiedsgericht nicht die Überzeugung zu gewinnen, dass der 
gegenwärtige körperliche und psychische Zustand des K. auf den von ihm be¬ 
haupteten Unfall zurückzuführen sei. 

Entscheidung des kgl. Landesversicherungsamtes vom 14. VI. 04, 

Nr. 6158/1087. 

(Der Anspruch ist begründet, K. erhält 50 Proz.) 

Auszug aus der Begründung. 

... „Üas Ergebnis der weiter im Rekursverfahren gepflogenen Erhebungen, 
insbesondere die von der Tagelöhnersehefrau E. Sch. als Zeugin unter Eid ge¬ 
machte Aussage und die Bestätigung des Krankenhauses vom 3. XII. 03, wonach 
K. am 11. VIII. 03 von der medizinischen Abteilung in die psychiatrische Ab¬ 
teilung jenes Krankenhauses verbracht wurde, und zwar wegen .traumatischer 
Neurose“, und wonach auf letztgenannter Abteilung die gleiche Diagnose fest¬ 
gestellt wurde, veranlasst, zumal in Verbindung mit der gleichfalls unter Eid 
abgegebenen Aussage des Tagelöhners M. W., das kgl. Landesversicherungsamt 
einerseits ein als Trauma zu erachtendes Unfallereignis für erwiesen anzunehmen 
und andererseits hinsichtlich der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges 
des bei K. bestehenden Leidens mit jenem Ereignis dem Gutachten Nr. I sich 
anzuschliessen. ln ersterer Hinsicht steht durch die Aussage des W. fest, dass 
dieser bei dem kritischen Vorkommnis vom 31. XII. 02 nachmittags kurz vor 
Arbeitsschluss, etwa um 4 Uhr nachmittags, nach dem Zurückfallen des Baumes, 
weil er bemerkt hatte, dass K. ,ein schmerzhaftes Gesicht 1 gemacht habe, den 
K. gefragt hat: .Ist Dir etwas passiert“? bezw. ,hat es Dich erwischt“?, und dass 
dieser ihm die Antwort gegeben hat: ,Ja, es hat mich derwischt“. Damit deckt 
sich die Antwort der Zeugin Sch., sie habe an jenem Tage gegen 7Vj Uhr abends 
bei ihrem Nachhausekommen den K. schon im Bette liegend angetroffen, und er 
habe auf ihre Frage, was denn vorgekomraen sei, erklärt: ,Mir ist es heute nicht 
gut gegangen, mich hat der Griff derwischt und auf den Unterleib getroffen, es 
tut mir der Bauch furchtbar weh“. Wenn sich nun auch nicht näher feststellen 
lässt, in welcher Weise K. von dem aufschnellenden Griffe getroffen worden ist, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 323 


oder eine Prellung des Kürpers davongetragen hat, wie denn K., der heute noch 
den im Gutachten Nr. 1 geschilderten Eindruck eines ängstlichen, nervösen Menschen 
macht, ebenfalls nicht imstande ist, bestimmt und klar des Näheren zu beschreiben, 
so steht doch dem Gerichte zur Überzeugung fest, dass damals bei und mit dem 
Aufschnellen des Griffes unter Einwirkung auf den Körper des K. etwas vor¬ 
gekommen ist, was sich als ein plötzliches, dem regelmässigen Gang des Betriebes 
fremdes, die Gesundheit und damit die Erwerbsfähigkeit schädigendes Ereignis, 
als Unfall darstellt, infolge welchen, wenn schon ,an und für sich geringfügigen 4 
Unfalles, wie es in dem mehrbesagten Gutachten Nr. I heisst, der ärztlicherseits 
konstatierte leidende Zustand bei J. K. sich ergeben hat. 

Mit diesem so den ursächlichen Zusammenhang zwischen jenem Vokommnis 
und dem Leiden des J. K. bejahenden Gutachten Nr. I stehen, wenn sie auch 
hiervon und unter sich in der Begründung teilweise abweichen, das Gutachten 
des Sachverständigen Dr. H. und das auf einem gemeinsamen Konsilium beruhende 
Gutachten der Prof. Dr. Sch. und S. und Privatdozent Dr. K. in Einklang, indem 
ersterer einen direkten, letztere einen indirekten Zusammenhang des gegenwärtigen 
Zustandes des K. mit dem „Unfälle“ vom 31. XII. 03 annehmen.“ 


Besprechungen. 


Scheven, Ein eigenartiger Fall von Kohlenoxydvergiftung (D. mediz. 
W. 1904, Nr. 6). Verf. teilt einen Fall von Kohlenoxydvergiftung mit, der durch einen 
ordnungsmässig brennenden Schnellwassererhitzer (Gasofen im Badezimmer) zustande kam. 
Es fehlte ein Ableitungsrohr für die Verbrennungsgase, so dass innerhalb der zum Er¬ 
hitzen des Wassers nötigen 20 Minuten zunächst die Luft sauerstoffarm wurde, dann 
ungenügende Verbrennung des Gases stattfand und das übrig bleibende Kohlenoxydgas 
in das Zimmer strömte. Den Beweis für seine Annahme lieferte er in der Weise, dass 
er in verschiedenen Höhen Kerzen in dem Zimmer anbrachte und den Ofen 20 Minuten 
in Betrieb setzte; es erloschen sämtliche Kerzen; ebenso angeordnete Mäuse zeigten 
schwere Symptome von Gasvergiftung, die am höchsten untergebrachte verendete inner¬ 
halb jener 20 Minuten und zeigte bei der Sektion typische Symptome einer Kohlenoxyd¬ 
vergiftung. — Der Ofen war nach fachmännischem Urteil absolut intakt. 

Ap eit-Hamburg. 

Menzer, Das Antistreptokokkenserum und seine Anwendung beim Men¬ 
schen (Münchener med. Wochenschr. 1903. Nr. 25 u. 26). M. kommt auf Grund aus¬ 
führlicher Auseinandersetzungen zu dem Schluss, dass bei den Streptokokken eine Artein¬ 
heit bestehe, die Streptokokken aber bei den verschiedenen Infektionsprozessen verschiedene 
fermentative Eigenschaften entfalten. Zur Immunisierung grosser Tiere seien Streptokokken 
nötig, welche frisch vom Menschen gezüchtet und keiner Tierpassage unterworfen sind. 

Das Serum wirkt bei Tier und Mensch durch Herbeiführung der Phagozytose. Des¬ 
halb muss der Organismus leistungsfähig sein, sonst hat das Serum keinen Nutzen. 

Der Körper muss, abgesehen von der Vernichtung der eingedrungenen Krankheits¬ 
erreger, die zugrunde gegangenen Bakterien und Zellen vernichten. Bei abgeschlossenen 
Eiterherden muss deshalb auch chirurgisch eingegriffen werden, sonst steigert das Serum 
nur die Resorption der giftigen Eiterstoffe. 

Am meisten nützt das Serum bei Beginn einer akuten Infektion in kleinen Dosen, 
bei chronischen Infektionen muss die Dosis nach Art der Fälle bemessen- werden, ist aber 
dann besonders wirkungsvoll. 

Das Serum kann bei allen Streptokokkeninfektionen angewendet werden. 

Schmidt-Cottbus. 

v.B6kay,MeineErfahrungenmit demMoserschen polyvalenten Scharlach- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


Streptokokkenserum (aus dem Stefanie-Kinderspital in Budapest. D.med. W. 1904. Nr. 1). 
Auf der Wanderversammlung deutscher Naturforscher und Ärzte zu Karlsbald hielt Moser 
einen Vortrag über die klinischen Wirkungen seines Serums; es müsse demselben ein 
spezifischer Einfluss auf den Verlauf des Scharlachs zugesprochen werden. Diese von 
ihm aufgestellte und durch Beobachtungen, die er an 81 gut ausgewählten — möglichst 
schweren — Scharlacherkrankungen machte, bestätigte Behauptung wurde bisher von 
Esch er ich an einem grossen Material nachgeprüft und bestätigt. Seine Worte auf dem 
internationalen Ärztekongress zu Madrid waren: „In diesen Fällen, welche auf den erfah¬ 
renen Beobachter den Eindruck von schwersten, man kann sagen, verlorenen (Scharlach-) 
Fällen machen, ist die Wirkung des Serums, die volle Dosis und die frühzeitige Injektion 
vorausgesetzt, eine geradezu zauberhafte, und die klinische Beobachtung solcher Fälle 
allein hat mich zu einem überzeugten Anhänger dieser Behandlungsmethode gemacht.“ 

Ähnlich günstige Erfahrungen machte ferner Pospischill in Wien. Verf. hat 
bisher 12 schwere Scharlachfälle mit Mos erschein Serum behandelt; 2 davon starben an 
Septikopyämie; die höchste verwendete Einzeldosis war 200 ccm, die kleinste 100. Es 
wurden insgesamt 2150 ccm verbraucht. Nur einmal trat ein Abszess auf. 

Auffallend war seiner Angabe nach besonders die günstige Beeinflussung des All¬ 
gemeinbefindens, bei schweren Gehirnerscheinungen deren Verschwinden, meist schon 24 
Stdn. post inj. Stets trat in diesen Fällen ein mehrmaliger kritischer Temperaturabfall ein. 
Das Exanthem blasste rasch ab; Serumexantheme traten mehrfach auf, jedoch niemals 
schwere hämorrhagische, wie sie Moser beobachtete; dessen Angabe: der nekrotische Pro¬ 
zess im Rachen gehe weniger rasch und tief, kann Verf. bestätigen. Albuminurie war 
nur einmal post inj. zu beobachten; Scharlachnephritis im Stadium der Rekonvaleszenz 
zweimal mit günstigem Abschluss. Zu erwähnen ist, dass die damals in Budapest auf¬ 
getretene Scharlachepidemie nach Angabe der Ärzte durch übermässig häufiges Auftreten 
postscarlatinöser Nephritis charakteristisch war. Ap eit-Hamburg. 

Ferenzi (Budapest), Tetanie-Fälle. (Budapesti Orvosi Ujsäg 1904. Nr. 8.) Die 
Tetanie tritt bald in Form von Endemie, bald in Form von Epidemie auf und zeigt sich 
die Kumulierung bei gewissen Beschäftigungsarten (besonders bei Schustern) und zwar in 
gewissen Jahreszeiten (Nachwinter, Frühling). Verf.s Beobachtungen bezogen sich auf 
Kranke, die sich alle mit organischen Substanzen beschäftigten: eine war Fabrikarbeiterin, 
die andere Mühlenarbeiterin, zwei waren Frauen von Riemenschneidern, zwei waren Leder¬ 
fabrikarbeiter. Auffallend ist, dass alle im Monat Nov., Dez. und Januar erkrankten. 
Vom Standpunkt des pathogenetischen Systems ist interessant, zu bemerken, dass in drei 
Fällen von Tetanie, w o sich dieselbe der Maternität (Graviditas oder Laktation) anschloss, 
auch die Gland. thyr. degeneriert war; diesen Umstand ist Verf. nicht geneigt einem 
Zufall zuzuschreiben, sondern hält es für wahrscheinlich, dass die Gland. thyr. eben der 
Maternität halber den gesteigerten Forderungen nicht zu entsprechen imstande ist. Den 
Schilddrüsensafts-Bedarf des intrauterinen Fötus, sowie des Säuglings besorgt die Mutter 
während der Schwangerschaft durch das Blut und während der Laktation durch die Milch. 
Hierfür spricht die physiologische Hypertrophie der Schilddrüse während der Gravidität 
und Laktation. Ist aber die Schilddrüse degeneriert, so kann sie den gesteigerten Be¬ 
dürfnissen nicht entsprechen, kann die Autotoxine des Organismus nicht neutralisieren, 
wodurch dann die Tetanie entsteht. Verf. glaubt sämtliche Graviditäts- und Laktations¬ 
tetanie-Fälle auf thyreogene Insuffizienz zurückführen zu dürfen. Das endemische Auftreten 
der Tetanie lässt ausserdem das Zusammenwirken eines infektiösen Virus als wahrschein¬ 
lich erscheinen, doch beweist es dasselbe keineswegs. Auch bezüglich des Trousseau- 
Symptomes erreichte Verf. interessanten Aufschluss, da bei einem Pat. nicht nur das Zu¬ 
sammendrücken der Nerven oder der grossen Gefässe dasselbe hervorrief, sondern die 
durch einfaches Handerheben verursachte Anämisierung den Handkrampf mit der typischen 
„Geburtshelfer“-Handhaltung verursachte; bei zwei anderen Patienten w r urde das Symptom 
auch eher durch Esmarchierung, als durch Nervendruck hervorgerufen. Infolge dessen 
spielen höchstwahrscheinlich auch bei spontanem Auftreten der Krämpfe vasomotorisch-tro- 
phische Störungen eine Rolle, während der rein reflektorische Ursprung des Trousseau- 
Symptomes hierdurch ausgeschlossen werden kann. Bezüglich der Therapie muss indi¬ 
vidualisiert werden. Bei Magendarmsymptomen müssen diese behandelt werden, bei stru- 
mitischen Fällen müssen Tbyreoidin-Tabletten verordnet werden. Die Laktation muss 


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eingestellt und neuere Schwangerschaft verhütet werden. Ausserdem sind die einzelnen 
Symptome (Kopfschmerzen, Schmerzen etc.) zu behandeln. Endlich betont Verf., dass 
während der Tetanie-Epidemien in den Monaten März und April sich die Fälle häufen. 

J. Hönig-Budapest. 

Hajos (Budapest), Mit Ernährnngs- und Zirkulationsstörung einher¬ 
gehende Neurosen. (Gjogyäszat 1904. Nr. 4.) Im Anschlüsse an beobachtete 10 Fälle 
macht Verf. auf ein gut umgrenzbares Krankheitsbild und dessen Therapie aufmerksam. 
Den Grundcharakter der Erkrankung bildet die atonisclie Schwäche der Verdauungs- und 
Zirkulationsorgane, ja sogar der Muskeln und wird sie deshalb atonische Verdauungs- und 
Zirkulations-Neurose genannt. Die subjektiven Symptome der Krankheit sind: Palpita- 
tionen und Schmerzen in der Herzgegend, Angina, Anxietas, Ohnmachts- oder Todesvorahnung. 
Schwindel, Augenflimmern, Extremitätenkriebeln, Wärme- und Kältegefühl. Die objektiven 
Syptome sind: mässige Tachykardie (100—105), leicht opprimierbarer Puls, oft Arythmie 
bei normalem Herzbefund. Ständiges und charakteristisches Symptom ist die Verminde¬ 
rung des Blutdruckes. Bei roborierender Therapie (Milch, Syr. Hyposphosph., massiger 
Buhe, wenig Spaziergang etc.) erreichte er in den 10 Fällen innerhalb 8 Wochen eine 
durchschnittliche Körpergewichtszunahme von 3 kg, die Pulsfrequenz sank von 103 auf 
75, der Blutdruck aber stieg von 98 auf 108. In dem Erfolg der Therapie sieht Verf. 
eine Bestätigung seiner Auffassung über die Pathogenese der Krankheit, nämlich, dass 
die Ursache derselben eine allgemeine Unterernährung und keine funktionelle Neurose ist. 

J. Hönig-Budapest. 

Benedict (Budapest): Diabetes mellitus mit Diplegia facialis (Bndapesti 
Orvosi Ujsäg 1904. 2). Die Komplikation der Facialisparalyse bei Diabetes ist nicht 
selten, Gregoir beschreibt 3, Naunyn 4, Bernhardt 2 Fälle; viel seltener ist die 
Diplegia fac., insgesamt sind 3 bezügliche Fälle bisher beschrieben worden. Bei dem vom 
Verf. beobachteten Fall eines 59jähr. Patienten gestellte sich die Diplegie zu einem 9- 
jährigen Diabetes; zuerst trat die linksseitige Facialparalyse auf und 6 Wochen später 
die rechte, und zwar war immer erst der untere Ast, dann eine Woche später der obere 
Ast des Facialis gelähmt. Die ausgesprochene Entartungsreaktion spricht für die Er¬ 
krankung des peripheren Neurons, und zwar hält Verf. dafür, dass der degen. Prozess 
sich nicht nur im peripheren Nerventeil sensu strictiori abspielt, sondern auch im Ur¬ 
sprungsgebiet desselben, infolge dessen jene Form der amyotrophischen degenerativen Neu¬ 
ritis anzunehmen ist, die Strümpell Neuronitis nennt. Für den nuklearen Ursprung 
spricht auch der weitere klinische Verlauf des Falles, bei dem Verf. eine vorübergehende 
Hemiplegie zu beobachten Gelegenheit hatte. Die Diplegie besserte sich entschieden auf 
die elektrische Behandlung. Der Diabetes gehört der leichten Form an; durch Kohlen¬ 
hydratentziehung kann der Patient zuckerfrei gestaltet werden; jedoch besserte sich der 
Zustand während der 1V 2 Monate dauernden Zuckerfreiheit keineswegs rascher, im Gegen¬ 
teil, die Hemiplegie trat eben während derselben auf, die Adynamie der atrophischen 
Muskeln erreichte auch zu dieser Zeit den Höhepunkt. Nichtsdestoweniger ist es unzweifel¬ 
haft, dass im Zustandekommen der Nervendegeneration die durch Diabetes verursachten 
Blutzusammensetzungsstörungen das Hauptmoment bilden; aber ob unter diesen Verände¬ 
rungen die Hyperglykämie das Wichtigste ist, lässt sich aus diesem Fall nicht feststellen. 

J. Hönig-Budapest. 

Zur Yerth und Schumacher, Über Bestimmungen des Hämoglobinge¬ 
haltes mittels der Tallquistschen Skala. (Aus dem Knappschaftslazaret Königshütte 
O/S. Münch, med. Wochenschr. 1904. Nr. 30.) Empfehlung obiger Skala für die Zwecke 
de Gutachters, des Schiffs- und Expeditionsarztes, sowie des ärztlichen Praktikers. Die 
Untersuchung ist sehr einfach; sie geschieht durch Vergleich des mit Blut getränkten 
Filtrierpapiers mit Farbtafeln. Die Fehler sind verhältnismässig gering, besonders bei 
höherer Herabsetzung des Farbstoffgehaltes. Kissing er-Königshütte OS. 

Lichteilberger, Über Behandlung der Ulcera cruris mit besonderer Be¬ 
rücksichtigung der Crurintherapie. (Inaug.-Dissert. Freiburg 1904.) Verf. bespricht 
zwei Krankengeschichten je eines stationär und eines ambulant behandelten Falles von 
ausgedehnten Unterschenkelgeschwüren mittels Crurin-Edinger (Chinolin-Wismuth-Rhodanat) 
aus der Chirurg. Klinik Prof. Kraskes. Er kommt zu folgendem Schluss: Der Haupt¬ 
vorzug des Mittels liegt nach den Erfahrungen der Klinik darin, dass es die oberfläch- 


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liehen Schichten schlechter Granulationen rasch zu zerstören und durch ein gesundes Granu- 
lationsgewebe zu ersetzen vermag; inwiefern dem Crurin bei der weiteren Epidermisierung 
eine wichtige Rolle beizulegen ist, lässt sich mit Sicherheit nicht entscheiden. In einer 
grösseren Anzahl der Fälle war die günstige Wirkung auch subjektiv für die Pat. so 
eklatant, dass dieselben trotz der anfänglichen Schmerzhaftigkeit selbst die Weiterbehand¬ 
lung mit Crurin verlangten. Nur bei 5 Pat. musste wegen andauernden Brennens der 
Wunde das Präparat zeitweise ausgesetzt resp. ganz weggelassen werden. 

Nach Verf. haben wir in dem Crurin-Edinger ein ganz hervorragendes, nicht zu 
unterschätzendes Mittel zur Behandlung der Unterschenkelgeschwüre erhalten. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Käposi, Gesichtsmaskenabriss. K. demonstriert im Naturhistor.-med. Verein 
Heidelberg am 14. Juni 1904 (s. Münch, med. Woch. Nr. 35) eine seltene Gesichtsver¬ 
letzung. Eine 54jährige Frau hatte sich durch Fall von der Leiter, wobei sie mit dem 
Kinn am Leiterhaken hängen blieb, die ganze Gesichtsmaske weggerissen. Da eine Wieder¬ 
herstellung der Funktion nicht möglich war, wurde der Fall Herrn Port zur protheti- 
schen Behandlung überwiesen. Die Prothese, zuerst in Künstlerton modelliert, wurde 
darnach in weissein Kautschuk ausgeführt und nachträglich bemalt. Die Befestigung ge¬ 
schah durch ein Brillengestell am Kopfe und durch Gummiband am Halsteile. Die At¬ 
mung geschieht durch die freigelassenen Nasenlöcher. Aronheim-Gevelsberg. 

Epstein, Zoster traumaticus. E. demonstriert im ärztlichen Verein in Nürn¬ 
berg am 7. Juli 1904 (s. Münch, med. Woch. Nr. 36) einen Fall von Zoster traumaticus. 
Es handelt sich um eine 52 jährige gesunde Frau, die am 11. Juni einen heftigen Stoss 
gegen die linke Wange erhalten hatte. Der Schmerz hielt mehrere Tage, allmählich ge¬ 
ringer werdend, an; am 17. Juni abends Frostgefuhl und starker Kopfschmerz. Am näch¬ 
sten Morgen entwickelte sich auf der Stirn, links von der Mittellinie, eine schmale, ge¬ 
rötete Stelle und im Laufe des Tages auf der linken Hälfte der Stirn eine Gruppe von 
Bläschen. Auch links von der Nasenwurzel und auf der linken Seite der Nase entstanden 
Gruppen von Herpesbläschen. Auf der linken Wange, in Höhe des Nasenflügels, war 
eine pfennigstückgrosse, livid verfärbte Stelle zu sehen, die zentral eine flache Kruste trug. 

Es bestand, nach Vortragendem, ein Zoster rami I trigemini sinistri auf trauma¬ 
tischer Basis. Aronheim - Gevelsberg. 

Nenmann und Volbracht, Pectoralisdefekt. Verf. stellen in der Gesell¬ 
schaft für innere Medizin und Kinderheilkunde in Wien (Wien. klin. Woch. Nr. 26) zwei 
Fälle von Pectoralisdefekt vor. Bei dem ersten Mann fehlt der r. Pectoralis vollständig, 
vom linken fehlt die an den Deltoides angrenzende Partie. Der rechte Cucullaris ist 
schwächer ausgebildet als der linke, die Scapulae stehen normal. Rechts liegt die Ma- 
milla um 3 cm näher der Sternallinie als links, das Akromialende der rechten Clavicula 
steht um 1 cm tiefer, als das der linken. Patient ist in der Arbeitsfähigkeit nicht 
gehindert. 

Bei dem zweiten Mann fehlt die untere Partie des linken Pectoralis, ausserdem 
sind die untersten Zacken des Serratus anticus nicht ausgebildet Aronheim-Gevelsberg. 

Donath (Budapest), Pupillenuntersuchung und Pupillenreaktionen (Kli- 
nikaituzetek 1904. Nr. 4—5). Bei ungenügender Tagesbeleuchtung oder bei geringsten 
Verdacht auf pathologische Verhältnisse ist es notwendig, dass die Untersuchung in einem 
finsteren Zimmer bei starkem Lampenlicht mit Seitenbeleuchtung erfolge; diesem Zwecke 
dient eine Konvexlinse von 20 Dioptren. Bei träger Reaktion soll die Pupille 20—25 
Sekunden mit der Hand bedeckt gehalten werden — das andere Auge bleibt indessen 
selbstverständlich geschlossen —, damit im so ausgeruhten Sypinkter iridis der plötzlich 
einfallende Lichtkegel eine Zusammenziehung bewirke. Führt dies auch nicht zum Ziel, 
so greift Verf. noch zu dem Hilfsmittel, das Auge abwechselnd mehrere Sekunden lang 
zu belichten und zu verdunkeln, um so durch Summierung der Reize den etwa noch latenten 
Reflex hervorznrufen. Nur nach Erfolglosigkeit dieser Experimente hält er die Annahme 
der absoluten Pupillenstarre für berechtigt. Diese Fokalbeleuchtung gibt auch darüber 
Aufschluss, ob die Konturen der Pupille rund oder unregelmässig sind. Letztere Form 
verrät, wenn Iritis ausschliessbar ist, eine Innervationsstörung der Iris und kommt be¬ 
sonders bei Tabes und Paralysis in dem Ausfall der Lichtreflexe zuvor. In der Grösse 
etwas differierende Pupillen, w T enn dieselben den Reflex lebhaft zeigen, sind als normal zu 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 327 


betrachten. Kleine Pupillendifferenzen sind nur dann pathognomonisch, wenn sie mit 
Reflexstörung einhergehen oder wenn sie sich während unserer Beobachtung entwickelten 
Von den verschiedenen Pupillenreaktionen erwähnt Verf. vorerst die Westphal-Pilzsche 
Reaktion, die darin besteht, dass bei Innervierung des Orbicularis die Pupille synergisch 
mitinnerviert wird und zwar bei Schliessung des Augenlides verengt sie sich, bei Öffnung 
desselben hingegen erweitert sie sich. Antal, Verfassers Schüler wies nach, dass dies 
eine physiologische Reaktion ist und bei Tabes auch beim Verschwinden der Akkomodations¬ 
und Konvergenzreflexe noch nachweisbar ist. Das dieser Reflex nicht auf Steigerung des 
intraokularen Druckes beruht, wie dies Schanz behauptete, wies Lukais, ebenfalls ein 
Schüler Verfassers nach. Den Mac Carthyschen supraorbitalen Reflex studierend (bei 
dem sich auf schwaches Beklopfen des N. supraorb. beide Augen scliliessen) zeigte er, 
dass hierbei sich auch die Pupillen verengern. Dieser leichte Lidschluss aber kann un¬ 
möglich eine namhafte intraokulare Drucksteigerung bewirken. Vor 12 Jahren teilte Verf. 
als erster einen Fall von hysterischer Pupillen- und Akkomodationsparalyse mit, der mit 
den übrigen hysterischen Symptomen zugleich durch Hypnose geheilt wurde, seitdem sind 
8 ähnliche Fälle in der Literatur beschrieben (Aurane, Fränkel, Nonne etc.), trotzdem 
anfangs Verfassers Fall infolge seiner Ausserordentlichkeit einen gewissen Zweifel erregte. 
Verf. erwähnt endlich den von Skfani und Nordera beschriebenen okulopupillären Reflex, 
einen sympathischen Reflex, der darin besteht, dass auf sensiblen Reiz des Auges oder 
dessen Umgebung, die Pupille langsam weiter, dann enger, dann wieder weiter und enger 
wird. Beim Auf hören des Reizes kehrt die normale Pupillen w* eite wieder zurück. Nach 
Värady sehliesst das Vorhandensein der Reaktion eine organische Hemianästhesie aus; die 
Steigerung derselben beweist Hyperästhesie. Schliesslich führt Verf. seine Versuche an, 
wie die Pupilleniuittel auf die Iris wirken, und kommt auf Grund der nach Resektion des 
cervikalen Sympathicus mit Eserin, Atropin und Skopolamin vollführten Experimente zu 
der Schlussfolgerung, dass die Mydriatica den Sphinkter iridis lähmen und den Dilatator 
pupillae reizen. J. Hönig-Budapest. 

Schulze, Depressionsfraktur des Stirnbeines. Sch. stellt in der naturwissen- 
schaftl.-mediz. Gesellschaft zu Jena am 7. Juli 1904 (s. Münch, med. Woch. 37) einen 
8jähr. Pat. vor, der vor 10 Jahrnn durch Hufschlag eine schwere Depressionsfraktur des 
Stirnbeins erlitten hat. Trotz der schweren Verletzung bis auf die Dura mater waren 
keine schweren Symptome aufgetreten. P. u. T. immer normal, keine Benommenheit, 
Kopfschmerz, Unwohlsein oder Erbrechen. Am Tage nach der Verletzung Entfernung 
der Knochenbruchstücke (nach Erweiterung der Knochenwunde) und besonders zahlreicher 
grosser abgesprengter Stücke der Tabula interna. Aus dem Riss der Dura floss Cerebro¬ 
spinalflüssigkeit, kein Blut. Hirn war unverletzt; kein intrakranieller Bluterguss. Jodo¬ 
formgazetamponade; Vernähung der Haut über dem Defekt. Reaktionslose Heilung. Mit 
Schutzpelotte über dem pulsierenden Defekt entlassen; letzterer soll später durch Plastik 
gedeckt w r erden. Aron heim - Gevelsberg. 

Bdliilt (Budapest), Mit seltener Nervenlähmung einhergehender Fall von 
Schädelbruch. (Bndapesti droosi Njsay 1904. No. 23). Nach einem Fall aus der Höhe 
auf die Schädeldecke trat bei einem Patienten blutiges Serum aus Nase und Mund und 
sofort danach zeigten sich Lähmungssymptome, die auf eine totale Lähmung des IX., X. 
und XI. Gehirnnerven deuteten. Auf Grund der Lähmungssymptome kommt Verf. zu 
folgenden Schlussfolgerungen: 1. Die hintere Fläche der Zunge w r ird mit Geschmacksfasern 
durch den Glossopharyngeus versehen. Die Fasern der vorderen Zunge gelangen nicht 
durch den Glossopharyngeus ins Gehirn. 2. Der Kehlkopf wird an beiden Seiten vom ent¬ 
sprechenden Vagus mit sensitiven Fasern versehen, demnach besitzt der Kehlkopf keine 
doppelte Innervation. Einseitige Nervenlähmung bringt im Herz und in der Lunge keine 
dauernde Veränderung hervor. Seitens des Magendarmtraktes können atonische und 
motorische Insuffizienzsymptome Vorkommen. Die Nierenfunktion läst sich nicht genau 
beurteilen. 3. Der N. accessorius innerviert selbständig nur das mittlere und untere 
Drittel des Cucullaris. Den Sternocleidomastoideus innerviert er in Verbindung mit 
den Cervikalnerven, den nuchoklavicularen Teil des Cucullaris aber überhaupt nicht. 

J. Hönig-Budapest. 

Grünberger, Neuritis bei einem unter Serumbehandlung geheilten Fall 
von Tetanus traumaticus. (Wien. klin. Woch. 1904. Nr. 26.) So häufig bei Diphtherie 


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328 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10. 


neuritische Erscheinungen im Verlaufe der Krankheit sowohl bei der Serumbehandlung 
als auch ohne dieselbe auftreten, so selten hat dies bei anderen Infektionskrankheiten statt, 
z. B. beim Tetanus. Neue wenige Fälle sind bekannt, bei welchen überhaupt im Verlaufe 
des Tetanus Neuritis beobachtet worden ist. 

In Verfassers Fall hatte sich ein 20 jähriger Taglöhner wahrscheinlich beim Zu¬ 
nageln von Kisten verletzt und wurde am 13. Oktober an Tetanus schwer erkrankt ins 
allgemeine Krankenhaus in Wien gebracht. Er erhielt hier 3 Antitoxininjektionen (Te¬ 
tanusheilserum Paltauf) und wurde nach 6 W’ochen geheilt entlassen. Am 27. Oktober 
bekam Patient plötzlich Symptome einer Neuritis. Er klagte über ziehende Schmerzen in 
der 1. unteren Extremität, die bei Beugestellung derselben verschwanden. Gleichzeitig 
zeigte sich starke Druckschmerzhaftigkeit des Nervus cruralis und des N. saphenus. Diese 
Schmerzen hielten durch 2 Wochen an, um dann allmählich abzuklingen. Muskelatrophien 
waren nicht nachweisbar. 

Nach Verf. hat das Tetanusgift, wie Morgenroth nachgewiesen hat, eine ähnliche 
Konstitution wie das Diphtheriegift, d. h. es besteht aus Toxin und Toxon. Mon könne 
daher die im Anschlüsse an Tetanus auftretende Neuritis als Wirkung des Tetanustoxons 
auffassen. Aronheim - Gevelsberg. 

Tetzner, Zur Kasustik der traumatischen Jacksonschen Epilepsie mit 
Schädellückenbildung nach einfacher Schädelfraktur im Kindesalter. (Inaug.- 
Dissertation. Leipzig 1904.) Verf.s Arbeit liegt folgender Fall zugrunde: Eine 24 Jahre 
alte Dienstmagd war im 1. Lebensjahre auf die spitze Kante eines Holzscheites gefallen; 
in der 1. Scheitelbeingegend war danach ein grosser Bluterguss vorhanden. Im Alter von 
5 Jahren traten infolge eines Schreckens wiederholt Krämpfe mit Bewusstseins Verlust auf. 
Während der Zahnung war sie von Krämpfen frei. Im 17. Jahre traten sie wieder auf, 
nachdem sie vom 5. Jahre weggeblieben waren. Seitdem ist die Kranke erwerbsunfähig 
gewesen; da die Krämpfe 4—6 mal täglich auftraten. 

Nach den Angaben der Mutter war anzunehmen, dass es sich zunächst um eine 
Cephalbydrocele traumatica handelte, die wieder zurückging und nur noch das Bild einer 
Schädellücke bot. Damit stimmte auch der Operationsbefund überein, da im Bereiche des 
Defektes die Dura mater fehlte. 

Epilepsie ist in den Fällen von Cephalbydrocele traumatica nicht häufig beobachtet 
worden, und in den 9 Fällen von Schädellücken nach einfacher Schädelfraktur im Kindes¬ 
alter in Eigenbrodts Tabelle nur dreimal. 

Therapeutisch wurde bis vor 10 Jahren bei den Cephalhydrocelen meist der Hydro- 
celensack punktiert, in einigen Fällen Jodtinktur injiziert oder Schutzkappen verordnet, 
bis König den Knochenspalt mit benachbartem abgehobenen Periost deckte oder nach dem 
König-Mül ler sehen Verfahren der Defekt knöchern durch einen Hautperiostknochen¬ 
lappen verschlossen wurde. Fränkel deckte die Lücke mit Celluloidplatten und Hess sie 
einheilen. (Die Ko eher sehe Schule verwirft den Verschluss, weil dadurch die als Ventil 
wirkende Öffnung beseitigt und so gerade Epilepsie erzeugt werde.) 

In Verf.s Fall kam es nach der durch Perthes vorgenommenen Operation zur 
starken Verminderung der Anfälle sowohl nach Zahl als ganz besonders nach Intensität 
und Extensität. In den letzten 2 W T ochen der Beobachtungszeit blieben die Anfälle ganz 
aus; die Kraft des r. Armes und die psychischen Funktionen besserten sich schnell. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Flesch, Hysterische Beugekontraktur. (W T ien. klin. Woch. Nr. 21.) Fl. stellt 
in der Ges. für innere Medizin und Kinderheilkunde ein 10 jähriges Mädchen mit hyste¬ 
rischer Beugekontraktur der Finger und Zehen vor. Dieselbe ist vor 3 Monaten im An¬ 
schluss an dyspeptische Erscheinungen und Fieber aufgetreten. Die Finger sind in die 
Hände eingeschlagen, die Zehen flektiert, die Plantae bilden konkave Bogen. Der Nerven- 
befund ist bis auf eine Steigerung der Reflexe normal; für die hysterische Natur des 
tonischen Krampfes spricht nur der Umstand, das der Spasmus in der Nacht verschwindet, 
ebenso wenn das Kind sich unbeobachtet glaubt. Aronheim-Gevelsberg. 

Glas, Pharynxtuberkulose nach Trauma. Gl. demonstriert in der Wiener laryn- 
gologischen Gesellschaft am 4. Mai 1904 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 28) eine 29jährige 
Patientin mit Tuberkulose des Pharynx und Nasopharvnx, welche im Anschluss an ein 
Trauma zustande gekommen ist. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 10. 


Der Patientin, ans gesunder Familie stammend, war zu Ostern vergangenen Jahres 
ein Knochen beim Speisen im Rachen stecken geblieben, hatte lebhafte Schmerzen ver¬ 
ursacht und war erst 8 Tage später nach einer grösseren Inzision entfernt worden. Seit 
jener Zeit leidet sie an schmerzhaften Geschwüren des Rachens. Ein exstirpiertes Stückchen 
der Pharynxgranulationen ergibt einen im Zentrum nekrotischen mit grossen Riesenzellen 
versehenen Tuberkel mit einigen Bazillen. Die Infektion ist hier wahrscheinlich entstanden 
dadurch, dass die durch das Corpus alienum verletzte Schleimhaut durch das Sputum in¬ 
fiziert wurde, obgleich auch der Modus der Inhalationsinfektion in die verletzte Schleim¬ 
haut nicht völlig ausgeschlossen erscheint. Die grosse Seltenheit der Rachentuberkulose 
erklärt Schech als Folge des schweren Haftens der Tuberkelbazillen in den Rachen¬ 
gebilden, aus welchen sie bei der Nahrungsaufnahme, sowie durch das beständige Speichel¬ 
schlucken und Räuspern entleert und unschädlich gemacht werden, welches prophylaktische 
Moment hier der starken Schmerzen wegen wegfallen musste. Aronheim-Gevelsberg. 

Rud. Wolf, Drei Fälle von Fraktur des Kehlkopfes und ein Fall von 
Luxation des Aryknorpels durch Trauma. (Inaugur.-Dissert. Leipzig 1904.) Verf. 
bespricht ausführlich 3 in der Praxis Dr. Manns in Dresden beobachtete seltene Fälle 
von traumatischen Kehlkopffrakturen und anhangsweise eine schwere Kontusion des Kehl¬ 
kopfes mit traumatischer Luxation eines Aryknorpels bei einem 23 Jahre alten Manne, 
der mit dem Kehlkopf auf eine Eisenstange fiel. 

Im ersten Falle stürzte ein 26 jähriger Maurer von einem 1 m hohen Gerüst und 
fiel mit der vorderen Seite des Halses auf die schmale Kante eiues Brettes auf. Er erlitt 
eine Fraktur des Schild- und Ringknorpels und einiger Trachealringe. Trotz der schweren 
Verletzung nahm der Fall einen verhältnismässig sehr günstigen Verlauf. Im 2. Falle 
stürzte ein 24 Jahre alter Streckenarbeiter beim Tragen einer zirka 1 Zentner schweren 
Brechstange mit dem Hinterkopfe aufs Strassenpflaster, wobei ihm die Eisenstange quer 
über den Hals fiel und eine isolierte Fraktur des Schildknorpels verursachte. Im 3. Falle 
stürzte ein 17 jähriger Gymnasiast beim Aufsteigen aufs Rad mit grosser Wucht mit der 
1. Halsseite auf das eine noch oben stehende Ende der Lenkstange. Sturz vom Rade als 
Ursache einer Kehlkopffraktur ist ausserordentlich selten und nur noch einmal in der 
Literatur beschrieben. Meistens kommen Kehlkopfbrüche durch Fall auf ein Brett, eine 
Stange, eine Wagendeichsel, den Rand eines Eimers oder einer Tischkante zustande. 
Oft werden sie verursucht durch einen heftigen Schlag oder Stoss gegen den Hals, z. B. 
durch Hufschlag; manchmal durch Überfahren. Einige Kehlkopfbrüche sind durch Maschinen¬ 
verletzung verursacht worden, indem Kleidungsstücke (Halstücher, Schürzen) von der 
Maschine erfasst, um den Hals gedreht wurden und dadurch Strangulationsbrüche erzeugten. 

Bez. der Einzelheiten muss auf die fleissige Arbeit verwiesen werden. Hier seien 
jedoch auf Grund der vorhandenen Literatur und der beschriebenen Fälle des Verf. die 
Erscheinungen einer Larynxfraktur kurz mitgeteilt. 1. Durch den Fall, Stoss oder Wurf 
gegen den Kehlkopf kommt es zu plötzlichem Luftabschluss, infolge dessen zu hochgradiger 
Erregung der Halsnerven bez. einer Lähmung der Atmungs- und Herzzentren, so dass 
plötzlich Stillstand sowohl der Atmung als auch der Herztätigkeit eintritt. Von der da¬ 
durch bewirkten Bewusstlosigkeit (Ohnmacht) erholen sich die Verunglückten meist nach 
kurzer Zeit wieder. 2. Sofort nach dem Unfall treten heftige Schmerzen am Halse auf, 
die sich steigern bei Druck auf die Bruchstelle und bei Sprechversuchen. 3. Gleichzeitig 
sind starke Schlingbeschwerden vorhanden. 4. Die Sprache wird heiser oder völlig stimm¬ 
los durch Anschwellen der Stimmbänder und deren Umgebung. 5. Fast regelmässig tritt 
Atemnot auf; zuweilen unter starker Cyanose Erstickungstod, falls nicht rechtzeitig die 
Tracheotomie gemacht werden kann. 6. Heftige fortwährende Hustenanfälle. 7. Wird 
häufig das Auftreten eines Emphysems beobachtet, besonders bei sogenannten komplizierten 
Kehlkopfbrüchen. Aronheim - Gevelsberg. 

Langbein, Chylothorax traumaticus. (Inaugur.-Dissertat. Leipzig 1904.) Die 
Eröffnung des Ductus thoracicus ist nur selten die Folge eines Traumas. Verf. fand in 
der Literatur mü* 13 Fälle. Der in der Leipziger Klinik beobachtete betraf einen 9 jährigen 
Knaben, der im Liegen von einer zurückschwingenden Schaukel getroffen und am Brust¬ 
korb gequetscht wurde. In der Klinik fand sich ein rechtsseitiger frei beweglicher Erguss. 
Die. Leberdämpfung überragte fingerbreit den Rippenbogen; die Herzdampfung reichte et- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


was über die 1. Mammillarlinie hinaus. Diagnostiziert wurde ein rechtsseitiger Hämo- 
hydrothorax. 

Eine Punktion im 6. r. Interkostalraum ergab 900 cbcm einer rosa aussehenden, 
sonst wie fette Milch erscheinenden Flüssigkeit, aus der sich nach längerem Stehen Blut 
sedimentierte. Mikroskopisch enthielt sie hauptsächlich feine Fetttröpfen, ausserdem Leu¬ 
kozyten und rote Blutkörperchen; sie reagierte alkalisch, enthielt keinen Zucker, beim 
Kochen koagulierte sie. Spezifisches Gewicht 1020. Fettgehalt 3,95 Proz. Nach zwei¬ 
maliger Wiederholung der Punktion (750 und 1200 ccm), nahm der Erguss stetig ab. 
Pat. wurde in der 5. Woche geheilt entlassen. 

Trotzdem bei der Untersuchung eine Rippenfraktur nicht festgestellt werden konnte, 
wurde angenommen, dass eine frakturierte Rippe durch die Wucht des Anpralles der 
Schaukel nach innen getrieben, den Duct. thoracicus angespiesst und beim Nachlassen des 
äusseren Drucks sich sofort wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückgezogen habe, oder 
dass eine Rippe an ihrem vertebralen Ende luxiert, nach innen getrieben eine Verletzung 
des Duct. thor. herbeigeführt habe. Da der Chylothorax erst am 4. Tage grosse Be¬ 
schwerden verursachte, bestand wahrscheinlich keine quere Abtrennung, sondern nur eine 
teilweise Eröffnung des Milchbrustganges. 

Verf. erwähnt kurz die Entstehung des Chylothorax durch carcinomatöse, tuberkulöse 
Prozesse und Stauungen im Duct. thor. nach Kompression der Vena subclavia durch 
Struma substernalis, führt dann eingehend die bisher beschriebenen 13 Eälle von traumat. 
Chylothorax an. Von diesen — mit Verf.s Fall — 14 Beobachtungen endeten 4 letal, 
während 10 geheilt wurden. Neunmal war der Chylothorax rechtsseitig, zweimal doppel¬ 
seitig, einmal linksseitig und in 2 Fällen unbestimmt. Dreizehnmal entstand er durch 
eine äussere Gewalt, die auf den Thorax einwirkte, einmal durch Schussverletzung. Bei 
den ersten Fällen fand man zweimal nur Rippenfakturen, einmal Rippen- und Schlüssel¬ 
beinfraktur, dreimal Rippen- und Wirbelfraktur, einmal nur Wirbelfraktur, einmal ist nur 
schwere Thoraxverletzung angegeben; in 5 Fällen konnten keine Frakturen nachgewiesen 
werden. Die rupturierte Stelle des Duct. thorac. konnte in 5 Fällen, die zur Sektion 
kamen, nur zweimal nachgewiesen werden. — Das Maximum von Flüssigkeit, das über¬ 
haupt entleert wurde, betrug 29500 ccm, es wurde in 10 Punktionen gewonnen. Das 
Maximum bei Einzelpunktionen war 4800 ccm. Nur einmal wurde Thoracocentese mit 
Resektion einer Rippe vorgenommen. 

Für die Differentialdiagnose, ob Chylus oder verfettetes Exsudat vorliegt, ist zum 
Schlüsse zu erwähnen, dass für Chylus spricht: wenn 1. in den Körper eingeführtes Fett 
im Exsudat sich wieder findet; 2. wenn in mehreren auf einander folgenden Punktionen 
der Fettgehalt annähernd derselbe bleibt und 3. wenn das Exsudat nur sehr wenig zellige 
Elemente enthält. Aronheim -Gevelsberg. 

v. Herczel (Budapest), Aneurysma art. coronariae ventriculi sinistri. 
(Budapesti droosi Njsay 1904. Nr. 4.) Die Aneurysmen der Abdominalaorta sind höchst 
selten. Schrötter fand von 19300 Nekroskopien bloss 7 diesbezügliche Fälle, aber in 
keinem der Fälle ging das Aneurysma von der Coronararterie des Magens aus, wie dies 
Verf. in einem Falle zu beobachten Gelegenheit hatte. Die 32 jährige Patientin beklagte 
sich über häufiges Erbrechen, und Schmerzen in der Magengegend; bei der Untersuchung 
konnte im Epigastrium eine starke Pulsation beobachtet und ein pulsierender Tumor pal- 
piert werden, über dem bei Systole ein starkes, bei Diastole ein schwächeres Geräusch 
hörbar war. Die Diagnose schwankte zwischen einem Tumor an der kleinen Curvatur 
des Magens und zwischen einem Aneurysma der Art. coeliaca oder eines Zweiges der¬ 
selben. Bei der Laparotomie stellte sich heraus, dass ein durch die Coronaria sin. ge¬ 
bildetes Aneurysma vorhanden war, da dasselbe aber bloss mit einer gleichzeitigen Ex¬ 
stirpation des grössten Teils des Magens hätte entfernt werden können, zu solchem grossen 
Eingriff aber der relativ gute Zustand der Patientin nicht berechtigte, sah Verf. davon 
ab und vereinigte die Bauclnvand. Nach einem Jahr hatte Verf. Gelegenheit, die Patientin 
wieder zu sehen, das P>brechen stellte sich wieder 2—3 mal täglich ein, aber das All¬ 
gemeinbefinden ist gut, der Zustand verschlimmerte sich nicht wesentlich, infolge dessen ist 
ein operativer Eingriff nicht indiziert. J. Honig-Budapest. 

Steinhaus, Traumatische Pfortaderthrorabose. St. demonstriert in der 
Rheinisch-westfälischen Gesellschaft für innere Medizin u. Nervenheilkunde am 3. Juli 


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1904 (8. Münch, med. Woch. Nr. 32) Präparate einer gemischt autochthonen und trauma¬ 
tischen Pfortaderthrombose von einem Patienten, der acht Tage nach einem Hufschlage 
gegen das Epigastrium und die rechte Regio hypochondrica unter unaufgeklärten Sym¬ 
ptomen starb. 

Bei der Sektion fand sich ein grosser anämischer Infarkt im rechten Leberlappen. 
Ausserdem war das Lebergewebe im rechten Lappen noch durchsetzt von hirsekorn- bis 
erbsengrossen nekrotischen Herden, sowie kleineren und grösseren Hämorrliagien. Die 
Pfordaderäste waren sämtlich thrombosiert, die kleineren mit grau aussehenden, die grös¬ 
seren mit frischeren roten Thromben. Daneben fand sich eine Thrombose der rechten V. supra- 
renalis und eine akute Fettgewebsnekrose des Pankreas. Mikroskopisch wurden Endophle- 
bitis, organisierte Thrombose der kleinsten interlobulären Pfortaderästchen und zirrho- 
tische Prozesse nachgewiesen. 

Primär hat wahrscheinlich eine Endophlebitis mit ihren Folgen bestanden; im An¬ 
schluss an das Trauma entwickelte sich dann eine akute Fettgewebsnekrose des Pankreas, 
eine Thrombose der V. suprarenalis dextra und eine Thrombose der grösseren Pfortaderäste 
der Leber. (S. auch das Referat in Nr. 6 dieser Monatsschrift „Wilke: Pfortaderthrombose 
und Trauma“. Refer.) Aronheim-Gevelsberg. 

Plattner, Brustraum-Magenstichverletzung. PI. stellt in der wissenschaft¬ 
lichen Ärztegesellschaft in Innsbruck am 16. Januar 1904 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 17) 
einen 22jähr. Mann vor, der im September 1903 einen Stich in die linke Brusthöhle 
(7. Interkostalraum) erlitten hatte und mit den Erscheinungen der Magenperforation 19 
Stunden nach der Verletzung zur Operation kam. Bei der sofort vorgenommenen Laparo¬ 
tomie wurde eine Schnittwunde des Magens, doppelte Perforation des Colon transversnra 
und ein 4 cm langer Schlitz in der 1. Zwerchfellkuppe gefunden und durch Naht ver¬ 
schlossen. Während die abdominale Verletzung ungestört verheilte, traten nach 12 Tagen 
Anzeichen einer linksseitigen jauchigen Brustfellentzündung auf, welche dnrch Thoraco- 
centese und Drainage, sowie durch Anwendung der Aspiration in ca. drei Wochen 
heilte. 

Im Anschluss hieran wurden drei weitere Fälle von penetrierenden Bauchstichen 
besprochen, welche zur Behandlung kamen und geheilt wurden, darunter einer mit acht¬ 
facher Darmperforation und Durchtrennung grösserer Mesenterialarterien. 

A r o n h e i m * Gevelsberg. 

Lucksch, Zwerchfellbruch. L. demonstriert im Verein deutscher Ärzte in Prag 
im Dezbr. 1903 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 14) das Zwerchfell eines 26 jährigen Mannes, 
in welchem sich etwas nach aussen und innen vom linken Lappen des Centrum tendi- 
neum eine Öffnung vorfindet, dnrch die ein Teil des Kolon und des grossen Netzes in 
die Brusthöhle eingedrnngen war. Diese Organe sind von einer unvollständigen Haut 
überzogen, die sowohl vom Peritoneum, als auch von der Pleura diaphragmatica ihren 
Anfang nimmt. Das Entstehen der Zwerchfellhernie lässt sich mit Wahrscheinlichkeit 
auf eine vor zwei Jahren zugefügte Schusswunde in die linke Brustseite zurückführen. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Martin, Ein Fall von inkarzerierter Zwerchfellhernie. Beitrag zur chir¬ 
urgischen Therapie der Hernia diaphragmatica. (Aus dem neuen evangelischen Kranken¬ 
hause Köln; Münch, med. Woch. 1904. Nr. 29.) Ein 15jähr. Junge wurde unter der 
Diagnose Ileus am 30. April 1904 operiert; es fand sich aber eine linksseitige einge¬ 
klemmte Zwerchfellhernie. 

Verf. ist der Ansicht, dass diese traumatisch erworben ist, denn: 

1. Ein Bruchsack bestand nicht, Darm und Netz lagen frei im Thoraxraum ohne 
Pleura- oder Peritonealüberzug. 

2. Im Jahre 1902 war Patient in einen Keller gefallen und hatte sich dabei so 
schwer verletzt, dass er vier Wochen im Krankenhause liegen musste; am 24. April 
1904, am Tage des Beginnes der Erkrankung, soll er ausserdem von dem Bock eines 
Milchwagens herabgestürzt und mit der rechten Seite auf ein Stück Holz gefallen sein. 

M. glaubt, dass der Zwerchfellriss schon bei dem ersten Trauma entstanden, die 
Einklemmung aber durch das zweite veranlasst wurde. Kissinger-Königshütte O/S. 

Schinzinger, Trauma? (Münch, med. Woch. 1904. Nr. 12.) Ein 63jähr. Hof¬ 
bauer, der eine sehr unregelmässige Lebenweise führte und schliesslich gewohnheits- 


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3 : >2 


massig Schnaps trank, erhielt, als er betrunken seine Frau prügelte, von dieser einen 
Tritt mit einem schweren genagelten Schuh gegen die linke Unterbauchgegend. Er gab 
an, dass er sich schon seit einem halben Jahre unwohl fühle, häufig an Diarrhöen und 
Kolikanfällen gelitten, dass er einen schlechten Bauch habe, dass aber seit dem Fuss- 
tritte die Bauchschmerzen besonders in der linken Seite anhaltender und heftiger seien 
und der Bauch bedeutend grösser sei. 

Die Diagnose Darmruptur wurde bei der Operation bestätigt; es fand sich entspre¬ 
chend der durch den Fusstritt getroffenen Stelle ein 2 cm langer Biss in einer Ileum- 
schlinge, der genäht wurde. Exitus nach zwei Tagen. 

Bei der Sektion finden sich aber noch mehrfache Bisse von 1 — 2 cm Länge in den 
Dünndarmschlingen, aus denen sich Darminhalt in die Bauchhöhle ergossen hatte. An 
den perforierten Darmschlingen zeigten sich fibrinöse Auflagerungen. Magen und Darm¬ 
kanal ergaben Symptome des chronischen Katarrhs. Es handelte sich mithin um mehr¬ 
fache Perforationen von Dünndarmschlingen, bei welchen der Durchbruch von innen her 
durch schon seit längerer Zeit bestehende Darmgeschwüre erfolgte. 

Bekanntermaßen können geschwlirige Prozesse des Magendarmkanals nahezu spurlos 
verlaufen und sogar Perforationen, besonders des unteren Teiles des Dünndarmes, ein- 
treten, ohne dass ein Schmerz sich einstellen müsste. 

Das Gericht nahm an, dass der Darmkanal des K. sich in einem solchen Zustande 
befunden habe, dass der von der Ehefrau in Notwehr nach rückwärts versetzte Fusstritt 
denselben bei den mehrfachen tiefgehenden Läsionen leicht zu Perforation habe bringen 
können. Die Frau wurde freigesprochen. Kissinger-Königshütte O/S. 

Lovrich (Budapest), Sarcoma colli uteri hydropicum papillare. (Gynaeko- 
logia Nr. 1. Beilage zu Orvosi Hetilap 1903. Nr. 51.) Das traubenartige Uterus-Sarkom 
ist eines der seltensten Gebärmuttererkrankungen; eben deshalb ist jeder bezügliche Fall 
von grossem Interesse. Der Fall, den Verf. an der I. gynäk. Klinik zu Budapest beobach¬ 
tete, bezieht sich auf eine 16jähr. Nullipara und dauert schon 2 Jahre. Das Mädchen 
fiel während einer Bicykelfahrt und blutete damals 14 Tage. Es wurden ihr während 
eines Jahres 11 mal anfangs eine, später mehrere Polypen aus der Vagina entfernt. Bei 
der Untersuchung war die Vagina mit einem traubenartigen weichen Tumor sozusagen 
ganz ausgefiillt, woraus auf Sarcoma botryoides (Pfannenstiel) die Diagnose gestellt 
wurde, was auch die mikroskopische Untersuchung bestätigte, die überall teils rundzeliige, 
teils fusiforme embryonale Bindegewebszellen in myxomatöser Degeneration aufwies; die 
einzelnen Zellen stehen durch sternförmige Fortsätze miteinander in Verbindung. Blut- 
und L^mphgefässe sind nicht sehr zahlreich; im Grundgewebe ist weder Muskel- noch Knorpel¬ 
gewebe vorzufinnden; die Oberfläche ist mit Zylinderepithel bedeckt, stellenweis Drüsen¬ 
kanälchen bildend, wie es im cervikalen Endometrium vorzukommen pflegt. Der Tumor 
ist kein gutartiger, sondern ein myxomatöses Sarkom, dessen Malignität auch der Umstand 
beweist, dass eine Woche nach der Entfernung der aus dem Muttermund heraushängenden 
Gebilde dieselben schon wieder neugebildet waren. Durch Totalexstirpation wurde der 
Tumor samt dem Uterus und den Adnexen entfernt. Die Patientin befindet sich drei 
Wochen nach der Operation gut, obzw'ar die Anämie nicht nachliess. J. Honig-Budapest. 

Frigyesi (Budapest), Nach Alexander-Adams operierte drei Fälle von 
Retroflexio uteri (Szüleszet es Nöjyögvaszat Nr. 2. Beilage zu Budapesti Orvosi 
Ujsäg 1904. Nr. 24). Die Situation des retroflektierten Uterus wurde vermittelst der 
Al ex and er sehen Operation korrigiert. In zwei Fällen war die Pessariumbehandlung 
erfolglos, da infolge einer Dammruptur die nötige Stütze zum Pessariumtragen fehlte, beim 
dritten Fall führte die übliche PessariumbeharKllung trotz der ein Jahr hindurch fortwäh¬ 
rend gewechselten Pessarien doch nicht zum Ziele. Als geringster Eingriff der Retro- 
flexionsbehandlnng wurde die Alexandersche Operation erachtet, da dieselbe den Uterus 
in einer der physiologischen Stellung am nächsten stehenden Position festhält. Bei keinem 
der drei Fälle blieb der Erfolg aus. Die Klagen der Patientinnen hörten auf und wieder¬ 
holten sich nicht. Die innere Untersuchung erwies, dass nach der Operation der Uterus 
etwas eie viert in Anteversion-Flexion ist, die Umgebung frei, die Mobilität nicht be¬ 
schränkt. Ob dies ein bleibender Zustand ist, kann immerhin noch nicht festgestellt 
werden, da seit der Operation erst 4—9 Wochen verflossen sind. J. Honig-Budapest. 

M. John, Über das Auftreten multipler Spontan-Frakturen im frühen 


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Kindesalter. (Inaug.-Dissertation. Breslau 1903.) Verf. teilt ausführlich die Kranken¬ 
geschichten von drei in der Universitäts-Kinderklinik zu Breslau behandelten Kindern 
mit, bei denen multiple Frakturen an den Extremitäten festgestellt wurden. Ausser diesen 
wurde innerhalb weniger Monate in der Poliklinik noch an 4 Kindern dasselbe Krank¬ 
heitsbild beobachtet. Es handelte sich um eine Erkrankung, welche bei Kindern vielleicht 
nicht selten vorkommt, die bisher aber entweder übersehen oder als Rhachitis angesprochen 
worden ist. Gemeinsam war den beobachteten Fällen unter anderem: 1. die abnorme 
Brüchigkeit, welche sämtliche Röhrenknochen des Skeletts betreffen kann, und die aus¬ 
gesprochene Tendenz der Frakturen, ohne Behandlung und ohne Difformitäten zu hinter¬ 
lassen, zu heilen; 2. das gleichzeitige Bestehen einer Rhachitis mässigen Grades; 3. die 
durch wiederholt schwere Ernährungsstörungen bedingte Hemmung der allgemeinen körper¬ 
lichen Entwicklung, die besonders dadurch zum Ausdruck kam, dass das Körpergewicht 
Jahre hindurch stationär blieb; 4. der herabgesetzte Turgor der Gewebe und der herab¬ 
gesetzte Tonus der Muskulatur; 5. das abnorme psychische Verhalten, wobei dahingestellt 
bleibt, ob dasselbe eine Bedeutung für sich beansprucht, oder nur durch eine infolge der 
multiplen Frakturen bestehende Schmerzhaftigkeit bedingt ist. 

Da die Ätiologie dieses Krankheitsbildes mangels grösserer Anzahl von Beobach¬ 
tungen noch nicht festgestellt ist, bespricht Verf. eingehend die Erkrankungen, die zu 
einer abnormen Knochenbrüchigkeit Veranlassung geben können, und unterscheidet zwi¬ 
schen krankhaften Prozessen, die im Skelett lokalisiert sind, dasselbe somit direkt in 
seiner Leistungsfähigkeit herabsetzen, und solchen Erkrankungen, die mit dem Knochen¬ 
system an und für sich nichts zu tun haben, sondern nur auf Umwegen ihren schädigenden 
Einfluss entfalten. 

Von den Erkrankungen des Zentralnervensystems, welche eine derartige Einwir¬ 
kung auf das Knochensystem ausüben, erwähnt er die Spontanfrakturen bei Tabes, bei 
der progressiven Paralyse (die multiplen Spontanfrakturen der Kinder von Paralytikern), 
die abnorme Knochenbrüchigkeit nach spinaler Kinderlähmung, bei Spina bifida, bei par¬ 
tieller Hydrorrchachitis cervicalis (Virchow), bei Hydrocephalus. Bei den vom Verf. beob¬ 
achteten Kindern konnte aber eine Erkrankung oder Entwicklungshemmung des Zentral¬ 
nervensystems ausgeschlossen werden. 

Lokale Knochenerkrankungen, wie maligne Geschwülste, Echinococcus, Lues im gum¬ 
mösen Stadium oder Osteomyelitis, die wohl zu Brüchen eines Knochens, nicht aber zu 
solchen fast sämtlicher Knochen disponieren können, kommen nicht in Betracht. Zu den 
Knochenerkrankungen, die infolge ihrer Ausbreitung über das ganze Skelett zu multiplen 
Kontinuitätstrennungen führen, gehört in erster Linie die Rhachitis. Bei dieser Erkran¬ 
kung kommt es jedoch meist zu Infraktionen einzelner Knochen, selten zu kompletten 
Frakturen. Verf. hält deshalb die Rhachitis nicht für das ätiologische Moment der mul¬ 
tiplen Knochenbrüche des beschriebenen Krankheitsbildes. Auch dieMöller-Barlowsche 
Krankheit als Ursache der abnormen Knochenbrüchigkeit schliesst er aus. Eher noch 
hatten die Fälle Ähnlichkeit mit der von Ziegler beschriebenen Osteotabes infantum. 
Weiter kam in Betracht die zuerst von Vrolik als Osteogenesis imperfecta bezeichuete 
Knochenerkrankung, jedoch wird die Lebensdauer der mit Osteogenesis imperfecta behaf¬ 
teten Kinder als eine sehr kurze angegeben. Auch für die Osteomalacia infantilis fand 
sich am Skelett der behandelten Kinder kein Anhalt. Schliesslich konnte auch die Osteo- 
psathyrosis idiopathica, die sich in wesentlichen Zügen von dem für die beschriebenen 
Fälle entworfenen Krankheitbilde unterscheidet, ausgeschaltet werden. 

Verf. ist deshalb überzeugt, dass letzteres einer Erkrankung sui generis entspricht, 
die gar nicht so selten im kindlichen Alter beobachtet, bisher aber nur oft übersehen oder 
falsch beurteilt worden ist. Er macht zum Schlüsse noch auf die forensische Bedeutung 
derartiger Erkrankungen aufmerksam, da in den meisten Fällen kein erhebliches Trauma 
für die Frakturen verantwortlich zu machen ist. Aronheim-Gevelsberg. 

Doberauer, Über die Behandlung schwerer komplizierter Frakturen 
mit Aufklappung und temporärer Verlagerung der Fragmente. (Aus der Prager 
chirurgischen Klinik. (Münch, med. Woch. 1904. Nr. 30.) In zwei Fällen waren sep¬ 
tische Infektion, in den drei übrigen schwere und multiple Verletzungen, die eigentlich 
die Amputation indizierten, die Veranlassung zu obigem Verfahren. Es handelt sich nicht 
um das Debridement Volkmanns, sondern das Wichtigste ist die Auseinanderklappung 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 10. 


der Bruclienden und ihre Verlagerung in der Wunde; es werden dadurch die mecha¬ 
nischen Verhältnisse der Wunde ungemein übersichtlich und einfach, alle Taschen und 
toten Räume, welche durch Einklemmung von Weichteilen zwischen die Fraktur, durch 
Einbohren der Fragmente in die Muskelschichten, durch Knochenzacken, freie Bruchstücke 
und Splitter entstehen, werden dadurch offen u. s. w. 

Die Infektion kann in frischen Fällen mit grosser Sicherheit vermieden, die Weiter¬ 
verbreitung bereits eingetretener Infektion mit Erfolg gehemmt werden. 

Die Resultate waren günstig und leistet das Verfahren mehr als das einfache De- 
bridement. Kissinger -Königshütte O.-S. 

Freytag, Über ein ungewöhnlich grosses „Osteom“ eines Sesambeins 
am Daumen traumatischen Ursprungs. (Inaugural-Dissertat. Greifswald 1904.) Nach 
sehr eingehender Besprechung der verschiedenen Arten von Exostosen und ähnlichen 
Knochenneubildungen, ihrer Struktur, Form, Sitz und Entwicklung, ihrer Symptome und 
ihres Verlaufs beschreibt Verf. einen Fall von Knocheneubildung an einem der proxi¬ 
malen Sesambeine des rechten Daumens bei einem 42 Jahre alten Zimmermann. Vor 
einem Jahre bemerkte der aus gesunder Familie stammende Mann, der früher nie ernst¬ 
lich krank gewesen, dass sich an der Innenseite des r. Daumens eine derbe Anschwel¬ 
lung bildete, deren Entstehung er auf den fortwährenden Gebrauch der Axt zurückführte. 
Allmählich wurde sie dicker, wuchs immer mehr, so dass er infolge der Schmerzen nach 
dem Anfassen und Arbeiten mit der Axt arbeitsunfähig wurde. Es fand sich ein dem 
Metacarpus und der 1. Phalanx des r. Daumens über haselnussgrosser, fester, auf Druck 
empfindlicher Körper vorgelagert, welcher sich vor dem Knochen verchieben lässt und 
über welchem die Haut beweglich ist. Die Haut über der Geschwulst ist leicht gerötet, 
es bestehen aber weder Schwellung, noch sonstige Entzündungserscheinungen. In der 
Beweglichkeit des Daumens oder der Hand bestehen keinerlei Störungen. 

Unter Schleichscher Lokalanästhesie wird das Sesambein mit dem anhaftenden 
Tumor leicht entfernt, seinem makroskopischen wie auch mikroskopischen Bilde nach eine 
kartilaginäre Exostose. Ihr Sitz und ihr Ursprung von einem Sesambein ist äusserst 
interessant; Verf. gelang es nicht, in der einschlägigen Literatur einen ähnlichen Fall 
aufzufinden, da Exostosen der Hand- und Fingerkochen zu den äussersten Seltenheiten 
gehören. Der exstirpierte Tumor war klein wallnussgross, von mehr kugeliger Gestalt, 
2.5 cm breit, 2 cm hoch, 1,5 cm dick. Sein Gewicht beträgt 4 g. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Schulz, „Über Myositis ossificans im Gebiete des Ellbogengelenks". 
Aus der Chirurg. Abteilung Prof. Jul. Hocheneggs. (Wiener klin. Wochschr. Nr. 14.) 
Verf. beschreibt 3 Fälle von Verletzung des Ellbogengelenks: 

1. Ein 18 Jahre alter Schüler stürzte im Juli 1903 auf den 1. Arm. Ein Kur¬ 
pfuscher renkte den angeblich nach rückwärts laxierten Arm wieder ein und verordnet# 
passive Bewegungen. Gelegentlich einer solchen Übung spürte Pat. ein Krachen wie bei 
einem Knochenbruch. Ende August wurde in einer Wiener Chirurg. Klinik eine Ulnar¬ 
fraktur und Myositis ossificans konstatiert. Anfang Oktober kam er in Verf.s Behandlung. 
Die bestehende Ankylose war nach dem Röntgenbefund lediglich auf die vorhandene Ver¬ 
knöcherung, bes. auf die Umwandlung des Muse, brachialis int., ferner der Muskeln der 
Streck-5 und Aussenseite in eine starre, breite Knochenspange zurückzuführen. Die 
Operation erzielte nach 5 Wochen aktive Beweglichkeit bis 45° Beugung und 120° Streckung. 
Nach Verf. ist die ursprünglich vielleicht nur den Muse, brach, int. betreffende Ver¬ 
knöcherung zweifellos auf das im Juli erlittene Trauma und auf die im Anschluss daran 
in brutaler Weise und zu unrichtiger Zeit, d. h. noch vor Beendigung des Muskelprozesses 
ausgeführten passiven Bewegungen zurückzuführen, wodurch immer neue, zeitlich sich 
rasch wiederholende Traumen Veranlassung zu stets neuem Weitergreifen des Prozesses 
boten. Ein zweiter Teil der Verknöcherung ist auf Rechnung der 6 Wochen später ent¬ 
standenen Fraktur zu setzen. 

1. Bei einem 32 jährigen Arbeiter zeigte nach Sturz auf den Ellbogen das Radiogramm 
an der Beugeseite oberhalb der Gelenklinie, 1 cm vom Humerus abstehend, ein rundliches 
12 mm langes, 4 mm breites, zartes Gebielde. Verf. entschied sich für ein Knochen¬ 
körperchen extraartikulär inmitten des Muse, brach, int. gelegen, nicht für einen freien 
Gelenkkörper. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


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3. Ein 54 jähriger Maurer stürzte auf den stark gestreckten 1. Arm und erlitt einen 
partiellen Ausriss der Tricepssehne mit einem Stückchen Periost Palpatorisch fand sich 
nach Wochen ein länglicher, harter Körper im Gebiet des Muse, triceps, gegenüber dem 
Knochen verschieblich, bei Muskelaktion sich etwas auf- und abbewegend. Im Radiogramm 
Auffaserung der Kortikalsubstanz am Olekranon; an der Streckseite ein rundlicher, dunkler 
Schatten mit feinen, distalwärts gekehrten Fäserchen, proximalwärts allmählich in die 
Muskulatur übergehend. Es handelte sich hier um periostale Myositis. 

Verf. rät bei Myositis ossificans mechanotherapeutisch mit Massage und Bewegungen 
nicht früher einzugreifen, als bis radiographisch ein Stillstand des Prozesses sicherge¬ 
stellt erscheint. A r o n h e i m - Gevelsberg. 

Hahn, 2 Fälle von subkutaner Zerreissung des Musculus biceps brachii. 
Ans der Chirurg. Abteilung des K. K. Kaiser Franz Josef-Spitals in Wien. (S. Wien, 
klin. Woch. Nr. 28.) Subkutane Zerreissungen des Muse, biceps brachii kommen nach 
Verf. weit häufiger vor, als sie diagnostiziert werden. Da alle den Oberarm direkt 
treffenden oder vom Vorderarm wie an einem Hebel angreifenden Gewalten zur Biceps- 
zerreissung führen können, so sei es angezeigt, in allen Fällen von Oberarm Verletzungen, 
bei Luxationen oder Distorsionen des Schultergelenkes, bei Kontusionen, stumpfen Bissen, 
Frakturen des Oberarmes an eine eventuelle Bicepsruptur zu denken. 

Im ersten Falle (Ruptur der Sehne des langen Kopfes) handelte es sich um einen 
57 Jahre alten Pat., bei dem alle charakteristischen Symptome der Zerreissnng der Biceps- 
sehne vorhanden waren: die Einziehung in der oberen Hälfte an der Aussenseite des Ober¬ 
armes, die dadurch hervorgerufene Lageveränderung der Muskelmasse, die Verkürzung der 
Distanz zwischen Fossa cubitalis und Muskelbauch; Atrophie des Biceps, Triceps und der 
Supinatorengruppe am Unterarm wiegen der monatelang bestehenden Funktionsstörung und 
aus demselben Grunde Fehlen der in frischen Fällen stets vorhandenen Schmerzhaftigkeit 
an der Stelle des Sehnenrisses. — 

Operation: Naht der Sehne an den Muskelbauch. Reaktionslose Heilung. 

Im 2. Falle handelte es sich bei einem 61jährigen Manne um eine Ruptur am 
unteren Ende, bei dem eine Abflachung in der unteren Hälfte des Oberarms, ferner eine 
Lageveränderung der gesamten Muskelmasse des Biceps, der nach aufwärts zusammen¬ 
geschoben erschien, bestand, so dass die Distanz zwischen Muskelbauch und Akromion 
bedeutend reduziert war. Dieses Symptomenbild ist ein Gegenstück zu dem ersten für 
die Zerreissung der langen Sehne des Biceps entwickelten. Bei der Operation fand sich, 
dass die Muskelfasern des Biceps sich von der Aponeurose losgelöst hatten und so gleich¬ 
sam am Oberarm hinaufgerutscht waren, während die Aponeurose selbst konserviert blieb. 
Nach der Naht der Sehne an den Muskelbauch nach 3 Wochen wie ira 1. Falle gutes 
funktionelles Resultat. 

Bezüglich der Therapie entscheidet sich Verf. für einen operativen Eingriff bei 
Muskelzerreissungen. 1. bei vollständigen Sehnenzerreissungen; 2. bei gewissen Muskel- 
zerreissungen, a) bei frischen Fällen, wenn sehr bedeutende Funktionsstörungen bestehen, 
b) bei alten, meist anfangs unbehandelten Fällen, wo es schon zu starker Herabsetzung 
der Kraft und zur Muskelatrophie gekommen ist. Für die unblutige Behandlung eignen sich 
nur frische Fälle von inkompletten Muskelzerreissungen, da nur bei solchen eine An¬ 
näherung der Muskelstümpfe durch Einwicklung und Beugestellung im Ellbogen erwartet 
werden kann. (Ein Standpunkt, der wiederholt auch in dieser Monatsschrift betont worden 
ist. Ref.). Aronheim-Gevelsberg. 

Payr, Kapselverengerung bei gewohnheitsmässiger Schulterverrenkung. 
P. demonstriert am 14. Dezember 1903 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 29) einen 32jälirigen 
Bergarbeiter, der wegen 24 mal wiederholter habitueller Luxation des r. Schulter¬ 
gelenks vor Jahresfrist operiert worden ist. Der operative Eingriff bestand in aus¬ 
gedehnter Freilegung des Schultergelenks von einem erweiterten Ollierschen Schnitt 
aus, jedoch ohne Eröffnung der Kapsel. In diese- wurde mittels Aluminiumbronzedraht 
eine bogenförmig verlaufende Falte genäht und dadurch der Kapselhohlraum verengt. 
Anderweitige Läsionen an den Gelenkkörpern Hessen sich nicht nachweisen. Reaktions¬ 
loser Wundverlauf; völlige Wiederherstellung der aktiven und passiven Beweglichkeit im 
Schultergelenk, das auch für die schwerste Arbeit wieder brauchbar wurde. 

A r o n h e i m - Gevelsberg. 


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336 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


Manninger (Budapest), Über häufigere Frakturenarten des Ellbogenge¬ 
lenks. (Sebeszet Nr. 4, Beilage zu Budapesti Orvosi Ujsag. 1903. 40.) Bei der Be¬ 
handlung des unteren Endes des Humerus muss besonders darauf geachtet werden, dass 
grössere Kallusmassen sich nicht bilden, die einer freien Beweglichkeit des Ellbogenge¬ 
lenkes im Wege stehen könnten. Dies kann nur durch eine genaue Anpassung der 
Bruchenden gesichert werden. Deshalb ist bei Ellbogenfraktnren eine exakte anatomische 
Heilung erforderlich, denn nur eine solche sichert eine einwandsfreie Funktion, während 
bei Diapbysisfrakturen die funktionelle Heilung mit der anatomischen nicht identisch ist, 
wie dies an Röntgenbildern gut bemerkbar ist. Von grosser Wichtigkeit ist es auch, 
dass das Gelenk frühzeitig bewegt wird. Diesen beiden Erfordernissen lässt sich mit den 
üblichen Frakturbehandlungsverfahren (mit den fixierenden Gips- oder SchienenverbändeiO 
nicht immer entsprechen. Das erreichte Resultat soll immer mit Radiogrammen kontrolliert 
werden. Ist die Reposition nicht vollkommen, oder die Beweglichkeit beschränkt, so darf 
mit dem blutigen Eingriff nicht lange gezögert weiden. Nur so kann eine einwandsfreie 
Funktion erreicht werden, da spätere Operationen unverhältnismässig schwerer und gefähr¬ 
licher sind, hingegen eine frühe Arthrotomie in Beobachtung strenger Asepsis eine rasche 
Heilung sichert. Auch bei Ellbogenluxationen soll unbedingt Gewissheit geschaffen werden, 
ob zugleich keine Fraktur eines Fortsatzes vorliegt, denn eine Frühdiagnose modifiziert 
die Behandlungsweise wesentlich und ein früher Eingriff erspart den Patienten viele 
Schmerzen. J. Honig-Budapest. 

. Seiderer, Zur Kasuistik der perinealen Luxationen. (Münch, med. Wochen- 
schr. 1904. Nr. 32.) Mitteilung eines neuen Falles dieser seltenen Verletzung bei einem 
10jährigen Knaben, der 10 m hoch heruntergestürzt war. Die Einrichtung gelang nach 
mehrmaligen Versuchen durch Flexion, Zug nach oben und starke Auswärtsrotation. E< 
trat völlige Heilung ein. Kissinger-Königshütte O.-S. 

Jurinka, Subkutaner traumat. Beckenbruch. J. demonstriert im Verein der 
Ärzte in Steiermark am 16. Nov. 1903 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 26) einen 34 jährigen 
Schleifer, welcher bei der Arbeit durch Zerspringen eines 12 Meterzentner schweren, rasch 
rotierenden Schleifsteines einen Beckenbruch ohne äussere Verletzungen erlitten hatte. 
Die Symphysenenden zeigten eine Diastase von fast 10 cm und standen infolge Verletzung 
der 1. Articulatio sacro-iliaca ungleich hoch. Die gewaltige von Blutgerinnseln erfüllte 
Wundhöhle erstreckt sieh vom Cav. praeperitoneale Retzii bis zum After. Die unverletzte 
Harnröhre und Blase sass an der r. Beckenhälfte fest. Von einem vorderen Querschnitt 
aus Vereinigung der Symphysenenden durch Silberdrahtnähte, Reinigung der grossen Wund¬ 
höhle und Drainage von einer neben dem After angelegten Gegenöffnung. Nach 4 wöchent¬ 
licher Bettruhe im Beckengurt konnte Pat. mit demselben aufstehen und nach einem 
weiteren Monat geheilt entlassen werden. 

Die Funktion sämtlicher Beckeneingeweide als auch der Nerven und inserierenden 
Muskeln ist eine ungestörte, die Frakturstellen an der Symphyse sind durch festen Kallus 
verwachsen. 

Prof. Payr hält eine Syraphysendiastase von 10 cm nur bei einer gleichzeitigen 
Kontinuitätstrennung des Beckenringes an einer zweiten Stelle für denkbar. Im vor¬ 
liegenden Falle könne es sich ausser der Symphysensprengung noch um eine Zerreissung 
einer Svnehondrosis sacro-iliaca gehandelt haben. Aronheim-Gevelsberg. 

Kermauner, Geburtshindernis bei Beckenfraktur. K. bespricht im Natur- 
historisch-mediz. Verein Heidelberg am 10. Mai (s. Münch, med. Woch. 33) einen Geburts¬ 
fall bei Frakturenbecken 

Eine 38 jährige XII Para ist im 26. Jahre in einer Lehmgrube verschüttet worden; 
war darauf einige Wochen bewusstlos, litt an Retentio urinae, „ Lähmung“ der Beine. 
Erst nach 3 / 4 Jahren begann sie wieder zu gehen. Seit dem Unfall Gedächtnisschwäche. 
Interessant ist die Geschichte der Geburten. 

Vor dem Unfall 4 glatte, leichte Entbindungen; seitdem 5. schwierige Zangen¬ 
extraktion; 6. Abort im 4. Monat, 7. Wendung, Kind tot; 8. schwierige Zangengeburt, 
Kind nach einigen Stunden tot. 9. Perforation am nachfolgenden Kopf; 10. im 7. Monat 
asphyktiseh, nach einigen Stunden gestorben, 11. im 7. Monat Kind bald p. part. gestorben. 

Die 12. Pintbindung: Einleitung der Frühgeburt (Anfang des 8. Monats) in der 
Klinik wegen Hydrammnion: Wendung; Kind töt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidonwesen Nr. 10. 


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Es handelte sich um eine alte, mit leichter Exostosenbildung ausgeheilte Becken¬ 
fraktur im vorderen Halbring. 

Vortrag, weist auf die Seltenheit derartiger Fälle hin, bespricht die Entstehung der 
Frakturen und die Bedeutung derselben für die dimensionalen Verhältnisse des Becken¬ 
kanales, die Kallusbildung und Dislokation des Bruchstückes durch Muskelzug. — Be¬ 
merkenswert ist, dass in den meisten ähnlichen Fällen der Literatur, wie im vorliegenden, 
hochgradige Wehenschwäche konstatiert wurde. Ob diese Folge der durch das Trauma 
geschwächten Gesamtkonstitution ist, oder ob mit der Verletzung der Weichteile des 
Beckens auch eine Schädigung des Ganglienapparates des Parametriums durch Blutungen, 
Narben erfolgt ist, lässt sich mangels anatomischer Untersuchungen nicht entscheiden. 

A r o nh ei m- Gevelsberg. 

BBdtnger, Para- und präpatellare Naht bei Kniescheibenbrüchen. B. 
stellt in der K. K. Ges. der Ärzte in Wien am 3. Juni 1904 (s. Wien. klin. Woch. Nr. 23) 
2 Fälle von Kniescheibenbrüchen vor, bei welchen die para- und praepatellare Naht ohne 
Vernähung cer Patella gemacht und durch frühzeitige aktive Bewegungen schnelle Heilung 
erzielt wurde. Die Vorteile der parapatellaren Naht gegenüber der eigentlichen Patellar- 
naht beruhen auf dem Verschluss des ganzen Weichteilrisses und genauer Adaptierung 
der Patella ohne die Nachteile der in der Kniescheibe liegenden Nähte. 

Aronheim - Gevelsberg. 

Hanninger (Budapest), Über die für direkte Belastung geeigneten Am¬ 
putations-Stümpfe. (Budapesti Orvosi Ujsag. 1903. Nr. 38.) Die Amputations-Stümpfe 
der unteren Extremität können durch dreierlei Verfahren belastungsfähig gemacht werden: 
durch osteoplastische Bedeckung des Knochenendes (Bier, Gleich, Eiseisberg, Bunge), 
durch zweckmässige Nachbehandlung dos Stumpfes (Hirsch), endlich durch das Bunge- 
sche Verfahren. Der Verbreitung der ersten Methode steht die Umständlichkeit der 
Operationstecknik im Wege, der zweiten stellt die Langwierigkeit der Nachbehandlung, 
sowie die dadurch bedingte Ermüdung des Arztes und des Patienten engere Grenzen. 
Infolge dessen ist dem Bungeschen Verfahren der Vorzug zu geben; die Technik des¬ 
selben ist folgende: Für die Ausmessung der Hautlappen sind die lang bekannten Regeln 
maßgebend, am zweckmässigsten ist es, einen grösseren Vorder- und einen kleineren 
Hinterlappen zu bereiten, weil hierdurch die Hautnarbe ausserhalb des Gebietes der Be¬ 
lastung fällt. Nach Durchschneidung der Muskeln wird das Periost an der Stelle, wo 
das Bein durchsägt werden soll, Umschnitten und distal herunter geschoben. Hierin 
weicht die Stumpfbildung von den früheren Verfahren ab. Nach Durchsägung des Kno¬ 
chens wird das Knochenmark bis auf 1 cm exkochliiert, dann nach Versorgung der Ge- 
fässe die Haut vereinigt. Die Vorzüge dieses Verfahrens sind folgende: Die Technik der 
Bungeschen Stumpfbildung ist die einfachste. Bei aseptischer Heilung ist der Stumpf 
direkt belastungsfähig. Dem osteoplastischen Stumpf gegenüber besitzt er noch den Vor¬ 
teil, dass er um 4—5 cm länger ist, da das 4—5 cm grosse Tibialstück, welches zur 
osteoplastischen Lappenbildnng nötig ist, erhalten werden kann. Die Nachbehandlung ist 
eine höchst einfache, da nur für kurze Zeit eine vorläufige Prothese zu verfertigen ist. 
Mit einer einfachen und billigen endgültigen Prothese ergibt dies Verfahren einen arbeits- 
ttichtigen Stumpf. J. Hönig-Budapest. 

Tiedenianii, Über die Häufigkeit und das Wesen der Fussgeschwulst. 
(Inaugural-Dissertation. Berlin 1904.) Nach Verf. kann die sog. Fussgeschwulst mit 
Recht eine echte Soldatenkrankheit genannt werden, weil sie bei der Zivilbevölkerung nur 
ausserordentlich selten zur Beobachtung kommt. Das Krankheitsbild spielt in der medi¬ 
zinischen Literatur erst seit einem halben Jahrhundert eine Rolle. Als erster veröffent¬ 
lichte Oberstabsarzt Dr. Breithaupt im 24. Jahrgang der medizinischen Zeitung 1855 eine 
genaue Abhandlung über die Fussgeschwulst. Er erklärt das Leiden für eine entzündliche 
Anschwellung auf dem Fussrücken, die ihren Ausgangspunkt in der Gegend der Metatarsopha- 
langealgelenke oder Metatarsalknochen selbst nimmt; er hält den Einfluss schlechten 
Schuhzeugs, besonders solchen mit hartem eingetrockneten Oberleder für bedeutungsvoll, 
und die Häufigkeit steht nach ihm fast in geradem Verhältnis zu der Zahl der aufeinander 
folgenden Marschtage und der Zunahme der Ermüdung des Soldaten. Nach Breithaupt 
hat eine Anzahl deutscher und besonders französischer Ärzte sich mit dem Wesen und 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


der Entstehung des Leidens befasst; ferner Oberstabsarzt Dr. Diims in seinem „Hand¬ 
buch der Militärkrankheiten“ 1896 der „Fussschwellung“ einen Abschnitt gewidmet. 

Bis zu diesem Zeitpunkt ist noch keiner der Autoren auf den Gedanken gekommen, 
dass in manchen Fällen der Fussgeschwulst auch ein Knochenbruch zugrunde liegen 
könne. Erst nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen traten ungefähr zu gleicher Zeit 
die Oberstabsärzte Dr. Stechow, Dr. Schulte und Dr. Kirchner mit ihren Anschau¬ 
ungen über den Zusammenhang der Fussgeschwulst mit Brüchen der Mittelfussknochen an 
die Öffentlichkeit. Darnach vermehrten sich die Mitteilungen und bereits 1896/97 wurde 
der Fussgeschwulst in dem Sanitätsbericht über die kgl. preuss. Armee, das XII. (kgl. 
sächsische) und das XIII. (kgl. württemb.) Armeekorps unter der Rapportnummer 155 
eine besondere Rubrik eingeräumt. Unter der Fussgeschwulst dieser Nummer soll eine 
schmerzhafte Anschwellung des Mittelfusses verstanden werden, bei welcher Zellgewebsent¬ 
zündungen, rheumatishe und tuberkulöse Erkrankungen ausgeschaltet werden. Zu unter¬ 
scheiden seien: 1. Entzündung des Bandapparates (besonders am Lisfrancschen Gelenk, 
2. Entzündung der Knochenhaut und Ausschwitzung derselben, 3. krankhafte Veränderung 
des Knorpel- und Knochengewebes. Diejenigen Fälle, die sich bei eingehender Unter¬ 
suchung mit Röntgenstrahlen gleich als Brüche der Mittelfussknochen erkennen lassen, 
sollen unter Nr. 173 „Knochenbrüche des Fusses“ geführt werden, ln den gesamten, von 
Stechow, Thiele, Blecher, Nion, Tobold und im Sanitätsbericht 1899/1900 zusam¬ 
mengestellten und mit Röntgenstrahlen untersuchten Fällen haben sich auf den Bildern 
in 47 Proz. deutliche Zeichen eines Bruches erkennen lassen. Überall wird betont, dass 
die meisten Erkrankungen im Laufe grosser und aufregender Märsche auftreten und nur 
selten bestimmte Beschädigungen nachgewiesen werden können. Fast ausschliesslicher Sitz 
der Erkrankung bei der Fussgeschwulst ist der 2.—4. Mittelfussknochen, die vorwiegend 
bei Leuten des ersten Dienstjahres der Fusstruppen vorkam. 

Bezüglich der Behandlung wird in den Sanitätsberichten der grösste Wert auf aus¬ 
reichende Bettruhe gelegt; mit aktiven Bewegungen soll erst nach Aufhören des Schmerzes 
begonnen werden; die ersten Gehversuche müssen sehr schonend und jedesmal nur kurze 
Zeit vorgenommen werden. Für die Aufsaugung starker Kallusmassen hat sich die An¬ 
wendung der heissen Luft gut bewährt. Die Heilung befördernd wirken feuchtwarme 
Verbände, Jodpinselungen, heisse Fussbäder und Einreibungen verschiedener Art. 

Die Frage, ob das Leiden sich durch Vorsichtsmaßregeln verhüten lasse, ist nach 
Verf. zu verneinen. Die Fussgeschwulst stellt sich unvorhergesehen ein, die grossen 
Exerzier- und Marschübungen, die an der Entstehung schuld sind, können aus Gründen 
der Kriegsbereitschaft nicht eingeschränkt werden. Aronheim-Gevelsberg. 


Veiwaltungsrecht und Allgemeines. 

Seelmann, Anleitung zur Berechnung der Invalidenversicherungsbei¬ 
träge zum praktischen Gebrauche für Beamte und Arbeitgeber. (Mainz 1904. 
J. Diemer. Preis 75 Pfg.) Die etwas verwickelten Bestimmungen über die Versicherungs¬ 
beiträge sind von Arbeitgebern nicht immer richtig verstanden und angewandt worden, 
was viel unütze Arbeit und Kosten, auch solche durch Bestrafung der Arbeitgeber er¬ 
wachsenen geführt hat. Bei Benutzung der klar und bestimmt gehaltenen, durch passende 
Beispiele gestützten Anweisung des auf dem Gebiete der Arbeitergesetzgebung literarisch 
so vielfach und erfolgreich tätigen Verf.s kann der beregte Übelstand wohl beseitigt 
werden. Th. 

Die Leistungen der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung im Jahre 
1902. Die dem Reichstage zugegangene, im Reichsversicherungsamt aufgestellte Nach¬ 
weisung umfasst die auf Grund des Invalidenversicherungsgesetzes bestehenden 31 Inva¬ 
lidenversicherungsanstalten und 9 zugelassene Kasseneinrichtungen. Diese 40 
Versicherungsträger besitzen insgesamt 271 Vorstandsmitglieder, 57 Hilfsarbeiter der 
Vorstände, 616 Ausschussmitglieder, 358 Kontrollbeamte, 1 Rentenstelle, 123 Schieds- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 

gerichte, 4827 besondere Markenverkaufsstellen und 7393 mit der Einziehung der Beiträge 
beauftragte Stellen. 

Es wurden 142720 Invalidenrenten, 8734 Krankenrenten lind 12885 Altersrenten, 
zusammen 164339 Renten neu bewilligt. Ferner wurden insgesamt 185946 Beitrags¬ 
erstattungen festgesetzt, und zwar 153303 bei Heiratsfällen, 574 bei Unfällen und 
32069 bei Todesfällen. 

Bei der Abrechnung für das Jahr 1902 wurden zusammen 162992 Renten als im 
Jahre 1902 zugegangen behandelt. Davon waren 141481 Invalidenrenten im durch¬ 
schnittlichen Jahresbetrage von 149,74 M., 8695 Krankenrenten im durchschnittlichen 
Jahresbetrage von 154,13 M. und 12 860 Altersrenten im durchschnittlichen Jahresbetrage 
von 152,97 M. Beitragserstattungen (§ 42, 43 und 44 des Gesetzes) wurden im Jahre 
1902 gewährt bei 153289 Heiratsfällen im durchschnittlichen Betrage von 34,12 M., bei 
569 Unfällen im durchschnittlichen Betrage von 58,50 M. und 32027 Todesfällen im 
durchschnittlichen Betrage von 59,56 M. 

An diesen reichgesetzlichen Entschädigungen wurden allein zu Lasten der 40 Ver¬ 
sicherungsträger, also ohne den Anteil des Reichs, im Rechnungsjahre 1902 73168621,13 M. 
gezahlt und zwar an Renten 66034937,88 M., an Beitragserstattungen 7133683,25 M. 

Zu den Ausgaben der Invalidenversicherungs-Anstalten und Kasseneinrichtungen 
treten noch die Zahlungen des Reichs zu Renten und Beitragserstattungen im Betrage 
von 37849693,80 M. Die reine Zahl der verwendeten Wochenbeiträge bei den 31 In¬ 
validenversicherungsanstalten stellt sich auf rund 551,2 Millionen, wofür 127 785658,48 M. 
vereinnahmt wurden. Hiervon entfallen auf polnische Arbeiter russischer und österreichi¬ 
scher Staatsangehörigkeit rund 2,6 Millionen Wochenbeiträge mit einem Erlös von 
210547,72 M. Bei den Kasseneinrichtungen betrug die Einnahme* aus Beiträgen 
11200121,25 M. 

Für das Heilverfahren (§§ 18 und ff. des Gesetzes) wurden insgesamt 9050595,41 M 
aufgewendet. Im einzelnen flössen den Invalidenversicherungsanstalten und Kassenein¬ 
richtungen an Zuschüssen zu den Kosten des Heilverfahrens von Krankenkassen, von 
Trägern der Unfallversicherung und von anderer Seite 1386485,18 M. zu, während die 
Unterstützungen an Angehörige der in Heilbehandlung genommenen Versicherten (§ 18, 
Abs. 4 a. a. 0.) 596589,37 M. betrugen. 

An Verwaltungskosten überhaupt wurden 11693 870,50 M. verausgabt, was auf 
1000 M. der Einnahme aus Beiträgen eine Ausgabe von 84 M., auf 1000 M. der gesamten 
Ausgaben eine solche von 124 M. bedeutet. Die Verwaltungskosten überhaupt verteilen 
sich auf die einzelnen Arten in der Weise, dass von 1000 M. auf die Kosten für die 
allgemeine Verwaltung 581 M., auf die Kosten für Einziehung der Beiträge 150 M., auf 
die Kosten der Kontrolle 103 M., auf sonstige Kosten 166 M. entfallen. 

Insgesamt bezifferten sich im Jahre 1902 die Einnahmen auf 172827421,22 M., 
die Ausgaben auf 94512 070,61 M., so dass sich ein Verraögenszuwachs von 78315 350,61 M. 
ergiebt. Das Vermögen der Invaliden-Versicherungsanstalten und der für die reichs¬ 
gesetzliche Versicherung bestimmte Teil des Vermögens der Kasseneinrichtungen beliefen 
sich am Schlüsse des Jahres 1902 auf 1007477 530,80 M., wozu noch der Wert der In- 
ventarien mit 3405 927,64 M. tritt. Von 1000 M. Vermögen waren 13 M. im Kassen¬ 
bestand, 949 M. in Wertpapieren und Dahrlehen, endlich 38 M. in Grundstücken angelegt. 
Die durchschnittliche Verzinsung der Kapitalanlagen betrug 3,55 v. H. 

(Mitteil. d. norddeutsch. Knappschaftspensiouskasse zu Halle a/S. 1904/3.) 
Vermögen der reiclisgesetzlichen Invalidenversicherung. Am Schlüsse 
des Jahres 1902 hatten die Träger der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung, also die 
Landesversicherungsanstalten und zugelassenen besonderen Kasseneinrichtungen, ihr Ver¬ 
mögen, das insgesamt einen Wert von etwas über einer Milliarde hatte, in folgender 


Weise angelegt: Nennwert 

Jl 

Deutsche Reichsanleihen.:. 34 223 400,— 

Deutsche Staatsanleihen und staatlich garant. Eisenbahnpapiere . . . 122 149 051,87 

Gemeinde-Schuldverschreibungen und Pfandbriefe. 319 863 593,27 

Darlehen an Gemeinden. 289 044 965,17 

Hypotheken und Grundschuldbriefe. 195 668 231,51 

Sparkasseneinlagen. 3 832 730,32 



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340 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 10. 


Nennwert 

Ji 

Grundstücke .. 38331 180.38 

Kassenbestand einschliesslich Bankguthaben. 13186 301,24 


1 016 299 453,76 

also fast 1016,3 Millionen Mark. Der Ankanfswert betrug beinahe 1 00?,48 Millionen Mark. 

Von den Landes Versicherungsanstalten hatten die grössten Vermögen angelegt: 

Rheinprovinz mit 108,82 Millionen Mark 
und Königreich Sachsen „ 104,15 „ „ 

die geringsten Vermögen: 

Oberpfalz und Regensburg mit 4,5 Millionen Mark 
und Oldenburg „ 4,8 „ „ 

Diese Vermögen sind also in 12 Jahren angesammelt worden. Wem sie sehr hoch 
erscheinen, der wolle bedenken, dass ihnen auch eine ungeheuere Belastung der Ver¬ 
sicherungsträger gegenübersteht. Das Rechnungsbureau des Reichsversicherungsarates hat 
bekanntlich herausgerechnet, dass die Invalidenversicherung mit Unterbilanz arbeitet, so 
dass die jetzigen Beiträge auf die Dauer nicht beibehalten werden können, sondern später 
erhöht werden müssen. 

Ein grosser Teil dieses Vermögens ist zugunsten gemeinnütziger Zwecke verwendet 
und angelegt worden. Hier teilt das Reichsversicherungsamt die neuesten Zahlen nach 
dem Stande vom 31. Dezember 1903 mit. Insgesamt war im Jahre 1903 bei allen Ver¬ 
sicherungsträgern eine Vermögensanlage in Höhe von 88 l l 2 Millionen Mark erfolgt. Davon 
wurden 48 Proz. für gemeinnützige und 52 Proz. für andere Zwecke angelegt. Wie ver¬ 
schieden die einzelnen Versicherungsträger hierbei verfahren, zeigt folgende Zusammen- 


Stellung. Es haben z. B. angelegt: für 

gemeinnützige 

Zwecke 

für andere 

Hansestädte. 

100 Proz. 

— 

Proz. 

Sächsische Staatseisenbahn .... 

100 

V 

— 

r 

Württemberg. 

97 

V 

3 

t* 

Hannover. 

97 

r 

3 

r 

Nordd. Knappschafts-Pensionskasse . 

50 

V 

50 

77 

Pommern. 

10 

„ 

90 

r 

Grossherzogtum Hessen. 

9 

n 

91 

77 

Reickseisenbahn. 

— 

„ 

100 


Knappschafts-Pensionskasse Sachsen. 

— 

n 

100 

77 


Auffallend ist der Unterschied bei den Anstalten und den Kassen. Während der 
Durchschnitt bei den Anstalten nahezu die Hälfte der Anlagen für jeden Zweck beträgt, 
ist er bei den Kassen V 3 für gemeinnützige, 2 / :j für andere Zwecke. Freilich sind die 
beiden Zwecke sehr schwer von einander zu trennen. So wird z. B. als gemeinnütziger 
Zweck die Beförderung des landwirtschaftlichen Kreditbedürfnisses angesehen, wogegen 
sich wohl allerlei sagen liesse. Auch bei Anlagen innerhalb der Mündelsicherheit wird 
man kaum von der Absicht einer Förderung gemeinnütziger Zwecke sprechen können. 

Bemerkenswert ist die grosse Aufwendung der Landesversicherungsanstalt Hannover 
für Arbeiterwohnungen, über 16 Millionen Mark, während Berlin für eigene Heilstätten 
über 12 Millionen Mark aufgewendet hat. 

Hervorzuheben ist auch, dass die sämtlichen Versicherungsträger nach dem Stande 
am 31. Dezember 1903 aufgewendet haben für 

Arbeiterwohnnngen rund 118 */ Millionen Mark 
Eigene Heilstätten „23 „ „ 

Die vielfach verbreitete Ansicht, dass die Invalidenversicherung dem Bau von ge¬ 
sunden W'ohnungen nicht die genügende Aufmerksamkeit zuwende, dagegen grosse Summen 
für die Heilstätte aufwende, ist also irrig. 

Mitt. der Nordd. Knappschaftspensionskasse zu Halle a. S. 


Personalien: Unserem verehrten Mitarbeiter Herr Dr. Ehret ist eine a. o. Pro¬ 
fessur mit Lehrauftrag übertragen worden. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Thie m - Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHKIFT* ' 


FÜR 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 


mit besonderer Berücksichtigung 

4er Meehaietherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider und Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasius, Dr. G. Schttts, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem- CotibllS. 


Nr. II. Leipzig, 15. November 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck eämmt/icher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe geetattet 

Ein Beitrag zur Lehre von der traumatischen Hysterie. 

Von Dr. Dreyer, mediko-mechanischee Institut-München. 


Die Richtigkeit der v. Strümpellschen Anschauung, den traumatischen 
Hysterikern nicht eine allzu milde Beurteilung angedeihen zu lassen, wird durch 
zwei äusserst interessante Fälle von traumatischer Hysterie aus meiner Praxis 
bestätigt, welche ich in nachstehendem zur Kenntnis weiterer Kreise bringe. 

I. Fall Schoenhofer. 

Der Tagelöhner G. Sch. verunglückte am 24. September 1900 dadurch, dass er von 
einem umkippenden Betonstücke am rechten Unterschenkel getroffen wurde. 

Die Art der Verletzung, sowie ihr Verlauf in den ersten Monaten ergibt sich aus 
folgendem Obergutachten vom 28. Januar 1901. 

Obergutachten 

des ärztlichen Kollegiums zur Erstattung von Obergutachten in Unfallversicherungs¬ 
angelegenheiten für den Regierungsbezirk Oberbayern (Ref.: Geheimrat v. Ziemssen). 

„Durch Entschliessung der Tiefbau-B.-G. wird das ärztliche Kollegium ersucht, Ober¬ 
gutachten abzugeben über den Zustand des Tagelöhners G. Sch., welcher am 24. Sep¬ 
tember 1900 sich dadurch einen Bruch des rechten Wadenbeines bei den Abbrucharbeiten 
an der Baustelle der Prinzregentenbrücke zuzog, dass ein schweres Betonstück umkippte 
und ihn am rechten Wadenbeine traf. Vuln. ist nach Aussage der Zeugen bewusstlos 
gewesen und durch 3 Mann in die Bauhütte verbracht. Durch die freiwillige Sanitäts¬ 
kolonne wurde derselbe nach vorläufigem Verbände mittelst Wagen in seine Wohnung 
verbracht Hier trat er sofort in Behandlung des Kassenarztes Dr. H., welcher ihn bis 
zum 8. Oktober behandelte. Dann stand er in Behandlung des Kassenarztes Dr. D., 
welcher ihn schliesslich, weil er daheim keine genügende Pflege hatte, in das Rote Kreuz- 
Spital verwies. 

Hierselbst wurde unter dem 29. Dezember ein Gutachten des Hausarztes Dr. Z. ab¬ 
gegeben, welches besagt: „Der rechte äussere Knöchel ist etwas verdickt, die Bewegungen 
im Fussgelenke sind völlig frei. Die Muskulatur des rechten Beines ist aber etwas 
schwächer, als die des linken. Pat. geht den ganzen Tag umher ohne Stock, hinkt aber 
stark. Ziemlich häufig treten Anfälle von klonischen Zuckungen in der Brust- und Arm¬ 
muskulatur aut verbunden mit heftigen Schmerzen in der Herzgegend. Das Bewusstsein 
ist bei diesen Anfällen stets erhalten. In beiden Beinen tritt häufig ein Gefühl von 
Pelzigsein und Ameisenkriechen ein, im rechten Arm besteht fast ständig Tremor. Bei 


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342 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 11. 


ziemlich gutem Ernährungszustände besteht eine massige Gemütsdepression, so dass er 
leicht zu weinen beginnt, sobald er auf seine Frau und Kinder zu sprechen kommt, die 
nun nichts zu leben hätten.“ 

Nach Dr. Z.s Ansicht besteht, nachdem die mechanischen Folgen des Unfalles geheilt 
sind, noch traumatische Neurose als Folge des Unfalles. 

Der Kranke wird Ende Dezember aus dem „Roten Kreuz“ entlassen und auf Ver¬ 
anlassung der Tiefbau B.-G. zwecks Abgabe eines Obergutachtens in die medizinische 
Klinik aufgenommen, woselbst er vom 10. bis 16. Januar beobachtet wurde. 

Bei der Aufnahme gibt Pat. an, dass er seit dem Unfälle öfter an krampfhaften 
Anfällen leide, bei denen er das Bewusstsein verliere. Früher will er nie krank gewesen 
sein. Die Eltern starben beide an Altersschwäche, er hat 2 Geschwister, welche gesund 
sind. Pat. ist verheiratet und hat zwei gesunde Kinder. Seine Frau ist leidend und 
geht an Krücken. Syphilitische Infektion wird negiert, ein massiges Potatorium zugegeben. 

Die Untersuchung ergab einen mittelkräftigen Körperbau, massige Ernährung und 
Muskulatur, Fettpolster gering, etwas starren Gesichtsausdruck und träge Mimik. 

Am rechten Wadenbeine sind Anomalien, speziell Residuen einer Fraktur, nicht 
mehr nachzuweisen; das Fussgelenk ist frei beweglich. Respirations-, Zirkulation- und 
Digestionsapparat ohne Befund, ebenso der Urogenitalapparat. 

Nervensystem: Keine Anomalien der Körperhaltung und des Ganges, Motilität 
intakt, grobe Kraft gut erhalten, leichter Tremor in den Händen. Sensibilität ohne 
Störungen. Patellarreflexe beiderseits gesteigert, die tiefen Reflexe an den oberen Ex¬ 
tremitäten auslösbar, Würg- und Konjunktivalreflex fehlen, Pupillen gleich weit, von 
prompter Reaktion, kein Dermographismus. Stimmung wechselnd, meist etwas erregt, 
Schlaf schlecht. 

Am Tage nach seiner Aufnahme treten klonische, unkoordinierte Krämpfe in den 
Extremitäten, am stärksten im linken Arm und im rechten Bein auf. Dieser Anfall 
wird ärztlich beobachtet und stellt sich folgendermaßen dar: Puls ist kräftig, nicht be¬ 
sonders beschleunigt, Pupillen reagieren normal, das Sensorium ist vollkommen intakt. 
Pat. gibt während des Anfalles richtige Antwort, atmet sehr beschleunigt, oberflächlich 
und stöhnt dazwischen. Der Anfall macht entschieden den Eindruck eines hysterischen. 
In den nächsten Tagen soll sich der Anfall wiederholt haben, ist jedoch von niemanden 
gesehen worden. 

Am 14. Januar tritt sein eigentümliches und erregtes Wesen mehr hervor. Er 
behauptet nicht im Krankensaal bleiben zu können wegen Atemnot (von weicher aber 
objektiv nichts zu bemerken ist). Er wandelt nachts auf dem Korridor umher, bittet am 
anderen Morgen um ein Zeugnis, weil er beim „Prinzen“ um Unterstützung eingeben wolle. 

Am 15. Januar bittet er dringend um Entlassung: er wolle betteln gehen, damit 
seine Kinder zu essen bekämen; ein anderes Mal, er wolle zu arbeiten anfangen, es 
werde schon gehen. 

Am 16. Januar gibt Pat. an, er habe in den letzten Tagen keinen Anfall mehr 
gehabt, er sei vollkommen gesund, es fehle ihm nichts mehr, er könne und wolle arbeiten. 

Die Erregtheit und Eigentümlichkeit seines Wesens tritt auch bei diesem seinem 
Verlangen wieder deutlich hervor. 

Die Ergebnisse der im vorstehenden skizzierten Beobachtungen lassen sich im fol¬ 
genden zusammenfassen: Mechanische Folgen der erlittenen Verletzung bestehen nicht 
mehr; die rechte Unterextremität ist wieder vollkommen funktionsfähig. Andererseits 
besteht ein Zustand von Erregtheit und Erregbarkeit des Nervensystems, welcher sich Zu 
erkennen gibt durch einen auffallenden Stimmungswechsel, schlechten Schlaf, nächtliches 
Umherwandern, Steigerung der tiefen Reflexe, Erloschensein des Konjunktival- und Würg¬ 
reflexes und endlich in Anfällen von klonischen Krämpfen, welche als hysterische auf¬ 
gefasst werden müssen. Die Frage, ob diese hysterischen Störungen als Unfallfolge 
aufzufassen sind, kann nicht unbedingt verneint werden. Es ist möglich, dass Sch. schon 
vor dem Unfälle nervös war; es ist darüber freilich nichts in den Akten, aber es er¬ 
scheint nicht unwahrscheinlich, da die Frau schwer leidend und, da sie auf Krücken 
geht, wohl arbeitsunfähig ist, somit die Sorge für den Lebensunterhalt der Familie ganz 
allein auf seinen Schultern liegt. Allein selbst angenommen, dass Sch. schon vor dem 
Unfälle nervös war, muss doch zugegeben werden, dass der Zustand seines Nervensystems 


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343 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 

seit dem Unfälle wesentlich verschlimmert ist. Auch ist zu berücksichtigen, dass Sch., 
wie aus den Zeugenaussagen hervorgeht, nach dem Unfälle bewusstlos war, was auf eine 
erhebliche Intensität des Traumas hinweist. Es ist auch nicht wahrscheinlich, dass die 
nervösen Störungen mit dem Aufenthalte im Krankenhaus ihr Ende gefunden haben: 
denn auf die Behauptung des Sch., dass er ganz gesund und arbeitsfähig sei, ist nicht 
viel zu geben, da er offenbar ungern im Spital war, vielleicht auch Heimweh hatte und 
deshalb seine Entlassung um jeden Preis durchsetzen wollte. 

Ref. spricht hiernach seine Überzeugung dahin aus, dass Sch. infolge seines Un¬ 
falles an einem massigen Grade von traumatischer Hysterie leidet und dass 
durch diesen Zustand seines Nervensystems eine Erwerbsbeschränkung von 30 Proz. 
bedingt ist. Die Dauer dieser Unfallfolgen lässt sich z. Zt. nicht bemessen: doch ist 
gänzliche Herstellung wahrscheinlich und dürfte deshalb wiederholte Begutachtung 
nach Ablauf eines Jahres zu empfehlen sein.“ 

Die Berufsgenossenschaft bewilligte dem Sch. eine Rente von 30 Pro/., da Sch., 
obwohl die mechanischen Folgen des Unfalles geheilt seien, durch den Zustand seines 
Nervensystems in entsprechendem Maße an der Ausnützung seiner Erwerbsfähigkeit ge¬ 
hindert sei. 

Bereits am 4. Juli 1901 stellte Sch. Antrag auf Gewährung der Vollrente, da in 
seinem Zustande seit 4 Wochen eine derartige Verschlimmerung eingetreten sei, dass 
er vollständig arbeitsunfähig sei. 

Ich erstattete auf Grund einer am 25. Juli 1901 vorgenommenen Untersuchung 
folgendes Gutachten: 

..Sch. macht im allgemeinen höchst ungenaue Angaben. 

Wichtig für die Beurteilung des Sch. dürfte der Umstand sein, dass seine Frau 
gleichfalls seit vielen Jahren im Genüsse einer Unfallrente steht (land- und forstwirt¬ 
schaftliche Berufsgenossenschaft für Niederbayern in Landshut). 

Sch. klagt, sein rechtes Bein werde von Tag zu Tag schlimmer. Er könne gar 
nichts mehr arbeiten. Seine Füsse seien total matsch. Er könne ohne Stock überhaupt 
nicht mehr gehen. Infolge der Verletzung an den Beinen bekomme er von Zeit zu Zeit 
den Herzkrampf. 

Gegenüber dem Gutachten des Obergutachterkollegiums ist insofern scheinbar 
eine wichtige Veränderung eingetreten, als der früher als normal bezeichnet« Gang jetzt 
anscheinend stark behindert ist. 

Sch. geht ausserordentlich stark hinkend mit Hilfe eines Stockes. Er knickt bei 
jedem Schritte stark mit dem Oberkörper nach rechts ein. Das rechte Bein wird im 
Knie- und Fussgelenk in nachstehender Stellung absolut steif gehalten. Das rechte Knie¬ 
gelenk steht in einer Beugekontraktur von etwa 110°, gleichzeitig ist der Unterschenkel 
im Kniegelenk etwas nach aussen abgeknickt. Der rechte Fuss steht in starker Spitz¬ 
fass- und Abduktions-Stellung. Daher kommt es, dass Sch. nicht mit der rechten Fuss- 
sohle, sondern ausschliesslich mit dem Ballen der rechten grossen Zehe auftritt. 

Sch. will die Gelenke des rechten Beines aktiv überhaupt nicht bewegen können. 
Beim geringsten passivem Bewegungsversuch fängt er jämmerlich zu schreien und 
lamentieren an und setzt den stärksten Widerstand entgegen. Dabei kann man gelegent¬ 
lich beobachten, wie er ganz gut sämtliche Gelenke auch aktiv bewegen kann. 

Wir haben es hier mit einer hysterischen Kontraktur zu tun, die völlig durch 
den Willen des Sch. hervorgerufen und beeinflusst ist. Sie wird ebenso schnell ver¬ 
schwinden, wie sie gekommen ist, wenn Sch. sieht, dass er das, was er mit dieser an¬ 
geblichen, durch seinen Willen beherrschten Verschlimmerung bezwecken will, nämlich 
die Rentenerhöhung, nicht erreicht. 

Ich vermag weder eine Verschlimmerung gegenüber dem früheren Gutachten noch 
einen Zusammenhang der abnormen Stellung des rechten Beines mit dem Unfälle anzu¬ 
nehmen. 

Die durch die Unfallsfolgen bedingte Erwerbsbeschränkung beträgt demnach nach 

wie vor 30 Proz, 

Auch Herr Dr. Sittmann, Privatdozent für innere Medizin 1 ), der den Sch. auf mein 


1) Nunmehr Professor für innere Medizin. 


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344 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


Ansuchen hin untersuchte, vertritt ebenfalls obige Anschauung und warnt auf das ent¬ 
schiedenste, dem Sch. eine höhere Rente wegen der angeblichen Verschlimmerung sw 
bewilligen“. 

Die Berufsgenossenschaft erteilte auf den Rentenerhöhungsantrag des Sch. vom 
4. Juli 1901 einen Ablehnungsbescheid, da weder eine Verschlimmerung gegenüber 
dem der letzten Rentenfestsetzung zugrunde liegenden Befunde noch ein Zusammenhang 
der abnormen, willkürlich herbeigefllhrten Stellung des rechten Beines mit dem Unfälle 
vorhanden sei. Dieser Bescheid erlangte, da Sch. sich damit zufrieden gab, Rechtskraft! 

Im April 1902 seitens der B.-G. vorgenommene Recherchen ergaben, dass Sch. seit 
4 Monaten ununterbrochen als Taglöhner arbeitete. Die Auskunft der Firma Säger & Woerner 
ging dahin, dass Sch. einen Stundenlohn von 82 Pf. verdiene, wie seine Mitarbeiter, und 
im seiner Erwerbsfähigkeit nicht beschränkt sei. 

Auf Grund einer am 21. April 1902 vorgenommenen Untersuchung empfahl ich 
Renteneinstellung mittelst folgenden Gutachtens. 

„S. gibt an, er lasse sich überhaupt nicht mehr von mir untersuchen, da er doch 
schon vorher wisse, dass er hinterher üherhaupt keine Rente mehr bekomme. Wenn nur 
die Herren vom ,Unfälle* gut lebten, ein armer Arbeiter könne ruhig verhungern. Er sei 
überhaupt wieder vollständig arbeitsunfähig und könne nur mit Hilfe eines Stockes gehen. 

.Bezüglich der angeblichen abnormen' Stellung und der angeblichen 

Schmerzhaftigkeit ist stärkste Übertreibung, wenn nicht völlige Simulation 
vorhanden. 

.S. ist durch die traumatische Hysterie mässigen Grades nicht mehr in 

messbarem Grade in seiner Arbeitsfähigkeit behindert. Den besten Beweis dafür liefert 
die Auskunft des Arbeitsgebers, welche die gegenteiligen Angaben des S. Lügen straft 

S. ist wieder völlig erwerbsfähig.“ 

Gegen die von der B.-G. verfügte Renteneinstellung legte Sch. am 80. Juni 1902 
Berufung beim Schiedsgericht ein. In seinem Zustande sei keine Besserung, sondern eine 
Verschlimmerung eingetreten, so dass er seit einigen Monaten völlig arbeitsunfähig sei 
Er bitte, ihm die Vollrente anzuweisen. 

Das Schiedsgericht erholte ein Gutachten von dem Nervenärzte Hofrat Dr. v. Hoesslin 
und wies alsdann den Sch. auf Ansuchen der B.-G. zur Beobachtung und Begutachtung in 
das Krankenhaus links der Isar ein. 

A. Gutachten des Schiedsgerichtsarztes Dr. v. Hoesslin V(yn 28. Oktober 1902. 

..Der Taglöhner Sch. wurde am 20. und 22. Oktober 1902 von dem 

Unterzeichneten untersucht. 

Nach dem objektiven Befunde am rechten Fussgelenk halte ich die Angaben des 
Kranken, dass er sein Fussgelenk gar nicht brauchen könne, da er beim Auftreten auf 
den Fuss grosse Schmerzen empfinde, für völlig glaubwürdig. Die Kontrakturen im 
rechten Knie- und Hüftgelenke können durch Schonungsbedürftigkeit des rechten Fusses 
hervorgerufen worden sein. Ich halte daher den Kranken, obwohl er in mancher Richtung 
übertreibt und simuliert, zur Zeit für vollständig erwerbsunfähig. Es würde sich 
aber bei der Neigung des Sch. zu simulieren, doch dringend empfehlen, auch seine Er¬ 
krankung des Fussgelenkes einer Beobachtung im Krankenhause zu unterwerfen, da dort 
auch vollkommene Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung besteht Dass die jetzige* 
Veränderungen am Fussgelenk Unfallsfolgen sind, halte ich für wahrscheinlich.“ 

B. Gutachten des Oberarztes der I. Abteilung des Krankenhauses links der 
Isar, Prof. Dr. J. v. Bauer, vom 25. Juni 1903. 

. .Sch. wurde vom 8. bis 16. Dezember 1902 im diesseitigen Kranken¬ 
hause auf seinen Zustand hin untersucht Infolge des verspäteten Eintreffens der Unfall¬ 
akten ergab sich die Notwendigkeit, den Sch. noch einige Male behufs Feststellung noch 
einiger einschlägiger Punkte, sowie einer Durchleuchtung mit Röntgenstrahlen ambu¬ 
latorisch zu zitieren. 

Die Durchleuchtung mit Röntgenstrahlen, sowie die photographische Röntgenauf¬ 
nahme ergaben keinerlei Veränderung an den Knochen, weder Auftreibung noch Spuren 
eines stattgehabten Bruches, so dass die Annahme eines solchen in den früheren Gutachten 
als hinfällig erscheint. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 345 


Patient bietet meist einen eigentümlichen erregten Gesamteindruck, besonders wenn 
die Rede auf seinen Unfall und dessen Folgen kommt Er fangt gleich an zu weinen, 
jammert über seine Erwerbsunfähigkeit, ferner darüber, dass seine Kinder jetzt brotlos 
seien, er betteln gehen müsse etc. Auffällig ist auch das beschleunigte Atmen, welches 
eintritt, wenn man den Pat. scharf beobachtet, das aber, wenn dies nicht der Fall, sich 
vermindert. Seine Stimmung ist sehr veränderlich und leicht zu beeinflussen. Die Ge¬ 
sichtsmuskulatur ist von einer gewissen Starrheit, ohne dass eine direkte Schädigung des 
Facialis vorliegt. Die Zunge zeigt keinen Tremor. Von den Sehnenreflexen ist der 
Patellarreflex links gesteigert, rechts nicht auslösbar. An den oberen Extremitäten 
Periostreflexe fehlend. Biceps- und Tricepsreflexe rechts stärker, wie links. Fusssohlen- 
reflex beiderseits vorhanden. Babinskisches Phänomen fehlend. Kremaster- und Bauch¬ 
deckenreflexe vorhanden, Konjunktival- und Würgreflex stark herabgesetzt. Die Pupillen 
sind gleichweit, reagieren auf Lichteinfall, aber träge, rechts bedeutend träger als links: 
ferner konsensuell und bei Akkommodation. Dermographismus nicht vorhanden. 

Die grobe Kraft ist besonders in den oberen Extremitäten ziemlich intakt, in der 
rechten Hand etwas schwächer, als links, Muskelsinn und Koordination ungestört. .Rom- 
bergsches Phänomen negativ. ^Blasen- und Mastdarmfunktion ungestört. 

Die Sensibilität ist am grössten Teile der Körperfläche sowohl für feinste Be¬ 
rührungen wie für Unterscheidungen von spitz und stumpf, ferner für Schmerz und 
Temperaturempfindungen intakt. Dagegen findet sich eine deutliche anästhetische Zone 
am oberen Drittel der Streckseite des rechten Oberschenkels. Hier können Nadeln mit 
beträchtlicher Gewalt eingestossen werden, ohne Schmerzerapfindung hervorzurufen. Die 
gleichen Resultate wie die Prüfung der angegebenen Sensibilitäts<jualitäten ergibt 
auch diejenige der elektrokutanen Sensibilität. Dabei wurde ein sehr interessante* 
Phänomen entdeckt, nämlich bei Reizung mit ziemlich starken faradischen Strömen an 
der angegebenen anästhetischen Zone wurde dieselbe zur hysterogene n, d. h. es wurde 
sofort ein typischer hysterischer Anfall ausgelöst. Pat lehnt sich gegen die Mauer, 
fängt an, heftig mit Armen und Beinen zu zittern und erklärt, es sei ihm sehr schlecht; 
dabei völliges Erhaltensein des Bewusstseins (Pat. gibt auf alle Fragen Antwort), sehr 
beschleunigte Atmung, prompte Reaktion der Pupillen, durch suggestive Einflüsse baldiges 
Aufhören des Anfalles. Einen gleichen Anfall erlitt Pat. während seines Aufenthaltes im 
Krankenhause in Abwesenheit des behandelnden Arztes, so dass dieser nicht beobachtet 
werden konnte. 

Über die Diagnose des vorliegenden Falles kann diesen Ergebnissen zufolge ein 
Zweifel nicht mehr bestehen. Es handelt sich um eine typische traumatische Hysterie 
mit Beugekontraktur des rechten Kniegelenkes. 

Gegenüber den früher erstatteten Gutachten des H. Geheimrats v. Ziemssen und des 
H. Hofrats Dr. v. Hoesslin ist der Nachweis der anästhetischen und hysterogenen 
Zone von grosser Wichtigkeit und ist ein Argument, welches die Diagnose dieser beiden 
Herren in jeder gewünschten Weise bestätigt. 

Dass eine Anlage zu der vorliegenden Krankheit oder gewisse Symptome derselben nicht 
auch schon vor dem Unfälle hätten bestehen können, liegt nicht ausser dem Bereich der 
Möglichkeit. Immerhin ist es von grösster Wahrscheinlichkeit, selbst diese Prädisposition 
angenommen, dass der Unfall das auslösende Moment bildete für die Entwicklung 
aller jetzt bestehenden, z. T. recht schweren Folgeerscheinungen. 

Gegenüber dem Befunde, welcher von H. Geheimrat v. Ziemssen erhoben wurde, ist 
gegenwärtig eine entschiedene Verschlimmerung des Zustandes zu konstatieren, 
da die hysterische Kontraktur des Beines sich erst seitdem vollständig entwickelt zu 
haben scheint. 

Demzufolge erscheint die Erwerbsfähigkeit auch entschieden geringer als damals. 
Dass Pat. seine Beschwerden übertreibt, ist wohl möglich, jedoch in der Natur des 
bestehenden Leidens begründet. Dass späterhin noch Besserung eintreten kann, i*t 
nicht von der Hand zu weisen, wenn auch auf längere Zeit hinaus unwahrscheinlich. 
Schwere körperliche Arbeit zu verrichten, ist Pat. sicher durchaus nicht imstande. 
Er kann sich nur zu Hause mit Arbeiten, wie Dütenkleben, Zigarren-Anfertigen und 
ähnlichen Dingen beschäftigen. Auch zu Botengängen, als Aufseher etc. ist er nicht zu 
gebrauchen. Es ist deshalb gerechtfertigt, dem Patienten eine Ullfallrente von 80 Proz. 


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346 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 

zu gewähren. Der Pat kann sich ev. ambulatorisch behandeln lassen: ein wesentlicher 
Erfolg einer solchen Behandlung ist jedoch nicht zu erwarten.“ 

Bei dem Widerspruch der Gutachten wurde ich von der B.-G. um Stellungnahme 
ersucht. Dies geschah am 20. Juli 1903 mittelst folgenden Gutachtens: 

Gutachten. 

.,Di<* Gutachten des H. Hofrats Dr. v. Hoesslin vorn 20. Dezember 1902 und des 
H. Prof. v. Bauer vom 25. Juni 1903 nehmen bei dem Arbeiter G. Sch. das Bestehen einer 
traumatischen Hysterie an. welche bereits früher festgestellt worden ist. 

Das letztere Gutachten enthält im wesentlichen folgenden Befund: Beschleunigung 
der Atmung, erregte Gemütsstimmung und Neigung zum Weinen, Steigerung bezw. 
Herabsetzung verschiedener Reflexe; anästhetische Zone auf der Streckseite des r. Ober¬ 
schenkels im oberen Drittel, von der aus durch elektrischen Reiz hysterische Anfälle aus- 
gclöst werden können. Dieselben verschwinden auf suggestive Einwirkung sofort: starke 
Beugekontraktur des r. Beinen vor allem im Kniegelenk. 

Herr Hofrat v. Hoesslin hält den Sch. für völlig arbeitsunfähig, trotzdem dass 
er bei Sch. grosse Übertreibung und Simulation bat nachweisen können. 

Herr Professor v. Bauer nimmt eine Arbeitsbeschränkung von 80 PrOZ. an, da gegen¬ 
über dem Gutachten des Obergutachterkollegiums vom 23. Januar 1901 wesentliche Ver¬ 
schlimmerung eingetreten M*i. 

leb persönlich habe in meinem Gutachten vom 21. April 1902 den Sch. für völlig 
erwerbsfähig erklärt, da festgestellt war. dass Sch. Monate lang hindurch als Tage¬ 
löhner mit demselben Stundenlohn wie andere Vollarbeiter gearbeitet hat. und eine Arbeits¬ 
behinderung an ihm von seinem Arbeitsgeber nicht bemerkt worden ist. 

Die Tatsache lässt sich nicht aus der Welt schaffen, dass Sch. mit seiner trau¬ 
matischen Hysterie und vor allem mit seiner hysterischen Beugekontraktur 
am r. Bein, die schon am 25. Juli 1901 voll und ganz ausgebildet war und in 
meinem Gutachten von damals eingehend beschrieben worden ist, nahezu 4 Monate 
hindurch als Vollarbeiter gearbeitet hat!!! Hieraus ergibt sich, dass Sch. im¬ 
stande ist. schwere Tagelöhnerarbeiten zu verrichten, wenn er will. 

Die Herren Prof. v. B. und Hofrat von H. vertreten in der Beurteilung der 
traumatischen Neurose Hysterie, Neurasthenie. Hypochondrie, u. s. w.) einen besonderen 
Standpunkt, nachdem sic derartige Verletzt«» im Gegensatz zu anderen hervorragenden 
Klinikern Mets für völlig oder nahezu völlig arbeitsunfähig erklären. 

leb stehe auf dem v. Strümpeliselien Standpunkt und habe die Überzeugung, dass 
derartige Verletzte in der Regel arbeiten können und nur wenig in ihrer Arbeitsfähig¬ 
keit behindert sind. Bei Gewährung niedriger Renten entschlossen dieselben sich auch 
wieder, die Arbeit aufzunehmen: beim Bezüge höherer Renten dagegen raffen sie sich 
niemals auf. auch nur leichte Arbeiten wieder zu verrichten. Der Kampf um die Rente 
\"t schuld an dem Hervortreten ernsterer Symptome, vor allem an der Energielosigkeit 
und Willensschwäche der Verletzten. Dieselben verschwinden meist völlig, wenn die un¬ 
berechtigten Rcnteuansprüclie der Verletzten durch die Rechtsprechungsinstanzen zurück¬ 
gewiesen worden sind, und die Verletzten die Aussichtslosigkeit eines weiteren Kampfes 
einselien. oder aber auch dann, wenn die Ansprüche der Betreffenden z. B. durch Abfin¬ 
dung eine befriedigende Erledigung finden vgl. Fall Simon Baldnuf. bei welchem die 
schwersten hysterischen Symptome kurze Zeit nach der Abfindung — B. 
ist Ausländer — verschwanden . 

Ich halte den Sch. auch beute noch für völlig erwerbsfähig und kann die Auf¬ 
fassung der Herren Piofessor v. B. und Hofrat v. H. bezüglich der Arbeitsfähigkeit des 
Scli. nicht teilen. 

Auf keinen Fall besteht Anla>s dem Soli, eine höhere Rente als 30 Proz. zn gewähren, 
wir sic seinerzeit vom Obergutachterkollegium für hinreichend erachtet wurde.“ 

l)a> Schiedsgericht verurteilte mittelst Entscheidung vom 21. August 1903 die Be- 
ruGgenossenseliaft. dem Soli, vom 2. Juli 1902 ab eine Rente von 80 Proz. zu zahlen. 

Es gelangte auf Grin d des eingehenden Gutachtens des Nervenarztes Dr. v. Hoesslin 
und des nach achttägiger Beobachtung erstatteten Gutachten'«' des Prof. v. Bauer, sowie 
auf Grund des kläglichen Eindruckes, den Sei), auf das Schiedsgericht selbst machte. 


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Original fro-m 

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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 347 

zur Überzeugung, dass der Genannte infolge des Unfalles in sehr hohem Grade nerven¬ 
krank und erwerbsbescliränkt sei. Es erachtete sich für befugt, auch dem schon vor 
einem Jahre gestellten Antrag des Sch. auf Bewilligung einer höheren Rente stattzugeben 
und zwar mit der Wirkung von dem Tage ab. an welchem der Antrag beim Schieds¬ 
gericht einlief. 

Auf den Rekurs der B.-G. hin erklärte das Reichsversicherungsamt am 
30. Januar 1904 für Recht: 

..Unter Abänderung des Urteils des Schiedsgerichtes wird die Beklagte nur ver¬ 
urteilt. dem Kläger die Teilrente von 30 Proz. über den 1. Juli 1902 hinaus 
weiter zu gewähren. 

Gründe:.Der Angriff der Beklagten gegen die vom Schiedsgericht 

vorgenommene Erhöhung der Rente ist begründet. Das Reichsversicherungsamt hat mehr¬ 
fach ausgesprochen, dass die Schiedsgerichte nur über die gegen den angefoch¬ 
tenen Bescheid eingelegte Berufung zu entscheiden haben, und dass sie nicht 
befugt sind, eine yon dem Verletzten geltend gemachte Veränderung der 
Verhältnisse zu berücksichtigen, ohne (lass zuvor auf das Gesuch um Er¬ 
höhung der Rente oder über die etwa gebotene Herabsetzung der Rente 
ein Bescheid der Berufsgenossenschaft ergangen ist. Dieser unter der Herr¬ 
schaft des früheren Gesetzes aufgestellte Grundsatz (vergl. Rekursentscheidung 635, 
Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. Seite 347) muss auch unter dem jetzigen Recht für 
alle .jene Fälle Geltung haben, in denen wie im vorliegenden Falle, die anderweite Fest¬ 
stellung der Rente gemäss £ 88 Abs. 3 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes durch 
Bescheid der Berufsgenossenschaft zu erfolgen hat. Das Schiedsgericht war deshalb nicht 
befugt. in dem anhängigen Berufungsverfahren auf eine höhere Rente, als die bisher be¬ 
zogene und durch den angefochtenen Bescheid aufgehobene Rente von 30 Proz. zu erkennen. 
Dementsprechend war die Rente von 30 Proz. über den 1. Juli 1902 hinaus zu belassen. 

Die von der Beklagten weiter angestrebte Aufhebung der Rente ist dagegen nicht 
gerechtfertigt Dem Gutachten des Dr. Dreyer, welches die Unfallsfolgen für gänzlich 
beseitigt erachtet, stehen die gutachtlichen Äusserungen des Hofrats Dr. v. Hoesslin und 
Professors Dr. Bauer entgegen, welche beide Gutachter sogar den Eintritt einer Ver¬ 
schlimmerung annelimen. Selbst wenn einige der von Dr. Dreyer gegen diese Gutachten 
hcrvorgeliobenen Bedenken als begründet anzuerkennen wären, so muss man doch sagen, 
dass angesichts des Widerspruchs der Gutachten ein überzeugender Nachweis für die be¬ 
hauptete wesentliche Besserung nicht geführt ist. Deshalb war auf Fortgewährung der 
Reute von 30 Proz. zu erkennen. Wenn das Schiedsgericht in der Berufungsschrift des 
Klägers zugleich (‘inen gemäss § 88 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes gestellten 
Antrag auf Erhöhung der Rente» erblickt hat, so ist diese Auffassung zu billigen. Nur 
musste die Beschlussfassung auf diesen Antrag zunächst der Beklagten überlassen bleiben. 
Diese wird nunmehr zu dem Verlangen des Klägers nach Erhöhung der Rente durch Er¬ 
teilung eines neuen Bescheides Stellung zu nehmen haben. Diese Erhöhung der Rente 
wird nur für die Zeit nach Anmeldung des Anspruches, das ist nach dem Zeitpunkt, zu 
welchem die Berufungsschrift der Beklagten zugegangen ist, gefordert werden können. 
Eine sorgfältige Prüfung wird es noch erheischen, ob in der Tat, wie die Beklagte an- 
zunelimen scheint, die Erhöhung der Rente deshalb ausgeschlossen ist, weil in einem 
früherem Bescheide vom 15. August 1901 die Beugekontraktur des rechten Beines für 
(*ine mit dem Unfall nicht zusammenhängende Erscheinung erklärt sein soll. Denn so¬ 
weit ersichtlich, ist damals von einer durch krankhaften Zwang hervorgerufenen hyste¬ 
rischen Beugekontraktur noch nicht die Rede gewesen, sondern nur von einer seitens 
de> Klägers willkürlich angenommen Stellung des Beines. Überdies wird von den neueren 
Gutachtern auch noch das Auftreten weiterer nervöser Störungen behauptet.“ 

Im Hinblick auf die Rekursentscheidung ersuchte mich die B.-G. um Abgabe eines 
neuerlichen Gutachtens, um dasselbe dem dem Sch. zu erteilenden Bescheide zugrunde zu 
legen. 

Gutachten vom 18. Mai 1904. 

.Sch. klagt bei der heutigen Untersuchung in derselben jämmerlichen 

und kläglichen Weise wie früher. 

Er gibt an, e> gehe ihm schlecht, weil er nichts zu leben habe. Sein rechter Fuss 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


sei hin. Er sei von München eine Zeitlang fort gewesen. Er verdiene sich nur etwas 
mit dem Sammeln von Tannenzäpfchen und Holz, das er verkaufe. Über seine Frau 
ergeht er sich in einer hier nicht wiederzugebenden Weise. 

S. hält, wie früher bereits eingehend beschrieben, auch heute wieder das rechte 
Kniegelenk in nahezu rechtwinkliger Beugestellung, das rechte Fussgelenk in starker 
Spitzfnssstellung. Der Gang erfolgt dadurch im Zimmer stark hinkend ohne Stütze, indem 
S. nur mit dem Zehenballen und nicht mit dem ganzen Fusse auftritt. 

Aktiv bewegt Sch. weder das rechte Kniegelink noch das rechte Fussgelenk; passive 
Bewegungsversuche lässt er nicht zu. 

Es handelt sich bei Sch., wie in meinem Gutachten vom 25. Juli 1901 ausgeführt, 
um eine hysterische Kontraktur in den Gelenken des rechten Beines, die von dem 
Willen des Sch. abhängig ist. Für dieselbe ist nicht der Unfall als solcher verantwort¬ 
lich zu machen, sondern nur das Bestreben des Sch., in den Genuss einer möglichst hohen 
Rente zu gelangen. 

Ich habe heute eine äusserst wichtige Beobachtung gemacht, die beweist, dass meine 
bisherige Auffassung von der Sache richtig ist, Nach Schluss der Untersuchung folgte 
ich dem Sch., ohne dass dieser es merkte, auf der Strasse. Ich war erstaunt zu sehen, 
wie Sch. schon nach Einbiegung in die nächste Strasse seinen unsinnigen Gang aufgab. Er 
ging rasch und sicher, kaum hinkend, streckte das rechte Bein im rechten Kniegelenke 
nahezu völlig und brachte den ganzen rechten Fuss mit dem Boden in Berührung. Zeit¬ 
weise nahm er den Stock unter seinen linken Arm und ging äusserst rasch, kaum hinkend 
daher. Am Zentralbahnhof musste er eine Treppe hinaufsteigen. Er ging nicht, wie 
man hätte vermuten sollen, indem er jede einzelne Stufe zunächst mit dem linken Fusse 
betreten und alsdann den rechten Fuss nachgezogen hätte. Er betrat vielmehr die eine 
Stufe mit dem linken Fuss, die nächste mit dem rechten Fuss und war mit enormer 
Schnelligkeit oben angelangt. 

Diese Beobachtung bestätigt meine frühere Auffassung, dass bezüglich der hyste¬ 
rischen Beugekontraktur des rechten Beines gröbste Übertreibung, wenn nicht glatte Si¬ 
mulation vorliegt Für diese Auffassung spricht des weiteren die bekannte Tatsache, dass 
Sch. vier Monate hindurch trotz der angeblichen schweren Störung des rechten Beines 
schwerste Arbeiten verrichtet hat, ohne dass seinem Arbeitgeber irgend eine Minderung 
in der Leistungsfähigkeit aufgefallen wäre. 

Mein Urteil über Sch. hat sich trotz der anderslautenden Gutachten des 
H. Prof. v. B. und des H. Dr. v. H., trotz schiedsgerichtlicher Entscheidung 
und Rekursurteil in keiner Weise gegen früher geändert. 

Die Leistungsfähigkeit des Sch. ist seit Abgabe des Gutachtens des Obergutachter¬ 
kollegiums nicht im mindesten geringer geworden. Eine Verschlimmerung in den Un¬ 
fallsfolgen ist nicht nachweisbar. 

Die Erwerbsbeschränkung des Sch. ist daher auf höchstens 80 Proz. zu veranschlagen. 

Interessant ist es, dass Sch. mich zum Schlüsse der Untersuchung bat. ich möchte 
ihm doch wenigstens die 17Mk. (80 Proz.), die er bisher bezogen hat, lassen und dafür 
sorgen, dass ihm nichts abgezogen werde. 

Wichtig ist auch der Umstand, dass beide Hohlhände des Scli. ganz derbe 
Beschaffenheit und Schwielenbildung zeigen. 

Es dürfte deshalb angezeigt sein, vor einer Neuuntersuchung den Sch., der in der 
gröbsten Weise übertreibt, durch sein klägliches Gebühren und Jammern Mitleid zu 
erregen sucht und tatsächlich schon erregt hat, der in jeder Weise absolut un¬ 
zuverlässige Angaben macht, wiederholt kontrollieren zu lassen.“ 

Die Berufsgenossenschaft lehnte gemäss meinem Gutachten die Erhöhung der Rente 
von 30 Proz. ab, wogegen Sch. Berufung ergriff. 

Die Schiedsgerichtssitznng vom 5. Oktober 1904 endigte mit einer 
eklatanten Niederlage des Sch.: 

Derselbe wurde endlich als „grober Simulant“ erkannt und gewürdigt! 
Schiedsgerichtsentscheidnng vom 5. Oktober 1904. 

„Die Berufung gegen den Bescheid der Vorstandschaft der Tiefbau-B.-G. wird 
zurückgewiesen. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 349 


Die Würdigung der Sache ergab folgendes: 

In der heutigen Verhandlung der Sache konnte das Schiedsgericht nicht 
die Überzeugung erlangen, dass im Zustande des Sch. seit der Zeit der letzten 
Kentenfeststellung tatsächlich eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten wäre. 
Das Schiedsgericht erachtet vielmehr im Anschlüsse an das oben erwähnte Gut¬ 
achten des Dr. Dreyer, ferner auf Grund des Eindruckes, den Sch. machte, und 
mit Rücksicht darauf, dass Sch. tatsächlich durch Verrichtung von Tag¬ 
löhnerarbeiten einen Taglohn von 3 M. 40 Pf. sich zu verdienen im¬ 
stande ist, den Sch. durch Unfallsfolgen nicht in höherem Grade als zu 30 Proz. 
in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt. 

Den eigenen Angaben und Behauptungen des Sch. hinsichtlich seiner Arbeits¬ 
fähigkeit vermochte das Schiedsgericht irgend welchen Glauben nicht bei- 
znmessen. Dass die Angaben des Sch. äusserst unglaubwürdig sind, schloss 
das Schiedsgericht übrigens auch daraus, dass Sch. in der Verhandlung vor dem 
Schiedsgerichte anfänglich behauptete, er könne gar nichts arbeiten, habe schon 
lange nicht mehr gearbeitet, und erst auf eindringlichen Vorhalt zugab, dass er 
den September über gearbeitet habe, während nach den vom Schiedsgericht 
gepflogenen Erhebungen Sch. im Jahre 1904 wiederholt jeweils längere 
Zeit, zuletzt vom 2. September bis zum Tage der Schiedsgerichtsver¬ 
handlung bei Heilmann & Littmann gegen einen Taglohn von anfäng¬ 
lich 2 M. 88 Pf., zuletzt 3 M. 40 Pf. gearbeitet hat. 

Der Bescheid der B.-G. vom 20. Juni 1904 erscheint gerechtfertigt und 
konnte der Berufung eine Folge nicht gegeben werden.“ 

(Schluss folgt.) 


Diabetes insipidus post traama. 

Von Dr. Franz Thalwitzer, Kötzschenbroda. 

Diabetes insipidus ist eine recht seltene Krankheitsform; auf 10000 Charite- 
Kranke kamen nur 4,8 Harnruhrkranke. Spärlich ist demzufolge noch immer 
das klinische Material, aus dem wir Klarheit namentlich über die Ätiologie des 
Leidens gewinnen könnten. 

Einige Beobachtungen sprechen für hereditär-familiäres Vorkommen, bezw. 
solche „Disposition“, andere für eine „Sekretionsneurose“ der Nieren; zahlreichere, 
aber absolut genommen noch nicht genügende Fälle sind als Zeugnis für einen 
traumatischen Ursprung des Leidens publiziert, unter denen schwere Schädel¬ 
traumen die Hauptrolle spielen. Letztere Ätiologie ist durch theoretische Gründe 
und durch das Tierexperiment leidlich gestützt. Noch nichts ist indessen so 
sicher, dass nicht jeder Fall von Diabetes insipidus post trauma festgelegt zu 
werden verdiente, besonders wenn er, wie der folgende, noch wegen der eigen¬ 
artigen Form der Gewalteinwirkung Interesse hat. 

Der Maler Gustav K., 23 Jahre alt, Rekrut in einem Grenadierregiment, ein frischer, 
tüchtiger Soldat, hatte ausser Lungenentzündung als Kind keine Krankheiten durchge¬ 
macht Er ist hereditär nicht belastet, nicht luetisch infiziert und nicht Alkoholiker. Er 
war gesund bis zum 1. 11. 1901. An diesem Tage machte er einen Überschlag am Quer¬ 
baum. Dabei hing er aus Ungeschicklichkeit länger als erforderlich und Vorschrift mit 
dem Bauch’ auf der Stange, Kopf und Beine tiefer. Nach Ausführung der Übung fühlte er 


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350 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


Schwindel und massigen Schmerz in und über der Nabelgegend. Er taumelte und musste 
von Kameraden gehalten werden; nach einigen Minuten Hinsetzens hörte der Schmerz auf 
und das Schwindelgefühl wurde geringer. K. nahm an dem Rest der Turnstunde, freilich 
ohne zu weiteren Übungen herangezogen zu werden, teil. Nach deren Schluss ging er 
auf seine Stube, war aber dort so taumelig, dass er sich zu Bette legte. Das weist bei 
dem sehr eifrigen Manne, der mit der Absicht auf Kapitulation freiwillig eingetreten 
war, auf ein schweres Krankheitsgefühl hin. Er erbrach mehrmals, zuletzt galligen Schleim. 
Obwohl er sich krank fühlte, stand er nach 6 Stunden wieder auf, um den ersten Rekruten¬ 
spaziergang in die Stadt mitzumachen, auf den er sich, wie jeder Rekrut, wochenlang 
gefreut hatte. Ihm war jedoch während desselben „dösig** und er musste sich nach der 
Rückkehr unter erneutem Erbrechen wieder zu Bette legen. Am folgenden Morgen machte 
er einen so schwerkranken Eindruck, dass er sofort in Lazarettbehandlung genommen 
wurde. Er klagte über Schwindel und Hitze (30,8); Erbrechen bestand nicht mehr. Ausser 
geringer Druckempfindlichkeit in der Nabelgegend und der Temperaturerhöhung (39,8, 
Abends 40,4 bei 116 Pulsen) wurde nichts Abweichendes gefunden. Von seiten des Nerven¬ 
systems nichts Anomales, ausser dass Patient viel schläft, was bei einem ins Bett gelegten 
Rekruten nichts Auffälliges zu sein braucht. Am nächsten Tage war die Temperatur 38 
bis 39,4: 4 Stühle auf Kalomel, die Druckempfindliehkeit ist geringer. Am 4. 11. — 
dritter Tag nach dem Unfall — erfolgt bei normaler Temperatur ein geballter hellbrauner 
Stuhl „neben viel Flüssigkeit“ (Urin). K. ist frei von Schwindel und Kopfschmerz. Am 
5. 11. ist das Allgemeinbefinden wieder gut, Patient wurde einige Tage darnach geheilt 
entlassen. Mangels einer präziseren Diagnose wurde er als „Magendarmkatarrh“ registriert. 

Als er wieder Dienst tat, fiel ihm heftiger Durst auf und dass er oft Wasser lassen 
musste. Im Lazarett hatte er nach Belieben getrunken und war auch im Urinieren nicht 
beschränkt gewesen: er behauptete bestimmt, bereits im Lazarett dieselbe Beobachtung, 
gemacht, sie jedoch, da er sie für eine Arzneiwirkung hielt, nicht erwähnt zu haben. Im Dienst 
musste er, da er nicht oft genug austreten konnte, sein Wasser in die Hosen absehlagen. 
Bei längerem Exerzieren plagte ihn „unerträglicher“ Durst, es sei ihm gewesen, als wäre 
der Gaumen mit, zähem Schleim bedeckt. Als ehrgeiziger Soldat hielt er aus. obwohl er 
sich auch „schlapp“ fühlte, wegen des Durstes „Qualen“ litt und bei bestem Willen 
oft getadelt wurde. Weihnachten — also 5 Wochen später — fuhr K. auf Urlaub. Seine 
Angehörigen klagten über sein schlechtes Aussehen und bemerkten, dass er viel und oft 
trinken musste. Mit grosser Energie tat K„ trotzdem er bisweilen sich nicht mehr die 
Treppe heraufschleppen konnte, bei Fortbestand seines Durstes Dienst bis zum 25. 3. 02. 
wo er wegen seines schlechten Aussehens — er hatte 20 Pfund abgenommen — vom 
Truppenarzt den Befehl erhielt, sich krank zu melden. 

Die Untersuchung im Lazarett ergab: 

Kräftig gebauter, mittelmässig genährter Mann mit müdem Gesichtsausdruck und 
fahler Farbe; Haut auffallend trocken, leicht schuppend, in grossen Falten abhebbar — 
offenbar schnelle Abmagerung. Er klagt über unstillbaren Durst und grosse Mattigkeit, 
keine Schmerzen, kein Schwindelgefühl, kein Erbrechen. An den Organen auch von Seiten 
des Nervensystems durch die äussere Untersuchung nicht das geringste Abweichende fest¬ 
zustellen. Puls bei Bettruhe 57 in der Minute, regelmässig, ohne Besonderheit, Tempera¬ 
tur regelrecht, Appetit gering, Stuhlgang in Ordnung, Schlafbedürfnis sehr gross, Schlaf 
gut. Körpergewicht 60 kg. Urin 11000, fast wasserhell, frei von Eiwciss, Zucker 
und Form bestand teilen, inosithaltig. Auch wühend der 3 wöchigen Beobachtung 
wurden keine krankhaften Symptome ausser den geschilderten gefunden; das Allgemein¬ 
befinden hob sich in der Ruhe schnell, der Puls ging auf 65—70 hinauf und die Urin¬ 
absonderung ging von 11000 über 8500—11000 — 7600 auf 6000 herunter und hielt 
sich zwischen 6 und 7 Litern. Nie — mit keiner Methode — hatte der Urin Zucker. 
Zeichen einer allgemein funktionell-nervösen Störung, Sensibilitätsstörungen, Gesichtsfeld- 
anomalicn, Parästhesien, Sensationen wurden ebensowenig wie Abnormes an den Reflexen 
oder Romberg oder Gangstörungen beobachtet. 

Die Urinmenge war medikamentös und durch Beschränkung der Flüssigkeitszufuhr 
nur wenig zu beeinflussen. 

Nach Swöchiger Behandlung im Lazarett, welche im wesentlichen in zweckmässiger 
Ernährung bei ruhigem Verhalten bestand, kam K. als Ganzinvalide zur Entlassung. 


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Monatsschrift flir Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11 . 35 1 

Neun Monate post trauma sah ich K. wieder; er war in seinem Zivilberuf als Maler 
in leichter Sellung (Aufseherposten) tätig und fühlte sicli relativ wohl. Beim Versuch zu 
angestrengterer Tätigkeit versagt er. Sein Durstgefühl dauert an. die Diurese war 
August 1902 um 6500 herum. Damals ordinierte ich ihm Jodkali, mehr ans psychischen 
Gründen und experimentell, als in Hoffnung auf Erfolg. 

2 7-2 Jahre post trauma ist der Gesundheitszustand bei Vermeidung jeder körper¬ 
lichen Anstrengung leidlich. Die Polyurie besteht fort, die Menge beträgt durchschnitt¬ 
lich 6000 ccm. 

Der Zusammenhang des Leidens mit einem bei der beschriebenen Turn¬ 
übung erlittenen Trauma ist zweifellos und schon der Versorgungsansprüche 
wegen nach allen Richtungen auch durch Zeugenaussagen erhärtet. Der Mann 
war bis zum Trauma gesund; er war kurz vorher gelegentlich der Einstellung 
wiederholt ärztlich untersucht. Eine Polyurie kann nicht bestanden haben, da 
sie wegen der Enge des Zusammenlebens der Mannschaften mit Vorgesetzten 
(Unteroffizieren) hätte bemerkt werden müssen, ebenso wie sie später bemerkt 
wurde. Bei der ersten Lazarettaufnahme ist eine quantitative Urinuntersuchung 
nicht gemacht worden, da K., wie oben ausgeführt, Klagen über Durst nicht ge- 
äussert hat, obwohl er sie glaubhaft hatte. Im Krankenbericht ist beim Stuhl¬ 
gang am 5. 11. die an sich ungewöhnliche Eintragung gemacht: „neben viel 
Flüssigkeit“. Das unterstützt die Angaben des Kranken, der übrigens in jeder 
Hinsicht zuverlässig ist und seine Soldatenlaufbahn glaubhaft ungern unter¬ 
brochen sah. 

Es fragt sich, welcher Art das Trauma gewesen ist. An eine Verletzung 
der Bauchintestina bezw. ihres nervösen Apparats, speziell der Nervenplexus der 
Nieren glaube ich nicht. Dafür reichte die Gewalt des Trauma nicht hin (Druck 
des Querbaums) und es fehlen alle Analoga; der eine so oft zitierte Fall Roberts 
(Stoss mit einer Deichsel gegen das rechte Hypochondrium) zeigte Glykosurie mit 
folgender Polyurie. Dagegen weisen die Polyurie, das Erbrechen und die akute 
kurze und hohe Temperatursteigerung, für die ein anderer zureichender Grund 
nicht hat gefunden werden können, gemeinsam anf eine Läsion im Bereiche der 
Medulla oblongata hin. Das Schwindelgefühl spricht nicht gegen diese Lokali¬ 
sation. Genaueres lässt sich bei dem Mangel an einschlägigen Obduktions¬ 
befunden nicht angeben. Die Läsion entstand, als K., mit dem Bauche auf dem 
Querbaum aufliegend, Kopf und Beine tief hängen liess. Eine relative Kom¬ 
pression der Bauchaorta ist dabei anzunehmen; dieses Moment, zu dem Tief hang 
des Kopfes hinzugenommen, ergiebt für gröbere Zirkulationsstörungen innerhalb 
des Cerebrum die bestmögliche Bedingung. Ich nehme (kleine) Hämorrhagien 
in cerebro an. Von diesen haben vielleicht einige anderswo gelegene gar keine, 
andere in der Medulla oblongata gelegene die hier vorliegenden Symptome, da¬ 
runter die Polyurie, gezeitigt. 

Die hier angenommene Ätiologie — also Blutungen im Cerebrum, speziell 
in der Medulla oblongata infolge von Zirkulationsstörungen durch Druck auf die 
Bauchaorta bei hängendem Kopf — würde freilich durch weitere Herdsymptome 
plausibler werden; deren Fehlen spricht aber nicht gegen unsere Annahme, 
ebensowenig wie der Umstand, dass sich meines Wissens in der Litteratur ein 
Fall von Diabetes insipidus solcher Entstehung bisher nicht vorfindet 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


Zentrale Hirnverletzung nach einem Stoss gegen den Schädel. 

Erläutert an einem Gutachten. 

Von Prof. l)r. T hie in- Cottbus. 


In der Unfallversicherungssache der Hinterbliebenen des Eigentümers TheocL 
V. aus L. gebe ich das von dem Herrn Vorsitzenden des Schiedsgerichts für 
Arbeiterversicherung zu F. eingeforderte Gutachten lediglich nach Lage der 
Akten ab. 

Der am 11. April 1856 geborene Eigentümer Th. Y.aus L. soll der Unfallanzeige 
nach am 28. Juli 1903 Vorm. 11 Uhr mit dem Kopfe gegen einen in Kopfhöhe am 
Scheunentor zur Befestigung der Scheunenflügel angebrachten Querbalken ange¬ 
rannt sein. 

Wie die Ehefrau (Bl. 15 der Sekt.-Akt.) dem Herrn Dr. H. am 6. März 
1904 mitgeteilt hat, soll der Mann sofort nach dem Stoss über Kopfschmerzen 
geklagt haben, auch soll er dem Bauunternehmer R. aus B., welcher den Quer¬ 
balken angebracht hatte und der seiner Aussage nach (Bl. 7 der Sekt.-Akt.) zur 
Zeit des Unfalles in L. arbeitete, Ende Juli gesagt haben, der Querbalken solle 
höher gelegt werden, da er (V.) vor einigen Tagen mit dem Kopf gegen den 
Balken gestossen hätte, so dass er jetzt noch an furchtbaren Kopfschmerzen leide. 

Weiter erfahren wir aus den von der Frau V. dem Herrn Dr. H. gemachten 
Bekundungen, dass ihr Mann trotz der Kopfschmerzen am 28. Juli in der Scheune 
noch den Wagen abgeladen habe und nachmittags zwar nicht mehr aufs Feld 
gefahren sei, aber in der Scheune die zugeworfenen Garben aufgefangen habe. 
Dieselbe Arbeit habe er noch den 29. Juli verrichtet 

In der Nacht vom 29. zum 30. Juli seien aber die Schmerzen, die immer 
vorn an der Stirn ihren Sitz hatten, sehr heftig geworden, so dass der Kranke, 
der nun auch den bis dahin guten Appetit verloren hatte, zum Arzt, Herrn Dr. 
R., nach Dr. gefahren wurde. 

Dieser Arzt stellte fest, wie er im Gutachten vom 26. Jan. 1904 angab (Bl. 11 
der Sekt-Akt.), dass V. vor heftigen Kopfschmerzen taumelte und auch etwas 
benommen schien. 

Am 31. Juli stellte der Arzt neben grosser Hinfälligkeit und teilweiser 
Benommenheit rechtsseitige Pupillenstarre fest. 

Die Frau V. hat (Bl. 15 Rückseite der Sekt-Akt.) ausgesagt, an diesem 
Tage, dem Freitage, habe er das linke Auge nicht aufmachen können, auch sei 
der Stern grösser geworden. 

Am 1. Aug. abends stellte Herr Dr. R. doppelseitige Pupillenstarre fest und 
der Kranke, der zuletzt noch heftige Atemkrämpfe hatte, starb in Gegenwart 
des Arztes. 

Zu ergänzen ist dieser Bericht wieder durch die von Frau V. dem Herrn 
Dr. H. gemachten Mitteilungen. Darnach sind Lähmungen der Glieder, der 
Sprache und der Harnblase nicht beobachtet worden, nur kurz vor dem Tode 
ist der Harn unwillkürlich abgegangen. Erbrechen hat während der Krankheit 
nicht stattgefunden. 

Herr Dr. R. hält es für wahrscheinlich, dass der Stoss eine Blutung im 
Hirnzentrum verursacht habe, die anfangs gering war und erst mit der Zunahme 
der Menge des ergossenen Blutes tödlich wirkte. 

Der Herr Dr. H. hat mancherlei Bedenken gegen die Annahme eines ur¬ 
sächlichen Zusammenhanges. Wenn ich von der späten Unfallmeldung absehe, 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11 . 353 


da dies kein ärztliches Bedenken darstellt, so ist es vor allen Dingen das, dass 
V. noch zwei Tage wohl gewesen ist, gegessen und sich auch beschäftigt hat, 
ferner dass im Augenblick des Unfalles keine Bewusstseinsstörung eingetreten 
ist, und dass die Frau am 31. Juli von linksseitiger Pupillenveränderung spricht, 
während der Arzt nur rechtsseitige Pupillenstarre erwähnt habe. Das ist, um 
dies gleich abzumachen, ein Irrtum. Herr Dr. R. hat am Freitag den 31. Juli 
rechtsseitige, am Sonnabend den 1. August aber beiderseitige Pupillenstarre 
beobachtet. Ausserdem dürften die Beobachtungen eines Laien, wie der Frau 
V., bei der doch immerhin schwierigen] Feststellung der Pupillenstarre nicht 
maßgebend sein. 

Gegen die Annahme einer Hirnblutung scheint es dem Herrn Dr. H. auch 
zu sprechen, dass der Verlauf ganz anders gewesen ist, als bei einer aus in¬ 
neren Ursachen erfolgten Hirnblutung, einem Gehirnschlagfluss. Er ver¬ 
misst namentlich die Erscheinungen der halbseitigen Lähmung und die der Be¬ 
nommenheit, die zu keiner Zeit einen höheren Grad angenommen haben können, 
da V. noch kurz vor dem Tode das Bett verlassen habe. Auch sei nichts er¬ 
wähnt von einer Herabsetzung der Zahl der Herzschläge. 

Ans der vorliegenden Krankengeschichte mache ich folgende Schlüsse: 

Er erscheint mir in hohem Grade unwahrseinlich, dass V. an einer bös¬ 
artigen zentralen Geschwulst gelitten hat, die durch den Unfall zum plötzlichen 
Wachstum angeregt worden ist. Auch Herr Dr. R. hat ja diese Annahme für 
weniger wahrscheinlich erkläi-t, als die einer durch den Stoss herbeigeführten 
zentralen Blutung. 

Innerhalb von 4—5 Tagen kanu eine Geschwulst nicht derartig wachsen, dass 
sie zum Tode führt, wenn bis dahin vollkommen gesundes Verhalten bestand. 

Dagegen hat die Annahme einer zentralen, durch den Stoss hervorgerufenen 
Blutung viel Wahrscheinliches, wenn man anniramt, dass diese Blutung anfangs 
eine sehr geringe gewesen ist und nur durch das gänzlich unzweckmässige Ver¬ 
halten des Verletzten, das noch 2 Tage lang fortgesetzte Arbeiten und vor allen 
Dingen die Fahrt nach Dr., erheblicher geworden ist und dadurch den Tod her¬ 
beigeführt hat. 

Wäre V. nach dem Stoss ins Bett gegangen und hätte sich 10—14 Tage 
ruhig verhalten, so würde er wahrscheinlich heute noch leben. 

Die Blutung, die V. durch den Stoss erlitten hat, muss eine zentrale ge¬ 
wesen sein, die Erscheinungen weisen auf eine ganz bestimmte Stelle hin und 
diese Blutung darf nicht im entferntesten mit der bei einem gewöhn¬ 
lichen Gehirnschlagfluss verglichen werden. 

Denn dieser besteht gewöhnlich im Platzen einer auf der Gehirnoberfläche 
belegenen paarigen Schlagader, der sogenannten Sylvischen. In der Nähe der 
Sylvischen Grube in der Hirnrinde liegen aber die Zentren der Bewegung und 
des Bewusstseins, Gefühles u. s. w. 

Je nachdem die linke oder rechte Sylvische Schlagader platzt, ist infolge 
der Kreuzung der Hirnnervenfasern die rechte oder linke Körperhälfte gelähmt 
bei mehr oder minder starker Trübung des Bewusstseins. 

Die bei V. angenommene Blutung muss aber in der Nähe der in der Mitte 
belegenen 4. Hirnhöhle erfolgt sein und zwar in der Nähe des Verbindungs¬ 
ganges zwischen der 3. und 4. Hirnhöhle, der sogenannten Sylvischen Wasser¬ 
leitung-, denn am Grunde der Vierhügel unter jener Sylvischen Wasser¬ 
leitung liegt der] Kern des Hirnnerven, des Oculomotorius, dessen Lähmung 
Pupillenstarre hervorruft. Dieser Nerv verengert die Pupille, während die erwei- 


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354 


.Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


ternden Fasern von einem anderen Nerven, dem Sympathicus, herstammen. Ist 
nun der die Pupille verengernde Nerv gelähmt, so erhält der die Pupille erweiternde 
Nerv das Übergewicht, sie wird weit und starr, da das Spiel des Vereugerns und 
Krweiterns aufhört. Nun sind aber gerade bei Stössen gegen den Schädel Ver¬ 
letzungen der Hirnkammerwände etwas sehr Häufiges. Nach von Bergmann, 
wohl dem besten Kenner der Hirnerkrankungen, kommen nach Schädelquetschungen 
neben den Quetschungsherden an der Hirnoberfläche am meisten Verletzungen 
in der Wand der 4. Hirnkammer vor. 

Die Hirnkammern sind mit Flüssigkeit gefüllt, die mit der in der Rücken- 
markshöhle in Verbindung steht v daher Liquor cerebrospinalis); auch mit der 
Flüssigkeit steht diese in Verbindung, welche die ganze Hirnmasse umspült und 
sich zwischen Spinnwebenhaut und Hirnoberfläche befindet Durch einen Schlag 
gegen den Schädel wird nun diese Flüssigkeitsmenge in plötzliche Schwingung 
versetzt und „springt in ihrer hochgradigen Flut über ihr Bett hinaus 
und bringt überall, wo sie anprallt, Zerstörungen hervor, Zerreis- 
sungen der Gefässe in den Hirnhäuten. Berstungen der Hirnkammer¬ 
wände“ von Bergmann). 

Darnach mache ich mir folgendes Bild von dem Hergang des Unfalles und 
dein Verlauf der Verletzung bei V.: 

Der Stoss gegen die Stirn brachte eine Berstung der Wand des Verbin- 
dungsganges zwischen 3. und 4. Hirnkammer, des sogenannten Aquaeductus 
Sylvii, hervor (nicht zu verwechseln mit der aussen am Hirngrunde belegenen 
Vertiefung der Fossa Sylvii, in der die Schlagader liegt, deren Bersten meist die 
Ursache der gewöhnlichen Schlaganfälle ist). Dieses Bersten einer W T and der 
Sylvisehen Wasserleitung hatte eine zweifellos nur geringfügige Blutung zur 
Folge, die zunächst wenig Erscheinungen machte. V. hat daher dem Stoss kein 
grosses Gewicht beigelegt. Wie oft rennt man im Dunkeln mit dem Schädel 
an, ohne der Sache gleich ein grosses Gewicht beizulegen, wenn auch der Kopf 
brummt. Das Weiterarbeiten, was nicht ohne Bücken abging, liess die Blutung 
aber nicht zur Ruhe kommen, und vollends stark muss sie geworden sein durch 
die Fahrt nach I)r., wo neben Taumeln ein gewisser Grad von Benommenheit 
und heftige Kopfschmerzen eintraten, das letztere eine allgemeine, den meisten 
Hirnschädigungen anhaftende Erscheinung. 

Die Blutung nimmt so zu. dass die Wandungen, in denen das Zentrum des 
Pupillenverengers liegt, gedrückt und gelähmt werden; es kommt erst zur Pupillen¬ 
starre des einen, dann des anderen Auges. Zuletzt dringt das Blut auch von 
dem Verbindungsgang in die Nachbarhöhlen, namentlich in die 4. Hirnhöhle. 
Am Boden dieser liegen aber die lebenswichtigen Zentren der Atmung und der 
Herztätigkeit, der Ursprung des 11. Hirnnerven, des Vagus. 

Wenn dessen Kern auch nach neueren Forschungen weiter rückwärts in 
die Hirnmasse reicht, so laufen seine Fasern doch durch die 4. Hirnhöhle und 
die Reizung dieser Kasern führte] zu Atmungskrämpfen, bis der zunehmende 
Bluterguss diese Fasern völlig erdrückte, wonach Atmungs- und Herzstillstand, 
also der Tod eintrat. 

Ich meine also, die Erscheinungen bei V. zwingen geradezu, wenn man 
eine bösartige, rasch wachsende (Geschwulst aus den erwähnten Gründen aus- 
schliesst, einen vorausgegangenen starken Stoss gegen den Kopf anzunehmen. 

Jch halte daher einen Zusammenhang desselben mit dem Tode V.s für 
höchst wahrscheinlich und die Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Hinter¬ 
bliebenenrente für verpflichtet. 

Diese Zahlung ist erfolgt. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 355 


Tod an Magenkrebs — Unfallfolge? 

Mitgeteilt von Georg Haag-München. 

Gutachten Nr. I vom Krankenhausarzt Dr. R. in M. vom 4. XII. OM. 

J. L. Maurer, geboren am 14. III. 1858, erlitt am 10. IX. 1903 eine Quetschung 
des Abdomens, indem er bei der Arbeit durch Ausgleiten mit dem Unterleib 
(unterhalb des rechten Rippenbogens) auf einen Schrägen auffiel. Unmittelbar 
darauf stellte sich unstillbares Erbrechen, schliesslich mit fäculentem Charakter 
und hartnäckige Stuhlverhaltung ein. Die Nahrungsaufnahme wurde aus Furcht 
vor Erbrechen sehr gering. Abmagerung und Mattigkeit stellte sich nach und 
nach ein. Am 7. XI. 1903 trat L. schliesslich in das Krankenhaus ein. 

L. giebt an, dass er schon vor dem Unfall des öfteren Magenbeschwerden 
gehabt habe. Doch erst im Anschluss an die Quetschung haben sich die ge¬ 
schilderten Krankheitserscheinungen eingestellt. 

Schlecht genährter Körper von blassem kachochtischen Aussehen: Foetor ex ore, 
trockene belegte Zunge. Brustorgane ohne besonderen Befund; Abdomen in seinen 
untersten Partien aufgetrieben: die Darmschlinge um den Nabel und in der Ileocökal- 
gegend in pcristaltischer Bewegung. Unterhalb des Schwertfortsatzes ein harter höcke¬ 
riger Tumor, der aspiratorisch nicht verschieblich ist. Seitlich davon, gegen den Rippen¬ 
bogen eine druckempfindliche Resistenz von der etwas vergrösserten, harten Leber 
abgrenzbar. Die Sondierung des Magens nach vorausgegangenem Probefrühstück ergibt 
Fehlen freier Salzsäure. Das Erbrochene enthält katfeesatzartige Massen, in denen 
mikroskopisch Blut nachgewiesen werden kann. Ebenso enthält der Stuhl Blutbei¬ 
mengungen: verhältnismässig geringgradige Indicanurie. 

Da die Diagnose auf Carcinom des Magens mit Beteiligung der Leber und des 
Darmes (wahrscheinlich des Colon transversum) lautet, so ist entsprechend dem jetzigen 
Kräftezustand des L. dessen Tod in absehbarer Zeit, zu erwarten. 

Das Bestehen des Magencarcinoms vor dem Unfall erscheint als das Wahrschein¬ 
lichste. Dagegen muss die enorme Verschlimmerung des Leidens und das Auftreten von 
Ileussymptomen als direkte Unfallfolge angesehen werden. 

Auszug aus dem Gutachten Nr. IJ des behandelnden Arztes Dr. D. vom 
11. XII. 1903. 

Betreffs der Ursache der jetzigen Krankheit (cirrhotische Leber, Leberkrebs) gebe 
ich meiner Ansicht dahin Ausdruck: L. war schon seit längerer Zeit mit einem langsam 
schleichend fortschreitenden Magen- und Darmleiden behaftet, welches Leiden durch den 
Unfall wesentlich verschlimmert wurde. Die jetzige Krankheit steht in indirektem 
ursächlichen Zusahmenhang mit dem Unfall. Zur endgültigen Klarstellung des Falles 
halte ich eine Sektion für dringend angezeigt. 

Am 16. XII. 1903 ist L. verstorben. 

Gutachten Nr. 111 nebst Sektionsbericht vom Prof. Dr. Sch. in M. vom 
lb. XII. 1903. 

Äusserst abgemagerte Leiche, ohne jedes Fettpolster. Quer über den Unterleib, 
durch die dünne Bauchdecke gut sichtbar, läuft ein grosser Wulst, etwas oberhalb des 
Nabels, auch oberhalb der rechten Darmbeinschaufel fällt eine starke Auftreibung auf. 
Bei der Eröffnung des Abdomens findet sich, dass diese Wülste gebildet sind durch den 
enorm (über mannsarmdick) aufgeblähten Dickdarm. Auch die unteren Dünndarm- 
schlingen sind noch deutlich aufgetrieben; dagegen ist der Dickdarm unterhalb der 
Flexura lienalis (Colon descendens) vollständig leer und kontrahiert. Die Ursache dieser 
Erscheinung, die einen typischen Darm Verschluss darstellt, liegt darin, dass das Netz 
über den Dickdarm nach links oben geschlagen, und am Hylus der Milz fest adhärent 
ist: gleichzeitig ist es mit dem linken Rand des Pankreas fest verwachsen. An der 
Verwachsungsstelle liegt ein Konvolut von teils Därmen, teils in Zerfall begriffenen 


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356 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 

Drüsen — auf dem Durchschnitt sicher als Carcinomdrüsen erkennbar. Diese Drüsen 
sind Metastasen eines grossen (über 7 cm im Durchmesser zeigenden) Carcinoms des 
Magens, das nahe dem Pylorus sitzend, auf die Vorder- und Hinterwand des Magens 
übergreift. 

Das Carcinom bedingt nahezu völligen Verschluss des Pylorus, dementsprechend i-t 
der Magen sehr stark dilatiert, völlig atonisch und mit blutig-jauchigen Massen gefüllt, 
die von dem total verjauchten, zerfallenen Magenkrebs herrühren. 

In der Leber finden sich unzählige Krebsmetastasen von Haselnuss- bis Welsch¬ 
nussgrösse; vor der Leber im Peritonealüberzug der vorderen Bauch wand, sowie am 
Zwerchfell finden sich ebenfalls grosse Carcinommetastasen. Die retroperitonealen Lymph- 
drüsen sind alle krebsartig erkrankt. 

An beiden Lungenspitzen alte, feste Verwachsungen und eingekapselte tuberkulöse 
Herde — ausgeheilte Spitzentuberkulose. Übriger Lungenbefund normal. 

Am Herzen, das sehr schlaff, in seinem linken Abschnitt erweitert ist, bestehen an 
der Mitralklappe derbe Randverdickungen (Insuffizienz der Mitralis). 

Milz und Nieren ohne pathologischen Befund. 

Von irgendwelchen Verletzungsfolgen war im Abdomen nichts nachzuweisen, ins¬ 
besondere fand sich in der verletzten Region — unterhalb des r. Rippenbogens — keiner¬ 
lei Spur einer Verletzung. 

Als Todesursache ist äusserste Inanition durch ein seit langer Zeit bestehendes 
sicher nicht erst infolge des Unfalles vom 9. IX. 1903 entstandenes Magencarcinom an¬ 
zusehen, das infolge Verschlusses des Magenausganges die Nahrungsaufnahme unmöglich 
machte, und das unzählige Krebsmetastasen gebildet hatte. An einer dieser Krebs- 
metastasen (neben dem Hylus der Milz) wurde, da sich an der in Zerfall begriffenen 
Drüse Entzündung entwickelt hatte, das Netz adhärent und dadurch wurde allmählich 
der Dickdarm am Colon descendens komprimiert, so dass Verschluss des Dünndarmes in 
seinem linken Schenkel eintrat. Derartige Netzadhäsionen habe ich wiederholt bei be¬ 
stehendem Magencarcinom bezw. an krebsig entarteten Bauchlymphdrüsen gesehen und 
operativ beseitigt. Im vorliegenden Fall ist der Darmverschluss um so weniger als Unfall¬ 
folge anzusehen, als der Unterleib rechts getroffen, die komprimierende Verwachsung aber 
links gefunden wurde. 

Durch die Verletzung mag bei dem nach seiner eigenen Angabe schon längere 
Zeit am Magen — und zwar sicher an Magenkrebs — leidenden L. Erbrechen ver¬ 
ursacht worden sein, aber die Krankheit selbst wurde durch den Unfall bestimmt nicht 
bedingt. Es liegt auch kein Anhaltspunkt dafür vor, dass die sicher schon vor dem 
Unfall bestehende krebsige Erkrankung des Magens durch den die rechte Oberbauch¬ 
gegend treffenden Stoss in ihrem Verlauf beschleunigt worden wäre. Der Befund am 
Magen sowie an den beschriebenen übrigen Unterleibsorganen war ein vollständig 
typischer, wie er sich bei weit vorgeschrittenem Magenkrebs gewöhnlich findet. 

Nicht der Unfall, sondern die vom Unfall unabhängige Erkrankung mit ihren 
typischen Folgen ist als Todesursache auzusehen. 

Die Ansprüche der Witwe wurden durch Vorstandsbeschluss und Schieds¬ 
gerichtsentscheidung abgewiesen. Der Würdigung durch das letztere ent¬ 
nehmen wir: 

„Das Gutachten des Krankenhauses vom 4. XII. 03 und des prakt. Arztes 
Dr. D. vom 11. XII. 03, welche sich nicht bestimmt über den Zusammenhang des 
Leidens mit dem Unfälle aussprechen, und von welchen Dr. D. sich die endgültige 
Klarstellung des Falles erst von einer Sektion verspricht, konnten gegenüber den 
klaren und bestimmten Ausführungen des Sektionsberichtes für die Entscheidung 
des Schiedsgerichtes nicht maßgebend sein. — 

Durch Urteil des kgl bayer. Landesversicherungsamtes vom 13. V. 04 wurde 
indes der Anspruch anerkannt“. 

Wir entnehmen der Entscheidung: 

,, ... Der Rekurs der Witwe ist begründet.“ 

Dass J. L. schon vor dem Unfall an Magenkrebs litt, und dass er an Magen- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11 . 357 

krebs verstarb, steht fest, aber die behandelnden Ärzte Dr. D. und Dr. R. äussern 
sich bestimmt dahin, dass das Leiden durch den Unfall wesentlich verschlimmert 
wurde. Prof. Dr. A. Sch., der die Sektion vornahm, ist allerdings der Ansicht, dass 
die Krankheit durch den Unfall nicht verschlimmert wurde, allein er hat eine 
nähere Begründung nicht beigefügt, und die Gutachten der behandelnden Arzte, 
die den Verlauf der Krankheit wahrnahmen, während Prof. Dr. Sch. seine Be¬ 
obachtungen erst nach dem Tod des L. machte, dürfen eben deshalb ein grösseres 
Gewicht beanspruchen. Es ist kein Anhaltspunkt dafür vorhanden, dass L. vor 
dem Unfall erwerbsbeschränkt war, dagegen steht fest, dass er von dem Unfälle 
an bis zu seinem Tode vollkommen arbeitsunfähig war. J. L. gab glaubwürdig 
an, dass er vor dem Unfall kein Erbrechen hatte, von da an aber die Speisen 
erbrach. Es besteht sonach eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der 
Unfall die Krankheit wesentlich verschlimmerte und den Tod wesentlich be¬ 
schleunigte, weshalb wie geschehen zu erkennen war.“ 


Besprechungen. 


Kausch, Beiträge zum Diabetes in der Chirurgie. (Archiv für klinische 
Chirurgie. 24. Bd., 4. Heft. 04). Verf. beschreibt aus diesem grossen Gebiete 2 von ihm 
auf der Breslauer chir. Klinik beobachtete wichtige Tatsachen: 1. die ephemäre trauma¬ 
tische Glykosurie und 2. die Narkose an Diabetischen. Er hatte in letzter Zeit nach 
frischen Verletzungen, bes. Frakturen, spontane Glykosurie beobachtet. Diese hatte in 
allen Fällen das Gemeinsame, dass sie sofort nach dem Trauma einsetzte; der erste nach 
dem Unfall gelassene Urin enthielt bereits Zucker, sofern er zur Untersuchung kam. Er 
hat nicht einen Fall gesehen, in welchem die Glykosurie später auftrat. Niemals war die 
Zuckerauscheidung hoch, im Maximum betrug sie 1 Proz., die 24 ständige Menge 15 g. 
Niemals bestanden weitere diabetische Symptome; die Glykosurie hielt stets nur kurze Zeit 
an: 1—8 Tage. Im Gegensatz zu Hädkes Angaben aus dem Danziger Krankenhaus 
hält Verf. die spontane Glykosurie nach Traumen (Frakturen) für ein häufiges Vorkommnis. 
Dem Einwande, dass in seinen Fällen leichter Grad von Diabetes (sog. latenter Diabetes) 
bestanden, begegnete Verf. dadurch, dass er nach dem Verschwinden der spontanen Gly¬ 
kosurie die Pat. auf ihre Toleranz für Kohlehydrate weiter beobachtete. In allen Fällen 
stieg sie rapid, nach kurzer Zeit war auch keine alimentäre Glykosurie e saccharo mehr 
auszulösen. Zur Erklärung der Glykosurie bestehen nach Verf. nur 2 Möglichkeiten: die 
Rückwirkung der rein mechanischen Körpererschütterung und die psychische Wirkung des 
Traumas auf das Nervensystem. Letzterer misst er die grössere Bedeutung zu. Verf. 
wünscht für seine Formen die Bezeichnung „ephemäre“ beizubehalten, die übrigen als 
transitorische, passagere oder einfach Glykosurie zu nennen. Für die Erkennung dieser 
„ephemären Glykosurie“ ist natürlich eine konsequente und fortgesetzte Urinuntersuchung 
bei jeder Fraktur und sonstigen Verletzung notwendig. Nach wenigen Tagen ist durch ent¬ 
sprechende Diät entschieden, ob die Glykosurie ephemär ist oder nicht. In letzterem 
Falle kämen dann die Vorsichtsmaßregeln in Betracht, die von der Mehrzahl der Chirurgen 
bei Operationen an Diabetischen, nach Verf. mit Recht, beobachtet werden. 

Bezüglich des 2. Punktes: Über die Narkose an Diabetischen, stellt Verf. 9 Thesen 
auf: 1. Die Inhalationsnarkose ist möglichst einzuschränken, mehr die lokale Anästhesie 
anzuwenden. 2. Die Narkose aus rein diagnostischen Gründen ist zu verwerfen. 3. Mehrere 
Narkosen in kurzen Abständen sind zu vermeiden. 4. Statt Chloroform ist Äther das 
Narkotikum des Diabetikers. 5. Das Quantum des Narkotikums und die Dauer der Narkose 
sind möglichst herabzusetzen. 6. Die Inhalationsnarkose soll stets am frühen Morgen vor¬ 
genommen werden; auf die Ernährung ist vor und nach der Narkose genau zu achten. 
7. Jeder zu narkotisierende Diabetiker (auch bei lokaler Anästhesie) ist der Natrontherapie 


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37)8 Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 11. 

bis zur alkalischen Reaktion des Urins zu unterziehen. 8) Die Narkose ist möglichst beim 
zuckerfreien Diabetiker yorzunehmen. 9) Bei drohendem Koma ist die Natrontherapie 
energisch in Angriff zu nehmen: per os, per anum, subkutan, intravenös. Ferner ist der 
Versuch mit Kohlehydratsäuren (Glykonsäure) zu machen. Aronheim-Gevelsberg. 

Araeth, Die neutrophilen Leukozyten bei Infektionskrankheiten (ans 
der mediz. Univ.-Klinik zu Würzburg: D. mediz. W. 04. Nr. 2 und 3). Es handelt sich 
um eine vorläufige Mitteilung der vom Verf. bereits seit längerer Zeit vorgenommenen 
Untersuchungen des Blutbefundes Infektionskranker mit Ölimmersion, die zu wesentlich 
anderen Gesichtspunkten in der Leukozyten-Frage geführt haben. Die ausführliche Mono¬ 
graphie erscheint in Kürze in Fischers Verlag (Jena). 

Verfl hat sich mit den bis jetzt vernachlässigten neutrophilen Zellen beschäftigt 
und an denselben ausserordentliche Veränderungen quantitativer und qualitativer Art bei 
Infektionskrankheiten festgestellt: dieselben erscheinen ihm so bedeutungsvoll, dass seiner 
Ansicht nach die bisher auf Grund einfacher mechanischer Zählung der Leukozyten bei 
eitrigen Prozessen, Perityphlitis etc. aufgebauten Schlüsse nur von geringem Wert sind. 
Durch seine Beobachtungen würden mannigfache bisher ungelöste Widersprüche gelöst; 
so findet er bei dem bisher unerklärlichen quantitativ normalen Leukozytenbefund bei 
schwerem klinischen Bild eine schwere morphologische Veränderung der neutrophilen Zellen. 

Auf Grund von methodischen Untersuchungen ergab sich bei den Neutrophilen für 
den gesunden Erwachsenen eine fast vollkommen gleichmässige und gleichsinnige prozentuale 
Zusammensetzung ihres Bestandes bis ins höchste Greisenalter. Zur Feststellung dieser 
Verhältnisse wurden sämtliche neutrophile Leukozyten nach den Charakteren ihrer Kerne 
in 5 Klassen geteilt und in übersichtlichen Tabellen der jeweilige Befund auigezeichnet. 
Bei gewissen Krankheiten verschwanden eine bis mehrere Klassen. Jeder Infektions- bezw. 
Intoxikationsprozess zeigte bis zu gewissem Grade ein eigenes Vernichtungsbild das 
sowohl unter dem Einfluss der Schwere der Infektion als des Ernährungszustandes des 
Organismus variierte. 

Die gefundenen Blutveränderungen wurden nach folgenden Gesichtspunkten ein¬ 
geteilt: 1. Hyperleukozytose, a) Iso-, b) Anisohyperleukozytose. 2. Normolenkozytose, a) Iso-, 
b) Anisoleukozytose: 3. Hypoleukozytose, a) Iso-, b) Anisoleukozytose; wobei Leukozytose 
nicht den Zustand der Vermehrung der Leukozyten ausdrückt, sondern ihre Zahl im allge¬ 
meinen. Dabei ist in dem Begriff Iso- ausgedrückt, dass das neutrophile Blutbild dem normalen 
in seiner durch Anlegung einer Blnttabelle sichtbar gemachten Zusammensetzung gleicht. 

Bisher fasste man Hyperleukozytose als den Ausdruck einer chemotaktischen An¬ 
lockung auf: wie kann man aber damit die oft vom Verf. nachgewiesene gleichzeitig vor¬ 
handene hochgradigste qualitative Veränderung der neutrophilen Zellen erklären? Ver£ 
sieht die Ursache hierfür in Vernichtungsvorgängen der Neutrophilen: in ihnen seien die 
Antikörper enthalten, die durch ihre Auflösung in die Blutflüssigkeit übergingen und 
alsdann zur Wirkung kämen. Er steht damit auf dem kürzlich in Nr. 1 dieser 
Wochenschrift 04 von v. Behring vertretenen Standpunkt. Der Begriff Chemotaxis könne 
nur insofern erhalten bleiben, als die zum Kampf gegen die Toxine nötigen Neutrophilen 
aus irgend vorhandenen Reservelagern in den Kreislauf herangezogen würden, um als¬ 
dann zur Lösung zu gelangen. 

Endlich fand Verf. mit seiner Methode auch noch im Blutbild nicht nachweisbare 
Veränderungen trotz schwerer klinischer Erscheinungen; er nimmt an, dass es noch andere 
Körperzellen gäbe, die im Kampf gegen Infektionen zur Antikörperbildung Verwendung 
fänden. A p e 11 - H amburg. 

Neisser und Seitei, Einige Syphilis-Übertragungsversuche auf Tiere. 
(D. mediz. W. I, 04). Wassermann hat kürzlich gezeigt, dass die Theorie, die Lysine 
bestehen aus 2 Komplementen: ..Komplement und Amboceptor“, richtig ist, indem er durch 
Einführung von spezif. Antikomplementen die Komplemente band und dadurch einen der 
beiden Faktoren der Lysine ausschalt. Es gelang ihm zu zeigen, dass eine Dosis Typhus¬ 
bazillen, die unter normalen Verhältnissen nicht tötet, rasch zum Tode führt, wenn man 
gleichzeitig eine genügende Menge antikomplementhaltigen Serums einführt. Weitere 
Untersuchungen mit Lepra- und Influenzabazillen versagten (ebenfalls am Meerschweinchen) 
vollständig. Er kam zu dem Schluss, dass für die vollständige Unempfänglichkeit Er¬ 
regern gegenüber die Komplemente nicht in Betracht kommen, wohl aber bei der ange- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 11. 


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bereuen Halbimmunität, bei der Individuen niemals spontan an der betreffenden Infektion 
erkranken, grösseren eingebrachten Mengen aber regelmässig unterliegen. 

Versuche analog denen Wassermanns machten Verff. an 2 Schweinen und 1 Affen 
mit Syphilis, indem sie zur Herstellung des Antikomplements einen Hund und einen 
Hammel mit Schweineserum 1 Jahr lang vorbehandelten, bis das Vorhandensein der Anti¬ 
komplemente in vitro einwandsfrei erwiesen war; für den Affen benutzten sie einen weib¬ 
lichen gleicher Gattung. Es wurde nun eine Injektion von 20, später 87 ccm anti¬ 
komplementhaltigen Serums den Versuchstieren beigebracht und kaum 1 Minute später 
Auflösung einer sypliit. Papel in 0,85 proz. NCl.-Lösung, bzw\ 10 ccm Venenblut von bisher 
uicht behandelten, floriden Syphilis-Fällen. Die Schweine blieben andauernd wohl, der 
Affe ging an Pneumonie 40 Tage p. inj. zugrunde, zeigte keine syphilit. Zeichen. 

Ap eit-Hamburg. 

Epstein, Molluscum contagiosum. E. stellt im ärztlichen Verein zu Nürnberg 
am 4. August 1904 (s. Münch, med. Woch. 44), einen 24 jährigen Arbeiter vor, der auf 
der Aussenseite des rechten Oberarms über dem Schultergelenk etwa 20 Mollusca con¬ 
tagiosa aufweist. Sonst sind nur noch auf der Haut des Nackens links 2 ganz kleine 
Mollusca zu sehen. Die merkwürdige Lokalisation erklärt sich dadurch, dass Pat. als 
Mitglied eines Athletenklubs die befallene Stelle im Sportkostüm offen trägt und sich 
beim Ringen mit dem noch unbekannten Kontagium des Molluscum infiziert hat. Vortrag, 
demonstriert eine Anzahl mikroskopischer Präparate mit den eigentümlichen, viel um¬ 
strittenen Molluscunikörperchen. Aronheini - Gevelsberg. 

Kolbe, Über Senfvergiftung. (1). mediz. W. 04, Nr. 7.) Es handelt sich um 
eine Patientin, welche ihrer Magenbeschw r erdeu wegen jährlich eine Senfkur durchraachte 
und bei der letzten, kürzlich begonnenen i4täg.) fünf bis sechs gehäufte Theelöffel, zu¬ 
letzt noch mehr täglich nahm. Am Morgen des 5. Tages fiel sie ohnmächtig neben ihrem 
Bett nieder und wurde, in stark zyanotischem Zustande mit Puls 116, sehr klein, unregel- 
mäseig und Gheyne-Stokesscher Atmung gefunden. Durch starke Reize ist sie für 
einige Augenblicke zu erwecken, schläft aber dann sofort wieder ein. Urin E. in Spuren, 
Sacch. 5 Proz., Mageninhalt ätherisch riechend, mit dicken öligen Tropfen. 

Durch Exzitantien, künstliche Atmung, Atropin, Kochsalzinfusion gelingt es, sie 
über das Stadium der starken Herabsetzung der Reflexzentren der Medulla oblongata 
glücklich hinweg zubringen und sie wieder herzustellen. 

\ Die von Mitscherlich an Kaninchen mit 4,0 g ätherischem Senfol erzielten 
\ ergiftungserscheinungen w r aren analog: grosse Frequenz des Herzschlages, bei rasch ab¬ 
nehmender Sensibilität; zunehmende Mattigkeit, Abnahme der Stärke des Herzschlages, 
erschwerte Atmung (Zwerchfellkrampf?), verlangsamte Atmung, Temp. sinkt unter die 
Norm, Tod. Apelt-Hamburg. 

Köl liker, Stirnbeintrepanation. K. demonstriert in der mediz. Ges. zu Leipzig 
am 5. Juli 1904 (s. Münch, med. Woch. Nr. 41) einen Patienten, bei dem er wegen 
Schädelsyphilis an 2 Stellen das Stirnbein trepaniert hat. Es handelte sich um ulzerierte 
Gummata mit ausgedehnter Karies, die zu Nekrose und gummöser Erkrankung der Dura 
geführt hatten. Der Kranke wurde bei bestehendem Kopferysipel und Meningitis operiert; 
bei Benommenheit, hohem Fieber, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen. Die meningitischen 
Erscheinungen verschwanden sofort nach der Operation, während das Erysipel noch über 
Gesicht, Hals und Nacken ging. Aronheim-Gevelsberg. 

Stejskal, Bilaterale Blicklähmung nach Trauma. St. stellt in der Gesell¬ 
schaft für innere Medizin und Kinderheilkunde am 24. März 1904 (s. Wien. klin. Woch. 
Nr. 21) einen Fall von bilateraler Blicklähmung vor. Patient bekam nach einem Schlage 
auf den Kopf wiederholte Schwindelattacken und Kopfschmerz, ausserdem Sehstörungen: 
bilaterale Blicklähmung beim Sehen nach der Seite mit nystagmusartigen Bewegungen. 
Der Augenhintergrund und das Sehfeld sind normal. Es besteht eine bilaterale Störung 
des schallperzipierenden Apparates. Als Ursache wären nach Vortr. bilaterale symmetrische 
Herde im Gvrus angularis oder eine Ponsläsion anzunehmen, am wahrscheinlichsten aber 
eine von der Labyrinthstörung ausgehende reflektorische Augenmuskellähmung. 

ln derselben Sitzung demonstriert Dr. M. Lachs ein Mädchen mit reflektorischer, 
bilateraler Blicklähmung. Dieselbe ist nach einer Operation entstanden, bei welcher ein 
Bogengang verletzt werden musste. Der Fall zeigt gleiche Erscheinungen wie der früher 


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360 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11 


vorgestellte und nach Vortr. gleiche Ätiologie. In der Diskussion findet Dr. A. Fuchs 
die Annahme eines Ponstumors plausibel. Aronheim-Gevelsberg. 

Meyer, Korsakowscher Symptomenkomplex nach Gehirnerschütterungen. 
(Neurologisches Zentralblatt. Nr. 15. 1904.) M. beschreibt einen Fall, aus dem hervor¬ 
geht, dass eine schwere Gehirnerschütterung den typischen Korsakowschen Symptomen¬ 
komplex (Unorientiertheit, hochgradige Störungen des Gedächtnisses für die jüngste Ver¬ 
gangenheit — der sogenannten Wer nickeschen Merkfähigkeit — und Xeiguug zu 
Konfabulationen) hervorzurufen imstande ist, ohne dass begünstigende Momente, wie 
Alkohol-, Arsen- und Bleivergiftungen, sowie Arteriosklerose und andere senile Prozesse 
gleichzeitig mitwirk en müssen. Kühne-Jena. 

Bechterew, Über eine eigentümliche Reflexerscheinung im Gebiete der 
Extremitäten bei zentralen organischen Paralysen. (Neurologisches Zentralblatt. 
Nr. 10. 1904.) Lässt man den Hemiplegiker alle willkürlichen Anstrengungen der Ober¬ 
extremitäten vermeiden, so wird sein Arm, im Ellenbogengelenk passiv gebeugt und los¬ 
gelassen, nicht gleichmässig herabsinken wie auf der gesunden Seite; vielmehr wird, ehe 
der Arm sich vollständig streckt, die Sehne des Biceps plötzlich gespannt, der sinkende 
Arm bleibt für einen Augenblick stehen, macht manchmal sogar eine Art rückwärtige 
Stossbewegung, um dann ohne jedes Hindernis bis zu voller Streckung herabzusinken. 
Fasst man andererseits den passiv im Ellenbogen gebeugten gelähmten Arm mit einer 
Hand an der Schulter, mit der anderen an den Fingern und bringt man ihn nun schnell 
zu voller Streckung, so fühlt der Untersucher deutlich jenen Stoss, der stets eintritt, 
wenn der Arm eine Mittelstellung zwischen senkrechter Flexion und voller Extension 
einnimmt. Man kann sich dabei leicht überzeugen, dass jener plötzliche Stoss von 
starker Spannung des Biceps und seiner Sehne begleitet wird. Nichts dergleichen tritt 
ein, wenn die passive Streckung des Armes nicht mit der nötigen Schnelligkeit erfolgt. 
Dieses erwähnte Symptom hält B. für den Ausdruck der organischen Affektion des 
zentralen motorischen Neurons, und im Gegensatz zu Mohr, der den gesteigerten Muskel¬ 
tonus als Ursache annimmt, für eine Reflexerscheinung. Auch an den unteren Extremitäten 
lässt ein ähnlicher Reflex sich nachweisen. Er fehlt bei funktionellen Hemiplegien. 

Kühne-Jena. 

Nonne, Syphilis, Tabes und Paralyse. N. spricht im ärztlichen Verein in 
Hamburg am 18. Oktober 1904 (s. Münch, med. Woch. 44) über die ätiologische Be¬ 
deutung der Syphilis für Tabes und Paralyse. Nach Vortragendem sind vor allem die 
Fälle wertvoll, in denen die Syphilis in eine Familie hineingetragen wird und bei den 
verschiedensten Mitgliedern derselben nun Tabes oder Paralyse auftreten. Solche tabische 
bezw. paralytische Familien, in denen die syphilitische Anamnese bisweilen nur bei ge¬ 
nauester Inquisition zu eruieren war, hat N. bereits 10 beobachtet. Er demonstriert 4 
von diesen Familien und macht auf die Wichtigkeit dieser Recherchen, die sich stets auf 
die Angehörigen miterstrecken sollten, aufmerksam. Aronheim-Gevelsberg. 

Bechterew, „Über einen besonderen Beugereflex der Zehen“. (Neurolo¬ 
gisches Zentralblatt. Nr. 13. 1904.) Dieser Reflex besteht in leichter Beugung der Zehen 
bei Beklopfung der Rückenfläche der Fussknochen und der Basen der Mittelfussknochen. 
Bechterew nennt ihn Tarsophalangealreflex. Dieser Reflex wird bei pathologisch ge¬ 
steigerter Reflexerregbarkeit beobachtet, wenn dieselbe durch organische Erkrankungen 
des Zentralnervensystems bedingt ist. Er entspricht also dem Babinskisehen Reflex. 
Der Nachweis dieses Reflexes ist insofern von diagnostischer Bedeutung, als er dient: 

1. zur Unterscheidung organischer Lähmungen von funktionellen. 

2. zur Bestimmung der Seite der Lähmung bei Koma. Er wurde nie bei Gesunden 

oder bei funktionellen Erkrankungen beobachtet und auch in Fällen gefunden, wo der 
Babinskische Reflex fehlte. Es handelt sich offenbar um denselben Reflex, der schon 
von Dr. Kurt Mendel beschrieben worden ist. Kühne-Jena. 

Haim, E., Über Luxation des Ulnaris. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 74. 
1904. S. 96.) Den bisher in der Literatur niedergelegten 52 Beobachtungen von Ulnaris- 
luxation fügt Verf. 2 neue hinzu. Die eine dieser Luxationen entstand dadurch, dass in¬ 
folge einer Vergrösserung des Epicondylus internus durch Tuberkulose der Nerv allmäh¬ 
lich nach vorn geschoben wurde, die andere entstand traumatisch durch Sturz auf den 
Ellenbogen. In diesem Falle war beiderseits ein Cubitus valgus von 165° vorhanden. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaliden wesen Nr. 11. 361 


Unter 200 untersuchten Männern zeigten 50 = 25 Proz. eine abnorme Verschieb¬ 
lichkeit des N. ulnaris, unter 150 Frauen war nur bei 20 = 13,3 Proz. diese Anomalie 
vorhanden. Beschwerden wurden dadurch nicht verursacht. Häufig bestand gleichzeitig 
ein geringer Grad von Cubitus valgus. Das Vorkommen einer kongenitalen Luxation des 
N. ulnaris stellt H. vollständig in Abrede, dagegen hält er es für erwiesen, dass eine 
angeborene Disposition dazu in Gestalt einer grossen Verschieblichkeit des Nerven vor¬ 
kommt. Diese Disposition hat ihren Grund wohl in erster Linie in einer mangelhaften 
Entwickelung und Schwäche des fibrösen Gewebes, welches den Nerven zu fixieren be¬ 
stimmt ist, zuweilen vielleicht auch in einer abnormen Kleinheit des Epicondylus internus. 
Auch der Cubitus valgus begünstigt die Luxation. Meist entsteht die Luxation trau¬ 
matisch, durch Fall auf den gebeugten Ellbogen, Stoss oder Schlag gegen denselben, 
selten durch direkte Heraushebelung aus der Knochenrinne am Epicondylus internus. 18 mal 
kam die Luxation ohne ein schwereres Trauma zustande. Verursacht die Luxation 
stärkere Beschwerden, was je nach der Beschäftigung der Kranken der Fall ist oder 
nicht,? so muss auf operativem Wege die Fixierung des Nerven in seiner normalen Lage 
angestrebt werden. M. v. Brunn-Tübingen. 

Straus, Über orthostatische Tachykardie im DienstederDiagnostik trau¬ 
matischer Neurosen (Charitö-Annalen, XXVIII. Jahrgang). Str. unlersuchte die Patienten 
zuerst in Rückenlage und dann sofort nach dem Übergang in die aufrechte Körperhaltung. 
Der Befund wurde erst dann als pathologisch angesehen, wenn 1. die Steigerung der Puls¬ 
frequenz beim Übergang von der liegenden in die aufrechte Körperstellung mehr als 24 
Schläge betrug, weil eine Schwankung bis zu dieser Grenze auch bei einer Reihe ge¬ 
sunder Personen beobachtet wurde; 2. wenn dieses Verhalten an mindestens mehr als 
3 Tagen im Verlauf einer Woche zu konstatieren war. Selbstverständlich wurden die 
Versuche nur an solchen Leuten vorgenommen, bei welchen die Tachykardie nach Ausschluss 
jedes anderen ursächlichen Momentes als rein nervös anzusehen w r ar. Die Ergebnisse 
waren folgende: 

1. Keineswegs alle Fälle von funktioneller Neurose zeigten das Symptom der ortho- 
statischen Tachykardie. 

2. Die Fälle traumatischen Ursprungs unterscheiden sich nicht von denen nicht 
traumatischen Ursprungs. 

3. Der Nachweis einer mehrtägigen orthostatischen Tachykardie stützt die Neurose, 

falls andere ursächliche Momente ausgeschaltet werden können. Kühne-Jena. 

Ballet, „Über die Notwendigkeit der Behandlung Hysterischer“. (La m6- 
decine des accidents du traveil. April 1904 ) B. weist auf die Notwendigkeit einer möglichst 
bald nach dem Unfall vorzunehmenden vorsichtigen Untersuchung und geeigneter Behand¬ 
lung der Hysteriker hin. Schon durch die erste Untersuchung, wenn sie ungeschickt vor¬ 
genommen werde, könne die Aufmerksamkeit des Hysterikers auf an sich belanglose Be¬ 
funde hingelenkt und dadurch Krankheitserscheinungen seinem Vorstellongsinbalte ein¬ 
suggeriert werden, die nur mühsam wieder zu beseitigen sind. Von der arzneilichen und 
der hydropathischen Behandlung sah er am Unfallhysteriker nur geringe Erfolge. Das 
beste Behandlungsverfahren sei eine methodische Anwendung des elektrischen Stromes. 
Habe man z. Z. eine hysterische Halbseitenlähmung, so müsse man, da ja der Hysteriker 
gelähmt ist, weil er vergessen hat, wie die Bewegung ausgeführt wird, ihn die Be¬ 
wegungen wieder lehren. Man bringt vermittelst des faradischen Stromes eine Mnskel- 
gruppe z. B. am Vorderarm der gelähmten Seite zur Kontraktion, macht ihn darauf auf¬ 
merksam, dass die Muskeln sich regelrecht zusammenziehen können und lässt unmittelbar 
danach dieselbe Bewegung willkürlich machen. Indem man so von einfachen zu kompli¬ 
zierteren Bewegungen an den einzelnen Gliedabschnitten übergeht, lernt der Hysteriker 
wieder den willkürlichen Gebrauch der vorher gelähmten Glieder. Die Gefühlsstörungen 
seien hartnäckiger. Je frischer der Fall, um so besser sei die Prognose. Mit der elektri¬ 
schen Bürste schaffe man durch genügende Steigerung der Stromstärke erst einen kleinen Bezirk, 
in dem der Kranke angibt den elektrischen Strom zu fühlen und vergrössere diesen Bezirk 
allmählich. Bei hysterischer Aphonie rufe man durch Faradisation der Halsmuskulatur 
oder des Gaumensegels Konstruktionen hervor, welche den Kranken in die Lage versetzen, 
einen Schrei oder ein artikuliertes Wort auszustossen. Bei unstillbarem Erbrechen empfehle 
sich folgendes Verfahren: Die beiden Elektroden an der galvanischen Batterie werden zu beiden 


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3t>2 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


Seiten der Trachea aufgesetzt, man lässt den Kranken essen und achtet genau auf die ersten 
Anzeichen des Erbrechens. Sobald dieselben auftreten, schaltet man schnell 8 — 10 Elemente 
ein. Es entsteht sofort eine Kontraktion der Hals- und vielleicht auch der Pharynxrauskulatur. 
welche das Erbrechen verhindert. Sobald der Brechreiz überwunden ist, lässt man nur noch 
2 Elemente eingeschaltet und wiederholt das Manöver, sobald er von neuem eintritt. 
Allmählich gewöhnt sich der Kranke daran, die Nahrung zu behalten. Es gelingt also 
durch richtige elektrische Behandlung frische hysterische Erscheinungen zum Schwinden 
zu bringen und das Chronischwerden derselben zu verhindern. Kühne-Jena. 

Menier, „Einige eigenartige Verfahren, die Simulanten unter den Un¬ 
fallkranken zu entdecken“. (La Medecine des accidents du travail. 1903. Heft I.) 
M. bespricht zuerst den Nachweis des Schmerzes. Ob ein Spontanschmerz wahr oder 
simuliert ist, lässt sich allein durch sorgfältige Beobachtung der Patienten, namentlich 
während der Massagesitzungen nachvveisen. Daraus folgt, dass der Arzt entweder selbst 
massieren, oder der Massagesitzung beiwohnen muss. Ob ein Punkt auf Druck schmerz¬ 
haft ist, lässt sich dadurch feststellen, dass man die Aufmerksamkeit des Patienten ab¬ 
lenkt (durch Fragen nach seinem Unfall, oder noch besser während einer angeblich aus 
therapeutischen Gründen ausgeführten Massage, bei der man glei« hzeitig fühlen kann, ob 
die Muskulatur angespannt ist) und dann möglichst unvermutet auf den angeblich schmerz¬ 
haften Punkt einen Druck ausübt. Empfindet der Patient wirklich Schmerzen, so wird 
er reflektorisch einen Schmerzschrei ausstossen oder eine Abwehrbewegung machen. Das 
Mannkopffsche Syrapton sei wenig zuverlässig. 

Gibt der Verletzte an, den Arm in der Schulter nur bis zur Horizontalebene heben 
zu können, so bedient man sich folgender Verfahren zum Nachweis etwaiger Simulation: 
Man lässt den Patienten den Rumpf noch vorn beugen und die Arme so weit erheben, dass 
sie zu beiden Seiten des Kopfes liegen. Der Patient nimmt dann eine Stellung ein, 
welche der eines betenden Muselmanns gleicht. Lä>st man dann den Rumpf schnell wieder 
aufrichten, so werden beide Arme parallel znm Kopf bleiben, wenn es sich um Simulation 
handelt. Man kann auch so verfahren. dass man den Arm passiv bis zur Wagerechten 
erhebt, ihn in dieser Stellung festhält und dann den Patienten plötzlich und schnell auf 
einem möglichst niedrigen Sitz Platz nehmen lässt. Wird der Versuch mit der nötigen 
Schnelligheit ausgeführt, so dass der Unfallverletzte nicht Zeit, zum Nachdenken hat, so 
wird, falls Simulation vorliegt, in beiden Fällen der vom Oberarm und Rumpf gebildete 
Winkel ein Beträchtliches grösser als 90° werden. 

Gibt der zu Untersuchende an, dass er seinen Vorderarm nur so weit beugen könne, 
dass er mit dem Oberarm einen Winkel von 90° bildet, so ist folgendes Verfahren zum 
Nachweis einer weiteren Beugungsfähigkeit empfehlenswert. Man beugt langsam den 
Vorderarm, als wenn man prüfen wollte, wie weit der Unfallpatient ihn beugen kann. 
Durch kraftvolle Kontraktion seiner Strecksehnen wird der Simulant die weitere Beu¬ 
gung hemmen, sobald man den Unterarm bis zu dem nach Angabe des Simulanten mög¬ 
lichen Grad gebeugt hat. Streckt man dann ganz unvermutet den Vorderarm, so fühlt 
man einen durch Kontraktion des Biceps hervorgerufenen energischen Widerstand, der 
uns beweist, dass die Leistungsfähigkeit des Biceps viel grösser ist, als der Simulant 
glauben zu machen versucht, zum mindesten so gross, dass er den Unterarm znm Ober¬ 
arm iu regelrechter Weise beugen könnte. Um über die Kraft des Händedruckes ein 
sicheres Urteil zu gewinnen, schlägt M. folgendes Verfahren vor: Der Arzt gibt dem zu 
Untersuchenden seine linke Hand und heisst sie drücken. Meistens wird der Druck nur 
schwach sein. Lässt man dann seine Hand ruhig in der des Simulanten und drückt man 
letztere kräftig mit der frei gebliebenen rechten Hand, so bemerkt man, dass der zu Unter¬ 
suchende, um den Druck der rechten Hand des Arztes aufzuheben, nnn seinerseits einen 
immer kräftigeren Druck auf die linke Hand des Arztes ausübt, viel kräftiger als der¬ 
jenige war, den er anfangs auf Aufforderung ausübte. 

Gibt ein Simulant an, er könne seine Finger nicht beugen, so sucht er dies dadurch 
vorzutäuschen, dass er seine Strecksehnen zusammenzieht. Dies kann er aber nur, wenn 
er den Ellenbogen steif macht. Man fordert ihn dann auf, sein Eilenbogengelenk locker 
zu machen und unaufhörlich mit den Fingern der zu untersuchenden Hand die des Arztes 
zu drücken, während der Arzt mit seiner freien Hand passive Beug- und Streckbewegungen 
des Vorderarms macht. In dem Augenblick, wo der Simulant seine Strecksehnen ent- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. ^63 

spannt, drückt er nicht mehr die Hand des Arztes. Man veranlasst ihn, mit seinem Druck 
fortzufahren und führt passive Bewegungen aus. Der Kranke übt dann in einem ganz be¬ 
stimmten Moment einen stärkeren Druck aus und das genügt znm Beweise seiner bösen Absicht. 

Ob das Zittern echt oder simuliert ist, kann man an folgendem Verfahren erkennen: 
Man lässt die zitternde Hand in die Luft halten und mit der gesunden Hand Kreisbögen, 
Buchstaben beschreiben, oder andere komplizierte Bewegungen ansführen. Ist das Zittern 
simuliert, so treten, falls der zu Untersuchende darin nicht bereits grosse Übung hat, in der 
zitternden Hand assozierte Mitbewegungen auf, welche für den Augenblick das Zittern unter¬ 
brechen. (Es ist dies der bekannte von Fuchs angegebene Versuch. Ref.) Kühne-Jena. 

Klaus, R., Zur Kasuistik der Knochenbrüche. Mit besonderer Berück¬ 
sichtigung der Rentenverhältnisse (Beitr. zur klin. Chir. Bd. 43. 1904. S. 398). 
Die Arbeit basiert auf dem Frakturenmaterial des städtischen Hospitals in Schwäbisch- 
Gmünd aus den Jahren 1896—1903. Es kamen in dieser Zeit 243 Frakturen zur Be¬ 
obachtung, und zwar 21 am Kopf, 29 am Rumpf, 89 an der oberen und 104 an der 
unteren Extremität. Die Mehrzahl der Fälle wird summarisch behandelt, zahlreiche 
interessantere Beobachtungen sind in extenso mitgeteilt. Die Fülle und Vielgestaltigkeit 
des Materials gestattet nicht auf alle Einzelheiten einzugehen. Viele Patienten wurden 
nachuntersucht und dabei mit Unterstützung der Berufsgenossenschaften besonders die 
Rentenverhältnisse berücksichtigt. Natürlich wird auch das funktionelle Resultat in erster 
Linie der Beurteilung des Heilerfolges zugrunde gelegt. Für die Behandlung der Frak¬ 
turen an der unteren Extremität empfiehlt Verfasser warm die Gehverbände. 

M v. Brunn-Tübingen. 

Klauber, 0 ., Über komplizierte Frakturen der Extremitäten (Beitr. zur 
klin. Chir. Bd. 43. 1904. S. 319). ln der Wölf er sehen Klinik kamen in den Jahren 
1895—1903 1482 Frakturen zur stationären Behandlung, darunter 1146 Frakturen an 
den langen Röhrenknochen. Von diesen waren 169 komplizierte Frakturen. Verfasser 
versteht darunter alle Knochenverletzungen, welche mit der Aussenwelt kommunizieren, 
rechnet also auch die Abreissungen von Extremitäten mit ein. 137 komplizierte Frakturen 
der langen Röhrenknochen liegen der Arbeit zu Grunde. Davon waren 115 Männer, 
22 Weiber. Dem Beruf nach gehörten die Verletzten ganz überwiegend dem Arbeiter¬ 
stande an. Verhältnismässig zahlreich waren Kinder, mit 20 Fällen vertreten. Nur in 
einem Fall war die Wunde nachweisbar sekundär zur Fraktur hinzugekommen, als ein 
Mann mit doppelseitiger Unterschenkelfraktur aufzustehen versuchte. In den übrigen 136 
Fällen hatte dieselbe Gewalt den Knochenbruch und Weichteilverletzung verursacht. 
90 mal war die Gewalteinwirkung eine direkte, am häufigsten Auffallen von Fremdkörpern, 
Überfahrung oder Maschinen Verletzungen, 46 mal eine indirekte, darunter 38 mal Sturz 
aus der Höhe. 

Abreissungen von Extremitäten wurden 24 mal beobachtet. Sie wurden sämtlich 
primär operiert, um einen guten Stumpf zu erhalten. Davon starb ein Fall an Pneu¬ 
monie, 2 mal mussten grössere, 3 mal kleinere Gliedabschnitte noch sekundär amputiert 
werden. 7 mal wurde eine sekundäre Vereinigung der Weichteile vorgenoramen. 7 Fälle 
heilten per primam, 5 Fälle ohnen einen 2. Eingriff per granulationem. Der durchschnitt¬ 
liche Krankenhausaufenthalt betrug 28 Tage. 

Primäre Amputationen wurden 14 mal angeführt, und zwar 2 mal wegen schwerer 
Infektionen, 7 mal wegen Lebensuniähigkeit des Gliedes und 5 mal wegen schwerer Ver¬ 
letzungen. 2 starben am Delirium. Einmal war eine Rearaputation wegen konischen 
Amputationstumpfes notwendig, 3 mal sekundäre Hautnaht. 4 heilten per primam, 4 per 
granulationem. Die durchschnittliche Behandlungsdauer betrug 43 Tage. 

Das primäre Debridement wurde 15 mal vorgenommen. Davon starben 3 = 20 Proz., 
darunter 1 an Pneumonie, 1 an Marasmus, 1 an Sepsis. Bei den beiden letztgenannten Fällen 
vermochte die sekundäre Amputation das tödliche Ende nicht mehr aufzuhalten. 2 weitere 
sekundäre Amputationen verliefen günstig. 2 mal war ein nochmaliges Debridement nötig, 
8 Fälle verliefen ungestört. Die mittlere Behandlungsdauer betrug 103 Tage. 

Die Mehrzahl der Fälle, 84, wurden konservativ behandelt mit 16 Misserfolgen. 
5 Patienten starben an Sep&s trotz sekundärer Amputation. 11 mal rettete die sekun¬ 
däre Amputation die Kranken. 21 mal traten leichtere Störungen ein, 47 Fälle genasen 
ohne wesentliche Störung. Die mittlere Behandlungsdauer im Krankenhaus betrug 57 Tage. 


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364 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


Verfasser betont die günstigen Erfolge der primären Amputation auf der einen, der 
konservativen Behandlung auf der anderen Seite, letzteres besonders gegenüber dem 
Debridement. Demnach redet er der konservativen Behandlung das Wort, deren Erfolge 
„sowohl bezüglich der Erhaltung der Extremität wie jener des Lebens durchwegs gün¬ 
stigere gewesen sind als bei den primär Debridierten“, ohne sich freilich zu verhehlen, 
dass die Debridierten und die konservativ Behandelten wegen ihrer sehr verschiedenen 
Schwere nicht so ohne weiteres vergleichbar sind. M. v. Brunn-Tübingen. 

Stolle, F^ Über Epiphysenlösungen, Frakturen und Luxationen im Be¬ 
reiche des Ellbogengelenks und ihre Behandlung nach der Bardenheuer- 
schen Extensionsmethode. (Deutsche Zeitschr. f. Chir., Bd. 74. 1904. S. 65.) Im 
Bürgerspital in Cöln* wurden binnen 5 Jahren 140 Fälle von Ellbogengelenksverletzungen 
beobachtet, und zwar 34 Epiphysenlösungen, 25 suprakondyläre Frakturen, 26 Fälle von 
Fractura intercondylica, 9 Frakturen der Epikondylen, 18 Frakturen des Olekranon, 4 des 
Processus coronoides, 9 Frakturen des Capitulum und Collum radii, 8 reine und 14 mit 
Frakturen kombinierte Luxationen und 6 Gelenkkontusionen. Alle diese Verletzungen 
wurden grundsächlich nach der Bardenheuerschen Extensionsmethode behandelt, deren 
Prinzipien, Vorteile und Technik, für die einzelnen Verletzungsarten getrennt besprochen 
werden. Von den 140 Fällen wurden 38 persönlich nachuntersucht, über 3 weitere wurde 
von Kassen oder Berufsgenossenschaften Auskunft erteilt Das Resultat war in diesen 
Fällen ein ausgezeichnetes. Ein sehr gutes funktionelles Endresultat, d. h. völlig normale 
Gelenkfunktion, wurde erzielt in 30 Fällen, ein gutes, d. h. Gelenkfunktion mit ge¬ 
ringer, bis 15° betragender Bewegungsbeschränkung, in 9 Fällen, ein zufriedenstellendes, 
d. h. Gelenkfunktion mit mässiger Bewegungsbeschränkung, in 2 Fällen. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Reismann, Der Epiphysenbruch des Femur im Kniegelenk. (Deutsche 
Zeitschr. f. Chir. Bd. 74. 1904. S. 210.) Angeregt durch den von Summa kürzlich in 
der Deutschen Zeitschr. f. Chir. Bd. 72 beschriebenen Fäll von Epiphysenfraktur des Femur 
im Kniegelenk versucht R. eine Erklärung für die Repositionsschwierigkeiten derartiger 
Fälle zu geben. Diese sind darin begründet, dass die abgebrochene Epiphyse nach vorn 
und oben geschoben und mit nach hinten gekehrter Bruchfläche zwischen Patella und 
Diaphyse eingeklemmt wird. Diese Stellung der Epiphyse entspricht ihrer normalen 
Lage bei Beugung im Kniegelenk. R. schlägt daher vor, die Reposition bei gebeugtem 
Kniegelenk durch Zug am Femur nach oben, an der Tibia nach vorn vorzunehmen. 

M. v. Brunn-Tübingen. 

Kolliker, Angeborene Schulter- und Speichenverrenkung. K. demon¬ 
striert in der medizin. Ges. zu Leipzig am 5. Juli 1904 (s. Münch, med. Woch. No. 41) 
einen Fall von angeborener Luxation des r. Schultergelenks und des r. Radius. Es 
handelte sich am Schultergelenk um eine Luxatio infraspinata. Humeruskopf ist gut 
ausgebildet; die Funktion des Schultergelenks ist verhältnismässig gut. Das Akromio- 
clavikulargelenk ist verbildet und nach dem Thorax hin gekrümmt. Der Rabenschnabel¬ 
fortsatz ist auffallend verlängert, der Humerus ist verkürzt und verdünnt, die Muskulatur 
schwach. Am r. Ellbogen findet sich eine kongenitale Luxation des Radius nach aussen. 
Der Radius ist sehr dünn, läuft spitz ohne jede Andeutung von Kopf und Hals aus. 
Beugung und Streckung des Vorderarmes sind gut ausführbar, Supination ganz unmöglich. 
Das untere Radioulnargelenk ist schlaff, das Ulnarköpfchen nach aussen subluxiert. Der 
Radius ist erheblich verlängert, er steht bei rechtwinkliger Beugung oberhalb des Con- 
dylus lateralis. Durch Resektion des proximalen Radiusendes soll die Supination ermög¬ 
licht werden. Aron heim-Gevelsberg. 

Weinberger, Hüftversteifung. W. stellt in der Gesellschaft für innere Medizin 
und Kinderheilkunde in Wien am 5. Mai 1904 (s. Wien. klin. Woch. 22) einen Fall von 
Steifigkeit der Wirbelsäule, Typus Strümpell-Marie, vor. Bei dem Patienten findet sich 
bisher nur die erste Phase des Prozesses, nämlich eine Ankylosierung beider Hüftgelenke 
in einem rechten Winkel. Es ist zu erwarten, dass der Prozess in Analogie mit den 
bekannten Fällen auf die Wirbelsäule übergreifen wird. Die Krankheit besteht seit 
4 Jahren und ist nach einer Verletzung entstanden. * Aronheim-Gevelsberg. 

von Aberle, Starkes X-Knie. V. A. demonstriert, in der k. k. Ges. der Ärzte 
in Wien am 3. Juni 1904 (ß. Wien. klin. Woch. No. 23) einen Fall von fast recht- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 3tj5 


winkeligem, doppelseitigem Genu valgum. Es handelt sich bei der 17jährigen Patientin 
um ein doppelseitiges Genu valgum. Die Knöcheldistanz, als einfachstes Maß des Genn 
valgum, erreicht die Länge von 69 cm. Um überhaupt gehen und stehen zu können, muss 
die Pat. ihre Oberschenkel in maximale Aussenrotation bringen, gleichzeitig sind die 
Hüftgelenke gebeugt und abduziert. Trotz der Hochgradigkeit des Falles besteht kein 
Schlottergelenk nud keine nennenswerte Verschiebung der Patella nach aussen. Das 
Böntgenbild zeigt, dass die Deformität durch die Abknickung des untersten Teiles der 
Femurdiaphyse bedingt ist; znm Teil ist auch das proximale Tibiaende an der Ver¬ 
krümmung beteiligt. Ferner besteht Verdichtung an der Konvexität der Gelenkkörper. 
Ätiologisch dürfte es sich um ein früh aufgetretenes Genu valg. adolescentium, das seit 
dem 9. und 10. Lebensjahr stationär geblieben, handeln Auffallende Zeichen einer 
vorausgegangenen Rachitis, Skoliose bestehen nicht — Therapeutisch kommt nur die 
Osteotomie in Betracht Aronheim-Gevelsberg. 

Kölliker, Gelenkmäuse. K. demonstriert in der medizin. Ges. zu Leipzig am 
5. Juli 1904 (s. Münch, med. Woch. No. 41) 5 Gelenkmäuse von aussergewöhnlicher Grösse. 
Es handelte sich nicht um Derivate einer Fibringerinnung, obgleich auch solche von 
Hühnereigrösse und darüber bekannt sind, sondern um knorpelige Gewebswucherungen; 
die Gelenkmäuse stellen hyaline Reiskörper dar. Der Beweis hierfür besteht in dem 
Umstande, das nicht alle Gelenkmäuse frei waren, sondern 2 kleinere noch gestielt ge¬ 
funden wurden. Aronheim-Gevelsberg. 

Beetz, E., Über Luxatio pedis sub talo nach vorn mit Talusfraktur. 
(Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 74. 1904. S. 581.) Ein 17jähriger Knecht verunglückte 
beim Arbeiten in einer Sandgrube. Er bemerkte, dass Erdmassen Inbegriff waren, ein¬ 
zustürzen, wollte entfliehen, fiel aber hin und wurde von nachstürzenden Sandmassen ge¬ 
troffen, die besonders auf den rechten Fuss rollten. Die Folge war die in der Überschrift 
genannte Verletzung. Die unblutige Reposition gelang nicht. Es wurde daher die blutige 
Reposition angeführt Sehr gutes funktionelles Resultat. M. v. Brunn-Tübingen. 

Eischer, G., Zur Luxation des I. Metatarsalknochens. (Deutsche Zeitschr. 
f. Chir. Bd. 74. 1904. S. 55.) Eine dorsolaterale Luxation des I. Metatarsus, kompli¬ 
ziert mit Zerreissung der Haut nebst Frakturen seiner Gelenkfläche und des I. Keilbeins 
beobachtete Verf. bei einem 17jährigen Schlosserlehrling, der beim Abspringen von einem 
Feldbahnwagen gestürzt und mit seinem linken Fuss zwischen das Schutzblech des Wagens 
und ein Schienengleis eingequetscht worden war. Die Reposition gelang nicht, es musste 
daher die Resektion vorgenommen werden. Verlauf fieberlos. Heilung innerhalb 9 Wochen. 
Gute Funktion. 

Ans der Literatur stellt Verf. 18 Beobachtungen zusammen. Davon waren 8 dor¬ 
sale, 8 plantare Luxationen, je 1 dorsolateral, dorsomedial und medial, 4 waren Doppel¬ 
luxationen, und zwar 2 dorsale und je 1 dorsolateral, dorsomedial und medial, 4 waren Doppel¬ 
luxationen und zwar 2 dorsale und je 1 dorsolaterale und plantarlaterale In der Hälfte der 
Fälle war die Verletzung durch Sturz mit dem Pferde verursacht M. v. Brunn-Tübingen. 

Conrtanlt et Yermeulen, Über funktionelle Behandlung des Platt- 
und Klumpfnsses vermittelst Mecbanotherapie. (La M6decine des Accidents du 
Travail. Mai 1904.) Der chirurgischen Behandlung der angeborenen und erworbenen 
Verbildungen des Fusses soll stets eine funktionelle Behandlung folgen. Die Massage 
allein genüge dazu nicht, es müssten gleichzeitig stets methodische Bewegungen ausgeführt 
werden. Zu diesem Zweck sei der entsprechende Zander sehe Apparat empfehlenswert, 
an welchem in ihrer Stärke sowohl, wie in ihrer Exkursionsweite genau dosierbare Be¬ 
wegungen im Sinne der Pro- und Supination und der Dorsal- und Plantarflexion vorge¬ 
nommen werden können. Diese Bewegungsübungen würden sich an das Redressement 
anznschliessen haben, sie seien aber auch empfehlenswert nach Distorsion des Fusses, 
Malleolarfraktur, Galcaneus- und Talusfraktur. Kühne-Jena. 

Nadler, K., Myositis ossificans traumatica mit spontanem Zurückgang 
der Muskelverknöcherungen. (Deutsche Zeitschr. f. Chir. Bd. 74. 1904. S. 427.) 
Verf. beschreibt 2 Fälle von Myositis ossificans traumatica, die deshalb ungewöhnlich 
lange beobachtet werden konnten, weil sie jeden operativen Eingriff ablehnten. Im 1. Fall 
handelte es sich um einen 82jährigen Zimmermann, der durch Sturz von einem 8 m hohen 
Gerüst eine Fractura snbtubercnlaris hnmeri dextri erlitten hatte. Nach Konsolidierung 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und In validen wesen Nr. 11. 


dieser Fraktur stellte sich 6 l j 2 Wochen nach der Verletzung eine Versteifung des Ellen¬ 
bogengelenks ein, die in der Folgezeit noch wuchs. Das Röntgenbild zeigte ca. 2 l l 2 Monate 
nach der Verletzung umfangreiche Knocheneinlagerungen in der Sehne des Biceps und 
Triceps. In dieser Zeit betrug die Exkursionsfähigkeit des Ellenbogengelenkes nur noch 
5°. In der Folgezeit nahm sie unter orthopädischen Maßnahmen immer mehr zu und be¬ 
trug 3 l 2 Jahre nach der Verletzung 60°. Gleichzeitig waren die fühlbaren Verhärtungen 
in den Muskeln immer mehr geschwunden und das in der genannten Zeit angefertigte 
Röntgenbild zeigte, dass von den ehemals sehr umfangreichen Knocheneinlagerungen nur 
geringe Reste zurückgeblieben waren. 

Ganz ähnlich lag der 2. Fall. Ein 20 jähriger Monteur fiel 10 m hoch durch ein 
Glasdach und zog sich dabei eine Luxatio posterior antibrachii sinistri zu. Reposition. 
Die Bewegungen im Ellenbogengelenk, anfangs nur wenig behindert, verschlechterten sich 
zusehends. 2 x i2 Monate nach der Verletzung war ein knochenharter Tumor in der 
Bicepssehne fühlbar und das Röntgenbild wies umfangreiche Knochenmassen im Biceps 
und Brachialis internus nach. Auch hier war schon im Laufe von 9^2 Monaten eine er¬ 
hebliche funktionelle Besserung und eine Verminderung der Knochenneubildung im Röntgen¬ 
bild zu konstatieren. 

Nach diesen Erfahrungen rät Verf. in erster Linie zu einer konservativen, nicht 
operativen Behandlung der Myositis ossificans traumatica. M. v. Brunn-Tübingen. 

F6r6 et Demanche, Über einen Fall von Schrumpfung der Palmarfascie 
nach einer Vorderarmfraktur (La MMecine des accidents du travail. Juli 1904.) 
Es handelt sich um einen 67jährigen Maler, der durch Sturz den rechten Vorderarm 
dicht am Handgelenk gebrochen hatte. Vier Wochen nach Anlegung des Gipsverbandes 
krallte sich der kleine Finger in die Hohlhand, es trat Muskelabmagerung im Gebiete 
des Ellennerven ein, die Schmerzempfindung war auf der Streck- und Beugeseite der 
beiden Endglieder des fünften Fingers imd auf der Streckseite der beiden Endglieder des 
Ringfingers vermindert. Spontanschmerz bestand nicht. Die abgemagerten Muskeln zeigten 
normale elektrische Erregbarkeit. Erkrankung des Rückenmarkes liess sich ausschliessen, 
dagegen ergab sich als Ursache der Fascienschrumpfung eine Absprengung des Gelenk¬ 
fortsatzes der Elle derart, dass derselbe den Ellennerven bei seinem Durchtritt am Os 
pisiforme komprimierte. Kühne-Jena. 

Mayer, Sehnenverpflanzung. M. demonstriert im Allgem. ärztl. Verein zu Cöln 
am 18. Juli 1904 (s. Münch, med. Woch. Nr. 35) eine zerebrale Kinderlähmung eijies 
11jährigen Mädchens, bei welchem die Hand in Ulnarfiexion, der Daumen in die Hohlhand 
adduziert war. Es wurde der Extensor carpi radialis longus verkürzt, der brevis kam 
auf den Abductor pollicis longus. Patientin lernte mit der Hand, welche vorher völlig 
wertlos war, wieder schreiben. Aronheim-Gevelsberg. 

Mayer, Sehnennaht. M. demonstriert im Allgemeinen ärztlichen Verein zu Cöln 
am 18. Juli 1904 (s. Münch, med. Woch. Nr. 35) seine Behandlung des Klnrapfusses beim 
Erwachsenen. Unter den 14 Füssen befanden sich die schwersten Deformitäten, doch 
brauchte bei keinem eine Knochenoperation gemacht zu werden. Dagegen wurde bei 
6 Füssen eine Raffnaht des Peroneus vorgenommen. Es wurde 1. die Achillessehne erst 
durchschnitten, wenn die Fusssohle genügend aufgerollt war, 2. durch Bindentouren beim 
Verbände der Fuss in Abduktion und Pronation gestellt, 3. bei dem im Erhärten be¬ 
griffenen Verbände eine energische Redression vorgenommen. Bei den paralytischen Klump¬ 
füssen wurden die Sehnen der Peronei und des Extensor digitorum longus durch Über¬ 
pflanzung benachbarter Sehnen gestärkt. Aron he im-Gevelsberg. 

Cohn, Ein Beitrag zum Kapitel der traumatischen Nephritis. (Inaug.-Diss. 
München 1904.) Während über subkutane Nierenverletzungen besonders in letzter Zeit 
eine zahlreiche Kasuistik geliefert wurde, ist über Fälle, in denen sich an subkutane 
Nierenverletzung Albuminurie anschloss, bisher noch selten berichtet worden. Unter den 
71 Maasschen Fällen befinden sich nur 2 mit traumatischer Albuminurie, und Küster 
konnte 18 Jahre später nur 18 derartige Fälle aus der Literatur sammeln, von denen 
noch einzelne als nicht einwandsfrei zu bezeichnen sind. Verfasser führt im 1. Teile 
seiner Arbeit die bisher in der Literatnr angeführten Fälle von diffuser Nephritis nach 
Trauma kurz an. bespricht sodann die Gruppe derjenigen häufig als „akute traumatische 
Nephritis“ beschriebenen Fälle, deren gemeinsames Charakteristikum es ist, dass sie ausser 


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367 


Monatsschrift tur Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 

dem Urinbefund der akuten Nephritis keine weiteren Erscheinungen von seiten der Nieren 
darbieten und sehr schnell, oft in 1—2 Tagen, stets in Wochen, in Heilung oder Tod 
übergehen. Zu dieser Gruppe rechnet Verf. auch seinen in der Münch, med. Poliklinik 
(^Prof. May) beobachteten Fall. Ein 27 jähr. Arbeiter wurde bei einer Rauferei zu Boden 
geworfen und geschlagen. Er arbeitete noch den nächsten Tag, fühlte sich am 2. Tag 
schwer krank, kam am 3. Tage in ärztliche Behandlung und wurde wegen ileusartiger 
Erscheinungen der Klinik zur Operation überwiesen. Auf dem Rücken, rechts und be¬ 
sonders links an der Lendenwirbelsäule befanden sich 2 ca. zweimarkstückgrosse Blut¬ 
unterlaufungen unter der Haut; die Hautdecke unverletzt. In dem mittelst Katheter ent¬ 
leerten klaren Urin fand sich weder Eiweiss noch Zucker. Dämpfung in der 1. Nieren¬ 
gegend, Meteorismus, Obstipation und Singultus. Am 5. Krankheitstage fand sich viel 
Eiweiss im Urin; im Sediment: Xierenepithelien, Epithelien der Harnwege, Epithelzylinder, 
mit roten Blutkörperchen besetzt. Am 6. Tage erfolgte spontan Stuhl und Urin mit 
demselben Befund wie tags vorher. In den nächsten Tagen zeigt der Urin bei besserem 
Allgemeinbefinden immer noch starken Eiweissgehalt, geringe Blutbeimenguug und 
mikroskopisch Epithelien der Niere, der Harnwege, rote Blutkörperchen, Epithelzylinder. 
Am 12. Tage ist der Urin frei von Eiweiss. Am 24. Tage nach dem Trauma wurde 
Pat. bei gutem Allgemeinbefinden mit günstiger Prognose entlassen. Im Urin war kein 
Eiweiss mehr, im Sediment nur selten vereinzelte Zylinder, kein Blut. Die Dämpfung 
in der 1. Nierengegend verschwunden, nur noch geringe Empfindlichkeit gegen stärkeren 
Druck. Herzhypertrophie. Augenhintergrnndveränderungen oder sonstige nephritische 
Symptome fehlen. Bezüglich der Frage, ob derartige Veränderungen des Nierenparenchyms 
nach Trauma als Nephritis zu bezeichnen sind, teilt Verf. Senators Standpunkt, der 
sich äusserte: ..Ob ein Trauma (abgesehen von direkter Verwundung oder Erschütterung) 
eine Nephritis verursachen kann, ist zweifelhaft, und die unmittelbar darauf beobachteten 
Symptome von seiten der Niere iBlutung, Albuminurie, Zylindrurie) beweisen nicht ab¬ 
solut eine Entzündung, sondern können Folgen der Zerreissungen von Gefässen und 
Gewebszertrümmerung sein. Es wäre aber wohl möglich, dass diese Verletzungen zu 
Nekrosen in der Niere und durch diese unmittelbar zu einer reaktiven Entzüngung führen. 
Damit dürfte wohl alles, was wir bis jetzt über die Entstehung einer traumatischen 
Nephritis, ohne uns in nebelhafte Theorien zu verlieren, aussagen können, erschöpft sein.“ 

Aronheim - Gevelsberg. 

Heilöhr, Fälle von subkutaner Nierenzerreissung. (Inaug.-Diss. Kiel 1904.) 
In den letzten 2 Jahren sind aus der Kieler Chirurg. Klinik Prof. Helferichs 3 Fälle 
von subkutaner Nierrnzerreissung durch Grauert, Honnef und Wolf in Inaug.-Dissert. 
veröffentlicht worden, Verf teilt ans derselben Klinik 4 weitere Fälle mit, die sämtlich 
zur Heilung gelangten. Der 1. Fall betraf einen 27jähr. Arbeiter, der von einem mit 
Steinen beladenen Lastwagen, der 2. einen 31jähr. Arbeiter, der von einem mit Sand 
beladenen Wagen überfahren wurde, der 3. einen lljähr. Knaben, der vom Boden einer 
Scheune Stürzte und auf eine Dreschmaschine aufschlug, der 4. einen 14 Jahre alten 
Ziramermannslehrling, der bei der Arbeit von einem 3 / 4 m über der Erde befindlichen 
Balken mit der r. Lendenseite auf eine Kante desselben fiel. 

Die Fälle gehörten demnach dem männlichen Geschlechte an, für dessen Überwiegen 
gegenüber dem weiblichen Küster 94 Proz. berechnet hat. Als Entstehungsursachen 
einer, subkutanen Nierenquetschung kommen in den meisten Fällen stumpfe Gewalt- 
einwirkungen auf die Nierengegend oder an einer entfernten Körperstelle in Betracht. 
Auch durch reinen Muskelzug infolge übermässiger Anspannung, z. B. bei einer starken 
Reflexbewegung zur Venneidung eines Falles beim Ausgleiten können Nierenzerreissungen 
anftreten; ferner durcli Überfahrenwerden, Sturz, Schlag, Hnfsehlag, Stoss und Quetschung 
zwischen Eisenbahnpuffern. 

Durch zahlreiche Tierexperimente und Leichenversuche hat Küster festgestellt, 
dass der Entstehungsraechanismus einer Nierenruptur der Hauptsache nach 1. in einer 
stossweisen. plötzlichen Adduktionsbewegung der unteren Rippen beruht, welche die Niere 
gegen die Wirbelsäule pressen; 2. in einer hydraulischen Pressung, welche auf das ge¬ 
füllte Nierenbecken oder auf das sehr blutreiche Nierengewebe einwirkt. 

Ihren Ansdruck finden die subkutanen Nierenquetschungen einmal in Allgemein- 
ersrheinungen. welche hauptsächlich das Zentralnervensystem betreffen, sodann in lokalen, 


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368 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


von der verletzten Niere selbst ausgehenden Symptomen. Zn den ersteren gehören starke 
Benommenheit, Apathie, anfängliche Bewusstlosigkeit oder Tage dauernde Ohnmacht, Er¬ 
brechen, kleiner und frequenter Puls, anfängliche Temperaturherabsetzung, ferner auf¬ 
fallende Blässe der Haut und sichtbaren Schleimhäute, welche als Schreekerscheinung 
aufzufassen ist. 

Zuverlässiger und konstanter sind die örtlichen, von der verletzten Niere ausgehenden 
Erscheinungen: 1. Heftiger lokaler Schmerz in der Gegend der verletzten Niere, 2. Vor¬ 
wölbung der affizierten Nierengegend, meist mit Dämpfttng verbunden, 3. Auftreten von 
Blut im Urin. 

Als häufigste Komplikation kommt die Fraktur der uuteren Hippen vor; Einzel¬ 
frakturen der Hippen sind seltener. Zerreissung von Pleura, Peritoneum, Leber, Milz und 
Darm sind gefährlichere Komplikationen, meist durch innere Blutungen tödlich verlaufend. 

Aus Verf.s Fällen, welche unter strengster Ruhelagerung, Eisapplikation, passender 
Diät in völlige Heilung ausgingen, ist ersichtlich, dass man in manchen Fällen mit einer 
exspektativen Therapie auskommt. Bei Blutungen bedrohlichen Grades oder Zeichen diffuser 
Eiterung ist ein sofortiger operativer Eingriff (Nephrotomie oder Nephrektomie) vorzu- 
nehmen. A r o nh ei m- Gevelsberg. 


Verwaltungsrecht und Allgemeines. 

Ans der Rechtsprechung der Schiedsgerichte für Arbeiter- 

Versicherung. 

Zur Entscheidung von Streitigkeiten über Entschädigungen auf Grund der 
Unfallversicherungsgesetze sind bekanntlich seit Einführnng der Unfallversiche¬ 
rungsgesetzgebung Schiedsgerichte berufen, und zwar seit 1. Oktober 1900 die 
Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung, welche auf Grund des § 103 des 
In validen-Versicherungsgesetzes errichtet worden sind. 

Es war vorauszusehen, dass die Entscheidungen dieser Schiedsgerichte nicht 
immer zu einem die streitenden Parteien zufriedenstellenden Ergebnis gelangen 
würden, dass vielmehr Mängel des Verfahrens, unzutreffende Auslegung der 
bestehenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften u. s. w. auch bei diesen 
Schiedsgerichts-Entscheidungen unausbleiblich sein würden. Aus diesem Grunde 
ist dann auch von vornherein noch eine Instanz, das Reichsversicherungsamt 
bezw. zuständige Landesversicherungsamt, geschaffen worden mit der Befugnis 
zur Aufhebung oder Abänderung der schiedsgerichtlichen Entscheidungen und 
zur endgültigen Rechtsprechung. 

Dass auch gegenwärtig die rechtsprechende Tätigkeit des Reichsversicherungs¬ 
amtes durchaus unentbehrlich ist, beweisen 2 Schiedsgerichts-Entscheidungen aus 
neuerer Zeit, die mit voller Deutlichkeit die eigenartige Auffassung erkennen 
lassen, die einige Schiedsgerichte von ihrer Stellung, Zweckbestimmung und von 
ihren Aufgaben haben. Wir lassen diese Entscheidungen, welche allgemeines 
Interesse beanspruchen, nachstehend folgen: 

Der Rentenempfänger R. war mit seinem Gesuch um freies Heilverfahren 
von der Ziegelei-Berufsgenossenschaft abgewiesen worden, weil nicht erwiesen, 
dass das Beinleiden, an welchem R. erkrankt war, von seinem Unfälle herstamme. 
für dessen Folgen allein die Ziegelei-Berufsgenossenschaft entschädigungspflichtig 
sei. Das von R. angerufene Schiedsgericht gelangte auf Grund von ihm einge¬ 
holter ärztlicher Gutachten zu der entgegengesetzten Auffassung. Anstatt nun 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Inralidenwesen Nr. 11 


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die Ziegelei-Beruftgenossenschaft za verurteilen, dem Kläger — seinem Anträge 
entsprechend — freie ärztliche Behandlung und freie Heilmittel zn gewähren, 
traf das Schiedsgericht hierüber überhaupt keine Entscheidung, sondern erhöhte 
die Rente des Klägers, obwohl ein Rentenerhöhungsantrag desselben gar nicht 
— auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgerichte nicht — 
gestellt worden war. 

ln den Gründen dieser Entscheidung fuhrt das Schiedsgericht unter anderem 
folgendes aus: 

„Sicher wäre die Beklagte, wenn sie selbst das Heilverfahren durchgeführt 
hätte, nach dessen Beendigung in eine erneute Abschätzung des Grades der 
Erwerbsunfähigkeit eingetreten, und ebenso sicher hätte sie die frühere Rente 
herabgesetzt, wenn diese Schätzung einen geringeren Prozentsatz als früher 
ergeben hätte: dies wäre ihr gutes Recht gewesen. Es ist nun nicht ersichtlich, 
weshalb eben dieses Recht, das jede Genossenschaft zu ihren Gunsten in Anspruch 
nimmt, nicht auch vom Schiedsgericht, einer Einrichtung lediglich zu¬ 
gunsten des Verletzten, zu deren Vorteil ausgenutzt werden soll. Etwas 
Gegenteiliges ist im Gesetz nirgends zum Ausdruck gebracht, und auch das 
Fehlen eines besonderen Rentenerhöhungsantrages kann nicht als gegen die 
Ausübung dieses Rechtes sprechend angeführt werden; denn wenn ein solcher 
Antrag nicht notwendig ist beim Auftreten einer Verschlimmerung im Laufe des 
schiedsgerichtlichen Verfahrens, so ist nicht ersichtlich, weswegen er erforderlich 
sein sollte, wenn das Schiedsgericht im Laufe des Verfahrens durch die von ihm 
angestellten Ermittelungen zu einer neuen Prüfung der Sachlage genötigt wird 
und dabei zu einer dem Kläger güustigen Beurteilung kommt“ 

Der zuständige Sektionsvorstand.(4) beantragte bei dem Genossenschafts¬ 
vorstand diese Entscheidung durch Rekurs bei dem Reichs-Versicherungsamt 
anzufechten und dabei mit aller Entschiedenheit Protest gegen die Anschauung 
des Schiedsgerichts zu erheben, dass es eine lediglich zugunsten der Ver¬ 
letzten geschaffene Einrichtung darstelle; unzweifelhaft bestehe die Aufgabe 
des Schiedsgerichts nur darin, über Streitigkeiten zwischen den Versicherungs¬ 
trägern und Verletzten rein objektiv und streng unparteiisch, ohne Begünstigung 
der einen oder anderen Partei Recht zu sprechen und zwar nach Maßgabe der 
vorliegenden Anträge. 

Das Reichs-Versicherungsamt nahm in seiner Entscheidung genau den 
gleichen Standpunkt ein, indem es in den Gründen ausführte: „Unhaltbar und 
dem Sinn und Inhalt des Gesetzes widex-sprechend ist dagegen der Satz des 
Urteils des Schiedsgerichts, dass es eine „Einrichtung lediglich zugunsten der 
Verletzten 11 darstelle. 

Nach § 3 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungs¬ 
gesetze ist den Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung die Entscheidung von 
Streitigkeiten über Entschädigungen auf Grund der Unfallversicherungsgesetze 
übertragen worden. Derartige Streitigkeiten setzen zwei sich einander gegen- 
überstehende Parteien voraus, die entweder über die Entschädigungspflicht selbst, 
oder über die Höhe der zu gewähi’enden Entschädigung mit einander in Streit 
sind. Das Schiedsgericht ist als unabhängiger, über den Paiteien stehender Ge¬ 
richtshof selbstverständlich nur zu einer objektiven Nachprüfung der erhobenen 
Beschwerdepunkte berufen, jede Begünstigung der einen Partei vor der anderen 
ist durch die Stellung des Gerichtshofes wie durch das Gesetz ausgeschlossen. 
Wenn auch der gewählte Ausdruck, dass das Schiedsgericht „eine Einrichtung 
lediglich zu gunsten der Verletzten“ sei, als irreführend bezeichnet werden muss, 
so hat das Rekursgericht doch nicht annehmen können, dass der Vorderrichter 
seine Verpflichtung zur objektiven richterlichen Prüfung verkannt habe; an- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 


scheinend hat mit diesen Worten wohl nur dem Gedanken Ausdruck gegeben 
werden sollen, dass nach allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen eine Ab¬ 
änderung der genossenschaftlichen Bescheide zu ungunsten der Verletzten regel¬ 
mässig ausgeschlossen sei. 

Die Entscheidung des Schiedsgerichts verstösst aber ferner insofern gegen 
den klar ausgesprochenen Willen des Gesetzes, als dem Kläger schon vom 
23. Dezember 1901 ab die erhöhte Rente zugesprochen wird, während nach § 89, 
Abs. 3 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes die erhöhte Rente nur für die 
Zeit nach der Anmeldung des höheren Anspruches, im vorliegenden Falle also 
nach dem 6. Januar 1902, gefordert und daher auch nur gewährt werden kann“. 

In dem zweiten Falle hatte das Schiedsgericht die Berufsgenossenschaft zur 
Zahlung von Hinterbliebenenrente verurteilt, indem es zwei ärztlichen Gutachten 
folgte, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem tödlich verlaufenen 
Leiden des Arbeiters K. und seinem Unfälle annahmen, ohne zwei anderen, diesen 
Zusammenhang entschieden bestreitenden ärztlichen Gutachten irgend welche Be¬ 
achtung zu schenken. 

Das von der Genossenschaft angerufene Reichsverversicherungsamt hob die 
betreffende Entscheidung des Schiedsgerichts auf und zwar mit folgender Be¬ 
gründung: 

Wie das Schiedsgericht dazu gelangt ist, den Auslassungen des Dr. B. und 
des Dr. S., die es als „die gehörten beiden Sachverständigen“ bezeichnet, zu 
folgen und die entgegenstehenden Gutachten von Dr. R. und Sanitätsrat B. unbe¬ 
rücksichtigt, ja sogar völlig unerwähnt zu lassen, ist nicht ersichtlich. Die Gründe 
des Schiedsgerichts ergeben nichts, was diese mit der den Schiedsgerichten ob¬ 
liegenden Verpflichtung zur Klarstellung des Sachverhalts und der Entscheidungs¬ 
gründe unvereinbaren Behandlung der Sache auch nur erklären könnte. Das 
Verfahren des Schiedsgerichts ist um so weniger zu verstehen, geschweige denn zu 
billigen, als Dr. R. und Dr. B., zwei in Unfallversicherungssachen besonders er¬ 
fahrene Arzte, ihr Gutachten sorgfältig und eingehend begründet haben, während 
Dr. B. überhaupt keine Grüude für seine Annahme angibt, und Dr. S., was dem 
Schiedsgericht bei der ihm obliegenden sorgfältigen Prüfung nicht hätte ent¬ 
gehen können, sich nicht einmal genau darüber unterrichtet hat, auf welche 
Stelle des Körpers das Ausgleiten bezw. Hinfallen des Verstorbenen K. gewirkt 
hat. Das Schiedsgerichtsurteil, welches lediglich auf diese beiden Gutachten hin 
das Krebsleiden und den Tod des K. für eine Folge seines Unfalls erklärt, ist 
also in rechtlicher und sachlicher Beziehung unhaltbar und unterliegt der Auf¬ 
hebung. 

Es kann dahingestellt bleiben, ob nicht schon die Gutachten von Dr. R. 
und Sanitätsrat Dr. B. zur Abweisung des streitigen Anspruches genügten, da die 
Beklagte noch ein Obergutachten von Professor Dr. E. überreicht hat. Dieser 
Arzt, einer der ersten Kenner der hier inbetracht kommenden Krankheiten, er¬ 
klärt darin, dass er „Wort für Wort“ mit dem Gutachten des Sanitätsrates Dr. B 
übereinstimme und nur hinzufügen könne, ihm sei noch kein einziger Fall vor¬ 
gekommen, der „in so klarer und unzweideutiger Weise erkennen liess, dass Un¬ 
fall und Krebs in keinem ursächlichen Zusammenhang standen wie grade der 
vorliegende“. 

Danach ist der Rekurs der Beklagten begründet; der Bescheid vom 25. Sep¬ 
tember 1903 musste daher wieder hergestellt werden. Schw. 


Französische Unfallversicherung. Der Senat hatte seinerzeit einen in der 
Kammer festgestellten Gesetzentwurf der Unfallversicherung wieder an die Kammer ver- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 11. 37 t 


wiesen, weil er ihm in manchen Beziehungen nicht weitgehend genug war. Die Kammer 
hat darauf weitere Änderungen vorgenommen, die jedoch auch diesmal noch nicht den 
Beifall des Senatsausschusses gefunden haben. Seine sehr einschneidenden Modifizierungen 
an dem Kammertexte lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 

1. Zahlung der Renten. — Angenommen neue Fassung des Art. 3, auf Grund deren 
die Entschädigungen für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit ohne Unterscheidung zwischen 
Werk- und Sonn- oder Feiertagen berechnet werden sollen, abgelehnt dagegen Anrechnung 
der Entschädigung von dem ersten Tage nach dem Unfälle an, sondern erst vom 5. 

2. Auszahlungsmodus. — Angenommen die Bezahlung in vierzehntägigen Raten, 
abgelehnt dagegen Zwang der Auszahlung am Wohnorte des Empfängers der Ent¬ 
schädigung. 

3. Maximalbetrag der Renten. — Da das Gesetz nur einen Übergangscharakter hat, 
sollen die Maximalbezüge der Witwen und Waisen nicht, wie die Kammer beschlossen, 
im Höchstfälle 100, sondern nur 60 Proz. des gezahlten Lohnes betragen. Ausserdem 
wird der Nachweis gefordert, dass die kleinen Kinder dem Verunglückten zur Last lagen. 

4. Zuständige Gerichtsstellen. — Zur Zeit sind die Friedensrichter für zeitweilige, 
die Zivilgerichte für endgültige Entschädigungen zuständig. Die Übertragung von einer 
Gerichtsstelle zur anderen erfolgt am Tage der Feststellung der Folgen des Unfalles. Der 
Senatsausschuss verlangt, dass dieses Datum durch ein ärztliches Zeugnis festgestellt 
wird, das genügen soll, um die Sache sofort an die Zivilgerichte zu verweisen. 

5. Forderungen an den Verunglückten. — Die hierauf bezüglichen Artikel waren 
von der Kammer stark abgeändert worden. Die Rechtswissenschaft hatte bisher keine 
feste Entscheidung darüber getroffen, ob die Verunglückten verpflichtet werden könnten, 
die zuviel erhaltenen zeitweiligen Entschädigungen zurückzuerstatten. Die Kammer ver¬ 
langte, dass jedes Verfolgungsrecht in dieser Hinsicht als ungültig erklärt werden sollte 
und dass die Mehrzahlungen auch nicht von den endgültigen Unfallsrenten abgezogen 
werden könnten. Das letztere will aber die Senatskommission wieder zugelassen sehen, 
was in den sozialistischen Kreisen scharf bekämpft wird, da man für die Arbeiter un¬ 
günstige Entscheidungen fürchtet. 

6. Revision der Entschädigungen. — Der Kammerbeschluss, dass jede Entschädigung 
revidiert werden könnte, wird von der Senatskommission angenommen mit der Zusatzbe¬ 
stimmung, dass der Leiter des Unternehmens während der drei Jahre, binnen deren das 
Revisionsverlangen gestellt werden kann, ermächtigt sein soll, den Verunglückten in 
jedem Vierteljahr ärztlich untersuchen zu lassen. 

7. Rente und Kapital. — Die Kammerbestimmung, dass die Rente nur dann durch 

ein Kapital ersetzt werden kann, wenn sie 100 Francs nicht übersteigt, wird dann von 
dem Senatsausschusse gebilligt, dagegen die Forderung, dass die Kapitalisierung nur nach 
dem aufgestellten Tarife erfolgen dürfe, verworfen und dafür die Bestimmung verlangt, 
dass die Kapitalisierung nicht weniger als ein Sechstel des aus der Anwendung des Tarifs 
hervorgehenden Betrages darstellen darf. (Rhein -Westf. Ztg. u. Kompass 1904/15.) 

Aus fremden Zeitschriften. Rivista di Diritto etc. s. Infortuni del Lavoro. 
V. V. 6—12; V. VI. 1. Ausser zahlreichen gerichtlichen Urteilen über nicht Medizini¬ 
sches, Referate und Abhandlungen, betr. das neue ital. Gesetz vom 29. VI. 03, in dem 
z. B. die Karenzzeit aufgehoben ist, enthalten diese Nummern von Original-Artikeln u. a.: 

Luxemberger, Zur phys. Erklärung des hyster. Trauma (psychogene Entstehung). 

Gtiermonprez, Ein Fall von inoperativ geheilter traumatischer Parainguinalhernie 
mit Abbildungen. 

Gallichi, Unfall und Tuberkulose. 

Borri, Zweifelhafter Fall von träum. Hernie. 

Morselli, Traum. Diabetes. 

Aus den Urteilen: Ein auf dem Wege zum Arbeitsplatz von einem Hunde gebissener 
Arbeiter wird nicht entschädigt. 

Verletzung eines 10 j. Kindes durch Hantieren an einer Maschine, obschon es zu an¬ 
deren Arbeiten verwandt war, begründet Verantwortlichkeit des Arbeitgebers, dem die 
Aufsicht bei solchen gefährlichen Betrieben obliegt. 

Att. Robiola, II Lavoro ed i suoi Effetti sul Moderno Operaio. (Turin 1904. 
112 S.) Der Autor bemüht sich nachzuweisen, dass die Unfallgesetzgebung von der Ent- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde and Invalidenwesen Nr. 11. 




Schädigung für die professionellen Krankheiten anszogehen hat. Die Folgen der letzteren 
lassen sich oft genug garnicht von den enteren trennen, ins besonders wenn sie, wie die 
psychogenen, nur funktionelle sind. 

Verf. will nnter Unfällen, ausser den anatomisch nachweisbaren, auch die Alterationen 
der dynamischen Energie einer oder mehrerer Funktionen inbegriffen wissen und „die 
Schädigungen der Gesundheit einer Person, bei einer regelmässig wiederholten und kuma- 
lativen mechanischen oder ultra-mechanischen Arbeit i. F. Umgebung, Materie oder kon¬ 
stantem Arbeitsort“. Hierbei übersieht er aber, dass die Abnutzung bei dem, der Arbeit 
verschafft, oft ungleich grösser ist. Die Entdeckung eines neuen Arbeitsfeldes z. B. kann 
eine, auch nicht bloss geistige Arbeit voraussetzen, die den Arbeitsgeber funktionell 
erschöpft und ihm mindestens das gleiche Recht auf professionelle Entschädigung ge¬ 
währen müsste. Hermann Kornfeld. 


Entscheidungen zum Invalidenversichernngsgesetz. 

1. Die Instandhaltung fremder Gärten durch einen Gärtnereibesitzer 
ist im allgemeinen keine versicherungspflichtige Tätigkeit. 

2. Ein unausgeführt gebliebenes Versprechen der Barlöhnung genügt nicht, um die 
Anwendung des § 3 Abs. 2 I.-V.-G., wonach eine nur durch freien Unterhalt abgegoltene 
Beschäftigung nicht versicherungspflichtig ist, anszuschliessen. Das gilt auch in dem Falle, 
dass der Arbeitgeber die Zahlung des Lohnes letztwillig angeordnet hat, aber zur Zeit 
des Reutenfeststcllnngsverfahrens noch am Leben ist 

3. Die Unfähigkeit eines Versicherten, die bisher verrichtete hochgelohnte Feinarbeit 
weiter auszuführen, genügt ebensowenig zur Begründung der Invalidität wie der Mangel 
an passender Arbeitsgelegenheit an seinem Wohnorte. 

4. Schreibkrampf macht auch den Berufsschreiber nicht ohne weiteres erwerbsunfähig. 

5. Die Invalidenrente kann nicht neben der Unfallrente gewährt werden, wenn die 
Erwerbsunfähigkeit durch die Unfallfolgen und durch sonstige Schäden herbeigeführt 
worden ist, und diese bei der Unfallentschädigüng berücksichtigt worden sind. 

6. Wird an Stelle einer nach § 16 l.-V.G. gewährten Invalidenrente eine Rente für 
dauernde Erwerbsunfähigkeit (§ 15) bewilligt, so ist stets die Zeit, in der der Versicherte 
die Rente nach § 16 L-V.-G. tatsächlich bezogen hat, ebenso wie eine bescheinigte Krank¬ 
heitszeit (§ 40 Abs. 1 I.-V.-G.) anzurechnen. 

7. Beitragsmarken, die für einen bestimmten Zeitraum gelten sollen, aber zu viel ver¬ 
wendet sind oder überhaupt nicht verwendet werden durften und deshalb nngültig sind, 
können nicht zwecks Erfüllung der Wartezeit oder Erhöhung der Rente auf einen späteren 
Zeitraum übertragen werden, in dem es an Marken fehlt, und in dem die Versicherung 
im Wege freiwilliger Beitragsleistung hätte fortgesetzt werden können. 

8. Für die Anrechnung von Krankheitswochen als Beitragswochen ist Voraussetzung, 
dass der Krankheit eine durch Beitragsleistung belegte Zeit versicherungspflichtiger Arbeit 
vorher**egangen und die Annahme begründet ist, es würde ohne die Krankheit die Ver¬ 
sicherungspflicht wirksam bestanden haben. Ob diese Voraussetzung gegeben sei, ist eine 
nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu entscheidende Tatfrage, wenn der 
Krankheit sowohl durch Marken belegte, wie durch Marken nicht belegte Arbeitszeiten, 
wie endlich auch Zeiten der Arbeitslosigkeit vorhergegangen sind. 

9. Die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 46 Abs. 2 Ziffer 2 I.-V.-G. wird durch die 

Ausübung einer durch Beiträge nicht gedeckten versichernngspflichtigen Beschäftigung in 
der Dauer von mindectens 20 Wochen nicht ausgeschlossen. Arb.-Vers. 1904/18. 


Berichtigung zum Aufsatz „über Handtellerlinien 44 in Nr. 10 dies. Ztschft 
Bei den Handabdrücken ist ein Missverständnis vorgekommen. Fig. lb ist irr¬ 
tümlich beigegeben, Fig. la ist ein normaler Händeabdruck nach Paalzow, Fig. 2 ist 
eine Oppositionsbeugehaltung nach Teske. Auch muss es S. 314 Zeile 1 heissen: an dan 
links stärker ausgeprägten u. 8. w. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. T h i e m - Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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MONATSSCHRIFT 


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für 

Unfallheilkunde und Invalidenwesen 


mit besonderer Berücksichtigung 

der Meehanotherapie and der Begutachtung Unfallverletzter, Invalider nnd Kranker 

begründet von 

Dr. H. Blasing, Dr. 6. Schütz, Dr. C. Thiem, 
herausgegeben von Professor Dr. C. Thiem-Cottbus. 


Nr. 12. Leipzig, 15. Dezember 1904. XI. Jahrgang. 


Nachdruck sämmtHoher Artikel und Referate nur mit unverkürzter Quellenangabe gestattet. 

Ein Beitrag zur Therapie perforierender infizierter Augen- 
Verletzungen mit besonderer Berücksichtigung der intra¬ 
okularen Jodoform-Behandlung. 

Von Dr. Stoewer, Witten a. Ruhr. 


In den letzten Jahren hat man versucht, die Infektion perforierter Bulbus¬ 
wunden durch Anwendung lokaler Mittel zu bekämpfen. Neben dem Gebrauch 
des Galvanokauters war es besonders die Einführung von Jodoform ins Innere 
des Auges, die in einer Reihe von Fällen überraschend günstige Erfolge brachte. 
Nur zögernd kamen die Warnungen vor zu optimistischer Auffassung der Wirkung 
der lokalen Jodoform-Therapie, bis in einer ausführlichen Arbeit von Kraus 1 ) 
aus der Marburger Klinik nicht nur berechtigter Zweifel an der Wirksamkeit 
des Jodoforms bei intraokularer Infektion erhoben, sondern auch der Nachweis 
geführt wurde, dass das Jodoform im Innern des Auges, speziell im Glaskörper, 
nicht einmal sicher unschädlich ist. Kraus kommt zu dem Schlüsse, dass wir 
nach klinischen und experimentellen Erfahrungen die intraokulare Verwendung 
des Jodoforms bei perforierenden Bulbuswunden verwerfen müssen. 

Da diese schroffe Ablehnung des Jodoformgebrauches sicher zunächst viel¬ 
fach auf Widerspruch stossen wird, so möchte ich zur Klärung der Frage durch 
Veröffentlichung einer Statistik meiner im Laufe von 3 Jahren klinisch be¬ 
handelten Fälle von frischen perforierenden Augenverletzungen beizutragen 
versuchen. Während dieser 3 Jahre habe ich hin und wieder die W üstefeldsehen 
Jodoformplättchen intraokulär angewandt. Mit Ausnahme nur weniger ganz 
leichter aseptisch verlaufener Verletzungen, die nur ambulatorisch behandelt 
wurden, habe ich das gesamte Material zusammengestellt. 

Noch sind wir nicht in der Lage, mit Sicherheit in jedem Falle aus den 
klinischen Symptomen auf vorhandene Infektion zu schliessen. Die einfachen 
Folgen der mechanischen Verletzung können uns unter Umständen anfänglich 
wohl die entzündlichen Erscheinungen einer infektiösen Uveitis fibrinosa vor- 


1) Zeitachr. f. Augenhlk. XII. S. 97 etc. Vgl. dort auch die weitere Literatur über Jodoform- 

Wirkung. 


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Tabelle I. Aseptische Verletzungen. 


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Pupille durch Blutung wachsen. Durch 

verlegt. dessen Schrumpfung 

Abhebung des Corp. 
ciliare u. der Retina. 
Linse fehlt, ist offen- 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwe&en Nr. 12. 


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384 Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 12. 

täuschen, ganz abgesehen von der Schwierigkeit, die fibrinöse Entzündung in 
manchen Fällen von einem nicht sehr akut verlaufenden Glaskörper-Abszess zu 
unterscheiden. So kann — je nach der persönlichen Auffassung — bei dem 
einen dieser oder jener Fall unter den aseptisch verlaufenen Verletzungen auf¬ 
geführt werden, den der andere schon als geheilte Uveitis fibrinosa rubriziert; 
oder der eine bezeichnet noch als Uveitis fibrinosa schwereren Verlaufs, was der 
andere schon als Glaskörperabszess auffasst. 

Die durch diese Unsicherheit der Diagnose entstehenden Schwankungen der 
Statistik wird man am besten bei Zusammenstellung des gesamten in Betracht 
kommenden Verletzungsmaterials berücksichtigen können. 

Aus diesem Grunde habe ich die aseptisch verlaufenen perforierenden Ver¬ 
letzungen in meine Tabelle mit aufgenommen. 

ln der Anordnung der Tabellen habe ich mich an das Schirmersche *) 
Schema gehalten, um auch dadurch leichter Vergleiche zu ermöglichen. 

Bei den Infektionen wurde Uveitis fibrinosa und eitrige Entzündung in den 
Tabellen unterschieden. 

Die Resultate der aseptischen Fälle stimmen, wie man aus folgender prozent 
Berechnung sieht, annähernd mit der entsprechenden Schirmerschen Tabelle 
überein, um so mehr, wenn man bedenkt, dass einige ganz glatt verlaufene ambu¬ 
latorisch behandelte Verletzungen nicht aufgenommen sind. 



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Die Bemerkungen über die infizierten Verletzungen mögen am Ende der 
Tabellen ihren Platz finden. 

Wie aus Tabelle II hervorgeht, wurden die Wüstefeldschen Jodoform¬ 
plättchen 7 mal bei eitriger Uveitis angewandt. 

Ein gewisser Erfolg war an den Tagen nach der Einführung meist nicht 
zu verkennen: die heftigen äusseren Entzündungserscheinungen gingen zurück. 
Die definitiven Resultate waren indes trostlos. Nur ein Bulbus konnte, und 
zwar als phthisischer erhalten bleiben. 2 mal wurde exenteriert, 4 mal enukleiert. 

Ich kann also in meinen klinischen Erfahrungen nur eine Bestätigung des 
Krausschen Urteils finden, dass das Jodoform bei intraokulärer Infektion nutz¬ 
los ist. 

Wenn Kraus als Resultat aller 77 früher veröffentlichten mi t. Jodoform 
intraokulär behandelten Verletzungen neben 28 Proz. Enukleationen, 24 Proz. 
phthisischen Bulbis, 19,5 Proz. brauchbaren Augen, 28,9 Proz. Heilungen S> 7 10 
(dabei 9 sympathische Entzündungen!!) aufführt, so hebt er mit Recht hervor, 
dass das Jodoform hier auch bei einer Reihe sicher nicht infizierter Augen an¬ 
gewandt wurde, dass es nicht immer allein, sondern mit anderen Mitteln kombi¬ 
niert gebraucht wurde, und dass sich schliesslich eine recht grosse Zahl von 

1) Graefes Archiv f. Ophth. 53, S. 1 etc. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 385 

Fällen darunter befand, bei denen die Infektion nur den vorderen Bulbusteil, 
betraf. Diese sind erfahrungsgemäss an und für sich prognostisch wesentlich 
günstiger. Das beweist auch meine Statistik, da die 5 Fälle (Tab. JI, 14—18), 
bei denen nur der vordere Bulbusabschnitt eitrig infiziert war, alle mit mehr 
oder weniger günstigem Sehvermögen zur Heilung kamen, obwohl bei 4 dieser 
Verletzungen ausser Bettruhe, Ausspülungen, Atropin keine besondere Therapie 
eingeleitet wurde. 

Immerhin bleiben meine absolut ungünstigen Erfahrungen im Vergleich zu 
denen anderer Autoren auffallend. Die Erklärung könnte darin liegen, dass von 
mir das Jodoform nur bei sicher konstatierter Infektion angewandt wurde. Es 
fallen dadurch nicht nur die Fälle von scheinbarer Heilung fort, bei denen eine 
Infektion in Wirklichkeit gar nicht vorlag und das Jodoform nur „prophylaktisch“ 
eingeführt wurde, sondern auch diejenigen, bei denen die Infektionserreger sich 
noch in unmittelbarer Nähe der Wunde befanden und daher lokalen antiseptischen 
Mitteln leichter zugänglich waren. Es ist klar, dass ein lokales Antiseptikum 
um so sicherer zu wirken vermag, je schneller nach Infektion der Wunde es mit 
dieser in Berührung gebracht wird. > 

Dieser Punkt muss gerade beim Jodoform um so wichtiger sein, als dessen 
antiseptischen Fähigkeiten, die es dem nicht einmal immer frei werdenden Jod 
verdankt, nur geringe sind. Wir müssten also, wenn wir eine günstige Wirkung 
vom Jodoform erwarten wollten, das Mittel bald nach dem Eindringen der Tn- 
fektionskeime in das Auge einführen. Da wir aber in diesem Stadium das Vor¬ 
handensein der Infektion nicht sicher nachweisen können, so müssten wir grund¬ 
sätzlich bei jeder perforierenden Bulbuswunde bald nach der Verletzung Jodoform 
ins Innere des Auges einbringen. Dann könnten wir vielleicht (?) den Prozentsatz 
von Heilungen erwarten, der von Kraus aus früheren Veröffentlichungen zu¬ 
sammengestellt ist. 

Zu einer derartig weitgehenden Verwendung des Jodoforms dürften wir uns 
aber bei der grossen Zahl aseptisch verlaufender Verletzungen — bei mir 63 
Proz. — nur verstehen, wenn das Jodoform ein für das Auge wenigstens ab¬ 
solut unschädliches Mittel wäre. Da dies nach Kraus nicht der Fall ist, glaube 
auch ich die intraokulare Jodoform-Therapie aufgeben zu müssen. 

Leider komme ich auch bei der Kritik des zweiten für die lokale Behand¬ 
lung intraokulärer Infektion gepriesenen Antiseptikums, der tiefen Galvanokaustik, 
nicht zu besonders erfreulichen Resultaten. 

Die Kauterisation versagte bei schon eingetretener Glaskörper-Infektion. 
Nur in dem einen Fall (Tab. II, 18), bei dem die Verletzung und Infektion auf 
den vorderen Bulbusteil beschränkt war, führte die Kauterisation von Hornhaut 
und Linse zur Heilung. 

Ich glaube, dass man auch nur ganz ausnahmsweise imstande sein wird, bei 
klinisch oder bakteriologisch schon nachweisbarer Infektion des Glaskörpers durch 
tiefe Galvanokaustik den Prozess zum Stillstand zu bringen; gewöhnlich dürften 
zu dieser Zeit die Entzündungserreger schon über die der Kaustik zugänglichen 
Teile fortgeschleppt sein. Unter diesen Umständen kann zwar eine Verringerung 
der entzündlichen Erscheinungen erzielt werden, durch Vernichtung einer grösseren 
Menge von Infektionserregern und durch die mit der Kaustik verbundene Öffnung 
der Wunde, eine wirkliche Heilung werden wir aber nicht erwarten dürfen. 

Eine einigermassen sichere Wirkung der Galvanokaustik werden wir bei 
Glaskörper-Infektion ähnlich wie bei der Jodoform-Therapie nur dann erreichen, 
wenn wir möglichst sofort nach stattgehabter Verletzung Wunde und Glaskörper 
kauterisieren. Hierzu würde ich mich aber aus den früher angeführten Gründen 


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M$6 Monatsschrift für Unfallheilkunde und in validen wesen Nr. 12. 


ebenso wenig verstehen, wie zu einer grundsätzlichen primären Einführung des 
Jodoforms in die Wunde. 

Dennoch möchte ich die Galvanokaustik nicht wie die Jodoform-Einführung 
völlig verwerfen. Einmal ist sie bei Verletzungen im vorderen Bulbusabschnitt, 
die nicht bis in den Glaskörper vorgedrungen sind, unter Umständen ein sehr 
wirksames Mittel. 

Da die eitrige Infektion hier bei intaktem Abschluss des Glaskörperraumes 
wenig Neigung hat, nach hinten überzugreifen *), so können derartige Hornhaut¬ 
verletzungen, auch bei klinisch schon deutlich ausgeprägter Infektion durch die 
Galvanokaustik noch zur Heilung gebracht werden. 

Bei Kauterisation durch die Hornhaut in die Linse hinein muss natürlich 
recht zart vorgegaugen werden, damit nicht etwa noch nachträglich durch eine 
Subluxation der Linse dem Glaskörper sein natürlicher Schutz, den ihm Linse 
und Zonula bieten, geraubt wird. 

Bei schon vorhandenem Glaskörperabszess kann, wie schon angeführt, die 
Galvanokaustik eine zwiefache Wirkung haben: 1. Zerstörung eines Teiles der 
Infektionserreger, 2. Öffnung der Wunde. Wir dürfen in dem Eingriff jedoch 
nicht ein sicheres Heilmittel erblicken und auf die Anwendung weiterer thera¬ 
peutischer Maßnahmen verzichten. 

Die wichtige Eröffnung der Wunde können wir natürlich eventuell auch 
auf einfachere Weise mittelst eines Spatels erreichen. Sie kann im vorderen 
Bulbusabschnitt die Parazentese der vorderen Kammer notwendig machen. 

Weitere lokale Eingriffe kommen nach unseren heutigen Erfahrungen bei 
Infektion nach perforierenden Verletzungen nicht in Betracht, es sei denn, dass 
man die Anwendung der unentbehrlichen Mydriatika dazu rechnen wollte. 

Eine wirklich chirurgische Behandlung des Glaskörperabszesses müsste 
nach breiter Eröffnung der Wunde in der Entfernung des Eiters — hier also 
womöglich des ganzen Glaskörpers — und Ausspülung des Hohlraumes mit einer 
aseptischen Flüssigkeit bestehen. Dies selbst in zartester Weise zu tun, können 
wir bisher nicht wagen. 

Schon vor Jahren hat mich freilich der Gedanke beschäftigt, ob nicht eine 
derartige Therapie zulässig wäre. Ich hatte in Verfolgung dieses Gedankens 
am Kaninchenauge Punktion und Kontrapunktion der Sklera vorgenommen und 
den Glaskörperraum mit reichlicher physiologischer Kochsalzlösung durchspült, 
Mangel an Zeit verhinderte mich, die Versuche weiter auszudehnen. 2 Proto¬ 
kolle, die ich noch vorfand, verzeichnen folgende Resultate: 1 mal Amotio retinae. 
1 mal noch nach Monaten scheinbar normaler Fundus. Beim Kaninchen scheint 
also der völlige (?) Verlust des Glaskörpers nicht so deletär zu wirken , wie wir 
es für das menschliche Auge bisher annehmen müssen. 

Die subkonjunktivalen Injektionen dürfen wir nicht mehr zu den rein lokalen 
Mitteln rechnen, da sie nur indirekt durch Anregung der Blut- und besonders 
der Lymphzirkulation wirken. 

Die Sublimatinjektionen habe ich schon seit Jahren aufgegeben. Die Koch- 
salziujektionen mache ich dagegen auch jetzt noch gern, halte sie aber nur ftlr 
unterstützend bei der sonstigen Therapie, und glaube nicht, dass es durch sie 
allein gelingt, eine intraokulare Infektion zu beseitigen. 

Eine ähnliche Wirkung kommt dem Dionin, der Applikation warmer Um¬ 
schläge und eventuell dem Verbände zu. Auch diesen Mitteln kann nur eine 
unterstützende Rolle bei der Therapie zugesprochen werden. Ich persönlich 
wende statt des Verbandes gewöhnlich das mit Mull überzogene, Fuchssche 


1.' Vgl. auch Schirmer, Inc. cit. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und luTaiidenwesen Nr. 12. 387 


(«itter au und lasse im Interesse der Reinigung des Konjunktivalsackes bei eitriger 
Infektion das Auge stündlich mit Bor* oder schwacher Sublünatlösung ausspülen. 

Bettruhe halte auch ich, wie die meisten Ophthalmologen, wenigstens in der 
ersten Zeit für erwünscht, schon um mechanische Schädlichkeiten fern zu halten. 

Bezüglich der üblichen Mittel, die vom Körper aus erst sekundär auf das 
Auge wirken sollen, glaube ich, dass Jodkali und Schwitzkuren erst im späteren 
Stadium als Resorptionsmittel von Bedeutung sind. 

Eine besondere Stellung nimmt die Serumtherapie ein. 

Da ein exakt hergestelltes Heilserum für den ganzen Körper wie für das 
Auge jedenfalls unschädlich ist, so habeD wir die grosse Annehmlichkeit, es ohne 
Sorge bei frischer Verletzung anwenden zu können. Dies ist um so wichtiger, 
als das für unsere Zwecke bisher eigentlich allein in Betracht kommende 
Römersehe Pneumokokken-Serum wahrscheinlich mit Sicherheit nur prophy¬ 
laktisch wirkt. 

Bei der auch nach perforierenden Bulbuswunden so häufigen Pneumokokken¬ 
infektion würde ich mich für berechtigt halten, in jedem frischen Verletzungsfalle 
das Serum subkutan anzuwenden. Leider lässt dies der hohe Preis des Mittels 
bei der meist in Betracht kommenden Kassenpraxis bisher nicht zu. 

Das zweite vom Körper aus wirkende Mittel, das unsere Aufmerksamkeit in 
hohem Grade verdient, ist das Quecksilber, frühzeitig angewendet in grossen Dosen 
in Form der Inunktionskur (8—9 g pro die bei Männern). 

Während Schirmer, der diese Therapie methodisch eingeführt hat, vor 
Anwendung der Inunktionskuren in 2 Jahren von 9 Augen mit Uveitis fibrinosa 8 
und von 7 mit .Uveitis 6 verlor, hat er nachher in 6 Jahren von 39 Augen mit 
Uveitis fibrinosa nur 16 und von 20 mit Uv. purulenta nur 7 für das Sehen verloren. 
Und dabei erlebte er keine sympathische Entzündung! Das sind gegenüber den 
anderen Behandlungsmethoden so günstige Resultate, dass wir sie nicht durch 
ungleiche Rubrizierung der Fälle erklären können. 

Selbst wenn wir annehmen, dass der eine oder andere Fall der Schirmer sehen 
Statistik, der als Uveitis fibrinosa aufgeführt ist, von anderen noch nicht zu den 
infektiösen Entzündungen gerechnet worden wäre, so kann dies den Unterschied 
in den Resultaten dieser und anderer Behandlungsmethoden wohl herabmindern, 
aber nicht aufheben. 

In den Lehrbüchern finden wir gewöhnlich die Prognose der infizierten Ver¬ 
letzungen, besonders der Uveitis fibrinosa als recht ungünstig hingestellt, Nach 
meinen Tabellen gingen von 18 Augen mit eitriger Infektion 11 für den Sehakt 
verloren (61 Proz. gegenüber 35 Proz. von Schirmer); von 7 Augen mit Uveitis 
fibrinosa 5 (71 Proz. gegenüber 41 Proz. von Schirmer). 

Nun ist freilich bei mir die Zahl der Fälle von Uveitis fibrinosa auffällig 
klein, die der aseptischen Heilungen verhältnismässig gross (63 Proz. gegenüber 
53 Proz. von Schirmer), und es ist möglich, dass einige dieser Fälle zu jenen 
hinüberzurechnen wären, wodurch natürlich die Resultate der Behandlung der 
Uveitis fibrinosa bei mir günstiger würden. Ferner ist in der Schirmerschen 
Statistik die Zahl der auf den vorderen Augenabschnitt beschränkten Eiterungen 
grösser als bei mir, und dadurch wird an und für sich das Gesamtresultat günstig 
beeinflusst Trotz dieser Erwägungen bleiben aber die Schirmerschen Resultate 
so überlegen, dass wir uns nur veranlasst sehen können, bei möglicher Infektion 
nach perforierenden Augenverletzungen die frühzeitigen energischen Quecksilber- 
lnunktionen zu erproben. Freilich ist auch für den Erfolg dieser Therapie not¬ 
wendig, dass der Augenarzt die betreffenden Fälle möglichst früh zur Behandlung 
bekommt. 


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388 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenweßen Nr. 12. 


Ein Beitrag znr Lehre ron der traumatischen Hysterie. 

Von Dr. Dreyer, mediko-mechanisches Institut-München. 

(Schluss.) 

II. Fall Baldauf. 

Unfall I. 

Der 49 jährige verheiratete Hammerschmied S. B. hielt am 2. Juli 1892 beim 
Schmieden von Steuerungsbestandteilen in der Lokomotivenfabrik von Krauss u. Co. in 
München einen auf der Unterlage ruhenden Eisenteil mit der rechten Hand. Durch einen 
vom niedergehenden Dampfhammer auf den Eisenteil zu heftig ausgeführten Schlag erlitt 
B. eine Prellung des rechten Vorderarmes. 

B. setzte die Arbeit noch bis zum 6. Juli fort und trat alsdann wegen heftiger 
Schmerzen im rechten Oberarme in die Behandlung von H. Dr. Rothhaas, in welcher er 
13 Wochen lang verblieb. 

Vom 6. Oktober 1892 bis 21 Januar 1893 stand B. auf Veranlassung der Sektion I 
der Süddeutschen Eisen- und Stahl-B.-G. in der ambulanten Behandlung des Privatdozenten 

H. Dr. Passet. Dr. P. schätzt in seinem Gutachten vom 21. Januar 1893 die bisherige 
Erwerbsbeschränkung des B. auf 100°/ 0 und vom 1. Februar 1893 ab auf 50°/ 0 . Dr. P. 
empfiehlt indessen bereits am 9. Februar 1893, dem B. noch bis zum 1. April 1893 die 
Vollrente zu gewähren, nachdem ein kurzer Arbeitsversuch des B. misslungen sei. 

Gegen die am 1. April verfügte Minderung der Vollrente auf 50% ergriff B. Be¬ 
rufung. Er könne mit dem besten Willen den rechten Arm gar nicht mehr gebrauchen. 
Er habe leichte Arbeitsversuche gemacht, sei aber schon nach zwei Stunden fortgeschickt 
worden. Der rechte Arm werde jeden Tag schlechter. Er sei total arbeits- und er¬ 
werbsunfähig. Er bitte, ihm die ihm mit Fug und Recht zustehende Vollrente ge¬ 
währen zu wollen. 

Am 6. April 1893 erklärte Dr. Passet, B., der neuerdings in seine Behandlung 
getreten sei, sei noch vollständig erwerbsunfähig, empfahl aber zur Klarstellung des Falle* 
stationäre Beobachtung des B. in einem Krankenhause. 

B. befand sich alsdann auf Anordnung der B. G. vom 15. April bis 5. Mai 1893 
in stationärer Beobachtung des Krankenhauses links der Isar in München. Bei der Ent¬ 
lassung des B. gaben die Herren Geheimrat von Ziemssen und Assistenzarzt Dr. Grass¬ 
in an n nachstehendes Gutachten ab. 

Gutachten vom 4. Mai 1893, 

„Am 15. April 1893 wurde der verheiratete Schmied S. B., 49 Jahre alt. auf die 

I. med. Abteilung diesseitigen Krankenhauses behufs Beobachtung und Feststellung seines 
Zustandes aufgenommen. Das vorhandene Leiden führt B. darauf zurück, dass er im Juli 
1892 durch den zu früh niedergehenden Dampfhammer eine Prellung („Streckung“) des 
r. Armes erlitt. Sofort nach dem Unfälle seien Schmerzen am Ellenbogen, ausserdem 
Schwellung und Rötung des Armes aufgetreten, ferner hätte er ein pelziges Gefühl in 
den Fingern gespürt. Als er nach 13 wöchentlicher Behandlung wieder einen Tag zu 
arbeiten versuchte, hätten die Beschwerden noch zugenommen, indem Schmerzen im Ober¬ 
arme auftraten. Seit dem Unfälle sei der r. Arm besländig in zitternder Bewegung, 
völlig kraftlos, der Vorderarm gefühllos, so dass er zum Arbeiten ganz untauglich ge¬ 
worden sei. Die Körperkraft habe überhaupt im allgemeinen abgenommen, der Schlaf 
sei häufig schlecht, auch durch Schmerzen gestört; ferner gerate er leicht in trübe Ge- 
mtitsstimmung. Vor 7 Jahren will Patient vorübergehend Blutspucken (?) gehabt haben, 
sonst sei er immer gesund gewesen und habe viele Jahre ununterbrochen arbeiten können 
Potatorium und Infektion werden negiert 

ln Anbetracht seines Gewerbes findet man bei B. die Muskulatur wenig kräftig 
entwickelt. Allgemeiner Ernährungszustand mässig. Bei ruhiger Bettlage des Patienten 
fällt ein permanent vorhandenes Zittern des r. Armes bis zur Schulter auf, das auch im 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 389 


Schlafe beobachtet wurde. Eine Atrophie der Muskeln dieser Extremität ist nicht nach¬ 
weisbar. Die aktiven Bewegungen, die mit derselben auf Geheiss ausgeführt werden, 
sind sehr beschränkt Die Finger werden nicht zur Faust geschlossen, Bewegungen im 
Handgelenk und Ellenbogengelenk bestehen nur in geringfügiger Beugung und Streckung. 
Um ein Geringes besser ist die Beweglichkeit im r. Seliultergelenk. Als Grund dieser 
Bewegungsbeschränkung gibt Pat auf Befragen völligen Kraftmangel an. Passiv können 
alle Bewegungen in obigen Gelenken unbeschränkt ausgeführt werden. Bei horizon¬ 
talem passiven Erheben des Armes gibt Pat. an, Schmerzen zu haben, vermag jedoch den 
Arm in dieser Stellung zu erhalten. Bei passiven Bewegungen, besonders im r. Ellen¬ 
bogengelenke fällt die erhöhte Muskelspannung auf. Bei Prüfung der rohen Muskelkraft 
leistet Pat. mit dem r. Arme so gut wie gar keinen Gegendruck, übt keinen Händedruck 
aus, weshalb auch die Prüfung mit dem Ullmannschen Dynamometer zu keinem Resultate 
führt. Die rohe Kraft des 1. Armes und der Beine ist noch beträchtlich. Aufgefordert, 
den rechten Arm nach einem bezeichneten Punkte hin zu bewegen, vollführt Pat die dazu 
notwendige Bewegung mit Hilfe des linken Armes, der auch beim Aus- und Ankleiden, 
Essen u. s. w. beständig allein gebraucht wird. Werden bei geschlossenen Augen des 
Pat. dem r. Arm passiv verschiedene Stellungen gegeben oder mit demselben passive 
Bewegungen vorgenommen, so fühlt Pat. dieselben nicht, kann sich die passive Lage der 
Extremität nicht vorstellen, kann dieselbe mit dem 1. Arme nicht richtig nachahmen. 
Prüfungen koordinierter Bewegungen des r. Armes können nicht vorgenommen werden. 
Feine Berührungen werden an r. Hand und Arm bis an die Kondylen des Ellenbogen¬ 
gelenkes nicht empfunden. Die Zone aufgehobenen Hautgefühls schneidet am Ellen¬ 
bogengelenke zirkelförmig ab. Die Empfindungslosigkeit ist innerhalb derselben eine 
vollständige, so dass Nadelstiche, selbst durch eine aufgehobene Hautfalte hindurch, nicht 
die geringste Schmerzäusserung hervorrufen, ebensowenig eine absichtlich beigebrachte 
kleine Hautbrandwunde. Auch Temperaturdifferenzen werden hier gar nicht unterschieden, 
ebensowenig die Differenz aufgelegter Gewichte verschiedener Grösse. Pinselung der 
Vorderarmhaut mit dem stärksten faradischen Strom (Rollenabstand = 0) wird nicht im 
mindesten innerhalb obiger Zone gefühlt, während durch denselben sehr intensive Muskel¬ 
kontraktionen ausgelöst werden. An der unteren Hälfte des Oberarmes wird Heiss als 
Lau angegeben, Spitz und Stumpf nicht bestimmt wahrgenommen; feine Berührungen 
werden nicht empfunden, tiefe Nadelstiche nur wenig, ebenso starker faradischer Strom. 
Von der oberen Oberarmhälfte an wird die Hautsensibilität und der Muskelsinn normal. 
Auch am linken Arm, an beiden Beinen und am Rumpf zeigt die Sensibilität in sämt¬ 
lichen Qualitäten keine Störung. Gang weist nichts Auffallendes auf. Stehen mit ge¬ 
schlossenen Augen ist sicher. Bei faradischer Pinselung des Rumpfes und der Beine 
fällt auf, dass die normal äusserst heftigen und raschen Abwehrbewegungen, die infolge 
des Schmerzes erfolgen, bei B. sehr viel geringer sind. — Die Pupillen sind gleichweit, 
reagieren auf Lichteinfall, sowie konsensuell. Bei der an der k. Augenklinik vorge¬ 
nommenen Augenuntersuchung ergab sich das Gesichtsfeld für blau entschieden, für rot 
fraglich eingeengt, der Augenhintergrund normal. Patellarreflexe beiderseits gleich, nicht 
verstärkt. Kremasterreflexe vorhanden, Bauchdeckenreflexe und Plantarstreichreflexe wenig 
deutlich auslösbar. Keine Störung der Augenbewegungen. Gehörvermögen intakt, ebenso 
Artikulation der Sprache. Bemerkenswert ist, dass nach längerem Verweilen in gleicher 
Umgebungstemperatur der rechte Arm sich kühler anfühlt als der linke. — Geruchs¬ 
und Geschmacksveränderungen bestehen nicht. Die Zunge wird gerade, ohne Zittern 
herausgestreckt. — Ausser einer massigen Vergrösserung des Volumens der Lungen ist 
der Befund für die Brust- und Bauchorgane normal. Harn frei von Eiweiss und Zucker. 
— Der Schlaf ist im allgemeinen schlecht. Pat. steht nachts häutig auf, läuft im Saale 
herum, weil dadurch seine Beschwerden geringer würden, die er meist als „tobende oder 
bohrende“ Schmerzen in der rechten Ellenbogengelenkgegend angibt. — Die Gemüts¬ 
stimmung neigt zur Depression, Pat. macht einen etwas stumpfen Eindruck. Auffallende 
Lücken des Gedächtnisses sind nicht zu erkennen. Pat. klagt nicht selten über Kopf¬ 
schmerzen, besonders nach Nächten mit schlechtem Schlaf. 

Für die Beurteilung des vorliegenden Falles liegen eine Anzahl rein objektiver 
Symptome vor, die durch die Untersuchung und mehrwöchentliche Beobachtung festgestellt 
werden konnten. Das vorhandene Gesamtbild ist als traumatische Hysterie mit 


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39U Monatsschrift fiir Unfallheilkande und Invaliden wesen Nr. 12. 


vorzugsweiser Lokalisierung in der r. Oberextremität za bezeichnen. Die An¬ 
zeichen derselben sind bei II. kurz die folgenden: der permanente Tremor des r. Armes, 
der vermehrte Muskeltonus in demselben, der Verlust der Willensfähigkeit, um die Inner¬ 
vation der r. Armmuskeln zu bewirken, die zirkelförmig abschneidende Anästhesie, die 
Störungen des Muskelsinnes, die allgemeine Herabsetzung der Schmerzempfindung, die 
Temperaturdifferenz für rechts gegenüber dem 1. Arme, die konzentrische Gesichtsfeld¬ 
einengung für blau, die permanente Störung des Schlafes, die depressorische Gemüts¬ 
stimmung. Es liegt demnach eine schwere Allgemeinerkrankung des Nerven¬ 
systems vor, für welche als Ausganspunkt der erlittene Unfall anzusehen ist. Die Aus¬ 
sicht auf Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit ist gering, die möglicherweise 
eintretenden Besserungen sind sehr selten von dauerndem Bestände. Für das Abschätzen 
der Arbeitsbehinderung darf in diesem Falle nicht nur der Verlust des so gut wie 
gelähmten r. Armes zugrunde gelegt werden, da Pat die übrigen Extremitäten schein¬ 
bar ohne Beschränkung gebrauchen kann, sondern es muss berücksichtigt werden, dass 
es sich tatsächlich um eine All gern ein erkrankung des Nervensystems handelt, welche 
die Arbeitsunfähigkeit bedingt. B. ist bezüglich seiner Erwerbsfähigkeit viei schlimmer 
daran als jemand, der den r. Arm z. B. durch Amputation verloren hat. 

Ausgehend von diesen Erwägungen wird gutachtlich vorgeschlagen, dem B. die 
Heute für völlige Arbeitsunfähigkeit zu gewähren.“ 

B. blieb gemäss diesem Gutachten auch weiterhin im Genüsse der Vollrente. 

Auf grund einer am 19. November 1894, also lV 2 Jahre später vorgenommenen 
Untersuchung empfiehlt Dr. Passet Minderung der Rente auf 75°/ 0 —8O 0 / 0 . 

Wesentliche Besserung sei darin zu erblicken, dass der r. Arm, solange er in einer 
Armbinde bleibe, vollkommen ruhig sei, ferner darin, dass B. geistig regsamer sei, als 
früher. B. könne leichtere Arbeiten verrichten und verrichte auch solche in der Tat, 
Dieselbe Anschauung vertrete der behandelnde Arzt, H. Privatdozent Dr« Sittmann, 
Assistent am medizinisch-klinischen Institute in München. 

Gegen die Minderung der Rente auf 80 % legte B. am 12. Dezember 1894 Be¬ 
rufung ein mit der Bitte um WeitergeWährung der Vollrente. 

Berufung des Schmiedes S. B. 

..Das abgegebene Gutachten der beiden Herren Ärzte ist durchaus nicht 

zutreffend. Denn in meinem Befinden ist nicht nur keine Besserung eingetreten, sondern 
im Gegenteile eine sehr bedeutende Verschlimmerung. Denn der Arm wird ganz 
lahm: meine ganze rechte Seite ist in Mitleidenschaft gezogen, sogar das rechte 
Auge und die rechte Kopfseite, und ist seit dem Unfälle eine sich tagtäglich stei¬ 
gernde Gedächtnisschwäche eingetreten. In der rechten Schulter habe ich derartige 
Schmerzen, dass ich keine Nacht mehr schlafen und nicht mehr im Bette bleiben kann. 
Auch ist ein heftiges Brustleiden die Folge des Unfalles. 

Von einer Arbeit kann keine Rede sein, und kann ich wirklich nicht begreifen, 
wie ärztlich bestätigt werden kann, dass ich leichte Arbeiten verrichten kann und auch 
verrichte. Soll das vielleicht eine Arbeit sein, dass ich einmal meiner Frau einen Korb 
mit 2 Pfund Voressen mit dem linken Arme auf die Dauer von 10 Minuten trug? 

Ich würde Gott danken, wenn ich nur eine ganz geringe Arbeit verrichten könnte; 
aber leider kann ich das nicht, obwohl die Ärzte in unbegreiflicher Weise es in ihren 
Gutachten aussprechen.“ 

Das Schiedsgericht hob am 1. März 1895 den Bescheid der B.-G. auf und verurteilte 
dieselbe, dem B. eine Rente von 90 Proz. zu zahlen. 

Aus der Schiedsgerichtsentscheidung ist Nachstehendes hervorzuheben. 

.,Die Sachwördigung ergab, dass die Berufung des B. teilweise begründet ist 

Es haben sich die beiden Sachverständigen Dr. Passet und Dr. Sittmann, bei 
dein B. in Behandlung stellt für eine Minderung der Rente um 20—25 Proz. mit Rück¬ 
sicht auf die eingetretene Besserung ausgesprochen. 

Das Schiedsgericht vermochte jedoch, indem es den Angaben des Berufungsklägers 
über die ihn quälenden Schmerzen Glauben beimass, und auf Grund der persönlichen 
Wahrnehmung in der Sitzung die dem Verletzten verbliebene Arbeitsfähigkeit die nur auf 
ganz leichte und kurze Zeit andauernde Arbeiten beschränkt erscheint nicht höher als 
10 Proz. zu veranschlagen. Dagegen konnte das Schiedsgericht aber auch sich nicht 


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Monataachrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 12. 391 

überzeugen, dass B. völlig arbeitsunfähig sei. nahm vielmehr, wfie schon erwähnt, an, dass 
derselbe immerhin noch geringfügige Arbeiten zu betätigen vermöge. 

Es war daher dessen Rente auf 90 Proz. der Vollrente zu bemessen.“ 

Bereits am 10. April 1895 stellte B. in seiner Eigenschaft als Ausländer (Steier¬ 
märker) Antrag auf Kapitalabfindung. Er könne mit der ihm vom Schiedsgerichte 
zugesprochenen Rente, da er sich ja keinen Pfennig verdienen könne, bei seiner gänzlichen 
Vermögenslosigkeit und den allbekannt enorm teuren Lebensbedürfnissen in München mit 
seiner Familie nicht auskommen und sei daher gezwungen, in seine Heimat abzureisen. 

Die B.-G. verstand sich dazu, dem B. mit dem dreifachen Jahreshetrage aus einer 
Rente von 90 Proz. und zwar mit einer Summe von 2178 Mark 18 Pfennig ab- 
zufindeu. B. erhielt zur Erleichterung der Heimreise sofort den Betrag von M. 678,18 
ausbezahlt, den Rest von 1500 M. nahm er am 27. Juli 1895 in Graz in Empfang. 

Im Besitze der hohen Abfindungssumme gelangte die angeb¬ 
lich äusserst schwere und als unheilbar erscheinende Erkrankung 
des rechten Armes alsbald zur völligen Heilung — in späteren 
Jahren wurde nie mehr die geringste Störung an dem rechten Arme wahr¬ 
genommen, auch nicht mehr die leiseste Klage Ober denselben vorgebracht. 

Bereits im März 1897. nach kaum 1V 2 Jahren, sehen wir den B. wieder in 
München beim Baumeister Josef Kalb als Tagelöhner mit einem Stundenlohne 
von 30 Pfennig, wie ihn auch die übrigen Taglöhner erhielten, arbeiten — ich bin 
überzeugt, dass B. schon viel früher die Arbeit wieder aufgenommen hat. Jedoch war es 
mir nicht möglich, etwas Bestimmtes in dieser Beziehung zu eruieren. 

Unfall II. 

S. B. brachte am 4. März 1898, als er bereits ein Jahr beim Baumeister J. Kalb 
in München mit einem Tagelohne schwankend zwischen 2,70 und 3,50 M. als Tagelöhner 
in Arbeit stand, beim Abladen von Ziegelsteinen seinen linken Ringfinger zwischen zwei 
Ziegelsteine. Er erlitt dadurch eine Quetschung des Nagelgliedes des linken 
Bingfingers. 

Wegen eintretender Eiterung am Nagelgliede legte B. am 8. März 1898 die Arbeit 
nieder und trat in die Behandlung von Herrn Dr. Unkraut. Es musste eine Inzision 
am Nagelgliede vorgenommen und später auch ein kleiner Teil des Knochens desselben 
entfernt werden. 

In seinem Gutachten vom 31. Mai 1898 nimmt Dr. Unkraut bei B. völlige Arbeits¬ 
unfähigkeit an und empfiehlt zur Beseitigung der Versteifung der Finger der linken Hand 
die Einleitung einer medieo-mechanisehen Behandlung. B. befand sich alsdann auf Ver¬ 
anlassung der B.-G. vom 4. Juni bis 11. August 1898 in unserer ambulanten Behandlung. 

In unserem Entlassungsgutachten schätzten wir die noch bestehende Arbeitsbe- 
M'hränkung des B. auf 60 Proz. 

„B. hält die sämtlichen Finger der linken Hand steif gestreckt. Es erweist sich 
aber der linke Daumen und Zeigefinger aktiv als vollkommen frei beweglich, während der 
Mittelfinger bei der Beugung passiv um 2 cm, aktiv um 5—6 cm von der Hohlhand ab¬ 
steht. Linker Ringfinger und kleiner Finger können aktiv angeblich überhaupt nicht ge¬ 
beugt werden; passiven Bewegungsversuchen setzt B. den hartnäckigsten Widerstand 
entgegen. Richtig ist, dass der Ringfinger aktiv wohl unbrauchbar ist. Dagegen kann 
der passiv bis zur Norm beugbare kleine Finger sicher auch aktiv erheblich weiter ge¬ 
beugt werden, als B. angibt. Der Nagel des linken Ringfingers ist verkrüppelt. Am 
Mittelfinger und bes. am Ringfinger ist die Haut auf der Streckseite atrophisch und etwas 
gespannt. B. neigt in sehr starkem Grade zu Übertreibung.“ 

Die B.-G. setzte die Rente vom 1. September 1898 auf 60 Proz. herab, gewährte 
dem B. aber bereits am 15. September wieder die Voll re nt e, da gemäss einem Zeug¬ 
nisse des Dr. Unkraut vom 19. September 1898 wegen eingetretener bedeutender Ver¬ 
schlimmerung des Zustandes wieder völlige Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von 
3 Monaten bestehen sollte. 

Professor Schmitt erstattete am 21. Dezember 1898 nachstehendes Gutachten: 

„Die linke Hand, bezw. der linke Arm ist zur Zeit unbrauchbar. Zum grossen 
Teile ist B. selbst daran schuld, weil er die Hand ständig herabhängen lässt, wodurch 
natürlich Stauungen entstehen, und weil er die linke Hand niemals zu gebrauchen ver- 


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Monateschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. VI. 

sucht, wozu er seinerzeit ganz gut imstande gewesen wäre. Möglicherweise liegt eine 
Neuritis der Armnerven vor. B. ist noch völlig arbeitsunfähig. Bei der bisherigen 
absoluten Ruhigstellung des Armes ist Besserung nicht zu erwarten. Nur durch Massage 
u. s. w. könnte eine solche # erzielt werden. Doch wird jeder Versuch dazu am Wider¬ 
stande des B. scheitern.“ < 

Die nochmalige Durchführung einer ambulanten mediko-mechanischen Behandlung 
vom 28. Dezember 1898 bis 18. Februar 1899 hatte nicht den geringsten Erfolg. 
Prof. Schmitt und ich mussten in unserem Entlassungsgutachten Weitergewährung der 
Yollrente empfehlen. 

Gutachten vom 18. Februar 1899. 

„B. gibt an, er könne gar nichts arbeiten und habe viel Schmerzen im linken Arme. 

Eine weitere Behandlung des B. muss nunmehr als zwecklos und aussichtslos 
bezeichnet werden, da bei der absoluten Energielosigkeit und dem Widerstreben des Ver¬ 
letzten eine Besserung nicht erreichbar ist. 

Die linke Hand ist, weil B. sie ständig herabhängen lässt, mit ausgestreckten 
Fingern vollkommen steif hält, gestaut und livid bläulich verfärbt und fühlt sich, ebenso 
wie die zwei unteren Drittel des linken Vorderarmes, kühler an, als die rechte Seite. Ob 
in der Tat die Sensibilität der linken Hand vollkommen aufgehoben ist, lässt sich bei 
den unsicheren Angaben des B. nicht mit Sicherheit entscheiden. Herabgesetzt ist. sie 
jedenfalls. Ebenso wenig lässt sich bei der aussergewöhnlichen Empfindlichkeit des R 
feststellen, inwieweit die von ihm angegebenen Schmerzen wirklich vorhanden sind. 

Eine Neuritis in einem bestimmten Nervengebiete ist in keiner Weise nachweisbar. 

B. erklärt eben, der ganze linke Arm tue ihm weh, wa* nach dem Befunde recht 
unwahrscheinlich ist. 

Die Erwerbsbeschränkung beträgt noch 100 Proz. 

B. übertreibt zweifellos in hohem Maße. Wesentliche Be^erung wird bei der ab¬ 
soluten Willenslosigkeit des B. nicht vor 6 Monaten, wenn überhaupt, eintreten. Jed^< 
weitere Heilverfahren ist zwecklos.“ 

Es war dem B. gelungen, auch uns, die wir von seiner Vorgeschichte nicht die 
geringste Ahnung hatten und von dem mit dem rechten Arme vollführten Schwindel erst 
viel später durch Zufall erfuhren, in der schmählichsten Weise zn täuschen. 

B. erfreute sich noch mehrere Monate des ungestörten Genusses der Vollrente, bis 
ihn am 19. Juni 1899 sein Verhängnis ereilte. 

Er wurde seitens der B.-G. Herrn Prof. Dr. Sittinann zur Begutachtuu güberwiesen. 
welcher in ihm einen alten guten Bekannten begrüsste. 

Gutachten des Prof. Dr. Sittmann vom 19. Juni 1899. 

„Das Endglied des linken Ringfingers ist durch Amputation eines Knochenstücke^ 
verstümmelt. Die Haut der Finger ist glänzend, verdickt, blaurot. Die Finger werden 
steif gehalten, sind aber passiv, wenn auch mit Widerstand, beweglich. Jede Bewegung 
ruft starke Schmerzen hervor. Aktive Bewegungen im linken Ellenbogen- und Schulter- 
gelenke sind unmöglich, passiv jedoch gut. Es besteht kein Anhaltspunkt für‘eine or¬ 
ganische Erkrankung. 

Alle Erscheinungen mit Ausnahme der Knochenverstiimmelung sind 
simuliert, bczw. absichtlich hervorgerufen! 

Zu dem Urteil, den B. als Simulanten zu bezeichnen, berechtigt mich die Vorge¬ 
schichte des B., den ich seit einer Reihe von Jahren genau kenne. Er bezog wegen einer 
traumatischen Hysterie von einer anderen Genossenschaft 90 Proz. Rente, wurde als Aus¬ 
länder mit 2178 Mark 18 Pfennig abgefunden. Yon da ab war er wieder arbeits¬ 
fähig. Damals bestand die Affektion im rechten Arme, jetzt ist sie im linken Arme: 
später wird wohl ein dritter Unfall sich ereignen, dessen Folgen B. dann ja auf ein Bein 
lokalisieren kann. 

Die Erwerbsbeschränkung beträgt 10 Proz. (teilweiser Verlust eines Fingerend- 
gliedes). 

Wesentliche Besserung wird erfolgen — sofort nach der Abfindung.“ 

Gegen die Herabminderung der Rente auf 10 Proz. legte B. Berufung ein. Er stehe 
zur Zeit noch beim Prof. Dr. Messerer wegen seines linken Armes in Behandlung, nnd 
werde ein Gutachten desselben seine vollständige Arbeitsunfähigkeit konstatieren. i- 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und luvalidenwesen Nr. 12. 393 

Gutachten des Medizinalrates Prof. Dr. Messerer vom 24. Dezember 1899: 

„Der Tagelöhner 8. B. ist ohne jede Spur von Energie und scheint kein Interesse 
an dem Wiederbeginne der Arbeit zu haben. Obwohl ich ihn wiederholt darauf aufmerk¬ 
sam machte, dass zur Besserung seines Zustandes die Arbeit dringend nötig sei, lässt 
er seinen linken Arm fortwährend untätig herabhängen und ist zum grössten Teile selbst 
an dem gegenwärtigen Befunde schuld. Doch kann dieser Umstand um so weniger auf 
die Bentenausmessung Einfluss haben, als sich nicht mit voller Sicherheit entscheiden 
lässt, wie viel von dem . Zustande auf den Unfall, und wie viel auf die Vernachlässigung 
zu beziehen ist. 

Die Haut der linken Hand ist etwas ödematös angelaufen. Der linke Mittelfinger, 
Ringfinger und kleine Finger sind in Strecksteilung steif: Daumen und Zeigefinger frei 
beweglich. Es scheint gerechtfertigt, den linken Mittelfinger, Bingfinger 
und kleinen Finger als verloren zu betrachten und eine Rente von 
30 Proz. zu gewähren, von einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit kann keine Rede 
sein; dagegen erscheint mir eine Rente von 10 Proz. zu gering bemessen.“ 

Die Sache fand durch schiedsgerichtlichen Vergleich vom 1. März 1900 ihre Er¬ 
ledigung: B. erhielt eine Abfindungssumme von 376 Mark 80 Pfennig (dreifacher 
Jahresbetrag aus 20 Proz. der Vollrente): 

Nach Empfang der Abfindungssumme waren alsbald die 
schweren Bewegungsstörungen der Finger der linken Hand und die 
kolossalen Schmerzen Im linken Arme verschwunden, in gleicher 
Weise wie früher die unheilbare Erkrankung des rechten Armes. 

Unfall III. 

8. B., der bereits seit zwei Jahren wieder als Taglöhner tätig ist mit einem Tag¬ 
lohn schwankend zwischen M. 3,30 nnd M. 3,80, stürzte am 10. April 1902 in einen 
Keller hinab, ca. 4 m tief. Er wurde angeblich in bewusstlosem Zustande mittels Fiaker 
in seine Wohnung verbracht. Der sofort hinzugerufene Dr. Unkraut konstatierte eine 
Gehirnerschütterung, sowie Kontusionen an der linken Schulter und am linken Arme. 
Nach mehrmonatlicher Behandlung durch Herrn Dr. Unkraut, welcher objektive Ver¬ 
änderungen nicht nachzuweißen vermochte, trat B. in unsere ambulante Behandlung und 
wurde am 6. Oktober 1902 als völlig erwerbsfähig aus derselben entlassen. 

Gutachten vom 6. Oktober 1902. 

„B. gibt an, er habe für gewöhnlich keine Schmerzen, nur wenn er rasch gehe, habe 
er Schmerzen zwischen den Schulterblättern und am rechten Rippenbogeu. Es sei besser 
geworden. Mit der Arbeit werde es aber noch nicht gehen. 

B., der es verstanden hat, früher uns und manchen anderen Arzt in gröblichster 
Weise bezüglich zweier Unfälle am rechten und linken Arme zu täuschen und in einer 
Art, die man als betrügerisch bezeichnen kann, eine Abfindungssumme von über 2000 M. 
für angebliche Verletzungsfolgen am rechten Arme, der jetzt wieder völlig normal 
funktioniert, von der süddeutschen Eisen- und Stahl-B.-G., Sektion I, zu erlangen, der 
durch lange Zeit hindurch seinen linken Arm und seine Finger so steif hielt, dass an 
eine Lähmung des Armes mit hochgradiger Stauung geglaubt wurde, während auch 
dieser Arm, bezw. die Finger jetzt wieder völlig frei beweglich sind, muss jetzt bei 
seinem dritten Unfälle angesichts der einfach nicht zu leugnenden Besserung eine solche 
selbst zugeben. 

Es ist nach dem Befunde nicht zweifelhaft, dass B. auch jetzt noch erheblich 
übertreibt, bezw. simuliert. Die angeblichen Schmerzen zwischen den Schulter¬ 
blättern werden an den verschiedensten Stellen lokalisiert, und insbesonders werden 
Stellen, die eben noch als schmerzhaft bezeichnet wurden, sofort hernach ausdrücklich als 
nicht schmerzhaft erklärt. Insbesondere trifft dies zu für den Dornfortsatz des 10. Brust¬ 
wirbels, der etwas über das Niveau der Nachbarn vorspringt. Eine Verletzung dieses 
Wirbels anzunehmen, liegt nach der ganzen Vorgeschichte und nach dem Befunde keinerlei 
Grund vor. Es handelt sich wohl um eine geringe physiologische Verschiebung. 

Die Wirbelsäule ist vollkommen frei beweglich. An dem rechten Rippenbogen ist 
der Befund normal. Die Lungen sind frei verschieblich. 


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;}94 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invaiidenwesen Nr. 12. 


Von den Übrigen angeblich verletzten Stellen wird keinerlei Klage mehr erhoben, 
nnd ist der Befand negativ. 

Es muss demnach angenommen werden, dass die Folgen des hier in Betracht 
kommenden Unfalles beseitigt sind nnd völlige Wiederherstellung erfolgt ist. 

Eine Arbeitsbeschränkung infolge des Unfalles vom 10. April 1902 ist 
nicht mehr gegeben.** 

Die B.-G. stellte am 1. November 1902 die Rente völlig ein. 

Gegen den Einstellnngsbescheid ergriff B. auffälligerweise 
keine Berufung. Er sah eben ein, dass er vorläufig sein hysterisches Pulver voll¬ 
ständig verschossen hatte. 

Es ist indessen nicht ausgeschlossen, dass B. über kurz oder lang wieder einen 
weiteren „Unfall“ erleidet, um dann mit seinen reichen Erfahrungen einen frischen 
Beutezug auf eine Unfallrente oder Kapitalabfindungssnmme zu unternehmen. 

* 

Wenn durch die Veröffentlichung dieser Fälle das übermässige Wohlwollen 
lind ungerechtfertigte Mitleid, welches von mancher Seite — Ärzten und Nicht¬ 
ärzten — den traumatischen Hysterikern ständig entgegengebracht wird, etwas 
gedämpft wird, so ist damit viel erreicht! 

Insbesonders aber ist es die Pflicht des erstbehandeluden Arztes, die Ent¬ 
stehung der traumatischen Hysterie durch sachgemässe Behandlung nach Kräften 
zu verhüten. Für ihn gilt nach wie vor die eindringliche Mahnung v. Strümpells: 

„Die Aufgabe des die Verletzten zuerst behandelnden und begutachtenden 
Arztes ist es, der Entstehung der Unfallneurosen so viel als irgend möglich 
vorznbeugen. Dass diese Forderung viel leichter zu stellen, als zu erfüllen ist, 
weiss ich sehr wohl. Trotzdem kann aber sicher wenigstens manches Gute 
erreicht werden, wenn die von Anfang an behandelnden Ärzte sich stets dessen 
bewusst sind, dass die meisten Unfallkranken von vornherein nicht nur einer 
chirurgischen, sondern auch einer psychischen Behandlung bedürfen. 1 * 


Trauma der Wirbelkörper. Tod 6 V, Jahre später an 
Miliartuberkulose. Zusammenhang bejaht. 

Von Geh. Med.-Rat Dr. Hermann Korn feid-Gleiwitz 0. S. 


Im folgenden Falle ist die Wirbelverletzung erst 5 Jahre nach dem Unfall 
erkannt worden. Die kräftige Muskulatur und die starke Fettbildung hatten 
veranlasst, dass auch die Röntgenbilder im Stiche Hessen. Verdacht der Mi¬ 
liartuberkulose war während des Lebens nicht gehegt, das Fieber in letzter Zeit 
auf eine gleichzeitige Kniegelenkentzündung bezogen worden. Insofern ist der 
Fall von Werth, da er zeigt, wie auch erfahrene Gutachter sich in der Diagnose 
täuschen können. Zugleich ergiebt sich beiläufig, dass es doch sehr wichtig ist. 
wenn bei der Sektion die Vorgänge bekannt sind; wenn die Akten oder wenigstens 
die Angaben über die angeblichen Verletzungen bei dem Unfall dem Obduzenten 
bei der Sektion vorliegen. Hier war z. B. bei der Requisition nur erwähnt: 
Verletzung des Brustkorbes mit inneren Verletzungen. Tod nach ärztlichem 
Attest infolge Herzschwäche.. Eine an der Leiche sichtbare Schwellung der 
Heine konnte keine Veranlassung geben, die (telenke zu öffnen. Wären die Akten 
zur Stelle gewesen, so würde es. wenn auch für die Frage nach dem Zusammen¬ 
hang und Tod gleichgültig, so doch wissenschaftlich interessant gewesen sein. 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 395 

festzustellen, ob das in letzter Zeit befallene Kniegelenk auch tuberkulös war. 
Der Auftrag zur Sektion war dem Verf. gegeben worden, der zwar einen Kollegen 
zuzog, bei dem Umstande indes, dass solche Sektionen immer schleunig sind, 
und dass Bestimmungen darüber nicht vorhanden sind, dass immer zwei Obdu¬ 
zenten auch bei Unfallsektionen fungieren sollen, falls der Zuziehung des zweiten 
Obduzenten eine Verzögerung bedingt hätte, unbedenklich die Sektion allein vor¬ 
genommen haben würde. 

Auf Grund der anbei zurückfolgenden Akten und des Sektionsbefundes überreiche 
ich nachfolgendes definitives Gutachten über die Todesursache des p. S. 

Der Unfall fand am 4. Juni 1898 statt, p. S. wurde beim Umkippen eines mit Spei¬ 
chenrädern beladenen Transportwagens von 2 herabrollenden Rädern von je 150 kg 
Gewicht erfasst, stürzte und kam unter sie zu liegen. Hierbei erlitt er „erhebliche 
Quetschungen der Brust und beider Beine", so dass er sich, wie er am 13. 9. 1898 selbst 
anssagte, kaum bewegen konnte. 

Nach dem ersten Gutachten vom 28. 9. 1898 wurde er besinnunglos aus den Eisen¬ 
massen herausbefördert und ins Krankenhaus geschafft, wo er vom 4. 6. bis 1. 12. behandelt 
wurde an „Quetschung der Brust, des rechten Unterschenkels und Beckenbruch“. Der 
Urin wurde die ersten 4 Wochen täglich mittelst Katheter entleert. Auch nach der Ent¬ 
lassung war er längere Zeit bettlägerig und konnte auch am 28. 9. nur kurze Strecken 
mit Krücken gehen. Er klagte über Schmerzen im Kreuz, in der linken Brusthälfte so¬ 
wie rechten Hüfte und im rechten Bein. Der Umfang des rechten Fusses war vergrössert, 
der des Beines verringert und seine Muskulatur schlaffer. Es war auch eine Verletzung 
der Kreuznerven angenommen worden. 

Am 19. 4. 1899 war der Befund: Er kann ohne Krücken nicht gehen. Wesentlich 
derselbe Befund. 

Vom 30. 5. bis 27. 10. 1899 im med.-mech. Institut behandelt, zeigte er bei der Ent¬ 
lassung folgenden Befund: Ungewöhnlich gut genährter, kräftiger Mann. In den Lungen 
nur Emphysen (Erweiterung der Lungenzellen), kein Katarrh. In der linken Knie¬ 
scheibe ein abgebrochenes Knochenstückchen beweglich zu fühlen, Bewegungen im rechten 
Hüftgelenk aktiv und passiv teilweise behindert. Vollrente auf 1/3 herabgesetzt. 

Am 19. 11. 1900 klagte er über Husten, Schmerzen in der Brust, im Kreuz, in der 
rechten Hüfte und im rechten Bein. Er sei im Bücken und namentlich im Emporheben 
behindert. In den Lungen kein Katarrh. Druck auf den rechten grossen Rollhügel und 
vom Schambein aus auf das Kreuz namentlich im Kreuzbein empfindlich. Umfang der 
Beine gleich, bis auf den Mehrumfang im linken Knie. Hinkender Gang. 

Am 30. 12. 1901 fand der Gutachter: Ziehende und reissende Schmerzen in beiden 
Beinen, namentlich rechts; vereinzelte katarrhalische Geräusche in den Lungen. 

p. S. gibt an, dass sich seine Beschwerden seit dem 20. 1. 1903 so verschlimmert 
haben, dass er nur leichte Arbeit als Wächter verrichten könne. Die Untersuchung am 
23. 6. 1903 ergab: Allgemeines Schwächegefühl; bei längerem Sitzen oder Stehen Schmerzen 
im Rücken, die bei Rückenlage und beim Bücken stärker werden und zwar angeblich 
seit dem Unfall. Muskulatur wenig entwickelt, Ernährung merklich zurückgegangen; 
Aussehen siech. Rechte Brusthälfte weniger gut gewölbt. Die seitliche Partie unter dem 
rechten Schulterblatt steht kielartig hervor, die unteren rechten Rippenwinkel fühlen sich 
verdickt an. Auf der Röntgenplatte hier sowie vorn an der 5. bis 7. Rippe anscheinend 
Callus. Über den Lungen überall trockener Katarrh. Die Wirbelsäule ist oben etwas 
nach rechts, unten nach links ausgebogen; der 11. und 12. Dornfortsatz leicht verbrei¬ 
tert. In der Wirbelsäule, namentlich in letzterer Gegend, die S. als Hauptsitz seiner 
Beschwerden bezeichnet, bei Druck Schmerzen. Die Muskulatur abgemagert, ebenso rechtes 
Bein. Gefühlsabstumplüng im rechten Oberschenkel, besonders in der unteren Leistengrube. 
Hiernach habe es sich bei dem Unfall um eine Verletzung der Wirbelsäule mit Beteiligung 
des Rückenmarks, bezw. von Rückenmarkswurzeln gehandelt. Rente auf 60 Proz. erhöht. 

Am 5. 12. 1903 fanden sich Klagen über Atemnot, Verschlimmerung im rechten Knie¬ 
gelenk. Zur Zeit erwerbsunfähig. 

Bei der Aufnahme ins Lazarett am 5. 7. fand sich, dass p. S. welcher schon seit 
Mai Fieberbewegungen hatte, die auf Kniegelenkentzündnng bezogen worden waren, und 


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396 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


dessen Husten sich seit einem Jahre zunehmend verschlimmert hatte, eine Verbuckelung 
der Wirbelsäule in Höhe des 10. Brustwirbeldorns hatte. S. gab an, schon seit langer 
Zeit Schmerzen zu haben. Die Ursache dieser Buckelbildung ist damals nicht klar ge¬ 
wesen. Hiernach wurde von einer Krankenhausbehandlung, welche die Erwerbsfähigkeit 
nicht wesentlich zu erhöhen versprach, abgesehen. 

p. S. starb in seiner Wohnung und wurde am 21. Oktober 1904 von dem Unter¬ 
zeichneten gemeinschaftlich mit Herrn Dr. Weissenberg hier seziert. 

Die Sektion der Leiche ergab im wesentlichen folgenden Befund: 

1. Äusserste Abmagerung. 

9. Der Dornfortsatz des 10. Wirbels springt stark hervor, unter ihm ist eine deut¬ 
liche Einbiegung vorhanden. 

15. Der rechte Unterschenkel und das untere Drittel des Oberschenkels sowie der 
rechte Fass sind erheblich, der linke Unterschenkel und Fass mässig geschwellt; der 
Umfang des unteren Schenkels in der Mitte beträgt rechts 32 i / 2 , links 29 cm. 

26. Die Lungen sind voluminös, meist schiefrig graublau, zum Teil auch blassrötlich; 
die linke teils leicht, teils fester angeheftet. In der rechten Brusthöhle finden sich ca. 
50 ccm. rötlicher Flüssigkeit. 

18. Das Herz ist 11 V 2 cm l an £> 14 breit. 

29. Die linke Lungenspitze zeigt einen dicken sehnigen Überzug, ist in Überwal¬ 
nussgrösse luftleer, von sehr festem wie narbigem, schwärzlichem Gewebe. Die rechte 
Spitze zeigt mehrere kleine ebensolche Herde. 

30. Der Überzug der Lungen, welcher entsprechend den Anheftungen links ver¬ 
dickt ist, lässt sonst überall sehr dicht stehende, grau oder grauschwarze Knötchen von 
Hirsekorn- bis Hanfkorngrösse, die sich sehr hart anfühlen, erkennen. 

31. Die Schnittfläche der Lungen ist mit denselben dicht besät. Das Gewebe ist 
mit Ausnahme der Spitzen lufthaltig, rechts besonders in dem Unterlappen mit rötlichem 
Schaum erfüllt, hat eine granbraunrötliche Farbe, welche unterbrochen ist durch die 
schiefergraue Färbung des die Verzweigungen der Luftröhrennästchen umgebenden stark 
verdickten Bindegewebes. Hohlräume fanden sich in den Lungen nicht Die Schleimhaut 
der Verzweigungen der Luftröhre ist schmutzig-rötlich und mit zähem, graurötlichem 
Schaum bedeckt. 

32. Die Lymphdrüsen im vorderen Mittelfellraum sowie in der Lungenwurzel sind 
sämtlich mehr oder minder stark geschwollen, grauschwarz gefärbt, sehr hart zu schneiden, 
blutleer, reichlich durchsetzt mit graugelblichen Einlagerungen und grauweissen bindege¬ 
webigen 3teiligen breiten Streifen. 

55. Die 7. und 8. Rippe rechts zeigen in der hinteren Achsellinie auf der Innen¬ 
fläche eine nur wenig hervorragende Verdickung, beide unregelmässig, letztere etwa ein¬ 
markstückgross, erstere kleiner und flacher. 

56. Die Wirbelsäule zeigt auf der Innenseite eine nach hinten konvexe Krümmung, 
derem Scheitel der letzte Brustwirbel entspricht; die der Brust ist gleichzeitig etwas nach 
rechts abgewichen. Seitlich von dem Körper des 10. und 11. Brustwirbel befinden sich 
2 schwappende Anschwellungen, deren Oberfläche schmutzig weissgelblich erscheint und von 
denen die rechte etwa hühnereigross, die linke etwas kleiner ist. 

57. Das Bindegewebe auf der Wirbelsäule zwischen den beiden Anschwellungen 
und um dieselbe herum ist verdickt, und, wie Einschnitte zeigen, in der Tiefe mit einer 
dünnen Lage ebenso durchsetzt. 

58. Nach Wegpräparation des Bindegewebes zeigt sich, dass das Knochengewebe 
der Körper des 10. und 11. Wirbels in Grösse, Ausdehnung und Tiefe erweicht, zer¬ 
fressen und rauh ist. Bei Emporheben des Wirbels durch Druck von aussen entsteht in 
dieser Gegend ein Spalt zwischen dem 10. und 11. Wirbelkörper, welcher bequem die 
Fingerkuppe eindringen lässt. In der Tiefe des Spaltes gelangt die Sonde in den zum 
Teil eröffneten Wirbelkanal. 

Gutachten. 

Der Verunglückte, zurZeit des Unfalles ein sehr kräftiger, ungewöhnlich gut¬ 
genährter Mann, insbesondere frei von irgend welchen Zeichen der Tuberkulose, 
hat am 4. 6. 98 einen Unfall erlitten, der jedenfalls geeignet gewesen ist. eine 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 

Verletzung der Wirbelsäule herbeizuführen. In Anbetracht, dass der Brustkasten 
tatsächlich gequetscht war, insofern mehrere Rippen auf den Unfall zu beziehende 
Felgen (Callus) nachweisen, dass von der Zeit ab konstant Schmerzen in der 
Wirbelsäule, namentlich im unteren Teil derselben, in den untersten Brustwirbeln 
bestanden, und dass unmittelbar nach dem Unfall 4 Wochen lang die Blase ge¬ 
lähmt war und die Bewegungstörungen beim Bücken, Heben und in den Beinen 
teils allein, teils wesentlich auf Beteiligung des Rückenmarks zu beziehen waren, 
hat schon das Gutachten am 23. 6. 03 angenommen, dass der Unfalll eine 
Verletzung der Wirbelsäule mit Beteiligung des Rückenmarks tatsächlich zur 
Folge gehabt hat 

Die Sektion hat ergeben, das in den Spitzen der Lungen sich Veränderungen 
fanden, die auf eine längst überstandene, mit Schwielenbildung geheilte Tuber¬ 
kulose hinweisen. Es ist eine anerkannte Tatsache, dass durch ein heftiges Trauma 
aus alten Herden Tuberkelbazillen freigemacht werden und in die Zirkulation 
gelangen können. Für die Ansiedelung der letzteren sind gequetschtes Gewebe, 
Blutergüsse, entzündliche Herde besonders disponiert Dass die durch den Fall 
gesetzte Wirbelverletzung erst sehr spät erkannt worden war, ist, wie das 
letzte Gutachten mit Recht hervorhebt, u. a. auch darauf zurückzuführen, dass 
das Fettpolster und die Muskulatur den örtlichen Befund lange Zeit verdeckten. 
Der Verlauf zeigt dass sich in den verletzten Wirbeln allmählich eine Zerstörung 
vollzog; dass unter Einwirkung der eingewanderten Tuberkelbazillen eine Er¬ 
weichung sich ausbildete; und dass unter dem Einfluss der zunehmenden Unter¬ 
ernährung und der Schwächung des gesamten Organismus weiterhin auch sich 
Tuberkel in den Lungen ablagerten. Erst 3'/ 2 Jahre nach dem Unfall wurden 
Veränderungen in den Lungen bemerkt, namentlich vereinzelte katarrhalische 
Geräusche, die aber seitdem sich rasch und erheblich verschlimmerten. Die 
massenhaften, im Lungengewebe zerstreuten Miliartuberkel waren natürlich 
physikalisch nicht nachweisbar, und da das entzündliche Kniegelenkleiden das 
Fieber genügend erklärte, ist eine bakteriologische Untersuchung des Auswurfs 
nicht für nötig gehalten worden. Die im Juli 1904 gefundene Buckelbildung in 
der Höhe des 10. Brustwirbeldorns hätte in Verbindung mit der bakteriologischen 
Untersuchung des Auswurfs die Diagnose auf traumatische tuberkulöse Wirbel¬ 
entzündung mit Sicherheit schon während des Lebens feststellen lassen können 
Der Zusammenhang mit dem Unfall am 4. Juni 1898 mit dem Tode ist zweifellos, 
so dass das vorläufige Gutachten, wonach der Unfall nur als wesentlich bewirkende 
Ursache bezeichnet worden war, nunmehr dahin definitiv zu präzisieren ist: Der 
Unfall des Secirten am 4. Juli 1898 ist die alleinige Ursache des tödlichen Aus¬ 
ganges gewesen. 


Eine seltene Betriebsverletzung des Penis. 

Von Pr. Aronheim-Gevelsberg. 

(Mit 1 Abbildung). 

Nach Tillmanns') sind als Verletzungen des Penis zu erwähnen 1. Ver¬ 
wundungen durch Stich und Schnitt; sie sind selten, man beobachtet sie bei 

1) Prof. H. Ti 11 man ns, Lehrbuch der spez. Chirurgie. II. Teil. S. 3»'>4. 


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398 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Geisteskranken durch Selbstverstümmelungen, sodann durch rachsüchtige Krauen 
beim Koitus. 2. Riss- und Quetschwunden durch Einreissung des Frenulums beim 
Coitus. Ausgedehnte Riss- und Quetschwunden sind seltener und entstehen be¬ 
sonders dann, wenn die Beinkleider oder Schürzen der Arbeiter durch Treib¬ 
riemen oder Maschinenräder erfasst werden, ferner durch Verschütten und Über¬ 
fahrung. Hierher gehören besonders die Abreissung der Haut des Penis und 
zuweilen auch des Scrotums, die sog. Schindung des Penis, resp. der männlichen 
Genitalien. 3. Die sog. Luxatio penis, d. h. die Zerreissung des Vorhautansatzes 
an der Eichel mit subkutaner Verlagerung des Penisschaftes. 4. Schusswunden, 
gewöhnlich mit schweren Neben Verletzungen. 5. Bisswunden durch Pferde und 
Hunde. 6 . Einschnürung des Penis durch Fäden, Bänder, Ringe u. s. w. bei 
Onanisten, um Erektionen zu erregen, oder bei Kindern, um Pollutionen und 
Bettnässen zu verhindern. 7. Die subkutane Zerreissung der Schwellkörper, die 
sog. „Fraktur des Penis u durch Stoss. Knickung, Torsion des erigierten Penis, 
besonders auch beim Coitus. 

Eine seltene im Betriebe erlittene Penisverletzung, die ich in der mir zur 
Verfügung stehenden Literatur noch nicht beschrieben fand, kam vor kurzem in 
meine Behandlung. 

Am Freitag, den 5. August d. J.. abends 7 Uhr erschien der I 6 V 2 Jahre alte 
Schlosserlehrling G. P. in Begleitung seines Vaters in meinem Sprechzimmer mit der 
Angabe, etwa V 4 Stunde vorher sei in der Schlosserei ein Stahlstück vom Hammer des 
Zuschlägers abgesprungen, durch Drelltucbhose und Hemd gegen sein Glied geflogen und 
habe heftige Schmerzen und Blutung verursacht. 

Bei der Untersuchung des kräftigen, infolge Blutverlustes und Schmerzen sehr 
blassen Arbeiters zeigte sich die untere Partie des Hemdes, das Innere der Hose stark 

mit Blut beschmutzt. Am Gliede fand 
sich, etwa 3 cm von der Symphyse, 
am Anfang der Pars cavernosa eine ho¬ 
rizontal gestellte 1 cm lange, glatte, 
noch heftig blutende Wunde. Die Umge¬ 
bung derselben hob sich durch etwa 
haselnussgrosse pralle, fluktuierende 
Schwellung nach der Symphyse zu von 
der flachen peripheren Partie des 
Gliedes ab, analog dem Symptomenbilde 
eines subkutanen Muskelrisses. Durch 
Betasten der weichen Anschwellung 
konnte ein Fremdkörper nicht kon¬ 
statiert werden. Wegen der Schmerz¬ 
haftigkeit der Wunde und des Schwä- 
chezustandes sah ich zunächst von 
weiteren Maßnahmen ab, überzeugte 
mich, dass der Verletzte spontan ohne 
blutige Beimischung urinieren konnte, 
demnach eine Harnröhrenverletzung nicht bestand und legte nach Reinigung des Gliedes 
einen antiseptischen Verband an. 

6 ./ 8 . Pat. hatte nachts infolge schmerzhafter Erektionen unruhig geschlafen, konnte 
aber ohne Beschwerden Harn lassen. Beim Verbandwechsel gutes Aussehen der Wunde; 
Fremdkörper nicht zu fühlen. Ausgedehnter Bliitanstritt ins Unterhautzellgewebe des 
Gliedes und dunkelblaue Verfärbung der Haut. 

8 -/ 8 . Bei der Aufnahme eines Röntgenbildes zeigte sich auf dem Schirme deutlich 
im oberen Drittel des Gliedes von oben aussen nach unten innen ziehend ein 1 cm 
grosser Fremdkörper. 

In Narkose wurde jetzt durch Einschnitt das 1 cm lange, 1 2 cm dicke Stahlstückcheu, 
dessen scharfrandige Längsseite den Bulbus corporis cavernosi durchschlagen hatte, ent- 



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Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 399 

fernt. Schluss der Wunde durch Naht. Nach Resorption des Blutextravasats reaktions¬ 
lose Heilung. 

Nach Tillmanns sind die Blutungen nach Schnittwunden des Penis am 
hochgradigsten, wenn die Verwundung am erigierten Gliede geschieht. Tödliche 
Verwundungen hat man aber niemals beobachtet; die Blutung steht gewöhnlich 
spontan. Selbst sehr tiefe quere Durchtrennungen des Penis, z. B. bis über % 
seines (^uerdurchmessers, wo nur das Corpus cavernosum urethrae intakt war, 
führen nicht zu Gangrän, wenn nur bald eine exakte Nahtvereinigung vorge¬ 
nommen und Eiterung vermieden wird. 

In gutachtlicher Beziehung könnte bei bleibenden funktionellen Störungen 
nach Penisverletzungen (maugelhafte Erektions-, Kohabitations- und Generations- 
fähigkeit) eine Unfallentschädigung in Frage kommen, 

In Thiems Handbuch der Unfallerkrankungen finde ich keine diesbezüg¬ 
liche Bemerkung. Nach Waibel 1 ) ist der Verlust des Penis wie der Verlust 
des Hodensackes zu entschädigen, etwa mit 10—20°/ 0 . Nach Becker (zietiert 
nach Waibel) ist Erwerbsunfähigkeit des Verletzten, falls keine Störung seitens 
der Narben und solange keine nervösen, psychischen Symptome und Störungen 
vorliegen, nicht geschädigt. Golebiewski 2 ) spricht sich in demselben Sinne — 
wie Waibel — aus: der Verlust des Penis ist wie der des Hodensackes zu ent¬ 
schädigen. 

Meines Erachtens liegt aber weder beim Verlust des Penis noch bei blei¬ 
benden Störungen in der Erektions-, Kohabitations-, bez. Generationsfahigkeit eine 
Unfallfolge im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes vor, da durch die Verletzung 
wohl keine Beeinträchtigung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zurückbleibt. 3 ) 

ln seiner bekannten Arbeit: „Welche Folgen im Sinne des Unfallversicher¬ 
ungsgesetzes hat der Verlust beider Hoden“? 4 ) kommt Prof. Rieger-Würzburg 
zu dem Schlüsse, auch bei dieser seltenen Betriebsverletzung, trotz der nicht 
gestörten Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, eine Rente zu bewilligen, da tatsäch¬ 
lich eine schwere Körperverletzung in objektiver Weise vorliegt. Nach Rieger 
ist der Verlust der Hoden, der im Kriminalrecht als eine schwere Körperver¬ 
letzung gilt, auch im Versicherungsrecht als eine solche zu behandeln und zu 
mindestens 50% Invalidität zu schätzen. 

Eine gleiche Beurteilung wird wohl auch bei den schweren Betriebsver¬ 
letzungen des Penis in Betracht kommen. 


1) Dr. C. Waibel, Leitfaden für Unfallgutachten. S. 139. 

2) Golebiewski, Atlas u. Grundriss der Unfallheilkunde. S. 235. 

3) ln Nr. 12, 1902, dieser Monatsschrift befindet sich ein Referat von Korufeld-Gleiwitr 
über: Berri, Verlust der Zeugungsfähigkeit (Rivist. 5. Infortuni del Lavoro. fase. 4. April 1902). 
Berri teilt die Ansichten von Thiem und Rieger über Entschädigung wegen Verlust der 
Generationsfahigkeit nicht. Die verminderte Leistungsfähigkeit (von in der Jugend Kastrierten 
jedenfalls) sei nicht zu bezweifeln. Nach den neueren Ergebnissen müssen die Sekretionen der 
Generationsdrüsen ebenso wie die der Schilddrüse u. a. für den Metabolismus des Organismus 
wesentlich sein. Mitunter sei sie tatsächlich mit der von Blasius vorgeschlagenen Rente von 
10—15% zu niedrig bemessen. 

4) Aiztliche-Sachverständigen Zeitung. Nr. 12. 189*>. 


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400 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Besprechungen. 


Y. Leyden, Verhandlungen des Komitees für Krebsforschung (W. mediz. 
W. 1904, Nr. 22 u. 23, Eef. V.-B.) berichtet über weitere Untersuchungen über die 
parasitäre Theorie des Krebses. Das früher — Sanitätsreglement Preussens vom Jahre 
1897 — unter die infektiösen Erkrankungen gerechnete Leiden ist erst durch die Unter¬ 
suchungen der patholog. Anatomen, besonders Joh. Müllers und Virchows, als eine 
Veränderung derjenigen Zellen des Organismus, eine Geschwulstbildung, gedeutet worden, 
deren Übertragung nur durch Transplantation, nicht Infektion gelinge. Die prakt. Arzte 
und Kliniker neigten wieder mehr zu der älteren, parasitären Theorie, v. Leyden kri¬ 
tisiert nun kurz die Theorie Riberts, die einige von der Konkurrenz der Nachbarzellen 
befreite Zellen das dargebotene Nährmaterial benutzen und nun ins Schrankenlose wuchern 
lässt. Es bleibt aber unbegreiflich, weshalb bisher unschuldige Zellen auf einen einfachen 
krankhaften Reiz so deletäre Eigenschaften erhalten sollen. Dass aber der Übergang 
normaler Zellen zu Krebszellen beobachtet wird, ist eine allgemein anerkannte Tatsache. 
Kehlkopf, Dickdarm und Rektum. Die Hautkrebse sind sehr viel seltener geworden, seit¬ 
dem man der Hautpflege mehr Sorgfalt zuwendet. Am wahrscheinlichsten scheint es v. 
Leyden, dass parasitäre Keime von aussen her in den Organismus eindringen, in den 
Tumorzellen sich festsetzen und das schrankenlose Wachstum (Vermehrung def Zellen) 
bewirken; es sei also nach seiner Theorie in den Zellen ein lebendiger Organismus vor¬ 
handen, welcher die fortdauernde Entwicklung von Generation zu Generation möglich 
mache. Sie glaube er in kleinen, meist runden, bläschenartigen, scharf umrandeten Kör¬ 
perchen gefunden zu haben; in ihrem Innern finde man ein sich lebhaft rot oder blau- 
schwarz färbendes Zentralkörperchen. Präparate wurden demonstriert, die derartige Zell¬ 
einschlüsse zeigen. 

In der Diskussion werden von Behla noch folgende epidemiologische Anmerkungen 
hinzugefügt: Im Jahre 1893 sind im Dorfe Lugau, Kreis Luckau, im Sommer 8 Todesfälle 
an Krebs beobachtet und zwar allein in dem feucht gelegenen Teile des 600 Einwohner zäh¬ 
lenden Dorfes. In Alsleben sind 1902 von Dr. Gilf bei 1200 Einwohnern im Unterdorfe 
7 Krebserkrankungen in einem Sommer beobachtet worden. Aus Norwegen wird von Dr. 
Hooslef mitgeteilt, dass in einem Dorf ein an Mastdarmkrebs leidender Maurer in der 
ersten Zeit seiner Erkrankung noch an verschiedenen Stellen des 900 Einwohner zählen¬ 
den Dorfes gearbeitet hat; er hatte dabei starke Stuhlentleernngen. Unter seinen nächsten 
Nachbarn, wo er arbeitete, erkrankten im Verlaufe des folgenden Jahres (1902) 7 Leute 
hinter einander. Bei allen wurde der Krebs durch Sektion nachgewiesen. Erblichkeit oder 
Blutsverwandtschaft bestand nicht. 

Olshausen teilt einen Fall von Impfmetastase der Bauchdeckennarbe nach bei 
der Operation geplatztem, zentral zerfallenem Ovarialcarcinom mit. 

Hansemann tritt energisch gegen die Identifizierung der Begriffe Infektion und 
Transplantation auf. Bei der Transplantation würden Zellen übertragen, au» denen sich 
die weitere Wucherung entwickle, bei der Infektion aber Bazillen (z. B. Tuberkulose^, die 
aus den Zellen dieses neuen Wirtes eine Wucherung erzeugten. 

Hier sei der tote Punkt, hier könne die parasitäre Theorie einsetzen. 

Vortragender führt nun Beispiele für die Infektiosität des Krebses an: a^) die geo¬ 
graphische Verbreitung. Fast frei von Krebs sind die nördlichen Gegenden and die um 
den Äquator. Die schwarze Rasse Afrikas war immun, solange sie mit der weissen 
nicht näher in Berührung kam. Gegenwärtig werden die Schwarzen in Amerika ebenso 
häufig von Krebs befallen, wie die Weissen. b) die Verbreitung des Krebses unter den 
Tierklassen. Unter den Tieren findet sich der Krebs fast nie unter den wilden Tieren. 
Loeb hat mitgeteilt, dass in einzelnen Gegenden Amerikas der Krebs der Rinder am 
häufigsten die Stelle der Augen befalle, wo auch die Fremdkörper haften, c) die Wahl 
der Körperstellen. Der Krebs tritt überwiegend häufig an den Stellen auf, welche von 
der Peripherie, bzw. von aussen her relativ leicht zugänglich sind. Bei der Frau sind es 
die Geschlechtsteile und Mammae, beim Mann der Magen, der Ösophagus. 


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401 


Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


Die v. Leyden beschriebenen Körperchen sind von Aschoff experimentell bei Ka¬ 
ninchen erzeugt worden, ferner in der Leber bei akuter gelber Atrophie, im Knochen¬ 
mark bei perniziöser Anämie gefunden worden. Apelt-Hamburg. 

Weigel, Sarkom nach Trauma. W. demonstriert in der Nürnberger mediz. Ge¬ 
sellschaft und Poliklinik am 1. Sept. 04 (s. Münchener mediz. Woch. 46) das durch 

Amputation des Fusses nach Pirogoff gewonnene Präparat eines myelogenen Sarkoms, 
ausgegangen vom Metartasus II einer Frau, die sich angeblich vor etwa 3 Jahren in 
kurzen Zwischenräumen mehrmals am rechten Fussrücken gestossen hatte. Seitdem klagte 
sie beständig über Schmerzen an dieser Stelle; erst im Februar d. J. bemerkte sie eine 
rasch zunehmende Schwellung. Eine vom behandelnden Arzt gemachte Inzision entleerte 
eine reichliche Menge schleimig-gelatinöser Masse. Da sich die Geschwulst rasch bis an 
die periphere Reihe der Fusswurzelknochen erstreckte, wurde die Amputation nach Piro¬ 
goff vorgenommen. Offenbar ist der Tumor langsam im Mark der Diaphyse entstanden, 
hat dann seine knöcherne Umhüllung gesprengt und ist dann rasch in die Umgebung 
weiter gewachsen. Die mikroskopische Untersuchung ergab einen Aufbau aus ziemlich 
grossen rundlichen und spindeligen Zellen, zahlreichen bindegewebigen Faserzügen und 
Schleimmassen. Aronh eim-Gevelsberg. 

Lotheissen, Über Engoform in % der Chirurgie. (Zentralbl. f. Chirurg. 25. 
1904.) Als Ersatz des Jodoforms hat sich Verf. das Eugoform (acetyliertes Metylen- 
Diguajakol) vielfach sehr bewährt Seine Wirkung beruht auf der durch die Körpersäfte 
hervorgerufenen Zerlegung in seine Bestandteile Guajakol und Formaldehyd. Es wirkt 
reinigend und austrocknend, namentlich bei jauchenden Unterschenkelgeschwüren, wo 
es entweder in Form der lOprozentigen Engoformsalbe (täglich) oder als Streupulver 
(alle 2—3 Tage) Anwendung findet. Als 5- bis lOproz. Emulsion bewährt es sich zu In¬ 
jektion in jauchende Abszesshöhlen, bei inoperablen Uteruscarcinomen, bei kalten Abszessen 
etc. Tuberkulöse Geschwüre heilen bei Pulverbehandlung rasch, bei Verbrennungen und 
Erfrierungen kommt das Eugoform im 2. Grade als Salbe, im 3. Grade als Pulver in An¬ 
wendung, bei Fisteln und tuberkulösen Prozessen nach Entfernung der kariösen Herde als 
Eugoformgaze. 

Ganz kann das Jodoform durch das Eugoform indessen nicht ersetzt werden. 

Bettmann-Leipzig. 

Brüning, Über offene Wundbehandlung nach Trepanation. (Zentralbl. 
f. Chir. Nr. 30, 1904.) Angeregt durch die Arbeiten von Bernhard und Wagner, übt 
Br. jetzt die offene Wundbehandlung nach Transplantationen nach Thiersch. Die Läpp¬ 
chen werden unbedeckt gelassen und es wird höchstens nachts, wenn nötig, ein Verband 
angelegt. Da die Läppchen schon nach 6—8 Stunden fest mit der Unterlage verklebt 
sind, ist eine Verschiebung derselben nicht mehr zu befurchten. Die gewonnenen Resul¬ 
tate waren sehr gute, da durch Vermeidung der feuchten Kammer, wie bei den übrigen 
Verbandmethoden, eine Mazeration der Läppchen und ausserdem ein Ankleben an die Ver¬ 
bandstoffe ausgeschlossen ist. Nach 8 Tagen sind die Läppchen fest angeheilt. 

Bettmann-Leipzig. 

Behrmann, Über die Vorteile der zeitweiligen offenen Behandlung 
hartnäckiger Unterschenkelekzeme. B. empfiehlt für diese Ekzeme das zeitweilige 
Fortlassen von Verbänden. Man trägt Zinkpaste auf, der später fünf und mehr Prozent 
01. cadin. pur. zugesetzt werden. Darauf kommt Puder. Nur am ersten Tage wird 
Watte darauf getan und durch Binden fixiert. Am nächsten bleiben Watte und Binde 
fort, damit die Transpiration und Austrockung gut vor sich geht. Das Bein bleibt un¬ 
bedeckt liegen und wird nachts nur mit einer Wolldecke geschützt. Am 4. Tage beginnt 
der Turnus von neuem. Bei ambulanter Behandlung ist eine Trikotschlauchbinde zu 
empfehlen* C. Schmidt-Cottbus. 

Kolaczek, Zur Erysipeltherapie. (Deutsche Ärzte-Zeitung 1904, Heft 14.) 
K. hat in einer langen Reihe von Jahren bei Erysipel ein einfaches Mittel mit Erfolg 
angewandt: Er legt über die betroffene Partie Gummipapier glatt an, es muss eine Hand 
breit über die kranke Zone hinausragen. Darüber kommt W T atte und dann eine Binde. 
An den Extremitäten lässt sich das Verfahren gut, im Gesicht schlechter anwenden. K- 
glaubt, dass die Retention aller Ex- und Sekretionsprodukte der Haut und der Strepto- 


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402 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


kokken selbst im entzündeten Gewebe einen vernichtenden Einfluss auf die Mikroben 
ausübt. C. Schmidt-Cottbus. 

Lazarus, 6. Jahresbericht über die Anwendung der physikalischen 
Heilmethoden in der 1. medizinischen Klinik und Poliklinik« (Charite-Annalen. 
XXVIII. Jahrgang.) Bei fiebernden Kranken sind in der 1. medizinischen Klinik Kalt¬ 
luftbäder mit Eisblasen von günstigem Einfluss gewesen. Sie waren auch bei Typhus von 
gutem Erfolg. 

L. hat ferner die Kaltluftdouche mit der Kohlensäureflasche als Anregungsmittel 
bei mangelhafter Respiration und als Beruhigungs- und Erfrischungsmittel bei neurasthe- 
nischen und hysterischen Patienten angewendet, ferner als Anregungsmittel bei Ohn¬ 
mächten, hysterischen Anfällen, Delirien und Koma. Bei den gastrischen Krisen der Ta¬ 
biker, bei Ischias, Polyneuritis, Myalgia lumbalis, Pleurodynie, der Spinalirritation und 
den Parästhesien im Gefolge der Neuritis wirkte sie schmerzstillend. Bei der Tachykardie 
der Basedowschen Krankheit oder auf nervöser Grundlage, bei Herzneurose nnd Cor 
adiposum kann die Kaltluftdouche günstige Wirkung haben. 

Die Vibrationsmassage ist gleichfalls vielfach augewendet. Durch Experimente ergab 
sich, dass dieselbe bei organisch Herzkranken keine objektiv nachweisbare Veränderung 
der Herztätigkeit hervorruft. Bei Neuralgien des Trigeminus, bei hysterischer Aphonie, 
Basedowscher Krankheit, bei den gastrischen Krisen der Tabiker und Myelitiker wirkte 
sie günstig. 

Bei spinaler Incontinentia vesicae wurde durch kräftige Vibrationen der Blasengegend, 
des Perineums und der Kreuzgegend ein günstiger Einfluss ausgeübt. L. betont aber aus¬ 
drücklich, dass bei Muskelatrophien aus zentraler oder peripherer Ursache die manuelle 
Klopf- und Knetmassage hinzukommen muss. 

Mit gutem Erfolg wurde in der Atmungstherapie der automatische Sauerstoff-lnha- 
lationsapparat benutzt. 

Bei Steifigkeiten und Ödemen der Hand und Finger wurden Quecksilberbäder mit 
Erfolg angewendet. Der starke Druck des schweren Quecksilbers wirkt wie eine Massage. 
Die Hand wird zentripetalwärts ausgestrichen, die Hand blutleer gemacht. Die 
Hand wird einige Sekunden bis eine Minute in das Bad eingetaucht und die Prozedur 
50 mal wiederholt. 

Bei Ataktikern wurden Gehübungen mit geschlossenen Augen mit Hilfe akustischer 
Orientierung gemacht. Das Gehen wurde auf einen akustischen Anhaltspunkt zu mit ge¬ 
schlossen Augen geübt. Ferner wurden Selbstübungen der Patienten vor dem Spiegel 
ausgeübt. Die Anwendung der einzelnen therapeutischen Maßnahmen muss im Original 
nachgelesen werden. C. Schmidt-Cottbus. 

Wiedmann, Ein Beitrag zur Lehre von der Heissluftbehandlung des 
traumatischen Kniegelenksergusses. (Inaugur. Dissert. Bonn 1904.) Verf. gibt 
in seiner Arbeit einen Beitrag zur Lehre von der Heissluftbehandlung traumatischer Ge¬ 
lenkergüsse an der Hand von 30 Fällen, die in den Jahren 1901—1903 von Dr. Martin 
im Alexianerhospital und evangel. Krankenhause zu Cöln behandelt wurden. Es gelang 
bei traumatischen Gelenkergüssen aller Art (frischen, veralteten, rezidivierenden und kom¬ 
plizierten) durch Heissluft den Erguss so gut wie immer schnell und dauernd zu besei¬ 
tigen. Die durchschnittliche Gesamtbehandlungsdauer betrug 36,5 Tage mit 80 Proz. voll¬ 
ständiger Heilung. Hierbei muss aber betont werden, dass die Patienten nach Beseitigung 
des Ergusses etwa noch 14 Tage, um eventuell auftretende Rezidive zu beobachten, im 
Hospital gehalten wurden. Die nicht Geheilten wurden durchweg gebessert und mit rela¬ 
tiv guter Funktionsfähigkeit entlassen. Der Grund für die unvollständige Heilung war 
stets in den Nebenumständen, in komplizierenden Gelenkverletzungen, im Verhalten des 
Patienten zu suchen. 

Bis zum Schwinden des Ergusses ist strenge Bettruhe angezeigt; bei frischen Ver¬ 
letzungen empfiehlt sich in den ersten Tagen die Fixation auf der T-Schiene. Es genügte 
die Heissluft täglich 1 Stunde bis zu Temperaturen von 120° zu applizieren. 

Die Heissluft ist nach Verf. indiziert bei allen traumatischen Ergüssen, die nicht 
exzessiv gross sind. Diese letzteren werden zweckmässig punktiert, 7 Tage lang kom¬ 
primiert und mit Heissluft ’nachbehandelt Letztere hat folgende Vorteile: 1) Sie wirkt 
schmerzlindernd und macht keine Beschwerden und Unannehmlichkeiten. 2) Sie vermeidet 


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Monatsschrift für Unfallheilkunde und ln validen wesen Nr. 12. 4(>3 

Funktionsstörungen, hochgradige Muskelatrophien und Versteifungen, wie sie die Fixation 
im Gefolge hat. 3) Sie gibt eine gute Prognose bezl. der Rezidive. 

A r o n h e i m - Gevel sberg. 

Lauenstein, Zur Technik der Transplantation nach Thiersch. (Zentralbl. 
f. Chir. Nr. 35. 1904 ) Statt der gebräuchlichen Anfrischung der Granulationen vor 
Auflegung der Läppchen bewirkt L. dieselbe dadurch, dass er die Fläche nur mit sterilen 
Gazetupfern bis zur leichten Blutung abreibt. Hierdurch will L. die hauptsächlichsten 
Ursachen des Nichtanheilens der Läppchen: 1) Störung der Asepsis, 2) Abheben der 
Läppchen durch nachträgliche Blutung, 3) mangelhafte Ernährung der Läppchen vom 
Wunddefekt aus, am ehesten beseitigen. Von diesem Gesichtspunkt aus erscheint die Me¬ 
thode in der Tat sehr rationell. Zur Bedeckung der transplantierten Flächen empfiehlt L. 
den Credöschen Silberverbandstoff, welcher direkt auf die Läppchen aufgelegt wird. Er 
fixiert fest, ohne zu verkleben, lässt alle Sekrete durch und wirkt selbst aufsaugend. 

B e 11 m a n n - Leipzig. 

Stelnthal, Über plastische Wanderlappen. (Zentralbl. f. Chir. Nr. 25. 1904.) 
In einem Falle eines grossen granulierenden Defekts in der rechten Kniekehle eines 
5jährigen Kindes, bei welchem Transplantation nach Thiersch untunlich erschien, 
ebenso auch Transplantation mit gestielten Lappen aus der Umgebung, ging St. so vor, 
dass er den erforderlichen Lappen aus der linksseitigen Rumpfseite zunächst als Wander¬ 
lappen an das linke und von hier in einem zweiten Akt auf das rechte Bein brachte. 
Der Erfolg war ein tadelloser. St. möchte dieses Verfahren der provisorischen Einheilung 
des zu transplantierenden Lappens an einer für den Defekt passenden Stelle und Über¬ 
pflanzung in einem späteren Akt zur Methode für ähnliche Fälle erheben. Der Vorteil 
derselben liegt darin, dass man von Stellen, die ohne Schaden grosse Hantstücke entbehren 
können, grosse Lappen herbeiholen kann. Bettmann-Leipzig. 

V. Hacker, Zur Mitteilung Prof. Steinthals: „Über plastische Wanderlappen“. 
(Zentralbl. f. Chir. 31. 1904.) In diesem Aufsatz erhebt H. gegenüber St. Prioritäts¬ 
ansprüche bezüglich der Empfehlung und Anwendung der Wanderlappentransplantation 
(Arch. f. klin. Chir. Bd. XXXVII, Heft 1. 1888). Es handelte sich um einen ganz ähn¬ 
lichen Fall wie bei Steinthal. Bettmann-Leipzig. 

V. Hacker, Zur prophylaktischen Blutstillung bei der Trepanation. 
(Zentralbl. f. Chir. Nr. 29. 1904.) Heidenhain hat zur Blutstillung bei Trepanation ein 
Verfahren angegeben, welches darin besteht, dass von der Lappenbildung aus der Galea 
und der Haut der Lappen diesseits und jenseits der gewünschten Schnittlinie fortlaufend mit 
Hinterstichen umstochen wird (s. Zentralbl. f. Chir. Nr. 9. 1904). Hacker hält dies 
Verfahren für sehr zweckmässig, glaubt aber, dass es in vielen Fällen genügt, die Um¬ 
stechung, w e lche er übrigens mit Knopfnähten, nicht fortlaufend ausführt, nur jenseits 
des Lappens zu machen. Er beschreibt einen Fall, in welchem er so vorgegangen ist 
Bedingung ist nur, dass nicht grössere Gefässe in die Basis des Läppens eintreten. 

Bettmann - Leipzig. 

Trendelenburg, Lähmung der Augenmuskeln nach Trauma. Tr. stellt in der 
medizinischen Gesellschaft zu Leipzig am 19. Juli 1904 (s. Münch, med. Wochenschr. 46) 
einen Patienten vor, bei dem infolge einer Basisfraktur sich sämtliche Augenmuskelnerven 
gelähmt erwiesen und Blindheit eingetreten war, und bei dem er eine Aufmeisselung des 
Orbitaldachs vorgenoramen hat. 

In der Diskussion betont Sattler, dass Folgen einer Fraktur oder Fissur der 
Wandungen des Canalis opticus auf den Sehnerven nicht selten beobachtet werden, da 
schon ein heftiger Stoss oder Fall gegen den oberen Orbitalrand eine solche erzeugen 
können. Auch ohne dass es zur Splitterung kommt, genügt schon ein Bluterguss in die 
Sehnervenscheide, um eine hochgradige und dauernde Schädigung des Nerven herbeizu¬ 
führen. Beim Durchtritt des N. opticus mit der Arteria ophthalmica durch den knöchernen 
Kanal liegen die Scheiden dem Nerven fast allseitig knapp an, eine verhältnismässig kurz 
dauernde Kompression des Sehnerven reicht daher schon aus, um denselben dauernd schwer 
zu schädigen und eine deszendierende Atrophie zu bewirken. Ungleich den motorischen 
Nerven sind die Sinnesnerven ausserordentlich viel vulnerabler und vollends der N. opticus. 
Ganz besonders vulnerabel ist erfahrungsgemäss das die Makulafasern enthaltende, im 
Canalis opticus axial verlaufende Bündel. S. erkennt den operativen Erfolg (gute Hebung 


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404 Monatsschrift für Unfallheilkunde und Invalidenwesen Nr. 12. 


des oberen Lides und Wiederherstellung einer gewissen Beweglichkeit des Augapfels) ,an. 
bemerkt aber, dass infolge zurückbleibender Diplopie Pat. so sehr gestört sein werde, dass 
er besser daran sei, wenn sich das Sehvermögen, wie er voraussetze, nur unvollkommen 
wieder herstelle. Aronheim -Gevelsberg. 

Freund, Über den Nutzen der frühzeitigen Ohruntersuchung für die 
Begutachtung von Unfallnervenkranken. (Wissenschaftliche Mitteilungen der 
Heilanstalt für Unfallverletzte zu Breslau. 1894.) Der Verfasser stellt sich die sehr 
dankenswerte Aufgabe, auch einmal von nicht spezialärztlicher Seite die Wichtigkeit 
frühzeitiger Ohruntersuchungen bei Unfällen zu betonen, auf die schon Passow 1898 
hingewiesen hat, und löst sie in überaus anschaulicher Weise. Nachdem er die erforder¬ 
lichen Untersuchungsmethoden wie die zu beachtenden Sy mptome besprochen hat, weist er 
.erstens darauf, hin, dass besonders bei Mittelohreiternngen nach Verletzung nur die 
sofortige Untersuchung nach dem Unfall Aufschluss über den Zusammenhang von Ver¬ 
letzung und Ohrleiden geben kann. Später ist es unmöglich. Zweitens und vor allem 
führt er aus, dass für die Beurteilung von Unfallnervenkranken die sofortige Ohrunter¬ 
suchung von derselben Wichtigkeit ist, weil sich eine grosse Anzahl von nervösen Be¬ 
schwerden auf eine anfängliche Ohrverletzung zurückführen lässt, besonders wenn es 
sich um eine Läsion des Labyrinths gehandelt hat. Wenn auch die Erscheinungen von 
seiten des Ohres, speziell die Labyrintherscheinungen, in einzelnen Fällen allmählich 
zurückgehen, so können sich doch von ihnen die verschiedensten nervösen Störungen 
(traumatische Hysterie, Neurasthenie, Friedmahnscher vasomotorischer Symptomkomplex) 
entwickeln; durch rechtzeitige Feststellung der primären Ohrläsion werden die „trauma¬ 
tischen Neurosen w auf eine für die Begutachtung wichtige, objektive Basis gestellt. Auch 
für die Behandlung ergeben sich daraus wertvolle Gesichtspunkte; durch zweckentsprechende 
Schonung des geschädigten Ohres unmittelbar nach der Verletzung gelingt es, eine Art 
Prophylaxe der nervösen Erkrankungen zu üben. 

Etwas zu grosses Gewicht scheint mir der Verfasser auf die Behauptung R. Müllers 
zu legen, dass einseitige traumatische Affektionen des inneren Ohres etwas sehr seltenes 
sind. Nach Beobachtungen anderer hat dies keineswegs allgemeine Gültigkeit, einseitige 
traumatische Affektionen des inneren Ohres sind öfters zu beobachten. Lange-Berlin. 

David, Traumatische Gelenkneurosen. (Monatsschr. f. orthopäd. Chirurgie 
u. physikal. Heilmethoden. 1904. Nr. 4.) D. macht in der Einleitung seiner Arbeit darauf 
aufmerksam, dass der Begriff der Gelenkneurosen jetzt sehr eingeschränkt sei, weil man 
häufig anatomische Gelenkveränderungen als Ursache der Schmerzen findet. 

D. führt 3 Fälle an, welche als reine Gelenkneurosen betrachtet werden können. In allen 
3 Fällen ein Trauma die Ursache; hysterische Erscheinungen boten die Kranken nicht dar. 

Im 1. Falle handelte es sich um einen 34jährigen Fabrikbesitzer, der sonst ganz 
gesund war. Nach öinem Stockhieb auf die rechte Schulter traten in den beiden ersten 
Tagen'nur geringe, dann sehr heftige Schmerzen ein. Im Röntgenbild fand sich nichts Krank¬ 
haftes. Die aktiven. Bewegungen im Schultergelenk waren sehr schmerzhaft, in Narkose war 
das Schultergbjenk frei- beweglich. Die Untersuchung ergab sonst nichts Krankhaftes. 

Durch'Tapotement mit dem Vibrationsapparat wurde der Patient geheilt 

Im 2. Faile handelte es sich um eine gesunde junge Dame, welche sich durch Fall 
mit dem Rade eine Kontusion des linken Knies zuzog. Nach 8 Tagen waren alle 
Schmerzen beseitigt, so dass die Patientin wieder radeln konnte. Nach 4 Wochen stellten 
sich wieder plötzlich Schmerzen ein. Ausser einer leichten Flexionsstellung war nichts 
Krankhaftes festzustellen, auch durch Röntgenphotographie nicht. In Narkose war das 
Gelenk frei beweglich. Durch Massage, Vibration und Fixationsverbände wurde in zwei 
Wochen Heilung erzielt. Bei einer anderen jungen Dame traten 5 Monate nach einem 
Sturz, welcher keine nachweisbaren Folgen hinterlassen hatte, Schmerzen in dem linken 
Knie und in der rechten Hüfte ein. 8 Tage später standen beide Hüftgelenke in Flexion 
und Abduktion. Äussere Untersuchung und Röntgenbild ergaben sonst nichts Krankhaftes. 
Die Schmerzen traten in Intervallen auf. Der Erfolg war gut. 

D. glaubt, dass die sensiblen Nervenpartien geschädigt gewesen seien. 

C. Schmidt-Cottbus. 

Für die Redaktion verantwortlich: Professor Dr. C. Th,em-Cottbus. 

Druck von August Pries in Leipzig. 


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