Skip to main content

Full text of "Westdeutsche Zeitschrift fuer Geschichte und Kunst 25-1906"

See other formats


This  is  a  digital  copy  of  a  book  that  was  preserved  for  generations  on  library  shelves  before  it  was  carefully  scanned  by  Google  as  part  of  a  project 
to  make  the  world's  books  discoverable  online. 

It  has  survived  long  enough  for  the  copyright  to  expire  and  the  book  to  enter  the  public  domain.  A  public  domain  book  is  one  that  was  never  subject 
to  copyright  or  whose  legal  copyright  term  has  expired.  Whether  a  book  is  in  the  public  domain  may  vary  country  to  country.  Public  domain  books 
are  our  gateways  to  the  past,  representing  a  wealth  of  history,  culture  and  knowledge  that's  often  difficult  to  discover. 

Marks,  notations  and  other  marginalia  present  in  the  original  volume  will  appear  in  this  file  -  a  reminder  of  this  book's  long  journey  from  the 
publisher  to  a  library  and  finally  to  you. 

Usage  guidelines 

Google  is  proud  to  partner  with  libraries  to  digitize  public  domain  materials  and  make  them  widely  accessible.  Public  domain  books  belong  to  the 
public  and  we  are  merely  their  custodians.  Nevertheless,  this  work  is  expensive,  so  in  order  to  keep  providing  this  resource,  we  have  taken  steps  to 
prevent  abuse  by  commercial  parties,  including  placing  technical  restrictions  on  automated  querying. 

We  also  ask  that  you: 

+  Make  non-commercial  use  of  the  files  We  designed  Google  Book  Search  for  use  by  individuals,  and  we  request  that  you  use  these  files  for 
personal,  non-commercial  purposes. 

+  Refrain  from  automated  querying  Do  not  send  automated  queries  of  any  sort  to  Google's  system:  If  you  are  conducting  research  on  machine 
translation,  optical  character  recognition  or  other  areas  where  access  to  a  large  amount  of  text  is  helpful,  please  contact  us.  We  encourage  the 
use  of  public  domain  materials  for  these  purposes  and  may  be  able  to  help. 

+  Maintain  attribution  The  Google  "watermark"  you  see  on  each  file  is  essential  for  informing  people  about  this  project  and  helping  them  find 
additional  materials  through  Google  Book  Search.  Please  do  not  remove  it. 

+  Keep  it  legal  Whatever  your  use,  remember  that  you  are  responsible  for  ensuring  that  what  you  are  doing  is  legal.  Do  not  assume  that  just 
because  we  believe  a  book  is  in  the  public  domain  for  users  in  the  United  States,  that  the  work  is  also  in  the  public  domain  for  users  in  other 
countries.  Whether  a  book  is  still  in  copyright  varies  from  country  to  country,  and  we  can't  offer  guidance  on  whether  any  specific  use  of 
any  specific  book  is  allowed.  Please  do  not  assume  that  a  book's  appearance  in  Google  Book  Search  means  it  can  be  used  in  any  manner 
anywhere  in  the  world.  Copyright  infringement  liability  can  be  quite  severe. 

About  Google  Book  Search 

Google's  mission  is  to  organize  the  world's  information  and  to  make  it  universally  accessible  and  useful.  Google  Book  Search  helps  readers 
discover  the  world's  books  while  helping  authors  and  publishers  reach  new  audiences.  You  can  search  through  the  full  text  of  this  book  on  the  web 

at  http  :  //books  .  google  .  com/| 


Westdeutsche  Zeitschrift  fur 
Geschichte  und  Kunst 


G 


«*  ai.i 


*S) 


<30L — . 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Westdeutsche  Zeitschrift 

fttr 

Geschichte  und  Kunst. 

Begrtkndet  von  F.  Hettner  und  It  Lamprecht 
Herausgegeben 


von 


Dr.  E.  KrOger  Prof.  J.  Hansen 

Museums-Director  in  Trier.  Archiv  -  Director  in  Koln. 


Jahrsang  XXV. 


-♦-> 


TRIER. 

Verlagsbuchhandlung  von  Jacob   Lintz. 
1906. 


Digitized  by  VjOOQlC 


",.  ':  .  ( 


I  i. ' 


Harvard  College  Library 

AUG  16  1907 

Hohenzollern  Collection 

Gift  of  A.  C.  C«*lidge 


T^T 


Bachdrnckerei  von  Jacob  Lintz  in  Trier. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Inhalt  der  Vierteljahrshefte. 

Abteilung  I. 

Aufsatze  allgeineincn  Inhalts  sind  in  diesem  Jahrgang  nicht  erschienen. 

Abteilung  II. 

a)     Altertum.  Scite 
Burckhardt-Biedermann,   Th.,   Romische   Kastelle   am   Oberrhein 

aus  der  Zeit  Diocletians.     (Hierzu  Tafel  2—4) 129 

GriinenwaM,  L.,  Matronensteine  in  der  Pfalz.     (Hierzu  Tafel  5)   .    .  239 

Kisa.  ('.,  Die  romischen  Antiken  in  Aachen 1 

Zeller,  .1.,  Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit  .  258 

b)    Mittelalter   und  Neuzeit. 

Ganzenmiiller,   W.,   Die  tlandrische   Ministerialitat  bis   zum   ersten 

Drittel  des  12.  Jabrhunderts 371 

Hasen clever,  A.,  Zur  Kntstehung  der  rheinischen  Provinzialstande  .    192 

II gen,  Th..  Kritische  Beitrage  zur  rheinisch-westfalischen  Quellenkunde 

des  Mittelalters  II.     (Hierzu  Tafel  1) 83 

Keussen,  II.,    Der  Hofzins  in  der  Kolner  Rheinvorstadt  wahrend  des 

Mittelalters.     ^Hierzu  Tafel  fi) 327 

Oppermann,  ().,  Zur  mittelalterlichen  Verfassungsgeschichte  von  Frei- 
burg i.  B.,  K6ln  und  Niedersarhsen 273 

Schulte.  A.,  War  Werden  ein  freiherrliches  KlosterV 178 

c )    R  e  c  e  n  s  i  o  n  e  n. 

Kotzschke,  R.,    Die  Urbare   der   Abtei  Werden  a.  d.  Ruhr.     A.    Die 
Urbare  vom  9.  — 13.  Jahrhundert  in  Publikationen  der  Gesellschaft 
fur  rheinisehe  Geschichtskunde  T.  20,  Rheinisehe  Urbare  B.  2. 
Angezeiirt  von  Dr.  G.  Caro  in  Zurich 3(>5 

Rietschel,  S..  Das  Burggrafenamt  und  die  hohe  Gerichtsbarkcit  in 
den  deutschen  Bischofsstadten  wahrend  des  friihen  Mittelalters.  — 
Angezeigt  von  Dr.  ().  Oppermann  in  Utrecht 119 

Rudolph,  Die  Kntwiokelung  der  Landeshoheit  in  Kurfrier  bis  zur  Mitte 
des  14.  Jahrhunderts. 

Rorig.  Die  Kntstehung  der  Landeshoheit  des  Trierer  Krzbischofs 
zwischen  Saar,  Mosel  und  Ruwer  und  ihr  Kampf  mit  den  patri- 
monialen  Gewalten.  —  Angezeigt  von  Arohivar  Dr.  P.  Riehter  in 
Koblenz      232 

Abteilung  III. 

Museographie  fiber  das  Jahr  1905  0(J : 

1.  Westdeutschland.     (Hierzu  Tafel  7—14) 411 

2.  Bayrische  Sammlungen.     (Hierzu  Tafel  9,  15,  IB,  17) 478 

3.  Schweiz 484 


Digitized  by  VjOOQlC 


Tafeln.  Tafei 

Gedenktafel  des  Burgbaues  zu  Kempen 1 

Karte  der  romisrhen  Strassen  in  der  Schweiz 2 

Kastelle  auf  Burg  und  von  Irgenhausen    .    .    .       3 

„        bei  Zurzach  und  von  Kaiseraugst 4 

Matronenreliefs  vom  Heidenfels  bei  Landstuhl 5 

Hofzinskarte  der  K6lner  Rheinvorstadt 6 

Zur  Miiseographie  von: 

Strassburg 7 

Stuttgart 8  u.  9 

Saalburg 10  u.  11 

Trier 12—14 

Munchen 15 

Straubing 16  u.  17 

Dillingen 9 

Textabbildungen.  Seite 

Kastell  aus  provincia  Arabia,  Abb.  1 141 

Grabrelief  eines  Knaben  vom  Heidenfels,  Abb.  1 242 

Desgl.                             Abb.  2      242 

Matronenstein  von  Nanzweiler,  Abb.  3 250 

Zur  Museographie  von: 

Mannheim,  Bronzekreuze,  Abb.  1 427 

Saalburg,  Tongefasse,  Abb.  2 440 

,,         Bronzekanne,  Abb.  3 443 

Birkenfeld,  Tongefasse,  Abb.  4 456 

Trier,  Inschrift  vico  Seniae,  Abb.  5 458 

fl       Bronzekopfchen  von  Dreifuss,  Abb.  6 462 

Munohen,  Tongefass  von  Neuhoten,  Abb.  7 478 

j,         Schmucksachen  von  Neuhofen,  Abb.  8 479 


Digitized  by  VjOOQlC 


Inhalt  des  Korrespondenzblattes. 

(Die  Citate  gehen  auf  die  Randnummern  im  Korrespondenzblatt). 


Neue  Funde. 

B  a  Ides,   Algenrodt  bei  Idar  [Vorge- 

schichtliche  und  rdmische  Nieder- 

lassung]   52. 
B aide 8,    Der   Friedeberg   bei   Hir- 

stein    42. 
Baldes,   Grabfuod    der  La  Tenezeit 

bei  Meckenbach   43. 
Behr,   A.,   Zwei  Matronensteine  aus 

GereoDsweiler   50. 
Bissinger,  K.,  Zwei  rdmische  Miinz- 

schatzfunde  aus  Baden  41. 
Cramer,  F.,  Ausgrabungen  in  Esch- 
weiler  bei  Aachen  und  Umgegend  35. 
v.    Doma8zew8ki,     Inschrift     der 

cohors  1  Classica  aus  Koln   11. 
Grunenwald,  Sechs  Epona-Darstel- 

lungen  aus  der  Pfalz   33. 
Haug,  F.,  Zwei  neue  Inschriften  aus 

Wurttemberg    1. 
Koepp,  F.,  Ausgrabungen  bei  Haltern 

i.  W.  1906     46. 
Korber,  Mainz.  Rdmische  Inschriften 

und  Skulpturen   2. 
Korber,  Mainz  [Rdmische  Grabdenk- 

maler]    20. 
Korber,  Mainz, [Rdmische Inschriften 

und  Skulpturen]   51. 
Kohl,    0.,    Kreuznach   [Vorrdmische 

Funde]    21. 
Kohl,   0.,   Kreuznach,   Ueber   einen 

Gefassstempel   22. 
Kramer,   Ausgrabungen  in  der  Lin- 

dener  Mark  bei  Giessen   53. 
Kruger,  E.,  Neumagen  [Heiligtum  des 

Mercurius  Bigentius]   23. 
Lehner,  H.,  Thorr  [Rdmische  Denk- 

maler]   34. 
L  eh  n  e  r ,  H.,  Thorr  [Matronenaltar]  44. 
L  e  hn  er ,  H.,  Xanten  [Castra  Vetera]  12. 
Lehner,  H.,  Xanten  [Rdmischer  Grab- 
stein]   24. 
Poppelreuter,  Koln  [Gigantenreiter 

und  andere  Steindenkmaler]  40. 
Rein e eke,  P.,  Spatrdmischer  Helm 

von  Worms   19. 
Riese,  A.,  Koln  [Sulevenstein]   55. 


Wisaenschaftliche  Mtaoellanea. 

Joerres,  P.,  Nochmals  dienSuperia  7. 
Keune,  Jean  Jacques  Boissard  16. 
K  e  u  n  e ,  Zu  den  Inschriften  der  Medio- 

matriker  30. 
Knorr,  R.,  Sigillatastempel  von  Rott- 

weil   46. 
Knorr,  R.,  Zur  Sigillata-Technik  31. 
Riese,   A.,    Zu  Korrbl.   XXI  (1902) 

15.  47. 
Ritterling,  E.,  Zu  dem  neuen  Mili- 

t&rdiplom  Vespasian 8   6. 

Praehlstorische  AltertUmer. 

Aschenurnen,  Eschweiler   35. 

Bronze  funde:  Buckel  eines  Leder- 
gUrtels,  Lindener  Mark  53.  Fibeln. 
Eschweiler  35;  Kreuznach  21. 
Messer,  Lindener  Mark  53;  Mecken- 
bach 43.  Hinge,  Algenrodt  52; 
Kreuznach  21;  Lindener  Mark  53, 

Flachgraber,  Lindener  Mark  53. 

Gefasse,  Eschweiler  35;  Friedeberg 
(Birkenfeld)  42;  Kreuznach  21; 
Meckenbach  43;  Lindener  Mark  53. 

Grab  fund,  Meckenbach  43. 

Hal 8 ring,  Lindener  Mark   53. 

HQgelgraber,  Algenrodt  52,  Friede- 
berg 42,  Meckenbach  43,  Lindener 
Mark  53. 

Ohrring,  Lindener  Mark  53. 

Zinnenringe,  Lindener  Mark   53. 

Romische  AltertUmer. 

Bauten. 

Abwassergraben,  Haltern  45. 
Bauschutt,  Eschweiler  35. 
Bergbau,  Eschweiler  35. 
Eisenschmelze,  Eschweiler  35. 
Erdlager,  Xanten   12. 
Gehdfte,  zwei,  Eschweiler   35. 
Heiligtum    des     Mercur    Bigentius, 

Neumagen  33. 
Lager,  grosses,  Haltern   45. 
Offiziersquartiere,  Haltern  45. 
Porta  pratoria,  Haltern  45. 
Pratorium,  Haltern  45. 
Spitzgraben,  Xanten   12. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Tore,  Haitern   45. 

Wo hngruben,  Haitern  45,  Xanten  12. 

Wohnhaus,  Algenrodt52,  Haitern  45. 

Skulptur-  und  Architekturstiicke. 

Abnoba-Altar,  Cannstatt  1. 

Altar,  Abnoba,  Cannstatt  1;  Grab- 
altar  Koln  40;  Matronen,  Gereons- 
weiler  50,  Thorr  34,  44;  Mercur, 
Mainz  20,  Neumagen  23,  Thorr  34. 

Apollo,  Mainz  51. 

Baumornament,  zur  Datierung,  Ge- 
reonsweiler  50  Anm. 

Brii stung  (Fragm),  Mainz    51. 

Ceres,  Koln    40. 

Dioskuren,  Mainz  2 

Dreigottersockel,  Mainz  51. 

Epona-Altar,  Mainz  51. 

Epona,  Terrakotten,  Pfalz    33. 

Fortuna,  Koln  40. 

Frauenbuste,  Mainz   51. 

Gigantenreiter,  Koln   40. 

Gigantenrelief,  Mainz    2. 

Grabaltar,  Koln  40. 

Grabdenkmaler,  Mainz  20,  51; 
Koln  40;  Thorr  34;  Xanten  24. 

Grabrelief,  Koln  11. 

Herkules,  Mainz  51. 

Juno,  Mainz  2,  Koln  40. 

Jupiterpfeiler,  Koln  40;  Statuette, 
seltener  Typus,  Neumagen  23. 

Lowe,  Stier  iiberfallend,  Koln  11. 

Mars,  Koln  40  (2mal);  Mainz  51. 

Matronenaltare,  Gereonsweiler  50; 
Thorr  34,  44. 

Medaillonbild,  Grabstein,  Xan- 
ten 24. 

Mercur-Altar,  Mainz  20;  Neu- 
magen 23;  Thorr  34;  -Relief  Neuen- 
stadt  1. 

Minerva,  Mainz 2;  Koln 40; Mainz 51. 

Opferdiener  (?),  Mainz  2. 

Pfeiler,  Jupiter,  Koln  40. 

Pilaster-Kapitale,  Mainz  51. 

Quad  em  vongrossem  Bau,  Mainz  51. 

Reliefs:  Dioskuren,  Mainz  2;  Epona, 
Mainz  51 ;  Giganten ,  Mainz  2 ; 
Matronen  (Fragm.),  Thorr  34; 
Merkur,  Mainz  51,  Neuenstadt  1 ; 
Opfernde,  (Fragm.)  Thorr  34. 

Sarkophagdeckel,  Mainz  51;  Frag- 
mente,  Mainz  20,  51. 

Saulen  -  Fragmente,  -Kapitale, 
Mainz  51,  -Trommel,  Koln  40. 
Scbuppensaule  s.  u.  Schuppen. 

Schuppendach,  Mainz  20;  Schup- 
pensaule,  Mainz  2,  20;  Koln  40; 
Mainz  51. 

Sol,  Koln  40. 

Stier,  von  Lowen  iiberfallen,  Koln  11. 


Torbogen-Reste,  Mainz   2. 
Venus,  Koln  40. 
Victoria,  Koln  40. 
Vulkan,  Koln  40. 

i 

I  Inschriften. 

j  Aufschriften     und    Stempel:      Ge- 

I  wichtinschrift  Mainz  51;  Reib- 
schusselstempel ,  Kreuznach  22 ; 
Sigillatastempel ,  Eschweiler  35; 
Rottweil  46. 
Bau  stein:  Der  leg.  I  adi.  Mainz  51. 
Grabinschriften:  von  Civilper- 
sonen:  Mainz  20,  51;  Thorr  34: 
Xanten  24.  Von  Soldaten:  Soldat 
der  Cohors  I  classica,  Koln  41 : 
Tribun  und  Soldat  der  leg.  XXII, 
Mainz  51. 
Votivinschriften:  an  Abnoba, 
Cannstatt  1 ;  an  Epona,  Mainz  51 ; 
an  Genius,  Mainz  2;  an  Herkules, 
Mainz  2;  an  J.  0.  M.  und  Juno 
regina,  Mainz  2;  dies.,  Minerva 
und  alle  ubrigen  Gotter,  Mainz  2 ; 

1  Juppiter  Dolichenus,  Mainz  2;  an 
Mars  militaris,  Mainz  51;  an  Matro- 
nen, Amnesae,  Gavasiae,  Naitienae, 
Udrovar . . .,  Thorr  34,  Almav  . . . 
Thorr  44,  Berviahenae  Gereons- 
weiler 50;  an  Mercur,  Neuen- 
stadt 1,  Mainz  2,  20,  Thorr  34; 
an  Mercur  Bigentius,  Neumagen  23 ; 
an  Suleviae  domesticae  Koln  54. 
Militarise  lies:  heneficiarius  cos., 
Mainz  20,  51.  c(enturia)  Ingenui, 
Koln  11.  Genturionen,  Mainz  2. 
Cohors  I  classica,  Koln  11.  leg.  I 
adi.,  Mainz  51.  leg.  XXII  p.  f. 
Mainz  2,  Alexandriana  51,  Anto- 
niniana   2.       Stator     Cannstatt    1. 

j        Militardiplom  Vespasians  6. 
Notabilia   varia:    Bor(betomagi ?) 
Kreuznach    22.       domo    Arethusa 

1  Suriae  Mainz  2.  ex  Syria  Mainz 
31.  —  decurio  c.  c.  A.  A.  Gereons- 
weiler 50.    Manticularius  Mainz  2. 

1        negotiator  Mainz  2.  Vicani  veteres 

|  Mainz  2.  —  iussus  ex  visu  Mainz  2. 
iubente  deo  V   Mainz   2.     i(mperio) 

!  ifpsarum)  Thorr  34,  Gereonswei- 
ler 50. 


Munzen. 


i  Marc  Aurel,  Neumagen  23. 
Schatzfund,  Silbenniinzen  der  Kaiser- 

zeit,  Ladenburg  41. 
Schatzfund,    Kleinerze    aus    der    Zeit 

Constantins  I,  Breisach  41. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Graber. 

Brandgraber,  Mainz  51. 
Skelettgraber,  Mainz  20. 
Steinsargfragmente,  Mainz  20,  51. 

Kleinaltertiimer. 

Bronze:  Schopf-  und  SieblofFel, 
Haltern  45. 

Eisen:  Helm,   spatrouiischer,  Worm6 
19;  Piluin,  Haltern  45;  Schlacken,  j 
Nagel,   Haken,    K  lam  mem,  Instru-  ' 
mente,  Pferdegebiss.  Lanzenspitze, 
Eschweiler    35;     Nagel,    Meissel, 
Algenrodt  52. 

Glas:    Medusenmedaillon    (Phalera),  ; 
Haltern  45;  Fensterglas,  Eschwei- 
ler 35. 

Ton:  Terrakotten  der  Epona,  Pfalz 
33;  Sigillata  Xanten  (arretinische) 
12,  Algenrodt  52,  Eschweiler  35; 
Terra  nigra,  Eschweiler  35.  ge- 
stempelte  Ware,  Eschweiler  35, 
Kreuznach  22. 

Vbikerwanderungszeit  und  friihes 
Mlttelalter. 

Mittelalterliche  Landwehr,  Hal- 
tern 45. 
Krugscherben,  Friedeberg  42. 

Fundorte. 

Algenrodt  bei  Idar  52.  Breisach  41. 
Cannstatt  1.  Eschweiler  35.  Friede- 
berg bei  Hirstein  (Birkenfeld)  42. 
Gereonsweiler  50.  Haltern  45.  Koln 
11,  40,  54.  Kreuznach  21,  22.  La- 
denburg  41.  Lambsheim  33.  Lim- 
bach  33.  Lindener  Mark  (Giessen) 
53.    Mainz  2,  20,  51.    Meckenbach 

43.  Neuenstadt  1.    Neumagen  23. 
Neustadt  33.   Speyer  33.  Thorr  34, 

44.  Worms  19.     Xanten  12,  24. 

Chronik. 

Die    Altertiimer   unserer    heidnischen 

Vorzeit.  V.  Band,  Heft  2—6.    3,  13. 
Becker,   Geschichte  der  Reichsland- 

vogtei  im  Elsass   5. 
Espinas,  G.  etPirenne,  H.,  Recueil 

des  documents  relatifs   a  l'histoire 

del'industriedrapiere  enFlandre  58. 
Geier,    F.,    Die    Durchfuhrung    der 

kirchlichen   Reform  en  Josephs  II. 

im    yorderdsterreicbischen    Breis- 

gau   15. 
Gump  el,  Th.,  Geschichte  desFiirsten- 

tums  Pfalz- Veldens   4. 
Hansen,   J.,    Gustav   von  Mevissen, 


ein  rheinisches  Lebensbild.  1816 
bis  1899    59. 

Hartmeyer,  H.,  Der  Weinhandel  im 
Gebiet  der  Hanse  im  Mittelalter  26. 

H  e  1  m  o  1 1 ,  F.,  Weltgeschichte,  V.  Band. 
Sudosteuropa  und  Osteuropa  36. 

Holzmann,  C,  Binbirkilise.  Archao- 
logische  Skizzen  aus  Anatolien  56. 

II gen,  Th.,  Die  LandzSlle  im  Her- 
zogtum  Berg   28. 

Lefort,  A,  Histoire  du  de'partement 
des  Forets  (Le  duche'  de  Luxem- 
bourg de  1795  -  1814)    29. 

Michel,  Die  Geschichte  der  Herren 
von  Helfenstein    14. 

Muller,  S.,  Urgeschichte  Europas, 
Deutsch  von  0.  L.  Jiriczek   55. 

Piper,  0.,  Burgenkunde   57. 

Pirenne  et  Espinas,  Recueil  des 
documents  relatifs  a  l'histoire  de 
l'industrie  drapiere  en  Flandre  58. 

Tournier,  C,  M.  John  Vie'not  et 
l'histoire  de  la  ReTorme  dans  le 
pays  de  Montbe'liard   37. 

Trockels,  W.,  Beitrage  zur  Ge- 
schichte der  Ministerialist.  I.  Die 
Ministerial  en  des  Erzbischofs  von 
Koln  im  12.  Jahrh.    25. 

Zaretzky,  0.,  Der  erste  Kolner  Zen- 
surprozess   27. 

Zenner,  K,  Quellen  und  Studien 
zur  Verfassungsgeschichte  des  deut- 
schen  Reiches  in  Mittelalter  und 
Neuzeit  60. 

Gelehrte  Geaellschaften. 

Badische    historische   Kommis- 

sion   48. 
Monumenta    Germaniae     histo- 

rica   38. 
Hessen  und  Waldeck,   historische 

Kommis8ion   49. 
Gesellschaft  fiir  Rheinische  Ge- 

schichtskunde   17. 

Berichterstatter  und  Mitarbeiter. 

Baldes  42,  43,  52.  Behr  50.  Bissinger 
41.  Bruchmuller  36.  Cramer  35. 
v.  Domaszewski  11.  Fabricius  4. 
Griinenwald  33.  Hashagen  15,  29. 
Haug  1.  Joerres  7.  Keune  16,  30. 
Keussen  27.  Kisky  25.  Knorr  31. 
Kohl  21,  22.  Koepp  45.  Korber 
2,  20,  51.  Kramer  53.  Kruger  23. 
Kuske  26,  28,  58.      Lehner   3,  12, 

13,  24,  34,  44.  Marx  5.  Poppel- 
reuter  40.     Rahtgens  57.     Richter 

14.  Reinecke  19.  Riese  47,  54. 
55.  Ritterling  6.  Schweizer  37, 
Wiegand   56. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Vereinsnaohrichten. 

Frankfurt  a.  M. 

8—10,   18,   32,   39. 

Vortr&ge. 
Dragendorff,  Rdmische  Funde  an 

der  Lippe  9. 
Grossmann,  Ueber  die  Frankfurter 

Fayencefabrik    and    ihre   Erzeug- 

nisse  10b. 
Jung,   Chronist  Achilles  August  von 

Lersner   und  seine  Vorganger  32. 
Jung,   Das   steinerne  Haus   und   die 

Familie  von  Melem   10a. 


La  after,    Volkstumlicher    Wohnbau 

in  Frankfurt  a.  M.   (II.  Teil)     39. 
Riese,  Die  inschriftliche  Ueberliefe- 

rung  der  Rftmerzeit  in  den  Rhein- 

landen   18 
Welker,    Heddernheimer  Tongerat 

fur  Kuche  und  Haus  8. 

Abbildangen. 

Epona-Terrakotta  von  Lambsheim  33. 
Gigantenreiter  aus  Kdln  40. 
Helm,  spatromischer,  von  Worms  19. 
Matronenstein  aus  Gereonsweiler  50. 
Prahistorische  Gefasse  aus  Kreuz- 
nach  31. 


^HSK^ 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen. 

Von  Anton  C.  Kisa. 

I.   Aquae  Granni. 

Im  Rathause  zu  Aachen  leuchtet  dera  Besucber  auf  der  zum 
Kaisersaale  ftihrenden  Treppe  ein  grosses  Wandgemalde  von  Albert 
Baur  entgegen,  dessen  offizieller  Titel  also  lautet: 

„Granus  Serenus,  rOmiscber  Legat  fttr  belgisch.  Gallien,  findet 
auf  einem  Aufklarungszuge  die  Aachener  warmen  Quellen". 

Es  stellt  einen  jungen  Mann  in  goldener  Iraperatorentracht  dar, 
welcber  an  der  Spitze  einer  Abteilung  von  Legionaren  einen  waldigen 
Hugel  hinabgestiegen  ist,  ura  aus  einer  Schale  von  dem  dampfenden 
Tranke  zu  kosten,  den  ein  Trossbube  ihm  gereicht  hat.  Hinter  ihm 
steht  ein  alter  Centurio,  misstrauisch  des  Feldherrn  Tun  verfolgend, 
neben  ihm  einer  der  Liktoren,  wahrend  der  andere  im  Hintergrunde 
bei  den  Pferden  halt.  Rechts  im  Vordergrunde  hat  sich  ein  Soldat 
seiner  Caligae  entledigt,  urn  ein  Fussbad  zu  nehmen,  ein  anderer  plaudert 
mit  dem  Signifer  uber  den  merkwttrdigen  Fall.  Von  dem  Hornisten 
herbeigerufen,  drangen  sich  im  Hintergrunde  aus  dem  Dickicht  des 
Urwaldes  Scharen  von  Kriegern  hervor.  Links  flieht  erschreckt  eine 
Alte,  eine  Bewohnerin  des  Landes  mit  ihrem  Enkelkinde  vor  den 
fremden  Eindringlingen. 

An  diesem  Bilde  wird  der  Historiker,  von  seinem  Kunstwerte 
abgeseben  —  manches  auszusetzen  haben:  Die  merkwurdigen  Formen 
der  Helme  und  Waffen,  das  statuarisch  verschlungene  Riemenwerk 
der  Sandalen,  die  Verwendung  der  Liktoren  —  vor  allem  aber, 
dass  der  Vorgang  selbst  unhistorisch  ist.  Die  Tatsache,  dass  die 
Aachener  Thermen  schon  den  R6mern  bekannt  waren,  hat  frtthe  zur 
Legendenbildung  Anlass  gegeben.     Ihr  Ursprung  ist  in  dem  gefalschten 

Westd.  Zcitechr.  f.  Gescb.  u.  Kunst.    XXV,    f.  1 


Digitized  by  VjOOQlC 


2  A.  C.  Kisa 

Privileg  Karls  d.  Gr.  fiber  die  GrUndung  and  Widmung  der  Pfalz- 
kapelle  an  die  h.  Maria  zu  suchen.  Karl  erzablt  darin  angeblich,  dass 
er  zufallig  auf  der  Jagd  die  warmen  Quellen  im  Walde  entdeckt  habe  und 
daneben  die  Trttmmer  eines  Palastes  des  Granus,  eines  rdmischen  Fursten 
und  Bruders  des  Nero  und  Agrippa l).  Von  einem  solchen  Bruder  ist  aber 
bei  keinem  rdmischen  Schriftsteller  die  Rede.  In  Dessaus  Prosopographia 
imp.  rom.  saec.  I — III,  2.  Teil,  kommt  Granius  Serenus  (mit  vollem 
Namen  Q.  Licinius  Silvanus  Granianus  Quadronius  Proculus)  zweimal 
vor.  Einer  dieses  Namens  war  unter  Hadrian  ca.  123  n.  Chr.  Pro- 
consul Asiens,  ein  anderer  106  n.  Chr.  Consul  suffectus  mit  Minicius 
Natalis.  Sonst  ist  die  Form  Granius  sehr  haufig,  wahrend  die  Formen 
Granus  und  Grannus  ganz  fehlen.  Keiner  jenes  Namens  wird  aber  je 
mit  einem  Amte  in  Gallien  oder  Germanien  in  Verbindung  gebracht. 
Der  Legat  Granus  Serenus  von  Gallia  Belgica,  der  auf  Baurs  Wand- 
gemalde  die  Hauptrolle  spielt,  ist  demnach  eine  sp&tere  Erfindung. 

Atts  dem  erwahnten  gefalschten  Privileg  Karls  d.  Gr.  ist  der 
Name  Granus  in  die  lateinische  Bezeichnung  des  Ortes  Aquae  Grani 
oder  Aquae  Granni  ubergegangen,  aus  deren  Sublativ  spater  die 
Form  Aquisgranum  entstand.  So  findet  sie  sich  zuerst  bei  Einhard 
in  dessen  Lebensbeschreibung  Karls  d.  Gr.  c.  17  f.,  wahrend  sonst 
Aquae  (Chron.  Moissacense  v.  J.  796)  und  Sedes  Aquensis  (bei  Poeta 
Saxo  V,  431  u.  a.)  fiblich  sind2).  Aus  Aquae,  der  gewOhnlichen  Be- 
zeichnung von  Badeorten  bei  den  Romern,  entstand  das  althochdeutsche 
Ach  (spater  Aich,  Ache,  Achen)  und  zwar  phonetisch,  ohne  Beziehung 
auf  die  sonst  im  Ahd.  ttbliche  Bezeichnung  von  Ach  fur  fliessendes 
Wasser,  einen  Bach  oder  Fluss,  die  sich  bis  heute  als  Endsilbe  vieler 
Namen  von  Flussen:  (Salzach,  oder  —  ack,  Eisack)  erhalten  hat.  Die 
Rdmer  pflegten  dem  Namen  Aquae  eine  nahere  Bezeichnung  zum  Unter- 
schiede  von  anderen  anzuhangen,  wie  Aquae  Sextiae,  Aquae  Mattiacae. 
Fur  Aachen  ist  eine  solche  nicht  nachgewiesen,  wir  suchen  bei  rdmischen 
Schriftstellern  uberhaupt  vergebens  nach  einem  Namen,  der  zweifellos 
mit  dem  heutigen  Aachen  in  Verbindung  gebracht  werden  konnte. 
Selbst  die  Bader  daselbst  erwahnt  keiner  von  ihnen,  wahrend  die  der 
Tungrer  in  der  Nachbarschaft  bei  Plinius  hist.  nat.  31,  12  in  folgenden 
Worten  gekennzeichnet  werden. 


1)  Vgl.  J.  v.  Schlosser,  Schriftquellen  z.  Gesch.  d.  karol.  Kunst  Nr.  105* 

2)  In  einer  Urkunde  Kaiser  Ottos  I.  vom  1.  August  972  (bei  Lacomblet, 
Urkundenbuch  I,  113)  heisst  der  Ort  Aquae  Grani. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  3 

Tungri,  civ  Has  Galliae,  fontem  habet  insignem,  pluribus  bullis 
stillantem,  ferruginei  sapor  is,  quod  ipsum  non  nisi  in  fine  potus  in- 
telligitur.  Purged  hie  corpora,  teriianas  febres  discutU  oalorumque 
vitia.     Eadem  aqua  igne  admoto  turbida  fit  ac  postremo  rubescit. 

„Im  gallischen  Bezirke  der  Tungrer  gibt  es  eine  vorzQgliche 
Quelle,  welche  Blasen  wirft  und  einen  eisenhaltigen  Geschmack  hat,  den 
man  jedoch  erst  nach  dem  Trinken  merkt.  Sie  wirkt  purgierend,  ver- 
treibt  das  dreit&gige  Fieber  (ein  rdmisches  Nationalleiden)  und  Stein- 
leiden.     Dem  Herdfeuer  ausgesetzt,   kocht  es  auf  und  farbt  sich  rotu. 

Wahrend  diese  Schilderung  den  Eigenschaften  der  Aachener  Quellen 
in  keiner  Weise  entspricht,  passt  sie  vollkommen  auf  die  von  Spa,  dem 
nahen  belgischen  Grenzorte.  Plinius  war  langere  Zeit  in  Unterger- 
manien  als  FQhrer  eines  Reiterregimentes  stationiert  und  hat  uns  einige 
Nachrichten  uber  das  Land  und  seine  Bewohner  hinterlassen.  Unter 
anderem  zog  die  dort  betriebene  Art  des  Mergelns  seine  Aufmerksam- 
keit  an  (a.  a.  0.  17,  47). 

Die  Tungrer  waren  mit  anderen  germanischen  Stammen  nach 
Vernichtung  der  Eburonen  gegen  Westen  vorgedrungen  und  batten  zum 
Teile  deren  fruhere  Wohnsitze  eingenommen.  An  sie  schlossen  sich 
die  Ubier  an,  welchen  38  v.  Chr.  bekanntlich  von  Agrippa  Landereien 
am  linken  Rheinufer  angewiesen  wurden;  diese  grenzten  im  Suden  bis 
zum  Vinxtbache  bei  Brohl,  im  Norden  bis  Gelduba  (Gellep)  bei  Kre- 
feld,  umschlossen  im  Westen  die  heutigen  Ereise  Eupen  und  Montjoie 
bis  an  die  Grenzen  des  spateren  Bistums  Luttich,  also  auch  das  Gebiet 
von  Aachen  und  gliederten  im  Osten  noch  einzelne  rechtsrbeinische 
Strecken  an.  Der  Flacheninhalt  ergab  uber  100  Quadratmeilen,  darunter 
viel  fruchtbares  Ackerland,  das  beste  von  Germania  inferior,  doch  auch 
ausgedehnte  Moore,  wie  aus  der  Erzahlung  von  einem  Moorbrande  bei 
Koln  58  n.  Chr.  (in  Tacitus  ann.  13,  57)  hervorgeht.  Die  ROmer 
quittierten  mit  dieser  Schenkung  ihren  Dank  for  fruher  geleistete  Dienste. 
Das  Land  blieb  steuerfrei,  wie  die  germanischen  Provinzen  uberhaupt, 
Grund  und  Boden  gehdrte  rechtlich  dem  Kaiser,  der  die  Nutzniessung 
den  Ubiern  uberliess,  ja  fur  eingezogene  GrundstQcke,  wie  Domitian 
bei  der  Anlage  von  Befestigungen,  sogar  Entschadigung  bezahlte.  Wahr- 
scheinlich  erhielten  die  Ubier  die  Steuerfreiheit  auf  Grund  des  Jus 
Italicum  und  hatten  als  Gegenleistung  nur  die  Blutsteuer  zu  entrichten. 
Freilich  mussten  sie  auf  Selbstverwaltung  und  Gerichtsbarkeit  verzichten 
und  sich  der  Oberaufsicht  des  kaiserlichen  Statthalters  unterordnen,  der 
in  Koln   residierte.     Zur  Grenzverteidigung   wurde   ihr  Landsturm   mit 

1* 


Digitized  by  VjOOQlC 


4  A.  C.  Kisa 

eigener  Organisation  und  Bewaffnung  aufgeboten,  in  Friedenszeiten  gaben 
sie  an  die  verschiedenen  Truppenkorper  des  Reichsheeres  Mannschaften 
ab,  besonders  zur  Reiterei,  der  Lieblingswaffe  der  Germanen.  Eine  aus 
Fussvolk  und  Reiterei  zusammengesetzte  Cohors  Ubiorum  kampfte  schon 
im  Burgerkriege  unter  Caesar.  Im  Bataverkriege  69  n.  Chr.  ist  das 
Kontingent  der  Ubier  schon  ganz  nach  rOmischer  Weise  in  Eoborten 
eingeteilt3).  Die  Romanisierung  des  Stammes  ging  urn  so  leichter  vor 
sich,  als  nachher  nur  noch  durch  die  EmpOrung  des  Saturninus  (89  n.  Chr.) 
die  friedliche  Entwickelung  gestort  wurde.  Die  Landwirtschaft  bluhte, 
Koln  selbst,  die  Hauptstadt,  war  vorwiegend  eine  Bauernstadt.  Von 
ihr  aus  zog  sich  am  Nordrande  der  Eifel  und  weiter  fiber  Julich  gegen 
Norden  hinauf  eine  Eette  von  Einzelgehttften,  die  gegen  feindliche  Uber- 
falle  oft  von  Wall  und  Graben  geschutzt,  in  ihrer  rechteckigen  Anlage 
den  spateren  frankischen  EinzelgehOften  entsprechen.  Tacitus  meint 
diese  echt  germanische  Siedelungsart,  wenn  er  sagt:  vC6lunt  discreti 
cc  diversi,  ut  fans,  ut  campus,  ut  nemus  placuit." 

Auch  in  der  Umgebung  von  Aachen  bestanden,  nach  den  Funden 
2u  urteilen,  solche  GehOfte  und  selbst  innerhalb  des  jetzigen  Stadtge- 
bietes.  Neben  der  Landwirtschaft  wurde  schon  in  rdmischer  Zeit  der 
Bergbau  betrieben,  bei  Diepenlinchen  und  Weisweiler,  zwischen  Stolberg 
und  Gressenich  nach  Kupfer  und  Galmei  gegraben.  Letzteres,  von  den 
Romern  cadmea  genannt,  ist  stark  zinkhaltig  und  diente  bereits  im 
Altertum  mit  Eupfer  gemischt  zur  Herstellung  der  Zinkbronze,  die  wol- 
feiler  war  als  die  edlere  Zinnbronze.  nCadmea:  terra  quae  in  aes 
eoicitur,  ut  fiat  orichalcum"  heisst  es  bei  Paulus  ex  Festo  S.  47,  9. 
Jetzt  wird  diese  Eomposition  Messing  oder  Gelbkupfer  genannt.  Aus 
ihr  bestehen  zahlreiche  aus  gallischen  Werkstatten  hervorgegangene 
Bronzeeimer,  die  man  am  Rhein  und  in  Hannover  gefunden  hat,  ja 
selbst  mehrere  aus  capuanischen  Fabriken  3»).  Die  Rdmer  haben  den 
Bergwerksbetrieb  ubrigens  bei  Aachen  nicht  eingeburgert,  sondern  von 
den  Eelten  ttbernommen,  die  von  den  kriegerischen  Eburonen  wohl  nicht 
ganz  verdrangt,  in  den  ndrdlichen  Auslaufern  der  Ardennen,  an  der 
Maas  und  in  der  Eifel  bereits  Bergbau  betrieben  und  in  der  Bear- 
beitung  der  Metalle  einen  guten  Ruf  erlangt  hatten.  Funde  von  Bronze- 
ketten,  Grttnsteinen  und  Tongerat  deuten  auch  in  der  Gegend  von 
Aachen  auf  diese  vorrOmische  Eultur. 

For  die  Bildung   des  Namens  Aquae  Grani   gibt  es  noch  andere 

3)  Vgl.  Nissen,    Zur  Geschichte   des  rdmischen  Kolns  B.  J.  98,  147  f. 
*•)  Vgl.  Willers,  Die  rOmischen  Bronzeeimer  von  Hemmoor  S.  137. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rOmischen  Antiken  in  Aachen.  5 

legendarische  Erklarungen.  In  einer  Leidener  Handschrift  des  13.  Jahrb. 
(bei  Grimm,  Mythol.  405)  kann  man  lesen,  dass  Earl  d.  Gr.  in  Aachen 
eine  Geliebte  hatte,  eine  Nymphe,  die  tot  war,  wenn  Karl  fortzog  und 
wiederanflebte,  wenn  er  zu  ihr  zuruckkehrte.  Einmal  beraerkte  Karl 
an  ihrer  Zange  ein  Goldkorn  (grannm).  Er  entfernte  es,  die  Nymphe 
starb  and  ward  nicht  wieder  lebendig.  In  einer  anderen  Fassung  be- 
richtet  die  Sage,  dass  es  ein  goldener  Ring  war,  welchen  die  Nymphe 
—  sie  wird  manchmal  Fastrada  genannt  —  unter  ihrer  Zunge  ver- 
barg  and  damit  Karl  an  sich  fesselte.  Nach  ibrem  Tode  fand  ihn 
Bischof  Turpin,  zog  ihn  aus  ihrem  Mande  and  versenkte  ihn  in  einen 
See.  Nun  war  es  dieser  See,  der  den  Kaiser  immer  wieder  nach 
Aachen  zog,  so  dass  er  den  Ort  gar  nicht  mehr  verliess  (Grimm, 
Deutsche  Sagen  S.  128).  In  einer  dritten  Version  wird  der  See  zu 
einer  heissen  Quelle,  die  von  einer  Schlange  bewohnt  ist.  Diese  bringt 
Karl  das  granum,  diesmal  in  Gestalt  eines  Edelsteines.  Aus  der 
Schlange  wird  ein  Warm,  aus  welchem  Hermann  Mailer  (Bonner 
Jahrb.  33,  56  f.)  mit  Anderung  des  Artikels  die  Wurm,  den  Aachen 
durchziehenden  Bach  macht. 

Mehr  Bedeutung  als  diese  aus  einer  wOrtlichen  Ubersetzung  von 
,granum4  entstandenen  Legenden  hat  jene,  welche  auf  den  keltischen 
Heilgott  Grannus  zuruckgreift,  der  mit  dem  rOmischen  Apollo  identi- 
tiziert  wurde.  Altare  des  Apollo  Grannus  finden  sich  in  vielen 
Gegenden,  wo  gallische  Legionare  Stationen  batten,  am  Rhein,  im  ost- 
lichen  Frankreich,  in  Saddeutschland,  im  Donaugebiet,  in  Schottland. 
Ein  Heiligtum  des  Gottes  stand  bei  Lauingen  in  Rhatien  (CIL.  Ill, 
5870  f.).  Leider  hat  man  gerade  in  Aachen  keines  gefunden,  auch 
sonst  keine  Andeutung,  aus  welcher  sich  an  diesem,  angeblich  ihm 
geweihten  und  nach  ihm  genannten  Orte  eine  besondere  Yerehrung  ab- 
leiten  Hesse.  Diese  ist  aucb  darum  unwahrscheinlicli,  weil  in  Apollo 
Grannus  nicht  ein  Gott  heilsamer  Quellen,  sondern  der  Sonnengott  ge- 
feiert  wurde,  dessen  warmenden  und  belebenden  Strahlen  man  eine 
Heilwirkung  zuschrieb.  Zuletzt  hat  Klinkenberg  (Zeitschrift  d.  Aachener 
Geschichtsvereins  XIV,  92  f.)  die  Ansicht,  dass  der  Name  Aquae 
Granni  schon  von  den  Rdmern  gebraucht  worden  sei  und  mit  Apollo 
Grannus  in  nachster  Verbindung  stehe,  vertreten,  doch  wie  mir  scheint, 
nicht  mit  zureichenden  und  uberzeugenden  Grunden. 

Da  es  nicht  gelingen  wollte,  den  Ursprung  der  Bezeichnung 
Aquae  Granni  ttber  die  karolingische  Zeit  hinauszuverlegen,  versuchte 
man  auf  einem   anderen  Wege   den  Beweis   zu  erbringen,   dass  Aachen 


Digitized  by  VjOOQlC 


6  A.  C.  Kisa 

scbon  in  der  rdmischen  Geschichte  eine  Rolle  gespielt  habe.  Lange 
Zeit  hatte  der  Lokalpatriotismus  genug  Befriedigung  in  der  Tatsache 
gefunden,  dass  Aachen  durch  Earl  d.  Gr.  zum  Haupte  aller  Stadte 
Germaniens  und  Galliens,  zum  Rom  des  Nordens  gemacht  worden  war; 
dann  aber  wollte  man  im  Wetteifer  mit  anderen  rheinischen  Stadten 
seine  historische  Bedeutung  bis  in  die  Zeiten  Caesars  hinaufscbrauben. 
Da  es  an  Beweisen  feblte,  falscbte  man  solche.  In  Meyers  Aachenschen 
Gescbichten  sind  eine  Reibe  von  Inschriften  verzeichnet,  aus  welchen 
sicb  ergeben  soil,  dass  Aachen  schon  in  Caesars  Gallierkriegen  eine 
Rolle  spielte.  Lersch  weist  schon  im  1.  Hefte  der  Bonner  Jahrbucher 
die  Quelle  nach,  aus  welcber  der  Falscher  vorzugsweise  schopfte:  Es 
ist  Ortelii  et  Viviani  itinerar  per  nonnullas  Galliae  Belgicae  partes. 
ROmische  Inschriften,  die  an  anderen  Orten,  besonders  Belgiens,  ge- 
funden worden  waren,  erhielten  kleine  Anderungen  und  warden  als 
Aachener  Funde  ausgegeben.  In  einer  von  ihnen  wird  Aduatuca 
genannt  und  dieser  Umstand  gab  zuerst  Meyer  Veranlassung ,  diese 
Feste,  die  in  Caesars  Kriegen  eine  Rolle  spielte,  auf  Aachen  zu  be- 
ziehen.  Seitdem  ist  diese  Frage  wiederholt  von  berufener  und  unbe- 
rufener  Seite  wieder  aufgegriffen  worden. 

Die  Aduatuker  waren  ein  germanischer  Stamm,  der,  wie  alle  auf 
galliscbes  Gebiet  ubergetretenen  germanischen  VOlkerschaften  im  Nord- 
osten,  den  Eelten  gegenuber  in  stolzer  Treue  an  seinen  nationalen 
tTberlieferungen  festhielt  und  jenen  an  Kraft,  Tapferkeit  und  Strenge 
der  Sitten  weit  uberlegen  war.  Sie  hatten  sich  einst  den  Cimbern  und 
Teutonen  auf  ihrem  Zuge  angeschlossen,  waren  aber,  als  diese  Gallien 
von  der  Maass  aus  uberschwemmten,  als  Wache  und  Huter  der  Beute 
an  der  Grenze  des  Eburonenlandes  zuruckgelassen  worden.  Caesar 
wandte  sicb  nach  der  Besiegung  der  Nervier  gegen  sie,  deren  Verbun- 
dete,  und  griff  den  festen  Platz  an,  nach  welchem  sie  sich  zuruck- 
gezogen  hatten.  Dieser  hatte  rund  herum  auf  alien  Seiten  ungeheuere 
Felsen  und  AnhOhen.  Auf  einer  Seite  lief  nur  ein  einziger,  sanft  auf- 
steigender  Weg  in  der  Breite  von  200  Fuss,  der  durch  eine  sehr  hohe 
zweifache  Mauer  befestigt  war,  worauf  sie  spitzige  Schanzpfahle  und 
schwere  Steine  gebracht  hatten  (Caesar,  bell.  gall.  II,  29).     Wie  dieser  | 

Ort  hiess,  wird  aber  nicht  gesagt.     Jedenfalls  ist  er  nicht  mit  dem  im  j 

VI.  Buche  cap.  32  bei  der  Beschreibung  des  Feldznges  gegen  die  Ebu-         j 
ronen  genannten  Aduatuca  identisch,  das  als  eine  mitten  im  Lande  der 
Eburonen   gelegene  Burg  bezeichnet  wird.     Dieses  kann  auch  kein  eng 
-eingeschlossener  Platz   gewesen   sein,    weil  Caesar   daselbst  das  Gepack 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  7 

von  drei  Legionen  vereinte  und  eine  Legion  als  Besatzung  zurttckliess. 
Aach  im  vergangenen  JaBre  waren  dort  eine  Legion  und  funf  Kohorten 
im  Winterquartiere  gelegen  (Caesar,  bellum  gall.  V,  24).  Man  glaubte 
daher  der  Ldsung  der  Frage  n&her  zu  kommen,  indem  man  zwei  ver- 
schiedene  Orte  des  Namens  Aduatuca  annabm  and  wie  Napoleon  III.  in 
seinem  Leben  Caesars  das  Oppidum  Aduatuca  nach  Namur,  das  Castrum 
nach  Tongern  verlegte.  Noch  komplizierter  wird  die  Ldsung  der  Frage 
dadurch,  dass  Caesar  das  Gebiet  der  Aduatuker  „grOsstenteils  zwischen 
Maass  und  Rheina  verlegt4).  Aber  gegen  eine  Trennung  in  oppidum 
und  castrum  Aduatuca,  zumal  in  der  weiten,  von  dem  kaiserlichen 
Biograpben  Caesars  angenommenen  Entfernung  spricbt  scbon  der  Um- 
stand,  dass  der  ganze  Stamm  der  Aduatuker  bei  seiner  LoslOsung  von 
den  Cimbern  und  Teutonen  nur  6000  KOpfe  zahlte.  Ein  so  kleines 
Vdlkcben  batte  unmftglicb  ein  so  weites  und  vielumstrittenes  Gebiet  be- 
haupten  kdnnen.  Auch  Oberst  v.  Cohausen  unterscheidet  zwei  Ort- 
schaften  dieses  Namens,  allerdings  nicht  gleichzeitige,  sondern  das 
caesarische  und  ein  anderes,  das  bei  Ammianus  Marcellinus  und  anderen 
spaten  Schriftstellern  mit  dem  Beinamen  Tungrorum  versehen  wird. 
Wahrend  das  caesarische  Aduatuca  von  General  von  Veith  nach  Lim- 
burg,  von  SchOttler  nach  Rheinbach  verlegt  wird,  kommt  Cohausen  auf 
Grand  der  Beschreibung  des  Zusammenstosses  zwischen  R5mern  und 
Aduatukern  aus  strategischen  Grunden  auf  einen  Ort  im  Winkel  zwischen 
Maass  und  Ourthe  bei  Luttich,  auf  welchen  die  Beschreibuug  in  der 
Tat  vortrefflich  passt.  Caesar  kann  immerhin  bei  seiner  Angabe  der 
Grenzen  des  Eburonenlandes  ein  kleiner  Irrtum  unterlaufen  sein,  aber 
nach  seinen  Operationen  ist  es  wahrscheinlich,  dass  er  gegen  die  Adua- 
tuker auf  dem  rechten  Ufer  der  Maass  vorging,  so  dass  Tongern  jeden- 
falls  als  Ort  des  Zusammenstosses  aus  dem  Spiele  bleibt. 

Auch  der  negative  Beweis,  dass  nicht  Aachen  oder  Gressenich  far 
die  Aduatukerschlacht  in  Betracht  kommen  kdnnen,  ist  Cohausen  durchaus 
gelungen.  Aachen,  das  von  einigen  lokalpatriotischen  Geschichtsschreibem 
anf  Grand  von  Caesars  Bemessung  des  Eburonenlandes  als  Aduatuca  be- 
zeichnet  worden  ist,  liegt  zwar  nicht  in  der  Mitte,  aber  ungefohr  im 
zweiten  Drittel  des  Weges  zwischen  Rhein  und  Maass.  Aber  es  liegt, 
wie  Cohausen  in  seinem  Aufsatze  uber  Caesars  Rheinfeldzuge  (B.  J.  43 

*)  Unam  legionem,  quam  proxume  trans  Padum  conscripserat  et  co- 
hortes  quinque  in  Eburones,  quorum  pars  maxima  est  inter  Mosam  et  Rhenum, 
qui  sub  imperio  Ambiorigis  et  Catuvolci  erant,  misit.  Qu.  Tiberium  Sabinum 
et  Luc.  Aurunculeium  Cottam  legatos  praeesse  iussit.    Caesar  bell.  gall.  5,  24. 


Digitized  by  VjOOQlC 


8  A.  C.  Kisa 

S.  5  f.  sagt  „in  einem  Kessel  und  konnte  selbst  im  Mittelalter  nur 
sehr  unvollkommen  durch  Befestigungen  geschtttzt  werden.  Als  einen 
von  Natur  festen  Platz  wird  ihn  nie  jemand  ausgesucht  haben.  Als 
solcher  kann  in  der  Nahe  der  Stadt  nur  der  Lousberg  nOrdlich  der- 
selben  angesehen  werden.  Dieser  ausgezeichnete,  etwa  400  Fuss  liber 
der  Umgegend  erhobene  und  schOn  bewaldete5)  Berg  hat  eine  langlich 
schmale  Form.  Sein  Plateau  ist  1200  Schritte  lang  und  nur  130  Schritte 
breit  und  fallt  nach  alien  Seiten  steil  in  nackten  Sandboschungen  ab. 
Nirgends  treten  Felsen  zu  Tage  und  Steine  zu  Mauerbauten  mfissten  von 
weither  heraufgeschafft  werden.  Wasser  hat  der  Berg  nicht.  SttdOst- 
lich  legt  sich  ihm  der  hundert  und  mehr  Fuss  niedrigere  Berg  vor, 
auf  welchem  die  alte  Salvatorkirche  steht.  Nach  alle  dem  scheint 
Aachen  nicht  der  gesuchte  Ort  zu  sein." 

Zu  einem  gleichen  negativen  Ergebnisse  kommt  Cohausen  bei  dem 
zwei  Meilen  entfernten  Dorfe  Gressenicb,  das  gleichfalls  fur  Aduatuca 
vorgeschlagen  worden  ist.  Auf  einer  grossen  Hochflache  wurden  hier 
dfter  rdmische  Mttnzen,  Tongefasse,  Legionsziegel  und  andere  Alter- 
tQmer  gefunden.  Kein  noch  so  kleines  Terrainhindernis  hatte  hier  die 
Anlage  von  Befestigungen  ermOglicht,  man  hatte  sie  denn  auf  den 
flachen  Boden  aufgesetzt.  Doch  keinerlei  Baureste  in  dem  zerwQhlten, 
mit  Schutt,  Brandspuren  und  Gr&bern  durchsetzten  Gelande  deuten  auf 
solche.  Spuren  von  Rdmerwegen,  die  in  vier  Richtungen  auslaufen, 
haben  die  flttchtige  Bebauptung,  dass  die  ROmer  hier  einen  bedeutenden 
Ort  angelegt  hatten,  hervorgerufen. 

Damit,  dass  Cohausen  als  Schauplatz  der  Aduatukerschlacht  die 
Gegend  von  Lflttich  nachweist,  ist  fur  die  Bestimmung  von  Aduatuca 
vieles,  aber  noch  nicht  alles  gewonnen,  denn,  wie  ich  bereits  frtther 
bemerkte,  sagt  Caesar  keineswegs,  dass  die  Schlacht  bei  Aduatuca  tiel, 
sondern  nennt  den  Ort  gar  nicht.  Man  ist  demnach  durchaus  nicht 
berechtigt,  den  Ort  des  Zusammenstosses  gleichfalls  Aduatuca  zu  be- 
nennen,  wie  es  allgemein  gesshieht.  Es  ist  auch  kein  Grund  vorhanden, 
zu  bezweifeln,  dass  die  von  Caesar  ausdrttcklich  Aduatuca  genannte 
Burg  inmitten  des  Eburonenlandes  etwas  anderes  sei,  als  das  Adua- 
tuca Tungrorum  der  spateren  Schriftsteller,  des  Tacitus,  Ammianus 
Marcellinus  und  des  Antonius,  namlich  das  heutige  Ton  gem.  Wenn 
man  von  jenem  Irrtum  Caesars,  dass  die  Burg  „ inmitten"  des  Landes 
gelegen   sei,     absieht,    spricht    nichts   gegen    diese    Verlegung.       Dass 


5)  Aber  erst  seit  der  napoleonischen  Herrschaft  ist  der  Lousberg  bepflanzt. 

Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rOmischen  Antiken  in  Aachen.  <> 

Tongern  mit  Aduatuca  Tungroram  identisch  sei,  gebt  sowobl  aus  den 
Angaben  Ammians,  wie  aus  den  Notitiae  Gall.  V,  des  Honorius,  der 
Geographie  des  Ptolemaus  2,  91,  dem  Itinerar  des  Antoninus  p.  377, 
der  Peutingerschen  Tafel  (Strassenstationen  am  1.  Maassufer  und  von 
Maass  zu  Rhein)  ganz  klar  hervor6).  Die  Annahme,  doss  man  gleich- 
zeitig  zwei  verscbiedene  Orte  in  demselben  Lande  gleich  benannt  babe, 
ist  ebenso  von  der  Hand  zu  weisen,  wie  jene,  dass  man  etwa  den 
Namen  eines  untergegangenen  Ortes  auf  einen  in  derselben  Gegend 
neu  entstandenen  ubertragen  hatte.  Der  Zusatz  Tungrorum  erfolgte 
vielmebr  offenbar  nacb  der  Besetzung  des  bereits  bestebenden  Aduatuca 
dnrch  die  Tungrer.  Von  hier  aus  hatte  Caesar  den  Feldzug  gegen  die 
Eburonen  gefuhrt,  welcher  mit  der  Vernichtung  des  ganzen  Stammes 
endigte.  Der  Ort  war  umwallt  und  ausser  den  kunstlichen  Ver- 
schanzungen  durcb  seine  naturliche  Lage  gescbutzt.  Mit  den  Eburonen 
dQrften  die  Aduatuker  selbst  untergegangen  sein,  soweit  sie  nicbt  schon 
im  zweiten  Kriegsjahre  dem  Schwerte  der  ROmer  erlegen  waren.  In 
das  verwttstete  und  entvOlkerte  Land  zogen  neue  Germanenstamme  vom 
rechten  Rheinufer  heraber,  die  Tungrer  in  das  Gebiet  der  Maass,  die 
Ubier  in  die  niederrbeinischen  Gefilde  6stlich  von  ihnen.  Die  bedeutenden 
Uberreste  rOmischer  Befestigungen  in  Tongern,  die  eines  Pratoriums, 
eines  befestigten  Lagers  dicbt  vor  der  Stadt,  besonders  aber  die  Spuren 
eines  Kastells  mit  Namen  Autuache  sQdwestlich  von  ihr  be  weisen,  dass 
man  es  mit  einem  starken  Waffenplatze  zu  tun  hat.  Im  Namen  des 
Kastells  klingt  die  alte  Bezeichnung  Aduatuca  deutlich  nach.  In  der 
Nahe  wurden  Ofter  Munzen  gallischer  Prage  mit  der  Bezeichnung 
ATVATVCIA  =  Atuatuca  gefunden 7).  Der  Ort,  welcher  auch  Atuaca 
(Peutingersche  Tafel),  Aduaca  (Itinerar  des  Antonius)  oder  Atuatucum 
(Geographie  des  Ptolemaus)  beisst,  gilt  bei  Ammian  und  in  den  Notitiae 
Galliarum  far  die  bedeutendste  civitas  von  Germania  secunda  neben 
Koln8).  Nacb  Tacitus  nahmen  die  Ubier  und  Tungrer  in  Koln  an 
einer  Besprechung  mit  Claudius  Civilis  teil,  doch  schlossen  sich  nur 
letztere  der  EmpOrung  an9).  Die  heutigen  Bewohner  von  Tongern  er- 
richteten,  ihrer  rOmischen  Vergangenheit  eingedenk,  nicbt  nur  dem  aus 
Caesars  Kriegen  bekannten  Fursten  Ambiorix  ein  gut  gemeintes  Bronze- 

•)  Vgl.  Riese,  Germanien  in  der  antiken  Literatur. 

7)  Vgl.  v.  Duhn  u.  Ferrero,   le  monete  galliche  del  Gran  Bernardo- 
Torino  1891. 

8)  Ammianus  15,  11,  6.    Not.  Gall.  V. 
•)  Tacitus  hist.  IV,  55,  66,  79. 


Digitized  by  VjOOQlC 


10  A.  C.  Kisa 

denkmal,  sondern  benannten  auch  einen  Brunnen  „  Fontaine  de  Plinea, 
zum  Danke  fttr  die  Worte,  die  Plinius  ihrem  Lande  gewidmet  hat.  Der 
Streit  urn  Aduatuca  war  im  Grande  dadurch  hervorgerufen,  dass  man 
von  der  fixen  Idee  ausging,  Caesar  babe  die  Aduatuker  bei  Aduatuca 
geschlagen,  wahrend  er  tatsachlich  den  Ort  des  Zusammenstosses  gar 
nicht  nennt.  Wenn  man  dies  berttcksichtigt,  lOsen  sich  die  Scbwierig- 
keiten  von  selbst.  Es  gab  weder  zu  Caesars  Zeiten  zwei  verschiedene 
Orte  dieses  Namens,  noch  sind  wir  genOtigt,  in  dem  casarischen  Aduatuca 
6twas  anderes  zu  seben,  als  die  spatere  Hauptstadt  der  Tungrer. 

II.   Lokalfunde. 

W&brend  v.  Cohausen  bei  seinen  Forschungen  nach  romischen 
tjberresten  in  Aachen  vom  strategischen  Standpunkte  aus  seine  Auf- 
merksamkeit  dem  die  Stadt  beherrschenden  Lousberg  zuwandte,  wurde 
die  Anderer  durch  zahlreiche  rftmische  Funde  auf  dem  hOchsten  Punkt 
der  Stadt  selbst,  den  Markthugel,  gelenkt,  dessen  Hochflache  das 
Rathaus  einnimmt.  Hier  veranstaltete  E.  aus'm  Weerth  zum  Zwecke 
einer  Rekonstruktion  der  karolingischen  Pfalz  1884  Nachgrabungen, 
welche  angeblich  ergaben,  dass  einzelne  Teile  des  gotischen  Rathauses 
auf  romischen  Fundamenten  beruhen.  Die  Verwendung  von  Ziegeln  der 
leg.  XXX  Ulpia  Victrix  schien  ihm  einen  vollgultigen  Beweis  dafur  zu 
€rbringen.  Schon  vorher,  1872,  hatte  er  durch  Untersuchungen  die 
Uberzeugung  gewonnen,  dass  der  Rathausbau  in  seiner  karolingischen 
Gestalt  und  dem  noch  erkennbaren  Grandriss  eine  Nachahmung  der 
Basilica  in  Trier  und  speziell  der  sog.  Marktturm  an  der  Westseite 
lediglich  die  Apsis  des  Thronsaales  Karls  d.  Gr.  darstelle.  Der  ver- 
dienstvolle  rheinische  Altertumsforscher  hat  damit  der  Legende,  dass 
Karl  d.  Gr.  seine  Pfalz  auf  den  tjberresten  des  Palastes  des  sagen- 
haften  romischen  Legaten  Granus  aufgebaut  habe,  neue  Nahrung  zu- 
gefuhrt.  Noch  jetzt  wird  der  viereckige  Ostturm  des  Rathauses  Granus- 
turm  genannt.  Die  mit  den  Restaurierungs-  und  VergrOsserungsarbeiten 
des  Rathauses  verbundenen  Nachgrabungen  haben  vor  einigen  Jahren 
die  Ansichten  aus?m  Weerths  insoferne  bestatigt,  als  sich  tatsachlich 
ergab,  dass  das  Rathaus  vollstandig  auf  karolingischen  Grundmauern 
stehe  und  zwar  so,  dass  dessen  Hauptbau,  das  alte  Rathaus,  genau 
dem  Hauptbau  der  Pfalz  entspricht.  In  dem  westlichen  halbrunden 
Ausbau,  aus  welchem  sich  der  Marktturm  entwickelt,  reicht  das  karo- 
lingische  Mauerwerk  fast  12  Meter  uber  das  jetzige  Strassenpflaster 
hinauf,    am  Granusturme   im  Osten   sogar  18  Meter.     Auch  im  Keller 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rCmischen  Antiken  in  Aachen.  11 

des  Rathauses  bat  man  karolingische  Fundamente  gefunden 10),  dagegen 
keine  solchen,  welche  den  Beweis  erbringen  warden,  dass  bier  scbon 
in  rdmiscber  Zeit  ein  Geb&ude  stand.  Es  wurden  wohl  rOmische 
Kapitelle  und  andere  Architekturstucke  zu  Tage  gef5rdert,  die  aber 
offenbar  von  einem  anderen  Bau  in  karolingiscber  Zeit  bierber  ge- 
schleppt  and  als  Bausteine  in  den  Fundamentierungen  mitbenutzt  wordon 
waren.  Die  Ziegel  der  30.  Legion,  von  welchen  aus'm  Weerth  spricht, 
sind  ubrigens  nicbt  im  Ratbaasbau  selbst,  sondern  sudlich  von  ihm, 
auf  dem  Chorusplatze,  zum  Vorschein  gekommen.  Die  Nacbrichten, 
welche  von  einem  rdmiscben  Palaste  an  dieser  Stelle,  einem  Castrum 
oder  bescheiden  von  einem  Wacbtturme  sprechen,  sind  daher  durch 
keinerlei  Fnnde  begrflndet.  Aber  auch  ein  frankischer  Vorganger  ist 
sebr  zweifelhaft.  Man  glaubt  freilich  zwischen  und  unter  dem  karo- 
lingischen  Mauerwerke  im  Keller  des  Rathauses  auch  auf  solches  ge- 
stossen  zu  sein,  dessen  Mdrtel  sich  von  dem  gewOhnlichen  karolingischen 
and  dem  rOmischen  anterscheidet,  aber  die  Nachricht  ist  unsicher  und 
beute  nicht  mehr  kontrollierbar.  Wenn,  wie  berichtet  wird,  Pipin  der 
Kleine,  Karls  Vater,  bier  754  Hof  hielt  und  765  das  Weihnachts-  und 
Osterfest  feierte,  wird  er  sich,  wie  bis  ins  Mittelalter  hinein  bei  kflnig- 
lichen  Hoflagern  ublich,  mit  Holz-  und  anderen  Lagerbauten  begnugt 
haben,  welcbe  spater  wieder  abgebrochen  wurden  oder  verfielen. 

Im  Ubrigen  wurden  sich  selbst  dann,  wenn  die  ROmer  bald  nach 
ihrer  Okkupation  des  Landes  bier  Befestigungen  angelegt  hat  ten,  wahr- 
scbeinlich  keine  Spuren  von  ihnen  erhalten  haben.  Ihre  Methode  er- 
gibt  sich  aus  dem  interessanten  Berichte,  den  Arrian  dem  Kaiser  Hadrian 
131  oder  132  n.  Cbr.  uber  eine  Inspektionsreise  vorgelegt  hat11). 
Daraus  geht  hervor,  dass  sie  sich  mit  Graben,  Erdwallen,  Palissaden 
nnd  Turmen  aus  Holz  begnQgten  und  diese  Befestigungen  an  solchen 
Punkten,  wo  es  nOtig  war,  im  spateren  Verlaufe  ihrer  Herrschaft  durch 
gemauerte  ersetzten  oder  aber  verfallen  liessen.  Die  von  Drusus  50  n.  Chr. 
angelegten  Rheinkastelle  waren  durchweg  von  jener  Art  und  den  lokalen 
Verhaltnissen  entsprechend.  Die  ROmer  schlossen  sich  darin  ganz  der 
heimischen  Bauweise  an  und  liessen  erst  mit  fortschreitender  Civili- 
sation den  Stein-  und  Ziegelbau  das  frttbere  Erd-  und  Pfahlwerk  ab- 
ldsen.     Auch   in   Koln   ist  von   dem   ursprttnglichen  Winterlager   keine 

10)  Laurent,  Die  bauliche  Entwicklung  Aachens,   in  d.  Festschrift  zur 
72.  Ver8ammlung  deutecher  Arzte  und  Naturforschcr  1900  S.  18. 
")  Vgl.  Nissen  a.  a.  0.  159. 


Digitized  by  VjOOQlC 


12  A.  C.  Kisa 

Spur  mebr  erbalten,  nur  die  claudische  Stadtmauer  lasst  sich  noch 
heute  in  mehr  oder  weniger  ansehnlichen  Resten  verfolgen.  Dagegen 
blieb  im  Inneren  die  alte  Bauweise  in  Holz  und  Lehm  die  ganze  ROmer- 
zeit  uber  berrschend,  abgesehen  von  einigen  Tempeln  und  Palfcsten.  So 
mtissten  auch  in  Aacben,  falls  die  ROmer  dort  in  ihrer  frtthen  Periode 
Befestigungen  angelegt  hatten,  alle  Spuren  von  solcben  verschwunden 
sein,  von  Privatbauten  im  Inneren,  den  „canabaea  u.  a.  gar  nicbt  zu 
reden.  Und  noch  lange  Jahrhunderte,  bis  ins  tiefe  Mittelalter  bineinr 
ist  in  den  S  tad  ten  der  Holz-  und  Lehmbau  ublich  gewesen. 

Wahrend  sich  auf  dem  Plateau  des  Markthugels  bisher  keinerlei 
ROmerbauten  nachweisen  liessen,  wurden  an  dessen  sttdlichem  Abhangfr 
an  zwei  Stellen  ansehnliche  Reste  von  romischen  Bad  em  aufgedeckt. 
Die  einen  liegen  im  Sudosten  in  der  Nahe  der  jetzigen  Kaiserquelle 
und  erstrecken  sich  bis  in  die  benachbarten  Strassen,  die  Edelstrasse 
und  den  Bttchel.  Teile  davon  sind  im  Untergeschosse  des  Badehotels 
zur  KOnigin  von  Ungarn  heute  noch  zuganglich.  Sie  bestehen  aus 
einer  Piscina,  zu  welcher  vier  Stufen  hinabfuhren,  einer  dahinter 
liegenden  wannenartigen  Vertiefung,  an  deren  Wanden  sich  Sinter  ab- 
gesetzt  hat  und  einem  Hypocaustum  mit  Resten  eines  daruber  auf- 
gebauten  Gemaches  mit  bemalten  Stuckwanden.  Die  Zufuhr  von  kaltem 
Wasser  vermittelte  eine  Wasserleitung,  welche  vom  sog.  Kalten  Bache 
im  Sudosten  der  Stadt  ausging  und  in  Burtscheid,  der  Warmweiher- 
und  Zollernstrasse  mehrfach  nachgewiesen  ist.  Thermen  und  Leitung 
sind  wiederholt  beschrieben  und  abgebildet  worden1*),  so  dass  ein 
naheres  Eingehen  darauf  hier  unndtig  ist.  Reste  einer  anderen  Thermen- 
anlage  liegen  am  MUnster,  teilweise  unter  ihm.  Schon  1766  wurde 
bei  der  neuen  Fundamentierung  der  Ungarischen  Kapelle,  in  welcher 
jetzt  der  Munsterschatz  verwahrt  wird,  spater  einige  Schritte  ostlich 
von  ihr,  ein  Badebecken  gefunden  und  gelegentlich  der  Nachgrabungea 
in  der  Kirche  selbst  zur  Auffindung  der  Graft  Karls  d.  Gr.  der  Rest 
einer  Wasserleitung,  dann  1878  unter  der  Kommunionbank  ein  bade- 
iihnliches   Bassin.     Uberreste    eines   ausgedehnten   Hypocaustums    liegen 

,2)  Die  Thermen  der  Edelstrasse  wurden  1823,  1862  und  1877  auf- 
gedeckt. S.  Lersch,  Die  Ruinen  d.  RSmerbades  in  Aachen,  1878.  Schon 
1823  war  man  in  der  Edelstrasse  am  Anfange  des  Tunnels  zum  Elisenbrunnen 
auf  ein  jetzt  schwer  zugangliches  und  nirgends  abgebildetes  Hypocaustum 
gestossen.  Vgl.  C.  Rhon,  Die  rom.  Thermen  von  A.  1890.  Uber  die  Wasser- 
leitung vgl.  Kessel,  Bonner  Jahrb.  60,  12  f.  —  Pick  u.  Siegamrodski,  Zeitschr. 
d.  Aachener  Gesch.-V.  XI,  272  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  13 

an  tier  Frontmaner  des  Munsterkreuzganges  and  auf  dem  Chorusplatze. 
Die  Richtung  dieser  zweiten  Wasserleitung  geht  nach  Nordosten  13). 

Wenn  Plinios  die  rdmischen  Bader  in  Aachen  nicht  erwahnt,  mag 
das  auch  darin  seinen  Grand  baben,  dass  die  Thermen  zu  seiner  Zeit 
noch  gar  nicht,  oder  doch  nicht  in  der  Form  bestanden,  welche  ihnen 
die  Legionare  nach  den  ans  erhaltenen  Resten  gaben.  Diese  sind 
namlich  fruhestens  zehn  Jabre  nach  seinem  Tode  entstanden.  Die 
Ziegelstempel  machen  ans  eine  ziemlich  genaae  Datierang  mdglich,  die 
allerdings  von  der  bisher  aufgestellten  abweicht.  Das  von  Lersch  als 
Datum  der  Vollendung  angenommene  Jahr  89  n.  Chr.  entspricht  nam- 
lich ungefabr  dem  Beginn  der  Arbeiten.  Unter  den  Ziegelstempeln 
sind  vertreten  die  legio  I  Minervia,  die  VI  Victrix,  die  X  Gemina  and 
die  XXX  Ulpia  Victrix,  am  haufigsten  die  sechste  and  dreissigste,  die 
sechste  immer  mit  dem  Zasatze  P  •  F,  pia  fidelis 14).  Er  fehlt  nur  bei 
unvollstandigen  Exemplaren,  bei  welchen  der  Bruch  anmittelbar  hinter 
der  Legionsnammer  folgt.  Aasserdem  sind  15  grosse  Platten  and  Dach- 
pfannen  mit  der  Bezeichnang  tegula  transrhenana  gefanden  worden, 
Erzeagnisse  einer  auf  der  rechten  Rheinseite  liegenden  Zentral-Ziegelei. 
die  wahrscheinlich  bei  Xanten  zu  suchen  ist  und  fur  den  Niederrhein 
jener  entsprach,  die  G.  Wolff  fur  den  Oberrhein  bei  Nied  am  Main 
nachgewiesen  hat16).  Mehrere  von  diesen  enthalten  ausserdem  die  Be- 
zeichnang des  TrappenkOrpers  und  den  Namen  des  Unteroffiziers,  unter 
dessen  Aufsicht  sie  verfertigt  worden  sind.  Darunter  kommt  einmal 
die  legio  I  Minervia  ohne  weitere  Beinamen,  auf  den  ubrigen  die  leg.  X 
Gemina  dreimal  ohne  solche,  einmal  mit  dem  Zusatze  F,  ein  andermal 
mit  P  *  F  vor.  Die  Fortlassung  der  Beinamen  ist  in  alien  Fallen 
augenscheinlich  aus  Platzmangel  erfolgt.  Diese  Zusatze  sind  fur  die 
Zeitbestimmung  von  Wert;  sie  beweisen,  dass  rOmische  Legionare  nicht 
vor  dem  Jahre  89  n.  Chr.  am  Thermenbau  beschaftigt  waren.  Die 
Beinamen  Pia  Fidelis  wurden  den  TruppenkOrpern  des  niedergermanischen 


,a)  J.  Beissel  in  d.  Zeitschrift  d.  Arzte  1900  S.  85.  —  Ein  rSmischer 
Kanal  wurde  anfangs  der  80er  Jahre  des  vorigen  Jahrh.  im  Garten  des  Dr. 
Beissel  in  der  KleinkSlnstrasse  aufgefunden.  Er  hatte  anscheinend  die  Rich- 
tung zum  Lousberg  einerseits  und  zur  Edelstrasse  andererseits.  Abfluss- 
kanale  wurden  in  anderen  Stadtteilen  aufgedeckt. 

")  Adenaw,  Zeitschr.  d.  Aachener  G.  V.  XX,  187  f. 

15)  G.  Wolff  im  Frankf.  Archiv  3.  Folge  IV,  212  ff.  Die  Aachener 
Ziegel  hat  B.  M.  Lersch,  dem  man  das  Beste  verdankt,  was  bisher  uber 
Aachens  ROmerzeit  geschrieben  worden  ist,  in  der  Zeitschr.  d.  Aachener 
G.  V.  1885,  159  ff.  ver5ffentlicht. 


Digitized  by  VjOOQlC 


14  A.  C.  Kisa 

Heeres,  wie  Ritterling  dargetan  hat,  von  Kaiser  Domitian  in  diesem 
Jahre  als  Lohn  und  Auszeichnung  fur  ihre  Treue  beim  Aufstande  des 
Satarninus  verliehen.  Es  waren  dies  die  leg.  I  Minervia,  die  6.  and 
10.  Legion.  Die  erstgenannte  wurde  erst  von  Domitian  begrllndet  und 
in  Bonn  stationiert;  die  6.  kam  im  Jabre  70  aus  Spanien  an  den 
Niederrhein  und  zwar  nach  Neuss,  wo  sie  bis  120  verblieb;  die  10. 
kam  gleichfalls  im  Jahre  70  nach  Niedergermanien  und  zwar  nach 
Nymwegen,  wo  sie  bis  etwa  107  stationiert  war.  An  die  Stelle  der 
nach  Britannien  versetzten  6.  Legion  kam  120  unter  Hadrian  die 
leg.  XXX  Ulpia  Victrix,  benannt  nach  ihrem  Griinder  Ulpius  Traianus ; 
sie  hatte  ihr  Hauptquartier  in  Xanten  und  verliess  die  Provinz  erst  im 
4.  Jahrhundert 16). 

Die  Ziegel  der  6.  Legion  sind  ausschliesslich  bei  der  grossen 
Wasserleitung  gefunden,  die  sich  vom  Kalten  Bache  bis  zu  den  Thermen 
der  Edelstrasse  herabzog  und  fttr  die  Zufuhr  von  kaltem  Wasser  be- 
stimmt  war.  Sie  ist  an  mehreren  Stellen  der  Stadt  freigelegt  wordenr 
einzelne  Stttcke  von  ihr  haben  im  Aachener  Museum  Aufstellung  ge- 
funden. Ihre  Konstruktion  ist  von  jener  des  Eifelkanals  und  anderer 
romischer  Wasserleitungen  im  Rheinlande  verschieden.  Sie  bestand  aus 
TonrOhren  von  U-fOrmigem  Querschnitte,  die  mit  starken  Ziegelplatten 
gedeckt  und  in  Beton  eingelassen  waren.  Auch  in  den  Resten  der 
Badeanlagen  in  der  Edelstrasse  wurde  eine  Ziegelplatte  mit  dem  Stempel 
der  6.  Legion  gefunden.  Die  Erbauung  dieses  Teiles  der  Thermen 
fallt  daher  in  die  Zeit  von  89 — 120  n.  Chr.,  denn  obwohl  die  Legion, 
die  hier  beteiligt  war,  schon  im  Jahre  70  nach  Neuss  versetzt  wurde, 
kann  sie  doch  nicht  vor  der  Verleihung  der  Beinamen  P.  F.  an  sier 
d.  h.  vor  89,  in  die  Bautatigkeit  eingetreten  sein. 

An  den  Munsterthermen  waren  nach  den  Ziegelfunden  vorwiegend 
Soldaten  der  30.  Legion  beteiligt,  die  erst  120  nach  Niedergermanien 
kam,  neben  ihr  auch  solche  der  I  Minervia  —  von  welcher  hier  (am 
Chorusplatze)  zwei  Ziegelfragmente,  gleichfalls  mit  dem  Beisatze  P.  F.r 
gefunden  wurden  —  und  der  X  Gemina.  Da  letztere  die  Provinz  schon 
im  Jahre  107  verlassen  hat,  war  ihr  bereits  neben  der  6.  Legion  und 
gleichzeitig  mit  dieser  die  Aufgabe  zugefallen,  an  den  Thermen  weiter- 
zuarbeiten,    welche   dann   im  Laufe  des  2.  Jahrh.  von  der  30.  Legion 

ie)  Vgl.  Ritterling,  de  leg.  X  gem.  Leipzig  1885.  Ders.,  Zur  rftm. 
Legionsgesch.  am  Rhein,  Westd.  Z.  XII,  155  f.  A.  v.  Domaszewski,  Die 
Dislokationen  d.  r9m.  Heeres  i.  J.  66  Rhein.  Museum  47,  207  f.  0.  Schilling, 
de  legg.  Rom.  I  Min.  et  XXX  Ulpia,  Leipziger  Studien  XV,  17  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  15 

vollendet  wurden.  Dieser  halfen  dabei  Abteilungen  der  1  Min.  aus 
Bonn.  Diese  beiden  Legionen  bildeten  damals  die  gesamte  Garnison 
von  Germania  Inferior  and  arbeiteten  an  grdsseren  Unternebmnngen 
mit  vereinten  Kraften.  Zahlreiche  in  Holland  gefundene  Ziegel  sind 
von  beiden  gemeinschaftlich  gestempelt.  Damit  ist  binlanglich  bewiesen, 
dass  die  Mflnsterthermen  jflngeren  Urspranges  sind,  als  die  der  Edel- 
strasse,  wahrend  manchmal,  z.  B.  von  J.  Beissel,  noch  das  Gegenteil 
angenommen  wird.  Die  unter  Hadrian  nacb  Britannien  versetzte  6.  Legion 
nutzte  dort  ibre  in  Aachen  gewonnenen  Erfahrnngen  bei  Anlage  der 
Thermen  von  Bath,  welche  denen  der  Edelstrasse  ahnlich,  jedoch  viel 
besser  erhalten  sind17). 

Die  Beendigung  der  Aachener  Thermen  lasst  sich  nicht  ganz  genau 
feststellen,  jedenfalls  fallt  sie  noch  vor  die  Regiernngszeit  des  Septimius 
Severns  (193 — 211).  Dieser  Kaiser  verlieh  der  30.  Legion  zn  ibren 
bisberigen  Ehrentiteln  anch  noch  die  P.  F.,  also  dieselbe  Anszeichnung, 
welcher  sich  ihre  Schwesterlegion  schon  seit  Domitian  erfreute.  Diese 
beiden  Buchstaben  fehlen  aber  noch  anf  den  Aachener  Ziegelstempeln. 
Angesichts  der  Tatsache,  dass  der  Wert  der  Auszeichnung  infolge  allzu 
freigebiger  Verleihung  seit  der  Mitte  des  2.  Jabrh.  gesunken  war,  und 
deshalb  von  ihr  anf  Inschriften  nicht  mehr  regelmassig  Notiz  genommen 
wird,  ware  das  Fehlen  der  Titel  anf  den  Aachener  Stempeln  allein  nicht 
beweiskraftig  genng.  Aber  es  tritt  noch  eine  andere  Sttttze  obiger 
Annahme  hinzu.  In  den  Thermen  der  Edelstrasse  war  1822  ein  Votiv- 
stein  gefunden  worden,  der  leider  seit  1839  spurlos  verschwunden  ist. 
Ich  selbst  habe  nach  ihm  vergeblich  geforscht.  Die  Inschrift  ist  jedoch 
bei  Brambach  CIRh.  Nr.  628  und  bei  Kessel,  B.  J.  60,  12  wiederge- 
geben.     Sie  lantet: 

FORT  V  L 

T  VTELE  •  LO  C  I-  C  A 

robfoivs-GAivs 

IllIIIVU-AVGV 

Es  ist  nicht  ganz  sicher,  ob  sie  der  Fortnna  Salutaris  oder  der  Fortuna 
Adjntrix   und  der  Tutela  Loci  gewidmet  ist,  der  erstgenannte  Beiname 

17)  Ihren  Stempel  tragt  auch  eine  von  Kessel,  B.  J.  60,  12  erwahnte, 
in  der  Eselsgasse  gefundene  Dachpfanne.  Sie  zeigt  ausser  den  Domitianischen 
Ehrentiteln  den  Namen  eines  aufsichtfiihrenden  Unteroffiziers  Julias  Martialis 

LEG'VI-VIC'P'F 
I  V  L  •  I  $Vl  •  A  "RI  A  L* 


Digitized  by  VjOOQlC 


16  A.  C.  Kisa 

<ler  Glucksgftttin  ist  wahrscheinlicher.  Deutlicb  ist  aber  der  Stifter 
genannt,  Cains  Candidinius  Gaiius,  Sevir  Augustalis.  Nach  Fiedler 
(Lersch,  Centralmuseum  III,  78)  kommt  auf  einer  bei  Nymwegen  ge- 
fundenen  Inscbrift  ein  Signifer  gleicben  Namens  vor.  Es  ist  anzu- 
nehmen,  dass  beide  Personen  identiscb  sind,  dass  der  Fahnentr&ger  der 
Legion  sp&ter  in  Nymwegen  oder  einer  anderen  Stadt  der  Provinz  sich 
ans&ssig  machte  und  den  Rang  eines  Sevir,  eines  der  sechs  Vorsitzenden 
der  Augustales  einnahm,  die  in  rOmischen  Munizipalst&dten  zwischen 
dem  Gemeinderate  und  der  Burgerschaft  standen.  also  eine  ahnliche 
Rolle  spielten,  wie  in  Rom  die  Ritter.  Als  Signifer  widmete  er  unter 
dem  Konsulate  des  Ternus  und  Atticus,  d.  h.  im  Jahre  185  einen 
Altar  fur  Juppiter  und  den  Genius  Loci 18).  Wann  dieser  dokumentarisch 
beglaubigte  erste  und  alteste  Badegast  in  Aacben  erschien,  kann  man 
freilich  nicht  genau  sagen.  Wir  gewinnen  aber  einen  Endtermin 
zwischen  185  und  193,  in  welchem  die  B&der  sicher  im  Gange  waren. 
Jedenfalls  hat  die  6.  Legion  bei  ihrer  Versetzung  nach  Britannien  i.  J. 
120  die  Bader  in  der  Edelstrasse  langst  fertig  hinterlassen,  da  Soldaten 
der  10.  Legion  schon  vor  107  an  deren  VergrOssernng  am  Munster- 
platze  arbeiteten. 

Der  Fund  eines  Weihesteines  der  Fortuna  Salutaris  ist  auch  in 
anderer  Hinsicht  nicht  ohne  Interesse.  Es  ist  vielleicht  kein  Zufall, 
dass  der  Boden  von  Aachen  bisher  noch  nichts  von  sich  gegeben  hat, 
was  sich  als  eine  Sttitze  der  Apollo  Grannus-Theorie  zurecht  machen 
liesse,  dass  in  dem  angeblich  diesem  Gotte  geweihten  und  nach  ihm 
benannten  Badeorte  vielmehr  als  einzige  Schutzgottheit  vorlaufig  Fortuna 
Salutaris  erscheint,  dieselbe,  der  auch  an  anderen  rheinischen  Orten, 
die  mit  mehr  oder  minder  wirksamen  Heilquellen  gesegnet  sind,  ge- 
huldigt  wurde.  Selbst  Godesberg  kann  bei  seinen  erneuten  BemUhungen, 
den  Strom  der  Fremden  nicht  nur  durch  die  SchOnheit  seiner  Natur 
und  die  Milde  seiner  Luft,  sondern  auch  durch  ein  heilkr&ftiges  Ge- 
w&sser  herbeizuziehen,  sich  auf  seine  rSmische  Vergangenheit  und  das 
Wohlwollen  dieser  GOttin  berufen.  Sie  wird  neben  anderen  Gottheiten 
auf  einem  Weihesteine  genannt,  den  man  einst  aus  einem  Torpfeiler  der 
Burg  herausbrach  und  in  das  Provinzialmuseum  in  Bonn  brachte.  Dem- 
nach  waren  die  dortigen  Quellen  den  Romern  ebenso  wohl  bekannt,  wie 
alle  anderen  rheinischen  Gesundbrunnen  und  Mineralw&sser. 

Ausser    den    Thermenanlagen    sind    in    Aachen    keine    grosseren 

l8)  Schilling  a.  a.  S.  57. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  17 

Romerbauten  aafgedeckt  warden.  Mit  jenen  ist  der  Stumpf  einer  aas 
Rundziegeln  gemauerten  Saule  in  Verbindung,  welcher  auf  dem  sog. 
Katschhofe  Ostlich  vom  Chore  des  MQnsters  steht,  der  tfberrest  einer 
Saulenstellung  im  Inneren  oder  von  einem  Portalbau  der  Thermen. 
Auch  einige  grosse  Kapitelle,  S&ulentrommeln  und  Gesimsstucke,  die, 
wie  frQher  erwahnt,  wahrscheinlich  von  Earl  d.  6r.  zura  Bau  seiner 
Pfalz  verwendet  worden  waren  und  im  Keller  und  an  der  Sudmauer 
des  Rathauses  zum  Vorscheine  gekommen  sind,  hat  man  wohl  aus  den  in 
Trummer  gesunkenen  Thermen  hergeholt.  Ebenso  ein  durch  zwei  Leisten, 
Wnlst,  Hohlkehle  und  Zabnfries  gegliedertes  GesimsstOck  aus  Sandstein, 
das  im  Munsterturme  eingemauert  ist.  Die  Can  aba  e,  welche  phantasie- 
volle  Leute  in  die  Gegend  des  Fischmarktes  verlegen,  existierten  ebenso 
wenig,  wie  das  Praetor ium  oder  Kastell  auf  dem  Marktplatze. 
General  v.  Veith  sucht  das  Praetorium  in  der  Gegend  des  jetzigen 
Marktbrunnens.  Nach  seiner  Annahme  bestand  in  Aachen  im  1.  und 
2.  Jahrh.  ein  befestigtes  Lager  mit  dem  Marktplatze  als  Mittelpunkt 
and  einer  Ansiedlung  (vicus)  in  der  Nahe  des  Fischmarktes.  Die  Sad- 
front  des  Castrums  denkt  er  sich  sttdlich  vom  Mttnsterturme  und  in 
der  Ursulinerstrasse,  die  porta  decumana  zwischen  der  Kramer-  und 
Hartmannstrasse ;  die  Ostfront  in  der  Richtung  der  Edel-  und  Mostart- 
strasse,  die  Nordfront  mit  der  porta  praetoria  in  der  Pontstrasse,  die 
^Westfront  6stlich  von  der  Cockerellstrasse  mit  der  porta  sinistra  in 
der  Jakobstrasse.  So  konstruiert  er  ein  Viereck  von  2—300  Meter 
Seitenlange,  grosser  als  die  Saalburg.  Das  von  ihm  umschriebene  Ge- 
lande  deckt  sich  fast  genau  mit  dem  Gebiete  der  beiden  Thermen- 
anlagen,  nur  nach  Norden  macht  er  einen  kleinen  Vorstoss  auf  Grand 
von  rdmischen  Einzelfunden  und  von  Mauerwerk,  das  sich  unter  dem 
Marktplatze  in  n&rdlicber  Richtung  hinzieht.  Ich  habe  bereits  bemerkt, 
dass  man  in  Aachen  hOchstens  Erdwalle  mit  hftlzernen  Tttrmen  und 
Verschanzungen  erwarten  kOnnte.  Die  unterirdischen  Mauern  sind  aber 
gar  nicht  rOmisch,  sondern  karolingisch  und  noch  spateren  Datums. 
Ausser  diesen  wurde  v.  Veith  aber  auch  durch  das  Mauerwerk  in  der 
Sudseite  des  Rathauses  irregefQhrt,  das  zu  den  Thermenanlagen  gehdrt. 
Durch  Veiths  Autoritat  geblendet  nimmt  auch  der  sonst  so  kritisch 
veranlagte  Stadtarchivar  Pick  mit  Bestimmtheit  ein  Kastell  auf  dem 
Markthagel  an  (vgl.  aus  A.s  Vergangenheit  1895,  185  f.). 

Die    zahlreichen    kleinen    Scherben    von    Tongefassen,    darunter 
solche  von  Terra  sigillata,   Terra  nigra  und  andere  kleine  Gegenstande 
(von  welchen  die  wichtigsten  spater  aufgefahrt  werden  sollen),  die  man 
Westd.  Zoitschr.  f.  Gescb.  a.  Knnst.   XXV,  I.  2 


Digitized  by  VjOOQlC 


18  A.  C.  Kisa 

hier  und  in  der  naheren  Umgebung  im  Bauscbutte  fand,  sind  in  ver- 
schiedenen  Bauperioden  zusammengetragen  und  mOgen  zum  grOssten  Teile 
aus  den  Wohnstatten  and  Verkaufsbuden,  welche  die  Thermen  umgaben, 
sowie  aas  diesen  selbst  herruhren.  Aus  diesen  geringen  Resten  auf  eine 
ganze  Niederlassung,  ein  Markt-  und  Handwerkerviertel  zu  schliessen, 
ist  eine  masslose  tlbertreibung.  Auch  beweist  der  ganz  ruinflse  Zustand 
dieser  Dinge,  dass  es  sicb  gar  nicht  urn  Funde  in  situ,  sondern  urn 
zusammengetragenen  Kehricht  handelt.  An  Grabfunde  ist  naturlich  nicht 
zu  denken. 

Diejenigen,  welche  glauben,  dass  hier  der  Ort  einer  bedeutenden 
Niederlassung  anzunehmen  sei,  weisen  darauf  bin,  dass  Aachen  den 
Kreuzungspunkt  von  drei  grossen  rOmischen  Strassenzugen  bilde. 
von  welchen  sicb  zwei  am  Markthtigel  trafen,  der  dritte  nicht  weit  davon 
sudlich  vorbeiging.  Die  nuchterne  Wirklichkeit  zeigt  aber  nur  Vcr- 
kehrswege  bescheidener  Art,  welche  fur  die  in  der  ganzen  Gegend 
bluhende  Landwirtschaft  und  allenfalls  fur  die  Bedurfnisse  des  Berg- 
baus  ausreichten  und  einen  Teil  des  vielmaschigen  Netzwerkes  von 
Fahrwegen  bildeten,  mit  welchen  die  ROmer  das  ganze  weite  Gebiet 
zwischen  Rhein  und  Maass  durchzogen  hatten.  Die  eigentliche  Heer= 
strasse  (KOln —  Maastricht)  ging  in  einer  Entfernung  von  mehreren. 
Meilen  an  dem  jetzigen  Aachen  vorbei.  Nach  v.  Cohausen  (B.  J.  43T 
5  ff.)  scheinen  nur  zwei  Nebenwege  Aachen  zum  Ziele  zu  haben :  Einer, 
der  vom  Aachener  Walde  her  gegen  Julich  fuhrt  und  ein  anderer,  der 
zwischen  Stolberg  und  Gressenich  hindurch  geht.  Keiner  lasst  sich  so 
genau  verfolgen,  dass  man  einen  bestimmten  Kreuzungspunkt  annehmen 
kOnnte.  Schneider  kennt  den  letztgenannten  Weg  gar  nicht,  sondern 
lasst  die  Strasse,  die  er  von  Cleve  aus  mitten  zwischen  Rhein  und 
Maass  uber  Gladbach  und  Julich  hindurchzieht,  sudlich  von  Langerwebe 
spurlos  verschwinden  (B.  J.  73,  1  ff.  Tafel  II).  Dagegen  gibt  er  ausser 
dem  Wege,  welchen  v.  Cohausen  von  Julich  aus  gegen  Aachen  kommen 
lasst  (Neuss,  Caster,  Julich,  Aldenhoven,  bei  Neusen  auf  die  jetzigfr 
Chaussee  und  mit  dieser  nach  Aachen)  zwei  andere  an.  Der  eine  fuhrt 
von  der  Maass  bei  Maasseyck,  dem  Geburtsorte  der  Bruder  Hubert  und 
Jan  van  Eyck,  bis  Heerlen,  den  Geburtsort  eines  dritten  grossen- 
Malers,  des  allerdings  etwas  schattenhaften  Meisters  Wilhelm  von  Koln, 
dann  der  Chaussee  entlang  bis  Laurensberg  und  von  hier,  streckenweise 
ganz  unterbrochen,  uber  die  H6hen  nach  Aachen,  die  Chaussee  in  einiger 
Entfernung  links  im  Tale  lassend.  Von  Aachen,  der  Chaussee  folgend 
uber  Kornelimunster   bis   Petergesfeld   setzt   er   westlich    von  Montjoie 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  19 

fiber  die  Ruhr.  Den  anderen  Weg  verfolgt  Schneider  von  Roermond 
uber  Heinsberg  nach  Geilenkirchen ;  von  hier  ans  schrampft  er  zu  einem 
bescheidenen  Pfade  zusammen,  der  den  Wanderer  manchmal  ganz  im 
Stiche  lassend,  endlich  wieder  die  bequeme  Heerstrasse  findet  and  dieser 
mit  zweimaliger  Unterbrechung  bis  Wurselen  trea  bleibt,  am  schliess- 
lich  als  Hohlweg  in  Aachen  einzumunden.  Man  sieht,  dass  viel  Phan- 
tasie  and  gater  Wille  nachhelfen  mussen,  am  die  Yerbindangen  dieser 
angeblich  bedentenden  Yerkehrswege  herzastellen.  Dass  diese  Strassen 
nicht  solid  angelegt  waren,  geht  schon  daraas  hervor,  dass  oft  weite 
Yerbindongsstrecken  spurlos  verschwunden  sind.  Es  sind  eben  blosse 
Yizinalwege,  die  einzelne  GehOfte,  Bergwerksbetriebe  and  Flecken  mit 
einander  verbanden,  ohne  alle  Fundamentierang,  oft  blosse  Feldwege, 
deren  Alter  kaam  zu  bestimmen  ist,  wenn  nicht  Fande  von  Munzen, 
Tonscherben,  Ziegelsteinen  die  Nahe  romischer  Niederlassungen  verraten. 

Nach  v.  Yeith  kreazten  aaf  dem  MarkthQgel  die  ROmerstrassen 
Limburg — Koln  and  Xanten — Trier,  wahrend  eine  andere  von  Heerlen 
kommende  fiber  den  Fischmarkt  (nach  Montjoie?)  weiterzog.  Diese 
Strassenzuge  sind  ebenso  wenig  sicher  nachweisbar  als  die  Schneider- 
schen.  Richtig  ist  nur,  was  auch  Pick  (a.  a.  0.  S.  187)  be- 
merkt,  dass  der  Lange  Turm  im  Nordwesten  der  Stadt  im  Mittel- 
alter  die  von  der  Maass  herfuhrende  Strasse  beherrschte,  eine  der 
sogenannten  Konigsstrassen,  deren  Fortsetzung  in  der  noch  jetzt  so 
genannten  Strasse  zu  suchen  sei.  Ihr  weiterer  Yerlauf  ist  in  der 
Klappergasse,  Ursulinerstrasse  und  Adalbertsstrasse  festgestellt  worden. 
Es  ist  nicht  unmftglich,  dass  diese  Strasse  rOmischen  Ursprunges  ist. 
Was  man  von  ihr  in  den  genannten  Aachener  Strassen  gefunden,  deutet 
aber  auf  eine  mittelalterliche  Anlage.  Yon  den  beiden  rOmischen 
Strassen,  welche  nach  der  Peutingerschen  Tafel  in  KOln  ihren  Ausgangs- 
punkt  in  dem  Tore  der  Westmauer  an  St.  Aposteln  hatten,  beruhrte 
wahrscheinlich  keine  das  jetzige  Stadtgebiet  von  Aachen.  Die  eine  mit 
der  funf  Leugae  entfernten  Station  Muneria  (Moederath  an  der  Erft), 
ging  nach  Duren  and  von  dort  sudwarts  ttber  Eupen,  die  andere  direkt 
westlich  auf  Julich  zu  gerichtete  bildete  liber  Aldenhoven,  Heerlen, 
Coriovallum  (Corlen  oder  Yalkenburg)  die  Hauptverbindung  mit  Maastricht 
and  Tongern  (Adaaca  Tungrorom),  wobei  Aachen  links  liegen  blieb. 
Dieselbe  Heerstrasse  ist  im  Itinerar  des  Antonius  p.  377  f.  angegeben. 

Wo  Fundamentierungen  fehlen  —  and  diese  kOnnen  leicht  spateren 
ZerstOrungen  anheimgefallen  sein  —  bilden  Graber  die  sicherste 
Richtschnur.   In  der  Nahe  bedeutender  Niederlassungen  sind  die  Strassen- 

2* 


Digitized  by  VjOOQlC 


20  A.  C.  Kisa 

zQge  bekanntlich  mit  Grabanlagen  verschiedener  Art  durchsetzt.  An 
der  grossen  Kftln-Julich-Maastrichter  Strasse  sind  solche  selbst  in  der 
Nahe  kleinerer  Orte,  wie  Gressenich,  Julich,  Heerlen,  Valkenburg  in 
ansehnlicher  Zabl  aufgedeckt  worden,  dagegen  gehOren  sie  gerade  im 
Aachener  Stadtgebiete  und  dessen  n&cbster  Umgebung  zn  den  Selten- 
heiten.  Mit  der  Sparlichkeit  der  Baureste,  welche  ttberdies  noch  mit 
Trummern  spaterer  Knlturschichten  in  oft  verwirrender  Weise  durch- 
setzt sind,  steht  die  sehr  geringe  Zabl  der  aufgedeckten  Gr&ber,  Grab- 
inschriften  and  Totenbeigaben  im  Einklange.  Man  darf  wobl  kaum 
annehmen,  dass  gerade  in  Aachen  die  ZerstOrungswut  der  Barbaren, 
die  doch  sonst  vor  den  Wohnst&tten  der  Toten  Halt  zu  machen  pflegte, 
rtlcksichtsloser  gehaust  hatte,  als  anderwarts.  Es  ist  hier  zweifellos 
bei  den  Einf&llen  der  Franken,  in  den  Sturmen  der  Ydlkerwanderung 
Vieles  rettungslos  untergegangen,  vor  allem  die  Thermenbauten.  Aber 
verhaltnismassig  gewiss  nicht  mebr  als  anderswo;  im  Gegenteile  hat 
Karl  der  Grosse,  der  Erbe  der  antiken  Kultur,  ihr  begeisterter  Be- 
wunderer  und  Nachahmer,  gerettet,  was  zu  retten  mOglich  war.  Spatere 
Eindringlinge,  wie  die  Normannen,  reizten  die  mit  Gold  und  Edel- 
steinen  pmnkenden  Schatze  der  Merovinger  sicher  mebr  als  die  Uber- 
reste  rOmischer  Kunst.  deren  materieller  Wert  gering  war.  Im  Mittel- 
alter  litt  die  Stadt  weniger  als  KOln,  entwickelte  sich  dafur  auch  lang- 
samer.  Es  ist  also  auch  da  kein  Grand  anzunehmen,  dass  das  Alte 
raehr  ZerstOrungen  ausgesetzt  war,  als  in  anderen  rheinischen  S  tad  ten. 
In  der  Renaissancezeit  regte  sich  hier  der  Stolz  auf  die  rOmische 
Vergangenheit,  die  wie  ein  Adelsbrief  gait.  Wie  anderwarts  hutete 
man  alles,  was  an  sie  erinnerte  und  konnte  nicht  Burgen  dieser  Ver- 
gangenheit genug  haben.  Noch  im  19.  Jahrh.  empfand  man  den  Mangel 
an  solchen  recht  schmerzlich  und  versuchte  ihm,  wie  bereits  erwahnt, 
durch  Falscbungen  aufzuhelfen.  Inschriften  wurden  nicht  nur  auf  dem 
Papiere,  sondern  auch  in  Stein  gefalscht,  wobei  man  sich,  wie  der  be- 
kannte  Grabstein  Karls  d.  Gr.  lehrt,  nicht  auf  das  Altertum  beschrankte. 
Es  war  die  Periode,  in  welcher  das  Kunstgewerbe,  namentlich  das 
kirchliche,  in  der  Nachbildung  alter  Muster  das  Heil  suchte  und  den 
kleinen  Schritt  von  der  Nachahmung  bis  zur  bewussten  F&lschung  in 
einigen  Fallen  —  bei  Goldschmiedearbeiten,  in  jungster  Zeit  bei  Rokoko- 
mdbeln,  den  sog.  Ltttticher  Schranken  —  mit  grossem  Erfolge  wagte. 
Der  allezeit  sehr  stark  entwickelte  Lokalpatriotismus  war  auf  der  Hut 
und  sorgte  dafQr,  dass  jeder  Fund  ins  hellste  Licht  gesetzt  wurde.  Es 
ist   auch   kaum   moglich,    dass   bei   der  raschen  Entwickelung  Aachens 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  21 

innerhalb  der  letzten  50  Jahre,  bei  den  ausgedehnten  Umbauten,  Neu- 
bauten,  nenen  Strassenanlagen  and  der  damit  verbundenen  Durchwuhlnng 
des  Bodens  ein  rOmischer  Grabfand  Oder  irgend  ein  anderer  gr6sserer 
Fond  nnbeachtet  geblieben  oder  heimlich  zar  Seite  geschafft  worden 
ware.  Sicber  hat  die  Lokalpresse  and  die  lokale  Geschichtsforschung 
alles  verzeichnet,  was  in  diesem  Zeitraum  neu  hinzagekommen  ist,  and 
das  ist  im  Vergleiche  zu  anderen  rheinischen  St&dten  sehr  wenig. 
Gerade  der  aaffallende  Mangel  an  Grabfanden  nOtigt  im  Vereine  mit 
dem  Mangel  an  Strassen  za  dem  Schlasse,  dass  Aachen  zar  Rdmerzeit 
keine  grosse  Bedeatang  hatte.  Schon  v.  Cohansen  hatte  diese  Uber- 
zeugnng  ausgesprochen,  aus'm  Weerth  jedoch  durch  sein  Gatachten  ttber 
die  Karolingerpfalz,  die  er  auf  rOmiscben  Ursprang  zuruckfuhrte,  die 
gegenteilige  Anschaaang  m&chtig  gefordert.  Der  Gipfel  des  Triamphes 
wire  es  far  diese  gewesen,  wenn  es  gelangen  ware,  Adnataca  mit 
Aachen  za  identifizieren  and  damit  im  Hinblick  auf  das  Wort  Ammians 
nachzaweisen,  dass  Aachen  in  sp&trtmischer  Zeit  neben  KOln  die  be- 
deatendste  civitas  von  Germania  Inferior  war.  So  aber  kann  die  Zahl 
der  sesshaften  Bevdlkerung  nar  eine  ganz  geringe  gewesen  sein.  Sie 
verteilte  sich  auf  die  zerstreuten  Landguter,  von  welchen  man  in  den 
benachbarten  Ortschaften  and  auf  dem  jetzigen  Stadtgebiete  von  Aachen 
mehrere  nachweisen  kann  (in  Stolberg19),  Alsdorf  u.  a.,  in  der  Zollern- 
strasse,  Wierichbongardstrasse,  Hochstrasse,  vielleicht  aucb  in  der  Soers). 
Die  Thermen  zogen  eine  fluktuierende  Bevolkerung  herbei;  den  Bade- 
g&sten,  die  in  der  schOnen  Jahreszeit  hier  Heilung  and  Rahe  such  ten, 
schlossen  sich  Gastwirte,  Kramer,  Kaufleute  und  fahrendes  Volk  aller 
Art  an,  w&hrend  sich  ausserhalb  der  Saison  wohl  nar  gelegentlich  Be- 
amte  and  Soldaten  als  Bauleute  in  kleinen  Abteilungen  anfhielten,  ahn- 
lich  wie  in  Badenweiler  im  Schwarzwalde. 

Aus  benachbarten  Villen  ruhren  einige  GOtterbilder  her,  die 
im  Museum  verwabrt  werden.  Am  besten  erhalten  ist  die  Statuette 
einer  thronenden  Roma,  der  Staatsgdttin,  die  in  Alsdorf  gefunden 
worden  ist.  Sie  misst  ohne  den  fehlenden  Kopf  0,42  Meter  in  der 
Hdhe  and  ist  aus  weissem  Sandstein  gemeisselt.  In  der  Gewandung 
gleicht  sie  einer  Minerva,  doch  fehlt  ihr  die  Aegis.  Die  Linke 
statzt  sich  auf  einen  ovalen,  mit  einer  LOwenmaske  verzierten  Schild, 
die  Rechte  halt  eine  Lanze;  Rucken-  und  Seitenlehnen  des  Thrones 
zeigen  ein  Ornament  von  aufgehangten  Tuchern,  wie  man  es  bei  Statuetten 

")  F.  Berndt,  R5m.  Villa  in  Stolberg,  Zeitschr.  d.  Aachener  G.  V. 
IV,  179  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


22  A.  C.  Kisa 

des  thronenden  Juppiter,  der  Minerva  und  Fortuna  after  findet20).  — 
In  der  Villa  za  Stolberg  warde  der  Rest  einer  anderen  weiblichen  Ge- 
wandstatuette  gefunden,  und  zwar  der  untere  Teil  mit  dem  linken  Beine, 
30  cm  hoch,  gleichfalls  einer  thronenden  Got  tin  angehorig  und 
in  Sandstein  gemeisselt.  Da  alle  Attribute  fehlen,  ist  eine  nahere  Be- 
stimmung  unmdglich.  Der  Thron  ist  ebenso  verziert  wie  jener  der 
Roma.  —  Ein  zweites  Bruchstuck  einer  Sandstein-Statuette,  das  an 
demselben  Orte  gefunden  wurde  und  gleiche  GrOsse  hat,  gehOrt  einem 
thronenden  Juppiter  an.  Erhalten  ist  das  linke,  vom  Knie  abwarts 
entblosste  Bein  und  die  den  Schoss  bedeckende  Gewandung.  Auch  hier 
zeigt  der  Thron  die  Verzierung  mit  aufgehangten  Tttchern.  Bei  alien 
dreien  ist  die  Arbeit  handwerksmassig,  aber  von  gutem  Typus  und 
stammt  aus  derselben  Werkstatte,  die  man  wohl  in  nachster  Nahe 
suchen  muss,  denn  das  Material  aller  ist  der  Sandstein  von  Niederau 
bei  Dilren81).  —  Aus  der  Stolberger  Villa  kam  vermutlich  auch  ein 
pfeilerartiger  Untersatz  aus  Sandstein,  0,52  m  hoch,  0,22  breit  und 
0,2  tief.  Sein  oberer  Teil  ist  zu  einem  Antenkapitell  mit  Akanthus- 
blattern  ausgearbeitet,  auf  dessen  Abakus  sich  die  Spuren  einer  abge- 
brochenen  Statuette,  der  Rest  eines  vortretenden  Fusses  und  der  Saum 
eines  langen  faltigen  Gewandes  erhalten  haben.  Die  Vorderseite  des 
Pfeilers  zeigt  in  flachef  Nische  unter  einem  Baldachin  den  oberen  Teil 
einer  Figur  in  Vorderansicht,  mit  einer  Tunica  bekleidet,  in  der  er- 
hobenen  Rechten  einen  runden  Gegenstand  (Schale?),  in  der  gesenkten 
Linken  ein  langes  flaches  Attribut  (ein  Fullhorn  ?)  haltend.  Der  schlechte 
Zustand  der  Skulptur  gestattet  kein  sicheres  Urteil,  vielleicht  ist  ein 
Genius  dargestellt.  An  den  Seiten  sind  Akanthusranken,  rilckwarts  ein 
Vasenornament  mit  aufsteigendem  Akanthus  zu  sehen.  Das  Ganze  bildete 
den  Sockel  einer  GOtterstatuette. 

Bei  den  Grundarbeiten  fur  das  neue  Rathaus  wurde  auf  dem 
Chorusplatze  im  Jahre  1900  die  untere  Halfte  eines  Altares  aus  Sand- 
stein aufgefunden,  0,75  m  hoch,  0,56  breit,  0,31  dick,  welcher  in 
einer  Nische  das  Hochrelief  einer  Junglingsgestalt  zeigt.  Trotz  der 
argen  und  offenbar  absichtlichen  Zerstorung,  welche  sich  auch  auf  die 
ganz  unleserlich  gewordene  Inschrift  erstreckt,  lasst  der  unten  links 
auf  einer   Schildkrote    stehende   Hahn   Merkur    erkennen.     Derselbe 


20)  Vgl.  Hettner,   Katalog  d.  Steindenkmaler  in  Trier  Nr.  17,  18,  22. 

4I)  Nach  den  fleissigen  Nachforschungen  Schoops  war  bisher  auch  in 
Di'iren  keine  Spar  einer  stadtischen  Niederlassung  aus  Romerzeit  zu  finden. 
Alles  beschrankt  sich  auf  landliche  Anlagen,  spez.  Einzelgehdfte. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  23 

Typus  findet  sicb  auf  einem  ViergOtter-Altar  des  Trierer  Museums 
(Hettners  Kat.  d.  Steinbildw.  Nr.  41,  Abb.  S.  31),  aber  ohne  Schild- 
krote.  Diese  ist  dem  Gotte  heilig,  denn  er  wurde  nach  dem  homeriscben 
Hymnos  zum  Erfinder  des  Lautenspieles,  indem  er  die  Schale  einer 
ScbildkrOte  mit  Saiten  bespannte.  Das  Attribut  des  Habnes,  auf  grie- 
chischen  Denkmalern  unbekannt,  auf  rtmischen  vereinzelt,  ist  auf 
gallischen  von  ibm  unzertrennlicb.  Eine  sicbere  Erklftrung  gibt  es 
dafur  nicht ;  es  gehort  einer  ursprtlnglich  keltiscben  Gottbeit  an,  welche 
von  den  ROmern  mit  Merkur  identifiziert  wurde.  Sein  beruhmtestes 
Bild,  eine  Kollossalstatue  in  Bronze  von  Zenodoros,  dem  Bildhauer 
Neros,  stand  bei  den  Auvergnaten  22).  Dem  darnach  benannten  Mer- 
curius  Arvernus  wurden  an  verschiedenen  Orten  Galliens  und  des  Rheines 
HeiligtUmer  erricbtet.  Altare  mit  diesem  Beinamen  befinden  sicb  in 
den  Museen  von  KOln  und  Bonn,  auch  in  Wenau  bei  Daren23)  war 
einer  gefunden  worden,  der  jetzt  verloren  ist.  Der  Aachener  Altar 
stand  ursprtmglich  wobl  ais  Weibgeschenk  in  den  Thermen. 

Ausser  dem  Mercuraltare  ist  in  Aachen  selbst,  am  Buchel,  das 
Eckstack  eines  zierlicben  Alt&rchens  aus  Jurakalk  gefunden  worden. 
Es  zeigt  die  linke  Eckrolle  und  einen  Teil  der  Giebelbekr6nung.  Von 
dem  Namen  der  Gottbeit,  welcber  der  Altar  geweiht  war,  ist  nur  noch 
der  Anfangsbuchstabe  I  erhalten.  —  An  der  gleichen  Stelle  kam  ein 
Weibestein  an  eine  andere  unbekannte  Gottbeit  zum  Vorschein.  Es 
ist  eine  in  zwei  Halften  gebrochene  Marmorplatte  von  0,6  m  Hohe 
and  0,81  Breite  mit  den  beiden  Schlusszeilen  der  Inscbrift 

L   7i   i   i    v    o  v 

C  0  S  •  V  ■  8  ■  L  •  M 
wobei   die  Buchstaben   der   oberen  Zeile   nur   noch  zur  Halfte  sichtbar 
sind.     Zu  lesen  ist:  Daiius  b(eneficiarius)  co(n)$(ularis)  v(otum)  s(olvit) 
1(ubens)  m(erito)u).      An   derselben  Stelle  fand  man  in  gleicher  Tiefe 

**)  Nach  Plinios,  hist.  nat.  34,  45  hatte  der  Kunstler  dafiir  in  zehn 
Jahren  gegen  sieben  Millionen  Mark  Honorar  erhalten. 

23)  Brambach  CIRh.  S.  93.    Die  Inschrift  lautet : 
MERCVRIOARVERNO 
V1CINIVV/'    '      :;/./;'' 
A.  Riese,  Westd.  Z.  XVII,  27  f.  halt  den  Mercurius  Arvernus  fur  einen  Gott 
der  Ubier,    welcher  mit  der  Statue  des  Zenodorus  im  Lande  der  Arverner 
nichts  zu  tun  habe.    Sein  Beiname   miisse   auf  einen  unbekannten  Ort  der 
Ubier  zuruckgehen  und  komme  auch  in  der  Form  Advernus  vor.    Im  Ubier- 
lande  wurden   bisher  neun,   versprengt  drei  Weihesteine  dieses  Gottes  auf- 
gefunden. 

«•)  CIL.  XIII,  7835. 


Digitized  by  VjOOQlC 


24  A.  C.  Kisa 

die  Halfte  einer  Saulenbasis  aus  Sandstein  und  ein  in  der  Mitte  durch- 
bohrtes  Stack  eines  Saulenschaftes. 

Ebenso  gering  wie  die  Zahl  der  GOttersteine  ist  die  der  Grab- 
steine.  Den  ersten,  von  welcbem  berichtet  wird,  fand  man  1873  in 
der  Kramerstrasse,  wo  er  im  Keller  eines  Hanses  eingemauert  war.  Er 
batte  ursprttnglich  die  Form  eines  Sarkophages,  der  aus  massiven  Stein- 
blocken  zusammengefttgt  war.  Diese  Form  ist  far  KOln  und  den 
Niederrhein  ungewOhnlich,  in  Trier  jedoch  nicht  selten26).  Er  zeigt 
den  Rest  einer  Inschrifttafel,  die  rechts  von  einem  nackten  bartigen 
Manne  gehalten  wird,  nicht  von  einem  Genius,  wie  Freudenberg  mit- 
teilt26).  Die  Aehnlichkeit  mit  der  im  3.  und  4.  Jahrb.  ablichen  Aus- 
stattung  von  Sarkophagen  mit  Amoren  als  Halter  der  Inschrifttafel  ist 
nicht  zu  verkennen.    Die  Inschrift  lautet  mit  den  Erganzungen  E.  Httbners : 

c  •  I  i  C  I  N  I  V  S 

/"ttsCVS    NEGO 

tiator-  FRVMEN 

tar i us.    h.   s.  e 
C.  Licinius  Fuscus  frumentarius  hie  situs  est  *7). 

Die  Inschrift  ist  ein  Zeugnis  far  den  Getreidebandel  der  Gegend 
von  Aachen  zur  ROmerzeit,  was,  wie  Habner  bemerkt,  umso  bemerkens- 
werter  ist,  als  negotiatores  und  mercatores  frumentarii  in  den  Provinzen 
nur  selten  nachgewiesen  werden  kOnnen.  Die  von  Ubiern  bewohnten 
Ebenen  am  Niederrhein,  in  welchen  noch  heute  Ackerbau  und  Vieh- 
zucht  blahen,  waren  das  beste  Ackerland  von  Niedergermanien.  Yon 
KOln  aus  zogen  sich,  wie  schon  fraber  erwahnt,  nach  Norden  und 
Westen  Landgater  und  Einzelgehofte,  die  Vorlaufer  der  spateren  Wasser- 
burgen.  Aus  ihnen  stammen  die  Funde  von  Gotterbildern,  Altaren, 
Grabern,  Tongefassen  und  anderen  Geraten,  welche  von  der  ganz- 
lichen  Romanisierung  der  Ubier  Zeugnis  geben.  Nach  einer  Mitteilung 
von  Dr.  Scheins  war  die  Grabinschrift  in  die  Kellerwand  eines  dem 
Ratbause  benachbarten  Gebaudes  eingemauert,  welche  in  nachkaro- 
lingischer  Zeit  aufgemauert  worden  war.  Wir  haben  also  auch  hier 
wieder  ein  Beispiel  von  der  Verwendung  rdmischer  Reste  bei  spateren 
Bauten. 

Schwieriger  ist  die  Erg&nzung  einer  Inschrift,  die  im  Turme  des 
Monsters   eingemauert  war.     Sie   stent  auf  einem  Sandsteinblocke  von 


iS)  Vgl.  Hettner  a.  a.  0.  S.  106f. 

*)  B.  J.  55  56  S.  238,  nach  Archaol.  Z.  N.  F.  VI,  4.  Heft  139. 

»)  CIL.  XIII,  7836. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  r&mischen  Antiken  in  Aachen.  25 

0,4  m  Hohe,   0,6  Lange  und  gleicher  Dicke,   der  an  alien  Seiten  ab- 
gestossen  ist,  and  lantet: 

i\GOHNVi  ) 
LrE'OPTAT*  , 
fS-KGENVVS 
V0  P  T  A  T  I  N  I  A 
(BLT  AT  A-F-ET 

Die  oberste  Zeile  des  Inschriftrestes  ist  nicbt  zu  entziffern,  un- 
sicber  der  Anfang  der  zweiten.  Deutlich  ist  jedoch  zu  lesen:  n0pta- 
ti(niu)s  Ingenuus  (et)  Optatinia  (O)blata  f(ilius)  eta  .  .  .  zum  Schlusse 
wohl  Jxlia  faciendum  curaverunt* ,  Im  Beinamen  der  Tochter  ist  das 
uberflttssige  T  als  ein  Versehen  des  Steinmetzen  zu  erklaren29). 

Wahrend   diese   beiden   Grabinschriften   die  Reste   von   grOsseren 
Grabmalern  sind,  steht  eine  dritte  auf  einer  kleineren  Platte  in  Stelen- 
form  mit  Giebelbekr&nung.     Sie  ist  in  Sandstein  gearbeitet,  0,25  hochT 
0,43  breit,  0,13  dick  und  im  Jahre  1900  beim  Abbruche  des  Christenser- 
klosters  gefunden.     Yon  der  Inschrift  ist  bloss  die  erste  Zeile  mit  dem 
Namen  des  Bestatteten  M  •  GENVCIVS   erhalten.   —   In  der  Sttdwand 
der  Taufkapelle  des  Monsters  ist  der  Rest  einer  anderen  Grabinscbrift 
verkehrt  eingemauert,  von  welchem  noch  zu  entziffern  ist: 
^IAE  VERV 
r^A  M  E  N  T  0? 
Sie  ist  beispielsweise  zu  erganzen  Terentiae  Veru(nnae  oder  Verns  .  .  .> 
ex  testamento  faciundum  curavit so). 

Bei  den  Restaurierungsarbeiten  im  Munster  wurde  vor  einigen 
Jahren  der  obere  Teil  einer  marmornen  Grabstele  gefunden,  welcher  in 
einer  Niscbe  das  Reliefbildnis  eines  Soldaten  zeigt.  Die  Inschrift  fehlt. 
Der  Grabstein  wird  im  Munster  verwahrt81). 

Den    karglichen    Rest    einer   Staatsinschrift,    vielleicht   von    den 

Thermen,  oder  einer  Weiheformel  stellt  ein  Fund  vom  Chorusplatze  vor. 

Von  der   ursprunglichen  Sandsteinplatte   ist  ein  pfeilerartiges  Eckstttck 

abgesprengt,  das  im  oberen  Teile  ganz  abgemeisselt,  unten  noch  in  zwei 

V  E  *  I 
Zeilen  ttber  einander  die  Buchstaben  «  a.t      erkennen  lasst82). 

M)  CIL.  XIII,  7837. 

*■)  Eine  andere  Lesung  versucht  E.  aus'm  Weerth  B.  J.  73,  154. 

30)  ibd.  und  GIL.  XIII,  7838. 

31)  Buchkremer  in  d.  Zeitschr.  d.  Aachener  G.  V.  XXI  S.  192. 
")  CIL.  XIII,  7841. 


Digitized  by  VjOOQlC 


26  A.  C.  Kisa 

Der  Vollstandigkeit  halber  setze  ich  noch  zwei  im  Suermondt- 
Museum  befindliche  Inschriftreste  her.  Der  eine  lautet  L  E  V.  (VgL 
CIL.  7839.     Fundumstande   bei  Adenaw   a.  a.  0.  209.)     Der  andere 

A 
V 

c: 

R 
(Vgi.    CIL.   7840.      Fundumstande    bei    Rhon,    Zeitschr.   d.    Aachener 
•G.  V.  16,  114.) 

In  Gressenich,  wo  bereits  die  R6mer  Bergbaa  betrieben  und 
Manche  versucht  waren,  das  Adnatuca  Caesars  zu  suchen,  kam  ein  Weihe- 
stein  zu  Tage,  welcher  einer  unbekannten  Gottheit  und  dem  Genius 
loci  von  Masius  Januarius  und  Titianus  Januarius  unter  dem  Consulate 
des  Pius  und  Proculus  (238  n.  Chr.)  gewidmet  war.  Die  von  Bram- 
bach  CIRh.  632  verOffentlichte  Inscbrift  wurde  als  Eckstein  in  ein 
Haus  zu  Cornelimunster  eingemauert,  wo  ich  sie  jedoch  vergebens  suchte. 

Aus  dem  Propsteiwalde  im  nahen  Eschweiler  stammt  eine,  jetzt 
im  Bonner  Provinzialmuseum  befindliche  Matronenara,  von  Ulpius  Hunicius 
der  Dea  Sunuxsalis  gewidmet  (Bramb.  633.  Braun,  B.  J.  25,  19,  26,  117). 

Unter  den  Kleinaltertttmern  ragt  die  Bronzebflste  eines  jugend- 
lichen  Satyrs  durch  ihre  kunstlerisch  freie  und  elegante  Behandlung 
hervor.  Sie  ist  0,07  m  hoch  und  an  der  Standflache  0,065  m  breit. 
Der  Kopf  ist  vortrefflich  modelliert,  nur  leider  stellenweise  durch  rauhe 
fressende  Patina  angegriffen.  Zwei  tiefe  Runzeln  Ziehen  sich  von  der 
niederfallenden  Stirnlocke  gegen  die  Wurzeln  der  platten  Nase,  zwei 
scharfe,  in  Grubchen  endigende  Falten  von  den  Nasenflttgeln  nach  den 
Wangen  und  lassen  diese  feist  hervorquellen.  Die  wulstigen  lachelnden 
Lippen  sind  bartlos,  ebenso  das  Kinn.  Durch  das  buschige  Haar,  das 
die  spitzen,  glattanliegenden  Ohren  freilftsst,  zieht  sich  ein  knolliger 
Friichtekranz.  Die  Halsmuskeln  sind  wohlgebildet,  dagegen  erscheint 
die  Bustenform  mit  den  rund  abfallenden  Schultern  und  den  zu  hohen, 
durch  eingedrttckte  Wilrfelaugen  bezeichneten  Brustwarzen  etwas  sche- 
matised Oben  am  Scheitel  befindet  sich  eine  runde,  ehemals  durch 
einen  Deckel  oder  Pfropf  geschlossene  Offnung  und  neben  den  Ohren 
zwei  Osen  mit  Ringen,  an  welchen  ursprunglich  eine  Kette  zum  Auf- 
hangen  befestigt  war.  Die  zierliche  Bronze  diente  als  Laufgewicht, 
wobei  das  Innere,  urn  eine  gewisse  Schwere  zu  erzielen,  mit  Blei  ge- 
fullt  wurde.  Ahnliche  BUsten  aus  Pompeji  werden  im  Museum  von 
Neapel  aufbewahrt;    andere  befinden  sich  in  den  Uffizien,  im  Antiken- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rSmischen  Antiken  in  Aachen.  27 

kabinet  in  Wien  u.  a.  Verwandt  ist  auch  die  Negerbttste  der  Samm- 
lung  Theodor  Graf  in  Wien,  abgeb.  im  Archaol.  Anzeiger  1890  S.  157, 
eine  Satyrbuste  der  Sammlang  Greau,  abgeb.  bei  Froebner,  Collection 
Greau.  Ein  Hangegewicht  in  Form  einer  Bacchusbuste  wurde  bei  Barren- 
stein  an  der  von  Kleve  nacb  KOln  fuhrenden  Strasse  aufgefunden  33). 
Die  im  Suermondt-Museum  zu  Aachen  auf  bewahrte  Bronze  stammt  aus 
der  romischen  Villa  bei  Stolberg84). 

Unbekannter,  wenn  nicht  Aacbener,  so  Edlner  Herkunft  ist  eine 
kleine  in  Bein  geschnitzte  Grnppe,  welche  Merkur  mit  dem  Widder 
dargestellt.  Die  Arbeit  ist  bandwerksmassig,  aber  sorgfaltig,  die 
Rfickseite  fast  ganz  glatt  gelassen.  Merkur  sitzt  anf  einem  Fels- 
blocke  mit  nacktem  OberkOrper,  Schoss  and  Beine  mit  einem  Mantel 
bedeckt,  wobei  der  rechte  Unterschenkel  freibleibt.  Urn  sein  Haar 
scblingt  sich  ein  Band,  an  den  Fussen  sind  vier  FlQgel  befestigt,  die 
Linke  bait  das  gleicbfalls  geflugelte  Kerykeion.  Zur  Linken  des  Gottes 
sitzt  neben  dem  Felsen  ein  Widder  oder  Schaf  mit  aufgestutzten  Vorder- 
beinen.  Merkur  ist  hier  als  Schutzgott  der  Herden  aufgefasst,  wie 
aucb  sonst,  wenn  er  einen  Widder  oder  ein  Kalb  auf  den  Schultern 
tragt  und  seine  Tierfreundlichkeit  als  Rinderdieb  offenbart.  Auf  gal- 
lischen  Denkmalern  steht  ihm  oft  neben  dem  Hahne  ein  Widder  zur 
Seite35). 

Aus  den  Thermen  der  Edelstrasse  stammt  ein  zierlicbes  Erzeugnis 
spatromischer  Goldschmiedekunst,  ein  Obrgehange  von  0,045  m  Lange 
und  0,02  Breite.  An  einem  Haken  aus  Golddraht  hangt  zunftchst  ein 
<iuadratisches  Rabmcben  aus  dunnem  Golde  mit  gestanztem  und  ge- 
bohrtem  Blattwerk,  das  ein  Stack  dunkelblauer  Glaspaste  von  gleicher 
Form  einfasst.  Daran  ist  mittels  eines  Ringes  ein  goldenes  Quer- 
plattchen  befestigt,  das  Rankenornament  in  durchbrochener  Arbeit  zeigt, 
eine  Wellenlinie,  von  welcher  Efeublatter  und  kleine  Voluten  abzweigen. 
An  dem  gezahnten  Rande  des  Plattchens  sind  drei  kleine  Goldringelchen 
mit  rautenformigen  Anhangern  befestigt,  von  welchen  der  mittlere  mit 
einem  ovalen  Sapbir,  die  anderen  mit  Rubinen  geschmuckt  sind.  Von 
den  Spitzen  hangen  Goldkugelcben  und  weisse  Perlen  herab.  Die  Ver- 
einigung  von  ecbten  Perlen  und  Edelsteinen  mit  Glasscbmuck  mag  uns 
heute  recbt  sonderbar  vorkommen,  war  aber  in  einer  Zeit,  welche  den 

w)  Koenen   im  B.  J.  81,  153  f.  —  Vgl.  auch   v.  Sacken,   Die  antiken 
Bronzen  des  k.  k.  Munz-  und  Antikenkabinets  I,  T.  39,  11. 
34)  Vgl.  Berndt  a.  a.  0. 
»)  Hettner  a.  a.  0.  Nr.  25,  69,  70. 


Digitized  by  VjOOQlC 


28  A.  C.  Kisa 

Glasfluss,  das  Email,  auch  materiell  hochsch&tzte,  nichts  ungewdhnliches- 
Allerdings  ist  die  Haufung  farbigen  Schmuckes  ein  Zeicben  dekadentea 
Geschmackes.  Wahrend  die  Griechen  den  Hauptwert  auf  feine  Gold- 
arbeit  legten,  trat  bei  den  Rdmern  die  Kunst  des  Toreuten  gegen  die 
Bijouterie,  die  Verwendung  farbiger  Edel-  and  Halbedelsteine  zurQck. 
Die  LOtarbeit  weicht  den  Drahtverbindungen  auf  kaltem  Wege86).  Mitt* 
des  3.  Jahrh.  aber  bringt  das  Opus  interrasile,  die  durcbbrochene  Arbeit,, 
die  feinere  Goldschmiedekunst  wieder  zu  Ehren.  Diese  Technik  ist 
auch  an  einem  goldenen  Fingerringe  angewendet,  welcher  vor  einigeiv 
Jahren  Am  Hof  zu  Aachen,  gleichfalls  an  Stelle  der  suddstlichen  Thermen- 
anlagen,  aufgefunden  wurde.  Er  zeigt  in  Kastenfassung  eine  Onyx- 
Camee  mit  einem  Medusenhaupte  in  Vorderansicht,  weiss  auf  schwarz, 
so  dass  sich  die  Locken  an  den  dunn  gearbeiteten  Stellen  blaulich 
durchscheinend  vom  Grunde  abheben.  Die  Ansatzstellen  des  Reifs  sind 
dreieckig  erweitert  und  durchbrochen.  Die  Mitte  des  Musters  bildet 
die  beliebte  Form  des  Amazonenscbildes,  der  Pelta,  von  welchem  eine- 
dreiblattrige  Blttte  aufsteigt.  Daran  schliessen  sich  von  den  Seiten  je 
zwei  kurze  gebogene  Bossen  und  an  den  oberen  Ecken  zwei  grossere 
Voluten.  Wie  das  vorige  kdnnen  wir  auch  dieses  Stuck  der  Mitte  des 
3.  Jahrh.  zuschreiben,  einer  Zeit,  in  welcher  das  Opus  interrasile  am 
Rheine  bluhte.  Ganz  ahnlich  sind  die  Durchbrechungsmuster  an  einem 
silbernen  Fingerringe  im  Museum  Wallraf-Richartz  in  Kflln  (aus  der 
ehem.  Sammlung  Forst)  und  dem  grossen  Gurtelschmucke  daselbst  (aus 
der  ehem.  Sammlung  Thewalt),  sowie  an  einer  Reihe  kleinerer  Schmuck- 
sachen  in  den  Museen  von  Bonn,  Mainz,  Wiesbaden,  Trier  u.  a.,  welche 
ich  im  Bonner  Jahrbuche  99  (ROmische  Ausgrabungen  an  der  Luxem- 
burger  Strasse  in  Kftln)  zusammengestellt  und  damit  neue  StQtzen  for 
die  Rieglsche  Ansicht  von  der  Entwickelung  des  Rankenornamentes 
gefunden  habe.  Diese  Muster  sind  direkte  Vorlaufer  der  orientalischen 
Arabeske.  Zuerst  hatte  sie  Friedrich  Schneider  auf  der  durchbrocheneu 
rdmischen  Schwertscheide  des  Mainzer  Museums  erkannt  und  geglaubty 
dass  dieses  Stuck,  wegen  der  Verwandtschaft  mit  orientalischer  Orna- 
mentik,  in  den  orientalischen  Provinzen  Roms  entstanden  sein  mQsse. 
Er  war  dabei  damals  von  der  herrschenden  Ansicht  ausgegangen,  dass  jene 
Ornamentik,    die  ein  blosses  Spiel  von  Linien  in  der  Flache  ohne  jede 


3fl)  Vgl.  J.  Folnesics,  Antiker  Goldschmuck,  Mitt.  d.  osterr.  Museums, 
1894,  38  f.  —  Comarmond,  description  d^crin  dTune  dame  romaine,  Paris 
1844.  Marquardt,  r.  Privatalter turner  S.  679  f.  E.  Pollack,  Antiker  Gold- 
schmuck d.  Sammlg.  Nelidow,  1903. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  29 

Absicht  auf  plastische  Wirkung  darstelle,  etwas  spezifisch  Orientalisches 
&e\.  In  Wabrheit  kennt  aber  keine  der  verschiedenen  Kunstweisen  des 
■Orientes  etwas  der  Arabeske  auch  nur  entfernt  Verwandtes.  Diese  hat 
sich  vielmehr  erst  zu  Beginn  des  Mittelalters  aus  klassischen  Ornament- 
motiven,  wie  sie  in  der  spateren  Kaiserzeit  an  verschiedenen  Orten 
-auftreten,  in  den  orientalischen  Provinzen  des  Romerreicbes  entwickelt. 
Ihre  Vorstufen  sind  namentlich  in  der  Weberei  nachzuweisen,  aber 
auch  die  Schmucksachen  mit  dem  Opus  interrasile,  Gittermuster  in 
Marmor  und  Bronze,  Mosaiken  und  Wandmalereien  gehoren  zu  den 
besten  Beweisen  dieses  historischen  Prozesses.  Damit  hat  noch  das  Rom 
der  sog.  Verfallszeit  der  Kunst  ein  Verm&chtnis  hinterlassen,  das  wabr- 
haft  unermesslich  ist87). 

Unter  den  aufgefondenen  Gewandnadeln,  Tonlampen,  Haarnadeln 
aus  Bein  and  Bronze,  Schlusseln  and  Beschlagen  ist  nichts  von  Be- 
deatang.  Unter  den  Tongef&ssen  finden  sich  einige  aus  dem  Ende  des 
1.,  die  meisten  gehdren  dem  2.  und  3.  Jahrh.  an.  Hervorgehoben  sei 
ein  bronzenes  Rasiermesser  mit  breiter  sichelf6rmiger  Klinge  und 
kurzem  Ringgriffe,  ein  bronzenes  Tintenfass  in  Form  einer  kurzen 
cylindrischen  R6hre  mit  Scharnierdeckel  und  ein  solches  aus  Terra 
sigillata,  flach  cylindrisch,  mit  leicht  gewOlbtem  Oberteil,  in  welchem 
das  Eingussloch  angebracht  ist. 

Die  G laser,  die  im  Museum  verwahrt  werden,  stammen  bis  auf 
zwei  kleine  kugelbauchige  Ampullen  fur  wohlriechende  Ole  samtlich 
aus  Kolner  Grabfunden.  Die  hubsche  Kollektion  von  BruchstQcken 
antiker  Mosaikglaser  (Millefiori)  wurde  auf  der  Auktion  Disch  in  K6ln 
erworben.  Sie  war  von  Frau  Mertens-Schaaffhausen  in  Rom  gesammelt 
worden  und  nach  deren  Tode  an  Eonservator  Ramboux  in  Kdln  uberge- 
gangen,  von  welchem  sie  Disch  erwarb.  Unter  die  antiken  sind  auch 
einzelne  Stucke  venezianischen  Ursprunges  geraten.  Bei  jenen  lasst  sich 
noch  die  Gefassform  erkennen;  die  schdnsten  sind  von  dickwandigen, 
halbkugeligen  Schalen  mit  starken  Langsrippen,  andere  von  Flaschen, 
Kannen  und  von  glatten,  zur  Inkrustation  verwendeten  Platten.  Gold 
ist  in  verschiedener  Weise  zur  Erhfthung  der  farbigen  Wirkung  ange- 
wendet;  dttnne,  mitBlattgold  ttberfangene  Faden  rahmen  die  Muster  ein, 
in  die  Masse  sind  Goldstaubchen  eingelassen  und  Flecken  aus  vergoldeten 
Crlasstucken  in  die  Masse  eingedruckt. 


3?)   Vgl.   Riegl,    Stilfragen.     Ders.,    Die    spatr5m.   Kunstindustrie   in 
Osterreich,  1901. 


Digitized  by  VjOOQlC 


30  A.  C.  Kisa 

Wenn  E.  ans'm  Weerth38)  Recht  hatte,  so  ware  das  Aachener 
Museum  auch  im  Besitze  eines  der  kostbaren  sog.  Vasa  diatreta.  Als 
solches  erscheint  ihm  namlich  das  Bruchstttck  einer  Flasche,  die  mit 
zahllosen  anderen  Glasscherben,  zumeist  von  Nuppenglasern,  bei  Um- 
bauten  des  Rathauses  gefunden  wurde.  Der  Hals  der  Flasche  ist  von 
einem  weitmaschigen  Netzwerk  umgeben,  das  aus  Glasfaden  gebildet 
und  dem  Korper  frei  aufgeschmolzen  ist,  so  dass  es  diesen  nur  an 
einigen  Stellen  beruhrt.  Fttr  die  wenigen  echten  antiken  Netzglaser 
ist  jedoch  der  Umstand  kennzeichnend,  dass  das  Netzwerk  nicht  aus 
Faden  gebildet,  sondern  mit  dem  Schleifrade  aus  dem  Vollen  heraus- 
geschliffen  ist.  Die  aufgelegte  Fadenverzierung  entwickelt  sich  in  ihren 
Anfangen  freilicb  scbon  in  der  romisch-rheinischen  Glasindustrie  des 
2.  Jahrh. ;  freies,  nur  an  einzelnen  Stellen  aufgelOtetes  Fadennetzwerk 
findet  sich  auch  schon  bei  ganz  spaten  antiken  Erzeugnissen  des  4.  und 
5.  Jahrh.,  kommt  jedoch  zu  der  Ausbildung,  wie  sie  das  Aachener 
Bruchstttck  zeigt,  erst  im  16.  Jahrh. 89)  in  der  venezianischen  und  rhei- 
nischen  Industrie.  Aus  dieser  Zeit  sind  derartige  Funde  in  Aachen 
und  Kdln  nicht  selten.  Sie  sind  ebenso  Beweise  fttr  die  Fortdauer  der 
antiken  tlberlieferung,  wie  fttr  die  Blttte  der  rheinischen  Glasmacherei 
in  der  Renaissance.  Die  Farbe  des  Materials,  olivgrun  mit  einem 
Stiche  ins  br&unliche,  batten  den  Gedanken  an  antiken  Ursprung  von 
vornherein  ausschliessen  sollen. 

Dttrftig  sind  auch  die  Funde  von  Geffcssen  aus  Terra  sigillata. 
Man  stiess  fast  nur  auf  unzusammenhangende  Scberben  aller  Art, 
teilweise  auf  solcbe  von  Schalen  mit  Aussenreliefs,  Figuren,  Ranken, 
Rosetten,  Medaillons,  Lotosblattern,  in  Barbotine  am  Rande,  mit  Kerb- 
schnittverzierungen  u.  a.  Die  meisten  Gef&sse  jedoch,  dem  ttblichen 
Speisegeschirr  angehOrig,  sind  unverziert.  Der  ruinOse  Zustand  ist  eine 
Folge  der  vielen  Umbauten  und  Zerstflrungen,  welchen  der  Ort  seit 
frankischer  Zeit  ausgesetzt  war.  Aus  der  Umgebung  der  Stadt  stammen 
einige  wenige  ganz  gebliebene  Stttcke  ohne  Verzierung  aus  spateren  Jahr- 
hunderten,  andere,  mit  Reliefschmuck,  sollen  durch  den  Kunsthandel  ver- 
schleppt  worden  sein.  Man  zeigte  mir  bei  K5lner  Handlern  solche  aus 
Aachen  stammende  Exemplare,  die  ich  fttr  das  dortige  Museum  zuruck- 
erwarb.  Anderwai-ts,  wo  die  Romer  festen  Fuss  gefasst  batten,  liefern 
Graber  die  beste  Ausbeute  an  Sigillaten,  doch  leider  gehoren  rOmische 

M)  B.  J.  76,  65,  T.  II,  2. 

")  Vgl.  meine  Abhandlung  „Vasa  diatreta",  Zeitschr.  I.  christl.  Kunst, 
1899,  und  Sammlung  M.  vom  Rath  S.  79  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rSmischen  Antiken  in  Aachen.  31 

Graber,  wie  schon  frtther  hervorgehoben,  in  Aachen  zu  den  gr6ssten 
Seltenheiten.  Die  Scherben  sind  gew&hnlich  mit  Resten  anderer  Kultur- 
perioden  gemischt,  als  Kehricht  und  Abfall  am  Chorusplatze  an  der 
Sudwestseite  des  Rathauses  in  Gruben  gefunden  worden,  deren  Zweck 
noch  nicht  ganz  klargestelR  ist.  Ausser  diesen,  mit  dem  Schntte  ver- 
schiedener  Zeiten  gefullten  Gruben  haben  Kanal-  und  Fundamentbauten 
in  der  Gegend  der  Thermen  und  deren  Nachbarschaft,  in  welche  man 
die  Canabae  verlegen  wollte,  zahlreiche  Scherben  zu  Tage  gefOrdert. 
Sie  rtthren  offenbar  von  Gefassen  her,  die  in  den  Thermen  benutzt 
oder  von  den  dort  angesiedelten  Handle™  feilgeboten  wurden.  Die 
Fundstatten  liegen  ausser  dem  Chorusplatze  auf  dem  Fischmarkte,  in 
der  Kramerstrasse,  Oststrasse,  Schmiedstrasse,  Kleinkolnstrasse,  Klein- 
marschierstrasse,  auf  dem  Markte,  dem  Buchel,  dem  Munster-  und 
Klosterplatze,  also  auf  einem  ziemlich  engen  Gebiete  zusammen,  das 
sich  ungefahr  mit  dem  der  beiden  Thermenanlagen  deckt40).  Unter 
den  Sigillaten  uberwiegt  bier  die  feinere  Ware  vom  1.  und  2.  Jahrh.; 
die  Pseudosigillata,  die  derberen  Arbeiten  Belgicas,  sind  in  geringerer 
Zahl  vertreten  und  hauptsachlich  auf  die  Fundstatten  der  Umgebung, 
die  Landguter  und  Geh5fte  romischer  Zeit  beschrankt.  Manche  der 
reliefierten  Stucke  sind  von  guter  Arbeit,  geben  hier  aber  zu  besonderer 
Erwahnung  keinen  Anlass.  Fabrikstempel  fehlen  an  ihnen,  wie  audi 
sonst  bei  den  gallischen  und  rheinischen  Erzeugnissen  dieser  Art,  finden 
sich  dagegen  haufig  auf  undekorierten  Stttcken.  Da  der  Lokalpatrio- 
tismus  so  weit  ging,  far  Aachen  eine  eigene  Lokalindustrie  von  Terra 
sigillata  in  Anspruch  zu  nehmen41),  unterzog  ich  die  vorhandenen 
Stempel  einer  naheren  Untersuchung  und  teile  hier  deren  Namen  mit 
Hinweglassung  der  zweifelhaften  und  der  aus  Buchstaben  ohne  Zu- 
sammenhang  oder  Strichen  gebildeten  nach  Auf  ldsung  der  Abkurzungen 
in  alphabetischer  Reihenfolge  mit: 

Amabilis,  Anisatus,  Aper,  Aquitanus,  Arvernicus,  Avitus,  Bassus, 
Bellus,  Buccus,  Calvinus,  Camullixus,  Carisso,  Cassius,  Catus,  Conatus, 
Cosilus,  Cupitus,  Donatus,  Felix,  Frontintis,  Gatus  (et)  Valia  ("oder 
Valisius),  Iucundus,  Licinius,  Logirnus,  Longinus,  Lucceius,  Lucius, 
Martialis,  Meddicus,  Nasso,  Nonus,  Ibtemus,  Primus,  Sabinus,  Santus, 
Secundus,  Senecio,  Severus,  Silvanus,  Taurus,  Vacrus,  Verecundus, 
Vimpus,   Virilis,   Virtus,   Vitalis. 


40)  Adenaw  a.  a.  0. 

41)  J.  Kalff  in  d.  Berichten  d.  Aachener  Gewerbevereines. 


Digitized  by  VjOOQlC 


32  A.  C.  Kisa 

Alle  diese  Stempel  sind  von  anderen  Fundorten  auf  deutschem, 
franzOsischem  und  italienischem  Boden  her  bekannt  and  gehdren  wohl 
ohne  Ausnahme  gallischen  Werkstatten  des  1.  und  2.  Jahrh.  an42). 
Der  Stempel  des  Bellus  erscheint  auf  dem  Bruchstucke  eines  Terra- 
nigratellers  in  Begleitung  einer  zierlicben  Fabrikmarke,  die  einen  TOpfer 
bei  der  Arbeit  darstellt,  in  einer  fast  cameenhaften  Feinheit  der  Aus- 
fQbrung.  Schon  das  Material  zeigt,  dass  die  Werkstatt  auf  gallischem 
Boden,  wahrscheinlich  in  Belgica,  zu  suchen  ist.  Sigillaten  mit  dem- 
selben  Stempel  und  in  den  Formen  des  1.  Jahrh.  finden  sich  auch 
auf  italischer  Importware  nicht  selten.  Keiner  der  aufgezahlten  Namen 
erscheint  in  den  Aachener  Funden  dfter  als  viermal,  so  oft  habe  ich 
namlich  die  des  Catus  und  des  Primus  gezahlt;  das  ist  naturlich  ein 
Zufall,  der  durch  spatere  Funde  korrigiert  werden  kann.  Immerhin 
sind  wir  aber  berechtigt,  daraus  mit  Beziehung  auf  fruher  Gesagtes 
zwei  Schlusse  zu  Ziehen :  Erstlich  den,  dass  im  rftmischen  Aachen  keine 
Handler  ansassig  waren,  die  mit  bestimmten  Firmen  arbeiteten  und 
von  diesen  Waren  in  grOsseren  Partien  bezogen;  mit  anderen  Worten, 
dass  nicht  ein  standiger  Handelsverkehr  diese  aus  verschiedenen 
Gegenden  und  Werkstatten  stammenden  Erzeugnisse  hier  vereinte, 
sondern  dass  sie  von  Badegasten  und  kleinen  Kramern  hierhergebracht 
wurden,  die  aus  Niedergermanien  und  Gallia  Belgica  die  Thermen  zu 
vorubergehendem  Aufenthalte  aufsuchten.  Zweitens  den,  dass  nicht 
der  geringste  Anlass  und  Anhaltspunkt  zu  der  Annahme  einer  lokalen 
Sigillata-Fabrikation  vorliegt,  am  allerwenigsten  ein  solcher  for  die 
beiden  ersten  Jahrhunderte,  in  welchen  man  die  Waren  mit  Fabrik- 
stempeln  zu  versehen  pflegte.  Das  vorhandene  Material  ist  durchweg 
fremden  Ursprunges.  Die  Phantasie  spann  den  Fund  von  Ziegeln  und 
Tonscherben  in  der  Bismarckstrasse  (1887)  in  der  Xahe  der  Wasser- 
leitung  zu  den  Thermen  der  Edelstrasse  zu  den  Resten  einer  rOmischen 
Ziegelei  und  bald  auch  zu  denen  einer  Topferei  aus.  Wahrscheinlich 
handelt  es  sich  aber  auch  hier  einfach  urn  die  Reste  eines  Landhauses. 
wie  solche  in  der  Zollernstrasse  (1899),  an  der  Ecke  der  Hoch-  und 
Wilhelmstrasse  (1832),  in  der  Wierichbongardstrasse  (1899)  gefunden 
wurden.  Nirgends  wurde  auf  Aachener  Gebiet  ein  TOpferofen  auf- 
gedeckt,  der  einzig  sichere  Beweis  fur  eine  lokale  Produktion. 

Fabrikstempel  sind  auch  auf  den  Henkeln  einiger  grosser  Am- 
phoren   aufgepresst,    welche   auf  dem  Chorusplatze  und  in  der  Villa 


4i)  Vgl.  CIL.  XIII  und  XV.     Dragendorff,   Terra  sigillata,  B.  J.  96  ff. 
D^chelette,  vases  c^ramiques  ornes  de  la  Gaule  romaine. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  33 

bei  Stolberg  zum  Vorscheine  kamen.  Ein  dicker,  an  jenem  Orte  ge- 
fundener  Henkel  tr&gt  den  Stempel  PNS,  den  man  auch  aaf  der 
Saalburg  und  in  Rom  auf  gleichartigen  Stacken  gelesen  hat  (CIL.  XV 
3046  und  XHI  10002,  367  PNS1).  Wahrscheinlich  sind  es  die 
Initialen  eines  Topfernamens.  Auf  einem  Amphorenhenkel  ans  Stol- 
berg liest  man  den  zweizeiligen  Stempel 

ITlVN  MELISSI 

ET  MELISSEI 
d.  h.  Duorum  Iun(iorum)  Melissi  et  Meliss(a)e.  Der  Endstrich  ist 
nur  ein  verzierter  Pnnkt.  Der  Stempel  befindet  sich  genau  so  auf 
zahireichen  Fundstucken  vom  Monte  Testaccio  (CIL.  XV  29  676),  ohne 
Punktstrich  der  zweiten  Zeile  ebenfalls  in  Rom  und  an  anderen  Orten 
(CIL.  XIII  10  002,  2970).  Nach  0.  Bohns  freundlicher  Mitteilung 
ist  es  ein  Firmenstempel  des  Junius  Melissus  und,  wie  es  scheint,  der 
Junia  Meliss^  analog   den  Stempeln  III  ENNIOR  IVLIOR   (CIL.  XV 

2816)  und  Jg^J^j  (CIL.  XV  2775)  gebildet.  Solche  Firmen- 
stempel von  Gebrudern  oder  Geschwistern  kommen  auch  auf  anderen 
Ger&ten  vor48). 

Ein    anderer    Henkel    aus    derselben    Villa    zeigt    den    Stempel 
i 
HISP  •  SJEN   und   hinter   den  Buchstaben  einen  kleinen  Lorbeerkranz. 

Keben  ihm  sind  mehrere  zahlenartige  Striche  eingeschnitten,  deren  Be- 
deutung  ungewiss  ist.  Vielleicht  geben  sie  das  Gewicht  der  Ladung 
an,  obwohl  solche  Gewichtsbezeichnungen  sonst  aufgemalt  und  nicht 
eingegraben  zu  werden  pflegen.  Auch  der  Namensstempel  ist  unsicher, 
jedenfalls  bezeichnet  er  einen  Doppelnamen.  Er  fand  sich  auch  auf 
dem  Monte  Testaccio  (vgl.  CIL.  XIII  10  002,  42d  und  XV  2914b). 
Eine  Merkwurdigkeit  ist  der  scharf  ausgepr&gte  Stempel  MASVE  • 
TI  auf  einer  nicht  sehr  dicken  konvexen  Scherbe,  die  sicher  von  einer 
Amphora  oder  Kanne  m&ssiger  Grdsse,  und  zwar  von  deren  Bauche 
herrtthrt.  Das  Stack  besteht  aus  dem  gewOhnlichen  ungefirnissten 
weissen  Ton,  aus  welchem  derartige  Gef&sse  in  der  Regel  hergestellt 
wurden.  Ein  Stempel  auf  dem  Bauche  eines  solchen  Gef&sses  ist,  wie 
O.  Bohn  mir  brieflich  mitteilt,  bisher  vereinzelt,  dagegen  kommt  der 
Name  in  gleicher  Form  auf  dem  Boden  von  Terra-sigillataschalen  vor 
(CIL.  XIII  10010,  1259).     Es  ist  also  ausnahmsweise  in  einer  TOpfer- 

4S)  Ich   stelle   hiermit   meine  Bemerkungen   liber  diesen  und  andere 
Amphoren8tempel  in  der  Aachener  Festschrift  S.  19,  20  richtig. 

Wcstd.  Zeitschr.  f.  Oesch.  u.  Kunst.    XXV,   I.  3 


Digitized  by  VjOOQlC 


34  A.  C.  Kisa 

werkstatt,  die  ausser  Sigillaten  auch  andere  Tonwaren  herstellte,  aucb 
eine  Kanne  oder  Amphora  an  einer  ungewdhnlichen  Stelle  gestempelt 
worden.  Doch  ist  der  Stempel,  dessen  Buchstaben  eine  Hohe  von 
etwa  6  mm  zeigen,  in  dieser  Grdsse  kaum  gleichzeitig  zur  Bezeich- 
nung  von  Sigillaten  verwendet  worden,  sondern  in  verkleinerter  Form. 

Der  Henkel  einer  doppelhenkligen  Kanne  ans  weissem  Ton,  von 
welcher  man  ein  Bruchstuck  am  Ghornsplatze  fand,  ist  mit  dem  scharfen, 
in  Form  einer  Tessera  eingefassten  Stempel  AXS  *  CAR*  bezeichnet, 
d.  h.  Axs(ius)  Cal(vust)  f(ecit).  Solche  kleine  Kannenstempel  sind 
noch  selten  beobachtet,  am  Rhein  nach  Bohn  uberhaupt  nicht,  dagegen 
befinden  sich  im  Museum  St.  Germain  mehrere  zierliche  Eannenhenkel 
aus  rOtlichem  Ton  mit  Stempeln  aus  der  Auvergne.  Yielleicht  bat  ein 
Badegast  aus  dieser  Gegend  die  Kanne  mitgebracht. 

Unter  den  ubrigen  keramischen  Erzeugnissen  der  Rdmerzeit, 
welche  in  das  Aachener  Museum  gekommen  sind,  mdgen  einige  TOpfer- 
waren  aus  Julich,  Kugelbecher  und  HenkeltOpfe  zumeist,  hervor- 
gehoben  sein.  Julich  hatte  namentlich  in  spatrdmischer  Zeit  mebr 
Bedeutung  als  Aacben  und  scbeint  bereits  im  1.  Jahrh.  n.  Chr.  besiedelt 
gewesen  zu  sein,  denn  die  Form  und  Verzierungsweise  der  hier  ge- 
fundenen  Gefasse  lehnt  sich  an  die  der  claudiscben  Periode  an44).  Das 
Material  ist  grober  gelber  oder  roter  Ton,  die  Profile  aber  sind 
edel,  die  Umrisse  scharf  gezogen,  so  dass  noch  das  Ende  des  1.  Jahrh. 
als  Entstehungszeit  anzusetzen  ist.  Die  Verzierungen  bestehen  aus 
weissen  Tropfen,  die  zu  Perlenschnuren,  Reifen  und  Gehangen  angereiht 
sind,  aus  Ringen,  die  man  durch  Anpressen  einer  in  weissen  oder 
schwarzen  Tonschlamm  getauchten  Rdhre  herstellte,  aus  halbkreis- 
fdrmigen  Lunulae,  kettenartig  verflochtenen  Ringen  und  aus  Schuppen 
in  senkrechten  Reihen,  welche  mit  dem  Daumen  aufgedruckt  sind. 

Hdher  hinauf  als  diese  Gefasse  reichen  mit  Ausnahme  einiger 
Sigillaten  auch  die  Aachener  Funde  nicht.  Freilich  sind  hier  einzelne 
Munzen  zum  Vorschein  gekommen,  welche  den  Claudiern  angehorenr 
eine  sogar  dem  Augustus.  In  den  Fundberichten  werden  angefuhrt: 
Ein  Grosserz  des  Claudius  (Burtscheid),  eine  Goldmunze  und  ein 
Mittelerz  Domitians  (Buchel),  eine  Bronzemunze  Neros  (ibd.).  ein  Mittel- 
erz    Hadrians    (Kleinmarschierstrasse),     ein    Grosserz    des    Commodus 


44)  Zur  Zeit  Kaiser  Julians  befand  sich  Julich  in  den  Handen  der 
Franken.  Der  Befehlshaber  der  Reiterei,  Severus,  griff  auf  dem  Anmarsche 
gegen  die  Romer  von  KOln  aus  die  Franken  in  ihrer  Stadt  Juliacum  an. 
Ammianus  Marcellinus  17,  21. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  35 

(Bachel)  u.  a. *5).  Aber,  wie  bekannt,  hatten  Munzen  einen  langen  Ears, 
auch  warden  za  Totenbeigaben  oft  veraltete,  aasser  Gebrauch  gesetzte 
Stucke  benutzt.  Zor  Datiemng  sind  sie  daher  nor  mit  Vorsicht  za 
verwenden.  Keinesfalls  kdnnten  Munzfunde  daza  berechtigen,  schon 
fur  die  fruhe  Kaiserzeit  eine  rdmische  Niederlassung  in  Aachen  anzu- 
nehmen.  Vollzahlige  Beweise  far  eine  solche  beginnen  erst  mit  den 
letzten  Jahrzehnten  des  1.  Jahrh.  n.  Chr. 

Aasser  den  bisher  aufgezahlten  Altertumern,  welcbe  mehr  oder 
weniger  enge  mit  der  rdmischen  Vorzeit  Aachens  zusammenh&ngen, 
sind  andere  vorhanden,  welche  erst  in  spateren  Zeiten  dahin  uberfuhrt 
worden  sind.  Ein  Privatliebhaber,  Herr  von  Aossem,  schmuckte  in 
der  Mitte  des  vorigen  Jahrh.  das  in  der  Nahe  der  Frankenbarg  ge- 
legene  Drimbomer  Waldchen  mit  einem  gewaltigen  Sarkophage  aus 
dem  4.  Jahrh.,  der  kanstlos  aus  Sandstein  gehaaen  ist  and  einen 
schweren  Deckel  mit  Aachen  Giebeln  and  wurfelfdrmigen  Aafsatzen  an 
den  Ecken  hat.  Er  war  1793  bei  dem  Schlosse  Palant  in  der  Nahe 
von  Weissweiler  gefanden  worden.  Nicht  weit  davon  stent  ein  Weihe- 
stein  aos  Tuff  in  Form  einer  Aedicnla  mit  Eckrollen  and  ganzlich 
unleserlicher  Inschrift,  der  aus  dem  Brohltale  hergeholt  ist. 

Im  Museum  betindet  sich  neben  einer  Reihe  yon  Goldmunzen  des 
Gratian,  Yalentinian,  Yalens,  Arcadias  und  Honorius,  welche  angeblich 
im  nahen  Orte  Wurselen  gefanden  worden  sind,  wahrscheinlich  aber 
aus  einer  Privatsammlnng  herruhren,  eine  zierliche  Halskette  aus 
einem  spatrOmischen  Grabe  Sudrusslands,  deren  Arbeit  noch  gate 
griechische  Tradition  aufweist.  Die  einzelnen  schwalbenschwanzf&rmigen 
Glieder  bestehen  abwechselnd  aus  Gold  and  Garneol  and  sind  darch 
kleine  Kettenringe  aus  Golddraht  verbunden.  Die  Enden  werden  von 
Haken  gebildet,  die  an  den  Rucken  kleiner  goldener  Amoren  angelOtet 
sind.  Trotz  ihrer  geringen  Dimensionen  ist  der  Guss  wie  die  Zise- 
l\erang  von  grosser  Exaktheit.  Noch  feiner  ist  das  Schlusssttlck.  Es 
ist  0,023  m  lang,  0,013  breit  and  zeigt,  besonders  deatlich  aaf  der 
Ruckseite,  ein  Flachband  in  doppelter  herzfOrmiger  Verschlingung  mit 
geperltem  Rande  and  Eckstacken,  die  sich  in  Spiralen  auflOsen.  Auf 
der  Vorderseite  tritt  das  Verschlingungsmotiv  wegen  des  reichen  Filigran- 
besatzes  weniger  hervor.  Die  Mitte  nimmt  ein  zweispitziger  Carneol 
in  Kastenfassung   (en  cabochon)   ein,    ringsum    legen   sich  Brillenorna- 


**)  Adenaw  a.  a.  0.    Die  Goldmiinze  Domitians  befindet  sich  nicht  im 
Suermondt-Museum . 

3* 


Digitized  by  VjOOQlC 


36  A.  C.  Kisa 

mente  aus  gedrehtem  Goldfiligran,  unterbrochen  von  vier  getriebenen 
Rose  t  ten.  Die  Eckstttcke  sind  durch  Perlenstabe  und  Hohlkehlen  ge- 
gliedert,  mit  Zacken  und  Spiralendigungen  geschmQckt.  Die  zeitliche 
Bestimmung  wird  durch  andere  gleichartige  Fnnde  ermdglicht46).  Die 
feineren  Formen  des  Filigrans  und  der  Amoretten  sind  griechisches 
Erbteil,  die  reichliche  Verwendung  des  Carneols  aber  und  das  Uber- 
wiegen  der  Drahtarbeit  spricht  fur  die  spatere  Kaiserzeit,  welche  derbere 
und  materiellere  Effekte  suchte,  etwa  far  das  2.  Jahrh. 

Ein  Werk  alexandrinischer  Glyptik  derselben  Periode  ist  eine 
Camee  von  0,056  m  Lange  und  0,015  Breite,  ein  langlich  ovales 
Stuck  Onyx,  das  mit  je  zwei  opakweissen  und  braunroten  Schichten 
durchsetzt  ist.  Aus  der  oberen  ist  ein  nach  links  laufender  Panther, 
rot  auf  weiss,  in  Hochrelief  herausgearbeitet.  Am  Halse  des  Tieres 
flattert  ein  Band  oder  ein  Stack  der  Leine,  von  der  es  sich  losge- 
rissen.  Die  Flecken  des  Felles  sind,  wie  an  Bronzestatuetten,  durch 
flache  BohrlOcher  angedeutet.  Es  tritt  damit,  wie  audi  in  der  grossen 
Plastik  der  Zeit,  das  Streben  nach  starkeren  malerischen  Wirkungen 
hervor.  Das  Stack  stammt  angeblich  aus  dem  Mansterschatze  und 
soil  aus  diesem  zugleich  mit  zwei  byzantinischen  Cameen  des  Museums, 
von  welchen  die  eine  einen  Christuskopf,  die  andere  ein  Brustbild 
Marias  zeigt,  von  den  Franzosen  entwendet  worden  sein.  E.  aus'm  Weerth 
fand  sie  in  Paris  wieder  und  verkaufte  sie  an  das  Museum.  Zahlreiche 
andere  rOmische  Gemmen  befinden  sich  im  Schatze  des  Monsters 
und  dem  von  St.  Johann  in  Burtscheid  als  Besatzstttcke  an  romanischen 
Goldschmiedewerken.  So  am  Lotharkreuz  die  schdne  Onyxcamee  mit 
dem  Profilbilde  des  Augustus,  eine  vortreffliche  Arbeit  aus  der  Zeit 
dieses  Kaisers47).  An  dem  Bttstenreliquiar,  das  angeblich  ein  Stack 
vom  Schadel  Karls  d.  Gr.  birgt,  ist  als  Schmuck  des  Kronreifs  eine 
Onyxcamee  verwendet,  welche  Psyche  darstellt,  mit  gebundenen  Handen 
auf  einem  Felsen  sitzend,  wahrend  ein  kleiner  Amor  ihr  die  Flttgel 
bindet,  ein  anderer  auf  einem  Felsen  stehend  eine  Siegespalme  schwingt, 
ein  dritter  eine  Waffentrophae  errichtet;  die  Arbeit  ist  mittelmassig 
und  stammt  aus  spater  Kaiserzeit.  Eine  Amethystgemme  am  Lothar- 
kreuze  zeigt  die  drei  Grazien  und  die  Inschrift  Ebyotply  xa$  Xipttas 
Ilopcpupfe.  Porphyris  ist  hier  wohl  nicht  der  Name  des  Kttnstlers, 
sondern  wie  L.  Lersch  richtig  vermutet,    der  des  Geschenkgebers  oder 


*•)  Folnesics  a.  a.  0.  —  E.  Pollack  a.  a.  0. 

47)  Beissel,  Schatz  des  Miinsters  zu  A.,  T.  1.  —  F.  Bock,  Die  Pfalz- 
kapelle  Karls  d.  Gr. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rftmischen  Antiken  in  Aachen.  37 

der  Geberin  *8).  Im  Schatze  von  Burtscheid  finden  sieh  folgende  Gemmen : 
1.  Eine  geflttgelte  Psyche.  2.  Das  Brustbild  eines  Satyrs  (Camee). 
3.  Der  Kopf  eines  Herkules,  sehr  gut  gearbeitet.  4.  Die  Aequitas, 
in  der  Rechten  eine  Wage,  in  der  Linken  ein  Szepter.  5.  Bonus 
Eventus,  in  der  Linken  eine  Traube,  in  der  Rechten  eine  Schussel  mit 
Kuchen  (?).  6.  Ein  mannliches  Brustbild  mit  Stirnband,  vielleicht 
Tetricus,  sehr  roh.  7.  Ein  Gladiator.  8.  Ein  vierfussiges  Tier,  roh. 
9.  Ein  laufender  Hund.  10.  Ein  Adler,  sehr  roh.  11.  Ein  Rad  mit 
acht  Speichen  (?)49). 

Als  Geschenk  des  bekannten  Kunstfreundes,  des  Grafen  Gregor 
Stroganoff,  eines  treuen  Badegastes  von  Aachen,  ist  eines  der  Mum i en  - 
bildnisse  von  Fayun  in  das  Museum  gekommen.  Es  ist  auf  eine 
Sykomorentafel  von  0,4  m  HOhe  und  0,18  Breite  gemalt  und  zeigt 
das  Brustbild  einer  jungen  Frau  beinahe  in  Vorderansicht,  von  ent- 
schieden  griechischem  Typus.  Die  weitgedffneten  mandelfdrmigen  Augen 
sind  von  scharfen  schwarzen  Bogen  tlberwOlbt,  die  sich  an  der  Nasen- 
wurzel  fast  beruhren.  Die  Nase  ist  lang  und  gerade,  der  Mund  gross 
und  energisch  geschnitten,  das  Oval  auffallend  schmal,  mit  spitzem  Kinn. 
Urn  die  sehr  niedrige  Stirn  legt  sich  schwarzes,  welliges  Haar,  das  von 
einem  weissen  Bande  umschlungen  ist.  Der  lange  Hals  ist  mit  einer 
weisseri  Perlenkette  geschmuckt.  Der  Typus  erinnert  sehr  an  das 
Frauenbild  derselben  Herkunft  in  den  Uffizien 50).  Die  Malerei  ist  nach 
der  Ansicht  Boecklins  auf  dem  Holzgrunde  mit  Temperafarben  aufge- 
tragen  und  diese  mit  Wachsfarben  ttbergangen,  welche  mit  einem  heissen 
Eisenstabe  eingeschmolzen  wurden.  Dadurch  bekamen  die  Gemalde 
einen   leichten  Glanz,   der  jetzt    allerdings   verschwunden    ist51).      Aus 

*•)  B.  J.  IV,  181.  Das  Verzeichms  ist  natiirlich  nicht  erschdpfend.  — 
Verschwunden  sind  die  drei  Gemmen,  welche  angeblich  bei  der  Aufdeckung 
des  ROmerbades  im  Gasthofe  zur  Kdnigin  von  Ungarn  gefunden  warden, 
sowie  die  Gemme  mit  einer  „Spinnerin,  welche  in  der  Rechten  ein  Bundel 
Wolle  halt",  die  1892  am  Buchel  zum  Vorscheine  gekommen  sein  soil. 

4i)  J.  F.  Janssen,  B   J.  8,  142. 

50)  Abgebildet  bei  Kuhn,  Kunstgeschichte  II,  83. 

51)  Vgl.  Ernst  Berger,  Boecklins  Technik,  1906.  Boecklin  handhabte 
selbst  die  sog.  Enkaustik,  d.  h.  die  Malerei  mit  Wachsfarben.  Er  schmolz 
die  Farben  mit  Harzen  (Kopal  und  Terpentin)  zusammen  und  fiigte  der 
Mischung  einige  Tropfen  Wachs  bei.  So  trug  er  sie  in  heissflussigem  Zu- 
stande  mit  dem  Pinsel  auf  und  verarbeitete  sie,  wenn  sie  hart  und  kalt 
geworden  waren,  mit  erhitzten  eisernen  Instrumenten.  Dagegen  hatte  0. 
Donner-v.  Richter,  Die  enkaust.  Malerei  der  Alten,  1888,  angenommen,  dass 
in  der  Antike  nicht  mit  Pinsel  und  flussigen  Farben,  sondern  mit  weichen 
Wachsstiften  gearbeitet  wurde,  welche  durch  Farbenpulver  verschieden  ge- 


Digitized  by  VjOOQlC 


38  A.  C.  Kisa 

derselben  Zeit,  dem  2.  Jahrh.  n.  Chr.,  mdgen  die  altesten  koptiscben 
Gewebe  aus  den  Grabern  von  Achmim,  dem  alten  Panopolis  in  Ober- 
agypten  stammen,  von  welcben  dem  Aacbener  Museum,  wie  so  vielen 
anderen,  durch  den  Kunstforscber  Dr.  Franz  Bock,  einen  geborenen 
Aachener,  eine  grOsere  Kollektion  zugefallen  ist.  Icb  will  auf  sie  bier 
nicht  eingeben,  weil  sie  keine  Yeranlassung  zu  besonderen,  von  den 
bisherigen  Beobacbtungen  abweichenden  Bemerkungen  bietet. 

III.   Die  Antiken  Karls  des  Grossen. 

Dagegen  mOcbte  icb  etwas  langer  bei  den  Antiken  verweilen, 
welcbe  Earl  der  Grosse  aus  Italien  und  anderen  Gegenden  herbeischaffen 
liess,  um  mit  ibnen  seine  Pfalzkapelle,  das  jetzige  MQnster,  zu  zieren. 
Nicbt  nur  aus  Ravenna,  wie  Einhard  berichtet,  sondern  auch  von  dem 
in  Trummer  gesunkenen  rdmiscben  Kircbenbau  von  St.  Gereon  in  Eoln 
liess  der  Kaiser  eine  grosse  Anzabl  von  monolithen  Saul  en  mit  Schaften 
aus  buntem  Gestein  und  Kapitelien  aus  weissem  Carraramarmor  nacb 
Aacben  uberfuhren,  wo  sie  zum  grOsseren  Teile  in  die  Emporen,  aber 
auch  an  anderen  Stellen,  besonders  an  Portalen,  eingefugt  wurden. 
Die  neun  aus  St.  Gereon  stammenden  S&ulenschafte  bestanden  aus 
orientaliscbem  Granit58).  Wahrend  der  Franzosenberrschaft  wurde  das 
Munster  gebrandschatzt  und  gegen  vierzig  Saulen  daraus  nach  Paris 
entfuhrt,  wo  man  das  Innere  des  Louvre  mit  ibnen  schmuckte.  Nacb 
dem  Friedensschlusse  gelang  es  den  Verbundeten  nur  28  nebst  10  Kapi- 
telien zuruckzubringen%  teilweise  in  sehr  Qblem  Zustande.  Davon  wurden 
drei  1843  wieder  im  Munster  verwendet,  die  anderen  lagerten  bis 
1900  teils  im  Hofe  des  Monsters,  teils  im  Museum  (bier  eine  Reihe  von 
Kapitelien),    und  wurden   dann  mit  Ausnabme  von  drei  allzu  sehr  be- 

farbt  waren.  Die  einzeliien  Farben  sollen  danach  mosaikartig  neben  ein- 
ander  gesetzt,  durch  leicht  erbitzte  Metallstabchen  an  den  Randern  erweicht 
und  mit  Spachteln  verschiedener  Form,  die  zahlreich  auf  uns  gekommen 
sind,  in  einander  vertrieben  worden  sein,  so  dass  sich  Ubergange  und  Misch- 
tdne  ergaben.  Man  wird  sich  bei  diesem  Widerstreite  der  Meinungen  wohl 
lieber  Boecklins  Autoritat  unterordnen,  zumal  seine  Ansicht  wiederholt  die 
Probe  glanzend  bestand.  Die  Entstehungszeit  dieser  Bildnisse  ist  noch 
strittig.  Wahrend  Ebers  die  Mehrzabl  in  hellenistische  Zeit  hinaufriickte, 
sind  Heydemann,  Wilkens  und  Folnesics  auf  Grand  stilistischer  und  kostum- 
licher  Studien  zu  einer  viel  spateren  Datierung,  dem  2.  Jahrh.  n.  Chr.  ge- 
kommen und  diirften  damit  Recht  behalten. 

M)  Einhard,  vita  Caroli,  cap.  26.  Monach.  Sangall.  I,  c.  27.  Cod. 
<cat.  17656  der  Pariser  Nationalbibl.  vita  Caroli  M.  C.  17  bei  Schlosser 
a.  a.  0.  S.  24  f.  Debay  in  Notizen  zu  Noppius'  Aacbener  Chronik  bei  Furth, 
Beitrage  III,  524.     Quix,  Miinsterk.  zu  A.  S.  14  f 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  39 

schadigten  bei  der  Restauration  des  Oktogons  nea  verwendet.  Die  unbrauch- 
baren,   wie  die  fehlenden  Stucke  warden  hierbei  darch  Kopien  ersetzt. 

Rhoen  liefert  in  seiner  Schrift  uber  die  Pfalzkapelle  (anch  in 
der  Zeitschr.  d.  A.  G.  V.  VIII,  64  f.)  eine  genaue  Aufzahlung  und 
Beschreibung  der  1815  aus  Paris  zuruckgebrachten  Stucke.  Die  im 
Mnsenm  verbliebenen  Kapitelle  sind  in  Carraramarmor  gearbeitet  and 
zeigen  korinthische  Ordnong  in  reicher  rOmischer  Ansbildnng.  Das 
eine,  42  cm  hoch,  enthalt  zwei  Reiben  kraftiger  Akanthusblatter  und 
starke  Eckvoluten,  deren  unterer  Teil  dicbt  auf  der  oberen  Reibe  des 
Blattkelches  aofliegt.  Die  Mitte  zwischen  den  Voluten  nimmt  eine 
dreiblattrige  Biute  ein.  Die  Akanthusblatter  sind  tief  gerippt,  ihr 
Rand  gezackt,  aber  wohl  gebildet.  Bei  dem  anderen  etwa  gleich  grossen 
Kapitell  sind  die  Blatter  ebenfalls  in  zwei  Reihen  angeordnet,  jedoch 
kleiner  und  viel  weniger  edel  geformt.  Die  parallel  laufenden  Rippen 
gleichen  wulstigen  Rinnen  und  sind  von  l&nglichen  BohrlOchern  unter- 
brochen.  Die  Blatter  sehen  aus  wie  verwelkt  und  zernagt.  Die  Eck- 
voluten erheben  sich  auf  dQnnen  Stengeln  hoch  uber  den  oberen 
Blatterrand,  kleinere  Voluten  zweigen  von  ibnen  ab,  urn  sich  in  der 
Mitte  jeder  Seite  zusammenzuschliessen.  Es  ist  eine  spatrftmische 
Form  des  Akanthus,  die  bereits  den  tjbergang  zu  den  ravennatischen 
Bildungen  darstellt,  wahrend  das  andere  aitere,  nacb  denen  des  Pan- 
theons in  Rom  gearbeitete  Kapitell  noch  den  griechischen  Typus  fest- 
hait.  Dass  es  sich  bei  beiden,  sowie  bei  den  anderen,  von  Earl  d.  Gr. 
beim  Bau  der  Pfalzkapelle  verwendeten  antiken  Kapitellen  um  italischen 
Import  handelt,  lehrt  der  Vergleich  mit  rdmischen  Bauten  in  KOln  und 
Trier.  J.  Strygowski  will  freilich  in  ihnen  lokalen  Charakter  erkennen 
und  schwankt  dabei  zwischen  antikem,  aber  heimischem  Ursprunge  und 
karolingischer  Kopistenarbeit58).  Nahere  Bekanntschaft  mit  rheinischer 
Provinzialkunst  lasst  aber  diese  Ansicht  unbegrundet  erscheinen. 

Aber  auch  zwei  andere  rdmische  Marmorkapitelle  korinthischer 
Ordnung,  die  sich  im  Museum  befinden,  durften  far  karolingische  Bauten 
aus  Italien  herubergeschafft  worden  sein.  Das  eine,  welches  fruher 
gleichfalls  im  Munsterhofe  lagerte,  ist  46  cm  hoch  und  nur  halb  be- 
arbeitet.  Seine  beiden  Blatterreihen,  aus  welchen  ahnlich  wie  beim 
vorgenannten  die  Voluten  auf  langen  Stielen  herauswachsen  und  in  der 
Mitte  gegen  einander  abzweigen,  sind  bloss  in  den  stark  gerippten 
Hauptformen  ohne  Einschnitte  in  den  Umrissen  entwickelt.  Das  andere 
wurde  im  Keller  des  Ratbauses  gefunden.     Es  ist  von  demselben  Typus 

M)  Strygowski,  Der  Dom  zu  Aachen  und  seine  Entstellung,  1904. 

Digitized  by  VjOOQlC 


40  A.  C.  Kisa 

wie  das'zuerst  beschriebene  und  trotz  seines  fragmentarischen  Zustandes 
(die  untere  Halfte  fehlt,  ebenso  die  Eckvoluten  und  Blattspitzen)  noch 
heute  von  stattlicher  GrOsse,  50  cm  hoch  and  75  breit.  Der  anfertige 
Zustand  des  vorerw&hnten  Kapitells  spricht  durchaus  nicht  dagegen, 
dass  es,  wie  die  anderen,  aus  der  Fremde  stammt,  weil  sich  die 
Rdmer  h&ufig  in  den  oberen  Stockwerken  von  Monumentalbauten  mit 
halbvollendeten  Zierformen  begnflgten,  welche  fur  Fernwirkung  be- 
rechnet  waren. 

Italischer  Import  ist  ferner  der  Marmorsarkophag  mit  dem 
Raube  der  Proserpina,  welchen  Karl  d.  Gr.  nach  Aachen  bringen  liess 
und  der  ursprflnglich  seine  Leiche  barg.  Jetzt  steht  er  allerdings  leer 
auf  der  Empore  der  Kreuzkapelle  des  Mflnsters,  w&hrend  einige  Re- 
liqnien  des  grossen  Kaisers  in  dem  Anfang  des  13.  Jahrh.  vollendeten 
pr&chtigen  Karlsschreine  der  Schatzkammer  nntergebracht  sind,  die 
Leiche  selbst  aber,  sowie  die  Grabst&tte  nur  noch  vergeblich  gesucht 
werden54).  Die  Arbeit,  die  der  Mitte  des  2.  Jahrh.  angehOrt,  ist 
mittelmassig,  wie  fast  an  alien  Sarkophagen  mit  Reliefs  aus  dem  Pro- 
serpina-Mythus,  von  welchen  man  nicht  weniger  als  58  Exemplare, 
die  meisten  in  Italien,  z&hlt.  Robert  halt  die  Gestalt,  welche  unter 
dem  Gespanne  Plutos  neben  Cerberus  aus  dem  Boden  auftaucht,  fQr 
den  Janitor  Orci,  andere  fflr  den  Riesen  Enecladus,  der  unter  dem 
Aetna  begraben  liegt  (die  Szene  spieit  ja  in  Sizilien),  die  drei  Jflng- 
linge  an  der  rechten  Schraalseite  fflr  die  Personifikationen  von  Fruhling, 
Sommer  und  Herbst. 

Kflnstlerisch  viel  bedeutender  ist  der  iebensgrosse  Bronzeguss 
einer  B&rin,  welcher  links  am  Eingange  zum  Oktogon,  gegenQber 
dem  Pinienzapfen,  in  der  Vorhalle  des  Mflnsters  auf  hohem  Sockel 
aufgestellt  ist.  Das  Tier  sitzt  breitspurig  auf  den  Hinterbeinen,  stemmt 
sich  auf  die  Yorderbeine  und  blickt  mit  rechts  gewandtem  Kopfe  zahne- 
fletschend  empor.  Die  Situation  entspricht  ganz  der  Deutung  des 
Hartmannus  Maurus  (in  seiner  pompa  celeberrima,  Beschreibung  der 
Kr&nung  Karls  V.  Coloniae  1550),  der  ebenso  wie  P.  A.  Beeck  (Aquis- 
granum  S.  45  f.)  in  der  Statue  richtig  eine  B&rin  erkennt  und  meint, 
dass  sie  „mit  breiter  Wunde  in  der  Brust  fflr  ihre  Jungen  oder  B&ren- 
brut,  die  man  ihr  geraubt,  im  Tode  noch  zu  k&mpfen  scheine."  Zu 
seiner  Zeit  diente  sie  nicht  als  Brunnenfigur,  wie  wohl  ursprflnglich 
und  dann  wieder   im  18.  Jahrh.,    wo  sie  im  Vereine   mit  der  Pigna 

54)  F.  Berndt,  Der  Sarg  Karls  d.  Gr.  Zeitschr.  d.  A.  G.-V.  Ill,  97  f. 
Dazu  die  Erg&nzungen  Roberts. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rSmischen  Antiken  in  Aachen.  41 

einen  Springbrunnen  aaf  dem  Fischmarkte  schmuckte.  Von  dort  ent- 
fuhrten  sie  die  Franzosen  nach  Paris,  wobei  sie  (wenn  nicht  erst  bei 
ihrer  RQckkehr  nach  Aachen)  die  beiden  Vorderbeine  einbttsste,  die 
jetzt  ungeschickt  erganzt,  in  ihrer  Steifheit  so  seltsam  gegpn  die  feine, 
naturalistische  Durchbildnng  des  ubrigen  TierkOrpers  Jtbstechen.  Doch 
geht  aus  Maurus'  Worten  hervor,  dass  die  jetzt  in  der  Brust  des  Tierea 
angebrachten  LOcher,  aas  welchen  Wasser  floss,  zum  Teile  wenigstens 
schon  damals  vorhanden  waren.  Das  in  diesen  LOchern,  sowie  im 
Maule  und  einem  Stiche  hinter  dem  Ohre  gefundene  Blei  rtthrt  von 
den  Rdhren  der  Wasserleitung  her.  Es  ist  sehr  wohl  mOglich,  dasa 
das  Motiv  der  verwundeten  Bftrin  mit  dem  ans  den  Wunden  strdmenden 
Blate  schon  ursprunglich  als  Brunnenfigur  benfltzt  war,  wie  das  Lowen- 
motiv  an  dem  Brunnenrelief  des  Palazzo  Grimani55).  Die  0,90  m 
hohe  nnd  vorn  an  den  Fussen  0,73  breite  Fignr  ist  unzweifelhaft  eine 
Originalarbeit  hellenistischer  Art  and  eine  der  besten  antiken  Skulpturen 
der  Rheinlande.  Die  feine  und  frische  Beobachtnng  des  Lebens,  welche 
den  Tierbildern  dieser  Epoche  eigen  ist,  tritt  ans  aach  hier  in  dem 
pr&chtigen  Festhalten  der  Bewegung,  der  naturalistischen  Durchbildung 
des  Kopfes,  der  sorgfaltigen  Behandlung  des  Felles  entgegen.  Gleich- 
zeitig  finden  wir  aber  auch  im  Eopfe  jene  der  Antike  eigene  Durch- 
geistigung  tierischer  Formen,  die,  ohne  der  Natur  Zwang  anzutun,  die 
geistige  Potenz  verstarkt.  Sie  ist  besonders  dnrch  die  Zurttckdrangung 
des  wulstigen  Felles  in  den  kraftigen  Nacken,  die  Befreiung  der  Stirn, 
der  Gesichtszuge,  der  Ohren  von  Haarzotten  erzielt,  w&hrend  der  K6rperT 
besonders  Nacken,  Rflcken  und  Hinterschenkel  damit  bedeckt  sind. 
Die  breiten  Massen,  welche  von  den  Backen  herabh&ngen,  sind  wie 
die  ubrigen  Teile  des  Felles  ganz  meisterhaft,  mit  grOsstem  plastischem 
Feingefflhle  behandelt.  Damit  will  die  Glatte  der  erg&nzten  Vorder- 
beine nicht  recht  ubereinstimmen.  Im  Volksmunde  gilt,  trotz  der 
naturalistischen  Treue  der  Wiedergabe,  die  Figur  merkwflrdiger  Weise 
als  WOlfin,  was  den  Fehler  des  Restaurators  erklart.  Er  bildete  die 
abgebrochenen  Beine  bei  der  Erganzung  als  Wolfsbeine.  Als  W6lfin 
spielt  die  Bronze  auch  in  der  Lokalsage  von  dem  Teufel,  der  sich  eine 
arrae  Seele  als  Lohn  seiner  Mitarbeit  am  Munster  holen  wollte,  eine 
Rolle.  Als  solche  fasst  sie  auch,  der  Tradition  folgend,  Stephan  Beissel, 
auf,  indem  er  annimmt,  dass  die  Figur  in  Nachahmung  der  WOlfin  des 
Kapitols   auf  dem  Katschbofe   aufgestellt  wurde  und  dort  ebenso,   wie 

**)  Th.  Schreiber,  Die  Brunnenreliefs  d.  Pal.  G.  —  Klass.  Skulpturen- 
schatz  469. 


Digitized  by  VjOOQlC 


42  A.  C.  Kisa 

die  W6lfin  im  Lateran  eine  Gerichtsst&te  bezeichnete 56).  Er  begrandete 
diese  Annahme  damit,  dass  Karl  d.  Gr.  einen  Teil  seines  Aachener 
Palastes  als  Lateran  bezeichnet  habe,  was  allerdings  fttr  die  Wohnung 
der  Geistlichen  in  der  N&he  der  Pfalz  zutrifft.  Beissel  selbst  ist  sich 
darflber  klar,  dass  hier  eine  Verwechselung  der  beiden  Tierarten  vor- 
liege,  die  aber  im  frtthen  Mittelalter,  als  man  der  zoologischen  Unter- 
schiede  nicht  viel  achtete  und  angesichts  ihrer  traditionellen  Bezeich- 
nung  als  WOlfin  erklarbar  sei.  Far  die  Zeit  Earls  d.  Gr.  and  jene 
Ladwigs  d.  Frommen,  in  welcher  die  Gerichtsst&tte  am  Katschhofe  er- 
richtet  worden  sein  soil,  ist  aber  meiner  Meinnng  nach  eine  solche 
Yerwechselung  kaum  denkbar.  Beide  haben  die  rdmische  Wolfin,  die 
Nahrmutter  des  Romulus  and  Remas,  in  der  charakteristischen  Gestalt, 
welche  ihr  die  etruskische  Kanst  gab,  wohl  gekannt. 

Earl  d.  Gr.  mag  die  B&rin  aas  Gallien,  das  ja  namentlich  im 
Sttden  manche  Sch&tze  hellenistischer  Kanst  barg,  als  Schmuck  eines 
Brunnens,  Amphitheaters  oder  Tierzwingers  gefunden  and  in  seine 
Aachener  Pfalz  gebracht  haben.  Mancher  Umstand  spricht  far  die 
Entstehang  des  Werkes  in  dem  alten  Stammlande  des  Bronzegusses 
and  der  Metallarbeit.  Gallien  and  Germanien  sind  die  eigentlichen 
B&renl&nder  der  antiken  Welt.  In  der  Mythologie  der  Kelten  spielt 
der  Bar  eine  grosse  Rolle.  Er  ist  das  Lieblingstier  in  den  K&mpfen 
ihrer  Arena  and  erscheint  oft  aaf  Mttnzen  wie  auf  Tierkampf- 
szenen  and  Darstellangen  des  Orpheus,  besonders  in  Mosaiken.  Auch 
der  Fraaenname  Ursula  =  junge  B&rin,  deutet  auf  die  Popularit&t 
dieses  Tieres  im  Norden.  Die  B&rin  ist  wilder  and  gefohrlicher  als 
das  M&nnchen,  deshalb  sprechen  auch  die  Dichter  mit  Vorliebe  von 
ihr67).  In  der  Plastik  ist  sie  dfters  dargestellt  worden;  ausser  der 
Aachener  Bronze  kennt  man  die  Marmorstatuette  einer  sitzenden  B&rin 
auf  der  Akropolis  in  Athen  (Nr.  2335,  abgeb.  bei  Beul6  l'Acropole  I 
298),  die  Bronzestatuette  einer  auf  alien  Vieren  schreitenden  B&rin, 
den  Kopf  mit  heraush&ngender  Zunge  erhoben,  aus  Muri,  jetzt  im 
Museum  von  Bern  (abgeb.  bei  Bachofen,  Der  B&r  in  der  Religion  des 
Altert.  t.  I),  zwei  Bronzestatuetten  im  Britischen  Museum,  die  eine 
schreitend,  die  andere  sitzend  (Kat.  des  Bronzesaales  34  and  45). 
Daza  kommen  noch  eine  Reihe  kleiner  Bronzen  in  franzOsischen  und 
rheinischen  Sammlungen,  die  ihren  Weg  in  die  Literatur  noch  nicht 
gefunden  haben.     So  z.  B.  eine  im  Museum  Wallraf-Richartz  in  K6ln, 

••)  Stephan  Beissel,  Zeitschr.  d.  A.  G.-V.  XII,  317  f. 
•7)  0.  Keller,  Tiere  d.  klass.  Altertumes. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rftmischen  Antiken  in  Aachen.  43 

hockend,  mit  erhobener  rechter  Vorderpranke  and  eine  in  KOln  ge- 
fundene  Bronzestataette  der  SammlungNiessen  daselbst,  deren  Bewegungs- 
motiv  ganz  mit  dem  der  Aachener  Barm  ttbereinstimmt.  Dieser 
Umstand  verstarkt  die  Yermatang,  dass  wir  in  dieser  das  Werk  eines 
in  Gallien  "tatigen  Alexandriners  oder  doch  eines  in  hellenistischer  Art 
schaffenden  Kunstlers  vor  nns  haben.  Yielleicht  lassen  sich  durch 
weitere  Nachforschungen  noch  andere  Repliken  am  Rhein  and  in  Frank- 
reich  feststellen  and  damit  jene  nabeliegende  Vermutung  noch  mehr 
begrunden.  Jedenfalls  haben  wir  in  der  Aachener  Bronze  ein  Werk 
erhalten,  das  schon  in  der  Antike  Bewnnderung  fand  nnd  zu  Nach- 
bildnngen  Yeranlassung  gab.  In  Aachen  wird  sie  erst  1424  urkund- 
lich  erw&hnt.  Zu  NoppiusT  Zeiten  (nm  1632)  stand  sie  vor  der  sog. 
WolfstOr  des  Monsters,  beim  Eingange  znm  Oktogon,  der  nach  ihrer 
irrtumlichen  Bezeichnnng  als  W&lfin  diesen  Namen  trng. 

Yiel  hanfiger  and  eingehender  als  mit  dieser  schOnen  antiken 
Plastik  hat  sich  die  Forschnng  mit  dem  grossen,  gegenQber  am  Haupt- 
eingange  znm  Oktogon  anfgestellten  Pinienzapfen  beschaftigt.  Der 
90  cm  hohe  Bronzegoss  gibt  eine  Pigna  mit  129  Schappen  wieder, 
die  sehr  dick,  nach  oben  blattfOrmig  zngespitzt  (nicht  abgerundet)  and 
an  den  Spitzen  gelocht  sind.  Anch  der  aassere  Umriss  der  Gesamt- 
form  zeigt  nach  oben  eine  leichte  Zaspitzang,  nach  onten  eine  leichte 
Einziehung.  Die  Form  ist  gedrangener,  das  Oval  nicht  so  ansgepragt 
wie  bei  der  grossen  Bronzepigna  in  den  vatikanischen  Garten,  die 
Randnng  darch  die  Sockelplatte  schroffer  nnterbrochen  als  bei  dieser, 
deren  Schappen  auch  dunner,  abgernndet  and  dichter  zusammengepresst 
erscheinen.  tiberhaupt  ist  die  rOmische  Pigna  eleganter  in  der  Form 
nnd  feiner  in  den  Einzelheiten.  Der  untere  Rand  des  Aachener 
Exemplares  wird  von  einer  Reihe  kleinerer  zagespitzter  Blatter  gebildet, 
welche  darch  dreiteilige,  lilienfOrmige  Rippen  gegliedert  sind58).  Die 
Fracht  sitzt  aaf  einer  weit  aasladenden  viereckigen  Sockelplatte  auf,  die 
onten  von  einer  Leiste  mit  schragem  Abfall  eingefasst  ist.  An  den  vier 
Ecken  waren  fruher  hockende  Gestalten  mit  Krttgen  in  den  Handen  ange- 
bracht,  welchen  Wasser  entstrOmte,  die  YerkOrperungen  der  Paradieses- 
flllsse,  von  welchen  jedoch  nur  noch  eine  zar  Haifte  erhalten  ist.  Eine 
an  den  vier  Seiten  fortlaufende  Inschrift69)  nennt  aasser  den  Namen 
der  vier  FlQsse  auch  den  eines  sonst  unbekannten  Abtes  Udalrich,  den 


*•)  Abgeb.  b.  Bock,  Pfalzkapelle  Karls  d.  Gr.  S.  7. 
•»)  B.  J.  27,  110  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


44  A.  C.  Kisa 

man  darnach  als  den  Stifter,  wenn  nicht  des  Ganzen,  so  doch  des 
Sockels  anznseben  hat.  Nach  der  Form  der  Buchstaben  stammt  sie- 
aus  dem  11.  Jabrh.,  worauf  auch  die  Blatter  der  unteren  Reihe  bin- 
deuten.  Ob  aber  damit  das  Ganze  als  Werk  aus  dieser  Zeit,  oder,  wie- 
E.  aus'm  Weerth  annimmt,  aus  der  Kaiser  Ottos  des  Grossen  gekenn- 
zeichnet  ist,  erscbeint  fraglich.  Ich  bin  nach  wie  vor  geneigt,  die 
Pigna  als  kaiserrdmische,  hellenistische  Arbeit  zu  betrachten,  welche 
in  frOhromanischer  Zeit  infolge  von  Beschadigungen  zum  Teile  ver- 
andert,  auf  die  Platte  gesetzt  und  an  der  Ansatzstelle  rait  dem  er- 
wahnten  kleinen  Blattkranze  umkleidet  wurde.  Freilicb  bebauptet 
Strygowski 60),  dass  die  Pigna  sowohl  wie  die  Basis  mit  den  Eckfiguren- 
aus  einera  Stttcke  gegossen  seien,  aber  dagegen  sprechen  schwerwiegende 
technische  Bedenken.  Eine  genauere  chemische  Untersuchung  hat  leider 
nicht  stattgefunden,  mir  wurde  eine  solche  vom  Stiftskapitel  bisher 
verweigert.  Und  doch  wurde  nur  durch  sie  zweifellos  entschieden 
werden  kOnnen,  ob  tatsachlich  alle  Teile  aus  einem  Gusse  sind  oder 
ob,  wenn  dies  nicht  der  Fall  sein  sollte,  die  Komposition  der  Bronze 
derartig  ist,  dass  daraus  auf  die  Entstehung  der  einzelnen  Teile,  ins- 
besondere  der  Pigna  und  des  Sockels,  zu  derselben  oder  zu  verschiedenen 
Zeiten  geschlossen  werden  muss.  Die  Komposition  der  Bronze  war  ja 
zu  verschiedenen  Zeiten  eine  andere.  Wahrend  die  antike  und  auch 
die  karolingische  (nach  Barbediennes  Untersuchung  der  Reiterstatuette- 
Karls  d.  Gr.  im  Musee  Carnavalet)  in  den  weitaus  uberwiegenden  Fallen 
aus  Kupfer  und  Zinn  gemischt  war,  tritt  spater,  namentlich  in  den 
Maassgegenden  mit  ihren  reichen  Lagern  an  Galmei,  auch  im  Figuren- 
gusse  oft  die  Zinkbronze  auf.  (vgl.  oben  S.  4).  Solange  der  chemischen 
Untersuchung  Widerstand  entgegengesetzt  wird,  muss  die  Wissenschaft 
in  dieser  wichtigen  Frage  auf  Vermutungen  und  Analogien  angewiesen 
bleiben. 

Nach  Eginhards  Bericht  stand  auf  der  Spitze  von  Karls  d.  Gr. 
Pfalzkapelle  ein  grosser  vergoldeter  Apfel  (malum  aureum),  nach  dem 
Vorbilde  des  Pantheons  in  Rom  und  anderer  antiker  Gebaude.  M«n 
fasste  es  als  bOses  Omen,  dass  er  beim  Tode  des  Kaisers  vom  Blitze 
getroffen  herabstttrzte,  fiber  das  nahe  gelegene  Haus  des  Bischofs  ge- 
schleudert  wurde   und  dort  zerbrach.     Fr.  v.  Reber61)  ist  geneigt,   in 

60)  a.  a.  0.  S.  18. 

0I)  Fr.  v.  Reber,  Karol.  Palastbau  II,  205.  Stephani,  D.  alteste  Wohn- 
bau  II,  152. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  45 

<iem  goldenen  Apfel  einen  Pinienzapfen  zu  sehen  and  darin  die  Aachener 
Pigna  wiederzuerkennen.  Das  ist  durchaus  nicht  unmflglich,  weil  die 
Pigna  eine  der  beliebtesten  Dekorationsformen  der  Antike  war  and 
auch  als  Wasserspeier  bei  Brannen  verwendet  wurde.  Zum  Vergleiche 
war,  auch  von  mir,  auf  die  bereits  genannte  Pigna  der  vatikanischen 
Garten  hingewiesen  worden,  welche  frtther  vor  der  durch  Eonstantin 
d.  Gr.  errichteten  aiteren  Basilika  St.  Peters  stand  und  dort  im  Vor- 
hofe  den  cantharus  als  Wasserspeier  schmQckte  62).  Neben  ihm  standen 
zwei  Pfauen,  Meisterwerke  antiken  Bronzegusses,  die  einst  das  Gitter 
am  Mausoleum  Hadrians,  der  jetzigen  Engelsburg,  geziert  batten  and 
jetzt  gleichfalls  in  die  vatikanischen  Garten  ubertragen  sind.  Als 
Karl  d.  Gr.  am  Ostersonntage  des  Jahres  774  zum  ersten  Male  den 
weiten  Platz  vor  der  Basilika  betrat,  konnte  er  den  in  Marmor  und 
Tergoldeter  Bronze  prangenden  Brunnen  gesehen  and  die  Wasserstrahlen 
bestaunt  haben,  die  aus  den  Schuppen  der  m&chtigen,  3,56  m  hohen 
Fracht  in  weitem  Umkreise  hervorschossen.  Noch  Dante  sah  den 
Brannen  so  and  verglicb  die  Pigna  mit  dem  dr&uenden  Antlitze 
eines  Giganten.  Nichts  leichter  mdglich,  als  dass  sich  der  Kaiser 
nach  einem  ahnlichen  antiken  Werke  umsab,  urn  damit  seine  Pfalz- 
kapelle  zu  schmucken.  Hulsen  hat  jedoch  in  den  Mitt.  d.  archaol. 
Inst.  XIX,  87  f.  wahrscheinlich  gemacht,  dass  die  Pigna  der  vatika- 
nischen Gdxten  nicht  von  einem  Cantharus  von  St.  Peter  herruhre, 
sondern  von  einem  Springbrunnen,  der  vor  dem  Serapeum  Domitians 
auf  dem  Marsfelde  stand  und  sich  dort  noch  im  9.  Jahrh.  befand. 
Die  auf  ihm  sichtbare  Kunstlerinschrift  P,  Cincius  P.  L.  Salvius  fecit 
ist,  wenn  nicht  fruheren,  so  augusteischen  Charakters.  Die  Zeugnisse 
aber,  welche  berichten,  dass  die  Pigna  von  der  Spitze  des  Pantheons 
stamme63)  und  unter  Constantin  d.  Gr.  vor  der  Petersbasilika  auf- 
gestellt  worden  sei  (die  Mirabilia  und  die  descriptio  basilicae  vaticanae 
des  Petrus  Mallius,  sowie  das  Bruchstack  einer  Inschrift  in  den  Grotten 
des  Vatikans)  geben  von  den  Zustanden  vor  der  Mitte  des  12.  Jahrh. 
keine  Sicherheit.  Damit  ist  freilich  noch  nicht  gesagt,  dass  sich  nicht 
im  8.  Jahrh.  ausser  der  Pigna  vor  dem  Serapeum  auch  eine  andere 
im  Atrium  von  St.  Peter  befunden  haben  kflnnte.  Sicher  war  ein 
Cantharus  da.  In  einem  Punkte  irrt  Hulsen  jedenfalls,  wenn  er  an- 
nimmt,    dass  die  Ldcber,    durch  welche  die  Wasserstrahlen  der  Pigna 

6i)  Aachener  Festschrift  d.  Museumsvereines  1903,  4  f. 
88)  Amelung,   Skulpturen   d.   vatik.  Museums  S.  896  mit  Abbildung. 
Petersen,  Mitt.  d.  archaol.  Inst.  Rom  XVIII,  312  f.    Hulsen  a.  a.  0.  100,  101. 


Digitized  by  VjOOQlC 


46  A.  C.  Kisa 

auBstrOmten,  schon  ursprflnglich  mitgegossen  seien.  Das  ist,  wie  schon 
Lacour-Gayet  in  einer  Note  zu  dem  Amelungschen  Kataloge  bemerkt, 
technisch  unmOglich,  denn  Ldcher  in  der  Form  hatten  beim  Gnsse 
Zapfen  ergeben,  die  wieder  hatten  abgeschnitten  werden  mussen.  Gleieh- 
wohl  ist  nicht  daran  zu  zweifeln,  dass  die  Pigna  vor  dem  Serapenm 
schon  ursprflnglich  als  Wasserspeier  gedacht  war;  nur  wurden  die 
LOcher  nicht  schon  im  Gnsse  hergestellt,  sondern  nachtraglich  bei  der 
Ziselierung  gebohrt.  Hulsen  fuhrt  namlich  zum  Beweise  dafur,  dass 
die  Rdmer  die  Pigna  als  Brunnenschmnck  kannten  und  haufig  an- 
wendeten,  noch  zwei  andere  gleichartige  Brunnen  innerhalb  des  Stadt- 
gebietes  an  und  macht  auf  einen  kleinen  Brunnen  aus  Pompeji  auf- 
merksam,  der  die  Form  einer  mit  der  Pigna  gekrOnten  Saule  hat. 
Zwei  kleine  Brunnensaulen  derselben  Art  sind  in  Avenches  (Aventicum) 
entdeckt  worden,  einer  Stadt,  die  schon  260  von  den  Alamannen  zer- 
stOrt  wurde64). 

So  sehr  Petersen  und  Hulsen  in  der  Frage  nach  der  Herkunft 
der  vatikanischen  Pigna  auseinandergehen,  so  einig  sind  sie  in  der 
tfberzeugung,  dass  die  Pigna  als  Dekorationsstuck  im  allgemeinen  und 
als  Schmuck  von  Brunnen  im  besonderen  altes  Erbe  der  antiken  Kunst 
sei  und  sich  bis  in  griechische  Zeit  als  solches  nachweisen  lasse.  Als 
Dekoration  geht  sie  sogar  in  die  altesten  Zeiten  zuruck,  denn  sie  findet 
sich  als  charakteristischer  Schmuck  des  Thyrsusstabes  schon  in  der  fruhen 
attischen  Vasenmalerei.  Wie  auf  Staben  ist  diese  Form  des  Abschlusses, 
die  SchOnheit  mit  Zweckmassigkeit  vereint,  schon  in  der  griechischne 
Kunst  und  spater  im  ganzen  Bereiche  der  antiken  Kunst  und  des  Kunst- 
gewei'bes,  namentlich  bei  stabfOrmigen  Gegenstanden,  wie  Saulen,  Kande- 
labern,  Messer-  und  LMelgriffen,  Pincetten,  Stili,  Haarnadeln  in  Silber> 
Bronze,  Bein,  Gagat  so  haufig  zu  finden,  dass  man  sie  zu  den  aller- 
gewohnlichsten  Zierformen  rechnen  kann.  Oft  ist  es  schwer,  zwischen 
der  Frucht  der  Pinie,  der  Traube  und  dem  Granatapfel  einen  Unter- 
schied  zu  machen.  Als  geschlossene  Formen  empfehlen  sie  sich  nicht 
nur  zum  Schmucke,  sondern  zur  Ubertragung  auf  die  aussere  Gestalt  der 
Gefasse,  auf  Flaschen  in  Ton,  Glas  und  Metall.  Lampen  u.  a.;  auch 
als  Anhanger  von  Halsketten  und  Ohrringen. 

Besonders  haufig  aber  wurde  die  Pigna  in  rdmischer  Zeit  zum 
Schmucke  von  Grabm&lern  verwendet,  vor  allem  zur  Bekrdnung  von 
solchen  in  Gestalt  von  Saulen  und  Pfeilern,  in  Form  von  Altaren  und 


'*)  Mitt.  d.  antiqu.  Ges.  Zurich  XVI,  Abt.  I,  Heft  4,  47,  Tafel  18. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  47 

Tempeln  mit  Giebeldachern  und  solchen  in  Kegel-  oder  Pyramiden- 
gestalt.  Man  hat  das  mit  dem  Schmucke  des  Thyrsos  in  Verbindung 
gebracht  und  durch  die  Beziehungen  der  Bacchusmysterien  zum  Toten- 
kultus  erklart.  Diese  Ansicht  wird  jetzt,  freilich  noch  nicht  mit  zu- 
reichenden  Grttnden,  bestritten 6d).  Man  will  die  Form  der  Pigna  auf 
den  delphischen  Omphalos  zurttckftthren,  der  ursprunglich  das  Grab  eines 
mystischen  Wesens  war.  Allmahlich  sei  diese  Bedeutung  aber  in  Ver- 
gessenheit  geraten  und  der  Omphalos  zam  Altare  geworden.  Von 
dessen  verschiedenen  Typen,  halbkugeligen,  konischen,  eifdrmigen,  ffthrten 
einige  zu  korbartigen  Gestaltungen  mit  Flechtverzierung,  wahrend  andere 
den  Pinienzapfen  mit  dessen  Schuppen  nachbildeten.  Fur  die  ROmer 
seien  er  und  die  schuppenartige  Verzierung  von  Saulen  Ziermotive 
ohne  symbolische  Bedeutung  geworden. 

Diese  Theorien  andern  nichts  an  der  Tatsache,  dass  uns  die 
Pigna  und  der  Schuppenschmuck  der  Saulen  besonders  auffallend  beim 
Graberkultus  begegnet.  Auch  ia  den  rheinischen  Museen  sind  grosse 
steinerne  Pinienzapfen  von  Grabanlagen  nicht  selten,  im  KOlner  Museum 
z.  B.  befindet  sich  ein  solcher  von  mehr  als  1  Meter  H&he;  er  ist 
eifOrmig  glatt  und  hatte  seinen  Schuppenschmuck  durch  Bemalung  er- 
halten.  Andererseits  sind  Dachgiebel  und  Saulen  von  grdsseren  Grab- 
denkmalern  oft  mit  plastisch  ausgearbeiteten  Schuppen  bedeckt.  Das 
spricht  dafur,  dass  sich  die  ursprttngliche  symbolische  Bedeutung  der 
Pigna,  die  auch  aus  der  Herleitung  des  delphischen  Omphalos  von 
einem  Grabe  hervorgeht,  traditionell  gerade  bei  Grabanlagen  sehr 
lange  erhalten  hat,  ohne  dass  die  Kunst  auf  dieses  dankbare  Motiv 
auch  bei  anderen  rein  dekorativen  Anlassen  verzichtet  hatte.  Wenn 
man  aber  in  der  kaiserrOmischen  Kunst  die  handwerksmassige  Ge- 
dankenlosigkeit  zum  Principe  machen  mochte,  so  schiesst  man  damit 
ebenso  weit  ttber  das  Ziel  hinaus,  wie  frfther  bei  der  allzu  geistreichen 
Suche  nach  symbolisch-mystischen  Beziehungen.  Auch  Petersen  und 
Hulsen  geben  zu,  dass  der  Kultus  des  Attys  bei  seinen  Zusammen- 
hangen  mit  orientalischen  Yorstellungen  vom  Jenseits  auf  die  helle- 
nistische  Vorliebe  ftlr  den  Schmuck  der  Pigna  eingewirkt  habe. 

In  jenes  andere  Extrem,  in  ein  wahres  Schwelgen  mit  mystisch- 
symbolischen  Beziehungen  verfallt  bei  dieser  Frage  J.  Strygowski. 
Seine  umfassenden  Kenntnisse  der  alten  Kunst  des  Orientes  verleiten 
ihn  oft  zu  einer  Uberschatzung  von  deren  Bedeutung,  zumal  ihnen  kein 


w)  Bonner  Jahrb.  108/109,  46  f. 

Digitized  by  VjOOQ  IC 


48  A.  C.  Kisa 

ausgleichendes  Gegengewicht  in  seinen  Beobachtungen  der  Denkmaler 
anderer  Provinzen  gegenubersteht.  Es  ist  namentlich  zu  bedauern. 
da8S  man  ibn  von  den  Studien  der  rdmiscben  Kunst  auf  dster- 
reichischem  Boden  feme  gehalten  hat,  die  in  Riegls  grossem  Werke66) 
«inen  so  glanzenden  Ausdruck  gefunden  haben.  Diese  hatten  allein 
genttgt,  ihn  vor  einseitigen  Anschaunngen  der  cisalpinischen  Antike  zu 
bewahren.  Nahere  Bekanntschaft  mit  der  gallisch-rheinischen  Kunst, 
•die  Arbeiten  Salomon  Reinachs,  Hettners  u.  A.  warden  ihn  ttberzeugt 
haben,  dass  die  Wissenschaft  sich  uber  die  grosse  Rolle,  welohe 
Alexandrien  und  die  Einfuhr  von  dort  uber  Massilia  nach  dem  Norden 
in  der  Kunst  dieser  Lander  spielt,  langst  klar  geworden  ist,  dass  es 
hier  keinem  Fachmanne  einfallt,  Rom  und  Italien  als  die  Hauptquellen 
des  Importes  zu  betrachten.  Vielleicht  wiirde  er  dann  selbst  seine 
orientalischen  Theorien  eingeschrankt  haben.  Aus  dem  zufalligen  Um- 
stande,  dass  es  ihm  verg5nnt  war,  in  Alexandrien  fur  das  Kaiser 
Friedrich-Museum  in  Berlin  Haarnadeln  mit  KOpfen  in  Form  von 
Pinienzapfen  zu  erwerben,  ziebt  er  bereits  Schlusse  auf  den  orien- 
talischen Ursprung  dieses  Sehmuckes.  Tatsachlich  sind  derartige  Schmuck- 
sachen  in  jedem  Antikenmuseum  Europas  zu  finden,  die  meisten  wohl 
in  den  franzdsischen,  belgischen  und  rheinischen,  d.  h.  in  jenen  Landern, 
nach  welchen  sich  ausser  Rom  der  ergiebigste  Strom  hellenistischer 
Kunst-  und  Luxusartikel  aus  Alexandrien,  der  Hauptstatte  des  Luxus, 
dem  Paris  der  Kaiserzeit,  lenkte.  Was  aus  Alexandrien  kommt,  ist 
sum  geringsten  Teile  spezifisch  orientalisch,  vielmehr  hellenistisch,  der 
Ausdruck  des  internationalen  Geschmackes  des  Weltreiches. 

Strygowski  beschaftigte  sich  in  letzter  Zeit  auch  mehrfach  mit 
der  Aachener  Pigna67)  und  meint,  die  Verwendung  dieser  Form  als 
Brunnen  sei  altorientalisch  und  hange  mit  der  symbolischen  Bedeutung 
des  Pinienzapfens  in  der  assyrischen  Ornamentik  und  im  persischen 
Mithraskulte  zusammen.  In  beiden  sei  die  Pinie  wahrscheinlich  als  der 
Lebensbaum  aufgefasst,  welcher  das  Wasser  des  Lebens  spende,  eine 
Anschauung,  die  dann  auch  die  christliche  Kirche  ubernommen  habe, 
indem  sie  die  Pigna  auf  einen  Brunnen  stelle  und  aus  ihr  die  vier 
ParadiesesstrOme,  die  der  Tradition  nach  aus  der  Wurzel  des  Lebens- 


•6)  Riegl,  Die  8patr6mische  Kunstindustrie  in  Osterreich  -  Ungarn, 
Wien  1901. 

67)  Strygowski,  Kleinasien  ein  Neuland.  Ders.,  Der  Dom  zu  Aachen 
S.  16.  Ders.,  Orient  und  Rom  S.  43  f.  Ders.,  Mitt.  d.  k.  archaol.  Inst. 
Rom  XVIII,  185  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  49 

baumes  entspringen,  hervorquellen  lasse.  Rom  sei  darin  dem  Beispiele 
Konstantinopels  gefolgt,  wo  die  orientalische  Oberlieferung  noch  nach 
dem  Bilderstreite  sich  lebendig  bewahrt  habe.  Zum  Beweise  seiner 
Behauptung  fQhrt  er  folgendes  an:  Erstens  einen  Pinienzapfen  aus 
Stein,  etwa  1  Meter  hoch,  im  Sulu  Monastir  in  Konstantinopel,  der 
wie  die  abendlandischen  Bronzen  an  den  Spitzen  durchlOchert  ist.  Er 
stammt  aus  dem  12.  Jahrh.  Ferner  zwei  Springbrunnen  mit  Pinien- 
zapfen im  Atrium  der  (876 — 881  erbauten)  Nea  in  Konstantinopel, 
?iner  Marienkirehe ;  zwei  andere  im  Vorhofe  des  Kaiserpalastes  daselbst 
und  zwar  in  dem  von  Kaiser  Theophilos  (829 — 842)  erbauten  Teile. 
Die  Xachbildung  eines  Pignabrunnens  sucht  er  im  Theodoramosaik  von 
S.  Vitale  in  Ravenna,  doch  ist  sie  hier  sehr  zweifelhaft,  wahrend  aller- 
dings  im  Vorhofe  von  S.  Apollinare  nuovo  an  der  Stelle  des  alten 
Oantharus  noch  eine  Saule  mit  einem  Pinienzapfen  stent.  Deutlich  ist 
audi  die  Pigna  auf  einer  Saule  fiber  einem  Wasserbecken,  aus  welchem 
ein  Hirsch  trinkt,  in  dem  schftnen  Steinrelief  aus  Venedig,  das  sich  im 
Berliner  Museum  befindet*8).  Wahrend  Strygowski  es  dem  5.  Jahrh. 
zuweisen  mochte,  datiert  der  Katalog  von  Bode-Tschudi 69)  es  aus  dem 
$. — 9.  Jahrh.  Andere  ahnliche  Reliefs  an  S.  Marco  in  Venedig  und 
in  Konstantinopel  sind  noch  junger.  Miniaturen  mit  solchen  Brunnen 
gehen  nicht  fiber  das  10.  Jahrh.  hinauf  und  zeigen  dabei  noch  etwas 
Merkwurdiges :  Die  Pigna,  auf  die  sich  Strygowski  beruft,  ist  gar  nicht 
da!  In  dem  fur  Karl  d.  Gr.  n%ch  dem  Vorbilde  des  syrischen  Etsch- 
miadsin-Evangeliares  angefertigten  Evangeliar  des  Godescalc  ist  zwar 
der  mystische  Brunnen  des  Lebens.  umgeben  von  zahlreichen  Tieren 
zu  sehen,  aber  kein  Pinienzapfen.  Erinnert  das  nicht  ein  wenig  an 
das  bekannte  Geinalde  von  Daniel  in  der  LOwengrube,  auf  welchem 
nichts  zu  sehen  ist  als  eine  blumige  Wiese  mit  einem  geheimnisvollen 
Loch,  in  welchem  man  sich,  wenn  man  will,  den  Propheten  mit  seiner 
Menagerie  verborgen  denken  kann  ?  Strygowski  versichert  uns  namlich, 
dass  der  Pinienzapfen  in  dem  Brunnentempelchen  verborgen  sei,  man 
k6nne  ihn  nur  nicht  sehen 70).  Aber  auch  in  dem  Soissons-Evangeliar 
<bei  Leitschuh,  Karoling.  Malerei  S.  256  und  Kraus,  Gesch.  d.  christl. 
Kunst  II,  70  abgebildet)  ist  nichts  von  ihm  zu  bemerken.  Erst  in 
€inem  byzantinischen  Evangeliar  des  10.  Jahrh.  in  der  Pariser  National- 
bibliothek   (Cod.  grec.  64)    und   in   einem   um    1100   entstandenen   in 


6*)  Strygowski,  Dom  zu  Aachen,  Abb.  S.  20. 
*•)  Katalog  d.  christl.  Skulpturen  d.  Berliner  Museums  Nr.  21. 
w)  Abb.  a.  a.  0.  21. 
Westd.  Zeitschr.  f.  Gescb.  u.  Kunst.    XXV,    I.  4 


Digitized  by  VjOOQlC 


50  A.  C.  Kisa 

Parma  (Cod.  pal.  5)  kommt  dieser  Schmuck  wirklich  vor.  Die  Pigna 
ist  namlich,  wie  Petersen  treflFend  hervorhebt,  in  alien  diesen  Darstel- 
lungen  durchaus  nicht  das  Wesentliche,  sondern  blosse  Dekoration.  Das 
Wesentliche  ist  das  Wasser,  der  Cantharus,  die  Quelle  des  Heiles,  die 
Pigna  dagegen  ein  nebensachliches,  oft  recht  unscheinbares  Ornament. 
Selbst  in  dem  erwahnten  Pariser  Codex  64  erscheint  sie  mehr  als  da& 
knopfartige  Ende  einer  Saule,  das  man  nur  mit  Aufgebot  von  Phantasie 
als  Pigna  erkennt.  Auch  auf  den  venezianischen  and  konstantinopler 
Steinreliefs  ist  offenbar  der  Brunnen  Hauptsache,  die  Pigna  eine  ganz 
uberfltkssige  Zutat.  Nicht  sie,  nicht  die  Erinnerung  an  den  mystischen 
assyrischen  Lebensbaum  ist  das  kunstlerische  Motiv,  sondern  die  Quelle 
des  Heiles.  Bei  der  tiberleitung  des  Motivs  in  die  christliche  Kunst 
der  romanischen  Zeit,  in  welchem  es  eine  grosse  Rolle  spielt,  ist  der 
Pinienzapfen  demnach  unbeteiligt. 

Aber  auch  in  anderer  Beziehung  ist  Strygowskis  Beweisfuhrung- 
nicht  zutreffend.  Er  will  dartun,  dass  dem  Oriente  im  Pignabrunnen 
die  schftpferische  und  fuhrende  Rolle  zukommt,  indessen  beweist  er  wider 
Willen  das  Gegenteil,  dass  namlich  die  vorhandenen  Oder  literarisch 
(im  Theophantes  continuatus  aus  dem  9.  Jahrh.)  uberlieferten  orien- 
talischen  Denkmaler  mit  Einschluss  der  ravennatischen  nicht  aber  das 
8.  Jahrh.  zuruckreichen,  wahrend  die  abendlandische  Antike  den  Pigna- 
brunnen schon  zur  Zeit  des  Augustus,  jedenfalls  schon  in  Pompeji 
kannte.  Das  beliebte  Dekorationsmotiv  der  Pigna  mag  durch  einen 
sehr  naheliegenden  Zufall,  die  Bentttzung  einer  mit  ihr  gekrOnten  Saule 
als  Brunnenschaft,  zu  der  Ausnutzung  der  Fruchtform  selbst  zu  effekt- 
vollen  Wasserkunsten  gefuhrt  haben.  Es  verbreitete  sich  in  hellenistischer 
Zeit  uber  alle  Teile  des  Weltreicbes,  auch  in  den  Orient.  Mit  assyri- 
schen und  altagyptischen  Eunstformen  und  Symbolen  hat  es  nicht  das- 
geringste  zu  tun. 

Mit  der  Feststellung  dieses  Tatbestandes  ist  den  Theories 
Strygowskis  der  Boden  entzogen.  Es  geht  mit  ihnen  ebenso,  wie 
mit  den  fruheren  Anschauungen  Gber  das  Entstehen  der  ArabeskeT 
welche  ich  bei  Schilderung  einiger  Aachener  Funde  mit  dem  Opus: 
interrasile  gestreift  habe.  Auch  diese  hatten  mit  Einflussen  altorien- 
talischer  Kunst  gerechnet,  welche  nach  dem  Untergange  der  bellenisti- 
schen  Antike  wieder  starker  vorgedrungen  waren  und  den  neuen- 
orientalischen  Stil  geschaffen  hatten,  wahrend  das  Verhaltnis  gerade- 
umgekehrt  lag  und  die  Arabeske  im  Prinzipe  eine  Umformung  der 
antiken  Wellenranke  in  Verbindung  mit  spatromischen  und  byzantinischen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  r6mischen  Antiken  in  Aachen.  51 

Ziermotiven  darstellt.  Auch  die  Aachener  Pigna  wird  von  Strygowski 
in  den  Ereis  der  orientalischen  Mystik  gezogen,  er  findet  sogar  in  der 
Verbindang  der  vier  Paradiesesstrome  mit  dem  Symbole  des  Lebens- 
baumes  einen  folgerichtigen  Ausbau  der  altorientalischen  Anschannngen 
anf  dem  Gebiete  christlicher  Symbolik.  Diese  Verbindung  ergibt  sich 
von  selbst  ans  der  Bestimmnng  der  Pigna  als  Schmuck  des  Cantharus. 
Die  Glaubigen  nahen  ihm,  um  an  den  Quellen  des  Heiles  Lauterung 
der  Seele  zn  empfangen.  Anch  bier  ist  der  Brunnen  die  Hauptsache,  die 
Pigna  kein  Symbol,  sondern  eine  dekorative  Form,  die  ursprunglich 
anderen  Zwecken  gedient  haben  mag.  Der  Gedanke  Rebers,  dass  in 
dem  Aachener  Stttcke  der  von  Eginhard  erwahnte  „  golden  e  Apfel"  er- 
halten  sei,  ist  nicht  ohne  weiteres  abznweisen;  es  waren  aber  in  Bom 
und  Ravenna,  vielleicht  auch  anderwarts,  Beispiele  vorhanden,  welche 
die  nene  Benntznng  als  Wasserspeier  nahe  legten.  Das  durch  den  Sturz 
vom  Dache  des  Mtinsters  beschadigte  Werk  kdnnte  wieder  hergestellt 
and  mit  einem  neuen  Sockel  versehen  worden  sein,  wobei  es  ein  Stuck 
vom  unteren  Rande  einbasste,  wodurch  die  stark  gedrungene  Form  zu 
erklaren  ware.  Auch  der  Sockel  der  vatikanischen  Pigna  ist  nicht 
mehr  der  ursprungliche;  er  wurde  wahrscheinlich  bei  der  tJbertragung 
auf  seinen  jetzigen  Standort  unter  Papst  Paul  IY.  erneuert  und  dabei 
der  Torus  durch  einen  senkrecht  laufenden  Rand  verdeckt.  In  seiner 
fruheren  Form  war  dieser  offenbar  einem  Saulenkapitell,  welchem  die 
Pigna  als  BekrOnung  aufgesetzt  war,  angepasst.  Die  schone  Eiform 
der  Frucht  hat  aber  dabei  nicht  wie  in  Aachen  gelitten.  Freilich  ist 
es  nicht  unmoglich,  dass  die  Aachener  Pigna  nur  eine  fruhromanische 
Kopie  eines  antiken  Werkes  ist,  dass  also  Frucht  und  Sockel  aus  der- 
selben  Zeit  stammen.  Voile  Gewissheit  hierttber  kOnnte,  wie  gesagt, 
nur  die  chemische  Untersuchung  der  Bronze  gewabren.  Vorlaufig  „wageu 
ich  es,  trotz  Strygowskis  Verbot,  die  Pigna  nicht  nur  far  ein  von  Rom 
angeregtes,  sondern  direkt  far  ein  rOmisches  Werk  zu  halten. 

IV.   Das  Pantheon  am  Ambo  Heinrichs  II. 

Noch  eingehender  als  mit  dieser  Bronze  hat  sich  die  Forschung 
mit  den  sechs  beruhmten  Elfenbeinreliefs  beschaftigt,  welche  den 
Ambo  Kaiser  Heinrichs  II.  im  Chor  des  Munsters  schmacken. 
Die  Stiftung  dieser  Kanzel  geht  in  das  Jahr  1011  zurack.  Bernhard 
von  Clairyaux  rief  von  ihr  aus  1147  die  Glaubigen  zum  Kreuzzuge 
ins  heilige  Land.  In  der  Renaissancezeit  und  wohl  auch  schon  fraher 
und  spater  wiederholt  auseinandergenommen  und  umgearbeitet,  stellt  sie 

4* 


Digitized  by  VjOOQlC 


52  A.  C.  Kisa 

heute  ein  dreiteiliges,  mit  vergoldeten  Kupferplatten  bekleidetes  Holz- 
gehause  dar,  das  mit  getriebenen  Reliefs  aus  verschiedenen  Zeiten,  einer 
auf  die  Stiftung  bezttglichen  Inschrift,  geschnittenen  Bergkristallen 
(einer  doppelhenkeligen  Tasse  mit  dazu  gehOrigem  Untereatze),  Edel- 
steinen  und  vor  allem  an  den  beiden  Seitenteilen  mit  je  drei  fiber 
einander  angeordneten  Elfenbeinreliefs  besetzt  ist.  Diese  sind  durch- 
schnittlich  24  cm  hoch  und  breit  (die  Grdsse  der  einzelnen  Stucke  ist 
nicht  genau  dieselbe)  und  aus  der  Halfte  eines  Elephantenzahnes  ge- 
schnitzt,  dessen  Hohlung  auf  der  Ruckseite  fast  unbearbeitet  gelassen 
ist.  Seit  E.  FOrster  (1855)  waren  sie  wiederholt  Gegenstand  sorg- 
faltiger  Untersuchungen,  in  neuester  Zeit  boten  auch  sie  Strygowski 
Gelpgenheit  zur  praktischen  Erprobung  seiner  Theorien  von  dem  Ein- 
greifen  orientalischer  Kunst  auf  die  Entwickelung  jener  des  fruhen 
Mittelalters 71).  Es  ist  sebr  zu  bedauern,  dass  es  dem  berufensten  Eenner 
dieses  Gebietes,  H.  Graeven,  nicbt  mebr  vergftnnt  war,  die  Reliefs  zu 
untersuchen  und  dass  er  sich  mit  einer  kurzen  Besprechung  der  Strygows- 
kiscben  Abbandlung  begnugen  musste,  die  meiner  Uberzeugung  nach 
anders  ausgefallen  ware,  wenn  er  ihr  ein  grundliches  Studium  der 
Originate  hatte  vorausgeben  lassen  kdnnen 72).  Die  besten  Abbildungen, 
allerdings  nur  von  drei  Stttcken,  sind  die  Kuhlenschen  Licbtdrucke  in 
der  neuesten  Bescbreibung  des  Mttnsterschatzes  von  Stephan  Beissel 73) ; 
sie  geben  den  Stilcharakter  getreu  wieder,  wahrend  die  Lithographien 
in  den  ^Kunstdenkmalern"  von  E.  aus'm  Weerth  in  dieser  Beziehung 
einiges  zu  wunscben  tibrig  lassen,  aber  dafOr  vollstandig  sind.  Im 
ubrigen  bat  mancbe  von  Gelehrsamkeit  ttberfliessende  neuere  Abhand- 
lung  den  Wert  der  Studien  jenes  Altmeisters  der  rbeiniscben  Alter- 
tumsforschung  nicbt  nur  nicht  zu  schmalern  vermocht,  sondern  ins 
rechte  Licht  gerttckt.  War  ja  docb  die  Hyperkritik  bereits  dahin  ge- 
kommen,  fttr  die  Aacbener  Reliefs  drei  verschiedene  Entstebungszeiten 
anzunebmen.  Jetzt  ist  man  wohl  uber  den  spatromischen  Ursprung 
aller  Reliefs  einig,  wobei  ich,  urn  alien  Missverstandnissen  von  Anfang 
an  die  Spitze  abzubrecben,  ausdrucklich  erklare,  dass  damit  nicht  die 
Herstellung  in  Rom  oder  im  weiteren  Sinne  in  Italien  bezeichnet  sein 
soil.  Es  ist  nirgends  angegeben,  ob  Kaiser  Heinrich  II.  die  Eanzel 
mit  diesen  Reliefs  stiftete,  ob  sie  sich  bereits  zur  Zeit  dieser  Stiftung 


71)  Strygowski,  Hellenistische  und  koptische  Kunst  in  Alexandrien  1902 
Ders.,  Der  Dom  zu  Aachen  etc.  1904. 

72)  Graeven,  Westd.  Z.  XXIII,  86  f. 

73)  St.  Beissel,  Schatz  des  Aachener  Munsters  1903. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rdmischen  Antiken  in  Aachen.  53 

im  Besitze  der  MOnsterkirche  befanden  oder  erst  spater  eingesetzt 
warden.  Mit  der  Nachricbt  von  der  Stiftung  der  Eanzel  ist  also  fiber 
die  Herkunft  der  Reliefs  nichts  entscbieden.  Zweifellos  ist  nur,  dass 
sie  nicbt  eigens  far  die  Kanzel  bergestellt  warden,  sondern  arsprung- 
licb  anderen  Zwecken  dienten,  wahrscbeinlich  zur  Bekleidung  einer 
Kathedra  von  der  Art  jener  des  Bischofes  Maximin  in  Ravenna,  des 
li.  Peter  in  Rom,  des  b.  Markus  in  Yenedig.  Der  Fall,  dass  antike 
beidniscbe  Skalptaren  zam  Scbmucke  eines  christlichen  Kirchengerates 
verwendet  warden,  war  nicht  vereinzelt.  Gerade  bei  der  Restaurierung 
des  Stables  des  b.  Peter  benatzte  man  Elfenbeinplatten  mit  den  Taten 
des  Hercules.  Die  Stucke  warden  exorzisiert,  der  Kircbe  geweiht  und 
dabei  die  Formel  angewendet:  „AUmachtiger,  ewiger  Gott,  hilf  und 
reinige  diese,  durch  menscbliche  Kunst  geschaffene  Gerate,  auf  dass 
sie  von  den  Glaubigen  benfitzt  und  zu  deinen  Ehren  verwendet  werden"  M). 
Wegen  ibrer  gerundeten,  auf  der  Ruckseite  flachen  Form  scbeinen  die 
Aacbener  Reliefs  besonders  zum  Belag  der  Pfosten,  der  Beine  oder 
Lehnen  eines  Prachtsessels  geeignet.  E.  aus'm  Weerth,  welcher  zuerst 
diese  Ansicht  aosspracb,  machte  auf  eine  Elfenbeinplatte  fast  gleicber 
Form  und  GrOsse  im  Musee  Cluny  in  Paris  aufmerksam,  welche  in 
Deutscbland  erworben  wurde  und  sich  den  Aacbener  Reliefs  vollkommen 
anscbliesst.  Sie  stellt  eine  weibliche  Gestalt  in  Vorderansicht  dar,  mit 
welligem  Haar,  von  welcbem  zwei  Zopfe  vorne  berabhangen,  zwei 
andere  die  Wangen  umspielen.  Ibr  antikes,  hochgegttitetes  Gewand 
lasst  die  Brust  frei.  In  der  Recbten  halt  sie  einen  Stab,  der  an  beiden 
Enden  in  Blattwerk  ausgebt,  in  der  Linken  eine  Schale.  Zwei  fliegende 
Eroten  bekranzen  sie,  rechts  sitzt  ein  kleiner  bocksfttssiger  Satyr, 
ringsuin  breitet  sich  Laubwerk  aus.  Das  Relief,  offenbar  eine  Ariadne, 
bildet  auch  stilistiscb  ein  vollkommenes  Gegenstuck  zu  einer  der  beiden 
Bacchusnguren  in  Aachen,  wenn  es  auch  ein  wenig  grosser  ist.  Doch 
kann  diese  Differenz  durcb  die  Umrahmung  bei  der  Befestigung  an  den 
Pfosten  eines  Sessels  ausgeglicben  worden  sein.  Diese  Art  der  Ver- 
wendung  wird  hier  besonders  dadurcb  plausibel  gemacht,  dass  mit  dem 
Relief  zugleich  zwei  LOwenkOpfe  aus  Bergkristall  gefunden  wurden,  die 
M.  de  Somerard,  welcher  es  in  seinem  Sammelwerke  Les  arts  au 
moyen-age,  cap.  XI  pi.  I  abbildet,  fur  KOpfe  einer  Stuhllehne  halt. 

Das    an    dem  Ambo    in    der   linken  Reihe    zu    oberst  befestigte 
Relief    stellt   einen   bartlosen  Mann    in    rOmischer  Imperatoren- 

u)  A.  Springer,  Das  Nachleben  d.  Antike  im  Mittelalter  in  d.  „Bildern 
a.  d.  neueren  Kunstgeschichte",  Bonn  1867. 


Digitized  by  VjOOQlC 


54  A.  C.  Kisa 

tracht  zu  Pferde  nach  rechts  dar,  der  die  gesenkte  Lanze  in  den 
Rttcken  eines  gefleckten  YierfOsslers  bohrt,  ttber  welchen  er  hinweg- 
reitet.  Gleichzeitig  wird  dies  Tier  von  einem  langohrigen  Hunde  an- 
gefallen.  Zwei  kleine  schwebende  Yictorien  halten  einen  breiten,  mit 
einer  Wellenranke  geschmttckten  Kronreif  Gber  des  Reiters  lockiges 
Haupt.  Der  spatrOmische  Charakter  in  der  Komposition,  in  der  Tracht 
nnd  im  Typns  ist  zweifellos.  Die  Zttge  sind  trotz  ihrer  Yerfettung 
scharf  geschnitten,  unter  den  zusammengezogenen  Branen  blicken  die 
weit  aufgerissenen  Augen  energisch  drein.  Bei  den  Yictorien  ist  das 
Glotzende  nocb  mehr  ausgepr&gt.  Strygowski  weist  aaf  das  schOne 
Elfenbeinrelief  im  Louvre,  das  Barberini-Diptychon  mit  der  Darstellung 
des  siegreichen  Glaubenshelden  Constantin  hin,  das  den  Kaiser,  aller- 
dings  in  weit  feinerer  nnd  edlerer  Anffassung  nnd  Ausftthrung,  in  ahn- 
licher  Situation  zeigt  und  sich  frtther  in  Trier  befand.  Er  halt  auch 
den  Aachener  Reiter  far  Constantin  den  Heiligen,  der  siegreich  dem 
Feinde  des  Glaubens  die  Lanze  in  den  Leib  bohrt.  St.  Beissel  be- 
streitet  diese  Auslegung  mit  Recht  und  wendet  sich  vor  allem  dagegen. 
dass  das  Relief  „von  dem  Geiste  der  Gnosis"  beseelt  sei,  d.  h.  von  den 
zuerst  in  Agypten  auftauchenden  Lehren  der  Gnostiker,  welche  einen 
tTbergang  von  heidnischer  zu  christiicher  Weltanschauung  durch  ftber- 
tragung  antiker  Kunstformen  auf  christliche  Yorsteliungen  anstrebten. 
Nichts  verrate  in  dem  Relief  christlichen  Geist,  es  h&tte,  ebenso  wie 
die  anderen  Reliefs  von  ausgesprochen  mythologischem  Charakter,  bloss 
dekorativen  Wert:  der  Reiter  sei  nichts  als  ein  Portr&t  aus  spat- 
rftmischer  Zeit.  In  der  Tat  bringt  das  Relief  die  zahlreichen  MOnz- 
bildnisse  in  Erinnerung,  auf  welchen  die  Kaiser  hoch  zu  Ross  fiber 
Tiere  aller  Art,  als  Sinnbiider  Uberwundener  Feinde,  sprengend  er- 
scheinen.  Am  haufigsten  ist  es  der  LOwe  (bei  Hadrian,  Commodus, 
Galienus  u.  a.),  bei  Constantius  II.  eine  Schlange,  bei  Hadrian  auch 
ein  Eber,  bei  Commodus  ein  Panther,  bei  Lucius  Yerus  ein  gefallener 
Krieger  als  Reprasentant  Armeniens  und  andere.  Stets  ist  der  Kaiser 
nnbedeckten  Hauptes,  wie  auch  auf  dem  Aachener  Relief,  und  bohrt 
die  Lanze  dem  Besiegten  in  den  Leib.  In  unserem  Falle  ist  das  ge- 
fleckte  Tier  offenbar  der  Lynx  des  Plinius,  nvon  der  Gestalt  eines 
Wolfes  und  den  Flecken  eines  Panthers",  der  dem  gallischen  Luchs 
entspricht75).  Trotz  der  geringen  Verlasslichkeit  der  Tierdarstellungen 
in  spatrftmischer  Zeit,  namentlich  bei  der  Kleinkunst,  ist  doch  in  diesem 


75)  Vgl.  0.  Keller,  Die  Tiere  des  klass.  Altertumes. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rOmischeri  Antiken  in  Aachen.  55 

Falle  eine  genauere  Charakterisierang  m&glich  und  far  die  Herkunft 
des  Reliefs  nicht  bedeatangslos.  Die  Tracht  entspricht  der  spatrOmi- 
schen  Imperatorenuniform  vollkommen,  es  ist,  wie  bei  dem  Gegenstacke, 
dem  stehenden  Krieger,  die  sog.  Acbillestracht.  Nur  ist  der  reiche 
glattanliegende,  mit  dem  Gorgoneion  oder  anderen  Reliefs  ausgestattete 
KOrass  durcb  den  Schuppenpanzer  ersetzt,  unter  welcbem  die  in  spater 
Zeit  ttblichen  langen  Armel  zum  Vorschein  kommen.  Bei  der  Bestim- 
mung  der  Herkunft  wirkte  auf  manche  die  Behauptung  in  Weiss' 
Kosttlmkunde  irreffthrend,  dass  der  Brastpanzer  die  byzantiniscbe  Form 
zeige,  welche  schon  an  der  Haftenschwellung  endigt  und  den  Baucb 
freilasst.  Das  ist  jedocb  ein  Irrtum,  welcher  dadurch  hervorgerufen 
wurde,  dass  der  Bildscbnitzer  die  Rundung  des  Bauches  und  die 
Scbwellung  der  Httften  zu  wenig  betont  und  den  Oberleib  fast  unge- 
gliedert  in  geraden  Linien  verlaufen  lasst.  Bei  beiden  Gestalten  ist 
der  Gttrtel  mit  seiner  Verknotung  ja  ganz  deutlich  und  hocb  fiber  dem 
Zackenrande  des  Brustpanzers  geschlungen,  so  dass  unter  ihm  Platz 
genug  far  den  Bauch  abrig  bleibt.  Auf  eine  spate  Zeit  deutet  der 
Steigbttgel,  der  auf  dem  Barberini-Diptychon  feblt,  hier  aber  in  lang- 
gezogenen,  in  einen  Knopf  endigenden  „schleuderartigentt  Scblinge  vor- 
handen  ist.  Was  Strygowski  veranlasst,  darin  etwas  far  den  Orient 
besonders  Charakteristisches  zu  finden,  weiss  ich  nicht,  er  selbst  bleibt 
den  Beweis  dafar  schuldig.  Die  altesten  derartigen  Formen  weisen 
vielmehr  nach  dem  Norden  hin,  von  welchem  die  ROmer  so  manche 
Teile  ihrer  Kavallerie-Ausrastung  entlehnten,  zumal  sich  ja  ihre  euro- 
paische  Reiterei  zumeist  aus  germanischen  Hilfsv6lkern  rekrutierte. 
Wahrend  der  alexandrinische  Bildschnitzer  im  Barberinirelief  die  da- 
mals  noch  in  Rom  und  im  Sttden  iibliche  Reitart  ohne  SteigbUgel 
beibehielt,  stellte  der  nordische  in  dem  Aachener  Relief  die  germanische 
mit  Steigbttgeln  dar.  Nach  Lindenschmit  dttrfte  ttbrigens  bei  diesen  die 
einfache  Ringform  der  Schleuderform  yorausgegangen  sein.  Der  alteste 
genauer  datierbare  Fund  dieser  Art,  der  von  Immenstadt  (Ditmarschen), 
stammt  aus  dem  9.  Jahrh.,  was  aber  natarlich  altere  Funde  nicht 
ausschliesst 76). 

Orientalisch  ist  nach  Strygowski  auch  der  Ornamentstreifen  am 
unteren  Rande  des  Reliefs,  das  doppelte  Zickzackband  mit  fasset- 
tierten  KnOpfen  in  den  Winkeln.  Er  erklart  das  Motiv  fttr  syro- 
agyptisch.     Wer  rheinische  Sammlungen  durchwandert,  kann  es  jedoch 


w)  Lindenschmit,  Altert.  heidn.  Vorzeit  IV  T.  23. 


Digitized  by  VjOOQlC 


56  A.  G.  Kisa 

in  Keilschnitt  sehr  haufig  auf  Schnallen  und  Beschlagen  aus  Bronze 
und  Silber  finden,  die  im  4.  Jahrh.  auftauchen  and  bei  frankischen 
Gewandnadeln  und  Riemenbeschlagen  besonders  beliebt  sind.  Vom 
5.  Jahrh.  ab  wird  es  als  Kerbschnitt  auf  Holz  und  Bein  ubertragen, 
dient  noch  in  romanischer  Zeit  manchmal  zum  Schmuck  von  Elfenbein- 
kastchen  und  hat  sich  heute  noch  in  reichster  Ausbildung  in  den 
Kerbschnittarbeiten  der  Lander  an  der  Nordsee  erhalten.  Auch  im 
Orient  ist  es  im  5.  Jahrh.  nicht  ganz  unbekannt,  aber  doch  noch  sehr 
selten.  Alois  Riegl  bildet  in  seinem  monumentalen  Werke  aber  die 
spatrOmische  Kunstindustrie  in  Oesterreich,  das  die  erste  echt  wissen- 
schaftliche  Gesamtdarstellung  der  Kunst  der  sog.  YOlkerwanderungszeit 
bringt,  in  Fig.  71  eine  koptische  Holzschnitzerei  ab,  auf  welcher  ein 
verwandtes  Motiv,  allerdings  mit  abgerundeten  Ecken  erscheint.  Er 
begrenzt  derartige  Arbeiten  im  Oriente  auf  die  Zeit  vom  5.  bis  zum 
9.  Jahrh.,  erklart  sie  aber,  wie  gesagt,  fur  seltene  Erscheinungen, 
welchen  dann  der  ausgesprochene  Kerbschnitt  (z.  B.  die  sog.  Toten- 
schuhe),  sowie  die  durchbrochene  Arbeit  in  ausgebildetem  Arabesken- 
stile  folgte,  bei  allem  Keichtume  an  Motiven  doch  die  unmittelbare 
Frucht  der  Antike  in  den  Landern  des  Orientes.  Auch  hier  geht  der 
Keilschnitt  in  Metall  dem  Kerbschnitte  in  Holz  und  Elfenbein  voraus, 
nicht  umgekehrt,  wie  Lindenschmit  u.  A.  wollten.  Bei  der  Fulle,  in 
der  solche  Arbeiten  in  den  beiden  letzten  Jahrhunderten  der  ROmer- 
herrschaft  bis  in  die  romanische  Zeit  hinein  am  Rhein,  in  Gallien  und 
selbst,  wie  Riegl  nachweist,  auf  ftsterreichischem  Boden  vertreten  sind, 
und  bei  ihrer  Sparlichkeit  in  der  gleichzeitigen  Kunst  des  Orientes 
wird  man  sich  schwerlich  von  Strygowski  uberzeugen  lassen,  dass  sie 
aus  Syrien,  bezw.  Agypten  nach  dem  Norden  eingefuhrt  seien.  Bei- 
spiele  des  Zickzackbandes  sind  bei  Lindenschmit  zahlreich  abgebildet. 
So  Bd.  IV  Taf.  12  Fig.  1,  2,  T.  53,  Fig.  3,  4.  Oft  ist  es  mit 
Wurfelaugen  kombiniert,  wie  sie  auf  dem  Aachener  Relief  in  den 
Pferdeleib  eingeschlagen  sind  und  ringfOrmige  Anhanger  des  Riemen- 
zeuges  darstellen.  Auf  anderen  Reliefs  des  Ambo  sind  sie  noch  zahl- 
reicher.  Auch  sie  sind  ein,  wenn  auch  nicht  dem  Norden  eigentum- 
liches,  so  doch  hier  von  altersher  heimisches  Dekorationsmotiv.  Es  ist 
aus  dem  Oriente  nach  Etrurien  gekommen  und  wurde  schon  in  der 
Hallstatter  Periode  auf  bronzenen  Schmucksachen,  Waffen,  Armringen, 
Fibeln   haufig   angebracht 77).     In   rOmischer  Zeit  wurde   es   besonders 


7)  Lindenschmit  a.  a.  0.  Bd.  II  Heft  I  T.  4. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  5T 

auf  Schnallen  and  Fibeln  in  Bronze  and  Silber,  auf  Zierscheiben 78), 
dann  auf  Beinplattchen  zum  Belage  von  Kastchen  (zahlreiche  Beispiele 
in  den  Maseen  von  KOln,  Bonn,  Trier,  Mainz  aus  dem  4.  and  5.  Jahrh.), 
auf  Kammen  von  Bein79)  u.  a.  verwendet.  Aus  frankischer  Zeit. 
stammen  zahlreiche  Rnndscheiben  mit  diesem  Schmucko80)  und  noch 
auf  dem  Elfenbeinbelage  romanischer  Zierkastchen,  die  zum  Teile  orien- 
talischen  Urspranges  sind,  iSt  er  eingeschlagen,  z.  B.  aaf  solchen  in 
Kolner  Kirchenschatzen  and  dem  von  Essen81).  Keinesfalls  darf  diese 
Dekoration  in  spatromischer  Zeit  als  spezifisch  orientalisch  angesehen 
werden;  sie  ist  Gemeingut  der  rOmischen  Reichskunst  and  eine  Ausse- 
rung  des  koloristischen  Prinzipes,  das  auf  eine  moglichst  grosse  Be- 
lebang  der  Flache  aasging  and  in  grosseren  Partien  gewissermassen  eine- 
farbige  Abtdnung  zum  Unterschiede  von  den  glattgebliebenen  bezweckte. 
Auf  eine  Eigentumlichkeit  in  der  Ausrustung  des  Reiters  ist 
bisher  noch  wenig  geachtet  worden.  Er  tragt  an  dem  linken  Ober- 
arm  eine  teilweise  von  dem  Kopfe  des  Pferdes  verdeckte  Rundscheibe 
mit  einem  Rosettenmuster  und  geperltem  Rande.  Man  spricht  von 
einem  Schilde,  unter  Anderen  auch  Strygowski,  der  einen  gleichen,  nur 
etwas  grflsseren  Schild  auch  bei  einem  Reiter  bemerkt,  der  in  Relief 
aber   dem  Hoftore    der  Ali-Moschee   in  Daschlug  (Ober-Agypten)   dar- 


")  Riegl  a.  a.  0.  S.  168. 

w)  Lindenschmit  Bd.  I  Heft  IX  T.  6  Fig.  3—8;  Heft  IV  T.  7  Fig.  1—6. 

M)  Ders.  Bd.  I  T.  7  Fig.  1-6. 

81)  Humann,  Schatz  von  Essen  T.  42.  Dazu  meine  Anzeige  in  der 
Kunstchronik  1904/5  Nr.  9.  Das  Kastchen  in  Essen  zeigt  ein  mit  Wtirfel- 
augen  kombiniertes  Wellenband  und  Zickzackmuster.  H.  sagt  mit  Recht,. 
dass  diese  Ornamentik  nicht  auf  nordische,  sondern  auf  orientalische  Muster 
verweise.  Eine  Elfenbeinpyxis  in  St.  Gereon  (abgeb.  bei  Bock,  d.  heil.  K6ln 
T.  I,  2)  hat  eine  arabische  Inschrift,  ein  Kastchen  daselbst  (a.  a.  0.  I,  5) 
ahnliche  Ornamentik,  auch  ein  solches  in  St.  Andreas  zu  K&ln  (a.  a.  0. 
T.  IV,  22)  angeblich  aus  dem  12.  Jahrh.  Aber  es  ist  durchaus  nicht  ge- 
rechtfertigt,  alle  Arbeiten  dieser  Art  als  orientalischen  Import  zu  bezeichnen. 
Humann  zahlt  unter  ihnen  auch  das  Kastchen  zu  Werden  auf,  das  1902  in 
Dusseldorf  ausgestellt  war  und  im  Katalog  als  irisch-angelsachsische  Arbeit 
des  8.9.  Jahrh.  angegeben  war.  Ich  muss  gestehen,  dass  ich  an  ihm 
nichts  von  irisch-angelsachsischer  Ornamentik  aufzufinden  vermochte,  wohl 
aber  eine  Verwandtschaft  mit  spatrOmischen  Arbeiten,  die  nicht  im  Oriente, 
sondern  am  Rhein  und  in  Belgien  entstanden  sind.  In  den  rdmischen  Grab  em 
von  K6ln  vom  4./5.  Jahrh.  sind  Kastchen  mit  solchem  Beiiibelag,  bezw.  Stucke 
davon  nichts  seltenes.  Manche,  die  man  spateren  Zeiten  zuschreibt,  mogen 
noch  r6mi8ch  sein,  andere  zeugen  fur  die  Fortdauer  der  Lokaltradition  bis 
ins  Mittelalter  hinein. 


Digitized  by  VjOOQlC 


58  A.  C.  Kisa 

.gestellt  ist.  Das  Relief  soil  dem  Aachener  nahe  verwandt  sein,  die 
Verwandtschaft  soil  sich  sogar  auf  die  Technik  ausdehnen.  Mir  ist 
leider  nur  die  Abbildung  dieses  Werkes  bekannt,  aber  diese  lasst  nicht 
viel  mehr  als  eine  ganz  flttchtige  Abnlichkeit  im  Motiv  and  Typus  er- 
kennen.  Von  einem  Scbilde  aber  ist  ttbertiaupt  nichts  zu  sehen,  da 
das  Relief  gerade  an  dieser  kritischen  Stelle  so  beschadigt  ist,  dass 
man  einen  Schild  hOchstens  in  vagen  Umrissen  ahnen  kann.  Da- 
gegen  finde  ich  genan  dieselbe  Rundscheibe  bei  den  zablreicben  Dar- 
atellungen  des  keltischen  Gottes  mit  dem  Rade,  den  man  mit  Juppiter 
identifiziert.  Bald  erscheint  dieses  an  seinem  linken  Oberarme  wie 
*in  Schild  befestigt,  bald  halt  es  der  Gott  mit  der  Linken  an 
•die  Brnst.  Reinach  bringt  in  seinem  Catalogue  des  Antiquites  nat. 
S.  32  ff.  eine  Reihe  von  Abbildungen  des  Gottes,  Hettner,  Riese, 
H6ron  de  Villefosse  u.  A.  beschaftigen  sich  eingehend  mit  dieser 
interessanten  Erscheinung82).  Der  Gegenstand,  den  er  halt,  ist  das 
-Glticksrad,  Sonnenwendrad,  das  Sinnbild  der  Sonne,  und  daher  mit 
-Speichen  versehen,  welche  im  Relief  gewOhnlich  zu  einer  rosetten- 
fOrmigen  Verzierung  abgeschwacht  werden.  Nicht  nur  in  Einzeldar- 
stellungen,  sondern  auch  auf  ViergOttersteinen,  den  Unters&tzen  zu  den 
Siegess&ulen  mit  der  Figur  des  reitenden  Juppiter,  kommt  der  Gott 
vor,  ja  der  reitende  Juppiter  selbst  tragt  auf  diesen  das  Rad  mit  drei, 
vier  bis  sechs  Speichen88).  So  auf  der  Gruppe  von  Hanau,  der  von 
Luxovium  (Luxeuil  in  den  Yogesen).  Maass  glaubt  freilich,  dass  das  Rad 
auf  jener  vier  Speichen  habe  und  durchbrochen  sei,  so  dass  der  Reiter 
den  Arm  durchstecken  kOnne;  aber  das  ist  ein  durch  die  Unbeholfen- 
heit  der  Arbeit  und  die  schlechte  Erhaltung  der  Gruppe  hervorgerufener 
Irrtum.  Es  ist  tats&chlich  eine  voile  Scheibe.  Ubrigens  ware  auch  ein 
Rad  hier  ganz  gut  motiviert,  da  ja  die  Scheibe  ursprQnglich  aus  einem 
solchen  hervorgegangen  ist84).  Der  reitende  Juppiter,  der  ttber  einen 
flberwundenen  Giganten  dahinsprengt  oder  von  ihm  getragen  wird,  ist 
nichts  anderes  als  der  siegreiche  Kaiser,  der  als  Gott  ttber  die  Germanen, 

••)  Hettner,  Steindenkmaler  d.  Trierer  Museums  S.  30  f.  und  Westd. 
Z.  Ill,  27  f.  Riese,  Westd.  Z.  XVII,  32  „Zur  Gesch.  d.  Gdtterkultus  im 
rhein.  Germanien".  H^ron  de  V.  in  Rlvue  arch^ol.  XXII,  1—13.  Gaidoz, 
Etudes  de  la  mythol.  gauloise  I,  1—7. 

8I)  E.  Maass,  Die  Tagesgdtter  S.  171  f. 

")  Das  Glucksrad  wurde  von  den  Galliern  auch  oft  als  Helmschmuck 
venvcndet.  Mehrere  erhaltene  gallische  Helme  zeigen  es  ohen  an  der  Spitze 
teils  frei,  teils  von  zwei  Hornern  an  den  Seiten  begleitet.  Vgl.  Bouchot, 
•Costume  militaire  fran^ais  X. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rftmischen  Antiken  in  Aachen.  59 

die  fiberwundenen  Feinde,  triumphiert.  Dass  es  sich  hier  urn  eine,  wenn 
auch  idealisierte  Portratdarstellung  handelt,  beweist  die  Bartlosigkeit  und 
die  Tracht,  welcbe  mit  den  Bildnissen  reitender  Kaiser  auf  den  Mdnzen 
fibereinstimmt.  Es  fehlt  nur  die  Lanze  (die  vielleicht  ursprfinglich  bei 
manchen  vorhanden  waj:),  aosserdem  ist  das  Tier  nnter  dem  Pferde 
stets  durch  den  Giganten  ersetzt.  der  den  Qberwundenen  Germanen 
<entscbieden  besser  vertritt.  Riese,  welcher  mit  Hang  am  eifrigsten  far 
diese  Deatnng  eintritt85),  bringt  zum  Beweise  zablreiche  Stellen  von 
Dichtern  and  Geschicbtsscbreibern  bei,  in  welcben  der  Kaiser  als 
irdischer  Juppiter  gefeiert  nnd  seine  Feinde  mit  Giganten  verglichen 
werden,  ebenso  Koepp  in  seiner  Dissertation  fiber  die  Gigantomachie 86). 
Da  die  Gigantensaulen  fast  ohne  Ansnahme  in  Obergermanien  and 
Oallia  Belgica  an  der  Grenze  der  Germanenlander  aufgerichtet  sind, 
ist  ihre  Aaffassang  als  Siegessaulen  wohlbegrfindet.  Ihre  Errichtung 
iallt  in  die  Zeiten  von  Marc  Aarel  bis  Pbilipp  I.  (170 — 246).  Die 
Anregang  zar  Saalenform  konnten  die  heimischen  Bildhauer  allenfalls 
von  Rom  her  bekommen,  wo  Kaiserbilder  auf  Saulen  ebenso  bekannt 
waren,  wie  im  Orient,  wahrscheinlicber  aber  ist  es,  dass  hellenistische 
Kfinstler  sie  zugleich  mit  den  in  Rom  anbekannten  Grabmalern  von 
Reitern,  welcbe  fiber  besiegte  Feinde  dahinsprengen,  aos  deren  Stamm- 
land  Attica  and  dem  bellenistischen  Oriente  herfiberbrachten.  Stry- 
gowski  bebaaptet  in  seiner  Scbrift  aber  das  Mflnster  von  Aachen  S.  45, 
dass  er  den  Ursprung  der  gallisch-rheinischen  Siegessaulen  in  seinem 
Buche  „  Orient  oder  Roma  nachgewiesen  habe.  Man  k&nnte  darnach 
•erwarten,  dass  er  diese  interessante  Frage  erscbOpfend  behandelt  and 
die  gluckliche  Ldsang  auch  entsprechend  begrQndet  babe.  Wer  die 
betreffende  Stelie  nacbliest,  findet  sich  aber  ziemlicb  enttauscht.  An- 
statt  einer  eingehenden  ErOrterung  bekommt  man  im  Grande  nar  eine 
zwei  Seiten  lange  Besprecbang  der  Maassschen  Arbeit  fiber  die  Tages- 
^Otter,  durcb  die  Stryg.  angenscheinlich  erst  auf  das  Thema  aufmerk- 
sam  wurde  and  als  Ergebnis  die  Erklarung,  dass  sich  die  Ableitung 
von  den  attischen  Grabmalern  nicht  auf  die  Form  der  Siegessaalen 
beziehen  k&nne.  Diese  ware  ebenso  wie  der  Trinmphbogen  bellenistisch, 
auf  die  Saulen  des  A^oka  and  die  Obelisken  als  Urformen  zurttck- 
^ufQhren.  Diese  ganz  ansprechende,  aber  nicht  mehr  ganz  neue  Ver- 
mutung  wird  jcdoch  nicht  durch  nahere  Beweisgrfinde  gestutzt. 

•*)  Haug,  Die  ViergOttersteine,  Westd.  Z.  X  S.  9  f.  —  Riese,  Heddcrn- 
heimer  Ausgrabungen  S.  19  f. 

")  Koepp,  Gigantomachia,  Bonn  1883. 


Digitized  by  VjOOQlC 


60  A.  C.  Kisa 

Auch  auf  dem  Aachener  Relief  haben  wir  demnach  den  Kaiser 
als  irdischen  Juppiter  mit  der  Sonnenwendscheibe  zu  erblicken, 
der  uber  seine  Feinde  in  Gestalt  eines  Luchses  triumphiert.  Die  Dar- 
stellung  fttgt  sich  mit  alien  Einzelheiten  zwanglos  in  den  galliscbr 
rheinischen  Vorstellungskreis  ein  und  zwar  rait  Ausschaltung  aller 
gnostischer,  christlich-orientalischer  Beziehungen.  Die  bisher  gemachten 
Beobachtungen  weisen  auf  eine  gallisch-rheinische,  mit  alexandrinischen 
Formen,  denen  der  sog.  rOmischen  Reichskunst,  arbeitenden  Werkstatt 
and  auf  die  zweite  H&lfte  des  4.  Jahrh.  bin.  Gegen  die  Annahme 
eines  direkten  alexandriniscben  Importes  spricbt  zwar  nicbt  der  Stil 
der  Arbeit,  wohl  aber  der  enge  Anschluss  an  gallisch-rheinische 
Eigentumlichkeiten,  wie  er  besonders  in  der  Sonnenwendscheibe,  dem 
Glucksrade  des  Reiters,  dann  aber  auch  in  der  Gestalt  des  von  ihm 
erlegten  Tieres,  in  dem  Zickzackbande  und  der  Form  des  Steigbflgels- 
hervortritt. 

Grosse  Bedeutung  legt  Strygo wski  dem  „hereingenommenen* 
Kopfe  des  Pferdes,  dessen  gewaltsamer  Drehung  nach  hinten,  bei. 
Dieselbe  Stellung  ist  bei  dem  Barberinirelief  mit  dem  siegreichen- 
Constantin  und  dem  Fragmente  einer  Elfenbeinskulptur  im  Louvre  ztt 
beobachten,  die  er  zum  ersten  Male  veroffentlicht 87).  Dieses  aus 
Agypten  stammende  Stttck  hat  in  der  Tat  eine  grosse  Ahnlichkeit  mit 
dem  Aachener  Relief  und  man  muss  zugeben,  dass  ihn  diesmal  seine 
Augen  nicht  get&uscht  haben.  Es  ist  gleicbfalls  aus  einem  Elfenbein- 
zahn  herausgearbeitet  und  zeigt  den  Rest  einer  Reiterfigur  von  an- 
gehend  gleichen  Dimensionen,  nur  nach  links  gewendet.  Der  bartlose, 
unbehelmte  Kopf  des  Reiters  sieht  geradeaus  und  der  abgebrochene 
Pferdekopf  war  gleichfalls  „bereingenommena.  Auf  ihm  sitzt  an- 
scheinend  der  Rest  einer  Figur,  von  welchem  man  nach  der  Abbil- 
dung  nicht  genau  sagen  kann,  welcher  Art  sie  war,  ob  sie  schwebte 
oder  wirklich  auf  dem  Pferdekopfe  aufsass.  Nach  dem  Aachener  Relief 
darf  man  freilich  darauf  schliessen,  dass  es  der  Rest  einer  Victoria 
oder  eines  Eroten  ist.  Hinter  dem  Sitze  des  Reiters  beisst  der  fuchs- 
oder  schakalartige  Kopf  eines  Tieres  in  den  Rucken  des  Pferdes. 
Dieses  hat  an  dem  Riemenzeuge  und  am  Sattel  dieselben  Wttrfelaugen 
wie  das  Aachener  Relief,  aber  auch  der  Brustpanzer  ist  mit  ihnen  an 
Stelle  der  Schuppen  dekoriert.  Es  ist  kaum  daran  zu  zweifeln,  dass 
das  Louvre-Relief  in  Alexandrien  selbst  entstanden  ist  und  dieselbe 
Klasse  von  Arbeiten  repr&sentiert,  wie  das  Aachener,   nur  ist  an  ihm, 

87)  Strygo  wski,  Dom  zu  Aachen,  Abb.  4. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  (>[ 

vie  Strygowski  richtig  bemerkt,  alles  bereits  spielerisch  behandelt,  d.  h. 
es  stammt  aus  spaterer  Zeit,  in  welcher  die  klassische  Tradition  noch 
mehr  abgeschwacht  war.  Die  Beziehungen  auf  Gallien  fehlen  hier. 
Trotzdem  ist  es  noch  lange  nicht  nkoptischu,  sondern,  wenn  man  es 
mit  unzweifelhaft  koptischen  Reliefs,  wie  den  beiden  bei  Riegl  a.  a.  0. 
S.  122,  123  abgebildeten,  vergleicht,  immer  noch  hellenistisch.  Die 
vollkommene  Barbarisierung,  die  Ruckkehr  zu  naiver  Yolkskunst  tritt 
uns  beispielsweise  in  dem  Grabsteine  der  Sammlung  Figdor  in  Wien 
entgegen,  bei  welchem  auch  jede  kOrperliche  Rundung  des  Reliefs  auf- 
gegeben  ist,  Figur  and  Ornament  in  ganz  flacher  Silhouette  auf  aus- 
getieftem  Grunde  erscheinen.  Es  ist  nichl  recht  zu  verstehen,  wie  sich 
Strygowski  tlber  die  sehr  auffalligen  stilistischen  Unterschiede  zwischen 
dem  Louvrefragment  und  den  zweifellos  koptischen  Arbeiten  tauschen 
konnte.  Er  urteilt  eben  auch  in  diesem  Falle  unter  dem  Eindrucke 
vorgefasster  Meinungen,  die  seinen  sonst  so  bewahrten  Kennerblick 
truben.  Unter  diesen  vorgefassten  Meinungen  spielt  auch  jene  von 
den  „reitenden  Heiligen"  der  Eopten  eine  grosse  Rolle.  Weder  der 
Aachener,  noch  der  Louvre-Reiter  sind  Heilige,  beide  sind  rflmische 
Imperatoren  in  der  Rolle  Juppiters.  So  sehen  wir  auch  seinen  starksten 
Beweis  vom  koptischen  Ursprunge  der  Aachener  Reliefs,  durch  welchen 
selbst  Graeven  irre  gefuhrt  wurde,  sich  in  Nichts  auf  ldsen. 

Aber  nicht  so  ganz  irre,  wie  Furtwangler88)  meint,  geht  Strygowski 
in  dem  Zuruckfuhren  des  hereingenommenen  Pferdekopfes  auf  den  alt- 
agyptiscben  Reliefstil.  Es  ist  das  Streben  nach  Verlebendigung  und 
Objektivierung  der  Szene,  welches  die  altagyptischen  Kunstler  veranlasste, 
die  Brust  ihrer  Gestalten  in  voller  Breitseite  hervorzukehren,  wahrend 
Kopf  und  Beine  in  der  Profilierung  verblieben.  Dasselbe  Motiv  ist  in  der 
hellenistischen  Zeit  wirksam  und  wohl  von  den  alten  Reliefs  veranlasst, 
welche  die  griechischen  KOnstler  im  Lande  der  Pharaonen  vor  sich 
sahen.  Sie  gaben  auf  Bttsten  dem  Kopfe  eine  Wendung,  die  sie 
lebendiger,  aktueller  erscheinen  Hess  und  machten  durch  das  Heraus- 
drehen  der  Kdpfe  auf  Reliefs  gleichsam  den  Betrachter  znm  Teilnehmer 
an  der  Handlung.  Die  Grimanischen  Brunnenreliefs  und  andere  helle- 
nistische  Reliefbilder  enthalten  zahlreiche  Beispiele  von  der  Art,  den 
Tierkorper  durch  Drehung  des  Kopfes  in  lebhafte  Aktion  zu  bringen  89). 
So  sehen  wir  auf  einem  von  ihnen  den  Knappen  im  Walde  mit  einem 


•*)  Philol.  Wochenschrift  1903  S.  946. 

if)  Schreiber,  Hellenist.  Reliefbilder  T.  1,  2,  4,  65,  76,  94,  100. 


Digitized  by  VjOOQlC 


62  A.  C,  Kisa 

Pferde,  das  den  Kopf  energisch  zuruckdreht,  als  wurde  es  auf  ein 
Gerausch  lauschen;  im  Palazzo  Spada  den  Adonis  mit  zwei  Hunden,  von 
welchen  der  eine  aus  dem  Bilde  herausblickt,  wahrend  der  andere  sicb 
umwendet;  anf  einem  der  Grimanischen  Reliefs  ein  Schaf,  auf  einem 
anderen  eine  saugende  Lflwin  in  ahnlicher  Stellung;  auf  dem  Polyphem- 
relief  der  Villa  Albani  gleicbfalls  ein  zuruckblickendes  Schaf,  auf  dem 
Diogenesrelief  daselbst  den  prachtigen,  sicb  kratzenden  Hund,  in  Munchen 
eine  saugende  Ziege  u.  s.  w.  So  folgt  das  Aachener  Relief  also  aucb 
in  dieser  Einzelheit  der  bellenistiscben  Tradition. 

Das  auf  der  recbten  Seite  des  Ambo,  dem  reitenden  Juppiter- 
Imperator  gegenuber  angebrachte  Elfenbeinrelief  zeigt  einen  stehen- 
den  Krieger  in  der  gleicben  Imperatorentracht,  jedoch  mit 
einem  weitrandigen  runden  Helm  auf  dem  Haupte.  Der  gleicbfalls 
bartlose  und  energiscb  geschnittene,  von  welligem  Haar  umrabmte  Kopf 
ist  etwas  nacb  links  gewendet,  die  erhobene  Recbte  stutzt  sich  auf  die 
mit  der  Spitze  nacb  unten  gekebrten  Lanze,  die  gesenkte  Linke  auf 
einen  runden,  mit  Diagonalkreuzungen  verzierten  Scbild.  Das  netz- 
fflrmig  verscblungene  Riemenwerk  der  Sandalen  reicbt  uber  die  Halfte 
der  Waden  binauf.  Mit  dem  linken  Fusse  tritt  der  Krieger  auf  einen 
grossen  Vogel,  der  mit  umgewendetem  Kopfe  emporblickt,  wahrschein- 
licb  trotz  der  wenig  imposanten  Stellung  ein  Adler;  links  sitzt  neben 
der  Lanze,  von  ihr  unberuhrt,  ein  Wolf  oder  Hund.  Uber  der  rechten 
Schulter  des  Kriegers,  scbeinbar  auf  ihr,  mrd  ein  nackter  Erote  sicht- 
bar,  ihm  gegenuber  bemerkt  man  die  Reste  eines  anderen,  mit  einem 
Apfel  in  der  Hand.  Auch  dieser  steht  scheinbar  fest,  wird  aber  ebenso 
schwebend  gedacbt  sein,  wie  sein  Genosse,  nur  gelang  es  dem  Kunstler 
nicht,  dieses  Scbweben  deutlich  zu  machen.  Der  Baum,  auf  welcbem 
er  angeblich  stebt,  ist  eine  scbraffierte  Ahre,  ein  Fullungsornament, 
von  welchem  man  auch  an  der  Bruchstelle  auf  der  linken  Seite  Spuren 
vorfindet.  Dieselbe  Ahre  ist  auf  dem  Isisrelief  neben  dem  Tempelchen 
des  Horns  angebracbt.  Fur  Strygowski  stebt  es  fest,  dass  dieses  Relief 
gleichfalls  einen  koptiscben  Heiligen  darstellt,  in  Anlebnung  an  einen 
besonders  in  Agypten  weitverbreiteten  antiken  Typus.  Dass  dieser 
gerade  dort  baufiger  sei  als  anderwarts,  geht  aber  aus  seinen  Ausfuh- 
rungen  ebensowenig  hervor,  wie  die  andere  Behauptung,  dass  die  um- 
gekehrte  Lanze  eine  Eigentumlichkeit  agyptiscber  Kunst  sei.  Auch  auf 
Grabfiguren  von  Legionaren  am  Rhein  ist  die  Lanzenspitze  zu  Boden 
gekehrt,  selbstverstandlich  auf  alien  Milnzbildern  reitender  Kaiser, 
welche  nach    einem  Feinde  oder    einem  feindlicben  Tiere  stossen,    Und 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rftmischen  A^tiken  in  Aachen.  6$ 

in  der  Kegel  auch  auf  MQnzbildern  stebender  Kaiser.  Die  Erklarung 
des  stehenden  Kriegers  auf  dem  Aachener  Elfenbein  als  spezifisch 
agyptischen  Typus  und  als  Heiligen  hat  schon  Furtw&ngler  abgetau 
und  bewiesen,  dass  es  sich  um  eine  der  zahllosen  Wiederholungen  des 
Mars  Ultor  handle,  dessen  Typus  yon  der  rOmischen  Reicbskunst  in 
alle  Teile  des  Weltreiches  verbreitet  sei.  Auch  dieser  ist  ubrigens  im 
Grunde  griechischen  Ursprungs,  wie  fast  alle  Typen  der  GOtter  hoherer 
Ordnung.  Eroten  sind  vom  Mars  Ludovisi  her  bekannt,  hier  freilich 
als  kaiserrOmische  Zutat  einer  Replik  des  griechischen  Originales.  Der 
Hund  oder  Wolf  erscheint  als  Begleiter  des  Kriegsgottes  auch  auf 
Reliefs  der  gallisch-rheinischen  ViergOttersteine,  so  auf  dem  Wies- 
badener,  jetzt  im  Museum  von  Bonn  befindlichen 90).  Auch  sonst  ent- 
spricht  Typus  und  Haltung  des  Mars  der  ViergOttersteine  vollkommen 
der  Aachener  Gestalt.  Bei  dem  Yergleiche  dieser  mit  dem  koptischen 
Holzrelief  einer  stehenden  Kriegerfigur  widerfahrt  Strygowski  dasselbe 
Missgeschick  wie  fruher :  Er  verkennt  die  stilistischen  Unterschiede,  die 
immer  noch  selbst  zwischen  der  qualitativ  schlechtesten  hellenistischen 
Arbeit  und  koptischer  Naivetat  bestehen 91).  Der  Mars  ist  eine,  obwohl 
recht  ungeschickte,  so  doch  deutlich  gekennzeichnete  hellenistische  Arbeit 
mit  gallisch-rheinischem  Einschlag.  Zu  ihrer  Datierung  kann  uns  das 
schon  erwahnte  Probus-Diptycbon  nfttzen,  das  wie  alle  Consular-Diptycheu 
in  seiner  Entstehungszeit,  406  n.  Chr.,  vollkommen  gesichert  ist.  Wie 
sehr  auch  beide  Werke  quantitativ  auseinander  gehen  mOgen  —  das- 
Diptychon  ist  zweifellos  fur  seine  Zeit  ein  Eunstwerk  ersten  Ranges, 
von  peinlichster  Sorgfalt  in  der  Ausfuhrung,  w&hrend  das  Aachener 
Relief  kunstlerisch  und  technisch  minderwertig  ist  —  so  geben  sie 
doch  die  stilistischen  Eigentumlicbkeiten  deutlich  wieder.  Bei  beiden 
haben  die  Gestalten  noch  etwas  vom  klassischen  Gontraposto  bewahrt 
(in  Aachen  linkes  Standbein  und  rechtes  Spielbein)  und  haben  in  den 
Kdrperformen  etwas  Schwammig-gedunsenes.  Bei  beiden  haben  die 
Augen  nicht  mehr  den  halbmondformig  ausgebohrten  Stern,  wie  man 
ihn  auf  samtlicben  Kaiserbildnissen  seit  Marc  Aurel  findet,  sondern  die 
seit  Constantin  ubliche  Form,  einen  Ring  mit  Mittelloch,  ganz  wie  die 
Wflrfelaugenverzierung,  welcher  in  der  Mitte  des  weit  aufgerissenen 
Augapfels  sitzt.  Jenes  optische  Hilfsmittel  burgert  sich  am  Ende  des 
3.  Jahrh.  ein  und  bezeichnet  den  Beginn  des  spatr&mischen  Stiles. 
Dagegen  zeigt  sich  ein  Unterschied  in  der  Haarbehandlung.     Auf  dem 

90)  Haug  a.  a.  0. 

91)  Furtw&ngler  a.  a.  0. 


Digitized  by  VjOOQlC 


<}4  A.  C.  Kisa 

Probusdiptychon  ist  das  Haar  in  glatten  Strichen  direkt  in  die  Stime 
hineingekammt  und  diese  zur  Halfte  bedeckend,  wagerecht  abgeschnitten, 
ahnlich  der  Haartracht,  die  seit  Constantin  Mode  wurde.  Es  unter- 
scheidet  sich  von  dieser  aber  dadurch,  daBs  die  Erinnerung  an  die 
freie  Wellung  von  frtther  noch  durch  eine  Teilung  in  einzelne  breitere 
Wulste  bervortritt.  In  Aacben  ist  die  wulstartige  Gliederung  sowohl 
bei  Juppiter,  wie  bei  Mars  noch  viel  starker  betont.  Aucb  die  Stel- 
lung  der  Fusse  ist  bemerkenswert.  Wftbrend  die  beiden  Gestalten  des 
Probusdiptychons  bereits  von  dem  Fussboden  herabgleiten,  die  Fuss- 
spitzen  sicb  nach  abw&rts  senken,  steht  der  Mars  des  Aacbener  Reliefs 
mit  dem  linken  Fosse  noch  ganz  fest  horizontal  auf,  wahrend  der 
rechte  allerdings  ziemlich  stark  in  der  Daraufsicht  gegeben  ist.  Immer- 
hin  kann  man  hier  ebensowenig  wie  bei  der  Isis  von  Herabgleiten 
sprechen.  So  flihren  uns  stilistische  Merkmale  trotz  der  geringeren 
Qualitat  dazu,  die  Aachener  Reliefs  vor  406  anzusetzen,  in  der  besseren 
Arbeit  mehr  Anzeichen  des  „Verfallesa  festzustellen ,  als  in  der 
schlechteren. 

Unter  dem  reitenden  Juppiter  ist  ein  Elfenbeinrelief  befestigt, 
<las,  abweichend  von  der  Anordnnng  der  beiden  fruheren,  eine  ganze 
Gruppe  von  Gestalten  vereinigt.  Als  Hauptfigur  ragt  im  oberen  Teile 
«ine  fast  nackte  Frauengestalt  hervor,  die  auf  einem  Triton  reitet  und 
von  einer  weit  kleiner  gebildeten  mannlichen  Meergottheit  von  etwas 
faunischem  Charakter  umschlungen  wird.  Unter  ihr  lagert,  gleichfalls 
verkleinert,  eine  Nereide  auf  dem  Rttcken  eines  anderen  jugendlicben 
Tritons,  der  mit  seiner  Rechten  nach  der  oberen  Frauengestalt  hinauf- 
langt.  Von  oben  links  kommt  auf  die  Gruppe  ein  Eros  mit  einer 
Schnecke  zugeflogen.  Ob  in  der  Hauptfigur  Amphitrite  oder  gar  Venus 
dargestellt  sei,  scheint  mir  wegen  der  allzugrosseu  Intimitat,  mit  der 
das  Tritonengesindel  mit  ihr  verkehrt,  etwas  zweifelhaft  zu  sein. 
Die  Bezeichnung  als  Nereide n  ist  fur  diese  wenig  wahlerischen  Ge- 
schftpfe  wohl  passender.  Dazu  stimmt  aucb  der  mehr  ornamentale 
€harakter  der  Komposition,  welcher  die  Hauptperson  viel  weniger  her- 
vortreten  lasst,  als  die  anderen  Reliefs,  welche  bedeutenden  Gottheiten 
gewidmet  sind.  In  der  ursprunglichen,  uns  unbekannten  Anordnnng 
der  einzelnen  Stucke  durfte  dieses,  obwohl  es  in  der  Grosse  mit  den 
vorher  genannten  ziemlich  genau  ttbereinstimmt,  wohl  nicht  als  inhalt- 
lich  gleichwertig  behandelt  worden  sein,  sondern  seinen  Platz  an  einer 
weniger  hervorragenden  Stelle  erhalten  haben.  Der  ornamentale  Charakter 
wird  durch  die  kleinen  Fische  und  Muscheln  verstarkt,  welche  den  Raum 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rSmischen  Antiken  in  Aachen.  05 

zwischen  den  Figuren  einnehmen  und  durch  den  ttberreichen  Schmuck 
mit  Wttrfelaugen,  welche  die  Fischleiber  der  Tritoneii  fallen.  Der 
Kopftypus  der  grossen  Nereide  gleicht  dem  der  beiden  vorher  genannten 
Reliefs,  besonders  fallt  die  gleichartige  Bildung  der  Augenbrauen  auf, 
die  hochgeschwungen  sind  and  sich  an  der  Nasenwurzel  zusammen- 
zieben,  das  voile  Oval  and  die  stark  gegen  die  Mundpartie  absetzenden 
Wangen.  Das  dentet  aaf  die  gleiche  Werkstatt.  Die  Haarbehandhing  ist 
eine  andere,  der  Unterschied  ist  aber  durch  das  Geschlecht  hinreichend 
erkl&rt.  Die  bauschige,  in  vier  grosse  Massen  geteilte  Frisur  ent- 
spricht  sp&trOmischer  Fraaenmode,  die  beiden  langen  hobelspanartigen 
LOckchen,  welche  auf  die  Schultern  schnurgerade  herab fallen,  sind 
eine  Phantasieform,  nach  Strygowski  dagegen  etwas  spezifisch  agyptisches, 
ebenso  wie  die  derbe  Sinnlichkeit  in  Formen  und  Geb&rden.  Ich  finde 
darin  nur  ein  Zeichen  unkultivierten  Geschmackes  und  technischen  Un- 
vermdgens.  Feinere  Kunstler  haben  dergleichen  auch  gemacht,  ohne 
dass  es  aufdringlich  sinnlich  erschiene.  Wenn  die  Nuditat  hier  unan- 
genehm  wirkt,  ist  nur  das  Ungeschick  daran  schuld,  eine  internationale 
Untugend,  die  auch  ausserhalb  Agyptens  anzutreffen  ist.  Dagegen  glaube 
ich,  dass  eine  Darstellung,  in  welcher  Fische  und  Meermuscheln  eine 
so  grosse  Rolle  spielen  wie  hier,  ebenso  wie  die  merkwttrdigen  Glaser 
mit  aufgelegten  Fischen  und  Muscheln,  die  man  in  Trier,  in  der  vati- 
kanischen  Sammlung  und  im  Kolner  Museum  findet92),  nur  in  einer 
Seestadt  entstanden  sein  kOnnen,  aber  schliesslich  in  Gallien  ebenso  gut, 
wie  in  Alexandrien. 

Das  folgende  Relief,  in  welchem  schon  L.  Lersch  im  Bonner 
Jahrb.  8,  154  f.  eine  Is  is  erkannt  hat,  weist  entschieden  auf 
Alexandrien  hin.  Erst  seitdem  dieses  Weltstadt  geworden  ist,  be- 
kommt  dort  die  GOttin  den  Charakter  als  Beherrscherin  des  Meeres, 
der  auch  in  dem  Aachener  Relief  deutlich  ausgesprochen  ist.  Isis  wird 
f&rmlich  zur  Schutzgdttin  der  grossen  Handelsmetropole  am  Nil,  aber 
durchaus  nicht  mit  Alexandria  selbst  identisch,  deren  Personifikationen 
von  denen  der  Isis  bedeutend  abweichen.  Ich  verweise  nur  auf  das 
Bronzerelief  aus  Pompeji  im  Museum  zu  Neapel,  auf  die  Tonlampen 
zu  Kdln,  auf  die  Silberschussel  aus  Bosco-Reale,  welche  die  GOttin  stets 
mit   dem   charakteristischen  Elefanten-Kopfputz   zeigen93).     Durch  den 


M)  Sammlung  M.  vom  Rath  S.  69. 

**)  Dazu  koramt  jetzt  noch  ein  Goldglas  aus  Alexandrien,  hei  Theodor 
Oraf  in  Wien,   eine  Arbeit  der  Ptolemaerzeit.    Der  in   einen   Elephanten- 
Weatd.  Zeitscbr.  f.  Oescb.  a.  Kunst.    XXV,    L  5 


Digitized  by  VjOOQlC 


66  A.  C.  Kisa 

Honi8knaben  ist  die  Aachener  Figur  gentlgend  als  Isis  gekennzeichnet,. 
das  Figurchen  in  dem  kleinen,  auf  dem  Fullhorn  der  Gdttin  stehenden 
Tempel,  legt  deutlich  den  Finger  an  den  Mund,  wie  wir  es  von  Horus 
and  dem  mit  ihm  identischen  Gotte  des  Schweigens,   Harpokrates,   ge- 
wohnt  sind.     Wie  in  diesem  Falle,  so  hat  Strygowski  auch  in  anderen 
die    gesicherte   Dentung    des    Reliefs    durch    zwar    geistreiche,    aber 
wenig  begrtlndete  Einfalle   zu   trttben  versucht.     Es   genugt,    diese  zu 
eliminieren,    urn   das  Werk  wieder  im   richtigen  Lichte   erscheinen  za 
lassen,   wobei   ich  yon   einer  naheren  Beschreibung  absehen   kann,    da. 
Lersch  bereits  jede  Einzelheit  richtig  gesehen  hat.     Als  nahe  verwandt 
bildet  Strygowski  ein  spatrdmisches  Relief  der  Roma  und  Konstantino- 
polis  (?)  in  Wien  ab ;  ich  muss  aber  gestehen,  dass  ich  hier  nicht  die- 
geringste  stilistische  oder  typische  Ahnlichkeit  herausfinden  kann  and  dass 
es  sich  aach  hier  wieder  um  eine  Selbsttauschung  handelt.    Das  gerippte- 
Dach   des   Hornstempelchens   mit   dem   kleinen   Ausschnitte    aber   der 
Figar   bezeichnet   er  als   „einzig   and  allein  in   Altagypten   m6glich% 
begrundet  diese  Behaaptang  aber   nicht  darch  Belspiele.     Ich  erklare 
mir  das  Muscheldach   und   die  gewnndenen  Saulchen  aus  der  Technik 
des  Bildschnitzers,    welchem  solche   Formen   besonders    „liegentt,    de» 
Ausschnitt     einfach    aus    dem     Bedurfnisse,     mit    dem    Stichel    dem 
Kopfe   der  Figur   naher   zu   kommen   and   diese   selbst   etwas  grosser 
halten  zu  k6nnen.     Cbrigens  kommt  ein  Tempel  mit  geripptem  Dach& 
auch   auf  einer  Munze  des  Antoninus  Pius  vor.     Als  Beweis  fttr  kop- 
tischen   Ursprung   mtlssen   auch   die  zahlreichen    kleinen  Nebenfiguren, 
musizierender   Eroten    herhalten,    welche   Str.    unter    allerlei   Bronze- 
figarchen,    die    als   Beschlage    dienten,    sowie    auf   koptischen   Stoffeni 
wiedererkennen   will.     Dem   gegenuber  weist  Furtwangler  darauf  hinv 
dass   die  Bronzefigurchen   unter   sich   recht  verechiedenartig   sind  und 
dass  man  von  stilistischen  oder  anderen  besonderen  Eigentttmlichkeitei* 
nicht  sprechen  kdnne94).     Verfehlt  ist  auch  der  Bezug  auf  die  Eroteni 
auf  koptischen  Stoffen.     Diese  gehdren  vollstandig  dem  hellenistischen 
Kunstkreise  an   und   unterscheiden   sich  von  den  Eroten  auf  Sigillaten: 
z.  B.  nur  durch  Eigentumlichkeiten   der  Technik  und  eines  unzulang- 
lichen  Kdnnens. 


russel  ausgehende  Helmbusch  be  weist,  dass  keine  Athene,  sondern  die  Stadt- 
gottin  Alexandria  dargestellt  ist.  Abb.  bei  Vopel,  Die  altchristlichen  Gold- 
glaser  S.  77. 

9i)  Altagyptische  Figiirchen  von  Affen  warden  in  dei;  alexandrinischen. 
Kleinkonst  gerne  nachgeahmt.  Auch  die  kleinen  Bronzebeschlage  durftea 
griechische  Arbeit  sein. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rOmischen  Antiken  in  Aachen.  67 

Die  beiden  auf  gleichem  Boden  neben  der  Isis  stehenden  Ge- 
stalten  uberragen  die  anderen  Nebenfigoren  in  Grtsse  und  in  Sorgfalt 
der  Ausfuhrung.  Links  erblickt  man  Pan  mit  der  Syrinx,  neben  ihm 
einen  aufhorchenden  Hand;  urn  die  rechte  Schulter  des  Pan  windet 
sicb  eine  Schlange.  Rechts  steht  eine  tanzende  Manade  in  flatterndem 
Gewande,  uber  ihr  ein  Eros  mit  DoppelflOte.  Pan  ist  nach  Diodor 
ein  Begleiter  des  Osiris,  Scblangen  solche  des  Horns.  Die  Manade 
erinnert  in  der  Bewegung  lebhaft  an  die  sch&ne  schwarmende  Manade 
vom  Esqoilin  und  die  zahlreichen  Repliken,  welche  daranf  deuten, 
dass  dieses  Werk  im  Altertume  sehr  popular  war.  Diese  und  ver- 
scbiedene  andere  Zutaten,  wie  das  bemannte  Schiff,  welches  die  GOttin 
in  der  Rechten  emporhebt,  stehen  mit  den  orgiastiscben  Festen  in  Ver- 
bindung,  durch  welche  in  Alexandrien  die  Wiedererdffnung  der  Schiff- 
fahrt  in  den  ersten  Marztagen  gefeiert  wurde,  wobei  Manner  und  Frauen 
tanzend  unter  FlOtenschall  und  Klappernklang  die  Strassen  und  den  Hafen 
durchschwarmten.  Auch  in  Rom  erschien,  wie  Apuleius  im  „Goldenen 
Esel"  beschreibt,  das  Schiff  der  Isis  in  einem  festlichem  Aufzuge, 
der  mit  Fastnachtsvermummungen  begann.  Die  Beziehungen  dieses 
Festes  zum  italienischen  und  rheinischen  Earneval  sind  bekannt. 
Weniger  bekannt  durfte  es  sein,  dass  sich  im  Mittelalter  auch  von 
Cornelimunster  aus  ein  Schiff  auf  Radern  in  Begleitung  einer  schwar- 
menden  Menge,  von  Menschenhanden  gezogen,  auf  der  Strasse  nach 
Aachen  bis  Maastricht  bewegte  und  in  den  Handelsstadten  Hollands 
den  Earneval  einleitete 95).  Freilich  darf  man  solche  Beziehungen  zum 
Isisfeste  nicht  etwa  aus  dem  Aachener  Relief  herleiten  wollen. 

Den  Schluss  der  Reihe  bilden  zwei  fast  gleichartige  Reliefs, 
welche  einander  gegenuber  an  den  unteren  Enden  des  Ambo  befestigt 
sind.  Beide  zeigen  mit  geringen  Abweichungen  in  der  Haltung  des 
Kopfes  und  der  Arme  die  nackte  Gestalt  des  Bacchus  mit  gekreuzten 
Beinen,  so  dass  das  linke  als  Spielbein  uber  das  andere  gelegt  ist. 
Auf  dem  einen  Relief  fasst  der  Gott  mit  der  erhobenen  Rechten  einen 
Zweig  der  Weinranken,  die  ihn  umgeben,  und  stutzt  sich  mit  dem 
linken  EUenbogen  auf  eine  Ldwenmaske,  aus  welcher  ein  gewundener 
Strahl  in  den  Rachen  eines  Panthers  stromt;  auf  dem  anderen  halt  er 
mit  der  Rechten  eine  Eanne  uber  seinen  Eopf,  deren  Strahl  sich  bis 
in  den  Rachen  des  Panthers  hinabergiesst  und  stutzt  den  linken  EUen- 
bogen auf  eine  Saule.    Auch  diese  Darstellung  bietet  im  ganzen  wie  im 


M)  Lersch,  B.  J.  8, 154  f.   Mitt.  d.  Aachener  Vereinee  z.  Kunde  d.  Vorzeit. 

5* 


Digitized  by  VjOOQlC 


68  A.  C.  Kisa 

einzelnen  Strygowski  Anlass  zur  Anknttpfung  seiner  koptiscben  Theorien. 
Typisch  agyptisch  nennt  er  das  voile,  ttber  der  Stirne  gescheitelte  Haar, 
das  zu  beiden  Seiten  in  einer  dttnnen  and  langen  Locke  ttber  die 
Brust  herabfallt,  und  von  der  charakteristischen  Kftrperbildung  and  Hal- 
tung  sagt  er,  dass  sie  fast  nur  in  Agypten,  dort  aber  auch  gleicb 
so  massenhaft  auftrete,  dass  man  sie  fttr  eines  der  beliebtesten  Motive 
anseben  masse.  Die  Haarbehandlung  unterscbeidet  sicb  allerdings  wesent- 
lich  von  jener  des  Juppiter  und  Mars.  Anstatt  welliger  Knollen  finden 
wir  auch  bei  der  grossen  Nereide  grOssere,  mit  dem  Kamme  zurecht- 
gestricbene  Massen;  bei  der  Isis  und  beim  Bacchus  fallt  die  Teilung 
in  vier  Partien  fort,  das  Haar  umgibt  das  Antlitz  in  einem  einheitlichen, 
weichen  Wellenzuge.  Die  langen  Ringellocken  sind  ein  Erbe  archa- 
iscber  Kunst,  das  in  der  kaiserrftmischcn  namentlich  bei  arcbaistischen 
Skulpturen  wieder  aufgenommen  wurde.  Schon  der  bartige  Dionysos 
hat  sie,  auch  dem  schdnen  Dionysoskopfe  des  Yatikans,  den  man  frtther 
Ariadne  nannte,  hat  man  diesen  charakteristischen  Schmuck  verlieben. 
Die  Verschiedenheit  der  Haartracht  wurde  einen  hyperkritischen  Be- 
obachter  eher  dazu  veranlassen,  die  Reliefs  stilistisch  zu  trennen ;  nach 
Str.  sollen  sie  aber  jedenfalls  zusammengehOren  und  samtlich  koptischen 
Ursprunges  sein.  Mir  erscheint  sie  im  Vereine  mit  technischen  Merk- 
malen  gerade  hinreichend,  um  die  Arbeit  zweier  verschiedener  Hande 
zu  begranden,  die  aber  gleichzeitig  und  wohl  auch  an  demselben  Orte 
tatig  waren.  Noch  weniger  ist  die  Beinstellung  geeignet,  einen  sti- 
listischen  Unterschied  von  anderen  hellenistischen  Arbeiten  zu  begranden. 
Wenn  Str.  behauptet,  dass  dieser  Typus  fast  ausschlieslich  in  Agypten 
zu  finden  sei,  zieht  er  eben  die  abendlandische  Antike,  namentlich  die 
in  den  westlichen  Provinzen,  zu  wenig  in  Betracht.  Furtwangler  weist 
nacli,  dass  fttr  sie  die  griechische  Tradition  vollkommen  gesichert  und 
dass  das  Elfenbeinrelief  in  Kairo,  welches  Str.  abbildet96),  durchaus 
hellenistisch  sei.  Im  Ubrigen  ist  seine  Ansicht,  dass  dieses  Stack,  sowie 
das  fraher  erw&hnte  Bruchstack  eines  Reiters,  einer  ahnlichen,  in 
Alexandrien  entstandenen  Reliefreihe  angehdren,  wie  die  Aachener  un- 
anfechtbar.  Es  scheint  mir  aber,  soweit  der  Zustand  des  Elfenbeines 
ein  Urteil  zul&sst,  dass  die  Figur  in  Kairo,  der  auch  die  Armstutze 
fehlt,  eine  phrygische  Mtttze  trug,  daher  als  Ganymed  oder  Attys  zu 
deuten  ist.  Gerade  far  diese  ist  ja  die  gekreuzte  Beinstellung  auf 
Grabm&lern   und   bei  Mithrasreliefs   charakteristisch.      Die  rheinischen, 

•6)  Dom  zu  Aachen  S.  13  und  Hellenist,  und  kopt.  K.  66. 

Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  69 

gallischen,  auch  dsterreichischen  Funde  dieser  Art  sind  Str.  entgangen  9T). 
Wenn  diese  Gestalten  auch  orientalischen  Kulten  angehflren,  haben  sie  doch 
erst  durch  den  Hellenismus  ihren  kttnstlerischen  Ausdruck  bekommen. 
Wie  auf  dem  Relief  der  Isis  ist  auch  hier  der  Raum  urn  die 
Hauptfigur  vollstandig  mit  Nebenfiguren  und  Rankenwerk  ausgeffillt,  so 
dass  keine  Stelle  leer  bleibt.  Auf  dem  Relief  mit  der  Saule  wachst 
der  Weinstock  neben  dieser  auf.  Man  sieht  zwischen  dem  rechten 
Beine  des  Gottes  und  jener  eine  kleine  Vase,  aus  welcher  der  Stamm 
entspringt,  sich  um  die  Saule  windet,  dann  fiber  dem  Arme  heraus- 
kommt  und  nach  oben  und  unten  sich  in  Ranken  teilt ;  von  da  an  geht 
er  hinter  dem  Rucken  weiter,  umschlingt  den  erhobenen  rechten  Arm 
und  umrahmt  den  Kopf  symmetrisch  mit  Blattwerk,  um  schliesslich  iu 
einer  regelm&ssigen  Wellenranke  auf  der  linken  Seite  nach  abwarts  zu 
fallen.  Ganz  ahnlich  ist  der  Rankenzug  an  dem  anderen  Relief,  das  sich, 
von  deu  genannten  Einzelheiten  abgesehen,  nur  durch  etwas  scharfere 
Arbeit  unterscheidet.  An  dem  Stamm  des  Weinstockes  setzen  Aste  an, 
die  sich  um  eine  Traube  Oder  um  einen  Eroten,  einen  Yogel  einrollen  und 
in  eine  andere  Traube  oder  ein  dreiteiliges  Weinblatt  auslaufen.  Diese 
Stilisierung  fuhrt  Str.  bis  auf  altassyrischen  Ursprung  zuruck,  indem 
er  zwischen  den  dreilippigen  syrisch  -  orientalischen  und  den  natura- 
listischen  funfblattrigen  Weinblattern  der  hellenistischen  Ranke  unter- 
scheidet. Er  erneuert  damit  den  schon  von  Riegl  abgewiesenen  Ver- 
such,  das  Entstehen  der  neueren  orientalischen  Stile  durch  das 
Wiederaufleben  altorientalischer  Kunstformen  zu  erklftren.  Nach  seiner 
Theorie  beruhen  jene  auf  einer  Verleugnung  der  antiken,  fremden  Tra- 
dition und  einem  erneuten  Durchbruche  alteinheimischer  Formen.  Tat- 
sachlich  lassen  sich  solche  angeblich  altorientalische  Formen  auch  im 
Westen  in  der  kaiserrDmischen  Kunst  nachweisen,  z.  B.  in  rheinischen 
Mosaiken,  sind  also  nicht  das  Ergebnis  einer  beschrankten  lokalen 
Tradition.  Auch  die  Zurttckfuhrung  der  dreilippigen  Weinblattformen 
auf  altassyrische  ist  nicht  mOglich.  Das  Relief  von  Kujundschik 
im  Britischen  Museum,  auf  welches  Str.  sich  beruft,  kann  naherer 
Prfifung  nicht  Stand  balten;  es  enthalt  absolut  nichts,  was  bei 
dieser  Frage  in  Betracht  kommen  kOnnte.  Allerdings  behandelt  der 
Hellenismus  in  seiner  BlQtezeit  die  Weinranke  mit  erstaunlichem 
Realismus.  Noch  auf  dem  bekannten  Marmorpilaster  im  Lateran- 
Museum   (abgeb.  bei  Riegl  a.  a.  0.  S.  71)  sehen  wir   das   funflippige 

,T)  Lindenschmit,  A.  H.  V.  Bd   I  Heft  10,  T.  5.    Mehrere  Grabmaler 
in  K6ln,  Bonn,  Trier,  Mainz.     Cumont,  mon.  de  Mithra. 


Digitized  by  VjOOQlC 


70  A.  C.  Kisa 

Blattwerk  in  seiner  reichsten  and  schOnsten  Ausbildung,  mit  den  zartesten 
Biegangen  and  Schwellungen,  besonders  hervorgehoben  darch  die  tiefen 
Unterschneidangen.  Die  Wirkang  ist  eine  rein  optische,  denn  Blatt- 
werk, Vase,  Traaben  and  VOgel  liegen  in  derselben  Fl&che.  Wickhoff 
setzt  die  Arbeit  am  200  an,  Riegl  halt  sie  far  etwas  spater.  Zwischen 
ihr  and  der  von  Strygowski  abgebildeten  Nische  mit  Weinranken  und 
den  Sparen  einer  an  einen  Pfeiler  gelehnten  Bacchasgestalt  ist  kein 
stilistischer,  wohl  aber  ein  sehr  bedeatender  qualitativer  Unterschied 
zu  bemerken.  Die  Weinblatter  sind  auch  hier  funflippig,  aber  mehr 
palmettenartig  gestaltet.  Ja  selbst  die  Weinranken  in  den  Mosaiken 
yon  Sta.  Constanza 98),  welche  aus  der  zweiten  Halfte  des  4.  Jahrh. 
stammen,  zeigen  ein  ganz  ahnliches  von  Eroten  and  Vdgeln  belebtes 
Rankenspiel,  das  allerdings  den  Grund  weniger  dicht  umgibt.  Die 
Blatter  sind  dnrchweg  dreilippig  und  weniger  nataralistisch  darchgebildet. 
Ein  anderer  Stil  tritt  gleichzeitig  in  denselben  Mosaiken  hervor,  dort 
wo  eine  Wdlbung  mit  regellosen  abgebrochenen  Zweigen  verschiedener 
Art,  VOgeln,  Vasen,  Schusseln,  Kdrben  a.  a.  gefQllt  ist.  Auch  hier  sind 
die  Bl&tter  dreilippig,  Stiele  and  Aste  aber  unfOrmlich  dick,  sowie  auf 
den  Reliefs  des  Theodorus-Sarkophages  in  S.  Apollinare  in  Classe  zu 
Ravenna").  Hier  sind  die  Blatter  funflippig,  jedoch  durch  tiefe  Bohr- 
lOcher  in  scharfe  distelartige  Zacken  gegliedert.  In  diesem  zweifellos 
aus  einer  ostrOmischen  Werkstatt  vom  Ende  des  4.  Jahrh.  stammenden 
Werke  haben  wir  tatsachlich  einen  anderen,  vom  hellenistischen  ab- 
weichenden  Typus  der  Weinranke  vor  uns,  wahrend  die  agyptischen, 
von  Strygowski  zitierten  Arbeiten,  sowie  das  Aachener  Relief  sich 
diesem  vollkommen  anschliessen.  Die  Anzahl  der  Blattlippen  spielt 
dabei  nur  eine  untergeordnete  Rolle,  sie  ist  nicht  eigentlich  darch 
stilistische  Forderungen  bedingt,  sondern  von  dem  Grade  der  Natur- 
beobachtung  and  technischer  Geschicklichkeit.  Allerdings  darf  man 
nicht  vergessen,  dass  seit  dem  Beginn  der  spatromischen  Epoche  ein 
Ruckschlag  gegen  den  Naturalismus  allgemein  festzastellen  ist,  dass 
auch  die  Mischung  von  drei-  und  fttnflippigen  Blattformen  in  derselben 
Darstellung  als  Symptom  der  beginnenden  Gleichgiltigkeit  gegen  die 
naturliche  Erscheinung  betrachtet  werden  kann.  Auch  in  dem  wander- 
vollen  Rankenwerke  der  Fassade  von  Meschetta100)  sind  drei-  und 
funflippige  Blatter  neben  einander  gebildet.    Im  Ganzen  ist  dieses  Werk, 

»•)  Riegl  a.  a.  0.  S.  128,  129. 

••)  Riegl.  a.  a.  0.  104. 

10°)  Brunnow  u.  Domaszewski,  Provincia  Arabia. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rftmischen  Antiken  in  Aachen.  71 

von  dessen  Kenntnis  sich  Strygowski  eine  vdllige  Umw&lzung  der  An- 
sichten  ttber  die  sp&trOmische  Kunst  des  Orients  versprach,  ein  geradezu 
typisches  Zeugnis  far  den  optischen  Relief stil  der  auf  hellenistischer 
Grundlage  beruhenden  Kunst  des  rOmischen  Weltreicbes.  W&hrend  das 
griechische  Relief  die  Gestalten  mit  glatten  Fl&chen  umgab,  snchte  man 
in  spatrOmischer  Zeit  den  ganzen  Raum  zn  beleben101).  Das  h&ngt 
mit  den  von  Riegl  far  die  Zeit  Constantins  aufgestellten  Kunstgesetze 
zusammen,  wonach  auf  dem  Relief  zwischen  den  Figuren  und  dem 
Grunde  entweder  unmittelbar  oder  durcb  dazwischen  liegende  Formen 
eine  evidente  taktische  Yerbindung  hergestellt  wurde.  Die  gemeinsame 
Ebene  verliert  ihren  fraheren  Zusammenhang  und  zerfallt  in  eine  Reihe 
heller  und  dunkler  Raumschatten,  welche  durch  ihren  regelmassigen 
Wechsel  eine  AbtOnung,  einen  koloristischen  Eindruck  erzeugen.  Dieser 
Wechsel  von  Licht  und  Schatten  in  regelm&ssiger,  ununterbrochener 
Folge  tritt  in  dem  fast  spitzenartigen  Relief  yon  Meschetta  besonders 
deutlich  und  effektvoll  hervor.  An  die  Stelle  der  tastbaren  (taktischen) 
Wirkung  kommt  die  optische.  Die  Formen  liegen  durchweg  in  einer 
und  derselben  Ebene,  werden  aber  durch  tiefe  Unterschneidungen  und 
starke  Innenlinien  scharf  gegliedert  und  hell  vom  dunklen  Grunde 
hervorgehoben.  Bei  figarlichen  Reliefs  tritt  an  Stelle  der  Falten- 
rundungen  und  anderer  Ausladungen  bei  KOrperformen  und  Beiwerk 
eine  reiche  Detaillierung  der  Fl&che  durch  starke  Einschnitte.  In  der 
Zeit  Alexanders  d.  Gr.  wurde  der  Hintergrund  durch  plastische  Aus- 
ladungen gefullt  und  damit  uberhaupt  erst  ein  solcher  anstatt  der 
fraheren  glatten  Flftche  geschaffen.  Er  ist  aber  nicht  etwa,  wie  der 
moderne,  ein  Ausschnitt  aus  der  Wirklichkeit,  ein  Stack  Welt,  in 
welcher  sich  die  Gestalten  bewegen,  sondern  nur  eine  ideale  Ver- 
einigung  selbst&ndiger  Formen,  bei  welcher  yon  Perspektive  keine  Rede 
sein  kann.  Darauf  baut  nach  Wickhoffs  grundlegenden  Ausfahrungen 
in  der  Ausgabe  der  Wiener  Genesis  die  Entwickelung  der  julischen, 
flavischen  und  traianischen  Kunst  weiter  auf,  wobei  sie  vorl&ufig  zur 
Ausnatzung  des  Hochreliefs  in  malerischem  Sinne  fuhrte.  Dann  wurde 
•die  Tendenz  zum  Anschwellen  wieder  rttckl&ufig,  bis  sie  in  der  spat- 
rOmischen  Kunst  den  grOssten  Tiefstand  erreichte  und  zu  einem  Spiele 
von  scharfen  Kontrasten,  yon  Licbt  und  Schatten  in  der  Ebene,  ftthrte. 
Das  Ornament  yon  Meschetta  macht  den  Eindruck  yon  Filigran- 
arbeit.     Es  unterscheidet  sich  von  solcher,  wie  von  dem  Opus  interra- 

101)  Riegl  S.  47. 


Digitized  by  VjOOQlC 


72  A.  C.  Kisa 

sile,  der  durchbrochenen  Arbeit,  zwar  in  der  Tecbnik,  aber  nicht  in 
der  kttnstlerischen  Tendenz.  Relief  wie  ornamentale  Kleinkunst  sind 
der  Ausdrack  desselben  Kunstwollens,  malerische,  mit  Licht  und  Scbatten 
spielende  Flachendekoration.  Es  ist  sehr  beachtenswert,  dass  wir  diese 
Art  gleichzeitig  in  der  Anwendung  auf  monumentale  Wirkung,  wie  auf 
kleines  Schmuckgerat  in  ihrer  hdchsten  Entwickelung  im  vierten  Jahrh. 
an  den  beiden  entgegesetzten  Polen  der  antiken  Welt,  am  Rhein  und 
im  Oriente,  vorfinden.  Das  grazi&se,  voll  geschwungene  Rankenwerk, 
das  sich  aus  der  kanellierten  Vase  von  Meschetta  entwickelt,  ist  fast 
genau  dem  gleich,  das  wir  auf  dem  silbernen  Zierbeschlage  der  ehem. 
Sammlung  Forst,  jetzt  im  Museum  Wallraf-Richartz,  bewundern,  zu 
welchem  sich  nacbtraglich  gleichfalls  auf  Kdlner  Boden  und  in  dem- 
selben  Museum  verwahrt,  ein  genau  gleiches  Seitenstuck  gefunden 
bat.  Von  altorientalischen  Formelementen  ist  an  der  Fassade  von 
Meschetta  nicht  die  geringste  Spur  zu  entdecken;  freilich  gehOren  die  von 
Ranken  umkreisten  Gestalten  von  Flugelgreifen,  Flfigelstieren,  Pfauen 
und  anderen  VOgeln  der  altorientalischen  Phantasiewelt  an,  aber  ihr 
Ausdruck  bewegt  sich  vOllig  in  hellenistischen  Kunstformen.  Das  Spiel 
von  Ranken  ist  selten  in  solch  grazidser  Yollkommenheit  und  so 
reicher  Entwickelung  zu  linden,  wie  hier.  Die  Formen  des  Reliefs 
sind  kaum  gerundet,  fast  ganz  flach  gehalten,  scharf  umgrenzt,  die 
Umrisse  tief  unterschnitten ,  die  Innenlinien  graviert,  so  dass  alle 
MitteltOne  und  Halbschatten  fortfallen,  Hell  und  Dunkel  unvermittelt 
nebeneinander  stehen.  Gerade  dadurch  wird  ein  optischer  Eindruck 
hervorgerufen,  welcher  der  durchbrochenen,  auf  einen  dunklen  Unter- 
grund  aufgelegten  Arbeit  ahnlich  ist.  Das  Ornamentierungs-Prinzip, 
das  hier  entwickelt  ist,  ist  dasselbe,  das  spater  in  dem  anmutigen  Linien- 
spiele  der  sarazenischen  Arabeske  seine  schftnste  Ausbildung  erfahren 
sollte.  Der  hier  wieder  erneute  Irrtum  Strygowskis  besteht  darin, 
dass  er  dieses  orientalische  Kunstprinzip ,  das  seine  Wurzeln  in 
der  Antike  hat,  auf  altorientalische  Einflusse  zuruckfuhren  will,  welche 
in  spatr&mischer  Zeit  fiber  die  absterbenden  hellenistischen  Formen, 
fiber  eine  aus  der  Fremde  importierte  Kunst,  wieder  obgesiegt  hatten. 
Den  altorientalischen  Stilen  ist  aber  das  Grundprinzip  des  Fassaden- 
schmuckes  von  Meschetta,  mit  dem  diese  ganze  Ornamentik  steht  und 
fallt,  vOllig  fremd,  namlich  die  Wellenranke.  Diese  ist,  obwohl  ihre 
Anfange  schon  in  der  mykenischen  Epoche  nachweisbar  sind,  ganz  und 
gar  griechisches  Kunstprodukt.  Der  alte  Orient  dagegen  arbeitet  fast 
ausschliesslich   mit   geradlinigen  Formen    oder   in   sich  abgeschlossenea 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  r6mischen  Antiken  in  Aachen.  7# 

Kurven,  denen  das  Prinzip  fortschreitender  Bewegung  und  organischer 
Wiedererneuerung  fehlt,  mit  Formen,  die  in  beliebiger  Zahl  und 
Richtung  angereiht  werden  kflnnen,  sich  aber  nicht  logisch  aus  sich 
heraus  entwickeln.  Die  Wellenranke,  in  welcher  sich  so  recht  das 
antike  Prhrzip,  die  Erftillung  der  Kunstform  mit  organischem  Leben, 
verkorpert,  wurde  in  den  Wandmalereien  von  Pompeji  durch  helle- 
nische  Kunstler  auf  italischen  Boden  ttbertragen  und  spielt  in  der 
dekorativen  Plastik  der  frtthen  Eaiserzeit  eine  grosse  Rolle.  Schon 
damals  taucht  sie  auch  im  Opus  interrasile  auf,  das  in  einfachen 
Formen  allerlei  Bronzegerat  aus  Pompeji  im  Museo  Borbonico  scbmuckt. 
In  reicherer  Entwicklung  finden  wir  es  auf  der  Schwertscheide  in 
Mainz,  die  mit  Drusus  in  Verbindung  gebracht  wird  und  zuerst  die 
Aufmerksamkeit  auf  diese  Verzierungsart  lenkte102).  In  Gallien  und 
in  den  Rheingegenden  fand  sie  den  Boden  bereits  durch  alteinheimische 
Arbeit  vorbereitet,  die  wie  die  bekannten  sog.  Trompetenmuster  auf 
kelto-skythische  Tradition  zuruckgehen  und  in  rheinischen  und  belgischen 
Sammlungen  keine  Seltenheit  sind.  In  Frankreich  ergaben  die  Nekro- 
polen  von  Chassemy,  Aisne,  Somme-Bionne  in  der  Marne  Metallgerat  mit 
allerlei  schdnen  Durchbrechungsmustern.  Allmahlich  fand  auch  in 
diesen  Arbeiten  der  hellenistische  Dekorationsstil  Eingang  und  fuhrte 
im  3.  und  4.  Jahrh.  zu  den  auch  technisch  bewunderungswttrdigen 
Zierstucken,  den  Gttrtelbeschlagen,  Anhangern  an  Ohrringen  und  Hals- 
ketten,  Fingerringen  und  anderen  grOsseren  und  kleineren  Schmuck- 
stucken,  die  wir  namentlich  im  KOlner  Museum  finden.  Zu  inner* 
ist  neuerdings  ein  Armband  aus  Gold  hinzugetreten,  ein  breiter, 
von  starken  gedrehten  Runddrfthten  eingefasster,  mit  Edelsteinen  in 
Kastenfassung  besetzter  Reif,  der  mit  dem  feinsten  und  zierlichsten- 
Rankenmuster  durchbrochen  ist.  Im  Allgemeinen  ist  allerdings  das 
Prinzip  der  Flachendekoration  als  ein  orientalisches,  der  griechischen- 
Vorliebe  fur  die  Reliefdekoration  entgegengesetztes  anzusehen.  Dies 
ist  auch  der  Grund,  weshalb  der  Orient  die  Flachenornamentik  der 
hellenistischen  Kunst  so  bereitwillig  aufnahm  und  gerade  die  hier 
einsclilagenden  Elemente  vor  den  anderen  sich  aneignete  und  weiter- 
bildete.  Insofern  und  nur  so  allein  kann  man  von  einem  Wiederauf- 
leben  der  altorientalischen  Kunstprinzipien  auf  dem  kleinasiatischen 
Boden  des  Rdmerreiches  sprechen.  Ihre  weitere  Entwickelung  im  Laufe 
des  Mittelalters  besteht  darin,   dass  sich  die  sarazenische  Kunst,  nach- 

10*)  Vgl.    meinen   Bericht    uber   Ausgrabungen   in    der   Luxemburger 
Strasse  zu  K5ln  B.  J.  99,  23  f.  und  oben  S.  50. 


Digitized  by  VjOOQlC 


74  A.  C.  Kisa 

<lem  sie  aus  dem  Hellenismus  die  rein  ornamentalen  Formen  geschopft 
hatte,  auch  die  organischen  herttberaahm,  ihnen  jedoch  das  Leben 
gleichsam  raubte  trod  sie  zum  dekorativen  Schema  umgestaltete. 
Aber  auch  im  Westen  ward  die  spatrOmische  Flachenornamentik  ini 
Allgemeinen,  die  durchbrocbene  Arbeit  im  Besonderen  ein  wichtiges 
Element  des  Fortschrittes.  Sie  findet  ihre  Fortsetzang  in  den  ale- 
mannischen  Arbeiten  Burgunds,  aaf  ihr  beruht  der  ganze  dekorative 
Stil  der  Merovingerzeit,  die  irisch-angelsachsische  Kunst,  der  Gruben- 
schmelz  des  frttben  Mittelalters.  Ja  Salomon  Reinach  findet  sogar  in 
dem  durcbbrochenen  Spitzenwerke  der  Gotik  noch  einen  Beweis  ihrer 
Lebensfahigkeit.  So  erftffnet  die  spatrOmische  Kunst  bei  scheinbarer 
Barbarisierung  der  Entwickelung  eine  neue  grossartige  Perspektive. 

Das  rOmische  Relief  des  4.  Jahrh.  gewinnt  durch  die  Ausge- 
*taltung  des  Hintergrundes  neben  der  Ausdehnung  in  HOhe  nnd  Breite 
noch  die  in  der  Tiefe.  Wir  kdnnen  dies  anch  bei  den  Aachener 
Elfenbeinreliefs  dentlich  beobachten.  Die  Figuren  stehen  im  Raume, 
sie  sind  nicht  isoliert  far  sich  herausgehoben,  sondern  bilden  mit  ihrer 
Umgebang  ein  Stack  der  Welt,  in  der  sie  leben.  Die  Ausfallung  des 
Raumes  mit  Nebenfiguren  und  Beiwerk  hat  aber  noch  einen  anderen 
optischen  Grand:  Er  erscheint  dadarch  in  einiger  Entfernang  etwas 
-dunkler  and  hebt  so  die  ruhiger  and  deshalb  heller  gehaltene  Haupt- 
gestalt  deutlicher  hervor.  Denselben  Grand  hat  die  Strichelang  des 
Haares,  die  Ausstattung  einzelner  Teile,  besonders  der  Fischleiber  aaf 
-dem  Nereidenrelief  mit  Bohrlftchern  and  Warfelaagen.  Auch  diese  er- 
scheinen  dadarch  dankler,  indem  sich  dem  Auge  bei  einiger  Entfernang 
so  eine  AbtOnang  der  Flachen  ergibt.  Auf  eine  optische  Wirkung 
*ind  ja  auch  seit  der  mittleren  Kaiserzeit  die  Bohrl&cher  der  Augen- 
sterne  berechnet.  Die  Ausbildung  des  Rankenwerkes  beim  Bacchus 
beruht  aaf  demselben  Prinzip,  wie  bei  dem  des  Pfeilers  im  Lateran- 
museum  and  auch  bei  dem  von  Meschetta :  Alle  HOhen  liegen  in  einer 
Ebene,  die  Halbschatten  sind  fast  ganz  unterdrUckt.  In  der  ver- 
:starkten  Bildung  der  Ranken  und  Blattstiele,  in  der  rUcklaufigen 
Stilisierung  der  dreiteiligen  Weinblatter,  in  dem  ZurUcktreten  des 
JSTaturalismu8  aberhaupt  ist  die  sp&tere  Entstehung  des  Bacchusreliefs 
gekennzeichnet. 

Yon  rheinischen  Funden  stehen  den  Aachener  Arbeiten  einige 
Bernsteinreliefs  im  Bonner  Provinzial-Museum  nahe,  die  aus  einem 
•Grabfunde  bei  Bingen   stammen103).     Das   eine   stellt   Amor   mit   der 

103)  Inv.  Nr.  10241—10247. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  r5mischen  Antiken  in  Aachen.  75 

Lyra  in  starkem  Hochrelief  vor,  das  andere  denselben  Gott  mit  einem 
Fallhorn,  das  dritte  einen  liegenden  Hand  mit  langhaarigem  Fell. 
Dazu  kommt  ein  Fingerring  and  einige  andere  wenig  bedeatende  StttCKe. 
Die  beiden  ersten  scheinen  den  Schmack  eines  Kastchens  gebildet  za 
haben,  wie  der  schOne  schlafende  Bernstein-Amor  im  KOlner  Museum, 
wie  denn  aach  Kdln  in  erster  Linie  als  Entstehangsort,  aach  der  Binger 
Fundstucke,  in  Betracht  kommt.  Die  Formen  sind  breit  and  kraftig, 
fast  strotzend,  an  den  Handen  sind  die  Gelenke  scharf  eingeschnitten. 
"Strygowski  macht  ausser  den  kleinen,  angeblich  koptiscben  Bronze- 
figorchen  auf  eine  zahlreiche  Klasse  kleiner  Beinschnitzereien  aafmerk- 
*am,  welche  spatestens  dem  4.  Jahrhandert  angehdrten  and  in  Alexandrien 
bei  jedem  Handler,  von  Agyptologen  and  Archaologen  gleichmassig  an- 
toachtet,  za  finden  w&ren.  Fartwangler  bestatigt  deren  rein  helle- 
nistiscben  Ursprung,  hatte  dabei  aber  hinzufQgen  k6nnen,  dass  diese, 
nach  Str.  ausschliesslicb  alexandriniscbe  Spezialitat  am  Rhein,  nament- 
licb  in  K6ln,  ebenso  verbreitet  and  gleichfalls  „bei  alien  Handlern" 
za  finden  sei.  Sie  dienten  meist  zar  Verzierung  von  Kastchen  and 
warden,  vielleicht  nach  importierten  Mustern,  aach  hier  hergestellt,  wo 
sich  die  Tradition  bis  in  romanische  Zeit  erhielt. 

Nach  Strygowski  sind  die  Aachener  Reliefs  „die  bedeatendste 
Blate  der  spatagyptischen  Plastik  auf  dem  Gebiete  der  Beinschnitzerei". 
Nicht  Alexandrien,  sondern  das  koptische  Hinterland  babe  diese  Blate 
gezeitigt,  wo  darch  Aafnahme  syrischer  und  altagyptischer  Elemente  im 
4.,  vielleicht  schon  im  3.  Jahrh.  eine  Reaktion  der  Volkskunst  gegen 
-den  Hellenismas  eingetreten  sei,  welche  die  Grandlage  der  mittelalter- 
lichen  Kanst  bilde10*).  Fartwangler  wendet  sich  in  scb&rfster  Weise 
gegen  den  Versuch,  von  stilistischen  Unterschieden  im  4.  Jahrh.  eine 
Wiederaafnahme  altagyptischer  Kanst  herleiten  zu  wollen.  Yon  alt- 
agyptischer and  gar  altorientalischer  Formengebang  rette  sich  kaam 
-eine  Spar  in  die  nachantike  Kanst.  Deren  Basis  bilde  vielmehr  durch- 
aus  die  hellenistische  Formengebang 105).  Was  Str.  verleitet,  von  einem 
.solchen  Wiederaufleben  za  sprechen,  sei  nar  ein  Zaracksinken  der 
Kanst  in  gewisse  allgemeine  Eigenschaften  des  Primitiven.  Das  Ver- 
schwinden  des  Altagyptischen,  das  sich  neben  der  klassischen  Antike 
«o  kraftvoll  behauptet  hatte,  erklart  Fartwangler  durch  die  Invasion  des 
Syriscb-hellenistischen  in  Agypten,  wodurch  es  geschah,  dass  der  kop- 
tische  Stil  sich  lediglich   als   eine  Depravation   des  Hellenismus,    aber 

1<H)  „Hellas  stirbt  in  des  Orients  Umarmung"  meint  er. 
IM)  Vgl.  auch  v.  Bisaing,  Archaol.  Anzeiger  1901  S.  58. 


Digitized  by  VjOOQlC 


76  A.  C.  Kisa 

nicht  als  eine  solche  des  Altagyptischen  darstellt 106).  Etwas  anderes- 
sei  es,  wenn  von  einem  Wiederaufleben  des  Geistes  orientalischer  Kunst 
vom  4.  Jahrb.  ab  gesprocben  wird.  Dieser  bediene  sich  aber  uberallr 
wie  scbon  frftber  bei  der  sassanidischen  Kunst,  der  hellenistischen  Formen- 
gebung.  Einen  Beweis  dafQr  erbringen  unter  anderem  die  durcbaus 
hellenistischen  Formen  der  aus  altorientalischer  Cberlieferung  heruber- 
genommenen  Flugeltiere  an  der  Fassade  von  Meschetta.  Strygowski 
geht  uber  Furtwanglers  Kritik  binweg  und  gibt  zwar  zu,  dass  der  Reiter 
and  der  stehende  Krieger  noch  ganz  bellenistisch  seien,  meint  aber,  die 
Form  sei  „von  einem  anderen  Geiste  dorchwehta.  Bei  den  Nereiden  sei 
die  Neigung  zur  Nuditat  ungriechisch,  bei  der  Isis  zwar  die  Haupttigur 
gleichfalls  hellenistisch,  die  Figttrchen  am  Rande  aber  koptiscb.  Vom 
Bacchus  behauptet  er,  dass  er  sich  in  einen  grossen  Kreis  ober&gyptischer 
Parallelen  einreihen  lasse  und  findet  im  Typus  sogar  etwas  von  alt- 
agyptischem  Zwange.  Bei  diesem  Rttekzugsgefechte  kampft  er  mit 
Hilfe  des  „  anderen  Geistes a,  d.  h.  der  Gnosis.  Er  halt  daran  fest,  dass 
die  Kopten  hellenistische  Gestalten,  wie  den  Reiter  und  den  stehenden 
Krieger  zu  Ueiligen  gemacht  batten 107).    Ich  glaube  hinlanglich  dargetan 

1W)  Agypten  steht  im  6.  Jahrh.  sicher  unter  syrischem  Einflusse.  Vgl. 
0.  Wulff,  Repert.  f.  Kunstw.  1903,  38  f.  Bei  dem  Einflusse  Syriens  und 
Persiens  auf  die  Antike  ist  aber  zwischen  Gegenstand  und  Kunstform  zu  unter- 
scheiden.  Gegenstandlich  lieferten  diese  Lander  der  griechisch-rSmischen  Welt 
zahlreiche  neue  Vorstellungskreise,  wie  die  geflugelten  Menschen-  und  Tier- 
gestalten,  Mithras,  Juppiter  Dolichenus,  Juppiter  Heliopolitanus,  Attys,  Cybele 
u.  a.  Zu  den  durch  Julia  Domna,  Legionare  und  Kaufleute  verbreiteten 
religiflscn  Vorstellungen  kamen  fiir  die  Massen  noch  fuhlbarere  Beziehungen 
zu  den  Tierhetzen,  zu  welchen  Syrien  die  besten  Tierb&ndiger  stellte.  Syrische 
Handelseinfliisse  auf  Gallien  beginnen  schon  im  1.  Jahrh.  n.  Chr.,  werden  aber 
seit  der  Christianisierung  des  Landes  immer  intensiver.  Zuerst  liessen  sich 
syrische  Kaufleute  in  Vienne  und  in  Lyon  nieder,  wohin  sie  die  Seidenindustrie 
verpflanzten,  dann  in  Bordeaux.  Syrien  besass  aber  keine  eigene  Kunst,  sondern 
war  in  den  ersten  Jahrhunderten  von  Alexandrien  abhangig,  obwohl  Antio- 
chien  neben  diesem  vom  2.  Jahrh.  ab  der .  Hauptsitz  griechischer  Bildung  im 
Oriente  war.  In  frankischer  Zeit  spielten  Syrier  auch  im  Handel  von  Tours 
und  Orleans  eine  bedeutende  Rolle  (vgl.  S.  Reinach,  Antiqu.  nat.,  Einleitung), 
Auch  ihr  Handel  mit  China  war  sehr  ansehnlich,  besonders  in  Glaserny 
Metallarbeiten,  Spezereien  und  Stoffen.  Im  6.  und  7.  Jahrh.  beherrschten 
sie  geradezu  den  Handel  G alliens  (vgl.  Dreger,  Gesch.  d.  Weberei).  Damals 
hatte  sich  unter  hellenistischer  Einwirkung  die  syrische  Kunst  m&chtig  ent- 
wickelt  und  zog  im  Kirchenbau  und  in  der  Buchmalerei  auch  Gallien  durch 
seine  zahlreichen  Kloster  in  ihren  Einflusskreis. 

,07)  Er  nimmt  an,  dass  der  Reiter,  der  stehende  Krieger  und  die 
Nereiden  in  christlicher  Zeit  in  Oberiigypten  entstanden  seien,    Isis  und  die 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  77 

zu  haben,  dass  sich  bei  den  Reliefs  Form  and  Inhalt  vollkommen  decken, 
<iass  von  christlicben  Vorstellungen  bier  keine  Rede  sein  kann.  Die  Ent- 
stehung  der  Serie  denke  ich  mir  unter  dem  Einflusse  der  in  sp&trdmischer 
Zeit  beliebten  Pantbea,  in  welchen  man  jene  GOtter  vereinte,  die  auf  die 
Schicksale  der  Menschen  ganz  besonders  bestimmend  einwirkten,  Zu- 
sammenstellungen,  wie  sie  auf  gallisch-rheinischem  Gebiete  auch  in  den 
Sockelfiguren  der  Gigantensaulen  auftreten.  Die  Aachener  Serie  hatte 
ausser  Juppiter  (dem  Reiter),  Mars  (dem  stehenden  Krieger),  Isis  und 
Bacchus  ursprQnglicb  wohl  noch  andere  Gottheiten  bOheren  Ranges  ent- 
halten,  die  jetzt  verschwunden  sind  und  schon  damals  verschwunden 
waren,  als  man  die  Kanzel  schmuckte.  DafOr  ist  von  einer  anderen 
Serie  ein  zweites  Bacchusrelief  hinzugefugt  worden,  ausserdem  das  Nereiden- 
relief,  das  ursprunglich  wahrscheinlich  einen  untergeordneten  Platz  ein- 
genommen  hatte,  und  die  Ariadne  des  Mus6e  Cluny.  Der  Stil  und  die 
Technik  der  Arbeiten  sind  spatbellenistisch,  der  zweiten  Halfte  des  4.  Jahrh. 
entsprechend.  Der  antik  heidnische  Charakter  der  Darstellungen  hat  fur 
diese  Zeit  nichts  auffallendes,  namentlich  da  es  sich  urn  einen  Gegenstand 
profanen  Gebrauches  handelt,  wie  es  ein  Prunksessel  oder  ein  ahnliches 
Sitzmobel  ist.  Im  ubrigen  ist  nicht  zu  uberseben,  dass  gerade  damals 
unter  Kaiser  Julian  das  Heidentum  einen  neuen,  den  letzten,  Yorstoss 
unternahm.  Da  Strygowski  die  Reste  eines  ahnlichen  Pantheons  in 
Alexandria  nachgewiesen  hat,  kOnnte  man  dieses  selbst  als  Entstehungs- 
ort  annehmen,  doch  sprechen  die  gallischen  Elemente  in  der  Gestalt 
des  reitenden  Juppiter  mit  der  Sonnenscheibe,  der  Luchs  und  andere 
Begleiterscheinungen  fur  eine  alexandrinische  Werkstatt  auf  ost- 
gallischem  Boden. 

Die  Rolle,  welche  der  Orient,  insbesondere  Alexandria,  in  der 
Entwicklung  der  gallisch-rheinischen  Kultur  spielte,  ist  schon  lange  in 
ihrer  vollen  Bedeutung  erkannt,  und  zwar  scharfer,  als  man  nach  Stry- 
gowskis  Worten  annehmen  sollte108):  nMan  hat  sich  viel  den  Kopf  zer- 
brochen,  woher  das  (Reiter-)Relief  stammen  mag.  Ich  habe  . . . .  zu  zeigen 
gesucht,  dass  es  aus  Agypten,  wohl  ttber  Alexandria — Marseille— Trier,  an 
<ien  Rhein  gekommen  ist.  Das  passt  natttrlich  durchaus  nicht  zu  den 
Lehren,    in   denen  wir  aufgewachsen   sind    und   wonach   ausschliesslich 

beiden  Bacchus  dagegen  in  Alexandrien  zu  einer  Zeit,   als  das  Koptische 
dort  schon  ganz  heimisch  war.    Aus  dem  Ganzen  aber  spreche  der  Geist 
der    agyptischen  Gnosis.     In  Agypten  wurden    namlich   zuerst   planmassig 
heidnische  Bilder  christlichen  Zwecken  dienstbar  gemacht. 
"•)  a.  a.  0.  S.  6. 


Digitized  by  VjOOQlC 


78  A.  C.  Kisa 

Rom  far  den  Norden  als  Gabenborn  in  Betracht  kommt.  Hier  setzt 
mein  Weg  ein,  der  die  Kunstwissenschaft  aus  der  Sackgasse,  in  der  die 
mittelalterliche  Forschung  seit  Jabrzehnten  stagniert  bat,  berausfahren 
soil".  Wickhoff  glaubt  bekanntlich,  dass  in  Rom  auf  die  Herrschaft  der 
alexandrinischen  Eunst  im  1.  Jabrb.  n.  Chr.  eine  Zeit  selbstandigen  Schaffens 
gekommen  sei,  die  ihre  Bltite  im  2.  Jahrb.  erlebte  und  als  rdmische  Reichs- 
kunst  in  die  Provinzen  and  aucb  in  den  Orient  strOmte.  Im  4.  und 
5.  Jahrh.  dagegen  hatten  sich  im  Orient,  in  Alexandria,  Antiochia  und  end- 
lich  in  Byzanz  jene  altchristlichen  Stationen  gebildet,  welche  die  Kunst 
des  Mittelalters  beberrschten.  F.  X.  Eraus  nimmt  dagegen  an,  dass  zwar 
in  Alexandria  der  Ausgangspunkt  fQr  die  altchristliche  Eunst  zu  sucben 
sei,  dass  aber  Rom  im  4.  und  5.  Jabrb.  die  das  Cbristentum  be- 
herrscbenden  Typen  herausgebildet  habe.  Strygowski  mdchte  vermitteln  r 
Er  stimmt  fur  die  drei  ersten  Jabrhunderte  Eraus  zu,  fur  die  anderen 
Wickhoff,  d.  h.  er  nimmt  fur  den  Orient  alles  in  Ansprucb  und  lasst 
Rom  nur  an  der  Typenentwickelung  fQr  die  altchristliche  Eunst  Anteil 
nebmen.  Aber  selbst  bei  dieser  Darstellung  des  Standpunktes  der 
genannten  Forscber  lftsst  sich  der  Vorwurf  einer  zu  einseitigen  Bevor- 
zugung  Roms  nicht  rechtfertigen. 

Andere  haben  speziell  den  Anteil  Alexandrias  an  Eunst  und 
Eunstindustrie  Galliens  und  der  Rheinlande  viel  fruher  und  klarer 
praecisiert,  als  Strygowski.  Namentlich  S.  Reinach109)  hat  Massilia. 
als  das  Einfahrtstor  des  Hellenismus  hingestellt  und  den  Weg  bezeichnet, 
welchen  die  Erzeugnisse  alexandriniscber  Eunst  die  Rhone  hinauf,  in 
die  Taler  der  Mosel,  zum  Rhein,  zu  der  Maas  und  Seine  eingeschlagen 
haben.  Hettner  und  Mommsen  machten  auf  die  griechiscben  Elemente 
in  den  Funden  von  Neumagen  und  anderer  Nekropolen  in  Triers  Um- 
gebung  aufmerksam  und  LOschcke  charakterisierte  ihr  Abweichen 
von  der  durch  Italien  beeinflussten  Provinzialkunst  anderer  Fund- 
statten  Mittelenropas  genau.  Durch  Munzfunde  wurde  erwiesen,  das 
sich  die  antike  Eultur  nicht  immer  durch  die  Passe  der  Alpen  hin- 
durchzwangte,  sondern  dass  die  bequemere  Wasserstrasse  weitaus  die 
bevorzugtere  war.  Wenn  man  von  rdmiscber  Eunst  und  rdmischen 
EinflQssen  sprach,  war  es  dem  Eundigen  klar,  dass  man  als  Ausgangs- 
punkt nicht  die  Hauptstadt  oder  Italien  wortlich  verstand,  sondern  dass 
man  damit  das  bezeicbnet,  was  Riegl  und  Wickhoff  „kaiserrOmischa 
nennen ,    die    rOmisch  -  hellenistische    Reichskunst.       Reiche    griechische 

,of)  S.  Reinach,  Antiquity  nationales,  Einleitung. 

Digitized  by  VjOOQlC 


Die  rflmischen  Antiken  in  Aachen.  79' 

Kolonisten  hatten  im  Suden  Galliens  bedeutende  Eunstwerke  ihrer 
Landsleute  zusammengebracht,  wie  die  Venus  von  Vienne,  die  beiden 
Statuen  dieser  GOttin  in  Aries,  die  von  Frejus,  den  Diadummos  von 
Vaison  und  einen  tuchtigen,  gnt  bezahlten  Meister  wie  Zenodoros,  den: 
Scb6pfer  der  Riesenbronze  des  Mercurs  von  Anvergne  beschaftigt. 
Massilia  war  als  Pflegestatte  von  Literatur  und  Wissenschaft  selbst  von 
bildungsbedurftigen  ROmern  stark  besncht  und  in  seiner  Bltttezeit 
Alexandria  und  Antiochia  fast  ebenburtig.  Mit  der  engeren  Heimat, 
den  joniscben  Inseln,  herrscbte  ebenso  wie  mit  Agypten  reger  Handels- 
verkehr.  Ausser  Alexandrinern  waren  Syrer,  namentlich  als  Eaufleute- 
dort  und  in  anderen  Stadten  des  Sudens,  spater  auch  im  Nordosten 
ansassig It0).  In  Clermont,  Dep.  Oise,  fand  man  als  einen  Beweis  fur 
das  Yordringen  der  Alexandriner  in  das  Tal  der  Seine  den  Grabstein 
eines  wandernden  alexandrinischen  Handelsmannes111)  und  vor  kurzem 
in  EOln  den  eines  Griechen  namens  Ruphus,  gesetzt  von  dem  Alexan- 
driner Dionysius  Asclepiades.  Strabo  sagt  von  Massilia  <ptX£XX7)va<; 
xaxe^xeua^e  xdL$  fraXircas.  Tacitus  und  die  Inschriften  helfen  das 
Bild  von  dem  glanzvollen  Betrieb  in  der  reichen  und  bltthenden  Jonier- 
stadt  erganzen,  deren  Mflnzen  bis  in  die  Alpengegenden  hinein  als* 
Zeichen  eines  weit  umfassenden  Handelsverkehres  zerstreut  sind112).  Nach 
Loescbcke  sind  sudgallische,  in  griechischer  Technik  geschulte  Hand- 
werker  bei  den  Denkmalern  zu  Neumagen,  Igel,  dem  der  Julier  in 
in  St.  Remy,  dem  Triumphbogen  in  Orange  u.  a.  zu  beobachten.  Sie 
wurden  die  Lehrer  der  Einheimischen  auch  in  anderen  Gebieten  des 
6stlichen  Galliens,  wahrend  sich  im  Westen  die  Entwickelung  mehr  an 
die  italische  Eunst  anlehnt.  Dagegen  sieht  Reinach  nicht  nur  in  dem 
realistischen  Zuge  der  Reliefs,  die  mit  Vorliebe  Szenen  des  hauslichen 
Lebens,  des  Geschaftsverkehres,  der  Landwirtschaft,  des  Weinbaues  u.  a_ 
schildern,  sondern  auch  in  der  Technik,  namentlich  in  dem  scharfen 
Umziehen  der  Umrisse  durch  vertiefte  Linien,  direkte  Anlehnung  an 
die  alexandrinische  Eunst.  Besonders  fuhlbar  aber  macht  sich  diese  in 
der  Kleinplastik,  den  Statuetten  in  Bronze  und  Ton,  den  Arbeiten  in. 
Edelmetall  und  Elfenbein.  Ich  selbst  babe  nachzuweisen  gesucht,  dass- 
die  Glasindustrie  Galliens  und  der  Rheinlande  der  beiden  ersten  Jahr- 
hnnderte  durchaus  in   den  von  Alexandrien   gewiesenen  Bahnen  wandle* 


uo)  Vgl.  die  Note  106  zu  S.  76. 
»»)  Reinach  a.  a.  0. 
llf)  E.  Maass  a.  a.  0. 


Digitized  by  VjOOQlC 


SO  A.  C.  Kisa 

und  sicb  von  der  syrischen  zum  Teile  scharf  unterscheide.  Bisber  noch 
nicht  erwiesen,  aber  wabrscbeinlicb  ist  es,  dass  Alexandrien  auch  der 
gallo-rheinischen  Keramik  Weg  und  Ziele  angegeben  hat. 

Auf  manches  von  dem  soeben  Gesagten  ist  Strygowski  durch  Ernst 
Maass  bingewiesen  worden,  welchen  er  auf  S.  45  seiner  Aachener 
Broschtire  wOrtlich  zitiert.  Dennoch  spricht  er  nach  wie  vor  von  dem 
„gebannt  auf  Rom  gerichteten  Blicke"  der  Wissenschaft.  Wenn  diese 
in  der  Forscbung  nach  den  Quellen  der  mittelalterlichen  Kunst  in  eine 
Sackgasse  geraten  sein  sollte,  weil  sie  den  Einfluss  des  Orientes  unter- 
schatzte,  ddrfte  aber  gerade  Str.  bei  seiner  Neigung  zu  dem  anderen 
Extreme  nur  mit  Yorsicbt  als  Fuhrer  aus  ibr  beraus  zu  benQtzen  sein. 
Wie  die  mittelalterliche  Kunst  geworden  ist,  erscheint  doch  heute  kaum 
mebr  zweifelhaft,  aucb  nicht,  wo  der  Entwickelungsprozess  sicb  zuerst 
abgespielt  hat.  Der  Ort  liegt  allerdings  soweit  von  dem  Gebiete  entfernt, 
das  Strygowski  mit  besonderem  Eifer  und  Erfolge  bisher  gepflegt  hat, 
n&mlich  von  Kleinasien,  dass  die  Lucken  in  seiner  BeweisfQhrung  und 
die  einseitige  Beurteilung,  welche  er  dieser  Frage  zu  teil  werden  lasst, 
sich  leicht  erklaren.  Reinach  kennzeichnet  in  seinem  vortrefflichen  Abriss 
der  gallisch-rOmischen  Kunstentwickelung  die  alteinheimische  kelto-sky- 
thische  Uberliefernng  im  Gegensatze  zu  der  Kunst  der  Mittelmeerl&nder, 
der  griechisch-rdmischen  und  sagt,  dass  sich  jene  nicht  allein  w&hrend  der 
Herrschaft  der  ROmer,  sondern  darQber  hinaus  erbalten  habe.  „V0llig 
entgegengesetzt  den  Prinzipien  der  klassischen  Kunst,  verschwindet  sie 
nicht  bei  dem  Zusammentreffen  mit  ihr,  sondern  beeinflusst  sie  manchmal. 
Dann,  als  die  politiscben  Umw&lzungen  die  Kraft  der  Mittelmeerlftnder 
geschw&cht  hatten,  gewinnt  die  Kunst  des  Nordens,  in  Mitteleuropa  durch 
den  Stil  von  la  Tfcne  verkOrpert,  die  Oberhand,  urn  ihren  Lauf  fortzu- 
setzen.  Es  lasst  sich  leicht  eine  Familienverwandtschaft  zwiscben  der 
schwarzen  Keramik  Belgiens  und  der  Marne  mit  jener  der  Merovingerzeit, 
zwischen  dem  gallisch-rheinischen  Grubenscbmelz  und  den  Verroterien  der 
fr&nkischen  Epoche,  zwischen  den  durchbrochenen  Bronzeplatten  von 
Chassemy  und  den  alemannischen  Zierstucken  feststellen."  Es  ist  ein 
enge  begrenztes  Gebiet,  auf  welchem  sich  die  einzelnen  Stadien  der 
Entwickelung  von  den  ROmern  an  bis  ins  Mittelalter  verfolgen  lassen : 
Das  des  beutigen  Belgiens,  die  Gegenden  zwischen  Maas  und  Sambre. 
Als  die  Vdlkerwanderung  den  Nordiandern  die  Weltherrschaft  auslieferte, 
gewann  die  ornamentale  Kunst  wieder  das  Obergewicht.  Sie  beherrscht 
die  fr&nkische  Periode  vollst&ndig  und  reicht  da  der  byzantinischen 
Kunst,    die   auf   gleichen  Prinzipien   beruht,    die  Hand.     Es   ist   kein 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  81 

Zufall,  dass  die  Kunst  des  Mittelalters  aus  einem  Boden  herauswuchs, 
auf  welchem  sich  germanisches  und  romanisches  Wesen  innig  beruhrt 
und  welcher  auch  in  der  Folge  bis  in  die  neueste  Zeit  hinein  fur  die 
Kunst  vielleicht  der  fruchtbarste  geblieben  ist.  Aus  der  Mischung  der 
untergehenden  romischen  Reichskunst  mit  einheimischen  Elementen  ent- 
stand  hier  die  neue  Kunst  der  christlichen  Welt.  Wiederholt  griff  in 
den  Prozess  die  Antike  und  der  Orient  mit  Formen  ein,  die  sich  auf 
seinem  Boden  aus  antiken  Traditionen  entwickelt  batten,  in  syrischen, 
byzantinischen  und  sarazenischen.  Es  heisst  aber  den  geschichtlichen 
Zusammenhang  verkennen,  wenn  man  diesen  Eingriffen  mehr  als  epi- 
sodische  Bedeutung  beimisst.  Der  starke  Baum  der  abendlandischen 
Kunst  erwachst  auf  dem  Boden  der  alten  Gallia  Belgica ;  in  seine  hoch 
•emporstrebenden  Aste  werden  die  Reiser  antiker  und  orientalischer 
Kunst  eingepfropft.  mit  wechselndem  Erfolge ;  manche  trieben  an  ihnen 
neue  Bluten,  andere  dagegen  starben  ab. 

Vor  zehn  Jahren  habe  ich  eine  Charakteristik  des  rflmisch- 
rheinischen  Kunsthandwerkes  mit  folgenden  Worten  geschlossen: 

„Aus  dem  Uberblicke  seiner  Produktion  in  ihren  verschiedenen 
Zeitraumen  ergibt  sich  eine  merkwurdige  Tatsache:  In  das  moderne 
Kunsthandwerk  sind  weniger  die  reinen,  in  sich  abgeschlossenen  Formen 
der  Bltttezeit  der  Antike  gedrungen,  als  die  des  angeblichen  Verfalles. 
Einflussreicher  als  die  griechisch-italische  Kunst  war  die  kosmopolitische, 
•teilweise  mit  orientalischen  Elementen  durchsetzte  Antike  der  grossen 
Welt-Industriestadt  Alexandrien  und  die  Provinzialkunst  mit  ihren 
barbarischen  Beimengungen.  In  den  Provinzen  hatte  die  importierte 
Antike  namentlich  im  Nordwesten  einen  Annaherungsprozess  mit  der 
einheimischen  Cfbung  durchzumachen  und  erst  aus  diesem  entstanden 
■die  Formen  und  Techniken,  welche  fahig  waren,  eine  neue  mitteleuro- 
paische  Kunst  zu  schaffen.  Im  Vordergrunde  dieser  vermittelnden,  den 
Zusammenhang  zwischen  Altem  und  Neuem  herstellenden  Provinzial- 
kunst steht  die  der  reichen  gallisch-rheinischen  Lander;  sie  wurde  die 
Lehrmeisterin  der  germanischen  Staaten.a 

Damit  ist  im  Allgemeinen  wohl  der  Standpunkt  gekennzeichnet, 
•den  die  Wissenschaft  in  der  Frage  des  Entstehens  der  neueren  Kunst 
einnimmt.  Der  Aufhellung  der  mannigfachen,  zum  Teile  noch  dunkelen 
Zwischenglieder,  einem  der  schwierigsten  und  deshalb  von  jenem  Teile 
■der  Kunsthistoriker  vernachlassigten  Gebiete,  welche  ihre  Wissen- 
schaft lieber  als  eine  Lehre  vom  SchOnen  auffassen,  hatte  Alois 
Riegl    seine    grosse,    leider  viel  zu   fruhe  gebrochene  Kraft  geweiht. 

Westd.  ZeitBchr.  f.  Oescb.  u.  Kunst.    XXV,    I-  6 


Digitized  by  VjOOQlC 


82  A.  C.  Kisa 

MOge  an  seine  Stelle   bald  eine  neue,    den  grossen  Anforderangen  ge- 
wachsene  treten! 


Mit  den  merkwQrdigen  Reliefbildern  der  Kanzel  Kaiser  Hein- 
richs  II.  ist  die  keineswegs  stattliche  Reihe  antiker  Kunstdenkmaler  in 
der  alten  KrOnungsstadt  der  deutschen  Kdnige  wohl  erschdpft.  Der 
Vollstandigkeit  halber  mOchte  ich  nur  noch  zwei  Inschriften  anfugen, 
die  sich  in  der  Reliquienlade  eines  sehr  wenig  popularen  Heiligen,  des. 
Bischofes  Spes  von  Spoleto  ans  dem  4.  Jahrh.  im  MQnsterschatze  er- 
halten  haben.     Sie  lauten  nach  Kessels  Lesung113): 

Tullium  Anatolium  Artemium  c(um)  p(ace)  p(ausat) 

qui  vixU  annas  sex  tnenses  octo  dies 

XXIII  depositus  die  III  Idus  Octubris 

Bicomere  et  Clearcho  viris  clarissimis  conss. 
Dasselbe  Blatt,  welches  dem  Andenken  des  13jahrigen  Martyrers  Arte- 
mius   gewidmet  ist,    tr&gt  auch  noch  die  dem  genannten  Bischofe  zn- 
kommenden  Zeilen,  dessen  Reliquien  mit  denen  des  Knaben  vereinigt  sind  l 

Deposito  sanctae  memoriae  venerabilis  Speis 

episcqpi  die   Villi  kal.  Decembris  qui  vixit 

in  sacerdotio  annis  XXII. 
Das  Ergebnis  dieser  Untersuchung  mag  Viele  enttauschen.  Viel- 
leicht  kann  eine  wissenschaftlich  geleitete  Ausgrabungstatigkeit,  an 
welcher  es  in  Aachen  bisher  fehlt,  noch  manchen  glttcklichen  Fund  zu  Tage- 
fOrdern,  an  der  Hauptsache  wird  sie  schwerlich  etwas  andern.  Die- 
praktischen  ROmer  konnte  die  zur  StadtgrQndang,  znmal  in  der  Nahe- 
feindlichen  Gebietes,  so  wenig  gflnstige  Lage,  fernab  von  der  grossen 
Wasserstrasse  nnd  den  Hauptlinien  des  Verkehres  kaum  zur  Schopfung 
einer  dauernden  Niederlassung  mit  Kastell,  Wall  nnd  Graben  verfQhren. 
Andere,  von  der  Natnr  besser  gesicherte,  dem  Handel  und  Verkehr 
leichter  erschliessbare  Gebiete,  w«lche  die  Einheimischen  selbst  schon 
zu  Ansiedelungen  veranlasst  hatten,  erhielten  den  Vorzug.  Die  wohl 
schon  den  Vorgangern  der  Ubier  bekannten  warmen  Quellen  wurden, 
wie  alle  Heilwasser  am  Rhein,  auch  von  den  Welteroberern  ausgenQtztr 
die  von  ihnen  angelegten  Thermen  von  Soldaten,  Veteranen  und  Be- 
amten  aus  den  benachbarten  Gegenden  im  Sommer  besucht,  sonst  aber 
das  Land  dem  Ackerbau  und  der  Viehzucht  bewahrt.  Selbst  Karl  dem 
Grossen  gelang  es  nicht,  um  seine  Pfalz  eine  grossere  Ansiedlung  zu  schaffen^ 


113)  Bonner  Jahrb.  62,  87  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  romischen  Antiken  in  Aachen.  83 

ein  „nordisches  Rom",  wie  sera  Geacbtebtsschreiber  sagt.  Viel  Leben 
wird  sein  Hofbalt  freilich  in  die  Lichtung  dee  wildreichen  Urwaldes 
gebracht  haben,  wo  schon  sein  Vater  so  gem  zur  Jagd  anf  die  Eber 
der  Ardennen  auszog.  Die  Pfalz  moss  ehien  bedeutenden  Umfang  ge- 
habt  haben,  da  sie  nicht  nur  for  alle  Bedfirfnisse  seines  eigenen  Haus- 
haltes  und  seiner  zahlreichen  Familie  und  den  Hof  ansreichen,  sondern 
auch  Bisch6fe,  den  Pfalzgrafen  and  andere  Yornehme  des  Reiches,  die  von 
alien  Seiten  znsammenstrdmten,  fremde  Farsten  and  Gesandte  mit 
ihrem  Gefolge  and  ihrer  Dienerschaft,  Krieger,  Gelebrte  and  KQnstler, 
Handwerker  aller  Art  beherbergen  mnsste,  abgesehen  von  den  landwirt- 
schaftlichen  Anlagen,  Gestttten  usw.  Auch  ein  Badehaus  errichtete  Earl 
an  der  Stelle  einer  der  zerstdrten  Thermen.  Nach  seinem  Tode  wall- 
fahrtete  man  zu  seinem  Grabe,  aber  der  Zauber  seines  Namens  ver- 
mochte  nicht  die  Vielen,  die  kamen,  danerod  festzuhalten.  Noch  unter 
Friedrich  Barbarossa  war  Aachen  ein  anbedeatender  Ort,  die  Befestigangen, 
die  aaf  sein  Geheiss  entstanden,  wenig  zum  Widerstand  geeignet.  Ab- 
seits  von  den  Pfaden  gelegen,  aaf  welchen  die  deatsche  Ealtar  des 
Mittelaltere  fortscbritt,  konnte  Aachen  es  mit  gttnstiger  gelegenen 
St&dten  wie  Kdln,  Mainz,  Frankfort  nicht  aafnehmen.  Aber  der  Rahm 
als  KrOnnngsstadt  der  Deutschen  Ednige,  als  Grab  des  grossen  Kaisers 
half  ihr  allmahlich  aber  die  Unganst  der  Lage  hinweg. 


Kritische  BeitrSge  zur  rheinisch-westfaiischen 
Quellenkunde  des  Mittelalters1). 

ii. 

Die  Gedenktafel  des  Burgbaus  zu  Kempen. 
Yon  Th.  Ilgen. 

(Hierzu  Tafel  l). 
Zur  Verherrlichung  der  Bautatigkeit  des  Eolner  Erzbischofs  Fried- 
rich  von  Sarwerden  (1370 — 1414)  sind  uns  von  zwei  Stellen  Denkverse 

l)  Unter  diesem  Titel  beabsichtige  ich  einige  weitere  Untersuchungem 
zu  verSffentlichen,  die  Quellenverbesserungen  und  direkte  Falschungen  friiherer 
Jahrhunderte  behandeln  werden.  Das  vielbenutzte  Sammelwerk  des  Johannes 
und  Aegidius  Gelenius,  die  sogenannten  Farragines  Gelenii,  durften  hierzu 
noch  einigen  Stoff  lief  era.  Als  erster  Beitrag  ist  der  Aufsatz  in  dieser  Zeit- 
schrift  XXIV  8.  34—60:  „Die  Weiheinschrift  vom  Jahre  1151  in  der  ehe- 
maligen  Stiftskirche  zu  Schwarzrheindorf"  zu  betrachten. 

6* 


Digitized  by  VjOOQlC 


84  Th.  Ilgen 

ttberliefert,  die  in  Form  und  Inhalt  eine  merkwttrdige  Ubereinstimmung 
zeigen.  Der  altere  Denkspruch  bezieht  sich  auf  die  im  Jahre  1389 
ausgefahrte  Befestigung  der  Stadt  Xanten,  der  jQngere  feiert  den  Bau 
der  Burg  in  Kempen  in  den  Jahren  1396 — 1400.  Wir  stellen  hier 
zunachst  den  Wortlaut  der  beiden  Stucke  nebeneinander : 

Xanten  Kempen 

M  semel   et   ter  C  quater  X   semel      M  semel  et  ter  C  nonis  X  V  semel 

L  minus  Ique  Ique 

Principio    May   jubet    hoc    castrum 
fabricari 
Praesul  magnificus  Agrippinae  Fre-      Presul    magnificus    Agrippine    Fre- 

dericus  dericus 

De  Sarwert  mense  Martis  vi  coepit      De  Sarward  natus;  valeat  sine  fine 

et  ense  beatus. 

Quatuor  hoc  annis  opus  explet  cura 
Johannis 
Xanctis  firmare,    coepto  Deus  auxi-      Hunt  dicti.  Christe  da,  sit  felix  locus 

liare  *).  iste  •). 

Die  auf  Xanten  bezttglichen  Verse  sind  ehedem  am  Sonsbecker 
Tor  daselbst  angebracht  gewesen.  Von  hier  will  sie  der  bekannte 
Pfarrer  Mooren  in  Wachtendonk  in  Gemeinschaft  mit  dem  Xantener 
Pfarrer  Spennrath  kopiert  haben.  Man  darf  daher  wohl  vermuten,  dass 
sie  in  Stein  an  dem  genannten  Tor  gehauen  waren.  Beim  Abbruch 
des  Tores  scheint  aber  der  Stein  mit  der  Inschrift  verschleudert  zu 
sein,  denn  neuere  Nachforschungen  nach  dessen  Verbleib  haben  keinen 
Erfolg  gehabt4).  Uberliefert  ist  uns  jedoch  der  Wortlaut  der  Verse 
bereits  in  einer  Niederschrift  des  17.  Jhs. ;  den  eifrigen  Geschichts- 
forschern  aus  dieser  Zeit,  den  Gebrudern  Gelenius  in  KOln  war  er  be- 
kannt  geworden,  uhd  er  hat  in  deren  Sammelwerk,  die  sogenannten 
Farragines 5),  Aufnahme  gefunden. 

8)  Zuletzt  gedruckt:  P.  Clemen,  Die  Kunstdenkmaler  des  Kreises 
Mdrs  S.  157. 

*)  Desgleichen:  P.  Clemen,  Die  Kunstdenkmaler  des  Kreises  Kempen 
S.  91.  Am  ausfuhrlichsten  hat  iiber  die  Kempener  Denkverse  gehandelt: 
A.  Rein,  Die  bronzene  Gedenktafel  des  Burgbaues  zu  Kempen  in  den 
Jahren  1384—1388,  Bonner  Jb.  46,  119—134.  Rein  las  in  der  Datie- 
rungszeile  „minusu  anstatt  „nonis",  was  ihn  zur  Aun&sung  derselben  in  1384 
veranlasste.  Die  richtige  Lesart  der  Gedenktafel  hat  Pohl  in  den  Bonner 
Jb.  90,  203—205  naher  begriindet;  „nonisa  steht  hier  fur  „nonies",  noniens 
=  noyies.    Danach  liefert  die  Datierungszeile  das  Jahr  1396. 

4)  Vgl.  A.  Rein,  Bonner  Jb.  46,  129  f. 

5)  Jetzt  im  Stdt.- A.  K6ln,  s.  Bd.  I  S.  60.  Die  Verse  sind  uberschrieben : 
Qualiter   et   quando  Xanctis   est  munitum   per  Fredericum   archiepiscopum 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.  85 

Der  Inhalt  der  Xantener  Denkverse  bietet  uns  keinen  Anlass, 
deren  Entstehung  zur  Zeit  der  Errichtung  des  Sonsbecker  Tores  an- 
zuzweifeln.  Die  Befestigung  Xantens  durch  Erzbischof  Friedrich  von 
Sarwerden  im  Mara  1389  ist  eine  Tatsache,  welche  uns  durch  andere 
zuverlassige  Quellen  best&tigt  wird6).  Die  Ausdrucke  der  Denkverse 
sind  so  allgemein  gehalten,  dass  sie  auch  eine  Deutung  auf  die  pro- 
visor  ische  neue  Umwallung,  welche  1389  in  wenigen  Wochen  ausgefahrt 
wurde,  zulassen.  Dieses  Vorganges  erinnerte  sich  dankbar  die  Xantener 
.Burgerschaft,  als  einige  Jahre  spater  von  ihr  das  Sonsbecker  Tor  neu 
gebaut  wurde.  Als  Ausfluss  des  tiefen  Respektes,  welchen  der  Rat  in 
Xanten  vor  seinem  Landesherrn  hegte,  erscheint  uns  hier  das  schmQckende 
Beiwort  (praesul  magnificus),  welches  dem  Namen  des  Erzbischofs  hin- 
zugefugt  ist,  durchaus  angemessen.  In  den  st&dtischen  Eanzleien  des 
ausgehenden  Mittelalters  waren  derartige  Denkverse  sehr  beliebt.  Unsere 
Stadtbttcher  liefern  hierzu  manchen  Beleg7). 

Bei  dem  Burgenbau  in  Kempen  liegen  dagegen  die  Verhaltnisse 
wesentlich  anders.  Hier  handelt  es  sich  um  ein  den  eignen  Bedttrf- 
nissen  des  Erbauers  dienendes  Gebaude,  dessen  Errichtung  1396  be- 
gonnen  und  1400  vollendet  sein  soil.  Erzbischof  Friedrich  von  KOln 
hat  das  Jahr  der  Fertigstellung  der  Burg,  das  wir  aus  der  Inschrift 
herauslesen  mussen,  um  mehr  als  ein  Jahrzehnt  uberlebt.  Da  nun  die 
Verse  die  Erbauung  der  Burg  verewigen  wollen,  muss  man  doch  an- 
nehmen,  dass  sie  im  Jahr  1400  oder  sehr  bald  nach  diesem  Datum 
entstanden,  daher  mit  Zustimmung  des  Erbauers  der  Burg  verfasst  sind. 
Darauf  weist  auch  der  Segenswunscli  fur  ein  langes  Leben  des  Erz- 
bischofs in  der  vierten  Zeile  direkt  hin.  Wem  aber  hat  der  Bauherr 
in  diesem  Falle  die  Befugnis  erteilt,  in  solcher  Weise  von  ihm  in  der 
dritten  Person  zu  reden,  etwa  dem  Baumeister?  Das  sind  Erwagungen, 
die  uns  bei  der  offenkundigen  textlichen  Abhangigkeit  der  Eempener 
Denkverse  von  denen,    die  ehedem   am  Sonsbecker  Tor  in  Xanten  ein- 

Coloniensem.  Dieselbe  Hand  hat  noch  andere  Verse  zur  Geschichte  Xantens 
und  der  Viktorskirche  daselbst  vermerkt. 

•)  Die  Kunstdenkmaler  des  Kreises  Mdrs  S.  157. 

')  Sammlungen  von  Denkversen  des  Mittelalters  sind  von  Oestcrley 
und  Dietr.  Kdnig  in  den  Forsch.  zur  Deutsch.  Gesch.  XVIII,  19  ff.  u.  559  ff. 
veroffentlicht,  zu  denen  Waitz  ebenda  XIX,  634  f.  Nachtrage  geliefert  hat. 
Vgl.  ferner  Lorenz,  Deutschl.  Geschichtsquellen  3°  II,  137  f.  Eine  Anzahl 
von  Denkversen  des  15.  Jhdts.,  die  aus  dem  Dominikanerkloster  in  Dortmund 
stammt,  hat  J.  Hansen,  Chroniken  der  deutsch.  Stadte  XX,  463  ff.  abgedruckt. 


Digitized  by  VjOOQlC 


86  Th.  Ilgen 

gehauen  waren,  fiber  den  originalen  Ursprung  der  ersteren  stutzig 
machen.  Sehen  wir  uns  daher  die  Kempener  Bauinschrift  etwas  ge- 
naaer  an. 

Die  Denkverse  auf  den  Burgbau  in  Kempen  sind  in  eine  9  mm 
dicke  Metallplatte  eingraviert,  die  in  der  HOlie  50  and  in  der  Breite 
78  cm  misst8).  Deren  Schriftseite  veranschaulicht  die  verkleinerte 
(etwa  lU  der  OriginalgrOsse)  Nachbildang  auf  der  diesem  Aafsatz  bei- 
gegebenen  Tafel.  Nach  den  vier  vorhandenen  L6chern,  zwei  in  der 
oberen  und  zwei  in  der  unteren  Randleiste,  zu  schliessen,  war  die  Ge- 
denktafel  ehedem  mit  Stiften  an  die  Wand  geheftet.  Die  tJberlieferung 
scbwankt  jedoch  daruber,  an  welcher  Stelle  in  der  Burg  2a  Kempen 
sie  angenagelt  gewesen  ist.  Das  Metall  wird  allgemein  als  Bronze  an- 
gesprochen.  Die  rOtliche  Farbung,  welcbe  die  Schriftflache  heutzutage 
zeigt,  hat  die  Vermatang  hervorgerufen,  dass  die  Bachstaben  vor  Zeiten 
vergoldet  gewesen  seien  *).  Zweifellos  haben  wir  es  mit  einer  weicheren 
Metalllegierung  za  tan,  denn  die  Inschrift  ist  aus  dieser  beraasgegraben. 
Den  Grand  n&mlich  neben  den  Trennungsbalken  der  Zeilen,  neben  den 
Bachstaben  and  den  Rosetten  and  Eichblftttern,  welche  zur  Scheidang 
der  Worte  and  als  Zeilenvignetten  verwendet  sind,  hat  man  ansgehoben, 
infolge  dessen  die  Balken,  Bachstaben  and  Zierate  reliefartig  hervor- 
treten.  Der  anf  diese  Weise  gewonnene  Inschriftenboden  ist  mit  dem 
Stichel  oder  einem  Messer  darch  unregelmassige  Schraffierung  aufge- 
raaht.  Die  Tafel  hat  nach  diesem  Yerfahren  ein  ziemlich  starkes 
Relief  bekommen. 

In  derselben  Technik  hergestellte  Schriftplatten  aus  Messing,  nur 
von  flacherer  Gravierung,  sind  uns  in  der  Pfarrkirche  S.  Peter  in 
Kdln  erhalten,  von  denen  die  eine  aus  dem  Jahr  1480,  die  andere 
aus  dem  Jahr  1506  stammt10).  Sie  sollten  derNachwelt  Messenstiftungen 
Qberliefern.  Die  jttngere  Tafel  tragt  auf  zwei  Seiten  Text.  Die  erste 
Aufzeichnung,  welcbe  die  eine  Seite  voll  einnimmt,  ist  auf  der  Ruck- 
seite  wiederbolt  worden,  weil  kleine  Anderungen  im  Wortlaut  nach- 
traglich  notwendig  geworden  waren.  Beide  Aufschriften  dieser  Platte 
rtthren  jedoch  von  dem  namlichen  Graveur  her.  Auch  auf  diesen 
Messingtafeln  sind  die  Zeilen  durch  Qaerbalken  von  einander  geschieden ; 


8)  Sie  befindet  sich  im  Altertumsmuseum  auf  dem  Kuhturm  in  Kempen. 
•)  Rein  a.  a.  0.  S.  119  u.  120. 

10)  Vgl.   dazu   den   Aufsatz   von  Schwering,   der  demnachstr  in   den 
Bonner  Rhein.  Gesch.-BU.  ver5ffentlicht  werden  wird. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.  87 

bei  der  von  1506  hat  man  ebenso  wie  auf  der  Kempener  Gedenktafel 
•die  oben  und  unten  Qberragenden  Buchstaben  nebst  den  AbkQrzungs- 
zeichen  auf  diese  Qnerbalken  gesetzt,  wahrend  bei  der  von  1480  zwischen 
<ien  Querbalken  and  den  Schriftlinien  noch  ein  kleiner  Abstand  ge- 
blieben  ist.  Rosetten  and  sonstige  Omamente  zur  Trennnng  der  WOrter 
haben  keine  Anwendang  auf  den  Platten  von  S.  Peter  gefunden. 

Wer  die  Originale  in  Kempen  und  EOln  zu  Gesichte  bekommt, 
■wird  schon  fiber  die  Gleichartigkeit  der  Technik  bei  Stucken,  die  um 
100  Jahre  auseinanderliegen  sollen,  einigermassen  erstaunt  sein.  Erst 
recht  aber  fallt  die  tTbereinstimmung  im  Charakter  der  Scbrift  in  die 
Augen,  besonders  bei  der  Kempener  Tafel  und  der  Platte  von  1506 
in  S.  Peter.  Werden  einem  Schriftverst&ndigen  die  drei  Inschriften 
ohne  Bekanntgabe  der  Jahreswthlen,  die  sie  tragen,  zur  chronologischen 
Einschatzung  vorgelegt,  so  erhalt  die  Kempener  ganz  gewiss  das 
Zeugnis  des  jQngsten  Ursprungs.  Der  steife  lineare  Duktus  der  Schrift, 
welchen  die  um  die  Mitte  des  15.  Jahrh.  aufgekommene  Buchdrucker- 
kunst  mit  ihren  geschnittenen  Buchstabenformen  auch  auf  Schreib- 
schulen  und  Letternverfertiger  im  Kunstbandwerk  Obertragen  hat,  zeigt 
auf  der  Gedenktafel  von  Kempen  die  barte  eckige  Gestalt,  zu  der  er 
sich  im  16.  Jahrh.  herausgebildet  hat.  Man  werfe  nur  einen  Blick  in 
eines  der  Antiphonare  oder  Missale,  die,  der  Erfindung  des  Buchdruckes 
zum  Trotz,  for  Kirchen  und  KlOster  gerade  am  Anfang  des  16.  Jahrh. 
in  so  grosser  Zahl  mit  Riesenlettern  neu  geschrieben  wurden ;  da  treten 
•einem  die  schwerfalligen  abgestumpften  Buchstabenformen  entgegen,  die 
<dem  Meister  der  Kempener  Platte  ebenfalls  eigen  sind.  In  solchen 
Handschriften  finden  wir  ferner  sehr  haufig  die  in  der  Minuskel  erst 
im  15.  Jahrh.  beliebt  gewordene  Ligatur  des  „d"  mit  nachfolgendem 
Vokal.  besonders  mit  „ett  und  „ott.  Das  verbundene  „dea  ist  auf  der 
Kempener  Inschrift  zweimal  zu  lesen ;  aber  auf  ihr  ist  auch  „o"  dem 
Jitf,  nntt  und  „pu  angehangt,  unbekummert  darum,  dass  durch  das 
Zusammenschweissen  dieser  Buchstaben  eine  geradezu  unbequeme  Viel- 
deutigkeit  einzelner  Silben  und  Wdrter  mOglich  gemacht  wird.  Dass 
dieselben  Schriftzeichen  die  Lesung  „minusa  und  „nonisa  geliefert  haben, 
wurde  bereits  erwahnt.  Aus  den  gleichen  Buchstabenformen  haben 
die  verschiedenen  Interpreten  der  Inschrift  nhoca  und  „hic"  herausge- 
holt.  Geradezu  ein  Novum  fur  die  Originalschrift  des  15.  Jahrh.  scheint 
uns  aber  die  Schreibung  von  pio  in  principio  zu  sein:  Das  „ou  ist 
durch  einen  Balken  mit  dem  „pM  verschmolzen,  das  „itf  hat  man  uber- 
geschrieben;    eine  sonderbare   Mischung    von   Ligatur   und  AbkQrzung. 


Digitized  by  VjOOQlC 


88  Th.  Ilgen 

Anstatt  „dictia  leistet  sich  tier  Graveur  in  der  sechsten  Zeile  die  Form 
ndittiu.  Die  Verwendung  der  Majuskelformen  des  „MU  in  May  und 
Magnificus,  des  „Itf  in  der  Zahlenzeile,  in  Jubet  und  Johannes  inmitten 
der  Satzreihe  der  Minuskel,  ferner  der  Gebrauch  des  runden  sogenannten 
„Schluss-su  am  Anfang  von  Sarward  widersprechen  alien  Gewohnbeiten 
der  Schreiber  auch  aus  der  Zeit  um  1500,  geschweige  denn,  dass  sie 
schon  100  Jahre  frtther  sonst  mit  echten  Beispielen  belegt  werden 
kdnnten.  Und  bei  den  Abkurzungszeichen  herrscht  die  gleicbe  Regel- 
losigkeit.  Die  Abbreviatur  in  der  zweiten  Zeile:  „castr\a  kann  nach 
regelrechtem  Schreibgebrauch  nur  in  „castritt  oder  „castrisa  aufgelost 
werden ;  sie  soil  aber  „castruma  bedeuten.  Und  dabei  unterscheidet 
sie  sich  fast  gar  nicht  von  der  far  „ea  in  „quea,  die  wiederum  der 
for  „usa,  die  ja  am  h&ufigsten  vertreten  und  einigermassen  korrekt 
geschrieben  ist,  recht  stark  ahnelt. 

Fremdartig  selbst  far  die  Zeit  um  1500  mutet  das  Eichenblatt 
an,  welches  der  Graveur  gleich  den  Rosetten  zur  Trennung  der  Wdrter 
und  Zeilen  eingesetzt  hat. 

Und  auch  sprachlich  treten  uns  auf  der  Inschrift  Eigenheiten 
entgegen,  die  wenigstens  angemerkt  zu  werden  verdienen.  Wenn  wir 
auch  das  „nonisa  fflr  nnoviesa  und  ferner  den  ungelenken  Ausdruck 
„opus  explet"  der  Versnot  des  Dichters  zugutehalten,  auffallig  muss 
auf  einem  originalen  Dokument  von  ca.  1400  die  Form  Sarward  fur  . 
den  Familiennamen  des  Erzbischofs  Friedrich  genannt  werden.  Sie  ist 
gesucht,  man  mOchte  sagen,  archaistisch  gemacht;  in  den  gleichzeitigen 
Urkunden11)  lautet  sie  ganz  regelmassig  Sarwerden  und  selbst  auf  der 
Xantener  Inschrift  scheint  die  hier  ebenfalls  verwendete  koupierte  Schreib- 
weise  im  Original  wenigstens  Sarwert   geschrieben  gewesen   zu  sein  "). 

Wo  aber  findet  man  auf  mittelalterlichen  Baunschriften  ein 
Beispiel  daftir,  dass  dem  Baumeister  eines  Gebaudes  die  Ehre  zu  Teil 
geworden  ist,  in  so  auszeichnender  Weise  neben  dem  fftrstlichen  Bau- 
herrn  erwahnt  zu  werden,  wie  sie  auf  der  Kempener  Tafel  Johann  Hunt 
widerfahren  ist?  Freilich  es  ist  hier  ja  gar  nicht  bestimmt  ausge- 
drlickt,  dass  Hunt  der  eigentliche  Erbauer  ist ;  hat  man  ihm  doch  den 
Titel  „magister",  „Meistera  vorenthalten,  den  die  Bauleute  des  Mittel- 
alters  mit  Stolz  als  eine  Ehrenbezeichnung  gefahrt  haben.  Cura  Johannis 
Hunt   heisst   es  einfach   auf  der  Inschrift,    ein  Ausdruck,    der  fttr  den 


l)  Zahlreiche  Belege  hierfur  im  StA.  Diisseldorf. 
ia)  Bonner  Jb.  46,  129.    In  den  Farragines  Gelenii  I  60  findet  sich 
freilich  auch  an  dieser  Stelle  die  Form  Sarwart. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.  891 

Anteil  des  Mannes  an  der  Errichtung  der  Burg  in  Kempen  eine  mehr- 
deutige  Auslegung  wohl  zulisst,  wenngleich  die  nachstliegende  die  istr 
ihn  danacb  als  den  SchOpfer  des  Werkes  anzusehen. 

Auf  jeden  Fall  haben  die  Kempener  Lokalhistoriker  des  17.  Jahr- 
hunderts  die  Tatigkeit  Johann  Hunts  beim  Bau  der  Burg  daselbst  mit  Hulfe 
der  Denkverse  in  dieser  Weise  aufgefasst.  Sie  liefern  uns  gleichzeitig  aber 
dessen  Pers6nlicbkeit  einige  weitere  bemerkenswerte  Daten.  Daneben 
aber  bringen  sie  so  verschiedenartige  Notizen  fiber  das  Vorhandensein, 
die  Gestalt  und  den  Standort  der  Inschrift,  sie  geben  so  auffallige- 
Varianten  des  Textes  derselben,  und  endlich  zeigen  ihre  Versuclie,  die 
Jahreszabl  der  ersten  Zeile  zu  deuten,  eine  solche  Vielseitigkeit  der 
Interpretationskunst,  dass  wir  uns  gendtigt  sehen,  die  Geschichte  der 
Uberlieferung  der  Kempener  Denkverse  im  17.  Jahrhundert  etwas  ein- 
gehender  hier  darzulegen.  "Wir  dfirfen  aus  diesem  Anlass  die  bekannten 
Quellensammler  und  Bearbeiter  der  Geschichte  Kdlns  und  des  Niederrheinsr 
die  Brttder  Johannes  und  Aegidius  Gelenius,  ebenfalls  zu  den  Ortsschrift- 
stellern  recbnen,  denn  sie  sind  Kempener  von  Geburt,  in  dieser  Stadt 
hat  ihre  Wiege  gestanden.  Das  lebhafte  Interesse  far  die  Geschichte 
ihrer  Heimat  ist  offensichtlich  ffir  sie  die  Veranlassung  gewesen,  dass 
sie  den  Wortlaut  der  Kempener  Inschrift  in  ihre  grosse  Sammlung 
niederrheinischen  Quellenmaterials,  die  sogenannten  Farragines  l3J,  auf- 
genommen  haben.  Und  zwar  findet  sie  bierin  die  fruheste  literarische 
Erwahnung.  Der  Eintrag  in  die  Farragines  ist  vor  dem  30.  April 
1631,  dem  Todestag  des  Johannes  Gelenius.  erfolgt,  der  daza,  wie  wir 
noch  sehen  werden,  eigenh&ndige  Randbemerkungen  gemacht  hat.  Die 
Umstande  erfordern  es,  dass  wir  die  Aufzeichnungen  der  Gebrfider  Gelenius 
wortgetreu  hier  einsetzen  mfissen.  Aegidius  Gelenius  hat  zun&chst  eigen- 
handig  in  folgender  Weise  die  Inschrift  wiedergegeben :  Haec  inscriptio- 
inserta  est  muro  arcis  Kempensis: 

M  semel  |  ter  C  |  minus  X  |  V  semel  Ique14) 
Principio  maij  jubet  hoc  castrum  fabricari 
Praesul  magnificus  Agrippinae  Fridericus 
De  Sareuuerd  natus;  valeat  sine  tine  beatus. 

»)  Die  Niederschrift  der  Denkverse  enthalt  Bd.  II  S.  181.  Auf  S.  181b- 
hat  Aegidius  Gelenius  die  Xamen  und  Stellung  seiner  beruhmten  Landsleute 
verzeichnet  („qui  ex  oppido  Kempensi  in  ordine  clericorum  regularium  fio- 
ruerunt  cum  opinione  sanctae  vitae"). 

14)  Dieser  Zeile  ist  in  arabischen  Ziffern  die  Jahreszahl  1396  iiber- 
geschrieben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


•90  Th.  Ilgcn 

Qaatuor  hie  annis  opus  explet  cara  Joannis 
Hundt  dicti,  Christe  da,  sit  felix  locus  iste. 
Am  Rand  neben  der  Datiemngszeile  hatte  Johannes  Gelenius  zaerst 
das  Jahr  1296  aasgezeichnet,  das  er  jedoch  darchstrichen  und  in  1396 
ver&ndert  hat  mit  der  weiteren  Bemerkung :  mandator  aedificari  castrum 
Kempense.  Bei  den  letzten  beiden  Versen  sind  von  seiner  Hand  die 
Stichworte:  Exaedificatum  anno  1400,  ausgeworfen. 

Unmittelbar  unter  die  Aafzeichnung  der  Denkverse  hat  Johannes 
ferner  eigenhandig  die  nacbfolgenden  Auslassungen  eingetragen: 

Versus  primus  est  difficilis  et  duri  intellectus;  sic  autem  vere 
ilium  accipies :  M  semel,  hoc  est  anno  millesimo  —  ter  C,  id  est  tre- 
centesimo  —  minus  X,  id  est  nonagesimo,  quasi  voluisset  dicere  C  minus 
X  —  V  semel  I  que,  id  est  6*°. 

Verum  sic  melius  sonaret  versus  et  videtur  in  loco  ad- 
huc  haberi  supra  januam  versus  interiorem  aream  tendentem 
ex  aula  majore:  M  semel  quater  C  minus  X  V  semel  Ique.  Nam 
princeps  a  Sarwerden  non  vixit  1296  sed  1396. 

Diese  merkwQrdig  unter  einander  abweichenden  Notizen  der  Ge- 
•brttder  Gelenius  zu  der  Inschrift  mQssen  sehr  genau  gegeneinander  ab- 
gewogen  werden.  Aegidius  Gelenius  sagt  mit  deutlichen  Worten,  dass 
die  Inschrift  an  der  Mauer  der  Kempener  Burg,  also  doch  wohl  an 
der  ausseren  Umfassungsmauer  angebracht  gewesen  sei.  Er  will  sie 
offenbar  auch  von  dieser  Stelle  kopiert  haben.  Wie  kommt  dann  aber 
Johannes  Gelenius  zu  der  Mitteilung,  dass  die  Inschrift  sich  aber  dem 
Tor,  welches  vom  grossen  Vorhof  nach  der  inneren  Hofstatt  ftthrte15), 
befandV  Freilich  Johannes  ist  seiner  Sache  nicht  einmal  gewiss;  es 
scheint  ihm  nur,  dass  die  Verse  sich  noch  an  der  bezeichneten 
Stelle  erhalten  haben.  Danach  stellt  sich  des  Aegidius'  Angabe  fiber 
den  Standort  der  Inschrift  als  unrichtig  oder  zweifelhaft  heraus.  Ja, 
auf  welche  Weise  war  er  denn  aber  zu  dem  Wortlaut  der  Inschrift 
gelangt,  da  es  des  Johannes  sp&teren  Ausserungen  zufolge  ausgeschlossen 
scheint,  dass  Aegidius  eine  Kopie  des  Originals  geliefert  hat? 

Das  ist  die  Berichterstattung  zweier  Historiker,  die  haufig  genug 
in  ih rem  Leben  Gelegenheit  gehabt  haben,  sich  durch  den  Augenschein  zu 
(iberzeugen,  wie  es  um  die  Inschrift  stand.  Denn  die  Gebrttder  Gelenius 
sind,    wie  bereits  bemerkt  wurde,    Kempener  von  Geburt.     Die  Mutter 


,&)  S.  den  Situationsplan  der  alten  Burg  in  den  Kunstdenkmalern  S.  93. 
Der  Vorhof  ist  darauf  mit  A,  die  inncre  Hofstatt  mit  B  bezeichnct. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritiscbe  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.  91 

Oadula  van  dem  Boeckel16;  lebte  nach  dem  Tode  ihres  Mannes  Hein- 
ricb  Gelenius  noch  im  Jahr  1631  in  Kempen,  ein  Umstand,  der  scbon 
die  geistlichen  Herren  voraussichtlich  gelegentlicb  veranlasst  baben  wird, 
ihrer  Yaterstadt  einen  Besuch  abzustatten.  Uberdies  besass  Johannes 
•Gelenius  seit  dem  Jabre  1607  die  Vikarie  S.  Judoci  in  Kempen17). 
Jm  Jahr  1629 ,8)  weilte,  soviel  wir  wissen,  Jobannes  allein,  1630 ,9) 
in  Gemeinschaft  mit  dem  Brader  Aegidius  mehrere  Tage  in  Kempen. 
Dass  ibnen  als  angesehenen  Geistlichen  der  Zutritt  zur  erzbischOflicben 
Burg  in  Kempen  jeder  Zeit  offen  stand,  ist  selbstverstandlich. 

Das  Interesse  der  Gebrader  Gelenius  far  ihre  Heimatsgegend 
■wurde  in  der  zweiten  Halfte  der  20er  Jahre  besonders  Itebhaft  dadurch 
-angeregt,  dass  die  religiOsen  Zustande  daselbst  der  KOlner  Kurie  Anlass 
zu  tatigem  Eingreifen  gaben20).  Der  Generalvicar  Jobannes  Gelenius 
hat  sich  in  jener  Zeit  uber  die  kirchlichen  Verhaltnisse  der  Gegend 
-verschiedentlich  Berichte  erstatten  lassen.  So  liegt  aus  dem  Jahr  1627 
•die  Abscbrift  eines  alteren  Reliquienverzeichnisses  der  Kempener  Kirche 
Tor,  das  der  damalige  Pfarrer  Gottfried  Kempens  dem  Jobannes  Gelenius 
•eingesandt  bat21). 

Zu  den  sonderbaren  Bemerkungen  des  Johannes  und  Aegidius 
'Gelenius  Qber  den  ausseren  Erhaltungszustand  der  Denkverse  tritt  nun 
■aber  als  weiteres  kritisches  Moment  hinzu,  dass  ihre  Niederschrift  der- 
-selben  einige  abweichende  Lesarten  von  dem  heute  noch  deutlich  er- 
kennbaren  Text  der  uns  erhaltenen  metallenen  Gedenktafel  bietet.  Wenn 
in  den  Farragines  „aett  statt  des  im  14.  Jabrhundert  allein  Qblichen  „ea 
^ingesetzt  ist,  so  mag  das  als  belanglos  bingehen.  Ebenso  kdnnten  als 
FlOchtigkeitsfehler   ausgelegt  werden,    dass   binter  dem   ersten  „semel" 

,8)  Joh.  Gelenius  gedenkt  ihrer  in  einer  Urkunde  von  1631,  durch 
welche  er  der  von  ihm  in  Kempen  gestifteten  Sakramentsbruderschaft  eine 
Messenstlftung  vermacht  St  A.  Dusseldorf :  Amt  Kempen,  Kirchensachen  Nr.  1. 
Sie  ist  erst  1637  im  82.  Lebensjahr  gestorben  und  in  Koln  in  der  Margareten- 
kapelle  neben  ihrem  Sohn  Johannes  beigesetzt.    Farragines  VII  269. 

ll)  S.  Joannis  Wilmii  Chronicon  rerum  Kempensium  ed.  G.  Terwelp 
<Kempener  Gymn.-Progr.  1901,  S.  10). 

*•)  S.  Joannis  Wilmii  De  pastoratu  Kempensi  liber  ed.  G.  Terwelp 
(Kempener  Gym.-Progr.  1897,  S.  5). 

")  Im  Jahr  1630  richtete  Johannes  bei  seiner  Anwesenheit  in  Kempen 
•die  Sakramentsbruderschaft  ein.    S.  Wilmii  Chronicon  S.  19. 

t0)  S.  Terwelp,  Die  Stadt  Kempen  im  Rheinland  S.  186. 

")  Farragines  IX  316  ff.  Ebenda  finden  sich  fol.  321  die  Gravamina 
•ecclesiae  Kempensis  und  fol.  324  ein  Status  der  5  Pfarrkirchen  des  Kem- 
pener Bezirks  mit  Namensauffuhrung  der  Haretiker  verzeichnet. 


Digitized  by  VjOOQlC 


92  Th.  Ilgen 

der  Datierungszeile  das  neta  fehlt,  dass  „Saruuerdtf  statt  „Sarward% 
in  der  5.  Zeile  „hictf  statt  „hoca  gelesen  ist.  Viel  schwerer  aber 
fallt  die  Abweichung  „minusu  anstatt  „nonisu  in  der  Datierungszeile 
ins  Gewicht.  Wenn  man  aacb  die  Mdglicbkeit  zugeben  mass,  dass  mit 
Hilfe  der  Annabme  der  doppelten  Ligatur  „mi"  and  „nua  die  Lesart 
„minustf  aus  der  Metalltafel  gewonnen  werden  kann22),  so  weist  doch 
das  zwischen  dem  zweiten  and  dritten  Balken  tibergesehriebene  kleine  „o 
ferner  der  Punkt  ttber  dem  letzten  Balken  ganz  bestimmt  auf  die 
Deutung  nonis  hin,  ganz  abgesehen  davon,  dass  diese  ttberhaupt  als  die 
weniger  gekunstelte  erscheint. 

Wie  ist  es  aber  ferner  zu  erkl&ren,  dass  der  Eempener  Johann 
Wilmius  die  Inschrift  mit  den  namlichen  Varianten  zitiert,  welcbe  die- 
Aufzeicbnung  derselben  durch  Aegidius  Gelenias  erfahren  hat,  trotzdem 
ihm  die  Metalltafel  bekannt  gewesen  ist?  Er  ist  der  erste,  der  uns- 
bestimmt  uberliefert,  dass  die  Denkverse  in  eine  Messingplatte  eingraviert 
seien.  Da  er  bis  in  die  40er  Jahre  des  17.  Jahrhunderts,  zuletzt  als 
Rektor  des  Hospitals,  in  Eempen  gelebt 23),  da  er  nachweislich  auf  der 
Burg  verkehrt  hat24),  muss  man  unbedingt  voraussetzen ,  dass  ihm  difr 
Metallinschrift  zu  Gesichte  gekommen  ist. 

Wilmius,  ebenfalls  also  ein  Sohn  der  Stadt  Kempen,  hatte  mit  Jo- 
hannes Gelenius  zusammen  die  Schulbanke  in  Wickrath,  Gladbach  und 
Koln  gedrilckt25).  Seinem  ehemaligen  Schulkameraden,  der  spater  zu  der 
Wiirde  eines  Generalvikars  emporstieg,  bezeugt  er  in  seinen  Schriften 
fortgesetzt  die  grosste  Hochachtung,  und  gem  vermerkt  er  darin,  wenn 
ihm  die  Ehre  zuteil  geworden  ist,  wieder  einmal  mit  dem  hohen  Ilerrn 
zusammenzutreffen 26).  Zwischen  Aegidius  Gelenius  und  Wilmius  haben 
audi  die  geschichtlichen  Studien.  die  sich  ja  auf  dem  Gebiete  der  Ver- 
gangenheit  Kolns   direkt  bertthrten,    ein   engeres  Band   geschlungen 27). 


22)  Rein  in  den  Bonner  Jb.  46,  121,  der  die  Metallinschrift  vor  Augen-. 
gehabt  hat,  liest  tatsachlich  anch  „minueu;  er  hat  offenbar  unter  dem  Ein- 
druck  der  literarischen  Uberiieferung  gestanden. 

2l)  Joh.  Wilmii,  I)e  pastoratu  Kempensi  liber  S.  4  u.  5.  Auf  S.  3  ff.  ist. 
ein  kurzer  Lebensabriss  von  Wilmius  z.  T.  nach  dessen  Selbstaufzeichnungen 
gegeben. 

-4)  Wilmii  Chronicon  S.  18. 

25)  Wilmii  Chronicon  S.  15. 

28)  Wilmii,  De  pastoratu  S.  5  und  Chronicon  S.  19. 

27)  t.Tber  Wilmius  Schriften  zur  Geschichte  der  Erzbischfife  von  Koln 
s.  Mitt.  a.  d.  Stdt.  A.  Koln  20,  75.  Zum  Jahr  1637  berichtet  Wilmius,  Chron. 
rcr.  Kemp.  ed.  Terwelp  S.  35  .  .  .  die  28.  Junii  .  .  .  Aegidius  Gelenius  .  .. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Qucllcnkunde  d.  Mittelalters.  93 

Man  muss  es  daher  als  selbstverstandlich  ansehen,  dass  sie  sich  gegen- 
seitig  auch  von  ihren  Forschungen  Qber  die  Geschichte  ihrer  Heimat- 
stadt  Eempen  Mitteilung  gemacht  haben. 

Wilniius  hat  fiber  diesen  Gegenstand,  wie  schon  kurz  erwahnt 
ist,  zwei  selbstandige  Werke  verfasst,  eine  Pfarrgeschichte,  die  ura  1631 
und  1632  geschrieben  ist28),  und  ferner  eine  Kempener  Chronik,  mit 
deren  Aufzeichnung  er  1633  begonnen  hat. 

In  dem  letzteren  Buch29)  erzahlt  er  liber  den  Burgehbau  und 
-die  Denkverse  folgendes: 

Hoc  tempore  —  das  Werk  ist  im  Ganzen  chronologisch  ange- 
legt;  unmittelbar  vorher  steht  eine  Notiz  zum  Jahre  1362  —  Fride- 
ricua  a  Sarwerden  archiepiscopus  Coloniensis  Kempenae  haesit  fundandi 
-castri  Kempensis  gratia,  uti  suspicamur;  certum  quidem,  eundem 
•arcis  huius  auctorem.  Sed  quandoquidem  in  versibus  in  auri- 
•chalcea  lamina  exsculptis  error  irrepsit  innuens  annum,  quo  non- 
<lum  natus  Fridericus;  hinc  certum,  extructae  arcis  annum  constituere 
non  possumus.     Versus  vero  hi  sunt:  (Es  folgt  die  Inschrift.) 

Wilmius  bringt  nun  aber,  wie  bereits  angedeutet  wurde,  den 
Text  der  Inschrift  in  nahezu  vollkommener  Ubereinstimmung  mit  der 
Niederschrift  des  Aegidius  Gelenius  und  nicht  entsprechend  der  Schreib- 
art  auf  der  Metallplatte.  Das  „etu  hinter  semel  hat  Wilmius  erst 
nachtraglich  dem  Text  eingefQgt,  er  liest  „minustt,  und  nicht  „nonisa, 
schreibt  naea  statt  „eK,  in  der  fttnften  Zeile  „hictt  statt  „hocu,  „Hundta 
statt  „HuntB  ;  die  einzige  Abweichung  von  der  Schreibweise  des  Aegidius 
Gelenius,  dessen  Lesart  „Sareuuerdu  lautet,  ist  nSaruuerdttt. 

An  der  bezeichneten  Stelle  seiner  Chronik  fahrt  dann  Wilmius  fort : 
Perfecit  vero  arcem  archiepiscopus  opera  et  cura  suicellerarii  Joannis 
Hundt,  cuius  insignia  (canis  scilicet)  adhuc  portae,  qua  ponte  transito 
ascenditur,  exhibentur.  Errorem  irrepsisse  in  primum  versum,  certum ; 
forte  legendum :  M  semel,  ter  C  simul  8  coniungitur  Ique.  Die  folgende 
Notiz,    welche  Wilmius   in  seiner  Chronik  bringt,    ist  zum  Jahr  1384 


ad  me  venit  .  .  partim  conferendorum  studiorum  nostrorum  praecipue 
€oloniensis  historiae  a  me  edendae  gratia. 

29)  S.  obcn.  In  der  Ausgabe  von  Terwelp  S.  70  ff.  wird  mehrfach 
auf  Vorgange  angespielt,  die  1631  und  1632  sich  ereignet  haben. 

■•)  S.  das  Originalmanuskript  des  Chronicon  S.  30  und  31  im  Stadt- 
archiv  Diiren.  Terwelp  hat  diesen  Abschnitt  in  seiner  Ausgabe  der  Chronik 
ausgelassen,  weil  er  in  ahnlicher  Fassung  im  Liber  de  pastoratu  Kempensi 
enthalten  ist,  den  der  Herausgeber  fruher  verdfFentlicht  hatte. 


Digitized  by  VjOOQlC 


94  Th.  llgen 

gesetzt,  so  dass  also  die  von  ihm  bevorzugte  Lesart  aaf  1381  hinaus- 
kommen  soil.  Im  Appendix:  „Ci  vitas  Kempensis"  znm  Liber  de 
pastoratu  Kempensi  batte  Wilmius80)  die  Erbauung  der  Burg  in  der 
gleichen  Weise  and  zam  Teil  mit  den  n&mlicben  Ausdrttcken  vorgetragen. 
Dem  Wortlaut  der  Inschrift  fehlt  hier  in  der  ersten  Zeile  das  „et^ 
ganz;  seine  Konjektur  zur  Datierungszeile  leitet  er  mit  der  Moti- 
vierung  ein:  Cam  vero  anno  1380  Kempenae  fuerit  Fridericus,  existimo 
probabiliter  legendum:  M.  etc.  wie  oben,  and  schliesst  daran  die  Be- 
merkang :  eo  enim  tempore  Kempenae  fait  castri  forte  auspicandi  gratia,, 
at  ex  litteris  ipsius  constat.  Er  spielt  damit  aaf  die  Urkande  Erz- 
biscbof  Friedrichs  vom  10.  September  1380,  worin  dieser  die  Erlaub- 
nis  zur  Errichtung  einer  Kapelle  in  Osterheide  erteilt,  an,  welche  in 
Kempen  aasgestellt  ist.    Sie  bringt  Wilmias  in  seiner  Pfarrgeschichte  31). 

Wiederum  in  derselben  Form  and  zam  Teil  mit  den  n&mlichen 
Worten  scbildert  Wilmias  den  Bau  der  Burg  in  Kempen  auch  in 
seinen  „Bttchern  KOlner  Begebenheiten"  M),  in  die  er  die  Denkverse: 
in  der  Gelenschen  Fassung  eben falls  einflicht  and  sie  mit  seinen  Kom- 
mentierungen  und  Konjekturen  versieht.  Hier  liest  er  aus  der  Datierungs- 
zeile direkt  das  Jahr  1284  heraus  und  knupft  daran  die  kluge  Be- 
merkung,  dass  damals  Friedricb  den  Plan  zur  Errichtung  der  Burg 
noch  nicht  babe  fassen  kdnnen.  Man  masse  daher  auf  das  Jahr  1380 
und  die  folgenden  Jahre  abkommen,  fur  die  sich  der  Aufenthalt  des 
Erzbischofs  Friedrich  in  Kempen  nachweisen  lasse. 

Wilmius  bezweifelt  demnach  fortgesetzt,  dass  die  Angabe  fiber 
den  Beginn  des  Baues  der  Kempener  Burg  auf  der  Inschrift  korrekt 
iiberliefert  sein  kdnne.  Freilich  er  l6st  die  Datierungszeile  zu  1284 
auf,  in  die  Jahreszahl,  die  ja  auch  der  Lesart  „minusa  entsprechen 
kann.  Sollte  er  jedoch  von  den  geschickten  Interpretationsversuchen 
der  Gelenii  keine  Ahnung  gehabt  haben?  Fttr  Wilmius  liefert  das 
Anfangsjahr  der  Erbauung  der  Burg  die  Bekanntschaft  mit  der  ans 
Kempen   datierten  Urkunde  Erzbischof  Friedrichs  vom    10.  September 

30)  Bei  Terwelp  S.  74.  Auch  an  dieser  Stelle  zitiert  Wilmias  die 
Denkverse  mit  der  Abweichung  „Saruuerd". 

51)  A.  a.  0.  S.  22. 

52)  Job.  Wilmii,  Rerum  Coloniensium  libri  quinti  pars  secunda.  Ab- 
scbrift  von  1648  im  StdtA.  K5ln,  Chron.  Nr.  91.  Vgl.  dazu  Chron.  Nr.  92 
fol.  124b.  Die  an  letzterer  Stelle  als  Verbesserung  gegebene  Lesart  der 
Datierungszeile  ist  offenbar  verschrieben;  sie  lautet:  M  semel  ter  C.  minua 
XCV  semel  Ique. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  QueHenkunde  d.  Mittelalters.  95- 

1380.  Deshalb  lasst  er  den  Erzbischof  nach  der  Fassung  der  Chronik 
in  diesem  Jahre  flugs  den  Grnndstein  zur  Kempener  Burg  legen  — 
j„wie  wir  vermutena,  fflgt  er  vorsichtig  hinzu  — ,  wahrend  er  fruher 
in  der  Pfarrgeschichte  die  Ansicht  geaussert  hatte,  es  kOnne  sich  um 
eine  Besichtigung  des  Baues  gehandelt  haben.  Fest  stebt  aucb  fttr  ihn7 
aber  ohne  dass  er  ein  anderes  Quellenzeugnis  dafttr  namhaft  macht, 
dass  der  geborene  Sarwerdener  als  der  eigentliche  Erbauef  der  Burg 
zu  gelten  habe,  trotzdem  er  mit  aller  Bestimmtheit  erklart,  es  sei  un- 
mdglich  das  Jahr  des  Beginnes  des  Baues  zu  ermitteln.  Im  Ubrigen 
nimmt  Wilmius  also  den  Inhalt  der  Inscbrift  als  historisch  beglaubigt 
auf.  Ja,  er  zuerst  klart  uns  naher  aber  die  Persdnlichkeit  des  Burgen- 
erbauers  Johann  Hunt  auf.  Denn  wenn  er  den  Erzbischof  die  Burg 
vollenden  l&sst:  opera  et  cura  —  die  Inschrift  hat  nur  cura  — 
sui  cellerarii  Joannis  Hundt,  so  will  er  doch  damit  sicher  sagen, 
dass  dieser  der  Baumeister  gewesen.  Einen  erzbischdflichen  Kellner 
nennt  Wilmius  den  Johann  Hunt,  wie  er  ihn  ja  auch  noch  1393  in 
dieser  Stellung  tatig  sein  lasst  *'•).  Als  Baumeister  der  Burg  soil  er  sich 
mit  seinem  Wappen,  natttrlich  einem  Hund,  an  der  Tur,  welche  hinter 
der  Zugbrucke  direkt  in  die  Burg  fuhrte,  verewigt  haben. 

Diesen  Zug,  die  Anbringung  des  Wappens  Hunts  auf  der  Burg 
in  Kempen,  hat  nun  die  spatere  Ortstradition  in  vorzttglicher  Art  aus- 
zugestalten  verstanden.  Gord  Kessel s8),  ein  etwas  jttngerer  Landsmann 
der  Gebrflder  Gelenius  und  des  Wilmius,  erwahnt  ebenfalls  einen 
steinernen  Hund,  der  auf  der  Pforte  an  der  Brucke  gestanden  haben 
soil,  ^bedeut  herrn  Johann  Hundts  wapffen"  M),  wie  er  versichert.  In 
welcher  Weise  die  dieser  Notiz  voraufgehenden  Worte:  „Dieses  herrn 
Hundt  und  dess  bischoffs  Frederichs  von  Sarwart  wapfen  stehet  auf 
der  Furster85)  portzen  und  binnen  auf  der  borg  fttnffmahl  ahn  ver- 
schiedenen  Ortern   in   einen  stein   gehawen"  zu  deuten  sind,   ist  nicht 


"»)  S.  unten  S.  103  Anm.  66. 

")  Er  scheint  um  die  Mitte  des  XVII.  Jhs.  Scbatzschreiber  (V)  ia 
Kempen  gewesen  zu  sein.  Dessen  Nachrichten  zur  Geschichte  von  Kempen 
hat  sein  Sohn  unter  dem  Titel:  Observata  quaedam  concernentia  der  landt- 
rechnungh  und  dessen  Anklebungen  in  einem  Buch  zusammengetragen,  das 
vom  Goldschnitt  des  Einbandes  her  „Das  goldene  Buch"  genannt  ist.  Es- 
wird  im  Stadtarchiv  Kempen  aufbewahrt. 

*4)  Abgedruckt  in  den  Kunstdenkmalern  des  Kr.  Kempen  S.  91. 
")  In  der  Kellnereirechnung  von  1566  (StA.  Diisseldorf,  Amt  Kempen- 
Oedt,  Kellnereisachen  Nr.  1)  heisst  sie:  „die  Furdische  bruck". 


Digitized  by  VjOOQlC 


W  Th.  Ilgen 

recht  klar.     Soil  Hundts  Wappen  auch  in  so  zahlreicher  Wiederholung 
vorhanden  gewesen  sein? 

Wie  genau  Kessel  weiterhin  ttber  die  Entstehung  der  Burg  Kempen 
unterrichtet  gewesen  ist,  veranschaulicht  am  besten  die  Wiedergabe  der 
betreffenden  Stelle  seiner  Aufzeichnung  im  Original: 

„Dass   schloss   oder  borg   zu  Kempen,    so  auff  der  stattmauhren 
fnndirt   ist,    ist   angefangen   zu   bawen    anno    1316    in   anfangh    dess 
monaths  Mey  bey   zeiten   bischoffs  Henrichs   ein   gebohrener   graff  von 
Virnenburgh.  welches  datum  auff  der  borgh  ober  der  thur  dess  newen 
sahlss  in  einen  stein  gehawen  mitt  diesen  lateinischen  versen  zu  sehen : 
M  semel  et  ter  C  annis  XV  semel  Ique 
Principio  May  jubet  hoc  castrum  fabricari 
Praesul  magnificus  etc.86). 
Diese  lateinische  Versen  kdnnen  teutsch  also  verstanden  werden14. 

Es  folgt  die  deutsche  tfberarbeitung  der  Verse87).  Dann  heisst 
*s  bei  Kessel  weiter: 

„Xachdem  nun  die  borgh  bey  zeyten  Henrichs  von  Virnenburg 
bischoffs  anno  1316  ahngefangen  zu  bawen,  ist  dieselbe  darnach  ein 
zeitt  langh  von  jahren  unverfertigt  stehen  plieben  und  nichts  darahn 
gebawet  worden,  biss  dass  Frederich  graff  van  Sarwart  zu  einen  bischoff 
zu  Collen  erwehlet  ward  und  den  baw  der  borg  zum  vollkommentlichen 
endt  bracht  und  darnach  anno  1414  gestorben  ist88). 

Ein  treffenderes  Beispiel  harmloser  Deutungskunst  l&sst  sich  wohl 
schwer  ausfindig  machen.  Kessel  formt  die  Datierungszeile  der  Inschrift 
auf  das  Jahr  1316  urn,  und  obgleich  im  engsten  Anschluss  daran  durch 
die  weiteren  Verse  deutlich  gesagt  ist,  dass  erst  Erzbischof  Friedrich 
von  Sarwerden  (1370 — 1414)  den  Befehl  zum  Beginn  des  Schlossbaus 
in  Kempen  erteilt  haben  soil,  schreibt  er  diesen  dem  Erzbischof  Heinrich 
von  Virneburg,  der  1316  regierte,  zu.  Kessel  scheint  der  Sprung  denn 
doch  etwas  bedenklicb  vorgekommen  zu  sein  und  er  gibt  daher  eine 
Erl&uterung  der  offenkundigen  Diskrepanz,  dahingehend,  dass  der  Bau 
unter  Heinrich  von  Virneburg  zwar  begonnen,  aber  nicht  vollendet, 
vielmehr  erst  durch  Erzbischof  Friedrich  von  Sarwerden  zum  Abschluss 
gebracht  sei89). 

M)  Fol.  12a  des  goldenen  Buches. 

87)  S.  Kunstdenkmaler  des  Kr.  Kempen  S.  91. 

88)  Fol.  12b  des  goldenen  Buches. 

89)  Gegen  diese  Konstruktionen  der  Uberlieferung  hat  sich  schon  Rein 
in  den  Bonner  Jb.  46,  121  gewendet. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.  97 

Uns  interessiert  Kessels  Bericht  hauptsachlich  durch  die  Angabe, 
dass  nach  seinen  Informationen  die  Verse  fiber  der  Tttr  des  neuen 
Saals  der  Burg  in  Stein  gehauen  waren.  Also  wieder  eine  neue 
Lesart  fiber  die  Erhaltungsform  und  den  Standort  der  Inschrift.  Auf 
diejenige,  welche  Aegidius  Gelenius  in  den  Farragines  bekannt  gemacht 
hatte,  scheint  das  Verzeichnis  der  Kempener  Pastoren40)  zurfickzugreifen, 
das  erst  urn  1700  zusammengeschrieben  ist.  Es  gibt  audi  im  Text 
der  Verse  die  Varianten  dieser  Quelle  wieder. 

Fassen  wir  das  Resultat  unserer  bisherigen  Beobachtungen  an  der 
Kempener  Metallplatte  kurz  zusammen.  Die  auf  ihr  enthaltenen  Denk- 
verse  sind  ganz  zweifellos  nach  dem  Xantener  Modell  gearbeitet.  Die 
ffir  dieses  durchaus  passende  Form  ist  ziemlich  gedankenlos  ffir  den 
Kempener  Schlossbau  fibernommen  worden.  Dem  Charakter  der  Schrift 
nach  gehOrt  die  Gedenktafel  nicht  dem  Jahr  1400,  sondern  h&chstens 
1500  an,  wobei  noch  besonders  zu  bemerken  ist,  dass  dem  Verfertiger 
der  Inschrift  auch  die  Schreibweise  dieser  Periode  nicht  gelaufig  ge- 
wesen  ist.  Es  begegnen  uns  darauf  ffir  das  16.  Jahrhundert  fremd- 
artige  Abkfirzungen  und  nicht  gewOhnliche  Ligaturen. 

Die  ausdrttckliche  Bezugnahme  auf  den  Baumeister  der  Burg 
muss  in  der  vorliegenden  Manier  als  sehr  ungewOhnlich  bezeichnet  werden. 

In  geradezu  auffalligem  Lichte  aber  erscheint  uns  die  Bericht - 
•erstattung  der  Kempener  Lokalhistoriker  des  beginnenden  17.  Jahrhunderts 
fiber  das  Denkmal.  Die  ersten,  die  die  Denkverse  flberliefern,  die 
Oebrtider  Gelenius,  lassen  es  teilweise  im  Unklaren,  ob  sich  deren 
originale  Niederschrift  wirklich  noch  erhalten  habe.  Johannes  Gelenius 
vermutet  es  nur,  trotzdem  sein  Bruder  Aegidius  behauptet  hatte,  sie 
sei  in  die  Mauer  der  Burg  eingelassen.  Wilmius,  von  dem  wir  mehr- 
fache  Nachrichten  besitzen,  die  bald  nach  den  Aufzeichnungen  seiner 
genannten  Landsleute  niedergeschrieben  sind,  weiss,  dass  die  Denkverse 
in  eine  Messingplatte  eingraviert  waren.  Es  kann  aber  gar  kein 
Zweifel  darttber  obwalten,  dass  Wilmius  die  Denkverse  zunachst  in  der 
Redaktion  des  Aegidius  Gelenius  bekannt  geworden  sind;  denn  nach 
dieser  bringt  er  den  Text  und  nicht  im  Wortlaut  der  uns  erhaltenen 
Metallplatte.  Wenn  man  auch  zugeben  muss,  dass  die  Lesung  sowohl 
iron  „nonisu  wie   von  „minusu    durch  die  gekttnstelte  Palaographie  zu- 


40)  StA.  Dusseldorf,  Amt  Kempen,  Kirchensachen  le:  Sub  hoc  pastore, 
Joanne  de  Brula,  ab  eodem  archiepiscopo  Friderico  castrum  Kempense  ex- 
fltructum  est,  ut  muro  insertus  lapis  demonstret  (!)  haec  carmina  habens 
.  .  .;  erwahnt  als  Series  pastorum  in  den  Kunstdenkmalern  S.  91. 
WcstcL  ZtLtBCbr.'J.  Gescb.  a.  Kanst.   XXV,   I.  7 


Digitized  by  VjOOQlC 


98  Th.  Ugen 

lassig  erscheint,  ein  sonderbares  Zusammentreffen  ware  es  doch,  dass 
beim  Abschreiben  Aegidius  Gelenius  und  Wilmius,  der  die  Messing- 
tafel  gekannt  haben  will,  unabhangig  von  einander  das  deutliche  „et* 
hinter  nsemeltf  ausgelassen  hatten.  Dazu  kommt  ferner  die  stille 
Polemik,  die  Wilmius  gegen  die  Fixierung  des  Burgenbaus  in  Kempen 
in  den  Jahren  1396 — 1400,  die  Johannes  und  Aegidius  Gelenius  in  den 
Farragines  vorgenommen  hatten,  filhrt.  Da  Wilmius  der  Text  der  Verse 
in  der  Fassung  des  Aegidius  Gelenius  mitgeteilt  war,  hat  er  ganz  sicher 
auch  die  Gelensche  Deutung  der  Jahresangabe  gekannt.  Direkten  Bezng 
nimmt  er  an  keiner  Stelle  darauf.  Aber  die  Forscher,  die  fiber  ihre 
Studien  znr  Kolner  Geschichte  eingehende  Konferenzen  abhielten,  hatten 
nicht  Yeranlassung  genommen,  einen  ihnen  beiden  so  interessanten  Punkt 
der  Geschichte  ihrer  Heimatstadt  zu  besprechen?  Wilmius  wiederholt  ja. 
den  Bericht  daruber  in  der  gleichen  Weise  an  drei  verschiedenen  Stellen 
und  Aegidius  Gelenius  lasst  ihn  unkorrigiert  durchgehen41). 

Hiernach  haben  wir  es  doch  zweifellos  mit  einem  Versteckspielen 
der  Kempener  Geschichtsforscher  zu  tun,  dem  eine  bestimmte  Absicht 
zu  Grunde  liegen  muss.  Offenbar  sollten  die  Spuren  der  Entstehung 
der  Kempener  Gedenktafel  verwischt  werden.  Denn  dass  sie  kein 
gleichzeitiges  unverfaischtes  Dokument  sein  kann,  wird  der  kurze  Uber- 
blick  aber  die  Geschichte  der  Burg  Kempen,  den  wir  auf  Grund  unsrer 
unzweifelhaft  echten  archivalischen  Zeugnisse  hier  folgen  lassen,  mit 
Sicherheit  beweisen. 

Das  Kempener  Land  ist  schon  im  frtthen  Mittelalter  im  Besitze 
der  Kolner  Kirche  gewesen,  deren  ErzbischOfe  im  11.  und  12.  Jahrh. 
verschiedenen  rheinischen  KlSstern  Einkttnfte  daselbst  geschenkt  haben42). 
Es  bestand  hier,  wie  uns  eine  Urkunde  von  118843)  belehrt,  ein 
erzbischflflicher    Haupthof;    die    Erwahnung    eines    Vogtes    und    eines 


41)  Soweit  ich  unterrichtet  bin,  ist  das  letzte  Werk  des  Wilmius,  die 
funf  Biicher  KSlner  Begebenheiten  (s.  Chron.  Nr.  91  und  92  im  Stdt.A. 
Koln  u.  oben  Anm.  32),  vollstandig  nur  durch  die  Abschrift  iiberliefert,  welche 
Aegidius  Gelenius  dem  Peter  Burmann  mitgeteilt  hat.  Gelenius  hat  an  der 
fraglichen  Stelle  (s.  oben  a.  a.  0.)  nichts  geandert.  Fragmente  der  funf 
Biicher  der  Rerum  Col.  in  der  eigenh&ndigen  Niederschrift  des  Wilmius  sind 
im  Msc.  3551  der  Hofbibliothek  in  Darmstadt  erhalten. 

4a)  Lacomblet  UB.  1  217,  236,  238,  280.  Die  friiheste  Erwahnung 
Kempens  findet  sich  in  einem  Werdener  Heberegister  aus  dem  10.  Jh.;  s^ 
Lacomblets  Arch.  II  220. 

4S)  Binterim  u.  Mooren,  die  alte  und  neue  ErzdiOcese  Koln  III  53. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.  99 

Schultheissen  in  dieser  Zeit  kennzeichnet  Kempen  als  den  Yorort  eines 
Gerichtsbezirkes  und  Dom&nen-Verwaltungssprengels.  Und  frfih  hat 
sich  hier  auch  eine  Dorfniederlassung  entwickelt,  welche  am  Ende  des 
13.  Jahrhanderts  zur  Stadt  ausgewachsen  ist44). 

Ein  Erlass  Erzbiscbof  Engelberts  II  von  EOln  fiber  den  Erwerb 
von  Gfitern  im  Eempener  Land  aus  dem  Jahr  1264  45)  richtet  sich 
speziell  an  den  officiates,  „Amtmanntt  daselbst,  welcher  in  einer  Ur- 
knnde  von  1294  den  Titel  dapifer  fuhrt48).  Beide  Ausdrficke  kommen 
auch  in  der  Folgezeit47)  noch  abwechselnd  vor,  bis  1366  der  Ritter 
Johann  von  Holthausen  zuerst  in  der  deutschen  Bezeichnnng  „Amtmann 
zu  Kempen"48)  erscheint.  Die  Inhaber  dieser  Titel  baben  das  Amt 
des  ehemaligen  Yogts  flbernommen,  wahrend  der  alte  Schultheiss  im 
Jahre  1348  unter  Erzbischof  Walram  zum  reddituarius 49)  geworden 
ist,  dessen  Tatigkeit  offenbar  mit  der  des  spateren  Kellners  (cellerarius) 
and  Rentmeisters  zusammenfallt. 

Wenngleich  die  Kempener  Amtmanner  noch  im  14.  Jahrh.  regel- 
massig  ihren  Wohnsitz  auf  Schloss  Oedt  gehabt  zu  haben  scheinen50), 
so  war  mindestens  ffir  den  Rentmeister  in  Kempen  selbst  eine  Amts- 
wohnung  vorhanden,  die  er  in  der  zweiten  Halfte  des  genannten  Jahr- 
hunderts  auf  der  erzbischSflichen  Burg  hatte51). 

Die  alteste  urkundliche  Notiz  fiber  das  Bestehen  einer  Burg  in 
Kempen  lautet  freilich  noch  unbestimmt;  im  Jahr  1364  nimmt  Erz- 
bischof Engelbert  HI  von  K5ln  „die  Burgen  und  Stadte  Oedt  und 
Kempen tf  als  Pfandobjekte  ffir  den  Grafen  Adolf  von  der  Mark  in 
Aussicht5*).  Als  jedoch  am  22.  Dezember  1377  durch  Erzbischof 
Friedrich  von  Sarwerden  Engelbert  von  Orsbeck  zum  Amtmann  in 
Kempen  und  Oedt  bestellt  wurde58),  ging  dieser  ausdrttcklich  die 
Verpflichtung  ein,    die  Burgen   zu  Kempen   und   zu  Oedt   dem  Erzstift 


")  Ebenda  III  72,  158,  223,  224  u.  230,  Lacomblet  UB.  IV  677. 

4S)  Binterim  u.  Mooren  IV  260. 

*•)  Ebenda  HI  223. 

**)  Ebenda  IV  275,  297,  311,  356. 

«)  Ebenda  IV  378. 

**)  Ebenda  IV  358, 

•°)  S.  die  vorstehend  zitierten  Urkunden  und  Anlage  1. 

5I)  S.  unten  S.  100. 

M)  Lacomblet  UB.  HI  654:  castra  et  opida  de  Ude  et  de  Kempen. 
Das  Amt  oder  die  sogenannte  Vogtei  Kempen  wird  im  14.  Jh.  haufiger  als 
Pfand  vergeben.    Vergl.  Terwelp,  Die  Stadt  Kempen  im  Rheinland  S.  46  ff. 

••)  Anlage  1. 

7* 


Digitized  by  VjOOQlC 


100  Th.  Ilgen 

nicht  entfremden  zu  wollen.  Auf  der  Burg  zu  Kempen  sollte  er,  dazu 
verpflichtete  ihn  seine  Amtsbestallung,  einen  PfOrtner,  einen  Wachter 
und  anderes  Gesinde,  gute  Leute  und  Enechte  halten.  Im  Jahr  1377 
muss  daher  die  Burganlage  in  Kempen  mit  einem  Turm  far  den  Wachter, 
einem  verschliessbaren  Toreingang  fttr  den  PfOrtner  und  Zinnenum- 
gangen  far  die  Knechte,  hinter  denen  geschatzt  sie  einen  Feind  abwehren 
konnten,  verseben  gewesen  sein. 

Und  im  Jahr  1382  besass  der  Erzbisckof  auf  der  Burg  in  Kempen, 
wie  wir  gleich  noch  ausftthrlicher  lesen  werden,  ein  eigenes  Gemach 
(camera),  dessen  Erwahnung  dazu  gehOrige  weitere  Wohnraume  voraus- 
setzen  lasst.  Zahlte  ja  Kempen  auch  zu  den  Orten,  an  denen,  wie  in 
Bonn,  Poppelsdorf,  Godesberg,  Httlchrat,  Zons  etc.  Erzbischof  Friedrich  von 
Sarwerden,  von  dem  uns  zuerst  Lehensprotokollbttcher  aberliefert  sind  M), 
seine  Lehentage  abzuhalten  pflegte.  Schon  1371,  nacbdem  er  im  Jahr 
zuvor  den  erzbischOflicben  Stuhl  bestiegen  hatte,  weilte  er  vom  12.  bis 
14.  August,  am  26.  Oktober  und  am  26.  Dezember  daselbst  und  nahm 
verscbiedene  Belehnungen  vor55).  Am  26.  Oktober  1372,  im  September 
1376,  im  Mai  1379,  im  September  1380,  im  Juli  1381,  im  April  1382 
begegnen  wir  ihm  wieder  in  Kempen56).  Da  ttberdies  die  Notiz  aus 
dem  Jahr  1382  besagt,  dass  auf  der  Burg  die  Fenster  in  der  Be- 
bausung  des  Erzbischofs  reparaturbedttrftig  geworden  waren,  so  darf 
man  dieser  unbedingt  ein  langeres  Bestehen  zusprechen  und  als  gewiss 
annehmen,  dass  Friedrich  von  Sarwerden  bei  seinem  Regierungsantritt 
im  Jahr  1370  die  Burg  in  Kempen  als  vollendetes  Bauwerk  aber- 
kommen  und  bei  seinen  Aufenthalte  in  Kempen  von  1371  ab  auf  ihr 
gewohnt  hat. 

Die  Nachricht  zu  1382  verdanken  wir  dem  erzbischOflicben  Kellner 
in  Kempen,  Konrad  von  Waltdorp,  dessen  Abrechnung  far  die  Jahre 
1382  und  1383  erhalten  ist57).  Dieser  weist  nach,  dass  er  in  dem 
genannten  Zeitraum  far  Reparaturen  an  der  Kempener  Burg  veraus- 
gabt  habe: 

Item  pro  reparatione  fenestrarum  vitrearum  castri  Kempensis 
videlicet   in   camera   domini   necnon   in  wardaria   et   in   aula   predicti 


M)  StA.  Dusseldorf,  Msc.  C  1-3. 
")  C  3  S.  3,  11  und  204. 

»•)  C  3  S.  28,  41,  43,  195  u.  200  -  C  1  Nr.  56  u.  145  —  C  2  Nr.  25. 
5T)  StA.  Dusseldorf:  Amt  Kempen -Oedt,  Kellnereisachen  Nr.  1.  Com- 
putacio  Conradi  de  Waltdorp  cellerarii  in  Kempen  a.  1382  u.  1383. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.        101 

castri  pro  salariis  et  expensis  et  quibnsdam  clavis  habitis  ad  predictas 
fenestras  XVIII  sol. 

Item  pro  ana  scista  (=  cista)  habita  ad  spindariam  cum  duobus 
clavibus  VI  sol. 

Item  pro  clavis  tarn  magnis  qnam  parvis  babitis  ad  bottelariam 
dictis  proprie  sluepen  V  sol. 

Item  magistro  Henrico  dicto  Paes  fabro  Eempensi  pro  uno  ferro 
magno  habito  ad  magnam  portam  predicti  castri,  in  qua  porta  volvitur, 
cum  quibusdam  clavis  magnis  habitis  ad  predictam  portam  XY  sol. 

Demnacb  waren  im  Jahr  1382  in  der  Burg  Eempen  nicht  nur 
Wohnraume  fur  den  Erzbischof  mit  den  ndtigen  Vorratsh&usern  und 
Wirtschaftsgebauden  hergerichtet,  sie  besass  auch  ein  eigenes  Wacht- 
haus  (wardaria)  far  die  Unterkunft  der  reisigen  Knechte.  Und  eben- 
falls  batte  der  Kellner  Conrad  von  Waltdorp  daselbst  Wohnung68). 
Ganz  besonderes  Gewicht  aber  mussen  wir  auf  die  Notiz  legen,  dass 
daselbst  ein  Hof  existierte,  auf  welcben  die  Fenster  der  Wohngelasse 
mflndeten.  Dieser  Binnenbof  wurde  wabrscheinlicb  durch  das  Haupttor 
geschlossen,  zu  dessen  Ausbesserung  Meister  Heinricb  Paes  die  grosse 
Eisenstange  anlegte.  In  diesem  .grossen  Tor  hing  die  kleine  Eingangs- 
pforte,  die  den  Personenverkehr  vermittelte. 

Mit  wenigen  Worten  ist  uns  hier  in  grossen  Umrissen  ein 
Situationsplan  der  Burg  Kempen  gezeichnet,  der  die  wichtigsten  Be- 
standteile  der  aus  spaterer  Zeit  bekannten  Anlage  bereits  en  thai  t59). 
Man  geht  wohl  nicht  fehl,  wenn  man  das  Bestehen  der  beiden  recht- 
winkelig  aufeinanderstossenden  Haupttrakte  oder  entsprecbender  Vor- 
l&ufer  bereits  far  diese  Zeit  voraussetzt.  Auf  jeden  Fall  sind  die  1382 
und  1383  an  Fenstern  und  Toren  notwendig  gewordenen  Reparaturen, 
weiter  die  Nachrichten  iiber  die  Besatzung  der  Burg  im  Jahre  1377 
Beweise  dafttr,  dass  in  dieser  Zeit  die  Gebaulichkeiten  bereits  einen 
Umfang  hatten,  welcher  die  Annahme,  der  Burgbau  sei  damals  noch 
so  wenig  entwickelt  gewesen,  dass  der  angeblich  in  den  Jahren  1396  bis 
1400  ausgefuhrte  eine  v6llig  neue  SchOpfung  bedeutete,  direkt  ausschliesst. 


*8)  In  seiner  Rechnung  fiihrt  er  unter  andern  Ausgabeposten  auf: 
Exposita  pro  me  et  duobus  famulis  habitis  in  predicto  castro, 
die  sich  auf  die  verschiedensten  Lebensmittel,  Fleisch,  Fische,  Wein  etc. 
beziehen.  An  anderer  Stelle  sagt  er:  .  .  .  de  bonis  Schaluyns  .  .  .  recepi 
38  pullos,  11  aucas  per  me  et  famulos  meos  commestos  in  castro 
Kempensi. 

59)  S.  die  Kunstdenkmaler  der  Rheinprovinz,  Kr.  Kempen  S.  93. 


Digitized  by  VjOOQlC 


102  Th.  Ilgen 

Und  man  wird  doch  nicht  gerade  den  Neubau  einer  grosseren 
Befestigungs-  und  Wohnungsanlage  beginnen  in  dem  Zeitpunkt,  wo  man 
sich  genOtigt  sieht,  diese  zu  verpfanden.  Eben  im  Jabr  1396  hat 
Erzbiscbof  Friedricb  von  Sarwerden  Schloss,  Stadt  und  Amt  Kempen 
und  Oedt  far  17  000  Gulden  seinem  Sch wager,  dem  Grafen  Friedrich 
von  Moers,  in  Pfandschaft  gegeben60).  Das  Gescbaft  war  bereits  im 
Jabr  1392  in  Aussicht  genommen61).  In  einem  Schreiben  aus  Bonn 
von  1396  ohne  Tagesdatum  teilt  der  Erzbischof  den  Bflrgermeistern, 
Scboffen,  Bargern  und  alien  anderen,  die  es  anging,  mit,  dass  die 
SchlOsser,  die  Stadt  und  das  Amt  Kempen-Oedt  dem  genannten  Grafen 
far  die  obige  Summe  amts-  und  pfandweise  ttberlassen  seien.  Welche 
Folgen  eine  derartige  Verpfandung  nach  sich  zog,  lehrt  uns  der  Revers 
des  Grafen  Friedrich  von  Moers  von  1392:  Nicht  nur  der  Amtmann 
von  Kempen,  auch  der  Eellner,  PfOrtner,  Turmwachter  und  alle  die- 
jenigen,  die  in  der  Burg  Eempen  Wohnung  hatten,  mussten  dem  Pfand- 
inhaber  huldigen  und  Treue  schwdren.  Dieser  Zustand  trat  mit  der 
Verpfandung  1396  ein  und  hat  angedauert  bis  zum  4.  Februar  1404  62); 
erst  von  diesem  Tage  ist  die  Finalquittung  des  Grafen  Friedrich  aber 
den  Rttckempfang  der  Pfandsumme  ausgestellt. 

Also  die  Burg  in  Kempen  kann  ebensowenig  1396 — 1400  wie, 
nach  Wilmius'  und  Rein's  Meinung,  in  den  80er  Jahren  des  14.  Jahrh. 
neugebaut  oder  in  solchem  Umfang  umgebaut  sein,  dass  dies  Ereignis 
einen  Zeitgenossen  zu  den  Denkversen  der  Metallplatte  begeistert  haben 
warde68).  Dann  massen  wir  aber  unbedingt  Johann  Hunt  als  Erbauer 
der  Burg  Kempen  streichen,  was  uns  ttberdies  unsere  archivalischen 
Zeugnisse  aus  anderen  Grttnden  nahe  legen. 

Auffalliger  Weise  sind  wir  aber  eine  PersOnlichkeit  dieses  Namens, 
die  um  1400  in  Kempen  lebte,  verhaltnismassig  gut  unterrichtet.  Zuerst 
stossen  wir  1382  auf  einen  Fleischhauer  Johann  gen.  Huynt  in  Kempen, 
der  in  den  erzbischOflichen  Mtthlen  zu  Oedt  und  Mttlhausen  seine 
Schweine  masten  Hess64).     Das  Geschaft   scheint   etwas  eingebracht  zu 


•°)  S.  Heimath,  Wochenblatt  der  niederrh.  Gesch.  1878  S.  34. 

•l)  Anlage  Nr.  2. 

M)  Anlage  Nr.  3. 

")  Danach  bedarf  die  von  Clemen,  Kunstdenkmaler  des  Kr.  Kempen 
S.  87  und  von  Terwelp,  die  Stadt  Kempen  S.  53  vorgetragene  Auffassung 
tiber  die  Zeit  der  Erbauung  des  Kuhtores  in  Kempen  ebenfalls  der  Berichtigung. 

u)  In  der  Kellnereirechnung  Konrads  von  Waltdorp  von  1382  83 
heisst  es:  Recepta  aliarum  pecuniarum:  primo  a  Johanne  dicto  Huynt  car- 


Digitized  by  VjOOQIC 


KritiaehtBeitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.        103 

haben,  so  dass  wir  ibm  nach  noch  nicht  einem  Jahrzehnt  im  Besitz 
«ines  zugleich  stadtischen  und  kirchlichen  Ehrenamtes,  desjenigen  des 
GlOckners  der  Kempener  Kirche,  wieder  begegnen.  Derartige  Posten 
^rkauften  sich  kapitalkraftige  Personen  gem.  Und  der  Kempener 
Bttrger  Johann  gen.  Hunt,  der  am  30.  Marz  1391  vom  Pfarrer  Jo- 
hannes de  Broile  zum  GlOckner  ernannt  wurde,  hatte  sich,  das  deutet 
die  Ernennungsurkunde  an,  die  Gewinnung  der  Stelle  etwas  kosten 
lassen.  Aber  auch  beim  Erzbischof  Friedrich  von  Sarwerden  war  er 
schon  damals  gat  angeschrieben,  denn  dieser  verwendete  sich  far  ihn 
aus  Anlass  der  Besetzung  des  genannten  Glockneramtes 65).  Dass  Johann 
Hunt  bereits  1393  „cellerariustt  gewesen  sei,  wie  Wilmius66)  be- 
bauptet,  dafQr  fehlt  uns  jeder  urkundliche  Beleg. 

Der  Reichtum  jedoch  und  die  angesehene  Stellung,  die  Johann 
Hunt  in  Kempen  zu  erwerben  verstanden  hatte,  spricht  sich  auch  aus  in 
dem  Umstand,  dass  es  ihm  am  21.  Januar  1405  nicht  nur  gelang  den 
Hof  Wyerbach  bei  Kempen  mit  60  Morgen  Land  und  Wiesen,  den 
vor  ihm  ein  Adliger  besessen  hatte,  von  Erzbischof  Friedrich  zu  Lehen 
zu  erwerben 67),  an  demselben  Tag  empfing  er  auch  von  dem  namlichen 
Herrn  das  „Schalluyneguta  in  Kempen  auf  Lebenszeit  in  Pacht,  mit 
der  Verpflichtung,  auf  die  Burg  in  Kempen  eine  Fruchtrente  von 
50  Malter  Roggen  jahrlich  zu  lief  em68).  In  dem  Pachtbrief  nennt 
ihn   der  Erzbischof   „unseren  Bttrger   zu  Kempen  und  lieben  Diener". 


nitici  Kempensi  pro  quatuor  porcis  saginatis  in  molendino  Ude  et  Mulhusen 
XX  marcas. 

Die  bedeutende  Abgabe  nCtigt  naturlich  zu  dem  Schluss,  dass  die 
Mastung  sehr  energisch  betrieben  und  der  Wechsei  des  Mastviehs  im  Laufe 
eines  Jahres  ziemlich  haufig  eintrat. 

•*)  Or.  im  StdtA.  Kempen  St.  110.  Der  Druck  bei  Binterim  u.  Mooren, 
Die  alte  und  neue  Erzdi&zese  K61n  IV  399  ist  ziemlich  fehlerhaft. 

••)  Liber  de  pastoratu  S.  23:  Anno  1393  vixit  Kempenae  Joannes 
Hundt,  cellerarius.  Wilmius  Quelle  ist  wahrscheinlich  die  Urkunde  des  Stadt- 
archivs  Kempen  vom  11.  November  1393,  der  zufolge  Johann  Hund  Land 
zu  Malshoven  kauft.  S.  Niederrhein.  Ann.  64,  15  Nr.  115.  Den  ,cellerarius' 
hat  W.  hinzugedichtet. 

«7)  StA.  Dusseldorf,  Msc.  C  3,  fol.  196:  Johannes  Hunt  infeudatus 
Kempen  anno  do  mini  1405  die  21.  Januarii,  nominavit  curtem  dictum  Wyerbach 
•cum  60  jurnalibus  tarn  agrorum  quam  pratorum  et  aliis  attinentiis,  resignatis 
•coram  domino  per  Arnoldum  de  Broickhusen,  presentibus  Henrico  advocato 
van  der  Nersen,  Johanne  Schaffrait,  Jacobo  Vynsterlyn  de  Buckenhem  et 
Petro  de  Vrechen  hostiariis  domini  nostri  Coloniensis. 

e8)  S.  Anlage  4. 


Digitized  by  VjOOQlC 


104  Th.  Ugen 

Die  Bttrger  in  den  bischOflichen  St&dten  abernahmen  ja  sehr  haufig- 
Haus&mter  bei  den  Landesfarsten,  die  sie  fttr  die  Zeit  der  Anwesenheit 
des  Herrn  an  dem  betreffenden  Orte  zu  Diensten  verpflichteten  69). 
ErzbischOflicher  Kellner  auf  der  Burg  in  Kempen  war  jedoch  Johann 
Hunt  offenbar  auch  damals  noch  nicht ;  es  w&re  doch  sonst  verwunder- 
lich,  dass  dieses  Umstandes  weder  im  offiziellen  Lehensprotokoll,  noch 
im  Pachtbrief  und  Revers  gedacht  ist.  Auch  die  Bestimmung,  dass 
der  Pachtzins  auf  die  Burg  in  Kempen  zu  entrichten  sei,  hatte  man 
wohl  im  anderen  Falle  nicht  in  dieser  Form  normiert.  Am  Ende 
seines  Lebens  muss  aber  Johann  Hunt  tats&chlich  Kempener  Kellner 
geworden  sein,  denn  der  Johannes  Canis,  der  als  cellerarius  in 
Kempen  am  13.  Mai  1413  sein  Testament  macht70),  ist  offenbar  mit 
der  mehrfach  genannten  Persdnlichkeit  identisch.  Lang  kann  er  den 
letzten  Termin  nicht  uberlebt  haben,  da  ihn  sein  Sohn,  der  Kleriker 
Henricus  Canis  gen.  op  dem  Voerst  in  einer  Urkunde  vom  6.  Februar 
1419  als  gestorben  erwahnt71).  Auch  der  Sohn  legt  seinem  Vater  den 
Titel  cellerarius  Kempensis  bei,  ein  Beweis  dafur,  dass  man  stolz  in 
der  Familie  darauf  war,  ein  Mitglied  unter  sich  gebabt  zu  haben,  das 
ein  so  angesehenes  Amt  bekleidet  hatte.  Daher  auch  seit  dieser  Zeit  die 
Latinisierung  des  im  Deutschen  etwas  ominOs  klingenden  Namens.  Urn 
so  sicherer  aber  durfen  wir  schliessen,  dass,  da  in  den  frttheren  ur- 
kundlichen  Erwahnungen  des  Johann  Hunt  ihm  dieser  Titel  nicht 
gegeben  wird,  er  auch  das  Amt  nicht  besessen  hat.  Er  war  wahr- 
scheinlich    bis    1411    GlOckner72)    und    man   darf   in    dieser  Hinsicht 


•9)  Vgl.  Die  Chroniken  der  deutschen  St&dte  24,  Einl.  S.  150ff. 

70)  Abschrift  des  15.  Jh.  im  StdtA.  Kempen,  Uk.  Nr.  173;  8.  Nieder- 
rhein.  Ann.  64,  21. 

71)  Urk.  des  Klosters  Camp  Nr.  737  im  StA.  Dusseldorf.  Das  Scha- 
luynsgut,  das  1405  Johann  Hunt  auf  Lebenszeit  in  Erbpacht  gegeben  war, 
wird  am  23.  Dezember  1414  durch  den  Elekten  Dietrich  von  K6ln  fur  1000 
Rhfl.  dem  Knappen  Friedrich  von  Hiils  verpfandet.  StA.  Dusseldorf,  Urk. 
KurkSln  s.  a.  Das  scheint  darauf  hinzudeuten,  dass  Johann  Hunt  bereits 
vor  diesem  Zeitpunkt  gestorben  ist.  Den  Aufsatz  von  Dr.  Keussen  fiber 
Johann  Hunt  im  Krefelder  Journal  von  1868  Nr.  278  (s.  Bonner  Jb.  46,  122) 
habe  ich  mir  bisher  nicht  verschaffen  kdnnen.  Keussen  haben  aber  wohl 
sohwerlich  andere  Quellen,  als  die  von  mir  angefiihrten,  zur  Verfiigung 
gestanden. 

")  So  gibt  Wilmius  im  Liber  de  pastoratu  Kempensi  herausgeg.  von 
Terwelp  S.  25  an:  Anno  1411  ecclesiae  Kempensis  aedituus  et  custos  fuit 
Johannes  Honn  in  locum  succedens  Joannis  Hundt  cellerarii.  In  einer  Urk.  des 
Klosters  Camp  vom  3.  Juni  1409  (StA.  Dusseldorf)  wird  Joh.  Honn  erst  als 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitragc  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.        105- 

ebenfalls  gerechte  Zweifel  hegen,  dass  er  daneben  das  Kellneramt  ver- 
sehen  habe.  Dann  wttrde  er  erst  um  1411  zum  cellerarius  avanciert 
sein.  Erzbischof  Friedrich  hatte  ihn  ofFenbar  vom  Jahr  1405  ab  als 
tuchtigen  Gutspachter  and  Lehensverwalter  erprobt  und  abertrug  ihm 
daher  am  jene  Zeit  die  recht  bedeutungsvolle  Kempener  Rentei,  der  er 
freilich  nar  noch  ein  paar  Jahre  vorgestanden  haben  kann. 

Die  kurze  Lebensskizze,  die  wir  von  dem  Kempener  Johann  Hnnt 
auf  Grand  von  arkundlichen  Nachrichten  liefern  konnten,  lasst  uns  in 
ihm  einen  Mann  erkennen,  der,  nachdem  er  die  Metzgerei,  als  er  durch 
sie  zum  vermdgenden  Burger  geworden  war,  an  den  Haken  gehangt 
hatte,  sich  mit  Landwirtschaft  and  Gutsverwaltang  besch&ftigte.  Das 
Amt  des  Gldckners,  mit  dem  neben  der  Aufsicht  ttber  die  Benutzung 
und  Erhaltang  der  Glocken  offenbar  zugleich  die  Befugnis  zur  Yer- 
wendung  gewisser  Kirchenrenten  verbunden  war,  nahm  sichtlich  seine 
ganze  Tatigkeit  nicht  in  Ansprach,  am  so  weniger,  als  im  Anfang  des 
15.  Jahrhunderts  noch  ein  vicecampanarios  in  Kempen  existierte.  Aber 
dass  er  daneben  auch  noch  den  Baumeister  habe  spielen  kOnnen  und  eine 
grossartige  Burganlage  entworfen  and  ausgefuhrt  haben  sollte,  das  ist 
einfach  ausgeschlossen.  Damit  werden  zu  verschiedenartige  Qualitaten 
auf  das  Haupt  des  Johann  Hunt  gehauft.  Mag  auch  auf  manchen 
Gebieten  das  Prinzip  der  Arbeitsteilung  am  Ausgang  des  Mittelalters 
erst  in  bescheidenem  Umfang  zur  Geltung  gelangt  sein,  die  Baumeister 
bildeten  schon  damals  eine  abgeschlossene  Berufsklasse  far  sich.  Durch* 
Dilettanten  aber  liessen  furstliche  Bauherrn  im  14.  Jahrhundert  ganz  ge- 
wiss  ihre  SchlOsser  nicht  errichten.  Die  Bauleute  selbst  pflegten  auch 
nicht  so  sesshaft  zu  sein,  wie  es  der  ehemalige  Schlachtermeister  Johann 
Hunt  in  Kempen  gewesen  ist.  Als  cellerarius,  in  einer  Stellung,  die  er 
zudem  in  der  angeblichen  Bauzeit  der  Burg  hOchst  wahrscheinlich  noch 
gar  nicht  besessen  hat,  konnte  dieser  sich  um  den  Bau  so  grosse  Ver- 
dienste  gar  nicht  erwerben,  dass  man  ihn  gewurdigt  hatte,  ihn  mit  seinem 
Herrn  auf  der  Inschrift  zu  verewigen.  Uberdies  waren  die  Kirchen- 
fursten  des  14.  Jahrhunderts  nicht  so  leutselig,  dass  sie  sich  mit  ihren 
Untergebenen  so  auf  einer  Stufe  behandeln  liessen,  wie  das  die  Denk- 
verse  tun. 

Wenn  aber  Wilmius  in  der  ersten  Halfte  des  17.  Jahrhunderts 
das  Wappen  des  Kellners  Johann  Hunt  noch  genau  gekannt  haben  will, 
das  nach  seiner  Annahme  also  schon  um  1385  auf  der  Burg  in  Kempen 

vicecampanarius  bezeichnet;  diese  Nachricht  spricht  dafur,  dass  Johann  Hunt 
damals  die  Stelle  noch  inne  hatte. 


Digitized  by  VjOOQlC 


106  Th.  Ilgen 

.angebracht  gewesen  sein  sollte,  so  wirkt  es  geradezu  erheiternd,  dass 
dieser  im  Jahre  1405  ausdrttcklich  erklart,  er  ftthre  kein  Siegel;  das 
heisst  fur  einen  Mann  seines  Standes  erst  recht,  dass  er  ein  Wappen 
•damals  nicbt  besessen  hat.  Denn  Leute  wie  Johann  Hunt  erwarben 
-ein  Wappen  ausser  durch  ausdruckliche  Verleihung  von  ihren  Haus- 
.zeichen  oder  Namen  ber  eben  vermittels  des  Siegels. 

Der  Unwahrscheinlichkeiten  und  tatsachlichen  Unmdglichkeiten, 
<lie  wir  mit  in  den  Kauf  nehmen  mttssten,  wenn  die  Kempener  Denk- 
verse  original  waren,  sind  es  demnach  wohl  genug.  Johann  Hunt  kann 
als  Erbauer  der  Burg  nicbt  gelten,  weil  er  kein  Baumeister  gewesen 
ist.  Dass  1396  mit  dem  Burgenbau  begonnen  sei,  ist  ausgeschlossen, 
•denn  eben  damals  wurde  mit  anderen  erzstiftischen  Besitzungen  der 
dortigen  Gegend  das  Kempener  Schloss  verpfandet.  Dieses  hat  Erz- 
bischof  Friedrich  von  Sarwerden  tiberhaupt  nicbt  neu  errichtet;  als  er 
zur  Regierung  kam,  fand  er  es  bereits  vOllig  ausgebaut  vor.  Also  der 
Inhalt  der  Verse  ist  Erfindung,  und  zwar  von  Leuten,  die  von  der 
Entstehung  der  Burg  und  ihrer  Geschichte  viel  weniger  wussten,  als 
wir  heutzutage  auf  Grund  der  verschiedensten  uns  zug&nglich  gewordenen 
Archivalien  mit  Sicherheit  festzustellen  imstande  sind.  Da  von  den 
Angaben  der  Denkverse  auch  nicht  eine  mit  unserer  historischen  Uber- 
lieferung  in  Einklang  gebracht  werden  kann,  so  sind  die  Falscher  bei 
•der  Auswahl  der  Daten  fiir  die  Baugeschichte  der  Burg  Kempen  auch 
nicht  von  einer  am  Orte  bestandenen  Tradition  unterstfitzt  worden. 

Dieser  Umstand  lasst  vermuten,  dass  das  Falsifikat  in  verhaltnis- 
m&ssig  junger  Zeit  angefertigt  ist.  Dass  dessen  Entstehung  vor  1500 
■anzusetzen  sei,  verbietet  der  Schriftcharakter  der  Metallplatte.  Da 
auch  dieser  nicht  rein  ist,  sondern  VerstOsse  gegen  die  Schreibweise 
des  beginnenden  16.  Jahrhunderts  enthalt,  rticken  wir  langsam  der  Zeit 
naher,  in  der  Johannes  und  Aegidius  Gelenius  das  Geschaft  zur  Ver- 
besserung  und  dauerhafteren  Fixierung  der  Quellenzeugnisse  ihrer 
-engeren   und  weiteren  Heimat  betrieben  haben. 

Dass  von  ihnen  der  Plan  zur  Festlegung  des  Geburtstages  des 
bemerkenswertesten  Bauwerkes  ihrer  Heimatstadt  Kempen  herruhrt,  darf 
man  nach  den  widersprechenden  Angaben,  die  sie  fiber  die  Form  der 
Erhaltung  der  Denkverse  auf  der  Kempener  Burg  liefern  und  weil  sie 
-die  alteste  Redaktion  fur  diese  in  der  historischen  Literatur  begrundet 
haben,  mit  grosser  Sicherheit  behaupten.  Wie  souverain  die  beiden 
tjeistlichen  Herrn   in  Koln   die  Datierung   unsicher  tiberlieferter  histo- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.        107 

rischer  Ereignisse  zu  begrunden  gewusst  haben,  wird  sich  im  Verlauf 
meiner  spateren  kritischen  Beitrage  noch  deutlicher  ergeben.  Die  Be- 
gehang  von  Feiern  zur  Erinnerung  an  bedeutsame  historische  Vorgange 
oder  an  Ehrentage  besonders  im  Rahmen  kirchlicher  Tatigkeit  aus- 
gezeichneter  Manner  war  aber  eine  schon  im  17.  Jahrhundert  gern  ge- 
pflegte  Sitte.  Die  Gebrttder  Gelenius  haben  besonders  far  solche  Feste 
in  Kdln  manche  Anregung  gegeben  and  sich  bei  deren  glanzender  Durch- 
fahrung  grosse  Verdienste  erworben75).  So  ist  denn  aach  fur  ihre 
Vaterstadt  Kempen  ein  besonders  gttnstiges  Jubilaumsjahr  dnrch  ihre 
wohlgelungene  Inschriftenfalschung  geschaffen  worden.  Der  Gelenii 
Landsmann  Johannes  Wilmius  musste  gerade  in  dieser  Frage  die  Rolle 
des  advocatus  diaboli  ubernehmen  dadurch,  dass  ihm  die  Anfgabe  zu- 
geteilt  war,  gegen  die  Zuverlassigkeit  des  Datums  der  Inschrift  zu 
opponieren,  urn  den  Ursprung  der  Falschung  zu  vertuschen. 

Die  endgultige  Redaktion  des  Textes  der  Denkverse  und  selbst- 
verstandlich  auch  das  Eingravieren  derselben  in  die  Messingplatte  mochte 
man  mit  Rttcksicht  darauf,  dass  Wilmius  in  alien  seinen  zu  ver- 
schiedenen  Zeiten  verfassten  Werken  an  der  Lesart  „ minus"  anstatt 
„nonisa,  die  als  gute  Verbesserung  Aegidius  Gelenius74)  wohl  erst  im 
Laufe  der  Zeit  eingefallen  ist,  festhalt,  Qberhaupt  nach  des  ersteren  Tod 
im  Jahre  1654  verlegen.  Es  ist  ja  denkbar,  dass  Aegidius  Gelenius, 
der,  wie  es  scheint,  zunachst  ins  Auge  gefasst  hatte,  die  Inschrift  auf 
einer  Steinplatte  der  Aussenmauer  einzufugen,  von  dieser  Idee  wieder 
abkam,  weil  er  dafttr  keinen  geeigneten  Platz  an  dem  Backsteinbau 
ermitteln  konnte,  und  statt  dessen  die  Absicht  ausserte,  die  Denkverse 
einer  Metallplatte  einzuverleiben.  Wilmius  hatte  dann  deren  Ausfahrung 
antizipiert.  Hat  dieser  tatsachlich  die  Gedenktafel  in  der  Ausfuhrung 
vor  Augen  gehabt,  in  der  sie  uns  heute  uberliefert  ist,  so  kann  man 
mit  gutem  Grand  die  konstant  festgehaltene  Lesung  „minusu  nur  als 
ein  Mittel  zum  Dupieren  der  Nachwelt  ansehen.    Denn  der  Erhaltungs- 


")  Der  Liber  IV  der  Schrift  des  Aegidius  Gelenius,  De  admiranda 
magnitudine  Coloniae,  continens  diptycha  festorum  mobilium  et  sacros  ac  pios 
fastos  Agrippinenses,  befasst  sich  eingehend  mit  diesem  Thema.  Zahlreich 
sind  die  Feiern,  welche  die  Gebriider  Gelenius  aus  Anlass  der  Auffindung 
oder  der  Erhebung  der  Gebeine  von  heiligmassigen  geistlichen  Personen  ver- 
anstaltet  haben. 

74)  Die  Konjektur  seines  Bruders  Johannes,  M  semel  quator  C  minus 
XV  semel  Ique  (s.  oben  S.  90)  hat  ihm  demnach  nicht  zugesagt;  sie  passte 
auch  nicht  in  das  Versmass. 


Digitized  by  VjOOQlC 


108  Th.  Ilgen 

zustand  der  Metallplatte,  der  noch  heute  ein  sehr  guter  ist,  war  zir 
Wilmius  Zeiten  sicher  nicht  schlechter. 

Das  Verfahren,  welches  die  Gebrttder  Gelenius,  in  der  Haupt- 
sache  wohl  Aegidius,  bei  der  Herstellung  der  F&lschung  beobachtet 
haben,  ergibt  sicb  eigentlicb  von  selbst  aus  unseren  oben  n&her  ausge- 
ftthrten  kritischen  Darlegungen.  Die  Anregung  dazu  haben  die  Xantener 
Denkverse  geliefert,  die,  wie  bereits  bemerkt  wurde,  den  F&lschern  be- 
kannt  geworden  sind.  Und  zwar  findet  sich,  das  muss  ganz  besonders 
hervorgehoben  werden,  in  der  Abschrift  der  Inschrift  von  Xanten  in  den 
Farragines  die  eigenartige  Form  Sarwart75),  die  auch  die  Kempener 
Gedenktafel  enth&lt.  Wir  haben  hier  wieder  die  Vorliebe  far  eine 
altertamliche,  unzeitgem&sse  Form  eines  Familiennamens,  die  wir  in 
ahnlicher  Weise  in  der  Schreibung  „  Withe"  fttr  „Wedea  auf  der  durch 
die  Gebrdder  Gelenius  fabrizierten  Weiheinschrift  in  der  Eirche  zu 
Schwarzrheindorf  feststellen  konnten.  Und  ebenso  wie  bei  der  Schwarz- 
rheindorfer  F&lschung  lasst  sich  in  der  Pal&ographie  der  Inschrift  von 
Kempen  eine  auffallige  Sucht  nach  gewagten  Ligaturen  nachweisen,  die 
selbstverst&ndlich  bei  der  veranderten  Schriftart  andere  Formen  ange- 
nommen  hat.  Abkttrzungszeichen  in  unorganischer,  ja  geradezu  will- 
kttrlicher  Gestalt  lehren  uns,  dass  der  Schriftverfertiger  seine  Schrift- 
vorlage  nicht  sorgfeltig  nachgebildet  hat.  Im  Schriftcharakter  der  Zeit 
aber,  welche  das  Dokument  wiedergeben  sollte,  hat  er  sich  bedenklich 
ver  griff  en,  was  uns  ja  bei  einem  Geschichtsfreund  des  angehenden 
17.  Jahrhunderts  gewiss  nicht  zu  verwundern  braucht.  Denn  wenn  wir 
gleich  dem  vielseitigen  Interesse  der  Gebrdder  Gelenius  far  die  historischen 
Quellen  der  verschiedensten  Art  alle  Anerkennung  zollen  mttssen,  so 
tritt  doch  eben  bei  einer  ganzen  Reihe  von  zum  Teil  nur  kleineren 
Versehen  in  ihren  gef&lschten  Dokumenten  hervor,  dass  es  ihnen  und 
ihren  Falschergehalfen  an  dem  sicheren  IFberblick  fttr  die  Unterschiede 
in  der  Schreibart  der  einzelnen  Jahrhunderte  noch  vielfach  gebrach. 

Friedrich  von  Sarwerden  als  den  Erbauer  der  Burg  Kempen  zu 
stempeln,  werden  die  Gelenii,  ausser  durch  die  Xantener  Denkverse,. 
dadurch  veranlasst  sein,  dass  sie  dieses  Erzbischofs  Anwesenheit  in 
Kempen  durch  Urkunden  am  fruhesten  oder  am  h&ufigsten  bezeugt  ge- 
fnnden  hatten76).     Es   scheint  nicht,   dass   es   den  Gebrttdern  Gelenius 


75)  S.  daruber  oben  S.  88  ff.). 

76)  S.  das  offenbar  aus  Urkunden  zusammengestellte  Itinerar  Erzbischof 
Friedrichs  von  Sarwerden  flir  die  Jahre  1380—1412  in  den  Farragines- 
Gelenii  III  86. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.        109 

und  Wilmius  schon  gelungen  war,  das  Wappen  Erzbischof  Friedrichs 
an  irgend  einer  hervorragenden  Stelle  der  Eempener  Burg  zu  entdecken. 
Der  letztere  hatte  uns  in  seinen  zahlreichen  Erwahnungen  des  Burg- 
baues  den  Befund  sicher  nicht  verschwiegen,  urn  damit  seine  Ansicht 
far  die  Entstehung  der  Anlage  in  der  Zeit  des  genannten  Kirchenfttrsten 
begrtnden  zn  kdnnen.  Eine  Bestatigung  far  die  Tatigkeit  Johann 
Hunts  bei  der  Errichtung  des  Kempener  Schlosses  will  Wilmius  ja  darin 
sehen,  dass  sich  ein  Hund  flber  dem  Tor  hinter  der  ZugbrUcke  befand. 
Zu  bezweifeln,  dass  eine  solche  Tierfigur  an  der  bezeichneten 
Stelle,  sei  es  als  Zierat,  sei  es  als  Wappenemblem  derjenigen  Pers6n- 
lichkeit,  die  in  irgend  einer  Weise  bei  der  Entstehung  der  Burg  be- 
teiligt  war,  angebracht  gewesen  sei,  liegt  kein  Grand  vor.  Im  Gegen- 
teil  mOchte  ich  glauben,  dass  die  Ermittlung  eines  Hundebildes  auf  der 
Burg  in  Kempen  im  Zusammenhang  mit  der  Eenntnis  der  Urkunde 
von  1391,  durch  welche  der  Eempener  Bttrger  Johann  gen.  Hunt  zum 
-GlOckner  der  Kirche  daselbst  ernannt  wurde,  den  Falschern  Ver- 
anlassung  gegeben  hat,  einen  Johann  Hunt  zum  Erbauer  des  Schlosses 
zu  erheben77).  In  der  Urkunde  von  1391,  die  Wilmius  zitiert 
und  die  daher  gewiss  den  Gebrttdern  Gelenius  nicht  unbekannt  ge- 
blieben  ist,  findet  sich  ausdracklich  vermerkt,  dass  Erzbischof  Fried- 
rich  far  den  neuernannten  Gldckner  ein  gutes  Wort  eingelegt  hatte, 
-dass  ihm  der  Posten  vom  zeitigen  Pfarrer  in  Eempen  abertragen 
worden  war.  Daraus  konstruierte  man  Beziehungen  zwischen  Friedrich 
von  Sarwerden  und  Johann  Hunt,  denen  man  einen  schdnen  funda- 
mental Untergrund  verlieh.  Wilmius  entdeckte  in  den  Urkunden  des 
Stadtarchivs,  dass  die  genannte  PersOnlichkeit  auch  das  Amt  eines 
"Kellners  in  Eempen  versehen  hatte,  dessen  Wohnung  ja  auf  der  Burg 
war.  So  ergab  sich  auch  ein  urkundlicher  Beleg,  der  Johann  Hunt 
in  unmittelbare  Beziehung  zu  diesem  Bauwerk  setzte. 

")  Yon  anderer  Seite  werde  ich  darauf  aufmerksam  gemacht,  dass 
im  Jahr  1625  die  Bewegung  einsetzte,  die  auf  die  Seligsprechung  des  Petrus 
Canisius  abzielte.  Man  wusste  zwar,  dass  er  aus  Nimwegen  stammte,  aber 
man  suchte  schon  damals  seine  alteren  Vorfahren  in  den  Mitgliedern  einer 
ritterburtigen  Familie  de  Hond,  die  am  Dornick  bei  Rees  begutert  war; 
vgl.  0.  Braunsberger,  Beati  Petri  Ganisii  epistulae  et  acta  I  70  u.  71; 
Raderus,  De  vita  P.  Canisii  (1616),  Einleitung.  Der  Lokalpatriotismus  reizte 
yielleicht  die  Gebruder  Gelenius,  auf  Spuren  eines  Geschlechtes,  das  den 
urn  die  katholische  Kirche  so  hochverdienten  Mann  hervorgebracht  hatte, 
auch  an  ihrem  Geburtsort  hinweisen  zu  kftnnen,  und  gab  ihnen  mit  die 
Veranlassung,  den  mutmasslichen  Vorfahren  oder  alteren  Namensvetter  in 
«inem  mOglichst  dauerhaften  Zeugnis  der  Nachwelt  zu  uberliefern. 


Digitized  by  VjOOQlC 


110  Th.  Ilgen 

Nachdem  Aegidius  Gelenius  durch  den  Augenschein  bei  Besuchen 
auf  der  Burg  sich  wahrscheinlich  davon  tiberzeugt  hatte,  dass  die  In- 
schrift  wegen  Fehlens  von  geeigneten  grdsseren  Hausteinen  im  Mauer- 
werk  auf  einem  solchen  nicht  gut  einzumeisseln  war,  verfiel  er  auf  die 
Herstellung  einer  Messingplatte,  fur  die  ihm  die  Erzeugnisse  dieser  Art 
in  der  Eirche  von  S.  Peter  in  KOln  Vorbilder  wurden.  Eine  solche 
Hess  sich  ja  auch  bequem  an  jeder  beliebigen  Stelle  der  Gebaulicb- 
keiten  anbringen. 

Welches  freilich  der  ehemalige  Standort  der  gefalschten  Denk- 
verse  auf  der  Burg  in  Kempen  gewesen  ist,  wird  sich  bei  den  wider- 
sprechenden  Angaben  der  Falscher  und  der  ubrigen  Eempener  Lokal- 
historiker  und  weil  es  aus  der  Geschichte  der  Burg  im  19.  Jahrhundert 
daruber  ebenfalls  an  Nachrichten  fehlt78),  wohl  niemals  mit  Sicherheit 
ennitteln  lassen.  Da  die  Gedenktafel  nur  geringe  Beschadigungen  am 
untern  Rande  tr&gt  und  Spuren  von  Verwitterung  gar  nicht  auf  ihr 
zu  erkennen  sind,  ist  der  Schluss  wohl  berechtigt,  dass  sie  seit  dem 
17.  Jahrhundert  in  einem  Innenraum  angenagelt  war. 

Heine  Bemuhungen,  vielleicht  aus  den  Eempener  Kellnereirech- 
nungen,  die  sich  fur  die  Jahre  1628—1635  erhalten  haben79),  einen 
versteckten  Posten  uber  die  Eosten  der  Metallplatte  herauslesen  zu 
kdnnen,  waren  ohne  Erfolg.  Ausgaben  fur  Eupfer,  das  zur  Reparatur 
des  Daches  der  Burg  verwendet  worden  ist,  sind  in  diesen  Jahren 
haufiger  gebucht.  Aber  es  ist  wohl  auch  das  Nachstliegende,  wenn 
man  annimmt,  dass  Aegidius  Gelenius  in  KOln  fiber  Arbeitskrafte  ver- 
fttgte,  die  derartige  epigraphische  Zeugnisse  nach  den  von  ihm  be- 
schafften  Vorlagen  anzufertigen  verstanden. 

Die  Anbringung  der  Metallplatte  auf  der  Burg  kann,  da  sie  nur 
mit  Stiften  angeheftet  worden  ist,  jeder  Zeit  ausgefuhrt  sein.  Die 
umfangreichen  Reparaturen  freilich,  welche  anfangs  der  30er  Jahre  des 
17.  Jahrhunderts  im  Schloss  zu  Eempen  vorgenommen  sind,  mOgen  den 
Falschern  diesen  Zeitpunkt  als  besonders  geeignet  haben  erscheinen 
lassen,  das  angeblich  gleichzeitige  Zeugnis  fur  die  Erbauung  der  Burg 
dort  einzuschmuggeln.  — 


,8)  S.  Kunstdenkmaler  S.  90.  Hier  wird  angcgeben,  dass  die  Tafel 
ehcdem  im  Burghof  angenagelt  gewesen  sei. 

79)  StA.  Dusseldorf,  Amt  Kempen-Oedt,  Kellnereisachen.  Hieraus  geht 
mit  aller  Deutlichkeit  hervor,  dass  die  Restaurationen  an  der  Burg  in  jenen 
Jahren  sich  vornehmlich  auf  die  Herstellung  des  Daches  bezogen.  Vgl.  dem- 
gegeniiber  Kunstdenkmaler  92. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.        1 1 1 

Dass  derartig  eingehende  Untersuchungen,  die  im  Hinblick  auf 
den  Gegenstand  einen  kleinlichen  Anstricb  erbalten,  far  mich  nicht 
Selbstzweck  bilden,  brauche  ich  wohl  kanm  naher  auszuftthren.  Es  ist 
aber  notwendig,  zunachst  an  einer  Reibe  von  Beispielen,  die  eine  voile 
Sicberheit  der  Beweisfahrung  gewahren,  nicht  nur  die  Art  and  Weise 
der  Falschungen  von  Quellenzeugnissen,  welche  die  Gebrader  Gelenius 
geQbt  haben,  eingehend  darznlegen,  sondern  es  gilt  aucb  vor  allem  zu 
zeigen,  auf  wie  verscbiedenartigen  Gebieten  and  mit  wie  dauerhaftem 
Material  sie  es  verstanden  haben,  der  urkundlicben  Oberlieferung  der 
Geschichte  der  Rheinlande  unter  die  Arme  zu  greifen.  Die  Aufdeckung 
der  Falschungen  wird  in  den  Fallen  schwieriger,  far  die  echte  urkund- 
liche  oder  chronikalische  Zeugnisse  berangezogen  sind,  was  ja  bei  der 
Schwarzrheindorfer  Inschrift  gescheben  ist.  Unser  archivalisches  Material 
reicbt  andererseits  nicht  aberall  aus,  urn  Nachrichten,  die,  wie  bei  dem 
Kempener  Burgbau,  sich  die  Falscher  einfach  aus  den  Fingern  gesogen 
haben,  zu  entlarven.  Wenn  die  gefalschten  Stttcke  nicht  mehr  im 
Original  der  Falschung,  sondern  in  Abschrift  vorliegen,  entgehen  uns 
auch  die  vielfach  sehr  sicheren  Kriterien  der  ausserlichen  Behandlung 
des  Falsifikates.  Da  werden  wir  dann  die  Falschermethode,  von  der 
sich  ja  bereits  in  den  zwei  behandelten  Beispielen  deutlichere  Spuren 
erkennen  liessen,  mit  Erfolg  hereinzieben  kOnnen.  Sie  dttrfte  in  den 
weiter  in  Anssicht  genommenen  Artikeln,  die  sich  zunachst  mit  Ur- 
kundenfalschungen  und  der  Rekonstruktion  von  Heiligenlegenden  be- 
fassen  werden,  nicht  unwesentliche  Bereicherungen  erfahren. 

Warnen  mOchte  ich  aber  schon  jetzt  vor  einer  Spezialitat  der 
Falschungen  der  Brader  Gelenius,  den  Inschriften  und  Denksprttchen  80), 
welche  die  Errichtnng  und  Weihung  von  Kirchen  und  Alt&ren  und  die 
in  diesen  verwahrten  Reliquien  bezengen  soil  en.  Die  Kttrze  und  ein- 
fache  Stilisierung  derartiger  epigraphischer  Quellen  regte  besonders 
dazu  an,  sie  far  die  Stellen,  an  denen  sie  fehlten,  die  aber  wttrdig 
erschienen,  Zeugnisse  far  eine  Jahrhunderte  alte  Vergangenheit  zu 
empfangen,  durch  Nachbildung  echter  Vorlagen  neu  zu  beschaffen.  So 
finden  wir  NeuschOpfungen  auf  diesem  Gebiete  als  Entwflrfe  in  den 
Farragines,   Aegidius  Gelenius   hat  eine  ganze  Anzahl  davon  in  seinen 

80)  Deren  Beliebtheit  bei  den  Historikern  des  17.  Jhs.  veranschaulicht 
uns  das  Werk  des  Detmar  Mulher,  Historische  Beschreibung  der  Stadt  und 
GrafBchaft  Dortmund,  das  1616  verfasst  ist.  S.  den  Druck  bei  Seibertzr 
Quellen  zur  Westfalischen  Geschichte  I;  Denkverse  finden  sich  S.  328,  334r 
364,  357,  369,  361,  379.  Der  Verfasser  gibt  sie  zwar  als  gleichzeitige  Zeug- 
nisse aus,  in  der  Hauptsache  sind  sie  aber  wohl  Miilhers  Erfindung. 


Digitized  by  VjOOQlC 


112  Th.  Ilgen 

-gedruckten  Schriften  ver&ffentlicht,  und  bei  manchen  Stttcken  haben 
sich  die  Falscher  die  Mtthe  nicht  verdriessen  lassen,  angebliche  Originate 
in  dem  dem  Gegenstand  und  dem  Zweck  entsprechenden  dauerhaften 
Material,  in  Holz,  Metall  and  Stein  herzustellen. 

Das  Kempener  Beispiel  lehrt  deutlich  genug,  wie  notwendig  es 
fttr  unsere  Gegend  ist,  selbst  Inschriften  gegenttber  das  archivalische 
Material  zur  Kontrolle  heranzuziehen.  Und  gleichzeitig  hat  sich  in 
■diesem  Fall  ergeben,  dass  wir  heutzutage  doch  ttber  einen  weit  reicheren 
(^uellenvorrat  fttr  das  Mittelalter  verfugen,    als  er  den  Chronisten  des 

17.  Jahrhunderts  zu  Gebote  gestanden  hat.  Das  ist  fur  den  Fachhistoriker 
so  selbstverst&ndlich,  dass  es  ttberflttssig  erscheint,  diesen  Sachverhalt 
ausdrttcklich  zu  betonen.  Es  muss  aber  immer  wieder  aufs  neue  ge- 
schehen  gegenttber  dem  in  der  Geschichtschreibung  des  Niederrheins 
eingerissenen  Brauch,  statt  in  den  Archiven  Nachforschungen  anzustellen, 
vielmehr  die  Farragines  Gelenii,  des  Johannes  Wilmius  und  anderer 
Lokalhistoriker  Schriften,  die  Manuskriptenb&nde  J.  G.  von  Reding- 
hovens  in  der  Hof-  und  Staatsbibliothek  zu  Mttnchen,  die  Alftersche 
Sammlung  u.  a.  als  Quellen  anzuftthren.  Da  werden  scheinbar  wichtige 
Fundstticke  nach  den  schlechten  Abschriften  dieser  Sammler  des  17.  und 

18.  Jahrhunderts  abgedruckt,  die  Originate  oder  besseren  Vorlagen,  die 
sich  in  den  Archiven  erhalten  und  aus  denen  die  Gelenii  u.  a.  geschSpft 
haben,  l&sst  man  einfach  am  Wege  liegen.  Natttrlich  verursacht  es 
weniger  Arbeit,  aus  den  zu  den  genannten  Sammelwerken  vorhandenen 
Registern  Band  und  Seitenzahl  festzustellen,  wo  man  ttber  den  Gegen- 
stand der  Forschung  Material  finden  kann,  als  aus  den  verschiedensten 
Urkundenbestanden  und  den  ungeordneten  Aktenfaszikeln  der  Archive 
inuhsam  die  Quellenbelege  zusammenzutragen.  Die  Ausbeute  pflegt  aber 
bei  dem  letzteren  Verfahren  doch  reicher  zu  sein;  und  dass  auch  die 
^ewonnenen  Zeugnisse  zuverl&ssiger  sind,  zuverl&ssiger  gegebenen  Falls 
als  Metallinschriften,  diese  Erkenntnis  wird  hoffentlich  dazu  beitragen, 
die  Archivalien  in  Zukunft  fttr  alle  wissenschaftlichen  Arbeiten  zur 
rheinischen  Geschichte  im  Werte  steigen  zu  lassen. 


Anlagen- 

i. 

Erzbischof  Friedrich  von  Kbln  ernennt  Engdbert  van  Orsbeck  gum  Amtmann 
in  Kempen  und  Oedt. 
1377  Dezember  22. 
Wir  Friderich  von    Goitz    genaden   der   heyliger   kirchen   zu   Colne 
«rtzebuschof  des  heyligen  Roymischen  rijchs   in  Italien  ertzekenceller  dun 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelaltcrs.        H3 

kunt  alien  luyden,  dat  wir  umb  sunderliger  truwen  ind  geloyven  willen,  der 
wir  uns  versien  ind  vermftden  an  Engelberte  van  Orsbeke  rittere  unsmc 
lieven  ge truwen,  denselven  Engelbert  gemachet  han  ind  machen  overmitz 
desen  brieff  unsen  ind  unfs  gestichtes  amptman  zu  Kempen  ind  zu  Ude  ind 
han  yme  bevoylen  ind  bcvelen  alda  unse  burge,  slosse,  stat,  ampte  ind  ge- 
richte,  lant  ind  luyde  ind  allit,  dat  zu  den  vurgescreven  slossen  ind  ampten 
gehoert,  truwelichen  ze  halden,  ze  huden,  zu  hantheven,  ze  beschirmen  ind 
ze  verantworden  up  syne  kost  ind  verlust ;  ind  he  sal  unse  luyde  ind  under- 
seissen  geistlich  ind  werentlich  in  yren  reichten,  vrijheiden  ind  guyden  ge- 
woynden  laissen  ind  behalden  ind  geynreleye  schetzinge,  bede  of  ungewoyn- 
liche  dienste  van  in  enheisschen  of  nemen  of  yman  van  synen  wegen;  ouch 
en  sal  he  de  burge  zu  Kempen  ind  zu  Ude,  die  stat  zu  Kempen,  die  land 
ind  luyde  zu  den  vurg.  beyden  ampten  gehorende  noch  eynich  dat  guyt, 
herlicheit,  reicht  of  guide,  die  darzu  ind  darin  gehorent,  verkouffen,  ver- 
setzen,  verkuden,  vergiftigen,  verpenden  noch  in  eyncher  wijs  van  uns  noch 
van  unsme  gestichte  of  ampten  ontwenden  of  entferren,  mer  he  sal  die  alle 
besseren  ind  meirren  na  alle  synre  macht;  ind  wa  yet  van  eynchen  renten, 
herlicheiden,  reichten  of  gulden  van  den  ampten  of  slossen  entferret,  ver- 
■sumet,  entwant,  vergiftiget  of  afgetzoigen  were  heymlichen  off  offenbair,  dat 
sal  he  trouwelichen  vorderen  ind  weder  inwynnen  na  alle  synre  macht  ind 
wissenheit  sunder  alle  argelist  ind  geverde.  Vort  sal  he  unse  ind  unfs  ge- 
stichts dage  leisten  bynnen  unfs  gestichts  lande,  blois  ind  gewapent  up  syne 
kost  ind  verlust,  wanne  ind  wilche  zijt  wir  des  van  yme  gesynnen.  Vort  sal 
he  alle  die  verbunt,  vruntschaff  ind  vurwerden,  die  wir  mit  ymanne  ane- 
gegangen  ind  gedain  hain  of  noch  anegain  ind  dan  mfigen,  as  verre  die  an 
die  vorgescr.  ampte  treffent,  halden  ind  geloyven  ze  halden  in  alle  der 
formen  ind  wijse  als  die  gelegen  weren.  Ouch  so  ensal  he  uns  noch  unsme 
gestichte  geynreleye  vede,  vyantschaff,  kriegh  of  urloge  machen  mit  ymanne 
noch  begrijffen  van  synen  wegen  noch  yman  uyfs  den  vurgen.  burgen,  stat 
off  ampten  noch  darin  rijden  noch  komen  laissen  mit  synen  wissen  off  willen, 
danaff  wir  of  unse  gestichte  of  die  unse  in  schaden  of  in  krot  komen  muchten . 
Ouch  sal  he  alle  andere  ampte  ind  lande  unfs  gestichts  van  Colne  truwelichen 
ind  mit  alle  synre  macht  allezijt  helpen  weren  ind  beschudden  weder  alre- 
mallichen,  die  daran  gryffen  wulde  of  gewalt  daran  keerde ;  ind  he  sal  ouch 
vyant  syn  ind  werden  alle  dergenre,  die  nft  unse  ind  unfs  gestichtz  vyande 
sint  of  namails  unse  vyande  werdent,  of  die  unse  gesticht  of  die  unse  an- 
griffen  of  gewalt  darinne  deden,  ind  sal  up  die  setzen  ind  stellen  ind  die 
weder  angrijfen  ind  schedigen  ind  yn  vyantliche  dun  na  alle  synre  macht 
gelych  as  of  sy  synsselfs  vyande  weren  ind  he  en  sal  geynen  vreden  noch 
bestant  mit  yn  anegain  buyssen  unsen  willen  ind  geheisse.  Ouch  sal  he  die 
straissen  truwelichen  huden  ind  beschirmen  ind  anderen  unsen  amptluyden 
truwelichen  ind  willichlichen  alle  zijt  darzu  helpen,  dat  die  beschirmpt  werden 
ind  he  sal  die  straissenroyvere  ind  unse  ind  unfs  gestichtz  vyande  anegrijffen 
ind  aneverdigen  up  alien  steden,  dar  he  die  besitzen  mach  ind  uns  die  over- 
lieveren  ind  antworden  of  danaff  richten  unvertzoigt.  Vortme  so  sal  he  unse 
burge  zu  Kempen  ind  zu  Ude  ind  ouch  na  sijnre  macht  unse  stat  zu  Kempen 
allezijt  bestellen  mit  guyden  luyden,  dat  die  wale  be  wart  syn  ind  ouch  also 
Westd.  Zeitschr.  f.  Gescb.  u.  Kunst.    XXV,    I-  8 


Digitized  by  VjOOQlC 


114  Th.  Ilgen 

bestalt  haven,  wie  id  mit  yme  queme,  dat  he  sturve,  gevangen  of  anders 
sijnss  lijfs  entweldiget  wurde  of  dat  wir  in  entsetzen  wulden  van  den  vurscr. 
unsen  ampten,  dat  wir  ind  unse  gestichte  der  vnrg.  burge  Ude  ind  Kern  pen 
ind  der  stat  sicher  syn  ind  dat  wir,  unse  nakomelinge  ind  gestichte  die  often 
vinden  zu  alien  onsen  willen  ind  geboyde.  Ind  wanne  wir  of  unse  nakome- 
linge in  entsetzen  wulden,  so  sal  he  uns  die  vurg.  slosse,  burge,  stat  ind 
ampte  lofs  ind  ledich  antworden  ind  overleveren  sunder  alle  wederspraichen 
ind  en  sal  des  nyt  laissen  umb  eynche  die  sachen,  die  geschiet  is  of  die  ge- 
schien  muge  noch  umb  eynche  schaden,  kost,  verlust,  schult  of  vorderinge, 
die  he  of  yman  van  synen  wegen  an  uns,  unsen  gestichte  ind  nakomelingen 
heisschen  of  vorderen  muchte  in  eyncher  wijse.  Ind  umb  dat  die  vurscr. 
Engelbert  die  vurscr.  burge,  stat  ind  ampte  debas  bewaren  ind  beschirmen 
mftge  ind  alle  sachen  dtln  ind  vulvuyren  as  vurgescreven  steit  ind  ouch  dat 
he  steetlichs  sess  manne  gewapent  yclich  mit  synre  glayen,  zesamen  mit 
tzien  perden,  in  den  vurscr.  beyden  ampten  ind  ouch  up  der  burgh  zu  Ude 
drij  portzenere,  tzwey  wechtere  ind  eynen  underkelner,  den  unse  kelner  zu 
Kempen  darzu  vuget,  ind  vort  up  unfser  burgh  zu  Kempen  eynen  portzenere 
ind  eynen  wechter  ind  ander  gesinde,  gude  luyde  ind  knechte,  der  up  den 
beyden  unfsen  burgen  die  zu  bewaren  noit  is,  halde  in  sijnre  kost,  so  han 
wir  yme  bewijset  ind  solen  yme  geven  alle  jair  ind  na  gebftre  der  zijt,  dat 
he  unse  amptman  da  is,  vftnfftzich  malder  rocgen,  tzien  malder  weisses, 
tzweyhundert  malder  evenen,  sess  stucke  wynes,  tzweyhundert  guldenen  of 
yren  wert  darvur  an  paymente,  as  zu  Kempen  zu  der  zijt  der  betzalinge 
genge  ind  geve  is,  ind  ouch  also  vele  heuwes,  as  he  zu  noitdurft  synre  ind 
synre  gesellen  vur  tzien  perde  jairlix  bedarff;  ind  dat  heuw  sal  yme  unse 
kelner  leveren  as  verre  as  des  heuwes  so  vele  vellet  zu  Ude,  ind  viel  es  da 
nyt  also  vele,  so  en  is  mans  auch  nyt  me  schuldich.  Ind  voirt  unse  deyl 
van  alien  den  wetten,  die  van  vunff  marken  of  darunden  in  dem  ampte  van. 
Ude  gevallent,  ind  ouch  alle  die  wedde  beneden  vunff  marken,  die  in  dem 
vurscr.  ampte  van  Kempen  ervallent,  ind  die  an  gerichte  overmitz  scheffen- 
urdel  erdinget  werdent,  die  sullen  sijn  alleyne  syn;  ind  die  wetten  van  vunff 
marken,  die  in  dem  ampte  van  Kempen  valient,  die  sullen  halff  unse  sijn 
ind  halff  des  vurgescr.  Engelbertz  ind  die  andere  groisse  wedden  ind  bruche, 
die  an  den  byeden  ampten  vurscr.  valient  ind  erschynent,  die  sullen  alleyne 
unse  ind  unfs  gestichtz  syn.  Ind  mit  defser  bewysinge  sal  sich  die  vurscr. 
Engelbert  gentzligen  laissen  genftgen  ind  wir  ensolen  yme  nyt  me  schuldich 
sijn  ze  geven  van  eynger  kunne  kost,  schaden  of  verluste,  die  hie  of  syne 
vurscr.  knechte  of  gesellen  hetten  of  leden  van  der  vurscr.  ampte  wegen, 
id  en  were  dan  sache,  dat  he  of  sijne  dyenere  ind  gesellen  in  offenbayren 
kreygen  van  unsen  vyanden  in  unfs  gestichtz  dienste  gevangen  wurden  of 
dat  in  reysige  have  afgewunnen  wurde  of  dat  sij  henxste  of  perde  verderfden 
an  gescheften  ind  in  dem  velde,  danaff  sullen  wir  sy  belegen,  as  zitlich  is, 
as  verre  as  sij  dat  mit  guder  bescheydenre  kuntschaff  zubrengen  ind  bewysen 
kunen,  doch  en  sullen  dem  vurgescr.  Engelberte  darvur  unse  vurscr.  slosse,. 
stat  of  ampte  nyt  verbunden  syn  in  geyner  wijs.  Vort  so  en  sal  die  vurscr. 
Engelbert  of  yman  van  synen  wegen  sich  unser  renten  ind  gulden  noch 
schetzingen   noch   alle   der  vervalle  ind  wedden,    de  boyven  die  vurscr.  be- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritisehe  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.        115 

wijsinge  erschynent  ind  valient  nyt  annemen  noch  underwinden  noch  danaff 
eynche  endschaff  gevcn,  mer  he  sal  unsen  kelner  of  dengenen,  den  wir  dat 
bevelen,  damyde  laissen  bewerden  ind  began  ind  sal  in  die  inwynnen  ind 
invorderen,  wanne  sy  des  van  yme  gesynnent  ind  he  ensal  boyven  syne 
vurscr.  bewijsinge  van  unsen  luyden  of  underseissen  in  den  vurscr.  unser 
stat  ind  ampten  nyt  nemen  noch  sy  drengen  zu  eynchen  gayven,  denste  of 
voyringe  nyfsgescheden  sulche  voyre  ind  dienste  as  sy  yme  dun  sulden  zu 
den  sachen,  der  he  behoifde  zu  sijnre  kost  ze  halden  ind  vuringe  ze  haven 
up  unsen  vurscr.  burgen.  Vort  so  sullen  die  underamptluyde,  richtere,  vroynen, 
boyden  ind  andere  unfser  gerichte  knechte,  die  die  vurgescr.  Engelbert  sal 
setzen  in  beyden  ampten  vurscr.  sicheren  ind  sweren  uns,  unsen  gestichte 
ind  nakomelingen,  also  dat  sij  uns  ind  unsem  kelnere  zu  Kempen  zer  zijt 
van  unfser  wegen  as  wale  gehoirsam  ind  underdenich  sijn  solen  as  dem 
vurscr.  amtmanne  sunder  argelist.  Vort  so  en  sal  die  vurgescr.  Engelbert  mit 
den  vurg.  burgen  Ude  ind  Kempen  ind  mit  der  stat  van  Kempen,  landen, 
luyden  ind  beyden  ampten  nymanne  gehoirsam  syn  dan  uns  as  lange  as  wir 
leven,  noch  die  uyfs  sijnre  hant  geven  noch  ymanne  oyverleveren  umb  eynche 
sachen,  die  geschiet  is  of  geschien  mochte,  id  en  sij,  dat  wir  ungevangen 
ind  in  gantzer  macht  unl's  lijfs  yme  dat  selver  mit  dem  munde  bevelen  ind 
heifsen  dun  ind  wir  in  sijnfs  eydes  danaff  quijt  schelden.  Mer  so  wanne  Got 
synen  willen  mit  uns  doyt,  dat  wir  aflijvich,  so  sal  he  mit  den  burgen,  stat, 
landen  ind  ampten  vurscr.  nymanne  gehoirsam  syn  na  unsme  dode  dan  eyme 
ertzebusschove  van  Colne,  die  vamme  stule  van  Royme  erwelt  ind  geconfir- 
miert  kumpt,  beheltnisse  doch  in  alle  den  sachen  vurscr.  unfser  brieve,  die 
wir  dem  greven  van  Cleve  van  unfs  amptz  wegen  van  Kempen  han  gegeven 
ind  ouch  sulch  geloifden,  sicherheide  ind  eyde,  as  die  vurfscr.  Engelbert  ymme 
davan  hait  gedain,  also  as  die  vurscr.  Engelbert  alle  pftnte  ind  article,  so 
wie  die  vurgescreven  steent  ind  an  in  treffent  ind  geburent  in  guden  truwen 
geloift,  gesichert  ind  zu  den  heiligen  gesworen  hait,  stede,  vaste  ind  unver- 
bruchlichen  ze  dune  ind  ze  halden  ind  darweder  nyt  ze  dune  noch  ze  komen 
overmitz  sich  selve  of  yman  anders,  heymlich  of  offenbare.  Defser  dinge  zu 
urkunde  ind  steideheit  han  wir  unse  ingesigel  an  diesen  brieff  dun  hangen, 
die  gegeven  is  in  den  jairen  unfs  herren  dusent  druhundert  sieven  ind 
sieventzich  des  neisten  dages  na  sent  Thomas  dage  des  heyligen  apostelen. 
StA.  Dusseldorf.  Abschr.  aus  dem  Ende  des  14.  Jahrh.  im  Kopiar 
des  Erzstiftes  K6ln    (Liber  parvus   coreaceus  ruber)  Msc.  B  2  S.  492—495. 

2. 

Severs  des  Graf  en  Friedrich  von  Moers,  welcher  dem  Erzbischof  Friedrich  von 

Koln  10  000  fl.  dargeliehen  hat,  dass  er,  wenn  ihm  Burg  und  Stadt  Kempen 

dafur  als  Pfand   uberliefert  werden  sottten,   niemand  auf  das  Schloss  setzen 

lodUe,  der  nicht  tuvor  dem  Erzbischof  und  dem  Stift  Koln  gehuldigt  habe. 

1392. 

Wir  Friderich  greve  zu  Muerse  ind  herre  zu  Bare  doint  kun  ind 

kenlich  alien  luden,  dat  want  die  erwirdige  vader  in  Gode  unse  lieve  herre, 

her  Friderich  van  der  Goitz  genaden  ertzebusschoff  zu  Colne,  hertzoge  van 

Westfalen  ind  van  Enger  uns  hait  laissen  ind  doin  hulden  ind  sweren  synen 

8* 


Digitized  by  VjOOQlC 


116  Th.  Ilgen 

amptman  zu  Kempen,  kelnere,  portzenere,  turnwechtere  ind  alle  dieghene, 
die  up  der  burch  zu  Kempen  synt  ind  die  van  synen  wegen  ytzunt  ynne 
hant,  ind  vort  die  burgermeistere  ind  burgere  gemeynlichen  der  stat  zu 
Kempen  as  vftr  ziendusent  Kynsche  guldene  na  inhalt  der  brieve,  die  he  uns 
damp  gegeven  hait,  so  bekennen  wir  vur  uns  ind  unse  erven,  oft  sache  were, 
dat  uns  die  vurgenante  burgh  ind  stat  van  Kempen  gelevert  ind  geantwert 
wurden  ind  wir  die  ynnemen,  dat  wir  asdan  nyman  up  die  vurscreven  slosse 
setzen  ensolen  yme  die  ze  bevelen  off  der  mcchtich  ze  syn  van  unfs  wegen? 
he  enhave  zuyrst  deme  vurgenanten  unsme  herren  van  Colne,  synen  nakome- 
lingen  ind  gestichte  gehuldet  ind  gesworen;  so  wanne  uns  off  unsen  en  en 
ziendusent  gude  sware  Rynsche  guldene  wail  bezailt  ind  verricht  weren  na 
inhalt  der  brieve,  die  wir  danaff  hain,  dat  he  asdan  deme  vurgenanten  unsme 
herren  van  Colne,  synen  nakomelingen  ind  gestichte  die  vurgenante  burch 
ind  stat  van  Kempen  widerleveren  ind  antwerden  sal  in  alle  der  maissen, 
as  wir  die  entfangen  hetten  sunder  eyngerhande  widersagen.  Ind  as  uns 
off  unsen  erven  die  vurgenanten  ziendusent  guldene  bezailt  synt  gelijch  as 
vurscreven  steit,  so  ensolen  wir  geynrehande  reicht  haven  noch  behalden  an 
den  vurgenanten  burch  ind  stat  ind  ampte  van  Kempen  van  deser  vurscreven 
versetzinge  wegen,  mer  wir  solen  die  sunder  widersagen  oyverieveren  ind 
wider  antwerden  unsme  herren  van  Colne,  synen  nakomelingen  ind  gestichte 
in  alle  der  maissen,  as  vurgeschreven  steit.  Ind  wir  greve  vurscreven 
solen  asdan  deme  vurgenanten  unsem  herren  van  Colne,  synen  nakome- 
lingen ind  gestichte  yre  brieve,  die  wir  up  die  verpendinge  hain,  ind  sij  solen 
uns  off  unsen  erven  unse  entghainwordige  brieve  widergeven.  Alle  dese 
vurgenanten  punte  ind  yclich  sunderlingen  hain  wir  Friderich  greve  van 
Muerse  vurscreven  deme  vurgenanten  unsme  herren  van  Colne,  synen  na- 
komelingen ind  gestichte  geloift  in  guden  truwen  ind  mit  upgereckden 
vyngeren  ind  gestaifden  eyden  lijffligen  zu  den  heilgen  gesworen,  vaste, 
stede  ind  unverbruchlich  zu  halden  ind  zu  doin  sunder  eyngerhande  wider- 
sagen ind  sunder  argelist.  In  urkunde  unfs  sigels  an  desen  brieff  gehangen, 
die  gegeven  is  in  den  jairen  unfs  herren  dusent  druhundert  zweyindnuyntzich. 
StA.  Diisseldorf,  Or.  Pgt.  Kurkoln  s.  a.,  das  Siegel  des  Grafen  an 
Pgtstr.,  auf  der  einen  Seite  beschadigt.  Vgl.  dazu  die  Krklarung,  welche 
am  12.  Mai  1392  der  Graf  Friedrich  von  Moers  der  Stadt  Kempen  gegenuber 
abgibt,  Heimath,  Wochenblatt  der  niederrhein.  Gesch.  1878  S.  33. 

3. 
Finalquittung    des    Grafen    Friedrich   von   Moers  uber  die  Bucksahlung  des 
Kapitals  von  17000  Bhfl.   nebst  1700  fl.  Zinsen,  fur  welche  ihm  Erzbiscltof 

Friedrich  von  Koln  das  Amt  Kempen  und  Oedt  verpfandet  hatte. 
1404  Februar  4. 

Ich  Friderich  greve  zu  Muerse  ind  herre  zu  Baire  doin  kunt  alien 
luden,  die  dissem  brieff  solen  sien  off  hueren  leissen,  also  as  die  eirwerdige 
vader  in  Goide  myn  lieve  genedige  herre  her  Friderich  ertzebuschof  zu  Colne 
hertzouge  van  Westfalen  ind  van  Enger  etc.  mir  und  mynen  reichten  erven 
und  kynderen  syne  ampte,  si  of 8,  stat,  lande  ind  luyde  van  Kempen  ind  van 
Oede  versat  ind  verpant  hatte,   die   ynne   zu  haven  vur   sieventzienduysent 


Digitized  by  VjOOQlC 


Kritische  Beitrage  z.  rhein.-westf.  Quellenkunde  d.  Mittelalters.        H7 

guder  swairer  Rynscher  gulden  zu  des  vurfscreven  mynfs  genedigen  herren 
ind  synfs  gestichtz  van  Colne  noiden  ind  behoiff,  also  doch  dat  die  vurs- 
creven mya  genedige  herre  myr,  mynen  reichten  erven  ind  kynderen  vur  die 
sieventzienduysent  gulden  geven  seulde  ind  betzalen  alle  jaire  as  lange 
mir,  mynen  reichten  erven  ind  kynderen  die  vurscreven  sieventzien  duysent 
gulden  unbetzalt  synt,  tusschen  sente  Mertynfsdage  ind  des  heiligen  kerst- 
dage  sieventzienhundert  gulden  off  yre  wert  darvur  an  payemente,  as  zer 
zijt  der  betzalingen  zu  Colne  in  der  stat  genge  ind  geve  were,  as  die  brieve 
ynnehielden,  die  die  vurscreven  myn  genedige  herre  van  Colne  mir,  mynen 
reichten  erven  ind  kynderen  daroever  besiegelt  gegeven  hatte,  so  bekennen 
ich  Friderich  greve  zu  Muerse  ind  herre  zu  Baire  vurscreven  oevermitz 
diese  finailquitancie  vur  mich  ind  myne  kyndere  ind  alle  myne  erven  ind 
nakomelingen,  dat  die  vurgenante  myn  genedige  herre  van  Colne  mir  die 
vurg.  principailsumme  der  sieventziendusent  gulden  an  guden  gereiden 
Rynsschen  gulden  ind  ouch  die  siventzienhundert  gulden  zu  alien  zijden  as 
sich  dat  geburde  na  gelegenheit.der  vurscr.  verpantbrieve  wale  betzahlt  hait, 
also  dat  mir  der  betzalingen  der  vurscr.  principailsommen  sieventzienduysent 
gulden  ind  auch  der  sieventzienhundert  gulden  zu  alien  zijden,  as  die  ge- 
burden  zu  betzalen  na  ynnehalt  der  verpantbrieve  vurscr.,  wale  genftget,  ind 
schelden  darumb  den  vurscr.  mynen  genedigen  herren  hern  Friderich  ertze- 
busschof  zu  Colne,  syne  nakomelingen  ind  gestichte  van  Colne  in  alle  die- 
gheene,  die  dat  van  yrenweigen  antreffen  moechte,  vur  mich,  myne  kyndere 
ind  alle  myne  erven  ind  nakomelingen  ind  die  dat  van  mynenweigen  antreffen 
moechte,  quyt,  lofs,  ledich  ind  wale  betzalt  ind  den  verpantbrieff  vurscr. 
oevermitz  deese  finailquitancie  doit  ind  machtlois  zu  ewigen  dagen.  Ind  hain 
des  zu  urkunde  myn  siegel  an  diese  finailquitancie  gehangen,  die  gegeven  is 
in  den  jairen  unfs  heren  duysent  vierhundert  ind  vier  jaire,  des  neisten  main- 
dages  na  unfser  Vrauwendage  Purificacio  genant  zu  latyne. 
StA.  Diisseldorf.     Glzt.  Abschr.  in  Msc.  C.  1  Nr.  796. 

4. 
Mevers  Johann  Hunt's,  Burgers  zu  Kempen,  dass  ihm  Erzbischof  Friedrich  von 
Koln  das  Schailuyne-Gut  in  Kempen  auf  Lebenszeit  in  PacJtt  gegeben  habe. 
Kempen  1405  Januar  21. 
Ich  Johan  Hunt  burger  zo  Kempen  doin  kunt  alien  luden  vur  mich 
ind  alle  mijne  erven,  want  die  eirwirdige  furste  ind  herre  her  Friderich  von 
Goitz  gnaiden  ertzebusschoff  zo  Colne,  hertzouge  van  Westfalen  ind  van 
Enger  etc.  mir  synen  ind  sijnfs  gestichtz  hoff,  erve  ind  gut  genant  der 
Schalluyne  gut  bynnen  Kempen  mit  sesfzich  morgen  artlands  darzo  gehoerende 
ymme  velde  van  Kempen  geleigen  verpechtet  hait  mijne  levedage  zo  haven 
ind  zo  halden  na  ynhalt  sijnre  besiegelder  brieve  mir  daroever  gegeven,  die 
van  worde  zo  worde  herna  volget  ind  sprichet  alsus:  Wir  Friderich  van 
Goitz  genaden  der  heilger  kirchen  zo  Colne  ertzebusschoff,  des  heilgen 
Romischen  rijches  in  Italien  ertzecanceller,  hertzouge  van  Westfalen  ind  van 
Enger  etc.  doin  kunt  alien  luden,  dat  wir  darane  geproift  ind  angesien  hain 
unsen  ind  unfs  gestichtes  nutz  ind  urber  ind  hain  Johanne  Hunt  unsme 
burgere  zo  Kempen  ind  lieven  dienre  unsen  hoff  ind  unfs   gestichtes  huyse 


Digitized  by  VjOOQlC 


118  Th.  Ilgen. 

ind  gut  genant  der  Schalluyne  gut,  so  wie  die  bynnen  unser  stat'van  Kempen 
geleigen  synt  ind  ouch  sesfzich  morgen  artlands  bij  derselver  unser  stat 
ymme  velde  geleigen  darzo  gehoerende  gelenet  ind  verpechtet  hain,  leenen 
ind  verpeichten  yme  die  oevermitz  diesen  brieff  vur  uns  unse  nakomelinge 
ind  gestichte  sijne  levedage  ind  nyet  langer  zo  haven,  zo  halden,  zo  besitzen 
ind  der  mit  alien  vervallen  nutzen  ind  upkomen  zo  geneyfsen  ind  zo  ge- 
bruychen  zo  alien  sijnen  urbere,  nutzen  ind  willen  mit  vurwerden  doch  ind 
underscheide  herna  geschreven,  also  dat  die  vurfs.  Johan  uns,  unsen  nakome- 
lingen  ind  gestichte  alle  jair  zo  sent  Mertijnfs  missen  des  heilgen  busschofs 
in  deme  wyntere  sicherlichen  geiven,  leveren  ind  wail  betzalen  sal  up  unse 
burgh  zo  Kempen  in  unser  sycher  behalt  vunfftzich  malder  gudes  roggen 
neist  deme  besten  ind  ouch  den  vurscr.  unsen  hoff,  guyt  ind  die  huysinge, 
begriff  ind  zymmere  darzo  gehuerende  in  guden  zijtlichen  buwe,  eren  ind 
dache  ind  ouch  dat  ackerlant  vurscr.  in  guden  zijdigen  buwe,  mystinge  ind 
besseringen  halden  ind  bewairen 'sal,  ind  vort  dat  erve  ind  gut  vurfs.  in 
sijnen  reichten  vrijheiden  ind  guden  gewoinden  getruwelichen  bewairen,  ver- 
dadingen  ind  halden  ind  des  ouch  in  geyne  wijs  laissen  avetzien  off  ergeiven 
off  van  den  vurfs.  unsem  hoeve  ind  erve  entwenden  oft  entferren  by  den 
truwen  hulden  ind  eyden,  damit  he  uns  ind  unsme  gestichte  is  verbunden 
sunder  alle  argelist,  werwort  ind  geverde.  I)is  zo  urkunde  ind  gantzer 
steitgheit  hain  wir  unse  ingesiegel  an  diesen  brieff  doin  hangen,  die  gegeiven 
is  zo  Kempen  in  den  jairen  unfs  herren  duysent  vierhundert  ind  vunff  jaire 
up  sent  Agnetendagh  der  heilger  joncfrauwen  ...  So  bekennen  ich  Johan 
Hunt  vurfs.,  dat  ich  den  vurfs.  hoff,  erve  ind  guet,  genant  der  Schalluynegut 
van  mijme  genedigen  herren  van  Colne  vurfs.  zo  mijme  lijve  zo  pachte  ge- 
nomen  ind  entfangen  hain  ind  den  halden  ind  haiven  sal  under  alle  den 
vurwerden,  peichten  und  geloifden  vur  in  mynfs  gnedigen  herren  van  Colne 
brieve  begriffen  under  mijnen  truwen  hulden  ind  eyden  sunder  alle  argelist 
ind  geverde  uyt  reichtes  mijnen  erven  off  yemanne  anders  van  mijnen  weigen 
darane  off  an  eynchme  zymmere,  buwe  off  besseringen  oevermitz  mich  off 
van  mijnen  weigen  daran  gelacht  behalden,  uyfsgescheiden  doch  die  leste 
schaire  der  vruychte,  die  vur  mijme  doide  geseyet  were  up  den  vurfs.  acker, 
die  mijnen  erven  off  weme  ich  dat  bevelen  wurde  in  mijme  lesten  vur  die 
leste  jairpacht  sullen  blijven.  Dieser  dinge  zo  urkunde  in  gantzer  steitgheit 
hain  ich  gebeden  die  eirsame  wijse  lude,  burgermeister,  scheffene  ind  rait 
der  stat  zo  Kempen  der  vurfs.  statz  ingesiegel,  want  ich  selver  geyn  inge- 
siegel enhain,  vur  mich  ind  mijne  erven  an  diesen  brieff  ze  hangen,  des  wir 
burgermeister,  scheffene  ind  rait  van  Kempen  vurfs.,  dat  dat  wair  ind  alle 
sachen,  also  as  vurfs.  is,  geschiet  synt,  under  der  vurfs.  stede  ingesiegel  zo 
beden  des  vurfs.  Johans  Hunds  unfs  mitburgers  an  diesen  brieff  gehangen 
bekennen.  Gegeiven  ind  geschiet  in  den  jairen  unfs  herren  ind  up  den 
dagh  as  vur  in  mijnfs  gnedigen  herren  van  Colne  brieve  steit  geschreven. 

StA.  Dtisseldorf,  Or.  Pgt.,  Kurkflln;   an  Pgtstr.  das  grosse  Siegel  der 
Stadt  Kempen. 


Digitized  by  VjOOQlC 


119 


Recensionen. 


Siegfried  Rietschel,  Das  Burggrafenamt  and  die  hohe  Ge- 
richtsbarkeit  in  den  deutschen  Bischofsst&dten  wahrend 
des  fruhen  Mittelalters.  Leipzig,  Verlag  von  Veit  u.  Comp. 
1905.  344  Seiten.  —  Angezeigt  von  Dr.  Otto  Oppermann 
in  Utrecht. 

Die  sorgsame  Verwertung  topographischer  Kinzelforschung  erweist  sich 
fur  die  Aufhellung  rechtsgeschichtlicher  Probleme  in  diesem  neuen  Buche 
Rietschels  von  neuem  als  uberaus  fruchtbar.  Seine  1897  erschienene  Schrift 
„Markt  and  Stadt"  lebrte  Landgemeinde  and  Marktgemeinde  unterscheiden, 
die  man  bis  dahin  als  ein  and  dasselbe  Gebilde  betrachtet  and  deshalb  in 
der  widerspracfasvollsten  Weise  wissenschaftlich  zu  erfassen  gesucht  hatte. 
Auf  ahnlichem  Wege  bringen  nns  auch  jetzt  wieder  Rietschels  Forschungen 
die  uberraschend  einfache  Lftsung  jahrzehntelanger  Verwirrung  und  Unklar- 
heit  Die  hohe  Gerichtsbarheit  war  man  bisher  gewohnt  als  unerlasslichen 
Bestandteil  des  „echtenu  Burggrafenamtes  anzusehen.  Rietschel  zeigt,  dass 
durchweg  nar  Kumalation  mit  einer  Grafschaft  oder  Vogtei  die  Verbindung 
der  Burggrafschaft  mit  der  hohen  Gerichtsbarkeit  herbeigefuhrt  hat.  Die 
Unterscheidung  zwischen  echten  and  unechten,  d.  h.  mit  jener  Befugnis  nicht 
ausgestatteten  Barggrafen  ist  also  durchaus  angerechtiertigt. 

Doch  dies  ist  nur  der  leitende  Gedanke,  nur  das  zunachst  in  die 
Augen  springende  Ergebnis  des  Buches.  Um  von  dem  vielen  und  bedeut- 
samen  Neuen,  das  in  ihm  geboten  wird,  eine  ausreichende  Vorstellung  zu 
geben,  folgen  wir  dem  Gang  der  Untersachung,  die  von  Schwaben  uber  Bayern 
and  die  frankisch-thuringischen  Gebiete  nach  Niedersachsen  und  den  ost- 
lichen  Grenzmarken  fortschreitet. 

In  den  funf  schwabiscben  Bischofsstadten :  Strassburg,  Augsburg, 
Chur,  Konstanz,  Basel  ist  nicht  der  Burggraf ,  sondern  der  Yogt  Inhaber 
der  hohen  Gerichtsbarkeit.  Burggrafen  begegnen  wir  nur  in  Strassburg  und 
Augsburg.  Diese  beiden  St&dte  waren  schon  um  die  Wende  des  10.  Jahrh. 
ummauert,  was  weder  von  den  drei  ubrigen  noch  von  irgend  einer  anderen 
Ortschaft  des  Gebietes  behauptet  werden  kann.  Nicht  nur  von  siedelungs- 
geschichtlichem  Interesse  ist  die  Feststellung  (S.  68),  dass  die  heutige  Stadt 
Chur  auf  den  schon  in  romischer  Zeit  vorhandenen  vicus  Curia  zuriickzu- 
fuhren,  unter  der  ciritas  Chur  des  Mittelalters  aber  das  Romerkastell  zu 
verstehen  ist.  Die  Ortsgemeinde  Chur  ist  also  kein  deutschrechtliches  Ge- 
bilde, sondern  eine  in  den  frankischen  Staat  ubernommene  Errungenschaft 
der  gallisch-rdmischen  Kultur. 

Nicht  anders  als  in  Schwaben  steht  es  in  Bayern:  auch  Passau, 
Brixen,  Salzburg,  Freising  waren  vor  dem  12.  Jahrhundert  noch  nicht 
ummauert.  Auch  in  ihnen  gibt  es  keinen  Burggrafen;  die  hohe  Gerichts- 
barkeit liegt  in  den  Handen  des  Vogtes.  Die  Regensburger  Burggraf- 
schaft ist  die  alteste  in  Deutschland;  sie  ist  schon  um  970  bezeugt.  Sie  ist 
streng  zu  unterscheiden  von  der  Grafschaft  im  westliehen  Donaugau,  mit 
der  sie   nur  durch  Personalunion  verbunden  ist.     Als  Burggraf  hat  der  In- 


Digitized  by  VjOOQIC 


120  Recensionen. 

haber  des  Amtes  nur  die  Befehlsgewalt  iiber  die  Reichsburg  Regensburg; 
als  Gaugraf  ist  er  Trager  der  hohen  Gerichtsbarkeit.  Erwiinscht  ware  eine 
nahere  Untersuchnng  dariiber  gewesen,  in  welchera  Verhaltnis  der  durch  die 
Massnahmen  des  Herzogs  Arnulf  schon  um  920  bezeugte  Burgbann l)  zum 
Burggrafenamt  stent.  Bei  dieser  Gelegenheit  hatte  sich  vielleicbt  audi  fest- 
stellen  lassen,  wo  die  fur  den  Anfang  des  11.  Jahrb.  bezeugte  militia  Rada- 
sponensis  praefecturae  ihren  Sitz  hatte.  Das  ist,  wie  sich  weiter  unten  zeigen 
wird,  von  einiger  Wichtigkeit.  In  Numb  erg  ist  das  Amt  des  Burggrafen 
mit  dem  eines  Richters  und  Verwalters  des  Reich sdomanialgutes  vereinigt, 
der  Recht  auf  den  dritten  Baum,  das  dritte  Stuck  Wild  und  alles  Fallholz 
im  Reichsforst  hat.  Hier  ergibt  sich  eine  interessante  Parallele  zu  Dortraunder 
Verhaltnissen,  denen  neuerdings  Rub  el  (vgl.  sein  unten  genanntes  Buch)  viel 
Aufmerk8arakeit  zugewendet  hat.  Die  Kumulation  mit  alteren  frankischen 
Amtern  ist  offenbar  viel  hiiufiger,  als  es  auf  den  ersten  Blick  den  Anschein 
hat.  Mit  der  Stadt  Niirnberg  hat  der  Burggraf  gar  nichts  zu  tun;  im 
Gegensatz  zu  der  ganzen  bisherigen  Forschung  fiihrt  Rietschel  den  uber- 
zeugenden  Nachweis,  dass  der  unterhalb  der  Burg  gelegene  Stadtteil,  der 
burgus  Niirnberg,  erst  vergleichsweise  spat  in  die  Ummauerung  einbezogen 
wurde,  wahrend  das  alteste  ummauerte  Nurnberg  die  St.  Lorenzstadt  am 
jenseitigen  Pegnitzufer  ist,  von  der  der  Burggraf  nur  einen  Wortzins  bezieht. 

In  Worms,  Mainz  und  Speier  sowie  in  Wiirzburg  ist  der  Burg- 
graf wiederum  nicht  als  solcher,  sondcrn  nur  vermSge  seiner  Eigenschaft  als 
Vogt  oberster  Richter  der  Stadt.  Eine  Parallele  zu  Regensburg  bietet,  wie 
ich  s.  Zt.  schon  im  21.  Jahrgang  (1902)  dieser  Zeitschrift  S.  1G  bemerkt 
hatte,  Koln.  Im  Anschluss  an  meine  a.  a.  0.  gewonnenen  Ergcbnisse  stellt 
Rietschel  fest,  dass  der  KSlner  Burggraf  zugleich  Gaugraf  des  Kolngaus  ist 
und  nur  als  solcher  die  oberste  Gerichtsgewalt  in  der  Stadt  hat.  Rietschel 
findet  (S.  166)  in  dieser  Sachlage  eine  neue  Stiitze  fur  die  Meinung,  dass  in 
den  Kolner  Vorstadten  Niederich  und  Airsbach  alte  Hundertschaften  zu  er- 
blicken  seien.  Ich  vermag  ihm  darin  nicht  zu  folgen  und  erfreue  mich  in 
diesem  Punkte  der  Zustimmung  von  LOschs2),  der  wie  ich  die  genannten 
Gemeinden  als  kommunale  Neubildungen  ansieht.  Auf  ihre  Entstehung  hat 
freilich  die  Stadtumwallung  nicht  den  entscheidenden  Einfluss  gehabt,  den 
von  Losch  ihr  zuschreibt.  Diese  Dinge  kflnnen,  wie  ich  oft  betont  habe, 
nur  im  Zusammenhang  mit  der  kommunalen  Bewegung  in  Nordfrankreich 
und  im  wallonischen  Belgien  erschopfend  behandelt  werden;  ich  muss  rair 
deshalb  an  dieser  Stelle  audi  versagen,  meine  Auffassung  von  der  Entstehung 
des  Kolner  Schotfenkollegs  gegenuber  von  LOschs  Zweifeln  (a.  a.  0.  S.  200 
Anm.  1)  von  neuem  zu  begriinden. 

Sehr  dankenswert  ist  Rietschels  Nachweis,  dass  es  in  T  r  i  e  r  schon  im 
11.  Jahrhundert  einen  Burggrafen  gegeben  hat;  aus  der  Bezeichnung  comes 

1)  Unter  Konig  Heinrich  I.  erbaute  Arnulf  die  Mauern  der  civitae  Ratisbonensium 
inter  optimates  opera  diviio.  Vgl.  die  bei  Rietschel  8.  S25  Anm.  2  citierte  Stelle  MG. 
88.  IV,  552. 

2)  Anxeige  Ton  Rietschels  Buch  in  der  Vierteljahrsschrift  fur  Sosial-  und  Wirt- 
schaftsgeschicbte  4,  1906,  2.)1. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recensionen.  121 

de  militia  Trevirensi  ergibt  sich,  dass  er  auch  hier  besondere  militarische 
Mannschaft  unter  seinem  Befehl  hatte.  Das  mOchte  ich  hervorheben,  weil 
man  sich,  von  spatmittelalterlichen  Verhaltnissen  ausgehend,  unter  einem 
Stadtkommandanten  leicht  den  Befehlshaber  eines  kriegsgeiibten  Biirgerauf- 
gebotes  vorstellt.  Ohne  Beziehungen  zu  der  erst  im  Anfang  des  12.  Jahr- 
hunderts  befestigten  stadtischen  Ansiedelung  tinden  wir  den  Burggrafen  in 
Utrecht;  er  hat  das  Recht  der  Raumung  nur  im  alten  castellum  Traiectunu 
der  Burg,  wahrend  es  in  der  Stadt  dem  Gaugrafen  zusteht. 

Was  Metz,  Toul,  Verdun  und  Liittich  anlangt,  so  ergibt  sich 
a  us  dem  sparlichen  Quellenmaterial,  dass  in  alien  diesen  Stadten  wahrschein- 
lich  der  Vogt  die  hohe  Gerichtsbarkeit  besass  und  das  Burggrafenamt  ihnen 
unbekannt  geblieben  ist. 

Etwas  zu  skeptisch  verhalt  sich  Rietschel  (S.  197)  gegeniiber  dem 
Erfurt  er  Burggrafenamt.  Es  handelt  sich  wahrscheinlich  urn  den  einstigen 
Befehlshaber  einer  verfallenen  alten  Befestigungsanlage ;  schon  vor  der 
Ottonenzeit  hiess  ja  ein  solcher  Beamter  praefectus.  Auch  hier  ware  es 
fur  die  weiter  unten  zu  erorternden  Probleme  nutzlich,  wenn  durch  eine 
spezielle  Untersuchung  Sicheres  festgestellt  werden  kSnnte. 

Halten  wir  hier  einen  Augenblick  inne.  Der  Burggraf  hat  als  solcher 
nach  den  bisher  besprochenen  Ergebnissen  mit  der  Gerichtsverfassung  nichts 
zu  tun,  sondern  rein  militarische  Befugnisse.  Und  zwar  ist  er  in  der  alteren 
Zeit,  bis  zum  Ende  des  11.  Jahrhunderts,  Stadtkommandant.  Da  es  nun, 
wie  Rietschel  feststellt,  urn  diesc  Zeit  erst  11  wirklich  ummauerte  Stadte 
gab  *),  so  beschrankt  sich  das  Vorkommen  des  Burggrafenamtes  vorerst  auf 
diese.  Das  Charakteristische  an  ihm  gegeniiber  den  Festungskommandanten 
der  friiheren  Zeit,  das  sehen  wir  schon  hier,  ist  also  das  Kommando  iiber 
einen  dauernd  bewohnten  befestigten  Ort.  Deshalb  wachst  die  Zahl  der 
Burggrafen  rasch,  seitdem  es  im  12.  Jahrhundert  iiblich  wird,  auch  kleine 
Burgen  mit  standiger  Besatzung  zu  versehen. 

Eine  besondere  Stellung  nehmen  die  Burggrafen  in  Flandern  ein.  Das 
Aint  tritt  hier  nicht  vereinzelt  auf,  sondern  das  ganze  Land  ist  mit  einem 
Netz  von  Kastellanieen  bedeckt,  die  zugleich  Gerichtsbezirke  sind.  Der 
flandrische  Kastellan  ist  also,  anders  wie  der  deutsche  Burggraf,  auch  richter- 
licher  Beamter.  Da  in  Saint-Omer  ein  praetor  urbanus  schon  um  938  be- 
zeugt  ist  und  die  flandrischen  Grafen  schon  seit  der  zweiten  Halfte  des 
9.  Jahrhunderts  eine  eifrige  fortifikatorische  Tatigkeit  entfalteten 4),  so  be- 
riihren  sich  diese  flandrischen  Burggrafschaften  sehr  nahe  mit  spiitkaro- 
lingischen  Institutionen.  Wie  weit  ein  direkter  Zusammenhang  besteht,  muss 
einstweilen  dahingestellt  bleiben ;  man  wird  aber  im  Auge  zu  behalten  haben, 
dass  Flandern  unter  den  Karolingern  keine  gewShnliche  Grafschaft,  sondern 


3)  Zu   den    genannten  10   kommt  Magdeburg,  von    dem   noch  die  Rede  iein  wird. 
▼on  Losch  (a.  ».  O.  8.  196)  will  auch  Patsau  hinzugefQgt  wissen. 

4)  Ygl.  Pirenne:    Les  villes  flamandea  avant  le  XHe  Bidcle,  Annalea  de  Teat  et  dn 
nord  1905,  S.  19  Anno.  1  und  8.  15  f.    R.  koonte  diese  Stndie  nicbt  mehr  benutzen. 


Digitized  by  VjOOQlC 


122  Recensionen. 

eine  Mark  war,   deren  Befehlshaber  herzogliche  Gewalt  und  damit  das  Be- 
f estigungsrecht  hatten 6). 

VQllig  neue  Aufschlusse  erhalten  wir  fiber  die  Burggrafen  im  ostlichen 
<jrrenzgebiet.  Im  Pleissner  Land,  der  Mark  Meissen  and  der  Grafschaft  Orla- 
miinde  begegnen  wir  ihnen  als  militarischen  Befehlsbabern  fiber  Burggrafschafts- 
bezirke,  in  denen  sie  auch  Ricbter  fiber  die  nichtmilitarische  BevSlkerung 
sind.  Also  eine  den  flandrischen  Kastellanieen  ganz  ahnliche  Organisation. 
Sie  muss  zwischen  1046  und  1067,  als  jene  Landschaften  unter  der  Herr- 
schaft  der  Grafen  von  Orlamfinde  vereinigt  waren,  entstanden  sein.  Dass 
Flandern  dabei  vorbildlich  eingewirkt  hat,  halt  Rietschel  (S.  254)  fur  nicht 
a-usgeschlossen,  da  ja  auch  fur  die  Leihe  der  Marktansiedlungen  das  Vorbild 
wahrscheinlich  in  Flandern  zu  suchen  sei.  Ich  vermag  mich  dieser  letzteren, 
schon  1901  von  Rietschel  selbst  aufgestellten  Vermutung8)  jedoch  nicht  an- 
zuschliessen  und,  da  die  bauerliche  Eolonisation  der  Weser-  und  Elbgegenden 
durch  Flamen  nicht  vor  dem  Ende  des  11.  Jahrhunderts  begonnen  hat,  auch 
an  einen  flandrischen  Ursprung  dieses  Ostlichen  Burggrafenamtes  nicht  zu 
glauben.  Den  Grund  fur  die  Ubereinstimmung  sehe  ich  vielmehr  in  einem 
negativen  Umstande :  in  beiden  Landern  fehlt  die  karolingische  Gaugrafschafts- 
verfassung,  die  in  den  dazwischen  liegenden  Gebieten  die  gerichtliche  Or- 
ganisation bildet.  Es  ergab  sich  also  ganz  von  selbst,  dass  in  Flandern 
sowohl  wie  in  der  Ostmark  der  militarische  Beamte  auch  mit  den  gericht- 
lichen  Befugnissen  betraut  wurde. 

Jedenfalls  erbringt  Rietschel  den  uberzeugenden  Nachweis,  dass  die 
Burggrafschaften  des  flstlicben  Grenzgebietes  mit  den  Burgwarden,  der  durch- 
gehenden  Einteilung  des  Landes  im  10.  Jahrhundert,  nichts  zu  tun  haben, 
sondern  eine  Neuerung  bedeuten.  Dagegen  ist  nun  die  Aufhellung  des 
Zusammenhangs  mit  der  Burgwardverfassung  fur  die  Geschichte  derjenigen 
Burggrafschaft  von  entscheidender  Bedeutung,  die  sich  zum  Schluss  noch  jenen 
10  Stadten  hinzugesellt,  namlich  von  Magdeburg.  Hier  ist  wiederum  zu 
konstatieren,  dass  der  Burggraf  nur  Stadtkommandant  ist  und  als  Vogt  die 
hohe  Gerichtsbarkeit  hat.  Nicht  beistimmen  kann  ich  Rietschel  aber  darin, 
dass  er  es  (S.  269)  als  ganz  verfehlt  bezeichnet,  den  Burggrafen  mit  der 
■alten  Burg  Magdeburg,  die  der  Burgwardverfassung  angehSrt,  in  Zusammen- 
hang  zu  bringen.  Da  die  Frage  m.  E.  sehr  wichtig  ist,  muss  ich  meinen 
Widerspruch  eingehender  begrunden.  Rietschel  unterscheidet  zwischen  der 
Burg  Magdeburg,  die  in  ihren  ersten  Anfangen  bis  in  Karls  des  Grossen 
.Zeit  zuruckreicht,  und  der  ummauerten  Marktansiedlung,  der  Altstadt  Magde- 
burg 7).  Damit  sind  jedoch  die  Elemente,  aus  denen  die  Stadt  zusammen- 
gewachsen  ist,  nicht  erschopfend  bezeichnet.  Eiumal  kann  die  urbs  Magde- 
burg, die  Otto  I.  mit  dem  zugehorigen  Burgbann  —  auf  die  betreffende 
Trkunde  ist  unten  noch  naher  einzugehen  --  dem  Moritzkloster  schenkt 
nicht     das     von    Karl     dem    Grossen     erbaute    Grenzkastell     sein.      Denn 


5)  Zeitachrift  der  Savigny-Stiftung  fUr  Recbtigeschicht*,  Germ.  Abt.  22  (1901),  191. 

6)  Darauf  habe  ich  in  einem  Referat  Aber  Pirennes  Aufsatz  im  Korretpondensblatt 
dieser  Zeitschiift  1935,  Spalte  82  schon  hingewiesen. 

?)  Znr  Ortlichkeit  vgl.  den  Stadtplan  im  7.  Band  der  Chroniken  der  deutachen  Stftdte 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recensionen.  123 

Bargbannanlagen  sind  hier  in  Niedersachsen  seit  der  zweiten  Halfte  des 
9.  Jahrhunderts  zum  Schutz  gegen  die  Ungarn  in  sehr  grosser  Zahl  neu  ent- 
standen;  es  wiirde  aller  siedelungsgeschichtlichen  Erfahrung,  die  Rietschel 
selbst  am  meisten  bereichert  hat,  widersprechen,  wollte  man  annehmen,  dass 
das  schon  803  vorhandene  Grenzkastell  bis  in  die  Zeit  Heinrichs  I.  immer 
wieder  auf  derselben  Stelle  erneuert  worden  ist.  Vielmehr  sind  sicherlich 
in  raumlicher  Entfernung  von  der  alten  jungere  Anlagen  zn  suchen.  Mit 
Recht  lehnt  Rietschel  (S.  267)  es  ab,  mit  dem  fruhkarolingischen  Kastell 
die  Borggrafenburg  an  der  Nordostecke  der  Altstadt  zu  identifizieren.  Aber 
aus  der  Bezeichnung  ergibt  sich  doch  mit  Sicherheit,  dass  hier  urspriinglich 
der  Mittelpunkt  eines  Burgbannbezirkes,  Amtssitz  eines  praefectus,  war.  Denn 
diese  Bezeichnung  kommt  dem  Burgwardkommandanten  ebenso  zu  wie  dem 
Burggrafen 8).  Uber  die  Mannschaft,  der  die  Verteidigung  einer  solchen  urbs 
anvertraut  war,  ist  es  nun  zunachst  nfltig  Klarheit  zu  gewinnen. 

Bekanntlich  hat  uns  Widukind  •)  sehr  schatzbare  Nachrichten  uber  die 
organisatorische  Tatigkeit  hinterlassen,  die  Ottos  Vorganger  Heinrich  I.  dem 
Befestigungswesen  zuwandte.  Die  Forschung  ist  darin  einig,  dass  er  sich 
•dabei  an  altere  karolingische  Einrichtungen  anlehnte.  Die  Abhangigkeit  von 
•diesen  Yorbildern  erscheint  sogar  noch  starker,  als  man  bisher  annahm,  seit- 
dem  Dietrich  Schafer  die  lange  irregegangene  Interpretation  der  vielum- 
strittenen  Widukindstelle  wieder  in  die  richtigen  Bahnen  geleitet  hat 10). 
•Gegen  Keutgen11)  und  Rodenberg1*)  hat  Schafer  festgestellt :  Unter  den 
agrarii  milites  Heinrichs  sind  Leute  freien  oder  unfreien  Standes  zu  verstehen, 
die  kleinere  Lehen  besitzen  und  dafur  jederzeit  bereit  sein  mtissen,  dem 
Herrn,  in  diesem  Falle  also  dem  Konig,  Kriegsdienste,  und  zwar  Reiterdienste, 
zu  leisten.  Ferner  aber  darf  man  sich  nicht  vorstellen,  dass  alle  neun  zu  einer 
Burg  gehOrigen  agrarii  milites  in  derselben  ansassig  waren;  sie  hatten  dort 
nor  fur  den  Kriegsfall  ihre  habitacula,  die  der  als  Burgverwalter  eingesetzte 
neunte  Mann  gebaut  hatte.  Im  Frieden  bewohnten  die  acht  andern  natiir- 
lich  jeder  einen  Bauernhof  vor  der  Burg,  ut  seminarent  et  meterent  frugesque 
•colligerent  nono  et  suis  eas  locis  reconderent. 

Zu  jeder  von  Heinrich  erbauten  urbs  gehorte  also  ein  aus  acht  'Sattel- 
h&fen'  bestehendes  Ministerialendorf.  Das  ist  entscheidend  fur  die  Auf  hellung 
•der  urspriinglichen  Grundbesitzverhaltnisse  in  der  Altstadt  Magdeburg.  Mag 
die  Burgwardanlage  noch  aus  dem  9.  Jahrhundert  stammen  oder  tatsachlich 
erst  von  Heinrich  eingerichtet  sein,  mit  der  Burg  muss  ein  Dorf  der  ge- 
schilderten  Art,  dessen  Bewohner  mit  ihren  Pferden  zu  militarischen  Zwecken 
und  wohl  auch  fur  die  Reisen  des  KCnigs  und  seiner  Gesandten  requiriert 
werden  konnten,  verbunden  gewesen  sein. 

Xun  wurde  unter  Otto  dem  Grossen  durch  eine  neue  Befestigungslinie, 
<}ie   dicht  nDrdlich  des  Burggrafenhofes    nach  Westen  verlaufend  den  alten 


6)  Vgl.  Bietschel  8.  85i. 

9)  I,  85:  ex  agrarii i  militibas  nonum  quamqub  eligeDa  in  urbibna  habiUro  fecit,  at 
caeteris  oonfamiliaribut  auis  octo  habitaoala  extrueret  etc. 

10)  SitiaDgsberichte  der  Berliner  Akademie  der  Wisieoschaften  1905,  569-77. 

11)  Neue  Jahrbftcher  far  das  klaasische  Altertum  1900,  287  ff. 

18)  Mitteilnngen  des  Inatlluts  far  Osterreich.  Oeschichtsforsoh.  17  (1896)  161    67. 


Digitized  by  VjOOQlC 


124  Reccnsionen. 

Bannbezirk  mitten  entzweischnitt,  jener  mit  der  siidwestlich  gelegenen  Markt- 
ansiedlung  zu  einem  Ganzen,  der  Altstadt  Magdeburg  vereinigt.  Ihre  Be- 
volkerung,  das  muss  scharf  hervorgehoben  werden,  setzte  sich  aus  verschie- 
denen  Schichten  zusammen,  deren  obere  die  agrarii  milites  bildeten.  Auch 
hier  wie  in  Trier  und  Regensburg  gab  es  eine  militia  neben  den  Judei  et 
negotiatores. 

Was  zweitens  diese  anlangt,  so  erweckt  es  irrige  Vorstellungen,  von 
einer  einheitlichen  Kaufmannsgemeinde  der  negotiatores  et  Judaei  zu  reden, 
wie  es  Rietschel  wenigstens  friiher  (Markt  und  Stadt  S.  54)  getan  hat.  Dass 
die  Juden  neben  den  negotiatores  eine  besondere  Gemeinde  gebildet  haben 
mussen,  ist  ganz  selbstverstandlich.  Wie  es  mit  diesen  Dingen  bestellt  ge- 
wesen  sein  muss,  ehe  durch  die  Stadtmauer  die  verschiedenen  Elemente  der 
Ansiedlung  zusammengeschweisst  wurden,  dafur  bietet  sich  ein  lehrreiches 
Beispiel  dicht  siidlich  der  Stadt,  wo  Sudenburg,  St.  Michaelsgemeinde,  Juden- 
dorf  und  Rottersdorf,  letzteres  dem  Namen  nach  cin  frankischer  vicus  militum, 
getrennt  neben  einander  liegen 13).  Die  „Siidburgu  und  ihre  Umgebung  sind 
aber  auch  deshalb  von  Tnteresse,  weil  hier  eine  friihkarolingische  Kastell- 
anlage  zu  suchen  sein  diirfte.  Das  Judendorf  zeugt  von  fruhem  Handels- 
verkehr,  der  sich  hier  lokalisierte ;  das  Kloster  Berge  dicht  dabei,  das  Otta 
der  Grosse  bei  Errichtung  des  FJrzbistums  erbaute  u)  und  die  sehr  ausge- 
dehnten  Zehntberechtigungen,  die  es  in  zahlreichen  slavischen  Ortschaften 
besass  oder  doch  ohne  Widerspruch  zu  finden  sich  aneignete  l6),  deuten  auf 
sehr  alte  missionsbischofliche  Anspriiche,  die  durch  Grundung  des  Klosters 
gewissermassen  abgelost  wurden. 

Sind  diese  Annahmen  zutreffend,  so  ist  die  Marktansiedlung  der  Alt- 
stadt Magdeburg  nicht  in  Anlehnung  an  das  friihkarolingische  Kastell,  sondern 
an   die   spatere  Burg   entstanden,   zu  der  vom  Alten  Markt  her  die  Grosse 
Marktstrasse  hinfuhrt.  Dann  mussen  die  Judaei  et  negotiatores  auch  dem  Burg- 
bann  unterstanden  haben,   und  in  der  Tat  ergibt  sich  das  aus  dem  Diplom 
Kaiser  Ottos  I.,  durch  das  er  im  Jahre  965  dem  Moritzkloster  iibertragt: 
regni  et  imperii  nostri  bannum  nostre  regie  vel  imperatorie  dignitatis  in 
urbe  Magadaburg  et  opus  construende  urbis  a  circummanentibus  illarum 
partium   incolis   nostro  regio  vel  imperatorio  iuri  debitum  .  .  .  et  ne  vel 
Judei  vel  ceteri  ibi  manentes  negotiatores  ullam  aliunde  nisi  ab  illo  qui 
eidem  ecclesie  prefuerit  districtionis  aut  discipline  sententiam  vel  regulam 
sustineant,   volumus   et  h'rmiter  iubemus.    Prescripti  vero   nostri  banni 
deo   sanctoque  Mauricio  a  nobis  oblati  nullus  vel  comes  vel  vicarius  vel 
iudex  vel  tribunus  vel  exactor  vel  alia  aliqua  persona  in  eadem  civitate 
sibi  usurpandi  vel  aliam  aliquam  in  prescriptis  legem  aut  disciplinam  exer- 
cendi  potestatem   habeat  nisi  ipse  qui  eidem  loco  vel  ecclesie  prefuerit 
vel   advocatus  quem   nostro   consensu  sibi   et   eidem  ecclesie  preticien- 
dum  elegerit. 

Rietschel  (S.  209  Anm.  1)  bemerkt  im  Anschluss  an  Keutgen  ,6),  dass 

13;  Vgl.  die  Nebenkarte  auf  dem  Stadtplan  a.  a   O.  (Stadtecbroniken  Bd.  7). 

14)  Stadtechroniken  Bd.  7,  S.  S  Z.  V3 

15)  Mon.  Germ.  DH,  II  88  (1001  Nov.  13) 

16)  Untersuchungen  fiber  den  Ursprang  der  deutschen  Stadtverfassung  S.  55  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recensionen.  125 

unter  dem  bannus  hier  „nicht  irgend  welche  Gerichtsbarkeit,  sondern  der 
Burgbann  zu  verstehen  ist,  namlich  das  Recht,  die  Umwohner  zur  Instand- 
haltung  der  Burg  zu  zwingen".  Nun  ist  aber  der  Barggraf  anderwarts,  in 
Strassburg,  Augsburg  und  Regensburg  z.  B.  (Rietschel  S.  26  f.,  41  f.,  98  f.), 
mit  gewissen  gewerbegerichtlichen  Befugnissen  ausgestattet.  Wie  weit  sie 
auf  Eumulation  mit  alteren  Amtern  zuriickzufiihren  sind,  kann  dahingestellt 
bleiben;  jedenfalls  sind  wir  berechtigt,  die  districtio  aut  disciplina  uber  die 
Judei  vel  negotiatores  als  tatsachiichen  Bestandteil  des  965  verschenkten 
Magdeburger  Burgbannes  anzuseben.  Diese  Auffassung  findet  eine  Stiitzc 
auch  darin,  dass  ein  Muhlenbann,  wie  ihn  der  Strassburger  und  Ntirnberger 
Burggraf  besitzt  (Rietschel  S.  24  f.,  Ill)  und  ein  Brauhausbann,  wie  ihn  der 
Regensburger  Burggraf  handhabt  (S.  100),  sich  als  Bestandteil  des  Burgbanns 
auch  in  westfrankischen  Gebieten  schon  sehr  fruh  findet17).  Es  muss  also 
eine  gemeinsame  karolingische  Wurzel  der  Institution  vorausgesetzt  werden. 
Das  Dipiom  Ottos  bedeutet  demnach  die  Ubertragung  des  Burgbannes 
an  den  Vogt ;  sie  stent  mit  der  Ummauerung  der  Altstadt  Magdeburg  offenbar 
in  Zusammenhang.  Der  Vogt  wird  Burggraf  der  Stadt;  aber  neu  ist  an 
seinen  Befugnissen  nur  die  Sorge  fur  die  neue  Mauer;  im  Ubrigen  wird  er 
mit  der  Bann-  und  Gerichtsgewalt  der  schon  vorher  vorhandenen  und  zu 
gunsten  der  Stadtanlage  kassierten  Burgbannanlage  ausgestattet. 

Nicht  eine  einheitliche  Marktgemeinde  wurde  ummauert,  sondern  der 
Marktplatz,  um  den  die  Hauser  der  Gewerbe  treibenden  Bevolkerung  sich 
gruppierten,  wurde  durch  die  Stadtmauer  mit  der  Burg  und  den  Gehflften 
<ler  milites  agrarii  zusammengeschlossen.  Der  richtigen  Erkenntnis  dieser 
Yerhaltnisse  hat  man  sich  bisher  dadurch  verschlossen,  dass  man  die  Magde- 
burger mercatores  mit  den  Judaei  et  negotiatores  identifizierte.  Ein  folgen- 
schwerer  Irrtum,  der  in  die  oft  behandelte  Frage  des  mittelalterlichen 
Grosshandels,  ebenso  in  die  von  Sombart  in  Fluss  gebrachte  ErOrterung  uber 
den  Ursprung  des  stadtischen  Kapitalismus  tief  eingreift.  Ich  muss  mich  hier 
naturlich  begniigen,  das  fur  die  Geschichte  des  Burggrafenamtes  Unerlassliche 
festzustellen. 

Die  Diplome  der  Ottonen  sprechen  nur  an  einigen  wenigen  Stellen 
von  mercatores;  es  sind  stets  Leute,  die  in  die  Feme  handeln.  Ein 
Dipiom  fur  Gandersheim 18)  spricht  von  den  mercatores  a  Reno  usque  ad 
Albiam  et  Sale  transeuntes,  ein  Dipiom  fur  Bischof  Notker  von  Luttich  19) 
von  den  mercatores  ad  ipsum  locum  negotii  properantes.  Den  Magdeburger 
mercatores  bestatigt  Otto  II.  die  von  seinem  Vater  gewahrte  Zollfreiheit  im 
ganzen  Reiche,  auch  in  den  heidnischen  Gebieten,  ausser  in  Mainz,  Koln, 
Thiel  und  Bardowik80).  Diese  mercatores  hatten  naturlich  auch  ihre  Ver- 
kaufsstande  am  Marktplatz;  aber  sie  waren  nicht  wie  die  negotiatores,  die 
Kramer  und  Handwerker,   dort  ansassig,   sondern  ihre  Hofe  lagen  abseits 


17)  Vgl.  Kdhne,  Zeltschrift  der  Havigny-Stifcaog  fttr  Beohtigeschicht*  Germ.  Abt. 
25  (1904),  188  f. 

18)  Mon.  Germ.  BO.  I  180  (965);  best&tigt  DO.  II  119  (975). 

19)  DO.  II  85  (974). 

20)  DO.  II  112  (975). 


Digitized  by  VjOOQlC 


126  Recensionen. 

Yom  Markt.  Dort,  durch  das  Rathaus  vom  Marktplatz  getrennt,  das  auf  der 
Grenze  zwischen  beiden  Gemeinden  steht,  liegt  die  Pfarrkirche  der  Magde- 
burger  Altstadt,  die  Johanniskirche,  die  schon  Thietmar  (I  12)  als  ecclesia 
mercatorum  bezeichnet. 

Die  mercatores,  die  wirtschaftlich  und  sozial  herrschende  Schicht  der 
Altstadt  Magdeburg,  rekrutierten  sich  also  aus  den  milites,  die  wegen  ihrer 
Verpflichtung  zum  Reiterdienst  Pferde  halten  mussten  uud  daher  in  Friedens- 
zeiten  in  der  Lage  waren,  weit  iiber  Land  zu  reisen,  um  den  Verkaufsstanden 
des  Marktes  die  Zufuhr  von  Waren  aus  der  Feme  und  den  Handwerkern 
die  Zufuhr  von  Rohmaterial  zu  ubermitteln. 

Diese  Auffassung,  die  in  dem  Kaufherren  des  10.  Jahrhunderts  nicht 
den  Inhaber  einer  einzigen  area  am  Marktplatz,  sondern  einen  mit  einer  curtis 
ausgestatteten  Grundherrn  freien  oder  unfreien  Standes  erblickt,  findet  eine 
Stiitze  in  einer  Urkunde  Ottos  II.*1),  nach  der 

quidam   mercator  noster  Vuillihalmus  dictus  a  predecessoribus   nostris 
libertate  donatus   et  uxor  eius  Heilrad  tradiderunt  ad  s.  Emmeramum 
in  Ratesponensi  civitate  .  .  .   quicquid  predii   et  mancipiorum  tunc  in 
tempore  habuerunt  ....  haec  sunt  loca,  id  est  curtilia,  infra  murum  et 
extra  praedict$  urbis  aedificiis  sive  aliter  possessa  et  praedia  huic  adia- 
centia  et  Pilchilinga  et  Ekkoluinga  cum  mancipiis  in  pago  Tunahgeoui. 
Aus  dieser  Stelle  schliesst  von  Below  (Ilistorische  Zeitschrift  95,  297),. 
„dass  ein  Kaufmann  des  10.  Jahrhunderts  durch  Handel  erhebliches  Kapital 
gewonnen  und  mit  diesera  bedeutenden  Landbesitz  erworben  hat".    Ahnlich 
aussert  sich   neuerdings  Keutgen  (Vierteljahrsschrift  fur  Sozial-  und  Wirt- 
schaftsgesehichte  4,  1906,  295).     Doch   davon    steht   in   der   Urkunde   kein 
Wort.     Die  Vereinigung  von   grossem  Grundbesitz   in   einer  Hand  erfolgte 
in    dieser  Zeit  aller  Erfahrung  nach  durch  Erbschaft  und  Heirat ;  mercator 
kann  Willihalm  auch  deshalb  heissen,  weil  er  die  ihm  zur  Verfugung  stehenden 
Produktions-  und  Transportmittel  benutzt,   um  sich  am  Markthandel  zu  be- 
te iligen.    Das  konnte  nicht  gewinnbringend  geschehen,  wenn  nicht  auch  am 
Marktplatz  selbst  mindestens  ein  Marktstand  dem  mercator  zur  Verfugung  stand. 
Fur  den  Ursprung  des  Burggrafenamtes  ergibt  sich  aus  den  bisherigen 
Ausfuhrungen,   dass   das  Amt   der  Prafektur,   ausgestattet  mit  dem  Befehl 
iiber   eine   militia,    der  Aufsicht    iiber   einen   befestigten  Platz   und   alien 
sonstigen  Befugnissen  der  spateren  Burggrafen,   schon  vor  der  Zeit  Ottos  I. 
vorhanden  war.    Es  diirfte  fiir  eine  weitere  Untersuchung  nicht  schwer  sein, 
allenthalben   in   den  Stadten    die  Burgbannbezirke   des  9.  und  beginnenden 
10.  Jahrhunderts  aufzudecken.    Die  wichtige  Neuerung,  die  in  ottonischer 
Zeit   die  Erbauung   der  Altstadt  Magdeburg  bringt,   besteht  jedoch   darin,. 
dass  jetzt   ein   bisher  nicht   durch  Mauern   geschutzter  vicus  militum,  die 
naturlich  damals  schon  am  Handel  beteiligt  gewesen  sein  werden,  und  eine 
ebenfalls  offcne  Marktansiedlung  durch  eine  einheitliche  Befestigung  zusammen- 
gcschlossen  werden.    Zum  ersten  Mai  entsteht  so  im  deutschen  Volkslande, 
unabhangig  von  romischen  Stadtmauern,   ein   befestigter  publicus  merca- 
torum  locus22).    Das   war   nicht  dasselbe,   was   schon  Erzbischof  Hatto  in 


21)  DO.  II  293  (983).    Vgl.  auch  DO.  II  294- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recensionen.  127 

Mainz  um  900  und  Herzog  Arnulf  in  Regensburg  um  920  getan  hatten  M) ; 
sie  hatten  nur  eine  Ansiedlung  befestigt,  die  sich  an  eine  RSmerstadt  anlehnte. 
Eine  ganz  neue  Stadt  aber  hat  zuerst  Otto  der  Grosse  gebaut. 

Unter  diesen  Umstanden  darf  man  sich,  glaube  ich,  iiber  die  Ent- 
stehung  des  Burggrafenamtes  noch  bestimmter  aussern,  als  es  Rietschel 
(S.  326  f.)  getan  hat:  das  Burggrafenamt  ist  eine  Sch6pfung  Ottos  des 
Grossen 24).  Eine  Stutze  dieser  Anschaunng  bietet  sich  durch  die  Erwagung,. 
dass  hSchst  wahrscheinlich  die  Stadt  Rom  auf  diese  Neuerung  vorbildlich 
eingewirkt  hat. 

Die  s.  Zt.  von  Gfrorer  verfochtene  Ansicht,  welche  die  deutsche  Burg- 
grafschaft  als  eine  Kopie  der  rdmischen  Stadtprafektur  betrachtet,  wird  von 
Rietschel  (S.  327)  abgelehnt,  da  der  romische  praefectus  urbis  keine  mili- 
tarischen  Befugnisse  habe ;  hOchstens  konne  daran  gedacht  werden,  dass  der 
Titel  ubernommen  sei.  Nun  hat  sich  aber  gezeigt,  dass  sowohl  der  Titel 
vie  die  militarischen  Obliegenheiten  des  Magdeburger  Burggrafen  aus  der 
Burgbannverwaltung  der  vorottonischen  Zeit  stammen.  Einen  anderen 
Charakter  erhalt  das  Amt  nur  dadurch,  dass  ihm  jetzt  ein  ausschliesslich 
Yon  mercatores,  Handwerkern  und  Kramern  bewohnter  Stadtbezirk  unter- 
stellt  wird.    Gerade  darin  aber  gleicht  es  der  romischen  Stadtprafektur. 

Kann  man  somit  das  Jahr  965,  in  dem  der  wenige  Jahre  vorher  zu 
Rom  gekrSnte  Kaiser  die  entsprechenden  Verfugungen  fur  Magdeburg  traf, 
als  Geburtsjahr  der  Burggrafschaft  ansehen,  so  wird  doch  noch  im  Einzelnen 
untersucht  werden  mussen,  wie  weit  die  Neuerung  des  Amtes  in  die  frankische 
Burgbannorganisation  der  alten  R5merstadte  verandernd  eingriff.  Einen  Zu- 
sammenhang  mit  der  karolingischen  Prafektur  glauben  wir  ja,  darin  von 
Rietschel  abweichend,  festgestellt  zu  haben.  Darum  mag  zum  Schluss  auf 
die  Aufstellungen  K.  Riibels  kurz  eingegangen  werden,  der  in  seinem  Buch 
„Die  Franken,  ihr  Eroberungs-  und  Siedelungssystem  im  deutschen  Volks- 
lande"  (1904)  die  praefecti  der  karolingischen  Zeit  als  die  mit  der  Marken- 
setzung  betrauten  Beamten  gedeutet  hat.  Angesichts  der  Ergebnisse 
Rietschels  stellt  er  nun  aber26)  doch  die  militarische  Seite  des  Amtes  in 
den  Vordergmnd:  es  miisse  gefragt  werden,  „ob  nicht  auch  die  frankische 
Befestigung,  urbs,  da  sie  eine  standige  Besatzung,  praesidium  militare,  hatte, 
wie  die  spatere  mittelalterliche  einen  standigen  praefectus  gehabt  hat." 
Fiir  die  Beantwortung  dieser  Frage  bietet  einen  wichtigen  Anhaltspunkt 
das  auch  von  Rietschel  (S.  267  Anm.  1)  zitierte  Diedenhofener  Kapitular 
Karls  des  Grossen,  das  namentlich  genannten  missi  in  den  Grenzpfalzen 
Bardewieck,  Schesel  (bei  Celle),  Magdeburg,  Erfurt,  Halazstadt  (bei  Bam- 
berg), Forchheim,  Pfreimt,  Regensburg  und  Lorch  (bei  Enns)  anbefiehlt 
dariiber  zu  wachen,   dass  keine  Waffen  ins  Gebiet  der  Slaven  und  Avaren 


22)  Diesen  Ausdruck  gebrancht  fttr  offene  Mttrkte  Ottos  I.  Diplom  \oq  9J6  ftlr 
KorTei  DO.  I  77 

23)  Vgl.  Bietsohel  S.  325  Asm.  2. 

24)  Auch  von  LOsoh  hUt  es  (a.  a.  O.  8.  197),  von  noch  anderen  Erwagungen  ans- 
gehend,  fQr  Richer,  dass  um  die  Mitte  des  10.  Jahrhunderts  das  Bnrggrafenamt  durch 
konigliche  Anordnung  gleichzeitig  eingeftlhrt  worden  ist. 

25)  Bonner  Jahr bllcher  des  Vereins  von  Altertamsfrennden  im  Bheinlande  114,  S.  158. 


Digitized  by  VjOOQlC 


128  Recensionen. 

exportiert  werden.  Es  begegnen  uns  also  schon  hier  militarische  Platzkomman- 
danten,  deren  Obliegenheiten  sich  auch  auf  den  Wirtschaftsbedarf  des  Krieges 
erstrecken.  Als  solche  Befehlshaber  uber  je  ein  Grenzkastell  und  eine  be- 
stimmte  Strecke  des  Grenzwalls  werden  wir  uns  auch  die  praefecti  Saxonici 
limitis  von  818/19  (Riibel,  Die  Franken  S.  98;  vorzustellen  haben.  I'ber 
ihnen  erhebt  sich  eine  maxima  praefecturae  dignitas  fur  ganz  Sachsen; 
ebenso  gibt  es  einen  praefectus  oder  marchio  Bajoariae  und  an  der  West- 
grenze  des  Reichs  einen  comes  ac  praefectus  Brittanici  limitis.  (Ebenda 
S.  288  ff.).  Der  Charakter  dieser  Amter  wird  dadurch  deutlich,  dass  in 
merovingischer  Zeit  der  Hausmeier  praefectus  palatii  und  sein  Amt  praefecturae 
ordo  oder  praefectoria  administratio  heisst.  In  ihm  hat  also  das  gesamte 
Priifekturwesen  urspriinglich  seine  Spitze  gehabt,  von  ihm  seinen  Ausgang 
genommen.  Neu  erobertes  Land  blieb  bis  zur  Herstellung  normaler  Ver- 
waltungszustande  zur  unmittelbaren  Verfiigung  des  Konigs  als  sein  Hausgut, 
wurde  mit  kflniglicher  Mannschaft  besetzt  und  kommissarisch  von  Haus- 
beamten  verwaltet.  Kann  man  somit  den  von  Riibel  vorgetragenen  An- 
schauungen  im  Ganzen  zustimmen,  so  befindet  er  sich  doch  wie  zahlreiche 
Forscher  vor  ihm  darin  im  Irrtum,  dass  er  eine  die  karolingischen  Kastelle 
standig  bewohnende  militia  voraussetzt.  Nur  die  Enecbte  eine s  miles,  des 
kommandierenden  missus  oder  praefectus,  hatten  dort  ihre  casae.  Indem 
sich  durch  Dietrich  Schafers  Untersuchungen  ergibt,  dass  die  iibrigen  milites 
ausserhalb  der  urbs  ihre  Hofe  hatten,  wird  auch  die  Beziehung  znr  Marken- 
setzung,  die  Riibel  aufzuhellen  bemuht  ist,  viel  klarer.  Doch  bedarf  das 
alles  noch  genauerer  Untersuchung  im  Einzelnen. 

Nicht  ohne  Dank  fur  wertvolle  Belehrung  konnen  wir  von  Rietschels 
Buch  scheiden.  Seine  glanzenden  Ergebnisse  bedeuten  in  methodischer  Hin- 
sicht  eine  eindringliche  Mahnung  fiir  die  P^rforschung  des  fruheren  Mittel- 
alters.  Es  liegen  viele  Schichten  verfassungsgeschichtlicher  Entwicklung 
schier  unentwirrbar  ubereinander.  Nicht  durch  begriffliche  Konstruktion, 
sondern  nur  durch  geduldige  siedlungsgeschichtliche  Kleinarbeit,  die  nie 
die  grossen  Probleme  ausser  Acht  lasst,  kann  es  gelingen,  zur  Klarheit 
vorzudringen. 


Digitized  by  VjOOQlC 


ite  und  Kunst    XXV  (1906).     Tafel  1. 


Digitized  by  Cj005  IC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Romische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit 
Diocletians. 

Von.  Th.  Bnrckbardt-Biedermann  in  Basel. 

(Hiersn  Tafel  2-4.) 

Als  Caesar  im  Jahr  58  v.  Chr.  die  Helvetier  bei  Bibracte  in 
furchtbar  blutiger  Schlacht  besiegt  hatte,  schickte  er  sie  in  ihre  alte 
Heimat  zuruck  und  hiess  sie  ihre  verbrannten  Stadte  und  Dorfer  wieder 
aufbauen.  Er  wollte  nicht,  wie  er  sagt  (b.  g.  I,  28),  dass  die  Ger- 
manen,  die  jenseits  des  Rheines  wohnen,  in  das  fruchtbare  Land,  das 
die  Helvetier  bisher  bewohnt  hatten,  heruberkamen  und  so  Nachbarn 
der  Provinz  Gallien  und  der  Allobroger  wurden.  Mit  andern  Worten : 
die  Helvetier,  deren  ausserordentliche  Tapferkeit  der  rdmische  Feldherr 
erprobt  hatte,  sollten  an  ihren  Grenzen  die  nachste  Abwehr  der  ge- 
fttrchteten  Germanen  im  Interesse  des  ROmerreiches  ubernehmen:  eine 
Aufgabe,  die  fur  sie  um  so  natiirlicher  war,  als  sie  schon  bisher  im 
eigenen  Interesse  fast  taglich  gegen  die  Germanen  gekampft  hatten, 
sei  es  zur  Abwehr  oder  zum  Angriff  (I,  1).  Und  nachdem  geraume 
Zeit  spater  Augustus  wahrend  seiner  Anwesenh.eit  in  Gallien  (16 — 13 
v.  Chr.)  persOnlich  die  Verhaltnisse  des  neu  eroberten  Landes  geordnet 
und  den  Rhein  als  Grenze  des  Reiches  bestimmt  hatte,  wurden  audi  im 
Helvetierlande  die  militarischen  Anstalten  zum  Grenzschutze  eingerichtet. 
Vor  allem  wurde  Vindonissa,  an  gunstigem  Punkte  etwa  drei 
Stunden  sudlich  von  der  Flussgrenze  des  Rheines  gelegen  (vgl.  hierzu  und 
far  das  Folgende  die  Strassenkarte  Taf.  2),  zum  Hauptwaffenplatze 
des  Landes  ausersehen.  Hier  lag  wahrend  des  ganzen  ersten  Jahr- 
.hunderts  n.  Chr.  eine  Legion  mit  ihren  Hilfscohorten,  dem  in  Mainz 
mit  zwei  Legionen  stehenden  consularischen  Legaten  untergeordnet. 
Zuerst  scheint  es  die  13.  Legion  gewesen  zu  sein:  sie  hat  aber  so 
wenige  Spuren  hinterlassen,  dass  selbst  ihre  Anwesenheit  in  Windisch 
Weatd.  Zeitachr.  f.  Geach.  u.  Kunat.    XXV,   II.  9 


Digitized  by  VjOOQlC 


130  Th.  Burckkardt-Biedermann 

fast  nur  aus  Folgerungen,  zu  denen  vereinzelte  Grabsteine  den  Grand 
bieten,  gesichert  werden  kann l).  Dann  aber  folgte  die  nach  der 
Varusniederlage  aus  StadtrOmern  gebildete  21.  Legion,  eine  gefurcktete 
Mannschaft,  die  beim  Militaraufstande  des  Jahres  69  n.  Chr.,  von  den 
Landesbewohnern  gereizt,  den  bliihenden  Flecken  Baden  im  Aargau 
niederbrannte  and  beinahe  die  Hauptstadt  des  Landes,  Aventicum,  zer- 
stOrt  hatte,  dann  aber  nacb  Vespasians  Erkebung  nach  Niedergermanien 
geschickt  wurde,  darauf  6  Jahre  in  Mainz  lag  und,  von  Domitian  im 
Jahr  89  an  die  Donau  versetzt,  im  Krieg  gegen  die  Sarmaten  (92/93) 
unterging.  Ihre  Beteiligung  an  dem  Aufstand  des  Mainzer  Comman- 
danten  Saturninus  i.  J.  89  bracbte  der  scbon  friiher  durch  den  Namen 
„rapaxtf,  „Rauberbandett  beruchtigten  Schaar  noch  die  Schande  ein, 
dass  ihr  Andenken  verflucht  wurde,  weshalb  wir  auf  verschiedenen  ihrer 
Denkmaler  in  Windisch  ihren  Namen  ausgetilgt  finden.  An  ihre  Stelle 
ruckte  seit  dem  Jahr  70  zu  Windisch  die  11.  Legion  ein,  die  schon 
vorher  unter  Kaiser  Claudius  sich  den  Namen  der  „Claudischen  kaiser- 
treuen"  (Claudia  pia  fldelis)  verdient  hatte.  Sie  blieb  bis  ans  Ende 
des  Jahrhunderts  in  der  Schweiz,  von  welcher  Zeit  an  sie  in  das  neu 
besiedelte  und  durch  den  Grenzwall  geschtttzte  Decumatland  hinuberzog. 
Die  Reichsgrenze  war  nun  vom  Oberrheine  weg  weit  nach  Oberdeutsch- 
land  hinausgeschoben,  und  somit  blieben  Windisch  und  andere  Kastelle- 
der  Schweiz  unbesetzt;  eine  Zeit  des  Friedens  von  1V2  Jahrhunderten 
brach  fur  das  Helvetierland  an. 

So  lange  es  aber  den  Rhein  zu  sichern  gait,  mussten  gleichzeitig 
mit  dem  Hauptwaffenplatz  Windisch  auch  kleinere  Posten  in  Helvetien 
angelegt  werden.  Die  Bedeutung  der  militarischen  Anlagen  hat  Mommsen 
schon  in  dem  schOnen  Aufsatz  „Die  Schweiz  in  rOmischer  Zeit"  be- 
zeichnet  -).  lch  erlaube  mir  daher  die  bekannten  Worte  nochmals  bier 
anzufiihren.  Die  Aufgabe  der  Legion  in  Vindonissa  —  so  heisst  es 
dort  S.  10  —  „war,  die  Kommunikation  der  Rhein-  und  der  Donau- 
armee  unter  sich  und  mit  Italien  zu  sichern,  wozu  der  Ort  vortrefflich 
gewahlt  war.  Windisch,  auf  der  hohen  Landspitze  gelegen,  die  die 
zusammenfliessende  Aare  und  Reuss  bilden,  ist  eine  naturliche  Festung 
und  beherrscht  einerseits  die  beiden  italischen  Strassen,  sowohl  die  vom 


1)  Die  Notizen  iiber  die  Anwesenheit  der  13.  Legion  in  Windisch 
habe  ich  zusammengestellt :  Anzeiger  fur  schweiz.  Altertumskde.  1901  S.  244* 
Aus  der  daselbst  besprochenen  Tiberiusinschrift  folgt,  dass  wohl  schon  in 
den  ersten  Jahren  des  Tiberius  eine  Legion  dort  stand. 

2)  Mitteilungen  d.  antiquar.  Gesellsch.  in  Zurich  IX  (1854). 


Digitized  by  VjOOQlC 


RCmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         131 

grossen  Bernhardt  ttber  Avenches  und  Solothurn  als  die  von  Como  und 
Bundten  berkommende,  wahrend  andrerseits  sich  von  hier  aus  eine 
Verbindnng  teils  ttber  den  Bozberg  mit  der  rOmiscben  Festung  Augusta 
Ilauricorum,  teils  ttber  den  Bodensee  mit  der  Festung  Augusta  Vindeli- 
corura  (Augsburg),  das  heisst  mit  der  Rhein-  und  der  Donaulinie,  mit 
Leichtigkeit  herstellen  liess1*.  Von  Windisch  aus  wurden  dann  „ver- 
scbanzte  Postenketten  in  alien  jenen  Richtungen  angelegt".  „Sorgfaltig 
war  der  Rheinttbergang  bei  Zurzach  besetzt".  Das  letztere  geschab, 
wie  wir  jetzt  wissen,  in  der  Richtung  nach  Rottweil  unmittelbar  nach 
dem  Jahr  74  n.  Chr.3). 

Diese  Tatsachen  sind  fast  alle  langst  bekannt.  Es  erhebt  sich 
aber  fttr  uns  die  Frage,  wie  frtthe  schon  Festungen  von  Stein  erbaut 
wurden.  Denn  durch  die  Untersuchungen  am  Limes  und  am  Nieder- 
rhein  ist  festgestellt,  dass  vielfach  zuerst  Erdwerke  bestanden,  erst  in 
spaterer  Zeit  Steinbauten.  So  die  Kastelle  Zugmantel,  Saalburg,  Kapers- 
burg  im  Taunus;  so  an  der  ROmerstrasse  von  Strassburg  nach  Tutt- 
lingen  an  der  Donau  das  kleine  Kastell  Waldmossingen,  so  das  ihm 
an  Grosse  gleichkommende  Urspring  in  der  N&he  von  Geislingen  an 
der  etwas  spater  angelegten  Strasse  von  Mainz  an  die  Donau.  So 
auch  anderswo  (z.  B.  an  der  Mttmlinglinie)4).  Auch  von  den  Kastellen 
am  Rhein  sagt  Lehner,  dieselben  seien  in  Augusteischer  Zeit  ebenso 
wie  anfangs  die  am  Limes  „Erdkastelleu  gewesen5).  In  Remagen  hat 
er  denn  auch  tats&chlich  ein  solches  unter  dem  Steinkastell  entdeckt 6). 
Wie  verhait  es  sich  in  dieser  Beziehung  mit  den  schweizerischen  ? 

Dass  auch  in  Windisch  den  Steinbauten  ein  Erdwerk  mit 
Palissaden  voranging,  ist  durch  die  Ausgrabungen  im  Herbste  1905  in 
erfreulicher  und  ttberraschender  Deutlichkeit  nachgewiesen  worden.  Eine 
genauere  Darlegung  der  Sache  muss  dem  Ausgrabungsbericht  ttberlassen 
werden.  Hier  nur  so  viel.  Am  Nordrand  der  ausgedehnten  Ebene 
„auf  der  Breiteu,  wo  das  Lager  stand,  fanden  sich  die  steinernen,  vier- 
eckigen  Unterlagen  von  den  beiden  Tortttrmen  des  Nordtores,  in  den- 
selben  aber  noch  die  viereckigen  LOcher  der  Holzpf&hle,  welche  vor 
dem    Steinbau    die    entsprechenden    hdlzernen  Tttrme    mttssen   gebildet 

*)  Fabricius,  Neujahrsblatt  der  Badischen  historischen  Kommission 
1905,  S.  38. 

4)  Fabricius  a.  a.  0.  S.  40.  46.  50  f.  53. 

*)  Lehner,  Bericht  ttber  den  3.  und  4.  Verbandstag  der  west-  und 
suddeutschen  Vereine  fur  rdm.-gennan.  Altertumsforschung  (1903)  S.  17. 

•)  Westd.  Zeitschr.  XXU  (1904)  S.  381. 

9* 


Digitized  by  VjOOQlC 


132  Th-  Burckhardt-Biedermann 

haben.  Nahe  dabei  sind  vielleicht  selbst  die  noch  im  Boden  vollig 
erhaltenen  Palissaden  des  ersten  Lagerwalles  gefunden  worden.  Somit 
ist  von  der  lange  umsonst  gesuchten  Lagereinfassung  nun  die  Nordseite 
sichergestellt.  Die  ttbrigen  Seiten  dagegen  sind  bis  heute  noch  un- 
bekannt7).  Zugleich  ist  aber  nun  gewiss,  dass  die  erste  Anlage  des 
Lagers  nur  einen  Wall  mit  Palissaden,  keine  Steinmauer  hatte.  War 
es,  wie  zu  vermuten,  die  13.  Legion,  die  in  diesem  Lager  lag,  so 
erklart  sich  aus  seiner  Beschaffenbeit  der  ganzlicbe  Mangel  an  Ziegeln 
mit  dem  Stempel  dieser  Legion,  wie  solche  sonst  die  Steinbanten  der 
Truppen  zu  begleiten  pflegen,  und  wie  sie  denn  in  Windisch  von  der 
21.  und  der  11.  Legion  massenhaft  gefunden  werden.  Dass  aber  mit 
dem  Auftreten  der  21.  Legion  unter  Kaiser  Claudius  Steinbauten  als 
Lagerbefestigung  vorauszusetzen  sind,  hat  Prof.  Friedr.  Munzer  in  der 
Besprechung  einer  im  Jahr  1898  aufgefundenen  Inschrift  des  Jahres  47 
n.  Chr.  hOchst  wahrscheinlich  gemacht8).  Nicht  minder  weist  eine 
Inschrift  des  Jahres  51  n.  Chr.  auf  die  Existenz  eines  Offentlichen 
Monumentalbaues 9).  Endlich  nennt  eine  spatere  Inschrift,  von  der 
nachher  zu  sprechen  sein  wird,  die  Wiederherstellung  einer  Mauer 
zu  Windisch  durch  Soldatenhand10).  Wenn  aber  im  3.  Jahrh.  eine 
militarische  Steinbefestigung  wiederhergestellt  wurde,  so  muss  die- 
selbe  frliher  bestanden  haben;  und  fur  die  erste  Erbauung  derselben 
kann  nur  das  erste  Jahrh.  in  Betracht  kommen,  weil  von  Anfang  des 
2.  Jahrh.  an  bis  nach  der  Mitte  des  3.  kein  Militar  in  der  Schweiz 
lag,  wie  oben  dargetan  wurde.  Demnach  wurde  das  Lager  zu  Windisch 
schon  im  ersten  Jahrh.,  etwa  seit  dem  Einrucken  der  21.  Legion  um 
das  Jahr  47,  mit  einer  Mauer  umgeben,  und  in  diesen  Moment  muss 
wohl  der  neu  aufgefundene  steinerne  Torbau  gesetzt  werden. 

Ob    und    fur  welche    der    kleinern  Lager   der    Schweiz    dasselbe 


7)  Uber  die  Unsicherheit,  welche  bis  vor  kurzem  in  Betreff  der  Mauern 
des  Kastells  und  des  Vicus  von  Vindonissa  bestand,  s.  Heierli,  archaol.  Karte 
des  Kantons  Aargau  (1899)  S.  88  ff.  Der  Ausdruck  Heierli's  S.  87  „ausser- 
dem  fanden  sich  noch  Inschriften  und  Stempel  der  13.  Legion"  u.  s.  w. 
ist  missverstandlich.  Stempel  der  13.  Legion  sind  in  Windisch  noch  keine 
gefunden  worden. 

8)  Sonntagsbeilage  der  Allg.  Schweizer  Zeitung  1898  S.  43 ;  die  Inschrift 
ist  publiziert  im  Anz.  f.  schw.  Altertskde.  1898  S.  66. 

9)  Kellers  Nachtrag  zu  Mommsens  Inscr.  Conf.  Helv.  Nr.  29  und  dazu 
erganzend:  Anz.  f.  schw.  Altertskde.  1894  S.  300. 

10)  CIL.  Xm,  2,  1  (1905)  Nr.  5203  =  Nachtrag  Kellers  zu  Mommsens 
I.  Conf.  Helv.  Nr.  31. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Romische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.        133 

zutrifft,  ist  noch  weiter  zu  fragen.  Hier  kOnnen  wir  aber  nicht  so 
zuversichtlich  auf  inschriftliche  Zeugnisse  gestatzt  antworten.  Wir 
wissen  nicht,  welche  Befestigungsmauer  Tacitus  (hist.  I,  68)  meint, 
wenn  er  bei  der  Katastrophe  der  Helvetier  im  Jahre  69  n.  Chr.  gegen 
Carina  erzahlt,  eine  Belagerung  sei  fttr  sie  unsicher  gewesen  „wegen 
der  durch  Alter  zerfallenen  Mauertf  (dilapsis  vetastate  moenibus).  Keller 
glaubt  darunter  das  Eastell  von  Zurzach  verstehen  zu  mussen:  dann 
hatte  schon  damals  das  westliche  der  beiden  daselbst  vorhandenen  Werke 
aus  Mauern  bestanden.  Aber  dies  ist  unsicher,  da  neuerdings  nicht 
ohne  Wahrscheinlichkeit  der  Vorgang  in  die  Umgegend  von  Zurich 
verlegt  wird;  in  solchem  Falle  kOnnte  es  sich  bei  Tacitus  um  eine 
keltische  Stadtmauer  handeln11).  Aber  die  Mauern  der  Zollstation 
auf  dem  Lindenhof  zu  Zurich  sind  —  wegen  des  Vorkommens  von 
Legionsstempeln  der  21.  Legion  —  mit  Keller12)  wohl  sicher  „um  die 
Mitte  des  ersten  Jahrhunderts"  zu  setzen.  Es  ist  auch  begreiflich, 
dass  der  gewiss  gleich  bei  der  Ordnung  Galliens  von  Augustus  festge- 
setzte  Eingangszoll  von  21/*  %  hier,  wo  er  erhoben  wurde,  einer 
militariscben  tlberwachung  bedurfte,  und  dass  man  zu  diesem  Zwecke 
eine  feste  Ummauerung  als  nOtig  erachtete.  Ferner  aber  sind  an  der 
Strasse  von  Windisch  nach  Bregenz  wahrscheinlich  noch  zwei  Kastelle 
schon  in  dieser  fruhen  Zeit  von  Stein  errichtet  worden :  Oberwinterthur 
und  —  an  der  Grenze  gegen  Ratien  —  Pfyn,  nordOstlich  von  Frauen- 
feld.  In  Oberwinterthur  spricht  die  aus  Maximians  Zeit  stammende 
Inschrift,  welche  wahrscheinlich  die  Wiederherstellung,  nicht  den  Xeubau 
einer  Mauer  bezeugt,  in  Pfyn  die  Anlage  und  Bauart  nach  Kellers 
bestimmter  Aussage18)  fttr  den  fruheren  Mauerbau. 

So  viel  ftber  die  Mauerbauten  der  Kastelle  in  der  ersten  Zeit, 
da  Rom  das  neu  eroberte  Helvetierland  militarisch  sicherte.  Dabei 
ubergehe  ich  die  noch   nicht  zu  lOsende  Frage,    wie  alt  die  Stadteum- 

Xl)  Lindenmann,  Die  Helvetier,  Zurich  1901.  Neben  vielem  Phantastischen, 
welches  das  Bnchlein  enthalt,  scheinen  mir  die  ErSrterungen  des  Yerfassers 
fiber  den  Ort  des  Kampfes  S.  114  ff.  der  Beachtung  wert.  Der  „mons 
Vocetiu8u,  bisher  ohne  sprachlich  und  sachlich  sichern  Beweis  auf  den 
„B5zbergu  gedeutet,  war  dem  Verstandnis  des  Taciteischen  Schlachtberichtes 
zuwider ;  Lindenmanns  Deutung  auf  den  Uetliberg  —  dies  allerdings  sprach- 
lich ganz  unsicher  —  und  die  „zerfallenen  Mauern"  als  die  Zurichs,  nicht 
Zurzachs  verstanden,  geben  ein  klares  Bild  der  Schlacht. 

,2)  Ferd.  Keller  ROm.  Ansiedlungen  in  der  Ostschweiz,  I.  Abteilung. 
Mitteil.  d.  antiq.  Ges.  in  Zurich  Bd.  XII  (1860)  S.  286. 

»»)  a.  a.  0.  S.  294. 


Digitized  by  VjOOQlC 


134  Th.  Burckhardt-Biedermann 

mauerungen  der  Kolonien  Augst,  Avenches,  Nyon  und  der  Stadte  wie 
Solothurn,  Olten  u.  a.  sind.  Fttr  Untergermanien  ist  jetzt  festgestellt, 
dass  z.  B.  die  Stadtmauern  von  Koln  und  Trier,  Kreuznach,  Ander- 
nach,  Remagen  erst  ins  Ende  des  3.  Jahrh.  n.  Chr.  fallen,  als  der 
oberrheinische  Limes  und  der  rechtsrheinische  Besitz  zur  Zeit  des 
Gallienus  aufgegeben  war.  Immerhin  sind  schon  jetzt  Ausnahmen  des 
Satzes  konstatiert :  Ladenburg  erhielt  seine  Stadtmauer  noch  in  der  ersten 
Halfte  des  2.  Jahrh.,  wabrscheinlich  unter  Hadrian,  Wimpfen  die 
seinige  wabrscheinlich  nicht  erst  in  spatromischer  Zeit14).  Ebenso 
lasse  ich  die  Frage  bei  Seite,  wie  es  urn  die  Zeit  der  Errichtung  der 
Postenkette  von  Warttttrmen  stehe  am  Rheinufer  vom  Bodensee  bis 
Basel.  Es  sind  ihrer  bis  jetzt  etwa  24  nachgewiesen,  und  Dr.  J.  Heierli 
hat  sie  noch  jttngst  im  Zusammenhang  mit  dem  ganzen  Grenzwehr- 
System  besprochen'5).  Er  scheint  mit  Ferdinand  Keller,  dem  das 
Verdienst  der  Entdeckung  dieser  Limesanlage  zukommt16),  vorauszu- 
setzen,  dass  die  Warttttrme  schon  in  Augustus*  Zeit  gebaut  wurden; 
Keller  nimmt  die  erste  Halfte  des  1.  Jahrh.  fttr  die  erste  Erbauung 
an  mit  spatern  Wiederherstellungen  und  Ausbesserungen  unter  Valerian 
und  Gallien  im  3.  und  nochmaligen  unter  Valentinian  im  4.  Jahrh. 
Nur  das  erste  Stockwerk  setzt  er  als  steinern,  den  Oberbau  von  Holz 
voraus.  Fttr  diese  Bautatigkeit  unter  Valentinian  haben  wir  jetzt  als 
Zeugnis  die  im  Jahr  1893  bei  Schwaderloch  —  oder  vielmehr  bei 
Etzgen  —  gefundene  Inschrift  des  Jahres  371 17).  Die  Anlage  ttber- 
haupt  ist  wohl  zweifellos  mit  Keller  in  die  Zeit  der  ersten  militarischen 
Besetzung  der  Schweiz  zu  verlegen.  Aber  da  wir  am  oberdeutschen 
Limes  ttberall  zuerst  nur  Erdwerke  und  Holztttrme  verwendet  sehen, 
auf  die  erst  spater  der  Steinbau  solcher  Beobachtungstttrme  folgte,  so 
wird  vermutlich  das  gleiche  auch  am  Rhein  bei  uns  geschehen  sein. 
Diese  Frage  bleibt  noch  naherer  Untersuchung  vorbehalten.  Auf  der 
hier  beigegebenen  Karte  habe  ich  nur  die  sicher  konstatierten  Warten 
angemerkt  (auf  Taf.  2  mit  r  bezeichnet,  am  Rhein  von  Basel  bis 
zum  Bodensee). 

")  Fabricius  a.  a.  0.  S.  63.  68. 

15)  Heierli,  Uber  das  romische  Grenzwehrsystem  am  Schweizer  Rhein, 
im  Jahresbericht  der  geographisch-ethnograph.  Gesellsch.  in  Zurich  1904  —1905. 

16)  Ferd.  Keller,  im  Anz.  f.  schweiz.  Akde.  1871,  S.  237—248  mit 
Taf.  XXI;  neue  Untersuchungcn  von  Pfr.  Burkart:  ebenda  1904  S.  256  bis 
267.  —  Turm  in  der  Hard  bei  Basel:  ebenda  1893  S.  235. 

,7)  Anz.  f.  schweiz.  Akde.  1893  S.  269  ft*.  Berichtigung  der  Fundorts- 
angabe  a.  a.  0.  1895  S.  441. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Romische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.        135 

Indessen,  wir  haben  uns  diesmal  vornehmlich  als  Aufgabe  gestellt, 
die  Zeit  der  Errichtung  der  spatern  Kastelle  zu  sucben.  Somit 
mussen  wir  nun  die  Friedenszeit  des  Helvetierlandes  uberspringen  und 
uns  ans  Ende  des  3.  Jabrh.  versetzen,  wo  die  Einbruche  der  Germanen 
ins  romische  Reich  sich  mehrten  und  immer  gewaltiger  wurden,  so 
dass  die  rdmische  Regierung  sich  genOtigt  sab,  die  Grenzlinie  des  ober- 
germanischen  und  ratischen  Limes  aufzugeben  und  sich  auf  die  fruhere 
Verteidigungslinie  am  Rhein  zuruckzuziehen. 

Unter  den  festen  Platzen  dieser  Spatzeit  ist  in  erster  Linie  wieder 
Windisch  zu  nennen.  Dass  es  damals  neu  bezogen  und  wieder  zum 
Waffenplatz  wurde,  ist  schon  fruher  erwahnt  worden.  Die  Inschrift, 
die  uns  da  von  Kunde  gibt,  wurde  im  Jahr  1854  gefunden,  ist  aber 
leider  nur  ein  Bruchstuck  18).  Immerhin  ist  sicher,  dass  die  „Wieder- 
herstellung  einer  Mauer  durch  Soldatenhand"  erwahnt  wird  zur  Zeit, 
als  zugleich  ein  Augustus  mit  dem  Attribut  felix  und  ein  Caesar 
regierten,  und  der  an  zweiter  Stelle  genannte  Copsul  das  zweite  Consulat 
bekleidete.  Und  da  der  Bau  unter  dem  Praeses  der  Provincia  Germania 
superior  stattfand,  so  schliesst  Mommsen  in  der  neuesten  Besprechung 
der  Inschrift,  dass  der  Mauerbau  vor  die  Diocletianische  Zeit  falle 
(von  wo  an  Windisch  zur  Provinz  Maxima  Sequanorum  gehflrte)  und 
zwar  entweder  in  das  Jahr  260  oder  in  das  Jahr  271.  Nehmen  wir 
das  erstere  an,  so  lagen  die  Verhaltnisse  folgendermassen.  Gallienus, 
von  seinem  Vater  Valerian  zum  Kaiser  des  Westens  bestimmt,  ist  einziger 
Augustus,  da  sein  Vater  vor  dem  Herbst  260  in  Gefangenschaft  der 
Perser  geraten  ist;  sein  jungerer  Sohn  Saloninus  ist  der  einzige  Caesar, 
nachdem  dessen  alterer  Bruder  Licinius  Valerianus  im  Jahr  259  von 
Postumus,  dem  damaligen  Statthalter  in  Gallien,  zu  K5ln  ermordet 
wrorden    ist.      Consuln    sind    in    diesem  Jahr    Saecularis   und  Donatus, 

'*)  Jetzt   im   CIL.  XIII,   2,   1    (1905)  Nr.  5203.    Die  Inschrift  lautet: 

[pius]   felix.   [augu\stu8  |     [nobilissimus]   Caesar,  murum  \ 

[vindonissensem  ?  manu]  militari.  re8titue[runt]  \  [prae^sfidej  provfinciaej  Gfer- 
maniae)  s(uperiorisJ  qui  con  \  [didit'f]  ....  iter  (urn)  coss.  —  Anfangs,  in 
Kellers  Nachtrag  zu  den  Inscr.  Conf.  Helv.  (1865)  Nr.  31,  versetzte  Mommsen 
die  Inschrift  unter  Constantius  Chlorus  und  Severus  305/6;  dann  in  den 
Schweizer  Nachstudien,  Hermes  XVI  (1882)  S.  489  unter  Kaiser  Constantius 
und  Caesar  Gallus  353  oder  Constantius  und  Caesar  Julianus  357,  indem  er 
Prov.  G.  S.  als  „Germania  Sequanica"  —  eine  mogliche  Ubergangsbezeich- 
nung  von  Prov.  Sequania  im  Veroneser  Verzeichnis  zur  spatern  Maxima 
Sequanorum  —  deutete.  Zuletzt  ist  er  zu  der  im  Text  angegebenen  Er- 
klarung  gekommen,  die  also  keine  „verwegene  Annahme",  wie  er  selbst  die 
prov.  Germ.  Sequanica  nennt,  nfttig  hat. 


Digitized  by  VjOOQlC 


136  Th.  Burckhardt-Biedermann 

jeder  zum  zweiten  Mai.  Wenige  Jahre  vorher  (256  und  257)  hatte 
Gallienus  gegen  die  Alamannen  kampfen  mussen  and  hatte  sie,  da  sie 
nochmals  vordrangen  and  tiber  die  Westalpen  durch  Oberitalien  bis 
nach  Ravenna  gelangt  waren l9),  bei  Mailand  besiegt.  Auf  Munzen 
wird  er  5-  oder  gar  6mal  mit  dem  Titel  Germanicas  Maximas  geehrt  20), 
and  laat  einer  Inschrift  hat  er,  eben  zum  Schutze  gegen  solche  ge- 
fQrchtete  Einfalle  der  Barbaren,  die  aach  uber  die  Ostalpen  gekommen 
zu  sein  scheinen,  Verona  mit  Maaern  versehen  lassen  2l).  Und  wenn  wir 
sehen,  dass  aach  am  Niederrhein  das  grosse  Kastell  Niederbieber  am 
260  verlassen  wurde  und  Stadte  wie  Koln  und  Trier  eben  unter 
Gallienus  mit  Mauern  geschutzt  werden  mussten"),  so  wurde  es  trefflich 
in  den  Zusammenhang  der  Ereignisse  passen,  dass  aach  im  Helvetier- 
lande  die  Rheingrenze  aufs  neue  befestigt  wurde  und  eben  damals 
Windisch  wieder  Mauern  erhielt.  —  Die  andere,  von  Mommsen  in 
zweiter  Linie  aufgestellte  MOglichkeit,  dass  es  sich  um  das  Jahr  271 
bandle,  wo  Tetricus  Augustus  in  Gallien,  sein  Sohn  Tetricus  Caesar 
und  Consuln  Aurelianus  und  Bassus  zum  zweiten  Mai  waren,  scheint 
mir  weniger  einleuchtend.  Einerseits  passen  allerdings  die  damaligen 
Weltlaufe  gut:  wieder  waren  anfangs  271  die  Iuthungen  und  Alamannen 
nach  Oberitalien  eingefallen  und  von  Aurelian  geschlagen  worden,  der 
eben,  um  solchen  Gefahren  zu  begegnen,  Rom  mit  einer  Mauer  zu 
umbauen  begann  *8) :  anderseits  aber  gab  es  damals  ja  nicht  bloss  einen 
Augustus!  oder  es  musste  denn  nur  der  in  Gallien  genannt  sein?24) 
Wie  man  sich  aber  entscheide,    ob  fur  260   oder    far  271,   jedenfalls 


19)  Schiller,  Gesch.  d.  ram.  Kaiserzeit  I,  2  (1883)  S.  814. 

l0)  Schiller  a.  a.  0.  S.  815  Anm.  1. 

ai)  Dass  die  Alamannen  damals  Aventicum  zerst6rt  hatten,  wie  Fredegar 
berichtet,  halt  Mommsen  im  CIL.  XIII,  2,  1  S.  18  fur  eine  blosse  Folgerung 
des  Chronisten  aus  damals  vorhandenen  Inschriften.  Auch  Eugene  Secretan: 
Aventicum,  son  passe*  et  ses  mines  (1905)  S.  22  kommt  auf  Grand  der 
Munzfunde  in  Avenches  zu  ahnlichem  Resultat. 

")  Lehner,  Westd.  Zeitschr.  XV  (1896)  S.  262  ff.  und  nochmals: 
Bonner  Jahrb.  111/2  (1904)  S.  252.  —  Er  weist  beide  Stadtbefestigungen, 
die  von  K61n  und  die  von  Trier,  in  die  Zeit  des  Gallienus  und  Aurelian ;  er 
erinnert  an  die  von  Verona  und  Rom  unter  denselben  Kaisern,  an  die  Un- 
ruhen  in  Gallien  und  den  damals  erfolgten  Verlust  des  oberdeutschen  Limes 

»)  Schiller  a.  a.  0.  S.  854  f. 

S4j  Dass  die  hier  in  Betracht  fallenden  Caesares,  der  Sohn  des  Gallienus 
(Saloninus)  und  der  des  Tetricus  (Tetricus),  wie  auch  andere  zuweilen  Augusti 
heissen,  geschah  zur  Hervorhebung  des  Mitre gimentes  dieser  Caesaren,  nach 
Mommsen,  Staatsr.  IP  S.  1106  Anm.  2  Nr.  2. 


Digitized  by  VjOOQlC 


R5mische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         137 

nahm  um  diese  Zeit  wieder  eine  Legion  Besitz  vom  Lager  in  Yindonissa 
und  stellte  seine  Mauer  wieder  her85).  Und  nochmals  mass  eine 
Restauration  derselben  ndtig  geworden  sein  ein  Jahrhundert  spater,  ais 
Valentinian  den  Rhein  anfs  neue  befestigte.  Denn  in  einem  weitern 
zu  Windisch  gefundenen  Inschriftfragment  erkennt  Mommsen  die  Worte 
[Valen]tinianu[s]  and  mur[um]*6). 

Nnn  aber  wenden  wir  nns  den  kleinern  Kastellen  zu.  Ich  gebe 
von  denen  aus,  deren  Errichtnng  nns  Inschriften  bezeugen. 

An  erster  Stelle  ist  Oberwinterthur  zu  nennen.  Ein  in  frttherer 
Zeit,  wie  schon  Rhenanus  erkannte,  nach  Constanz  verscbleppter  Stein 
meldet,  dass  die  Augusti  Diocletian  und  Maximian  und  die  Caesares 
Constantius  und  Galenas  die  Mauer  von  Yitudurum  „von  Grund  ausu 
auf  ihre  Kosten  herstellen  liessen  unter  der  Leitung  „  Seiner  Hobeit 
(vir  perfectissimus)  des  Yorstehers  der  Provinz,  Aurelius  Proculustt. 
Erganzt  und  daber  unsicher  bezeugt  ist  es,  ob  es  sich  urn  einen  Neubau 
oder  einen  Umbau  handelt:  fur  das  letztere  aber,  far  einen  Umbau, 
spricht  der  aufgefundene  Zustand  der  Ruine.  Sicher  jedenfalls  ersieht 
man  aus  dem  Titel  Diocletians  (trib.  pot.  XI),  dass  die  Inschrift  im 
Jahr  294,  dem  elften  Regierungsjahr  des  Kaisers,  gesetzt  ist27). 

**)  Dass  nicht  die  Mauer  des  Kastells  von  Altenburg,  das  nahe  bei 
Windisch  war,  gemeint  sein  kann  —  wie  auch  schon  vermutet  wurde  —  hat 
Fabricius  (miindlich)  mit  dem  Hinweis  darauf  entschieden,  dass  das  Kastell 
fur  die  Aufnahme  einer  grdssern  Truppenzahl,  die  doch  hier  vorauszusetzen 
ist,  viel  zu  klein  war.  Eine  Beschreibung  und  Beurteilung  der  Reste  dieses 
Kastells  hat  Dr.  Th.  Eckinger  gegeben  im  Anz.  f.  schw.  Akde.  1894  S.  327 
bis  330  mit  Plan  auf  Taf.  XXIV. 

»•)  Keller,  Nachtrag  Nr.  33  =  CIL.  XIII,  2,  1  Nr.  5205  -  Mommsen, 
Schweizer  Nachstudien,  Hermes  XVI  (1882)  S.  489. 

,7)  CIL.  XIII,  2,  1  Nr.  5249  =  I.  (onf.  Helv.  239.  An  letzterer  Stelle 
erganzte  Mommsen  Zeile  6 :  murum  Vitudurensem  a  s[olo  refecerunt] :  in  den 
Schweizer  Nachst.  S.  488  und  jetzt  im  Corpus :  a  s[olo  sumtu  suo  feveruni]. 
Die  erstere  der  Erganzungen  ergibt  zu  wenig  Buchstaben.  Da  Ferd.  Keller, 
Die  r5m.  Ansiedl.  i.  d.  Ostschweiz  I,  in  Mitteil.  d.  antiq.  Ges.  in  Zurich  XII 
(1860)  S.  282  f.  aus  unabweisbaren  Grunden  einen  Umbau  annimmt,  so  muss 
das  Kastell,  wie  ich  oben  S.  133  bemerkte,  schon  vor  Diocletian  bestanden 
haben,  aber  der  Umbau  fand  offenbar  mehrfach  von  Grund  aus  (a  solo) 
statt,  wenn  auch  die  erste  Gestalt  des  Kastells  nicht  v5llig  verlassen  ward. 
Hierbei  sei  an  den  schSnen  Nachweis  J.  R.  Rahns  erinnert,  dass  sowohl  in 
Oberwinterthur  ais  in  Pfyn  spater,  im  Verlauf  des  4.  Jahrhunderts,  inner- 
halb  der  Festungsmauern  je  ein  christliches  Oratorium  erbaut  wurdc: 
Zurcher  Mitteil.  XXI  Heft  4  (Oberwinterth.)  und  Anzeiger  f.  schw.  Akdc. 
N.  F.  Ill  (1901)  S.  36-41  (Pfyn). 


Digitized  by  VjOOQlC 


138  Th.  Burckhardt-Biedermann 

Ahnliches  aber  geschah,  nach  Mommsens  verniutungsweiser  Er- 
ganzung  einer  andern  Inschrift,  um  dieselbe  Zeit  zu  Burg  bei  Stein 
a.  Rh.,  wo  im  Ratiergebiet  das  Kastell  von  Tasgaetium,  beim  heutigen 
Dorfe  Escbenz  am  Ausfluss  des  Bodensees,  errichtet  wurde28).  Hier 
wird  zwar  scbon  zur  Zeit  der  ersten  Rheinbefestigung  auf  der  dazu 
wie  gescbaffenen  natOrlichen  Erhohung  des  Bodens  ein  Fort  gestanden 
haben.  Darum  ist  auch,  wir  wissen  nicht  zu  welcber  Zeit,  eine  Brucke 
liber  den  Rbein  gelegt  worden :  sie  ging  am  Schweizer  Ufer  von  Unter- 
Eschenz  aus  und  setzte,  in  der  Mitte  die  Insel  Werth  als  Unterlage 
benutzend,  in  einem  stumpfen  Winkel,  mittelst  je  vier  Pfabljocben  in 
jedem  Flussarm,  ans  ndrdliche  Ufer  ttber.  Dies  haben  die  Unter- 
suchungen  festgestellt,  die  der  historisch  -  antiquarische  Verein  zu 
Stein  a.  Rh.  im  Winter  1899/1900  vornehmen  liess29).  Das  Kastell 
aber  durfte  anfanglich  nur  ein  Erdwerk  gewesen  sein30).  Denn  die 
Gestalt  der  steinernen  Anlage31),  ein  schief  verschobenes  Rechteck. 
scheint  fur  einen  Mauerbau  aus  spater  Zeit  zu  sprechen  (s.  Plan  auf 
Taf.  3,  11  Dieselbe  Kastellform  sehen  wir  in  der  Schweiz  bei  der  ost- 
lichen  Anlage  zu  Zurzach  „auf  Sidelena,  besonders  auffallig  zu  Yverdon, 
aber  auch  zu  Kaiseratigst  und  Irgenhausen  angewandt;  alle  diese  Bauten 
aber  gehoren  der  spatern  oder  spatesten  Zeit  an.     Unter  den  Kastellen 


2I)  Mommsen,  Schw.  Nachst.  Hermes  XVI,  488  und  jetzt  im  CIL. 
XIII,  2,  1  (1904)  Nr.  5256.  Ptolemaeus,  der  einzige  Schriftsteller,  der  den 
Ort  als  noXig  in  Raetien  „an  der  Quelle  des  Rheines"  nennt,  schreibt  2,  12,  5 
Ta£yaiTiov,  und  ebenso  weisen  die  in  Eschenz  und  auf  Burg  gefundenen 
Inschriften,  laut  Zangemeisters  Angabe  nach  Autopsie,  die  Lesung  Tasg., 
nicht,  wie  Morel  und  Mommsen  lasen,  Tasc.  Vgl.  Westd.  Ztschr.  Ill  (1884) 
S.  307  Anm.  —  Die  erhaltenen  Buchstaben  der  Inschrift  5256  lassen  nicht 
erkennen,  ob  es  sich  um  einen  Neubau  oder  um  einen  Umbau  unter  Diocletian 
u.  s.  w.  handle;  es  muss  diese  Frage  also  aus  andern,  im  Texte  von  mir 
angefuhrten  Griinden  entschieden  werden. 

29)  S.  den  Bericht  von  Dr.  E.  Rippmann:  Anz.  f.  schw.  Akde.  1900 
S.  166  ff.  und  Taf.  VI. 

»°)  Keller,  Ansiedl.  d.  Ostschweiz  I  S.  277  schliesst  aus  der  Selten- 
heit  von  eingemauerten  Dachziegeln  und  aus  den  mangelnden  Zeichen  der 
Unachtsamkeit  oder  Eilfertigkeit  des  Mauerbaues,  dass  derselbe  noch  der 
friihern  Zeit  angehSre.  Ich  traue  diesen  Merkmalen  nicht  zur  Entscheidung 
der  Bauzeit.  Mit  Recht  aber  macht  Keller  S.  274  f.  geltend,  dass  der  Punkt 
schon  friih,  zur  Zeit  der  ersten  Rheinbefestigung  miisse  besetzt  gewesen  sein. 
Das  entscheidet  freilich  noch  nicht  fur  einen  Mauerbau. 

81)  Der  auf  Taf.  3, 1  hier  wiedergegebene  Grundriss  ist  eine  Ver- 
grosserung  des  von  Heierli  mitgeteilten  auf  S.  26  des  Jahresberichtes 
der  geogr.-ethnogr.  Ges.  in  Zurich  1904 — 1905. 


Digitized  by  VjOOQlC 


RQmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         139 

Deutschlands  ist  mir  von  dieser  Gestalt  nur  Remagen  bekannt 32),  das, 
wenn  auch  alter  als  die  Mauer  des  Vicus  —  diese  aus  dem  Ende  des 
3.  Jabrhunderts  —  docb  aucb  nicht  frtth  gesetzt  zu  werden  scheint. 
Mag  auch  an  der  Form  zunachst  nur  die  Bodenbeschaffenheit  scbuldig 
sein,  so  ist  es  doch  auffallend,  dass  dieselbe  fruher,  z.  B.  bei  den 
Limeskastellen,  nicht  auftritt.  —  Dazu  kommt  die  Ahnlichkeit  der 
Ttirme  von  Burg  mit  denen  zu  Kaiseraugst  und  die  Schlupfpforten, 
die  dem  Mauerbau  des  4.  Jahrhunderts  eigentumlich  sind.  Zwar  hat 
vielleicht,  wie  die  Ausgrabungen  des  Altertumsvereins  zu  Stein  ergeben, 
«inst  auch  hier  eine  Erneuerung  stattgefunden ;  ich  muss  sie  aber, 
aus  den  eben  dargelegten  Grunden,  die  far  einen  Neubau  zu  Diocletians 
Zeit  sprechen,  far  eine  spatere  halten  und  also  der  Zeit  Valentinians  I 
zuschreiben,  der  (iberall  am  Rhein  Kastelle  erbaute  oder  erneuerte 33), 
wie  dies  u.  a.  fur  Basel  und  den  Wartturm  unterhalb  Schwaderloch, 
auch,  wie  fruher  angeftthrt,  fur  Windisch  inschriftlich  bezeugt  ist.  Der 
Kastellbau  also,  der  durch  das  Inschriftfragment  von  Burg  bei  Stein  a.  Rh. 
fur  die  Regierung  des  Diocletian  und  Maximian  und  ihre  beiden  Caesares 
bezeugt  ist,  der  also  ungefahr  in  die  gleiche  Zeit  wie  der  Umbau  von 
Oberwinterthur  gehort,  muss  ein  Neubau  gewesen  sein. 

Eine  besondere  Betrachtung  verlangen  die  beiden  kleinen  Kastelle 
von  Irgenhausen  am  Pf&ffikersee  im  Kanton  Zurich  und  von  S  c h a  a n 
im  Furstentum  Liechtenstein  Ostlich  vom  Oberrhein.  Beide  sind  in 
Bezug  auf  ihre  Gestalt  identisch.  Das  von  Schaan  ist  nur  durch 
Kellers  Beschreibung  und  kleine  Abbildung  bekannt.  Es  deckte  die 
Strasse  von  Bregenz  nach  Chur  am  rechten  Rheinufer 34).  Genauer 
bekannt  ist  uns  das  von  Irgenhausen,  das  durch  die  neulichen  Aus- 
grabungen der  Zurcher  antiquar.  Gesellsch.  unter  Oberaufsicht  der 
„R6merkommissiontf  nun  bald  vflllig  blossgelegt  und  konserviert  ist35). 

")  Bericht  liber  den  3.  und  4.  Verbandstag  der  west-  und  siid- 
■deutschen  Vereine  fur  r6m.-german.  Altertumsforsch.  (1903)  S.  18. 

3S)  Da  Ammian  28,  2,  1  von  den  Befestigungen  Valentinians  sagt 
„castra  extollens  altiusa  u.  s.  w.,  so  wiirde  dies  genau  zu  der  Tatsache 
passen,  welche  die  Ausgrabungen  am  Kastell  auf  Burg  bei  Stein  zu  Tage 
gefOrdert  habcn :  an  einem  der  Turme  erkennt  man  noch  deutlich  eine  hori- 
zon tale  Linie,  wo  der  zweite,  die  Mauer  erhQhende  Bau  beginnt.  —  Moglich 
ware  es  auch,  dass  diese  rotliche  Linie  die  Spur  eines  in  der  jetzt  abgc- 
fallenen  Verkleidung  vorhandenen  Ziegelbandes  ist,  wie  zu  Kaiseraugst. 

")  Ferd.  Keller,  Statistik  der  r<3m.  Ansiedl.  in  d.  Ostschweiz :  Zurcher 
Mitteilungen  XV  (1864)  unter  „Schan",  mit  Planchen  auf  Taf.  Ill  Fig.  7. 

35)  Beschreibung  von  Ferd.  Keller:  Rom.  Ansiedl.  d.  Ostschweiz  I, 
in  Zurcher  Mitteil.  XII  (1860)  S.  311—314,  mit  Taf.  V.  —  Bcsprochen  nach 


Digitized  by  VjOOQlC 


140  Th.  Burckhardt-Biedermann 

Die  Reste  liegen  auf  einer  ErhOhung  des  Terrains  nahe  am  dstlichen 
Ufer  des  Pfaffikersees  etwa  eine  halbe  Stunde  sudlich  vom  Dorfe 
Pfaffikon  (s.  Plan  auf  Taf.  3,  2).  Es  ist  ein  nar  wenig  verschobenea 
Rechteck.  Lange  (im  Innern  gemessen)  56,8,  Breite  54,4  m,  Mauer- 
dicke  2,07  m.  An  den  Ecken  und  in  der  Mitte  jeder  Seite  —  ausser 
an  der  Sudseite,  wo  der  von  zwei  langlich  viereckigen  Tttrmen  flankierte 
Eingang  ist  —  steht  je  ein  quadratischer  Turm,  im  Innern  5,6  m 
weit,  Mauerdicke  1,18  m,  nach  anssen  und  innen  je  3  m  fiber  die 
Courtine  vorspringend,  mit  Eingang  vom  Kastellinnern  ebener  Erde,  in 
Stockwerke  abgeteilt,  deren  Balkenldcher  zum  Teil  noch  sichtbar  sind. 
Keller  hat  „auf  der  Ebene  des  Kastellterrains"  keine  Eingange  in  die 
Tttrme  bemerkt;  doch  notiert  Heierlis  Plan  solche  deutlich;  ubrigens 
reicht  der  Hohlraum  der  Tttrme  bis  zu  deren  Fundamenten  noch  4,50  m 
tiefer  hinab  als  das  Niveau  des  Kartells.  Durch  die  Courtine  in  der 
Nahe  der  Tttrme  mehrere  kleine  Ausg&nge  1  Oder  1,33  m  breit 
(„Schlupfpfortenu),  ausserdem  einige  Schlitze,  die  alle  sicher  far 
die  Wasserableitung  dienten.  Im  Innern  des  Kastells  Wohnraume  und 
ein  Keller.  Am  Kastell  selbst  lasst  sich  ein  spaterer  Umbau  kon- 
statieren 36).  l)ie  Mauern  bestehen  aus  Gusswerk  mit  einer  „innern 
und  aussern  Bekleidung  von  horizontal  fortlaufenden  Lagen  stellenweise 
ahrenfdrmig  aneinander  gereihter,  durchschnittlich  6  Zoll  (0,18  ra) 
hoher  Feldsteine  oder  rechtwinklig  zugehauener  Tuffsteinbrocken,  die 
ohne  Zweifel  bei  diesem  Baue  zum  zwei  ten  Mai  verwendet  sind,  nebst 
haufigen  Einschiebseln  von  Bruchstftcken  gebrannter  Platten,  Heizrohren 
und  Dachziegel"  (Keller). 

Das  Kastell  ist  durch  keine  Inschrift  datiert ;  doch  haben  es  schon 
sein  Entdecker  Keller  und  spater  nach  den  ersten  Ausgrabungsarbeiten 
Heierli  der  Diocletianischen  Rheinbefestigung  zugewiesen.  Ich  kann 
nun  diese  Datierung  bestatigen  und,  wie  ich  glaube,  definitiv  sichern 
durch  die  Vergleichung  ahnlicher  Anlagen  der  Diocletianischen  Zeit 
an  weit  entfernten  Stellen  der  befestigten  Reichsgrenzen. 

Das  glanzend  ausgestattete  und  an  ttberaus  schOnen  Resultaten  mehre- 
rer  Forschungsreisen  reiche  Werk  von  Brttnnow  und  Domaszewski: 

de  r  angefangenen  Ausgrabung  von  J.  Heierli  im  Feuilleton  der  Neuen  Zurcher- 
zeitung  20.  Nov.  1899  Morgenblatt.  —  Der  Plan  auf  Taf.  3,  2  ist  mit  Be- 
willigung  des  Herrn  Prasidenten  der  ROmerkommission  hier  mitgeteilt  im 
Anschluss  an  den  Ausgrabungsbericht  Herrn  Dr.  Heierlis  fur  das  Jahr  189S. 
••)  Einer  der  Eckturme  —  nach  meiner  Erinnerung  ist  es  der  nord- 
liche  —  lasst  in  den  Fundamenten  eine  Mauer  erkennen,  die  weniger  weit 
vorspringt  vor  der  Hauptmauer  als  die  spater  giltige. 


Digitized  by  VjOOQlC 


R6mische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         141 

Die  Provincia  Arabia,  beschreibt  und  zeichnet  unter  vielen  andern 
Kastellen  des  Ostjordanlandes  auch  ein  solches,  das  geradezu  das  Abbild 
unseres  Schweizer   Kastelles       < /»,«._ rSr  > 

"         'SI 


=a 


\ 


m 


m 


-ST7h 


Abb.  1. 


von  Irgenhansen  ist37).  Ich 
lasse  es  daber  hier  in  etwas 
verkleinertem  Massstabe  fol- 
gen,  so  wie  es  dort  im  ersten 
Bande  S.  44  wiedergegeben 
ist  (Abb.   1). 

Dieses  Kastell,  das  obere 
•der  beiden  Muhatet  el  Haddsch 
geheissenen,  liegt  oben  am 
sQdlichen  Rande  der  fast 
senkrechten  Wand  des  Arnon- 
tales  nahe  bei  der  Trajans- 
strasse.  Es  hat  fast  genau  die- 
selbe  Gr&sse  wie  das  von  Irgenhausen,  namlich  annahernd  50  m  im 
Quadrat.  Seine  viereckigen  Tttrme,  je  einer  an  den  Ecken  und  je  ein 
Zwischenturm  an  den  Seiten,  nur  an  der  Sudseite  anstatt  des  letztern 
zwei  viereckige  Tortttrme,  sind  durchaus  gleich  an  die  Hauptmauer 
gesetzt  wie  in  Irgenhausen,  nur  haben  sie  ebener  Erde  keine  Eingange ; 
sie  sind  nur  um  weniges  kleiner  (vielleicht  sogar  gleich  gross,  wenn 
man  die  Anzeichen  des  Umbaues  zu  Irgenhausen  berttcksichtigt).  Wahrend 
das  Kastell  von  Burckhardt  und  Tristram  als  „moderntt  oder  „sara- 
^enischen  Ursprungs"  angesehen  wird,  erklart  es  Domaszewski  fur 
„8p&tr0mischtt  und  vermutet  in  ihm  den  Standort  der  in  Not.  dign. 
Or.  37,  35   genannten  Conors  tertia  Alpinorum   apud  Arnona88).     Es 

,7)  Hud.  Ernst  Briinnow  und  Alfred  von  Domaszewski:  Die  Provincia 
Arabia  Bd.  I,  1904 ;  Bd.  II,  1905 ;  der  dritte  Bd.  ist  auf  dieses  Jahr  ver- 
heissen.  Wer  pracise  Angaben  ttber  die  Bauwerke  und  die  antiken  Reste 
der  Trajansstrasse  von  Madeba  bis  Ain  Sadaka  (suddstlich  von  Petra),  so  wie 
fiber  die  des  Sstlicheren  ausseren  Limes  von  El  Mahan  im  Suden  bis  El 
Kastal  im  Norden  nebst  einigen  anschliessenden  Gebieten  zu  erlangen  wunscht, 
wird  den  Reisebericht  und  die  scharfsinnigen  Beobachtungen  v.  Domaszewskis 
in  Bezug  auf  die  rdmischen  Kastelle,  Quelleneinfassungen  und  Wachturme 
mit  hdchster  Befriedigung  studieren.  Die  geographischen  Forschungen  hat 
Brunnow  besorgt  in  einer,  wie  es  scheint,  bis  jetzt  noch  von  keinem  der 
^ahlreichen  Bereiser  der  Gegend  geleisteten  Genauigkeit.  Ihm  verdankt  das 
ganze  Werk  sein  Entstehen. 

M)  Far  eine  ganze  Cohorte  ist  freilich  das  Lager  zu  klein,  man 
kOnnte  nur  an  einen  Teil  derselben  denken.  —  liber  die  geographische 


Digitized  by  VjOOQlC 


142  Th.  Burckhardt-Biedermann 

hatte  jedenfalls  die  Strasse  zu  decken,  welche  nahe  an  ihm  vorbeifuhrt 
und  nach  der  sein  Ausgangstor  gerichtet  ist.  Die  Strasse  stieg  von 
Norden  her  in  das  tief  und  schroff  eingeschnittene  Tal  des  Arnon 
(Wadi-1-Modschib)  hinab,  uberschritt  den  Fluss  mittelst  einer  (noch 
erhaltenen)  Brucke  und  erklomm  dann  den  Sttdabhang  des  Tales.  Sie 
ist,  wie  verschiedene  gleichlautende  Meilensteine  sagen,  von  Trajan 
„nach  der  Errichtung  der  Provinz  Arabia  von  der  Grenze  Syriens  bis 
zum  roten  Meereu  im  15.  Jahr  seiner  Regierung  gebaut.  Unter  den 
spatern  Kaisern,  welche  zum  Unterhalt  der  Strasse  Arbeiten  ausfuhren 
liessen,  begegnen  auf  diesen  Meilensteinen  —  sie  sind  in  dem  Reise- 
werk  genau  angemerkt  —  Marc  Aurel,  Pertinax,  Septimius  Severus, 
Caracalla,  Alexander  Severus  u.  A.,  mehrfach  aber  auch  Diocletian  und 
Maximian  mit  ihren  Caesaren  Constantius  und  Galerius.  Ein  Meilen- 
stein  von  Diocletian  und  Maximian  findet  sich  neben  andern  eben  in 
dem  Arnontale.  Etwa  21/*  Stunden  von  unserm  Kastell  sUdlich  ist  die 
Stadtrnine  Rabba  und  in  derselben  am  westlichen  Ende  der  von  Ost 
nach  West  gerichteten  Strasse  ein  Gebaude  (Tempel)  mit  zwei  Kischen 
rechts  und  links  vor  dem  P^ingang,  in  denen  Domaszewski  die  Inschriften 
von  ehemals  dort  aufgestellten  Statuen  entdeckte  mit  den  Namen  Dio- 
cletians  und  Maximians.  Aus  alledem  glaube  ich  schliessen  zu  mussen, 
dass  das  Kastell  zu  Diocletians  Grenzbefestigung  gehdrt  und  unter  ihm 
errichtet  ist. 

Bestatigt  wird  dieser  Schluss  durch  die  Vergleichung  von  zwei 
weiteren  Kastellen,  die  am  aussern  Limes,  also  an  der  ostlicheren 
Strasse,  welche  der  arabischen  Wtiste  entlang  fiihrte,  gebaut  waren. 
Das  eine  ist  Kasr  Bscher,  ebenfalls  in  der  Nahe  des  Arnon  liegend, 
von  Domaszewski  im  zweiten  Bande  S.  49 — 58  beschrieben  und  auf 
Taf.  XLIII  im  Grundriss  abgebildet.  Es  ist  durch  eine  Inschrift,  die 
liber  dem  Tore  angebracht  war,  als  ein  Bau  Diocletians  dokumentiert 39). 


Anordnung  der  einzelnen  Tmppengattungen  in  der  Not.  dign.  Or.  37,  13 — 35 
s.  Domaszewski,  Beitrage  zur  alten  Gesch.  und  Geogr.,  Festschrift  fur  Hein. 
Kiepert  (1898)  S.  65—69. 

••)  Ausser  an  dem  im  Text  angefiihrten  Orte  aussert  sich  Domaszewski 
iiber  die  Inschrift  in  der  eben  genannten  Festschrift  fur  Hein.  Kiepert  S.  67. 
Die  Inschrift,  die  den  Kaisern  Diocletian  und  Maximian  und  ihren  Caesaren 
Constantius  und  Galerius  gesetzt  ist,  nennt  das  Kastell  mit  der  ungewdhn- 
lichen  Bezeichnung ;  castra  praetorii  Mobeni,  d.  h.  Lager  des  Pratoriums  von 
Moab".  Darunter  versteht  Dom.  (Prov.  Arab.  S.  57)  „ein  fur  die  amtlichen 
Reisen  des  Statthalters  und  auch  andrer  Reichsbeamter  bestimmtes  Gebaude" 
Die  „ausgezeichnet  gehauten  grossen  Wasserreservoirs"   am  aussern  Limes 


Digitized  by  VjOOQlC 


ROmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.        143 

Der  Grundriss  zeigt  ein  Quadrat  von  54  bis  57  m  langen,  etwas  un- 
gleicben  Seiten,  An  den  Ecken  erscheinen  wiederum  die  viereckigen 
Turme,  sie  sind  nur  etwas  grosser  als  am  vorigen  Kastell,  n&mlich  von 
11 — 12  m  ausserer  Seitenlange  and  etwa  3  m  nach  aussen  vorspringend. 
Die  in  denselben  auf  die  ZinnenbObe  der  Umfassungsmauer  (von  Dom. 
auf  6,50  m  berecbnet)  and  auf  die  TurmhOhe  (10,18  m  im  vierten 
Stockwerk)  emporsteigenden  Treppenanlagen  ubergehe  icb  hier.  In 
Mubatet  el  Haddsch,  wo  die  Turme  ebener  Erde  keinen  Eingang 
hatten,  stieg  man  neben  denselben  und  wobl  nicbt  bOher  als  3  m  auf 
das  einzige  Stockwerk  empor.  Aucb  zeigt  Kasr  Bscher  ausser  den 
beiden  kleinern,  auch  viereckigen  Tortttrmen  keine  Zwiscbentlirme  an 
den  Seiten. 

Das  andere  der  Kastelle  des  aussern  Limes,  das  icb  zur  Ver- 
gleichung  herbeiziehen  mOchte,  ist  das  von  Dadschanija,  bedeutend  sttd- 
licher  gelegen,  aber  ebenfalls  mit  viereckigen  Turmen  verseben :  es  ist 
grosser  als  die  zwei  friiher  genannten,  misst  circa  101  m  im  Quadrat, 
bat  darum  neben  den  vier  Eckturmen  je  zwei  Zwiscbentlirme  an  den 
Seiten,  an  der  Sttdostseite  ausserdem  zwei  Torturme,  so  dass  an  der 
letztern  Seite  secbs  Turme  (sonst  vier)  stehen.  An  den  Ecken  sind  sie 
etwas  grosser  (diese  8 — 9,  jene  durchschnittlicb  6  m  im  Quadrat),  alle 
nicbt  vom  Boden  aus  zuganglich.  Aus  den  nocb  erkennbaren  Mauern 
im  Innern  des  Kastells  hat  Domaszewski  berechnet,  dass  das  Lager  far 
eine  Cohors  quingenaria  equitata  bestimmt  war.  Die  rohe  Bauart  — 
Gusswerk,  aussen  und  innen  mit  rohen  Basaltquadern  verkleidet,  die 
obersten  Schichten  der  Aussenwand,  wie  auch  die  Tore  und  die 
Ecken  der  Turme  aus  Kalksteinquadern  —  weist  das  Lager  in  die 
spatere  Zeit  (Brunnow  S.  311:  aus  der  diocletianischen  „oder  vielleicht 
einer  etwas  spfttern  Zeit"). 

Zu  diesen  drei  Kastellen  am  arabischen  gesellt  sich  noch  ein 
ahnliches  am  syrischen  Limes.  Es  ist  das  zu  Salaminias  ( Salami  je), 
an  der  Strasse  von  Apamea  nach  Palmyra.  Sein  Grundriss  ist  durch- 
aus  derselbe  wie  der  von  Irgenhausen:  viereckige  Ecktttrme,  an  jeder 
Seite  ein  viereckiger  Zwischenturm,    an  einer    aber  statt  desselben  ein 


bezeichnen  die  alten  Wegestationen;  das  Gebaude  an  derselben,  das  prae- 
torium  hiess,  wurde  zu  Diocletians  Zeit  durch  das  Kastell  ersetzt,  dessen 
roh  gebaute  Mauer  mit  dem  sorgfaltigen,  darum  fur  alter  zu  haltenden 
Quaderbau  des  Wasserreservoirs  in  starkem  Gegensatz  steht.  Die  Inschrift 
aber  behielt  die  alte  Bezeichnung  praetorium  auch  fur  das  Kastell  bei.  So 
glaube  ich  Domaszewskis  Erklarung  richtig  verstanden  zu  haben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


144  Th.  Burckhardt-Biedermann 

Tor  mit  zwei  viereckigen  Tortttrmen.  Jedoch  ist  das  Kastell  von 
Salaminias  bedeutend  gr6sser:  seine  Seiten  messen  150  m.  Von  seiner 
Datierung  ist  mir  nichts  bekannt.  Waddigton  meint,  die  Ruinen  der 
Stadt  seien  „fast  ganztt  aus  der  byzantinischen  Epoche  oder  den  ersten 
Jahrhunderten  des  Islam.  Der  Hauptbau  sei  „ein  grosses  Fort  oder 
Caravanserail  von  rechtwinkliger  Gestalt  und  mit  einigen  viereckigen 
Tiirmen  befestigt,  erbaut  urn  die  Zeit  der  Eyubitischen  Fursten". 
Moritz  nennt  es  einen  „in  frttharabischer  Zeit  aus  antikem  (Basalt-) 
Material  aufgefuhrten  recbteckigen  Bau  mit  je  einem  sechseckigen 
Turm  an  den  Ecken  und  einem  viereckigen  in  der  Mitte  jeder  Seite" . 
Meine  Angabe  beruht  auf  dem  handschriftlichen  Bericht  neuerer  Reisenden. 
In  dem  nicht  weit  entfernten  Palmyra  bat  Diocletian  ein  Kastell  er- 
richtet,  in  welchem  laut  Not.  dignit.  Or.  XXXII,  30  die  legio  prima 
Illyricorum  lag,  aucb  tragen  Strassen,  die  von  Palmyra  ausgehen,  seinen 
Namen.  Ich  zweifle  daher  nicbt,  dass  auch  das  Kastell  in  Salaminias 
von  ihm  herruhrt40).  Diese  Bauten  werden  alle  in  die  Zeit  von  Pio- 
cletians  Sarazenenkrieg,  also  urn  290  fallen41). 

Die  Einreihung  der  Kastelle  mit  viereckigen  Tttrmen  in  Diocletians 
Grenzbefestigung  erhalt  eine  erwQnscbte  Sttttze  in  einer  Anzahl  von 
nordafrikanischen  Limesfestungen.  So  gehOrt  in  Rapidi,  einer  von 
Hadrian   gegrlindeten,    unter   Marc  Aurel    i.  J.  169    mit  Mauern    um- 


40;  Die  Angabe  liber  Salaminias,  der  ich  folge,  stammt  von  den  Reisen- 
den Max  von  Berchem  und  Ed.  Fatio.  Sie  ist  mir  von  J.  Heierli  mitgeteilt 
aus  einem  handschriftl.  Bericht  uber  Irgenhausen,  den  Jaques  Mayor  der 
B.Omerkommission  eingegeben  hatte  und  der  im  Archiv  derselben,  im  Schweiz. 
Landesmuseum  liegt.  —  Die  andern  Angaben  finden  sich:  Waddington, 
Voyage  en  Gr£ce  et  en  Asie  mineure,  Inscriptions,  explications  Bd.  Ill*  zu 
Nr.  2633.  Moritz,  Abhdl.  d.  Beriin.  Acad.  1889  S.  5  Anm.  4.  —  Die  Zahl 
ahnlicher  Kastelle  aus  Diocletianischer  Zeit  liesse  sich  gewiss  noch  ver- 
mehren,  wenn  wir  uberall  so  zuverlassige  und  genaue  Reiseberichte  hatten 
wie  die  Domaszewskis.  Erschwert  wird  die  Beurteilung  der  Baureste  da- 
durch,  dass  nachr5mische  Zeiten  die  rOmischen  Kastelle  umbauten  oder  mit 
ihren  Chans  dieselben  nachahmten,  so  dass  auch  kundige  Reisende  in  dieser 
Hinsicht  unschliissig  sind,  wie  Max  von  Oppenheim  (vom  Mittelmeer  zum 
persischen  Golf,  1899)  I  259  uber  einen  Chan  an  der  Route  von  Damaskus  nach 
dem  Euphrat;  auch  dieser  hat  an  den  Ecken  starke  viereckige  Bastionen. 
Gerade  an  dieser  Strasse,  die  laut  einem  Meilenstein  (CIL.  Ill  Suppl.  I  6719) 
strata  Diocletiana  hiess,  sind  die  Kastelle  der  Tab.  Peuting.  jetzt  auch 
literarisch  nachgewiesen,  s.  Brinkmann,  Bonn.  Jahrb.  XCIX  (1896)  S.  252  ff. 
—  Eine  via  Diocletiana  von  Damaskus  nach  Bostra:   Corpus  a.  a.  O.  6726. 

41)  Schiller,  rOm.  Kaisergesch.  II,  142.  Sarazenenkrieg  Diocletians 
i.  J.  290:  Seeck,  Gesch.  d.  Untergangs  u.  s.  w.  I  zu  S.  20,  24. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Rumische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         145 

bauten  Stadt,  die  Ummauerung  der  nordwestlicben  Abteilung  offenbar 
zu  der  daselbst  gefandenen  Inschrift  Diocletians.  Diese  Ummauening 
des  circa  272X160  m  grossen  Kastells  weist  wiederum  viereckige  Seiten- 
tttrme  von  3 — 4  m  Starke  auf48).  Ebenso  scheint  die  Kastellmauer 
des  benachbarten  Ain  Bessem  (ca.  130X140  m)  in  gleicher  Zeit  auf 
ahnliche  Weise  umgebaut  zu  sein48).  Von  viereckigen  Tttrmen  flankiert 
sind  ferner  die  kleinern  Lager  von  Azeffoun,  Souma,  Takselt,  Ksar- 
mta-bent-es-Soltan,  sowie  vielleicht  die  (in  ungenauem  Grundriss  (iber- 
lieferte)  Stadt-  und  Kastellumfassung  von  Tiaret.  Auch  in  Mauretania 
Zingitana  zeigt  El-Benian  bei  Zinna  an  den  Ecken  and  Seiten  solche 
Turme44).  Mit  Ausnahme  der  beiden  letzten  Beispiele  fallen  alle  andern 
in  das  Gebiet  von  Kabylien,  wo  im  Jahr  298  Maximian  die  Quinque- 
gentanei  bekampfte  in  den  Bergen  der  Djarjura.  —  Ich  will  zwar  nicht 
verschweigen,  dass  ich  auch  an  einem  Trajanischen  Kastell,  es  ist 
Besseriani  [ad  Maiores]  im  Westen  der  Provinz  Africa  ein  kleines 
Kastell  mit  viereckigen  Eckturmen  gefunden  habe45).  Aber  es  fallt 
mir  auf,  dass  in  dera  besagten  Gebiet,  in  welchem  Maximian  operierte, 
diese  Bauart  die  einzige  zu  sein  scheint,  womit  freilich  nicht  behauptet 
werden  soil,  dass  sich  in  jener  Zeit  nicht  auch  andere  Bauformen 
finden  (wie  schon  aus  Stein  a.  Rh.  sicher  hervorgeht).  In  den  andern 
Gegenden  Xordafrikas  finde  ich,  die  bezeichnete  Ausnahme  abgerechnet, 
diese  viereckigen  Turme  nicht  verwendet. 

Das  Resultat  der  Vergleichung  ist  also  folgendes.  Ganz  gleich 
beschaffen  wie  Irgenhausen  im  Kanton  Zurich  und  wie  Schaan  im 
Liechtensteinischen  ist  das  Kastell  am  Arnon  in  Arabia,  das  seinerseits 
benachbart  und  in  der  Bauart  verwandt  ist  dem  als  diocletianisch  be- 
zeugten  Kasr  Bscher.  Diesem  wieder  gleichartig  sind  Dadschanija  und 
afrikanische  Bauten  aus  Diocletians  und  Maximians  Zeit.  Ich  glaube 
daraus  sicher  schliessen  zu  durfen,  dass  jene  beiden  ersten  in  der 
Schweiz   und    am    Oberrhein    ebenfalls    in    die    diocletianischen  Grenz- 


4»)  Rapidi.  S.  Cagnat,  l'arm^e  romaine  d'Afrique  189?  S.  610  ff.  Er 
folgt  den  Fundberichten  und  Untersuchungen  von  E.  Masqueray  im  bulletin 
de  correspondance  Africaine,  Jahrg.  1882  fasc.  V  (mit  Grundriss)  und  Jahrg. 
1884  S.  66  ff.  Die  Abteilung  A  des  Grundrisses  halte  ich  durchaus  fiir  den 
Umbau  Diocletians,  der  in  der  Inschrift  genannt  ist. 

*•)  Ain  Bessem.  Masqueray  im  bull.  1882  S.  225,  nach  ihm  Cagnat 
a.  a  0.  S.  629  f. 

44)  Azeffoun  u.  s.  w.  bei  Cagnat  a.  a.  0.  S.  626  f.  —  El  -  Benian 
a.  a.  0.  S.  667. 

4»)  Cagnat  a.  a.  0.  S.  564. 
Westd.  Zeitecbr.  f.  Gosch.  u.  Kunst.   XXV,   II-  10 


Digitized  by  VjOOQlC 


146  Th.  Burckhardt-Biedermann 

festungen  einzureihen  sind.  Irgenhausen  hatte,  nach  dem  Neubau  von 
Tasgaetium  und  dem  Wiederaufbau  von  Vitudurum,  den  Verbindungs- 
weg  zu  decken,  der  von  den  beiden  aus  an  den  Handelsweg  von  Zurich 
nach  Chur  fuhrte,  Schaan  dagegen  die  Hauptstrasse  von  Bregenz  nach 
Chur  zn  schtttzen. 

Dass  in  die  gleiche  Zeit  auch  die  Manenimfassung  von  Arbon 
am  Bodensee  zu  setzen  sei,  soil  im  Folgenden  durch  eine  Vermutung 
begrundet  werden. 

Die  Neu-  und  Umbauten  nun  um  das  Jahr  294  zu  Oberwinter- 
thur,  Burg  bei  Stein,  Irgenhausen  und  Schaan  sind  auf  die  kriegerischen 
Operationen  Kaiser  Maximians  zuruckzufuhren,  deren  Bedeutung  fur 
die  Grenzverteidigung  des  Rheines  Morel46)  nachgewiesen  hat.  Ver- 
gegenwartigen  wir  uns  in  Kurze  die  Tatsachen.  Es  war  die  Zeit,  da 
die  Regierung  unter  zwei  Augusti  geteilt  war.  Kaiser  Maximian,  der 
Mitaugustus  Diocletians  seit  dem  1.  April  286,  hatte  soeben  die 
rauberischen  Bagauden  in  Gallien  uberwaltigt;  da  brachen  im  Juni  des 
Jahres  die  „Barbaren"  —  diesmal  waren  es  Burgundionen  und  Ala- 
mannen,  Chaibonen  und  Heruler  —  in  Gallien  ein47),  als  er  eben  in 
Mainz  stand48).  Nachdem  er  einen  Teil  derselbe/i  geschlagen  hatte, 
unternahm  er  im  Jahr  288  vom  Mittelrhein  aus  einen  Einfall  in 
Germanien,  was  eine  besondere  Verwunderung  seines  Lobredners  er- 
weckt49).  Zwar  hatten  er  und  sein  Praefectus  Praetorio  Constantius 50) 
zunachst  am  Unterrhein  die  Franken  zu  bekampfen  und  mit  dem 
Flottenbau  gegen  den  Usurpator  Carausius  in  Britannien  zu  tun  (288  f). 
Maximian  weilt  im  Februar  291  zu  Reims  und  siedelt  viele  besiegte 
Franken  im  Gebiete  der  Treverer  und  Nervier  an51).  Dann  aber 
wendet  er  sich  wieder  nach  Oberdeutschland  und  unternimmt  291  oder 


46)  Morel,  commentationes  in  honorem  Mommseni  (1877)  S.  151  ff. 

4T)  Panegyricus  Maximian o  Augusto  dictus,  Ausgabe  von  Baehrens 
(XII  Panegyrici  latini,  1874)  II  cp.  5  S.  93.  Nach  0.  Seecks  iiberzeugendem 
Nachweis  hat  dieser  wie  alle  Paneg.  von  Nr.  II  bis  IX  Eumenius  zum  Ver- 
fasser :  Jahrbb.  f.  klass.  Philolog.  Bd.  137  (1888)  S.  713  f. ;  die  II.  Rede  ist 
nach  ihm  am  21.  April  289  gehalten. 

48)  Maximian  erlasst  am  21.  Juni  286  aus  Mainz  eine  Verordnung: 
Mommsen,  Zeitfolge  der  Verordnungen  Diocletians  in:  Abhandl.  d.  Berlin. 
Akad.  1860  S.  420. 

")  Schiller  a.  a.  0.  II,  S.  127.  —  Paneg.  II,  cp.  7;  III,  5;  7;  16;  VI,  8. 
Dazu  0.  Seeck,  Gesch.  des  Untergangs  d.  antiken  Welt  I  (1895)  zu  S.  20,  24. 

50)  Seeck  a.  a.  0.  S.  29  und  422. 

")  Paneg.  V,  cp.  21 ;  vgl.  Schiller  II,  S.  129. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Rdraische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         147 

292  einen  Plunderungszug  von  Mainz  bis  Gunzburg,  urn  die  Alamannen 
zu  schrecken,  und  nimmt  ihren  Konig  gefangen52).  Doch  auch  von 
dem  andern  Ende,  von  Ratien  aus,  hatte  kurz  vorher  Diocletian  selber, 
der  oberste  Augustus,  einen  Vorstoss  nacb  Germanien  getan  und  die 
Grenze  vorgeschoben  bis  zu  den  Quellen  der  Donau 68)  —  also  offenbar 
vom  Bodensee  aus.  Dies  geschah  kurz  nach  der  Zusammenkunft  der 
beiden  Augusti  zu  Mailand  im  Winter  288  auf  289  M).  Wirksamer 
ware  wohl  eine  gleichzeitige  Operation  vom  Rhein  und  von  der 
Donau  aus  gewesen:  so  aber  kam  einer  nach  dem  andern,  und  so 
wiederholten  sich  schon  in  den  nachstfolgenden  Jahren  die  Einfalle  der 
Germanen  nach  Gallien  und  in  die  Schweiz.  Indessen  zunachst  hatten 
die  Massnahmen  der  Kaiser  gefruchtet.  Denn  am  21.  April  289 
konnte  der  Lobredner   auf  Maximian  nach   des  Kaisers  Kriegen  gegen 


**)  Paneg.  V,  cp.  2.  captus  .  .  .  rex  ferocissimae  nationis  inter  ipsas 
quas  moliebatur  insidias  et  a  ponte  Rheni  usque  ad  Danuvii  transitum 
Guntiensem  deusta  atque  exhausta  penitus  Alamannia.  —  fiber  die  Zeit  s. 
Seeck,  Jahrb.  f.  klass.  Philol.  1888  S.  718. 

")  Paneg.  II,  cp.  9:  ingressus  est  nuper  ille  (Diocletian)  earn  quae 
Raetiae  est  obiecta  Germaniam  similique  virtute  (wie  Maximian)  Romanum 
limitem  victoria  protulit.  —  V  cp.  3  ponrectis  usque  ad  Danuvii  caput  Ger- 
maniae  Raetiaeque  limitibus. 

**)  Die  Zeit  der  Zusammenkunft  hatte  Mommsen,  Zeitfolge  S.  423 
noch  unbestimmt  gelassen.  0.  Seeck  hat  dieselbe  sowie  ihre  Bedeutung  fest- 
gestellt:  Jahrb.  f.  klass.  Philol.  a.  a.  0.  717  und:  Gesch.  d.  Untergangs  d. 
ant.  Welt  I,  S.  26  und  418  f.  Einige  Verwirrung  herrscht  bei  Schiller  II 
S.  126.  Hier  redet  er,  nach  Paneg.  V,  2,  von  einem  Einfall  der  Alamannen 
„in  das  Gebiet  von  der  Mundung  des  Mains  bis  zum  Einfluss  der  Giinz  in 
Donau",  wahrend  er  dann  wieder  S.  135,  7  dieselbe  Stelle  als  einen  Vorstoss 
des  Gonstantius  in  das  genannte  Gebiet  auslegt.  In  Wirklichkeit  er- 
wahnt  Eumeniu8  V,  2  als  ein  Ereignis,  das  er  iibergehen  mtisse,  obgleich  er 
selbst  als  Hof  beamter  —  er  war  magister  memoriae  des  Maximian  —  dabei 
war,  einen  Einfall  Maximians  in  Alamannien  zwischen  Main  und  Donau, 
das  er  verwlistete,  wobei  er  den  feindlichen  K&nig  gefangen  nahm  (s.  oben 
Anm.  52).  Das  Ereignis  fiel  nach  Seeck  a.  a.  0.  in  das  Jahr  291 
oder  292.  —  Ferner  verlegt  Schiller  S.  137  den  Zug  Diocletians  nach  dem 
Ratierland  etwa  ins  Jahr  287  und  fahrt  fort:  „eine  Reihe  von  Kastellen 
wurde  langs  der  Donau,  wie  am  Rhein  dies  geschehen  war,  teils  neu  er- 
richtet,  teils  wieder  hergestellt.  Bei  dieser  Gelegenheit  traf  er  mit 
Maximian  zusammen".  —  Die  Kastelle  am  Rhein  aber  wurden,  wie  wir 
von  denen  bei  Tasgaetium  und  Oberwinterthur  inschriftlich  wissen,  erst  294 
errichtet;  und  die  Zusammenkunft  der  Kaiser  fand  in  Mailand,  und  zwar 
nach  Seecks  Nachweis  a.  a.  0.  im  Winter  288  auf  289  statt;  der  Zug  Dio- 
cletians in  Raetien  fallt  spater  als  dieselbe. 

10* 


Digitized  by  VjOOQlC 


148  Th.  Burckhardt-Biedermann 

die  Alamannen  und  nach  Diocletians  Feldzug  in  Ratien  rlihmen 55) : 
„von  jetzt  an  sind  wir  sorgenfrei;  mag  auch  der  Rheinu  —  der  sonst 
Galliens  Schutz  war,  wenn  er  hoch  ging,  uns  aber  Besorgnis  einflOsste, 
wenn  er  nach  langer  Trockenheit  wenig  Wasser  hatte  —  „mag  er  jetzt 
vertrocknen  und  so  sparliches  Wasser  fuhren,  dass  man  auf  den  Grund 
sieht,  wir  furchten  uns  nicht :  alles  was  ich  jenseits  des  Rheines  sehe, 
ist  r&misches  Gebiet". 

Zur  Sicherung  nun  der  Rheingrenze  zunachst  in  der  heutigen 
Ostschweiz  wurden  bald  darauf  die  Kastelle  von  Burg  bei  Stein  in 
Ratien  neu  erbaut,  das  von  Oberwinterthur  „von  Grund  auf  wieder- 
berge8tellt,  ohne  Zweifel  das  nahe  gelegene  ad  fines  (Pfyn),  wo  man 
keine  Zeichen  der  Erneuerung  wahrgenommen  hat,  neu  bezogen,  Irgen- 
hausen  und  Schaan  neu  errichtet.  Diese  samtlichen  Festungen,  laut 
den  beiden  Inschriften  im  Namen  der  zwei  Augusti  und  ihrer  Caesaren 
errichtet,  waren  Glieder  der  Kette  der  Grenzbefestigungen  des  Reiches, 
von  denen  bald  gesprochen  werden  soil56).  Ungewiss  ist  mir,  ob  nur 
Tasgaetium,  Schaan  und  das  an  der  alten  Provinzgrenze  liegende  ad 
fines  zu  Ratien  gehorten,  oder  ob  nicht  die  beiden  nahe  gelegenen 
Oberwinterthur  und  Irgenhausen  bei  der  westlichen  Verschiebung  der 
Provinzialgrenze  damals  in  Ratien  einbegriffen  wurden.  Ich  mSchte 
das  annehmen,  weil  Irgenhausen  durchaus  die  gleiche  Bauart  zeigt  wie 
Schaan  und  weil  die  durch  Irgenhausen  und  Oberwinterthur  zu  deckende 
Strasse  vom  Walenstadtersee  her,  also  aus  Ratien  nach  Tasgaetium, 
demnach  wieder  nach  Ratien  fuhrte57).  Ratien  gehdrte  nach  der  neuen, 
Diocletianischen  Einteilung,  der.  das  Veroneser  Verzeichnis  vom  Jahr  297 
folgt,  zur  Di&zese  Italien,  also  dem  Verwaltungsbezirk  Maximians,  der 
in  Mailand  residierte 58). 

Auch  Arbon  scheint  damals  befestigt  worden  zu  sein.  Denn  da 
die  Notitia   dignitatum    (um  400    n.  Chr.)    in    das  Kastell  von  Arbor 


M)  Paneg.  II,  7  am  Ende.  Die  Rede  ist  am  21.  April  289  gehalten 
(s.  Anm.  47. 

*•)  Jeder  Erlass  ergeht  im  Namen  samtlicher  Regenten.  Mommsen, 
Zeitfolge,  am  Anfang. 

8T)  Auch  Lindenmann,  Die  Helvetier  (1901)  S.  66  f.  sucht  diese  (frei- 
lich  erst  spater  anzunehmende)  Grenzbestimmung  zu  begriinden. 

M)  Not.  dignit.  ed.  Otto  Seeck  (1876)  S.  250,  X,  10.  Im  Veroneser 
Verzeichnis  ist  freilich  nur  Raetia  genannt,  Raetia  prima  erst  bei  Polemius 
Silvius  um  385:  a.  a.  0.  S.  255,  15.  16;  und  in  der  Notit.  dig.  a.  a.  0. 
S.  109,  22.  23. 


Digitized  by  VjOOQlC 


ROmische  KasteUe  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         149 

felix  eine  cohors  Herculea  Pannoniorum  verlegt59),  und  da  Maximian 
sich  Herculius  nannte,  so  vermute  ich,  dass  diese  Truppe  von  Maximian 
errichtet  wurde  und,  wie  es  damals  iiblich  war,  von  ihm  ihren  Namen 
erhielt60).  Arbor  felix  gehdrte  nach  der  neuen  Provinzialeinteilung 
zu  Ratien.  Und  nan  ist  ausdrllcklich  uberliefert,  und  es  bezeugen  es 
die  besprochenen  Kastellbauten,  dass  damals  die  ratische  Grenze,  die 
in  Maximians  DiOzese  lag,  aufs  neue  militarisch  gesichert  wurde61). 
Aus  beiden  Tatsachen  aber  folgt  mit  Wahrscheinlichkeit,  dass  auch 
die  Befestigung  Arbons,  das  ubrigens  nach  neuern  Untersuchungen  mehr 
eine  befestigte  Mansio  als  ein  eigentliches  Eastell  war,  in  jenen  Jahren, 
d.  h.  um  294,  gebaut  oder  erneuert  wurde68). 

So  viel  also  von  den  Kastellen  der  Ostschweiz.  Indessen  uber- 
nahm  Maximian  von  293  an  die  Verwaltung  von  Italien  und  Afrika 
und  fuhrte  von  297  an  einen  Krieg  gegen  die  Mauren.  Wir  finden 
ihn  daher  295  in  Mailand,  296  in  Aquileia  und  im  Marz  298  in 
Karthago 63).  Nur  einmal  erscheint  er  wahrend  dieser  Zeit  voruber- 
gehend  wieder  am  Rhein,  namlich  im  Jabr  296,  wahrend  sein  Caesar 
Constantius  gegen  Carausius  im  Norden  von  Frankreich  kriegte.  „  Damals 
—  sagt  der  Panegyriker  (V,  cp.  13)  —  schutztest  du  jene  ganze 
Grenze  nicht  mit  Reiterei  und  Fussvolk,  sondern  durch  deine  fortge- 
setzte  Anwesenheit"  (praesentiae  tuae  tenore). 

In  der  Westschweiz  dagegen  und  im  Osten  Frankreichs  ubernahm 
die  Verteidigung  der  Rheingrenze  der  treffliche  Constantius.  Ihm  war 
als  dem  Caesar  des  Kaisers  Maximian  diese  Aufgabe  zugewiesen,  indem 


M)  Eine  gleichnamige  findet  sich  auch  in  Celio  monte  (=  Kellmunz 
an  der  Iller  sudlich  von  Ulm),  und  eine  Herculea  Raetorum  in  Parroduno  (wo?). 
Vgl.  a.  a.  0.  S.  201,  28.  30.  34. 

*°)  Mommsen,  Die  Conscriptionsordnung,  Hermes  XIX,  S.  44  Note  1 
stellt,  allerdings  mit  der  Mahnung  zur  Vorsicht,  den  Satz  auf :  Die  in  der 
Not.  dign.  aufgefuhrten  Auxilia,  die  nicht  sonst  als  vordiocletianisch  bezeugt 
sind,  sind  der  Mehrzahl  nach  diocletianisch.  Und  so  vermutet  er,  ahnlich 
wie  ich  es  hier  fur  Arbor  felix  thue,  dass  die  ala  prima  Herculea,  welche  die 
Not.  dign.  XI,  55  unter  dem  dux  Britanniarum  in  Olenacum  nennt,  nach 
Maximian  heissen  moge. 

**)  s.  die  beiden  oben  Anm.  53  zitierten  Stellen. 

62)  Aus  den  aufgefundenen  Resten  allein,  sofern  sie  mit  Recht  fur 
rGmisch  gehalten  werden,  scheint  mir  die  Erbauungszeit  nicht  bestimmt 
werden  zu  kOnnen.  Uber  dieselben  berichtet  Ferd.  Keller,  Statistik  d.  rom. 
Ansiedl.  (Ziircher  MitteU.  XV,  1864)  unter  Arbon,  vgl.  Taf.  Ill,  Fig.  2. 

")  Mommsen,  Zeitfolge  S.  420. 


Digitized  by  VjOOQlC 


150  Th.  Burckhardt-Biedermann 

er  als  seine  Verwaltungsbezirke  Gallien  und  Britannien  erbielt M).    Nach- 
dem    er    daher    bis    zum    Jabr  296    die    Besiegung    der    Usurpatoren 
Carausius  und  Allectus  in  Britannien    zu  Ende   gebracht  hatte,    sorgte 
er,  von  Trier  aus,   das  er  anfangs   zur  Residenz  w&hlte,   fttr  das  ver- 
wttstete  Gallien.     Denn    bier    sab    es    schlimm   aus:    die   aufst&ndigen 
Scbaren  der  bedrtickten  Bauern,    die   sicb  Bagauden  nannten,    und  die 
einbrecbenden  Barbaren  batten  Stadt  und  Land  venvlistet.    Constantius 
liess  daher,   wie  er  schon  frtther  (293)   eine  Menge  der  von   ihm  be- 
siegten  Franken  vom  Unterrhein,    Cbamaven   und  Friesen   im  nordost- 
lichen  Gallien  und  urn  Langres  angesiedelt  hatte,   damit  sie  das  Land 
wieder  bebauten66),    so    liess   er   auch  jetzt,    nacb   dem  Siege   in  Bri- 
tannien,  aus  diesem  Lande  Baubandwerker  kommen,    die  das  zerstorte 
Augustodunum  (Autun)  im  Aeduerland  wiederherstellen  sollten66).    Da- 
her preist  ibn  Eumenius67)  im  V  Panegyricus  (im  Anfang  des  Sommers 
297)  cp.  21  also:    wie  ehemals  Diocletian   das  verOdete  Thracien  und 
spater    Maximian    die   Gefilde    der   Nervier    und   Treverer    mit   unter- 
worfenen    fremden    VOlkern    besiedelt    haben,    so    „wird    durch    deine 
Siege,    unbesiegter    Caesar    Constantius,    aller    entvOlkerte    Boden    der 
Ambianer,  Bellovaker,  Tricassiner  und  Lingonen  (erstere  beide  zwischen 
der  untern  Seine  und  der  Somme,   die  beiden  letztern  um  Troyes  und 
Langres  wohnhaft),    wieder   grttn    durch    den  Landbau    der    Barbaren. 
Ja,  auch  jene  euch  so  ergebene  Stadt  der  Aeduer,   weshalb  icb  insbe- 
sondere  Dank   sagen   muss  —  Eumenius   lebte   in  Autun,    der  Haupt- 
stadt  der  Aeduer  —  erhielt  durch  die  Gunst  des  Britannischen  Sieges 
sehr  viele  Handwerker,  an  denen  jene  Provinzen  Oberfluss  hatten,  und 
erhebt  sich  wieder   infolge   des  Aufbaues   der   alten  H&user   und    der 
Wiederherstellnng  dffentlicher  Monumente".    Im  VIII.  Panegyricus  cp.  4 
wird  speziell   der  Wiederaufbau  verfallener  B&der  angefuhrt,   und  die 
im   gleichen  Jahr  (297)   gehaltene  IV.  Lobrede   auf  Constantius  rttber 
die   Herstellung    der   Schulanstalten"    schildert    ausftthrlich    die    Sorge 
„unsrer  Kaiser    und  Caesarn"    fttr    die   in    Trttmmern   liegende   Stadt. 
„Tempel  und  dffentliche  Gebaude,   beisst  es  da  im  4.  Kapitel,  werden 

«*)  Schiller  a.  a.  0.  II,  S.  30. 

«5)  Schiller  a.  a.  0.  II,  S.  132. 

w)  Schiller  a.  a.  0.  II,  S.  129,  nach  Paneg.  V,  ep.  21. 

*7)  fiber  Eumenius  als  Verfasser  auch  dieses  Panegyricus  s.  Note  47. 
Am  dort  angefuhrten  Orte  hat  Seeck  auch  nachgewiesen,  dass  Rede  V  nicht 
am  1.  Marz  gehalten  ist.  sondern  am  Anfang  des  Sommers  297,  kurz  vor 
der  Abreise  Maximians  nach  Afrika,  als  Constantius  von  einer  Besprechung 
mit  seinem  Augustus  Maximian  aus  Italien  eben  nach  Gallien  zuiiickkehrte. 


Digitized  by  VjOOQlC 


RSmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         151 

wieder  errichtet  auf  Staatskosten,  auch  der  Bau  von  Privathausern  wird 
gefDrdert,  Handwerker  von  jenseits  des  Meeres  und  neue  Einwohner 
aus  den  hOchsten  Standen  der  Provinzen  werden  herbeigezogen,  die 
reichstreuesten  Legionen,  die  man  anderwarts  gerade  jetzt  zum  Kriege 
gebrauchen  kdnnte,  schlagen  ihr  Winterlager  bei  uns  auf  and  arbeiten 
eifrig  far  unsern  Vorteil  zum  Dank  fur  unsere  gastliche  Aufnahme, 
indem  sie  gleicbsam  in  die  ausgedftrrten  Eingeweide  der  ermatteten 
Stadt  das  sitzen  gebliebene  Wasser  und  neue  Strdme  hineinleiten". 
Also  auch  militarische  Arbeiter  liess  Constantius  kommen,  urn  die 
stadtische  Wasserleitung  wieder  herzustellen  und  zu  vergrdssern. 

Sollte  aber  im  Innern  des  Landes  der  Friede  bluhen  und  die 
Rube  eine  zuverlassige  sein,  so  musste  vor  allem  die  germanische  Grenze 
gesichert  werden.  Nun  batten  die  Alamannen  seit  Dezennien  immer 
wieder  den  Grenzwall,  der  bald  200  Jahre  lang  das  sQddeutsche  Decu- 
matland  geschatzt  batte,  durchbrochen.  Die  Regenten  erkannten  da- 
her,  dass  jener  nicht  mehr  gebalten  werden  kOnne,  und  bescblossen, 
wie  zu  Anfang  der  Kaiserzeit  den  Rhein  wieder  als  Reichsgrenze  zu 
befestigen.  Die  Massregel  wird  ausdrttcklich  auf  Diocletians  „Vorsichta 
zurttckgefahrt,  und  da  wir  ihn  im  Winter  288/289  eine  Zusammen- 
kunft  zu  Mailand  mit  seinem  Mitkaiser  abhalten,  bald  darauf  einen 
Zug  zur  Wiederherstellung  der  Grenzen  an  den  Donauquellen  tun  und 
im  Jahr  294  Maximinian  die  Kastelle  der  Ostschweiz  bauen  oder 
wiederherstellen  saben,  so  mOchte  ich  glauben,  dass  eben  auf  der  Zu- 
sammenkunft  zu  Mailand  die  neue  Grenzverteidigung  beschlossen  worden 
sei.  Denn  urn  eine  planmassige,  grossartige  Organisation  an  der  ganzen 
Reichsgrenze  handelt  es  sich.  Daher  die  Ubereinstimmung  in  der 
Bauart  der  Grenzfestungen  am  Rhein,  in  Arabien  und  Syrien  und  in 
Nordafrika,  auf  die  wir  oben  hinwiesen. 

Horen  wir  zuerst  die  Zeugnisse  der  Schriftsteller.  Zosimus,  der 
far  die  hier  in  Betracht  kommenden  Partien  den  Eunapius  vom  Anfang 
des  5.  Jahrhunderts  ausschreibt,  sagt  (2,  34) :  „da  das  ROmerreich 
aberall  an  seinen  Grenzen  durch  die  Vorsicht  Diocletians  ....  mit 
Stadten,  Kastellen  und  Tttrmen  abgescblossen  war  und  das  ganze  Kriegs- 
heer  in  diesen  seine  Wohnung  hatte,  so  war  den  Barbaren  das  tjber- 
schreiten   der  Grenzen   unmOglicha  68).     Speziell   aber  auf  die  Gegend 


*")  Zosimus  2,  34  (Mendelssohn)  .tijg  'Pcofxaloov  inixQccrtlas  anavraxov 
rdov  tG%ctTi(bv  xfj  JioxXrjriavov  itQOvoia  ....  noltai  %al  cpgovgioig  nctl  nvgyoig 
ditilrjfifiivrjg  xul  navxbq  tov  (Stqcctlcotl-kov  x«toc  ravra  ttJv  ohrjaiv  $%ovto$, 
anoQog  rolg  Bccq§(xqois  r\v  17  biafictaq  u.  s.  w. 


Digitized  by  VjOOQlC 


152  Th.  Burckhardt-Biedermann 

des  Oberrheins  beziehen  sich  die  Worte  des  Kaisers  Julian  in  seiner 
ersten  Rede,  welche  sagen:  „Constantius  (Chlorus)  und  Maximian  warfen 
in  Eintracht  die  Barbaren  zuruck,  und  indem  sie  Kastelle  gegen  die- 
selben  erbauten,  stellten  sie  einen  so  grossen  Frieden  her,  als  es  damals 
nicht  einmal  zu  versprechen  leicht  schien" 69).  Und  ganz  genau  auf 
die  Zeit,  wo  Constantius  in  Gallien  Frieden  und  Wohlstand  zu  sichern 
suchte,  deutet  eine  Stelle  der  Rede  des  Eumenius,  die  er  im  Jahr  297 
zum  Lobe  des  Caesars  hielt.  Es  ist  dieselbe,  in  der  Ausgabe  von 
Baehrens  als  vierte  bezeichnete  Rede  fur  die  Wiederherstellung  der 
Unterrichtsanstalten  zu  Autun,  aus  der  schon  vorhin  der  Wiederaufbau 
der  Stadt  und  die  Verbesserung  der  Wasserleitung  durch  herbeigerufenes 
Militar  angefahrt  wurde.  Hier  heisst  es  im  18.  Kapitel:  „denn  was 
soil  ich  die  Lagerplatze  der  Alen  und  Cohorten  aufzahlen,  die  an  der 
ganzen  Grenze  des  Rheines  und  des  Hister  und  des  Euphrat  wieder 
aufgerichtet  sind?tf7°).  Hier  wird  also  nochmals  die  Sicherung  der 
gesamten  Reichsgrenze  durch  Kastelle  fur  Reiter  und  Fussvolk,  an 
Euphrat,  Donau  und  Rhein  angefahrt  und  dieselbe  im  Jahr  297  als 
vollendet  bezeichnet.  Und  wollen  wir  die  Worte  eines  Redners  auch 
nicht  zu  strikte  fassen,  so  folgt  doch  sicher  aus  denselben,  dass  ein 
grosser  Teil  dieser  Reichsbefestigung  eben  damals  gebaut  war  oder 
gebaut  wurde.  „Diese  ungeheure  Reichsumwallung"  —  so  aussert  sich 
Mommsen  einmal  gelegentlich,  indem  er  auf  die  eben  angefuhrte  Stelle 
des  Panegyrikers  hinweist  —  „fallt  in  das  erste  Dezennium  der  dio- 
cletianischen  Regierung  und  ist  offenbar  von  vornherein  systematisch 
angelegt  und  durchgefuhrt  worden"  71). 

Gleichzeitig  aber  mit  der  Grenzbefestigung  lief  noch  eine  andere 
Massregel  Diocletians:  die  alten  Provinzen  wurden  in  kleinere  Ver- 
waltungsbezirke  zerlegt,  und  wahrscheinlich  in  Verbindung  damit  die 
Truppenkorper  verkleinert72).  Davon  ist  schon  fruher  (Anm.  58) 
bei  Ratien  die  Rede  gewesen;  wenn  dort  die  Einteilung  in  Raetia 
prima  und  secunda  allerdings  erst  urns  Jahr  385  auftritt,  so  erscheint 
dagegen  die  Neuteilung  am  Rhein  in  Gallien  schon  im  Veroneser  Ver- 

69)  Juliani  orationes  ed.  Hertlein  I,  p.  7  C.  yyovQict  61  imzttxi^ovrts 
avrotg  (naml.  den  Barbaren)  Toiavrjjv  nQog  avvovg  tigtjvrjv  roig  vnTjxooig 
nctxbarrioccv  oarjv  ovdt  tv^ctadca,  zozt  $a8iov  idoxtt. 

70)  Paneg.  IV,  cp.  18  namquid  ego  alarum  et  cohortium  castra  per- 
censeam  toto  Rheni  et  Histri  et  Eufratis  limite  restituta? 

71)  Korrbl.  d.  Westd.  Ztschr.  V  (1886)  Nr.  129. 

")  Schiller  a.  a.  0.  II,  S.  45  verglichen  mit  S.  87. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Romische  Kastelle  am  Obenrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         153 

zeichnis  der  Provinzen  vom  Jahr  297  73).  Hier  finden  wir  das  n5rd- 
liche  und  Ostliche  Gallien  in  folgende  Bezirke  eingeteilt:  Belgica  I 
und  II,  Germania  I  und  II,  Sequania  (dies  ist  die  sp&tere  Maxima 
Sequanorum,  welcher  Name  zuerst  369  bei  Rufius  Festus  auftritt), 
Lugdunensis  I  und  II  und  die  Alpes  Graiae  et  Poeninae.  Diese 
8  Provinzen  bilden  die  „dioecesis  Galliarum"  und  stehen  unter  gemein- 
samer  Oberleitung,  d.  h.  damals  (seit  293)  unter  dem  Caesar  Con- 
stantius  Chlonrs 74).  Es  scheint  mir,  dass  bei  dieser  Teilung  des  Landes 
die  Rucksicht  auf  die  Verteidigung  des  Rheines  mitbestimmend  war: 
die  beiden  Germaniae  und  Sequania  beherrschen  den  Strom  von  seiner 
Mundung  bis  an  den  Bodensee,  und  die  Alpes  Graiae  und  Poeninae 
sichern  die  Alpenttbergange  des  grossen  und  des  kleinen  St.  Bernhard, 
die  nach  Italien  ftthrten.  Dazu  kommt,  dass  vielleicht  Constantius  von 
seiner  Residenz  Trier  aus  die  Regierung  der  genannten  DiOzese  un- 
mittelbar  selbst  besorgte 75).  Ihm  haben  wir  wohl  die  Einrichtung  der 
8  Provinzen  ebenso  zuzuschreiben,  wie  in  dem  von  ihm  zurtlckeroberten 
Britannien  eine  der  neuen  Provinzen,  die  Flavia  Caesariensis  —  er 
hiess  Flavins  Constantius  —  vielleicht  auch  die  Maxima  Caesariensis 
seinen  Namen  trugen  76). 

Es  ist  somit  schon  auf  Grund  der  allgemeinen  Verhaltnisse  wahr- 
scheinlich,  dass  die  Kastelle  der  Westschweiz  und  des  Oberelsasses, 
von  denen  wir  nunmehr  reden  wollen,  zur  Zeit  der  neuen  Provinzial- 
einteilung  gegrttndet  sind.  Wir  kdnnen  die  Frage  aber  noch  bestimmter 
beantworten.  Die  vorher  genannte  Provinz  Sequania  reicht  sttdlich  bis 
an  den  Genfersee,  westlich  bis  an  die  Sadne,  nOrdlich  bildete  der 
Eckenbach  bei  St.  Pilt  am  Fusse  der  HohenkOnigsburg  die  Grenze, 
die  sich  von  da  nach  dem  etwas  sudlicher  gelegenen  Horburg  soil  pre- 

7S)  Nomina  provinciarum  omnium,  abgedruckt  u.  A.  bei  Otto  Seeck, 
notitia  dignitatum  (1876)  S.  247—253  als  „Laterculus  Veronensis",  und  bei 
Riese,  geograpbi  latini  minores  (1878)  S.  127 — 129.  —  Die  Abfassungszeit 
unter  Diocletian  hat  Mommsen,  Abhdlgen  d.  Berlin.  Akad.  1862  S.  489 
nachgewiesen.  Gegen  die  von  Kuhn  behaupteten  Interpolationen  s.  Czwalina, 
Progr.  d.  Gymnas.  zu  Wesel  1881  (mir  nur  bekannt  aus  Marquardt,  Staats- 
verwaltung  I*  (1881)  S.  584,  der  ihm  zustimmt). 

74)  Dass  die  Ernennung  der  Caesaren  Constantius  und  Galerius  auf 
den  1.  Marz  293,  nicht,  wie  man  allgemein  noch  angegeben  findet,  292  fallt, 
hat  Mommsen  zu  CIL.  II,  1439  nachgewiesen.  Ihm  folgen  Dessau,  inscr. 
select,  zu  Nr.  630  und  642,  sowie  Schiller,  Kaisergesch.  II,  S.  129. 

75)  Schiller  a.  a.  0.  II,  S.  48,  nach  einer  wahrscheinlichen  Vermutunff 
Backings,  Annot.  zur  Not.  dignit.  Bd.  II,  S.  476. 

76)  Mommsen,  Abhdl.  d.  Berl.  Akad.  1862  S.  516. 


Digitized  by  VjOOQlC 


154  Th.  Burckhardt-Biedermann 

zogen  haben ;  hier  schloss  sich  nordwarts  Germania  prima  an 77).     Die 
Ostgrenze   in   der  Schweiz  ist,    so  viel    ich  sehe,   nicht  sicher   zu  be- 
8timmen.      Denn    wenn    die   Nordgrenze   aas    der   spatern   kirchlichen 
Diozesangrenze    der    Bistttmer  Strassburg    und  Basel    wohl   sicher    ge- 
schlossen  werden   kann,    so  sind  wir    nicht   daruber  berichtet,    ob  die 
Grenze  der  Bistttmer  Basel    and  Constanz,   die   spater  durch  die  Aare 
gebildet  wurde,    bis   in  die  Rdmerzeit,   ja  nicht  einmal,    ob  sie  bis  in 
den  Anfang   des  7.  Jahrhunderts   zurttckreicht 78).     In   diesem  Gebiete 
nan,    das  der  Hauptsache  nach  Franche  Comt6,   Oberelsass  und  West- 
schweiz  umfasste,   nennt   die  „Notitia  Galliarum",   ein  Verzeichnis  der 
Stadte,  das  nach  Mommsen  zwischen  den  Jahren  390  und  418,  wahr- 
scheinlich    413    abgefasst    ist,    zuerst    die    bekannten   Stadte  Vesontio 
(Besanyon),    Nyon,    Avenches    und  Basel;    dann    aber    als   Festungen: 
Castrum  Vindonissense,    Castrum    Ebrodunense,    Castrum  Argentariense 
und    Castrum  Rauracense  (samt   dem   unbestimmbaren   portus   Bucini), 
also:    Windisch,    Yverdon,    Horburg    und    Kaiseraugst 79).      Von    dem 
Wiederaufbau  des   Lagers    zu  Windisch    haben  wir  gesprochen    (oben 
S.  135  if.):    er  fallt   urn   das   Jahr  260   oder  270.     Das  Kastell  von 
Yverdon  soil,  nach  den  mttndlichen  Aussagen  des  Leiters  der  begonnenen 
Ausgrabungen   daselbst,   des  Herrn  Dr.  A.  Naef,   in   die   spateste  Zeit 
gehdren,  also  wohl  erst  unter  Valentinian  nach  der  Mitte  des  4.  Jahrr 
hunderts.    Es  bleiben  uns  demnach  von  den  vieren  noch  zu  besprechen : 
Kaiseraugst80)    und  Horburg,    das    an    der   Stelle    des    alten    Castrum 
Argentariense  oder  Argentovaria  liegt81). 


1T)  SchSpflin,  Alsatia  illustrata  I,  S.  130.  Fur  die  Nordgrenze  s.  die 
Ausfilhrungen  von  Schricker:  Westd.  Ztschr.  V  (1886)  S.  165—166  und: 
Strassburger  Studien  II  (1884),  alteste  Grenzen  und  Gaue  im  Elsass. 

78)  Dierauer,  Gesch.  d.  schweiz.  Eidgenossensch.  I  (1887)  S.  34. 

")  Seeck,  notit.  dignit.  S.  267  f.    Riese,  geographi  lat.  minores  S.  142. 

—  Vollstandige  Ausgabe  mit  Beniitzung  des  ganzen  grossen  Handschriften- 
materials  von  Th.  Mommsen  in:  Mon.  German,  histor.  Auctores  torn.  IX 
(1892)  S.  552  ff. 

80)  Das  Kastell,  von  dem  nur  noch  wenige  Reste  liber  dem  Boden 
sichtbar  sind,  steht  auf  dem  fiiiher  (bis  1803)  kaiserlich  -  5sterreichischen 
Gebiet,  jetzt  im  Kanton  Aargau;  deshalb  heisst  das  darauf  gebaute  Dorf 
Kaiseraugst. 

81)  Ptolemaeus  2,  9,  9 :  'A^yt vtoovctQict ;  Itin.  Antonin.und  Tab.  Peuting.: 
Argentovaria,  nach  Riese,  das  rhein.  Germanien  (1892)  S.  380;  390;  393,  11. 

—  Dass  „Castrum  argentariense"  in  der  Notitia  Galliarum  gleich  Argen- 
tovaria 8ei,  hat  neuerdings  M.  Besson  bezweifelt  in  seinem  gelehrten  Buche : 
recherches  sur  les  origines  des  ^vech^s  de  Geneve,  Lausanne,  Sion  u.  s.  w. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Komische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         155 

Zunachst  lasst  sich  erweisen,  dass  die  beiden  gleichzeitig 
gebaut  sind.  Ad  beiden  Orten,  sowie  auch  in  dem  entferntern  Man- 
deure  am  Doubs,  findet  sich  ein  Ziegelstempel,  der  so  lautet :  TiGIiV? 
Oder  TiGIM"?  ,  wahrscheinlich,  nach  Mommsens  Vermutung,  zu  lesen : 
teg(ularia)  impferatoris),  d.  h.  kaiserliche  Ziegelei82).  Die  Deutung 
ist  zwar  bestritten  und  mag  an  anderm  Orte  gerechtfertigt  werden. 
Worauf  es  hier  ankommt,  ist  Folgendes.  Nur  an  den  drei  genannten 
Orten,  im  Kastell  zu  Kaiseraugst  nnd  vereinzelt  im  Gebiet  der  alten 
Augusta,  im  Kastell  zu  Horburg  nnd  in  Mandeure  findet  man  diese 
Stempel,  also  sind  diese  drei  Orte  gleichzeitig  aus  derselben  Ziegel- 
fabrik  mit  Baumaterial  versehen  worden.  Aus  Abklatschen  und  Zeich- 
nungen,  sowie  aus  den  Originalen  des  Basler  Museums  kenne  ich  von 
dem  Stempel  jetzt  60  Exemplare,  von  denen  allerdings  viele  nur 
Fragmente  sind,  also  nur  das  eine  oder  das  andere  der  Zeichen  auf- 
weisen.  Hiervon  stammen  41  aus  Kaiseraugst,  3  aus  Baselaugster 
Boden,  12  aus  Horburg  und  4  aus  Mandeure.  In  Kaiseraugst  und 
namentlich  an  dem  einen  der  drei  Rundturme,  die  gegentlber  am  Nord- 
ufer  des  Rheines  bei  dem  nBrtickenkopfa  von  Herrn  Geheimerat  Wagner 
ausgegraben  wurden 83),  trat  der  Stempel  auf  kleinem  Raume  so  massen- 
haft  zu  Tage,  dass  eine  ausgedehnte  Verwendung  dieses  Materials  fttr 
Dachdeckung  und  andere  Zwecke  —  denn  nicht  nur  auf  Leistenziegeln, 
sondern  auch  auf  Back-  oder  Mauersteinen  erscheinen  die  Zeichen  — 


(1906)  S.  72  f.  Er  stiitzt  sich  auf  eine  der  vier  Handschriften  (die  Einsiedler) 
der  Notitia,  welche,  die  antiken  Namen  auf  die  zur  Zeit  des  Schreibers 
(urn  600,  jedenfalls  vor  dem  10.  Jahrh.)  bestehenden  Namen  der  Stadte 
deutend,  angibt:  civitas  belicensium  que  antea  castrum  argentariense  voca- 
batur.  Somit  sucht  er  das  Castrum  in  Belley,  also  an  der  Rhone  oberhalb 
von  Lyon.  Indem  ich  die  Deutung  der  civitas  belicensium  Andern  iiberlasse, 
weise  ich  darauf  bin,  dass  Ammian  XXXI,  10,  6  die  Schlacht  des  Gratian 
gegen  die  Alamannen  (378)  nach  Argentaria  verlegt,  einem  Ort,  der  sicher 
im  Elsass  liegt  und  doch  wohl  mit  dem  castrum  Argentariense  identisch  scin 
muss.  So  nimmt  auch  Schiller,  R5m.  Kaisergesch.  II,  S.  398  ohne  weiteres 
an.  —  Dass  Argentovaria  zu  Horburg  bei  Kolmar  lag,  wie  schon  Beatus 
Rhenanus  annahm,  wird  jetzt,  nach  der  Entdeckung  der  Lagerreste,  als 
sicher  angesehen,  s.  Schricker,  Westd.  Ztschr.  V  (1886)  S.  155. 

M)  CIL.  XIII,  2,  1  (1904)  S.  52.  —  Da  sich  auf  dem  Raume  des 
Kastells  ein  Inschriftfragment  gefunden  hat,  das  einen  kaiserlichen  Sklaven 
als  dispensator  horreorum  nennt  (s.  Anz.  f.  schweiz.  Altertskde.  1900  S.  78  f), 
so  mussen  in  dieser  Gegend  kaiserliche  Domanen  bestanden  haben ;  auf  ihnen 
wird  eine  kaiserliche  Ziegelei  gewesen  sein. 

")  E.  Wagner,  Westd.  Ztschr.  IX  (1890)  S.  149  if. 


Digitized  by  VjOOQlC 


156  Th.  Burckhardt-Biedermann 

muss  stattgefunden  haben.  Mit  andern  Worten:  die  Ziegel  dienten 
schon  beiin  Baa  der  Festirog  als  Material.  Und  weiter  folgt  daraus: 
wenn  das  gleiche  auch  fttr  Horburg  als  wahrscheinlich  darf  angenommen 
werden,  so  wurde  das  Castnim  Argentariense  gleichzeitig  mit  dem 
Rauracense  errichtet.  Ob  in  Mandeure  ein  gleicher  Bau  oder  nur 
sonst  ein  GfFentliches  Gebaude  die  Ziegelfunde  geliefert  hat,  muss  ich 
in  Ermangelung  naherer  Kenntnis  der  dort  entdeckten  rOmischen  Ge- 
baudereste  auf  sich  beruhen  lassen :  an  der  Strasse  von  Vesontio  sowohl 
nach  Cambete  und  Brisiacum  als  auch  nach  Augusta  Raurica  lag  der 
Ort  laut  den  Angaben  der  Strassenverzeichnisse,  und  ebenso  gab  es  von 
ihm  aus  eine  Strassenverbindung  nach  Eburodunum  und  Aventicum u). 

Demnach,  wenn  gleichzeitig  zu  Augst  und  zu  Horburg  Kastelle 
errichtet  wurden,  beide  in  der  Provinz  Sequania  gelegen,  so  darf  man 
daraus  schliessen,  dass  die  Neuschaffung  der  Provinz  und  der  Bau  der 
Kastelle,  beides  mit  dem  Zwecke  der  Grenzverteidigung,  zeitlich  zu- 
sammenfallen,  also  ungefahr  dem  Jahr  296  zugehdren. 

Wir  wissen  aber  neuerdings  noch  etwas  niehr  von  diesem  Be- 
festigungssystem.  Bei  Ausgrabungen,  die  anlasslich  der  Herstellung 
einer  Wasserleitung  im  Jahre  1902  zu  Niedermumpf  vorgenommen 
wurden,  liess  sich  beobachten,  dass  dort  im  westlichen  Teile  des  Dorfes, 
der  „Burga  heisst,  ein  rOmisches  Kastell  stand,  dessen  Reste,  soweit 
sie  bis  jetzt  gefunden  sind,  in  verschiedenen  Beziehungen  dem  Kastell 
von  Kaiseraugst  gleichen.  Das  Kastell  ist  tiber  altern  Resten  eines 
Wohngebaudes  errichtet,  ist  also  schon  deshalb  in  spatere  Zeit  zu 
setzen,  und  seine  Ahnlichkeit  mit  dem  von  Kaiseraugst  erweist  die 
Gleichheit  der  Entstehungszeit.  Auch  diese  Festung  also,  nahe  am 
Rheinufer  gelegen,  gehcrt  der  Diocletianischen  Rheinbefestigung  und 
der  Provinz  Sequania  unter  Caesar  Constantius  an85). 

8*)  S.  die  Angaben  auf  der  hier  beigeftigten  Karte.  Ich  folge  dabei 
Kraus,  Kunst  und  Altertum  in  Elsass-Lothringen  Bd.  II  (1884)  S.  133,  wo 
die  Untersuchungen  von  Archivdirektor  Pfannenschmid  in  Kolmar  mitgeteilt 
sind.  Die  Verbindungen  Vesontio — Eburodunum — Aventicum:  nach  dem 
Kartchen  bei  Mommsen,  Inscr.  Conf.  Helv.,  die  auf  Kellers  Distanzenberech- 
nungcn  beruht.  Im  Allgemeinen  bemerke  ich  iiber  meine  Karte,  dass  ich, 
abgesehen  von  einigen  mir  spezicll  bekannten  Strassenpartien,  nicht  fur  das 
Detail  verantwortlich  sein  will.  Meinem  Zwecke  musste  die  Angabe  der 
Bichern  Hauptstationen  geniigen. 

85)  Bericht  liber  die  Ausgrabung  s.  S.  Heierli  im  Jahresbericht  der 
geograph.-ethnograph.  Gesellsch.  in  Zurich  1904—1905,  in  dem  Aufsatz :  tiber 
das  romische  Grenzwehrsystem  am  Schweizer  Rhein,  unter  i) :  Die  r6m.  Feste 
in  Niedermumpf  (mit  Grundriss). 


Digitized  by  VjOOQlC 


ROmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         157 

Es  muss  aber  hier  nocb  eine  weitere  Folgerung  angeschlossen 
werden.  Wurde  der  Oberrhein  im  Elsass  bei  Breisach  (dem  Horburg 
nahe  liegt)  tmd  dann  wieder  in  der  Nordschweiz  bei  Augst  and  Mumpf 
durch  Kastelle  gegen  das  alamannische  Ausland  geschtttzt,  so  ist  es 
undenkbar,  dass  die  Ecke  des  Flosses  bei  Basel,  die  so  gefahrdet  und 
den  germanischen  Angriffen  ausgesetzt  war,  damals  unbefestigt  blieb. 
Und  wiewohl  wir  erst  fttr  das  Jahr  374  Ammians  Zeugnis  von  einem 
Festungsbau  „nahe  bei  Basiliatf  durch  Yalentinian  I  besitzen86),  so 
notigen  uns  doch  die  angefuhrten  Verhaltnisse  zu  der  Annahme,  dass 
schon  zu  Diocletians  Zeit  auch  hier  irgend  eine  Befestigung  errichtet 
wurde,  zumal  sich  an  dem  Ort  ohne  Zweifel  schon  eine  altere  romische 
Niederlassung  befand. 

Als  letztes,  aber  als  eines  der  wichtigsten  Kastelle  am  Rheinufer 
nenne  ich  Zurzach,  wo  eben  jetzt  im  Auftrage  der  romischen  Sub- 
kommission  Herr  Dr.  J.  Heierli  Ausgrabungen  geleitet  hat.  Hier,  beim 
„Tenedou  der  Peutingerschen  Tafel,  uberschritt  eine  Strasse  den  Rhein. 
Sie  fahrte  vom  Hauptlager  Vindonissa  aus  nach  Schleitheim  und  Rott- 
weil,  um  sich  dort  mit  der  von  Strassburg  nach  dem  Decumatland 
unter  Vespasian  im  Jahr  74  angelegten  Militarstrasse  zu  vereinigen. 
Bei  Zurzach  finden  wir  nun  die  Reste  von  zwei  Kastellen  und  zwei 
BrUcken  (s.  Taf.  4,  3).  Dicht  am  hohen  Rheinufer  liegen  die  beiden 
Festungen,  und  zwar  so,  dass  sie  durch  einen  naturlichen,  etwa  50  m 
(170  Fuss,  sagt  Keller)  breiten  Erdeinschnitt  von  einander  getrennt, 
aber  mittelst  einer  Quermauer  verbunden  waren.  Hier  fuhrte  offenbar 
die  Strasse  steil  hinab,  gerade  auf  die  Brucke  zu  (so  wie  die  neuer- 
dings  angelegte),  von  der  man  frtther  noch  die  Reste  von  fttnf  Pfahl- 
rosten  und  unterhalb  dieser  eine  zweite  Bruckenanlage  von  etwa  sieben 
einfachen   Pfahlreihen   erkennen   konnte.      Die  Brucke  war   vermutlich 


8<)  Th.  Burckhardt-Biedermann :  Alteste  rom.  Niederlassung  in  Basel, 
Anz.  f.  schweiz.  Altertskde.  1895  S.  482—490  mit  Textillustrationen  und 
Taf.  39—42.  Auffindung  eines  dazugehorigen  tiefen  und  breiten  Grabens 
Basler  Ztschr.  fur  Gesch.  u.  Altertskde.  II  (1903)  S.  104.  —  Uber  das 
Sprachliche  der  vielbesprochenen  Stelle  Ammians  XXX,  3,  1  s.  Albert  Oeri 
im  Aftz.  f.  schweiz.  Geschichte,  N.  F.  VII  (1896)  S.  401—403:  Basilia  und 
Robur.  —  Ich  stimme  Oeri  durchaus  bei,  wenn  er  die  Deutung  Basilia 
Kftnigsburg,  als  Name  der  Stadt,  abweist  und  in  Ammians  Basilia  „am 
ehesten  ein  zurecht  gestutztes  keltisches  Wort"  sieht.  Beim  Geographen 
von  Ravenna  lautet  der  Name  der  Stadt  „Bazela"  (Riese,  Das  rhein.  Ger- 
manien  XIII,  150) ;  das  mag  wohl  der  wirkliche  Name  sein.  Robur  ist  nach 
Oeris  Ausfuhrung  sicher  der  Name  des  „munimentum",  nicht  der  Stadt  Basel 


Digitized  by  VjOOQlC 


158  Th.  Burckhardt-Biedermann 

auf  die  Stelle  am  jenseitigen  Ufer  gerichtet,  wo  auf  einer  ErhOhung  ttber 
das  niedrige  Vorland  jetzt   die  Kirche   des  Dorfes  Rheinheim  stent87). 

Von  den  beiden  Kastellen  sodann  ist  das  westliche,  auf  „Burgu 
oder  „Kirchlibucka  gelegene,  offenbar  das  altere88).  Es  ist  gegen 
Norden,  Osten  und  Westen  durch  schroffe,  naturliche  Abfalle  des  Terrains 
geschtttzt  and  nur  von  Stiden  her,  wo  aber  der  Boden  ebenfalls  an- 
steigt,  zuganglich.  Die  neuesten  Ausgrabungen  haben  endlich  seine 
Gestalt  und  Beschaffenheit  festgestellt,  so  weit  es  noch  moglich  war; 
denn  fast  die  ganze  ndrdliche  Halfte  des  Gemauers  ist,  wahrscheinlich 
schon  vor  langer  Zeit,  abgesturzt  und  verloren.  Das  ubrige  zeigt  der 
(allerdings  erst  provisorische)  Grundriss.  Die  Sudhalfte  hat  eine  un- 
regelmassig  gekrumnite  Gestalt.  Vier  im  Halbrund  vorspringende  TQnne 
stehen  nahe  beisammen.  Drei  derselben  setzen  an  der  Innenseite  der 
Hauptmauer  mit  geradliniger,  nur  wenig  nach  innen  vorspringender 
Mauer  an.  Der  Eckturm  im  Sudosten  ebenso  wie  der  funfte,  sudwest- 
liche  Eckturm  sind  nicht  nur  nach  aussen,  sondern  auch  einwarts  ab- 
gerundet,  bilden  also  einen  Kreis*).  Endlich  sind  im  Siidwesten  die 
Fundamente  eines  stattlichen  Eingangstores  gefunden  worden.  Das 
Merkwurdige  ist,  dass  es  an  einer  einspringenden  Bucht  —  einem 
stumpfen  Winkel  —  der  Courtine  liegt  und  nicht  von  Turmen  flankiert 
ist.  Die  nicht  feme  stehenden  Turme  der  allerdings  sehr  starken 
Hauptmauer  (ca.  4  m)  schienen  wohl  zur  Yerteidigung  zu  gentigen. 
Von  diesen  ist  jedenfalls  einer,  vielleicht  auch  noch  andere  —  was  ihre 
Reste  nicht  mehr  sicher  entscheiden  lassen  —  massiv,  nicht  hohl  gebaut. 

Im  Innenraum  des  Kastells  fanden  sich  mehrere,  deutlich  erst 
spater  und  aus  schlechtem  Mauerwerk  an  die  Umfassungsmauer  ange- 
baute  Raume :  einer  ohne  Zweifel  Wohnraum,  da  er  die  bekannte  halb- 
runde  Apsis  hat.  Auch  an  der  Verteidigungsmauer  sind  einige  Partien 
offenbar  erst  in  spater  Zeit  gebaut,  was  die  weniger  sorgfaltige  Lagerung 
der  Steine,  ungleiches  Baumaterial  an  gleichen  Bauteilen,  eingemauerte 
Ziegel  und  Ziegelcement-Stucke  verraten. 

87)  Uber  die  Briicken  wie  fiber  die  ganze  Anlage  8.  Ferd.  Keller, 
Rom.  Ansiedl.  d.  Ostschweiz  I  a.  a.  0.  302—311. 

§8)  Den  beigelegten  Grundriss  verdanke  ich  der  Gute  Herrn  Dr. 
Heierlis.  Brieflich  teilt  er  mir  mit,  dass,  nachdem  er  beide  Kastelle  durch 
Grabungen  untersucht  habe,  er  der  Meinung  sei,  dass  „Kirchlibuck<(  den 
ersten  Zeiten  der  Occupation  zuzuschreiben  sei,  „Sideln"  aber  der  spatern  Zeit. 

*)  Der  funfte,  sudwestliche  Eckturm  ist  auf  Taf.  4,  3  versehentlich 
ausgefallen,  die  Kreisform  des  sudostlichen  Eckturms  ist  nicht  deutlich  ge- 
nug  gezeichnet.     Die  Red. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Romische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         159 

Spater  Zeit  sodann  gehort  sicher  das  Ostliche,  kleinere  Kastell 
„auf  Sidelen"  an.  Das  lasst  schon  sein  Grundriss  vermuten :  ein  ver- 
schobenes  Recbteck89)  (s.  Taf.  4,  3).  Die  kreisrunden,  engen  Ecktttrme 
mit  verhaltnismassig  dicken  Wanden  gleichen  durchaus  denen  des 
Kastells  von  Deutz,  das  Hettner  als  Constantinisch  oder  aus  wenig 
frtiherer  Zeit  stammend  erwiesen  hat90).  Bemerkenswert  ist  noch  die 
Mauer,  welche  von  der  Ostecke  nach  dem  Rhein  hinunterging.  Keller 
muss  sie  noch  gesehen  haben.  Jetzt  ist  sie  samt  dem  nordlichen  Teil 
des  Kastells  durch  eine  angelegte  Kiesgrube  vernichtet. 

Sind  anch  die  Bauten  dieser  Bruckenfestung  teilweise  spat,  so 
muss  doch  die  Anlage  selbst  mindestens  ebenso  fruh  angesetzt  werden  als 
die  Strasse,  die  von  Strassburg  nach  Rottweil  fQhrte,  also  um  74  n.  Chr. 
Beides  erklart  sich  aus  den  geschichtlichen  Verhaltnissen.  Die  erste 
Anlage,  also  das  Westkastell  sowie  die  PfahlrOste  der  Brucke  fallen 
in  die  Zeit,  wo  die  Legionen  im  ersten  Jahrhundert  zu  Vindonissa 
lagen.  Wahrend  dann  seit  dem  Ende  des  Jahrhunderts  der  ober- 
rheinische  Limes  die  Grenzverteidigung  ubernahm,  mochte  das  Kastell 
Tenedo  unbesetzt  sein  und  zerfallen.  Die  Wiederbefestigung  der  Rhein- 
grenze  unter  Diocletian  veranlasste  die  Restauration  des  alten  Kastells 
und  die  Verstarkung  durch  das  zweite.  Auch  die  alte  BrQcke  mochte 
zerfallen  sein :  jetzt  errichtete  man  eine  neue  dicht  unterhalb  der  ersten 
und  begnugte  sich  mit  einfachen  Pfahlreihen. 

Indessen  ist  diese  Datierung  blosse  Vermutung  und  Kombination 
aus  den  aufgefundenen  Resten  und  den  historischen  Verhaltnissen.  So 
sicher  die  Spatzeit  der  genannten  Partien  ist,  so  ist  sie  doch  durch 
keine  Inschrift  bezeugt.  Es  ware  also  mftglich,  dass  das  zweite  Kastell 
u.  s.  w.  erst  der  Zeit  Valentinians  angehOrt,  und  dass  man  sich  zu- 
nachst  mit  einer  Restauration  der  altera  Festung  begnugte. 

Fassen  wir  nun    das    bisher   gewonnene  Ergebnis  unserer  Unter- 

•9)  Der  Grundriss  auf  Taf.  4, 3  wieder  nach  Heierli  an  dem  Anm.  85 
angefuhrten  Orte  S.  42. 

•°)  Den  Ausgrabungsbericht  iiber  das  Castrum  von  Deutz  s.  Bonn. 
Jahrb.  LXTII  (1880)  S.  13—48.  Es  ist  fast  16mal  so  gross  als  Sideln. 
Wahrend  dieses  37  x  40  m  im  Umfang  hat,  misst  das  Deutzer  152  x  154  m. 
Es  hat  darum  auch  zwischen  den  Eckturmen  je  3,  an  den  beiden  Seiten, 
die  Tore  haben,  ausser  den  beiden  halbrund  vorspringenden  Torturmen  je 
2  kreisrunde  Zwischentiirme,  wahrend  Zurzach  solche  nicht  hat.  Die  Tiirme 
sind  in  Deutz  fast  doppelt  so  gross  (13,5x10,5  gegen  7,70),  die  Courtine 
aber  kaum  starker  (3,5  im  Fundament,  wie  auch  im  Siiden  zu  Sideln)  als 
hier.  —  Uber  die  Bauzeit  des  Deutzer  Kastells:  Korrbl.  d.  Westd.  Ztschr. 
1886  Nr.  129. 


Digitized  by  VjOOQlC 


160  Th.  Burckhardt-Biedermann 

suchung  zusamruen 9l).  Bald  nach  dem  grossen  Alamanneneinfall  von 
260  bezieht  unter  Gallienus  ein  grosserer  Truppenkorper  das  alte  Lager 
von  Vindonissa  und  baut  seine  Mauer  wieder  auf.  Ungefahr  dreissig 
Jali re  spater  werden  die  Rheinufer  als  neue  Reichsgrenze  durchgehends 
befestigt.  Maximian  lasst  um  294  durch  den  Prases  der  Provinz  neu 
errichten  oder  wieder  herstellen  die  Kastelle  bei  Tasgaetium,  zu  Ober- 
winterthur,  zu  Irgenhausen,  zu  Schaan,  wohl  auch  neu  besetzen  Pfyn 
an  der  Grenze  von  Obergermanien  und  Rati  en.  Wahrscheinlich  wird 
audi  Aibon  mit  Mauern  und  Truppen  versehen,  der  Bodensee  vielleicht 
schon  damals  —  wie  sicher  zur  Zeit  der  Notitia  dignitatum  —  durch 
eine  Flotille  beschutzt.  Um  weniges  spater,  um  296,  sehen  wir  in 
der  neu  geordneten  Provinz  Sequania  den  Caesar  Constantius  die  Rhein- 
befestigung  vollenden.  Er  baut  neu  oder  restauriert  Festungsmauern 
zu  Zurzach,  Mumpf,  Kaiseraugst,  Basel,  Horburg.  Vielleicht  spater 
erst,  etwa  unter  Valentinian,  kommen  dazu  Sidelen  bei  Zurzach,  die 
Befestigung  Robur  bei  Basilia  und  die  zu  Yverdon.  Unter  ihnen  ist 
das  Hauptlager  das  zu  Vindonissa ;  mit  ihm  verbunden  sind  die  Rhein- 
kastelle,  von  denen  mindestens  drei,  bei  Stein,  Zurzach  und  Kaiseraugst, 
Bruckenuberg&nge  decken.  Die  Militarstrasse,  welche  Rhein-  und  Donau- 
armee  verbinden  soil  (s.  oben  S.  130),  wird  durch  die  festen  Platze  zu 
Winterthur,  Pfyn  und  Arbon  gedeckt  und  hat  selbst  wieder  Verbindungen 
nach  Suden,  einerseits  von  Bregenz  uber  Schaan  und  von  Winterthur 
uber  Irgenhausen   und   den  Walenstadter  See   nach  Chur  und  den  5st- 

91)  Das  Strassensystem  der  Schweiz  hat  in  militarischer  Beziehung 
Heierli  einleuchtend  charakterisiert :  Das  rom.  Grenzwehrsystem  (s.  Not.  85). 
Hier  sei  im  Allgemeinen  bemerkt,  dass  schon  Mommsen:  Die  Schweiz 
in  rom.  Zeit,  und  Schiller:  Gesch.  der  r5m.  Kaiserzeit,  die  Griindung 
der  schweiz.  Rheinkastelle  zumeist  in  Diocletians  Zeit  versetzen.  Nur  glaube 
ich  die  Sache  bestimmter  begriindet  zu  haben  und  etwas  verandert  fassen 
zu  miissen  als  es  Schiller  II,  S.  134  tut,  wenn  er  sagt:  „Vermutlich  ist  in 
dieser  Zeit  (296),  teilweise  wohl  auch  (gewiss :  das  Kastell  von  Oberwinterthur 
ist  ja  laut  Inschrift  schon  294  umgebaut)  schon  in  den  vorhergehenden  Jahren 
unter  Maximians  Leitung  (ich  meine:  die  westlichen  Kastelle  fallen  unter 
des  Caesar  Constantius  Leitung)  die  neue  Festungslinie  zur  Deckung  der 
oberen  Rheingrenze  vom  Bodensee  zum  Jura  entstanden".  —  Die  Annahme, 
dass  Augusta  Raurica  unter  Probus  „Hauptquartier  der  ersten  Minervischen 
Legion"  wurde,  eine  Annahme,  die  sich  auf  Roths  Erklarung  der  Kaiser- 
augster  Ziegelstempel  stiitzte,  hat  Mommsen  spater  mit  der  Deutung  der 
Stempel  fallen  lassen,  s.  oben  Anm.  82.  Welche  TruppenkOrper  in  den 
Kastellen  zu  Diocletians  Zeit  lagen,  wissen  wir  einstweilen  noch  durch- 
aus  nicht. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Rdmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         161 

lichen  Alpenpassen,  anderseits  von  Windisch  nach  Solothurn,  —  wo  sie 
von  Angst  die  Strasse  liber  den  obern  Hauenstein  aufnimmt  —  dann 
nach  Aventicnm,  nachdem.  sie  bei  Petinesca  mit  dem  Verbindnngsweg 
von  Basel  liber  den  Jura  and  die  Pierre  pertnis  zusammengetroffen  ist, 
zuletzt  an  den  Genfersee,  nm  dort  westwarts  liber  Nyon  nnd  Genf  nach 
Lyon,  ostwarts  nach  Martigny  and  liber  den  grossen  St.  Bernhard  zu 
fQhren  (vgl.  die  Strassenkarte  Taf.  2).  Von  Avenches  besteht  auch  eine 
Verbindung  mit  Vesontio  fiber  den  Jura,  die  durch  das  neue  Kastell 
von  Yverdon  geschtitzt  wird.  Der  Arm '  der  Militarstrasse,  der  von 
Windisch  ttber  den  BOzberg  dem  Rhein  entlang  nach  dem  Elsass  und 
Strassburg  reicht,  hat  in  den  Kastellen  von  Mumpf,  Kaiseraugst,  Basel, 
Horburg  neue  Sicherungen  erhalten.  Endlich  wird  durch  eine  ununter- 
brochene  Postenkette  von  Wachtturmen  unmittelbar  am  sttdlichen  Rheinufer 
die  Signalisierung  jedes  herannahenden  Feindes  vom  Bodensee  bis  Basel 
mdglich  gemacht.  So  war  das  Verteidigungswerk  der  ersten  Kaiserzeit  in 
der  Schweiz  nicht  nur  wieder  hergestellt,  sondern  bedeutend  verstarkt. 
Was  die  GrOsse  der  Festungen  und  ihrer  Besatzungen  betrifft,  so 
ist  darfiber  dies  zu  sagen.  Der  Flachenraum  der  Kastelle  ist  an- 
nahernd  folgender: 


Kaiseraug 

st 

36  000  nm. 

Horburg 

26  880       „ 

Yverdon 

18  600       „ 

Pfyn 

11700       „ 

Burg  bei 

Stein 

8100       „ 

Oberwinterthur 

7  200       „ 

L     westl.  4914  )   nnfxj 

ZUraaCh:  6stl.      1480  }6394       " 

Irgenhausen  3  177       „ 

die  (ibrigen  unbekannt. 
Das  grOsste  unter  ihnen  ist  also  —  von  Windisch  abgesehen  —  Kaiser- 
augst; es  ist,  mit  den  Limeskastellen  verglichen,  fast  so  gross  als 
PfOring,  ziemlich  grosser  als  Weissenburg,  wenig  grosser  als  Friedberg. 
Da  nun  for  die  genannten  entweder  eine  Ala  von  500  Mann  Oder  eine 
Cohors  militaria  equitata  bezeugt  ist,  so  nehme  ich  eine  gleiche  Truppen- 
zahl  auch  hier  an92).  Ubrigens  hat  Domaszewski  scharfsinnig  nach- 
gewiesen,    dass   das  Lager  von  Dadschanija  am  arabischen  Limes,    das 


**)  Grossenangaben  der  Limeskastelle  und  ihrer  Besatzungen  s.  Hettner, 
Bericht  fiber  die  .  .  .  Erforschung  des  obergerman.-rat.  Limes  (1895)  S.  24  f. 
and  Anhang  S.  35  f. 

Weetd.  Zeltachr.  f.  Oeach.  n.  Kunst   XXV,  IL  11 


Digitized  by  VjOOQlC 


162  Th.  Burckhardt-Biedermann 

doch  nur  10 100  Q]m.  Flache  darbietet,  in  Diocletianischer  Zeit  eine 
Coh.  quingen.  equit.,  el  Leddschan  aber  mit  45  980  [Dm.  liber  4000 
Mann  in  sich  aufnahm 98).  FQr  Horburg  darf  man  die  gleiche  Truppen- 
grosse  annehmen,  wie  far  Kaiseraugst,  fttr  Yverdon  vielleicht  auch. 
Dagegen  werden  in  den  folgenden  nur  Numeri  unbestimmbarer  Grosse 
Raum  gefunden  haben.  Die  Namen  der  Truppen  dieser  Zeit  weiss 
man  noch  nicht;  nur  fQr  die  Nahe  von  Soloturn  werden  zu  Laupers- 
dorf  bei  Balstal  die  Tungrecani  seniores94)  und  in  der  Inschrift  des 
Wartturmes  zu  Etzgen  oberhalb  Laufenburg  wird  die  legio  octava,  wohl 
die  alte  Augusta,  genannt95). 

Allein  wenn  man  so  das  rOmische  Gebiet  gegen  feindliche  Ein- 
falle  gesichert  glaubte,  so  tauschte  man  sich  grttndlich.  Bald  erneuerte 
sich  der  Kriegsschreck.  Im  Jahre  298  schon  wurde  Constantius  von 
den  Alamannen  mitten  im  Lande,  bei  Langres,  so  ttberrascht,  dass  er 
in  Lebensgefahr  geriet.  Er  besiegte  sie  zwar  sofort,  aber  bald  darauf 
kam  es  wieder  zu  einer  grossen  Schlacht  bei  Vindonissa,  wo  er  zum 
zweiten  Male  siegte.  Der  Lobredner  auf  Constantin  im  Jahre  310  — 
es  ist  wiederum  der  Rhetor  Eumenius  von  Augustodunum  —  erwahnt 
diese  Geschichten  im  4.  und  besonders  im  6.  Kapitel  der  VII.  Rede 
mit  den  Worten:  „  warum  soil  ich  den  Lingonischen  Sieg  (d.  h.  den 
bei  Langres)  erwahnen,  der  ruhmreich  ist  auch  durch  die  Verwundung 
des  Feldherrn  selbst?  warum  die  Gefilde  Vindonissa's,  die  voll  von  er- 
schlagenen  Feinden  und  noch  jetzt  von  ihren  Gebeinen  bedeckt  sind 96)  ? 
warum  die  riesige  Menge  aus  verschiedenen  Vdlkern  der  Germanen, 
die  der  zugefrorene  Rhein  verlockt  hatte,  dass  sie  auf  eine  Insel,  die 
der  geteilte  Fluss  umfliesst,  ubersetzten  ?  und  da  nun  plfltzlich  der  Fluss 
auffror  und  sie  abgeschlossen  waren,  entsandte  man  Fahrzeuge,  und  die 
Umlagerten  mussten  sich  ergeben."  Das  letzte  Ereignis,  dessen  Ort 
unbekannt,  aber  jedenfalls  am  Oberrhein  gelegen  ist,  fallt  in  den  Winter 


")  Bruoaow  u.  Domaszewski  a.  a.  0.,  II  (1905)  S.  8  ff.  und  S.  36. 

•4)  Mommsen,  Schweiz.  Nachstudien,  Hermes  XVI  (1882)  S.  489. 

•»)  Anz.  f.  schw.  Akde.  1893  S.  272. 

*)  Deycks,  Bonn.  Jahrb.  XIX  (1853)  S.  14  bezweifelt,  dass  „Vindonis 
carapi",  wie  er  Paneg.  VII,  cp.  4  und  6  liest,  bei  Vindonissa  zu  suchen  seien 
und  mochte  sie  eher  ins  Land  der  Vindeliker,  an  den  Fluss  Vindo,  die 
Wertach,  die  bei  Augsburg  in  den  Lech  fliesst,  verlegen.  Allein  abgesehen 
von  der  sachlichen  Unsicherheit  dieser  Vermutung,  verbietet  sie  schon  die 
Dberlieferung.  In  Kap.  6  heisst  es  ohne  Variante,  wie  man  aus  Baehrens* 
Stillschweigen  schliessen  muss :  Vindonissae  campos,  und  im  4.  Cap.  deduciert 
Baehrens  aus  den  Varianten  der  Handschriften :  campi  Vindonii. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Rdmische  Kastelle  am  Oberrhein  ans  der  Zeit  Diocletians.        163 

von  298  auf  299,  die  Schlachten  bei  Langres  und  Vindonissa  in  das 
Jahr  298.  Diese  DurchbrQche  der  Alamannen  durch  die  befestigte 
Grenzlinie  des  Reiches  mttssen  teils  im  Elsass  oder  bei  Basel,  von  wo 
der  Weg  nach  Langres  fQhrte,  teils,  wie  das  Schlachtfeld  bei  Vindo- 
nissa schliessen  lasst,  bei  Zurzach  stattgefunden  haben.  Wenn  aber 
Schiller97)  daraus  folgert,  dass  die  Festnngsanlagen  damals  noch  nicht 
vollendet  gewesen  seien,  so  ist  der  Schloss  durchaus  nnsicher :  die  ver- 
haltnismassig  kleinen  Festungen  waren,  wie  spatere  Einfalle  beweisen, 
nicbt  im  Stande  grOssere  Scharen  abzuhalten,  ja,  sie  mOgen  geradezu 
den  Anlass  zu  einem  solchen  Angriff  gegeben  haben.  Es  kam  wohl 
deshalb  bei  Windisch  zu  der  grossen  Schlacht,  weil  dort  wieder  ein 
starkerer  Militarposten  stand,  den  die  Feinde  aufheben  wollten.  Ich 
halte  es  also  trotzdem,  ja  gerade  deshalb  fur  wahrscheinlich,  dass  die 
Befestigungslinie  am  Oberrhein  schon  vollendet  war  und  dass  der  Lob- 
redner  auf  Constantius  an  der  frtther  zitierten  Stelle  (S  152  Anm.  70) 
seiner  im  Jahre  297  gehaltenen  Rede  nach  der  Wahrheit  von  der 
Vollendung  der  Kastellbauten  reden  konnte. 

Betrachten  wir  nun  die  erhaltenen  Bauwerke  selber.  Eine 
EigentQmlichkeit,  welche  mehrere  derselben  gemein  haben,  ist  die,  dass 
ihr  Mauerwerk  Material  enthalt,  das  aus  frttheren  rOmischen  Monumenten 
hergeholt  ist.  So  das  Kaiseraugster  Kastell.  In  den  Fundamenten 
desselben  sind  mehrfach  in  grosser  Menge  ArchitekturstQcke  und  Inschrift- 
steine  verwendet,  die  offenbar  von  der  nahe  geiegenen  Augusta  herbei- 
geschleppt  wurden 98).    Das  weist  also  auf  eine  Zeit,  wo  die  letztere  in 


")  a.  a.  0.  II,  S.  135. 

**)  Solche  fand  man  1839  bei  der  Blosslegung  des  Sudwestturmes, 
sodann  1887  und  1888  bei  den  Ausgrabungen  am  westlichen  Teile  der  Siid- 
seite  und  am  sudostlichen  Eckturme  (Schweiz.  Anz.  1893  S.  230).  An  andern 
Stellen  fanden  sie  sich  nicht.  So  zeigte  eine  lange  Strecke  der  Westseite 
des  Kastells,  die  ich  im  Winter  1905  an  der  innern  Seite  —  die  aussere  war 
nicht  zuganglich  —  blosslegte,  die  Er6cheinung  nicht:  die  Mauer  war  von 
dem  antiken  Boden  an,  der  sich  durch  einen  abgeschragten  Vorsprung  und 
einen  an  diesen  anschliessenden,  bis  0,90  m  breiten  festen  Boden  (aus  Kalk, 
kleinen  Ziegel-  und  Steinbrocken)  kennzeichnete,  abwarts  bis  auf  das  von  da 
1,50  m  tiife  Fundament  aus  kleinen  Kalksteinen  gebaut,  die  nur  in  diesem 
Fundament  eine  rauhere  Aussenflache  hatten  als  oberhalb  der  Abschragung. 
Unten  war  die  Mauer  auf  Kiesel  gebettet,  die  auf  dem  naturlichen  Boden 
lagen.  Es  ist  mdglich,  ja  wahrscheinlich,  dass  namentlich  an  der  aussern 
Mauerflache  noch  andere,  ununtersuchte  Stellen  jene  Quader  enthielten,  dass 
sie  aber  weggeraubt  worden  sind.  In  der  Mitte  der  Westseite  fand  ich  ein 
kleines  Tor,  mit  tiefem  Abzugskanal.    Das  Tor  war  zu  beiden  Seiten  (nach 

11* 


Digitized  by  VjOOQlC 


164  Th.  Burckhardt-Biedermann 

gewissen  Gebieten  verlassen  war.  Wirklich  fand  man  innerhalb  der- . 
selben  im  Jahr  1884  einen  Topf  mit  Tausenden  von  Bronzemttnzen 
des  Postumus,  der  urn  das  Jahr  260  n.  Chr.  muss  vergraben  worden 
sein").  In  dieselbe  Zeit  ungefehr  weisen  andere  MQnztOpfe  unserer 
Umgebung,  n&mlich  zwei  in  der  Nahe  von  Muttenz  beim  Eisenbahnbau 
gefundene  (1854  und  1855),  deren  einer  unter  Tetricus  urn  273,  der 
andere  unter  Aurelian  urn  275  vergraben  wurde,  sowie  der  grosse  von 
Reichenstein  aus  den  Jahren  284  oder  285  ,0°).  In  diesem  Zeitraum 
war  also  die  alte  Stadt  Augusta  mehr  oder  weniger  verOdet,  und  bolte 
man  aus  ihr  ohne  Bedenken  Bausteine  far  den  nur  eine  Viertelstunde 
entfernten  Bauplatz  der  Rheinfestung.  Ahnliches  muss  auch  in  Horburg 
geschehen  sein,  wie  ich  aus  einigen  Andeutungen  der  Ausgrabungs- 
berichte  schliesse.  Da  dieses  Kastell  nur  so  weit  untersucht  wurde, 
dass  wir  den  Umfang  seiner  Mauern  und  einige  Tore,  auch  Teile  des 
Pr&toriums  im  Innern  kennen,  der  Ausgrabungsbericht  aber  etwas 
summarisch  lautet,  so  ist  man  far  diese  Frage  auf  Schlusse  aus  zu- 
f&iligen  Ausserungen  angewiesen  101).     Solche  aber  lassen  hier  ebenfalls 


dem  Kastellinnern  —  denn  die  nach  aussen  gerichteten  Partien  konnten  nicht 
untersucht  werden)  von  Saulen  flankiert,  deren  Reste  noch  vorgefunden  wurden. 
Ein  Kapit&l  lag  noch  fast  vollstandig  erhalten  nahe  bei  seinem  ehemaligen 
Standort.  Auch  bier  bei  dieser  Anlage  waren  grosse  Quadersteine  verwendet, 
die  vermutlich,  wie  sicher  das  Kapit&l,  aus  den  Trummern  fraherer  Bauten, 
herstammten.  —  Vgl.  auch  Vischer,  Kl.  Schr.  II,  S.  441.  Was  aber  das 
Kastell  bis  dahin  bekannt  war,  habe  ich  zusammengestellt  im  Anz.  f.  schw. 
Akde.  1893  S.  230  ff.  mit  Taf.  XV. 

••)  Anz.  f.  schw.  Akde.  1884  S.  41  f.  Der  Topf  befindet  sich  in  Privat- 
besitz  zu  Basel.  Prof.  A.  E.  Stuckelberg,  der  ihn  vorl&ufig  untersuchte,  teilte 
mir  freundschaftlich  sein  Resultat  mit. 

10°)  Uber  die  MUnztopfe  von  1854  und  1855  s.  den  hdschr.  Bericht 
von  Prof.  Wilb.  Vischer  (Vater)  im  Archiv  der  Basl.  antiqu.  Gesellsch.  1854 
und  55;  aber  den  von  Reichenstein:  desselben  ausfuhrl.  Beschreibung  in 
seinen  Kl.  Schriften  II,  insbes.  S.  491. 

101)  Der  Grundriss  ist  mitgeteilt  in  der  Schrift  des  urn  die  Auffindung 
des  Kastells  hochverdienten  Pastors  Herrenschn eider :  Romerkastell  und 
Herrenschloss  Horburg,  mit  Pl&nen  und  Zeichnungen  von  Baurat  Winkler 
(der  die  Ausgrabungen  im  Jahr  1884  leitete),  Colmar  1894.  Hier  heisst  es 
S.  96,  dass  i.  J.  1853  Pfr.  Herrenschneider,  als  er  im  Schuppen  seines  Pfarr- 
hauses  nachgrub,  einen  rom.  Grabstein  fand,  „der  auf  der  gesuchten  rom. 
Mauer  lag".  Sodann  S.  97:  „Unverhofft  fand  man  hier  einen  Schuh  tief 
unterm  Boden,  auf  der  rom.  Mauer  liegend,  drei  Bas-Reliefs  und  eine  ver- 
stammelte  kleine  Statue  oder  Haut-Relieftf  u.  s.  w.  Ob  es  sich  mit  den  auf 
S.  100  angefiihrten  „machtigen  Blocken  mit  eingehauenen  Schwalbenschw&nzen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Rdmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.        165 

'eine  Verwendung  von  Bauresten  fur  den  Mauerbau  des  Kastells  ver- 
mnten.  Die  Gleichartigkeit  der  Bautechnik  weist  also  wieder,  wie  die 
fruher  erwahnten  Ziegelstempel,  auf  gleichzeitige  Entstehung  der  beiden 
Festungen. 

Dieselbe  Erscheinung  ist  nun  aber  an  vielen  andern  Gebauden 
dieser  Spatzeit  des  ROmertums  in  den  Rheinlanden  and  in  Frankreich 
beobachtet  worden,  wie  sie  denn  auch  an  den  frtthmittelalterlichen 
Bauten  vorkommt 102).  So  beschreibt  Hettner  das  Mauerwerk  der  be- 
festigten  Mansio  in  Neumagen,  das  an  der  Strasse  Trier — Bingen 
gelegen  ist los).  Auf  eine  Schicht  von  Kieseln  als  unterste  Lage  sind 
durchgehends  an  der  ganzen  Mauer  grosse  Quader  gelegt,  alles  Grab- 
monumente,  die  aus  der  Nahe  geholt  wurden;  erst  uber  diesen  lagert 
die  aus  Gusswerk  bestehende  Mauer,  und  auch  in  deren  Fugen  sind 
hie  und  da  Skulpturen,  abgeschlagene  Kopfe,  zur  Fttllung  eingemauert. 
Dies  ist  ganz  dieselbe  Bautechnik,  wie  wir  sie,  wenigstens  an  grossen 
Partien,  zu  Kaiseraugst  angewendet  finden.  Die  Befestigung  von  Neu- 
magen  ist  aber,  wie  Hettner  S.  84  bemerkt,  laut  Versen  der  Mosella 
des  Ausonius,  von  Constantin  dem  Grossen  erbaut,  also  nur  wenig 
spater   als   unser  Bau.     Ahnlich  ist   die  Bauart  der  zwei   andern  von 


und  kla88ischem  Profil"  so  verhalt,  wie  Herrenschneider  meint,  namlich  dass 
sie  „vom  Obergesims"  der  Kastellmauer  herriihrten,  will  ich  auf  sich  beruhen 
lassen.  Aber  in  dem  mundlichen  Bericht  Winklers  und  Herrenschneiders 
uber  die  Ausgrabung  vom  17.  Juli  1884  heisst  es:  Bulletin  de  la  soc.  pour 
la  conservation  des  monuments  historiques  de  Y Alsace,  II.  Sdrie  12m«  vol. 
Procfcs-Verbaux  S.  162  (Winkler:)  L'^paisseur  des  murs  varie,  elle  a  une 
moyenne  de  3  metres  dans  ses  fondations.  Gependant  il  est  a  remarquer 
qu'a  en  juger  par  certains  indices,  des  pierres  taill^es  £taient  venues 
s'ajuster  aux  parties  qui  sont  rest£es,  et  qui  forment  comme 
uneespfecedeb£ton.  —  Endlich  gibt  der  Plan  nahe  bei  der  sudwestl. 
Ecke  an,  dass  in  der  Mauer  zwei  rdm.  Steinkopfe  eingemauert  waren.  — 
Aus  diesen  Mitteilungen  glaube  ich  sicher  schliessen  zu  diirfen,  dass  die 
Architektur-,  Grab-  und  Skulpturstucke  in  die  Fundamente  eingemauert  waren, 
gerade  wie  zu  Kaiseraugst,  dass  sie  also  ebenso  wie  dort  und  anderswo  von 
fruhern  Bauten  des  Ortes  hergeholt  waren. 

I6t)  Erieg  von  Hochfelden,  Gesch.  d.  Militar-Architektur  in  Deutschland 
(1859)  8.  153:  „So  baute  Gundobald  i.  J.  500  eine  Ringmauer  urn  die  Stadt 
Genf,  wobei  er,  ganz  in  romischer  Weise,  von  zerstorten  Kirchen  und  offent- 
lichen  Gebauden  grosse,  mit  gallo-romischen  und  mit  christlichen  Skulpturen 
gezierte  Werkstucke  nahm".  Ebenso  das  C  a  strum  von  Dijon,  nach  Gregor 
von  Tours  Beschreibung :  a.  a.  0.  154. 

«»)  Felix  Hettner,  Zu  den  rom.  Altertumern  von  Trier  und  Umgegend, 
Westd.  Ztschr.  X  (1891)  S.  81  ff.  des  Separatabzuges. 


Digitized  by  VjOOQlC 


166  Th.  Burckhardt-Biedermann 

Hettner  besprochenen  Festungswerke,  dem  von  Jankerath  und  von 
Bitburg,  die  an  der  Strasse  von  Trier  nach  K6ln  liegen.  Die  gleiche 
Verwendung  von  Bruchstucken  alterer  ROmerbauten  fand  sich  an  der 
Stadtmauer  von  Metz,  deren  Erbauung  von  dem  kundigen  Leiter  der 
Ausgrabungen  ins  Ende  des  dritten  oder  den  Anfang  des  vierten  Jabr- 
hunderts  n.  Chr.  datiert  wird104).  Und  dasselbe  Merkmal  dieser  Zeit 
zeigt  eine  grosse  Zahl  rOmischer  Stadtbefestigungen  Frankreichs  und  der 
Rheingegenden.  Selbst  in  London  hat  man  vor  kurzem  dieselbe  Er- 
scheinang  beobachtet 105).  In  diese  Beispiele  reihen  sich  ausser  den 
genannten  Kaiseraugst  and  Horburg  von  unsern  Schweizer  Kastellen 
noch   ein:    Oberwinterthur,    wo  Keller   in    den   Fundamenten  Kapitale 

&04)  Wolfram  in  den  Jahrbb.  f.  lothring.  Gescb.  u.  Altskde.  Bd.  XIII 
(1901)  S.  351  ff.  und:  Bericht  fiber  den  ersten  Verbandstag  der  west-  und 
suddeutsch.  Vereine  fur  rom.-german.  Altertumsforsch.,  Trier  1901,  S.  21  f. 
Der  Verf.  weist  ausser  den  Hettnerschen  Bauten  auf  die  gleiche  Erscheinung 
in  Zabern,  Arlon  und  an  anderen  Stadtbefestigungen  spatromischer  Zeit  in 
Frankreich. 

"*)  Uber  diese  berichtet  Krieg  von  Hochfelden,  Gesch.  d.  Militar- 
Architektur  in  Deutschland  (1859)  S.  33,  nach  Caumont,  cours  d'antiquitls  II,  2, 
S.  346.  Da  mir  das  letztere  Werk  nicht  zuganglich  ist,  so  muss  ich  mich 
an  die,  leider  nicht  immer  zuverlassige  indirekte  Quelle  halten.  Krieg  sagt, 
dass  man  beinahe  bei  alien  gallo-rdmischen  Stadte-Umfassungen  einen  Unter- 
satz  der  Mauer  von  znachtigen  Werkstucken  finde,  wobei  oft  „kostbare,  den 
Palasten,  Tempeln  und  offentlichen  Prachtbauten  entnommene  Saulenkapitale, 
cannelierte  Saulenschafte,  Gesimse,  Friese,  Sarkophage,  mit  reichen  und 
kunstvollen  Skulpturen,  Inschriften  u.  8.  w.u  sich  befanden.  Als  solche  Stadte 
nennt  or :  Langres,  Troyes,  Rheims,  Tours,  Bordeaux,  Orleans,  Lillebonne  u.  a. 
Abbildungen  der  Mauern  von  Mans  und  von  Sens,  ebenda  S.  32.  33.  —  Auch 
Strassburg  gehort  dazu.  Denn  in  den  Fundamenten  der  Turme,  die  einer 
spateren  Verstarkung  der  frfihern  Mauer  des  Eastells  zuzuschreiben  sind, 
fand  man  Stucke  von  altera  ornamentierten  Bauteilen  und  Inschriftsteine, 
anscheinend  des  ersten  Jahrhunderts :  Bulletin  de  la  soc.  pour  la  conservat. 
des  mon.  hist,  de  1' Alsace,  II.  Sene,  12  vol.  (1881—1884),  M&noires  S.  69 
und  70.  —  Uber  London  E.  Kriiger  im  Korrbl.  d.  Westd.  Ztschr.  1904  S.  24. 
—  Dazu  ist  nach  Lehners  Untersuchung  Antunnacum  (Andernach)  zu  rechnen, 
in  dessen  Fundamenten  grosse  Tuffsteinquader  von  fruhern  Bauten  sich  fanden. 
Uber  die  Zeit  der  Befestigung  urteilt  Lehner:  „  spat  est  ens  Diocletian  kann 
es  gewesen  sein,  unter  dessen  Regierung  im  Rahmen  der  grossen  Neube- 
festigung  der  Reichsgrenzen  in  den  achziger  und  neunziger  Jahren  des 
dritten  Jahrhunderts  Andernach  eine  starke  Neubefestigung  bekommen  hatu. 
Bonner  Jahrbb.  107  (1901)  S.  9.  34.  Man  sieht  aus  diesen  Beispielen,  dass 
die  Technik  dieses  Mauerbaues  durchaus  nicht  auf  Frankreich  beschrankt 
war,  wie  man  friiher  glaubte  (Krieg  a.  a.  0.  S.  32  unten),  sondern  sich  auch 
am  deutschen  Rhein  und  jenseits  des  Kanals  findet. 


Digitized  by  VjOOQlC 


ROmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         167 

and  Gesimse  fand 108),  die  spatrOmische  Befestigung  auf  Burg  in  Basel l0T) 
und  das  Castrum  von  Yverdon,  wo  in  den  Fundamenten  der  Turme 
Architekturstucke  verwendet  sind108).  Dies  alles  bestatigt  die  an- 
nahernde  Gleichzeitigkeit  all  dieser  Bauten. 

Mit  Recht  macht  Hettner  darauf  aufmerksam,  dass  dies  nicht 
ein  Zeichen  eines  in  Eile  vorgenommenen  Baues  ist,  da  die  Mauern 
nicht  nnr  sehr  fest,  sondern  auch  sorgfaltig  gemauert  erscheinen.  Ich 
muss  dies  nach  unseren  Ausgrabangen  auch  fur  Eaiseraugst  bestatigen. 
Auf  dem  meist  tief  angelegten  Fundament  der  oben  beschriebenen  Art 
erhebt  sich  der  Mauerkflrper  von  Gusswerk  mit  reichlichem,  sehr  festem 
Kalk,  der  ehemals  eine  Bekleidung  von  kleinen  Kalksteinen  („Hand- 
quadern")  hatte,  die  mit  ZiegelmOrtel  verbunden  waren.  Die  Mauer 
ist  3  bis  3,95  m  breit.  An  ihrem  innern  Fusse  hat  sich,  soweit 
solche  Stellen  aufgedeckt  wurden,  mehrfach  ein  Sockel  von  rotem  Sand- 
stein  gefunden.  Das  Fundament  der  Innenseite  zeigte  einen  abge- 
schragten  Vorsprung,  und  an  diesen  schloss  sich  ein  etwa  0,90  m 
breiter  Gussboden  an,  offenbar  zur  Sicherung  der  Mauer  gegen  Ein- 
dringen  der  Feuchtigkeit  (s.  oben  Anm.  98).  An  den  „Ausfall- 
pforten"  —  von  denen  bald  zu  sprechen  sein  wird  —  waren  die 
Ecken  und  der  Boden  mit  roten  Sandsteinen  verkleidet.  Zur  Ab- 
fuhrung  von  Wasser  und  Unrat  war  unter  dem  Westtor  ein  tiefer, 
wohlgedeckter  Kanal  gebaut,  der  auch  durch  kleine  Rinnen  den  Wasser- 
ablauf  des  Torgebaudes  aufnahm.  Kleinere  Abfuhrkanale  haben  sich 
auch  sonst  mehrfach  gefunden,  und  gut  gearbeitete  Dachziegel,  die 
wiederholt  am  Fuss  der  Mauer  im  Schutte  lagen,  beweisen,  dass  die- 
selbe  mit  solchen  abgedeckt  war.  Alles  das  spricht  fur  einen  sorg- 
faltigen,  durchaus  nicht  in  Eile  ausgefuhrten  Bau. 

Eine  weitere  Verwandtschaft  mehrerer  der  angeftthrten  Kastelle 
zeigt  sich  an  den  Turmen.  Zwar  die  drei  am  nOrdlichen  Rheinufer 
gegenuber  von  Eaiseraugst  in  ihren  Resten  blossgelegten  haben  sowohl 
aussen  als  innen  eine  kreisrunde  Form  gehabt109);  dieser  „Brucken- 
kopf"  konnte  demnach  in  eine  etwas  andere,  vielleicht  spatere  Bauzeit 
fallen  als  das  Kastell  selbst.  An  diesem  (s.  unsere  Tafel  4,  4)  sind  die 
bis   jetzt   untersuchten    Seitenturme   innen   polygonal:    der   Innenraum 


1M)  Rom.  Ansiedl.  d.  Ostechweiz  I,  S.  282. 

107)  Alteste  rom.  Niederlassung  in  Basel,  Schweiz.  Anzeig.  1895,  S.  483. 
xot)  Rochat,  recherches  sur  les  antiquit^s  d' Yverdon,  Zurcher  Mitteil. 
XIV  (1862)  S.  67.  82. 

"•)  Westd.  Ztschr.  IX  (1890)  Taf.  7  und  8. 


Digitized  by  VjOOQlC 


168  Th.  Burckhardt-Biedermann 

bildet  ein  Viereck,  dem  die  vorderen  Ecken  schrag  abgeschnitten  sind. 
Die  Aussenflache,  die  etwa  3  m  fiber  die  Courtine  vorspringt,  scheint 
im  Fundament  ebenfalls  polygonal  gewesen  zu  sein,  ging  aber  m&glicher- 
weise  oben  in  ein  Halbnind  aber.  Ihre  aussere  Breite  betragt  7  m; 
gerade  ebenso  viel  die  Tiefe,  wenn  die  Dicke  der  Hauptmauer,  in  die 
sie  gelegt  sind,  hinzugerechnet  wird,  so  dass  der  Grundriss  der  Tttrme 
einem  Quadrat  mit  vorn  abgeschnittenen  Ecken  gleichkommt 110).  Fast 
die  gleicbe  Gestalt  baben  die  Tttrme  zu  Burg  bei  Stein,  aussen  sind 
sie  im  Fundament  abgerundet,  im  Oberbau  kantig.  Die  Hauptmauer 
ist  bier  nur  2,45 — 2,70  m  dick,  der  Vorsprung  der  Tttrme  nach  aussen 
betragt  mebr  als  3  m111).  Der  sttdwestliche  Eckturm  zu  Kaiseraugst 
hatte  innen  —  ungewiss,  ob  auch  aussen  —  eine  achteckige  Form 112). 
Das  gleiche  muss  nach  den  Andeutungen  des  Ausgrabungsberichtes  fttr 
den  sttdwestlichen  Eckturm  des  Kastells  in  Mumpf  angenommen  werden 113). 
Uber  Horburg  besitzen  wir  in  Bezug  auf  die  Tttrme  nur  den  Grund- 
riss und  den  oberflachlichen  Bericht,  dass  sie  an  den  Ecken  des  Kastells 
rund,  an  den  Seiten  desselben  halbrund  waren  und  6  m  Durchmesser 
hatten.  Ob  sie  Volltttrme  waren  oder  hohl,  und  ob  im  letztern  Fall 
der  Innenraum  rund  oder  polygon  war,  wird  nicht  angegeben.  Ihr 
Ansatz  an  die  innere  Linie  der  Courtine  gleicht  dem  in  Kaiseraugst 
beobacbteten :  es  ist  nur  ein  unbedeutender  Vorsprung,  der  geradlinig 
in  der  Richtung  der  Hauptmauer  verlauft11*).  Das  Kastell  Sidelen 
bei  Zurzach  besitzt  an  den  Ecken  kreisrunde,  hohle  Tttrme115);  kreis- 
runde  Ecktttrme  und  halbrunde  Seitentttrme,  von  denen  mindestens  einer 
ma^iv  war  (s.  oben  S.  158  und  Taf.  4,  3),  haben  sich  im  Kastell 
Kirchlibuck  gefunden ;  Yverdon  endlich  hat  kreisrunde  Eck-  und  halb- 
runde Seitentttrme110). 

Es  gleichen  sich  somit  in  Bezug  auf  den  Turmbau  die  Kastelle 
von  Kaiseraugst,  Mumpf  und  Burg  bei  Stein  einerseits;  Horburg,  der 
Brttckenkopf,  die  Kastelle  von  Zurzach  und  Yverdon  anderseits.  Irgen- 
hausen   dagegen    und  Schaan   haben    viereckige  Tttrme   sowohl   an   den 

xl°)  Ariz,  f.  schweiz.  Akde.  1893,  S.  231  mit  Taf.  X V ;  und  unsere  Taf.  4, 4. 

m)  Keller,  rum.  Ansiedl.  a.  a.  0.  Taf.  I;  Heierli:  Jahrcsbericht  der 
geograpb.-ethnograph.  Gesellsch.  in  Zurich  1904—1905,  S.  26;  nach  ihm 
unsere  Taf.  3,  1. 

112)  Nach  einer  Skizze  W.  Vischers:  s.  Anz.  1893  S.  232. 

ns)  Heierli,  Jahresber.  d.  geogr.-ethnogr.  Ges.  a.  a.  0.  S.  52. 

114)  Herrenschn eider,  Romerkastell  Horburg  S.  99  und  Plan. 

115)  Heierli,  Jahresber.  a.  a.  0.  S.  42;  nach  ihm  unsere  Taf.  4,3. 
n6)  Rochat  a.  a.  0.  S.  66/7. 


Digitized  by  VjOOQlC 


R6mische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletian s.         169 

Ecken  als  an  den  Seiten.  Aber  einen  Unterschied  der  Erbauungszeit 
kann  man  aus  dieser  Verschiedenheit  nicht  sicber  begrttnden,  weil  z.  B. 
Horburg  und  Kaiseraugst,  die  verschiedenartige  Tttrme  haben,  durch 
das  sicbere  Merkmal  der  tlbereinstimmenden  Ziegelstempel  als  gleich- 
zeitig  erwiesen  werden. 

EigentQmlicb  sodann  and  far  die  Zeitbestimmnng  bezeichnend  sind 
die  an  mehreren  unserer  Kastelle  angebrachten  kleinen  Nebenpfdrtchen. 
Drei  solcbe  sind  in  Kaiseraugst  gefunden  worden.  Nabe  an  dem  im 
Jabre  1840  blossgelegten  Sttdwest-Turme  fuhrten  sowohl  durch  die 
West-  als  durch  die  Sfldmauer  je  ein  Pfdrtchen  ll7).  Nach  der  Zeich- 
nung  und  nach  Yischers  Notiz  waren  beide  noch  wohl  erhalten  bis  zu 
einer  Hdhe  von  etwa  IV2  m,  beide  etwa  1,30  m  breit,  die  Seiten-' 
wande  noch  mit  den  kleinen  Verblendsteinen  gemauert,  am  Sockel  und 
an  den  aussem  und  innern  Ecken  mit  roten  Sandsteinen  verkleidet, 
und  der  Boden  mit  eben  solchen  gedeckt.  In  dem  letztern  zeigt  sich, 
1,20  m  von  der  vordern  Front  einwarts  entfernt,  ein  schrag  nach  innen 
vertieftes,  langlich  viereckiges  Loch.  Dasselbe  diente  offenbar  zur  Be- 
festigung  eines  Sperr-Riegels.  Es  muss  demnach  an  den  Seitenwanden 
gegen  den  Ausgang  der  Pforte  —  vielleicht  nur  an  einem  eingelegten 
Holzrahmen,  da  die  Zeichnung  am  Steinwerk  nichts  der  Art  angibt  — 
ein  Falz  zur  Befestigung  einer  HolztQre  vorhanden  gewesen  sein,  wie 
aus  der  Vergleichung  mit  einer  vol  Is  tan  dig  aufgefundenen  ahnlichen 
Pforte  zu  Andernach  hervorgeht118).  Und  wie  dort,  so  werden  auch 
hier  die  Pforten  am  Ein-  und  Ausgang  uberwSlbt  gewesen  sein.  Eine 
dritte  Pforte  dieser  Art  fand  ich  bei  einer  Ausgrabung  der  hist,  antiq. 
(res.    zu  Basel   im  Jahre  1889    neben   dem  sttdostlichen  Eckturme  des 


117)  Sie  sind  abgebildet  auf  einer  colorierten  Zeichnung  von  Maler 
J.  J.  Neustuck,  die  Herr  J.  J.  Schmid,  damals  Papier fabrikant  in  Baselaugst 
and  eifriger  Sammler  der  Altertumer  seines  Wohnortes,  gleich  nach  der 
Ausgrabung  i.  J.  1840  anfertigen  liess.  Die  Zeichnung  kam  in  die  Samm- 
lung  der  Zurcher  antiq.  Gesellsch.  und  tragt  in  deren  Archiv  die  Signatur 
K.  R.  F.  IV.  5.  Durch  die  Gate  Herrn  Dr.  Ferdinand  Kellers  erhielt  ich 
diese  und  andere  auf  Augst  bezugliche  Blatter  im  Jahre  1881  zur  Einsicht 
und  nahm  Pausen  von  denselben.  —  Eine  fluchtige  Bleistiftskizze,  die  Prof. 
W.  Vischer  (Vater)  am  7.  Mai  1840  bei  einem  Besuche  der  Ausgrabung  an- 
fertigte,  liegt  in  dessen  handschr.  Nachlass,  der  durch  Schenkung  der  Erben 
in  den  Besitz  der  Basler  histor.  u.  antiquar.  Gesellsch.  ubergegangen  ist. 
Der  Grundriss  dieser  Skizze  dient  dem  malerischen  Aufriss  zur  erwunschten 
Erganzung. 

118)  H.  Lehner,  Antunnacum  in :  Bonner  Jahrbb.  107  (1901)  S.  13  if. 


Digitized  by  VjOOQlC 


170  Th.  Burckhardt-Biedermann 

Kaiseraugster  Kastells119).  Sie  mflndete  nach  der  Ostseite  und  schloss 
sich  dicht  an  die  Seite  des  Turmes  an.  Ihre  Breite  betrug  1,50  m, 
war  aber  wohl  ursprQnglich  geringer,  da  die  Bekleidung  der  Stein- 
platten,  welcbe  die  Seitenwande  bedeckt  haben  mttssen,  ausgebrochen 
war.  Unter  dem  Boden  des  Ausganges  fQhrte  ein  Abzugskanal  vom 
Innern  des  Kastells  ins  Freie iao).  Ob  an  der  andern  Seite  des  Turmes 
eine  gleiche  Pforte  war,  die  nach  der  Sudseite  gefuhrt  hatte,  konnte 
nicbt  untersucht  werden. 

Solche  PfOrtchen  zeigt  nun  auch  das  Kastell  auf  Burg  bei  Stein, 
nur  fQbren  sie  nicht  durch  die  Hauptmauer  neb  en  dem  Turm  hinaus, 
sondern  durch  die  Turme  hindurch,  und  zwar  in  einem  stumpfen 
Winkel.  Es  sind  solche  bei  den  neuesten  Ausgrabungen  des  Altertums- 
vereins  von  Stein  gefunden  worden  im  Turm  der  sudlichen  und  in  dem 
der  ndrdlichen  Ecke121).  Die  beiden  andern  Ecken  sind  nicht  mehr 
vorhanden  oder  uberbaut.  Endlich  weist  unter  den  Kastellen  der 
Schweiz  auch  das  von  Irgenhausen,  laut  den  handschriftlichen  Berichten 
der  seit  1898  von  der  Zurcher  antiquar.  Gesellschaft  unternommenen 
Ausgrabungen  an  drei  Stellen  der  Umfassungsmauer  (an  der  Seeseite, 
gegen  Pfaffikon  und  gegen  Irgenhausen)  „tttrartige  Ausgange"  auf. 

Die  Verwendung  von  solchen  „Ausfallpforten"  oder  vielleicht 
richtiger:  „Schlupfpfortena  ist  nun  auch  anderswo  beobachtet  worden. 
Die  von  Hettner  beschriebenen  Befestigungen  aus  der  Umgebung  von 
Trier,  namlich  von  Neumagen,  Junkerath  und  Bitburg,  zeigen  an 
mehrern  Stellen  solche  Ausgange,  und  zwar  entweder  neb  en  den 
Turmen  durch  die  Courtine  —  so  in  Neumagen  —  oder  durch  die 
Turme  selbst,  im  stumpfen  Winkel  (Bitburg  und  Junkerath).  Jene 
Anlage   entspricht   also   der    in  Kaiseraugst,    diese   der  zu  Burg  bei 


."•)  Anzeiger  f.  schw.  Akde.  1893  S.  231  f.  und  Taf.  XV,  3. 

12°)  Ein  gleicher  Kanal  unter  dem  Boden  der  Pforte  der  Mauer  von 
Andernach,  Lehner  a.  a.  0.  S.  14.  In  seiner  Geschichte  der  Militararchitektur 
stellt  Krieg  v.  Hochfelden  S.  120  unter  einer  im  rechten  Winkel  durch  die 
Mauer  gebauten  „Poterneu  des  Kastells  von  Richborough  in  England  eben- 
falls  eine  Abzugsrinne  dar.  Dergleichen  linden  sich  meistens  unter  dem 
Boden  der  Lagertore,  z.  B.  in  Novaesium  und  sonst,  so  auch  in  Kaiseraugst 
unter  dem  von  mir  i.  J.  1905  gefundenen  Nebentor  der  Westseite,  nicht 
minder  in  der  Mitte  der  Sudseite,  wo  das  Haupttor  vorauszusetzen  ist  (uber 
das  letztere:  Anzeiger  1893  S.  232). 

m)  Das  der  nurdlichen  Ecke  ist  zu  Heierlis  Bericht:  Das  rum.  Grenz- 
wehrsystem  a.  a.  0.  S.  27  hinzuzufugen.  Das  Planchen  dagegen  S.  26  deutet 
das  PfOrtchen  an. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Rdmische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         171 

Stein122).  Genauer  noch  sind  uns  solche  Schlupfpforten  an  der  Be- 
festigungsmauer  yon  Andernach  bekannt,  wo  sie  quer  durch  die  Turme 
fuhren,  zwar  in  gerader  Linie,  aber  schrag  gegen  die  Mauerrichtung, 
so  dass  der  Ausgang  in  dem  Winkel  lag,  den  Turm  und  aussere  Flucht 
der  Courtine  bilden,  also  von  dem  benachbarten  Turm  aus  geschtttzt 
werden  konnte 12S).  Sodann  hat  Cohausen  in  der  spatrOmischen  Kastell- 
mauer  von  Boppard  neben  einem  der  Tttrme  eine  ahnliche,  uberwftlbte 
Pforte  von  1,80  m  Weite  entdeckt m).  Am  Eastell  von  Richborough 
in  England  —  bei  Sandwich  an  der  Ostkuste  von  Kent  —  berichtet 
Krieg  von  Hochfelden  nach  einer  englischen  Spezialschrift  ttber  eine 
durch  den  Turm  im  rechten  Winkel  sich  Offnende  Pforte125).  Unter 
den  Kastellen  des  arabischen  Limes  fand  Domaszewski  eine  Neben- 
pforte  bei  El  Kastal,  zwei  bei  Odruh,  eine  bei  Dadschanija  und  ebenso 
an  Easr  Bscher.  Die  beiden  erstgenannten  sind  aber,  wie  es  scheint, 
vordiocletianisch,  El  Kastal  wird  sogar  von  BrQnnow  in  Trajans  Zeit, 
sicher  ins  zweite  Jahrhundert  gesetzt.  Dadschanija  und  Kasr  Bscher 
fallen  unter  Diocletian 128).  Endlich  findet  man  in  der  fruhmittel- 
alterlichen,  auf  rOmischen  Cberresten  mit  rdmischer  Technik  erbauten 
Stadtmauer  von  Carcassonne  ein  solches  PfOrtchen  neben  dem  vier- 
^ckigen  Untersatz  des  halbrund  vorspringenden  Turmes  und  hoch  genug 
aber  dem  aussern  Boden,  so  dass  man  einer  Leiter  bedurfte,  urn  von 
aussen  es  zu  erreichen  127).  Es  mag  noch  andere  Beispiele  geben,  sie 
sind  mir  aber  nicht  bekannt. 

Wozu  diese  PfOrtchen  dienten,  ist  mir  nicht  klar.  Sollten  sie, 
nach  der  gewohnlichen  Annahme,  Ausfalle  ermftglichen,  so  konnte  ja 
nur  ein  Mann  nach  dem  andern  hervorschlupfen  und  konnte  einer  nach 
dem  andern  vom  Feinde  unschadlich  gemacht  werden.  Auch  war  ein 
Herausdringen  gegen  den  Feind  nicht  ohne  weiteres  moglich,  wenn  ein 


lM)  Hettner,  Zu  den  rom.  Altert.  von  Trier,  Westd.  Ztschr.  X  (1891), 
Separatabzug  S.  81,  und  die  Abbildungen  S.  77.  78.  79. 

1M)  Lehner,  Antunnacum  a.  a.  0.  S.  12. 

18*)  Bonn.  Jabrbb.  L  und  LI  (1871)  S.  92. 

1M)  Krieg  v.  Hochfelden  a.  a.  0.  S.  120,  nach  C.  Roach  Smith,  Anti- 
quities of  Richborough  1850.  Das  Kastell,  sagt  Krieg  S.  119,  gehore  der 
fipatest  romischen  Zeit  an.  Dies  bestatigt  auch  die  durch  die  Abbildungen 
S.  122  und  123  veranschaulichte  Bauart  der  Mauern   mit  Ziegelbandern. 

1M)  Bninnow  u.  Domaszewski,  Die  Provincia  Arabia,  I,  S.  457  (Odruh) ; 
II,  S.  12  (Dadschanija);  II,  52  (Kasr  Bscher);  II,  95  ff.  El  Kastal;  dessen 
Zeitbestimmung:  II,  173,  vgl.  Mitteil.  des  Palastinavereins  1898  S.  52. 

18?)  Krieg  v.  Hochfelden  a.  a.  0.  S.  21  f.   mit  Abbildung,   vgl.  S.  145. 


Digitized  by  VjOOQlC 


172  Th.  Burckhardt-Biedermann 

Graben  vor  der  Mauer  lag,  wie  es  z.  B.  zu  Burg  bei  Stein  konstatiert 
ist,  wo  man  gerade  vor  der  einen  Pforte  zwei  Spitzgraben  gefundcn 
hat128).  Wie  es  sicb  darum  mit  den  von  Philo  aus  Byzanz  be- 
scbriebenen  Ausfalltorchen  verhalte,  ob  sie  zu  seiner  Zeit  (urn  200 
v.  Chr.)  den  spatrQmischen  ahnlich  waren  oder  nicht,  lasse  ich  anf 
sicb  beruhen.  Jedenfalls  werden  sie  breiter  gewesen  sein,  da  er  einen 
^X°£  —  a^so  1^0  Mann  —  durcb  das  eine  ausfallen  und  durch  das 
andere  sicb  zuruckziehen  lasst129).  Lebner  sagt,  dass  durch  die  kleinen 
Pforten  „in  friedlichen  Zeiten  der  Verkehr  nacb  aussen  sehr  erleichtert 
wurde,  wahrend  sie  bei  Kriegsgefahr  leicht  und  fest  zu  verrammeln 
warentf  130).  Einen  Gebrauch  derselben  zeigen  deutlich  mehrere  der 
Araberkastelle.  Zu  Dadschanija,  Kasr  Bscher  und  El  Kastal  fuhren 
die  Offnungen  auf  die  in  der  Nahe  gebauten  Quellenbefestigungen ;  sie 
dienten  also  sichtlich  fur  die  Wasserzufuhr.  Zu  einem  „Ausfalltf 
aber  lag  z.  B.  die  des  Lagers  El  Kastal  so  ungeschickt  als  mOglich: 
die  Mannschaft  hatte  vom  Hofe  aus  zu  ihr  nur  durch  zwei  Turen  und 
zwei  kleinere  Zimmer  gelangen  kdnnen.  Aber  abgesehen  von  diesem 
speziellen  Gebrauch  der  Pforten  scheint  es  mir,  dass  sie  in  Friedens- 
zeiten  uberhaupt  nicht  ndtig  waren,  weil  da  die  Tore  offen  standen, 
wohl  aber  mochten  sie  in  Kriegszeiten  dienen:  entweder  dazu,  dass 
man  von  der  Berme  aus,  die  vor  jeder  Mauer  lag,  etwa  Brandpfeile, 
die  in  der  Turmmauer  stecken  blieben,  rasch  entfernen,  angelegte 
Sturmleitern  wegstossen,  sowie  andere  Gefahrdungen  der  Mauer  be- 
seitigen,  wohl  auch  Verwundete,  die  von  der  Verteidigungsmauer  ge- 
fallen  waren,  sofort  in  die  Festung  Ziehen  und  vor  den  Geschossen  der 
Feinde  bergen  konnte.  In  Zusammenhang  mit  ihrem  Zwecke  muss  es 
stehen,  dass  man  die  Pforten  fast  immer  neben  einem  Turme  oder  in 
demselben  findet. 

Doch  wie  es  sich  immer  damit  verhalten  mag:  fur  die  Zeitbe- 
stimmung  dienen  uns  die  Schlupfpforten  als  Anhaltspunkte.  In  alterer 
Zeit  findet  man  sie  meines  Wissens  nicht131).     Fttr  die  Bauwerke  aber, 

»»)  Heierli  a.  a.  0.  S.  28. 

1M)  Die  Stelle  des  Philo  Byzantius,  auf  welche  Hettner  a.  a.  0.  ver- 
weist,  redet  IV,  82  (Ausg.  von  Schone)  vom  Ausfall  und  der  Ruckkehr  eines 
lozog;  die  nvlldsg,  sagt  er,  kunnten  cxofoai  oder  mit  einer  rtliotg  gebaut 
werden,  d.  h.  doch  wohl:  entweder  im  Winkel  oder  schrag  gegen  die  Mauer- 
rich  tun  g,  also  jene,  wie  sie  sich  z.  B.  in  Burg  bei  Stein,  diese,  wie  sie 
sich  in  Andernach  fin  den. 

lI°)  a.  a.  0.  S.  18. 

m)  Die  von  Philo  erwahnten   mussen,   wie   oben  angedeutet,  anderer 


Digitized  by  VjOOQlC 


R6mische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         173 

an  denen  sie  angetroffen  werden,  ist  das  Ende  des  dritten  oder  das 
vierte  Jahrhundert  entweder  nachgewiesen  oder  mit  Wahrscheinlichkeit 
angenommen.  Neumagen  ist  von  Constantin  d.  Grossen  erbaut  (s.  oben 
S.  165);  Bitbarg  und  Junkerath  werden  von  Hettner  in  noch 
spatere  Zeit,  Andernacb  wird  von  Lehner  in  die  zweite  Halfte  des 
dritten  Jahrhunderts,  die  Zeit  bald  nach  der  Preisgabe  des  Limes,  ge- 
setzt.  Yon  Burg  bei  Stein  wissen  wir  aus  der  Inschrift  dasselbe. 
Boppard18')  und  Richborough  sind  nach  ihrer  Bauweise  sicher  spat- 
rOmisch,  Carcassonne  sogar  nachrdmisch.  Eines  der  arabischen  Kastelle 
mit  Schlupfpforten  ist  von  Diocletian  erbaut.  Somit  fallt  auch  das 
Eastell  von  Kaiseraugst  mit  seinen  NebenpfOrtchen  in  dieselbe  Epoche; 
mit  ihm  aber  die,  nach  den  fruhern  Ausftthrungen,  geichzeitigen  Kastelle 
von  Horburg  und  Mumpf.  Irgenhausen  mit  verwandten  Zeichen  der 
Bauart  schliesst  sich  an. 

Unentschieden  bleibt  einstweilen  nur  die  Bauzeit  des  Doppel- 
kastells  Zurzach;  Yverdon  gehOrt  einer  noch  spateren  Zeit  an,  welche 
die  in  Arbeit  befindlichen  Ausgrabungen  wohl  bald  noch  genauer  werden 
bestimmen  lassen. 

Zur  Bestatigung  dieser  Zeitberechnung  schliesst  sich  noch  eine 
Beobachtung  an,  die  nur  die  Kastellmauer  von  Kaiseraugst  (vielleicht 
auch  Stein)  betrifft.  Obgleich  ihre  aussere  Bekleidung  langst  abgefallen 
ist.  erkennt  man  doch  noch  an  einigen  Stellen  deutiich,  dass  dieselbe 
zum  Schmuck  und  zur  Befestigung  ehemals  „Ziegeldurchschussu,  d.  h. 
horizontal  an  ihrem  Aussenteile  durchlaufende  Ziegelbander  hatte.  Eine 
Stelle  zeigt  noch  jetzt  (nach  der  Kastellseite)  Reste  eines  solchen 
Bandes,  aus  einer  Ziegellage  bestehend;  nach  aussen  weist  die  Sttd- 
mauer  noch  die  Linien,  welche  das  frtthere  Yorhandensein  der  Ziegel- 
lagen  verraten ;  es  sind  noch  drei  derselben  sichtbar  in  einer  vertikalen 
Distanz  von  0,60  und  0,65  m.  Und  ausdrucklick  berichtet  Bruckner 
S.  2757  in  seiner  Beschreibung  von  Augst  (1763):  „in  dem  vorigen 
Jahrhundert  sahe  man  an  solcher  (d.  h.  der  Mauer  von  Kaiseraugst) 
noch  durchlaufende  rothe  Steine,  wie  an  der  Mauer  zu  Basel- 
augsf.  Der  Zusatz  der  letzten  Worte  be  weist,  dass  die  „roten  Steine" 
Ziegellagen   sind,    die    an    der  Stadtmauer  von  Baselaugst    noch    heute 


Art  sein.  Yor  Diocletians  Zeit  fallen  allerdings  die  von  El  Kastal  —  fiir 
die  Wasserzufuhr  bestimmt  —  und  die  zwei  zu  Odruh,  welcher  Bau  aber 
dem  Diocletiani8chen  zu  Kasr  Bscher  verwandt,  also  wohl  nicht  viel  f ruber  ist. 
ltt)  Boppard  wird  Bonn.  Jahrbb.  L  u.  LI  S.  87  ff.  erst  in  Yalentinians  I 
Zeit  gesetzt. 


Digitized  by  VjOOQlC 


174  Th.  Burckhardt-Biedermann 

sehr  deutlich  zu  sehen  sind  (wie  fraher  auch  an  Teilen  der  Szenen- 
mauer  des  Theaters  und  noch  jetzt  an  der  breiten  StQtzmauer,  die  am 
Nordabhang  von  SchdnenbQhl  yon  oben  nacb  unten  geht).  Die  Ver- 
wendung  solcher  Ziegelb&nder  findet  sich  a.  a.  zu  Kdln  am  Nordtor 
aus  der  Zeit  des  Gallienus,  an  den  Trierer  Kaiserbauten,  am  Castrum 
von  Deutz  aus  Constaninischer  oder  wenig  frttherer  Zeit,  an  der 
rOmischen  Stadtmauer  von  Metz,  von  London,  am  Kastell  von  Rich- 
borough,  an  vielen  gallo  -  rdmischen  und  fruhmittelalterlichen  Stadt- 
mauern  Frankreichs,  wie  zu  Sens,  Carcassonne  u.  a.,  endlich  auch  an 
der  von  Verona,  die  Theodorich  erbaute.  Es  ist  also  eine  sp&trdmische 
Konstruktionsweise. 

Und  nun  betrachten  wir  noch  in  Kttrze,  was  wir  von  dem  Kaiser- 
augster  Kastell  aus  spaterer  Zeit  wissen.  Erw&hnt  wird  es  nur  an 
zwei  Stellen  der  Literatur,  namlich  bei  Eunapius  und  in  der  Notitia 
Galliarum.  Eunapius  von  Sardes  urn  400  n.  Chr.  berichtet  in  seiner 
„Geschichtea :  „und  schon  war  Julian  bei  den  Raurakern,  welches  ein 
Kastell  (cppouptov)  ist,  angekommen"  183).  Und  in  der  Notitia  Galliarum 
wird,  wie  fraher  S.  154  bemerkt  wurde,  unter  andern  Kastellen  der 
Provinz  Maxima  Sequanorum  genannt:  castrum  Rauracense.  Beide 
Citate  kOnnen  nur  unser  Kastell  meinen.  Von  der  sp&tern  Existenz 
desselben  geben  ausser  den  immer  sparlicher  werdenden  Resten  seiner 
Mauer  nur  noch  die  MQnzfunde  Bericht.  Was  die  letztern  betrifft,  so 
beruft  sich  schon  Mommsen  „die  Schweiz  in  romischer  Zeita  134)  auf 
eine  Angabe  des  Herrn  J.  J.  Schmid  von  Baselaugst,  die  dahin  geht, 
dass  in  der  alten  Augusta  die  MQnzfunde.  bis  Diocletian  reichten,  in 
Kaiseraugst  aber  hauptsachlich  von  da  an  bis  zum  Schluss  der  Rdmer- 
herrschaft  in  unseren  Landen.  Indessen  schon  Wilhelm  Vischer  be- 
merkte135),  dass  diese  Angabe  noch  unsicher  sei,  und  unsere  neuern 
Ausgrabungen  bestatigen  dies.  Die  Funde  von  Mttnzen  nachdiocletia- 
nischer  Zeit  in  Baselaugst  sind  nicht  so  vereinzelt  als  man  fraher  an- 
nahm.  Und  es  geht  damns  hervor,  dass  die  alte  Augusta  im  vierten 
Jahrhundert  durchaus  nicht  bleibend  verlassen  war.  Anderseits  kommen 
auch  in  Kaiseraugst  ziemlich  zahlreiche  MQnzfunde  aus  vordiocletia- 
nischer  Zeit  vor.  Dagegen  stammt  allerdings  die  Hauptmasse  der 
Kaiseraugster  MQnzfunde  erst  aus  Diocletians  und  der  spatern  Zeit. 
Namentlich  aber  bezeugen  grflssere  Mengen  von  MQnzen,  die  beisammen 


1SS)  Eunapius,  historici  graeci  minores  ed.  Dindorf  I,  221. 
1M)  ZQrcher  Mitteil.  IX  (1854)  S.  12  Anm.  12. 
m)  Vischer,  Kl.  Schr.  II,  S.  441  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Romische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.        175 

gefunden  wurden,  also  ohne  Zweifel  aus  vergrabenen  Munztopfen  stammen, 
dass  das  Kastell  in  konstantinischer  Zeit  bestand  und,  wenn  auch  viel- 
leicht  nur  anf  kurzere  Zeit,  etwa  wahrend  eines  drohenden  Alamannen- 
einfalles,  um  die  Mitte  des  4.  Jahrhunderts  verlassen  wurde.  Am  oben 
angefuhrten  Orte  teilt  Mommsen  Herrn  Schmids  Angabe  aus  dem  Jabre 
1837  mit:  „von  Constans  und  Constantius  sind  vor  einigen  Jabren  dicbt 
an  der  inneren  Seite  der  Mauer,  welche  bei  diesem  Dorfe  nocb  steht, 
etwa  4000  Stuck  Kupfermunzen  gefunden  worden."  Der  Fundort  war 
laut  Aussage  eines  Augenzeugen  an  der  sQdlicben  Eastellmauer  „unter 
einer  Marmorplatte,  die  als  Scbwelle  diente".  Im  Fruhjahr  1888  so- 
dann  wurde  im  westlicben  Teil  des  Kastells  sadlicb  von  der  Haupt- 
strasse  des  Dorfes  beim  Legen  der  Dorf-Wasserleitung  ein  grOsserer 
Munzfund  getan.  Die  Munzen,  nach  Herrn  Nationalrat  Munchs  Aus- 
sage, der  sie  bald  nach  dem  Funde  sab,  waren,  zum  Teil  in  Elumpen 
geballt,  lauter  unbedeutende,  kleine  Bronzemunzen,  darunter  Constans, 
Constantius,  Valentinian,  Valens  u.  ahnl.  Wahrscheinlicb  von  diesem 
Fund,  zweifellos  von  den  Resten  eines  vergrabenen  Schatzes,  stammen 
454  Stucke,  die  im  Jahr  1900  aus  den  Handen  des  Gemeinderates 
Schmid  in  Kaiseraugst  in  meinen  Besitz  ubergegangen  sind.  Es  sind 
lauter  Kupferstdcke,  kleinste  Manzen  aus  constantinischer  Zeit,  von 
denen  ich  nur  noch  ein  Drittel  bestimmen  konnte,  da  sie,  offenbar 
einst  dem  Feuer  ausgesetzt,   stark  bescbadigt  sind.     Die  lesbaren  sind 

folgende : 

Zahl  der  Stucke 

1.  Helena 1 

2.  Constantinus  1 4 

3.  Constantinus  II 5 

4.  Mit  dem  Revers:  victoriae  d.  d.  augg.  q.  n.  n. 
nach  Cohen  1  VI  S.  270  auf  das  Jahr  337, 
d.  h.  auf  Constantin  II,  Constantius,  Constans, 
Delmatius  und  Hannibalian  zu  beziehen,  und  zwar : 

a)  mit  dem  Avers  Constans 21  ] 

b)  „        „        „      Constantius     ....    14  >      78 

c)  n     unleserlichem  Avers 43  J 

5.  Constans  mit  unlesbaren  od.  verschiedenen  Reversen      20 

6.  Constantius  mit  „  „  „  „  9 

7.  Revers:  gloria  exercitus 

(also :  Constantin  I  oder  II,  Constantinopel,  Rom, 
Delmatius,  Constans,  Constantius,  oder  Con- 
stantius Gallus) 16 


Digitized  by  VjOOQlC 


176  Th.  Burckhardt-Biedermann 

Zahl  der  Stucke 

8.  Fragmentierte  Stacke  (Constantin  od.  seine  Sdnne)      14 

9.  WOlfin  mit  urbs  Roma  oder  Constantinopolis  .   .        9 
(gehdren  nach  Coh.  VI  174  meist  ins  Ende  der 

Regierung  von  Constans  (350)  oder  spater). 

10.  Magnentius  oder  Decentius 1 

Summe  ...  157 
Es  fallen  also  in  die  Regierungszeit  des  Constans  (335—350)  oder 
des  Constantius  (335—361)  oder  des  Constantinus  II  (335—340) 
mindestens  112,  wahrscheinlich  aber  151  Stucke,  nur  5  etwas  fruher, 
1  etwas  spater  (mOglicherweise  bis  353),  wenn  das  Stack  Magnentius 
oder  Decentius  wirklich  zu  der  Masse  gehOrt  und  nicht  etwa  spater 
dazu  gelegt  worden  ist.  Scbliesst  man  aus  diesem  Drittel  der  Munzen 
auf  die  ubrigen,  die  alle  gleicbes  Aussehen  haben,  also  wohl  der  gleichen 
Zeit  zugebdren,  und  von  den  erhaltenen  —  denn  es  ist  nicht  anzu- 
nehmen,  dass  der  vergrabene  Scbatz  vollstandig  in  meine  Hande  kam 
—  auf  die  zerstreuten  Stucke,  so  ware  der  Munzschatz  urn  das  Jahr 
350  oder  etwas  spater  vergraben,  damals  also  das  Eastell  verlassen 
worden,  wenigstens  auf  einige  Zeit186).  Damit  stimmt  nicbt  nur  der 
vorhin  erwahnte  andere  Mttnztopf  von  Kaiseraugst  Uberein,  sondern  audi 
der  Inbalt  eines  dritten,  ebenfalls  im  Gebiet  der  Rauriker  gefundenen. 
Es  sind  die  von  dem  Mont  terrible  bei  Delsberg  in  den  Besitz  von 
Quiquerez  und  von  ihm  in  die  Sammlung  des  Basler  histor.  Museums 
ubergegangenen  Munzen,  die,  wie  aus  der  massenhaften  Gleicbartigkeit 
derselben  zu  schliessen  ist,  einem  Munztopf  entstammen 1S7).  Wiewohl 
fiber  die  Vollstandigkeit  des  Topfinhaltes  keine  Sicherheit  bestebt,  weil 
die  MUnzen  zerstreut  waren,  so  erlauben  doch  die  Zahlen  der  uberein- 

1M)  Wenn  Herr  Munch  aus  der  Erinnerung  mir  genau  berichtet  hat 
und  wirklich  Munzen  Valentinians  oder  von  Valens  sich  darunter  befanden, 
so  fallt  die  Vergrabung  des  Schatzes  erst  urn  378. 

1IT)  Uber  die  Miinzfunde  auf  dem  Mont  terrible  berichtet  Quiquerez, 
Monuments  de  l'ancien  dveche'  de  Bale,  le  Mont  -  terrible  (1862)  S.  56  ff. 
Nur  etwa  der  8.  Teil  der  dort  angegebenen  Funde  ist  in  den  heutigen  Be- 
stand  des  Basler  Museums  iibergegangen  —  es  sind  480  Stuck  gegenuber 
den  dort  verzeichneten  4043  —  aber  das  Verhaltnis  der  Perioden  und  der 
Scbluss,  der  fiir  uns  daraus  folgt,  ist  der  gleiche.  Es  muss,  von  einzelnen 
zerstreuten  Munzen  der  fruhern  und  der  spatesten  Kaiserzeit  abgesehen,  der 
Inbalt  vergrabener  Tupfe  sein,  vielleicht  eines  solchen  aus  Diocletians  und 
eines  zweiten  aus  nachconstantinischer  Zeit,  wie  Quiquerez  S.  62  andeutet; 
jedenfalls  aber  weist  der  letztere  Bestand  auf  den  Endpunkt  353,  so  auch 
Quiquerez  S.  61. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Romische  Kastelle  am  Oberrhein  aus  der  Zeit  Diocletians.         177 

stimmenden  unter  den  erhaltenen  Stucken  einen  ungefahren  Schluss  anf 
die  Zeit  der  Bergang  des  Schatzes.  Im  Basler  Museum  finde  ich  je 
ein  Stack  von  Domitian,  Nerva,  Antoninus  Pius,  Faustina  d.  a.,  Corn- 
modus,  Tacitus,  Maximin,  Helena,  5  Theodora,  2  Licinius  (Vatcr), 
22  Constantin  I,  12  Constantin  II,  103  Constans,  73  Constantius,  65 
Constans  oder  Constantius,  2  Urbs  Roma,  30  Constantinopolis,  23 
Roma  oder  Constantinopolis,  77  Magnentius,  22  Decentius,  4  Mag- 
nentius  oder  Decentius,  32  ungewisse.  Von  den  Constans-  oder  Con- 
stantius-Stucken  haben  17  den  Revers:  gloria  exercitus,  84  den  Revers: 
victoriae  d.  d.  augg.  q.  n.  n.  Unter  Constantinopolis  Oder  Roma  sind 
47  minima,  unter  Constans  und  Constantius  sehr  viele  minima.  Also 
auch  diese  Sammlung  geht  nicht  unter  Magnentius  und  Decentius,  d.  h. 
nicht  unter  das  Jahr  353  hinab.  Wiederum  versetzt  uns  also  dieser 
Befund  in  das  Jahr  353  als  ein  far  die  ganze  Umgegend  bei  Basel 
und  an  der  Birs  gefahrdetes,  ein. Jahr  der  feindlichen  Einfalle,  wo 
uberall  Unsicherheit  herrschte. 

Damit  stimmt  endlich  uberein  das  Resultat,  zu  dem  Vischet 
kommt  bei  der  Besprechung  des  Fundes  einer  in  Frick,  nur  wenige 
Stunden  oberhalb  von  Augst  gegen  den  BOzberg  hin,  vorgenommenen 
Ausgrabung.  Er  setzt138)  mit  Wahrscheinlichkeit  die  Zerstdrung  der 
Ansiedlung  in  die  Zeit  der  wiederholten  Alamanneneinfalle  unter  Con- 
stantius. „In  diese  Zeit  —  sagt  er  —  wo  der  Oberrhein  von  Basel 
bis  zum  Bodensee  und  besonders  das  Raurachische  Gebiet  Schauplatz 
des  Krieges  war,  ist  vermutlich  auch  die  Zerstdrung  des  romischen  Ge- 
baudes  in  Frick  zu  setzen,  und  zwar  am  wahrscheinlichsten  zwischen 
die  Jahre  354  und  357,  wo  die  Streifzuge  ihren  hOchsten  Grad  er- 
reichten  und  sogar  ein  Alamannischer  Haufe  zwischen  dem  in  Rauri- 
cum  stehenden  Feldherrn  Barbatio  und  dem  Caesar  Julianus  durch- 
schlich  und  bis  Lyon  verwustend  vordrang."     (Ammian  XVI,  11). 

Aus  demselben  Anlasse,  nehme  ich  an,  ist  auch  das  Eastell  von 
Kaiseraugst  verlassen  worden,  doch  nur  auf  einige  Zeit,  denn  die  Einzel- 
funde  von  Munzen  erstrecken  sich  noch  weiter  hinaus.  Wir  haben 
noch  an  diesem  Platz  gefundene  Stucke  von  Julian,  Valentinian  I, 
Gratian  u.  A.  bis  zu  Arcadius. 

In  dieser  Zeit  haben  Julian  und  Valentinian  I  nochmals  die 
Festungen  am  Rhein  erneuert  und  verstarkt.  Aber  das  rOmische  Reich 
und  besonders  das  Heer  war  schon  bis  zu  den  hochsten  Stellen  uberall 


1M)  Vischer,  Kl.  Schr.  II,  470  ff.,  bes.  475. 
Westd.  Zeltschr.  f.  Oescb.  u.  Kunst.    XXV,   II.  12 


Digitized  by  VjOOQlC 


178  A.  Schulte 

von  Germanen  in  Besitz  genommen.  Somit  war  es  nur  noch  die  letzte 
ausserliche  Tat,  die  dem  innern  Znstande  entsprach,  wenn  i.  J.  402 
Stilicho  die  Rheingrenze  fur  immer  aufgab  und  das  rdmische  Heer 
davon  zuruckzog139). 


'  IM)  Claud ian,  de  bello  Getico  v.  419  ff.  schildert,  wie  Stilicho  den 
Rhein  von  Truppen  entblosste,  urn  sie  dem  Alarich  entgegenzustellen.  Das 
geschah,  wie  0.  Seeck,  Forschungen  zur  deutschen  Gesch.  Bd.  XXIV, 
S.  181  flf.  darlegt,  im  Jahre  402. 


War  Werden  ein  freiherrliches  Kloster? 

Von  Prof.  Dr.  A.  Schulte  in  Bonn. 

Was  ist  ein  freiherrliches  Kloster?  Ich  verstehe  darunter  ein 
Kloster,  dessen  s&mtliche  MOnche  entweder  Sonne  von  Fursteii  und 
Grafen  oder  doch  aus  dem  Kreise  edler  freigeborener  Geschlechter  her- 
vorgegangen  sind,  in  dessen  Konvent  also  weder  die  Sonne  der  Ministe- 
rialen  und  des  niederen  (ursprunglich  unfreien)  Adels  aufgenommen 
wurden,  noch  die  Sprossen  der  vornehmsten  st&dtischen  Geschlechter, 
geschweige  die  Kinder  von  Handwerkern  oder  unfreien  Bauern.  Ausser 
solchen  freiherrlichen  MonchsklOstern  begegnen  uns  auch  ganz  gleich- 
artige  FrauenklOster. 

Man  hat  sich  fruher  mit  dem  einfachen  Unterschiede  zwischen 
„adligen"  Stiftern  und  Klostern  und  den  allgemein  zuganglichen  be- 
gnugt,  bis  ich  vor  nunmehr  zehn  Jahren  den  Xachweis  erbrachte,  dass 
jene  Gruppe  in  zwei  vOllig  verschiedene  zerfiel.  Damals  ftthrte  ich 
den  Nachweis  fur  drei  badische  KlOster:  Reichenau  (bis  in  die  Mitte 
des  15.  Jahrhunderts),  Waldkirch  und  Sackingen1),  schon  vorher  hatte 
ich  gelegentlich  der  Studien  Qber  die  Standesverh&ltnisse  der  Minne- 
singer den  freiherrlichen  Charakter  der  grossen  schweizerischen  Abteien 
Zttrich,  St.  Gallen  und  Einsiedeln  festgestellt 2).  Drei  enthielten  M6nche, 
drei  Nonnen.  Es  w&re  nun  wunderbar,  wenn  zu  diesen  gehauften  Bei- 
spielen   aus  der  allerdings  an  freiherrlichen  Familien  besonders  reichen 

*)  Schulte,  Uber  freiherrliche  KlOster.  Festprogramm  der  Universitat 
Freiburg,  S.  K.  H.  Grossherzog  Friedrich  zur  Feier  des  70.  Geburtstags  dar- 
gebracht.    Freiburg  1896  S.  101—146. 

*)  Schulte,  Die  Standesverhaltnisse  der  Minnesanger.  Zeitschrift  fur 
deutsches  Altertum  Band  39. 


Digitized  by  VjOOQlC 


War  Werden  ein  freiherrliches  Kloster?  179 

Landschaft  urn  den  Bodensee  in  andern  Landschaften  des  deutschen 
Reiches  kein  Gegenstttck  vorhanden  ware.  Seit  Jahren  habe  ich  darauf 
geachtet,  und  die  Studien  einzelner  darauf  gelenkt:  Einer  meiner  Zu- 
horer  hat  den  Nachweis  erbracbt,  dass  das  Domkapitel  yon  Strassburg 
nnr  solche  edelfreie  aufnahm,  soeben  hat  ein  anderer  die  gleiche  Fest- 
stellung  fttr  das  KOlner  Kapitel  vorlegt8)  und  ein  dritter  beschaftigt 
sich  zur  Zeit  mit  den  in  Betracht  kommenden  Kldstern  Westfalens  und 
Sachsens. 

Langst  war  mir  auch  Werden  aufgefallen,  als  mir  jttngst  eine 
Urkunde  Konig  Rudolfs  bekannt  wurde,  in  der  er  klipp  und  klar  den 
freiherrlichen  Charakter  von  Werden  angibt.  Er  sagt:  „cum  in 
monasterio  Werdinensi  beatus  Ludgerus  Dei  confessor  eximius  a  fratri- 
bus  ordinis  s.  Benedicti,  quos  omnes  procreatos  secundum  seculi  nobili- 
tatem  de  sanguine  cognovimus  generoso,  celebriter  veneretur" 4).  Ein 
solches  Zeugnis  wilrde  vielleicht  in  dem  Munde  eines  andern  Kdnigs 
weniger  besagen;  Rudolf  aber  war  inmitten  der  freiherrlichen  Kloster 
aufgewachsen,  in  denen  seine  Vettern  und  Standesgenossen  sich  von 
den  ministerialischen  EmporkSmmlingen  absperrten.  Ich  nahm  nun  die 
soeben  erschienene  vortreffliche  Bearbeitung  der  Werdener  Urbare  von 
Rudolf  KOtzschke5)  in  der  Hoffnung  zur  Hand,  dort  den  Beweis  fttr 
den  freiherrlichen  Charakter  zu  finden.  Allein  der  ausgezeichnete 
Wirtschaftshistoriker,  der  die  innere  Verwaltung  des  Klosters  im  zweiten 
Bande  naher  behandeln  wird,  hat  sich  mit  der  alten  Anschauung  be- 
gnttgt.  „So  ist  auch  Werden,  wie  andere  Benediktinerabteien  um  jene 
Zeit,  eine  Versorgungsanstalt  fttr  Herren  des  Adels  geworden.  die  allein 
nach  dem  Zeugnis  einer  Urkunde  K6nig  Rudolfs  vom  18.  Juni  1291  im 
Konvente  vertreten  waren"  6).     Die  Autoritat  Katzschkes  brachte  mich 


3)  Kothe,  Wilhelm,  Kirchliche  Zustande  Strassburgs  im  14.  Jahr- 
hundert.  Freiburg  1903.  Kisky,  Wilhelm,  Die  Domkapitel  der  geistlichen 
Kurfursten  in  ihrer  personlichen  Zusammensetzung  im  vierzehnten  und  fiinf- 
zehnten  Jahrhundert.  Heft  3  der  „Quellen  und  Studien  zur  Verfassungs- 
geschichte  des  deutschen  Reiches,  herausgeg.  v.  Karl  Zeumer".    Weimar  1906. 

4)  Bohmer-Redlich  2489.  Gedruckt  Lunig  Reichsarchiv  18a,  699  und 
Lacomblet,  Urkundenbuch  des  Niederrheins  2,  543. 

5)  Rheinische  Urbare  (Publikationen  der  Gesellschaft  f.  rhein.  Ge- 
schichtskunde  20).  Zweiter  Band.  Die  Urbare  der  Abtei  Werden  a.  d.  Ruhr. 
A.  Die  Urbare  vom  9.— 13.  Jahrhundert.  Bonn  1906.  Vgl.  auch  KOtzschke, 
Studien  zur  Verwaltungsgeschichte  der  Grossgrundherrschaft  Werden  a.  d. 
Ruhr.    Leipzig  1901. 

6)  S.  XXIV  und  an  anderen  Stellen. 

12* 


Digitized  by  VjOOQlC 


180  A.  Schulte 

einen  Augenblick  ins  Schwanken,  aber  das  nachfolgende  Stadium  der 
von  ihm  in  mustergiltiger  Weise  vorgelegten  Aktenstttcke  wie  der 
anderen  Werdener  Quellen  sicherten  meine  Anschauung.  Es  ware  nun 
sehr  bedauerlich,  wenn  diese  letzte  grosse  Bearbeitung  Werdenscher 
Quellen  nicht  auch  diese  Frage  zar  Entscheidung  br&chte.  Und  sie 
ist  wabrhaftig  nicht  gleichgiltig.  Die  jetzige  Anschauung  ftthrt  uns  in 
ein  Eloster  mit  einer  grossen  Zahl  von  MOnchen,  die  der  allmahlichen 
Ausdehnung  des  Adels  folgen  kann,  sie  ninimt  Zustande,  wie  sie  in  fast 
alien  deutschen  Domkapiteln  bis  zar  Secularisation  bestanden,  auch  fur 
das  13.  und  14.  Jahrhundert  an,  also  eine  so  breite  Grundlage,  dass 
alle  Warden  reichlich  besetzt  werden  konnten,  der  Rttckgang  des  Klosters 
in  wirtschaftlicher  Hinsicht  babe  die  Zahl  der  Monche  gesenkt,  wahrend 
meine  Annabme  auch  fur  Werden  dasselbe  Bild  gibt  wie  in  der  Reichenau, 
in  S.  Gallen  und  Einsiedeln:  eine  enge  naturgem&ss  immer  mehr  zu- 
8ammenschrumpfende  Zahl  von  edelfreien  „M6nchena  nutzt  die  gewaltige 
Erbschaft  aus,  ohne  irgendwie  die  Pflichten  er fallen  zu  konnen.  Da 
seit  dem  12.  Jahrhundert  ein  freies  Geschlecht  nach  dem  andern  aus- 
stirbt  oder  durch  Missheirat  und  andere  Grande  veranlasst  herabsinkt, 
so  schmilzt  der  Konvent  auf  fanfzehn,  zehn,  fanf,  endlich  drei  Leute 
herab,  die  nicht  Priester  sind.  Die  alte  Organisation,  auch  die  wirt- 
schaftliche,  ist  auf  grosse  und  iinponierende  Verhaltnisse  eingerichtet, 
die  Zahl  der  vorhandenen  MOnche,  von  denen  schliesslich  vielleicht 
keiner  mehr  Priester  ist,  macht  das  Kloster  zu  einer  leeren  Halle,  in 
der  die  Edelmdnche  verschwinden.  Den  Ban  haben  die  alten  freien 
Geschlechter  aufgefahrt,  die  letzten  Sprossen  dieses  verdorrten  Blutes 
schleichen  wie  Schatten  in  ihm  umher.  Das  frtthe  und  hohe  Mittelalter 
hat  hier  seine  Ruinen. 

Die  Untersuchung  hat  nun  mdglichst  alles  Material  an  Ge- 
schlechtsnamen  der  Wardentrager  und  MOnche  Werdens  beizubringen.  Ich 
habe  mich  auf  das  Gedruckte  beschrankt,  es  ist  m&glich,  dass  der  eine 
oder  andere  Name  noch  aus  Archivalien  sich  ergeben  k&nnte.  Allein 
wir  haben  gerade  eben  durch  Kotzschke  ein  kritisches  Verzeichnis  der 
samtlichen  Wttrdentrager  erhalten,  so  dass  nur  wenige  Namen  fehlen 
kdnnen. 

Ich  beginne  mit  der  Abtsliste.  Die  Klostertradition  hat  far  fast 
alle  Abte  seit  den  altesten  Zeiten  einen  Familiennamen,  sie  stimmen 
mit  unserer  Anschauung  ttberein,  indem  sie  alle  zu  Sprossen  graflicher 
und  freiherrlicher  Geschlechter  machen;  in  den  Zeiten,  in  denen  diese 
Namen   erfunden  wurden,   hatte   man    noch   eine  Vorstellung   von   dem 


Digitized  by  VjOOQlC 


War  Werden  ein  freiherrliches  Kloster?  181 

fruheren  Zustande7).  Doch  im  Einzelnen  sind  alle  diese  Namen  nicht 
zu  gebrauchen  und  KOtzschke  hat  ganz  mit  Recht  alle  die  Abte  un- 
benannt  gelassen,  deren  Geschlecht  nicht  aus  mis  zuganglichen  Quellen 
erwiesen  werden  kann.  Ich  lege  also  fur  die  Wflrdentrager  diese 
Liste  zu  Grande8). 

Abt  Rutholf  (1104 — 1105)  wird  in  einer  Tradition  mit  Familien- 
namen  genannt:  „per  Ruotholfum  pi§  memori§  abbatem  ilium  videlicet 
de  Biege  natum".  Hierzu  bemerkt  KOtzschke,  dass  dieser  Geschlechts- 
name  sich  auch  noch  Ende  des  12.  Jahrhunderts  bei  einem  andern 
Konventmitgliede  Gerardus  findet9),  und  dass  1240  unter  weltlichen 
Zeugen  einer  Urkunde  Tidericus  nobilis  de  Bige  genannt  werde  (Cre- 
celius,  Traditionen  2,  nr.  144).  Urn  1240  wurde  aber  dieses  Pradikat 
nur  den  Edelfreien  gegeben  und  auch  noch  spater  sind  Ausnahmen 
sehr  selten.  Von  den  elf  nachsten  Nachfolgern  ist  der  Name  nicht 
sicher  aberliefert. 

Dann  folgt  Gerhard  von  Grafschaft  (1226 — 51),  der  einem 
genau  bekannten  sauerlandischen  Edelgeschlecht  angehOrt10),  von  dem 
Seibertz  einen  Stammbaum  gibt,  der  zeigt,  dass  bis  1450  ein  Zweig 
der  Familie  noch  keine  Missheirat  getan  hatte.  Wir  kOnnen  also 
gleich  zwei  andere  Grafschafter  mit  erledigen:  Guntram  (Prior  1400. 
1415,  Kellner  1424.  1430  und  Propst  1417.  21)  und  Johann  (Prior 
1424.  27,  Kellner  1436.  48).  Auf  den  Abt  Gerhard  von  Grafschaft 
folgen  drei,  deren  Namen  unsicher  sind. 

Mit  Abt  Heinrich  I  von  Wildenberg  (1288—1310)  verbinde 
ich  gleich  Heinrich  II  (Abt  von  1360—82,  vorher  1350  Ktister, 
1353.  1358  Propst).  Die  Edelfreiheit  dieser  Familie  verburgt  z.  B. 
Lacomblet,  3,  907. 

Abt  Wilhelm  II  von  Hardenberg  (1310—30)  gehOrt  einem 
Geschlechte  an,  das  dicht  bei  Werden  seinen  Sitz  hatte.  Nibelung 
von  Hardenberg  erscheint  1315   als   edel  (Lacomblet  3,  151).     Mehr 

7)  So  sagt  Saldenberg  (f  1608) :  „et  ab  illo  tempore  (1476  Reformation 
durch  die  Bursfelder  Congregation)  nulli  reperiuntur  amplius  resedisse  gene- 
rosi  et  illustres  personae,  quemadmodum  ante  hoc  et  a  prima  fundatione 
fuere.  Tanta  mutatio  dextrae  Excelsi,  deponens  potentes  et  exaltans  humiles" 
(Jacobs,  Werdener  Annalen  S.  85  f.). 

•)  KOtzschke,  Urbare  1,  542—7. 

•)  Crecelins,  Traditiones  Werdinenses  2,  139  (Zeitschrift  d.  berg.  Ge- 
schichtsvereins  6  und  7). 

,0)  Das  folgt  aus  einer  Urkunde  des  Abtes,  unter  deren  Zeugen  steht : 
BWaltheru8  de  Grafschap  frater  ipsius  abbatis"  Behrens  Diplomatarium  483. 


Digitized  by  VjOOQlC 


182  A.  Schulte 

Sorge  und  Mttbe  macbte  mir  sein  Nachfolger  Johann  I  von  Heme 
(1330—43,  vorher  1312.  29  Propst),  bis  icb  bei  Sloet,  Oorkonden- 
boek  van  Gelre  nr.  674  fur  1247  einen  Theodericus  dominus  de 
Heme  nobilis  fand.  Bei  Jobannes  II  von  Arscbeid  (1343/4 — 60) 
bat  bereits  Kotzschke  auf  Lacomblet  3,  283  von  1334  hinge- 
wiesen,  wo  Jobann  (der  1331  und  41  als  Propst  erscbeint),  mit 
Arnoldus  de  Arscheyt  vir  nobilis  zusammen  bandelt.  Weitere  Belege 
ubergehe  ich. 

Auf  den  scbon  besprocbenen  Heinricb  II  von  Wildenberg  folgte 
Johann  III  Graf  von  Spiegelberg  (1382—7  Abt,  vorber  1376— 
1382  Kuster)  und  dem  gleicben  Geschlechte  gehOrte  Abt  Adolf  II  an 
(Abt  1398—1436,  vorher  1389.  93  und  95  Prior  und  1382.  95 
und  96  Pfdrtner).  Sie  entstammten  der  Wesergegend  bei  Hameln  und 
ihre  hochadlige  Qualit&t  beweist  allein  die  Tatsache,  dass  Simon 
v.  Spiegelberg  1491 — 1524  Domherr  in  Koln  war.  Mit  dem  gleichen 
Argumente  kann  ich  mich  bei  Brun  von  Rennenberg  (Abt  1387 
bis  1398,  vorber  und  gleichzeitig :  1382.  83  und  96  Kuster,  1356 
aucb  rector  crypte  monasterii  Werdensis) ll)  und  Ernst  (Kellner  1380 
und  1408)  begnugen,  im  Kdlner  Domkapitel  sassen  von  1300 — 1500 
nicht  weniger  als  9  Glieder  dieses  bei  Erpel  am  Rheine  heimiscben 
Geschlechtes,  der  letzte  resignierte  1450. 

Mit  Johannes  IV  Steck  (Abt  von  1436—51,  vorher  1427 
Kuster,  1446  aber  zugleich  Abt,  Kuster  und  Pfdrtner)  komme  icb  zu 
einem  Geschlechte,  bei  dem  man  auf  den  ersten  Blick  nicht  an  edel- 
freien  Stand  denkt.  Doch  auch  diese  Steck  aus  dem  Melbrock  bei 
Holten  fanden  Einlass  in  das  KOlner  Kapitel,  ich  z&hle  dort  Walther 
1376—1402,  Johann  1400  —  obunser  Abt?  —  und  Burkhard  f  1456. 
Auch  der  Geschichtschreiber  Gert  von  der  Schuren  nennt  in  seiner 
Clevischen  Chronik  die  Steck:  „vry  edelen"  (ed.  Scholten  S.  156). 
Dabei  bleibt  bestehen,  dass  die  Familie  ursprttnglich  ministerialisch  war, 
dann  durch  Tausch  ans  Reich  kam  und  wie  manche  andere  Reichs- 
dienstmannenfamilie  den  Edelfreien  gleich  gestellt  wurde12). 

Der  letzte   freiherrliche  Abt,    der  es   aber   nicht    fur   notig  fand, 


n)  Muller,  Peter  Franz  Joseph,  fiber  das  Gtiterwesen,  Dusseldorf 
1816,  S.  349. 

ia)  Vgl.  die  Untersuchung  v.  Meininghaus,  Die  Grafen  v.  Dortmund,  in 
Beitr&ge  zur  Gesch.  Dortmunds  14,  8  und  101  f.  und  die  Urkunden  bei 
Rubel,  Dortmunder  Urkundenbuch  I  nr.  272  und  372. 


Digitized  by  VjOOQlC 


War  Werden  ein  freiherrlicbes  KlosterV  ]83 

sich  zum  Priester  weihen  zu  lassen,  war  Konrad  von  Gleichen,  aus 
dem  Hause  der  Grafen  von  Gleichen.  Als  er  22  Jahre,  von  1452 
bis  1474,  regiert  hatte,  ereilte  ihn  und  den  altadligen  Konvent  das 
Geschick.  Er  wurde  abgesetzt  und  die  Bursfelder  Congregation  refo- 
mierte  das  Kloster. 

Mit  diesem  Nachweise,  dass  bis  dahin  alle  Abte  edelfrei  waren, 
ist  nicht  allzu  viel  gewonnen ;  es  ware  ja  sehr  erklarlich,  dass  ein  ge- 
mischter  Konvent  sich  stets  ein  Haupt  aus  edelfreiem  Blute  gegeben 
habe  —  and  ich  darf  wohl  verraten,  dass  es  solche  Kldster  gab.  Doch 
das  waren  keine  freiherrlichen  KlOster  in  unserm  Sinne,  fur  sie  wird 
man  noch  eine  besondere  Bezeichnnng  linden  mussen.  Dehnen  wir 
also  unsere  Untersuchung  auf  die  ubrigen  noch  nicht  besprochenen 
Wurdentrager  aus18).  Beginnen  wir  mit  den  PrOpsten.  Wir  kennen 
da  seeks  noch  nicht  besprochene  Geschlechter. 

Den  Anfang  macht  Otto  von  Gennep  (Propst  1344.  1350. 
1347  zugleich  auch  Pf6rtneru).  Er  gehOrte  der  Familie  des  hi.  Norbert 
an,  doch  auch  noch  im  14.  Jahrhundert  war  sie  edelfrei.  Nobilis  Johannes 
de  Gennepe,  Lacomblet  3,  588  zu  1356  und  im  Kdlner '  Domkapitel : 
Heinrich  f  1345,  Winand  (f  1350),  Wilhelm  (f  1362)  und  Dietrich 
(t  1363).  Nicolaus  vamme  Steine  war  1367  und  1381  Propst  in 
Werden.  Als  edelfrei  sind  Wilhelmus  dominus  de  Lapide  und  Arnoldus 
kenntlich  (Lacomblet  2,  496,  3,  122  (1313)  und  3,  211  (1326). 
Folgt  Berthold  von  Bur  en  (Propst  1381.  1414).  Wie  der  Vorname 
wahrscheinlich  macht  und  durch  andere  Urkunden  direkt  bezeugt  wird, 
haben  wir  es  mit  dem  westfalischen  edelfreien  Geschlechte  von  Buren 
zu  tun,  fur  das  Beweise  zu  erbringen  tiberflussig  ware.  Wir  kommen 
zu  Ernst  von  Oitgenbach  (Propst  1422.  1436,  Kellner  14l7.  1421) 
und  Johann  (Kuster  1399.  1400.  1421),  beide  Bruder  waren  1393 
Professherren  in  Wrerden  (Muller  S.  343),  der  letzte  Ottgenbacher  im 
K5lner  Domkapitel  starb  1402.  Wir  brauchen  also  auch  hier  kaum 
Bedenken  zu  haben;  ich  finde  zudem  Rorich  von  Otgenbach  Herr  zu 
Ehrenstein  edler  Mann  zu  1339  bei  Lacomblet  3,  340.     Den  Abschluss 

u)  Auch  diese  bei  Kotzschke,  Urbare  1,  558  f.  zusammengestellt. 

u)  Er  war  nur  Diakon,  Papst  Clemens  VI.  machte  ihn  1352  auch 
zum  Abt  von  S.  Maximin  vor  Trier.  Sauerland,  Urkunden  und  Regesten  z. 
Gesch.  der  Rheinlande  aus  d.  vatik.  Archive  3  nr.  1012.  In  den  Registern 
dieses  Werkes  ist  Werden  und  Kaiserswerth  nicht  getrennt  worden.  Auch 
sonst  sind  verschiedentlich  PrSpste  von  Kaiserswerth  irrtumlich  nach  Werden 
versetzt  worden. 


Digitized  by  VjOOQlC 


184  A.  Schulte 

in  der  Propstreihe  macben  zwei  sehr  bekannte  Familien:  Johann 
von  Limburg  aus  dem  Hause  der  Grafen  von  Limburg  (1441.  1465 
Propst)  und  Wilhelm  von  Reifferscheid  (Kellner  1464.  1474, 
Propst  1473/74).  Gleichzeitig  mit  ihm  war  Heinrich  von  Reifferscheid 
1466 — 75  Domherr  in  Kftln.  Bei  dem  Zusammenbruche  der  alten 
Werdener  Herrlichkeit  benahm  sich  Wilhelm  am  wttrdigsten,  er  legte 
sein  Amt  nieder,  blieb  aber  am  Orte  wohnen  und  fOrderte  auf  alie 
Weise  die  neuen  Mdnche  des  Klosters. 

An  sonstigen  Wttrdentr&gern  sind  ihrem  Namen  nach  nur  sechs, 
wahrscheinlich  nur  fftnf  bekannt:  Richwin  von  Gore  (Prior  1365.  69. 
72,  vielleicht  auch  1341.  48.  50.  53  und  58,  Kflster  1335.  1358, 
vielleicbt  auch  1369  PfOrtner,  also  sicher  1335—72  im  Kloster), 
Godefrydus  de  Merhem  (Kellner  1348.  1358,  vielleicht  auch  1365. 
72),  Walrave  von  Swalenberg  (Prior  1382),  Heinrich  von  We r berg 
(PfOrtner  1427),  Walram  von  Sombreff  (Ktlster  1460.  1477),  end- 
lich  Bernhard  von  Gem  en;  da  er  aber  als  officiatus  thesaurarie  be- 
zeichnet  wird,  ist  er  wohl  nur  ein  Beamter  des  Rasters  gewesen,  muss 
also  hier  ausgeschieden  werden,  da  er  dann  ja  gar  nicht  dem  Eonvente 
angehOrte.  Aber  es  gab  damals  (1333)  noch  das  westfalische  Edel- 
herrengeschlecht  von  Gemen. 

Mit  dem  Grafen  von  Schwalenberg  ist  es  unndtig,  sich  weiter  zu 
beschaftigen,  das  Geschlecht  der  von  Werberg  oder  Warberg  stand  mit 
Werden  seit  langer  Zeit  in  Verbindung;  denn  diese  Edelherren  waren 
die  n&chsten  Nachbarn  des  von  Werden  abhangigen  Klosters  in  Helm- 
stadt  (Braunschweig).  Die  Gore  ftthren  uns  in  die  Nahe  von  Utrecht: 
schon  1178  finde  ich  einen  als  Freivogt  der  Kirche  von  Utrecht,  1228 
wird  einer  als  Graf  bezeichnet  (Sloet,  Oorkondenbook  v.  Gelre  s.  Register) 
und  bei  Lacomblet  2,  977  finde  ich  „nobilem  virum  Johannem  advo- 
catum  de  Gore". 

Die  Merhem's  waren  ebenfalls  edelfrei  (nobilis  vir  Johannes  de 
Lac.  2,  712  und  1345  Dietrich  Edelherr  nach  Urkunde  bei  Fahne, 
Koln.  Geschlechter  1,  273).  Die  SombrefTs  endlich  sind  in  ihrer  Adels- 
qualitat  dadurch  gedeckt,  dass  zu  gleicher  Zeit  zwei  sich  in  Kapiteln 
finden,  in  die  nur  Edelgeborene  aufgenommen  wurden :  Domkapitel  von 
KOln  (Georg  f  1486)  und  das  Stift  Elten.     Sie  stammen  aus  Brabant. 

Die  Zahl  der  Mdnche,  die  wir  ihrem  Familiennamen  nach  kennen, 
ist  ebenfalls  sehr  beschrankt.  In  einer  Tradition  aus  der  Zeit  Abt 
Heriberts  I  (1183—97)  (Crecelius  Trad.  2,  139)  sind  mehrere  Mdnche 
genannt,  bei  zweien,   die  einen  sehr  gebr&uchlichen  Namen  fflhrten,  ist 


Digitized  by  VjOOQlC 


War  Werden  ein  freiherrliches  Kloster?  185- 

aucb  der  Geschlecbtsname  hinzugefttgt:  Gerardo  de  Bige,  ttber  den 
icb  scbon  oben  gehandelt  habe,  und  Godefrido  de  Danne.  Ein  Ger- 
hardus  de  Hunenbrocke  bezeicbnet  sicb  1290  als  MOnch  von  Werden 
(Westfal.  Urkundenb.  3,  1420,  vgl.  auch  Moller  a.  a.  0.  392  aber  zum 
Jahre  1292).  Einen  sebr  geringen  Beitrag  liefert  aucb  der  leider  nur 
in  Abscbrift  erhaltene  und  von  Kdtzschke  S.  332 — 347  mit  grosser 
Sorgfalt  herausgegebene  Memorienkalender  des  Klosters,  der  zwischen 
1051  und  1174  angelegt,  aber  noch  sehr  lange  fortgefohrt  wurde.  Wrir 
kdnnen  ihm  nur  zwei  neue  Naraen  entnebmen.  Zum  15.  April  heisst 
es  „f  Henricus  de  Gore  presbiter  nostre  congregationis  consolation 
praepositi  7  s.,  conventui  5  s.,  ad  capellam  sancti  Johannis  baptistae 
3.  sol.  in  Patbergea  und  zum  22.  Dez.  „t  Everbardus  dictus  de  Barle 
monachus.  consolatio  2  s.  in  Barle".  Das  Alter  dieser  Eintrage  lasst 
sich  nicht  feststellen.  In  einer  Zeugenliste  von  1348  erscheinen  ausser 
Prior,  Kellner  und  Roster  vierMOnche:  „Wilbelmo  de  Ittere,  Henrico 
de  Wildenbergh  (siehe  oben),  Thiderico  de  Helpensteyn,  Walramo  de 
Swalenbergh  (s.  oben)  dominis  et  conventualibus  dicti  monasterii  Werdi- 
nensis.     (KOtzschke  1,  402.) u 

Dem  vatikaniscben  Archive  verdanken  wir  eine  Urkunde 15),  nacb 
welcber  der  Erzbischof  von  Holte  (1297 — 1304)  den  Versuch  gemacht 
bat,  den  Abt  Dietrich  von  Munchen-Gladbach  abzusetzen  und  diese 
Wurde  dann  an  „Ottonem  dictum  de  Marlar  monachum  monasterii 
Verdinensis"  zu  geben.  Der  langjahrige  Streit  wurde  zu  Ungunsten 
des  Werdener  Mftnches  entschieden.  Es  ist  nun  bekannt,  wie  ungemein 
deutsche  Eigennamen  in  den  Papsturkunden  entstellt  worden  sind.  Den- 
richtigen  Namen  muss  man  aus  deutschen  Dokumenten  feststellen,  und 
da  bietet  sich  eine  jungere  Gladbacher  Chronik,  die  von  dem  Abte  Otto 
etwas  weiss,  ihn  aber  doch  nicht  recht  einfugen  kann  und  sie  nennt 
ihn  nicht  von  Marlar,  sondern  Matlar16),  und  das  ist,  wie  wir  sehen 
werden,  wiederum  eine  freikerrliche  Familie.  Falsche  Hoffnungen  er- 
wecken  uns  zwei  Stellen.  Die  erste  ist  der  Anfang  einer  in  Abscbrift 
erhaltenen  Urkunde  von  1452 17).  Es  heisst  da:  „Wij  Conrayd  van  Ge- 
lijchen,  van  gotz  gnaden  abt,  Johan  van  Lymburch  provest,  Evert  van 
Lymborch  coster  [am  Rande:  Wilhelm  van  Rifferschiet  kellener,  Ernst 
van  Otyngen  portener],  ind  vort  wij  gemeyne  capittelspersonen  des  ge- 

15)  Sauerland  1  nr.  186. 

16)  Fahne,  Gesch.  d.  Dynasten  von  Bocholtz  3,  39. 
ir)  Ketzschke  I,  465. 


Digitized  by  VjOOQlC 


186  A.  Schulte 

gestichtes  ind  monisters  to  Werden,  Herman  ten  Hoerne,  Herman 
Hoveken,  Bernt  Buth,  Joban  Volmer,  Thomas  van  Geseke,  Evert  Hoveke, 
ind  vort  wij  gemeyn  scheppen,  rait  ind  gantz  gemeynheit  der  statt 
Werden."  Auf  den  ersten  Blick  meint  man  erst  die  Wttrdentrager 
und  unter  ibnen  neu  den  Ernst  von  Otingen,  dann  aber  die  gewobn- 
lichen  MOnche  zu  erhalten.  Beides  ist  ein  Irrtum;  ich  werde  nacbher 
zeigen,  dass  zwischen  Convent  und  Capitel  geschieden  werden  muss, 
aber  auch  der  Name  Otingen  ist  kein  neuer :  es  ist  docb  wobl  nur  der 
Name  Ernst  von  Otingenbach  abgektlrzt.  Es  muss  ein  jungerer  Ottgen- 
bach  gewesen  sein.  Lassen  wir  ihn  also  bei  Seite  und  tragen  nur  den 
Ewert  van  Limburg,  den  Edtzschke  in  seine  Liste  einzutragen  ver- 
gessen  hat,  nacb.  An  der  andern  irrefflhrenden  Stelle  ist  offenbar  aus 
dera  Namen  Otgenbach  einmal  Herkenbacb  und  das  andere  Mai  Bicken- 
bach  gemacht18). 

Gottfried  von  Danne  wird  durch  eine  Urkunde  von  1190  als 
edelfrei  erwiesen,  die  erst  Grafen  und  Edelfreie,  darunter  Heinricus  de 
Danne,  dann  Geistliche,  endlich  Ministerialen  in  der  Zeugenliste  auf- 
ftthrt  (Lacomblet  1,  525).  Die  Itter  ergeben  sich  durch  das  west- 
faliscbe  Urkundenbuch  als  ein  Edelgeschlecbt  des  ndrdlichen  Hessen, 
die  Helpenstein  waren  ein  freiedles  Geschlecht  bei  Grevenbroicb,  deren 
Burg  1329  gebrochen  wurde  (nobilis  vir  Lacomblet  2,  980.  3,  244. 
492.  Zwei  Glieder  waren  auch  im  Kftlner  Domkapitel),  fur  die  Hunen- 
brock  bietet  Lacomblet  zu  1263  das  Zeugnis:  Wilbelmus  vir  nobilis  de 
Hunenbrucke  (Lac.  2,  593),  die  Matlar  waren  ein  Edelgeschlecbt  des 
Niederrheins  im  Gebiete  von  Jttlich,  1317  war  einer  von  ihnen  im 
KOlner  Domkapitel.  Zu  den  von  Kisky  beigebrachten  Beweisen  fur 
ihren  edelfreien  Stand  fflge  ich  noch  Lacomblet  3,  324  hinzu,  wo  sie 
als  Verwandte  der  Steck  erscheinen,  und  dann  die  Urkunde  von  1348 
(„Nos  Luterus  de  Matlar  canonicus  eccl.  s.  Gereonis  et  Fridericus  ejus 
frater,  nobiles"  Fahne,  Gesch.  der  cdln.  Geschl.  2,  91)  hinzu.  Somit 
bleibt   nur   Everhard    von  Barle   ubrig.     Ein   freiberrlicbes   Geschlecht 

18)  Es  handelt  sich  urn  Zusatze  Saldenbergs  (f  1608)  zu  der  Duden- 
schen  Chronik.  Saldenberg  gibt  als  capitulares  fur  1389  und  1390  auch 
^Johannes  ab  Bickenbach  rector  altaris  sancti  Johannis  Baptiste  et  Ernestus 
de  Bickenbach  magister  aegrotantium  vulgariter  Seckenmeister"  an.  (Jacobs, 
Werdener  Annalen  S.  76.)  Derselbe,  Gesch.  der  Pfarreien  518,  citiert  aber 
denselben  Codex  und  dort  heisst  der  erste  „ Johannes  ab  Herkenbach".  Es 
ist  wohl  kein  Zweifel,  dass  Saldenberg  oder  seine  Abschreiber  den  Namen 
•Otgenbach  falsch  gelesen  haben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


War  Werden  ein  freiherrliches  Kloster?  187 

dieses  Namens  habe  ich  nicbt  gefunden,  und  ebensowenig  den  Vornamen 
Eberhard  bei  den  Clevischen  Barle.  Aber  dttrfen  wir  Eberhard  zu  den 
Freiherrn  von  Bare  im  Geldernschen  zablen,  die  auch  dem  KOlnischen 
Kapitel  einen  Domherrn  lieferten  und  aber  die  Baron  Sloet  in  seinem 
geldernschen  Urkundenbuch  (nr.  943.  1011.  1150)  einige  Nach- 
richten   gibt? 

Aber  lassen  wir  diesen  Namen  bei  Seite.  So  haben  wir  bis  jetzt 
35  Conventsgenossen  kennen  gelernt  und  nur  bei  dem  Barle  blieb  die 
edelfreie  Geburt  unerwiesen  und  die  Steck  waren  zur  Edelfreiheit 
empor  gestiegen.  Diese  35  Personen  verteilen  sich  auf  26  Familien, 
von  denen  nur  4  regelmassig  den  Grafentitel  trugen. 

Eine  Einrede  wird  mir  der  Leser  machen.  Warum  habe  ich 
oben  die  Namen  der  „gemeinen  Kapitelspersonen"  bei  Seite  gelassen. 
Die  Werdener  Geschichtsforscher  haben  sich  die  Sache  bisher  nicht  be- 
sonders  klargemacht,  aber  es  ist  kein  Zweifel.  In  Werden  gab  es 
neben  dem  Convente  edelfreier  MOnche,  von  denen  aber  wohl  nur  sehr 
wenige  Priester  waren,  Kapitulare,  Kanoniker,  unadlige  Priester,  die 
keine  Ordensgelttbde  abzulegen  hatten.  Der  Beweis  ist  nicht  schwer. 
In  den  von  Crecelius  herausgegebenen  Traditionen  (Zeitschrift  des  berg. 
Gesch.-Vereins  6  und  7)  heisst  es  1  nr.  91:  „in  presentia  omnium 
fratrum  Auokonis  prepositi,  Gerhardi  decani  et  cet.  et  canonicorum 
nostrorum  Wendilgeri,  Liuzonis,  Salakonis,  Bernhardi",  ahnlich  2  nr.  104 : 
„  Testes  vero  huius  conventionis  sive  asstipulationis  fuere  hi  Valerius 
decanus,  Adalvvigus  prepositus,  Rudolfus,  Berewinus,  Gere,  Liudfridus, 
de  canonicis  etiam  hi  Eino,  Bernhardus,  Saligerus.tt  Und  danach 
glaube  ich  auch  jene  Urkunde  von  1452  richtig  interpretiert  zu  haben. 
Ich  erkenne  dabei  an,  dass  eine  genauere  Untersuchung  wflnscbenswert 
bleibt,  sie  wird  sich  vermutlich  der  Rechnungen  bedienen  k5nnen.  sie 
wird  aber  auch  auf  die  Untersiegelung  —  Siegel  der  Propstei,  des  Con- 
ventes  und  des  Capitels  —  Rttcksicht  nehmen  mttssen. 

Seit  wann  ist  denn  aber  diese  enge  Auswahl  der  MOnche,  wie 
wir  sie  festgestellt  haben,  Ublich  ?  Fflr  diese  ausserst  schwierige  Frage 
bieten  die  Werdener  Quellen  wenigstens  einiges  Material.  Der  zweite 
aus  der  ersten  Halfte  des  12.  Jahrhunderts  stammende  Teil  eines 
Traditionenverzeichnisses  gibt  eine  Reibe  von  Vergabungen,  die  Vater 
oder  Brttder  beim  Eintritt  des  Sohnes  oder  Bruders  machten. 


Digitized  by  VjOOQlC 


188 


A.  Scbulte 


Stellt  man  sie 

zasammen,  so  ergibt 

sich  folgende  Liste: 

Nr. 

Schenkgeber 
nobilis  homo      ]          unbestimmt 

in  m- 
gressu 

filiorum 

Name  des  Mdnches 

126 

Udo 

Ethelgeri  et  Udonis 

131 

Adelbertus 

filii 

Godefridi 

133 

Liudbertus 

n 

n 

134 

Herimannus  de 

Honberge 

filiorura 

Bernheri  et  Pilegrimi 

136 

Sigefridus 

filii 

Annonis 

137']                                jHelmwigus 
138                                  Rikhardus 

fratris 
fratum 

Retheri 

Meinheri  et  Otberti 

141 

Theodericus 

» 

Ethelgeri  et  Bertoldi 

142  Liudgardis 

filiorum 

Hardberti  et  Constantini 

143jBernheni8  comes 

filii 

Gerhardi 

144 

RSbertus 

fratris 

„        Flamiggi 

145 

Weldricus  et  Heinricus 

n 

n 

146 

Beringerus 

filiorum 

Berewini  et  Heinrici 

147 

Erlolfus 

n 

Thietfridi  et  Wlframmi 

148 

Sigebertus 

?j 

Bernheri  et  Bezzelini 

149 

Heinricus 

filii 

Lothuwici 

150 

Godefridus  M&nzun 

n 

Godefridi 

151 

Burchardus  de  Broke 

fratris 

Arnoldi 

152 

Wernerus  de  Linepe 

filiorum 

Heriberti,  Ricberti 

154 

Gerhardas  de  Tiverne 

filii 

Weltherus 

Das  sind  zasammen  29  ingressus,  von  denen  sich  sofort  8  als  die 
edelfreier  erkennen  lassen. 

Aber  die  reiche  Werdener  Uberlieferung  dieser  sonst  so  quellen- 
armen  Zeit  bringt  uns  nocb  etwas  weiter.  Liudbertus  (nr.  133)  heisst 
in  einer  anderen  Werdener  Aufzeichnung  (KOtzschke  1,  278)  nobilis  vir. 
Die  vier  letzten  geben  uns  in  den  Geschlechtsnamen  eine  Handhabe 
und  in  alien  vier  Fallen  kommen  wir  auf  Edelfreie.  Die  Munzun 
sind  ein  leicht  nachweisbares  westfalisches  Edelherrengeschlecht  vom 
Haupthof  Velmede  bei  Meschede,  Burchardus  de  Br u eke  steht  in  der 
Zeugenliste  einer  Werdener  Urkunde  von  1148  (Lacomblet  1,  364, 
Crecelius  2,  131)  vor  wErenbertus  de  Mere,  Arnoldus  de  Rothe,  Har- 
bernus  de  Helpenstein",  die  sich  ohne  Mtihe  als  Freiherrn  nachweisen 
lassen.  Wernerus  de  Linepe  (152)  und  Gerhardus  de  Tiverne  (154) 
nennt  eine  andere  Werdener  Urkunde  unter  den  liberi  homines  (La- 
comblet 1,  368,  Crecelius  2,   133). 

Es  kommen   also   zu  den  8  noch  weitere  6  Edelfreie,    bei  alien 
ubrigen  15    fehlt  jede  MOglichkeit   einer   sicheren  Bestimmung.     Man 


Digitized  by  VjOOQlC 


War  Werden  ein  freiberrliches  Kloster?  189 

kann  aber  beachten,  class  die  Stiftungen  der  Grafen  und  Edelfreien 
durchaus  nicht  h&her  sind,  als  die  far  die  ubrigen  eintretenden  Sdhne. 
Es  ist  meines  Erachtens  gar  kein  Unterschied  vorhanden. 

Wenn  es  sich  in  den  eben  besprocbenen  Fallen  ganz  zweifellos 
urn  eingetretene  Monche  bandelt,  so  ist  das  auch  wobl  bei  den  folgenden 
Traditionen  der  Fall: 

127.  Tradidit  Gerhardus  comes  pro  filio  suo  Bervelpo  3  s.  in 
Cloheim. 

132.  Tradidit  Evervordus  homo  nobilis  pro  filio  suo  Lamberto 
in  Berkhoven  4  s.  et  6  d. 

135.  Tradidit  frater  noster  Eskericus  in  conversione  sua  terri- 
torium  unum  in  Strudbuson  cum  omni  utilitate. 

139.  Tradidit  Reinbertus  pro  fratre  suo  Heinrico  4  s.  in  Mile 
iuxta  Toneburg. 

140.  Tradidit  frater  noster  Hezel  in  conversione  sua  sancto  Liud- 
gero  4  s.  in  Hanepe. 

141.  Tradidit  Wasigrimus  in  ingressu  conversions  sue  6  s., 
3  scilicet  in  Sualengeren  et  alios  in  Widehowe. 

Von  diesen  secbs  erweisen  sich  wieder  sofort  zwei  als  edelfrei. 
Damit  steigt  die  Zahl  der  Ingressus  auf  35,  von  denen  16  als  edelfrei 
erwiesen  sind,  wahrend  fur  den  Rest  kein  Grund  vorliegt,  der  Edel- 
freiheit  ausschliesst.  Der  Versuch  nachzuweisen,  dass  die  in  den  Ur- 
kunden  genannten  MOncbe  mit  denen  in  den  Ingressen  genannten 
ubereinstimmen,  mit  andern  Worten,  dass  alle  eintretenden  etwas  ge- 
stiftet  haben,  alle  in  das  Traditionsverzeichnis  aufgenommen  wurden 
und  tatsachlich  alle  M6nche  der  Urkunden  mit  unsern  Tradenten  uber- 
einstimmen, musste  aufgegeben  werden,  da  die  Namen  der  Monche  in 
Urkunden  doch  zu  selten  sind  und  die  Zeitgrenze  unsers  Traditions- 
verzeichnisses  doch  zu  unsicher  ist.  Doch  ich  darf  als  Gesamtergebnis 
unserer  Untersuchung  feststellen:  Wir  haben  im  Ganzen  52  Kon- 
ventualen  ihrem  Geburtsstande  nach  bestimmen  konnen,  alle  erwiesen 
sich  als  edelfrei  mit  Ausnahme  eines  zweifelhaften  Falles. 

Es  ist  mir  auch  fur  die  Zeit  des  12.  Jahrhunderts  wahrschein- 
lich,  dass  SOhne  von  Ministerialen  und  Unfreien  sich  nicht  unter  den 
Werdener  Mcmchen  fanden.  Wie  sollte  denn  aber  auch,  nachdem  es 
einmal  ihnen  gelungen  war,  Eingang  zu  finden,  der  Zutritt  ihnen  spater 
versperrt   worden    sein,    wo    doch   Macht,    Selbstandigkeit   und   Besitz 


Digitized  by  VjOOQlC 


190  A.  Schulte 

dieser  Dienstmannen  gewachsen  war?  Die  von  Lttdinghausen  und 
Vittinghoff,  die  Bardenscheid  und  Rudenscheid,  die  Landsberg  und 
Bensheim  waren  gewiss  machtige  Dienstmannen,  aber  nicht  einer  von 
ihnen  fand  Gnade  vor  den  freigeborenen  MOnchen. 

Ich  glaube,  dass  der  Werdener  Konvent  seit  der  Zeit  jener 
Schenkungen,  wenn  nicht  schon  vorher,  ein  exklusiv  freiherrlicher  war. 
Der  Bestand  an  solchen  Geschlechtern  ermOglichte,  dass  im  12.  Jahr- 
hundert,  wo  das  alte  Kloster  seine  letzte  Blute  erlebte,  der  Konvent 
noch  stark  besetzt  war.  Aber  dieser  Stand  hatte  weit  mehr  Gefahren 
far  seine  Erhaltung,  als  ein  anderer.  Er  teilte  mit  den  Dienstmannen 
die  Gefahren  des  ritterlichen  Kampfes  und  Krieges,  trug  aber  starker 
als  dieser  an  den  Folgen  des  Colibates. 

Die  Ministeriaien  hatten  nicht  die  Gelegenbeit,  die  nachgeborenen 
Sohne  mit  Eigenkirchen  zu  bepfrunden,  ihnen  waren  keine  Kloster 
und  Domstifte  aufbehalten,  sie  hatten  kaum  eine  Aussicht,  eine  Pralatur 
oder  ein  Bistum  zu  erhalten,  alles  das  aber  lockte  die  edelfreien  Eltern, 
ihre  SOhne  in  Stifter  und  KlOster  zu  geben,  wozu  sie  die  ererbte  Frdmmig- 
keit  auch  antrieb.  Starb  unerwartet  der  Stammherr  ohne  Kinder,  so 
musste  entweder  der  Kleriker  laisiert  werden  oder  das  Geschlecht  starb, 
wenn  nicht  verheiratete  Brtider  oder  Vettern  da  waren,  aus.  W&hrend 
der  Stand  der  Ministeriaien  endlich  von  unten  her  wuchs,  warf  jede 
Missheirat  den  Freiherrn  aus  seinem  Stande  heraus. 

Angesichts  dieser  drei  Grtinde  musste  sich  die  Zahl  dieser  Ge- 
schlechter  vermindern  —  und  wir  kOnnen  dies  ttberall  beobachten  — 
und  damit  mussten  die  Konvente  freiherrlicher  KlOster,  wenn  sie  sich 
nicht  dazu  entschlossen,  wenigstens  Dienstmannen  zuzuiassen,  immer 
kleiner  werden.  Wir  haben  fur  Werden  eine  Liste  von  1209,  die  den 
Eindruck  macht,  vollstandig  zu  sein.  1st  das  richtig,  so  z&hlte  der 
Konvent  damals  20  Personen  ,9).  Kotzschke  meint,  dass  sich  die  Mit- 
gliederzahl  dann  wieder  gehoben  babe;  sie  habe  um  1330  gegen 
25  Personen  betragen,  denen  ein  Anspruch  auf  das  sogenannte  Kleider- 
geld  zustand.  Er  bezieht  sich  dabei  auf  das  Versprechen  des  Abtes 
Johann,  dem  Konvente  jahrlich  25  Mark  Silber  zu  liefern20).  Das 
sieht  nun   freilich   stark   einer  Pauschalsumme  ahnlich.     Aus   den  Be- 

1B)  Behrens,  Diplomatarium  mon.  s.  Liudgeri  prope  Helmstede,  in  Neue 
Mitteilungen  aus  dem  Gebiete  historisch-antiquarischer  Forschungen  (Halle 
ia%)  2,  468. 

20)  Urkunde  bei  Kotzschke  1,  391  von  1330. 


Digitized  by  VjOOQlC 


War  Werden  ein  freiherrliches  Kloster?  191 

tragen  des  Kleidergeldes  rechnet  Kdtzschke  weiter  heraus,  dass  es  1350 
noch  15  Conventualen  gegeben  habe21),  aber  unmittelbar  darauf  wurden 
bereits  Priorat  und  Thesaurarie  in  einer  Hand  vereinigt,  1425  waren- 
es  nacb  KOtzschke  noch  9,  1449/50  nur  5  und  kurz  vor  1474  be- 
stand  der  ganze  Konvent  (K.  sagt  Kapitel)  nur  noch  aus  Abt,  Propst 
und  Kuster.  Eine  Nachprufung  ist  mir  erst  nach  Erscheinen  des 
zweiten  Bandes  mOglich,  doch  zahlt  der  Konvent  nach  einer  von  Mttller 
mitgeteilten  Urkunde  1393  nur  6  Mitglieder 2i). 

Werden  ist  geradeso  wie  die  Reichenau,  S.  Gallen  und  Einsiedeln 
eingeschrumpft,  weil  die  Konvente  an  der  Forderung  der  Geburt'fest- 
hielten,  obwohl  Jahrzehnt  far  Jahrzehnt  die  Zahl  der  Menschen  geringer 
ward,  die  diesen  Bedingungen  genttgen  konnten.  Mindestens  seit  1300 
fttllte  kein  starker  lebensfahiger  Konvent  mehr  die  grossartige  und 
verwickelte  Verwaltung  aus,  mit  jedem  Jahrzehnt  wurde  das  Missver- 
haltnis  zwischen  dem  Apparat  und  der  Zahl  seiner  Trager  grosser. 
Das  Alte  blieb  ausserlich  bestehen  und  wurde  nicht  auf  den  geringen 
Bestand  der  Herren  MOnche  zugeschnitten ;  denn  der  schwerste  tjbel- 
stand  bei  den  Benediktinern  war  die  Schwierigkeit,  Reformen  durch- 
znftthren.  1474  setzte  die  Bursfelder  Congregation  aber  die  voile 
Reform  durch,  und  nun  verschwanden  die  vornehmen  Herren  fur  immer. 

Das  ist,  glaube  ich,  der  wirkliche  Hintergrund,  den  die  Dar- 
stellung  von  Kotzschke  vermissen  lasst.  Aber  noch  einmal  mOchte  ich 
das  hervorheben,  dass  im  ubrigen  die  Herausgabe  des  ungemein  weit- 
schichtigen  und  schwierigen  Quellenstoffes  vortrefflich  ist.  Ich  selbst  ziehe 
aber  die  Folgerung  daraus,  nun  noch  mehr  Krafte  fttr  die  Erforschung 
und  Feststellung  der  freiherrlichen  Kloster  zu  gewinnen,  zunachst  auch 
fttr  die  ubrigen  ahnlichen  KlOster  und  Stifter  der  Rheinprovinz,  dann 
aber  auch  fttr  die  andern  Landschaften  Deutschlands,  in  denen  der- 
artige  KlOster  und  Stifter  sich  nachweisen  lassen.  Der  Hauptarbeit 
hoffe  ich  aber  selbst  meine  Kraft  unter  Verwertung  der  Ergebnissfr 
jener  von  mir  geleiteten  Studien  widmen  zu  kOnnen. 


")  a.  a.  0.  1,  XL. 

")  Muller  a.  a.  0.  S.  343. 


-«SS>-e- 


Digitized  by  VjOOQlC 


192  A.  Hasenclever 

Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialst&nde. 

Aktenstficke  fiber  die  Beratungen   der  rheinischen  Notabeln  in 

Berlin  im  November  nnd  Dezember  1822,  zur  Znsammensetznvg 

nnd  Zusammenberufung  der  Proyinzialst&nde. 

Zugleich  ein  Beitrag  zur  preussischen  Verfassungs- 
geschichte  im  neunzehnten  Jahrhundert. 

Yon  Dr.  Adolf  Hasenclever, 

Privatdozent  fiir  Geschichte  an  der  Universitat  Halle. 

Unter  dem  22.  Mai  1815  hatte  Konig  Friedrich  Wilhelm  III 
noch  von  Wien  aus  die  verheissungsvolle  „Verordnung  uber  die  zu 
bildende  Representation  des  Volkestt  erlassen1).  Es  wurde  darin  von 
einer  „scbriftlichen  Urkunde  als  Verfassung  des  preussischen  Reichsa 
gesprochen;  die  alten  Provinzialstande  sollten  wieder  hergestellt  oder, 
wo  solche  nicht  vorhanden  waren,  neue  ins  Leben  gerufen,  aus  ihrer 
Mitte  die  Landesreprasentation  mit  dem  Sitz  in  Berlin  gewahlt  werden. 
Eine  Kommission,  bestebend  aus  „einsichtsvollen  Staatsbeamten  und 
Eingesessenen  der  Provinzen",  war  zum  1.  September  1815  nach  Berlin 
einzuberufen  zur  Beratung  iiber  die  baldige  Verwirklichung  dieser 
Versprechungen  2). 

Es  dauerte  lange,  bis  auch  nur  der  erste  Schritt  zur  Erfullung 
der  Verbeissung  erfolgte :  wichtigere  Dinge,  die  Niederkampfung  Napoleons 
und  nach  wiederhergestelltem  Frieden  die  innere  Verwaltungsorganisation, 
liessen  notgedrungen  die  Arbeit  am  Verfassungswerk  zurflcktreten.    Erst 

1)  Diese  orientierende  Einleitung  beruht  auf  den  Darstellungen  von 
Treitschke,  Deutsche  Geschichte  Bd.  II4  (Leipzig  1893)  und  Bd.  Ill*  (Leipzig 
1896),  Alfred  Stern,  Geschichte  Europas  seit  den  Vertragen  von  1815  bis 
zum  Frankfurter  Frieden  von  1871  Bd.  I  (Berlin  1894)  und  Bd.  II  (Berlin 
1897),  sowie  auf  Pertz,  Das  Leben  des  Ministers  Freiherrn  vom  Stein  Bd.  V 
(Berlin  1854). 

2)  Uber  die  Entstehungsgeschichte  dieser  Verordnung  vgl.  Fr.  Riihl, 
Briefe  und  Aktenstucke  zur  Geschichte  Preussens  unter  Friedrich  Wilhelm  III, 
vorzugsweise  aus  dem  Nachlass  von  F.  A.  Stagemann.  Bd.  II  (Leipzig  1900) 
pag.  XXIV  ff. ;  vergl.  auch  die  Besprechung  von  Meinecke  in :  Historische 
Zeitschr.  Bd.  95  (1905)  S.  488 :  „das  Interessanteste  ist  der  Nachweis  [Riihls], 
dass  die  Beschrankung  der  kunftigen  Landesversammlung  auf  blosse  Be- 
ratung wahrscheinlich  nicht  wortlich  zu  verstehen  ist,  vielmehr  ihnen  damals 
auch  ein  Beschliessungsrecht  fiir  Steuerbewilligung  noch  zugedacht  war,  — 
wahrscheinlich  sage  ich,  wahrend  Riihl  es  als  sicher  ansieht,  was  man  bei 
unserer  liickenhaften  Eenntnis  noch  nicht  tun  darf.u 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  193 

im  Juli  1817  trat  die  Verfassungskommission  zusammen,  sie  bildete  eine 
Abteilong  des  inzwischen  ins  Leben  gerufenen  Staatsrats. 

Gleich  in  der  ersten  and  einzigen  Sitzung  dieser  Koraraission 
zeigte  sich,  dass  man  nicht  mehr  gesonnen  war,  die  Versprechungen 
jener  Yerordnung  wortgetreu  zu  erfullen:  statt  „die  einsichtsvollen 
Staatsbeamten  und  Eingesessenen  der  Provinzen"  in  die  Hauptstadt 
zu  entbieten  und  dort  ihre  Vorschlage  und  Gutachten  anzuhdren  und 
durchzuberaten,  beschloss  man  auf  Hardenbergs  Antrag,  drei  Kommissare 
in  die  Provinzen  zu  entsenden,  von  ihnen  Altenstein  in  die  neu  er- 
worbenen  westlichen  Gebiete.  Erst  nach  ibrer  Ruckkehr,  wenn  ibre 
Gutachten  vorlagen,  sollte  die  Kommission  ihre  Entscheidung  treffen. 

Und  auch  in  der  Prazisierung  der  Fragen,  deren  Erforschung 
den  Kommissaren  oblag,  zeigte  sich,  dass  man  bereits  anfing,  jene 
Verbeissung  zu  bereuen.  Die  eine  der  Fragen  lautete  namlich,  ob  man 
Reichsstande  wttnsche  oder  Provinzialstande,  wahrend  doch  die  Ver- 
ordnung  vom  22.  Mai  in  unzweideutiger  Weise  von  der  Ereirung  beider 
nebeneinander  gesprochen  hatte.  Man  schien  entschlossen,  den  einen 
Teil  des  Versprechens  stillschweigend  unter  den  Tisch  fallen  zu  lassen, 
wenn  nur  eine  kleine  Ermunterung  dazu  von  seiten  der  Untertanen 
erfolgte.  Und  wie  leicht  war  eine  solche  zu  erzielen!  War  doch  den 
Kommissaren  eingescharft  worden,  nur  die  „Wohlgesinntenu  zu  befragen. 
„  Unter  diesen  stellte,  neben  hoheren  Staatsbeamten,  der  eingesessene 
Adel  das  starkste  Kontingent.  Kaufleute,  Gewerbetreibende,  Gemeinde- 
beamte,  Gelehrte,  Geistliche  traten  gegen  diese  beiden  Klassen  zurtick. 
Yom  Bauernstand  kamen  nur  wenige  zu  Wort"  8). 

Das  Yerlangen  nach  Schaffung  oder  Wiederbelebung  der  Provinzial- 
stande trat  fast  allenthalben  deutlich  zu  Tage,  in  den  westlichen  Pro- 
vinzen auch  uberwiegend  das  Streben  nach  „der  der  Nation  einmal 
zugesicherten  Einwirkung  auf  die  Gesetzgebung" 4).  Freilich  nirgends 
drangte  man  allzu  scharf  auf  Erfullung  jenes  Versprechens,  denn 
nirgends,  auch  nicht  in  den  Rheinlanden,  gab  es  eine  ausgepragte 
dffentliche  Meinung.  Nur  wenige  Schriftsteller  erorterten  die  Ver- 
fassungsfrage,  als  die  Regierung  nach  der  Rttckkehr  der  drei  Kommissare 
eine  endgultige  Entscheidung  hinausschob.  Man  erinnerte,  zumal  in  den 
westlichen  Provinzen,  an  die  Erfullung  jener  Zusicherung,  wenn  sich 
dazu  eine  gtastige  Gelegenheit  bot,  von  einer  tiefgehenden  Unzufrieden- 
heit  kann   aber  damals   noch  nicht   die  Rede  sein:    zuviel  hatte  dieses 


*)  Stern  Bd.  I  S.  434. 
4)  Stern  Bd.  I  S.  436. 
Weatd.  Zeitachr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    XXV,   IL  13 


Digitized  by  VjOOQlC 


194  A.  Hasenclever 

Geschlecht  zu  tun,  urn  die  schweren  Wonden  des  voraufgegangenen 
Zei talters  zo  heilen. 

Nur  zagbaft  hatte  man  im  Sommer  und  Herbst  des  Jahres  1817 
in  einzelnen  Stadten  den  KOnig  wahrend  einer  Reise  durch  die  west- 
lichen  Provinzen  gemahnt 5) ;  eine  bei  weitem  gttnstigere  Gelegenheit 
scbien  sich  zu  bieten,  als  im  Januar  1818  Hardenberg  sich  far  mebrere 
Monate  in  den  neu  erworbenen  Gebieten,  vorzugsweise  in  Engers  bei 
Neuwied,  auf  hielt.  Von  zwei  verscbiedenen  Seiten  traten  die  Wunscbe 
der  Rheinlander  an  den  Staatskanzler  beran. 

Der  Adel  uberreichte  am  26.  Februar  1818  eine  unter  Steins 
praktischer  Mitwirkung6)  von  dem  Frankfurter  Konvertiten  Christian 
Schlosser7)  verfasste  ,,  Denkschrift,  die  Verfassungsverhaltnisse  der  Lande 
Jttlich,  Cleve,  Berg  und  Mark  betreffend" 8),  in  der  vornehmlich  ge- 
fordert  wurde,  bei  der  Einrichtung  von  Provinzialvertretungen  auf  fruher 
bestehende,  auf  historische  Einrichtungen  zurtickzugreifen,  und  zwar  auf 
die  alte  landstandische  Verfassung,  die  rechtlich  niemals  aufgehoben 
worden  sei.  „Die  alte  gesetzliche  Verfassung  dieser  Lande,  wenn  schon 
in  der  Ausubung  gebemmt,  in  ihren  rechtlichen  Grundlagen  doch  nie- 
mals zerstOrt,  besteht  nochu.  Mochte  der  Adel  dieser  Lande  sich  auch 
bereit  zeigen,  durch  gewisse  Modilikationen,  z.  B.  durch  eine  gerechtere 
Vertretung  des  Burger-  und  Bauernstandes,  den  geanderten  Verhalt- 
nissen,  besonders  der  ZugehOrigkeit  zu  einer  grossen  ttber  die  ver- 
schiedensten  Gebiete  ausgedehnten  Monarchie,  Rechnung  zu  tragen,  fur 
ihn  war  der  Boden  doch  bereits  nach  seiner  ganzen  Vergangenheit  ge- 
geben,  auf  dem  allein  die  neue  Provinzialverfassung  seiner  Ansicht  nach 
aufgebaut  werden  konnte,  und  aus  diesem  Boden  konnte  nur  eine 
wesentliche  Bevorzugung  des  Adels  vor  den  ubrigen  Bewobnern  der 
Provinz  hervorgehen. 

Far  die  Entwicklung   der   ganzen  Verfassungsfrage  war   es  nicht 


5)  In  Trier  im  August,  in  K6ln  im  September,  in  Coblenz  im  Oktober 
a)  Pertz  Bd.  V  S.  175. 

7)  Uber  Schlossers  Anteil  vgl.  Pertz  Bd.  V  S.  184  (Stein  an  Spiegel) : 
„Herr  Schlosser  ist  nicht  verantwortlich  fur  den  Inhalt  der  Denkschrift,  ihm 
war  nur  die  Darstellung  und  die  Anwendung  des  metaphysischen  Firnisses, 
der  heutzutag  zum  Effektmachen  gefordert  wird,  auf ge tragen.  Den  geschicht- 
lichen  Teil  nahm  er  aus  gedruckten  und  handschriftlichen  Quellen,  die 
leitenden  Ideen  wurden  von  denen  an  der  Angelegenheit  theilnehmenden 
Personen  seit  einem  Jahr  be-  und  abgesprochen." 

8)  Abgedruckt  u.  a.  bei  Pertz  Bd.  VP  S.  110—127 ;  die  Denkschrift 
erschien  im  Jahre  1818  im  Druck  in  Frankfurt  a.  M.  fol.  18. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  195 

unbedeutsam,  dass  Kronprinz  Friedrich  Wilhelm,  dem  man  auch  ein 
Exemplar  der  Denkschrift  eingesandt  hatte,  dem  Prasidenten  Freiherrn 
von  H6vel  seinen  „verbindlichen  Danktf  ausdrQckte.  „Ich  habe  diese 
Denkschrift  mit  besonderem  Wohlgefallen  gelesen  und  kann  den  in 
derselben  ansgesprocbenen  vornrteilsfreien  und  gediegenen  Gesinnnngen 
der  eben  gedachten  Ritterschaft,  welche  die  Bedurfnisse  der  Zeit  nicht 
verkennt  und  ihr  Augenmerk  dahin  richtet,  dem  Neuen  ein  bewahrtes 
Fundament  unterzulegen ,  meinen  Beifall  nicht  versagena  9).  Bis  zu 
einem  gewissen  Grade  hatte  der  Thronfolger  damit  seine  Stellungnahme 
zu  dieser  wichtigen  Frage  bereits  jetzt  in  ihren  Anfangsstadien,  als 
noch  nichts  Sicheres  bestimmt  war,  Offentlich  festgelegt.  Und  das 
wenige  Tage  bevor  Friedrich  Wilhelm  III,  aufgebracht  ttber  Hardenbergs 
Verhalten  gegenuber  der  von  dem  rheinischen  Publizisten  Joseph  GCrres 
angefuhrten  seltsamen  Deputation,  welche  die  Bitte  urn  „Wiederher- 
stellung  der  Freiheiten  der  Landschaften  und  der  uralten  wahrhaft 
dentschen  Verfassung"  ttberreicht  hatte,  in  einer  ungnadigen  Eabinets- 
ordre  die  Eoblenzer  Regierung  hart  anliess:  er  behalte  sich  selbst 
die  Bestimmung  des  Zeitpunktes  fur  die  Erfullung  seiner  Zusage  vor. 
Direkt  verbot  er  diesbezugliche  Sammlungen  von  Adressen  und  von 
Unterschriften10). 

Friedrich  Wilhelm  III  begann  sein  Versprechen  bereits  zu  bereuen. 
Diese  Stimmung  wusste  sich  Metternich  zu  nutze  zu  machen,  als  er 
wenige  Monate  spater  auf  dem  Aachener  Kongress  in  einer  Denkschrift 
an  den  KOnig  ausfuhrte,  dass  nicht  Reichsstande,  sondern  Provinzial- 
stande mit  dem  bescheidenen  Recht  der  Bitte,  der  Beschwerde  und  der 
Verteilung  der  indirekten  Steuern  fttr  Preussen  notwendig  seien;  aller- 
hdchstens  kdnne  der  KOnig,  falls  es  keinen  anderen  Ausweg  gebe,  die 
Einfuhrung  eines  provinzialstandiscben  Ausschusses  erwagen.  Nachdem 
im  folgenden  Jahre  auch  Hardenberg  in  Teplitz  mit  seinen  Verfassungs- 
entwflrfen  vor  Metternich  in  wenig  rtthmlicher  Weise  kapituliert  hatte11), 
war  die  ganze  Yerfassungsfrage  in  das  Fahrwasser  geleitet  worden,  in 
dem  sie  nunmehr  bis  zur  gewaltsamen  Eatastrophe  im  Jahre  1848 
geblieben  ist. 


9)  Sehr  viel  reservierter  driickte  sich  der  Ednig  in  seiner  Empfangs- 
bestatigung  aus.  [Berlin  18.  HI.  1818] :  „Meine  Sorgfalt  fur  das  Wohl  der 
Provinzen,   fur  deren  kiinftige  Verfassung  Sie  sprechen,   biirgt  Ihnen  dafiir, 

dass  Ihre  Wunsche  in  reife  Erwagung  genommen  werden" „Sie  k&nnen 

also  meinen  weiteren  Beschlussen  mit  vollem  Vertrauen  entgegen  sehen." 

10)  Eabinetsschreiben  vom  21.  Marz  1821. 

")  Stern  Bd.  I  S.  572  f.;  vgl.  auch  S.  571  Anm.  1. 

13* 


Digitized  by  VjOOQlC 


196  A.  Hasenclever 

Mit  der  Gewahrung  einiger  kleinen  Brocken  suchte  die  Regierung 
die  Erfttllung  ihres  Versprechens  zu  umgehen").  Ob  ein  klares  Nein, 
die  offizielle  ZurQckziehung  jener  einmal  gegebenen  Verheissung,  wozn 
der  Kdnig  als  absoluter  Herrscher  zweifellos  das  Recht  besass,  vielleicht 
nicht  das  kleinere  Ubel  gewesen  ware,  als  dieses  ewige  Hinauszdgern^ 
das  je  langer,  je  mehr  tiefe  Erbitterung  in  den  weitesten  Schichten  der 
BevOlkerung  hervorrufen  musste? 

In  ihr  letztes  Stadium  traten  unter  der  Regierung  Friedrich 
Wilhelms  III  die  Verhandlungen  uber  die  Verfassungsfrage,  als  im 
Oktober  1821  eine  Kommission  unter  dem  Vorsitz  des  Kronprinzen 
eingesetzt  wurde,  um  durch  Notabeln  aus  den  einzelnen  Provinzen  fiber 
die  Einrichtung  von  Provinzialstanden  durch  ganz  geheime  Beratungen 
in  Berlin  Gutachten  einzuholen,  welche  dann  spater  der  Kommission 
als  Material  dienen  sollten,  ihrerseits  der  Regierung  einen  Entwurf  fur 
die  Schaffung  von  Provinzialstanden  vorzulegen;  aber  keineswegs  wollte 
der  KOnig  damit  irgend  eine  Verbindlichkeit  ubernehmen,  aus  ihnen, 
wie  es  doch  in  der  Verordnung  vom  22.  Mai  1815  ausdrttcklich  ver- 
heissen  und  vorgesehen  war,  die  von  seinen  Untertanen  so  heiss  ersehnten 
Reichsstande  erstehen  zu  lassen. 

Diese  Kommission,  von  der  Hardenberg  ostentativ  nicht  ohne 
eigene  Schuld  ausgeschlossen  wurde  —  er  starb  wahrend  ihrer  Arbeiten 
am  26.  November  1822  in  Genua  —  tagte  vom  4.  Dezember  1821 
bis  ins  Fruhjahr  1823;  nach  und  nach  in  grdsseren  Zwischenraumen 
wurden  Notabeln  aus  samtlichen  Provinzen  nach  Berlin  berufen  13) :  auf 
ihren  Gutachten  fusste  das  allgemeine  Gesetz  vom  5.  Juni  1823  uber 
die  Anordnung  von  Provinzialstanden14),  sowie  die  besonderen  Gesetze 
vom  1.  Juli  1823  und  vom  27.  Marz  1824. 

Tiber  die  Verhandlungen  dieser  Notabeln  im  speziellen  waren  wir 
bisher  recht  dttrftig  unterrichtet.  „Die  Einberufenen  waren  zur  strengsten 
Verschwiegenheit 16)  verpflichtet,  und  da  die  Zensur  auch  die  Zeitungen 


12)  Am  eklatantesten  zeigte  sich  diese  Tendenz  in  der  sog.  „reichs- 
standischen  Klausel"  des  Staatsschuldengesetzes  vom  17.  Januar  1820  und 
den  geheimen  Nebengedanken,  welche  den  Konig  bestimmten,  ihre  Aufnahme 
in  ein  Staatsgesetz  zuzulassen;  vgl.  Treitschke  Bd.  IV"  S.  190. 

18)  Uber  die  Reihenfolge  der  Berufungen  —  Brandenburger,  Pommern, 
Ostpreussen,  Westpreussen,  Niederlausitzer,  Sachsen,  Schlesier,  Oberlausitzer, 
Westfalen,  Rheinlander,  Posener  —  vgl.  Treitschke  Bd.  Ill  S.  236. 

M)  Preussische  Gesetzessammlung  1823  S.  129  f. 

15)  Vgl.  Zeitschr.  des  bergischen  Geschichtsvereins  Bd.  38  (1905)  S.  22  f. 
Der    Kronprinz  bittet  in    seiner  Abschiedsrede   die    rheinischen  Notabeln, 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehimg  der  rheinischen  Provinzialstande.  197 

scharf  uberwachte,  so  blieb  das  Geheimnis  so  wohl  bewahrt,  dass  erst 
im  Jahre  1847  durch  die  Scbriften  von  Roepell  und  Wuttke  einiges 
aus  den  Verhandlungen  der  schlesischen  Notabeln  bekannt  wurde"16); 
wenige  Jahre  spater,  1854,  warden  durch  die  Publication  von  Pertz' 
Leben  Steins  (Bd.  V)  einige  Notizen  ttber  die  Beratnngen  mit  den 
westfalischen  Deputierten  bekannt. 

Die  Lebenserinnerungen  meines  Urgrossvaters  Josua  Hasenclever, 
welche  ich  nnter  dem  Titel :  „  Josua  Hasenclever  aus  Remscheid-Ehring- 
hausen  und  seine  Beziehungen  zu  Friedrich  Wilhelm  1Y  als  Eronprinz 
und  KOnig"  in  Bd.  38  der  Zeitschrift  des  bergischen  Geschichtsvereins 
(Jahrgang  1905  S.  1 — 59)  verOffentlicht  babe,  enthalten  ttber  seine 
Beteiligung  an  den  Beratungen  der  rheinischen  Deputierten  allerdings 
einige  neue  Mitteilungen,  im  ganzen  liefert  er  aber  doch  nur,  besonders 
ttber  die  Yerhandlungen  selbst,  einen  recht  summarischen  Bericht. 

Um  so  willkommener  ist  es,  dass  unter  Josua  Hasenclevers  nachge- 
lassenen  Papieren  nachtraglich  eine  Abschrift  des  von  Tag  zu  Tag  ge- 
ftthrten  amtlichen  Protokolls  der  Yersammlung  ans  Licht  getreten  ist. 

Yon  wessen  Hand  die  Eopie  herrtthrt,  wann,  wo  und  wie  sie 
entstanden  ist,  vermag  ich  nicht  anzugeben;  nach  den  oft  grausamen 
Wortverstttmmelungen,  besonders  bei  FremdwOrtern,  war  des  Abschreibers 
Bildungsgrad  anscheinend  kein  hoher. 

Es  bedarf  wohl  keiner  besonderen  Rechtfertigung,  wenn  ich  das 
Protokoll  ttber  die  Yerhandlungen  der  rheinischen  Deputierten  durch 
diese  YerOffentlichung  weiteren  Ereisen  zuganglich  und  bekannt  mache: 
bietet  es  doch  nicht  nur  einen  interessanten  Beitrag  zur  rheinischen 
Geschichte,  sondern  wohl  noch  mehr  zur  preussischen  Verfassungsge- 
schichte  im  neunzehnten  Jahrhundert. 

In  meinen  erlauternden  Anmerkungen  habe  ich  geglaubt,  auf  die 
Bestimmungen  fruherer  Verfassungsplane  wie  der  spateren  Gesetze  ver- 
weisen  zu  sollen,  besonders  wenn  dieselben  von  den  Gutachten  der 
rheinischen  Deputierten  abwichen;  es  handelt  sich  um  das  Gesetz  vom 
27.  Marz  1824  „wegen  Anordnung  der  Provinzialstande  fur  die  Rhein- 
provinzen  (Preussische  Gesetzsammlung  1824  S.  101  ff.,  u.  a.  auch 
abgedruckt   bei  Rauer:     Die  standische  Gesetzgebung  der  preussischen 


„von    den    einzelnen    Punkten    un seres   Geschafts  nichts    laut   werden   zvt 
lassen,   dagegen  wurde   es   ihm    nur   erwiinscht  sein,   wenn  wir   recht  viel 
von   dem  Geiste  desselben  und  dem  ernsten  Willen,   der  sie  beseele,   das. 
Wohl  der  Provinz  in  jeder  Hinsicht  zu  befflrdern,  erzahlten". 
16)  Treitschke  Bd.  Ill  S.  236. 


Digitized  by  VjOOQlC 


198  A.  Hasenclever 

Staaten  1.  Teil  (Berlin  1845)  S.  244  ff.),  sowie  urn  die  „Verordnung 
wegen  der  nach  dem  Gesetze  vom  27.  Afarz  1824  vorbehaltenen  Be- 
stimmungen  fur  die  Rheinprovinzen"  vom  13.  Juli  1827  (Preussische 
Gesetzsammlung  1827  S.   103  ff.  =  Rauer  a.  a.  0.  S.  254  ff.). 

Protokolle 

uber   die  speziellen  Beratungen   der  wegen    der   Zusammensetzung   und 

Zusamraenberufung    der    Provinzialstande    Einberufenen    aus    den 

Rbeinprovinzen. 

Berlin,  25.  Novbr.  1822. 
£s  waren  gegenwartig: 

1.  von  Seiten  der  Herren  Fiirsten  von  Neuwied,  Wied,  Runkel  und 
Solmsbraunfels  Durchlauchten  der  Bevollmachtigte  Heir  Hofmar- 
schall  Freiherr  von  Knoblauch  von  Dierdorf  als  standesherrlicher 
Einberufener, 

2.  der  Herr  Graf  von  Waldbott-Bassenheim  von  Aschaffenburg, 

3.  der  Landjagermeister  Herr  Graf  von  Trips  von  Dusseldorf, 

4.  der  Herr  Graf  von  Spee  von  Dusseldorf, 

5.  der  Herr  Graf  Ernst  von  der  Lippe  von  Obercassel, 

6.  der  Herr  Geheimer  Rat  Freiherr  von  Wylich  zu  Eitzen, 

7.  der  Herr  Major  Freiherr  von  Mirbach  zu  Harff, 

8.  der  Herr  Regierungsrat  von  Reichmeister  zu  Winnenthal, 

9.  der  Herr  von  Herwegh  von  Koln, 

10.  der  Herr  Friedrich  Heinrich  von  Conrad  von  der  Leyen  von  Crefeld, 

11.  der  Herr  Peter  von  Fisenne,  Stadtrat  von  Aachen, 

12.  der  Herr  Oberburgermeister  Briining  von  Elberfeld, 

13.  der  Herr  Burgermeister  Adolphi  von  Wesel, 

14.  der  Herr  Josua  Hasenclever,  Kaufmann  von  Ehringhausen, 

15.  der  Herr  Fabrikant  Diez  aus  Koblenz, 

16.  der  Herr  Fabrikant  Carl  Vopelius  von  Sulzbach, 

17.  der  Herr  Gutsbesitzer  J.  Hayn  von  Trier, 

18.  der  Herr  Gutsbesitzer  Schuller  von  Buchenbeuren, 

19.  der  Herr  Landrat  Hartung  von  Mayen17). 

In  der  von  Seiner  Koniglichen  Hoheit  dem  Kronprinzen  auf  heute  bei 
Sr.  Excellenz  dem  Herrn  Staatsminister  von  Voss l8)  angeordneten  Versamm- 
lung   der   unterschriebenen   zur  Beratung   liber   die  Zusammensetzung   und 


1T)  Graf  von  Hompesch  -  Rurich  —  erwahnt  in  der  Zeitschrift  des 
bergischen  Geschichtsvereins  Bd.  38  S.  19.  —  nahm  erst  vom  4.  Dezember 
ab  an  den  Beratungen  teil;  vgl.  unten  S.  211. 

18)  Er  war  seit  September  1822  Viceprasident  des  Ministeriums  und 
des  Staatsrats,  gest.  30.  Jan.  1823,  seit  der  Reformgesetzgebung  ein  Gegner 
Hardenbergs ;  vgl.  uber  ihn  Treitschke  Bd.  Ill  S.  237  f.  sowie  Allg.  deutsche 
Biogr.  Bd.  40  (1896)  S.  352  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  199 

ZusammenberufuDg  der  Provinzialstande  Einberufenen19)  aus  den  Rhein- 
provinzen  wurde  es  fur  fftrderlich  and  zweckmassig  erachtet,  dass  die  Unter- 
zeichneten  besonders  zusammentreten  sollen,  um  die  von  der  Hohen  Kora- 
mission  ihnen  vorgelesenen  and  ubergebenen,  auf  dieses  Geschaft  sich 
beziehenden  Fragen  vorlaufig  genau  in  Erwagung  zu  nehmen  und  uber  ihre 
Beantwortung  sich  zu  einigen,  oder  doch  die  verschiedenen  Meinungen  der- 
selben  zu  hdren,  woruber  alsdann  eine  kurze  Yerhandlung  aufgenommen, 
dieser  zugleich  die  etwa  von  einem  oder  dem  andern  der  Unterzeichneten 
bei  abweichender  Ansicht  ubergeben  werdende  Denkschriften  angefiigt,  und 
das  Gesammte  der  Hohen  Eommission  als  Resultat  dieser  vorlaufigen  Be- 
ratungen  uberreicht  werden  soil. 

Diesem  zufolge  haben  sich  die  Unterzeichneten  heute  versammelt, 
und  da  sie  es  notig  gefunden,  zur  ordnungsmassigen  Leitung  des  Geschaftes 
unter  sich  einen  Prasidenten  und  Protokollfuhrer  zu  wahlen,  so  wurde  in 
erster  Eigenschaft  der  Herr  Geheime  Rat  Freiherr  von  Wylich  und  fiir  das 
letztere  Geschaft  der  Landrat  Hartung  von  den  Unterzeichneten  durch  die 
Wahl  bestimmt,  wonach  ihre  erste  Yersammlung  geschlossen  und  die  zweite 
auf  morgen  Yormittag  neun  Uhr  festgesetzt,  diese  Yerhandlung  sodann  vor- 
gelesen  und  unterschrieben  wurde. 

Fortgesetzt  Berlin  den  26.  Novbr.  1822. 
[In  Gegenwart  der  in  dem  gestrigen  Protokolle  benannten  Herren  Einberufenen]. 

Bei  ErOffhung  der  Yersammlung  machte  der  standesherrllche  Bevoll- 
machtigte,  Herr  Freiherr  von  Knoblauch,  die  Erklarung,  dass  er  bei  diesem 
Geschaft  nicht,  gleich  den  ubrigen  Herren  Einberufenen,  in  eigenem  Namen, 
sondern  nur  im  Auftrag  seiner  Hohen  Eommittenten  erschiene,  die,  unbe- 
kannt  mit  den  Fragen,  welche  dabei  erBrtert  werden  sollen,  ihn  nicht  mit 
gehdriger  Instruktion  zur  Beantwortung  batten  versehen  konnen;  er  findet 
sich  daher  bei  aller  Bereitwilligkeit,  iiber  die  vorkommenden  Gegenstande 
nach  seinem  besten  Wissen  die  geforderten  Aufschlusse  zu  erteilen,  dennoch 
zu  der  Bemerkung  genfttigt,  dass  er  hierdurch  seinen  Hohen  Kommittenten 
keine  Verpflichtung  aufburden  k5nne,  sondern  sich  deren  Genehmigungen 
fur  seine  Abstimmungen  und  sein  Gutachten  vorbehalten  musse. 

Es  wurde  sofort  zur  Discussion  der  von  der  Hohen  Eommission  vor- 
gelegten  Fragen  in  der  Reihenfolge  ihrer  Aufstellung  geschritten,  wie  folgt: 

Auf  die   erste  Frage: 

nEs  wird  vorausgesebzt,  dass  die  Efieinprovimen  mit  alien  den  ein- 

nzdnen  Teilen,  toie  solche  durch  die  dermcUige  VerwaUungs-Abgrenzung 

nzu8ammengelegt  sind,  nur  ein  gemeinschaftliches  Provimialband  Mden 

„werden.    Sollten  jedoch  wichtige  Grunde  vorhanden  sein,  welche  eine 

„Abdnderung  in  dieser  Begremung  notig  machcn,  so  wird  deren  An- 

ngabe  erwurtet", 

wurde  zwar  von  Mehreren  der  Unterzeichneten  geaussert,  dass  alsdann  sich 

erst  am  richtigsten  hierauf  antworten  lasse,  wenn  das  rechtliche  Verhaltnis 

aller  mannigfachen  Teile   der  rheinischen  Provinzen  nach   genauer  Prufung 

*•)  Das  Einberufung8schreiben  abgedruckt  in  der  Zeitschr.  des  berg. 
Geschichtsvereins  Bd.  38  S.  18. 


Digitized  by  VjOOQlC 


200  A.  Hasenclever 

vieler  der  folgenden  Fragen  naher  vorliegen  and  aus  dem  sich  daraus  er- 
gebenden  Resultate  beurteilt  werden  wurde,  in  wiefern  bei  dem  Fortbestande 
dieses  Verbandes  keine  wesentlichen  Rechte  and  Interessen  verletzt  werden 
mdchten.  Die  Erwagung,  dass  wahrend  den  acht  Jahren  dieses  neuen  Bandes 
die  diversen  Gegenden  der  Provinz  auf  beiden  Rheinufern  wieder  wechsel- 
seitig  in  vielfacher  Beruhrung  stehen  and  neae  Zerstuckelungen  derselben 
mdglichst  za  vermeiden  seien,  hat  jedoch  bei  den  Unterzeichneten  einstimmig 
den  Wansch  erzeugt,  dass  der  dermalige  Provinzial-Verband  nicht  getrennt 
werden  moge10). 

Aaf  die  zweite  Frage 
„  Wdche  stdndische  Klassen  gab  es  fruher  in  den  Bheinprovinzen,  und 
„m  welchem  Verhdltnisse  standen  sie  gegeneinander  ?a 
wurde  von  einigen  bemerkt,  dass,  wenn  das  Geschichtliche  der  Stande,  ihre 
Entstehung,  ihre  Fortschritte,  ihre  Qerechtsame  und  dabei  aach  ihre  Ob- 
liegenheiten  hier  aasgefiihrt  werden  sollten,  urn  hiernach  mit  voller  Sach- 
kenntnis  dem  etwaigen  Zwecke  dieser  Frage  za  Hiilfe  za  kommen,  solches 
nur  durch  weitlaufige  Dedoktionen  erreicht  werden  kftnne,  die  aus  Mangel 
an  vollstandiger  Kenntnis  in  dieser  Hinsicht  von  alien  and  jeden  der  diversen 
Teile,  woraas  die  Provinz  zasammengesetzt  ist ,  schwer  abzufassen  sein 
wiirden;  sie  glauben  daher,  dass  der  hohen  Kommission  gewiss  anderweitig 
die  Mittel  zu  Gebot  stehen,  wodurch  sie  hieruber  die  vollkommenste  Kenntnis 
sich  verschaffen  kOnne. 

Die  sammtlichen  Unterzeichneten  sind  jedoch  der  Meinung,  dass,  um 
das  Standeverhaltni8,  wie  es  vor  seinem  Verfall  im  Leben  war,  darzustellen, 
es  fur  sie  nQtig  sei,  nach  Massgabe  ihrer  Kenntnisse  von  den  verschiedenen 
Landerteilen  der  Provinz  in  mehreren  Abteilungen  zusammenzutreten,  und  urn 
die  beschrankte  Grenze  der  protokollarischen  Yerhandlungen  nicht  zu  iiber- 
schreiten,  die  Beschreibung  jenes  Verhaltnisses  besonders  anzufertigen  und 
dem  gegenwartigen  Protokolle  beizufiigen,  zu  welchem  Ende 

a.  fiir  die  Landerteile  von  Cleve  Herr  von  Reichmeister  und  Herr 
Adolphi ; 

b.  fiir  die  von  Julich,  Berg  und  die  Stadt  Aachen  die  Herren  Graf  en 
von  Trips  und  Spee,  Herr  von  Mirbach,  Herr  Bruning,  Herr  Hasen- 
clever und  Herr  von  Fisenne; 

c.  far  das  ehemalige  Erzstift  und  die  Stadt  Kttln  Herr  Graf  von  der 
Lippe,  Herr  von  Herweg  and  Herr  von  Mirbach, 

d.  fiir  Geldern  and  M6rs  Herr  von'  der  Leyen,  und 

e.  fiir  das  Erzstift  Trier  mit  Einschluss  der  rittersch.  Besitzungen  der 
Herr  Graf  von  Bassenheim,  Herr  Vopelius,  Herr  Dietz,  Herr  Hayn, 
Herr  Schuller  und  Herr  Hartung 

bestimmt  worden  sind. 


20)  Dadurch  wurde  die  entgegengesetzte  Forderung,  wonach  „die 
moderne  Verwaltung  ihre  Provinzen  wieder  nach  den  altstandischen  ein- 
richtea,  in  Ancillons  Grundsatzen  (Pertz,  Leben  Steins  Bd.  VI*  S.  200 
nr.  7)  fiir  die  Rheinprovinz  zu  nichte  gemacht.  Zur  Kritik  dieser  Forderung 
vgl.  Treitschke  Bd.  Ill  S.  242. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  201 

Auf  die  dritte  Frage: 

„Da  in   den  Rheinprovimen  mehrere,   vormals  unmiUdbare  deutsche 

^Reichsstande  cUs  erste  Standesherren  befindlich  sind,   denen  durch 

„das  Gesetz  vom  21.  Juni  1815,  §  1 "),   und  die  Instruktion  vom 

„30.  Mai  1820**)   in   der   Gesetzsammlung  1820  nr.  9  festgesetzten 

n  Verhaltnisse    eine   vorzugliche  Berucksichtigung  erheischen,    da  es 

vausser  diesen  in  alien  deutschen  L&ndern  ein  besonders  bevorrechtetes 

„Grundeigentum  in  den  Rittergutern  gab  und  grosstenteUs  noch  giebt, 

nda  den  Stddten  aUenthalben  eine  landstdndliche  Reprasentation  zu- 

„8tand,  und  da  ouch  die  Klasse  der  ubrigen  Idndlichen  Grundeigen- 

ntiimer  und  namentlich  der  Bauernstand  so  entwickeU  ist,  doss  dem- 

„8elben  eine  TeUnahme  an  der  Landstandschaft  nicht  versagt  werden 

„kann,  so  entsteht  die  Frage,  urie  vid  Stande  oder  stdndische  Klassen 

„werden  kunftig  in  den  Rheinprovinzen  anzunehmen  sein?* 

wurde  es  zur  Sprache  gebracht,  ob  es  nicht  n6tig  sei,  dass  auch  der  geist- 

liche  Stand")  sammtlicher  christlicher  Confessionen  in  den  Rheinprovinzen,. 

wo  derselbe  vormals,   besonders  in  den  beiden  Erzstiften  Trier  and  K6ln, 

einen  sehr  bedeatenden  Teil   der  Landstandschaftsrechte  ausubte,  bei  der 

neuen  Erschaffung  der  Provinzialstande  seine  Vertretung  erhalte  und  dadurch 

sein  weltliches  Interesse   ebenwohl   bewahren  m6ge?**)    Bei  der   ferneren 


J1)  „Verordnung  betreffend  die  Verhaltnisse  der  vormals  unmittelbaren 
teutschen  Reichsstande  in  den  Preussischen  Staaten.  Vom  21sten  Juni  1815U. 
[Gesetzsammlung  fur  die  preussischen  Staaten  1815  S.  105  f.] 

M)  Instruktion  wegen  Ausfuhrung  des  Edikts  vom  21sten  Juni  1815 
die  Verhaltnisse  der  vormals  unmittelbaren  deutschen  Reichsstande  in  der 
Preussischen  Monarchic  betreffend.  Vom  30sten  Mai  1820.  [Gesetzsammlung 
fiir  die  Preussischen  Staaten  1820  S.  81  ff.] 

**)  In  seinen  „Bemerkungen  iiber  die  allgemeinen  Grundsatze  des 
Planes  zu  einer  provinzialstandischen  Verfassung,  Cappenberg  5.  November 
1822"  —  abgedr.  bei  Pertz,  Leben  Steins  Bd.  V  S.  732  ff.  —  forderte  be- 
kanntlich  Stein,  dass  die  Eirche  auf  den  Provinziallandtagen  vertreten  sei. 
S.  747:  „Ich  vermisse  unter  denen  Elementen  der  Landstande  die  Kirch e." 
.  .  .  „Die  katholische  Kirche  kann  Teil  nehmen  durch  das  Stimmrecht  des 
Bischofs,  die  protestantische  durch  einen  auf  der  Synode  gewahlten  Abge- 
ordneten."  nDie  Aufnahme  einer  bedeutenden  Zahl  der  Pfarrer  und  Dekanen 
unter  die  Landstande  halte  ich  nicht  fiir  ratsam,  sie  verwickelt  alle  Klassen 
der  Geistlichkeit  zu  sehr  in  das  politische,  irdische  Treiben,  und  mindert 
ihren  versOhnenden,  trdstenden  Einfluss  auf  ihre  Gemeinden." 

u)  In  Hardenbergs  Yerfassungsplan  vom  Oktober  1818  —  „Ideen  zu 
einer  landstandischen  Verfassung  in  Preussenu  —  war  der  geistliche  Stand 
als  provinzial-landtagsfahig  gedacht.  Der  Provinziallandtag  besteht:  2.  aus 
den  Erzbischflfen,  BischOfen,  wo  sie  sind.  [Treitschke  Bd.  II  S.  637).  —  In 
dem  Verfassungsentwurf  vom  3.  V.  1819  —  bei  Stern  Bd.  I  S.  649  ff.  — 
hatte  Hardenberg  den  geistlichen  Stand  aus  den  Provinziallandtagen  ent- 
fernt  und  ihn  in  die  erste  Kammer  der  „ allgemeinen  Landtagsversammlung^ 


Digitized  by  VjOOQlC 


202  A-  HaseDclever 

Erfirterung  wurde  aber  geglaubt,  dass,  da  dieser  Stand  bei  der  nicht  er- 
folgten  Dotation  der  katholischen  Erz-  und  -Bistiimer  eines  Teiles  und  wegen 
dem  uberhaupt  gegenwartig  noch  nicht  zu  betrachtlichen  Guterbesitze  des- 
selben  schon  durch  die  fiir  den  Grundbesitz  zu  schaffenden  St&nde  reprasen- 
tiert  werde,  es  daher  hinlanglich  sei,  wenn  dessen  Glieder,  die  in  dem  er- 
forderlichen  Grundbesitze  stehen,  gleich  den  ubrigen  Eigentumern  nnter 
gewissen  Beschrankungen  wahlfahig  seien,  and  dass  es  bei  dereinstiger 
Kreierung  von  Reichsstanden  allerdings  wtinschenswert  sein  m5chte,  wenn 
iiber  die  Vertretung  dieses  Standes  bestimmende  Verfugungen  genommen 
wiirden. 

Dieselbe  Meinung  wurde  auch  hinsichtlich  der  Universitaten ")  von 
Mitgliedern  geaussert.  Die  Unterzeichneten  haben  hierauf  die  Festsetzung 
von  vier  Elassen  der  Stande  fur  zweckmassig  begutachtet,  wonach  die  hier- 
uber  aufgenommene  Yerhandlung  vorgelesen  und  unterschrieben  wurde. 

Fortgesetzt  Berlin  den  27.  Novb.  1822. 

[In  Gegenwart  der  im  gestrigen  Protokolle  benannten  Herren  Einberufenen 

mit  Ausnabme  der  Herren  von  Mirbach  und  Schuller,  die  unpasslich  sind]. 

Auf  die  vierte  Frage: 
vAngenommen  vier  Stande,  cUs 

„a.   die  vormals  unmittelbaren   deutschen  Beichsstdnde  als   erste 

vStandesherren ; 
„6.    Bitter  oder  grossere  Qutsbesitzer ; 
„c.    Stddte  und 
vd.   die  ubrigen  landlichen  Grundbesitzer  mit  Einschluss  der  Erb- 

„pdchter  und  Bauern. 
„So  urird  ad  a)  jedem  mit  einem  mit  Beichsstandschaft  versehen 
„gewesenen  Besitztum  dermalen  noch  angesessener  vormaliger  Beichs- 
vstdnde  eine  Virilstimme  mit  der  Befugnis,  sich  in  erkeblichen  Ver- 
^hinderungsfaJUen  durch  einen  BevoUmachtigten  vertreten  zu  lassett, 
„zu8tehen,  dagegen  ad  6,  c  u.  d  die  Ausubung  der  Landstandschaft 
„bei  den  andern  drei  Stdnden  durch  WaU  zu  bestimmende  Abge- 
„ordnete  festzusetzen  sein. 

~Es  ist  daher  anzugeben,  vote  viel  Abgeordnete  aus  dem  zweUen, 

»dritten  und  vierten  Stande  iiberhauptf  und  tote  viel  davon  fur  jeden 

„einzelnen  Stand  insbesondere  zu  bestimmen  sein  werden?u 

erklarten  sich  die  Unterzeichneten  fiir  diese  Einteilung  und  bemerkten  nur: 

ad  1,  wie  es  aus  mehreren  Rucksichten  nOtig  sein  mOchte,  bei  diesem 

Zugestandnisse  einer  Virilstimme  fiir  einen  solchen  Standesherrn  die  Bedingung 

beizufiigen,   dass   er  auf  dem  Landtage  zu  dessen  Yerhandlung  persdnlich 


mit  dem  Sitz  in  Berlin  verwiesen.  „Zu  der  ersten  Kammer  geh5ren:  die 
„Erzbisch5fe,  Bisch6fe  und  Prelaten,  denen  ich  [Fr.  W.  Ill]  gleichen  Rang 
„beilegen  werde,  evangelischer  und  katholischer  Religion." 

25)  Uber  die  Stellung  der  Universitaten  vgl.  eben falls  die  beiden  Ver- 
fassungsentwiirfe  Hardenbergs  (s.  vorige  Anm.)  bei  Treitschke  Bd.  II  S.  677 
und  bei  Stern  Bd.  I  S.  651. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  203 

erscheine,  oder  im  Falle  ihn  erhebliche  Grunde  daran  hindern,  sich  nur 
darch  einen  Bevollmachtigten  aus  seiner  Familie  oder  doch  durch  einen  zu 
der  angenommenen  zweiten  Klasse  der  vier  Stande  in  der  Provinz  gehdrigen 
Grundbesitzer  vertreten  lassen  miisse  *•),  and  dass  kein  Bevollmachtigter  der 
Art  fur  zwei  Standesherren  noch  auch  in  eigenem  oder  in  eines  andern 
dritten  Namen  zugleich  bei  dem  Landtage  erscheine,  and  folglich  keine  Ver- 
einigung  zweier  standesherrlichen  Vollmachten  in  einer  Person  fur  die  land- 
taglichen  Geschafte  stattfinden  durfe; 

ad  2,  3  u.  4  ist  man  iibereingekommen,  dass  es  zur  Feststellung  der 
Standezahl  fur  die  Provinz  im  allgemeinen  am  zweckmassigsten  sein  werde, 
wenn  unter  Rucksicht  auf  das  VermOgen  und  die  Interessen  derselben  die 
Population  als  Norm  gebende  Grundlage  angenommen  werde.  Bei  Anwen- 
dung  dieses  Grundsatzes  dahin,  um  ferner  zu  bestimmen,  auf  welche  Seelen- 
zahl  in  der  Provinz  ein  Vertreter  gewahlt  werden  solle,  hat  sich  die  Mei- 
nung  von  sechs  Mitgliedern  der  Versammlung  dahin  ausgesprochen,  dass  auf 
eine  BevSlkerung  von  20000  Seelen  ein  Vertreter  in  Antrag  zu  bringen  sei, 
die  Mehrheit  der  Unterzeichneten  glaubt  es  jedoch  angemessen,  wenn  man 
die  Vertretung  der  ganzen  Provinz  durch  Provinzial-Standschaft  in  dem  Ver- 
haltnisse  vorschluge,  dass  auf  25000  Seelen  ein  solcher  Landstand  ange- 
nommen werde,  wodurch  fur  die  beinahe  zwei  Millionen  betragende  Be- 
vdlkerung  sich  eine  Zahl  von  79 — 80  Provinzialstanden  herausstellen  wtirde, 
in  welcher  jedoch  die  Standesherren  einbegriffen  sein  kSnnten. 

Bei  der  fernren  Frage  fiber  die  Verteilung  dieser  festgeBetzten  Stande- 
zahl  im  allgemeinen  unter  die  4  Klassen  derselben  wurde  von  mehrern  die 
Bemerkung  gemacht,  dass  dem  vierten  Stande,  welcher  aus  den  Eigentumern, 
die  im  einzelnen  einen  geringern  Grundbesitz  haben,  bestehen  solle,  eine 
starkere  Anzahl  Vertreter  gegeben  werden  mQge,  wie  der  aus  den  gr5sseren 
Gutsbesitzern  zu  bildenden  zweiten  Klasse,  indem  die  erstern  in  der  ganzen 
Provinz  ein  ohne  Vergleich  grosseres  Grundeigentum  reprasentieren  wie  die 
letztern,  und  zugleich  den  starksten  Teil  der  Population  bilden*7).  Die 
Mehrzahl  der  Stimmen  pflichtet  dieser  Meinung  aber  nicht  bei,  sondern 
glaubte,  dass  auf  jeden  Fall  den  grdssern  Gutsbesitzern  eine  ebenso  starke 
Vertretung  zustehe,  wie  der  Masse  der  geringern  Grundeigentumer,  weil  die 
erstern  weit  seltener  diesen  Besitzstand  andern,  folglich  wegen  dem  dauern- 


M)  Die  Eommission  folgte  dieser  Anregung :  Gesetz  vom  27.  Marz  1824 
§3:  „ Auf  dem  Landtage  erscheinen  die  vormals  unmittelbaren  Reichsstande, 
sobald  sie  die  Majorennitat  erreicht  haben,  in  der  Regel  in  Person,  mit  der 
Befugniss,  sich  in  erheblichen  Verhinderungsfallen  durch  ein  Mitglied  aus 
ihrer  Familie  oder  einen  sonst  geeigneten  Bevollmachtigten  aus  dem  zweiten 
Stande  vertreten  zu  lassen." 

27)  Man  vergleiche  mit  dieser  Anregung  Ancillons  „Grundsatzeu  [Pertz, 
Leben  Steins  Bd.  V  S.  203] :  „Die  Zahl  der  Stimmen,  die  dem  Bauernstande 
verliehen  worden  sind,  ist  zwar  nicht  der  Masse  ihres  Grundeigentums  an- 
gemessen, aber  sie  ist  es  vollkommen  dem  Grade  ihrer  Kultur  in  den  meisten 
Provinzen.  Ihr  Standschaftsrecht  wird  zwar  ihre  Kultur  befOrdem  und 
8teigern,  aber  diese  Entwicklung  kann  nur  die  Frucht  der  Zeit  sein.u 


Digitized  by  VjOOQlC 


204  A.  Ha8enclever 

den  Besitze  grflsserer  G titer  auch  mehr  Interesse  an  des  Landes  Besten 
nehmen  mussten,  worauf  sich  die  Stimmenden  der  ersteren  Meinung  vorbe- 
hielten,  ihre  Griinde  naher  zu  entwickeln  and  in  einer  besondern  Denk- 
schrift  beizufugen. 

Die  Yerteilung  der  im  allgemeinen  angenommenen  Standezahl  wurde 
daher,  insofern  aus  den  spatern  Erflrterungen  nicht  Wichtiges  hervortreter 
was  eine  Abanderung  nOtig  mache,   in  der  Art  unter  die  vier  Elassen  fest- 
gesetzt,  dass  man  davon  zur  ersten  Klasse  die  Standesherren,  zur  zweiten  25r 
zur  dritten  25  und  zur  vierten  Klasse  25  Glieder  zahlen  solle"). 
Auf  die  funfte  Frage: 
„  Was  wurde  friiher  unter  BMergut  verstanden  ?  Kann  diese  Art  des 
nGrundeigentums  in  den  Ehemprovinzen  noch  so  ermittdt  werden, 
„da88  solches,   sei  es  mit  noch  vorhandenen  wtrklichen  oder  nur  mit 
nEhrenreehten  auszmcheiden  ist?    Kommt  dabei    der  adliche  oder 
vburgerliche  Stand  der  Besiteer  in  Betracht?" 
wird  bemerkt,  dass  allerdings  noch  ehemalige  Ritterguter  auf  beiden  Rhein- 
seiten  existieren.    Die  auf  dem  linken  Rheinufer  besitzen  in  keiner  Hinsicht 
ein  Vorrecht;  auf  dem  rechten  Rheinufer  aber  bestehen  noch  einige  mit 
solchen  Rechten  versehene  Ritterguter,  bei  deren  Ausubung  fur  die  Besitzer 
die  Eigenschaft  des  Adels  jedoch  in  keine  Beziehung  kommt. 

Sehr  viele  dieser  G liter  sind  aber  durch  Verkaufe  etc.  auf  eine  solche 
Weise  mit  andern  Giitern  gemischt  worden"),  dass  es  fur  die  Unterzeich- 
neten  ausser  dem  Kreise  der  Mdglichkeit  liegt,  solche  genau  zu  ermitteln, 
welches  jedoch  durch  die  Verwaltungsbehftrden  der  Provinz  vielleicht  erwirkt 
werden  konnte. 

Auf  die  sechste  Frage: 
nSoUte  der  Stand  der  R&tergutsbesiteer  in  den  Bheinprovimen  oder 
„in  einzelnen  Teilen  dersdben  durch  die  franzosische  Verumltung  so 
vveru)i8cht  und  von  dem  ubrigen  IdncUichen  Ghrundeigentume  so  wenig 
„abgeschieden  sein?  dass  es  schwierig  sein  diirfte,  darauf  gam  zariick- 
nzukommen,  so  ist  in  Erwdgung  zu  Ziehen,  dass,  wo  es  nicht  eigent- 
nliche  BMerguter  giebt,  es  doch  angemessen  sei,  das  grossere  Grund- 
veigentum  von  dem  Jdeinern  bei  Ausubung  der  Landstandsdiaft  abzu- 
nsondern.  Welche  Abgrenzung  durfte  in  diesem  Falls  zu  bestimmen 
„sein,  urn  hieraus  zwei  stdndische  Klassen  des  landlichen  Grundeigen- 
„tums  zu  bUden?u 
wurde  angenommen,  dass  bei   der  Bestimmung,   wie  stark  der  Grundbesitz 

-8)  Nach  Ancillons  „Grundsatzen  der  standischen  Commission  in  Berlin, 
1822"  [Pertz,  Leben  Steins  Bd.  VI2  S.  202]  war  die  Verteilung  der  Stimmen 
auf  die  drei  Stande  folgendermassen  festgesetzt  worden: 

die  Ritterschaft  8  e,  die  Stadte  2/e,  die  Bauern  */«• 
Die  Begrundung  ebenda  S.  202  f.,  doch  hatte  sich  die  Kommission  vorbe- 
halten,  diese  Grundsatze  je  nach  den  besondere  Yerhaltnissen  der  einzelnen 
Provinzen  zu  modifizieren ;  was  denn  auch  von  seiten  der  Kommission  ge- 
schah,  insofern  die  hier  gegebenen  Anregungen  in  die  Provinzialverfassung 
fur  die  Rheinprovinz  aufgenommen  wurden.    [Gesetz  vom  27.  Marz  1824  §  4]. 

29)  Vgl.  dazu  Treitschke  Bd.  II4  S.  273  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  EntstehuDg  der  rheinischen  Provinzialstande.  205 

sein  miisse,  am  auf  die  zweite  Klasse  der  Stande  Anspruch  zu  machen,  der 
Grundsteuerbetrag  aller  in  der  Provinz  gelegenen  Giiter  des  Anspruch 
Machenden  zur  Basis  dienen  solle. 

Eine  Stimme  glaubte  jedoch,  dass  durch  eine  Art  von  fidei  Kommiss 
ein  Giiterverband  gebildet  werden  solle,  worauf  das  Landstandscbaftsrecht 
in  zweiter  Klasse  sich  grunde.  Sollte  das  aber  nicht  geschehen,  so  miisse 
nor  anf  einem  einzigen,  dem  zugedachten  Rechte  erforderlichen  Steuerbetrag 
entrichtenden  Gate  dieses  Recht  haften  durfen. 

Zwei  andere  Mitglieder  glaubten,  dass  das  Landstandschaftsrecht  dieser 
Klasse  ein  dingliches  Recht  sei,  was  auf  einem  einzigen  Gute  hafte,  daher 
dieses  Recht  nicht  von  Zahlung  der  Gesammtheit  der  Steuern,  welche  von 
mehrern  Giitern  im  erforderlichen  Betrage  entrichtet  werden,  abhangen  diirfe. 

Eine  vierte  Stimme  teilte  dieselbe  Meinungen  und  erklarte  sie  sich 
gegen  die  Festsetzung  eines  Fideicommisses  fur  das  einzelne  Gut. 

Diese  Meinungsverschiedenheit  gab  Veranlassung,  dass  bei  Abstimmung 
der  Frage,  welche  Grundsteuer-Summe  erforderlich  sei,  um  zur  zweiten 
Klasse  der  Stande  zu  gehdren,  folgendes  erklart  wurde: 

Fiinf  Glieder  wunschen,  dass,  wenn  nur  ein  einziges  Gut  die  gedachte 
Berechtigung  erwiirken  solle,  von  demselben  wenigstens  150  Thaler,  und  wenn 
das  Recht  auf  der  Gesammtheit  des  Gutsbesitzes  in  der  Provinz  gegriindet 
werde,  von  ihr  400  Thaler  Grundsteuer  bezahlt  werden  miisse. 

Drei  stimmten  im  ersten  Falle  fur  150  und  im  letzten  300  Th.;  drei 
im  ersten  Falle  fur  100  und  im  letzten  fur  300  Th. ,  einer  im  ersten  Falle 
fur  200  und  im  letzten  fur  400  Th. 

Sodann  erklarten  fiinf  Stimmen,  dass  in  jedem  Falle  die  Zahlung  eines 
Steuerbetrags  von  100  Th.  diese  Berechtigung  erwiirken  miisste. 

Die  weitere  Erftrterung  dieser  Frage  wurde  hierauf  auf  Morgen  aus- 
gesetzt;  das  Protokoll  verlesen  und  unterschrieben. 

Fortgesetzt  Berlin,  den  28.  Novb.  1822. 
[Im  Beisein  der  sammtlichen  Herren  Einberufenenj. 
Da  die  verschiedene  Beantwortung  der  sechsten  Frage,  besonders  die 
iliversen  Meinungen  in  Betreff  des  erforderlichen  Steuerquantums,  um  zur 
zweiten  Klasse  der  Stande  eine  Berechtigung  zu  besitzen,  gestern  kein  be- 
friedigendes  Resultat  gegeben,  auch  diejenigen  Mitglieder,  welche  gestern 
gestimmt  haben,  dass  ein  Betrag  von  hundert  Thaler  Grundsteuer,  von  der 
Gesammtheit  der  in  der  Provinz  gelegenen  Giiter  entrichtet,  hinreiche,  um 
das  Standschaftsrecht  zur  zweiten  Klasse  zu  begriinden,  heute  noch  hinzu- 
fugten,  dass  ein  solcher  Steuerbetrag  besonders  in  dem  ehemaligen  Erzstifte 
Trier,  welches  die  beiden  Regierungsbezirke  Trier  und  Coblenz  grSssten 
Teils  bilde,  um  so  mehr  geniigen  zu  miissen  scheinen,  weil  gerade  in  diesen 
-das  Dritteil  der  ganzen  Bevolkerung  der  Rheinprovinz  formierenden  Bezirken 
durch  die  aus  dem  Yerkaufe  aller  Staats-  und  geistlichen  Giiter  erfolgte 
Zerstuckelung  des  Grundbesitzes  das  Dasein  so  grosser  Giiterbesitzer,  wie 
anderwarts  sind,  mangeln  und  folglich  das  Bediirfnis  der  Festsetzung  des 
notierten  Steuersatzes  am  fuhlbarsten  werde,  um  dadurch  einen  angemessenen 
Teil  an  der  Vertretung,  die  der  zweiten  Standeklasse  zustehe,  fur  sich  zu 


Digitized  by  VjOOQlC 


206  A.  Hasenclever 

erhalten,  so  wurde  beschlossen,  dartiber  die  Stimmen  zu  hdren,  ob  es  ratsam 
und  zu  gestatten  sei,  dass  ein  verschiedener  and  geringerer  Steaersatz  wie 
jener,  welcher  fur  den  ubrigen  Teil  der  Rheinprovinzen  zur  Qualification  fur 
die  zweite  Klasse  der  Stande  bestimmt  werden  solle,  fur  die  Regierungs- 
bezirke  Trier  und  Koblenz  festgesetzt  werde'. 

Bei  der  Abstimmung  wurde  diese  Frage  mit  13  gegen  6  Stimmen 
verneint. 

Die  folgende  Frage :  ist  zur  Qualification  eines  Standes  zweiter  Klasse 
hinlanglich,  wenn  jemand  vom  gesammten  Grundbesitz  in  der  Provinz  100 
Thaler  Grundsteuern  entrichtet,  wurde  ebenwohl  mit  13  gegen  6  Stimmen 
verneinend  beantwortet. 

Dasselbe  Resultat,  jedoch  mit  12  gegen  7  Stimmen,  ergab  sich  bei  der 
Stimmung  uber  die  Frage,  ob  kein  Steuersatz  von  200  Thaler  von  solchen 
Giitern  gegeben  daf  ur  hinlanglich  sei,  und  nur  bei  der  fortgesetzten  Abstim- 
mung dariiber,  ob  ein  Steuersatz  von  solchen  Giitern  von  300  Thalern  dazu 
ausreiche,  wurde  durch  eine  Mehrheit  von  12  gegen  7  Stimmen  bejahend 
geantwortet. 

Die  bemeldten  Mitglieder,  welche  100  Thaler  fur  zureichend  erklart 
hatten,  referierten  sich,  die  Grunde  ihres  Antrags  in  einer  besonderen  Ein- 
gabe  auseinanderzusetzen,  wonach  fur  heute  das  Protokoll  geschlossen,  ver- 
lesen  und  unterschrieben  wurde. 

Fortgesetzt  Berlin  den  30.  Novb.  1822. 

(In  Gegenwart  sammtlicher  im  gestrigen  Protokoll  benannten  Herren 

Einberufenen.) 

In  der  gestrigen,  bei  der  hohen  Commission  stattgefundenen  Versamm- 
lung  der  Unterzeichneten  ist  der  bei  Beantwortung  der  sechsten  Frage 
entstandene  Zweifel  vorgetragen  worden,  ob  es  zur  Begriindung  der  land- 
standischen  Befugnis  fur  die  zweite  Klasse  hinreiche,  dass  jemand  von  der 
Gesammtheit  seines  in  der  Provinz  gelegenen  Grundbesitzes,  ohne  einen  an- 
derweitigen  Verband  desselben  unter  sich,  das  erforderliche  Steuerquantum 
bezahle,  oder  ob  nur  der  Besitz  eines  einzigen,  oder  doch  der  von  verschie- 
denen  ausdriicklich  dazu  durch  einen  Yerband  bestimmter  Giiter,  wovon  der 
fragliche  Steuersatz  entrichtet  wird,  jene  Qualification  begrtinden  kOnne. 

Die  grosse  Mehrheit  der  Unterzeichneten  glaubte,  die  hieruber  erhal- 
tene  Erklarung  habe  zwar  den  einfachen  Besitz  mehrerer  Gtiter  ohne  Ver- 
band zu  jenem  Rechte  nicht  zureichend  erkannt,  oder  doch  festgesetzt,  dass 
es  in  dem  Willen  des  Anspruchmachenden  stehe,  ob  er  jene  Befugnis  auf 
den  Besitz  eines  zusammenhangenden  Gutes  oder  auf  den  eines  von  mehrern 
Giitern  zu  diesem  Zwecke  zusammengesetzten  und  dazu  erklarten  Ganzen 
griinden  wolle. 

Es  wurde  daher  die  Frage  zum  Abstimmen  gebracht :  „Wie  hoch  soil 
der  Steuersatz  eines  zur  zweiten  Klasse  der  Stande  qualifizierenden  Ritter- 
oder  sonstigen  grossen  Gutes  sein,  welches  entweder  aus  einem  zusammen- 
hangenden einzigen  Gute,  oder  doch  aus  einem  von  mehreren  Giitern  zu- 
sammengesetzten Gapzen  besteht?" 

Sieben  Stimmen  erklarten  100  Thaler,  sieben  andere  200  Thaler,  und 
zwei  Stimmen  400  Thaler  fur  erforderlich. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  207 

Drei  Mitglieder  erklarten,  nicbt  unbedingt  stimmen  zu  kOnnen,  weil 
in  dieser  Frage  zwei  diverse  Falle  enthalten  seien,  fur  deren  jede  sie  auch 
eine  verschiedene  Steuersumme  in  Antrag  bringen  miissten,  namlich  von 
einem  zusammenhangenden  Gate  hundert  Thaler  and  fur  das  aus  mehrern 
Gutern  gebildete  Ganze  300  Thaler80). 

Auf  die  siebente  Frage: 
„  Welche  Stadte  in  der  Eheinprovim  waren  fruher  landtagsfahig 81)  ? 
behalten  diese  Hire  aUerc  Vorreehte,  oder  treten  solche,  die  sich  in 
neuern  Zeiten  gehoben  haben,  an  die  SteUe  alterer,  seUdem  gesunkener 
hinzu,  und  welchen  Stadten  sind  Viril-  und  todchen  nur  CoUehtiv- 
Stimmen  zuzugestehen*'*)'}" 
warde  bemerkt,  dass  in  der  bei  Beantwortung  der  zweiten  Frage  beschlos- 
senen  Aufstellung  der  geschichtlichen  Yerhaltnisse  in  Betreff  der  ehemaligen 
lands tandigen  Befugnisse    diejenigen  Stadte   namentlich  aufgefuhrt  werden 
warden,  welche  gedachte  Rechte  besessen  haben. 

Zar  Erschdpfang  des  ubrigen  Inhalts  dieser  Frage  hielt  man  es  fiir 
n5tig,  dass  vorlaufig  sich  ein  Ausschuss  von  den  Einberufenen  bilden  nidge, 
der  aus  Mitgliedern  sammtlicher  Regierungsbezirke  zosammengesetzt  bestehen, 
einen  namentlichen  Entwurf  uber  die  Stadte  der  ganzen  Provinz,  welche 
kunftig  bei  der  dritten  Standeklasse  Yirilstimmen  und  fiber  die,  welche 
Kollektivstimmen  dabei  erhalten,  anfertigen  und  den  Unterzeichneten  zur 
weitern  Prfifung  vorlegen  solle. 

Zu  diesem  Ausschuss  sofort  die  Herren  von  der  Leyen,  von  Herwegh, 

von  Fisenne,  Briining,  Adolphi,  Hasenclever,  Vopelius,  Dietz  und  Hartung 

bezeichnet  und  ersucht,  am  kiinftigen  Montage  diesen  Entwurf  einzureichen. 

Das  Protokoll  worde  hierauf  geschlossen,  vorgelesen  und  unterschrieben. 


80)  Die  Kommis8ion  setzte  den  erforderlichen  Steuerbetrag  noch  er- 
heblich  herunter  (vgl.  Gesetz  vom  27.  III.  1824): 

§  8:  „In  dem  zweiten  Stande  wird  die  Wahlbarkeit  begrundet: 

1.  durch  den  Besitz  eines  fruher  reichsritterschaftlichen  oder  land- 
tagsfahigen  Guts  in  der  Provinz,  von  welchem  jahrlich  an  Grund- 
steuer  wenigstens  funf  und  siebenzig  Thaler  entrichtet  werden  -r 

2.  durch  den  Besitz  eines  andern  grdsseren  Landguts,  welches  in 
den  zweiten  Stand  aufzunehmen  Wir  fur  angemessen  erachten."- 

31)  Die  auf  den  fruheren  Landtagen  stimmfiihrenden  Stadte  sind  a.  a. 
aufgezahlt  in  Christian  Schlossers  „Denkschrift,  [die  Yerfassungsverh&ltnisse 
der  Lande  Julich,  Cleve,  Berg  und  Mark  betreffend",  (1818)  bei  Pertz,  Leben 
Steins  Bd.  VI2  S.  113. 

82)  Schon  in  der  Denkschrift  vom  Jahre  1818  (vgl.  vorige  Anm.)  hatte 
der  ritter8chaftliche  Adel  eine  diesbezugliche  Modifikation  angeregt:  „dass 
den  einzelnen  bisher  ausschliessend  zu  den  Landtagen  berufenen  Stadten 
dieses  Recht  fortan  nicht  mehr  ausschliessend  zuzugestehen,  dass  vielmehr 
ein  gebiihrender  Anteil  an  der  Wahl  der  Yertreter  des  Burgerstandes  alien 
stadtischer  Yerfassang  fahigen  Orten  des  Landes  zuzumessen  sei." 


Digitized  by  VjOOQlC 


208  A.  Hasenclever 

Fortgesetzt  Berlin,  den  2.  Dezember  1822. 
[In  Gegenwart  sammtlicher  Herren  Einberufenen  mit  Ausnahme  des  Herni 
von  Mirbach,  welcher  Yerhindert  ist.] 
Der  vorgestern  zur  namentlichen  Bezeichnung  derjenigen  Stadte  in 
-den  Rheinprovinzen,  welche  Viril-,  und  jener,  welche  Kollektivstimme  bei 
der  dritten  Klasse  der  Provinzialstande  erhalten  sollen,  niedergesetzte  Aus- 
schuss  hat  das  Resultat  seiner  Arbeiten  in  zwei  Nachweisen  gebracht,  wovon 
die  eine")  das  Verzeichnis 

a.  aller  Stadte,  welchen  Virilstimmen  zu  erteilen  seien,  und 

b.  jener  Stadte  und  sonst  wichtigen  Gewerbgemeinden,  welchen  Col- 
lektivstimmen  gebiihren  sollen, 

mit  der  Bemerkung  des  zu  dem  Ende  festgesetzten  Verbandes  solcher  Stadte 
und  Communen  enthalt,  und  die  andere  ■*)  diejenigen  im  Gewerbe  tief  ge- 
sunkenen  Stadte  umfasst,  worin  der  Ackerbau  bei  weitem  den  dominierenden 
Nahrungszweig  bildet,  und  die  Unbedeutendheit  ihrer  Gewerbe  notwendig  den 
Ausschuss  bewegen  musste,  sie  nicht  in  diesem  Stande  vertreten  zu  lassen, 
welche  beiden  Nachweise  zum  Protokoll  eingereicht  wurden. 

Er  hat  zugleich  erklart,  bei  dieser  Arbeit  von  dem  Grundsatze  aus- 
gegangen  zu  sein,  dass  man  die  ehemaligen  geschichtlichen  Landstandschafts- 
Berechtigungen  der  Stadte  zwar  in  Erwagung  ziehen,  aber  doch  nur  insofern 
wieder  ins  Leben  rufen  solle,  als  der  darin  noch  herrschende  Gewerbverkehr 
«s  verdiene,  und  mithin  dem  in  der  Natur  der  Sache  liegenden  und  zugleich 
ausgesprochenen  Prinzip  der  gewerblichen  und  nicht  landwirtschaftlichen 
Representation  in  dem  dritten  Stande  nicht  widersprochen  werde,  zu  welcher 
letztern  Vertretung  bei  der  Ausscheidung  und  bei  dem  Ubertritt  zu  der  Masse 
der  landbautreibenden  Gemeinden  jede  dieser  Stadte  alsdann  unfehlbar  bei- 
zutragen  befugt  sei. 

Von  diesem  Grundsatze  der  Gewerbewichtigkeit  uberhaupt,  sowie  bei 
der  Zuteilung  von  Viril-  und  Kollectivstimmen  insbesondere  geleitet,  habe 
er  gemass  dem  beigefugten  Verzeichnisse  in  der  gesammten  Rheinprovinz 
acht  grossen  Stadten  neun  Viril-,  und  78  kleineren  Stadten  und  sonstigen 
Gemeinden  in  dem  darin  vorgeschlagenen  Verbande  16  Kollectivstimmen  in 
der  Art  zugeteilt,  dass  man  nach  Abzug  der  Stadte,  welche  Virilstimmen 
erhalten  haben,  die  BevOlkerung  in  den  ubrigen  bemeldeten,  zu  Kollectiv- 
stimmen berechtigten  Gemeinden  zum  ungefahren  Anhaltpunkte  der  Vertei- 
lung  nahm,  dabei  die  geographische  Lage,  die  Verbindung  derselben  Gewerbe- 
zweige,  endlich  die  Begrenzung  der  Regierungsbezirke  moglichst  bertick- 
sichtigte  und  nichts  aus  den  Augen  Hess,  die  Gegenden,  wo  der  meiste 
Handel  und  das  starkste  Gewerbe  statt  haben,  auch  vorziiglich  vertreten  zu 
lassen  jedoch  vorzugllch  in  alien  Teilen  der  Provinz  eine  mdglichst  ange- 
messene  Vertretung  in  der  dritten  Klasse  eintreten  zu  lassen. 

Die  Sache  habe  sich  hierauf  so  gestellt,  dass  mit  Inbegriff  der  Viril- 
stimmen im  Regierungsbezirk  Dusseldorf  zehn,   in  jenem   von  Aachen  vier, 


M)  Vgl.  Beilagen  Nr.  III. 

34)  Ist  unter  Josua  Hasenclevers  Papieren  nicht  mehr  vorhanden. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  209 

in  dem  von  Koln  vier,  in  dem  von  Coblenz  vier  und  in  jenem  von  Trier 
drei  Stande  zur  dritten  Klasse  gewahlt  werden  sollen. 

Der  Ausschus8  bemerkte  ferner,  dass  er  Ursache  habe  an  der  Rich- 
tigkeit  des  ihm  behufs  der  Verteilung  vorgelegenen  BevSlkerungs-status  zu 
zweifeln,  weshalb  und  weil  es  doch  mSglich  sei  oder  werde,  dass  eine  oder 
die  andere  der  wegen  einer  Kollektivstimme  in  einen  Verband  gebrachten 
kleineren  Stadte  etwa  fiiglicher  zu  einem  andern  Gemeindeverbande  der  Art 
gesetzt  werde35);  so  kOnne  es  der  nahern  Berechtigung  der  kompetenten 
BehOrden  iiberlassen  bleiben,  welche  etwaige  Abanderung  hierin  noch  ge- 
troffen  werden  wolle. 

Die  Unterzeichneten  sind  diesen  entwickelten  Grundsatzen,  welche 
dem  Ausschuss  bei  diesem  Geschaft  zum  Leitfaden  dienten,  beigetreten,  und 
haben  die  darauf  gefasste  und  in  der  bemerkten  Anlage  enthaltene  Bestim- 
mung  und  Verteilung  fur  richtig  und  zweckmassig  begutachtet. 

Auf die  achte  Frage: 
„Wer  kann  als  Abgeordneter  in  den  Stadten  ervoahlt  werden,  und 
rwelche  BecUngungen  sind  in   Ansehung  des   Vermogens  smcohl  an 
nGrundbesitz  als  bei  dem  bwrgerlichen  Gewerbe  erforderlich?" 
wurde  angenommen,   dass  erstens  von  jeder  Stadt,   welche   eine  Virilstimme 
filr    die    3.    Klasse    der    Stande   hat,    nur  ein    darin   Wohnender   gewahlt 
werden  kann. 

2.  Ebenso  muss  der,  welcher  durch  eine  Kollectivstimme  Landstand 
werden  will,  in  dem  Verbande  der  zu  dem  Ende  vereinten  Stadte  wohnen. 

3.  Jeder  Abzuordnende  aus  den  Stadten  fur  den  dritten  Stand  iiber- 
haupt  muss  Grund-  und  -Gewerbsteuer  bezahlen,  jedoch  ist  es  nicht  erfor- 
derlich,  dass  der  Grundbesitz,  wovon  er  die  Grundsteuer  bezahlt,  in  dem 
Bann  der  Stadt  liege;  notwendig  muss  er  aber  in  demselben  Regierungsbe- 
zirke  gelegen  sein. 

Was  die  Gewerbsteuer  betrifft,  so  muss  er  solche  in  der  Stadt  oder 
in  dem  Stadt eb and,  worin  er  gewahlt  werden  soil,  bezahlen. 

4.  Nur  der  von  der  Gemeinde  erwahlte  Burgermeister  der  Stadt  kann 
zum  Provinzialstande  der  dritten  Klasse  von  ihr  gewahlt  werden,  ohne  dass 
er  in  einer  dieser  beiden  Steuern  etwas  zu  bezahlen  notig  babe30). 

Einige  Mitglieder  glauben  indessen,  dass  die  Bezahlung  irgend  einer 
Grundsteuer  unbedingt  zur  Wahlf&higkeit   eines  Landstandes   aus  alien  vier 

M)  Das  geschah  in  wenigen  vereinzelten  Fallen,  wie  ein  Vergleich  der 
unten  im  Anhang  Beilagen  Nr.  Ill  verdffentlichten  Aufstellung  mit  der  amt- 
lichen  „Verordnung,  wegen  der  nach  dem  Gesetz  vom  27.  Miirz  1824  vor- 
behaltenen  Bestimmungen  fiir  die  Rheinprovinzen,  vom  13.  Juli  1827"  ergibt. 

M)  Dieser  Vorschlag  ging  nicht  durch;  vgl.  Gesetz  vom  27.  III.  1824 
§11.  In  einem  eigenen  Reskript  des  Ministeriums  des  Innern  an  den  Ober- 
prasidenten  der  Rheinprovinz  vom  9.  II.  1830  wurde  das  noch  genauer  er- 
l&utert :  „Es  versteht  sich  indessen,  dass  den  Magistrats-Personen  die  iibrigen 
Erfordernisse,  namentlich  auch  in  Hinsicht  des  stiidtischen  Grundbesitzes  und 
der  davon  zu  entrichtenden  Steuer,  nicht  fehlen  durfen."  (Rauer  a.  a.  0. 
Teil  II  S.  193.] 

Westd.  Zeitschr.  f.  Gescb.  u.  Kunst.    XXV,   II.  14 


Digitized  by  VjOOQlC 


210  A.  Hasen  clever 

Elassen  erforderlich  sei,  die  Stadte  daher  wohl  der  fur  sie  besondern  Er~ 
fordernis  der  Gewerbsteuer,  aber  nicht  das  fur  alle  Festgesetzte  der  Grund- 
steuerzahlung  bei  ihrer  Wahl  unbeachtet  lassen  k&nnten. 

5.  Jeder  der  iibrigen  erwahlten  Magistratspersonen  muss,  urn  zum 
Abgeordneten  einer  Stadt  zum  Landtage  gewahlt  werden  zu  kdnnen,  durch- 
aus  Grundsteuer  entrichten. 

Die  Frage,  ob  er  auch  Gewerbsteuer  bezahlen  musse,  um  jene  Befug- 
nisse  zu  erlangen,  wurde  mit  einer  Mehrheit  von  11  gegen  6  Stimmen  eben- 
wohl  bejaht. 

6.  In  den  Stadten,  die  Virilstimmen  baben,  ist  zur  Qualification  eines 
Abgeordneten  ferner  die  Zahlung  einer  gesammten  Grand-  und  -Gewerb- 
steuer von  dreissig  Thalern  erforderlich,  wovon  die  Gewerbsteuer  wenigstens 
achtzehn  Thaler  betragen  muss;  in  einem  Stadtverband  aber,  der  eine 
Kollektivstimme  besitzt,  muss  ein  solcher  funfzehn  Thaler  Grund-  und  -Ge- 
werbsteuer, worunter  wenigstens  acht  Thaler  Gewerbsteuer  sich  befinden,. 
entrichten  3?). 

7.  Bei  der  Wahl  eines  Mitgliedes  einer  Handelsgemeinschaft  zum 
Abgeordneten  wird  die  Steuer  ihrer  Compagnie  auf  die  gesammten  Societars- 
zu  gleichen  Teilen  geteilt,  um  danach  beurteilen  zu  kdnnen,  ob  des  Ein- 
zelnen  Steuerbetrag  die  zur  Qualification  eines  Abgeordneten  festgesetzte 
Summe  erreiche  oder  nicht38). 

Auf  die  neunte  Frage: 
nWa8  wird  unter  Bauerngut  verstanden?    Kommt  dabei   auf  die 
nFreiheiten,    Verpflichtungen,   Grosse  desselben  oder  die  Benennungs- 
„versc?tiedenheiten  des  Besitzers  etwas  an?* 
wurde  erwidert,   dass  in  den  Kheinprovinzen  unter  dem  Ausdrucke  Bauern- 
gut nur  das  Gut  oder  der  Inbegriff  solcher  Landereien  verstanden  werden 
konne,  welches   von   einem   Ackersmann   oder   sonstigen   Landwirte    durch 
Menschen  und  Vieh  kultiviert  wird.    Es   kann   hierbei  von   keiner  Grflsse, 
von  keinen  Freiheiten   und  von   keiner  Verpflichtung   die  Rede  sein,  weil 
jeder  Dorf-  und  Stadtebewohner  seine  Landereien  frei,    unbeschrankt  und 
ohne  alle  Vorrechte  besitzt. 

37)  Diese  Norm  machte  sich  spater  die  Kommission  zu  eigen.  [Ver- 
ordnung  fur  die  Rheinprovinz  vom  13.  VII.  1827.  Artikel  X.]  In  Ancillons 
nGrundsatzenu  [Pertz,  Leben  Steins  Bd.  VI*  S.  201]  war  nicht  die  H5he  des 
Steuerertrags,  sondern  diejenige  des  Betriebskapitals  als  bestimmende  Norm 
angenommen:  „.  .  .  um  die  Zahl  der  Wahlenden  und  Wahlfahigen  nicht  iiber 
Massen  zu  vermehren,  wird  erfordert,  in  den  kleinen  Stadten  ein  Gewerbe 
von  2000  Thalern  Betriebskapital ;  in  den  mittleren  von  4000 ;  in  den  grOsseren 
von  10000  Thalern." 

M)  Artikel  X  der  Verordnung  vom  13.  VII.  1827  druckte  diesen  Vor- 
schlag  praziser  aus:  „Die  Gewerbesteuer,  welche  von  Compagniehandlungen 
entrichtet  wird,  kann  einem  der  Teilnehmer  einer  solchen  Handlung,  nicht 
aber  mehreren  derselben  zu  gleicher  Zeit  in  Beziehung  auf  seine  Wahlbar- 
keit  im  Stande  der  Stadte  zu  gut  gerechnet  werden." 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  211 

Bei  Schliessung  dieses  Protokolls  bemerkten  die  Mitglieder,  welche 
auf  die  bei  Beantwortung  der  4.  und  6.  Frage  gemachte  besondere  Eingabe 
mehrerer  Einberufenen,  sich  noch  schriftlich  aussern  zu  wollen,  erklart 
haben,  dass  sie  diese  schriftliche  Deklaration  jetzt  dem  Protokolle  beifugen 
wiirden  ■•). 

Fortgesetzt  Berlin,  den  4.  December  1822. 

[In   Gegenwart  sammtlicher  im  vorgestrigen  Protokolle  bemerkten  Herren 

Einberufenen  mit  Einschluss  des  Herrn  yon  Mirbach  und  des  Herrn  Grafen 

von  Hompesch,  welcher  letzterer  bisher  unpasslich  war.] 

Der  standesheiTliche  Deputierte  Freiherr  von  Knoblauch  zeigt  an, 
dass  er  nunmehr  audi  die  Vollmacht  von  S.  Durchlaucht  der  verwitweten 
Flirstin  von  Hohensolms-Lich  als  Vormunderin  ihres  Sobnes  des  Fursten 
Carl  von  Solms-Hohensolms-Lich  Durchlaucht,  bei  den  Beratungen  uber  die 
Bildung  einer  kiinftigen  Provinzialstandschaft  namens  seiner  gedachten  hohen 
Kommittenten  zu  erscheinen,  erhalten  und  der  hohen  Commission  berate 
ubergeben  habe.  Er  wlinschte  diese  Anzeige  mit  der  Bemerkung  im  Pro- 
tokoll  aufzunehmen,  dass  er  seinen  am  26ten  v.  M.  bereits  dort  erklarten 
Vorbehalt  auch  auf  diese  neue  Eigenschaft  auszudehnen  fur  n6tig  erachte. 

In  der  gestrigen  Conferenz  bei  der  hohen  Commission  wurde  der 
Herr  von  der  Leyen  beauftragt,  die  Griinde,  warum  die  Einberufenen  bei 
der  Beantwortung  der  8ten  Frage  unter  No.  3  die  Bedingung  vorgeschlagen 
haben,  dass  der  fur  den  dritten  Stand  zu  wahlende  Abgeordnete  die  zur 
Wahlfahigkeit  erforderliche  Gewerbsteuersumme  in  der  Stadt  oder  respektive 
in  dem  Stadteverband  bezahlen  mlisse,  dagegen  es  hinreicht,  wenn  die  erfor- 
derliche Grundsteuer  von  einem  im  Regierungsbezirke  gelegenen  Grundbesitz 
entrichtet  werde,  in  einer  besondern  Angabe  naher  zu  entwickeln.  Derselbe 
hat  seinen  Auftrag  vollzogen  und  nachdem  die  Unterzeichneten  von  dem 
Inhalt  seiner  Eingabe  Kenntnis  genommen  und  sich  vollkommen  damit  ein- 
verstanden  erklart  haben,  so  wurde  sie  diesem  Protokolle  beigefugt40). 

Man  hat  hierauf  mit  der  Prufung  und  Beantwortung  der  vorgelegten 
Fragen  fortgefahren  und 

Auf  die  zehnte  Frage: 
nWelche  Bedingungen  sind  in  Ansehung  des   Vermogem  bei  einem 
naus  dem   Stande  der  bauerlichen   und  andern  zur  4.  Klasse  der 
„Grundeigentumer  zu  wahHenden  Landtagsabgeordneten  festeusetzen?" 

erwidert,   dass   ein   solcher    Abgeordneter  wenigstens   20  Thaler  jahrliche 

Grundsteuer  von  seinem  Eigentum  bezahlen  musse41). 


M)  1st  nicht  vorhanden  unter  Josua  Hasenclevers  Papieren. 

40)  Nicht  vorhanden  unter  Josua  Hasenclevers  nachgelassenen  Papieren. 

41)  Von  der  Kommission  ubernommen.  „In  den  Gegenden  jedoch,  in 
welchen  Gewerbebetrieb  mit  dem  Grundbesitz  verbunden  zu  sein  pflegt,  soil 
ein  Steuerbetrag  von  20  Thalern  an  Grand-  und  Gewerbesteuer  zusammen 
die  Wahlbarkeit  begrunden.u    [Verordnung  vom  13.  Vn.  1827.    Artikel  XI.] 

14* 


Digitized  by  VjOOQlC 


212  A.  Hasenclever 

Auf  die  eilfte  Frage: 
nWelche  personlichen  Eigenschaften  sind  bei  der    WaJdbarlceit  der 
„Abgeordneten  aus  alien  Stdnden  erforderlich,  und  ist  seiche  an  einen 
mehrjahrigen  Grundbesitz  zu  binden?" 
wurde  unbedingt  angenommen,  dass  derselbe 

1.  zu  einer  der  christlichen  Confessionen  gehore; 

2.  ein  30jahriges  Alter; 

3.  einen  unbescholtenen  Ruf  *a)  und 

4.  einen  zehnjahrigen  ununterbrochenen  zur  Vertretung  jeder  Klasse 
erforderlichen  Grand-  und  respective-Gewerbebesitz  haben  musse 43). 

Im  Verlauf  der  Discussionen  uber  die  fernere  Bestimmung  des  Grund- 
und  respective-Gewerbebesitzes  machte  die  Verse hiedenheit  der  Meinungen 
uberhaupt  und  vorzuglich  die  starkeren  oder  geringeren  Riicksichten  bei 
jeder  der  verschiedenen  Standeklassen  es  ndtig,  dass  auch  hinsichtlich  einer 
jeden  die  enger  oder  weiter  ausgedehnte  Beschrankung  jenes  Besitzcs  zur 
besonderen  Sprache  gebracht  und  daruber  entschieden  wurde. 

Die  in  Beziehung  auf  die  2.  Klasse  desfalls  aufgestellte  Frage :  ob  es 
zur  Wahlfahigkeit  eines  Abgeordneten  in  dieser  Klasse  erforderlich  sei,  dass 
ein  solcher  ununterbrochener  zehnjahriger  Grundbesitz  von  einem  und  dem- 
selben  oder  von  einem  uberhaupt  in  der  Provinz  gelegenen  Gute  nachge- 
wiesen  werde,  wurde  mit  einer  Mehrheit  von  11  gegen  9  Stimmen  dahin  be- 
antwortet,  dass  nur  ein  solcher  Grundbesitz  eines  und  desselben  Gutes  jenes 
Recht  begriinden  konne. 

Was  den  dritten  Stand  betrifft,  so  wurde  einstimmig  fiir  unnotig  er- 
fclart,  dass  ein  Mitglied  der  dritten  Klasse,  urn  wahlfahig  zu  sein,  ein  und 
dasselbe  Gewerbe  wahrend  10  Jahren  getrieben  und  ein  und  dasselbe 
Grundeigentum  so  lange  besessen  habe;  auch  wurde  mit  19  gegen  1  Stimme 
festgesetzt,  dass  der  erforderliche  Gewerbe-  und  Grundbesitz  nicht  gerade 
an  einem  und  demselben  Orte,  wohl  aber  in  der  Provinz  wahrend  zehn 
Jahren  habe  ausgeubt  und  respective  besessen  werden  miissen. 

In  Ilinsicht   auf  die   vierte  Klasse   der  Stande   wurde   mit   15   gegen 

**)  Diese  recht  dehnbare  Definition  sollte  in  spateren  Jahren  noch  zu 
sehr  unerquicklichen  Debatten  fiihren,  besonders  seitdem  man  in  liberalen 
Kreiscn  argwohnte,  die  Regierung  benutze  diese  Bestimmung,  um  unbequeme 
Abgeordnete  von  den  Landtagsverhandlungen  fernzuhalten.  Auf  dem  Ver- 
einigten  Landtage  1847  kam  es  wegen  der  Pracisierung  dieser  Definition  zu 
recht  lebhaften  Auseinandersetzungen.  Vgl.  Bergengriin,  David  Hansemann 
(Berlin  1901)  S.  313,  bes.  S.  375  ft\ 

43)  Schon  in  Ancillons  nGrundsiitzenu  dieselben  Forderungen  [Pertz, 
Leben  Steins  Bd.  IP  S.  202].  Bereits  in  Hardenbergs  „Ideen  zu  einer  land- 
standischen  Verfassung  in  Preussen"  vom  Oktober  1818  bei  Treitschke  Bd.  II 
S.  637,  wie  in  „Hardenbergs  Verfassungsentwurf  vom  3.  Mai  1819  in  Form 
eines  Kgl.  Kabinetsbefehles"  bei  Stern  Bd.  I  S.  650  (hier  ist  der  unbestimmte 
Ausdruck  bei  Treitschke:  „Majorennitattf  ersetzt  durch  die  Altersforderung 
von  30  Jahren)  finden  sich  die  gleichen  Bedingungen  fiir  die  Wahlfahigkeit. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialst&nde.  213 

5  Stimmen  die  Notwendigkeit  eines  ununterbrochenen  lOjahrigen  Besitzes 
des  nam  lie  hen  Grundstiicks  und  mit  13  gegen  7  Stimmen  die  absolute 
Lage  eines  solchen  Grundbesitzes  in  dem  Wahlbezirke  als  Erfordernis 
der  Wablfahigkeit  eines  Abgeordneten  verworfen,  mithin  ein  solcher  Grund- 
besitz  in  der  Provinz  gelegen  fur  zureichend  erklart. 

Zur  Vermeidung  mancher  Zweifel  und  Fragen  wurde  endlich  ange- 
nommen,  dass 

a.  der  angeerbte  oder  angeheiratete  Grundbesitz  sowie 

b.  die  Erbpacht  hierbei  dem  Selbsterwerb  und  Besitz  ganz  gleich  zu 
achten  sei. 

Das  heutige  Protokoll  wurde  hiermit  geschlossen,  verlesen  und  unterschrieben. 

Fortgesetzt  Berlin,  den  5.  Dezember  1822. 
[Im  Beisein  der  im  gestrigen  Protokoll  benannten  Herren  Einberufenen.] 

Die  Bestimmung  der  Eigenschaften  bei  der  Wahlbarkeit  eines  Ab- 
geordneten und  sein  erforderlicher  Grundbesitz  haben  mehrere  der  Unter- 
zeichneten  unter  stetem  Hinblick  auf  die  Rheinprovinzen  veranlasst,  zur 
Aufklarung  einiger  erheblicher  Anstande,  die,  durch  verschiedene  Ansichten 
erzeugt,  in  der  spatern  Anwendung  eines  Wahlgesetzes  eine  peinliche  Un- 
gewissheit  legen  konnten,  noch  mehrere  Punkte  in  Fragen  zu  bringen,  durch 
deren  einfache  Beantwortung  die  Meinung  der  Unterzeichneten  sich  deut- 
licher  aussprechen  und  der  Gegenstand  der  vorliegenden  eilften  Frage  noch 
mehr  erschdpft  werden  sollte. 

Es  wurde  daher  zuerst  vorgetragen,  ob  ein  zum  Abgeordneten  wahl- 
fahiges  Mitglied  einer  Standeklasse  zu  dem  Abgeordneten  einer  andern 
Klasse  gewahlt  werden  k6nne,  wenn  er  die  notige  Qualification  zu  dem  letzten 
besitze  ?   Vierzehn  gegen  sechs  Stimmen  sprachen  sich  hieriiber  verneinend  aus. 

Die  folgende  Frage  jedoch:  ob  jemand,  der  die  ndtige  Qualification 
zu  mehreren  Standeklassen  besitzt,  die  Optionsbefugnis  zustehe,  zu  welcher 
dieser  Klassen  er  gehdren  wolle,  vorausgesetzt,  dass  er  solches  sogleich  bei 
Bildung  der  Wahllisten  erklart  habe,  wurde  mit  19  gegen  1  Stimme  bejaht. 

Urn  einen  solchen  Fall  teils  noch  mehr  zu  verdeutlichen,  teils  auch, 
um  einen  besondern,  in  den  vielen  kleinen  mit  Kollectivstimmen  begut- 
achteten  Stadten  der  Rheinprovinz,  die  im  allgemeinen  fast  liberal  1  nebst 
den  Gewerbsleuten  auch  bedeutende  Landwirte  enthalten,  und  zu  deren  Um- 
fang  wegen  einer  gewissen  und  bestimmten  Begrenzung  desselben  vielleicht 
nach  Landgemeinden  gezogen  werden,  hier  zur  Begutachtung  darzustellen, 
wurde  gefragt,  ob  jemand,  der  in  einer  zur  dritten  Standeklasse  gehSrigen 
Stadt  wohnt,  aber  nicht  zum  Abgeordneten  dieser,  wohl  aber  zu  einem  der 
4.  Klasse  qualifiziert  ist,  von  den  Wahlern  der  letzten  Klasse  als  solcher 
gewahlt  werden  k5nne,  vorausgesetzt,  dass  er  bei  Bildung  der  Wahllisten 
erklart  habe,  zur  4.  Klasse  gehftren  zu  wollen? 

Eine  Mehrheit  von  13  gegen  7  Stimmen  hat  sich  hieriiber  bejahend 
erklart. 

Es  hat  sich  hierauf  auch  noch  die  Frage  erhoben,  ob  es  erforderlich 
sei,  dass  ein  zu  wahlender  Abgeordneter  des  4.  Standes  die  Landwirtschaft 
entweder  selbst  fuhre,  oder  unter  seiner  Aufsicht  betreiben  lasse? 


Digitized  by  VjOOQlC 


214  A.  Hasenclever 

Diese  Erfordernis  wurde  inzwischen  **)  mit  11  gegeu  9  Stimmen 
verworfen. 

Auf  die  zwdlfte  Frage: 
ff  Welche  Eigenschaften  sind  fiir  die  Befugnis,  den  Abgeordneten  zu 
wahlen,  zu  bestimmen?" 
haben  die  Unterzeichneten  es  fur  nOtig  gehalten,  die  dazu  erforderlichen 
Eigenschaften  im  allgemeinen,  und  jene,  welche  sich  auf  die  verschiedenen 
Wahler  der  Standeklassen  insbesondere  beziehen,  zu  bezeichnen. 

Es  wurde  namlich  unterstellt,  dass  in  der  zweiten  Klasse  die  Stimm- 
berechtigten  ohne  Zwischenstufe  von  Wahlmannern  die  fiir  ihre  Klasse  fest- 
gesetzten  Deputierten  unmittelbar  wahlen  sollen,  dagegen  die  Zahl  der  Stimm- 
berechtigten  von  jeder  der  3.  und  4.  Klasse  in  Urwahler  und  Wahlmanner, 
welche  letztere  von  erstern  gewahlt  werden  und  alsdann  selbst  zur  Wahl 
der  Abgeordneten  schreiten,  zufallen  musse. 

Nach  der  hieraus  sich  bildenden  und  in  der  Wichtigkeit  steigenden 
Stufenfolge  wiirden  sich  also  auch  die  Eigenschaften  aller  dieser  Wahler 
gestalten  miissen;  und  die  Unterzeichneten  haben  des  Endes  folgende  Ein- 
teilung  der  Erfordernisse  vorschlagen  zu  miissen  geglaubt: 

1.  Allgemeine,  fur  alle  Urwahler  und  Wahlmanner  jeder  Klasse  nOtigen 

Eigenschaften ; 

2.  Erfordernisse  fur  die  Urwahler  jeder  Klasse ; 

3.  Erfordernisse  fur  die  Wahlmanner  derselben. 

Im  allgemeinen  wird  erfordert,  dass 
ad  1.  a)  der  Wahler  und  Wahlmann  zu  einer  der  christlichen  Confessionen 
gehOren, 

b)  einen  unbescholtenen  Ruf  und 

c)  das  zuruckgelegte  Alter  von  24  Jahren  erreicht  haben  miissen**). 
ad  2.  Fiir  die  Wahler  der  2.  Klasse  sind 

a)  dieselben  Qualitaten  erforderlich,  wie  fur  die  Abgeordneten  dieser 
Klasse,  und  ist  nur  das  fiir  letztere  festgesetzte  Alter  von  30 
Jahren  hier  auf  24  Jahre  herabgesetzt, 

b)  um  Urwahler  in  der  dritten  Klasse  zu  sein,  muss  man  entweder 
in  der  Grand-  oder  in  der  Gewerbsteuer  oder  in  beiden  zusam- 
men  4  Thaler  bezahlen, 

c)  fiir  einen  Urwahler  der  vierten  Klasse  ist  ein  Grundsteuerbetrag 
von  drei  Thalern  durch  eine  Stimmenmehrheit  von  11  gegen  8, 
welche  letztere  4  Thaler  in  Vorschlag  gebracht  hatten,  als  er- 
forderlich angenommen  wordeu. 

ad  3.  Zur  Qualification  eines  Wahlmannes 

a)  in  der  dritten  Klasse  wurde  die  Zahlung  einer  Grand-  und 
und  Gewerbesteuer  von   10  Thaler  fiir  nStig  erachtet,  jedoch 


")  Muss  wohl  heissen  „indessentt,  oder  es  ist  eine  spatere  Einschaltung 
ins  Protokoll. 

")  Schon  in  Ancillons  „Grandsatzena  [Pertz  Bd.  VI1  S.  202] :  „Da  die 
Auaiibung  des  Wahlrechts  nicht  so  wichtig  ist,  als  die  Wahlfahigkeit,  so 
wird  zu  der  ersten  nur  ein  Alter  von  24  Jahren  .  .  .  erfordert." 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Ent8tehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  215 

fur    hinreichend    erklart,    wenn   dieser   Betrag   allein    in   der 
Grundsteuer  bezahlt  werde; 
b)  dagegen  wurde  geglaubt,  dass  ein  Wahlmann  der  4.  Klasse  zehn 
Thaler  in  der  Grundsteuer  entrichten  masse. 
Das  Protokoll  wurde  hierauf  geschlossen,  vorgelesen  und  unterschrieben. 

Fortgesetzt  Berlin,  den  6.  Dezember  1822. 
[In  Gegenwart  sammtlicher  Herren  Einberufenen]. 

Auf  die  dreizehnte  Frage: 
„In  tcdchen  Fallen  ruhet  die  WdUbarkeU  und  das  Wahlrecht?11 
glauben  die  Unterzeichneten  erklaren  zu  miissen,  dass  die  Wahlbarkeit  und 
das  Wahlrecht 

a)  wahrend  einer  Criminaluntersuchung  *•) ; 

b)  wahrend  der  Sequestration  —  und 

c)  uberhaupt  wenn  der  Eigentumer  nicht  die  gesetzliche  und  freie 
Disposition  uber  sein  Vermogen  und  seine  Handlungen  hat,  ruhen  miissen. 

Auf  die  vierzehnte  Frage: 

„In  todchen  Fallen  ist  die  Wahmehmung  des  WaMrechU  durch  Be- 

„v6Umdchtigte  nachzulassen?" 
wurde  bemerkt,  dass  in  den  bisherigen  Yerhandlungen  uber  die  Festsetzung 
der  Eigenschaften  der  Stande,  sowie  uberhaupt  in  alien  auf  die  Represen- 
tation bei  den  verschiedenen  Klassen  bezuglichen  Bestimmungen,  um  den 
Zweck  der  Standschaft  auf  die  angemessenste  Weise  zu  erreichen,  yon  sol- 
chen  Grundsatzen  ausgegangen  worden,  die  sich  mit  der  Ausubung  des 
Wahlrechts  durch  Bevollmachtigte  nicht  vertragen.  Die  Nachlassung  einer 
solchen  Befugnis  wurde  daher  in  einen  Widerspruch  mit  dem  bisherigen 
Geiste  aller  Yorschlage  verwickeln,  und  uberdies  eine  nicht  folgenlose  Be- 
sorgnis  erzeugen,  dass  Personen  eine  Teilnahme  am  Wahlgeschaft  sich  zu 
verschaffen  suchen  m6chten,  von  welchen  es  wtinschenswert  sein  wiirde,  wenn 
sie  immer  demselben  (fern)47)  bleiben  mussten.  Eine  Mehrheit  von  18  gegen 
2  Stimmen  schlagt  daher  vor,  dass  mit  Ausnahme  der  Standesherren,  die 
selbst  bei  ihrer  Minderjahrigkeit  aufrecht  bleibt,  ein  aktives  oder  passives 
Wahlrecht  ausgeQbt  werden  diirfe. 

Die  abweichenden  2  Stimmen48)  glaubten  aber,  dass  einem  Vater  fiir 

")  Gegen  diesen  dehnbaren  Begriff,  der  der  Regierung  allerhand  Hand- 
haben  bot,  unbequeme  Abgeordnete  von  den  Landtagsverhandlungen  fern- 
zuhalten,  wandte  sich  Hansemann  auf  dem  Yereinigten  Landtag  (vgl.  oben 
Anm.  42):  wer  stellte  die  allerdings  auch  recht  einseitige  Forderung,  dass 
jeder,  der  nicht  das  Yertrauen  seiner  Standesgenossen  verloren  hat,  hier 
zu  sitzen  das  Recht  habe".  [Bergengrun,  David  Hansemann  (Berlin  1901) 
S.  377.] 

47)  Zusatz  des  Herausgebers. 

*8)  Vgl.  hierzu  Reskript  des  Ministeriums  des  Innern  an  den  Ober- 
prasidenten  der  Rheinprovinz  vom  29.  Y.  1825:  „die  Frage,  ob  bei  einer 
Ehe  ohne  Gutergemeinschaft  der  Ehemann  seine  Frau  fiir  ein  ihr  eigentiim- 
lich  gehdriges  landtagsfahiges  Gut,  und  ebenso  ein  Yormund  seinen  Pupillen 


Digitized  by  VjOOQlC 


216  A.  Hasenclever 

seine  Kinder,  einem  Ehemann  fur  seine  Gattin,  welcher  letztere  Fall  jedoch 
fruher  schon  angenommen  wurde,  einem  Vormunde  fur  seine  Pflegbefohlnen, 
den  Unverheirateten  weiblichen  Geschlechts  und  den  verschiedenen  Teil- 
nehmern  an  einer  ihnen  zugefallenen  gemeinschaftlichen  Erbschaft  die  Be- 
fugnis  zustehen  musse,  zur  Ausiibung  des  Wahlrechts  einen  Bevollmachtigten 
zu  wahlen,  vorausgesetzt,  dass  derselbe  zu  der  Klasse  des  Bevollmachtigen- 
den  geh5re. 

Auf  die  funfzehnte  Frage: 
uWie  werden  die  Abgeordneten  aus  dem  zweiten,  dritten  und  vierten 
„Standc  gewdhlt?" 
wurde  in  BetrefF  der  Wahlen  der  Abgeordneten  zum  2.  Stande  yon  dem 
Herrn  Grafen  von  Bassenheim  die  Frage  aufgeworfen,  ob  nacb  vorheriger 
Ermittelung,  aus  wie  viel  Mitgliedern  die  Wahlfahigen  der  zweiten  Klasse 
iiberhaupt,  sodann  die  darunter  befindlichen  adlichen  grossen  Gutsbesitzer 
besonders,  und  die  ubrigen  grossen  Gutsbesitzer  darin  auch  besonders  be- 
stchen 49),  jede  dieser  beiden  Abteilungen  unter  sich,  die  verhaltnismasig  der 
Anzahl  der  Mitglieder  aus  einer  jeden,  auf  solche  fallende  Abgeordnetenzahl 
wahlen  solle,  wobei  es  jedoch  beiden  Abgeordneten  frei  stehe,  adliche  oder 
andere  Mitglieder  zu  Standen  zu  wahlen,  und  iiberdies  von  keiner  Trennung 
der  zweiten  Standeklasse  selbst  die  Rede  sein  diirfe,  sondern  die  beiden 
Abteilungen  nach  beendigter  Wahl  sich  vielmehr  sogleich  vereinigen  und  die 
gedachte  Standeklasse  bilden  sollen. 

Man  ist  jedoch  iibereingekommen,  die  Beantwortung  derselben  auf 
morgen  zu  vertagen. 

Was  die  Wahlbarkeit  der  Abgeordneten  zum  dritten  Stande  betrifft, 
so  werden  die  Stadte,  welche  Virilstimmen  haben,  in  sich,  und  jene,  welchen 
Kollektivstimmen  zustehen,  in  ihrem  Stimmenbezirk  durch  nach  Verhaltnis 
der  Seelenzahl  zu  bestimmende  Wahlmanner  ihre  Abgeordneten  am  fuglichsten 
wahlen  lassen. 

Auf  dieselbe  Weise,  wie  die  zuletzt  genannten  Stadte,  kdnnen  die  zur 
Standewahl  von  der  4.  Klasse  Berechtigten  bei  einer  solchen  Wahl  verfahren. 

Bei  dieser  Gelegenheit  wurde   die  Frage,  ob  jemand  sein  Recht  als 

in  der  Art  vertreten  kQnne,  dass  der  Eine  oder  der  Andere  wegen  eines 
solchen  Guts  auf  Ausiibung  des  Stimm-  und  Wahlrechts  Anspruch  machen 
diirfe?  —  ist  nach  dem  Gesetze  verneinend  zu  beantworten,  da  dasselbe 
nirgend  solche  Vertretung  gestattet,  sondern  nur  Eigentumer  als  Deputierte 
zulasst". 

49)  Man  vergl.  dazu  den  interessanten  Brief  des  Kfllner  Landtags- 
abgeordneten  Merkens  an   General   v.   Borstell.     Koln   12.   I.  1827:    „dazu 

kommt,  dass  die  Liberalitat  des  Standschaft-Gesetzes, sehr  verkannt 

worden  war,  denn  nicht  der  Adel,  sondern  die  Rittergutsbesitzer  sollten  ver- 
treten werden,  worunter  sehr  viele  Biirgerliche  sind,  aber  die  bekannten 
Wahl-Operationen  zu  Coblenz  und  Diisscldorf  hatten  die  weisheitsvollen 
Absichten  des  K6nigs  zu  vereiteln  und  alles,  was  biirgerlich  ist,  zu  verdrangen 
gewusst".  [Briefe  und  Aktenstcuke  zur  Geschichte  Preussens  unter  Friedrich 
Wilhelm  III,  herausgeg.  v.  Fr.  Iiuhl  Bd.  Ill  (Leipzig  1902)  S.  307.] 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheioischen  Provinzialstande.  217 

Wahler  in  zwei  verschiedenen  Klassen  ausiiben  k6nne,  mit  13  gegen  4 
Stimmen  verneint,  zugleich  einstimmig  verworfen,  dass  ein  Stiramberechtigter, 
der  in  der  vierten  Klasse,  und  zwar  in  demselben  Wahlbezirke  den  bestimmten 
Steuersatz  mehrfach  bezahlt,  auch  ein  mehrfaches  Stimmrecht  ausiiben  kdnne. 
Diese  Verwechselnng  wurde  mit  12  gcgen  5  Stimmen  auch  fur  den 
Fall  begutachtet,  wenn  ein  solcher  Stimmberechtigter  fur  mehrere  Wahl- 
bezirke in  den  gedachten  Verhaltnissen  sich  tinden  sollte. 

Auf  die  sechzehnte  Frage: 
„Wird  insonderheit  bei  den  Stadten  von  der  Gesammtheit  der  Biirger- 
yjSchaft  (den  Stadtcerordneten)  oder  dem  Magistral  solches  beumrkt  <"' 
glaubt  man  dahin  antragen  zu  miissen,   dass  in  den  Stadten  yon  der   Ge- 
sammtheit der  Burgerschaft  nach  den  von  den  Einberufenen  begutachteten 
Grundsatzen  die  Abgeordneten  gewahlt  werden  sollen60). 

Auf  die  siebzehnte  Frage: 

„lst  es  zu  wumcken,  dass  freiuriUige  Corporations  unter  den  Gewerb- 

„treibenden  wieder  stattfinden,  und  um  zur  BUdung  solcher  Corpo- 

,yraUonen  zu  ermuntern,  ist  es  ratsatn,  ihnen  bei  der  Wahl  besondere 

f,Vorrechte  zu  erte&en?" 

sind  die  Unterzeichneten  keineswegs   der  Meinung,   dass   besondern   Corpo- 

rationen  von  Gewerbschaften  irgend  ein  Vorrecht  bei  den  Wahlen  gestattet 

werden  solle;   sie  glauben  indessen,    dass   es  sehr  zweckmassig  sein  wiirde, 

wenn,  ohne  aber  die  Ziinfte,  ihre  Vorrechte   und  ihre  Missbrauche   zuriick- 

rufen  zu  wollen*1),   zur  Unterdruckung  der   durch   eine  ganz  aussichtslose, 

ungerechte  und  verderbliche  Lizenz  jedes  Gewerbe  auszuuben,  gewisse  ord- 

nende  Bedingungen  wieder  festgesetzt  und  dadurch   die  Vervollkommnung 

ihrer  Arbeiten  und  der  Wohlstand  iiberhaupt  sicher  befordert  werden  wiirden. 

Man  hat,  um  diese  Ansicht  naher  zu   entwickeln,   daher  die    Herren 

von  der  Leyen,  von  Reichmeister,   von  Herwegh,  von  Fisenne,  Bruning  und 

Dietz  beauftragt,  hiertiber  eine  geeignete  Denkschrift62)   zum  Protokoll  ein- 

5U)  Vgl.  zur  Motivierung  dieses  lakonischen  Gutachtens  Anhang  Bei- 
lagen  Nr.  IV. 

51)  Schon  in  Ancillons  „Grundsatzenu  [Pertz  Bd.  VP  S.  205]  die  gleiche 
Auffassung :  „die  Gesetzgebung  muss  mit  den  politischen  Institutionen  Schritt 
halten,  indem  sie  b)  zur  neuen  Begrundung  eines  achten  achtbaren  und 
wiirdigen  Burgerstandes  die  Gewerbefreiheit  in  gesetzmassige  Schranken  zu- 
rlickfuhrt,  dieselbe  mit  zweckmassigen  Bedingungen,  die  ihre  Bewegung 
normiren,  ohne  sie  zu  lahmen,  verbindet,  die  Errichtung  von  Gewerbe-Corpo- 
rationen  begiinstigt,  die  ohne  den  nachteiligen  Zwang.  der  alten  Ziinfte 
wieder  herbeizufuhren,  die  Erhaltung  der  Ordnung  erleichtern,  die  stete 
Vervollkommnung  der  Arbeit  sichern  und  den  Gemeinsinn  beleben".  In 
seiner  Kritik  der  „Grundsatzeu  hatte  Stein  die  Wiederbelebung  der  Zunfte 
direkt  gefordert ;  vgl.  Pertz  Bd.  V  S.  749  f.  sowie  M.  Lehmann :  Freiherr 
vom  Stein  Bd.  Ill  (Leipzig  1905)  S.  480  f. 

52)  Abgedruckt  in  den  Beilagen  Nr.  II. 


Digitized  by  VjOOQlC 


218  A.  Hasenclever 

zureichen,    wornach    die    gegenwartige    Verhandlung    verlesen    and    unter- 
schrieben  warde. 

Fortgesetzt  Berlin,  den  7.  Dezember  182  2. 
[In  Gegenwart  sammtlicher  Herren  Einberufenen.] 

Der  vom  Herrn  Grafen  von  Bassenheim  gestern  bei  Erdrterung  der 
15.  Frage,  wie  die  Abgeordneten  zum  2.  Stande  gewahlt  werden  sollen,  gc- 
machte  Antrag  wurde  heute  znr  Bestimmong  gebracht,  und  da  ausdrucklich 
der  Wunsch  geaussert  wurde,  dass  man  hiebei  die  Stimmen  namentlich  auf- 
fiihren  m5ge,  so  hat  man  keinen  Anstand  genommen,  demselben  zu  ent- 
sprechen. 

Es  hat  sich  hierauf  folgendes  Resultat  ergeben:  die  Herren  Bruning, 
Dietz,  yon  der  Leyen,  Hasenclever,  Graf  von  der  Lippe,  von  Knoblauch, 
von  Reichmeister,  Graf  von  Bassenheim,  Graf  von  Spee,  Graf  von  Hompesch, 
Vopelius,  Adolphi,  von  Mirbach,  Graf  von  Trips  und  von  Wylich  sprachen 
«ich  fur  die  Bewilligung  des  Antrags  aus. 

Die  Herren  Hayn,  Schiiller,  von  Herwegh,  von  Fisenne  und  Hartung 
glaubten  sich  aber  nicht  dafur  erklaren  zu  k5nnen. 

Der  letztere  wiinschte,  dass  diese  Frage  unbeantwortet  bleiben  mdge, 
und  hat  seine  Grunde  hie  ruber  in  einem  dem  Protokolle  beigefugten  beson- 
dern  Votum*3)  ausgefuhrt. 

Herr  von  Herwegh  hat  die  Ursachen  seiner  Verneinung  der  Frage 
•ebenfalls  schriftlich  beigelegt M),  wornach  Herr  Graf  von  Spee  erklarte,  dass 
-er  noch  eine  kleine  Erlauterung  zu  gedachtem  Antrage  einreichen  wurde. 

Hierauf  verlas  der  Herr  von  der  Leyen  die  Denkschrift,  welche  die 
nahere  Entwicklung  der  Grunde  und  Ansicht  des  gestern  niedergesetzten 
Ausschusses  uber  die  wiinschenswerten  Yorschriften  zur  Regulierung  der 
Gewerbearbeiten  e  nth  alt. 

Auf  die  achtzehnte  Frage: 
„Wdche  Bezirke  werden  zum  Behuf  der  WaNen  zum  Landtage  zu 
„bilden  scin,  und  wird  dabei  die  dU  geschichtlich  districts-  Oder  die 
)}neue  Kreis-Einteilung**)  zum  Grunde  gelegt?" 
halten  es  die  Einberufenen  am  zweckmassigsten,  wenn  zuerst  die  5  Regie- 
rungsbezirke  der  Provinz  auch  5  Wahlbezirke  bilden  wurden,  wobei  es  jedoch 
dem  hdhern  Ermessen  anheim  gestellt  bleibt,  ob   es  nicht  ratsam  und  for- 
dernd  sei,  fur   den  grOssern   Regierungsbezirk  Dusseldorf  jetzt  schon  zwei 
Wahlbezirke  festzusetzen  M). 


63)  Nicht  vorhanden  unter  Josua  Hasenclevers  Papieren. 

6I)  Nicht  vorhanden  unter  Josua  Hasenclevers  Papieren. 

M)  Vom  30.  April  1815  durch  die  Verordnung  uber  „die  verbesserte 
Einrichtung  der  Provinzialbehdrdenu,  bes.  die  §§  33,  34,  35,  36.  [Gesetz- 
Sammlung  fur  die  kgl.  preussischen  Staaten  1815  S.  85 — 92]. 

M)  Die  Frage  wurde  in  dem  Gesetz  vom  13.  Juli  1827  verschieden 
geregelt.  Nach  Artikel  VII  wahlte  die  Ritterschaft  ihre  25  Abgeordneten 
in  2  Bezirken,  der  eine  bestehend  aus  den  Regierungsbezirken  K6ln,  Coblenz, 
Trier,  der  andere  aus  Dusseldorf  und  Aachen.  —  Die  Vertreter  der  Land- 


Digitized  by  VjOOQIC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  219 

Die  Landstande  wurden  bei  ihren  ersten  Yersammlungen  durch  die 
Erfahrang  alsdann  schon  belehrt,  die  angemessensten  Einrichtungen  hieriiber 
in  Yorschlag  zu  bringen. 

Auf  die  neunzehnte  Frage: 

„  Werden  die  DepuHerten  zum  Landtage  auf  etn  oder  mehrerc  Jahre 

„gewahlt?" 
wurde  geglaubt,  dass  die  Neuheit  der  Institution  und  die  darans  fliessenden 
Fersonen  and  Sacben  umfaseenden  Beziehungen  es  anfangs  notig  macben 
wurden,  die  erstern  Landstande  auf  kurzere  Zeit  wie  spaterhin  zu  wahlen. 
Eine  Mehrheit  von  11  gegen  9  Stimmen  hat  die  Dauer  dieser  Zeit 
auf  4  Jahre  mit  dem  Zusatz  vorgeschlagen,  dass  nach  Abschluss  der  ersten 
zwei  Jahre  die  Halfte  der  Abgeordneten  austreten  und  zur  neuen  Wahl  ge- 
schritten  werden  solle67). 

In  der  Zwischenzeit  wurden  die  Stande  am  fuglichsten  begutacbten 
kOnnen,  auf  welche  Zeit  und  Dauer  fur  die  Zukunft  die  Wahlen  geschehen 
sollen. 

Auf  die  zwanzigste  Frage: 

„Wer  leitet  das  WaMgeschaft?1 
wurde  geantwortet,  die  Verwaltungsbehorde,  welcher  jedoch  einige  aus  dem 
Wahlbezirke  von  der  Regierung  zu  bestimmende  Personen  aus  den  Klassen, 
worin  jedesmal  die  Wahl  statthaben  soil,  zur  Seite  gesetzt  werden  mdchten. 

Auf  die  einundzwanzigste  Frage: 
„Kommen  die  Landstande  aUe  Jahre  einmal  zusammen,  oder  wird 
„uber  die  ZeU  ihrer  jedesmahgen  Zusammenkunft  nichts  Normales 
„festgesetst?" 
wurde  geglaubt,   man   mOge   fur  die  erste  Wahlzeit   die  Versammlung  des 
Landtages  in  jedem  Jahre  um  die   Winterzeit  bestimmen,   wonach    es   sich 
am  besten  ergeben  wurde,  welche  Ab and e rung  etwa  fur  die  Zukunft  desfalls 
erfolgen  soil58). 


Gemeinden  wurden  nach  Artikel  IX  in  5  Bezirken,  bestehend  aus  den  Re- 
gierungsbezirken  gewahlt.  —  Die  Bemerkung  von  Rauer  a.  a.  0.  Bd.  II  S.  84 
Zusatz  131:  „In  Ansehung  der  Verteilung  der  25  Abgeordneten  hatte  die 
Mehrzahl  der  im  Jahre  1823  (sic  f)  nach  Berlin  berufenen  Eingesessenen  der 
Provinz  vorgeschlagen,  hierbei  die  Zahl  der  Urwahler  zum  Grunde  zu  legen. 
Da  deren  Ermittelung  jedoch  weitlauftig  schien,  so  war  fur  den  ersten  Land- 
tag das  Verhaltnis  der  landlichen  Bevolkerung  nach  den  5  Regierungsbezirken 
zum  Massstabe  genommen  wordenu,  vermag  ich  nicht  zu  belegen. 

57)  Gesetz  vom  27.  III.  1824.  §  23:  „Die  Wahlen  der  Abgeordneten 
geschehen  auf  sechs  Jahre,  dergestalt,  dass  alle  drei  Jahre  die  Halfte  der 
Abgeordneten  eines  jeden  Standes  ausscheidet,  und  alle  drei  Jahre  zu  neuen 
Wahlen  geschritten  wird." 

M)  Gesetz  vom  27.  III.  1824.  §  30 :  „Fur  die  ersten  sechs  Jahre  werden 
Wir  die  Stande  zum  Provinziallandtage  alle  zwei  Jahre  berufen,  nach  Ablauf 
dieses  Zeitraumes  aber  ferner  hieriiber  bestimmen." 


Digitized  by  VjOOQlC 


220  A.  Hasenclever 

Auf  die  zweiundzwanzigste  Frage: 
„Welche  Zahl  von  Abgeordneten  ist  erforderlieh,  urn  die  Versamm- 
Jung  des  Landtags  fur  constUuiert  zu  erachten  ?" 

hat  die  Mehrheit  eine  Zahl  von  zwei  Dritteln  der  Landstande  des  Endes  in 

Vorschlag  bringen  wollen59). 

Auf  die  dreiundzwanzigste  Frage: 
„Wer  leitet  den  Geschaftsgang  auf  dent  Landtagc?" 
wurde  von  der  Mehrzahl  der   Stimmenden  gewunscht,    dass    ein   durch   die 
Abgeordneten   aus   ihrer  Mitte  zu   erwahlender  President  diese   Geschafte 
leiten  solle*0). 

Auf  die  vierundzwanzigste  Frage: 

„Werden  die  Stdnde  winter  in  pleno  in  Form  einer  eineigen  unge- 

„teilten    Versammlung   beratschlagen  und  stimmen,  oder  nicht?  und 

„wdche  Stimmenzahl  ist  zu  einem  endguUigen  Beschlusse  erforderlieh?1 

sind  die  Unterzeichneten  allerdings  der  Meinung,    dass   die  Stande  in  pleno 

auf  die  befragte  Weise  beratschlagen  und  stimmen  sollen,  wobei  die  Majoritat 

begutachten  zu  miissen  glaubte,  dass 

a.  eine  Zahl  von  40  anwesenden  Standen  in  der  Versammlung,  und 

b.  von  diesen  Anwesenden  eine  Majoritat  von  zwei  Dritteln  erforder- 
lich  sein,  um  einen  giiltigen  Beschluss  faseen  zu  kdnnen61). 

Auf  die  fiinfundzwanzigste  Frage: 

„Wird  festgesetzt,  dass  die  Stdnde  sick  nach  ihren  KLassen  trennen 

„konnen,    und  ein  jeder   Stand  fur  sich  beratschlagen  kann  ?    In 

„welchen  Fallen  wurde  die  Itio  in  partes  vorzubehaUen  sein?" 

glauben  die  Unterzeichneten  an  die  Mftglichkeit,  dass  die  verschiedenen  sehr 

bedeutenden  Interessen  der  Standeklassen  zuweilen  in  entgegenstehende  Be- 

riihrungen  kommen  kSnnten,   und   alsdann   bei  zu  verletzender  Behandlung 

von  Seiten  des  zahlreicheren  Teiles  der  Versammlung   eben  jene  Interessen 

der  Einen  in  denen  der  andern  untergehen  mussten,  wenn  nicht  ein  schiitzen- 

des  Mittel  die  verderblichen  Folgen  einer  solchen  Unterdriickung  beseitigen 

wurde.     Dasselbe  konnte   auch   durch    die    entgegengesetzte  Lage  und  Ver- 


5»)  Gesetz  vom  27.  III.  1824.  §  30:  „Bei  ErSffnung  des  Landtags  so- 
wohl,  als  zu  Fassung  giiltiger  Beschliisse  miissen  wenigstens  drei  Vierteile 
der  Abgeordneten  des  zweiten,  dritten  und  vierten  Standes  auf  demselben 
gegenwartig  sein. 

60)  Gesetz  vom  27.  III.  1824.  §  29 :  Den  Vorsitzenden  auf  dem  Land- 
tage,  welchem  Wir  den  Charakter  als  Landtags-Marschall  beilegen,  sowie 
dcssen  Stellvertreter,  wollen  Wir  fur  die  Dauer  eines  jeden  Landtags  aus 
den  Mitgliedern  des  ersten  oder  zweiten  Standes  Selbst  ernennen." 

fil)  Gesetz  vom  27.  III.  1824.  §  46:  „Die  Mitglieder  aller  Stande  der 
Rheinprovinzen  bilden  eine  ungeteilte  Einheit,  sie  verhandeln  die  Gegen- 
stande  gemeinschaftlich.u  Bei  von  der  Kegierung  ausgehenden  Vorlagen  ist 
ftir  Annahme  -  j  Majoritat  erforderlich.  „Alle  andern  standische  Beschlusse 
konnen  durch  die  einfache  Mehrheit  ihre  Bestimmung  erhalten.a 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  221 

haltnisse  eines  Teiles   der  Provinz  gegen  die 62)  in  solchem  Falle 

herbeigefuhrt  werden.     Die  [Itio]63)  in  partes  und  der  Vortrag  des  Falles  an 
den  Landesherrn  zur  Entscheidung  erscheint  alsdann  notwendig  und  niitzlich. 
Um  jedoch  hier  nicht  leicht  eine   Ubereilung   und  einen  Missbrauch 
eintreten  zu  lassen,  wird  es  ratsam,  dass  zweidrittel  des  durch  die  Mehrheit 
verletzten  Standes  erklaren,  dieses  Mittel  anwenden  zu  wollen64). 
Auf  die  sechsundzwanzigste  Frage: 
„Kotmen  die  einzelnen  Stande  ihrem  Abgeordneten  bindende  Instruk- 
„tion  und  Mandate  geben't" 
glauben  die  Unterzeichneten  verneinend  antworten  zu  miissen?65) 
Das  Protokoll  wurde  sofort  verlesen  und  unterschrieben. 
Fortgesetzt  Berlin   den  10.   Dezember  1822. 
[In  Gegenwart  sammtlicher  Herren  Einberufenen.] 

Auf  die  siebenundz wanzigste  Frage: 

„J«   voelchem    VerJUUtnis  werden  die  ProvinzialsUinde  zu   den  Com- 

„munen  und  den  Kreisstiinden  stehen?    Konnen  die  erstern  den  letz- 

„tern  BefeMe  erteXen?" 

erklaren  die  Unterzeichneten,   dass   von   den  Provinzialstanden  an  die  Com- 

munen  und  Kreisstande  zwar  keine  Befehle  erteilt  werden  sollen  ;  sie  glauben 

jedoch,   dass   liber   ihre    Stellung   gegeneinander  und  iiber  die  nahere  Be- 

8timmung  ihrer  wechselseitigen  kiinftigen  Verhaltnisse  nicht  eher  eine  richtige 

Begutachtung  gefasst    werden  kSnne,   bis   die    Communen   und   Kreisstande 

betreffende  und  noch  abgehende  Verordnungen  einmal  erlassen  sein  werden66). 

62)  Ein  Wort  vom  Eopisten  ausge lassen. 

63)  Vom  Herausgeber  erganzt. 

6*)  Nach  diesen  Vorschlagen  ins  Gesetz  vom  27.  III.  1824  §  47  tiber- 
nommen.  Schon  in  Ancillons  „Grundsatzen"  (Pertz  Bd.  VI2  S.  204  f.)  war 
das  ire  in  partes  oder  richtiger  das  ius  eundi  in  partes,  lediglich  eine  ganz 
unangebrachte  historische  Reminiscenz  an  das  alte  Reichsrecht,  vorgesehen, 
freilich  sein  Hauptgrund  dafur:  nDiese  Befugnis  war  es  um  so  nStiger,  den 
Standen  zu  erteilen,  als  man  dem  zweiten  und  dritten  Stande  weniger  Stimmen 
gegeben  hatte,  als  dem  ersten",  war  mittlerweile  gegenstandslos  geworden, 
vgl.  oben  Anm.  28.  —  Sehr  treffend  kritisierte  Stein  die  ganz  unange- 
brachte Verleihung  des  Rechtes  der  itio  in  partes  in  seinen  „Bemerkungen 
iiber  die  allgemeinen  Grundsatze"  bei  Pertz  Bd.  V  S.  748  f.,  vgl.  auch 
Treitschke  Bd.  Ill  S.  242  f.  —  Was  in  dem  Gesetz  vom  27.  Marz  1824  den 
einzelnen  Standen  beziiglich  der  itio  in  partes  zugebilligt  war,  wurde  in  der 
„Verordnung  tiber  die  Bildung  des  Vereinigten  Landtages"  vom  3.  Februar 
1847  [§  17]  auch  auf  die  einzelnen  Provinzen  ausgedehnt. 

M)  Ins  Gesetz  vom  27.  III.  1824  §  52  aufgenommen  mit  dem  Zusatz: 
„es  steht  ihnen  aber  frei,  sie  zu  beauftragen,  Bitten  und  Beschwerden  an- 
zubringen". 

••)  Gesetz  vom  27.  III.  1824.  §  51 :  „Die  Stande  stehen,  als  beratende 
yersammlung,  ebenso  wenig  mit  den  Standen  anderer  Provinzen,  als  mit  den 
Communen  und  Kreisstanden  ihrer  Provinz  in  Verbindung;  es  linden  daher 
keine  Mitteilungen  unter  ihnen  statt.u 


Digitized  by  VjOOQlC 


222  A.  Hasenclever 

Auf  die  achtundzwanzigste  Frage: 
„Wird  nach  Trennung  der  Provinzialstdnde  ein  Aussehuss  dersdben 
„zuruckbleiben  und  permanent  sem  9" 
wurde  begutachtet,  dass  kein  permanenter  Aussehuss  zuriickbleiben  soil; 
man  glaubte  jedoch,  es  kdnne  allerdings  zweckmassig  werden,  nach  been- 
digtem  Landtage  einigen  Personen  die  Verrichtungen  einzelner  noch  naher 
zu  be8timmenden  Geschafte  zu  iiberweisen,  woriiber  indes  die  Meinung  der 
kunftigen  Provinzialstande  zu  horen  sein  diirfte07). 

Auf  die  neunandzwanzigste  Frage: 
„  Wird  eine  Stadt  ein  fur  aUe  mat  zur  Versammlung  der  SUinde  be- 
„8timtnt,  oder  hdngt  dies  jedesmal  von  den  Umstanden  oder  der  Kd- 
„niglichen  Bestimmung  ab?" 
wurde  von  mehreren  Stimmen  eine  Alternierung  der  Stadte,  worin  der  Land- 
tag gehalten  werden  sollte,  in  Antrag  gebracht ;  da  die  landstandischen  Ver- 
handlungen  und  was  darauf  Beziehung  hat,  es  aber  nOtig  machen,  dass  ein 
Archiv  zu  Auf  bewahrung  dieser  Papiere  angelegt  werde,  worauf  wahrend 
den  Versammlungen  oft  sich  bezogen  werden  wurde,  so  wurde  angenommen,. 
dass  der  Sitz  des  Landtags  an  einem  fest  zu  bestimmenden  Orte  sein  musse ••). 
Die  drei  Stadte  Dusseldorf,  K6ln  und  Coblenz  kamen  hierzu  in  Vor- 
schlag,  und  es  haben  sich  9  Stimmen  fur  Dusseldorf,  7  fur  Kdln  und  4  fur 
Coblenz  erklairt. 

Auf  die  dreissigste  Frage: 

vBekommen  die  Abgeordneten  zu  dem  Landtage  Bei&ekosten  und  Di- 

»titen?  und  was  ist  deshalb  festzusetzen?" 
wird  angenommen,  dass  Reisekosten  und  Diaten  in  folgender  Art  vergutet 
werden  sollen: 

a.  Reisegeld  fur  eine  Meile  einen  Thaler; 

b.  an  Di&ten  2  bis  3  Thaler89). 

67)  Vgl.  Gesetz  vom  27.  111.  1824  §  53.  Erst  im  Jahre  1841  wurden 
standische  Ausschiisse  bekanntlich  auf  gesetzlichem  Wege  eingerichtet. 

68)  Gesetz  vom  27.  III.  1824.  §  55:  rZum  Yersammlungsorte  des 
Landtags  bestimmen  YVir  unsere  Stadt  Dusseldorf. "  Die  Bestimmung, 
ob  der  Landtag  abwechselnd  in  Koblenz  abzuhalten  sei,  ist  vorbehalten 
(Landtagsabschied  vom  Nov.  1841),  vgl.  Rauer  Bd.  II  S.  285.  —  Gegen 
Diisseldorf  als  Landtagssitz  aussert  sich  der  KOlner  Abgeordnete  Merkens 
in  einem  interessanten  Schreiben  an  den  General  v.  Borstell,  d.  d.  K5ln 
12.  Januar  1827:  „In  topographischer  Hinsicht  hatte  der  Landtag  eine  un- 
gunstige  Lage;  denn  Dusseldorf  ist  das  Treibhaus  einer  Aristokratie,  die 
sich  einbildet,  den  englischen  Pairs  gleichzustehen,  die  aber  vergisst,  dass 
sie  an  alien  den  Giitern  arm  ist,  die  diese  in  so  uberschwanglichem  Masse 
besitzen,  d.  h.  an  Vermogen,  Geschichte  und  Popularitat."  [Fr.  Ruhl,  Briefe 
und  Aktenstucke  zur  Geschichte  Preussens  unter  Friedrich  Wilhelm  III 
Bd.  Ill  S.  306]. 

••)  Vgl.  Verordnung  vom  13.  VII.  1827  Artikel  XVIII:  nDie  Landtags- 
abgeordneten  erhalten  fur  jeden  Tag  ihrer  Anwesenheit  beim  Landtage  und 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  223- 

Auf  die  einunddreissigste  Frage: 
„Wird  der  landstdndische  Verband  der  Eheinprovinzen  aUe  besonderen 
„  Communal- Angdegenheiten  der  einzdnen  Teile,  tooraus  sie  zusammen- 
,.ge$etzt  sind,  umfassen,  oder  werden  diese  abgesondert,  und  fur  tcdche 
„der  einzdnen  Provinzialteile  auch  nach  f enter  bestehen?" 
glauben  die  Unterzeichneten  bedeutende  Interessen  einzelner  Landesteile  der 
Provinz  sehr  verletzen  zu  mussen,  wenn  sie  die  etwa  fruher  bestandenen 
Communal-Angelegenheiten  in  die  der  gesammten  Provinz  verschmelzen  oder 
begutachten  wollten,  dass  selbst  wichtige,  diese  Landesteile  allein  betreffende* 
Verhaltnisse  nicht  zur  Bildung  neuer  zweckmassiger  Verbande  der  Art  er- 
machtigen  sollten  70). 

Wie  und  in  welchen  Gegenden  der  Provinz  dieses  jedoch  bestehe  oder 
erfolgen  solle,  kann  hier  nicht  festgesetzt  werden,  sondern  wird  sich  im 
Verlauf  der  Zeit,  und  wenn  einmal  die  Provinzialstandschaft  in  Wirksamkeit 
getreten  ist,  naher  hervorstellen. 

Auf  die  zweiunddreissigste  Frage: 

„Haben  in  den  Eheinprovinzen  bisher  Communcdstdndische  Versamm- 

Jungen  nach  der  alt  geschichtlichen  Districts-  oder  nach  der  neuen 

jylandrdUichen  KreiseinteSung  Statt  gefunden,  und  in  wdcher  Art  sind 

„sie  constituiert  ivorden?" 

In  einigen  Gegenden  der  Provinz  haben  diese  Yersammlungen  uberhaupt 

wohl  fruherhin  statt  gefunden,  in  andern  war  es  nicht  der  Fall.    In  den  ein- 

zelnen  geschichtlichen  Darstellungen  wurde  hieruber  das  Bestandene  bemerkt. 

Auf  die  dreiunddreissigste  Frage: 
„Wa8  wird  kunftig  deshalb  sowohl  in  Ansehung  der  zu  bUdenden 
„Bezirke  ate  der  Teilnehmer  zu  bestimmen  sew?" 
In  Verbindung  mit  der  Beantwortung  auf  die  beiden  vorigen  Fragen  halten 
die  Unterzeichneten  eine  Wiederherstellung  jener  Communalverbande  in  ihren 
besonderen  Angelegenheiten  da,  wo  sie  gewesen  sind,  far  vorteilhaft,  und  es 
wird,  wie  zur  31.  Frage  schon  bemerkt  wurde,  von  der  Eigentumlichkeit  und 
dem  Gehalte  der  Gegenstande  vorziiglich  abhangen,  ob  man  die  Grenzen 
kunftiger  Verbande  dieser  Art  nach  Kreis-  oder  sonstigen  Einteilungen  fest- 
setzen,  und  welche  Teilnehmer  dazu  gezogen  werden  sollen.  — 

Das  Protokoll  wurde  verlesen  und  unterschrieben.  von  Wylich;  von* 
Knoblauch;  Graf  von  Waldbott-Bassenheim ;  von  Reichmeister;  Graf  Ludwig 
von  Hompesch;  Vopelius;  Adolphi;   Freiherr  von  Mirbach;   Graf  von  Trips; 

der  Hin-  und  Zuiiickreise  drei  Thaler  an  Diaten  und  einen  Thaler  zehn 
Silbergroschen  an  Reisekosten  fur  jede  Meile  hin  und  zuriick". 

,0)  Vgl.  dazu  Gesetz  vom  27.  III.  1824  §  57.  Vgl.  Treitschke  Bd.  in 
S.  243 :  „Die  „Communalverfassungenu  der  einzelnen  Territorien  ....  sollten 
bis  auf  Weiteres  unverandert  fortdauern.  Doch  nur  in  der  Alt-,  Kur-  und 
Neumark,  in  den  beiden  Pommern  und  Lausitzen  sind  die  Landtage  als 
Communallandtage  wieder  aufgelebt.  In  alien  andern  Provinzen  verschwanden 
die  Trummer  altstandischen  Sonderlebens  spurlos  vor  den  neuen  Provinzial- 
8tanden,  die  Todten  begruben  ihre  Todten.u 


Digitized  by  VjOOQlC 


224  A.  Hasenclever 

Briining;  Schiilier;  Hayn;  Dietz;  P.  von  Fisenne;  von  Herwegh;  Fr.  Heinrich 
von  Konrad  von  der  Leyen;  Josua  Hasenclever;  Ernst  Graf  zur  Lippe; 
Hartung. 

Beilagen. 

i. 

Wiirksamkeit  der  kunftigen   Pr  ovinz  ial-Stande  71). 
Den  Standen  sollen  zur  Beratung  vorgelegt  werden: 

1.  Die  Gesetze,  welche  die  Provinz  betreffen; 

2.  Die  Entwurfe  solcher  allgemeinen  Gesetze,  welche  Veranderungen 
in  Personen  und  Eigentuinsrechten  und  in  den  Steuern  zum  Gegen- 
stande  haben,  insofern  sie  die  Provinz  betreffen,  diese  doch  nur 
so  lange,  bis  allgemeine  Stande  angeordnet  werden; 

8.  Bitten  und  Beschwerden  bei  S.  M.  allerhdchsten  Person  liber  Gegen- 
stande,  welche  das  spezielle  Wohl  und  Interesse  der  ganzen  Provinz 
oder  eines  Theils  derselben  betreffen,  werden  S.  M.  annehmen, 
priifen  und  die  Stande  darauf  bescheiden; 

4.  Communal- Angelegenheiten  der  Provinz  sollen  ihren  Beschluss  unter 
Vorbehalt  S.  M.  Genehmigung  und  Aufsicht  uberlassen  bleiben. 

II. 
Denkschrift  zur  siebzehnten  Frage7*). 

Das  letzte  Glied  dieser  Frage  ist  bereits  verneinend  erledigt ;  das  nur 
sehr  im  allgemeinen  beantwortete  erste  betrifft  einen  so  hochwichtigen  Gegen- 
stand,  dass  wir  uns  zu  einer  etwas  naheren  Beleuchtung  derselben  gedrungen 
fiihlen. 

Von  der  Konkurrenz  ist  in  unserer  Zeit  viel  gesprochen  und  geschrie- 
ben  worden.  Dem  Praktiker  ist  es  entschieden,  dass  dieselbe  in  richtigem 
Masse  die  Gewerbe  iiberhaupt  belebe  und  entwickele;  die  ubermassige  hin- 
gegen  sie  ersticke,  indem  die  aus  ihr  entspringende  Not  zur  Herabwurdigung 
der  Erzeugnisse  und  zu  Unterschleifen  aller  Art  die  dringende  Veranlassung 
bietet. 

Welches  ist  aber  das  richtige  Mass?  und  wann  ist  die  Konkurrenz 
iibermassig  V 

In  Absicht  der  grossen  produktiven  Anstalten,  Manufakturen  genannt, 
sowie  des  Grosshandels  iiberhaupt  ist  dieses  schwer  anzugeben,  indem  es  sich 
dabei  von  einem  Markte  handelt,  der  nicht  kleiner  ist  wie  die  Erde. 


71)  Man  vergl.  damit  den  Erlass  vom  5.  Juni  iiber  „die  Anordnung 
von  Provinzialstanden",  abgedr.  ausser  in  der  Gesetzsammlung  u.  a.  bei  Alt- 
mann,  Ausgewahlte  Urkunden  zur  preuss.  Yerfassungs-  und  Yerwaltungs- 
geschichte  Bd.  II  (Berlin  1897)  S.  110  f. 

72)  „Ist  es  zu  wunschen,  dass  freiwillige  ("orporationen  unter  den  Ore- 
werbetreibenden  wieder  statt  finden;  und  urn  zur  Bildung  solcher  Corpo- 
rationen  zu  ermuntern,  ist  es  ratsam,  ihnen  bei  der  "Wahl  besondere  Vor- 
rechte  zu  erteilen?" 

73)  tJber  die  Verfasser  dieser  Denkschrift  vgl.  oben  S.  217. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  225 

In  Absicht  der  Fabriken  durften  nur  allgemein  polizeiliche  Bestim- 
mungen  fiber  das  dermalen  hdchst  schwankende  Verhaltnis  der  Arbeiter  zu 
den  Brodherren  wiinschenswert  sein. 

Anders  verhalt  es  sich  mit  den  kleinern  Gewerben,  mit  den  eigent- 
lichen  Handwerken,  von  denen  es  sich  in  der  fast  ausnahmlosen  Regel  an- 
nehmen  lasst,  dass  ihr  Absatz  sich  nicht  uber  den  Rayon  einer  Stadt  oder 
Landgemeinde  erstrecke.  Hier  lasst  sich  namlich  das  Mass  und  das  Uber- 
massf  wenn  auch  nicht  ganz  scharf,  doch  nahebei  bestimmen.  Ausschliessend 
von  solchen  Handwerken  ist  hier  die  Rede. 

Wie  es  damit  stehe  seit  Einfuhrung  der  allgemeinen  Gewerbefreiheit u) 
seitdem  nichts  mehr  als  die  Ldsung  eines  Gewerbezettels  erforderlich  ist78), 
am  solche  auf  eigene  Hand  treiben  zu  kdnnen,  das  weiss  mehr  oder  weniger 
jeder,  der  Handwerker  braucht. 

Die  schlechter  gewordenen  Materialien  werden  unter  den  Handen  des 
Schneiders,  des  Schusters,  des  Sattlers  etc.  noch  weiter  deterioriert,  die 
Arbeit  ist  so  geringe  als  der  Stoff,  und  die  Handwerkerehre  kommt  nicht 
weiter  in  Betracht. 

In  noch  weiterem  Umfange  sind  die  Folgen  dieser  Sachenlage  alien 
denen  bekannt,  die  insbesondere  bei  Verwaltung  offentlicher  Armenanstalten 
das  burgerliche  Wohl  und  Wehe  naher  zu  beherzigen  veranlasst  werden. 
Sie  wissen,  dass  hier  die  ergiebigste  Quelle  der  immer  mehr  iiberhand  neh- 
menden  Armut  fliesst,  die,  an  sich  selbst  ein  grosses  Ubel,  die  Communen 
mit  stets  wachsenden  Armensteuern  uberflutet.  Die  viel  zu  zahlreichen,  sich 
immer  wieder  niedersetzenden  und  noch  vermehrenden 

Handwerker  Meister 
sind  es,  die  den  schweren  Druck  veranlassen.  Von  Aushaltung  der  Lehrzeit, 
von  einer  vorlaufigen  Prufung  zur  Erlangung  des  Meistergrades  ist  keine  Rede 
mehr;  jeder  Geselle,  der  sich  auf  dem  Platze  einigermassen  orientiert  zu 
haben  glaubt,  verlasst  seinen  Meister,  um  selbst  einer  zu  werden.  Er  16st 
einen  Gewerbschein  und  ist  es ;   nimmt   eine  Frau,  zeugt  ein  paar  Kinder, 


u)  In  den  altpreussischen  Provinzen  durch  die  Stein-Hardenbergische 
Gesetzgebung  (Edikte  vom  2.  Nov.  1810  und  7.  Sept.  1811);  in  den  Rhein- 
provinzen  mit  Einrichtung  der  franzflsischen  Fremdherrschaft  in  den  je- 
weiligen  Landesteilen.  Preussen  liess  1815  bei  der  Ubernahme  dieser  Ge- 
biete  die  vorhandenen  Gewerbegesetze  weiterhin  bestehen. 

75)  Vgl.  Handworterbuch  der  Staatswissenschaften,  herausg.  v.  Conrad- 
Lexis  Bd.  IV2  S.  412  f.  (Artikel  Gewerbegesetzgebung  in  Preussen :  „Nach 
den  Bestimmungen  dieser  beiden  Gesetze  (vgl.  oben  Anm.  74)  sollte  der  Be- 
trieb  eines  Gewerbes  kunftig  nur  von  der  Losung  eines  Gewerbescheines, 
fur  den  eine  entsprechende  Steuer  zu  entrichten  war,  abhangig  sein.  Der 
Gewerbeschein  wurde  je  fur  ein  Jahr  ausgestellt.  Er  durfte  niemandem  ver- 
sagt  werden,  welcher  ein  Attest  der  Polizeibehorde  seines  Ortes  uber  seinen 
rechtlichen  Lebenswandel  beibrachte  ....  der  Zunftzwang  wurde  aufge- 
hoben.tf  Erst  durch  das  Gesetz  vom  17.  Januar  1845  wurde  eine  allgemeine 
Gewerbeordnung  fiir  die  gesamte  preussische  Monarchic  geschaflfen,  in  der 
am  Grundsatz  der  Gewerbefreiheit  festgehalten  wurde. 

Weatd.  Zcitschr.  f.  Gescb.  u.  Kunst.    XXV,    ir.  15 


Digitized  by  VjOOQlC 


226  A-  Hasenclever 

findet  kein  Fortkommen  und  versinkt  sehr  bald  zu  den  vielen  seinesgleichen, 
die  von  der  offentlichen  Armenanstalt  zwischen  Tod  und  Leben  erhalten 
werden. 

Die  reinen  Theoretiker  haben  gesagt,  das  kSnne  wohl  eine  Zeitlang 
also  gehen,  aber  keine  lange  Zeit,  denn  die  abschreckenden  Beispiele  warden 
in  der  Folge  von  solchem  Leichtsinn  schon  abmahnen. 

Sie  haben  sich  geirrt,  denn  die  Masse  der  Menschen  wird  durch  Er- 
fahrung  nicht  kliiger,  nicht  durch  eigene,  geschweige  denn  durch  fremde 
Erfahrung.  Jeder  denkt,  es  besser  anzugreifen,  und  hofft,  es  werde  ihm 
gliicklicher  gehen. 

Auch  der  gesessene  und  in  der  Gegenwart  genugsam  bekundschaftete 
Handwerkermeister  entbehrt  unter  diesen  Umstanden  die  Sicherheit  fur  die 
Zukunft,  die  in  der  Regel  bei  dem  Menschen  Gewerbstreue,  Gewerbsfleiss 
und  geregelte  Hauslichkeit  bedingt.  Weiss  er  doch  nicht,  wie  bald  neue 
Concurrenz,  durch  die  Veranderungssucht  des  Publikums  unterstiitzt,  seinen 
dermaligen  Erwerb  ohne  sein  Yerschulden  schmalern  oder  ihm  denselben 
rauben  werde,  und  so  befindet  sich  dann  der  gesammte  Stand  der  Hand- 
werker  in  einem  bestandigen,  unseligen  Schwanken. 

Wie  steht  [es] M),  diesera  verderblichen  Unfuge  abzuhelfen  durch  Wieder- 
belebung  der  vormaligen  Ziinfte  und  Innungen? 

Wenn  diese  durch  darzubietende  Bevorrechtungen  auch  mtiglich  ware, 
so  durfte  doch  dabei  grosser  Anstand  zu  nehmen  sein.  Oder  waren  etwa 
die  Statuten  dieser  Corporation  dem  wahren  Interesse  der  Gewerbe  —  der 
Produzenten  und  Consumenten  —  durchgangig  angemessen?  war  es  ange- 
messen  oder  in  dem  Wesen  der  Sache  gegriindet,  dass  an  manchen  Orten 
die  Zahl  der  Meisterstellen  unbeweglich  feststand  ?  Dass  dort  oder  an  einem 
andem  Orte  kein  Meister  mehr  als  einc  gewisse  Anzahl  Gesellen  halten 
durfte  ?  musste  dadurch  nicht  die  fortstrebende  Tatigkeit  gehemmt  werden  ? 
war  es  gut,  dass  durchgangig  das  Srtliche  Indigenat  eine  Bedingung  der 
Aufnahme  in  die  Meisterschaft  war,  oder  dass  zum  Behufe  derselben  in  die 
Familien  der  Zunftgenossen  eingeheiratet  werden  musste?  Nein,  diese  und 
ah  n  lie  he  Missbrauchlichkeiten  gestatten  keineswegs  den  Wunsch,  die  Ziinfte 
und  Innungen  verflossener  Zeit  in  ihrer  damaligen  Gestalt  wieder  auf- 
leben  zu  sehen.  Kann  aber  ihre  neue  Gestaltung  ganz  ihnen  selbst  fiber- 
lassen  bleiben?  wiirden  dabei  nicht  die  Einwurkungen  des  alten  einseitigen, 
das  wahre  Gewerbsinteresse  oft  verkennenden,  der  consumierenden  Masse 
sich  drtickend  gegeniiberstellenden  Corporationsgeistes  zu  befurchten   sein  ? 

Die  Befragten  meinen  es  allerdings  und  halten  dafur,  dass  auch  hier 
das  Gute  oder  wenigstens  die  Grundlage  dazu  yon  oben  herab  kommen 
konne,  namlich  durch 

allgemeine  administrativ 
polizeiliche  Verordnungen, 
zu  deren  Handhabung  vor  alien  Dingen  in  jedem  genugsam  bedeutenden  Ortc 
ein  Gewerberat  oder  ein 
Rat  von  Gewerbeverstandigen 
zu  creiieren  ware. 

7e)  Vom  Herausgeber  eingeschaltet. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  227 

Ferner  wiirde  die  Lehrzeit,  urn  in  die  Gesellenklasse  zu  gelangen, 
und  die  Ausweisung  der  Meistertiichtigkeit,  am  rich  als  Meister  setzen  zu  diir- 
fen  (dabei  vielleicht  auch  eine  massige  Biirgleistung  zur  mOglichsteu  Ver- 
wahrung  der  Armenkasse)  festzusetzen  sein.  Das  ware  schon  viel,  aber  nicht 
genug. 

Die  Mdglichkeit  guter  Leistungen  wiirde  dadurch  gesichert  sein, 
nicht  die  Wirklichkeit,  denn  die  ubermassige  Concnrrenz  ware  noch  nicht 
abgewiesen,  die  anch  den  ganz  tuchtigen  Arbeiter  durch  den  zu  grossen 
Preisendruck  zu  den  beklagten  Abnormitaten  hindrangt. 

Diese  verderbliche  Concurrenz,  wie  ware  sie  auf  eine  wohltatige  zu 
reduzieren  ?  Ein  Mittel  dazu  meinen  wir  zu  sehen.  Gehen  wir  namlich  von 
der  vorhin  schon  angenommenen  und  in  der  sehr  allgemeinen  Regel  gewiss 
richtigen  Voraussetzung  aus,  dass  die  hier  in  Rede  stehenden  Gewerbe  ihren 
Verkehr  nicht  uber  den  Rayon  der  Gemeinde  ausdehen,  so  scheint  die  je der- 
zeite  Population  der  Gemeinde  das  Mass  zu  geben,  nach  welcher  die 
Zahl  der  Meisterstellen  fur  die  verschiedenen  Gewerbe  in  derselben  zu  be- 
stimmen  ware,  welche  Zahl  also  nicht  feststehen,  sondern  mit  der  BevQlke- 
rung  wechselnd  sein  wiirde. 

Es  ware  erstlich  nach  derselben  auszumitteln,  z.  B.  wie  viel  arbeitende 
Schuster  auf  solche  bestehen  kOnnten.  Diese  dachte  man  sich  als  Gesellen 
auf  eine  angewiesene  Zahl  von  Meistern  repartiert,  welche  Anzahl  dann  vor 
der  Hand  die  zu  gestattende  sein  wiirde,  aber  ja  nicht  zu  enge  gegriffen 
werden  diirfte,  damit  die  notwendige  und  wohltatige  Concurrenz  nicht  ge- 
fahrdet  werde. 

Jedem  dieser  Meister  stande  es  nun  frei,  seine  Werkstatt  durch  Ge- 
sellen so  sehr  zu  erweitern  als  er  kftnnte ;  warum  denn  nicht  ?  es  wird  keiner 
mehr  Gesellen  halten,  als  so  viele,  dafur  er  Arbeit  hat,  und  die  Not  entspringt 
nicht  aus  der  Uberzahl  der  Gesellen,  sondern  aus  der  zu  grossen  Menge 
von  Meistern. 

Die  erdriickende  Concurrenz  unter  diesen  ware  gehoben,  und  Geschick- 
lichkeit,  Fleiss,  Billigkeit  hatten  Spielraum  genug  zur  Darstellung  einer 
wohltatigen. 

Die  Zeit  erlaubt  uns  nicht,  mehr  als  nur  diese  Idee  im  Allgemeinen 
darzubieten.  Wenn  dieselbe,  wie  wir  meinen,  weiter  durchgearbeitet  und 
unter  angemessenen  Modifikationen  ausfuhrbar  gefunden  werden  und  zur 
wurklichen  Ausfuhrung  gelangen  sollte,  so  wiirde  zwar  das  in  alien  mensch- 
lichen  Einrichtungen  unerreichbar  Vollkommene  dadurch  nicht  dargestellt 
werden,  aber  doch  eine  grosse  Annaherung  zum  Besseren. 

Aus  solchen  Einrichtungen  durfte  dann  auch  das  Gute  wieder  er- 
vrachsen,  das  die  Corporationen  darboten.  Es  wiirden  namlich  durch  die 
Bildung  der  Gewerberate  und  durch  die  billige  Sicherstellung  der  gemein- 
samen  Ezistenz  Gemeinsinn  und  Handwerksehre  wieder  angeregt  werden, 
and  in  Folge  dieser  die  Neigung  zu  gegenseitiger  Unterstiitzung  und  Hiilfe- 
leistung,  wie  sie  in  manchen  Anstalten  der  vormaligen  Corporationen  und 
Innungen  ausgesprochen  war. 

Manche  diirften  in  diesen  Innungen  eine  unzulassige,  den  Privilegien 
and  Monopolien   gewissermassen  zu  stimulierende  (?)  Freiheitsbeschrankung 

15* 


Digitized  by  VjOOQlC 


228 


A.  Has  en  clever 


sehen  wollen,  aber  gewiss  mit  Unrecht.  Denn  Privilegien  und  Monopolien 
sind  Begiinstigungen  einzelner,  die  Freiheit  aller  iibrigen,  zum  Nachteil  der 
Gewerbe  beschrankend,  wohingegen  hier  die  Beschrankung  aus  dem  richtig 
gegriffenen  Interesse  des  gesammten  Gewerbes  als  eine  notwendige  zur  Ge- 
sammterhaltung  hervorgeht. 

Die  weitere  und  genauere  ErOrterung  der  verhandelten  Frage  bleibt 
zwar  am  fuglichsten  der  Beratung  kiinftiger  Provinzialstande  vorbehalten, 
indessen  ist  uns  der  Gegenstand  derselben  zu  wichtig,  zu  tief  in  das  burger- 
liche  Leben  eingreifend  erschienen,  als  dass  uns  die  Veranlassung  zu  einer 
vorlaufigen  Ausserung  unserer  Gedanken  uber  dieselbe  nicht  eine  willkom- 
mene  hatte  sein  sollen. 

III77). 
Verzeichnis  der  von  den  Einberufenen   ubergebenen  Liste  der- 
jenigen  Stadte,  welche  Viril-  und  derjenigen,  welche  Collektiv- 
stimmen  haben  sollen78). 


Seelen- 
!     zahl 


o 


Koln,  angegeben  zu  56000  Seelen 

Bonn,  Miinstereifel,  Euskirchen 

Mulheim  a.  Rh.,  Deutz,  Wipperfurt,  Gladbach,  Gum- 

mersbach 

Dusseldorf 

Elberfeld 

Barmen 

Krefeld       

Muhlheim  a.  d.  Ruhr,  Kettwig,  Essen,  Werden,  Ruhrort, 

Ratingen       

Duisburg,  Wesel,  Rees 

Cleve,  Emmerich,  Goch,  Xanten,  Geldern       .... 
Neuss,  Gladbach,  Mors,  Odenkirchen,  Kempen,  Viersen, 

Dalen,  Suchteln 

Lennep,  Ronsdorf,  Luttringhausen,  Rade,  Burg,  Hiickes- 

wagen,  Langenberg 

Remscheid,  Solingen  mit  Dorp,  Grafrat,  Wald  und  Kro- 

nenberg    

Aachen       

Eupen,  Malmedy,  St.  Veit 

Diiren,  Gemund,  Schleiden,  Eschweiler,  Julich    .     .     . 
Stolberg,  Burtscheid,  Monjoie 


56  000 

14  200 

15  000 
23000 
23  000 
19  000 
14  000 

17  000 
17  000 
19000 


1  — 
1  — 
1 
1 

1 
1 
-   1 


18  700  '  —   1 


25  000 


24  000  i 
32  000 
13000 
12  600  , 
11000  i 


—  1 

1 

l' 

—  i    1 

—  I    X 

—  I    1 


77)  Dieses  Aktenstuck  ist  ganz  von  Josua  Hasenclevers  Hand  geschrieben. 

78)  Man  vergleiche  mit  dieser  Aufstellung  die  in  der  Verteilung  der 
einzelnen  Ortschaften  davon  etwas  abweichende  amtliche  „Verordnung,  wegen 
der  nach  dem  Gesetze  vom  27.  Marz  1824  vorbehaltenen  Bestimmungen  fur 
die  Rheinprovinzen,  vom  13.  Juli  1827" ;  u.  a.  ausser  in  der  Gesetzsammlung 
abgedr.  bei  Rauer  a.  a.  0.  Bd.  I  S.  257  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  229 


Seelen- 
zahl 


>  |o 


Coblenz !  16  000  i    1 

Kreuznach,  Stromberg,  Boppard,  St.  Goar      .     .     .     .20  000  '  — 


Ehrenbreitsein,  Trarbach,  Ahrweiler,   Cochem,  Mayen, 


Andernach I  13  700  i  — 

Neuwied,  Vallendar,  Bendorf,  Linz,  Wetzlar       ...      15000    — 

Trier [  12000  ,    1 

Saarbriicken,  St.  Johann,   Saarlouis,    Dudweiler,    Ott-  I  | 

weiler,  Dillingen ,  16  750  |  —  |    1 

Bernkastel,   Miilheim    a.  d.  Mosel,    Saarburg,   Merzig,  |  i       | 

Willich,  Prym,  Hillesheim 11  500  -  —  i    1 

Die  Rheinprovinzen  haben  also  in  8  grossen  Stadten  9  Virilstimmen 
fiir  195000  Einwohner  und  in  81  kleinen  Stadten  16  Collectivstimmen  ftir 
266450  Einwohner. 

IV. 

Folgende  Vorstellung  ist  von  den  Einberufenen,  d.  h.  von  denen, 

die  unterschrieben  haben,  beim  Schluss  der  Verhandlung  Sr.  Ex- 

cellenz  dem  Herrn  Minister  v.  Voss  ubergeben  werden79). 

Durch  Konigliches  Vertrauen  zur  Mitwirkung  an  einem  grossen,  fiir 
Volk  und  Thron  hochst  wichtigen  Werke  berufen,  wurden  wir  jenes  Ver- 
trauen nicht  zu  verdienen  und  der  Stellung,  worin  uns  dasselbe  gesetzt  hat, 
nicht  zu  entsprechen  glauben,  wenn  wir  am  Schlusse  und  beim  Uberblick 
unserer  Verrichtungen  Anstand  nehmen  wollten,  auch  noch  diejenigen  Wiinsche 
und  Hoffnungen  zu  den  Stufen  des  Thrones  niederzulegen,  deren  Erfiillung 
unsers  Ermessens  den  Gehalt  und  Wert  jenes  bezweckten  Werkes  grSssten- 
teils  bedingt. 

Die  Darstellung  einer  Reprasentation,  in  welcher  die  verschiedenen 
Klassen  des  burgerlichen  Vereines  in  gewissen  abgemessenen  Verhaltnissen 
vertreten,  und  nichtsdestoweniger  freie  Wahlen  statth'nden  sollen,  einer  Re- 
presentation, die  nicht,  wie  wohl  in  andern  Staaten  aus  einer  besondern 
Wurzel  hervorgehen,  und  nur  neben  den  andern  burgerlichen  Institutionen 
stehen,  sondern  aus  diesen  selbst  herauswachsen,  namlich  in  der  Communal- 
oder  Gemeindeverfassung  entspringend,  durch  die  Kreisverfassung  sich  zu  einer 
Provinzialstandschaft  erheben  soil  —  das  ist  der  schSne  Gedanke,  zu  dem 
wir  durch  die  uns  vorgelegten  Fragen  hingeleitet  wurden. 

Um  so  viel  schmerzlicher  mussten  wir  aber  dabei  fuhlen,  dass  uns 
bis  jetzt  die  Grundlage  des  Ganzen  fehlt,  namlich  eine  gute  liberale  Com- 
mnnal-Verfassung,  eine  solche  namlich,  die,  gleich  der  fiir  andere  Staatsteile 
geltenden  Stadteordnung,  die  Stadtverordneten  und  Magistratspersonen  von 
den  Gemeinde-Eingesessenen,  obwohl  unter  notwendigen  und  billigen  Beding- 
nngen,  frei  wahlen  lasst,  und  diesen  frei  gewahlten  Gemeinde-Reprasentanten 
in  Absicht  reiner  Gemeinde-Angelegenheiten  soviel  freien  Spielraum  gestattet, 


79)  Die  Uberschrift  von  Josua  Hasenclevers  Hand. 


Digitized  by  VjOOQlC 


230  A.  Hasenclever 

als  notwendig  ist,  urn  dieselben  durch  die  Uberzeugung,  dass  sie  zur  Com- 
munalwohlfahrt  wirklich  etwas  auszurichten  vermSgen,  zu  tatiger  and  eifriger 
Amtsyerwaltung  anzuspornen. 

Eine  solche  Communalverfassung,  die  vielleicht  erst  mit  den  Provin- 
zialstanden  beraten  werden  soil,  fehlt  uns  bis  jetzt  ganzlich,  daher  auch  die 
16.  Frage  noch  zur  Zeit  von  uns  nicht  anders  hat  beantwortet  werden 
k6nnen,  als  es  wirklich  geschehen  ist. 

Wenn  wir  einmal  diese  Verfassung  —  den  ersten  Gegenstand  unserer 
dringenden  Wunsche  —  erlangt  haben  werden,  dann  werden  uberall  die 
Yorsteher  der  Stadt-  und  Landgemeinden  als  Inhaber  des  Offentlichen  Ver- 
trauenB  betrachtet  werden  und  als  solche  auch  die  Funktionen  der  Wahl- 
manner  ausuben  kOnnen;  es  wird  also  dann  von  unten  herauf  nur  einmal 
gewahlt  werden  durfen,  und  der  Gang  aller  constitutionellen  Verrichtungen 
wird,  der  allerhftchsten  Intention  gem  ass,  m6glichst  einfach  und  leise  werden. 

Um  den  zweiten  unserer  Wunsche  auszudrucken,  sind  wir  gen6tigt, 
uns  ernes  wegen  Missbrauch  der  Sache  etwas  verrufenen  Wortes  zu  bedienen, 
der  bekannte  Charakter  der  Redenden  wird  ihm  hoffentlich  das  Anstdssige 
nehmen ! 

In  einem  langen  erfahrungsreichen  Leben  haben  sie  Schein  und  Wesen 
der  Dinge  unterscheiden  gelernt,  sie  sind  entschiedene  Monarchisten,  die 
dem  Vertrauen  des  hohen  KOniglichen  Hauses  wenn  auch  nicht  durch  Tiefe 
der  Einsichten,  doch  gewiss  durch  Gute  des  Willens  und  durch  die  innigste 
Ehrerbietung,  Liebe  und  Ergebenheit  entsprechen.  Solche  sind  es,  die  hier 
das  Wort  Offentlichkeit80)  nicht  umgehen  kttnnen,  und  um  die  Erlaubnis 
bitten,  sich  iiber  das  in  Beziehung  auf  den  yorliegenden  Gegenstand  yon 
ihnen  damit  gemeinte  etwas  naher  erklaren  zu  durfen. 

Das  hohe  K6nigshaus  will  seine m  Volke  eine  Verfassung  geben,  d.  h. 
eine  zweite  Burgschaft  far  den  Bestand  des  Gemeinwohles  ausser  und  neben 
derjenigen,  die  es  in  dem  Wohlwollen  und  den  Einsichten  des  Monarchen 
und  seiner  erleuchteten  Rate  allerdings  schon  besitzt.  Jene  zweite  Burg- 
schaft soil  Wiirklichkeit  haben,  selbstandige  Wurklichkeit,  wiefern  sie  yon 
Zeitbedingnissen  nicht  absolut  abhangig  sein  soil. 

Eine  solche  Burgschaft  nun  kann  allerdings  auch  eine  bloss  beratende 
Vertretung  leisten;  allein  unsers  Ermessens  kann  sie  es  im  Allgemeinen 


80)  Im  Gesetz  vom  27.  III.  1824  §  54  hiess  es  nur:  „Das  Resultat  der 
Landtags- Verhandlungen  wird  durch  den  Druck  bekannt  gemacht.  —  Cber 
die  Bemuhungen,  in  den  folgenden  Jahrzehnten  eine  gewisse  Offentlichkeit 
herbeizuffthren,  auf  die  hier  im  einzelnen  nicht  eingegangen  werden  kann, 
vgl.  die  Zusammenstellung  [bis  zum  Jahre  1845]  bei  Rauer  a.  a.  0.  Bd.  II 
S.  330—339.  —  Auf  dem  Vereinigten  Landtage  1847  war  eine  wenn  auch 
nur  gewissermassen  indirekte  Offentlichkeit  vorhanden ;  vgl.  Treitschke  Bd.  V* 
S.  617 :  „Zu  den  Sitzungen  des  Landtags  selbst  liess  der  EOnig  keine  H5rer 
zu,  aber  die  Verhandlungen  wurden  vollstandig  gedruckt,  jetzt  endlich  mit 
Nennung  der  Redner,  und  obgleich  die  noch  unbeholfenen  Stenographen 
ihren  Bericht  meistens  erst  nach  acht  Tagen  fertig  stellten,  so  folgten  doch 
alle  Gebildeten  dem  parlamentarischen  Kampfe  mit  reger  Teilnahme." 


Digitized  by  VjOOQlC 


Zur  Entstehung  der  rheinischen  Provinzialstande.  231 

nor  in  Yerbindung  mit  einer  gewissen  beschrankten  Offentlichkeit. 
Nicht  Offentlichkeit  der  Discussionen,  die  —  anderer  Nachteile  nicht  zu  ge- 
denken  —  haufig  zu  leidigem  Zeitverlust  fuhrt,  indem  sie  der  Eitelkeit 
prunkender  Redner  ihre  weiten  Arme  dffnet,  nicht  Offentlichkeit  durch  viel- 
zlingige  Zeitungsblatter,  die  in  verf&lschten  Berichten  nnr  Organ  politischer 
Kampfer  zu  sein  pflegen,  nicht  diese  Offentlichkeit  meinen  wir,  sondern  nur 
die  ftffentliche  Kundwerdung  der  Resoltate  standischer  Beratung,  wenigstens 
in  denjenigen  Fallen,  wo  solche  als  Yorstellungen  and  Bitten  so  abge- 
fasst,  wie  es  sich  von  einer  standischen  Yersammlang  schon  nicht  anders 
erwarten  lasst,  des  dabei  intendierten  Zweckes  verfehlen  sollten.  Darauf 
beschrankt  sich  die  nns  wiinschenswert  and  nCtig  scheinende  Offentlichkeit, 
die  anter  der  Aafsicht  der  hohen  Ministerien  stehe,  and  deren  Organ  oder 
offizielles  in  der  Hauptstadt  selbst  herauskommendes  Blatt  sein  wiirde.  Eine 
solche  nnr  das  Gemeinsame  aufnehmende  Offentlichkeit  wiirde  den  eiteln 
Person lichkeiten  keinerlei  Reiz  darbieten;  sie  wiirde  jede  Gefahr  fur  Ruhe, 
Ordnung  and  Sicherheit,  jede  Entstellang  and  Verfalschung  faktischer  Wahr- 
heit  ausschliessen.  Yon  welcher  Seite  wir  sie  betrachten,  iiberall  erscheint 
sie  uns  als  gefahrlos,  wiinschenswert  and  niitzlich.  Steht  es  z.  B.  nicht  zu 
leugnen,  dass  die  kiinftigen  Deputierten  durch  notwendige  Unterordnung 
ihrer  besonderen  Geschafte  und  Angelegenheiten  unter  die  des  Staates  and 
der  Provinz  dem  Gemeinbesten  opfern,  and  dass  manche  ihm  solche  Opfer 
bringen  werden,  deren  Ausgleichung  dem  Staate  nicht  angematet  werden 
kann,  so  scheint  es  dagegen  hftchst  billig,  das  Mass  and  die  Richtang  ihrer 
Berufstreue  auf  aathentischem  Wege  zar  Kande  ihrer  Committenten  und 
uberhaupt  ihrer  Mitbiirger  gelangen  zu  lassen;  es  scheint  hOchst  billig, 
wenigstens  in  solchen  Fallen,  wo  die  Stande  in  Einklang  mit  der  Offentlichen 
Meinung  sich  gegen  Inhalt  oder  Form  eines  gegebenen  Gesetzes  oder  einer 
getroffenen  Einrichtung  yorstellend  und  bittend  erklirt  hatten,  den  seitens 
der  Mitbiirger  sie  etwa  treffenden  Yerdacht  versaumter  Amtspflicht  von 
ihnen  abzuwalzen. 

Nimmt  man  anderseits  an,  dass  auch  die  Offentliche  Meinung  und  die 
Landstande  in  Absicht  des  Guten  oder  Tadehchen  irren  kdnnen,  so  scheint 
eben  dieselbe  Offentlichkeit  den  hohen  Ministerien  die  beste  Gelegenheit 
darzubieten,  beide  aus  Griinden  zu  rechte  zu  weisen. 

Ubrigens  schlagen  wir  den  hier  angedeuteten  Modus  zwar  als  den- 
jenigen gehorsamst  vor,  der  uns  der  angemessenste  scheint;  sollte  jedoch 
eine  hohe  Commission  sich  bewogen  finden,  einem  andern  den  Yorzug  zu 
geben,  so  werden  wir  die  erbetene  Gabe  auch  in  veranderter  Gestalt  immer 
dankbar  annehmen81). 

Dieses  sind  unsere  Wiinsche  in  Betreff  des  unter n  und  des  obern 
Teiles  des  zu  errichtenden  Gebaudes. 


81)  Wahrscheinlich  hat  Treitschke  an  den  zahmen  Inhalt  dieser  Denk- 
8chrift  gedacht,  wenn  er  sagt  [Bd.  Ill  S.  237]:  „Selbst  die  Rheinlander 
wagten  nur  schuchtern,  eine  beschrankte  Offentlichkeit  fur  die  Landtage 
zu  fordern." 


Digitized  by  VjOOQlC 


232  Recensionen. 

Vielleicht  haben  wir  durch  Ausserungen  derselben  nur  derErklarung 
der  allerhOchsten  wohlwollenden  Absichten  vorgegriffen.  Auf  keinen  Fall 
aber  durfen  wir  furchten,  unserm  hochherzigen  Konige,  unserm  teuern  Kron- 
prinzen  und  den  edlen  Mannern,  die  unsere  Beratungen  mit  so  schdner 
Humanitat  geleitet,  dadorch  missfallig  geworden  zu  sein,  dass  wir,  gedrungen 
von  einem  wahrhaft  religidsen  Pflichtgefuhl,  die  in  unserer  tiefsten  Uber- 
zeugung  gefundene  Wahrheit  bittend  ausgesprochen  haben. 

von  der  Leyen.    Josua  Hasenclever.  von  Herwegh.    von  Fisenne. 

Graf  Ludwig  von  Hompesch-Rurich.    Hayn.    Schiiller. 

Hartung.    Bruning.    Vopelius.    Dietz. 

~S8~ 

Recensionen. 

Rudolph,  Die  Entwickelung  der  Landeshoheit  in  Kurtrier 
bis  zur   Mitte  des    14.  Jahrhunderts   (Trier.  Arch.  Erg.- 
Heft  V.     Trier  1905). 
RdriQ,  Die  Entstehung  der  Landeshoheit  des  TriererErz- 
bischofs   zwischen    Saar,  Mosel   und    Ruwer,   und  ihr 
Kampf  mit  den  patrimonialen  Gewalten  (Westd.  Ztschr. 
Erg.-Heft  XUI)  Trier  1906.  —  Angezeigt  von   Archivar  Dr.  P. 
Ri  enter  in  Koblenz. 
„Die  Entstehung  des  Kurstaates  Trier"  hat  schon  vor  mehreren  Jahren 
Marx  in  einem  beachtenswerten  Aufsatz,  unter  Beschrankung  auf  das  fruhere 
Mittelalter  bis  ins  13.  Jahrh.,  in  den  Grundzugen  dargestellt  (Trier.  Arch.  Ill 
38-62,  1899).     Er  verfolgt  zuerst  den  Weg,  auf  dem  der  Bischof  von  Trier 
in  den  Besitz  der  landeshoheitlicben  Rechte  gelangte,  und  zeigt  dann,  wie 
er  in  den  Besitz  der  Gebietsteile  kam,  in  denen   er  diese  Rechte   ausiibte. 
Dieser  letzteren  Frage  nach   dem  Umfang,  dem  Territorialbestand  des  Kur- 
staates suchte  bald  darauf  Lennarz  naher  zu  kommen,  indem  er  den  „Ter- 
ritorial8taat  des  Erzbischofs  von   Trier  um   1220  nach   dem  Liber  annaliuin 
iurium  .  .  ."  zu  kennzeichnen  ver suchte  (Bonner  In.  Diss.  1900).    In  philo- 
logisch  kritischer  Betrachtung  des  Ganzen  wie  des  Einzelnen  kommt  L.  zu 
hubschen    Resultaten    and   bat    das    Verstandnis   dieser    ganz   einzigartigen 
trierischen  Geschichtsquelle  wesentlich  gefordert.    Wenn  die  Frage  nach  dem 
territorialen  Umfang  des  Erzstifts  Trier  selbst  keine  klare  und  abschliessende 
Beantwortung  erfahrt,  so  liegt  das   teils  an  dem  Cbarakter  der  eine  solche 
Auskunft  verweigernden  Quelle,  teils  daran,  dass  die  L.'schen  Untersuchungen 
leider  nicht  zu  Ende  gefiihrt  worden  sind.    Rudolph  nimmt  in  seiner  Arbeit 
nun  die  Frage  nach  dem  Erwerb  und  Inhalt  der  landeshoheitlichen  Rechte 
im  Erzstift  Trier  von  neuem  auf,  wahrend  er  die  Frage  nach  dem  Territorial- 
bestand bei  Seite  lasst.     Dass  er  sich  dabei  haufig  mit  dem  Gedankengange 
und  Inhalte  des   Marx'schen  Aufsatzes   benihrt,  ist  selbstverstandlich,  aber 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recensionen.  23S 

68  ist  doch  niitzlicb,  die  in  jener  Frage  enthaltenen  Probleme  in  eingehender 
Forschung  and  anter  Berucksichtigung  auch  der  neuesten  Literatur  und  fiir 
einen  grosseren  Zeitabschnitt  behandelt  zu  sehen.  Freilich  ware  far  die 
Urkanden  aus  den  ersten  Jabrhunderten  der  trierischen  Landesgeschichte 
eine  noch  mebr  eindringende  Kritik  und  mehr  prinzipielle  Bebandlung  im 
Rabmen  dieser  Arbeit  wohl  am  Platze  gewesen.  Beherrschend  fiir  die  Auf- 
fassung  der  Frage  ist  der  Gedanke  Below's  and  der  jangeren  von  ihm  ver- 
anlassten  ahnlichen  Arbeiten:  dass  die  Landeshoheit  nur  aus  der  einen 
Quelle,  der  offentlichen,  graflichen  Gerichtsbarkeit  abzuleiten  ist.  Freilich 
verkennt  R.  nicht,  „dass  mit  der  Ubertragung  graflicher  Gerichtsbarkeit  die 
Landeshoheit  noch  nicht  fertig  ist,"  dass  ein  so  komplizierter  Hergang,  wie 
die  Bildung  der  Landesherrlichkeit  nicht  auf  eine  einfache  Formel  zu  bringen 
ist,  aber  er  will  scheiden  zwischen  „dem  Rechtsgrund,  auf  dem  die  Landes- 
hoheit ruht"  —  der  hohen  Gerichtsbarkeit  —  und  der  „eigentlichen  Bildung 
der  Landeshoheit",  einem  allerdings  ,,komplizierten  Hergang",  nach  den 
Worten  eines  anderen  Forschers.  Aber  haben  diese  sonstigen,  die  Landes- 
hoheit bildenden  Elemente  nicht  auch  jedes  seinen  Rechtsgrund,  Vogtei- 
gewalt,  Grundherrlichkeit,  geistliche  Gerichtsbarkeit  u.  s.  f.  ?  und  beruht  dann 
die  Landeshoheit  nicht  auf  ebenso  vielen  Rechtsgrunden  ?  Dass  die  alten 
Grafenrechte  den  Kern  der  Landeshoheit  bildeten,  hat  man  schon  immer  ge- 
lehrt,  das  tritt  auch  bei  Lamprecht  hervor,  wenn  auch  verdunkelt  durch 
seine  einseitige  Lehre  von  der  Grundherrlichkeit,  und  R.  sagt  es  ebenfalls, 
sagt  damit  aber  doch  auch  etwas  anderes,  als  wenn  er  die  Landeshoheit  unmittel- 
bar  und  allein  aus  der  hohen  Gerichtsbarkeit  ableiten  will.  Und  was  be- 
deutete  denn  nun  diese  Gerichtsbarkeit  fiir  den  bischdflichen  Immunitatsherrn, 
wenn  er  sie  alsbald  wieder  an  die  Vogte  abgeben  muss?  Hiertiber  und  iiber 
die  spatere  Auseinandersetzung  mit  den  zahlreicben  Vogten  handelt  ein 
wichtiges  Eapitel  R's.  Wenn  die  Bischofe  in  den  Jahrhunderten  bis  zur 
Beseitigung  der  vogteilichen  Gewalten  nichts  als  diesen  leeren  „Recbtsgrundu 
iur  ihre  Landeshoheit  gehabt  hatten,  hatten  sie  die  dann  wohl  entwickeln 
konnen?  Und  wie  viele  Inhaber  der  hohen  Gerichtsbarkeit  haben  es  nicht 
zur  Landesherrschaft  gebracht,  trotz  ihres  treff lichen  Rechtsgrundes !  •  Wie 
sich  die  Territorialverfassung  und  -hoheit  entwickelt,  indem  die  Elemente  der 
Grafschaftsverfassung  sich  mit  andern  bildungskraftigen  Elementen  verbinden, 
das  zu  zeigen  ware  m.  E.  die  Aufgabe  gewesen.  Diese  anderen  Elemente  finden 
aber  keine  ausreichende  Beachtung  und  Darstellung.  Es  ist  nur  von  der 
Gewinnung  der  verschiedenen  Vogteigewalten  und  dem  Erwerb  der  Regalien 
die  Rede,  gar-  nicht  von  der  Grundherrlichkeit  —  und  doch  hatten  gerade 
auch  die  Lennarz'schen  Untersuchungen  darauf  hinweisen  miissen,  was  fiir  ein 
machtiger  Faktor  die  erzstiftische  Grundherrschaft  war  — ,  gar  nicht  von  der 
geistlicben  Gerichtsbarkeit  und  kirchlichen  Verwaltungstatigkeit  und  Ober- 
aufsicht,  deren  Wichtigkeit  doch  schon  Lamprecht  hervorgehoben,  freilich 
auch  wieder  eingeschrankt  hatte,  die  aber  doch  gewiss  dazu  beitragen  mussten 
die  Herrschaftstellung  des  Bischofs  zu  starken,  wo  grundherrliche  und  graf- 
liche  Rechte  und  Machtbefugnisse  hinzukamen. 

Der  zweite  Teil  der  Arbeit,  der  den  Ausbau  der  Landesherrschaft  in 
den   Formen   der   Verfassung   und  Verwaltung  behandelt  —  Konsolidierung 


Digitized  by  VjOOQlC 


234  Recensionen. 

des  Territorium8  sagt  R.  —  kann  im  Rahmen  des  Ganzen  naturgemass  nur 
die  Grundzuge  geben.  So  ist  von  den  Amts-  und  Gerichtsbezirken,  der  Ge- 
richtsorganisation,  der  Kriegsdienstpflicht,  dem  Recht  des  Burgenbau's  and 
den  Steuern  die  Rede.  Dass  die  wesentlichen  Erscheinungen  auf  diesen 
Gebieten  nach  dem  heute  bekannten  Material  fibersichtlich  zum  Vortrag 
kommen  und  die  Grenzen  unserer  Kenntnis  sich  darstellen,  ist  an  sich  wert- 
voll.  Und  dieser  Nutzen  wird  nicht  dadarch  beeintr&chtigt,  dass  manche 
Einzelheiten  eine  andere  Beurteilung  zu  erfahren  haben  oder  doch  eines 
Fragezeichens  bedfirfen,  z.  B.  verschiedene  Satze  fiber  die  Amtmanner,  Schult- 
heis8en  and  Schoffenmeister  in  den  St&dten.  Hier  wie  in  anderen  Fallen 
macht  sich  der  Mangel  geltend,  der  in  der  Beschrankung  auf  das  gedruckte 
Material  liegt.  Archivalisches  Material  far  die  hier  behandelten  Fragen 
heranzuziehen,  ist  eine  besondere  Aufgabe,  die  nicht  in  der  Absicht  des 
Verfa8ser8  lag.  Wenn  diese  Aufgabe  in  Angriff  genommen  wird,  so  wird  sie 
«ich  besonders  auch  demjenigen  Manne  zuzuwenden  haben,  der  als  erster 
der  staatsrechtlichen  Entwickelung  des  Erzbistu'ms*  seine  Aufmerksamkeit  und 
seinen  Fleiss  gewidmet  hat,  dem  kurtrierischen  Sekretar  Maier,  und  seinen 
Arbeiten  (Trier.  Arch.  VIII  53  ff).  In  dem  Buche,  das  er  fiber  die  den  Erz- 
bischofen  geleisteten  Huldigungen  geschrieben  hat,  beginnt  er  mit  den  aus 
den  Verfas8ungsk&mpfen  der  Stadte  Coblenz  und  Trier  z.  T.  wenigstens  be- 
kannten Unterwerfungsakten;  sie  batten  vielleicht  auch  von  Rudolph  bei 
seiner  kurzen  Betrachtung  fiber  die  Form  der  Huldigung  herangezogen  werden 
sollen.  Maier  kennt  —  fur  die  hier  in  Betracht  kommende  Zeit  —  noch 
eine  Huldigung  der  Stadt  Limburg  von  1344  und  die  allgemeine  Huldigung 
der  Stadte,  Burgen  und  sonstigen  Ortschaften  von  1354,  nach  dem  Ausgange 
Balduins.  Seine  leider  etwas  schematische  Zusammenstellung  ist  immerhin 
lehrreich  genug  und  spricht  jedenfalls  nicht  fur  die  R'sche  Ansicht,  dass 
diese  Periode  „die  landesherrliche  Huldigung  erst  in  ihren  Anf&ngen  .  .  . 
zu  kennen  scheint ;  kennt  doch  ein  Privileg  von  1346  (Bdhmer-Huber  nr.  276) 
die  im  Erzstift  gewohnten  Huldigungen !"  Auch  fiber  die  Kriegsdienst- 
pflicht, fiber  die  erzstiftischen  Burgen  und  Offenhftuser  —  urn  einiges.  zu 
nennen  —  wfirde  mit  Hulfe  Maiers  manche  Auf  klarung  und  reichere  Kenntnis 
zu  gewinnen  und  diese  aus  dem  sonstigen  urkundlichen  Material  zu  vertiefen 
sein.  So  bildet  denn  die  R'sche  Arbeit  zwar  keinen  Abschlass,  aber  doch  eine 
nutzliche  und  dankbar  zu  begrQssende  Vorstufe  fur  die  Darstellung  der  kur- 
trierischen Landeshoheit.  — 

Die  vorstehenden  Zeilen  waren  bereits  in  den  Handen  der  Redaktion, 
-als  diese  auch  die  Besprechung  der  Rorig'schen  Arbeit  an  dieser  Stelle  ver- 
anlasste.  Hat  Rudolph  bei  seiner  Arbeit  das  ganze  Kurfurstentum  Trier 
im  Auge,  aber  nur  bis  zur  Mitte  des  14.  Jahrhunderts,  so  beschr&nkt  Rorig 
eich  auf  einen  kleinen  Teil  des  spateren  Kurstaates,  verfolgt  dessen  staats- 
rechtliche  Verhaltnisse  —  wenn  man  diesen  Begriff  anwenden  darf  —  jedoch 
von  den  ersten  Anfangen  bis  in  die  spateren  Jahrhunderte.  Die  raumliche 
Beschrankung  setzte  ihn  in  die  Moglichkeit,  aber  auch  in  die  Notwendigkeit, 
das  Quellenmaterial  mit  eindringender  Kritik  zu  bearbeiten  und  auch  unge- 
druckte  Quellen  umfassend  heranzuziehen.  So  konnte  er  an  seine  Aufgabe 
auf  Grand  intimer  Kenntnis  des  Einzelnen  herantreten. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recensionen.  235 

fis  handelt  sich  urn  den  westlichen  Teil  des  alten  Hochwaldes,  in  dem 
nach  dem  liber  annalium  iurium  urn  1200  der  Erzbischof  von  Trier  gewisse, 
fest  umgrenzte  Rechte  und  zahlreiche  Gefalle  besass  und  diese  durch  sein 
officiom  fore8ti,  die  forestarii  mit  dem  magister  forestariorum  an  der  Spitze, 
wahrnehmen  liess.  Indem  R.  mit  besonnener  Kritik  die  alteren  urkundlichen 
Nachrichten  fiber  dies  Gebiet  und  die  erzbischoflicben  Rechte  darin  zusam- 
menstellt  und  dann  die  Entwickelung  wahrend  des  spateren  Mittelalters  fiber 
den  im  liber  annalium  iurium  gezeichneten  Hohepunkt  der  Organisation  hinaus 
betrachtet,  ergibt  sich  fur  ihn  eine  vdllige  Wandlung  des  alten  Rechts;  das  ein- 
heitliche  Forst-  und  Jagdregal  des  Erzbischofs  ist  verschwunden,  dagegen  gehen 
die  Jagd-  und  Forstrechte  Meine  Verbindung  mit  bereits  bestehenden  lokalen 
Herrschaftskreisen"  ein  (I.  Eapitel).  Das  Wesen  dieser  Herrschaftekreise, 
der  Bannbezirke,  wird  im  2.  Kapitel  sorgfaltig  untersucht,  mit  dem  ersten 
Resultat,  dass  die  Bannherrschaft  die  alte  Grundherrschaft  des  Mittelalters 
umbildet,  „eine  neue,  lokal  geschlossene  Grundherrlichkeit"  schafft.  Dem 
zweiten  Resultat  dieser  Untersuchungen,  „dass  geschlossene  Niedergerichts- 
barkeit  die  Unterlage  der  Bannherrschaft  bildetu,  dass  der  Besitz  solcher 
Gerichtsbarkeit  „das  einzig  mogliche  Kriterium  der  Bannherrschaft  ist"  — 
wird  man  nicht  unbedingt  zustimmen  kdnnen.  Yon  den  bei  R.  herangezogenen 
Quellenstellen  (S.  8—13,  30)  sind  es  doch  nur  diejenigen  des  ausgehenden 
Mittelalters  und  des  16.  Jahrhunderts,  die  daffir  unzweifelhaft  sprechen. 
Darum  behalt  Lennarz  doch  wohl  Recht,  wenn  er  in  Rucksicht  auf  den  liber 
annalium  iurium  „die  Frage,  ob  der  bannus  vielleicht  der  lokale  Gerichts- 
bezirk  ist",  vor  der  Hand  aus  der  Erdrterung  ausscheiden  lasst,  und  man 
muss  die  Vorsicht  billigen,  mit  der  R.  selbst  das  gewonnene  Resultat  wieder 
einschrankt  (S.  30  ff.).  1st  aber  der  Erzbischof  als  Inhaber  von  Bannherr- 
schaften  in  dem  behandelten  Gebiet  nur  einer  von  mehreren  und  das  auch 
nur  fur  eine  verhaltnismassig  kleine  Zahl  von  Bannbezirken,  so  kann  er  als 
solcher  es  nicht  zur  Landeshoheit  gebracht  haben.  Wie  sich  weiter  grund- 
herrliche  und  Hochgerichtsrechte  zu  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  in  diesem 
Gebiete  verteilen,  wird  im  3.  Kapitel  erortert,  wobei  in  der  Hauptsache  eine 
Reihe  von  Urkunden  fiber  die  Hunria-Rechte  der  Ruwer-Hundertschaft  kritisch 
beleuchtet  werden,  Urkunden  des  13.  Jahrhunderts  besonders,  die  schon  Lamp- 
recht,  Deutsches  Wirtschaftsl.  I  200  ff.  in  ihrem  einzigartigen  Wert  fur  die 
Geschichte  der  Hundertschaft  urn  die  Wende  des  12.  und  13.  Jahrhunderts 
gewurdigt  hatte,  die  aber  nun  durch  die  von  R.  erkannte  Tat8ax?ber  dass  bei 
ihnen  mit  Falschungen  des  Mattheis-Elosters  zu  Trier  zu  rechnen  ist,  in  ein 
neues  Licht  geruckt  werden.  Gehoren  die  auf  ihnen  beruhenden  Darle- 
gungen  fiber  die  Gerichtsverfassung  auch  streng  genommea  [nicht  zu  dem 
Gegenstand  der  Arbeit,  und  wird  man  dem  Verfasser  nicht  in  alien  Einzel- 
heiten  beitreten  konnen,  so  ist  der  in  diesen  Urkunden  sich  spiegelnde  Kampf 
der  geistlichen  Grundherrschaft  gegen  die  Inhaber  der  einst  graflichen  Hoch- 
gerichtsbarkeit  —  ein  Kampf,  der  dem  wider  die  weltlichen  Vogte  zur  Seite 
geht,  wie  hinzugeffigt  werden  kann  —  doch  wichtig  genug,  urn  diese  Dar- 
stellung  zu  rechtfertigen.  Ffir  die  eigentliche  Aufgabe  ist  die  abschliessende 
Fe8tstellung  aber  wertvoll,  dass  in  jenem  Kampfe  der  Erzbischof  nur  in  5 
Orten  die  Hunria-Rechte  erwirbt,  in  11  anderen  Orten  aber  andere  selbst- 


Digitized  by  VjOOQlC 


236  Recensionen. 

standige  Gewalten,  die  aus  spaterer  Zeit  als  Bannherrschaften  bekannt  sind. 
Also  aucb  als  Hochgerichtsherr  nimmt  der  Erzbiechof  keine  uberragende 
Stellung  in  unserem  Gebiete  ein,  so  wenig  wie  als  Inbaber  von  Bannbezirken 
oder  von  Forst-  und  Jagdregalien.  So  scheint  denn  nur  der  Weg  der  Usur- 
pation ubrig  zu  bleiben,  auf  dem  es  dem  Erzbischof  gelingt,  die  Landeshoheit 
bier  zu  gewinnen,  und  dieser  Weg  wird  im  4.  Eapitel  verfolgt.  Das  alte  Amt 
der  erzbischoflicben  forestarii,  im  spateren  Mittelalter  als  „Forsthufner" 
bezeichnet,  nimmt  sicb  der  Sache  an,  vielleicht  gar  von  dem  grossen  Balduin 
in  bewusster  Absicht  dazu  veranlasst.  Doch  ist  eine  dabin  zielende  Wirk- 
samkeit  der  forestarii  nur  im  Gebiet  der  spateren  Irscher  Pflege  nachzu- 
weiseD,  auf  welcbe  sicb  dann  wohl  auch  die  Usurpation  bescbrankte  ?  Jeden- 
falls  zeigt  sicb,  dass  vom  spateren  14.  Jabrh.  ab  diese  Forsthufner,  die  zu 
Zerf,  spater  zu  Greimerath  ihren  Mittelpunkt  und  den  Sitz  ibres  villicus 
batten,  Hochgerichtsbarkeit  im  Namen  des  Erzbischof 8  ausubten,  wodurcb 
die  geistlichen  Grund-  und  Gerichtsherren  —  s.  Paulin,  8.  Maximin,  8.  Matthias 
—  mit  ihrer  Hochgerichtsbarkeit  auf  engere,  mebr  nur  die  Dorfer  und  Dorf- 
marken  umschliessende  Gebiete,  die  sog.  Etterbezirke,  beschrankt  —  oder 
wie  R.  will  —  zuruckgedrangt  wurden;  der  Erzbischof  iibte  so  ausser  in 
seinen  Bannbezirken  aucb  in  den  Fluren  aller  ubrigen  Dorfer  des  genannten 
Gebietes  Hochgerichtsbarkeit  aus,  und  die  „Ettergerichtsbarkeit  sudlich  von 
Trier  (iiber  die  wir  lebrreiche  Aufschlusse  erhalten)  erweist  sich  als  ein 
Produkt  des  Eampfes  zwischen  aufstrebender  landesherrlicher  Gewalt  mit 
anderen  selbstandigen  Gewalten  des  14.  Jahrhunderts "  Indem  dann  das 
Forsthufnergericht  eine  enge  Verbindung  mit  dem  Greimerather  Hochgericht 
und  der  erzstiftiscben  Amtsverwaltung  zu  Saarburg  eingeht,  und  die  Stellung 
des  Landesherrn  sich  kraftigt,  bringt  er  auch  die  Ettergerichtsbarkeit  im 
Laufe  des  15.  Jahrhunderts  in  seine  Abhangigkeit  oder  gar  Gewalt.  Damit 
ist  „die  Entwickelung  der  Landeshoheit  des  Erzbischofs,  im  einzelnen  noch 
der  Erweiterung  und  Vertiefung  fahig,  mit  dem  15.  Jahrh.  zum  Anschluss 
gekommen,"  ihre  Grundlage  aber  in  diesem  Gebiete  bildet  „die  aut  dem 
Wege  der  Usurpation  erworbene  geschlossene  Gerichtshoheit  in  Hochgerichts- 
sachen"  (S.  56).  Die  weitere  Entwickelung,  wie  den  geistlichen  Gerichts- 
herren, den  „Patrimonialherren,"  zuerst  jede  Blutgerichtsbarkeit,  dann  auch 
die  Niedergerichtsbarkeit  mehr  und  mehr  verloren  geht,  wird  in  einem  5. 
(Schluss-)  Kapitel  skizziert. 

Leider  hat  R.  bei  seinen  fleissigen  und  scharfsinnigen  Untersuchungen 
sich  ausschliesslich  auf  die  Gerichtsverhaltnisse  beschrankt,  da  er  an  ihnen 
am  besten  den  Werdegang  der  Landeshoheit  glaubt  verfolgen  zu  kflnnen, 
bleibt  so  aber  auch  in  einer  gewissen  Einseitigkeit  der  Auffassung  befangen. 
Ungemein  lehrreich  ist  eine  erzbischofliche  Urkunde  von  1163  (M.R.U.B.  I 
700  no.  641),  die  den  ubrigen  Urkunden  iiber  die  Ruwerer  Hundertschaft 
vorangeht  und  fur  deren  Verstandnis  die  Grundlage  bildet,  von  R.  aber 
nicht  geniigend  gewurdigt  wird.  Da  wird  die  Gerichtsgewalt  von  anderen 
Gerechtsamen  —  Steuern,  Herberge,  Fronden,  Rodung  —  streng  geschiedenr 
jene  kommt  dem  Inhaber  der  Hunria  zu,  diese  machen  des  Erzbischofs 
Sonderrecht  aus,  und  iiber  sie  befindet  das  Weistum  der  Jager,  FSrster  und 
ubrigen  Waldmannen  des   Erzbischofs.     Wie   die   sonstigen  erzbischdflichen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recensionen.  237 

Gerechtsame  kehrt  auch  das  Herbergsrecht  im  liber  annalium  iurium  wieder, 
nach  welchem  als  „nachseilde"  d.  h.  anstelle  der  Nachtherberge  Abgaben  zu 
leisten  sind.  Eine  solche  bestimmte  Angabe  unbeachtet  zu  lassen  und  jiingercn 
Nachrichten  und  anderen  Anschauungen  zu  Liebe  hinweg  zu  interpretieren 
wie  R.  es  tut  (S.  64  Anm.  2),  ist  methodisch  falsch  und  nicht  zu  billigen. 
Dasselbe  erzbisch&fliche  Recht  kehrt  in  Mattheiser  Falschungen  wieder,  die 
R.  in  Verbindung  mit  dieser  Abgabe  in  einem  besonderen  Exkurse  S.  63  ff. 
bebandelt  und  in  das  ausgehende  13.  Jahrh.  setzt;  wenn  in  ihnen  dies  Recht 
mit  einer  Schutzpflicht  des  Erzbischofs  oder  seines  Amtmannes  zu  Saarburg 
in  Zusammenhang  gebracht  wird,  so  hatte  auch  das  fur  die  erzbischofliche 
Stellung  im  Lande  nicht  uubeachtet  bleiben  durfen.  Ohne  Recht  war  der 
Erzbischof  in  diesen  Jahrhunderten  also  keineswegs  im  Gebiet  des  alten 
ofticium  foresti,  und  dass  seine  forestarii  dauernd  seine  Rechte  wahrge- 
nommen  haben,  wird  nicht  zu  bezweifeln  sein.  Diese  Rechte  als  solche 
landesherrlicher  Natur  anzusehen,  ist  aber  so  lange  nicht  falsch,  als  bis 
das  Gegenteil  erwiesen  ist.  Dann  verliert  aber  auch  das  Auftreten  der 
forestarii  im  14.  Jahrh.  ?5llig  das  Uberraschende,  das  es  bei  R.  zu  haben 
scheint,  und  es  darf  weiter  die  Frage  aufgeworfen  werden,  ob  der  Kampf, 
den  seit  dem  14.  Jahrh.  der  Landesherr  mit  Hulfe  der  alten  forestarii  gegen 
die  Hochgerichtsherren  fuhrt,  mehr  durch  diese  oder  durch  jene  hervor- 
gerufen  worden  ist,  ob  nicht  mit  dem  fortschreitenden  Ausbau  die  Grenzen 
der  Hochgerichte  vorgeschoben,  diejenigen  der  forsteilichen  Amtstatigkeit 
und  Gerichtsbarkeit  aber  eingeschrankt  wurden,  bis  man  sich  entschloss,  die 
Grenzen  durch  Marken  oder  Etter  neu  zu  bestimmen  ?  Aber  alle  Fragen 
zu  beruhren  oder  gar  zu  ldsen  ist  nicht  Aufgabe  des  Referenten.  Es  kam 
nur  darauf  an  zu  zeigen,  dass  eine  organische  Weiterentwickelung  alter 
Rechtstitel  fur  die  Begriindung  der  Landeshoheit  in  diesem  Gebiete  doch 
noch  ins  Auge  gefasst  werden  darf.  Mag  dann  immerhin  bei  der  Erwei- 
terung  alter  und  der  Gewinnung  neuer  Rechte  Usurpation  eine  gewichtige 
Bolle  gespielt  haben  —  eine  geschrchtliche  Grundlage  war  doch  gegeben. 
Wie  wenig  gesetzmassig  klar  und  gleichmassig  die  staatsrechtlichen  Ver- 
haltnisse  in  diesem  Gebiete  noch  im  16.  Jahrh.  waren,  lasst  uns  wieder  das 
Huldigungsbuch  des  Peter  Maier  erkennen.  Im  Jahre  1503  z.  B.  leisten 
zahlreiche  D5rfer  geistlicher  Grund-  und  Gerichtsherren  dem  Erzbischof 
„Gehorsam",  und  sind  bereit  zu  tun,  was  sie  seinen  Vorgangern  getan  hatten 
und  zu  tun  pflichtig  waren;  aber  die  Huldigung  verweigern  sie  oder  haben 
doch  Bedenken  deswegen.  Andere  geloben  Treue  und  was  Untertanen  ihrem 
Herrn  schuldig  sind,  huldigen  aber  nicht.  Die  „Heerschauen"  sind  ebenfalls 
diesen  Gegenden  eigentumlich  und  verdienten  wohl  eine  nahere  Betrachtung 
in  ihrem  Verhaltnis  zu  den  herrschaftlichen  Gewalten. 

Bleibt  so  nach  Ansicht  des  Ref.  das  Hauptergebnis  der  R'schen  Arbeit 
in  seiner  Formulierung  einzuschranken  und  zu  berichtigen,  und  h alten  nicht 
alle  Darlegungen  und  Schlussfolgerungen  vor  der  Nachpriifung  stand,  so 
weist  sie  doch,  indem  sie  gleich  der  von  Lennarz  den  Weg  der  Einzel- 
untersuchung  betritt,  den  einzigen  Weg,  der  bei  der  seltenen  Vielgestaltig- 
keit  in  der  geschichtlichen  Entwickelung  der  mittelrheinischen  Gebirgslander 
auf  festen,  kritisch  gesicherten  Boden  fiihren  kann.     Auch  wird  die  geschicht- 


Digitized  by  VjOOQlC 


238  Recensionen. 

liche   Erkenntnis   durch  sie   im  ganzen  wie  im  einzelnen  so  wesentlich  ge- 
fordert,  dass  ihr  mehr  als  eine  Nachfolgerin  gewunscht  werden  muss. 

Es  ist  noch  nachzatragen,  dass  R.  in  einem  Anhang  „Zur  Entstehung 
des  Agrarkommunismus  der  Geh5ferschaften",  S.  75—86,  diese  dem  eigent- 
lichen  Thema  fern  liegende  wirtschaftsgeschichtliche  Frage  fur  das  von  ibm 
behandelte  Gebiet  untersucht;  mit  seiner  genauen  Kenntnis  der  einscblagigen 
archivalischen  Materialien  auch  fur  die  neueren  Zeiten  kommt  er  zu  Er- 
gebnissen,  die  anderen  Anschauungen  widersprechen,  aber  durcbaus  sach- 
gemass  und  anzuerkennen  sind. l) 

l)  S.  32  Zeile  16  f.  der  Rorigscben  Untersuchung  ist  zu  lesen  „Be-  | 
zirke  unterster  staatlicher  Tatigkeit"  statt  .,Bezirke  centraler  staatlicher  I 
Tatigkeit".  | 

I 
i 


Digitized  by  VjOOQlC 


den  mm 
Z\a  Eh? 

ese  lies ._ 
ur  da  r.: 
t  eiuHj. 
mt  at 

inrrkt 


u  lev- 


Digitized  by  VjOOQlC 


A 


-*> 


>> 


^ 


8*lfort 


/ 


r 


,.--''• 


Whausen. 


* 


^ 


••-A. 


O 

I 


.,       Julia   ,/ 

Or 


../•"^ 


Jfnava , 


Annecr 


Lburod«nui» 
/to/rig* 


e  lac/iaux 


<? 


Minnodununi 
Moudon  4 


kViromagus 


LOUSOnntf 

lausdnne 
Q  c       c    Vivi5CL     .. 

t       n        o     t     £  Kc^/ 


Saiodurnm 
5oto/4i 


o 


^ 


■^-J 


./  ~-- 


hosts 

'  igusra  Praeroha  ' 


J  f 


Wettdeuttche  Zeitschrift  XXV,   Tat.  2. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQIC 


Westdeutsche  Zeitschrifi  XXV,   Taf.  3. 

1)  Kastell  auf  Bur*  bei  Stein  a.  Rh.  nack  Heierli. 


get.  1906  (Januax) 
N        Heierli,  Jahretberioht 
de*  geogT.-ethnogr.  Ge- 
I  I        telltohaft  in  Zftrich 
!  •  1904-1906. 


NB.  Die  Matte  tlnd  Im 
Innern  genommen. 
Sohraffierte  Telle 
tlnd  ntoht  xnehr  er- 
halten. 


IMIIMI 


ffaMfltewfMf 


— S 3 £ « gttfcedby 


***tt 


Westdeuische  Zeitschrifi  XXV,    Tat  4. 


3)  Romisc 

Zurz 

rorl 
J.  Heierli  ( 


Rheinstrom 


4)  Kastell  und  Dorf  Kaiseraugst 


Bach  dem  alten 
Katasterplan. 


M*4 

1 


TkrnmfitdtrSM*4iU 

tftUfU 


Ziegelroortel, 
Sockel  aus  rotem  Sandstein. 
....  Quadersteine.namentl.  an  denTttrmen 
(sonst  auch  Inschriftstelne)  Archltekturstiicke. 
Zu  unt^rst:  Kieselsteine. 


Durchscbuitt  der 

Kastellmauer  mit 

Turmanaati 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matronensteine  in  der  Pfalz. 

Yon  Dr.  L.  Grlinenwald  in  Speyer. 

(Hierau  T»f.  5.) 

Wer  die  verdienstvolle  Abhandlang  nDer  Matter-  oder  Matronen- 
kultus  and  seine  Denkmaler"  von  M.  Ihm  in  den  Bonner  Jahrb.  83 
(1887)  nachprflft,  findet  S.  61,  67  und  68  erwahnt,  dass  der  Mutter- 
kult  im  Gebiete  der  Yangionen  noch  nicht  sicher  bezeagt  ist.  Das 
Gleiche  hatte  Ihm  auch  far  das  Gebiet  der  Nemeter  beifugen  kOnnen; 
denn  anch  aus  der  ganzen  Pfalz  war  bisher  kein  einziger  Matronenstein 
bekannt  nnd  verOffentlicht.  Das  ist  gewiss  auffallig  gegenuber  der  grossen 
Anzahl  solcher  Steine  in  den  umliegenden  Gebieten  nnd  doch  vielleicht 
anch  nur  zufallig;  denn  die  von  Ihm  gesammelten  Matroneninschriften 
Nr.  13  nnd  147  gedenken  anch  der  Matrae  Nemetiales  in  Gallien  and 
eines  cives  Nemens  anter  den  Matronenverehrern  in  Rom.  Vgl. 
B.  Jb.  LXXXin  S.  16,  32,  61,  111  und  126,  anch  CIL.  XIII,  2 
S.  161.  Ferner  sind  anch  bei  uns  gleich  hinter  den  ersten  Bergen 
der  Haardt  nnd  Vogesen  einige  Matronendenkmaler  erhalten  geblieben, 
freilich  ohne  Inschriften  and  daher  bis  jetzt  unverstanden  and  nicht 
richtig  verOffentlicht. 

I.  Hier  sei  zunachst  auf  den  „Heidenfelstt  im  Walde  zwischen 
Landstahl  and  Kindsbach  hingewiesen.  Er  ist  1,90  m  lang,  1,45  m 
hoch  und  ebenso  breit.  Sein  SQdende  steckt  im  Bergabhang.  Auf 
der  gegen  Norden  gerichteten  Stirnseite  tragt  er  in  flacher  Nische 
6  Figuren  in  Hochrelief,  von  denen  die  3  mittleren  sitzen, 
die  3  ausseren,  links  and  rechts  der  Mittelgrappe,  aafrecht  stehen. 

Dieses  Relief  ist  schon  wegen  seiner  Lage  neben  einem  starken, 
klaren  Bergquell  in  herrlichem  Waldidyll,  nahe  der  ROmerstrasse,  nie 
unbekannt  gewesen,  doch  stets  unverstanden.  Ich  zitiere  hier  nur  das 
Westd.  Zeitsctar.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    XXV,   HI.  16 


Digitized  by  VjOOQlC 


240  L.  Grunenwald 

„Intelligenzblatt  des  k.  bayer.  Rheinkreises"  1821  S.  753,  die  „Mit- 
teilungen  des  histor.  Ver.  der  Pfalz"  1877  S.  66  und  die  „Baudenk- 
male  in  der  Pfalz"  1897  Band  V.  47,  die  seiner  gedenken.  Letzteren 
verdanken  wir  die  Deutung  des  Reliefs  als  „r0mische  Opferszene". 
Nach  den  „Mitteilungen"  ist  es  ein  „Totengericht?  Nichtromisch". 

Das  Relief  ist  allerdings  verwittert  und  in  manchen  Einzelheiten 
nnklar  geworden,  doch  im  ganzen  noch  bestimmt  zu  erkennen.  (Abb. 
Taf.  5,  1).  Beginnen  wir  seine  Betrachtung  von  der  linken  Seite  des 
Beschauers,  so  sehen  wir  zuerst  eine  stehende  Figur,  die  kleinste  im 
ganzen  Bilde,  nur  45  cm  .hoch.  Ihr  Gewand  liegt  eng  am  Kflrper, 
reicht  nur  bis  zu  den  Knieen,  ganz  so,  wie  es  auf  andern  r5m.  Denk- 
malern  bei  Dienern  gewflhnlich  ist.  Doch  tr&gt  die  linke  Hand  hier 
eine  kleine,  runde  Opfergabe  vor  der  Brust. 

Die  3  folgenden  Figuren  sitzen  nebeneinander  in  gleicher  Hohe, 
je  60  cm  hoch.  Ihre  Beschreibung  konnte  man  grflsstenteils  von  dem 
Matronensteine  aus  RGdingen  herubernehmen ,  den  Ihm  S.  38  als 
den  schonsten  seiner  Gattung  geschildert  und  abgebildet  hat.  Sie  sitzen 
in  ruhiger,  naturlicher  Haltung,  dem  Beschauer  zugewandt,  auf  vier- 
eckigen  B&nkcben,  die  aus  der  Felsennische  heraustreten.  Die  Nischen- 
wand  bildet  ihre  Rucklehnen,  der  obere  Nischenvorsprung  ein  kurzes 
Schutzdach,  der  untere  Nischenrand  dient  als  Fussbank.  Die  Fusse 
der  3  sitzenden  Figuren,  wir  durfen  sie  wohl  jetzt  schon  Matronen 
nennen,  sind  bequem  auseinandergestellt,  so  dass  ttber  den  Enieen  ein 
breiter,  fast  ebener  Schoss  entsteht,  in  den  die  Hande  der  Sitzenden 
hineinragen.  Ob  sie  darin  nach  Matronenart  Fruchte  trugen,  oder 
anderes  festhielten,  ist  nicht  mehr  genau  zu  erkennen.  Auch  von  den 
weiten  Matronenhauben  ist  an  den  stark  verwitterten  KOpfen  nichts 
zu  sehen.  Die  Gewandung  besteht  aus  Unterkleid  und  faltigem  Mantel, 
der  vom  Halse  bis  zu  den  Fussen  hinabreicht.  Die  sorgsame  Faltelung 
des  Gewandes  an  den  Armeln  und  zwischen  den  Unterschenkeln  ist 
noch  erkennbar.  Ebenso  die  Erhdhungen  von  KOrbchen  oder  Ahnlichem 
auf  dem  Schosse  der  Gottinnen. 

In  der  Mitte  des  Reliefs,  zwischen  der  dritten  und  vierten  Figur 
steigt  eine  S&ule  bis  zum  oberen  Nischenrande  empor.  Sie  ist  unten 
5  cm  dick  und  10  cm  breit,  oben  bis  20  cm  breit,  ebenfalls  als  Relief 
aus  dem  Felsen  herausgearbeitet,  24  cm  hoch.  Oben  endet  sie  in  ein 
„mit  Palmetten  verziertes",  korinthisches  Kapit&l,  an  dessen 
Hals  noch  4  Schriftzeilen :  —  VO— ,  darunter  — MA—  sichtbar  sind. 
Die   Deutung    [ex]  YO[to]  MA[tris  oder  -tribus]    mOchte   ich    nur   ver- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matronensteine  in  der  Pfalz.  241 

muten,  nicht  behaupten,  da  die  Schlussbuchstaben  nur  unsicher  er- 
halten  sind.  Von  der  ersten  Zeile,  oben  am  Rande,  scheint  nur  — SS  — 
sicber,  von  der  untersten  ein  — B — . 

Die  Matrone  rechts  der  Saule  ist  etwas  junger  gebildet  und  auf 
ihrem  Sitze  etwas  mehr  aufgerichtet,  auch  reichen  ihre  Hande  mehr 
an  die  Huften  und  nicht  so  tief  in  den  Scboss  wie  bei  den  2  andem 
Matronen.  Die  Oberflache  ihres  Schosses  und  ein  Teil  ihrer  Kniee  ist 
abgescblagen,  der  Gurtel  ihres  Untergewandes  und  ihr  Oberk&rper  da- 
gegen  zienilich  gut  erhalten. 

Von  rechts  her  kommen  2  enger  nebeneinander  gestellte  Per- 
sonen  mit  Opfergaben  zu  den  3  sitzenden  Gottheiten.  Die  vorderste 
Person  halt  ein  rundes  Brot,  einen  Apfel  oder  Ahnliches  in  der  rechten 
Hand  vor  der  Brust.  In  der  gesenkten  Lin  ken  ein  Taschchen  oder 
einen  kleinen  Beutel.  Die  hinterste  Person  hat  in  der  rechten  Hand 
vor  der  Brust  einen  Pflanzenstengel  oder  einen  Wanderstab,  ein  Opfer- 
messer  oder  sonst  einen  Gegenstand  mit  langem  Stiele,  in  der  Linken,  die 
dem  KOrper  parallel  abwarts  gesenkt  ist,  einen  viereckigen  Gegenstand, 
wohl  eine  gefullte  Tasche.  Die  Gewandung  dieser  beiden  ist,  ahnlich 
der  des  Dieners  zur  Linken,  einfach,  eng  und  faltenlos.  Ihre  Mantel 
sind  schief  ttber  Brust  und  Oberarm  gezogen,  reichen  auch  nur  bis  zu 
den  Waden,  nicht  bis  zu  den  Fussen  hinab.  Die  KOpfe  sind  unbe- 
deckt.  Diese  2  Personen  sind  etwas  tiefer  gestellt  und  stehend  nur 
70  cm  hoch,  so  dass  die  Isokephalie  des  Reliefs  verstandig  eingehalten 
erscheint  und  dass,  wie  schon  bei  dem  Parthenonfries  des  Phidias,  die 
GOtter  sitzend  grdsser  oder  doch  beinahe  ebensogross  gebildet  sind  als 
die  sie  umstehenden  Menschen. 

Diese  Beschreibung  des  Landstuhler  Reliefs,  seine  Abbildung  auf 
Taf.  5,  1  und  seine  Vergleichung  mit  andem  Matronensteinen,  besonders 
mit  dem  von  Rodingen,  lassen  katim  einen  Zweifel  ubrig,  dass  auch  auf 
dem   „Heidenfels"  die  3  sitzenden  Figuren  Matronen  sind. 

Dasselbe  beweisen  auch  weitere  rom.  Funde,  die  in  dem  Wald- 
Dreiecke  zwischen  den  2  Quellen  am  Heidenfels,  oberhalb  des  Biden- 
bachtalchens,  schon  fruher  auftauchten.  Vgl.  den  2.  Bericht  des  histor. 
Ver.  d.  Pfalz  1847  S.  17.  Auch  Saulentrommeln  von  verschiedener 
Dicke,  rdm.  Kleinfunde  und  Skulptursteine,  die  ich  vor  Jahren  dort 
fand,  deuten  auf  ein  zerst5rtes  Matronenheiligtum.  Doch  Nachgra- 
bungen  wurden  mir  nie  gestattet.  Da  unternahmen  es  2  Gymnasiasten 
im  Sommer  1903  weiter  nacbzuspuren.  Sie  hatten  ausserordentlich 
gunstige  Erfolge;  denn  gefunden  wurde: 

16* 


Digitized  by  VjOOQlC 


242  L-  Grunenwald 

1.  Das  Hochrelief  eines 
En  a  ben  in  gelbem  Sandstein, 
60  cm  hoch,  33  cm  breit,  fast 
tadellos  erhalten.  Er  ist  mit  dem 
armellosen  gallischen  Sagum  beklei- 
det,  halt  eine  Taube  in  der  Lin- 
ken  an  seiner  Brust  und  legt  ihr 
den  Zeigefinger  seiner  Rechten  auf 
den  Kopf.     Fig.  1. 

2.  Das  Relief  einer  ahnlichen 
Figurinrotem  Sandstein,  27 :  37  cm. 
Sie  tragt  das  gleicfae  Gewand  und 
halt  ein  rundes  Brot  oder  eine 
Frucht  in  der  Rechten  vor  der 
Brust.  Kopf  und  Hals  fehlen.  Fig.  2. 

3.  Das  Relief  einer  fast  glei- 

chen,    nur   starker   verstflmmelten 

Figur  aus  rotem  Sandstein  mit  einer 

Tau  be  in  der  rechten  Hand  vor  der 

Brust.    Die  Figur  ist  vom  Nabel  bis 

FIr  1 
zur  Schulter  30  cm  hoch.    Ihr  hoch- 

interessantes  Kleid  hat  Armel  mit  Handkrause.  Hinter  dem  Ellenbogen  geht 
es  rechtwinkelig  und  frackahnlich  ausgeschnitten  eng  am  Rttcken  hinab. 

4.  Der  Kopf  einer  Rund- 
statue  aus  graugelbem  Sand- 
stein, 10  :  14  cm,  mit  dicht  an- 
liegender  Haube.  Er  gehOrte  wohl 
zu  einer  Matronenstatue. 

5.  Die  Basis  einer  Rund- 
statuette  aus  grauem  Sandstein. 
Ein  Bein  ist  bis  zur  Wade  erhal- 
ten und  verrat  vorzugliche  Kunst- 

fertigkeit. 

6—9.  Vier  Altarchen  aus 

grauem  Stein,  ohne  Inschriften, 
doch  mit  Friesen  verziert,  eines 
mit  vertikalen  Staben. 

10. — 13.     Mehrere    behauene 
Fig.  2.  und    verzierte  Steine,    Fundament- 


Digitized  by  VjOOQIC 


Matronensteine  in  der  Pfalz.  243 

sockel  von  Denkmalern;   audi  der  Rumpf  eines  Stieres;   zwei  dQnne 
Saulentrommeln  n.  a.  Steinskulpturstucke. 

14.  Die  Basis  einer  Statue  aus  grauem  Sandstein.  Die  Fignr 
ist  uber  den  hQbsch  gearbeiteten,  nackten  Fussen  abgebrochen  und  fehlt. 

15.  Der  kraftige,  nackte  Oberschenkel  einer  halb  lebensgrossen, 
mannlichen  Statue.     Er  ist  bis  zur  Biegung  des  Kniees  erhalten. 

16.  Das  abgeschlagene  Gesicht  einer  halb  lebensgrossen  Relief- 
figur  aus  rotem  Sandstein.     Es  ist  stark  zersplittert  and  verwittert. 

17.  Kin  StQck  von  der  rechten  Brastseite  einer  gallischen 
Gewandfigur  aus  rotem  Sandstein,  ahnlich  der  unter  Nr.  3  angefurten. 

18.  Das  handgrosse  Bruchstuck  eines  flachen,  mit  grossen  Lor- 
beerblattern  habsch  verzierten  Kapitals  oder  Frieses  aus  rotem 
Sandstein. 

19.  Der  Torso  eines  Soldaten  mit  Schild  und  Speer,  in 
grauem  Sandstein,  etwa  V*  Lebensgrosse.  Kopf  und  Unterschenkel 
fehlen.  Der  erhaltene  Rumpf  ist  bis  nahe  zu  den  Enieen  noch  33  cm 
boch  bei  17  cm  Brustbreite.  Sein  Speer  in  der  Rechten,  noch  30  cm 
lang,  hat  eine  breite,  blattfOrmige  Speerspitze,  die  an  der  rechten 
Brustseite  anliegt.  Sein  flacher,  runder  und  mit  rundem  Buckel  ver- 
sehener  Schild  hat  30  cm  Durchmesser.  Sein  Mantel,  paenulav  ist  auf  der 
rechten  Schulter  mit  einer  runden  Fibel  befestigt,  lasst  beide  Arme 
und  Huften  nackt  hervortreten  und  lauft  nach  unten  spitz,  fast  drei- 
eckig,  vorn  und  hinten  zwischen  den  Oberschenkeln  aus.  Er  ist  am 
Rande  uberall  gleichmassig  mit  drei  Rillen  oder  Streifen  verziert.  Ob 
dieser  hochinteressante  Torso  einem  heimischen  Krieger  oder  Kriegs- 
gotte  angehOrte,  ist  schwer  zu  entscheiden.  Wahrscheinlich  ersterem. 
Vgl.  B.  Jb.  LXXXIU  S.  46  Fig.   10. 

20.  Ein  kleiner  Saulenfuss,  27  cm  hoch,  mit  attischer  Basis, 
oben  nochmals  von  einer  runden  Schwellung  umzogen,  war  wohl  der 
Fuss  eines  Weihgeschenkes. 

21.  Die  rechteckige  Basis  eines  grossen  Votivdenkmals  aus 
rotem  Sandstein,  65  cm  breit,  50  cm  tief,  mit  stark  vorspringendem 
Querfriese  in  der  Mitte  der  Vorderseite.  Diese  enthalt  noch  zwei 
Schlusszeilen  der  Weihe-Inschrift : 

DID  DIGNATVS 

V        S    L   M 

Nicht  absolut  sicher   sind   die   zwei   ersten  Buchstaben,  da   der   untere 

Querstrich    des  I   etwas   lang   geraten   ist.     Ob    darum   zu   lesen   ist: 

Did(ius)  Dignatus  votum  solvit  laetus  mertto,  wie  ich  glaube,  oder  etwa 


Digitized  by  VjOOQlC 


244  L-  Grunenwald 

D(is)  I(unonibus),  oder  D(eo)  I(nvicto)  d(edicavit)  votum  solvens  etc., 
l&sst  sich  nicht  sicher  entscheiden. 

Ausser  diesen  Skulptursteinen  wurden  auch  Klein fu nde  aus 
verschiedenem  Material  am  Heidenfelsen  aufgehoben. 

Aus  Bronze  sind:  22.  Der  Fuss  und  RandstUcke  einer  kleinen 
Bronze-Kanne. 

23.  Ein  dilnnes,  viereckiges  Zierplattchen,  5:  5,2  cm  gross. 
Es  ist  neben  den  Randern  ringsum  mit  gepunzten  Punkten  verziert, 
oben  in  der  Mitte  mit  einer  kleinen,  runden  Offnung  zum  Anhangen 
versehen.  Darunter  sind  Augen  und  Nase  eines  menschlichen 
Antlitzes  primitiv,  doch  scharf  herausgetrieben. 

24.  Ein  phallosahnliches  Blatt,  noch  5,5  cm  lang,  an  der 
Spitze  unten  abgebrochen,  oben  in  der  Mitte  mit  runder  Offnung  zum 
Anhangen  versehen. 

Aus  Eisen:  25.  Viele  grosse  und  kleine  N&gel,  zumeist  mit 
runden,  zierlichen  Kflpfen,  zum  Teil  noch  mit  Holzresten  verrostet. 

26.  Eine  kleine  Axt,  7,5  cm  lang,  an  der  Schneide  2,3  cm  breit. 

27.  Ein  Phallos,  aussen  mit  weissem  Ton  umkleidet,  4:8  cm 
gross.  In  seinem  hohlen  Innern  fand  sich  noch  ein  starker,  viereckiger 
Eisenzapfen,  mit  dem  er  wohl  einst  an  einer  Wand  befestigt  war. 

Aus  Glas:  28.  Drei  runde  Boden  kleiner,  grttnlicher  Glas- 
flaschen  und  horizontal  gerippte  Seitenteile  derselben. 

29.  Das  Randstttck  einer  weissen  Glasschale,  verziert  mit 
schwarzen  Glasfaden,  die  zwischen  zwei  horizontalen  Randlinien  in 
kleinen  Dreiecken  auf  und  ablaufen. 

Aus  Ton  sind  naturgemass  die  meisten  der  aufgehobenen  Funde 
und  zwar  zun&chst  aus  einheimischer  Terra  sigillata:  30.  Der  Boden 
und  Seitenstttcke  einer  grossen,  reliefierten  Kumpe,  geschmUckt  mit 
quergerieften,  geometrischen  Linien  und  Kreisen,  in  denen  je  ein  Tiger 
anlauft.  Zwischen  diesen  Wandverzierungen  steht  in  Spiegelschrift  der 
Stempel:  OF  VITIAKIS  P.  Die  Form  ist  ahnlich  Koenen,  Gefess- 
kunde  Tafel  XVI  22;  der  Stempel  hat  ein  I  mehr  als  CIL.  XIII  3.  1. 
Nr.   2064. 

31.  Ein  Eumpenfragment  mit  Blattern  und  Frttchten  ahnlich 
den  Brombeeren.  Bezttglich  der  Form  vgl.  Dragendorff,  B.  Jb.  XCV1 
Tafel  III  37. 

32.  Ein  ahnliches  Eumpenfragment,  verziert  mit  Kreisen, 
worin  je  2  Knaben  einander  nachlaufen.    Vgl.  Ludowici,  Rheinzabern  II 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matronensteine  in  der  Pfalz.  245 

S.   192,  M  93.     Eine   hohere  Frauenfigur   trennt  jedesmal  zwei  dieser 
Kreise  von  einander. 

33.  Ein  Kumpenfragment  mit  Eierstabfries  nnd  je  einem 
Knaben  in  Kreisen.     Vgl.  Ludowici  II  192,  M  96. 

34.  10  Fragmente  von  glatten  Tellern,  einer  mit  dem  Stempel- 
fragment  — TIT  f ;  Fragmente  von  Reibschalen,  Platten  und 
Bechern,  ahnlich  Dragendorff,  Taf.  II  Nr.   31—33. 

Aus  gelbem  Tone  ohneGlasur:  35  und  36.  Zwei  Schalchen 
auf  hohem  Fusse  mit  je  2  gezackten  Kranzen  oben  und  unten  am 
Bauche.     Vgl.  Koenen  Taf.  XV  26. 

37.  Mandungsstacke  von  4  dreihenkeligen,  grossen  Krugen  mit 
weiter  MQndung  und  von  je  2  ein-  und  zweihenkeligen  Krttgen  mit 
engen  Halsen.  Die  Henkel  sind  teils  oben,  nahe  der  Mundung,  teils 
nach  spaterer  Art  tiefer  angesetzt. 

38.  Aus  weissgrauem  Tone  ist  ein  7  cm  hohes  Salben- 
topfchen  mit  engem  Halse  und  39.  ein  steilwandiger,  runder  Krug, 
ahnlich  Koenen  Taf.  XVII  17,  oben  abgebrochen. 

Schwarz  gefirnisst  sind:  40.  Fragmente  von  dttnnwandigen, 
eingebauchten  Bechern,  ahnlich  Koenen  Taf.  XVI  12. 

41.  Reste  von  2  Urnen  mit  scharf  abgesetztem,  kurzem  Rande, 
ahnlich  Koenen  Taf.  XVII  2.  Ein  Stuck  derselben  hat  Strichverzie- 
rung  an  der  Schulter. 

42.  Bruchstucke  einer  Gesichtsurne,  ahnlich  Koenen  XVII  3. 

43.  Reste  einer  grossen,  flachen  Platte  ohne  Verzierung. 

44.  Zwei  ganz  kleineTellerchen,  Kinderspielzeugen  vergleichbar. 

45.  Ein  schwarzgetirnisster  Gefassdeckel  mit  rohem  Griffzapfen 
in  der  Mitte. 

Aus  weissgefarbtem  Tone  sind  einige  zuletzt  gefundene 
Fragmente: 

46.  Der  Rumpf  einer  kleinen  Epona.  Sie  halt  das  KGpfchen 
eines  langohrigen  Hundes  Oder  Hasen  im  Schosse.  Ihr  Gewand  ist  quer 
ttber  den  Leib  gef&ltelt,  urn  den  Hals  mit  Tonpunkten  verziert.  Ihre 
Beine  sind  unter  dem  Schosse  abgebrochen;  Auch  die  hintere  KOrper- 
halfte  und  ibr  Reitpferd  fehlen. 

47  und  48.  Der  Rumpf  einer  zweiten,  ahnlichen,  doch  etwas 
grOberen  Figur.  Ferner  das  KOpfchen  dieser  oder  einer  dritten 
Epona.  Ihre  Haare  sind  in  langer,  gewellter  Frisur  am  Hinterkopfe 
ruckwarts  gelegt  und  mit  weissem  Schleier  uberdeckt. 


Digitized  by  VjOOQlC 


246  L.  Grtinenwald 

49.  Gelbe,  anplasierte  Gefassscherben,  die  zur  Kenntnis 
der  Technik  and  Zeitbestimmung  von  geringerem  Werte  sind,  braachen 
hier  nicht  besonders  aufgefuhrt  zu  werden.  Sie  sind  in  Masse  vor- 
handen  und  zur  Zeit  in  drei  Landstubler  Privatsammlungen  verteilt, 
von  denen  die  des  GrundeigentQmers,  der  Forstverwaltung  des  Freiherrn 
von  Stumm,  die  geringste  ist,  da  diese  bisher  constant  behauptete,  es  sei  am 
Heidenfels  nichts  mehr  zu  finden.  Solche  Gefassscherben  und  rOmische 
Ziegelfragmente  und  behauene  Bausteine  liegen  auch  noch  in  grosser 
Zabl  auf  und  unmittelbar  unter  dem  Humus  am  Heidenfels.  Auch  die 
alte  Strasse  zum  Heidenfels  am  Rande  des  Bidenbachtales  ist  weit 
damit  gestuckt  und  verebnet  worden,  doch  jetzt  und  seit  Jabrhunderten 
ist  sie  unbenutzt  und  mit  Gras  bewachsen. 

50.  Auch  die  Fundamente  eines  grOsseren  Geb&udes  mit 
Sandsteinquadern  haben  wir  am  reichsten  Fundplatze  im  Walde  fest- 
stellen  kOnnen. 

51.  FQr  die  Zeitbestimmung  des  Matronen-Heiligtums 
am  Heidenfels  sind  auch  die  daselbst  gefundenen  17  rflmischen  Munzen 
von  grosser  Wichtigkeit  Ich  habe  davon  bisher  folgende.15  zur  Be- 
stimmung  gehabt: 

1.  Ein  Grosserz  des  Kaisers  Nerva.  Auf  der  Ruckseite  steht 
Fortuna,  aufrecht  nach  links,  mit  Steuerruder  und  Fullhorn,  daneben 
S — C.  Das  StQck  wurde  unter  dem  zweiten  Konsulate  Nervas,  also 
im  Jahre  96  n.  Chr.  gepr&gt.     Vgl.  Cohen  I.  Auflage,  I  476  Nr.  87. 

2.  Ein  Grosserz  des  Antoninus  Pius,  Rs.:  Pietas  Augusti; 
S— C.  Cohen  II  377  Nr.  710.  Zwei  weitere  Munzen,  die  mir  bisher 
nicht  zuganglich  war  en,  sollen  ebenfails  von  Antoninus  Pius  gepr&gt 
und  am  Heidenfels  gefunden  sein. 

3.  Ein  Kleinerz  auf  Claudius  Gothikus,  Divo  Claudio,  nach 
seinem  Tode  (f  270)  gepragt.     Rs.  Consecratio.    Cohen  V  88  Nr.  49. 

4.  Ein  Mittelerz  des  Galerius  Maximianus:  Genio  populi 
Romani.     Cohen  V  605  Nr.  80. 

5.  Ein  Denar  Konstantins  H.:  Victoriae  laetae  princ.  perp. 
Im  runden  Schilde,  den  2  Siegesgdttinnen  Qber  einem  Altar  halten, 
steht:    VOT  — PR;   im  Ausschnitte   —  TB.     Cohen  VI  238  Nr.   173. 

6.  Ein  Denar  des  Magnentius:  Felicitas  reipuMkae.  Cohen  VI 
327  Nr.   1. 

7.  Ein  Kleinerz  des  Valens:  Gloria  Romanorum.  Cohen  V1 
419  Nr.  63. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matronensteine  in  der  Pfalz.  247 

8.  Ein  Kleinerz  des  Valentinian  I.:  Gloria  Romanorum.  Cohen 
VI  404  Nr.  50. 

9.  Ein  Mittelerz  des  Valentinian  II.:  Reparatio  reipnb.  TRP. 
Cohen  VI  447  Nr.  43. 

10.  Ein  Kleinerz  des  Valentinian  II.:  Sains  reipnblicae  und 
-p.  im  Felde.     Cohen  VI  447  Nr.  45. 

11.  and  12.  Zwei  Mittelerze  des  Magnus  Maximus:  Reparatio 
reipnblicae.     Cohen  VI  467  Nr.  14. 

Drei  weitere  Bronzemunzen  sind  noch  zn  bestimmen.  Das  ist 
mir  bisher  nicht  gelungen,  da  sie  fast  noch  mehr  als  alle  die  hier  ange- 
fuhrten  Mttnzen  schlecht  and  in  der  Pragung  luckenhaft  erhalten  sind. 

Wenn  wir  den  terminus  a  quo  fur  das  Landstuhler  Matronen- 
heiligtum  auch  nicht  gleichzeitig  mit  der  Pragezeit  der  altesten  dort 
gefundenen  Munzen  zusammensetzen  durfen,  so  ergibt  sich  aus  ihnen 
doch  ebenso  wie  aus  den  dort  gefundenen  Gefassresten,  dass  dieses 
Heiligtum  schon  im  zweiten  Jahrhundert  bestand,  und  dass  es  mindestens 
bis  zur  Regierungszeit  des  Kaisers  Valentinian  II.,  383 — 392,  fort- 
best  and.  Es  wird  wohl  erst  in  den  alles  vernichtenden  Sturmen  der 
VOlkerwanderungen  des  5.  Jahrhunderts ,  nach  dem  Wegzuge  aller 
romischer  Truppen  aus  den  Rheinlanden,  untergegangen  sein.  Nach 
diesen  Sturmen  aber  hat  sich  am  Ende  des  5.  Jahrhunderts  bereits  das 
christliche  Frankenreich  auch  fiber  die  Pfalz  hin  ausgedehnt  und  das 
Landstuhler  Matronenheiligtum  blieb  seitdem  zerstdrt  und  vergessen. 
Eigentumlich  beruhrt  nns,  dass  auch  noch  rOmische  Munzen  christ- 
licher  Kaiser,  Munzen  mit  dem  Monogramme  Christi  unter  den  Funden 
dieser  alten  heidnischen  Kultstatte  uns  begegnen. 

II.  Von  ganz  besonderer  Bedeutung  fur  die  heimische  Archao- 
logie  und  von  noch  hOherer  Wichtigkeit  als  alle  bisher  aufgezahlten 
Altertumsfdnde  vom  Landstuhler  Heidenfels  war  die  Auffindung  eines 
zweiten  Felsen-Reliefs  mit  7  Figuren,  eines  zweiten  Matronen- 
denkmales  unmittelbar  neben  dem  ersten,  oben  geschilderten  und  ab- 
gebildeten  Felsenreliefe,  im  Sommer  1903. 

Neben  der  alten  Quellmundung,  2  m  westl.  vom  Heidenfels  Nr.  I 
liegt  namlich  seit  alter  Zeit  ein  machtiger,  loser  Felsblock,  3,10  m 
lang,  1,76  m  hoch,  bisher  bekannt  durch  2  eisgemeisselte  Inschriften 
aus  den  Kriegsjahren  1793  und  1870.  Auf  seiner  Unterseite,  die 
seit  Verlegung  des  Quellabflusses  am  Boden  uneben  auflag,  warden 
1903  ebenfalls  Reliefs  gefuhlt.     Als  darauf  die  Forstverwaltung  der 


Digitized  by  VjOOQlC 


248  L.  Griinenwald 

Herren  von  Stumm  und  von  Heiniburg  den  schweren  Felsblock,  diesen 
Heidenfels  Nr.  II,  mUhsam  auf rich  ten  liess,  kamen  daran  folgende  Relief- 
bilder  in  flachen  Nischen  zu  Tage  (Abb.  Taf.  5,  2): 

a)  Ein  opfernder  Priester  am  flammenden  Altare,  auf  den 
er  eben  ein  Opfer  ausgiesst.  Ein  zweites  Opferschalchen  halt  er  in 
der  gesenkten  Linken.  Links  und  rechts  neben  ihm  stehen  2  kleiner 
gehaltene  Personen.  wohl  Manner,  in  reicher,  gallischer  Kleidung,  mit 
hohem  Kopfschmuck.  Jeder  halt  eine  runde  Opfergabe  vor  der  Brust 
zwischen  Daumen  und  Handflache. 

b)  Darunter  stehen  in  3  durch  Zwischenwande  getrennten  Nischen 
3  Soldaten,  Der  raittlere  ist  in  voller  Rttstung  und  grosser  ge- 
bildet,  75  cm  hoch,  25  cm  breit.  Seine  Rechte  liegt  am  oberen 
Rande  seines  Rundschildes,  der  neben  ihm  am  Boden  aufsteht.  Seine 
Linke  hat  den  Speer  sehr  hoch  gefasst,  in  der  Hdhe  des  Helmbusches. 
Sein  Gesicht  ist  abgedruckt.  Sein  Oberkorper  ist  durch  einen  Leder- 
oder  Linnenpanzer  bedeckt,  der  Armel  hat  und  bis  ttber  die  Ober- 
schenkel  hinabgeht.  Cber  dem  Unterleibe  wird  er  durch  einen  Gttrtel 
festgehalten.  Darttber  liegt,  auf  der  rechten  Schulter  festgeknOpft,  ein 
kurzer  Mantel, '  der  in  reichen,  gekttnstelten  Falten  ttber  die  linke 
Schulter  herabwallt.  tfber  seinem  hochgehobenen  Haupte  sitzt  ein 
Helm  mit  hohem,  machtigem  Helmbusch.  Es  ist  ein  vornehmer  Krieger, 
wohl  der  Kriegsgott  selbst,  der  uns  hier  entgegen  tritt.  Diesem 
Mars  gegenttber  sind  die  2  andern  Soldaten  zu  seiner  Linken  und 
Rechten  kleiner  dargestellt.  Beide  sind  aber  zu  stark  verstummelt, 
urn  bestimmt  ttber  sie  urteilen  zu  kftnnen. 

c)  Die  linke  Seite  des  Felsens  fttllt  das  hohe  Relief  einer  reich 
gekleideten  Frau,  1,10  m  hoch,  50  cm  breit.  Gesicht,  Unterarme 
und  Unterschenkel  sind  ihr  abgedrttckt.  Trotzdem  steht  sie  uns  vor- 
nehm  gegenttber.  Bander  flattern  um  das  reiche  Haar  ihres  Hinter- 
kopfes.  Ihr  Mantel  fallt  in  schOnen,  natttrlichen  Falten  von  ihrer 
linken  Schulter  und  von  ihren  beiden  Oberarmen  im  Bogen  ttber  den 
Schoss  und  lasst  das  rechte  Spielbein  und  die  vom  dttnnen  Unter- 
kleid  verhttllten,  vollen  Brttste  deutlich  hervortreten.  Unter  den 
Brttsten  liegt  ein  breiter  Gttrtel  quer  ttber  dem  Untergewand.  Die 
darunterliegenden  Schossfalten  des  Obergewandes  sind  verletzt,  doch 
ist  bei  genauer  Beobachtung  noch  deutlich  zu  erkennen,  dass  runde 
Frttchte  darin  lagen,  und  dass  der  linke  Unterarm  der  Frau  diese 
Frttchte  im  Schosse  festhalten  half.  Es  bleibt  daher  kein  Zweifel 
mehr,    dass    diese   erhabene  Frau    ebenfalls    eine  Matrone   ist,    und 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matronensteine  in  der  Pfalz.  249 

dass  in  unserem  Reliefe  die  grdsseren  Massverh&ltnisse  dieser  Matrone 
den  kleineren  Menschen  gegenuber  die  Gflttin  kenntlich  machen  sollen. 

Ob  nun  die  7  Figuren  dieses  neugefundenen  Felsenreliefs  in  einen 
Hauptgedanken  zusammen  zu  fassen  sind,  der  in  Beziehnng  steht  zu  dem 
Matronen-Relief  an  dem  anderen  Heidenfels,  weiss  ich  nicht  bestimmt 
zu  sagen,  doch  scheint  mir,  dass  dem  so  ist.  Ja,  es  ist  sebr  wahr- 
scheinlich,  dass  noch  mehr  Figuren  dazu  gehflrten,  dass  unser  neuge- 
fundenes,  zweites  Relief  neben  dem  rechten  Arme  der  Gftttin  verletzt  und 
verstQmmelt  ist,  und  dass  daran  jetzt  einige  Figuren  fehlen.  Es  ist  mOg- 
lich,  dass  einer  der  tiefer  gelegenen,  abgesprengten  FelsblOcke  diese 
Figuren  noch  enthalt.  Sie  mussen  daher  zur  Probe  alle  umgekehrt  werden. 

Am  liebsten  mOchte  man  zur  Rechten  der  vereinzelten  Gottin 
eine  zweite,  gleichgrosse  Halfte  des  Reliefs  erganzen,  zum  mindesten 
aber  noch  zwei  Matronen,  ihre  beiden  Genossinnen,  die  auch  nebenan, 
am  andern  Heidenfelsen,  und  auf  so  vielen  andern  Matronendenkm&lern 
an  ihrer  Seite  sind.  Uberdies  ist  die  Dreizahl  der  einzelnen  Gruppen 
in  unseren  2  Heidenfels- Reliefs  sonst  auch  uberall  streng  durchgefuhrt. 
Neben  den  drei  Matronen  des  ersten  Heidenfelsens  stehen  drei  Ver- 
ehrer.  Auf  dem  zweiten  Felsen  besteht  die  Opfergruppe  aus  drei  Per- 
sonen  unjd  ebenso  die  Kriegergruppe.  Dabei  nimmt  die  Mitte  jedesmal 
eine  hohere  Person  oder  die  Gottheit  selbst  ein:  die  Matronen,  der 
Priester  der  Matronen  und  der  Kriegsgott.  Nur  die  stehende  Matrone 
unseres  zweiten  Reliefs  ist  jetzt  vereinzelt  gelassen.  Dadurch  wird  die 
Harmonie  des  hubschen,  neugefundenen  Reliefs  gestort.  Sein  Abschluss 
fehlt.  Dioch  die  Felswand  zur  Rechten  dieser  Matrone  ist  sichtlich  ge- 
waltsam  zersplittert,  sodass  wobl  ein  Bruch  dort  angenommen  werden 
muss.  Ferner  ist  auf  der  Ruckseite  dieses  Felsens  kunstlich  ein  halb- 
kreisfOrmiger  Podest,  ein  Treppenabsatz  wohl  fQr  den  opfernden  Priester 
bis  tief  hinab  mit  grosser  Muhe  ausgehauen.  Auch  der  Halbkreis  dieses 
Podestes  ist  sichtlich  rechts,  hinter  der  stehenden  Matrone,  verkurzt 
oder  abgebrochen.  Wir  dttrfen  daher  mit  guten  Grttnden  annehmen, 
dass  unser  zweiter  Heidenfels  dort  eine  Fortsetzung  hatte,  auf  welcher 
vorn  auch  die  Reliefs  der  zwei  anderen  Matronen  standen,  dass  er 
also  ebenfalls  ein  Matronendenkmal  ist,  an  dem  jetzt  neben  der  einzeln 
stehenden  Matrone  die  Reliefs  der  zwei  Genossinnen  zu  ihrer  Rechten 
abgebrochen  sind. 

ILL  Ein  dritter  Matronenstein  aus  der  Pfalz  befindet  sich 
im  Kreismuseum  zu  Speyer.  Er  wurde  im  Herbste  1881  vom  Ackerer 
Luthes   zu   Nanzweiler  beim   Roden   1  m   tief    im   Boden   gefunden. 


Digitized  by  VjOOQlC 


250  L.  Griinenwald 

Genauer  ist  die  Fundstelle  nicht  bekannt  geworden,  doch  Nanzweiler 
selbst  liegt  ebenfalls  in  der  Hinterpfalz,  im  oberen  Glantale,  3  Stunden 
nordwestlich  von  Landstuhl,  vom  Matronen  -  Heiligtum  am  Heidenfels 
durch  „das  Bruch"  getrennt. 

Den  ersten  Fundbericht  und  die  einzige  bisherige  Verdffentlichung 
dieses  fur  die  Pfalz  ebenfalls  hochwiehtigen  alten  Steindenkmales  danken 
wir  Herrn  Dr.  Mehlis,  der  auf  Einladung  des  Burgermeisteramtes 
Glanmttnchweiler  im  Marz  1884  den  Fund  besah,  als  Geschenk  far 
das  Kreismuseum  annahm  und  sogleich  verdffentlicbte  im  Korrbl.  der 
Westd.  Zeitschr.  Ill  60  und  in  den  Bonn.  Jahrb.  LXXVII  S.  231. 

Darnach  hat  Ackerer  Luthes  1881  drei  Skulptursteine,  zwei 
rom.  Mttnzen,  Falzziegel  und  Asche  beisammen  gefunden.  Da  von  sind 
nur  die  drei  Steine  im  Museum  erbalten  geblieben,  von  denen  zwei  un- 
verkennbar  ehedem  zusammen  gehdrten  und  ein  Ganzes  bildeten,  eben 
unseren  Matronenstein  von  Nanzweiler. 

Ein  Bild  dieser  verhaltnismassig  nocb  gut  erbaltenen  beiden  Teile 
jenes  Matronendenkmals   zeigt   unsere  Fig.  3.     Sie  ist  hergestellt  nach 


Fig.  8. 

einer  Photographie,  die  ich  mit  gutiger  Genehmigung  des  I.  Vorstandes 
des  Histor.  Vereins  der  Pfalz,  Sr.  Excellenz  des  Herrn  Regierungs- 
prasidenten  von  Neuffer,  aufnehmen  durfte.  Diese  Aufnahme  wird  jedem 
Sachkundigen  auf  den  ersten  Blick  best&tigen,   dass  wir   hier  wirklich 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matronensteine  in  der  Pfalz.  251 

Teile  eines  Matronendenkmales  vor  uns  haben,  das  nor  fruher  Dicht 
richtig  erkannt  worden  ist. 

Wir  durfen  wobl  zur  Bestatigung  dessen  die  letzte  VerOffentlicbung 
aus  den  B.  Jb.  (1884)  LXXVII  S.  231  hier  teilweise  wiederholen, 
znmal  da  ihre  im  ganzen  ricbtige  Beschreibung  uns  zugleich  der  weiteren 
Scbildernng  des  Denkmals  aberhebt.  Sie  sagt:  Auf  dem  ersten  mit 
Hochreliefs  bedeckten  Steine,  „der  eine  Lange  von  55  cm,  eine  Hohe 
von  70  cm  und  eine  nntere  Dicke  von  28  cm  hat,  befindoa.  sicb  auf 
der  Vorderseite  zwei  der  KOpfe  beraubte  Gestalten.  Die  erste  ist  nach 
.  Gewandnng  and  den  Formen  eine  weibliche  Gottheit,  sie  halt  mit  der 
Rechten  aaf  dem  Schosse  eine  Fruchtschale.  Die  Toga  reicht  bei  ihr 
in  reichen  Falten  bis  zu  den  Fttssen  herab.  Die  mittlere  Gestalt  hat 
den  Oberkdrper  and  die  breite  Brast  entblOsst  and  verrat  mannliche 
Formen;  den  UnterkOrper  bekleidet  gleichfalls  eine  faltenreiche  Toga. 
Auf  einem  Fragment  von  27  cm  Lange  und  48  cm  HOhe  ist  eine 
dritte  weibliche  Gestalt  angebracht.  Auf  der  erhaltenen  Ruckseite  des 
Reliefs  befindet  sich  ein  wohlgebildetes,  schreitendes  Pferd.  Wir  waren 
geneigt,  diesem  Bildwerk  nicht  profanen,  sondern  sacralen  Charakter 
zuzuschreiben  und  die  drei  Gestalten  fur  Ceres,  Juppiter  und  Flora 
oder  Juno  zu  halten.  Das  Pferd  mttchte  auf  den  Eultus  der  gallisch- 
germanischen  RossegOttin  Epona  zu  deuten  sein,  und  demnach  kdnnte 
auch  die  vermeintliche  Ceres  auf  eine  Epona  zurttckzufuhren  sein.  Die 
drei  Figuren  sind  in  sitzender  Stellung  angebracht  und  deutet  das  her- 
vorragende  Postament,  auf  welchem  die  Fusse  der  Gestalten  ruhen,  auf 
einen  Thronsessel". 

Soweit  geht  die  Beschreibung  unseres  Matronensteines.  tJber  das 
gleichzeitig  und  am  gleichen  Orte  gefundene  kleinere,  dritte  Fragment 
heisst  es  auf  der  gleichen  Seite:  „Von  einer  weiteren  Skulpturarbeit 
ist  nur  der  Unterteil  erhalten.  Auf  diesem  25  cm  langen  und  20  cm 
hohen  Fragment  ist  gleichfalls  in  Hochrelief  der  Unterteil  einer  mann- 
lichen  Gestalt  angebracht.  FQsse  und  Schenkel  sind  bis  oberhalb  der 
Waden  mit  umgeschlagenen  hohen  Stiefeln  (=  caliga)  bekleidet.  Zur 
Rechten  steht  ein  gansahnlicher  Yogel.  Nach  der  Bekleidung  des 
UnterkOrpers  und  dem  Federtier  m5chte  man  in  diesem  Stumpf  die 
Darstellung  von  Mars  vermuten". 

Dieser  letzten  Vermutung  kann  man  zustimmen,  da  der  Matronen- 
kultus  hauptsachlich  durch  das  rdmische  Heer  verbreitet  wurde,  vgl. 
B.  Jb.  XXXVII  S.  217,  und  da  auch  in  den  Funden  vom  Heidenfels 
bei  Lands tu hi  und  6fter  Bilder  und  Namen  rOmischer  Krieger  und  ihres 


Digitized  by  VjOOQlC 


262  L.  Griinenwald 

Kriegsgottes  mit  den  Matronen  zusammen  vorkommen.  Doch  ein  sicberer 
Schluss  lasst  sich  wegen  der  Kleinheit  dieses  Fragmentes  daruber  nicbt 
gewinnen.  Dem  mit  gespreizten  Flugeln  an  der  linken  Wade  unseres 
bestiefelten,  kleinen  Relieffigttrchens  stehenden  dickhalsigen  Vogel  ist 
uberdies  der  Kopf  abgeschlagen ;  der  neben  dem  rechteu  Beine  empor- 
stehende,  eckige  Stab  aber  kOnnte  ebensogut  zu  einem  Caduceus  als  zu 
einem  Speere  gehdrt  haben. 

Sicher  unrichtig  ist  dagegen  die  Annahme,  dass  die  drei  sitzenden 
Figuren  des  Nanzweilerer  Denkmales  Ceres  resp.  Epona,  Jupiter  und 
Flora  oder  Juno  seien. 

Anlass  zu  diesem  Irrtum  war  sichtlich  die  mittlere  Figur,  die 
bis  uber  die  Brust  hin  stark  verletzt,  nicbt  etwa  entblOsst  ist.  Allein  sie 
ist  ganz  unzweifelhaft  ebenfalls  eine  Frau  wie  ibre  beiden  Genossinnen. 
Sie  tragt  dieselbe  Kleidung  wie  jene,  einen  Chiton,  ein  langes  Armel- 
gewand,  das  hoch  unter  den  Briisten  mit  breitem  Bande  gegurtet  ist 
und  mit  zierlichen,  reichen  Falten  uber  und  unter  dem  Gurtel,  an  den 
Armeln  und  am  Unterkdrper,  den  sitzenden  Matronen  bis  zu  ihren  Fflssen 
und  Schuhen  hinabwallt.  Uberdies  ist  audi  die  Schwellung  der  linken 
Brust  uber  dem  Gurtel  der  mittleren  Frau  deutlich  erhalten,  und  ihr 
runder,  weicher,  fleischiger  Unterarm  kann  keinem  Manne,  am  wenigsten 
einem  Jupiter  zugescbrieben  werden.  Freilich  liegt  ihr  erbaltener 
linker  Unterarm  nicht  ruhig  im  Schosse  wie  die  Arme  ihrer  Nachbarin, 
die  mit  beiden  Handen  ein  Korbchen  festhielt,  das  von  Fruchten  uber- 
voll  war,  sondern  ihr  linker  Arm  ist  vom  Ellenbogen  an  steil  aufwarts 
zum  Halse  emporgerichtet.  Ob  ihre  Hand  dort  ein  Fttllhorn  hielt, 
oder  was  sie  sonst  etwa  tat,  lasst  sich  infolge  der  Verletzungen  des 
Reliefs  nicht  mehr  erkennen. 

Der  rechte  Arm  dieser  Figur  und  die  beiden  Arme  ihrer  ehe- 
maligen  rechten  Nachbarin  sind  ganz  abgeschlagen  und  verloren.  Zwischen 
beiden  fehlt  auch  je  ein  Verbindungsstuck  oben  an  den  Schultern  und 
unten  an  den  Fussen,  doch  der  Torso  der  dritten  ebenfalls  sitzenden 
Gottin  dieses  Dreiervereins  ist  trotz  der  Lostrennung  in  alter  Zeit  uns 
erhalten  geblieben.  Der  gleiche  rote  Sandstein,  die  gleiche  Kleidung 
und  die  gleiche  Faltelung  derselben,  die  gleiche  Darstellung  und  Be- 
arbeitung,  dieselben  Massverhaltnisse  und  derselbe  Fundort  beweisen  die 
Zusammengehorigkeit. 

Von  einem  „Thronsessela  im  Rttcken  dieser  dritten  Matrone  kann 
indes  sowenig  die  Rede  sein  als  bei  ihren  zwei  Genossinnen  zur  Linken. 
Alle  drei  sitzen  oder  sassen  vielmebr  auf  einer  Bank,  deren  Rucklehne 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matron en8teine  in  der  Pfalz.  253 

fiber  den  Schultern  der  Gottinnen  horizontal  abschloss,  deren  Schmalseiten 
in  verstarkten,  geradlinigen  Abschlussen  enden,  deren  rechtwinkeliger 
Sitz  und  spitz  zulaufender  Polsterkeil  daruber  an  den  beiden  Schmalseiten 
noch  genau  sichtbar  sind,  und  auf  deren  Basis  die  breit  auseinander- 
gestellten  Fttsse  der  drei  Gottinnen  bequem  Platz  gefunden  haben. 

Da  die  heraldisch  links  sitzende  Matrone  unserer  Fig.  3  infolge 
besserer  Erhaltung  auch  im  Bilde  grosser  erscheint,  so  konnte  jemand 
zweifeln,  ob  wir  denn  nicht  diese  als  Mittelfigur  betrachten  und  den 
getrennten  Torso  der  dritten  GOttin  an  ihre  linke  Seite  ansetzen  mtlssen. 
Dem  ist  aber  nicht  so ;  denn  an  dieser  Seite  haben  Sitzbank  und  Polster- 
keil und  das  ganze  Denkmal  einen  httbschen,  glatten  Absculuss.  Der 
Bruch  des  Denkmals  erfolgte  auf  der  heraldisch  rechten  Halfte  unserer 
Fig.  3.  Dies  beweist  auch  das  Relief  eines  ungemein  hohen  und  dunn- 
beinigen  Pferdes,  das  auf  der  Ruckseite  un seres  Matronendenkmals  in 
flacher,  rechteckiger  Nische,  mit  kurzer  Satteldecke  belegt,  nach  rechts 
hinschreitet.  Dieses  Pferd  hat  das  linke  Bein  gehoben  und  zum  Schritte 
vorgeschnellt.  Jetzt  ist  dieses  Bein  mit  dem  Torso  der  dritten  Matrone 
abgebrochen  und  auf  der  Ruckseite  ihres  Bankteiles  erhalten.  Es  bleibt 
darum  kein  Zweifel,  dass  der  Torso  dieser  Matrone  auf  der  heraldisch 
rechten  Seite  so,  wie  es  in  unserer  Fig.  3  geschah,  anzusetzen  ist,  wo 
das  vorgestreckte  Pferdebein  auch  fast  luckenlos  zum  Rumpfe  des  Tieres 
sich  anschmiegt. 

Ob  diese  leider  arg  verstummelte  dritte  Matrone  einst  ebenfalls, 
wie  zu  erwarten  ist,  ein  Kcrbchen  mit  Fruchten  auf  ihrem  Schosse 
hielt,  lasst  sich  nicht  mehr  bestimmt  angeben,  da  auch  der  Schoss 
dieser  Matrone  zu  starke  Beschadigungen  erlitten  hat.  Daran  aber 
kann  nach  den  erbrachten  Beweisen  und  nach  der  Vergleichung  unseres 
Denkmals  mit  den  bei  Ihm  abgebildeten  Matronendenkmalern  kein 
Zweifel  mehr  sein,  dass  auch  diese  bisher  verkannten  Skulpturen  von 
Nanzweiler  zu  einem  Matronendenkmale  gehOren,  von  dem  uns  jetzt 
leider  die  KOpfe  der  drei  Gdttinnen,  die  Weihe-Inschrift,  die  Erganzung 
der  mitgefundenen  „Marsstatuettetf  u.  a.  fehlen. 

Das  ist  um  so  mehr  zu  bedauern,  weil  dieses  Matronendenkmal 
Ton  Nanzweiler  auch  kiinstlerisch  ein  ganz  hervorragendes  Werk  war. 
Dafur  spricht  trotz  der  jetzigen  Zerstorung  dieses  kleinen  Eunstwerkes 
nicht  bloss  die  feine  Faltelung  der  Gewander,  sondern  auch  die  lebendige, 
naturwahre  Gestaltung  und  Haltung  der  drei  Gottinnen  und  die  ge- 
fallige,  bis  ins  Einzelne  harmonisch  wirksame  Geschlossenheit  und  Voll- 
endung  des  ganzen  Denkmals. 


Digitized  by  VjOOQlC 


254  L.  Grftnenwald 

Von  besonderer  Wichtigkeit  scheint  auch  das  Relief  des  ge- 
sattelten  Pferdes  auf  der  Ruckseite  unseres  Matronendenkmales  zo 
sein.  Das  Kapitel  Ober  die  „reitenden  Matronen",  das  J.  Becker  be- 
gonnen  bat,  ist  wohl  noch  immer  nicbt  zu  Ende  gebracbt.  Seiner 
Widerlegnng  und  Berichtigung  durch  Ihm  in  den  B.  Jb.  LXXXIII  S.  55 
und  in  Roschers  Lexikon  der  griech.  nnd  rOm.  Mythologie  darf  man 
gerne  zustimmen  nnd  alle  Darstellnngen  einzelner  reitender  GOttinnen 
als  Epona-Bilder  bezeichnen.  Allein  wo  die  drei  Matronen  so  neben- 
einander  sitzen  wie  in  dem  Denkmale  von  Nanzweiler  and  doch  ein 
gesatteltes  Pferd  an  ihrem  Rttcken  haben,  kann  man  den  sicb  auf- 
drangenden  Gedanken  nicht  abweisen,  dass  doch  wohl  auch  die 
Matronen,  Oder  wenigstens  eine  von  ibnen,  in  Gallien  bisweilen  als 
beritten  gedacht  wurde,  oder  dass  hier  ein  Zusammenhang  zwischen 
dem  heimiscben  Matronenkult  nnd  dem  Eponaknlte  besteht.  Vgl. 
Ihm,  Inschrift  Nr.  102  nnd  113.  Es  wire  ja  an  sich  leicht  begreif- 
lich,  dass  die  Matres  domestical  nnserer  romanisierten  keltischen  Banern, 
die  Segen  spendenden  Matter,  welche  die  persOnlichen  SchutzgOttinnen 
Einzelner  nnd  ganzer  Gemeinden  waren,  schliesslich  auch  die  Schutz- 
gOttinnen ihrer  Haustiere  wnrden,  anf  deren  Gedeihen  der  Familien 
Glttck  und  Reichtum  mit  bernhte.  In  diesem  Sinne  liesse  sich  auch 
der  Torso  des  Stieres  unter  den  Votivbildern  im  Matronenheiligtnme 
am  Heidenfels  bei  Landstuhl  und  das  Relief  des  gesattelten,  schreiten- 
den  Pferdes  im  Rttcken  des  Matronendenkmales  von  Nanzweiler  wohl 
erklaren.  Bemerkenswert  sind  die  beiden  Tierbilder  in  diesem  Zu- 
sammenhange  ohne  Zweifel. 

Auch  die  ursprQngliche  Aufstellung  des  Matronendenkmals  von 
Nanzweiler  verdient  zum  Schlusse  noch  unsere  Anfmerksamkeit.  Sie 
war  jedenfalls  von  der  Aufstellung  des  Matronendenkmals  am  Heiden- 
fels bei  Landstuhl  sehr  verschieden.  Dort  sind  die  Matronenreliefs 
samt  Opfer-Darstellungen  und  Votivbildern  in  zwei  machtige  Felsen  ein- 
gehauen,  die  einst  weiter  oben  vom  Kamme  des  Gebirges  losgelOst  und 
in  das  liebliche  Waldidyll  zur  Seite  der  unermudlich  sprudelnden  Quelle 
und  ihres  rastlos  murmelnden,  alles  ringsum  erfrischenden  und  befruch- 
tenden  Bacbleins  gewalzt  waren.  Dort  stehen  die  Matronenbilder  in 
ihren  FelsblOcken  mitten  im  Gebirgsabhang,  fern  von  jeder  mensch- 
lichen  Wohnung,  nur  vom  Bidenbachthale  her  zuganglich,  fast  V*  Stunde 
seitwarts  der  Heerstrasse  und  noch  viel  weiter  entfemt  von  den  Spuren 
des  nachsten  rdmischen  Dorfes  und  Friedhofes  im  Tale  vor  Landstuhl. 
Das  Denkmal  zu  Nanzweiler  dagegen  an  der  alten,  rOmischen  Glanstrasse 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matronensteine  in  der  Pfalz.  255 

war  offenbar  auf  massig  hohem  Unterbau  an  einem  freien  Platze  aufge- 
stellt,  sodass  es  von  alien  Seiten  umschritten  und  betrachtet  werden 
konnte.  Nur  so  erklart  sich  die  grosse  Sorgfalt  seiner  Bearbeitung 
auf  alien  vier  Seiten.  Doch  wissen  wir  von  diesem  Denkmale  aus  Nanz- 
weiler  infolge  einer  Ltlcke  des  Fundberichtes  nicht,  ob  Anzeichen  dafur 
beobachtet  wurden,  dass  dereinst  noch  mebr  Votivdenkmaler  in  seiner 
Nahe  aufgestellt  waren,  ob  es  zu  einem  einzelnen  Hause,  oder  zu  einem 
Heiligtume  und  zu  einer  grosseren  Gemeinde  von  Verehrern  gehdrte, 
Fragen,  die  uns  heute  sehr  wichtig  erscheinen.  Vgl.  Lehner,  Korrbl.  XXV 
1906,  34.  Bei  dem  Matronendenkmale  von  Landstuhl  dagegen  wissen  wir 
ziemlich  zuverlassig,  dass  es  kein  blosses  Privatdenkmal  gewesen  sein  kann. 
Die  vielen  bis  jetzt  scbon  gefundenen  Munzen  verschiedener  rOmischer 
Kaiser,  von  Nerva  bis  Valentinian  II.,  die  vielen  und  verschiedenartigen 
Beste  von  Stein  denkmale  rn,  Gefassen  und  anderen  Weihegaben,  die  auf 
einem  verhaltnismassig  grossen  und  doch  durcb  zwei  Quellen  und  ihre 
Bachtalchen  bestimmt  abgegrenzten  Gebiete  gefunden  wurden,  scbeinen 
zu  beweisen,  dass  das  Matronenbeiligtum  am  Heidenfels  bei  Landstuhl 
langere  Zeit  hindurch  von  einer  grdsseren  Gemeinde  von  Verehrern 
nnd  Wallfahrern  besucht  und  beschenkt  wurde. 

Dass  diese  Verehrer  aber  nicht  bloss  Rdmer,  sondern  ganz  be- 
sonders  einheimische  Bewohner,  Eelten,  Mediomatriker,  waren,  bezeugt 
die  gallische  Kleidung  der  GOttinnen  und  der  gefundenen  Votivfiguren, 
die  zumteil  ihre  Opfergaben,  die  Taube  und  Brote,  in  den  Handen  halten. 

Je  seltener  solche  Matronendenkmaler  in  der  Pfalz  bisher  ge- 
funden wurden  und  je  seltener  so  viele,  so  schone  und  wissenschaft- 
lich  wertvolle  Funde  eines  grossen,  auch  noch  in  den  Fundamenten 
erhaltenen  Matronenheiligtums  im  ganzen  deutschen  Vaterlande  Qber- 
haupt  bisher  verzeichnet  sind,  um  so  gewissenhafter  sollten  auch  alle  die 
Landstuhler  Funde  im  pfalzischen  Kreismuseum  gesammelt  und  durch 
eine  grundliche  und  sachkundige  Ausgrabung  am  Heidenfels  noch  erganzt 
werden.  Diese  Arbeit  brachte  alien  Be'eiligten  Ehre  und  Vorteile  und 
auch  der  Wissenschaft  unzweifelhaften  Nutzen. 

IV.  Endlich  wurde  auch  bei  Speyer  selbst,  schon  am  Ansgange 
des  Mittelalters,  ein  Votivdenkmal  mit  Inschrift  gefunden,  das 
ebenfalls  noch  hierher  gehdrt,  wenn  anders  Ihms  Annahmen  uber  die 
Gottheiten  der  Ereuzwege  bei  den  Romern,  Germanen  und  Kelten 
richtig  und  stichhaltig  sind.  Denn  am  Schlusse  seiner  Untersuchungen 
Uber  den  „Matronenkultus  und  seine  Denkmaler",  B.  Jb.  LXXXIII 
S.  87 — 92,  kam  Ihm,  nach  Widerlegung  verschiedener  widersprechender 

Westd.  Zcitachr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    XXV,    III.  17 


Digitized  by  VjOOQlC 


256  L.  Orunenwald 

Ansichten,  zu  der  Uberzeugung,  dass  auch  die  Gottheiten  der 
Kreuzwege  weiblich  waren  und  obne  Bedenken  „in  den  Kreis 
der  Matres  und  Matronae  einzureihen"  sind. 

Zum  Beweise  dessen  sttttzt  sich  Ibm  auf  drei  Inscbriften  Nr.  31, 
359  und  183  und  auf  die  angeblichen  Reliefdarstellungen  der  drei 
WeggOttinnen  an  einem  rOmischen  Altare  von  Ladenburg.  Die  beiden 
ersten  Inscbriften  aus  Oberitalien  und  Britannien  scheinen  allerdings 
fur  Ihm  zu  sprechen,  falls  sie  wirklich  richtig  erganzt  und  aufgelOst 
sind.  tFber  die  wichtigste,  dritte  Inschrift  an  dem  Altare  von  Laden- 
burg aber  und  fiber  dessen  Relieffiguren  sagte  Zangemeister,  der  zu- 
verlassigste  Eenner  auf  diesem  Gebiete,  CIL.  XIII  2  Nr.  6417: 
„Quod  supplevit  Starkius  probaveruntque  plerique  [et  deabus]  qu[adruvis\, 
reiciendum  est,  cum  paenultima  littera  0  fuerit,  non  Q.  —  Figuras  esse 
Matronarum  sceptrum  tenentium  ab  editoribus  statuitur;  sed  utrum  feminae 
sint  an  mares  et  utrum  hastam  an  sceptrum  gerant,  dignosci  nequit". 
Damit  ist  die  starkste  Sttttze  der  Beweisftthrung  Ihms  entkraftet 
und  ist  wieder  sebr  zweifelhaft  geworden,  ob  die  alten  Weggottheiten, 
die  Biviae,  Triviae  und  Quadruviae,  wirklich  dem  Kreise  der 
Matronen  beizuzahlen  sind.  Gleicbwohl  mdchte  ich  der  Vollstandigkeit 
halber  auch  den  Speyerer  Stein  hier  nocb  beifugen,  der  diesen  Weg- 
gottinnen  geweiht  war.     Seine  Inschrift  lautet: 

bi vils    tri  vils 

<zja  d  r  v  v  i  i  s 

exvotosvsopTo 

posiItpriMvs 

VICTOR 
V   •    S    •    L   •    L   ■    M 

Vgl.  CIL.  XIII  2  Nr.  6096  samt  den  Literaturangaben.  Nacb 
diesen  kann  es  nicht  mehr  zweifelhaft  sein,  dass  dieser  Votivaltar  far 
die  Weggotter  dereinst  wirklich  bei  Speyer  gefunden  wurde  und  langere 
Zeit  in  der  altesten  Speyerer  Altertumersammlung  sich  befand,  in  der 
des  Domherrn  und  Stiftspropstes  von  St.  German,  des  Simon  von  Lieben- 
stein,  wo*  ihn  1538  Accursius  sah  und  abschrieb,  ebenso  Beyellius  1540 
und  auch  ein  Anonymus  des  16.  Jahrhunderts.  Vgl.  Zangemeister 
CIL.  XIII  2  zu  Nr.   6096  und  S.   164. 

Doch  nicht  in  Speyer,  sondern  zu  Rottweil  am  oberen 
Neckar  ist  dieser  Votiv stein  zuletzt  wieder  gefunden  und  bekannt 
geworden.  Wie  und  wann  er  dorthin  kam,  das  wusste  bisher  niemand 
zu  sagen.  Diese  Fragen  waren  urn  so  dunkler,  weil  von  Lang  en  in 
seinen  Beitragen  zur  Geschichte  der  Stadt  Rottweil  1821  ganz  bestimmt 


Digitized  by  VjOOQlC 


Matronen8teine  in  der  Pfalz.  257 

berichtet,  dass  dieser  „bei  Errichtung  der  Schanzen  (1587r 
restanriert  1608)  ausgegrabene  —  Gelubdstein,  der  in  den  Zeug- 
haushof,  nachmaligen  Kapuzinergarten,  transportiert  wurde,  und  daselbst,. 
so  lang  das  Kapuzinerkloster  existierte,  als  Fussgestell  einer  Sonnenuhr 
diente  —  nun  in  dem  Garten  der  Herren  Professoren  aufbewahrt  wirdtt. 
Er  kam  1834  ins  Gymnasium,  wo  er  1881  zu  grunde  ging.  Zange- 
meister  meint  dazu  o.  0.:  „Accursius  de  loco  errare  non  potuit  — 
contra  quae  de  eruderato  titulo  in  moenibus  faciendis  Rottweilae  narran- 
tur,  cum  facile  fallant,  fieri  omnino  potuit,  ut  basis  servata  saec.  XVI 
Spirae  in  domo  canonici  illius  inde  transferretur  in  coenobium  Rott- 
wilense  ad  sustinendum  horologium  solarett. 

Dass  das  Kapuzinerkloster  zu  Rottweil,  eingeweiht  1655,  in  stf 
spater  Zeit  noch  eine  Sonnenuhr  aus  Speyer  beziehen  musste,  und  dass 
damals  die  Speyerer  dazu  einen  ibrer  wertvollsten  alten  Inschriftsteine 
zwecklos  als  Basis  mitgaben,  glaubt  wol  niemand  recht.  Ich  glaube, 
dass  von  Langen  doch  auch  Recht  hat,  und  dass  ich  den  Weg  angeben 
kann,  wie  unser  Speyerer  Votivstein  nach  Rottweil  kam. 

Graf  Wilhelm  Wernher  von  Zimmern,  geboren  am  6.  Jan.  1485 
zu  Messkirch,  gestorben  am  7.  Jan.  1575  auf  seiner  Stammburg 
Herrenzimmern  bei  Rottweil  am  Neckar,  der  berfihmte  Historiker 
und  Sammler  und  Begrfinder  der  „Wunderkammera  im  Schlosse 
Zimmern,  wirkte  einen  grossen  Teil  seines  Lebens  zu  Speyer  am  Reichs- 
kammergericht.  Auch  in  Speyer  hat  er  seine  historisch-antiquarischen 
Studien  fortgesetzt,  eine  Wunderkammer  eingerichtet  und  so  fleissig 
gesammelt,  dass  schon  1541  bei  seinem  ersten  Rucktritte  vom  Reichs- 
kammergerichte  seine  Sammlungen  auf  mehreren  Wagen  nach  Herren- 
zimmern gebracht  werden  mussten,  ebenso  1554.  Dabei  ist  einer  derselben, 
mit  zwei  Fassern  voll  Manuskripten  beladen,  in  der  Einzig  stecken  ge- 
blieben.  Vgl.  Barack,  Zimmerische  Chronik  III  428,  451;  IV  67,  88, 
202,  170,  auch  450  Note  2  und  3.  Bei  seinem  zweiten  Aufenthalte  am 
Reichskammergerichte  zu  Speyer  1548 — 1554  und  nach  demselben  war 
des  Grafen  Sammeleifer  ungemindert.    Vgl.  Chronik  IV  193  und  195. 

Mit  der  Altertumersammlung  des  Grafen  Wilhelm 
Wernher  von  Zimmern  ist  also  auch  der  Speyerer  Votiv- 
stein der  Weggottheiten  vom  Rheine  an  den  Neckar  ge- 
kommen.  Wenn  er  dort  im  Zimmerischen  Hause  zu  Rottweil,  oder 
im  neu  angelegten  Schlossparke  aufgestellt  und  bei  der  Erdrutschung 
1563,  von  der  die  Chronik  IV,  204  meldet,  verscbuttet  wurde,  so  konnte 
er  recht  wohl  1587  oder  1608  beim  Anfahren  von  Erde  zum  Schanzenbau 

17* 


Digitized  by  VjOOQlC 


258  J.  Zeller 

am  „Hochturmu  noch  einmal  bei  Rottweil  ausgegraben  werden.  Doch 
seine  erste  Aufstellung  hatte  er  sicher  zuvor  und  bis  1541  in  Speyer. 
An  welcher  der  vielen  rdmischen  Strassen,  die  einst  in  der  alten 
Colonia  Nemetnm  zusammenliefen,  dieser  Altar  zuerst  gestanden  habe, 
ist  uns  nicht  genauer  bericbtet.  Yon  etwaigen  andern  Denkmalern  oder 
bildlichen  Darstellungen  der  Weggottinnen,  oder  von  einem  Heiligtum  der 
Matronen  in  der  pfalzischen  Rheinebene,  dein  Gebiete  der  germaniscben 
Nemeter,  fehlt  uns,  ebenso  wie  bei  den  Vangionen,  bisher  jede  Spur.  Sie 
wurden  zu  schnell  r&misch,  ehe  sie  keltisch  beeinflusst  werden  kounten. 
Die  oben  besprochenen  hinterpfalzischen  Matronensteine  von  Landstuhl 
und  Nanzweiler  aber  sind  Werke  der  romanisierten  keltischen  Medio- 
matriker,  welche  Nacbbarn  der  Nemeter  waren. 


-<b~<- 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren 

Kaiserzeit. 

Von  Repetent  Dr.  Joseph  Zeller  in  Tubingen. 

Zur  Erganzung  meines  Aufsatzes  aber  ndas  concilium  der 
Septem  provinciae  in  Arelate"  l)  will  ich  im  Folgenden  die 
Spuren  galliseber  Provinziallandtage  des  4.  und  5.  Jabrhunderts  unter- 
suchen,  welche,  wie  ich  bemerkte,  einerseits  das  in  der  zweiten  Halfte 
des  3.  Jahrh.  untergegangene  concilium  trium  Galliarura  von  Lyon 
ersetzten  und  fortsetzten,  andererseits  im  5.  Jahrh.  neben  dem  con- 
cilium von  Aries  ein  kummerliches  Dasein  fristeten.  Uber  die  concilia 
provincialia  nun  sagt  G.  Bloch  in  seinem  bekannten  trefflichen  Werk: 
„En  ce  qui  concerne  la  Gaule2),  il  y  a  trois  provinces  seulement 
ou  l'existence  du  concilium  est  attestee,  si  non  directement,  du  moins 
par  une  d-marche  qu'  on  peut  lui  prater  ou  par  une  allusion  plus  ou 

l)  Westdeutsche  Zeitechrift  1905,  S.  1  —  19.  Neben  dem  concilium 
trium  Galliarum  —  vor  Diocletian  —  gab  es  keine  concilia  pro- 
vincialia fur  die  Aquitanica,  Lugdunensis  und  Belgica  ein- 
schliesslich  der  beiden  Germaniae;  doch  siehe  unten  Anm.  11  uber 
die  Novempopulana;  uber  die  ara  Ubiorum  siehe  unten  Anm  37.  Da- 
gegen  hatte  die  provincia  Narbonensis  ihren  eigenen  Landtag  (vgl.  die 
lex  concilii  pro?.  Narbon.  aus  augusteischer  Zeit:  CIL.  XII,  6038;  Carettte, 
Les  Assemblies  politiques  de  la  Gaule  romaine  1895,  Anhang  I  p.  444  ft). 

■)  La  Gaule  romaine  (=  Lavisse,  Histoire  de  France  I  1900)  p.  303, 
iibereinstimmend  rait  P.  Guiraud  (Les  assemblies  provinciales  dans  1' Empire 
romain,  18b7)  und  E.  Carette. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit.         259 

moins  transparente.  Le  proems  intents  en  359,  par  laNarbonnaise 
a.  son  gouverneur  Numerius  (Ammian.  Marcellin.  XVIII  1,  4)  l'a  6t6 
sans  aucun  doute  par  la  di^te.  C'est  la  diete  de  la  Novempopulanie 
qui  est  visee  dans  une  inscription  en  vers  datant  du  Ve  siecle  et  de- 
couverte  a  Valentine,  dans  la  valle  supSrieure  de  la  Garonne  (Le  Blant, 
Inscriptions  chretiennes  de  la  Gaule  no.  595  K  [CIL.  XIII  128]).  Enfin 
il  est  question  dans  une  lettre  de  Sidoine  Apollinaire  (I  6)  de  l'assemblee 
de  la  premiere  Lyonnaisetf. 

Die  folgende  Untersuchung  wird  zeigen,  dass  diese  von  den  fran- 
zosischen  Forschern  3)  gegebene  Liste  von  concilia  gallischer  Provinzen 
sowohl  der  Vervollstandigung  als  der  Berichtigung  bedarf  und  dass  die 
fur  Gallien  vorliegenden,  freilich  meist  indirekten  Zeugnisse,  so  spar- 
lich  sie  auch  sind,  in  Hirer  Gesamtheit  uns  doch  einige  wertvolle  Auf- 
sclilQsse  ttber  die  Geschichte  und  Einrichtung  der  concilia  provincialia 
in  der  spateren  Kaiserzeit  geben. 

Was  das  concilium  der  provincia  Narbonensis4)  betrifft,  so 
urteilt  Bloch  m.  E.  richtig,  dass  uber  die  Existenz  eines  solchen  kein 
Zweifel  sein  kann.  Ammian  (XVIII  1,  4)  berichtet  zum  J.  359  von 
Julian  freilich  bloss:  nNumerium  Narbonensis  paulo  ante  rectorem 
accusatum  ut  furem  inusitato  censorio  vigore  pro  tribunali  palam  ad- 
missis  volentibus  audiebat".  In  Erwagung  jedoch,  dass  eine  einzelne 
civitas  oder  gar  ein  Privatmann  es  kaum  wagen  durfte,  den  Statthalter 
der  Provinz  gerichtlich  zu  verfolgen ,  wird  man  geneigt  sein,  den 
Vertreter   der   Anklage,     „Delphidius    orator    acerrimus  vehementer   in 


8)  Kein  deutscher  Forscher  hat  m.  W.  die  nachdiocletianischen  Land- 
tag e  Galliens  ex  professo  bchandelt  (Marquardt,  R6m.  St.-Verw.  I*,  503—516 
kommt  auf  sie  nicht  zu  sprechen).  Nur  Mommsen  hat  zuerst  zu  CIL.  XIII 
128  angedeutet,  dass  concilium  auf  die  Provinz  zu  beziehen  sei,  und  neuer- 
dings  (Sitz.-Ber.  der  Berliner  Akad.  1902,  S.  836  if.)  abermals  kurz  auf  diese 
Frage  Bezug  genommen.  Mein  Aufsatz  war  schon  lange  vorher  gefertigt, 
ehe  mir  letztere  Arbeit  bekannt  wurde. 

4)  Wie  Rufius  Festus  (c  9,  J.  369),  so  redet  auch  noch  Ammian  (er 
schrieb  zwischen  383  und  391,  vgl.  Schanz,  Gesch.  der  rom.  Lit.  IV,  I,  90) 
von  einer  Narbonensis  schlechthin;  doch  ist  auf  ihn  in  dieser  Beziehung 
kein  Verlass,  da  die  Unterscheidung  von  Narbonensis  la  und  Ila  (abgesehen 
von  dem  hier  verdachtigen  Veroneser  Verzeichnis  vom  J.  297)  schon  in  ein  em 
ecbten  aquilejensischen  Synodalschreiben  vom  J.  381  (Mansi,  Amplissima 
collectio  concil.  Ill  p.  615)  begegnet.  Polemius  Silvias  kommt  bekanntlich 
nicht  mehr  in  Frage,  da  der  den  Westen  betreffende  Teil  seines  Jaterculus 
dem  J.  449  angehort,  cf.  Mommsen,  Chron.  min.  I  p.  532  seq. ;  Westd. 
Zeitschr.  1904,  S.  100  A.  32. 


Digitized  by  VjOOQlC 


260  J.  Zeller 

eum    impugnansa  5),    als    Abgeordneten    des     concilium    provinciae    zu 
betrachten. 

Nicht  so  klar  liegt  die  Frage  des  Landtags  der  Lugdanensis 
prima.  In  dem  oben  zitierten  Brief  (I  6)  vom  J.  467  fordert  Sidonius 
seinen  Freund  Eutropius,  „senatorii  seminis  homo",  auf  „ad  capessenda 
militiae  palatinae  munia",  damit  er  nicht  „concilii  tempore"  trotz 
seiner  hohen  Abstammung  hinter  einem  „pauper  honoratus"  zurfick- 
stehen  musse.  Die  Annahme  von  Guiraud6)  und  Bloch  (siehe  oben), 
dass  es  sich  hier  am  das  concilium  provinciae  Lugdunensis  primae  handle, 
bleibt  immerhin  zweifelhaft  —  aus  einem  zweifachen  Grunde:  denn 
einmal  kOnnte  „  concilium"  audi  von  der  st&dtischen  Kurie  verstanden 
werden,  wie  Sidonius  ep.  V  20  7j;  sodann  kommt,  vorausgesetzt  dass, 
was  ja  wahrscheinlich,  hier  von  einem  concilium  provinziale  die  Rede 
ist,  ebensogut  die  Provinz  Aquitania  prima  wie  Lugdunensis  prima 
in  Betracht8).  Ein  Zeugnis  fur  das  concilium  der  Aquitania  prima 
findet  sich,  wie  ich  vermute,  bei  Sidonius  Apollinaris  paneg.  diet. 
Avito  Aug.  v.  207—211: 

„Nec  minus  haec  inter  civilia  iura  secutus 
Eligitur  primus,  iuvenis,  solus,  mala  fractae 
Alliget  ut  patriae  poscatque  inforrae  recidi 
Vectigal". 
Darnach  ging  der  spatere  Kaiser  Avitus  „als  junger  Jurist"  9)  an 
den  Hof  des  Honorius,  urn  seiner  Heimat  (rpatria")  einen  Steuernach- 
lass  zu  erwirken.     Seine  Sendung  ging  wohl  nicht  bloss  von  der  Kurie 
der  civitas  Arverna10),  sondern  vom  concilium  provinciae  aus. 

Sicherer  und    genauer  sind  wir   uber   das  concilium  der  Provinz 


§)  Es  ist  der  aus  Ausonius  und  Hieronymus  bekannte  Dichter  und 
Redner  Attius  Tiro  Delphidius;  uber  ihn  vgl.  Teuffel  -  Schwabe  nr.  401,  7; 
Schanz  a.  a.  0.  S.  168. 

e)  Assemblies  p.  224,  nr.  2. 

7)  Pag-  92,  15  ed.  Luetjohann,  vgl.  Carette,  Assemblies  p.  253. 

8)  Sidonius  stammte  aus  Lugudunum  und  lebte  dort  im  J.  458  und 
wieder  vor  seiner  Reise  nach  Rom  im  J.  467,  hielt  sich  aber  sonst  soviel  in 
Arverni  (Clermont-Ferrand)  auf,  „ut  jam  turn  quodammodo  civ  is  Arvernus 
esset"  (Mommsen  bei  Luetjohann  p.  XLV1II);  gerade  im  selben  Jab  re  hatte 
er  bei  seiner  Abreise  nach  Rom  eine  legatio  Arverna  ubernommen  (ep.  I  9, 
vgl.  Westd.  Zeitschr.  1905,  S.  15).  Arverni  aber,  seine  zweite  Heimat,  lag 
in  Aquitania  la. 

•)  Vor  421;  denn  Constantius  war  noch  nicht  Augustus. 
10)  Dies  nimmt  Biidinger  an   (Wiener  Sitzungsber.  97  [1880],  929  fg.)f 
vgl.  Luetjohanns  Index  s.  v.  Avitus. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit.         261 

Novempopulana11)  unterrichtet  durch  die  christliche  Grabschrift  des 
Nymfius,  gefunden  in  Valentine  im  Gebiet  der  Convenae  (Not.  Gall.  XIV  5). 
In  12  scbonen  Distichen  berichtet  die  bereits  dem  5.  Jahrh.  angehorende 12) 
Marmortafel  den  cursus  bonoram  des  Nymfius13),  aus  welchem  die 
entscheidenden  Satze,  weil  sie  in  diesem  Zusammenhang  noch  nicht 
genttgend  beleachtet  worden  sind,  bier  herausgestellt  werden  sollen: 
I  9  Te  coluit  proprium  provincia  cuncta  parentem 

Optabant  vitam  publica  vota  tuam. 

Excepere  tuo  quondam  data  munera  sumptu 

Plandentis  populi  gaudia  per  cuneos. 
II  1  Concilium  procerum  per  te  patria  alma  vocavit 

Seque  tuo  duxit  sanctius  ore  loqui. 

Publicus  orbatas  modo  luctus  conficit  urbes 

Confusique  sedent  anxia  turba  patres, 

Ut  capite  erepto  torpentia  membra  rigescunt, 

Ut  grex  amisso  principe  maeret  inerstt. 
Le  Blant,  der  die  wichtige  Inschrift  bisher  am  eingehendsten  behandelt 
bat  (Anm.  12),  konfundiert  rOmische  und  germanische  Verb&ltnisse, 
wenn  er  meint:  Nymfius  sei  zuerst  duumvir  und  bernach  „duxa  eines 
ausgedehnten  Gouvernements  („provinciaa)  gewesen,  das  mehrere  Stadt- 
gemeinden  umfasste.  Hirschfeld  enthalt  sich  eines  Urteils:  „quibus 
bonoribus  functus  sit,  ex  versibus  non  perspicitur"  u).  Soviel  steht 
jedoch  fest,  dass  die  Inschrift  nur  aus  romischen  Verhaltnissen  erklart 
werden    kann    und  muss.     Mommsen    bemerkt    richtig14),    dass   wegen 

ll)  Uber  die  Einrichtung  der  Provinz  der  „Novem  populi"  und  die  aus 
dem  3.  Jahrb.  stammende  Inschrift  von  Hasparren  (CIL.  XIII  412)  vgl.  jetzt 
ausser  0.  Hirschfeld,  Berliner  Sitzungsber.  1896,  S.  437  ff.  noch  G.  Bloch 
a.  a.  0.  p.  275  fg.  und  Kbrnemann,  Beitrage  zur  alten  Geschichte  I  (1902), 
346.  Bloch  nimmt  entschieden  an,  dass  die  Inschrift  die  ganzliche  Lostren- 
niing  der  „novem  populi"  von  Aquitania  und  die  Errichtung  einer  eigenen 
Provinz  durch  einen  Kaiser  des  3.  Jahrb.  bezeuge.  Ebenso  erklart  Korne- 
raann,  dass  die  „novem  populi"  aus  detn  Kaiserkult  der  tres  Galliae  und  dem 
Landtag  von  Lyon  austraten.  Die  Folge  ware,  dass  die  neue  Provinz  Novem- 
populana schon  vor  Diocletian  ein  eigenes  concilium  hatte,  das  bis  ins 
5.  Jahrh.  fortbestand. 

")  Das  Ereuz,  welches  die  Marmortafel  in  der  Mitte  und  an  den 
4  Ecken  tragt,  begegnet  auf  einer  datierten  Inschrift  in  Gallien  zuerst  im 
J.  448,  vgl.  Le  Blant,  Inscr.  chre't.  de  la  Gaule  nr.  595  A,  II*  vol.  p.  412  ff. 
(^e'poque  voirime  du  celebre  e*dit  d'Honorius",  418);  Hirschfeld,  CIL.  XIII 
128:  „litteris  bonis  saeculi  fere  quinti". 

1S)  In  der  Tat  eine  gliicklicbe  ^exception  au  formulaire  de  l'e'pigraphie 
chre'tienne"  (Le  Blant  a.  a.  0.  p.  415). 

")  Zu  CIL.  XIII  128. 


Digitized  by  VjOOQlC 


262  J.  Zeller 

„provinciau  I  9  und  „conriliuma  II  1  auch  „patriau  „non  de  civitatett 
zu  verstehen  sei.  „sed  item  de  provincia  Aquitania" 16).  Nymfius  hat 
eine  uber  die  Grenzen  seiner  Heimatgemeinde  hinaus  sich  erstreckende 
(I  9  „ provincial  II  3  rurbestt),  angesehene  und  einflussreiche  Stellung 
eingenommen.  Es  deutet  aber  nichts  darauf  hin,  dass  er  etwa  praeses 
provinciae  gewesen  ware,  vielmehr  spricht  alles  dafur,  dass  er  nur 
munizipale  Amter  bekleidet  hat.  Seine  letzte  und  hochste  Wurde 
war,  dass  er  zum  Prasidenten  des  concilium  provinciae10), 
vielleicht  auch  zum  patronus  der  Provinz  (vgl.  I  9  „parentem-)  ge- 
wahlt  worden  war.  In  welclier  Eigenschaft  aber  hatte  Nymfius  den 
Vorsitz  beim  concilium?  Ich  antworte:  als  sacerdos  provinciae, 
obwohl  er  Christ  war.  Das  sacerdotium  provinciae  hat  ja,  wie 
wir  wissen,  jedes  religiosen  Charakters  entkleidet,  den  durch  die  christ- 
lichen  Kaiser  abgeschafften  Kaiserkult  liberlebt;  als  dieser  Kult  langst 
tot  war,  blieben  seine  ehemaligen  Priester  „als  staatliche  Funktionare 
von  hohem  Rang"  noch  lange  in  Tatigkeit 17).  Vom  sacerdos  provinciae 
ist  audi  in  einem  auf  Gallien  beziiglichen  Gesetze  die  Rede:  Cod. 
Theod.  XII  1,  75  vom  J.  371,  gerichtet  an  Viventius,  praefectus  prae- 
torio  Galliarum;  wahrscheinlich  gehdrt  auch  Cod.  XII  1,  148  hieher, 
gerichtet  an  den  Prafekten  Theodorus 18).  Nach  dem  Verschwinden  des 
Kaiserkults  beschrankten  sich  die  Funktionen  des  Provinzialpriesters 
auf  den  Vorsitz  beim  concilium  und  die  Leitung  der  gleichfalls  in 
christlichem  Sinne   reformierten  Feste   und  Spiele19),    deren  Kosten    er 

15)  Statt  „Aquitaniatf  sollte  es  naturlich  heissen :  „NovempopulaDau. 

'•)  Vgl.  II,  1.  Guiraud,  Assemblces  p.  269  nr.  3  mochte  darin  eine 
Anspielung  sehen  „a  une  requeue  pr^sent^e  par  une  cite*  de  la  Novempopu- 
lanie  pour  obtenir  la  convocation  de  Tassemblee  de  la  province".  Nach  dem 
Wortlaut  mttsste  man  allerdings  annehmen,  dass  Nymfins  in  seinem  Amtsjahr 
als  sacerdos  prov.  aus  besonderem  Anlass  ein  concilium  extra ordinarium 
einberief ;  doch  ist  es  mir  wahrscheinlich,  dass  „vocavita  nicht  zu  pressen  ist. 

11 )  Vgl.  jetzt  Kornemann,  Zur  Geschichte  der  antiken  Herrscherkulte, 
in:  Beitr.  zur  alten  Gesch.  I  (1902),  51—146,  besonders  S.  136-142. 

18)  Das  vom  28.  Sept.  395  datierte  Gesetz  beziebt  sich  wahrscheinlich 
auf  die  gallische  Prafektur  des  Theodorus,  welche  vor  386  angesetzt  wird, 
vgl.  meine  Bemerkung:  Westd.  Zeitschr.  1904,  S.  95  Anm.  17;  neuerdings 
Mommsen  in  seiner  Ausgabe  der  Theodosiani  Libri  (I,  n  [1905])  zu  XII  1,  140. 

19)  Auf  die  Feste  der  concilia  bezieht  sich,  sei  es  unmittelbar  oder 
mittelbar,  eine  Verordnung  der  Kaiser  Arcadius  und  Honorius  an  den  Pro- 
konsul  von  Afrika,  Apollodorus,  vom  20.  August  399  folgenden  Wortlauts 
(C.  Th.  XVI  10,  17):  „Ut  profanos  ritus  iam  salubri  lege  submovi- 
mus,  ita  festos  conventus  civium  et  communem  omnium  laetitiam 
non  patimur  submoveri.    Unde  absque  ullo  sacrificio   atque  ulla 


Digitized  by  VjOOQlC 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit.         263 

trotz  verschiedener  Erleichterungen  im  wesentlichen  selbst  zu  tragen 
hatte,  weshalb  —  gerade  fQr  Gallien  —  bestimmt  wird20):  „ut  ad 
subeunda  patriae  munera  [d.  b.  zunachst  zum  sacerdotium  pro- 
vinciae]  dignissimi  et  mentis  et  facultatibus  eligantur  nee 
haiusmodi  nominentur,  qui  functiones  debitas  implere  non  possint".  Die 
„functiones  debitae",  welche  an  das  Vermdgen  des  sacerdos  prov.  so 
hohe  Anforderungen  stellten,  sind  nichts  anderes  als  die  ludi  gladiatorii 


superstitione  damnabili  exhiberi  populo  voluptates  secundum 
veterem  consuetudinem,  iniri  etiam  festa  convivia,  si  quando  exigunt  publica 
vota,  decernimus".  Ein  Gesetz  der  Kaiser  Honorius  und  Theodosius  II  vora 
30.  Aug.  415  (Cod.  Theod.  XVI  10,  20)  geht  gegen  die  heidnischen  Provinz- 
priester  von  Afrika  (sacerdotales  paganae  superstitionis)  und  gegen  die  mit 
den  concilia  verbundenen  heidnischen  Opfer  (superstitio,  „quae  iure  damnata 
est")  mit  aller  Strenge  vor;  es  wird  aber  ausdriicklich  bemerkt:  „Quod  non 
tarn  per  Africam  quam  per  omnes  regiones  in  nostro  orbe  positas  custodiri 
decernimus".  Wahrend  eine  [Constitution  der  Kaiser  Gratian,  Valentinian  II  und 
Theodosius  I  vom  J.  386  (Cod.  Theod.  XII  1,  112)  erklart  hatte:  „indecorura 
est,  immo  ut  verius  dicamus,  inlicitum  ad  eorum  curam  templa  et 
templorum  sollemnia  pertinere,  quorum  conscientiam  vera  ratio 
divinae  religionis  imbuerit  et  quos  ipsos  decebat  tale  munus,  etiamsi 
non  prohiberentur,  effugere",  war  es  nach  der  zitierten  Verordnung  des 
J.  399  auch  einem  uberzeugten  Christen  moglich  gemacht,  sacerdos  prov.  zu 
werden  und  den  Verpflichtungen  dieses  Amtes  zu  genugen ;  denn  die  Aus- 
drucke  sacerdotalis  und  flamen  perpetuus  bezeichneten  fortan  ohne  irgend 
eine  Beziehung  zum  Priesteramt,  von  dem  dor  Name  herkommt,  und  zu  den 
heidnischen  Gebrauchen,  die  ursprunglich  damit  verknupft  waren,  nur  eine 
besondere  hervorragende  Rangstufe,  sie  waren  gleichsam  ein  blosser  A  dels- 
oder  Amtstitel,  vgl.  Scagliosi  bei  Kraus,  Realencyklop.  der  christl.  Alter- 
tiimer  I  532  fg.  Derselbe  (a.  a.  0.)  kann  denn  auch  folgende  inschriftlichc 
Beispiele  aus  Afrika  namhaft  machen:  zwei  Christen,  die  auf  ihrer  Grab- 
schrift  als  flamen  perpetuus  bezeichnet  werden  —  noch  im  6.  Jahrh. 
(CIL.  V11I  450:  die  adnotatio  des  Herausgebers,  dass  es  sicb  offenbar  urn 
ein  Amt  der  christlichen  Kirche  handle,  ist  hinfallig  geworden;  10516:  fl. 
pp.  Cristianus,  J.  525/26);  dazu  kommt  Adeodatus  sacerdotalis,  der  eine 
christliche  Basilika  wiederherstellte :  CIL.  VIII  8348.  Es  wurden  freilich 
manche  Stimmen  laut,  welche  die  Ubernahme  dieser  Amter  durch  Christen 
tadelten,  vgl.  Scagliosi  a.  a.  0.  Doch  beziehen  sich  die  Auslassungen  Salvians 
gegen  die  paganitas  afrikanischer  Christen  (de  gubern.  dei  VIII  9  if.),  wie 
mir  scheint,  nicbt  auf  diesen  Fall,  sondern  gegen  die  in  vieler  Namenchristen 
Herzen  noch  tief  wurzelnde  Anhanglichkeit  an  die  alten  heidnischen  Gutter 
(vgl.  besonders  §  9 — 11). 

*°)  Cod.  Theod.  XII  1,  148  (s.  Anm.  18),  vgl.  auch  XII  1,  176  und 
Mommsen,  Senatusconsultum  de  sumptibus  ludorum  gladiatoriorum  minuendis, 
Epbem.  epigr.  VII  p.  401—404. 


Digitized  by  VjOOQlC 


264  J.  Zeller 

und  die  venationes,  womit  audi  in  christlicher  Zeit  immer  nocb  die 
concilia  eingeleitet  wurden,  —  die  „muneraa,  durch  die  sich  unser 
Nymfius  beim  Volke  so  beliebt  gemaclit  hatte21).  Derselbe  Nymfius 
aber,  der  in  so  freigebiger  Weise  die  sonst  rait  dem  sacerdotium  prov. 
verbandenen  Spiele  gab,  leitete  audi  die  Verhandlungen  des  Landtags: 
II  1  Concilium  procerum  per  te  patria  alma  vocavit 
Seque  tuo  duxit  sanctius  ore  loqui"22). 
Kann  man  sich  da  der  Folgerung  entziehen,  dass  er  sacerdos  provinciae 
und  als  solcher  Vorsitzender  des  Landtags  war,  dass  Wie  in  der 
fruheren,  so  auch  noch  in  der  spateren  Kaiserzeit  mit  dem  sacerdotium 
provinciae  der  Vorsitz  beim  concilium  verbunden  war?  Freilicb  sind 
Ober  den  Vorsitz  auf  den  Provinziallandtagen  in  der  Zeit 
nach  Diocletian  verschiedene  andere  Ansichten  vorgebracht  worden, 
welche  alle  darin  ubereinstimmen,  dass  die  frQhere  Verbindung  des 
Vorsitzes  mit  dem  sacerdotium23)  gelost  worden  sei.  So  z.  B.  Carette24) 
und  neuestens  auch  G.  Bloch;  letzterer  sagt25):  „La  presidence  n'est 
plus,  comme  autrefois,  attachee  a  la  pretrise.  On  suppose  qu'  elle 
6tait  donnee  a  l'election".  Guiraud  behauptet,  dass  der  praeses  pro- 
vinciae kraft  seines  Amtes  den  Vorsitz  auf  dem  concilium  gefuhrt 
babe 26).     Soviel    ist    richtig,    dass    eine  Novelle,    wie    es   scheint.    des 

ll)  I  11  nExcepere  tuo  quondam  data  munera  sumptu 
Plaudentis  populi  gaudia  per  cnneos". 
Sowohl  „rauneratt  als  auch  „cuneiu  sind  termini  technici,  aber,  wie  mir 
scheint,  nicht  als  solche  erkannt  bezw.  beachtet  worden.  Zu  „muneratf 
=  ludi  gladiatorii  und  venatorii  (Marquardt,  Rom.  St.-Verw.  Ill1  494)  vgl. 
das  in  Anm.  20  genannte  Senatusconsultum  (=  OIL.  II  6078)  Zeile  18:  „iam 
sacerdos  esse  et  cupio  et  opto  et  editionem  muneris,  quam  olim  detestabamur, 
amplector";  Carette,  Assemblies  p.  252,  ubersctzt  „munera"  mit:  „lesdonsu! 
Zu  „c  u  n  e  i"  (=  griech.  Y.tQxi8t g),  Bezeichnung  der  keilfOrmigen  Abschnitte, 
in  die  der  ansteigende  Zuscbauerraum  des  Cirkus,  der  Theater  und  Amphi- 
theater durch  die  radienformig  nach  oben  emporlaufenden  Treppen  geteilt 
wird,  vgl.  Reisch  bei  Pauly-  Wissowa  IV  1755  fg.  s.  v.  nr.  2;  Marquardt, 
Rom.  St.-Verw.  Ill1,  532.  536  fg. 

")  Vgl.  oben  Anm.  16.  Le  Blant  a.  a.  0.:  „portd  la  parole  ou  nom 
du  pays".  Ahnlich  Sidon.  Apollinaris,  carm.  VII  530  seq.  von  der  Versamm- 
lung  von  Ugernum  (J.  455):  „ Procerum  turn  maximus  unus,  Dignus  qui  patriae 
personam  sumeret,  infit". 

")  Vgl.  Marquardt,  Riim.  St.-Verw.  I8,  505  und  Anm.  3;  Hirschfeld, 
Berliner  Sitzungsber.  1888,  S.  H57. 

14)  a.  a.  0.  p.  284. 

")  a.  a.  0.  p.  302. 

»•)  a.  a.  0.  p.  271  und  273. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit.         265 

Kaisers  Valentin ian  III*7)  die  „praesentia  moderatoris  pro- 
vinciae" voraussetzt,  geradeso  wie  die  constitutio  Honorii  vom 
J.  418  die  „illustris  praesentia  praefecturae"  beim  concilium  Arelatense 
als  Regel  voraussetzt28);  aber  weder  hier  noch  dort  ist  die  „Anwesen- 
heitu  als  Vorsitz  zu  fassen89).  Letzteres  ware  m.  E.  Oberhaupt  mit 
den  gesetzlich  80)  den  Landtagen  gew&hrten  Freiheiten  unvereinbar.  Der 
Landtag  wahlte  vielmebr  auch  noch  im  4.  und  5.  Jahrh.  aus  seiner 
Mitte  den  Vorsitzenden  und  dieser  fuhrte  noch  immer  den  Titel  eines 
sacerdos  provinciae.  Keiner  der  Forscher,  welche  die  von  mir  zurQck- 
gewiesene  These  vertreten,  hat  es  fur  nOtig  erachtet,  seine  Meinung 
auch  zu  begrunden 31).  Hatte  der  Provinzpriester,  wie  sie  behaupten, 
nicht  mehr  den  Vorsitz  im  concilium,  so  will  mir  die  Fortdauer  des 
sacerdotium  provinciae  unter  den  christlichen  Kaisern  ganz  unverstand- 
lich  erscheinen.  Die  Wahl  der  sacerdos  erfolgte  wohl  regelmassig  im 
voraus  fur  das  folgende  Jahr:  fttr  die  fruhere  Zeit  folgt  dies  daraus, 
dass  der  Gewahlte  das  Recht  der  provocatio  s.  appellatio  hatte82),  fur 
die  Spatzeit  daraus,  dass  die  vom  concilium  vorgenommene  Wahl  vom 
Kaiser,  wenigstens  mittelbar  durch  den  praefectus  praetorio  oder  den 
rector  provinciae,  bestatigt  werden  musste88). 

In  diesen  Zusammenhang  scheint  mir  die  wichtige  Zulpicher 
Inschrift  vom  J.  352,  Brambach  nr.  549,  zu  gehoren:  D.  M. 
Masclinio  Materno  dec(urioni)  c(ivitatis)  A(grippinensium)  aedilicio 
duumvirali  curatoricio  sacerdotali  ex  comitibus  Leo  patri  bene 
merito  Decentio  Caes.  et  Paulo  coss.  Ich  halte  namlich  dafur,  dass 
Maternus  nicht  Priester  der  Stadt  Koln,  sondern  Provinzialpriester  war, 
und  schliesse   das  einmal   aus   dem  hohen  Rang   dieses   sacerdotium84). 

*7)  Haenel,  Nov.  Theodosii  II  tit.  27  §  5. 

M)  Vgl.  Westd.  Zeitschr.  1905,  S.  13  fg. 

,9j  Bloch  a.  a.  0.  p.-  302  sagt  richtig:  „Le  gouvemeur  assiste  aux 
deliberations  pour  y  intervenir  a  Toccasion". 

,0j  Vgl.  z.  B.  Cod.  XII  12,  1  (siehe  unten     Anm.  57)  und  12,  9. 

,l)  Abgcsehen  von  dem  raisslungenen  Versuch  Guirauds. 

"J  CIL.  II 6078,  vgl.  dazu  den  Kommentar  Mommsens,  Ephem.  epigr.  VIT 
p.  406;  Carette  p.  65. 

,8)  Carette  p.  276;  Guiraud  p.  252;  Mommsen  1.  c.  p.  407;  Gotho- 
fredas  zu  Cod.  Theod.  XII,  1,  21  (ed.  Ritter  IV  p.  384). 

84)  Das  sacerdotium  des  Maternus  steht  i'lber  alien  Gemeindeamtern, 
selbst  iiber  der  cura  reipublicae,  genau  wie  im  album  Thamugadense  (CIL. 
VIII  2403,  vgl.  Ephem.  epigr.  Ill  p.  77—84,  etwa  aus  der  Zeit  des  Kaisers 
Julian)  die  zwei  sacerdotales  provinciae  zwischen  den  viri  clarissimi  und  dem 
curator  reipublicae  ihre  Stelle  haben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


266  J.  Zeller 

sodann  aus  der  Wurde  eines  comes  (tertii  ordinis),  welche  wohl  den 
provinzialen35),  nicht  aber  den  munizipalen  sacerdotes  und  flamines 
in  Aussicht  gestellt  war.  Maternus  war  also  —  das  glaube  ich 
wenigstens  wahrscheinlich  gemacht  zu  haben  —  ein  ehemaliger  sacerdos 
provinciae  Germaniae  secundae  und  Vorsitzender  des  Landtags 
der  untergermanischen  Provinz  in  der  ersten  H&lfte  des  4.  Jahrh. 
Dieses  concilium  geht  aber  nicht  unmittelbar  auf  die  alte  ara  Ubiorum 
zuruck,  sondern  ist,  wie  die  Landtage  der  tlbrigen  gallischen  Provinzen 86), 
erst  durch  die  diocletianiscb  -  constantinische  Reichsorganisation  ge- 
schaifen  worden37). 

Ausserdem  kann  ich  nunmehr  fur  zwei  weitere  Provinzen  der 
nordlichen  Didcese  Galliens  die  Existenz  eines  concilium  nachweisen, 
und  zwar  gerade  fur  die  zwei  jungsten  Provinzen  derselben:  Lugdu- 
nensis  tertia  und  L.  quart  a.  Ich  schicke  einiges  liber  die  Ent- 
stehung  dieser  Provinzen  voraus.  Die  Sache  liegt  etwas  einfacher  als 
in  der  dioecesis  Viennensis  38).  Denn  das  Veroneser  Provinzenverzeichnis, 
welches  —  jedenfalls  im  grossen  und  ganzen  —  die  diocletianische  Reichs- 
ordnung  darstellt  und  gewohnlich  ins  Jahr  297  gesetzt  wird,  kennt 
nur   die  Lugdunensis    prima  und    secunda  (VIII  7.  8    p.  249  seq.  ed. 


")  Cod.  Theod.  XII  1,  75. 

••)  Ausgonommen  vielleicht  das  concilium  der  Novempopulana,  siehe 
oben  Anm.  11. 

37)  Darum  bleibt  der  sacerdotalis  Seranius  Catullus  der  Kulner  In- 
schrift  des  3.  Jahrb.,  Brambach  nr.  313,  aus  dem  Spiel.  Er  mag  mit  der 
ara  Ubiorum  in  Zusammenhang  gebracht  werden,  welche  nach  dem  J.  9  n.  Cbr 
weiterbestand  als  lokalc  Kultstatte  zunachst  der  Ubicr,  hernach  der  colonia 
Agrippinensis,  die  das  Wort  „ara"  in  ihren  Xamen  aufgenommen  hat  (Korne- 
mann,  Beitr.  zur  alten  Gesch.  I,  339).  —  Welche  Bewandtnis  es  mit  dem 
vir  sacerdotalis  der  Zahlbacher  Inschrift  des  3.  Jahrh.  (CIL.  XIII  7064 
=  Brambach  nr.  1241)  hat,  der  zugleich  decurio  civitatis  Taunensium 
ist,  ist  uns  unbekannt..  Er  war  vielleicht  bloss  Gemeindepriester.  Cher  die 
Beteiligung  der  germanischen,  speziell  der  rechtsrhcinischen  civitates  am 
concilium  trium  Galliarum  in  Lyon  wissen  wir  bis  jctzt  schlechterdings  nichts; 
darum  bleibt  auch,  was  Kornemann  (Beitr.  zur  alten  Gesch.  I,  345  fg)  daruber 
ausgefiihrt  hat,  durchaus  unsicher.  Derselbe  nimmt  an,  dass  die  germanischen 
civitates  am  concilium  von  Lyon  Anteil  batten,  dass  aber  hier  die  Vertretung 
nach  Provinzen  geordnet  war,  so  dass  Germania  superior  und  inferior  als 
zwei  Einheiten  mitzahlten. 

88)  Vgl.  oben  Anm.  4.  Cher  Ammian  und  Polemius  Silvius  ebenda. 
Von  der  Notitia  dignitatum  sehe  ich  hier  gleichfalls  ab,  weil  dieselbe  nach 
der  neuesten  Untersuchung  von  Mommsen  (Hermes  36,  540  ff.)  erst  um  425 
abgefasst  worden  ist. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit.         267 

Seeck);  ebenso  das  breviarium  des  Rufius  Festus  vom  J.  369  (c.  6): 
„Lugdunenses  duae" ;  desgleichen  Ammian  in  seiner  descriptio  Galliarum 
(XV  11,  11.  12)  Der  erste  sichere  Zeuge  fttr  die  abermalige  Teilung 
der  Lugdunensis  (in  vier  Provinzen)  ist  die  Notitia  Galliarum, 
deren  Abfassung  um  ein  ziemliches  frtther  anzusetzen  ist  als  die  der 
Notitia  dignitatum  (Anm.  38),  namlich  gegen  Ende  des  4.  Jahrh.  — 
vor  der  Verlegung  der  praefectura  Galliarum  von  Trier  nach  Aries39). 
Diese  letzte  namhafte  Umgestaltung  der  Verwaltung  der  dioecesis  Gal- 
liarum ist  gewiss  vor  letzterem  Ereignis  erfolgt,  mit  welchem  der  Uher- 
gang  der  Verwaltung  der  nflrdliehen  Di6zese  (der  eigentlichen  Galliae) 
an  den  vicarius  der  sudlichen  Diozese  (d.  Viennensis  oder  septem  pro- 
vinciae)  zeitlich  zusammenfallt  und  innerlich  zusammenbangt,  wie  ieh 
in  dieser  Zeitschrift  1904,  S.  100  fg.  gezeigt  habe;  m.  a.  W.,  die 
abermalige  Teilung  der  Lugdunensis  muss  erfolgt  sein,  solange  die 
praefectura  Galliarum  ihren  Sitz  noch  in  Trier  hatte.  Fur  die  Ent- 
stehung  der  Lugdunensis  tertia  und  quarta  bleibt  also  ein  Spielraum 
von  etwa  30  Jahren  (c.  370 — 400);  weiter  konnen  wir  mit  unsern  jetzigen 
Quellen  nicbt  kommen.  Die  Lugdunensis  tertia  (mit  der  metropolis 
civitas  Turonorum,  Tours:  Not.  Gall.  Ill)  ging  durch  Teilung  aus  der 
bisherigen  Lugd.  secunda  (metropolis  civitas  Ratomagensium,  Rouen) 
hervor,  die  Lugd.  quarta,  nacb  der  metropolis  civitas  Senonum  (Sens) 
auch  Lugd.  Senonia  geheissen  (Not.  Gall.  IV),  entstand  durch  Teilung 
der  Lugd.  prima  (Metropole  Lyon). 

Vor  ca.  25  Jahren  wurden  in  den  Ruin^n  einer  rdmischen  Villa 
in  Le  Touron  (im  Gebiet  der  Nitiobriges,  Aquitania  secunda)  drei 
Bronzetafeln  mit  Ehreninschriften  ausgegraben 40),   welche  von  drei  Ge- 

••)  Eine  eingehendere  Darlegung  des  Verhaltnisses  der  Not.  Galliarum 
and  der  Not.  dignit.  occid.  kann  hier  nicht  gegeben  werden.  Meine  Datierung 
der  Not.  Gall,  stiitzt  sich  in  erster  Linie  auf  die  Rolle  der  civitas  Arela- 
tensium  und  ist  in  dieser  Beziehung  von  mir  schon  Westd.  Zeitschr.  1905, 
S.  6  begriindet  worden.  Mommsen  (Berliner  Sitzungsber.  1902,  S.  838)  hat 
die  Not. -Galliarum  ganz  ausser  Acht  gelassen,  obwohl  sic  fur  unsere  Frage 
gar  sehr  in  Betracht  kommt.  E.  Ch.  Babut,  Le  concile  de  Turin,  Paris  1S04 
p.  25  nr.  1,  halt  es  far  sicher,  dass  die  Lugd.  Ilia  zu  Lebzeiten  des  hi.  Mar- 
tinus  (nach  Babut  f  397)  und  wohl  auch  im  Jahr  404,  in  dem  Sulpicius 
Severus  seine  Dialoge  verfasste,  noch  nicht  bestand ;  den  Beweis  far  seine 
These  will  er  in  einer  (bis  jetzt  nicht  erschienenen)  Monographic  fiber  Martin 
yon  Tours  erbringen.  Ich  glaube,  nach  dem  fiber  die  Not.  Galliarum  Ge- 
sagten  das  Gelingen  dieses  Versucbs  mit  Grund  bezweifeln  zu  durfen. 

40)  Le  Blant,  Inscr.  chre't.  de  la  Gaule,  Nouveau  recueil  (1892)  nr.  286 
bis  288  =  CIL.  XIII  921. 


Digitized  by  VjOOQlC 


268  J.  Zeller 

meinden  der  vierten  lugdunensischen  Provinz  (Senonia) 
ihrem  frQheren  Statthalter,  CI.  Lupicinus  v.  c.  consularis  Max i me 
Senonie41),  gewidmet  worden  waren,  n&mlich  von  der  civitas  Senonum 
patrono  suo  (a),  der  Gemeinde  der  Autissiodurenses  (Auxerre,  b)  und 
der  Aureliani  (Origans,  c).  Die  Autissiodurenses  (b)  lassen  ihrer  Wid- 
mung  noch  das  fiir  uns  wertvolle  Distichon  folgen: 

„Tantis  pro  mentis  felix  provincia  per  ti  (sic) 
Qu(a)e  tribuit  tabulas,  statuas  decernere  vellet", 
was  Le  Blant  a.  a.  0.  also  wiedergibt:  „La  province,  heureuse  sous 
Tadministration  du  vertueux  magistrat,  lui  consacre  ce  faible  hommage, 
alors  qu'elle  voudrait  lui  elever  des  statues".  Man  sieht:  nicht  die 
einzelne  Gemeinde  ist  Dedikant,  sondern  die  Provinz  ist  es,  „qu(a)e 
tribuit  tabulas".  Es  liegt  also  ein  decretum  concilii  provinciae 
vor,  auf  Grand  dessen  wohl  alle  sieben  civitates  der  Lugdnnensis  quarta 
(Not.  Gall.  IV)  ihrem  Statthalter  bei  seinem  Abgang  aus  der  Provinz 
—  vielleicht  unter  Kooptation  zum  patronus  provinciae  —  eine  solche 


*')  Die  Provinz  heisst  sonst  einfacb  Lugdunensis  quarta  (Not.  Gall.  IV) 
oder  nach  der  Metropole  Lugdunensis  Senonia  (Not.  dign.  occ.  Ill  31. 
XXII  19.  39.  XXXVII  27.  XL1I  22.  33)  oder  Lugd.  Senonica  (ebd. 
occ.  I  117).  Der  Name  Maxima  Senonia,  der  an  Maxima  Sequanorum 
und  Maxima  Caesariensis  erinnert,  begegnet  nur  hier.  Ob  man  diesen  Urn- 
stand  als  Indiz  fur  das  Alter  unserer  Inschriften  nehmen  darf,  erscheint 
mir  fraglich;  denn  scbon  der  Doppelname:  Lugd.  quarta  oder  L.  Senonia 
erweist  eine  gewisse  Freiheit  in  dieser  Beziehung.  Noch  mehr  tritt  dies 
bei  der  sequaniscben  Provinz  zu  Tage:  sie  heisst  bald  Sequaniae  (Vero- 
neser  Verzeicbnis),  bald  Maxima  Sequanorum  (Festus,  Not.  Gall,  und 
Not.  dign.,  Polemius  Silvius),  bei  Ammian  einfacb  wSequani"  (XV  11,  11. 17), 
ferner  in  der  Not.  dign.  auch  Sequanica  (occ.  I  44)  und  Sequanicum  (occ. 
XII  19),  auf  einer  Inschrift  von  Windisch  nach  Mommsens  Vermutung  (Her- 
mes 16,  489)  Germania  Sequanica,  in  manchen  Hss.  der  Not  Gall.  (p.  595 
ed.  Mommsen)  Germania  tertia  (provincia)  Max.  Seq.  Was  ^Maxima"  in 
diesen  Provinznamen  bedeutet,  ist  nicht  bekannt;  jed  en  falls  kann  dieser  Bei- 
name  nicht  vom  Usurpator  Maximus  abgeleitet  werden,  denn  schon  Rufius 
Festus  (J.  369)  hat  Maxima  Caesariensis  und  Max.  Seq.,  erstere  hat  auch 
schon  der  Laterculus  Veronensis  VII  3  ed.  Seeck  p.  249.  —  Nach  der  Not. 
dign.  (occ.  XXII  23.  37—39)  hatte  nur  die  Lugdunensis  la  einen  consularis, 
die  Lugd.  I  la,  Ilia  und  IVa  dagegen  nur  einen  praeses.  CI.  Lupicinus  hatte 
vielleicht  nur  als  personliche  Auszeichnung  den  Rang  eines  consularis  erlangt 
(derselbe  Fall  ergibt  sich  bei  der  Narbonensis:  CIL.  XII  1524  verglichen 
mit  Not.  dign.  occ.  XXII  35.  36),  so  dass  die  Provinz  nach  wie  vor  eine 
praesidiale  blieb.  Unsere  Tafeln  sind  deswegen  noch  nicht  notwendig  junger 
als  die  urn  425  abgefasste  Not.  dign. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit.         269 

Ehrentafel  gesetzt  haben42).  Die  tabulae  der  vier  anderen  civitates 
sind  dann  wohl  bei  der  durch  Brand  erfolgten  ZerstGrung  der  villa 
des  Lupicinus  zu  Grunde  gegangen. 

Eine  unerwartete  Erganzung  zu  diesen  vom  concilium  der  Lug- 
dunensis  quarta  (Senonia)  gesetzten  Ehrentafeln  und  eine  sehr  will- 
kommene  Bestatigung  meiner  Erklarung  derselben  braclite  uns  neuer- 
dings  eine  in  Pannonia  inferior,  im  Stadtbezirk  von  Mursa  oder  Sopianae, 
gefundene  Bronzeplatte  mit  einer  aus  acht  eleganten  und  korrekten 
Distichen  bestehenden  Inschrift48);  ich  stelle  die  funf  letzten  heraus, 
welcbe  fur  uns  hier  in  Betracht  kommen: 

7  „Multis  pro  meritis,  Valeri,  iustissime  rector, 

Multis  pro  meritis  haec  stat  imago  tibi, 

Quam  positi  longe  testantes  publica  vota 
10  Usque  procul  patriae  mittimus  in  gremium. 

Hinc  praefecturae  summos  venramur  (so)  honores, 

Hoc  te  gaudentes  omine  prosequimur. 

Quique  scire  volet,  quorum  celebreris  amore 

Hie  hoc  indicium  sumserit  (so)  ex  titulo: 
15  Dalmatio  posuit  provincia  Lugdunensis 

Tertia  patrono  grata  clienta  suou. 

Mommsen  gibt  dazu  kurz  und  bundig  die  Erklarung  (a.  a.  0.  S.  837): 
„Es  ist  eine  Ehreninscbrift,  von  der  provincia  Lugdunensis  ihrem  Statt- 
halter  (rector  Z.  7)  Valerius  (Z.  7)  Dalmatius  (Z.  2.  15),  vermutlich 
bei  dessen  Rllcktritt  vom  Amte  und  der  nach  Beschluss  des 
Provinzial-Landtags  (Z.  9)  daran  sich  knupfenden  Ehrung  durch 
das  Patronat  der  Provinz  (Z.  15.  16),  gesetzt  mit  seinem  Bildnis  (Z.  8) 
in  seiner  weit  entfernten  Heimat  (patria  Z.  10)".  Mommsen  ist  ge- 
neigt,  die  Inschrift  in  die  ersten  Dezennien  des  5.  Jahrh.  zu  setzen. 
Die  Tafeln  von  Le  Touron,  auf  welcbe  ihn  Hirschfeld  hinwies,  scheinen 
ihm  Junger  als  die  illyrische  Tafel,  nicht  so  sehr  wegen  ihres  christ- 
lichen  Monogramms,  als  weil  die  in  der  Not.  Dign.  bloss  Lugdunensis 
Senonia  genannte  Provinz  bier,  nach  dem  Muster  der  maxima  Se- 


4t)  Wir  hatten  dann  hier  ein  exemplum  dedicationis  decreto  provinciae 
per  singnlas  civitates  factae  (weitere  Beispiele:  Ephem.  epigr.  VII  nr.  12.  265; 
CIL.  II  1792,  III  167,  VIII  7012),  das  ein  Analogon  bildete  zu  den  von 
Mommsen,  Ephem.  epigr.  VII  p.  437  zusammengestellten  testimonia  dedi- 
cationis ordinis  decreto  vicatim  (bezw.  pagatim)  factae. 

")  Veroffentlicht  von  Mommsen,  Berliner  Sitzungsberichte  1902 
S.  836  ff.  (mit  Tafel). 


Digitized  by  VjOOQlC 


270  J.  Zeller 

quanorum,  auftritt  als  maxima  Senonia  und  nicht,  wie  dort, 
unter  einem  praeses,  sondern  unter  einem  consularis  stent.  Auch 
sind  sie  keinesvvegs  elegant,  wie  die  unsrige,  sondern  einigermassen 
barbarisch  und  zeigen  deutlich  den  steigenden  Verfall"44)  Einige  der 
genannten  Grttnde  beweisen  nicht,  wie  bereits  im  Vorausgehenden  ge- 
zeigt  wurde45).  Die  Verse  und  die  Orthographie  der  aquitanischen 
Tafeln  sind  allerdings  nicht  so  korrekt,  wie  die  der  illyrischen,  deren 
Distichen  an  Ausonius  erinnern46).  Immerhin  sind  die  Schriftformen 
auch  der  ersteren  verb&ltnism&ssig  gute47)  und  so  ist  es  nicht  ausge- 
schlossen,  dass  sowohl  die  Inschriften  der  dritten  als  auch  die  der 
vierten  lugdunensischen  Provinz  noch  dem  letzten  Viertel  des  4.  Jahrb. 
angehOren.  Genauer  und  sicherer  kOnnen  wir  die  Zeit  dieser  wichtigen 
Inschriften  nicht  bestimmen,  weil  uns  weder  Valerius  Dalmatius  noch 
Claudius  Lupicinus  sonst  bekannt  ist t8). 

Wenn  wir  also  hier  noch  bei  den  zwei  jttngsten  Provinzen  Galliens, 
und  zwar  gleich  im  Anfang  ihres  Bestehens,  eine  unzweifelhafte  Spur 
eines  concilium  provinciale  finden,  so  ist  das  gewiss  ein  Anzeichen, 
dass  die  Provinziallandtage  eine  allgemeine  Ein  rich tung  des  Sp&treichs, 
speziell  der  siebzehn  gallischen  Provinzen,  gewesen  sind.  Wir  kOnnen 
sie  in  den  verschiedensten  Provinzen  in  alien  Reichsteilen  von  der  Zeit 
Constantins  bis  in  die  letzte  Zeit  der  rOmischen  Herrschaft  verfolgen 4*), 


44)  Mommsen  a.  a.  0.  S.  839,  Anm.  1. 

")  Vgl.  Anm.  41  und  das  iiber  das  Alter  der  beiden  Provinzen 
Gesagte. 

*•)  Mommsen  a.  a.  0.  S.  839. 

*7)  Hirschfeld  merkt  zu  CiL.  XIII  921  an:  ^Propter  litterarum 
forma8  satis  bonas  titulos  saeculo  quarte  exeunto  incisos  esse 
crediderim";  vgl.  Le  Blant  a.  a.  0.  p.  313.  Das  christliche  Monogramm 
der  Tafeln  findet  sich  auf  einer  datierten  gallischen  Inscbrift  zuerst  im 
J.  377  (Le  Blant  nr.  369  =  CIL.  XII  138). 

*8)  Der  aus  Ammian  und  Libanius  bekannte  Lupicinus,  Konsul  des 
J.  367,  kann  nicht  in  Frage  kommen  (Hirschfeld  zu  CIL.  XIII  921);  auch 
nicht  der  bei  Sulpicius  Severus  (vita  Martini  8,  1)  genannte  Lupicinus 
(„honorati  secundum  saeculum  viri"  —  vor  dem  Episkopat  Martins,  cap.  9), 
wofern  der  Biograph  nicht  von  aller  Chronologie  abgesehen  hat. 

4i)  Die  Gesetzgebung  iiber  die  concilia  provincialia  ist  ziemlich  um- 
fangreich;  vor  allem  Cod.  Theod.  XII  tit.  12:  „de  legatis  et  decretis 
legationum"  mit  16  meist  auf  legationes  provinciarum  bezuglichen  Gesetzen 
aus  den  Jahren  355  bis  426.  Doch  begegnen  die  concilia  schon  fruher :  das 
concilium  provinciae  Africae  im  J.  329  (Cod.  Theod.  XI  30,  15),  wahrschein- 
lich  schon  315  (Cod.  Theod.  VIII  4,  2;  dazu  Guiraud  p.  221). 


Digitized  by  VjOOQlC 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit.         271 

sodass  man  wohl  mit  G.  Bloch50)  vermuten  darf:  „que  chacune 
(province)  avait  la  sienne,  bien  que  pour  la  plupart  la  preuve  fasse 
d6faut*.  Wenn  in  unserer  tlberlieferung  fiber  die  concilia  tatsach- 
lich  fur  die  Zeit  der  Regierung  Diocletians  eine  Locke  bestehen 
bleibt51),  so  ist  man  deshalb  noch  nicht  berechtigt  zu  schliessen,  dass 
die  Einrichtung  der  Landtage  im  ganzen  Reich  ein  halbes  Jahrhundert 
unterbrochen  gewesen  war5*).  Wir  mussen  es  vielmehr  dahingestellt 
sein  lassen,  ob  schon  Diocletian  oder  erst  Constantin  den  neugeschaffenen 
kleinen  Provinzen  allgemein  ein  concilium  gegeben  hat;  denn  —  und 
dies  ist  wohl  zu  beach  ten  —  in  alien  Gesetzestexten,  die  von  den 
Concilien  handeln,  auch  in  den  fruhesten  aus  Constantins  Zeit,  ist  ihr 
Bestehen  schon  vorausgesetzt. 

Mehrere  Eonstitutionen  beziehen  sich  uberdies,  wie  schon  bemerkt 
wurde,  direkt  auf  die  praefectura  Galliarum.  Wir  sind  also  nach  all 
dem  zu  dem  Schluss  berechtigt,  dass  das  concilium  provinciale,  das 
wenigstens  bei  sechs  oder  sieben  Provinzen  (Narbonensis,  Aquitania 
prima,  Novempopulana,  Germania  secunda,  Lugdunensis  prima,  tertia 
und  quarta)  mit  ziemlicher  Sicherheit  festgestellt  werden  konnte,  alien 
siebzehn  gallischen  Provinzen  gemeinsam  war. 

Was  die  Organisation  und  Bedeutung  der  concilia  pro- 
vincialia betrifft,  so  verweise  ich  far  das  einzelne  auf  die  Monographien 
von  Guiraud  und  Carette  und  auf  die  pracise  Zusammenfassung  ihrer 
Resultate  bei  G.  Bloch58)  und  beschranke  mich  hier  auf  einige  allge- 
meine  Bemerkungen;  denn  die  gallischen  Provinziallandtage  weisen  im 
grossen  und  ganzen  keine  Abweichung  gegenuber  den  concilia  pro- 
vincialia der  spateren  Kaiserzeit  ttberhaupt  auf.  Ihre  Bedeutung  wurde 
einerseits  beeintrachtigt  durch  die  Kleinheit  der  Provinzen,  welche  teil- 
weise  nur  mehr  einige  civitates  umfassten54);  andererseits  gewannen 
sie  zweifellos  an  Einfluss  durch  die  Teilnahme  der  honorati55), 
vielleicht  auch  durch  die  „praesentia  moderatoris  provinciae"  56). 


*°)  a.  a.  0.  p.  303;   vgl.   Carette   p.   254;    Guiraud   p.   221  ff.;    Mar- 
qaardt,  R6m.  8t.-Verw.  P,  509. 

")  Vgl.  Carette  p.  231;  Bloch  p.  301. 

M)  So  Carette  a.  a.  0.,  vgl.  Guiraud  p.  220  fg. 

*«)  a.  a.  0.  p.  301-303. 

•*)  Die  Germania  secunda  z.  B.  zahlte  urns  J.  400  nur  noch  zwei  civi- 
tates (Not  Gall.  VIII),  ebenso  die  Alpes  Graiae  et  Poeninae  (Not.  Gall.  X) 

■*)  Vgl.  Westd.  Zeitschr.  1905,  S.  12. 

if)  Siehe   oben  S.   265.      Doch    ist    die    Teilnahme    desselben    sonst 
nicht  bezeugt. 

Westd.  Zeitschr.  f.  Gescb.  u.  Kunst.    XXV,   HI.  18 


Digitized  by  VjOOQlC 


272  J.  Zeller 

Anf  alle  Gebiete  and  Verh&ltnisse  des  Offentlichen  Lebens  konnten  sich 
ihre  Beratungen  and  Antr&ge  erstrecken 57).  Aber  ausgenommeD  den 
Fall,  dass  es  sich  am  Ehrang  eines  Beamten  and  ahnliche  politisch 
bedeutungslose  Akte  handelte,  waren  ihre  Beschlusse  nur  Bitten 
und  Wunsche68),  die  sie  im  besten  Fall  an  den  Kaiser  selbst,  oft 
nur  an  den  rector  provinciae  oder  an  den  praefectus  praetorio  gelangen 
lassen  konnten,  deren  ErfQllung  zu  sichern  jedoch  nicht  in  ihre  Hand 
gegeben  war. 

Die  wenigen  Spuren  von  concilia  gallischer  Provinzen,  welcbe 
sich  in  dieser  Untersachong  ergeben  haben,  sind  immerhin  in  mehr- 
facher  Hinsicht  lehrreicb.  Wahrend  ans  in  der  Germania  seconda 
(Edln)  noch  urn  die  Mitte  des  4.  Jahrb.  ein,  wie  es  scheint,  heid- 
nischer  sacerdotalis  begegnete,  sahen  wir  am  die  Wende  des  4.  and 
im  5.  Jahrh.  die  concilia  der  Lagdunensis  qaarta  and  Novempopalana 
ganz  im  christlichen  Sinne  umgestaltet,  aber  noch  immer  mit  dem  her- 
kOmmlichen   Festgeprange   gefeiert69).     Ausserdem   sahen  wir,   wie  die 


iT)  Cod.  Theod.  XII 12,  1  (J.  366):  „In  Africanis  provinciis  universis 
conciliis  liberam  tribuo  potestatem,  tit  congruente  arbitrio 
studii  condant  cuncta  decreta  aut  commodum  quod  credant  con- 
sulant  sibi,  quod  sentiunt  eloqnantur  decretis  conditis  missisque 
legatis.  Nullu8  igitur  obsistat  coetibus  dictator,  nemo  con- 
ciliis obloquatur".  Der  letzte  Satz  ist  offenbar  vornehmlich  gegen  die 
Beeinflussung  der  concilia  durch  die  Beamtenschaft  gerichtet. 

M)  Sie  heissen  zwar  oft  „decretaa,  z.  B.  Cod.  Theod.  XII  12,  1 
(Anm.  67).  3.  9.  11;  aber  richtiger  sind  sie  ebenso  oft  charakterisiert  als 
„desideriaa  (ebd.  XII  12,  3:  „desideriorum  decreta."  6.7.8.9.11.16), 
„petitiones"  (ebd.  XII  12,  3.  4.  7.  10)  oder  auch  „postulatau  (XII 12,  16). 

*•)  Grab8chrift  des  Nymfius.  Noch  beachtenswerter  erscheint  es  mir, 
dass  die  kurz  vor  oder  nach  400  von  der  Provinz  Maxima  Senonia  dem  con- 
sularis  CI.  Lupicinns  gewidmeten  offiziellen  Ehreninschriften  das  Zeichen 
des  christlichen  Bekenntnisses  an  der  Stirn  tragen.  Das  lasst  sich  nicht 
schon  durch  die  Annahme  erklaren,  dass  Lupicinus  Christ  war,  sondern  setst 
voraus,  dass  die  Eurie  der  betreffenden  drei  Gemeinden,  bezw.  der  Land- 
tag der  Provinz  ganz  in  christlichen  Handen  war.  Christliche  Inschriften 
offentlichen  Charakters  sind  uberhaupt  selten;  ein  Analogon  zu  den 
unsrigen  bildet  nach  jeder  Beziehung  eine  nicht  datierte  Inschrift  afrikanischen 
Ursprungs  von  Corduba,  welche  dasselbe  Christusmonogramm  tragt,  dem 
praeses  p(rovinciae)  M(auretaniae)  C(aesariensis)  vom  ordo  Tipasensium  ge- 
widmet  (CIL.  II  2210).  Sogar  auf  den  Meilensteinen  brachte  man  in  Afrika 
das  christliche  Monogramm  an:  CIL.  VIII  22661.  22662.  22666.  22666  (unter 
Constantius  und  Valentinian  I).  Auch  in  Gallien  findet  sich  wenigstens 
ein  weiteres  Beispiel,   die  Inschrift   des  praeses  Pontius  Asclepiodotus  vom 


Digitized  by  VjOOQlC 


Concilia  provincialia  in  Gallien  in  der  spateren  Kaiserzeit.         273 

Tatigkeit  der  concilia  sich  ausserte  in  Ehrnng  des  Stattbalters  (Lug- 
dunensis  Ilia  and  IYa)  oder  in  Anklage  gegen  denselben  (Narbonensis)  *°) 
nod  in  Gesandtschaften  an  den  Kaiser.  Erst  mit  dem  vOlligen  Ende 
der  rdmischen  Herrschaft  in  Gallien  bOrten  sie  auf  zu  existieren 61). 


J.  377  in  Sit  ten  (CIL.  XII  138  =  Le  Blant  nr.  369  =  Mommsen,  Inscript 
Helvet.  nr.  10),  zu  welcber  Mommsen  unter  Zustimmung  de  Rossis  bemerkte : 
„Non  facile  reperies  antiquiorem  inscriptionem  publicam,  quae 
fidem  Cbristianam  aperte  profiteatur".  Vgl.  noch  die  Aufschrift 
eines  im  Rhein  gefondenen  ehernen  Eelcbes  CIL.  XIII  10027":  Septimius 
Theodolus  corrector  Venetiae  et  Istriae  exac(tor)  ^. 

60)  Die  Anklage  gegen  Numerius  endigte,  wie  es  scheint,  wegen  Mangels 
an  Beweisen  („documentorum  inopia",  Ammian  XVIU  1,  4)  mit  Freisprechung. 
Es  will  scbon  viel  heissen,  dass  die  Provinzialen  iiberhaupt  den  Mut  batten, 
eine  Anklage  zu  erbeben;  denn  der  Erfolg  solcber  Prozesse  war  damals 
sehr  fraglicb  (vgl.  den  Fall  des  Romanus,  comes  per  Africam,  Ammian 
XXVIII  6).  Deshalb  unterliessen  es  die  Provinzialen  fast  ausnahmslos,  einen 
solch  nutzlosen  Prozess  anzustrengen  (Carette  p.  409),  wofern  sie  sich  nicht 
gar  ngementes  et  invitiu  zu  einer  erbeuchelten  Belobung  eines  schlechten 
Beamten  versteben  mussten  (vgl.  Ammian  XXX  5,  8—10). 

")  Vgl.  das  Westd.  Zeitscbr.  1905,  S.  17  fg.  uber  den  Fortbestand  des 
concilium  Arelatense  Ausgefuhrte. 


-•-•-«- 


Zur  mittelalterlichen  Verfassungsgeschichte  von 
Freiburg  i.  B.,  Koln  und  Niedersachsen. 

Von  Dr.  Otto  Oppermann  in  Utrecht. 

Die  etwas  heterogene  Uberschrift,  die  icb  den  folgenden  Aus- 
fuhrangen  zu  geben  genOtigt  bin,  bedarf  einer  kurzen  Recbtfertigung. 
Im  Mittelpunkt  meiner  Untersuchungen  steht  das  Problem  der  K6lner 
Stadtverfassung.  Es  ist  in  letzter  Zeit  durch  die  Arbeit  H.  v.  Loeschs1) 
uber  die  KOlner  Kaufmannsgilde  in  hdchst  erfreulicher  Weise  gefdrdert 
worden.  Auf  ibm  fussend  bat  neuerdings  Joachim2)  sich  bemttht, 
die  Verfassung   der   nach   Kolner   Recht   gegrttndeten   badiscben  Stadt 

l)  Die  Kolner  Kaufmannsgilde  im  12.  Jahrbundert.  12.  Erganzungs- 
heft  der  Westdeutscben  Zeitscbrift.    Trier  1904. 

*)  Hermann  Joachim,  Gilde  und  Stadtgemeinde  in  Freiburg  i.  B.  Sonder- 
abdruck  aus  der  Festgabe  zum  21.  Juli  1905,  Anton  Hagedorn  Dr.,  Senats- 
sekretar  und  Vorstand  des  Arcbivs  der  Freien  und  Hansestadt  Hamburg  ge- 
widmet.    Hamburg  und  Leipzig,  Leopold  Voss,  1906,  S.  25—115. 

18* 


Digitized  by  VjOOQlC 


274  0.  Oppermann 

Freiburg  aufzuhellen.    Die  Ergebnisse  dieser  mir  von  der  Redaktion  der 
Westdeutschen  Zeitschrift  zur  Besprechang  uberwiesenen  Arbeit  babe  ich 
zunachst  zu  prQfen.    Es  wird  sich  herausstellen,  dass  der  Grander  von 
Freiburg  nicbt,  wie  Joachim  annimmt,  die  Kftlner  Gilde  sich  zum  Muster 
genommen  hat,  sondern  die  unter  ihrem  Einfluss  1112  durch  coniuratio 
aufgerichtete  Eommunalverfassung.     Wir  haben  also  alien  Anlass,  von 
neuem  sorgfaltig  zu  erwagen,  wie  weit  sich  dieses  Ereignis  der  urkundlichen 
Uberlieferung,  die  bekanntlich  erst  um  die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts 
reichlicher  wird,   einfttgen   lasst.     Auf  diese  Weise  wird  es  gelingen, 
ein  Bild  der  verfassungsgeschichtlichen  Entwicklung  Kftlns  bis  um  1180 
zu  zeichnen,  das,  wie  ich  glaube,  das  bisherige  an  Einheitlichkeit  und 
genetischem  Zusammenhang   ubertrifft.      Aber  schliesslich  werden  doch 
gewisse  Grundlagen  der  KSlner  Stadtverfassung  noch  unerklart  bleiben, 
weil   sie   nicht  kommunaler,    sondern    staatlicher  Herkunft  sind.     Um 
aber  sie  Klarheit  zu  erbalten,  werden  wir  genOtigt  sein,  an  die  Frage 
der  karolingischen  Eolonisation  heranzutreten.    Auf  sie  hat  Karl  Rub  el 
dorch    sein    1904    erschienenes  Buch8)    die  Aufmerksamkeit   gelenkt, 
auf  das  ich  mir  vorbehalte,    an  anderer  Stelle  noch  naher  einzugehen. 
Ich  bemerke  hier  ausdrucklich,  dass  ich  Rubels  Ergebnissen,  soweit  sie 
die   germanische   Zeit   betreffen,    ablehnend   gegenUberstehe   und   auch 
manches  fur  verfehlt  halten  muss,  was  er  zur  Stutze  seiner  Beurteilung 
der   frankischen    Verhaltnisse    anfuhrt.      Seine   Grundauffassung  dieser 
Dinge  aber  ist  durchaus  richtig  und  durch  die  bisherige  Kritik 4)  nicht 
widerlegt.     Infolge   der   eigenartigen  Beziehungen  EOlns   zu  Westfalen 
werden  wir  speziell   auf   die   in  Niedersachsen  vom   frankischen  Staat 
geschaffene  Organisation  eingehen  und  deshalb  auch  zu  der  neuerdings 
von  Philipp  Heck  wieder   in   Fluss  gebrachten   Frage  der  Gerichts- 
verfassung   des  Sachsenspiegels   Stellung   nehmen   mttssen.     Da   davon 
auch   die  vielumstrittenen   standerechtlichen  Probleme   berQhrt  werden, 
habe   ich   es    fttr    angezeigt   gehalten,    dieses    niedersachsische  Kapitel 
meiner  Arbeit   auch  in   ihrem  Titel   kenntlich   zu   machen.     Es   wird 
uns  aber  schliesslich  nach  Kdln  zuruckfuhren  und  uns,  denke  ich,  ge- 
statten,    den  Ursprung   des   mittelalterlichen   Kolns    bis    in    die    karo- 
lingische  Zeit  zuruckzuverfolgen. 


8)  Die  Franken,  ihr  Eroberungs-  und  Siedelungssystem  im  deutschen 
Volkslande.    Bielefeld  und  Leipzig  1904. 

4)  G.  Caro,  Westdeutsche  Zeitschrift  24  (1906),  60—71.  U.  Stutz, 
Zeitschrift  der  Savigny  -  Stiftung  fur  Recbtsgeschichte,  G.  A.  26,  349—363. 
K.  Weller,  Historische  Zeitschrift  97  (1906)  397  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verlgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Edln  u.  Niedersachsen.       275 

1. 

Die  Freiburger  Stadtverfassung  von  1120. 

Bei  der  Grundung  Freiburgs  durch  Eonrad  von  Zahringen  bat, 
wie  in  dessen  Stiftungsarkunde  von  1120  ausdrucklich  gesagt  wird, 
das  Recht  der  EOlner  mercatores  zum  Vorbild  gedient.  Auf  diesen 
von  mir  selbst  mehrfach  (Eorrespondenzblatt  der  Westdeutscben  Zeit- 
schrift  19,  1900,  Sp.  87  f.  und  Westdeutsche  Zeitschrift  21,  1902, 
S.  34)  betonten  Zusammenhang  bat  auch  Joacbim  (S.  87  f.)  mit  Recht 
grosses  Gewicht  gelegt.  Im  Anschluss  an  die  Arbeit  Ton  Max  Foltz 5), 
die  ich  an  erstgenannter  Stelle  besprochen  babe,  h&tte  er  nocb  hervor- 
beben  k&nnen,  dass  Eonrads  Brnder  Herzog  Berthold  III.,  der  nach 
der  Uberlieferung  an  der  Stadtgrundung  beteiligt  war,  im  Sommer  1114 
im  Heere  Heinrichs  V.  gegen  KOln  gekampft  hatte  und  in  die  Gefangen- 
schaft  der  Stadt  gefallen  war.  Genug,  es  hat  sich  fur  Joachim  ein 
Aiisgangspunkt  erneuter  Untersucbung  ergeben,  nachdem  H.  v.  Loesch 
das  Problem  der  KOlner  Gilde  zu  glucklicher  LOsung  geftthrt  hat. 

Wie  dieser  einwandfrei  festgestellt  hat,  sind  die  Ton  Hflniger  1894 
in  den  KOlner  Schreinsurkunden  (II,  2,  S.  1 — 57)  heransgegebenen 
beiden  bisher  sogenannten  Grossburgerlisten  (BL  1  und  BL  2)  und 
die  Gildeliste  (GL)  von  den  BehOrden  der  rheinvorst&dtischen  Gemeinde 
St.  Martin,  nicht  von  denen  der  Gesamtstadt  Koln  gefuhrt  worden. 
Und  zwar  sind  in  die  Gildeliste  in  zwei  Eolumnen  die  neu  aufge- 
nommenen  Mitglieder  der  Gilde  und  die  der  Sondergemeinde  (Nachbar- 
oder  Burschaft)  St.  Martin  eingetragen.  Da  fast  alle  Gildemitglieder 
auch  als  Geburen  verzeichnet  sind,  so  hat  v.  Loesch  (S.  44)  mit  Recht 
geschlossen,  dass  der  Personenkreis  beider  Korporationen  ursprunglich 
identisch  war.  Erst  nach  und  nach,  indem  Leute  hinzutraten,  die 
zwar  Grundbesitzer,  aber  nicht  Teilnehmer  am  Eaufhandel  waren,  ist 
die  Gemeinde  der  Geburen  ttber  den  Ereis  der  Gilde  hinausgewachsen. 

Die  Gilde  hat  also  eine  weit  grOssere  Bedeutung  fur  die  Edlner 
Stadtverfassung  gehabt,  als  man  bisher  hat  zugeben  wollen.  Aber  es 
muss  scharf  betont  werden,  dass  die  Gilde  als  solche  nicht  die 
Organisation  der  stadtischen  Gesamtverwaltung  darstellte,  sondern  nur 
eine  einflussreiche  Gruppe  war,  die  auf  die  Entwicklung  und  Um- 
gestaltung   derselben    entscheidenden  Einfluss  gettbt  hat. 

Darin  besteht  gerade  das  Verdienst  der  Untersuchungen  v.  Loeschs, 


5)  Beitrage   zur  Geschichte   des  Patriziats   in  den  deutschen  Stadten, 
Marburger  Dissertation  1899,  S.  77  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


276  0.  Oppermann 

dass  diese  Verh&ltnisse  jetzt  ganz  klar  liegen:  nicht  die  Bttrger  der 
Gesamtstadt  sind  es,  die  sich  in  weiterem  Ereis  am  die  Gilde  schliessen, 
sondern  die  Geburen  von  St.  Martin.  Es  wird  anten  noch  gezeigt  werden, 
dass  die  Gilde  ihre  verfassungsgeschicbtliche  Bedeutnng  verloren  hat,  nach- 
dem  ihre  ftthrenden  Mitglieder  Anteil  an  der  st&dtischen  Verwaltung 
gewonnen  haben.  Wenn  somit  eine  Cbertragung  von  KOlner  Rechtsver- 
h&ltnissen  auf  Freiburg  stattgefanden  hat,  so  moss  das  Organ  dieser 
Verwaltung,  in  das  die  Gilde  eingedrungen  ist,  das  sie  vielleicht  mit  ge- 
schaffen  hat,  sich  in  Freiburg  wiederfinden,  aber  nicht  die  Gilde  selbst. 

MerkwUrdig,  dass  Joachim  sich  dieser  Einsicht  verschlossen  hat. 
Er  konstatiert  S.  104  selbst:  „Es  bestand  in  der  Altstadt  KOln  seit 
lange  ein  SchGffenkollegium,  das  sp&testens  urn  die  Mitte  des  12.  Jahr- 
hnnderts  als  oberste  EommunalbehOrde  der  Gesamtstadt  anerkannt  war. 
Es  z&hlte  der  Kegel  nach  24  oder  25  Mitglieder,  die  nicht  nur  scabini 
heissen,  sondern  daneben  einen  der  Freiburger  Bezeichnung  consules 
durchaus  ad&quaten  Namen  ftthren,  n&mlich  senatores". 

Andrerseits  heisst  es  in  der  Freiburger  Handfeste :  Ego  Cftnradus . . . 
mercatoribus  personatis  circumquaque  convocatis  quadam  coniuratione 
id  forum  decrevi  incipere  et  excolere.  Ferner  (§  2,  Satz  2):  Si  quis 
autem  sine  uxore  et  liberis  aut  absque  herede  Jegitimo  moritur,  omnia 
que  possederat  24  coniuratores  fori  per  integrum  annum  in  sua  po- 
testate  aut  custodia  retineant.  Und  in  §  5:  Si  qua  disceptatio 
vel  questio  inter  burgenses  meos  orta  fuerit .  . .,  pro  consuetudinario 
et  legitimo  iure  omnium  mercatorum,  precipue  autem  Coloniensium, 
examinabitur  iudicio. 

Gegen  die  Annahme  einer  Entlehnung  der  KOlner  Verfassungs- 
institutionen  spricht,  wenn  man  sie  ernstlich  ins  Auge  fasst,  zun&chst  aller- 
dings  eine  numerische  Differenz.  In  KSln  zahlte  die  oberste  Eommunal- 
behOrde nicht  „der  Kegel  nach  24  oder  25",  sondern  ursprttnglich  bestimmt 
25  Mitglieder  (vgl.  unten  S.  301).  Aber  diese  Schwierigkeit  l&sst  sich 
befriedigend  lSsen.  In  dem  soeben  angefQhrten  §  5  seiner  Urkunde 
bestimmt  Konrad,  dass  Streitigkeiten  unter  den  burgenses  non  secundum 
meum  arbitrium  vel  rectoris  eorum,  sondern  nach  dem  ius  omnium 
mercatorum  geschlichtet  werden  sollen.  Am  Schlusse  der  Handfeste 
erkl&rt  dann  der  Stadtherr:  Ne  hoc  iuramentum  aliqua  necessitate  in- 
fringerem,  manu  mea  dextera  huius  rei  fidem  libero  homini  et  coniura- 
toribus  fori  inviolabiliter  dedi.  Eonrad  hat  also  auf  gleichem  Fusse 
mit  einem  liber  homo  verhandelt,  der  als  Yermittler  zwischen  ihm  und 
den   coniuratores  auftritt.     Damit  werden   die   Bestimmungen  des  §  5 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       277 

deotlich:  der  rector  ist  ein  Lokator.  Aber  er  erhalt  nicht  eine  herr- 
scbaftliche  Gerichtsbarkeit  aber  seine  24  Genossen,  sondern  die  Ent- 
scheidung  interner  Recbtsstreitigkeiten  wird  ibrer  Gesamtbeit  Qbertragen. 
Als  Vermittler  zwischen  ibr  und  der  staatlichen  Gewalt  bekleidet  der 
Rektor  ein  halb  staatliches,  halb  kommanales  Amt;  er  steht  als  25.  Mit- 
glied  der  KommunalbebOrde  neben  den  24  coniuratores. 

Danach  liegen,  sollte  man  denken,  die  Dinge  ziemlich  einfach: 
das  Kolleg  der  25  EOlner  Senatoren  erscbeint  in  Freiburg  in  Gestalt 
des  rector  and  der  24  conjaratores. 

Joacbim  bat  denn  aucb  (S.  74  ff.)  der  berrschenden  Hyperkritik 
gegenuber  erfrenlicberweise  energisch  betont,  dass  die  coniuratio  mer- 
catorum,  von  der  die  Einleitung  der  Handfeste  spricht,  als  eine  ge-. 
schworene  Einung  angesehen  werden  muss.  Nur  ist  damit  nicht  er- 
wiesen,  dass  „die  alteste  Stadtgemeinde  eine  Gilde  wara  ;  denn  von 
einer  solchen  findet  sicb  in  den  Freibnrger  Stadtrecbtsquellen  nicht  die 
leiseste  Spur.  Es  zeigt  sich  vielmehr,  dass  eine  Stadtgemeinde  sicb 
mit  EOlner  Eaufmannsrecht  durcb  coniuratio  constitui  eren 
und  doch  auf  Errichtung  einer  Gilde  verzichten  konnte.  Man 
musste  also  schon  nach  diesem  Sachverhalt  annehmen,  dass  die  EOlner 
Stadtgemeinde  durch  coniuratio,  wenn  auch  zweifellos  unter  bestimmen- 
dem  Einfluss  einer  Gilde,  entstanden  ist.  Uberdies  besitzen  wir  die 
Nachricht  des  MOnchs  von  St.  Pantaleon  zum  Jahre  1112:  Coniuratio 
Coloniae  facta  est  pro  libertate6)  —  zwei  Jahre  vor  Herzog  Bertholds 
Anwesenheit  in  EGln !  Sehr  mit  Unrecht  hat  Joachim  diese  Stelle,  auf 
deren  verfassungsgeschichtliche  Bedeutung  mehrfach  aufmerksam  gemacht 
worden  ist7),  vdllig  ignoriert. 

Nun  darf  allerdings  nicht  verschwiegen  werden,  dass  die  tlber- 
lieferung  der  oben  aus  der  Freiburger  Handfeste  mitgeteilten  Stellen 
nicht  einheitlich  ist.  Dieser  Umstand  hat  es  Joachim  ermOglicht,  zur 
Stutze  seiner  Gildetheorie  an  einer  entscheidenden  Stelle  eine  Inter- 
polation anzunehmen. 

Die  Berechtigung  dieses  Verfahrens  haben  wir  vorerst  zu  prufen. 
Durch  kritische  Untersuchungen  der  letzten  Jahre  sind  neue  Momente 
fttr  die  Beurteilung  der   altesten   Freiburger  Stadtrechtsaufzeichnungen 


•)    Chronica  regia  ed.  Waitz  (Hannover  1880)  S.  52. 

')  Hdniger,  Mevissen  •  Festschrift  (K6ln  1895)  S.  271.  Hansen,  Fest- 
schrift znr  Eroffnung  der  neuen  Hafenanlagen  der  Stadt  Koln  (1898),  S.  14  ff. 
Keussen,  Westdeutscbe  Zeitschr.  20, 1901,  S.  56.  Von  mir  selbst  Westdeutsche 
Zeitschr.  21, 1902,  S.  33.  Eorrespondenzblatt  des  Gesamtvereins  51, 1903,  S.  70. 


Digitized  by  VjOOQlC 


278  0.  Oppermann 

hervorgetreten.  Sie  sind  nur  in  einer  Abschrift  von  1341  uberliefert, 
and  es  ist  deshalb  schwierig,  sie  nach  ihren  verschiedenen  Bestand- 
teilen  auseinanderzuhalten  and  richtig  za  datieren.  Jedenfalls  ist  im 
Laufe  des  13.  Jahrhunderts  eine  neue  Kodifikation  des  Freiburger 
Rechtes,  der  sog.  Stadtrodel,  geschaffen  worden,  dessen  Entstehung  somit 
fQr  die  alteren  Aafzeichnungen  den  terminus  ad  quern  bildet.  Der  Stadt- 
rodel ist  nun  zwar  schon  in  der  Berner  Handfeste  von  1218  benatzt, 
aber  diese  hat  F.  E.  Welti  (Die  Rechtsquellen  des  Kantons  Bern, 
Stadtrechte  I.  S.  IX  ff.)  1902  als  eine  Falschung  von  ca.  1275  nach 
gewiesen.  Der  Freiburger  Rodel  muss  also  nicht  schon  vor  1218 
vorhanden  gewesen  sein ;  er  ist  vielmehr,  wie  sich  aus  andern  GrGnden 
ergibt,  erst  kurz  vor  1248  entstanden.  Damit  ist  die  Bahn  fur  eine 
erfolgreiche  kritische  Analyse  der  alteren  Freiburger  Aafzeichnungen  frei 
geworden.  Nach  den  uberzeugenden  Ausfuhrungen  S.  Rietschels  (Viertel- 
jahr8schrift  fur  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  3,  1905,  421—44) 
gehOren  der  1120  von  dem  Zahringer  Konrad  verliehenen  Handfeste 
nur  Einleitung,  §  1  bis  5  (bezw.  7)  und  Schluss  des  Textes  von  1341 
an,  jedoch  ausser  Satz  2  und  3  des  §  2,  die  ebenso  wie  §  6  (bezw.  8) 
bis  15  bis  zum  Jahre  1218  hinzugefugt  worden  sind;  §§16  bis  55 
endlich  stellen  eine  erst  nach  1218  in  burgerlichen  Kreisen  entstandene 
Rechtsaufzeichnung  dar ;  von  ihr  bietet  aber  eine  im  Bremgartener  Stadt- 
archiv  aufbewahrte  Abschrift  von  etwa  1258  vermutlich  einen  ureprung- 
licheren  Text.  Diese  letztere  Annahme  wird  zwar  von  Joachim  ange- 
fochten,  doch  schliesst  er  sich  sonst  in  allem  Wesentlichen  Rietschel  an. 
Bei  diesem  Stand  der  handschriftlichen  tjberlieferung  glaubt 
Joachim  im  zweiten  Satz  des  §  2,  der,  wie  bemerkt,  sp&terer  Zusatz 
ist,  die  Zahl  24  vor  den  Worten  ,coniuratores  fori1  verwerfen  zu 
dttrfen  als  Interpolation  einer  ^Generation,  die  von  der  Gilde  oder 
wenigstens  von  ihrer  einstigen  Identit&t  mit  der  Gemeinde  nichts  mehr 
wusste".  Diese  Art  der  Textkritik  mass  als  willkurlich  und  vdllig 
unzul&ssig  bezeichnet  werden.  Aber  es  gelingt  ihm  auf  diese  Weise, 
das  Zwischenglied  zu  entfernen,  das  die  am  Schluss  der  Handfeste, 
also  in  ihrem  altesten  Teile,  genannten  coniuratores  fori  mit  dem 
aus  24  consules  bestehenden  Kollegium  verbindet;  in  §  37,  also  in 
der  dritten,  erst  nach  1218  entstandenen  Schicht  des  Stadtrechts 8) 
wird  es  zuerst  erw&hnt.     Und  somit  mussen  nach  Joachim  die  coniura- 

8)  Der  rector  erscheint  in  diesem  Teile  der  Rechtsaufzeichnung  als 
iudex  oder  scultetus.  Vgl.  §§  17.  30.  35.  Nach  §  35  wird  er  j&hrlich  von 
den  burgenscs  gew&hlt. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Yerfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Kdln  u.  Niederoachsen.       279 

tores  von  1120  als  Gilde-  and  Gemeindegenossen,  nicht  als  genossen- 
schaftliche  Behdrde,  die  auf  eine  bestimmte  Mitgliederzahl  beschrankt 
war,  angesehen  werden. 

Noch  etwas  anderes  steht  freilich  dieser  Auffassung  Joachims  im  Wege. 
Die  24  consoles  erscheinen  wieder  unter  dem  Namen  coninrati  in  einer 
Urkunde,  welche  uber  die  Verfassungsanderung  von  1248  ausgestellt 
wurde  (Joachim  S.  87  Anm.  2) :  Statuimos  preterea  alios  viginti  qnatuor 
prioribns  24  coniuratis  fore  adiungendos,  sine  quorum  consilio  et  con- 
sensu priores  nee  debent  nee  possunt  commune  negocium  ville  nostre 
aliquatenus  ordinare.  Gleichzeitig  ist  eine  neue  BehOrde  von  4  consoles 
geschaffen  worden,  von  denen  die  Gemeinde  einen  aus  den  alten,  die 
drei  andern  aus  den  neuen  Yierundzwanzigern  zu  wahlen  hat.  Joachim 
meint  nun,  nur  zum  Unterschied  von  diesen  neuen  consules  habe  man 
fur  die  alten  „vorubergehend  einen  fur  alle  Beam  ten  passenden  Aus- 
druck  gewahlt".  (S.  86)  Wie  kunstlich  dieser  Ausweg  ist,  liegt  auf 
der  Hand.  Durch  ihn  ist  Joachim  abgefuhrt  worden  von  der  frucht- 
barsten  Erkenntnis,  die  aus  der  von  ihm  selbst  so  stark  betonten 
Yerwandtschaft  des  Freiburger  Rechts  mit  dem  KOlner  Recht  fliesst: 
Schon  1120  gab  es  eine  Kdlner  Kommunalbehdrde  von  25  Mitgliedern; 
die  25  KOlner  Senatoren  waren  nicht  ein  erst  seit  der  Mitte  des 
12.  Jahrhunderts  als  KommunalbehOrde  anerkanntes  SchSffenkolleg  der 
Altstadt,  sondern  die  BehOrde  der  coniuratio  von  1112.  Die  Freiburger 
Yerhaltnisse  werden  ja  aus  den  Quellen  vOllig  deutlich.  Die  24  mercatores 
der  conjuratio  von  1 120  waren  nach  der  Einleitung  der  Handfeste  bevorzugt 
durch  den  mit  nur  einem  Solidus  Zins  belasteten  Besitz  einer  100X50 
Fuss  grossen  area  in  constituto  foro.  Unter  diesem  forum  ist  zunaehst 
die  Marktansiedlung,  eine  Kolonie  von  24  curtes  (vgl.  §  76  des  Stadt- 
rodels)  zu  verstehen.  Um  dieselbe  gruppierten  sich  an  drei  verschie- 
denen  Orten  die  Verkaufsstande.  Dies  ergibt  sich  aus  §  77  und  78 
des  Stadtrodels:  Quilibet  consulum  debet  habere  bancum  unum  sub 
tribus  lobiis,  que  per  iuramentum  a  prima  fundatione  civitatis 
sunt  institute.  Uno  vero  consulum  mortuo,  qui  eius  locum  succedet 
eundem  bancum  possidebit.  Sunt  autem  tres  lobie:  inferiores  macelli, 
lobia  prope  hospitale,  banchi  panum  apud  forum  piscium.  Seit  Grun- 
dung  des  Marktes  hatten  also  die  coniuratores  fori  (die  24  consules) 
am  Kleinhandel  vertragsmassig  bevorzugten  Anteil.  Teilnahme  war  natur- 
lich  auch  jedem  andern  fur  langere  oder  kurzere  Zeit  nach  Freiburg 
zureisenden  Handler  gestattet;  aber  ein  solcher  war,  auch  wenn  er 
ausser  dem  Marktstand    eine  Parzelle    mit  Wohnhaus    mietete,    nicht 


Digitized  by  VjOOQlC 


280  0.  Oppermann 

Erbsasse,  besass  far  seinen  Grundbesitz  keine  Offentlich  rechtlichen 
Garantien. 

Eine  auch  far  die  allgemeine  Auffassung  der  Dinge  nicbt  un- 
wicbtige  Erkenntnis.  Die  coniuratores  fori  sind  nicbt  eine  Kaufmanns- 
gemeinde  in  landlaufigem  Sinne,  sondern  ein  Konsortium  von  Unter- 
nehmern,  die  der  Kramer-  und  Handwerkerbevftlkerung  gegenuber  in 
entscbeidender  Weise  privilegiert  sind;  der  rector,  kann  man  sagen, 
ist  primus  inter  25  pares  locatores.  Eonrad  von  Zabringen  ist  also 
bei  seiner  Stadtgrundung  von  ahnlichen  Gesichtspnnkten  geleitet  worden, 
wie  Erzbiscbof  Friedrich  von  Bremen-Hamburg  in  der  bertlhmten  Ur- 
kunde  von  1106,  dem  altesten  deutscben  Kolonistenrecht 9).  Einem 
sacerdos  Heinricb  und  fanf  andern  namentlich  benannten  Hollandern 
uberwies  Friedrich  eine  mehrere  hundert  mansos  umfassende  terra  in- 
culta  et  paludosa.  Far  die  einzelnen  Hufen  wird  eine  GrOsse  von 
720X30  Kftnigsruten  einscbliesslich  der  Entwasserungsgraben  festgesetzt, 
ne  discordia  in  posterum  in  populo  haberetur.  Dieser  populus  bildet 
die  neuen  Marschbauerngemeinden  —  dass  deren  mehrere  sind  und 
nicbt  etwa  die  6  Lokatoren  als  die  Eolonistengemeinde  betrachtet  werden 
durfen,  wird  sich  gleich  zeigen.  Die  Unternehmer  erhalten  fiber  das 
ganze  Gebiet  die  interne  Gerichtsbarkeit  gegen  2  Mark  jahrlich  von 
je  100  Hufen.  Kdnnen  sie  placita  sive  iudicia  maiorum  rerum  nicht 
unter  sich  erledigen,  so  haben  sie  den  Erzbiscbof  selbst  in  ihre  Mitte 
zu  rufen ;  er  erhalt  dann  de  placitali  questu  ein  Drittel.  Die  Lokatoren 
haben  also  ihren  weltlichen  Gerichtsstand  vor  dem  Bischof  selbst,  unter 
Ausschluss  seiner  Beam  ten.  Bezttglich  des  Sendgerichts  erklaren  sie 
sich  bereit,  secundum  sanctorum  decreta  patronum  et  canonicam  iustitiam 
et  institutionem  Trajectensis  ecclesie  sich  dem  Bischof  zu  unterstellen. 
Auch  die  unteren  geistlichen  Instanzen  werden  also  ausgeschaltet ;  die 
Lokatoren  sind  sendbarfrei.  Es  steht  ihnen  die  Errichtung  neuer  Pfarr- 
kirchen  zu,  und  die  parrochiani  —  der  populus!  —  verpflicbten  sich, 
jeden  Pfarrgeistlichen  mit  einem  Dotalmansus  auszustatten.  Obwohl  es 
nicht  ausdrllcklich  gesagt  wird,  darf  nach  dem  ganzen  Zusammenhang 
angenommen  werden,  dass  der  sacerdos  Heinrich  die  Sendgerichtsbar- 
keit  fiber  die  neuen  Pfarrgemeinden  hat. 

Es  wird  sich  nun  weiterhin  zeigen,  wie  das  Bedurfnis  einer  vom 
Staate  anerkannten  Vertretung  vor  Gericht  in  KOln  wie  vielfach  ander- 


•)  Bremisches  Urkandenbuch  I  S.  28  f.     Danach   Altmann  -  Bemheim, 
Ausgewahlte  Urkunden  *  Nr.  80,  (*  Nr.  68). 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedenachsen.       281 

warts  einen  Zwdlferausschuss  der  Gilde  ins  Leben  rief,  der  sich  dann  mit 
den  AltstadtschOffen  zum  Senatorenkolleg  yon  25  MitgHedern  vereinigte. 
Joachims  Meinnng  (S.  84),  der  Aosdrnck  coniuratores  diene,  „abge- 
sehen  davon,  dass  er  bekanntlich  Eideshelfer  bedeuten  kann,  zur  Be- 
zeichnung  von  Lenten,  die  sich  znr  Erreichung  eines  Zweckes  durch 
einen  Schwnr  nntereinander  verbnnden  haben",  ist  mithin  ganz  richtig, 
nor  geht  darans  ja  gerade  hervor,  dass  nicht  jede  coninratio  eine  Gilde 
sein  muss. 

Aucb  darin  stimmen  wir  Joachim  (S.  88  ff.)  bei,  dass  erst  die 
vier  consnles  yon  1248  als  Stadtrat  zu  betrachten  sind.  Aber  es  ist 
deshalb  nicht  notwendig,  die  alten  Viernndzwanziger  aus  dem  Akt  der 
Stadtgrundung  kunstlich  ansznschalten ;  sie  nehmen  eben  seit  1120  die- 
selbe  Doppelstellnng  yon  richterlicher  nnd  kommnnaler  BehOrde  ein 
wie  die  KOlner  Senatoren  yon  1112.  Daher  die  Singularity  in  der 
Verfassungsentwicklnng  Freiburgs,  die  Joachim  sehr  inkonsequenter- 
weise  zu  beseitigen  sich  bemuht. 

Seine  Untersuchungen  sind  daran  gescheitert,  dass  er  die  staat- 
lich-fiskalischen  Elemente  der  Rechtsbildnng  vOllig  ignoriert  hat,  denen 
mindestens  die  gleiche  Bedeutung  wie  der  Gilde  zukommt.  So  dass 
seine  weiteren  Ausfuhrungen  —  er  stellt  S.  32  Anm.  3  noch  eine 
Vertffentlichung  aber  das  Wesen  der  Gilde  in  Aussicht  —  nur  wieder 
zu  einer  scharferen  Betonnng  der  gegnerischen  Auffassung  fuhren  dQrften. 
Denn  schon  jetzt  wird  man  seiner  Behauptnng  (S.  31),  die  stadtischen 
Gemeinden  in  Magdeburg,  Naumburg,  Halberstadt,  Quedlinburg,  Bremen, 
Gandersheim,  Goslar  und  andern  Marktorten  seien  yon  Anfang  an  als 
Gilden  organisiert  gewesen,  widersprechen  mussen.  Die  Magdeburger 
Gilde  war  eine  Gewandschneiderbrnderschaft,  die  erst  yon  Erzbischof 
Wichmann  (1152—92)  gestiftet  worden  ist10),  und  gleichfalls  als  Tuch- 
h&ndlerinnung  tritt  uns  erst  im  Jahre  1200  die  Gilde  in  Goslar  ent- 
gegen;  ob  sie  mit  den  Goslarer  Kaufleuten,  nach  deren  Beispiel  1083  den 
Qnedlinburger  Kaufleuten  die  Gerichtsbarkeit  de  cibariis  verliehen  wird, 
identifiziert  werden  darf,  ist  fraglich11).  In  andern  der  genannten 
Stadte  findet  sich  von  einer  Gilde  uberhaupt  keine  Spur.  Uberdies  aber 
bedarf  es  nach  meinen  Ausfuhrungen  uber  die  Magdeburger  mercatores 


10)  Doren,  Untersuchungen  zur  Geschichte  der  Kaufmannsgilde  (Leipzig 
1893)  S.  100  ff.  Uber  den  Unterschied  zwischen  alteren  und  jiingeren  Gilden 
ygl.  auch  v.  Loesch,  Kaufmannsgilde  S.  4.  Die  Dortmunder  Gilde  halte  auch 
ich  far  alter;  vgl.  unten. 

")  Doren  a.  a.  0.  S.  96  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


282  0-  Oppermann 

in  dieser  Zeitschrift  25,  125  f.  durchaus  noch  naherer  Untersuchung, 
wie  weit  der  niedersachsische  Handel  des  10.  Jahrhunderts  in  den 
Handen  ursprtinglich  fiskalischer  Mannschaft  lag. 

2. 
Die  Niederlassung  der  Gilde  in  der  Kttlner  Rheinvoratadt 

Damit  kOnnen  wir  Abschied  nebmen  von  Joachims  Arbeit.  Wir 
haben  seine  Aufstellungen  im  Wesentlichen  ablebnen  mOssen;  aber  wir 
sind  dabei  zu  einem  Ergebnis  gekommen,  das  fur  die  Erkenntnis  der 
Kdlner  Stadtverfassung  von  hOchster  Wichtigkeit  ist.  Aus  der  Frei- 
burger  Handfeste  von  1120  lasst  sich  schliessen,  dass  damals  die 
Kdlner  Stadtgemeinde  von  einem  durch  coniuratio  gebildeten,  aus 
25  Mitgliedern  bestehenden  Ausschuss  regiert  wurde. 

Es  entspricht  das,  wie  schon  bemerkt,  der  Auffassung,  die  ich 
selbst  in  Ubereinstimmung  mit  den  mersten  neueren  Forschern,  die 
sich  speziell  mit  KOln  beschaftigt  haben,  mir  von  der  coniuratio  des 
Jahres  1112  gebildet  und  wiederholt  vorgetragen  habe.  Und  zwar 
betrachte  ich  als  treibendes  Element  bei  diesem  Vorgang  die  kauf- 
mannische  Bevdlkerung  der  Martinsvorstadt,  die  als  eine  Fremdgemeinde 
dem  bestehenden  Gericht  durch  einen  Ausschuss  von  12  Senatoren 
schon  im  11.  Jahrhundert  eingegliedert  worden  war.  Indem  diese 
mit  den  Schdffen  der  Altstadt  eine  Schwurbruderschaft  schlossen,  ent- 
stand  die  Stadtverfassung  von  1112. 

Diese  Auffassung  ist  m.  E.  die  einzig  mOgliche,  wenn  man  nicht 
uberhaupt  darauf  verzichten  will,  balb  verschttttete  Zusaminenhange  auf- 
zuhellen.  Sie  hat  jedoch  weder  bei  v.  Loesch  Beifall  gefunden,  der 
die  Annahme  eines  besonderen  Schoffenkollegs  der  Rheinvorstadt  far 
eine  unhaltbare  Hypothese  erklart,  noch  bei  Joachim,  der  (S.  69  Anm.  2) 
meine  AusfQhrungen  gleichfalls  als  hOchst  hypothetisch  bezeichnet. 

In  Wirklichkeit  sind  sie  durch  die  Untersuchungen  v.  Loeschs  — 
und  mittelbar  auch  durch  die  Joachims  —  nicht  in  Frage  gestellt, 
sondern  in  vollem  Umfange  bestatigt  worden.  Ich  gedenke  das  im 
Folgenden  eingehend  zu  begrttnden. 

Es  steht  fest,  dass  es  eine  Gilde  war,  die  sich  in  der  Rhein- 
vorstadt niederliess,  und  auch  daruber  herrscht  wohl  Obereinstimmung, 
dass  von  hier  der  Anstoss  zur  Konstituierung  der  Stadtgemeinde  aus- 
gegangen  ist.  So  erhebt  sich  zunachst  die  Frage:  Brachte  die  Gilde 
als  solche  eine  Organisation  schon  mit,  die  geeignet  war,  fur  die  Stadt- 
verfassung Bedeutung  gewinnen? 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verigesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       283 

Wir  mussen  uns,  am  darauf  antworten  zu  konnen,  in  verschie- 
denen  Gegenden  ttber  die  Gilde  zu  orientieren  such  en. 

In  Danemark  bestand  ihr  Beamtenorganismus  nach  den  Unter- 
suchungen  Max  Pappenheims 1S)  aus  dem  Alderman,  den  beiden  Stuhl- 
brudern  und  dem  praepositus.  Von  ihnen  kann  der  Alderman  nicht 
wie  Pappenheim  annimmt,  ein  von  der  Gilde  selbstandig  geschaifenes 
Amt  sein.  Denn  er  fehlt  bei  den  meisten  Gilden  des  westeuropaischen 
Kontinents,  und  die  engliscben  Yerhaltnisse  zeigen,  dass  durch  den  Alder- 
man die  Gilde  oder  uberbaupt  eine  lokale  Organisation  dem  staatlicben 
Organismus  eingegliedert  wird.  Denn  London  z.  B.  hat  im  Jabre  1200 
25  Aldermanner,  die  Vorsteher  der  Stadtdistrikte  sind18).  Die  Utrechter 
Gilde,  an  deren  Spitze  1233  zwei  aldermanni  erscheinen  u),  zeigt  gleich- 
falls,  dass  nicht  der  Einzelvorsteher  der  Gilde  als  solcher  Alderman 
geheissen  haben  kann.  Denn  anderwarts,  in  Danemark  z.  B.,  gibt  es 
ja  neben  dem  einzelnen  Alderman  ein  kollegiales  Amt   in  der  Gilde. 

Schon  dadurch  wird  es  wahrscheinlich,  dass  der  ursprungliche 
Gildevorsteher  der  praepositus  ist.  Dafur  spricht  auch  der  von  Pappen- 
heim S.  225  ff.  erdrterte  priesterliche  Charakter  des  Amtes ;  denn  ein 
solcher  musste  in  heidnischer  Zeit  dem  Vorsteher  einer  nur  durch  das 
Ritual  der  Blutsbruderschaft  verbundenen  Gemeinschaft  beiwohnen.  Der 
praepositus  begegnet  als  Gildevorstand  auch  in  Nordfrankreich,  in 
Valenciennes.  Das  1067  bestatigte  Statut  der  dortigen  Gilde  bestimmt, 
dass  der  praepositus  Eaufmann  sein  muss15),  was  vielleicht  auf  eine 
Abwehr  kirchlicher  Einflusse  zu  deuten  ist.  Es  wurde  hier  also  der 
ursprungliche  Gildevorstand  sich  erhalten  und  dem  Staat  gegenuber  die 
Funktionen  eines  Beamten  der  Selbstverwaltung  ubernommen  haben. 

Unter  diesen  Umstanden  wird  man  den  Kdlner  negotiatorum 
praepositus  der  vita  Heriberti,  also  des  11.  Jahrhunderts,  der  einen 
flQchtigen  Verbrecher  festnimmt,  als  Gildebeamten  zu  erklaren  be- 
rechtigt  sein16). 

Gleichfalls  in  der  Gilde  scheint  das  kollegiale  Amt  seinen  Ursprung 
zu  haben,  das  uns  in  KOln,  durch  die  Amterverfassung  umgebildet,  in  Ge- 
stalt  der  beiden  dienenden  BQrgermeister  entgegentritt.    Denn  diese  kol- 


15)  Die  altdanischen  Schutzgilden,  Breslau  1885,  S.  212  ff. 
13)  Hegel,  Stadte  und  Gilden  (Leipzig  1891)  I  S.  75  f. 

u)  Codex  diplomatics  Neerlandicus  I  (Utrecht  1848)  Nr.  15. 
")  Hegel  a.  a.  0.  II,  150.     Doren  a.  a.  0.  S.  64  f. 

16)  Anders  v.  Loesch,  Kaufmannsgilde  S.  43,  im  Anschluss  an  von  Below, 
Jahrbucher  f.  Nationalokonomie  und  Statistik  Bd.  58,  S.  63  Anm.  3. 


Digitized  by  VjOOQlC 


284  0.  Oppermann 

legiale  BehOrde  findet  sich  auch  in  den  danischen  Gilden ;  es  sind  die  beiden 
Stuhlbrttder,  die  das  Gelage  der  Binder  anzuordnen  and  za  uberwachen 
haben.  Sie  nehmen  dem  Alderman  gegenuber  etwa  dieselbe  Stellung 
ein  wie  die  E6lner  magistri  gegenuber  den  stadtischen  Unterrichtern. 
In  Utrecht  ist,  wie  die  oben  angeftthrte  Stelle  zeigt,  das  kol legiale 
Amt  zur  offiziellen  and  einzigen  Vertretang  der  Gilde  geworden. 

Aus  den  Darlegungen  Pappenheims  S.  238  ff.  erhellt  nan  ferner, 
welche  weitere  Aasgestaltang  die  Organisation  der  Gilde  dadurch  erfahr, 
dass  sie  dem  Landesrechtsverband  eingegliedert  werden  mosste.  Da  die 
Gilde  eine  Fremdgemeinde  bildete,  konnte  nicht  jedes  ihrer  Mitglieder 
zur  Eideshilfe  eines  angeklagten  Genossen  zagelassen  werden;  das 
Gericht  mosste  qualifizierte  Eideshelfer  fordern.  So  ergab  sich  die 
Notwendigkeit,  einen  Aosschuss  von  12  Mitgliedern  zn  bilden,  die 
gegebenen  Falls  den  nach  Landesrecht  erforderlichen  ZwOlfereid  za  leisten 
bereit  and  dadarch  dem  Gericht  gegenflber  ein-  fur  allemal  qualifiziert 
waren.  In  den  danischen  Gildestatnten,  die  Pappenheim  S.  441  ff. 
mitgeteilt  hat,  lasst  sich  die  allmahliche  Entwicklang  dieser  Einrichtang 
verfolgen.  Die  Satzung  der  Flensbarger  Enatsgilde  bestimmt  in  §  11 
(S.  444),  dass  niemand  sich  der  Auslosang  von  Eideshelfern  entziehen 
darf ;  und  die  Knutsgilde  zu  Store  Hedinge  hat  in  §  33  (S.  478)  fest- 
gesetzt:  Si  (quis  fratrum)  ad  regem  vel  episcopum  vocatus  fuerit,  senior 
faciat  conventom  fratrum  et  eligat  12  ex  fraternitate,  qaos  voluerit, 
qui  cum  eo  et  convivii  expensa  vadant  et  ei  auxilium  pro  posse  ferant. 

Mit  Recht  hat  Pappenheim  betont,  dass  dieser  Zwdlferausschuss 
nicht  aus  dem  internen  Bedurfnis  der  Gilde  hervorgegangen,  sondern 
ihr  vom  Landesrecht  gewissermassen  aufgenOtigt  worden  ist.  Die  Rich- 
tigkeit  dieser  AufFassung  finden  wir  bestatigt,  wenn  wir  uns  nun  wieder 
nach  Nordfrankreich  wenden.  Der  qualifizierten  Eideshelfer  bedurfte 
naturlich  nicht  nur  eine  Gilde,  sondern  jede  durch  starken  Zuzug  von 
aussen  angewachsene  Gemeinde,  die  dem  Landesgerichtsverband  einge- 
gliedert zu  werden  wunschte.  Deshalb  hat  Graf  Robert  II.  von  Flandern 
(1093  —  1111)  for  die  villa  Aire  durch  eine  Lex  amicitiae  ein  Kol- 
legium  von  12  selecti  judices  geschaffen,  qui  fide  et  juramento  firmaverant, 
quoniam  in  judicio  non  excipient  personam  pauperis  vel  divitis,  nobilis 
et  ignobilis,  proximi  vel  extranei.  Dieser  Zwdlferausschuss  bildet  ein 
Genossengericht  unter  Vorsitz  des  praefectus  amicitiae,  ist  aber  andrer- 
seits  dem  Gericht  des  praefectus  comitis  eingegliedert17).    Der  ZwOlfer- 


17)  Hegel,  Stadte  und  Gilden  II,  166  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.        285 

ausschuss  erscheint  ebenso  als  daaernde  Einrichtung  1067  in  den  Satzungen 
der  Gilde  zu  Valenciennes18),  also  in  einer  Stadt  des  Hennegau,  der 
damals  zum  dentschen  Reich  gehOrte. 

Es  kann  hier  nicht  die  Aufgabe  sein,  den  geistigen  Strftmungen 
nachzugehen,  die  seit  der  zweiten  Halfte  des  11.  Jahrhunderts  die 
Anerkennung  der  kommnnalen  Selbstverwaltung  durch  den  Staat  be- 
gOnstigt  haben.  Aber  es  muss  doch  darauf  hingewiesen  werden,  dass 
die  Pax,  die  Erzbischof  Sigewin  von  K6ln  im  Jahre  1083  nach  dem 
Master  des  Lutticher  Gottesfriedens  aufrichtete,  Reinigung  durch 
ZwOlfereid  festsetzte  fur  die  Erben  eines  wegen  Friedensbruch  ver- 
bannten  liber  vel  nobilis,  die  ihn  bei  sich  aufgenommen  haben  sollen ltf). 
Denn  mit  dieser  Pax  Sigewini  stehen  ihrerseits  die  traditiones  et 
leges  in  unverkennbarem  Zusammenhang,  die  ein  comes  Arnoldus  —  es 
kann  nur  der  1072—1090  nachweisbare  EOlner  Burggraf  sein  —  dem 
Kdlner  Vorort  Niederich  verliehen  hat 20).  Wie  die  Pax  Sigewini  dem 
Verletzer  des  Friedens  androht,  dass  er  a  finibus  confinium  suorum 
expellatur,  so  droht  das  Niedericher  Weistum  dem  Rechtsverweigerer 
an:  rebellis  de  karta  civium  et  communione  nostra  repudiabitur. 

Nach  dem  Niedericher  Weistum  fungiert  nun  ein  Ausschuss  von 
12  Senatoren 81),  zunacht  in  den  drei  placita  legalia,  aber  deren  Be- 
deutung  weiter  unten  noch  zu  handeln  ist,  indem  er  auf  Interpellation 
des  Bischofs  oder  seines  potens  nuntius  Rechtsweisungen  aber  Grund- 
besitz  (hereditates)  erteilt.  Ferner  muss  die  Elage  gegen  einen 
Parochialgenossen  coram  magistris  civium  et  senatoribus  et  iudicibus 
nostris  (also  den  Unterrichtem  der  Sondergemeinde  Niederich,  die  in 
§  3  ministri  nostri,  vicarii  scilicet  comitis  et  advocati  genannt  werden) 
vorgebracht  werden.  Aber  damit  ist  das  staatliche  Gericht  keineswegs 
ausgeschaltet;  wenn  auf  diesem  Wege  kein  Recht  zu  erlangen  ist,  unter- 


1S)  Ebenda  II,  150. 

19)  Mon.  Germ.  Legura  sectio  IV,  Bd.  I,  S.  604,  §  6. 

*•)  Honiger,  Kdlner  Schreinsurkunden  II,  1  S.  51.  Ich  habe  das  im 
Wesentlichen  achon  Westdeutsche  Zcitschrift  21,  S.  32  if.  ansgefuhrt.  v.  Loesch 
bestreitet  (Vierteljahrsschrift  far  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  4,  201) 
die  Identitat  des  comes  Arnoldus  mit  dem  Kdlner  Burggrafen.  Aber  welchem 
andern  Grafen  soil  der  Ort  Niederich  unterstanden  haben? 

")  Die  Bezeichnung  scabini  erscheint  von  Nachtragen  (Nied.  1  VIII,  2; 
XI  15;  2  II  5,  IV  6,  VIII  4,  X  11)  abgesehen  erst  von  1  XIII  7  ab,  also 
auch  in  der  ganzen  zweiten  Karte  nicht.  Denn  die  RUckseite  der  ersten 
Schreinskarte  ist  erst  nach  Vorder-  und  RUckseite  der  zweiten  beschrieben 
worden.    Vgl.  Honiger,  Schreinsurkunden  II,  1  S.  46. 


Digitized  by  VjOOQlC 


286  0.  Oppermann 

stutzen  die  concives  den  Elager  ad  curiam  coram  iudicibus,  d.  h.  vor 
Bnrggraf  und  Vogt. 

Gegen  Ende  des  11.  Jahrhunderts  ist  also  der  Vorort  Niederich 
mit  einem  Zwfllferausschuss  von  Senatoren  bewidmet  worden,  der  ein 
Zwischenglied  zwischen  Gemeinde  und  burggraflichem  Gericht  zu  bilden 
bestimmt  war.  Nun  ist,  wie  sich  ergeben  wird,  die  conjuratio  von  1112, 
deren  Organ  ein  Ausscbuss  von  25  senatores  oder  scabini  ist,  durch 
Zusammenschluss  yon  fuhrenden  Mitgliedern  der  Gilde  mit  den  scabini 
der  Altstadt  zustande  gekommen.  Nach  den  bisherigen  ErOrterungen 
wird  man  somit  die  Annahme,  es  habe  schon  vorher  ein  ZwOlferaus- 
scbuss  der  Gilde  bestanden,  wohl  kaum  als  unhaltbare  Hypothese  be- 
zeicbnen  kOnnen. 

Mehr  gerechtfertigt  erscbeint  ein  weiteres  Bedenken  von  Loeschs. 
Im  Anschluss  an  meine  Ergebnisse  nimmt  auch  er  (Kaufmannsgilde 
S.  44)  an,  dass  der  Boden  der  Rheinvorstadt  im  10.  Jahrhundert  vom 
Erzbischof  gegen  Grundzins  ausgetan  worden  ist,  bezweifelt  aber  gleich- 
wohl,  dass  man  die  Niederlassung  der  Gilde  als  eine  durch  Grunder- 
leihe  entstandene  Eolonistengemeinde  aufzufassen  habe. 

Diese  Frage  zerfallt  in  eine  topographische  und  eine  rechtlicbe. 
Die  Entscheidung  der  ersteren  hat  v.  Loesch  mit  Recht  von  der  kirch- 
lichen  Einteilung  abhangig  gemacht.  Nun  ist,  wie  weiterhin  noch  aus- 
zuftthren  sein  wird,  die  Rheinvorstadt  wahrscheinlich  schon  zu  Anfang  des 
10.  Jahrhunderts  der  Rftmerstadt  angegliedert  worden.  Von  Erzbischof 
Bruno  (f  965)  wurde  in  dem  neuen  burgus  das  Stift  Gross  St.  Martin 
errichtet;  vermutlich  steht  die  Versetzung  von  Eanonikern  aus  St.  Maria 
im  Eapitol  nach  St.  Andreas,  von  der  Ruotgers  vita  Brunonis  (Eap.  34, 
MG.  SS.  IV  267)  berichtet,  damit  in  Zusammenhang.  Eine  Nachricht, 
wann  sich  die  Gilde  im  sudlichen  Teil  der  Rheinvorstadt  niederliess, 
haben  wir  aber  nicht ;  aus  der  Tatsache  der  Befestigung  l&sst  sich  kein 
sicherer  Schluss  auf  die  Besiedlung  Ziehen.  Denn  man  konnte  dieses 
Terrain,  auch  wenn  es  noch  Jahre  lang  unbesiedelt  blieb,  naturlich  nicht 
von  der  Befestigung  ausscbliessen.  Andrerseits  ist  auch  mOglicb,  das  die 
Gilde  schon  vorhanden  war  und  schon  ein  Eirchspiel  (Elein  St.  Martin) 
bildete,  ehe  die  Befestigung  angelegt  wurde.  Die  durch  diese  geschaffene 
topographische  Einheit  der  Rheinvorstadt  bedingt  deshalb  nicht  not- 
wendig  auch  die  ursprungliche  kirchliche  Einheit  dieses  Gebietes22). 
Die   Gilde   war    als    heidnische  Blutsbrttderschaft  zunachst  uber- 


M)  Darin  weiche  ich  von  Keussen,  Westdeutsche  Zeitschrift  22  (1903) 
S.  40  f.  ab. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  6.,  Koln  u.  Niedersachsen.        287 

haupt  nicht  Pfarrgemeinde;  das  Terrain  der  Kirche  Klein  St.  Martin, 
der  spateren  Pfarrkirche  der  Rheinvorstadt,  braucht  ursprunglich  nicht 
notwendig  Eigentum  der  Gilde  gewesen  zu  sein.  Denn  die  Kirche  lag  an 
die  Aussenseite  der  Roniermauer  angelehnt,  wo  durch  eine  von  der 
Romerzeit  her  die  Stadt  umziehende  Militarstrasse,  den  sog.  Steinweg, 
ein  hochwasserfreier  Landstreifen  gebildet  wurde.  Hier  mdgen  schon 
Hauser  gestanden  haben,  ehe  die  Gilde  von  den  Grundstucken  des 
Uberflutungsgebietes  Besitz  ergriff.  Indem  sich  spater  ein  weiterer  Kreis 
von  Geburen  um  die  Gilde  schloss,  die  Grundbesitzer,  aber  nicht  Gilde- 
genossen  waren,  wurden  die  GrundstQcke  an  der  Peripherie  der  Gilde- 
niederlassung  dieser  einverleibt;  indem  auf  einem  derselben  die  Kirche 
Klein  St.  Martin  erbaut  wurde,  vollzog  sich  die  Urawandlung  der 
alten  Blutsbruderschaft  zur  christlichen  Pfarrgemeinde. 

Das  muss  geschehen  sein,  ehe  die  Altstadtpfarre  St.  Peter  und 
Paul,  die  nur  an  der  Sttdseite  der  Rheinvorstadt  mit  einem  schmalen 
Zipfel  hi  diese  hineinragte,  mit  der  Martinsparochie  vereinigt  wurde 23). 
Denn  das  Geburhaus  in  der  Rheingasse  liegt  genau  auf  der  Grenze 
zwischen  beiden  Kirchspielen,  ist  also  offenbar  erst  nach  dieser  Ver- 
einigung  erbaut  worden.  Nun  haben  wir  aber,  was  man  bisher  nicht 
beachtet  hat,  ein  Zeugnis  dafttr,  dass  vorher  die  Pfarrkirche  Klein 
St.  Martin  der  Schauplatz  der  Gemeindeversammlungen  war.  In  der 
Schreinseintragung  Mart.  1  111  6  erklart  Hezelinus :  Huius  rei  firmitate  .  .  . 
ad  ecclesiam  sancti  Martini  minoris  ut  dicitur  iudicibus  et  civibus  me 
presentavi  et  civili  executione  heredibus  prefatis  statu  to  iure,  quicquid 
eorum  hereditatis  spe  fuerat,  denegatum  suscepi,  et  statim  amam  vini 
in  testimonium  civibus  tradidi24). 

Einen  Beweis,  dass  schon  damals  auch  im  Gemeindehaus  getagt  wurde, 
gibt  es  nicht;  sein  Vorhandensein  ist  erst  durch  Mart.  2  II  1  gesichert. 

Fur  die  kirchliche  Organisation  ergibt  sich  somit,  wie  die  zwischen 
Keussen  und  H.  Schafer  schwebende  Streitfrage  *5)  entschieden  werden 
muss.  Es  ist  zwar  nicht  ausgeschlossen,  dass  das  Stift  St.  Maria  im 
Kapitol  vor  alters  als  Burgpfarre  gewisse  Rechte  auch  aber  das 
Suburbium  am  Rheinufer  beanspruchen  konnte.  Aber  durch  die  Grun- 
dung  von  Gross  St.  Martin  war  ja  eine  neue  Herrenpfarrkirche  fttr  dies 


")  Vgl.  Keussen,  Westdeutsche  Zeitschrift  20  (1901),  48  ff. 

»*)  Schreinsurkunden  I,  S.  17.  Im  Register  Bd.  II,  2,  276  fehlt  diese 
Erwahnung  der  Martinskirche. 

*•)  Vgl.  Keussen,  Westdeutsche  Zeitscbr.  a.  a.  0.  und  22  (1903)  38  ff. 
H.  Schafer,  Annalen  des  hist.  Vereins  f.  den  Niederrhein  74  (1902),  53—67. 
Westd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    XXV,    III.  19 


Digitized  by  VjOOQlC 


0.  Oppermann 

Gebiet  errichtet  worden.  Die  Patronatsansprilche  der  Abtissin  von 
St.  Maria  im  Kapitol  konnten  sich  seitdem  rechtmassigerweisse  nur 
noch  auf  das  Patronat  tiber  die  Peter-  und  Pauls-(Notburgis)-Pfarre 
stQtzen.  Die  Behauptung,  dass  das  Terrain  der  Kirche  Klein  St.  Martin 
Stiftseigentum  sei,  zu  beweisen  gelang  dem  Stift  nicht.  Die  Gemeinde, 
die  sie  erbaut  hatte,  war  also,  mag  sie  das  Grundsttlck  immerhin  nacb- 
traglich  vom  Stift  Maria  im  Kapitol  erworben  haben,  kirchlich  nicbt 
vom  Marienstift  abhangig. 

Die  Abbaltung  der  Gemeindeversammlungen  in  der  Kirche  ge- 
stattet  ausserdem  bezttglich  der  Gildeverfassung  den  Schluss,  dass  wir 
auch  in  K6ln  ein  Vorsteheramt  ursprunglich  priesterlichen  Charakters 
vorauszusetzen  haben.  Das  kollegiale  Burgermeisteramt,  das  im  12.  Jahr- 
hundert  den  Vorstand  der  Sondergemeinde  bildet,  ist  eben  das  Ergebnis 
eines  doppelten  Prozesses :  amtsrechtlicher  Umbildung  der  Gildeverfassung 
einerseits  und  kollegialer  Umbildung  der  Gemeindeverfassung  andrerseits. 

Das  Amt  des  magister  namlich  begegnet  als  das  des  Gemeinde- 
vorstehers  bereits  im  11.  Jahrhundert.  Schon  die  Gesetze  Burkhards 
von  Worms  sehen  vor,  dass  interne  Bagatellsachen  in  omnibus  locis  ad 
magistrum  loci  gebracht  werden  sollen,  ut  illius  loci  minister  cum  sub- 
iectis  concivibus  suis  sine  iuramento  hoc  determinet 26).  Ferner  be- 
sitzen  wir  eine  Pax  Dei  unbestimmten  Datums,  die  wahrscheinlich  der 
im  Mai  1085  zu  Mainz  verkttndete  Reichslandfrieden  ist,  jedenfalls  aber 
auf  westdeutsche  Verhaltnisse  bezogen  werden  darf.  In  ihr  erscheint 
an  der  Spitze  der  Ortlichen  Organisation  der  magister  villae27).  Ein 
solcher  wird  auch  der  Altstadtparochie  St.  Peter  und  Paul  vorgestanden 
haben28);  nachdem  die  Senatoren  der  Gilde  in  die  conjuratio  einge- 
treten  waren  und  jene  damit  an  politischer  Bedeutung  eingebtisst  hatte, 
wurde  unter  Kombination  des  Gemeindemagisteriums  mit  dem  kol- 
legialen  Stuhlbruderamt  der  Gilde  der  Vorstand  der  beiden  magistri 
civium  fur  die  neue  Sondergemeinde  St.  Martin  geschaffen. 

Allerdings   ist   die   Prioritat    der   magistri    civium   der  Sonderge- 

M)  Altmann-Bernheim,  Ausgewahlte  Urkunden3  S.  149  §  12. 

al)  M.  G.  Legum  sectio  IV,  Bd.  I,  609  §  8:  Viatori  hospitium  nemo 
deneget.  Si  hospitium  negaverit  et  necessaria  vendere  vel  acquirere  neglexerit, 
magistrum  villae  violator  appellet,  qui  convocatis  civibus  suis  rogata  negantem 
ad  praesens  decapillatum  excoriet. 

i8)  Vielleicht  darf  man  anmerken,  dass  in  den  altesten  Schreinsein- 
tragungen  von  St.  Martin  mehrfach  nur  ein  magister  civium  genannt  wird: 
Mart.  1  IV  1 :  domino  Ottone  magistratu  dominante.  Mart.  1  VI  7 :  Hoc 
tempore  fuit  magister  civium  Vogel. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B ,  Koln  u.  Niedersachsen.       289 

meinde  vor  dem  kollegialen  Burgermeisteramt  der  Gesamtstadt  nicht 
wahrscbeinlich.  Die  Erwahnung  der  magistri  civium  im  Weistum  des 
Niedericb,  das  ja  zwar  den  Inhalt  einer  im  11.  Jabrhundert  verliehenen 
Kommunalcharte  wiedergeben  will,  aber  erst  urn  1150  aufgezeichnet 
ist,  mass  ich  fur  einen  Anachronismns  halten29).  Aber  es  wird  sicb 
weiterhin  ergeben,  dass  auch  das  Burgermeisteramt  der  Gesamtstadt 
dem  Stuhlbruderamt  der  Gilde  nachgebildet  ist.  Somit  liegt  auch  bei  den 
Sondergemeinden  mittelbar  eine  Eombination  von  Amtsgemeinde-  und 
Gildeverfassung  vor.  Die  Organisation  war  kollegial,  aber  durchaus 
amtsrechtlich,  von  der  BehOrde  der  Gesamtstadt  oktroyiert. 

Nunmehr    kOnnen   wir   auch    auf   die  rechtliche  Seite   der  durch 
v.  Loesch  angeregten  Frage  eingehen. 

Es  liegt  also  kein  Grund  gegen  die  Annahme  vor,  dass  sicb  in  der 
sudlichen  Rheinvorstadt  die  kaufmannische  Bevdlkerung  nicht  etwa  nach 
nnd  nach  znsammengefunden  und  erst  dann  sich  in  einer  Gilde  organisiert 
hat,  sondern  dass  vielmehr  durch  einmaligen  GrQndungsvertrag  eine  Gilde 
von  jenem  Terrain  Besitz  ergriff  und  dadurch  als  im  Stadtgebiet  an- 
sassige  Gemeinde  sich  konstituierte.  Eine  andere  Frage  ist,  ob  sie 
schon  damals  gegenuber  den  Nachbargemeinden  eine  rechtlich  bevorzugte 
Stellung  einnahm,  mit  andern  Worten:  ob  von  einer  Grunderleihe  in 
dem  von  Rietschel so)  stipulierten  Sinne  gesprochen  werden  kann.  Nach 
Rietschel  (S.  191)  bietet  den  altesten  urkundlichen  Beleg  einer  durch 
Grunderleihe  entstandenen  Marktansiedlung  das  ©enter  Privileg  des  Mark- 
grafen  Arnulf  von  941  81).  Aber  wir  erfahren  aus  ihm  nur  von  einem 
census  qui  accipitur  de  mansionibus  qu$  sit$  sunt  in  portu  Gandavo. 
Nicht  mehr  verrat  uns  Erzbischof  Evergers  Urkunde  von  989 82)  Qber 
Kftln:  er  verschenkt  in  urbe  Coloniensi  tot  arearum,  quot  10  libras  solvit 
denariorum.  Nun  ist  ja  vorauszusetzen,  dass  der  Gilde,  die  sich  auf 
diesem  Areal   niederliess,   ein  gewisses  Mass   von  Selbstverwaltung  und 


")  Mao  konnte  daran  denken,  auch  die  Senatoren  des  Niederich  fur 
einen  solchen  Anachronismus  zu  erklaren.  Aber  dann  bliebe  als  Inhalt  der 
iura  et  liber  tat  es  gar  nichts  tibrig;  das  Liegenschaftsgericht  selbst  ist,  wie 
sich  herausstellen  wird,  uralt.  Und  gerade  die  Schaffung  neuer  Urteiler- 
kollegien  ist  allenthalben  ein  Hauptpunkt  der  Gemeindecharten. 

,0)  Zeit8chrift  der  Savignystiftung  far  Rechtsgeschichte ,  G.  A.  22 
(1901),  187  ff. 

S1)  Des  Marez,  Etude  sur  la  proprie"te*  fonciere  en  Flandre  (Gand  et 
Paris  1898)  S.  14.  Der  vollstandige  Text  Gompte  rendu  des  stances  de  la 
commission  royale  d'histoire.    5.  sdrie,  t.  6  (Bruxelles  1896)  S.  243  ff. 

")  Ennen,  Quellen  I  S.  471  Nr.  17. 

19* 


Digitized  by  VjOOQlC 


290  0.  Oppermann 

interner  Gerichtsbarkeit  belassen  wurde.  Aber  interne  Bagatellgerichts- 
barkeit  besassen,  wie  wir  oben  sahen,  schon  zu  Anfang  des  11.  Jahr- 
hunderts  alle  Ortsgemeinden  im  Bereiche  der  Gesetze  Burkhards  von 
Worms.  Und  eine  viel  weitergehende  Autonomic  wird  neuen  Gemeinden 
schon  von  Ludwig  dem  Frommen  zugestanden:  Bestallung  von  drei 
Beamten  zur  Auslibung  der  Gerichtsbarkeit  excepto  criminalibus  causis 
den  forestarii  in  den  Vogesen;  Gewalt  und  Gericht  in  causae  minores, 
auch  uber  die  eigenen  Hintersassen,  spanischen  Kolonisten  83).  Es  handelt 
sich  hier  um  Niederlassungen  von  sehr  betrachtlicher  Ausdehnung,  die 
man  kaum  noch  als  Ortsgemeinden  bezeichnen  kann.  Aber  aber  diesen 
Rahmen  geht  auch  die  Bremer  GrQndung  von  1106,  die  als  altestes 
bauerliches  Kolonistenrecht  Deutschlands  gilt,  wie  wir  sahen,  weit  hinaus. 
Die  Kolner  Gilde  war  somit  zwar  wahrscheinlich  durch  einmaligen 
Grundungsakt  als  Gemeinde  konstituiert,  aber  nicht  durch  GrUnderleihe 
privilegiert.  Einen  Umstand  gab  es  gleichwohl,  der  das  Aufsteigen  der 
Gildemitglieder  in  das  stadtische  Patriziat  zu  begunstigen  geeignet  war. 
Die  Gilde  nahm  in  der  altesten  Zeit  nur  waffenfahige  Leute  auf. 
Diesen  schon  fur  die  zweite  Halfte  des  11.  Jahrhunderts  durch  die 
Gilde  von  Valenciennes  bezeugten  Grundsatz34)  durfen  wir  sicherlich 
auch  fttr  die  Kolner  Gilde  der  altesten  Zeit  voraussetzen. 

3. 
Der  ottonische  burgus  in  Koln. 

Die   weitere   ErOrterung    der  Dinge   muss   von    einer   Erkenntnis 
ausgehen,  die  durch  Rietschels  Untersuchungen  aber  das  Burggrafenamt 


83)  Seeliger,  Die  soziale  und  politische  BedeutuDg  der  Grundherr- 
schaft  im  fruheren  Mittelalter  (1903)  S.  90.  Gegen  den  Begriff  der  Grtinder- 
leihe  iiberhaupt  wendet  sich  S.  ebenda  S.  186.  Dagegen  neuerdings  Rietschel, 
Landleihen,  Hofrecht  und  Immunitat,  Mitteilungen  des  Instituts  fur  osterr. 
Geschichtsforschung  27  (1906). 

8*)  A.  Wauters,  De  l'origine  des  libertes  communales.  Preuves  (Bruxelles 
1869)  S.  255:  Quiconques  ira  au  markiet  sans  armures,  chest  assavoir  sans 
cotte  de  fier  ou  sans  arch  a  12  saiettes  et  pilies,  li  autre  prenderont  de  li 
le  valem  de  12  deniers.  Der  bessere  Text  dieser  allein  erhaltenen  Uber- 
setziing  bei  Cellier,  Monuments  in^dits.  Chartes  communales  de  Valenciennes 
(1868)  war  mir  nicht  zuganglich.  Fur  die  Behauptung  von  Hegel  (Stadte  und 
Gilden  II,  151),  die  Mitglieder  der  Bruderschaft  hatten  personlich  freie 
Leute  sein  mussen,  habe  ich  keinen  Beleg  gefunden.  Eher  konnte  das  Statut 
der  Middelburger  Gilde  von  1271  (v.  Loesch,  Kaufmannsgilde  S.  7)  fur  Hegels 
Auffassung  herangezogen  werden. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgescb.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.        291 

angebahnt,  aber  in  ihnen  noch  nicht  mit  klaren  Worten  ausgesprochen 
worden  ist.  Dem  ottonischen  praefectus  muss  ursprunglich  ein  militar- 
fiskaliscber  Bezirk  speziell  unterstellt  gewesen  sein,  der  raumlich  und 
rechtlich  getrennt  war  von  dem  Gebiet  der  Dom-Immunitat  und  den 
Grafschaftsleuten  der  Karolingerzeit  —  den  Ausdruck  Altfreie  vermeide 
ich  mit  Vorbedacht,  weil  er  irrefuhrend  ist.  Ich  unterscheide  deshalb 
fur  die  folgende  Untersuchung  zwisclien  dem  ottoniscben  burgus,  worunter 
ich  die  Ostseite  der  Stadt  —  nicht  nur  die  Rheinvorstadt,  sondern  die 
ganze  Halfte  bis  zur  Hohestrasse  —  jedoch  ausscbliesslich  der  Dom- 
Immunitat  verstehe,  und  dem  karolingischen  burgus,  der  diese  und  die 
Westbalfte  der  Stadt  umfasst35).  Beide  Bezeichnungen  sind  nicht  ganz 
zutreffend.  Denn  unter  dem  ottonischen  burgus  liegt,  wie  sich  zeigen  wird, 
eine  fruhkarolingische  Anlage  verborgen  und  vielleicht  ist  er  selbst  schon 
um  900  neu  eingerichtet  worden.  Doch  ist  es  zweckmassig,  zunachst 
von  ottonischen  Verh&ltnissen  auszugehen.  Andrerseits  umfasst  der 
karolingische  burgus  nicht  nur  burgenses,  sondern  auch  die  Immunitat 
und  die  Ministerialen  des  Domstifts.  Aber  die  weitere  Untersuchung  wird 
die  Richtigkeit  meiner  schon  fruher86)  ausgesprochenen  Ansicht  ergeben, 
dass  beide  Rechtsgemeinden  in  Koln  sehr  frtth  mit  einander  ver- 
schmolzen  sind. 

Die  Entstehung  der  beiden  Befestigungslinien,  durch  welche  die 
Rheinvorstadt  der  Rttmerstadt  Koln  angegliedert  wurde,  fallt  vielleicht 
schon  in  den  Anfang  des  10.  Jahrhunderts.  Denn  auch  die  Mauern 
von  Mainz  und  Regensburg  wurden  um  diese  Zeit  auf  ahnliche  Weise 
erweitert 37),  und  in  den  ersten  Jahren  Ludwigs  des  Kindes  ist  das 
regnum  Lotharingiae  dem  ostfrankischen  Reich  als  Herzogtum  wieder 
angegliedert  worden 38).  Was  Koln  selbst  anlangt,  so  hat  nach  der 
unechten  Urkunde  des  Erzbischofs  Wichfried  fttr  das  St.  Severinsstift  von 

3»)  Ich  bitte  von  der  kirchlichen  Einteilung,  die  dicser  Annahme  zu 
widersprechen  scheint,  einstweilen  absehen  zu  wollen.  Darauf  wird  am 
Schluss  zuruckzukommen  sein. 

••)  Westdeutsche  Zeitschrift  21,  S.  20.  Auch  Rietschel  hat  sich, 
Burggrafenamt  S.  163,  ihr  angeschlossen. 

,T)  Vgl.  Westdeutsche  Zeitschrift  25,  S.  126  f. 

")  K.  A.  Kehr  hat  im  Neuen  Archiv  28  (1903)  S.  332  die  Nachricht 
des  Gobelinus  Persona:  *Eodem  tempore  regnum  Lotharingiae  per  Ludowicum 
regem  redactum  est  in  ducatum  qui  commissus  est  Gebehardo'  als  Bestand- 
teil  eines  verlorenen  karolingischen  Annalenwerks  nacbgewiesen.  Herzog 
Gebbard  ist  bekannt  aus  dem  Diplom  Ludwigs  des  Kindes  von  903,  Juni  24 
Miihlbacher  1963. 


Digitized  by  VjOOQlC 


292  0.  Oppermann 

948 89)  schon  Erzbischof  Hermann  I.  (890—925)  den  Stiftsbezirk  u.  a. 
durch  die  fossa  civitatis  abgegrenzt,  d.  h.  durch  die  sudliche  der 
beiden  vorstftdtischen  Befestigungslinien,  die  am  Rhein  im  Saphiren- 
turm  endete.  Von  Erzbischof  Bruno  (953 — 65),  der  seit  954  Herzog 
von  Lothringen  war,  wurde  die  rheinvorstadtische  Stiftskirche  Gross 
St.  Martin  erbaut ;  abei  dass  es  damals  schon  eine  Burggrafschaft  K6ln  gab, 
ist  deshalb  unwahrscheinlich,  weil,  wie  ich  neulich  ausgefuhrt  habe40), 
erst  im  Todesjahr  Brunos  zum  ersten  Mai  eine  Burgbannprafektur,  die 
von  Magdeburg,  in  eine  Burggrafschaft  umgewandelt  wurde. 

Der  sp&tere  Burggrafenhof  an  der  Nordseite  des  Hugels  von 
St.  Maria  im  Kapitol  wird  demnach  schon  mindestens  seit  954  Amts- 
sitz  einer  Prafektur  gewesen  sein.  Hier  hielt  der  praefectus  das 
Mannengericht  Qber  seine  burgenses;  im  Gerichtshause  am  Domhof  da- 
gegen  hielt  der  Graf  mit  den  scabini  und  der  Gerichtsgemeinde  der 
civitas  das  Hochgericht  der  Karolingerzeit.  Die  Amter  des  Grafen  und 
Burggrafen  —  der  bald  den  praefectus  ersetzte  —  waren  zwar  schon 
fruh  in  einer  Hand  vereinigt;  auch  haben  sich  karolingischer  und 
ottonischer  burgus  in  KOln  besonders  eng  aneinander  geschoben,  weil 
beide  nicht  auf  den  Scbutz  der  Rdmermauer  verzichten  wollten.  Doch 
darf  uns  das  alles  nicht  abhalten,  die  beiden  Rechtskreise  getrennt  zu 
rekonstruieren. 

Aus  der  Mannschaft  des  ottonischen  burgus  mUssen  die  Beamten 
hervorgegangen  sein,  die  mit  der  Wahrnehmung  des  Markt-,  Mttnz- 
und  Zollregals  betraut  waren.  Wir  k6nnen  an  einem  Beispiel  das  Auf- 
steigen  eines  solchen  Beamtengeschlechts  zu  erbgesessenem  Amtsadel  ver- 
folgen,  an  den  Inbabern  des  Bezirkes  Unter  Lan  auf  dem  Alten  Markt. 
Die  Gerichtsbarkeit  stand  dort  noch  im  14.  Jahrhundert  einem  iudex 
oder  scultetus  zu,  der  wie  der  Burggraf  den  Sechszigschillingbann  hatte41). 
Das  gestattet  uns,  in  dem  Richter  von  Unter  Lan  den  Marktschult- 
heissen  des  10.  Jahrhunderts  wiederzuerkennen,  dessen  amtliche  Befug- 
nisse  ja,  wie  man  allgemein  annimmt,  fruh  auf  den  Yogt  ubergegangen 
sind42).  Dieses  Schultheissenhaus  nun  besass  schon  zur  Zeit  des  Erzbischofs 

■•)  Lacomblet,  UB.  I  Nr.  102.  Vgl.  Westdeutsche  Zeitschrift  21 
(1902)  S.  40  ff. 

40)  Westdeutsche  Zeitschrift  25,  S.  127. 

41)  Lau,  Entwicklung  der  kommunalen  Verfassung  und  Verwaltung 
der  Stadt  Koln,  S.  37. 

")  vgl-  jetzt  Rietschel,  Das  Burgrafenamt  S.  164  und,  in  engerem 
Anschluss  an  raeine  Auffassung  (Westd.  Ztschr.  21,  S.  19),  v.  Losch,  Viertel- 
.lahrsschrift  f.  Sozial-  u.  Wirtschaftsgeschichte  4,  200. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Yerfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedemchsen.       293 

Anno  (f  1075)  hereditario  iure  der  ZOllner  Ludolf48);  es  war  also 
aus  der  Ubertragung  zu  Amtsrecht  eine  Erbleihe  geworden.  Indem 
Anno  diesen  Besitz  mit  Immunitat  ausstattete,  ihn  also  aus  dem  Zu- 
sammenhang  mit  der  Prafektur  vdllig  losl&ste,  gelangte  die  Entwicklung 
znm  Abschluss;  sie  begann  an  der  neuen  Stelle  von  neuem,  indem  die 
Geschaftsteilhaber  und  Untergebenen  des  Zdllners  sich  zur  Hausgenossen- 
schaft  Unter  Lan  zusammenschlossen,  die  im  Beginn  des  13.  Jahr- 
hunderts  erscheint.  Wenn  es  richtig  ist,  dass  sie  mit  den  Mttnzer- 
hausgenossen  identisch  ist44),  die  sich  der  Mehrzahl  nach  aus  Ange- 
horigen  der  herrschenden  Geschlechter  zusammensetzten 45),  so  wurde 
sich  hier  der  Zusammenhang  der  Ministerialist  mit  dem  stadtischen 
Patriziat  mit  Handen  greifen  lassen. 

Ein  weiteres  GrundstQck,  das  nicht  zu  kaufmannischer  Erbleihe, 
sondern  als  Burglehen  ausgetan  war,  wurde  durch  das  dicht  am  Rhein 
gelegene,  stark  befestigte  Hans  eingenommen,  das  nach  seinem  spateren 
Besitzer  der  Saphirenturm  hiess,  im  Anfang  des  12.  Jahrhunderts  aber  der 
Abtei  Saint-Trond  gehOrte.  Die  Abtei  Gross  St.  Martin,  die  den  Arealzins 
in  einem  Teile  der  Rheinvorstadt  besass,  vermochte  auch  durch  Vorlegung 
einer  gefalschten  Urkunde  nicht  durchzusetzen,  dass  eine  Zinspflicht  des 
Saphirenturms  als  zu  Recht  bestehend  anerkannt  wurde46).  Dass  er 
Burglehen  war,  wurde  denn  auch  mit  klaren  Worten  ausgesprochen,  als 
ihn  Abt  Wiricus  von  St.  Trond  1177  an  Heinrich  Saphirus  und  seine 
Gattin  gegen  6  Mark  Erbzins  verpachtete47).  Die  neuen  Mieter  ver- 
pflichten  sich,  dass  sie,  si  civitas  Coloniensis  aliqua  werra  laboraverit, 
castrensis  militie  debitum  providebunt. 

Weniger  einwandfrei  lag  die  Rechtsfrage  vielleicht  bei  dem  Hause, 
das  ein  gewisser  Adalbert  von  dem  Vogt  Eonrad  erworben  hatte48). 
Auch  hier  beanspruchen  die  Mdnche  von  St.  Martin  den  Grundzins; 
aber  Adalbert  verweigerte  ihn,  dicendo,  quod  coram  iudicibus  se  de 
censu  illo  expedire  vellet. 

In  diesem  Zusammenhang  werden  die  Worte  des  deutschen  Kolner 
Dienstrechts  aus  dem  Ende  des  12.  Jahrhunderts  verstandlich,   auf  die 

*■)  Honiger,  Kolner  Scbreinsurkunden  I,  299.    Brig.  2,  I  1. 

")  Lau  bezeichnet  es  S.  68  Anm.  8  als  nicht  unbedingt  sicher. 

**)  Lau  S.  70. 

*•)  Vgl.  meine  Ausfuhrungen  Westd.  Ztschr.  20  (1901)  144  f. 

")  Ennen,  Quellen  I  575  Nr.  89. 

")  Hdniger,  Schreinsurkunden  I,  35.  Mart.  2  IV  1.  Ein  besserer 
Text  in  meinem  angef&hrten  Aufsatz  S.  143,  wo  aber  die  Sachlage  nicht 
richtig  aufgefasst  ist. 


Digitized  by  VjOOQlC 


294  0.  Oppermann 

neuerdings  von  Losch  dankenswerterweise  wieder  aufmerksam  ge- 
macht  hat49): 

Die  hus,  die  wir  hain  enbinnen  Colne,  die  solen  vri  van  zinse 
siin  des  hoifs,  al  so  lange  si  unse  sint. 

Es  lag  im  Interesse  der  Ministerialitat,  zu  verhindern,  dass  die 
Hofzinspflicht  auch  auf  die  zu  Burglehen  vergebenen  Grundstucke  aua- 
gedehnt  wurde. 

Keinen  Hofzins  schuldete  noch  in  der  ersten  Halfte  des  12.  Jahr- 
hunderts  dem  Martinskloster  auch  der  Besitz,  den  Gerbert  von  der 
Abtissin  von  Vilich  erworben  hatte.  Die  Parteien  kamen  uberein, 
ut  Gerbertus  eandem  hereditatem  sub  pluriraorum  qui  astabant  testi- 
monio  dimitteret  ea  condicione,  ut  earn  Heinrico  et  Rudolfo  tri- 
bueret.  Abbatissa  vero  hereditatem  illam  liberam  a  presentibus 
iudicatam  sub  eorundein  testimonio  Heinrico  et  Rudolfo  libere  donavit, 
ita  tamen,  ut  singulis  annis  24  sol.  inde  persolverent ,  sicut  Ger- 
bertus fecerat,  unura  ad  cameram  episcopi,  23  eidem  abbatisse 50). 
Eine  dem  Hofzins  entsprechende  Abgabe  wird  hier  an  die  erzbischofliche 
Kammer  entrichtet.  Uber  die  Freiheit  des  Grundstucks  befindet  ein 
Gericht,  dessen  Umstand  von  dem  Nachbarzeugnis  der  Martinsgemeinde, 
das  nachher  auch  angerufen  wird,  wohl  zu  unterscheiden  ist. 

Auch  auf  etwas  anderes  muss  in  diesem  Zusammenhang  noch 
hingewiesen  werden.  Xach  einer  wahrscheinlich  1155  geschriebenen 
Urkunde51)  haben  die  honoratiores  burgensium  Richolfus  Magnus,  Her- 
mannus  frater  Fugelonis,  Richwinus  Canus,  Hermannus  frater  eius, 
Vogel  Alius  ipsius  Hermanni ,  Godefridus  tilius  Volsuendis,  Henricus 
thelonearius ,  Henricus  Fazolf,  Marcman  Kriger,  Vogel  thelonearius, 
Gerardus  Niger,  Hermannus  filius  Razonis,  Richolfus  Sparwere  und 
andere  ein  auf  dem  Alten  Markt  gelegenes  Hospital,  dessen  Verwaltung 
sie  besassen,  zur  Zeit  des  Abtes  Wilhelm  (1138  —  46)  der  Abtei 
St.  Martin  geschenkt,  um  es  zu  kleinen  Wohnungen  einzurichten.  und 
sich  dafttr  in  orationes  et  fraternitatem  monachorum  aufnehmen  lassen. 
Da  sicli  von  den  Genannten  drei  als  Ministerialen  nachweisen  lassen 
(vgl.  unten  S.  305),  so  scheint  es,  dass  wir  hier  nicht  nur  Burger  kauf- 
mannischer  Herkunft,  sondern  auch  milites  des  ottonischen  burgus  vor  uns 

49)  Vierteljahrsschrift  fur  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  4,  199 
Anm.  1.  Seinem  Urteil,  dass  in  Koln  schon  im  12.  Jahrhundert  die  Ministeriali- 
tat bedeutungslos  gewesen  sei,  vermag  ich  nicht  zuzustimmen. 

*•)  Schreinsurkunden  I,  20.     Mart.  1  VI  4. 

Il)  Knipping,  Regesten  Nr.  607.     Quellen  I  545  Nr.  70. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       295 

haben.  Das  wurde  naturlich  nicht  ausschliessen,  dass  letztere,  um  Kauf- 
handel  treiben  zu  konnen,  teilweise  auch  in  die  Gilde  eiDgetreten  sind 
and  als  deren  Vertreter  erscheinen. 

Was  nun  das  vom  Burggrafen  gehaltene  Mannengericht  anlangt,  so 
besitzen  wir  glucklicherweise  eine  ziemlich  fruhe  Urkunde,  von  1159, 
welche  unzweideutig  gerade  von  diesem  Burgbanngericht  und  nicht  vom 
Grafengericht  handelt:  Quellen  I,  551  Nr.  74.  Nach  ihr  wird  die  Ein- 
weisung  eines  Allods  in  villa  Marsdorp,  que  sita  est  infra  bannum  urbis 
Coloni§,  in  den  Besitz  des  Gereonsstifts  vollzogen  secundum  ius  Coloniensis 
orbis  per  ipsos  iudices  Colonienses,  sub  presentia  senatorum  et  civium. 
Als  Zeugen  der  Veritas  werden  genannt :  Henricus  urbis  prefectus.  Heri- 
mannus  advocatus.  Albero  subcomes.  Herimannus  subadvocatus.  V&gelo 
telonearius  et  Karolus  telonearius.  Senatores  vero:  (12  Namen)  et 
omnes  tarn  senatores  quam  senatorum  fratres  et  Coloniensis  urbis  po- 
tiores  cives. 

Als  iudices  dieses  Gerichts  werden  demnach  nur  die  erzbischGf- 
lichen  Beamten,  Burggraf  und  Vogt,  Untergraf,  Untervogt  und  die 
beiden  ZOllner  angesehen. 

Aber  noch  uber  etwas  anderes  erbalten  wir  wichtigen  Aufschluss. 
Hier  im  Gericht  des  burgus  werden  die  Senatoren  als  Zeugen  zuge- 
zogen.  Es  bestatigt  sich  also  unsere  Annahme,  dass  sie  urspriinglich 
mit  den  scabini  nicbts  zu  tun  haben,  sondern  einen  Ausschuss  der  in 
der  Rheinvorstadt  ansassigen  Gilde  darstellen. 

Es  erweist  sich  somit  als  notwendig,  senatores  und  scabini  ge- 
trennt  durch  die  Quellen  zu  verfolgen. 

4. 
Senatores  und  scabini,  rectores  und  Richerzeche. 

Beginnen  wir  mit  den  Senatoren.  Dieses  Kollegium  muss  zunachst 
gegen  rectores  und  iudices  abgegrenzt  werden.  Wie  die  oben  ange- 
fuhrte  Urkunde  zeigt,  sind  unter  den  iudices  weder  Senatoren  noch 
Scabinen  zu  verstehen,  gondern  die  erzbischoflichen  Beamten  des  burgus. 

Dreimal  werden  in  den  Quellen  die  iudices  in  Verbindung  mit 
den  rectores  genannt.  Nach  Scab.  1  IV  4  kommt  der  Zollner  Ger- 
hard mit  seiner  Gattin  in  legitimum  placitum  coram  urbis  comite  et 
advocato  et  rectoribus,  scabinis  quoque  et  eorum  confratribus 52) ;  nach 

")  Bei  Rietschel,  Burggrafenamt  S.  152  Anm.  4,  ist  diese  Stelle  un- 
Tollstandig  und  infolgedessen  irrefiihrend  zitiert 


Digitized  by  VjOOQIC 


296  0.  Oppermann 

Mart.  1  V  1  (ygl.  unten)  ist  ein  Kaufvertrag  gescblossen  worden  coram 
iudicibus  et  rectoribus.  Und  die  Verordnung  von  1159,  welche  die 
Amtsdauer  der  magistri  und  officiales  in  den  Sondergemeinden  regelt, 
ergebt  als  rectorum,  iudicum  ac  totius  populi  sanct$  Colonic  incommu- 
tabile  decretum.  Diese  rectores,  denen  wir  auch  Col.  1  V  18.  19 
begegnen53),  sind  nicht,  wie  die  herrschende  Ansicht  will,  die  hohen 
Gericbtsbeamten,  denn  sie  werden  in  der  ersten  der  angefuhrten  Quellen- 
stellen  hinter  Burggraf  und  Vogt  besonders  genannt  und  stehen  auch 
in  der  zweiten  hinter  den  iudices.  Es  handelt  sich  vielmehr,  wie  schon 
Ennen  annahm,  urn  die  Burgermeister  der  Gesamtstadt.  Die  weitere 
Untersuchung  wird  diese  Auffassung  bestatigen. 

Die   erste  Erwahnung   der  Senatoren   findet    sicb   zwischen  1135 
und  1142  in  einer  Eintragung   des  Schreins  von  St.  Martin,    Mart.    1 

V  1.  Heinrich  Longus  lasst  anschreinen,  dass  er  uber  ein  Hans 
einen  Kaufvertrag  abgescblossen  habe  in  Gegenwart  der  Burgermeister 
und  Burger  der  Sondergemeinde  St.  Martin  (coram  civibus  et  civium 
magistris)  und  in  Gegenwart  der  iudices  und  rectores.  Die  cives  baben 
als  Gebuhr  fur  ihr  Zeugnis  die  ublicbe  ama  vini  erhalten;  auch  den 
iudices  hat  der  Kaufer  eine  Zeugengebuhr  verabreicht,  ut  sint  sibi 
testes,  si  opus  fuerit.  Das  alles  aber  hat  nicht  im  Geburhaus  von 
St.  Martin,  sondern  an  Gerichtsstelle  stattgefunden.  Daruber  lassen  — 
ganz  abgesehen  von  der  Anwesenheit  der  rectores  —  die  weiteren 
Worte  der  Eintragung  keinen  Zweifel :  Si  aliquis  huic  testimonio  credere 
non  vult,  veniat  ad  titulum  iudicum  et  videat,  qualiter  ibi  inveniatur 
Veritas  confirmata.  Nun  ist,  wie  der  Schrein  weiter  berichtet,  Heinrich 
spater  in  der  domus  agendarum  rerum  erschienen,  hat  seinen  Sohn 
Gottfried  und  dessen  Erben  Ricolfus  mit  3  Mark  abgefunden  und  mit 
ihrer  Einwilligung  das  Haus  seiner  Gattin  Elisabeth  uberwiesen :  presen- 
tibus  senatoribus  et  fratribus. 

Die   Vermutung,  dass  der    titulus  iudicum   mit   der  domus  agen- 
darum   rerum    ortlich    zusammenfallt ,    wird    bestatigt    durch    Mart,    1 

VI  3.  Danach  haben  die  Sohne  des  Cristianus  das  von  ihren  Eltern 
verpfandete  Haus  an  die  Pfandglaubiger  Liudolf,  seine  Gattin  Gudwada 
und  ihre  Sdhne  ausgeliefert.  Et  dominum  suum  Reginardum  de  Reinte, 
lasst  Liudolf  weiter  anschreinen,  miserunt,  qui  in  curia  agendarum 
rerum  mihi  et  uxori  mee  et  filiis  nostris  hoc  confirmaret  coram  civibus 
et  iudicibus. 


")  Schreinsurkunden  I,  337:    Actum   coram   rectoribus  et  officialibus. 
Ehenso  S.  338:  Actum  sub  rectoribus  et  officialibus. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.        297 

Die  curia  agendarum  rerum,  das  Amtsgebaude  der  Richter  und 
Senatoren,  ist  aber  nicht  etwa  die  curia  der  scabini  am  Dom,  sondern 
das  Burgerhaus  der  Gesamtgemeinde  in  der  Parochie  St.  Laurenz. 
Denn  die  berQhmte  Bettziechenweber  -  Urkunde  von  1149 54)  ist  ausge- 
stellt  in  domo  civium  in  der  Judengasse  ab  advocate-  Ricolfo,  a  comite 
Hermanno,  a  senatoribus,  a  melioribus  quoque  totius  civitatis. 

Wir  unterlassen  einstweilen,  die  verwaltungsrechtlichen  Befugnisse 
der  Senatoren  zu  erortern.  Vorher  muss  die  Frage  aufgeworfen  werden : 
Welcher  Art  ist  das  Gericht,  an  dem  sie  teilnehmen? 

Urn  das  alte  Gaugericht  des  Grafen,  dem  in  karolingischer  Zeit 
die  Gerichtsbarkeit  aber  echtes  Eigen  vorbehalten  war,  kann  es  sich 
nicht  handeln.  In  einem  solcben  wurden  nicht  die  senatores,  sondern 
die  scabini  zugegen  sein.  Erstere  dagegen  fanden  wir  1159  im  Burg- 
banngericht  des  Burggrafen;  auch  dieses  hat  also,  wie  es  scheint,  eine 
freiwillige  Gerichtsbarkeit  fiber  Grundbesitz  ausgeubt.  In  der  Tat  stand 
dem  Burggrafen,  wie  Rietschel55)  mit  erfreulicher  Klarheit  festgestellt 
hat,  ausser  dem  Vorsitz  in  den  drei  echten  Dingen,  den  Witzigdingen, 
das  indicium  de  hereditatibus  zu,  das  in  der  Befugnis  bestand,  durch 
bannitio  den  Konigsfrieden  fiber  ein  Grundstfick  auszusprechen,  damit 
nach  einer  bestimmten  Frist  kein  auf  das  Familienerbrecht  gestfltzter 
Einspruch  gegen   die  erfolgte  Verffigung   mehr  erhoben  werden  konnte. 

Mit  dieser  Erkenntnis  treten  wir  nun  an  die  nachste  Quelle 
heran,  die  fiber  die  senatores  Aufschluss  gibt,  die  Eintragungen  des 
SchOffenschreins.  Schon  Hdniger  hat  bemerkt66),  dass  von  Scab.  1 
III  1  ab  die  Bezeichnung  senatores,  die  in  den  altesten  Anschrei- 
nungen  ausschliesslich 57)  angewendet  ist,  verschwindet ;  es  ist  weiter- 
hin  stets  nur  von  scabini  die  Rede.  Nach  Honigers  Ermittelungen 
beginnt  die  dritte  Seite  eines  Doppelblattes  mit  Scab.  1  III  1,  und 
dieses  Notum  ist  von  dem  letzten  der  zweiten  Seite  (Scab.  1  II  5)  durch 
eine  zeitliche  Lticke  getrennt,  die  noch  grosser  ist,  als  HOniger  sie  an- 

M)  Quellen  I  S.  329.  Lacomblet,  UB.  I  No.  366.  Keutgen,  Urkunden 
Nr.  255. 

**)  Das  Burggrafenamt  S.  153.  Mit  Unrecht  hat  ihm  v.  Loesch,  Viertel- 
jahr8schrift  f.  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  4,  201  darin  widersprochen. 

*•)  KSlner  Schreinsurkunden  II,  1  S.  295  Anm.  1. 

")  Scab.  1  II  2,  wo  von  der  presentia  iudicum  et  scabinorum  et 
burgensium  Golonie  die  Rede  ist,  muss  ein  Nachtrag  von  ca.  1188—90  sein, 
fur  welche  Jahre  Bruno  von  Isenburg  durch  Knipping  1365  und  1386  (81) 
bezeugt  ist.  In  Knippings  Register  S.  370  ist  1168—90  zu  verbessem  in 
1188—90. 


Digitized  by  VjOOQlC 


298  0.  Oppermann 

genommen  hat.  Denn  da  der  Scab.  1  III  4  auftretende  Schultheiss 
Ricliolf  von  Aachen  1176 — 80  urkundlich  nachzuweisen  ist,  so  wird 
man  den  Beginn  von  Scab.  1  III  passender  1170 — 74  ansetzen.  Da- 
zwischen  mussen  zwei  oder  mehr  Doppelblatter  herausgefallen  und  ver- 
loren  gegangen  sein.  Auch  ohne  das  aber  ergibt  der  Quellenbefund, 
dass  um  1165  eine  Verlegung  des  SchOffenschreins  von  der  domus 
civium  der  Senatoren  nach  der  curia  der  scabini  am  Domhof  erfolgt 
ist.  Hier  waren  bis  dahin  auch  schon  Aufzeichnungen  gemacht  worden. 
die,  nach  den  sp&rlichen  Resten  zu  schliessen 58),  ursprunglich  den 
Charakter  eines  Gerichtsbuches  hatten.  Von  nun  ab  aber  ftthren  die 
scabini  auch  den  bis  dahin  von  den  senatores  im  Burgerhaus  verwalteten 
Schrein.  In  der  Ubergangszeit  wurden,  wie  die  oben  angefuhrte  Ein- 
tragung  Scab.  1  IV  4  zeigt,  Rechtsgeschafte  auch  unter  Zuziehung  der 
Biirgermeister  von  den  Schoffen  beglaubigt. 

Die  von  den  Senatoren  durch  Scab.  112  gehandhabte  freiwillige 
Gerichtsbarkeit  uber  ein  Allod  zu  HOningen  (Stadtkreis  Koln)  ist  somit 
wie  die  uber  Morsdorf  von  dem  burggraflichen  iudicium  de  hereditatibus 
herzuleiten.  Im  ubrigen  sind  auch  die  altesten  Aufzeichnungen  der 
Senatoren  mannigfacher  Art;  so  erscheint  Scab.  113  eine  Zollkon- 
vention  mit  den  mercatores  von  Verdun. 

Das  fuhrt  zu  den  Urkunden  hinuber,  in  denen  die  Senatoren  zum 
ersten  Mai  als  selbstandige  verwaltende  Behorde  auftreten  :  1171  erneuern 
sie  den  mercatores  von  Dinant  die  ihnen  s.  Zt.  von  Erzbischof  Friedrich 
verbrieften  Zollvergunstigungen  59) ;  1178  wird  consilio  senatorum  et 
prudentissimorum  civitatis  Colonic  inter  Virdunenses  et  Colonienses 
egregios  cives  unter  anderem  vereinbart,  es  solle  ein  Schuldner  seiner 
Verpflichtung  flberfiihrt  werden  konnen  durch  das  Zeugnis  von  zwei 
Mannern,  qui  scabini  sint  vel  confratres  scabinorum  vel  officiales  Colonic60). 

Es  kann  dahingestellt  bleiben,  ob  unter  diesen  Offizialen  die 
Amtleute  der  Sondergemeinden  oder  die  der  Richerzeche  verstanden 
werden  mUssen.  Verfolgen  wir  nun  die  Geschichte  des  eigentlichen 
Schotfenkollegs  durch  das   12.  Jahrhundert. 

Die  Kolner  scabini  erscheinen  zuerst  im  Jahre  110361).    Damals 

*8)  Die  nach  Abschriften  Alfters  mitgeteilten  Eintragungen  Scab.  1 
V  1—6,  in  denen  stets  scabini  auftreten,  reichen  anscheinend  in  die  1150er 
Jahre  zuruck. 

»9)  Quellen  I  563  Nr.  80. 

••)  Ebenda  577  Nr.  90. 

•l)  Hansisches  UB.  Ill  385  Nr.  601.     Knipping  28. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  K6ln  u.  Niedersachsen.        299 

hat  Erzbischof  Friedrich  I.  nach  ihrem  Weistum  die  den  Kaufleuten 
von  Luttich  und  Huy  von  alters  her  zustehenden  Zollvergtinstigungen 
eingerissenen  Missbrauchen  gegenttber  wieder  in  Erinnerung  gebracht. 
Zwischen  1142  und  1156  ist  nach  Eintragungen  des  Martinsschreins 
durch  Urteil  der  scabini  dem  Achilles  und  seiner  Gattin  Jutta  das 
Eigentum  einer  kasta,  die  sie  bis  dab  in  in  Pfandbesitz  hatten,  und  dem 
Righolfus  das  Eigentum  an  einem  Haus  in  der  Rheingasse  zugesprochen 
worden62);  in  derselben  Zeit  haben  Engelbert  und  seine  Gattin  Adel- 
heid  ein  Haus  gekauft,  auf  das  Hermann,  Heinrich  und  Helias,  seine 
Schwager,  ante  scabinos  et  comitem  et  advocatum  et  cives  manu  et 
calamo  verzichtet  haben63).  Gertrud,  Meisterin  von  St.  Mauritius  zu 
Koln,  ubergibt  1158  in  curia  ante  ecclesiam  beati  Petri,  also  im  Schoffen- 
gerichtshaus  am  Domhof,  ein  Allod  in  der  villa  Canaphia  im  Bistum 
Luttich  dem  Marienstift  zu  Maastricht  per  fideles  manus  Colonienses 
scilicet  scabinos w).  Dieser  Akt  ist  nicht  durch  die  Gerichtsbarkeit  der 
Schoffen  uber  echtes  Eigen  bedingt  —  der  tradierte  Besitz  liegt  ja  im 
Bistum  Luttich  —  sondern  durch  den  Umstand,  dass  den  Kolner 
SchOffen  die  Vogtei  tiber  das  Mauritiusstift  zusteht.  Denn  nach  Mart.  2 
II  22  (zwischen  1142  und  1152)  kaufen  Heinrich  Hastator  und  seine 
Gattin  ein  Haus  von  den  Schwestern  des  genannten  Stifts  et  illarum 
advocatis,  als  welche  dann  sechs  Burger  genannt  werden.  Dass  es 
Schoffen  sind,  ergibt  sich  aus  einer  Urkunde  von  1198,  nach  welcher 
der  Konvent  von  St.  Mauritius  Grundstticke  durch  die  Hand  der  magistra 
Blithildis  und  der  Kdlner  SchOffen,  qui  patrocinium  advocati$  in 
possessionibus  predicti  monasterii  habent,  verkauft  hat65). 

Als  das  alte  Hochgericht  des  Kolngaus  zeigen  sich  dagegen  die 
scabini  de  curia  durch  das  Urteil,  welches  1169  die  Anspruche  dea 
erzbischoflich  kolnischen  Kammerers  auf  die  Hinterlassenschaft  eines 
Cerocensualen  der  Abtei  St.  Maximin,  die  auf  Grund  des  Todfallrechts 
erhoben  worden  waren,  zuruckweist 66).  Ferner  durch  die  Prozesse 
urn  Freiheit,  die  nach  Scab.  1  IV  1—3;  2  I  1  und  5  und  2  III  2 
zwischen  1170  und  1198  vor  ihm  verhandelt  worden  sind.    Nach  1  III  1 


")  Mart.  2  I  37,  2  II  8. 

6I)  Mart.  2  I  43. 

•*)  Franquinet,  Oorkonden  en  bescheiden  van  het  Kapittel  von  0.  L. 
Vrouw  te  Maastricht  I  (Maastricht  1870)  S.  13  Nr.  5.  Vgl.  Westdeutsche 
Zeitschrift  21,  S.  16. 

•■)  Beyer,  UB.  I  658. 

M)  Lacomblet  UB.  1 393  Nr.  564  -  -  Quellen  I  610  Nr.  13.  Knipping  1534. 


Digitized  by  VjOOQlC 


300  0.  Oppermann 

hat  die  Freilassung  eines  Hdrigen  vom  erzbischoflichen  Hof  Pingsdorf 
durch  den  maior  advocatus  Gerhard  von  Eppendorf  in  presentia  camerarii 
Hermanni  et  scabinorum  presentia,  ministerialibus  s.  Petri  annuentibus 
8tattgefunden.  Eine  gerichtliche  Entscheidung  ttber  Eigen  ist  z.  B. 
Scab.   1  III  7  eingetragen. 

In  zwei  erzbischoflichen  Urkunden  von  1171  und  1176,  die 
private  Rechtsgeschafte  betreffen,  erscheinen  einige  acabini  als  Zeugen67). 
Bedeutsamer  ist,  dass  1174  bei  Verpfandung  der  Mttnz-  und  Zollgeffclle 
an  die  Stadt  und  Gerhard  vor  dem  Hofe  neben  den  prelati  ecclesiarum, 
den  nobiles  und  den  Ministerialen  pro  universis  civibus  die  magistri 
parochiarum  auftreten  und  als  Zeugen  hinter  Burggraf,  Edelvogt  und 
zwei  Ministerialen  scabini  et  magistratus  urbis  pro  universis  civibus  ge- 
nannt  werden 68).  Es  muss  auffallen,  dass  selbst  bei  einem  fur  die  Stadt 
so  bedeutsamen  und  nur  durch  ihr  Entgegenkommen  ermoglichten  Akt 
als  Vertreter  der  stadtischen  Verwaltung  in  erster  Linie  die  Schoffen 
fungieren. 

Man  muss  sich  vor  Augen  halten,  dass  die  Selbstverwaltung  der 
Kolner  Stadtgemeinde  sich  gegen  den  Willen  der  Erzbischofe  durch- 
gesetzt  hatte.  Sie  erkannten  als  Stadtvertretung,  rait  der  sie  verhan- 
clelten,  nach  wie  vor  die  scabini  an,  die  zum  Gerichtsherrn  in  einem 
amtlichen  Verhaltnis  standen.  Die  Stadt  konnte  sich  darauf  einlassen, 
weil,  wie  gleich  noch  zu  ercrtern  sein  wird,  Senatoren  und  Schoffen 
tatsachlich  im  Wesentlichen  denselben  Personenkreis  bildeten.  Aber  die 
Erzbischofe  ihrerseits  konnten  nicht  offiziell  zugeben,  dass  die  Stadt 
sich  ihrer  Herrschaft  zu  entziehen  begann.  Deshalb  ist  auch  die  Ent- 
scheidung des  Erzbischofs  von  1178,  die  den  Burgern  von  Gent  die 
ihnen  von  den  KOlnern  bestrittene  freie  Schiffahrt  auch  uber  Koln 
hinaus  rheinaufwarts  gewahrleistet 69),  zwar  cum  unanimi  totius  Coloniensis 
civitatis  consensu  erfolgt ;  aber  nicht  die  Kolner  Burgermeister  als  solche 
nnterzeichnen,  sondern  9  benannte  scabini  et  alii  cum  eis,  sowie  3 
genannte  Burger  et  alii  quam  plures  civium  Coloniensium.  Nicht  anders 
in  der  Urkunde  von  1180,  durch  die  Philipp  der  Stadt  wichtige 
Hoheitsrechte  gegen  Erlegung  einer  Summe  von  2000  Mark  und  einen 
bestimmten  Grundzins  abtritt70):  auf  28  benannte  scabini  civitatis 
folgen  12  benannte   cives   et  alii  quam  plures    tam  de  clero  quam  de 

ef)  Quellen  I  564  Nr.  81  und  572  Nr.  87. 
«8)  Quellen  1  570  Nr.  85. 
")  Ebenda  578  Nr.  91. 
70)  Ebenda  582  Nr.  94. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       301 

populo.  In  den  spateren  Urkunden  des  Erzbischofs  Philipp  sind  Kdlner 
Schdffen  oder  Burger  unter  den  Zeugen  nicht  mehr  zu  fin  den. 

Die  Beziehungen  zwischen  Senatoren  und  Scabinen  sind  nach 
alledem  nicht  amtlicher  Natur,  sie  beruhen  nur  auf  Verbrttderung,  auf 
der  coniuratio  von  1112. 

Den  Hergang  dieser  Schwurvereinigung  wird  man  sich  demnach 
so  vorznstellen  haben,  dass  die  scabini  sich  mit  dem  Kollegium  der 
Senatoren  vereinigten,  das,  ursprttnglich  Gildeausschuss,  schon  damals 
zu  massgebendem  Einfluss  in  der  stadtischen  Verwaltung  gelangt  sein 
muss,  nicht  zum  geringsten  Teil  wohl  dadurch,  dass  es  Mitglieder  der 
erzbischdflichen  Finanz-  und  Gerichtsbeamtengeschlechter  in  seine  Reihen 
aufnahm.  Die  Zahl  von  im  ganzen  25  Senatoren  nach  der  coniuratio 
ist  durch  die  Freiburger  Handfeste  von  1120  so  gut  wie  verburgt. 
Die  Schdffen  ihrerseits  erganzten  ihre  Zahl  auf  25,  indem  sie  die 
12  Mitglieder  des  alten  Senatorenkollegs  in  ihre  Reihen  aufnahmen. 
Noch  1259  gait  25  als  Normalzahl  des  Schflffenkollegs 71).  So  lange 
keine  Veranderungen  des  Personalbestandes  eintraten,  stand  demnach 
an  der  Spitze  der  1112  durch  coniuratio  konstituierten  Stadtgemeinde 
ein  durch  doppelte  Verbrtiderung  zusammengeschlossener  Ausschuss  von 
25  Mitgliedern,  die  zugleich  Schdffen  des  alten  Hochgerichts  am  Dom 
waren.  Die  beiden  ursprunglich  aus  denselben  Personen  bestehenden 
Ausschusse  erganzten  sich  aber  aus  verschiedenen  Kreisen;  die  con- 
fratres  der  Senatoren  waren  nicht  durchweg  dieselben  wie  die  der 
Scabinen.  So  deckte  sich  der  Personenkreis  der  beiden  Behdrden  nach 
Verlauf  einiger  Jahrzehnte  nur  noch  teilweise.  Unter  28  Scabini,  die 
als  Konsenszeugen  des  Schiedsspruchs  von  1180  auftreten,  befinden 
sich  15,  die  1178  in  einer  Aufzahlung 72)  von  23  senatores  er- 
scheinen,  und  7  weitere,  die  ebenda  unter  22  confratres  senatorum 
angefQhrt  werden. 

Wenn  das  Organ  der  coniuratio  entstanden  ist  durch  Zusammen- 
tritt  von  12  Senatoren  mit  den  scabini,  so  muss  die  Zahl  der  letzteren 
vor  der  Vereinigung  12  oder  13  betragen  haben.  In  ersterem  Falle 
ware  als  25.  Mitglied  erst  1112  eine  halbamtliche,  dem  Freiburger 
rector  entsprechende  Person,  sei  es  aus  der  Gilde-,  sei  es  aus  der  Ge- 
richtsverfassung  hinzugekommen.  Ihrer  12  nennt  die  oben  angefuhrte 
Urkunde   von  1103  (Knipping  28);    es   ist   die  einzige  Nachricht,    die 

71)  Lau,  Verfassung  und  Verwaltung  der  Stadt  Koln  S.  28. 

72)  In  der  mehrfach  erwahnten  Urkunde  Quellen  I  577  Nr.  90. 


Digitized  by  VjOOQlC 


302  0.  Oppermann 

wir  vor  1112  von  den  KGlner  Sch&ffen  besitzen.  Aber  allem  Anschein 
nacb  handelt  es  sich  ja  urn  das  alte  Hochgericht  des  Kolngaues;  es 
liegt  deshalb  nahe,  zunacbst  die  Frage  aufzuwerfen,  wieviel  Schoffen 
ein  karolingischer  Graf  in  der  Regel  besass.  Darauf  antwortet  eine 
Urkunde  Karls  des  Grossen  von  ca.  782  7S):  nach  ihr  hat  der  Konig 
ein  Urteil  gefallt  mit  11  Grafen  und  samtlichen  44  Schoffen  de 
ducatu  Moslinse.  Dass  diese  Normalzahl  4  in  den  Rheinlanden  die 
folgenden  Jahrhunderte  ttberdauert  hat,  beweist  die  Coblenzer  Zollrolle 
von  1104;  sie  ist  aufgestellt,  sicut  Bruno  archiepiscopus  ab  eiusdem 
ficabinis  loci  Berewicho,  Godeberto,  Evenberto,  Wichardo  et  universa 
familia  .  .  .  diligentissime  exquisivit 74). 

Die  Kapitularien  fordern  allerdings  fur  jedes  Gericht  die  An- 
wesenheit  von  7  Schoffen,  und  zu  einem  missatischen  Konzil  soil  nach 
einer  Verordnung  von  ca.  820  der  Graf  mit  12  Schoffen  erscheinen 75). 
Aber  es  wird  hinzugefugt:  si  tanti  fuerint.  Sin  autem,  de  melioribus 
hominibus  illius  comitatus  suppleat  numerum  duodenarium.  Zwolf 
standige  Schoffen  waren  also  wohl  an  keiner  Gerichtsstatte  vorhanden ; 
es  gab  deren  in  der  Regel  4,  vielleicht  auch  7 ;  die  fehlenden  brachte 
der  Graf  mit,  oder  er  ernannte  sie  ad  hoc  aus  den  meliores  comitatus. 

Man  muss  demnach  annehmen,  dass  die  Schoffenbank  des  Koln- 
gaues schon  vor  1112  ttber  ihre  ursprungliche  Bedeutung  hinausge- 
wachsen  ist.  Den  4  oder  7  scabinis  loci  mussen  sich  andere  aus  der 
nachsten  Umgebung  angeschlossen  haben.  Nun  wissen  wir,  dass  die 
Kolner  im  Jahre  1106  ihre  Stadt  befestigt,  oder  vielmehr  in  aller  Eile 
die  langst  in  Angriff  genommene  Befestigungslinie  vollendet  haben,  durch 
welche  die  Vorstadte  Airsbach  und  Niederich  der  Romerstadt  ange- 
gliedert  wurden76).  Eine  Massregel,  die  schon  von  Erzbischof  Anno 
vorbereitet  worden  war;  er  schon  hatte  das  Gebiet  der  spateren  Vor- 
stadt  Airsbach   aus   dem  Stiftsbezirk  von  St.  Severin  losgelost  und  der 

")  Muhlbacher1  Nr.  261  (!252);  Mon.  Germ.  DK.  148. 

74)  Keutgen,  Urkunden  zur  stadtischen  Verfassungsgeschichte  S.  48. 
Zu  bemerken  ist,  dass  hier  neben  den  4  scabini  der  thelonearius  mit  8  sena- 
tores  erscheint. 

7»)  Capitulare  von  803  g  20  (MG.  Legum  II  Bd.  I,  116:  Ut  nullus  ad 
placitum  banniatur  exceptis  scabineis  septem,  qui  ad  omnia  placita  praceise 
debent.  Capitulare  de  justiciis  c.  2  (ebenda  S.  295):  in  tale  placitum  (zum 
Hochgericht)  veniat  unusquisque  comes  et  adducat  secum  12  scabinos,  si 
tanti  fuerint  etc.    Vgl.  Brunner,  Rechtsgeschichte  II,  324. 

w)  Chronica  regia  ed.  Waitz  S.  44.  Vita  Heinrici  IV.  Cap.  13.  Keussen, 
Westdeutsche  Zeitschrift  20  (1901),  64  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       303 

neuen  Stiftskirche  St.  Georg  unterstellt 77).  Dieser  Stadterweiterung 
Rechnung  tragend,  wird  man,  wahrscheinlich  nocfa  im  letzten  Drittel  des 
11.  Jahrhunderts,  die  Zahl  der  standigen  SchOffen  auf  12  oder  13  vermehrt 
haben.  Wie  sie  sich  auf  die  einzelnen  Stadtteile  verteilten,  ist  mttssig 
zu  erortern.  Es  mag  aber  auf  ahnliche  Erscheinungen  in  flandrischen 
Stadten  hingewiesen  werden.  Von  den  13  SchOffen  in  Gent  warden 
je  4  aus  den  Kircbspielen  St.  Nikolaus  und  St.  Johannes,  3  aus 
St.  Jakob,  2  aus  St.  Michael  gewahlt78).  Ich  hoffe  an  anderer  Stelle 
dartun  zu  kOnnen,  dass  diese  Genter  Stadtvertretung  —  ebenso  wie  die 
in  Ypern  und  in  Brugge,  wo  es  gleichfalls  je  13  Schoffen  gab  — 
wahrscheinlich  einer  Anregung  entsprungen  ist,  die  Graf  Philipp  von 
Flandern  1166  bei  seiner  Anwesenheit  in  Aachen  von  Kaiser  Friedrich  I. 
empfing.  Lille  ferner  wird  im  13.  Jahrhundert  von  einem  consilium 
villae  regiert,  das  aus  12  Schdffen  und  13  Geschworenen  besteht79). 
Kehren  wir  nach  KOln  zuruck,  so  ist  zu  erwagen,  wie  wir  uns 
die  Ausgestaltung  der  frankischen  Schdffenbank  zur  Stadtvertretung  von 
12  (13)  Mitgliedern  vorzustellen  haben.  FQr  dieselbe  wird  die  Mannschaft 
des  ottonischen  burgus,  die  vor  das  Gericht  des  Burggrafen  gehdrten, 
ebensowenig  in  Betracht  gekommen  sein,  wie  die  Gildemitglieder,  die 
vor  ihm  durch  den  Ausschuss  der  12  Senatoren  vertreten  waren.  Auch 
die  12  Senatoren  des  Niederich  haben  mit  der  Vertretung  dieses  Vor- 
orts  im  Schdffenkolleg  der  Gesamtstadt  nichts  zu  tun,  sondern  spielen 
im  Gericht  des  Niederich  dieselbe  Rolle,  wie  der  Gildeausschuss  im 
Mannengericht  des  Burggrafen:  Zur  Vervollstandigung  des  altstadtischen 
Schoffen kollegs  wird  man  vielmehr,  den  Vorschriften  der  Karolingerzeit 
gemass,  in  erster  Linie  die  im  Stadtbezirk  ansassigen  meliores  comitatus, 
die  Inhaber  von  schOffenbarfreien  Hofen  in  Niederich  und  Airsbach, 
herangezogen  haben.  Durch  diesen  Prozess  muss  gleicbzeitig  die  erz- 
bischofliche  Ministerialitat  in  das  SchOffenkollegium  eingedrungen  sein. 
In  der  Altstadt  gab  es  ja  neben  den  Grafschaftsleuten  auch  Immunitats- 
leute;  es  wird  unten  noch  gezeigt  werden,  dass  wir  die  spatere 
Sondergemeinde  St.  Peter  als  aus  dieser  Immunitatsgemeinde  erwachsen 
ansprechen  durfen.  Aus  ihr  stieg  die  stadtische  Ministerialitat  auf, 
indem  'sie  vom  Erzbischof  mit  Amtslehen  ausgestattet  wurde.  Da  zu 
denselben  auch  die  ScbdffenhOfe  gehdrten,   war  der  Weg  zu  ihnen  der 


1T)  Lacomblet,  UB.  I  Nr.  209. 

*•)  Hegel,  Stadte  und  Gilden  II,  181.   Des  Marez  a.  a.  0.  (oben  Anm.  31) 
S.  191  Anm.  2. 

")  Hegel  a.  a.  0.  S.  170. 
Westd.  Zeitechr.  f.  Gescb.  a.  Kunst.    XXV,   ni.  20 


Digitized  by  VjOOQlC 


304  0.  Oppermann 

Ministerialit&t  geebnet.  In  ahnlicber  Weise  sorgten  die  stadtischen 
Stifter  far  ihre  Leute. 

Demgemass  finden  wir  seit  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  in  den 
Urkunden  neben  den  Ministerialen,  die  sich  znm  Dienst  in  der  Um- 
gebung  des  Erzbischofs  befinden,  burgenses,  unter  denen  gleichfalls  eine 
ganze  Reihe  von  Ministerialen  nns  begegnen. 

.  Als  Zeugen  einer  Urkunde  des  Erzbischofs  Arnold  von  1147 
(Knipping  457)  werden  aufgeftihrt:  Ministeriales:  Herimannus 
de  Heppindorp  (Vogt),  Henricus  de  Volmutsteine,  Hermannus  cubicu- 
larius  (Kammerer),  Emilricus  de  Wurmerstorp.  Burgenses:  Heri- 
mannus frater  Vugelonis,  Herimannus  Minnevuz,  Hermannus  filius 
Razonis,  Adam  de  Steinvelde,  Everhardus  ex  iudeo,  Christianas  et 
frater  eius  Walterus,  Nortwinus  villicus  de  Tulpeto,  Godefridus  de 
Wolkenburch,  Folcwinus  de  Erkenbusch,  Albero  de  Barenstede,  Folcolt 
de  Suervene  et  frater  eius  Godefridus. 

Von  ihnen  sind  Nortwin  von  Zttlpich,  Gottfried  von  Wolkenburg 
und  die  Brttder  von  Suervene  noch  spater  als  erzbischOfliche  Ministe- 
rialen nachweisbar80);  sie  werden  also  nicht  ihres  freien  Standes  wegen, 
sondern  als  Insassen  des  burgus  von  der  Ministerialit&t  geschieden. 

Am  Schluss  einer  Urkunde  des  Erzbischofs  Reinald  von  1166 
(Knipping  846)  lesen  wir:  Insuper  ministeriales  beati  Petri  et  alii  quam- 
plures  honorati  viri.  Burgenses:  Wolbero  de  s.  Laurentio.  Albertus 
de  Tuitio.    Hermannus  de  Wichus.    Anselmus  et  Mandvinus  frater  eius. 

Die  beiden  letzten  sind  1154  als  Ministerialen  von  St.  Maria 
im  Kapitol  bezeugt81),  Hermann  de  Wichus  1153  als  Ministeriale  von 
St.  Pantaleon82). 

Ob  Grund  zu  der  Annahme  vor  liegt,  dass  diese  Leute  burger- 
licher  Herkunft  und  zu  praktischen  Zweken  in  ein  Ministerialenver- 
haltnis  zu  den  Kdlner  Stiftern  getreten  seien,  muss  dahingestellt  bleiben. 

80)  Vgl.  das  Register  bei  Knipping. 

81)  Ungedruckte  Urkunde  von  1154  im  Pfarrarchiv  von  St.  Maria  im 
Kapitol.  Das  Stift  verlehnt  an  Sohn  und  Tochter  des  bisherigen  Besitzers 
Eberhard  Rizzemale  ein  Haus  (auf  der  Ruhr),  das  zur  Zeit  des  Erzb.  Sigewin 
Retherus,  beati  Petri  ministerial,  dem  Stift  geschenkt  hat.  Unter  den 
Zeugen:  Ministeriales  eiusdem  ecclesie:  Heinricus  Gruzere,  Mandewinos, 
Anselmus  cum  senatoribus  civitatis  non  paucis,  videlicet  Herimanno  Minne- 
fuze  comite  urbis,  Ricolfo  advocato,  Fugellone  theloneario,  Heinrico  se- 
cundo  theloneario,  Herimanno  filio  Razemanni,  Gerhardo  Nigro,  Heinrico  filio 
Huberti,  Marcmanno  Hoger.  ,Razemanni*  ist  wohl  synonym  mit  ,Razonis'. 

M)  Knipping  565.  Ministeriales  abbatis  (8.  Pantaleonis) :  Herimannus 
de  Wighus  et  frater  eius  Arnoldus. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       305 

Eine  weitere  Urkunde  Reinalds  von  1166  (Knipping  847)  nennt 
folgende  22  burgenses  et  honorabiles  viri :  Gerbardus  advocatus,  Albero 
comes  et  frater  eius  Hubertus,  Gerhardus  Niger  et  filius  eius  Gerhardas, 
Hermannus  Rufus,  Eiko,  Karolus  et  filius  eius  Hermannus,  Marcmannus 
et  filius  eius  Marcmannus,  Hardungus,  Evergeldus,  Hermannus,  Theo- 
dericus  frater  advocati,  Waldever,  Heinricus,  Cunradus  de  Vuskinich  et 
filii  eius  Otto  et  Antonius,  Almerus  et  filii  eius  Ingrammus  et  Ekbertus. 

Von  ihnen  erscheint  Gerhardus  Niger  1155  als  erzbiscbOflicher 
Ministerial  (vgl.  unten),  und  zahlreiche  andere  entstammen  sicber  den 
ministerialiscben  Beam tenfami lien. 

Es  ist  also  sicber,  dass  die  Grafschaftsgemeinde  sicb  im  Laufe 
der  Zeit  mit  ministerialiscben  Elementen  durcbsetzt  hat.  Immerhin 
kdnnte  man  nocb  zweifeln,  ob  diese  auch  fur  die  massgebenden  Ereise 
des  st&dtiscben  Patriziats  in  Betracbt  kommen.  Aber  aucb  dieser  Nach- 
weis  lasst  sich  fuhren.  Erzbiscbof  Arnold  II.  beurkundet  1155  (Knipping 
606)  einen  de  consilio  familie  nostre,  ex  nostro  etiam  consensu  et 
advocati  et  villici  erfolgten  Austauscb  von  Land  mit  dem  Gereonsstift. 
Die  hinter  den  geistlicben  aufgezahlten  weltlichen  Zeugen,  die  docb 
der  Ministerialist  angehOren  mussen,  sind:  Hermannus  advocatus, 
Vogelo  telonarius,  Hermannus  filius  Razonis,  Gerardus  Niger,  Gerardus 
Albus,  Hermannus  camerarius.  , 

Von  den  laici  der  Urkunde  von  1152  (Knipping  543):  Herimannus 
advocatus,  Adolphus  dapifer,  Gerhardus  Albus,  Vogel  thelonearius, 
Gerbardus  Niger,  Hermiannus  filius  Razonis,  Vogel  filius  Herimanni,  Heri- 
mannus de  Wighus  et  frater  eius  Arnoldus  kennen  wir  nicbt  nur  Vogt 
und  Truchsess,  nicht  nur  Gerhardus  Niger  und  Herimannus  filius  Razonis, 
sondern  auch  die  Binder  de  Wighus  und  Gerhardus  Albus  als  Ministe- 
rialen88).  Nun  treten  als  Vdgte  des  Mauritiusstiftes  der  Schreinsein- 
tragung  Mart.  2  II  22  zwischen  1142  und  1152  auf:  Sigewinus 
comes,  Daniel  thelonearius,  Gerhardus  Niger,  Amalricus  Tuskemann, 
Vogolo  filius  Duricbine,  Godefridus  filius  Folswindis.  Es  mussen  SchOffen 
sein,  denn  dem  K6lner  SchOffenkolleg  stand  die  Vogtei  Uber  das  Stift 
zu.  Von  ihnen  ist  ausser  Gerhardus  Niger  Emelricus  Tuskemannus 
als  erzbisch&flicher  Ministeriale  bezeugt84). 

Unter  den  8  Senatoren  der  oben  angefuhrten  Urkunde  von  1154 
befinden   sich   demnach   ausser   Untergraf,    Untervogt   und  Unterzdllner 

8»)  Gerardus  Albus:  Knipping  415  (1143),  467  (1149),  835  (1166)   und 
ofter.    Uber  die  Wighus  vgl.  die  vorige  Anm. 
M)  Knipping  415  (1143)  und  467  (1149). 

20* 


Digitized  by  VjOOQlC 


306  0.  Oppermann 

noch  drei  Ministerialen :  der  Zdllner  Vogelo,  Herimannus  filius  Razonis 
und  Gerhardus  Niger. 

Dies  sind  F&lle,  wo  sich  die  ministerialische  Herkunft  von  ScbOffen 
und  Senatoren  urkundlich  beweisen  l&sst.  Ebenso  zahlreich  kOnnen 
natttrlich  die  sein,  wo  der  Beweis  nicbt  oder  nicht  sicher  zu  fuhren  ist. 
Wenn  z.  B.  die  Zeugenreibe  der  Urkunde  Knipping  862  (1166)  nach 
Aufzahlung  zablreicher  Ministerialen  mit  folgenden  Namen  schliesst: 
Karolus  thelonearius,  Richolpbus  thelonearius,  Gerardus  subadvocatus  et 
frater  eius  Theodericus,  Herimannus  vicecomes,  Emundus,  Margmannus 
Lembechin,  Gerardus  Niger,  Ludewicus  de  Mimbernesloche,  Heinricus 
de  Linda,  Heinricus  filius  Herimanni  Razonis,  Albero  de  s.  Cecilia  et 
frater  eius  Hupertus,  so  ist  es  doch  zum  mindesten  zweifelbaft,  ob 
Markmann  Lembechin  und  Ludwig  von  Mummersloch,  die  uns  1178 
bis  1180  als  Senatoren  und  SchOffen  begegnen85),  Kaufleute  burger- 
licher  Herkunft  sind. 

Wenn  man  sicb  die  Kolner  Stadtverfassung  von  1112  als  eine 
durch  Schwurvereinigung  aufgerichtete  Kommune  vorstellt,  wird  nun 
auch  die  Stellung  der  rectores  klar.  Das  Wesentliche  an  ihren 
Befugnissen  ist,  dass  sie  das  Stadtsiegel  fuhren,  das  ein  Wahrzeichen 
der  Kommune  ist  und  bei  ihrer  Unterdruckung  stets  zerbrocben  wird. 
Da  1149  von  iudices  und  senatores,  1159  von  rectores  und  indices, 
1171  und  1178  von  den  senatores  allein  eine  mit  dem  Stadtsiegel 
versehene  Urkunde  ausgestellt  ist86),  so  kOnnen  die  rectores  nur  die 
mit  der  Ftthrung  des  Siegels  betrauten  Mitglieder  des  Senatorenkol- 
legiums  sein.  Da  sie  nun  in  Col.  1  V  18.  19  in  Verbindung  mit  den 
officiates  genannt  werden  und  andrerseits  1171  an  der  Spitze  des 
Kollegiums  ein  magister  senatorum  erscheint,  so  ist  ihre  Identit&t  mit 
den  Burgermeistern  wohl  genttgend  gesichert. 

Eine  andere  Frage  ist,  ob  sie  als  kollegiales  Amt  ins  Jahr 
1112  zuruckdatiert  werden  dttrfen.  1120  bestimmt  ja  Konrad  von  Zab- 
ringen  in  der  aus  KOln  entlehnten  Freiburger  Handfeste  (§  5),  dass  eine 
unter  seinen  burgenses  entstehende  Streitigkeit  non  secundum  meum 
arbitrium  vel  rectoris  eorum  entschieden  werden  soil.  Ohnedies  ist 
nicht  sehr  wahrscheinlich,  dass  eine  KGrperschaft  mit  ungerader  Mit- 
gliederzahl  (25)  eine  kollegiale  Spitze  hatte. 

8S)  Quellen  I  90.  91.  94.  Ludwig  von  Mummersloch  ist  in  dieser  Zeit 
auch  Mitglied  der  Richerzeche. 

w)  Quellen  I  S.  329;  550  Nr.  73;  563  Nr.  80;  577  Nr.  90. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgescb.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachseo.       307 

Als  Mehrzahl  sind  die  Kolner  rectores  denn  auch  erst  etwa 
25  Jahre  nach  Aufrichtung  der  coniuratio,  durch  die  Schreinseintragung 
Mart.  1  V  1  (vgl.  oben  S.  293)  zuerst  bezeugt.  Damals  aber  war 
wahrscheinlich  auch  bereits  die  Zahl  der  SchOffen  nicht  mehr  die  alte ; 
gab  es  docb  1180  (Quellen  I  Nr.  94)  deren  mindestens  28.  Das 
kollegiale  Bdrgermeisteramt  verdankt  also  allem  Anschein  nacb  erst  einer 
nachtraglichen  Ausgestaltung  der  Kommunalverfassung  seine  Entstehung. 

Und  nun  entsinnen  wir  uns,  wie  schon  die  kollegiale  Spitze  des 
Gemeindevorstandes  von  St.  Martin  auf  das  der  Gilde  eigentttmliche 
Amt  der  beiden  Stuhlbrttder  zuruckgeftthrt  werden  zu  konnen  schien. 
In  den  danischen  Gilden  ist  diesen  StuhlbrQdern  das  Siegel  anvertraut87). 

So  ist  es  also  wohl  nicht  so  sehr  der  zufallige  Umstand  der 
Vereinigung  zweier  K6rperschaften  gewesen,  welche  das  kollegiale  Bttrger- 
meisteramt  geschaffen  hat,  als  vielmehr  die  Tradition  der  Gilde,  deren 
Einfluss  auf  die  Entstehung  der  Stadtverfassung  darin  in  bedeutsamer 
Weise  zu  Tage  tritt. 

Naturlich  aber  wird  anfanglich  einer  der  beiden  Burgermeister 
ein  magister  senatorum,  der  andere  ein  magister  senatorum  scabinorum 
gewesen  sein.  Ob  es  auch  in  der  Folgezeit  so  blieb,  muss  dahingestellt 
bleiben.  Vielleicht  wurde  der  spater  von  der  Richerzeche  gettbte  gleiche 
Brauch  erst  wieder  eingefuhrt,  als  sich  herausstellte,  dass  die  beiden 
KOrperschaften  auseinanderzugehen  begannen  und  damit  den  Senatoren 
der  Einfluss  auf  das  Schoffenkolleg  verloren  zu  gehen  drohte. 

Als  engerer  Ausschuss  der  durch  die  Vorgange  von  1112  ge- 
schaffenen  BehOrde  ist,  wie  sich  aus  dem  bisherigen  von  selbst  ergibt, 
die  Richerzeche  entstanden.  Sie  setzte  sich  bekanntlich  aus  den 
regierenden  und  den  verdienten,  d.  h.  gewesenen  Burgermeistern  zu- 
saramen  und  erscheint  zuerst  zwischen  1178  und   118288}. 

Da  viele  Senatoren  gleichzeitig  SchOffen  waren,  so  stand  tatsach- 
lich  den  Senatoren  die  Burgermeisterwahl  zu,  und  in  der  Regel  werden 
beide  Amter  mit  Senatoren  besetzt  worden  sein.  Von  den  15  Offizialen 
der  Urkunde  von  1178/82  sind  sieben:  Ludewicus  de  Mimbirsloche, 
Emundus  de  Macellis,  Richolfus  scultetus  Aquensis,  Waldeverus  Oderne 
filius,  die  Zollner  Gerhard  und  Karl  und  Heinricus  Raze  (Alius  Her- 
mann]) unter  den  senatores,  zwei  weitere,  Heinricus  Saphirus  und 
Richolfus  Parfusus  (filius  Regeneri)  unter  den  confratres  senatorum  von 

")  Pappenheim>.  a.  0.  S.  221. 

M)  Die  von  Knipping  im  Korrbl.  der  Westd.  Zeitschr.  1892,  Sp.  116  ff. 
verdffentlichte  Urkunde  jetzt  auch  bei  Keutgen,  Urkunden  S.  353  Nr.  256. 


Digitized  by  VjOOQlC 


308  0.  Oppermann  . 

1178  nacbzuweisen.  Dagegen  findet  sich  keins  der  6  abrigen  Mitglieder 
der  Richerzecbe  1180  unter  den  scabini,  die  nicbt  Senatoren  sind. 
Aach  sie  gehdren  also  wahrscheinlich  zu  diesen  und  sind,  soweit  sie 
nicbt  in  der  Aufzahlong  von  1178  nur  (ibergangen  sind,  erst  nach 
diesem  Zeitpunkt  in  das  Kollegium  eingetreten.  Daraus  wiedernm  wQrde 
sicb  ergeben,  dass  die  Urkunde  der  Richerzecbe  mOglichst  spat,  also 
1182,  anzusetzen  ist. 

Da  die  Ricberzeche  sich  jabrlich  urn  zwei  aus  dem  Kreise  der 
Senatoren  hervorgehende  Mitglieder  vermehrte,  so  ist  es  ganz  natflrlich, 
dass  wir  die  letztere  Kftrperschaft  zu  Gunsten  der  ersteren  verschwinden 
sehen.  Vielleicht  hat  eine  formelle  Aufldsung  des  Senatorenkollegs 
stattgefunden ;  scbon  nach  1178  wird  es  nicht  mebr  genannt.  Seine 
Rechte,  nicbt  die  der  scabini,  erbte  die  Richerzecbe.  Denn  die  Sena- 
toren, eine  nur  vorubergehend  dem  Personenkreis,  aber  nicbt  dem 
Rechtskreis  nach  mit  den  scabini  identische  Behdrde,  hatten  seit  1112 
die  stadtische  Verwaltung  in  Handen. 

5. 

Freigrafschaft  und  Landesgewalt  hn  Erzbistum  K61n 

und  in  Niedersachsen. 

Die  Untersuchungen  Rietschels  aber  das  Burggrafenamt  gestatten 
uns  festzustellen,  dass  in  KOln  das  iudicium  de  hereditatibns  als  Be- 
standteil  der  burggraflichen  Befugnisse  erscbeint.  Nicbt  jeden  Burg- 
grafen  finden  wir  mit  derartigen  Obliegenheiten  ausgestattet.  Es 
muss  also  in  Koln  eine  Eumnlation  mit  einem  andern  Amt  vor- 
liegen ;  nicht  nur  die  Gaugrafschaft  und  damit  der  Vorsitz  in  den  drei 
echten  Dingen,  sondern  auch  das  iudicium  de  hereditatibus  infra  bannum 
urbis  lag  nur  vermOge  einer  Personalunion  mit  der  eigentlicben  Burg- 
grafschaft  in  den  Handen  des  Burggrafen.  Was  aber  war  es  far  ein 
Amt,  zu  dem  er  auf  diese  Art  gelangt  war? 

Die  Antwort  gibt  die  Schreinseintragung  Mart.  1  VI  7.  Nach 
ibr  haben  die  MOnche  von  St.  Pantaleon  den  vierten  Teil  eines  Hauses 
coram  civibus  et  coram  Heinrico  comite  zur  Zeit  des  magister  civium 
Vogel  erworben.  Cum  hoc  eis  sic  confirmatum  fuisset,  venerunt  fratres 
in  liberum  placitum  liberi  comitis,  et  ipse  comes  fecit  eis  bannum 
et  pacem  super  banc  eorum  proprietatem. 

So  scbeint  sich  hier  ein  unerwarteter  Aufscbluss  aber  das  Wesen 
der  Freigrafschaft  zu  ergeben :  sie  hat  mit  der  Gaugrafschaft  nichts  zu 
tun  und  erscheint  in  Verbindung   mit  ihr  nur  durch   zufallige  Amter- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt  Yerfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       309 

kumalation.  Auch  die  Mitwirkung  des  Prafekten  bei  Auflassung  von 
Grundstllcken  ist  nicht  auf  die  dem  Grafengericht  in  karolingischer  Zeit 
vorbebaltene  Gerichtsbarkeit  uber  echtes  Eigen  zuruckzufuhren,  sondern 
beruht  auf  der  Handhabung  des  EOnigsbanns  zum  Zwecke  der  Fronung. 

Dem  scheint  nun  allerdings  gleich  die  alteste  Quellenstelle,  welche 
das  Freigericht  als  solches  ausdrucklich  bezeichnet,  zu  widersprechen. 
Unter  einer  Urkunde89),  welche  Erwerbungen  der  Abtei  Siegburg  aus 
den  Jahren  1101  und  1102  verbrieft,  erscheint  Diecelinus  preco  liber 
bannum  faciens  ex  parte  regis  et  comitis.  Aber  dieser  Graf  Adalbert 
steht  an  der  Spitze  der  Zeugenreihe  als  comes  et  advocatus.  Und  zwar 
ist  es  nicht,  wie  im  Register  zu  Enippings  Regesten  (S.  355)  ange- 
nommen  ist,  der  Vogt  der  Abtei  Siegburg  Graf  Adolf  von  Berg;  denn 
es  ist  nicht  einzusehen,  warum  er  hier  und  nur  hier  unter  dem  Namen 
Adalbert  hatte  auftreten  sollen,  sondern  es  handelt  sich  urn  Adalbert 
von  Saffenberg,  Edelvogt  der  KOlner  Eirche90). 

Das  ergibt  sich  aus  einer  genauen  Analyse  der  Urkunde.  Durch 
sie  bekundet  Erzbischof  Friedrich  I. :  Erzbischof  Hermann  III.  (f  1099) 
hat  ein  Allod  zu  Honnef  von  dem  Sohn  des  Grafen  Hauldus,  dem 
nobilis  vir  Wern,  erworben,  cui  fuerat  hereditarium,  und  einem  erz- 
bischoflichen  Ministerialen  Albero  in  liberam  possessionem  gegeben. 
Albero  hat  es,  nachdem  er  es  mehrere  Jahre  in  dictione  sua  quiete  et 
pacifice  besessen,  per  manum  nostri  et  per  manum  Adalberti  advocati 
an  das  Eloster  Siegburg  tradiert,  dem  es  banno  confirmatum  est.  Die 
Tradition  hat  stattgefunden  zu  Bonn  in  Gegenwart  des  Erzbischofs  und 
vieler  nobiles,  liberi  und  ministeriales.  Um  dieselbe  Zeit  hat  ein  homo 
liber  de  Bleisa  Gerhardus  ein  Allod  in  RhOndorf  der  Siegburger  Kirche 
geschenkt.  Zeugen  dieser  Tradition  waren  u.  a.  der  Graf  und  Vogt 
Adalbert  und  der  Freigraf  Diecelin,  der  die  Fronung  ex  parte  regis 
et  comitis  vorgenommen  hat. 

Es  ist  ganz  klar:  die  Fronung  bezweckt,  die  Vogtei-Freiheit  der 
erworbenen  Allode,  d.  h.  die  Freiheit  von  der  landgerichtlichen  Vogtei 
sicher    zu  stellen;    in    der   direkten  Unterstellung    unter    den  Edelvogt 


••)  Lacomblet  UB.  I  Nr.  260.   Knipping  20. 

•°)  Die  Reihe  der  Kolner  Edelvogte  weist  also,  entgegen  meinen  An- 
gaben  Westd.  Ztschr.  21  (1902)  S.  19,  nur  zwischen  1061  und  1101  eine 
Lucke  auf.  Dass  in  der  vom  Empfanger  ausgestellten  Urkunde  Eb.  Philipps 
fur  St.  Ursula,  Knipping  1050  (von  1176)  der  Ministerialenvogt  Gerhard 
(von  Eppendorf)  als  nobilis  advocatus  bezeichnet  wird,  muss  ein  Vers  eh  en 
des  Schreibers  sein. 


Digitized  by  VjOOQlC 


310  0.  Oppermann 

findet  das  seinen  Ausdruck.  Der  Bann  wird  ausgesprocben  im  Namen  des 
Edelvogtes  als  des  Inhabers  der  erzbisch&flichen  Herrschaftsrechte  Qber 
alle,  die  ihren  Gerichtsstand  nicht  vor  den  Grafen  and  VOgten  des  Land- 
gerichts,  sondern  vor  einem  Mannengericht  hatten.  Es  sind  dieselben 
Gerechtsame ,  die  um  1165  Graf  Hermann  von  Saffenberg  als  beati 
Petri  liber  advocatus  wahrnimmt,  indem  er  erkiart,  dass  ein  gewisser 
Gisilbert,  den  Theoderich  von  Xanten  als  Zinsmann  seines  Hofes  Mune- 
munte  reklamiert  hatte,  cerocensuarius  des  Domstifts  sei91). 

Nun  ware  es  dorchaus  irrig,  nur  durch  Ergebong  in  die  Cero- 
censualitat,  also  durch  einzelne  private  Vertr&ge  pers&nlicher  Natur, 
diese  Herrschaftsrechte  entstanden  zu  denken.  Machen  wir  uns  nur 
die  Folgerungen  klar,  die  sich  aus  ihnen  fur  die  Heeresfolge  ergaben. 
Wer  dem  Landgericht  unterstand,  leistete  unter  dem  Aufgebot  des 
Grafen  oder  Vogtes  Kriegsdienst  oder  Beihilfe  zu  den  Kriegskosten 
nach  dem  Ausmass  seines  Grundbesitzes,  der  zu  diesem  Zwecke  in 
Hufen  umgelegt  war.  Der  vogteifreie  Mann  aber  stand  zum  Kriegs- 
herrn  in  direktem  personlichem  Verhaltnis ;  uberallhin  und  zu  jeder  Zeit 
musste  er  seinen  Fahnen  folgen.  Nur  dieses  standige  und  sachlich  un- 
begrenzte  Aufgebot  konnte  zu  dauernder  militarischer  Okkupation  eines 
eroberten  Landes  benutzt  werden.  Befehlshaber  eines  solchen  noch  im 
Kriegszustand  gehaltenen  Gebietes  war  der  Herzog.  Als  Inhaber  der 
den  Erzbischdfen  von  Koln  zustehenden  herzoglichen  Gewalt  Qber 
Ripuarien  hat  der  KOlner  Edelvogt  den  freigraflichen  Bann;  die  Frei- 
gerichte  im  Burgbannbezirk  von  Koln  unterstehen  jedoch  nicht  mehr 
ihm,  sondern  sind  an  den  Burggrafen  ttbergegangen. 

Es  ist  Rttbels  Verdienst,  in  seinem  zu  Beginn  dieser  Abhand- 
lung  angefuhrten  Buche  auf  die  verfassungs-  und  siedelungsgeschicht- 
liche  Bedeutung  der  Heeresorganisation  wieder  energisch  hingewiesen 
zu  haben.  In  diesem  Zusammenhang  kann  es  nattlrlich  nicht  die 
Absicht  sein,  die  von  ihm  gegebenen  fruchtbaren  Anregungen  er- 
schopfend  zu  verwerten.  Das  konnte  nur  im  Rahmen  einer  umfassen- 
den  Geschichte  der  karolingischen  Kolonisation  geschehen.  Hier  komnit 
es  lediglich  darauf  an,  die  vergleichsweise  durchsichtige  karolingische 
Organisation  Niedersachsens  so  weit  aufzuhellen,  dass  auf  die  kompli- 
zierten  Kcilner  Verhaltnisse  einiges  Licht  fallt. 

Ich  kann  mich  damit  verhaltnismassig  kura  fassen,  nachdem  kQrz- 
lich  Philipp  Heck    in    seinen    ausgedehnten    Untersuchungen    fiber   den 


l)  Honiger,  Schreinsurkunden  II,  1.  Scab.  1,  IV,  3. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Eoln  u.  Niedersachsen.       31 1 

Sachsenspiegei  und  die  Stande  der  Freien92)  diese  Dinge  vielfach  be- 
ruhrt  hat.  Er  halt  es  freilich  (Nachtrage  und  Berichtigungen  S.  XXI) 
meinen  Ausserungen  in  der  Deutschen  Literaturzeitung  1904  S.  686 
gegenuber  fur  ausgeschlossen,  dass  die  Gerichtsverfassung  des  Sachsen- 
spiegels  nur  durch  Untersuchung  der  frankischen  Militarkolonisation 
vOllig  aufzuklaren  sei.  Doch  kommt  es  darauf  an,  welche  Vorstellung 
man  sich  von  ihrem  Verlauf  macht. 

Die  Franken  haben,  wie  ich  die  Dinge  sehe,  durch  eine  doppelte 
Schicht  kolonisatorischer  und  organisatorischer  Massnahmen  sich  die 
Herrschaft  uber  das  eroberte  Niedersachsen  gesichert.  Zunachst  wurde 
unter  dem  Oberbefehl  eines  Herzogs  ein  standiges  Heer  in  das  Land 
gelegt.  Zu  diesem  Heer  waren  nicht  die  frankischen  Gemeinfreien  unter 
ihren  Grafen  aufgeboten,  sondern  es  bestand  ausschliesslich  aus  hohen 
und  niederen  Vasallen98)  mit  ihren  Knechten,  also  aus  Kdnigsmannschaft, 
die  nicht  nach  Geburtsstanden  abgestuft,  sondern  durch  den  Waffen- 
dienst  in  der  Gefolgschaft  des  Konigs  nivelliert  war.  Jeder  Vasall 
wurde  mit  einem  befestigten  Hof  ausgestattet,  urn  den  sich  die  An- 
wesen  seiner  Aftervasallen,  Schutzverwandten  und  mit  Land  ausgestatteten 
Knechte  dingpfiichtig  gruppierten.  Dieses  niedere  Gericht  der  Konigs- 
mannschaft  ist  das  sp&ter  sogenannte  Freiding.  Wie  es  zu  seinem 
Namen  gekommen  ist,  wird  sich  noch  unten  zeigen. 

Ausser  den  als  EinzelhOfe  uber  das  Land  verteilten  frankischen 
HOfen  gab  es  an  strategisch  wichtigen  Punkten  auch  Gruppensiedelungen 
von  Reichsleuten.  Ein  solches  Reichsdorf  unter  einem  villicus,  dem 
spateren  Reichsschultheissen ,  war  Dortmund 94).  Die  Dortmunder 
Reichsleute  sind  natttrlich,  obwohl  ein  villicus  an  ihrer  Spitze  steht, 
nicht  hofhorig,  sondern  milites;  jeder  von  ihnen  hesitzt  einen  stattlichen 
Hof  und  ist  verpflichtet,  im  Kriegsfalle  die  Burg  (in  der  er  in  Friedens- 
zeiten  seinen  Wohnsitz  aber  nicht  hat!)  zu  verteidigen.  Als  Ver- 
teidiger  dieser  urbs  Thortmanni  werden  die  milites  von  Widukind  zum 
Jahre  939    erwahnt95).     Auf   dem   Grund    und  Boden   der  Reichsleute 

M)  Der  Sachsenspiegei  und  die  Stande  der  Freien.     Halle  1905. 

•*)  Vgl.  das  Capitulare  missorum  von  786,  MG.  Legum  sectio  II 
Bd.  I  66 :  Quomodo  sacramentum  iuratum  esse  debeat  ab  episcopis  et  abbati- 
bus  sive  comitibu8  vel  bassis  regalibus  necnon  vicedominis,  archidia- 
coni  atque  canonicis. 

•4)  Uber  Dortmund :  Rubel,  Die  Franken  S.  510  ff. 

9S)  Widukind  II,  15  (Handausgabe  S.  68)  ut  (rex)  appropriat  urbi  prae- 
sidiis  fratris  munitae,  quae  dicitur  Thortmanni,  milites  qui  erant  in  ea  .  .  . 
egressi  urbe  tradiderunt  se  ipsos  regi. 


Digitized  by  VjOOQlC 


312  0.  Oppermann 

ist  im  Laufe  des  9.  Oder  10.  Jahrhunderts  die  civitas  Dortmund  mit 
der  Niederlassung  der  burgenses  entstanden.  Kennzeichnend  far  ihre 
rechtliche  Stellung  sind  die  Rechte,  die  sie  um  1240  dem  Dortmunder 
Grafen  gegenflber  geltend  machen96),  sowie  ihre  1267  verfochtene  Be- 
hauptung,  dass  sie  das  Patronat  uber  die  Dortmunder  Kirchen  ex  antiquo 
a  prima  fundatione  civitatis  semper  habuissent  ex  imperiali  et  regia 
libertate97).  Noch  eine  Urkunde  von  1241  nennt  burgenses  et  civitas 
Tremoniensis  nebeneinander 98) ;  erst  um  diese  Zeit  sind  beide  Gruppen 
der  BevOlkerung  durch  eine  Mauer  zusammengescblossen  worden"). 
Die  Einwohnerschaft  der  Stadt  bildeten  nach  einer  Anfzeicbnung  des 
14.  Jabrbunderts  dee  zes  ghilde,  dee  erfbechtighen  lude  unde  dee 
gbemeynen  borghere  ,0°),  welch  letztere  mit  den  burgenses  des  13.  Jahr- 
hunderts  nichts  zu  tun  haben.  Der  KOnigshof  nftrdlich  vor  der  Stadt, 
wo  der  villicus  seinen  Amtssitz  hatte,  war  aber  ausserdem,  infolge  von 
Kumulation  des  Meieramtes  mit  dem  Amt  eines  praefectus,  Freistuhl 
der  Dortmunder  Freigrafschaft101);  1227  findet  hier  die  Fronung 
eines  verschenkten  Hofes  durch  KOnigsbann  statt108).  Die  bald  nach 
1250  aufgezeichneten  Dortmunder  Statuten  bestimmen:  Illud  jus  liberorum, 
quod  teutonice  vrye  dyng  dicitur,  non  intrat  muros  nostros  super  cives 
nostros  de  jure  et  super  eorum  nuntios  et  familiam  de  gratia108);  der 
Freigraf  hat  also  auf  seine  Rechte  uber  die  in  der  Stadt  ans&ssigen 
Angehorigen  des  Reichshofes  widerruflich  (aus  Gnade)  verzichtet. 

Es  war  notwendig,  auf  die  Dortmunder  Verhaltnisse  naher  ein- 
zugelien,  denn  sie  zeigen,  dass  Gruppensiedelungen  von  KOnigsmann- 
schaft  schon  in  karolingischer  Zeit  vorkommen,  dass  aber  die  stadtische 
Entwicklung  von  einer  jungeren  Anlage  ausgeht. 

Uber  den  Freigerichten  steht  das  Mannengericht  des  Herzogs,  zu 
dem   die  Oberschicht   der   Heeresmannschaft   dingpflichtig  ist.     Zu  ihr 

9«)  Frensdorff,  Dortmunder  Statuten  und  Urteile  (Halle  1882)  S.  189. 
Der  Dortmunder  Graf  ist  jetzt  von  Meininghaus,  Die  Grafen  von  Dortmund 
Dortmund  1905)  als  iudex  eines  karolingischen  Fiskus  erwiesen. 

9T)  Rubel,  Dortmunder  UB.  I,  60  Nr.  124. 

98)  Ebenda  32   Nr.   78.     Meininghaus  a.  a.  0.  S.  22. 

")  Rietschel,  Burggrafenamt  S.  203  f. 

10°)  Rubel,  Dortmunder  UB.  I,  1,  370  Nr.  546. 

,01)  Frensdorff  a.  a.  0.  S.  XXXIII  und  CL. 

l02)  Wilmans,  Westfalisches  UB.  Ill  Nr.  241  und  242.  Vgl.  Frensdorff 
g.  CLI  Anm.  10. 

,0»)  Frensdorff  a.  a.  0.  S.  32  §  24. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.        313 

gehdren  jedoch  nicht  nur  die  frankischen  Vasallen,  sondern  auch  die 
zahlreichen  sachsischen  nobiles,  die  mit  den  Eroberern  paktiert  haben. 

£s  muss  auch  vorgekommen  sein,  dass  die  Schutzverwandten  und 
die  manumissi  eines  vornehmen  sachsischen  Grundherrn  unbehelligt 
blieben,  wahrend  dieser  selbst  ins  Exil  geschickt  und  durch  einen 
frankischen  Antrustionen  ersetzt  wurde.  Auf  dieaen  Fall  bezieht  sich 
das  von  Heck  S.  654  behandelte  64.  Kapitel  der  lex  Saxonum:  liber 
homo,  qui  sub  tutela  nobilis  cujuslibet  erat,  qui  iam  in  exilium  missus 
est,  si  hereditatem  suam  necessitate  coactus  vendere  voluerit,  offerat 
earn  .  .  .  tutori  suo  vel  ei,  qui  tunc  a  rege  super  ipsas  res  con- 
stitute est. 

Im  ganzen  aber  war  die  gemeinfreie  Bauernbevdlkerung  weniger 
als  der  Adel  zu  Zugestandnissen  bereit.  Man  braucht  nur  an  den 
Stellingabund  zn  erinnern,  der  Gemeinfreie  und  Liten  umfasste  und  sich 
gegen  den  frankisch  gesinnten  Adel  richtete.  Deshalb  muss  voraus- 
gesetzt  werden,  dass  die  sachsischen  Bauern,  soweit  sie  sich  nicht  in 
den  Schutz  eines  Machtigen  gefluchtet  hatten,  von  den  Franken  in  die 
HOrigkeit  hinabgedrttckt  wurden. 

Die  Folge  war  naturlich,  dass  sich  der  Stand  der  nicht  unter- 
druckten  Freigelassenen  gegenflber  den  unterjochten  Gemeinfreien  hob 
und  mit  den  freien  Schutzverwandten  des  Adels  verschmolz.  Mit  dieser 
Vorstellung  lasst  sich  Widukinds  Einteilung  der  sachsischen  Bevdlkerung 
in  1.  Saxones,  2.  manumissi  et  amici  auxiliarii,  3.  reliquiae  pulsae 
gentis  (Heck  S.  662  f.)  durchaus  vereinbaren.  Man  muss  nur  in  den 
amici  auxiliarii  nicht  nur  die  halbschwabischen  advenae  sehen104), 
sondern  auch  die  einst  gemeinfreien  Klienten  des  sachsischen  Adels, 
der  allein   seinen  sachsischen  Stammescharakter  bewahrt  hatte. 

Die  zweite  Schicht  der  frankischen  Organisation,  die  nach  der 
Befriedung  des  Landes  durch  Waffengewalt  darauf  ausging,  seine  Steuer- 
kraft  nutzbar  zu  machen,  baute  sich  demgemass  uber  einer  grdsstenteils 
aus  Laten  bestehenden  Gerichtsgemeinde  auf.  Es  ist  das  Gogericht  der 
Landsassen,  die  der  Staat  ihres  Eigens  fur  verlustig  erklart  hatte  und 
die  deshalb  nach  dem  Sachsenspiegel  kein  Eigen  haben  in  dem  Lande; 
tatsachlich  war  es  ihnen  als  Latengut  belassen  worden,  und  an  ihren 
freien  Stand  erinnert  noch  Ssp.  I  6  §  2,  wo  fiir  die  Uberfuhrung  des 
Erben  der  Eid  mit  72  Helfern  gefordert  wird,  de  alle  vrie  scepenbare 
sin  oder  echt  borene  laten. 


104)  Uber  sie  vgl.  Gundlach,  Karl  der  Grosse  im  Sachsenspiegel  (Bres- 
lau  1899)  S.  10  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


314  0-  Oppermann 

Ein  dem  Gogericht  entsprechendes  Grafengericht  gab  es  in  West- 
falen  nicht,  so  dass  das  Herzogtum  sich  als  gemeinsamer  Oberbau  uber 
Frei-  und  Gogerichten  erhebt.  In  Ostfalen  war  das  karolingische 
Herzogtum  missatischer  Natur;  sein  Mannengericht  ist  an  die  Grafen 
ubergegangen.  Aber  es  ist  far  die  Erkenntnis  der  Gerichtsverfassung 
des  Sachsenspiegels  von  hdchster  Bedeutung,  festzubalten ,  dass  das 
Grafending  der  SchOffenbarfreien  ein  Mannengericht  sachsischer  nobiles 
und  frankischer  Vassen  und  mit  dem  Gericht  des  Gaugrafen  im  franki- 
schen  Stammlande  nicht  vergleichbar  ist.  In  gewisser  Hinsicht  ihm  ange- 
glichen  hat  es  sich  allerdings  dadurch,  dass  unter  die  Schicht  der  SchOffen- 
barfreien  [in  Ostfalen  eine  weitere  Militarkolonisation  eingeschoben 
ist.  Sie  ist  von  Widukind  als  das  Werk  Heinrichs  I.  beschrieben 
worden105),  doch  hat  der  Kflnig  sicherlich  mit  Bewusstsein  an  karo- 
lingische Einrichtungen  angeknttpft.  Diese  jungere  Kolonisation  schafft 
nicht  Streubesitz,  sondern  eine  Ortsgemeinde ;  ein  Dorf  von  Vassenhofen 
wird  bei  dem  befestigten  SchOflfenhof  des  praefectus,  der  urbs,  zusammen- 
geschart,  so  dass  der  Hofbesitzer  Burgmann  und  Bauer  in  einer 
Person  ist.  Die  Nachahmung  des  frankischen  Reichsdorfes,  wie  wir 
es  in  Dortmund  kennen  gelernt  haben,  ist  unverkennbar. 

Indem  zu  der  Mannschaft  einer  solchen  Burgusanlage  kaufmannische 
und  gewerbliche  Bevolkerung  hinzutritt,  entsteht  die  Stadtgemeinde. 
Dass  der  Schultheiss  des  Sachsenspiegels  Stadtschultheiss  ist,  hat  Heck 
(S.  70  —  250)  nachgewiesen.  Aber  die  Pfleghaften,  die  „auch  pflichtig 
sind  des  Schultheissen  Ding  zu  suchen",  mussen  ihrer  Zusammensetzung 
nach  noch  naher  untersucht  werden. 

Ich  stimme  also  Heck  vor  allem  darin  bei,  dass  unter  den  Pfleg- 
haften Stadtbevolkerung  zu  verstehen  und  dass  mit  dem  westfalischen 
Freigericht  das  Schultheissengericht  des  Sachsenspiegels  nicht  gleich- 
zusetzen  ist.  Das  Element  der  burgenses  darf  in  seiner  Gerichts- 
gemeinde  nicht  ubersehen  werden.  Ich  bin  ferner  mit  Heck  der 
Ansicht,  dass  die  Gogerichtsgemeinde  ursprttnglich  aus  Laten  bestand 
und  die  Landsassen  filr  sie  „  nicht  als  genau  eingeordneter  regelmassiger 
Bestandteil  der  Bevolkerung  in  Betracht  kamen"  (S.  107).  Aber  ich 
erblicke  in  den  Laten,  nicht  in  den  Schttffenbarfreien,  die  Cberreste 
der  sachsischen  Gemeinfreien.  Denn  Heck  geht  in  der  Beurtei- 
lung  des  ostfalischen  Grafengerichts,  unter  dessen  Leuten  er  die  Gemein- 
freien zu   finden   glaubt,    irre.     Er   selbst   hat  ja  (S.  734 — 61)  iiber- 

,u5)  Uber  die  richtige  Interpretation,  die  Widukind  durch  Dietrich 
Schafer  erfahren  hat,  vgl.  meine  Ausfuhrungen  in  dieser  Zeitscbrift  25,  123. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       315 

zeugend  nachgewiesen,  dass  den  ostfalischen  Grafen  ausser  der  graflichen 
Gewalt  „die  ausserordentliche  Gerichtsgewalt  des  Konigsgerichts"  zu- 
stand.  Die  Funktionen  des  ostfalischen  Grafengerichts  bei  VerfQgungen 
uber  Grundbesitz  bedeuten  nicht  das  Gericht  des  karolingischen  Gau- 
grafen  Clber  echtes  Eigen,  sondern  sind  aus  der  Frongewalt  des  Kdnigs 
fiber  Vassenbesitz  herzuleiten.  Die  zum  Ding  des  Grafen-Herzogs  pflich- 
tigen  nobiles  und  liberi  mtissen  demnach  als  sachsische  und  frankische 
Adlige  und  frankische  Vassen  erklart  werden.  Die  letztgenannte  Gruppe 
erscheint  als  liberi  in  den  Urkunden  des  12.  Jahrbunderts. 

Diese  Anschauungen  hatte  ich  mir  von  siedelungsgeschichtlichen 
Erwagungen  aus  ganz  unabhangig  von  der  Wergeldfrage  gebildet.  Umso 
wichtiger  ist,  dass  sie  durch  Hilligers  Untersuchungen  uber  den  Schilling 
der  Volksrechte  und  das  Wergeld  in  vollem  Umfang  bestatigt  werden. 
Der  sachsische  nobilis  ist  nach  Hilliger  im  Wergeld  dem  bayrischen 
Herzog  und  frankischen  Bischof  gleichgestellt ;  es  ist  unmOglich,  in 
ihm  den  Gemeinfreien  zu  erblicken.  In  der  Lex  Saxonum  fehlt  das 
Wergeld  des  Gemeinfreien;  mit  dem  Betrag  von  160  Schillingen  der  in 
der  Lex  Ripuaria  angegeben  ist,  erscheint  es  dem  Litenwergeld  von 
120  Schillingen  fast  gleichgestellt106).  Beides  spricht  fur  meine  An- 
nahme,  dass  die  Gemeinfreiheit  der  Sachsen,  soweit  sie  nicht  ein  Asyl 
unter  dem  Schutz  des  Adels  fand,  von  Karl  dem  Grossen  vernichtet 
worden  und  im  Latenstand  untergegangen  ist.  Auch  Hilligers  Fest- 
stellung  (im  zweiten  Aufsatz  S.  483),  dass  die  homines  Franci  der 
Ewa  Chamavorum  einen  tiber  den  Gemeinfreien  erhOhten  Stand  gebildet 
haben  mussen,  kann  ich  als  Stutze  meiner  Auffassung  ansprechen. 

Die  von  Hilliger  (ebenda  S.  458)  verfochtene  sogenannte  Buss- 
erniedrigung,  mit  der  auch  ich  unten  (S.  320)  in  anderm  Zusammen- 
hang  gerechnet  habe,  glaubt  Heck  (S.  736  if.)  als  irrige  Hypothese 
darzutun  durch  den  Hinweis  auf  das  von  Otto  von  Freising  uberlieferte 
Bussensystem :  est  lex  curiae,  quod  quisquis  de  ordine  principum  prin- 
cipis  sui  iram  incurrens  compositionem  solvere  cogatur,  100  librarum 
debitor  existat ;  caeteri  minoris  ordinis  viri,  sive  sint  ingenui  sive  liberi 
sive  ministri,  10. 

Diese    Busse    lasse    sich    „bei   Zugrundelegung    der    Reduktions- 


106)  Die  sachsischen  Stande  sind  demnach  folgende:  1.  nobiles  mit  dem 
6fachen  Freienwergeld  von  960  Schillingen.  2.  ingenui  mit  160  Schillingen. 
Ihnen  haben  sich,  wie  bemerkt,  die  liberti  angeglichen.  3.  Liten  mit  120 
Schillingen.  Zu  ihnen  rechne  ich  die  Jamundlinge  und  Colonen  des  Diploms 
Ottos  I.  von  937  (Heck  S.  666). 


Digitized  by  VjOOQlC 


316  0.  Oppermanp 

hypothese"  nicht  erklaren,  da  ein  Betrag  von  2000  Goldschillingen  un- 
mftglich  sei.  Dabei  ubersieht  Heck  jedoch,  dass  diese  Yasallenbnsseu 
von  der  vorauszusetzenden  Reduktion  gar  nicht  berQhrt  worden  za 
sein  braachen.  Man  kann  deshalb  ohne  die  von  Hilliger  gewonnenen 
Resultate  anfechten  za  mttssen,  Heck  darin  zustimraen,  dass  es  sich  am 
2000  Silberschillinge  za  12  Denaren  oder  600  Goldschillinge  (zu  40 
Denaren)  handelt.  Dies  ist  das  dreifache  Wergeld  eines  frankischen 
Gemeinfreien,  ein  Antrustionen-Wergeld.     (Heck  S.  741.) 

Ferner  aber  bietet  das  von  Heck  (S.  740  f.)  beigebrachte  Diplom 
Childeberts  IH.  von  695,  nach  welchem  ein  gewisser  Ibbo  eine  Va- 
sallenbnsse  von  600  Schillingen  zahlt,  eine  Bestatigung  des  von  Hilliger 
fur  die  Wergeldbetrage  gefundenen  Datierangssystems.  Nach  ihm  ge- 
hflrt    der   Betrag  von  200  Schillingen   der  Zeit  urn  700  an. 

Die  Pon  von  600  Goldschillingen  erscheint  in  den  frankischen 
Konigsurkunden  seit  der  2.  Halfte  des  8.  Jahrhunderts 107),  nachdem 
der  maior  domus,  der  die  Banngewalt  tiber  die  Antrastionen  gehabt 
haben  mass,  die  Krone  erlangt  hatte.  Die  anf  diesem  Wehrgeld  be- 
ruhende  Vasallenbusse  von  100  Pfund  hat  der  Sachsenspiegel  (III  64 
§  1)  bewahrt  als  Kennzeichen  der  in  Niedersachsen  schon  um  diese 
Zeit  aufgerichteten  frankischen  Landesgewalt,  als  deren  Reste  ich  die 
Freigrafschaften  ansehe.  Dies  l&sst  sich  auch  noch  von  einer  anderen 
Seite  her  glaubhaft  machen. 

Die  westfalischen  Freigrafschaften  mttssen  vielfach  alter  sein  als 
die  Parochialeinteilung;  schon  Lindner  hat  bemerkt108),  dass  „ihre 
ursprungliche  Abgrenzung  einer  frtlheren  Zeit  angehOrt  als  die  Fest- 
stellung  der  kirchlichen  Sprengel".  Der  kirchlichen  Einteilung  ent- 
sprechen  vielmehr  die  Gografschaften ;  sie  erscheinen  in  zahlreichen 
Urkunden  als  mit  den  Parochien  zusammenfallende  Bezirke109).  Jostes 
hat  nun  kurzlich 110)  auf  die  Spuren  einer  nach  angelsachsischem  Muster 
von  Missionsabteien  getragenen  kirchlichen  Verfassung  der  spateren  Bis- 
tumer  Mttnster  und  Osnabrtlck  hingewiesen.  Durch  umfassendere  Unter- 
suchung  werden  sich  tiber  diese  Dinge  sicher   noch   ttberraschende  Auf- 

107)  Sickel,  Acta  regum  et  imperatorum  Karolinorum  I,  S.  201. 

108)  Die  Veme  (Munster  und  Paderborn  1888)  S.  193. 

1M)  Vgl.  z.  B.  die  von  Lindner  a.  a,  0.  S.  6  und  320  besprochene  Ur- 
kunde  des  Bischofs  Friedrich  II.  von  Munster  uber  das  regimen  populare 
super  sex  parrochias.  Ferner  K.  Nitzsch,  Die  Ravensbergische  Territorial- 
verfassung  im  Mittelalter  (Dissertation  Halle  1902),  S.  43  f. 

"•)  Zs.  fur  vaterl.  Gesch.  Westfalens  62  (1904)  S.  98—154. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.       317 

klarungen  ergeben.  Aber  schon  jetzt  lasst  sich  erkennen,  dass  auch 
unter  der  kirchlicben  Einteilung  des  spatern  Mittelalters  eine  ver- 
schwundene  altere  verborgen  liegt. 

Mit  der  Annahme,  dass  dieser  letzteren  auch  eine  militarisch- 
politische,  auf  Herzogtum  und  Freigrafschaft  aufgebaute  Organisation 
entsprochen  hat,  stimmen  nun  vdllig  die  von  Lindner  a.  a.  0.  S  469  ff. 
behandelten  Berichte  uber  die  Entstehung  der  Freigrafschaft  tlberein. 
Nach  einem  Schreiben  des  Freigrafen  Bernt  Duker  von  1431  hat 
„Karl  der  Grosse  das  heimliche  Gericht  gesetzt  zuerst  auf  vier  Stttcke, 
die  man  im  Westfalenlande  auf  den  Freistuhlen  und  nirgend  anders 
richten  solleu.  Wie  Lindner  selbst  bemerkt,  lassen  sich  diese  vier 
Stucke  unschwer  wiedererkennen  in  deni,  was  nach  dein  Capitulare  Saxo- 
nicum  von  797  mit  60  Schilling  zu  bilssen  ist:  primum  ut  ecclesiae, 
viduae,  orfani  et  minus  potentes  justam  et  quietam  pacem  habeant  et 
ut  raptum  et  furtim  nee  incendium  infra  patriam  quis  facere  audeat 
presumptive.  Schon  diese  Bestimmungen  erwecken  den  Eindruck, 
dass  sie  die  Disziplin  in  einem  mit  Heeresmacht  besetzten  Lande  auf- 
recht  erhalten  sollen.  In  dem  Eapitular  wird  denn  auch  in  der  Tat 
ausserdem  bei  Kftnigsbann  geboten,  ut  de  exercitu  nullus  super  bannum 
domini  regis  remanere  presumat. 

Mit  alledem  ist  aber  eine  Frage  noch  nicht  beantwortet :  Woher 
der  Name  Freigrafschaft?  War  es  ein  Standesgericht  uber  Freie? 
Dem  Namen  nach  scheint  es  so.  Und  doch  stehen  dem  sachliche 
Bedenken  entgegen.  Die  vom  Herzog  kommandierten  Truppen  waren 
Vassen,  nicht  Gemeinfreie.  In  den  kOniglichen  Dienst  aber  waren  von 
jeher  auch  Unfreie  in  grosser  Zahl  eingetreten ;  er  wirkte  bis  zu  einem 
gewissen  Grade  ausgleichend  auf  die  Standesunterschiede.  Nur  freilich : 
frei  im  Sinne  der  Volksrechte  wurde  der  Unfreie  in  der  Gefolgschaft 
des  K5nigs  nicht. 

Andrerseits  ist  zu  betonen,  dass  jeder,  der  in  dieses  Dienstver- 
haltnis  eintrat,  auch  der  Landfremde  und  der  Unfreie,  homo  Francus 
wurde,  kunftig  nach  frankischem  Recht  lebte.  Dazu  kam  eine  ver- 
waltungsrechtliche  Freiheit,  eine  Freiheit  vom  Wirtschaftsverband 
des  Frohnhofes,  die  der  kriegsbereite  Vasall  der  bauerlichen  Bevolke- 
rung  gegenuber  im  allgemeinen  genoss.  Schon  in  den  Quellen  des 
9.  Jahrhunderts  kann  deshalb  die  Bezeichnung  ,liberfc  nicht  mehr  aus- 
schliesslich    im    geburtsstandischen    Sinne    gebraucht    worden    sein111). 

m)  Vgl.  die  von  Seeliger,  Die  soziale  und  politische  Bedeutung  der 
Grundherr8chaft,  S.  136  angefiihrten  Stellen. 


Digitized  by  VjOOQlC 


318  0-  Oppermann 

Und  wenn  in  Diplomen  Heinrichs  II.  von  1005  und  1009  liberi  qui 
regie  potestatis  erant  oder  liberae  familiae  ad  civitates  (ReichshOfe 
Schideri  et  Angeri  pertinentes  genannt  wurden,  so  halte  ich  es  fur 
unstatthaft,  daraus  standesrechtliche  Sehltisse  zu  Ziehen112). 

Ausserdem  aber  ist  Folgendes  zu  berticksichtigen. 

Die  altesten  Quellenstellen  bezeichnen  die  hier  in  Rede  stehenden 
Gerichte  nicht  als  Freigerichte.  Unter  KOnig  Heinrich  IV.  hat  Abt  Gumper- 
tus  von  Abdinghof  zu  Paderborn  ein  Gut  in  pago  Ossenthorp  in  advocatia 
Heinrici  conritis  de  Rietbeke  gekauft.  Qu§  eoemptio  postea  apud  Thu- 
nersberg  in  placido  Erphonis  presidis  regali  banno  confirmatum  est118). 
Im  Osnabruckschen  erfolgt  1075  eine  Tradition  in  comitatu  Waldrici 
comitis  vice  Athalgeri  filii  Wichingi  regia  potestate  positi114).  In  der 
Freigrafschaft,  die  spater  die  Edelherren  von  Buren  innehatten,  ge- 
schieht  1102  eine  Tradition  in  placito  Walconis  presidis  loco  qui 
dicitur  Dure   coram   multitudine,    qu§  ad  tribunal  eius  convenerat  U5). 

Am  Niederrhein  aber  erscheint  um  diese  Zeit  ein  liber  preco  in 
der  oben  besprochenen  Urkunde  Lacomblet,  UB.  I  Nr.  260.  Die  in 
ihr  angegebenen  Daten  (1101  und  1102)  aber  sind  nur  fur  die  Hand- 
lung  massgebend;  die  Beurkundung  ist,  wie  ich  im  21.  Band  dieser 
Zeitschrift  S.  63  f.  ausgeftthrt  habe,  erst  um  1120  erfolgt.  Die  nachsten 
Quellenstellen,  die  von  einem  liberum  concilium  bezw.  liberis  scabinis 
sprechen,  sind  von  1144  und  1148.  Es  ist  also  zu  konstatieren,  dass 
hier  nachweislich  erst  nach  der  coniuratio  von  1112  der  freie  Stand 
der  am  Gericht  Beteiligten  betont  wird.  Ursprunglich  war  es  ein  Gericht 
von  Fran  ken;  als  Gericht  von  Freien,  nach  Volksrecht  freien  Leuten, 
die  ihren  altfreien  Stand  durch  Jahrhunderte  hindurch  gerettet  haben, 
kann  es  nicht  angesehen  werden116). 


ll»)  Vgl.  Rubel,  Die  Franken,  S.  263  f.  269.  Rubel  hat  sich  hier  Hecks 
Aufstellungen  (Die  Gemeinfreien  der  karolingischen  Volksrechte)  angeschlossen. 

lu)  Erhard,  Codex  Diplomatics  I,  133  Nr.  170.  Lindner  a.  a.  0.  S.  146. 

IM)  Osnabrucker  UB.  I  Nr.  170. 

ll»)  Erhard  a.  a.  0.  I,  135  Nr.  173.    Lindner  S.  137. 

llf)  Nur  im  Vorbeigehen  sei  darauf  hinge wiesen,  dass  nach  dem 
Domesday-Book  Wilhelms  des  Eroberers  die  Yerhaltnisse  in  England  ganz 
analoge  waren.  Vgl.  Cunningham,  Zeitschrift  fur  Sozial-  und  Wirtschafts- 
geschichte  3  (1895),  S.  178  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Koln  u.  Niedersachsen.        3]  Q 

6. 

Die  karolingischen  Grnndlagen   der  Kolner  Stadt- 
verfassung. 

So  also  steht  es  urn  die  Freigrafschaften.  Bevor  wir  die  ge- 
wonnene  Erkenntnis  fQr  K&ln  verwerten,  mtkssen  wir  versuchen,  zu 
einer  mOglichst  klaren  Yorstellung  des  karolingischen  Koln  zu  gelangen. 
Es  ist  dabei  am  besten  von  topographischen  Fragen  auszugehen,  die  ja 
durch  die  sorgfaltigen  Untersuchungen  Keussens117)  schon  so  sehr 
gefflrdert  worden  sind. 

Die  ursprtingliche  Immunitatsgemeinde  der  Kdlner  Bischofskirche 
suche  ich  in  der  sp&teren  Sondergemeinde  St.  Peter,  die  von  der  sild- 
lichen  Halfte  der  Rdmerstadt  das  mittlere  Drittel,  zwischen  Eleinem 
Griechenmarkt  und  Peterstrasse  westlich  und  Hohestrasse  ostlich,  ein- 
nahm 118).  Denn  in  einer  Urkunde  Sigiberts  III.  (634—56) 119)  und  noch 
753  12°)  und  795 12i)  erscheint  die  Peterskirche  als  Domkirche.  Wir 
haben  keinen  Anlass  anzunehmen,  dass  die  unter  ihrem  Schutz  lebende 
Gemeinde  eine  andere  war  als  die  nachmalige  Sondergemeinde  gleichen 
Namens.  Weitere  Nachrichten  liber  diese  KOlner  Immunitatsgemeinde 
bietet  der  Titel  58  der  Lex  Ripuaria.  Danach  soil  die  Freilassung 
eines  Sklaven  zu  rdmiscbem  Recht  in  der  Kirche  in  die  Hand  des 
Biscbofs  in  Gegenwart  der  Presbyter,  Diakonen  und  des  gesamten 
Klerus  und  Volkes  erfolgen.  Der  Archidiakon  soil  dem  Freigelassenen 
eine  Urkunde  ausstellen  lassen  secundum  legem  Romanam,  quam 
ecclesia  vivit;  et  tarn  ipse  quam  et  omnis  procreatio  eius  liberi 
(namlich  secundum  legem  Romanam!)  permaneant  et  sub  tuitione 
ecclesiae  consistant.  Im  Gebiet  der  Lex  Ripuaria  gibt  es  nur  eine 
einzige  Bischofskirche,  die  von  Koln.  Unter  ihrem  Schutz  gab  es 
noch  im  7.  Jahrhundert  eine  Freiheit  nach  rdmischem  Recht.  Nach 
ihm  mU8sen  damals  auch  die  Immunitatsleute  in  der  civitas  K6ln,  soweit 
sie  nicht  freier  frankischer  Herkunft  oder  unfrei  waren,   gelebt  haben. 


l17)  Westdeutsche  Zeitschrift  20  (1901)  S.  14—85. 
l")  Ebenda  S.  25. 

119)  Jaflfe-Wattenbach ,  Handschriften  der  Kdlner  Dombibliothek  (Berlin 
1874),  S.  101. 

I2°)  M.  Ritz,  Urkunden  und  Abhandlungen  I,  1  S.  4  Nr.  2. 
iai)  Vgl.  die  Urkunde  von  795  Juni  9  bei  Perlbach,  Neues  Archiv  13, 
S.  158,  nach  der  ein  Grundstiick  bei  Bonn  de  uno  latere  s.  Petrum  begrenzt. 
Westd.  Zdtschr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    XXV,   IU.  21 


Digitized  by  VjOOQlC 


320  0.  Oppermann 

Ob  der  nordwestliche  Teil  der  KOlner  Altstadt,  das  Gebiet  der 
spateren  Sondergemeinde  St.  Columba,  von  den  ripuarischen  Franken 
schon  gleich  nach  der  Eroberung  besiedelt  worden  ist,  vermdgen  wir 
nicht  zu  sagen.  Die  allgemeine  Erwagung,  dass  die  Germanen  eine 
Abneigung  gegen  das  Leben  hinter  Stadtmauern  gehabt  hatten,  lasst 
sicb  nicht  dagegen  anftthren 1M).  Denn  wir  kdnnen  noch  feststellen, 
dass  dies  mindestens  fttr  eine  rbeinische  Stadt  nicht  zutrifft,  fur 
Worms.  Das  Wergeld  der  Wormser  Fiskalinen  betragt  nach  dem 
Hofrecht  Bischof  Burkhards  (§  9)  7l/«  Pfund,  das  sind  150  Silber- 
schillinge,  betrng  also  vor  der  Basserniedrigung  von  816  123)  150  Gold- 
schillinge.  Dies  ist  das  Wergeld  des  alemannischen  Geineinfreien m). 
Demnach  waren  schon  im  5.  Jahrhnndert  Alemannen  in  der  Stadt 
Worms  ansassig  nnd  behielten  ihre  Sitze  bei,  als  den  Franken  506 
das  Land  abgetreten  wurde.  Es  entspricht  dies  der  herrschenden  An- 
nahme,  dass  damals  die  alemannische  BevOlkerung  gr6sstenteils  im 
Lande  sitzen  geblieben  sei125). 

Demnach  darf  man,  wie  es  scheint,  eine  analoge  Besiedelnng  der 
KOmerstadt  KOln  durch  ripuariscbe  Franken  voraussetzen.  Es  besteht 
jedoch  noch  eine  andere  MOglichkeit.  In  der  Parochie  St.  Columba, 
die  allein  far  die  Niederlassung  einer  freien  Gemeinde  in  Betracht 
kommen  kann,  lassen  sich  noch  aus  den  Schreinsbachern  des  13.  Jahr- 
hunderts  eine  Anzahl  stattlicher  HOfe  —  auch  die  Bezeichnung  cnrtis 
kommt  noch  vor  —  rekonstruieren,  die  langs  der  Breitestrasse  auf- 
gereiht  lagen.  Es  war  die  westOstliche  Hauptverkehrsader  der  Stadt; 
auf  ihr  bewegten  sich  in  karolingischer  Zeit,  fur  die  ja  das  Yorhanden- 
sein  der  constantinischen  Rheinbrucke  noch  vorausgesetzt  werden  muss, 
die  Heeres-  und  WarenzQge  aus  den  karolingischen  Stammlanden  an 
der  Maas  und  von  der  Pfalz  Aachen  her  nach  Dortmund  und  Soest. 
Deshalb  ist  die  Erwagung  nicht  abzuweisen,  dass  mOglicherweise  die 
Gruppensiedelung  der  frankischen  burgenses  in  Kdln  ebenso  wie  die  der 
Reichsleute  in  Dortmund  zu  militar-  und  verkehrspolitischen  Zwecken 
erst  vom  karolingischen  Staate  geschaffen  worden  ist. 

1M)  Uber  freio  Gemeinden  und  Grundbesitz  in  den  deutschen  Romer- 
stadten  zur  Karolingerzeit  vgl.  Rietschel,  Die  civitas  auf  deutschem  Boden 
(Leipzig  1894)  S.  77  ff. 

,23)  Vgl.  Hilliger,  Historische  Vietteljahrsschrift  1903,  S.  458. 

"4)  Ebenda  S.  488—92. 

li5)  0.  Bremer,  Ethnographie  der  germanischen  Stftmme  S.  183.  In 
Pauls  Grundriss  der  germanischen  Philologiet  (Strassburg  1904)  S.  917. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  roittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  K6ln  u.  Niedersachsen.       321 

Aber  wie  es  auch  urn  die  Herkunft  der  im  Columbakirchspiel 
ans&ssigen  Hofbesitzer  bestellt  gewesen  sein  mag,  der  Grand  and  Boden, 
den  sie  innebatten,  muss  in  karolingiscber  Zeit  als  Eigentum  des  Kdnigs 
gegolten  haben.  Denn  KOln  war  nicbt  nur  Bischofssitz,  sondern  auch 
Pfalzstadt.  Die  karolingische  Pfalz  wird  bezeugt  durch  die  Reste 
eines  grossen  frankischen  Bauwerks,  die  man  in  der  Nordostecke  der 
Stadt  gefunden  hat,  an  derselben  Stelle,  wo  nach  der  Vita  Annonis 
noch  im  11.  Jahrhundert  die  curtis  regia  lag126). 

Das  Gebiet  einer  Pfalz  aber  bildete  einen  von  der  Grafschaft 
exempten  districtus  unter  einem  index;  noch  fur  das  9.  Jahrhundert 
beweist  das  der  Vertrag  von  Meerssen,  der  den  Grundbesitz  des  Kdnigs 
zu  Aachen  und  Maastricht  als  zwei  selbstandige  Verwaltungsbezirke 
neben  den  Bischofskirchen,  Abteien  und  Grafschaften  auffuhrt 127).  Die 
in  einem  solchen  Distrikte  ansassigen  Freien  waren,  urn  mit  den  Worten 
des  Gapitulare  de  villis  (cap.  62)  zu  sprechen,  liberi  homines,  qui 
partibus  fisci  deserviunt.  Zur  standigen  Gerichtsgemeinde  des  Grafen  ^ 
der  aus  ihr  seine  Schdffen  entnimmt,  werden  diese  K&nigsleute  erst 
dadurch,  dass  die  Gaugerichtsstatten  an  einen  Pfalzort  konzentriert 
werden  und  das  Amt  des  index  mit  dem  des  Grafen  oder  seines  Schult- 
heissen  vereinigt  wird128). 

Bisher  schon  hat  man  ja  aus  anderen  Erwagungen  heraus  ange- 
nommen,  dass  die  Malstatten  des  Kolngaus  in  karolingischer  Zeit  in 
Kdln  zusammengelegt  worden  sind129).  Aber  erst  durch  die  Erkennt- 
nis,  dass  hier  auch  ein  Pfalzdistrikt  bestanden  hat,  werden  die  Ver- 
baltnisse  vdllig  klar.  Erst  indem  die  Verwaltung  der  Pfalz  an  den 
Grafen  und  die  Grafschaft  dem  Erzbischof  als  Gerichtsherrn  ubertragen 
wurde,  erlangte  dieser  auch  die  VerfQgung  fiber  den  Beamtenapparat 
der  Pfalz.  Ob  auf  ihn  die  certa  officia  curie  und  das  far  Ministe- 
rialen  allein  zustandige  Sendgericht  des  erzbischdflischen  cappellarius  in 
der  Johanneskapelle  in  veteri  domo  archiepiscopi  13°)  zurttckzuftthren  sind, 


,2fi)  Keussen,  Westdeutsche  Zeitschrift  20  (1901),  S.  44. 

I27)  Altmann  -  Bernheim,  Urkunden  Nr.  6.  Vgl.  meine  Ausflihrungen 
Westdeutsche  Zeitschrift  21  (1902)  S.  14. 

1M)  Dass  eine  derartige  Amterkumulation  in  Ripuarien  tatsachlich 
stattgefunden  hat,  beweist  Pfalzgraf  Hermann  von  Lothringen,  der  993  und 
996  auch  als  Graf  im  Bonngau  und  Auelgau  genannt  wird.  Vgl.  H.  Witte, 
Mitteilungen  des  Instituts  fiir  osterreichische  Geschichtsforschung,  Erganzungs- 
band  V,  2  (1899)  S.  334  ff. 

llf)  Vgl.  Rietschel,  Das  Burggrafenamt  S.  156  f. 

130)  Kolner  Dienstrecht,  Altmann-Bernheim,  Urkunden8  S.  167  §  9. 10. 

21* 


Digitized. by  VjOOQlC 


322  0.  Oppermaon 

bleibt  zu  untersuchen.  Ferner  aber  erklart  sich  aos  den  Rechtsverhalt- 
nissen  der  Pfalzdistrikte  aucb  die  recbtliche  Stellung  der  von  Earl  dem 
Grossen  eingeftthrten  standigen  Grafschaftsschdffen  mit  Beamtencbarakter. 
Sie  zeigen  sich  als  Vertreter  einer  auf  Kftnigsgut  ansftssigen  Geriehte- 
gemeinde  darin,  dass  nicht  das  allein  von  ibnen  besetzte  Gericht. 
sondern  nur  das  mit  alien  Freien  abgehaltene  Vollgerieht  des  Grafen 
far  echtes  Eigen  zustandig  ist181). 

In  karolingischer  Zeit  muss  nun  ferner  die  kirchlicbe  Einheit  der 
Altstadt  K6ln  hergestellt  worden  sein.  In  diesem  Sinne  interpretiere 
ich  die  Nachrichten  flber  die  alteste  Geschichte  des  Domes.  Wir  wissen 
einerseits  aus  der  Eoelhoffschen  Chronik,  dass  Bischof  Hildebold  von  KOln 
(ca.  785—819)  den  Dom  verlegt  hat,  als  er  (794/95)  Metropolit 
wurde182).  Andrerseits  hat  sich  in  spaten  Ltttticher  Qaellen  die  Nacbricht 
erhalten,  das  KOlner  Cacilienstift  sei  frQher  eine  Salvator-  und  Marienkirche 
gewesen.  Die  tfberlieferung,  es  babe  hier  frtiher  der  Dom  gestanden, 
ist  m.  E.  glaubhaft  und  wird  gerade  dadurch  bestatigt,  dass  man 
die  GrQndung  jener  Salvator-  und  Marienkirche  dem  angeblicben  Apostel- 
schuler  Maternus  zuschrieb :  man  hatte  eben  das  Bedtkrfnis,  die  Haupt- 
kirche  der  Stadt  mit  der  apostolischen  Tradition  zu  verknttpfen 188). 
Ich  glaube  deshalb  annehmen  zu  mttssen,  dass  die  von  Hildebold  er- 
baute  Metropolitankirche  ein  Mariendom  war,  dem  als  Sprengel  das 
ganze  von  den  ROmermauern  umschlossene  Kdlner  Stadtgebiet  zuge- 
wiesen  wurde.  Indem  der  bisherige  Dom  als  Pfarrkirche  St.  Peter  der 
neuen  Kathedrale  angegliedert  wurde,  entstand  die  KOlner  Sonder- 
gemeinde  gleichen  Namens.  Zu  Anfang  des  9.  Jahrhunderts,  vielleicht 
noch  unter  Hildebold,  muss  aber  der  Dom  ein  zweites  Mai,  diesmal  in 

1S1)  Das  habe  ich  schon  in  der  Deutschen  Literaturzeitung  von  1904, 
Sp.  235  und  686  ausgefuhrt.  Uber  den  Widerspruch  Keutgens  (Sp.  561  und 
811;  vgl.  Sp.  1001  f.)  brauche  ich  hier  kein  Wort  zu  verlieren. 

"')  Das  Datum  nach  Hauck,  Kirchengeschichte  Deutschlands  II,  190 
(*  206)  Anm.  4. 

"')  Ich  weiche  demnach  in  der  Beurteilung  dieser  Nachrichten  von 
Keussen  (Westdeutsche  Zeitschrift  20,  S.  42  f.  und  22,  29  ff.  und  60  ff.,  wozu 
das  Korreepondenzblatt  von  1903  Spalte  170  f.  zu  vergleichen  ist)  ab.  Andrer- 
seits ist  der  Versuch  H.  Schafers  (Annalen  des  historischen  Vereins  fur  den 
Niederrhein,  S.  83  ff.  und  Pfarrkirche  und  Stift  im  deutschen  Mittelalter, 
Stuttgart  1903,  S.  200)  St.  Marien  als  alteste  K6lner  Kathedrale  zu  er- 
weisen,  m.  E.  vollig  misslungen.  Wenn  das  Stift  St.  Maria  im  Kapitol  im 
Gegensatz  zum  alten  Mariendom  novum  monasterium  hiess,  so  beweist  dies 
nur,  dass  es  erst  nach  der  Normannenzeit  wieder  aufgebaut  worden  ist. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Kdln  u.  Niedersachsen.       323 

die  Nordostecke  der  Stadt,  verlegt  und  wieder  dem  hi.  Petrus  geweiht 
worden  sein.  Eine  Formel,  die  814  oder  841  anzusetzen  ist,  nennt 
ecclesiam  b.  Petri  apostolorum  principis,  quae  constructa  est  infra 
muros  Colonie  civitatis  publice184),  durch  eine  Urknnde  von  832 
wird  eine  Schenkung  ad  (s.)  Petram  et  sanctos  videlicet  Cassium  et 
Florentiam  verbrieft 185),  und  857  ist  der  Kdlner  Petersdom  durch 
die  Fuldaer  Annalen  bezeugt 1S6).  Ich  hoffe  an  anderer  Stelle  ausfQhren 
zu  kdnnen,  wie  das  merkwurdige  kurze  Interregnum  einer  Marienkathe- 
drale  zu  erklaren  ist.  Erzbischof  Willibert  (870 — 89)  hat  dann  an 
Hirer  Stelle  das  Cacilienstift  eingerichtet. 

Dass  der  Sprengel  der  karolingischen  Domkirche  nicht  an  der 
Hohestrasse,  sondern  erst  an  der  Ostlichen  ROmermauer  endete  und 
somit  auch  das  Gebiet  von  St.  Maria  im  Kapitol  mit  umfasste,  darf 
man  wohl  aus  dem  feierlichen  Umgang  urn  die  alte  Rdmermauer  schliessen, 
der  alljahrlich  am  dritten  Freitag  nach  Ostern  stattfaud.  Ich  stimme 
Keussens  Deutung  dieser  Prozession  als  Markumgang  und  seinem  Nach- 
weis  der  KOlner  Allmende137)  durchaus  zu,  glaube  nur,  dass  man  erst 
seit  karolingiscber  Zeit  von  einer  einheitlichen  Kdlner  Ortsgemeinde 
sprechen  kann. 

Wenn  die  „Holzfahrtu  richtig  als  die  Sitte  erklart  wird,  an  einem 
bestimmten  Tage  die  alte  Malstatte  des  Gaues  zu  besuchen,  so  ist  auch 
mir  wahrscheinlich,  dass  die  Kdlner  Sage  vom  Helden  Marsilius  und 
seinem  Sieg  uber  die  Rdmer  eine  Erinnerung  an  die  Eroberung  Kdlns 
durch  die  Franken  bedeutet.  Aber  das  Ziel  der  Holzfahrt  kann  dann 
in  der  fruhfrankischen  Periode  nicht  auf  der  Kdlner  Ortsflur  gelegen 
habe;  fur  eine  Malstatte  ist  auf  einer  Allmende  kein  Platz.  Wohl 
aber  kann  das  Terrain  einer  vom  karolingischen  Staat  kassierten  Gau- 
dingstatt  der  Mark  einer  fiskalischen  Gemeinde,  wie  wir  sie  in  KOln 
vorauszusetzen  haben,  einverleibt  worden  sein. 

Die  nach  unserer  Annahme  urn  800  geschaffene  einheitliche  kirch- 
liche  Organisation  des  Pfalzdistriktes  K&ln  lernen  wir  kennen  durch  eine  Ur- 


,84)  MG.  Legum  sectio  V.  Formulae  1  S.  546. 

»»)  Perlbach,  Neues  Archiv  13,  S.  160  Nr.  27. 

13a)  MG.  SS.  I.  370.  Dass  schon  Karl  der  Grosse  aus  dem  koniglichen 
Grundbesitz  im  Nordosten  der  Stadt  den  Bauplatz  fur  den  Dom  uberwiesen 
habe,  lasst  sich  aus  seinem  Vermachtnis  von  811  an  die  21  Metropolitan- 
kirchen  des  Reiches  (Einhardi  vita  Karoli  Magni  cap.  33)  nicht  schliessen ;  es 
bestand  in  auro  et  argento  gemmisque  et  ornatu  regio. 

,ST)  Westdeutsche  Zeitschrift  20  (1901)  21—41. 


Digitized  by  VjOOQlC 


324  0.  Oppermann 

kunde  des  KOnigs  Lothar  II.  von  866 t88).  Die  in  ihr  angefflhrte  conscriptio 
des  Erzbischofs  Gunther  spricht  von  den  canonici  in  eadem  s.  matre 
ecclesia  seu  et  in  ceteris  monasteriis  tarn  infra  ipsam  civitatem  quamque 
et  extra,  que  ad  eundem  episcopatum  et  ecclesiam  s.  Petri  pertinere 
noscuntur,  id  est  monasteriam  martyris  Christi  Gereonis  et  sanctorum 
sociorum  eius,  sed  et  s.  Severini  Christi  confessoris,  monasterium 
quoque  s.  Cuniberti,  monasteriam  b.  virginum,  monasterium  ss.  Cassii 
et  Florentii  martyrum,  monasterium  s.  Victoris  Christi  martyris  necnon 
et  ecclesia  s.  Pantaleonis,  que  ad  thesaurum  et  luminaria  eiusdem  matris 
ecclesie  pertinere  dignoscuntur.  Die  EOlner  Vorstadtstifter  St.  Gereon, 
St.  Severin,  St.  Eunibert  und  der  seligen  Jungfrauen  liegen  also  infra, 
nicht  extra  civitatem,  bilden  das  Suburbium  der  civitas  EOln. 

Die  kirchliche  Organisation  des  fruhmittelalterlichen  Kdln  stent 
nach  alledem  der  Annahme  nicht  im  Wege,  dass  der  ostlich  der  Hohe- 
strasse  gelegene  Stadtteil  in  fruhkarolingischer  und  dann  wieder  in  spat- 
karolingischer  Zeit  einen  besonderen  Verwaltungsbezirk  gebildet  hat. 
Die  Eirchen  von  St.  Alban  und  St.  Laurenz,  deren  Pfarrer  ebenso 
wie  der  von  St.  Eolumba  als  bischofliche  Eaplane  galten  lS9),  brauchen 
nicht  von  Anfang  an  zur  Domkirche  gehOrt  zu  haben;  sie  werden  ihr 
erst  angegliedert  worden  sein,  nachdem  Erzbischof  Bruno  Eanoniker  von 
St.  Maria  im  Eapitol,  wo  seit  dem  Beginn  des  10.  Jahrhunderts  der 
kirchliche  Mittelpunkt  der  Rheinseite  gewesen  sein  mag  ,4°),  nach  St.  An- 
dreas verlegt  und*  eine  neue  Burgpfarre,  das  Martinsstift,  errichtet  hatte. 

Versuchen  wir  nun  dem  Ursprung  der  EOlner  Freigrafschaft  nach- 
zugehen,  so  haben  wir  uns  zu  vergegenwartigen,  dass  in  Westfalen  sicli 
zweierlei  fQr  die  Freigrafschaft  ergeben  hat:  die  Verbindung  mit  einer 
herzoglichen  Gewalt  und  die  Verbindung  mit  einer  schon  unter  Earl 
dem  Grossen  antiquierten  kirchlichen  Organisation. 

Nun  wissen  wir,  dass  die  Arnulfinger  schon  seit  Martinus,  dem 
Oheim  des  alteren  Pippin,  die  Wurde  eines  Herzogs  von  Ripuarien  be- 
sassen141),  und  dass  die  Eirche  St.  Maria  im  Eapitol  von  der  Gattin 
des  mittleren  Pippin  gestiftet  worden  ist.     Die  Annahme,  dass  hier  die 

"•)  Ennen,  Quellen  I  S.  447.    Bohmer-Miibibacher »  1308  (l  1273). 

1M)  Keussen,  Westdeutsche  Zeitschrift  20  (1901)  S.  47. 

H0)  Vorher  muss  das  Stift,  wie  bemerkt,  eine  Zeitlang  zerstort  ge- 
wesen sein.  Papst  Stephan  VI.  schreibt  an  Erzbischof  Hermann  I.,  Mai  891, 
Quellen  I,  456  Nr.  7:  basilice  et  omnes  fabrice  domorum  Coloniensium 
civitatis  una  cum  nomina  predicte  ecclesie  igne  conbuste  perierunt. 

Ul)  Brunner,  Deutsche  Rechtsgeschichte  II,  158. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  K5ln  u.  Niedersachsen.       325 

herzogliche  Burg  lag,  ist  deshalb  wohl  nicht  zu  gewagt.  Am  Fusse 
des  Httgels  von  St.  Maria  im  Kapitol  lag  der  Burggrafenhof  am  Rande 
eines  Sandplatzes,  durch  dessen  Besiedelung  sp&ter  die  Pfarre  St.  Alban 
entstand.  Beim  Burggrafenhof  lag  die  Salvatorkapelle.  Das  Salvator- 
Patrocinium  aber  fuhrt  in  die  Zeit  der  angelsachsischen  Missions- 
kirche,  also  ins  7.  oder  8.  Jahrhundert,  zurQck.  Indem  ich  mir  vor- 
behalte,  an  anderer  Stelle  auf  diese  Dinge  naher  einzugehen,  begnttge 
ich  mich  hier,  auf  verwandte  Erscheinungen  in  flandrischen  Stadten 
aufmerksani  zu  machen. 

Der  vetus  burgus  in  Brttgge  ist,  seiner  Salvatorkirche  nach  zu 
schliessen,  gleichfalls  in  angelsachsischer  Zeit  angelegt.  Sudlich  yon 
ihm  erstreckt  sich  eine  Sandflache,  die  harenae,  die  im  12.  Jahrhun- 
dert den  Versammlungsplatz  der  SchOffenbarfreien  bildet142).  Wie  in 
Brugge  ist  auch  in  Gent  dieser  Sablon  sp&ter  vom  Freitagsmarkt  ein- 
genommen  worden;  auch  in  Gent  liegt  er  am  Fusse  des  vetus  burgus148). 

Es  sind  also  Anzeicben  vorhanden,  dass  wir  es  in  alien  drei 
Stadten  mit  einer  gleichartigen  Anlage  aus  fruhfrankischer  Zeit  zu 
tun  haben. 

So  dftrfen  wir  wohl  das  KOlner  Freigericht,  das  vom  Burggrafen 
verwaltete  indicium  de  hereditatibus ,  auf  die  Erneuerung  der  vom 
Herzog  von  Ripuarien  gehandhabten  Landesgewalt  zurQckfQhren.  Auch 
bei  der  Gerichtsgemeinde  des  KOlner  Freigerichts  handelt  es  sich  somit 
urn  KOnigsmannschaft  freien  und  unfreien  Standes;  indem  sie  dauernd 
angesiedelt  wird  und  nicht  mehr  als  stehendes  Heer  Yerwendung  findet, 
tritt  sie  aus  der  Gefolgschaft  in  die  Beamtenschaft  fiber;  ihr  Grund- 
besitz  verpfliehtet  zu  offieium,  zu  militia144). 

Hier  liegen  die  Wurzeln  der  Entwicklung,  die  aller  liberalen 
Gegenwirkungen  ungeachtet  in  nie  unterbrochener  Linie  zum  stadt- 
kOlnischen  Amterwesen  des  12.  Jahrhunderts  hinttberfuhrt.  Denn  als 
Offizialen,  mit  demselben  Ausdruck  also  wie  die  Amtleute  der  Richer- 
zeche,  werden  in  einem  Weistum  vom  Jahre  1167  145)  die  vogteifreien 
Leute  eines  alten  KOnigshofes  bezeichnet: 


14S)  Histoire  du  meurtre  de  Charles  le  Bon,  par  Galbert  de  Bruges, 
publ.  par  H.  Pirenne,  Paris  1891,  S.  15  Anm.  2;  27  Anm.  4;  80  Anm.  4. 

u8j  Vgl.  den  Plan  bei  Des  Marez,  La  propria  fonciere  dans  les  villes 
du  moyen-age,  und  Pirenne  a.  a.  0.  S.  15  Anm.  2. 

l4*)  Vgl.  Brunner,  Deutsche  Rechtsgeschichte  II,  78  f. 

14B)  Giinther,  Codex  diplomaticus  Rheno  -  Mosellanus  (Koblenz  1822) 
1,  S.  389. 


Digitized  by  VjOOQlC 


326  °-  Oppermann 

Officiates  et  clientela  fratrum  sicut  hactenus  in  eo  jure  pennan- 
serunt,  ut  non  in  foro  sed  in  claustro  de  fore  factis  suis  coram  pre- 
latis  ecclesie  et  dominis  suis  responderent,  ita  eos  deinceps  in  eadem 
libertate  permanere  volumus,  sub  anathemate  interdicentes,  ne  hanc 
ecclesie  justiciam  aliquis  infringere  presumat  vel  immutare.  Et  sicnt 
officiales  et  familias  fratrum  emancipates  invenimus  a  placitis  advo- 
catorum,  ita  de  cetero  liberos  eos  esse  volumus  et  tantum  in  ecclesia 
cottidiana  officia  amministrare. 

Vergegenwartigen  wir  uns  noch  einmal  den  Verlauf  der  Entwick- 
lung,  die  wir  aufzuhellen  bemuht  gewesen  sind. 

In  merovingischer  Zeit  lasst  sich  an  zwei  Stellen  der  Kolner  Alt- 
stadt  Besiedelung  voraussetzen:  an  der  Stelle  der  heutigen  Pfarrgemeinde 
St.  Peter  die  Domgemeinde,  an  der  Sudostecke  der  Stadt  der  burgas 
des  Herzogs  von  Ripuarien.  Dazu  kame  etwa  noch  jQdische  und  sonstige 
gewerbliche  BevGlkerung  in  der  spatern  Laurenzparochie.  Unter  Karl 
dem  Grossen  war  Kflln  auch  Pfalzstadt;  die  im  Pfalzdistrikt  ansassige 
KOnigsmannschaft  dem  Grafengericht  der  Gemeinfreien  einzugliedern, 
dessen  Gerichtsstatten  jetzt  in  K&ln  konzentriert  wurden,  schuf  er  die 
Schoffen  der  ci vitas.  Der  karolingischen  fiskalischen  Organisation  ent- 
sprach  eine  neue  kircbliche:  den  Mittelpunkt  der  civitas  bildete  jetzt 
der  Dom  des  Metropoliten  Hildebold;  ringsum  waren  die  suburbanen 
Stiftskirchen  angegliedert.  Der  Lockerung  der  auf  der  Reichsgewalt 
beruhenden  Ordnung  in  der  zweiten  Halfte  des  9.  Jahrhunderts  ent- 
spricht  die  Auflftsung  der  kirchlicben  Organisation  Kolns  unter  den 
ErzbischOfen  Guntber  und  Willibert  146j.  Auch  die  Bemuhungen  um 
die  Wiederherstellung  gesicherter  Zustande  um  die  Wende  des  9.  Jahr- 
hunderts haben  in  Koln  wahrscheinlich  einen  Niederschlag  gefunden; 
denn  unter  Erzbischof  Hermann  I.  (890 — 925)  ist,  wie  es  scheint,  der 
burgus  an  der  Rheinseite  wiederhergestellt  und  das  Rheinufer  befestigt 
worden.  In  diesen  neuen  burgus  gliederte  sich,  nachdem  er  unter 
den  Ottonen  zu  einer  Burggrafschaft  ausgestaltet  worden  war,  die  Nieder- 
lassung  der  Gilde  ein ;  andererseits  brachte  die  Stadterweiterung  von 
1106  die  Vermehrung  des  Schoffenkollegs  auf  12  oder  13  Mitglieder. 
Der  aus  Gildemitgliedern  ursprftnglich  zum  Zweck  qualifizierter  Eides- 
liilfe  vor  dem  Gericht  des  Burggrafen  gescbaflFene  Ausschuss  von  Sena- 
toren  wusste  die  Schoffen  fur  eine  kommunale  Bewegung  zu  gewinnen, 
die  sich  1112  durch  coniuratio  konstituierte.     Seitdem  wird  die  Stadt 


M0)  Vgl.  meine  Ausfiihrungen  Westdeutsche  Zeitschrift  22  (1903)  2(M. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Z.  mittelalt.  Verfgesch.  v.  Freiburg  i.  B.,  Kola  u.  Niedereachsen.       327 

von  25  Senatoren  regiert,  die  zugleich  scabini  des  Grafengerichts  am 
Dom  sind.  Der  Gilde  entlehnt  diese  BehOrde  ihre  in  zwei  BQrger- 
meistern  bestehende  kollegiale  Spitze.  Aber  allmablich  traten  beide 
Kollegien,  aus  verschiedenen  Kreisen  sich  erganzend,  wieder  auseinander, 
und  die  Einheit  der  stadtischen  Verwaltung  musste  um  1180  dadurch 
gesichert  werden,  dass  an  die  Stelle  der  Senatoren  ein  durch  die  je- 
weiligen  Bttrgermeister  sich  erganzender  Ausschuss  tritt  and  immer 
einer  von  ihnen  aus  dem  Kreise  der  SchOffen  gewahlt  wird. 

Ich  bin  weit  entfernt  zu  verkennen,  wie  sehr  ich  vielfach  auf 
Eombination  verstreuter  und  unsicherer  Nachrichten  angewiesen  war, 
indem  ich  mich  bemttht  habe,  diesen  Verlauf  der  Entwicklung  wahr- 
scheinlich  zu  machen.  Aber  jeder,  der  den  Stand  der  Uberlieferung 
kennt,  wird  zugeben,  dass,  wer  in  diesen  Dingen  einen  Zusammenhang 
linden  will,  nicht  anders  vorgehen  kann. 

Es  handelt  sich  um  einen  ganzen  Komplex  oft  erOrterter 
Probleme;  ich  bin  keinem  aus  dem  Wege  gegangen,  sondern  habe  sie 
alle  dem  stadtgeschichtlichen  Einzelbilde,  das  ich  anstrebe,  einzugliedern 
versucht.  Auf  diese  Weise  glaube  ich  auch  zur  Losung  allgemeiner 
verfassungsgeschichtlicher  Fragen  etwas  beigetragen  zu  haben.  Denn 
sie  haben  von  einer  Untersuchung  des  konkreten  Einzelfalles ,  die 
getragen  ist  von  einem  Verstandnis  der  allgemeinen  Entwicklung,  die 
meiste  FOrderung  zu  erwarten. 


Der  Hofzins  in  der  Kolner  Rheinvorstadt1) 
w&hrend  des  Mittelalters. 

Von  Hermann  Keussen. 

(Mit  einer  Kartenskizze.) 

Die  Untersuchungen  aber  den  Kolner  Hofzins  haben  bisher  durch 
den  Mangel  an  Quellen  nicht  zu  schltlssigen  Ergebnissen  gelangen  konnen. 
Die  wenigen  durch  den  Druck  zuganglich  gemachten  Urkunden,  welche 
seiner  Erwahnung  tun.  bieten  in  ihrer  Vereinzelung  der  richtigen  Deu- 
tung  zu  viele  Schwierigkeiten.  Gelegentlich  meiner  topographischen 
Studien  fiber  das  mittelalterliche  Koln  habe  ich  das  Quellenmaterial 
Gber   den  Kolner  Hofzins  wesentlich   vermehren   konnen   und  werde   in 


x)  Fur  Lage  und  Umfang  der  Rheinvorstadt  vgl.  meine  Ausfuhrungen 
in  dieser  Zeitschrift  XX  (1901)  S.  56  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


328  H.  Keussen 

der  Einleitang  zu  meiner  Historischen  Topographie  KOlns  im  Mittelalter 
dem  Gegenstande  ein  besonderes  Kapitel  widmen.  Zu  dessen  Entlastung. 
und  am  zugleicb  eine  hervorragend  wichtige  neue  Quelle  far  den  interes- 
santesten  Teil  des  KOlner  Hofzinses  in  kritischer  Bearbeitung  der 
Forschung  vorzulegen,  sind  die  nachfolgenden  ErOrterungen  geschrieben. 

I. 
Der  Hofzins  des  Klosters  Gross  S.  Martin. 

Im  Pfarrarcbiv  von  S.  Maria  in  Capitolio  befindet  sich  ein  Zins- 
rotulus,  auf  den  sein  Entdecker  Heinr.  Schaefer  in  der  Rdmischen 
Quartalschrift  *)  hingewiesen  bat.  Er  bildet  ein  Pergamentblatt  von 
78  cm.  L&nge  and  21  cm.  Breite,  auf  dem  das  Zinsverzeicbnis  um 
das  Jabr  14002*)  von  einer  gleichmassigen  deutlichen  Hand  in  deutscher 
Sprache  in  dreispaltiger  Anordnung  niedergescbrieben  ist;  dieselbe 
Hand  kennzeicbnet  die  Bedeutung  der  Liste  in  einer  Cberschrift  durch 
die  Worte:  Dies  sind  die  Zinse  der  Kirche  S.  Maria  in  Cap.,  welche 
in  die  Kammerei  gehdren.  Dieser  Behauptung  entspricbt  eine  Aufschrift 
von  einer  Hand  15.  Jhdts. :  Littera  reddituum  ecclesiae  in  capitolio. 
Eine  weitere  Ruckaufschrift  16.  Jhdts.  gibt  den  Vermerk:  Fahren 
des  Stiftes  in  Capitolio  von  368  Hausern.  Ein  anderer  Vermerk  aus 
sp&terer  Zeit  spricht  dagegen  nur  von  256  H&usern  und  kommt  mit 
dieser  Zabl  mit  dem  tatsachlichen  Inhalt  des  Rotulus,    249  H&usern,3) 


'-')  XVIII  (1904),  86  if.  —  Ich  muss  an  dieser  Stelle  entschieden  Ein- 
spruch  erheben  gegen  das  Verfahren,  durch  welches  Schaefer  sich  seine  Polemik 
gegen  meine  Ausfiihrungen  im  22.  Bande  dieser  Zeitschrift  erleichtert.  Er 
legt  mir  a.  a.  0.  S.  87  eine  all  gem  eine  Definition  des  Hofzinses  miter, 
die  er  als  wdrtliche  Ausserung  von  mir  in  Gansefiisschen  einschliesst.  „Ad 
alteren  Hofzins  sei  nur  zu  dcnken  bei  einer  zusammenhangenden 
Reihe  von  Hausern,  und  bei  geringer  HOhe  der  Rente,  sowie  dann,  wenn 
der  Zins  nicht  zur  Beleuchtung  der  Kirche  (d.  h.  zur  Fabrica)  dient".  Nur 
die  gesperrt  gedruckten  Worte  stehen  an  der  von  Sch.  angefuhrten  Stelle, 
sind  aber  durch  das  Weglassen  des  Relativsatzes,  „die  unmittelbar  an  die 
Immunitat  grenzte"  wesentlich  entstellt,  indem  ihnen  dadurch  eine  von  mir 
nicht  gewollte  allgemeine  Bedeutung  beigemessen  wird.  Der  Rest  des  von 
Sch.  mir  wftrtlich  zugeschriebenen  Satzes  enthalt  nur  einen  irrefuhrenden 
Auszug  aus  meinen  eingehenden  Ausfiihrungen. 

-'*)  Schaefer  halt  die  Hand  fur  ausgehendes  14.  .Fhdt.  Ich  m6chte  sie 
eher  etwas  in  das  15.  Jhdt.  hinaufriicken.  Doch  ist  diese  geringe  Differenz 
bachlich  unerheblich. 

3)  Nach  meiner  Zahlung.  An  verschiedenen  Stellen  ist  die  Fassunjr 
der  Liste  undeutlich.  Wo  sie  von  mehreren  Hausern  ohne  bestimmte  Zahlen- 
angabe  spricht,  habe  ich  die  Mindestzahl  2  zu  Grunde  gelegt. 


Digitized  by  Vj( 


Der  Hofzins  i.  d.  Koln.  RheinvorsUdt  wahrend  d.  Mittelalt.       329 

ziemlich  (therein.  Die  Unvollst&ndigkeit  der  vorliegenden  Liste  erhellt 
aus  dem  abgebrochenen  Scblusse:  Dar  neest  van  dem  huse  genant 
Kradenschilt.     Hie  entusscben  is  eyne  gasse. 

Es  ist  mir  gelungen,  im  Staatsarchiv  zu  Dtisseldorf  den  Rest  des 
Rotulus4)  aufzufinden.  Er  wird  dort  aufbewahrt  unter  Gross-Martin  R 
N.  4  lit.  f.  Im  Jahre  1872  ist  er  mit  Urkunden  von  S.  Martin  und 
S.  Maria  in  Gap.  aus  dem  Besitze  des  Frhrn.  Rotb  v.  Schreckenstein 
an  das  Staatsarchiv  gekommen. 

Dass  bei  der  Provenienzbezeichnung  dieses  Bruchstuckes  ein  Irrtam 
untergelaufen  ist,  ist  ohne  weiteres  klar.  Denn  es  beginnt  mit  den  Worten 
'Item  van  deme  huse  hynder  deme  huse  genant  Kradenscholt4  den. 
and  kennzeichnet  sich  dadurch  deutlicb  als  die  Fortsetzung  der  ersten 
Liste,  ist  von  derselben  Hand  in  der  gleicben  dreiteiligen  Anordnung 
geschrieben  und  hat  dieselbe  Breite.  Der  zweite  Teil  der  Liste  ist 
daher  ebenso  wie  der  erste  Teil  seiner  Entstehung  nach  nach  S.  Maria  in 
Cap.  zu  verweisen.  Unter  dem  Texte  steht  von  spaterer  Hand:  Summa 
209  Hansen  Zusammen  mit  den  in  der  ersten  Liste  nach  Angabe 
derselben  Hand  enthaltenen  256  Hausern  ergibt  sich  eine  Gesamtsumme 
von  465  Hausern.  Die  Zahlung  16.  Jhdts.  von  368  Hausern  bleibt 
fast  um  100  dagegen  zuruck.  Nach  raeiner  Zahlung  enthalt  die  erste 
Liste  249,  die  zweite  211  Hauser,  sodass  sich  far  die  gauze  Liste 
die  stattliche  Zahl  von  460  Hausern  ergibt,  die  mit  verschwindenden 
Ausnahmen  nach  Angabe  der  Aufschrift  zu  einer  Zinszahlung  an  die 
Kammerei  von  S.  Maria  in  Capitolio  verpflichtet  sein  sollen.  Dass  es 
sich  nur  um  den  Hofzins  handeln  kann,  erweist  die  geringe  Hdhe  des 
Zinses,  der  nur  in  wenigen  Fallen  einen  solidus  Qbersteigt. 

Suchen  wir  nun  die  Zeit  der  Aufstellung  der  vorliegenden 
Liste  zu  ermitteln.  Es  werden  in  der  Liste  nicht  sehr  viele  Personen- 
namen  genannt;  aber  diese  Namen  reichen  doch  aus.  um  das  Alter  der 
Liste  mit  wttnschenswerter  Genauigkeit  festzustellen.  Hier  genQgt  es, 
die  beiden  Positionen  herauszugreifen,  welche  die  Termini  a  quo  und  ad 
quern  bestimmen.  In  Nr.  223  wird  Hermann  Greve  =  SchSffe  Herm.  v.  der 
Kornpforte  als  verstorben  erwahnt.  Er  ist  1323  Aug.  9  tot5),  lebte 
aber  noch  1319  Juni  24 6).  Letzteres  Datum  bildet  also  den  Terminus 
a  quo.    Den  Terminus  ad  quem  bestimmt  das  Jahr  1331.    In  Nr.  370 

4)  Er  hat  dieselbe  Breite  (21  cm.)  wie  der  erste  Teil  und  eine  etwas 
geringere  Lange  (71  cm.). 

*)  Lau  in  K6lner  Mitteil.  24,  87  sub  n.  21. 
•)  Sehreinsbuch  218,  24a  I  n.  1. 


Digitized  by  VjOOQlC 


330  H.  Keussen 

wird  ein  Haas  aufgefuhrt,  das  dem  Heinrich  Hardefust  gehort  (dat 
ouch  Heynrich  Hardevuystz  is).  Im  Jahre  1330  Nov.  21  wird 
dieser  noch  als  Greve  genannt7).  Im  J.  1332  Marz  31  war  er  tot8). 
Sein  Todestag  ist  der  4.  Jani9).  Heinr.  Hardefast  ist  somit  am  4.  Juni 
1331  gestorben.  Vor  diesem  Tage  moss  die  vorliegende  Liste  aufge- 
stellt  sein.  Als  ibre  Entstehungszeit  ist  also  mit  Sicherbeit  das  Jahr- 
zehnt  1320/30  nachzaweisen. 

Durch  diese  Feststellung,  die  darch  samtliche  ubrigen  in  der 
Liste  vorkommenden  Namen  bestatigt  wird,  wie  die  dem  Abdruck  bei- 
gefQgte  Erlauterung  beweist,  wird  zugleich  der  Charakter  der  Liste  in 
ihrer  vorliegenden  Gestalt  als  einer  Abschrift  einer  aiteren  Vor- 
lage  aus  dem  genannten  Zeitraum  festgelegt.  Denn  die  Schriftzuge 
der  Liste  weisen  bOchstens  auf  das  ausgehende  14.  Jhdt.  bin.  Ich 
mdchte  noch  betonen,  dass  die  Liste  sich  zugleich  auch  als  eine  un- 
geschickte  Ubersetzung  jener  altera  Vorlage  verr&t.  Indem  der 
Ubersetzer  den  lateinischen  Text  nicht  richtig  las,  hat  er  verschiedene 
H&user  falsch  benannt.  So  las  er  bei  Nr.  118  statt  ad  Gorvum  ad 
Cornu  and  ubersetzt  daher  zom  Home,  wahrend  das  Haus  zom  Raven 
hiess.  Nr.  228  ist  das  Haus  zer  Schuren  (ad  Horreum);  der  Uber- 
setzer hat  offenbar  ad  Honorem  gelesen  und  demgem&ss  zer  Eren  ttber- 
setzt.  Bei  Nr.  213  muss  in  der  lateinischen  Vorlage  der  deutsche 
Name  Ros  (=■  zum  Rosse)  gestanden  haben ;  der  Ubersetzer  hielt  Ros 
fQr  das  lateinische  Wort  und  gab  es  mit  zome  Dauwe  wieder.  Das 
Haus  ad  Lobium  in  der  Strassburgergasse  (Nr.  264)  heisst  im  Schrein 
verdeutscht  stets  zer  Leuven ;  der  Ubersetzer  verdeutscht  es  ungewfthn- 
licher  Weise  zome  Solre.  FQr  den  Namen  des  Hauses  zome  Kranze 
(Nr.  24)  hat  er  eine  Lucke  gelassen;  er  hat  den  Namen  wohl  nicht 
lesen  oder  nicht  ubersetzen  kdnnen.  Ein  einfacher  Lesefehler  ist  in 
Nr.  167  zo  der  Rosinen  statt  zo  dem  Eosine.  Die  vielfache  Undeutlichkeit 
des  Ausdrucks  —  es  ist  z.  B.  nicht  immer  sicher,  ob  ein  neues  Haus 
vom  Ubersetzer  gemeint  ist  oder  nur  eine  weitere  Belastung  des  vorher 
genannten  —  und  in  der  Lagebezeichnung 10)  und  das  gelegentliche  Abirren 
in  der  Zeile11)  weist  auf  erhebliche  Mangel  der  Ubersetzung  hin,  die 
wie  das  Beispiel  des  Heinrich  Hardefust  beweist,  nicht  auf  dem  laufen- 
den  gehalten  ist. 

7)  Lau,  Verfassung  von  Koln  S.  393  sub  n.  9. 

8)  Schrb.  50,  29a  n.  1. 

•)  Memorienbuch  von  S.  Martin  bei  Kessel,  Antiquitates  S.  53. 

10)  Vgl.  z.  B.  die  Anmerkung  zu  n.  43. 

n)  z.  B.  ist  n.  177  das  Haus  Vilicb,  nicht  n.  178. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Koln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.        331 

Durch  diese  zahlreicben  Fehler  der  Liste 12)  wird  ihre  Brauchbar- 
keit  zu  dera  Zwecke,  zu  dem  solche  Verzeichnisse  angelegt  werden,  als 
Grundlage  za  dienen  far  die  Einsammlung  and  Kontrolle  der  in  ibr 
aufgefahrten  Ren  ten  derartig  beeintrachtigt,  dass  man  annebmen  kann, 
sie  sei  niemals  in  praktischem  Gebrauche  gewesen.  Urn  so  mehr  ist 
dies  anznnebmen,  als  die  Zinse,  welche  nacb  Angabe  des  Ubersetzers 
in  die  Kammerei  von  S.  Maria  in  Capitolio  gehOren  soil  ten,  tatsachlich 
nicht  dieser  Stiftskircbe  zustanden,  sondern  der  Klosterkirche  S.  Martin. 
Der  Cbersetzer  hat  den  Kopf  der  Liste  gefalscht.  Da  die  Bedeu- 
tang  der  wicbtigen  Liste  ganz  einwandfrei  dargelegt  werden  muss,  urn 
ihre  Verwertung  in  dem  vom  Falscher  gewollten  irrigen  Sinne  zu  ver- 
httten 18),  so  fable  ich  mich  verpflichtet,  den  Beweis  far  diese  Behauptung 
moglichst  eingebend  zu  fahren. 

Da  ist  zunachst  die  auffallende  Tatsache  anzufahren,  dass  von 
keinem  einzigen  Hause  der  Rheinvorstadt  aus  einer  anderen  Quelle  die 
Leistung  eines  Zinses  in  gleicher  Hdhe  oder  richtiger  Niedrigkeit  an 
S.  Maria  in  Cap.  sich  nachweisen  lasst.  Als  die  Abtissin  dieser  Kirche 
i.  J.  1300  das  Patronatsrecht  ttber  die  Pfarrkirche  Klein  S.  Martin 
beansprucbte  und  damit  zu  begrttnden  suchte,  dass  letztere  Kirche  auf 
dem  Allod  von  S.  Marien  erbaut  sei,  bemtthte  sie  sich  vergeblich,  den 
gekttnstelten  Nachweis  zu  erbringen,  dass  die  um  die  Kirche  liegenden 
Hauser  ihr  zum  Hofzins  verpflichtet  seien14).  Tatsachlich  konnte  sie 
von  keinem  einzigen  Hause  jenseits  der  ROmermauer  einen  Hofzins  nam- 
baft  machen,  obwohl  ihr  ihr  Kammerer  Heinrich  zur  Seite  stand,  der  da- 
mals  nach  eigener  Aussage  schon  fiber  20  Jahre  die  Zinse  erhob15). 
Mit  Sicherheit  dttrfen  wir  daber  behaupten,  dass  zur  Zeit  des  Prozesses 
i.  J.  1300  die  Zinse  der  vorliegenden  Liste  der  Kammerei  von  S.  Maria 
in  Cap.  nicht  zustanden.  Ja,  die  Gegenpartei  stellte  gegenUber  der 
Abtissin  fest,  dass  die  Kirche  Klein  S.  Martin  zwischen  den  Hausern 
Rinsvoyz  (ndrdlich)  und  zum  goldenen  Barte  (sadlich)  liege  und  Ein-  und 


ia)  Es  wurden  sicher  noch  weit  mehr  Fehler  nachzuweisen  sein,  wenn 
mehr  Kontrollmaterial  fur  die  Hofzinse  vorhanden  ware. 

13)  Schaefer  sieht  in  ihr  (a.  a.  0.  S.  86)  eine  glanzende  Bestatigung 
der  von  ihm  mit  Hartnackigkeit,  aber  erfolglos  behaupteten  Abhangigkeit 
der  Rheinvorstadt  von  S.  Maria  in  Cap.  Wenn  die  Liste  echt  ware,  wiirde 
sie  das  einzige  beachtenswerte  Moment  fiir  seine  Theorie  bilden.  Seine 
sonstigen  Scheingriinde  lohnen  nicht  die  Miihe  einer  besonderen  Widerlegung. 

**)  Vgl.  iiber  diese  seltsamen  Bemiihungen  meine  Ausfuhrungen  in 
dieser  Zeitschrift  22,  50  ff. 

1B)  Rotulus  S.  145. 


Digitized  by  VjOOQlC 


332  H.  Keussen 

Ausgang  gegen  die  domus  Vidue  (Ostlich),  bezw.  gegen  die  Pfarre  S. 
Alban  (westlich)  habe16).  Jene  3  Hauser  werden  in  unserer  Liste  aus- 
drQcklich  mit  ihren  Zinsen  unter  Nr.  385,  386  und  398  genannt;  ein 
Kreuzchen  am  Rande  macht  noch  dazu  auf  das  Hans  zum  goldenen 
Barte  aufmerksam.  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  dass  das  Stift,  wenn 
es  Qberhanpt  den  Zins  besessen  hat,  ihn  erst  nach  dem  Jahre  1300 
erworben  haben  kann,  man  masste  denn  annehmen,  er  sei  lange  Jahr- 
zehnte  hindurch  nicht  erhoben  worden. 

Nun  steht  gegenttber  der  nicht  erweisbaren  Behauptung  der  Ab- 
tissin  die  positive  Angabe  der  Pfarrgenossen  selbst,  die  behaupten,  dass 
sie  den  Hofzins  an  Gross  S.  Martin  bezahlten 17).  Far  die  Richtigkeit 
dieser  Selbstbelastang  spricht  die  Erw&gung,  dass  die  Parochianen  im 
anderen  Falle  ihre  Verpflichtung  zur  Zahlung  von  Hofzins  tlberhaupt 
batten  bestreiten  kOnnen.  Mit  dieser  Versichernng  der  Interessenten 
selbst  steht  in  vollem  Einklang  die  Mitteilung  der  Zinsempfanger,  der 
Monche  von  S.  Martin.  In  ihrem  Memorienbache l8),  das  genau  in  der- 
selben  Zeit  entstanden  ist  wie  unsere  Liste,  in  dem  Jahrzehnt  1320/30 19), 
bemerken  sie  zum  Gedachtnistage  des  Bischofs  Everger,  er  habe  das 
Kloster  glftnzend  ausgestattet  und  ihm  in  der  Stadt  KOln  den  Hofzins 
in  zwei  Pfarren,  8.  Martin  und  8.  Brigida,  geschenkt20).  Der  Schreiber 
dieser  Notiz  hat  unsere  gleichzeitig  niedergeschriebene  Hofzinsliste  im 
Auge,  die  nach  den  beiden  Pfarren  angeordnet  ist.  In  ihrer  ganzen 
Ausdehnung  ist  die  Behauptung  der  Pfarrgenossen  und  des  Memorien- 
buches,  wie  wir  spater  sehen  werden,  freilich  nicht  zutreffend21);  jedoch 

1S)  Vgl.  diese  Zeitschrift  22,  52. 

17)  a.  a.  0.  20,  142;  22,  54. 

18)  K6ln.  Stadtarchiv,  Geistl.  Abteil.  n.  179. 

1B)  Kessel,  Antiqu.  s.  Martini  S.  XV  hatte  aus  unzutreffenden  Griinden 
das  Jahr  1323  angenommen,  Oppermann  (in  dieser  Zeitschrift  19,  322)  gegen 
ihn  den  Terminus  a  quo  in's  Jahr  1316  zuruckverlegt.  Tatsachlich  ist  das 
Buch  in  den  Jahren  1325—31  angelegt  worden.  Eine  Eintragung  aus  dem 
Jahre  1325  (Bl.  14a  unten)  riihrt  noch  von  der  ersten  Hand  her.  Dagegen 
ist  der  Sterbe-Eintrag  iiber  Heinr.  Hardefust,  der  1331  4/6  starh  (Bl.  17a 
unten;  vgl.  oben  S.  330)  nachtraglich  mit  andcrer  Tinte  gemacht  worden,  viel- 
leicht  noch  von  der  ersten  Hand,  wahrscheinlicher  aber  von  einer  zweiten  Hand. 

*°)  Bl.  18a  oben  zum  11.  Juni:   Obiit  piissime  memorie   dompnus  .  . 

Evergerus,  archiepiscopus  Col.,  qui  istud  monasterium  gloriosissime  dotavit 

Item  dedit  in  urbe  Col.  censum  dictum  hoifvezins  in  duabus  parochiis,  vide- 
licet ecclesiarum  s.  Martini  et  s.  Brigide. 

2I)  S.  die  Ausfiihrungen  unter  II  und  III.  In  dem  in  die  Altstadt 
hineinragenden  Kopfe  der  Martin spfarre,  dem  Hauptteile  der  alten  Peter- 
und  Paulspfarre,  wird  S.  Maria  in  Cap.  den  Hofzins  besessen  haben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Koln.  Rtaeinvorstadt  w&hrend  d.  Mittelalt.       333 

war  tatsachlich  der  weitaus  aberwiegende  Teil  der  Hauser  in  beiden 
Pfarren  hofzinspflichtig  an  S.  Martin. 

Uber  die  Zahlung  des  Hofzinses  haben  wir  nur  dQrftige  Kenntnis. 
In  sehr  seltenen  Fallen  wird  seiner  bei  Ubertragung  yon  Hausern  im 
Schrein  oder  dnrch  Urknnden  gedacht,  und  oft  wird  dann  nicht  einmal  der 
Zinsberechtigte  genannt.  Er  war  von  einem  Rekognitionszinse  nicbt  mehr 
zn  unterscheiden  22).  In  einem  bestimmten  Falle,  den  wir  genaner  kennen, 
betrug  er  schon  in  der  ersten  H&lfte  des  12.  Jhdts.  nur  mebr  den  23. 
Teil  des  Erbleibezinses.  Dieser  Fall  beziebt  sich  auf  das  Haus  Vilich 
am  Heumarkt  (Nr.  177  der  Liste).  1 135/42 M)  wird  der  Hofzins  in 
der  HOhe  von  1  Solidus  an  die  Kammer  des  Erzbischofs  bezablt, 
1 165/69  20)  aber  an  S.  Martin.  Der  Zins  stent  in  gleicher  Hohe  24)  (12 
Denare)  in  unserer  Liste  verzeichnet25).  Hier  hat  also  ein  Wechsel  in 
der  Person  des  Zinsempfangers  stattgefunden,  von  dem  weiterbin  die 
Rede  sein  wird. 

1142/56 26)  nehmen  die  Brftder  Sigestab  nnd  Heinrich  von  S. 
Aposteln  eine  Hofstatt  im  Eirchspiel  S.  Martin  urn  12  Schillinge  in 
Erbleihe;  aasserdem  mQssen  6  Denare  an  S.  Martin  bezablt  werden. 
Der  Hofzins  betrug  also  nur  den  24.  Teil  des  Erbzinses.  Offenbar 
haben  beide  Brtider  auf  der  Hofstatt  ein  Haus  errichtet,  das  beiden 
zur  Halfte  gehOrte;  denn  11 72/78 *7)  vermacht  Sigestab,  bier  Sistap 
genannt,  seiner  Frau  und  ihren  Kindern  ausser  dem  Wohnhaus  ein 
halbes  Haus  in  der  Martinstrasse  (super  murum).  Tatsachlich  zahlt 
das  hier  gelegene  Haus  zome  Dische  (Nr.  391  unserer  Liste)  6  Denare 
Hofzins. 

1149/59 28)  verkauft  Herm.  Kaltscilt  ein  Haus,  das  jahrlich  7 
Denare  an  S.  Martin  zu  zahlen  hat.  Nach  der  Liste  (Nr.  422)  kann 
nur  das  spatere  Haus  Ryneck  gemeint  sein,  das  allein  Zins  in  dieser 
Hdhe  zahlte29). 

Ein  weiteres  Haus  in  der  Martinspfarre,  von  dem  wir  urkundlich 
wissen,  dass  es  zu  Hofzins  an  Gross  S.  Martin  verpflichtet  war,  ist  das 

**)  Vgl.  die  Ausfuhrungen  Oppermanns  in  dieser  Zeitschrift  20,  144. 
fr)  Hoeniger,  Schreinsurkunden  I  20  n.  4. 
")  ebenda  I  71  n.  10. 

*8)  Schon  oben  (S.  330)  ist  bemerkt,  dass  der  Name  des  Hauses  in  der 
Liste  durch  die  Schuld  des  Ubersetzers  um  eine  Position  gerutscht  ist. 
M)  Hoeniger,  a.  a.  0.  I  31  n.  43. 
")  ebenda  1  58  n.  5. 
M)  ebenda  I  45  n.  13. 
*9)  Ein  Haus  in  der  Rheingasse  zahlte  2X7  Denare. 


Digitized  by  VjOOQlC 


334  H.  Keussen 

Haus  Boppard  am  Heumarkt,  Ecke  des  Borsengasschens,  (in  der  Liste 
Klappergasse  genannt).  Im  J.  1279  wurde  ein  Haas  in  der  Klappcr- 
gasse  von  Domkapitel  um  30  Schillinge  in  Erbleihe  ausgetan;  ausser- 
dem  zahlte  es  6  Denare  Hofzins  an  S.  Martin 30).  Der  Hofzins  betrug 
also  damals  nur  den  60.  Teil  des  Erbleihezinses.  Im  J.  1332 81)  erklart 
Joh.  Huphase,  dass  sein  Hans  Boppard  in  der  Klappergasse  dem  Dom- 
kapitel wegen  Zinsversaumnis  heimgefallen  sei.  Das  Haus,  in  der  Liste 
(Nr.  201)  Huyphasen  huys  genannt,  zahlt  1320/30  6  Denare  Hofzins. 

Die  aufgefahrten  4  Beispiele  gehOren  der  Martinspfarre  an.  Aucb 
in  der  Brigidenpfarre  sind  mehrere  Beispiele  von  Zahlung  des  Hofzinses 
an  S.  Martin  nachznweisen. 

Nr.  115  der  Liste  ist  das  Hospital  von  S.  Brigida,  das  12 
Denare  zahlt.  Das  Hospital  war  auch  mit  einem  bedeutend  hOheren 
Erbleibezinse  belastet  gewesen32).  Dieser  wurde  dem  Hospital  durch 
Abt  Johann 38)  erlassen ;  dagegen  blieb  der  Hofzins  in  der  hergebrachten 
HOhe  bestehen34). 

Dass  der  Hofzins  nodi  im  J.  1396  an  S.  Martin  gezahlt  wurde, 
beweist  eine  Urkunde85),  wonach  Heinr.  v.  dem  Wolffe  gen.  v.  dem 
Cuesyne  und  Frau  Johanna  auf  das  Recht  von  2  Malter  Weizen  und 
18  Pfennigen  Zins  verzichten,  welche  das  Kloster  S.  Martin  von  dem 
Erbe  vom  Kranze  in  der  Mtthlengasse  hat.  Letzteres  zahlt  nach  der 
Liste  (Nr.  24)  tatsachlich  18  Denare. 

Das  grosse  Haus  in  der  Judengasse,  das  nach  der  Liste  (Nr.  2) 
mit  2  Schillingen  belastet  ist,  wird  in  den  Zinsregistern  von  S.  Martin 
mehrfach  erwahnt86).  Nach  dem  Memorienbuche  verdankte  S.  Martin 
den  Zins  dem  Johann  Gir87)  und  war  daran  im  Schoffenschrein  ange- 
schreint38).  Danach  ware  der  verhaltnismassig  hohe  Zins  kein  Hofzins 
gewesen,    obwohl   er  im  14.  Jhdt.   ausdrttcklich   als  solcher  bezeichnet 


,0)  Diisseldorf,  St.-A.,  Hs.  B.  n.  10,  194a.  b. 

81)  30/io  (Schreinsbuch  471,  23b  n.  4). 

82)  Diisseldorf,  St.-A.,  Zinsregister  von  Gr.  S.  Martin  R.  N.4e,  BLob. 
M)  de  Lepore  (1344-57):  Kessel,  Antiqu.  8.  Martini  149,  Anm.  55. 
**)  Zusatz   im  Zinsregister   am    Fusse   der   Seite  5  b   von  Hand  des 

anfang.  15.  Jhdts. :  sed  solvuntur  nobis  annuatim  12  denarii  dicti  hoefzynss. 

u)  Diisseldorf,  St.-A.,  Kopiar  von  S.  Martin  B.  65a,  Bl.  67b,  68a. 

M)  in  der  nach  1285  entstandenen  Erbzinsliste  (K6ln  Archiv,  Hs.  G.  A. 
n.  181);  in  dem  Register  R.  N.  4e,  Bl.  10b  (Diisseldorf,  St.- A.). 

87)  Er  lebte  zu  Anfang  des  14.  Jhdts. :  Lau  in  Mitteil.  25,  377. 

M)  In  den  liicken-  und  mangelhaft  erhaltenen  BQchern  des  SchSffen- 
schreins  habe  ich  die  entsprechende  Eintragung  nicht  ermitteln  kdnnen. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Koln.  Rheinvorstadt  w&hrend  d.  Mittelait        335 

wird.  Er  war  fallig  am  Laurenztage,  an  dem  wahrscheinlich  die  Hof- 
zinse  erhoben  warden,  and  warde  sicb  dadurch  vielleicht  die  Einreihung 
nnter  die  Hofzinse  erkl&ren. 

In  Nr.  75,  76  der  Liste  werden  die  Hauser  gegenttber  dem 
Schaitzavel  auf  dem  Altenmarkt  genannt,  die  zu  der  Kammerei  gehftren, 
und  die  mit  ihren  Miterben  6  Denare  an  S.  Kunibert  zahlen.  Letztere 
Tatsache  ergibt  sicb  auch  aus  den  Zinsregistern  von  S.  Kunibert89). 
Die  bezeicbneten  Hauser  gebdrten  seit  d.  J.  1285  zur  Halfte  dem  Eloster 
S.  Martin  and  verblieben  bis  z.  J.  1559  in  dessen  Besitz.  Ein  weiterer 
Beweis  far  die  Ungeschicklichkeit  des  falschenden  Uebersetzers  ist  durcb 
diesen  Tatbestand  gegeben;  denn  er  tkbersetzte  mechanisch,  ohne  den 
Zusatz  (von  S.  Martin)  zu  machen,  der  doch  ndtig  war,  da  er  die  Liste 
der  Kammerei  von  S.  Maria  in  Gap.  znschrieb. 

Es  sind  nor  7  Falle,  in  denen  es  gelnngen  ist,  den  an  S.  Martin 
gezablten  Hofzins  auch  aus  anderen  Quellen  nachzuweisen40);  aber  jedes- 
mal  stimmt  die  wecbselnde  HOhe  des  Zinses  mit  der  Angabe  der  Liste 
flberein.  Noch  nm  die  Wende  zam  15.  Jabrhundert  ist  er  mebrfacb 
als  in  Kraft  bestebend  ermittelt  worden,  also  in  der  Zeit,  in  der  der 
Ubersetzer  ihre  Erhebang  falschlich  dem  Marienstift  zuschrieb.  Damit 
entfallt  aach  die  MOglichkeit,  dass  der  Zins  in  legaler  Weise  durch 
Kanf  oder  Tausch  im  Laufe  des  14.  Jhdts.41)  in  den  Besitz  von  S. 
Maria  in  Cap.  ttbergegangen  sein  kann. 

Die  Frage  nach  dem  Zwecke  der  Falschung  liegt  bei  unserer 
Liste  recbt  einfach.  Als  im  Jabre  1300  die  Abtissin  von  S.  Maria  in 
Capitolio  das  Patronat  aber  die  Pfarrkirche  Klein  S.  Martin  beansprachte, 
and  zwar  als  Grundberrin  der  Pfarrkircbe,  weil  diese  nacb  ihrer  Angabe 
zwischen  Hansern  lag,  die  ihr  den  Hofzins  entricbteten,  war  ihr  der  Beweis 
misslungen  und  das  Pfarrwahlrecbt  von  den  Pfarrgenossen  bebanptet 
worden42;.  Etwa  100  Jabre  spater  finden  wir  das  Stift  im  Besitz  der  zu 
seinen  Gunsten  gefalschten  Hofzinsliste  von  Gross  S.  Martin.  Mit  dieser 
Liste  batte  das  Stift  den  frflher  missglQckten  Beweis  fttbren  kOnnen.  Es 
erscbeint  aucb  nicbt  als  Zufall,  dass  fast  nur  das  neben  Klein  S.  Martin 
gelegene  Haus  zum  goldenen  Barte  in  der  Liste  durch  ein  vorgesetztes 


*•)  Vgl.  die  Anmerkung  zu  der  Liste. 

*°)  Ich  sehe  hier  ab  von  den  mehrfach  vorkommenden  Fallen,  wo  der 
Zinsherr  nicht  genannt  ist. 

41)  1325/31  (im    Memorienbuche)    behauptet    S.  Martin  ausdriicklich 
noch  den  Besitz. 

4*)  Vgl.  diese  Zeitschrift  22,  58. 
Weatd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    XXV,   III.  22 


Digitized  by  VjOOQlC 


336  H.  Keussen 

Krenzchen48)  besonders  hervortritt.  Da  die  im  Westen  der  Kirche 
gelegenen  kirchlich  zur  Pfarre  S.  Alban  gehdrenden  H&aser  tatsachlich 
den  Hofzins  an  S.  Maria  in  Cap.  zahlten44),  and  darcb  die  Liste  die 
Ostlich,  sfldlich  and  nOrdlich  gelegenen  Hauser  ebenfalls  als  zu  Hofzins 
verpflichtet  erschienen,  so  ware  der  Fundusbeweis  der  Abtissin  and  ibr 
daraaf  gestutzter  Patronatsansprncb  glanzend  gerecbtfertigt  erscbienen. 
Leider  feblen  uns  fiber  die  sp&teren  Pfarrwahlen  Ton  Klein  S.  Martin 
Nacbricbten,  die  erkennen  lassen,  ob  von  der  gefalschten  Liste  praktisch 
Gebrauch  gemacbt  worden  ist.  Insbesondere  sind  wir  Qber  die  der 
Liste  wabrscheinlicb  zunachst  stebende  Wahl  des  Pfarrers  Heinricb 
Vrunt44*)  nicht  nfther  anterricbtet,  der  gleichwie  sein  beruhmterer  Vor- 
g&nger  Gottfried  Hagen  gleichzeitig  Stadtschreiber  war. 

Ein  anderer  Zweck  als  die  Stutze  des  yon  der  Abtissin  von  S. 
Maria  in  Cap.  beanspracbten  Patronatsrecbtes  erscbeint  bei  der  vor- 
liegenden  Falschung  ausgeschlossen.  Die  Zinserhebong  aaf  Grand  der 
Liste  ware  schon  infolge  ihrer  zablreichen  Unrichtigkeiten  and  Mangel 
auf  praktiscbe  Scbwierigkeiten  gestossen,  und  ware  zudem  aus  dem 
Grande  undenkbar,  weil  die  Pfarrgenossen  von  S.  Martin  and  S.  Bri- 
gida  sicb  keinenfalls  zur  doppelten  Entrichtung  des  Zinses  an  S.  Martin 
and  S.  Maria  in  Cap.  bequemt  haben  warden. 

Aas  den  bisherigen  Ausfabrungen  ergibt  sicb,  dass  die  vorliegende 
Liste  formal  als  eine  von  S.  Maria  in  Cap.  ausgebende  ungeschickte 
Falschung  einer  im  Jahrzebnt  1320/30  niedergeschriebenen  ecbten  Hof- 
zinsliste  von  S.  Martin  anznseben  ist.  Nunmebr  wende  icb  micb  ihrem 
Inhalt  zu  and  suche  zunachst  zu  ermitteln,  welcben  Ortlichen  Bezirk 
sie  nmfasst.  Das  Ergebnis  dieser  schwierigen  Untersacbang  ist  im 
Abdrack  der  Liste  durch  Gegenuberstellung  der  entsprechenden  Nummem 
aus    meiner    im  Druck   befindlichen    mittelalterlichen    Topographie   der 

*3)  aus8erdem  nur  noch  die  n.  282  und  325. 

44)  Nach  Aussage  des  damit  belehnten  Herm.  v.  d.  Kornpforte  (Rotulus 
von  S.  Maria  im  Cap.  vom  J.  1300  S.  240). 

"a)  1409  Juni  15  (Urk.  im  Pfarrarchiv  von  S.  Maria  in  Cap.  n.  203) 
leistete  er  den  Kirchmeistern  das  Gelobnis  u.  a.:  'item  off  eynich  pleyt 
[==  Prozess  vor  dem  geistlicben  Gericht]  geburde  zo  haven  umb  der  kirchen 
wille,  dat  ich  den  up  myns  selffs  coeste  halden  ind  enden  sail  sunder  be- 
swernisse  des  kirspels'.  In  einem  Aktenstuck  (Kdln.  Arcbiv,  Akten  von  Klein 
S.  Martin)^  in  dem  dieser  Eid  in  erweiterter  Fassung  enthalten  ist,  wird  Vrunt 
als  enter  Pfarrer,  der  den  Eid  geleistet  habe,  namentlich  verzeichnet.  Der 
Kolner  Rat  hatte  ihm  die  Pfarrpfriinde  mehrmals,  zuletzt  noch  Ende  1406, 
fur  den  Fall  der  Vakanz  zugesichert  (Stein,  Akten  I  CXXXII).  Die  Fassung 
des  Eides  scheint  auf  einen  Streit  mit  S.  Maria  in  Cap.  uber  das  Wahl- 
recht  direkt  hinzuweisen. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Koln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.       337 

Stadt  Kdln  kenntlich  gemacht;  ebenso  erscbeint  es  auf  der  beigefttgten 
Eartenskizze  verdeatlicht  durch  Umrahmang  des  Zinsgebietes  and  Ein- 
fOgang  der  Nummern  der  Liste  an   den   entsprechenden  Strassenteilen. 

Die  Ostgrenze  lftuft  dnrch  die  Strassen  Kuhgasse  and  Rothenberg, 
schliesst  die  Immanitat  von  Gross  S.  Martin  ans  and  geht  darch  die 
Strasse  am  Bollwerk  bis  zar  Grossen  Neagasse.  Letztere  bildet  die 
Grenze  im  Norden,  die  ROmermaaer,  welche  an  keiner  Stelle  uber- 
schritten  wird441*),  im  Westen  and  die  hinter  den  Haasern  am  Filzengraben 
herlaufende  Pfarrgrenze  von  Klein  S.  Martin  im  Sttden.  Nicht  einbe- 
griffen  sind  innerhalb  dieser  Umgrenznng  der  Bezirk  Unter  Lan  and 
die  sadlich  von  ibm  gelegenen  Gaddemen  an  der  Munze,  diese  selbst 
and  die  Gaddemen  auf  dem  Heumarkt  and  Unter  Hutmacher,  wahrend 
die  an  letzterer  Strasse  belegenen  Hauser  in  die  Liste  eingescblossen  sind. 

Von  besonderem  Interesse  ist  nan  zanachst  die  Feststellang,  dass 
der  in  die  Altstadt  hineinragende  Kopf  der  Pfarre  Klein  S.  Martin 
ausscheidet.  Wir  wissen  ans  dem  Rotulus  von  S.  Marien  v.  J.  130045), 
dass  zam  Scbenkenamt  von  S.  Maria  in  Gap.  der  Hofzins  von  72 
Hausern  sowobl  in  der  Pfarre  S.  Martin  wie  in  S.  Alban  gehOrte. 
Hermann  v.  der  Kornpforte,  der  darch  Erbgang  das  von  seinem  Vater,  dem 
Greven  Johann,  erkaafte  Scbenkenamt  von  der  Abtissin  zu  Leben  trug, 
nennt  aas  letzterer  Pfarre  4  Hauser,  die  mit  ihren  Hofzinsen  in  HObe 
von  2,  1,  12  and  21/2  Denaren  in  seinem  Zinsregister  standen46).  Aas 
der  Martinspfarre  nennt  er  leider  keine  Beispiele ;  doch  kOnnen  sie  nnr 
auf  dem  Marienplatz47),  anf  der  Hochpforte  and  Hohestrasse  gelegen 
baben.  Die  uber  die  ROmermaaer  in  die  Rheinvorstadt  vorspringenden 
H&aser  der  ebemaligen  Notbbargispfarre  zahlen  alle  den  Hofzins 
an  S.  Martin.  Darch  diese  Feststellung  wird  eine  parochiale  Bedea- 
tang  des  KOlner  Hofzinses  als  ansgeschlossen   erwiesen48). 

**■>)  Ausser  an  der  Ostseite  der  Judengasse,  die  nocb  innerhalb  der 
Romermauer  lag  (vgl.  diese  Zeitschrift  20,  51  Anna.  180);  sie  wurde  nach 
der  Vertreibung  der  dort  wohnenden  Juden  im  J.  1424  der  Brigidenpfarre 
zugewiesen  (a.  a.  0.  S.  75). 

")  S.  142. 

")  Rotulus  S.  240. 

47)  Yon  dem  an  der  Sudseite  des  Marienplatzes  liegenden  Hofe  von 
S.  Georg  wird  1238  (Lacomblet,  U.-Buch  2,  229;  Quellen  2,  179)  ein  Hofzins 
von  3  Denaren  erwahnt,  ohne  dass  der  Empfanger  angegeben  wird. 

4S)  Ausdrucklich  bestatigt  wird  die  Feststellung  durch  die  Hofzinsliste 
von  S.  Aposteln  aus  dem  13.  Jhdt.  (Kdln.  Archiv  G.  A.  18  am  Schlusse). 
Ausser  im  grdssten  Teil  der  Apostelnpfarre  besass  S.  Aposteln  den  Hofzins 
auch  in  den  angrenzenden  Strassen  der  St.  Petersparochie. 

22* 


Digitized  by  VjOOQlC 


338  H.  Keussen 

Ebenso  auffallig  scharf  wie  die  Westgrenze,  ebeoso  klar  ist  die 
Ostgrenze.  Sie  lauft  dem  Rhein  parallel,  indem  sie  die  „Markta  ge- 
nannten  Strassen  am  Rhein,  Tburnmarkt,  Knitmarkt  (nOrdlicher  Teil 
des  heutigen  Thurnmarktes),  Buttermarkt  und  Fischmarkt  (letzterer  ist 
der  in  der  Brigidenpfarre  gelegene  Teil  des  heutigen  Buttermarkts)  aus- 
schliesst ;  ebenso  sind  ausgeschlossen  die  in  der  Interessensphare  dieser 
Markte  gelegenen  Ostseiten  der  Hinterstrassen  Ktthgasse  und  Rothen- 
berg.  Es  fehlen  in  dieser  Liste  auch  abgesehen  von  der  lmmunitat 
von  S.  Martin  die  Nordseite  der  grossen  Neugasse  und  mit  ihr  der  nach 
S.  Maria  ad  Gradus  bin  verlaufende  nOrdliche  Zipfel  der  Brigidenpfarre. 

Die  Identifizierung  der  in  der  Liste  genannten  Hauser  ist  trotz 
mancher  bier  nicht  zu  erdrternder  Scbwierigkeiten  uberraschend  gut 
gelungen,  wenn  audi  in  dem  Gassengewirre  Ostlicb  vom  Heumarkt  hier 
und  da  eine  Ungewissheit  blieb  und  ebenso  in  der  aus  Gaddemen  und 
Hausern  gemischten  Gegend  Unter  Hutmacher. 

Ionerhalb  der  vorbin  angegebenen  Grenzen  ist  Haus  far  Haus 
zum  Hofzins  verpflicbtet  mit  ganz  verschwindenden  Ausnahmen.  So  ist 
ausdrucklicb  befreit  das  Rathaus  (Nr.  14),  wahrend  die  beiden  Gebur- 
hauser  von  S.  Martin  und  S.  Brigiden  der  Zinspflicht  unterliegen. 
Nicht  erwahnt  und  mithin  befreit  sind  die  Pfarrkirchen  S.  Martin 
und  S.  Brigida,  wahrend  z.  B.  die  die  erstere  einschliessenden  Hauser 
Zins  zahlen.  Ausserdem  sind  einzelne  Hauser  ausdrticklich  ausge- 
nommen:  Das  Haus  zum  Wollsack,  Ecke  Bechergasse  und  Gr.  Neu- 
gasse, und  sein  Nachbarhaus  Unter  Taschenmacher,  einige  Hauser  an 
der  Nordwestecke  des  Altenmarkts,  die  Hofzins  an  S.  Kunibert  bezahl- 
ten,  2  Hauser  an  der  Sudwestecke  des  Heumarkts,  von  denen  eines 
mindestens  seit  dem  Ende  des  12.  Jhdts.  dem  Domstift  gehdrte.  Bei 
drei  unbedeutenden  Hausern  in  der  Kloben-  (Nr.  330.  334)  und  Fass- 
bindergasse  (Nr.  342)  ist  ausdrucklicb  die  Nichtbezahlung  durch  das 
Wflrtchen  „neit"  betont.  Bei  4  weiteren  Hausern  (Nr.  10.  28.  239.  251) 
ist  der  Satz  nicht  ausgefullt.  Ausser  diesen  geringfugigen  Ausnahmen. 
die  bei  460  Hausern  nicht  in  die  Wagschale  fallen,  ist  der  Zins  von 
jedem  Hause  bemerkt. 

Durchweg  ist  der  Zins  in  Denaren  angegeben  oder  in  Brucli- 
teilen  derselben ;  gelegentlich  werden  diese  Teile  auch  mit  ihren  beson- 
deren  Namen    hellinc  =  V2  den.49)  und  vering=V4  den.50)  genannt. 

*•)  =  obolus;  8.  Quellen  2,  466  S.  500/501. 

>0)  Entspricht  dem  quadrans,  dessen  Wert  aus  Lacomblet,  U.-Buch  1, 
508  S.  357  hervorgeht. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofirins  i.  d.  K6ln.  Rheinvorstadt  w&hrend  d.  Mittelalt.       339 

Dass  die  Niederschrift  der  Liste  in  der  Zeit  der  Munzverschlechterung 
zu  Anfang  des  14.  Jhdts.  erfolgte,  wird  auch  gelegentlich  durch  den 
Zosatz  ,gutz  geltz'  (Nr.  22)  erwiesen.  Die  Betr&ge  sind  sehr  ver- 
schieden  und  wechseln  zwischen  1  den.  (Nr.  335)  und  28  den.  (Nr. 
154).  Der  Satz  von  4  sol.  (Nr.  92)  ist  wahrscheinlich  nicht  als  Hof- 
zins  aufzufassen,  wenigstens  nicht  in  seiner  ganzen  HOhe,  da  er  an  den 
Offennann,  d.  i.  Kuster  gezahlt  wird.  Der  letztere  bezieht  noch  2  sol. 
von  einem  anderen  Haase  (Nr.  327),  das  aosserdem  6  Denare  Hofzins 
an  das  Kloster  entrichtet.  Man  wird  nicht  fehlgehen,  wenn  man  diese 
6  solidi  als  die  HebegebQhr  des  Rasters  auffasst.  Einigermassen  er- 
scheint  als  Durchschnittssatz  ein  Zins  von  6  Denaren,  sodass  man  an- 
nehmen  mdchte,  er  stelle  den  Normalsatz  far  eine  area  von  gewohn- 
licher  Grdsse  dar.  Im  einzelnen  weicht  die  H6he  der  Zinse  zu  sehr 
von  einander  ab,  als  dass  eine  ursprunglich  gleichm&ssige  Yerteilung  des 
gesamten  Areals  angenommen  werden  kOnnte,  die  im  Laufe  der  Zeit 
durch  Absptitterung  oder  Zusammenlegung  der  Grundstucke  eine  so 
durchgreifende  Yer&nderung  erfahren  h&tte.  Wohl  wiegen  in  einzelnen 
Teilen  der  Liste  die  S&tze  von  6  oder  auch  12  den.  so  entschieden 
vor,  dass  man  dort  an  eine  Teilung  in  gleiche  Fl&chen  denken  kann. 
Es  hat  den  Anschein,  dass  die  GrOsse  des  Grundstttcks  und  die  H6he 
des  Zinses  einander  bedingen,  dass  letztere  nicht  abh&ngig  ist  von  der 
besseren  Lage.  Wurde  das  Grundstuck  geteilt,  so  wurde  der  Zins 
ebenfalls  entsprechend  umgelegt61)  Mehrfach  war  der  Erbleiher  der 
Tr&ger  der  Zinspflicht,  nicht  der  Beliehene,  so  werden  die  Domherren 
und  das  Kapitel  S.  Maria  ad  Gradus52)  gelegentlich  als  zahlpflichtig 
bezeichnet.  Ob  diese  Verpflichtung  des  Erbleihers  aber  die  Kegel  war, 
lasst  die  Liste  nicht  erkennen;  man  dtlrfte  eher  annehmen,  dass  sie 
als  Ausnahme  besonders  betont  wurde58). 

Haufig  werden  in  der  Liste  bei  demselben  Hause  mehrere  Zins- 
betr&ge   aufgefuhrt,    indem    der  zweite   und  die  folgenden  durch  item 

")  z.  B.  bilden  nr.  209  und  210  urspriinglich  ein  Haus,  die  domus 
Wolberonis.  Nach  dem  Schrb.  Mart.  Wolb.  war  im  J.  1302  hiervon  der 
dritte  Teil  als  domus  Drivelz  abgezweigt;  dieses  zahlte  demgemass  2  den., 
das  ubrig  bleibende  Eckhaus  4  den.  Zins.  —  nr.  96—98  bilden  das  alte 
Haus  Lurlinberg,  das  12  Denare  zahlte,  die  an  seiner  Stelle  entstandenen 
neuen  Hauser  sind  mit  41/*,  38/«,  3s/«  Denaren  belastet. 

5f)  Sie  werden  in  der  Liste  die  Herren  vom  Neuen  Werk  genannt; 
diese  Bezeichnung  von  Mariengreden  (b.  Maria  ad  novum  opus)  kommt  schon 
im  12.  Jahrhundert  in  Wegfall. 

M)  Vgl.  die  Anm.  zu  nr.  44.  45. 


Digitized  by  VjOOQlC 


340  H.  Keussen 

oder  item  noch  eingeleitet  werden.  Bis  zu  5  (Nr.  199)  oder  7  (Nr. 
104)  verschiedene  Betrage  werden  gelegentlich  erw&hnt.  Die  Gesamt- 
summe  dieser  Nebenzinse  betragt  15  sol.  7  den.  1  ver.  abgesehen  von 
9  den.,  welche  unsicher  sind,  also  noch  kein  voiles  Pfd.  and  etwa  den 
17.  Teil  des  Gesamtbetrages  der  Liste.  Eine  sichere  Deutung  dieser 
Erscheinnng  ist  mir  nicht  gelungen.  Man  kdnnte  am  ehesten  daran 
denken,  dass  in  diesen  Fallen  ein  spateres  einheitliches  Hans  aus 
mehreren  kleineren  Hausern  erwachsen  sei,  oder  dass  mehrere  Parteien 
zur  Zahlung  verpflichtet  waren ;  das  letztere  ist  dann  sicher  anzunehmen, 
wenn  einem  einheitlichen  Zinse  die  Bemerkang  „geteiltu  beigefttgt  ist. 
Vielleicht  mdchte  man  einen  spateren  Zusatz  -  Zins  annehmen ;  doch 
kdnnte  dieser  Zins  dann  kein  Hofzins  mehr  sein. 

Eine  genaue  Addition  samtlicher  Hofzinse  (einschliesslich  Neben- 
zinse)  ergibt  die  Gesamtsumme  von  13  Pfd.  6  sol.  7%  den.,  wozu 
noch  6  Schillinge  fttr  den  Kttster  kommen.  Etwas  fiber  ein  Drittel 
der  Summe  (4  Pfd.  8  sol.  2lU  den.)  entfallen  davon  auf  den  Anteil 
der  Brigidenpfarre.  Dieser  Betrag  ist  zwar  wesentlich  hOher  als  die 
Summe  von  10  Pfd.,  welche  der  Bischof  Everger  S.  Martin  aus  den 
Hofstatten  zur  Verfugung  gestellt  hatte.  Aber  immerhin  lasst  sich  die 
ErhOhung  zwanglos  erklaren.  Urn  die  Mitte  des  12.  Jhdts.  scheint  eine 
Erweiterung  der  Schenkung  eingetreten  zu  sein,  vielleicht  im  Zusammen- 
hang  mit  dem  Brande,  der  den  1172  vollendeten  Neubau  der  Kloster- 
kirche  veranlasst  hat54).  Einen  deutlichen  Hinweis  darauf  erblicke  ich 
in  dem  Wechsel  des  Zinsherrn  far  das  Haus  Vilich,  von  dem  oben55)  die 
Rede  war.  1135/42  erhob  die  erzbischofliche  Kammer  den  Zins  in  der- 
selben  HOhe  wie  1165/69  S.  Martin.  Sodann  hat  vielleicht  hier  und 
da  eine  Vereinigung  des  alten  Hofzinses  mit  einem  spateren  Erbleihe- 
zins  stattgefunden,  aber  jedenfalls  nur  in  den  wenigen  Fallen,  wo  der 
Zins  fiber  den  Betrag  von  12  den.  =  1  sol.  hinausgeht. 

Durch  unsere  Liste  fallt  nun  ein  helles  Licht  auf  die  vielberufene 
Everger'sche  Schenkung.  Es  ist  ohne  weiteres  klar,  dass  die  erweiterte 
Fassung  derselben  eine  bewusste  Falschung  sein  muss;  denn  die  Rhein- 
mauer  hat  niemals  die  Grenze  des  Zinsbezirks  von  S.  Martin  gebildet, 
auch  wenn  man  eine  Erweiterung  der  Schenkung  durch  einen  spateren 
Erzbischof  anlasslich  des  grossen  Brandes  annimmt.  Die  Falschung 
hat,  wie  die  Chronik  von  S.  Trond  unzweideutig  berichtet,  dazu  gedient, 

M)  Vgl.  diese  Zeitschrift  20,  63. 
M)  S.  333. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Kdln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.       341 

letzterem  Kloster  zwei  Hauser  am  Rhein  abzunehmen56).  Dagegen  wird 
die  altere  Fassung  der  Schenkung  durch  unsere  Liste  inhaltlich  vollauf 
bestatigt. 

Nach  dem  Wortlaute  der  Schenkungsurkunde  wQrde  man  zwar 
an  eine  Vergabung  yon  Hofstatten  denken,  wie  denn  auch  die  Falscher 
der  erweiterten  Urkunde  versucht  haben,  diese  Hofstatten  lokal  fest- 
zulegen  and  privaten  Grundbesitz  von  S.  Trond  sich  dadurch  angeeignet 
haben.  Tatsachlich  ruht  aber  bei  der  Schenkung  der  Nachdruck  aof 
der  Hohe  des  Zinses,  der  dnrch  die  runde  Summe  von  10  €t.  dar- 
gestellt  wird.  Ganz  in  derselben  Weise  hatte  9  Jahre  vorher  Erz- 
bischof  Warinus  S.  Ursula  einen  Grundzins  von  6  Schillingen  66ft)  zu- 
gewandt.  Hier  werden  die  GrundstQcke  territoria  genannt;  dass  sie 
wenigstens  teilweise  mit  Wohnhausern  bebaut  waren,  geht  daraus  her- 
vor,  dass  von  ihren  Bewohnern  (territoria,  que  inhabitant  et  incolunt 
Mi)  die  Rede  ist,  die  den  Zins  zu  zahlen  haben.  Auch  von  den  areae 
der  Everger'schen  Schenkung  wird  ein  betrachtlicher  Teil  bebaut  ge- 
wesen  sein,  da  nach  Ausweis  unserer  Liste  gerade  die  altesten  Teile 
der  Rheinvorstadt  Ostlich  von  S.  Maria  in  Cap.  in  ihr  einbegriffen 
waren.  For  die  Deutung  der  Urkunde  muss  man  sich  daher  dem 
Memorienbuche  von  S.  Martin  anschliessen,  das  dem  Erzbischof  Everger 
die  Schenkung  des  Hof zinses  in  einem  bestimmten  Zinsbezirke  zuschreibt. 

II. 
Der  erzbischofliche  Hofzins  in  der  Rheinvorstadt. 

Ausser  der  unter  I  besprochenen  Hofzinsliste  von  S.  Martin  ist 
noch  eine  zweite  derartige  Liste  aus  der  Rheinvorstadt  erhalten,  ein 
Veraeichnis  der  im  J.  1285  von  Erzbischof  Sifrid  dem  Heinrich  Kese- 
linc  zu  Lehen  verliehenen  Hofzinse57),  mit  denen  dessen  Vorfahren 
bereits  frflher  belehnt  gewesen  waren. 

Diese  Liste  zablt  zunachst  23  Hauser  auf,  die  auf  dem  Fisch- 
markt  gelegen  waren,  d.  h.  auf  dem  Teil  des  heutigen  Buttermarkts. 
in  der  Hafengasse  und  auf  der  Ostseite  des  Rothenbergs  nOrdlich  von 
er  Salzgasse,  der  zur  Pfarre  S.  Brigida  gehOrte.  Diese  23  Hauser 
zahlen  zusammen  56  Denare  Hofzins.  Es  folgen  weitere  23  Hauser  mit 
70  Denaren  Zins  auf  dem  Buttermarkt,  d.  i.  den  zur  Pfarre  Klein 

M)  Oppermann  in  dieser  Zeitschrift  20,  145. 
»••)  Vgl.  unten  S.  345. 

57)  Gedruckt:  Quellen  3,  253  S.  219—222  mit  einigen  Fehlern  und 
U  ngenauigkeiten. 


Digitized  by  VjOOQlC 


342  H.  Keussen 

S.  Martin  gehdrenden  Teilen  der  obengenannten  heutigen  Strassen,  so- 
dass  zwischen  der  Friedrich-Wilhelmstrasse  and  der  Lintgasse  ostlich 
vom  Rothenberg  alle  H&user  an  den  Erzbischof  hofzinspflichtig  waren58). 
Die  Liste  nennt  dann  5  Gaddemen  ohne  n&here  Ortsbezeichnung  mit 
zasammen  12  Denaren  Zins,  ferner  den  Turm  des  Vogelo  auf  dem 
Thurnmarkt  und  die  Badestube  auf  dem  Rheinberg  mit  je  4  Denaren 
Zins. 

Nunmehr  verl&sst  die  Zinsliste  die  Rheingegend  and  wendet  sich 
zur  Strasse  Unter  Hutmacher.  In  dem  Teile,  der  spez.  inter  Pilea- 
tores  heisst,  nennt  sie  10  Gaddemen  mit  je  2  Denaren  Zins,  in  dem 
Teile  inter  Pannitores  24  cubicula  mit  56  Denaren  Zins. 

Ausserdem  zahlte  das  hier  gelegene  grosse  Haus  des  Kapitels  von 
S.  Aposteln  2  Schillinge;  dasselbe  Haas  zahlte  nach  der  Martinsliste 
(Nr.  439)  an  S.  Martin  einen  Zins  von  16  Denaren.  Es  ist  der  ein- 
zige  mir  bekannte  Fall,  in  dem  von  demselben  Objekte  ein  doppelter 
Hofzins  an  verschiedene  Empfonger  entrichtet  wurde.  Es  handelt  sich 
freilich  auch  am  ein  sehr  wertvolles  GrundstQck.  Die  wahrscheinliche 
Erkl&rung  des  Doppelzinses  liegt  darin.  dass  zn  dem  Haose  auch  Hallen 
gehOrten,  aus  denen  sp&ter  Gaddemen  auf  der  anderen  Strassenseite 
entstanden59).  Im  J.  139360)  waren  es  6  Gaddemen;  rechnet  man  auf 
jedes  4  Denare,  so  warden  die  2  Schillinge  Hofzins  an  den  Erzbischof 
erkl&rt  sein. 

Leider  bietet  gerade  die  Strasse  Unter  Hutmacher  der  topogra- 
phischen  Forschung  erhebliche  Schwierigkeiten,  sodass  eine  reinliche 
Scheidung  zwischen  den  H&usern,  die  an  S.  Martin  Hofzins  zahlten, 
und  den  an  den  Erzbischof  zinsenden  Gaddemen  kaum  moglich  sein 
wird.  Wahrscheinlich  wird  die  Grenze  zwischen  dem  erzbischOflichen 
und  dem  Martinsgebiet  durch  die  Achse  der  Strasse  gegangen  sein,  sodass 
die  westlich  gelegenen  H&user  an  S.  Martin  und  die  Ostlich  gelegenen 
Gaddemen  an  den  Erzbischof  zahlten.  Die  mangelhafte  Ubersetzung, 
in  der  die  Martinsjiste  allein  uberliefert  ist,  hindert  eine  sichere  Er- 
kenntnis. 

In  der  Liste  folgen   nun   die   der  Munze  vorgelagerten  Gaddemen, 


M)  Von  einem  dieser  Hauser,  das  an  S.  Martin,  S.  Mauritius  und 
S.  Maria  ad  Gradus  erbzinspflichtig  war,  wird  ein  Zins  von  2  Denaren  ent- 
richtet, der  be8timmt  ist  'ad  nocturnale  lumen  archiepiscopi':  Diisseldorf. 
St.-A.,  Kopiar  von  St  Martin  B  66a,  Bl.  82  b,  Urkunde  (1206—11). 

M)  Kolner  Topogr.  I,  36  unter  nr.  6. 

B0)  Ebenda  I,  40  unter  nr.  f. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Kdlo.  Rheinvontadt  w&hrend  d.  Mittelalt.       343 

25  an  der  Zahl,  die  je  2  Denare  zinsen.  Die  Mttnze  selbst  wird  als 
erzbischOfliches  Eigentum  von  der  Hofzinspflicht  befreit  gewesen  sein 
gem&ss  dem  EOlner  Dienstrecht61). 

Die  nun  folgenden  Gaddemen  der  Grauwerkleute  (Kttrscbner) 
sind  zu  einem  Zinse  von  11  Schillingen  3  Denaren  verpflichtet.  Dieser 
auff&llig  erscheinende  Zins  ist  gleicb  einer  Eaufmannsmark68).  An- 
scheinend  ist  den  fremden  Pelzkaufleuten  eine  Pauschalgebtthr  auferlegt 
worden;  denn  die  Ettrschnergaddemen  sind  die  einzigen,  die  starker 
belastet  sind.  Dass  ibrer  36—72  gewesen  seien,  Zahlen,  die  sich  bei 
einem  Einzelzinse  von  4  oder  2  Denaren  ergeben,  ist  nicht  wohl  an- 
znnehmen. 

In  der  Liste  scbliessen  sich  an  die  Gaddemen  gegenttber  der 
Mttnze  nach  Unter  Seidmacher  bin,  an  Zahl  25;  alle  zahlen  je  2 
Denare  ausser  den  beiden  erstgenannten ,  die  zusammen  2  Denare 
za  entrichten  haben.  Anch  3  cubicula,  die  sowohl  nach  Unter 
Seidmacher  bin.  wie  nach  dem  Seidmacherg&sschen  (ante  et  retro) 
gerichtet  war  en,  zablen  keinen  erhOhten  Zins.  Die  letzten  10  Gaddemen 
der  Liste  beginnen  mit  einem  Gaddem  auf  dem  Eck  der  Lederschneider. 
Diese  standen  Unter  Raster.  Da  eine  unter  den  zinspflichtigen  Gad- 
demen gelegene  Kiste  als  gegenttber  den  Schuhmachern  liegend  bezeichnet 
wird  (stans  versus  Calciatores),  welche  die  Nordseite  der  Strasse  Unter 
Seidmacher  einnahmen,  so  ist  dadurch  die  Lage  der  zinsenden  Ver- 
kaufsst&nde  bestimmt.     Auch  diese  zahlten  je  2  Denare  Zins. 

Die  letzte  Position  der  erzbischftflichen  Liste  bereitet  der  Erkiarung 
die  meisten  Schwierigkeitei :  ,Bona  attinentia  in  curtim  de  Rudinc  9  sol/ 
Da  es  nicht  ang&ngig  erscheint,  an  einen  heterogenen  Zins  zu  den  ken, 
der  nur  durch  die  Einheitlichkeit  des  Keselinc'schen  Lehens  mit  den 
erzbisch6flichen  Zinsen  verknttpft  war,  so  bleibt  zur  Erkiarung  nur  die 
Urkunde  1145/51  ttbrig68),  in  der  Erzbischof  Arnold  I  bekundet,  dass 
Gottfried  und  sein  Sohn  Waldever  de  Rudinch  durch  eine  Entscheidung 
der  erzbischOflichen  Curia  zur  Rttckgabe  der  Zinse,  die  sie  sich  an^e- 
masst  hatten  und  vom  Erzbischof  zu  Lehen  zu  haben  vorgaben,  an  S. 
Martin  genfttigt  worden  sind,   und  dass  der  Erzbischof  die  Zinse  unter 

fll)  Mitteilungen  2,  44  nr.  57/58. 

**)  Gem&88  einer  Urkunde  Erzbischof  Konrads  war  diese  Eaufmanns- 
mark zu  11  sol.  3  den.  den  fremden  Kaufleuten  yorgeschrieben,  wfthrend  die 
sonst  allgemein  ttbliche  Rechnungsmark  zu  12  Schillingen  gerechnet  wurde. 
Kruse,  EOln.  Geldgeschichte  S.  14  Anm.  3  hat  schon  diese  Urkunde  zur 
Erklftrung  unserer  Stelle  herangezogen. 

M)  Quellen  1,  617/8  n.  117;  Snipping,  Erzbisch.  Regesten  II  83  nr.  485. 


Digitized  by  VjOOQlC 


344  H.  Keossen 

seinen  eigenen  and  unter  den  papstlichen  Schutz  stellt.  Diese  Urkande 
ist  nar  abschriftlich  im  Roten  Buche  des  Elosters  erhalten.  Aof  dem- 
selben  Blatte  steht  auch  die  Urkunde,  in  der  Erzbischof  Arnold  die 
von  S.  Martin  durch  die  gefalschte  Urkunde  Erzbischof  Evergers  er- 
schlichene  Beraubung  des  Klosters  S.  Trond  bestatigt84).  Dieser  Zu- 
sammenhang  und  die  ungewOhnliche  Stellung  der  Zinse  nnter  den 
speziellen  erzbischftflichen  and  papstlichen  Schutz  erweckt  ein  Misstrauen 
gegen  den  Inhalt  der  Urkande.  Diese  ist  in  der  Abschrift  aberschrieben : 
De  censa  in  nova  strata.  Nan  wissen  wir  aas  der  Martinsliste,  dass 
S.  Martin  tatsachlich  den  Hofzins  an  der  Sudseite  der  Gr.  Neugasse 
besass,  ausgenommen  das  obere  Eckhaas  zam  Wollsack.  Ich  kann  mich 
der  Vermutang  nicht  entziehen,  dass  fur  die  bona  Rudinc  die  Zinse 
auf  der  Nordseite  der  Strasse  in  Betracht  kommen,  Qber  die  wir  sonst 
nichts  wissen.  Es  wttrde  bei  dieser  Annahme  S.  Martin  nicht  gelungen 
sein,  die  Zinse  auf  die  Dauer  dem  Lehnstrager  des  Erzbischofs  zu  ent- 
fremden.  Durch  diese  Erklarung  wftrde  die  Gleichartigkeit  der  Zinse 
des  Keselinc'schen  Lehens  gewahrt. 

Die  Gesamtsumme  der  erzbischftflichen  Hofzinse  betrug  im  J. 
1285  noch  4  Pfd.  9  Denare.  Abgesehen  von  den  drei  besprochenen 
Ausnahmen  betragt  der  Zins  fur  das  Haus  oder  Gaddem  2  oder  4 
Denare ;  nar  in  zwei  Fallen  zahlen  je  2  Gaddemen  zusammen  2  Denare. 
Offenbar  beruht  die  Liste  auf  der  Festsetzung  von  118065),  wonach 
von  der  kleineren  area  2  Denare  (nummi),  von  der  grOsseren  4  Denare 
an  den  Erzbischof  zu  zahlen  seien66). 

III. 
Die  iibrigen  Hofzinse. 

Gar  nicht  unterrichtet  sind  wir  fiber  den  Hofzins  im  Bezirke 
Unterlan,  der  Hauser-  und  Budengruppe,  welche  Altenmarkt  und  Heu- 
markt  trennte.  Offenbar  ist  er  mitsamt  der  Gerichtsbarkeit  von  Erz- 
bischof Anno  an  den  Zdllner  Ludolf  ttberlassen  worden67). 

•4)  Oppermann  in  dieser  Zeitschrift  20,  144/5. 

6I)  Quellen  1,  94  S.  583. 

M)  Es  ist  derselbe  Satz  wie  in  Basel  (Keutgen,  Urkunden  zur  stadti- 
schen  Yerfassungsgeschichte  S.  116  nr.  15),  wo  die  ganze  Hofstatt,  die  40 
Fuss  weit  ist,  4  Pfennige,  die  halbe  2  an  den  Bischof  zahlt. 

67)  Tiber  Unterlan  vgl.  Hoeniger,  Schreinsorkunden  I,  299  unter  I,  1; 
Bungers,  Beitr&ge  zur  mittelalterlichen  Topographie,  Rechtsgeschichte  u.  Sozial- 
statistik  der  Stadt  Koln,  insbesondere  der  Immunit&t  Unterlan.   Leipzig  1897. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Kdlo.  Rheinvorstadt  w&hrend  d.  Mittelalt.       345 

tTber  den  Hofzins  des  Bezirks  nordlich  von  der  Gr.  Neugasse, 
der  in  einer  schmalen  Zonge  sich  hinter  dem  erzbischoflichen  Obst- 
garten  her  nach  der  Propstei  von  S.  Maria  ad  Gradus  bin  erstreckte,  ist 
auch  nichts  sicheres  bekannt.  Wenn  er  nicht  unter  das  oben  besprochene 
Rudincsche  Lehen  fallt,  so  ist  seiner  Ortlichen  Lage  nach  zu  vermuten, 
dass  er  an  S.  Maria  ad  Gradus  uberlassen  worden  sei,  zumal  wir 
diese  Eirche  gelegentlich  im  Besitze  eines  Zinses  in  der  geringen  H6he 
von  2  Denaren  in  der  Brigidenpfarre  finden  68). 

Der  Hofzins  in  dem  Viertel  am  Rhein  sudlich  von  der  Friedrich- 
Wilhelmstrasse  bis  znr  Rheingasse  ist,  abgesehen  von  den  beiden  oben 
beruhrten  Zinsen,  die  dem  Erzbischof  zustanden,  nicht  naher  zu  er- 
mitteln,  es  sei  denn  dass  die  in  der  Liste  vor  den  letzteren  Zinsen 
erwahnten  5  Gaddemen  ohne  n&here  Ortsbezeichnnng  hierher  zu  ver- 
weisen  sind,  woranf  ihre  Stellung  in  der  erzbischoflichen  Liste  fast 
zwingend  hinweist69).  Ebenso  muss  hier  das  Haus  gelegen  haben, 
welches  nach  einer  Angabe  in  den  Schreinskarten  von  S.  Martin70) 
12  Denare  Hofzins  (pro  censu  fundi)  an  S.  Aposteln  zahlte;  denn  es 
wird  bezeichnet  als  Hofstatt  am  Rheinwerft  mit  darauf  gesetztem  Ge- 
baude  (area  iuxta  Renum  sita  (que  werf  dicitur)  cum  edificio  super - 
posito).  Ferner  ist  hier  der  Platz  fur  die  Schenkung  von  E vergers 
Vorganger  Erzbischof  Warinus  an  S.  Ursula71):  territoria  quoque  in 
ipsa  ripa  Rheni  fluminis,  unde  census  exigitur  ad  6  solidos,  que  inhabitant 
et  incolunt  hii,  quorum  nomina  subtus  notabimus :  Rado  sol.  1  et  uxor 
eius  6  den.,  Huno  sol.  1,  Ello  sol.  1,  Ruopthin  sol.  1,  soror  eius  6  den., 
Hugelo  sol.  1. 

Es  erubrigt  noch,  auf  den  Hofzins  hinzuweisen,  *  den  S.  Martin 
von  den  Hausern  erhob,  die  auf  der  eigenen  Immunitat  errichtet 
waren.  Sie  lagen  auf  der  Sudseite  der  Muhlengasse  von  der  Martins- 
abteigasse  rheinwarts,  sowie  auf  der  Westseite  der  Mauthgasse  und  des 

**)  Altes  Archiv-Inventar  von  S.  Maria  ad  Gradus  (Koln.  Archiv  G.  A. 
168i)  invol.  6  nr.  11  (attestatio  d.  officialis,  quod  quidam  agnoverit  se  debere 
ecclesie  ad  Gradus  2  denarios  de  domo  in  parochia  s.  Brigidae). 

••)  An  erster  Stelle  wird  ein  Gaddem  des  Job.  Kusbecger,  das  2  De- 
nare zahlt,  erwahnt.  Letzterer  nahm  im  Mai  1253  (Kolner  Archiv  Urk. 
nr.  193a)  ein  Gaddem  vor  der  Marsp forte  um  4  Solidi  in  Erbleihe  und 
um  1  Denar  'pro  censu,  qui  hovezins  dicitur'.  Wegen  der  verschiedenen 
Zinshdhe  muss  man  verschiedene  Gaddemen  im  selben  Besitz  annehmen. 

70)  Hoeniger,  Schreinsurkunden  I,  76  nr.  8. 

n)  980  Okt.  25:  Mus.  Alft.  14,  85.  Die  Art  der  Schenkung  erinnert 
lebhaft  an  die  Evergersche  Dotation  von  S.  Martin. 


Digitized  by  VjOOQlC 


346  H.  Keussen 

heutigen  Fiscfamarkts.  In  zahlreichen  Urkunden  des  Klosters  1299  bis 
1465  7>)  erscheint  neben  dem  ungemein  viel  hOheren  Erbzins  ein  Zins, 
der  sich  zwischen  1  und  8  Pfennigen  bewegt.  Durchweg  wird  er  als 
Hof-,  gelegentlich  auch  als  Grundzins  bezeichnet,  in  verderbter  Gestalt 
im  15.  Jhdt.  gar  als  Htthnerzins 78).  Gezahlt  wird  er  nicht  an  die 
Kammerei,  sondern  an  den  Custos  des  Klosters.  Meist  wird  seine  Be- 
stimmung  far  die  Beleuchtung  ausdrtlcklich  betont,  womit  ttberein- 
kommt,  dass  er  vielfach  zu  Lichtmess  entrichtet  wird74).  Besonders 
bemerkenswert  ist,  dass  er  sehr  haufig  ausdrtlcklich  mit  einer  ebenfalls 
an  den  Custos  zu  entrichtenden  Vorheuer  im  I2fachen  Betrage76)  er- 
scheint. Es  ist  durchaus  wahrscheinlich,  dass  dieser  Hofzins  der  auf 
dem  Boden  der  Immunitat  errichteten  Hauser  erst  spat,  als  deren  Be- 
bauung  eintrat,  eingeftlhrt  wurde,  und  zwar  als  Rekognitionszins.  Die 
Verbindung  mit  der  Vorheuer  unterscheidet  ihn  wesentlich  von  den 
anderen  Hofzinsen  der  Rheinvorstadt. 

rv. 

Schlussergebnis. 

tfberblickt  man  das  von  mir  beigebrachte  Quellenmaterial,  so 
lasst  sich  die  Erkenntnis  nicht  abweisen,  dass  in  der  ganzen  Rhein- 
vorstadt der  Hofzins  auf  ein  en  ursprunglichen  Besitzer,  den  Erzbischof, 
zuruckgeht,  und  zwar  in  seiner  Eigenschaft  als  Stadtherrn,  insofern  er 
als  solcher  an  die  Stelle  des  KOnigs  getreten  war.  Bei  einer  grdsseren 
Zahl  von  Zinsen  (unter  II)  erscheint  er  noch  am  Ende  des  13.  Jhdts. 
als   Lehnsherr.      Bei    dem    umfassenden   Hofzinsbesitz    von    S.   Martin 

71)  Erhalten  im  Eopiar  von  S.  Martin  B  65a  im  Dusseldorfer  Staats- 
Archiv. 

")  hoinrezynss  i.  J.  1408. 

*4)  In  den  Jahren  1206/11  wurde  zur  Beleuchtung,  die  dem  Gustos 
oblag,  und  zum  Glockenlauten  am  Feste  der  hi.  Katharina  ein  Unterzins  von 
je  6  Denaren  bestimmt,  der  von  einem  grdsseren  Zinse  von  3  neuen  Hausern 
neben  der  Kirche  (sanctuario  nostro  contigue)  entrichtet  wurde:  de  septimo 
solido  6  denarii  custodi  ecclesie  nostre  dentur,  quia  ipse  in  prima  et  in  se- 
cunda  vespera  et  in  maiori  eiusdem  festivitatis  miasa  luminaria  festis  condigna 
incendet,  reliqui  nichilominus  6  denarii  familiaribus  nostris  amministrabuntur, 
ut  ip8i  in  horis  supra  notatis  signa  ecclesie  sollempniter  pulsent  (Quellen  2, 
34  S.  40).  Dieser  Vorgang  weist  darauf  hin,  dass  nicht  alle  Zinse  von  ge- 
ringer  Hdhe  als  Hofzinse  gewertet  werden  durfen. 

75)  Rietschel,  Markt  und  Stadt  S.  137  kennt  solche  Vorheuern  nur  bis 
zum  doppelten  eines  gewohnlichen  Jahrzinses. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzin8  i.  d.  Koln.  Rheinvorstadt  w&hrend  d.  Mittelalt.       347 

(unter  I)  wird  der  Erzbischof  Everger  als  Schenker  anerkannt.  Die  vom 
allgemeinen  Hofzinse  ausgenommene  Immunitat  von  S.  Martin  ist  mit 
hoher  Wahrscheinlichkeit  eine  Grttndung  von  Erzbischof  Bruno;  im 
ubrigen  sind  auch  die  Kirchengebaude  von  S.  Brigida  und  Klein  S.  Martin 
zinsfrei.  Der  sonstige  zerstreate  Besitz  an  Hofzins  von  S.  Aposteln, 
S.  Kunibert,  wahrscheinlich  auch  von  S.  Maria  ad  Gradus  und  S.  Ursula 
betrifft  ebenfalls  Kirchen,  die  entweder  von  ErzbischOfen  gegrundet  oder 
beschenkt  worden  sind. 

Zu  betonen  ist  sodann  namentlich,  dass  in  den  Teilen  der  Rhein- 
vorstadt,  fiber  welche  Hofzinslisten  erhalten  sind,  samtliche76)  Hauser 
belastet  sind,  namentlich  auch  die  Hauser  in  der  Rheingasse,  an  der 
Malzmuhle  und  an  der  Konigstrasse,  die  zur  Zeit  der  Schenkung  kirch- 
lich  zu  der  Altstadtpfarre  S.  Peter  und  Paul  gehOrten.  Eine  parochiale 
Bedeutung  hat  daher  dieser  Hofzins  in  der  Rheinvorstadt  ebensowenig 
gehabt  wie  in  der  Altstadt77).  Aber  als  Grunderleihe  wie  der  Wort- 
zins  bei  so  manchen  stadtischen  Neugrundungen  ist  er  ebenso  wenig 
aufzufassen.  Denn  dass  jene  erwahnten  Hauser  in  der  sudwestlichen 
Ecke  der  Rheinvorstadt  in  kirchliche  Abhangigkeit  von  S.  Maria  in 
Cap.,  bezw.  Peter  und  Paul  kommen  konnten,  weist  darauf  hin,  dass 
sie  schon  bestanden,  ehe  die  allgemeine  Besiedelung  und  Aufteilung  des 
Marktgebietes  einsetzte,  dass  sie  infolgedessen  der  Grunderleihe  nicht 
unterliegen  konnten.  Dieselbe  Vermutung  besteht  far  die  Hauser  am 
Altenmarkt  (Nr.  75,  76),  die  den  Hofzins  an  S.  Kunibert  zahlten. 
Gegen  die  Auffassung  des  Hofzinses  als  Wortzins  spricht  auch  die  so 
mannigfache  Verschiedenheit  des  Zinses,  der  sich  nicht  durchweg  auf 
bestimmte  Einheitszahlen  zuruckftthren  lasst,  wie  dies  dagegen  wohl  bei 
den  erzbischdflichen  Zinsen  (unter  II)  der  Fall  ist,  die  vom  eigentlichen 
Marktgebiet  erhoben  werden.  Auch  die  nur  ganz  ausnahmsweise  vor- 
kommende  Erwahnung  des  Hofzinses  in  Urkunden  und  Schreinsein- 
tragungen,  welche  ein  mit  ihm  belastetes  Grundstttck  betreffen,  weist 
hin  auf  einen  6ffentlich-rechtlichen  Charakter  des  Zinses,  der  nur  dann 
erwahnt  wurde,  wenn  der  Verpflichtete  die  geringe  Last  auf  eine  andere 
Schulter  walzen  wollte.  Es  erscheint  mir  nur  noch  die  Erklarung  mdg- 
lich,  den  Hofzins  der  Rheinvorstadt  als  eine  allgemeine  Grundsteuer 
aufzufassen,  deren  Erhebung  mit  anderen  koniglichen  Gerechtsamen  seit 
dem  10.  Jhdt.  an  die  Bischofe  Qbergegangen  sein  muss.  Dies  wurde 
namentlich  auch  die  einzige  Erklarung  far  den  Hofzins  in  der  Altstadt 


w)  Mit  den  verschwindenden  Ausnahmen,  die  oben  erkl&rt  worden  sind. 
I7)  Vgl.  die  Angaben  oben  S.  337  u.  Anm.  48. 


Digitized  by  VjOOQlC 


348 


H.  Keussen 


sein78).  Als  census  curiae  wttrde  er  von  der  Zahlung  an  die  curia 
regalis  den  Nam  en  haben,  der  sich  leicht  in  einen  census  areae  oder 
fundi  verwandelte,  weil  er  am  Grand  und  Boden  haftete,  nicht  an  den 
darauf  errichteten  Geb&uden.  Dem  Wesen  nach  wttrde  er  uberein- 
kommen  mit  dem  Martinszinse  in  Basel  und  dem  Michaeliszinse  in 
Augsburg 79). 


Tt)  Dies  bat  soeben  auch  v.  Loesch   als  Vermutung  ausgesprochen 
(Vierteljahrschrift  far  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  IV,  199  Anm.  1). 
70)  Rietscbel,  Markt  und  Stadt  S.  134. 


Anlage. 

Hofzinsliste  von  Gross  S.  Martin  1320/30. 

(Gefalschte  Ubersetzung  zu  Gunsten  von  S.  Maria  in  Gap.  urn  1400). 

A*) 
obere  Halfte  (im  Pfarrarchiv  von  S.  Maria  in  Cap. »). 


Dit  synt  die  tzijnse  der  kircben   sent  Marien 
in  Capitolio  zo  Coelne,  in  die  camerije  ge- 
boerende. 
[Spalte  1] 

Zome  eirsten  in  der  Jueden  gassen. 

1.  dat  buys  zom  Orde  gilt  jairlichs         6  d. 

2.  Item  dat  groisse  buys  2  s. 

3.  Item  dat  buys  dar  bij  6  d. 

4.  Item  dat  ander  buys  da  neest  4  d. 

5.  Item  dat  huys  dar  neest  4  d. 

6.  Item  dat  huys  dar  neest  6  d. 
7.1)  dat  buys  dar  neest  3  d. 

8.  dat  huys  dar  neest  3  d. 

9.  dat  huys  dar  neest  bis  an  dat  huys 
Birckelijn  5  d. 
van  eyme  deile  eyns  huyss  gelegen 
hynder  deme  buse  an  dem  Marte 

10.    dat  buys  Birckelijn 


Die  zweite  Spalte  gibt  den 
Hinweis  auf  meine  im  Druck 
befindliche  Historische  To- 
pograpbie  der  Stadt  K6ln 
im  Mittelalter. 


Alteraarkt  w.  I  1 
Burgerstrasse  9.  II 


L.  2 
3 
4 
5 
7 
8 
9 

10 
11 

12 


*)  Stiickbeschreibung  s.  oben  S.  328/9. 

»)  Der  Abdruck  erfolgt  nach   einer  mir  von   Herrn  Prof.  0.  Oppcr- 
mann  freundlichst  zur  Verfugung  gestellten  Abschrift. 

l)  Von  hier  ab  ist  das  Item  am  Anfang  jeder  Zeile  weggelassen. 
Zu  nr.  2.    Vgl.  oben  S.  334/5. 
Zu  nr.  9.    Marte  =  Altermarkt. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Kdln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.       349 


11.  dat  huys  dar  neest 

12.  dat  hays  dar  neest 

13.  dat  huys  dar  neest 

14.  der  burger  hays 

15.  dat  hays  neest  der  burger  hose 

16.  dat  huys  dar  bij 

17.  dat  huys  dar  neest 

18.  dat  hays  dar  neest 

19.  dat  huys  dar  neest 

20.  dat  hays  dar  neest 

21.  dat  hays  dar  neest 

22.  dat  huys  dar  neest  4  d.  gutz 

23.  der  gebuyr  huys  zo  sent  Brigiden 

24.  do  mas  dicta  [Lucke] 

25a.  ind  dar  neest  van  eyme  halven  huse 
25b.  dar  bij  van  der  ander  helfte   des 
selven  hayss 

26.  dat  hays  dar  na  neest 

27.  dar  na  dat  neeste  hays 

28.  dat  huys  zom  Hardvuyst 

29.  dat  neeste  hays   by  Johan  Hard- 
vaystz  hose 

30.  dat  neeste  hays  dar  bij 
31a.  dat  huys  dar  bij 

31b.  dat  selve  hays  noch 
32.    dat  hays  Rosendail 
33a.  dat  backbays  dar  bij 
33b.  dat  selve  huys 
34a.  dat  neeste  hays  dar  bij 
34b.  dat  selve  ever 

35.  dat  huys  dar  neest 

36.  dat  huys  dar  neest 

37.  dat  hays  dar  neest 

38.  dat  huys  dar  neest 

In  der  Dwergassen 

39.  dat  huys  entgain  der  hofstat 

40.  dat  neeste  huys  dar  bij 

41.  dat  huys  dar  neest 

42.  dat  huys  dar  neest 

43.  dat  huys  dar  neest 


3  d. 

3  d. 

3  d. 

nyet 

6  d. 

6  d. 

6  d. 

6  d. 

2  d. 

2  d. 

2  d. 

geltz 

8  d. 

18  d. 

6  d. 

6  d. 

6  d. 

6  d. 

2  d. 

3  d. 
3  d. 
6  d. 
6  d. 


13 

Rathaisplatx  ».  Ill    1 
2 
3 
4 
5 
6 
Judeigasse  $.  II  1 
2 
3 
4 
Altemarkt  b.  V  1.  2. 
MfiUeigasse  n.  IV  12-14 
11 


10 
9 
8 
7 

6 
5 

4 

2.  3 

III  1-3 

Bollwerk  w.  n  10.  11 

8.  9 

7 

5.  6 

1—4 

Gr.  Neugasse  s.  I  1.  2 

WehrgasM  8.  n  1.2 

3 

4 

5.  6 


Zu  nr.  11— 13.  Statt  dieser  3  Hauser  in  der  Burgerstrasse,  bzw.  auf 
dem  Rathausplatz,  vermag  ich  nur  2  Hauser  zwischen  dem  Hans  Birkelin 
und  dem  Rathause  nachzuweisen. 

Zu  nr.  22.    Vgl.  oben  S.  339. 

Zu  nr.  24.    Vgl.  oben  S.  334. 

Zu  nr.  29.  Ritter  Johann  Hardevust  in  der  Muhlengasse  ist  1316 
Dezember  2  tot:  Lau  in  Mitteil.  26,  108  n.  128. 

Hinter  nr.  43.    In   der  Nuwergassen   entgain   der   Dwergassen   over 


Digitized  by  VjOOQlC 


350 


H.  Keussen 


In  der  Nuwer  gassen  entgain  der 
Dwergassen  oever 

44.  van  dem  orthuse  lj  d. 

45.  van  dem  hose  dar  neest  4  d. 

46.  van  dem  orthuse  in  der  Nuwer  gassen  2  d. 
47a.  dat  huys  neest  dar  bij  4  d. 
47b.  dat  selve  huys  noch  4  d. 
48.  dat  huys  dar  neest  bij  4  d. 
49a.  dat  huys  dar  neest  3  d. 
49b.  item  2  d. 
50a.  dat  huys  darna  neest  6  d. 
50b.  dat  selve  huys  6  d. 

hie  entu88chen  steit  eyn  gasse 

51.  dat  huys  dar  neest  6  d. 
die  geldent  die  herren  vanme  Nuwenwerck 

52.  dat  huys  dar  na  aire  neest  4£  d. 

53.  dat  huys  dar  neest  6  d. 

54.  dat  huys  dar  neest  6  d. 

55.  dat  huys  dar  neest  3  d. 

56.  dat  orthuys  in  der  Becher  gassen  3  d. 

57.  dat  huys  dar  by  2  d. 

58.  dat  huys  dar  neest  2{  d. 

59.  dat  huys  Eraymberg  9  d. 

die  betzaelent  die  Doymherren 

dat  neeste  huys  dar  bij 


60. 
61. 


dat  huys  dar  neest 


9  d. 
6  d. 


Wehrgasse  w.  I  8 

1.2 


Gr.  Neugasse  s.  II  1—15 


16 
17 
18 
19 
20 


Beehergisse  *.  H  1.  2 
3.  4 
5-7 

8.  9 


\Altermarkt  a 


10.  11 

V  4—7 

3 


kann  nicht  auf  die  Nordseite  der  Gr.  Neugasse  bezogen  werden,  da  dort 
viel  mehr  Hauser  als  die  beiden  nr.  44  und  45  lagen ;  nach  der  Art,  wie  die 
Liste  vorgeht,  ist  nur  an  die  Westseite  der  Wehrgasse  zu  denken,  die  sonst 
in  der  Liste  ausfallen  wurde.  Wahrscheinlich  ist  die  Verdeutschung  der 
lateinischen  Vorlage  missgliickt,  vielleicht  hat  dort  gestanden :  versus  Novam 
plateam  ex  opposito,  Dwergassen,  und  ist  hinter  ex  opposito  ein  Einschnitt 
zu  machen. 

Zu  nr.  44/45.  Ein  census  curtis,  der  vom  Beliehenen  zu  zahlen  ist, 
wird  in  der  Wehrgasse  erwahnt:  Schrb.  45,  10b  nr.  3. 

Zu  nr.  50/51:  Unter  der  Gasse  in  der  Gr.  Neugasse  kann  nur  der 
Ausgang  vom  Geburhaus  auf  dem  Altenmarkt  nach  der  Gr.  Ng.  bin  ver- 
standen  werden;  vgl.  uber  dieses  Gasschen:  Gr.  Neugasse  II 16.  Die  Zahl 
der  Hauser  von  der  Wehrgasse  bis  zu  diesem  Gasschen  ist  zwar  in  der 
spateren  Zeit  grdsser  gewesen  als  5 ;  diese  Hauser  sind  aber  guten  Teils  aus 
Hofstatten  oder  Hinterhausern  von  Hausern  in  der  Muhlengasse  entstanden. 

Zu  nr.  51.  Die  Herren  vom  Neuwerk  sind  das  Kapitel  von  S.  Maria 
ad  Gradus;  weder  das  Nonnenkloster  bei  Gladbach  noch  das  Oberkloster  bei 
Neuss  kSnnen  in  Frage  kommen.  Vgl.  oben  S.  339  Anm.  52. 

Zu  Nr.  59.  Im  J.  1266  .(Schrb.  45,  16b  nr.  3-5)  erhalt  das  Dom- 
kapitel  drei  Viertel  des  Hauses  Kramberg. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  K6ln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.        351 


3£  d. 
ljd. 


62.    dat  huys  entgayn  Craymberg  oever 

63a.  dat  huys  dar  neest 

63b.  item  eynen  hellinc 

64a.  dar  bij  dat  huys  3  yeringe 

64b.  dat  selve  hays  3  veringe 

65.  oevergeslagen  dat  huys  zomWolsack 

66.  ind  dat  ander  huys  dar  bij  in  der 
gasBen  genant  Runtzutterrijn 

67. 68.  van  den  huseren  wilne  Belen  vanme 
Sadel  ind  yrre  mit  erven  4  d. 

69—71.  van  dryn  wonyngen  van  der  eirster  2  d. 
item  2  d.  item  ever  2  d. 

72a.  van  deme  huse  dar  bij 

72b.  item  noch 

73.  van  Refertz  huse 

74.  van  dem  huse  zom  Schaitzauel 

75.  76.  Item  entgain  dem   huse  Schaitz- 

auel die  huser,  die  zo  der  kame- 
rijen  gehoerent,  ind  yre  miterven, 
geldent  den  herren  sent  Cunibertz 
77.  78.  die  huser  dar  bij,  zobehoerende 
Johan  Gyr 
von  dem  anderen  deile  der  mit  erven 

79.  item  I  den  huys 

80.  81.  die  erven  dar  bij 
82. 83.  van  Johans  woyningen  van  Upladen 


6  d. 

6  d. 
6  d. 


6  d. 


1   Beehergasse  w.  I  11. 12 
]  8-10 

J  6.  7 

|  1-5 

j  ttr.  NeugMse  s.  Ill  1.  2 
Unt.  Taschenmach.  II 1.  2 


3—7 

8—10 

|  11—13 

14—18 
Bechergasse  w.  I  13—16 
Altermarkt  w.  I  7—9 


10.  11 

12 
13 
14 


Zu  nr.  65.  Uber  den  Wollsack  vgl.  das  Kopiar  von  Kl.  Weiher 
(Kolner  Archiv)  Bl.  56a. 

Zu  nr.  75/76.  Die  Hauser  gegeniiber  dem  Hause  Schaitzavel  gehorten 
seit  d.  J.  1285  dem  Kloster  S.  Martin.  Dass  der  Hofzins  dieser  Hauser  in 
der  Hohe  von  6  Denaren  an  S.  Kunibert  entrichtet  wurde,  geht  aus  den 
Zinsregistern  dieser  Stiftskirche  (v.  J.  1239)  hervor :  G.  A.  143,  39a  (Quellen 
2,  201  S.  198)  in  parrochia  s.  Brigide  sunt  hii  census:  de  domo  quadam  in 
Stezzen  versus  Scacarium  6  den.,  et  sunt  census  curiarum  (1239).  —  St.-A. 
Diisseldorf,  S.  Kunibert  nr.  44,  10a  in  parochia  8.  Brigide  de  cubiculo  ex 
opposito  domus  zo  me  Schazabel  6  den. 

Zu  nr.  77/78.  Im  J.  1308  uberlasst  Joh.  Gyr  ein  Haus,  das  12  Denare 
Hofzins  zahlt,  einem  Juden. 

Zu  nr.  79.  1308  18/9  erhalt  Ida  filia  quondam  Goymari,  verheiratet 
mit  Henr.  de  Birsenig,  *>  dom.  et  ar.  iuxta  domum  Vogelonis  comitis  versus 
portam  Martis  =  dom.  Lauwardi:  Schrb.  52,  20b;  1324  19/1  (a.  a.  0.  34a  I 
nr.  1)  heisst  das  Haus  vir  Ydin  huys. 

Zu  nr.  82/83.  Joh.  de  Uppeladen  erhalt  1296  (Schrb.  52,  16b)  das 
halbe  Haus  Olvunzrucke,  1303  weitere  Teile  (52,  17b). 

Weatd.  Zeitschr.  f.  Gescb.  u.  Kunst.    XXV,   III.  23 


Digitized  by  VjOOQlC 


352 


H.  Keus8en 


5* 


84.85.  dar  neest  van  zwen  woyningen        4  d. 
86. 87.  ever  van  zwen  woyningen  3  d. 

88—90.  van  dryn  halven  woyningen  as 

van  der 
88. 89.  eirster  ind  der  ander  11  d.  eyns  veryngs  myn 

[Spalte  2] 

90.  van  der  der  dirder  woyningen,  die  Her- 
man Lcyff  zobehoert,  3  d.  ind  1  veyrinck 
van  den  andern  woyningen  der  helfte 

vurs. 

91.  ind  Symon  der  Juede  gilt 

dat  hei  vur  in  der  Jueden  gassen 
geschreven  steit*). 

92.  dat  huys  zom  Birckelin  gilt  unsme 
offerman 

93.  dat  huys  dar  bij  gelegen 

item  noch 

94.  dat  buys  zome  Hirtz 

95.  dat  buys  dar  bij 
96-98.  die   drije   huser,   die  vurtzijtz 

eyn  huys,  genant  Lurlynbergb, 

96.  as  dat  eirste  da  von 

97.  dat  ander  4  d.  eyns  veryngs  myn 

98.  dat  dirde  ouch       4  d.  eyns  veryngs  myn 


4 

1* 

12 

6 


4J  d. 


99.  dat  huys  dar  bij 

100.  noch  eyns 

101.  dat  huys  dar  neest 

die    gevent    die    herren    vanme 
Nuwen  werck 

102.  dat  huys  bij   der  capellen  zo  den 
goultsmeden  wart 

103.  die  eirste  woyninge  bij  der  capellen 
vurs. 


17-19 


20.  21 


22.  23 


24-26 
27-34 

35 
36 


37 
38 
39 
40 
41 
42.  43 


2  d. 


2  d. 


MawpUt*  n.  HI  1 


2.  3 


*)  unter  nr.  9. 

Zu  nr.  90.  Herm.  Loyf  de  Comu  erhalt  1319  (Schrb.  52,  32a  II.  nr.  2) 
magnum  celarium  cum  mansione  desuper  in  dimidia  domo  quondam  dicti  Bex. 

Zu  nr.  91.  Der  Jude  Simon  v.  Bergheim  (vgl.  Topogr.  I  114  nr.  11) 
erhalt  1295  (Schrb.  52,  16a)  Teile  des  dom.  Gerardi  Beck,  1301  die  Mauer 
zwischen  seinem  Haus  und  dem  Haus  Volkoldi  Judei ;  er  ist  1347  tot :  Juden- 
schrb.  nr.  379  S.  168. 

Zu  nr.  92.  Der  hohe  Zins  von  4  sol.  an  den  Kuster  ist  offenbar  nicht 
als  Hofzins  aufzufassen. 

Zu  nr.  96/98.  Im  J.  1331  (Schrb.  52,  87a  nr.  2)  wird  ervahnt,  dass 
L.  friiher  1  Haus  gewesen  und  jetzt  3  Hauser  sei. 

Zu  nr.  101.     vgl.  oben  nr.  51. 

Zu  nr.  102.     Die  Marspfortenkapelle. 


Digitized  by  VjOOQlC 


6  d. 

18  d. 

8  d. 

18  d. 

6  d. 

6  d. 

6  d. 

Der  Hofzins  i.  d.  Kdln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.       353 


104.  die  ander  1J  d.    item  1  d. 
item    2  d.    item  1±  d.    item  l£,d. 
item    3  verynge.    item  3  verioge. 
Van  sent  Mertijns  portzen  in  der 
Moelengassen: 

105.  dat  nee8te  huys   vur  der  portzen  MfiUengMse  8 
genant  Ouerstoultz 

106.  dar  by  van  deme  huse  zer  Sternen 

107.  dar  by  dat  huys  Lutzelen  berg 

108.  dat  buys  zom  Granen  18  d.      Altemarkt  5. 

109.  dar  by  dat  buys  genant  Herkeir 
110a.  dat  huys  zom  Home 
110b.  item  6  d.  van  demselven  huse 

111.  dat  buys  zome  Lebard  dar  bij  gelegen 

112.  dat  buys  zom  Scherffgin  dar  by 
gelegen  8  d. 

113.  dat  buys  genant  Herynportzen  7  d. 

114.  dat  huys  zer  Wyndeggen  12  d. 

115.  dat  bospitael  dar  bij  12  d. 

116.  der  Bongart  9  d. 

117.  dar  bij  dat  buys  zome  Spegel  8  d. 

118.  dar  bij  dat  huys  zome  Home  9  d. 

119.  dat  buys  zo  der  Eren  6  d. 

120.  dat  buys  genant  Broessel  16  d. 
121-123.  van  dryn  buseren  dar  bij  28  d.      Lintgaaw  ■ 

gedeilt  van  yecklichem  2 s)  d.  ind 
eynen  verinck 

124.  dat  buys  dar  by  3  d. 

125.  item  noch  3  d. 

hie  entusschen  is  die  portze  sent 
Brigiden 


II 
1 

2.  3 
4 

IV  1 
2 
3 
4 
5 

6.  7 
8.  9 
10-12 
13—15 
17—19 
20 
21—23 
24-26 
27—31 
V  3—6 


3)  Die  Ziffer  ist  undeutlich;  die  Angaben  zu  diesen  3  Hausera  lassen  sich 
nicht  miteinander  vereinigen ;  ich  vermag  aber  den  Febler  nicht  aufzuklaren. 

Zu  nr.  104/105.  S.  Mertijns  portze  ist  die  Eingangspforte  zur  Mar- 
tins-Immunitat  an  der  Martinsabteigasse. 

Zu  nr.  110a,  b.  Das  Haus  zom  Home  zerfiel  i.  J.  1320  in  2  Hauser 
unter  einem  Dache. 

Zu  nr.  113.  Das  Haus  Erenportze  wurde  i.  J.  1333  an  das  Kloster 
S.  Martin  geschenkt.  Da  es  in  der  Liste  noch  nicht  als  Haus  der  Kammerei 
bezeichnet  wird,  wie  nr.  75  76,  so  spricht  dieser  Umstand  fur  die  Anlage 
der  Liste  vor  d.  J.  1333. 

Zu  nr.  115.    vgl.  oben  S.  334. 

Zu  nr.  118.  Das  Haus  hiess  richtig  zome  Raven ;  die  Benennung  zom 
Home  zeigt,  dass  der  Ubersetzer  der  Liste  in  der  lateinischen  Vorlage  irrig 
statt  ad  Corvum  ad  Comu  gelesen  hat;  vgl.  oben  S.  330. 

Zu  nr.  120.    Das  Haus  zu  der  Britzelen. 

23* 


Digitized  by  VjOOQlC 


354 


H.  Keussen 


126. 
127. 

128. 
129. 

131. 

132. 

133. 
134. 
135. 

136. 


137. 
138. 
139. 
140. 
141. 
142. 
143. 
144. 

145 

146. 
147. 

148. 
149. 
150. 
151. 
152. 
153. 
154. 
155. 
156. 
157. 
158. 


des  pastoirs  buys 
dar  bij  dat  huys 

item 
dat  buys  dar  neest 


8  d. 

4  d. 

5  d. 
9  .verynge 


130.  ind  noch  9  verynge  van  Schoelris 

huseren 
da,t  neeste  huys  darbij 

item 
Item  zo  dem  huse  wart  van  dera  huse 

genant  Tzudendorp 
dat  orthuys  dair  bij 
in  deser  gassen  van  eyme  huse 
dar  bij  dat  huys  zome  Hirtze  upme 

Vischniarte 
dat  orthuys  der  vurg.  gassen,  da  man 

geit  zome  Gijr  wart,  gilt  vur  ind 

hynden 
dar  neest  dat  huys 
dat  huys  zome  Gijr 
dat  neeste  buys  darbij 
dat  neeste  dar  by 
dat  buys  zom  Huynen 
dat  huys  zome  Rijne  dar  bij  gelegcn 
van  dem  huse  Ouerstoultz 
dat  huys  dar  bij  gel  eg  en,  genant 

Wyndeck  4) 
dar  bij  van  dem  huse  genant  Peder- 

nach 
dat  huys  zom  Butterich 
dat  huys  dar  bij  gelegen,  genant 

Synzege 
dar  bij  dat  huys  zome  Ayren 
van  dem  Sweirthuys  dar  bij  gelegen 
dar  bij  dat  huys  zer  Bijsen 
dat  buy 8  zer  Bijsen 
dat  huys  zer  Lilien 
dat  buy 8  dar  bij 
dat  huys  Hemelroide 
dar  bij  dat  buys  Aicbe 
dar  by  dat  huys  zom  Huynen 
dat  neeste  huys 
dat  huys  dar  neest 


9 
3 

16 
4 
6 


6  d. 


12  d. 

6  d. 

12  d. 

11|  <*. 

lit  <*• 

18  d. 

12  d. 

4  d. 

4  d. 


i 


IV  9 

8 

6.  7 

2-5 

1 


Ifi    u. 

12  d. 

12  d. 

23  d. 

18  d. 

6  d. 

6  d. 

6  d. 

6  d. 

28  d. 

15  d. 

9  d. 

9  d. 

7  d. 

Limtgasse  s.   II  1—4 

5 

Rotaenkerg  w.  I  1—3 

II  1 


Limtgam  8.  Ill  1 
2 
3 
4 
5 
6 
7.  8 
9 

10-14 

Untwr  Raster  o.  IV  1.  2 

3.  4 

V  1 
2 
Heuarkt  n.  XX  11 

8.  9 
6 
4.5 
1 
Saligasse  n.  VII  8-10 
6.  7 
5 
4 
3 


4)  Das  Wort  ist  in  der  Vorlage  zerfressen,   die  Lesung  aber  sicher. 
Zu  nr.  129130.    Conr.  Scholere  lebt  1312:  Schrb.  42,  34a,  b. 
Zu  nr.   132.    Die   Ubersetzung   ist   hier   unverstandlich ;   es  scheint 
etwas  ausgefallen  zu  sein. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  K6ln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.       355 


175. 
176 
177. 


159.  dat  buys  dar  neest  10  d. 

160.  dat  orthuys  14  d. 

161.  upme  cleynen  Vischmart  van  eyme 

huys  dar  bij  18  d. 

[Spalte  3] 

Sent  Mertijns  kerspil 
in  der  Saltzgassen 

162.  dat  buys  Mertzenich  6  d. 
163a.  in  dem  wynckel  van  der  straissen 

van  deme  huse  2  d. 

163b.  Item  noch  van  den  selven  buse  4  d. 

164.  van  deme  buse  dar  bij  4  d. 

165.  van  deme  buse  dar  bij  9  d., 

die  gevent  Siboden  erven 

166.  dat  orthuys  genantHelige  3  d.  ind 
noch  3  d. 

167.  dat  bij  das  huys  zo  der  Rosinen  8  d. 

168.  dat  huys  dar  bij  6  d. 

169.  datorthuysgenantzodemWederhane  12  d. 

170.  eyn  huys  dar  na  4  d. 

item  noch  2  d.,  item  noch  4  d.  1/ 

171.  dat  huys  dar  na  3d. 

172.  dar  neest  3  d. 

173.  dat  huys  dar  na  4  d. 

174.  hynder    deme    huse    dat    hus   zer 

Scheren  3  d. 

dar  neest  4  d. 

da  hynden  1  d. 

dar  neest  12  d. 

178.  dar  na  dat  huys  Vilike  3  d. 

item  noch  3  d. 

179.  dat  huys  Bensberg  3  d. 

180.  dat  huis  dar  na  4  d. 

item  noch  4  d. 
Marckmansgasse5) 

181.  dat  huys  dar  na  4  d. 


Rothenkerg  w.  II  2 

8aliga88e  8.  IV  1.  2 

3 

4 
5 


V  1—3 
4 
5 
Heimarkt  6.  X  1 

)  Tipsgasse  i.  II  2 

Heumarkt  o.  XI  2 
3 
XII  1 
Fasskindergasse  w.   II 

Heuarkt  o,  XII  2.  3 
Fassbindergasse  I  2 
Heumarkt  ft.  XIII  1 


3 

XIV  1-3 

4 

XV  1-3 


5)  bedeutet  hier  nur  den  Einschnitt,  den  die  Friedricb-Wilhelm- 
8trasse  in  den  Heumarkt  macht;  die  Aufzahlung  der  Hauser  folgt  dem 
Heumarkt. 

Ein  Sibodo  (Sohn  Johanna)  ist  1319  tot:  Schrb.  6,  109b. 
Lesefehler  des  Ubersetzers    zo    der  Rosinen   statt  zo 


Zu  nr.  165. 

Zu  nr.  167. 
dem  Kosine. 

Zu  nr.  177. 
12  Denaren  zahlte 


ist  das  Haus  Vilich,  das  tatsachlich  einen  Hofzins  von 
vgl.  oben  S.  333.  340.  Auch  ndtigt  die  Stellung  des 
Hauses  in  der  Liste  zu  der  Annahme,  dass  der  Abschreiber  oder  Ubersetzer 
in  der  Zeile  abgeirrt  ist. 


Digitized  by  VjOOQlC 


356 


H.  Keassen 


190.191.  dar  by  van  Vincken  huseren 
192. 193.  dar  neest  van   zwen  huseren, 
dat  vurmails  eyn  buys  was 

194.  dat  orthuys  dar  na 

195.  dat  huys  dar  na,  dat  zo  sijn  plach 
Emuntz  vanme  Stave 

196.  dar  bij  van  dome  huse  zome  Oissen 

197.  dat  huys  dar  bij 

198.  dat  huys  dar  neest 

199.  dat  huys  dar  na 

item  noch   3  d.,   item  noch  3  d., 
item  3  d.  ind  noch 

200.  dat   huys   entgaen   der   sijden,   da 
Huyphasen  huys  steit 

item  noch 

201.  Huyphasen  huys 

Clappcrgas  se7) 

202.  dat  huys  dar  neest 

203.  dar  neest 

204.  dar  neest 

205.  dar  na  dat  huys  zome  Pallais 

206.  dar  bij 

207.  dar  bij  van  deme  huse  zer  Larsen 

208.  dat  huys  dar  neest 

209.  Drijveltz 


12  d. 


12  d. 

6  d. 

12  d. 

2  d. 

4  d. 

4  d. 

4  d. 

3  d. 


6 

7 

8-13 


182.  dar  bij  dat  huys  zome  Clockrynge   12  d.,      HeiBArkt  8.  XV  4.  5 

die  gevent   die   herren   vanme 
Nuwenwerck 

183.  dar  na  4£  d. 

184.  dar  na  5  d.  gedeilt 

185.  dar  neest  6  d. 

up   der   Aducht") 

186.  dat  neeste  buys  4  d     I 

item  noch  2  d.,  item  noch  2  d.  \\ 

187.  dat  huys  dar  na  4  d. 

der  Sassenhoff 

188.  dat  buys  dar  na  12  d.,  gedeilt 

189.  dat  buys  dar  na,  genant  Lewensteyn  12  d. 


XVI  1. 
3- 


XVII  1.  2 

XVIII  1 
2.  3 


4-6 
7 

XIX  1.  2 
3 


4-9 


4  d. 

2  d. 

6  d. 

flenarkt  s. 

VIII  1 

4,j  d. 

IX  1.  2 

4]  d. 

3.  4 

6  d. 

5-11 

9  d. 

12.  13 

6  d. 

Malsbiichelo. 

II  1—6 

2  d. 

7 

12  d. 

8 

2  d. 

9 

10 


6)  Pelzergasse;  wie  vorige  Anmerkung. 

7)  Bdrsengasschen. 

Zu  nr.  182.     Vgl.  obeu  nr.  51. 

Zu  nr.  188.  Das  Haus  zom  Sumpe  wird  i.  J.  1309  als  geteilt  erwahnt. 
Zu  nr.  190 191.  Vinken  husere  sind  die  hereditas  Friderici  de  Winke 
Zu  nr.  195.  Emund  vom  Stave  lebt  noch  1326  4/1  (Quellen,  4,  128). 
Zu  nr.  201.     s.  oben  S.  334. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofcins  i.  d.  K6ln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.       357 


210.  dat  orthuys  4  d. 

211.  dat  hays  dar  neest  3  d. 

212.  dar  neest  van  deme  huse  zome  Weder  3]  d. 

213.  dar  neest  vanme  huse  genant  zome 

Dauwe  3|  d. 

214.  dar  neest  van  deme  huse  zome  Stave  3£  d. 

Clappergasse. 

215.  in  deser  straissen  hynder  deme  huse 

zome  Stave  3  d. 
216—218.  an  der  ander  sijden  van  der 
Clappergassen  van  den  n&wen 
huseren,  die  wilne  Daniels  Jueden 
waren,  dat  vurtzijtz  zwey  huser 
geweist  synt,                  18  d.  ind  1  hellinc 

219.  dat  huys  dar  neest  4  d. 

220.  dar  neest  van   deme  huse  genant 

zome  Jueden  vur  ind  hynden  1  schillinck 

221.  dat  huys  darna  12  d. 

222.  item  upme  orde  4£  d. 

223.  dat  huys,  dat  wilne  Herman  Greven 

was  6  d. 

224.  dat  huys  dar  bij  6  d., 

item  noch  12  d. 

225.  Werner  Overstoultz  huis  12  d. 
226/227.  dar  bij  van  2  huseren  12  d. 

228.  van  dem  huse  zer  Eren  21  d. 

229.  Gerart  Gebuyrs  huys  5  d. 

230.  der  gebuyr  huys  12  d. 

231.  dat  huys  dar  bij  6  d. 

232.  dat  huys  dar  neest  6  d. 

233.  dar  bij  neest  12  d. 

234.  dat  huys  zom  Sternen  16  d. 

235.  dar  neest  6  d.,    item  noch  6  d. 


10 

Rheingasse  ■.  IV  7 

5 

3.  4 
1.  2 

Birragitoekei  w.  I  1-3 
BBmigassehen  9.  II  1-3 


I   Rkeiigasse  n.  HI  9—12 

I  7.  8 

5.  6 
1-3 
Mahmtthle  5.  II  1.  2 


Rheiigarae  s.  I  20.  21 


19 

17.  18 

16 

15 

14 

11.  12 

10 

9 

7.  8 

6 


Zu  nr.  213.  Das  Haus  zum  Ros,  Rosse,  von  dem  Ubersetzer  fur  ein 
lateinisches  Wort  gehalten  und  zome  Dauwe  ubersetzt;  vgl.  oben  S.  330. 

Zu  nr.  216/218.    Daniel  Jude  ist  1309  19/3  tot:  Lau  in  Mitteil.  26, 118- 

Zu  nr.  223.  Der  Ubersetzer  hat  anscheinend  Gronen  gelesen ;  es  muss 
Greven  heissen.  —  Vgl.  unten  nr.  365. 

Zu  nr.  225.    Wern.  Overstolz  ist  1342  tot:  Schrb.  2,  52a  nr.  1. 

Zu  nr.  226/227.  Die  beiden  Hauser  ad  Bolgonem  und  Wippervurde 
wurden  i.  J.  1350  von  Everh.  Hardevust  erworben  und  zum  Hause  zome 
nuwen  Hardevust  vereinigt. 

Zu  nr.  228.  Das  Haus  zer  Schuren  (ad  Horreum).  Der  Ubersetzer 
hat  offenbar  ad  Honorem  gelesen  und  zer  Eren  ubersetzt ;  vgl.  oben  S.  330. 

Zu  nr.  229.    Ger.  Gebuyr  lebt  noch  1340 :  Schrb.  2,  51a  nr.  2. 


Digitized  by  VjOOQlC 


358                                              H-  Keussen 

236.  dat  buys  dar  na 

7  d. 

\                                  6 

item  noch 

7  d. 

\ 

237.  dat  huys  dar  neest 

12  d. 

4 

238.         dar  neest 

12  d. 

2.  3 

239.         dar  neest 

1 

240.         dar  neest 

9  d. 

Rkeiiberg  w.  112 

241  dar  neest  van  dem  huyse  zdm  Har- 

devuyst 

10  d. 

4 

242.  dar  entgain  bij  der  capellen 

Rheinberg  o.  II 

243.  dat  buys  zom  Quattermart 
item  noch 

4  d. 
4  d. 

jltteisgasse  i.  II  1.  2 

244.  von  deme  orthuse 

4  d. 

3.4 

245.  dar  neest 

4  d. 

Strassbtrgerg.  8.  V  14 

246.  dar  neest  van  Herbertz  huse  vur 

ind  hynden 

12  d. 

12 

247.  dar  neest  van  -  dem   hose   genant 

KradenBchilt 

6  d. 

1 

Hie  entu8schen  is  eyne  gasse. 

15 


ia 


n 


B*) 
untere  Halfte  (im  Staatsarchiv  zu  Dusseldorf) 
[Spalte  1] 

248.  Item  van  deme  huse  hynder  deme 

huse  genant  Kradenscholt  4  d. 

249.  Item  an  der  sijden  van  der  gassen 

vuw.  dat  orthuys  6  d.,  gedeilt 


250.  Item  dat  huys  darbij  8J  d. 

251.  Item  dat  huys  da  neest 

252.  Item  dat  huys  darbij  3  d. 

253.  Item  dat  huys  da  neest  3  d. 

254.  Item  dat  huys  da  neest  6  d. 

bis  an  dat  huys  hynder  deme  huse 
zome  Quattermart. 

255.  Item  zo  gaen  durch  die  gasse  alre- 

neest  deme  huse  Kradenscholt  van 
deme  huse  genant  zo  der  vetter 
Hennen  8£  d. 

Item  van  deme  huse  dar  neest  2  d. 

Item  2  d. 

Item  dar  neest  van  eyme  huse  6  d. 

25$.  Item  ever  da  neest  van  eyme  huse     6  d. 
259.  Item   dat   huys    dar   neest   genant 

Qnattermart  9  d. 


Ktihgasse  w.  Ill  8.  9 
1.  2 


Kiihgasse  w.  II 


Strassbtrgerg.  o.  V  8.  9 


256. 


257. 


5.6 
3.4 

1.2 


*)  Stuckbeschreibung  s.  oben  S.  329. 

Zu  nr.  246.    1345  31/8  kommt  dom.  olim  Sengebere  nunc  Huppeling 
aus  dem  Besitz  des  f  Herbordus  de  Stoilzenberch :  Schrb.  12,  119a  nr.  1. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  Kflln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.        359 


260. 


261. 

262. 
263. 
264. 

265. 

266. 

267. 
268. 
269. 

270. 
271. 
272. 
273. 

274. 
275. 
276. 
277. 

278. 

279. 
280. 
281. 

282. 

283. 
284. 
285. 
286. 
287. 
288. 
289. 


Item  zo  gaen  durch  die  gasse8)  van 
deme  huse  da  hynden  gelegen 
genannt  [Lucke]  6  d.,  gedeilt 

Item  weder  zu  komen  durch  die  selve 
gasse,  van  deme  orthuse  6  d. 

Item  van  deme  huse  dar  bij  6  d. 

Item  dar  neest  van  eyme  hose  6  d. 

Item  dar  bij  van  dem  huse  zom 
Solre  genant  12  d. 

Item  dar  neest  van  deme  huse  genant 
zome  Blije  12  d. 

Item  dar  by  van  deme  huse  genant 
zome  Bolchen  12  d. 

Item  dat  buys  dar  neest  12  d. 

Item  van  deme  huse  Burner  12  d. 

Item  dar  bij  van  deme  huse  genant 
zome  Struysse  .  4  d. 

Item  darby  van  dem  huse  zom  Resen     8  d. 

Item  dar  bij  van  eyme  huse  12  d. 

Item  dar  neest  12  d. 

Item  dar  bij  van  dem  huse  genant 
zo  Nasen  9  d. 

Item  dar  neest  6  d.  ind  1  verinck. 

Item  dar  neest  6  d.  ind  1  verynck. 

Item  dar  neest  7 J  d. 

Item  dar  neest  van  deme  huse  ge- 
nant dat  Halve  huys  6  d.,  gedeilt 

Item  dat  huys  da  entgaen  Kraden- 
scholt  oever  6  d. 

Item  van  dem  huse  dar  neest  10J  d 

Item  dar  neest  ever  10 {  d. 

Item  dar  neest  9  d. 

+  Item  zo  gaen  durch  dese  gasse9) 

van  deme  huse  genant  Slefertzhus 

20  d.,  gedeilt 

Item  van  deme  huse  darbij  6  d. 

Item  dar  neest  6  d. 

Item  dar  bij  6  d. 

Item  dar  neest  6  d. 

Item  dar  neest  4  d. 

Item  van  deme  huse  genant  Hoygere  4.    14  d. 

Item  dar  bij  van  deme  huse  zome 
Buckfell  14  d.  14  d. 


Kuhgasse  w. 


Strassiargergiss-      III  1 

ehei  i.  2 

Strassburgergasse  u.  IV  7 

6 


1-4 

SMueihof  n.  Ill  1 
Aaf  der  Aar  u.  Ill  8 

7 
6 
5 

4 
3 
2 
1 
Friedr.  Wilk.-Str.  s.  II  2.  3 

Strassburgerg.  w.  Ill  1 

2 

3.  4 

5 

Himmelreich  o.  IV  6 

4.  5 
2.  6 
1 
Hhmelreieh  u.   Ill  4 
3 
2 

1 


•)  Strassburgergasschen.  —  •)  Himmelreich gasschen. 
Zu  nr.  264.  s.  oben  S.  330. 


Digitized  by  VjOOQlC 


360 


H.  Keussen 


294 
295, 


296. 


297. 

298. 


4  d. 
1{  d. 
li  d. 

3  d. 

6dM 


6  d. 


290.  Item  dat  hays  da  entgayn  oever         2  d. 

291.  Item  van  deme  huse  darbij  genant 

Duytze 

292.  Item  van  deme  huse  darbij 

293.  Item  dar  neest 
Item  dar  neest 
Item  dar  neest 

ind  dat  selve  buys  is  geiegen  ent- 

gaen  dem  huse  genant  Slefertzhus 
Item  zo  gaen  durch  die  gasse  bij 

Slefertzbuse l0) 
van  dem  orthuse 

Item  dar  neest  6  d.,  gedeilt 

Item  dar  bij  von  deme  huse  genant 

zom  gulden  Heufde  6  d. 

299.  Item  dar  bij  6  d.,  gedeilt 

300.  Item   dar  bij   van    Hermans    huse 

van  der  Poy  10  J  d. 

01.  Item  van  deme  huse  genant  zom  Sadel 
vur  in  der  straissen 

302.  Item  van  deme  huse  genant  zom  Esell 

303.  Item  dar  bij  van  deme  huse  genant 

zo  der  Hynden 

304.  Item  dar  bij  van  eyme  huse 

305.  Item  van  dem  huse  genant  zome  Sack 

306.  Item  up  Sassenhoyven  van  dem 
huse  genant  zome  nuwen  Quattermart 

307.  Item  von  deme  huse  zer  Lilien 

308.  Item  dar  bij  van  deme  huse  genant 

zom  Tome 

309.  Item  dar  bij 

310.  Item  da  entgain  oever  6  d. 

311.  Item  dar  neest  6  d. 

312.  Item  dar  neest 

313.  Item  dat  orthuys 

314.  Item  dar  neest 

315.  Item  in  der  gassen 

316.  Item  dar  bij 

317.  Item  dar  neest 


318.  Item  dar  neest 

319.  Item  dar  neest 

Item  wederumb  zo  komen   vur  die 
vurg.  huser, 

320.  van  deme  huse  genant  Nydeggen 


6  d. 
6  d. 

6  d. 

2  s. 

14  d. 


HiaHelreiek  w.  I  23 

II  3 
4 
5 
6 

7 


Strassbtrgerg.  w   II  8 


i 

6 

2 

1 

Strauburgerg.  w.  16 


3 
2 
1 
Sasseifcof  b.    II    1 

8.     I     4 

5 
6    7 
n.  Ill  4.  5 
3 
2 
Auf  der  Aar  w.  II  3 
2 
Pelsergasse  g.  I  1 
2 
3 
4 
5 


4J  d. 


10j  Himmelreichgasschen. 
Zu  nr.  300.     Herm.  de  Favone  ist  1319  20, 
Rleichnamigen  Sohn  :  Schrb.  12,  71b. 


Pelsergasse  ■.  II  1 
3  tot,  hinterlasst  aber  einen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  K5ln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.       361 


321  Item  van  deme  orthuse  genant  zome 

Beren  3  d. 

322.  Item  dar  bij  van  deme  Home  6  d.,  gedeilt 

323.  Item  dar  neest  3  d.,  item  7£  d. 

324.  Item  van  deme  huse  Bernsaw  genant  12  d. 
+  325.  Item  dar  bij  van  eyme  huse  ge- 
nant zo  der  Suwe  8 .J  d. 

[Spalte  2] 

M  arckmansgasse 

326.  Item  van  deme  huse  hynder  der  Suwe 

gelegen  onder  Le&ven,  dat  eyn  ort- 

huys  is,  4|  d.,  gedeilt 

327.  Item  dat  huys  da  neest   6  d„  ind 

unsme  offermann  2  s. 


Auf  der  Aar  w.  I     7 


Friedr.  Wilh.-Str.  n.  Ill  4 


Klobeigasse  5.  Ill  1.  2 


328.  Item  dar  neest  6  d.  van  deme  huse 

hynder  Bernsaw 

3 

329.  Item  dar  neest 

lj  d. 

4.  5 

330.  Item  dar  bij 

neit. 

6 

331.  Item  dar  neest  9  d.,      item  9  d. 

7 

332.  Item  dat  orthuys 

7}d. 

8 

333.  Item  her   entgain  oever  den  wech 

Klobeigasse 

w.    II    3 

von  eyme  huse 

6  d. 

334.  Item  dar  bij 

neit. 

2 

335.  Item  dar  neest 

1  d. 

1 

336.  Item  ever  dar  neest 

3  d. 

w.    I     2 

337  338.  Item  von  deme  orthuse  ind  van 

1 

deme  huse  zo  der  Duven 

8  d. 

Friedr.  Wilb. 

-Str.D.IV  1.  2 

Marckmansgasse 
339.  Item  da  entgain  oever  van  deme  ort- 
huse 4  d.,  gedeilt 


340.  Item  van  wilne  Oelrichs  huse 

341.  Item  dar  neest 

342.  Item  dar  neest 

343.  Item  dar  neest  1  d.  ind  3  d. 
344/45.  Item  van  zwen  huseren  darbij 

346.  Item  dar  bij  van  der  Stoven 

347.  Item  van  dem  backhuse  entgain  der 

Stoven 

348.  Item  dar  bij  van  deme  orthuse 

349.  Item  dar  bij 

350.  Item  in  der  gassen 

351.  Item  dar  neest  1{  d.  ind  6  d. 

352.  Item  dar  neest  3  d.,    item  3  d. 

353.  Item  in  der  gassen  3. J  d. 

354.  Item  van  Segeboiden  huse 


3  d. 
6  d. 
neit. 

4*  d 
6  d. 

3  d. 

3  d. 

6  d. 

2  d. 


4*  d. 


D.  VIII    3 

Fassbiiidergasse  w.  II  2 

3 

4 

III    1 

2.  3 
Halbmondg.  n.  Ill    1 

8.  I  1.  2 

Fassbiiidergasse  o.  IV  l 

2 

3.  4 
5 

6.  7 
Tipsgasse  9.  I  1.  2 
Heuarkt  u.  XI  1 


Digitized  by  VjOOQlC 


362 


H.  Keu88en 


Item  wederumb  zo  keren  durcb  diegasse ll) 


355. 

356. 
357. 
358. 
359. 
360. 

361. 
362. 
363. 
364. 
365. 

366. 
367. 
368. 
369. 
370. 

371. 
372. 

373. 
374. 

375. 
376. 
377. 
378. 
379. 

380. 
381. 
382. 

383. 


van  eyme  huse 

item  2  d.,  item  4  d. 

Item  van  dem  huse  gen.  zer  Duven 

Item  dar  bij  vanme  Kluppele 

Item  van  deme  Baseler 

Item  van  deme  Rodenburg 

Item  dar  neest  van  dem  huse  genant 

Wijssenburg 
Item  van  dem  huse  dar  bij 
Item  darbij  von  dem  huse  Lintlar 
Item  darbij 
Ind  ever  dar  bij 
Item    dat    huys    entgain    Herman 

Greven  huyse 
Item  dar  neest  Johan  Juden  buys 
Item  dat  huys  darbij 


2  d.  i  Priedr.  Wilb.-Str.i.  VIII  3 


8  d. 
8  d. 


18  d. 

12  d. 

12  d. 

12  d. 

6  d. 

6  d. 

6  d. 

4  d. 


D.  VII  1. 
Rotaenberg  w.   IV    7 
6 


o 

3.  4 

2 

1 

I    6 


I   Malzmfthle  w. 


Item  darbij  Heynrich  Hardvuystz  huys  8  d. 
Item  darbij  dat  huys  Bosendail  6  d. 
Item  darbij  dat  huys,  dat  ouch  Heyn- 
rich Hardevuystz  is,  6  d.  I J 
Item  darbij  3  d.  ij 
Item  entgain  dem   selven  huse  dat  I 
huys  Moirsberg  3  d.  ' 
Item  dat  huys  darbij  4  d. 
Item  dar  bij   van   deme   huse,   dat  i 
genant  is  Cleyve,  6  d.  | 
Item  dat  huys  darbij  6  d.  | 
Item  dar  neest  3]  d.  i 
Item  darbij  wilne  Emuntz  huys  1]  d.  , 
Item  dat  huys  bij  den  Greden  6  d. 
Item  dat  backhuys,   dat  genant  is  ' 
Groynenberg,  4  d.  I 
Item  dat  huys  dar  bij  6  d.  ' 
Item  dat  buys  dar  bij  4  d.  ' 
Item  darbij   dat  huys   genant  Jue-  ! 
denberg  8  d.  j 
Item  darbij  12  d.  j 


1  4.  5 

I  3 

I  *•  2 

I   KSnigstrasse  8. 1  1-3 

it 


|  Konigstrasse  n.  II    3 

I  1'  2 

MalEbfichel  w.     I      6 

|  4.5 

1  3 

!  2 

!  1 

I  V«r  S.  Martin  w.  II  16.  17 


15 
14 

12.  13 
11 


!i)  Fassbindergasse. 

Zu  nr.  365.    siehe  oben  nr.  223. 

Zu  nr.  366.  1316  20/1  ist  Joh.  Juede  im  Besitze  von  Haus  Nuenbercb ; 
1335  ist  er  tot :  Schrb.  2,  47a. 

Zu  nr.  368.  1308/9  (Schrb.  2,  19b)  erhalt  Heinr.  Hardevust  Teile  des 
Hauses  Kaman. 

Zu  nr!  370.  1308  24/1  (Schrb.  2,  17b)  nimmt  Heinr.  Hardevust  das 
Haus  Erenvels  um  10  Mark  in  Erbleihe  von  Joh.  Schonweder. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  K6ln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt. 


363 


384.  Item  darbij  12  d. 

385.  Item  darbij  dat  hays  zome  gulden 

Barde  »*)                                     12  d.  -f 

386.  Item  dat  hays  zome  Rinsvois  6  d. 

387.  Item  darbij  6  d. 

388.  Item  darneest  6  d. 

389.  Item  darneest  6  d. 

390.  Item  dat  orthuys  3  d. 

391.  Item  dat  hays  zome  Dische  boyven 

Muren  6  d. 

392.  Item  darneest  3  d. 

393.  Item  dat  backhuys  bij  der  Marportzen    2  d. 

394.  Item  dat  huys  Schoen(e)ck  20  d. 

395.  Item  dar  bij  dat  huys  genant  Mom- 

martzloch  9  d. 

396.  Item  in  deser  gassen  entgaen  dem 

huse  Mommartzloch  4  d. 

397.  Item   darbij   dat   orthuys    entgaen 

Schoeneck  6  d.,  gedeilt 

398.  Item  darbij  dat  huys  genant  zo  der 

Wedewen  8  d. 

399.  Item  darbij  dat  huys  genant  zo  den 


Martinstrasse  o.  VI 


10 

9 
5 
4 
3 
2 
1 
4 


Marsplatz  s.      I  10 
Vor  S.  Martin  o.  IV  2. 
Geyergam  ■.  II  5-7 

8.    15-7 


Vor  8.  Martii o\  V  1-3 


Corduaenre 

6  d. 

6.  7 

400.  Item  darbij  van  Gijrs  huseren 

6  d. 

Waklgasse  n.  II  4.  5 

401 .  Item  wilne  Thonen  huys  darbij  geleger 

12  d. 

3 

402.  Item  darbij 

6  d. 

2 

403.  Item  da  entgaen  oever 

3d. 

Wahlgasie  s.     I  2.  3 

404.  Item  dat  orthuys  entgaen  dem  huse 

Vor  S.  Martii  ft.  VI  1 

zome  Gijr 

6  d. 

405.  Item  darneest 

6  d. 

2 

406.  Item  darneest 

6  d. 

3 

407.  Item  darneest  vur  ind  achter 

12  d. 

4 

408.  Item  ever  dar  neest  vur  ind  achter 

12  d. 

5 

409.  Item  ever  dar  neest  vur  ind  achter 

12  d. 

6—9 

410.  Item  dat  orthuys 

6  d. 

10-12 

411.  Item  hynder  diesme  huse 

6  d. 

Malzbiichel  n.  Ill  3 

412/413.  Item  oeverzoslaen   zwey  huser 

f                         I2 

van  deme  huse, 

\  Heamarkt  VII  13 

414.  dat  wilne  Gerartz  van  Rodenkirchen 

was, 

6  d. 

3 

")  Das  Haus  ist  durch  ein  Kreuzchen  am  Rande  ausgezeichnet;  vgl. 
daiiiber  oben  S.  332. 

Zu  nr.  391.    siehe  oben  S.  333. 

Zu  nr.  401.    Thonen  huys  ist  das  Haus  des  Thomas  de  Sareya. 

Zu  nr.  412.  1299  (Schrb.  17,  25a  nr.  3)  erbt  Sophia,  Tochter  des 
Ulrich  de  Rodenkirgen  und  Sch wester  des  Ger.  de  R.,  den  dritten  Teil  des 


Digitized  by  VjOOQlC 


364 


H.  Keussen 


415.  Item  dar  bij 
416   Item  dar  neest 


6  d. 
6  d. 


[Spalte  3] 

417.  Item  die  gasse  usszogaen,  van  deme 

orthuse  14  d. 

6  d. 


418.  Item  van  deme  backhuse 

419.  Item  darbij  van  deme  huse  genant 

zer  Kuchen 

420.  Item  darbij  dat  orthuys 

421.  Item  in  der  gassen  van  deme  huse 

bij  deme  huse  Rijneck 

422.  Item  van  deme  huse  Rijneck 

423.  Item  darbij  van   deme  huse   zome 

Steraen 

424.  Item  darbij  dat  huys  genant  Duytz 

425.  Item  dat  huys  dar  neest 

426.  Item  darbij  dat  huys 
427  Item  dat  huys  darbij 

428.  Item  darbij  dat  buys,  da  man  dat 

lijnendoich  in  verkeufft, 

429.  Item  dat  huys  dar  neest   gelegen 

hynden  ind  vur 

430.  Item  dat  huys  dar  neest  gelegen 
Item  in  der  ander  gassen 

431.  van  dem  huse  Rijle 

432.  Item  dat  orthuys 

433.  Item  dat  huys  dar  neest 

434.  Item  darneest  dat  huys 

435.  Item  darneest 

436.  Item  dar  na  dat  huys 

437.  Item  ander  sijden  van  der  gassen 

12  d.,  gedeilt  : 

438.  Item  dar  neest  4  d. 

439.  Item  dat  der  heiliger  Apostolen        16  d. 

440.  Item  an  der  ander  sijden  8  d. 

441.  Item  dat  orthuys  6  d. 


20  d. 

8  d. 

3  d. 
7  d. 

21  d. 
4£  d 

9  d. 
6  d. 

2  s. 

12  d. 

9  d. 
12  d. 

2  d. 
6  d. 
8  d. 
6  d. 
4  d. 
12  d. 


Wahlgasse  n. 
Heunarkt  w. 


Qeyergaase  n 
Heuarkt  w. 


U  1 

VI  8-11 

4-7 
1-3 

II  1-3 

V  8-14 


6.7 
5 

3.  4 
2 
1 
Unter  Hutmacher  w.  I 


I  6 


I  1.2 


Hauses  Bruxella  am  Heumarkt.  1326  (Schrb.  448  IV  3b  nr.  1-3)  besitzt 
Marsilius  in  Foro  lignorum  das  ganze  Haus.  Ger.  v.  Rodenkirchen  wird 
1325/31  im  Memorienbuche  von  S.  Martin  (Kessel,  Antiquitates  s.  Martini 
S.  59)  als  verstorben  erwahnt. 

Zu  nr.  422.     siehe  oben  S.  333. 

Zu  nr.  428441  lasst  sich  nur  das  Haus  S.  Aposteln  topographisch 
genau  festlegen;  die  Lage-Angaben  sind  mehrfach  nicht  sicher  zu  denten. 
Doch  scheinen  nur  die  Westseite  der  Strasse  Unter  Hutmacher  und  mehrere 
in  sie  einmundende  Sackgasschen  in  Frage  zu  kommen. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Der  Hofzins  i.  d.  K6ln.  Rheinvorstadt  wahrend  d.  Mittelalt.       365 


442. 
443. 
444. 
445. 
446. 
447. 
448. 
449. 
450. 
451. 

452. 

453. 
454 
455. 
456. 
457. 
458. 
459. 
460. 


Item  dat  eirste  Kraemhuys  gilt 

Item  dat  ander  huys 

Item  dat  dirde  hays 

Item  dat  orthuys 

Item  dat  huys  darbij 

Item  dat  hays  darbij 

Item  dat  hays  darneest 

Item  dar  neest 

Item  dat  hays  dar  bij 

Item  dat  hays  dar  bij  genant  zome 

Beyngin 
Item  da  entgain  oever  van   deme 

hose  genant  Buntougen  huys 


12  d. 
12  d. 

6  d. 
12  d. 

8  d. 
12  d. 
12  d. 

3  d. 

3  d. 


Item  dar  neest 


6  d.,  gedeilt. 


Seidmaetorg.  s.    I 


14  d. 


6  d. 


Item  dat  huys  dar  neest  gelegen        3  d. 

Item  dat  hays  dar  neest  12  d. 

Item  dat  huys  dar  neest  6  d 

Item  dat  huys  dar  aire  neest  6  d. 

Item  ever  dar  neest  6  d. 

Item  dat  huys  dar  neest  9  d. 

Item  dat  huys  dar  neest  6  d. 


Steinweg  o.   II 


1-9 

10 

11 

12, 

14 


13 


?  Bolzengasse  8.  II  5 

Steiftweg  w.  I  16.  17 
13-15 
11.  12 
9.  10 
8 
7 

5.  6 
3.  4 
1.  2 


Zu  nr.  442/444.  An  Stelle  der  3  Kramhauser  entstand  i.  J.  1373  die 
neue  K5lnische  Halle  :  Lau,  Verfassung  von  Kftln,  S.  312. 

Zu  nr.  451/452.  Die  sichere  Bestimmung  beider  Hauser  vermag  ich 
nicht  zu  vertreten. 


Recensionen. 

Die  Urbare  der  Abtei  Werden  a.  d.  Ruhr.  A.  Die  Urbare  vom 
9. — 13.  Jahrhundert,  herg.  von  R.  Kdtzschke,  in  Publikationen 
der  Gesellschaft  for  rheinische  Geschichtskunde  T.  20,  Rheinische 
Urbare  B.  2.  Bonn,  H.  Behrendt,  1906,  CCIII  u.  555  SS.  8°. 
—  Angezeigt  von  Dr.  G.  Caro  in  Zurich. 

Der  vorliegende  erste  Teil  der  Werdener  Urbare  bringt  fur  die  altercn 
Zeiten  verh&ltnismassig  wenig  ungedrucktes  Material.  Bereits  vollstandig 
ediert  sind  nach  den  Nachweisungen  des  Herausgebers  das  alteste  Werdener 
Urbar  (A,  Abschn.  II),  das  Heberegister  des  Klosters  S.  Liudger  vor  Helra- 
stedt  (D.  c.  1150,  Abschn.  VI)  und  das  Heberegister  der  Werdener  Abtei- 
hdfe  (E.  c.  1150,  Abschn.  VII).  Von  Urbar  B  (Ende  des  10.  bis  Anfang 
des  12.  Jahrh.,  Abschn.  Ill),  Heberegister  C  (c.  1050,  Abschn.  IV),  dem 
Heberegister  der  PropsteihSfe  aus  dem  zweiten  Drittel  des  12.  Jahrh.  (F, 
Abschn.  VIII)  und  dem  aus  der  Mitte  des  13.  Jahrh.  (G,  Abschn.  IX),   waren 


Digitized  by  VjOOQlC 


366  Recensionen. 

bereits  grQssere  oder  kleinere  Teile  verfffentlicht.  Nur  einige  Stucke  ge- 
geringern  Umfangs,  die  Heberegister  der  H6fe  Asterlagen  (zweites  Drittel 
des  13.  Jahrh.,  Abschn.  X),  Kalkofen  and  Einern  (13.  Jahrh.,  Abschn.  XII i 
und  der  kleineren  Klosteramter  (zweite  Halfte  des  13.  Jahrh.,  Abschn.  XV) 
sind  neu.  Der  Schwerpunkt  der  Edition  musste  demnach  in  die  Bearbeitung 
des  Materials  und  dessen  Zurechtlegang  fur  die  Verwertung  fallen,  und  es 
sei  gleich  hier  anerkannt,  dass  diese  keineswegs  leichte  Aufgabe  vom  Heraus- 
geber  mit  Sorgfalt  und  Umsicht  gel&st  worden  ist.  Die  Publikation  tritt 
ehenbiirtig  den  anderen,  neuerdings  der  gleichen  Quellengattung  gewidmeten 
zur  Seite. 

Bereits  in  seinen  „Studien  zur  Verwaltungsgeschichte  der  Gross- 
grundherrschaft  Werdentt,  Leipzig  1901,  hat  Kutzschke  wesentliche  Stucke 
der  Verarbeitung  vollzogen.  So  genugte  es,  dass  die  Einleitung  auf  einem 
gedrangten  Uberblick  iiber  die  Geschichte  der  Abtei  sich  beschrankte.  Den 
fohlenden,  aber  fiir  Auffassung  der  Vorgange  nicht  unwesentlichen  Xachweis. 
dass  Werden  zu  den  „freiherrlichen  Klosternu  gehorte,  hat  Schulte  soeben 
erbracht  (Westd.  Ztschr.  .Tahrg.  25  Heft  2  S.  178  ff.).  Dankenswert  ausfuhr- 
lich  gehalten  sind  die  KrOrterungen  iiber  die  „Qucllen  zur  Geschichte  der 
Grossgrundberrschaft  Werden",  die  mit  Vorbemerkungen  iiber  Archiv  und 
Kanzlei  beginnen  und  nach  einer  methodologischen  Auseinandersetzung  zur 
Charakterisierung  von  vier,  nach  Form,  Inhalt  und  rechtlicher  Bedeutung 
zu  scheidenden  Quell engruppen  die  handschriftliche  Ueberlieferung  mit 
wunschenswerter  Vollstandigkeit  darlegen.  An  die  Beschreibung  der  Codices 
kntipfen  sich  jeweils  die  Untersuchungen  iiber  die  A bfassungszeit  der  in 
ihnen  enthaltenen  Aufzeichnungen,  wobei  die  Verschiedenheit  der  Bestandteile 
und  spatere  Zusatze  in  geeignetster  Weise  Beriicksichtigung  linden  konnten. 
Damit  ist  eine  zuverlassige  Basis  fiir  die  Textbehandlung  gewonnen,  deren 
Genauigkeit  in  der  Wiedergabe  des  Handscbriftenbefundes  dem  Alter  und 
Wert  der  Stucke  entspricht.  Ist  auf  S.  281  Z.  31  „quis(iuett  statt  „quinque" 
zu  lesen?  Die  Ubersicht  des  vorhandenen  archivalischen  Materials  erstreckt 
sich  bis  in  die  jiingsten  Zeiten  hinab,  umfasst  also  bereits  die  Stucke,  deren 
Veroffentlichung  fiir  die  folgenden  Teile  der  Publikation  in  Aussicht  ge- 
nommen  ist.  HoflFentlich  lasst  deren  Erscheinen  nicht  allza  lange  auf  sich 
warten,  denn  ganz  ausgiebig  benutzbar  wird  auch  der  vorliegende  erste  Band 
erst  nach  Abschluss  des  ganzen  sein. 

Die  besondere  Bedeutung  der  Werdener  Urbare  besteht  darin,  dass 
sie  in  ununterbrochener  Folge  vom  9.  Jahrhundert  an  die  Entwicklung  einer 
geistlichen  Grossgrundherrschaft  begleiten,  die  urspriinglich  allerdings  bei 
weitem  nicht  zu  den  ansehnlichsten  gehort  hat,  aber  allmablich  anwachsend 
die  Grundlage  bilden  konnte  fiir  den  Erwerb  landeshoheitlicher  Rechte  durch 
den  Inhaber.  Jene  anderwarts  so  empfindliche  Liicke  der  U b er lief e rung 
z\vi8chen  Karolingerzeit  und  spaterem  Mittelalter  unterbricht  hier  nicht 
stflrend  den  Zusammenhang.  Gerade  unter  den  Urbarialaufzeichnungen  er- 
scheint  jedes  Jahrhundert  vertreten ;  nur  bieten  sie  vielfach  ein  sehr  sprodes 
Material  dar.  Mit  langen  Namenslisten  der  Zinspflicbtigen  und  den  Verzeich- 
nissen  ihrer  Leistungen  Hesse  sich   fiir  historische  Zwecke  wenig  genu*  an- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recen8ionen.  367 

fangen,   wenn  nicht  Erlauterungen   hinzutreten   und  andere  Quellen   heran- 
gezogen  werden. 

Kdtzschke  gibt  der  Ansicht  Ausdruck  (S.  VII),  dass  „aus  formellen 
Grunden"  es  am  zweckma&sigsten  ware,  Urkunden  and  Urbare  gesondert  zu 
edieren  und  ausserdem  die  far  Werden  im  14.  Jahrhandert  beginnenden 
Rechnangen  za  bearbeiten.  Es  liegt  mir  fern,  dagegen  Widerspruch  zu  er- 
heben ;  je  vollstandiger  das  Material  zuganglich  ist,  urn  so  freieren  Spielraum 
gewinnt  der  Benutzer  fur  die  Fragestellung.  Eben  deswegen  ware  jedoch 
zu  beachten,  dass  auf  mancberlei,  recht  wesentlicbe  Fragen  ein  Urkunden- 
bucb  der  Abtei  Werden  allein  noch  nicht  genugende  Auskonft  geben  konnte. 
Die  Besitzungen  des  Klosters  verteilten  sich  auf  mehrere  Stammesgebiete ; 
ripuar-  und  salfrankische,  westfalische  und  friesische  Verhaltnisse  kommen 
in  Betracht;  die  Helmstedter  Urbarialen  ftihren  gar  nach  Ostsachsen.  Aus 
den  Werdener  Quellen  mag  die  Geschichte  des  Klosters  und  die  Organisation 
seiner  Giiterverwaltung  ersichtlich  werden ;  um  jedoch  die  Zustande  all  der 
Landschaften  zu  erkennen,  in  denen  die  Guter  lagen,  reicht  das  Material 
einseitiger  Provenienz  nicht  aus,  die  Heranziehung  von  Urkundenbiichern,  die 
nach  dem  territorialen  Prinzip  angelegt  sind,  ware  stets  wieder  erforderlich, 
schon  um  die  in  den  Urbaren  selbst  hervortretenden  provinziellen  Unter- 
schiede  zu  erklaren. 

Als  Anhang  A  zu  dem  vorliegenden  ersten  Bande  teilt  Kdtzschke  unter 
83  Nummern  „ausgewahlte  Urkunden  und  Briefe  zur  Wirtschafts-  und  Ver- 
waltungsgeschichte  der  Grossgrundherrschaft  Werden"  mit,  „fast  ausnahms- 
los  ungedruckt"  und  vielfach  sehr  interessant;  aber  nur  ein  Stuck  gehdrt 
dem  12.  Jahrhundert  an,  Nr.  2—16  fallen  ins  13.,  die  ubrigen  sind  j linger; 
die  als  Anhang  B  gegebenen  „Hofrechte  und  Hofgerichtsweisungena  reichen 
nicht  uber  die  zweite  Halfte  des  15.  Jahrhunderts  hinauf.  Nach  einer  Be- 
merkung  8.  ELI  ist  „die  altere  Urkundenuberlieferung  Werdens"  von  Lacomblet 
„nahezu  vollstandig"  im  Niederrheinischen  Urkundenbuch  abgedruckt  worden. 
Ein  Hauptbestandteil  derselben,  das  Werdener  Kartular,  aus  dem  Kotzschke 
nur  ein  Stuck  uber  Waldgerechtsame  aufgenommen  hat  (Abschn.  I),  stellt 
nach  seinen  Untersuchungen  (S.  CVI  ff.)  eine  Erganzung  zu  dem  altesten 
Urbar  dar;  es  ist  in  ihm  „genau  derjenige  Teil  des  Werdener  Klostergutes, 
der  im  Urbar  keine  Behandlung  gefunden  hattf,  berucksichtigt  worden.  Die 
Nachprufung  dieser  Behauptung  und  iiberhaupt  jeder  Versuch,  fiir  Angaben 
von  Urkunden  Parallelstellen  in  den  Urbaren  zu  linden,  wird  sehr  erschwert 
durch  den  Umstand,  dass  dem  vorliegenden  Bande  ein  Register  noch  nicht 
beigegeben  ist. 

Was  sonst  geschehen  konnte,  den  ungelenken  Stoff  ubersichtlich  zu 
machen,  hat  Kdtzschke  vollauf  getan,  durch  Zerlegen  der  Urbare  in  Ab- 
teilangen  und  Unterabteilungen,  die  ein  genaues  Zitieren  ermtiglichen,  durch 
vorangeschickte  Inhaltsangaben  und  durch  Hinweise  in  den  Anmerkungen  auf 
entsprechende  Stellen  der  .  anderen  Urbare  sowohl  als  auf  Urkunden  und 
sonstige  Quellen ;  es  ist  dabei  auffallig,  dass  zwischen  dem  in  Abschn.  V  mit 
aufgenommenen  Traditionenverzeichnis  und  den  Urbaren  recht  wenig  Be- 
ziehungen  zu  bestehen  scheinen.  Die  auf  Erklarung  der  Ortsnamen  ver- 
wandte  Sorgfalt  ist  ein  anerkennenswertes  Verdienst  des  Herausgebers ;  aber 
Westd.  Zeitschr.  f.  Gcsch.  a.  Kunst.   XXV,  III.  24 


Digitized  by  VjOOQlC 


368  Recensionen. 

den  vollen  Ertrag  kano,  wie  bereits  bemerkt,  die  Arbeit  erst  bringen,  wenn 
das  Register  vorliegt.  Erst  dann  wird  es  muhelos  angangig  sein,  die  Schick- 
sale  der  Hofe  und  selbst  einzelner  Besitzsplitter  durcb  die  gesamte  Uber- 
lieferung  bindurch  zu  verfolgen. 

Im  altesten  Urbar  (A)  ist  das  einzige  Stack,  das  dem  karolingischen 
Schema  fur  Giiterbeschreibungen  eotspricht,  der  auf  Friemersheim  bezugliche 
Abscbnitt  (§  3),  einen  ehemaligen  „fiscusa  mit  Haupthof  und  Nebenhdfen, 
Salland,  dienstbaren  Hufen  und  wenigstens  einer  Kirche.  In  seinen  nStudienu 
(S.  19  ff.)  bat  Kotzschke  gezeigt,  wie  dieser  eiuheitlicb  verwaltete  Guter- 
komplex  sicb  in  mehrere  „selbstandige  Verwaltungskdrper"  aufloste,  so  dass 
nach  der  im  10.  Jahrhundert  eingetretenen  Trennung  von  Abts-  und  Konvents- 
gut  neben  den  abtischen  Hofen  Burg  und  Friemersheim  der  propstische 
Asterlagen  stand.  Nun  tauchen  im  13.  Jahrhundert  die  Herren  yon  Friemers- 
heim auf;  einer  von  ihnen,  der  Ritter  Gerhard,  hielt  nach  Urkunde  von 
1286  (Anb.  A  Nr.  13)  die  beiden  HOfe  Burg  und  Friemersheim  mit  allem 
Zubehor  von  der  Abtei  inne  gegen  Entrichtung  eines  jahrlichen  Zinses  oder 
einer  Pacht,  die  als  Pauschalquantum  fur  die  gesamten  Eingange  aus  Salland 
und  Hufen  aufzufassen  ist,  so  dass  dem  Grundherrn,  dem  Abt,  keine  weiteren 
EinkQnfte  aus  den  Hofen  zufielen.  Ein  spaterer  Herr  von  Friemersheim, 
Bovo,  wird  in  einem  Aktenstuck  von  c.  1350/60  (Anh.  A  Nr.  36)  als  villicns 
der  beiden  Hofe  bezeichnet,  und  es  wird  ihm  vorgeworfen,  dass  er  sicb  zu 
Unrecht  Herrn  des  Gebiets  von  Friemersheim  nenne,  da  doch  zu  seiner 
gleichnamigen  Burg  nicht  Land  und  Leute  gehoren,  die  eine  solche  Bezeich- 
nung  rechtfertigen  konnten. 

Ganz  augenscheinlich  liegt  hier  eine  Entwicklung  vor,  ahnlich  der,  wie 
sie  im  sudlichen  Alamannien  ganz  deutlich  nachweisbar  ist.  Die  Herren 
von  Friemersheim  sind  Nachkommen  oder  doch  Rechtsnachfolger  der  vorlangst 
zur  Ritterwiirde  emporgestiegenen  ministerialischen  Meier  des  Hofes;  als 
solchen  stand  es  ihnen  zu,  die  Zinse  der  Hintersassen  einzuziehen  und  dem 
Grundherrn  abzuliefem.  Das  Yerzeichnis  der  Einktinfte  aus  Burg  und 
Friemersheim  von  c.  1197—1226  in  Urbar  E  §  1  bringt  nur  Lieferungen 
des  villicus,  und  bereits  Urbar  G  §  16  fasst  die  Leistungen  der  Hufen  zu- 
sammen.  Als  villi ci  raiissen  die  Herren  von  Friemersheim  auch  die  niedere 
(Hof-)Gerichtsbarkeit  geiibt  haben,  und  uberdies  haben  sie  irgendwie  hohe 
Gerichtsbarkeit  hinzuerworben.  Die  Einkiinfte  des  Grundherrn,  des  Abts, 
aus  seinen  Hofen  wiirden  auf  eine  feste  Rente  beschrankt  geblieben  sein, 
die  ihm  der  Gerichtsherr  nicht  einmal  punktlich  entrichtete,  wenn  nicht  nach 
langem  Streit  durch  einen,  vermutlich  1364  geschlossenen  Yergleich  der 
Grundherr  die  Befugnis  zuruckgewonnen  hatte,  die  Zinse  der  Hintersassen 
auf  den  Pertinenzen  der  Hofe  wieder  unmittelbar,  durch  seine  Beamte,  ein- 
zuziehen. Auf  dem  Propsteihofe  Asterlagen  nahm  die  Entwicklung  einen 
anderen  Gang.  Bereits  im  12.  Jahrhundert  gab  es  hier  nicht  mehr  einen 
Ministerialen-Meier,  sondern  Hof  und  Salland  wurden  von  einem  Bauern  be- 
wirtschaftet,  der  vom  Grundherrn  (dem  Propst)  eingesetzt  als  Abgabe  ein 
Drittel  der  Ernte  zu  entrichten  hatte,  ahnlich  wie  der  Kelner  auf  den  Hofen 
der  Grossgrundherrschaft  S.  Gallen ;  aber  die  im  alamannischen  Stammesgebiet 
haufige   Zweiteilung   der  Beamtungen    feblt   bei  Werden.     Der   bauerliche 


Digitized  by  VjOOQlC 


Recensionen.  369 

Tillicus  batte  als  Schulze  zugleich  den  Vorsitz  im  Hofgericht,  wahrend  dort 
an  Stelle  des  belehnten  villicus  der  gesetzte  minister  (Ammann)  trat,  ein 
Verwaltungsbeamter,  der  mit  dem  Anbau  des  Sallands  nichts  zu  tun  hatte. 
Die  Fronden  der  Hufher  sind  bier  wie  dort  mit  dem  Aufhoren  der  berr- 
scbaftlicben  Eigenwirtscbaft  weggefallen. 

Auf  den  weitzerstreuten  Besitzungen  des  Klosters  in  Westfalen  ist 
•die  Villikationsverfassang  erst  im  Laafe  des  10.  Jahrbunderts  durcbgefuhrt 
worden,  wie  Eotzscbke  in  seinen  Stadien  S.  52  if.  nachgewiesen  hat.  Dem 
entspricht  es,  wenn  die  Bezeicbnung  Hufe  oder  mansus  far  die  abbangigen 
Outer  erst  spater  anftaucbt  (s.  S.  82)  und  aucb  dann  nicbt  auf  gleiches 
Flacbenmass  binweist,  das  sich  eben  nacbtraglich  schwer  einfuhren  liess. 
Die  ostsachsischen ,  um  Helmstedt  gruppierten  Besitzungen  Werdens,  die 
freilich  erst  im  Urbar  B  erscbeinen,  weisen  die  typische  Hufenordnung  auf; 
das  Salland  der  Hofe  ist  nacb  Urbar  D  verhaltnismassig  klein,  meist  im 
Au8inass  von  drei  Hufen,  und  wird  als  „territoriumu  bezeicbnet,  ein  Ausdruck, 
der  wobl  auf  gescblossene  Lage  hindeutet.  Fur  die  Frage  nach  den  Zu- 
sammenbangen  zwiscben  der  alten  Villikation  und  dem  jungeren  Rittergut 
liessen  sicb  aus  einer  Untersucbung  dieses  zum  Teil  in  der  Altmark  ge- 
legenen  Splitters  der  Werdener  Grossgrundberrscbaft  Aufscblusse  erwarten. 

In  den  Materialien  geistlicber  Provenienz  finden  sich  bin  und  wieder 
Stucke  eingesprengt,  die  sehr  erwunschte  Nacbrichten  fiber  die  Besitzver- 
haltnisse  von  Laien  geben.  So  fuhrt  Urbar  A  §  24  das  ansehnliche  Erbgut 
eines  Friesen  auf;  als  Beilage  zu  der  Heberolle  in  Abscbnitt  XIII  ist  ein 
„Verzeichnis  der  Einkunfte  Ritter  Hermanns  von  Ludingbausen"  von  1334 
wieder  abgedruckt.  Nach  verschiedenen  Richtungen  hin  lassen  sicb  aus  den 
Werdener  Urbarien  Aufschlusse  gewinnen,  nicht  nur  von  dem  Gesicbtspunkte 
aus,  der  fur  ihre  Verwertung  allerdings  der  nachtliegende  ist,  die  Frage 
nach  der  Organisation  der  klosterlichen  Guterverwaltung.  Eine  Publikation 
wie  die  vorliegende  erfullt  ihren  Zweck,  wenn  sie  zu  weiteren  Forschungen 
anregt,  fur  die  sie  eine  sicbere  Grundlage  bietet. 


<^®^ 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Westdeutsche  Zeitschrift  XXV,  Taf.  5. 


Zwei  Maironen-Reliefs  vom  Heidenfels  bei  Landstuhl. 

Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by 


Google 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  zum  ersten  Drittel 
des  12.  Jahrhunderts. 

Von  W.  Ganzenraiiller. 

Einleitung:  Anschauungen  fiber  die  Ministerialitat 
in  Deutschland  und  Frankreich. 

Noch  immer  fehlt  es  an  einer  allgemein  anerkannten  Theorie 
uber  die  Entstehung  und  Entwicklung  der  Ministerialitat.  Die  erste 
umfassende  Bearbeitong  dieses  Gebiets  verdanken  wir  bekanntlich 
A.  v.  Furth,  der  jedoch  haupts&chlich  die  Ministerialen  des  12.  und 
13.  Jahrhunderts  behandelt  hat.  Uber  diesen  Zeitpunkt  zurttck  ging 
Nitzsch  in  seinem  Buch  „Ministerialitat  und  Burgertum."  Beide  sind 
der  Ansicht,  dass  die  Ministerialen  aus  Unfreien  hervorgegangen  sind, 
deren  Stellung  sich  durch  Kriegsdienst  und  Dienst  in  Amtern  gehoben 
hat.  Das  1st  auch  heute  noch  die  herrschende  Ansicht,  die  am  schroffsten 
von  R.  Schroder  (R.  G.4  438  n.  8)  vertreten  wird,  der  erklart,  auf  die 
Frage,  ob  die  Ministerialen  frei  oder  unfrei  gewesen,  sei  in  einem 
ernsthaften  Buch  nicht  weiter  einzugehen,  eine  Behauptung,  die  Zeumer 
in  seiner  Neubearbeitung  von  Waitz'  Verfassungsgeschichte  (V,  346)  mit 
Recht  als  zu  weitgehend  bezeichnet.  Eine  kurze  Zusammenfassung 
der  herrschenden  Ansicht  hat  G.  v.  Below  im  HandwOrterbuch  der 
Staatswissenschaft  (Artikel  Ministerialitat  p.  782  ff.)  gegeben. 

Eine  vGllig  abweichende  Theorie  wurde  neuerdings  von  Ph.  Heck 
aufgestellt  in  seinen  „Beitragen  zur  Geschichte  der  Stande  im  Mittelalter". 
In  einem  ersten  Band  sucht  er  nachzuweisen,  dass  unter  nobiles,  homines 
Franci  nicht,  wie  man  seither  annahm,  die  Adligen,  sondern  die  Ge- 
meinfreien  zu  verstehen  sind,  dass  dagegeri  liber  und  ingenuus  in  der 
karolingischen  Periode  ausser  dem  allgemeinen  Wortsinn  (frei),  auch 
die  Bedeutung  freigelassen,  minderfrei  habe. 

Westd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  a.  Kunst.    XXV,    IV.  25 


Digitized  by  VjOOQlC 


372  W.  Ganzenmuller 

In  einem  zweiten  Band  „der  Sachsenspiegel  und  die  St&nde  der 
Freien"  beschaftigt  sich  Heck  speziell  mit  den  sSLchsichen  Rechtsver- 
haltnissen.  Das  Wesen  der  Hauptgliederung  der  Freien  findet  er  in  dem 
Gegensatz  zwischen  SchGffenbaren  und  Nichtschdffenbaren,  d.  h.  zwischen 
Alt-  und  Vollfreien  einerseits,  Minderfreien  (Libertinen,  Mundlingen) 
andrerseits.  Aus  diesem  Zusammenhang  ergibt  sich  far  ihn  auch  die 
Identitat  der  Ministerialen  mit  einem  Teil  der  alten  Mundlinge  (p.  709  ff.). 

Er  begrilndet  diese  Ansicht,  die  er  selbst  die  Libertinentheorie 
nennt,  zunachst  mit  ihrer  Einfachheit:  wahrend  die  herrschende  Theorie 
annehmen  muss,  einmal,  dass  die  alten  Mundlinge  —  die  sich  als  solche 
nicht  mehr  nachweisen  lassen  —  ihren  Stand  geandert  haben,  sodann, 
dass  aus  dem  Stand  der  Unfreien  sich  eine  neue  Gruppe  rechtlich  ab- 
gesondert  hat,  so  genttgt  fur  seine  Theorie  die  Annahme  einer  Ver- 
schiebung  der  Terminologie,  einer  Sprachspiegelung ;  die  alteren  Quellen 
betonen  mehr  die  Freiheit,  die  jiingeren  mehr  die  Dienstbarkeit. 
tlbrigens  reicht  auch  der  zwischen  dem  letzten  Zeugnis  altsachsischer 
Standesgliederung  und  dem  ersten  Auftreten  der  Ministerialen  liegende 
Zeitraum  nicht  aus,  urn  eine  derartige  Anderung  zu  ermoglichen. 

Zu  demselben  Ergebnis  fuhrt  ihn  seine  Betrachtung  der  Dienst- 
rechte:  nicht  die  vier  Hofamter  haben  die  Ministerialitat  geschaffen, 
sondern  die  Ministerialen,  die  als  liberti  Achtungsdienste  schuldig  waren, 
warden  hierzu  verwendet,  eine  Tatsache  die  der  Verwendung  von  Freien 
in  diesen  Amtern  parallel  stelit.  Auch  der  Reiterdienst  kann  die 
Ministerialitat  nicht  erzeugt  haben,  da  es  —  jedenfalls  in  Sachsen 
—  auch  burgerliche  und  bauerliche  Ministerialen  gibt.  Nicht  die  Un- 
freien, sondern  die  heerespflichtigen  frilinge  hat  man  naturgemass  zu 
Waifendiensten  verwendet. 

Auch  in  Bezug  auf  Sterbfall,  Eigentumsfahigkeit,  Erb-  und  Ehe- 
reclit  untersucht  Heck  die  Frage  und  kommt  zu  dem  Schluss,  dass  auch 
hier  die  Dienstrechte  seine  Theorie  beweisen. 

Neuerdings  hat  Wittich  im  1.  Heft  der  Vierteljahrschrift  fttr 
Sozial-  und  Wirtscliaft^geschichte  1906  eine  Abhandlung  veroffentlicht 
,,Uber  Altfreiheit  und  Dienstbarkeit  des  Uradels  in  Niedersachsenu,  in 
dor  er  die  Hecksche  Theorie  vollstandig  von  der  Hand  weist  (S.  insbes. 
Anm.  73).  Die  Ministerialen  sind  nach  ihm  Unfreie,  die  durch  die 
Hofamter  gestiegen  sind.  Doch  verschiebt  sich  spater  durch  den  Ein- 
tritt  Altfreier  in  die  Ministerialitat  das  Verhaitnis  so,  dass  man  von 
einer  Altfreiheit  der  Ministerialitat  sprechen  kann  (p.  75).  Wittich 
dehnt   seine  Behauptung  auf  ganz  Niedersachsen  aus.     Die  herrschende 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        373 

Ansicht  von  dem  bdrigen  Ursprung  der  Masse  der  Dienstmannengeschlechter 
sei  vdlligunhaltbar;  der  Ursprung  der  zahllosen  Dienstmannengeschlechter 
des  12.  u.  13.  Jabrhnnderts  kdnne  nicht  in  den  wenigen  Stall-,  Kuchen- 
und  Kammerknechten  der  F  first  en  und  Bischdfe  zur  Zeit  der  Karolinger 
und  s&cbsischen  Kaiser  gesucht  werden. 

Etwas  fruher  als  Heck  hat  Sohm  in  der  Z.  f.  R.  G.  XXI  eine  eben- 
falls  von  der  herrschenden  Ansicht  abweichende  Untersuchung  verOffent- 
licht.  Die  Abweichung  bezieht  sich  aber  nur  auf  die  Zeit,  nicht  auf 
die  Art  der  Entstehung  der  Ministerialitat,  oder,  wie  Heck  es  aus- 
driickt  (p.  712):  nicht  das  herkommliche  Bild  der  Ministerialitat  hat 
Sohm  beanstandet,  sondern  es  nach  ruckwarts,  in  die  germanische  Zeit 
zuruckgeworfen,  auch  fur  diese  Zeit  die  rechtsgeschichtliche  Entstehung 
der  Libertinenqualitat   durch    den  Einfluss    der   Berufstatigkeit    ersetzt. 

Wahrend  demnach  in  Deutschland  die  Frage  nach  Entstehung 
und  Wesen  die  Ministerialitat  eine  Ftllle  von  Bearbeitungen  gefunden 
hat,  ist  sie  in  Frankreich  noch  kaum  angeschnitten  worden.  Eine 
Spezialbearbeitung  des  Themas  existiert  tiberhaupt  nicht.  Aber  auch  die 
vorhandenen  Rechts-  und  Verfassungsgeschichten  geben  keinen  genugenden 
Aufschluss  fiber  unsre  Frage. 

Allerdings  hat  Guerard  wohl  an  die  Ahnlichkeit  zwischen  den 
serviteurs,  rainisteriales  du  Roi  und  den  deutschen  Ministerialen  ge- 
gedacht.  Er  verweist  in  seiner  Einleitung  zu  dem  Cartulaire  de  l'abbaye 
de  St.  Pere  de  Chartres  (§  25)  mehrfach  auf  deutsche  Verhaltnisse, 
insbesondere  zitiert  er  das  Buch  von  Ftirth,  lasst  sich  aber  auf  das 
Problem  nicht  n&her  ein. 

Auch  Deloche  scheint  in  seiner  Vorrede  zum  Cartulaire  de  Beaulieu 
Ministerialen  im  Auge  gehabt  zu  haben,  wenigstens  da,  wo  er  von  den 
serfs  vicaires  spricht  (Preface  S.  LXXII  ff.).  Er  stellt  fest,  dass  sie 
ehemalige  fiscalinen  waren  und  sieht  in  ihrer  Sonderstellung  „la  marque 
d'une  sup^riorite  originelle"  (XCIX).  Den  „cliensu  betrachtet  er  (p.  CI) 
als  ein  Mittelding  zwischen  miles  und  rusticus,  geht  jedoch  nicht 
naher  auf  seine  rechtliche  Stellung  ein. 

Bei  anderen,  neueren  Schriftstellern  aber  fehlt  es  sogar  an  einem 
Hinweis  darauf,  dass  der  Ausdruck  ministerialis  etwas  anderes  als  eine 
Beamtenkategorie  bezeichnet,  oder  an  einer  Ahnung  davon,  dass  sich 
die  Ministerialen  in  Frankreich  unter  anderen  Bezeichnungen  bergen 
kOnnten. 

So  sagt  z.  B.  Luchaire  in  seiner  Histoire  des  institutions  monarchi- 
ques  de  la  France  sous  les  premiers  Capetiens:  les  officiers  royaux  sont 

25* 


Digitized  by  VjOOQlC 


374  W.  Ganzenmuller 

designes   sous    la    denomination    generate   de    ministri,    officiates  regis, 
ministeriales  (I,  208).     An  zwei  der  dort  angeffthrten  Stellen    1st  tat- 
sachlich    von    Beam  ten    die  Rede,    an    der    dritten  dagegen  kann   man 
zweifeln:  Es  heisst  hier,  dass  ministeriales  nostri  Aurelianenses  et  milites 
sich  durch  rapinae  an  einem  Kloster  vergangen  haben  (Hist,  de  France 
X,  607).    Eine  andere  ahnliche  Stelle  dagegen  ist  sicher  missverstanden 
worden:  Luchaire  fuhrt  in  einer  Anmerkung  aus  einer  Urkunde  von  1141 
an  die  Worte:   „de  violentia   et   invasionibus,  quas    noster   praepositus 
ceterique  nostri  satellites  etc."  praepositus  ist  naturlich  ein  Beamter,  der 
ebenfalls  satelles,  d.  h.  Dienstmann  ist.    Satelles  ist,  wie  Luchaire  ganz 
richtig  an  fuhrt,  besonders  haufig  in  den  Texten  an  der  ersten  Halfte  des 
11.  Jahrhunderts.    (Luchaire  I,  215  a.  2).     Er  spricht  immer  nur  von 
„ serfs";  er  wirft  (II,  113  ff.)  Leute,  die  eine  willkurlich  aufzuerlegende 
Steuer  zahlen  mttssen,  zusammen  mit  solchen  qu'on  ne  saurait  conside>er 
comme   des  veritables  serfs,  wie  die   famuli  ecclesie  Parisiensis,    denen 
Paschalis   II.  in  einer  Bulle  das  Recht   bestatigt,    gegen  Freie  als  Ge- 
richtszeugen  und im  gerichtlichen  Zweikampf  aufzutreten  (Guerard  IV,  223). 
Auch    in    dem   hierher  gehorigen  4.  Band  der  Histoire  du  droit 
et  des  institutions  de  la  France  von  Glasson  wird  zwar  von  dem  Gegen- 
satz  zwischen  den  feoda  militum    und   den  sergenteries  gesprochen,  die 
sich  hauptsachlich  in  der  Normandie  finden.    Doch  fugt  er  nur  hinzu: 
comme  officiers,  les  sergents  ctaient  de  deux  sortes,  les  grands  sergents 
£taient  tenus  des  fonctions  aupres  du  roi  (Hofamter)  —  les  petits  sergents 
remplissaient  des  fonctions  tres  diverses,  notamment  celles  d'administration 
des    seigneurs    particuliers  (p.    282).      Wo   er  die  vavassores  bespricht 
(p.  746),  geht  er  aus  von  ihrer  Stellung  als  Gerichtsbeamte  und  fuhrt  hier- 
fur  Belege  aus  den  Etablissements  St  Louis  und  anderen  spateren  Rechts- 
btichern  an.     Der  vavassor  hat  die  niedere  Gerichtsbarkeit ;   als  Vasall 
versieht    er   haufig    die  Funktionen    eines   Knappen    und  wird  auch  so 
bezeichnet  (vielleicht  Verwechslung  mit  serviens  —  Ministeriale?)  Schliess- 
lich  fahrt  Glasson  noch  ein  Beispiel  aus  dem  Jahr  1458  (!)  an,  woraus 
man  ersehe,    dass   durchaus  nicht   alle  Leistungen  der  vavassores  edler 
Natur  seien ;    die   vavassorie  sei   un   bien  moitte  noble  moitie  roturier. 
Hier  zeigt    sich   besonders    deutlich,    dass   Glasson   die   Urkunden    des 
fruhen  Mittelalters  viel  zu  sehr  zurucktreten  lasst  gegentlber  den  spatern 
und    hauptsachlich    den  coutumes.     Da   seine  Quellen   meist  einer  Zeit 
entstammen,  wo  die  Ministerialitat  im  Verschwinden  begriffen  oder  gar 
schon  verschwunden    ist,    so  musste   ihm    ihre  Existenz   in    Frankreich 
entuehen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        375 

Auch  Viollet  drttckt  sich  ganz  ahnlich  aus  wie  Lucbaire.  Er 
spricht  in  seiner  Histoire  des  institutions  politiques  et  administratives 
de  la  France  Bd.  Ill,  251  von  der  „ determination  vague  de  ministe- 
rialist unter  der  man  im  hohen  Mittelaiter  prevots,  viguiers  und  bayles 
oft  zusammengefasst  habe.  Ebenso  ist  serviens  un  terme  vague  qui 
designe  des  serviteurs  d'ordre  tres  divers  (ibid.  Ill,  253). 

Hingegen  sagt  Flacb  (Origines  de  Tancienne  France  II,  115)  da, 
wo  er  von  den  maires  und  avoues  spricht,  ausdrucklich :  „loin  qu'ils 
puissent  etre  assimiles  aux  serfs,  ils  se  rapprocbent  chaque  jour  davantage 
de  la  condition  des  nobles  et  ils  tiniront,  comme  les  ministeriales  alle- 
rnands,  par  entrer  dans  leurs  rangs."  Doch  fehlt  es  noch  an  genugender 
Klarheit  im  Ausdruck.  Er  denkt  sich  offenbar  die  Ministerialitat  ent- 
standen  durch  Dienst  in  Amtern,  vermeidet  es  aber,  eine  bestimmte 
Klasse  anzugeben,  aus  der  sie  hervorgegangen  ist;  ja  er  sagt  ausdrucklich 
(II,  371)  ^les  seigneurs  prennent  leurs  serviteurs  dans  tous  les  rangs, 
dppuis  le  serf  qui  devient  bouvier  ou  cuisinier  jusqu'au  noble  qui  devient 
chambellan  ou  marechal".  Den  Ochsenhirten  kann  man  kaum  zu  den 
Ministerialen  im  technischen  Sinn  rechnen;  jedenfalls  aber  war  zu  der 
Zeit,  da  der  „Adligetf,  d.  h.  der  Altfreie  in  die  Ministerialitat  eintrat, 
dem  niederen  Unfreien  der  Zugang  zu  diesem  Stand  verschlossen.  Von 
den  rechtlichen  Folgen,  die  der  Eintritt  in  die  Ministerialitat  hat,  er- 
witlint  er  nichts,  wie  denn  ttberhaupt  die  administrativen  Verhaltnir-se 
mehr  hervortreten  als  die  juristischen.  Immerhin  gibt  er  doch  die  Existenz 
eines  Ministerialenstandes  in  Frankreich  zu. 

Guilhiermoz  dagegen  glaubt  dies  vollig  in  Abrede  stellen  zu  konnen. 
So  sagt  er  (L'origine  de  la  noblesse  en  France  459)  „que  la  vassalite 
a  l'origine  se  conciiiait  fort  bien  avec  la  non-liberte.  Mais  il  cessa  de 
bonne  heure  d'en  etre  ainsi  et  ces  deux  conditions  devinrent  completement 
incorapatibles".  In  Deutschland  allerdings  habe  es  eine  Klasse  unfreier 
Ritter  gegeben,  die  Ministerialen.  Die  deutsche  Entwicklung  stehe 
aber  im  Gegensatz  zu  der  franzosischen  Er  findet,  dass  die  Ministe- 
rialen des  Deutschen  Mittelalters  nur  die  Fortdauer  der  ministeriales  des 
capitulare  von  789  (Bor.  I,  67)  darstellen.  So  einfach  liegt  die  Sache 
doch  nicht;  aber  wenn  auch,  so  sollte  man  sich  doch  billig  wundern, 
wenn  eine  karolingische  Institution  sich  nur  in  Deutschland,  nicht  auch  in 
Frankreich  fortgesetzt  hatte.  Jedenfalls  ware  eine  genauere  Ausftthrung 
am  Platze  und  wertvoller  gewesen,  als  die  Bemerkung,  mit  der  er  einen 
Teil  der  Zallingerschen  Forschungen  (Ministeriales  und  milites  21 — 40) 
glaubt  von  der  Hand  weisen  zu  k5nnen. 


Digitized  by  VjOOQlC 


376  w-  Ganzenmuller 

Die  schroffe  Ablehnung  einer  franzosischen  Ministerialitat  ist  bereits 
von  E.  Mayer  for  unrichtig  erklart  worden  (Z.f.  R.  G.  XXXVI,  NF.  XXUI). 
Sie  ist  umbo  unbegreiflicher,  als  Guilhiermoz  in  den  ersten  Kapiteln  seines 
Baches,  wo  er  den  romiscben  Ursprung  der  Vasallitat  zu  erweisen  sucht. 
dauernd  damit  operiert,  dass  er  von  gleichen  Bezeichnungen  im  spat- 
rOmischen  und  in  den  germanischen  Reichen  der  Merovingerzeit  glaubt 
auf  gleiche  Institute  schliessen  zu  konnen.  Die  Ricbtigkeit  oder  Un- 
richtigkeit  dieser  Bebauptungen  bat  rait  der  vorliegenden  Arbeit  nichts 
zu  tun.  Jedenfalls  aber  kdnnte  man  erwarten,  dass  jemand,  der  aus 
der  Gleichheit  so  allgemein  gehaltener  AusdQcke  wie  „viri  fortes"  und 
„dcv5p££  Iv/upoi"  so  weitgehende  ScblQsse  ziebt,  aucb  aus  dem  gleich- 
zeitigen  Auftreten  von  Bezeichnungen  wie  clientes,  servientes,  famuli, 
satellites  auf  ahnliche  oder  gleiche  Einrichtungen  in  Deutscbland  und 
Frankreich  geschlossen  hatte.  Das  ist  nicht  der  Fall.  So  sagt  er 
z.  B.  p.  114  les  titulaires  d'offices  domestiques  (ministeriales,  servientes) 
peuvent  recevoir  aussi  des  benefices  lorsqu'ils  sont  de  condition  libre 
ou  lorsque,  tout  en  etant  de  condition  servile,  ils  remplissent  un  office 
important;  ganz  ahnlich  spricht  er  p.  352  von  der  Fahigkeit  als  Zeugen 
zu  dienen,  die  ausser  den  Rittern  bisweilen  aucb  die  Burger  besessen 
hat  ten,  et  surtout  une  classe  de  personnages  qui  se  haussaient  volontiers 
ill  cote  des  gentilshommes,  les  officiers,  les  „sergentsa  des  seigneurs. 
Ja,  das  sind  doch  nichts  anderes  als  Ministerialen !  In  cp.  II  §  XI 
spricht  er  von  den  chevaliers  domestiques  ou  chases;  er  ftthrt  fur  sie 
auch  die  Bezeichnung  milites  de  familia  an.  In  einer  Anmerkung 
(p.  247  a.  9)  sagt  er,  in  Deutscbland  babe  dieser  Name  einen  be- 
sonderen  Sinn  gehabt,  man  habe  darunter  Ministerialen  verstanden.  In 
Frankreich  doch  wohl  auch!  Ebenso  erwahnt  er  p.  309  f.  relief,  plait 
de  morte  main  etc.  Obgleich  er  hier  das  Bamberger  Dienstrecht  zum 
Vergleich  beranzieht,  ubersieht  er  auch  hier  das  Gemeinsame  der 
Einrichtung. 

Bei  der  Wichtigkeit,  die  die  Ministerialitat  fur  die  Entwicklung 
des  Lehenswesens  gehabt  hat,  ist  die  unausbleibliche  Folge  seines  Stand- 
punkts  die,  dass  ihm  gewisse  Verhiiltnisse  in  vollig  schiefem  Licht  er- 
scheinen.  Dies  ist  der  Fall  z.  B.  cp.  II  §  X,  wo  er  von  vassalite  et 
feodalit<$  spricht  und  im  Gegensatz  zu  Flach  die  Ansicht  aufstellt,  dass 
die  enge  Yerbindung  von  Treueid  und  Belehnung  bereits  im  9.  Jahr- 
hundert  sehr  weit  vorgeschritten,  wenn  nicht  vollendet  gewesen  sei  (p.  241). 
Flach  kommt  in  seinen  AusfQhrungen  (II,  455)  der  Sache  viel  naher, 
nur    ist   er  sich    nicht    klar    darUber,    dass    die   Leute,   die  nur  gegen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialist  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        377 

Unterhalt,  nicht  urn  Lehen  dienen,  in  spaterer  Zeit  —  Ministerialen 
sind.  Flach  stutzt  sich  eben  zu  einseitig  auf  die  Chansons  de  geste, 
wodurch  es  ihm  unmoglich  wird,  eine  zeitlich  genaue  Fixierung  zo  treffen. 
Besonders  unklar  sind  aber  die  Ausfuhrungen,  die  Guilhiernioz  cp.  II  §  XIV 
gibt.  Er  spricht  hier  von  dem  caract&re  quasi -servile  de  la  vassalite. 
Dieser  zeigt  sich  einmal  in  der  Terminologie,  wofur  er  besonders  den 
Ausdruck  „ligeu  anfuhrt,  der  unten  naher  besprochen  werden  soil;  so- 
dann  zeigt  er  sich  aber  auch  in  der  Tatsache,  dass  der  Herr  das  Recht 
hat,  seine  milites  zu  verschenken.  Ein  so  weitgehendes  Recht  an  die 
Person  eines  andern  in  der  „gleichsamu  unfreien  Stellung  dieses  andern 
begrOndet  zu  sehen,  inacht  einen  geradezu  naiven  Eindruck.  Nicht 
„gleichsamu  sondern  de  iure  befand  sich  ein  Teil  der  Ritter  in  unfreier 
Stellung,  namlich  eben  die  Ministerialen. 

Dass  der  Verfasser  „das  Verhaltnis  der  vasallitischen  Nobilitat 
zur  volksrechtlichen  Standegliederung"  nicht  genau  untersucht  hat,  wurde 
ihm  bereits  von  Mayer  (1.  c.)  vorgeworfen,  der  auch  den  einen  Grund 
hierfQr,  namlich  seine  ablehnende  Stellung  zur  Heckschen  Theorie,  an- 
gefuhrt  hat;  ubrigens  berechtigt  auch  eine  ablehnende  Haltung  nicht 
dazu,  kurzweg  von  inanite  de  ce  systeme  malencontreux  zu  sprechen. 
Der  andere  Grund  far  die  ungenttgende  Behandlung  des  Themas  ist  auch 
hier  die  Nichtbeachtung  der  Ministerialitatsverhaltnisse.  Es  sollte  doch 
nicht  schwer  sein,  den  Parallelismus  zu  erkennen  zwischen  Stellen  wie 
Casus  sancti  Galli  continuatio  II *)  und  Cartulaire  de  Beaulieu  92  f. 2). 
Hier  wie  dort  handelt  es  sich  urn  niedere  Beamte,  die  anfangen  nach 
Rittersart  zu  leben.  Denn  bei  den  Mdnchen  von  Beaulieu  war  es 
sicher  nicht  eine  theoretische  Erwagung,  sondern  eine  praktische  Er- 
fahrung,  die  den  Erlass  des  Verbots  herbeifuhrte.  Wie  Deloche  be- 
reits nachgewiesen  hat  (s.  o.)  handelt  es  sich  hier  um  fiscalini.  Sie 
zahlen  keinen  Zoll;    ausser  4  den.  und  einem  mansus  erhalten  sie  den 


l)  cellerarii  ecclesii  iura  villicationis  in  morem  beneficiorum  habere 
contendebant  et  contra  consuetudinem  quidam  ex  ipsis  more  nobilium  gladium 
cingebant  (MG.  SS.  II,  161). 

*)  nullus  ex  illis  neque  de  posteris  eorum  efficiatur  miles  neque  ullus 
portet  scutum  neque  spadam  neque  ulla  arma  nisi  tantum  lanceam  et  unum 
speronum;  non  habeant  vestem  scissam  de  antea  et  de  retro,  sed  tantum 
clausae  fiant.  Hierzu  lasst  sich  auch  das  bei  Lavisse,  Histoire  de  France  II,  2 
p.  288  angefuhrte  Gesetz  Balduins  VII.  vergleichen,  das  alien  Flandrern 
a  moins  qu'on  ne  soit  bailli,  chatellain  ou  officier  du  prince,  das  Waffen- 
tragen  verbietet.  Die  Stelle,  die  bei  Lavisse  ohne  Quellenangabe  zitiert 
wird,  findet  sich  bei  Ferreolus  Locrius  266. 


Digitized  by  VjOOQlC 


378  W.  Ganzenmuller 

dritten  Teil  aller  Gerichtsgefalle ;  ihre  Lehen  (honores  —  so  noch  ofter 
in  diesem  Cartular)  vererben  sich  auf  ihre  ehelichen  SOhne,  doch  hat 
der  Nachfolger  100  sol.  zu  zahlen.  Ihre  ganze  Stellung  neb  men  sie  nur 
auf  Wohlverhalten  ein  (quamdiu  fideles  permanserint),  im  andern  Fall 
ad  servitutem  revertant  (vgl.  die  Stiftungsurkunde  Konrads  II  fur  Lim- 
borg  aus  dem  J.   1035). 

Gut  sind  dagegen  die  Ausfuhrungen  uber  Squipement  complet  ou 
restreint  cp.  II  §  VII,  nur  ware  noch  nachzuweisen  gewesen,  wie  dies 
Mayer  VG.  II,  184  ff.  tut,  dass  der  Leichtbewaffnete  sich  mit  dem  Ministe- 
rialen  deckt. 

Wenn  man,  in  Ubereinstimmung  mit  samtlichen  deutschen  For- 
schern,  die  sich  zu  dieser  Frage  geaussert  haben,  auch  in  den  west- 
lichen  Nachbarlandern  Deutschlands  Ministerialen  zu  finden  erwartet, 
so  ergibt  sich  auch  hier,  wie  fur  Deutschland,  die  Frage  nach  ihrem 
Ursprung;  sind  sie  aus  den  Unfreien  hervorgegangen  oder  aus  den 
liberti  und  in  welcher  Zeit  sind  sie  entstanden? 

Die  flandrische  Ministerialit&t. 

§  1.    Bearbeitungen. 

In  der  vorliegenden  Arbeit  sollen  diese  Fragen  unter  Beschran- 
kung  auf  Flandern  untersucht  werden.  Es  wird  gentigen,  die  Nach- 
richten  bis  zum  1.  Drittel  des  12.  Jahrhunderts  zu  verfolgen.  Nach 
Mayer  VG.  II,  203  lasst  sich  nach  dem  Jahr  1127  (Ermordung  des 
Grafen  Karl  des  Guten)  ein  Unterschied  zwischen  freien  und  unfreien 
Schwerbewaffneten  nicht  mehr  nachweisen,  d.  h.  die  Ministerialen  sind 
vollig  mit  den  freien  Rittern  verschmolzen.  „Dass  dort  kein  Unter- 
schied mehr  zu  erkennen  ist",  lasst  sich  aber  auch  auf  die  Unzulanglich- 
keit  der  vorhandenen  Quellen  zurttckfuhren.  Da  die  Nachrichten,  um 
dies  gleich  hier  zu  erwahnen,  sehr  durftig  sind,  so  empfiehlt  es  sich, 
nicht  nur  die  Ministerialen  der  Kloster  und  der  benachbarten  Bischofe 
(Cambrai  und  Tournai)  heranzuziehen,  sondern  auch  auf  die  franzosischen 
Verhaltnisse  gelegentlich  einen  Blick  zu  werfen.  Freilich  kann  es  sich 
hier  hinsichtlich  Frankreichs  nur  um  einzelne  Fingerzeige  handeln. 
Aber  schon  ein  oberflachliches  Schtirfen  lasst  erkennen,  dass  bei  syste- 
matischem  Ausbau  reicher  Fund  zu  erwarten  ist. 

Eine  systematische  Bearbeitung  fur  das  Gesamtgebiet  existiert 
meines  Wissens  nicht ;  dagegen  gibt  DuprSel  in  den  Melanges  Paul  Fredericq 
einen  kurzen  Abriss  uber  die  Verhaltnisse  der  Ministerialen  von  Cambrai, 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandri8che  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        379 

durchans  im  Anschluss  an  die  allgemeine  Ansicht.  (Ministeriales, 
one  classe  de  personnes  qui  etablissent  une  sorte  de  continuity  entre  la 
servility  et  la  noblesse  p.   203.) 

Die  kleine  Arbeit  von  Dieckmeyer  „Die  Stadt  Cambrai,  verfassungs- 
geschichtliche  Untersuchungen  aus  dem  10.  bis  gegen  Ende  des  12.  Jahr- 
hunderts"  bringt  nichts  Neues  bei  und  kann  also  hier  ttbergangen  werden. 
Dagegen  gibt  Giry  (Historie  de  la  ville  de  St.  Omer),  der  allerdings 
auch  noch  nichts  von  einer  flandrischen  Ministerialitat  weiss,  einige 
wertvolle  Nachweise  z.  B.  iiber  die  Dapiferi  von  St.  Omer. 

Das  grundlegende  Werk  fttr  flandrische  Rechtsgeschichte  ist  die 
von  Warnkdnig  1835  ff.  verfasste  „ Flandrische  Staats-  und  Rechtsge- 
schichte." Die  Bezeichnung  ministerialis  wird  zwar  hier  erwahnt,  doch 
setzt  der  Verfasser  hinzu :  „sowohl  die  ausdrucklich  auf  die  Ministerialen 
sich  beziehenden  Urkunden,  als  die  Bestimmungen  in  den  Keuren  — 
lassen  uns  in  denselben  nur  Beamte  und  Diener  sehen."  Der  Ausfuhrung 
einer  allgemeinen  Theorie  enthalte  er  sich;  insbesondere  trage  er  Be- 
denken,  die  von  Herrn  v.  Fttrth  neuerdings  aufgestellte  auf  Flandern 
anzuwenden  (III,  I,  113). 

Dagegen  erwahnt  naturlich  Pirenne  in  seiner  Belgischen  Geschichte 
Bd.  I  die  Ministerialen  des  Gfteren,  und  zwar  durchaus  im  Einklang 
mit  der  herrschenden  Theorie.  Nach  p.  154  hat  die  Ritterschaft  bereits 
im  11.  Jahrhundert  den  grossten  Teil  der  Ministerialen  in  sich  auf- 
genommen. 

§  2.     Quellen. 

Was  die  Quellen  anlangt,  so  ist  zunachst  zu  konstatieren,  dass 
ein  Dienstrecht  fttr  die  Ministerialen  der  Grafen  nicht  bekannt  ist. 

Umso  wichtiger  sind  daher  die  Cartularien  der  Kloster,  die  z.  T. 
bis  in  die  Zeit  Karls  des  Grossen  und  noch  weiter  zuruckreicben. 

An  erster  Stelle  ist  hier  zu  nennen  die  Abtei  St.  Peter  in  Gent, 
der  Uberlieferung  nach  gegrundet  vom  hi.  Amandus  (610  oder  635  nach 
Chevalier). 

Das  Cartular  ist  zuerst  (sehr  dilettantenhaft)  herausgegeben  worden 
von  Van  de  Putte,  nach  ihm  von  van  Lokeren,  der  aber  das  Original 
nicht  eingesehen  hat,  weshalb  seine  Ausgabe  ebenfalls  eine  Masse  Fehler 
enthalt.  Die  Schrift  ist  nach  Pirenne  3j  einheitlich  bis  1041  und  stimmt 
mit  der  zweier  Originalurkunden  des  Klosters  uberein.  Da  diese,  wie 
aus    der    Scriptumzeile    hervorgeht,   von    einem    MOnch    Lanterus   ge- 


*)  Commission  Royale  d'Histoire  1895,  p.  107  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


380  W.  Ganzenmuller 

schrieben  sind,  so  kann  man  diesen  mit  zienilicher  Wahrscheinlichkeit 
als  den  Verfasser  bezeichnen;  entstanden  ware  das  Cartular  demnach 
kurz  vor  der  Mitte  des  11.  Jalirhunderts.  Von  besonderer  Wichtigkeit  ist 
ein  memoratoriura  qualiter  domnus  Einhardus  venerabilis  abba  insti- 
tuit  stipendia  fratrum.  Kinhard,  der  bekannte  Geschichtsscbreiber,  war 
Abt  des  Klosters  von  815  an. 

Far  unser  Thema  weniger  ergiebig  ist  das  Cartular  des  anderen 
grossen  Genter  Klosters,  das  von  St.  Bavo.  Uber  seine  Abfassungszeit 
und  den  Verfasser  ist  mir  nicbts  bekannt  geworden;  herausgegeben 
wurde  es  von  Serrure. 

Das  dritte  beruhmte  Kloster  Flanderns  ist  das  vom  hi.  Bertin 
gestiftete  monasterium  Sithiu  in  St.  Omer.  Das  von  Guerard  heraus- 
gegebene  Cartular  zerfiillt  in  drei  Teile. 

Verfasser  des  ersten  Teils  ist  Folcwin,  der  sicb  selbst  in  der  Vor- 
rede  monachus  et  levita  nennt.  Er  verfasste  sein  Werk  auf  Veran- 
lassung  des  Abtes  Adalolt  (961/2)  und  hat  es  nocb  zu  dessen  Lebzeiten 
beendigt,  wie  aus  dera  Schlusswort  p.  154  hervorgeht.  Das  Werk  ent- 
halt  historische  Notizen  und  Urkunden,  darunter  auch  eine  Breviatio 
der  villae,  die  zum  Unterhalt  der  Bruder  dienen,  verfasst  auf  Befeh  1 
des  Abtes  Adalhard  (844—864  cf.  pp.  92  u.  110). 

Den  zweiten  Teil  der  Sammlung  bildet  das  Cartularium  Simonis, 
verfasst  von  Simon,  dem  nachmaligen  Abt  des  Klosters,  auf  Wunsch 
des  Abtes  Lambert  (1095 — 1123).  Mangels  schriftlichen  Materials 
beginnt  Simon  nach  seiner  eigenen  Erklarung  (p.  170)  in  seiner  Dar- 
stellung  erst  mit  dem  Jabre  1021;  er  fuhrt  sie  bis  1145,  gestorben 
ist  er  1148  (cf.  323). 

Den  drittenTeil  bilden  die  Continuatores  Simonis,  die  bis  1186  gehen. 

Interessante  Aufschlusse  gibt  auch  das  Cartular  des  Klosters  St.  Vaast 
in  Arras.  Verfasser  des  von  Van  Drival  sehr  unzul&nglich  herausge- 
gebenen  Werkes  ist  Guiman,  ein  Monch  des  Klosters,  der  seine  dem 
Abt  Martin  gewidmete  Arbeit,  wie  er  am  Schlusse  der  Vorrede  (p.  8) 
selbst  sagt,  1170  begann.  Er  gibt  historische  Nachrichten,  teilweise 
Ausziige  aus  dem  Chronicon  Vedastinum  (Wattenbach,  Gescbichtsquellen 
I7  328),  Urkunden,  sowie  Zinsregister  und  andere  Bestimmungen  des 
Abts  Ledwin,  worunter  besonders  zu  erw&hnen  die  Festsetzung  tiber 
die  homines  de  generali  placito  (auch  gedruckt  bei  Warnkonig 
III,  2,  81  nach  Martene  et  Durand,  Amplissima  collectio  I,  581),  da- 
tiert  tempore  comitis  Balduini  Pulchrae  Barbae,  d.  h.  zwischen  988 
und  1034  (letztere  Zahl  nach  der  Genealogie  bei  Pirenne  11,572;  die 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        381 

Quellen  geben  teils  1035,  teils  1036).  Ledwin  war  Abtvon  1023—1041 
(Gallia  Christiana  nova  III,  col  379)  also  muss  die  Urkunde  zwischen 
1023  und  1035  verfasst  sein.  Flach  gibt  (II,  127)  1020  als  Ab- 
fassungsjahr;  woher  er  die  Zahl  nimmt,  sagt  er  nicht. 

Bedeutend  jttnger  und  deshalb  weniger  wichtig  sind  die  Urkunden- 
sammlungen  der  1102  vom  Bischof  von  Therouanne  gegrQndeten  Propstei 
St.  Martin  in  Ypern,  bestehend  aus  drei  Teilen,  dem  Registrum  rubrum, 
nigrum  und  novum,  berausgegeben  von  Feys  und  Nelis.  Das  erste 
wurde  abgefasst  wahrend  des  Pontifikats  Martin  IV  (1281 — 85),  wie  aus 
Preface  p.  IV  bervorgebt. 

Neben  diesen  Cartularien  sind  zu  nennen  eine  Reihe  von  Ur- 
kundensammlungen  neueren  Datums,  sowohl  solche  allgemeiner  Natur, 
wie  Miraeus,  die  verschiedenen  hierhergehorigen  Werke  von  Du  Cbesne 
und  die  diplomatischen  Anhange  bei  Warnkflnig,  als  audi  solche  von 
mehr  lokaler  Bedeutung,  wie  die  Cartulaires  de  Bourbourg,  de  Therou- 
anne, de  St.  Pierre  de  Loo,  d' Eename,  de  St.  Martin  de  Tournai,  de 
St.  Pierre  de  Lille  etc. 

In  dritter  Linie  kommen  in  Betracht  die  Nachrichten  bei  zeitge- 
nossischen  Schriftstellern,  die  aber  im  allgemeinem  fur  die  vorliegende 
Frage  wenig  ergiebig  sind.  Eine  Ausnahme  macht  vornehmlich  das  Werk 
des  Notars  Galbert  von  Brugge:  De  multro,  traditione  et  occisione 
gloriosi  Karoli  comitis  Flandriarum,  eine  gleichzeitige,  meist  tagebuchartige 
Aufzeichnung  der  Ereignisse. 

Im  ganzen  ist  das  Material  dtlrftig,  namentlich  fur  die  altere 
Zeit,  da  vom  letzten  Drittel  des  9.  Jahrhundertsan  die  Nachrichten  infolge 
der  Normanneneinfalle  sehr  sparlich  werden.  Naturlich  ist  damals  auch 
vieles  altere  Material  zu  Grunde  gegangen.  So  ist  z.  B.  fiberliefert, 
dass  bei  der  Einnahme  von  Beauvais  durch  die  Normannen  samtliche 
dorthin  geflGchteten  Schatze  und  Urkunden  der  Abtei  St.  Vaast  ver- 
brannten  (cf.  Annales  Vedastini  a.  886  MG.  SS.  I,  534). 

Dazu  kommt  noch,  dass  auch  das  Vorhandene  nicht  leicht  zu- 
ganglich  ist.  Viele  Urkundensammlungen  sind  auf  Veranlassung  kleinerer 
oder  grdsserer  gelehrter  Gesellschaften  (insbesondere  der  Societe 
d' Emulation  pour  l'etude  de  l'histoire  —  de  la  Flandre)  teilweise  un- 
genttgend  und  nur  in  beschrankter  Anzahl  berausgegeben  worden. 

Immerhin  wurde  alles  bei  Pirenne  Bibliographie  nr.  283—320  An- 
gegebene,  soweit  es  zeitlich  hergehOrt,  beigezogen.  Fur  die  nach  1902  er- 
schienenen  Werke  wurden  die  Archives  Beiges,  Jahrgange  1903 — 05  zu 
Rate  gezogen.  Von  franzOsischen  Quellen  wurden  verwendet  die  von  Guerard 


Digitized  by  VjOOQlC 


382  W.  Ganzenmiiller 

herausgegebenen  Sammlungen  (Polyptyque  tie  l'abbe  Irminon,  Cartulaires 
de  St.  Pere  de  Cbartres,  de  la  Ste  Trinite  a  Rouen,  de  Notre  Dame 
de  Paris),  ferner  Deloche,  Cartulaire  de  Beaulieu,  Chronicon  Andrensis 
monasterii  bei  Achery  IX,  335  if.,  Hariulfs  Chronik  von  St.  Riquier 
(C.  T.)  and  die  Urkunden  im  Recueil  des  historiens  de  la  France  X  u.  XI. 

§  3.     Terminologie   der  Quellen. 

Es  soil  nun  zunachst  ein  Uberblick  uber  die  Terminologie  ge- 
geben  werden  und  zwar  moglichst  unter  Hinweis  auf  die  parallel  stehende 
Verwendung  in  Frankreich;  fur  Deutschland  genugt  es,  hier  ein  filr 
allemal  auf  die  bekannte  Aufzahlung  bei  Waitz  (V,  486  ff.)  hinzuweisen. 

In  Deutscbland  ist  der  gebrauchlichste  Ausdruck  bekanntlich 
ministerialis,  deutscb  dienstman.  In  Frankreich  bezeichnet  das  Wort 
meist  den  Beamten.  Doch  tinden  sich  gelegentlich  auch  Stellen,  wo 
ministerialis  im  Gegensatz  zu  miles  steht,  wie  in  einer  Urkunde  von  1023 
(Hist.  Fr.  X,  605).  Allerdings  musste  dann  in  derselben  Urkunde  das 
eine  Mai  ministerialis  im  Sinn  von  Beamter  (ullus  omnino  ministerialium 
nostrorum  neque  comes  neque  missus  neque  iudex  aut  villicus  soil  Steuern 
oder  Gerichtsgefalle  erheben  dtirfen),  das  andere  Mai  im  speziell  tech- 
nischen  Sinn  gebraucht  sein.  Diese  immerhin  etwas  bedenkliche  An- 
nahme  wird  dadurcb  erleichtert,  dass  das  eben  Citierte  offenbar  ein 
Stuck  einer  karolingischen  Immunitatsformel  ist  (missus!),  die  unver- 
andert  von  der  Kanzlei  Roberts  II.  ubernommen  wurde.  Immerhin 
bleibt  die  Stelle  zweifelhaft.  (s.  o.  S.  374).  Dagegen  liegt  kein  Grand 
vor,  an  Beamte  zu  denken,  wenn  wie  Hist.  Fr.  XI,  587  nur  die  Rede 
ist  von  ecclesie  ministeriales.  (Konig  Heinrich  sagt  von  sich  aggressus 
sum  archiepiscopum  cum  ecclesie  ministerialibus,  um  ihm  eine  Bitte 
vorzutragen,  a.  1050).  Immerhin  scheint  der  Ausdruck  sehr  selten  zu 
sein,  und  hieraus  erklaren  sich  die  oben  angefQhrten  Behauptungen  der 
franzosischen  Forscher. 

In  Flandern  wird  ministerialis  nur  verwendet  fttr  einen  Beamten. 
Auch  in  deutschen  Quellen  wird  ja  das  Wort  in  diesem  speziellen  Sinn 
gebraucht  (z.  B.  Leges  et  statuta  S.  Petri  Wormatiensis  Einleitung  und 
§  29;  weitere  Beispiele  s.  bei  Waitz  V,2363).  In  der  Karolingerzeit 
bezeichnet  bekanntlich  ministerialis  sowohl  den  niederen  Beamten  (cap. 
de  villis  cp.  10,  cp.  47)  als  den  hoheren.  Karl  der  Eahle  nennt  z.  B. 
den  Abt  Hildwin  von  St.  Bertin  fidelissimum  nostrum  atque  ministe- 
rialem  (Guer.  Ill,  119).  Allmahlich  wird  der  Begriff  auf  einen  be- 
stimmten  Beamten  eingeschrankt ;  in  diesem  Sinn  kommt  der  Ausdruck 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerial itat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        383 

bereits  seit  dem  11.  Jahrhundert  vor.  Die  frQheste  mir  bekannt  ge- 
wordene  Erwahnung  findet  sich  in  den  Miracula  Sci  Bertini  cp.  45 
(M.  G.  SS.  XV,  518  f.):  es  ist  hier  die  Rede  von  einem  ministerialis,  qui 
ab  abbate  positus  in  sui  loco  cuncta  ville  providebat;  nachher  wird 
er  villicus  genannt  und  ein  gericbtlicher  Zweikampf  geschildert,  in  dem 
er  einen  Gegner  des  Klosters  uberwindet.  Abt  ist  damals  Oilbertus 
(994—  c.  1007  nach  p.  517  a.  2);  der  Bericbt  ist  nach  Holder-Egger 
verfasst  vor  1042  (p.  519  a.  2).  Weiterhin  findet  sicb  die  Bezeichnung 
audi  in  Urkunden,  so  1086  (Guer.  Ill,  202),  1107  (ibid.  249), 
1116  (Mir.  II,  1153/4)  und  ofter.  Die  Entwicklung  des  Begriffs  ist 
bereits  Ende  des  12.  Jabrbunderts  abgescblossen :  einer  der  continuatores 
Simonis  setzt  zu  dem  Wort  ministeriales  bereits  binzu:  qui  moderno 
tempore  baillivi  appellantur  (Guer.  Ill,  366). 

Das  Wort  minister  bezeichnet  in  Frankreich  und  Flandern  stets  einen 
Beamten.  Auch  serviens  findet  sich  in  ahnlicher  Bedeutung,  bezeichnet  aber 
auch  den  Ministerialen  im  allgemeinen.  Far  serviens  —  Beamter  findet 
man  zahlreiche  Stellen  in  den  oben  angefahrten  franzftsischen  Werken. 
Um  Ministerialen  dagegen  handelt  es  sich  sicher  da,  wo  ein  serviens 
verschenkt  wird  (cf.  Deloche  261),  oder  wo  von  einem  vicus  servientium 
die  Rede  ist  (cf.  Lot,  Chronique  de  l'abbaye  de  St.  Riquier  p.  307), 
oder  auch  da,  wo  die  servientes  als  die  bezeichnet  werden,  qui  de  pane 
monachorum  vivunt  (Guer.  II,  259  f.).  Als  solche  unterstehen  sie  an 
der  angeftthrten  Stelle  in  gericbtlicher  Beziehung  nicht  dem  Dekan 
oder  Subdekan,  sondern  dem  Abt  und  den  Mdnchen  (c.  1124).  Die- 
selben  Personen  sind  zu  verstehen  unter  den  servientes,  denen  vom 
Kloster  Wein  gegeben  wird  (ibid.  312,  zwischen  1119  u.  1128  und 
371,  zwischen  1101  und  1129).  In  der  Urkunde  selbst  heisst  es  hier: 
famuli  tam  servituti  obnoxii  quam  liberi,  in  der  Uberschrift  dagegen 
servientes  feudati ;  famuli  liberi  bezeichnet  die  Ministerialen  im  Gegen- 
satz  zu  famuli  niederer  Gattung.  (Naheres  s.  unter  famulus).  Servientes 
feudatarii  findet  sich  in  einer  Eidesformel  bei  Gucrard  IV,  460  n  XXXIV; 
in  der  Uberschrift  heisst  es  servi  feudatarii;  ibid.  VI,  412,  ebenfalls 
in  einer  Eidesformel,  werden  unterschieden  servientes  franci  und  servientes 
schlechthin.  Diese  Ausdrucke  stehen  wohl  parallel  famuli  liberi  und 
famuli  servituti  obnoxii.  Man  vgl.  hierzu  noch  die  liberi  und  serviles 
vavassores  bei  Mayer  VG.  II,  185  und  den  in  deutschen  Urkunden  so 
haufigen  Ausdruck  libere  servituri.  Den  altesten  Beleg  fur  serviens  in  der 
Bedeutung  Ministeriale  bietet  far  Flandern  eine  Urkunde  Balduins  V 
von   1067,    worin    es   heisst,   die   servientes   qui   per   diversas   officinas 


Digitized  by  VjOOQlC 


384  W.  Ganzenmuller 

monasterii  deserviunt,  sollen  frei  sein  von  Steuer  (M.  I,  513).  Da- 
gegen  ist  zu  bedenken,  dass  an  anderen,  namentlich  spateren  Stellen, 
serviens  auch  den  Knappen  bezeichnet,  ohne  Rucksicht  auf  den  Status 
des  Betreffenden.  (M.  I,  100  aus  dem  J.  1204  omnibus  Christi  fidelibus, 
archiepiscopis,  episcopis,  baronibus,  militibus  et  serjantis). 

Famulus  bezeichnet  zwar  haufig  den  unfreien  Diener  niederer 
Art,  wird  aber  in  Frankreich  wie  in  Flandern  auch  fur  den  Ministe- 
rialen  verwendet;  hierher  gehoren  auch  Ausdrucke  wie  familiares; 
domestici.  bei  Fursten  auch  palatini;  milites  oder  homines  de  familia, 
homines  de  victu  etc.  Bei  Guerard  I,  197  findet' sich  eine  Stelle,  wo 
unter  famuli  beide  oben  erwahnten  Begriffe  vereinigt  werden.  Unter 
den  als  Zeugen  aufgefuhrten  famuli  des  Klosters  finden  sich:  Te- 
daldus  frater  Huberti  quondam  abbatis,  Fulcardus,  Oidelerius  (identisch 
mit  Oidelerius  stabularius  in  einer  anderen  Urkunde  p  195  (ebenfalls 
von  1080)  vielleicht  auch  mit  Oydelerius  stabularius  p.  153  a.  1060), 
dann  u.  a.  ein  major;  weiterhin  aber  verschiedene  Handwerker  rasator, 
faber,  agaso,  sutor,  pistor.  Der  agaso  wird  unter  den  Ministerialen 
erwahnt  auch  in  den  leges  et  statuta  Sti.  Petri  Wormatiensis  cp.  29. 
Da  aber  hier  der  stabularius  schon  genannt  ist,  handelt  es  sich  sicher 
um  einen  Diener  niederer  Art,  einen  Stallknecht;  es  geht  dies  ja  auch 
aus  den  vor  und  nach  ihm  genannten  Personen  hervor*.  Famuli  als 
gemeinsame  Bezeichnung  aller  Diener  lindet  sich  auch  in  der  s-chon 
oben  erwahnten  Urkunde  Guer.  371.  Eine  weitere  Urkunde  desselben 
Klosters  aus  derselben  Zeit  regelt  die  Stellung  des  Maiers  von  Reconis 
villa  (p.  372):  auch  er  wird  als  famulus  bezeichnet :  er  muss  schworen. 
Ackerland  oder  Wald  des  Klosters  nicht  ohne  Erlaubnis  zu  verkaufen. 
die  Gerichte  da  abzuhalten,  wo  man  es  ihm  befiehlt,  sein  und  seines 
Bruders  Ross  auf  Befehl  jederzeit  zurttckzugeben,  oder  60  sol.  zu  zahlen, 
schliesslich,  falls  er  seinen  Eid  nicht  halt,  sich  jederzeit  freiwillif?  zu 
stellen.  NatQrlich  sind  auch  unter  den  in  einer  Bulle  Paschalis  II.  aus  dem  J. 
1114  erwahnten  famuli  qui  —  servi  vulgo  improprie  nuncupantur, 
Ministerialen  zu  verstehen.  Der  Papst  bestatigt  hier  eine  Urkunde 
Ludwigs  VI,  wonach  sie  in  omnibus  placitis  adversus  omnes  homines 
tarn  liberos  quam  servos  liberam  et  perfectam  habere  testificandi  et 
bellandi  licentiam ;  ita  ut  nemo  eorum  testimonio  pro  ecclesiasticae 
servitutis  occasione  calumpniam  inferat.  Dass  diese  Stelle  von  Luchaire 
verkannt  wurde,  ist  bereits  oben  angefiihrt  worden. 

Auch  fQr  Flandern  liessen  sich  zahlreiche  Belege  namhaft  maclien; 
es  mag  genttgen,  einige  Stellen  anzufuhren:   MGSS.  XV,  777:  Adalar- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialist  bis  z.  ersten  Drittel  dV 12.  Jh.       385 

das  quidam  erat,  non  infimum  ex  familia  praefati  confessoris  caput. 
Villam  vocabulo  Suinesela  mansionem  habebat,  famulos  ipse  famulus 
plures  possidebat.  MGSS  XIV,  337:  famuli  des  Bischofs  von  Tournai 
zerstoren  eine  Burg.  In  einem  von  Sackur  (N.  A.  XV)  berausgegebenen 
Fragment,  in  dem  auch  von  der  Ermordung  des  Grafen  Karl  die  Rede 
ist,  werden  seine  Morder,  die  von  Galbert  und  Walter  von  Therouanne 
als  servi  bezeichneten  Ministerialen,  famuli  genannt.  Famuli  oder 
familiares  werden  besonders  diejenigen  Ministerialen  genannt,  die  vom 
Herrn  ibren  Unterhalt  empfangen.  Hierher  gehflren  insbesondere  auch 
die  homines  de  victu  und  famuli  de  cibo,  die  bei  Flach  I,  262  erwahnt 
sind,  ferner  gehOrt  hierher  Lambert  von  Ardres  cp.  127  (MGSS.  XXIV, 
624).  Bei  Beschreibung  der  Burg  der  Grafen  von  Ardres  wird  auch 
die  KQche  erwahnt,  wo  familiarium  et  domesticorum  escae  hergestellt 
wurden.  Auch  der  Ausdruck  milites  in  sua  familia  kommt  vor.  (Mi- 
racula  Sci  Ursmari,  MGSS.  XV,  839),  ferner  milites  servientes:  Graf 
Balduin  IV.  (988—1035)  hat  den  Bischof  von  Tournai  mit  dem  Konig 
von  Frankreich  versohnt;  zum  Dank  dafttr  ubergibt  ihm  der  Bischof 
12  altaria,  die  der  Graf  seinen  optimates  zu  Lehen  gibt,  die  sie  ihrer- 
seits  wieder  den  milites  sibi  servientes  ilbertragen.  (MGSS.  XIV,  338). 
In  ahnlichem  Sinn  wird  in  der  Vita  Arnulfi  von  milites  stipantes  ge- 
sprocben.  (Migne,  Patrologia  latina  CLXXIV,  1383).  Stipator  be- 
deutet  nach  Dieffenbach,  Gloss,  custos,  satelles,  stipadium  —  stipendium. 
Gelegentlich  ist  auch  von  milites  ecclesiae  die  Rede  (MGSS.  VII,  449). 

Selbst  miles  allein  dient  haufig  zur  Bezeichnung  der  Ministerialen, 
so  stets,  wenn  die  Ubergabe  eines  miles  erwahnt  wird.  Der  Fall  ist 
ungemein  haufig.  Allein  in  dem  Cartular  von  St.  Pere  de  Chartres 
(Guer.  I  u.  II)  findet  er  sich  siebenmal  (I,  108  Ubergabe  dreier  milites; 
133  milites  ad  fiscum  pertinentes  geben  mit  einem  Teil  einer  terra 
nach  dem  Tode  der  Besitzerin  ans  Kloster  zuruck;  p.  153  werden  die 
milites  bei  einer  traditio  ausdrUcklich  ausgenommen;  p.  164  Ubergabe 
eines  miles;  p.  214  dasselbe,  Zusatz  cum  suo  feodo;  ferner  219,  235). 
Eine  andere  Stelle  findet  sich  z.  B.  Guer.  Ill,  445  ;  der  dort  ubergebene 
miles  Hugo  de  Maisnil  erscheint  p.  442  als  Zeuge,  u.  zw.  vor  Ricar- 
dus  senescal.  .  Die  betreffenden  Urkunden  stammen  aus  der  Mitte  des 
11.  Jahrhunderts.  Ende  des  11.  Jahrhunderts  ubergibt  Graf  Hein rich 
von  Brabant  dem  Kloster  AffJighem  vier  seiner  milites,  darunter  einen 
venator    (MGSS.  IX,  414). 

Ebenfalls  etwas  allgemeiner  Natur  ist  der  Ausdruck  satelles,  der 
besonders  im  11.  Jahrhundert  beliebt  ist.    In  Frankreich  und  Flandern 


Digitized  by  VjOOQlC 


386  W.  Ganzenmuller 

bezeichnet  er  nicht  nur  den  Vasallen  im  allgemeinen  (Waitz  VG.  V,  497) 
sondern  speziell  auch  den  Dienstmann,   besonders   in  seiner  Eigenschaft 
als   Gerichtsbeamter.      Teilweise   fallt   also   der   Gebrauch   dieses   Aus- 
drucks    mit    der   franzftsisch  -  flandrischen    Bedeutung   von    ministerial  is 
zusammen,  aber  nur  teilweise.     So  beklagt  sich  z.  B.  im  J.  1023   der 
Abt  von  St.  Melun  de  irruptione  et  violentia  der  koniglichen  satellites 
(Hist,  de  Fr.  XI,  569) ;  es  wird  daraufhin  festgesetzt,  ne  quis  deinceps 
regalium  ministrorum  seu  clientium  usurpare  quicquam  audeat  de  pecuniis 
hominum  circa   monasterium   commanentium.     Als   allgemeine   Bezeich- 
nung   far    die  Umgebung,    „die  Getreuen"  eines  Farsten  steht  es  Hist. 
de  Fr.  XI,  612  (erste  Halfte  des  11.  Jahrhunderts) :  dux  (Burgundiae) 
non  curavit  de  suasione  satellitum.    Sicherlich  urn  Ministerialen  handelt 
es  sich  an  einer  von  Flach  (II,  370)  zitierten  Stelle  aus  Ordericus  Vi- 
talis,  wo  die  Rede   ist   von   militum   et  satellitum    familia.     Auch   der 
satelles  Nevelonis,  der  eine  ancilla  (capite  censa)   Sci  Petri  geheiratet 
hat  (Guer.  Ill,  354),  gehOrt   wohl   hierher.     Lambert   v.  Ardres   stellt 
after  zusammen   milites  und    satellites,   so  cp.  54  ff.      In  Flandern  ist 
der  Ausdruck    ebenfalls  haufig;    besonders  gem  gebraucht  wird    er   in 
den  Gesta  episcoporum  Cameracensium ;    hier  werden   auch  einmal  ein- 
ander  gegenttbergestellt  satellites  und  pedites  (MGSS.  XIV,  225  v.  76). 
In  Frankreich  ist  wohl  der  am    haufigsten  gebrauchte  Ausdruck 
vavassor  (mit  zunehmender  Beliebtheit  etwa  vom  Beginn  des  12.  Jahr- 
hunderts an).     Gewiss  steht  vavassor  auch  wie  serviens  und  ministeri- 
ales  far  den  niederen  Gerichtsbeamten,  weil  eben  diese  aus  den  Ministe- 
rialen  genommen    wurden;   aber   das   ist   doch  nur  die  sekundare  Be- 
deutung, von  der  man  nicht  (wie  dies  Glasson  tut)  ausgehen  darf.    Auszu- 
gehen  ist  vielmehr  von  der  Unfreiheit,  die  auch  hier  durch  die  Tatsache. 
dass  vavassores  verschenkt  wurden,  zur  GenOge  bewiesen  wird.    Ausser 
einer  bei  Guilhiermoz  p.  168a  nach  Manuskript  angeftthrten  Stelle  finden 
sich  Beispiele  —  noch    dazu  in  unmittelbarster  Nahe  Flanders  —  bei 
Achery,  Spicilegium  IX  in  dem  dort  herausgegebenen  Chronicon  Andrensis 
monasterii    pp.  354   und  359.     An  beiden  Stellen  handelt  es  sich  urn 
die   namlichen   Personen;    das    eine   Mai   steht   vavassores,   das  andere 
Mai  milites  (vgl.  ferner  pp.  368  und  402).     Auch  Lambert  von  Ardres 
gebraucht  die  Bezeichnung  vavassor  des  ofteren.     So  erzahlt  er  anlass- 
lich  der  Grttndung  von  Ardres,    Arnulf  habe  die  der  Stadt  verliehenen 
Privilegien    beschworen    cum    duodecim    oppidi    paribus,    vavassoribus, 
militibus,    burgensibus   et  plebe    (cp.   Ill  p.  614).     An    einer   andern 
Stelle  erwahnt  er,  dass  die  vavassores  et  clerici  kein  furnagium  bezablten 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.       387 

(cp.  128  p.  624).  Daraus,  dass  er  einen  Mann  ausdrucklich  als  va- 
vassor  liber  bezeichnet  (cp.  36),  wird  man  wohl  schliessen  durfen,  dass 
er  selbst  noch  unfreie  vavassores  gekannt  hat.  Mit  den  oben  erwahnten 
vavassores  liberi  der  Normandie  hat  unser  vavassor  liber  jedenfalls  nichts 
zu  tan;  wie  aus  unsrer  Stelle  hervorgeht,  ist  er  eben  persdnlich  frei, 
was  jene  trotz  der  Bezeichnung  liberi  nicht  sind ;  liber  bezieht  sich  dort, 
wie  gesagt,  nur  auf  den  Gegensatz  zu  dem  noch  schlechter  Gestellten, 
ist  ein  rein  relativer  Begriff. 

Fur  Flandern  ist  die  Existenz  von  vavassores  urkundlich  bezeugt 
im  J.  1125.  Graf  Earl  ubergibt  hospites,  vavassores,  servos  et  ancillas 
(M.  I,  376). 

Schliesslich  findet  sich  auch  der  Ausdruck  servus.  Dass  hierher 
die  servi  von  Notre-Dame  de  Paris  gehdren,  welche  in  der  Bulle 
Paschalis'  II  als  famuli  bezeichnet  werden,  wurde  schon  erwahnt.  In 
der  Urkunde  Ludwigs  VI.,  auf  die  der  Papst  sich  stutzt,  werden  sie 
servi  ecclesiae  oder  ecclesiastici  genannt.  (Gue>.  IV,  246).  Vielleicht 
gehdren  auch  die  servi  Viriaci,  die  sich  weigern,  ihre  Nachtwachen  zu 
leisten  und  die  Erlaubnis  des  Abts  zum  Heiraten  einzuholen,  hierher 
(Goer.  VI,  355  ao  1037),  sowie  die  servi  Ste  Marie,  ill!  scilicet  quorum 
domus  aut  familiae  sunt  apud  castellum  Corboilum,  die  auf  ihre  Bitte 
Erbfahigkeit  fur  bewegliches  und  unbewegliches  Vermdgen  (res  et  posses- 
sions) bis  in  den  2.  Grad  der  Verwandtschaft  zugesichert  erhalten 
(Gu6r.  IV,  375  f.);  an  entferntere  Verwandte  soil  das  Vermdgen  aber 
nicht  gehen,  sondern  in  diesem  Fall  die  Kirche  Erbe  sein   (a.    1109). 

Dass  die  judices  servi  bei  Deloche  91  f.  als  Ministerialen  anzu- 
sehen  sind,  wurde  bereits  festgestellt.  Schliesslich  liessen  sich  noch 
zwei  bei  Luchaire  und  bei  Flach  erwahnte  Falle  anfuhren,  wo  es  sich 
ebenfalls  um  Ministerialen  handelt:  Luchaire  bespricht  I,  197  eine  der 
bekannten  Statusklagen ;  es  wird  einem  Rat  des  EOnigs  (Ludwigs  VI.) 
vorgeworfen,  servum  debere  esse  (Ms.);  Flach  citiert  (ebenfalls  aus 
Manuskript)  eine  Stelle  des  Cartulars  von  Cluny:  der  Abt  konstatiert, 
dass  ein  gewisser  Hugo,  der  ihm  geschenkt  worden  ist,  freigelassen 
wird  und  hierbei  auf  die  praepositura  und  sein  feodum  verzichtet. 
Flach  meint,  es  handle  sich  hier  um  ein  fief  roturier;  diese  Annahme 
ist  aber  nicht  notig,  der  Betreffende  erkauft  sich  eben  den  Austritt  aus 
der  Ministerialitat  durch  Hingabe  seines  Dienstlehens. 

Naher  an  unser  Gebiet  fuhrt  ein  Passus  der  Chronicon  Affligemense : 
cp.  18  ist  die  Rede  von  einem  miles,  der  servus  des  Herzogs  Gottfried 
(yon  Lothringen)  ist.  M.  G.  SS.  IX,  415.    So  ist  es  wohl  Zufall,   dass 
Westd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.     XXV,    IV.  26 


Digitized  by  VjOOQlC 


388  W.  Ganzeomiiller 

die  Bezeichnuag  servos  fur  die  flandriscben  Ministerialen  sicb  nicbt  hat 
nachweisen  lassen,  wenigstens  soweit  das  urkundliche  Material  in  Betracbt 
kommt.  Dagegen  findet  er  sicb  bei  Galbert  von  Brugge  and  Walter 
von  Th6rouanne  mit  Beziebang  auf  die  Ministerialen  des  Grafen  Karl; 
immerhin   mag  der   Ausdruck   gerade   bier   etwas   Tendenziftses   ha  ben. 

Weiterhin  soil  nan  eine  Reihe  von  termini  besprochen  werden, 
die  zwar,  teilweise  wenigstens,  nicht  den  Ministerialen  selbst  bezeichnen, 
aber  docb  in  engem  Zusamenbang  mit  unserm  Problem  stehen. 

In  dem  erwahnten  Memoratorium  des  Abts  Einbard  ist  die  Rede 
von  bagastaldi.  Die  Meinungen  Qber  die  Bedeutung  dieses  Wortes  sind 
sehr  geteilt. 

Da  Cange  (s.  v.)  erklart  haistaldi  als  rustici,  coloni,  hospites, 
glebae  adscripti;  nach  einer  dort  angefuhrten  Stelle  zahlen  sie  2  denare 
Kopfzins.  Bei  Caesarius  von  Heisterbach  (Hontheim  I,  664)  werden 
unterschieden  scararii,  i.  e.  ministeriales,  et  baistaldi,  i.  e.  qui  noo 
tenent  de  curia  hereditatem.  Wahrend  nacb  Waitz  VG.  IV,  342  haga- 
staldus  ein  Ausdruck  ist,  der  anentschieden  lasst,  ob  ein  Freier  oder 
Unfreier  gemeint  sei,  sagt  Schroder  (RG.4457a),  es  sei  die  alte  Be- 
zeichnung  fur  dagewardi,  servi  fcotidiani,  unterscheidet  aber  hiervon  die 
austaldi  der  italienischen  Capitularien.  Brunner  erklart,  hagastaldus 
far  den  freien  Gefolgsmann,  der  am  Hofe  des  Herrn  lebt  (RG.  I,  142)*). 
Mayer  VG.  II,  19  sagt,  die  Hagestolze  sind  zunachst  die  besseren 
Diener,  die  nicht  zu  den  Ministerialen  gerechnet  werden,  sie  besitzen 
noch  selbst  ein  Haus,  aber  keinen  mansus  (unter  Ausfuhrung  obiger 
Stelle  aus  Caesarius  von  Heisterbach);  ibid.  112  a.  3  mit  Bezug  auf 
die  nacbher  zu  erwahnende  Stelle  der  Annales  Bertiniani:  hagastaldus 
ist,  was  sonst  vavassor  heisst.  Da  wieder  an  anderen  Stellen  der  va- 
vassor  dem  Ministerialen  gleichgesetzt  wird  (II  §  48),  so  stehen  die 
beiden  Stellen  in  direktem  Widerspruch  Die  Bedeutung  „Besitzer 
eines  haga"  (d.  h.  entweder  eines  Hauses  oder  eines  eingefriedigten 
Stilckes  Land)  verwirft  er;  nach  ihm  bedeutet  das  Wort  „geschickter 
Angestellter"  (p.  112  a.  5).  Delbrttck,  Geschichte  der  Kriegskunst  III  p.  1 9 
identifiziert  sie  mit  den  scararii :  da  sie  meist  junge  Leute  waren,  so 
wurden  sie  tirones  genannt.  Die  deutsche  Bezeicbnung  ist  haistaldi 
oder  austaldi,  woher  unser  heutiges  Wort  Hagestolz  kommt,  da  sie 
keine  Familie  haben  durften.     Die  milites  aulici  oder  palatini  sind  dem 


4)  In   der  2.  Aufl.   seines  Werks   fugt  er  noch  hinzu:  (p.  189,  a.  44) 
bei  den  Franken  bedeutet  haistaldus  einen  freien,  grundbesitzlosen  Hofdiener. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialist  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        389 

WeseD  nach  ebenfalls  dasselbe.  Delbrflck  sieht  hier  offenbar  nur  die 
eine  Seite,  die  namlich,  welche  aus  den  karolingischen  Capitularien 
hervortritt. 

Aas  unsrer  Stelle  (Van  de  Putte  p.  73  f.,  bezw.  van  Lokeren 
nr  6)  geht  nur  hervor,  dass  die  hagastaldi  zu  den  Censualen  gebOren. 
Eine  zweite  Erw&hnung  in  flandrischen  Urknnden  findet  sich  nicht. 
Dagegen  kommt  der  Ausdruck  in  den  Annales  Bertiniani  (Hincmari 
annales)  vor;  dort  beisst  es  znm  Jabr  869,  Earl  der  Kable  babe  eine' 
Verordnung  erlassen,  wonach  von  je  100  mansi  ein  haistaldus  nnd  von 
je  1000  mansi  ein  Karren  mit  zwei  Ochsen  nacb  Pltres  gescbickt  werden 
solle.  Die  haistaldi  sind  dazu  da,  qnatinns  castellum,  quod  ibidem 
fieri  praecepit,  excolerent  et  custodirent  (MGSS.  I,  481).  Diese 
haistaldi  baben  also  zugleich  agrariscbe  nnd  militarische  Pflichten. 

Ob  es  mttglich  ist,  diese  haistaldi  mit  denen  von  St.  Peter  zn 
identifizieren,  lasst  sich  nicht  entscheiden.  Man  kdnnte  in  diesem  Fall 
an  neb  men,  dass  sie  dnrch  derartige  Dienste  sich  ans  der  Reihe  der 
Censaalen  emporgehoben  hatten,  nnd  sie  in  Parallele  setzen  zu  den 
agrarii  milites  bei  Widnkind  I  c.  35  (MGSS.  Ill,  432),  die  D.  Schafer 
neuerdings  (Stzgsber.  der  Berliner  Akademie  1905,  I)  unter  Zuruck- 
greifen  auf  Waitz,  Giesebrecht  und  K6pke  wieder  for  Ministerialen  er- 
klart  bat.  DelbrQck  (III,  110)  gibt  zwar  die  Richtigkeit  des  Schafer- 
schen  Beweises  zu ;  zugleich  aber  erklart  er  „Berufskriegertf  und 
„Bauernu  als  unvereinbare  Gegensatze;  beides  mussten  die  agrarii  milites 
sein,  folglich  ist  Widukinds  Erzahlung  eine  Legende.  „  Unvereinbare 
Gegensatze"  sind  das  doch  wohl  nur  vom  Standpunkt  Delbrucks  aus; 
jedenfalls  kann  man  sich  doch  vorstellen,  dass  die  acht  milites  auf  dem 
flachen  Land  noch  mancipia  unter  sich  hatten,  es  hiesse  doch  den 
Wortlaut  pressen,  wenn  man  behaupten  wollte,  dass  sie  selbst  gepflugt 
und  geerntet  hatten.  Im  weiteren  Verlauf  dieser  Abhandlung  wird  noch 
mehr  die  Rede  sein  von  Personen,  die  zugleich  militarische  und  bauerliche 
Leistungen  zu  erfullen  haben,  wobei  sich  nochmals  Gelegenheit  ergeben 
wird,  auf  die  Delbrucksche  Ansicht  einzugehen. 

Immerhin  ergibt  sich,  dass  es  auch  mit  den  agrarii  milites  eine 
zweifelhafte  Sache  ist;  sodass  man  hieraus  kein  Licht  tlber  unsre  beiden 
Stellen  gewinnen  kann.  Vielleicht  ist  doch  eine  Verschiedenheit  in  der 
Terminologie  anzunehmen,  worauf  ja  auch  die  ausserordentlich  abweichen- 
den  Meinungen  der  oben  angefuhrten  Gelehrten  hinweisen. 

Nur  um  wenige  Jahrzehnte  jflnger  als  dieses  Memoratorium  ist 
die  ebenfalls  schon  erwahnte  Breviatio  aus  der  Zeit  des  Abts  Adalhard 

26* 


Digitized  by  VjOOQlC 


390  W.  Ganzenmuller 

von  St.  Bertin.  Hier  ist  mehrmals  die  Rede  von  caballarii  (Gu6r.  Ill,  97  ff.). 
Sie  baben  fast  stets  mancipia  and  sind  haufig  im  Besitz  eines  mansus 
indominicatns  oder  einer  casa  indominicata.  Sie  sind  keine  servi, 
sondern  ingenai.  Ingenuns  bat  hier,  wie  in  anderen  Urkunden  der 
Earolingerzeit  den  Sinn  von  libertus  (cf.  Heck  I,  63  ff.).  Dies  geht 
darans  hervor,  dass  sie  einmal  direkt  so  genannt  werden,  an  einer  Stelle, 
die  allerdings  WarnkOnig  anders  erklart.  Es  beisst  namlich  (p.  102) 
in  Pnpnrningavilla  Mortbert  caballarius  habet  casam  indominicatam 
cum  aliis  castitiis,  terras  bunaria  XX  —  mancipia  X.  Mansa  IV  per 
bunaria  XII.  Resident  in  eis  ingenni  qui  nichil  aliud  facit  per  totum 
annum,  nisi  II  dies  in  ebdomade.  Dat  unusquisque  eorum  pullum  unam, 
ova  V.  Isti  arant  unusquisque  bunnaria  1  et  colligunt  1,  et  caballicat. 
De  censali  terra  ban.  XII  veniunt,  de  mel  sextarii  duo.  Bei  WarakOng 
erscheint  alles  Aufgezahlte  bis  sextarii  II  noch  als  Besitz  des  cabal- 
larius Mortbert  (W.  111,1,61).  Der  ganze  Zusammenhang  ergibt,  dass 
dies  anmdglich  ist.  Wie  sollte  dieser  caballarius  neben  seiner  casa  noch 
4  mansi  besitzen,  in  denen  ausserdem  noch  ingenai  wohnen,  die  also 
von  ihm  abhangig  waren,  and  dazu  noch  terra  censualis!  Aucb  ware 
das  an  and  ftir  sich  schon  anndtige  caballicat  sehr  angeschickt  nacb- 
gestellt. 

Dass  die  caballarii  zu  den  ingenai  zahlen,  geht  aber  auch  aus 
ihren  Dienstleistungen  hervor:  sie  haben  nur  zwei  Tage  wOchentlich 
Dienst  zu  leisten,  die  servi  dagegen  drei;  von  Abgaben  (NB.  Natural- 
nicht  Geldabgaben !)  ist  nur  in  dem  einen,  oben  zitierten  Fall  die  Rede, 
and  auch  hier  sind  die  servi  zum  Doppelten  verpflichtet. 

Dieselben  Verhaltnisse  liegen  zu  Grand  in  den  Exempla  breviam 
ad  describendas  res  ecclesiasticas  et  fiscales  (Bor.  I,  252  §  8  equitat 
quocumque  illi  praecipitur).  Die  Betreffenden  sind  auch  hier  im  Be- 
sitz von  mansi  ingenuiles;  sie  haben  ausser  ihrem  Reiterdienst  auch 
Landarbeiten  zu  verricbten,  aber  nur  zwei  Wochen;  falls  sie  nicht  zum 
Heer  gehen,  stellen  immer  zwei  zusammen  einen  Ochsen  (naturlich  zum 
Ziehen  der  dem  Heer  folgenden  Wagen). 

Auch  die  Statuta  der  Abtei  St.  Peter  in  Corbie  erwahnen  cabal- 
larii; sie  werden  zunachst  aufgefuhrt  unter  den  pro  vend  arii,  d.  h.  den 
Leuten,  die  ihren  Unterhalt  vom  Kloster  bekommen  (GuGrard  Polypt. 
de  Tabb6  Irminon,  app.  V,  307) ;  spater  ist  von  laici  die  Rede,  die 
fur  die  Lehen,  die  sie  besitzen,  dem  Abt  oder  Propst  vel  equitando  vel 
aliud  servitium  faciendo  dienen  (p.  310).  Diese  Verordnungen  sind 
erlassen  von  Abt  Adalhard   822. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialist  bis  z.  »ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        391 

Auf  die  ganz  verfehlte  Erklfcrung  von  Du  Cange  II,  p.  4  cabal- 
licare  i.  e.  arare,  qui  caballis  aratur,  braucht  hier  nicht  mehr  einge- 
gangen  zu  werden.  Eingehend  besch&ftigt  sich  mit  den  caballarii 
Nitzsch  (p.  25  if.)  Dnrch  das  Mittelglied  scararii  i.  e.  ministeriales  bei 
Caesarins  hindurch  identifiziert  er  nnsre  caballarii  mit  den  Ministerialen. 
Dass  er  hierin  zu  weit  geht,  hat  insbesondere  Waitz  nachgewiesen 
(Gesammelte  Abhandlungen  I,  508  ff.)  Auch  Gue>ard  handelt  naturlich 
von  den  caballarii,  vertritt  jedoch  die  unrichtige  Ansicht,  es  handle  sich 
hier  nur  um  Botendienste  u.  a. ;  die  caballarii  von  St.  Bertin  etc.  h&tten 
nichts  zu  schaffen  mit  den  in  einem  Brief  Karl  des  Grossen  an  den 
Abt  Fulrad  erw&hnten.  Dass  es  dieselben  caballarii  sind,  die  im  Krieg 
wie  im  Frieden  verwendet  werden,  geht  aus  den  Exempla  brevium  zur 
Genuge  hervor.  Im  Cartular  von  St.  Bertin  bilden  die  caballarii  einen 
ausdrucklichen  Gegensatz  zu  den  milites:  Folcwin  sagt  (p.  97),  er  wolle 
nur  villas  ad  fratrum  usum  pertinentes  aufz&hlen,  nicht  die,  die  den 
milites  und  caballarii  zu  Lehen  gegeben  worden  seien. 

Eine  Urkunde  Earls  des  Kahlen  vom  Jahre  877  zeigt,  dass  die 
caballarii  auch  weggegeben  werden  konnten.  Es  wird  namlich  eine 
villa  Liegesborth  ubergeben  exceptis  cavallariis  tribus  (Gue>.  Ill,  124). 
Dass  die  cavallarii  hier  von  der  tJbergabe  ausdrucklich  ausgenommen 
werden,  beweist,  dass  es  vorkam;  die  Tatsache  ist  aber  auch  positiv 
bezeugt.  In  einer  Urkunde  von  1015  ubergibt  Graf  von  Chartres  unum 
caballarium  cum  beneficio  suo  (Martene  et  Durand,  Ampl.  coll.  I,  376). 

Es  ergibt  sich  also  fur  die  caballarii  von  St.  Bertin  folgendes: 
sie  sind  ingenui,  hanfig  im  Besitz  einer  casa  indominicata ;  auch  haben 
sie  mancipia.  Im  Frieden  werden  sie  zu  Boten-  und  Geleitsdiensten 
verwendet,  im  Krieg  dienen  sie  als  Leichtbewaffnete.  Kopfzins  zahlen 
sie  nicht,  uberhaupt  keine  Abgaben  mit  einer  Ausnahme.  Dagegen  ver- 
richten  sie  nebenher  noch  bauerliche  Arbeit.  Da  sie  keine  Vollfreien 
sind,  so  konnen  sie  auch  verschenkt  oder  sonstwie  vergeben  werden. 
Es  ist  demnach  Nitzsch  zuzugeben,  dass  sich  hier  gewisse  Zuge  der 
Ministerialit&t  finden.  Um  aber  die  caballarii  als  Ministerialen  be- 
stimmt  in  Anspruch  zu  nehmen,  genugt  es  nicht,  durch  geistreiche  Com* 
bination  einige  Ortlich  und  zeitlich  ziemlich  auseinanderliegende  Nach- 
richten  zu  verknupfen,  vielmehr  ist  die  Kontinuitat  der  Entwicklung 
nachzuweisen. 

Im  Cartularium  Guimanni  findet  sich  eine  Yerordnung  aber  die 
homines  de  generali  placito,  herruhrend  von  Abt  Ledwin;  sie  ist,  wie 
oben  (p.  381)  nachgewiesen,  zwischen   1023  und  1035  verfasst. 


Digitized  by  VjOOQlC 


392  W.  Ganzenmtiller 

Schon  Warnk6nig  (III,  1,  §  4  a.  1)  weist  auf  die  Schwierigkeiten 
hin,  die  die  Erkl&rung  dieses  Aktes  bietet.  Er  erkl&rt  das  placitnm 
generate  als  Gangericht:  „der  Abt  reguliert  die  Verpflichtungen  seiner 
Klosterleute,  die  er  alle  homines  de  generali  placito  nennt,  weil  sie  der 
Verpflichtung,  dreimal  im  Jahre  zum  Gangericht  zu  erscheinen,  unter- 
lagen.u  Daraus,  dass  nach  §  1  der  Klostervogt  von  der  Teilnahme  an 
den  placita  ausgeschlossen  gewesen  sei,  schliesst  Warnkdnig  auf  eine 
fruhe  Aufhebung  der  Vogtei!  (Tats&chlich  heisst  es  aber:  in  qui  bos 
placitis  nulla  extranea  potestas  debet  venire,  neque  praesidere  ad  iu- 
dicandum,  neque  comes  neque  advocatus  ullus,  nisi  tantum  abba  ant 
praepositus).  Im  Zusammenhang  hiemit  stehe  es  wahrscheinlich  „dass 
die  homines  de  generali  placito  vom  Kopfzins  and  alien  Yogteiabgaben 
freigesprochen  werden."  Er  behauptet  schliesslich,  dass  sie  nichts  anderes 
gewesen  seien  als  tributarii,  denen  nur  der  Kopfzins  aus  besonderer 
Vergttnstigung  erlassen  worden  sei. 

Selbstverst&ndlich  befriedigt  diese  Erklarung  in  keiner  Hinsicht. 
Erstens  ist  das  Gericht,  trotz  der  Bezeichnung  placitum  generate,  kein 
dffentliches,  sondern  ein  Immunit&tsgericht,  wie  sich  aus  dem  oben 
citierten  §  1  ergibt.  Auf  dieselbe  Tatsache  weisen  die  Ausdrucke: 
si  quis  eminentioris  potentiae  vel  qui  non  sit  de  lege  huius  placiti  — 
remanents  placito  in  sua  libertate  (§  2),  secundum  legem  placiti  (§  3). 

Zweitens  sind  die  homines  de  generali  placito  durchaus  nicht 
„dieu  Klosterleute,  sondern  eine  bestimmte  Klasse  derselben.  Dass  sie 
etwas  anderes  sind,  als  die  censuales,  geht  aus  einer  anderen  Stelle 
unseres  Cartulars  hervor.  In  einer  wahrscheinlich  aus  der  Zeit  Ledwins 
stammenden  Aufzeichnung  de  consuetudinibus  Sei.  Vedasti(p.  179)  heisst 
es:  liberi  etiam  sunt  a  theloneo  censuales  See.  Marie  Atrebatensis  et 
Sei.  Petri.  Liberi  nihilominus  Runt  illi  qui  sunt  de  quinque  solidis,  de 
quibus  plenius  loquemur  capitulo  illo  quod  inscribitur  de  generali  placito. 
Der  verschiedenen  Bezeichnung  entsprechen  auch  verschiedene  Rechte 
und  Pflichten. 

§  1  setzt  ausser  den  schon  erwfthnten  Bestimmungen  die  Zeiten 
der  drei  placita  fest. 

§  2  handelt  von  dem  Fall,  dass  ein  ausserhalb  der  Immunit&t 
stehender  im  placitum  des  Abts  klagen  will. 

§  3  bestimmt  den  Hergang  des  Gerichts,  das  in  Gegenwart  des 
Abts  und  der  Schdffen  vor  sich  gehen  soli. 

§  4   bezieht  sich  wohl   auf   die  Frist,    die   der  Kl&ger  dem  Be- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialist  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        393 

klagten  zu  gewahren  bat,  falls  dieser  gescbworen  bat,  seine  Forderung 
zu  erfttllen. 

§  5  lautet :  qui  vadem  dederit  V  sol.  de  lege,  dabit  XXX  denarios 
de  fredo  et  huius  fredi  duae  partes  erunt  .propositi,  tertiam  vero  partem 
babebit  major  placiti.  Si  autem  lex  abbatis  vel  propositi  fuerit,  totum 
fredum  major  placiti  habebit.  At  vero  si  quis  causam  clamoris  babens 
in  presenti  clamare  distulerit,  usque  ad  diem  alterius  placiti  omnino  cla- 
mare  non  potent.  Abba  autem  vel  propositus,  si  est  undo  velit  cla- 
mare, potest  omni  tempore  bominem  de  placito  in  camera  sua  mandaro 
et  de  catelo  suo  super  eum  clamare  et  legem  facere  ipsaque  lex,  quae 
in  camera  abbatis  fiet,  consuetudinem  placiti  debet  tenere.  Warnkdnig 
interpunktiert:  qui  vadem  dederit,  V  sol.  de  lege  dabit.  XXX.  den.  de 
fredo.  Dies  gibt  keinen  Sinn,  vielmehr  ist  zu  interpunktieren  wie  oben. 
Vadem  ist  wohl  schlecbte  Lesart,  es  sollte  etwa  heissen  vadiam  (gage). 
Demnacb  ist  zu  ubersetzen:  wer  das  Gewedde  (5  sol.  nach  dem 
Gesetz)  gegeben  hat,  soil  30  den.  (also  die  H&lfte,  nicht  ein  Drittel!) 
als  fredus  geben;  hiervon  erhalt  der  major  placiti  ein  Drittel.  Im 
folgenden  bedeutet  lex  die  auf  Ubertretung  des  Gesetzes  gelegte  Strafe 
[cf.  Hist,  de  Fr.  XI,  581  ao  1047  ex  iustitia  quam  vulgo  vocant 
legem,  tertiam  tantum  babebit  partem  —  Guer.  IV,  232  censuales  so- 
lidos  duo  et  de  eodem  anno  suam  legem  a.  1056  —  Deloche  154 
ipsa  lex  LX  solidi  sunt  (saec.  XI  sen  XII)]  und  der  Sinn  der  ganzen 
Stelle  ist  der :  bei  Verfeblungen  gegen  Dritte  erhalt  dieser  Dritte  die  com- 
positio  (was  als  selbstverstandlich  nicht  erwahnt  wird),  der  Praepositus 
2/s  des  fredus,  der  major  Vs.  Wenn  aber  die  Verfehlung  sich  gegen 
Abt  oder  Praepositus  gerichtet  hat,  diese  also  schon  die  compositio  (lex) 
erhalten,  so  erhalt  der  Propst  vom  fredus  nichts,  dieser  geht  vielmehr 
ganz  an  den  major.  Im  Unterschied  zu  seinen  homines,  die  nur  an 
bestimmten  Terminen  klagen  kftnnen,  hat  der  Abt  das  Recht,  gegen 
einen  homo  de  placito  jederzeit  Klage  zu  erheben,  nur  ist  er  gehalten, 
nach  dem  im  placitum  giltigen  Recht  zu  urteilen. 

§  6  setzt  fest  Freiheit  von  Kopfzins  —  was  die  Censualen  natur- 
lich  nicht  haben  —  und  von  der  Vogtei  —  die  censuales  stehen  nach 
p.  177,  182  f.  unter  der  tutela  eines  miles  —  sowie  die  HOhe  des 
Heiratsgelds  in  verschiedenen  Fallen. 

1)  Heirat  mit  einer  Frau  sue  legis  d.  h.  einer  Standesgenossin  (lex 
stebt  hier  im  Sinn  von  Stand,  wie  in  dem  bei  Heck  I,  302  an- 
gefuhrten  Beispiel  aus  der  lex  Frisionum  (VI)  in  compositionem 
mariti  transeat);  zu  bezahlen  sind  5  sol.,   von  denen   der  major 


Digitized  by  VjOOQlC 


394  W.  GanzenmUller 

placiti  1/io,  das  ubrige  der  Abt  erh&lt.  Die  Censualen  haben  im 
gleicben  Fall  9  den.  an  den  miles,  qui  censuales  custodit,  zu 
bezahlen. 

2)  Heirat  mit  einer  Frau  extra  legem,  d.  h.  einer  Fremden,  einer 
Ungenossin ;  dies  gilt  als  Verfehlung  (illicitam  rem  operates  est). 
Die  HOhe  der  zu  zahlenden  Sunime  h&ngt  von  der  Gnade  des 
Abtes  ab  (dies  wobl  der  Sinn  von  quantum  deprecari  potest,  nicht 
wie  Flach  II,  127  meint,  im  Verh&ltnis  zu  den  Vermdgens- 
umst&nden).  Die  Censualen  geben  im  gleichen  Fall  18  den. ;  2/s 
hiervon  an  den  Abt,  Vs  an  den  erw&hnten  miles. 

3)  Heirat  mit  einer  Freien:  bier  braucbt  er  nicbts  zu  geben,  da  die 
Frau  hierdurch  in  seinen  Stand  tritt  (libertatem  uxoris  ad  legem 
suam  convertit) ;  bei  den  Censualen  ist  dieser  Fall  naturlich  gar 
nicbt  vorgeseben. 

§  7  bestimmt  die  Hdhe  des  Sterbfalls.  Derselbe  betragt  beim 
Mann  5  sol.  Die  Frau  zahlt  nichts,  quia  prolem  suam  in  hereditatem 
dimittit;  aucb  von  diesen  5  sol.  erh&lt  der  major  ein  Zebntel. 

§  8  verbietet  einem  homo  de  generali  placito,  ein  Allod  des 
placitum  zu  verkaufen,  zu  verpf&nden  oder  einer  anderen  Kirche  zu 
ubergeben,  es  sei  denn  mit  Erlaubnis  des  Abts  oder  Propstes.  Falls 
der  homo  zum  Verkauf  gendtigt  ist,  bat  er  das  Allod  zun&chst  dem  Abt 
anzubieten ;  macht  dieser  von  seinem  Vorkaufsrecht  (levius  habere  debet 
quam  quilibet  alius)  keinen  Gebrauch,  so  wird  er  ihm  die  Erlaubnis 
geben,  es  zu  verkaufen,  nicbt  einem  Fremden,  sondern  einem  Verwandten 
oder  Genossen  (proximo  generis  sui  aut  alicui  eiusdem  legis),  damit 
das  Allod  nicht  verloren  gehe.  Verkauft  er  es  ohne  Wissen  des  Abts 
oder  Propstes,  so  bleibt  das  Gut  weder  dem  K&ufer,  noch  geht  es  an 
den  Verk&ufer  zuruck,  sondern  die  Kircbe  zieht  ihr  Allod  iure  an  sich. 

Flach  besch&ftigt  sich  II,  126  ff.  mit  dieser  constitutio.  Er  be- 
zeichnet  die  homines  de  generali  placito  als  alleutiers.  Ihre  „alleux  ne 
sont  plus  des  terres  entifcrement  libres  aux  mains  de  leurs  possesseurs, 
mais  ils  n'en  constituent  pas  moins  de  vraies  propriety,  et  la  con- 
dition de  ceux  qui  la  d6tiennent  peut  etre  reputee  fort  voisine  de  la 
liberte".  Flach  nimmt  also  weit  richtiger  als  WarnkOnig  einen  Prozess 
in  umgekebrter  Richtung  an:  Der  Besitz  ist  nicht  mehr  ein  g&nzlich 
freier  zu  nennen,  aber  doch  noch  echtes  Eigen,  die  Betreffenden  be- 
finden  sich  in  einer  der  Freiheit  sehr  nahe  stehenden  Lage.  Die  er- 
wahnten  Rechte  besitze  der  Abt  als  Gegenleistung  fur  geleisteten  Schutz 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jb.        395' 

oder  als  Rechtsnachfolger  der  karolingischen  Gerichtsbeamten ;  letzteres 
ist  unmdglich. 

Dagegen  darf  man  die  homines  de  generali  placito  wohl  far 
Mundlinge  halten.  Der  Name  ist  die  lateinische  tJbersetzung  des  dentschen 
malmannen.  Grimm  (RA.  768)  erklart  „alle  freien  Leute  hiessen 
Malmannen",  da  sie  alle  der  Gerichtspflicht  unterlagen.  Nach  Wilmans 
p.  189ff.  bedeutet  es  urspranglich  die  zu  Stimme  and  Urteil  im  Grafen- 
gericht  befugten  Freien  der  Mark,  die  aber  an  der  angeftthrten  Stelle 
zu  einer  Dienstleistung  gegen  das  Eapitel  verbunden  sind.  (Die  Stelle 
lautet:  hominibus  quoque  famulatum  eiusdem  monasterii  facientibus  in 
H.  qui  saxonice  malman  dicuntur,  praedictum  mundeburdum  et  tuitionem 
nostram  constituimus,  at  coram  nulla  iudiciaria  potestate  nisi  coram 
episcopo  et  advocato  etc.).  Aus  den  Worten  qui  saxonice  m.  dicuntur 
braucht  man  allerdings  nicht  herauszulesen ,  dass  der  Ausdruck  ein 
speziell  sachsischer  sei,  wie  dies  nach  Waitz  V,  318  fast  den  Anschein 
hat.  Dass  er  nicht  auf  Sachsen  beschrankt  ist,  gent  schon  aus  den 
von  Mayer  VG.  I,  467  citierten  Stellen  bei  Sloet  hervor.  Bei  Waitz 
werden  die  Malmannen  unter  den  freien  Kirchenleuten  besprochen;  der 
Name  ist  nach  Waitz  daraus  zu  erklaren,  dass  sie  als  Freie  ursprung- 
lich  unter  dem  Grafengericht  standen.  Ganz  analog  erklart  Mayer  (1.  c.) 
die  Malmannen  der  Kirchen  als  freie  Hintersassen  auf  Kirchengut,  die 
aber  als  mansionarii  zum  Grafengericht  geh6ren.  Heck  erklart  sie  far 
Mundlinge5).  Dass  er  hiermit  Recht  hat,  geht  aus  den  Stellen  des 
Westfalischen  Urkundenbuchs  hervor,  wo  sie  unter  den  homines  ecclesie 
als  besondere  Kategorie  zwischen  litones  und  servi  erwahnt  werden. 
(Wilmans  p.  153  u.  spater).  Darauf,  dass  diese  Einreihung  ihrer  recht- 
lichen  Stellung  wenig  entspricht,  hat  schon  Waitz  (318  a.  2)  aufmerksam 
gemacht. 

Aber  nicht  nur  die  entsprechende  Bezeichnung:  malmann  —  homo 
de  generali  placito  spricht  fttr  die  Identitat;  auch  ein  innerer  Grund 
l&sst  sich  dafur  anfahren :  der  §  8  der  constitutio  entspricht  genau  dem 
cp.  64  des  capitulare  Saxonicum.  Die  Besonderheit  des  dort  angefuhrten 
Falls  beruht,  wie  Heck  (I,  337)  ganz  richtig  bemerkt,  darauf,  dass 
der  tutor  sich  im  Exil  befindet.  Es  handelt  sich  urn  einen  Ausnahme- 
fall.  Far  gewdhnliche  Falle  wttrde  die  Vorschrift  lauten:  liber  homo, 
qui  sub  tutela  nobilis  cujuslibet  est,  si  hereditatem  suam  necessitate 
coactus  vendere   noluerit,   oiferat  earn  primo   proximo  suo;  si  ille  earn 


*)  Stande  des  Sachsenspiegels  S.  709. 


Digitized  by  VjOOQlC 


396  W.  GanzenmUller 

emere  noluerit,  offerat  tutori  suo;  si  nee  ille  voluerit,  vendat  earn  coi- 
cumqae  libuerit.  Nur  bat  der  homo  de  generali  placito  sein  Allod 
znerst  dem  Abt,  dann  seinem  Verwandten  anzubieten  und  erhalt  unter 
keiDen  Umstanden  die  Erlaubnis,  es  zu  verkaafen  wem  er  will. 

Vielleicht  gehftrt  es  auch  hierher,  wenn  der  mansionarius  der 
Constitatio  de  expeditione  Romana  ebenfalls  5  sol.  bezahlt.  Auch  die 
AngehOrigen  der  familia  Sci.  Petri  in  Worms  zahlen  5  sol.  Gewedde 
(vgl.  §  5).  Aber  schon  die  Tatsache,  dass  ein  fredus  gezahlt  wird, 
beweist,  dass  die  homines  de  generali  placito  fiber  den  Hdrigen  stehen, 
cf.  capitulare  missorum  anni  802  cp.  13  b  and  capitulare  de  villis  cp.  14 
(Bor.  I,  100  bezw.  83).  wonach  die  HOrigen  and  Unfreien  keinen  fredus 
zahlen,  sondern  geprugelt  werden. 

Andererseits  enthalt  aber  unsre  constitatio  viele  Bestimmangen, 
die  sich  za  solchen  aus  deatschen  Ministerialenrechten  ia  Parallele  setzen 
lassen. 

Schon  der  im  Schlasswort  vorkommende  Aasdrack  „S6hne  and 
Getreue  der  Kirche*  (ecclesie  filiis  et  fidelibus)  erinnert  an  die  fur  die 
Ministerialen  gebrauchten  (so  M.  I,  353  in  einer  Urkunde  Gottfrieds  des 
Bartigen  vom  Jahre  1069,  ebenso  in  der  Constitatio  de  expeditione 
Romana:  ecclesie  filii  vel  domes tici,  i.  e.  ministeriales;  weitere  Beispiele 
bei  Furth  p.  61).  Ausserdem  lassen  sich  den  einzelnen  Bestimmungen 
eine  Menge  gleich  oder  ahnlich  lantende  aus  den  deutschen  Dienstrechten 
an  die  Seite  setzen. 

Freiheit  von  Kopfzins  and  Vogtei  sind  allbekannte  Charakteristika 
der  Ministerialen.  Zahlang  eines  Sterbfalls  wird  ebenfalls,  wenigstens 
in  den  alteren  Dienstrechten,  haufig  gefordert.  Er  bestebt  entweder  in 
d$r  Rttstung  (daher  der  Name  heergewaete),  oder  dem  besten  Ross  des 
Gestorbenen  (so  im  Bamberger  Dienstrecht),  oder  auch  in  beiden  (so  im 
Ahrer.  Dienstrecht,  Lacomblet  IV,  774).  Falls  das  heergewaete  in 
dieser  Form  nicht  vorhanden  ist,  kann  dafur  eine  entsprechende  Geld- 
summe  angenommen  werden  (alteres  Ahrer  u.  Ersteiner  Dienstrecht,  Z.  f.  G. 
0.  NF.  IV  298).  Hierher  gehOrt  auch  eine  Bestimmung  aus  dem  Strass- 
burger  Urkundenbuch  (I,  62  p.  50)  vom  Jahre  1097 :  es  werden  hier 
einander  gegenubergestellt  clientes  and  mancipia.  Ein  praedium  wird 
ttbergeben  cum  omnibus  appendiciis,  clientibus  ac  mancipiis,  clientes  ea 
condition e,  ut  in  eodem  iure  ac  legibus  quibus  meliores  ecclesie  obligati 
sunt,  et  ipsi  deserviant,  also  ganz  die  bei  Ministerialen  ubliche  Form 
der  tibergabe  unter  ausdrucklicher  Festlegung  des  fur  sie  geltenden 
besseren  Rechts,  wahrend  die  mancipia  4  den.  jahrlich  zu  zahlen  haben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.       397 

Dann  wird  den  clientes  das  praedium  als  erbliches  Leben  bestimmt, 
wofur  sie  jahrlich  25  sol.  zu  zahlen  haben,  ausserdem  beim  Todesfal) 
der  Erbe  5  sol.  an  den  praepositus,  also  die  gleiche  Summe,  wie  die 
homines  de  generali  placito.  Urn  zu  entscheiden,  ob  es  flich  hier  um 
mehr  als  urn  einen  merkwurdigen  Zufall  handelt,  ware  eine  eingehende 
Untersuchung  dieser  Verhaltnisse  in  Deutschland  erforderlich.  Dies, 
wurde  aber  von  dera  Thema  der  vorliegenden  Arbeit  zu  weit  ab- 
fuhren. 

Der  compositio  von  5  sol.  lasst  sicb  wohl  eine  Stelle  aus  den 
Gesta  episcoporum  Cameracensium  an  die  Seite  stellen.  Bei  der  Fehde 
des  Bischofs  gegen  Gerard  Malfilastre  ist  eine  Kirche  zerstOrt  worden; 
zu  ihrer  Wiederherstellung  zahlen  —  offenbar  als  Strafe  —  die  milites 
5  sol.,  die  pedites  30  den.  (MGSS.  XIV,  224  v.  99). 

Rechtlich  schlechter  stehen  die  homines  de  generali  placito  den 
Ministerialen  gegenuber  in  Bezug  darauf,  dass  auch  bei  Heirat  mit  einer 
Gleicbgestellten  5  sol.  zu  zahlen  sind.  Dass  ein  Heiratsgeld  von  5 
Schillingen  auch  anderw&rts  vorkommt,  geht  hervor  aus  der  auch  von 
Waitz  V,  259  a.  4.  angefuhrten  Stelle  aus  Eberhardus  Fuldensis  (Schannat, 
Corpus  traditionum  Fuldensium  293)  cp.  II:  Traditiones  vectigalium  de 
Thuringia  no.  1 :  Solvant  mancipia  antequam  nubant  censum  infra  XXXa 
annofrum  spatium  qui  census  vulgariter  bettemunt  nuncupatur  et  est 
numerus  V  sol.  vel  optimam  vestem.  Im,  abrigen  aber  zeigt  sich  eine 
starke  Ahnlichkeit  in  der  beiderseitigen  Stellung.  Vom  Standpunkte 
der  herrschenden  Theorie  mttsste  angenommen  werden,  dass  eben  die 
Ministerialen  sich  aus  ursprunglicher  Unfreiheit  in  eine  Stellung  auf- 
geschwungen  hatten,  die  der  der  Minderfreien  im  wesentlichen  gleich, 
in  einzelnen  sogar  ttbergeordnet  gewesen  sei.  Vom  Standpunkte  Hecks 
aus  ware  diese  Ahnlichkeit  keine  im  Laufe  der  Zeit  zuf&llig  entstandene, 
sondern  eine  in  den  Ursprungen  der  Ministerialitat  begrundete.  Der 
Weg  vom  Libertinen  zum  Ministerialen  ist  bei  der  Langsamkeit  der 
mittelalterlichen  Entwicklung  immer  noch  weit  genug  fur  die  zur  Ver- 
fttgung  stehende  Zeit. 

Der  Ausdruck  casatus  far  den  Ministerialen  scheint  sich  auf 
deutschem  Gebiet  nicht  zu  finden ;  auch  Waitz  erwahnt  ihn  nicht.  (Urn 
die  casati  der  Karolingerzeit  handelt  es  hier  nicht,  da  er  in  ihnen  keine 
Ministerialen  sieht).  Dagegcn  ist  er  ganz  gewOhnlich  in  Frankreich. 
So  wird  erwahnt  ein  casatus  des  Bischofs  von  Orleans  mit  seinem  ca- 
samentum  (Gue>.  I,  105)  a.  1018,  ferner  die  tFbergabe  von  casati 
a.  1061  (ibid.  p.  130).    Etwas  spater  ubertragt  der  Bischof  von  Langres 


Digitized  by  VjOOQlC 


398  W.  GanzenmQller 

dem  Kloster  Molesme  alles,  was  die  milites  casati  ihm  abergeben  haben ; 
1103  wird  demselben  Kloster  Ubertragen  ecclesia  Sci.  Desiderii  cum 
appendiciis,  exceptis  miJitantium  casamentis  (Gallia  Christiana  nova  IV 
151  f.).  Die  Beispiele  liessen  sich  leicht  noch  bedeutend  vermehren. 
Was  aber  die  Popularitat  und  die  weite  Verbreitung  des  Ausdrucks  am 
besten  beweist,  ist  sein  Vorkommen  in  den  Chansons  de  geste ;  er  lautet 
hier  chase,  erscheint  also  in  lehnwortlicber  Gestalt.  Das  freie  a  der 
Vortonsilbe  ist  nicht,  wie  man  erwarten  sollte,  zu  e  geworden,  dagegen 
ist  das  c  zu  ch  geworden,  wahrend  es  in  rein  gelehrten  Worten  wie 
calice  als  k-laut  erhalten  blieb. 

In  dieser  Form  findet  sich  das  Wort  zB.  im  Raoul  de  Cambrai 
1553 :  li  prince  et  li  chas£,  und  4093 :  qui  de  lui  sont  de  eor  terre  chase 
(:__  belehnt).  Nur  l&sst  sich  leider  aus  diesen  Stellen  keine  nahere 
Auskunft  aber  ihre  rechtlichen  Verhaltnisse  gewinnen,  sowenig  wie  aus 
den  bei  Du  Cange  s.  v.  angefahrten. 

Was  Warnkdnig  in  seiner  franzOsischen  Rechtsgeschichte  hierttber 
anfflhrt,  ist  vOllig  ungenftgend:  I,  248  bezeichnet  er  die  casamenta  als 
fiefs  vilains;  die  Besitzer  hiessen  homes  cases  (die  pikardische  Form). 

Die  spateren  Darstellungen  gehen  meist  aus  von  den  vasalli  casati 
der  karolingischen  Capitularien.  Casa  hat  in  dieser  Zeit  eine  doppelte 
Bedeutung:  einmal  bedeutet  es  den  Herrenhof,  sala,  sogar  den  Hof  des 
Kdnigs,  so  Bor.  I,  165  cp.  4:  dimittunt  ad  casam  in  nomine  ministe- 
rialium,  oder  I,  167  cp.  7:  vassi  dominici  qui  adhuc  intra  casam  ser- 
viunt;  ferner  hieher  Annales  Bertiniani  (Hincmari  Annales)  476.  Aus 
dieser  Bedeutung  heraus  erklart  sich,  was  Flach  III,  76a  zu  unserm 
Ausdruck  sagt:  je  croirais  m£me  volontiers  que  les  mots  casamentum, 
casati  correspondent  surtout  a  domesticus,  a  benefice  du  compagnon 
qui  faisait  partie  de  la  casa,  de  la  maisnie.  Unter  dem  casamentum, 
fttgt  er  hinzu,  dtirfe  man  sich  nicht  eine  abgegrenzte  territoriale  Be- 
sitzung  denken.  Die  aus  Gallia  christ.  nova  IV,  152  angeffihrte  Ur- 
kunde  (s.  o.)  beweist  hierfttr  allerdings  nichts.  Ebenso  aussert  er  sich 
(ibid.  475)  weiter  unten:  zu  der  scara  (die  er  als  arm£e  personelle  be- 
zeichnet) gehdren  alle  diejenigen  qui  sont  rattachSs  au  palais,  a  la  casa, 
qui  sont  casati. 

Die  zweite  Bedeutung  ist  „kleiner  Hofa  (Brunner  Rg.  I,  232).  In 
diesem  Sinn  wird  casatus  gebraucht,  wo  den  servi  casati  die  mancipia 
non  casata  entgegenstehen.  Hie  von  geht  Guilhiermoz  aus.  Er  sieht  in 
dem  Villicationssystem  une  analogie  frappante  avec  celui  qui  etait  applique 
aux  vassaux  a  Tepocjue  carolingienne ;    dem  serf  casatus  entspricht  der 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandriache  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.       399 

vasallus  casatus,  dem  serf  haustaldus  oder  baccalarius  der  vasallitische 
haustaldus  oder  „bacheliertt  (p.  115).  Dementsprechend  sagt  er  spater : 
man  konne  zwei  Elassen  unter  den  Yasallen  unterscheiden,  eine  ent- 
sprecbend  den  karolingischen  haistaldi,  und  eine  zweite  entsprechend 
den  casati.  Eine  Verquickung  beider  Ansichten  bietet  Mayer;  II  p.  19f. 
sagt  er:  nicht  die  im  Haas  des  Herrn  Wobnenden  sind  die  casati, 
sondern  diejenigen,  welcbe  bereits  eine  eigene  Wohnung  haben.  Vorber 
scbon  hat  er  die  haistaldi  mit  den  casati  identifiziert,  jetzt  sagt  er :  im 
dentscben  entsprechen  die  Sonderleute  den  casati.  Dies  wiederholt  er 
II,  117:  der  casatus  ist  ein  ligius  (Sonderleute,  Ledigmann  etc.  ent- 
spricht  dem  romaniscben  ligius  p.  113— 115);  er  domiziliert  —  recht- 
lich  wenigstens  —  noch  auf  dem  Herrenhof,  sein  Besitz  entspricht  der 
Dienstwohnung,  wie  sie  besseren  Dienern  eingeraumt  wird.  Mayer  scbeint 
also  Herrenhof  als  die  Grundbedeutung  von  casa  anzusehen.  Wenn  er 
aber  zugleich  von  Dienstwohnungen  spricbt,  so  scbliesst  er  sich  an  die 
zweite  Bedeutung  an  und  sucht  schliesslich  doch  wieder  beide  zu  ver- 
einigen,  dadurch,  dass  er  die  tatsachlich  nicht  auf  dem  Herrenhof, 
sondern  in  eigenen  HOfen  bezw.  Burgen  Wohnenden  rechtlich  doch  dort 
domizilieren  lasst.  Die  far  den  ligius  bestebende  Pflicht,  dem  Herrn 
seine  Burg  stets  gedffnet  zu  balten,  leitet  sich  doch  viel  einfacher  aus 
der  Ministerialenqualitat  des  ligius  ab,  der  als  solcher  mehr  Pflichten 
gegen  den  Herrn  hat  als  der  vollfreie  Vasall. 

Dass  der  casatus  ein  Ministeriale  ist,  geht  auch  aus  dem  hervor, 
was  Mayer  II  20  f.  aber  das  casamentum  anftthrt.  Es  unterscheide  sich 
dadurch  vom  beneficium,  dass  es  nur  auf  Lebenszeit  verliehen  werde, 
noch  in  einer  Zeit,  wo  die  freien  Lehen  bereits  erblich  sind.  Hieher 
geh&ren  auch  wohl  die  zwei  folgenden  Stellen:  Gue>.  I,  99  ein  miles 
erhalt  eine  terra  des  Klosters  als  precarium  ;  dafar  soil  ein  ihm  gehOriges 
Allod  und  diese  terra  nach  seinem  Tod  ans  Kloster  fallen  (a.  1024), 
sowie  Gue>.  IV,  383  nr.  XVI  a.  1134:  es  wird  einem  tidelis  die  majoria 
verliehen  ut  libero  homini,  aber  nur  auf  Lebenszeit ;  durch  ein  forisfactum 
kann  er  sie  nicht  verlieren,  falls  er  dieses  in  capitulo  velit  emendare. 

In  Flandern  kommt  die  Bezeichnung  zum  erstenmal  in  einer  Ur- 
kunde  von  1086  vor  und  in  der  Folgezeit  Ofter.  Aussteller  ist  der 
Bischof  Gerard  II.  von  Cambrai.  Unter  den  Zeugen  finden  sich  An- 
sellus  de  Ribodimonte,  Joannes  casatus,  Oilardus,  Fulco  vicedominus 
(M.I,  514);  1089  werden  nach  den  clerici  unter  der  gemeinsamen  Rubrik 
casati  aufgefahrt:  Ansellus  de  Ribodimonte,  Fulco  vicedominus,  Amobricus, 
Walterus  Tonitruus,  Walterus  Wenchelon;    beinahe  dieselben   Personen 


Digitized  by  VjOOQlC 


400  W.  Ganzenmuller 

treten  auf  im  J.  1092  (van  Lokeren  63),  sodannin  Urkunden  der  Bischdfe 
Walcher  and  Manasses  (Cartulaire  d'Eenaame  nr.  7  u.  8).  Der  Heraus- 
geber  Piot  bezeichnet  sie  in  seinem  Register  als  serfs,  wovon  naturtich 
keine  Rede  sein  kann.  Es  sind,  wie  DuprSel  ricbtig  sagt,  d'anciens 
milites  servientes,    d.  h.  Ministerialen  (Melanges  Paul  Fredericq  204). 

Uber  ibre  Stellung  und  insbesondere  die  fortw&hrenden  Schwierig- 
keiten,  die  sie  ibren  Bischofen  gemacht  haben,  geben  nns  ausfuhrliche 
Nachrichten  die  gereimten  Gesta  episcopornm  Cameracensiom.  Dort 
werden  ausser  dem  vicedominus  Fulco  und  Ansellus  de  Ribodimonde 
(hier  genannt  de  Bulcenio)  nocb  erwahnt  Raginerns  (wohl  identiscb  mit 
dem  M.  II,  813  erwfthnten  dapifer  des  Ansellns)  Amolricus  de  Ghoi  and 
Manasses  de  Rhnmeghli  (Gesta  Walcheri  v.  58 — 62).  In  einer  Bulle 
Paschalis  II.  von  1119  werden  unterschieden  pares  and  casati  von 
Cambrai  (M.  II,  1163).  Dass  die  casati,  wie  alle  Ministerialen,  audi  ver- 
schenkt  werden  konnten,  beweist  eine  Urknnde  des  Bischofs  von  Tournai 
(Cart,  de  Bourbonrg  nr.  4):  er  schenkt  allodium,  hospites —  quosdam 
etiam  milites  casatos  cam  benefices  libere  servitaros. 

Dass  anch  unter  homo  ligius  arspranglich  wobl  der  Ministeriale 
zu  verstehen  ist,  wurde  bereits  angedeutet.  Der  ligias  ist  in  den  fran- 
zflsischen  Rechtsgeschichten  haufig  behandelt  worden,  ohne  dass  dort  eine 
Erklarung  versucht  worden  ware  fur  die  Tatsacbe,  dass  a.  a.  ligietas 
einen  engeren  Lehensnexus  bezeichnet  als  den,  den  man  unter  homage 
plain  versteht.  Glasson  (IV,  295  if.)  teilt  noch  den  Irrtum  Brussels, 
der  das  hominium  ligium  fur  junger  halt,  eine  Ansicht,  die  mit  Recht 
verworfen  wurde.  Im  zweiten  Band  seines  Werks  lasst  Flach  noch  die 
Etymologie  ligius  -  ledic  zu,  wobei  ihm  allerdings  ein  seltsames  Miss- 
verstandnis  mitunterlauft ;  ligius  ist  namlich  derjenige,  der  „lediglich, 
librement  et  pleinement"  ein  em  Herrn  angehOrt  (p.  528  a).  Dieselbe 
Etymologie  wird  mit  grftsserer  Bestimmtheit  vertreten  von  Mayer  und 
Guilhiermoz.  Letzterer  erwahnt  den  Ausdruck  da,  wo  er  von  dem 
caractere  quasi-servile  spricht  (p.  326  f.)  und  fuhrt  Beispiele  dafur  an, 
dass  er  auch  den  Unfreien  bezeichnet  habe.  Hier  erwahnt  er  auch  die 
beiden  Stellen  aus  Raoul  de  Cambrai  v.  15  Raoul  cui  fu  liges  Cambrai 
u.  v.  2454  —  Ernaus  qui  fu  liges  Doais,  ohne  aber  eine  Erklarung  zu 
geben ;  irgend  eine  Form  der  Unfreiheit  kann  hier  nicht  gemeint  sein. 
Schon  vorher  hat  er  den  home  lige  als  den  Leichtbewaffneten  geschil- 
dert  (p.  181)  und  die  Verpfiichtung  zum  lige  estage  erwahnt,  der  unsrer 
deutschen  Bnrghut  entspricht  (p.  306).  In  der  Besprechung  des  Werks 
weist  Mayer  mit  Recht  darauf  hin,   dass  es  sich  hier  um  Ministerialen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialist  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        401 

handelt  (Z.  f.  RG.  XXXVI,  310).  Er  fQgt  hier  noch  hinzu:  allemal 
ist  natttrlich  vor  allem  der  unfreie  Bitter  ansschliesslich  an  einen  Herrn 
gebnnden  and  deshalb  ligius.  Diese  Bemerkung  kann  doch  nor  so  ver- 
standen  werden :  der  unfreie  Hitter  heisst  ligius,  weil  er  ansschliesslich 
an  einen  Herrn  gebunden  ist.  TatsachHch  heisst  er  ligius,  weil  ligius 
den  Unfreien  bezeichnet,  und  als  Unfreier  ist  er  ausschliesslich  an  einen 
Herrn  gebunden.  Die  Bedeutung  „unfreiu  kdnnte  sich  allerdings  aus 
„ledic  =  lediger  Diener"  entwickelt  haben.  Dagegen  lassen  sich  die 
oben  angefflhrten  Stellen  aus  Raoul  de  Cambrai  nicbt  hieraus  erklaren. 
Dort  kann  es  nur  den  Sinn  haben  von  „geburtig",  deshalb  verwirft 
Flach  im  neuesten  Band  seines  Werks  (p.  64  f.)  die  Ableitung  von  ledic 
und  schlagt  vor,  ein  latinisiertes  leodium  vom  germ,  leudi  als  Grund- 
wort  anzunebmen.  Ligius  hat  nach  ihm  die  Bedeutung  naturalis;  do- 
minius  ligius  =  d.  naturalis.  In  diesen  Zusammenhang  warden  auch 
liges  —  geburtig  passen.  Leider  steht,  was  er  zur  Etymologie  bringt, 
auf  fiberaus  schwachen  FQssen.  Frk.  eu  hatte  fiber  eo  zu  ie  werden 
mussen,  wie  Theuderic — Tierri,  Leodium — Liege,  ebenso  leodius — lieges. 
Flach  dagegen  sagt  i  se  transformant  regulieremont  en  gi  et  le  d  de- 
venant  alors  t  (!).  Auch  Schwan-Behrens  in  seiner  Grammatik  der  alt- 
franzOsischen  Sprache  schliesst  sich  der  Ableitung  vom  germ,  ledic  an 
(§  5,2).  Es  wird  also  dabei  bleiben  mussen,  dass  die  Grundbedeutung 
von  ligius  unfrei  ist.  Der  dominus  ligius  ist  dann  der,  welcher  einem 
andern  gegenuber  das  Recht  eines  Herrn  ttber  seine  Unfreien  hat.  In 
dem  Masse,  wie  sich  der  unfreie,  bezw.  minderfreie  Charakter  der 
Ministerialitat  verliert,  wird  auch  der  Wortinhalt  unbestimmter  und 
bezeichnet  schliesslich  nur  noch  einen  strikteren  Lehensnexus. 

Die  erste  Erwahnung  des  Ausdrucks  auf  flandrischem  Gebiet  findet 
sich  in  den  Gesta  episcoporum  Cameracensium  MGSS.  VII,  449  cp.  9 ; 
hier  wird  der  Burggraf  Johann  von  Arras  homo  ligius  des  Grafen 
Balduin  genannt.  Ebenso  wird  der  Vitztum  Fulco  bezeichnet.  Gesta 
Galcheri  v.  104  tunc  Fulco  vicedominus  —  de  quo  dixi  superius  — 
per  sanctos  ei  primitus  —  devenit  homo  ligius.  Im  ganzen  findet  sich 
der  Ausdruck  auch  in  Flandern  nicht  allzuhaufig  wahrend  des  frtthen 
Mittelalters ;  erst  vom  Ende  des  12.  Jahrhunderts  ab  lasst  er  sich  ofters 
nachweisen. 

§  4.     Rechtliche  und  soziale  Stellung  der  Ministerialen. 
Nach  dieser  Feststellung  der  termini  technici  soil  versucht  werden, 
ein  Bild  von  der  rechtlichen  und  sozialen  Stellung  der  Ministerialen  in 
Flandern  zu  geben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


402  W.  Ganzenmttller 

Beim  Personenrecht  fallt  hier  wie  aberall  die  starke  Beschr&nknng 
der  pers&nlichen  Freiheit  auf:  die  Ministerialen  kdnnen  verschenkt  oder 
sonstwie  weggegeben  werden,  meist  allerdings  mit  ihrem  Dienstlehen.  So 
in  der  oben  angefahrten  Urkande  des  Biscbofs  von  Tournai  (p.  385). 
Ferner  bestatigt  Graf  Earl  (c.  1125  nach  Miraeus-Foppens)  alles  was 
dem  monasterium  Andrense  abergeben  worden  ist,  terras,  comitatos,  de- 
cimas,  hospites,  vavassores  et  ancillas  (M.  I,  376.) 

Die  Ministerialen  sind  auch  zur  Zahlung  gewisser  Abgaben  ver- 
pflichtet,  aber  stets  befreit  von  Eopfzins.  So  schon  die  caballarii  von 
St.  Bertin.  Dieselbe  Bestimmung  gilt  far  die  homines  der  Abtei  Mar- 
chiennes  (W.  Ill,  Anh.  6),  Baldain  V  (nicht  Baldain  IV,  wie  Warnkdnig 
angibt,  woza  weder  das  Jahr  1038  noch  die  Worte  Adela  comitissa, 
conjuge  mea  stimmen  warden)  erklart  sich  zum  Vogt  des  Klosters  und 
Obergibt  die  Vogtei  zugleich  an  Hugo  Havet.  An  diesen  baben  die  Maier 
des  Klosters  gewisse  Abgaben  zu  zahlen,  dagegen  erhalt  er  nichts  vom 
cocus  ecclesie,  magister  pistorum,  cambarius  and  demjenigen,  qui  cam 
carro  de  nemore  ligna  adducit,  quia  ab  omni  redditu  advocationis  semper 
liberi  erant.  Nachher  ist  von  den  Pflichten  and  Rechten  der  homines 
ecclesie  die  Rede;  eine  Abgabe  wird  aber  hier  nicht  erwahnt,  was  so 
gat  wie  bei  den  ubrigen  geschehen  ware,  falls  sie  eine  batten  zahlen 
mussen.  Auch  die  servientes  von  Winnoxbergen,  qui  per  diversas  offi- 
cinas  monasterii  deserviunt,  sind  frei  von  tallia  und  exactio  (M.  I,  513 
ao  1067).  Das  Gleiche  gilt  von  den  famuli  vel  homines  der  Abtei 
Ham  (M.  II,  1143  ao.  1093).  Die  Beispiele  liessen  sich  hier  noch 
vermehren. 

Der  Dienst  der  Ministerialen  ist  ein  ehrenvoller.  Immerhin  kommt 
in  alterer  Zeit  doch  auch  die  Verpflichtung  zu  bauerlichen  Dienstleis- 
tungen  vor,  (falls  man  die  caballarii  von  St.  Bertin  als  Ministerialen 
in  Anspruch  nehmen  darf).  Vielleicht  liegt  aber  auch  der  Stelle  des 
alteren  Ahrer  Dienstrechts:  debuerunt  preterea  servitium,  ut  suis  aratris 
agros  meos  laborare  facerent,  trotz  Heckmann's  Behauptung  (S.  38) 
etwas  Ahnliches  zu  Grunde;  es  ist  wenigstens  nicht  einzusehen,  warum 
in  der  Stellung  von  Gespannen  etwas  EntwQrdigendes  liegen  sollte. 

Spater  jedenfalls  sind  derartige  Verpflichtungen  nicht  mehr  nach- 
weisbar ;  es  handelt  sich  stets  nur  urn  Kriegsdienst  und  Dienst  in  Amtern. 

Die  Heerespflicht  der  Minsterialen  ist  nach  allgemeiner  Anschauung 
privatrechtlicher  Natur,  nach  der  Hecks  OfFentlichrechtlicher.  Die 
Nachrichten  far  Flandern  sind  auch  hier  etwas  spftrlich.  Eine  Ver- 
pflichtung ist  in  der   breviatio  des   Abtes  Adalhard  nicht  ausdrttcklich 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialist  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jb.       403 

erwahnt,  geht  aber  nicht  nur  aus  dem  oben  S.  390  Gesagten  hervor, 
sondern  auch  daraus,  dass  dies  vor  ihren  Nachfolgem,  den  equites  von 
Poperinghe  ( —  Puparninga  villa),  an  verschiedenen  Stellen  bezeugt  ist 
(Guerard  III,  247  u.  249,  an  der  zweiten  Stelle  heissen  sie  milites); 
eben  hierin  findet  aber  die  Vermutung,  die  cabal larii  seien  schon  als 
Ministerialen  anzusehen,  eine  weitere  Sttitze ;  leider  lasst  sich  die  Eon- 
tinuitat  nicht  durchgehends  aufdecken:  von  877  bis  1107  lassen  einen 
die  gedrackten  Dokumente  far  St.  Bertin  vOllig  im  Sticb.  Auch  die 
homines  der  Abtei  Marchiennes  sind  dem  Grafen  zur  expeditio  ver- 
pflichtet  (es  heisst  allerdings  noch  in  hoste  regali;  aber  der  zunachst 
aufbietende  ist  doch  der  Graf  als  Vasall  des  franzdsischen  Ednigs). 

Immer  haufiger  aber  finden  sich  Bestiminungen,  wonach  die  Mi- 
nisterialen dem  Grafen  gegenuber  von  der  Dienstpflieht  befreit  werden. 
So  wird  bei  der  tfbergabe  der  villa  Houtkerka  an  die  Abtei  S.  Peter 
in  Cassel  noch  gesagt,  es  werde  tradiert  totum  servitium  eiusdem  villae 
mit  Ausnahme  des  equitatus  equitum,  den  der  Graf  sich  vorbehalt. 
(M.  II,  1137,  aus  dem  J.  1085.)  Doch  sind  schon  nach  einem  Privileg 
von  1093  (M.  II,  1142)  die  homines  der  Abtei  Ham  frei  von  expeditio, 
equitatio  aut  servitium  exercitus,  desgleichen  die  famuli  von  Sea.  Maria 
in  Bourbourg  (Cart,  de  Bourb.  18  a.  1114  bezw.  29)  und  die  servientes 
von  Winnoxbergen  (ab  omni  edicto  et  servitio  comitis  M.  I,  522,  a.  1067). 
Falls  man  hieraus  schliessen  darf,  dass  prinzipiell  eine  allgemeine  Heer- 
pflicht  der  Ministerialen  dem  Grafen  gegenuber  bestanden  hat,  so  hatte 
man  hierin  eine  weitere    Bestatigung  der   Heckschen   Libertinentheorie. 

Vom  militarischen  Standpunkt  angesehen  sind  die  Ministerialen 
ursprunglich  die  Leichtbewaffneten.  Delbruck  allerdings  hat  auf  die 
Frage,  ob  es  selbstandige  leichte  Reiter  im  Mittelalter  gegeben  habe, 
nur  ein  Nein  (III,  317ff.).  Aber  das  liegt  in  der  Art,  wie  er  die 
Quellen  auslegt.  So  spricht  er  zB.  p.  24  von  dem  bekannten  Capitular, 
das  die  Ausrustung  der  caballarii  regelt  und  sagt :  wir  hatten  uns  also 
die  karolingischen  Reiter  als  leichtgerustete,  berittene  Bogenschutzen 
vorzustellen.  Dass  andere  vor  ihm  die  hier  erwahnten  als  Leicht- 
bewaffnete  angesehen  baben  im  Gegensatz  zu  den  mit  einer  Brunne 
versehenen  milites,  wird  mit  keinem  Wort  erwahnt.  Von  der  Brunne 
ist  an  unsrer  Stelle  deshalb  nicht  die  Rede,  weil  ihr  Besitz  eigentlich 
wselbstverstandJich"  war;  „wer  kann,  leistet  sich  eine  Brunne,  die  Mehr- 
zahl  ist  damit  versehen"  (p.  26).  So  braucht  es  auch  nicht  Wunder 
zu  nehmen,  dass  Delbruck  alle  die  Stellen  entgangen  sind,  wo  noch  in 
spaterer  Zeit  von  Leichtbewaffneten   die  Rede  ist. 

Weatd.  Zeitschr.  f.  Gescb.  a.  Kunst.   XXV,   IV.  27 


Digitized  by  VjOOQlC 


404  W.  Ganzenmiiller 

Ob  der  Unterschied  zwischen  Leichtbewaffneten  und  Panzerreitern 
in  der  constitutio  de  expeditione  Roniana  noch  angedeutet  liegt,  wie 
Mayer  II,  188  meint,  soil  dahingestellt  bleiben.  Jedenfalls  aber  geht 
er  hervor  aus  dem  Passus  des  alteren  Ahrer  Dienstrechts :  loricam  si 
habuerit.  Ferner  gehort  hieher  die  ebenfalls  von  Mayer  II,  187a  17 
citierte  Stelle  aus  Hist.  rer.  Franc.  XVII,  p.  96,  wo  ein  Unterschied 
gemacht  wird  zwiscben  milites  und  satellites  in  equis  und  die  satellites 
als  die  geringere  Waffe  erscheinen.  Nach  einer  bei  Thomas  von  Can- 
timpre  gegebenen  Beschreibung  hat  man  sich  noch  im  12.  Jahrh.  die 
Ritter  vielfach  leichtgerttstet,  nur  mit  Schild,  Helm  und  Lanze  ver- 
sehen,  in  einer  plicata  linea  tunica  zu  denken  (Bonum  universale  de 
apibus  II,  p.   446). 

Abgesehen  von  diesem  letzten  Beispiel  l&sst  sich  freilich  fur  unsere 
Gegend  ein  Unterschied  nicht  nachweisen.  In  den  Gesta  Liethardi  v.  76 
werden  nur  satellites  und  pedites  nebeneinander  erw&hnt. 

Ausser  diesem  Dienst  im  Krieg  setzt  sich  auch  der  im  Frieden 
zu  leistende  Botendienst  fort.  Dass  sich  fur  Flandern  keine  Stelle  hat 
finden  lassen,  ist  doch  nur  Zufall.  Sowohl  in  Frankreich  wie  in  Deutsch- 
land  lassen  sich  aber  Parallelen  anfuhren.  So  in  der  bekannten  Stelle 
bei  Ortlieb  von  Zwiefalten  (MGSS.  II,  78):  ut  domino  abbati  —  sen 
ceteris  fratribus  quoquam  profecturis  cum  equis  suis  comitantes  ministrent. 
Fur  Frankreich  lassen  sich  zB.  anfuhren  Gu6r.  II,  273:  fevum  de  quo 
nobis  equo  servire  solebat;  der  Betreifende  versieht  zugleich  ecclesie 
servitium  quod  dicitur  sacristeria  (ohne  Jahresangabe),  ferner  der  schon 
erw&hnte  major  von  Reconisvillare  (p.  372);  das  Gleiche  gilt  von  den 
milites  von  St.  Riquier  (Lot  p.  96  f.). 

Den  Ubergang  zum  Dienst  in  Amtern  bildet  die  Pflicht  der  Hof- 
fahrt;  fur  die  flandrischen  Ministerialen  ist  sie  nirgends  urkundlich 
festgelegt.  Doch  ist  sie  selbstverst&ndlich  und  geht  uberdies  zur  Genuge 
aus  den  Zeugenreihen  der  Urkunden  hervor.  Hieruber  s.  u.  In  der 
schon  erwahnten  Stelle  der  Chronik  von  St.  Riquier  (Lot  96  f.)  haben 
wir  ein  sicheres  Zeugnis  fur  Frankreich.  Die  milites  des  Klosters  mussten 
jahrlich  zweimal  erscheinen,  am  Feste  des  Schutzheiligen  and  an  Weih- 
nachten,  Ostern  oder  Pfingsten. 

Bei  den  Amtern  kommen  in  Betracht  einerseits  solche  der  Ver- 
waltung  und  Rechtsprechung,  andrerseits  die  eigentlichen  (4)  Hofomter. 

Das  wichtigste  Amt  der  ersten  Gattung  ist  das  Burggrafenamt. 
Ursprunglich  der  Befehlshaber  einer  Burgbesatznng,  bekommt  der  ca- 
stellanus  bald  auch  richterliche   Befugnisse.    (cf.  Pirenne  I,  130).    Die 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  erst  en  Drittel  d.  12.  Jh.        405 

Burggrafen  waren  ministeriales.  So  wird  der  castellanus  Walter  von 
Cambrai  unter  den  milites  ecclesie  erwahnt,  die  die  Gttter  des  ver- 
storbenen  Bischofs  Rothard  verwusten  (MGSS.  VII,  449).  Auch  unter 
den  Verwandten  des  Propstes  Bertulf,  die  sicher  als  Ministerialen  be- 
zeugt  sind,  haben  mehrere  das  Burggrafenamt  von  Brugge  innegehabt. 
NatQrlich  fuhrt  die  richterliche  Stellung  der  Burggrafen  fortwahrend  zu 
Kompetenzstreitigkeiten  mit  den  BischOfen  und  Klostern.  Daher  erscheinen 
sie  in  den  zu  dieser  Zeit  natttrlich  nur  von  Geistlichen  abgefassten 
Geschichtswerken  als  die  reinsten  Raubritter. 

Auch  die  Notare,  die  in  Flandern  eine  so  bedeutende  Rolle  als 
Verwaltungsbeamte  spielen,  werden  Ministerialen  gewesen  sein,  und  ebenso 
natttrlich  die  Inhaber  der  Amter  niederen  Ranges  villici,  sculteti,  prae- 
cones  (letzterer  gleich  dem  deutschen  Fronboten).  An  bestimmten  Nach- 
richten  ttber  ihren  Stand  fehlt  es  leider. 

Die  Benennung  der  vier  Hofamter  sind  in  Flandern  pincerna,  auch 
buticularius,  butelgir  etc.  fur  den  Schenk,  comestabulus  oder  (prae)- 
stabularius  fQr  den  Marschall  (marescalcus  ein  Unterbeamter  desselben), 
camerarius,  cubicularius  oder  kamerlinc  fttr  den  Kammerer  und  dapifer 
oder  senescalcus  fttr  den  Truchsess.  Die  erste  urkundliche  Erwahnung 
findet  sich  unter  Balduin  V.  (Hautcoeur,  Cart,  de  St.  Pierre  de  Lille  2) 
Clareboldus  pincerna  und  Theodericus  dapifer;  derselbe  Clareboldus 
buticularius  unter  Arnulf  III.   1070  (Gall,  christ.  nova  III,  instr.  186). 

Erst  unter  den  folgenden  Grafen  werden  die  urkundlichen  Erwah- 
nungen  haufiger.  Aus  ihnen  geht  hervor,  dass  mehrere  zugleich  im 
Amte  waren,  ganz  sicher,  was  Kammerer  und  Truchsess  betrifft.  So 
erscheinen  in  derselben  Urkunde  als  Zeugen  Balduin  und  Odulf  (Cart. 
Bourb.  5  u.  6),  Balduin  und  Hugo  (ib.  12  u.  13).  Zur  Zeit  der  Er- 
mordung  Karls  des  Guten  sind,  wie  aus  Galbert  hervorgeht,  Kammerer 
Isaac  de  Formiseele  (servus  et  camerarius  simul  et  homo  comitis  Galb. 
§  17),  Arnold  (camerarius  comitis  ib.  18  no  5)  und  Johannes  (quidam 
serviens  comitis,  qui  cameram  observare  consueverat  et  quern  prae  servis 
dilexerat  comes).  Ebenso  testieren  in  derselben  Urkunde  die  Truch- 
sessen  Rainger  und  Wilhelm  (Cart.  Bourb.  9,   12,  M.  II,  1153). 

Im  Schenkenamt  sind  wenigstens  im  selben  Jahr  zwei  verschiedene 
Inhaber  nachzuweisen,  Alardus  und  Robertus  (1093  M.  II  1142  u.  1144). 
Alardus  wird  1119  noch  einmal  erwahnt  und  Robert  dfters  vorher  und 
nachher.  Die  Marschalle  erscheinen  in  den  Urkunden  zu  selten,  doch 
wird  man  fttr  sie  das  Gleiche  annehmen  dttrfen. 

In  einigen  Fallen  lasst  sich  auch  die  Erblichkeit  des  Amtes  nach- 

27* 


Digitized  by  VjOOQlC 


406  W.  Ganzenmaller 

weisen.  So.  ist  der  buticularius  Walter,  den  Galbert  §  89  par  terrae 
nennt,  identisch  mit  Walter  de  Froserdesloo  oder  de  Eina  (nach  Galb. 
p.  37  no  5)  und  Sohn  des  pincerna  Alardus.  Sein  Binder  ist  Cono 
de  Eina,  advocatus  Aldenburgensis  nach  M.  I,  380,  vgl.  auch  Serrure 
no  22.  (Cart,  de  Bourb.  35  Walterus  filius  Adelardi).  Der  dapifer 
Walter,  derselbe  wie  Walter  von  Locre  nach  einer  Anmerkung  Pirennes 
zu  Galbert  §  16,  ist  der  Sohn  des  dapifer  Reinger  (Cart.  Bourb.  nr,  15). 

Ahnliche  Verhaltnisse  finden  sich  im  Hennegau,  wie  aus  den 
Ministeria  curiae  Hanoniensis  (MGSS.  XXI,  602)  hervorgeht:  auch  hier 
Erblichkeit  und  mehrere  Inhaber  zugleich  im  Amt,  und  zwar  ein  Ober- 
beamter  und  Unterbeamte  fur  die  einzelnen  Teile  der  Grafschaft.  Man 
wird  also  mit  Zusammenfassung  alles  bisher  Angeftthrten  annehmen 
durfen,  dass  der  oberste,  vielleicht  nur  representative  Inhaber  jedes 
Hofamts,  einer  der  pares  ist,  und  dass  diese  Amter  erblich  sind.  Daneben 
finden  sich  noch  andere  Personen  im  Besitz  dieser  Amter;  diese  sind 
wohl  Ministerialen  (teilweise  sicher,  vgl.  die  Nachrichten  fiber  die 
camerarii).     Hier  lasst  sich  ttber  die  Erblichkeit  nichts  sagen. 

Auch  bei  BischOfen  und  KlOstern  kann  man  teilweise  die  Erb- 
lichkeit der  ministerialischen  Amter  nachweisen.  So  heisst  es  zB.  in 
dem  schon  oft  angeftthrten  Privileg  Balduins  V.  fur  Winnoxbergen  (a.  1067) 
dass  Streitigkeiten,  die  sich  ttber  die  Erblichkeit  eines  Amts  erheben, 
vom  Kapitel  zu  entscheiden  sind.  Auch  in  Cambrai  waren  die  Haus- 
amter  erblich;  erst  Bischof  Liethard  versuchte  in  seinem  Interesse  die 
Erblichkeit  abzuschaffen  und  erlangte  auch  ein  dahingehendes  kaiserliches 
Privileg  (BOhmer,  Acta  imperii  selecta;  MGSS.  XIV,  224  v.  38),  doch 
war  diese  Neuordnung  nicht  von  Dauer. 

Als  Entgelt  fur  ihre  Dienste  erhielten  die  Ministerialen  schon 
sehr  fruh  Lehen.  Unbelehnte  Ministerialen  werden  in  den  Quellen  fur 
Flandern  nirgends  ausdrucklich  erwfthnt.  Vielleicht  gehOren  hieher  die 
homines  der  Abtei  Marchiennes.  Wenigstens  mussen  sie  im  Heer  sich 
nicht  selbst  bekostigen,  sondern  erhalten  Kost  und  Schuhwerk  von  dem 
sie  fuhrenden  Vogt,  der  auch  die  acht  vom  Abt  zu  stellenden  Pferde 
auf  seine  Kosten  muss  beschlagen  lassen  (W.  Ill,  Anh.  6). 

Wie  uberall,  so  ist  auch  in  Flandern  das  Verfugungsrecht  der 
Ministerialen  ttber  ihre  Gttter  ein  beschranktes.  Der  Graf  erteilt  seinen 
milites  oder  homines  (M.  II,  1142)  bezw.  seinen  homines  feudales  (M.  IV, 
187)  die  Erlaubnis,  ihre  Lehen  bestimmten  Eldstern  zu  ttbertragen. 
Allerdings  konnen  damit  auch  freie  Ritter  gemeint  sein,  die  ein  Lehen 
vom  Grafen  haben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jb.        407 

Far  das  Familienrecht  kommt  in  Betracht  eine  Notiz  bei  Galbert 
§  7.  Ein  Freier  wird  durcb  Heirat  mit  einer  Ministerial™,  einer  Ver- 
wandten  des  Propstes  Bertulf,  unfrei ;  er  wird  von  einem  andern  freien 
Ritter  als  Ungenosse  angesehen  and  ihm  desbalb  der  Zweikampf  vor 
Gericht  verweigert. 

Das  Erbrecht  ist  teilweise  noch  ein  beschranktes :  der  Abt 
von  Winnoxbergen  ist  zwar  gebalten,  den  Erben  das  Lehen  wieder- 
zugeben,  hat  aber  den  usus  fructus  eines  Jahres  (M.  I,  511). 
Diese  letztere  Bestimmung  feblt  abrigens  in  der  Neabestatigung  der 
Urknnde  durch.  Karl  den  Guten  (ib.  522),  ist  also  vielleicbt  in  der 
Zwiscbenzeit  gef alien. 

Irgend  welche  strafrechtlichen  Bestimmungen  haben  sich,  abgesehen 
von  der  oben  p.  396  erw&hnten,  nicht  finden  lassen. 

Am  haufigsten  sprechen  sich  die  Quellen  fiber  die  Frage  der 
Zustandigkeit  aus ;  bei  den  vielen  Kompetenzstreitigkeiten  ist  dies  auch 
nicht  anders  zu  erwarten.  Es  ergibt  sich,  dass  die  Ministerialen  stets 
vom  Vogteigericht  befreit  sind.  Eine  Ansnahme  machen  nur  die  homines 
von  Marchiennes;  diese  haben  aber  doch  wenigstens  ein  gttnstigeres 
Prozessrecht  (s.  u.).  Ein  privilegierter  Gerichtsstand  vor  der  Abtissin 
ist  bezeugt  fttr  die  famuli  von  Ste.  Marie  in  Bourbonrg  (Cart.  Bourb. 
18  u.  29).  Eine  bemerkenswerte  Ausnahme  findet  sich  in  dem  Privileg 
far  die  Abtei  Ham  (M.  II,  1142).  Das  zustandige  Gericht  ist  auch  hier 
die  curia  des  Abts,  doch  sind  ausgenommen  Mord,  Diebstahl  und  Ge- 
walttat,  soweit  es  sich  um  handhafte  Tat  handelt  (ipso  adu  probabilis). 
Dieselbe  Bestimmung  gilt  far  die  famuli  et  hospites  von  Sea.  Christina 
(M.  IV,  187);  ebenso  van  Lokeren  133  (zu  lesen  ist:  nisi  in  presenti  cum 
manifesta  culpa  fuerint  deprehensi,  in  curtibus  autem  indominicatis  etc.) 

Eine  Ausnahme  anderer  Art  ist  es,  wenn  von  den  homines  ad 
custodiam  See.  Marie  ad  cameram  episcopi  pertinentes  gesagt  wird,  dass 
der  Vogt  kein  Recht  an  sie  habe,  nisi  eos  contigerit  rebellare,  oder 
wenn  er  vom  Abt  oder  custos  ausdrttcklich  dazu  aufgefordert  worden 
sei  (Cart.  The>ouanne  no  5).  Offenbar  soil  hier  das  Recht  des  Abts 
sowohl  gegenuber  dem  Vogt,  als  gegenttber  den  in  geistlichen  Herr- 
schaften  meist  besonders  unbotmassigen  Ministerialen  gewahrt  werden. 
In  Beziehung  auf  die  Ministerialen  findet  sich  dieselbe  Bestimmung  auch 
bei  Ortlieb  von  Zwiefalten. 

Im  Gerichtsverfahren  haben  die  Ministerialen  haufig  Vorteile 
vor    den   HOrigen,    so    die    homines    von    Marchiennes,    die    der   Vogt 


Digitized  by  VjOOQlC 


408  W.  Ganzenmuller 

nicht  zum  gerichtlichen  Zweikampf  zwingen  darf  (non  ad  campum 
iDterpellabit  eum),  sondern  die  sich  durch  Eineid  einigen  kOnnen  (sola 
manu  purgabit  se). 

•  Im  Gottesfrieden  von  Soissons  1092  (Sdralek  S.  142  in  Knopfler, 
SchrOrs  und  Sdralek  Kirchengesch.  Studien  I,  1891)  wird  ein  ver- 
schiedenes  Prozessrecht  festgesetzt  fttr  den  nobilis  vel  miles  einer-  und 
villanus  andrerseits.  Bei  Anklage  auf  Bruch  des  Gottesfriedens  einigt 
sich  der  nobilis  vel  miles  durch  Zwolfereid;  beim  villanus  muss  im 
gleichen  Fall  noch  der  Herr  mitschwOren.  Bei  Anklage  aufTotschlag 
reinigt  sich  der  nobilis  vel  miles  dadurch,  dass  zwei  seiner  Leute  die 
Feuerprobe  bestehen,  der  villanus  muss  sich  ihr  naturlich  selbst  unter- 
ziehen.  Bei  einer  derartigen  Gegenttberstellung  wird  man  entweder 
miles  fttr  einen  Ausdruck  fttr  den  Ministerialen  halten  dttrfen,  oder  aber 
es  ist  urn  diese  Zeit  kein  Unterschied  mehr  gemacht  worden  zwischen 
freien  und  unfreien  Rittern.  Dem  steht  aber  entgegen,  dass  sich  noch 
1128  Lambert  von  Reddenburg  (L.  Nappim),  der  Bruder  des  Propstes 
Bertulf,  durch  die  Feuerprobe  reinigen  muss. 

Die  Stelle  bei  Ferreolus  Locrius  266:  „duello  aut  aquae  ignitique 
ferri  iudicio  purgabit  sea  l&sst  in  dieser  Fassung  keine  Schlttsse  zu. 

Als  bezeichnend  fttr  die  soziale  Stellung  der  Ministerialen  bat  man 
stets  ihre  Stellung  in  der  Zeugenreihe  der  Urkunden  angesehen.  Wflhrend 
aber  in  den  umliegenden,  zum  Reich  gehcrigen  Territorien  die  Mini- 
sterialen noch  bis  ins  13.  Jahrhundert  hinein  haufig  unter  besonderer 
Rubrik  aufgeftthrt  werden,  ist  dies  in  Flandern  nie  der  Fall.  Fttr  die 
Zeit  Karls  des  Guten  geben  die  bei  Galbert  ttberlieferten  Nachrichten 
die  Moglichkeit  einer  gewissen  Kontrolle.  Es  zeigt  sich  aber,  dass  eine 
strenge  Scheidung  ttberhaupt  nicht  mehr  eingehalten  wird.  An  erster 
Stelle  erscheinen  nach  den  Grafen  naturlich  stets  die  Familien  de  B6thune 
und  de  Gand  (auch  de  Alost  genannt);  dann  kommen  wohl  die  pares 
terrae,  zu  denen  ja  auch  die  vornehmsten  Inhaber  der  Hofiimter  gehoren, 
doch  l&sst  sich  schon  hier  keine  Regel  mehr  aufstellen;  dann  aber 
kommen  Burggrafen  und  andere  bunt  durcheinander.  (M.  I  523  erscheint 
der  als  servus  bezeichnete  Isaac  de  Formiseele  direkt  nach,  M.  I,  374 
sogar  vor  dem  Pair  Walter  von  Lokres). 

Schon  hieraus  kann  man  auf  die  H5he  ihrer  sozialen  Stellung 
schliessen  Dies  bewahrheitet  sich  auch  bei  n&herem  Zusehen:  der 
Angehorige  einer  Ministerialenfamilie,  der  Propst  Bertulf  von  Brugge, 
bekleidet  das  Kanzteramt ;  seine  Vorfahren  und  Bruder  sind  Burggrafen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Die  flandrische  Ministerialitat  bis  z.  ersten  Drittel  d.  12.  Jh.        409 

von  Brugge.  In  den  Bischofsstadten  nehmen  die  Ministerialen  schon 
Ende  des  11.  Jahrh.  haufig  Teil  an  der  Bischofswahl.  So  wird  der 
h.  Arnulf  zum  Bischof  von  Soissons  gewahlt  von  der  pars  senior  cleri 
et  casati  (Migne  CLXXIV,  1403),  so  Manasses  von  Cambrai  electus 
est  episcopus  a  casatis  et  civibus.    (Gesta  Galcheri  v.  33.) 

Sie  bilden  den  Umstand  fur  das  Gericbt  ihres  Herrn;  vor  ihnen 
gehen  Belehnungen  vor  sich  (cf.  Gesta  Nicholai  v.  66  u.  70).  In 
Urkunden  wird  ihre  Zustimmung  teilweise  ausdrucklich  erwahnt,  so  van 
Lokeren  16:  consensu  ac  favore  nostrorum  fidelium  atque  familiarium. 

Bei  diesen  grossen  Vorteilen  ware  es  merkwurdig,  wenn  nicht  frilh 
ein  Eintritt  von  Freien  in  die  Ministerialitat  stattgefunden  hatte.  Im 
eigentlichen  Flandern  hat  sich  aber  kein  Beispiel  finden  lassen  wollen. 
Dagegen  bringt  Du  Chesne  ein  solches  fur  die  Grafschaft  Guines  (Hist. 
genGalogique  de  la  maison  de  Guines,  preuves  40).  Amosricus  de  Brede- 
narda  ubergibt  se  ipsum  et  terrain  suam  Deo  et  ecclesie  Sci.  Leonardi 
de  Gisnes.  Achery  IX,  148f.  linden  sich  noch  einige  Beispiele,  darunter 
audi  ein  Almarus  de  Bredenarda.  der  dort  als  zustimmend  zu  der 
Autotradition  seines  Vaters  Fulbert  de  Cukehona  (sic!)  aufgeftihrt.  Der- 
selbe  Almarus  wird  erwahnt  bei  Lambert  v.  Ardres  cp.  56:  fuit  autem 
praedives  quidam  in  Bredenarda  de  genere  Eckardentium  oriundus  nomine 
Almarus. 

Man  mftchte  vermuten,  dass  auch  der  oben  erwahnte  Ansellus  de 
Ribodimonte  ein  Altfreier  ist.  Er  ist  Vormund  des  Burggrafen  Hugo ;  das 
Auctuarium  Aquicinctinum  nennt  ihn  Ofters  und  verzeichnet  namentlich 
seine  Mitwirkung  bei  der  Stiftung  des  Klosters  Anchin,  bei  welchcr 
Gelegenheit  er  sogar  nobilissimus  vir  genannt  wird ;  es  berichtet  ferner 
seine  Teilnahme  am  1.  Kreuzzug  und  seinen  Tod  1099  (p.  394  f.).  In 
den  Urkunden  ist  er  stets  der  erste  in  der  Reihe  der  casati. 

Ergebnis. 

So  ist  das  Bild,  das  die  flandrische  Ministerialitat  bietet,  das 
herkdmmliche.  Doch  ist  sie  gegenuber  der  deutschen  fast  uberall  etwa 
urn  ein  Jahrhondert  in  der  Entwicklung  voraus,  wie  ja  auch  auf  anderen 
Gebieten  Flandern  eine  funrende  Rolle  gespielt  hat,  es  sei  nur  an  die 
Entwicklung  des  Stadtewesens  und,  was  damit  zusammenhangt,  des 
Handels  und  Geldwesens  erinnert. 

Was  nun  die  Beantwortung  der  oben  gestellten  Fragen  anbelangt, 
so  muss  man   zugeben,    dass  zu   einer   sicheren   Antwort   das   Material 


Digitized  by  VjOOQlC 


410   •  W.  Ganzenmuller. 

nicht  genttgt.  Was  die  herrschende  Meioung  als  Beweis  der  Unfreiheit 
auffasst,  lasst  sich  nach  Heck  vollstandig  auch  aus  der  Libertinen- 
'  qualitat  erklaren.  So  fallt  es  doch  wesentlich  ins  Gewicht,  wenn  es 
an  Wei  Stellen  mindestens  wahrscheinlich  gemacht  werden  konnte,  dass 
wir  ein  direktes  Zeugnis  far  diese  Libertinenqaalitat  besitzen.  Es  ist 
dies  die  Bezeichnung  der  caballarii  als  ingenui,  die  weitgehende  Abn- 
lichkeit  in  der  rechtlichen  Stellung  der  homines  de  generali  placito  (d.  h. 
der  Mundlinge)  und  der  der  Ministerialen  und  die  allgemeine,  offentlich- 
rechtlich  begrtindete  Heerpflicht  der  flandrischen  Ministerialen.  Sicher 
allerdings  ist  keiner  der  drei  angefuhrten  Beweise. 


-*-*-*- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie  tiber  das  Jahr  1905/06. 

(Hierzu  Tafel  7—17). 

Redigiert  von  Dr.  E.  Kriiger  in  Trier. 


I.  Westdeutschland. 


JElsass-LjOthringen. 

12  Strassburg,  Museum  elsassischer 
Altertiimer  (Gesellschaft  zur  Erhaltung 
der  ge8chichtllchen  Denkmaler  des 
Elsasses) »)  I  S.  258,  II,  IV,  V,  XX, 
XXIV. 

1906. 
Aus  Anlass  ihres  funfzigjahrigen 
Bestehens  beschloss  dieGesellschaft 
zur  Erhaltung  der  geschicht- 
lichen  Denkmaler  des  Elsasses 
die  Herausgabe  eines  Albums,  welches 
die  wichtigsten  Bestande  des  Museums 
im  Bilde  vereinigen  und  kurz  erklaren 
soil.  Es  wurden  zwei  Abteilungen 
vorgesehen.  Die  erste  wird  auf  65 
Tafeln  die  Altertiimer  der  vorromi- 
schen,  romischen  und  merovingischen 
Zeit  bringen  und  geht  der  Vollendung 
entgegen.    Der  zweite  Teil  fiihrt  die 

1)  '  In  unserem  letzten  Bericht  ( 1903/1905, 
Bd.  XXIV)  Bind  verschiedene  Versehen  zn 
verbessern.  Bb  man  heissen:  8.  328,  Spalte  2, 
Zelle  21  Gruben  statt  Grabenproflle;  8.  329, 
Spalte  2,  Zeile  43  Herlisheim  statt  Horlis- 
heim;  8.  830,  Spalte  1,  Zeile  3,  Osten  fur 
Westen  und  Spalte  2,  Zeile  2  Amphorenhals 
far  Henkel;  8  331,  Spalte  1  von  Zeile  34  ab 
ist  au  leien:  „Um  so  mehr  erfreate  uns  de- 
hor ein  wiohtiger  Inschriftstein,  (inswischen 
Ton  Prof  Dr.  von  Domasaewski  in  den  Mit- 
teilungen  der  ..Gesellschaft"  B.  XXI,  S.  364 
▼erOffentlioht  worden.J  den  uns  a.  s.  w.  Der- 
eelbe  lit  dem  Mare  Loucetius  von  oiuem 
eques  der  ala  Petriana  Treverorum  gesetzt, 
welehe  u.  s.  w." 


mittelalterliche  und  neuzeitliche  Samm- 
lung  vor.    Er  ist  bereits  fertiggestellt  *). 

Die  Zusammenstellung  des  Tafel- 
werks  beanspruchte  den  grossten  Teil 
unserer  diesjabrigen  Museumstatigkeit, 
welche  daber  eine  meist  innere  war 
und  sich  nach  aussen  auf  die  notwen- 
digsten  und  nachstliegenden  Arbeiten 
beschranken  musste.  So  kommt  es, 
dass  sich  unsere  neuesten  Eingange 
und  Untersuchungen  fast  nur  auf 
Strassburg  und  seine  nahere  Umge- 
bung  beziehen. 

Die  praehistorische  Abteilung  erfuhr 
verhaltnismassig  wenig  neuen  Zuwachs. 

Der  jungeren  Steinzeit  gehort 
ein  bombenformiges  Gefass  mit  Spiral- 
maanderverzierung  an  (Taf.  7  No.  39). 
Es  wurde  in  Schiltigheim  (nordlich 
bei  Strassburg)  in  einer  Wohngrube 
gefunden  und  dem  Museum  von  Herrn 
Dr.  Sorgius  geschenkt. 

Scherben  mit  Stich-  und  Strichorna- 
ment  (Ersteiner-Grossgartacher  Typus) 
entstammen  Lehmgruben  zweier  Ziege- 
leien  in  Biscbheim  und  Honheim 
(nordl.  bei  Strassburg).  Diese  Gefass- 
bruchstticke,    sowie  ein   grosser  Beil- 

2)  Denkmaler  der  Elsassisohen  Alter- 
tumssammlung  sn  Strassburg  i.  Els.,  christ* 
liehe  Zeit,  herausgegeben  im  Auftrage  der 
Gesellsohaft  aur  Erhaltung  der  geschicht- 
liohen  Denkmaler  im  Elsass  von  Johannes 
Fischer.    Strassburg  1907. 


Digitized  by  VjOOQlC 


412 


Museographie.  —  Strassburg. 


hammer  aus  Grauwacke8)  sind  aus 
dem  umgeschwemmten  Loss  eines  neo- 
lithischen  Flusslaufs  entnommen,  der 
im  Westen  der  genannten  Dorfer  fiber 
die  grosse  Schiltigheimer  Lossterrasse 
floss  und  dicht  hinter  Honheim  nach 
Osten  in  die  Rheinniederung  hinun- 
ter  bog. 

Ebenfalls  n eolith isch  ist  ein  durch- 
bohrter  Beilhammer  aus  griin  schwar- 
zem  Gestein,  gefunden  im  alluvialen 
Rheingeschiebe  einer  Kiesgrube  bei 
Grafenstaden  (siidl.  bei  Strassburg). 

Die  vorromische  Metallzeit  ist 
durch  folgende  Funde  vertreten. 

Zwei  dekorierte  Gefasse  und  Scher- 
ben  der  Bronzezeit  kamen  in  Schil- 
tigh  eim  beim  Bau  eines Wasserturmes 
zu  Tage  (Taf.  7  No.  35—37).  No.  35 
ist  aussen  mit  2  Zonen  horizontaler 
Rillen  und  dicht  iiber  der  seitlicben, 
nach  unten  gebogenen  Griffnase  mit 
einer  horizontalen  Reihe  schrager 
Strichel  verziert.  Der  Rand  biegt  leicht 
aus.  Der  kugelige  Boden  hat  einen 
Eindruck  in  der  Grosse  einer  Finger- 
spitze.  Die  Scherbe  No.  36,  von  einem 
grossen  Gefasse,  zeigt  Fingernagelein- 
driicke.  No.  37  ist  der  Unterteil  eines 
kugeligen  Gefasses  mit  hohem  Hals 
und  Henkel,  wie  solche  bei  Naue, 
„Denkmaler  der  vorromischen  Metall- 
zeit im  Elsass"  auf  Taf.  VI  und  VII 
abgebildet  sind.  Die  Dekoration  be- 
steht  aus  spitzen  Dreiecken,  die  durch 
lange  Striche  gebildet  von  dem  Hals- 
ansatz  fast  bis  zu  dem  abgeplatteten 
Boden  hinunterreichen. 

Bei  Stephansfeld  (Unterelsass) 
kamen  in  einer  Sandgrube  A  Iter  turner 
der  Hallstattzeit  zu  Tage,  welche  ver- 
mutlich  zur  Ausstattung  eines  Flach- 
grabes  gehorten.  Es  wurden  durch 
Vermittlung  des  Biir germeisters  Herrn 
Dr.  Bostatter  (Brumath)  zwei  reich  ver- 
zierte  bronzene  Armbander  erworben. 
Von  anderen  angeblich  dort  noch  aus- 
gegrabenen  Gegenstanden  aus  Bronze 
und  Lignit  war  nichts  mehr  erhalten. 

Ein  Flachgraberfeld  mit  Hallstatt-  und 
La  Tene- Brand-  und  Skelettbestattun- 
gen  wird  seit  langerer  Zeit  in  der  Kies- 
grube Riss-Zumbichl  zwischen  Rufach 
und  Ob er en z en  (Oberelsass)  abgegra- 
ben.  Als  wir  hiervon  erfuhren,  waren 
bereits  zahlreiche  Graber  zerstort.  Ihre 

3)  Letiterer  im  Beiitz  des  geologiichen 
Institute,  Strassburg. 


Beigaben  an  Tongefassen,  Nadeln, 
Fibeln  und  Ringen  aus  Bronze  befin- 
den  sich  in  Privath&nden,  u.  a.  auch 
im  Besitz  des  Denkmalpflegers  Herrn 
Lehrer  Walter  in  Rufach,  der  seine 
Sammlung  an  das  Golmarer  Museum 
abzugeben  gedenkt.  Wir  erlangten 
bis  jetzt  Gefasse  aus  3  Grabern,  wo- 
von  das  zuletzt  aufgedeckte  einen 
grossen  Topf  (Taf.  7  No.  32)  mit  ver- 
brannten  Knochenresten  entbielt,  der 
mit  einer  flach  en  Sfcbiissel  (Taf.  7  No.  33) 
zugedeckt  war.  Daneben  stand  ein 
kleineres  Gefass  (Taf.  7  No.  34).  Me- 
tallgegenstande  waren  diesem  Grabe 
nicht  beigegeben.  Auch  die  fruher 
aufgedeckten  Graber  waren  nur  arm- 
lich  mit  Metallbeigaben  ausgestattet. 

AusHeidolsheim  kommt  ein  bron- 
zener  Armring  der  Fruh-LaTene- 
Zeit,  den  Herr  Amtsgerichtsrat  Dr. 
Neidhardt  (Markolsheim)  dem  Museum 
uberliess. 

Die  rdmische  Periode  ist  durch 
zahlreiche  und  teils  bemerkenswerte 
Funde  meist  aus  Strassburg  und  dem 
nahen  Konigshofen  vertreten.  Zur 
Frage  der  romischen  Befestigung 
Strassburgs  wichtige  Aufschlusse 
lieferte  der  Neubau  des  Lowenbraues 
an  den  Gewerbslauben  47/49.  Daselbst 
wurde  im  hinteren  Teile  des  Grund- 
stuckes  zwischen  dem  Neukirchplatz 
und  dem  Neuen  Markt  ein  ca.  24  m 
langes  Stuck  der  Sud  -  Westfront  der 
Kastellmauer  freigelegt.  Schon  beim 
Abbruch  der  alten  Hinterhauser  zeigte 
sich,  dass  die  romische  Kastellmauer 
diesen  als  Unterbau  gedient  hatte  und 
stellenweise  sogar  noch  1,50  m  hoch 
iiber  der  heutigen  Oberflache  erhalten 
war.  Im  Verlaufe  der  Erdarbeiten 
wurde  dieselbe  in  einer  Hohe  von  4  m 
iiber  ihrem  Fundament  freigelegt  und 
dabei  kam,  als  nicht  geringe  Ueber- 
raschung,  bald  die  Rundung  eines 
Turmes  zu  Tage.  Es  ist  das  erste 
Mai  seit  Silbermann,  der  im  Jahre 
1753  einen  Turm  der  Nordwestseite 
untersuchte,  dass  sich  wieder  die  Ge- 
legenheit  bot,  einen  solchen  eingehend 
zu  studieren. 

Wie  fruher  schon  ofters  festgestellt, 
standen  auch  an  der  neuesten  Fund- 
stelle  zwei  Mauern  aus  verschiedenen 
Bauzeiten  dicht  nebeneinander.  Die 
hintere  war  die  altere  und  bedeutend 
scbwacher  wie  die   vordere  jClngere. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  — -  Strassburg. 


413 


Erstere  war  im  aufgehenden  Mauer- 
werk  0,90  m,  letztere  2,50  m  stark, 
80  dass  sich  eine  Gesamtdicke  von 
3,40  m  ergab.  Beide  Mauern  batten 
einen  zum  Fundament  vorspringenden, 
in  drei  Stufen  abgesetzten  Sockel,  der 
bei  beiden  ungefabr  auf  derselben 
Hohe  lag.  Das  Fundament  war  urn 
die  Breite  deB  Sockeivorsprunges,  bei 
der  alteren  Mauer  urn  0,30  m,  bei  der 
jungeren  um  0,60  m,  starker  als  der 
aufragende  Teil  und  reicbte  vom  Sockel 
ab  nocb  1,80  m  tief  in  den  gewachse- 
nen  Boden  binab.  Die  fruhere  wie 
die  spatere  Anlage  zeigten  auf  der 
Aussenfront  eine  regelma&sige  Blend- 
scbicht  aus  zugerichteten  Steinen.  Der 
innere  Mauerkern  war  ein  zusammen- 
hangender  Gussblock  aus  unregel- 
massigen  Steinbrocken  mit  reichlichem 
Mortelzusatz  von  ausserordentlicber 
Harte.  Als  Baumaterial  war  Kalk- 
stein,  schwarzer  Basalt  vom  Kaiser- 
stabi,  Ziegelstucke  und  Sandstein  ver- 
wendet  worden.  Letzterer  kam  jedoch 
in  der  alteren  Mauer  fast  gar  nicht,  in 
der  jungeren  dagegen  sehr  baufig  vor. 

Die  Aussenseite  der  alteren  Be- 
festigung  scbmuckten  zwei  horizontale 
Zierbander  ungefahr  1  m  von  einander 
entfernt,  aufgesetzt  aus  drei  Schichten 
rotgebrannter  Backsteine.  (Diese  Zier- 
friese  beobachteten  wir  aucb  schon 
an  mebreren  Stellen  der  Nordwest- 
front.)  Die  meisten  der  ausgebroche- 
nen  Backsteine  trugen  den  Stempel 
der  8.  Legion. 

Aucb  wurde  auf  der  Front  der 
alteren  Mauer  zum  ersten  Male  eine 
eigenartige  Verkleidung  der  Fugen 
durch  aufgesetzte  Leisten  aus  Mortel 
gesehen,  welcbe  einen  erhdhten  Rah- 
men  um  die  Steinflachen  bildeten  und 
au8serdem  mit  eingeschnittenen  Linien 
verziert  waren  (Taf.  7  No.  27). 

Im  Gegensatz  bierzu  batte  die  Front 
der  jungeren  Anlage  vertiefte  Fugen 
und  keinerlei  Scbmuck  aus  Backstein- 
friesen.  Das  gleiche  Aussehen  gait 
for  den  vor  die  letztere  gesetzten 
Turm.  Kr  war  aus  einem  Stuck  mit 
der  Mauer  und  hatte  ungefabr  halb- 
runden  Grundriss  bei  einer  Basisbreite 
von  6,75  m  und  einem  halben  Durch- 
messer  von  3,43  m.  Auch  er  zeigte 
am  Fuss  einen  3mal  abgesetzten  Stufen- 
sockel.  Sein  Fundament  ging  nicht 
tiefer  wie  dasjenige  der  Mauer.     An 


zwei  Stellen  im  Turminneren  kam  en 
horizontale  Kanale  rundlicher  Form 
von  35  bis  40  cm  Durchmesser  zum 
Vorschein,  in  denen  einst  Balken  star- 
ker Roste  aus  sich  kreuzenden  Holzern 
8 taken.  Wenn  auch  das  Holz  ver- 
gangen  war,  so  hatten  sich  doch  seine 
Fasern  deutlich  in  den  Mortel  abge- 
druckt.  Nach  aussen  reicbten  die 
Balken  bis  dicht  an  den  abgeblendeten 
Steinmantel,  der  sie  verdeckte,  heran. 
Nach  innen  zogen  sie  sich  weit  uber 
den  Turmvorsprung  (3,43  m)  in  die 
dahinter  liegende  Mauer  hinein,  dort 
durch  Holzkeile  mit  einem  parallel 
zu  dieser  eingelagerten  Stamm  feat 
verbunden.  Ausser  diesen  Balken - 
lochern  wies  das  Turminnere  sonst 
keine  Hohlraume  auf.  Wie  aus  der 
Untersuchung  hervorging,  war  der  er- 
haltene  Turmunterteil  massiv. 

Eine  naher  begrenzte  Datierung  ist 
fur  die  beiden  Mauern  nicht  ohne  wei- 
teres  zu  geben.  Far  die  altere  bieten 
die  daraus  hervorgezogenen  Ziegel- 
stempel  der  8.  Legion,  wenigstens  fur 
deren  untere  Altefsgrenze,  einen  An- 
haltspunkt.  Diese  Mauer  ist  erst  von 
der  8.  Legion,  welche  etwa  von  70 
n.  Cbr.  ab  in  Strassburg  in  Garnison 
lag,  erbaut  worden,  vermutlich  noch 
in  den  letzten  Dezennien  des  nach- 
christlichen  Jahrhunderts.  Far  den 
spaten  Ur sprung  der  jungeren  Mauer 
zeugen  die  als  Baumaterial  verwende- 
ten  Bruchstacke  von  zerst6rten  Ge- 
b&uden  und  Grabdenkm&lern. 

Es  bleibt  nun  noch  einiges  uber  die 
Gelandeverhaltni88e  vor  der  Mauer 
zu  sagen.  Gerade  diesen  baben  wir 
eine  verscharfte  Aufmerksamkeit  ge- 
widmet.  Dabei  war  es  uns  nicht  mog- 
lich,  vor  der  Befestigung  einen  spezi- 
fisch  rdmischen  Graben  nachzuweisen. 
Wohl  wurden  zwei  Graben  geschnitten, 
aber  keiner  zeigte  die  Merkmale,  wie 
sie  sonst  romischen  Anlagen  eigen 
sind.  Der  innere  Graben  war  3  m 
breit  und  innen  7  m  von  der  Mauer 
entfernt.  Er  hatte  senkrechte  mit 
Holzplanken  verschalte  Ufer.  Aus  sei- 
ner mit  Abbruchmaterial  aus  der  Mauer 
durchsetzten  Fullung  kamen  keinerlei 
rom.  Reste,  dagegen  vereinzelte  Scher- 
ben  frahmittelalterlichen  Geschirrs  zu 
Tage.  Ob  wir  es  mit  einem  Wasser- 
graben  oder  Resten  zweier  paralleler 
Palissadenreihen   aus   romischer  oder 


Digitized  by  VjOOQlC 


414 


Museographie.  —  Strassburg. 


spaterer  Zeit  zu  tun  haben,  lasst  sich 
vorlaufig  nicbt  entscheiden. 

Der  aussere  Graben,  uber  25  m  breit, 
lag  15  m  von  der  Mauer  ab.  Er  zeigte 
sich  in  seiner  ganzen  Hohe  (ca.  2,50  m) 
mit  schwarzem,  zahem  Schlamm  ge- 
fiillt,  der  deutlich  in  zwei  Schicbten 
zu  scheiden  war.  Die  obere  entbielt 
zahlreiche  mittelalterliche  Einschlusse, 
wie  Ton-  und  Holzgescbirr,  Schuhe, 
Stoffreste  und  organische  Beimen- 
gungen  von  Holz,  Scbilf,  Knocben  und 
vergangenen  Unrat.  Die  untere  Ab- 
lagerung  war  armer  an  organischen 
Stoffen,  nicht  ganz  so  dunkel  gefarbt, 
und  rein  von  mittelalterlicben  Resten. 
Aber  auch  romische  Funde  sind  aus 
keinem  der  zahlreichen  Fundamente 
aus  dieser  untersten  alteren  Schlamm- 
schicbt  bekannt  ge  word  en,  ausser  einer 
einzigen  Sigillatascberbe,  welcbe  Be- 
ricbterstatter  selbst  auf  der  Graben- 
sohle  erboben  hat.  Es  blieb  also 
aucb  fur  den  zwei  ten  Graben  jeder 
direkte  Beweis  romischer  Existenz  aus. 
Vielleicht  bestand  er  aber  docb  schon 
in  romischer,  ja  sogar  schon  in  vor- 
romischer  Zeit.  Bei  seiner  grossen 
Breite  scheint  er  kaum  ein  Werk  von 
Menschenhand  zu  8 ein,  sondern  eher 
ein  natiirlicher  Wasserlauf,  einer  der 
vielen  Seitenarme  von  Rhein  oder  111, 
den  die  Romer  geschickt  als  Festungs- 
graben  benutzten. 

Moglicherweise  ergibt  dieZusammen- 
stellung  des  Fundmaterials,  das  bis 
heute  nicht  gesichtet  werden  konnte, 
nahere  Anhaltspunkte  zur  Losung  der 
Grabenfrage. 

Es  sei  noch  erwahnt,  dass  7— 10  m 
vor  der  Mauer  stellenweise  ein  Belag 
aus  Kalkmortel  mit  Kieszusatz  festge- 
stellt  wurde,  ein  Pflaster  von  ca.  5  cm 
Starke,  das  der  romischen  Zeit  ange- 
horen  durfte. 

Die  Kleinfunde  beschranken  sich  auf 
Geschirrreste  meist  von  Terra  Sigillata 
mittlerer  und  spaterer  Zeit  und  auch 
einzelne  Miinzen  des  ersten  bis  vierten 
Jahrhunderts.  Besonders  zu  erwahnen 
ist  ein  feingeschnittener  Stein  (Intaglio) 
aus  einem  Siegelring  mit  Darstellung 
einer  stehenden  Figur,  welche  einen 
Gladius  zu  halten  scheint. 

Das  Museum  uberwachte  die 
Ausgrabungen  im  Lowenbrau.  Seine 
Untersuchungen  erfubren  durch  das 
weitgehendste    Entgegenkommen    der 


bauenden  Gesellschaft  (Aktienbrauerei 
Lowenbrau  in  Munchen)  und  der  Un- 
ternehmerfirma  Kirchenbauer  und  Walz 
beste  Forderung.  Die  Eigentumerin 
tat  aber  nocb  ein  weiteres.  Sie  hat 
den  Turm  mit  einem  Stuck  Mauer 
stehen  lassen  und  so  im  Keller  einge- 
baut,  dass  er  Interessenten  zuganglich 
ist.  Dies  ist  um  so  hoher  einzuschatzen, 
weil  die  Erhaltung  des  unvorhergesehe- 
nen  Turmes  eine  durchgreifende,  auch 
mit  materiellen  Unkosten  verbundene 
Aenderung  der  Kelleranlage  bedingte. 
Wir  sind  der  Gesellschaft,  sowie  deren 
Arcbitekten,  Herren  Dietze  und 
R  6  h  r  1  aus  Munchen,  welche  bei  ihrer 
Direktion  fur  die  Erhaltung  des  alt- 
ehrwiirdigen  Baudenkmales  eintraten, 
zu  grossem  Dank  verpflichtet,  den  wir 
hiermit  gerne  zum  Ausdruck  bringen. 

Fur  die  romische  Periode  ist  aus 
Strassburg  weiter  zu  erwahnen  eine 
Nachgrabung  auf  dem  Kleberplatz 
vor  dem  Roten  Haus,  wo  im  Jahre 
1899/1900  schone  Wandgemalde  er- 
hoben  wurden.  Leider  stiessen  wir 
auf  einen  neueren  Eanalbau,  dessen 
Anlage  wahrscheinlich  bereits  den 
grdssten  Teil  der  dort  lagernden  Wand- 
putzstucke  vernichtet  hatte.  Wir  konn- 
ten  aber  doch  aus  den  wenigen  neu 
gefundenen  Fragmenten  ein  grd&seres 
Stuck  einer  mit  Blattern  und  Blumen 
verzierter  Randeinfassung  wieder  zu- 
sammenfQgen.  Es  ist  ein  gleicher 
Fries,  wie  ihn  mein  Vorganger  Herr 
Welker  in  Bd.  XX  der  Westd.  Ztschr. 
S.  294  beschreibt. 

Ferner  ergaben  Tiefgrabungen  der 
Eanalisation  auf  dem  Kleberplatz 
vor  der  Aubette  zahlreiche  Reste 
von  fruher  Terra -Sigillata-,  Terra- 
Nigra-  und  anderen  Gefassen.  Die 
zusammengesetzte  und  erganzte  SchQs- 
sel  No.  38  auf  Taf.  7  entstammt  dieser 
Fundstelle.  Das  Gefass  ist  aus  grau- 
rotlichem  Ton  mit  geglatteter  Aussen- 
seite  und  war  fruher  gehenkelt  Es 
kamen  auch  hier  wieder,  wie  vor  7  Jah- 
ren  auf  der  anderen  Seite  der  Aubette 
in  4  bis  5  m  Tiefe  muldenformige 
Gruben  zum  Vorschein,  angefullt  mit 
Holzkohle,  weisser  Asche  und  ange- 
brannten  Scherben  von  fruhem  Tonge- 
schirr.  In  einer  der  Gruben  lagen 
4  Gewichte  aus  gebranntem  Ton  in 
Form  vierseitiger,  abgestumpfter  Pyra- 
miden,   oben   mit    einer  horizontalen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Strassburg. 


415 


Darchbohrung.  Im  gleichen  Kanal- 
schacht  warden  2  bis  2,60  m  tief  zwei 
ubereinanderliegende  Schuttschichten 
durcb  Feuer  zerstdrter  Holzbaracken 
durchschnitten.  Die  m&chtigen  Lagen 
aus  Ziegel,  Lehmbewurfstucken  and 
verkohlten  Holzbalken  waren  durch- 
setzt  mit  Fragmenten  von  Gefassen 
des  zweiten  bis  dritten  Jahrbuoderts. 
Der  Taf.  7  No.  22  abgebildete  Griff 
aus  Bronze  in  Form  eines  Lowen- 
kdpfchens  mit  zwei  beweglicben  Ringen 
auf  dem  cylindrischen  Kdrper  sol]  an- 
geblicb  diesem  Brandschutt  entstam- 
men,  diirfte  aber  eher  tiefer  gelegen 
baben. 

Aus  der  Blauwolkengasse  sind 
r6mi8cbe  Funde  von  zwei  Bauplatzen 
eingegangen.  Aus  dem  Anwesen 
No.  16  fruhe  Sigillata  and  Terra  nigra, 
ferner  aus  7  m  Tiefe  ein  aufrecht- 
stebendes,  innen  ausgepichtes  Holz- 
fass  von  1,90  m  Hohe,  von  welchem 
wir  der  unganstigen  Lage  wegen  nur 
einige  Dauben  bergen  konnten. 

Beim  Erweiterongsbaa  der  „Neues- 
ten  Nachrichten"  —  Europaischer 
Hof,  Blauwolkengasse  Nr.  19  wur- 
den  a  a.  erboben  eine  Gesichtsorne 
aus  feinem  dunkelgrauem  Ton  (Tief- 
schicht),  abgebildet  Taf.  7  No.  31 ; 
das  Ossaarium  eines  friihen  Brand- 
grabes,  eine  grosse  Urne,  gefullt  mit 
Knochenresten ;  eine  fruhe  Krausen- 
fibel;  eine  verstummelte  Mercursta- 
tuette,  ein  Baumchen  und  ein  grosser 
bobler  Knopf  aas  Bronze,  sowie  ver- 
schiedene  Munzen,  letztere  meist  der 
ersten  Eaiserzeit  angehorend. 

Der  Neubau  der  Tbomasscbule 
auf  dem  Terrain  der  Alten  Munze 
bracbte  wieder  zahlreiche  Funde;  zu 
nennen  sind  drei  fruhe  Fibeln  aus 
Bronze  and  eine  prachtige,  verzierte 
Flasche  aus  Terra  nigra  (Taf.  7  No.  30). 
Ebendort  wurden  Fandamente  rdmi- 
scher  Mauern,  durchschnittlich  0,80  m 
stark,  freigelegt.  Es  war  aber  un- 
mdglicb,  ein  klares  Bild  aber  den  Za- 
sammenhang  derselben  zu  gewinnen, 
da  zahlreiche  mittelalterliche  Mauer- 
zuge  die  Situation  verwirrten. 

Die  An] age  eines  Entwasserungs- 
dohlens  auf  dem  Schlossplatz 
dicbt  neben  dem  Munster  ergab  2  m 
tief  spat-  oder  scbon  nachromische 
Baureste :  drei  grosse  Pfeiler  aus  Sand- 
steinblocken,  welche  ehemals  starken 


Holzpfosten  als  Unterlage  gedient  ha- 
ben  mOgen,  standen  in  situ  in  einer 
Reihe.  Ziegel  und  Mortelschutt,  eine 
Anzahl  kleiner  Backsteinpl&ttchen 
(l0l/iX6X2  cm)  von  einem  Fuss- 
boden  and  Scherben  sp&trdmischer 
Geschirre  lagen  daneben. 

Gelegentlicb  einer  Kelleranlage  im 
Anwesen  Steinstrasse  43,  dicht 
neben  der  Strasse  Strassburg— Bru- 
math,  faaden  Arbeiter  eine  grosse 
Sigillataschtissel  spater  Form  (Taf.  7 
No.  29).  Der  Rand  ist  aussergewdhn- 
lich  hoch.  Die  rohe  Verzierung  setzt 
sich  aus  konzentrischen  Kreisen,  verti- 
kalen  Streifen,  einzelnen  Blattern  und 
VOgeln  (Adler)  zusammen.  An  einer 
Stelle  dicht  aber  dem  Eierstab  ein 
Graffito  [Valentin(i)]. 

Ein  Kanalaoschluss  in  der  Frei- 
burgergasse  ergab  zusammen  mit 
jungeren  Sigiliatabruchstucken  den 
fragmentierten  Griff  einer  Lampe  aus 
terra8igillataahnlichem  Ton  in  Form 
eines  Pferdekopfes    (Taf.  7  No.  26). 

Ein  wertvoller,  rebenumkranzter  Dio- 
nysoskopf  (Taf.  7  No.  21)  aus  Bronze 
schenkte  Herr  Dr.  Forrer.  Die  Augen, 
das  Band  im  Haar  und  die  grosse 
Blume  uber  der  Stirn  sind  mit  Silber 
eingelegt,  bezw.  plattiert.  Der  prach- 
tige,  gut  erhaltene  Kopf  soil  im  Boden 
des  hiesigen  Burgerspitals  gefunden 
sein. 

Yon  Wichtigkeit  sind  die  bei  Kana- 
lisationsarbeiten  in  Eonigshofen  im 
Bereich  des  vicus  canabarum  ge- 
machten  Entdeckungen.  Das  Inven- 
tar  einer  frUhromischen  Wohngrube 
in  der  Lotharstrasse  ist  Taf,  7  No.  1 — 9 
wiedergegeben.  Eine  charakteristisch 
fruhe  Form  bat  die  grosse  Flasche 
No.  4  mit  geriftem  Henkel  aus  rot- 
lichem  Tpn  mit  gelblichem  Ueberzug. 
Ein  interessantes  Gefass  ist  der  grosse 
Becher  No.  1  aus  feinem,  blaserotem 
Ton  mit  glanzendem  gelbrdtlichem 
Ueberzug.  Wo  letzterer  dick  aufge- 
tragen  wurde,  sieht  er  brftunlich  aus. 
Der  28  cm  hohe  Becher  hat  flachen 
Boden  und  zeigt  im  Inneren  4  cm 
unter  dem  Rand  den  Ansatz  eines 
ausgebrochenen  horizontalen  Deckels, 
von  dem  nur  zwei  kleinere  Bruchstucke, 
davon  eines  mit  zwei  engen  Lochernx 
erhalten  sind.  Der  Deckel  aus  einem 
Stiick  mit  dem  Becher  scheint  letzte- 
ren  im  Ionern  abgeschlossen  zu  haben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


416 


Museographie.  —  Strassburg. 


Vennutlich  stellt  das  Gefass  eine  grosse 
Oellampe  vor.  Die  schlanke  Urne 
Taf.  7  No.  6  ist  aus  rdtlichem,  aussen 
schwarz  gedampftem  Tod  ohoe  Glanz. 
Sigillata  wird  durch  die  Napfe  Taf.  7 
No.  3  und  No.  5,  letzere  entsprechend 
der  Form  24  bei  Dragendorff,  ferner 
durch  Scherben  von  dekorierten  Schus- 
seln  und  Bechern  (Dragendorff  29  and 
3D)  vertreten.  Der  Boden  eines  grossen 
Sigillatatellers  tr&gt  den  Stempel  OF  • 
SCOTTICOTV.  Aucb  von  feinem 
Terra-Nigrageschirr  sind  Bruchstucke 
vorhanden.  Die  Scberbe  Taf.  7  No.  9 
gehdrt  zu  einem  balbkugeligen  Schal- 
chen,  aussen  mit  Schlickverzierungen, 
innen  mit  Tonkrumchenbewurf  aus 
schmutzig-weissem,  grunlich-braun  ge 
firnisstem  Ton.  Ferner  fanden  sich 
in  der  Grube:  ein  kleiner  Schmelz- 
tiegei  (Taf.  7  No.  2),  zwei  Lampen- 
deckel  mit  Reliefs  (Begattungsakt), 
Fragmente  durcbsichtig  weisser  and 
blaaer  Gl&ser,  zwei  Fibeln  aus  Bronze 
(Taf.  7  No.  7  und  8),  eine  Mnnze  des 
Tiberius  (Altar  von  Lyon),  sowie  einige 
eiserne  Gerate.  Die  Grnbe  mag  etwa 
am  die  Mitte  des  ersten  Jahrhuoderts 
bestanden  baben.  Zur  Datierung  kdn- 
nen  die  Fande  aus  dem  fruhrdmischen 
Lager  bei  Hofheim  i.  T.4)  herange- 
zogen  werden. 

Ebenfalls  in  der  Lotharstrasse  durch  - 
schnitt  der  Eanal  Schuttstellen  mehre- 
rer  abgebranuter  Baracken  sp&terer 
Zeit,  welche  alle  derselben  Katastrophe 
zum  Opfer  fielen.  Gleich  dicht  bei 
der  vorher  beschriebenen  Grube  lag 
ein  solcher  Trummerhaufen  aus  Dach- 
ziegeln,  verkohlten  Holzbalken,  Lehm- 
putzstucken,  Scherben  zerbrochenen 
Geschirrs,  geschmolzenen  Gl&sern  und 
allerlei  eisernen  Beschlagen  und  Ge- 
raten.  Die  Gefasse  auf  Taf.  7  No.  10 
bis  17  kommen  yon  dort.  Es  sind, 
mit  Ausnahme  von  No.  14  und  15, 
rotlich-gelbe  Topfe,  SchQsseln  and 
Teller  mit  Goldglimmerfleckchen.  Von 
dieser  Ware  ging  der  Masse  der  aus- 
gegrabenen  BrucbstQcke  nach  ein 
grosser  Vorrat  in  den  TrQmmern  der 
Baracke  zu  Grunde. 

Am  meisten  war  die  Urnenform  No. 
10  und  11  und  die  Tellerart  No.  16 
vertreten.    No.  12  zeigt  die  vollkom- 

4)  E.  Eltterling,  .Dm  frfthrttmtiohe  Laser 
bei  Hofhehn  i.  T  • 


menere  Form  von  No.  13  mit  Henkeln 
und  drei  kurzen  Stollen  auf  dem  flachen 
Boden.  Nr.  17  ist  der  phallus formige 
Stiel  einer  Pfanne  derselben  Gold- 
glimmerkeramik  Die  mitgefundene 
Sigillata,  die  N&pfe  No.  14  und  15, 
desgleichen  Teller  wie  bei  Dragen- 
dorff 31,  32  und  51,  und  Scherben 
eines  Bechers  mit  Kerbschnittmustern 
r&hnlich  No.  3  auf  Taf.  9)  z&hlt  zu 
den  Produkten  iokaler,  vielleich  auch 
Rheinzaberner  Topfereien  (Stempel 
des  Atto  und  Iuvenis).  Zur  naheren 
Zeitbestimmung  fuhrt  eines  jener  ge- 
henkelten  Flaschchen  aus  gr&nlichem 
Glas  mit  seitlicher,  zugespitzter  Aos- 
gussrdhre  auf  der  Mitte  des  kugeligen 
Bauches,  ahnlich  wie  bei  Hettner, 
Illustrierter  FQhrer  durch  das  Pro- 
vinzialmuseum  zu  Trier,  S.  105  (zu 
S.  109,  Fig.  12),  welcher  dieselben  urn 
200  n.  Chr.  datiert5).  Wir  kdnnen 
somit  auch  das  Alter  der  Sigillata  und 
was  interessaQter  ist,  der  Goldgliromer- 
ware  festlegeo,  wonach  letztere  bis 
zum  Eode  des  zweiten,  sogar  vielleicht 
bis  in  das  dritte  Jahrhundert  hinein 
fortlebte,  also  laager  gettbt  wurde, 
wie  Koenen  in  seiner  Gef&sskunde  an- 
nimmt,  wo  er  S.  79  unter  6  schreibt: 
In  mittlerer  und  sp&trdmischer  Zeit 
fehlt  diese  Technik. 

Es  erQbrigt,  einiges  fiber  die  Bau- 
art  der  aufgedeckten  Baracken,  deren 
Befund  durchaus  elnheitlich  war,  su 
sagen.  Es  waren  leichte  Bauten  aus 
Holzfachwerk  auf  steinernen  Pfeiler- 
chen.  Die  Wande  aus  Reisig-  und 
Schilfbundeln  waren  von  aussen  und 
innen  mit  Lehmputz  beworfeu.  Letz- 
terer  kam  einmal  mit  geometrischen 
Mustero  (Vierecke  und  Kreuze)  vor. 
Bei  einer  Baracke  war  gegen  den 
ausseren  Lehmbewurf  ein  innerer  M6r- 
telputz  gelegt,  der  Spuren  von  ein- 
facher  linearer  Bemalung  in  gelb  und 
rot  aufwies.  Falz-  und  Hohlziegel 
kleinen  Formats  (nur  34  und  23  cm 
lang)  bedeckten  das  Dach.  Unter  jeder 
der  vier  untersuchten  Baracken  be- 
stand  ein  Keller  mit  senkrecht  in  die 
Erde  eingegrabenen  und  helzverklei- 
deten  Wanden.  Auf  die  Kellersohle 
war  eine  ca.  20  cm  hohe  Schicht 
lockeren  Sandes  aufgeechuttet,  in  wel- 


5)  Vgl.  Hmi  Lehoer.  Die  Slaielfaade  roei 
NoTeeeiam,  8.  297,  Fig.  8  and  Text. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Strassburg. 


417 


cher  sich  grosse  Vorratsgefasse  zwecks 
Aufstellung  leicht  eiDdriicken  liessen. 
Von  den  fiaateilen  hatten  sich  ausser 
Ziegeln,  verkohlten  Hdlzern  und  stei- 
nernen  Pfeilerchen  nur  eiserae  Be- 
schlage  von  Turen  and  Fenstern  er- 
halten.  Neben  verschiedenen  Schar- 
nieren  und  Schlossteilen  wurde  aus 
einer  der  Schuttstellen  ein  eisernes 
Fenstergitter  b  ervorgezogen  (Taf.  7 
No.  18).  Eine  Rekonstruktion  des- 
8e I  ben  ist  in  No.  18a  vorgenommen. 
Es  verschloss  eine  lichte  Oeffoung 
von  ungefahr  60X75  cm.  Das  Gerust 
des  Gitters  bilden  vier  horizontale 
und  vier  vertikale  Flacheisen  (2X0,6 
cm).  Die  uiereckigen  Felder  werden 
durch  zwei-  und  vierzackige  Sterne, 
die  an  den  Kreuzungsstellen  zwischen 
die  Bandeisen  genietet  sind,  gesperrt. 
Das  Original  durfte  in  seiner  relatif 
guten  Erhaltung  ziemlich  vereinzelt 
dastehen. 

fiei  einer  dritten  Baracke  fuhrte 
der  Kanalschacht  mitten  durcb  den 
80  cm  breiten  Kellereingang.  Den- 
selben  flankierten  links  und  rechts  je 
ein  verkohlter  Eichenpfosten  auf 
steinerner  Unterlage,  noch  fast  1  m 
hoch  erhalten. 

Neben  dem  Schutt  einer  vierten 
Baracke  wurde  ein  Sigillatabecher 
mit  Kerbschnittverzierung  erhoben 
(Taf.  7  No.  23).  Das  gut  erhahene 
Gefass  tr&gt  oben  auf  dem  Hals  und 
unten  auf  dem  Baucb  zwei  Graffiti: 
Ma&celionis  und  P(D)edicor.  Der  Becher 
barg  in  Inneren  drei  eiserae  Schlussel, 
einen  beinernen  Stopsel  in  Pilzform 
und  einen  fein  gedrebten  und  silber- 
uberzogenen  Beingriff  (Taf.  7  No.  24) 
eineB  jetzt  abgebrochenen  eisernen 
Instrumentes  mit  kurzer  spitzer  Elinge 
ohne  Schneiden.  Von  derselben  Fund- 
stelle  abgeliefert  wurde  eine  Fibel 
(Taf.  7  No.  25)  mit  weissen,  gelben  und 
roten  Emaileinlagen.  In  aparter  Art 
ist  im  Centrum  der  Scheibe  ein  klei- 
ner  Delphin  aus  Bronze  mittelst  eines 
Zapfens  drehbar  eingelassen. 

Aus  dem  romischen  Kdnigshofen 
ist  schliesslich  noch  zu  erwahnen  der 
Oberteil  einer  kugeligen  Amphora  mit 
gestempelten  Henkeln,  gefunden  im 
Besitztum  Schneider  an  der  Romer- 
Btrasse,  dem  Museum  geschenkt  von 
Herrn  Brauereibesitzer  Schneider-Gru- 
ber.    Der  Stempel  AVGGG  NNN 

COLEARIFGRV 


ist  nach  der  freundlichen  Mitteilung 
von  Herrn  Prof.  Bobn  aufzulosen  in: 
(Mum)  Augfustorum)  NfostrorumJ ; 
colfoniae?)  Eari(ni)  (ex)  f(iglini$) 
Oru(mensibusJ. 

Endlich  ubermittelte  Herr  Vikar 
Gottgens  eine  Ansahl  von  Bruchstflcken 
romischer  Gefasse  aus  Kdnigshofen, 
dabei  aussergewohnliche  Topferstempel 
auf  dem  Hals  einer  Amphora  (FAFO 
in  vertieften  Buchstaben  dicht  unter 
dem  Rand)  und  auf  dem  Randstuck 
einer  barbotinverzierten  Reibschale 
der  Form  Dragendorff  48,  ( Stem  pel - 
rest  H!imSF(ecitJ). 

Auch  die  merovingische  Period  e 
ist  durch  Funde  aus  Kdnigshofen  mehr- 
fach  vertreten.    Ein  vereinzeltes  Grab 
dicht   an     der  Romerstrasse    vor 
Haus  No.  86  entbielt  einen  Scramasax, 
Messerchen  und  Ringe  aus  Eisen.    In 
der  Eisenbahnstrasse  durchschnitt  der 
Entw&sserungsschacht  mehrere  Graber 
eines  Friedhofes.    Die  meisten  waren 
schon   in  alter  Zeit   durchwuhlt  und 
ihres  besseren  In  halts  beraubt  worden. 
In  einem  Grab  mit  drei  altertumlicben 
Gefassen  (Taf.  7  No.  28),  die  noch  der 
barbarischeD    Bevolkerung   der   romi- 
schen Zeit  angehoren,   standen  Topfe 
i  einer  jungeren  Nachbestattung  des  6. 
t  bis  7.  Jahrhunderts.  Von  ersteren  ist 
I  das  grossere  geglattet  und  oben  auf 
dem  Hals   mit   schrag  gegeneinander 
I  gestellten  Strichgruppen  verziert ;  die 
\  beiden  kleineren  becherformigen  haben 
l  dicke  rauhe  Wande.    Alle  drei  Ge&sse 
|  sind  ohne  Anwendung  der  Dreb scheibe 
geformt. 

i     In  Strassburg  warden  imAure- 

'liengasschen  mehrere  Reibengraber 

|  getroffen.     Dieselben    fallen    in    den 

I  Bereich    des  grossen    merovingischen 

1  Friedhofes,  der  vor  Jahren  beim  Bau 

der  benachbarten  Margarethenkaserne 

grds8tenteil8  zerstort  wurde.  Die  neuen 

Funde    beschranken    sich    auf  einen 

verzierten     zusammenlegbaren    Bein- 

kamm,    verschiedene    Schmuckperlen 

und  eine  silberne  Gurtelzunge. 

Einem  im  spatromischen  Schutt  in 
derDrachengasse  beigesetzten  Ske- 
lette  waren  zwei  dunne  Armringe  aus 
Bronze  mitgegeben. 

Aus  Baldenheim  schenkte  Herr 
Dr.  Neidbardt  bronzene  Giirtelschnal- 
len,  Beschlage  und  eiserae  Pfeilspitzen 
aus  dem  Graberfeld,  wo  8  einer  zeit  un- 


Digitized  by  VjOOQlC 


418 


Museographie.  —  Strassburg.  —  Stuttgart. 


ser  prachtiger  Spangenhelm  gefunden 
wurde. 

Die  Untersuchung  von  alten  Baa- 
resten  auf  dem  nordlichen  Ende  der 
„Hausbergett  bei  Mundolsbeim 
(7  km  nordlich  yon  Strassburg)  fuhrt 
ins  mittelalterliche  Gebiet  hinuber. 
Ein  Bauer  entdeckte  dort  zweisteinerne 
Sarcophage  (mit  Skeletten  ohne  Bei- 
gaben)  und  dicht  dabei  alte  Funda- 
mente.  Eine  Nacbgrabung  ergab.  dass 
die  letzteren  von  ein  em  mittelalter- 
lichen  Bau  berriihrten,  der  aus  romi- 
schem  Material  (Falzziegeln,  Kaiser- 
stuhler  Basalt  und  zugerichteten  toils 
angebrannten  Sandsteinquadern^  auf- 
gefiihrt  war.  Sicherlich  hat  in  der 
Nahe  eine  romische  Aolage  (vielleicht 
ein  kleines  Eastell  oder  Wachtturm) 
bestanden,  welche  als  Steinbruch  be- 
nutzt  wurde.  Der  Ort  eignet  sich  in 
seiner  beherrscbenden  Lage  wie  kaum 
ein  anderer  fur  einen  milit&rischen 
Beobachtungsposten.  Er  vermittelt  die 
Verbindung  von  Strassburg  mit  dem 
westlich  hinter  dem  Hausberger  Rucken 
liegenden  Gelande. 

Der  mittelalterlichen  Abteilung  ging 
an  Nennenswertem  zu: 

Eine  gotische  Pieta  aus  Holz  (15. 
Jahrh.),  mit  alter  Bemalung  und  Ver- 
goldung,  angeblich  aus  Ammersch- 
weier  (Oberelsass),  erworben  durch 
Vermittlung  von  Herrn  Riedel,  Bild- 
bauer  (Strassburg). 

Topfe  und  Eacheln  aus  Ton,  hol- 
serne  Teller  und  ledernes  Schuhzeug 
der  romanischen  bis  gotischen  Zeit 
vom  Neubau  des  Lowenbrau,  Ge- 
werbslauben  47—49,  (Strassburg). 
Zwei  Schube  konnten  wieder  zusam- 
mengesetzt  werden  (Taf.  7  No.  19—20). 
Von  derselben  Stelle  ein  steinernes 
Fenster  (16.  Jh.),  geschnitzte  Balken- 
teile  (17.  Jb.)  und  ein  Kamin  (18.  Jh.). 
Alles  als  Geschenk  der  Lowenbrau- 
Gesellschaft  in  Miinchen. 

Eine  grosse  Anzahl  spatgotischer 
Ofenkacheln,  vom  Wallabtrag  beim 
Spitaltor  (Strassburg). 

Eine  Sammlung  von  weissen  und 
grunglasierten  ftauchpfeifen  aus  Ton 
von  der  Abfallstelle  einer  Strass- 
burger  Pfeifenfabrik  des  17.  Jahr- 
hunderts  bei  der  Fischergasse. 

Aus  Melsheim  (Unterelsass)  zwei 
zinnerne  Kannen   und   funfzehn  toils 


grflnglasierte  Tonkruge,  gefunden  in 
einem  alten  Ziehbrunnen. 

Ein  gut  erhaltener  Bauernofen  aus 
Andlau  (Unterelsass) ;  der  Unterteil 
aus  Eisenplatten  des  16.,  der  Oberteil 
aus  Fayencekacheln  des  18.  Jahrh. 

Aus  der  versteigerten  Sammlung 
Ritleng  (Strassburg)  Eacheln  und 
Eachelmodelle  des  17.  und  eine  Pup- 
penstube  (ein  Wochnerinnenzimmer  mit 
Strassburger  Interieur  und  Costum- 
figuren)  vom  Ende  des  18.  Jahrh. 
(Paul  Weigt.) 

TATurttezriberg. 

Stuttgart,   Staatssammlung   vater- 33 
landischer  AitertUner  I  S.  254,  II-X, 
XVII -XXI. 

Seit  dem  letzten  Bericht  im  Jahrgang 
XXI S.  395  f.  (1902)  uber  1901/1902  ist 
besonders  zweier  fur  die  Sammlung 
wichtiger  Tatsachen  zu  gedenken.  Am 
2.  August  1904  ist  Professor  Dr.  Gustav 
Sixt,  der  langjahrige  Verfasser  des 
museographischen  Berichtes,  gestorben. 
Zugleich  urn  seine  Stelle  als  Inspektor 
des  E.  Munzkabinetts  und  des  romi- 
schen  Lapidariums  wieder  zu  besetzen, 
wurde  der  Direktion  der  E.  Alter- 
tum8sammlung,  z.  Z.  Landeskonserva- 
tor  Professor  Dr.  Gradmann,  dem 
jene  Inspektorstelle  ubertragen  wurde, 
ein  wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter 
—  zunachst  provisorisch  —  beigegeben, 
dem  hauptsachlich  die  Pflege  der 
archaologischen  Aufgaben  im  Gelande 
und  in  der  Sammlung  und  die  Ver- 
sehung  des  Munzkabinetts  und  Lapi- 
dariums obliegt  Derselbe  trat  in  der 
Person  des  Unterzeichneten  am  1.  Ok- 
tober  1905  in  den  Dienst  ein. 

Mit  Rucksicht  auf  den  aktuellen 
Zweck  der  Museographie  und  da  ja  auch 
die  jahrlich  erscheinenden  „Fund- 
berichte  aus  Schwaben"  stets  mit 
uber  den  Zuwachs  der  Staatssamm- 
lung  berichten,  verweise  ich  fur  die 
in  der  Museographie  fehlenden  Be- 
richte  1903—1905  auf  diese  Zeitscbrift 
und  zwar  fur  1903  auf  Fundberichte 
XI  S.  1—6  von  Max  Bach,  (daselbst 
S.  7  ff.  der  Bericht  Hertleins  uber  die 
im  Auftrag  des  E.  Landeskonserva- 
toriums  gemachte  Untersuchung  des 
gallischen  Oppidums,  des  Burgstalls 
beiFinsterlohr,  O.-A.  Mergentheim) ; 
fur  1904  auf  Fundberichte  XII  S.  107 
bis   128,    vom  jetzigen   Herausgeber, 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Stuttgart. 


419 


E.  Gradmann  (daselbst  auch  S.  51  ff. 
der  Bericht  tod  Schultz  uber  die  mit 
Unterstutzung  des  Konservatoriums  ge- 
machte  Untersuchung  rdmischer  Villen 
auf  der  Alb  bei  Stubersheim  und  Hof- 
stett,  O.-A.  Geislingen).  Fandberichte 
XIII  (1906)  enthalten  S.  1—16  den 
Bericht'  uber  die  Funde  des  Jahres 
1905,  S.  17—26  eine  Arbeit  von  mir 
uber  Neuerwerbungen  des  Lapidariums 
1904  und  1905  und  S.  57-62  den  Be- 
richt £.  Drehers  uber  die  von  der 
Altertum88ammlung  unterstiitzte  Aus- 
grabung  eines  rftmischen  Gebaudes 
auf  der  Alb  bei  Donnstetten,  O.-A. 
Urach. 

Die  folgenden  Mitteiluogen  erstrecken 
sich  somit  auf  die  von  Herbst  1905 
bis  Herbst  1906  von  der  Sammlung 
gemachten  archaologischen  Untersuch- 
ungen  und  Funde,  uber  die  der  Jabr- 
gang  XIV  der  „Fundberichte  aus 
Schwab  en"  eingehender  berichten  wird. 

Aus  2  neolithischen  Siedlangen 
bei  Zuffenhausen,  die  eine  im 
Steinbruch  am  Vordernberg  am  Burg- 
holz,  die  andere  am  Canustatter  Weg 
unter  demselben  auf  Flur  „Reutea, 
deren  genauere  Untersuchung  ins  Pro- 
gramm  aufgenommen  ist,  stammen 
Huttenbewurfstucke ,  Kornquetscher, 
Schleifsteine,  Reibstein,  Tierknochen, 
an  Scherben  meist  grobe  Ware,  aber 
auch  linearverzierte.  Aus  einer  Kies- 
grube  bei  Gannstatt  stammt  ein 
durchbohrtes  Steinbeil,  7,5  cm  lang 
(Kiesel),  aus  dem  Pfahlbau  Wang  en 
am  Bodensee  ein  Steinbeil,  13  cm  lang 
(Hornblende);  im  Neckar  fand  sich 
bei  Neckarwestheim  ein  Schuh- 
leiBtenkeil  von  19  cm  Lange,  3,5  cm 
Hohe  und  2,2  cm  Breite  (Serpentin); 
auf  Hochmauern  bei  Rottweil  im 
Schutt  einer  romischen  Villa  ein  Ser- 
pentinflachbeil,  noch  7  cm  lang,  unten 
4,5  cm  breit. 

Mehr  ergab  die  Untersuchung  der 
Metallzeit,  besonders  der  Albgrab- 
hugel  aus  Bronze-  und  Hallstattzeit, 
gelegentlich  mit  La  Tenespuren.  Nach- 
dem  Fr.  Sautter  im  Auftrag  der 
Sammlung  im  Sommer  1905  im  Ober- 
amt  Munsingen  bei  Auingen  im  Flur 
„Reiselwaldtf  12  Grabhugel,  bei 
Bremelau  1  Bronzezeit-  und  1  Hall- 
statthugel,  bei  Mebrstetten  10 
Bronzezeit-  und  8  Hallstatthugel  und 
bei  Tiger f eld  6  Hugel  zum  Teil  von 


zweifelhafter  Datierung  geoffnet  hatte, 
wurden  im  Herbst  1905  von  der 
Sammlung  noch  4  bronzezeitliche  im 
Flur  „Maientaleu  bei  Auingen  aus- 
gegraben  (s.  Fundber.  XIII  S.  2  f.) ; 
aus  einem  konnte  ein  gut  erhaltener 
dolichokephaler  Schadel  geborgen  wer- 
den.  Im  Jahre  1906  wurden  bei  Bot- 
t  in  gen  im  „Mittelbuhl"  2  Grabhuge- 
der  Bronzezeit  geoffnet.  Der  Unterl 
zeicbnete  suchte  alsdann  im  Oberamt 
Munsingen  nach  prahistorischen  Sied- 
lungsspuren.  Die  Zabl  der  erkenn- 
baren  ist  nicht  sehr  gross ;  eine  Reihe 
ist  wohl  identiach  mit  den  von  Sautter 
in  friiheren  Berichten  sogenannten 
„Gedachtni8hugelna.  1)  An  der  Nord- 
grenze  der  Markung  Hundersingen 
gegen  Buttenhausen  ist  etwa  60  m 
iiber  dem  rechten  Lautertal,  nahe  dem 
„rauben  Stichle"  ein  Bergvorsprung 
von  84  m  Lange  und  43  m  mittlerer 
Breite,  nach  der  Ruckseite  zur  Hoch- 
ebene  hin  abgeschlossen  durcb  einen 
55  m  langen  Abschnittswall  mit  vor- 
gelegtem  10  m  breitem  und  1  m  tiefem 
Graben,  genannt  die  „Schanze".  Der 
Eingang  ist  an  der  Nordseite.  Auf 
dem  hochsten  Punkt  des  Plateaus  ist 
500  m  entfernt  ein  Grabhugel  der 
(jungeren)  Bronzezeit  (s.  Schwab.  Albv. 
Bl.  1900  S.  542,  1902  S.  315)  kon- 
statiert.  2)  Etwa  1  km  weiter  sud- 
lich  auf  der  „Plattea  ist  ein  grosser 
Hugel  von  30  m  Lange  und  20  m 
Breite  mit  35  Erd-  und  4  Feuerbe- 
stattungen  der  Bronzezeit  (s.  Schwab. 
Albv.  Bl.  1900  S.  539  f.)  ausgegraben. 
Unter  diesem  Bergvorsprung  liegt 
7,5  m  tiefer  eine  kiinstlich  herge- 
ricbtete  Terrasse  von  13  m  West- 
Ostlange  und  5  m  Breite;  sie  zeigt 
Reste  von  —  undatierbaren  —  Scher- 
ben und  stark  vermoderte  Erde,  ist 
also  eine  Art  von  hochgelegtem  Podium; 
denn  von  ihrem  Gstende,  dem  Eingang, 
geht  ein  Kamin  zu  einer  4  m  tiefer 
gelegenen,  niederen  Hoble,  die  jedoch 
fur  die  alten  Siedler  hochstens  als 
Refugium  ausserster  Not  gedient  bat ; 
in  der  Hohle  und  am  Hang  fand  man 
prahistorische  Scherben.  3)  Auf  der 
Hohe  iiber  der  linken  Talseite  habe 
ich  das  sog.  „Klosterle"  am  Hennen- 
berg  (so  die  Flurkarte,  besser  viel- 
leicht  „Heunenbergu)  auf  Markung 
Bichishausen  untersucht.  Direkt  am 
westlichen  Steilhang,  so,  dass  der  Wall 


Westd.  Zeitschr.  f.  Gescb.  a.  Kunst.   XXV,   IV. 


28 


Digitized  by  VjOOQlC 


420 


Museographie.  . —  Stuttgart. 


der  Westseite  noch  b1^  m  fiber  der 
Aussenseite  emporragt,  liegt  eine  vier- 
eckige  Wallanlage  von  134X44  und 
56  m ;  der  Wall  ist  meist  reiner  Stein- 
wall.  Ein  Eingang  ist  an  der  Sud- 
ostecke.  Im  Innern  des  Yierecks  sind 
nur  Locher  fur  das  Sandgraben; 
Scherben  habe  ich  nicbt  gefanden. 
Die  Anlage  wurde  ich,  zumal  kein 
Graben  vorhanden  ist,  fur  ganz  be- 
stimmt  mittelalterlich  erklaren,  wenn 
irgendwelcheMortelspuren  sich  fanden. 
Nebenan  findet  sich  der  Flurname 
pRosseisen"  (von  einemHufeisenfund?). 

4)  Ndrdlich  davon  unweit  des  Fuss- 
weges  von  Bichishausen  nach  Bre- 
melau  sind  in  den  „Sandgruben" 
beim  oberen  Reichhartsberg  auf 
Markung  Hundersingen  Spuren  von 
2  Wohnstatten;  es  scheinen,  soweit 
dies  bei  der  fruher  gemachten,  nicht 
sachverstandigen  Ausgrabung  noch  zu 
erkennen  war,  kleine  viereckige  Raume 
mit  einer  Art  von  festem  Steinfunda- 
ment  gewesen  zu  sein.  Die  Konsta- 
tierung  von  Scherben  von  der  Bronze- 
zeit  an  bis  zur  terra  sigillata  herab 
zeigt  das  fortgesetzte  Wohnen  hier 
und  jedenfalls  auch  in  der  Wohnweise 
die  Fortsetzung  eines  uralten  Brauchs. 

5)  Weiter  ndrdlich,  jenseits  der  Strasse 
Hundersingen  —  Bremelau  im  Flur 
-Winkel,  Strangen  und  Maad"  gegen 
die  „Haideu  zu  liegt  eine  Reihe  von 
ca.  20  Hugeln  in  kleinen  Gruppen  uber 
das  ganze  Gebiet  zerstreut.  Einige 
davon  mochte  ich  ftir  Wohnstatten 
halten.  Einige  enthielten  rdmische 
Scherben  und  auch  Kagel.  Die  meisten 
dieser  Hugel  und  Wohnungen  liegen 
unweit  heute  noch  benutzter  Feldwege. 
So  auch  6)  ein  Podium  im„Kohlwaldu 
am  Fuhrweg  Hundersingen — Bahnhof 
Mehrstetten.  Es  ist  dringend  notig, 
dass  diesen  Siedlungen  mehr  oder 
uberhaupt  Aufmerksamkeit  geschenkt 
wird.  Schon  die  Tatsache,  dass  Major 
z.  D.  Stein er,  der  die  archaologische 
Aufnahme  im  Auftrage  des  Landes- 
konservatoriums  besorgt,  dieses  Jahr 
allein  in  der  Umgegend  Munsingen 
238  Grabhiigel,  5  Wohnstellen  und 
1-2  Ringwalle  aufgenommen  hat,  zeigt 
die  Notwendigkeit,  nicht  bloss  nach  den 
Spuren  der  Toten,  sondern  auch  nach 
denen  der  Lebenden  zu  schauen.  Ein 
ganz  besonders  gut  erhaltener  Riesen- 
hugel   mit    eigenartig    regelmassigem 


Kranz  aus  Juraplattchen ,  der  sog. 
Schlossburren  auf  der  Zwiefaltener 
Alb  unweit  Geisingen,  wurde  von  dem 
Unterzeichneten  vorlaufig  untersucht, 
seine  Ausgrabung  musste  wegen  Ar- 
beitermangels  aufs  nachste  Jahr  ver- 
schoben  werden.  Dann  beteiligte  er 
rich  voriibergehend  an  den  von  Baron 
von  Geyr  durchgefuhrten  Ausgrabun- 
gen  der  Hallstattgrabhugel  bei  Tann- 
heim,  O.-A.  Leutkirch;  v.  Geyr  grub 
dieses  Jahr  3,  von  denen  einer  eine 
Bronzeritula  enthielt,  aus  und  wird 
nachstes  Jahr  den  Rest,  3  Hugel, 
untersuchen.  Wir  durfen  dann  eine 
Gesamtpublikation  er  wart  en.  —  Die 
mit  den  Mitteln  des  Schwabischen 
Albvereins  von  Dr.  Her  tie  in  gemachte 
Grabung  an  den  Wall-  und  Toran- 
lagen  der  gallischen  Stadt  bei  Gra- 
benstetten  hinter  dem  Neuffen 
(s.  Schwab.  Albv.  Bl.  1906,  S.  371  ff., 
jetzt  1906,  S.  351  ff.)  ergab  fur  die 
Sammlung  den  Unterteil  einer  Hand- 
muhle  aus  Stubensandstein  von  42  cm 
Durchmesser  mit  4,8  cm  weitem  Zapfen- 
loch  (s.  a.  a.  0.  1906  S.  362).  —  End- 
lich  offnete  der  Unterzeichnete  einen 
von  der  Kultur  bedrohten  HUgel  bei 
Corres,  O.-A.  Maulbronn.  Er  liegt 
unweit  der  von  Geh.  Hofrat  Dr.  Wag- 
ner-Karlsruhe bei  Durrn,  Amt  Pforz- 
heim, im  Wald  „Muhlaua  untersuch- 
ten  4  Hugel  an  der  alten  Strasse,  die 
Uber  die  Hone  von  Durrn  ins  Badische 
fuhrt  und  sicherlich  einen  alten  Weg 
darstellt.  Wie  sehr  hier  das  ehemalige 
Terrain  verandert  ist,  zeigt  auch  die 
ausserordentliche  Verbreiterung  und 
Verschleifung  des  ehemaligen  Hugels. 
Das  (Einzel-)  Grab  war  umschlossen 
von  ein  em  regelrecht  gesetzten,  doppel- 
schichtigen  Steinkranz  von  3,40X1,50  m 
im  Rechteck.  Der  Kopf,  gegen  Nor- 
den  schauend,  war  geschiitzt  durch 
besonders  starke  Findlinge  und  durch 
einen  30X25  cm  grossen  Kopfstein, 
der  selber  wieder  auf  ein  Steinlager  ge- 
bettet  war;  die  obere  Flache  des 
Kopfsteins  war  70  cm  uber  dem  ge- 
wachsenen  Boden.  Die  Grabsohle 
bildete  ein  Plattenbelag.  An  Skelett- 
resten  fanden  sich  nur  die  Unter- 
schenkelknochen,  die  durch  die  Be- 
wegung  des  Bodens  z.  T.  aufrecht 
gestellt  waren,  und  2  Zahne.  In  der 
Kopfgegend  und  an  der  rechten  Schul- 
ter  waren   2  Scherbennester,    in  der 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Stuttgart. 


421 


Mitte  rechts  und  links  je  ein  Bronze- 
nagel,  in  der  Gegend  des  rechten 
Fussed  ein  Spiralstuck  eines  Fuss- 
rings;  ebenso  in  der  Halsgegend  Reste 
eines  Bronzerings,  und  an  dem  rech- 
ten Arm  Reste  eines  Armbands.  Be- 
sonders  charakteristisch  waren  cylin- 
derformige  Sandsteinchen.  Spuren  ei- 
nes rings  angezundeten  Feuers  zeigten 
einige  der  Kranzsteine  und  Kohlen- 
spuren  ringsum.  Zeitstellung :  wohl 
altere  Hallstattzeit.  Ein  */4  Stunde 
nordlich  gelegener  Hugel  erwies  sich 
als  ausgeraubt,  wie  leider  aucb  das 
▼omUnterzeichneten  untersuchte  Grab- 
hugelfeld  im  Wald  zwischen  Muhl- 
acker  und  Lienzingen.  Die  intensive 
Kultur  scbeint  aucb  den  andern  Be- 
siedlungsresten  scblimm  mitgespielt  zu 
haben. 

Eine  grossere  systematische  Aus- 
grabung  unternabm  das  Museum  unter 
Leitung  des  Unterzeichneten  mit  pe- 
kuniarer  Beihilfe  des  Altertumsvereins 
Rottweil  und  der  Rumisch  -  germani- 
schen  Kommission  in  Rottweil.  Ge- 
graben  wurde  vom  11.  Oktober  bis 
8.  November;  die  Zahl  der  Arbeiter 
wechselte  zwischen  20  und  27.  Auf 
dem  Gebiet  der  burgerlichen  Nieder- 
lassung,  auf  dem  Felde  Hochmauern 
bei  Altstadt  wurde  an  den  teils  aus 
Klosterzeit,  teils  aus  der  Zeit  der 
Ausgrabnng  von  1832  ff.  sehr  zerstor- 
ten  Resten  direkt  sudlich  des  Hofs 
Hochmauern  die  Existenz  von  min- 
destens  3  Bauscbichten  ubereinander 
nacbgewiesen ;  eine  Mauer  2.  Periode 
ergab  als  Baustein  den  Rest  einer 
Kaiserinschrift ,  vermutlicb  aus  dem 
Jahr  100: 


S  A  R 
->TTT 


A 

D 


NOVIR 

Mit  Erganzung,  fur  die  v.  Domaszewski 
freundlichst  Rat  erteilt  hat,  lautet 
sie  wohl: 

Imp.  Nerva  Traianus  Cae]sar  A[ug. 
Germankus  \  pont.  max.  trib.  yxtf.  VIII 
co>  III  d[esig  II1I\. . .  .  no  Vir[ . . . 
leg.  Aug.  pr.  pr. 

Jedenfalls  ist  es  die  weitaus  alteste 
der  datierbaren  im  Lande  gefundenen 
Inschriften.  Eine  auffallende  Menge 
grosser  Sandsteinquader,  bier  und  in 
eine  benacbbarte  landliche  Villa  ver- 
baut,    legen  den  Gedanken  an  Arae 


Flaviae  in  Form  eines  Heiligtums  nahe. 
Ferner  wurde  eine  bauerliche  Villa 
mit  einfachem  Grundriss  und  einer 
Menge  Besonderheiten,  dann  eine  mit 
auffallend  reichem  Grundriss,  endlich 
eine  Eellerwohnung  mit  trefflicher 
Erhaltung  der  Holzbalkenkonstruktion 
ausgegraben.  Auf  der  linken  Neckar- 
seite  im  sogenannten  „Lageru  galten 
einige  Probeuntersuchungen  haupt- 
sachlich  dem  Wall  und  der  stellen- 
weise  einwarts  ihn  begleitenden  Mauer. 
Dass  die  Wallanlage  nicht  keltisch, 
sondern  vermutlich  frankisch  sein 
durfte,  werde  ich  in  dem  ausfuhrlichen 
Bericht,  der  in  den  „Fundberichten 
1906"  im  Frubjahr  1907  erscheinen 
wird,  nachzuweisen  suchen. 

Im  November  grub  das  Eonserva- 
torium  zuaammen  mit  Hofrat  Dr. 
S  c  h  1  i  z  -  Heilbronn  eine  wohlerhaltene 
rdmische  Badeanlage  bei  Weinsberg 
aus :  Apodyterium  mit  balbkreisformig 
angeschlossenem  Frigidariumbecken, 
dann  Tepidarinm  und  Caldarium,  letz- 
teres  mit  rechteckiger,  hinausgebauter 
Wanne ,  Prafurnium ,  Kanalisierung, 
Hypokausteneinrichtung  konnten  noch 
gut  konstatiert  werden.  Im  Kaltbassin 
lag  die  —  kopflose  —  Statuette  einer 
Fortuna  balinearis  mit  Steuerrad,  Ru- 
derblatt  und  Fullhorn.  Wichtige  Klein- 
funde  wurden  keine  gemacht;  fur  die 
Datierung  ist  wichtig  ein  Tellerscher- 
ben,  Dragend.  Form  32.  Das  Eigen- 
tdmlichste  der  Anlage  war  eine  ostlich 
sich  ans  Apodyterium  anschliessende 
turmartige  Anlage.  Dr.  Schliz  wird 
in  den  Fundberichten  1906  fiber  die 
Anlage  und  uber  neue  Strassenunter- 
suchungen  in  der  Oegend  Bericht  er- 
statten.  —  Behufs  Fertigstellung  der 
PublikatioD  des Kast ells  Jagsthausen 
grub  Professor  Mettler-Maulbronn  da- 
selbst  im  September  einige  Tage  mit 
Mitteln  des  Museums.  —  An  Zufalls- 
funden  erhielt  das  Museum  aus  Ur- 
spring:  1  Bronzeschussel,  1  vier- 
eckiges  Eisenbeschlag,  Scberben  in 
terra  sigillata,  terra  nigra,  grebe, 
rote  und  graue,  1  GlasstQck,  2  Ziegel- 
stucke,  1  Vespasian  (M.  B.t  Cohen  I 
S.  378  f.  nr.  160),  gef.  sudlich  vom 
Kastel] ;  vom Weissenhofbei Weins- 
berg einen  von  20  Eanalchen  gleich- 
massig  durchzogenen  Wttrfel  aus  weiss- 
grauem  Ton,  vielleicht  ein  Model; 
aus  einer  Eiesgrube  bei  Unter tflrk- 

28* 


Digitized  by  VjOOQlC 


422 


Museographie.  —  Stuttgart. 


heira  ein  Holzgefass,  mit  roniiscben 
Balkenresten  zusammengefunden ;  aus 
WilflingeninHohenzollern2Bronze- 
pfannen,  2  eiserne  Beile,  1  Keil,  1 
Messer.  2  Meissel  u.  a.;  aus  Diirr- 
menz  das  Bodenstiick  eines  Sigillata- 
bechers  von  der  Form  B  a  bei  Ludo- 
wici,  mit  Stempel:  RIISTVTVS.  F; 
aus  Rottenburg  ein  Stuck  eines 
Bechers  mit:  IANVARIS;  aus  Ben- 
n  in  gen  ein  en  Schleifstein,  auf  Mar- 
kung  „Aicha  gefunden,  vor  allem  aber 
den  Rest  eines  Grabsch  mucks  (abgeb. 
Taf.  9  No.  1).  Auf  einem  Pfeiler  mit 
Akanthuskapitell  sitzt  ein  gefliigelter 
Lowe,  der  zwischen  den  Vorderfussen 
einen  m&nnlicben  Kopf  halt.  Gesamt- 
hohe  90  cm,  Hobe  des  Lowen  45  cm. 
Der  Pfeiler  ist  roh  bearbeitet,  war 
zum  Teil  in  den  Boden  gesteckt.  Der 
Typus  ist  aus  unserem  Gebiet  ge- 
laufig  al8  Grabapotropaion  (Haug-Sixt 
nr.  154  f.  219  —  222  231).  —  Im 
Neckar  fand  man  an  der  Stelle  der 
alten  Furt  zwischen  Uorkheim  und 
Klingenberg  (s.  Schliz,  Fundb.  aus 
Schwaben  XII  S.  8  ff.)  den  prachtigen 
Kopf  eines  Lowen,  der  einen  Esel  zwi- 
schen den  Zahoen  halt,  alles  in  Lebens- 
grosse  (abgeb.  Taf.  9  No.  2);  Gesamt- 
hohe  56,5  cm.  Das  linke  Ohr  ist  etwas 
unkiinstlerisch  verschoben,  ebenso  ist 
der  Riicken  des  Esels  der  Gesamtwir- 
kung  in  Frontansicht  zu  lieb  etwas  un- 
natiirlich  in  die  Hohe  gezogen.  Der 
Lowe  ist  als  sitzend  zu  denken.  Haug- 
Sixt  nr.  206  bietet  eine  Parallele;  nur 
steht  dort  der  Lowe  und  hat  den  Esel 
—  nicht  Pferd  —  zwischen  den  Vorder- 
fiissen. Reinach,  repert.  da  la  sta- 
stuaire  II  S.  712  belegt  den  Typus  mehr- 
fach.  Bei  Roigheim,  O.-A.  Neckar- 
sulm  konstatierte  der  Unterzeichnete 
in  der  Flur  „Mittigu  westlich  und  ost 
lich  der  Adelsheimer  Strasse  links  der 
Seckach  Reste  je  einer  Villa.  Dann 
fand  er  in  der  Eirche  zu  Olnhausen 
unweit  Jagsthausen  hinter  einer 
Strebemauer  der  Eingangsseite  (Sud-  j 
seite)  vermauert  das  zum  letztenmal 
vor  150  Jahren  gesehene  Original  zu 
CIL.  XIII  2,  1  nr.  6556  (S.  274): 


I 


M 


IVNONIREG 
G  E  N  I  O  LOCI 
DEI    P  A  T  R  I  [  I  S  ?  J 

ausfuhrlich  besprochen  und  abgcbildet 


Fundber.  XIII  S.  18  ff.  (abgeb.  Taf.  9 
No.  3)  gibt  die  gut  erhaltene  rechte 
Nebenseite  wieder.  —  Ebendaselbst  S. 
21 — 26  ein  durch  Deko ration  und  Form 
hervorragender  Sandstein  wurfel  aus 
Jagsthausen.  Ich habe dort S. 26 die 
Deutung  als  Gefassuntersatz  abge- 
wiesen,  da  mir  die  untere  pyramid  en - 
formige  Aushdhlung  dafiir  zwecklos 
schien.  Jacobi,  Saalburg  S.  242,  sind 
ahnliche  Gerate  als  Kochvorrich- 
tungen  abgebildet  und  besprochen, 
genauer  als  nGefasseinsatzetf.  Der 
Unterschied  ist  nur  der,  dass  unser 
Stuck  aus  keinem  feuerfesten  Material, 
sondern  aus  rotem  Sandstein  ist  und 
far  ein  gewohnliches  Gerate  der  Art 
viel  zu  kiinstlerisch  bearbeitet  ist  Die 
Fundart  —  man  gab  mir  an  „ Brand- 
schutt8chichtu  —  spricht  auch  nicht 
gegen  diese  Erklarung.  Endlich  macht 
mich  Ch.  L.  Thomas  auf  mehrere  ahn- 
lich  durchlochte  Kuben  aus  dem  ro- 
mischen  Heddernheim  aufmerksam,  die 
er  auch  fur  Spitzkrugeinsatze  halt. 
Die  untere  Aushohluog  hatte  nach 
seiner  Ansicht  den  Zweck,  die  An- 
sammlung  kleiner  Gegenstande  in  der 
oberen,  wodurch  der  Wurfel  fur  seinen 
Zweck  unbrauchbar  geworden  ware, 
zu  vermeiden.  Auch  dazu  will  die 
zu  exakte  Aushdhlung  unseres  Steins 
nicht  recht  pass  en.  Zu  dem  Stil  der 
als  Dekoration  angebrachten  ganzen 
Ecksaulen  und  flankierenden  Halbsau- 
len  (abgeb.  Taf.  8  No.  1  u.  2)  sab  ich 
eine  frappierende  Parallele  im  Lapida- 
rium  in  Mainz  in  3  Mittelsaulen  eines 
Fensters,  die  daselbst  bei  Kanalisations- 
arbeiten  vor  kurzem  gefunden  worden 
sind.  Da  sie  aus  5  r&mischen  Grab- 
steinen  gearbeitet  sind,  die  z.  T.  noch 
Inschriften  haben,  hat  sie  Korber  im 
Korrbl.  1906  S.  72  f.  veroffentlicht.  In 
Mainz  schreibt  man  die  Fenster  der 
karolingischen  Zeit  zu.  Das  Vorbild 
dafiir  bieten  spatromische  Typen,  wie 
unser  Wurfel. 

Sehr  zahlreich  sind  wiederum  die 
zufallig  im  Lande  angegrabenen  ala- 
mannischen  Graber.  Systematisch 
konnte  einzig  in  Durrmenz  auf  dem 
alamannischen  Friedhof  gegraben  wer- 
den,  der  sich  auf  der  Stelle  des 
heutigen  um  das  Peterskirchlein  — 
bekanntlich  auch  dem  Fundort  des 
Viergottersteins  und  der  Weihinschrift 
des    Dekurio    der    Ci vitas    Aquensis, 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Stuttgart. 


423 


Haug-Sixt  314  und  315  —  befindet. 
Um  die  genaue  Richtung  der  an- 
tiken  im  Gegensatz  zur  modernen 
Graberreihe  festzustellen,  untersuchte 
d.  U.  zwei  nebeneinander  gelegene 
Plattengraber  von  1,60  bzw.  1,90  m 
Lange,  0,70  m  Breite  und  1  bzw. 
0.80  m  Tiefe;  jedes  enthielt  ein  mann- 
licbes  Skelett  und  Saxreste.  Die  Staats- 
sammlung  erwarb  Funde  aus  Erlig- 
heim,  O.-A.  Besigheim,  Erpfingen, 
O.-A.  Reutlingen,  Magstatt,  O.-A. 
Boblingen ,  M  u  r  r ,  0.  -  A .  Marbach- 
Oetlingen,  O.-A.  Kirchheim,  Tal- 
heim,  O.-A.  Rot  ten  burg,  Wurm- 
lingen,  O.-A.  Tuttlingen.  In  La uf fen 
a.  N.  fand  sich  in  einer  Sandgrube 
ein  gut  erbaltenes  m&nnliches  Skelett, 
dabei  als  einzige  Beigabe  eine  ein- 
seitige  Bronzemarke  von  2,6  cm  Durch- 
messer  mit  Anhangeloch  und  gegen- 
uber  einem  aus  dem  Rande  heraus- 
geschnittenen  Dreieck,  darauf  sind  in 
3  Zeilen  die  Zeichen  eingeritzt: 
XXXI 

Kreus-  und  Queretriohe 
I   II  I   V 

Das  Stuck  scbeint  antik,  nicht  mittel- 
alterlich  zu  sein:  aber  die  Deutung 
ist  mir  unbekannt. 

Aus  einem  im  Mai  1896  gelegent- 
lich  von  Umbauten  der  Neefscben 
Aktienbrauerei  in  Heidenheim  a.  Br. 
gemachten  Grabfund  erwarb  die  Samm- 
lung eine  alamanniscbe  Rundfibel  aus 
Gold  (abgeb.  Taf.  9  No.  4).  Durchra. 
der  untergelegten  Bronzeplatte  5,9  cm ; 
Gesamthobe  des  Mittelstticks  1,4  cm. 
Der  innere  Hoblraum  der  5  mm  aufge- 
triebenen  Scheibe  ist  mit  einer  harz- 
artigen  Masse  ausgefullt,  auf  der  zu- 
gleich  die  Bronzeplatte  befestigt  ist; 
letztere  hat  noch  2  Bronzenieten  fur  die 
Befestigung  der  Haftnadel.     Am  ent- 

Segengesetzten  Ende  siebt  man  noch 
ie  Spuren  der  einst  befestigten  Nadel '. 
rechts  und  links  von  ibr  sind  je  3 
kleine  Nietlocber  fur  Stiftchen  zur 
Verfestigung  der  angelegten  Bronze- 
platte vorbanden.  Diese  selbst  ist  zur 
Verhullung  des  Anschlusses  auf  der 
Oberseite  mit  einem  Ringkettcben  be- 
legt,  das  zugleich  auf  ein  schmales 
Horizontalrandchen  des  Fibelblechs  in 
leichter  Goldlotung  gesetzt  ist.  Ebenso 
schmuckt  den  oberen  Rand,  da,  wo 
die  Vertikalwand  in  die  Horizontal- 
platte  iibergeht,  ein  einfach  gedrehter 


i  Goldfaden.     Die  Scheibe  selber  ent- 
1  halt  3  vertiefte  Hauptfelder,  eiogefasst 
I  von  erhabenen  Bandera,  auf  die  drei- 
I  fache    kordierte   Faden    gelegt    sind. 
I  Diese    stellen    die    Windungen    eines 
Schlangenleibs  dar  und  endigen  je  in 
I  einem   durch  Filigranfaden  wiederge- 
I  gebenen  Kopf  mit    Auge    und   aufge- 
,  sperrtem  Rachen.  Der  vertiefte  Grund 
ist  symmetrisch  mit  Spiralgeschlingen 
aus  3facbem   Faden ,    darunter   links 
!  ein  Acbter,   rechts   zwei  Achter  quer 
!  gelegt  sind,   geschmuckt ;   gegen   die 
I  Mitte    zu   schliesst   er  ab   mit   einer 
I  menschlichen    Maske ,    deren    Augen, 
Nase  (mit  starker  Betonung  der  Fliigel) 
'  und  Mund   wiederum    durch  Filigran- 
I  faden   auf  leicht    herausgearbeitetem 
I  Grund -wiedergegeben  sind.  Ueber  die 
Masken   legt    sich   in   der   Feldmitte 
I  eine    in    Viertelmondform    gehaltene 
|  3feldrige  Zellenfullung;  die  eingesetz- 
I  ten  Steine   sind   s&mtlich  ausgefallen. 
Erhalten  ist  nur  an  einer  Stelle  der 
|  Harzguss  fur  den  Inhalt  der  mittleren 
Zelle.     Durch  die  Verschlingung  der 
!  Einfassungsbander  entstehen  noch  ge- 
I  gen  die  Mitte   zu  drei  Lanzettbogen- 
felder,  deren  Mitte  eine  2  mm  hohe 
rhomboide    Zelle,    von    Goldkettchen 
umgeben,    mit  Ausfiillung  durch   eine 
milchweise,   gegossene   Pasten masse l) 
bildet.     In   der    gleichen   Form    una 
Art  der  Ausfiillung,  nur  etwas  grosser 
sind  die  ausseren  Zeilen,  welche  die 
Schlangenrachen   umfassen,  gehalten. 
Zwischen  je  2    aufeinander   folgende 
dieser  Art  sind  —  zum  Teil  sehr  de- 
formierte   —   Rhomben    mit   dunkler 
Glaspastenfullung  gesetzt.     Die  Mitte 
der  Rundscheibe   endlich   nimmt  eine 
kreisrunde   Zelle   von   1,1  cm  Durcb- 
messer  und  0,3  cm  Wandhohe  ein,  die 
mit  dunkler  blaugruner  Glaspaste  aus- 
gefullt ist;   diese   selbst  legt  sich  in 
3  mm  Breite   um   eine  noch   kleinere 
Kreisfullung   von  5  mm  Durchmesser, 
deren  Inbalt  belles  Glas  ist,  dem  die 
dunkle  Harzfolie   die   Farbe   verleiht. 
Auffallend   ist   auch   hier  die  Defor- 
mation  der  Zellenwande  und  die  un- 
piinktliche    Bildung     der     mittelsten 
Zelle.     Es   ist   unmOglich,   dass   alle 
diese  Deformierungen  der  Glaszellen, 
die   allerdings   als  Extremitaten   sehr 

1)  Fur  die   Bestimmnng  der  Fiillungen 
lieh  mir  Professor  Dr.  Fraas  seinen  sach- 
1  kundigen  Rat. 


Digitized  by  VjOOQlC 


424 


Museographie.  —  Stuttgart.  —  Heilbronn. 


empfindlich  sind,  durch  das  Lagern  in 
der  Erde  hervorgerufen  sind.  Sie  sind 
im  allgemeinen  sebr  dickwandig  and 
ihr  Inhalt  nicbt  minder  als  ihre  jetzi- 
gen  Umri88e  stehen  im  Widerspruch 
mit  der  sonstigen  hervorragenden  Ar- 
beit der  Fibel,  so  dass  sich  die  Ver- 
mutung  aufdrangt,  es  bandelt  sich  bier 
urn  eine  nachtragliche  notdurftige 
Flickung  der  Fibel,  der  die  ursprttng- 
licben,  sicherlicb  kostbaren  Natur- 
steine  aasgefallen  waren.  Diese  Mog- 
lichkeit,  die  aucb  Fraas  durcbaus 
billigt,  alteriert  naturlich  nicbt  den 
hohen  kunstlerischen  Wert  des  Stucks. 
Massgebend  fur  diesen  Eindruck  ist 
haupts&cblicb  die  geradeza  rbytbmische 
Verschlingung  und  die  Verteiiang  der 
Fassungen  in  4  konzentriscben  Kreisen 
mit  nacb  aussen  zunebmender  Zahl, 
so  dass  das  Gauze  ein  Rad  von  sechs 
Speichen  mit  kraftiger  Nabe  bildet. 
Von  diesen  dienen  aber  nur  drei 
direkt  dem  Eindruck  dieses  fiildes; 
die  drei  dadurch  entstehenden  Felder 
in  ihrer  ausgesprochenen  Breitenwir- 
kung  samt  den  einschliessenden  Schlan- 
gen  paralyrieren  die  durch  die  Speichen- 
idee  gegebene  Wirkung  der  Radius- 
lime.  Mit  Absicht  ist  ferner  der 
Gegensatz  von  Muster  und  Grund  in 
eine  durchgehende  Verschlingung  auf- 
geldst.  Auch  der  Grund  fur  sich,  als 
welcher  docb  das  Gold  zu  wirken  hat, 
ist  weder  ruhig  nocb  einheitlicb.  Einzig 
die  Fiillungen,  die  aber  Teile  des 
Musters  sind,  sind  in  dem  Ganzen  klar 
abgegrenzte  Ruhepunkte  und  geben 
die  Grundlinien  an.  Aber  noch  sind 
keine  koloristischen  Wirkungen  mit 
denselben  beabsicbtigt ,  sie  wirken 
durchaus  nur  wie  aufgelegt,  nicbt  wie 
einheitlich  bineingearbeitete ,  inner- 
lie  he  Bestandteile  des  Gesamtmusters. 
Ob  die  Beigabe  eines  solch  hervor- 
ragenden Scbmucks  ins  Grab  gegen 
ein  christliches  Grab  spricht,  weil  der 
christliche  Brauch  den  Wert  und  die 
Notwendigkeit  derartiger  Dinge  fiirs 
Jenseits  ablehnte,  ist  schwer  zu  sagen. 
Dem  Stil  nach  durfte  die  Fibel  unter 
besonderer  Beriicksichtigung  des  neuen 
Bandmotivs  ins  6.  Jabrhundert  und 
zwar  in  den  Schluss  desselben  zu 
setzen  sein. 

Im  August  erschien  der  „Fuhrera 
durch  die  Sammlung  in  2.  Auflage; 
der  Bestand  an  Bodenaltertiimern  ist 


darin  ausfuhrlicher    als    seither,    auf 
S.  1—58,  bebandelt. 

(P.  Goessler.) 

Heilbronn,  Museum  des  historiscben  34 
Vereins  I  S.  255,  V,  VI,  XVII,  XIX 
—XXIV. 

Der  Plan  der  Untersuchungen  des 
historischen  Vereins  und  seiner  Leiter 
bestand  im  Jahre  1905  in  einer  zu- 
sammenfassenden  Untersuchung  der 
La  Tenebauernhflfe  des  weiteren  Heil- 
bronner  Gebiets,  welche  den  dent- 
lichen  Beweis  fur  die  Aufteilung  des 
Ackergebiets  in  der  Friih-LaTene- 
zeit  in  annahernd  gleich  grosse  Hof- 
guter  lieferte,  wahrend  die  Flussuber- 
gange  (Klin  gen  berg  und  Neckarsulm) 
von  bewaffneten  Posten  besetzt  waren. 
Das  Hausinventar  dieser  Gehdfte, 
welche  regelmassig  aus  Wohn-  und 
Stall-  oder  Werkstatt  -  Geb&ude,  ab 
und  zu  auch  einem  Heuschober  be- 
standen,  ist  ein  sehr  zahlreiches  ge- 
wesen,  so  dass  die  Sammlung  jetzt 
eine  ungew5hnlich  zahlreiche  and 
schttne  Kollektion  von  Fruh-LaTene- 
keramik  besitzt. 

Auch  die  Niederlassungen  aus  der 
Bronzezeit  auf  der  Flurscheide  und 
dem  Holzgrund  bei  Grossgartacb  und 
dem  Hippberg  bei  Frankenbach,  welche 
samtlich  in  Etappen  an  einer  prae- 
historischen  Strasse  liegen,  welche  aus 
dem  Weinsberger  Tal  kommend,  Sins- 
heim  zuzieht,  warden  weiter  ausge- 
graben  und  es  gelang,  eine  deutliche 
Scheidung  der  alteren  bronzezeitlichen 
Hiittengruppen  mit  Rundhutten  und 
der  Hallstattbauten  mit  rechteckigem 
Grundriss  vorzunebmen. 

Die  steinzeitlichen  Untersuchun- 
gen erstreckten  sich  diesmal  neben 
Fortsetzung  der  Ausgrabung  weiterer 
Wohnstatten  des  steinzeitlichen  Dorfes 
Grossgartach  auf  die  Grabhfigel  aus 
der  Zeit  der  schnurkeramischen  Kul- 
turepoche,  welche  in  einer  Reihe  von 
9  weiteren  Hiigeln  langs  des  alten 
Hdhenwegs  in  einer  Strecke  von 
Vs  geom.  Stunde  an  einandergereiht 
liegen.  Von  besonderem  Interesse 
war  ausser  den  Beziehungen  zu  diesem 
Wege  das  regelmassige  Uebergehen 
der  Begrabnisse  von  Erdbestattung  in 
Schachtgrab  auf  dem  Hiigelgrund  zur 
Verbrennungim  Grab  selbst  und  endlich 
bis  zum  vollkommenen  Leichenbrand. 

1)  Die  palaeontol.  Abteilung  er- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Heilbronn.  —  Konstanz.  —  Ueberlingen.         425 


hielt  Zuwachse  von  Mammut,  die  erd- 
geschichtliche  volikommene  Erganzung 
der  Heilbronner  Formation  und  ihrer 
Einschlusse. 

2)  Die  steinzeitliche  Abteilang 
erhielt  ein  yon  Dr.  Schliz  gefertigtes 
Modell  einer  steinzeitlichen  Wohnung 
nach  den  Massen  und  Fundstiicken 
der  Grossgartacher  Wohnstatten.  Von 
bandkeramischen  Gefassen  ist  zu  be- 
merken  eine  Wanne  mit  aufgelegten 
Leisten,  vier  schnurkeramische  Napfe 
and  Amphoren  aus  den  Brandhugeln, 
ein  Backteller  gleich  den  Michels- 
bergern,  Beile  mit  rechteckigem  Quer- 
schnitt  und  einen  schdnen  fassettierten 
Hammer  yon  dort. 

Aus  der  Bronzezeit  kam  ausser 
Wohnstattengefassen  eine  Bronze- 
schussel  mit  Messer  aus  einem  Grab- 
hugel  bei  Abstatt  in  die  Sammlung. 

Aus  der  La  Tenezeit  kam  aus 
den  Kriegergrabern  yon  Neckarsulm 
ein  Eisenschwert,  Arm-  und  Fussringe 
aus  Bronze  und  eine  Fibel.  Das  Ge- 
fassinventar  der  Wohnstatten,  in  Tisch- 
und  Kuchengefasse  geschieden,  ist 
jetzt  auf  31  Fruh-La  Tenegefasse  an- 
gewachsen  und  die  Reste  der  Eisen- 
schmelzOfen  harren  noch  der  Zusam- 
mensetzung. 

Die  RSmerzeit  lieferte  Gefass- 
scherben  yon  Eastell  Bdckingen,  einen 
Grabfund  (Bronzenadel)  yon  Neckar- 
gartach,  Maultierhufeisen  und  eine 
Dezentiusmunze  yon  der  Weinsberger 
Strasse. 

Die  frankischen  Graberfelder 
an  der  Ostseite  der  Stadt,  von  denen 
ein  neues  beim  „Trappensee"  entdeckt 
wurde,  lieferten  Kamme,  Scheeren, 
Schnallen,  Schwerter,  Dolche  und  einen 
Hammer. 

Das  Mittelalter  lieferte  gotische 
Skulpturen,  ein  prachtvoll  geschnitztes 
gotisches  Tiirgestell  und  Zuwachse 
zum  Lapidarium.  Yon  alien  Resten 
yon  Alt-Heilbronn,  die  mit  dem  Wachs- 
tum  der  Stadt  zu  yerschwinden  drohen, 
sind  photographische  Aufnabmen  teils 
gemacht,  teils  im  Werk. 

Die  ganze  Sammluug  ist  jetzt  kata- 
logisiert  und  ein  reich  mit  Abbildungen 
versehener  Katalog,  dessen  Einzelab- 
teilungen  einfuhrende  geschichtliche 
Einleitungen  erhalten  haben,  kommt 
im  Dezember  1906  zur  Ausgabe. 

(Dr.  Schliz.) 


Baden. 

Konstanz,  Rosgarten  -  Museum  I  S.  37 
265,  II  -  XXIV. 

Zuwachs  im  Jahre  1905: 

1.  Architekturteile:  Gotischer 
Erker  und  Fenstersaule  vom  abge- 
brochenen  Hatis  Rosgartenstr.  18. 

2.  Wandgem&lde  aus  dem  Haus 
Zollernstr.  10:  Weiblicher  Reiterzug 
(Anf.  dee  16.  Jahrh.). 

3.  Keramik:  Ein  weisser  Kachel- 
ofen  (Empire),  einige  bemalte  Ofen- 
kacheln  (17.  Jahrh.),  Porzellantassen. 

4.  Metallotechnik:  a)  Silber: 
Kruziiix,  L6ffel,  Brosche.  b)  Zinn: 
Lichterzieheinrichtung,  Leuchter.  c) 
Eisen:  3  Ofenplatten  mit  Relief  (17. 
und  18.  Jahrh.),  Glockenzug,  Schl5sser. 

5.  Waff  en:  Eettenpanzerhemd,  Sa- 
bel,  Eanonenkugeln. 

6.  Munzen:  Einige  rOmische,  Rei- 
chenauer  Brakteaten,  12  Goldgulden 
aus  einem  Miinzfund  yon  mehreren 
Hundert  Stiick  (14.  Jahrh.)  aus  dem 
Hause  Rosgartenstr.  18,  Dukat  yon 
Bischof  Roth,  Medaille  von  Gerwig 
Blarer. 

7.  Schreib-  und  Druckwerke: 
Bibel  mit  gemaltem  Exlibris,  Kon- 
stanzer  Ealender,  Stammbuch  (Anfang 
des  19.  Jahrh.)  uod  einige  Pergament- 
urkunden.  (Otto  L einer.) 

Ueberlingen,  Kulturhittorlsohes  und  38 
Naturallen-Kablnet.  1  S.  V56,  IV— VIII, 
X—XXIV. 

In  diesem  Jahre  wurden  allerlei 
Gegenstande  erworben,  so  namentlich 

1.  Pfahlbaufunde  aus  den  Sta- 
tionen  des  Ueberlingersees  Bodman, 
Sipplingen  und  Mauracb,  sowie  des 
Untersees  Gaienhofen  und  Hemmen- 
hofeo,  und  zwar  Stein-,  Geweih-, 
KDOchen-  und  Tonartefakte  in  grosser 
Zahl  und  der  yerschiedensten  Art; 
besonders  erwahnenswert  Bronzeaxt- 
chen  und  Stein perlen  aus  Gaienhofen, 
sowie  Bronze-  und  Eisengerate  aus 
Hemmenhofen. 

2.  MQnzen:  Gold-,  Silber-  und 
Kupfermunzen,  2  Denkmunzen  aus 
Kupfer,  ein  Siegelstockchen. 

3.  Bilder  und  Karten:  7  Tusch- 
zeichnungen  der  Goldbacher  Heiden- 
hdhlen  und  alten  Stadtgraben,  4  An- 
sichten  yon  Ueberlingen,  8  alte  Land- 
karten  von  Schwaben  etc. 

4.  Hausger&te:  ein  eiserner 
Pfannenst&nder,  ein  geschnitzter  Ellen- 


Digitized  by  VjOOQIC 


426 


Museographie.  —  Karlsruhe.  —  Heidelberg. 


stab,  ein  Bronzekesse),  2  Zinngefasse, 
ein  kupf.  Streusandgefass,  ein  Feuer- 
eimer  aus  Leder,  samtlich  aus  Ueber- 
lingeD. 

6.  Militarisches:  2  alte  Mas- 
keten,  3  Trommel n  aus  Ueberlingen, 
ein  Spiess  aus  Nesselwangen,  eine 
Degenklinge  aus  Owiogeo. 

6.  Kircbliche  Gegenstande: 
ein  Hausaltarchen,  eine  Gruppe  Hei- 
ligenstatuetten  in  einer  Glasflasche 
aus  Ueberlingen,  ein.  russisches  Mes- 
singkreuzchen  aus  Deisendorf. 

7.  N  a  t  u  r  a  1  i  e  n :  ein  Meteorstein  aus 
dem  Salemertal,  8  Petrefakten  (Blatt- 
abdrucke)  aus  der  Ueberlinger  Gegend, 
6  Voge  In  ester  aus  Ueberlingen. 

(Lachmaoo.) 
42      Karlsruhe,  Grossh.  Sammlungen  fflr 
Altertyms-  und  Vblkerkunde.  I.  S.  255, 
II -XXIV. 

In  Ending  en  A.  Emmendingen 
wurden  bei  Fundamentierung  einer 
neuen  Gasanstalt  Nov.  1905  2  Be- 
stattungen  eines  U  r  n  e  n  f r  i  e  d  h  o  f s 
der  Bronze-Zeit  aufgedeckt.  Sie  er- 
gaben  einige  grossere  und  kl  ein ere 
Tongefasse,  eine  13,5  cm  lange  Stein- 
beilklinge  aus  glimmerschieferartigem 
Gestein,  2  Bronzenadeln,  eine  oben 
mit  umgebogener  Schleife,  die  andere 
mit  konischem  Kdpfchen. 

Eine  Grabhugelgrnppe  der 
HalUtatt-  Zeit  im  Gemeindewald 
,,Schnaidbolsi(  bei  Rielasingen  A. 
Konstanz  wurde  im  Marz  und  August 
1905  untersucbt.  Aus  5  ausgegrabenen 
Hiigeln  entnahm  man  eine  Anzabl 
z.  T.  verzierter  Tongefasse,  einige 
Fibeln,  einen  offenen  Armring  und  wei- 
tere  Ringchen  von  Bronze,  einen  spater 
in  den  Hugel  gekommenen  alemanni- 
schen  Eisenpfeil. 

Von  einer  zweiten  Gruppe  im  .,Lang- 
holz"  bei  Blumenfeld  A.  Engen, 
im  Hdhgau  wurden  August  1905  funf 
Grabhugel  untersucbt.  Nur  einer 
ergab  beachtenswertere  Ausbeute  der 
HalUtatt-Zeit  an  Armringen, 
Nadeln  mit  spitzkegelfdrmigen  Kopfen, 
Gliedern  und  Ringchen  eines  Gehanges 
von  Bronze,  an  Bernsteinringchen,  far- 
bigen  Tonperlen,  an  Eisenstucken  (von 
einem  Bogenhenkel  ?)  und  Tonscher- 
ben,  die  andern  nur  Scherben,  aus 
denen  sich  2  Tongefasse  zusammen- 
nsetzen  liessen. 

Funde  aus  alemannisch-fr an- 


kiscben  Reihengrabern  er- 
gaben  sich  beim  alten  Holzhof  von 
E 1 1 1  i  n  g  e  n ,  Marz  1905  (Eisenmesser 
und  Bronze  Ohrringe);  in  der  Nahe 
von  Forchheim  A.  Emmendingen 
gleicbfalU  Marz  1905  (Ei*  enwaffen  und 
Schnallen,  einiges  mit  Silber  tauschiert, 
Bronzebeschlage  etc.,  Keine  Tonge 
f&88e)  und  bei  J  e  s  t  e  1 1  e  n  A.  Walds- 
hut  Juni  1905  (ahnliche  Funde  aus 
2  Grabern). 

Weiterer  Zuwachs  ganz  unbedeutend, 
da  der  Raum  zur  Unterbringuug  von 
Sammlung8material  immer  vollstan- 
diger  fehlt.  Immerhin  hat  wenigstens 
das  Bilderarchiv  einige  Bereiche- 
rung  erfabren.  (E    Wagner.) 

Heidelberg,  Stadtisohe  Kuntt-  und  43 
AltertUmeraammlung  I  S.  258,  II  -XII. 

Die  Sammlung  bat  seit  Jahren  an 
unzureichenden  Raumen  gelitten.  Der 
grttssere  Teil  der  kurpfalzischen  Ab- 
teilung  im  wesentlichen  Gem  aide, 
Stiche  und  Frankenthaler  Porzellane  — 
war  seit  der  Erneuerungdes  Friedrichs- 
baues  im  (sudlichen)  Erdgeschoss  des 
Ottheinrichsbaues  eng  gedrangt  aus- 
gesttllt,  wertvolle  Stiche,  seltene  Ein- 
blattdrucke  und  die  kostbare  Samm- 
lung pfalzischer  Munzen  und  Medaillen 
im  Rathaus  unter  Verschluss  gehalten, 
das  Lapidarium  im  Erdgeschoss  des 
Apothekerturmes  (des  Schlosses),  die 
praehistorische,  r&mische  und  ala- 
manni8ch-frankische  Abteilung  in  einer 
der  stadtischen  Volksschulen  unter- 
gebracht. 

Im  kommenden  Herbst  werden  end- 
lich  alle  Teile  der  Sammlung  an 
einem  Punkt  vereinigt  und  wurdig 
aufgestellt  werden  k5nnen.  Die 
stadtische  Verwaltung  hat  nam  lie  h  im 
letzten  Jahre  (1906)  ein  schSnes  Pa- 
trizierhaus  auf  der  Hauptstrasse,  einen 
charakteristischen  Barockbau  aus  dem 
Anfang  des  18.  Jahrhunderts  —  u.  a. 
die  ehemalige  Wohnstatte  des  be- 
riihmten  Heidelberger  Chirurgen  von 
Chelius  —  angekauft  und  zum  stadti- 
schen Sammlungsgebaude  bestimmt. 
|  Es  ist  ein  dreigeschossiger,  durch 
|  Treppenhaus  und  Innendekoration 
(Barock  und  Louis  XVI.)  sehr  be- 
merkenswerter  Ban  mit  zwei  nach 
Norden  anstossenden  Flugeln,  von 
diesen  umschlossenem  Hof  und  da- 
;  hinterliegendem  grossen  Garten  mit 
prachtigen   alten  Baumgruppen.    Die 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Heidelberg.  —  Mannheim. 


427 


(pietatvolle)  Erneuerung  dee  Hauses 
wird  im  Laufe  dieses  Sommers  beendet 
sein.  Entspricht  das  Haus  vielleicht 
nach  mancher  Hinsicht  nicht  alien 
Anforderungen,  welche  neue  moderne 
Museumsbauten  erfiillen,  so  hat  es 
sicher  vor  manchem  dieser  eines  vor- 
aus:  tiberaus  stimmungsvolle  Raume, 
die  an  sich  schon  eine  Sehenswurdig- 
keit  sind. 

Gleichzeitig  wird  in  der  Verwaltung 
der  Sammlung  eine  Aenderung  ein- 
treten.  Da  die  bisherige  ehrenamt- 
liche  Verwaltung  einer  so  grossen 
Sammlung  den  betrefienden  Herren 
kaum  langer  zugemutet  werden  konnte, 
hat  die  stadtische  Verwaltung  die 
Stelle  eines  stadtischen  Konservators 
gegrnndet,  der  im  Verein  mit  der 
Kommission  fur  Geschichte  der  Stadt 
Heidelberg  die  Sammlungen  verwalten 
wird. 

Nach  erfolgter  Eroffnung  des  neuen 
Museums  wird  ausfuhrlichere  Mit- 
teilung  liber  seinen  derzeitigen  Bestand 
erfolgen.  (Karl  Pfaff.) 

45  Mannheim,  Vereinigte  Sammlungen 
desGrossh.  Antlquariums  und  desAlter- 
tumevereine  I  S.  258,  II- XXIV. 

Unternehmungen  des  Jahres  1906: 
Ausgrabungen  bei  der  keltischen  An- 
siedelung'  nordlich  yon  Ladenburg 

S£iesgrube),   ausfuhrlicher  Bericht  in 
er  Mai  -  Juni  -  No.  1907  der  „Mann- 
heimer  Ge6chichtsblatteru. 

Erwerbungen.  Jungere  Steinzeit: 
kleines  flaches  hioritbeil  aus  dem 
Bodensee,  grosses,  durchlochtes Beil 
von  Wallstatt  (Amt  Mannheim).  — 
Bronzezeit:  Aus  Flachgrabern  (4—5 
Bestattungen)  beim  Kohrhof  (Amt 
Schwetzingen)  zwei  offene  Armbander 
aus  9  mm  dickem  Bronzedraht  mit 
Strichornament,  zwei  Bronzenadeln 
mit  flachem  bezw.  kugelformigem  Kopf, 
ein  Henkeltopf  und  Scherben  von  Ton- 
gefassen,  teilweise  mit  Stricheloma- 
ment.  —  Grabfunde  bei  der  Kiesgrube 
ndrdlich  Ladenburg:  zwei  ge- 
schlossene  Armringe  von  8—9  mm 
dickem  Bronzedraht.  —  Aus  4—5 
Flachgrabern  (Bestattungen)  bei  der 
Ton warenfabrik  W  i  e  s  1  o  c  h  (sudlich 
von  Heidelberg):  Zwei  Radnadeln, 
zwei  in  Spirale  auslaufende  Armbander 
von  Bronzeblech  (wie  Lindenschmit 
A.  u.  h.  V.  II,  5,  4,  3  u.  4),  ein  Spiral- 
armband   von  4  mm  breitem  Bronze- 


draht (Kindergrab),  vier  Tongefasse 
und  Scherben  von  solchen  von  ver- 
schiedener  Form  und  Technik.  — 
Latene-Zeit:  Ladenburg  (Kies- 
grube) ein  offener  Armring  von  3  mm 
dickem  Bronzedraht  mit  Petschaft- 
Enden.  Eine  Bronzefibel  angeblich  aus 
Ladenburg.  —  ROmisch:  Laden- 
burg, Votivstein  eines  Decurio  der 
AL(A)  l(prima)  CANNANEF(atium)  an 
die  deae  Suleviae,  Fingerring  mit 
Schliissel  von  Bronze,  ferner  Bein- 
kamm  und  spatrQmische  Bronzefibel 
angeblich  ehendaher.  —  Secken- 
heim  (Amt  Mannheim) :  Bodenstuck 
von  Terra  sigillata  mit  Stempel 
CASSIso  (--  CIL  Vol.  XIII,  3,  S.  176, 
No.  475  8.  v.).  —  Ziegelhausen  (Amt 
Heidelberg):  Gelber  Henkelkrug  und 
viele  Scherben,  am  „Mosselbrunriena, 
im  Wald  gegen  Schdnau  zu,  der  erste 
romische  Fund,  der  aus  dortiger 
Gegend  bekannt  geworden. 

V5lkerwanderung8zeit  : 
Neckarau  (Mannheim)  ein  Henkel- 
krug wie  Lindenschm.  A.  u.  h.  V.  Vr 
Taf.  6  No.  102.  Hockenheim  ein 
Sax  (Grabfund).  Ferner  Beihenyraber 
vom  „Hermsheimer  BOsfeld"  (zwischen 
Mannheim  und  Seckenheim)  —^  der 
bisher  noch  unbekannte  Friedhof  des 
ausgegangenen  Dorfes  Hermsbeim 
(im  Lorscher  Codex  —  Herimundes- 
heim  ad  a.  771)  und  von  Feuden- 
heim  (Amt  Mannheim);  unter  den 
zahlreichen  Funden  von  letzterm  Ort 
sind  zwei  Bronzekreuze  (Brustschmuck) 


Abb.  1. 

besonders  bemerkenswert  (vgl.  Abbil- 
dung  1).  —  Durch  Schenkung  kamen 
altgriechische  Tongefasse  und  Terra- 
kotten,  kleine  Bronzen,  Goldschmuck 
u.  s.  w.  (im  ganzen  80  Nummern)  in  die 
Sammlung.  Der  Gesamtzuwachs  an 
Altertumern  betrug  184  Nummern 
einschliesslich  der  flir  das  Antiquarium 
erworbenen  zwei  italischen  Bronze- 
fib  ein,  drei  Glasilaschchen  aus  syrischen 
Grab  em,  drei  hellenistischen  Portrait- 


Digitized  by  VjOOQIC 


428 


Museographie.  —  Darmstadt.  —  Frankfurt. 


kopfen  in  Terracotta  von  agyptischen 
Mumien  und  einer  Anzahl  koptischer 
Stoffreste. 

Ausfiihrlicher  Bericht  iiber  nNeue 
Funde  und  archaolog.  Unternehmungen 
des  Mannh.  Altert.  -  Vereins"  in  der 
Mai-Juni-No.  1907  der  Mannheimer 
Geschichtsblatter. 

Ferner  fuhrt  das  Zuwachsverzeichnis 
for  1906  auf:  249  Gegenstande  aus 
dem  Mittelalter  und  der  Neuzeit, 
20  Miinzen  (darunter  ein  Mittelerz 
des  Trajan  (Cohen  617),  ein  r6m.  Klein- 
erz  der  spatern  Eaiserzeit  aus  Hocken- 
heim).  28  ethnographische  Gegen- 
stande, 64  Bilder  undLandkarten 
und  75  Biicher. 

Die  Ausscheidung  der  aus  Mann- 
heim selbst  stammenden  Sammlungs- 
Segenstande  und  deren  Aufstellung  in  ' 
em  auf  Kosten  der  Stadtverwaltung 
hergerichteten  m  Stadtgeschichtlichen 
Museum"  (vgl.  Museographie  XXIV) 
ermOglichte  eine  schdnere  und  wirkungs- 
vollere  Aufstellung  der  im  Grossh. 
Schloss  verbliebenen  Sammlung,  die 
im  Friihjahr  1906  durchgefiihrt  wurde 
und  hauptsachlich  den  M&beln,  den 
Waffen,  dem  Porzellan  und  Glas  so- 
wie  den  ethnographischen  Gegenstan- 1 
den  zugute  kam.  Dank  dem  Ent- 
gegenkommen  der  General-Intendanz 
der  Grossh.  Civilliste  und  der  Mann- 
heimer Stadtverwaltung  konnte  in  den 
Sammlungsraumen  eine  Dauerhei-| 
z  u  n  g  eingerichtet  werden,  die  zum  : 
Schutz  gegen  Feuchtigkeit  und  Rost 
dringend  nfitig  war  und  nunmehr  den 
6ffentlichen  Besuch  der  Sammlung 
auch  im  Winter  (an  Sonn-  und  Feier- 
tagen  unentgeltlich)  ermOglicht.  i 

(K.  Baumann.) 

Mittelrhein. 

50a    Darmstadt,   Grossherzogl.  Kabinets- 
Museum  XIX,  XXI,  XXIV.  I 

1  kleiner  prachtvoll   erhaltener  ge- 
schliffener  Steinkeil,   Fundort:    Sens- 
felder  Tanne,   Provinz    Starkenburg; 
1  kleiner   geschliffener,    aber  bescha-  j 
digter  Steinkeil  aus  einem  Hugelgrab  ; 
der  Bronzezeit,  Distrikt  Diebsfang  bei ' 
der    Baierseich.    Pro  v.    Starkenburg. 

Eben  daber:  1  schdn  verzierte 
Bronzenadel  mit  rundem  Kopf ;  1  glat- 
tes,  flaches,  offenes  Armband  mit  ver- 
zierten  Knaufen. 

Aus   Grabern   der   Hallstattzeit   in 


der  Koberstadt,  Provinz  Starkenburg, 
1  glatter  Halsring,  1  Beinring,  3  Arm- 
ringe   und   1  Fingerring   aus  Bronze. 
(Kofler.) 

Frankfurt  a.  M.,  Hittorisobes  Museum  53 
I  S.  260,  II,  VII,  XIV-XVIII,  XX— 
XXIV. 

Erwerbungen:  Einhoimische 
Funde  der  fruhgeschicht- 
lichen  Perioden.  VorrOmisches. 

a)  S  t  e  i  n  z  e  i  t :  Zwei  Steinbeile,  das 
eine  aus  Eppstein  im  Taunus,  das 
zweite  aus  einem  Brunnenschacht  im 
Moor  zwischen  Enkheim  und  Seckbach 
erhielt  das  Museum  durch  Ingenieur 
Kiscber  vom  Tiefbauamt.  Weitere 
Steinartefakte,  welche  ibrer  Entstehung 
nach  der  neolithischen  Periode  zuge- 
horen,  wurden  in  der  romischen  Topfe- 
rei  nordlich  von  Heddernheim  bei  den 
Arbeiten  der  Ausgrabungskommission 
erhoben.  Sie  haben  nach  den  beson- 
deren  Abnutzungsspuren  augenscbein- 
lich  in  rdmischer  Zeit  alt  Hilfe- 
gerat  Verwendung  gefunden. 

Eine  grdssere  Zahl  von  Scherben 
mit  Linear- Ornamentik  wurde  in  Ab- 
fallgruben  der  Steinzeit  auf  dem  Ebel 
bei  Praunheim  bei  der  Anlage  einer 
Bingo  fen  -  Ziegelei  gefunden.  Diese 
Scherben  versprechen  nach  dem  Sor- 
tieren  ein  oder  das  andere  Gefass  in 
ganzer  Form  su  ergeben.  Die  Beob- 
achtung  der  Fundstelle  ist  ganz  weaent- 
lich  durch  die  tumultuarische  Art  des 
xbbaues  erschwert,  welcher  vor  der 
Hand  in  so  grossen  Massen  erfolgt, 
ilass  eine  sachgemasse  Ausgrabung 
einzelner  Gruben  unmoglich  ist  Durch 
die  freundliche  Zusage  der  Besitzer, 
Herren  Braun  und  Seeger,  erscheint 
es  ermoglicht,  fdr  die  Folge  nach  Ein- 
tritt  regelmassigon  Betriebes  von  Seiten 
des  Museums  planm&asige  Beobachtung 
in  die  Wege  zu  leiten,  welche  vom 
wisseuscha^lichen  Standpunkt  aus  not- 
wendig  erscheint.  Um  so  dringender 
ist  diese  Notwendigkeit,  als  in  unserem 
Gebiet  eine  grdssere  neolitbische  Siede- 
lung,  wie  sie  hier  ohne  Zweifel  vor- 
liegt,  bislang  noch  nicht  untersucht 
worden  ist. 

b)  Bronzezeit:  Aus  unserem 
Pundgebiet  ist  nichts  ins  Museum  ge- 
langt.   Einen  Lappenkelt  aus  Belsen 

i  in  Wurttemberg  erhielten  wir  als  Ge- 
scheuk  von  Herrn  Dr.  J    Cahn. 

c)  Hallstattzeit:    Den  Inhalt 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Frankfurt. 


429 


eines  Grabes  der  fruhen  Hallstatt- 
periode  schenkte  Herr  Fr.  W.  Fix 
aus  Fechenheim,  woselbst  beim  Abbau 
einer  Sanddune,  der  sog.  nSchweden- 
schanze"  nach  Angabe  des  Besitzers 
seit  Jahren  derartige  Funde  gemacht 
worden  sind. 

Das  Tongefass  ahnelt  im  Aufbau 
durchans  den  Urnen  oder  Kesseln  des 
alter  en  Fundes  von  Bad  Nauheim  (vgl. 
Quilling  Nauheimer  Funde,  Fund  1, 
Tafel  I  u.  II)  Auch  der  geschickt 
angefugte  flache  Henkel  iet  dort  an 
einem  kleineren  Gefasse  vorhanden 
(Quilling  Taf.  I.  5).  Urn  die  Schnlter 
des  Gef&sses  laufen  3  horizontal 
flache  Rillen,  beim  Ansatz  des  Henkels 
beginnend  und  endigend.  Aue  dem 
Inbalt  sind  3  Bronze  Pfeilspitzen  vor- 
handen. Bei  zweien  derselben  bilden 
die  spitzen  dunnen  Gusszapfen  eine 
Art  von  zweiten  Widerhaken,  das 
dritte  Stuck  ist  nur  zum  Teil  erhalten. 

d)  Latfenezeit:  Eine  Urne  der 
fruhen  Lat&nezeit,  deren  Form  die 
Tradition  der  Hallstattperiode  noch 
erkennen  lasst,  wurde  in  einer  Sand- 
grube  im  Stadtwald  an  der  Baben- 
hauser  Landstrasse  ausgegraben.  Die 
Form  ist  die  einer  weithalsigen  Flasche, 
deren  Mundung  uber  einer  Halsan- 
schwellung  ohne  Randwulst  leicht  aus- 
ladet.  Die  Bauchkante  zeigt  einen 
energischen  Knick,  die  Standnache  ist 
abgeplattet.  Auf  der  breiten  Schulter 
sind  Festons  in  je  zwei  flachen  Rillen 
eingetieft,  dazwischen  je  eine  Gruppe 
von  drei  flachen  Punktdellen.  Der 
Kaum  in  den  Zwickeln  unterhalb  der 
Aufhangestellen  der  Festons  ist  ganz 
von  solchen  Dellen  ausgefullt.  Solche 
Dekorationsweise  ist  unter  unseren 
Funden  bisher  noch  nicht  vertreten. 
Das  Stuck  ist  noch  ohne  Drehscheibe 
aus  der  Hand  gearbeitet. 

Eine  geschlossene  Gruppe  von  Fun- 
den der  Spatlatenezeit  konnte  in 
Fechenheim  im  Auftrag  der  Kom- 
mission  durch  den  Berichterstatter 
ausgegraben  werden.  Es  handelt  sich 
um  ein  ausgedehnteres  Graberfeld, 
von  welchem  der  grdsste  Teil  inner- 
halb  der  letzten  25  Jahre  bei  der 
Kies-  und  Sandausbeute  von  der  sog. 
„Schwedenscbanze"  abgegraben  wor- 
den ist,  ohne  dass  Kunde  davon  in 
weitere  Kreise  gelangte.  Durch  Herrn 
Lehrer    Andreas   veran lasst,    erfolgte 


die  Zuwendung  vom  Inbalt  des  oben 
genannten  Hallstattgrabes,  sowie  eines 
reicher  ausgestatteten  Spatlat&negrabes 
durch  den  Grundbesitzer  Herrn  F.  W. 
Fix.  Der  Inhalt  des  vou  Herrn  Fix 
dem  Museum  gescbenkten  Brandgrabes 
umfasst  die  Gegenstande,  welche  sich 
unter  der  Leichenbrandasche  in  einer 
besenstrichverzfcrten  Urne  gefunden 
haben.  Den  Inhalt  bildeten  eine 
zierliche  Goldwage,  2  Kammchefa, 
deren  Verzierung  ein  Pferd  darstellt 
(beide  aus  einer  und  derselben  Form 
gegossen),  ein  Zterknauf  in  Form 
eines  Wolfskdpfchens,  ein  Doppel- 
knopf  mit  A  =  Verzierung  auf  der 
breiteren  Fl&che,  eine  Fibel  (=  Quil- 
ling S.  101,  24—29)  und  2  Ringe 
rhombischen  Querscbnittes.  Alle  diese 
Stucke  sind  aus  Bronze.  Aus  Eisen 
fanden  sich  ebenfalls  2  Ringe  und 
Fibelfragmente  (etwa  =  Quilling  46). 
Sehr  charakteri8tisch  sind  8  dicke 
ringartige  Perlen  aus  gemustertem 
Glas.  Durch  die  spirale  Streifung 
der  Glasmasse  in  den  Farben  gelb, 
braun  und  grun  ist  eine  sehr  gefallige 
Wirkung  erzielt.  Die  Gesamtheit  des 
Fundes  ist  durchaus  bezeichnend  fur 
die  spate  Latene-Periode,  wie  sie  in 
unserer  Gegend  durch  Nauheim  am 
beaten  vertreten  ist.  Zu  vergleichen 
sind  nachstdem  die  Ausgrabungen  vom 
Hradischt  von  Stradonic  in  Bohmen 
und  vom  Mont  Beuvray  (Bibracte)  in 
Frankreich.  Die  Ausgrabung  ergab 
noch  16  verschiedene  Fundstellen  mit 
einer  grdsseren  Zahl  von  Funden. 
Meist  enthielten  die  Graber  die  Leichen- 
brandasche in  einem  mehr  oder  minder 
zerdrlickten  Tongefass,  dazu  Bronze- 
und  Eisenreste. 

Unter  den  Metallfunden  ist  beson- 
ders  eine  grosse  Eisenfibel  bemerkens- 
wert.  Sie  nahert  sich  dem  Typus 
Quilling,  Nauheim  S.  101,  46,  ist  aber 
durch  scbdn  geschweifte  Form  des 
Bugels,  durch  die  ausserordentliche 
Grosse  und  dadurch  ausgezeichnet, 
dass  sie  einen  Schluss  auf  die  Art 
ihrer  praktischen  Verwendung  ge- 
stattet.  Es  haften  ihr  namlich  Knochen- 
reste  an  von  der  Schlafenpartie  des 
Schadels  und  vom  Schliisselbein.  Man 
darf  also  wohl  annehmen,  dass  sie  in 
der  Schultergegend  der  verbrannten 
Leiche  angebracht  war,  also  als  Mantel- 
spange  gedient  haben  wird.     Ausser 


Digitized  by  VjOOQlC 


430 


Museographie.  —  Frankfort. 


mehreren  weiteren  Fibeln  sind  noch 
zu  nennen  die  Reste  eioer  Pinzette 
und  ein  eigentumliches  Zierstuck,  eine 
runde  scbarfrandige  Eisenscheibe  mit 
4  im  Quadrat  angeordneten  Einker- 
bungen  an  der  Peripherie.  Durch  ein 
Loch  in  der  Mitte  ist  ein  Eisenring 
gezogen,  sodass  das  game  ale  An- 
hanger  dienen  konnte,  ein  Gegenstuck 
zu  dem  Bronze- Anhanger  bei  Quilling, 
Nauheim,  Fuud  64,  Taf.  VII.  85,  wel- 
cber  die  gleichen  Einkerbungen  zeigt, 
bei  dem  aber  die  Aufhangevorrichtung 
zu  einem  iesten  Stiel  geworden  ist. 
Nicht  zu  vergessen  ist  das  Votkom- 
men  einer  gr&sseren  Zahl  von  Feuer- 
steinsplittern,  ferner  des  Reibsteines 
(Laufers)  einer  Handmuhle  und  von 
verschiedenen  Lehmbrandresten.  Diese 
Letztern  lassen  auf  das  Yorhandensein 
eon  Wohnungen  an  der  Fundstelle 
oder  in  deren  Nahe  schliessen. 

InPraunheim  wurden beim Lehm- 
abbau  zum  Betrieb  einer  Ziegelei 
gleicbfalls  mehrere  Brand- Graber  der 
Spat-Lateneperiode  gefunden  und  der 
Inhalt  fur  das  Museum  erworben.  Ob 
diese  Graber  in  Beziehung  zu  bringen 
siod  zu  einer  in  ihrer  allernachsten 
Nahe  gleichzeitig  beobachteten  rdmi- 
schen  passageren  Erdbefestigung,  wird 
sich  hoffeDtlich  aus  der  fur  dieses 
Werk  notwendigen  weiteren  Unter- 
suchung  ergeben.  Ueberraschend  ist 
der  Umstand,  dass  nach  unverdach- 
tiger  Angabe  der  Arbeiter  in  der  Aus- 
fullung  des  romischen  Spitzgrabens 
selbst  ein  Grab  sich  befundeu  hat, 
welches  nach  seinem  keramischen  Ma- 
terial kaum  einen  Unterschied  gegen 
die  genannten  Graber  aufweist.  Die 
flaschenartige  Urne  hat  ungefahr  den 
Typus  Nauheim  39—42.  Sie  ist  nach 
der  Herstellungstechnik  wohl  als  jQnger 
anzusprechen,  lasst  aber  die  Tradition 
der  einheimischen  Latene  -  Keramik 
deutlich  erkennen,  ebenso  wie  auch 
die  im  Leichenbrand  deformierten 
Reste  der  beigegebenen  Schussel  mit 
eingezogenem  etwas  verdicktem  Rand. 
Es  durfte  sich  wohl  urn  ein  B  trbaren* 
grab  handeln  aus  der  Zeit  nach  dem 
Beginn  der  romischen  Okkupation. 

Die  fibrigen  Graber,  ausserhalb  der 
romischen  BefestiguDg,  wenige  Scbritte 
von  derselben  entfernt,  sind  vielleicht 
etwas  alter.    Ihre  Keramik  zeigt  die  , 
besenstrich-verzierte    Urne    (Nauheim ! 


1 33,  34    und   36)    die    Flasche    (Nau- 

I  heim  44),  flache  Schalchen  und  Kump- 

I  eben  (Nauheim  15/ 16),  daneben  aber 

I  einen  dickwandigen  fast  zylindrischen 

Becher,    einen    ahnlichen    mit    leicht 

geschweifter  Wandung  und  einen  drit- 

ten.   der   elegantere    Form  zeigt  mit 

leichter  Ausbaucbung  und  ausgelegtem 

Rand.  Ausserdem  kommen  u.  a.  Scher- 

ben   sebr  dickwandiger  in   der  Form 

nicht  mehr  bestimmbarer  Gofasse  vor. 

Unter  den  sonstigen  Beigaben  ist 
insbesondere  eine  frine  schlanke  Lan- 
zenspitze  bemerkenswert  mit  schmalem 
Blatt  uod  lang  ausgezogenem  Mittel- 
8tiick,  welches  von  der  Tulle  durch 
mehrere  Keblen  und  Ringe  sowie  durch 
ein  Band  mit  rhombischer  Schraffie- 
rung  getrennt  ist  Das  untere  Ende 
der  Tulle  wird  von  einem  ebensolcben 
Bande  zu  ammengehalteD.  Ausser  die- 
8em  hubschen  Stuck  sind  noch  zu 
nennen:  ein  eisernes  Hiebmesser  mit 
geschwuDgeoem  Rucken  und  ein  Eisen- 
beilchen  mit  umgeschmiedeten  Schaft- 
lappen,  welche  den  Stiel  von  oben 
eintreten  und  unten  nochmals  sicht- 
bar  werden  lassen.  Dieses  besonders 
charakteristische  Stuck  ist  fur  unsere 
Sammlung  das  erste  seiner  Art  von 
beglaubigter  Herkunft. 

Der  Inhalt  der  Graber  gliedert  sich 
in  sehr  erwunschter  Weise  an  die  von 
Nauheim  und  Fechenheim,  denen  er 
zeitlich  folgen  durfte.  Es  stent  zu 
erwarten,  dass  die  notwendige  Unter- 
suchung  dts  ihnen  benachbarten  romi- 
schen Feldlagergrabens  wei'ere  Auf- 
schlQsse  fiber  das  zeitliche  Verhalmis 
dieser  Anlage  zu  den  Grabern  geben 
wird. 

Rdmische8.  Von  den  Heddern- 
heimer  Funden  sind  an  enter  Stelle  zu 
nennen  die  bei  der  Untersuchung  der 
Topferei  imNorden  vor  dem  Saalburg- 
tor  gefundenen  Reste  einer  Gigan- 
t  e  n  8  a  u  1  e 1).  Es  wurde  der  ehemalige 
Standort  dices  Denkmals  erkannt  in 
einem  gemauerten  Podeat  im  Bezirke 
der  Topferei  In  der  Nahe  dieses 
Fundamentes  fanden  sich  zerstort  und 
verstreut  vor :  Bruchstucke  einer  profi- 
lierten  Basis,  ferner  der  Sockelteil  mit 


*)  Ygl.  Korreapondensblatt  des  G«B*mt~ 
vereins  1906  Vortrag  yon  Prof  Dr.  WollT 
bei  der  Oeneralyersammlnng  der  Deutcohea 
Gesehiohts-  und  Altertamsvereine  an  ~ 
berg. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Frankfurt. 


431 


der  Inschrift  R.  SOLLIV 
S.  DECVM, 
IN1VS.  EX 
V.S.L.L.M. 

Die  Bearbeitung  zeigt,  dass  auf  dem 
Steinwurfel,  der  den  oberen  Teil  der 
Inschrift  tragt,  in  frQherer  Zeit  einmal 
etwas  anderes  zu  sehen  gewesen  ist. 
Demnach  s<heint  hier  ein  ahnlicher 
Fall  vorzuliegen,  wie  bei  der  von 
Donner-  v.  Richter  verdffentlichten 
grossen  Heddernheimer  Gigantensatile 
unseres  Museums,  auf  der  eioe  Er- 
neuerung  durch  die  Inschrift  ausdruck- 
lich  bezeugt  ist. 

Das    R    bei   Beginn    der    Legende 
unseres  jungsten  Fundes  ist  nach  der 
einleuchtenden  Ansicht  von  Prof.  Dr. 
Wolff   als    Schluss    der    im    ubrigen 
fehlenden  After  vorkommenden  Weihe- 
formel    zu    deuten     I(ovi)     O(ptimo) 
M(aximo)  ET  I(unoni)  R(eginae).    In 
dem  Stifter  Sollius  Decuminius  (oder 
Decum'mus?)  haben  wir  aller  Wahr- 
scbeinlichkeit    nach    ein  en     Besitzer  | 
unserer  Tdpferei    zu  begrussen,   der 
das  Denkmal   auf  seinem  Grand   und ! 
Boden    errichtet    oder    wiederherge- , 
stellt  hat.  | 

Ferner  fand  sich  der  obere  Teil  der 
fur  solche  Denkmaler  iiblichen  Schup- ' 
pensaule  sowie  zwei  Stiicke  figQr- 1 
licher  Bearbeitung,  welche  der  Reiter- 
gruppe  der  Saule  zugeschrieben  wer- 
den miiBsen :  Ein  bartloser  Kopf,  stark 
nach  dem  Nacken  zuruckgebogen,  wohl 
dem  GiganteD,  und  ein  bartiges  Haupt,  j 
ungefahr  vom  Typus  des  Zeus  von 
Otricoli,  ohne  Zweifel  dem  Reiter  zu- 
gehdrig.  Die  Grosse  der  Eiozelteile 
ist  verhaltrismassig  gering,  sod  ass  auf 
Masse  und  Verhaltnisse  gescblossen 
werden  darf,  wie  bei  der  Schiersteioer 
Saule  im  Wiesbadener  Museum.  Die 
Arbeit  bewegt  sich  technisch  in  den 
Bahnen  des  fiir  unsere  Ge*end  Ueb- 
lichen.  Mit  diesem  Fund  ist  tar  Hed- 
dernheim  hereits  das  vierte  Denkmal 
seiner  Art  gesichert.  Die  gleiche 
Fundstelle  ergab  daoo  neben  zahl- 
reichen  keramischen  Einrelfunden  und 
allerlei  Hilfsgerat  vom  Topfereibetrieb 
noch  Bruchstucke  von  zwei  kleinen 
Altaren,  von  deren  Ioschriften  leider 
nichts  erhalten  geblieben  ist. 

Das  Inventar  der  Ausgrabuogskom- 
mission  weist  fur  das  abgelaufene  Jahr 
im    ganzeo    195    Nummern   auf,    aus 


denen  im  einzelnen  folgende  Gegen- 
stande  zu  nennen  sind: 

Inschriftliches.  a)  Ziegelstem- 
pel.  Zwei  Stuck e  einer  tegula  aus 
gelblichem  Ton  mit  Fragment  eines 
ZiegelKtempels  der  Cob.  I.  Asturum. 

b)  Topferstempel.  1.  auf  Do- 
lienhenkeln  fanden  sich  die  Stempel 
lAQtWAl  und  (PEFa^:.  2.  auf  Ge- 
tassen  aus  terra  sigillata  kam  eine 
ganze  Roihe  von  Aussen-  und  Ionen- 
stempein  zu  Tage,  von  denen  einige 
ganz  neu  sind. 

Von  Waffenre8ten  fanden  sich 
einige  eiserne  Lanzen-  und  Pfeilspitzen, 
der  Knauf  eines  gladius,  nierenfdrmig 
gestaltet  und  von  sorgfaltiger  Arbeit 
aus  Elfenbein,  sowie  die  Reste  einer 
lorica  squamata,  eines  Schuppenpan- 
zers,  aus  vergoldeter  Bronze. 

Reste  der  Kleidung  und  Aus- 
rustung  sind  ei  ige  Fibeln,  Kndpfe, 
Bescblagstucke  und  Anhanger  aus 
Bronze,  Bein  und  Eisen. 

Von  Geraten  des  Handgebrauches 
nebmen  aus  dem  Gebiet  der  Tdpferei 
besoiiders  diejenigen  Dinge  die  Auf- 
merksamkeit  in  Ansprucb,  welche  zum 
Topfereibetrieb  gehdrec.  Ausser  den 
keramischen  Produkten  und  Abfallen 
selbst,  deren  wieder  eine  grdssere  Zahl 
dem  Boden  entnommen  wurden,  ist 
hier  etwa   das  Folgende   zu   nennen: 

Ein  Radcben  aus  Bronze,  urn  einen 
Achsenstift  beweglich,  mit  gekerbtem 
Rand,  zur  Herstellting  von  geriffelten 
Zierbandern  und  Randern  von  Ge- 
fassen,  ein  Instrument  aus  Bein  mit 
einer  Kerbe  zwischen  zwei  vorstehen- 
den  En  den  zum  Eindrehen  eines  schma- 
len  Wulstes  zwischen  zwei  Rillen, 
ferner  die  oben  genannten  Steinwerk- 
zeuge  zum  Glatten  und  Polieren  der 
keramischen  Erzeugnisse.  Ausserdem 
gehdren  zweifellos  eine  Reihe  anderer 
Gerate  hierher,  deren  Zweck  zur  Ver- 
wendung  im  Topfereibetrieb  wahr- 
scheinlich,  aber  nicht  auf  den  ersten 
Blick  erkennbar  ist,  wie  Spateln  und 
Messer,  Stifte,  Bohrer  und  Wetzsteine 
u.  a.  m.  Auch  ist  ein  Eisenreif  ge- 
funden,  der  als  Bi'ichse  zum  Zusammen- 
schluss  zweier  Holzrohren  gedient 
hat,  welche  die  Wasserzufiihrung 
zum  Topfereibetrieb  vermittelt  haben 
werden. 

Dnter  sonstigen  Geratfunden, 


Digitized  by  VjOOQlC 


432 


Mu8eographie.  —  Frankfurt. 


welche  bei  den  Auagrabungen  ge- 
wohnliche  Begleiterscheinungen  flind, 
nennen  wir: 

Pinzetten  und  Gabelchen  aus  Bronze, 
stili  aus  Bronze,  Eisen  and  Bein, 
Schlussel,  Messer,  Stifte,  Nagel  und 
eine  Eisenkette. 

Zu  den  Funden  aus  der  Tdpferei 
gehoren  ausserdem  zwei  ganz  erhaltene 
Geftsse,  eine  Schussel  und  ein  Napf, 
welche  die  Kommission  fur  Kunst  und 
Altertumsgegenstande  von  einem  Hand- 
ler erwerben  konnte,  nachdem  nach- 
gewiesen  war,  dass  diese  Stucke  von 
Arbeitern  ausserhalb  der  Kommissions- 
grabungen  an  Ort  und  Stelle  gefunden 
waren. 

Von  Einzelfunden  konnte  eine  Terra- 
kottafigur  erworben  werden,  aus 
weissem  Ton;  aus  einem  vorderen  und 
einem  hinteren  Formteil  zusammen- 
gesetzt,  kommt  sie  der  bei  Riese,  Rom 
Terrakotten  aus  unserer  Umgegend 
aufTafel  II,  3  dargesteliten  sitzenden 
Fortuna  am  nachsten.  Ob  der  in  der 
Rt*chten  gehaltene  Griff  der  eines 
Steuerruders  ist,  lasst  sich  nacb  der 
Figur  selbst  nicht  entscheiden.  Auf 
der  gleichen  Fundstelle  wurden  ferner 
erworben:  ein  Gewichtstein  mit  der 
Gewichtsbezeichnung  I  III  (pondera), 
ferner  Sigillatagefasse  mit  den  Tdpfer- 
stempeln  OF  SENO  . .,  (M)ARTIAFE, 
ein  Kleinerz  des  Marc  Aurel,  eine 
Fibel  und  ein  Ohrloffelchen  aus  Bronze. 

Berr  Pfarrer  Lommel  in  Nieder- 
ursel  vermittelte  den  Ankauf  einer 
grosser  en  Anzahl  von  Graberfunden 
aus  Praunheim.  Es  handelt  sich 
bei  diesem  Ankauf  urn  22  Kruge,  7 
Urnen,  8  Lampen,  4  Tassen  aus  Terra 
Sigillata,  2  ebensolche  Teller,  2  grd 
bere  Teller,  Glasgefassreste,  Terra- 
kotten und  Bronzen.  Das  Material 
diirfte  an  30—50  Graber  umfassen. 
Aus  der  n&chsten  Umgebung  wurde 
ferner  eine  Aschenkiste  aus  Vilbeler 
Sandsteiu  mit  ebensolchem  Deckel, 
sowie  der  Deckel  eines  weiteren  nicht 
mehr  vorhandenen  Grabgefasses  in 
Gestalt  eines  Falzziegels  itegula)  er- 
worben. 

Eine  Anzahl  weiterer  Graber  aus 
der  Gemarkung  erwarb  die  Kommis- 
sion durch  gutige  Vermittelung  des 
Herrn  Gemeinderechners  Huth  aus 
Praunheim.  Diese  letzteren  Graber 
sind  bemerkenswert  durch  eigenartige 


Schusseln  aus  rotem,  schwarz  iiber- 
zogenem  Ton,  von  denen  3  Stuck  er- 
worben werden  konnten.  Ihre  Zeit- 
stellung  innerhalb  der  rdmfcchen  Pe- 
riode  ist  einstweilen  noch  eine  offene 
Frage.  Die  Graber  fanden  sich  am  Ebel 
in  der  Nabe  einer  von  Prof.  Wolff 
nachgewiesenen  rdmischen  Strasse. 

Aus  den  Grabungen  nachst  dem 
Gunthersburgpark  wurde  neben 
Einzelscherben  und  Baumaterialproben 
ein  Eisenhaken  abgeliefert,  welcben 
Herr  Thomas  bei  der  Unterauchung 
einer  von  ihm  dort  gefundenen  weiher- 
artigen  Anlage  erhoben  bat.  Das 
Stuck,  welches  eine  starke  Spitze  mit 
langem  Widerhaken  hat  und  mit  der 
Tulle  wohl  auf  einer  Stange  befestigt 
war,  wird  von  Herrn  Thomas  als 
Boots-  oder  Schifferhaken  bezeichnet. 

Den  Herren  Haberstock  und  Fix 
jun.  in  Fechenheim  verdanken  wir 
romische  Graberfunde,  welche  bei  den 
Ausachachtungen  gelegentlicb  eines 
Neubaues  an  der  Langenstraaae  dort- 
selbst  erhoben  wurden:  5  Tonkruge 
(Heddernheimer  Fabrikate),  eine  Ton- 
lampe,  Gefassreste  aus  Ton  und  Glaa, 
sowie  Leichenbrandasche.  Yon  be- 
sonderem  Interesse  ist  hier  an  einer 
fruher  schon  durch  Prof.  Dr.  Wolff 
nachgewiesenen  romischen  Strasse  der 
spateren  Zeit  das  Vorkommen  des 
Aussenstempels  DEXTRI  auf  einer 
Sigillatareliefschale,  fur  welche  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  ebenso  wie 
fur  Funde  gleichen  Stempels  auf  dem 
Graberfeld  von  Ruckingen,  Heddern- 
heim  als  Fabrikationsort  in  Anspruch 
zu  nehmen  ist. 

Zum  Schluss  dieser  Erwerbungen 
ist  noch  ein  etruskischer  Helm  aus 
der  fruheren  Sammlung  Gimbel  (Ba- 
den) zu  erwahnen.  Die  Form  dieses 
Bronze-Helmes  mit  ringsum  abstehen- 
dem  Schirm  ist  am  ersten  dem  mittel- 
alterlichen  Schallerhelm  zu  vergleichen, 
der  in  ahnlicher  Weise  Stirn-  und 
Nackenschutz  erreicht  Zu  bemerken 
ist  die  gefallige  und  einfache  Gliede- 
rung  des  aus  einem  Stuck  getriebenen 
He  1  rae8.  Die  Kappe  schlieast  sich, 
ahnlich  wie  beim  korinthischen  Helm 
unten  etwas  eingezogen,  der  Kopf- 
form  an.  Der  Schirm  ladet  erst  nur 
ganz  wenig  und  nur  am  unteren  Rande 
etwas  starker  aus,  so  dass  der  gauze 
Kopf  nebst  dem  Nacken  in  sehr  wir- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Frankfurt. 


433 


- 1 


kungsvoller  Weise  durch  die  Waffe 
geschutzt  wird.  Zwei  Ldcher  in  der 
Schlafengegend  dienten  zar  Befesti- 
gang  des  innen  anzunehmenden  Fat 
ten  und  des  Starmbandes. 

Nachrdmi8ches.  Frankische 
Fonde  warden  an  der  oben  genann- 
ten  Stelle  am  Ebel  bei  Prannheim 
gemacht,  wo  in  der  Nahe  einer  romi- 
schen  Strasse  auf  der  Terasse  iiber 
dem  rechten  Ufer  der  Nidda  bei  der 
Lehmgewinnung  fur  eine  Rtngofen- 
ziegelei  Graber  aus  dem  6.  Jahrhun- 
dert  ausgegraben  wurden. 

£8  konnten  im  ganzen  3  Bestattungen 
festgestellt  werdeD.  Das  erste  Grab 
enthielt  ausser  dem  Skelett  ein  e  n 
faches  Tongefass,  eine  Axt  (francisca), 
einen  Wurfpfeil  mit  langen  starken 
Widerhaken,  eine  Scbere  und  eine 
Bronzeecbnalle,  'sowie  eine  Goldmiinzf 
barbariscben  Geprages  nach  Byzanti- 
niscbem  Vorbilde.  Der  Erhaltungs- 
zustand  ist  so  gut,  dass  kaum  allzu- 
lange  Zeit  zwiscben  der  Pragung  und 
der  Bestattung  liegen  kann.  Damn 
ist  fur  die  Datierung  des  Grabes  ein 
erwunschter  Anhalt  gewonnen. 

Ein  zweites  Grab  enthielt  nebtn 
dem  Skelett  eines  alteren  Manne.s, 
dessen  Schadel  durch  einen  unver- 
heilten  scharfen  Schwerthieb  gespalten 
ist,  einen  Skramasax,  mehrere  Pfeil 
spitz  en,  sowie  ein  geschweiftes  Ra- 
siermesser,  an  dessen  Griffende  ein 
in  Bronze  getriebener  stilisierter  Tier- 
kopf  aufgelegt  ist.  (Analogen  Zierat 
und  zwar  einen  Adlerkopf  fanden  wir 
auch  in  Heddernbeim  zu  einem  rOmi- 
schen  Rasiermesser,  vgl.  27.  Jahres- 
bericht  1904,  S.  20).  Ausserdem  ent- 
hielt das  Grab  noch  ein  bei  der  Auf- 
findung  leider  zertrummertes  grun- 
liches  Becberglas  mit  rundem  Boden 
und  schrag  angeordneten  flachen 
Furchen. 

Ausser  den  genannten  einheimischen 
Funden,  hat  die  Kommission  noch 
ein  Stiick  unbekannter  Herkunft  er- 
worben.  eine  goldene  Scheibe  fran- 
kischer  Zeit  mit  Filigranauflage  in 
Form  eines  Kreuzes  und  freien  Orna- 
menten  in  den  Winkeln,  ringsum  lauft 
eine  Filigranschnur.  Zu  welcher  Art 
Schmuck  die  Scheibe  geh5rt  hat,  lasst 
sich  nicht  mit  Bestimmtheit  sagen. 
Wahrscheinlich  zierte  sie  eine  Fibel. 
Welcker. 


Mittelalter  und  Neuzeit. 
Die  Haugaltertiimer.  Woh- 
nungswesen  und  Hausrat.  Der 
Wohnbau:  Die  baulichen  Veran- 
derungen  innerhalb  der  Altstadt  war- 
den mit  steter  Aufmerksamkeit  ver- 
folgt.  Von  vielen  Abbruchhausern 
gelangten  Einzelstiicke  in  das  Museum. 
Von  der  Katharinenkirche,  der  Nikolai- 
kirche  und  dem  RomerhSfchen  wur- 
den Bauteile  geborgen  (X  22,409  bis 
22,420),  ebenso  von  den  Abbruchen 
in  der  Braubachstrasse  (X  21,862  bis 
21,899);  aus  den  Hellberger-Hausern 
am  Rdmerberg  besonders  zwei  Eisen- 
tfiren  von  Wandschranken  (X  22,310 
und  22,421).  Vom  Hause  Kovatschek 
(Goetheplatz  3)  bewahrt  das  Museum 
einen  holzgeschnitzten  Rokoko-Giebelr 
der  in  der  Braubachstrasse  wieder 
verwendet  werden  soli,  sowie  einen 
Ecktragstein  (X  22,401/2)  und  vom 
Gasthaus  „zum  deutschen  Schutz"r 
Ecke  Neue  Zeil-Gr.  Friedbergergasse^ 
einen  Ecktragstein  und  einen  Schluss- 
stein  (X  22,405/6*.  Von  der  Engel- 
apotheke  ein  Apothekenschild  mit 
Engelsiigur,  einen  Sandsteintursturz 
mit  Hauszeichen  und  Handelsemblemen 
sowie  eine  Konsole  im  Stile  Louis 
XVI.  (21,898-  21,899  a/b.  Gesch.  d. 
Herrn  Apotheker  Szamatolski).  Ein 
Bronze-Turklopfer  in  Form  eines  Del- 
phins  (X  22,308.  Gesch.  d.  Herren  J. 
und  S.  Goldschmidt)  soil  nach  An- 
gabe  des  Vorbesitzers  von  der  Tur 
der  alten  Synagoge  zu  Frankfurt 
stammen. 

Ausser  diesen  Originalstiicken  ge- 
wann  das  Museum  eine  grosse  Reihe 
von  Abbildungen.  So  wurden  von  der 
Verwaltung  des  Baudenkmaler-Werkes 
39  architektonische  Au'nahmen  iiber- 
wiesen  (C  15,015 — 15,054)  und  so  hat 
vor  allem  auch  Herr  C.  Ab  t  aufs  neue 
dem  Museum  seine  vortrefflichen  photo- 
graphischen  Aufnahmen  von  Frank- 
farter  Strassen,  Platzen  und  Eiuzel- 
pebauden  zum  Gescbenk  gemacht  (C 
15,209—15,213  und  15,229-15,251). 
Unter  den  Baulichkeiten,  von  denen 
das  Museum  architektonische  Auf- 
nahmen anfertigen  Hess,  seien  be- 
sonders genannt:  Morsergasse  1  (C. 
14,926/7*);  Allerheiligengasse  5  (C. 
14,928*);  Engelapotheke  (G.  15,668— 
15,673*).  Von  dem  fur  die  Frank- 
furter Zimmerausstattung  sehr  interes- 


Digitized  by  VjOOQlC 


434 


Museographie.  —  Frankfurt. 


santen  and  wohlerhaltenen  Louis  XVI.- 
Zimmer  im  Hause  Tdngesgasse  21 
wurden  mit  gutiger  Erlaubnis  des  Be- 
sitzers  Herrn  Hahn  zeichnerische  Auf- 
nahmen  angefertigt  (C.  15,557—565*). 

Die  Ofen-Sammlung  wurde  nur 
*enig  vermehrt:  Durch  eine  aus  Hoch- 
weissel  bei  Butzbach  stammende  Ka- 
chel  mit  einem  gut  modellierten  stei- 
genden  L6wen  (X  22,231*)  und  durch 
eine  aus  der  Breitengaase  stammende 
gro98e  Kachel  mit  Frau  und  Kind  in 
Akanthus  -  Umrahmung ;  gute  Arbeit, 
1.  Halfte  d.  19.  Jahrb.  wahrschein- 
licb  von  einem  Frankfurter  Meister 
<X  22,342*). 

M6b el:  Der  Ankauf  von  MSbeln 
lnusste  wegen  Rauinmangels  ausserat 
beschrankt  werden.  Zu  den  Sitz- 
mobeln  kam  vor  allem  ein  Spatem- 
pire-Sopha  aus  Nussbaumholz  mit 
gleichzeitigem  abgepassten  Baumwoll- 
bezug,  auf  dessen  gelben  Qrund  sebr 
fein  8titisierte8  rotes  Ornament  ge- 
druckt  ist.  Altfrankfurter  Mobel  aus 
dem  Besitz  der  Malerfamilie  Morgen- 
stern  stammend  (X  22,160*).  Ausser- 
dem  vier  hessische  Bauernstuhle.  Die 
Kastenmobel  wurden  vermehrt 
durch  einen  Frankfurter  Stollenschrank 
aus  Kiefernholz  mit  Nussbaumfournie- 
rung  in  reichgekehlter  Arbeit,  auf* vier 
gewundenen  Saulen  ruhend.  Fur  Frank- 
furt und  Umgebung  cbarakteristisches 
Mobel  aus  der  1  Halite  d.  18.  Jahrh. 
Eine  Eicbenholztruhe  mit  sternformi- 
gen  Holzeinlagen  aus  dem  hessiscben 
Hinterland  bei  Gladenbach  bez.  „  Anna 
Bederin  von  Wommelshausen  Anno 
1789"  (X  2^,318*)  und  eine  zweite 
gemalte  Truhe,  angeblich  aus  der 
Gegend  von  Alsfeld  (X  22,3  9*).  — 
Yon  kleinerem  Hausrat  ist  zu 
nennen  ein  Wismutkastchen,  auf  dem 
Deckel  mit  Darstellung  des  Abend- 
mahls  (X  22,264*),  und  eine  bemalte 
Eisenkassette  mit  dem  Bilde  eines 
tafelnden  Liebespaares  in  spanischer 
Tracht.  Zweite  Halfte  d.  16.  Jahrh. 
(X  22,395.  Gesch.  d.  Frau  General- 
konsul  Baer),  dazu  ein  in  Messing 
geg08senesTruhenbeschlag(X22,164*). 
Ein  Frankfurter  Servierbrettaus  Eisen- 
blech,  darauf  gemalte  Baumlandschaft 
mit  ruhender  Yiehherde.  Bez.  H.  M. 
L.  Dieterich  1813.  Aus  Altfrankfurter 
Besitz  (X  22,297*).  Ein  Briefbe- 
schwerer  aus  Glockenmetall  mit  Um- 


schrift:  „Zur  Erinnerung  an  den  Dom- 
brand  15.  August  1867.  —  Fur  Repu- 
blik  gegossen,  im  Konigreich  zer- 
flossen".  (X  22,336). 

Leuchtgerat:  Ein  holzgeachnitz- 
ter  Kienspahnhalter  aus  Hochweissel 
bei  Butzbach  (X  22,235*).  Ein  zweiter 
Kienspahnh alter  zum  Aufstellen  auf 
den  Fussboden.  Unbekannter  Her- 
kunft.  (X  22,159.  Gesch.  d.  Herrn 
Schmole.) 

Gerat  fur  Koche  und  Keller: 
Ein  Formstein  far  Backwerk  mit  Dar- 
stellung eines  Liebespaares  im  Schlaf- 
gemach.  15.  Jahrh.  (X  22,^24*).  Ein 
herzfdrmiger  Loffelhalter  aus  Zinn. 
Wohl  Frankfurter  Arbeit  des  Joh. 
Simon  Fries  II.  (X  22,380*).  Eine 
Holzflasche,  sogen.  Gurte,  aus'  Ahorn- 
holz.  Wohl  westfalisch.  (X  22.267*). 
Eine  ebensolche  kleinere  Holzflasche, 
angeblich  aus  der  Gegend  von  Als- 
feld (X  22,330*).  Eine  Kohlenpfanne 
aus  Messing  und  Eisen  zum  Warm- 
stellen.  Der  Kupferuntersatz  tragt  die 
Inachrift:  „Meisterstuck  des  Spengler 
Meisters  J.  Georg  Kirschten.  Frank- 
furt a.  M.  d.  21^  Julius  An.  D.  1816." 
(X.  22,268*). 

Geschirr  in  gebranntem  Ton: 
Mit  aufgesetztem  Ornament  zwei  Kaffee- 
Kannchen,  geriefelt  mit  gelber  Glasur 
und  aufgesetztem,  farbig  glasiertem 
Blumenzweig.  Wahrscheinlich  Frank- 
furter Fabrikat  (X  22,294  a/b  ♦).  Eine 
rotbraun  glasierte  Kaffeekanne  mit 
aufgesetztem  Herzen  und  Rosetten  tragt 
die  Bezeichnung:  W.  W.  zu  Oberau, 
(Kreis  Budingen)  1877.  (X  22,301*). 
Ein  dunkelbraun  glasierter  Krug  zeigt 
die  in  Relief  aufgesetzte  Yerzierung 
eines  Adlers  in  Festons  und  Streu- 
blumchen.  Er  stammt  aus  Sickenhofen 
bet  Babenhausen  (X  22,290*).  Eine 
irdene  dunkelbraune  Kaffeekanne  mit 
aufgesetzten  rot  und  grfln  glasierten 
Knopfchen  tragt  an  Stelle  des  Henkels 
zwei  Oesen  zum  Durchschieben  eines 
geflochtenen  Henkels.  Unbekannter 
Herkunft.  (X  22,329.)  —  Ohne  aufge- 
setztes  Ornament,  nur  in  farbiger 
Glasurverzierung  begegnet  eine  Pfann- 
kuchenplatte  aus  Hocbweissel  bei  Butz- 
bach, mit  Darstellung  eines  springen- 
den  Pferdes  und  Datierung  „Anno 
1802"  (X  22,240*).  Ein  rotbrauner 
Topf  mit  der  Darstellung  eines  rei- 
tenden    Trompeters   ist    datiert    1844 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Frankfurt. 


435 


(X  22,260  a*).  Zwei  dunkelbraua  gla- 
sierte  Kannen  aus  Hochweissel  sind 
in  derWeise  dekoriert,  dass  vor  dem 
Brande  Gitterwerk  und  B lumen  durch 
Wegkratzen  der  Glasur  herausgehoben 
sind  (X  22,238/9  *)  Zwei  Teller  eben- 
daher  tragen  Pflanzenornament  mit 
eingeritzten  Eonturen  and  mit  mehr- 
farbiger  Glasur  (X  22,241/2*).  Ein 
braun  glasiertes  halbkugelfdrmiges  Ge- 
fass  mit  zwei  Henkeln  und  oberem 
Au8gus8  diente  als  Bettflasche.  Stammt 
aus  Hochweissel  (X  22,232*). 

Geschirr  in  Steinzeug:  Grauer 
Steinzeugkrug  mit  aufgesetztem  Ha- 
nauer  Wappen  nnd  mit  reicber  Zinn- 
montierung,  deseen  Deckel  das  Frank- 
furter Beschauzeichen  und  zweimal 
das  Meisterzeichen  eines  unbekannten 
Zinngiessers  J.  G.  K.  mit  der  Jahres- 
zahl  1702  tragt.  Der  Krug  zeigt  noch 
die  Formen  des  17.  Jabrh.  (X  22,397. 
Gesch.  d.  Frau  Generalkonsul  Baer). 
Steinzeugkrug  ganz  mit  blauer  Glasur 
bedeck t,  unter  der  die  graue  Masse 
in  Perlenreihen  hervorscbeint.  Zinn- 
deckel  ohne  Marke  (X  22,396  Gesch. 
wie  vorher)  Ein  blauglasierter  Krug 
ohne  alle  Dekoration  stammt  aus 
Munzenberg  (X  22,338*).  Endlich  ein 
bauchiger  rheinischer  Krug  mit  auf- 
gesetzten  Medaillons.  Anf.  d.  16.  Jahrh. 
(X  22,22  i*). 

Geschirr  in  Steingut:  Diese  Ab- 
teilung  wurde  nur  durch  Erzeugnisse 
der  Dammer  Fabrik  vermehrt  und 
zwar:  zwei  ovale  SchQsseln  mit  fasso- 
niertem  Rande,  mit  zierlicher  Blau- 
dekoration,  die  auf  Fond  und  Rand 
gedruckt  ist,  mit  dem  blauen  Hdchster 
Rad  und  D  als  Marke  (X  22,348  a— b*); 
eine  Schiissel  mit  gedruckter  Blau- 
dekoration,  Blumenbuscheln  auf  dem 
Rande  und  einem  Vogelnest  in  der 
Mitte,  mit  gedruckter  Bezeichnung 
DAMM.  (X  22,341*);  endlich  einen 
Teller  mit  Arabesken  und  Blumen- 
straussen  in  blau,  im  Fond  ein  in 
schwarz  gedrucktes  Bild,  Flussland- 
schaft  mit  figurlichen  Darstellungen 
aus  der  Zeit  um  I860,  mit  Doppel- 
marke  eines  eingedruckten  D  und  eines 
gedruckten  blumenverzierten  Spruch- 
bandes  mit  „DAMM"  (X  *2,377*). 

Geschirr  in  Fayence:  Eine 
Buckelschussel  zeigt  in  sehr  breit  aus- 
gefuhrter  Blaudekoration  im  Fond  eine 
Landschaft  mit  zwei  Hausern  und  auf 


dem  Rand  dieselbe  Zeichnung  (zwi- 
schen  Rankenornament  drei  Felder 
mit  je  einer  Sonnenblume  zwischen 
zwei  Farrenkrautern)  wie  ein  im  Mu- 
seum befindlicher  mit  F  gezeichneter 
Teller,  weshalb  wir  ihn  vorlaufig  fQr 
Frankfurter  Fabrikat  halten.  Die 
Marke,  scheinbar  ein  X,  scheint  Maler- 
zeichen  zu  sein  (X  22,405*).  Wohl 
aus  der  Hanauer  Fabrik  stammt 
ein  Seidel  mit  kleisterblauer  Glasur, 
bemalt  mit  blauen  Blumchen,  da- 
zwischen  Kreuzchen  und  Punkte.  Im 
Zinndeckel  Hanauer  Beschauzeichen. 
(X  22,379*).  Ein  Kannchen,  weiss- 
glasiert  mit  zwei  blauen  grossblumigen 
Bouquets.  Im  Zinndeckel  Hanauer 
Beschauzeichen.  (X  22,345*).  Eine 
Eanne  tragt  in  sehr  feiner  Blaumalerei 
drei  Medaillons  mit  Landschaften,  da- 
zwischen  Gitterwerk.  Marke  S  M 
und  1715.  Wahrscheinlich  Hanau 
(X  22,261*).  —  Die  Hdchster  Rad- 
marke  mit  dem  Malerzeichen  J.  Z. 
(Joh.  Zeschinger?)  zeigt  eine  Sup- 
penterrine  mit  plastischen  Dekora- 
tionen  und  Streublumchenbemalung. 
(X  22,^48*).  —  Offenbacher  Fabri- 
kat ist  eine  Fayence-Tulpenvase  mit 
einer  Dekoration  von  Sternblumen 
Guirlanden,  die  an  Schleifchen  auf- 
gehangt  sind.  Marke  0  F  F.  (X  22,382*). 
Ebendaher  stammt  ein  kleiner  ge- 
buckelter  Teller  (X  22,965*)  —  Eine 
grosse  Schiissel,  in  kreisformige  Felder 
geteilt  mit  kleinen  Rosetten  in  gelb 
und  griin,  tragt  die  Florsheimer 
Marke,  darunter  J  (?)  N  ||  No.  2 
(X  22,249).  —  Eine  Dekoration,  die 
sich  ganz  im  Charakter  unserer  Nach- 
barfabriken  halt,  tragt  ein  Teller  mij 
der  Marke  R,  vielleicht  Rue  king  en. 
(X  22,366*).  Ein  anderer  bauerlicher 
Teller  tragt  eine  undeutliche  Marke, 
einem  W  ahnlich,  wohl  nur  Maler- 
zeichen (X  22,346*).  —  Eine  vier- 
eckige  Schussel  mit  Deckel  tragt  als 
Dekoration  aufgesetzte  Apfelbluten- 
zweige  in  farbiger  Behandlung,  die 
dem  Strassburger  Fabrikat  ahnelt. 
Marke  H,  H  o  1 1  i  1 8  c  h  i.  Mahren. 
(X  22,320*).  —  Ein  zinnmontierter 
Krug  mit  Blaudekoration  in  chine- 
8ischem  Geschmack  ist  wohl  hollan- 
dische  Ware  (X  2? ,337*).  —  Eine  in 
sehr  kraftigen  Formen  gehaltene,  in 
Flachrelief  verzierte  Suppenterrine 
nebst  Untersatzplatte,  von  grauweisser 


WestcL  Zeitachr.  f.  Gesch.  a.  Ranst.    XXV,   IV. 


29 


Digitized  by  VjOOQlC 


436 


Museographie.  —  Frankfurt. 


Glasur  mit  landschaftlicher  Dekora- 
tioD  in  Mangan,  tragt  keine  Marke. 
Mitte  des  18.  Jahrbunderts.  Fabrikat 
uobekannt.    (X  22,385*). 

Geschirr  in  Porzellan.  Aus 
RQcksicht  auf  die  zeitliche  Folge 
nenne  ich  zuerst  zwei  Teekannen, 
ein  Kumpchen  and  ein  Tasschen  aus 
rotbrauner  BOttchermasse  mit  Gold- 
dekoration,  angeblich  Fabrikat  von 
Plauen  (X  22,321a-d*).  —  Viel 
wichtiger  fiir  unser  Museum  sind  die 
Neuerwerbungen  von  Erzeugnissen  der 
H6chster  Fabrik.  An  erster  Stelle 
nennen  wir  einen  aus  der  Kollektion 
Bourgois  stammenden  reicben  Rokoko- 
Tafelaufsatz  mit  vier  figurlichen  Ein- 
satzen  mit  den  Darstellungen  der  vier 
Jahreszeiten.  In  farbiger  Behandlung. 
Die  Einsatze  tragen  die  rote  Rad- 
marke  (X  22,227*).  Eine  Servier- 
schussel  in  Form  einer  Schnepfe 
mit  Untersatzplatte ,  naturalistisch 
bemalt.  Radmarke.  (X  22,218*).  Ein 
Service,  bestehend  aus  funf  Stiick: 
Untersatzplatte,  Teekannchen,  Milch- 
k&nnchen,  Zuckerdose  und  Tasse,  alles 
mit  reicher  figurlicher  Bemalung  in 
rot  mit  Goldrandern.  Blaue  Rad- 
Marke.  (X  22,283*).  Milchkannchen 
mit  Blumenbemalung  und  Goldrandern. 
Blaue  Radmarke  (X  22,299*).  Kaffee- 
kanne  mit  Schlangengriff  und  einer 
Tierkopfzotte,  die  aus  einer  Maske 
herausw&chst,  mit  Vergoldung  und 
feinster  figurlicher  Bemalung  in  rot. 
Blaue  Radmarke  (X  22,403*).  Birn- 
fftrmiges  Kannchen  n.it  eingepresster 
Flechtwerk-Riefelung.  Griff  und  Schna- 
bel  in  Rokoko-Formen  fassoniert,  mit 
zwiebelmuster  -  ahnlicher  Blaumalerei. 
Marke  blaues  gekrontes  Rad  (X  22,398 
Gesch.  d.  Frau  Gen-Konsul  Baer). 
Eine  weisse  ovale  Terrine  im  Stil 
Louis  XVI.,  mit  zwei  LdwenkOpfen  als 
Griff  und  vier  LOwenfiissen.  Blaue 
Radmarke  (X  22,251*).  Eine  Vase 
mit  Decke),  mit  gitterf5rmig  durch- 
schnittenen  Wandungen,  blau  und  gold 
bemalt,  auf  einer  Untersatzschussel. 
Radmarke  (X  22,272.  Verein.).  Die 
Hdchster  Porzellane  bilden  eine  der 
reichsten  und  dabei  auch  materiell 
wertvollsten  Abteilungen  unseres  Mu- 
seums, und  sie  geh&ren  zu  den  treff- 
lichsten  Leistungen  des  lokalen  Kunst- 
gewerbes. 

Von  den  Erzeugnissen  anderer  Por- 


zellanfabriken  gelangten  in  das  Mu- 
seum: zwei  Kannen  und  eine  Tasse 
mit  sehr  feiner  figurlicher  Bemalung  in 
ziegelrot  und  mit  Goldrandern,  Fran- 
kenthaler  Arbeit  (X  22,375a— c*); 
zwei  schftn  gemalte  Teller  mit  Marke 
A.:  Ansbach  (X 22,350  und 22,359 *) ; 
eine  grosse  Kaffeekanne  von  feinsten 
Formen,  zierlicher  Reliefdekoration 
mit  massvoller  Vergoldung  aus  Lud- 
wigsburg(X  22,250  *) ;  eine  kleine  rot- 
gemalte  Tasse  mit  Blattmarke.  Fabrik 
Grossbreitenbach  (X  22,317*). 
Schliesslich  eine  unbezeichnete  Em- 
pire-Tasse  mit  figurlicher  Bemalung 
(X  22,332,  Gesch.  d.  Frau  Reumann) 
und  eine  wohl  hollandische  Barbier- 
schiissel  (X  22,399,  Gesch.  d.  Frau 
Generalkonsul  Baer). 

Geschirr  in  Glas:  Diese  Ab- 
teilung  wurde  vermehrt  am  ein  grun- 
lich  -  gelbes  rheinisches  Maiweinglas 
mit  eingedriickten  Dellen  zum  An- 
fassen  (X  22,291*)  und  zwei  grune 
Romerglaser  mit  eingeschliffenen  Trau- 
ben  (X  22,296*). 

Geschirr  in  Zinn:  Im  Vorder- 
grund  des  Interesses  stehen  fur  uns 
die  Frankfurter  -Zinnarbeiten,  sofern 
sie  uns  in  ihren  Stempeln  Belege  fur 
Frankfurter  Eannegiesser-Marken  bie- 
ten,  die  bislang  in  unseren  Samm- 
lungen  noch  nicht  vertreten  sind.  Aus 
dieser  Rucksicht  erwarben  wir  ein 
Kannchen  mit  Frankfurter  Adler  als 
Beschauzeichen  und  undeutlichem  Mei- 
sterzeichen  (X  22,384  *) ;  eine  Schiissel, 
die  ausser  dem  F  die  Zeichen  P.  K. 
50  tragt :  vielleicht  Arbeit  des  Peter 
Klingling,  der  seit  1699  Meister  war 
(X  22,300*) ;  eine  Schussel  bez.  rBever- 
bach"  (X  22,170*).  —  Auswartige 
Arbeit  ist  eine  grosse  sechskantige 
Zinnkanne  mit  Gravierung  16.  A. 
M.  F.  96  (X  22,381*)  und  ein  kleines 
Kannchen  mit  unleserlichem  Stempel 
(X  22,171  *). 

Geschirr  in  Edelmetall:  Die 
leider  immer  noch  bescheidene  Samm- 
lung  von  Frankfurter  Edelschmiede- 
Arbeiten  wurde  durch  zwei  gate  Stucke 
vermehrt:  Ein  silbervergoldeter  Trau- 
benbecher.  Urn  den  naturalistisch 
gehaltenen  Stamm  windet  sich  eine 
Weinranke,  in  welcher  ein  kleines 
Figurchen  mit  einem  Beil  empor- 
klettert.  Den  Deckel  ziert  eine  Vase 
mit  getriebenen  Blumchen.   Frankfur- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Frankfurt.  437 

ter  Beschauzeichen  (gekrOnter  Adler)  (  beiden„Joch-Bogen'  ein  starkesMittel- 
und  Marke  B.  R.  wohl  Balthasar  Rit- ;  stuck  mit  zwei  Durchbohrungen  fur 
ter,  der  1664  Meister  wurde.  Ein  |  den  „Joch-Bandelu.  Ueber  der  Mitte 
kleiner  silberner  Becher  mit  drei ,  erhebt  sicb  der  ,  Joch-Galgen".  Zur 
Kugelfiissen  und  Deckel  ist  mit  ge- ,  Vervollstandigung  wurden  noch  dazu 
triebenem  Blatt ornament  verziert.  gebdren  je  zwei  ,,Joch-Lappen"  und 
Frankfurter  Beschauzeichen  und  Marke  ,  je  zwei  „Jocli-Bandel". 
M.  B.,  wohl  Martin  Burk,  der  1694  i  Die  Frankfurter  historischen 
Meister  wurde  (X  22,216*).  — -  Ein  Bilder  wurden  weiter  stark  ver- 
Kokosnusspokal  mit  vergoldeter  Silber-  ■  mehrt,  davon  sind  besonders  hervor- 
fassung  ist  bezeichnet  J.  H.  1635. !  zuheben:  Portrat  der  Juliane  v.  Kayb, 
Deutsche  Arbeit  unbnkannter  Her-  geb.  zum  Jungen  Oelbild,  gemalt 
kunft.  (X  22,2fc0*).  Eine  Zierschale  |  angeblich  von  F.  C.  Hirt  1722.  (B. 
mit  mittlerer  Freiligur  eines  Berg- '  1017*).  Das  im  Berichte  des  Herrn 
manns  trajit  die  Inschrift  „Eisen  war  \  Prof.  Donner  besprochene  Silhouetten- 


ich  —  Kupfer  bin  ich  —  Silber  trag 
icli    —    Gold    be[de]ckt    mich"    und 
sta-nmt  aus  Herrengrund  in  Ungarn. 
(X  22,349*). 
Rauch-    und   Schnupfgerat 


buch  (D.  1557.  Ver.  in). 

Kirchliche  Altertumer.  Dnnk- 
maler  des  christlichen  Kul- 
t u 8.  Zu der Sammlung  kirchlicher 
Plastik    kam    als   wichtigste    Neu- 


Eine  Glasflasche  fur  eine  Wasserpfeife  i  erwerbung  eine  nordfranz5sische  Stein 
tragt  die  Inschrift:  „ Vivat  diss  ist  die  i  figur  der  Maria  mit  dem  Kinde.    Diese 


rechte  Ait  den  Toback  ohn  schadlich 
zu  geniessen  vor  Georg  Andreas  Kiim- 
meln  177lu.  (X  22,223*).  Eine 
Schnupftabaksdose     aus     Perlmutter 


um  1400  entstandene  Figur  stellt  in 
der  ikonographischen  Entwicklungs- 
reihe  der  Marienbilder  denjenigen 
Typus  dar,  der   schon   seit   dem    13. 


(X  22,333,  Gesch.  d.  Frau  Reumann) ;  I  Jahrh.  die  Maria  als  Himmelsk6nigin, 
ferner  eine  Dose  aus  Birkenholz  mit  die  der  romanischen  Zeit  vertraut 
dem  Reliefbilde  eines  Juden,  der  ruck-  gewesen  war,  abgelSst  hatte,  und  der 
lings  auf  einem  Schweine  reitet,  und  I  die  Gottesmutter  als  „mater  amabilis" 
mit  der  Unterschrift  „Sau  reitet  bey  \  darstellt.  Ks  ist  d«  r  Typus  der  Maria, 
Schmeiem  voretz  Kaneru  (X  22,247,  {  die  in  Deutschland  als  „unsere  liebe 
Gesch.  d.  Herrn  L.  Ricard).  Frau"  bezeichnet  wurde,  und  es  bietet 

Gerat  zur  Tuchbereitung,  zum  \  uns  dieses  Stuck  einen  Beleg  fur  die 
Nahen  und  Bugeln:  Ein  leichtdeko-  Beziehungen,  die  u.n  die  Wende  des 
rierter  Schwingstock  nebst  Schwing-  j  14.  und  15.  Jahrh.  zwischen  der  fran- 
eisen  zur  Bearbeitung  des  Flachses,  I  zQsischen  und  der  rheinischen  Kunst 
aus  Angersbach  bei  Lauterbach,  be- 1  bestanden  haben.  (X  22,358.  Von  Kom- 
zeichnet  M.  A.  C.  1840.  (X  22, 1 73, ,  mission  und  Verein  gemeinsam  ge- 
Gesch.  d.  Herrn  Walther).  Ein  Nan-  ■  kauft).  Eine  Statuette  des  hi.  Seba- 
schraubstock  mit  in  Eisen  geschnit-  stian  aus  Ulmenholz,  ursprunglich  auf 
tener  Schraube  ist  bezeichnet  „Ge- 1  Kreidegrund  gemalt  und  vergoldet, 
sellenstiick  von  Schlosser-Gesell  Jacob  ,  stammt  angeblich  aus  Mainz.  Um  1500. 
Diersch,     Frankfurt     a.     M.     1811  -.    (X  22,217*). 

X  22,363  *).  Ein  aus  Olivenholz  gefer- 1  Zur  Geschichte  des  K  i  r  c  h  e  n  - 
tigter  mit  Beinverzierungen  und  Kerb-  Gestuhls  gehftrt  ein  Stuhlschild  aus 
m  us  tern  versehener  Nahschraubstock  '  Messing  mit  Gravierung :  Wappen  und 
ist  unbekannter  Herkunft  (X  22,370, '  Namen  „Michael  Fellner  17-85". 
Gesch.  d.  Herrn  Dr.  Linel).  Silberner  i  (X  22,211.  Gesch.  d.  Herrn  Stiebel). 
Fingerhut  (X  22,335).  Ein  buchenes  Kirchliche  Gefasse  und  Ge- 
Mangelholz  mit  Schnitzereien  stammt '  rate.  Zwei  Messkannchen  mit  Unter- 
angeblich  aus  dem  Spessart :  Um-  i  satzplatte  aus  Zinn.  18.  Jahrh.  (X 
gegend  von  Aschaffenburg.  (X  22,328*). ;  22,373*).    Eine  Abendmahlskanne  aus 

Ackergerat:  Je  ein  Doppeljoch  Zinn.  Tragt  als  Zinnmarke  das  Frank- 
fur  Ochsen  bez.  1831  (X  22,340*)  und  i  furter  F  und  J.  A.  K.  wohl  =  Joh. 
fur  Kiihe  (X  22,378)  aus  der  Wet- 1  Abr.  Klingling,  der  1669  Meister  wurde 
terau,  am  Rande  mit  leicht  ausge-  (X  22,344*).  Romanisches  „Naviculum", 
stochenen  Omamenten.    Zwischen  den  Bronze-GefUss  in  Form   eines  Schiff- 

29* 


Digitized  by  VjOOQlC 


438 


Museographie.  —  Frankfurt.  —  Homburg  v.  d.  H. 


chens  zur  Aufbewahrung  des  Raucher- 
werks.  Der  Fuss  hat  sechspassfarmi- 
gen  Grundriss.  Auf  dem  Deckel  ein- 
gravierte  Darstellung  des  englischen 
Grusses.  Ehemalige  Vergoldung  nur 
in  Spuren  vorhanden.  (X.  22,281*.) 

Die  Reliquiare  wurden  yer- 
mehrt  urn  ein  holzgeschnitztes  Kruzifix, 
innen  hohl  mit  einem  Schieber  auf 
der  Riickseite,  in  welche  die  Reli- 
quien  deponiert  sind.  Eine  Elfen- 
beinflse  dient  zum  Anhangen.  Angeb- 
lich  aus  dem  graft.  Degenfeld'schen 
Schloss  Neuhaus.  (X  22,314*.) 

Prozessions-  und  Wallfahrts- 
gerate:  Ein  Opferstock  in  Gestalt 
einer  sitzenden  Bischofsstatue  aus 
Lindenholz.  In  der  rechten  Hand 
das  Modell  einer  zweiturmigen  Kirche, 
in  der  linken  ein  aufgeschlagenes 
Buch.  Die  Bemalung  ist  —  wohl  im 
18.  Jahrh.  —  erneuert.  Stammt  an- 1 
geblich  aus  Eyb  bei  Ansbach.  Um 
1500  (X  22,225*).  Aus  Neustadt  i.  d. 
Oberpfalz  kommen  eine  Reihe  von 
Votiven  und  Weihegaben  aus  Wachs, 
angefertigt  in  der  bis  um  die  Mitte 
des  19.  Jahrh.  tatigen  Sailerschen 
Wachszieherei  und  Lebzelterei,  deren 
Grunder  aus  dem  Elsass  eingewan- 
dert  sein  soil.  Es  sind  Wachsrahmen 
und  Uhrgehause,  mannliche  und  weib- 
liche  Figuren  und  Biisten  in  der  Tracht 
des  18.  Jahrh.,  zwei  kleine  Ochsen 
und  ein  Herz  mit  dem  Jesuitenzeichen. 
(X  22,278-279.  Gesch.  d.  Herrn  Ferd. 
Burger.) 

Jiidische  Ritualgegenstande 
Ein  silbergetriebener  Thoraschmuck, 
aus  zwei  Teilen  zusammengesetzt,  mit 
aufgelegten  Terapelsymbolen:  Gesetzes- 
tafeln,  Hohepriestermutze,  sieben- 
armigem  Leuchter  und  Kirchenampel. 
(X  22,322*).  Eine  Chanuka  -  Lampe 
aus  Zinn  mit  acht  Lampchen  und 
einem  Anzunder.  Mit  gravierten  geo- 
metrischen  Ornamenten  verziert.  Tragt 
den  Frankfurter  Stempel  F  und  die 
Initialen  J.  P.  H.  =  Joh.  Phil.  Hent- 
schel,  1752  Meister,  1788  gestorben. 
Angeblich  aus  dem  Odenwalde.  (X 
22,^84*).  Sederhandtuch  aus  weisser 
Seide  mit  Blumenzweigen  und  Streu- 
blumcheninfarbigerSeide.  (X  2?,*85*). 
Siflonet-Giirtel  mit  Tasche  aus  grun 
und  silbern  ornamentiertem  Leder, 
mit  rotem  Seidenstoff  gefuttert.  Am 
Hochzeitstage  von  der  jiidischen  Braut 


getragen,  und  zwar  mit  Brot  und  Salz 
in  der  Tasche.    (X  22,361*.) 

Kastell   Saalburg   bei  Homburg   v.  55 
d.  H.,  Saalburgmuteum  I  S.  523,  II 

-iv,  vi-x,  xvn-xxiv. 

Seit  dem  Herbst  dieses  Jahres  be- 

finden   sich   samtliche  Saalburgfunde 

,  vereint   im   wiederaufgebauten   Hor- 

reum   des   Kastells.    Damit   ist   das 

Homburger  Museum  endgiltig  aufge- 

I6st.     Gegrundet   war    es    im   Jahre 

1873,  und  bestand  wahrend  34  Jahre 

I  im  Kurhause  zu  Homburg.    Ursprung- 

lich    enthielt    es    nur    Saalburgfund- 

I  stiicke,  denen  sich  aber  mit  der  Zeit 

eine   solche  Menge   von  Altertumern 

1  der  Umgegend  aus  alien  Perioden  zu- 

i  gesellten,    dass  mit   dem  Jahre  1897 

Imehr  als  9000  Nummern   vorhanden 

|  waren l).    Bis  heute  haben  sich  aJlein 

i  diejenigen  der  Saalburg  verdoppelt 

Zu  diesen  kamen  mit  der  Zeit  die 
I  Funde  aus  den  Taunuskastellen  und 
Imehreren  anderen  Fundstatten  des 
rheinischen  Germaniens.  Sie  finden 
ihren  Platz  mit  den  ubrigen  Limes- 
funden,  Modellen  und  Karten  in 
den  Rftumen  des  wiederaufgebauten 
Praetoriums.  Die  Bureaux  sind  in  dem 
sog.  Quaestorium  untergebracht. 

Am  1.  April  ist  die  von  dem  Ab- 
geordnetenhause  genehmigte  Organi- 
sation in  Kraft  getreten. 

1.  Kastell  Saalburg.  Die  Unter- 
suchung  der  Ostlichen  Praetorialseite 
ist  im  Laufe  des  Jahres  soweit  als 
mOglich  beendet  und  mit  ihr  die  der 
anschliessenden  Eckabrundunjj.  Hier- 
bei  sind  noch  einige  Einzelheiten  der 
Schlitzmauer  des  II.  Kastells  beobach- 
tet  worden,  auch  Reste  vom  Fuss- 
boden  der  angebauten  Kasematten 
festgestellt.  Die  norddstliche  Ecke 
weicht  von  der  nordwestlichen  aber 
insoweit  ab,  als  der  turmartige  Ein- 
bau  des  I.  Kastells  und  die  sudliche 
Rampenmauer  des  II.  fehlen.  An  Stelle 
der  letzteren  liegt  ein  Anbau,  der 
dem  spater  unmittelbar  dariiber  gebau- 
ten  kleineren  Bau  Q,  der  sog.  Latrine, 
entspricht.  Er  ist  mit  4,65 : 9,30  m 
lichter  Gr5sse  mehr  als  doppelt  so 
gross  wie  sein  Nachfolger.  Anhalts- 
punkte  fur  seine  Bedeutung  sind  aber 
keine  gefunden  worden. 


I)  N«h«ret  fiber  daa  Museum  ».  bei  Jaoobi, 

Saalburg  8.  559  ff. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Homburg  v.  d.  H.  439 

Im  Anschluss  an  den  Wehrgang .  Praetentura  unter  einer  Pflasterung 
wurde  ferner  die  Umgebnng  des  Mili- ;  der  jungeren  Periode  gemacht  wurde. 
tar-Bades  auf  der  Ostseite  nochmals  i  Dort  kam  zwischen  einer  Menge  zur 
in  ihren  untersten  Schichten  grand- 1  Ausfullung  einer  flachen  Vertiefung 
lich  untersacht.  Hierbei  ist  noch  eine  |  unter  dem  Wehrgang  verwandten 
weitere  Verlangerung  des  Baues  E  Gefassresten  ein  kleines  20:38  mm 
auf  der  Ostseite  durch  einen  Anbau '  grosses  Bronzeblech  mit  zwei  Oesen 
mit  breiter  Einfeuerung  und  eine  fest-  ,  an  der  Ruckseite  wie  SW.  Taf.  LII 
gepflasterte  Vorhalle  auf  der  Nord-  No.  18  zum  Vorschein,  das  wahr- 
seite  festgestellt.  Zwischen  Bad  und  i  scheinliclt  von  einem  Schildbeschlag 
Wehrgang  kamen  wieder  einige  alteren  .  herruhrt.  Die  auf  der  Aussenseite  ein- 
Entwasserungsgraben  zum  Vorschein,  '  punktierte  Inschrift  lautet: 
die  reichlich  Gefassfunde  enthielten;  lMP(eratore)  COM(modo)  AVG(u8to) 
aus  den  Scherben  eines  grosseren  '  COH(ors)  XXXII  VOL(untariorum) 
Grabens  liessen  sich  allein  2  grosse  |  CfenturiaJ  VICTOfris  oder  rinij 
Kriige   und  eine  Schussel   fast   voll- .  DASIVS  MASVBI 

standig  zusammensetzen.  Die  Unter- 1  Demnach  ist  sie  gewidmet  von  einem 
suchungen  an  dieser  S telle  sind  noch  '  Soldaten  Dasius,  Sohn  des  Masurius, 
nicht  beendet.  aus    der   Centurie    des   Victor    oder 

Ausserhalb  des  Eastells  wurde  vor-  Victorinus  von  der  XXXII  Kohorte 
nehmlich  seitlich  der  gepflasterten  al-  der  Voluntarier.  Zeit:  Regierung 
testen  Rdmerstrasse  gearbeitet,  welche  j  des  Kaisers  Commodus  (180 — 192) 
etwa  in  der  Richtung  der  kleinen  wahrscheinlich  186. 
Kastellaxe  das  Saalburggebiet  durch-  \  Hierdnrch  wird  zum  ersten  Male 
zieht.  Die  Funde  sind  nicht  gerade  .  die  Anwesenheit  einer  anderen  Truppe 
zahlreich,  dagegenzeigenmehrereMun- '  als  der  zweiten  Raeterkohorte  auf  der 
zen  des  Hadrian,  z.  T.  aus  Pfosten-  Saalburg  bezeugt,  sei  es  nun  einer 
I6chern,  dass  wir  vermutlich  westlich  '  Abteilung  oder  der  ganzen  Kohorte 
vom  Kastell  nach  der  Preussenschanze  |  der  Freiwilligen.  Vermutlich  ist  diese 
zu  die  zum  Holz-Steinkastell  gehOrige  >  gegen  Ende  des  zweiten  Jahrhunderts, 
Niederlassungzusuchen  habenwerden.  I  also  zur  kritischen  Zeit  der  beginnen- 

MehrfachkonntediezerrisseneStras-  den  Alamannenangriffe,  zur  Verstar- 
senpflasterung  durchgegraben  werden;  kung  der  Kastellbesatzungen  an  den 
bei  dieser  Gelegenheit  ist  ostlich  eine  .  Limes  vorgeschoben,  hat  auch  viel- 
an  keramischen  Funden  sehr  ergiebige  [  leicht  eine  Zeit  lang  unsere  Coh.  II 
Verti  fung  entdeckt  worden  und  west-  j  Raetorum  C.  R.  vertreten,  da  diese 
lich  neben  dem  Warterhaus  3  Brunnen,  I  durch  mehrere  Ziegel  auch  fur  Butz- 
deren  Gesamtzahl  jetzt  auf  71  ge- ,  bach  (ORL.  No.  14  S.  26)  nachge- 
stiegen  ist.  Alle  waren  von  kleinem  '  wiesen  ist.  Die  32.  Freiwilligenkohorte 
Umfang,  und  nur  einer  wegen  seiner  i  lag  im  ersten  Jahrhundert  n.  Chr. 
ungewdhnlichen  Holzverschalung  in-  (Zeit  des  Tiberius?)  in  Heddernheim, 
teressant  Doch  ist  ihr  Inhalt,  der  I  wo  3  Grabsteine  von  ihr  (CIL  XIII 
aus  einigen  ganzen  Gefassen,  Ton  und  ,  7381  83  gefunden  sind.  Spater  kam 
Sigillata,  neben  einer  bronzenen  SchOpf-  '  sie  nach  Pannonia  superior  (Inschrif- 
kelle  bestand,  selbst  fur  die  Scherben, ,  ten  von  dort  CIII.  4006.  10854)  und 
der  Ghronologie  wegen  von  nicht  zu  unter  Commodus  an  den  Rhein.  Ihr 
unterschatzendem  Wert.  Wir  haben  '  Standquartier  war  vermutlich  Ober- 
hier  sicherlich  die  ftlteste  Saalburg-  Florstadt  in  Oberhessen,  wo  sich  Ziegel 
Keramik,  die  aber  in  ihrer  Gesamt-  von  ihr  fanden  (ORL.  Nr.  19  S.  10 
heit  eb  nfalls  nicht  iiber  die  Funde  |  und  21).  Nach  v.  Domaszewski  ist 
des  Erdkastells,  also  wahrscheinlich  Dasius  ein  gewdhnlicher  pannonischer 
nicht  iiber  Hadrian,  hinausgeht.  Auch  i  Soldatenname ;  Dasius  ist  also  noch 
diese  Arbeiten  sind  noch  nicht  abge-  ■  in  Pannonien  in  die  Kohorte  einge- 
schlossen.  I  stellt  worden. 

Einzelfunde.  Vorauszu- chicken  ist  Mit  dieser  Inschrift  ist  fur  die  Ge- 
ein  kleiner,  aber  sehr  wichtiger  In-  schichte  der  Saalburg  ein  ganz  neuer 
Bchriftfund,  welcher  beim  Durch-  j  Gesichtspunkt  gewonnen  worden,  der 
grab  en    der   nord5stlichen   Ecke   der   uns  weitere  Aufschlusse  verheisst. 


Digitized  by  VjOOQlC 


440 


Museographie.  —  Homburg  v.  d.  H. 


a)  Eisen:  11  Schiebeschlussel,  31a- 
konische  Schlussel,  1  Kastengriff,  11 
Lonen,  1  Deichselspitzenbeschlag,  1 
Rebme88er,  1  Hammer,  1  Azt,  2  Ho- 
beleisen,  3  grosse  Meissel,  2  Durch- 
schlage,  1  Trense,  10  Hufeisen,  1  Woll- 
kratzer  (Weberkamm)  wie  ORL.  Feld- 
berg  No.  25  Taf.  HI/34  S.  35,  1  Stilus, 
26  Lanzen-  und  Pfeilspitzen,  mehrere 
Ringe  und  Kreuznagel. 

b)  Bronze:  vollstandige  SchOpf- 
kelle  wie  SW.  Taf.  LVIII,  2  aus  Br. 
71,  1  Sonde,  1  Schelle,  1  Ldffel,  2 
Henkel,  6  Kndpfe,  16  einfache  Ringe, 
4  kleine  Anhanger,  2  Schlossriegel, 
1  spitze  Ansa  von  einem  Kesselhenkel, 
ein  Lederbeschlag  mit  halbkugeliger 
Ausbauchung  (phalera?),  auf  deren 
Oberflache  ein  breiter  Kopf  mit  spitzer 
Miitze   sehr   geschickt   und   fein  ein- 


d)Tongefasse:   3  einhenklige 

Kriige,  2  grosse  doppelhenklige,    der 

I  eine  weiss  enaobiert,  4  KochtOpfe,    3 

I  Teller,  eine  grosse  spitze  rosafarbene 

|  Schiissel  mit  2  dicht  anliegenden  Hen- 

'  keln    (Abb.    2   unten   in   der   Mitte), 

3   Reibschalen ,    die    eine   zusammen 

mit  einem  Kieselstein  (Abb.  2  Mitte) 7 

der  demnach  als  Kornquetscher  diente. 

'  Die  meisten  sind  datiert,  da  sie  unter 

;  der  alteren  ROmerstrasse  lagen.     Die 

auf  der  beigegebenen  Abbildung  2  zu- 

sammengestellten  GeAsse  sind  gleich- 

1  zeitig  in-  und  ausserhalb  des  Kastells 

gefunden.      Sie     reprasentieren     die 

alteste  Saalburgkeramik 

Besonders  bemerkenswert  sind  zwei 

1  Kritzel8Chriften,    die   vor   dem  Brand 

eingeritzt    sind :    auf   einer    gewOhn- 

,  lichen   Reibschale    auf   dem    Boden : 


Abb.  2. 


modelliert   ist,    so  wie    kleinero    Zier- 
beschlage. 

c)  Schmucksachen:  7  einfache 
Drahtfibeln  der  altesten  Saalburg- 
penode,  9  spatere  Fibeln,  5  Email- 
fibeln  und  Knopfe,  2  Schnallen,  1  dun- 
ner  silbemer  Ring,    1    eiserner  Ring 

i^«^GoT,e   (sifzende  Figur  darstel- 
lend),  2  Glasperlen. 


CAMBIOVS,  narh  Prof.  Bohn: 
Cambio.  V .  .  .  .  S(ervus)  und  auf 
dem  breiten  Boden  eines  grosse n 
doppelhenkligen  Kruges ,  ebenfalls 
aussen  eingeschrieben :  I VLVS  F,  bei- 
des  T6pfernamen,  die  vielleicht  einen 
Schluss  auf  die  Herkuuft  der  Ware 
gestatten.  Von  Namen,  welche  nach 
dem  Brand   eingeritzt   wurden,    sind: 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Homburg  v.  d.  H. 


441 


Juliani  auf  dem  Boden  eines  Barbo- 

tinebechers   und    >  PLIBI (= 

C(enturia  P.  Liberalis  ?)  auf  der  Wan- 
dung  eines  Kruges  bemerkenswert 

Von  rot  gemalter  Ware  fand  sich 
in  einem  Graben  der  altesten  Periode 
unter  viel  Brucbstucken  ein  ganz 
flacher  sauber  abgedrehter  Teller  and 
ein  kleines  Tasschen  ohne  Fuss.  Auch 
hier  sind  einige  Eritzelschriften  vor 
dem  Brand  von  Wert;  ABVTITI 
(wenn  Topfername,  auffallender  Geni- 
tiv)  auf  einem  Tellerboden  und  zwei 
feingeschriebene  Fragmente ....  mart; 
und  .  .  tvs.  S.  P.  —  anscheinend  alles 
gallische  Namen. 

Von  Amphoren  nur  Fragmente ;  auf 
dem  einen  die  4  cm  grossen  Buchsta- 
ben  MCC;  4  Henkelstempel :  ACIRGI 
(mit  grdsseren  Buchstaben  wie  SW. 
S.  340  Figur  49)  und  INN,  bisher  nur 
PNN  bekannt. 

Auf  den  beiden  bandfOrmigen  Hen- 
keln  eines  mittelgrossen  Kruges  ein- 
gekratzt  die  Zahl  IXV,  auf  einem  ahn- 
lichen  Henkel  der  Stempel  APM 
(=-  CX1II  No.  385»). 

e)  Sigillata,  ebenfalls  sebr  zahl- 
reich  aus  den  alteren  Scbichten.  14 
flache  Teller,  6  Reliefschiisseln,  10 
Tasschen,  6  Schalchen.  Die  T6pf er- 
st em  pel  wurden  vermehrt  urn  239 
Stiick ;  bisher  nicht  vertreten :  ALBIL- 
LVS  F ;  AMMIVS ;  CaTV8F;  CANA  • 
I  •  M;  IVLIVS  FECIT;  KAVKlO 
KIKKUS;  PALLINVSF  (da  L  dicht 
an  A  steht,  ist  wohl  Paullinus  zu 
lesen)  PIIC  VLI(aris) ;  PATERNV ; 
REGALIS  REG1N';  SECOND AN; 
TRITVS  (die  beiden  oberen  Quer- 
striche  des  T  fast  halbkreisformig 
nach  oben  gebogen)  12VIRIV  -  Vir- 
tus f ;  3LUTV  r^  (Utilis). 

Eingekratzte  Soldatennamen 
etwa  50  Stiick,  darunter:  Aprilis, 
Braxio(nis),  >  CAT  —  CDF.  Die  Buch- 
staben CDF  wiederholen  sich  SW. 
Fig.  48  Nr.  14  ()Aet?)ernalis  CDF 
und  sind  nach  Bohn  wahrscheinlich 
als  die  Namen  eines  Soldaten  zu 
erklaren,  der  seinen  Centurio  ge- 
wechselt  hat  oder  in  eine  andere 
Centurie  versetzt  ist,  Coti ;  IIMIIRi i?) 
Tl,  Faustinus  (zweimal)  Fo'tis; 
.  .  ./?  Fnmio(n%8) ,  Inti  (mus  oder 
neilo?)  Januari\  Marini;  Maturus; 
MES1LLI  snf  flachem  Teller,  gleich- 


zeitig  gefunden  mit  einer  Tasse,  die 
in  3  Zeilen  enthalt:  DEK  (vgl.  den 
Namen  DEKAN  von  der  Saalburg 
C  1.  XIII  1001?  No.  16),  MIISlLfli) 
und  darunter  die  Zahl  III ;  OUui,  nach 
Bohn  eher  von  Olluus  abzuleiten,  aber 
auch  eine  Lesung  wie  OU(i)  Vi(talis) 
nicht  au8geschlo8sen ;  (P)aterni-,  Pro- 
cliani,  (Sa  ?)mogcni,  >  Bofmani  ?),  Secco ; 
Silvan  (us)  ;  Taciti  und  abgekurzt:  N; 
PBI-,  VIC.  In  den  auf  der  Unteransicht 
einer  Tasse  eingeschriebenen  Worten 
MABC1ANI  CATILVS  scheint  nach 
CXIII  10017,  189*  und  49.  60  Catilus 
nicht  Eigenname  zu  sein,  sondern 
Catilus  Marcianus,  „Becher  des  Mar- 
cianu8a  zu  bedeuten.  Wir  hatten  dann 
durch  diese  Aufschrift  die  Bezeichnung 
fur  die  Sigillatatassen  mit  trapez- 
f5rmigem  Querschnitt. 

f)  Lampchen:  4  Stuck  aus  der 
Nordostecke  des  Eastells  mit  Stempel 
Fortt8  und  Januaris,  letzterer  in  der 
Schrift  wie  CXIII.  10001.  59  angegeben. 

g)  Ziegelstempel:  viel  Frag- 
mente, vornehmlich  aus  den  alteren 
Schichten  urn  das  Militarbad  und  aus 
dem  Wehrgang,  darunter  mehrfach 
Namenstempel,  2  ganze  Tubuli  wie 
SW.  Fig.  26  No.  4  mit  dreieckigen 
Ausschnitten. 

h)  yerschiedenes:  gut  erhaltener 
Schmelztiegel  aus  feuerfestem  Ton 
mit  8'  itlicher  Handhabe  zum  Anfassen 
der  Zange,  2  Miihlsteine  aus  Basalt 
von  36  cm  Durchmesser;  mehrere 
Schleifsteine,  einige  zum  Aufhangen, 
1  Gewicht  (27  gr)  aus  Marmor,  Wir- 
tel,  Spielsteine  und  Kndpfe  aus  Ton 
und  Horn,  sowie  einige  Bruchstiicke 
von  Tontiguren. 

i)  Munzen:  Zuwachs  85  Stiick, 
darunter  18  Silber-,  48  Mittel-  und 
19  Grosserze  der  mittleren  Kaiserzeit. 
Neu  ist  ein  Mittelerz  des  Caligula,  ein 
Silberdenar  des  Nero,  ein  Mittelerz  des 
Vespasian  Coh.  1 396, 377  oder  378)  von 
74n.  Chr.  mit  Bleiuberzug,  welcher 
der  Miinze  das  Aussehen  einer  silber- 
nen  gcben  sollte,  sowie  die  barba- 
rische  Nachahmung  eines  Silber- 
denars:  A.  Biiste  des  Marc  Aurel 
(Knebelbart!)  mit  Lorbeerkranz  nach 
rechts,  Umschrift  AAI  (Imp.)  CAES 
NERVA  [TRAIAN]  AUG  GERM  — 
R.  weibl.  Figur  (Fortuna)  nach  links 
stehend,  also  Traian  oder  M.  Aurelius. 

k)    Vorr6mi8che8:    einige  Topf- 


Digitized  by  VjOOQlC 


442 


Museographie.  —  Homburg  v.  d.  H. 


scherben  mit  Nageleindriicken  und 
2  kleine  and  eine  grosse  Bronzenadel 
mit  verziertem  Kopf. 

2.  Kastell  Feldberg.  Kleinere 
Ausgrabungen  erfolgten  beim  Aus- 
machen  der  Wurzelstocke  im  Kastell 
ohne  besondere  Funde  im  Monat  Ok- 
tober.  Auf  der  Westseite  ausserhalb 
sind  mehrere  Holzbauten  angeschnitten. 
Ganz  ausgegraben  wurden  zwei  Keller. 
Die  Funde  waren  nnbedeutend.  Auch 
aus  den  beiden  benachbarten  nen  aus- 
geschachteten  Brunnen,  die  wegen  des 
Wasserreichtums  im  Quellengebiet  der 
Weil  nicht  tief  waren,  sind  nor  die 
Reste  der  Holzverschalung  und  in  der 
Nahe  einige  Holzrohre  wie  ORL. 
No.  10  S.  56  erhoben.  Reicher  war 
der  Inhalt  von  10  Grabern,  welche 
im  Fruhjahr  auf  dem  Friedhof  aus- 
gebeutet  wurden.  Die  Form  war  die 
ubliche  mit  Ausnahme  eines  grfoseren 
Grabes,  in  welchem  der  Inbalt  durch 
die  kugelftrmige  WOlbung  eines  urn- 
gesttilpten  Ampborenbodens  abgedeckt 
war.  Die  beiden  beigegebenen  Munzen 
stammen  von  Vespasian   und  Trajan. 

Einzelfunde.  a)  Eisen:  Lanzen- 
spitzen,  Scblussel,  Messer,  eine  Axt, 
Deichselspitzenbeschlag,  Meissel,  1 
Sporn  mit  kleine m  Dora  aus  dem 
Wehrgang,  Reste  eines  zusammenge- 
rosteten  Kettenpanzers. 

b)  Bronze:  Gurtelbeschlag,  einige 
Fibeln.  Bronzeschelle  und  Griff  von 
einer  Kasserole. 

c)  Ton:  Aus  dem  Kastellgebiet  ver- 
baltnismassig  wenig ;  aus  den  Grabern 
10  einhenklige  Kriigelchen,  1  Barbo- 
tineschiissel,  ein  ebensolcher  Teller, 
1  ganze  Sigillata  -  Reliefschussel,  ein 
kleines  zweihenkliges  weiss  iiberzoge- 
nes  Kriigelchen  in  Fassform,  2Raucher- 
becher,  2  Lampchen,  etwa  in  Form 
abgeschnittener  Krughalse. 

d)  Munzen:  15  Stuck,  darunter  3 
Silberdenare. 

3.  Kastell  Zugmantel.  (Hierzu 
Tafel  10  und  11).  Im  Anschluss  an 
die  fruheren  Untersuchungen  ■)  wurde 
mit  der  vollstandigen  Umgrabung  des 
Kastells  fortgefahren  und  zwar  von 
Westen  ausgehend,  von  der  Huhner- 
strasse.  In  der  Hauptsache  erstreck- 
ten  sich  die  Ausgrabungen  auf  das 
Gebiet  dicht  am   Praetorium.     Auch 

2)  Die  Publikation  der  Beiohilimetkom- 
mieeion  1st  ear  Zeit  im  Druck. 


hier  stiess  man  in  kurzen  Zwischen- 
raumen  immer  wieder  auf  Keller,  die 
mit  Holz  verschalt  waren.  Neuer- 
dings  ist  sogar  noch  eine  Anzahl  Kel- 
ler ausserhalb  auf  der  Ostseite  und 
zwar  in  schrager  Richtung  zum  Kastell, 
gefunden,  darunter  zum  ersten  Mai 
ein  gut  gemauerter,  so  dass  jetzt  noch 
nicht  sicher  gesagt  werden  kann,  ob 
die  Kellerwohnungen  nur  innerhalb 
der  Kastellmauern  liegen,  oder  viel- 
leicht  gar  iiber  das  ganze  Gebiet  sich 
wie  eine  geschlossene  burgerliche  An- 
siedlung  erstrecken.  Yon  anderen  Ge- 
bauden  sind  immer  nur  vereinzelte 
HolzpfostenlOcher  freigelegt,  die  aber 
selten  einer  einheitlichen  Periode  zu- 
gewiesen  werden  konnen.  Dagegen 
konnte  jetzt  das  Siidtor  beider  Perio- 
den  vollstandig  ausgegraben  und  die 
kleine  Axe  genauer  festgelegt  werden. 

j  Trotz  aller  Bemuhungen  ist  es  aber 
auch  in  diesem  Jahre  nicht  gelungen, 
auch  nur  eine  ausgiebige  Wasser- 
quelle  fiir  die  auf  jetzt  100  Keller 
angewachsene  Siedlung  zu  linden.  Bis- 
her  bleibt  immer  noch  allein  die  auf 

1  der  Ostseite  gelegene  Aarquelle,   die 

|  aber  gerade  genugt,  im  Sommer  das 
nOtige   Kaffeewasser    fur    die   Grab- 

|  arbeiter  zu  liefern.  Wie  die  grosse, 
zudem  berittene,  Besatzung  ihr  Wasser 

'  beschafft  hat,  bleibt  vorlaufig  noch  ein 
Ratsel. 

Einzelfunde.  Eisen:  Das  wert- 
vollste  Stuck  der  diesjahrigen  Funde 
diirfte  vielleicht  die  grosse,  schwere 
Schippe  (Taf.  10  No.  1)  sein.  Sie  ist 
47  cm  lang  und  hatte  nach  dem  Durch- 
messer  der  Tulle  einen  Stiel  von  6  cm 
Starke.  Das  Schippenblatt  ist  36  cm 
breit  und  hat  die  Form  eines  sichel- 
fOrmigen  Wiegemessers.  Die  Aehn- 
lichkeit  mit  modernen  Werkzeugen 
lasst  keinen  Zweifel  daran,  dass  wir 
hier  eine  sogenannte  Rasenschippe 
oder  den  Rasenstecher  haben.  Sie 
diente  dazu,  die  Rasenziegel  (caes- 
pite*)  zum  Belag  oder  Bau  von  W alien 
zu  stechen.  Bei  Vegez  ist  dieses  Ver- 
fahren  mehrfach  e.wahnt,  besondere 
ausfuhrlich  lib.  Ill  Gap.  VIII  caespes 
autem  circutnciditur  ferramen- 
tis,  qui  herbarum  radicibus  continH 
terrain,  fit  alius  stmissem,  lotus  pedemf 
longus  pedem  semis.  Diesen  Ziegel- 
massen  entspricht  die  GrOase  der 
Schippe.    Ein  ahnliches  Exemplar  ist 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —   Horn  burg  v.  d.  H.  443 

abgebildet  im  ORL.  No.  40  Kaetell  I  Taf.  10  No.  13,  14),  10  Schreibgriffel, 
Osterburken  Taf.  VII,  56.  Eine  andere  1  langer  LOffel  (Taf.  10  No.  15),  1  Wage- 
Schaufel  lag  in  einem  kleinen  Keller  I  balken,  5  Nabenringe,  5  Ketten  (z.  T. 
der  alteren  Periode.  Auch  sie  war  |  von  Vorhangeschlftssern),  3  Trensen 
wie  die  vorige  im  Eisen  sehr  gat  er- 1  (Taf.  10  No.  39),  2  Lonennagel,  12 
halten.  Sie  ist  78  cm  lang  and  hat  Meissel  (Taf.  10  No.  22— 31),  darunter 
ein  Blatt  von  27  :  15  cm  mit  aufge- I  ein  grosser  gebogenerGeissfuss  (No.  22), 
bogenengeschweiftenRandern(Taf.  10  ein  Meissel  mit  sehr  breiter  Schneide 
No.  3).  Ihr  Stiel  ist  an  dem  flachen  j  (No.  24)  und  ein  breiter  Hohlmeissel 
Teile  mit  einfachen  Meisseleinhieben  (No.  26),  6  Durchschlage  (No.  31),  ein 
sehr  wirknng8voll  verziert.  Sie  ent-  Hobeleisen  (No.  32,  33),  eine  Feile 
spricht  genau  unsern  Feuerschip-  (No.  35),  eine  Kelle  (No.  18),  3  Ham- 
pen.  Der  Stiel  konnte  durch  die  mer  (darunter  No.  20,  21),  2  Bohrer 
Tulle  urn  ein  holzernes  Stuck  ver-  (No.  36,  37),  2  Sichelmesser  (No.  16, 
langer t  werd en,  um  die  im  Feuer  heiss  j  17),  1  Sense.  Hierzu  kommen  noch 
werdende  Schaufel  leichter  handhaben  !  grdssere  Stiicke  eines  zusammenge- 
konnen.     Schippenform  hat  auch  noch    rosteten    Kettenpanzers     und     eines 


ein    weiteres   Stuck   (Taf.  10  No.  2), 
das   aber   nach  Schwere   und  Gestalt 


Schienen-(  Platten-)panzers.  Die  Platten 
des  letzteren   sind  10  cm   breit   und 


des  Blattes,    sowie   der  Neigung   der ,  mit  Bronzescheiben   und  Ringen  ver- 
beiden  Schaftlappen  kaum  etwas  an- 1  sehen. 

deres  als   eine  Pflugschar  gewesen  j      Bronze:    An  die  Spitze  zu  8  tell  en 

sein  kann,  I  ist    eine    sehr    elegante    kupferne 

Zahlreich  sind  wie  immer  aus  den   Kanne  (Abb.  3),   die  mit  Ausnahme 

der  unteren  Halfte  wohl  er- 

halten  ist.     Sie  ist   mit  der 

Feuerschippe,     einem    Rau- 

cherbecher  und  einem  voll- 

standigen  Vorhangeschloss  in 

einem  kleinen   durch  Feuer 

*zerst6rten  Holzkeller  zusam- 

men  gefunden.  Besonders  be- 

merkenswert    ist    der    Hals, 

der  einen  schmalen,  schrag 

nach  oben  gestellten  schna- 

belfOrmigen     Ausguss      hat, 

nach  Art  etruskischer  Kan- 

nen.     Zwischen  seinen  hoch- 

gebogenen  Randern  war  ein 

Abb  Bronzeklappdeckel  befestigt, 

wie  sie  so  oft  gefunden  wer- 

Holzkellern    Schlosser    und    Schloss-   den  (Jacobi,  SW.  Taf.  LVI11,  11).   Das 

beschlage.      VorhangeschlOsser      mit   Gerippe  des  Halses  ist  aus  Bronze  ge- 

langer  Kette   scheinen  besonders  be- '  gossen,derubrigeTeilausBlechdarum- 

liebt  gewesen   zu   sein.     Von   den   3   gehammert.  Die  Attasche,  welche  Hals 

neuen  Funden   sind    zwei  rund,    mk   mit  Bauch  verbindet,  hat  die  Form  eines 

drei    umgelegten    Bronzeringen,   eins  j  gezackten  Blattes.    Die  fabrikmassige 

viereckig.    Das  Eingerichte  ist  durch   Herstellung  des  gegossenen  Halses  be- 

die  Lagerung  im  Brandschutt  gut  kon- 1  weist   ein   Deckel   der  Saalburg,   der 

serviert.    Das  besterhaltene  Exemplar  ;  genau  hineinpasst.   Aehnliche  Kannen 


gibt  Taf.  10  No.  4.  Hierzu  kommen: 
15  einfache  Schiebeschlussel,  7  lako- 
nische,  4  Haken-,  2  Drehschliissel 
No.  5.  6,  2  viereckige  Schlossbleche 
und  mehrere  Beschlagteile  (u.  a.  No. 
7—13).  Ferner  43  Lanzen-  und  Pfeil- 
spitzen,  darunter  die  vierkantige  No.  42, 
28  Messer    aller  Gr6ssen    (darunter 


sollen  bisher  nur  in  Lyon  gefunden 
worden  sein.  Diese  eigenartige  Form 
ist  fur  die  Zugmantelkeramik  von  be- 
sonderem  Wert,  weil  sich  dort  mehrere 
derartige  Kannenhalse  (vgl.  Abb.  2) 
und  zwar  zum  grdssten  Teil  aus 
feuerfestem  Ton  der  naheren  Umge- 
bung   fanden.     Interessant   ist   dabei 


Digitized  by  VjOOQlC 


444 


Museographie.  —  Homburg  v.  d.  H. 


die  Beobachtung,  dass  bei  den  Ton- 
halsen  die  seitlichen  Lappen  zur  Auf- 
nahme  des  Deckelscharniers  von  dem 
kupfernen  Vorbild  mit  ubernommen 
aind,  dass  aber  ihre  Bedeutung  dem 
Hafner  nicht  mehr  bekannt  war. 

Ferner:  11  einfacbe  Drahtfibeln,  5 
Hakenkreuze,  25  Fibeln  der  verschie- 
densten  Art  (einige  besonders  charak- 
teristische  Ttf.  11  No.  1—11),  7  mit 
Email,  darunter  eine  in  Radform 
(No.  9),  eine  ovale,  ganz  modern  aus- 
sehende  mit  gelbem  Glasfluss,  vergol- 
det  (No.  11),  eine  viereckige  (No.  10), 
2  Buchsendeckel  mit  Email,  8  Finger- 
ringe,  darunter  3  Schlusselringe,  1 
vergoldeter  mit  angegossener  Buste 
des  mit  dem  Modius  bekrfinten  Serapis, 
(eine  Form,  die  auch  unter  aegypti- 
schen  Funden  vorkommt  (No.  30),  2 
feingedrehte  Ringe  aus  Silberdraht 
nach  Art  vorrftmischer  Armringe  (No. 
29,  31),  1  eiserner  Soldatenring  mit 
Gemme(Nico1oimitation?  eine  stehende 
Figur  darstellend),  40  glatte  (Yorhang- 
oder  Panzer  V)ringe,  3  Schnallen,  davon 
eine  in  Form  eines  Bogens  aus  Weiss- 
metall  (No.  12),  7  Doppelknopfe  (No. 
13—17),  7kleinere  Anh anger  (No.  22— 
28),  10  durchbrochene  Muster  (Kn6pfe, 
Zierbeschlage,  u.  a.)  ausser  <einfachen 
Kndpfen,  Scheiben  und  Bescblagen 
(No.  18-21);  4  Schlossnagel,  1  Mars- 
kdpfchen  (No.  35),  3  Ansae  von  Kessel- 
henkeln,  eine  steif  und  eckig  model- 
lierte  Attasche  in  Gestalt  eines  barti- 
gen  Kopfes  mit  sehr  gut  erhaltenem 
wellenformigem  vierkantigem  Henkel 
(No.  32),  1  Lampchen  in  Form  eines 
Seepferdchens  (?)  (No.  33),  2  GlSck- 
chen  (No.  38).  7  Griffe  von  Kastchen 
oder  Helmen(?)  (No.  36,  37),  1  grosser 
Haken  (von  einem  Wagebalken  V),  1 
Kammdeckelring  (No.  34),  1  Dreh- 
schlussel,  1  Ortband  (No.  37),  1 
Kasserolegriff.  Auffallend  zahlreich 
sind  arztliche  Instrumente,  oder  solche, 
die  zu  Toilettenzwecken  dienen:  an 
der  Spitze  ein  wohlerhaltener  S  c  h  r  6  p  f - 
kopf  (No.  39),  3  Loffei,  2  spitze  29  cm 
lange  Nadeln  (44,  55),  die  eine  mit 
einem  Ring,  2  Pinzetten  (No.  40,  41),  i 
mehrere  einfache  Nadeln  (No.  46,  51),  I 
2  lange  Nah(?)nadeln  mit  Oese  (No. 
49,  52),  10  Sonden,  einige  in  einen 
Spatel  endigend  (No.  50,  53),  ein  Obr- 
loftel  (No.  54),  3  Griffel  (No.  45,  47) , 
und  ein  Strigilis  (No.  42)  i 


Tongetasse:  Scherben der mannig- 
fachsten  Art,  vornehmlich  viele  aus 
feuerfe8tem  Ton,  der  vielleicht  aus 
der  Gegend  von  Grenzhausen-HShr 
stammt,  docb  auch  mancb  achOnes 
ganzes  Stiick; 

9  einhenklige,  2  zweihenklige,  2 
spitze  grosse  Kruge,  1  Kanne,  5  dick- 
bauchige  Weinamphoren.  Hierbei  fol- 
gende  zweizeilige  Henkelstempel : 

nur  mit  der  oberen  Zeile 
aufgedruckt,  nach  Bohn 
=  fig(linae)  Edop- 
p(ianae?)  Ae(li)  Fusdani,  bekannt 
von  Rom  C.  XV  2604 »; 


mm  in  i  rm 


LIVNiM 
ELISSI 


FS«IM 
NI  ANO 


auf  ein  und  derselben  Amphore.  Dieser 
Doppel-Stempel,  welcher  die  Topferei 
una  den  Tdpfer  nennt,  ist  bekannt 
CXIII  10002,  296e  =  L.  Juni  Melissi 
(de)  f(undo)  Scimniano.  Am  Halse 
dieser  Amphore  ist  vor  dem  Brand  IS 
eingeritzt.  Ausserdem  mehrere  Kritzel- 
schriften,  leider  nur  wenige  vollstandig: 
GAL(purni?)  LIION(is),  FSFE  und 
PCCCXXVI  -:-  326  Pfund.  Ferner: 
4  gewOhnliche  KochWpfe,  5  spitze 
Schiisseln  aus  feuerfestem  hellem  Ton 
mit  vertieftt-m  Rand  zur  Aufnahme 
eines  Deckels  mit  umgebogenem  Rand. 
6  Deckel,  9  Reibschalen,  6  Falt- 
becher,  3  Raucherbecher,  3  Urnen 
mit  Barbotineschmuck,  zwei  rote  Bar- 
botinegefusse ,  7  Teller,  10  Salben- 
tSpfchen,  7  Lampchen  (alle  ohne 
Stempel),  eine  halbe  grSssere  Lampe 
in  Form  eines  Pinienzapfens  und  ein 
grosser  Honigtopf  mit  nnleserlicher 
Gewichtsangabe.  Eine  ahnliche  Be* 
zeichnung  auf  einer  Scherbe:  PVIIS 
(71/,  Pfund). 

Sonstige  Tongegenstande :  drei- 
eckiges  durchbohrtes  Webergewicht, 
KnOpfe  und  eine  grosse  Menge  von 
Spielsteinen,  2  ganze  Tonfigurchen 
(Kolner  Fabrikat)  Minerva  und  eine 
Matrone  (?)  ohne  jedes  Attribut;  3 
Kdpfchen  und  Oberteil  einer  nackten 
Venus  (?),  mehrere  Wirtel. 

Sigillata.  Bei  weitem  uberwiegen 
die  reliefierten  Scherben,  zum  gross- 
ten  Teil  Rheinzaberner  Fabrikat 
Ganze  Gefasse :  10  flache  Teller,  10 
Reliefschussein,  12  Tasschen,  2  Kragen- 
schiisseln,  3  Reibschalen,  3  Schal- 
chen  mit  Kerbschnitt.     Unter  den  120 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Horabarg  v..  d.  H. 


445 


Tdpfer-  und  Formerstempeln  waren  fol- 
gende  Firmennamen  noch  nicht  vertre- 
ten:  AMANDVSK1ICIT,  APRILIS  F, 
BODVSF,  COSSI,  CONAXIVSF, 
CMSSIOF,  DECMINVSF,  DIVICIM, 
KELICIANVSK,  (bisher  nur  von  der 
Saalburg  bekannt),  FLORIDVSFE, 
LATINVSFE,KrKVS  KE,MAGNOVS, 
MELVSF,  MATINA,  (mat)VTINVS, 
MELAVSVSPE,  PROCALVI3  [Pro 
.  .  .  Calvi  Sfervus?)]  STABILI?F, 
TOCCINUS  F,  VERVS  FE. 

Formerstempel:  mSVTVA.il 
C=  Statutus?),  I8AIJVI.  .  .  <!Sa« 
f_i=  Respectu8?J  sonst  nicht  belegt, 
OJIdflOT  (in  forma,  c.  st.  script. 
=  CXIII  10011,  274)  =  Tordilo, 
13V8J39  (Belsus);  bisher  nirgends 
belegt  ist  ORFEVM  (c.  st.  scr.)  un- 
ter  dem  Decor  einer  Reliefs  chiissel, 
eine  sitzende  Figur  mit  Harfe,  welcher 
wilde  Tiere  entgegenkommen ,  also 
Orpheus  darstellend.  Professor  Bohn 
meint,  dass  etwa  ein  Satz  wie  (bestiae) 
Orfeum  faudientes)  dagestanden  haben 
kdnnte.  Auf  dem  noch  fehlenden 
Drittel  bleibt  hierfiir  allerdings  in 
derselben  Zone  kein  Platz,  doch  ist 
nicht  ausgesrhlossen,  dass  die  fehlen- 
den Worte  auf  dem  Rest  der  Schussel 
zwischen  den  Figuren  anders  verteilt 
waren. 

TOpferstempel  am  Rand  von 
Reliefschusseln :  ATTOFECIT  und 
REGINF,  unter  den  Rheinzaberner 
Stempeln  bis  jetzt  noch  nicht  bekannt. 
Kritzelschriften:  gegenuber  der 
Saalburg  im  Verhaltnis  zur  Masse  der 
Scherben  auffallend  wenig:  AM AND 1 \ 
MIIS  (dreimal  abgekiirzt,  aus  dem- 
selben  Keller),  vielleicht  der  jetzt  auf 
der  Saalburg  zweiraal  belegte  Name 
Mesillus(?j,  LVCIFERI,  AFIIT 
—  (Aphet...?)  und  MARCIANUS 
FIIRIIGI.   {-=  Phereg  .  .  .V) 

Ziegelplatten:  vereinzelte  Stempel 
der  legio  XXII  Pr.  P.  f.  und  Coh 
III1  Vind 

Stein:  1  schdn  gearbeitetes  Kopf- 
chen  aus  feinkOrnigem  Sandstein  von 
einer  Geniusfigur. 

Basalt:  eine  vollsta»dige  erhaltene 
Miihle  aus  einem  Keller,  aus  zwei 
Steinen  von  36  cm  Durchmesser  be- 
stehend.  Der  Beschlag  ist  eb  en  falls 
noch  vorhanden  und  noch  eingebleit, 
sodass  hieraus  die  Konstruktion  einer 


rOmischen  Handmuhle  ganz  klar  wird ; 
2  Quarzkristalle. 

Horn.  40  Haarnadeln,  meist  aus 
Kellern,  6  Ortbander  (a.  a.  Taf.  11 
No.  36),  2  Knopfe,  mehrere  Griffe  und 
bearbeitete  Geweibreste. 

yerschiedenes:  verkohlte  Weizen- 
kSrner. 

M  u  n  z  e  n.  Sehr  viele  aus  den  Kellern, 
damnter  ein  Depotfund  von  10  Silber- 
denaren,  abschliessend  mit  Severus 
Alexander.  Im  Ganzen  53  Silber- 
und  67  Bronzemunzen  (37  Mittol-,  30 
Grosserze),  zusammen  120  Sttick  bis 
zu  Philippus  Arabs. 

Vorrftmisch  es:  Viel  Scherben  mit 
Nageleindrucken,  damnter  merkwurdig 
die  Stiicke  eines  Faltbechers,  nach 
ihren  Proiilen  meist  der  r6mischen 
Zeit  angeh6rig;  2  Bronzenadeln. 

4.    Sammlung   Habel-Conrady. 

Die  Sammlung,   welche  zum  grdssten 

Teil  aus  Tongefassen  besteht,  stammt 

aus   dem  Nachlass   des  verstorbenen 

Limesforschers,  Kreisrichter  Conrady 

von     Miltenberg       Die     Fundstiicke 

\siir Jen  zum  grdssten  Teil  von  seinem 

•  Onkel,     dem    bekannten     Altertums- 

I  forscher  Arehivar  Habcl,  zusammen- 

I  gebracht.    Da  dieser  in  den  fiinfziger 

,  Jahren    auf   der    Saalburg    gegraben 

1  hat,    werden  manche  der  leider  nicht 

bezeichneten    Stiicke    von    dort    her- 

stammen.     Andere,   besonders   altere 

'  Formen,  mftgen  in  Heddernheim,  Wies- 

I  baden,  jedenfalls  aber  in  der  Nidda- 

i  oder  Mainebene   gefunden  sein.     Die 

Gefassstempel   sind  8.  Zeit  noch  von 

1  Prof.  Zangemeistcr  aufgenommen  und 

|  im   XIII.  Bande   des  Corp.  Inscr.  lat. 

,  mitverOffentlicht. 

|      a)  Tongefasse:     45    einhenklige, 

1  zweihenkliger,  1  dreihenkliger  Krug, 

2  Kannen,   1  spitze   altere  Amphore; 
von  einer  dickbauchigen  ein  Fragment 

1  mit  Bauchstempel  ELPIST  (-  Enel- 
pistosj,  6  Deckel,  3  Teller,  2  Raucher- 
becher,      '3    kleine     Schiisseln    und 

1  Salbentdpfchen,    2   begrieste   Becher, 

i  4  gefaltelte  GefUsse,   ein   Terranigra- 

'  Becher  mit  weisserAuf8chrift(a)MOTE. 

1 16  grOssere  Urnen,  darunter  5  mit 
Schachbrettmuster,    z.   T     mit  Grab- 

i  inhalt.  und  1  zweihenkliger  Honigtopf 
mit  eingekratzter  Gewichtsangabe 
PVIS  (._  6l/»  Pfd.),  28  Lampchen  mit 

1  den  Stempeln  *™llvs,  L  CAESAE, 


Digitized  by  VjOOQlC 


446 


Museographie,  —  Homburg  v.  d.  H.  —  Wiesbaden. 


FORTIS,  LVPATI,  SARMI,  VIATOR 
und  dem  eingeritzten  Buchstaben  S. 

b)  Sigillata:  3  Reliefschusseln,  eine 
mit  Former8tempel  CERIALIS  F,  eine 
mit  Doppclstempel  COMITIALIS  F  — 
REP;  6  flache  Teller  und  5  Tassen, 
z.T.  mitTOpferstempeln:  ATTIANVSV, 
1 A  SS  VSF,  MART  [  N  VSK,  P  ALLIN  VSF, 
PEREGRIV,  RIIGALISF. 

c)  Bronze:  2  Lflffel,  2  Ringe,  1 
verzierter  Knopf  (von  einem  Pferde- 
geschirr?),  3  Ortbander,  4  Kn5pfe, 
1  Schellchen,  4  einfache  Nadeln,  2 
Sonden,  1  Pinzette,  1  Fibel,  1  Ansa 
von  einem  Kesselhenkel. 

d)  Verschiedenes:  4  Haar nadeln, 

1  Wirtel,  2  Glasperlen,  1  eiserner 
Fingerring  mit  ausgebrochener  Gemme. 

e)  Flatten-  und  Dachziegel: 
Stempel  der  legio  I  Adi  (1);  legio  1III 
Mac.  (4);  legio  VIII  Aug.  (6);  legio 
XIIII  G.  (4);  legio  XXI  R.  (1);  legio 
XXII  pr.  p.  f.  (45)  und  der  Coh.  I1II 
Vind   (3). 

f)  Vorromisches:  6  Urnen  und 
Teller,  3  Steinbeile. 

g)  NachrOmisches:  12  Topfe  aus 
karolingischer  Zeit. 

h)  Mittelalterliches:  2  Fussbo- 
denplatten  aus  den  Zellen  des  Klosters 
Mariae  Thron  bei  der  Saalburg  mit 
der  gotischen  Aufschrift  „Swig  und  lit" 
(„8chweig  und  leide"). 

5.  Funde  aus  verschiedenen 
Orten  des  Rhein-  und  Mainge- 
bietes. 

1.  KOlner   Funde:    13   Tonbecher, 

2  Kruge,  30  Glaser,  darunter  eine 
doppelhenklige  Flasche  in  Fassform; 
ein  gut  erhaltener  Bronzemassstab, 
eine  Kasserolle  mit  Griff,  ein  Wurfel 
aus  Bein  und  21  Bronzemunzen.  Hierzu 
die  Kopie  eines  Rohrstuhles  aus  dem 
Rdmergrab   zu  Weiden  in  Sandstein. 

2.  Aus  der  Umgebung  von  Hofheim 
— Nied  mehrere  Tongefasse,  Klein- 
bronzen  und  11  Bronzemunzen. 

3.  Tongefasse  aus  Andernach,  Bonn 
und  K61n,  von  dort  ein  kleines  Krii- 
gelchen  mit  dem  aufgeritzten  Namen 
ISIDI. 

4.  Drei  Ziegelstempel  SNS  aus  einer 
Villa  bei  Kurzel. 

5.  Munzen  :  4  Kons  tan  tin  munzen  aus  | 
Mainz,  9  republikanische  Silberdenare 
aus   Metz,    4   Fosthumusmunzen    aus 
Trier  und  78  verschiedene  Stucke  aus  ] 


Heddernbeira ,    Heidelberg ,    Dieburg, 
Alzey  u.  a.'). 

6.  VorrOmiscbe  Funde:  Samm- 
lung  vorrSmischer  Altertiimer  aus  dem 
Besitz  des  bekannten  Praehistorikers, 
Professor  Dr.  Naue*  -  Munchen.  Die 
Fundstucke,  die  z.  T.  sehr  wertvoll  sind, 
stammen  aus  Cypern,  Mykene,  Syrien, 
Griechenland,  Italien  una  Deutschland, 
zusammen  96  Stuck.    Darunter: 

Bronze:  17  Schwerter,  11  grosse, 
12  kleine  Dolche,  2  Helme,  einer  mit 
griechischer  Aufschrift  des  Besitzers 
Agiaziag  Tctgavrivog,  4  Meissel,  1  Axt, 
9  Lanzen-,  7  Pfeilspitzen,  1  Fibel,  2 
Nadeln,  2  Messer,  3  Brustplatten,  2 
Gurtel,  1  Beinschiene.  Hierzu  Kopien 
von  4  vorrdmischen  Schwertern. 

Eisen:  6  Schwerter,  I  Dolch,  5 
Lanzenspitzen. 

T  o  n :  4  Gefasse  aus  einem  Grabfund. 

j      7.  Modelle  und  Abgusse.  3neue 

|  Geschiitzmodelle ,    rekonstruiert   vom 

Kgl.  Oberstleutnant  Schramm  -  Metz : 

J  Gastraphetes,  Keilspanner,  Mehrlade- 

gesrhutz. 

7  Abgusse  von  der  Trajansaule  und 
zwar  derjenigen  Reliefs,  welche  Ge- 
schiitze  darstellen. 

Abguss  zweier  Reliefs  aus  dem 
Museum  zu  St.  Germain  mit  der  Dar- 
stellung  zweier  mit  Hufeisen  be- 
schlagener  Pferdebeine.  Abguss  eines 
Hufeisens  aus  Alesia.  (Jacobi.) 

Wiesbaden,  Landesmuseum  nassan-  56 
lecher  AltertUmer  I  S.  267,  II -XXIV. 

Die  Nummern  des  Hauptzugangsver- 
zeichnisses  stiegen  in  dem  Berichts- 
jahre  urn  mehr  als  500  und  haben 
jetzt  die  Zahl  18900  fast  erreicht. 

A.  VorrSmische  Zeit.  Von  der 
Grabung  vor  den  Steedener  HShlen 
noch  eine  grosse  Anzahl  Tierknochen, 
die  Nass.  Annal.  XXXV  S.  297  ff.  im 
Einzelnen  beschrieben  sind  (18  727 
bis  731).  Stein  werkzeuge  der  j  linger  en 
Sleinzeit  stammen  von  Hofheim 
(18372,  18373,  18524,  18  525)  und 
von  Biebrich  (18416/417,  18693  97). 
Ein  aussergewOlmlich  grosses,  vor- 
trefflich  erhaltenes  Steinbeil  ist  auf 
dem  „Bingertu  oberhalb  Rambach  ge- 
funden  (18587);  wegen  seines  Fund- 
ortes  auf  dem  hohen  Westerwalde 
historisch  interessant  ist  ein  fast 
20   cm    langer    Schuhleistenkeil    aus 

3)  Die  MQnaen  sind  strntlioh  Ton  Dr. 
Quilling- Han«u  beitimmt. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Wiesbaden. 


447 


grauem  Quarzit  (18818).  Kin  schOn 
patinierter  Randkelt  mit  stark  ge- 
schweifter  Schneide  bei  Schierstein 
gefanden  (18651),  Bruchstucke  ver- 
schiedener  Mahlsteine  aus  den  Ring- 
wall-Anlagen  des  hohen  Taunus  veran- 
schaulichen  die  in  vorgeschichtlicher 
Zeit  stattgefundene  Entwtckelung 
dieses  wichtigen  Gerates  (18  714/717) ; 
zwei  vortreffiLich  erhaltene  sog.  Bona- 
partshiite  von  58  bez.  85  cm  Lange 
sind  bei  Simmern  (Unterwesterwald) 
gefunden  (18  775/776).  Ebendaher 
stammenFundstucke  aus  mehreren  dort 
untersuchten  Hugelgrabern  der  alteren 
Latene-Zeit,  ansser  mehreren  kleinen 
Eisengegenstanden  eine  Flasche  and 
Schale  aus  Ton,  auch  Bruchstucke  von 
Feuersteinmessern  (18751—766).  Aus 
Tor  Jahrzehnten  zerstfirten  Hugel- 
grabern im  Schwanheimer  Walde  er- 
hielt  das  Museum  jetzt  eine  13  cm 
lange  Brenzenadel  mit  Strichverzierung 
am  Halse  and  eine  sehr  gut  erhaltene 
noch  federnde  Armspirale  aus  Bronze 
yon  10  Windungen  (18785/786).  Ein 
schwarzer  17  cm  hoher  Topf  der 
Spatlatenezeit  kam  bei  den  Unter- 
suchungen  der  rftmischen  Anlagen  in 
Hofheim  zu  Tage  (18  523). 

B.  R&mische  Zeit.  Die  noch  im 
Winter  1905  und  Fruhjahr  1906  fort- 
gesetzten  Grabungen  bei  Hofheim  er- 
gaben  wieder  eine  grossere  Anzahl 
Fundstucke  fast  ausnahmslos  derselben 
Gattungen  und  Formen  wie  bisher. 
Unter  den  Fibeln  (18384—390,  18395 
bis  18397,  18502,  18631a)  i8t  eine 
Scharnierfibel  des  VI.  Haupttypus  mit 
flachem  sehr  breitem  Biigel  bemerkens- 
wert,  welche  in  ahnlicher  Weise  wie 
die  im  vorigen  Bericht  erwahnte  Bogen- 
scharnierfibel  des  Aucissa  -  Typus 
(18233)  mit  drei  Reihen  aufgesetzter 
KnOpfchen  verziert  ist  (18  390).  Be- 
sonaers  zahlreicb  waren  wieder  die 
Gegenstande  aus  Eisen  (18  445—18496, 
18637-18642);  mehrere  Tongefasse 
liessen  sich  aus  den  Scherben  wieder 
herstellen :  zweihenkliger  Krug  (18518), 
Reibschale  (18519),  blaugraue  tiefe 
Schale  (18520),  Flasche  aus  feiner 
terra  nigra  (18  521),  zweihenklige  grosse 
Urne  (18537). 

Die  zahlreichen  Bruchstucke  von 
Tonlampchen  zeigen  auf  den  Deckeln 
die  verschiedensten  Reiiefdarstel- 
lungen:  einen  Pfau,  einen  Halbmond, 


eine  Viktoria,  die  Fabel  von  Fuchs 
und  Rabe,  ein  Viergespann,  einen 
Hirsch,  Minerva  (18527-18  536).  so- 
wie  Muschelverzierung  (18647).  Die 
jtingere  Form  des  Lampchens  mit 
langem  Dochthalter  fehlt  unter  den 
Hofheimer  Funden  nach  wie  vor  voll- 
standig.  Bemerkenswert  ist  ein  Ziegel- 

i  stempel   der  leg.  IIII  Macedonica  in 

I  Hufeisenforui   (18646),  abgeb.  Annal. 

|  XXXVI  S.  14. 

Unter  anderen   Hofheimer  Funden, 

|  welche  einer  spateren  Zeit  als  die 
Erdbefestigungen  angehSren,  und  unten 
im  Tale  zum  Vorschein  kamen,  sind 
zu  nennen  ein  grosser  Anhanger  aus 
Bronzeblech  in  Halbmondform  (18566), 
ein  kleines  BronzeglOckchen  (18568), 
ein  25  cm  langer  Hebeschlussel  aus 
Eisen,  dessen  Bart  mit  Bronzeblech 
umkleidet  ist  (18574),  viele  Eisenge- 
rate,  sowie  gestempelte  Sigillatabruch- 
stiicke  BIILSVS  F,  FAVENTINVS, 
MACIOF,  MARINVS,  STATVTVS, 
VICTOR  F,  VICTOR  (18  581),  MEKAV- 

|  SVS  F,  OF  PONT,  disETVS  F  (18675). 
Aus   einem   rdmischen   Brandgrabe 

I  zwischen  Hofheim  und  Zeilsheim,  etwa 

|  aus  tiavischer  Zeit,  konnten  eine  Henkel- 

,  urne  und  ein  flacher  Sigillatateller  mit 
Barbotineverzierung  geborgen  werden 
(18  617/18). 
Unter  den  FundstQcken  aus  Wries- 

I  baden  ist  besonders  bemerkenswert 
ein  vor  der  Heidenmauer  nahe  dem 
Adlerterrain     gefundenes    Sandstein- 

i  kapital  von  40  cm  Hdhe  und  62  cm 
Breite  (18  623).  Zwischen  dem  reichen 
Blattwerk,  mit  welchem  es  verziert 
ist,   wachsen  auf  drei  Seiten   Gotter- 

i  b listen  hervor,  die  eine  ist  sicher 
Apollo,  die  zweite  Diana,  die  dritte 
eine   matronal    gebildete    GSttin    mit 

!  schleierverhulltem  Haupte  und  einem 

1  noch  nicht  gedeuteten  Symbol.  Von 
derartigen  Kapitalen  befinden  sich  aus 
friiheren  Funden  bereits  mehrere, 
wenn  auch  weniger  gut  erhaltpne,  im 
Museum ;  der  grosse  Bau,  an  dem  sie 
Verwendung  gefunden  hatten,  wohl  ein 
Tempel,  muss  auf  dem  heutigen  Adler- 
terrain gestanden  haben.  Sehr  zahl- 
reich  waren  wieder  Sigillatafragmente 
mit  Fabrikstempeln  aus  verschiedenen 
Stellen  der  Stadt.  Darunter  befinden 
sich  manche  in  der  Sammlung  des 
Corpus  inscriptionum  latinarum  nicht 
vertretene.     Ferner  der  Balken  einer 


Digitized  by  VjOOQlC 


448 


Museographie.  —  Wiesbaden.  —  Worms. 


kleinen  Schnellwage  aus  Bronze  mit 
einpanktierter  doppelter  Gewichtsein- 
teilung  (18  420;,  Lfiffelchen  aus  Bronze 
(18421,  18796),  ein  diinner  Armreif 
aus  gedrehtem  Bronzedraht  (18  422), 
eine  Anzahl  Haarnadeln  aus  Bronze 
mit  verschiedenartigen  KOpfen  (18  430), 
ein  ausgezeichnet  erhaltener  kleiner 
Hebeschlussel  mit  Ozinkigem  Bjrte 
(18603),  Bronzesonden  (18604,  18628) 
und  Packnadeln  (18605,  18654).  Aus 
der  vorvespasianischen  Schicht  stammen 
einige  sehr  wohlerhaltene  Bronzefibeln 
(18809—18812),  ein  diinnes  verziertes 
Bronzearmband  und  andere  Bronze- 
gegenstande  sowie  einige  Miinzen. 
Auch  sonst  kamen  zahlreicbe  Miinzen 
von  verscbiedenen  Fundstellen  an  das 
Museum.  Yon  Holzbausen  a/d.  H.  ein 
wohlerhaltener  zweischneidiger  Eisen- 
dolch  mit  41  a  cm  breiter  Klinge  und 
von  34  cm  Lange;  die  lange  eiserne 
Griffan^el  zeigt  noch  ein  rundes  eiser- 
nes  Stichblatt  (18800). 

C.  Die  Frankische  Zeit  ist  nur 
durch  einige  einzeln  erworbene  Fund- 
stiicke,  einen  diinnen  Bron/.efingerring 
mit  flacher  ovaler  Platte,  auf  der  ein 
Monogramm  eingeschnitten  ist  (18  661), 
ein  schfln  erhaltenes  reich  verziertes 
Bronzearmband  (18655),  Bruchstiirk 
eines  zweiten  (18656)  und  eine  aus 
60  Stuck  bestehende  Perlenkette  von 
Glas  und  Tonfritt  (18662)  bereichert 
worden. 

D.  Neuere  Zeit.  Ein  sch5ner 
lebensgrosser  Kruzifixus  aus  Linden - 
holz  wurde  aus  der  Kopperner  Kirche 
uberwiesen  (18741),  eine  kleine  hdl- 
zerne  Madonna  mit  dem  Christuskinde 
zeigt  noch  Spuren  reicher  Bemalung 
(18443).  Ein  Weihwasserbecken  aus 
innen  gelb,  aussen  griin  glasiertem 
Ton  mit  reichen  Relief verzierungen 
tragt  die  vor  dem  Brande  eingeritzte 
Datierung  1715,  den  26.  Januar  (18  409) ; 
eine  kleine  braun  glasierte  Tonform, 
eine  weibliche  Figur  darstellend, 
stammt  aus  den  in  der  Hafnergasse 
zu  Wiesbaden  gelegenen  alten  Topfe- 
reien  (18691).  Zahlreich  war  die  Ver- 
mehrung  an  Erzeugnissen  der  Weil- 
burger  Fayencefacrik  (18  379  -  80, 
18  391  93, 18413  415, 18591,18619/20, 
18744,  18820/21)  sowie  der  alteren 
Steinzeugindu8trie  des  W ester waldes 
(18411/12,  18585,  18588),  eine  schon 
bemalte  Terrine  aus  HSchster  Fayence 


(18781)  Sowie  vier  aus  Hdchster  Mo- 
dellen  gepresste  Figurchen  der  Fabrik 
Damm  (18  777,780). 

Besonderes  Augenmerk  wurde  auf 
I  den  weiteren  Ausbau  des  im  Entstehen 
begriffenen  Denkmaler- Archive  fur  den 
Regierungsbezirk  Wiesbaden  gerichtet; 
durch  Ankauf  und  Geschenke  erhielt 
dieses  nicht  unbetrachtlichen  Zuwachs 
(Inv.  18418,  184191  6,  18444, 
18  5861-17,  18  7111-6,  18  7831-  30, 
18  7841-43,  18  785).      (Ritterlin*.) 

Worms,   Paulas  -  Museum  I  S.  261,  67 
II-XXIV. 

Von  Oktober  1905  bis  Oktober  1906. 

I.  Untemehmungen:  a)  Weitere  Un- 
tersuchung  des  steinzeitlichen  Wohn- 
platzes  bei  Monsheim  (Kapellacker). 
Es  wurden  wieder  mehrere  Ueber- 
schneidungen  von  Rossener  und  spiral- 
keramischen  Gruben  gefunden,  bei 
welchen  die  RSssener  immer  unten 
und  die  spiralkeramischen  immer 
daruberliegend  gefunden  wurden.  Da- 
bei  wurde  auch  eine  Wohngrube  mit 
Zonenkeramik  angetroffen. 

b)  Ausgrabung  auf  dem  spiralkera- 
mischen Wohnplatz  Monsheim  II 
(An  der  Landwehr).  Es  wurde  eine 
grOssere  Anzahl  von  Wohngruben  un- 
tersucht  und  darin  wieder  nur  Scher- 
ben  der  Spiral-Maander-Keramik  ge- 
funden. 

c)  Entdeckung  eines  neuen  Wohn- 
platzes  der  Spiral  -  Maanderkeramik 
bei  Wachenheim  (Eahlenberg).  Ei- 

'  nige  Wohngruben  wurden  untersucht 
I  und  darin  auch  nur  spiralkeramische 
,  Scherben  gefunden. 

d)  Ausgrabung  auf  dem  Wohnplatze 
i  der  Hinkelsteinperiode  Monsheim  I 
,  (Langer  Kautzbaum).    Es  wurde  eine 

grOssere  Anzahl  von  Wohngruben  un- 
I  tersucht  und  es  konnte  dabei  festge- 
I  stellt  werden,  dass  sie  sich  in  ihrem 
>  Grundriss  von  den  spiralkera- 
jmischen  Wohngruben  jedesmal 

und     ganz     wesentlich    unter- 

scheiden. 

I  e)  Auffindung  mehrerer  Wohngru- 
I  ben  mit  Hinkelsteinkeramik  bei  Essel- 
I  b  o  i  n  (im  Fuchsgarten). 

f)  Bei  Untersuchung  steinzeitlicher 
'  Wohngruben  bei  Monsheim  (Kapell- 
I  acker- Wachenheim er  Pfad)  wurde  ein 
j  Hockergrab  der  Adlerbergstufe  ge- 
I  funden  mit  einer  ziei  lichen  Pfeilspitze 
i  aus  Feuerstein. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Worms.  —  Mainz. 


449 


g)  Untersuchung  mehrerer  Aecker 
an der Westendschule  inWorms nach 
Grabern  der  Bronze-  and  Hallstatt- 
zeit.  Ein  Grab  mit  einem  kindlichen, 
von  We8ten  nach  Osten  gerichteten 
Skelett  wurde  gefunden,  das  zwei 
breite,  in  Spiralen  auslaufende  Knie- 
bander  und  einen  cylinderftrmigen 
Spiralarmring  trug.  Wohnanlagen 
warden  viele,  dagegen  keine  Graber 
mehr  gefunden. 

h)  Entdeckung  eines  Wohnplatzes 
der  HaUstattzeit  bei  Esselborn  (Am 
Goldberg). 

i)  Entdeckung  eines  Wohnplatzes 
der  HalUtattzeit  bei  Gau-Odern- 
heim  (An  der  Bingerstrasse). 

k)  Aufdeckung  zweier  rdmischer 
TQpferdfen  und  einer  von  Osten  nach 
Westen  ziehenden  Rftmerstrasse  auf 
dem  Fabrikgebiet  der  Firm  a  D6rr  u. 
Reinhart  in  Worms. 

1)  Entdeckung  und  Untersuchung 
eines  frankischen  Friedhofes  bei  Wen- 
del  heim  (Auf  der  Lehr).  Aus  ver- 
schiedenen  Grabern:  Schmucksachen, 
Waffen  und  Gefasse. 

m)  Entdeckung  eines  frankischen 
Friedhofes  bei  Gau-K5ngernheim 
(Kurzgewann), 

n)  Entdeckung  eines  frankischen 
Friedhofes  bei  Erbesbudesheim 
(Am  Odernheimer  Weg). 

o)  Entdeckung  eines  spatfrankischen 
Friedhofes  bei  Esselborn  (Im  Fuchs- 
garten).  Samtliche  gefundenen  Graber 
ohne  Beigaben. 

p)  Entdeckung  eines  spatfrankischen 
Friedhofes  bei  Dais  heim. 

II.  Zuwachs:  a)  An  praehistori- 
schen  Altertumern:  1)  Steinzeit- 
Ein  Tulpenbecher  der  Pfal.'lbaukera- 
mik  aus  der  friiher  Seilerschen  Samm- 
lung  in  Bingen,  wahrscheinlich  aus 
Niederingelheim.  Ein  schnurver- 
zierter  Becher  ebendaher,  wahrschein- 
lich aus  dem  Rheingau  oder  vom 
Hunsruck.  Ein  Steinbeil  vom  Adler- 
berg  bei  Worms. 

2)  Bronzezeit:  Ein  sch6n  ver- 
ziertes  Saugflaschchen  aus  Ton  von 
Westhofen. 

3)  Hallstatt-Periode:  Aus  ei- 
nem zum  Teil  zerstOrten  Grabe  an 
der  Westendschule  in  Worms  2  Bern- 
steinperlen  und  ein  Ohrring  aus  Bronze. 
Ein  in  einem  zweiten  Grabe  gefunde- 


nes  Kinderskelett  von  1,30  m  Groase 
war  ohne  Beigaben. 

4)  La  Tene-Periode:  2  verzierte 
Friih  -  La  Tene  -  Ringe,  der  eine  hohl, 
aus  einem  Skelettgrabe  auf  der  Rhein- 
gewann,  westlich  der  Dampfziegelei 
bei  W  o  r  m  8.  Ein  Spat-La  Tene-Krug 
aus  einem  zerstOrten  Brandgrabe  am 
8iidlichen  Ende  von  Wies-Oppen- 
heim. 

b)  An  rOmischen  Altertumern: 
Beim  Kanalbau  in  Pfiffligheim  eine 
kleine  Urne.  Ein  Saulenschaft  mit 
Basis,  Teile  eines  T&pferofens,  eiu 
Zinnenstein,  mebrere  Gefasse  und 
Fibeln  vom  Fabrikgebiet  der  Firma 
D5rr  u.  Reinhart  in  Worms.  Viel- 
farbig  bemalter  Stuck  beim  Bau  des 
Hauses  Ecke  Paulusstrasse  und  Roden- 
steinerhofgasse  in  Worms.  Beim 
Bau  eines  Kellers  (Markt  17)  in 
Worms  3  Gefasse,  verschiedene 
Scherben,  I  Munze  (Nero,  Medaillon 
auf  die  Schliessung  des  Janustempels). 
Aus  Erbesbudesheim  eine  Aschen- 
kiste  aus  Stein  in  Form  einer  Urne 
mit  Standplatte. 

c)  An  frankischen  Altertu- 
mern: Inhalt  eines  Grabes,  gefunden 
bei  Pfiffligheim,  ostlich  des  Fried- 
hofes und  ndrdlich  derWestendstrasse, 
bestehend  aus  2  Gefassen,  1  Glas, 
1  Messer  und  Eisenbruchstucken.  Von 
ebendaher  (Pfeddersheimerstrasse)  aus 
einem  Plattengrabe  eine  Schnalle  aus 
Bronze.  Aus  WSllstein  ein  schdner, 
gut  erhaltener  Glasbecher. 

(Dr.  Koehl.) 

Mainz,    das    R3mi8Ch-6ermani8che  a» 
Centralmuseum  I  S.  268,   II  -IV,  VI 
—XXIV. 

Das  Romisch-Germanische  Zentral- 
museum  umfasst  bei  Abschluss  des 
Berichtsjahres  20976  Nachbildungen 
aus  Gips  oder  Metall.  Es  hat  dem- 
nach  im  Hinblick  auf  seinen  Bestand 
im  vorigen  Jahre  eine  Vermehrung 
um  396  Nachbildungen  aufzuweisen. 
Die  in  den  eigenen  Werkstatten  her- 
gestellten  Kopien  belaufen  sich  auf 
374  Nummern,  nur  22  Abgusse  wur- 
den  von  anderen  Museen  bezogen ;  — 
206  Originate  bezw.  Gruppen  von  Ori- 
ginalen  sind  teils  als  Gescbenke  den 
Sammlungen  einverleibt,  teils  im  Aus- 
tausch  oder  durch  Ankauf  erworben 
worden.    Es  wurden  also  im  ganzen 


Digitized  by  VjOOQlC 


450 


Museographie.  —  Mainz. 


602    Gegenstande     den    Sammlungen 
zugefiihrt. 

Noch  yot  einigen  Monaten  hatte  cs 
den  Anschein,  als  musste  die  Zahl 
der  in  diesem  Jahre  zur  Vermehrung 
der  Sammlungen  hergestellten  Nach- 
bildungen  infolge  der  gehauften,  zum 
grd88ten  Tell  unabweisbaren  Arbeiten 
anderer  Art,  hinter  dem  durchschnitt- 
lichen  Masse  des  Zuwachses  fruherer 
Jahre  wesentlich  zuruckbleiben.  Es 
waren  sowohl  die  von  fremden  Museen 
gemachten  Bestellungen  zahlreicher 
Kopien  und  Modelle,  als  auch  die 
Konservierung  und  Wiederherstellung 
von  Altertiimern,  die  einen  storenden 
Einfluss  auf  die  gewohnte  Tatigkeit 
der  Werkstatten  gewinnen  konnten. 
Vor  allem  ist  aber  die  Beihilfe  zur 
Rekonstruktion  der  10  m  hohen,  ganz 
mit  Skulpturen  bedeckten  Jupiter- 
saule  zu  nennen,  die  vor  einem  Jahre 
in  mehr  als  2000  Bruchstucke  zer- 
schlagen  in  Mainz  entdeckt  wurde 
und  nun  in  den  vereinigten  Samm- 
lungen der  Stadt  und  des  Altertums- 
vereins  Aufstellung  gefunden  hat.  Die 
Bedeutung  des  zu  den  wertvollsten 
Denkmalern  rOmischer  Bildnerei  in 
Deutschland  zahlenden  Monuments  ver- 
mag  die  aufgewendete  Zeit  vollauf  zu 
rechtfertigen.  Auch  die  dem  grossen 
Sandalenfund  von  Bonn  und  zahl- 
reichen  Altertiimern  aus  den  Museen 
von  Birkenfeld,  Freienwalde, 
Munchen,  Schwerin  und  Teplitz 
gewidmeten  Arbeiten  mussen  hier  in 
erster  Reihe  genannt  werden.  Ausser- 
dem  betatigte  sich  die  Hilfsbereit- 
schaft  des  Museums  fast  an  alien 
Gruppen  von  Altertiimern,  die  ihm 
zum  Zwecke  der  Nacbbildung  zuge- 
sandt  wurden,  so  dass  ein  sehr  realer 
Dank  fur  die  leihweise  Ueberlassung 
der  Originate,  durch  Konservierung, 
Reinigung  und  Erganzung  zahlreicher, 
wertvoller  Fundstiicke  abgestattet 
worden  ist. 

Die  Zusendung  von  Originalalter- 
tiimern,  mehrfach  Ergebnisse  gr6sserer 
Ausgrabungen,  erfolgte  durch  26  Mu- 
seen und  Vereinssammlungen.  Es  sind 
dies:  Die  Sammlung  des  historischen 
Vereins  fur  Schwaben  in  Augsburg, 
die  Sammlungen  der  historischen 
Vereine  in  Bielefeld.  Birkenfeld  und 
Burghausen  in  Oberbayern,  die  Pro- 
vinzial-Museen  in  Bonn   und   Kassel, 


das   stadtiscbe   Museum   in    Koblenz, 
die  Sammlung  der  anthropologischen 
Ge8ellschaft  in  Kdln,  die  Sammlungen 
der  historischen  Vereine  in  Franken- 
thal  (Pfalz),  Freienwalde  und  Giessen, 
das   archaologische   Institut   der  Uni- 
versitat    Heidelberg,     das    Saalburg- 
museum   in   Homburg   v.   d.   H,    die 
Gros8herzoglichen     Sammlungen     fur 
Altertums-  und  VClkerkunde  in  Karls- 
|  ruhe,   das    Grossherzogliche  Hofanti- 
quarium   in  Mannheim,   dis   Museum 
1  in  Miilhausen  in  Elsass,  die  prahisto- 
rischen    Sammlungen   des  Staates   in 
1  Munchen,    der   historische  Verein   in 
Oberlahnstein,  das  Museum  des  histo- 
|  rischen    Vereins    fiir    die    Pfalz     in 
Speier,  das  Grossherzogliche  Museum 
in  Schwerin,  die  Sammlung  der  Mu- 
1  seumsgesellscliaft  in  Teplitz,  das  Provin- 
i  zial-Museum  in  Trier,  das  nassauische 
Landes  -  Museum   in   Wiesbaden,   das 
I  Paulus-Museum   in    Worms   und    das 
1  Museum  des  Altertumsvereins  in  Xan- 
i  ten.    Ausserdem  stellten  zwOlf  Privat- 
sammler  grflssere  und  kleinere  Grup- 
pen  aus  ihren  Sammlungen   zur  Ver- 
fiigung,  meistens  veranlasst  durch  den 
|  Wunsch,    wissen8chaftliche    Auskunft 
,  iiber  ihre  Altertiimer  zu  erhalten  oder 
|  diesen  eine  sachkundige  konservierende 
I  Behandlung  zu  sichern. 

Wie  bemerkt,  hat  auch  die  Her- 
{ stellung  zahlreicher  Kopien  fur  aus- 
wartige  Museen  die  Werkstatten  stark 
in  Anspruch  genommen.  Das  lebens- 
grosse  Standbild  des  Legionars  wurde 
fiir  das  Germanische  Museum  der 
Harward-Universitat  in  Cambridge  in 
Amerika  geliefert,  die  kleinen  Stand- 
bilder,  ROmer  und  Franke,  erhielt  das 
Konigliche  Zeughausmuseum  in  Berlin. 
Eine  grosse  Gruppe  von  Nachbildungen 
vorgeschichtlicher  Altertiimer  wurde 
fiir  das  Reichsmuseum  in  Leiden  (Hol- 
land) hergestellt,  wahrend  die  in  den 
Originalstoffen  ausgefiihrten  Kopien 
der  zahlreichen  arztlichen  Instrumente 
unseres  Museums  dem  mediko  -  histo- 
rischen Institut  der  Universitat  Leip- 
zig geliefert  wurden.  Kleinere  Grup- 
pen von  Kopien  erbielten  noch  eine 
Reihe  von  Museen  und  Gelehrten, 
wie  die  prahistorische  Abteilung  des 
Museums  fur  Vdlkerkunde  in  Berlin, 
das  Museum  in  Teplitz,  das  Museum 
in  Halberstadt,  die  Staatssammlong 
in   Munchen,   Prof.    Dr.   Schulten    in 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Mainz. 


451 


Gdttingen,    Prof.    Schott,    Jena,    Dr. 
Schoetensack,  Heidelberg  a.  a. 

Wenn  trotz  der  wiederholten  and 
zuni  Teil  langdauernden  Unterbre- 
cbungen  die  Hauptaufgabe  der  Werk- 
st&tten,  Vermehnmg  der  Sammlungen 
dee  Museums,  in  immerbin  befriedigen- 
der  Weise  gelost  werden  konnte,  so 
ist  das  wohl  auf  das  Zusammenwirken 
gunstiger  Umstande  and  besonders 
auch  auf  die  vielseitige  Schulung 
unserer  Arbeitskrafte  zuruckzufuhren, 
die  eine  gegenseitige  Vertretung  im 
Notfalle  ermSglichte. 

Von  der  Vermehrang  der 
Sammlungen  durch  Nachbil- 
dungen  mOgen  folgende  Gruppen 
in  Kurze  hervorgehoben  werden: 

Aus  der  palaolithischen  Zeit: 
Zwei  Stucke  eines  Mam  mutknoc hens 
und  einer  Renn  tiers  tan  ge  aus  den 
Hdhlenfunden  bei  Steeten  an  der  Lahn 
(Museum  Wiesbaden),  die  Spuren 
menschlicher  Bearbeitung  aufzuweisen 
scheinen.  Eine  Lanzenspitze  aus  Feuer- 
stein  aus  dem  Ld6  bei  Ziegelhausen 
(Bezirksamt  Heidelberg,  Museum  Karls- 
ruhe). 

Aus  der  neolithischen  Periode: 
Die  Gruppe  des  Pfahlbauten-  und 
Michelsberger  Typus  wurde  be- 
reichert  durch  neue  Fundstiicke  von 
Frankenthal  (Museum  Frankenthal) 
und  Schierstein  (Privatbesitz) ;  die  des 
Schussenrieder  Typus  durch 
solche  von  Schussenried  (Museum 
Berlin)  und  vom  Michelsberg  (Museum 
Karlsruhe);  Typen  der  Mondsee- 
und  Laibacher-Gattung  sind  von 
der  Direktion  des  K.  K.  naturhisto- 
rischen  Museums  in  Wien  teils  schon 
geliefert,  teils  fur  nachste  Zeit  in 
Aussicht  gestellt.  die  Spiralkeramik 
erhielt  erganzendes  Vergleichsmaterial 
aus  Herbitz  (Bezirksamt  Aufiig)  und 
Leitmeritz  (BOhmen)  (Museum  Teplitz) ; 
die  Schnurkeramik  und  die 
Zonenbecher  durch  Funde  von 
verschiedenen  Orten  in  Bshmen  (Mu- 
seum Teplitz);  die  Stufe  der  Mega- 
lithgraber  Nordwestdeutsch- 
Iands  wurde  durch  einige  weitere 
Funde  aus  Privatbesitz  in  Zeven  in 
Hannover  erganzt.  Die  Hauptgat 
tungen  der  neolithischen  Entwicklungs- 
8tufen  Deutschlands  sind  nunmebr 
nahezu  in  Vollstandigkeit,  zum  Teil 
in  recht  stattlichen  Gruppen,  zur  An- 


schauung  gebracht ;  es  fehlen  nor  noch 
einige  eigenartige  Erscheinungen  Nord- 
ostdeatschlands,  eine  Lucke,  welche 
wir  in  den  nachsten  Jahren  ausfullen 
zu  kOnnen  hoffen.  Ist  diese  lucken- 
lose  Uebersicht  erreicht,  wird  es  sich 
hauptsacblich  darum  handeln,  die  fei- 
nere  Ausgestaltung  der  einzelnen 
Gruppen  zu  fdrdern,  wofiir  indes  auch 
jetzt  schon  manches  geschehen  ist. 

Die  Bronzezeit:  Fur  die  Veran- 
scbaulichung  dieser  Periode  liegen  die 
Yerhaltnisse  etwas  weniger  gunstig, 
weil  die  Kulturerscheinungen  in  den 
verschiedenen  Teilen  Deutschlands 
bereits  viel  grdssere  Mannigfaltigkeit 
und  die  Ausgrabungen  in  den  ein- 
zelnen Gebieten  weit  grdssere  Lucken 
als  fur  die  neolithische  Zeit  zeigen. 
Namentlich  die  Keramik  der  alteren 
Stufen  der  Bronzezeit  ist  in  unserem 
Museum  ziemlich  durftig  vertreten, 
wahrend  von  den  jiingeren  Phasen 
der  Bronzezeit  nach  den  verschieden- 
sten  Gesichtspunkten  bereits  reiche 
Materialien  vorhanden  sind.  Deshalb 
haben  wir  besonderes  Augenmerk  auf 
die  Keramik  jener  alteren  Stufen  „ 
gerichtet  und  durch  Nachbildung  zahl- 
reicher  sogenannter  geschnitzter  Ge- 
fasse,  deren  Verzierung  in  Wirklich- 
keit  aber  meist  durch  Eindrucke  von 
Stabchen  erfolgt  ist,  aus  der  Samm- 
lung  Nessel  in  Hagenau  und  den  Mu- 
seen  in  Stuttgart  und  Karlsruhe  (vgl. 
Altert.  uns.  heidn.  Vorz.  V,  32)  eine 
wichtige  Vergleichsgruppe  gewonnen. 
Aus  der  jungeren  Bronzezeit 
sei  erwahnt  ein  interessanter  Grab- 
fund  vom  Knopke  Hoog  auf  der  Insel 
Sylt  (Privatbesitz),  ein  Kurzschwert 
aus  Bronze  mit  Spuren  von  Harzein- 
lagen,  das  Ortband  mit  Holzresten, 
und  eine  Bronzespiralfibel,  ferner  ein 
Depotfund  mit  Tullenkelten,  Sichel, 
Meisselchen,  Ringen  von  Niederolm 
(Museum  Worms),  Gefasse  aus  dem 
Urnenfriedhoi  Libochowan  an  der  Elbe 
(Museum  Teplitz)  und  von  Dechsel  an 
der  Warthe  (Museum  K6ln). 

Hallstattzeit:  Aus  dieser  Pe- 
riode hat  das  Museum  im  vergangenen 
Jahre  nicht  gerade  umfangreiches, 
aber  bedeutsames  Material  erworben^ 
namentlich  durch  zahlreiche  Grab, 
hugelfunde,  welche  die  K6lner  anthro. 
pologische  Gesellschaft  bei  Thurn,  bej 
Dunwald   und    Troisdorf,    und   Guts. 


Westd.  Zeitschr.  f.  Gesch/a.  Kunst.    XXV,   IV. 


30 


Digitized  by  VjOOQlC 


452 


Museographie.  —  Mainz. 


besitzer  Rautenstrauch  auf  dem  Gute 
Birlinghoven  bei  Stieldorf,  Regierungs- 
bezirk  Koln,  ausgegraben  haben :  zahl- 
reiche  Urnen,  Napfe  und  Schalen, 
mehrere  Bronzeringe  ernes  mittleren 
Abschnittes  der  Hallstattzeit  (Brand- 
graber),  zum  Teil  von  Formen  und 
Verzierungen,  wie  sie  fur  die  bemal- 
ten  Hallstatt-Gefasse  Siiddeutschlands 
charakteristisch  sind.  Es  ist  dies  der 
ndrdlichste  Punkt,  an  welchem  die 
Ausstrahlungen  der  suddeutschen  Hall- 
stattkultur  in  noch  ausgepragterer 
Weise  bis  jetzt  zntage  getreten  sind, 
Erscheinungen,  die  ihre  nachsten  Pa- 
rallelen  in  Funden  des  Hundsrticks, 
des  Neuwieder  Beckens,  im  Lahntale, 
in  der  Rh6n  usw.  haben,  wahrend  die 
Fnnde  bei  Essen,  Bielefeld,  Duisburg 
usw.  schon  etwas  verblassteren  Hall- 
stattcharakter  zeigen.  Auch  von  den 
nenen  Erwerbungen  des  Museums  in 
Bielefeld  aus  der  Gegend  von  Bunde 
usw.  konnte  einiges  nachgeformt  wer- 
den.  Die  Hallstattkultur  Mittel-  und 
Siiddeutschlands  ist  jetzt  im  Museum 
ausgezeichnet  vertreten,  zum  Teil  bis 
in  ihre  feinsten  lokalen  Nuancierungen, 
dagegen  sind  die  gleichzeitigen  und 
anschliessenden  Kulturerscheinungen 
Nord-  und  Nordostdeutschlands  noch 
unvollstandig  zur  Anschauung  ge- 
bracht.  Funde  des  Lausitzer  Typus 
mit  seinen  Buckelgefassen  sind  zwar 
reichlich  vorhanden,  vielfach  auch  in 
Originalen,  dagegen  entbehren  die  des 
Aurither,  Gflritzer  und  Billendorfer 
Typus  noch  des  systematischen  Aus- 
baues,  der  die  chronologische  Ent- 
wicklung  in  gleicher  Weise  wie  die 
geographische  Verbreitung  zu  beriick- 
sichtigen  hat.  Indessen  sind  uberall  ent- 
wicklungsfahige  Anfange  vorhanden. 

Aus  der  La  Tene-Zeit  konn- 
ten  wir  nachbilden  weitere  charakteri- 
stische  Graberinventare  des  bekannten 
Mittel-La  Tene-Grabfeldes  von  Langu- 
gest  in  BShmen  (Museum  Teplitz), 
geschlossene  Grabfunde  der  Spat-La 
Tene-Zeit  mit  zahlreichen  Tongefassen 
aus  Hirstein  im  Hundsruck  (Museum 
Birkenfeld)  und  einige  Grabfunde 
aus  dem  Germanischen  Friedhof  von 
Altranft  bei  Freienwalde  (Museum 
Freienwalde).  Dieser  Abteilung  wird 
in  Zukunft  noch  grosse  Aufmerksam- 
keit  zu  widmen  sein,  namentlich  auch 
der  Hinteiiassenschaft  der  Germanen 


Norddeutschlands  aus  der  La  Tene- 
Zeit,  wiewohl  auch  hier  fur  verschie- 
dene  Gegenden  schon  recht  gates 
Material  vorliegt. 

Wenn  die  vorgeschichtliche  Abtei- 
lung bei  ihrer  reichen  Gliederung  and 
den  grossen  Zeitraumen,  die  sie  um- 
fasst,  naturlich  stets  den  grossten  Teil 
des  Zuwachses  beansprucht  und  auch 
diesmal  wieder  erhalten  hat,  so  konnte 
doch  auch  der  r5mischen  Abteilung 
in  diesem  Jahre  eine  an  Zahl  und 
Wert  bedeutende  Vermehrung  zuteil 
werden. 

Von  den  alteren  Gegenstanden  sind 
namentlich  fiinf  edle  Kelchgefasse  aus 
I  terra  sigillata  mit  figurlicheni  und 
I  ornamentalem  Schmuck  und  eine  Reihe 
Fragmente  von  gleicher  Art,  gefunden 
.  in  einer  Ziegelei  bei  Neuss  und  auf- 
bewahrt  in  der  Sammlung  des  Herrn 
'  Sels  in  Neuss,  zu  nennen.  Ein  gleich- 
ar tiger  Kelch  aus  dem  Eastell  Hof- 
heim  (Museum  Wiesbaden)  und  einer 
aus  dem  Museum  zu  Xanten  schliessen 
sich  dieser  Gruppe  von  Gefassen  an, 
die,  zum  Teil  von  italischen  Fabriken 
importiert,  zum  Teil  aus  gallischen 
Filialfabriken  stammend,  der  angustei- 
schen  Zeit  angehOren.  Die  WafFen 
sind  hauptsachlich  durch  die  Helme 
von  Sufflenheim  bei  Hagenau.  von 
Nimwegen  und  von  Miilheim  am  Rhein 
vertreten,  Fundstticke,  die  den  Typus 
des  Helms  der  Fusstruppen  in  aus- 
gepragtester  Form  aufweisen.  Drei 
Dolche  vom  Auerberg  in  Schwaben 
sind  durch  ihre  reiche,  in  Email  und 
Tauschierung  ausgefiihrte  Verzierung 
interessant.  Auch  ein  Militardiplom, 
das  in  Privatbesitz  in  Mainz  aufbe- 
wahrt  ist,  darf  als  eines  der  wichtig- 
sten  Fundstucke  hier  Erwahnung  tin- 
den.  Es  stammt  aus  dem  Jahre  78 
und  ist  dem  Reiter  Tertius  der  moe- 
sischen  Ala  erteilt.  Ein  aus  Rom  be- 
zogener  Gipsabguss,  der  einen  Teil  der 
Grabstelle  des  VEDENNIVS  wieder- 
gibt  zeigt  im  Reliefbild  eine  frnher 
nicht  richtig  gedeutete  Darstellung. 
ein  von  vorn  gesehenes  Wurfgeschiitz. 
Beach  tens  wert  als  Arbeit  romischer 
Provinzialkunst  ist  die  Apollostatue 
aus  Bronze,  gefunden  in  der  Nahe  des 
Domes  in  Speier.  Neben  solchem 
Serien  material  sind  geschlossene  Grab- 
funde der  romischen  Abteilung  nur 
in  geringerer  Zahl   zugefuhrt  worden. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Mainz. 


453 


Von  diesen  seien  erwahnt :  Funde  aus 
zwei  germanischen  Grabern  des  Grab- 
feldes  von  Kdrchow  in  Mecklenburg, 
bestehend  aus  Waffen  und  Geraten 
romischer  Herkunft.  Das  reiche  In- 
ventar  zweier  Graber  aus  der  Nekro- 
pole  von  Haeven  in  Mecklenburg,  i 
prachtige  Beigaben  an  Bronzegpfassen,  j 
Eimern,  Kellen  und  Seiern  vereinigend, 
fand  seine  Stelle  da,  wo  die  rflmische 
Abteilung  endigt  und  die  S am m lung 
der  Altertumer  aus  der  sogenannten 
Vdlkerwanderungszeit  sicb  an- 
schliesst. 

Dieser  letzten  im  vergangenen  Jahr 
nur  wenig  vermebrten  Abteilung  des 
Museums  wurde  der  durch  eine  statt- 
liche  Spatha  mit  silbernem  Scheide- 
beschlag  besonders  cbarakterisierte 
Fund  von  Teterow  in  Mecklenburg 
zugefuhrt.  Unter  den  ubrigen  fur 
diesen  Teil  der  Sammlung  gewonnenen 
Funden  seien  noch  eine  in  Hemmen- 
hofen  am  Bodensee  ?rhobene  Giirtel- 
schnalle  mit  dem  in  durcbbrocbener 
Arbeit  ausgefuhrten  Bild  eines  Greifen 
und  ein  Grabstein  von  dem  frankischen 
Friedhof  in  Niederdollendorf,  mit  der 
barbariscben  Darstellung  eines  mit 
dem  Skramasax  bewaffneten,  zwischen 
drachenartigem  Gewurm  stebenden 
Mannes,  genannt.  Aus  Schwabmiinch- 
hausen  stammt  ein  der  karolingischen 
Periode  angehdriges  reich  ausgestatte- 1 
tes  Grab  eines  Kriegers,  mit  dem  sein  i 
Streitro8s  begraben  ist ;  von  Pfiinz  in 
Bayer n  eine  Gruppe  von  Resten  iruh- ' 
mittelalterlicher,  wahrscheinlicb  sla- 1 
vischer  Tongefasse.  I 

Auch  die  Vermehrung  des  RSmisch- 1 
Germanischen  Zentralmuseums  an  Ori- i 
ginalen  durch  Geschenke  und  Ankaufe  j 
war  wieder  eine  recht  betrachtlicbe.  j 
Die  wiederholten  Bitten,  die  wir  an  . 
die  Vorstande  deutscher  und  fremder 
Museen  richteten,  dem  Zen tral  museum  I 
Dubletten  von  Altertumern,  charak- 1 
teristische  Scherbenproben  usw.  ihres  j 
Gebietes  zur  Vertugung  zu  stellen,  j 
linden  immermehr  dankenswerte  Be- ; 
rticksichtigung.  Diese  Originale  tragen  | 
nicht  wenig  dazu  bei,  manche  fiihl- i 
baren  Liicken  des  Nachbildungsmate- 
rials  wenigstens  teilweise  auszufullen. 
Im  ganzen  sind  es  iiber  200  Nummern,  I 
wobei  die  einzelnen  Nummern  nicht  | 
selten  ganze  Gruppen  bezeichnen.        | 

Aus  Deutschland  erhielten  wir : 


1.  Tongefasse  aus  bronzezeitlicben 
Steinkistengrabern  bei  Jungen  und 
Sampohl  in  Westpreussen  sowie  eine 
Kollektion  slavischer  Scherben  von 
Rehden,  Osterwick.  Bob  ran,  Lemberg, 
Teerboden  und  Sakrau  in  West- 
preussen, geschenkt  von  Herrn  Haupt- 
mann  Mattes  in  Graudenz;  2.  eine 
Anzahl  Tongefasse  aus  Grabhtigeln 
und  Urnenfeldern  der  Hallstattzeit 
von  Gottmadingen,  Malspiiren  und 
Rielasingen  in  Baden,  geschenkt  von 
der  Direktion  der  Grossherzoglichen 
Sammlungen  fur  Altertums-  und  Vol- 
kerkunde  in  Karlsruhe  durch  Herrn 
Geh.  Rat  Wagner;  3.  eine  Maeander- 
urne  aus  Ferchewar  bei  Brandenburg, 
Geschenk  von  Herrn  Prof.  Dr.  Kos- 
s  i  n  n  a  in  Berlin ;  4.  eine  Gruppe  von 
Scherben  aus  dem  Urnenield  von 
Korchow  in  Mecklenburg,  geschenkt 
vom  Museum  in  Schwerin  durch  Herrn 
Prof.  Dr.  B  e  1  z ;  6.  eine  Anzahl  Funde 
aus  frankischer  Zeit  aus  den  Rhein- 
landen.  Weitere  Schenkungen  deut- 
scher Funde  sind  von  einer  Reihe  von 
Museen  in  Aussicht  gestellt. 

Aus  fremden  Landern  wurde  fol- 
gendes  Yergleichsmaterial  teils  durch 
Kauf,  teils  durch  Schenkung  ge- 
wonnen : 

1.  aus  Ae  gyp  ten:  a)  eine  Anzahl 
neolithischer  Feuersteinlanzen,  Pfeil- 
spitzen,  Schabern,  Pfriemen  usw.  aus 
Fayum,  geschenkt  von  Herrn  Seton- 
Karr  in  London  durch  die  Vermitt- 
lung  von  Herrn  Dr.  Schoetensack 
in  Heidelberg;  b)  einige  koptische 
Stoffe  mit  interessanten  figiirlichen 
Darstellungen ; 

2.  aus  Griechenland  und  von 
denlnseln:  a)  grdssere  Kollektion 
wertvollen  neolithischen  Scherben- 
materials  aus  Thessalien,  mykenische 
und  geometrische  aus  Mykenae,  Argos, 
Aegina,  Athen.  Scherben  jtingerer 
Zeit  aus  BoOtien  usw.,  geschenkt  von 
der  Direktion  des  Nationalmuseums 
in  Athen;  b)  eine  Sammlung  charak- 
teristischer  Scherben  aus  Troja,  My- 
kene,  von  den  Inseln,  namentlich  Melos 
und  Kreta.  geschenkt  von  Prof.  Dr. 
Kdrber- Mainz;  c)  eine  Anzahl  neo- 
lithischer Scherbei  aus  Thessalien, 
mykenischer  aus  Kreta  usw.,  geschenkt 
von  Prof.  Dr.  Wolters  in  Wiirzburg; 
d)  eine  Kollektion  ganzer  Gefasse 
der  mykenischen  und  Dipylongattung, 

30* 


Digitized  by  VjOOQlC 


454 


Museographie.  —  Mainz.  —  Kreuznach. 


protokorinthische  usw.,  auch  zwei 
megarische  Becher,  and  einige  Bronze- 
gegenstande  aus  Griechenland  und 
von  den  Inseln. 

3.  Aus  Ungarn:  Eine  Gruppe  von 
Gefassen  und  Bronzen  verschiedener 
Perioden. 

4.  Aus  It  alien:  a)  aus  Sardinien: 
Kopf  eines  Bronzefigurchens,  geschenkt 
yon    Herrn    Dr.    Deninger-Mainz, 

Seine  Anzahl  verzierter  bucchero- 
efasse  und  ein  Eisenschwert  in 
Bronzescheide  aus  Mittelitalien. 

Die  Aufstellung  des  im  Lauf  des  Jah- 
res  erfolgten  Zuwachses  war  wiederum 
zum  grossen  Teil  unmSglich.  Im  Ver- 
lauf  des  Sommers  kdnnen  zwar  in 
dem  jetzt  restaurierten  Teile  des  kur- 
furstlichen  Schlosses  die  neuen  Bureau- 
und  Ausstellungsraume  bezogen  wer- 
den;  dagegen  sind  samtliche  ubrigen 
AusstelluDgssale  des  Rdmisch-Germa- 
nischen  Zentralmuseums  zu  raumen, 
da  dieser  Teil  des  Schlosses  nunmehr 
der  Restaurierung  unterzogen  wird. 

Die  Sammlung  von  photogra- 
phischen  und  zeichnerischen 
Aufnahmen  wich tiger  Denkmaler 
und  Altertumsgegenstande  hat  sich 
vermehrt  durch  zahlreiche  Geschenke, 
so  von  Prof.  Dr.  Brunsmid,  Direk- 
tor  des  kroatischen  Nationalmuseums 
in  A  gram,  und  von  Dr.  v.  Rad- 
Augsburg  Photographien  romischer 
und  merowingischer  Helme,  von  G. 
M.  Kam-Nimwegen  und  Biirgermei- 
ster  Staatsrat  N  e  s  8  e  1  -  Hagenau  Photo- 
graphien zahlreicher  Gegenstande  ihrer 
Sammlungen,  von  Dr.  G.  Karo-Bonn 
Photographien  der  seltenen  Kollektion 
Goluchow  (FrOhner),  von  Oberbiirger- 
meister Leinweber- Bernburg  Photo- 
graphien von  Gegenstande n  der  dor- 
tigen  Sammlung,  von  Architekt  Tho- 
mas in  Frankfurt  Zeichnungen  von 
Ringwallen,  von  Baurat  Winkler 
in  Kolmar  Zeichnungen  elsassischer 
Funde,  von  Prof.  Dr.  J.  Wiibrand- 
Bielefeld  Photographien  von  Urnen 
des  dortigen  Museums,  ferner  Photo- 
graphien oder  Zeichnungen  von  den 
Direktionen  der  Museen  in  Berlin 
(Volkermuseum),  Darmstadt,  Karls- 
ruhe, Metz. 

Fuhrungen  und  Vortrage  im 
Museum  haben  wieder  zahlreiche  statt- 
gefunden,  zum  Teil  mit  freundlicher 
Unterstiitzung   der   Herren   Kdrber, 


Neeb  und  Wallau,  so  L  fur  eine 
Anzahl  Studenten  der  Univereitaten 
Bonn,  Gieasen;  2.  mehrere  Klassen 
hieaiger  und  auswartigerMittelschulen; 

3.  den  hessischen  Landeslehrerverein; 

4.  funf  zusammenhangende  Vortrage 
fur  den  Bezirkslehrerverein  Mainz, 
Stadt  und  Land;  5.  den  Ausschuss 
fur  Yolk8vorle8ungen  in  H6chst; 
6.  Vortrag  und  Fuhrung  fur  die  Volks- 
akademie  in  Russelsheim ;  ferner  hielt 
Direktor  Schumacher  einen  Vor- 
trag im  Volk8bildungsverein  Alzei 
iiber  „Alzei  zur  Romerzeit*'. 

Von  den  „Altertumern  unserer 
heidnischen  Vorzeit*'  wurde  in 
diesem  Jahre  Heft  5  und  6  des  V. 
Bandes  ausgegeben ;  Heft  7  ist  in  Vor- 
bereitung.  Von  der  neuen  gemein- 
samen  Zeitschrift  des  ROmisch-Germa- 
nischen  Zentralmuseums  und  des  Main- 
zer  Altertumsvereins  wird  der  erste 
Band  zu  Beginn  des  Sommers  er- 
scheinen. 

Direktor  Schumacher  nahm  teil 
an  dem  Verbandstag  der  nordwest- 
deutschen  Altertumsvereine  in  Mini- 
ster in  Westfalen,  Direktor  Li n den- 
se hmit  an  der  Generalversammlung 
des  Gesamtverein8  der  deutschen  Ge- 
schichts-  und  Altertumsvereine  in  Bam- 
berg; ersterer  besuchte  eine  Anzahl 
rheinischer,  letzterer  mehrere  Schwei- 
zer  Museen.  Dr.  Rein e eke  hatte 
einen  sechsmonatlichen  Urlaub  zur 
Teilnahme  an  den  Ausgrabungen  der 
bayerischen  Akademie  der  Wissen- 
schaften  bei  Orchomenos  und  fur  eine 
griechische  Studienreise ;  er  ist  auch 
Mitarbeiter  an  dem  Werke,  welches 
die  Ergebnisse  jener  Grabungen  dar- 
stellen  soil. 
K.Schumacher.  L.  Lindenschmit. 

Rheinprovinz. 

Kreumacn,  Antiquarisch-Historlacbor  76 
Verein  I  S.  261,  V,  VIII,  XI— XXIV. 

A.  Erwerbungen:  1)  R6m.  Silber- 
munze  des  2.  Jahrhunderts  n.  Chr., 
am  Fuss  des  Rheingrafenstein  gefun- 
den,  und  kleine  rftmische  Scherben- 
reste,  zwischen  dem  Rheingrafenstein 
und  der  Alsenzmundung  gefunden. 
(Rom.  Kupfermunzen  des  2.,  3.  und 
4.  Jahrhunderts,  in  derselben  Gegend, 
am  Abhang  des  Luitpoldfelsens  nach 
der  Alsenzmundung  zu  gefunden,  blie- 
ben  im  Besitz  von  Herren  in  Munster 


Digitized  by  VjOOQlC 


Mu8eographie.  —  Kreuznach.  —  Birkenfeld. 


455 


a.  St).     Em   Beweis  yon   rSmischer 
Niederla88ung  an  diesen  Stellen. 

2)  Pferdekopf  und  Reiterbeine,  viel- 
leicht  Reste  eines  reitenden  Jupiter, 
gehmden  im  Garten  dee  H.  Miiller, 
nahe  beim  Kastell,  bei  den  in  der 
Erde  stehenden  Mauern  eines  r6mi- 
schen  Hauses. 

3)  4  Gartnerurkunden  des  17.  und 
18.  Jahrhunderts  und  1  Messerschmied- 
urkunde  des  18.  Jahrhunderts. 

4)  Notarielle  Akte  aus  der  franz. 
Zeit  Kreuznachs  1804/12. 

5)  Sporn  und  Gabel  aus  dem  17. 
und  18.  Jahrhundert. 

6)  FranzOs.  5  Litermass  aus  Kreuz- 
nachs  franz.  Zeit. 

7)  Kriegsdenkmunzen  von  1813  bis 
1871. 

8)  Simmersche  und  franzosische 
Silbermunzen. 

9)  Biicher,  Karten  und  Bilder,  die 
sich  auf  Kreuznach  beziehen. 

B.  Ausgrabungen.  Im  Auftrage  des 
A.-H.  V.  untersuchte  der  Unterzeich- 
nete  im  Okt.  und  Nov.  die  dstliche 
Mauer  des  Kastells.  Der  Bericht  iiber 
Mauer  und  Graben,  sowie  die  Funde 
von  *ViergOttcrsteinen  und  Saulen- 
trommeln  erscheint  in  den  Bonner 
Jahrb.  (0.  Kohl.) 

73a  Birkenfeld,  Sammlung  dee  Vereins 
fur  Altertumekwide  im  FOrstentum 
Birkenfeld  III,  IV,  X,  XI,  XIII— XV, 
XVII,  XVIII,  XXIII,  XXIV. 

Sommer  1905  bis  Oktober  1906. 
I.  Unternehmungen.  1)  Im  Sommer 
1905  wurde  auf  dem  Friedeberg  bei 
Hirstein  ein  Anfang  mit  der  Unter- 
suchung  der  dort  beobacbtcten  Hugel 
und  wallartigen  Erdschwellungen  ge- 
macht ;  vgl.  den  Bericht  Korrbl.  XXV, 
42.  —  2)  In  demselben  Sommer  wur- 
den  auf  dem  Banne  von  Meckenbach 
bei  Birkenfeld  im  Privatschalwaldbe- 
zirk  „Auf  dem  Buhl  in  Sangb5sch" 
Hugelgraber  gefunden  und  eins  der- 
selben  gettffnet.  Die  darin  gemachten 
Funde  tragen  Frtih-La  Tenecharakter; 
s.  den  Bericht  Korrbl.  XXV,  43.  — 
3)  Im  Herbste  1905  stellte  der  Unter- 
zeichnete  bei  Algenrodt  in  der  Nahe 
von  Idar  im  Staatswalde  „Heiden- 
waldchen"  einige  Hugelgraber  fest; 
s.  Bericht  Korrbl.  XXV,  52.  —  4)  Im 
Flurbezirk  „Schwarzenbach"  bei  Algen- 
rodt wurden  die  geringen  Reste  des 
Fundaments  eines  massiven  Gebaudes 


aus  der  mittleren  oder  spateren  r5- 
mischen  Kaiserzeit  blossgelegt;  Be- 
richt Korrbl.  XXV,  52.  —  5)  Auf  der 
„Brachu  bei  Bosen  legte  der  Unter- 
zeichnete  Pfingsten  1906  die  Funda- 
mente  von  Gebauden  aus  dem  14.  Jahr- 
hundert frei  und  machte  dabei  Funde, 
die  besonders  fur  die  Geschichte  der 
Keramik  unserer  Landschaft  von 
Wichtigkeit  sind.  Der  Bericht  iiber  die 
Ausgrabung  erscheint  im  Korrbl.  1907. 

II.  Vermehrung  der  Sammlung. 
1)  La  Tenezeit:  Aus  dem  Heiden- 
waldchen  bei  Algenrodt  ein  geschlosse- 
ner,  unverzierter  Armring  aus  Bronze 
von  kreisrundem  Durchschnitt.  —  Aus 
einem  Hugelgrab  „Auf  dem  Buhl  bei 
SangbSsch"  bei  Meckenbach  1  schwert- 
artiges  Messer  aus  Eisen,  eine  grosse 
Urne  von  Frtih-La  Tenecharakter,  ein 
Napf  u.  a.  (Bericht  und  Abbildung 
Korrbl.  XXV,  43). 

2)  Spat-La  Tenezeit:  VomKriegs- 
hubel  bei  Hirstein  aus  Grab  VI  zusam- 
men  mit  einer  Fib  el  vom  Nauheimer 
Typus  folgende  Tongefasse,  die  in  der 
Werk8tatte  des  Romisch  -  Germani- 
schen  Central  -  Museums  zu  Mainz 
zusammengesetzt  wurden  (s.  Abb.  4): 
a)  Auf  der  TOpferscheibe  hergestellt 
2  Schiisselchen  von  braunroter  bzw. 
grauer  Farbe  mit  flachem  Standring, 
6,2  bzw.  7,5  cm  hoch  bei  13,8  und 
'  15,5  cm  Miindungsweite.  Der  Rand 
I  ist  nach  innen  abgeschragt,  aussen 
eingeschnurt  (No.  8  u.  12).  Eine 
Urne  aus  graublauem,  rotgebranntem 
Ton  mit  der  fur  die  Spat-La  Tenegefasse 
charakteristischen  Bodenfurche  (siehe 
Baldes,  Hugelgraber  S.  43  u.  Taf.  IV, 
31),  16  cm  hoch,  19  cm  weit;  die 
Urne  ist  unter  dem  wulstigen  Miin- 
dungsrand  etwas  eingezogen  (No.  7). 
Eine  Schiissel  aus  grauschwarzem  Ton 
ohne  Standboden,  aber  mit  flacher, 
omphalosartiger  Bodenvertiefung,  13,5 
cm  hoch  und  22  cm  weit.  Der  Ge- 
fassrand  wie  bei  den  Schiisselchen 
Nr.  8  und  12  (No.  5).  Eine  fast 
kugelfSrmige  Urne  aus  graublauem, 
chokoladebraun  gebranntem  Ton,  ohne 
Hals,  der  nur  durch  eine  geringe  Ein- 
schniirung  unter  der  engen  Gefass- 
miindung  angedeutet  ist,  23  cm  hoch 
und  breit  (No.  1).  Eine  kleine,  kugel- 
formige,  rotlichbraune  Urne  mit  Bo- 
denfurche, ohne  Hals,  16  cm  hoch, 
20  cm  breit  (No.  13).     Eine  Flasche 


Digitized  by  VjOOQlC 


456 


Museographie.    —  Birkenfeld. 


ans  rOtlichbraunem  Ton,  34,5  cm  hoch 
(No.  3).  Eine  becherfSrmige  Vase 
aos  braungelbem,  feinem  Ton,  aussen 
chokoladenbraun ,  mit  Bodenfurcbe 
and  abgerundetem,  etwas  einwarts  ge- 
wdlbtem  Miindungsrand,  27  cm  hoch. 


u.  a.  (Korrbl.  XXV,  52).  —  Inbalt 
eines  Branderabes  in  Sandsteinkiste 
vom  „Pfuhlu  bei  Griebelschied :  Tasse 
aus  terra  sUillata  ohne  Stempel, 
Kriigelchen  aus  feinem,  hellsrauem 
Ton,    Bruchstiicke    eines    gefirnissten 

4  ')  6 


10 

Abb.  4 


11 


12 


13 


Das  Gefass  ist  ganz  gleich  einem  in 
Hiittigweiler  (Kreis  Ottweiler)  gefun- 
denen,  s.  Hettner,  Illustrierter  Fiihrer 
S.  129  und  Abb.  S.  128,  8  (No.  4). 
b)  Von  Hand  gcformte  Gefasse :  3 
Napfe  mit  einwarts  gewolbtem  Rande 
(No.  9—11).  Ein  roher,  dickwandiger 
Topf aus  schlechtgeschlammtem,  grau- 
blauem,  schmutzigrot  gebranntem  Ton 
mit  abgeplattetem  Rande,  14,5  cm 
hoch  (No.  2).  Der  Rand  eines  grossen, 
dickwandigen  Vorratsgefasses  und  an- 
dere  Bruchstiicke  (No.  6).  Der  In- 
halt  des  Grabes  wurde  durch  das 
Ehrenmitglied  der  Vereins ,  Herrn 
Hamm  -  Hirstein,  geborgen  und  der 
Sammlung  uberlassen. 

3)  Spateste  La  Tenezeit  bzw. 
friihromische  Zeit:  Vom  Friede- 
berg  bei  Hirstein  Scherben  von  roher 
La  Teneware,  rtfmischen  Kriigen  und 
Amphoren  (Korrbl.  XXV,  42). 

4)  Romische  Zeit:  Von  einem 
Begriibnisplatze  beim  israelitischen 
Friedhofe  zu  Sotern  1  Tasse  schlech- 
tester  Terraimitation  und  Scherben 
von  Gefilssen.  —  Aus  den  Fundamen- 
ten  des  Gebiiudes  in  „Schwarzenbach" 
bei  Algenrodt  Reste  von  Tongelassen 
Uernchens  und  eines  getirnissten  Fal- 


tenbechers.       Die    Tasse     ist    gleich 
iKoenen,    Gefasskunde    Taf.    XIV,  11, 
I  aber  zeitlich  spater,  denn  der  Stand- 
ring  ist  nach  innen  abgeschragt.     Die 
I  zu  dem  Funde  gehorige  Urne  gehort 
i  schon  seit  langerer  Zeit  der  Sammlung 
!  an  (s.  Korrbl.  XVIII,  10).    Es  ist  eine 
i  Henkelurne   nach  Art   der  von  Schu- 
macher in  den  Altertiimern  u.  h.  Vz. 
,  V,    Taf    29    zusammengestellten    und 
steht  in   ihrer  Formen^ebung   in    der 
I  Mitte  zwischen   den  beiden  bei  Trier 
gefundenen  Nr.  507  u.  510.    Das  Grab 
gehort     nach    allem     dem    Ausiiange 
der    Antoninenzeit    an.      Die    Fund- 
gegenstiinde    erhielt    der    Unterzeich- 
nete    von    Herrn    Lehrer    Barthelma- 
Griebelschied. 

5)  Mittelalter:  Aus  den  Grund- 
mauern  eines  Gebaudes  auf  „der 
Brach"  bei  Boson  von  Eisen  ein 
Schwert,  Wirtschafts-  und  Hausge- 
rate,  von  Ton  eine  Anzahl  Gefasse, 
besonders  Kugelt5pfe  und  Ausguss- 
topfe,  2  Trierer  Silbermiinzen  der 
Erzbischofe  Balduin  und  Boemund. 
Der  Fund  gehort  dem  14.  Jahrh.  an. 
(Bericht  mit  Abbildungen  erscheint  im 
Korrbl.  1907.) 

6)  Neuere    Zeit:     Ein     eiserner 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Birkenfeld.  —  Saarbriicken.  —  Trier. 


457 


77 


Kessel,  gef.  bei  den  Gnndmauern  des 
Pfarrhauses  auf  Burg  Birkenfeld,  aus 
dem  Anfang  des  17.  Jabrh.  —  Bine 
gusseiserne  Ofenplatte  von  Schmis- 
berg  aus  dem  Jahre  1720  mit  einer 
Darstellung  der  Hochzeit  von  Cana.  — 
2  0  fen  plat  ten  aus  dem  Pfarrhaus  von 
Niederbrombach,  die  eine  mit  einer 
Darstellung  aus  dem  Leben  des  Elias, 
beide  geschenkt  von  Herrn  Hermann 
Wild-Idar.  —  Ein  kleiner,  sitzender 
Lowe  aus  Gusseisen  von  Nobfelden. 
—  Ein  starker  Fingerring  aus  Silber 
mit  Metzgerwappen,  gef.  bei  Bergen 
and  gescbenkt  von  Herrn  Forster 
Henn-Bergen.  —  Ein  grosser,  reich 
vprzierter  Schlitten  aus  dem  Ende  des 
18.  Jahrhunderts,  geschenkt  von  Frau 
Forstmeister  Em  rich.  —  Eine  Gold- 
wage,  geschenkt  von  Tertianer  Gold- 
scbmidt  -  Birkenfeld.  —  Ein  Mass- 
krug  aus  Steingut,  von  demselben.  — 
Eine  Lanzenspitze ,  gef.  in  einem 
Acker  im  „Langenfeldu  bei  Birken- 
feld, gescbenkt  von  Herrn  Wirt  Meyer- 
Dienstweiler.  —  Brucbstuck  eines 
Taufsteins  (?),  gef.  bei  der  Heiligen- 
bbscber  Kirche,  geschenkt  von  Herrn 
W.  Veeck  jun.  -  Schwollen.  —  Eine 
gusseiserne  Ofenplatte  mit  Wappen, 
geschenkt  von  Gebriider  Naher-  Bir- 
kenfeld. —  Eine  Backform  aus  Stein, 
geschenkt  von  Herrn  R.  Bruch-Dienst- 
weiler.  —  Eine  Medaille  des  heiligen 
Georg,  geschenkt  von  Herrn  Verwalter  ' 
Nieten-Briicken.  —  Eine  reiche  Aus-  I 
wahl  von  Pfalz  -  Birkenfeldischen  und 
Oldenburgisch-Birkenfeldischen  Mun-  I 
zen  und  Medaillen,  gesammelt,  zusam- 
mengestellt  und  geschenkt  von  unserem  | 
Vereinsmitsjlied  Jos.  Levy-Brussel. 

(Baldes.)    I 

Saarbriicken,  historisoher  Verein  fiir ' 
die  Saargegend  I  S.  258,  II,  III,  V — 
VIII,  XIV -XIX,  XXII-XXIV.  | 

Die  antiquarische  Sammlung  wurde 
nicht    wesentlich    vermehrt.      Lehrer  | 
Hecker  -  Saarbriicken  schenkte  einige  I 
bei   Bleialf  gefundene   Miinzen   Kon- 
stantinischer   Zeit,    Herr   P.   Paul-Ei-  i 
weiler    einige    bei   Hellenhansen    ge-  ' 
fundene    romisch^    Miinzen   (Hadrian, 
Faustina  I    und   Alexander   Severus).  I 
Der  Verein  kaufte  ein  irdenes  Kriig- 1 
lein,    das    mit  Topfscherben    an    der- 
selben  Stelle  gefunden  wurde.  —  Die  I 
Waffensammlung  wurde  durch  Ankauf . 
von    Originalen     und   Nachbildungen ' 


erganzt.  Der  verstorbene  Admiral 
Karcher,  ein  geborener  Saarbriicker, 
hinterliess  dem  Verein  eine  reich- 
haltige  von  ihm  selbst  auf  den  Siid- 
seeinseln  erworbene  Waffensammlung. 
(Ruppersberg.) 

Trier,  Provinzialmuseum  I   S.  269  80 
IL-XXIV. 
1.  April  1905  bis  zum  31.  Marz  1906.. 

Schon  wieder  hat  im  Berichtsjahre 
der  Tod  das  Provinzialmuseum  in  Trier 
seines  Leiters  beraubt.  Dr.  Hans 
Graeven,  der  erst  am  1.  April  1903 
die  Geschafte  iibernommen  hatte,  war 
schon  geraume  Zeit  leidend,  als  er 
Anfang  Juli  erneut  Urlaub  nehmen 
musste,  um  sich  einer  schweren,  leider 
erfolglosen  Operation  zu  unterziehen. 
Am  4.  November  erldste  ihn  der  Tod. 
Der  Verlust,  den  das  Museum  durch 
den  Hingang  eines  Mannes  von  seinen 
reichen  Eenntnissen  und  seiner  Ar- 
beitskraft  erlitten  hat,  und  der  Schaden, 
den  der  wiederholte  Wechsel  in  der 
Leitung  des  Museums  mit  sich  bringen 
muss,  werden  sich  noch  oft  genug 
fuhlbar  mrchen.  Immerhin  war  es 
dadurch,  dass  die  Provinzialverwaltung 
schon  Anfang  Juli  eine  Stellvertretung 
einrichtete,  mOglich,  die  Geschafte 
ohne  Stockung  weiter  zu  fuhren.  Zu 
der  Stellvertretung  wurde  der  Bericht- 
erstatter  aus  Wiesbaden  berufen,  vom 
1.  Februar  ab  wurde  ihm  die  Stelle 
des  Direktors  iibertragen. 

Unternehmungen.  Von  grSsseren 
Unternehmungen  des  Museums  wurde 
in  der  Stadt  Trier  die  Beobach- 
tung  derKanalisation  undanderer 
Gelegenheiten,  die  Kenntnis  der  Topo- 
graphie  des  rdmischen  Trier  zu  er- 
weitern,  in  der  bisher  iiblichen  Weise 
fortgesetzt.  Es  wurden  in  diesem 
Jahr  nur  3  Kanalstrecken  ausgefiihrt, 
die  samtlich  so  gelegen  waren,  dass 
sie  keine  nimischen  Reste  ergeben 
konnten.  Die  Beobachtung  der  An- 
schliisse  der  Hauser  an  die  Strassen- 
kanale  war  etwas  erfolgreicher.  R6- 
mische  Mauern  und  r6mische  Strassen 
wurden  mehrfach  beriihrt  und  vervoll- 
standigten  den  Stadtplan,  ohne  ihm 
wesentiiche  neuo  Ziige  hinzuzufiigen. 
Auf  dem  Kornmarkte  wurde  an  der 
romischen  Strasse  wieder  eine  Haus- 
vorhalle  konstatiert.  Der  Anschluss 
der  Basilika  an  das  Kanalnetz  schnitt 
mehrere   Mauern    und   einen  Abzugs- 


Digitized  by  VjOOQlC 


458 


Museographie.  —  Trier. 


kanal,  die  verschiedenen  Period  en  an- 
gehOrten.  Noch  unter  ihnen  lag  ein 
einfach  gemustertes  Mosaik,  das  ge- 
zeichnet,  aber  nicht  gehoben  wurde. 
Die  Funde  waren  entsprechend  der 
nicht  sehr  ausgedehnten  Tatigkeit 
weniger  zahlreich  (Inv.  8585—8602) 
und  abgesehen  von  einem  Saulenkapital 
yon  geringerer  Bedeutung. 

Die  Hauptarbeit  der  Techniker  er- 
streckte  sich  wiederum  darauf,  alle 
gefundenen  Reste  von  rdmischen 
Mauern,  S  trass  en  und  Kanalen  im 
Massstab  1  :  100  aofzutragen  und 
mehrfarbig  darzustellen,  eine  Arbeit, 
au8  der  ein  moglichst  grosser  und  ge- 
nauer  Plan  des  rSmischen  Trier  zu- 
sammengestellt  werden  soil  als  Haupt- 
ergebnis  der  Kanalisationsbeobachtung. 
Das  Auszeichnen  aller  Aufnahmen  in 
diesem  grossen  Massstabe  hat  noch 
nicht  ganz  beendet  werden  konnen, 
weil  im  Winter  die  Arbeitskrafte  ander- 
weitig  durch  die  unerwartet  grossen 
Funde  in  St.  Mathias  in  Anspruch  ge- 
nommen  warden. 

Eine  wertvolle  Erganzung  der  Kana- 
lisationsbeobachtungen  brachte  in  den 
Monaten  Juli  bis  Januar  der  Neubau 
eines  Bahnhofs  flir  die  Haltestelle 
Trier-Siid,  wobei  ein  grSsseres  Ge- 
biet  im  Siidwesten  der  Stadt  tiefer 
gelegt  werden  musste.  Es  wurden  da- 
durch  einmal  zusammenhangende 
Reste  von  Hausern  r6mischer  Zeit 
freigelegt,  freilich  nur  in  den  untersten 


Fundamenten,  die  alle,  bevor  sie  yer- 

nichtet  werden  mussten,  sorgfaltig  auf- 

genommen    und   verzeichnet  wurden, 

andererseits    konnte    der    Zug    einer 

Strasse  auf  eine  Strecke  von  ca.  100  m 

verfolgt   werden.    Dabei  fanden  sich 

die    .  schon    bekannten     Pfeiler    von 

I  Hauservorhapen    in    gr5sserer    Zahl. 

,  In  den  Hdfen  wurden  mehrere  Brunnen 

'  gefunden,  einer  davon,  leider  ohne  be- 

I  sondere     Ergebnisse,      auch     ausge- 

I  8chachtet.     In  den  Hausergrundrissen 

I  kreuzen  sich  2  Perioden  in  auffallender 

|  Weise.     Es  schien,  dass  diejenige,  die 

,  dem   sonst  beobachteten  Strassenplan 

sich  anpasste,  die  altere  ist. 

1      Die  Funde,  die  hier  gemacht  wurden, 

boten    das    ubliche    Bild;    von    Ver- 

zierungen  der  Hauser  nur  wenige  Stuck- 

fragmente,  wenige  vollstandige  Gefasse, 

Lampen  u.  a.  Reste  von  Hausrat,  zahl- 

'  reiche  Sigillata-Gefassbdden  mit  Stem- 

|  peln,    einige    gestempelte   Amphoren- 

:  henkel.    Erwahnt  seien  eine  fragmen- 

tierte  Lampe  in  Gestalt  eines  Schiffes, 

eine  Scherbe  mit  einem  plastisch  auf- 

gelegten  Bukranion  verziert,  eine  andere 

mit  einem  erotischen  Medaillonbild,  ein 

I  zu  einer  Pfeife  benutzter  Tierzahn; 

vor  allem   aber  zwei  bemerkenswerte 

Stiicke  unter  den  Bronzen :  ein  Lampen- 

I  trager  (?)  in  Form  eines  Delphins  und 

ein  Bronzetafelchen  mit  Inschriften  auf 

beiden  Seiten  (Abb.  5). 

Die   Tafel   ist   ein   Unicum.     Nach 
:  Auskunft,    die    Gehr.  Biicheler-Bonn 


Abb.  :> 


Digitized  by  VjOOQlC 


Mn8eographie.  —  Trier. 


459 


und  Prof.  Rostowzew-Petersburg  ver- 
dankt  wird,  war  sie  bestimmt,  bei 
einer  Verteilong  vermutlich  von  Geld 
an  das  arme  Yolk,  die  Cossius  Ursulas, 
der  magister  vici  Seniae  leitete,  yon 
einem  Bewohner  der  Senia-Strasse,  ab- 
gegeben  zu  werden,  der  sich  dadurch 
fur  den  Empfang  des  Geldes  legiti- 
mierte.  Die  Ruckseite  enthalt  die 
Strafbestimmung  fur  den  Yerlust  der 
Tessera  (anders  v.  Domaszewski,  Wd.  Z. 
Korrbl.  1907,  No.  1/2,  1}. 

Fur  die  Topographie  aes  romischen 
Trier  ist  fernerhin  wichtig  eine  An- 
zahl  von  rdmischen  Gefassen  aus  dem 
1.  Jahrhundert,  die  Herr  Buchhandler 
Fr.  V.  Lintz  dem  Museum  zunachst 
leihweise  zur  Yerfugung  gestellt  hat. 
Die  Angabe  des  Besitzers,  dass  sie 
aus  fruheren  Ausschachtungen  auf  dem 
Lintz'schen  Grundstiick  Dampfschiff- 
fahrtstrasse  3  stammen,  ist  durchaus 
einwandfrei;  die  17  Gefasse  gehdren 
alle  der  gleichen  Periode  und  zwar 
dem  ersten  Jahrhundert  n.  Chr.  an  und 
sind  nach  ihrem  Erhaltungszustand 
zweifellos  das  Inventar  von  Grab  em. 
Demnach  ist  in  augusteischer  Zeit  die 
Grenze  der  Stadt  vom  Moselufer  be- 
trachtlich  entfernt  gewesen,  und  die 
Graber  werden  eine  Strasse  be- 
gleitet  haben,  die  von  einem  west- 
lichen  Stadttor  nach  der  Mosel- 
brucke  fuhrte. 

In  den  erhaltenen  r&miscben  Bau- 
werken  der  Stadt  ergab  die  von 
Seiten  der  Kdniglichen  Regierung  im 
Amphitheater  veranstaltete  Gra- 
bung  eine  wertvolle  Entdeckung.  In 
der  Arena  wurde  mit  aller  Sicherheit 
festgestellt,  dass  unter  dem  Arena- 
bo  den  sich  Raume  befunden  haben, 
die  eine  Kommunikation  vermittelten. 
Die  Form  dieser  in  den  Felsboden 
eingetieften  Anlage  ist  sehr  ahnlich 
derjenigen,  die  bei  dem  inzwischen 
-wieder  verschutteten  Amphitheater  von 
Metz  beobachtet  ist  (vergl.  Wd.  Z. 
Korrbl.  1905,  66). 

Yon  der  romischen  Wasserleitung 
von  Trier  wurde  ein  neues  Stuck  bei 
AYeinbergs-Anla?en  bei  der  Tabaks- 
muhle  in  der  Nahe  von  Kiirenz  ge- 
funden  und  vom  Museum  aufgenommen. 

Zum  Bilde  der  antiken  Stadt  ge- 
hdren untrennbar  auch  die  Graber- 
f elder,  die  sich  vor  den  Toren  aus- 
dehnten.     Es   war    in   diesem   Jahre 


wiederum  m6glich,  gr5ssere  Teile  des 
sudtichenGraberfeldes  zubeiden  Seiten 
der  durch  St.  Mathias  fuhrenden 
Provinzialstrasse  kennen  zu  lernen.  In 
noch  grOsserem  Massstabe  als  in  den 
Vorjahren  gruben  in  den  Winter- 
monaten  unbeschaftigte  Arbeiter  die 
rdmischen  Graber  aus.  Soweit  es  bei 
der  regellosen,  bald  hier,  bald  dort 
ansetzenden  Grabungstatigkeit  moglich 
war,  hat  das  Museum  daruber  Aufsicht 
gefuhrt  und  gesorgt,  dass  die  Funde 
aus  jedem  einzelnen  Grab  beieinander 
blieben.  Die  Ankaufe  aus  diesenFunden 
bildeten  den  Hauptteil  der  Erwerbun- 
gen  dieses  Jahres.  Es  war  aber  nicht 
zu  verkennen,  dass  bei  dieser  Art  von 
privaten  Grabungen  doch  immer  noch 
viele  wertvolle  Stucke  verloren  gehen 
und  jede  feinere  Detailbeobachtung 
unmOglich  ist.  Es  muss  versucht 
werden,  einige  noch  unberiihrte  Grund- 
stiicke  zu  einer  systematischen  Aus- 
grabung  in  die  Hand  zu  bekommen, 
um  die  Bestattungsverhaltnisse  wenig- 
stens  an  einigen  Punkten  bis  ins  letzte 
genau  festzustellen. 

Neben  der  Erforschung  des  romischen 
Trier  war  die  Hauptunternehmung  die 
Fort8etzung  der  1904  begonnenen  A  u  s  - 
grabung  der  romischen  Villa  in 
Wittlich,  die  vom  5.  Juni  bis  12.  Sep- 
tember ununterbrochen  betrieben 
wurde.  Da  der  letzte  Jahresbericht 
fur  1904  auf  diese  Ausgrabung  noch 
nicht  eingegangen  ist,  sind  hier  die 
Resultate  der  b  e  i  d  e  n  letzten  Jahre  vor- 
zulegen  (vergl.  den  GrundrissTaf.12  13 
No.  1). 

Die  Villa  besteht  aus  3  Gebauden, 
einem  Mittelbau,  der  vor  allem  einen 
grossen  Saal  enthalt,  einem  nordlichen 
Ban  mit  der  Badeanlage,  und  einem 
sudlichen,  dem  grossten  Bau,  in  dem 
sich  die  Wohnraume  befinden.  Diese 
3  Bauteile  waren  durch  2  parallele 
Gange,  vermutlich  Saulenhallen,  ver- 
bunden,  die  beide  im  leicht  ge- 
schwungenen  Bogen,  der  eine  auf  der 
Fluss-,  der  andere  auf  der  Bergseite 
getiihrt  sind.  Im  Mittel-  und  Nordbau 
ist  die  Ausgrabung  vollendet,  der  Sud- 
bau  ist  noch  nicht  vollst&ndig  auf- 
geklart. 

Durch  eine  erst  in  den  letzten  Jabr- 
zehnten  erfolgte  Veranderung  des 
Laufs  der  Lieser  ist  von  dem  Abhang, 
der  die  Villa  tragt,  und  damit  auch 


Digitized  by  VjOOQlC 


460 


Museographie.  —  Trier. 


von  der  Ruine  ein  grosser  Teil  abge- 
ri88en  and  zerstdrt.  So  ist  die  ge- 
samte  vordere  Wand  der  Fluss-Galerie, 
die  die  Front  der  Villa  verkleidete, 
verloren  und  von  der  hinteren  Wand 
so  viel,  dass  nur  noch  ein  mittleres 
Stuck  aufrecht  steht,  das  jetzt  den 
Abhang  halt  (vergl.  Taf.  12/13  No.  2  und 
auf  dem  Plan  die  „obere  Boschungs- 
kanteu).  Es  ist  eine  uber  mannshohe 
Mauer  mit  vorspringenden  Pfeilern, 
die  dort  noch  steht,  auch  sie  schon 
bedroht  durch  den  bestandig  nagenden 
Fluss,  dessen  Laut  notwendigerweise 
hier  reguliert  werden  muss,  wenn 
dieses  interessante  Ruinenstiick  er- 
halten  bleiben  soil. 

Der  Mittelbau  bestand  aus  einem 
12l/«xl3V*  m  grossen  Saal,  dessen 
Keller  (1)  vollstandig  erhalten  ist. 
Die  Decke  des  Kellers  war  von  einer 
Reihe  von  4  Pfeilern  getragen,  eine 
noch  erhaltene  Tiir  fiihrte  aus  dem 
Keller  des  Saals  in  das  Untergeschoss 
des  vorderen  Saulenganges  (10).  Nach 
hinten  zwischen  dem  Saal  und  dem 
hinteren  Gange  lagen  4  nicht  unter- 
kellerte  Zimmer  (2,  3,  4,  5),  von  denen 
eines  (4)  spater  heizbar  gemacht 
worden  ist.  An  den  Mittelsaal  und 
den  vorderen  Saulengang  schlossen 
nach  beiden  Seiten  hin  symmetrisch 
trapezfdrmige  Durr.hgangsraume  (7  u.8) 
an,  die  zu  den  Zimmern  6  und  9  fiihrten, 
die  hufeisenfOrmig  in  die  beiden  grossen 
BinnenhOfe  A  und  B  vorspringen.  In 
den  Hofen  liegen  noch  in  den  Ecken 
und  an  den  Enden  die  grossen  Trauf- 
steine  aus  rotem  Sandstein  in  situ, 
deren  Form  auf  dem  Plan  deutlich  ist. 
Die  verbindenden  Rinnen  sind  auf  der 
Zeichnung  erganzt.  Es  Hess  sich  auch 
das  gesamte  Abwasserungssystem  dieses 
Mittelbaues  noch  erkennen.  Er  muss 
ein  Satteldach  getragen  haben,  dessen 
Wasser  beiderseits  von  den  Rinnen 
aufgefangen  wurde,  durch  Fallldcher 
nach  dem  Keller  hinuntertiel  undunter 
dem  Boden  des  Kellers  und  des  Vor- 
hallen-Untergeschosses  hindurch  nach 
dem  Fluss  abgeftihrt  wurde,  wie  es 
der  Plan  zeigt. 

DcrXordbau  hat  nach  demBinnen- 
hofe  A  zueinen  (iang  12, 13  vorgelagert. 
Dahinter  folgen  die  Baderaume:  16 
das  Frigidarium,  In  vermutlich  das 
Apodyterium,  14  und  23  Tcpidarium  M, 

>)  Die  Zahl  23  ist  auf  <lem  Plan  versehent- 
lioh  aus^efallen. 


21  u.  22  das  Caldarium  (Taf.  12/13  No.4). 
Die  Bestimraung  der  iibrigen  Raume 
ist  nicht  mehr  zu  ermitteln,  umso- 
weniger  als  nach  dem  Flusse  hin  fast 
die  Halfte  dieses  ganzen  Bauteiles  ver- 
loren  ist.  Interessant  sind  in  diesem 
Teile  der  Villa  verschiedene  Reste 
friiherer  Perioden,  die  bei  spateren 
Umbauten  nicht  vdllig  beseitigt  waren. 
Sie  sind  auf  dem  Plan  schraffiert  und 
lehren,  dass  ursprunglich  der  hintere 
Gang  in  einem  achteckigen  Pavilion 
(BO  und  27)  endigte.  Auch  das  Frigi- 
aarium  (16)  ist  ein  spaterer  Einbau, 
der  Raum  war  ehemals  grosser  und 
diente  anderen  Zwecken.  Denn  da- 
ma]  s  lag  das  Frigidarium  in  Raum  20, 
dem  Prafurnium  des  Caldariums,  wo 
noch  erhebliche  Reste  eines  halbrunden 
Kaltwasserbassins  erhalten  sind. 

Auch  hier  war  es  mdglich,  die  En t- 
wasserungsanlagen  zu  verfolgen. 
Es  fanden  sich  aller dings  keine  frei- 
liegenden  Becken  aus  Stein,  sondern 
die  Rinnen  waren  in  den  gewachsenen 
Fels  eingetieft  und  so  tief  verschuttet, 
dass  immer  nur  an  einzelnen  Stellen 
kurze  Strecken  vermittelst  muhseliger 
Tunnelbauten  ermittelt  werden  konnten. 
Doch  wurde  so  das  leidlich  vollstandige 
Bild  gewonnen,  das  der  Plan  davon 
bietet.  Einige  Rinnen  im  Innern  der 
R.  24,  25  un<}  17  beweisen,  dass  das  Ge- 
baude  ursprunglich  wesentlich  kleiner 
gewesen  und  die  ganze  nftrdliche 
Halfte  (R.  17,  18,  25,  26,  28)  erst 
spater  hinzugefiigt  worden  ist. 

Die  Untersuchung  des  Mittelbaus 
und  des  Xordbaus  darf  als  abgeschlossen 
gelten,  fur  den  Sudbau  war  das  mit 
den  verfugbaren  Mitteln  nicht  zu  er- 
reichen,  zumal  als  ein  noch  weiter 
nach  Suden  fiihrender  Fliigel  (57,  58) 
entdeckt  wurde.  Aber  das  Untersuchte 
gibt  doch  schon  ein  einij^ermassen 
klares  Bild.  Bemerkenswert  sind  die 
viel  en  Keller  in  diesem  Wohnteile  der 
Villa.  Die  Raume  41,  42,  45,  46,  48, 
49,  53  und  54  sind  untcrkellert.  In 
Raum  41,  der  mit  42  eigentlich  noch 
zu  dem  hintern  Gange  gehdrt,  war 
das  Kellerfenster  gut  erhalten,  ausser- 
dem  die  4  Nischen  in  der  Riickwand. 
Nach  dem  Binnenhof  B  zu  hat  der  Bau 
den  Gansr  44  vorgelagert,  das  Gebiet  da- 
hinter (59, 60)  ist  noch  nicht  untersucht. 
Besonders  wichtige  Raume  mussen 
R.  52  mit  2  Apsiden  und  53  mit  einer 
Apsis   gewesen  sein,   die   zu  einander 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Trier. 


461 


im  rechten  Winkel  stehend  auf  den 
Vorraum  54  miinden.  An  diesen 
schliesst  sich  ein  masslv  gemauertes 
Podest  an,  von  dem  eine  sehr  gut  er- 
haltene  Treppe  (Taf.  12/13  No.  3)  nacu 
dem  Keller  57,  58  hinunterfuhrt.  Hier 
muss  die  weitere  Untersuchung  ein- 
setzen.  Von  den  ubrigen  Raumen 
wird  51  ein  Lichthof  fiir  52  sein;  von 
47  fuhrt  eine  Rampe  in  den  Keller  46 
hinunter.  Der  Raum  50  ist  ein  spaterer 
Anbau;  ebenso  ist  die  Heizung  am 
Ende  von  48  erot  spate r  angebracht. 

Die  Entwasserung  des  Siidbaus 
nach  dem  Innenhot  ist  in  einem  grossen 
Eckrinnstein  gut  erhalten.  Auf  der 
Aussenseite  fand  sich  nur  ein  stein- 
gefasster  Kanal  hinter  R.  50.  Ver- 
mutlich  ist  hier  die  eigentliche  Ab- 
wasserungsanlage  verloren.  Was  zur 
Vervollstandigung  des  Ergebnisses  noch 
fehlt,  wird  sich  in  einer  Kampagne 
voraussichtlich  erledigen  lassen. 

Die  Villa  von  Wittlich,  wie  sie  sich  nach 
den  Resultaten  der  beiden  ersten  Aus- 
grabungskampagnen  darstellt,  nimmt 
unter  den  bisher  untersuchten  romi- 
schen  Villen  auf  deutschem  Boden 
eine  hervorragende  Stelle  ein.  Die 
Erhaltung  der  Abwasserungsanlagen 
ist  eine  ganz  ungewdhnliche,  an  sich 
lehrreich  und  von  Wert  fur  jeden  Ver- 
such,  einmal  den  Aufbau  einer  Villa 
zu  rekonstruieren.  Dann  aber  ent- 
spricht  der  Plan  der  Villa  mit  seinen 
3  Einzelbauten,  die  nur  durch  Hallen 
verbunden,  sonst  vQllig  selbstiindig 
sind,  den  Vorstellungen  von  rSraischen 
Luxusvillen,  wie  man  sie  sich  nach 
den  Schriftstellern  und  bildlichen  Dar- 
stellungen  fiir  Italien  machen  muss,  in 
einem  Masse,  wie  es  bisher  in  Deutsch- 
land  noch  nirgends  beobachtet  ist. 

An  kleineren  Untersuchungen 
wurden  folgende  vorgenommen :  Seit 
den  Ausgrabungen  in  Neumagen  be- 
stand  die  Vermutung,  dass  auch  in 
den  Fundamenten  der  Kirche 
rOmische  skulpierte  Steine  enthalten 
sein  konnten,  weil  gerade  an  der 
Kirche  die  Konstantinis<he  Befestigung 
ausgebrochen  war.  Da  die  bevor- 
stehende  Ueberfiihrung  der  Neu- 
magener  Monuments  in  den  Neubau 
des  Museums  die  Moglichkoit  zu  einer 
grundlichen  Untersuchung  und  even- 
tuellen  weiteren  Zusammensetzung  der 
Monumente  geben  wird,   muss  gerade 


jetzt  nach  Moglichkeit  alles,  was  irgend 
an  Skulpturen  und  sonstigen  zuge- 
hdrigen  Steinen  dort  noch  zu  finden 
ist,  herbeigeschafft  werden.  Es  wurden 
deshalb  an  der  Kirche  an  zwei  Stellen 
—  am  Turm  und  an  der  der  rOmischen 
Mauer  zugekehrten  sudlichen  Lang- 
seite  —  die  Fundamente  der  Kirche 
freigelegt,  eine  Untersuchung,  zu  der 
das  bischdfliche  Generalvikariat  in 
Trier  in  dankenswerter  Weise  seine 
Einwilligung  gegeben  hatte.  Die  Gra- 
bung  hatte  ein  rein  negatives  Er- 
gebnis.  Die  Fundamentmauern  sind 
gleichmassig  von  unten  auf  aus 
Schieferbruchsteinen  aufgefuhrt,  auch 
nicht  ein  Quader  unterbricht  dieses 
einheitliche  Mauerwerk.  Doch  gab 
der  Anfenthalt  in  Neumagen  wenig- 
stens  Gelegenheit,  noch  eine  ganze 
Anzahl  kleinerer  und  grosserer  Bruch- 
stucke  von  Reliefs  zu  erwerben. 
Ausserdem  wurde  auf  Grand  eines 
bei  Wasserleitungsarbeiten  gemachten 
Fundes  in  der  Hauptstrasse  innerhalb 
der  rdmischen  Kastellmauer  ein 
gr&88erer  Mauerblock  freigelegt. 

An  der  rdmischen  Villa  in  Odrang 
wurde  der  Bau  eines  Schutzhauses 
Tiber  den  vor  einigen  Jahren  freige- 
legten  Baderaumen  von  Seiten  der 
KSniglichen  Regierung  in  Angriff  ge- 
nommen  und  dabei  noch  ein  weiterer 
Raum  dieser  Badeanlage  freigelegt 
und  vom  Museumsassistenten  vermessen 
und  gezeichnet.  Es  ist  beantragt 
worden,  dass  von  den  Fundstucken 
aus  der  Villa  und  ihrer  Umgebung, 
die  von  alters  her  in  Odrang  aufbe- 
wahrt  werden,  einige  der  wichtigsten  in 
das  Museum  uberfuhrt  werden  sollen. 

In  Grosslittgen  (Kreis  Wittlich) 
wurden  bei  der  Verbreiterung  des 
Turraportals  der  Kirche  auf  den  ein- 
gemauerten  Seiten  eines  gotischen 
Gewandesteines  2  GStterfiguren  in 
Relief  entdeckt,  der  Rest  eines  Vier- 
gottersteins,  und  vom  Museum  aufge- 
nommen.  Der  Stein  ist  zunachst  ins 
Diozesanmuseum  gekommen  und  wird 
spater  dem  Provinzhlmuseum  iiber- 
wiesen  werden  (06,  692). 

In  Borg  bei  Oberleuken  (Kreis 
Saarburg)  wurde  die  im  Vorjahr  be- 
gonnene  Untersuchung  eines  Grab- 
feldes  fortgesetzt  und  unter  Aufsicht 
des  Museums  wieder  einige  Graber 
geoffnet.     Aus    den    gefundenen    sehr 


Digitized  by  VjOOQlC 


462 


Museographie.  —  Trier. 


verwitterten  Scherben  liessen  sich  nui 
wenige  Gefasse  einigermassen  zu- 
sammensetzen.  Sie  gehdrten  der  fruh- 
romischen  Zeit  an. 

In  Fey  en  (Landkreis  Trier)  wurde  j 
in  einem  Obstgarten  eine  Mauer  be- 1 
obachtet,  die  nacb  dabei  gefundenen  j 
Scherben  rdmischen  Ursprungs  war, 
es  war  aber  nicht  m&glich,  mebr  von  : 
dem  dazu  gehOrigen  Bauwerk  zu  er-  I 
mitteln.  I 

In  Rittersdorf  (Kreis  Bitburg)  hat 
der  Ackerer  Funk  seine  Grabungen  I 
auf  dem  frankischen  Grabfelde  auch  i 
in  diesemFriihjahr  wieder  aufgenommen  | 
and  dem  Museum  den  sorgfaltig  ge- . 
trennt  gehaltenen  Inhalt  einer  ganzen  j 
Anzahl  einzelner  Graber  eingesandt,  | 
die  dasselbe  erwerben  wird. 

Erwerbungen.    Vorromisches.    Inj 
Roden  a/Saar,  von  wo  das  Museum  ! 
schon  haufiger  Grabfunde  erhalten  hat,  I 
waren  wieder  an  versr hiedenen  Stellen  | 
reiche    Grabfunde    gemacht    worden.  j 
Wahrend   leider    eine    ganxe   Anzahl  i 
von  Gefassen   fruhromischer   Technik  ] 
in  Privatbesitz  iibergingen,  gelang  es,  j 
10    Gefasse    der    Spatlatenezeit    mit  i 
einigen  anderen  Beigaben,   die  offen- 
baralle  einer  Fundstelle  entstaramten, 
zu    erwerben.     Unter    den    Gefassen 
verdient  eine  grosse  Tonflasche  (05,  85) 
besondere  Erwahnung.    Sie  tragt  einen 
leider    stark    abgewaschenen    hell  rot- 
lichen  Ueberzug,  auf  den  ein  reiches 
geometrisches    Muster    mit    braunen 
Strichen  aufgetragen  war.     Unter  den 
Beigaben  belinden  sich  3  Bronzebleche 
in  Gestalt  von  Palmblattern   (05,  1)2) 
oben   und  unten  mit  Nietl5chern  ver- 
sehen.     (Ein  Bericht  iiber    den  Fund 
erscheint    im   Wd.    Z.    Korrbl.    1907 
Nr.  3/4). 

Romisches.  Aus  der  Stadt  Trier 
wurde  wieder  einer  der  bekannten 
walzenfdrmigen  Aschenkasten-Deckel 
erworben  (05,  48);  er  soil  im  Maar 
gefunden  sein  und  tragt  die  Inschrift : 
D.  M.  Primia  Firma.  |  coiiugi.  carissi 
ma.  d.  f.  posuit  Sex  ,  tus.  et.  sibi.  vivus  | 
/".  c,  daneben  die  ascia;  aus  der  Briicken- 
strasse  ein  grosseres  Kapital  (05,  194) ; 
vom  jenseitigen  Moselufer  ein  Miihl- 
stein  (05,  366).  ein  Geschenk  der  Gebr. 
Manderscheid ;  ferner  ausser  einer 
ganzen  Anzahl  kleinerer  Stucke  aus 
Bronze  eine  Junglingsbuste   guter  Ar- 


|  beit  (05,  49),  die  die  Bekrdnung  ernes 
!  Dreifussbeines  gebildet  hat  (Abb.  6). 


Abb.  6. 

Aus  der  Sammlung  Grosch  in  Eise- 
nach in  Thur.  wurden  einige  Bronzen 
als  angeblich  aus  Trier  stammend,  er- 
worben, darunter  eine  hiibsche  SchSpf- 
kelle  (05,  59)  und  eine  Herkules- 
Statuette  (05,  60),  die  bis  auf  die 
Beine  gut  erhalten  ist. 

Auf  der  Versteigerung  der  Samm- 
lung Merkens  in  Coin  wurden  durch 
Vermittlung  des  Herrn  Direktor  Lehner- 
Bonn  einige  sicher  in  Trier  gefundene 
Stucke  tur  Trier  wieder  gewonnen: 
05,  126  Henkelkannchen  aus  blau- 
lichem  Glase  (abgeb.  Taf.  14  No.  4, 
vergl.  Bonner  Jahrb  81.  T.  1 31  S.  65), 
05,  125  schwarze  BarbotineKanne  mit 
weisser  Inschrift  REMISCE,  einige 
Gemmen,  vor  all  em  aber  die  bekannte 
Reliefplatte  aus  mehreren  Schichten 
verschiedenfarbigen  Glases  mit  Dar- 
stellung  eines  Greifen  vor  einer  Am- 
phora (05,  137,  abgeb.  Taf.  14  No.  7, 
vergl.  a.  a.  0.  T.  II  34,  S.  67). 

Aus  beobachteten  Ausgrabungen  in 
der  Stadt  kamen  ausser  den  obenge- 
nannten  Funden  vom  Bahnhof  Trier- 
Slid  nur  einige  Ziegelstempel  und  ge- 
ringere  Miinzen  von  Ausschachtungen 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Trier. 


463 


far  einen  Neubau  in  der  Ostallee  ins 
Museum. 

Ein  beinerner  Spielstein  mit  2  Fischen 
(06,  68)  soil  in  Euren  bei  Trier  ge- 
funden  sein. 

Au8  dem  Berirk  hat  in  diesem  Jahr 
our  Keumagen  rdmische  Funde  er- 
geben.  Es  seien  genannt  (06,  106) 
Kalksteinrelief  bester  Arbeit,  zwei 
jagende  Hunde,  Hinterteil  des  einen, 
Vorderteil  des  andern  erhalten; 
(06,  106)  Kopf  eines  Waasertieres, 
einera  Hundkopf  nachgebildet,  von 
einer  der  unter  den  Neumagener 
Skulpturen  seltenen  Freiskulpturen ; 
(06,  196)  nackter  weiblicher  Torso, 
vermutlich  von  einem  Tritonenrelief; 
(66,  196)  Rest  yon  zwei  Mannern,  an- 
scheinend  von  einer  Gontorscene; 
ausserdem  noch  eine  ganze  Anzahl 
kleinerer  Fragmente. 

Ausserdiesen  Resten  von  Grabskulp- 
turen  erhielt  das  Museum  von  Herrn 
Milz  in  Neumagen  2  GOttermonumente 
aus  Stein  zu  Geschenk:  (06,  104) 
Weihinschrift  an  Mercurius  Bigentius, 
ein  bisher  unbekannter  Beiname  dieses 
Gottes,  und  eine  leider  recht  be- 
schadigte  Jupiterstatuette  von  sel- 
tenerem  Typus  (06,  103),  beide  ge- 
funden  unterhalb  des  Eobenfelsens, 
wo  bei  der  Neuanlage  eines  Weinbergs 
offenbar  die  Reste  eines  landlichen 
Heiligtum8  zerstdrt  worden  sind  (vergl. 
Wd.  Z.  Korrbl.  1906,  23). 

Den  Hauptteil  der  Erwerbungen  bil- 
deten  wieder  die  Grabfunde  aus  dem 
sudlichen  Graberfeld  von  Trier  bei 
St.  Mathias,  unter  denen  die  Zahl 
der  bemerkenswerten  Stiicke  in  diesem 
Jahr  eine  besonders  grosse  ist.  Die 
verfugbaren  Mittel  reichten  allerdings 
nicht  aus,  alles  Wertvolle  auf  den 
diesjahrigen  Etat  zu  ubernehmen,  die 
Erwerbung  eines  Teils  der  Funde 
musste  fur  das  nachste  Jahr  zuruck- 
gestellt  werden. 

Es  wurde  bei  den  Ankaufen  Wert 
vor  allem  auf  geschlossene  Grabfunde 
gelegt,  von  Einzelfanden  wurden  nach 
Moglichkeit  nur  wichtigere  Stiicke  be- 
halten.  Es  ist  geplant,  alles  Wich- 
tigere von  diesen  Grabfunden  mog- 
lichst  bald  in  Abbildungen  der  Oeffent- 
lichkeit  zuganglich  zu  machen.  Es 
sind  deshalb  hier  nur  die  Steinskulp- 
turen  und  einige  Proben  von  Gefassen 
und  Terrakotten  abgebildet. 


Yon  den  geschlossenen  Grabern  seien 
aufgezahlt: 

06,  227*-o  Frauenstatuette  aus  Ton, 
2  Glasbalsamarien,  Spiegel,  Haarnadeln. 
Dieselbe  Frauenterrakotte  kehrt  wieder 
in  dem  Grabe  06,  232*—*,  das  ausser 
2  einfachen  Gefassen  einen  als  Tier 
gebildeten  Phallus  enthielt.  06, 229*-c 
drei  Henkelkannchen  aus  Glas  mit 
Faden  umsponnen.  Diese  Sitte,  3 
gleichartige  Gefasse  dem  Toten  mit- 
zugeben,  wurde  mehrfach  beobachtet ; 
das  Grab  231  a-c  bestand  aus  3  gleichen 
einfachen  Glasflaschen,  249a~c  aus  S 
hohen  zylindrischen  Glashenkelkannen. 
Das  Gleiche  ist  auch  in  Mainz  vorge- 
kommen,  vergL  Wd.  Z.  XXIII  Museogr. 
S.  364,  Taf.  6,  3. 

06, 233*-d  Knabenstatuette  aus  Ton, 
zwei  Barbotinegefassen  mit  Inschriften 
CALO  und  VINV  und  ems  der  sel- 
tenen Henkelkannchen  aus  blauem 
opakem  Glase. 

Das  Grab  234*— •  war  eines  der 
spatesten,  die  beobachtet  wurden;  es 
enthielt  ausser  einem  kleinen  Glas- 
flaschchen  einen  Gagatarmring,  einen 
Bronzering  und  2  Kleinerze  von  Con- 
stants I  und  II. 

An  Gtttterbildern  aus  Terrakotta 
brachten  verschiedene  Graber  gute 
Exemplare,  so  256»— d  eine  ausge- 
zeichnet  erhaltene  Venusstatuette  aus 
rotem  Ton,  die  Vorderseite  aus  weissem, 
die  Ruckseite  aus  rotem  Ton  neben 
2  Miinzen  und  einer  kleinen  Amphora. 
Dank  dem  Entgegenkommen  der  Firma 
Hamburger  in  Frankfurt  gelang  es, 
das  Grab  265*— k  vollstandig  zu  er- 
werben,  dessen  Hauptstuck  ein  Ge- 
fass  in  Gestalt  eines  liegenden  Hirsches, 
abgeb.  Taf.  14  No.  8,  schon  aus  St. 
Mathias  verschwunden  und  auswartigen 
Museen  angeboten  war.  Das  Grab 
enthielt  ausserdem  eine  grosse  An- 
zahl verschiedenartiger  Gefasse. 

In  dem  Grab  281*— g  fanden  sich 
ausser  Gefassen  und  einer  Lampe  2 
schCne  Terrakotten  eines  Stiers  und 
eines  Hahns  und  die  2  Wurfel  eines 
Falschspielers.  Grab  283*-*  mit  2 
ausgezeichneten  Terrakotten,  einer 
matronalen  G5ttin  und  einem  Kinder- 
kopfchen,  gehfirt  nach  den  Gefassen 
sehr  friiher  Zeit  an. 

Das  sonderbarste  unter  den  Funden 
bot  das  Grab  290*—':  ausser  allerlei 
Gefassen,   Miinzen   u.  a.   drei   Terra- 


Digitized  by  VjOOQIC 


464 


Museographie.  —  Trier. 


kotten :  a)  die  Fignr  eines  bartigen  j  gesetzten  Ornamenten  und  Buchstaben, 
Hirten  mit  einem  Zicklein  im  Arm, '  -  ACCIPE  ET  (T]TERE  F[EL)IX  — 
abgeb.  Taf.  14  No.  3.  wie  aus  einem  I  vier  Brustbilder  der  Gottheiten  Mercur, 
der  sogenannten  hellenistischen  Relief-  Fortuna  (oder  RosmertaV),  Minerva 
bilder  entnommen,  d)  einen  sitzenden  |  und  einer  Kriegsgftttin  mit  Helm, 
Hund,  abgeb.  Taf.  14  No.  2,  f)  die  i  Amazonenstreitaxt  und  K&cher  (V)  und 
Gruppe  eines  kleinen  Schweins,  das  |  zwar  in  flotter  Mai  erei  tragt,  ein 
aus  einem  Gefasse  frisst,  mit  dem  (  Stuck,  wie  es  in  Trier  noch  nie,  auch 
Gefass  auf  einem  Ringfusse  vereinigt ;  i  sonst  wohl  kaum  gefunden  ist ;  die 
ein  zweites  Tier  ist  bis  auf  die  An-  j  aufgemalten  Kopfe  erinnern  an  die 
satzspuren  verloren.  \  hellenistischen   Gefasse   aus  Apulien ; 

Dieser  sitzende  Hund  mit  spitzen  |  ein  ViergStter  -  Gefass,  wie  Wochen- 
Ohren  wird  in  Trier  haufig  gefunden,  gfttter-Gefasse  ja  nicht  selten  sind 
ist  auch  sonst  nicht  selten,  so  in  I  (vergl.  Haug,  Wd.  Z.  IX  S.  42  No.  23 
Kreuznach,  in  Namur  (Ann.  de  Namur  i  und  35). 

1892,  21,  S.  81  mit  Tafel)  aus  einem  ,  Aus  Grab  181  sei  hervorgehobeu 
Grabe  flavischer  Zeit.  Tudot  (Figurines  I  05,  181e,  'gelber  einhenkliger  Krug, 
en  argile  Taf.  6  S.  89)  gibt  eine  Guss-  ;  yon  der  seltenen  cylindrischen  Form, 
form  fur  dieses  Tier  mit  dem  Topfer-  I  mit  Reihen    von  eingedriickten  Vier- 


namen  Abudinos. 


ecken   verziert,    16   cm   hoch   (vergL 


Besonders  wertvolle  Stiicke  brachte    Wd.  Z.  XI.  Museogr.  S.  247,  T.  II  6); 
Grab  294*-*:  2  Glasgefasse,  2  kleine  I  aus  Grab  424,  05,   424  d    feines  ganz 


silberne  Ringe,  vor  allem  aber  aus 
Gagat  ein  Perlenhalsband  mit  einem 
Anhangsel  in  Gestalt  eines  Medusen- 
hauptes,  ein  Messer  mit  Gagatgriff, 
einen  beschadigten  Armreif,  dazu  einen 
Armreif  aus  schwarzem  Glase. 

Bei  dem  Grabe  05,  317a-f  mit 
Miinze  des  Nero  und  3  Gefassen  friiher 
Zeit  fand  sicb  eine  ausgezeichnet  er- 
haltene  Reliefplatte  aus  Kalkstein.  Dar- 
gestellt  sind  Amazonenwaifen,  abgeb. 
Taf.  14  No.  13. 

Auf  demselben  Grundstiick  wurde 
der  Stein  0,5  477e,  eine  Schale  oder  ein 
Schild,   mit  einem  Lorbeerkranz   ver 


unversehrtes  Henkelkannchen  aus  hell- 
blauem  Glas  mit  milcbweissem  Stand- 
ring,  Halsfaden  und  Henkel,  11  cm 
hoch,  abgeb.  Taf.  14  No.  10. 

A  Is  letztes  sei  das  ungewohnlich 
reiche  Grab,  05,  355*— o  genannt,  das 
ausser  mehreren  Terrakotten  und  Ge- 
fassen einen  Satz  yon  5  ineinander 
passenden  Sigillataschalchen  und  eine 
unversehrte,  feine  Glas-Henkelkanne 
enthielt. 

Neben  den  geschlossenen  Grab- 
funden,  von  denen  hier  nur  die  be- 
deutendsten  erwahnt  sind,  stehen  noch 
1  zahlreiche   Einzelstucke,    auch    unter 


ziert,  gefunden,  abgeb.  Taf.  14  No.  15 :  i  ihnen  bemerkenswerte  Gegenstande : 
auf  dem  Nachbargrundstiick  der  Stein  (05,  1)  grosser  Grabstein  aus  Jurakalk 
05, 625  f,  das  Hinterteil  eines  mit  Flossen  I  mit  Ehepaar  in  Relief.  Er  ist  zu 
versehenen  Seewesens,  abgeb.  Taf.  14  ,  einem  Sarkophagdeckel  umgearbeitet, 
No.  14.  Alle  drei  sind  aus  demselben  i  und  dabei  ist  das  Relief  stark  abge- 
Material  und  im  Massstabe  verwandt,  I  schlagen. 

besonders  haben  die  Steine  die  gleiche  (05,  200)  Portratkopf  eines  alten 
Dicke,  auch  die  Bearbeitungsart  ist  I  Mannes  aus  Jurakalk ,  mit  Mantel 
identisch.    Sie  werden  von  demselben    uber  dem  Haupt,  tiberlebensgross.  Die 


Monument  stammen,  vermutlich  als 
Metopen  und  Akroterien  eines  tempel- 
artigen  Grabbaues. 

Einem  Skelettgrab,  vermutlich  aus 
dem  Ende  des  2.  Jahrhunderts  ent- 
stammen  (05,  318a-h)  eine  Gotterfigur, 


Ruckseite  ist  nicht  bearbeitet.  Der 
Mann  wird  opfernd  in  einer  Aedicula 
gestanden  haben;  abgeb,  Taf.  14  No.  1; 

(05,  140)  zierlicher  goldener  Finger- 
ring  mit  lapis  lazuli; 

(05,  150)   Gewandiibel  aus  Bronze; 


sitzend,  stark  beschadigt,  ein  Krug,  \  der  Biigel  in  Gestalt  eines  Eichblattes 
eine  Sparbuchse  in  Form  eines  Altars,  j  mit  Eicheln ; 

eine  grosse,  sehr  schftne  Lampe  in  i  (05,  228)  Schale  mit  Oese  zum  Auf- 
Gestalt  eines  jugendlichen  bekranzten  hangen  aus  schlechter  Sigillata  mit 
Kopfes,  vor  allem  aber  ein  hoher  !  Innenrelief :  Mithras  und  der  Sonnen. 
Becher,  der  ausser  den  iiblichen  auf-  gott   mit    den   heiligen  Tieren  Lowe, 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Trier. 


465 


Skorpion,  Hahn,  Rabe  und  der  den 
Krater  umschlingenden  Schlange  beim 
Mahl,  von  2  Phrygern  bedient,  abgeb. 
Tat  14  No.  12.  Dieses  heilige  Mahl 
des  Mithras  ist  in  einer  so  ausfiihr- 
lichen  Darstellung  bisher  nicht  be- 
kannt  Die  von  Cumont  (Mysteres  de 
Mithra)  gesammelten  Steindenkmaler 
geben  fast  nur  ganz  abgeknrzte  Dar- 
stellungen.  An  das  Trierer  Bild  des 
Mahles  erinnert  ein  Mahl  auf  Blei- 
tafelchen  aus  einem  Mysterienkult 
(Aroh.  Anz.  1904  S.  11  Abb.  1).  Auch 
solche  nrithraischen  Schalen  sind  selten. 
Vergl.  ausser  CIL  XIII 6086  Cumont  II 
S.  247  tig.  80  nr.  89  die  Schale  aus 
Lanuvium;  ein  weiteres  Stuck  besitzt 
das  Eunstmuseum  in  B  o  n  n ,  Inv.  No.  671. 
A  He  haben  eine  einfache  halbkugelige 
Form.  Wahrscheinlich  gehSrt  auch 
die  grau  verbrannte  Scherbe  eines  un- 
fertigen  Gefasses  aus  der  Trierer 
TSpfereihierher  (Lehner,  Wd.  Z.  XV 
Taf.  9,  14  S.251)*).  Fiir  die  Seltenheit 
von  Innendarstellungen  auf  Sigillata- 
gefassen  vergl.  die  Orpheusschale  aus 
K6ln  mit  Kisa's  Bemerkungen  (Kunst 
und  Kunsthandwerk,  Monatsscbriit, 
Wien  VIII  1905,  H.  11,  S.  603)  Die 
Schale  ist  daher  trotz  ihrer  geringen 
Arbeit  von  Bedeutung. 

(05,  348)  Kragenschale  aus  rotern 
Ton,  vermutlich  ehemals  mit  Glimmer- 
uberzug,  am  Boden  aussen  der  Stempel 
VARICOS; 

(05,  114)  Tonlampe,  auf  die  ein  Kopf 
aufgesetzt  ist,  abgeb.  Taf.  14  No.  11; 

(05, 305  a)  Tonlampe  in  Gestalt  eines 
mit  einer  Sandale  bekleideten  Fusses 
(vergl.  Wd.  Z.  XX  T.  19, 14  aus  Mainz) ; 

(05, 138))  dunkelblaues  Glaskannchen 
mit  breitem  Telierrand; 

(05,  212)  blaues  Glaskannchen  mit 
weiter  Oeffnung; 

(05,  217)  blauweisse  Rippenschale 
aus  Glas,  etwas  defekt; 

(05,  278)  opakweisses  Kannchen  mit 
blauem  Henkel; 

mehrere  Kugelflaschen  mit  RGhren- 
hals  aus  Glas  (05,  226  b,  268  b,  281), 
die  eine  ungewdhnlich  gross  und  gut 
erhalten : 


(05,  359)  flache  Schale  aus  hellem 
Glas  mit  eingeschliffenem  Oliven- 
muster. 

Nachrftmisches.  Durch  das  dan- 
kenswerte  Eingreifen  des  Wallraf- 
Richartz-Museum  in  Cdln  war  es  mog- 
lich,  von  privaten  Ausgrabungen  in 
Hohenfels  (Kreis  Daun)  2  frankische 
Lanzeneisen  zu  erwerben  (05,  363 
und  364). 

Ausserdem  wurden  in  Trier  in  der 

Karthauser-Strasse  2   gotische   Grab- 

platten    mit   Bild   und   Inschrift,   die 

leider  zur  Verwendung  als  Bausteine 

in  einzelne  Stiicke  zersagt  waren,  ge- 

funden   und    vom   Museum    erworben 

l  (05,  97  und  98).    Eine   ganze  Anzahl 

I  verzierter  eiserner  Ofenplatten  wurde 

!  gesammelt 

|  Miinzsammlung.  Unter  den 
I  Miinzen,  die  gelegentlich  in  der  Stadt 
I  und  im  Bezirk  gefunden  und  gekauft 
I  wurden,  ist  kaum  etwas  bemerkens- 
wertes.  Aus  dem  Handel  erwarb  das 
|  Museum  einen  schdnen  Aureus  des 
I  Licinius  pater  mit  dem  Trierer  Miinz- 
j  stempel  (05,  193),  ferner  zur  Vervoll- 
j  standigung  der  Sammlung  kurtrierischer 
Miinzen  ausser  andern :  (05, 188)  Gold- 
I  gulden  des  Lothar  von  Metternich  von 
!  1615,  (05,  119)  Taler  von  Jakob  von 
|  Eltz  von  1571,  (05,  191)  Medaille  des 
!  Domherrn  Franz  Ludwig  v.  Kesselstatt 
! von  1772. 
|      Das  Museum   wurde  an   den  freien 


...i 


Tagen  von  7098  Personen,  an  den 
Tauen  mit  Eintrittsgeld  von  2336  Per- 
sonen (i.  J.  1902  :  2056,  1903  :  2512, 
1904  :  2243)  besucht.  Die  Thermen, 
deren  Besuch  niemals  unentgeltlich  ist, 
hatten  5061  Besucher. 
Dei  Gesamterlds  einschliesslich  des 


2)  Diese  Vermntnng  Lehners  ist  inswisohen 
snr  Gewiisheit  geworden.  Bel  der  arneuten 
Ansgr»bung  der  TOpferei  im  Mftrs  1907  ist 
eine  an  die  frflherc  anpassende  Scherbe  ge- 
funden, »nf  der  der  stiertOtende  Mithras 
dargestellt  ist  Diese  Gefasse  sind  also  auch 
in  Trier  angefertigt. 


Verkaufs  an  Katalogen  betrug  im  Mu- 
seum 1846,05  Mk.,  in  den  Thermen 
1439,35  Mk. 

Am  7.  Januar   starb  der  Thermen- 

warter   J.    Weiland    im    82.   Lebens- 

jahre,   der  seit  1890  die  Aufsicht  in 

den  Badern  treu  und  gewissenhaft  ge- 

fuhrt  hatte.     Sein   Nachfolger  wurde 

J  sein   Enkel  B.  Weiland,   seit   Jahren 

I  als  Hilfskraft  im  Museum  beschaftigt. 

i     Der  archaologische  Ferienkursus  fiir 

deutsche  Gymnasiallehrer  fand  in  den 

Tagen  vom  19.— 21.  Juni  statt,  abge- 

halten  von  Dr.  Graeven,  Dr.  Lehner 

und  dem  Berichterstatter. 

Letzterer  hielt  im  Winter  Vortrage 


Digitized  by  VjOOQlC 


466 


Museographie.  —  Bonn. 


in  der  Gesellschaft  fur  nutzliche  For- 
schungen,  im  Verein  von  Altertums- 
freunden  in  Bonn  and  im  Volksbil- 
duogsverein  in  Wiesbaden. 

(E.  Kruger.) 
83      Bonn,  Provlnziaimuaeum  I  8.  273, 

IV   V   XI XXIV. 

(1.  April  1905  bis  31.  Marz  1906). 
Im  vergangenen  Jahre  sind  vom 
Provinzialmuseum  zwei  grOssere 
Ausgrabungen  und  mehrere  kleinere 
Untersuchungen  unternommen  worden. 
Zunachst  wurde  die  schon  im  vor- 
hergehenden  Jahre  begonnene  Aus- 
grabung  aufder  Alteburg  bei 
Coin  fortgesetzt,  wobei  sich  ausser 
den  Kraften  dee  Provinzialmuseums 
auch  der  Assistent  am  Wallraf-Richartz- 
Museum  in  Coin,  Herr  Dr.  Poppelreuter 
an  der  Beobachtung  beteiligte.  Wie 
im  vorigen  Berichte  naber  ausgefuhrt 
wurde,  hatten  wir  an  der  nordlich  des 
Bayenthalgiirtels  gelegenen  Nordflanke 
der  romischen  Festung  zwei  einander 
parallellaufende,  zeitlich  scharf  sich 
trennende,  Befestigungslinien  erkannt, 
deren  altere  aus  einer  Doppelpatiaade 
mit  einem  Spitzgraben,  deren  jungere 
aus  einer  Steinmauer  mit  einem  Spitz- 
graben bestand.  Es  gait  nunmehr 
diese  Befestigungslinien  auf  der  West- 
flanke  weiter  zu  verfolgen  und  ihre 
Zeit  durch  sorgfaltigste  Bestimmung 
der  Funde  genauer  zu  umgrenzen. 
Die  Ausgrabung  erstreckte  sich  dies- 
mal  tiber  einen  in  dem  Winkel  zwischen 
Bayenthalgurtel  und  Ulmenallee  liegen- 
den  der  Immobiliengesellschaft  Bayen- 
thal  gehorigen  grossen  Baumgarten 
sowie  fiber  das  sudlich  anstossende 
Gelande  der  Aktienbrauerei  Alteburg 
und  wurde  von  den  betreffenden  Eigen- 
tumern  mit  ruhmenswertem  Entgegen- 
kommen  gestattet.  Auch  hier  konnten 
die  beiden  Befestigungsperioden  wieder 
nachgewiesen  werden.  Die  Holzbefesti- 
gung  wich  aber  hier  stellenweise 
starker  von  der  spateren  Linie  der 
Steinbefestigung  ab,  namentlich  in  dem 
erwahnten  Garten.  Ueberall  zeigte 
sich  hier,  dass  man  die  jungere  Linie 
etwas  weiter  vorgeschoben  hatte.  Erst 
auf  dem  Gelande  der  Brauerei  trafen 
die  Linien  wieder  so  zusammen,  dass 
die  Steinmauer  streckenweise  mitten 
zwischen  den  beiden  Pfostenreihen  der 
Holzbefestigung  und  die  Spitze  des 
alteren   Spitzgrabens  in  der  Eskarpe 


des  jungeren  Spitzgrabens  vorgefunden 
wurde.  In  der  Publikation  der  fruheren, 
von  General  Wolff  vorgenommenen 
Ausgrabungen  findet  sich  auf  dieaer 
Strecke  stellenweise  eine  Doppelmaaer 
gezeichnet.  Tatsachlich  fanden  wir 
auch  auf  weite  Strecken  vor  der  Stein* 
mauer  eine  zweite  Mauer,  die  mit  der 
eroten  im  wesentlichen  parallel  laufend 
teilweise  nnten  in  der  Spitze,  teilweise 
auf  der  Eskarpe  des  zu  der  ersten 
Mauer  gehorigen  Spitzgrabens  erschien. 
Da  sie  grosstenteils  sehr  zerstdrt  war, 
so  konnte  lange  keine  Sicherheit  fiber 
die  Bedeutung  dieser  Erscheinung  ge- 
wonnen  werden.  Endlich  gelang  es, 
an  einer  besser  erhaltenen  und  vollig 
freigelegten  Stelle  der  vermeintlichen 
zweiten  Mauer,  Herrn  Dr.  Poppelreuter 
uberzeugend  nachzuweisen,  dass  diese 
angebliche  zweite  Mauer  lediglich  Ab- 
sturz  von  der  einzigen  vorhandenen 
Befestigung8mauerwar,ein  abgesturzter 
oberer  TeU  der  Mauer,  der  auf  lange 
Strecken  so  regelmassig  vor  der  Maaer 
lag,  dass  er  einem  zweiten  Parallel- 
mauerzuge  tauschend  ahnlich  sah  und 
al8  ein  dritter  Umbau  der  Befestigung 
angesehen  werden  konnte.  Es  beiinden 
sich  also  auch  nach  der  Westseite  nor 
zwei  Bauperioden  der  Befestigung,  die 
Holzbefestigung  und  die  Steinmauer 
mit  ihren  Spitzgraben.  Die  Beschrei- 
bung  weiterer  Details,  des  dort  aufge- 
fundenen  steinernen  Westtores,  dem 
wenigstens  an  derselben  Stelle  kein 
frttheres  Holztor  entsprochen  zu  haben 
scheint,  eines  grossen  Wasserabzngs- 
kanales  aus  dem  Innern  der  Festung 
und  dergl.  ist  unterdessen  in  einem 
illustrierten  Bericht  in  den  Bonner 
Jahrb.  114/115  S.  244  ff gegeben.  Ueber 
die  Zeitstellung  der  Anlagen  hat  Herr 
Hagen  aus  der  Durcharbeitung  der 
sehr  sorgfaltig  gesammelten  Einzel- 
funde  folgendes  ermittelt.  Die  beiden 
Palisadengraben  bezw.  die  Pfosten- 
locher  enthalten  zwar  noch  Scherben, 
die  noch  ausschliesslich  in  augusteische 
Zeit  suruckgehen,  z.  B.  in  Haltern  ge- 
funden  werden,  daneben  aber  vor- 
wiegend  solche,  die  zwar  schon  in 
augusteischer  Zeit  auftreten,  aber  doch 
erst  in  claudischer  Zeit  herrschend 
werden,  wie  sie  z.  B.  in  Hofheim 
i/Taunus  vorhanden  sind.  Dagegen 
sind  Scherben,  die  in  augusteischer 
Zeit  gar  nicht  mehr,  sondern  nur  noch 


Digitized  by  VjOOQlC 


Mu8eographie.  —  Bonn. 


467 


in  claudischer  Zeit  vorkommen,  ausserst 
selten.  Die  Einschlusse  des  zu  den 
Palisaden  gehdrigen  Spitzgrabens  da- 
gegen  schliessen  ab  mit  der  Zeit  des 
Nero  einschliesslich.  Eeine  charak- 
teri8ti8ch  flavischen  Fundstiicke  sind 
mehr  dort  erhoben  worden.  A  us 
diesem  auffallenden  Unterschied  der 
Einschlusse  der  Palisadenlocher  und 
ihres  Spitzgrabens  ist  zu  schliessen, 
dass  die  Einschlusse  der  ersteren  nicht 
etwa  erst  bei  Entfernung  der  Pfahle, 
also  bei  der  Aufgabe  der  Holzfestung, 
sondern  schon  bei  der  Anlage  der- 
selben  hineingeraten  sind.  Dann  aber 
darf  man  die  Anlage  nach  diesem  Be- 
fund  nicht  mehr  in  die  Zeit  des 
Augustus,  sondern  man  muss  sie  erst 
in  die  Zeit  des  Tiberius  rucken,  wo 
sich  rein  augusteische  mit  jungeren 
Fundstucken  vermischen. 

Der  breite  und  tiefe  Spitzgraben, 
der  zu  der  Steinmauer  gehdrt,  enthalt 
neben  alteren  Typen  eine  solche  Masse 
charakteristisch  flavischer  Scherben, 
dass  man  annehmen  darf,  dass  seine 
Anlage  in  die  flavische  Kaiserzeit  fallt. 
In  liickenloser  Folge  weist  er  dann  die 
charakteristischen  Typen  der  Limes- 
turme  und  Eastelle  durch  das  zweite 
Jahrhundert  hindurch  auf.  Auch  cha- 
rakteristische  Stucke  bis  zur  Mitte 
des  3.  Jahrhunderts  nach  Chr.  enthielt 
er  noch  genug,  w&hrend  alle  Typen 
der  spateren  Kaiserzeit  fehlen.  Die 
Munzen  bestatigen  dieses  Ergebnis. 
Wahrend  in  dem  Graben  der  Holz- 
festung gar  keine  Munzen  gefunden 
wurden,  fand  sich  in  dem  der  Stein- 
festung  ausser  einem  Denar  des 
C.  Vibius  Pansa  je  ein  Mittelerz  des 
Divus  Augustus,  des  Germanicus,  des 
Domitian,  zwei  des  Traian,  drei  des 
Marc  Aurel,  ein  Denar  des  Commodus 
8owie  je  ein  Kleinerz  des  G  allien  us, 
Victorinus,  Tetricus  I  nnd  Tetricus  II. 
—  Demnach  wiirde  das  Erd-  und  Holz- 
werk  wohl  nicht  vor  Tiberius  errichtet 
und  urn  das  Jahr  70  aufgegeben,  als- 
bald  aber  durch  die  Steinmauer  ersetzt 
worden  sein,  welche  bis  in  die  zweite 
Halfte  des  dritten  Jahrhunderts  hinein, 
etwa  bis  270  n.  Chr.,  bestanden  haben 
wurde  (vgl.  B.  J.  114/115  S.  266  ff.). 

Die  zweite  grosse  Untersuchung  gait 
der  Auffindung  des  augusteische n 
Lagers  auf  dem  Furstenberg  bei 
Xanten,  den  aus  der  Fruhgeschichte 


der  romiscben  Eroberungszuge  in 
Deut8chland  beruhmten  Castra  Ve- 
tera. Die  Ausgrabung  wurde  vom 
Unterzeichneten  selbst  geleitet.  Sie 
wurde  auf  der  hochsten  Kuppe  des 
Furstenberges  auf  dem  dem  Herrn 
von  Hochwachter  gehdrigen  Terrain 
vorgenommen.  Der  Besitzer  sowohl 
al8  seine  Pachter,  die  Herren  van 
Bebber  und  Prang,  gestatteten  in  ent- 
gegenkommendster  Weise  die  Grabung, 
welche  sofort  nach  der  Ernte  be- 
gonnen  wurde.  Schon  nach  kurzen 
Versuchen  gelang  es,  westlich  von  der 
alten  uber  den  Furstenberg  fuhrenden 
Poststrasse  Xanten-Birten,  entlang  dem 
„Kapellchenwega,  der  in  westHcher 
Richtung  direkt  zn  den  Wirtschafts- 
gebauden  des  Hochw&chter'schen  Be- 
sitzes  fuhrt,  hart  am  sudlichen  Rande 
dieses  Weges  eine  romische  Befesti- 
gungslinie  zu  finden,  welche  aus  einer 
doppelten  Palisade  und  einem  breiten 
und  tiefen  Spitzgraben  besteht.  Die 
Anlage  sowohl  als  die  Einschlasse  des 
Grabens  an  Kulturresten  zeigten  sofort, 
dass  wir  es  mit  einer  Befestigung  aus 
fruhester  Kaiserzeit  zu  tun  haben. 
Die  beiden  Pfahlreihen  der  Doppel- 
palisade  sind  durchschnittlich  3  Meter 
von  Mitte  zu  Mitte  von  einander  ent- 
fernt,  die  vordere  Pfahlreihe  ist  jeden- 
falls  stellenwei8e  durch  ahnliche  Ver- 
steifungen  gegen  den  Graben  hin  be- 
festigt,  wie  solche  bei  den  Palisaden 
der  Alteburg  bei  Coin  beobachtet 
worden  sind.  Diese  Anlage  konnte 
durch  eine  Anzahl  Querschnitte  bereits 
auf  etwa  250  Meter  Lange  verfolgt 
werden,  dann  geboten  bestellte  Felder 
Einhalt.  Es  handelt  sich  zweifellos 
urn  die  Nordflanke  eines  grossen  fruhen 
Erdlagers,  wie  die  Lage  des  Grabens 
zu  den  Palisaden  zeigte.  Ob  dieses 
Lager  nur  einen  oder  zwei  Spitzgraben 
hatte,  konnte  vorerst  aus  zwei  Grunden 
noch  nicht  festgestellt  werden.  Da 
namlich  der  aufgefundene  Spitzgraben 
!  dicht  am  Rande  des  „Kapellchen- 
I  weges",  der  offenbar  der  alten  Lager- 
grenze  seine  Entstehung  verdankt, 
'  sich  hinzieht,  so  waren  wir  durch 
|  diesen  vielbenutzten  Weg  an  der  Unter- 
suchung des  Vorgelandes  des  Grabens 
bebindert.  Ferner  aber  war  sein 
Contreescarpe  an  den  meisten  unter- 
suchten  Stellen  durch  einen  zweiten, 
viel    Brandschutt    enthaltenen    Spitz- 


WestcL  Zeitachr.  f.  Gesch.  a.  Kunst.""  XXV,   IV. 


31 


Digitized  by  VjOOQlC 


468 


Museograpbie.  —  Bonn. 


graben  durohschnitten,  der  also  einer 
jiingeren  Anlage  angehoren  muss,  die 
wie  die  einzelnen  Schnitte  erkennen 
liessen,  mit  der  alteren  nicht  ganz 
parallel  lief.  Infolgedessen  lasst  sich 
auch  noch  nicht  mit  Sicherheit  sagen, 
ob  an  einer  Stelle,  wo  tatsachlich 
zwei  Spitzgraben  neben  einander  ge- 
funden  wurden,  sie  gleicbzeitig  und 
zur  selben  Anlage  gehorig  sind,  oder 
ob  hier  die  beiden  Spitzgraben  der 
von  einander  zeitlich  verschiedenen 
Anlagen  nur  einmal  neben  einander 
erscheinen.  An  dieser  letztgenannten 
Stelle,  wo  also  zum  erstenmal  Escarpe 
und  Contreescarpe  der  beiden  Graben 
ganz  erhalten  war,  mass  die  Breite 
des  inneren  (alteren)  Grabens  6,50  m, 
seine  Tiefe  2,50  m,  die  Breite  des 
ausseren  (jiingeren?)  Grabens  4,20, 
seine  Tiefe  1,80  m  im  gewacbscnen 
Boden.  Wie  die  Lange  dieser  Nord- 
flanke,  so  ist  auch  die  Breite  des  von 
ihr  abgescblossenen  Lagers  bei  diesen 
ersten  Orientierungsgrabungen  noch 
nicht  ermittelt  worden.  £s  lag  nahe, 
in  dem  rund  dreihundert  Meter  siid- 
Hch  des  „Kapellchenwegesu  diesem 
ungefabr  parallel  ziehenden  uralten 
Grenzwege  der  Gemarkungen  von 
Xanten  und  Birten,  dessen  malerischer, 
schluchtartiger  Verlauf  zum  alten  Rhein 
hinunter  jedem  Besucher  des  Fursten- 
berges  bekannt  ist,  eine  Andeutung 
der  Siidgrenze  des  Lagers  zu  ver- 
muten.  Aber  verschiedene  Versuchs- 
graben,  die  dort  angelegt  wurden,  be- 
wiesen,  dass  dies  nicht  der  Fall  war. 
Vielmehr  zeigte  sich,  dass  die  Wohn- 
gruben,  mit  denen  das  Innere  des 
Lagers  ausgefiillt  ist,  noch  mindestens 
achtzig  Meter  weiter  nach  Silden  sich 
fortsetzen,  obne  dass  hier  ein  Ende 
gefunden  ware.  Auch  nach  dieser 
Richtung  konnte  im  vergangenen  Ja  re 
nicht  weiter  gegraben  werden.  Sowohl 
hier  als  auch  im  lnnern  des  Lagers 
hatten  unsere  ersten  Versuchsgraben 
zahlreiche  Wohngrnben  zum  Teil  mit 
starkem  Brandschutt  durchschnitten, 
Sie  ebenso  wie  alle  Versuchsschnitte 
wurden  durch  den  Unterzeichneten 
geometrisch  aufgenommen  und  nivelliert 
und  die  Kulturreste  sorgfaltig  ge- 
sammelt.  Das  viele  arretinische  Ge- 
schirr,  die  Krugprotile  und  sonstigen 
Typen  augusteischer  Keramik  und  die 
Augustusmiinzen   zeigten    sofort,    dass 


wir  ein  grosses  Lager  augusteischer 
Zeit  vor  uns  haben.  Wir  werden  also 
wohl  kaum  fehlgehen,  wenn  wir  be- 
haupten,  dass  hier  das  beruhmte  Vetera 
gefunden  ist,  dessen  Ausgrabung  nun- 
mehr  weiterhin  systematisch  und  mit 
grossen  Mitteln  betrieben  werden  soil. 
Ein  illu8trierter  Bericht  fiber  die  erste 
Grabung  ist  im  114/115.  Hefte  der 
Bonner  Jahrbiicher  S.  318  if.  er- 
schienen. 

Eine  kleine  aber  sehr  wichtige  und  er- 
gebnisreiche  Untersuchung  konnte 
in  Bonn  beiAbtragungdessoge- 
nannten  Bonner  Berges  ausgefiihrt 
werden.  Der  n Bonner  Berg"  war  eine 
kleine  nur  wenige  Meter  bone  Er- 
bebung,  etwa  500  Meter  nurdlich  vom 
Bonner  Legionslager  etwas  landein- 
warts  der  nach  Graurheindorf  fiihren- 
den  „Romerstrasseu  gelegen.  Er  ent- 
hielt  in  seinem  oberen  Teil  einiges 
Mauerwerk,  welches  nach  seiner  An- 
lage und  den  mitgefundenen  Scherben 
zu  urteilen,  wobl  zu  einer  Schanze  des 
16.  oder  17.  Jahrhunderts  gehort  haben 
mag.  In  seinem  unteren  Teil  aber 
barg  der  Hugel  in  seiner  ganzen  Aus- 
dehnung  eine  40—50  cm  machtige 
Schicht  schwarzen  nassen  Schlammes, 
die  in  regellosem  Durcheinander 
romische  Scherben,  Miinzen,  Ziegel, 
Holzreste  und  dergleichen  und  vor 
allem  eine  ungeheure  Masse  romi- 
schen  Leders  enthielt,  Sandalen, 
Schubsohlen,  ganze  oder  fast  ganz  er- 
haltene  Schuhe  romischer  Art  mit 
zierlich  durchbrochenem  gitterartig  ge- 
aibeitetem  Oberleder  und  einheimisch 
gallischer  Art  rait  gescblossenem  Ober- 
leder nach  Art  unserer  Schnurschuhe. 
Ferner  eine  Masse  von  grossen  und 
kleinen  Stucken  von  Ledergewand- 
stucken  mit  umnahten  Saumen,  die 
offenbar  zur  Verarbeitung  fur  Schuhe 
zerschnitten  waren.  Endlich  massen- 
hafte  kleine  Abfalle,  Flicklappen, 
Schntirriemen  u.  dgl.,  die  beweisen, 
dass  man  es  mit  den  Ueberresten  einer 
grossen  romischen  Schuster- 
werkstatte  zu  tun  hat,  nicht  aber 
mit  denen  einer  Gerberei,  da  kein  ein- 
ziges  rohes  unverarbeitetes  Lederstuck 
sich  gefunden  hat.  Die  Zeit  der  Be- 
nutzung  dieser  grossen  Abfallgrube 
liess  sich  durch  die  ubrigen  Fund- 
stticke  genau  bestimmen.  Die  Munzen 
und    die    Keramik    ergeben    uberein. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Bonn. 


469 


stimmend  die  Zeit  von  Vespasian  bis 
Hadrian.  Von  Einzelfunden  sind  er- 
wahnenswert  die  bedeutenden  Reste 
eines  Weidenkorbes,  eine  kleine  Nep- 
tunstatuette  aus  Kalkstein,  einige 
Bronzezierate,  mebrere  wobl  als 
Schusterablen  zu  erklarende  Eisen- 
instrumente  u.  dgl.  mehr.  Die  ortliche 
Aufsicht  fuhrte  teils  Herr  Koenen, 
teils  der  Unterzeichnete. 

Endlich  fuhrten  einige  zufallig  ge- 
machten  Funde  eine  nochmalige  kurze 
Untersuchungdesaugusteischen 
Graberfeldes  vor  der  Westseite 
des  Drususkastells  bei  Urmitz 
herbei.  Wie  in  den  friiheren  Berichten 
sowie  in  den  Bonner  Jahrbiichern  107 
Seite  204  ff.  dargestellt  ist,  liegt  vor 
der  Westfront  des  Urmitzer  Drusus- 
kastells innerbalb  des  grosseren  romi- 
schen  Erdwerkes  ein  frubromisches 
Grab  erf  eld,  welches  nur  zu  ersterem 
gehort  haben  kann.  Nachdem  das 
Provinzialmuseum  scbon  fruber  eine 
grosse  Anzahl  geschlossener  auguste- 
ischer  Grabfunde  von  dort  erhalten 
hatte,  gelang  es  nunmehr,  unter  stan- 
diger  Aufsicht  des  Museumsassistenten 
Herrn  Koenen  sieben  und  zwanzig  zum 
Teil  sehr  reich  ausgestattete  fruh- 
romische  Graber  auszugraben  und  fur 
das  Provinzialmuseum  zu  erwerben, 
welche  nicht  nur  unsere  Kenntnis  von 
den  dortigen  Befestigungsanlagen  be- 
deutend  erweitern,  sondern  vornehm- 
lich  auch  fur  die  fruhromische  Keramik 
wichtig  sind.  Sieben  Graber  enthielten 
Miinzbeigaben,  im  iibrigen  liessen  sie 
sich  alle  nach  anderweitigen  Fundcn 
zeitlich  bestimmen.  Die  altesten 
Miinzen  sind  von  Augustus,  die  jungsten 
von  Claudius  und  in  den  hierdurch  be- 
zeichneten  Zeitraum  gehoren  auch 
samtliche  bisher  am  Drususkastell  Ur- 
mitz gefundenen  Graber,  keines  ist 
junger  als  die  Regie  run  gazeit  des  Clau- 
dius. Da  wir  nun  schon  ein  Material 
von  im  ganzen  etwa  vierzig  geschlossenen 
gut  beobacbteten  Grabfunden  vom  Ur- 
mitzer Drususkastell  uberschauen,  so 
diirfte  der  Schluss  berechtigt  sein, 
dass  das  Kastell  nicht  weit  fiber  die 
Mitte  des  ersten  Jahrhunderts  hinunter 
bestanden  babe  und  auch  seine  burger- 
liche  Niederlassung  keine  langere  Dauer 
gehabt  habe,  offenbar  der  Grund,  wes- 
halb  sich  an  der  Stelle  nicht,  wie 
z.  B.  in  Andernach,  eine  dauernde  An- 


I  siedlung  gebildet  hat.  Dann  aber  ist 
diese  Erkenntnis  auch  wertvoll  fiir  die 
genauere  Zeitbestimmung  des  grosseren 
romischen  Kastells,  welches,  wie  ge- 
j  sagt,  das  genannte  Graberfeld  ein- 
I  schliesst,  also  nur  alter  oder  junger 
sein  kann  als  dieses.  Ware  es  junger 
I  als  das  Drususkastell,  so  miisste  es 
|  der  nachclaudischen  Zeit  angehoren, 
j  man  diirfte  also  in  seinem  Spitzgraben 
|  noch  Kulturreste  der  zweiten  Halfte 
des  ersten  Jahrhunderts  n.  Chr.  er- 
warten.  Dies  ist  aber  nicht  der  Fall, 
sondern  die  Einschlusse  des  Spitz- 
grab  ens  dieses  grosseren  Kastells  sind 
lediglich  Scherben  und  ein  Glasring 
der  jungsten  La  Tene  Zeit,  also  der 
letzten  vorromischen  Periode.  Also 
ist  ee  sicher  alter,  gehort  also  be- 
stimmt  deijenigen  romischen  Occupa- 
tionsperiode  an,  welche  mit  Caesars 
gallischem  Kriege  beginnt,  in  den  Un- 
ternehmungen  des  Agrippa  und  A  ugustus 
ihre  Fortsetzung  und  mit  der  Anlage 
der  50  Kastelle  durch  Drusus  dann 
ihren  vorlaufigen  Abschluss  tindet.  Da 
es  sich  aber  nach  dem  ganzen  Charakter 
dieser  Befestigung  nur  um  ein  fliichtig 
aufgeworfenes,  wohl  nur  ganz  kurze 
Zeit  benutztes  Marschlager  handelt, 
so  wird  man  iiber  seine  genauere  Zeit 
und  Bestimmung  wohl  kaum  etwas 
Endgiltiges  ermitteln  konnen.  Die  er- 
wahnten  Graber  enthielten  wiederholt 
Waffen,  wie  dies  auch  schon  in  den 
augusteischen  Grabfeldern  bei  Ander- 
nach, Coblenz-Neuendorf  u.  a.  beob- 
achtet  wurde,  und  zwar  ausschliesslich 
Lanzen-  und  Pfeilspitzen,  Dolche  und 
Messer,  die  noch  ganz  den  einheimi- 
schen  La  Tenecharakter  zeigen,  ein 
Zeichen,  dass  nicht  romische  Legionare, 
sondern  barbarische  Hilfstruppen  die 
Besatzungen  dieser  Kastelle  bildeten. 
Ein  einziger  zerstorter  Gladius  ist 
nicht  in  einem  Grabe,  sondern  in 
einer  Leichenbrandstatte  gefunden,  er 
kann  einem  Offizier  der  Truppe  gehort 
haben  oder  auch  ein  alteres  unbrauch- 
bar  gewordenes  und  weggeworfenes 
Stuck  aus  den  friiheren  Kriegszugen 
sein. 

Von  ganz  ungewohnlich  grosser  Zahl 
und  Kostbarkeit  sind  diesmal  die 
Neuerwerbungen  des  Museums. 
Um  nicht  weniger  als  1304  Nummern 
hat  sich  das  Inventar  in  diesem  Jahre 
vermehrt,  wobei  z.  B.  alle  geschlossenen 

31* 


Digitized  by  VjOOQlC 


470 


Museographie.  —  Bonn. 


Grabfunde,  die  zum  Teil  bis  zu  20 
Gegenstande  enthielten,  nur  je  eine 
Nummer  tragen.  Die  diesjahrige  Ver- 
mehrung  der  Sammlung  wird  demnacb 
etwa  1500  Gegenstande  betragen, 
darunter  eine  Anzabl  Altertiimer  aller- 
ersten  Ranges.  Die  wicbtigsten  mogen 
bier  knrz  erwahnt  werden. 

A.  Prahistorische  Abteilung. 
Aus  der  Ansiedlong  der  jtingeren 
Steinzeit  bei  Urmitz  stammt  ein 
Glockenbecber  des  Pfahlbautypus,  ein 
Gefass  mit  Schnurosen  and  einge- 
drackten  Punktverzierungen  sowie  der 
Inhalt  einer  Grube,  bestebend  aas 
Scherben  derselben  Typen  and  einem 
schwarzen  Steinbeil  (17885— 7).  Zwei 
Steinbeile  stammen  aas  der  Gegend 
von  Siegburg,  ein  Jadeitbeilchen  aas 
Ednigswinter,  ein  Nephritbeilchen  ohne 
nabere  Angabe  aas  dem  Rheinland 
(17027—31). 

Von  bronzezeitlichen  Fanden 
sind  zu  nennen :  eine  grosse,  37  cm  lange 
Bronzenadel  mit  dickem  rondem  Eopf 
aus  Bacharach  (17  284),  2  Bronze- 
nadeln  aus  Eempen  (17033/4),  ein 
pracbtvoller  grosser  Bronzehalsreif 
mit  zablreichen  anhangenden  Bronze- 
ringelcben  sowie  5  kleine  mit  Draht- 
spiralen  umwickelte  Bronzeringelchen 
aus  Heimbach- Weiss  (17  329—34); 
bronzezeitliche  Tongefasse  aus  Heim- 
bach-Weiss  (17  493)  u.  Urmitz  (17  324/5). 

Der  jtingeren  Eisenzeit  gehoren 
an  zwei  La  Tene-Grabfunde,  bestebend 
aus  Bronzebals-  und  —  armreifen  aus 
Urmitz  (17326  u.  17328),  sowie  mehrere 
Tonurnen,  Teller,  Napfchen  aus  Urmitz 
(17315-17319). 

Endlich  wurden  acbt  geschlossene 
germanische  Grabfunde  und  eine 
Reihe  Einzelgefasse  aus  der  Gegend 
von  Altenratb  erworben  (17304  —  14, 
17  864—68),  darunter  neben  den  ge- 
wdhnlichen  plumpen  Urnen  einige 
schflngeformte  und  teils  mit  Ein- 
ritzungen  in  Zickzackmustern,  teils 
mit  Graphitbemalung  verzierte  Teller. 

B.RGmi8che  Abteilung.  I.  Stein- 
denkmaler.  Hier  ist  der  wicbtigste 
Zuwachs  der  lange  verschollene  Altar 
der  einheimischen  Dea  Ardbinna,  von 
T.  Julius  Aequalis  geweiht  (Brambach 
589,  CILX1II  7848),  der  bei  Gey  im  i 
Ereise  Diiren  gefunden  wurde.  Er 
wurde  dem  Museum  von  den  Eloster- 1 
briidern  auf  dem  Ereuzberg  bei  Bonn1 


geschenkt  (17  274).  Aus  Tborr,  Ereig 
Bergheim,  erhielten  wir  eine  Anzahl 
rttmischer  Inschrift-  und  Skulpturreste, 
die,  in  der  dortigen  alten  Eirche  ver- 
mauert,  bei  deren  Abbrucb  zum  Vor- 
schein  kamen.  Es  sind  hauptsachlich 
Matronenaltare,  leider  zum  Teil  sehr 
zeratdrt.  Bestimmbar  ist  noch  ein 
Altar  der  Matronae  Gavasiae  (17  898), 
einer  der  Udrovarinehae  (17  903),  einer 
der  Matronae  Amnesae  von  Sextus 
Albaniu8  Valens  geweiht  (17897), 
einer  der  Matronae  Naitienae  (?)  von 
Munatia,  Similis  and  Materna  geweiht 
(17896),  der  Unterteil  eines  von  M. 
Flavins  Amandus  geweihten  Altars 
(17  901),  sowie  ein  Altar  mit  Inschrift 
Mercu[rio]  |  sacrum  . . .  (17900).  Eben- 
daher  stammt  ein  Relief,  welches  eine 
Yersammlung  von  Mannern  und  Frauen 
in  einheimischer  Tracht  darstellt 
(17895).  (Wd.  Eorrbl.  XXV  34).  Aus 
Xanten  erhielten  wir  als  Geschenk  der 
Koniglichen  ForstbehOrde  in  Diissel- 
dorf  einen  rftmischen  Grabstein  mit 
der  Inschrift:  D(is)  [M(anibus)]  |  Can- 
didinio  Simplici  Candidinius  [Tjacitus 
fratri  pienti-[ssim]o  f(aciendum)  c(ura- 
vit).  (17909)  (Wd.  Eorrbl.  XXV.  24). 

II.  Unter  den  geschlossenen 
Grabfunden  sind  an  erster  S telle 
zu  nennen  die  schon  erwahnten  27 
frubr5mischen  Graber  und  die  zuge- 
h&rigen  Leichenbrandstatten  aus  Ur- 
mitz (17494-97,  17837—63,  17881 
bis  84),  ferner  zwei  fruhe  Graber  aus 
Miilheim  bei  Goblenz,  ein  spatr6misches 
Grab  mit  spater  Gesichtsurne  and 
Fibel  aus  Bonn  (16725)  und  das  spat- 
romische  Grab  von  DurflFenthal  bei 
Zulpich,  zu  welchem  das  kostbare, 
unten  zu  erwahnende  bemalte  Glas 
gehSrt  (17  341.  17  303). 

III.  Der  Gesamtfund  von  rOmi- 
schem  Lederzeugu.s.w.  vom  Bonner 
Berg,  der  oben  erwahnt  ist,  umfasst 
360  Einzelnummern  (16  786—17026, 
17342—17461). 

IV.  Einzelfunde  von  Elein- 
altertumern.  a)  Eeramik.  Von 
Sigillata  sind  ausser  massenhaften 
in  Bonn  gefundenen  gestempelten  Bdden 
hervorzuheben :  eine  sch6ne  fruhe  mit 
Ranken  verzierte  Schussel  aus  Ereuz- 
nach  (17281),  eine  fruhe  cylindrische 
Schussel  mit  Gladiatoren  zwischen 
Blumenranken  aus  Gensingen  bei 
Planig   (17  299.   Westd.  Ztschrft.  IV. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Bonn. 


471 


S.  221,  19),  ein  Becher  mit  Barbotine- 
ranken  and  weisser  Aufschrift  „Escipe 
datf  aus  Kreuznach  (17286.  Wd.Z.lI. 
S.  223),  alle  drei  aus  der  Sammlung 
Merkens  in  Coin,  sowie  ein  Teller  mit 
Kerbschnittverzierung  aus  Coin  (16602). 
Von  sonstigen  keramiscben  Er- 
werbungen  sind  wichtig :  vier  in  Bonn 
gefundene  Amphorendeckel  mit  Stem- 
peln  C.  Ant.  Quiet  (16682)  .  .  .  urna 
(Ik  683),  pi]  Jun(iorum)  Melissi  I  et 
Melisse  (16684),  L.  Jun.  M[elissi] 
(16685);  dann,  erworben  bei  der  Auk- 
tion  Merkens,  ein  Faltenbecher  mit 
Graffito:  Masator  eelic  a  Saturnina 
d  .  .  .  .  t  aus  Heddernheim  (17  285. 
C1L  XIII,  10017,  25),  e/n  roter  Henkel- 
krug  mit  weisser  Aufschrift:  „reple 
me  t  opo  conditi"  aus  Andernach  (17  297. 
Wd.  Z.  VI.  S.  311.  N.  6),  ein  Kriigel- 
chen  mit  „da  mia  aus  Remagen  (17  287), 
ein  Flaschchen  mit  „misceu  aus  Coin 
(17  296),  eine  Gesichtskanne  aus  Planig 
(17277)  und  eine  spate  Gesichtsurne 
aus  Gondori'  (17  280.  Wd.  Z.  VII. 
S.  301).  Einige  fruhrOmische  Gefasse 
aus  Bonn  schenkte  Freiherr  von  Loe 
(17335—40),  einige  spatromische  aus 
Goch  Herr  Fabrikant  H.  Schliipers 
(17  506 — 14).  Unter  den  keramischen 
Funden  vom  Bonner  Berg  sind  nennens- 
wert  ein  Kannenbenkelansatz  mit  Dar- 
stellung  des  Mercur  (17  095),  sowie 
drei  hohle  Tonkugeln  mit  mehreren 
Lochern  unerklarter  Bestimmung 
(17103-5). 

Von  Terracotten  erhielten  wir 
eine  reitende  Gottin  aus  Bonn  (16  773) 
und  eine  tbronende  Gottin  unbekann- 
ten  Fundorts  (17  529).  Von  T  o  n  1  a  m  - 
pen  eine  dreischnauzige  mit  behelm- 
ter  Biiste  aus  Bonn  (17282)  und  eine 
henkellose  runde  mit  blumentragendem 
Amor  aus  Kreuznach  (17  289).  Unter 
den  Ziegeln  ist,  neben  vielen  gewohn- 
lichen  der  legio  I  Minervia,  einer  mit 
dem  Stem  pel  vexil  |  1  ■  I  •  M  p.  f. 
(17770),  einer  der  legio  XXI  rapax 
aus  Bonn  (16  769)  und  ein  Antefix  mit 
Doppelhenkelvase  und  gekrummtem 
Stab,  angeblich  aus  Bonn  (16  691),  zu 
nennen. 

b)  Romische  Glaser  wurden  dies- 
mal  in  ungewohnlicher  Kostbarkeit  und 
Menge  erworben.  Die  Moglichkeit 
dazu  gab  eine  namhafte  besondere 
Bewilligung  des  Provinzialausschusses 
fur    Erwerbung    aus    der    Sammlung 


Merkens  in  Koln,  sowie  die  hoch- 
herzige  Unterstutzung  durch  Seine 
Exzellenz  den  Hrn.  Graf  en  von  Fiirsten- 
berg-Starameim  und  Herrn  Dr.  Erich 
Prieger  in  Bonn.  Dem  kostbaren  Ge- 
schenk  dieser  beiden  Herren  gebuhrt 
die  erste  Stelle:  es  ist  eine  dunkel- 
rote  Glasflasche  mit  cylindrischem 
Hals,  worauf  in  bunten  Farben  zwei 
Viergespanne ,  von  gepanzerten  und 
behelmten  Lenkern  geleitet  erscheinen, 
wie  sie  die  metae  der  spina  im  Circus 
umfahren.  Diesses  ausserst  seltene 
Stuck,  welches  im  Rheinland  als  ein 
wirkliches  Unikum  bezeichnet  werden 
muss,  ist  auf  Gut  Duerffenthal  bei  Ziil- 
pich  gefunden  und  konnte,  Dank  der 
Generositat  der  genannten  Herren,  vor 
der  drohenden  Verschleppung  ins  Aus- 
land  gerettet  werden  (17  303).  Da  das 
Museum  mit  Glasern  der  kGlnischen 
romischen  Glashiitten  schon  ziemlich 
reich  versehen  ist,  so  wurde  bei  dieser 
Auktion  das  Hauptaugenmerk  auf  Er- 
werbungen  aus  der  mittelrheinischen 
Glashutte  gelegt,  die  in  der  Gegend 
der  Nahe  lokalisiert  gewesen  sein  muss 
und  deren  Fabrikate  ebenfalls  weit- 
hin  exportiert  wurden.  Von  solchen 
I  Stucken  erwarben  wir :  eine  einhenke- 
I  lige  Kanne  und  einen  Faltenbecher 
|  aus  Planig  (17278/9),  eine  Glaskanne 
i  mit  opakweissem  Henkelzierat  aus 
Kreuznach  (17288),  eine  Flasche  mit 
'  schragen  Rippen,  gefunden  zwischen 
Kreuznach  und  Planig  (17  £90),  einen 
Becher  mit  Zickzackfaden  und  Tropfen- 
zierat  ebendaher  (17291),  Wd.  Z.  Ill, 
S.  188,  9),  einen  Becher  mit  einge- 
presstem  Netzmuster  ebendaher  (17  292, 
Wd.  Z.  Ill,  S.  188,  8),  einen  Nuppen- 
becher  mit  grunem  und  braunem  Zick- 
zackband  am  Rande  aus  Gondorf  a.  M. 
(17  295),  einen  Doppelhenkelbecher 
mit  hohem  Fuss  und  Glastropfen  und 
Fadenverzierung  aus  Kaltenengers 
(17  297,  Wd.  Z  VI,  S.  311,  1),  eine 
Glasflasche  mit  Fadenringen  und  Klee- 
blattmundung  aus  Andernach  (17  300), 
einen  mit  Faden  umsponnenen  Falten- 
becher aus  Planig  (17301).  Ferner 
zwei  fruhe,  wohl  importierte  Glaser, 
namlich  eine  weinrote  Schale  aus 
Bonn  und  eine  orangegelbe  Schale 
aus  Gensingen,  beide  gerippt  und  mit 
weissen  eingeschmolzenen  Faden  ver- 
ziert  (17  302,  17294,  Bonn.  Jahrb.  81, 
1886  Taf.  I),  endlich  den  Boden  eines 


Digitized  by  VjOOQlC 


472 


Mu8eographie.  —  Bonn. 


sogenannten  Goldglases  mit  Darstel- 
lung  einer  Taube  mit  Zweig  aits  Zul- 
pich  (17293,  Wd.  Z.  Ill,  S.  188,  2, 
Bonner  Jahrb.  81  Taf.  II).  Im  ubrigen 
erhielten  wir  ein  einfaches  Glasflasch- 
chen  aus  Miesenheim,  Kreis  Mayen, 
und  ein  opakweisses  Flaschchen  rait 
gelben  and  blauen  eingeschmolze- 
nen  Tupfen  unbekannten  Fundortes 
(17558/9). 

c)  An  romischen  Metallarbei- 
ten  aus  Bronze  kam  binzu:  eine 
Kas8erole  aus  Neuwied  (18605),  vier 
Gefasse  aus  Bonn  (16776,  16  779-81), 
ein  verzierter  Kasserolengriff  und  eine 
Zange  aus  Bonn  (16  728,  16777),  eine 
Applike  mit  Widderkopf,  eine  Hercules- 
statuette  und  einige  Schmuckgegen- 
stande  aus  Bonn  (16727,  17149/50), 
ein  spatelformiges  Instrument  mit 
Stempel  Amomus  fee  (17557)  und 
zwei  kleine  Bronzeblechfragmente  mit 
eingestanzten  Figuren:  Mars,  Mercur, 
Victoria  (17527  8)  unbekannten  Fund- 
orts.  An  Goldschmuck  erhielten 
wir:  zwei  Fingerringe,  einer  mit  ein- 
geschnittenem  Vogel  und  einer  mit 
Glaspaste :  traubennaschender  Hase, 
sowie  zwei  goldene  Anhangsel  (17515 
— 18)  unbekannten  Fundorts.  Hier 
mogen  noch  zwei  Gemmen,  eine  rote 
mit  nackter  auf  Phallus  reitender 
Frau  und  eine  braunliche  mit  Kopf 
(17543/4)  erwahnt  werden. 

C.  Volkerwanderungszeit.  Von 
der  Kirchengemeinde  in  Rheinbrohl 
wurde  ein  dort  gefundener  frankisch- 
chri8tlicher  Grabs tein  als  Depositum 
uberwiesen  (D.  72).  Erworben  wurde 
aus  Privatbesitz  eine  Anzahl  franki- 
scher  Schwerter,  Scramasaxe,  Lanzen, 
tauschierte  Schnallen  u.  dgl.  aus  Ander- 
nach,  darunter  Scramasax  mit  den  Zier- 
knopfen  der  Scheide  und  einer  mit 
verzierten  Lederscheideresten  (16606 
— 16620),  ebenso  eine  Anzahl  Schwer- 
ter, Lanzen,  Messer,  Schildbuckel, 
Schnallen,  Kamme,  Perlenketten,  Rie- 
menzungen  und  eine  vergoldete  Bronze- 
mtinze  eines  spatrumischen  Kaisers 
(Anastasius  I?)  aus  Kessenich  (17462 
—92),  endlich  Scherben  von  sogen. 
Reliefbandgefassen  aus  Bonn.  Konigs- 
winter  und  Gondorf  a.  M.  (16694—97). 

D.  Mittelalter  und  Neuzeit. 
Von  dem  f  Geheimrat  Hermann  Huffer 
erhielt  das  Museum  als  wertvolles  Ver- 
machtnis    die    bekannte    Gedenktafel 


1  der  Burg  Godesberg  aus  schwarzem 
i  Marmor,    laut  deren  Inschrift  Godes- 
berg am  15.  Oktober  1210  von  Bischof 
I  Teoderich   gegrundet  ist.     Der   Stein 
■  ist,  laut  einer  Inschrift  auf  der  Rtick- 
seite,  bei  der  Einnahme  der  Burg  durch 
'  Ferdinand  I  von  Bayern   am   17.  De- 
|  zember  1583  zum  Vorschein  gekommen. 
Huffer  hat   ihn  dann  in  Mersburg  am 
'  Bodensee  wieder  entdeckt  und  in  den 
Annalen   des  historischen  Vereins  fiir 
1  den  Niederrhein  im  46.  Heft  S.  133  ff. 
lehrreich  behandelt. 

Erworben    wurde    eine    romanische 
Goldschmiedeform    aus   Schieferstein, 
1  worauf    vorn     eine     weibliche    Figur 
zwischen  zwei  Ilerzen  in  gemustertem 
,  Vierpass  von  einem  Quadrat  umgeben 
!  erscheint,   im   ausseren  Vierpass  sind 
Drachen  dargestellt.     Auf  der  Riick- 
1  seite    ein    Adler,    gefunden    in    Koln 
|  (17272).   Ferner  ein  fruhes  Siegburger 
Steinzeuggefass   mit  Gesicht  (17532). 
Voiu  Provinzialkonservator  uberwiesen 
,  wurde  eine  grosse  Madonnenstatue  aus 
Holz  aus  Munstermaifeld  (17  275),  so- 
wie eine  kleine  Holzstatue  eines  Hei- 
ligen    im    Diakonengewande    (17276). 
I      E.    Miinzsammlung.      Hervorzu- 
heben    sind :     Gallische     Goldmunzen 
der   Anlerci   Cenomani,    gefunden    in 
Bendorfa.  Rh.  (16740,  cf.  de  la  Tour 
6821),    ein  'Grosserz    der    Agrippina 
:  (Coh.»  I  S.  231, 1)  aus  Karlich  (13327), 
j  eine  Goldmunze  Vespasians  (Coh.*  172) 
j  aus   dem    Lager    bei    Grimlinghausen 
I  (17  273).    Ferner  erhielt  das  Museum 
I  als  Geschenk    eine   kleine  Privatsam- 
lung  von   liber  200  meist  vortrefflich 
erhaltenen  Munzen,   meist   der   romi- 
schen Republik  und  Eaiserzeit,  sowie 
einige  gallische  und  mittelalterliche. 
Darunter    ein   Denar    des  P.  Clodius 
M.  F.  Turrinus  (Babelon  I  S.  356,  15), 
des  Petillius  Capitolinus   (Babelon  II 
S.   291,  1)    und    des   Marcus   Cipius 
(B.  I  341,  1),  mehrere  gallische  Mun- 
zen,   darunter  2  Germanus  Jndutilli 
(cf.  Muret  9245  ff.),  die  Kupfermunze 
de  la  Tour  7467,    drei   Billons  de  la 
Tour  8445,  3  Aduatuci,  cf.  de  la  Tour 
8868,     eine    Silbermunze,    Imitation 
Philipps  II    (de   la  Tour  9736),    eine 
Silbermunze  der  Vindelici  (de  la  Tour 
9383),     Ambactus    (cf.    Muret    8362), 
3   Treveri    (de   la  Tour  8849),    zwei 
No.  8852,  eine  No.  8329.  —  Von  mit- 
telalterlichen    und   neueren    Munzen: 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Bonn.  —  Koln. 


473 


eine  Silbermunze  Philipps  von  Heins- 
berg  fur  Soest,  eine  Silbermunze  von 
Aachen  von  1753,  eine  von  Julich 
(16734-36),  ein  Dreipfennigstuck  der 
Stadt  Hamm  von  1713  (17  769),  einen 
Albus  von  Carl  Caspar  von  der  Leyen 
von  Trier  (17  768),  ein  Zweialbusstuck 
vou  Koln  unter  Leopold  I  (17  767), 
eine  Silbermunze  von  Aachen  unter 
Franz  I  (17  766)  und  einen  Goldgulden 
Ludwigs  des  Bayern  (17  765). 

Der  Direktor  veroffentlichte  im  ver- 
gangenen  Jahre  die  erste  Lieferung 
eines  Tafelwerks:  nDas  Provinzial- 
museum  in  Bonn,  Abbildungen  seiner 
wichtigsten  Denkmaler  Heft  I:  Die 
romischen  Skulpturen",  welche  auf 
34  Tafeln  samtliche  wichtigeren  ro- 
mischen Skulpturwerke  des  Museums 
in  photographischen  Bildern,  sowie  auf 
10  Seiten  Text  eine  kurze  Uebersicht 
der  Fundorte  und  die  neueste  Literatur 
uber  die  Denkmaler  enthalt.  Er 
hielt  archaologische  Vortrage  bei 
dem  Pfingstferienkursus  der  Gymnasial- 
lehrer  in  Bonn  und  Trier  und  im 
Verein  fur  Altertumsfreunde  im  Rhein- 
lande. 

Der  Besuch  des  Museums  betrug 
5400  Personen.  Aus  den  Eintritts- 
geldern  und  dem  Verkauf  der  Mu- 
seumspublikationen  wurden  520,25  Mk. 
vereinnahmt.  (L  e  h  n  e  r. ) 

35       Koln,    Museum    Wallraf -  Richartz 
I  S.  271,  IV— XI,  XII— XXIV. 

(Januar  1906  -Marz  1907).  Fur  die 
Gemaidegalerie  wurde  aus  der  Aus- 
stellung  kolnischer  Kunstler  im  Licht- 
hofe  des  Kunst-Gewerbe-Museums  A. 
Neven-Du-Monts  John  Jorrocks  er- 
worben  (eine  komische  Figur  aus  dem 
Buche  „Handley  Cross"  von  R.  S. 
Surtees,  London  1854.)  Gelegentlich 
der  AussteUung  des  Verbandes  der 
Kunstfreunde  in  den  Landern  am  Rhein 
in  der  Flora  wurden  folgende  moderne 
Gemalde  angekauft :  Steinhausen : 
Selbstbildnis  mit  der  Gattin,  Thoma: 
Landschaft  mit  Staffage,  Haug:  Ge- 
fecht,  Jordan:  Kaiser  Sigismund  in 
Strassburg,  Bergmann :  Gewitter, 
Schreuer:  Karneval.  Der  in  Brussel 
verstorbene,  aus  Koln  stammende  Herr 
Guffanti  vermachte  dem  Museum  10 
Gemalde  verschiedenster  Qualitat,  un- 
ter denen  Kermesse  flamande  von  E. 
de  Block,  die  drei  Lebensalter  von 
Robert,    sowie    ein    der    Schule    des 


Verraeer  van  Delft  nahe  stehendes 
Bild,  Der  Trinker,  zur  Angliederung 
an  die  Museumsbestande  geeignet  sind. 

Dem  Kupferstich  -  Kabinet  wurden 
durch  laufende  Ankaufe  eine  Reihe 
von  Blattern  hervorragender  moderner 
Kunstler  wie  Liebermann  und  v.  Hof- 
mann  zugefuhrt,  das  Radierwerk 
Leibls  vervollstandigt  Einen  grosseren 
Zuwachs  von  modernen  Blattern  er- 
hielt  das  Kabinet  gelegentlich  der 
unten  erwahnten  Leihausstellung;  an 
alter  Kunst  verschiedenster  Epochen 
wurde  ein  Ankauf  von  73  Blattern  auf 
der  Auktion  Lempertz  sen.  im  Friih- 
jahr  1906  gemacht. 

Die  Abteilung  der  Gypsabgusse  wurde 
mit  Hilfe  der  seit  einigen  Etatsjahren 
summierten  Ankaufsmittel  um  eine 
Reihe  hervorragender  Beispiele  mittel- 
alterlicher  Plastik  in  erster  Linie  nord- 
franzosischer  Kathedralen  wie  Paris, 
Reims,  Amiens,  Corbeil  vermehrt.  Als 
Beispiele  franzosischer  Plastik  des 
18.  Jahrhunderts  wurden  drei  Portraits 
von  Houdon  dem  Bestand  an  Renais- 
sancearbeiten  angeschlossen. 

An  neuzeitlicher  Plastik  gingen  dem 
Museum  durch  Ueberweisungen  mehr- 
fach  moderne  Medaillen  zu.  Ange- 
kauft wurde  die  Oberburgermeister 
Becker-Medaille  von  Fassbinder.  Aus 
der  Floraausstellung  schenkte  der 
Bildhauer  Friedrich  einen  bronzierten 
Gypsabguss  seines  Bogenspanners. 

Auf  dem  Gebiete  der  romischen 
Altertumer  war  unter  den  Steinen  der 
wichtigste  Fund  derjenige  einer  In- 
schrift  von  der  Flottenstation  Alte- 
burg,  auf  welch  er  die  cohors  I  classica 
erscheint  (s.  Domaszewski  Wd.  Ztschr. 
Korrbl.  1906  Nr.  3).  Noch  nicht  publi- 
ziert  sind  eine  militarische  Grabin- 
schrift  und  das  leider  nur  verschwin- 
dend  kleine  Fragment  einer  grossen 
Ehreninschrift.  Das  letztere  wurde 
gef unden  beim  Ausschachten  zum  Stoll- 
werckhause  Ecke  Hochstrasse  und 
Wallrafsplatz.  —  Auf  dem  Gebiete 
der  romischen  Kleinkunst  waren  die 
Erwerbungen,  da  infolge  des  harten 
Winters  die  Bautatigkeit  still  lag, 
wenig  zahlreich.  Besonders  angeftihrt 
sei  an  Glasern:  ein  mit  dem  Faden 
umsponnenes  Trinkhorn,  eine  Flasche 
in  Buntglas  und  ein  Becher  mit  blauen 
Nuppen;  in  sonstigen  Materialien:  ein 
Elfenbeingriff  mit  Attiskopf,   4  bron- 


Digitized  by  VjOOQlC 


474 


Museographie.  —  K&ln.' 


zone  Fingerringe  mit  Inschriften,  eine 
Bronzetasse  mit  Untersatz  in  Formen, 
welche  vollig  gleich  auch  in  Glas  be- 
gegnen,  ein  emaillierter  vierkantiger 
Griff  in  guter  Erhaltung  des  Emails. 
—  Die  geschlossenen  Grabfunde  wur- 
den  bei  Gelegenbeit  von  Tief  bauarbei- 
ten  an  der  Luxemburger  Strasse  wie- 
derum  urn  einige  Exempel  verbessert. 

1906  erscbienen  der  Neudruck  des 
Fiihrers  und  derjenige  des  Bilder- 
Katalogs. 

In  den  Kreuzgangen  bei  der  Ge- 
maldegalerie  wurden  die  Folgen  von 
kunstgeschichtlichen  Ausstellungen  in 
Reproduktionen  fortgesetzt  und  bei 
Gelegenbeit  des  Rembrandt-Jubilaunis 
eine  Auswahl  von  Nacbbildungen  seiner 
Werke  ausgestellt.  Im  Kupferstich- 
Kabinet  wurde  in  folgender  Reihen- 
folge  gewechselt :  Handzeicbnungen 
des  Ant.  de  Peters,  deutscbe  Graphik, 
moderne  Radierungen  und  Steinzeich- 
nungen  aller  Lander  (Leihausstellung 
von  Ricbter.  Dresden),  das  Werk 
Arnold  Boecklins. 

(Poppelreuter.) 
85a    Koln,   Historisches  Museum  in  der 
Hahnentorburg  und  der  Eigelsteintor- 
burg  VIII,  X,  XVI-XXIV. 

Die  Sammlungen  des  Historischen 
Museums  baben  wiederum  erbeblicbe 
Bereicherungen,  sowobl  durcb  Ank&ufe 
wie  durcb  Ueberweisungen  und  Schen- 
kungen  erfahren.  (Gesamtwert  ca. 
13  500  Mark). 

Die  Sammlung  der  Plane  und  An- 
sicbten  zur  Gescbicbte  der  Stadt  Koln 
und  einzelner  Teile  derselben  wurde 
durcb  Erwerbung  von  340  Handzeich- 
nungen,  Oelgemalden,  Aquarellen,  Li- 
thographien,  Kupfer-  und  Stahlstichen 
und  Photographien  vermebrt.  Beson- 
ders  bemerkenswert  ist  eine  aufgrund 
besonderer  Bewilligung  (4  000  M.)  in 
Brussel  erworbene,  fiir  die  altere 
kolnische  Bau-  und  Kunstgescbicbte 
ausserst  wertvolle  Sammlung  von  „Bild- 
licben  Darstellungen  und  geschicht- 
licben  Nacbricbten  liber  die  Kircben 
in  Koln"  in  Aquarellen,  welcbe  auf 
Veranlas8ung  des  fruberen  Stadtbau- 
meisters  J.  P.  Weyer  (1821—1844)  in 
der  Zeit  von  1838—1841  von  dem 
Zeicbner  Tbomas  Kranz  aufgenommen 
und  von  dem  Maler  Adolf  Wegelin 
aquarelliert  worden  sind,  eine  Samm- 
lung von  26  Banden,  zu  welchen  noch 


vier  weitere  Bande  mit  Aquarellen 
zur  Wiederberstellung  des  Tempel- 
bauses  und  mit  Zeicbnungen  von  arcbi- 
tektonischen  Details,  von  kirchlichen 
Gegenstanden  und  von  altertum lichen 
sonstigen  Gegenstanden  in  Koln  aus 
Weyers  Nacblas*  binzukommen ;  ferner 
eine  Kupfersticb  -  Ansicht  der  Stadt 
Koln  von  ca.  1620  aus  Meissners 
Thesaurus  pbilopoliticus,  sowie  eine 
grOssere  Sammlung  von  Bleistift-  und 
Federzeichnungen ,  in  Aquarell  und 
Oel  ausgefiihrten  Kopien  alterer  Wand- 
malereien  und  ebensolchen  Entwurfen 
I  und  Kartons  zu  neuen  Wandmalereien 
kolnischer  und  rheinischer  Kircben 
aus  dem  Nachlass  des  verstorbenen 
Kirchenmalers  Michael  Welter. 

Die  Abteilung  Rheiniscbe  Topogra- 
phic erbielt  reichlichen  Zuwachs  durch 
|  Ankauf  einer  grossen  Anzahl  von 
rheiniscben  Landschafts-  und  Ortsan- 
sichten,  hauptsachlich  in  Lithographien 
und  Stahlstichen,  aus  der  Blutezeit 
des  Rheinreiseverkehrs  im  zweiten 
Drittel  des  19.  Jahrhunderts. 

Die  wertvollsten  Bereicherungen 
j  sind  bei  der  Abteilung  der  historischen 
Portrats  zu  verzeicbnen,  insbesondere 
die  Oelportrats  des  kolnischen  Burger- 
meisters  Marcus  Beyweg  (1592—1605), 
gemalt  von  Bartel  Bruyn  d.  J.  um  das 
Jahr  1587,  und  seiner  Frau  Cacilia 
Therlaen-Lennep,  gemalt  von  Geldorp 
Gortzius  im  Jahre  1587  (beides  Ge- 
schenke  des  Herrn  Konsul  Hans  Leiden 
unter  Beihulfe  von  14  Kulner  Herren 
und  Damen),  ferner  ein  Oelportrat  des 
Kolner  Ratsherrn  (1739—1775)  und 
Bannerherrn  der  Schmiedezunft  (1766) 
Johann  Kirchen  (Geschenk  des  Herrn 
Kommerzienrats  Carl  Scheibler);  wei- 
ter  ein  Oelportrat  des  Otto  de  la 
Parra,  Teilhabers  des  Bankhauses  S. 
Oppenheim  um  1840  (Geschenk  des 
des  Herrn  Sallandrouze  de  Lamornais- 
Paris)  und  ein  Aquarellblatt,  darstel- 
lend  die  Oberburgermeister  der  Stadt 
Koln  im  19.  Jahrhundert  (Geschenk 
des  Herrn  Jos.  Passavanti). 

Auch  die  Mttnz-  und  Medaillen- 
Sammlung  wurde  erheblich  bereichert; 
hervorzuheben  sind  eine  Bronze -Me- 
daille  auf  den  Kolner  Burgermeister 
Johann  van  Aich  (1515 — 1518)  und 
ein  halber  Taler  der  Stadt  Koln  von 
1574. 

Die  Kriegsandenken  an  die  Zeit  des 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Koln.  —  Aachen. 


Krieges  gegen  Frankreich  1870—1871 
konnten  in  erfreulicher  Weise  erganzt 
werden  durch  eine  Anzahl  Waffen 
und  Uniformstucke ,  und  besonders 
durch  zwei  Artillerie-Geschutze,  welche 
die  BFeldzugsbatterie  Leo  1870-  71" 
dem  Historischen  Museum  als  Ge- 
schenk  uberwies. 

Die  Abteilung  der  Geschichtlichen 
u.  kulturgeschichtlichen  Darstellungen 
wurde  hauptsachlich  vermehrt  durch 
die  Ausstellung  des  Verbuudsbriefes 
von  1396,  der  Verfassungsurkunde  des 
mittelalterlichen  Kiiln,  und  des  Trans- 
fixbriefes  von  1513,  der  Erweiterung 
des  Verbundsbriefes,  sowie  zweier  Ein- 
blattdrucke,  einer  Einladung  der  Stadt 
Kflln  an  die  Schiitzen  der  Stadt  Rees 
zum  Schiessspiel  im  J.  1501,  Druck 
von  J.  Koelhoff,  und  eines  Schiitzen- 
briefes  von  1480  (samtlich  Ueber- 
weisungen  des  Historischen  Archivs). 

Die  Sammlung  der  Einzelgegen- 
stande  erfuhr  vor  allem  eine  Erwei- 
terung durch  zwei  hlibsche  Porzeilan- 
Vasen  mit  gemalten  Ansichten  von 
Koln  und  Deutz  um   das  Jahr  1825. 

Fur  die  Fahnensammlung  konnte 
aus  dem  Nachlass  Michael  Welter 
eine  gemalte  seidene  Fahne  der  Kolner 
Biirgerwehr  aus  dem  Jahre  1848  an- 
gekauft  werden;  ferner  wurden  zwei 
vorhandene  stark  der  Zerstorung  an- 
heim  gefallene  gemalte  Fahnen  des 
stadtkolnischen  Kontingents  zurReichs- 
armee  aus  der  Zeit  um  1755  auf  Netze 
aufgenaht  und  im  Treppenhause  der 
Hahnentorburg  aufgehangt. 

Wie  in  den  Vorjahren  machte  Herr 
Dr.  G.  Ruhl-Hauzeur  in  Liittich  auch 
in  diesem  Jahre  das  Modell  eines 
Teiles  der  alten  Stadtbefestigung 
(Rheinau)  dem  Museum  zum  Geschenk. 
(Hansen.) 
go  Aachen,  Stadtlsches  Suermondt-Mu- 
seurn  I.  S.  270,  XVII- XXII  XXIV. 

Das  Rechnungsjahr  1905  (1.  April 
1905  bis  31.  Marz  1906)  war  fur  das 
Museum  ein  besonders  gunstiges,  da 
durch  Geschenke  und  Ankaufe  die 
Bestande  um  687  Nummern  mit  ein  em 
Gesamtwerte  von  67  006  Mark  ver- 
mehrt wurden. 

Vor  allem  ist  die  Sammlung  Stei- 
ger,  die  im  November  19  5,  nach  dem 
Tode  des  Rektors  Steiger,  von  Dussel- 
dorf-Derendorf  in  das  Museum  fiber- 
fuhrt    word'n    ist,    zu    nennen.      Die 


|  Sammlung  gibt  ein  treffliches  Bi 
J  dem,  was  in  den  siebziger  und 
l  ziger  Jahren  ein  kunstsinniger  geist- 
j  licher  Herr,  ohne  allzu  grosse  Mittel 
'  aufzuwenden,  noch   in   der  Rheinpro- 
vinz    zusammenbringen   konnte.     Der 
|  Hauptwert  der  Sammlung  besteht  in 
.  Mobeln,  bei  dejen  man  die  Entwicke- 
j  lung  von  der  Gotik  bis  zum  Barock  sehr 
J  gut  verfolgen  kann,  und  in  den  schonen 
i  Holzskulpturen,  von  den  en  besonders 
sieben  kleine  gotiscbe  Heiligenfiguren 
flami8cher  Herkunft   und    eine    feine, 
fruhgotische  Elfenbeinmadonna  hervor- 
gehoben  sein  sollen.    Auch  einige  sehr 
hlibsche  Hinterglasmalereien,  ein  roma- 
nisches    Rauchfass    und    ein    kleiner 
Leuchier  mussen  noch  genannt  werden. 
i     Die   Galerie    erhielt  von   Gonnern 
!  des  Museums  vier  Gem&lde  geschenkt. 
!  In  dem   grossen  Bilde   von  Professor 
Arthur  Kampf  wird  eine  Episode  aus 
der    Geschichte    Aachens    behandelt, 
die  Deputierten  Dr.  Jos.  Vossen  und 
Nic.  Gromm  bitten  den  General  Jour- 
dan   um   Scbonung   und  Nichtausfiih- 
rung    des    Conventbeschlusses,    nach 
dem  Aachen   zerstort  werden  sollte. 
DieHerren  Commerzienrat  Leo  Vossen, 
Geh.  Commerzienrat  C.  Delius,   Com- 
merzienrat  I.  Cupper,   Geh.  Commer- 
zienrat A.  Kirdorf,  Commerzienrat  Reiss 
und  Fabrikant   August  Ferber   baben 
dieses  Bild  gestiftet.    Herr  Justizrat 
Springsfeld  schenkte  eine  Winterland- 
schaft   von  Hugo   Muhlig,   Herr  Geh. 
Commerzienrat  Carl  Delius  eine  kleine 
Flusslandschaft  von  Kaspar  Scheureo 
und  die  Erben  der  Familie  Dr.  Jung- 
bluth,   vertreten   durch   Herrn   Amts- 
gerichtsrat  Krapoll,  eine  Himmelfahrt 
und  Eronung  Maria,   niederrheinisch, 
Ende  15.  Jahrhunderts. 

Auch  die  Skulpturensammlung  wurde 
namentlich  durch  die  schdnen  Holz- 
skulpturen der  Steigerschen  Sammlung 
bedeutend  erweitert. 

Die  kunstgewerbliche  Abteilung  er- 
hielt durch  die  Steigerscbe  Sammlung, 
die  im  zweiten  Hefte  der  „Aachener 
Kunstblatter"  eingehend  in  Wort  und 
Bild  geschildert  werden  sol),  eine 
starke  Vermehrung. 

Yon  Mobeln  bekamen  wir  durch 
Kauf  einen  sehr  schdnen,  eingelegten 
Renaissance  -  Ueberbauschrank,  eine 
Rokokokomode  und  ein  feines  Louis 
XVI.  Schreibschrankchen.     Aus  dem 


.Digitized  by  VjOOQIC 


/ 


/ 


476 


Museographie.  —  Aachen.  —  Elberfeld. 


Nachla86e  des  in  Rott  verstorbenen 
Domschatzmeisters  Lennartz  wurde 
neben  einigen  kleineren  Stiicken  ein 
eingelegtes  Kohlscheider  Innungsbeil 
und  eine  sehr  interessante  kleine  go- 
tische  Brauttruhe  ausLeder  mitKupfer- 
beschlagen  erworben. 

Unsere  noch  sehr  bescheidene  Waf- 
fensammlung  erhielt  als  Geschenk  von 
Herrn  Rentner  Mathee  einen  Reiter- 
sabel  aus  napoleonischer  Zeit.  ange- 
kauft  wurden  neun  Stangenwaffea, 
Hellebarden  und  Partisanen. 

Da  das  Museum  bis  dahin  noch 
kein  al'eres  Fahrzeug  besass,  wurde 
ein  geschnitzter  Bauernschlitten  (um 
1720),  Jonas  mit  dem  Walfisch  dar- 
stellend,  und  ein  reichgeschnitzter, 
bemalter  Barockscblitten  erworben. 

Von  Herrn  Architekt  Georg  Kramer, 
Prof.  Dr.  Savelsberg,  Pharmazeut  G. 
Kurr,  Fabrikant  A.  Tbissen  wurde 
ein  Nuppenglas  (sog.  Maigelein)  und 
24  beim  Neubau  der  Germania-Kisch- 
halle  an  der  Korneliusstrasse  gefun- 
dene  Aachener  Kruge  und  von  der 
Rheinisch  -  Westfalischen  Disconto- 
Gesellschaft  14  Aachenor  Topfe  (15. 
bis  16.  Jahrh.),  die  bei  den  Funda- 
mentierungsarbeiten  in  der  Elisabeth- 
stra8se  ausgegraben  wurden,  geschenkt. 
An  anderen  Keramiken  erhielt  das 
Museum  2  Topfe  von  Jennpney  (Aus- 
stellung  in  Liittich),  einen  Teller  mit 
dem  Hiupte  Christi,  voq  Professor 
Kornhas,  Karlsruhe,  eine  Platte  mit 
dem  Ecce  homo  und  eine  Johannis- 
buste  der  gross berzoglichen  Majolika- 
manufaktur  in  Karlsruhe,  6  Fnldaer 
Porzellane  und  ein  sog.  Wallfahrts- 
horncben.  An  Textilien  erhielten  wir 
einen  gestickten  Stab  einer  rheini- 
8chen  Casel  (16.  Jabrb.)  und  eine  An- 
zahl  (30  Nummern)  Brokat  und  Sam- 
metmuster  des  17.— 18  Jahrhunderts, 
al 8  Geschenk  von  Herrn  Webeschul- 
Direktor  a.  D.  X.  Reiser,  ein  Stuck 
eines  Kaschmir  Shawls  und  von  Frau 
Alexander  Hofmann  ein  feingesticktes 
Tuch. 

Von  Aquensien  sind  zu  nennen : 
4  Stein  -Kapitale  (13.  Jahrh.),  eine 
Saulenbasis  und  ein  gotisches  Saulchen 
als  Geschenke  von  Herrn  Stein metz- 
meiater  Baecker,  eine  Wappenplatte 
der  Burtscheider  Aebtissin  Anna  Fran- 
ziska  von  Louchin  d'Awans  (1775  bis 
1 788)  und  zwei  Inschriftsteine  mit  dem 


I  Wahlspruche  der  BurtscheiderAebtissin 

I  Anna,  Karola  Margareta  von  Renesse 

(171H — 1750)     ,,Dominus    providebit" 

|  und  den  Jahreszablen  1735  und  1741. 

J  Von  dem  Vorsitzend^n  des  „Kamerad- 

I  8c  haft  lie  hen    Bundes((    Herrn    Johann 

Wehrens,  hier,  eine  Trommel  aus  den 

I  achtundvierziger     Jabren     geschenkt. 

;  Ausserdem  wurde  ein  Modell  des  ehe- 

|  maligen  Hochaltares  im  hiesigen  Miin- 

ster  erworben. 

I  Die  Munzsammlung  erhielt  7  Num- 
I  mern  Zuwachs,  eine  silberne,  ovale 
Schulpramienmedaille  1706,  eine  sil- 
beme  sog.  Judenmedaille,  ein  silbernes 
Rat8zeichen  1708  (in  der  Grosse  eines 
Markstuckes),  eine  Suitenmedaille 
Conrad  I.  (von  C.  Wermnth),  die  Me- 
daille  auf  den  70.  Geburtstag  des 
Oberburgermeister8  von  Coin,  Wilh. 
Becker,  von  Herrn  C.  Arbenz,  hier, 
eine  silbeme  Plakette  zum  300jahrigen 
Jubilaum  des  Salzbrunnens  Ober- 
brunnen  und  von  der  Liitticher  Aus- 
stellung  die  Ausstellermedaille  in 
Bronze. 

Eine  ganz  bedeutende  Vergrosse- 
rung  hat  auch  die  Bibliothek  des  Mu- 
seums erfahren,  aus  der  Stiftung 
Sweuigorodskoy  erhielten  wir  73  Num- 
mern mit  118  Banden  und  ausserdem 
wurde  die  kunstwissenschaftliche  Ab- 
teilung  der  Reumontschen  Bibliothek 
wieder  in  das  Museum  zuruckgebracht. 
Von  den  Erben  Dr.  Jungbluth  bekam 
die  Bibliothek  Naglers  Kiinstlerlexikon, 
Bartscb,  le  peintre  graveur,  Watelet, 
Dictionnaire  des  arts  de  peinture  und 
einige  kleinere  Werke  Herr  H.  F. 
Macco,  Privatgelehrter,  hier,  schenkte 
der  Bibliothek  des  Museums  sein  Werk, 
Geschichte  und  Genealogie  der  Familie 
Pastor.  (Dr.  H.  Schweitzer.) 

Elberfeld,   Sammlungen   des  Bergi-  93 
schen  Geschichtsvereins  I  S.  274,  II, 
VII,  VIII,  XIII— XXIV. 

Eine  erhebliche  Vermehrung  er- 
fuhr  in  dem  abgelaufenen  Jabre  der 
ber^i8che  Hausrat.  Wir  fiihren  nur 
an :  5  gemalte  Glasscheiben  ausLangen- 
berg  (Rheinland)  um  1700;  ein  Fidi- 
busstander;  ein  Waffeleisen  ^on  1683; 
ein  grosses  Familienbild  aus  Elber- 
feld, in  Pastell  gemalt;  6  Sttick  Por- 
zellan  mit  Marken ;  verschiedene  Licht- 
putzscheren  mit  Tellerchen;  eine  eigen- 
artige  Goldwage  mit  Dezimalsystem ; 
ein  geschnitztes  und  beschlagenes  Ton- 


Digitized  by  VjOOQIC 


Museographie.  —  Elberfeld.  —  Xanten. 


477 


95 


pfeifen-Futteral ;  verschiedene  Pfeifen- 
kopfe  der  Empirezeit;  verschiedene 
Tascbenuhren  und  Uhrwerke:  Uhr- 
schlussel,  Uhrketten  mit  Anhangsel, 
verschiedene  Riechflaschchen ;  Nadel- 
biichse  (Empire);  4  kleine  Feilen  aus 
dem  Anfang  des  19.  Jahrhunderts ; 
das  in  Schiefer  sauber  gearbeitete 
Zitterblatt  einer  Sonnenuhr;  mehrere 
in  Knochen  geschnitzte  Garnhaspel; 
ein  gepresster  hollandischer  Tabaks- 
kasten,  jedoch  in  Elberfeld  nach  der 
Schlacht  bei  Zorndorf  angefertigt ; 
3  silberne  Loffel;  Bronze-  und  Messing- 
Ornamente  der  verschiedensten  Art; 
Zinnbecher ;  Streubuchsen ;  eine  eiserne 
Lampe  von  1764  u.  s.  w. 

Die  Sammlung  der  Ansichten  alt- 
bergischer  Hauser  erfuhr  eine  beach- 
tenswerte  Bereicherung. 

Dasselbe  gilt  von  der  Abteilung 
bergischerFamiliensiegel,  welche  durch 
die  stetigan  wachsende  Bibliothek  bergi- 
scherFamiliengeschichtenerganztwird. 

Einige  Brotmarken  (Barmen,  Elber- 
feld, Hiickeswagen)  wurden  den  Samm- 
lungen  uberwiesen. 

Die  Fahne  des  aufgelosten  Vereins 
„Eisernes  Kreuz"  in  Elberfeld  wurde 
den  Sammlungen  einverleibt. 

(0.  Schell) 

Xanten,  Niederrheinischer  Mtertums- 
verein  I  S.  274,  II,  VII,  VIII,  XIII 
—XXIII. 

lm  vorigen  Winter  wurden  in  einem 
Garten  vor  dem  Clever  Tore  Flur  A 
Nr.  263,64  die  Substruktionen  eines 
rdmischen  Hauses  aufgedeckt,  das 
innerhalb  der  colonia  Traiana  unweit 
der  SO-Umfassungsmauer  derselben 
sich  befunden  hat.  Leider  hinderten 
die  Baume  und  Straucher  des  Gartens 
ein  genaues  Bild  der  Anlage  zu  Tage 
zu  ford  era.  Soweit  das  Gelande  es 
gestattete,  wurden  die  Reste  blossge- 
legt.  Es  wurden  zwei  Raume  aufge- 
funden,  deren  Fussboden  aus  in  Mortel 
eingebetteten  Ziegelbrocken  bestand. 
Das  sudliche  Gemach  hatte  eine  Aus- 
dehnung  von  5X4  m.  Die  inneren 
Maae*n  waren  aus  Bruchstucken  von 
Dachziegeln  (tegulae  ohne  Stempel) 
mit  Kalkmdrtel  errichtet,  sie  zeigten 
noch  eine  feste  Beschaffenheit.  In 
einer  Entfernung  von  4  m  davon  nach 
NW.  hin  fand  sich  ein  zweites  Gemach 
mit   einem   gleichen    Fussboden,    der 


6  m  Lange  aufwies  und  V2  m  tiefer 
lag  als  bei  dem  ersten.  Da  der 
Zwischenraum  leider  nicht  untersucht 
werden  konnte,  so  wurde  nicht  fest- 
gestellt,  ob  es  sich  um  ein  einheit- 
liches  Gebaude  handelt.  Die  Aussen- 
mauern  bestanden  aus  Bruchsteinen 
von  Grauwacken.  Allenthalben  zeigten 
sich  Spuren  einer  Feuersbrunst,  der 
die  Anlage  einst  zum  Opfer  gefallen 
ist.  Zahlreich  waren  die  aufgefunde- 
nen  Gefiissscherben ,  die  der  spat- 
romischen  Zeit  angehoren,  besonders 
auch  die  Scherben  von  terra  sigillata, 
von  denen  ein  Tassenbruchstiick  den 
Stempel  CORISO  FEC  hat.  (ianz  er- 
haltene  Tongegenstande  fehlten,  spar- 
lich  waren  die  Reste  von  Bronze  und 
Eisen.  Dagegen  fanden  sich  viele 
Glasscherben,  so  dass  man  auf  das  ehe- 
maligu  Vorhandensein  von  Fensterglas 
bei  dem  Gebaude  wohl  schliessen  darf. 
Nur  2  Munzen  kamen  zu  Tage,  ein 
Denar  des  Antonin  (Coh.  516)  und  ein 
Kleinerz  Constantinopolis. 

Beim  Kellergraben  eines  Neubaues 
am  Holzweg,  westlich  vom  Kirchhof, 
fand  sich  eine  r6m.  Mauer  (Guss), 
von  S.  nach  N.  sich  hinziehend,  von 
vorlaufig  unbestimmter  Bedeutung. 

Zuwach<:  1  Trne  mit  Leichenbrand 
wie  Konen  XII.  3.  1  llenkelkrug 
K6nen  XI,  25.  Gefass  von  blaugrauer 
Farbe  Kdnen  XVI,  10.  Schwarzer 
geschweifter  Becher  mit  cylindr.  Halse 
Konen  XVIII,  13.  Inschrift  MISCE  ME, 
zusammen  1  Grab  bildend,  das  beim 
Ausschachten  des  Kellers  zum  Neubau 
Briickstr.  17  zu  Tage  kam.  —  1  Stirn- 
ziegel,  Fundort  Furstenberg.  Ange- 
kauft  wurden  9  Gemmen,  gef.  teils 
vor  dem  Clevertor  (col.  Trai.),  teils 
auf  dem  Furstenberg.  Darunter  eine 
dunkle  Glaspaste,  ein  Jungling  (Palaes- 
tride)  n.  1.  schreitend,  mit  Mantel  iiber 
der  Schulter  und  bekranzt,  in  der 
Rechten  eine  Strigilis,  in  der  Linken 
ein  Salbengefass  haltend.  Ebensolche 
Paste,  ein  iiber  einen  zu  Boden  liegen- 
den  Feind  sprengender  Krieger.  Ein 
weisser  Glasfluss  mit  blauer  Riick- 
seite,  n.  1.  stehender  Amor.  Ein  winzig 
kleiner  Carneol,  worauf  zwei  sitzende 
Haschen.  3  rote  Jaspis.  Kine  Gold- 
miinze  Hadrians  (Cohen  1497),  vom 
Furstenberg  stammend. 

(J.  Steiner.) 


Digitized  by  VjOOQlC 


478 


Museographie.  —  Munchen. 


2.  Bayrische  Sammlungen. 


102     Miinchen ,    Anthropologisch  -  prae- 
hlstorische  Sammlung  des  Staates.  III. 

Unter  den  Zugangen  aus  dem  Jahre 
1906  sind  erwahnenswert : 

Siidlich  Miinchens   bei  Neuhofen, 
zwischen    Sendling    und    Thalkirchen, 
wurden  gelegentlich  der  Kanalisations- 
arbeiten  an  der  Plinganserstrasse  sechs  I 
Hockergraber  freigelegt  aus  der  Ueber- 1 
gangszeit   von   der  jungeren  Steinzeit  i 
zur  Bronzezeit,  die  ersten  derartigen  | 
Funde  aus  dieser  ganzen  Gegend.        . 

Der  Inhalt  war:  Grab  I:  Dolch  aus  , 
flacliem  Bronzeblech,  11  cm  lang.  An 
der  breiten  Griffangel  sind  noch  die 
Absatzspiiren  der  Griflschalen  nach 
dem  Blatt  hin  zu  erkennen.  (Aehn- 
liche  Dolche  abgeb.  bei  Montelius, 
Chronologie  der  altesten  Bronzezeit 
S.  42  Fig.  103,  S.  109  Fig.  271  und 
S.  194  Fig.  480.)  Glockenbecher..  reich 
verziert   (Abb.    7);    flache   Tonschale 


Abb.  7. 

(abgeb.  Taf  15  Nr.  2).   —   Grab  II: 
Napfbruchstiicke.  —  Grab  III:  Grosse  I 
sog.  Armschutzplatte,  gewolbt  und  zwei-  \ 
ma)  durchbohrt,  aus  feinkornigemWelz- 
schiefer,  11  cm  lang,  4,5  breit ;  rober  | 
Feuersteinschaber;    glatter    Glocken- 
becher  mit  Henkel    (abgeb.  Taf.    15 ! 
Nr.    1).    —     Grab    IV:     Bronzedolch  l 
wie    aus  Grab  I,  5,7  cm    lang ;    Arm- 1 


schutzplatte,  auf  beiden  Seiten  flach 
gewolbt,  zweimal  durchbohrt,  aus  fein- 
kornigem  Welzschiefer,  8  cm  lang; 
verzierter  und  durchbohrter  Knochen, 
flach  gebogen,  mit  Strichen  und  ein- 
gestichelten  Dreieckchen  verziert,  4 
cm  lang ;  zerbrochener  Glockenbecher ; 
zwei  Eberzahne.  —  Grab  V:  Neun 
oben  zugespitzte  Beinknopfchen,  auf 
der  Unterseite  durchbohrt,  der  grosste 
tragt  eingestichelte  Verzierungen ; 
kleine  Muschel;  Becherscherben.  — 
Grab  VI:  Gebogener  Zierknochen, 
nur  mit  Querriefen  verziert,  4,5  cm 
lang ;  Becherscherben.  Ausfuhrliche 
Veroflfentlichung  in  den  Beitr.  zur  Anth. 
u.  Urgesch.-  Bayerns  in  Vorbereitung. 
Reichhaltige  Sammlungen  neolithi- 
scher  und  palaeolithischer  Probes tucke 
aus  Belgien  und  Aeg)pten  wurden 
durch  die  Herren  Rutot  und  G.  Schwein- 
furth  geschenkt. 

Aus  Hohengau  (Bez.- 
A.     Amberg,     Oberpfalz) 
gelangte  ein  reicher  Grab- 
hugelfund   in   die  Samm- 
lung (abgeb.  Taf.  15  Nr. 
13):   vier  runde   Bronze- 
schildchen     mit     Buckel 
und    Oese    von    7 — 8  cm 
Dm.   (zwei  sind   von   der 
Vorder-     und    Riirkseite 
abgeb.)     eine    Radnadel, 
zwei  breite,  flache  Bronze- 
armbander,     zwei     Arm- 
reifen,     einer    rund    mit 
Gravierung,    der    andere 
vierkantig,     zwei     flache 
Ohrringe,    einige   Spiral- 
drahtchen.   —    Eine  wei- 
tere    mit    Beihulfe     des 
Konservatoriums      vorge- 
nommene  Ausgrabung  ei- 
nes    gefahrdeten    Hugels 
forderte  nur  einige   sehr 
vermorschte  Bronzebuckel 
von  3  cm   Dm.    zu  Tage. 
Aus  Frimmersdorf  (Bez.-A.  Hoch- 
stadt   a.   Aisch,    Oberfranken)    wurpe 
eine  fragmentierte    Hallstattfibel   und 
zwei  schwarze  Schalen  mit  Graphitver- 
zierung  (abgeb.  Taf.  15  Nr.  6,  7,  8), 
ausKahl  a.  Main  (Bez.-A.  Alzenan, 
Unterfranken)   einige   Hallstattgefasse 
eingesendet,   eine  grdssere  Urne,  ein 
roher  halbkugeliger  Becher,  ein  Napf- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Munchen. 


479 


chen  (abgeb.  Tat  15  Nr.  3,  4,  5). 
Vermutlich  enthielt  das  Grab  noch 
Bronzebeigaben,  die  jedoch  nicht  in 
die  Sammlung  gelangten. 

Auch  aus  der  romischen  Epocbe 
erhielt  die  Sammlung  in  diesem  Jahre 
einigen  Zuwachs.  Sie  bekam  die  wich- 
tigen  Funde  aus  claudischer  Zeit  von 
Auerberg  (Schwaben),  die  Hr.  Kurat 
Frank  (Kaufbeuren)  alljahrlich  mit 
Mitteln  deV  K.  Akademie  ausgegraben 
hat.  Die  wertvollsten  Stucke  sind 
drei  rdmische  Dolche  mit  reichver- 
zierten  Scheiden,  stahltauschierte  Be- 
schlagstiicke  aus  Messing,  einige  fruhe 
Fibeln,  kostbare  Scherben  aus  Achat- 
und  uberfangenem  Glas.  Die  Sigillata 
ist  teils  noch  italisch,  teils  gallisch, 
ornamentierte  Schusseln  fehlen  noch 
ganzlich.  An  Sigillatastempeln  wur- 
den  gefunden:  ACHORST,  CN-ATEI 
(Rundstempel),  A^EI,  B ASSVS,  OFIC  , 
COR?  LGELLI  (in  Sohlenform). 
fiVRRI  (in  Sohlenform),  C  •  fiVRR  (in 
Sohlenform),  T'fiv^R  (in  Sohlen- 
form), VfiBR,  A[^?]IS.  Nach  den 
bis  jetzt  gemachten  Funden  fallt  die 
Zeit  der  romischen  Besiedelung  rund 
etwa  zwischen  die  Jahre  30  und  60 
n.  Ghr.  Eine  genaue  VerofFentlichung 
der  bisherigen  Ergebnisse  und  Funde 
erscheint  in  den  Beitragen  zur  An- 
thropologic und  Urgeschichte  Bayerns. 

Aus  Pfaffenhofen  (Bez.-A.  Rosen- 
heim, Oberbayern),  nahe  der  altbe- 
kannten  Topfereistation  Westerndorf, 
warden  zahlreiche  spatromische  Scher- 
ben, auch  Sigillata,  und  besonders 
einige  Fragmente  von  Formschusseln, 
halbkugeliger  Schusseln  eingesendet. 
Sie  enthalten  neben  anderen  unkennt- 
lichen  Resten  wie  Ludowici  Stempel- 
bxlder  M  148  und  T  25. 

Aus  Rheinzabern  (Pfalz)  schenkte 
Herr  Eommerzienrat  Ludowici  ein 
wohlgelungenes  Tonmodell  eines  romi- 
schen Bades,  das  er  bei  seinen  dorti- 
gen  Besitzungen  hat  aufdecken  lassen 
(veroffentlicht  in  seinem  Werke  Stempel- 
bUder  S.  IV). 

Bei  Dirlewang  (Bez.-A.  Mindel- 
heim,  Schwaben)  grub  Hr.  Kurat  Frank 
ein  rdmisches  Gebaude  aus,  das  den 
Scherben  nach  im  2.  nachchristlichen 
Jahrh.  bewohnt  war.  Von  den  Funden, 
die  in  die  Sammlung  gelangten,  sind 
erwahnenswert :  3 — 4  zerbrochene  lange 


flache  Sensen,  eine  Pflugschar,  eiserner 
Durchschlag,  Anschlage,  Meissel  mit 
breiter  Tulle,  Messer  mit  leicht  ge- 
krummter,  auf  einer  Seite  hohlge- 
schliffener  Klinge,  zwei  Bronzeohr- 
loffelchen,  Gewebsrest,  grau  mit  brei- 
tem  schwarzem  Fadenkaro.  Im  tiefen 
Brandschutt  waren  die  Gegenstande 
teilweise  ausgezeichnet  erhalten. 

Aus   der  Vdlkerwanderungs- 
p  e  r  i  o  d  e  (Abb.  8)  erhielt  die  Samm- 


Abb.  8. 

lung  Zuwachs  aus  dem  Graberfeld  von 
Neuhofen  bei  Munchen.  Bei  der  Ka- 
nalisation  und  spater  bei  dem  Strassen- 
bau  wurden  an  fast  der  gleicben  Stelle, 
wie  die  steinzeitlichen  Hockergraber, 
uber  hundert  Graber  der  Merowinger- 
zeit  blossgelegt,  und  die  im  allgemeinen 
sparlichen  Funde  von  der  Stadtgemeinde 
der  Sammlung  zur  Aufstellung  iiber- 
wieeen.  Urn  die  Leichen  waren  meist 
grdssere  Kiesel  gelegt,  Spuren  von  Holz- 
sargen  waren  sehr  selten.  Die  haufig- 
sten  Beigaben,  80weit  uberhaupt  vor- 
handen,  waren  einfache  Messer  und 
kleine  Eisenschnallen.  Seltene  Bei- 
gaben waren  eine  Spatha,  ein  Sax  und 
ein  Scramasax,  Lanzenspitzen,  eine 
Pfeilspitze,  zahlreiche  eiserne  Be- 
schlage  und  Riemenzungen,  auf  denen 
jedoch  nur  in  einem  Falle  Silbertau- 
schierung  noch  wahrgenommen  werden 
konnte.  Bronzebeschlage,  Schnallen, 
Riemenzungen  und  breitkopfige  Nieten 


Digitized  by  VjOOQlC 


480  Museographie.  —  Munchen.  —  Straubing. 

mit    flach      eingeschnittenem    Relief-  I  Auffindung   einiger  Herdstellen  viele 

muster,  runde  durchbrochene  Bronze- 1  Kleinfunde  zu  Tage: 

zierscheibe,  einfache  Bronzedrahtohr- !      a)  Silber:  Denar v. Trajan.  —  Fibel. 

ringe,    deren    An  hanger    feblen,    eine       b)  Bronze:    Miinzen:    2  Hadrian, 

runde   Goldbroscbe,  mit  reicher  Fili-   MB.  u.  GB.,  1  Trajan.  MB.,  1  Anto- 

granarbeit ;  die  aufgelegten  Steine  sind  j  ninus  Pius,  MB.,   1  Aurelius,  GB.,   2 

bis  auf  die  Unterlage   der   mittelsten  !  unbestimmbar,  GB. 

verloren.     Die  bintere  Deckplatte  war        Verschiedene     Beschlagteile     und 

aus  Silber.     Einige  zerbrocbene  Bein-  ,  Kn6pfe,    Ring,   Kettenteile,    Pinzette, 

kamme,   kleine   Ton-   und  Glasperlen    Nadeln. 

von  Halskettchen,  eine  eiserne  Schere        c)   E  i  8  e  n  :     Pfeilspitze* ,    Messer, 

in  Form   der   beutigen   Schafscheren,    Schreibgriffel,  Schlusscl,  Schlossriegel, 

ein  Bronzespiegelgriff  mit  facettiertem  I  Ringe,  Speerspitze,  Ankerhaken,  Halb- 

Scblussknopf  (abgeb.   Taf.  15   Nr.  9).  ;  hufeisen,  Pfriemen,  Meissel,  chirurgi- 

Zu  den  Funden  aus  dem  bereits  in  sches  Messer,  Schlossjcbild,  Beschlag- 
den  Jabren  1892/93  ausgegrabenen  '  teile,  Pferdeschuh. 
reichen  Graberfeld  bei  Allach  (Bez.-  d)  Ton:  Ziegel  verschiedener  Art, 
Amt  Munchen)  wurden  nocb  nachtrag-  docn  onne  Stempel,  Spinnwirtel  mit 
lich  zwei  schon  langer  ebenfalls  dort-  eingedriickten  Verzierungen  (abgeb. 
selbst  aufgefundene  goldene  Ohrringe  Taf.  16  Nr.  1),  Schmelztiegelchen, 
von  kunstvoller  feiner  Filigranarbeit '  langliches  Tonstiick  mit  erhabener 
und  kastchenformigem  Ansatz  erwor- '  Verzierung  (gewundenem  Stab)  (abgeb. 
ben  (Abb.  8)und  eine  bunte  Glasperle  r**  16  Nr.  2) ;  Stuck  eines  Kruges 
mit  Buckeln  (abgeb.  darunter).  '  aus  hellrGtlichem  Ton   mit  aus   vier- 

In  Schwabmuhlhausen  (Bez,A.  i  •"#?»  Stempel  aufgedrucktem  Re- 
Srhwabmunrhen  Scbwaben^  wurden  hef  bilde.Mars,  Minerva,  Mercur  neben- 
da i  Sketott  I^SSi  Reiters  rnksam?  seT- 1  einanderstehend  (KSpfe  fehlen),  treff- 
aas  oKeiett  ernes  ueiters  mitsamt  sei- 1  H  h  Arb  it  Bildh6he  6  cm,  Bildbreite 
nem  Pferde  gefunden.  Von  den  Aus- .  £,r*f~"r*\  xTr  i«s  u~  i\  q«Li 
riistungsgegenstanden  konnten  wir  er- 1  *>5  cm  (»***•  7af' 1*  "f-  Ifc  ~  *£?' 
werben-  Donnelschneidiffes  Schwert  benne'  2  kleme  Gefasschen  (Kin- 
J2f«S %Jf  ?E  if-  iof  T L™Tfl  derspielzeugV),  Teile  eines  Seihers, 
(abgeb.  Taf.  15  Nr.  12),  Lanzenspitzc  ;  ~H.  r  v™«hiPdpnpr  OpfiUM>  damn 
(abg^b.  Taf.  15  Nr.  10),  Schildbuckel,   *>tucke  verschiedener  uetasse,  darun- 

mit     Silberblech     eingefasst     (abgeb     ter  8olc^T ^'^        r^^  t 

Taf.  15  Nr.  11),   Bruchstucke  zweier  I e,n?    mit    Stempei  €....,   die 

Sporen,  vier  sehr  breite  Hufeisen.         »ndere  mit  Delphin,   Stucke  von  Ge- 

1         '  (J   Jacobs)      l  fassen  aus  terra  nigra,  Teile  der  ver- 

SaBmX"5e  £' jX.  M*™*  ,  -Wn  Uleinen  Bechers,  nutlet- 
J    *  terlingen   und  Bienen   veraert,    statt 


A.  Naturhistorisches:  Verstei- 
nerte  Zahne  aus  Scheiiding  und  Strau- 
bing. 

B.  Prahistorisches:  Bronzezeit- 
liche  gekrflpfte  Nadel  vom  Ostenfelde 
hier.  —  Bronzezeitliche  Fibel  aus  der 
Ortlerschen  Lehmgrube  hier.  —  Ge- 
fassstiicke  aus  der  La  Tenezeit  aus 
Kunzing.  —  Grundstein  einer  Hand- 


des  Eierstabes  Pfeilblattmuster. 
Stempel  auf  Terra  Sigillata-Gefassen : 

CESO  .  .  .,  VENIANTVS,  T- COL- 1- A.  .  ., 
VI  N  .  .  .  .  (?),   DACOMA  (?),    Vf I   .    .   .  -, 

....    IM,    MGC (?),     VERGA 

SEDATI  •  M, IOF,     VTV 

VENIANTl,     ifilM,    OF-BAS , 

A  •   L  •   BINVS,     RVFINII  .  .  .  .  ,     VARA, 


muhle  (La  Tenezeit?),  gef.  beim  Bau    CVRMILLVS  F,....L1. . .  RIN I>M% 

des  Kavallenekasernements  hier.  I AT    Al  | . . .,  VIRILISf  (riicklaufig). 

C    Rttmisches:    1    Vom  Osten- argensvsf,  ....micciof, 

felde:    Die    mit   Unterstutzung    der  '  '  c^«  „,    .- 

Akademie  der  Wissenschaften  fortge-  I  MERCA  •  '  * '    so™\    ^  * F' 

setzten  Ausgrabungen  auf  dem  Osten-    J**tialis,    ianvarii(),    tavrici  •  m, 

felde  fiihrtezwar  noch  nicbt  zur  Auf- I  titv ,  titvrim,  rv...,  ssdat 

findung     der    SteHe    des    rOmischen  ;  r*   f  •■••,  CONSTa   (vertieft  riick- 
Lagers ,    fdrderten    aber   neben   der  i  laufig  auf  der  Aussenseite  eines  relie- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Straubing.  —  Dillingen. 


481 


tieiten  Gefasses),  at....,  aetern...., 

..  .  VI\A,    MAV\,    OM 

Kritzelschriften   auf  terra  sigillata: 

\TONI,    XLLI,     EX,     IX,     IAI,     CIV1, 

ALIC,    ISPIKTA,    SDI,    X,   MANTIR,    .  . /C, 
SVERV,    -t-. 

Stempel  auf  dem  Henkel  eines 
grossen  Kruges :  SAMRN  (riicklauiig). 

e)  Glas:  Kunde  verzierte  Perle, 
Stuck   eines  Flaschenbodens    mit  der 

erhabenen   Schrift :    ALV  .  .  . , 

Teil«  verschiedener  Gefasse. 

f)  Be  in:  Knopfe,  Nadel,  Hirschge- 
weihabschnitte,  Werkzeug. 

g)  Stein:  Stiick  eines  Gefasses  aus 
Topfstein.  —  Scbleuderkugel  aus 
Tuffstein. 

2.  Aus  den  Kiesgruben  am 
Rande  des  Ostenfeldes:  Stempel 
auf  Terra  Sigillata  -Gelassen:  . . .  VS 
FECIT  (I  u.  T  ligiert)  und  COCIL  •  M. 
Kritzelsihriften :  XDAIIS  (Langsstrich 
des  D  oben  mit  Querstrich  versehen). 
Glasperle,  Eisenbeschlag. 

3.  Vom  rSmiscben  Graberfeld 
in  der  Hoffmannschen  Sand- 
grube  und  anstossendem  Grund- 
stiicke:  Von  3  Brandgrabern  Urnen 
und  Gefassstiicke,  Teller,  grosse  Ton- 
lampe,  zum  Aufbangen  eingerichtet, 
im  oberen  Teile  ein  bartiges  Gesicht 
darstellend  (abgeb.  Taf.  17).  Skelett- 
grabfund,  kleines  Tdpfchen  aus  schwar- 
zem  Ton,  obne  Topferscheibe  gear- 
beitete  Glasschale. 

4.  Von  verschiedenen  Fund- 
stellen:  Bronzemiinzen :  Antoninus 
Pius,  Trajan  und  Faustina,  Fundort: 
Ostenfeld,  Altstadt  und  unbekannt.  — 
Fibel  vom  Ostenfeld  mit  Email  und 
an  Stabchen  hangender  Glasperle.  — 
Tonlampchen.  —  Silberdenar  unbek. 
Kaisers  und  Bronzemunze  Trajans  aus 
Eining.  —  Beschlagteile,  Gefassstiicke 
etc.  aus  Kunzing. 

D.  Reihensraberzeit:  Sax  und 
Messer  aus  Irlbach  bei  Straubing.  — 
Giirtelgehange ,  Ringe  und  Schnur- 
senkel  aus  Oberdaching ,  Bez.  -  A. 
Dingolfing. 

E.  Mittelalterliches  und  Neu- 
zeitliches:  Munzen,  Amulett,  Ka- 
nonenkugeln,  Hufeisen,  Oelbild,  Ge- 
fassstiicke, Vorhangescbloss,  Siegel- 
stock,  Siegel,  Bindnagel,  Ring,  Madonna, 
Schloss,  Leuchter,  Spinnrad. 

(Ebner.) 


Dillingen  a.  Donau,  Historisches  Mu-115 
seum  XIX,  XX,  XXI II. 

Zugdnge  im  Jahre  1905. 

A.  Praehistoriscbes:  ZweiEisen- 
barren  in  Form  von  Doppelpyramiden, 
Lange  29  bezw.  32  cm,  Gewicbt  71/* 
Pfund,  gefunden  bei  Lutzingen.  Ein 
drittes  Stiick  wurde  an  der  gleichen 
Stelle  scbon  vor  15  Jahren  ausge- 
graben.  Zeitstellung  fraglich,  viel- 
leicht  La  Tene. 

B.  R0mi8ches:  I.  Von  Aislingen: 
1.  Schiirfungen  bestarkten  die  Vermu- 
tung,  dass  die  dortige  Erdbefestigung 
mit  ihren  kolossalen  Wallen  und  Gra- 
ben  aus  friibrdmischer  Zeit  stammt 
Widrige  Verhaltnisse  gestatteten  keine 
eingebendere  Untersuchung ;  es  wurde 
nur  ein  kleines  Strassensegment  ge- 
funden und  ausserdem  durch  einige 
Schlitze  festgestellt,  dass  die  heute 
noch  8—10  m  tiefen  Wallgraben  ur- 
sprtinglich  noch  etwa  2  m  tiefer  reich- 
ten.  Bei  den  Grabungen  kamen  zahl- 
reiche  Kleinfunde  zu  Tage: 

a)  Bronze:  Zwei  Fibeln  (Taf.  9, 
Nr.  10  u.  20),  eine  Miinze  „Divus  Au- 
gustus pater",  ein  herzformiger  An- 
hanger  (Taf.  9  Nr.  7),  ein  kleiner 
Deckel  mit  Knopf  (Taf.  9  Nr.  8),  ein 
Scharnier  (Taf.  9  Nr.  9),  eine  Glocke 
in  Form  einer  vierseitigen  Pyramide 
(Taf.  9  Nr.  14)  (ahnl.  Mitteilungen 
der  Altertums-Kommission  fiir  West- 
falen  H.  II  S.  120  und  Tafel  XXIII 11), 
ein  Knopf. 

b)  Eisen:  Messer,  Stift  mit  meissel- 
formiger  Spitze,  Nagel,  Schlacken. 

c)  Ton:  Zahlreiche  Sigillatascher- 
ben  (Taf.  9  Nr.  11—13,  17,  19),  un- 
ter  denen  hauptsachlich  die  Formen 
Dragendorff  18,  19,  25,  27,  29,  30, 
37,  Ritterling,  Hofheim  5  u.  8,  ver- 
treten  sind.  Auch  das  Stiick  einer 
weissgelben  Schale  mit  orangerotem 
Ueberzug  und  reicher  Radchenverzier- 
ung  zeigt  die  Form  Dragendorff  29.  Auf 
dreiScherben Stempel:  OFAQVITAN, 
ALBVSFE  und  SALVE.  Bodenstuck 
eines  Sigillatanapfcbens,  bedeckt  mit 
kleinen  Dreiecken  in  Relief  (Taf.  9 
Nr.  16).  Ferner  ein  Lampchen  aus 
feinem,  gelbem  Ton,  auf  dem  Deckel 
eine  Figur,  die  wohl  Bacchus  oder 
eine  dahineilende  Manade  darstellt 
Taf  9  Nr.  15).  Miniaturziegelsteine 
(gelb),  Deckel,  Stiicke  von  Reib- 
schalen,    Halsstiicke    von    Amphoren 


Digitized  by  VjOOQlC 


482 


Museograpbie.  —  Dillingen.  —  Regensburg. 


and  Krugen  (die  Bauchung  ist  meist 
im  Winkel  gegen  den  Hals  abgesetzt), 
Scherben  mit  eingestrichenen  Verzie- 
rangen  oder  Resten  von  Bemalung, 
Bodenstiick  eines  Gefasses  ans  feine 
geschlammtem  Ton  mit  kdrnig-gerauh- 
ter  Aussenflache,  Stuck  einer  Raucher- 
schale,  Scherben  eines  gefirnissten 
Gefasses,  Stucke  eines  grauen  Gefasses 
mit  horizontal  einwarts  gelegtem 
Rande  (ahnl.  Eoenen  Taf.  IX  3). 

d)  G 1  a  s  scherben,  darunter  solche 
einer  Schussel  mit  gerippter  Wand- 
verzierung. 

2.  Folgende  Einzelfunde  von  Ais- 
lingen,  die  Herr  Lehrer  Recher  dort- 
selbst  gelegentlich  machte,  gingen  in 
4en  Besitz  anseres  Museums  fiber: 

a)  Bronze:  Zwei  Fibeln  (Taf  9 
Nr.  5  u  6)  (ahnlich  Ritterling,  Hof- 
heim  S.  43,  3.  Haupttypus  und  S.  45, 
16792),  eine  Scheibenfibel,  ein  Be- 
schlag  mit  zwei  Nieten,  ein  Ringlein, 
eine  Glocke. 

b)  Eisen:  Ein  Stilus. 

II.  Von  Faimingen:  Auf  dem  Be- 
grabnisplatz  wurden  acht  neue  Grab- 
stellen  geOffhet;  Funde: 

a)  Bronze:  Ein  Mittelerz  des  Nero 
Caes.  Germ. 

b)  Eisen:  Nagel,  Ortband  einer 
Messerscheide,  Beschlage,  Ringlein, 
Pfeilspitze. 

c)  Ton:  Einige  vollstandige  Grab- 
urnen;  Sigillatascherben  von  Tellern, 
Schiisseln ;  Stempel  RE  .  .  . ;  gewOhn- 
liche  Scherben  von  blumentopf-  und 
mdrserahnlichen  Gefassen,  von  Tellern, 
Reibschalen,  Rauchertassen,  Henkel- 
krugen,  Deckeln ;  ein  rdtliches  Lamp- 
chen  mit  Stempel :  FORTIS,  ein  zwei- 
tes,  bemalt,  mit  Stempel  COMVNI. 

d)  Geschmolzenes  Glas. 

e)  Stein:   Teile  einer  Hand mii hie. 

C.  Fruhgermanisches:  Beim  Bau 
der  Lokalbahn  Dillingen — Ballmerts- 
hofen  wurden  nachst  Wittislingen  ei- 
nige Reihengraber  und  Brandgruben 
angeschnitten.  Funde:  Perlen,  ein 
Sax,  ein  Speereisen,  ein  Messer,  Stucke 
eines  eisernen  Ortbandes,  Geweihzin- 
ken,  ein  Gerate  aus  flachem,  polier- 
tem,  touschieferartigem  Flyschgestein, 
Lehmbrocken  vom  Bewurfe  einer 
Baracke. 

D.  Mittelalterliches  und  Neu- 
zeitliches:  In  der  Weberstrasse  wur- 
den  zwei  Becher  aus   rfttlichem  Ton 


1  gefunden,  im  allgemeinen  cylindrisch, 
jedoch  in  der  Mitte  eingeschniirt.  — 
Ebendort  ein  Messer  mit  Beingriff.  — 
Ein   ahnlicher  Becher  wurde   nachst 

!  Tal  bei  Weissenhorn  ausgegraben.  — 
Bei  der  oberen  Quelle,  in  deren  Nahe 
einst  die  Dillinger  Pfarrkirche  stand, 
wurden  in  einer  Kiesgrube  Tierkno- 
chen ,  Ziegelbrocken ,  Tonscberben 
(Randprofil  ahnl.  Koenen  Taf.  XXI 
10b),  ferner  ein  H&ndchen  aus  ge- 
branntem  Ton,  vielleicht  von  einer 
Engelsfigur  herruhrend.  gefunden.  — 
Auf  dem  Platze  vor  der  Pfarrkirche 
wurde  eine  eiserne  Hellebarde  ausge- 
graben. —  In  HOchstadt  wurde  ein 
Dolch  gefunden,  dessen  Klinge  und 
Griff  aus  einem  Stfick  gefertigt  sind. 
(Harbauer.) 
Regen8borg,  Ulrichsmaseam  III— VI,  122 
XVIII— XXIV. 

Zugange  zu  den  SamnUungen;  aJXge- 
meine  Bemerkungen. 

I.  Palaeolithik:  Einekleine,  aber 
wertvolle  Typenkollektion  von  Faust- 
keilen,  Spitzen,  Elingen,  Schabern, 
Spahnen,  Sticheln  und  Bruchstfickenvon 
Lorbeerblattepitzen  aus  St.  Achenl, 
Montrieres,  Le  Moustier,  Lau- 
gerie-basse  u.  a  0.  Geschenk  des 
Dr.  Obermaier. 

II.  Neolithik:3  Spinngewichte  aus 
Ton,  1  Pfeilspitze  und  Spahne  aus 
Hornstein,  Steinbeil-  und  Gefassreste, 
Huttenbewurf  aus  Wohnstellen  bei 
Edfering. 

III.  Bronze zeit:  2  grosse  Fuss- 
spiralbander  mit  je  1  machtigen  Spiral- 
scheibe  an  jedem  Ende ;  2  Armspiral- 
gewinde,  2  defekte  Nadeln  mit  doppelt- 
konischem  Kopf,  4kantig  geweUt,  1 
stark  profilierte  Nadel.  Samtliche 
Funde  aus  Hfigelgrabern  bei  Laaber, 
einem   Antiquar  notgedrungen   abge- 

I  kauft,  um  sie  der  Heimat  zu  erhalten. 
i  (Leider  stehen   in  Bayern  die  prae- 

histor.   Grabhugel   noch   nicht   unter 

gesctzlichem  Schutz.) 

IV.  ROmisches:  1.  Ein  prachtiger 
I  Praefurnium8bogen  aus  Ziegelplatten 
I  aus  dem  grossen  Praetoriumsbau  Ost- 
!  lich  der  Principia  auf  dem  Moltke- 
I  platz  (vgl.  Verhdlg.  LIV,  263),  dessen 

Ostflugel  mehrere  Wochen  lang  der 
I  Untersuchung  zuganglich  war,  konnte 
i  im  ganzen  erhoben   und  in  das  Mu- 
i  seum  geschafft  werden. 
'     2.   Saulenbasis  aus   der  Pfaugasse, 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Regensburg. 


483 


4  m   tief   in   situ    gefunden,    in   den  I 
Dimen8ionen  der  im  vorjahr.  Bericht 
der  Mnseographie   S.  388,   c  erwahn- 1 
ten  ahnlich,  nur  etwas  schlanker  and 
vielleicht  alter  (vom  westlichen  Teil 
der  Principia).  I 

3.  Die  nntere  Halfte  eines  altar- 
ahnlichen  Votivsteins,  in  mehrere ' 
Stncke  zerschlagen,  70  cm  hoch,  36 ; 
breit.  Die  Vorderseite  enthalt  auf  der  i 
25  cm  breiten  Platte  den  folgenden  i 
Inschriftrest:  | 

3   I 

M-AV....     J. 
OFF  •  CO  MO 
M  A  N  T  O  •   O 
P  T  I  O    •     P  O 
C.VIT  •  DDLLM 

Der  Dedikant,  ein  Optimo  vermut- 
lich  der  III.  Ital.  Legion,  M.  Aa(relius?) 
Manto  stammte  also  aus  Comum  an 
dem  schdncn  See  and  gehdrte  der 
Tribus  Offentina  an.  Die  Stellung 
des  Heimatnamens ,  besonders  der 
Tribus  ist  etwas  ongewOhnlich.  Die 
Art  der  sorgfaltig  ausgefunrten  Buch- 
staben  weist  wohl  auf  die  Wende  des 
2. — 3.  Jahrh.  hin;  im  ubrigen  fehlt 
jede  Angabe  der  Zeit,  wie  auch  des 
durch  die  Widmung  Geehrten. 

Gefunden  warden  die  Fragmente 
in  reinem  Erdreich  nahe  der  sudlichen 
Umfassungsmauer  der  Festung,  in  der 
GrasgaBse. 

4.  Kleinfande  mancher  Art:  Heiz- 
r&hren,  Ziegelplatten  von  Hypokausten, 
rus8ige  Suspensuraplatten,  Scberben 
von  Terra  sig.  und  gewObnlicbem  Ton, 
Metallreste  u.  dergl.  wurden  an  ver- 
schiedenen  Stellen  erboben.  An  Mun- 
zen  erhielt  das  U.-M. :  1  Antoninus 
Pius  und  1  Caracalla  in  Silber;  in 
Kupfer  1  M.  Aurelius,  2  Probus,  1  un- 
kenntlichen  Soldatenkaiser,  1  Maxi- 
mianus  Caesar,  1  Constantius  Caesar, 
1  Cons  tan  tin  opolis.  Munzen  des  1. 
Jahrh.  oder  gar  der  Republik  sind 
hier  selten,  entsprechend  der  ziem- 
lich  spaten  Errichtung  der  Festung, 
die  anno  179  vollendet  worden  ist. 

5.  Bemerkenswerte    Aufdeckungen 


ergab  die  Neukanalisation  der  Stadt, 
durch  welche  nun  auch  die  kleineren 
Seitenstrassen  dem  grossen  Netz  an- 
gegliedert  werden: 

a)  Auf  dem  K6nigsplatz  (bisher 
Steibplatz)  wurde,  25  m  von  der  Ost- 
mauer  und  hdchstens  35  m  von  der 
Siido8t  -  Umbiegung  des  Eastells  — 
leider  nur  in  unterirdischer  Schacht- 
arbeit  —  ein  z.  T.  durch  Brand  zer- 
storter  rom.  Baukomplex  durchbro- 
chen,  der  insbesondere  neue  Ziegel- 
stempel  ergab. 

b)  Zum  ersten  Mai  gelang  es,  den 
Mauerzug  der  Westflanke,  der  heut- 
zutage  meist  von  den  mittelalterlichen 
Hausern  der  Bachgasse  uberbaut  ist, 
an  einer  Stelle  des  Augustinerplatzes 
aufzufinden.  Dabei  wurde  die  Be- 
obachtung  gemacht,  dass  den  Mauer- 
zug auf  der  Aussenseite,  an  welcher 
der  sogenannte  Vitusbach  entlang 
fliessend  den  rdmischen  Festungsgra- 
ben  mit  Wasser  versah,  in  Abstanden 
eingerammte  Holzpfahle  deckten. 

c)  In  der  Civilniederlassung  west- 
lich  der  Festung  liess  sich  ein  zer- 
stOrter  Ban  auf  dem  Haidplatz  and 
in  der  anstossenden  Grieb  feststellen. 
Ein  guterhaltenesHypokaustum  musste 
leider  von  dem  neuangelegten  Kanal 
durchbrochen  werden. 

V.  Mittelalter.  1.  Von  (bayrl- 
schen?)  Reihengrabern  in  dem  Nach- 
bardorf  Grossprtifening  erhielten  wir 
erst  nachtraglich  Eunde;  doch  konnten 
wenigstens  11  Bestattungen  konstatiert 
werden.  Gebeine  und  Gefasse  fielen, 
wie  so  haufig,  der  Neugier  und  der 
Zerst5rungslust  zum  Opfer;  nur  eine 
kleine  graue  Urne  mit  eingedrucktem 
Muster  und  ein  flaschenahnliches  Hen- 
kelgefasB  mit  verbreitertem  Boden 
kam  in  den  Besitz  des  Museums. 

2.  Von  der  1195  von  Dechbetten 
zur  Stadt  angelegten  Wasserleitung 
erhielten  wir  sehr  grosse  Bleirdhren 
mit  Verschlusshahn,  Steinlager  und 
Deckplatten  als  Gescbenk  des  Fursten 
Albert  von  Thurn  und  Taxis. 

3.  Verschiedene  kleinere  Reste  der 
Architektur  und  Plastik. 

(Steinmetz.) 


Westd.  Zeitschr.  f.  Gescb.  a.  Kunst.    XXV,    IV. 


32 


Digitized  by  VjOOQlC 


484 


Museographie.  —  Bragg. 


3.  Schweiz. 


Brugg,  Sammlung  der  Gesellsofcaft 
Pro  Vlndenlssa. 

Wir  schicken  voraus,  class  die  Gegen- 
stande,  die  mit  verschwindenden  Aus- 
nahmen  dem  Boden  von  Vindonissa 
entstammen,  nicht  erganzt  oder  restau- 
riert  werden.  Bruchstucke,  die  zu- 
sammengehOrten,  werden  zusammen- 
geleimt,  so  weit  es  moglich  ist.  Aber 
eigentliche  Restaurationen  nimmt  die 
Gesellschaft  nicht  vor,  damit  die 
Sammlung  vor  all  em  wissenschaftlichen 
Zwecken  diene.  Ausnahmen  sind  unten 
angegeben.  Das  folgende  Verzeichnis 
bietet  nur  eine  summarische  Uebersicht 
aus  den  Jahren  1897  bis  Januar  1907. 

Die  Gesellschaft  Pro  Vindonissa,  bis 
Marz  1906  Antiquarische  Gesellschaft 
von  Brugg  und  Umgebung  genannt, 
hat  ihren  Sitz  in  Brugg  (Aargau).  Sie 
stellt  sich  zur  Aufgabe:  Die  Erfor- 
schung  der  romischen  Lagerstadt  Vin- 
donissa. Seit  ihrer  Griindung  im  J. 
1897  erstreckt  sich  ihre  Tatigkeit  auf 
folgende  Gebiete: 

1.  Ganzliche  Freilegung  und  Kon- 
servierung  der  Ruinen  des  Amphi- 
theaters, Barlisgruob  genannt.  Diese 
Arbeiten  erfolgen  auf  Kosten  der 
Schweizerischen  Eidgenossenschaft  und 
die  Fundgegenstande  aus  diesem  Platze 
liegen  im  Schweizerischen  Landesmu- 
seum  in  Zurich. 

2)  Erforschung  der  Topograph! e 
und  der  Kulturverhaltnisse  des  romi- 
schen Standlagers  durch  Grabungen, 
hauptsachlich  auf  dem  Boden  des 
Dorfes  Windisch.  Bei  diesen  Arbeiten 
wird  die  Gesellschaft  von  der  Eidge- 
nossenschaft und  vom  Eanton  Aargau 
unterstutzt.  Ueber  die  jahriichen  Ar- 
beiten erstattet  sie  seit  1898  im  „An- 
zeiger  far  Schweiz.   Altertumskundea 

gjandesmuseum  Zurich)  Bericht.  Die 
undgegenstande,  zum  Teil  infolge 
ausserordentlich  giinstiger  Bodenver- 
haltnisse  sehr  gut  erhalten,  liegen 
gegenwartig  in  der  Klosterkirche  Ko- 
nigsfelden  (10  Minuten  vom  Bahnhof 
Brugg). 

A.  Inschriften:  1  Tiberius  aus 
dem  Jahr  21,  Fragment;  1  Claudius  aus 
dem  Jahr  46,  Fragment;  Altar  des 
Silvanus,  gestiftet  von  Flavius  Burrus, 
Soldaten  der  XI.  Legion:    Altar,  den 


der  Legionar  Masterna  den  Gottern 
und  Gdttinnen  widmete  fdeum  dearum 
aram  postut) ;  Fragment  eines  grossen 
Inschriftensteines,  der  auf  der  Habs- 
burg  al8  gewohnliches  Werkstuck  ein- 
gemauert  war. 

B.  Einige  Bronze  -  Statuetten: 
Apollo  in  weiblicher  Tracht  und  Hal- 
tung  (einziges  romisches  Fundstiick 
aus  MOnthal);  Victoria;  Abundantia 
mit  Fullhorn. 

Gepanzerter  Oberarm  einer  grossen 
Statue  von  Stein. 

Relieffiguren:  Puttenstein;  Qua- 
deratein  mit  weiblicher  Figur,  der  im 
schwarzen  Turm  von  Brugg  als  Werk- 
stuck eingemauert  war.  Capricornus 
(Sinnbild  des  julischen  Kaiser hauses ; 
war  in  der  Klosterkirche  Kdnigsfelden 
als  Werkstuck  eingemauert). 

C.  Eleine  Tierfiguren:  Eber, 
Gans,  Hahn,  liegender  Lowe  (vgl.  auch 
Abteilung  K). 

D.  Zwei  Hausaltare,  wovon  einer 
von  Trosius  gestiftet;  mehrere  Votiv- 
tafelchen,  wovon  eines  dem  Mars 
gestiftet  von  C.  Novellius  Primus,  Sol- 
daten der  XI.  Legion. 

Sehr  reichhaltige  Sammlung  von 
Grab  urn  en  aus  Ton,  zum  Teil  mit 
Knochenuberresten ;  viele  Tranenflaach- 
chen;  eine  Graburne  aus  Glas  mit 
auffallend  starken  Henkeln.  Urne  mit 
Beigaben  aus  einem  Kindergrab.  Ein 
Skelettgrab  (rekonstruiert)  mit  Bei- 
gaben: Munze,  Urnen,  Schalen;  vom 
Skelett  ist  der  grdssere  Teil  erhalten. 

Bronzen-Amulette,  wovon  eines  mit 
zwei  sich  windenden  Schlangen  und 
eines  mit  Stierkopf,  an  dem  phallus- 
formige  Horner  stehen. 

E.  Fragmente  von  Skulpturen; 
so  der  Kopf  eines  Kindes;  Basis  einer 
grossen  Steinsaule;  Voluten. 

F.  Hausbau:  Ausschnitt  aus  einer 
schdn  gefugten  Quadermauer  am  Lager- 
tor  ;  1  starker  Eichenbalken  mit  vier- 
kantigen  Zapfenlochern ;  Stuck  eines 
Daches,  hergestellt  aus  Windischer 
Fundst&cken:  Falz-  und  Hohlziegeln 
(erstere  mit  den  Stempeln  der  XL 
und  der  XXI.  Leg.);  2  grosse  Dach- 
ziegel  mit  runden  Oeffnungen  fur  das 
Kaminrohr;  zahlreiche  Stempelziegel 
der  XL   und   der  XXI.  Legion;   der 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museographie.  —  Bragg. 


485 


VI.,  VII.  rhatischen  und  der  III.  hispa- 
nischen  Kohorte;  der  XXVI.  Kohorte 
fcivium  romanorum  voluntariorum). 
Stirnziegel  mit  Ornamenten  und  Fi- 
guren,  z.  B.  der  XL  Legion.  Stucke 
yon  hdlzernen  Fensterrahmen  mit 
Nuten;  Fragmente  von  Fensterschei- 
ben.  Tiirbeschlage,  Angeln,  Bestand- 
teile  von  Schlossern,  Riegel,  Schlilssel 
(ganze  und  zerbrochene).  Wandbelag ; 
Mosaikstiicke  (restauriert) ;  Heiz-  und 
Wasserleitungsrohren. 

G.  Haushaltung:5Bronzeampeln; 
180  Tonampeln  mit  Figuren,  Orna- 
menten ,  Fabrikstempeta ;  bronzene 
Filigran-Kettchen  fiir  Hangelampchen ; 
Hangebaken  (fiir  den  Kochtopf  fiber 
dem  Herdfeuer);  federnde  Kleider- 
hafte;  Stiick  einer  holzernen  Sandale ; 
eine  Menge  Schnallen;  Bronze-Nagel, 
bronzene  Henkel  und  Deckel  von 
Krugen;  gedrechselte  Holznagel,  Miihl- 
steine  aus  Eiffel-Lava  und  aus  buntem 
Sandstein.  Salbenreibstein  aus  Mar- 
mor,  zahlreiche  Trinkgefasse  aus  terra 
sigillata  und  anderem  Ton;  Trink- 
glaser  von  ganz  feiner  Art ;  zwei  Trink- 
schalen  aus  blauem  Glas,  wovon  eine 
an  der  Innentlache  weiss  uberfangen. 
Ein  Becber  aus  feinem  blauen  Ton; 
eine  beigefarbige  glaserne  Frucht- 
schale,  Bruchstiicke  von  schonen  Mille- 
fiori-Glasern;  viele  Urnen  und  Krtige 
von  feiner  und  grober  Tontechnik  und 
zum  Teil  ganz  schonen  Formen.  Reib- 
scbalen.  Tonfragmente  mit  griiner 
Glasur.  Faltenbecher.  Einige  Ton- 
fragmente keltiscben  Ursprungs. 

Die  terra  sigillata  des  1.  Jahrhun- 
derts  stammt  meistens  aus  gallischen 
Fabriken;  ein  Bruchstiick  mit  Relief- 
figuren  ist  arretinischer  Herkunft. 
Einige  Gefasse  und  Fragmente  von 
schwarzem  glanzendem  Ton  (terra 
nigra).  Amphorenhenkel  und  Reib- 
scnalen  mitTopferstempeln.  DieTopfer- 
stempel  auf  den  Tongefassen  zahlen 
nach  Hunderten. 

Viele  Sigillata-  und  andere  Tonge- 
fasse,  sowie  Bruchstiicke  von  solchen 
sind  an  der  Aussenflache  mit  schonen 
Ornamenten  und  Figuren  verziert.  Auf 
manchen  Gefassfragmenten  sind  die 
Namen  oder  Zeichen  von  Soldaten, 
denen  die  Gefasse  gehorten,  eingeritzt. 

Eine  bronzene  Schnellwage.  Frag- 
mente einer  Reisbtirste.  Fragment  von 
grobem  Gewebe. 


Holzerne  Fassspunden.  Fass-  und 
Zuberdauben. 

Gut  erhaltene  Messer,  zum  Teil  mit 
Horngriff;  ein  Klappmesser  mit  aus- 
ziehbarer  zweizinkiger  Gabel.  Austern- 
loffelchen. 

Nadeln,  vom  feinen  Werkzeug  der 
Naherin  an  bis  zum  groben  Pfriemen 
des  Sattlers. 

Ein  Holzloffel,  ein  kleines  holzemes 
Becherchen,  vom  Drechsler  hergestellt. 
Ein  Schdpfloffel  aus  Bronze ;  ein  bron- 
zener  kleiner  Kessel  (Topf).  Loffel- 
chen  fur  Salbe  und  Toilette.  Pincette ; 
Strigilus.  Instrumente,  die  vielleicht 
zu  medizinischen  Zwecken  dienten. 

H.  Schreibtafelchen  (codicilli) 
aus  Holz;  auffallend  viele  gut  erhal- 
tene Griffel  (stili)  aus  Eisen.  Ein 
Tintenfass  aus  Ton  und  Bruchstiicke 
von  solchen.    Ein  Stiick  Wachs. 

I.  Hand werkszeug:  1  hdlzerner 
Keil;  Feile,  Bohrer,  Meissel  (flach 
und  ho  hi),  Maurerkelle,  Maurerham- 
mer  aus  Eisen ;  Nagel ;  BruchstQcke 
von  Sagen ;  1  bronzener,  vierkantiger 
Massstab,  zusammenklappbar,  mit  Stell- 
vorrichtung;  1  zusammenklapp  barer 
Massstab  aus  Bein;  6  Zirkel,  wovon 
einer  mit  Spannvorrichtung,  ein  Hal- 
bierzirkel.  Wetz-  und  Schleifsteine. 
1  kleine  Feuerzange.  Verschiedene 
holzerne  Werkzeuge.  Schmelztiegel 
von  Ton.  2  Scherben  mit  Farbuber- 
resten. 

E.  Waff  en:  Ein  pilum;  Lanzen- 
und  Pfeilspitzen ;  Lanzenscbuhe;  Schei- 
denbeschlage,  wovon  eines  in  Tauschier- 
arbeit.  Scheidenschutz  aus  Bronze 
fur  schneidende  Instrumente,  wie  Beil 
und  Meissel.  Halsstiick  eines  Leder- 
panzers,  genagelte  Ledersohlen.  Bron- 
zene Verzierungen  von  Ausriistungs- 
teilen ;  drei  bronzene  Adler.   Hufeisen. 

L.  Kiichenabfalle:  Austern- 
schalen;  Schalen  von  verschiedenen 
essbaren  Schnecken;  Pfirsich-  und 
Zwetschgensteine;  Schalen  von  Hasel- 
und  Baumniis8en. 

Viele  Tierknochen,  meistens  von 
Haus-  und  Jagdtieren. 

Weil  sie  kulturgeschichtlich  von 
grdsstem  Werte  sind,  werden  sie  durch 
Dr.  Diirat  an  der  Hochschule  Zurich 
bestimmt  und  fur  die  Sammlung  pra- 
pariert.  Dabei :  bos  primigenius,  Stein- 
bock,  Kampfhahn,  Kameel. 


Digitized  by  VjOOQlC 


486 


Museographie.  —  Bragg. 


M.  Schmucksachen:  Viele 
Fibeln  (Haften  mit  Sicherheitsnadeln), 
Spangen,  Fingerringe.  Vier  Gemmen, 
wovon  eine  mit  Mann,  der  eine  Ziege 
melkt,  feine  Miniaturarbeit.  Haar- 
nadeln,  wovon  zwei  mit  geschnitztem 
Fraueokopf.  Glaskorallen,  ein  runder 
Metal lspiegel.  Viel  Zierblech  von 
allerlei  Formeo.  Riechdoschen,  ein 
Salbenbuchschen  aus  Bein  mit  Deckel; 
ein  Bleistuck  mit  gut  model lierter 
Reiterfigur;  Bernsteinstucke. 


N.  Spielsachen:  Sieben  Spiel- 
wurfel ;  Spielsteine  aus  Glasfluss ;  St&ck 
einer  Holzfiote  und  ein  solches  einer 
FIdte  von  Metall. 

0.  Hunderta  von  Mnnzen  von  der 
spatern  Zeit  der  Republik  his  ins  6. 
Jahrhundert,  darunter  halbierte  Stucke 
und  solche  mit  Contrestempel;  Denk- 
munzen,  z.  B.  Judaa  capta  Aus  Bronze* 
Kupfer,  Silber,  zwei  aus  Gold. 

(S.  Heuberger). 


«'•■» 


Digitized  by  VjOOQlC 


fuse  urn  Strassburg.  Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  7. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museum  Stuttgart.  Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  8. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Mua 


Mua 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  10. 


r^ipimr,  MUSEUM- 1906 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Westd.  Zeitachr.  XXV  Taf.  11. 


SAALBURGMUSEUM-1906 


MASSTAB^OZ'l^  DAS  UBWGEH=2,y 

Digitized  by  CjOOQ  IC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  12113. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museum  Stuttgart.  Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  8. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Mua 


MuA 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  10. 


SAALBUR.G  MUSEUM- 1906 

.39. 


MAASSTABiNM-J^VjNtS.NAT.GROStt.DASUBWGE.i* 

Digitized  by  Cj005  IC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  11. 


SAALBURXMUSEUM-1906 


MASSTAB:Ns32-l:5>  DAS  UBWGE-1U 

Digitized  by  CjOOQ  IC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Westd.  Zeltschr.  XXV  Taf.  12/73. 


4. 
Caldarium  (XIII  auf  Grundriss  1). 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Provinzialmus.  Trier.  Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  14. 

1  2  3  4 


10  11  12 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Museum  Munchen. 


Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  15. 


13 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Straubing,  Stadt.  Samm/ung.         Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  16. 

1 


Q l % 3 ± S  <?m 


FEhner  o/. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Straubing,  Stadt.  Sammlung.  Westd.  Zeitschr.  XXV  Taf.  17. 


Digitized  by  Cj005  IC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Korrespondenzblatt 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  filr  Geschichte  und  Kunst 

zugleich 

Organ  der  historisch-antiqnarischen  Vereine  zn  Birkenfeld,  Frankfurt  a.  M. 

Karlsruhe,  Mainz,  Metz,  Neass,  Speyer,  Trier,  Worms,  sowie  des 

anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart 

R  e  d  i  g  i  e  r  t 
von 

Dr.  E.  Kriiger  Prof.  J.  Hansen 

Museums-Director  in  Trier.  Archiv  -  Director   in    Koln. 


Jahrgaug  XXV. 


TRIER. 

Yeiia.gsbuchhandlung  von  Jacob   Lintz. 
1906. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Buciidruekerei  von  Jacob  Lintz  in  Ttfler. 


Digitized  by  VjOOQlC 


I  n  h  a  1 1. 

(Die  Citate  gehen  auf  die  Randnummern  im  Korrespondenzblatt). 


Neue  Fund*. 


Wisaenachaftiiche  Miscellanea. 


Baldes,   Algenrodt  bei  Idar  [Vorge- ,  Joerres,  P.,  Nochmals  die„Superiu  7. 
schichtliche  und  romische  Nieder-  !  Keuae,  Jean  Jacques  Boissard  16. 


lassung]   52. 
Baldes,    Der   Friedeberg   bei   Hir- 

stein   42. 
Baldes,   Grab  fund   der  La  Tenezeit 
bei  Meckenbach   43. 


K  e  a  n  e ,  Zu  den  Inschriften  der  Medio- 

matriker   80. 
Knorr,  R.,  Sigillatastempel  von  Rott- 
weil   46. 
.      „     .  „  .  Knorr,  R.,  Zur  Sigillata-Technik  31. 

BefcJ^_?2T?!  Matronensteine  aus   Riege     A>    Zu  KorrW    XX1  (19Q2) 


Gereonsweiler   50 
Bissinger,  K.,  Zwei  romische  Munz- 

schatzfunde  aus  Baden   41. 
Cramer,  F.,  Ausgrabungen  in  Esch- 
weiler  bei  Aachen  und  Umgegend  35. 


15.  47. 

Ritterling,  E.,  Zu  dem  neuen  Mili- 
tardiplom  Vespasian 8   6. 

Praehiatorische  Altertiimer. 


Domaszewski,     Insohrift     der    A8chenurnen ,  Eschweiler   35. 
cohors  I  Classica  aus  Koln   11.        Bronzefunde:   Buckel  eines  Leder- 


Grunenwald,  Sechs  Epona-Darstel- 
lungen  aus  der  Pfalz   33. 

Haug,  F.,  Zwei  neue  Inschriften  aus 
Wurttemberg    1. 

Koepp,  F.,  Ausgrabungen  bei  Haltern 
i.  W.  1906     45 


giirtels,  Lindener  Mark  53.  Fibeln, 
Eschweiler  35;  Kreuznach  21. 
Messer,  Lindener  Mark  53;  Mecken- 
bach 43.  Ringe,  Algenrodt  52; 
Kreuznach  21;  Lindener  Mark  53. 
!  Flachgraher,  Lindener  Mark  53. 


Korber,  Mainz.  Romische  Inschriften  i  Gefasse,  Eschweiler  35;  Friedeberg 

und  Skulpturen   2.  (Birkenfeld)    42;     Kreuznach    21; 

Kdrber,  Mainz  [Romische  Grabdenk-  Meckenbach  43;  Lindener  Mark  53. 

maler]    20.  Grab  fund,  Meckenbach  43. 

Korber,  Mainz,  [Romische Inschriften  Halsring,  Lindener  Mark ^  53. 

und  Skulpturen]    51.  Hft?elgI*b5rr»  1Al^nr?d^a;  ^ede" 

Kohl,    0.,    Kreuznach   [Vorromische  berg^ Meckenbach  43,  Lindener 

Funde]    21.  .  0  hrring,  Lindener  Mark  53. 

Gefasitem'T^  einen  !  Zinnenringe,  Lindener  Mark    53. 

Kramer,   Ausgrabungen  in  der  Lin-  Rtfmiache  Altertiimer. 

dener  Mark  bei  Giessen    53.  Bauten 

Kriiger,  E.,  Neumagen  [Heiligtum  des  ■ 

Mercurius  Bigentius]    23.  i  Abwassergraben,  Haltern  46. 

Lehner,  H.,  Thorr  [Romische  Denk-  .  Bauschutt,  Eschweiler  35. 

maler]   34.  Be rgbau,  Eschweiler  35. 

Lehner,H.,Thorr[Matronenaltar]44.|^i8.e1n8chm®lze'  Eschweiler  35. 
LehBer^^teC^yetmlU. ,  SSS?2^S^  tobwdte   ?5. 
Lehner  H    Xanten[RomischerGrab-;HeiH   tum    des     Mercur    Bigentius, 

8teml   24'  !       Neumagen  33. 

Poppelreuter,  Koln  [Gisantenreiter  ,  Lager,  grosses,  Haltern   45. 

und  andere  Steindenkmaler]  40.      ,  Offiziersquartiere,  Halt«m   45. 
Reinecke,  P.,   Spatromischer  Helm  i  Porta  pratoria,  Haltern   45. 

von  Worms    19.  '  Pratorium,  Haltern  46. 

Riese,  A.,  Koln  [Sulevenstein]   56.       Spitzgraben,  Xanten   12. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Tore,  Hal  tern   45.  Torbogen-Reste,  Mainz  2. 

Wohngruben,Haltern45,  Xanten  12.  Venus,  Koln  40. 

Wohnhaus,  Algenrodt  52,  Hal  tern  45.  Victoria,  Koln  40. 

_   T  J    ,    ..   ,  ,  Vulkan,  Koln  40. 

Skulptur-  und  Architekturstucke. 


Abnoba- Altar,  Cannstatt  1. 

Altar,  Abnoba,  Cannstatt  1;  Grab- 
altar  Koln  40 ;  Matronen,  Gereons- 
weiler  50,  Thorr  34,  44;  Mercur, 
Mainz  20,  Neumagen  23,  Thorr  34. 

Apollo,  Mainz  51. 

Baumornament,  zur  Datierung,  Ge- 
reonsweiler  50  Anna. 

Bru stung  (Fragm.),  Mainz   51. 

Ceres,  Koln   40. 

Dioskuren,  Mainz  2. 

Dreigdttersockel,  Mainz  51. 

Epona-Altar,  Mainz  51. 

Epona,  Terrakotten,  Pfalz   33. 

Fortuna,  Koln  40. 

Frauenbiiste,  Mainz   51. 

Gigantenreiter,  Koln   40. 

Gigantenrelief,  Mainz    2. 

Grabaltar,  Koln  40. 

Grabdenkmaler,  Mainz  20,  51; 
Koln  40;  Thorr  34;  Xanten  24. 

Grabrelief,  Koln  11. 

Herkule8,  Mainz  51. 

Juno,  Mainz  2,  Koln  40. 

Jupiterpfeiler,  Koln  40;  Statuette, 
seltener  Typus,  Neumagen  23. 

Lowe,  Stier  tiberfallend,  Koln  11. 

Mars,  Koln  40  (2raa1);  Mainz  51. 

Matronenaltare,  Gereonsweiler  50; 
Thorr  34,  44. 

Medaillonbild,  Grabstein,  Xan- 
ten 24. 

Mercur-Altar,  Mainz  20;  Neu- 
magen 23;  Thorr  34;  -Relief  Neuen- 
stadt  1 

Minerva,  Mainz 2;  Koln 40;  Mainz 51. 

Opferdiener(?),  Mainz  2. 

Pfeiler,  Jupiter,  Koln  40. 

Pilaster-Kapitale,  Mainz  51. 

Quadern  vongrossem  Bau,  Mainz  51. 

Reliefs:  Dioskuren,  Mainz  2;  Epona, 
Mainz  51 :  Giganten ,  Mainz  2 ; 
Matronen  (Fragm.),  Thorr  34; 
Merkur,  Mainz  51,  Neuenstadt  1; 
Opfernde,  (Fragm.)  Thorr  34. 

Sarkophagdeckel,  Mainz  51;  Frag- 
mente,  Mainz  20,  51. 

Saul  en  -  Fragmente,  -Kapitale, 
Mainz  51,  -Trommel,  Koln  40. 
Schuppensaule  8.  u.  Schuppen. 

Schuppendach,  Mainz  20;  Schup- 
pensaule, Mainz  2,  20;  Koln  40; 
Mainz  51. 

Sol,  Koln  40. 

Stier,  von  Lowen  iiberfallen,  Koln  11. 


Inschriften. 

Aufschriften  and  Stempel:  Ge- 
wicbtinschrift  Mainz  51 ;  Reib- 
schusselstempel ,  Kreuznach  22 ; 
Sigillatastempel ,  Eschweiler  35; 
Rottweil  46. 
Baustein:  Der  leg.  I  adi.  Mainz  51. 
Grabinschriften:  von  Civilper- 
sonen:  Mainz  20,  51;  Thorr  34; 
Xanten  24.  VonSoldaten:  Soldat 
der  Cohors  I  classica,  Koln  41; 
Tribun  und  Soldat  der  leg.  XXII, 
Mainz  51. 
Votivinschriften:  an  Abnoba, 
Cannstatt  1;  an  Epona,  Mainz  51; 
an  Genius,  Mainz  2;  an  Herkules, 
Mainz  2;  an  J.  O.  M.  und  Juno 
regina,  Mainz  2;  dies.,  Minerva 
und  alle  ubrigen  Gutter,  Mainz  2 ; 
Juppiter  Dolichenus,  Mainz  2;  an 
Mars  militaris,  Mainz  51 ;  an  Matro- 
nen, Amne8ae,  Gavasiae,  Naitienae, 
Udrovar . . .,  Thorr  34,  Almav  . . . 
Thorr  44,  Berviahenae  Gereons- 
weiler 50;  an  Mercur,  Neuen- 
stadt 1,  Mainz  2,  20,  Thorr  34; 
an  Mercur  Bigentius,  Neumagen  23 ; 
an  Suleviae  domesticae  Koln  54. 
Militarischcs:     beneficiarius    cos., 

1  Mainz  20,  51.  c(enturia)  Ingenui, 
Koln  11.  Centurionen,  Mainz  2. 
Cohors  I  classica,  Koln  11.  leg.  I 
adi.,  Mainz  51.  leg.  XXU  p.  f. 
Mainz  2,  Alexandriana  51,  Anto- 
niniana  2.  Stator  Cannstatt  1. 
Militardiplom  Vespasians  6. 
Notabilia  varia:  Bor(betomagi ?) 
Kreuznach  22.  domo  Arethusa 
Suriae  Mainz   2.     ex  Syria  Mainz 

!  31.  —  decurio  c.  c.  A.  A.  Gereons- 
weiler 50-  Manticularius  Mainz  2. 
negotiator  Mainz  2.  Vicani  veteres 

i        Mainz  2.  —  iussus  ex  visu  Mainz  2. 

j       iubente  deo  ?  Mainz  2.    i(mperio) 

i  Kpsarum)  Thorr  34,  Gereonswei- 
ler 50. 

I  Munzen. 

Marc  Aurel,  Neumagen  23. 

Schatzfund,  Silbermunzen  der  Kaiser- 
I        zeit,  Ladenburg  41. 
I  Schatzfund ,    Kleinerze   aus   der  Zeit 
I       Constantins  I,  Breisach  41. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Gr&ber. 

Brandgraber,  Mainz  51. 
Skelettgraber,  Mainz  20. 
Steinsargfragmente,  Mainz  20,  51. 

Kleinaltertumer. 

Bronze:  Scbopf-  und  Siebloffel, 
Haltern  45. 

Eisen:  Helm,  spatroiniscber,  Worms 
19;  Pilum,  Haltern  45;  Scblacken, 
Nagel,  HakeD,  Klammera,  Instru- 
mente,  Pferdegebiss,  Lanzenspitze, 
Eschweiler  35;  ffagel,  Meissel, 
Algenrodt  52. 

Glas:  Medusenmedaillon  (Phalera), 
Haltern  45;  Fensterglas,  Eschwei- 
ler 35. 

Ton:  Terrakotten  der  Eppna,  Pfalz 
33;  Sigillata  Xanten  (arretinische) 
12,  Algenrodt  52,  Eschweiler  35; 
Terra  nigra,  Eschweiler  35,  ge- 
stempelte  Ware,  Eschweiler  35, 
Kreuznacb  22. 

Volkerwanderungszeit  und  friihes 
Mlttelalter. 

Mittelalterliche  Landwehr,  Hal- 
tern 45. 
Krugscherben,  Friedeberg  42. 

Fundorte. 

Algenrodt  bei  Idar  62.  Breisach  41. 
Cannstatt  1.  Eschweiler  35.  Friede- 
berg bei  Hirstein  (Birkenfeld)  42. 
Gereonsweiler  50.  Haltern  45.  Koln 
11,  40,  54.  Kreuznach  21.  22.  La- 
denburg  41.  Lambsheim  33.  Lim- 
bach  33.  Lindencr  Mark  (Giessen) 
53.     Mainz  2,  20,  51.    Meckenbach 

43.  Neuenstadt   1.    Neumagen  23. 
Neustadt  33.   Speyer  33.  Thorr  34, 

44.  Worms  19.     Xanten  12,  24. 

Chronlk. 

Die    Altertiimer   unserer    beidnischen , 

Vorzeit.  V.  Band,  Heft  2-5.    3,  13.  ! 
Becker,  Geschichte  der  Reichsland- 

vogtei  im  Elsass   5. 
Espinas,  G.  et  Pirenne,  H.,  Recueil 

des  documents  relatifs   a  Fhistoire  ! 

del'industriedrapiere  enFlandre  58. 
Geier,    F.,    Die    Durchfuhrung    der! 

kirchlichen   Reform  en   Josephs  II. 

im    vorderosterreicbischen     Breis- 

gau    15. 
G  u  m  p  e  1 ,  T  h. ,  Geschichte  des  Fursten- ! 

turns  Pfalz- Veldens   4.  I 

Hansen,   J.,    Gustav   von  Me  vise  en,  | 


ein    rheinisches   Lebensbild.    1815 

bis  1899    59. 

Hartmeyer,  H.,  Der  Weinhandel  im 

Gebiet  der  Hanse  im  Mittelalter  26. 

Helmolt,F.,  Weltgeschichte,  V.  Band. 

i       Sudosteuropa  und  Osteuropa  36. 
Holzmann,  C,  Binbirkilise.  Archao- 

I        logische  Skizzen  aus  Anatolien  56. 

J  II gen,  Tb.,  Die  Landzftlle  im  Her- 
zogtum  Berg   28. 

iLefort,  A,  Histoire  du  departement 
des  ForSts  (Le  duche'  de  Luxem- 
bourg de  1795  -  1814)    29. 

!  Michel,  Die  Geschichte  der  Herren 
von^Helfenstein    14. 

■  M  u  1 1  e  r ,    S.,    Urgeschichte    Europas, 

\       Deutsch  von  0.  L.  Jiriczek   55. 

!  Piper,  0.,  Burgenkunde   57. 
Pirenne  et   Espinas,   Recueil  des 
documents  relatifs  a  l'histoire  de 

I        rindustrie  drapiere  en  Flandre  58. 
Tournier,   C,   M.   John   Vienot   et 
rhistoire   de  la  Re'forme   dans   le 
pays  de  MontbCliard   37. 

jTrockels,  W.,  Beitrage  zur  Ge- 
schichte der  Ministerial itat.  I.  Die 
Ministerialen  des  Erzbischofs  von 
Koln  im  12.  Jahrh.    25. 

Zaretzky,0.,  Der  erste  Kolner  Zen- 
surprozess   27. 

Zenner,  K.,  Quellen  und  Studien 
zur  Verfassungsgeschichte  des  deut- 
schen  Reiches  in  Mittelalter  und 
Neuzeit   60. 

Gelehrte  Geseilschaften. 

!  Badische    historische   Kommis- 

sion   48. 
jMonumenta    Germaniae     histo- 

rica   38. 
iHessen  und  Waldeck,   historische 

Kommission    49. 
i  GeselUchaft  fur  Rheinische  Ge- 

schichtskunde   17. 


.   Berichterstatter  und  Mitarbeiter. 

Baldes  42,  43,  52.  Behr  50.  Bissinger 
41.  Brucbmuller  36.  Cramer  35. 
v.  Domaszewski  11.  Fabricius  4. 
Grunenwald  33.  Hashagen  15.  29. 
Haug  1.  Joerres  7  Keune  16,  30. 
Keussen  27.  Kisky  25.  Knorr  31. 
Kohl  21,  22.  Koepp  45.  Ktirber 
2,  20,  51.  Kramer  53.  Kruger  23. 
Kuske  26,  28,  58.      Lehner   3,   12, 

13,  24,  34,  44.  Marx  5.  Poppel- 
reuter  40.     Rahtfirens  57.     Richter 

14.  Reinecke  19.  Riese  47,  54, 
65.  Ritterling  6.  Schweizer  3?' 
Wiegand   56. 


Digitized  by  VjOOQlC 


Vereinsnachrichten. 

Frankfurt  a.  M. 
8—10,    18,    32,   39. 
Vortrage. 
Dragendorlf,   Romische  Funde  an 

der  Lippe   9. 
Gro8smann,   Ueber  die  Frankfurter 
Fayencefabrik    und    ibre   Erzeug- 
nisse   10b. 
Jung,    Chronist  Achilles  August   von 
Lersner   und    seine  Vorganger  32. 
Jung,    Das   steinerne  Haus    und    die 
Familie  von  Melem    10i. 


L  a  u  f  f  e  r ,  Volkstumlicher  Wobnbau 
in  Frankfurt  a.  M.    (IF.  Teil)    39. 

Riese,  Die  inscbriftliche  Ueberliefe- 
rung  der  Romerzeit  in  den  Rbein- 
landen    18 

W  e  1  k  e  r ,  Heddernheimer  Tongerat 
fur  Kiiche  und  Haus   8. 

Abbildungen. 

Epona-Terrakotta  von  Larobsheim  33. 
Gigantenreiter  aus  Koln  40. 
Helm,  spatromischer,  von  Worms  19. 
Matron enstein  aus  Gereonsweiler  50. 
Prahistorische  Gefasse  aus  Kreuz- 
nach  31. 


—  —^.CD- 


Digitized  by  VjOOQlC 


Vorrdmltehe  u.fUknl»eh«  Zslt 

redigiert  von 

Or.  Krflfltr,  Mus.-Direktor, 

Trier. 


■Ittelaltor  end  fteezslt 
redigiert  von 
Archivdlrektor, 
MIR. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  fur  Geschichte  und  Kunst, 

cngleich  Organ  der  historisch  •  antiquarischen  Yereine  zu  Birkenfeld,   Frank- 
fort a.  M.f  Karlsruhe,  Mains,  Mets,  Nenss,  Speyer,  Trier,  sowie  des 
anthropologischen  Vereins  in  Stuttgart. 


Jan.  o.  Febr. 


Jahrgang  XIV,  Nr.  1  n.  2. 


1906. 


Das  Korrespondenzblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  9000  Exeraplaren.    Inserate  a  85  Pfg.  fur  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagsbandlung  and  alien  Inseraten-Boreans  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinknnft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljahrlich,  das  Korrespondenzblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  15  Mark  fur  die  Zeitschrift  mlt  Korrespondenzblatt,  fur  letzteres  allein  5  Mark. 

P^»   Beitrage  fttr  die  vorrdmlsche  nnd  r6mische  Abteilnng  sind  an  Dr.  KrUfer  (Trier,  Prov.-Mus.), 
fttr  Mittelalter  nnd  Nenzeit  an  Prof.  Hansen  (Koln,  Stadtarchiv)  zn  senden. 


Neue  Funde. 

Zwei   neue  Insohrlften  aus  WUrttem- 
berg.   1)  Neuenstadt  am  Kocher.  Von 
diesem  in    der  Mitte  zwischen  den  drei 
romi8chen  Militarstationen  Wimpfen,  Jagst- 
hausen  und  Obringen  gelegenen  Ort  sagt 
Zangemeister    im    CIL.   XIII   P.   II, 
Fasc.  1,  p.  245:    Haec  Romanorum  sedes 
baud  ignobilis,  quae  olim  insignia  monu- 
menta  protulit,  sed  per  tria  iam  saecula 
mire  neglecta  eat,  magno  opere  optamus 
ut  tandem  a  peritis  data  opera  exploretur. 
Es  ist  wobl   der  einzige  Ort  im  ganzen 
Rheingebiet,  wo  ein  flam  en  genannt  ist 
(Haug-Sixt  nr.  388  =  CIL.  6467);    ohne 
Zweifel   war   es  der  Hauptort  einer 
civitas,  deren  Namen  aber  noch  nicbt 
gefunden  ist.     Durch  Zufall  kam  bier  im 
Sept.  1904  ein  neuer  Votivstein  zum  Vor- 
schein,  den  Knaben  beim  Baden  im  Kocher 
fanden,  etwa  2—300  m  oberbalb  der  am 
Westende  des  Orts  uber  den  Fluss  fuhren- 
den  BrQcke.    Finanzrat  a.  D.  Scbickhardt 
daselbst  hat  ihn  ins  Lapidarium  Stuttgart 
eingesandt,  wo  ich  ihn  am   1.  Sept.  v.  J. 
iintersucht  habe.    Es  ist  die  Basis  eines 
Merknrreliefs  mit  Inschrift.     Von  dem 
Relief  selbst  sind  nur  die  Fusse  des  Gottes 
und  zu  seiner  Rechten   die  Reste  eines 
liegenden  Bockes,    zur  Linken  die  einer 
Schildkrote  erhalten.    Die  Basis  ist  12  cm 
hoch,  42  breit,  7  dick.    Die  Inschrift  hat 
schdne,  regelmassige  Buchstabenformen  von 
3  cm  Hobe. 


DEOMERCVRIO 
SALVONIVSDOM 
A'/'./'.' ANVS-DES/O 
Der  Scbluss  ist  ohne  Zweifel  zu  erganzen 
Domitianus  de  suo  (Gradmann,  Fundbe- 
richte  XII,  123.    Gftssler,  Schwab.  Eronik, 
24.  Febr.  1906). 

2)  Cannstatt.  Unweit  der  romischen 
Strassenkreuzung  auf  der  „Altenburgu, 
nahe  der  Sudwestecke  des  Eastells,  wurde 
nach  Angabe  des  Professors  Knorr,  wie 
mir  Dr.  Gossler  mitteilt,  im  Herbst  1904 
mit  einem  Altarchen  ohne  Inschrift,  einem 
Saulenfragment  und  Hohlziegeln  ein  A 1  tar- 
chen  der  Abnoba  gefunden,  das  ich 
ebenfalls  am  1.  Sept.  v.  J.  im  Lapidarium 
untersucht  habe.  Die  Inschrift  ist  von 
Gradmann  (Fundberichte  XII,  122)  unvoll- 
standig  veroffentlicht  worden.  Die  Masse 
des  ganzen  Steines  sind:  Hobe  45,  Breite 
20,  Dicke  18  cm,  die  des  mittleren  Teils 
H.  23,  Br.  16,  D.  14  cm.  Das  Gesims 
hat  ganz  einfache  Formen:  ein  von  zwei 
Voluten  flankiertes  Dreieck.  Die  Buch- 
staben  sind  rot  bemalt  und  nur  etwa  2  cm 
hoch;  die  Schrift  ist  etwas  roh  und  un- 
regelmassig,  zum  Teil  der  Pinselschrift 
sich  nahernd. 

A    B    N  O  B  A    E 

S  A   C  R  V  M 

M-PROCLINIVS 

VERVS -STAToR 

V  •  S  •  L-L-M 


Digitized  by  VjOOQlC 


_-    3    — 


—    4     — 


Beachtung  verdient  die  Weihung  an 
Abnoba,  welche  zu  beweisen  scbeint, 
dass  zum  Bezirk  dieser  Gottin,  d.  h.  zu 
dem  im  allgemeinen  dem  Scbwarzwald  ent- 
sprechenden  Gebirge  aucb  nocb  die  Berge 
bei  Stuttgart  -  Cannstatt,  also  uberhaupt 
von  der  Nagold  bis  zum  mittleren  Neckar 
gerecbnet  wurden.  Weiter  ist  das  Wort 
8  tat  or  bemerkenswert,  welches  uns  nur 
aus  zwei  Inschriften  bekannt  ist,  C1L.  Ill, 
4369  (Arrabona,  jetzt  Raab  in  Oberpan- 
nonien)  und  CIR.  187  =  Hettner,  Rom. 
Steindenkmaler  zu  Trier  nr.  306  (Calcar, 
Kreis  Cleve).  Beidemal  ist  der  stator  dem 
praefectus  einer  ala  beigegeben.  Dazu 
stimmt  nun  vortrefflich,  dass  nach  Hett- 
ner 8  Vermutung  die  ala,  von  der  sich 
Spuren  in  Welzheim  linden  (Haug  •  Sixt 
nr.  394  f.  =  CIL.  6527  f.),  vorher  in  Cann- 
statt lag.  Hierfur  spricbt  aucb,  dass  in 
der  Nahe  von  Cannstatt  nicht  weniger  als 
funf  Epona-Reliefs  gefunden  worden  sind 
(Haug-Sixt  nr.  248,  254,  266,  267,  287a). 
Mannheim.  F.  Haug. 

2.  Mainz.  Rtfmische  Inschriften  und  Skulp- 
turen  kamen  am  9.—  22.  Dez.  vor.  Jahres  am 
Gautor  zu  Tage  und  zwar  ganz  nabe  der 
Stelle,  wo  aucb  Ende  Oktober  1900  (siebe 
Korrbl.  XIX  S.  225  ff.)  wichtige  Funde 
gemacht  worden  waren.  Bei  Verlegung 
von  Gasleitungsrohren  stiess  man  auf  alte 
Mauern,  die  dem  Anscheine  nach  zu  einem 
fruheren  Torbau  gehdrten.  Ob  er  der 
romischen  oder  einer  spateren  Zeit  ange- 
hOrte,  ist  noch  unsicher:  zwei  Munzen 
aus  der  Zeit  der  Sohne  Cons  tan  tin  8  d.  Gr. 
wurden  nach  Aussage  der  Arbeiter  im 
Mortel  der  unteren  Schichten  gefunden. 
In  diesen  Mauern  verbaut  war  eine  Sand- 
steinplatte  von  22  cm  H.,  52  cm  Br.  und 
52  cm  Tiefe.  An  einer  Schmalseite  stent 
die  Inschrift  LEG  •  XXII.  Sie  ist  in  ihrer 
ganzen  Lange  in  der  Mitte  dadurch  ver- 
letzt,  dass  man  in  alter  Zeit  versucht  hat, 
die  eine  Platte  in  deren  zwei  auseinander 
zu  schroten.  Der  freie  Raum  liber  und 
unter  den  Buchstaben  lasst  vermuten,  dass 
die  Inschrift  einzeilig  gewesen  ist;  nach 
den  Seiten   setzte  sie  sich  vielleicht  fort. 

Wichtiger  ist,  dass  nicht  weniger  als 
acht  Altare  mit  Inschriften  hier  aufgefunden 
wurden,  von  denen  drei  schlecht  erhalten 


sind.  Bei  den  funf  anderen  sind  wenigstens 
die  Inschriften  ziemlich  unbesch&digt, 
soweit  sie  nicht  etwa  auf  den  vorspringen- 
den  Leisten  des  Gesimses  oder  der  Basis 
gestanden  haben :  diese  sind  namlich  meist 
abgehauen,  urn  die  Steine  bequemer  ver- 
mauern  zu  konnen  (siehe  a.  a.  0.  230;. 
1)  Sandstein,  H.  94,  Br.  52,  T.  31  cm. 
Der  untere  Teil  war  abgesprengt,  hat  sich 
aber  noch  vorgefunden;  der  Riss  geht 
quer  durch  die  beiden  letzten  Zeilen,  die 
dadurch  stark  verletzt  sind,  ohne  dass 
jedoch  desbalb  die  Lesung  zweifelhaft 
wiirde. 

I  N  H  •  D  •  D  •  DEO 
MERCVRIo  •  VI 
SVLIA  •  VICTO 
RINA'  EXVOTo 
6.  POSVIT-L-L-M 
*  A  B  I  N  O  I  I  •  E  T 
V  E    N  V    S  T  O    •    Co» 

Z.  2  und  Z.  4  a.  E.  sind  die  0  kleiner 
als  die  ubrigen  Buchstaben:  Z.  2  a.  E. 
deuten  nur  schwache  Spuren  darauf,  dass 
nicht  I  sondern  R  hier  gestanden  hat;  Z.  6 
ist  von  AB  und  Zeile  7  a.  A.  von  V  nur 
noch  wenig  erhalten. 

In  hfonoremj  d(omus)  dfivinaej  deo 
Mercurio  Ursulia  Victor ina  ex  voto  [p]o$uit 
IftbensJ  IfaetaJ  mferitoj  [8]abino  fiterumj 
et  Venusto  c[o(nJs(uHbusJ]  =  240  n.  Chr. 

Es  ist  bis  jetzt  der  jiingste  von  den 
datierten  Steinen,  die  (mittelbar  oder  un- 
mittelbar)  aus  den  Grundmauern  der  spat- 
romischen  Stadtmauer  stammen. 

2)  Sandstein.  H.  90,  Br.  44,  T.  21  cm. 
Leisten  und  Bekrdnung  sind  abgeschlagen. 
Nach  der  Reinigung  zeigten  sich  in  den 
Buchstaben  vielfach  noch  Spuren  roter 
Bemalung  auf  weissem  Grund. 
i  •  o  •  M 
ET    •     IVNOriREG 

m  i  n  e  r  \a  :i-ce 
teris-dIs-im 
5.jvi  ortal  •  q_-  tar 
ronivsivlia 
n  v  s  )  l  e  g  •  xxii  pr 
p'f'pro-salvte 
sva  •  h*  •  svorvw  •  ivs 
10  s  v  s  •  e  x  v  i  s  v  •  l  •  l 

P  O  S  V  I  T 


Digitized  by  VjOOQlC 


o     — 


6     - 


Z.  3  ist  hinter  miner\a  ein  Loch,  wo  ein 
Bachstabe  gestanden  haben  kann,  dahinter 
verstummeltes  E,  dann  verbundenes  T  und 
E.  Vielleicht  ist  in  der  Liicke  ein  E  aus- 
gefallen  und  die  Buchstaben  -  Yerbindung 
verdankt  ihr  Dasein  ein e in  Irrtum  des 
Steinxnetzen,  der  T  mit  folgendem  Punkt 
falsch  verstand.  —  In  dIs  (Z.  4)  und  vlsv 
(Z.  10)  ist  zur  Bezeichnung  der  Lange 
des  Vokals  das  uberhohte  I  angewendet. 
Der  Centurio  der  22.  Legion,  Q.  Tarro- 
nios  Julianas,  hat  also  infolge  eines  Traum- 
gesichtes  den  drei  capitolinischen  Gdttern 
nnd,  wie  er  der  Vorsicht  halber  hinzu- 
fugt,  alien  ubrigen,  die  etwa  darauf  An- 
sprucb  machen  kdnnten,  den  Altar  gesetzt, 
jedenfalls  um  die  Wende  des  zweiten  und 
dritten  Jahrbunderts  n.  Cbr.  Das  Con- 
sulatsjahr  konnte  auf  dem  abgeschlagenen 
Sockelgesims  gestanden  haben. 

3)  Sandstein.  H.  61  cm,  Br.  44  cm, 
T.  39  cm.  Die  Bekronung  ist  abgeschlagen, 
auch  fehlt  unten  ein  Stuck,  doch  scheint 
bier  von  der  Inschrift  nichts  weggefallen 
zu  sein;  an  den  Enden  der  Zeilen  ist  sie 
dagegen  mehrfacb  beschadigt. 

I  N  •  H  •  D  •  D 
h  E  R  C  V  L  i 
POS  VI  T  •  M 

MVRRNIVi 
5    P    A  T   I    E  N  S 

MANT1CV 

Z.  4  wird  wobl  mit  dem  N  ein  A  verbun- 
den  gewesen  sein,  doch  ist  kaum  etwas 
davon  sichtbar.  Die  manticulari  erklarte 
Mommsen  (Wd.  Z.  Ill  Korrbl.  S.  31)  als 
„Kleinbandler,  die  gegen  bar  im  Laden 
oder  Trddel  verkaufen".  Sie  kommen  nur 
in  Mainz  vor,  scheinen  aber  hier  keine 
unbedeutende  Rolle  gespielt  zu  haben,  da 
sie  noch  auf  zwei  weiteren  Steinen :  CIL. 
XIII  6797  (=  Korber  in  117)  und  7222 
(==  Becker  38)  vorkommen.  Fur  die  Zeit 
unseres  Stein  es  gibt  es  einen  An  halt,  dass 
die  Formel  in  hfonorem)  dfomusj  dfivinaej 
nicht  vor  Kaiser  Antoninus  Pius  (f  161) 
nachweisbar  ist. 

4)  Sandstein.  Drei  aneinander  passende 
Stucke,  Randleisten  und  Bekronung  sind 
abgeschlagen.  H.  98  cm,  Br.  36  cm, 
T.  28  cm. 


i       o      v       I 

O      •      M 

S  A  C  R  V 
L  •-  C  A  S  S  I 
5  VS-PRIM 
I  C  E  N  •  E  T 
L • C  A  S  S I VS 
SECVICVS 
F    •    D    •    S    '    P 

Bemerkenswert  ist,  dass  10  VI  ausgeschrie- 
ben  und  dass  bei  SACRV  das  M  a.  E. 
ausgelassen  ist.  Vater  und  Sohn  hatten 
gleiche  Vornamen. 

Aucb  auf  der  Ruckseite  fand  ich  unter 
der  Tunche  Reste  einer  leider  sehr  zer- 
storten  Inschrift,  die  ebenfalls  eine  Wid- 
mung  an  Juppiter  enthielt. 
i  O  v  I 
v 

L  S    I   V    S 

vIMIGLH 
L*'  A      I  VS 

Es  ist  offenbar  dieselbe  Inschrift,  wie  auf 
der  Vorderseite,  und  zwar  wahrscheinlich 
ein  erster  missgluckter  Versuch,  der  schon 
im  Altertum  auf  irgend  eine  Weise  dem 
Auge  entzogen  gewesen  ist.  Von  den 
meisten  Buchstaben  der  drei  letzten  Zeilen 
sind  nur  noch  sehr  geringe  Reste  erhalten. 
5)  Sandstein.  Bekronung  und  vor- 
stehende  Leisten  sind  nicht  vollstandig  ab- 
geschlagen. H.  87  cm,  Br.  51  cm,  D.  32  cm. 

I    N     •     H     •     D     •    D 

I  •  O  •  M 
D  O  L  I  C  \E  N  O 
D  O  M  I  T  •  A  S 
5  CIEPIADESDO 
MO-ARETIVSA 
SVR1A-9.LEC- 

xxiipr  A^^o^f^JNA 
v  .  s 
Z.  5  steht  an  zweiter  Stelle  ein  I  statt  L, 
doch  ist  der  Zwischenraum  zwischen  diesem 
und  dem  folgenden  Buchstaben  auf  ein  L 
bemessen,  dessen  Querstricb  also  der 
Steinmetz  nur  einzumeisseln  vergessen  hat. 
Die  Heimat  des  Domitius  Asklepiades  war 
Arethusa  am  Orontes  zwischen  Epiphania 
und  Emera.     Die  syrische  Heimat  unseres 


Digitized  by  VjOOQlC 


—     7     — 


—    8    — 


Centurionen  macht  die  Widmung  an  den 
Gott  von  Doliche  erklarlich.  Das  Gen- 
turionenzeichen  besteht  hier  nicht,  wie 
gewdhnlich,  aus  einem  blossen  Winkel, 
sondern  aus  umgekebrtem  C  mit  Quer- 
stricb,  d.  b.  aus  CE.  Die  22.  Legion  hat, 
was  in  spaterer  Zeit  selten  ist,  nur  den 
einen  Beinamen  Primigenia.  Ibre  Be- 
nennung  Antoniniana  zeigt,  dass  der  Stein 
unter  Caracalla,  211—217  n.  Chr.  (oder 
auch  unter  Elagabal  218—222)  gesetzt 
worden  ist. 

6)  Rotlicher  Sandstein.  Bekronung  und 
vor8pringende  Teile  sind  abgeschlagen  und 
auch  die  Inschrift  ist  mehrfach,  besonders 
Z.  2 — 4  und  Z.  8  so  besch&digt,  dass  die 
Lesung  nicht  ganz  sicher  ist.  Auf  den 
Seitenflachen  ist  je  ein  D  i  o  s  k  u  r  mit  seinem 
Pferde  dargestellt,  stehend  auf  einer  Leiste, 
die  von  einem  schlangenfussigen  G  i  g  a  n  t  e  n 
mit  beiden  Handen  getragen  wird;  auf 
beiden  Seiten,  namentlich  aber  rechts,  ist 
das  Bild  unten  teilweise  abgeschlagen, 
H.  107  cm,  Br.  74  cm,  D.  74  cm.  In  den 
Buchstaben  war  anfangs  noch  vielfach  rote 
Farbe  sichtbar. 


Doll 


E     N 


G  •   I  V  L  •   M  A  "E  R 

NVS-MG    •    IV 
B   E    N   E    •    D    E    O   I 


5    P   R  E   S   E  NTE 


nr 


EXTRICATO 


COS 


1VN 


VALENTEM     A 

Z.  1  D[ol]ic(k)m(o).  Auf  der  Leiste  stand 
vielleicbt:  IN-H- D-D-I-O-M.  Z.  2 
ist  die  Abkiirzung  G  statt  G  sicher ;  nicbt 
ganz  so  sicher  ist  die  Buchstabenverbin- 
dung  an  zweitletzter  Stelle,  wo  die  Schrift 
wie  verwaschen  ist,  und  von  dem  darauf 
folgenden  R  ist  nicht  viel  mehr  als  die 
Senkrechte  erhalten.  Z.  3  ware  dem 
Raume  nach  auch  LV  denkbar.  Z.  4  sind 
die  Querstriche  des  ersten  E  fast  verloren 
gegangen.  Hinter  DEO  hat  noch  ein 
Buchstabe  gestanden.  Dies  spricht  gegen 
die  Lesung  iubente  deo,  eine  Formel,  die 
auch  nicht  ublich  ist  (doch  findet  sich 
CIL.  VIII,  9796  numine  ipso  dictante; 
vgl.  auch  Hor.  c.  III.  21.  7).  Auch  ist 
weder  an  N  noch  an  dem  folgenden  E 


eine  sichere  Spur  einer  Ligierung  mit  T, 
fur  deren  ehemaliges  Vorhandensein  and- 
rerseits  der  grossere  Zwischenraum  spricht. 
Nur  vor  D  ist  ein  Punkt;  hinter  diesem 
stehen  die  Buchstaben  weiter  anseinander 
als  die  drei  ersten  der  Zeile.  Eine  sichere 
Deutung  ist  noch  nicht  gefunden.  Z.  5  stent 
PreserUe  statt  Praesente.  C.  Bruttius  Prae- 
sens  und  T.  Messius  Extricatus  waren  im 
J.  217  n.  Ghr.  Consuin,  letzterer  sum 
zweiten  Mai,  doch  wird  dies  hier  wie  sonst 
auf  Inschriften  bei  Extricatus  unerwahnt 
gelassen.  Z.  8  a.  A.  ist  ein  Vorname 
weggefallen;  v.  Domaszewski  vermutet  in 
Valens  den  sacerdos,  und  in  der  Tat 
sprechen  schwache  Reste  dafur,  dass  vor  A 
ein  S  und  dahinter  ein  G  gestanden  haben. 
Aber  fur  das  deutliche  M  weiss  ich  keine 
Erklarung,  vielleicht  war  es  aus  Versehen 
eingehauen  und  mit  Stuck  zugedeckt. 

7)  Sandstein.  Oben  stark  besch&digt 
und  unten  abgebrochen,  doch  ist  die  kurze 
Inschrift  bereits  viel  weiter  oben  zu  Ende 
gewesen.  Leider  ist  diese  selbst  in  so 
ublem  Zustande,  dass  ich  bisher  nur  fur 
die  vierte  (=  letzte)  Zeile  eine  sichere 
Lesung  gefunden  babe.  H.  83  cm,  Br. 
29  cm,  D.  25  cm.  Was  ich  von  der  In- 
schrift sehen  kann,  ist  folgendes: 

C    A    L   T  ▼  O 
I  MI  L  I 
/  M   I 
D      D 

Z.  1  vor  G  glaubt  man  noch  oben  den 
Ansatz  eines  S  oder  G  zu  erkennen,  docb 
ist  fur  diese  Buchstaben  nicht  recht  Platz 
vorhanden.  A  ist  sicher;  statt  L  ware 
auch  E  moglich,  in  diesem  Falle  folgte 
aber  nicht  T  darauf,  dagegen  konnte  L 
mit  A  verbunden  sein.  Ich  dachte  an 
Sucaelus  (s.  Keller  III  25a  =  GIL.  6730), 
aber  die  Reste  stimmen  damit  nicht,  man 
miisste  denn  annehmen,  dass  mit  dem  A 
ein  E  verbunden  gewesen  sei,  das  dann 
freilich  bis  auf  den  unteren  Querstrich 
verloren  ware.  Der  Anfang  konnte  auf 
der  Leiste  gestanden  haben.  Z.  2  ware 
SIMILis  moglich.  Z.  3  sind  M  und  die 
darauf  folgende  Hasta  sicher,  davor  fehlten 
2,  hochstens  3  Buchstaben ;  auf  Z.  4  haben 
nur  die  beiden  D  (=  dono  dedit)  gestanden. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    9    — 


—    10    - 


8)  Ein  achter  Altar  war  gleich  anfangs 
von  den  Arbeitern  zerschlagen  worden, 
and  die  einzelnen  Stiicke  sind  dann  leider 
nicht  mehr  alle*  gefunden  worden;  Sand- 
stein;  H.  94  cm,  Br.  40  cm,  D.  27  cm. 
Die  rechte  und  linke  Seitenflache  waren 
mit  Skulptnren  geschmfickt ;  von  der  Figur 
links  ist  nur  der  Kopf  erhalten,  rechts 
scheint  ein  Opferdiener  dargestellt  zu  sein ; 
was  er  in  der  Hand  hatte,  ist  nicht  mehr 
erkennbar. 

Von  der  Inschrift  ist  folgendes  erhalten : 

GENIOI      ~N 

vie 
veiere  s  •  C a 
8t el  -  i  •  mat 
p 
Z.  1   sieht   man  hinter   dem  Punkt   noch 
eine  Senkrechte,  die  anscheinend  nicht  zu 
einem  L  oder  E   gehort   hat;   es  ist  nur 
an  F,  H,  I,  M,  N,  P  oder  R  zu  denken. 
In  der  Lucke  hat  noch  ein  weiterer  Buch- 
stabe  Platz.    Dann  folgte  G  oder  6  und 
zuletzt   N.     Z.   3   sind   nach   der  Lucke 
Reste   eines  S,   Z.  4  solche   eines  L  er- 
halten.  Die  meant  veteres  sind  die  vicani 
vici  veteris  (vgl.  Korber,  Neue  Inschriften 
III  zu  Nr.  47).     Castellum   Mattiacorum 
ist  das  heutige  Kastel  bei  Mainz. 

Ein  neunter  Altar,  ebenfalls  aus  Sand- 
stein,  zeigte  gar  keine  Inschrift  mehr. 
H.  105  cm,  Br.  48  cm,  D.  30  cm. 

Weiter  fand  sich  an  derselben  S telle 
eine  un  ten  abgebrochene  Schuppensaule 
von  153  cm  Lange  und  46  cm  unterem 
Durchmesser,  sowie  ein  offenbar  znge- 
horiges  Kapital  mit  je  einem  Kopf  zwi- 
schen  zwei  benachbarten  Voluten;  es 
ist  leider  stark  beschadigt,  aucb  sind 
nur  noch  zwei  Kopfe  erhalten.  Saule  und 
Kapital  haben  offenbar  zu  einem  sog. 
Giganten  -  Denkmal  von  ziemlich  grossen 
Abmessungen  gehort.  Aus  mehrerenStucken 
zusammengesetzt  wurde  eine  andere  Saule, 
die  gewiss  in  denselben  Kreis  gehort.  H. 
102  cm.  Sie  ist,  um  sie  besser  verbauen 
zu  konnen,  rechts  und  links  abgeplattet, 
wodurch  die  Halfte  des  Skulpturen- 
schmuckes  verloren  ging.  Dieser  bestand 
oben  in  einem  Rauten-  muster,  unten  in 
4  Gdtterbildern,   die   durch  Halbsaulchen 


getrennt  sind.  Erhalten  sind  Minerva  und 
Juno.  Weiter  kamen  hier  zum  Vorschein 
zwei  Gewdlbstucke  eines  grossen  Torbogens 
und  ein  Eckstuck  von  einem  vielleicht  dazu 
gehdrigen  Sockel,  sowie  drei  profilierte 
grossere  Platten. 

Eine  interessante  Beobachtang  liber  ei- 
nen  fruher  (Nachtrag  III  Nr.  236)  von  mir 
veroffentlichten  Stein  teilt  mir  Gunder- 
mann  mit.  Er  sah,  dass  mehrere  der  ein- 
gemeisselten  ratselhaften  Zeichen  ganz 
ahnlich  solchen  sind,  die  sich  auf  per- 
gamenischem  Zaubergerat  finden  (siehe 
Wunsch,  antikes  Zaubergerat  aus  Perga- 
mon,  Jahrb.  des  arch.  Instit.,  Erganzungs- 
heft  VI,  besonders  Taf.  1).  Die  Ahnlich- 
keit  ist  so  gross,  dass  man  an  einem  Zu- 
sammenhang  nicht  zweifeln  kann.  Der 
Stein  hat  ubrigens  mehr  die  Form  eines 
judischen  als  eines  romischen  oder  fruh- 
christlichen  Grabsteines. 

Nachschrift.  Inzwischen  teilt  mir 
Wunsch  mit,  dass  nach  seiner  Ansicht  auf 
dem  Mainzer  Stein  wohl  eine  durch  Auf- 
ldsung  und  Umstellung  der  Buchstaben 
erzielte  Geheimschrift  vorliege,  dass  er 
jedoch  an  eigentliche  ^a^axr^s,  wie  bei 
dem  pergamen.  Zaubergerat,  nicht  denken 
mochte.  Eine  grosse  Ahnlichkeit  ist  aber 
zweifellos  vorhanden,  und  vielleicht  fuhren 
diese  Zeilen  dazu,  anderw&rts  nach  dergl. 
Ausschau  zu  halten. 

Der  auf  der  neuen  Juppitersaule  genannte 
Legat  Sulpicius  Scribonius  Proculus  hatte 
den  Vornamen  P(ublius)  nicht,  wie  S.  101  f. 
des  vor.  Jahrg.  stebt,  L(ucius). 

Mainz.  Korber. 


Chronik. 

Die  Altertlimer  unserer  heidnischen  Vor-  3. 
zeit.  V.  Band,  Heft  2-5.  Seit  dem  letzten 
Bericht  an  dieser  Stelle  (Korrbl.  XXII» 
1903  Nr.  47)  sind  vier  Hefte  der  bekannten 
Publikation  des'  Mainzer  Centralmuseums 
erschienen,  deren  Inhalt  bier  kurz  skizziert 
werden  mag. 

Heft  2  Taf.  7  vereinigt  neolithische 
Funde  ausMittel-  und  Norddeutsch- 
land  mit  Text  von  K.  Schumacher,  eine 
Fortsetzung  und  Erganzung  von  Taf.  1  des 
Bandes.     Der   Rossener   Typus,    der  der 


Digitized  by  VjOOQlC 


-    11 


12    — 


Megalithgraber  und  der  Bernburger  Typus 
werden  durch  charakteristische  Beispiele 
erlautert.  Der  Rossener  Typus,  aus- 
gezeichnet  durch  die  vielfacben  Zickzack- 
linien  seiner  Ornamentik,  ist,  wie  neue 
Funde  bei  Grossgartach  gezeigt  baben, 
mit  der  Bogenband-  und  Linearkeramik 
gleichzeitig.  Die  Megalithgraber  sind 
fur  Nordwestdeutschland  charakteristiscb. 
Ihre  Keramik  steht  in  Form  und  Verzie- 
rung  zum  Rossener  Typus  in  enger  Be- 
ziehung,  liber  deren  Art  aber  die  Mei- 
nungen  auseinandergehen.  Schumacher 
nimmt  fur  diese  Stufe  der  Steinzeit  das  Vor- 
handensein  gewisser  gemeinsamer  Grund- 
typen  in  Form  und  Dekoration  der  Gefasse 
fiir  ganz  Westdeutschland  vom  Oberrhein 
bis  zur  Nordsee  an,  welcbe  aber  verschie- 
dene  lokale  Ausgestaltungen  erfubren,  die 
sich  dann  wieder  gegenseitig  beeinflussten. 
Der  Bernburger  Typus,  durch  einen 
Henkelbecber  auf  der  Tafel  vertreten,  ist 
nach  P.  Hofer  mit  den  oben  genannten 
Typen  gleichzeitig  und  geht  der  Schnur- 
keramik  voran. 

Taf.  8  bringt  Funde  der  La  Tene- 
zeit  aus  den  Rheinlanden,  namlich  aus 
Braubach,  Oberlahnstein  und  So  tern,  mit 
Beschreibung  von  Schumacher. 

Taf.  9  ist  namentlich  fur  die  Frage 
der  Wechselbeziehungen  zwischen 
Romero  und  German  en  im  Grenzgebiet 
von  grosser  Wichtigkeit.  Bei  Giessen  und 
Naunheim  bei  Wetzlar,  also  im  Gebiet  des 
freien  Germaniens,  wenn  auch  nicht  weit 
vom  Limes  entfernt,  sind  in  Grabern  ro- 
mische  Sigillatagefasse  und  -Scherben, 
Reste  von  romiscben  Bronzegefassen  und 
-Geraten,  Fibeln,  ein  Barbotinebecher  etc. 
des  2.  oder  3.  nachchristlichen  Jahrhun- 
derts  zugleich  mit  Gefassen  einheimischer 
Technik  und  barbarischer  Verzierung,  meist 
in  Form  konischer  Schusseln  mit  Fuss, 
gefunden  worden.  Schumacher  glaubt  mit 
dieser  Erscheinung,  die  er  durch  weitere 
Beispiele  aus  der  dortigen  Gegend  belegt, 
die  Hinfalligkeit  der  Ansicht  von  einem 
Odstreifen,  den  die  Romer  ausserhalb  des 
Grenzwalls  gehabt  batten,  dartun  zu  konnen. 
Man  wird  bier  vorsichtig  sein  miissen,  be- 
vor  nicht  die  Zeitstellung  dieser  germaniscb- 
romischen  Grenznekropolen  durch  weitere 


Funde  vollig  geklart  ist.  Vorlaufig  sch ei- 
nen sie  nicht  vor  Ende  des  2.  Jabrbunderts 
einzusetzen.  Man  wtirde  also  hochstens 
sagen  konnen,  dass  um  diese  Zeit  der  Od- 
streifen nicht  mehr  so  streng  festgehalten 
wurde,  wie  in  der  Zeit  der  Okkupation. 
Es  ist  ubrigens  sicher  beachtenswert,  dass 
ganz  genau  dieselbe  Erscheinung,  wie  das 
Giessener  Graberfeld  sie  zeigt,  sich  am 
Niederrhein  in  der  Gegend  von  Siegburg 
wiederholt.  Das  Bonner  Museum  besitzt 
aus  der  Gemarkung  von  Siegburg — M&lldorf 
ganz  genau  dieselben  einheimischen  Ge- 
fasse, wie  Taf.  9  Fig.  152,  154,  164  mit 
dem  plastischen  gekerbten  Ring  um  den 
Fuss,  nur  ohne  die  runden  EindrQcke  am 
Bauch.  Und  mit  diesen  Gefassen,  nach 
ausdrucklicher  Angabe  des  sehr  zuver- 
l&ssigen  Finders,  zusammen  gefunden, 
wurde  dem  Museum  eine  Anzabl  Sigillata- 
scberben  mit  bildlichen  Verzierungen  und 
deutlichen  Spuren  starker  Feuereinwir- 
kung  Qbergeben.  Diese  sind  also  offen- 
bar,  wie  die  analoge  Erscheinung  bei 
Nr.  152  und  155  des  Giessener  Graber- 
feldes  jetzt  beweist,  im  Scheiterhaufen  mit 
der  Leiche  verbrannt  worden.  Auch  bei 
unserer  Sigillata  handelt  es  sich  um  Ware 
des  2.  oder  3.  Jahrhunderts. 

Auf  Taf.  10  teilt  Lindenschmit  ro- 
mische  Werkzeuge  mit  Scheidebe- 
schlagen  oder  Futteralen  mit,  im  An- 
schluss an  eine  eiserne  Doppelaxt,  die 
noch  in  ihrem  Futteral,  bezw.  dessen 
Bronzebeschlag  steckend  im  Rhein  bei 
Mainz  gefunden  wurde.  Gewiss  mit  Recht 
schliesst  L.  aus  der  Verwendung  dieser 
Futterale,  dass  die  betreffenden  Werkzeuge 
auf  dem  Marsch  getragenes  Gerat  der 
fabri  bei  den  Truppen  sind.  Das  haufige 
Vorkommen  von  Bruchstucken  solcher 
Futterale  in  militarischen  Lagern  wie  Hof- 
heim,  Novaesium,  Carnuntum,  Vindonissa, 
spricbt  auch  dafur. 

Taf.  11  u.  12  ist  den  reichen  ala- 
lnannischen  Grabfunden  von  Gult- 
lingen  in  Wiirttemberg  gewidmet.  Auf 
Taf.  11  ist  der  Spangenhelm  abgebildet, 
dessen  kupferne  Spangen  mit  einpunktier- 
tern  Zickzackmuster  verziert  sind,  wahrend 
der  eiserne  Stirnreif  mit  einem  goldplat- 
tierten  Kupferblcch  bedeckt  ist,  auf  dem 


Digitized  by  VjOOQlC 


-    13    — 


—    14     — 


eingepresste  Vogel  und  Trauben  erscbeinen. 
Bekanntlich  hat  der  Gultlinger  Spangen- 
helm  eine  ganze  Reihe  Verwandte;  die 
ganze  Gruppe  ist  neuerdings  in  der  grossen 
Publikation  des  Sigmarioger  Museums  uber 
den  Reihengraberfund  von  Gammertingen 
in  guten  Abbildungen  nnd  Beschreibnngen 
von  Grobbels  vorgelegt  word  en.  Linden- 
schniit  behielt  sich  vor,  auf  die  ein- 
schlagigen  Fragen  zurQckzukommen. 

Heft  3  Taf.  13  stellt  wieder  eine 
Reihe  neolithische  und  bronzezeit- 
liche  Grabfunde  aus  Mittel-  und  Nord- 
deutschland  zusammen,  vorwiegend  aus 
Baalberge  in  Anhalt  (Kr.  Bernburg).  Es 
wird  dabei  uber  Yerbreitungsgebiet  und 
Zeitstellung  der  neolithiscben  Kugelampfao- 
ren,  sowie  das  chronologiscbe  Verhaltnis 
der  Schnurkeramik  zum  Pfahlbauten-  oder 
Michelsberger  Typus  von  Schumacher  ge- 
handelt  und  einige  Gefasse  des  Bernburger 
Typus  herangezogen. 

Taf.  14  bringt  in  wohlgelungenem 
Farbendruck  Abbildungen  von  etwa  40 
Glasperlen  vorromischer  Zeiten  aus 
Funden  nordlich  der  Alpen,  eine  m.  E. 
sehr  verdienstliche  Zusammenstellung  dieser 
bisher  noch  wenig  beachteten  Objekte. 
P.  Reinecke,  dem  sie  verdankt  wird,  hat 
fast  aus8chliesslich  solche  Stucke  ausge- 
wiihlt,  welche  geschlossenen  Grabfunden 
angehoren,  also  ihre  Einreihung  in  die 
bekannten  prahistorischen  Perioden  ermog- 
lichen.  Sichere  neolithische  Glasfunde  sind 
noch  nicht  bekannt,  obgleich  es  nichts  be- 
fremdendes  ware,  da  sie  schon  in  den 
frnhesten  agyptischen  Grabern  vorkommen 
und  die  Handelsverbindungen  der  ostlichen 
Mittel meer lander  mit  Mitteleuropa  in  der 
jiingeren  Steinzeit  rege  waren.  In  der 
friiben  Bronzezeit  treten  sie  schon  in 
Britannien  und  Sudostspanien  auf.  In 
Mitteleuropa  fehlen  sie  dagegen  noch  auf 
dieser  Stufe,  kommen  dann  aber  seit  der 
raittleren  Bronzezeit  liickenlos,  wenn  auch 
in  verschiedener  Gestalt  und  Technik,  bis 
zur  Romerzeit  herab  vor.  Die  Typen  der 
einzelnen  Perioden  werden  von  R.  charak- 
terisiert. 

Auf  Taf.  15  ist  ein  Grabfund  der 
Mittel-La  Tenezeit  von  Duhren  (Baden) 
abgebildet,  derdurch  seine  reiehen  Schmuck- 


sachen  aus  Glas  eine  Erganzung  der  vorigen 
Tafel  bildet.  Aueserdem  enthielt  er  aber 
Fibeln  aus  Silber,  Bronze  und  Eisen, 
Fingerringe  aus  Gold,  Bernsteinperlen, 
Gagatringe,  Bronzeschmuck,  Bronzege- 
f&sse,  ein  eisernes  Kesselgestell  u.  a.  m. 
und  eine  Munze  der  Volcae  Tectosages. 
Schumacher  teilt  ihn  einem  spaten  Ab- 
schnitt  der  Mittel-La  Tenestufe  zu,  der 
schon  Anklange  an  die  Spat-La  Tenekultur 
aufweist. 

Taf.  16  bringt  romische  Germanen- 
darstellungen  aus  Mainz.  Zunachst  das 
interessante  Reliefbruchstuck  mit  Darstel- 
lung  einer  trauernden  Frau  in  engan- 
liegenden  Beinkleidern  und  Leibrock 
mit  Rautenmuster,  in  welcher  Schumacher 
nach  Bienkowskis  Vorgang  eine  Germanin 
erblickt;  dann  den  Grabstein  des  Reiters 
Cantaber,  unter  dessen  Pferd  der  Eopf 
eines  Germanen  mit  Haarknoten  erscheint. 

Taf.  17  enthalt  mehrere  gitterformig 
durchbrochene  Bronzebuckel  mit  Riemen- 
enden,  welche  Lindenschmit  unter  Heran- 
ziehung  von  Darstellungen  der  Trajans- 
8&ule  al8  Augenschutzkorbe  fur 
Pferd  e  erklftrt.  Diese  Deutung  ist  ein- 
leuchtend;  bei  den  Ausgrabungen  in  No- 
vaesium  sind  2  ahnliche  Stucke  gefunden 
worden,  welche  B.  J.  111/112  Taf.  XXX* 
Fig.  38  abgebildet  und  S.  372  beschrie- 
ben  sind. 

Taf.  18  erganzt  die  auf  Taf.  12  abge- 
bildeten  Werkzeuge  der  fabri,  durch  einige 
Stucke  aus  dem  Rhein  bei  Mainz  und  Kastel. 

Heft  4  Taf.  19  ist  der  neolithi- 
schen  Keramik  des  Pfahlbauten- 
oder  Michelsberger  Typus  gewidmet. 
Aus  Pfahlbauten  bei  Sipplingen  und  Bod- 
mann  am  Bodensee,  aus  der  grossen  mit 
einem  Spitzgraben  umgebenen  Landansied- 
lung  auf  dem  Michelsberg  bei  Untergrom- 
bach  in  Baden,  aus  Monsheim  bei  Worms 
und  Schierstein  sind  Proben  dieser  plum-, 
pen,  roben  Keramik  abgebildet,  welche 
fur  die  Rheinprovinz  von  besonderem  In- 
teresse  ist,  weil  die  grosse  prahistorische 
Erdfestung  bei  Urmitz,  welche  das  Bonner 
Provinzialmuseum  vor  einigen  Jahren  unter- 
sucht  hat,  ebenfalls  dieser  Periode  ange- 
hort.  Ihre  Zeitstellung  innerhalb  der 
neolithiscben  Periode   ist  noch    nicht  ge- 


Digitized -by  VjOOQ 


—    15    — 

sichert  Dass  Vertreter  des  Rossener 
Typus  mit  ihr  zusammen  vorkommen,  be- 
weist,  wie  Schumacher  S.  102  richtig  her- 
vorhebt,  noch  keine  Gleichzeitigkeit.  Eher 
kdnnte,  wie  ich  B.  J.  110  S.  141  ausge- 
fuhrt  babe,  sich  ein  chronologisches  Ver- 
haltnis  zur  Schnurkeramik  aus  dem  Um- 
etande  ergeben,  dass  in  der  Grabenfullung 
des  Urmitzer  Erdwerkes  keine  Scherben 
der  Schnur-  oder  zonenverzierten  Keramik 
sich  gefunden  hat,  obgleich  diese  Keramik 
sonst  dort  stark  vertreten  ist. 

Taf.  20bringt  Fibeln  der  LaTene- 
z  e  i  t  aus  der  sud-  und  norddeutschen  Zone 
mit  Beschreibung  von  Reinecke. 

Taf.  21  gibt  einige  interessante  Fund- 
stucke  aue  den  mit  Wahrscheinlichkeit  als 
Tempelanlage  gedeuteten  romischen 
Gebaulichkeiten  bei  Klein- W intern heim  in 
Rheinhessen.  Vor  allem  das  schdne  Votiv- 
tafelchen  des  Consuls  A.  Didius  Gallus 
Fabricius  Veiento  an  die  Gottin  Nemetona, 
die  zwei  nicht  weit  davon  bei  Marienborn 
gefundenen  Votivtafelchen  an  Mars  Lou- 
cetius  bezw.  Leucetius  im  Wiesbadener 
Museum,  so  wie  die  ungeheuren,  eisernen 
Lanzenspitzen,  die  ihrer  praktischen  Un- 
verwendbarkeit  halber  gewiss  richtig  als 
Votive  gedeutet  werden;  in  ihrer  gigan- 
tischen  Grosse  erinnern  sie  ja  an  die 
Riesenkerzen  christlicher  Wall  fan rt  sorte ; 
auch  dass  sie  teilweise  durchlocht  und  mit 
Kettenringen  zur  Aufnahme  von  Tafelchen 
versehen  sind,  spricht  dafiir.  Die  dortigen 
Heiligtumer  gehen,  wie  auch  die  einheimi- 
schen  G  otter  nam  en  wahrscheinlich  machen, 
in  vorromische  Zeit  zuriick.  Rohe  ein- 
heimische  Keramik  unter  der  romischen 
Schicht  war  schon  bei  der  ersten  Gra- 
bung,  uber  die  Keller  B.  J.  85  S.  96  ff. 
berichtet,  zu  Tage  getreten.  Schumacher 
fand  Scherben  von  ausgesprochenem  Spat- 
La  Tenecharakter  dort. 

Auf  Taf.  22  sind  2  im  Rhein  bei  Mainz 
gefundene  romische  Helme  von  der 
flacheren,  niedrigeren  Form  mit  fast  hori- 
zontal abBtehendem  breitem  Nackenschirm 
abgebildet,  welche  Lindenschmit  aufgrund 
der  Fundorte  und  bildlichen  Darstellungen 
fiir  die  Legionare  in  Anspruch  nimmtt 
wahrend  er  den  hohen  Typus,  dessen  best- 
erhaltener  Vertreter   aus  Niederbiber   in 


—    16    — 

dem  bekannten  Mainzer  Waffenmodell  nach- 
gebildet  ist,  der  Auxiliarreiterei  (alae  und 
cohortes  equitatae)  zuweist. 

Dem  auf  S.  120  f.  gegebenen  Verzeich- 
nis  von  Helmen  des  Legionartypus  kann 
noch  der  im  Bonner  Provinzialmuseum  auf- 
bewahrte  Bronzehelm  aus  dem  Rhein  bei 
Mulheim  a.  Rh.  angereiht  werden,  welchem 
nur  die  Wangenklappe  und  der  Stirnschild 
jetzt  fehlen. 

Auf  Taf.  23  bildet  Lindenschmit  die 
Funde  aus  2  Skelettgrabern  ab,  die  in 
Mainz  gefunden  sind,  und  die  er  als  Ger- 
manengraber  aus  spatromischer 
Zeit  bezeichnet.  Er  bringt  sie  dadurch 
mit  den  im  ersten  Heft  Taf.  4—6  abge- 
bildeten  Grabern  zusammen,  vermisst  aber 
selbst  mit  Recht  das  fur  die  genauere  Be- 
8timmung  wichtigste  Moment,  die  Keramik. 
M.  E.  hindert  nichts  daran,  die  Graber 
einfach  spatrdmisch  zu  nennen,  etwas 
spezifisch  „Germani8che8u  vermag  ich  nicht 
dariu  zu  sehen.  Interessante  Einzelstucke 
sind  der  wohlerhaltene  Kamm  und  das 
Messer  mit  tauschierter  Klinge. 

Taf.  24  bringt  mit  Text  von  Schumacher 
Ton-  und  Glasgefasse  aus  einem 
merovingischen  Graberfeld  bei 
Schwarzrheindorf ,  welches  durch 
Munzen  des  5. — 7.  Jahrhunderts  datiert 
ist.  Die  Funde  laasen  spatromischen  Ein- 
fluss  in  Form  und  Technik  deutlich  er- 
kennen  und  illustrieren  das  Nachleben 
romischer  Kunstindustrie  im  Gebiet  der 
Franken  l). 

Bonn.  Han 8  Lehner. 

Th.  GUmpeU  •••ohlohte  d«t  FOrttrntuint  Pfalz-Vel-  4. 
dam.  Dargestellt  nach  den  Original- Ur- 
kuaden  das  kgl.  bayer.  Qeheimen  Haaa- 
Arohive  Munchen,  dan  Copial-Buchern  dea 
kgl.  bayer.  Gehelmen  8taattarchiTs  MflDchea, 
den  Original  -  Urkanden  dee  lntheriachea 
Kirohsohaffnerei-ArohiTt  Lanterecken,  and 
■oastigen  archlraliachen  Qnellen,  von  Theo- 
dor  Compel,  kgl.  Dekan,  Stadtpfarrar  and 
Distriktaachnl  -  Intpektor  in  Lantereokea. 
Kaiaeralautern,  Engen  Grnsias  Verlag,  1900 

Der  Verfasser  hat  die  Geschichte  der 
Pfalz-Veldenzer  Dynastie  nach  den  Ur- 
kunden der  auf  dem  Titel  genannten  und 


1)  Die  Fortsetznng  der  Besprechung  folgt  ia 
der  naohaten  Ndmmer. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    17    — 

einiger  anderen  Archive  (Strassburg,  Karls- 
ruhe, Metz  und  Coblenz)  dargestellt,  so 
weit  man  dies  durch  lose  Aneinander- 
fugung  wftrtlicher  Ausztige  (in  moderner 
Schreibart)  mit  kurzen  geschichtlichen 
Bemerkungen  and  Yerbindangen  tan  kann. 
Der  Grander  der  Linie,  Pfalzgraf  Ruprecht, 
hatte  far  seinen  Neffen,  den  Pfalzgrafen 
Wolfgang  von  Zweibriicken,  die  Vormund- 
schaft  and  Regentschaft  gefuhrt  and  war 
zum  Danke  dafur  im  Marburger  Yertrag 
1543  durch  Abtretung  einiger  kleinen  Ge- 
biete,  Amt  Yeldenz  an  der  Mosel  bei 
Bernkastel  and  Amt  Laaterecken  (nordlich 
von  Kaiserslautern)  aasgestattet  worden. 
1553  kam  ein  Anteil  an  der  Gemeinschaft 
Guttenberg  (zwischen  Landau  und  Weissen- 
barg),  1559  bezw.  1566  die  Herrschaft 
Lutzelstein  im  Elsass  zu  dem  Gebiet,  das 
nan  an  60  Ortschaften  umfasste.  Diese 
lutherisch  verbliebene  Linie  des  Pfalzischen 
Haases  starb  1697  aus,  worauf  die  Be- 
sitzangen  an  Kurpfalz  and  Zweibriicken 
kamen.  Es  ist  also  ein  kurzlebiges  Staats- 
gebilde,  dessen  Geschichte  in  dem  Buche 
behandelt  wird.  Dabei  neb  men  Akten- 
stiicke,  die  sich  auf  die  fiirstlichen  Per- 
sonen  beziehen,  Testamente,  Nekrologe, 
Briefe  (darunter  auch  solche  von  Gustav 
Adolf),  einen  breiten  Raum  ein.  Verfasser 
hatte  vielleicht  besser  getan,  wenn  er  die 
Materialien  etwas  ubersichtlicher  gegliedert 
hatte.  Die  am  Schlusse  gegebene  „Vel- 
denzer  Geschichts-Chroniku  mi'isste  noch 
die  Zahlen  der  Seiten  enthalten,  auf  denen 
die  betreffenden  Ereignisse  ausfiihrlich 
berichtet  sind.  Ist  das  Buch  auch  nicht 
vollstandig  gelungen,  so  ist  es  doch  ein 
schatzenswerter  Beitrag  zur  deutschen 
Fursten-  und  Territorialgeschichte  des 
16.  und  17.  Jahrhunderts.  Dass  die  grossen 
Zeitereignisse  der  Reformation,  des  dreissig- 
jiihrigen  Krieges,  der  Kriege  und  Re- 
unionen  Ludwigs  XIV.  und  deren  Wir- 
kungen  auf  das  kleine  Land  und  seine 
Furstenfamilie  eingehend  und  mit  Ver- 
standnis  behandelt  sind,  braucht  nicht 
besonders  hervorgehoben  zu  werden,  zu- 
mal  einige  dieser  Fursten  in  nahen  Be- 
ziehungen  zu  den  Hauptkampfern  standen. 
Dass  bei  jedem  mittgeteilten  Akten- 
stiick  die  Archivnummer  genau  angegeben 


-    18     - 

ist,  macht  das  Bach  auch  fur  wissenschaft- 
liche  Benutzung  brauchbar. 
Darmstadt  W.  Fabricius. 

Baokar,  Qaaelilohta  dtr  Raiahslairfvogtal  im  EJtaat  5.. 

▼on  ihrar  Einrtahtang  bit  sn  ihram  ttbar- 
ganga  an  Fr&nkretoh  (1873—1640),  mit  einer 
trberatchtakarte.  Strsssbnrg  (SohUsiar  u. 
Sohweikhardt)  19J6,  XI  nnd  266  Saltan,  gr. 
8*  9.60  Mk. 

Die  Geschichte  der  Yerfassang  and 
Yerwaltung  Deutschlands  seit  der  Mitte 
des  12.  Jahrhunderts,  d.  h.  seit  dem  Zeit- 
punkte,  mit  dem  das  bekannte  Werk  von, 
Waitz,  'Deutsche  Verfassungsgeschichte', 
schliesst,  ist  noch  recht  wenig  bearbeitet. 
Eine  gute  Gesamtdarstellung  des  Gegen- 
standes  fehlt  noch.  Monographien  ttber 
einzelne  Teile  desselben  sind  seiten.  Schoiv 
aus  diesem  Grande  darf  die  vorliegende 
VerOffentlichung  besonderes  Interesse  iiv 
Anspruch  nehmen. 

Gegenstand  derselben  ist  die  Verwal- 
tung  des  Reichsgutes  im  Elsass  seit  Rudolf 
von  Habsburg.  Zu  diesem  Reichsgute, 
der  Reichslandvogtei,  rechneten  etwa  50* 
ReichsdOrfer  in  derUmgebungvonHagenau, 
der  Forst  urn  diese  Stadt  mit  den  von 
ihm  umschlossenen  Kldstern  und  die  lO 
Reichsstadte :  Hagenau,  Weissenburg,  Ros- 
heim,  Oberehnheim,  Schlettstadt,  Kolmar,. 
Miilhausen,  Kaisersberg,  Miinster  und  Turk- 
heim.  Die  Abhandlung  fasst  neue  Einzel- 
darstellungen,  welche  der  Verfasser  im 
ADSchlusse  an  seine  Inaugural- Dissertation 
vom  J.  1894  in  verschiedenen  Zeitschrifteiv 
verdffentlichte,  zusammen  und  erweitert 
sie  wesentlich  und  verbessert  sie.  Die 
Einleitung  verbreitet  sich  iiber f  die  hochsten 
amtlichen  Vertreter  der  hohenstaulischen 
und  koniglicheu  Interessen  im  Elsass  vor 
Rudolf  von  Habsburg'  und  weist  die  An- 
sicht  zuruck,  dass  die  Landvogtei  in* 
Elsass  in  die  Zeit  der  Staufer  zuriick- 
reichen  soil.  Der  erste  Teil  (S.  13—105) 
gibt  'die  aussern  Schicksalc  der  Land- 
vogtei, Nachweis  der  Landvdgte  und  Land- 
vogteiinhaber  von  1273  bis  1634'.  Es  wer- 
den annahernd  140  Landvflgte  bezw.  Ober- 
landvSgte  namhaft  gemacht  oder  eingehen- 
der  besprochen,  das  Ergebnis  jahrelanger, 
miihseliger  Arbeit;  die  wiederholte,  lang- 
dauernde  Verpfandung  der  Vogtei  an  die 
Kurfiirsten  von  der  Pfalz  und  deren  Ober- 


Digitized  by  VjOOQlC 


-    19    — 


—    20    - 


leitung  der  Vogtei,  sowie  die  zweimalige 
Oberlandvogtei  des  Hauses  Habsburg  findet 
•eingehende  Darstellung. 

Gegenstand  des  zweiten  wichtigem  und 
meist  neuen  Teiles  (S.  105—240)  bildet 
'das  Weseir  und  die  Bedeutung  des  Insti- 
tuts  der  Landvogtei'.  Hier  werden  be- 
handelt  der  Wirkungskreis  und  die  Amts- 
"befugnisse  der  Landv&gte,  das  Beamtentum 
•der  Landvogtei,  namlich  die  Unterland- 
vogte,  das  Reichsschultheissenamt  zu 
Hagenau,  das  Landvogteigericht,  der  Zins- 
meister,  der  Kastenkellner,  der  Gegen- 
*chreiber,  die  Forstbeamten,  Amtsknechte 
und  Rate  des  Hofgerichtes,  weiter  die 
Reichsddrfer  der  Landvogtei  mit  ihrer 
Gerichtsbarkeit,  ihren  Abgaben  und  Fron- 
•dicnsten,  ihren  Sitten  und  Gebrauchen, 
ferner  die  Reich  sstadte  in  ihrer  Unter- 
ordnung  unter  den  Landvogt,  ihrer  mili- 
tarischen  und  biirgerlichen  Stellung  zum 
Landvogte,  der  Forst  urn  Hagenau,  die 
Reichs vogtei  Kaisersberg  und  endlich  die 
Schutz-  und'Schirmverhaltnisse  im  Land- 
vogteibezirke.  Ein  Anhang  bietet  ausge- 
wahlte  Quellen  zu  dem  behandelten  Gegen- 
stande, u.  a.  Regesten  der  Reichsschul- 
theissen  von  Hagenau  von  1176  bis  1350 
und  eine  langere  Bestallungsurkunde  fiir 
«inen  Landvogt  vom  J.  1558.  Eine  um- 
fangreichere  VerSffentlichung  der  ein- 
schlagigen  Urkunden  soil  in  den  'Mittei- 
lungen  der  Gesellschaft  fur  Erhaltung  der 
geschichtlichen  Denkmaler  im  Elsass'  Jahr- 
gang  1905  if.  erscheinen. 

Diese  einfachc  Aufzahlung  der  behan- 
•delten  Gegenstande  gibt  schon  einen  all- 
gemeinen  Begriflf  von  der  Reichhaltigkeit 
des  vorliegenden  Werkes.  Es  bespricht 
nicht  bloss  die  Yerfassung  und  das  innere 
Leben  der  Landvogtei,  sondern  bietet  auch 
achatzenswerte  Beitrage  zur  Geschichte 
der  Dynastengeschlechter  von  Westdeutsch- 
land  und  daruber  hinaus,  u.  a.  derer 
von  Finstingen,  Leiningen  und  Fiirsten- 
berg,  auch  ein  Hohenzoller  befindet  sich 
unter  den  Landv6gten,  liefert  dankens- 
vrerten  Aufschluss  iiber  Ausubung  der  Ge- 
richtsbarkeit, Landfriedensbundnisse,  iiber 
das  w  irtschaftliche  und  soziale  Leben, 
iiber  kulturgeschichtliche  Gegenstande, 
iiberhaupt    in   klcinem    Rahmen    ein  Bild 


des  gesamten  Leben s  des  deutschen  Volkes 
zur  Zeit  der  geschwachten  Kftnigsgewalt. 
Das  Werk  beruht  fast  ganz  auf  archi- 
valischen  Studien,  welche  der  Verfasser 
infolge  der  Unterstiitzung  des  kaiserlichen 
Statthalters,  des  Fiirsten  von  Hohenlohe- 
Langenburg,  in  den  elsassischen  Archiven 
von  Hagenau,  Oberehnheim,  Schlettstadt. 
Kolmar,  Kaisersberg  u.  a.,  sowie  in  dem 
Reichsarchiv  zu  Munchen  und  dem  Statt- 
halterei-Archiv  zu  Innsbruck  anzustellen 
in  der  Lage  war.  Das  Ergebnis  dieser 
miihevollen  Arbeiten  jieler  Jahre  findet 
in  dem  Werke  klare  und  ubersichtliche 
Darstellung,  eine  liebevolle  Bearbeitung 
und  ruhige  kritische  Sichtung  nacb  alien 
Seiten.  Der  Verfasser  hat  sich  mit  seiner 
ansprechenden  und  wertvollen  Arbeit  einen 
Ehrenplatz  unter  den  Geschichtsforschern 
des  schdnen  Elsass  errungen.  Die  Aus- 
stattung  des  Buches  ist  eine  hervorragend 
gute  zu  nennen. 

Trier.  Marx. 


Miscellanea. 

Zu  dem  neuen  Militardiplom  Yespaslans.  6. 

In  dem  kiirzlich  erschienenen  Hefte  von 
„Altert.  uns.  heidn.  Vorzeit"  Band  V  wird 
von  Domaszewski  ein  neues  auf  das  ger- 
manische  Heer  beziigliches  Diplom  in  treff* 
lichen  Lichtdrucken  auf  Tafel  33  ver- 
offentlicht  und  S.  181  if.  mit  knappen,  aber 
wertvollen  Erlauterungen  versehen.  Die 
Bedeutung  des  Fundes  diirfte  einen  Wieder- 
abdruck  des  Textes  an  dieser  Stelle,  sowie 
einige  weitere  Bemerkungen  dazu  recht- 
fertigen. 
i  Der  Fundort  des  vollstandig  und  an- 
,  scheinend  ausgezeichnet  erhaltenen  Stuckes, 
welches  von  einem  Privatmann  aus  zweiter 
Hand  erworben  wurde,  ist  nach  bestimmter 
brieflicher  Mitteilung  des  Besitzers  an 
Lehner  ein  Platz  in  der  Umgebung  von 
Mainz.  Eine  genauere  Untersuchung  der 
Fundstelle  scheint  leider  nicht  stattge- 
funden  zu  haben. 

Tafel  I  (Aussenseite). 

IMP  CAESAR  VESPASIANVS  AVGVSTVS  PON 
TIFEX  MAXIMVS  TRIBVNiC  POTesTaT  Vlfll 
imp  xvnn  PP  CENSOR  COS  VTTT  DESIGN  VTTTI 
Eqvitibvs  eT  pediTibvs  QVI  MILITANT  ina 


Digitized  by  VjOOQIC 


21 


-     22    - 


LIS  SEX  NORICORVM  ET  SINGVLARIVM  ET 
MOESICA  ET  AFRORVM  VETERANA  ET  SILIA 
NA  ETSVLPICIA  ETCOHORTEI  FLA  VIA  HISPA 
NORVM  QVAE  SVNT  IN  GERMANIA  SVB  Q_ 
IVLIO  CORDINO  RVTILIO  GALLICO  QVI  QVI 
NA  ET  VICENA  STIPEND1A  AVT  PLVRA  MERV 
ERANT  QVORVM  NOMINA  SVBSCRIPTA  SVNT 
IPSIS     LIBER  IS     POSTERISQVE    EORVM    CI  VI 

TATEM  DEDlT  ET  CONVBIVM  CVM  VXORI 
BVS  QVAS  TVNC  HABVISSENT  CVM  EST  CIVI 
TAS  IIS  DATA  AVT  SI  QVI  CAELIBES  ESSENT 
CVM  IIS  QVAS  POSTEA  DVXISSENT  DVMTA 
XAT  SINGVLI  SINGVLAS  A  D  XVII  K  MAIAS 
D  NOVIO  PRISCO  LCEIONIO  COMMODOCOS 

ALAE    MOESICAE    CVI    PRAEST 
T  STABERIVS   T  F   QVI  SECVNDVS 

GREGALI 
TERTIO  MARCI    F  TREVIR 

DESCRIPTVM  ET  RECOGNITVM  EX  TaBVLA 
AENEA  QVAE  FIXA  EST  ROMAE  IN  CAPITO 
LIO    POST   CASAM    ROMVLI 

Tafel  II  (Aussenscite). 

A  •  TITINI  IVSTl 

C  •  ALFI  PRISCI 

Qj  LOLLI  PIETATIS 

JW  •  EGNATI  l)  CELERIS 

L  •  AVRELI  POTITI 

L     TVRRANI  MAXIMl 

P     ATINI  RVFI 

Diese  Konstitution  Vespasians  ist  vom 
15.  April  d.  J.  78  datiert  und  bezieht  sich, 
wie  D.  erkannt  hat,  auf  Truppen  des 
niederrheinischen  Heeres.  Es  ist  dies, 
wenn  von  dem  kleinen  bei  Calcar  gefun- 
denen  Bruchstuck  (C.  Ill  p.  1967,  Bonn. 
Jahrbb.  107  S.  153),  aus  welchem  wenig 
zu  entnehmen  ist,  abgesehen  wird,  die 
erste  derartige  Urkunde,  die  una  von 
Truppenteilen  des  untergermanischen  Hee- 
res Nachricht  gibt.  Allerdings  beschranken 
sich  die  An  gab  en  des  neuen  Diploms  mit 
Ausnahme  e  i n  er  Cohorte  nur  auf  Reiterei ; 
und  auch  von  dieser  sind  wahrscheinlich 
nicht  alle  damals  im  unteren  Heere 
stehenden  alae  genannt  (s.  unten).  Dass 
die  Diplome  nicht  alle  einem  Heere  gleich- 


1)  D.  lieest  M(arci),  aber  auf  dem  Lichtdruck 
•cbeiot  deatlich  erkennbar  die  Sigle  far  das 
praenomen  M(ani). 


gleichzeitig  angehorenden  alae  und  cohortes 
aufzuzahlen  pflegen,  ist  schon  langst  er- 
kannt, wenn  es  auch  wohl  selten  so  deut* 
lich  hervortritt,  wie  in  unserem  Falle. 
Doch  ist  z.  B.  das  Diplom  Neros  vom 
2.  Juli  60  (C.  Ill  p.  845)  nur  an  Cohorten 
des  pannonischen  Heeres  ausgestellt  und 
hat  vielleicht  in  einem  an  die  alae  aus- 
gestellten  seine  Erganzung  gefunden.  Aber 
die  Griinde,  aus  denen  bestimmte  Truppen- 
teile  in  einer  solchen  Verleihungsurkunde 
fehlen,  obgleich  sie  sicher  oder  sehr  wahr- 
scheinlich zu  gleicher  Zeit  dem  betreffen- 
den  Heere  angehorten,  entziehen  sich  noch 
unserer  Kenntnis.  Denn  die  Annahme, 
dass  innerhalb  der  einzelnen  Heere  mehrere, 
vielleicht  den  verschiedenen  Legionen  an- 
gegliederte  Auxilienverbande  bestanden  und 
die  Konstitutionen  nach  diesen  getrennt 
erlassen  wurden,  kann  ebensowenig  in  alien 
Fallen  befriedigen,  wie  die  zunachstliegende 
Vermutung,  dass  das  Fehlen  einzelner 
Truppenkorper  in  den  Diplomen  darauf 
zuruckzufuhren  sei,  dass  zur  Zeit,  als  die 
betr.  Urkunde 'erlassen  wurde,  Mannschaf- 
ten  mit  25  und  mehr  Dienstjahren  nicht 
in  ihnen  standen.  Beide  Moglichkeiten 
sind  wenigstens  in  unserem  Falle  ganzlich 
ausgeschlossen.  Es  hat  fast  den  Anschein, 
als  ob,  wenigstens  in  der  Zeit  vor  Hadrian 
oder  Trajan,  die  Burgerrechtsverleihungen 
an  altgediente  Auxiliare  noch  wirklich  als 
Auszeichnung  betrachtet  wurden,  welche 
den  Yeteranen  nur  derjenigen  Truppenteile 
zuteil  wurde,  die  sich  in  irgend  einer  Weise 
ein  besonderes  Anrecht  auf  eine  Auszeich- 
nung verdient  hatten.  In  ganz  ahnlicher 
Weise  muss  ja  auch  die  Verleihung  des 
Beinamens  civium  romanorum  an  die  ganze 
Truppe  aufgefasst  werden. 

Die  sechs  in  dem  Diplom  genannten 
alae  sind  mit  Ausnahme  der  Siliana  samt- 
lich  in  der  von  mir  Westd.  Zeitschr.  XII, 
S.  235  ff.  vermutungsweise  aufgestellten 
Liste  der  Truppenteile  des  untergermani- 
schen Heeres  zur  Flavierzeit  vertreten; 
eine  Kontrolle  auch  der  dort  gegebenen 
Cohortenliste  wird  durch  das  neue  Diplom 
ja  leider  nicht  ermoglicht.  Zu  den 
sechs  alae  tritt  wahrscheinlich  noch 
die  a.  Indiana  (s.  W.  Z.  XII,  S.  211),  wo- 
gegen    die    a.   Longiniana   wohl    fur    die 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    24    - 


flavische  Zeit  ausscheidet,  so  dass  das 
untere  Heer  damals  mindestens  die  fruher 
vorausgesetzte  Zahl  von  7  alae  erreichte. 
£s  ist  bemerkenswert,  dass  wahrscheinlich 
alle  diese  Tmppenteile  erst  unter  Vespasian 
an  den  Unterrhein  gekommen  sind.  Die 
a.  Noricorum  stand  vorher  beim  oberen 
Heer  (Wd.  Zs.  XII,  237),  die  a.  Singu- 
larium  „excita  olim  a  Vitellio,  deinde 
in  partes  Vespasiani  transgressa"  (Tacit. 
Hist.  IV  70)  schloss  sich  dem  von  Italien 
und  Ratien  her  nach  Norden  vorruckenden 
Heere  an ;  aus  welcher  Provinz  Vitellius 
sie  abberufen,  wissen  wir  nicht  •  Die 
a.  Moesica  ist,  wie  der  Name  sagt,  ohne 
Zweifel  mit  den  mosischen  Legionen,  den 
Vorkampfern  der  Sache  Vespaaians,  i.  J.  69 
nach  Italien  und  von  hier  aus  im  folgen- 
den  Jahre  nach  Qermanien  gekommen. 
Die  Siliana,  vorher  in  Afrika  stehend, 
nahm  in  Oberitalien  auf  Seiten  des  Vi- 
tellius hervorragenden  Anteil  an  den  Pra- 
tendentenkampfen  (Tacit.  Hist.  1, 70,  II,  17); 
die  Indiana  stand  vorher  in  Brittanien 
(Wd.  Zs.  XII,  211),  die  Sulpicia,  wenn  sie 
wirklich  von  Galba  i.  J.  68  errichtet  ist, 
wird  mit  den  spanischen  Legionen  an  den 
Unterrhein  gezogen  sein.  Unbekannt  ist 
nur  der  fruhere  Standort  der  a.  Afrorum. 
Mit  Hiilfe  der  Angaben  des  neuen  Diploms 
lasst  sich  manches  in  der  Dislokation  des 
untergermani8chen  Heeres,  wenigstens  was 
die  alae  betrifft,  jetzt  klarer  erkennen. 
Oarnison  der  a.  I  Singularium  war  Vada 
(Tacit.  Hist.  V,  21),  dessen  Lage  zwar 
nicht  genau  feststeht,  das  aber  jedenfalls 
im  fiataverlande  im  Rheindelta  zu  suchen 
ist.  Die  a.  Noricorum  stand  in  flavischer 
Zeit  wohl  in  Burginatium,  nahe  dem  heu- 
tigen  Calcar  (Wd.  Zs.  XII,  237,  Bonn. 
Jahrbb.  107,  158),  und  ist  erst  spater  nach 
Burungum  =  Worringen  verlegt  worden, 
wo  damals  noch  eine  andere  ala  gelagert 
hat.  Die  in  Koln  gefundenen  Inschriften 
der  a.  Noricorum  (Bonn.  Jahrbb.  81,  104, 
Wd.  Korrbl.  1886,  143  f.)  gehoren  zwar 
sicher  ebenfalls  in  flavisch-trajanische  Zeit, 
konnen  aber  sehr  wobl  in  das  Haupt- 
quartier  des  Statthalters  als  „  sin gu lares 
consulari8u  abkommandierten  Reitern  ge- 
setzt  sein,  eine  Charge,  die  in  der  friiheren 
Zeit  auf  den  Grabsteinen  nicht  ausdrucklich 


erwahnt  zu  werden  pflegt.  In  Asciburgiuzn 
=  Asberg,  wo  schon  in  vorflavischer  Zeit 
ein  Alenlager  gewesen  war  (Tacit.  Hist. 
IV,  33)  lag  jetzt  die  a.  Moesica  *)  (Bonn. 
Jahrbb.  102,  127  ff),  in  Worringen  die 
a.  Indiana  (Bramb.  307)  Die  Steine  von 
Reitern  der  a.  Sulpicia  sind  alle,  die  der 
a.  Afrorum  fast  alle  in  Koln  zum  Vor- 
schein  gekommen  und  gehoren  meiat  in 
das  letzte  Drittel  des  1.  oder  den  Anfang  des 
2.  Jahrhunderts.  Es  ist  an  sich  wohl 
nicht  ausgeschlossen,  dass  bei  Koln  da- 
mals ein  Alenlager  gestanden  hat,  aber 
fast  wahrscheinlicher  durfte  sein,  dass 
diese  Reitergrabsteine  aamtlich  von  equites 
singalares  des  Statthalters  herruhren,  die 
in  den  dem  2.  Jahrhundert  angehorenden 
Inschriften  Bramb.  317  (der  a.  Afrorum) 
und  314  (der  a.  Sulpicia)  ausdriicklich  als 
solche  bezeichnet  sind.  Ist  dies  richtig. 
so  wird  das  Lager  der  a.  Afrorum  wobl 
im  Norden  der  Provinz  (Grabstein  eines 
Veteranen  aus  Holland  Bramb.  66,  Weih- 
inschrift  eines  Reiters  von  unbekanntem 
Fundort  aus  der  Gegend  von  Cleve  Bonn. 
Jahrbb.  61,  70  no.  5)  vielleicht  in  oder 
bei  Xanten  zu  suchen  sein.  Denn  die  auf 
dem  angeblich  bei  Xanten  gefundenen 
Silberring  genannte  ala  veter(ana)  (Zange- 
meister  Wd.  Zs.  XI,  294  =  CIL.  XIII, 
10024, 34),  darf  jetzt,  nachdem  das  Diplom 
uns  diesen  Beinamen  der  ala  Afrorum 
kennen  gelehrt  hat,  unbedenklich  mit 
dieser  identifiziert  werden.  Nach  den  Er- 
gebnissen  der  Ausgrabungen  und  Nissens 
Darlegungen  (Bonn.  Jahrbb.  111/12  S.  82. 
89.  143  if.)  hat  auch  in  dem  flavischen 
Legionslager  bei  Neuss  noch  eine  ala  garni- 
soniert.  Trifft  dies  auch  far  die  ubrigen 
drei  Legionslager  des  niederrheinischen 
Heeres  Noviomagus,  Vetera,  Bonna  zu, 
was  wir  freilich  nicht  ohne  weiteres  voraus- 
setzen  durfen,  so  sind  in  diesen  die  alae, 
deren  Garnisonsort  wir  noch  nicht  kennen, 
untergebracht  gewesen,  die  Afrorum,  Siliana 
und  Sulpicia ;  als  letzte  musste  dann  noch 


8)  Sie  wird  auch  in  dem  Steine  aus  Salonae 
G  III,  8716  genannt  gewesen  sein,  dessen  Er- 
gansnng  im  Corpus  der  OrOsse  der  Lucke  nicht 
Reobnung  trlgt;  es  ist  sa  erganasn :  praef.  olaesis 
[Germ.  p.  f. ?,  praef.  alae]  Moeeioae  trib.  leg.. .. 
ct  q.  sq. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    25    — 


—    26    — 


eine  achte  tins  bisher  unbekannte  ala  an- 
genommen  werden. 

Die  einzige  in  dem  Diplom  genannte 
Cohorte  I  Flavia  Hispanorum  bat  Doma- 
szewski  in  der  auf  der  Remagener  Inschrift 
vom  Jahr  158  erscheinenden  cob  . . .  Hispa- 
nor.  equit  p.  f.  (Bonn.  Jahrbb.  93  p.  219) 
wieder  erkennen  wollen.  Nacb  einer  brief- 
lichen  Mitteilung  Lehners  bietet  die  Lticke 
hinter  coh.  reichlicb  Raum  fur  Zahl  and 
Beinamen  (I  •  FLA),  auch  hat  die  Cohorte 
in  der  Tat  den  Beinamen  p.  f.  gefuhrt,  wie 
die  Inschrift  eines  praef.  coh.  I FI.  Hispanor. 
eq.  p.  f.  aus  trajanischer  Zeit  beweist 
(C.  VI,  32933).  Endlich  hat  in  Remagen 
im  dritten  Jahrhandert  eine  coh  I  Flavia  eq. 
gelegen  (bezeugt  durch  Inschriften  i.  J. 
205,  218  und  250),  deren  Name  als  Ab- 
kurzung  des  alteren  unter  Auslassung  des 
Volkernamens  unbedenklich  aufgefasst  wer- 
den kann.  Dagegen  musste  bei  der  Vor- 
aussetzung,  daas  die  I  Flavia  Hispanorum 
des  Diploms,  die . . .  Hispanor.  eq.  p.  f.  und 
I  Flavia  eq.  der  Remagener  Inschriften 
ein  und  dieselbe  Truppe  bezeichnen  ■),  an- 
genommen  werden,  dass  abgesehen  von 
der  sicher  verschiedenen  I  Flavia  Hispa- 
nor. ao  (unter  Domitian  in  Moesien,  spater 
in  Dacien)  noch  eine  zweite  der  nieder- 
germanischen  ganz  gleich  benannte  Truppe 
bestanden  habe,  welche  schon  i.  J.  107 
als  Bestandteil  des  mauretanischen  Heeres 
bezeugt  ist  (G.  Ill  p.  1973)  und  noch  im 
dritten  Jahrhundert  in  derselben  Provinz 
stand  (C.  VIII,  9360  vgl.  9047  und  9612) 
Cbrigens  braucht  der  Beiname  Flavia,  wie 


3)  Anaeer  dieaer  I  Flavia  Hispanorum  wird 
in  flaviecher  Zeit  nooh  eine  ooh.  II  Hispanorum 
dem  nntergermaniaenen  Heere  angehOrt  baben, 
welebe  apateatena  gegea  Bnde  der  trajaniaeben 
Regiernng  an  den  Oberrhein  veraetat  wnrde.  1st 
in  der  Bemagener  Inaobrtft  t.  J.  158  nioht  dieae, 
wie  ich  frQher  annahm  (Wd.  Za.  XII,  815  f.),  aon- 
dern  die  I  Flavin  Hispanor.  gen  a  nut,  ao  liegt  kein 
Grand  mehr  vor  anannebmen,  daaa  eratere  an  den 
Niederrbein  anrftokgekehrt  nnd  ihre  Denkmaler  in 
Obergermanien  —  Ziegelatempel  COH  II  HI8  EQ 
P  F  ana  Heddeadorf,  COH  II  IB  ana  Wimpfen 
nnd  Oedheim,  Inaohriften  ana  Stookatadt  (C.  XIIIi 
6656  nnd  eine  nocb  nnpnbllaierte)  —  anf  trajaniaoh- 
badrianische  Zeit  beecbrftnkt  aein  mnaaten.  Viel- 
mehr  kann  aie  dann  nocb  apater  dem  obergerma- 
niaeben  Heere  angehOrt  nnd  bier  etnes  der  Grenz- 
kaatelle  Heddeadorf,  aptter  rtelleicht  Stookatadt 
beaetst  gehalten  baben. 


bekannt,  nicht  notwendig  auf  die  Er- 
r  ich  tun  g  der  Truppe  durch  Vespasian 
hinzuweisen,  sondern  kann  auch  als  Aus- 
zeichnung  an  eine  schon  bestehende  cob. 

I  Hispanorum  verliehen  worden  sein. 

Von  den  ubrigen  Cohorten  des  nieder- 
germani8chen  Heeres  der  Flavierzeit,  deren 
Namen  das  Diplom  verschweigt,  ist  ver- 
sucbsweise  eine  Liste  schon  Wd.  Zs.  XII, 
237  ff.  gegeben  worden.  Unter  Berucksich- 
tigung  einiger  durch  neuere  Funde  er- 
moglichter  Erg&nzungen  darften  fur  die 
Zeit  Ve8pasians  etwa  angenommen  werden : 
1.  II  Asturum.  2.  II  Britt.  ao  (nach  Zie- 
gelstempeln  in  Xanten).    3.  und  4.   I  und 

II  civ.  rom.  eq.  5.  HI  Dalmatarum  (jetzt 
bezeugt  durch  die  Kolner  Inschrift  Wd. 
Korrbl.  1896,  129).  6.  VI  ingenuorum. 
7.  II  Hispanorum.    8.  .  .  .  Lucensium.    9. 

III  Lusitanorum.  10.  I  Tracum(?).  11. 
II  Varcianorum.  12.  I  Vindelicorum  (In- 
schrift aus  Kdln  Wd.  Korrbl.  1903,  175). 
13.   XV   Voluntariorum. 

Uber  die  Verteilung  dieser  Cohorten 
auf  die  verschiedenen  Grenzkastelle  lohnt 
es  sich  mangels  genQgender  Anhalts- 
punkte  nicht,  Vermutungen  aufzustellen. 
Auch  in  Remagen  wird  die  coh.  I  Flavia 
Hispanorum  damals  schwerlich  schon  ge- 
legen haben;  vielleicht  ist  als  Garnison 
dieses  Kastell8  in  flavischer  Zeit  die  coh. 
II  Varcianorum  anzunehmen  (Bonn.  Jabrbb. 
107  8.  210  =-  C.  XIII,  7804). 

Durch  das  Diplom  wird  das  ander- 
weitig  bereits  bekannte  Kommando  des 
Rutilius  Gallicus  am  Niederrhein,  sowie 
der  von  ihm  damals  gefuhrte  erfolgreiche 
Krieg  gegen  die  Brukterer  zeitlich  ge- 
nauer  auf  die  Jahre  77/78  bestimmt,  wie 
D.  gesehen  hat.  Die  Vermutung  liegt  nahe, 
dass  die  im  Diplom  genaonten  Truppen- 
teile  in  diesem  Feldzuge  sich  besonders  aus- 
gezeichnet  batten  und  dass  sich  auf  diese 
Weise  ihre  Auswahl  erklart.  Die  altge- 
dienten  Leute  dieser  Truppenkorper  wur- 
den  auch  nach  der  Verleihung  des  Burger- 
rechtes  noch  bei  der  Fahne  gehalten,  wie 
das  Fehlen  der  honesta  missio  zeigt:  viel- 
leicht gehort  zu  ihnen  der  Reiter  der  ala 
Noricorum  T.  Flavius  Bassus  (B.  Jahrbb. 
81.  104),  welcher  bei  seinem  Tode  noch 
im  aktiven  Dienste  stand;  da  er  26  Dienst- 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    27     — 

jahre  zahlte,  konnte  er  i.  J.  78  oder  79 
gestorben  sein. 

Der  im  Diplom  als  praef.  alae  Moesicae 
genannte  T.  Staberius  Secundus  war  nach 
einer  stadtromischen  Inschrift  vorher: 
„trib.  mil.  leg.  VII  geminae  felicis  in 
Germania"  (C.  VI,  3538).  Dadurch  wird 
ein  vorubergehender  Aufenthalt  der  Legion 
am  Rbein  zur  Zeit  Vespasians,  vor  d.  J. 
78  bewiesen.  Ob  ihre  Heranziehung  frei- 
lich  mit  dem  Krieg  am  Niederrhein  zu- 
sammenhaDgt,  wie  D.  annimmt,  bleibt 
zweifelbaft:  da  das  Tribunat  auch  mebrere 
Jahre  vor  78  fallen  und  die  Bezeichnung 
„in  Germania"  ebenso  gut  auf  das  ober- 
rheinische  Heer  bezogen  werden  kann,  so 
ist  es  keinesweg8  ausgeschlossen,  dass  die 
Legion  zu  den  ebenfalls  nicbt  unbedeu- 
tenden  Kampfen  unter  Cornelius  Clemens 
urn  d.  J.  74  herangezogen  worden  ist. 
Diese  Annahme  erhalt  vielleicht  eine 
Stutze  durch  die  sicher  der  fla  vise  hen, 
wahrscheinlich  der  vordomitianischen  Zeit 
angehorende  Wormser  Inschrift  C.  XIII, 
6212,  eine  Weihung  des  C.  Baburius  Festus, 
der,  wie  es  scheint  in  Germanien,  vom 
trib.  leg.  VII  g(eminae)  F(elicis)  zum 
praef.  alae  Scubulorum  befdrdert  war; 
diese  letztere  ala  muss  danach  zu  jener 
Zeit  in  Worms  gelegen  haben.  Jedenfalls 
war  die  Anwesenheit  der  leg.  VII  gem. 
am  Rhein  nur  eine  vorubergehende,  da 
sie  bereits  im  Jahre  79  als  die,  iibrigens 
einzige,  Garrisons)  egi  on  Spaniens  erscheint 
(C.  II,  2477). 

Auch  fur  die  zeitliche  Bestimmung  der 
Kampfe  an  der  Donaugrenze  unter  Domitian 
liefert  unser  Diplom  einen  Beitrag.  Die 
i.  J.  78  am  Niederrhein  stehende  ala 
Siliana  erscheint  i.  J.  84  (C.  Ill,  p.  1963) 
beim  pannonischen  Heere.  Zwischen  beiden 
Jahren  hat  also  eine  Abgabe  von  unter- 
germanischen  Auxilien  an  die  mittlere 
Donau  stattgefunden,  die  sich  vielleicht 
noch  auf  andere  Truppenkorper  erstreckte: 
so  die  coh.  V  Gallorum  und  I  Britton., 
die  zuerst  in  den  Jabren  84  und  85  in  den 
pannonischen  Diplomen  auftreten,  wahreud 
die  coh.  I  Vindelic.  (C.  HI,  3562)  wohl  erst 
spater  den  Unterrhein  verlassen  hat.  Jeden- 
falls scheinen  schon  vor  d.  J.  84  auch  an  der 
pannonischen  Grenze  Unruhen  ausgebrochen 


—    28    — 

zu  sein,  die  eine  Verstarkung  des  Heerea 
notwendig  erscheinen  liessen ;  ebenso  hatte 
das  oberrheinische  Heer  schon  i.  J.  82 
oder  kurz  vorher  Truppen  nach  Moesien 
abgeben  mussen  (C.  HI,  p.  1960).  Mit 
diesen  Jahren  beginnt  die  Zeit,  in  welcher 
die  beiden  Rheinheere,  wie  schon  fruher 
einmal  in  den  Zeiten  des  Caligula  nnd 
Claudius,  als  unerschopfliche  Quelle  zur 
Deckung  des  Truppenbedurfnisses  auf  den 
verschiedensten  Kriegsschauplatzen  des 
Reiches  angesehen  und  ausgenutzt  wurden. 
Wiesbaden.  £.  Ritterling. 

Nochmals  die  „Superi".  Im  Korrbl.  7. 
XXIV,  Nr.  26  hat  A.  Riese  einige  in  der 
Hauptsache  abweisende  Bemerkungen  ge- 
macht  zu  meinem  in  den  Bonner  Jabr- 
biichern  (Bd.  100,  S.  114  ff.)  veroffentlich- 
ten  Aufsatze  „Superi  =  Ubii?tf  Dieser 
Widerspruch  gibt  mir  eine  willkommene 
Gelegenheit,  meine  Behauptungen  hinsicht- 
lich  der  Superer  hier  zum  teil  bestimmter 
auszudrficken,  zum  teil  naher  zu  begrun- 
den.  —  Die  von  mir  a.  a.  0.  angezogenen 
26  Inschriften  *)  beweisen  —  dies  scheint 
auch  A.  Riese  zuzugeben  —  dass  der  Bei- 
name  „Superu  und  der  Geschlechtsname 
nSuperiniusa  fast  nur  solchen  Person  en 
angehoren,  die  nachweislich  im  Eolnischen 
Lande  lebten,  oder  doch  sehr  wahrschein- 
lich demselben  entstammten.  Was  letztere 
betrifft,  so  achte  man  ausser  auf  die  be- 
reits B.  Jb.  100,  117  hervorgehobene  gens 
Verania  noch  auf  die  gens  Vettia  in 
nr.  17  und  28,  welche  in  ihren  mannlicben 
Mitgliedern  bei  Brambach  am  Niederrbein 
6mal,  am  Oberrhein  (bei  Mainz)  nur  ein- 
mal inschriftlich  belegt  ist ;  auch  die  Vere- 

1)  Naohtraglich  alnd  mir  noch  3  weitore  den 
Namtn  „8nperM  snth&ltsnde  InaohrifUn  b^kannt 
geworden,  die  ich  bisr  fortlaufend  numwitr*: 
27.  Or  ©111  I,  181  (ana  Znrsaoh):  ,.  .  .giaeus.  - 
die  Super  Po-entia  nilea  leg  XI  G.  P.  F.  7  Selai 
Maxim  i  an  no  rum  XXXV  stip  . . .".  28.  Orel  li 
11,121  ana  Bom):  ,D.M.  |  C.  Measi  Yereovndi  |  mil. 
chor.  III.  Pr.  7  Laeh  \  quot  heres  eiua  |  faoere 
noluit  |  A  til.  Vettiua  Super  |  Gommannplaria  I  eius 
fecit.  Cui  lega  |  vit  HS»  CO  •  N  mil.  an.  VIL  t. 
a.  XXV.  29.  die  nach  A.  Bieae  in  dem  (mir  jetst 
nioht  Torliegenden)  CIL.  VI,  8467  veroffenUiobU 
Inschrift  ana  Bom,  in  welcher  ein  Veteran 
„ German ina  Snper"  Torkommt.  —  Ba  mnaa  nun 
alao  B.  Jb.  1.  o.  116,  Z.  8  t.  n.  heiaaen;  .212,5:18 
_=  mehr  ala  18",  waa  an  der  Sache  Hichte  aadert. 


Digitized  by  VjOOQlC 


cundinii,  denen  der  Super  in  nr.  9  ange- 
bort,  8ind  bei  Brambach  auf  3  Steinen  des 
Kolnischen  Landes  und  einem  hollandischen 
vertreten,  in  Germania  superior  aber  gar 
nicht.  Genug,  der  Gedanke  drangt  sich 
von  selbst  auf:  Zur  romischen  Zeit  wohnte 
iin  Kolnischen  Lande,  wenigstens  in  den 
jetzigen  Kreisen  Euskirchen,  Diiren  und 
Jiilich  ein  zahlreiches  Geschlecht,  ein  Volk, 
welches  „  Superer"  genannt  wurde.  Zu 
bemerken  ist,  dass  auch  gerade  in  West- 
deutschland  damals  so  viele  sonstige  Volks- 
namen  auf  „er"  vorkommen:  Cimbri,  Bruc- 
teri,  Sigambri,  Tencteri,  Texuandri,  Tre- 
veri,  Flandri  (letzterer  erst  im  8.  Jh.).  Nun 
kommt  aber  noch  hinzu,  dass  Tolbiacum 
im  Itin.  Anton,  (oder  in  einem  Zusatze 
des  4.  oder  5.  Jhs.  ?)  bezeichnet  wird  als 
„  vie  us  Supenorum".  Was  liegt  naher  als 
die  Annahme,  dass  bier  nSnperorumu  zu 
lesen  ist,  und  dass  wir  also  damit  einen 
ausdrucklichen  Beweis  fur  den  Yolksnamen 
„  Superi"  gewonnen  haben?  —  Aber,  sagt 
mein  Kritiker :  „Der  noch  unerklarte  vicus 
Supenorum  bat  zu  unserer  Frage  keine 
Beziehung!"  Ja,  warum  denn  nicht?  Da 
kommt  es  doch  nach  dem  fruher  Gesagten 
nur  mehr  darauf  an,  ob  in  unsern  mittel- 
alterlichen  Handschriften  r  leicbt  fur  n 
und  n  fur  r  verlesen  werden  kann.  Diese 
Moglichkeit  beweist  aber  ein  Blick  auf  die 
angelsachsische,  irische  u.  Merovinger  Cur- 
sive (etwa  in  den  Arndt-Tanglscben  Tafeln) ; 
noch  klarer  beweisen  es  von  mir  zufallig 
gefundene  Beispiele  wie:  Genetrudis,  lies 
Geretrudis  (B.  Jb.  100,  118  Note  2) ;  Nuge- 
lant  in  Lac.  I,  421,  lies  Rugelant  =  Reu- 
land  (vgl.  Lac.  I,  nr.  420  und  478);  Are- 
vilere  im  M.  Db.  I,  p.  375,  lies  Anevilere f) 
(vgl.  ibid.  p.  350  und  358);  Widingis  in 
M.  Ub.  II,  424,  lies  Widirgis  (so  ebenda 
und  Cod.  Laur.  nr.  1296) ;  in  Augustini 
ep.  110  (b.  d.  Maurinern  ep.  213)  lies 
Hipponensium  regiorum  statt  H.  regionum. 
Das  mag  genugen.  —  Da  nun  anderseits 
bekanntlich  das  Gebiet,  in  welchem  (oder 

2)  Hontheim  (Hist.  dipl.  Trer  )  bietet  in  der- 
selben  Urkunde  —  sie  ist  eint  Falschung  des 
IS.  Jhs.  —  an  der  betr.  Stelle  soger  Revilre.  — 
Et  iei  hier  bemerkt,  dass  ans  der  Yerweohselung 
von  n  und  r  wohl  auch  die  beiden  Lesarten 
Bornam  (oder  Bormam)  and  Bonnam  in  der  be- 
kannten  Florasstelle  en  titan  den  sind. 


-     30    — 

in  dessen  westlichen  Teile  wenigstens)  die- 
Superer  wohnten,  von  Tacitus  und  andern- 
als  Wohnsitz  der  Ubier  bezeichnet  wird, 
so  sind  entweder  Superi  und  Ubii  zwei 
Formen  desselben  Wortes  —  was  mir  noch 
immer  das  einzig  richtige  zu  sein  scheint 
(vgl.  B.  Jb.  1.  c.)  —  oder  es  sind  2  Namen 
fur  dasselbe  Yolk,  oder  drittens  Superi  ist 
der  Name  eines  Teiles  der  Ubier,  oder 
endlich  die  Superer  sind  ein  fremder, 
kleiner  Stamm,  der  sich  unter  den  Ubiern 
in  der  Gegend  von  Euskirchen- Jiilich  an- 
gesiedelt  hatte. 

An  die  letzte  Moglichkeit  halt  sick 
Riese.  Er  sagt:  „ Super  ist  nun  einmal 
ein  lateinisches  Wort,  die  seltenere,  alter- 
tumlichere  Form  von  superus",  und  meint, 
die  Superi  seien  Leute,  die  ihrer  Herkunft 
nach  der  Germania  superior  angehoren* 
Dem  widerspricht  nun  zunachst,  dass  — 
wie  bemerkt  —  die  Gescblechtsnamen  einer 
Reihe  der  Superer  nicht  auf  Germ,  superior, 
sondern  immer  wieder  auf  Germ,  inferior 
hinweisen.  Dann  ist  es  auffallend,  dass 
die  Herkunft  keines  Super  auf  Moesia 
superior  und  inferior,  oder  auf  Pannonia 
sup.  und  inf.  hinweist,  dass  alle  Superer 
am  Rheine  ihre  Heimat  zu  haben  scheinen. 
Endlich  aber,  und  das  scheint  mir  die 
Hauptsache  zu  sein,  „ super"  ist  nicht  bios 
ein  „altertumliches",  sondern  ein  bereits 
zur  Zeit  Caesars  durchaus  veraltetes 
Wort:  das  Wort  kommt  nach  Forcellini 
und  Georges s)  n  u  r  bei  Cato  RR.  149  und 
zwar  zweimal  vor,  aber  auch  hier  beide 
Male  in  einem  Verse.  Cato  lebte  von  234 
bis  149,  und  mag  seine  landwirtschaftliche 
Schrift  etwa  um  180  verfasst  haben;  bei 
ihm  allein  kommt  auch  „inferu  einmal, 
ebenso  haben  nur  er  und  der  Dichter 
Afraniu8  (um  110  v.  Chr.)  das  Wort  „citerut 
alle  diese  Worter  kommen  nach  dem 
2.  Jahrhundert  vor  Chr.  nicht  mehr  vor 4) : 

S)  Im  Hwb.w  steht  anter  „superus  (sol ten  super)11 
bei  „8uper  inferqae  vioinus"  falsohlioh  aCic  tt  ala 
Quelle  angegeben;  bei  nsupera  and  bei  „infer* 
nndet  sich  dasselbe  Citat  mit  der  riohtigen  Quelle : 
Cato  BR.  149,1.  —  Erwahnt  sei  hier,  dais  Cicero 
Orator  45,  152  die  Re  den  Catos  (hinsichtlich  der 
Sprache)  als  qhorridulae"  beseichnet. 

4)  Das  ahnliohe  Wort  „exteru  wird  vonEnnius, 
Statins,  Papinian  und  nooh  von  Paulinus  ge- 
brauoht,  also  von  drei  Dlchtern  und  nur  eioem 
spaten  Prosaisten. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    31    — 


folglich  kann  hier  an  das  lat.  Adjektiv 
-super  nicht  gedacht  werden.  —  Im  Ubrigen 
m ass  ich  auf  meinen  Aufsatz  im  B.  Jb.  100 
verweiseD. 

Ahrweiler.  P.  Joerres. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaktion  der  Vereinsvorstande. 

%  Frankfurt  a.  M.  Verein  for  Ge- 
schichte  und  Altertumskunde. 
Am  14.  Dezember  sprach  Herr  Direk- 
torialassistent  R.  W  e  1  c  k  e  r  vom  Stadtischen 
Historischen  Museum  iiber  Heddern- 
faeimer  Tongerat  fur  Kiiche  und 
Haus.  Das  romische  Heddernheim  ist 
eine  Topferstadt.  Es  liefert  von  der 
Domitianischen  Zeit  an  bis  ins  III.  Jahr- 
hundert  in  zahlreicben  Topfereien  Belege 
fur  die  verschiedenen  Phasen  der  kera- 
miscben  Entwickeluog.  Die  besondere  Be- 
deutung  der  Tongeschirre  fiir  das  haus- 
liche  Bedurfnis  wurde  an  72  im  Original 
▼orgelegten  Stttcken  erortert  und  erlautert. 
Die  ausgewahlten  Gerate  entstammen  bis 
auf  wenige  zur  Erganzung  herangezogene 
Aiisnahmen  samtlich  einer  grossen  vor  dem 
Nord-Ost-Tor  der  rdmischen  Stadt  im  Lauf 
der  letzten  zwei  Jahre  ausgegrabenen 
Topferei,  deren  Betrieb  in  die  Mitte  und 
in  die  zweite  Halfte  des  II.  Jahrbunderts 
zu  setzen  ist.  Sie  ermuglichten  einen 
JJberblick  iiber  das  gesamte  keramische 
Inventar  einer  Haushaltung  im  Decumaten- 
'lande  an  Gebraucbsgerat  fur  Keller  und 
Vorratsraume,  far  die  Kiiche,  den  Speise- 
und  Trinktisch ,  dazu  Kinderspielzeug 
>u.  a.  m.  Weitere  Kreise  diirfte  die  Mit- 
teilung  interessieren,  dass  auch  fiir  die 
-Sigillatafabrikation  mit  der  Ausgrabung 
der  genannten  TSpferei  fiir  Heddernheim 
Belege  gefunden  sein  durften,  welche  fur 
<lie  Verbreitung  gewisser  Produkte  und 
Stempel  im  Mittelrheingebiet ,  besonders 
in  der  Wetterau  und  am  Wetterauer  Limes 
Aufklarung  versprechen. 

9.  Am  18.  Januar  1906  hielt  Herr  Prof. 
Dr.  H.  Dragendorff  einen  Vortrag  iiber 
romische  Funde  an  der  Lippe. 
10.  In  der  Hauptversammlung  am  8.  Febr., 
welche  in  dem  neuen  Raume  des  Vereins, 
dem  von  der  Stadt  angekauften  und  wie- 


derhergestellten  Steinernen  Hause  auf 
dem  Markte  stattfand,  sprach  zunachst 
der  Vorsitzende,  Herr  Archivdirektor  Dr. 
R.  Jung,  uber  das-als  Perle  spatgotischer 
burgerlicher  Baukunst  weitberuhmteStei- 
nere  Haus  und  die  Familie  von  Me- 
lem,  deren  Ahnherr  es  1464  erbaut  hatte. 
Darauf  hielt  Herr  Dr.  0.  Grossmann 
einen  Vortrag  iiber  die  Frankfurter 
Fayence -Fabrik  (1666—1773)  und 
ihre  Erzeugnisse.  Angeregt  durch 
die  Forschungen  des  Herrn  Dr.  Jung,  der 
aus  bisher  unbenutztem  archivalischem 
Material  die  Geschichte  der  so  ziemlich 
verschollenen  Fabrik  zusammengestellt 
hatte  (vgl.  Archiv  fur  Frankfurts  Ge- 
schichte und  Kunst,  dritte  Folge  VII,  221  ff.) 
aber  nur  ganz  wenige  Fabrikate  nachweisen 
konnte,  hat  sich  der  Vortragende  bestrebt, 
den  Erzeugnissen  dieser  Fabrik  nachzn- 
gehen;  es  ist  ihm  gelungen,  eine  ganze 
Anzahl  derselben  in  seiner  keramischen 
Sammlung  zusammenzubringen ,  die  sich 
durch  das  Zeichen  F  auf  dem  Boden  der 
Gefasse,  durch  die  Frankfurter  Zinngieaser- 
zeichen  auf  dem  Deckel  und  sonstige  innere 
oder  aussere  Kennzeichen  als  zweifellose 
Produkte  der  Frankfurter  Manufaktur 
nachweisen  lassen. 


Alte  Rhein-Ansichten, 

Bidingerstiobe,  Napoleon-  und  alto 
Knrfttraten  -  Portraits  offeriert  in 
grosser  Auswahl 

II.  Flas«9  Antiquar, 
Bonn  a.  Bh. 

Verlagsbuchhandlung  von  Jac.  Liniz  in  Trier. 
Berioht 

Qber    die   ▼om    dentaohtn  Beiche    anternomnenc 
Erforschang  des 

obergermanisch-raetischen  Limes. 
Bin  Vortrag: 

gehalten  vor  der  XL1II.  Veresmmlung  dentschcr 

Philologen  and  Scimlm&nner  in  KCln  am 

26.  September  1895 

von 

Felix  Hettner, 

arohaol.  Dirigent  bei  der  Beiohs-Limeikommisrioo. 
Praia  80  Pf«nnlr* 

Alte  Strassen  in  Hessen. 

Von  Friedrich  Keller. 

Mit  einer  Tafel.    Prei*  1  Mk.  20  Pfg. 


Jaeob  Linta,  Verlagabaobbaadlnng  nnd  Bnehdniokerai  in  Trier. 

Digitized  by 


in  Trier. 

Google 


YorrSmlsehe  u.Romltohe  Ztit 

rediglert  von 

Br.  KrOger,  Mus.-Direktor, 

Trier. 


Mlttolaltsr  and  Neuzeit 

redlgiert  von 
Archivdirektor, 
Kdln. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  fiir  Geschichte  und  Kunst, 

sugleicht  Organ  der  histor  isch  -  antiquarischen  Vereine  zu  Birkenfeld,  Frank- 
fart  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Metz,  Neuss,  Speyer,  Trier,  sowie  des 
anthropologischen  Vereins  in  Stuttgart. 


Nfrz  u.  April.        Jahrgang  XXV,  Nr.  3  u.  4. 


1906. 


Das  Korrespondenzblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  9000  Exemplaren.    Inserate  a  25  Pfg.  fiir  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagshandlung  and  alien  hiseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinknnft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljahrlich,  das  Korrespondenzblatt  monatlich.  - 

Abonnementspreis  15  Mark  fur  die  Zeitschrift  mit  Korrespondenzblatt,  fur  letzteres  allein  5  Mark. 

19*   Beitrage  fiir  die  vorromische  und  romische  Abteilung  sind  an  Dr.  Krflger  (Trier,  Pro  v. -Mas.), 
fiir  Mittelalter  und  Neuzeit  an  Prof.  Hansen  (Kbln,  Stadtarchiv)  zu  senden. 


Neue  Funde. 

1 1.       Inschrift  der  cohors  I  Classica  aus  Kbln. 

Gefunden  Marz  1906  an  der  Alteburg, 
jetzt  EOln  im  Museum,  zum  Zwecke  der 
VerSffentlichung  mitgeteilt  von  Poppel- 
reuter.  Platte  aus  Jurakalk,  hoch  1,00  m, 
breit  0,63  m,  dick  0,16  m. 

Relief: 

LSwen  den  Stier  lib  erf  all  end.  Schmalseiten : 

Ranken  von  Herzblattern. 

L    •    VAL-VEREc 


V    N>    o 


R    V   T 


M  I  L  •  €  H  •  I  •  C  L  A  S  S 

lCAE->-lNG»NVI 

anN  •  XX/-STlP-IlII 

*.  *.     X  '   T  •    F  •  C 

Diese  Grabschrift  tritt  zu  einer  grOsseren 
Reihe  anderer  Denkmaler,  welche  be- 
weisen,  dass  in  dem  Eastell  Alteburg, 
sudlich  von  Kdln,  die  im  Stabe  des 
Stattb alters  von  Niedergermanien  dienen- 
den  Soldaten  stationiert  waren  *).  Die 
cohors  I  classica  wird  hier  zuerst  auf 
einem  niederrheinischen  Steine  genannt. 
Sie  wird  identisch  sein  mit  der  gleich- 
namigen  Cohorte,  welche  zwei  Inschriften 
aus  dem  Gebiete  der  Nitiobriges  in  Aqui- 
tanien  nennen.  Aus  dem  Volke  der  Ruteni, 
welche  nach  der  augusteischen  Einteilung 
zur  Provinz  Aquitania  gerechnet  wurden, 
stammt  der  Kdlner  Auxiliar.  Die  aquitani- 
schen  Inschriften  der  cohors  I  classica  ge- 

1)  Vgl.  G.  Xni  par*  9,  p.  506. 


hdren,  wie  Cichorius  bemerkt8),  der  alteren 
Kaiserzeit  an.  Auch  der  Kdlner  Stein 
wird  der  neronischen  Zeit  angehOren*). 
Nicht  minder  richtig  sagt  Cichorius,  dass 
die  cohors  classica  aus  Flottensolda- 
ten  gebildet  wurde  und  den  Beinamen 
zu  der  Erinnerung  an  ihren  Ursprung 
fuhrt.  Der  Lucius  Valerius  Verecundus 
hat  seine  kiinstlich  r6mischen  Namen 
erst  al8  Soldat  angenommen  des  guten 
Omens  halber4). 
Heidelberg.  Domaszewski. 

Xanten  [Castra  Vetera.]  Im  vorigen-|2. 
Herbste  unternahm  das  Bonner  Provinzial- 
museum  eine  vorlaufige  Ausgrabung,  welche 
der  Auffindung  des  augusteischen  Lagers 
auf  dem  Furstenberg  bei  Xanten,  der  aus 
der  Friihgeschichte  der  romischen  Er- 
oberungszuge  in  Deutschland  beriihmten 
Castra  Vetera  gait.  Die  Ausgrabung  wurde 
vom  Unterzeichneten  selbst  geleitet.  Sie 
wurde  auf  der  hochsten  Kuppe  des  Fiirsten- 
berges  auf  dem  dem  Herrn  von  Hoch- 
wachter  gehorigen  Terrain  vorgenommen. 
Der  Besitzer  sowohl  als  seine  Pachter, 
die  Herren  van  Bebber  und  Prang,  ge- 
statteten   in  entgegenkommendster  Weise 

2)  Wiisowa  IV  p.  278. 

S)  Vgl.  die  ahnlioh  geichmftckten  Steine  bei 
Brambach  n.  282  (tUmmt  nach  Pighins  aus  Koln) 
159.  Vgl.  Bonn.  Jahrb.  108  Taf.  4  n.  2.  Aus  nero- 
nisoher  Zeit  1st  C.  X,  6672. 

4)  Cicero  pro  M.  Scanro  18,  80  daxa  Sohol. 
Bob.  p.  874  ed.  Baiter.  Gioero  de  dirin.  1,  46. 
Tacit,  hist.  4,  58,  CIL.  V  n.  808  und  dasn  Arch.- 
epigr.  Mltth.  16  p.  19. 


Digitized  by  VjOOQlC 


-    35    - 


—    36    — 


die  Grabung,  welche  sofort  nach  der 
Ernte  begonnen  wnrde.  Schon  nach  kurzen 
Versuchen  gelang  es,  westlich  von  der 
alten  uber  den  Furstenberg  fuhrenden 
Poststrasse  Xanten— Bjrten,  entlang  dem 
„Kapellchenwegtf,  der  in  westdstlicher 
Richtung  direkt  zu  den  Wirtschaftsge- 
bauden  des  Hochw&chterschen  Besitzes 
fuhrt,  hart  am  sudlichen  Rande  dieses 
Wegeseine  rdmische  Befestigungs- 
linie  zu  linden,  welche  aus  einer  doppel- 
ten  Palissade  und  einem  breiten  und  tiefen 
Spitzgraben  besteht.  Die  Anlage  sowohl 
als  die  Einschlusse  des  Grabens  an  Kultur- 
resten  zeigten,  dass  wir  es  mit  einer  Be- 
festigung  aus  fruhester  Eaiserzeit  zu  tun 
haben.  Die  beiden  Pfahlreihen  der  Doppel- 
palissade  sind  durchschnittlich  3  m  von 
Mitte  zu  Mitte  von  einander  entfernt,  die 
vordere  Pfahlreihe  ist  jedenfalls  stellen- 
weise  durch  ahnliche  Versteifungen  gegen 
den  Graben  hin  befestigt,  wie  solche  bei 
den  Palissaden  der  Alteburg  bei  Kdln  be- 
obachtet  worden  sind1).  Diese  Anlage 
konnte  durch  eine  Anzahl  Querschnitte 
bereits  auf  etwa  250  m  Lange  verfolgt 
werden,  dann  geboten  bestellte  Felder 
Einhalt.  Es  handelt  sich  zweifellos  um 
die  Nordflanke  eines  grossen  Erdlagers, 
wie  die  Lage  des  Grabens  zu  den  Palissa- 
den zeigt.  Ob  dieses  Lager  nur  einen 
oder  zwei  Spitzgraben  hatte,  konnte  vorerst 
aus  zwei  Griinden  noch  nicht  festgestellt 
werden.  Da  namlich  der  aufgefundene  Spitz- 
graben dicht  am  Rande  des  „Kapellchen- 
weges",  der  offenbar  der  alten  Lager- 
grenze  seine  Entstehung  verdankt,  sich 
hinzieht,  so  waren  wir  durch  diesen  viel- 
benutzten  Weg  an  der  Untersuchuog  des 
Vorgelandes  des  Grabens  behindert.  Ferner 
aber  war  seine  Contreescarpe  an  den 
meisten  untersuchten  Stellen  durch  einen 
zweiten,  viel  Brandschutt  enthaltenden 
Spitzgraben  durchschnitten,  der  also  einer 
jiingeren  Anlage  angehoren  muss,  die  wie 
die  einzelnen  Schnitte  erkennen  liessen, 
mit  der  alteren  nicht  ganz  parallel  lief. 
Infolge  dessen  lasst  sich  auch  noch  nicht 
mit  Sicherheit  sagen,  ob  an  einer  Stelle, 
wo    tatsachlich   zwei    Spitzgraben    neben 

1)  Ygl.  Mute ograp hie   der  Weatd.  Zeltsehrift 
XXIV  1905  8.  378  f. 


einander  gefunden  wurden,  eie  gleichxeitig 
und  zur  selben  Anlage  gehorig  sind,  oder 
ob  hier  die  beiden  Spitzgraben  der  von 
einander  zeitlich  verschiedenen  Anlagen 
nur  einmal  nebeneinander  erscheinen.  An 
dieser  letztgenannten  Stelle,  wo  also  sum 
ersten  Mai  Escarpe  und  Contreescarpe  der 
beiden  Graben  ganz  erhalten  war,  mass 
die  Breite  des  inneren  (alteren)  Grabens 
6,50  m,  seine  Tiefe  2,50  m,  die  Breite  des 
ausseren  (jiingeren?)  Grabens  4,20,  seine 
Tiefe  1,80  m  im  gewachsenen  Boden.  Wie 
die  Lange  dieser  Nordflanke,  so  ist  auch 
die  Breite  des  von  ihr  abgeschlossenen 
Lagers  bei  diesen  ersten  Orientierungs- 
grabungen  noch  nicht  ermittelt  worden. 
Es  lag  nahe,  in  dem  rund  300  m  sudlich 
des  nKapellchenwege8a  diesem  ungefahr 
parallel  ziehenden  uralten  Grenzwege  der 
Gemarkungen  von  Xanten  und  Birten, 
dessen  malerischer,  schluchtartiger  Ver- 
lauf  zum  alten  Rhein  hinunter  jedem  Be- 
sucher  des  Furstenberges  bekannt  ist,  eine 
Andeutung  der  Siidgrenze  des  Lagers  zu 
vermuten.  Aber  verschiedene  Yersuchs- 
graben,  die  dort  angelegt  wurden,  be- 
weisen,  dass  dies  nicht  der  Fall  war.  Viel- 
mehr  zeigte  sich,  dass  die  Wohngruben, 
mit  denen  das  Innere  des  Lagers  ausge- 
fnllt  'ist,  noch  mindestens  80  m  weiter 
nach  Suden  sich  fortsetzen,  ohne  dass  hier 
ein  Ende  gefunden  ware.  Auch  nach  dieser 
Richtung  konnte  im  vergangenen  Jahre 
nicht  weiter  gegraben  werden.  Sowohl  hier 
als  auch  im  Innern  des  Lagers  hatten 
unsere  ersten  Versuchsgraben  zahlreiche 
Wohngruben  zum  Teil  mit  starkem  Brand- 
schutt durchschnitten.  Sie  ebenso  wie 
alle  Versuch8schnitte  wurden  durch  den 
Unterzeichneten  geometrisch  aufgenommen 
und  nivelliert.  Die  Kulturreste  wurden 
sorgfaltig  gesammelt.  Das  viele  arretinische 
Geschirr,  die  Krugprofile  und  sonstigen 
Typen  augusteischer  Keramik  und  die  Au- 
gustusmtinzen  zeigten  sofort,  dass  wir  ein 
grosses  Lager  augusteischer  Zeit  vor  uns 
haben.  Wir  werden  also  won!  kaum  fehl 
gehen,  wenn  wir  behaupten,  dass  hier 
das  beriihmte  Vetera  gefunden  ist,  dessen 
Ausgrabung  nunmehr  weiterhin  systema- 
ti8ch  und  mit  grossen  Mitteln  betrieben 
werden  soil.    Ein  illustrierter  Bericht  fiber 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    37    — 


-    38 


die  erste  Grabung  wird  in  dem  nachsten 

Hefle  der  Bonner  Jahrbucher  erscheinen. 

Bonn.  H.  Lehner. 


Chronik. 

13.  Die  Alterttimer  unserer  heidnlsohen  Vor- 
zelt.  V.  Band,  Heft  2-5.  (Fortsetzung 
der  Besprechung  in  Nr.  1/2,  nr.  3). 
Heft  5.  Von  hohem  Interesse  sind 
die  Tafeln  25  und  26  weniger  wegen 
der  darauf  abgebildeten  spatbronzezeit- 
lichen  Depotfunde  von  Homburg  v.  d.  H., 
al8  wegen  der  von  Schumacher  daran  ge- 
knupften  allgemeinen  Beobachtungen.  Auf 
S.  143  gibt  er  in  vermehrter  Gestalt  eine 
Wiederholung  seiner  im  Corrbl.  d.  anthro- 
pologischen  Gesellschatt  1903  S.  97  ver- 
offentlichten  Karte  der  bronzezeitlichen 
Depotfunde,  an  der  er  nachweist,  wie  rich 
die  Handelswege  der  jungeren  Bronzezeit 
aus  der  Westschweiz  in  zwei  parallelen 
Streifen  langs  dee  Rbeines  bis  in  die 
Gegend  von  Mainz  erstrecken,  dann  aber 
nicht  dem  Rhein  folgen,  sondern  durch  die 
Senke  der  Wetterau  in  das  Gebiet  der 
Weser  und  Elbe  hinuberziehen.  Auf  den- 
selben  alten  Naturstrassen  drangen  auch 
spater  die  gallischen.  romischen,  germa- 
nischen  Eroberer  vor,  dieselben  Passe, 
wo  fruher  Ringwalle  und  Yerhaue  ange- 
legt  waren,  werden  spater  durch  romische 
Kastelle  befestigt  Diese  in  der  natiir- 
lichen  Beschaffenbeit  der  L&nder  wurzelnde 
Kontinuit&t  der  Kultur  gehort  zu  den 
Dingen,  welche  so  selbstverstandlich  sind, 
dass  sie  zuweilen  ausgesprochen  werden 
miissen.  Geschieht  dies  mit  so  reichem 
neuem  und  schlagendem  Material,  wie  es 
hier  Schumacher  beibringt,  so  ist  es  jeden- 
falls  erfreulicher  und  nutzbringender,  ale 
in  der  Form,  die  noch  kurzlich  hier  im 
Korrbl.  vom  Juni  1906  Nr.  44  Sp.  114  „fur 
den  Niederrhein"  beliebt  wurde. 

Spathallstattfunde  aus  Sliddeutsch- 
land  sind  auf  Taf.  27  zu  sehen,  Pauken- 
fibeln  und  andere  Fibelformen,  Armringe, 
Leibringe,  Halsringe,  Ohrringe,  Eisenwaffen 
u.  dgl.  von  verschiedenen  suddeutschen 
Fundorten.  Reinecke  kntipft  daran  eine 
Charakteristik  der  Spathallstattstufe  nord- 
lich  der  Alpen.    Sie  gehort  dem  7.  und 


6.  Jahrhundert  vor  Chr.  an,  wie  die  mit- 
gefundenen  griechiscben  Bronzearbeiten  be- 
weisen.  Das  Hugelgrab  ist  typisch,  die 
Leiche  wird  bestattet,  nicht  verbrannt. 
Langschwerter  fehlen,  als  Ersatz  treten 
die  reichverzierten  Dolcbe  auf.  Die  Lanzen- 
spitzen  sind  einfach,  unter  den  Beilen  er- 
scheinen eiserne  Hohlkelte.  Vierradrige 
und  zweiradrige  Wagen  treten  auf.  Sehr 
reichhaltig  ist  der  Schmuck,  neben  Bronze 
viel  Gold,  dann  Eorallen,  Elfenbein,  Bern- 
stein, Gagat  undLignit,  endlich  Glasperlen. 
Griechische8  Ger&t  wird  viel  importiert. 
Die  Keramik  ist  noch  wenig  bekannt.  Die 
einheimische  Kunstindustrie  verr&t  hohes 
technisches  Kdnnen.  Der  Dekorationsstil 
ist  geometrisch.  Als  besonderes  Unikum 
wird  die  Bronzelanzenspitze  von  Hunder- 
singen  am  Scbluss  des  Textes  abgebildet. 
Auf  das  Gebiet  fruhromiecher  Kultur 
fuhrt  Taf.  28  mit  farbigen  Abbildungen 
der  beiden  schonen  vor  kurzer  Zeit  in 
Mainz  gefundenen  verzierten  Kelche  aus 
der  Fabrik  des  Ateius.  Hellenis- 
tische  Toreutenkunst,  vom  Silber  auf  den 
Ton  ubertragen,  tritt  uns  hier  entgegen. 
Der  Kranich,  in  seinen  verschiedenen  Stel- 
lungen  und  Bewegungen  belauscht,  ist  das 
Thema,  welches  der  Kiinstler  auf  dem 
breiten  Hauptfries  des  ersten  Eelches 
(Nr.  502)  behandelt.  Freilich  ist  es  dem 
braven  Meister  nicht  mdglich  gewesen, 
das  Thema  sechsmal  durch greifend  zu 
variieren,  zweimal  erscheint,  wie  aus  der- 
selben  Form  gepresst,  der  Kranich,  der 
mit  zuruckgebogenem  Hals  sein  Gefieder 
ordnet,  gar  dreimal  ist  mit  geringen  Diffe- 
renzen  der  sich  nach  rechts  niederbeugende 
Kranich  dargestellt,  der  auf  Beute  lauert 
oder  sie  eben  erhascht  hat,  wahrend  ein- 
mal  ein  linksstehendcr  Kranich  einen  klei- 
nen  kugeligen  Gegenstand  verschluckt. 
Aber  der  Kttnstler  ist  doch  darauf  bedacht, 
seiner  Bilderreihe  einen  mdglichst  ab- 
wechselnden,  naturlichen,  nicht  stilisierten 
Eindruck  zu  verleihen,  denn,  wie  man  den 
Kelch  auch  drehen  mag,  immer  kann  der 
Blick  nur  zwei  Kraniche  auf  einmal  um- 
spannen,  die  immer  neue  Zusammenstel- 
lungen  ergeben.  Auch  die  sie  trennenden 
und  umrahmenden  Pflanzen  machen  nur 
scheinbar  in   der  S.   152  f.   dargestellten 


Digitized  by  VjOOQlC 


-    39 


40    - 


Abwickelung  einen  schematischen  streng- 
stilisierten  Eindruck:  Sumpfgraser  und 
Sumpfblamen  sind  es,  in  denen  die  Eraniche 
einherstolzieren ,  wohl  mit  dem,  bester 
Tradition  entstammenden  Gefuhl  fur  Raum- 
fullung  in  die  Zwischenraume  hineinkom- 
poniert,  aber  in  ihrer  wechselvollen  Uber- 
schneidung  mit  den  Vogelleibern  einen  durch- 
aus  nataralistischen  Eindruck  machend.  Und 
mit  welcher  malerischen  Freiheit  der  Kunst- 
ier  oder  sein  Vorbild  empfand,  das  zeigt 
der  sogenannte  „kleine  Vogel"  zwischen 
dem  zweiten  und  dritten  Kranich  auf  S.  152. 
Er  ist  nichts  anderes,  ale  auch  ein  Kra- 
nich, den  man  weit  im  Hintergrunde  sich 
eben  zur  Erde  niederlassen  sieht,  und  der 
deshalb  kleiner  gebildet  ist  als  die  andern 
vorn  stehenden  Genosscn.  Mich  vermag 
mit  dem  besten  Willen  nichts  an  dem 
reizenden  Bild  an  Triglyphen  und  Metopen 
zu  erinnern,  alles  ist  in  freier  fliessender 
Schilderung  vorgetragen.  Nur  der  Rah  men 
des  Bildes  hesteht  aus  strengem  Pflanzen- 
und  Biumenornament.  Der  zweite  Becher 
Nr.  503)  ist  aus  der  Hand  des  Ateius- 
sklaven  Xanthus.  Qewiss  ist  die  Gestalt 
der  mehr  konisch  nach  oben  sich  erwei- 
ternden  Kuppe  weniger  reizvoll  als  die 
reine  Glockenform  des  andern  Kelches, 
und  das  Blumengewinde ,  das  urn  den 
Eelch  geschlungen  ist,  wtirde  wohl  freier 
und  grazioser  wirken,  wenn  nicht  das 
schwere  Eierstabschema  darauf  lastete, 
aber  das  sind  eben  handwerksmassige  Ent- 
gleisungen.  Das  gute  Vorbild  fur  die 
grazidse  Blumenranke  war  nicht  ganz  tot- 
zumachen  und  das  lustige  Phantasiespiel 
der  dazwischen  sich  tummelnden  Vogelchen, 
Cicaden,  Lacerten  und  dicken  Brumm- 
fliegen  vermag  selbst  in  dieser  Kopie  auch 
das  moderne  Auge  noch  zu  erfreuen.  — 
Lindenschmit  stellt  noch  eine  Anzahl  Bruch- 
stucke  ahnlicher  Kelche  aus  Mainz  und 
dessen  Umgebung  zusammen.  Wenn  er  sie 
aber  bis  in  die  Mitte  des  ersten  Jahr- 
hunderts  hinein  entstehen  lasst,  so  durfte 
dieser  Termin  doch  wohl  zu  tief  gegriffen 
sein.  In  dem  spatestens  unter  Caligula 
errichteten  Novaesium  findet  sich  keine 
Spur  mehr  davon,  so  haufig  die  Form  be- 
kanntlich  in  der  benachbarten  Sels'schen 
augusteischen  Niederlassung  ist  (vgl.  B.  J. 


111/112  S.  334).  Das  Becherfragment  von 
Hofheim  (Xasaauer  Annalen  XXXIV  S.  70 
Fig.  29)  beweist  -  nichts  dagegen ,  denn 
erstens  ist  auch  Hofheim  spatestens  unter 
Caligula  gegrundet  und  dann  werden  auf 
S.  70  diese  Eelchfragmente  ausdrucklich 
als  ganz  vereinzelte  Stucke  in  Hofheim 
bezeichnet.  Solche  abweichenden  Einzel- 
funde  sind  aber  fur  die  Fabrikationszeit 
chronologisch  nicht  verwertbar,  denn  ein 
einzelner  Becher,  der  in  der  Hand  des 
Soldaten,  der  kein  Silbergeachirr  besass, 
ein  sorgsam  gehutetes  Wertstiick  darstellte, 
kann  leicht  20—30  Jahre  uberdauert  haben. 
Zur  Zeit  der  Griindung  von  Novaesium 
und  Hofheim  war  jene  reizvolle  Kelchform 
schon  allgemein  durch  die  sudgallischen 
Formen  Dragendorff  29  u.  30  (=  Hofheim 
Taf.  VI,  9  u.  10)  ersetzt. 

Auf  Taf.  29  ist  eine  Anzahl  romiscber 
Henkelurnen  vereinigt,  welche  Schumacher 
als  Honigbehalter  in  Anspruch  nimmt. 
Sie  haben  allesamt  als  Graburnen  gedient, 
doch  beweisen  die,  vielen  von  ihnen  ein- 
geritzten,  Gewichtsangaben  (welche  Bonn 
CIL.  XIII,  10008,  43  sqq.  zusammenge- 
stellt  hat),  dass  sie  vordera  praktischen 
Zwecken  bestimmt  waren.  Fur  Honig  wa- 
ren  nicht  ausschliesslich  solche  Gefasse 
ublich,  denn  gleich  das  erste  StQck  Nr.  43 
der  Bohn'schen  Zusammenstellung  ist  eine 
'lagona',  also  ein  Erug  mit  zwei  Henkeln 
und  gerade  dieser  hat  sicher  Honig  ent- 
halten.  Andrerseits  haben  diese  Topfe 
auch  wohl  zur  Aufbewahrung  anderer 
Dinge  gedient.  Aus  den  Bemerkungen  bei 
Bohn  zu  Nr.  43,  45,  46,  47  konnte  man 
auf  die  Mfiglichkeit"  kommen,  dass  es  sich 
zum  Teil  urn  medizinische  Aufbewahrungs- 
gefasse,  also  „Apothekerkrugeu  handelt. 
Von  Interesse  ist  die  Zusammenstellung 
auf  der  Taf  el  auch  dadurch,  dass  sie  die 
Entwickelung  der  Form  durch  mehrere 
Jahrhunderte  in  meist  sicher  datierbaren 
Typen  gibt.  Schumacher  beabsichtigt  fur 
die  Folgezeit  noch  ahnliche  Zusammen- 
stellungen  als  Grundlage  einer  zuaammen- 
fassenden  Darstellung  der  rdmischen  Ee- 
ramik,  die  allerdings  ein  dringendes  Be- 
durfnis  ist. 

Taf.  30  bringt  endlich  ein  germa- 
nisches  Schwert  mit  ungewohnlicher 


Digitized  by  VjOOQlC 


-      41     - 

Bildung  de8  Knaufs,  welches  bei  Mainz  in 
einem  frankischen  Grabe  gefunden  wnrde. 
Die  silbernen  Beschlagteile  des  Knaufs 
sind  erhalten,  das  obere  pyramidenformige 
Beschlage  zeigt  eine  einseitige  Verzierung 
aus  zwei  ineinandergreifenden  wulstigen 
Silberringen.  Eine  ahnliche  Vorrichtung 
ist  an  nordischen  Schwertern,  z.  B.  an 
einem  Schwert  aas  Gilton  (Ost-Eent)  zu 
beobachten,  nur  dass  hier  die  Binge  zur 
Befestigung  irgend  eines  Gegenstandes  ge- 
dient  haben  kdnnen.  Bei  dem  Mainzer 
Scbwert  dagegen  ist,  wie  Lindenschmit 
annimmt,  die  ursprungliche  Bedeutung  ver- 
gessen  and  der  konstruktive  Teil  zum 
Ornament  verkummert.  Lindenschmit  halt 
das  Schwert  seines  vereinzelten  Vorkom- 
mens  im  Rheinland  und  Suddeutschland 
wegen  fur  ein  Tauschobjekt  oder  Gast- 
geschenk. 

Bonn.  Hans  Lehner. 

14.  Biohel,  Die  Geschiohte  der  Herren  von 
Helfenttein.  Ein  Beitrag  «nr  Familien- 
und  Landesgesohiohte  Knrtrieri  (Trieriiohee 
Archir,  Br*. -Heft  VI,  Trier  1906). 

Die  Arbeit  eines  nichtzunftigen  Ge- 
scbichtsforschers,  die  im  Ganzen  genommen 
alles  Lob  verdient.  Mit  grossem  Fleiss 
und  Sammeleifer  ist  aus  der  gedruckten 
Literatur  und  den  handschriftlichen  Schatzen 
zahlreicher  Archive  das  Material  zusammen- 
getragen  und  mit  kritischer  Besonnenheit 
verarbeitet,  urn  die  Yergangenheit  eines 
der  bedeutenderen  trierischen  Ministe- 
rialengeschlechter  nach  alien  Seiten  bin 
aufzuhellen.  Es  erhielt  seinen  Namen 
von  der  Burg  Helfen stein,  die  etwas  unter- 
halb  der  Burg  Ehrenbreitstein  vielleicht 
unter  dem  Erzbischof  Hillin  (1152—1169) 
erbaut,  aber  nicht  nach  ihm  benannt 
wurde;  vielmehr  sollte  sie  „ein  Helfen- 
stein",  eine  helfende  Wehr  fur  die  altere 
Veste  sein,  wie  auch  das  Geschlecht  wohl 
zweifellos  von  einer  Burgmannenfamilie 
von  Ehrenbreitstein  abstain  mte.  Die  Helfen- 
stein er  sind  seit  1161  nacbzuweisen  und 
nehmen  bald  als  trierische  Marschalle  und 
reich  beguterte  Vasallen  eine  wichtige 
Stellung  im  Eurstaat  ein;  seit  dem 
14.  Jahrh.  bluhten  sie  in  zwei  Haupt- 
asten,  von  denen  der  altere  und  ange- 
sehenere,  der  zu  Sporkenburg  1538,   der 


-     42     - 

andere,  in  dem  benachbarten  Mullenbach, 
1579  im  Mannesstamm  erlosch.  Uber  die 
Entwickelung  des  Stammbaumes  hinaus 
erweitert  sich  die  Familiengeschichte  zu 
einer  Geschichte  der  Familienguter  und 
des  sonstigen  Familienbesitzes,  wobei  zahl- 
reiche  Ortschaften  und  Adelsgeschlechter 
des  Mittelrheingebietes,  wie  an  der  Mosel, 
auf  der  Eifel  und  im  Luxemburgischen 
heller  in  das  Licht  der  Geschichte  geruckt 
werden.  Ein  sorgfaltiges  Register  macht 
diese  Zusammenstellungen  so  recht  frucht- 
bar.  Fur  die  kunftige  Beschreibung  der 
Bau-  und  Kunstdenkmaler  wird  manche 
nutzliche  Nachricht  zu  notieren  sein,  z.  B. 
uber  den  Neubau  des  Chors  an  der  Florins- 
kirche  und  liber  den  Briickenbau  zu  Cob- 
lenz  im  Jahre  1350.  In  den  Kreis  des 
Kulturgeschichtlichen  gehort  mehr  als  eine 
lehrreiche  Einzelheit,  und  fiir  den  letzten 
Helfensteiner  zu  Sporkenburg  (1463—1538) 
gestattet  das  Material  eine  lebensvollere 
Darstellung.  Zu  bedauern  ist,  dass  M. 
durch  die  Beschaftigung  mit  dieser  Familie, 
deren  Mitglieder  das  trierische  Marschall- 
amt  Jabrhunderte  lang  inne  batten,  nicht 
dazu  gefuhrt  worden  ist,  uber  die  recht- 
liche  Natur  dieses  Amtes  und  die  Be- 
tatigung  der  Helfensteiner  in  ihm  ein 
Mehreres  und  im  Zusammenhang  vorzu- 
tragen  und  Fragen,  die  hier  aufstossen, 
zu  beantworten  (zu  vgl.  S.  12  f.,  69,  71). 
Seit  wann  ist  die  Erblichkeit  des  Amtes 
nachzuweisen,  und  seit  wann  gibt  cs  dem 
Namen  nach  ein  en  trierischen  „Erbmar- 
8challu  ?  wie  sind  die  luxemburgischen 
Herzoge  zu  dieser  Wurde  gekommen  und 
seit  wann  die  Helfensteiner  von  ihnen  mit 
deroelben  belebnt?  und  was  bedeutet  es 
fur  ihre  Stellung  und  besonders  die  des 
letzten  Marschalls  aus  der  Sporkenburger 
Linie,  des  glanzvollen  und  verschwende- 
rischen  Johann  XIII.,  wenn  seit  1440  auch 
das  Truchsessenamt  ein  Erblehen  der 
Familie  bildet?  Wenn  durch  die  Beant- 
wortung  dieser  und  anderer  Fragen  das 
trierische  Hofamt  uns  deutlicher  geworden 
ware,  so  ware  das  ein  besonders  dankens- 
werter  Gewinn  fur  die  Landesgeschichte 
Kurtriers  geworden;  die  Sammlungen  des 
kurtrierischen  Sekretars  Peter  Maier  er- 
leichtern  vielleicht  solche  Feststellungen 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    43    — 

(vgl.  Trier.  Archiv  VIII,  53  ff.).  Aber  auch 
so  verdient  die  Arbeit  alien  Dank.  Zum 
Schlues  wird  noch  die  Einziehung  und 
Aufteilung  der  Guter  bis  ins  17.  Jahrh. 
verfolgt,  and  der  Anbang  bandelt  von 
einem  ostpreussischen  Zweig  der  Helfen- 
8teiner,  von  der  Burg  Helfenstein  und  dem 
Wappen.  Dessen  Entwickelung  durch  die 
Jabrbunderte  kdnnen  wir  zudem  noch  auf 
einer  Tafel  verfolgen,  die  21  treffliche 
photograpbische  Siegelbilder  darbietet.  — 
Mancbe  Ausserlicbkeit  verrat  ubrigens 
doch,  dass  dem  Verfasser  die  berufsmassige 
Schulung  mangelt,  Ausserlichkeiten,  denen 
wir  auch  sonst  in  Arbeiten  von  Geschichts- 
liebhabern  begegnen,  die  indessen  abzu- 
stossen  nicht  so  schwer  sein  durfte.  Je 
mehr  die  Lokal-  und  Territorialgescbichte 
von  der  Mitarbeit  so  fleissiger  und  kriti- 
scher  Geschichtsfreunde  gefdrdert  werden 
kann,  und  je  mehr  die  berufsmassigen  Ge- 
schichtsforscher  Ursache  haben,  sich  solcher 
verstandnisvoller  Mitarbeit  zu  freuen,  um 
so  mehr  mussen  sie  wunschen,  dass  auch 
der  letzte  Rest  dilettantischer  Art  und 
Weise  uberwunden  werde.  Dahin  gehort 
die  Sorglosigkeit  und  Willkur  in  der  An- 
fuhrung  der  Literatur,  die  keinenfalls  so 
weit  gehen  darf,  dass  uber  der  Freude  an 
dem  archivalischen  Material  die  Angabe 
der  Drucke  vergessen  wird;  neben  den 
alteren,  fur  die  Territorialgeschichte  wich- 
tigen  und  auch  heute  noch  niitzlichen 
Quellenwerken  sollten  neuere  Publikatio- 
nen,  wenigstens  in  den  bedeutenderen 
Sammlungen,  doch  auch  genannt  werden, 
z.  B.  die  Monumenta  Germaniae  neben 
Hontheim.  Der  Verf.  verwechselt,  wie 
man  es  oft  erlebt,  die  Aufgaben  einer 
Regesten-  oder  Quellenpublikation  mit 
denen  der  Darstellung,  wenn  er  hier  die 
in  den  Vorlagen  erscheinenden  Namen- 
formen  sklavisch  festhalt  und  den  Leser 
durch  immer  andere  Wortbilder  stort  oder 
ganz  ohne  Grund  einzelne  Satze  oder  Satz- 
teile  wortgetreu  den  Quellen  entnimmt. 
Dass  wichtigere  Namenformen  auch  in 
der  Darstellung  irgendwie  kenntlich  ge- 
macht  werden,  dass  Personennamen  von 
besonderer  Eigenart,  z.  B.  Waytsac,  nicht 
umschrieben  werden,  dass  charakteristische 
Stellen  aus  den  Quellen  auch  dem  Text 


-    44    - 

der  Darstellung  eingefiigt  werden,  ist  rich- 
tig  und  gut;  aber  das  darf  nicht  zur  Ver- 
wirrung  fur  den  Leser  und  zu  einer  Art 
von  antiquarischer  Spielerei  fuhren;  was 
soil  z.  B.  ein  „reyrich  j>ferdt*?  Ganz 
schlimm  wird  es  aber,  wenn  im  Text  die 
Namen  fast  nur  nach  der  altertumlicheo 
Sprech-  und  Schreibweise,  im  zugehdrigen 
Register  aber  bei  der  Anordnung  meist 
in  der  modernen  Form  erscheinen;  dem 
unkundigen  Leser  wird  es  so  oft  genug 
sehr  erschwert,  rich  Klarheit  zn  ver- 
schaffen,  wahrend  den  Verfasser  doch  die 
beste  Absicht  leitete. 
Coblenz.  P.  Ri enter. 

F.  Qsior,  Dis  Darcbffibrung  d«  kirohUohou  Be- 15, 
form«n  Josephs  H.im  TorderOsterrefehisohen 
Breisgaa.  Kirohsnrechtlich*  AbhsAdlnngra 
beraosg.  von  U.  Btuta.  Heft  19/17.  Froi- 
borgor  Preisschrift.  Stuttgart,  Enko,  1905. 
XII  xl  US  8.    9  Mk. 

Die  vorliegende  Studie  enthalt  wert- 
volle  neue  aktenmassige  Beitrage  zur  Ge- 
schichte  der  aufklarerischen  Eirchenpolitik 
Josephs  II.  Mit  Recht  hebt  der  Verfasser 
ihre  grundsatzlichen  Abweichungen  von 
derLehre  Hontheims  scharf  bervor.  Wah- 
rend der  Febronius  (1763  ff.)  im  Zusammen- 
hange  mit  den  Gallikanern  nur  den  alten 
Episkopalismus  in'  einer  neuen  wirkungs- 
vollen  Form  vertritt,  d.  h.  uberall  die  Steige- 
rung  der  bischoflichen  Bechte  als  letztes 
Ziel  der  inneren  Eirchenpolitik  ins  Auge 
fasst  und  den  Staat  nur  zum  Schutze  dieaer 
Bechte  oder  zur  Yerhutung  von  Mxss- 
brauchen  zur  Hilfe  ruft,  liegt  dem  Josephi- 
nismus  nichts  daran,  das  Interesse  der 
bischdflichen  Kirche  wahrzunehmen.  Er 
geht  vielmehr  uberall  einfach  vom  Bedurf- 
nisse  des  Staates  aus.  Auch  die  Religion  hat 
ihm  zu  dienen.  Sie  ist  sogar  in  der  kirchlich 
organisierten  Form  besonders  geeignet 
dazu.  Daraus  folgen  fur  den  Staat  Recht 
und  Pflicht,  die  Kirche  seiner  Gesetz- 
gebung  zu  unterwerfen,  insbesonderestaats- 
feindliche  Tendenzen  der  Kirche  ruck- 
8ichtslo8  zu  unterdrucken.  Dazu  berecb- 
tigt  ihn  auch  das  ttberall  im  Hintergrunde 
stehende  pactum  unionis,  der  staatbildende 
Urvertrag,  bei  dem  sich  die  Menscaen 
nach  naturrecbtlicher  Lehre  u.  a.  auch 
der  jura  circa  sacra  zugunsten  des  Staates 
entaussert  haben. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    45    — 


—    46    - 


Indem  der  Verfasser  es  unternimmt, 
«lie  Durchfuhrung  dieses  Systems  auf  einem 
beschrankten  Gebiete,  fur  den  Breisgaa, 
aktenmassig  zu  schildern,  gibt  er  uds  den 
lehrreichsten  Einblick  in  die  Motive  des 
josephinischen  Kirchenregimentes.  Zugleich 
liber  bekommen  wir  eine  lebhafte  Vorstel- 
lung  von  der  heftigen  Opposition  der  lokalen 
'Gewalten,  mit  denen  es  zu  ringen  hat. 
Nicht  nur  die  Bischdfe,  vor  allem  der  von 
Konstanz,  organisieren  den  Widerstand; 
.sondern  fast  ebenso  oft  begegnen  wir  den 
vorderdsterreichischen  Standen,  die  hier 
ahnhch  wie  am  Niederrhein,  in  voller 
politischer  Wirksamkeit  erscheinen,  unter 
den  kirchlichen  Gegnern  des  Kaisers. 
£8  lasst  sicb  verschiedentlich  beobachten, 
wie  die  Regierung  gegeniiber  dieser  doppel- 
ten  Opposition  die  Harte  des  Systems  ab- 
mildert  und  sicb  besonders  unter  Leopold  II. 
-zu  allerlei  Zugestandnissen  an  die  weit 
verbreitete  kirchenfreundlicbe  Oesinnung 
herbeilasst. 

Gleich  die  Territoriali8ierung  der  Kirche, 
d.  b.  die  notwendige  Vorbedingung  fur 
Aufrichtung  des  josephinischen  Staats- 
kircbentums,  ist  in  ihrer  wichtigsten 
Beziehung,  namlich  in  der  Ausschliess- 
ung  der  auswartigen  Bischdfe  und  De- 
kane,  nicht  gelungen.  Energischer  ar- 
beitet  die  Reform  auf  anderen  Gebieten. 
Da  die  Kirche  vor  allem  als  Staatsin- 
stitot  aufgefasst  wird,  so  erscheinen  ihre 
Diener  nicht  in  erster  Linie  als  kirchliche 
Organe,  sondern  als  Staatsbeamte.  Daher 
haben  die  Bischdfe  einerseits  auf  die 
Bechte  zu  verzichten,  welche  die  voile 
Staatshoheit  beeintrachtigen,  vor  allem  auf 
eine  besondere  geistliche  Gerichtsbarkeit 
und  auf  gewisse  steuerartige  Gefalle.  An- 
dererseits  mussen  sie  sicb  bei  Ausiibung 
ihrer  innerkirchlichen  Amtstatigkeit  dem 
4staatlichen  Placet  unterwerfen.  Gegeniiber 
dieser  fuhlbaren  Machteinbusse  bedeutet 
-es  nur  eine  scheinbare  Erweiterung  ihres 
Einflusses  im  Sinne  des  Episkopalismus, 
wenn  sie  das  Dispensationsrecht  in  Reser- 
vatfallen  erhalten  oder  wenn  die  Ordens- 
-exemtionen  zu  ihren  Gunsten  beseitigt 
werden.  Positiv  aber  sucht  der  Kaiser, 
wie  spater  Napoleon,  vor  allem  die  geist- 
liche Erziehung  mit  dem  Geiste  des  neuen 


Staatskirchentums  zu  erfullen.  1783  wird 
zu  diesem  Zwecke  ein  Generalseminar  in 
Freiburg  begrundet,  das  sich  in  auffallen- 
dem  Gegensatze  zu  den  Erfahrungen  in 
anderen  Teilen  der  Monarchic  alsbald 
grosser  Beliebtheit  erfreut.  Uber  die 
Griinde  seiner  Aufhebuug  im  Jahre  1790 
ist  aus  den  Akten  merkwiirdigerweise 
nichts  zu  ersehen. 

Eine  Reihe  von  weiteren  Reformgesetzen 
soil  der  Schwachung  des  Einflusses  der 
KldBter  dienen.  Die  Altersgrenze  fur  die 
Ableguug  der  Profess  wird  hinaufgeruckt. 
Einzelne  Verordnungen,  wie  die  gegen  die 
klosterlichen  Strafkerker,  erinnern  bereits 
an  die  spateren  Massnahmen  der  fran- 
zdsischen  Republik.  Dagegen  werden  die 
alteren  Terminierungspatente  fur  drei 
Mendikantenkld8ter  in  Freiburg  und  Rhein- 
felden  auf  Wunsch  der  Stande  1783  be- 
statigt.  Die  Petenten  machen  darauf  auf- 
merksam,  dass  die  staatliche  Armenpflege 
dadurch  erleichtert  werde;  denn  die  Al- 
mosen  der  Bettelmonche  waren  imstande, 
nicht  nur  ihnen  selbst,  sondern  auch  den 
meisten  Armen  iiberhaupt  den  Lebens- 
unterhalt  zu  verschaffen.  Geier  berechnet 
die  jahrlichen  Almoseneinkunfte  der  samt- 
lichen  neun  Mendikantenkluster  fiir  eine 
wenig  fruhere  Zeit  auf  nahezu  38000  fl. 
Das  letzte  Ziel  der  josephinischen  Po- 
litik  auf  diesem  Gebiete  ist  die  Auf- 
hebung  der  Orden  iiberhaupt.  Fiir  die 
Freiburger  Jesuiten  ist  es  schon  1773  er- 
reicht  worden.  Es  folgen  in  den  nachsten 
Jahren  weitere  ahnlicbe  Massregeln.  Doch 
werden  gelegentlich  auch  Ausnahmen  ge- 
macht.  Und  wieder  sind  es  die  Stande, 
die  sich  der  bedrohten  geistlichen  Institute 
mit  Warme  und  teilweise  mit  Erfolg  an- 
nehmen.  Aus  dem  Yermogen  der  aufge- 
hobenen  Kloster  wird  ein  besonderer  Re- 
ligionsfonds  gebildet.  Seine  Ertragnisse 
sollen  laut  Hofdekret  vom  28.  Febr.  1782 
*ganz  allein  zur  BefOrderung  der  Religion 
und  des  damit  verbundenen  und  so  schul- 
digen  Besten  des  Nachsten  verwendet 
werden'.  Da  sie  jedoch,  wie  sich  sofort 
herausstellt ,  nicht  ausreichen,  so  muss 
eine  hochst  missliebig  wirkende  geistliche 
Aushilfssteuer  zur  Begleichung  des  'Reli- 
gionsfondsdefizienten'  erganzend  eintreten. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    47    — 

Wie  hoch  der  Josephinismus  die  giinstige 
Einwirkung  der  Eirche  auf  die  staatsfreund- 
liche  Haltung  des  Volkes  anschlagt,  lehren 
auch  im  Breisgau  die  nacb  vierjahrigen 
Verhandlungen  1786  verfugten  Umpfarrun- 
gen,  die  lediglich  eine  bessere  geistliche 
Versorgung  des  Landes  im  Auge  haben 
and  deshalb  allgemeine  Billigung  finden. 
Dagegen  stosst  die  Regierung  mit  ibrer 
Beschrankung  der  kirchlichen  Feiertage, 
der  Wallfahrten  und  Prozessionen,  auch 
mit  Abanderungsbestimmungen  zu  bischof- 
lichen  Andachtsordnungen  auf  Widerstand. 
Die  Aufhebung  der  Bruderschaften  wird 
von  den  Standen  besonders  aus  finanziel- 
len  Grunden  bekampft.  Da  die  Kapitalien 
der  Bruderschaften  vor  allem  bei  der 
bauerlichen  Bevolkerung  angel egt  sind,  so 
ist  die  Rtickforderung  mit  den  schlimmsten 
wirtschaftlichen  Folgen  verknupft. 

Noch  heftiger  wendet  sich  die  wieder 
vor  allem  standisch  geleitete  Opposition 
gegen  das  Toleranzpatent  vom  13.  Okt. 
1781.  Diesmal  aber  bleibt  die  Regierung 
selbet  unter  Leopold  II.  unersch  titter  lich 
bei  dem  einmal  eingenommenen  Stand- 
punkte.  Die  Vermis chung  der  Vorlande 
mit  akatholischen  Gebieten  wird  dabei  als 
Hauptmotiv  angeflihrt. 

Nur  gelegentlich  erfahren  wir  etwas 
iiber  den  Eindruck  der  Reformen  im  Volke 
selbst.  Im  allgemeinen  scbeinen  die  Akten 
keine  Anhaltspunkte  dafur  zu  bieten.  Doch 
diirfen  wir  aus  der  von  Geier  nachgewiese- 
nen  starken  Beteiligung  der  Laien  an  der 
Opposition  gegen  den  Josephinismus  auf 
eine  treue  Anhanglichkeit  der  Masse  gegen- 
iiber  der  Kirch e  schliessen.  Wenigstens 
ist  sie  fiir  den  Niederrhein  selbst  unter 
dem  Drucke  der  kirchenfeindlichen  fran- 
zosischen  Herrschaft  noch  spater  erkenn- 
bar.  Und  doch  wird  man  daneben  mit 
dem  Verfasser  von  tieferen  geistigen  Folgen 
der  aufklarerischen  Kircbenpolitik  sprechen 
diirfen:  die  Gedanken  Josephs  II.  werden 
im  neunzehnten  Jahrbundert  wieder  aufge- 
nommen :  "im  Breisgau  wurzelt  der  badische 
Liberalismus'. 

Die  Geiersche  Arbeit  beruht  auf  badi- 
schen  und  Wiener  Archivalien.  Leider  hat 
es  der  Verfasser  versaumt,  seine  Akten 
genauer    zu    zitieren.      Die    summarische 


—    48    — 

Ubersicht  in  der  Vorbemerkung,  die  eine 
Reihe  toter  Zahlen  aneinandergereibt,  kann 
in  keiner  Weise  einen  Ersatz  dafur  bieten. 
Bei  Yerwertung  der  Akten  selbst  waren 
kurze  Analysen  statt  der  vielen  wortlichen 
Zitate,  die  bisweilen  Wicbtiges  und  Un- 
wichtigee  ungesichtet  vereinigen,  der  Uber- 
gichtlicbkeit  und  Lesbarkeit  zugute  ge- 
kommen.  Doch  andern  diese  formalen 
Ausstellungen  nichts  an  dem  grossen  be- 
sonders lokalhistorischen  Werte  dieser 
Untersuchungen.  Es  ware  zu  wunschen, 
dass  sie  fiir  die  niederrheinischen  Terri- 
torien  bald  Nachfolgerinnen  fanden. 
Bonn.  Dr.  J.  Hashagen. 


Miscellanea. 

Jean  Jacques  Boissard,  der  beruhmtei6. 
Archaolog  und  Falscher,  we] c her  die  bei- 
den  letzten  Jahrzehnte  seines  vielbewegten 
Lebens  zu  Metz  dauernd  sesshaft  war,  hier 
1587  geheiratet  hat  und  1602  gestorben 
ist,  erwahnt  in  seinem  Hauptwerk,  den 
1597—1602  erschienenen  nAntiqnitatestft 
verschiedentlich  eine  Inschriftensammlung, 
welche  er  in  einem  besonderen  Band  auf 
die  jenem  Werk  einverleibte  Sammlung 
von  Inschriften  folgen  zu  lassen  beabsich- 
tige1).  Die  betreffenden  Stellen  habe  ich 
in  meiner  Arbeit  uber  Boissard  (Jahrbucb 
der  Geselkchaft  fiir  lothring.  Geschichte 
u.  Altertkde.  VIII,  1896,  1,  S.  1—118)  im 
Anhang  IV,  S.  99-103  (vgl.  S.  116-117) 
zusammengetragen.  Den  Inhalt  dieses  Sam- 
melbandes  sollten  nach  Boissard's  Angaben 
romische  Inschriften  aus  Italien,  Kroatien, 
Friaul,  Steiermark,  IUyricum,  ferner  aus 
Gallien  und  insbesondere  aus  Metz,  so  wie 
aus  dem  Schloss  des  Grafen  Mansfeld  zu 
Luxemburg8)   bilden.     Aufhahme    sollten 


1)  Bolusard  beseiohnet  diesen  in  Ansticht  ge- 
uommenen  Band  alt  letstea  Bach  od«r  letstm 
Band  seiner  Antiquitatea  oder  aber  ale  deren 
drittes  Buoh  oder  dritten  Band.  I<etstera 
Bezeichnnng  eiklart  sich  darans,  dass  er  die 
(vom  Verleger  Bry  aas  geschaflliehen  BQeksiehten 
in  Je  ewei  Baude  aerlegten)  die  Abbildangen  der 
inschriftliohen  Denkmaler  der  Stadt  Rom  ma- 
fa«  sen  den  Telle  III  bit  VI  der  Antiqoitate*  ale 
Buch  oder  Band  I  und  II  sahlt.  Vgl.  Lothr.  Jahrb. 
VIII,  1,  8.  100.  101.  108.  116. 

8)  Vgl.  Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  8.  101,  8;  CIL. 
XIII,  1,  2,  S.  659  ff.   Eln  halbkreiaformiger  Block 


Digitized  by  VjOOQlC 


49    - 


-    60    — 


aber  auch  die  Grabschriften  von  beruhmten 
Schriftstellern  and  Gelehrten  neuerer  Zeit 
finden  *). 

Die  Verdffentlichung  dieser  von  Boissard 
geplanten  und  vorbereiteten  Sammlung  hat 
sein  Tod  verhindert.  Dass  er  wirklich  in- 
schriftliche  Denkmaler  aus  Metz,  Luxemburg 
und  anderen  Gegenden  gesammelt  hatte,  da- 
ruber  belehrte  uns  vor  allem  das  gedruckte 
Inschriftenwerk  von  Gruter  (1603),  der 
Boissard  haufig  als  seinen  Gewahrsmann 
nennt  Daas  aber  Boissard  auch  die  yon 
ihm  otters  genannte  Inschriftensammlung 
wenigstens  teilweise  handschriftlich  nieder- 
gelegt  hatte,  ergab  sich  aus  einer  Stelle 
in  des  reformierten  Pfarrers  Paul  Ferry 
handschriftlichen  „  Observations  seculaires", 
die  zwischen  1645  und  1667  niedergeschrie- 
ben  sind.  Denn  Ferry  fiihrt  eine  von 
Boissard  zusammengestellte  und  gezeichnete 
Sammlung  von  Metzer  und  Luxemburger 
Altertumern  an,  die  er  benutzt  hat4).  Auch 
war  es  wahrscheinlich,  dass  die  Abbildungen 
von  Steindenkmalern  aus  Metz,  welche  Meu- 
risse  seiner  Geschichte  der  Metzer  Bischdfe 
(Histoire  des  Evesques  de  l'Egiise  de  Metz, 
1634)  eingereiht  hat,  aus  jener  Boissardschen 
Sammlung  hergeholt  waren5). 

mlt  Grabschrift  (OIL  XIII,  4169),  alio  ein  Grab- 
atoin  Ton  dor  im  Trleror  Lande  haufigen  Gestal- 
tung,  ist  mit  Tortohiodonon  rOmisohen  Bilder- 
■teinen  noch  in  olnom  Tordurohgang,  dem  tTber- 
bleibsel  jenes  Sonlottes  in  dor  Yorstadt  Clausen  • 
(in  dor  Talsoblaoht  dor  Als  otto)  elngemauert.  — 
Die  in  dor  Bntetohung  begriffono  Sammlung  dot 
Graf  en  Potor  Ernst  Manifold  (f  1S04)  habon  Ortelius 
and  Virianus  im  Jahre  157*  boalchtigt  (Itinera- 
rinm  por  nonnnll.  Gallias  Brig,  partes,  eroohienon 
1584,  8.  82—35).  Boiaaard  bat  dlo  Inaohrifton  dioaor 
Sammlung  niobt  aolbat  abgeichrieben,  wio  OIL 
XIII,  1,  2,  S.  659, 1  (rgl.  S.  588,  IV),  angenommen 
1st,  denn  er  aagt  ausdrucklich  in  aolnon  Antfqui- 
tatea  III  (Text  godrnckt  in  Met*  1595,  mit  den 
Tafeln  orochienon  an  Frankfurt  a.  M.  1597), 
8. 19:  apauoulaquae  mibi  miaaa  suntLuxem- 
burgo"  (Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  S.  101  obon).  Bole- 
sards  Gewahrsmann  bat  aber  die  Inaohrifton  dor 
Sammlung  Tor  dem  Jahr  1589  abgeaohrieben,  da 
er  dlo  im  gonannten  Jahre  Ton  Trier  nacta  Luxem- 
burg in  den  Park  Manafeld  uberfuhrto  Inachrift 
CIL  XIII,  8686  nooh  nicht  kennt  (GIL  XIU,  1,  2, 
S.  659,  I). 

3)  Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  8.  102,  oben,  und 
S.  117,  obon.; 

4)  Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  8.  99  und  IX  (1897), 
S,  180—181,  Anm.  2.  Vgl   naohher. 

5)  Lothr.  Jahrb.  VIII,  1 , 8. 9—10  und  S.  99  Vgl. 
naohher. 


Die  Sammlung  von  Boissard  selbst  aber 
blieb  verschollen,  bis  kurzlich  Christian 
H  u  e  1  s  e  n  sie  unter  den  Bestanden  der  Na- 
tionalbibliothek  zu  Paris6)  wieder  entdeckt 
hat.  Sein  Bericht  uber  diese  Entdeckung 
liegt  jetzt  vor  in  den  Comptes  rendus  des 
stances  de  l'Acade'mto  des  Inscriptions  et 
Bellee-Lettres,  1906,  S.  544  ff.  („Un  nouveau 
recueil  manuscrit  de  Jean-Jacques  Bois- 
sard"). Die  Sammlung  fullt  mit  der  ublichen 
Widmung  und  den  darauffolgenden  Ge- 
dichten  247  Blatter  und  ist  als  besonderer 
Band  an  ein  Exemplar  der  gedruckten 
Antiquitates  angeschlossen,  was  ja  der 
ausgesprochenen  Absicht  ihres  Yerfassers 
entspricht.  Auch  der  Inbalt  der  Samm- 
lung deckt  sich  mit  den  angefuhrten  An* 
gaben  Boissard's. 

Mit  der  Handschrift  ist  nicht  nur  eine 
Inschriftensammlung  wiedergewonnen,  wel- 
che die  alteren  Sammlungen  von  Boissard, 
wie  sie  in  der  Stockholmer  Handschrift 
und  der  Handschrift  von  S.  Germain-Paris 
vorliegen,  erganzt,  sondern  die  Entdeckung 
Huelsens  bietet  auch  eine  festere  Grund- 
lage  zur  Beurteilung  der  Arbeitsweise 
Boissards  und  zur  Beantwortung  von  Fragen 
uber  Wert  oder  Unwert  des  von  dem 
Sammler  Gebotenen.  So  wird  das,  was 
ich  uber  den  von  Boissard  als  Gewahrs- 
mann vorgeschobenen  Julius  Eoscius  fest- 
gestellt  habe  (a.  a.  0.  S.  35  f.,  103—106 
und  117),  durch  die  wiedergefundene  Hand- 
schrift bestatigt :  Rosciu8  und  die  Rosciana 
sind  eine  Erfindung  Boissards.  Die  unter 
diesem  Namen  von  Boissard  vorgelegten 
Denkmaler  sind  aber  nichts  anderes  als 
ein  Wiederholung  aus  des  Fulvius  Ursinus 
„Imagines  et  Elogia  illustrium  virorum" 
(1570),  vermehrt  durch  Zeichnungen  und 
In8chriften,  welche  Boissard  gefalscht  hat. 
So  muss  nach  Boissards  Absicht  der  Name 
Eoscius  Plagiat  und  Falschung  decken1). 

6)  Der  an  das  gedruckte  Work  .Antiquitates" 
angesohlossene  handschriftliche  Band  iat  aufgo- 
fuhrt  lm  Catalogue  general  dee  llTres  imprimes 
do  la  bibliotheque  nationalo.  Auteura.  Tome  XV 
(Paris  1903),  Spalte  98  Da  dieser  Band  nicht 
Terliehen  werden  darf,  so  habe  ich  mioh  um  Er- 
langang  photographischer  Aufnabmen  der  Metser 
Inschriften  bemuht. 

7)  Beilftuflg  toi  bemerkt,  dass  auch  der  von 
Boissard  wied«rholt  beklagte,  den  Kriegswirren 
des   Jahres  1587   in   der   Grafschaft  Montbeliard 


Digitized  by  VjOOQIC 


—    51    — 


—    52 


Aber  auch  fur  die  Scheidung  der  echten 
von  den  gefalschten  Inschriften,  wie  sie  in 
den  Sammlangen  der  Gonner  and  Freunde 
Boissards,  des  Barons  Clervant  und  des 
Generalprokurators  Pierre  Joly  (Petros 
Lepidus)  zu  Metz  vertreten  waren,  gewinnen 
wir  festeren  Anhalt.  Denn  in  beiden 
Sammlangen  war  echtes  Got  mit  einge- 
schwarzter,  gefalschter  Ware  vereinigt  Die 
verzweifelten  Lesungen  yon  Boissard,  die 
durch  die  mangelhafte  Erhaltong  der  In- 
schriften verschuldet  sein  mussen,  haben 
jedoch  ein  Urteil  aber  Echtheit  oder  Fal- 
schung  erschwert.  Wenn  aber  Huelsen  an- 
nimmt,  dass  ich  die  von  Boissard  aos  jenen 
beiden  Privatmuseen  aufgefuhrten  Inschrif- 
ten samt  and  sonders  als  Falschungen  ver- 
dammt  habe,  so  ist  dies  ein  Irrtum.  Dass 
jene  Inschriften  zumteil  echt  sind,  habe  ich 
in  der  angefuhrten  Arbeit  oft  betont,  and 
diese  Uberzeugang  haben  inbesondere  die 
Metzer  Inschriftenfunde  der  letzten  Jahre 
befestigt  und  verstarkt.  Freilich  sind  im 
CIL  XIII,  1,  2  die  auf  das  alleinige  Zeug- 
nis  yon  Boissard  zuruckzufuhrenden  In- 
schriften alle  unter  die  falschen  oder  ver- 
dachtigen  Inschriften  verwiesen.  So  sind 
denn  auch  samtliche  Inschriften  jener 
beiden  Sammlungen  Clervant  und  Joly 
unter  die  Falschungen  eingereiht  mit  zwei 
Ausnahmen,  welche  der  Zufall  spater  nach 
Luxemburg  verschleppt  und  welche  hier 
Wiltheim  gezeichnet  und  in  sein  Werk 
„Luciliburgen8iatf  aufgenommen  hat8).  Auf 
das  Bedenkliche  dieser  Zuteilung  habe  ich 
bereits  gelegentlich  der  Durchsicht  der 
Yorarbeiten  fur  die  Metzer  Inschriften  hin- 
ge wiesen.  Auf  Wunsch  des  Herausgebers, 
Herrn  Prof.  v.  Domaszewski,  habe  ich  dann, 


sagescbriebene  Verlust  seiner  Sammlungen  (Lothr. 
Jahrb.  Vni,  1,  8  23.  100.  101.  108.  110.  117)  in 
Anlehnung  an  Martin  Smetlus  erlogen  oder  dooh 
wesentlioh  aafgebausoht  ist;  s.  Hnelsen  a.  a.  O. 
<S.  11—12  des  Ansanges).  Huelsen  verbessert  hier 
(S.  18  des  Aassnges,  Anm.)  die  von  mir  a.  a.  O 
8.  12  ibb  Gastan  (den  ioh  aach  als  Gewahrs- 
mann  genannt  habe)  wiederholte  Angabe  aber 
cine  kleme  Boissard'sohe  Handschrift,  die  keine 
Kopie  (wie  C  a  s  ta  n ,  verleitet  daroh  die  Ton  ihm, 
angefahrte  Quelle,  L.  Delisle,  Bibliotheqne  de 
l'Eoole  des  Chartes,  XXXV,  1874,  S.  79,  Nr.  168 
angibt),  sondern  von  Boissard  selbst  geschrie- 
ben  sei. 

8)  CIL  XIII,  4336  und  4390. 


wenn  auch  nicht  dnrchgangig,  Bemerkongen 
fiber  die  Glaubwurdigkeit  yon  Inschriften 
jener  beiden  Sammlungen  beigefugt*). 
Weiter  habe  ich  aber  auch  meiner  Aasicht 
noch  yor  Erscheinen  des  betreffenden  Teil- 
bandes  des  CIL  Ausdruck  gegeben  im 
Jahrbuch  der  Gesellschaft  fur  lothring. 
Geschichte  XY,  1903  („Sablon  in  romischer 
Zeit"  1904),  S.  409  Anm.;  ebenso  aind 
von  mir  Inschriften,  die  im  GIL  unter  den 
Falschungen  stehen,  als  Belege  Often 
herangezogen 10),  weil  ich  yon  ihrer  Glaub- 
wurdigkeit Gberzeugt  war  und  bin.  VgL 
auch  CIL  XIII,  1,  2,  S.  663,  unter  III. 

Die  echten  Inschriftsteine  (Grabeteine) 
der  Sammlungen  Joly  und  Clervant  verdan- 
ken  aber  zumteil  dem  Bau  der  Citadelle 
(seit  1556)  ihre  Auferstehung  aus  den  Grund- 
mauern  der  spatromischen  Befestigung11), 
denn  Boissard  sagt  dies  ausdrucklieh  an 
einer  der  erwahnten  Stellen  seiner  Anti- 
quitates 1S).  Dieselbe  Herkunft  hatte  ich  an- 
genommen  fur  einen  echten,  falschHch  fruher 
angezweifelten  Inschriftstein  im  Hause  des 
Goldschmieds  Jean  Aubry,  des  Schwieger- 
vaters  von  Boissard,  zu  Metz *•).  Ein  Teil  der 
Steine  jedoch  ruhrt  her  aus  einem  alteren 

9)  Solohe  Vermerke  sind  sngefllgt  an  CIL 
XIII,  569*.  570*.  571*.  598*.  595*.  597*.  SOO* 
605*.  606*.  607*  608*;  sie  fehlen  aber  noch  an 
568*.  594*.  598*.  603*.  Aber  niobt  bloss  dieae 
Inschriftsteine  waren  wirkliob  gefonden,  sondern 
aaoh  andere,  insbesondere  die  Grabsteine  nit  den 
Bildnissen  der  Veretorbenen.  Deren  Inschriften 
hingegen  sind  Ton  Boissard  mehr  oder  weniger 
willkurlioh  aureoht  gemacht;  Tgl.  Lothr.  Jahrb. 
VIII,  1,  besonders  8.  107.  Diese  Falschungen  sind 
aber  xu  sondern  von  den  voUttandig  erfandenea, 
selbstgemachten  Inschriften,  velohe  Boiaeard  mit 
Benutsung  too  ihm  bekannten  echten  Ineehriften 
verfasst  hat  (CIL  XIII,  546*.  547*.  551*.  578  • 
58V*;  vgl.  555*)  oder  welche  Anklange  an  alters, 
litterarisohe  Ersengnisse  des  Fal  sobers  anfweihea 
(Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  8.50-51.  56—57;  vgl  «.  B 
CIL  XIII,  584*  mit  CIL  III,  868*)  oder  deren 
interessanterer  Inhalt  unmoglioh,  ja  ungeheuer- 
lich,  wentgstens  aber  nnwahreoheinlioh  genannt 
werden  muss  (Lothr.  Jahrb.  Yin,  1,  8.  7.  65ff.91). 

10)  Vgl.  e.  B.  Lothr.  Jahrb.  X,  8. 67;  XV,  8.481. 
486  (Anm.  8  und  5);  Westd.  Korrbl.  XXIV,  1905, 
Sp.  70,  Anm.  46. 

11)  Vgl.  Lothr.  Jahrb.  XV,  8.  409,  Anm. 

12)  Antiq.  Ill,  8.  19  (abgedraokt  Lothr.  Jabrh 
VIH,  1,  8.  100—101). 

18)  CIL  XIII,  4801  (vgl.  Westd.  Korrbl.  XV, 
1896,  Absohnitt9);  s.  „Die  Bomanisierung  Lothrin- 
gens",  1897,  8.  18,  Anm.  6,  and  Lothr.  Jahrb.  IX, 
S.  180,  Anm.  8. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    53 


—    54 


Fund,  von  einer  anderen  Stelle  der  Grund- 
maaern  der  sp&tromischen  Befestigung  an 
der  Mauer8tra88e  (oder  Kapuzinerstrasse), 
wo  nach  dem  Bericht  der  Chronik  des 
Philippe  de  Vigneulles  im  Jahr  1513  Bil- 
dersteine  und  Inschriften  zum  Vorschein 
gekommen  sind  u).  LetzteremFundschreibt 
Boissard  in  der  wiedergefundenen  Samm- 
lung  19  Inschriften  der  Sammlung  Joly  zu  *•). 
Diese  Fondangabe  verdankt  aber  Bois- 
sard offenbar  einem  zur  Zeit  der  Auffin* 
dung  geschriebenen  lateinischen  Brief, 
den  der  genannte  Ferry  in  seiner  hand- 
8chriftlichen  Stoffsammlung  fur  eine  von 
ihm  geplante  Metzer  Geschichte  abge- 
schrieben  hat ").  Der  Brief  war  begleitet 
▼on  21  grob  gezeichneten  Altertumern,  nam- 
lich  18  mit  Bildnissen  yon  M&nnern  und 
Frauen,  drei  mit  Inschriften.  Er  bildete 
nach  Ferry's  Zeugma  den  Eingang  zu 
einer  Sammlung  der  von  Boissard's 
Hand  gezeichneten  Metzer  und  Luxem- 
burger  Altertumer  („Recueil  des  antiquitls 
messines  et  du  duche*  de  Luxembourg  tracees 
de  la  main  de  Boissard"),  und  es  folgte  nach 
Ferry  auf  jenen  Brief  zunachst  ein  anderes 
„Buch"  mit  weit  besseren  Zeichnungen  von 
Boissard's  Hand,  darstellend  antike  Denk- 
maler,  die  unweit  vom  Kloster  der  Franzis- 
kaner  und  in  der  Paradiesstrasse,  d.  h.  an  der 
namlichen  Fundstelle  oder  inderen  Umge- 
bung  gefunden  waren 17).  Was  also  Ferry 
vorlag,  ist  die  Stoffsammlung  und  Unterlage, 
aus  welcher  der  betreffende  Teil  des  von 
Huelsen  wiedergefundenen,  von  Boissard 
selbst,  wie  gesagt,  mehrfach  erwahnten 
Sammelbandes  hervorgegangen  ist.  Dass 
jene  von  Ferry  benutzte  Stoffsammlung 
etwas  anderes  war,  als  die  neugefundene 
Handschrift  der  Nationalbibliotbek,  geht 
auch  aus  folgender  Tatsache  hervor.  Die 
Boissard'sche  Stoffsammlung  war  zur  Zeit, 
da  sie  Ferry  vorlag,  also   nach  1645,   im 

14)  Handaohrift  der  Metzer  Stadtbibliothek  90 
(Hnguenin,  Let  ohroniquea  de  la  Tille  de  Mete, 
1888,  B.  688-689). 

15)  Huelsen  a.  a.  0.  (8.  10  dee  Auaaugea). 

16)  Lothr.  Jahrb.  Till,  1,  S.  P9  and  (nach 
melner  Abaohrift)  IX,  8.  130-181,  Awn. 

17)  aleaqneUea  (d.  h.  auf  die  dem  Brief  ange- 
fQgten  Zeichnungen)  solvent  autre  livre  et  autrea 
(antiques)  encore,  trounces  lee  autrea  non  procul 
a  Francisoanorum  aedib(ua)  et  in  vioo  paradiei, 
tir6ea  bien  mieux  de  la  main  de  Boiseard8. 


Besitz  von  Kolb,  wahrend  sie  vorher  Eigen- 
tum  Praillon's,  des  zweimaligen  Schdffen- 
meisters  oder  Btirgermeisters  von  Metz 
(1633—1637  und  1639—1640)  gewesen  war, 
aus  dessen  Nachlaas  auch  eine  wichtige, 
nach  Praillon  benannte  Chronik  in  den 
Besitz  von  Kolb  gelangte  *•).  Die  von  Huel- 
sen entdeckte  Handschrift  hingegen  war 
nach  dessen  Mitteilung  (S.  6  des  Auszuges) 
im  Jahr  1638  in  die  Hande  von  Isaac  de 
Pas  zu  Lune*ville  (1618—1688),  einem  Sohn 
des  Manasses  de  Pas,  gekommen. 

Aber  auch  Meurisse  hat  (vor  1634)  nicht 
die  von  Boissard  in  der  Zeit  von  1695  bis 
1602  zum  Druck  fertiggestellte  und  nur 
infolge  seines  Ablebens  ungedruckt  ge< 
bliebene  Sammlung  benutzt,  fiber  die  Huel- 
sen berichtet,  sondern  jene  damals  noch 
im  Besitz  von  Praillon  befindliche,  heute 
verschollene  Stoffsammlung.  Denn  seine 
Angaben19)  sind  ein  Auszug  aus  dem  auch 
von  Ferry  ben&tzten  Brief,  nur  gehen  einige 
Zusatze  auf  die  dem  Brief  beigegebenen 
Zeichnungen  zuruck*0);  den  Tafelabbildun- 
gen  von  Meurisse  werden  aber  wohl  durch- 
weg  die  Zeichnungen  zu  Grande  liegen, 
welche  Boissard  selbst  in  den  —  durch 
jenen  um  etwa  80  Jahre  alteren  Brief  er- 
offheten  —  Fascikeln  eingetragen  hatte. 
Metz.  Keune. 


18)  Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  S.  100,  oben. 

19)  Meurieae  a.  a.  O.  8.  8. 

80)  Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  S.  99,  Anm.  3. 


Gesellschaft  filr  Rheinische  Ge- 
schichtskunde. 

(Vgl.  Korrbl.  XXIV  Nr.  48). 
Seit  der  letzten  Hauptversammlung  ge- 
langten  die  nachstehenden  Veroffentlichun- 
gen  zur  Ausgabe : 

1.  Urkanden  und  Regesten  zur 
Geschichte  der  Rheinlande  aus  dem 
vatikanischen  Archiv.  Dritter  Band: 
1342  bis  1352,  gesammelt  und  bearbeitet 
von  Heinr.  Volb.  Sauerland.  Bonn 
1905.    (Publikation  XXIII). 

2.  Kdlnische  Eonsistorialbe- 
schlusse.  Presbyterial - Protokolle  der 
heimlichen  Kolnischen  Gemeinde,  1572  bis 
1596,  bearbeitet  von  Ed.  Simons.  Bonn 
1905.     (Publikation  XXVI). 


17. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    ao    — 


-     56    - 


3.  Bheinisehe  Urbare.  Sammlung 
von  Urbaren  und  Quellen  zur  rheinischen 
Wirtschaftsgescbichte.  Zweiter  Band: 
Die  Urbare  der  Abtei  Werden  a.  d.  Ruhr, 
A:  Die  Urbare  vom  9.— 13.  Jahrhundert, 
herausgegeben  von  Rud.  Kotzschke. 
Bonn  1906.     (Publikation  XX). 

Der  II.  Band  der  Rheinischen  Weis- 
turner  (Oberamter  Mayen  und  Munster- 
maifeld)  wird  nach  den  Bericbten  von 
Herrn  Geheimrat  Prof.  Loersch  in  Bonn 
im  Laufe  dieses  Jahres  in  Druck  gegeben 
werden,  da  eine  notwendige  Vorarbeit,  die 
Inventarisation  der  kleinen  Archive  im 
Kreise  Kochem,  nnnmehr  fast  erledigt  ist. 

Die  Bearbeitong  der  Weistumer  des 
Fiirstentums  Prum,  welche  Herr  Archivar 
a.  D.  Dr.  Forst  in  Zurich  ubernommen 
hat,  ist  im  Berichtsjabre  durch  Herstellung 
von  Abschriften  der  im  Staatsarchiv  zu 
Koblenz  und  auf  dem  Amtsgericht  zu  Prum 
beruhenden  einschlagigen  Weistumer  er- 
heblich  gefdrdert  worden. 

Von  der  VerOffentlichung  der  Rhei- 
nischen Urbare  ist  soeben  der  II.  Band, 
umfassend  die  Werden er  Urbare  vom 
9.— 13.  Jahrhundert,  mit  einer  umfanglichen 
Einleitung  erschienen.  Der  Herausgeber, 
Herr  Prof.  Dr.  Kotzschke  in  Leipzig, 
wird  das  IV.  Kapitel  dieser  Einleitung, 
die  wirt8chafts-  und  verfassungsgeschicbt- 
lichen  Ausffibrungen,  an  die  Spitze  des 
III.  Band e s  stelten,  der  die  Urbarialien 
Werdens  vom  14.  bis  zum  17.  Jahrhundert 
bringen  wird.  Die  Texte  des  III.  Bandes 
sind  grdsstenteils  schon  gedruckt.  Ein 
Namen-  und  Sachregister  wird  ihn  be- 
schliessen.  Auch  wird  ihm  eine  Ubersichts- 
karte  beigegeben.  Das  Erscheinen  des 
Bandes  ist  in  Jahresfrist  zu  erwarten. 

An  einer  tatkraftigen  Forderung  der 
Ausgabe  der  Urbare  von  Severin  in  Koln 
war  Herr  Bibliotheks-Kustos  Dr.  Hilliger 
in  Leipzig  durch  anderweitige  dringende 
Verpflicbtungen  behindert,  er  hofft  aber,  da 
der  Behinderungsgrund  jetzt  fortgefallen 
ist,  sich  fortan  wieder  eindringlicher  der 
Arbeit  an  den  Urbaren  widmen  zu  konnen. 

Der  Druck  des  II.  Bandes  der  unter 
Leitung  von  Herrn  Geheimrat  Ritter  in 
Bonn  stehenden  Jiilich  -  Bergischen 
Landtagsakten   I.  Reihe   konnte   von 


Herrn  Geh.  Hofirat  Prof.  v.  Below  in 
Freiburg  i.  Br.  namentlich  infolge  seines 
Fortgangs  von  Tubingen  nach  Freiburg 
nur  wenig  gefdrdert  werden.  Doch  hofft 
der  Herausgeber  demnicbst  der  Vollen- 
dung  dieses  Bandes  mehr  Zeit  zuwenden 
zu  konnen  und  stellt  den  Anschluss  des 
Druckes  fur  Juni  in  Aossicht 

Urn  das  Manuskript  znm  I.  Bande  der 
jungeren  Reibe  der  Jalich-  Bergischen  Land- 
tagsakten (1610  ff.)  abschliessen  zu  konnen, 
hat  Herr  Archivar  Dr.  Kiich  in  Marburg 
zurzeit  einen  Urlaub  angetreten.  Er  hofft 
das  druckfertige  Manuskript  in  diesen 
Tagen  dem  Yorstande  einsenden  zn  konnen. 

Fur  den  II.  Band  der  Matrikel  der 
University t  Koln  hat  Herr  Stadtarchi- 
var  Dr.  Keussen  in  Koln  die  artistischen 
Dekanatsbucher  bis  zum  Jahre  1525  dorch- 
geseben.  Da  er  hoffen  darf,  vom  nachsten 
Jahre  ab  nach  der  Vollendung  anderer 
Arbeiten  dieser  Edition  wieder  mehr  Zeit 
widmen  zu  konnen,  so  ist  alsdann  ein 
rascher  Fortschritt  der  Matrikelausgabe 
zu  erwarten. 

Fur  die  Herausgabe  der  altesten 
rheinischen  Urkunden  (bis  zum  Jahre 
1100)  hat  Herr  Prof.  Dr.  Oppermann 
in  Utrecht  wahrend  der  Sommerferien 
langere  Zeit  auf  dem  Staatsarchiv  in  Cob- 
lenz  gearbeitet,  um  die  erforderlichen 
diplomatischen  Yoruntersuchungen  fortzu- 
fuhren,  im  iibrigen  aber  das  Unternehmen 
nur  wenig  zu  fordern  vermocht 

Die  Arbeiten  fur  den  I.  Band  der  Re- 
gesten  der  Kolner  Erzbischofe  (bis 
1 100)  hat  Herr  Prof.  Oppermann  wegen 
anderweiter  Inanspruchnahme  im  Berichts- 
jahre  nicht  fordern  konnen.  Dagegen  be- 
findct  sich  der  III.  Band  der  Regesten 
(1205—1304),  den  Herr  Archivar  Dr.  Knip- 
ping  in  Dusseldorf  bearbeitet,  seit  kurzem 
im  Druck.  Der  Herausgeber  hofft  die 
Drucklegung  in  regelmassigem  Fortschritt 
ununterbrochen  bis  zu  Ende  fuhren  zu 
konnen. 

Seit  dem  1.  Januar  ist  als  neuer  Mit- 
arbeiter  bei  dieser  Publikation  Herr  Dr. 
Wilh.  Kisky  in  Koln  unter  Leitung  von 
Herrn  Prof.  Al.  Schulte  in  Bonn  einge- 
treten.  Er  hat  zunachst  die  Bearbeitong 
des  IV.  Bandes  (1305—1414)  ubernomraen, 


Digitized  by  VjOOQlC 


57     - 


-    58    - 


fur  den  Herr  Bibliothekar  Dr.  Mor. 
Muller  in  Aachen  vor  langeren  Jahren 
die  Materialsammlang  bereits  ansehnlich 
gefordert  batte. 

Der  Druck  der  Kolner  Zunftur- 
kunden  ist  von  Herrn  Dr.  Heinrich 
vonLoesch  in  Ober-Stephansdorf  wieder 
aufgenommen  worden.  Eine  Anzahl  wich- 
tiger  Nachtrage  hat  den  beiden  im  Druck 
nahezu  abgeschlossenen  Banden  noch  bei- 
gefngt  werden  konnen.  Auch  das  Manu- 
skript  der  ziemlich  umfangreichen  Einlei- 
tung  ist  jetzt  fast  vollstandig  ausgear- 
beitet.  Die  Edition  wird  im  Laufe  des 
Sommers  erscheinen. 

Die  Arbeiten  am  Geschichtlichen 
Atlas  der  Rheinprovinz  hat  der 
standige  Mitarbeiter,  Herr  Dr.  Fabricius 
in  Darmstadt,  unter  Leitung  von  Herrn 
Geheimrat  Nissen  in  Bonn  anhaltend  ge- 
fdrdert.  Die  Bearbeitung  der  kirchlichen 
Karte  for  die  Zeit  urn  1450  nebst  dem 
Textband  zu  beiden  Kirchenkarten,  der 
neuzeitlichen  and  der  mittelalterlichen, 
hofft  er  bis»zum  Herbst  vorlegen  zu  konnen. 
Die  Materialsammlung  far  die  anderen 
mittelalterlichen  Karten  hat  Herr  Dr. 
Fabricius  durch  die  Durchsicht  der 
rheinischen  Urkundenbucher  und  der  Re- 
pertorien  der  Kurtrierischen  Diplomatare 
vervollstandigt.  Eine  topographische  Un- 
tersuchung  Qber  das  Hochgericht  auf  der 
Heide  zu  Sien  im  Nabegebiet  hat  er  in 
der  Westdeutschen  Zeitschrift,  zwei  alte 
Trierische  Pfarreiverzeichnisse  im  Trieri- 
schen  Archiv  veroffentlicht.  Weitere  Ar- 
beiten von  ihm  Qber  das  Oberamt  Simmern 
und  die  Propstei  Ravengiersburg,  sowie 
uber  die  Grafschaft  Veldenz  liegen  hand- 
schriftlich  vor.  Ale  Hulfsmaterial  sind 
unter  seiner  Aufsicht  von  einem  Kataster- 
zeichner  bei  der  Koblenzer  Regierung  200 
Flurnamen  -  Ubersichtskarten  angefertigt 
worden. 

Da  Herr  Archiv-  A  ssistent  Dr.  Mar  tiny 
durch  seine  Versetzung  von  Koblenz  nach 
Konigsberg  zur  Aufgabe  seiner  Arbeit  fiber 
das  Trierische  Amt  St.  Maximin  veran- 
lasst  wurde,  ist  das  von  ihm  gesammelte 
Material  dem  Koblenzer  Staatsarchiv  iiber- 
wiesen  worden. 

Herr  Arcbivar  Dr.  Meyer  in  Koblenz 


hat  die  Spezialakten  des  Archives  der 
Grafschaft  Manderscheid-Blankenheim  iiber 
die  einzelnen  Orte  zur  Halfte  durchge- 
arbeitet  und  die  Flurnamen  einer  grosseren 
Zahl  von  Gemeinden  kartographisch  auf- 
nehmen  lassen.  Die  Zeit  des  Abschlusses 
seiner  Arbeit  lasst  sich  noch  nicht  sicher 
voraussagen. 

Die  Herren  Archivare  Dr.  Redlich 
und  Dr.  Knipping  in  DQsseldorf  sind 
durch  die  Drncklegung,  bezw.  Vorbereitung 
ihrer  anderen  Veroffentlichungen  im  Be- 
richtsjahre  nicht  zu  eindringlicher  Be- 
schaftigung  mit  ihren  Atlas-Monographien 
(Julich-Berg  und  Kurkoln)  gekommen. 

Wie  Herr  Geh.  Rat  Ritter  in  Bonn 
bericbtet,  muss  die  Herausgabe  der  Akten 
der  Jiilich-Klevischen  Politik  Kur- 
brandenburgs  1610—1614  bis  zur  Ge- 
winnung  eines  anderen  Mitarbeiters  vor- 
laufig  vertagt  werden,  da  Herr  Oberlehrer 
Dr.  Lowe  in  Koln  sich  einer  anderen 
Tatigkeit  zugewandt  hat. 

Den  Druck  des  Textbandes  zu  dem  im 
vorigen  Jahre  herausgegebenen  Tafelwerke 
der  Romanischen  Wandmalereien 
der  Rheinlande  hofft  Herr  Professor 
Clemen  in  Bonn  im  Juni  beginnen  und 
bis  Weihnachten  vollenden  zu  konnen. 

Von  den  durch  Herrn  Dr.  H.  V.  Sauer- 
land  in  Rom  bearbeiteten  Urkunden 
und  Regesten  zur  Geschichte  der 
Rheinlande  aus  dem  Vatikanischen 
Archiv  ist  Band  III  (1342—52)  im  Be- 
richtsjahre  erschienen,  Band  IV  (1353—78), 
insgesamt  2055  Nummern,  befindet  sich 
unter  der  Presse.  Vielleicht  wird  die 
Fiille  des  Materials  eine  Zweiteilung  des 
Bandes  erforderlich  machen.  Fur  den 
funften,  den  Schlussband  des  Unterneh- 
mens,  der  das  Quellenmaterial  fiir  die 
Stellung  der  rheinischen  Territorien  in 
der  Zeit  des  grossen  Schism  as  enthalten 
wird,  hat  der  Bearbeiter  die  Registerbande 
Papst  Urban8  VI.  (1378-89)  bereits  durch- 
gearbeitet,  von  Bonifaz  IX.  (1389—1404) 
die  beiden  ersten  Bande,  von  den  zahl- 
reichen  Registerbanden  des  Gegenpapstes 
Clemens  VII.  (1378-94)  die  ersten  8  Jahre. 
Obwohl  Herr  Dr.  Sauerland  durch  eine 
langere  Krankheit  behindert  war,  hofft  er 
die  Registerbande  Clemens  VII.  und  Boni- 


Digitized  by  VjOOQIC 


-    59    - 

faz  IX.  bis  1394  and  vielleicht  aach  die 
Kameralbande  bis  Ende  Jani  erledigen 
za  konnen. 

Von  dem  durch  Herrn  Dr.  Wilh. 
£  w  a  1  d  in  Koln  unter  Leitung  von  Archiv- 
direktor  Dr.  I] gen  in  Dusseldorf  bear- 
beiteten  Tafelwerke  fiber  dieRheinischen 
Siegel  wird  die  erste  Lieferung,  die 
Siegel  der  Kolner  Erzbischdfe  vom  10.  bis 
18.  Jahrhondert  enthaltend,  in  den  nachsten 
Wochen  erscheinen.  Die  zugehdrigen  32 
Siegeltafeln  sindgedrackt;  der  erlauternde 
Text  liegt  im  Mannskript  vor  und  geht 
jetzt  in  die  Presse. 

Fur  die  zweite  Lieferung,  die  Siegel 
der  Trierer  Erzbisch&fe,  sind  die  Urkunden- 
bestande  der  Staatsarcbive  in  Dusseldorf, 
Miinster  und  Koblenz  und  des  Trierer 
Stadtarchivs  durchgeseben  worden.  Das 
Erscheinen  dieser  Lieferung  durfte  gegen 
Ende  des  nachsten  Jahres  erfolgen. 

Von  der  ebenfalls  durch  Herrn  Archiv- 
direktor  Dr.  II gen  geleiteten  Edition  der 
Quellen  zur  Rechts-  und  Wirt- 
schaftsge8cbichte  der  nieder- 
rheinischen  St&dte  ist  der  erste 
Band,  die  Siegburger  Quellen,  be- 
arbeitet  von  Herrn  Archivassistent  Dr.  Lau 
in  Dusseldorf,  kurzlich  in  Druck  gegangen. 
Eine  Qeschichte  der  Siegburger  Vogtei 
hat  der  Herausgeber  inzwischen  in  der 
Zeitschrift  des  Bergischen  Geschichtsver- 
eins  veroffentlicht.  Herr  Dr.  Lau  ist 
nunmehr  zur  Bearbeitung  des  Neusser 
Materials  ubergegangen. 

Herr  Archiv-Assistent  Dr.  Hirschfeld, 
fruher  in  Dusseldorf,  jetzt  in  Minister,  ist 
am  1.  Juni  als  Mitarbeiter  eingetreten. 
Die  ihm  ubertragene  Bearbeitung  der 
Deutzer  Quellen  bofft  er  im  Laufe  dieses 
Jahres  im  Manuskript  beenden  zu  konnen. 

Von  den  rechts-  und  wirtschaftsge- 
schichtlichen  Quellen  fur  die  St&dte  des 
sudlichen  Teiles  des  Qesellschaftsgebietes 
ist  die  Bearbeitung  der  Urkunden  von 
Boppard  und  Oberwesel  durch  Herrn 
Archivar  Dr.  Richter  in  Koblenz  eifrig 
gefordert  worden.  Mit  der  Durcharbeitung 
des  gedruckten  Materials  hofft  er  bald 
abschliessen  zu  konnen.  Das  Material 
ist  namentlich  fur  Boppard  sehr  ergiebig. 

Die  Herausgabe  der  Trierer  Quellen 


-    60    - 

hat  unter  Leitung  von  Herrn  Geheimrat 
Reimer  in  Koblenz  Herr  Gymnasialober- 
lebrer  Dr.  Rudolph  in  Homburg  v.  <L  H. 
ubernommen,  der  dem  Stoffe  durch  seine 
kurzlich  erschienene  Untersnchnng  fiber 
die  Entwicklung  der  Trierer  Landesboheit 
bereits  naher  getreten  war.  Herr  Dr. 
Rudolph  hat  das  gedruckte  Material  durch- 
gearbeitet  und  wird  rich  demnachst  einen 
Uberblick  uber  das  in  Trier  beruhende 
handschriftliche  Material  verschaffen. 

Fur  die  Munzgeschichte  von  Erz- 
stift  und  Stadt  Trier  hat  Herr  Prof. 
Menadier  in  Berlin  die  Sammlungen  zu 
Kopenhagen  und  Stockholm  auf  mittel- 
alterliche  Trierer  Munzen  durchgesehen 
und  die  gewonnenen  Erganzungen  in  die 
Bearbeitung  aufgenommen.  Es  stent  nur 
noch  eine  Durchricht  der  Petersburger 
Sammlung  aus.  Grdssere  Arbeit  wird  dann 
noch  die  endgultige  Ordnung  der  Gold- 
gulden  und  Albus  seit  der  Zeit  des  Erz- 
bischofs  Kuno  von  Falkenstein  verursachen. 

Herr  Dr.  Frhr.  v.  Schrotter  in  Berlin 
hat  die  neuzeitlichen  Munzen  *  des  Pro- 
vinzialmuseums  in  Trier  aufgenommen  und 
die  Bearbeitung  des  ganzen  Materials  ziem- 
lich  zu  Ende  gefuhrt.  Mit  dem  Druck 
der  Tafeln  wird  im  Laufe  dieses  Jabres 
begonnen  werden. 

Der  erste  Band  der  von  Herrn  Archivar 
Dr.  Redlich  in  Dusseldorf  bearbeite- 
ten  Yeroffentlichung  uber  die  JQlich- 
Bergische  Kirchenpolitik  im  15.  und 
16.  Jahrhundert  wird  in  den  nachsten 
Monaten  erscheinen  konnen.  Der  Text 
des  Bandes  liegt  gedruckt  vor.  Der  Heraus- 
geber ist  noch  mit  der  Ausarbeitung  der 
Einleitung  beschaftigt  Der  Druck  des 
zweiten  Bandes  der  „Erkundigungen"  aus 
der  Zeit  von  1533—1589,  wird  sich  un- 
verzQglich  anschliessen. 

Fur  die  Ubersicht  des  Inhalts  der 
kleinen  rheinischen  Archive  sind,  vor- 
nehmlich  mit  RQcksicht  auf  die  Weistumer- 
Ausgabe  und  die  Denkmalerstatistik  im 
vergangenen  Jahre  die  Archive  der  Kreise 
Cochem  und  Prfim  durch  Herrn  Dr.  Job. 
K  rude  wig  in  Koln,  geschichtlichen  Hilfs- 
arbeiter  der  Denkmalerstatistik,  inventari- 
siert  worden.  Da  noch  ein  geringer  Teil 
der  Arbeit   aussteht,   so  werden   die  be- 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    61    — 

treffenden  Ubersichten  erst  dem  n&chsten 
Jahresbericht  beigegeben  werden. 

DenknUUerstatisiik  der  Bhcinprovmz.  Im 
Rechnungajahr  1905  hat  die  Kommission 
zwei  Hefte  veroffentlichen  konnen. 

£8  enchienen  die  Kanstdenkm&ler  von 
Stadt-  und  Landkreis  Bonn  als  3.  Heft 
dea  Y.  Bandes,  bearbeitet  von  Paul 
Clemen.  Ferner  erschienen  die  Kunst- 
denkmaler des  Kreises  Heinsberg,  bear- 
beitet von  Karl  Franck-Oberaspach  und 
Edmund  Renard;  sie  bilden  das  3.  Heft 
des  VIII.  Bandes  der  Kunstdenkmaler  der 
Rheinprovinz,  der  mit  diesem  Hefte  ab- 
schliesst. 

Die  von  Herrn  Dr.  Renard  iibernom- 
mene  Darstellnng  der  Kunstdenkm&ler  des 
Siegkreises  befindet  sich  im  Druck  und 
wird  im  Laufe  des  Jahres  1906  erscheinen. 
Sie  wird  als  4.  Heft  den  V.  Band  mit  dem 
letzten  noch  fehlenden  Kreise  des  Regie- 
rungsbezirks  Koln  zum  Abschluss  bringen. 

Vom  Band  VI,  der  der  Stadt  Koln  ge- 
widmet  ist,  liegt  die  erste,  die  Ubersichten 
fiber  Literatur,  handschriftliche  Quellen, 
Plane  nnd  Ansichten  enthaltende  Abtei- 
lung,  welche  fast  ganz  Herr  Dr.  Kru de- 
wig  bearbeitet  hat,  im  Druck  vollendet 
vor.  Der  Druck  der  zweiten  Abteilung, 
welche  die  Darstellung  des  romischen  Kdln 
und  seiner  Denkmaler  von  Herrn  Professor 
Klinkenberg  enthalt,  ist  schon  sehr  weit 
fortgeschritten.  Beide  Abteilungen  werden 
zugleich  binnen  kurzer  Zeit  verdffentlicht 
werden. 

Die  Vorarbeiten  fur  die  dritte  Abtei- 
lung des  VI.  Bandes,  welche  die  Beschrei- 
bung  der  Kolner  mittelalterlichen  Be- 
festigung  und  der  Profanbauten  enthalten 
wird,  sind  schon  soweit  gediehen,  dass 
die  Ausarbeitung  des  Textes  bald  beginnen 
kann.  Das  gleiche  gilt  von  den  Vorar- 
beiten zur  vierten  Abteilung  dieses  Bandes, 
die  den  offentlichen  und  privaten  Samm- 
lungen  der  Stadt  Koln  gewidmet  sein  wird. 

Die  Vorbereitung  des  VII.  fur  die 
kirchlichen  Denkmaler  der  Stadt  Koln  be- 
stimmten  Bandes  ist  durch  Herrn  Dr. 
Hugo  Rahtgens  an  Ort  und  Stelle  un- 
ausgesetzt  gefordert  worden. 

Die  von  Herrn  Dr.  Paul  Hartmann 
ubernommene  Beschreibung  der  Kunstdenk- 


maler des  Kreises  Daren  ist  unter  der 
Presse  und  wird  voraussichtlich  noch  im 
Laufe  des  Jahres  1906  der  Offentlichkeit 
ubergeben  werden  kdnnen. 

;Herr  Dr.  Renard  wird  die  Bereisung 
des  Kreises  Schleiden  in  einiger  Zeit  wie- 
der  aufnehmen  und  dann  an  die  Bearbei- 
tung  der  Beschreibung  der  Kunstdenkmaler 
dieses  Kreises  gehen. 

Von  den  noch  ubrigen  vier  Kreisen  des- 
Regierungsbezirks  Aachen  werden  voraus- 
sichtlich zunachst  die  Kreise  Aachen-Land 
und  Eupen  zum  Gegenstand  von  Vorar- 
beiten gemacht  werden. 

Die  Kreise  Prum  und  Cochem,  deren 
kleinere  Archive  wahrend  des  Berichts- 
jahres  zum  grdssten  Teil  durch  Herrn  Dr.. 
Krudewig  inventarisiert  worden  sind, 
wurden  zwar  vorzugsweise  im  Hinblick  auf 
die  von  der  Gesellschaft  fur  Rheinische 
Geschichtskunde  unternommene  Ausgabe 
der  Weistumer  gewahlt,  da  aber  der  Re- 
gierungsbezirk  Trier  binnen  kurzem  von 
der  Kommission  in  Angriff  genommen  wird, 
so  kommen  die  im  Fruhjahr  1906  zur 
Vollendung  gelangenden  Archivinventare 
des  Kreises  Prum  auch  ihren  Arbeiten- 
schon  bald  zugute. 

Mevi88en-Stiftung.  Fur  die  am  31.  Jan. 
1906  falligen  Preisaufgaben 

1.  Organisation  und  Tatigkeit  der  Bran- 
denburgischen  Landesverwaltung  in 
Julich-Kleve  vom  Ausgange  des  Jah- 
res 1610  bis  zum  Xantener  Vertrag 
(1614), 

2.  Die  Entstehung  des  mittelalterlichen 
Burgertunis  in  den  Rheinlanden  bis- 
zur  Ausbildung  der  Ratsverfassung 
(ca.  1300), 

sind  Bearbeitungen  leider  nicht  eingegangen. 
In  der  Vorstandssitzung  vom  3.  Marz 
d.  J.   ist  beschlossen  worden,   drei   neue 
Preisaufgaben  auszuschreiben : 

1.  Geschichte  des  Kolner  Stapels. 

2.  Die  rheinische  Presse  unter  fran- 
zdsischer  Herrschaft. 

3.  Die  Glasmalereien  in  den  Rheinlanden 
vom  13.  bis  zum  Anfang  des  16.  Jhdts. 

Fur  1  und  2  betragt  der  Preis  je  200O 
Mk.,  fur  3  3000  Mk.  Frist  fur  alle  drei 
Aufgaben   ist   der   1.  Juli  1908.     Bewer- 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    63    — 


—    64    — 


bungsschriften  sind  an  den  Yorsitzenden 
der  Gesellschaft  einzusenden. 

Der  Druck  der  II.  Preisschrift,  der 
HistoriscbenTopographie  derStadt 
Koln  im  Mittelalter,  ist  von  Herrn 
Stadtarchivar  Dr.  Reus  sen  in  Koln  un- 
unterbrochen  gefdrdert  worden.  Die  Grund- 
buchausziige  von  Herrn  Dr.  B  lingers 
konnten  noch  vor  dem  Druck  der  Pfarr- 
beschreibung  von  S.  Aposteln  eingearbeitet 
werden.  Der  Text  des  I.  Bandes,  der  die 
Rheinvorstadt,  die  Altstadt  und  S.  Aposteln 
umfasst,  liegt  im  Drucke  abgeschlossen 
vor.  Vom  II.  Bande  ist  die  Bescbreibung 
der  Vorstadt  Airsbacb  gedruckt,  die  von 
Niedericb  hat  begonnen.  Die  umfassenden 
Register  sind  in  Vorbereitung.  Die  Heraus- 
gabe  des  umfangreichen  Werkes,  das  mit 
einer  Reihe  von  Spezialkarten  ausgestattet 
werden  wird,  ist  far  das  nachste  Jahr  mit 
Sicherheit  zu  erwarten. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaktion  der  Vereinsvorstande. 
13  Frankfurt  a.  M.  Verein  far  Ge- 
schichte  und  Altertumskande. 
Am  22.  Februar  sprach  Herr  Prof.  Dr.  A. 
Riese  uber  die  inschriftliche  Uber- 
lieferung  der  Romerzeit  in  den 
Rheinlanden  bis  zur  Zeit  Domitians. 
In  der  Einleitung  behandelte  er  die  Ur- 
sachen  der  Setzung  antiker  Inschriften, 
ihren  Wert  und  Charakter  und  ibre  Ver- 
dffentlichungen,  zu  denen  hoffentlich  bald 
auch  die  der  Germania  inferior  im  GIL 
erscheinen  werden.  Er  besprach  dann  in 
ehronologischer  Anordnung  die  Inschrift 
des  Munatius  Plancue,  das  Monumentum 
Ancyrannum,  die  Caelius-Inschrift  aus  der 
Zeit  des  Varuskrieges  und  zablreiche  an- 
dere  bis  berab  zu  den  Ebreninschriften 
von  Offizieren,  die  in  den  germaniscben 
Eriegen  der  Flavierzeit  tatig  waren,  wobei 
er  von  den  neuen  Yexillationen  der  In- 
schrift  des  Yelius  Rufus  und  von  denen 
der  Stempel  von  Mirebeau-sur-Beze  eine 
neue  Auslegung  zu  erweisen  sucbte.  Die 
Inschriften  unter  Claudius  und  Nero  treten 
in  ihr  Recht,  die  schon  auf  eine  Zunahme 
der  Kultur,  des  Yerkehrs  und  der  Eunst 
hinweisen   (vgl.  z.  B.  CIRb.  164,  Eorrbl. 


1905,  41).  Anderseits  zeigen  einen  sproden 
herben  Charakter  die  zahlreichen  Soldaten- 
grabsteine  der  Fruhzeit  aus  Zahlbach,  die 
der  Yortragende  einer  moglicbst  statisti- 
schen  Betrachtung  unterzog:  der  Ver- 
storbenen  Nationalist,  ihr  Lebensalter 
u.  a.  wurde  besprochen;  viele  starben  jung, 
die  Harte  des  Dienstes  machte  sich  geltend, 
die  Tacitus  beredt  zu  schildern  weiss.  Die 
germanischen  „  corporis  custodes"  der 
Kaiser  und  kaiserlichen  Prinzen  in  Rom 
fahrten  wohl  andere  Ursachen  vielfach  zu 
einem  fruhen  Tode.  —  Zum  Schlusse  stellte 
der  Yortragende  rheinische  Ortsnamen  zu- 
sammen,  die  wir  nur  den  Inschriften  ver- 
danken,  und  gab  einen  Uberblick  aber 
die  aus  ihnen  bekannten  Yertreter  burger- 
licher  Berufstatigkeiten. 

Yerlagsbachhandlong  von  Jac.  Lintz  in  Trier. 

Bericht 

ttber 

den  ersten  Verbandstag 

der 

west-  und  siiddeutschen  Yereine  ftir  romiscb- 

germanische  Altertnmsforschuiig 

zu  Trier 

am  11.  und  12.  April  1901. 

Preia  1  Mk.  60  Pfg. 

Fftr  Abonnenten  der  Weetdeateoheu  Zeitechrift 

1  Mk.  20  Pfg. 

Alle  Buohhandlangen  nehmen  hier*uf 

Bestellungen  en. 

€ine  deutsche  jVlakrschule 

urn  die  Wende  des  ersten  Jahrtausends. 

Kritisohe   Btadien 

ear  Gesohichte  der  Malerei  In  Dentechlend 

im  10.  and  11.  Jehrhandert. 

Heraasgegeben  Ton 

W.  Vtfge. 

Preli  10  Mark. 
Fur  die  Abonnenten  der  Westd.  Zeiteehr.  H  Hark. 


Berioht 

ttber    die   vom    dentachen  Beiohe   unternommene 
Erforaobnng  dea 

obergermanisch-raetischen  Limes. 
Bin  Vortrag 

gehalten  vor  der  XL1II.  Veraammlang  deataeher 

Pbilologen  und  Schalmanner  in  K51n  am 

26.  September  1895 

von 

Felix  Hettner, 

arobaol.  Dirigent  bei  der  Beioha-Limeakommisaion 
FreU  80  Pfennig:. 


Jacob  Lints,  Yerlagabaohbandlung  and  Bnehdrnokerei  in  Trier. 

Digitized  by  VjOOQlC 


Verramltolra  y.RBmltcbt  Zelt 

redigiert  von 

Br.  Krtaer,  Mus.-Direktor, 

Trltr. 


■itttlalter  and  ■•■zelt 
redigiert  von 
Archivdirektor, 
Kdln. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  fur  Geschichte  und  Kunst, 

zugleich  Organ  der  histor  isch  •  antiqnar  ischen  Vereine  zu  Birkenfeld,   Frank* 

fnrt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Metz,  Neuss,  Speyer,  Trier,  sowie  des 

anthropologischen  Vereins  in  Stuttgart. 


Mai  d.  Junl. 


Jabrgang  XXV,  Nr.  5  n.  6. 


1906. 


Das  Korrespondenzblatt  erscheint  in  einer  Anflage  von  3000  Exemplaren.    Inserate  a  25  Pfg.  fiir  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagshandlung  nnd  alien  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljahrlich,  das  Korrespondenzblatt  monatlich.  — 

Abonnement8preis  15  Mark  fur  die  Zeitschrift  mit  Korrespondenzblatt,  fiir  letzteres  allein  5  Mark. 

■B>»   Beitrage  fiir  die  vorromische  und  romische  Abteilung  sind  an  Dr.  Krflger  (Trier,  Prov.-Mus.), 
fiir  Hlttelalter  und  Neuzeit  an  Prof.  Hansen  (Koln,  Stadtarchiv)  zu  senden. 


Neue  Funde. 

19.       Spatrdmlscher  Helm  von  Worms.   Von 

Helmen  der  spaten  Eaiserzeit  aus  provinzial- 
romischem  Gebiet  wussten  wir  bis  vor 
wenigen  Jahren,  so  reichliche  Bestande  an 
Denkmalern  dieser  Art  aus  alterer  wie 
mittlerer  Eaiserzeit  auch  unsere  Museen 
aufzuweisen  haben,  so  gut  wie  nichts.  Eine 
Publikation  J.  Hampels1),  die  einen  vor 
8  Jahren  in  der  Donau  bei  Budapest  ge- 
fundenen  Eisenhelm  mit  Bekleidung  aus 
vergoldetem  Silberblech  zuin  Gegenstand 
der  Besprechung  batte,  behandelte  zum 
ersten  Male  eine  kleine  Gruppe  spatromi- 
scber  Hehne,  die  das  genannte  ungar- 
landische  Exemplar  durch  die  auf  ibm  be- 
findlicben  typisch  spatromischen  Schnallen 
wie  die  Dekoration  durch  recbteckige, 
oblonge  und  kreisrunde  Glaspasten  (Imi- 
tationen  von  Onyx  etc.)  und  gepresste  figur- 
liche  Motive  (Lowen,  Victorien,  Juppiter) 
in  aller  Scharfe  zeitlich  fixiert 2).  Ausser 
diesem  ungarischen  Stuck  konnte  Hampel 
noch  die  beiden  1896  in  einer  Eiesgrube 
bei  Pfersee-Augsburg  gefundenen  Helme 
(Mus.  Augsburg,  German.  Mus.  Nurnberg) 

1)  Arch.  ErteiitO  1900,  362—74;  Zeitschr.  f. 
Hist.  Waffenkunde  II,  192—201.  Ferner  Budapest 
Begisegei  reg.  ts  tOrt  6?kOnvo  VII,  1900,  67  f. 
(Nagy). 

2)  Dor  Budapester  Helm  trug  ansierdem  noch 
eine  Ineehrift  (getrieben),  von  dor  sich  jodoch 
nar  iwei  Buchstaben  erhaiten  haben.  —  Hampel 
fuhrt  ana,  dass  die  erv&hnten  Schnallen  zur  Be- 
festigang  eines  Helmbusches  dionton. 


nachweisen,  endlich  als  viertes  Exemplar 
ein  seit  mehr  als  einem  halben  Jahrhundert 
bekanntes  Stuck  aus  Eertsch  (Ermitage)  •). 
Weiter  deutete  Hampel  ricbtig  auf  die 
Silberblech  -  Spangenkappe  aus  dem  Tors- 
berger  Moor  bei  Suder-Brarup  (Mus.  Eiel) 
als  nahen  Verwandten  dieser  Gattung  hin. 
Die  geringe  Zahl  dieser  kostbaren 
spatromischen  Waffenstucke  glaube  ich 
noch  urn  ein  Exemplar  vermehren  zu 
kGnnen,  das,  zwar  vor  anderthalb  Dezennien 
bereits  gefunden,  bisher  trotz  Abbildung 
wie  mehrfacher  Erwahnung  in  der  Literatur 
der  Aufmerksamkeit  der  Archaologen  ent- 
gangen  ist4).  Im  Jahre  1890  fand  man  in 
Worms,  und  zwar  innerhalb  des  romischen 
Stadtgebietes  (Schildergasse  5),  einen  zer- 
triimmerten  Eisenhelm  mit  Spuren  von 
Metallblechverkleidung,  der  in  Mainz  restau- 
riert  wurde,  wie  es  scheint,  aber  nicht 
vollstandig  (abgeb.  Abb.  1).    Man  bezeich- 

S)  Ant  du  Bosph.  limm.  XXVIII,  5,  6.  — 
(Lipperheide,  Ant  Holme  S.  350  Nr.  404,  in  besserer 
Aneicht).  Das  Stack  ist  technisch  nioht  gans  ge- 
nau  besohrieben.  Tatsaohlich  durfte  seln  Eisen- 
kOrper  aus  awei  Halften  und  der  diese  verbinden- 
den  Spange  bestehen,  nur  der  Silberblechbelag 
der  Halften  setst  si  oh  aus  je  drei  Platten  susam- 
men.  —  Der  Helm  stammt  nicht  aus  dem  Kul-Oha, 
schon  1854  ausserte  man  Z  we  if  el  uber  dieie  (aus 
Dubrux'  Text  nicht  ersichtliche)  Signatur.  Offen- 
bar  wurde  der  Helm  in  einem  der  reichen  spat- 
romischen Graber  bei  Glinischtsche  etc.  gefunden. 

4)  Weitd.  Zeitschr.  X  1891,  396;  Mitt  Germ, 
Mus.  Ntlmberg  1892,  27,  Awn.  3;  Demmin,  Kriegs- 
waffen,  Erganzungsband  119,  21ter. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    67 


—    68    — 


nete  den  Helm,  der  so  ganz  von  alien 
tosher  bekannten  Typen  sich  entfernte, 
damak  ah  karolingisch.    Aber  aucb  diese 


Abb.  1. 

allerdings  unzutreffende  Bearteilung  ver- 
mochte  dem  Stuck,  das  dann  als  Unikum 
ja  von  hdchster  Bedeutung  gewesen,  nicht 
die  notige  Wertschatzung  zu  verschaffen. 
Die  Helme  dieser  Reihe  bestehen  nicht 
aus  einer  in  einem  Stuck  getriebenen  Eisen- 
kappe,  sondern  werden  gebildet  aus  zwei 
besonders  gcarbeiteten  Halften,  die  eine 
breite  kraftige  Spange  (meist  mit  kraftiger 
Mittelrippe)  in  der  Sagittalricbtung  von 
vorn  bis  binten  zusammenfasst.  So  auch 
das  Wormser  Exemplar.  Silberblechver- 
kleidung,  die  aus  zwei  halben  Ealotten 
und  der  zusammenhaltenden  Spange  be- 
stebt  (nur  beim  Kertscber  Helm  statt  der 
Ealottenhalften  je  3  Platten),  war  bei 
unserm  Stuck  offenbar  einst  vorbanden, 
ist  aber  bereits  in  der  Erde  verloren  ge- 
gangen,  bis  auf  wenige  Reste.  Die  Off- 
nung  des  Helmes  umfasste,  ahnlich  wie 
bei  dem  Budapester  Exemplar,  ein  kraf- 
tiges,  besonders  angefugtes  Band,  in  der  Pro- 
filierung  der  Scheitelspange  entsprechend. 
Im  augenblicklicben  Zustande  umzieht  dies 
Band  nur  die  hintere  Halfte  des  Helm- 
randes,  in  der  Schlafengegend  scharf  ab- 
scbneidend;  offenbar  hatte  man  von  dem 
Bande  nur  wenige  Reste  gefunden  und  bei 
der  Erganzung  der  Fragmente  geglaubt, 
dass  es  sicb  hier  lediglich  um  eine  Ver- 
starkung  des  Nackenteiles  handle.  Nach 
Analogie  des  Budapester  Helmes  wie  der 
Spangenhelme  der  Merovingerzeit  werden 
wir  un8  diese  Verstarkung  des  Randes 
jedoch  allseits  umlaufend  zu  denken  haben. 


Die  Wangenklappen  sind  auffallend  klein, 
schmal,   und   zeichnen    sich   durch    ein  en 
halbkreisformigen   Einschnitt    am    oberen 
Rande    aus.       Bei    den 
fibrigen  Helmen  find  die 
Backenklappen   im    Ge- 
gensatz     dazu    uberaus 
breit.  Ganz  singular  ist 
der  bewegliche  Nacken- 
Bchutz,   ein   Schild   von 
Wangenklappenform  ,mit 
sattelartiger    Einknick- 
ung.  Von  einem  Nasale, 
das    bei    den    Pfersee- 
Helmen  ebenso  wie  bei 
dem  Budapester  Exem- 
plar vorhanden  oder  we- 
nigstens  angedeutet  ist,  fand  sich  hier  keine 
Spur,  so  wenig  wie  von  Augenbrauenbogen; 
freilich  ist  ja  der  Helm  nur  unvollstandig 
auf  uns  gekommen.    Von  der  einstigen  Me- 
tallblechverkleidung  haben  sich  leider  nor 
am  Rande  des  Nackenschutzes  Spuren  ver- 
goldeten   Bleches,   zweifellos  aus    Silber, 
mit  getriebener  Verzierung  (Punktkreise, 
wie  sie   samtliche  Helme   mit  Ausnahme 
des  Augsburger  Exemplares  von  Pfersee 
zeigen)  erhalten.    Es  kann  keinem  Zweifel 
unterliegen,    wir    haben   hier   ein   neues 
Exemplar  jener  spatromischen  Helmgattnng 
vor  uns,  freilich  den  unansehnlichsten  von 
alien,  dessen  einstiger  Schmuck  durch  ver- 
goldetes  Silberblech  mit  getriebenen  Orna- 
menten  bedauerlicher  Weise  verloren  ging. 
So  fremdartig  die  Helme  dieser  Reihe 
auch  anmuten,   so  vorzuglich   passen   sie 
in  den  Kreis  der  Erzeugnisse  spatrdmischer 
Kunstindustrie.    Yon  den   so  verschieden 
gearteten  Arbeiten,   die  das  spatromische 
Eunstbandwerk  in  seiner  technischen  wie 
ornamentalen     Yielseitigkeit     geschaffe^ 
schliessen    sich    zahlreicbe    Stiicke    aufe 
engste    unserer  Helmgattung  an.     Es  ist 
hier  nicht  der  Ort,  das  ganze  in  Betracht 
kommende  Material  vorzulegen,  aber  einige 
Hiu weise  seien  wenigstens  gegeben. 

Auch  andere  Schutzwaffen  sind  ganz  ent- 
sprechend dekoriert.  Wir  kennen  mehrere 
Schildbuckel  mit  Yerkleidung  von  vergol- 
detem  Silberblech,  das  durch  eingesetzte 
Glasflusse  wie  getriebene  geometrische 
Muster  und  figurliche  Darstellungen  ver- 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    70    — 


ziert  ist.  Unter  den  spatkaiserzeitlichen 
Schmucksachen  kehren  analoge  Arbeiten 
mit  gepressten  Metallblechen  mit  feinen 
geometrischen  Mustern  u.  8.  w.  wie  mit 
Glas-  und  Steineinsatzen  in  Menge  wieder, 
wir  nennen  hier  Schnallen,  Fibeln,  Zier- 
bleche  (Gewandbesatz),  Diademe  u.  a.  m. 
Auch  allerhand  Beschlage,  yon  Kastchen, 
Schwextscheiden,  Pferdegeschirr  u.  s.  w., 
schliessen  sich  mehrfach  aufs  engste  an. 
Es  ist  nicht  ganz  leicbt,  bei  den  betreffen- 
den  Objekten  in  jedem  Falle  zu  entschei- 
den,  was  reichsromischen  Werkst&tten  der 
Spatzeit  entstammt,  was  als  barbarische 
Replik  solcher  Arbeiten  zu  gelten  hat. 
Werkstatten  in  den  ausserhalb  der  Reichs- 
grenzen  liegenden  Barbarenlandern  be- 
nutzten,  wie  wir  ja  sehen,  reichsrSmische 
Vorlagen  in  Masse,  ja  an  dem  der  spat- 
antiken  Kunstindustrie  Entlehnten  hielten 
sie  zahe  bis  tief  in  das  fruhe  Mittelalter 
binein  fest,  wie  die  mittel-  und  nord- 
europaischen  Altertumer  merovingiscber 
Zeit  trotz  aller  Verballhornungen,  Weiter- 
stilisierungen  spatantiker  Details  erkennen 
lassen.  Zahlreiche  ausNorddeutschlandund 
Skandinavien  stammende  Fibeln,  Schnallen, 
Waffenbeschlage  u.  8.  w.  der  Zeit  vor  und 
nach  400  n.  Gbr.  sind  unter  diesem  Ge- 
sichtspunkt  zu  betrachten,  aber  auch  in 
nichtgermanischen  Gebieten  finden  sich 
ahnliche  Erscheinungen,  z.  B.  erinnern 
gepresste  Bronzebleche  aus  spatkaiserzeit- 
lichen Funden  im  Gouvernement  Wilna 
wieder  auf  das  lebhafteste  an  die  Deko- 
ration  der  He! me  unserer  Reihe. 

Keinesfalls  durfen  die  Helme  dieser 
spatromischen  Gattung  als  spezifisch  bar- 
barische Fabrikate  angesprochen  werden. 
Dass  keines  der  Stucke  auf  rein  barbari- 
schem  Gebiet  gefunden  wurde,  ware  hier 
nicht  so  ausschlaggebend  wie  die  vollige 
Ubereinstimmung  mit  gleichalterigen  ro- 
mischen  Arbeiten,  die,  weil  in  gewisser 
Menge  in  spatromischen  Nekropolen  pro- 
vinzialen  Bodens  verbreitet,  eben  ja  Er- 
zeugnisse  reichsromischer  und  nicht  bar- 
bariscber  Werkstatten  sind,  fails  es  ernes 
solchen  Nachweises  noch  bedurfte. 

Von  den  in  der  Metallblechverklei- 
dung  wie  der  Ornamentik  recht  ahnlichen 
Spangenhelmen  merovingischer  Zeit  unter- 


scheidet  sich  die  spatrdmische  Gattung 
konstruktiy  vollkommen.  Hier  ist  die  aus 
zwei  Halften  zusammengefugte  Eisenhaube 
das  Wesentlicbe,  bei  den  nachkaiserzeit- 
lichen  Stttcken  das  kraftige  Bronzespangen- 
gerUst.  Beide  Reihen,  mindestens  aber 
die  Spangenhelme,  haben  eine  langere  Ge- 
schichte,  die  Formen  beschranken  sich 
nicht  auf  eine  kurze  Lebensdauer.  Mit 
einigen  Daten  aus  der  Geschichte  der  bei- 
den  Helmtypen  sei  hier  geschlossen. 

Bei  der  oft  mangelhaften  technischen 
Beschreibung  der  Stucke  ist  es  nicht  er- 
sichtlich,  ob  die  eigenartige  Konstruktion 
der  spatromischen  Helme  in  alteren  wie 
jiingeren  Zeiten  wiederkehrt.  Aber  die 
vollstandige  oder  teilweise  Yerkleidung  von 
Eisenhauben  mit  ornamentierten  Bronze- 
oder  Silberblechen  lasst  sich  aber  grosse 
Zeitraume  verfolgen.  Wir  kennen  diese 
Technik  an  Helmen  aus  griechischen  und 
rdmischen  Werkstatten,  wir  finden  sie  bei 
Barbarenhelmen  des  vorromischen  Eisen- 
alters  (4.  Jh.:  Amfreville,  Canosa;  letzte 
vorromische  Zeit:  Giubiasco  etc.),  ebenso 
zeigen  nordische  Fabrikate  vom  Ende  der 
merovingischen  Zeit  aus  Schweden  (Wendel 
in  Dppland)5)  wieder  das  Namliche. 

Auch  die  Spangenhelme  begegnen  uns 
zu  sehr  verschiedenen  Zeiten.  Bekannt 
sind  die  Darstellungen  auf  der  Trajansaule 
bei  HilfsvGlkern  wie  Gegnern  der  Romer, 
auf  der  Theodosiussaule  erscheint  der  nam- 
liche Typ,  weiter  tragen  Bosporaner  (nicht 
aber  ihre  Gegner)  auf  Wandgemalden  von 
Eatakomben  in  Kertsch  wie  auf  Grabstelen 
solche  Helme,  aber  auch  eine  Terracotte 
hellenistischer  Zeit  aus  Kertsch  zeigt  be- 
reits  diese  Form  •).  Endlich  sei  hier  zu 
den  an  anderer  Stelle  mitgeteilten  Daten 
iiber  diesen  Typ 7)  noch  an  die  Kegelhelme 
von  assyrischem  Boden  im  Britischen  Mu- 
seum in  London  8)  erinnert,  deren  spangen- 

5)  Ein  Stack,  das  besterhaltene,  bei  Montelim, 
Kulturgeschichte  Sohwodens,  1906,  Fig.  367. 

6)  Nachwetse  far  Kertioh  im  Compte- Rendu 
pour  1872,  St.  Petersburg  (W.  Stassoff). 

7)  Alterttlmer  uns.  heidn.  Vorzeit  V,  Tafel  85. 
—  Zu  den  hier  aufgesahlten  Stttcken  der  Mero- 
vingerzeit  kommt  noch  ein  leider  nur  durch  eine 
Backenklappe  angedeutetes  (nicht  erhaltenes)  aus 
Ssentes  im  Theissgebiet  (Arch.  firtesitO  1904,  157 ; 
Hampel,  Alt   d.  frtthen  Mittelaltars,  Taf.  453). 

8)  Abbildungen    bei  Lipperheide  S.  1,   4,  352. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    71     — 


72    — 


besetzte  Exemplare  wohl  zu  Unrecht  als 
parthisch  oder  sassanidisch  bezeichnet  wer- 
den,  wahrend  die  anderen  Stucke  als 
assyrisch  gelten.  Und  fur  das  spate  Nach- 
leben  dieses  Type  ware  noch  auf  die  im 
Ostbaltikum  im  Deutschorden-Gebiet  nicht 
allzu  seltenen  zusammengestuckten  Eisen- 
helme9)  zu  verweisen.  Damit  lasst  sich 
die  Geschichte  dieser  Helmgattung  also 
fiber  mehr  als  ein  Jabrtausend  verfolgen. 
Mainz.  P.  Reinecke. 

20.  Mainz.  [Rbmische  Grabdenkmaier.]  Beim 
Bau  eines  Krankenhauses  des  Alicever- 
eines  wurden  im  Herbst  vorigen  Jabres 
oberhalb  der  stadtischen  Anlage,  wo  scbon 
langst  ein  grosser  romischer  Friedhof  fest- 
gestellt  ist,  einige  Graber  angeschnitten, 
die  aber  meist  schon  ausgeraubt  waren. 
So  war  es  aucb  mit  einem  Steinsarg,  einem 
der  grdssten  und  bestgearbeiteten ,  die 
bei  uns  zu  Tage  gekommen  sind,  der  ge- 
wiss  einstmals  reiche  Beigaben  enthielt. 
Er  ist  aus  Sandstein,  ungefahr  220  cm 
lang  und  66  cm  hocb  obne  den  Deckel. 
Dieser  stellt  ein  Satteldach  dar  mit  giebel- 
formigen  Aufsatzen  [in  der  Mitte  und 
wurfelformigen  an  den  Ecken,  auf  welcben 
D  •  M  =  dis  Manibus  stand ;  nur  das  M 
ist  nocb  deutlich  sichtbar.  An  dem  Sarg 
selbst  siebt  man  rechts  und  links  je  ein 
sauber  gearbeitetes  sog.  Amazonenschild ; 
die  ehemals  dazwiscben  befindliche  Inscbrift 
ist  bei  einer  zweiten  Yerwendung  des 
Sarges  ausgemeisselt  worden.  Erst  bei 
sehr  scharfer  Priifung  siebt  man  nocb 
Beste  davon  in  6  Zeilen.  Was  icb  beraus- 
zubringen  glaubte,  ist,  abgeseben  von  zer- 
streuten  Hasten,  folgendes: 


—  Die  Deutung  der  Stuoke  als  sassanidisoh  im 
Guide  des  Britischen  Museum,  als  parthisoh  s.  B. 
bei  Gardner,  Parthian  Coinage  (1877).  —  Die 
sassanidischen  Beliefs  bieten  meines  Wissens  kei- 
nen  Anhalt  fur  die  Beurteilung  dieser  Helme.  Die 
Kopfbedeckungen  auf  Munzen  der  Parther  Mithra- 
dates  I,  Artabanus  I,  Mithradates  II,  Ghosroes  I, 
wie  des  ersten  Sassaniden  (Artaxerxes  I),  ferner 
auf  parthischen  und  sassanidischen  Siegelsteinen 
wie  Dieulafoy,  L'art  antique  de  la  Perse  V,  fig.  41, 
und  Gab.  des  M^dailles  et  Antiques,  Bibl.  Nat. 
No.  1339  bis,  deuten  eher  auf  Helme  naoh  Art  der 
von  uns  behandelteu  spatromischen  hin. 

9)  a.  B.  Mat.  po  Arch.  Bossii  28,  S.  65,  67,  80. 

—  Fragments  von  Dollkeim  in  Ostpreussen. 


D  M 

U.  IVI  •  ISIDOro  fiiio  'NNOCENTISSIMO 
IVVENI  OVINOA 

ECIBl 
MENSe*  VIII 

Fur  den  Schluss  der  dritten  und  den  An- 
fang  der  vierten  Zeile  ist  noch  keine 
sichere  Erklarung  gefunden. 

Um  dieselbe  Zeit  wurden  an  der  nam- 

licben   Stelle  1)  nocb    zwei   kleine    nicht 

an  einander  passende,  aber  vielleicht  za 

demselben  Denkmal    gehorige  Grabstein- 

Bruchstucke  aus  Sandstein  gefunden :  a)  H 

15  cm,    Br.   32   cm,    D.   18   cm    mit  den 

Buchstaben  DXFT  (dies  X?)  und   b)  E 

13  cm,   Br.   21  cm,  D.  39  cm  mit  der  In- 

8chrift  I  AT    (natione?)  und  darunter  den 

Kopfen  (einer  Senkrecbten  ?)  und  eines  V. 

2)  allerlei  andere  Brucbstucke,   z.  B.  ein 

54  cm    langes    Stuck    von    einer    kleinen 

Schuppensaule,  ein  viereckiger  Stein  mit 

einer  schildartigen  Verzierung  (H.  22  cm 

Br.  52  cm,  D.  30  cm)  und  ein  Stuck  von 

dem   Schuppendacb   eines   grossen    Grab- 

denkmals,   wie   sie   aus   den  Neumagener 

Funden  bekannt  sind.    Nachtraglich  wurde 

auf  diesem  Bauplatz  noch  ein  Bruchstuck 

gefunden,   das  wahrscheinlich   yon    einem 

Steinsarg  herriihrt.    Sandstein.     H.  17  cm, 

Br.  21  cm,  D.  6  cm.   Von  der  Inschrift  ist 

PI  Lic 
nur  erhalten :    v  y  g  •   Am  Ende  der  ersten 

Zeile  stand  0,  C  oder  G,  am  An  fang  der 
zweiten  A. 

Bei  Kanalisations-Arbeiten  wurden  am 
5.  April  d.  J.  da,  wo  der  unmittelbar 
vor  dem  Neutor  rechts  abzweigende  Fuss- 
weg  unter  der  Eisenbahn  durcbgefuhrt  ist. 
drei  teilweise  zerbrochene,  120  cm  hofae 
Mittel-S&ulen  eines  grossen  Fensters  mit 
den  zugehorigen  beiden  Gewanden  ge- 
funden. Das  Material  ist  Sandstein.  Sach- 
kenner  glauben,  dass  das  Fenster  aus  karo- 
lingischer  Zeit  stammen  konne.  Nach  der 
Reinigung  zeigte  es  sich,  dass  funf  n- 
mische  Grabsteine  dazu  verarbeitet  worden 
waren,  von  der  en  Inschriften  noch  Reste 
an  der  Basis  oder  dem  Abakus  der  Saulen 
sowie  an  der  Ruckwand  der  Fenster-Ge- 
wande  erhalten  waren.  In  den  Vertiefungen 
sieht  man  vielfach   noch  die   rote  Farbe 

Digitized  by  VjOOQlC 


—    73    — 

auf  dem  weissen  Stack.    Die 
lD8chriftre8te  Bind: 

erhaltenen 

1)     SAN 

») 

ANIS'V-^S 

5) 

\   D  N 

I-  M  •  1 

A  LI  OFR  A  VI 

LEV 

SEN, 
3"   •   S, 

3) 

XXV    WENS 

ZONTIVS 

D  I  • 
FE 

4) 

VI  X  IT- ANI 
ROMA  Q_V  I 
VIII  DIES  XX 

NIANOr^ 

T  i 
IV  •  C 
C  V 

ad  1:  Z.  1  a.  A.  vorn  B  oder  S. 

ad  2:  Z.  2  ob  der  dritte  Buchstabe 
ein  I  oder  em  L  war,  l&sst  rich  nicht  mit 
voller  Sicherheit  sagen ;  der  etwas  grossere 
Abstand  von  0  macht  L  ein  wenig  wahr- 
scheinlicher. 

ad  3:  links  ist  ein  Stiick  der  alten 
Umrahmung  erhalten. 

ad  4:  Z.  3  a.  £.  stand  V;  die  beiden 
vorausgehenden  Buchstaben  sind  nicht  ganz 
sicher:  ES  oder  EC? 

ad  5:  Z.  1  a.  A.  stand  A. 

Bei  Nr.  2  und  3  stent  zur  Bezeich- 
nung  dee  Alters  der  Ablativ  anfnjis. 
Bei  Nr.  2  Z.  1  ist,  wie  so  haufig,  vor  S 
das  N  ausgefallen :  mefnjs[es].  Beraerkens- 
wert  ist  die  zweite  Zeile  dieser  Inschrift. 


21.  Kreuznach.  [Vorrtfmiscbe  Funde.]  Beim 
Ansschachten  fur  die  strategische  Eisen- 
balm,  Strecke  Bad  Kreuznach— Planig,  un- 
weit  dee  Pomologischen  Gartens,  wo  vor 
zwei  Jahren  viele  prahistorische  Gefasse 
gefunden  wurden  (Korrbl.  1904,  7  und  8), 
kamen  im  September  1904  folgende  pra- 
historische Gefasse,  alle  unten  mit  flachem, 
z.  T.  nicht  gleichmassig  abgeplattetem 
Boden  zu  Tage. 

4 


—    74    — 

Sollte  hier  ein  germanischer  Name  in  sehr 
alter  Form  vorliegen?  Auf  dem  nahen' 
romischen  Friedhof  sind  bis  jetzt  nur  oder 
fast  nur  Skelettgraber  gefunden  worden. 
Am  8.  Mai  d.  J.  wurde  beim  Abbruch 
dee  Hauses  Nr.  10  in  der  Rochusstrasse 
der  Oberteil  eines  rdmischen  Altars  auf- 
gefunden.  H.  40,  Br.  42,  D.  23  cm.  Unter 
der  verzierten  Bekronung  ist  folgende  In- 
schrift erhalten: 

i   n    •   h   •   d   •   D 

DEO'MERCVRIO 
LVCIVS-POTENS 

BF'COS-AEDEM 
VETVST ATE 'CON 
laps  a  m  restituit 

Die  Formel  in  hfonoremj  dfomusj  dftvinae),. 
die  bekanntlich  nicht  vor  Antoninus  Pius 
nachweisbar  ist,  schliesst  den  Gedanken 
aus,  dass  der  Benefiziar  dee  Statthalters, 
Lucius  Potens,  nur  zwei  Namen  gehabt 
habe,  dass  also  Lucius  ein  Yorname  sei. 
—  Leider  ist  nicht  gesagt,  welchen  ver- 
fallenen  Tempel  Lucius  Potens  wieder  auf- 
gebaut  hat.  Die  Buchstaben  der  funften 
Zeile  sind  durch  den  Bruch  schon  stark 
beschadigt,  aber  noch  sicher  lesbar. 
Mainz.  K6rber. 


1)  Schwarzer  Topf,  15  cm  hoch,  oben 
ausserer  Durchmesser  11,  grdsster  Durch- 
messer  15  cm,  nicht  gleichmassig  rund, 
aber  ziemlich  gut  geglattet  (Abb.  2,  1)4 
Die  durch  Punkte  markierten  Zackenreihen 
sind  7mal  (je  auf-  und  absteigend)  ange- 
bracht;  da  dem  Topfer  zuletzt  nicht  Raunv 
genug  blieb,  fullte  er  die  Lucke  mit  je 
7  Punkten  in  wagerechten  Linien  aus. 
2)  Dickwandiger  niedrigerTopf  aus  rotem. 
8  9  7 


Digitized  by  VjOOQlC 


-    75    - 


-    76    — 


Ton,  angeschwarzt ,  9  cm  hoch,  oberer 
und  zugleich  grosster  Durchmesser  12  cm, 
ungleichmassig  gerundet  (Abb.  2, 2).  Unter 
der  Randlinie  waren  3  Parallellinien  ge- 
zogeD,  die  z.  T.  abgerieben  sind.  Yon  der 
unteren,  z.  T.  auch  schon  oberen  Linie 
gehen  schwachgebogene  Striche  nach  unten, 
je  5  zusammen,  z.  T.  so,  dass  5  und  5  nach 
unten  sich  vereinigen,  dazwischen  ungleich- 
massig je  5  nach  links  oder  nach  rechts 
etwas  vom  Lot  abbiegend. 

3)  Bruchstuck  eines  dickwandigen  roten 
Topfes  aus  sehr  grobem  Korn,  aussen  teil- 
weis,  innen  ganz  geschwarzt.  Vom  Boden 
aus  bis  zur  Biegung  nach  innen  zu  10  cm 
hoch ;  in  dieser  Entfernung  9  Reihen  Ein- 
driicke  eines  In  strum  en  tes ,  das  etwas 
stumpfer  endete,  als  unsere  Schrauben- 
zieher,  unten  und  oben  je  2  Reihen  gleich- 
massig,  dazwischen  gliickte  es  dem  Topfer 
nicht,  innen  von  links  nach  rechts  oder 
umgekehrt  den  Anschluss  zu  finden.  Der 
grosste  Durchmesser  betrug  einst  12  cm. 

4)  Untere8  Stuck  eines  dickwandigen, 
grobkornigen,  schwarzen  Topfes.  Boden- 
durchmesser  6  cm,  erhaltene  Hohe  7  cm 
(Abb.  2,  3).  Von  unten  nach  oben  je 
2  Reihen  Quereindrucke  eines  etwas  klei- 
neren  oder  schwacher  eingestossenen  Instru- 
mentes  als  bei  3);  unten  je  drei  Paare 
iibereinander ,  dann  abwechselnd  weiter 
nach  oben. 

5)  Kleines  Bruchstuck  eines  dickwan- 
digen, grobkornigen,  innen  und  aussen  ge- 
schwarzten  roten  Topfes  mit  eingeritzten 
senkrechten  Rippen,  von  denen  rechts  und 
links  Querrippen  auf-  bez.  abwarts  ab- 
zweigen  (Abb.  2,  4). 

6)  Bruchstuck  eines  mittelwandigen, 
grossen  Gefasses,  aussen  und  innen  ge- 
schwarzt und  geglattet;  aussen  ohne  Ver- 
zierung,  innen  flachgeritzt  und  ungleich 
je  4  Querlinien  und  dazwischen  je  4  senk- 
rechte  oder  schrage  Linien. 

7)  Sehr  kleines,  rotes,  aussen  und  innen 
geschwarztes  mittelwandiges  Gefass,  das 
auf  3  Fussen  stand,  deren  untere  Enden 
abgebrochen  waren  (Abb.  2,  5).  Jetzt  6  cm 
hoch,  grosster  Durchmesser  5  cm. 

8)  Bodenstiick  eines  dickwandigen,  grob- 
kornigen, schwarzen  Topfes. 

9)  Stuck  einer  dickwandigen,  grobkor- 


nigen Schale,  aussen  rot,  innen  schwarz, 
bez.  geschwarzt,  6  cm  hoch,  Boden  6  cm 
Durchmesser,  oberer  Rand  einst  12  cm 
Durchmesser,  grosster  Durchmesser  13  cm. 

10)  Randstuck  eines  dickwandigen,  grob- 
kornigen Gefasses  mit  gleicher  Biegung 
wie  9).  In  der  roten  Erde  z.  T.  schwar- 
zer  Kern. 

11)  Bronzegegenstande  mit  gruner  Pa- 
tina, a)  2  Stucke  eines  ubersponnenen, 
ab-  und  anschwellenden  Armringes,  7  cm 
Durchmesser  (Abb.  2,  6); 

b)  ein  enger  dicker  Ring,  aussen  mit 
erhabener  Leiste  verziert  (Abb.  2,  7); 

c)  ein  kleiner  runder  Ring  ohne  Ver- 
zierung.  Beide  Ringe  an  einer  abgeschab- 
ten  Stelle  messingartig  (Abb.  2,  7); 

d)  dunne  Fibula,  4  cm  lang  (Abb.  2,  8): 

e)  starkere  Fibula,  oberer  Teil  abge- 
brochen, Nadel  losgelost  (Abb.  2,  9). 

12)  Ein  dicker  Ring  aus  weisser  und 
schwarzer  bandartiger  Masse,  3  —  4  cm 
Durchmesser,  innere  Offnung  nur  fur  Schnur, 
nicht  fur  Finger  geeignet. 

Von  den  Gefassen  wurden  1),  2),  3), 
7)  am  6.  September  an  derselben  Stelie 
gefunden,  Tags  darauf  eigentumlicher  Weise 
an  derselben  Stelle  ein  zerfressenes  eiser- 
nes  Messer  von  32  cm  Lange  und  4,5  cm 
Breite,  aber  in  welcher  Tiefe  zweifelhaft 

Die  Bronzegerate  wurden  auch  am 
6.  September,  aber  in  einiger  Entfernung 
von  den  Gefassen  1),  2),  3),  7)  gefunden; 
zweifelhaft,  ob  mit  andern  Gefassen  zu- 
sammen, und  mit  welchen  etwa. 

Alle  Funde  wurden  von  der  Eisenbahn- 
direktion  in  Mainz  freundlicherweise  dem 
Antiqu.-Histor.  Verein  uberlassen. 
Kreuznach.  0.  Kohl. 

Kreuznach.  In  dem  von  Prof.  Bohn  her-  * 
ausgegebenen  Bande  des  CIL.  XIII,  III,  1 
steht  588,g  nach  meiner  Angabe  CLEMES- 
FECIT.  Als  im  Sommer  1904  Direktor 
Graeven  die  hiesige  Altertumssammlung 
besichtigte,  machte  er  mich  darauf  auf- 
merksam,  dass  doch  noch  einige  Bucb- 
staben  sich  erkennen  liessen,  die  wir 
nun  zusammen  entzifferten. 

PCLEMESFECITBoRi 

Es  steht  dies  am  ausgefranzten  Rande 
einer  nahe  beim  Mosaikboden  gefundenen 

Digitized  by  VjOOQIC 


77    — 


—    78    — 


grossen  roten  Beibeschussel.  Ob  hinter  R 
noch  ein  kleiner  Buchstabe  angeschoben 
war  oder  ein  Schlusszeichen,  ist  nicht  mehr 
zu  erkennen.  Fiir  einen  grossen  Buch- 
staben  ist  der  Raum  zu  klein.  Ich  dentete 
Borbetomagi;  auf  eine  Anfrage  in  Worms 
erhielt  ich  die  Nacbricht,  dass  bis  zu 
diesem  Herbst  keine  ahnliche  auf  Worms 
zu  deutende  Inschrift  dort  gefunden  sei. 
Kreuznach.  0.  Kohl. 

23.  Neumagen.  [Heiligtum  des  Mercurius 
Bigentius.]  Unweit  der  ca.  1  km  sudlich 
von  Neumagen  an  der  Mosel  belegenen 
Marterkapelle  wurden  bei  Neuanlage  eines 
Weinberges  auf  einem  den  Herren  Milz 
in  Neumagen  gehorigen  Grundstiick  ge- 
rade  am  Fuss  des  durch  seine  Sonnenuhr 
weithin  kenntlichenKobenfelsens  im  Distrikt 
Leienberg  antike  Reste  gefunden.  Man 
stiess  auf  zahlreiche  Dachziegel,  angeb- 
aber  auf  kein  Mauurwerk.  Dass  man  es 
mit  einer  Anlage  romischer  Zeit  und  zwar 
einem,  vermutlich  kleinen,  landlichen  Heilig- 
tum zu  tun  hatte,  verrieten  ausser  den 
Scberben,  die  man  noch  jetzt  dort  finden 
kann,  die  weiteren  Fundstiicke:  ein  nicht 
naher  zu  bestimmendes  Grosserz  des  Marc 
Aurel  und  zwei  Steindenkmaler.  Letztere 
wurden  von  Herrn  Jos.  Milz  in  dankens- 
werter  Weise  dem  Provinzialmuseum  in 
Trier  als  Geschenk  uberwiesen.  Es  sind: 
Die  Statuette  eines  sitzenden  Gottes 
aus  Jurakalk,  noch  0,46  m  hoch,  0,43  breit, 
0,23  tief.  Auf  einer  breiten  Bank  mit 
einem  Sitz  von  auffallend  geringer  Tiefe, 
mit  senkrechter  Riickwand  sitzt  ein  nur 
mit  einem  Mantel  bekleideter  Gott.  Kopf, 
Brust,  beide  Arme  und  das  rechte  Knie, 
ebenso  der  vordere  Teil  der  Standplatte 
sind  verloren.  Aber  die  erhaltenen  Teile 
geniigen ,  urn  in  der  Gestalt  einen  thronen- 
den  Juppiter  mit  Sicherheit  erkennen  zu 
lassen,  und  zwar  den  selteneren  Typus,  der 
mit  der  rechten  Hand  hoch  das  Scepter 
anfasst,  die  Linke  mit  dem  Blitz  auf  dem 
Knie  ruhen  lasst,  wie  er  z.  B.  in  Trier 
vertreten  ist :  Steindenkmaler  23  aus  Iden- 
heim,  24,  Inv.  04,  171  aus  Trier.  Alle  diese 
unterscbeiden  sich  von  dem  Typus  des 
kapitolinischen  Juppiter  dadurch,  dass  der 
Leib  bis  unter  die  Scham  entblusst  ist.  Eine 
Brnchstelle  links  unten  an  der  Vorderseite 


der  Bank  des  neugefundene  Gotterbildes, 
unterhalb  deren  die  Bank  und  der  Boden 
frei  ausgearbeitet  ist,  riihrten  offenbar  vom 
Hinterteil  des  Adlers  her,  auf  der  andern 
Seite  ist  die  untere  Halfte  der  Kugel  er- 
halten.  An  den  Schmalseiten  der  Bank 
hangen  die  ublichen  Tucher,  die  Riick- 
wand ist  unverziert. 

Das  zweite  Steindenkmal  ist  ein  kleiner 
Altar  mit  Weihinschrift  an  Mercurius 
Bigentius,  ebenfalls  aus  Jurakalk.  Ab- 
geschlagen  sind  die  rechte  obere  Ecke 
und  der  untere  Teil;  so  ist  er  noch 
0,31  m  hoch,  0,76  breit,  0,12  tief.  Der 
Altar  ist  ohne  jedes  Ornament.  Die  In- 
schrift, deren  erste  Zeile  auf  dem  aus- 
ladenden  Sims  stent,  lautet: 

MERCVR[io 
B  I  G  E  N  T  1  O 
M • C ASSI VS 
V  E  N  V  S  T  V[« 

[v  .  ]  «    v  [•  m] 

Damit  ist  die  grosse  Zahl  der  Bei- 
namen  des  gallischen  Mercur  urn  einen 
neuen  vermehrt  worden.  Vermutlich  ist 
er,  wie  wohl  die  meisten,  eine  Ortsbe- 
bezeichnung ;  leider  vermogen  wir  sie  nicht 
aufzuklaren.  Der  Name  Biga  kommt  in 
Britannien  als  Topferstempel  vor  (C.  VI 
1336  M*  *•  "7);  er  kann  gallisch  sein  und 
von  derselben  Wurzel  stammen. 

Es  ist  wertvoll  an  der  romischen 
Strasse,  die  hier  voruberfuhrte,  ein  neues 
Mercur-Heiligtum  kennen  zu  lernen  und 
es  verdient  Beachtung,  dass  wiederum, 
wie  so  oft,  neben  dem  einheimischen  Gott 
Juppiter  als  Kultgenosse  auftritt.  Auch  der 
oben  genannte  Juppiter  von  Idenheim  ist 
in  einem  landlichen  Heiligtum  mit  einer 
Merkurinschrift  zusammengefunden,  gerade 
er,  der  auch  im  Typus  mit  dem  Neumage- 
ner  ubereinstimmt. 

Trier.  E.  Kriiger. 

Xanten.  [Romischer  Grabs tein.]  Im24 
Staatswald  der  Kgl.  Oberforsterei  Xanten, 
Schutzbezirk  Nachtigall,  bei  Marienbaum, 
wurde  vor  kurzem  eine  in  6  Stucke  zer- 
brochene  Inschriftplatte  aus  Kalkstein, 
so  wie  eine  Tuffsteinbasis  gefunden,  welch 
letztere  mit  einer  Rinne  auf  der  Oberseite 
versehen  ist,   die  offenbar  zur  Aufnahme 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    79    — 


-    80    - 


der  Platte  bestimmt  war,  denn  diese  passt 
hinein.  Die  Breite  der  Platte  betragt 
69  cm,  ihre  Dicke  5  cm,  ihre  jetzige  Hohe 
73  cm,  doch  ist  der  untere  Rand  ganz 
verloren.  Oben  in  der  Mitte  war  ein  Me- 
daillonbild  angebracht,  von  dem  aber  nur 
noch  ein  Teil  der  kreisrunden  Umrahmung 
und  kleine  Reste  des  Gewandes  vom  Brust- 
bild  erhalten  sind.    Die  Inschrift  lautet: 


CANDID  NiO'SMP 
LI  CI  -  C  A  N)  *  DI  1J  VS 
//\CITVS      FRATRI- 

P  I  E  N  * _jjJ   \  D  •  F-C 

_ „s       — 

B(is)  [MfanibusJ] ''  Candid[i]nw  Simp  \  lid 
Candidinius  \  [T]acitU8  fratri  \  pientfa- 
8tm]o  f faciendum)  cfuravitj. 

Die  Buchstaben  sind  sehr  schon  und 
sorgfaltig  geschrieben.  Die  Sitte  der 
Anbringung  des  Portraitmedaillons,  die 
Formel  D.  M.,  das  Fehlen  der  Praenomina, 
die  Bildung  des  Gentilicium  aus  einem 
Cognomen  weisen  das  Denkmal  der  Klasse 
von  Grabsteinen  zu,  welche  etwa  von  Mitte 
des  2.  bis  weit  ins  3.  Jahrh.  hinein  zu 
datieren  ist1).  Candidinier  sind  in  den 
rheinischen  Inschriften  dieser  Zeit  so 
haufig,  dass  Nachweise  uberflussig  sind. 
Das  Denkmal  ist  von  der  Kgl.  Forstbehorde 
auf  Veranla8sung  des  Herrn  Oberfdrsters 
Freiberrn  von  Metternich  dankenswerter 
Weise  dem  Bonner  Provinzialmuseum  uber- 
wiesen  worden. 
Bonn.  Hans  Lebner. 

1)  VgL  Klinkenberg,  B.  J.  108/9  S.  126  ff. 


Chronik. 

25  Wllb.  Trooktlf,  Btitraga  snr  Geichiohta  d«r  Mi- 
niitarialitat.  I.  Die  MinistariaUn  dai  Era- 
biiohoft  Ton  Koln  im  18.  Jahrh.  Beilaga 
sum  Jahresb«richt  d«r  HohenaolUrnschnle 
in  Sch6neb«rg.    OtUrn  1906.  —  25  S. 

Yerf.  handelt  iiber  die  Dienstmannen 
des  Erzbischofs  von  Koln,  hauptsachlich  auf 
Grund  der  Frensdorffschen  Bearbeitung 
des  Kolner  Dienstrecbtes  (Mitteil.  a.  d. 
Stadtarchiv  Koln  II.  Heft).  Er  stutzt  sich 
dabei  auf  Ennen,  Hegel,  Lau  (erzbischofl. 
Beamte),  deren  Anscbauungen  im  wesent- 
lichen  schon  bei  Waitz-Zeumer  (Verfassungs- 


geschichte  5s  S.  322  ff.)  zusammengefasst 
sind.  Von  den  neueren  Untersuchungen 
(Lau,  Entwicklung  der  Verfassung  der  Stadt 
Koln,  Oppermann  in  der  Westd.  Zeitschr. 
1901  bes.  S.  164;  1902  bes.  S.  54  £, 
Rietscbel  ebenda  1903,  S.  327  ff.  u.  Bnrg- 
grafenamt,  Leipzig  1905,  S.  143)  bat  er 
keine  Ahnung;  ebenso  wenig  kennt  er 
Knippings  Regesten  der  Erzbischofe  von 
Koln.  Dass  infolge  dessen  das  Thema 
nicht  gefordert  wird,  ist  klar.  Die  all- 
gemeinen  Ausfuhrungen  uber  Ministeriali- 
tat  lehnen  sich  an  Waitz-Zeumer  and 
Schroder,  Rechtsgeschichte,  3.  Aufl.,  an 
und  sind  im  wesentlichen  richtig. 
Koln.  Dr.  Wilh.  Kisky. 

Hant  Hartw«y«r,  Bar  Weinhandel  im  Gabiete  dar  26. 
Hanse   im   Mittalalter.    (Volkgwirtach.  and 
wirtsohaftsgasoh.  Abhandlgan.     Haraatgcg. 
▼on  Wilhelm  8tiada,   N.  P.  3.  H.     Jeaa, 
G.  Pisoh«r,  1805.    119  8.). 

Eine  Untersuchung  uber  einen  Handels- 
zweig  im  ganzen  Gebiete  der  Hanse  wird 
von  vornherein  mehr  die  Handelsbeziehun- 
gen  als  den  Handelsbetrieb  zum  Gegen- 
stande  haben,  sie  wird  mehr  wirtschafts- 
geographisch  als  nationaldkonomisch  sein. 
Und  so  ist  es  auch  bei  der  vorliegenden 
Arbeit. 

Der  Verfasser  ist  mit  Erfolg  bemuht, 
auf  Grund  gedruckten  Materials  die  Ver- 
bindungen  zu  enthQUen,  die  der  Weinhandel 
zwischen  den  Hanseaten  und  anderen  Lan- 
dern  herstellte  und  unter  ihnen  selbst. 
Er  geht  dabei  iiber  sein  Thema  insofern 
hinaus,  als  er  sich  auf  der  einen  Seite  an 
zahlreichen  Stellen  auch  mit  anderen  han- 
sischen  Angelegenheiten  befasst,  —  ge- 
wissermassen,  um  dem  Weinhandel  ein 
Milieu  zu  schaffen,  —  und  als  er  auf 
der  anderen  Seite  ausfiihrlicher  sogar  den 
Weindetailhandel  auch  in  Gebieten  schil- 
dert,  die  wie  Siiddeutschland  nicht  zum 
Gebiet  der  Hanse  gehorten. 

Den  Handelsbetrieb  sucht  er  ausfiihr- 
licher in  Kap.  IV,  1  fur  Koln  zu  beruck- 
sichtigen.  Beim  Beginn  dieser  intensiver 
gehaltenen  Untersuchung  bemerkt  er,  dass 
ihm  vom  Kolner  Stadtarchiv  das  ein- 
schlagige  ungedruckte  Material  nicht  zur 
Verfugung  gestellt  werden  konnte,  weil 
dasselbe  augenblicklich   fur   eine   andere 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    81    — 

Publikation  verwertet  wird1).  Fur  Koln 
liegen  jedoch  schon  treffliche  Veroffent- 
lichungen  vor,  mit  deren  Hilfe  der  Yerf. 
im  Rahmen  seiner  Aufgabe  zu  vollig  be- 
friedigenden  Resultaten  hatte  kommen 
mussen. 

Wenn  ibm  die  ein  Jahr  vor  seinem 
Buche  publizierten  wichtigen  Untersuchun- 
gen  H.  v.  Loeschs  *)  bekannt  gewesen 
waren,  hatte  er  nicht  mehr  die  Wein- 
bruderschaft  aus  der  Kaufmannsgilde  ab- 
leiten  und  gar  als  die  nGrundlagetf  „des 
stadtischen  Handels"  uberschatzen  konnen 
(and  die  Riecherzeche  als  die  Grundlage 
der  stadtischen  Yerwaltung !).  Die  Wein- 
bruderschaft  war  doch  weiter  nichts  als 
die  Gesamtheit  der  Burger,  die  das  Recht 
zum  Weinzapf  hatten;  der  Weingrosshan- 
del  war  iiberhaupt  frei. 

Xtagen  die  Benutzung  der  gedruckten 
Quellen,  bes.  Steins,  durch  den  Verf.  ist 
wissenschaftlich  sowohl  was  die  Ausfuhr- 
lichkeit,  als  auch  die  Zuverlassigkeit  an- 
langt,  sehr  viel  einzuwenden.  Von  den 
zahlreicben  Beweisen,  die  hierfur  gegeben 
werden  konnten,  seien  nur  einige  wenige 
als  Beispiele  hervorgehoben : 

Der  Verf.  beweist  haufig  Tatsachen 
aus  spateren  Quellen,  obgleich  in  dem- 
selben  Bande  (II  von  Stein)  bereits  fruhere 
das  Gleiche  bekunden. 

Im  Einzelnen  erklart  er  z.  B.  die  Stelle 
Stein  II,  S.  152  §  5  von  1407  (er  zitiert 
nur  erst  ebd.  S.  234,  §  1  von  1427):  Die 
Fremden  sollen  ihre  Weine  „bynnen  eynre 
mylen  weiges  umb  Colne  nyemans  dryncken 
geyven  up  den  kouff"  so,  als  wenn  ihnen 
damit  der  Kleinhandel  verboten  wiirde 
(S.  56).  „Zo  drincken  geven  etc."  heisst 
jedoch:  Vor  dem  Engrosverkauf  pro- 
bieren  lassen.  Sie  sollen  den  Wein 
nicht  ohne  Unterkaufer  und  Wirte  im 
grossen  verkaufen.  Es  soil  Handel  von 
Gast  mit  Gast  verhindert  werden. 

Das  Verbot  des  Vorkaufes  ist  nicht, 
wie  Verf.  S.  57  meint,  die  Betatigung  des 
„echt  zunftigen  Grundsatzes",  Jede  Kon- 


1)  Dai  Material  ist  in  Briefbochern  and  an- 
deren  grossen  Bammlungen  reritrent. 

2)  H.  t.  Loescb,  Die  KOlner  Kaufmannigilde 
im  IS.  Jahrhundert.  Erganzungtheft  XII  m.  Weitd. 
Ztschr.  f.  Oesch.  a.  Knnst.     Trier  1904. 


—      82      — 

kurrenz  zu  beseitigen",  sondern  das  Gegen- 
teil  davon :  der  Versucb,  gemeinschadliche 
Monopole  zu  verhindern. 

Handeln  ein  Burger  und  ein  Fremder 
auf  gemeinsame  Rechnung,  so  will  der 
Rat  das  Quantum  Wein  zum  Verkauf  nicht 
etwa  deshalb  scharf  unter  ihnen  geteilt 
haben,  „um  das  Risiko  gleichmassig  zu 
verteilen  oder  um  die  Bildung  von  Unter- 
nehmungen  mit  stillen  Teilhabern  unmog- 
lich  zu  machen"  (S.  58),  sondern  eben, 
weil  der  Fremde  unter  anderen  Bestim- 
mungen  zu  verkaufen  hatte  als  der  Ein- 
heimische. 

Vollig  unklar  und  zum  grossten  Teile 
falsch  sind  die  Ausfuhrungen  iiber  Wirte 
und  Unterkaufer. 

Die  Wirte  versteht  der  Verf.  im  mo- 
dernen  Sinne  und  halt  sie  fur  identisch 
mit  alien,  die  Wein  im  kleinen  verkaufen 
oder  verzapfen  (S.  64  ff.).  Es  ist  ihm  ganz 
entgangen,  dass  die  Ordnungen  peinlich 
scheiden  zwischen  „tavernyerenu  und  Wir- 
ten.  Erstere  waren  vielmehr  die  Besitzer 
der  Schankwirtschaften,  letzteren  aber  war 
der  Au8schank  der  Weine  direkt  verboten: 
Sie  „en  suelen  selver  geyne  wijne  gelden, 
noch  verkoufen,  noch  eynger  van  synen 
brodelingen  in  synen  name,  dan  als  vil 
dranckwijns,  as  sy  in  yren  husen  behovent. 
Mer  sij  muegen  waile  in  ir  buys  vul wijne 
(zum  Auftullen  der  Fasser)  gelden  ind  den 
yren  gesten  verkouffen"  (Stein  II,  S.  63,  §  10). 

Die  Wirte  waren  Verkaufsvermittler, 
bei  denen  die  Kaufleute  ihren  Wein  lagerten, 
bei  denen  sie  wohnten  und  sich  bekostigten 
oder  denen  sie  aus  der  Feme  Verkauf s- 
auftrage  gaben.  Dafur  mussten  sie  eine 
feste  Provision  von  6  schill.  pro  Fuder 
zahlen  (Stein  II,  S.  61,  1375—85,  nicht  nur 
S.  152  ivon  1407).  Der  Verf.  leitet  aus 
dieser  letzteren  Bestimmung  dagegen  ab, 
dass  kein  Burger  das  Fuder  teurer  als  fur 
6  schill.  verkaufen  durfte!  (S.  59).  Auf 
der  nachsten  Seite  benutzt  er  aber  ganz 
genau  dieselbe  Stelle,  um  ihr  richtig  die 
Provisionshohe  wenigstens  fur  die  Unter- 
kaufer zu  entnehmen !  Der  §  gait  eben 
fur  diese  und  die  Wirte  zugleich. 

Wahrend  die  Wirte  durch  ihr  Dazwischen- 
treten  den  direkten  Handel  von  Gast  mit 
Gast  zu  verhindern  hatten,  weshalb  sie  im 

Digitized  by  VjOOQIC 


-    83    - 

Gegensatz  zu  den  Tabernierern  besonders 
vereidigt  wurden,  hatten  die  Unterkaufer 
bei  jedem  Engroskauf  zu  makeln.  Sie  sind 
nicht  vorwiegend  Steuerbeamte,  sie  sind 
auch  nicht  stadtisch  besoldet  (S.  59);  sie 
bilden  auf  der  anderen  Seite  aber  auch 
keine  Zunft  (S.  89),  wie  der  Verf.  zu- 
gleich  meint!  Sie  haben  vor  allem  Ange- 
bot  und  Nachfrage  zusammen  zu  bringen 
und  dabei  natiirlich  zu  wachen,  dass  sich 
der  Handel  in  lauteren  Formen  gemass 
den  stadtischen  Verordnungen  vollzog  und 
dass  besonders  der  Stadt  die  Abgaben  da- 
von  wurden.  Aber  das  ist  erst  eine  sekun- 
dare  Funktion.  Daher  ist  es  auch  nicht 
ricbtig,  dass  Unterkauf  nur  beim  Handel 
mit  Giitern  stattfinden  musste,  die  mit 
Accisen  oder  dgl.  belastet  waren.  Pferde 
z.  B.  waren  abgabenfrei,  und  doch  gab  es 
Pferdeunterkaufer. 

Die  Arbeit  ist  als  Beitrag  wenigstens 
zur  Kolner  Handelsgeschichte  mit  grosser 
Yorsicht  zu  gebrauchen. 

Koln.  Dr.  Bruno  Kuske. 

27.  Das  sechste  Beiheft  der  Veroffent- 
lichungen  der  Stadtbibliothek  in  Koln  ent- 
halt  eine  sehr  interessante  Abhandlungvon 
Otto  Zaretzky,  Der  erste  Kolner  Zen- 
surprozess.  Ein  Beitrag  zur  Kolner 
Geschichte  und  Inkunabelkunde.  Mit  einer 
Naohbildung  des  Dialogus  super  libertate 
ecclesiastica  1477.     Koln  1906. 

In  seinem  Bucbe :  Der  Buchdruck  Koine 
bis  zum  Ende  des  15.  Jahrhunderts  hat 
Voullie'me  auf  den  ersten  bisher  ermittel- 
ten  Zensurprozess  bingewiesen,  der  sich 
gegen  ein  gedrucktes  Buch,  einen  unbe- 
kannten  'Dialogus',  gerichtet  hat.  V.  hat 
uber  den  Prozess  u-nd  das  Ohjekt  des- 
selben  keine  Klarheit  verschaffen  konnen. 
Denn  die  von  ihra  versuchte  Losung  kann, 
wie  Zaretzky  uberzeugend  nachweist,  nicht 
befriedigen.  Durch  umsichtige  Sammlung 
des   einschlagigen  Materials   und   richtige 

1)  Eb  dttrfte  wohl  der  erste  Zensurprozess 
gegen  ein  gedrucktes  Buch  wenigstens  in  Deutsch- 
land  sein,  nicht  bloss  der  erste  Kolner  Prozess 
dieser  Art.  Denn  in  dem  von  Voullieme  angefuhr- 
ten  wenig  fruheren  Fell  des  Kourad  Fyner  in 
Esslingen  handelt  es  sich  um  eine  freiwillig  ein- 
geholte  bischOfliche  Approbation  eines  Buches, 
nicht  um  einen  vor  oder  nauh  dem  Erscheinen 
gefilhrten  Prozess. 


—    84     — 

Verwertung  desselben  hat  Z.  selbst  in  der 
vorliegenden  Scbrift  das  Ratsel  dieses  nach 
mehr  als  einer  Richtung  bin  interessanten 
und  wichtigen  Prozesses  gelost.  Wie  er 
feststellt,  handelt  es  sich  in  diesem  um 
ein  mehrfach  erhaltenes  Buch,  den  Dia- 
logus super  libertate  ecclesiastica  inter 
Hugonem  decanum  et  Oliverium  burgima- 
gistrum  et  Catonem  secretarium,  interlocu- 
tores  Thenenses.  Dieser  Dialogus,  als 
dessen  Verfasser  Z.  den  Dechanten  von 
St.  Andreas.  Heinrich  Urdemann  von  Bocholt, 
und  als  dessen  Veroffentlichungszeit  er  das 
Jahr  1477  nachweist,  wendet  sich  in  satiri- 
scher  Weise  gegen  die  Bemuhungen  des 
Kolner  Rates,  die  stadtische  Geistlichkeit 
zur  Beteiligung  an  den  Lasten  des  Xeusser 
Krieges  zu  zwingen.  Indem  Urdemann  den 
Schauplatz  des  Gespraches  anscheinend 
nach  der  kleinen  Stadt  Thenen  (Tirlemqnt) 
in  Belgien  verlegt,  geisselt  er  schonungs- 
lo8  und  mit  bitterem  Sarkasmus  die  Zu- 
stande  der  unter  jenem  Decknamen  ge- 
meinten  Reichsstadt  Koln  und  die  Unfabig- 
keit  und  Anmassung  ihres  Rates.  Wir 
gewinnen  auf  diese  Weise  ein  sehr  an- 
schauliches  Bild  von  den  damaligen  kirchen- 
politischen  Kampfen  innerhalb  der  Stadt 
und  eine  Reihe  von  interessanten  Ziigen 
zur  Charakteristik  der  in  diesen  handeln- 
den  und  massgebenden  Personlichkeiten. 
Wir  begreifen  die  Erbitterung  des  Rates 
gegen  das  Buch  und  sein  Vorgehen  gegen 
den  Drucker,  da  er  dem  durch  sein  geist- 
liches  Gewand  geschiitzten,  wenn  auch 
aoonymen,  so  doch  damals  wohl  bekann- 
ten  Verfasser2)  nichts  anhaben  konnte.  Auf 
die  Erlauterung  der  Schrift,  deren  Ver- 
fasser eine  ziemliche  Belesenbeit  v  err  at,  bat 
Z.  sehr  viel  Miihe  verwandt,  so  dass  kaum 
eine  Unklarheit  zuruckbleibt.    Eine  voll- 


2)  Oegen  Voulli6me  (Zentralblatt  fur  Biblio- 
thekswesen  23,  260/1)  mOchte  ich  betonen,  daas 
far  die  Verfa-aerschaft  des  Dr  Heinr.  Urdemann 
viel  mehr  spricht  wie  die  blose  Moglichkeit,  tie 
kann  fast  mit  Gewissheit  behauptet  werden  U.  ge- 
hOrte  dem  begrenzten  Kreise  der  hohen  Praiaten 
an,  in  dem  der  Kolner  Rat  den  Verf.  mit  Recht 
suchte.  Seine  Stellung  als  Official  der  KSlner 
Kurie  und  sein  langerer  Aufenthalt  in  Italien 
fallen  dooh  sehr  in  die  Wagschale.  let  der  Dia- 
logus auch  verfasit  vor  der  Haastuohung,  die 
bei  U.  stattfand,  die  V erOf  fentl  iehung  ist 
erst  naohher  erfolgt. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    85    — 


standige  Urkundensammlung  zur  Geschichte 
des  Prozesses  ist  beigefugt.  Der  Dialogus 
selbst  ist  ausser  in  einem  durch  Anmer- 
kungen  erlauterten  Neudruck  in  einer  vor- 
trefflichen  Nachbildung  des  Originals  wie- 
dergegeben.  Dem  typographischen  Nach- 
weis,  dass  der  Dialogus  der  Kolner  Druckerei 
des  Nicolaus  Goetz  von  Scblettstadt  ent- 
stammt,  dient  eine  Probeseite  aus  dem  von 
derselben  Presse  gedruckten  Liber  beati 
Augustini  episcopi  de  sancta  virginitate. 
Herm.  Keussen. 

28.  Th.  Ilgen,  Die  LandsOlle  im  Hera og turn  Berg. 
Zeitecbr.  d.  Berg.  Geech.-Yer.  Bd.  XXXVIII 
1905.    S.  297—824. 

Yerf.  baut  seine  Untersuchungen  auf 
einem  grundlegenden  Uberblick  iiber  die 
wirtscbaftliche  Entwicklung  des  bergischen 
Landes  auf.  —  Die  Entstebung  der  Land- 
zolle  wird  angeregt  besonders  durch  die 
Landfriedenbestrebungen,  sie  wird  aber 
in  Berg  auch  begiinstigt  durch  die  Er- 
hebung  der  Grafschaft  zum  Herzogtum 
(1380).  Immer  mehr  vergrossert  sich  ihre 
Zahl,  und  im  Jahre  1804  weist  das  ganze 
Land  125  Zollstatten  auf.  Meines  Erach- 
tens  ist  diese  Entwicklung  dem  Lande 
nicht  schadlich  gewesen.  Vergrdsserung 
der  Zahl  der  Zollstatten  bedeutet  eigent- 
lich  hier  die  Loslosung  des  Zolles  von 
einzelnen  Punkten  des  Landes.  Seine 
Statten  verschmelzen  damit  und  vereinigen 
sich  zur  Zollgrenze.  Verzollt  wird  jetzt 
das  Gut  nicht  mehr,  wenn  es  nur  einen 
bestimmten  Punkt  beriihrt,  sondern  wenn 
es  eioe  Linie  schneidet.  Die  Zolllinie  erst 
vermag  aber  der  Erziehung  besonders  des 
Gewerbes  im  Lande  zu  dienen  und  einen 
Zweck  zu  erreichen,  den  sich  in  grosserem 
Stile  zum  erstenmale  der  Merkantilismus 
setzte,  und  dessen  Verfolgung  eines  seiner 
grossen  wirtschaftshistorischen  Verdienste 
ist.  Damit  leistet  der  Landzoll  neben  den  na- 
turlichen  Bedingungen  und  der  Riihrigkeit 
der  Bevolkerung,  die  der  Verf.  als  beson- 
ders entwicklungsfordernd bezeichnet,  eben- 
falls  seinen  Beitrag  zur  Hebung  des  Volks- 
wohlstandes  in  einem  Lande.  Die  Ent- 
stehung  der  Zollgrenze  ermoglicht  es  ferner, 
dass  nun  auch  die  Zollverwaltung  zentra- 
lisiert  werden  kann,  die  fruher  an  den  ein- 
zelnen Stationen  selbstandig  lokalisiert  war. 


Mit  einer  anregenden  Behandlung  der 
Verwaltung  der  Zolle,  der  Formen  der 
Verzollung,  der  Tarifierung,  der  Zollpolitik 
und  der  Neueinrichtung  der  Zolle  in  den 
Jahren  1803  und  1804  wird  die  klare,  ge- 
danken-  und  tatsachenreiche  Arbeit  zu 
Ende  gefuhrt. 
Koln.  Dr.  Bruno  Kuske. 

A.  Lefort,  HUtoire  da  d£partement  des  Forete  99 
(Le  duch6  de  Luxembourg  de  1795  a  1814), 
d'apres  les  archives  du  gouvernement  grand- 
duesl  et  dee  docmments  fr»n<;aiB  inedite. 
I  (1795—1797).  Publicetiong  de  la  tection 
hi  s  tori  que  de  l'institut  grand  -  ducal  de 
Luxembourg  50  (1905)  8x5  S. 

Leforts  Arbeit  bildet  den  ersten  Teil 
einer  gross  angelegten  Verwaltungsge- 
schichte  des  Walderdepartements  unter 
franzosischer  Herrscbaft.  Die  aus  dem 
Pariser  Nationalarchiv  und  besonders  aus 
dem  Grossherzoglichen  Regierungsarchiv 
benutzten  Akten  sind  vor  allem  die  Korre- 
spondenzen  zwischen  der  Zentralverwaltung 
des  Departements,  dem  Regierungskom- 
missar  und  den  Pariser  Behorden.  Da- 
gegen  erhalten  wir  nur  wenig  Material  aus 
den  Registraturen  der  niederen  Beamten- 
schaft.  Gerade  lokale  Forschungen  aber 
aus  dieser  Periode  mussten  nach  dem  ri'ihm- 
lichen  Vorbilde  Aulards  und  seiner  Schule 
bis  zu  den  kleinsten  Kreisen  liinunter- 
steigen.  Das  hat  Lefort  versaumt.  —  Die 
von  ihm  benutzten  Archivalien  dagegen 
sind  gut  verarbeitet  und  ubersichtlich 
gruppiert.  In  einigen  Fallen,  wo  beson- 
ders interessante  Stiicke  in  extenso  abge- 
druckt  werden,  hatte  es  einer  entschul- 
digenden  Bemerkung  kaum  bedurft.  Die 
sorgfaltige  Wiedergabe  der  Daten  und 
Aktensignaturen  verdient  besondere  An- 
erkennung.  Es  wird  nun  leicht  sein,  bei 
spateren  erganzenden  Forschungen  auf  den 
vom  Verfasser  zuerst  mit  Erfolg  beschrit- 
tenen  Wegen  weiter  zu  geben. 

Man  weiss,  dass  in  diesen  ersten 
Jahren  der  provisorischen  Herrschaft  der 
Franzosen  zwischen  Maas  und  Rhein  die 
Schattenseiten  uberall  starker  hervor- 
treten ,  als  die  Lichtseiten.  So  finden 
wir  auch  bei  Lefort  ausfuhrliche  Schilde- 
rungen  des  erstaunlichen  Kontributions- 
und  Requisitionsdruckes  und  vor  allem 
der  materiellen  Verwiistungen  in  Kirchen 

Digitized  by  VjOOQlC 


—    87    — 


88    — 


und  Klostern.  Mit  Recht  schenkt  der 
Verfasser  dem  Schicksale  der  einzelnen 
geistlichen  Institute  seine  besondere  Auf- 
merksamkeit.  Dem  anderweitig  schon  be- 
kannten  Bilde  wird  dadurch  manch  neuer 
Zug  hinzugefiigt.  Auch  fur  Luxemburg 
darf  man  von  einer  starken  Anhanglich- 
keit  des  Volkes  an  die  alte  Kirche  sprechen. 
Mit  Interesse  erfahrt  man,  dass  sie  in  den 
deutschen  Teilen  des  Landes  scbarfer  her- 
vortritt,  als  in  den  wallonischen.  Der  Klerus 
ist  auch  hier  an  dem  Widerstande  gegen 
die  franzosische  Herrschaft  in  erster  Linie 
beteiligt.  Vortrefflich  sind  Leforts  Bei- 
trage  zur  Charakteristik  der  Volksstim- 
mung.  Neben  allgemeinem  politischen  In- 
differentismus  finden  wir  manches  Beispiel 
fur  Anhanglichkeit  an  die  fruheren  habs- 
burgischen  Herrscher.  Nirgends  ferner  so 
ausgepragt,  wie  bier,  erscbeint  die  Neigung 
zu  offner  Rebellion.  —  Auf  der  Seite  der 
Franzosen  wird  namentlich  die  neue  Be- 
hordenorganisation  genau  beschrieben.  Die 
Personalien  sind  dabei  vielfach  zu  ein- 
gebend  verfolgt.  Besser  ware  es  gewesen, 
die  grundsatzlichen  verwaltungsrechtlichen 
Unterscbiede  zwiscben  alten  und  neuen 
Beamten  in  einem  allgemeinen  Kapitel  ber- 
vorzubeben.  Gerade  deutsche  Leser  waren 
daftir  dankbar  gewesen. 

Bonn.  Dr.  J.  Hashagen. 

Miscellanea. 

30  Zu  den  Inschriften  der  Mediomatriker 
(CIL  XIII,  4288  ff).  Im  Anschluss  an  die 
vorstehenden  Bemerkungen,  welch e  vor- 
nehmlich  auf  die  Metzer  Inschriften  Bezug 
haben,  will  ich  meiner  im  Westd.  Korrbl. 
XXIV,  1905,  Sp.  80  und  S.  A.,  Sp.  24,  ge- 
gebenen  Verheissung  gerecht  werden  und 
eine  erste  Auswahl  von  Bemerkungen  und 
Verbesserungen  zu  den  im  CIL  XIII,  1,  2 
zu8ammgestellten  Inschriften  der  Medio- 
matiker  vorlegen. 

Uber  die  Tempelanlage  mit  Nymphaeum 
(Rundbau),  welchem  die  Inschriften  4292. 
4294-4298.  4806.  4309.  4318.  4321.  4322. 
4826  entstammen,  vgl.  Lothr.  Jahrb.  XV, 
1903,  S.  365-371  und  nDie  Flur  Sablon 
in  rom.  Zeitu  1904,  S.  25—28  =  Jahres- 
bericht  des  Vereins  fur  Erdkunde  zu  Metz 


XXIV,  S.  69-72.  Fundstelle  waren  die 
ehemaligen  Kiesgruben  Mey  zu  Sablon,  etwa 
900  m  nordwestlich  vom  Hof  La  Horgne, 
in  dessen  Nahe  die  zu  Nr.  4333  erwahnten 
zahlreichen  Funde  gemacht  sind. 

4804:  Bis  M(atris)  Scnuonum  (eher 
ah  SenonumJ  tris  (=  tribus)  hatte  ich 
Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  S.  70  (vgl.  S.  254) 
gelesen.  Zu  der  Abkiirzung  M  vgl.  ausser 
den  beiden  a.  a.  0.  herangezogenen  zweifel- 
losen  Belegen  (Brambach  CIRhen.  208. 575) 
noch  Bonner  Jahrb.  96/97  (1895)  S.  157: 
M.  Fachinehi[8]  mit  S.  159:  Matronis 
Fachineihis.  Bis  ist  auch  beigefugt  in  der 
a.  a.  0.  angefuhrten  Inschrift  Wd.  Ztschr.  XI, 
1892,  S.  28:  [I)]is  Matr[ibus];  vgl.  auch 
CIL  XIII,  4303:  Bis  Maiiabus  und  CIL 
XIII,  5478:  [Bi]s  Mairis;  5622:  Bis  Mai- 
rabus  (neben:  [B]eabus  Mair  .  .  .  5623), 
wobei  aber  zu  beachten,  dass  die  deae 
Maiiae  wie  die  deae  Mairae  von  den  drei 
Muttergottinnen  verschieden  sind,  obgleich 
wenigstens  jene  auch  als  Dreiheit  auftreten. 
Haufiger  findet  sich  deabus  hinzugesetzt. 
Zu  tris  =  tribus  vgl.  a.  a.  0.  S.  74—75. 

4808:  Westd.  Ztschr.  XXII,  1903,  S.  360 
_  S.  A.  7;  Lothr.  Jahrb.  XV;  1903,  S.  355, 
mit  Abbildung  Lothr.  Jahrb.  XVI,  Tafel 
XV,  1  (vgl.  S.  374). 

4810  hat  Boissard  in  der  zweiten  Halfte 
willkiirlich  umgestaltet:  611*.  Vgl.  Lothr. 
Jahrb.  VIII,  I,  S.  93,  28. 

4816:  vgl.  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  449. 

4820,  Z.  2:  Becmin[us]  (ohne  Punkt)  ist 
sicher. 

4324:  Die  beiden  auf  die  Schenkung 
einer  palaestra  beziiglichen  Inschriften 
stehen  auf  einem  Tursturz  von  der  Ver- 
bindungstur  zwischen  campus  und  piscina. 
Die  eine  Inschrift  (a)  war  dem  campus, 
die  andere  (b)  der  piscina  zugekehrt1). 
Der  Stein  dient  als  Kellerpfeiler  in  dem 
Haus  Goldkopfstrasse  14  (wo  noch  heute 
ein  Geschaft  unter  dem  Namen  Loyaute 
betrieben  wird),  ist  aber  von  dem  Hans- 
besitzer  Herrn  Loizillon  dem  Museum  zu- 
gesprochen.  Der  Gipsabguss  im  Museum, 
wonach  4324  a  gegeben,  ist  mangelhaft; 
so  ist  DEDIT  auf  dem  Stein  deutlich  zu 
lesen.    In  dem  namlichen  Keller  ist  aber 


1)  Vgl.  Lotbr.  Jahrb.  X,  189*,  S.  28. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    89    - 

einer  Brunnenmiindung  ein  Stein  mit  In- 
scbriftrest  verbaut,  der  den  Anfang  der 
Inschrift  b  und  offenhar  auf  der  unsicht- 
baren  Kehrseite  den  Schluss  von  a  ent- 
halt.  Auch  dieser  Stein  ist  dem  Museum 
vom  Besitzer  zugesprochen.  Ob  allerdings 
die  beiden  wichtigen  Inschriftsteine  aus 
dem  Gefuge  des  Baues  entfernt  werden 
konnen,  ist  noch  nicht  entschieden. 

4325,  Z.  2:  Carathounus  ist  schon 
von  Robert  erganzt.  —  Z.  3:  Matt08[us]. 
Derselbe  gall.  Name  scheint  4807  zu  er- 
ganzen.  Vgl.  den  Frauennamen  Mattosa 
Westd.  Korrbl.  X,  1891,  Abschnitt  69. 

4826:  viva  steht  und  stand  auf  dem 
Steine.  Die  Auslassung  des  Schluss-s  ist 
eine  nachlassige  Gepflogenheit  der  Volks- 
sprache;  vgl.  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  367,  2 
und  „Flur  Sablon"  S.  26,  2  (=  S.  70,  2). 

4382:  holitoreshdiUe  schon  Huebnerlesen 
wollen,  doch  vgl.  Lothr.  Jahrb.  X,  1898, 
S.  57,  1. 

4883:  die  hier  verzeichneten,  bei  dem 
Hof  und  fruheren  Schloss  La  Horgne- 
a  u  -  S  a  b  1  o  n  gefundenen  Grabschriften 
nebst  den  im  CIL  nicht  aufgenommenen 
Bruchstucken,  wieden  inschrif tlosen  Gotter- 
bildern  und  Grabsteinen,  sind  besprochen 
und  grosstenteils  abgebildet  Lothr.  Jahrb. 
XV,  1903  (erschienen  1904),  S.  371—446 
mit  Textabbildungen  und  den  Tafeln  XII 
bis  XXV.  Die  Inschriftentexte  sind  S.  414 
bis  420  zusammengestellt,  und  sind  die 
Inschriften  S.  405—444  behandelt.  In  dem 
besonderen  Abschnitt  zu  den  Tafelabbil- 
.  dungen,  wo  S.  450—457  u.  a.  die  Masse 
der  Steine  angegeben  sind,  werden  in  der 
Reihenfolge  der  Tafelbilder  die  auf  die 
Inschriften  bezuglichen  Stellen  nebst  den 
Nummern  des  CIL  nachgewiesen ;  angefiigt 
sind  (S.  456)  nicht  abgebildete  Inschrift- 
steine. —  In  der  Schrift  „Erinnerung  an 
das  Museum  der  Stadt  Metz"  (1905)  sind 
abgebildet  Nr.  4337.  4349.  4355.  4367. 
4393.  4405.  4413.  4425.  4433.  4435.  4437 
(die  Abbildungen  sind  aus  Lothr.  Jahrb. 
XV  wiederholt;  Nr.  4393  und  4433  linden 
sich  auch  in  der  Veroffentlichung  des  Ver- 
kehrsvereins  Metz,  1905,  S.  17). 

4835:  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  447  f. 
4836:  Lothr.  Jahrb.  VIII,  1,  S.  93,  7. 


—    90    - 

:  DM  steht  oberhalb  der  tabella 
ansata. 

4348:  Westd.  Zeitschr.  XXII,  1903, 
S.  360  =  S.  A.  7;  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  363 
mit  Abb.  Tafel  XXVI,  3. 

4361:  Lothr.  Jahrb.  IX,  S.  198,  2;  XV, 
S.  344,  3  und  444. 

4355,  Z.  3:  Donnomarcu(s),  vgl.  Lothr. 
Jahrb.  XV,  S.  422  und  442. 

4859  (nicht  4358)  hat  0.  Bohn,  An- 
zeiger  fur  Schweizerische  Altertumskunde, 
Neue  Folge,  V,  1903/1904,  S.  236  als  Beleg 
angefuhrt  fur  den  Nam  en  Carantodius;  s. 
Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  426.  Doch  ist  die 
Lesung,  wie  sie  im  CIL,  Westd.  Zeitschr. 
XXII,  1903,  S.  362  =  S.  A.  9  und  Lothr. 
Jahrb.  XV,  393.  414  (vgl.  440)  gegeben 
ist,  richtig. 

4832:  Abbildungen  auch  in  der  Ver- 
offentlichung des  Verkehrsvereins  Metz 
1905,  S.  15,  und  „Erinnerung  an  das 
Museum*1,  S.  5. 

4367:  F.  Studniczka,  Tropaeum 
Traiani,  1904,  S.  35-37  mit  Abbildung  12 
(vgl.  Lothr.  Jahrb.  XV,  460,  Ende).  Die  Ge- 
staltung  des  Steines  ist  ahnlich  Nr.  4562. 
4370:  Abbildung  Lothr.  Jahrb.  XV,  S. 
374,  n.  14;  vgl.  S.  373.  414. 

4378  ist  im  J.  1904  aus  der  Wand  los- 
gelost  und  ins  Museum  uberfiihrt.  Die 
Buchstaben  sind  alle  erhalten  und  nur  auf 
der  rechten  Seite  (vom  Beschauer)  teil- 
weise  verstummelt.  Links  ist  V  statt  N 
eingehauen. 

4381 :  Iaso  =  lasso;  vgl.  Lothr.  Jahrb. 
XV,  S.  422. 

4382 :  zu  Cober  vgl.  Lothr.  Jahrb.  XV, 
S.  421. 

4391 :  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  344,  3. 
4402:    Dass  nach  Mariani  noch   zwei 
Buchstaben  gefolgt  seien,  ist  unwahrschein- 
lieh  (Lothr.  Jahrb.  XV,  416.  436). 
4409:  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  419.  456. 
4421:  Lorrain  n.  82. 
4424:  Abb.  Lothr.  Jahrb.  XV.  S.  402,  26. 
4428:  Lothr.   Jahrb.  XV,   S.  416.  423. 
440.  456. 

4429:  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  414.  423. 
456. 

4431:  Z.l  zwischen  D  und  M  sowie  Z.  2 
uber  10  und  Z.  3  uber  E  stehen  dreieckige 
Punkte,  die  in  den  beiden  letzten  Fallen 


Digitized  by  VjOOQIC 


—    91    — 


-    92    — 


die  Kolle  des  Apex  zur  Bezeichnung  der 
Lange  von  0  und  E  spielen. 

4488:  Zu  Lothr.  Jahrb.  XV  S.  393 
(Darstellung  eines  KnabeD,  der  mit  einem 
Hund  spielt),  vgl.  Walter  A 1 1  m  a  n  n ,  Die 
Romischen  Grabaltare  der  Kaiserzeit,  Berlin 
1905,  S.  265;   CIL  XIII,  5701.  5804  u.  a. 

4487,  Z.  2  ist  zu  lesen  PAMPHILO 
(Lothr.  Jahrb.  XV,  418.  429). 

4448,  Z.  2:  //ADVCI 

4448:  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  438.  456. 

4448,  Z.  2:  .  .  .  NNOTI  (Lothr.  Jahrb. 
XV,  S.  414.  424  mit  Tafel  XXI,  4). 

4452:  Abb.  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  412, 
32;  vgl.  S.  414. 

4467:  Westd.  Zeitschr.  22,  S.  358  (=  S. 
A.  5),  14;  Lothr.  Jahrb.  XV,  S.  339. 

4458-4488:  Westd.  Zeitschr.  22,  1903. 

4488 :  Die  angefuhrten  franz.  Veroffent- 
lichungen  (daher  Revue  archeol.  1903,  H, 
S.  166,  Nr.  181)  geben  meine  Lesung. 

S.  882  Herapel :  Fruhere  Ausgrabungen 
von  Boecking;  seine  Sammlung  jetzt  in 
Berlin. 

4472:  verb.  4477  (statt  4476).  —  4488, 
Z.  2  anders.  —  4488,  unterhalb  der  In- 
schriftein  Werkzeug.  —  4497:  (,VGVSTVS\ 
—  4500:  Tragaltar,  mit  Resten  des  Trag- 
ringes  auf  der  Kopfflache;  Beningen- 
Teterchen. 

4508.  4507  habe  ich  vergeblich  in  Wabl- 
schied  wie  in  Saarbriicken  gesucht  und 
nur  feststellen  konnen,  dass  sie  tatsach- 
von  Wahlschied  nach  Saarbriicken  iiber- 
fiihrt  waren.  Wahlschied  (nicht  Wahl- 
scheidt),  im  nurdlichen  Ereis  Saarbriicken, 
und  Hiittigweiler,  noch  weiter  nordlich 
im  benachbarten  Kreis  Ottweiler,  bei 
Illingen,  sind  doch  wohl  nicht  mehr  zum 
Metzer  Gebiet  (S.  684  f.),  sondern  zum 
Trierer  Gebiet  zu  rechnen,  wahrend  ander- 
seits  Niedaltdorf,  Wallerfangen  (S.  655) 
noch  zum  Metzer  Land  zu  zahlen  sein 
werden. 

Dem  Metzer  Gebiet  (civitas  Mediomatri- 
corum)  miissen  auch  die  im  CIL  XIII,  2,  1 
dem  obergermanischen  Bezirk  zugewiese- 
nen  Dorfer  und  Siedelungen  im  nurdlichen 
Wasgenwald  westwarts  von  Zabern  und 
bei  Pfalzburg  zugeteilt  werden2) :  Nr.  5988 

2)  Mit  demselben  Becht,  wie  Xr.  4545  und  4546 
dem  Metzer  Gebiet  zugeteilt  sind.    Naohzutragen 


(Dreibeiligen ,  iiber  die  Fundstelle  vgl. 
Corr.  Bl.  d.  dtscb.  Gesellsch.  f.  Anthropol. 
1901,  S.  143  ff.)  und  Nr.  5990 -6009s)  mit 
Ausschluss  von  5997.  6000.  6001.  6003. 
6004. 

4524:  nach  einer  mir  von  Herrn  Prof. 
Dr.  Griinenwald  (Speyer)  ubergebenen  Ab- 
schrift  ist  die  Zeilenteilung  eine  andere, 
und  ist  der  Stein  auf  lothringischem  Boden 
bei  Rolbingen  (Kanton  Bitsch)  gefunden, 
wie  auch  inzwischen  Griinenwald  Westd. 
Korrbl.  XXIV,  1905,  Sp.  51  verbessert  hat. 

4580  gefunden  im  Bannwald,  Gemeinde 
Rimsdorf,  Kanton  Saarunion  (Kr.  Zabern 
im  Unterelsass). 

4581 :  Auf  der  Vorderseite  oder  viel- 
mehr  der  rechten  Seitenflache  Gottin  (nicht 
Gott)  nach  der  mir  von  Herrn  Schlosser 
ubergebenen  Photographie. 

4548:  Inschrift  iiber  dem  Bild.  —  Zur 
Darstellung  der  Nantosuelta  4542.  4548 
vgl.  Jullian,  Revue  des  etudes  anciennes 
VII,  1905,  S.  245—247  (mit  Abbildungen). 
Abbildungen  gibt  auch  „Erinnerung  an  das 
Museum"  S.  7. 

4554:  Der  Abguss  zeigt  deutlich  am 
Ende  ein  kleineres  0  (s.  Westd.  Zeitschr. 
XV  und  Lothr.  Jahrb.  XII,  a.  a.  0.).  — 

4555  Z.  2:  Mon[t]aniu8. 

4556:  Ein  Opernhaus  gibt  es  in  dem 
seit  den  glanzenden  Tagen  von  Decempagi 
arg  herabgekommenen  Dorf  Tarquinpol 
nicht,  'Pfarrhaus*  soil  es  heissen,  wie  4568; 
diese  beiden  Inschriften  habe  ich  im  Park 
von  Niederlinder  unter  einem  Steinhaufen 
wiedergefunden.  Die  Bemuhungen,  diese 
und  andere  Bruchstiicke  in  Verwahr  zu 
erhalten,  waren  jedoch  vergeblich. 

4566  babe  ich  verglichen. 

Druckversehen,  welche  leicht  zu  bessern 
sind,   habe  ich  nicht  eingereiht,  wie  4324 

Ut  daher  hier  auoh  die  Merknr  -  Inschrift  aus 
Lothr.  Jahrb.  IX,  1897,  8.  825  f.  —  Bei  dieeer  Ge- 
legenheit  sei  anf  eine  andere  nioht  satreffende 
Zateilnng  hinge wiesen:  Wenn  die  Intchriften  von 
Grand  (CIL  XIII,  59S8  ff.  aofgrand  Ton  Nr.  5942) 
nnter  die  Lingones  eingereiht  werden,  dann  ge- 
hdren  hierher  auch  die  Ineehriften  der  oetlieh  ron 
Grand  gelegenen  DOrfer  vicng  Solioiae  (Sonlotae) 
und  Solimariacae  (gegenftber  Soulosse),  die  den 
Leaci  engewiesen  eind  (GIL  XIII,  4678  ff.). 

8)  Nr.  6008  ist  anoh  abgebildet  bei  Caamont, 
Ab^c6d*ire  d'archeologie,  Kre  gallo  -  romaine 
(2me  6d.)f  8.  5i9  nach  Morlet  a.  a.  O. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    93    — 


—    94    - 


dictae\    4441  Vibiasenae;  4456   mulieris; 
4525  Contuli. 

S.  60*:  Fraquelfing.     Dieuze. 

Nr.  635*— WO*:  Die  Grabsteine  sind 
wirklich  an  dem  alten  Torbau  des  einst- 
maligen  Schlosses  (jetzigen  Hofes,  Ferme) 
zu  Fleury,  sudlich  von  Metz,  eingemauert. 
AUerdings  ist  Abel  ein  unzuverlassiger 
Gewabrsmann  (Lothr.  Jahrb.  X,  1898, 
S.  34,  Nr.  1*;  CIL  XIII,  638*,  vgl.  619* 
und  629*)-,  auch  sind  seine  Abscbriften 
nicht  genau.  Auf  Anregung  von  Prof. 
v.  Domaszewski  babe  ich  die  arg  mitge- 
nommenen  Inschriften  aufgesucbt,  abge- 
scbrieben  und  die  Steine  teilweise  photo- 
graphieren  lassen. 

Fur  die  Inschriften  aus  Metz  und  Loth- 
ringen,  welche  im  CIL  XIII  nachzutragen 
und  meist  nach  dessen  Erscheinen  gefun- 
den  sind,  sei  auf  den  nacbsten  Bericht 
der  ROmisch-Germanischen  Eommisson  des 
K.  deutschen  Arcbaologischen  Instituts 
verwiesen. 
Metz.  Keune. 

31.  Zur  Sigillata-Technik.  In  einer  Be- 
sprecbung  meines  Buches  uber  Terra 
sigillata-Gefasse  von  Cannstatt  und  Kongen, 
Fundberichte  aus  Schwaben  XIII,  S.82,  sagt 
Dr.  P.  Goessler,  nachdem  er  meine  Be- 
merkungen  uber  die  Technik  als  wertvoll  be- 
zeichnet  batte,  Folgendes:  „Unverstandlich 
„ist  mir  dabei  nur  das  eine,  wie  dasVor- 
„kommen  derselben  figtirlichen  Typen  auf 
„den  Ornamentbandern  in  verscbiedener 
„Grdsse  durcb  die  Annahme  erklart  werden 
„8oll,  dass  ein  Tdpfer  vom  Reliefbild  der 
„Schussel  irgend  einer  Fabrik  in  Ton  ein 
„Negativ  abgedruckt  babe,  und  dass  dabei 
„der  Ton  geschwunden  sei  (S.  5).  Das 
„ist  undenkbar,  wenn  es  sich  um  wirklich 
„bedeutenden  Grossenunterschied,  wie  es 
„ meist  der  Fall  ist,  handelt,  abgeseben 
„davon,  dass  im  allgemeinen  durcb  ein 
„solche8  Verfahren  sich  nicht  der  Mass- 
„8tab,  8 on d em  nur  die  plastische  Wirkung 
nde8  Bildes  and  em  wiirde." 

Ich  habe  in  meiner  Scbrift  S.  5  das 
Vorkommen  der  gleicben  Figuren  bei  ver- 
scbiedenen  Topfern  durch  den  Umstand 
zu  erklaren  gesucht,  dass  eben  mebrere 
Topfer    denselben   Lieferanten    fur    ihre 


Punzen  gehabt  haben  werden,   ferner  da- 
durcb,   dass   sehr  wahrscheinlich   hie  und 
da  ein  Tdpfer  durch  Abdrucken  (mittelst 
eines   Stuckchen    Tons)    eines    besonders 
bubschen      Dekorationsmotivs     von     der 
ScbQssel  eines  Konkurrenten  seinen  Typen- 
schatz    auf    unlautere    Weise    bereichert 
habe,  und  dass  damit  auch  die  Tatsache 
des  Vorkommens  genau  der  gleichen  Fi- 
guren-Typen  in  verscbiedener  Gro6se  ver- 
standlicn  werde,  was  sich  einfach  durch 
Schwinden  des  Tons  erklaren  wurde. 
Das  konnte  ich  mit  gutem  Grunde  sagen. 
Denn  wenn  ich,  mitLudowici,  nur  eine 
Schwindung  von  8  %  annehme  —  sie  kommt 
auch  starker  vor  —  so  haben  wir  beim 
ersten  Abdrucknegativ  die  erste  Schwin- 
dung von  8  %,  bei  dem  aus  diesem  Negativ 
gepressten  Punzen  eine  gleiche  Schwin- 
dung; dieser  Punzen  wird  zur  Herstellung 
der    Form8chussel,    des  Models    benutzt 
und  erleidet  die  Figur  dabei  eine  dritte, 
und  endlich   mit  der   aus   diesem  Model 
gepressten  fertigen  Sigillata-Scbussel  eine 
vierte     Schwindung;     die    Arbeit     des 
Abdruckens     einer    Figur     bringt    somit 
4  Schwindungen  zu  je  8%  mit  sich, 
demnach  eine  unbestreitbar  sehr  ausge- 
sprochene  Verkl  eine  rung:  der  Mass  - 
stab  verandert  sich  tatsachlich 
ganz  wesentlich,  wabrend  die  plas- 
tische Wirkung  (wie  bei  Siegelab- 
dr&cken)   genau   dieselbe  bleibt. 
Stempel  in  grosser  Anzahl  gewannen  nach 
meiner    Meinung    die    Punzenfabrikanten 
hauptsachlich    durch    Benutzung    kleiner 
Punzenmodel,  und  Punzen  in  verscbiedener 
Grosse   gewannen   sie   gerade   durch   ge- 
schickte  Ausnutzung  des  Ton-Schwindens ; 
diese  praktiscben  Leute  sind  dem  umstand- 
lichen  Neuscbneiden   eines  Punzens  offen- 
bar  angstlich   aus   dem  Wege   gegangen, 
wodurch  sich  ja  gerade  z.  T.  erklart,  dass 
durch  160  Jahre  und  vielleicht  langer,  die 
gleichen  Punzen-Serien  in  so  vielen  Sigil- 
lata-Fabriken  benutzt  wurden. 
Stuttgart.  Robert  Knorr. 


Digitized  by  VjOOQlC 


95    — 


—    96    — 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaktion  der  Yereinsvorstande. 
32.  Frankfurt  a.  M.  Verein  fur  Ge- 
schichte  und  Altertum  skunde. 
Am  8.  Marz  sprach  Herr  Archivdirek- 
tor  Dr.  R.  Jung  uber  den  Frankfurter 
Chronisten  Achilles  August  von  Lers- 
ner  und  seine  Vorganger.  Der  Vortrag 
fuhrte  in  die  letzten  Jahrzehnte  des 
XVII.  Jahrhunderts  und  zeigte,  wie  die 
Bestrebungen  dieses  polyhistorischen  Zeit- 
alters,  der  Zeit  Lessing's,  Busendorf  8  und 
Leibniz1,  auch  in  der  Reichsstadt  Frank- 
furt zum  Ausdrucke  kamen,  in  deren 
geistigem  Leben  damals  Manner  wie  Spener 
und  Hiob  Ludolf  wirkten.  So  viele  Frank- 
furter —  Geistliche,  Patrizier,  Beamte  — 
bisher  auch  Aufzeichnungen  zur  stadtischen 
Geschichte  angelegt  hatten,  sie  sind  nicht 
fur  die  Offentlichkeit  bestimmt  gewesen ; 
an  Aktenveroffentlichungen  und  Tendenz- 
schriften  uber  einzelne  Ereignisse  der 
Stadtgeschichte  hat  es  allerdings  nicht 
gefehlt.  Die  ersten  gedruckten  Darstel- 
lungen  uber  die  gesamte  Yergangenheit 
der  Stadt  sind  die  kurzen  Begleitworte 
zu  den  Abbildungen  in  den  Werken  yon 
Munster,  Aurian,  Sauer;  ohne  Zweifel 
haben  diese  Bilder,  nicht  nur  in  Frankfurt 
die  Lust  am  Forschen  und  das  Verlangen 
nach  gedruckten  Geschichte  werken  machtig 
angeregt.  1660  erschien  die  erste  Frank- 
furter Chronik  von  dem  jungen  Patrizier 
Johann  Friedrich  Faust  von  Aschaffenburg, 
eine  wiiste  Zusammenstellung  aller  mog- 
lichen  Stellen  aus  gedruckten  Werken; 
1664  erfuhr  sie  eine  vermehrte,  aber  nicht 
verbesserte  Ausgabe  durch  den  Buchhand- 
ler  Gebhard  Florian.  Weniger  ausfuhr- 
lich,  aber  weit  kritischer  gearbeitet  folgen 
dann  die  lateinischen  Darstellungen  des 
Frankfurter  Chronisten  Anthaeus  und  des 
Jenaer  Geschichtsprofessors  Sagittarius ; 
letztere  ist  erst  1764  gedruckt  worden, 
war  aber  gegen  1700  in  vielen  Handschrif- 
ten  in  Frankfurt  verbreitet.  Faust  und 
Florian  konnten  den  Gebildeten  nicht  ge- 
niigen,  Anthaeus  und  Sagittarius  hatten 
nur  fur  die  Gelehrten  geschrieben.  Auf 
seinen  Reisen  empfand  der  junge  Patrizier 
Achilles  August  von  Lersner  es  als  einen 


empfindlichen  Mangel  seiner  Bildung,  dass 
er  uber  die  Yergangenheit  seiner  Vater- 
stadt  so  wenig  Bescheid  geben  konnte; 
nach  seiner  Riickkehr  nahm  er  sich  die 
Ausarbeitung  einer  „Chronika  vor,  die 
aber  nicht  eine  zusammenhangende  ge- 
schichtliche  Darstellung,  eondern  lediglich 
eine  Sammlung  von  Materialien  fur  eine 
solche  geben  sollte.  Der  erste  Band  er- 
schien im  Spatjahr  1706  auf  Kosten  und 
im  Selbstverlage  des  Yerfassers.  Er  be- 
deutet  eigentlich  nur  der  Quantitat  nach 
einen  Fortschritt  gegen  die  Vorganger; 
aber  der  Sammeleifer  und  die  Liebe  zur 
Sache,  die  so  wertvolles  Material  zusam- 
mengetragen  haben,  zwingen  zur  Bewnn- 
derung.  Lersner  hat  es  noch  erlebt,  wie 
jetzt  die  Einzelforschung  in  Frankfurt  ein- 
setzte,  wie  eine  Reihe  von  Gelehrten  auf 
dem  von  ihm  gelegten  Grunde  weiter 
bauten.  Er  selbst  hat  als  Fortsetzung 
einen  zweiten  Band  zusammengestellt  und 
hierfur  zum  ersten  Male  die  beste  und 
reichste  Quelle  zur  Geschichte  seiner  Vater- 
stadt  in  ausgiebigstem  Masse  verwertet: 
das  stadtische  Archiv.  Dieser  zweite,  1734 
von  dem  Sohne  Georg  August  von  Lersner 
herausgegebene  Band  enthielt  wiederum 
eine  Ffille  wertvollen  Materials,  er  be- 
weist,  dass  der  Verfasser  auch  in  der 
Kritik  gewachsen  ist.  Lersner  hat  die 
voile  Anerkennung  seiner  Zeit  gefunden: 
die  ganze  Frankfurter  Geschichtsschrei- 
bung  des  XVII.  Jahrhunderts  beruht  auf 
seiner  Quellensammlung;  sie  ist  heute 
noch  nicht  veraltet.  Fur  alle  Zeiten  aber 
gilt  das  Wort  Bohmers :  Kein  Freund  der 
Frankfurter  Geschichte  soil  Lersners 
Namen  ohne  Achtung  und  Dankbarkeit 
aussprechen ! 


Verlagsbuchhandlnng  von  Jac.  Lintz  in  Trier. 

Alte  Strassen  in  Hessen. 

Yon  Friedrich  Kofler. 

Mit  einer  Tefel.    Preis  1  Mk.  SO  Pfg 

Die  Religion 
des  Romischen  Heeres. 

Von 

Alfred  von  Domaszewski. 

Prtls  5  Hark. 


Jacob  Lints,  VerUffsbachnmndlung  and  Baohdraokerei  in  Trier, 

Digitized  by 


i  Trier. 

Google 


Varrftmisoho  1.8511111  oho  Ztlt 

redigiert  von 

Or.  Krflier,  Mus.-Direktor, 

Trier. 


Ktrrupiiteizllitt 


■Ittelalter  md  ■•Melt 

redigiert  von 
Archivdirektor, 
K5ln. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  fiir  Geschichte  und  Kunst, 

zugleich  Organ  der  historisch  -  antiquarischen  Vereine  zu  Birkenfeld,  Frank* 

fnrt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Metz,  Neuss,  Speyer,  Trier,  sowie  des 

anthropologischen  Vereins  in  Stuttgart. 


Jull  n.  Aug. 


Jahrgang  XXV,  Mr.  7  n.  8. 


1906. 


Das  Korrespondenzblatt  erscheint  in  einer  Auttage  von  3000  Exemplar  en.    Inserate  a  25  Pfg.  fiir  die 

geepaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagshandlung  nnd  alien  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinknnft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  viertelj&hrlich,  das  Korrespondenzblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  15  Mark  fiir  die  Zeitschrift  mit  Korrespondenzblatt,  fiir  letzteres  allein  6  Mark. 


Beitrage  fiir  die  vorromische  nnd  romische  Abteilung  sind  an  Dr.  Krflfer  (Trier,  Prov.-Mus.), 
fiir  Mittelalter  und  Neuzeit  an  Prof.  Hansen  (Koln,  Stadtarchiv)  zn  senden. 


Neue  Funde. 

33.  Sech8  Epona-Darstellungen  aus  der 
Pfalz.  Nordlich  von  Lambsheim,  in  dem 
Dreiecke,  wo  die  Strassen  von  Worms  und 
Frankenthal  zusammenlaufen,  fand  der 
Ackerer  Phil.  Reichert  im  Sommer  1905 
eine  kleine,  tadellos  erhaltene  Tonfigur 
der  reitenden  Epona,  12  cm  lang, 
10  cm  hoch,  3  cm  breit.  Pferd  und 
Reiterin  sind  im  ganzen  roh,  doch  mit 
sichtlichem  Geschick  und  Formensinn  aus 
gelbem  Lehm  modelliert  und  hart  ge- 
brannt.  Von  einem  weissen  Farbanstriche 
der  Qruppe  sind  noch  reichliche  Reste 
sichtbar.  Epona  sitzt  auf  der  rechten  Seite 
des  ruhig  stehenden,  nach  rechts  gerich- 
teten  Pferdes.  Ihr  langes,  faltiges  Armel- 
kleid  reicht  vom  Halse  bis  uber  die  Fusse. 
Ihre  Hande  ruhen  beiderseits  nahe  den 
Knieen,  die  gleichhoch  stehen  und  einen 
breiten  Schoss  bilden,  aus  dem  ein  kleines, 
dickkopfiges  Tier  mit  aufrechten,  rund- 
lichen  Ohren  den  Beschauer  anstarrt.  Das 
ovale  Gesicht  der  Gottin  ist  von  reichem 
Haupthaar  umrahmt,  das  vorn  in  der  Mitte 
gescheitelt  ist  und  teils  in  langen,  ge- 
wellten  Strahnen  bis  zum  Sitze  herabwallt, 
teils  am  Hinterkopfe  in  eine  lange  Frisur 
zusammengelegt  und  quer  von  einem  Schleier 
bedeckt  ist,  der  auch  uber  die  Schultern 
und  Arme  herabfallt.  Diese  Figur  kam 
ins  Museum  zu  Frankenthal.  Vgl.  Fig.  1. 
Uber  das  Wesen  und   die  Bedeutung 


der  Epona,  die  verschiedenen  Arten  ihrer 
Darstellung  und  uber  die  Verbreitung 
ihrer  Verehrung  und  ihrer  Bilder  ist  bier 


Fig.  1. 

schon  ofter  gesprochen  worden  und  darum 
keine  weitere  Auseinandersetzung  notig. 
Es  mag  genugen^fur  die  einschlagigen 
Fragen  und  Literaturnachweise  auf  die 
Artikel :  Epona  und  Matronen  in  Roschers 
Lexikon  der  griech.  und  rom.  Mythologie 
hinzuweisen  und  auf  die  neueste,  vorziig- 
liche  Abhandlung  uber  Epona  in  Paulys 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    99    — 

Real-Enzyklopadie  1905  von  Mus.-Direktor 
Dr.  Keune. 

Keune,  der  von  der  reitenden  Epona 
mehr  als  60  Steinbilder,  20  Darstellungen 
in  Ton,  12  in  Bronze  oder  anderem  Metal], 
1  auch  in  Holz  erwahnt,  fuhrt  aus  der 
Pfalz  nur  2  oder  3  Eponabilder  an,  die 
bisher  auch  aUein  veroffentlicht  waren.  Es 
gibt  aber  deren  sec  he. 

Ausser  der  oben  beschriebenen  Ton- 
figur  aus  Lamb8heim  besitzt  das  Mu- 
seum in  Speyer  noch  2  sehr  ahnliche 
Tonfigurcben  der  reitenden  Gottin.  Eines 
derselben,  Inv.-Nr.  54,  wurde  1870  in  Neu- 
stadt  gefunden,  das  andere,  ein  wenig 
grdssere,  aus  weissem  Ton,  Inv.-Nr.  1406, 
kam  1894  beim  Bau  des  Konsistoriums  in 
Speyer  selbst  zu  Tage. 

Von  den  pfalzischen  Steinreliefs  der 
Epona  wurde  eines  zu  Rheinzabern  ge- 
funden. Es  ist  abgebildet  bei  Linden- 
schmit  A.  u.  h.  V.  Ill  10  Tafei  in  6  und 
befindet  sich  im  Museum  zu  Karlsruhe. 
Seine  pfalz.  Herkunft  bestatigten  Herr  Ge- 
heimrat  Wagner  im  Westd.  Korrbl.  Ill 
Nr.  71  und  Lindenschmit  im  Erganzungs- 
heft  zu  Band  I— IV  der  A.  u.  h.  V. 

Die  2  folgenden  Reliefs  citiert  a.  a.  0. 
auch  Keune.  Auf  einem  grossen,  roten 
Sockelsteine  von  der  Heidelsburg  bei 
Waldfischbach  sitzt  Epona  auf  der 
linken  Seite  ihres  eifrig  nach  linkshin 
einem  turmartigen  Gebaude  zuschreitenden 
Pferdes.  Die  andere  Seite  dieses  im  Mus. 
zu  Speyer  befindlichen  Sockels  zieren  5 
verschiedene  Gefasse.  Vgl.  Abbildung  und 
Beschreibung  von  Dr.  Mehlis  in  B.  J. 
LXXVII  S.  77. 

Anderer  Art  ist  das  Epona-Relief  aus 
Limbacb  in  der  Pfalz,  das  aus  dem  Nach- 
lasse  des  Kommerzienrates  Karcher  in  das 
Saarbrucker  Museum  gelangt  ist.  Ab- 
gebildet und  beschrieben  in  der  Westd. 
Zeitschr.  XIV  397  von  Wullenweber.  Ein 
Gipsabguss  davon  befindet  sich  auch  in 
Speyer.  In  diesem  Relief  sitzt  Epona  auf 
einer  hoben  Bank,  halt  ein  langliches  Ge- 
fass  oder  Korbchen  im  Schosse,  in  dem 
der  Kopf  eines  Tieres  sicbtbar  ist.  Links 
und  rechts  kommt  je  ein  Maultier  unter 
ihrem  Sitze  hervor.    Letztere  Darstellung 


—    100    — 

ist  in  der  Pfalz  bisher  nur  einmal  ge- 
funden word  en,   die  der  reitenden  Epona 
dagegen  funfmal. 
Speyer.  Grunenwald. 

Thorr,  Kreis  Bergheim  Bz.  Kdln.  [Ro-  34. 
mische  Denkmaler.]  Im  vorigen  Jahre 
wurden  beim  Abbruch  der  alten  Kirche 
eine  Anzahl  romiscber  Denkmalerreste  ge- 
funden, die  fur  das  Bonner  Provinzial- 
museum  erworben  werden  konnten. 

a)  Linke  Halfte  eines  Matronenaltan 
mit  Resten  der  Darstellung.  Erhalten  ist 
etwas  mehr  als  die  linke  Halfte  der  In- 
schriftflache,  von  der  daruber  befindlichen 
Darstellung  der  drei  sitzenden  Matronen 
noch  zwei  Fusse,  die  der  linken  und  der 
mittelsten  Gottin  angehoren;  die  rechte 
Seite  ist  zerstort.  Der  linke  Rand  ist 
zwar  etwas  beschadigt,  docb  fehlt  hier 
nichts  wesentlicbes.  Sandstein.  Ganze 
Hohe  jetzt  0,78  m. 


M    A 

T    R 

°J 

A    M    1 

NE   S  A 

= ) 

SEX 

•ALB  AN! 

V 

ALE 

1 

'ROSEETSVIS 

Die  erste  und  dritte  Zeile  beweisen,  dass 
am  Ende  der  drei  ersten  Zeilen  nur  drei 
Buchstaben  fehlen,  die  vierte  ist  einge- 
zogen,  hier  fehlt  nur  1  Buchstabe,  die 
funfte  ist  etwas  kleiner  geschrieben.  Wir 
werden  also  erganzen  kdnnen: 
Matro[nis]  |  Amnesa[bus]  j  SexflusJ  'JI- 
ban[iu8\  I  Valen[s]  \  pro  se  et  suis  t[m- 
p(erio)  ip8(arum)7\. 
Die  Matronae  Amnesae  sind  m eines 
Wissens  noch  nicht  bekannt.  Sie  sind 
aber  vielleicht  zusammenzubringen  mit  den 
Matronae  Anesaminehae  des  Altars  Bram- 
bach  345  =  Ihm,  B.  J.  83  1887  S.  142 
Nr.  258  aus  Zulpicb.  Letzterer  Altar  ist 
sehr  schwer  zu  lesen.  Die  Namensform 
ist  keineswegs  sicher.  Andrerseits  wurde 
auf  unserem  neuen  Altar  der  Platz  zur 
Erganzung  Amnesa\mmehis\  nur  unter  An- 
nahme  starker  Abkurzung  reichen. 

b)  Matronenaltar,  ganz  erhalten,  aber 
der  Lange  nach  mitten  durchgespalten, 
oben  profiliert,  auf  der  linken  Schmalseite 
ist  ein  Fullhorn,  auf  der  rechten  wwm  ge- 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    101 


-    102    — 


kreuzte   Fullhorner,    aui    welchen    Vogel 
sitzen,  dargestellt.   Sandstein.  1,06  m  hoch. 


M    A 

T   h 

O    N    I   S 

///I  A 

IT|/ 

E    N    I    S 

M  V  N  A  t 

V-SIMILiS 

E   M 

A   T 

E   R   N    A 

E  X  • 

///'/// 

AP-     IPS 

Mat[r\onis  \  [N?]ait[i?]cni8  \  Munatia  Si- 
milis  |  et  Materna  \  ex  [im]pferioJ  ipsfa- 
rum), 

Leider  ist  gerade  das  wichtigste  Wort, 
der  Matronenbeiname,  am  meisten  be- 
schadigt,  namentlich  die  Verletzung  des 
ersten  Buchstabens  ist  zu  beklagen.  M.  £. 
kann  es  nur  entweder  ein  N  oder  ein  H 
gewesen  sein,  jeder  andere  Buchstabe  ist 
ausgeschlossen,  von  einem  Mt  an  das  man 
ja  anch  denken  konnte,  musste  bei  der 
Art  der  Verletzung  noch  etwas  von  dem 
dritten  Strich  sichtbar  sein.  Der  funfte 
Buchstabe  des  Namens  fallt  gerade  in  den 
senkrechten  Spalt,  ich  babe  versuchsweise 
ein  t  erganzt,  aber  es  ist  raumlich  auch 
jeder  andere  Buchstabe  mdglich. 

c)  Halber  Matrouenaltar  aus  Sandstein, 
oben,  links  und  unten  vollstandig,  auf  der 
linken  Schmalseite  ein  Baum.  0,83  m  hoch. 


MAT' 

GAV^S1 
O'CAPi 
BELLI' 

pito  n  ; 

L       ; 


Unter  Zugrundelegung  der  ersten  Zeile 
ist  die  Lucke  auf  etwa  5  Buchstaben  zu 
berechnen.  Wir  erhalten  also  etwa  folgende 
Erganzung : 

Mat[ronis]   |    Gavas[idbus]   |    Qfuintus) 

Cap[itoniu8  ?]  \  BtV[. . .  Ca]  \piton[ ]  | 

l(iben8)  [pfosuitj]. 

Das  wichtigste,  der  Matronenbeiname, 
durfte  hier  zweifellos  sein.  Matronae  Go- 
vasiae  kennen  wir  zwar  nicht,  wohl  aber 
Gavadiae;  die  Nummern  295,  296,  301, 
302,  304,  320  bei  Dim  a.  a.  0.  aus  Ro- 
dingen,  Bettenhofen  bei  Julich  und  Glad- 
bach  sind  8&mtlich  Matronis  Gavadiabus 


geweiht,  wobei  stellenweise  freilich  der 
mittehte  Teil  des  Namens  auf  Erganzung 
beruht.  Man  wird  in  unseren  Gavasiae 
dieselben  Gottinnen  zu  erkennen  und  daraus 
zu  1  era  en  haben,  dass  mit  dem  D  in  Ga- 
vadiae die  keltische  Aspirate  B  gemeint 
ist  Es  ware  auch  nachzupriifen,  ob  auf 
den  Denkmalern,  wo  das  D  erhalten  ist, 
nicht  der  Querstrich  noch  erkennbar  ist ]). 
Am  Anfang  der  dritten  Zeile  steht  0,  es 
ist  aber  wohl  Q  gemeint.  Capitonius 
scheint  sich  aus  Zeile  3  und  5  zu  ergeben, 
doch  ist  mir  die  Zusammengehorigkeit  und 
Erganzung  des  oder  der  Dedikantennamen 
unsicher. 

d)  Matronenaltar  aus  Sandstein,  oben 
und  links  vollstandig,  rechts  und  unten 
beschadigt.  Auf  der  linken  Schmalseite 
ein  Fullhorn.    Jetzt  33  cm  hoch. 


v  d  r  o\ar 

V^NAMIAK 

> 

IILIS  •  T.  •  L\) 


Udrovar[ineht8  — ]  |  Vanamian ....  [Ap  ?]|rt- 
lis  et  Lu | 

Der  Matronenname  in  der  ersten  Zeile 
durfte  sicher  sein,  denn  es  wird  sich  um 
dieselben  Gottinnen  handeln,  die  auf  einem 
Eolner  Altar  als  Matronae  Udravarinehae 
bezeichnet  sind2).  Mit  der  zweiten  Zeile 
weiss  ich  nichts  sicheres  anzufangen.  Die 
Buchstaben  stehen  vollkommen  scharf  und 
deutlich  da;  ein  zweiter  Matronenname, 
der  bisher  noch  unbekannt  ware,  ist  nicht 
ausgeschlossen,  so  dass  also  zu  lesen  ware : 
Udrovar[inehis  et]  Vanamian[ehi8]  oder 
dgl.8).  Diese  Erganzung  wurde  auch 
keine  Schwierigkeit  in  dem  verfugbaren 
Raum  haben,  wie  man  sieht,  da  man  ja 
am  Ende  der  zweiten  Zeile  noch  den  An- 
fang des  einen  Dedikantennamens  erwarten 
muss,  der  wohl  [Ap]rilis  hiess.  In  der 
vierten  Zeile  sind  nur  noch  unsichere 
Spuren  von  v,  e  (?),  v  und  t  sichtbar. 

e)  Untere  Halfte  ernes  Altars  aus  Kalk- 

1)  VgL  abrigant  die  »bw«ohtalnda  BohMib- 
wtite  Dirona  und  Sirona  und  Umliohas. 

8)  ^ettd.  KorrbL  XIV,  1896,  1.  Wd.  Z.  1894 
8.  814.    B.  J.  106  8.  87  Nr.  8. 

8)  Ygl.  Matron**  Btttrahanaa  et  Getahena* 
Ihm  805,  Kumanahae  at  Mayiaitinahaa  lhm  818 
und  abanda  8.  88. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    103    — 

stein,  links  und  unten  erhalten,  oben  ab- 
gebrochen,  der  rechte  Rand  ist  beschadigt, 
doch  fehlt  hier  offenbar  nicbt  viel.  Auf 
der  linken  Schmalseite  ein  Baum.  Jetzt 
48  cm  hoch. 


^'~ 

tV      IV        1*""^- s ^ 

M 

•FL  A  V  1  V 

AMAN5VSPP 

5E 

•*E   SVISV-L 

auri ...  |  M(arcus)  Flaviu[s\  \  Amandus 
pr[o]  |  se  et  suis  v(otum)  I  fib  ens)  [sfolvitj]. 

In  der  obersten  Zeile  kann  man  nocb 
die  ucteren  Halften  der  Bucbstaben  auri 
erkennen.  Das  a  ist  etwas  eingeruckt, 
davor  scbeint  nichts  mebr  gestanden  zu 
haben.  Statt  i  ist  natiirlicb  auch  /,  p,  t 
oder  eine  Ligatur  zwischen  diesen  Buch- 
staben  mdglich.  Am  Ende  der  Zeile  haben, 
wie  die  Ubrigen  Zeilen  ergeben,  etwa 
4  Bucbstaben  Platz.  Wenn  die  Zeile  aber 
vorn  eingezogen  war,  so  wird  man,  urn  so 
mebr  als  die  Schreibweise  der  Inschrift 
auf  eine  richtige  Worttrennung  Riicksicht 
nimmt,  nur  noch  3  Bucbstaben  in  den 
obersten  Zeilen  erwarten  durfen  und  bier 
den  Schluss  des  Gotternamens  zu  erkennen 
haben.  Es  braucht  nicbt  mehr  viel  daruber 
gestanden  zu  haben,  denn  der  Baum  auf 
der  linken  Schmalseite  ist  fast  vollstandig 
vorhanden.  Ich  vermag  aber  keinen  pas- 
senden  Gotternamen  zu  finden.  Matronen 
brauchen  es  nicht  unbedingt  gewesen  zu 
sein,  wie  ja  auch  das  folgende  Fragment 
beweist. 

f )  Obere  linke  Ecke  eines  Merkuraltars 
aus  Kalkstein.  Auf  der  linken  Schmal- 
seite ein  Baum.    Jetzt  22  cm  hoch. 


JVE   R    C    ^ 
SACRVh 

Mercu[rio]  j  sacrum 

g)  Fragment  eines  Altars  aus  Kalk- 
stein ;  die  linke  untere  Ecke  der  Inschrift 
und  der  untere  inschriftlose  Teil  in  ganzer 
Breite  ist  erhalten.  Auf  der  linken  Schmal- 
seite der  Unterkorper  einer  bekleideten 
Figur.    Jetzt  56  cm  hoch. 

ITa     v-\. 

VRSVL 
R  V  M  • 


—      104      — 

Die  unterste  Zeile  ist  vollstandig.  Die 
dort  erhaltene  Breite  zeigt,  daas  in  der 
vorletzten  Zeile  4—5,  in  der  drittletzten 
Zeile  6—7  Buchstaben  fehlen,  also  etwa: 

|  7m[ ]  |  Ursul[a  imp  ipsa?]- 

rum,  wobei  freilich  starke  Ligaturen  an- 
genommen  werden  mussen. 

h)  Fragment  eines  Grabsteins,  obere 
rechte  Ecke  erhalten ;  52  cm  breit.  Kalk- 
stein. 


\ 
\ 

i . 

[DfisJ]  M{anibusJ  \ rulae — 

i)  Fragment  eines  Grabsteins  aus  Sand- 
stein.  Ein  Teil  der  rechten  Seite,  jetzt 
30  cm  hoch,  ist  erhalten  mit  der  sehr  roh 
eingehauenen  Inschrift: 

N 

=»os 

N  T 
RI 

zweite  Zeile: —  pos. 

k)  Drei  Fragmente  eines  grossen  Re- 
liefs aus  Sandstein  mit  Darstellung  von 
zahlreichen  Mannern  und  Frauen  in  gal- 
lischer  Tracht,  die  an  einem  Altar  zu 
opfern  scheinen  Es  sind  drei  horizontal 
abgespaltene  Stucke.  Eines  enthalt  10 
Kopfe  mit  den  Schultern,  eines  drei  Rumpfe, 
die  aber  nicht  zu  den  Kopfen  passen,  das 
dritte  die  zu  den  Rumpfen  gehorigen  Fusse. 
Die  beiden  letzteren  passen  im  Bruch  an- 
einander,  das  erste  aber  gehdrt  offenbar 
zu  einer  Fortsetzung  oder  zu  einem  zweiten 
ganz  ahnlichen  Relief.  Die  Breite  des 
besterhaltenen  Stuckes  betragt  109  cm.  — 

Wir  haben  also  aus  Thorr  auf  vier 
Altaren  vier,  ja  vielleicht  sogar  funf  ver- 
schiedene  Matronenbeinamen  erhalten.  Man 
wird  wohl  nicht  annehmen  wollen,  dass 
man  die  romischen  Werksteine  zum  Bau 
des  kleinen  unscheinbaren  alten  Kirchleins 
weit  hergeholt  hat.  Sie  sind  gewiss  dort 
auch  ur8prunglicb  gefunden  worden,  waren 
dort  selbst  oder  in  allernachster  Nahe  ge- 
weiht  und  aufgestellt.  Das  haufige  Vor- 
kommen  der  verschiedensten  Matronen- 
beinamen an  einer  Stelle  ist  bei  ihrem 
topiscben  Charakter  ebenso  auftallend,  wie 
das  Yorkommen  der  gleichnamigen  Matronen 


Digitized  by  VjOOQlC 


105    — 


106 


an  den  verschiedensten  Orten.  Es  ist  doch 
wobl  nnr  so  zu  erklaren,  dass  die  Dedi- 
kanten  auch  an  fremdem  Ort  ihre  hei- 
mischen  Schutzgottinnen  verehrt  baben. 
Dann  mussen  wir  also  wohl  an  einzelnen 
Orten,  wo  sich  die  verscbiedennamigen 
Matronen,  wie  in  Thorr,  haufen,  eine  Art 
von  Centralkultstatten,  gewissermaasen 
„Gnadenortea  annebmen,  an  denen  jeder 
Pilger  seine  besonderen  Muttergottinnen 
aufstellen  konnte.  Darans  geht  aber  ber- 
vor,  dass  die  Matronennamen  fur  die  Be- 
6timmung  des  alten  einheimischen  Namens 
der  Ortlichkeit,  wo  ihre  Denkmaler  ge- 
funden  werden,  auch  den  letzten  Rest  von 
Wert  verlieren. 

Aber  vielleicht  verhalt  sich  die  Sache 
docb  noch  etwas  anders. 

Mit  Recht  fragt  Siebourg  B.  J.  105 
S.  88,  warum,  wenn  die  Namen  topiscb 
sind,  man  so  selten  erhaltene  alte  Orts- 
namen  in  den  Matronennamen  wiederfindet. 
Ausser  den  Albiahenae.  die  mit  Elvenich 
(Albiniacum),  den  Julineihiae,  die  mit 
Julich  (Juliacum)  und  doch  wobl  auch 
den  Lanehiae,  die  mit  Lechenich  (Lacinia- 
cum)  zusammenhangen  konnen,  ist  tat- 
sachlich  keiner  vorhanden.  Siebourgs  Er- 
klarung  a.  a.  0.,  dass  die  alten  keltischen 
Ortsnamen  nicht  die  Kraft  gehabt  haben, 
der  frankischen  Invasion  zu  widersteben, 
wobl  aber  die  jungeren  rdmischen  Neu- 
bildungen,  befriedigt  mich  nicht  ganz; 
haben  doch  so  viele  andere  sicher  keltische 
Ortsnamen  die  romische  Besiedlung  wie 
die  frankische  Invasion  iiberdauert,  ob- 
wohl  die  Orte,  wie  z.  6.  Antunnacum,  Rigo- 
magus,  Baudobriga,  urn  nur  einige  heraus- 
zugreifen,  nachweislich  intensiv  von  den 
Franken  besiedelt  und  bewohnt  worden 
sind.  Ich  glaube  der  Grund  durfte  ein 
anderer  sein.  Siebourg  selbst  hat  a.  a.  0. 
S.  80  ff.  ganz  richtig  darauf  aufmerksam 
gemacht,  dass  eine  Masse  von  Ortsnamen, 
die  in  der  Matronengegend  xctT'i£oz7]v,  den 
Kreisen  Euskirchen  und  Diiren  liegen,  auf 
die  Namen  romischer  fundi,  grosser  Guts- 
besitze,  zuruckgehen,  welche  ihrerseits 
nach  rdmischen  oder  romanisierten  Gentil- 
namen  benannt  sind.  Es  sind  dies  also 
ursprunglich  strenggenommen  gar  keine 
Ortsnamen  im  landlaufigen  Sinne,  sondern 


die  Bezeichnungen  des  Besitzes  grosser 
Gutsbesitzer.  Ich  wurde  mir  nun  denken 
konnen,  dass  da,  wo  schon  in  vorromischer 
Zeit  sich  aus  den  Einzelgutern  ganze  Ort- 
schaften  gebildet  haben,  die  nun  den 
Namen  des  ursprunglichen  Einzelhofes  an- 
nahmen,  diese  die  Kraft  gehabt  baben, 
ihre  Namen  aber  die  rdmische  und 
die  Vdlkerwanderungszeit  hinuberzuretten, 
uberall  da  aber,  wo  das  Gut  vereinzelt 
geblieben  war,  der  Name  des  alten  Be- 
sitzere  bezw.  seiner  Familie  erlosch,  sei 
es,  weil  der  Besitzer  fluchtete  und  der 
Gutshof  abbrannte  und  verfiel,  sei  es,  weil 
der  frankische  Nachfolger  seinen  eigenen 
Namen  an  die  Stelle  setzte. 

Ebenso  wurde  der  Entwicklungsgang 
fur  die  rdmischen  bezw.  romanisierten 
Einzelhofe  gewesen  sein.  Auch  sie  konnten 
ibre  rdmischen  Namen  nur  dann  uber  die 
frankische  Zeit  hinuberretten,  wenn  sie 
sich  schon  in  romischer  Zeit  zu  Ortschaften 
und  Gemeinwesen  entwickelt  hatten.  Dass 
dies  bei  ihnen  weit  haufiger  der  Fall  war, 
als  bei  den  altkeltischen  Gehoften,  liegt 
auf  der  Hand  und  wird  durch  den  Tat- 
bestand  bestatigt. 

Ich  glaube,  mit  dieser  Annahme  liessen 
sich  wohl  einige  Schwierigkeiten,  welche 
die  Matronennamen  bereiten,  Idsen.  Sie 
sind  gar  nicht  in  dem  Sinne  topisch,  als 
sie  von  ganzen  Ortschaften  ihren  Namen 
haben,  sondern  sie  gehen  in  den  meisten 
Fallen  zuruck  auf  den  Einzelnamen  des 
keltischen  Grundbesitzers,  dessen  Familie, 
Uab  und  Gut  ihrer  Hut  unterstellt  ist. 
Die  Matronen  sind  mit  anderen  Worten 
nicht  Schutzgottinnen  einer  Ort- 
lichkeit, sondern  es  sind  die  Haus- 
gottinnen  einer  Familie  undtragen 
deren  Namen.  Deswegen  heissen  sie 
so  oft  domesticae,  daraus  erklaren  sich 
auch  zwanglos  die  Beinamen  paternae, 
maternae,  meae,  daraus  auch  erklart  sich 
der  Gesamtname  als  „ Mutter"  oder  „Haus- 
frauen". 

Also  die  einzelne  Familie  hatte  ihre 
besonderen  Matronen,  ihr  Beiname  geht 
zuruck  auf  den  altkeltischen  Familien- 
namen,  der  uns  vielleicht  nur  einmal  in 
dem  Namen  der  beiden  Chalehenii,  welche 
den  Lanehiae  in  Lechenich  den  Altar  Ihm 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    107    — 

Nr.  270  weihen,  erhalten  ist,  denn  da  wird 
man  einen  sprachlichen  Zusammenhang 
doch  nicht  wohl  leugnen  kdnnen.  Dass 
diese  alten  keltischen  Eigennamen  in  den 
Namen  der  Dedikanten  Bonst  nicht  mehr 
zu  erkennen  sind,  braucht  uns  nicht  zu 
wundern,  denn  teils  haben  diese  Dedi- 
kanten mit  dem  romischen  BQrgerrecht 
einen  rdmiscnen  Namen  angenommen  und 
die  ausserst  unkonservative  Methode  der 
Namengebung,  welche  fortwahrend  neue 
Gentilicia  aus  Cognomina  schuf,  wurde 
ohnehin  bald  den  alten  keltischen  Namen 
beseitigt  haben,  teils  sind  es  Sklaven  oder 
sonst  Leute,  die  von  der  Familie,  deren 
Schutzgottheiten  sie  mit  verehren,  ab- 
hangig  sind.  Nur  die  Gottheiten  sind 
naturlich  konservativ,  sie  vererben  den 
alten  Namen  des  Ahnherren  von  Geschlecht 
zu  Geschlecht.  So  erklart  sich  auch  die 
Verbreitung  desselben  Matron ennamens  an 
den  verschiedensten  Orten  und  umgekehrt 
das  Zu8ammenfallen  verschiedener  Ma- 
tronennamen  am  selben  Orte  leichter  und 
zwangloser. 

Und  ich  glaube,  es  erklaren  sich  so 
auch  die  Doppelverehrungen  zweier  Ma- 
tronen8orten,  wenn  ich  so  sagen  darf,  auf 
demselben  Altar  leichter.  Warum  verehrt 
der  eine  M.  Julius  Amanus  auf  dem  Altar 
Ihm  305  die  Matronae  Etttrahenae  et 
Gesahenae?  Ich  wurde  das  nicht  be- 
greifen,  wenn  es  die  Matronen  zweier  Ort- 
schaften  waren,  denn  nur  aus  einer  kann 
er  stammen.  Ich  konnte  aber  wohl  ver- 
stehen,  dass  es  seine  Matronae  paternae 
et  maternae  sind,  dass  er  die  Familien- 
gottheiten  des  Vaters  und  die  der  Mutter 
meint.  Ebenso  wurde  es  mit  dem  Ver- 
ehrer  der  Matronae  Rumanehae  et  Maviai- 
tinehae  Ihm  318,  vielleicht  auch  mit  der 
Verehrerin  der  asyndetisch  verbundenen 
Matronae  Vatuiae  Nersihenae  Ihm  314 
gewesen  sein,  denen  eventuell  unser  oben 
unter  d  behandelter  neuer  Altar  anzu- 
reihen  ware. 

Wir  wiirden  also  auf  diese  Weise 
Familienmatronen  erhalten,  deren 
Namen  nur  dann  auch  als  topisch  gelten 
konnen,  wenn  die  Familie  ein  Gut  hatte, 
das  ihren  alten  Namen  noch  trug,  die  aber 
sofort  nicht  mehr  topisch  sind,   wenn  das 


-    108    - 

Gut  seinen  Namen  mit  dem  latinisierten 
Besitzer  geandert  hat.  Daneben  gab  es, 
naturlich  in  weit  geringerer  Anzabl, 
Stammesmatronen  (Matres  Treverae), 
Volk8matronen  (Matres  meae Germanae 
Suebae;  Noricae;  Pannoniorum  et  Delma- 
tarum  etc.),  die  aber  alle  nicht  die  Schutze- 
rinnen  der  Ortlichkeit  als  geograpbischen 
Begriffes.  sondern  der  diese  bewohnenden 
Familien-,  Stammes-,  Volksgemeinschaft 
waren. 

Die  topische  Bedeutung  der  Matronen- 
namen  halte  ich  mit  einem  Wort  fur  etwas 
sekundares,  mehr  oder  weniger  zufalliges. 
Bonn.  Hans  Lehner. 

Ausgrabungen  In  Esohweiler  bel  Aachei  35. 
und  Umgegend1).  I.  Bei  den  Ausschach- 
tungsarbeiten  zu  dem  Neubaa  der  „Esch- 
weiler  Bank"  an  der  Parkstrasse  sind  im 
Sommer  1904  mehrere  wichtige  Funde 
gemacht  worden,  die  zunachst  in  den  Beaitz 
des  Herrn  Gymnasialoberlehrers  Oberle 
(jetzt  in  Bruhl)  gelangten  und  von  diesem 
dem  hieaigen  Gymnasium  in  dankenswerter 
Weise  zum  Geschenk  gemacht  sind.  Die 
Fundstelle  liegt  in  unmittelbarer  Nahe  des 
Gelandes,  auf  dem  nach  meiner  Yermutung 
die  karolingische  Wir tsc hafts- Villa  (fundus 
regius,  von  Einhard  zum  Jahre  826  er- 
wahnt)  sich  befand,  und  auf  dem  auch 
romische  Siedlungsspuren  sich  gefunden 
haben.  Durch  die  neuen  Funde  aber  ist 
es  sichergestellt,  dass  jene  Statte 
schon  in  vorrdmischer  Zeit  besie- 
deltgewesenist.  Die  wichtigsten  Fund- 
gegenstande  sind  4  Aschenurnen  nebst 
einigen  Fibeln.  Die  Urnen,  mehr  oder 
weniger  erhalten,  zeigten  alle  auf  dem 
Boden  reichlich  Knochenreste.  Eine  der 
Urnen,  dickwandig,  halbhart  gebacken, 
grauschwarz,  gehort  in  die  Fruh-La  Tene- 
Zeit  (vgl.  Baldes,  Hugelgraber  im  FQrsten- 
tum  Birkenfeld  (Beilage  zum  Programm 
des  Gymnasiums  zu  Birkenfeld,  1905)  S.  50 
und  Tafel  VI  Nr.  35  und  36). 

Eine  zweite  ahnliche  Urne,  aber  weniger 
erhalten,  ist  ebenfalls  schwarz,  stellenweise 
aber  schokoladebraun  in  der  Farbe,  lose 
gebacken  und  dickwandig. 

Die  dritte  Urne  ist  mittelgross,  dunn- 

1)  Ausftlhrlioherer  Berioht  in  der  Zeitoohrift 
NAus  Aaoheni  Voraeit",  1906,  Heft  1. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    109    - 

wandig,  aus  graublauem  Ton,  der  an  den 
Aussenseiten  rot  gebrannt  erscheint.  Sie 
gleicht  hierin  ganz  den  Gefassen,  die 
Baldes  (a.  a.  0.  S.  43)  beschreibt.  Sie 
fohrt  in  die  spateste  La  Tene-Zeit.  Baldes 
(8.  43). 

Die  vierte  Urne  derselben  Fundstatte 
fuhrt  uns  in  die  erste  rdmische  Kaiser- 
zeit;  es  ist  eine  echte  Terranigra  -  Urne 
mit  dem  cbarakteristischen  sog.  Radchen- 
muster  (Koenen,  Gefesskunde  Tafel  IX 
15  and  18;  Baldes  a.  a.  0.  S.  43). 

n.  Der  Propsteierwald  (so  genannt  wegen 
seiner  fruhern  Zugehdrigkeit  zum  Besitze 
der  Kolner  Dompropstei),  der  westlicb  von 
Eschweiler  sicb  hinzieht,  ist  ganz  durch- 
setzt  von  romiscben  Siedlungsspnren ;  der 
bedeutendste  bis  jetzt  gefundene  Rest  ist 
die  anfangs  der  achtziger  Jabre  des  yorigen 
Jabrbanderts  ausgegrabene  Villa  gegen- 
uber  dem  (auf  Eschweiler  Gebiet  gelege- 
nen)  Rheiniscben  Bahnhof  Stolberg  (vgl. 
Ansgrabungsbericbt  und  Beschreibung  im 
4.  Band  der  Zeitschrift  des  Aachener  Ge- 
scbichtsvereins).  Vom  Vichttal  her  geht 
unter  dem  alten  Nam  en  „Breitebahnu  ein 
durch  seine  Breite  tatsachlich  auffallender 
Weg  schnurstracks  durch  den  Propsteier- 
wald zur  „Gluck8burgtf  and  von  da  mit 
kleinem  Knick  die  Landstrasse  Escbweiler 
— Rohe— Weiden  scbneidend  auf  Einzweiler 
zu.  Westlicb  vom  Wege,  unweit  „Stein- 
bachhochwald",  sind  viele  Siedlnngsreste 
festgestellt,  vor  allem  zwei,  von  denen  der 
eine  an  einem  Ackergrundstucke  in  der 
Nahe  der  sogenannten  „Kdnigsbuchea  liegt, 
der  andere  unmittelbar  an  einer  neuer- 
dings  angelegten  Eisengrube.  Der  letztere 
ist  naher  untersucht  worden.  Das  ganze 
Gelande  ist  von  zahlreichen  Spuren  ur- 
alter  Lokalwege  durcbzogen;  einer  von 
ibnen  geht  von  der  bezeichneten  Stelle 
dem  nahen  „Saubachu  zu  (iiber  den  Na- 
men  siehe  Festschrift  des  Gymnasiums  zu 
Escbweiler,  1905,  Kommissionsverlag  von 
Creutzer,  Aachen,  S.  47).  Wabrscheinlich 
hatten  manche  der  Gebaulichkeiten  im 
Propsteierwalde  die  Bestimmung,  in  der 
einen  oder  andern  Weise  dem  Bergbau 
zu  dienen.  In  unserm  Falle  hat  es  sich 
allem  Anscbeine  nacb  urn  eine  Eisen- 
schmelze  gebandelt.     Bei  den  Ausgra-  I 


-    110    - 

bungen  ergab  sicb  ein  quadratformiger, 
einfacber  Baa  von  8  m  Seitenl&nge.  Die 
Mauern,  aus  Kohlensandstein,  Blaustein- 
bldcken  und  Geschiebe  bestehend,  zeigten 
eine  Dicke  von  70-75  cm.  Mortelspuren 
wurden  nicbt  gefunden,  dagegen  wan  Lebm 
verwandt.  Das  Auffallendste,  das  gleicb 
nach  Beginn  der  Grabungen  entgegentrat, 
war  eine  Unmenge  von  Eisenschlacken, 
die  unter  den  Ziegeln  des  eingesturzten 
Daches  lagen:  Die  Ziegel  lagen  in  so  un- 
gewohnlich  grosser  Menge  umher,  dass 
man  das  ganze  Dach  h&tte  rekonstruieren 
konnen;  es  ist  dies  ein  sicheres  Zeichen, 
dass  die  Siedlungsstelle,  durch  die  Jahr- 
hunderte  hindurch  an  jenem  abgelegenen 
Punkt,  durch  bergenden  Wald  geschutzt, 
onberubrt  geblieben  war. 

Eisenwerk  kam  verhaltnismassig  viel 
zu  Tage:  Nagel,  Haken,  Klammern,  auch 
Instrumente,  die  leider  formlos  und 
unkenntlich  geworden ;  es  ist  zu  vermuten, 
dass  diese  mit  dem  industriellen  Zweck 
des  Gebaudes  im  Zusammenhang  stehen. 
Die  Gefassscherben  sind  zahlreich;  am 
bemerkenswertesten  ist  das  Bruchstiick 
einer  Schusselwand,  das  auf  der  Aussen- 
seite  zwischen  den  erhaben  eingepressten 
Ornamenten  (Delphine,  Vogel)  ein  Stempel- 
band  mit  vertieften  Schriftziigen  tragt: 
von  links  nach  rechts  laufend  das  Spiegel- 
bild  des  Wortes  COMITIALIS,  der  erste 
Bucbstabe  (C)  ist  verwischt,  das  Schluss-S 
fehlt,  wie  es  auch  bei  andern  Namen 
gleicber  Art  vorkommt  (vgl.  Dragendorff, 
Bonner  Jahrb.  Heft  96/97  (1895)   S.  136). 

Auch  eine  Reibschale  mittlerer  Grosse 
aus  gelblich-weissem  Ton  fand  sich  vor; 
von  Irdengeschirr  mit  schwarzem  Uberzug 
fanden  sich  nur  Scherben  aus  weissem  Ton. 

III.  In  der  Nahe  eines  uralten  Weges 
von  Weisweiler  (2ll%  km  von  Eschweiler) 
nach  St.  Joris,  auf  der  Flur  „Burgackera, 
hatte  der  Besitzer  Mauerreste  sowie  eine 
Unmenge  romischer  Ziegel  gefunden.  Nach- 
grabungen  im  August  und  Anfang  Septem- 
ber 1905  konnten  infolge  der  grossen 
Ausdebnung  der  Spuren  nicht  so  umfassend 
sein,  dass  ein  vollkommenes  Bild  der  An- 
lage  sich  erzielen  liess.  So  viel  steht  fest, 
dass  es  sich  urn  das  Besitztum  eines  grosse- 
ren  Grundbesitzes,  nicht  urn  ein  Bauern- 


Digitized  by  VjOOQlC 


-  Ill  — 


-    112    — 


haus  handelt.  Darauf  weist  schon  das 
Vorkommen  von  Fensterglas  bin. 

Eine  Menge  Eisengerat  wurde  ge- 
funden,  u.  a.  ein  Pferdegebiss  und  eine 
wohlerhaltene  Lanzenspitze  mit  Tulle  (also 
wohl  von  einer  Jagdwaffe  herruhrend). 
Ausserdem  ist  bemerkenswert  ein  Teller- 
boden  aus  Sigillata  mit  sehr  deutlicbem 
Stempel  an  der  Innenseite:  Albilm  f(ecit) ; 
vgl.  Schuermanns,  Sigles  185  Albillus, 
Dragendorff,  Bonn.  Jahrb.  99  (1896)  S.  68 
(Belege  aus  Heddernbeim.  London  und 
York),  Jacobi,  Saalburg  S.  317  (genau  die- 
selbe  Stempelform  wie  die  hiesige). 

IV.  In  unmittelbarster  Nabe  des  Ortes 
Rohe  (eines  Stadtteiles  von  Eschweiler) 
sind  zablreicbe  rdmische  Bauspuren  ge- 
funden  worden.  Massenhaft  lagert  romi- 
scber  Bauschutt  auf  einem  Acker  des 
Herrn  Jos.  Wahlen  oberbalb  Robes,  links 
von  der  Landstrasse  (einer  alten  Romer- 
strasse).  Grabungen  im  September  vorigen 
Jabres  haben  ergeben,  dass  leider  schon 
fruher  die  Grundmauern  wenigstens  zum 
Teil  ausgebrochen  und  beseitigt  worden 
sind,  jedenfalls  zur  Verbesserung  der  Bo- 
denbebauung.  Doch  konnte  so  viel  fest- 
gestellt  werden,  dass  es  sich  urn  ein 
grdsseres  Bauwerk,  wohl  urn  ein  Gehoft 
handelt;  dass  der  Bau  nicht  einfacher 
Art,  wie  das  fruher  bescbriebene  Bauern- 
haus  in  Eschweiler-Bergrath  (Mauerwerk 
mit  Lehmverband)  war,  zeigen  die  M  6  r  t  e  1  - 
reste,   die  zwischen  den  Steinen  lagern. 

Zuletzt,  im  Dezember  1905,  sind  auf 
einem  Grundstuck  des  Herrn  Gutspachter 
Wahlen  (Hofgut  Merzbriick)  Grabungen 
veranstaltet  worden.  Das  Grundstuck  liegt 
am  rechten  Ufer  des  Merzbaches,  der  zur 
Rur  (Maas)  geht,  in  der  Nabe  des  Esser- 
schen  Gutshofes,  unfern  der  „Glucksburga 
und  der  „Breiten  Bahn".  Das  ganze  Ge- 
lande,  auch  rechts  des  Merzbaches,  auf 
Grundstucken  des  Herrn  Esser  und  anderer 
Besitzer  ist  mit  romischem  Bauschutt  besat. 
Leider  ist  schon  sehr  vieles  der  landwirt- 
schaftlicben  Kulturarbeit  zum  Opfer  ge- 
fallen.  Und  so  stellte  sich  auch  hier  beim 
Nachgraben  beraus,  dass  nur  die  untersten 
Lagen  der  Grundmauern  in  der  Erde 
lagen;  doch  war  das  Ergebnis  insofern 
wichtig,  als  sich  das  Vorhandensein 


einer  sehr  ausgedehnten  Anlage 
ergab :  ein  viereckiger  Raum  von  20 : 5  m 
Seitenlange  wurde  vollstandig  blossgelegt; 
nach  verschiedenen  Seiten  aber  setzten 
sich  die  Mauern  erheblich  weiter  fort. 
Yon  Einzelfunden  sind  namentlich  Reste 
einer  Reibschale,  sodann  viele  Scherben 
von  Sigillata  und  terra  nigra  zu  erwabnen. 
Eschweiler.  Dr.  Fr.  Cramer. 


Chronik. 

Weltgetohiohte,  heransg.  vinHani  F.  Helmolt.36. 
Y.  Band  SGdoitenropa  and  Osteuropa 
▼on  Prof.  Dr.  Rudolf  von  Soala,  Prof.  Dr. 
Heinrioh  Zimmerer,  f  Prof.  Dr.  Karl  Panli, 
Dr.  Hans  F.  Helmolt,  Dr.  Bertbold  Bretnols, 
Prof.  Dr.  Wladimir  Milkowioa  and  Dr.  Hein- 
rioh vonWlitloeki.  Hit  5  Kartell,  aFarbea- 
draoktafeln  and  16  son  war  sen  Beilagen. 
Leipslg  and  Wien,  Bibliographieehee  In- 
stitnt,  1806. 

Der  funfte  Band  der  Helmoltschen 
Weltgeschichte  ist  wieder  ein  solcber,  vor 
dem  die  kritischen  Bedenken,  die  man 
gegen  den  Plan  der  Gesamtanlage  der 
Weltgeschichte  nicht  immer  unterdrucken 
kann,  gern  zuriicktreten,  und  bei  dem  mai 
dankbar  die  Fulle  des  Neuen,  das  uns  in 
ubersichtlicher  und  besonders  erreichbarer 
Form  geboten  wird,  anerkennt.  Die  lucken- 
lose  Darstellung  einer  Geschichte  Ostenro- 
pas  und  Sudosteuropas  in  einem  immer 
noch  handlichen  Bande  bedeutet  die  Losung 
einer  Aufgabe,  fiber  deren  Schwierigkeiten 
sich  wohl  nur  der  auf  diesem  Gebiet  ar- 
beitende  Spezialist  voile  Rechenschaftgeben 
kann,  die  aber  auch  wir  Laien  auf  diesem 
Gebiet  uns  wenigstens  annahernd  vorstellen 
konnen,  und  deren  Uberwindung  wir  urn 
so  dankbarer  anerkennen,  wenn  wir  uns 
erinnern,  welche  Schwierigkeiten  bisher 
zuweilen  die  Feststellung  irgend  eines  Ge- 
schehnisses  der  osteuropaischen  Geschichte 
machte,  das  nicht  ganz  unmittelbar  in  die 
westeuropaische  Geschichte  hinubergewirkt 
hatte.  Der  Band  enthalt  folgende  7  Haupt- 
abschnitte:  I.  Das  Griechentum  seit  Alexan- 
der dem  Grossen  von  Prof.  Dr.  Rudolf 
von  Seal  a,  anscbliessend  an  das  5.  Eapitel 
des  IV.  Bandes.  II.  Die  europaische  Turkei 
und  Armenien  von  Prof.  Dr.  Heinrich 
Zimmerer.  III.  Die  Albanesen  von  f  Prof. 
Dr.  Karl  Pauli,   uberarbeitet  und  erganzt 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    113 


—    114    — 


von  Dr.  Hans  F.  Helmolt.  IV.  Bohmen, 
Mahren  and  Schlesien  bis  zu  ihrer  Ver- 
einigung  mit  Osterreich  im  Jahre  1526 
von  Dr.  Berthold  Bretholz.  V.  Der  slowe- 
nische  und  serbo  -  kroatische  Stamm  von 
Prof  Dr.  Wladimir  Milkowicz.  VI.  Donau- 
volker  von  Dr.  Heinrich  v.  Wlislocki,  umge- 
arbeitet  von  Dr.  Hans  F.  Helmolt  (ent- 
haltend  1)  Hunnen,  2)  Bulgaren,  3)  Ru- 
manen,  4)  Magyaren).  VII.  Osteuropa 
(Polen,  Littauen,  Russland)  von  Prof.  Dr. 
Wladimir  Milkowicz. 

Im  einzelnen  liessen  sich  hier  und  da 
ja  auch  gegen  die  Disposition  dieses  Bandes 
Ausstellungen  machen,  z.  B.  konnte  man 
fragen,  wie  die  Armenier  in  das  II.  Kapitel 
dieses  Europa  gewidmeten  Bandes  kommen, 
auch  darf  beklagt  werden,  dass  die  altere 
Geschichte  Schlesiens  sehr  stiefmutterlich 
behandelt  ist,  da  Schlesien  in  dem  ganzen 
IV.  Eapitel  immer  nur  nebenbei,  im  Zu- 
sammenhang  mit  Bohmen  genannt  wird, 
doch  wollen  hier  von  weiteren  derartigen 
Erorterungen  ganz  absehen  und  nur  noch 
ein  paar  kleine  redaktionelle  Unebenheiten 
anmerken,  deren  Beseitigung  bei  einer 
Neuauflage  leicht  zu  erzielen  ist.  Der  erste 
Satz  des  ersten  Abschnittes  auf  S.  187 
(„Unterstutzt  von  Bismarck  .  .  .a)  ist  offen- 
bar  fehlerhaft  konstruiert.  In  der  Tafel 
^Fursten  der  Walachei  und  der  Moldau" 
zwischen  S.  352  und  353  widerspricht  die 
Erklarung  auf  der  Rfickseite  der  Tafel 
den  Angaben  im  Text  (S.  351  und  353) 
hinsichtlich  der  beiden  oben  Abgebildeten. 
Nach  S.  439  soil  das  Reich  Olegs,  des 
ersten  durchaus  historischen  russischen 
Herrscbers,  urn  900  von  der  Nordsee  bis 
zum  Schwarzenmeere  gereicht  haben.  Hier 
ist  „Nord8eett  in  einem  nicht  allgemein 
gebrauchlichen  Sinne  angewandt  und  muss 
deshalb  zu  Missverstandnissen  fuhren. 

Trotz  der  Schwierigkeiten,  die  sich  ge- 
rade  der  Fertigstellung  dieses  Bandes  ent- 
gegengestellt  haben,  wie  aus  der  Vorrede 
zu  ersehen  ist,  hat  es  der  Herausgeber, 
der  selbst  mehrfach  erganzend  und  fiber- 
arbeitend  eingegriffen  hat,  verstanden,  ein 
schon  geschlossenes  und  abgerundetes 
Ganze  uns  in  diesem  Bande  zu  bieten. 
Leipzig-Reudnitz. 

Dr.  W.  Bruchmuller. 


C.  Towniar,   M.  John  Vitaot  «t  l'bistoir«  de  la  37, 
Rlforme  dans  le  pays  de  Montbtliard.    B«- 
ttancon,  1908.    800  8. 

Der  Verfasser  vorliegender  Schrift  hat 
sich  durch  verschiedene  Werke  Uber  die 
Reformation sgeschichte  in  dem  einst  zu 
Wurttemberg  gehorigen  Mompelgard  (vgl. 
Tbgr.  Th.  Q.  1896,  S.  514  f.  [Funk])  einen 
Namen  gemacht.  In  dieser  neuen  Schrift 
wendet  er  sich  gegen  „J.  Vie'not,  Fhistoire 
dans  le  pays  de  Montbeliard  depuis  les 
origines  jusqu'  a  la  mort  de  Toussain, 
1524— 1573a.  —  Tournier  hat  leichtes 
Spiel  mit  der  Zuruckweisung  Vie'nots,  nach- 
dem  bereits  die  historische  Fakultat  zu 
Besan^on  in  Prof.  J.  Guiraud  ein  vernich- 
tendes  Urteil  fiber  Vie'nots  Werk  gefallt, 
Guiraud  spricht  in  seiner  Kritik  von 
„naiver  und  oft  unwissender  Parteilich- 
keit%  von  „ausserst  konfessionellem  Geist 
und  fast  ganzlichem  Mangel  an  Kritik"; 
die  Tatsachen  selbst,  welche  Vie'not  bei- 
bringe,  bewiesen  das  gerade  Gegenteil 
|  (bei  Tournier,  S.  187,  189,  191).  Tournier 
zeigt  nun  ausfuhrlich  die  unrichtige  und 
haltlose  Darstellung  Vie'nots,  wobei  ihn> 
seine  archivalischen  Studien  trefflich  zu* 
statten  kommen.  Es  ist  bedauerlich,  dass- 
er  der  deutschen  Sprache  nicht  so  weit 
machtig  ist,  dass  er  die  Urkunden  im 
Original  verstehen  kann.  Tournier  hatte 
weniger  allgemein e  Grunde  vorfuhren  und 
mehr  aus  den  Urkunden,  als  es  geschehen 
ist,  zeigen  sollen,  wie  daraus  fur  den  ob- 
jektiven  Beurteiler  und  Geschichtschreiber 
sehr  oft  das  Gegenteil  der  Vi£notschen> 
Behauptungen  sich  ergibt.  Zudem  hat 
Tournier  auch  hier  seinen  etwas  einsei- 
tigen  Standpunkt,  der  sich  auch  in  den 
(unnotigen)  Bemerkungen  fiber  den  heutigen 
Protestantisms  kundgibt,  nicht  zu  ver- 
meiden  gewusst. 

Einige  Punkte  dfirfen  wir  noch  an- 
merken.  Statt  des  „schlecht  machte^ 
(S.  8,  11,  14,  23,  128)  sollte  es  stets  (wie 
richtig  S.  33  und  37)  heissen:  „schlecht 
machen".  Sodann  konnten  manche  Litera- 
turangaben  vollstandiger  sein.  Druckfehler 
sind  im  franzosischen  Text  selten  und 
nicht  sinnstdrend,  haufiger  im  deutschen 
(z.  B.  S.  47,  A.  1  muss  es  heissen:  „Karls  V" ; 
S.  49,  A.  2:  „Herrenalbu ;   S.  105:  boser 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    115    — 

Pfennig";  S.  131,  Anm.  1:  Goslar;  S.  62: 
„Welte".  Warum  stimmen  die  Namen  in 
Original  und  Ubersetzung  (S.  88  ff.)  nicht 
genau  uberein  ?).  Endlich  hatte  der  Ver- 
fasser  Angaben  fiber  die  Veranlassung  seiner 
Schrift,  fiber  seine  eigene  Behandlung  und 
Zurucksetzung  (S.  183  ff.),  ferner  die  Dank- 
*agungen  S.  52,  91, 131  besser  in  ein  Vor- 
wort  verwiesen. 

Aber  Tourniers  Schrift  verdient  Be- 
achtung  and  wird  sowohl  far  den,  der  sich 
mit  der  Geschichte  jener  Gegenden  be- 
schaftigt,  als  auch  ffir  jeden,  der  die  Be- 
wegungen  desProtestantismus  in  Frankreich 
yerfolgt,  von  grossem  Interesse  sein. 
Wfirzburg.  Dr.  Schweizer. 


3*-  Monumenta  Germaniae  historica. 

Vgl.  Korrbl.  1905  Nr.  60. 
32.  Plenarversammlung  23.-25.  April 
in  Berlin. 

Seit  dem  Erscbeinen  des  letzten  Jah- 
re8berichts  sind  folgende  Bande  ausgegeben 
<worden : 

In  der  Abteilung  Scriptores: 

Scriptorum  Tomus  XXXII  pars  prior 
{enthaltend  die  erste  Halfte  der  Chronik 
•des  Minoriten  Salimbene  de  Adam,  heraus- 
gegeben  von  0.  Holder-Egger). 

Scriptores  rerum  Germanicarum :  An- 
nates Mettenses  Priores.  Primum  recog- 
novit  B.  de  Simson.  Accedunt  Addita- 
menta  Annalium  Mettensium  Posteriorum. 
—  Vitae  Sancti  Bonifatii  Archiepiscopi 
Moguntini.  Recognovit  Wilhelmus  Le- 
vis on.  —  Einbardi  Vita  Karoli  Magni. 
Editio  quinta. 

In  der  Abteilung  Leges: 

Constitutiones  et  acta  publica.  Tomi 
III  pars  altera  (1292—1298)  Tomi  IV  pars 
prior  (1298—1310).  Recognovit  Jacobus 
Schwalm. 

In  der  Abteilung  Diplomata: 
Urkunden  der  Karolinger  Bd.  I  (751 — 
514)  unter  Mitwirkung  von  A.  Dopsch, 
J.  Lechner  und  M.  Tangl  bearbeitet 
von  E.  Muhlbacher. 

In  der  Abteilung  Antiquitates : 
Necrologia  Germaniae  Tomus  III.  Dioe- 
•ceses  Brixenensis  Frisingensis  Ratisbonensis. 


—    116    — 

Edidit  Franciscus  Ludovicus  Bau- 
mann. 

Vom  Neuen  Archiv  der  Gesellschaft  fur 
altere  deutscbe  Geschichtskunde : 

Bd.  XXX,  Heft  3  und  Bd.  XXXI,  Heft 
1  und  2. 

Im  Druck  befinden  sich  funf  Quart-  und 
zwei  Oktavbande. 

Ffir  die  Scriptores  Merovingicarum  hat 
Hr.  Archivrat  Dr.  Krusch  in  Breslau 
wahrend  der  drei  Monate,  auf  die  er  aos 
dem  im  letzten  Berichte  angegebenen  Grunde 
seine  diesjahrige  Tatigkeit  beschranken 
mus8te,  die  Ausgabe  der  Vita  Salabergae 
zum  Abschluss  gebracht  und  fur  die  gleich- 
falls  druckfertig  bergestellte  Vita  Bemadi 
die  historische  Einleitung  ausgearbeitet,  in 
der  es  das  Bild  des  Grunders  der  Kloster 
Malmedy  und  Stavelot  von  tausendjahriger 
legendarischer  Ausschmuckung  zu  s&ubern 
gait.  Bei  erneuter  Untersuchung  der  Ur- 
kunden von  Corbie ,  glaubt  Hr.  Krusch 
die  Echtheit  des  wichtigen  Privilegs  des 
Bischofs  Berthefrid  endgultig  dargetan  zu 
haben.  Fur  dieselbe  Serie  erledigte  unter 
Leitung  des  Hrn.  Krusch  Hr.  Privat- 
docent  Dr.  L  e  v  i  s  o  n  in  Bonn  die  ihm  zur 
Bearbeitung  uberwiesenen  Teste  der  fur 
Bd.  V  b68timmten  Vitae  Nivardi  episcopi 
RemensiSy  Vincentiani  confessoris  Avdcensis 
und  Menelei  abbatis  Menatensis,  und,  fur 
den  VI.  Bd.,  der  Vitae  Bigoberti  episcopi 
Remensis,  Severini  episcopi  Burdegalcnsi.% 
Germani  episcopi  Autissiodonensis  und  So- 
lemnis  episcopi  Carnoteni,  sowie  des  LibeUus 
de  ecclesiis  Claromontanis.  Nur  die  Bear- 
beitung der  Historia  Wambae  regis  des 
Julian  von  Toledo  musste  noch  aufgescbo- 
ben  werden,  weil  Kollationen  zur  Zeit  nicht 
zu  beschaffen  war  en. 

Nach  diesem  vorlaufigen  Abschluss  sei- 
ner Arbeiten  fur  die  Merovingerserie  ist 
Hr.  Levison  an  die  von  ihm  fibernom- 
mene,  an  die  Ausgabe  von  Theodor 
Mommsen  anzuschliessende  Bearbeitung 
der  Fortsetzung  des  Liber  pontificalis  (seit 
715)  in  der  Weise  herangegangen,  dass  er 
zunachst  die  Menge  der  vorliegenden  al- 
teren  Kollationen  in  einander  zu  fugen  sich 
bemuhte;  anschliessen  wird  sich  die  Her- 
anziehung  der  bisher  noch  nicht  oder  nur 


Digitized  by  VjOOQlC 


-    117    — 

ungenugend  benutzten  Codices,  vor  A  Hem 
der  Handschrift  von  Lucca. 

In  der  Hauptserie  der  Abteilung  Scrip- 
tores   erschien,   von   dem  Abteilungsleiter 
Geheimen  Regierungsrat  Prof.  Dr.  Hoi  der  - 
Egger  bearbeitet,  die  erste  Halfte  der 
Cbronik  des  Minoriten  ScUimbene  de  Adam 
van  Parma  als  Halbband  des  XXXII.  Ban- 
des.    Da  der  Druck  des  zweiten  Halbbandes 
nach  nur  kurzer  Unterbrechung  regelmassig 
weitergebt,  wird  der  Text  der  Chronik  zu 
Ende  dieses  Jahres  vollstandig  gedruckt 
sein  und  nach  Fertigstellung  der  umfang- 
reicben    Yorrede    and   der    Register   mit 
einem  Anhange,  der  den  irrtumlicb  dem 
Bernardas  de  Bessa  zugeschriebenen  Ca- 
talogus    ministrorum   generalium    ordinis 
Minorutn   enthalten  soil,  im  Jahre   1907 
zur  Ausgabe   gelangen.    Sobald  sich  der 
Druck  des  XXXII.  Bandes  dem  Ende  n&hert, 
gedenkt  der  Herausgeber  sich  den  Arbeiten 
fur  die  noch  ausstehende  zweite  Halfte  des 
XXX.  Bandes,  des  letzten  der  Folianten 
der  Scriptore8-Serie,  wieder  zuzuwenden; 
von  den  fur,  diesen  Halbband  bestimmten, 
zumeist  bereits  druckfertigen  Supplementen 
vom  8.  bis  13.  Jahrhundert  bedurfen  ein- 
zelne,  wie  die  Miractda  S.  Benedicti  von 
Desiderius  und  die  Vita  Anselmi  von  Ban- 
gerius  noch  der  Bearbeitung  oder  der  Re- 
visioo.    Fur  die  Fortsetzung  der  Sammlung 
der  Italiener  des  13.  Jahrbunderts  bat  der 
standige  Mitarbeiter ,  Hr.  Dr.  S  c  h  m  e  i  d  1  e  r, 
der  auch  bei  der  Korrektur  des  XXXII. 
Bandes  HQlfe  leistete,  uber  die  von  ihm 
abgeschlossene  Bearbeitung  der  Cronica  S. 
Mariae  de  Ferraria  im  Neuen  Archiv  Bd. 
XXX  berichtet  und  nunmehr  die  Jahrbucher 
des  Tolomeus  von  Lucca  in  Angriff  genom- 
men,  deren  in  Lucca  und  Florenz  befind- 
liche    Handscbriften    und    Unterlagen    er 
augenblicklich   an   Ort  und   Stelle  pruft; 
gleichzeitig  hat  der  Herr  Leiter  der  Ab- 
teilung seine  seit  l&ngerer  Zeit  geplante 
abermalige  Reise  nach  Italien  angetreten, 
um  in  Verona,  Padua,  Bologna,  Pistoia, 
Florenz,   Rom   und   Gubbio    Forschungen 
far  die  Weiterfiihrung  anzustellen. 

Von  den  Handausgaben  der  Scriptores 
rerum  Germanicarum  werden  sich  den  an 
der  Spitze  dieses  Berichtes  aufgefiihrten 
drei  Heften  (Vitae  Bonifatii  ed.  Levis  on; 


-    118    - 

Annates  Mettenses  priores  ed.  Sims  on; 
Einhardi  Vita  Karoli  M.  ed.  V.,  rec. 
Holder-Egger)  zunachst  die  Neubear- 
beitung  der  Historiae  des  Nithard  und  die 
Annates  Marbacenses,  beide  bereits  unter 
der  Presse,  anschliessen.  Fur  den  Heraus- 
geber des  Nithard,  Hrn.  Dr.  Ernst  Mull  er, 
hat  Hr.  Lebegue  in  Paris  die  dortige 
Handschrift  noch  einmai  kollationiert;  dem 
Bearbeiter  der  Marbacher  und  der  ihnen 
anzuschliessenden  kleineren  Elsassischen 
Annaleu,  Hrn.  Prof.  Dr.  B 1  o  c  h  in  Rostock, 
lieferte  der  Bollandist  Hr.  Albert  Pon- 
celet  S.  J.  wertvolles  einschlagiges  Ma- 
terial aus  Handschriften.  Die  Vergleichung 
der  jungeren  Handschriften  der  Chronik 
des  Cosmos  von  Brag  hat  fur  die  von  ihm 
ubernommene  neue  Ausgabe  Hr.  Landes- 
archivar  Dr.  Bretholz  in  Brunn  zu  Ende 
gefuhrt;  im  Zusammenhang  seiner  Unter- 
suchungen  und  im  Anschluss  an  sein  en 
Bericht  im  Neuen  Archiv  Bd.  XXIX  ver- 
offentlichte  er  (gegen  den  von  Prof.  Pecar 
in  Prag  unternommenen  Versuch  einer 
Rettung  der  schon  von  Dobner  und 
Dombrowsky  als  Falschung  bezeichne- 
ten  Wenzelslegende  des  sogen.  Monches 
Christian)  eine  Abhandlung  „Zur  Losung 
der  Christianfrage".  BeiseinenVorarbeiten 
fur  die  Ausgabe  der  Annales  Austriae  hat 
Hr.  Prof.  Uhlirz  in  Graz  wahrend  eines 
Besuchs  in  Melk  die  Textgrundlage  fur 
die  Annales  MeUieenses  endgultig  festge- 
stellt.  Die  Neubearbeitung  der  Chronik  des 
Bischofs  Otto  von  Freising  hat  der  standige 
Mitarbeiter  Hr.  Dr.  Hofmeister  durch 
eine  umfassende,  im  Wesentlichen  zu  Ende 
gefiihrte  Quellenuntersuchung  und  durch 
die  Eollationierung  einer  grossen  Anzahl 
von  Handschriften  so  weit  vorbereitet,  dass 
vor  Festlegung  des  Textes  nur  noch  die 
Vergleichung  der  Jenaer  Handschrift  und 
der  Codices  der  osterreichischen  Kloster 
Admont,  Reun,  Zwettl  und  Heiligenkreuz 
und  die  Prtifung  der  an  eine  Handschrift 
des  British  Museum  ankniipfenden  Uber- 
lieferung  zu  bewirken  ist;  die  Eollation 
der  Zurich  er  Handschrift  aus  der  Mitte 
des  13.  Jahrhunderts  steuerte  Hr.  Dr. 
Schmeidler  bei.  Das  Manuskript  fur 
den  Text  des  Liber  certarum  historiarum 
des  Abtes  Johann  von  Victring  hat  Hr.  Dr. 


Digitized  by  VjOOQlC 


119    - 


—    120 


Fed  or  Schneider  in  Rom  nunmehr 
vollstandig  vorgelegt.  Den  in  Aussicht  ge- 
nommenen  Druck  der  Monumenta  Bein- 
hardsbrunnensia  hat  der  Abteilungsleiter 
Hr.  Holder-Egger  mit  Riicksicht  auf 
andre  Arbeiten  einstweilen  hinausgescho- 
ben;  dagegen  hat  er  fur  das  Programm 
der  Scriptores  rerum  Germanicarum  die 
Neubearbeitung  der  Annates  Placentim 
Gibeilini  selber  in  die  Hand  genommen  and 
gedenkt  den  Druck  der  bisher  unedierten 
Chronik  des  Abtes  Albert  de  Bezants  von 
Cremona,  nachdem  er  auf  seiner  italic- 
nischen  Reise  die  rdmische  Handschrift 
verglichen  haben  wird,  baldigst  beginnen 
zu  lassen. 

Der  Serie  der  Deutschen  Ckroniken  wird 
sich  demnachst  als  erste  Halfte  des  VI. 
Bandes  der  bereits  vollstandig  abgesetzte 
Text  der  Osterreichischen  Chronik  von  den 
95  Herrschaften  (des  sogen.  Hagen)  und 
ihrer  Fortsetzungen  in  der  Bearbeitung  des 
Hrn.  Prof.  Dr.  S  e  e  m  ii  1 1  e  r  einreihen ;  ein 
weiterer  Anhang  (Wiener  Annalen),  Vor- 
rede  und  Register  sollen  im  zweiten  Halb- 
bande  nachgeliefert  werden.  Hr.  Privat- 
docent  Dr.  Gebhardt  in  Erlangen  ge- 
denkt den  enten  der  ubernommenen  Bei- 
trage  zu  den  Thfiringischen  Quellen  deut- 
scher  Zunge,  das  Gedicht  von  der  Kreuz- 
fahrt  des  Landgrafen  Ludwig  III.,  in  we- 
nigen  Wocben  druckfertig  vorzulegen ;  mit 
den  Arbeiten  fur  das  Leben  Ludwig's  IV. 
hat  er  begonnen. 

Wahrend  das  von  Hrn.  Privatdocenten 
Dr.  Heinrich  Meyer  in  Gottingen  der 
Zentraldirektion  zugesagte  Manuskript  fur 
eine  bis  zum  Jahre  1300  zu  fuhrende  Aus- 
gabe  der  Ustorischen  Lieder  noch  nicht  ein- 
gereicht  werden  konnte,  ist  fur  eine  Aus- 
gabe  der  Dichtungen  des  Peter  Suchenwirt 
zur  Zeitgeschichte  des  14.  Jahrhunderts 
dadurch  eine  Grundlage  gewonnen  worden, 
dass  die  in  langjahriger  Beschaftigung  mit 
dem  Gegenstande  entstandenen  Vorarbeiten 
des  zu  Wien  verstorbenen  Prof.  Kra- 
t  o  c  h  w  i  1  kauflich  erworben  werden  konn- 
ten,  nachdem  die  HH.  Prof.  Dr.  Seemuller 
in  Wien  und  Dr.  Roe  the  hierselbst 
freundlichst  ihre  Gutachten  fiber  diesen 
literarischen  Nachlass   abgegeben  hatten. 

Innerhalb  der  Abteilung  Leges  sind  ein- 


mal  die  der  Leitung  des  Hrn.  Geheimrats 
Prof.  Dr.  B  r  u  n  n  e  r  unterstellten  Arbeiten 
durch  die  HH.  Prof.  Dr.  Freiherr  von 
Schwind,  Prof.  Dr.  Seckel  und  Prof. 
Dr.  T  a  n  g  1  weiter  gefordert  worden.  Der 
Erstere  veroffentlichte  als  Vorarbeit  zu 
der  Ausgabe  der  Lex  Baiuwariorum  im 
XXXI.  Bande  des  Neuen  Archive  kritische 
Studien  fiber  das  Verhaltnis  dieses  Volks- 
rechtes  zu  dem  verwandten  Gesetzestexte 
und  gedenkt,  dem  voraussichtlich  im  lau- 
fenden  Geschaftsjahre  zu  beginnen  den 
Druck  der  Ausgabe  noch  eine  Untersuch- 
ung  fiber  die  Handschrifben  vorauszu- 
schicken.  Hr.  Seckel  hat  im  XXXI. 
Bande  des  Neuen  Archivs  in  einer  sechsten 
Studie  zu  Benedictus  Levila  die  Quellen 
des  ersten  Buches  behandelt,  eine  ent- 
sprechende  siebente  Studie  iiber  das  zweite 
Buch  bis  auf  die  Vergleichung  einer  Mun- 
chener  Handschrift  vollendet  und  auch  die 
Vorarbeiten  fiber  die  Grundlagen  des  dritten 
Buches  und  der  Addition es  dem  Abschlu&s 
entgegengefuhrt.  Hr.  Tangldurchmusterte 
fur  die  Ausgabe  der  frankiscben  Piuciia 
die  bayrischen  Traditionsbucher  teils  bei 
einem  Besuche  in  Munchen,  teils,  dank  dem 
Entgegenkommen  des  Munchener  Reichs- 
archivs,  auf  der  Eonigl.  Bibliothek  in  Berlin. 
hier  unter  Mitwirkung  des  Hrn.  Dr.  jur. 
Rauch;  in  Prades,  Gerona  und  Vich  hielt 
Hr.  Dr.  Krammer  eine  ergiebige  Nach- 
lese,  die  u.  A.  elf  bisher  ungedruckte  Ge- 
richtsurkunden  aus  dem  Ende  des  9.  und 
dem  Beginn  des  10.  Jahrhunderts  zu  Tage 
forderte.  Die  Sammlung  der  handscbrift- 
lichen  Uberlieferungen  ist  damit  beendigt; 
der  Druck  der  Ausgabe  kann  im  Herbst 
d.  J.  beginnen.  Zu  besonderem  Dank  ist 
die  Zentraldirektion  Hrn.  Prof.  Dr.  Hubner 
in  Rostock  verpflichtet,  der  fur  diese  Aus- 
gabe den  von  ihm  und  Anderen  gesammel- 
ten  grossen  Apparat  von  Berichtigungen 
und  Nachtragen  zu  seinen  „Frankischen 
Gerichtsurkunden"  zur  Verfugung  gestellt 
hat. 

Unter  Leitung  des  Hrn.  Prof.  Dr.  Zeu- 
mer  hat  in  derselben  Abteilung  zunachst 
Hr.  Dr.  Krammer  seine  Arbeiten  fur  die 
Ausgabe  der  Lex  Salica  fortgesetzt  und 
eine  Anzahl  Handschriften,  die  nach  Berlin 
versendet  werden  konnten,  hier  verglichen, 


Digitized  by  VjOOQlC 


-    121    - 

die  zahlreichen  Pariser  Handschriften  an 
Ort  und  Stelle  zum  allergrossten  Teil  er- 
ledigt  und  in  Ivrea  die  dort  befindlicbe 
Recension  eingesehen ;  die  sonstigen  italie- 
nischen  Handschriften  verglich  Hr.  Dr. 
Per  el  8.  Den  Druck  des  Bandes  II  der 
Concilia  hat  Hr.  Prof.  Dr.  Werminghoff 
in  Greifswald  wiederaufgenommen  und  bis 
zum  66.  Bogen  gefordert.  Von  den  durch 
Hrn.  Dr.  Schwalm  in  Hamburg  bear- 
beiteten  Constitutiones  gelangen  zwei  Halb- 
b&nde  gleichzeitig  mit  dem  vorliegenden 
Berichte  zur  Veroffentlichung:  Bd.  Ill  2 
(mit  Namenregister  von  dem  Herausgeber, 
Wort-  und  Sachregister  von  Hrn.  Dr.  Sten- 
gel) enthalt  die  Akten  Konig  Adolf  8,  Bd. 
VI 1  die  Albrecht's,  die  Wahlakten  von 
1308  und  die  Konstitutionen  Heinrich's  VII. 
bis  gegen  Ende  1310.  Auf  einer  Reise  im 
Sommer  1905  hat  Hr.  Dr.  Schwalm  far 
die  Zwecke  seiner  Ausgabe  und  ihrer  Fort- 
setzung  bis  1347  in  Munchen,  Modena,  Rom, 
Sarzana,  Parma,  Mailand,  Luzern,  Bern 
and  Freiburg  i.  U.  gearbeitet.  In  der  Vor- 
bereitung  der  Sammlung  der  Konstitutionen 
Karl's  IV.  ist  dadurch  eine  wesentliche  Ver- 
anderung  eingetreten,  dass  Hr.  Dr.  Stengel 
im  Laufe  des  vorigen  Winters  von  dieser 
Aufgabe  und  iiberhaupt  von  der  Mitarbeiter- 
schaft  an  den  Monumenta  Oermaiae  mit 
Rucksicbt  auf  die  Fdrderung  seiner  eigenen 
Arbeiten  zuriickgetreten  ist.  Seit  geraumer 
Zeit  mit  Studien  fiber  die  Goldene  Bulle 
beschaftigt  und  somit  in  die  Zeit  Karl's  IV. 
grundlich  eingearbeitet,  hat  sich  nun  der 
Abteilungsleiter  Hr.  Prof.  Zeumer  ent- 
schlossen,  die  Her  ausgabe  der  Konstitu- 
tionen Karl's  IV.  selber  in  die  Hand  zu 
nehmen ;  als  standiger  Mitarbeiter  ist  ihm 
fur  diese  Aufgabe  Hr.  Dr.  Reinhard  Lii- 
dicke  zur  Seite  getreten;  weitere  Hulfs- 
leistungen,  wie  sie  zum  Teil  durch  das 
schwere  Augenleiden  des  Hrn.  Prof.  Zeu- 
mer erfordert  wurden,  ubernahm  sein 
Schiiler  Hr.  stud.  jur.  Kern. 

Von  den  Diplomata  Karolina  gelangt 
der  I.  Band  gleichzeitig  mit  diesem  Berichte 
zur  Ausgabe,  nachdem  bei  Bearbeitung  des 
Glossars  rich  fur  einzelne  Gruppen  die 
Notwendigkeit  erneuter  Untersuchung  er- 
geben  hatte,  deren  Ergebnisse  der  jetzige 
Leiter  der  Abteilung,  Hr.  Prof.  Tangl  in 


—    122    — 

Berlin,  in  den  Berichtigungen  und  Nach- 
tragen  niedergelegt  hat.  Die  tfberfuhrung 
des  Apparats  dieser  zuvor  von  dem  1904 
verstorbenen  Prof.  Muhlbacher  in  Wien 
geleiteten  Abteilung  von  dort  nach  Berlin 
ist  im  Sommer  und  Herbst  des  vorigen 
Jahres  erfolgt.  Der  Stand  der  ubernom- 
menen  Vorarbeiten  erforderte  eine  Nach- 
priifung  der  Urkunden  fur  St.  Gallen  und 
Ellwangen,  der  sich  Hr.  Prof.  Tangl  im 
Anschluss  an  seine  fur  die  Placita  ausge- 
fuhrte  Munchener  Reise,  in  St.  Gallen  und 
Stuttgart  unterzog.  Die  zur  Bearbeitung 
der  grossen  Urkunde  Ludwigs  des  Frommen 
fQr  die  romische  Kirche  erforderliche  noch- 
malige  Sichtung  der  Anselm-  und  Bonizo- 
Handschriften  wurde  in  der  Weise  bewirkt, 
dass  der  Abteilungsleiter  die  Bonizo-Hand- 
8chrift  der  Wiener  Jesuitenbibliothek,  Hr. 
Dr.  Per  els  auf  seiner  zunachst  fur  die 
Abteilung  Epistalae  unternommenen  italie- 
nischen  Reise  die  einschlagigen  Codices 
in  Brescia,  Mantua,  Florenz  und  Rom 
prufte.  Dem  vielleicht  noch  gegen  Ende 
des  Rechnungsjahres  1906  zu  beginnenden 
Druck  der  ersten  Gruppe  der  Urkunden 
Ludwigs  des  Frommen  (bis  817)  wird  Hr. 
Prof.  Tangl  im  laufenden  Jahre  eine  den 
tironischen  Noten  in  samtlichen  Karolinger- 
urkunden  gewidmete  zusammenfassende 
Abhandlung  voranschicken.  Als  Mitarbeiter 
waren  seit  dem  1.  Juli  Hr.  Archivassistent 
Dr.  Ernst  Muller,  und  seit  dem  1.  No- 
vember Hr.  Dr.  jur.  Karl  Rauch  tatig, 
voriibergehend ,  bis  zu  sein  em  Ubertritt 
zu  der  Abteilung  Leges,  auch  Hr.  Dr. 
Liidicke. 

Der  Leiter  der  Abteilung  Diplomata 
sate.  XI,  Hr.  Prof.  Bresslau  in  Strass- 
burg,  hat  den  Druck  des  IV.  Bandes  bis 
zum  26.  Bogen  fortgefuhrt,  so  dass  der 
Text  dieses  die  ganze  Regierungszeit 
Konrads  II.  umfassenden  Bandes  im  laufen- 
den Ge8chaftsjahr  gedruckt  vorliegen  wird; 
die  Ausgabe  des  Bandes  wird,  nach  Her- 
stellung  der  Register,  im  Jahre  1907  er- 
folgen  konnen.  Unter  den  ihm  anzufugen- 
den  Nachtragen  zu  Bd.  Ill  wird  sich  ein 
Neudruck  des  Diploms  H.  II  305  (fur 
Kloster  Fruttuaria)  befinden,  dessen  bis- 
her  unbekannten  Schluss  nebst  vollstandiger 
Datierung  (Pa  via  1014  Mai  6)  Hr.  Br  ess- 


Digitized  by  VjOOQIC 


—    123    — 


—    124    — 


lau  bei  einem  Besuch  in  Montpellier  auf 
der  Bibliothek  der  Ecole  de  mldecine 
unter  den  fur  die  Monuments  fruher  noch 
nicht  benutzten  Papieren  Guichenons  fand. 
Far  den  V.  Band  (Heinrich  III.),  dessen 
Druck  bald  nach  Ausgabe  von  Bd.  IV 
wird  beginnen  konnen,  hat  der  Abteilungs- 
leiter  auf  einer  Schweizer  Reise  die  letzten 
der  auslandischen  Archive,  deren  Urkun- 
den  nicht  nach  Strassburg  versandt  werden 
konnten,  ausgebeutet  und  an  seinem  Wohn- 
sitz  in  Verbindung  mit  den  standigen  Mit- 
arbeitern  HH.  Dr.  Wibel  und  Dr.  Hess  el 
die  Originate  der  Archive  zu  Munchen, 
Coblenz,  Hannover  und  Munster,  sowie 
einige  aus  Luzern  tibersandte  Stucke,  be- 
arbeitet  bez.  photographiert  Einige  klei- 
nere  Arbeiten  fur  die  Abteilung  hat  Hr. 
Dr.  Hessel  in  Italien  auf  einer  zum 
Zwecke  seiner  eigenen  Studien  angetretenen 
Uriaubsreise  ausgefuhrt 

Fur  die  Diplomata  saec.  XII  hat  Hr. 
Prof,  von  Ottenthal  in  Wien  die  Vor- 
arbeiten  nach  den  im  letzten  Berichte  vor- 
gezeicbneten  Richtungen  fortgesetzt ;  doch 
schied  von  seinen  beiden  aus  der  Abtei- 
lung Diplomata  Karolina  ubernommenen 
Mitarbeitern  Hr.  Dr.  L  e  c  h  n  e  r  bereits  am 
15.  November  aus,  urn  einem  Rufe  als 
ausserordentlicher  Professor  nach  Inns- 
bruck zu  folgen.  Herr  Dr.  Hirsch  hat 
die  Sammlungen  zu  Munchen,  Einsiedeln 
und  Zurich  an  Ort  und  Stelle  durchforscht 
und  im  Anschluss  an  die  schon  im  Vor- 
jahre  erfolgte  Durcharbeitung  der  Urkun- 
den  Lothan  III.  fur  Bamberg  und  Prufening 
die  Bamberger  Schreibschule  und  die 
Prufeninger  Falschungen  noch  naher  unter- 
sucht.  Neu  aufgearbeitet  wurden  samt- 
liche  Originale  Lothars  aus  den  Archiven 
zu  Munchen,  Sigmaringen,  Karlsruhe,  Bern, 
Einsiedeln,  Frauenfeld,  so  dass  von  siid- 
deutschen  Archiven  allein  Pfaffers  noch 
aussteht.  In  die  Bearbeitung  der  Diplome 
Lothars  waren  in  vollster  Ausdehnung  die 
Konrads  III.  und  je  nach  der  Sachlage  auch 
bereits  die  Friedrichs  I.  und  Heinrichs  VI., 
sowie  bei  den  besonderen  Zustanden  in 
der  Koniglichen  KanzleijenerZeiten  mehr- 
fach  auch  Papst-  und  Privaturkunden  ein- 
zubeziehen.  Dank  einer  Zusage  des  Di- 
rektorium8  der  preussischen  Staatsarchive 


wird  das  in  diesen  befindliche  einschlagige 
norddeutsche  Urkundenmaterial  zur  Ver- 
sendung  nach  Wien  gelangen,  um  hier  mit 
Hulfe  eines  noch  anzunehmenden  weiteren 
Mitarbeiten  im  Laufe  des  Jahres  1906 
erledigt  zu  werden,  wahrend  eine  For- 
schungsreise  nach  Italien  fur  den  Fruhliog 
1907  in  Aussicht  genommen  wird.  Fur  den 
bibliographischen  Apparat  wurde  das  um- 
fassende  Verzeichnis  der  Drucke  von  Kai- 
serurkunden  fortgesetzt. 

In  der  Abteilung  Epistolae  hat  Hr.  Dr. 
Per  el  8  wahrend  seines  langeren  Aufent- 
haltes  in  Italien  das  dortige  Material  fur 
die  Briefe  des  Papstes  Nikolaus  I.  ausge- 
beutet, zumal  durch  Kollation  der  grossen 
Sammlung  der  Biblioteca  VaUicellana  zn 
Rom  und  durch  Prufung  anderer  Hand- 
schriften  derselben  Bibliothek,  sowie  durcb 
Nachforschungen  in  Montecassino.  Nach 
Berlin  zuruckgekehrt,  hat  Hr.  Dr.  Perels, 
von  dem  bisherigen  stellvertretenden  Ab- 
teilungsleiter  Hrn.  Prof.  Dr.  Tangl  be- 
raten,  mit  der  Herstellung  des  Textee  fur 
die  Briefe  Nikolaus  I.  und  Hadrians  II. 
(fur  diese  unter  Heranziehung  des  nach 
Berlin  gesandten  wichtigen  Codex  der  Pa- 
riser  Nationalbibliothek)  begonnen  und 
gedenkt  ihn  binnen  Jahresfrist  zum  Druck 
zu  liefern.  Vorschlagen  des  nunmehrigen 
Abteilungsleiters,  Hrn.  Prof.  Dr.  Wer- 
minghoff,  fur  die  Weiterfuhrung  der 
Epistolae  sieht  die  Zentraldirektion  ent- 
gegen. 

Auch  der  Betrieb  der  Abteilung  Anti- 
quitates  dilrfte  nach  der  notgedrungenen 
Unterbrechung  einiger  ihrer  Arbeiten  nun- 
mehr  in  geregelten  Gang  zuruckkehren, 
da  sich  endlich  die  Aussicht  eroffiiet,  fur 
die  von  dem  verstorbenen  Prof,  von  W in- 
ter f eld  hinterlassenen  Aufgaben  berufene 
Forteetzer  zu  gewinnen.  Auf  den  Rat  der 
HH.  Prof.  Dr.  Wilhelm  Meyer  in  Gott- 
tingen  und  Prof.  Dr.  Gerold  Meyer  von 
Knonau  in  Zurich  hat  Hr.  Geheimrat 
Holder-Egger,  dessen  Handen  die 
Leitung  dieser  Abteilung  bis  auf  Weiteres 
anvertraut  bleibt,  von  dem  durch  seine 
Notker-Studien  bekannten  Zuricher  Biblio- 
thekar,  Hrn.  Dr.  Jacob  Werner,  um  ein 
Gutachten  uber  die  umfassenden  Samm- 
lungen von  Wint  erf  eld's  for  die  Aus- 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    125    — 

gabe  der  Sequemen  erbeten,  das  der  Zen- 
traldirektion  jetzt  vorliegt  und  uns  hoffen 
lasst,  mit  dem  Herrn  Verfasser  zu  einer 
Verstandigung  fiber  Umfang  und  Gesichts- 
punkte  der  von  ihm  zu  fibernehmenden 
Weiterfuhrung  der  grossen  Arbeit  zu  ge- 
langen.  Beide  Teile  begegnen  sich  dabei 
in  der  Auflfassung,  dass  es  geboten  ist, 
gegen  die  Entwurfe  des  friiheren  Bear- 
beiters  eine  wesentliche  Beschrankung  der 
Aufgabe  eintreten  zu  lassen.  Uber  Ver- 
handlungen  mit  einem  fur  die  Forsetzung 
der  sonstigen  ins  Stocken  geratenen  Ar- 
beiten  an  den  Poetae  Latini  des  zehnten 
und  elften  Jabrhunderts  vorzugsweise  in 
Betracht  kommenden  Gelehrten  wird  hof- 
fentlicb  im  nachsten  Jahresbericbt  eine 
befriedigende  Mitteilung  gemacht  werden 
konnen.  Inzwischen  hat  Hr.  Prof.  E  h  w  al  d 
in  Gotha  fur  die  dem  IV.  Band  der  Poetae 
Latini  anzuschliessende  Ausgabe  der  Ge- 
dichte  Aldhelm's  von  Sherborne  von  einer 
Forschungsreise  nach.  Oxford,  Cheltenham, 
Cambridge,  London,  Valenciennes  und  Paris 
reiches  Material  heimgebracht  und  damit, 
sowie  durch  Vergleichung  einer  Wolfen- 
butteler  und  einer  PetersburgerHandschrift 
die  Grundlage  fur  die  Textgestaltung  ge- 
wonnen.  Von  den  Necrologia  hat  Hr. 
Reichsarchivdirektor  Dr.  Baumann  den 
III.  Band  vollendet  und  ausgeben  lassen, 
der  die  Totenbficher  der  Diocesen  Brixen, 
Freising  und  Regensburg  enthalt.  Aus 
dem  nunmehrigen  Abschluss  der  von  dem 
hochverdienten  Herausgcber  fur  die  Monu- 
menta  Germanie  fgeleisteten  hingebenden 
und  entsagungsvollen  Arbeit  nimmt  die 
Zentraldirektion  willkommenen  Anlass, 
Hrn.  Baumann  den  ihm  schuldigen  Dank 
auf  das  Warmste  noch  einmal  auszuspre- 
chen.  Der  Bearbeiter  der  Necrologia  der 
Diocese  Passau,  der  erzbischdfliche  Biblio- 
thekar  Hr.  Dr.  Fastlingerin  Munchen, 
ist  leider  durch  schwere  Erkrankung  im 
grossten  Teile  des  letzten  Jahres  in  der 
Arbeit  bebindert  worden  und  hat  sich  auf 
die  Bearbeitung  eines  ungedruckten  Nekro- 
logs  von  St.  Florian  bei  Linz  und  eines 
schon  bekannten  von  Kremsmfinster  be- 
schranken  mfissen. 

Der  Herr  Leiter  der  Abteilung  AnU- 
qutiates  hat  angeregt,  die  biographischen 


Schriften  verschiedener  mittelalterlicher 
Verfasser  (de  scriptoribus  ecclesiasticisr 
de  viris  illustribus,  de  luminibus  ecclesiae 
u.  8.  w.)  in  einem  handlichen  Bande  ver- 
einigt  herauszugeben  und  ist  von  der  Zen- 
traldirektion urn  nahere  Vorschlage  fur 
die  Ausfuhrung  ersucht  worden. 

Von  dem  Neuen  Archie  ist  Heft  3  des- 
XXX.  Bandes  noch  unter  der  Scbriftleituog 
von  Hrn.  Geheimen  Hofrat  Prof.  Dr.  Stein - 
me y er  in  Erlangen  erschienen ;  Bd.  XXXI, 
von  dem  Heft  1  und  2  vorliegen,  Heft  3- 
sich  im  Druck  befindet,  wurde  von  Hrn, 
Geheimrat  Prof.  Dr.  Holder-Egger 
redigiert. 

Die  Zentraldirektion  hat  ihren  st&n- 
digen  Berliner  Ortsausschuss  beauftragtr 
ihr  Vorschlage  fur  eine  grundsatzliche  Ab- 
grenzung  des  Arbeitsgebiets  der  Monu- 
menta  Germaniae  gegenuber  der  mit  un- 
seren  Aufgaben  sich  beruhrenden  Editions- 
tatigkeit  der  deutschen  historischen  Kom- 
missionen  und  grosseren  Geschichtsgesell- 
schaften  zu  machen. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaktion  der  Vereinsvorstande. 
Frankfurt  a.  M.  Verein  fur  Ge-39^ 
schichte  und  Altertum  skunde. 
Am  29.  Marz  hielt  Herr  Museums-Assistent 
Dr.  0.  Lauffer  einen  Vortrag  fiber  das 
Thema:  Volkstfimlicher  Wohnbau  in 
Frankfurt  a.  M.  (II.  Teil).  Urn  den  Zu- 
sammenhang  des  Frankfurter  Wohnhauses 
mit  dem  Bauernhause  der  Nachbarschaft 
zu  erharten,  wies  er  zunachst  darauf  hin, 
dass  die  volkstfimlichen  Bezeichnungen  der 
Hausteile  genau  die  gleichen  sind  wie  in 
den  bauerlichen  Verhaltnissen  der  Umge- 
bung,  indem  er  besonders  die  Namen*. 
Eren,  Uberhang,  Zwerchhaus,  Gaublochr 
Winkel  (—  Traufgasse  zwischen  zwei 
Hausern)  erwahnte  und  auf  das  Wort 
„Gaden"  als  lokale  Bezeichnung  fur  das- 
Obergeschoss  einging.  Er  besprach  so- 
dann  die  Frankfurter  Holzbauten,  soweit 
ihre  Geschichte  einerseits  durch  die  er- 
baltenen  Denkmaler  und  durch  Abbildungen 
der  letzten  Jahrbunderte,  oder  anderer- 
seits  durch  Bauordnungen  oder  sonstige 
literarische    Quellen    bezeugt    wird.      Im 


Digitized  by  VjOOQlC 


127 


-    128    — 


14.  Jahrb.  finden  wir  Facbwerktechnik  mit 
Uberh&ngen,  die  im  15.  Jahrh.  bereits  ein 
solches  Mass  angenommen  batten,  dass 
•eine  grosse  Reihe  von  Bauordnungen  da- 
gegen  vorgehen  musste.  Die  Hobe  der 
Hauser  war  bis  zu  drei  und  vier  Ober- 
geachossen  angewacbsen.  In  jenen  Ord- 
oungen  wurde  ein  Durchschnittsmass  von 
zwei  Stockwerken  ausser  dem  Erdgeschoss 
festgesetzt.  Die  primitiven  Arten  der 
Erd-,  Strob-  und  Schindelbedacbung  kann 
man  erst  seit  1485  endgiltig  durch  das 
Schieferdach  verdrangt  betrachten.  Ein 
weiteres  wicbtiges  Charakteristikum  des 
uiittelalterlichen  Wohnbaaes  ist  die  Giebel- 
front.  Eine  Folge  derselben  ist  die  seit- 
liche  Dachtraufe,  die  in  die  zwischen  den 
Hausern  befindlichen  „  Winkel"  abfiel.  Diese 
Winkel  gehdrten  den  Anwobnern  als  Privat- 
«igentum  und  unterscbieden  sicb  darin 
wesentlicb  von  den  Almeien.  Solange  die 
Winkel  in  Ubung  waren,  konnte  von  Brand- 
mauern  noch  keine  Rede  sein.  Diese  finden 
wir  erst  im  ausgehenden  16.  Jabrh.  in  den 
Bauordnungen  erwahnt,  aber  auch  da  wur- 
den  sie  noch  lange  nicbt  fur  bcide  Seiten 
«ines  jeden  Neubaues  vorgeschrieben,  eine 
Forderung,  die  erst  in  dem  Baustatut  von 
1809  sich  findet.  —  Was  den  Grundriss 
angebt,  so  tritt  uns  das  Frankfurter  Haus 
achon  von  den  ersten  Zeiten  an,  in  denen 
wir  uns  uberhaupt  einen  klaren  Begriff 
von  ihm  macben  konnen,  bereits  auf  einer 
neuen  Stufe  der  Entwicklung  im  Unter- 
schied  vom  Bauernhause  entgegen.  Die 
Tur  liegt  bereits  in  der  Giebelfront,  und 
demgemass  bat  sich  die  Orientierung  des 
Grundrisses  um  einen  rechten  Winkel  ver- 
schoben:  der  Eren  lauft  an  der  einen 
Traufseite  entlang,  und  die  Kuche  liegt 
nicht  mehr  neben,  sondern  binter  der  Stube. 
Dieser  inneren  Grundrissschwenkung  ist 
«rst  seit  dem  16.  Jahrh.  die  entsprechende 
Veranderung  im  ausseren,  die  Firstschwen- 
kung,  gefolgt.  Erst  damals  werden  die 
Trauffront  -  Hauser  volkstumlich,  die  zu- 
nacbst  noch  fur  etwa  zwei  Jahrhunderte 
den  mittelalterlichen  Strassengiebel  durcb 
das  sogen.  Zwerchhaus  ersetzten,  bis  aucb 
dieses  in  dem  Baustatut  von  1809  verboten 
wurde.  Da  sich  um  dieselbe  Zeit  auch  der 
Steinbau  endgiltig  als  volkstiimliche  Bau- 


weise  durchgesetzt  hatte,  so  kann  man 
sagen,  dass  mit  jenem  Baustatut  erst  die 
alten  Fachwerkgiebelh&user  mit  all  ibren 
Begleiterocheinungen  und  Nachklangen 
vollig  uberwunden  sind. 

Ich  kaufe 

Bibliotheken,  alte  Urkunden,  Maouskripte, 
ganze  Fanilienarohlve  etc.  etc.  zu  hohen 
Preisen. 

Friedrich  Cohen, 

Antiquariat,  Bonn. 

Verlagsbachhandlnng  von  Jac.  Lintz  in  Trier. 

Bericht 

ttber 

den  ersten  Verbandstag 

der 

west-  und  suddeutschen  Vereine  tiir  romisch- 

germanische  Altertumsforschnng 

■a  Trier 

am   11.  und  12.  April  1901. 

Preis  1  Mk.  60  l»fg. 

Fttr  Abonnenten  der  Westdeataeheu  ZeiUchrifl 

1  Mk.  20  Ffg. 

AUe  Bnohh&ndlungen  nehmen  hiermaf 

Bestellangen  an. 


€ine  deutsche  jVlaUrschule 

um  die  Wende  des  ersten  Jahrtausends. 

Krit  iiohe   Stndien 

xur  Geeohichte  der  Malerei  in  Dentsehland 

im  10.  and  11.  Jahrhanderi. 

Heraaagegeben  yon 

W.  Vbge. 

Praia  10  Mark. 

FUr  die  Abonnenten  der  Westd.  ZeiUchr.  8  Mark. 


Alte  Strassen  in  Hessen. 

Yon  FrMrieh  Koler. 

Mit  alner  T.fel.    Pr.i>  1  Mk.  M  Pfg. 


Berioht 

uber    die   vom    dentaehen  Re  ich e    anternomment 
Erforaohnng  dea 

obergermanisch-raeti8chen  Limes. 
Bin  Vortragr 

gebalten  vor  der  XLIII.  Veraammlung  deutscber 

Fhilologen  and  Scnalminner  in  KOln  am 

86.  September  1895 

▼on 

Felix  Hettnar, 

arobaol.  Dirigent  bet  der  Beioba-Limeakommiaaion 
Praia  80  Pfannia;. 


Jacob  Linta,  Yerlagabaobbandlang  and  Baohdraokerei  in  Trier. 

Digitized  by  VjOOQlC 


VorrSmlsohs  ii.Romlsons  Zelt 

redigiert  von 

Or.  Krflger,  Mus.-Direktor, 

Trlsr. 


Korresoondenzblatt 


Mlttslalttr  und  Neuzeit 

redigiert  von 

Hansen,  Archivdirektor, 

Koln. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  fiir  Geschichte  und  Kunst, 

zugleich  Organ  der  historisch  -  antiquarischen  Vereine  zu  Birkenfeld,   Frank- 

fnrt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Metz,  Neuss,  Speyer,  Trier,  sowie  des 

anthropologischen  Vercins  in  Stuttgart. 


-«$!>- 


Sept.  a.  Okt. 


Jahrgang  XXV.  Nr.  9  u.  10. 


1906. 


Das  Korrespondenzblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  300O  Exemplaren.    Insorate  a  25  Pfg.  fiir  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagshandlung  and  alien  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Qebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljahrlich,  das  Korrespondenzblatt  monatlich.  -- 

Abonnementspreis  15  Mark  fiir  die  Zeitschrift  mit  Korrespondenzblatt,  fiir  letzteres  allein  5  Mark. 


Beitrage  fiir  die  vorr5mische  und  romische  Abteilnng  sind  an  Dr.  KrQger  (.Trier,  Prov.-Mus.), 
fiir  Mittelalter  and  Neazeit  an  Prof.  Hansen  (Koln,  Stadtarchiv)  zu  senden. 


Neue  Funde. 

40.  Koln.  [Gigantenreiter  und  andere  Stein- 
denkmaler.]  Nunmehr  hat  auch  Koln  seinen 
Gigantenreiter  (Abb.  1).  Das  Stuck,  aus 
Jurakalkstein,   auf  langlicher  Plinthe  von 


Funde,  welche  mit  der  Graberstrasse  nichts 
zu  tun  haben,  legen  den  Verdacht  nahe, 
dass  hierhin  aus  dem  benaebbarten  romi- 
schen  Stadtviertel  zu  irgend  welchen  Zeiten 
Abfahrungen  von  Steinresten  stattgefunden 


26  cm  Breite  und  40  cm  Lange,  wurde  am 
Rinkenpfuhl,  also  etwas  ausserhalb  der  ro- 
mischen  Stadtmauer,  zur  Linken  der  bei 
St.  Aposteln  nach  Aachen  hinausfiihrenden 
Strasse  ge  fun  den.  £s  ist  das  schwerlich 
der  ursprungliche  Standort;  verschiedene 
in   dieser  Umgegend  zu  Tage  gekommene 


Abb.  1. 

haben.  Wenn  diese  sich  mehrfach  auf 
Jupiter  beziehen,  so  mag  das  allerdings 
einem  in  der  Nabe  gelegen  gewesenen 
Jupiterheiligtum  zuzuschreiben  sein.  Fin 
machtiger  thronender  Jupiter  (Nr.  440  des 
Museums),  welcher  1901  dicht  vor  der 
romischen    Stadtmauer    gefunden    wurde, 


Digitized  by  VjOOQlC 


131    - 


—    132 


durfte  das  Kultbild  darstellen.  Zudem 
tragt  gerade  unser  neues  Stuck  die  Spur 
spaterer  Benutzung  deutlich  an  sicb. 

Die  Fundstatistik  iiber  das  Vorkommen 
der  Gigantenreiter  ist  also  nach  unserem 
Fund  zu  erweitern  und  die  Ableitungen, 
welche  Maass,  Tagesgotter  S.  207  ff.,  aus 
der  alten  Statistik  macbt,  wiirden  zu  modi- 
fizieren  sein. 

Es  hat  sicher  mit  der  Aufstellung  des 
Stucks  auf  rundem  Untersatz  zu  tun, 
wenn  die  Schmalseiten  der  Plinthe  schwach 
aber  deutlich  abgerundet  sind.  An  der 
VorJerseite  scheinen  leichte  Spuren  den 
Rest  einer  linearen  Musterung  darzustellen, 
welche  sich  dera  omamentalen  Ganzen  des 
Untersatzes  angeschlossen  haben  mag.  Der 
Schweif  des  Rosses  ragte  iiber  dies  en  hin- 
aus,  weshalb  man  hier  zur  Stiitzung  an 
der  Plinthe  einen  zapfenformigen  Fort- 
satz  stehen  liess,  der  auch  nach  oben  als 
Verstarkung  des  flatternden  Schweifs  fort- 
lauft.  Von  dem  gesamten  Bewegungs- 
motiv  ist  noch  erkennbar,  dass  der  Reiter 
dem  Ross  soeben  die  rechte  Ferse  in  die 
Weichen  driickt.  Dass  er  militarisch  uni- 
formiert  ist,  sowie  dass  er  im  Sattel  mit 
Vorder-  und  Riickenlehne  sitzt,  welche 
beide  zweizinkig  gestaltet  sind,  ergeben 
die  deutlich  erhaltenen  unteren  Partien. 
(Maass  1.  c.  S.  189/90).  Uber  die  Ziige 
des  Reiters  lehrt  das  Denkmal  bei  seiner 
Verstummelung  nichts.  Beachtenswert  ist 
es  aber,  abgesehen  von  der  Giite  der 
Arbeit,  wegen  der  verhaltnismassig  gut 
erhaltenen  Ziige  des  Giganten  und  wegen 
der  Erkennbarkeit  seines  Verhaltnisses 
zum  Reiter. 

Was  jenen  ersten  Punkt  angeht,  so 
lasse  ich  dahingestellt,  ob  man  es  fur  die 
Controverse  iiber  das  Wesen  des  Giganten 
von  Bedeutung  sein  lassen  will,  wenn  aller- 
dings  dem  unbefangenen  Beschauer  beim 
ersten  Anblick  des  langbartigen  zahnlosen 
Alten  Sage  und  Phantasie  das  Wort 
Alberich  zuflustern  werden  (Maass  1.  c. 
S.  187 ;  Literatur  in  Anm.  51).  Begniigen 
wir  uns  hier  damit,  aus  einheimischen, 
kolnischen  Funden  etwa  den  Flussgott 
aus  der  Sammlung  Forst  (Bonn.  Jahrb.  89 
Taf.  I)  [jetzt  Wallraf-Richartz-  Museum] 
als  einigermassen  annehmbare  Analogie  zu 


der  neuen  Erwerbung  anzufuhren.  Und  wie 
steht  es  ferner  mit  dem  Gesamtbewegungs- 
motiv  der  Gruppe  ?  In  dem  Gesicht  pragt 
sich  deutlich  der  verhaltene  Schmerz  aus; 
die  Bewegungen  der  Arme  und  des  Leibes 
sind  aber  kaum  etwas  anderes,  als  eine 
solche  unterlegener  Ohnmacht.  Der  Griff, 
den  die  Arme,  wie  sich  noch  erkennen 
lasst,  nach  aufwarts  machten,  scheint  nor 
eine  unwillkiirliche  letzte  Bewegung  wie 
zum  Schutz  gegen  den  zerstampfenden 
Galopp  des  Rosses. 

Ich  will  bei  dieser  Gelegenbeit  die 
Mitteilung  erneuem,  dass  zu  dem  Kolner 
Jupiterpfeiler,  weichen  Krfiger  in  den 
Bonn,  Jahrbiichern  104  p.  57  (Taf.  X)  be- 
sprochen  hat,  ein  zweiter  hinzngekommen 
ist  (Museographie  der  Westd.  Ztschr.  XX 
S.  371),  weichen  er  im  Anschluss  daran 
gleichfalls  zu  besprechen  beabsichtigt.  Der 
Stein  wurde  bei  stadtischen  Umanderungs- 
arbeiten  auf  dem  Neumarkt,  also  wiederum 
in  der  Nahe  unseres  Denkmals,  gefunden 
und  zeigt  auf  drci  Seiten  in  recbteckigen 
Feldern  Gutterdarstellungen,  wahrend  die 
vierte  mit  Schuppen  skulpiert  ist.  Die 
Gutter  sind  von  oben  nach  unten : 

a)  vorne  1.  Juno  mit  Zepter  und  Schale, 
2.  Victoria,  die  Palme  in  der  Linken,  die 
Rechte  entgegenstreckend  mit  nicht  mehr 
kenntlicbem  Attribut,  wohl  Kranz,  3.  Mars 
mit  Lanze  und  Schild. 

b)  links  4.  Minerva  mit  Lanze  und 
Schild,  5.  Sol  mit  Strahlenkrone,  die 
Peitsche  in  der  Rechten,  6)  Fortuna  mit 
dem  Full  horn  in  der  Linken,  rechts  zerstort. 

c)  rechts  7.  Ceres  mit  Zepter  und  Ahren- 
biischel,  8.  Vulcan  in  der  Mutze,  die  Linke, 
so  weit  ich  sehen  kann,  auf  die  Fackel 
gestiitzt,  rechts  zerstort,  9.  Venus  mit  dem 
Spiegel,  das  Diadem  ins  Haar  legend. 

Der  Stein  zeigt  oben  Stossflache  und 
Dubelloch;  doch  ist  nicht  sicher,  dass  der 
Zustand  nicht  die  Folge  spaterer  Verwen- 
dung  ist;  unten  befindet  sich  Bruch,  die 
drei  untersten  Gutter  sind  nicht  mehr 
ganz  Yollstandig  erhalten,  aber  deutlich 
erkennbar.  Es  scheint  allerdings  nicht 
wahrscheinlich,  dass  das  ziemlich  diinne 
Konstruktionsglied,  (der  Pfeiler  ist  23 :  24  cm 
dick,  bei  jetziger  Hohe  von  1,09  m),  noch 
viel  hoher  gewesen  ist;    eine  Fortsetzun^ 


Digitized  by  VjOOQlC 


133    — 


-     134    - 


der  Gottervereinigung,  wenn  sie  vorlag, 
niiisste  also  auf  anders  gestalteten  Gliedern 
zu  verrauten  sein,  welche  sich  unten  daran 
anschlossen.  Man  wird  hicr  ja  selbstver- 
standlich  einen  brciteren  Untersatz  ver- 
langen.  Dass  gerade  oben  Juno  und 
Minerva  erscheinent  diirfte  (s  Kriigerl.  c. 
S.  61)  dafur  sprechen,  dass  hier  in  Wirk- 
lichkeit  der  Abschluss  lag.  Eine  von 
friiher  her  im  Museum  vorbandene  Sta- 
tuette des  thronenden  Jupiter  (Nr.  480), 
deren  Plinth e  22 :  24  cm  misst,  lasst  sich 
als  Bekronung  verwenden. 

Hinzugekommen  ist  sodann  aus  unserem 
Kreise  noch  eine  98  cm  hohe  Saulen- 
trommel  aus  San  date  in,  mit  dem  ansehn- 
lichen  Durchmesser  von  49  cm.  Sie  wurde 
gefunden  Ecke  Auf  der  Aar  und  Sachsen- 
hof  in  aufgeschuttetem  Terrain  neben  un- 
wesentlichen  anderen  Resten 1).  Die  Saule 
ist  mit  Schuppen  dekoriert  und  zwar  so, 
dass  sich  die  Schuppen  der  beiden  durch 
ein  Band  getrennten  Streifen  gegen  ein- 
anderkehren.  In  den  Schuppendekor  sind 
in  schwachen  Vertiefungen  ohne  weitere 
Umrahmung  oben  Minerva,  stehend  mit 
Lanze  und  Schild,  unten  Mars  mit  den 
gleichen  Attributen  eingefugt.  Durch  den 
Bruch  oben  und  unten  ist  der  Anschluss 
weiterer  Glieder  nicht  mehr  zu  erkennen, 
diirfte  aber  sicher  sein,  da  der  kraftige 
Durchmesser  der  Trommel  eine  frhebliche 
Hdhe  des  Ganzen  wahrscheinlich  macht. 
Das  nachste  Vergleichsstiick  stellt  die  in 
den  Bonn.  Jahrbb.  70  Taf.  I  mitgeteilte 
Mainzer  Saule  dar. 

Was  die  Datierung  des  Gigantenrciters 

1)  Die  von  Klinkenberg  Bonner  Jahrb.  110 
8.  858  er«r&hnten  r&miachen  Graber  i  n  nachater 
Nfthe  unaerer  Stelle  gehen  sicher  anf  irgend  ein 
Miaaveratindnia  anrfick.  Da  die  konaequente  Bo- 
obaohtnng  der  Anaaohaohtungen  bei  der  nenen 
Markthalle  duroh  Mtneum  nnd  atadtiachea  Hoch- 
banamt  nichta  dergleiohen  ergeben  hat,  ao  ruSchte 
ich  annehmen,  dasa  der  Berichteratatter  duroh 
kOlniaoha  Brdarbeiter  mystinziert  w  or  den  iat.  Ich 
wlirde  raten,  die  Graber  ana  der  Topograph ie 
Kolns  aaaxuacheiden  Ebenso  atammt  der  ebenda 
erwabnte  Stein  aus  der  Cacilienstrasse,  auf  dem 
u.  a.  noch  der  Rest  DIO  au  leaen  iat,  achwerlich 
▼on  elnem  Grabdeakmal  her.  Seinen  Dimenaionen 
nach  iat  er  der  Beat  elner  Gebaudefront,  wie  denn 
aolche  Reste  in  dem  dnroh  rOmische  Fnudament- 
apnren  so  hervorragend  aaageseichneten  Caoilien- 
atadtviertel  direkt  geaucht  werden  mdaaen . 


angeht,  so  diirfte  sich  nach  meiner  allge- 
m einen  Ansicht  uber  den  Tatigkeitsverlauf 
der  kolnisch-rumischen  Stein metzwerkstat- 
ten   auch   unser   Reiter  der  Zeitstellung 
des   Gros    der    Gigantensaulen   200—240 
n.  Chr.  (8.  Maass  1.  c.  S.  182)   einordnen, 
moglicherwei8e  urn  ein  kleines  fruher  liegen ; 
ihm  etwa  gleichzeitig  konnte  der  vorstehend 
besprochene  Pfeiler  sein;    dagegen  wurde 
die  San  dst  ein  saule  weiter  ins  3.  Jahrhundert 
zu  riicken  sein,  gleich  wie  der  von  Eruger 
besprochene  Pfeiler;  unmoglich  vor  dessen 
zweiter  Halfte  scheinen  mir  indes  die  beiden 
Stucke  nicht,   wie  Kruger  annehmen  will. 
Von  sonstigen  Steinfunden  ist  eine  In- 
schrift  von  der  Alteburgin  diesenBlat- 
tern  von  Domaszewski  epigraphisch  bespro- 
cben  (Korrbl.  1906  nr.  3).   Der  Stein  kommt 
zu  einer  bereits  vorhandenen  Gruppe  von 
5  andern    hinzu,   welche,   augenscheinlich 
aus    gleicher   Werkstatt   stammend,    vol- 
lige    Formendeckung     in    Gesamtanlage, 
Darstellung  und  Schriftzu^en  zeigen.  Vier 
derselben  wurden  an  gleicher   Stelle   ge- 
funden (siehe  Ihm,  Korrbl.  1891  S.  109  if.). 
Sie   zeigen   oben   in   einer  querlaufenden, 
rechteckigen  Querleiste  in  flachem  Relief 
zweimal,   wie  z.  B.  auf  dem  neuen  Stein, 
2    Lowen,     welche,     symmetrisch    ange- 
ordnet,   einen  Stier  (nur   mit   dem  Kopf 
dargestellt)  uberfallen,  ein  andermal  einen 
—   ebenso   dargestellten  —  Widder;    ein 
drittes  Mai  finden  wir  zwei  an  einer  Vase 
symmetrisch    angeordnete    Greife.     Diese 
Motive  kommen   als  Glied   von   grosseren 
Dekorationen  an  Grabdenkmalern  mehrfach 
vor  (8.  Altmann,   Grabaltare  passim,   Hof- 
mann,  Militargrabst.  d.  Donaulander  S.  54, 
S.  56).   Fur  das  Stier-Lowen-  oder  Widder- 
L6wen-Motiv  die  Vorbilder  in  Flachmustern 
vielleicht  orientalischer  Textilien  zu  suchen, 
ist  nicht    gerade    notwendig,    aber    auch 
keineswegs  direkt  abzuweisen.    Als  Datie- 
rung nimmt  Domaszewski  noch  neronische 
Zeit  an.     Sicher  zeigen   die  Fassung  der 
Inschrift,  die  Buchstabenformen  und  Zeilen- 
fuhrung  deutlichen  Zusammenhang  mit  kol- 
nischen  Steindenkmalern,  welche  das  Toten- 
mahl   aufweisen   und  dem  1.  Jahrhundert 
angehoren. 

Sodann   ist  noch    als   ein    fur    unsere 
Gegenden  seltenes  Stuck  (s.  Hettner,  Stein- 


Digitized  by  VjOOQIC 


—    135    — 

denkmaler  Nr.  168)  eine  Grabara  aus 
Jurakalkstein  zu  erwahnen,  welche  an 
gleicher  Stelle  wie  der  Gigantenreiter  ge- 
funden  wurde.  Zwei  auf  den  Schmalseiten 
stehende  jugendliche  Genien  halten  an 
Bandera,  welche  sie  kreuzweise  iiber  die 
Schultern  ziehen,  die  Guirlanden  aus  Eichen- 
laub,  welche  an  den  Breitseiten  hangen. 
Hier  sind  iiber  diesen  einerseits  zwei  halb 
zueinandergekehrte  oben  noch  erkennbare 
Kindermasken  unter  gemeinsamera  Schleier 
andererseits  ein  Gorgoneion  angebracht. 
Eine  Inschrift  ist  nicht  vorhanden,  ist  aber 
vielleicht  auf  ein  em  Untersatz  anzunehmen. 

Kolu.  Poppelreuter. 

41.  Zwei  rtimische  Miinzschatzfunde  aus 
Baden.  1.  In  der  Miinzsammlung  des  vor 
einigen  Jahren  in  Baden  verstorbenen 
Privatgelehrten  Dr.  Schady,  die  durch 
Schenkung  der  Erben  in  die  Stadtischen 
Sammlungen  von  Baden-Baden  gelangte,  be- 
fand  sich  auch  eine  Anzahl  besonders  ver- 
packter  Silbermiinzen  der  romischen  Kaiser- 
zeit,  die  sich  sowohl  durch  die  beigesetzte 
Aufschrift:  „Fund  aus  Ladenburg", 
wie  durch  die  Art  ibrer  Zusammensetzung 
als  „Schatzfund"  zu  erkennen  gaben.  Es 
waren  urspriinglich  72  Miinzen,  von  denen 
jetzt  noch  folgende  68  vorhanden  sind 
(die  Citate  nach  H.  Cohen,  Me*d.  impe'riales 
II.  Aufl.): 

Titus :  2  Denare,  davon  einer  Coh.  299. 

Domitian:  1  Denar  Coh.  271. 

Traian :  4  Denare,  darunter  2  Stuck  mit 
Schrift  und  Geprage  des  Aureus  Coh.  85. 

Hadrian:  1  Denar  Coh.  1030. 

Antoninus   Pius:     2    Denare,    darunter 
Coh.  184. 

Faustina  I:  2  Denare,  darunter  Coh.  215. 

Septimius  Severus:   5  Denare,  darunter 
Coh.  319  (oder  320),  339,  599. 

Julia  Dorana:  1  Denar  Coh.  27. 

Caracalla:   3  Denare,  darunter  Coh.  80 
und  139. 

Elagabal:  4  Denare:  Coh.  140,  149,  153 
und  276. 

Julia   Paulla,    Gemahlin    Elagabals:    1 
Denar  Coh.  6. 

Soaemias:  1  Denar  Coh.  8. 

Maesa:  1  Denar  Coh.  16. 

Severus  Alexander :  21  Denare,  darunter 
Coh.  29,  161  (2  Stucke),  195,  202,  218, 


—    136    — 

229,   234,   281,   351,   389,    470,   512, 

530,  543,  559,  560  (2  St.),  585  (2  St.). 
Julia  Mamaea:   2  Denare,  davon   einer 

Coh.  85. 
Gordian  III:  1  Denar  Coh.  325. 
Gordian   III:    10  Antoniniane,  darunter 

Coh.  41,  121  (2  Stucke),  167,  196,  216, 

312,  313  und  336. 
Philippus :  5  Antoniniane,  darunter  Coh. 

32,  178,  182. 
Decius:  1  Antoninian  Cob.  16 
Zusammen  also  52  Denare  und  16  An- 
toniniane ;  ein  beigelegter  Kupferantoninian 
des  Victorinus  (Coh.  49)  gehorte  offenbar 
nicht  zum  Funde.  Die  alteren  Stucke  sind 
teilweise  abgenutzt,  die  jiingeren  aber  von 
Caracalla  ab  fast  alle  sehr  gut  erhalten, 
einige  von  Alexander  und  Gordian  zeigen 
fast  Stempelglanz.  Die  jungste  Miinze, 
von  Kaiser  Decius  (249  —  251  n.  Chr.). 
durfte  wohl  ungefahr  die  Zeit  der  Ver- 
grabung  des  Schatzes  bezeichnen,  wenn 
anders  die  Miinzen  den  ganzen  Fund  dar- 
stellen  und  nicht  nur  ein  Teil  eines 
grosseren  Schatzfundes  sind.  Als  Fundort 
ist  durch  die  Aufschrift  Ladenburg  ge- 
sichert,  das  ja  so  reich  an  romischen  Alter- 
tiimern  ist,  auch  schon  einmal  einen  Munz- 
schatzfund  geliefert  hat  (Bonn.  Jahrb.  X 
S.  7).  Genauere  Nachrichten  uber  Ort- 
lichkeit,  Zeit  und  nahere  Umstande  der 
Auffindung  sind  nicht  erhalten ;  doch  durfte 
die  Entdeckung  in  die  Zeit  von  1877  bis 
1882  fallen,  wo  Dr.  Schady  in  Heidelberg 
sich  auf  hielt  und  manche  in  der  Umgegend 
gefundenen  romischen  Miinzen  ankaufte. 
2.  Der  zweite  Schatzfund  ist  erst  in 
neuerer  Zeit  im  badischen  Oberlande,  in 
Breisach,  zu  Tag  getreten.  Im  De- 
zember  1901  wurde  hier  in  der  Nahe  des 
sog.  Radbrunnens  in  der  Oberstadt  beim 
Legen  der  Wasserleitung  etwa  1  m  unter 
dem  Boden  ein  Tongefass  mit  romischen 
Kupfermiinzen  gefullt  gefunden.  Wie  leider 
so  oft,  wurde  von  den  findenden  Arbeitern 
das  Gefass  zerschlagen  und  weggeworfen. 
von  den  Miinzen  heimlich  einige  verschenkt, 
andere  verkauft.  Nur  dem  Einschreiten 
des  Urn.  Notar  a.  D.  0.  Langer  in  Breisach. 
der  von  dem  Funde  Kenntnis  erhielt.  war 
es  zu  danken,  dass  nicht  nur  der  noch  in 
den  Handen   der   Finder  gebliebene  Rest 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    137    — 


—    138 


der  Munzen  erhalten  blieb,  sondern  auch 
ein  guter  Teil  der  schon  verschleuderten 
Stiicke  wieder  beigebracht  wurde,  so  da 88 
wenigstens  die  Hauptmasse  des  Fundes 
wieder  zusammen  kam.  Es  sind  noch  130 
Stucke,  durchweg  Kleinerze  aus  der  Zeit 
Constantins  I  und  seiner  Sonne,  im  Ein- 
zelnen  folgende  Sorten  : 

Constantin  I  Riickseite :  beata  tranquilli- 
tas-votis  XX  H.  Cohen  me'd.  imp. 
II.  Aufl.  Nr.  15:  3  Stucke  mit  folgen- 
den  Miinzstattezeichen  im  Abschnitt: 
PTR"  (2  St.)  STR  (1). 
Constantin  I  gleiche  Rs.  Coh.  20:  4  Stucke 
mit  PTR  (1),  PTR^>  (1)  und  STR  (2). 
Constantin  I  gleiche  Rs.  Coh.  23 :  3  St. 

mit  PLG  (2)  und  PTR  (1). 
Constantin  I    Rs. :    vot.  XX   d.   n.    Con- 
stantini  max.  aug.  Coh.  123:  7  St.  mit 
S*AR  (2),    RP  (1),    RQ  (1),    «T  (1), 
TT  (1)  und  1  undeutlich. 
Constantin  I  Rs. :   gloria  exercitus   mit 
2  Feldzeichen  Coh.  253 :  1  St.  mit  TRS. 
Constantin    I    Rs. :    providentiae    augg. 
Coh.  454:  40  St.  mit  PLG  (1),  PT  (1), 
PTR  (8),  PTRE  (2),  PTR"  (5),  STR  (3), 
STRE   (16),    STRu   (1),    SMTSB  (1), 
SRTSC  (1)  und  1  undeutlich. 
Constantin  I  Rs. :  Sarmatia  devicta  Coh. 
487:  15  St.   rait  P*AR  (1),  PLG  ^2), 
PRu  (1),  PTR  (5),  PTRv  (2),  STR-'  (1) 
und  3  undeutlich. 
Constantin  I  Rs. :    victoriae  laetae  Coh. 

640:  1  St.  mit  ST. 
Fausta,  Gemahlin  Constantins  I  Rs.  sal  us 

reipublicae  Coh.  6 :  1  St.  mit  STR. 
Fausta  Rs.    spes   reipublicae   Coh.   15: 

1  St.  mit  PRS^. 

Helena,  Mutter  Constantins  I,  Rs.  securi- 

tas    reipublicae   Coh.  12:    3   St.    mit 

STR  (2)  und  TRS  (1). 

Crispus  Rs.  beata  tranquillitas  Coh.  22: 

5  St.    mit   PLON  (4)   und  STR^  (1). 

Crispus  Rs.  vot.  V  Caesarum  nostrorum 

Coh.  34:  1  St.  mit  ASIS. 
Crispus  Rs.  vot.  X  Caesarum  nostrorum 
Coh.    44:    4    St    mit    PTR   (2)    und 
PTR*  (2). 
Crispus  Rs.  claritas  reipublicae  Coh.  52: 

1  St.  mit  ATR. 
Crispus  Rs.  providentiae  Caess.  Coh.  124: 
1  St.  mit  PTR. 


Crispus  Rs.  virtus  exercit  vot.  XX  Coh. 
172:  3  St.  mit  PLG  (1)  und  PLN  (2). 

Constantin  II  Rs.  beata  tranquillitas 
votis  XX  Coh.  18:  4  St.  mit  PLG  (1), 
PLON  (1),  PTR  (1)  und  STR  (1). 

Constantin  II  gleiche  Rs.  Coh.  25:  1  St. 
mit  PLON. 

Constantin  II  Rs.  vot.  X  Caesarum  nostro- 
rum Coh.  38:  5  St.  mit  PTR  (1), 
STR  (1),  STRv  (1)  und  2  undeutlich. 

Constantin  II  Rs.  vot.  X  dominor  nostror 
Caess.  Coh.  98:  3  St.  mit  PT  (2)  und 
QT  (1). 

Constantin  II  Rs.  providentiae  Caess.  Coh. 
164 :  2  St.  mit  PTR  (1)  und  1  undeutl. 

Constantin  II  gleiche  Rs.  Coh.  165 : 
14  St.  mit  PLON  (1),  PTR  (2),  PTR^  (1), 
STR  (6),  STR«  (1),  STRE  (2)  und 
1  undeutlich. 

Constantin  II  Rs.  virtus  Caess.  Coh.  239 : 
1  St.  mit  ARL. 

Constantius  II  Rs.  providentiae  Caes.  Coh. 
167:  6  St.  mit  PTRo  (1),  PTRE  (1), 
STR"  (1)  und  STRE  (3  St.). 
An  flail  end  ist  das  ganzliche  Fehlen  der 
gleichzeitigen  Munzen  des  Constans. 

Die  Munzen  befinden  sich  jetzt  teils  im 
Besitze  des  Herrn  0.  Langer,  teils  in  der 
Stadtischen    Sammlung    im   Rathause    zu 
Breisach. 
Pforzheim.  K.  Bissinger. 

Der  Friedeherg  bel  Hirstein  (Fiirsten- 42. 
turn  Birkenfeld).  Nordwestlich  von  Hirstein, 
sudlich  von  Mosberg-Richweiler  erhebt  sich 
die  hiigelige  Landschaft  im  „ Friedeherg a  zu 
betrachtlicher  Ilohe.  Der  Aufstieg  zu  dem 
flachen,  ungefahr  1  km  langen  und  durch- 
schnittlich  250  m  breiten  Rticken  ist  ausserst 
beschwerlieh,  da  die  Abbange  allseitig  mehr 
oder  weniger  steil  sind;  nur  vom  west- 
lichen  Ende  aus  senkt  sich  die  Hohe  in 
nordwestlicher  Richtung  allmahlich  zu  ihrer 
Umgebung  hinab.  Die  hochste  Erhebung, 
von  der  aus  man  eine  herrliche  Rund-  und 
Weitsicht  geniesst,  ist  ein  Dreieckspunkt 
zweiter  Ordnung ;  sie  erstreckt  sich,  250  m 
lang  und  annahernd  200  m  breit,  von  Nord- 
westen  nach  Siidosten  zwischen  2  Hugeln, 
die  man  fur  vorgeschichtliche  Begrabnis- 
statten  zu  halten  versucht  ist;  der  ansehn- 
lichere  von  ihnen,  der  nordwestliche,  tragt 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    139    — 

das  trigonometri8cbe  Zeichen.  Bei  ge- 
nauerem  Zusehen  erkennt  man,  dass  dieser 
Hiigel  sich  nach  Westen  und  Osten  in 
einer  flachen  Rippe  fortsetzt,  wodurch  ein 
dammartiger  Abschluss  nach  Norden  her- 
gestellt  ist.  Etwa  30  m  siidlich  davon 
verlauft  parallel  dazu  eine  zweite,  flachere. 
ungefabr  60  m  lange  Erdschwellung,  and 
100  m  weiter  scheint  eine  dritte  in  der- 
selben  Richtung  angenommen  werden  zu 
kdnnen.  Das  Auffallendste  aber  ist  ein 
jedenfalls  von  Menschenhand  angelegter 
Steinwall,  der  in  schnurgerader  Linie  von 
dem  grosseren  Htigel  aus  sich  gegen  den 
kleineren  hinziebi  und  jene  parallelen  Er- 
hebangen  rechtwinklig  iiberschneidet.  Es 
ist  nicht  ausgeschlossen,  dass  auch  dieser 
Steinwall  westwarts  und  ostwarts  Ent- 
sprechungen  hat  oder  wenigstens  friiher 
hatte.  Eine  durch  die  sich  kreuzenden 
Erhebungen  gebildete,  grossere  Mulde  von 
100  m  Lange  und  etwa  30  m  Breite  heisst 
im  Volksmunde  Lieschens  Weiher.  Daran 
knupft  sich  weiter  die  Sage,  auf  dem 
Friedeberg  habe  einst  ein  Ort  gestanden, 
und  „Lieschen"  sei  die  letzte  Bewohnerin 
desselben  gewesen. 

Im  Jahre  1904  machte  das  Ehrenmitglied 
des  Birkenfelder  Altertumsvereins,  Herr 
Hamm  -  Hirst  ein,  behufs  vorlaufiger  Fest- 
stellung  einen  Einschlag  in  den  kleineren 
der  beiden  erwahnten  Hugel  und  fand 
einige  Scherben,  anscheinend  von  einem 
vorgeschichtlichen  Tongefass.  Pfingsten 
1905  nahm  ich  dann  im  Auftrage  des 
Vereins  eine  vollstandige  Ausgrabung  vor. 
Die  Untersuchung  des  elliptisch  geformten, 
17  m  langen.  14,5  m  breiten  und  1,70  m 
hohen  Hugels  fiihrte  zu  einem  unerwarte- 
ten  und  unklaren  Ergebnis.  Zunachst  er- 
kannte  ich  an  der  Verschleppung  zusam- 
menpassender  Scherben,  dass  das  lnnere 
schon  einmal  durchsucht  worden  sein  musste. 
Sodann  kam  bald  bei  fortschreitender  Gra- 
bung  al8  Kern  der  oben  abgeflachte,  ge- 
wachsene  Fels  zum  Vorschein;  mit  dem 
angenommenen  Hiigelgrab  war  es  also 
nichts.  Auf  der  Felsplatte  fanden  sich 
50  cm  unter  der  Oberflache  zerstreut  kal- 
cinierte  Knochen  und  die  Scherben  von 
2  Tongefassen.  Eins  war  eine  Urne  aus 
grauem  Tone,  von  Hand  geformt,  geglattet, 


—     140    - 

dunkelrotbraun  gebrannt,  und  hatte  eine 
Form,  wie  sic  in  unserer  Gegend  seit 
der  jiingsten  Hallstattzeit  gewubniich  war 
(Baldes,  Hugelgraber  im  Furstent.  Birken- 
feld,  Taf.  II,  25,  29;  III,  27;  IV,  16).  Das 
andere  war  ein  ziegelrotes,  rauhwandiges 
Gefass  aus  schwarzem  Ton,  ohne  profilier- 
ten  Rand.  4  cm  unter  diesem  zog  sich 
um  die  etwas  gewolbte  Wandung  ein  Band 
von  dicht  aneinander  gereihten  Fingerein- 
driicken,  dem  ebensolche  Fingerabdriicke 
auf  dem  Rande  entsprachen.  Beide  Ge- 
fasse  zeigten  im  ubrigen  ganz  Form  und 
Ausfuhrung  der  vorgeschichtlichen  Zeit, 
war  en  aber  scharfer  gebrannt.  Mit  inn  en 
zusammen  entnahmen  wir  eine  Anzahl 
Gefassscherben  der  romischen  Zeit,  das 
Randstuck  einer  Amphora,  Bruchstucke 
von  Erugen  aus  gelbem  und  rotlichgelbem 
Tone,  die  meist  ausgesprochenen  friih- 
romischen  Charakter  aufweisen.  Einzelne 
Scherben  fanden  sich  auch  hin  und  wieder 
in  andercn  Teilen  des  Hiigels;  aucb  sie 
machen  den  Eindruck  von  La  Tene-  und 
ri>mi8cher  Ware.  Nur  an  einer  Stelle, 
am  Nordwestfusse,  kamen  mittelalterliche 
Reste  zum  Vorscheine :  die  Scherben  eines 
Henkelkruges  aus  graublauem  Tone,  Rand- 
stuck und  Bauchansatz  eines  ziegelroten 
Kruges. 

Soviel  tiber  den  Befund.  Es  fragt  sich, 
welche  Schlusse  wir  daraus  Ziehen  konnen. 
Zunachst  steht  nur  soviel  fest,  dass  zwei 
Zeiten  ihre  Spuren  in  diesem  Hugel  hinter- 
lassen  haben,  die  Zeit  des  Uberganges  von 
der  La  Tenezeit  zur  romischen  bzw.  die 
fruhrbmi8che  und  die  mittelalterliche,  doch 
mit  bemerkenswertem  Unterschiede.  Wah- 
rend  sich  nur  ein  paar  Scherben  zweier 
Gefasse  der  spateren  Zeit  und  zwar  nur 
an  einer  einzigen  Stelle,  am  Rande  des 
Hiigels  dicht  unter  der  Oberflache  befan- 
den,  wurden  solche  von  La  Tenecharakter 
und  fruhromi8cher  Art  allenthalben  ver- 
einzelt,  aber  gehauft  im  hochsten  Teile 
des  Hugels  angetroffen.  Darnach  durfen 
wir  annehmen,  da98  jene  fruhere  Zeit  so- 
zusagen  in  einer  tieferen  Beziehung  zum 
Friedeberg  gestanden  hat  als  die  spatere. 
Gelegenheitsfunde  in  der  Umgebung  des 
Hugels  bestatigen  diese  Annahme.  So  las 
ich  180  m   nordlich   von   ihm   auf  einem 


Digitized  by  VjOOQlC 


JNaptes  aut,  una  em  Landmann  stiess  bei 
Erdarbeiten  am  Fusse  des  grosseren  Hiigels, 
wobei  sich  auch  hier  der  Felsboden  als 
Kern  des  Inneren  herausstellte,  ebenfalls 
auf  Scherben  jener  Ubergangszeit.  Wie 
nun  die  Kulturreste  in  den  von  uns  auf- 
gegrabenen  Hugel  hineingekommen  sind, 
das  Hess  sich  wegen  der  argen  Durcb- 
wiihlung,  der  er  friiher  ausgesetzt  gewesen 
ist,  bei  unserer  Aufgrabung  nicht  mehr 
berauslesen.  Da  sicb  nicht  die  geringsten 
Baurestefanden.  nur  Scherben  undKnocben- 
reste,  so  liegt  am  nachsten,  an  ein  Brand- 
grab  zu  denken.  Weil  aber  die  Zusammen- 
gehorigkeit  von  Scherben  und  Knochen 
nicht  bewiesen  ist,  so  ist  auch  das  noch 
fraglich.  Aber  zweifellos  hat  der  Mensch 
damals  auf  dem  Friedeberg,  der  heute 
verodet  daliegt,  gelebt  und  gearbeitet. 
Da  liegt  es  denn  nahe,  auch  die  Ent- 
stehung  der  Unebenheiten  und  besonders 
der  wallartigen  Anlagen  auf  seiner  Hohe 
in  jene  Kulturperiode  zuruc.kzuverlegen. 

Welche  Absicht  mag  damals  die  Men- 
schen  geleitet  haben,  als  sie  auf  dem 
Friedeberg  Fuss  fassten?  Back  weist  in 
seinen  „Romischen  Spuren"  S.  105  ff.  auf 
eine  alte  nordsiidliche  Verkehrslinie  Ziisch- 
Richweiler  hin.  Er  siebt  in  ihr  eine  ro- 
mische  Strasse  und  ist  geneigt  (S.  109), 
ihre  Fortsetzung  liber  Richweiler  hin  an  s 
in  einem  alten,  unter  der  Nordostseite  des 
Friedebergs  voruberfiihrenden  Wege  zu 
sehen  und  eine  Warte  auf  diesem  Berge 
anzunehmen.  Der  romische  Charakter  der 
ganzen  Linie  ist  nun  durch  nichts  ver- 
biirgt,  nicht  durch  Nachweis  romischer 
Bauweise  und  Wegfiihrung,  noch  auch  durch 
romische  Funde  in  ihrem  Verlaufe;  wohl 
aber  darf  man  sie  als  einen  seit  der  vor- 
geschichtlichen  Zeit  benutzten  Verkehrs- 
weg  bezeichnen.  Denn  an  zwei  Stellen 
hat  man  in  ihrer  Nahe  Graber  der  La  Lene- 
Zeit  gefunden,  sudwestlich  von  Mecken- 
bach  (8.  unten)  und  unfern  vom  Friede- 
berg, an  ihrer  Fortsetzung  in  der  Rich- 
tung  auf  St.  Wend  el  iiber  Rosenberg,  dies- 
seits  von  Hirstein  auf  dem  Eriegshubel 
(Baldes,  Hiigelgraber  im  Fiirstent.  Birken- 
feld  S.  37  ff).  Fur  eine  Zufluchtstatte 
an  dieser  Linie  ware  der  Friedeberg  nach 


Ortlichkeit  sehr  passend  gewesen.   Jeden- 

I   fails  halt  der  Birkenfelder  Altertumsver- 

I   ein   es   fiir   seine  Aufgabe,   die  Hohe  des 

I   Berges  stetig  im  Auge   zu  behalten   und 

gelegentlich  Mittel  zu  seiner  weiteren  Er- 

forschung  fliissig  zu  machen. 

Birkenfeld.  Baldes. 

Grabfund  der  La  Tenezeit  bei  Mecken-  43. 
bach.  Bei  Meckenbach  wurden  im  Jabre 
1903  in  einem  friscb  gelohten  Privatschal- 
waldbezirk  nAuf  dem  Buhl  im  Sangbosch" 
von  Herrn  Forster  Henn  -  Holzhauserhof 
mehrere,  offenbar  nicht  natiirliche  Erd- 
schwellungen  beobachtet.  Daraufhin  liess 
der  Birkenfelder  Altertumsverein  unter  raei- 
ner  Leitung  Pfingsten  1905  eine  Aufgrabung 
vornehmen.  Ich  wahlte  den  unschein- 
barsten  unter  den  Hiigeln  aus.  Nach  dem 
Ergebnis  dieser  Grabung  darf  man  sich 
wohl  in  den  iibrigen,  grosseren,  anschei- 
nend  noch  unbertihrten  Erhebungen  eine 
reichere  Ausbeute  versprechen. 

Der  ganz  flache  Hiigel  liatte  einen 
Durchmesser  von  12  m.  In  einer  Tiefe 
von  1  m  bis  1,10  m  unter  dem  hochsten 
Punkte  trafen  wir  den  gewachsenen  Boden, 
feste,  weisse  Letterde,  an.  Darauf  ruhte 
im  Siidwesten  (etwa  zwei  Fiinftel  des 
ganzen  Hiigels)  aufgefullte,  braune  Erde, 
die  fast  viillig  steinfrei  war;  im  nachsten 
Fiinftel  lag  iiber  dem  gewachsenen  Boden 
erst  eine  von  Steinen  durchsetzte  Schicht 
brauner  Erde  bis  75  cm  unter  dem  Hohe- 
punkt ;  die  oberste  Decke  bildete  auch  hier 
wieder  die  fast  steinfreie  braune  Erde; 
im  ostlichen  Teile  des  Hiigels  war  dagegen 
die  Fiillung  steinig  bis  unmittelbar  unter 
den  Waldboden.  Alle  Funde  wurden  nur 
in  der  steinfreien  Erde  gemacht:  Holz- 
kohlen,  Eisen-  und  Tonsachen.  Die  Holz- 
kohlen  fanden  sich  vereinzelt  in  alien 
Tiefen,  in  grosserem  Zusammenhange  nur 
66  cm  unter  dem  hochsten  Punkte,  und 
zwar  zo«  sich  diese  Sc\\icht,  1  m  siidsud- 
west\;   v!      N^m    ^litte\punkte     beginnend, 


^ 


*e* 


geu     \*v  ^;tfy^.  ^  ™  ^*T  deT  Ko^en" 
Sftl  ^v    A  r       vvwx  ^V  cm  \Hvtec  dam  HoYie- 


tT^\    *       ^     A\H  ™™  UVttAprato.  U#sn 


&\&*v&&%en. 


*$ 


^  j .  v 


^m***"*^  «t<NK,™*wa 


vw 


Digitized  by  VjOOQlC 


-     143     - 

Tone  und  mit  ihnen  zusammen  die  Brucb- 
stiicke  eines  Napfes.  Unmittelbar  unter 
dem  Mittelpunkt  stand  dann  in  der  Tiefe 
von  66  cm,  aber  von  Eichenwurzeln  zur 
Seite  gedruckt,  eine  Urne;  westlich  neben 
ibr  lag  ein  schwertartiges  Messer,  Spitze 
nordwarts,  Schneide  westwarts  gerichtet, 
und  etwas  weiter  nach  Westen  fanden  sich 
noch  Reste  verrosteten  Eisens.  Das  Messer, 
die  mit  ibm  zusammen  gefundene  Urne 
und  der  Napf  sind  in  der  Werkstatte  des 
Rom.-German.  Centralmuseums-Mainz  kon- 
serviert  bzw.  zusammengcsetzt  worden 
(s.  Abbildg.  2).    Das  Messer  ist  ohne  Heft- 


Abb.  2. 

ansatz  31  cm  lang.  Die  31,5  cm  hohe 
Urne  ist  von  Hand  aus  feingescblammtem, 
schwarzem  Tone  hergestellt,  nach  Art  der 
vorgeschichtlichen  Gefasse  wenig  gebrannt, 
lederbraun  mit  schwarzen  Flecken.  Wegen 
der  scbarfen  Bauchkante,  des  hoben  Halses 
mit  ausladendem  Rande,  wie  auch  nach 
Tecbnik  und  Brand  gehort  sie  zu  einer 
Art  von  Tongefassen,  die  in  unserem 
Gebiete  der  alteren  La  Tenezeit  eigentiim- 
lich  ist.  Man  vergleiche  meine  Arbeit 
nHiigelgraber  im  Fiirstentum  Birkenfeld, 
1905u,  bes.  Taf.  II,  46,  III,  11.  Der  Napf 
ist  diinnwandig  und  aus  grauem,  feinkor- 
nigem  Tone  gebildet.  Ausser  diesen  Gegen- 
standen  entnahmen  wir  nur  noch  einen 
hartgebrannten  Lehmpatzen,  ein  Umstand, 


—     144     — 

der  mich  veranlasste,  mit  aller  Sorgfalt 
darauf  zu  achten,  ob  nicht  etwa  an  dieser 
Stelle  ein  Huttenplatz  festgestellt  werden 
kOnnte.  Aber  es  fand  sicb  weiter  kein 
Anhaltspunkt  fur  diese  Annahme.  Der 
Hugel  ist  vielmehr  ein  Grabhiigel  gewesen 
und  hat  eine  Bestattung,  keine  Verbren- 
nung  umscblossen;  sonst  hatten  wir  unter 
I  den  ubrigens  im  ganzen  recht  sparlichen 
[  Holzkohlen  wenigstens  Spuren  von  ver- 
i  kalkten  Knochen  antreffen  mussen;  das 
J  war  aber  nicbt  der  Fall.  Auch  ist  wohl 
nur  eine  einzige  Bestattung  anzunehmen, 
da  die  beiden  Fundstellen  nur  1,10  m 
von  einander  entfernt  waren  und  Kohlen- 
schicht,  wie  auch  Schwert  und  Urne  in 
derselben  Tiefe  sich  fanden.  Die  zweite 
Urne  und  der  Napf,  die  25  cm  uber  den 
Kolilen  gefunden  wurden,  mussen  in  diesem 
Falle  auf  die  mit  Erde  uberdeckte  Be- 
stattung gesetzt  worden  sein. 

Es  bleibt  nur  noch  ubrig  die  Frage  zu 
beantworten,  in  welchen  Zusammenhang 
diese  durch  meine  Grabung  nachgewiesene 
La  Tenestatte  bei  Meckenbach  gehort.  Nun 
fiihrt  der  beim  Friedeberg  erw&hnte  alte 
Vcrkehrsweg,  an  dem  die  La  Tenegraber  des 
Kriegshubels  bei  Hirstein  und  der  nach  den 
dort  gemachten  Funden  an  die  La  Tenezeit 
wenigstens  noch  heranreichendc  Friedeberg 
liegen,  nachdem  er  nordwarts  bei  Tiirkis- 
muhle  die  Nahe  uberschritten  hat,  beim 
Austritt  aus  dem  Walde  „  Abtei"  nur  500  m 
westlich  von  der  Meckenbacher  Fundstatte 
vorbei ;  ja  es  ist  nicht  ausgeschlossen,  dies 
auszufubren  wiirde  aber  hier  zu  weit  fuhren, 
dass  eine  Fortsetzung  des  alten  Weges  an 
dieser  Stelle  vorbeigefuhrt  hat. 
Birkenfeld.  B  a  1  d  e  s. 

Thorr  (Kreis  Bergheim,  Bezirk  Koln),44. 
[Matronenaltar.]  Nachdem  mein  Artikel 
im  Korrbl.  1906  Nr.  34  bereits  gedruckt 
war,  erhalte  ich  nachtraglich  noch  ein 
Fragment  eines  Altares  aus  Sandstein, 
welches  bei  derselben  Gelegenheit,  wie  die 
dort  publizierten  Denkmaler  gefunden,  aber 
zunachst  ubersehen  wurde.  Es  ist  die 
linke  obere  Ecke  eines  Altares,  Uber  der 
ersten  Zeile  sind  noch  Reste  eines  Blatter- 
frieses  und  eines  kleinen  mit  Palmetten 
geschmiickten  Giebelchens,  auf  der  oberen 
Altarflache  scheint  ein  Opfergerat  darge- 


Digitized  by  VjOOQlC 


.^cnmalseite  Kest  ernes  Fullhorns.  Die 
Hone  betragt  jetzt  42  cm,  die  Breite  32  cm, 
die  Dicke  30  cm.     Die  Inschrift  lautet: 


Die  urspriingliche  Breite  der  Inschrift 
lasst  sicb  (lurch  den  kleinen  Giebelzierat, 
sowie  durch  die  erste  Zeile  genau  be- 
stimmen.  Es  ist  demnach  die  Hoke  Halfte 
der  Zeilen  erhalten,  es  fehlen  also  in  jeder 
Zeile  4  bis  hochstens  5  Buchstaben.  Damit 
bekommen  wir: 

Matr[onis]  Almav[. . . .] '  nis 
LfuciusJ  C  .  .  .  . 
Den  Namen  wird  man  nach  vielen  Ana- 
logies die  aufzuzahlen  iiberflussig  ware, 
wohl  mit  einiger  Sicberheit  zu  Almav[iahe\ni8 
erganzen  durfen.  Matronae  bezw.  Matres 
(denn  aucb  Matr[ibus\  wi'irde  naturlich  in 
der  ersten  Zeile  moglich  sein)  Alma- 
viahenae  kennen  wir  meines  Wissens  nocb 
nicbt.  Ob  sie  mit  den  Matres  Almabae 
aus  Le  Plan  d'Aulps  (Ihm,  B.  J.  83  S.  123 
Nr.  122)  zusammengebracht  werden  durfen, 
scheint  mir  zweifelhaft.  Jedenfalls  ist  von 
hobem  lnteresse,  dass  wir  nunmebr  aus 
Thorr  sogar  sechs  verschiedene  Matronen- 
namen  besitzen,  wozu  meine  Bemerkungen 
in  diesem  Korrbl.  Sp.  104  ff.  verglichen 
werden  mogen. 

Bonn.  Hans  Lebner. 

45.       Ausgrabungen  bei  Haltern  i.  W.  1906. 

Die  diesjabrige  Arbeit  gait  vornehmlich 
der  Aufklarung  imlnnern  des  „grossen 
Kas tells"  (Schucbbardt,  Wd.  Ztsohr. 
XXIV  1905  S.  7).  Dort  wurde  vora  1.  Au- 
gust bis  Ende  September  gegraben,  die 
ersten  zwei  Wochen  unter  Dragendorffs 
Leitung,  danach  unter  der  des  Unterzeich- 
neten,  dem  aber  auch  in  dieser  Zeit 
Dragendorffs  Teilnabme,  bei  wiederholten 
Besuchen  von  Oberaden  aus,  zu  statten 
kam.  Vierzehn  Tage  batten  wir  uns  der 
Mitwirkung  des  Herrn  Geh.  Baurats  Bier- 
mann-Paderborn  zu  erfreuen,  der  die 
Untersuchung  der  im  Osten  der  Stadt  ge- 
fundenen  Spuren  (Scbucbhardt's  Fubrer8 
S.  7)  freundlicbst  ubernommen  batte. 


Zeit  und  wahrend  der  Verteilung  auf  zwei 
Arbeitsfelder,  durch  Arbeitermangel  sehr 
gehemmt.  Dennoch  wurden  wichtige  Er- 
gebnisse  gewonnen,  und  das  Verzeicbnis 
der  Fund8tiicke  wies  schliesslich  eine  Ziffer 
auf,  die  in  keinem  fruhern  Jahr  aucb  nur 
annahernd  erreicht  worden  ist. 

Im  vorjahrigen  Bericht  (Korrbl.  1905, 
66)  ist  bereits  die  Vermutung  ausge- 
sprochen  worden,  dass  nicht  das  Osttor, 
wie  bisher  angenommen  wurde,  sondern 
das  Sudtor  die  porta  praetoria  sei,  weil 
dann  die  unregelmassige  Lage  des  Nord- 
tors,  dicht  bei  der  Nordwestecke,  weniger 
storend  sein  wiirde.  Wir  sind  so  vorsichtig 
gewesen,  die  Aufklarung  des  Innern  nicht, 
wie  dort  vorgeschlagen  wurde,  „von  dieser 
Voraussetzung  ausgehen  zu  lassen".  Des- 
halb  ist  die  Vermutung  nur  sebr  allmahlich 
zur  Gewissheit  geworden.  Aber  urn  so 
unzweifelhafter  ist  die  Tatsacbe  nun  — 
massgebend  fur  die  weitere  Aufdeckung 
des  Innern  und  gleich  wichtig  fur  unsere 
Kenntnis  des  romischen  Lagerbaues,  wie 
fur  das  Verstandnis  der  Befestigungen  von 
Haltern  insgesamt:  mit  grosser  Freiheit 
ist  das  Schema  des  romischen  Lagers  hier 
den  besonderen  Bedurfnissen  des  Platzes  — 
nicht  nur  den  Bedingungen  der  Bodenge- 
staltung,  sondern  gewiss  noch  anderen,  di& 
wir  vielleicht  noch  zum  Teil  erkennen  oder 
erraten  werden  —  angepasst,  und  die  Gunst 
der  Lage  erscheint  im  Gelande  erst  jetzt 
im  rechten  Lirht,  wenn  man  sich  das  Lager 
gegen  Siiden  gerichtet  vorstellt,  und  auch 
zu  den  Beweismitteln  fur  Aliso  tritt  ein 
nicht  unerhebliches  hinzu,  da  ja  Aliso 
sicher  gegen  Feinde  jenseits  der  Lippe 
gerichtet  war. 

Die  durch  das  Sudtor  eintretende  Strasse 
lauft  gegen  das  Tor  des  „Praetoriumstf, 
das  freigeiegt  wurde.  Die  via  principalis 
verbind^  Ost-  und  Westtor,  und  an  ihr 
liegen  rt;c\>t  fcfctow^  Ate  Offtziersquar- 
tier^  n  teueu  nut   sins  Strecke  von 

nicht  V  S°e  d^*3****  ^^V^^A  «**«- 

torn 


uen    \     V*v    v.**    ^^  *  ^^^ 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    147 


148    — 


Mitten  durch  die  via  principalis  zieht 
ein  Abwassergraben,  etwa  dreissig 
Meter  vom  Westtor  beginnend  und  durch 
das  Osttor  hinauslaufend,  bei  der  Vorschie- 
bung  der  Ostfront  aucb  bis  zu  dem  neuen 
Tor  und  durch  dieses  hinaus  weitergefubrt. 
In  diesen  Graben  mundet  ein  anderer,  der 
von  Norden  nacb  Siiden  verlauft  und  bei 
der  Wallstrasse  beginnt.  Er  bezeichnet  — 
von  mehreren  einstweilen  allein  nachge- 
wiesen  —  gleichfalls  wohl  die  Mitte  einer 
Strasse,  deren  Begrenzung  eine  mit  dem 
Graben  parallel  verlaufende  Fundament- 
grube  erkennen  lasst,  wie  bei  der  via  prin- 
cipalis wenigstens  auf  der  Nordscite  ein 
besonders  ansehnlicher  Fundamentgraben 
die  Offiziersquartiere  gegen  das  „Prae- 
toriurau  und  weiterhin  gegen  andere  Teile 
des  Lagers  abschliesst.  Von  ihm  springen 
Zungenmauern  —  d.  h.  Fundamentgraben 
von  solchen  —  zu  beiden  Seiten  des  Ein- 
gangs  zura  „Praetoriuma  und  an  seinen 
Ecken  —  wenn  wir  von  der  westlichen 
auf  die  ostliche  schliessen  diirfen  —  nach 
Siiden  vor,  bis  auf  etwa  fiinf  Meter  dem 
Abzugsgraben  sich  nahernd,  wahrend  an 
anderer  Stelle  vermutlich  solche  Zungen- 
mauern nur  deshalb  keine  Spuren  zuriick- 
gelassen  haben,  weil  sie  weniger  tief,  nicht 
in  den  gewachsenen  Boden  gebettet  waren. 
Auch  von  den  Gossen,  die  das  Wasser  in 
die,  zweifellos  eingedeckten,  Hauptkanale 
leiteten,  konnte  keine  Spur  erkannt  wer- 
den, mit  Ausnahme  der  einen,  die  aus  dem 
Tor  des  „Praetoriums"  heraustritt  und 
selbst  in  der  Fullung  einer  in  der  Strasse 
liegenden  alteren  Grube  (des  „Feldlagersu) 
noch  deutlich  erkennbar  war.  So  viel  uns 
auch  auf  solche  Weise  verloren  gegangen 
^ein  mag,  so  wird  doch  die  Aufdeckung 
der  noch  sichtbaren  Kan  ale  und  „Mauer- 
ziige"  geniigen,  um  das  Strassennetz  des 
Lagers  und  vermutlich  auch  die  wichtigsten 
Gebaude  festzustellen,  und  erhebliche  An- 
haltspunkte  dafur  sind  bereits  gewonnen. 
Wenigstens  fur  die  mittieren  Gebaude  darf 
vollige  Aufdeckung  nun,  nachdem  ihre 
Lage  und  Umgrenzung  gesichert  ist,  fiir 
die  nachste  Campagne  in  Aussicht  ge- 
nommen  werden,  und  die  Ver  often  tlichung 
der  Ergebnisse  der  beiden  letzten  Jahre 
soil  verschoben  werden,    bis   nach   dieser 


Aufdeckung  der  Plan  auf  solche  Weise 
vervollstandigt  gegeben  werden  kann.  Eine 
zweite  grosse  Aufgabe  ist  der  Arbeit  des 
nachsten  Jahres  gestellt  in  der  Aufdeckung 
und  genauesten  Beobachtung  einer  grosser  en 
Zahl  von  „WohngrubenK  an  der  via  prin- 
cipalis, nachdem  wir  die  Uberzeugung  ge- 
wonnen haben,  dass  diese  Gruben  nicht 
nur  reichere  und  auch  besser  erhaltene 
Fundstiicke  bergen,  als  wir  bisher  zu  linden 
gewohnt  waren,  sondern  dass  auch  die 
sorgfaltige  Beobachtung  ihrer  Zufullung 
und  der  in  den  verschiedenen  Schichten 
sich  findenden  keramischen  Erzeugnisse 
wichtige  Aufklarung  fiber  die  Geschichte 
des  Lagers  verspricht,  die  der  Entwirrung 
der  Gebaudespuren  zu  statten  kommen  wird. 
Uber  die  Funde  soil  in  der  Museo- 
graphie  der  Westdeutschen  Zeitschrift 
berichtet  werden.  Hier  mogen  nur  einige 
Hauptstiicke  erwahnt  werden.  Die  letzte 
der  aufgedeckten  Wohngruben,  die  auf  der 
Westseite  unmittelbar  neben  dem  Eingang 
des  „Praetoriumsu  liegende,  spendete  ausser 
den  ersten  vollstandig  erhaltenen  Krugen 
und  manchem  Anderen  das  erste  vollstan- 
dig e,  nur  in  zwei  Stiicke  zerbrochene 
Pilum.  Ein  Graben,  der  die  Frontmauer 
des  „Praetoriumstf  verfolgte  und  deshalb 
unmittelbar  hinter  den  Offiziersquartieren 
herstrich,  die  auf  dieser  Strecke  einst- 
weilen unaufgedeckt  blieben,  forderte  als 
vielversprechende  Probe  des  Inhalts  der 
dort  liegenden  „ Wohngruben"  einen  wohl- 
erhaltenen  grossen  verzierten  Schopfloffel 
aus  Erz  mit  eingepasstem  Siebloffel  zu 
Tage.  Das  merkwurdigste  Fundstuck  war 
aber  ein  Glasmedaillon,  das  in  einer  flachen 
Bronzekapsel  auf  einer  in  Stoff  (den  die 
Oxydation  der  Bronze  erhalten  hat)  ge- 
betteten  Silberplatte  ruht,  etwa  6  cm 
Durchmesser  hat  und  ein  Medusenhaupt 
in  Relief  aufweist:  doch  wohl  eine  Pha- 
lera  —  vielleicht  nicht  im  Sinne  eines 
Ordenszeichens,  gewiss  aber  dann  im  Sinne 
einer  Schmuckplatte  nach  Art  der  Pferde- 
phalerae.  Ahnliche  Glasmedaillons  mit 
dem  Medusenhaupt  gibt  es  mehrere,  keines 
aber  scheint  bisher  in  seiner  Fassung  ge- 
funden  worden  zu  sein.  Fiir  jene  anderen 
ist  die  Deutung  als  Ordenszeichen  T  die 
durch   die  Ahnlichkeit  der  einen  Phalera 


Digitized  by  VjOOQlC 


weitere  Begrundung  abgelehnt  worden. 
Fur  das  unsrige  wird  sie  durch  die  Reste 
von  drei  Osen  auf  der  Ruckseite  der  Bronze- 
kapsel  noch  naher  gelegt,  und  die  Unter- 
legung  einer  Silberplatte  unter  das  Glas 
soil  ja  offenbar  Silberarbeit  vortauschen ; 
aber  der  Durcbmesser  unseres  Medallions 
ist  allerdings  nur  halb  so  gross  als  der 
der  Phalerae  von  Lauersfort. 

Die  Untersuchung  der  im  Osten 
der  Stadt  gefundenen  Spuren  forderte 
in  vierzehntagiger  Grabung  keine  einzige 
romiscbe  Scherbe  zu  Tag  und  schloss  mit 
der  Cberzeugung,  dass  wir  es  hier  mit  einer 
mittelalterlichen  Landwehr  zu  tun  haben. 

Das  Museum,  in  dem  unsere  Funde 
eine  wurdige  Unterkunft  finden  sollen,  ist 
bis  auf  die  innere  Einrichtung  nahezu 
fertiggestellt  und  soil  im  Fruhjahr  des 
nachsten  Jahres  bezogen  werden. 
Munster  i.  W.  F.  K  o  e  p  p. 


Miscellanea. 

45        Sigillata  -  Stempel  von  Rottweil.     Die 

hier  mitgeteilten  Stempel  sind  noch  nicht 
veroffentlicht;  sie  reihen  sich  den  von 
Holder  1889  beschriebencn  an.  Die  Sigil- 
laten  dieser  Stempel  sind  z.  T.  von  mir 
im  Lauf  der  Jahre  gesammelt,  z.  T.  fand 
ich  sie  in  einer  Scherbenmasse,  die  als 
nichts  Wertvolles  mehr  enthaltend  be- 
trachtet  wurde  und  auf  welche  mich  Herr 
Zeichenlehrer  Durscb  in  Rottweil  auf- 
merksam  gemacht  hat.  Mehrere  der  Stem- 
pel  finden  sich  auf  magazinierten  Sigillaten 
des  Museums  Rottweil,  welche  mir  der 
Altertumsverein  Rottweil  zu  untersuchen 
gestattet  hat.  In  den  nFundberichtena 
oder  in  der  W.  Z.  werde  ich  die  genauen 
Zeichnungen  der  Stempel  mit  Angaben 
liber  die  Gefdssformen  und  uber  die  Her- 
kunft  und  Zeit  der  Entstehung  dieser 
Sigillaten  bringen,  mit  einigen  neuen  Fest- 
stellungen  uber  Germanus.  Die  meisten 
dieser  Stempel  lassen  sich  Dank  D  d  c  h  e  - 
1  e  1 1  e '  s  Untersuchungen  sicher  als  siid- 
gallisch  bestimmen  und  der  Zeit  zwischen 
64  und  100  zuweisen;  sehr  viele  der 
Gefasse  werden  im  Jahr  74  und  in 
den   nachstfolgenden  Jahren   nach 


logische  Anhaltspunkte  erscheinen  nament- 
lich  wertvoll  die  Stempel  der  Graufesengue- 
Topfer  Germanus,  Mommo  und  Paullus, 
die  auch  nach  Pompeji  Gefasse  geliefert 
haben.  Auch  Lezoux-Sigillata  ist  in  Rott- 
weil vertreten,  jedoch  ausserst  wenig 
Rheinzabern-Fabrikat.  Den  Rest  bil- 
den  Produkte  bis  jetzt  nicht  naher  be- 
kannter  Fabriken,  iiber  welche  ich  mich 
an  anderer  Stelle  demnachst  aussern  werde, 
unter  Heranziehung  weiterer,  noch  nicht 
beschriebener  Rottweil-Stempel. 

Die  Nummern  22,  23,  25,  27,  43—48, 
56—60,  66-68,  77,  80,  85-87,  92,  95, 
110,  111,  127,  128  und  133  sind  auf 
verzierter  Sigillata,  die  iibrigen  Stem- 
pel  auf  glatten  Gefassen.  Samtliche  Fund-, 
stiicke  werde  ich  dem  Musem  Rottweil 
ubergeben.  Sie  tragen  die  Nummern 
dieser  Liste  und  den  Vermerk:  n1906u 

1.  OF  ALBAN  41 STINI 

2.  ...VALALBAN|42.  FRONTI^ 

3 ALBO         43-45.  GERMANI  OF 

oder  ALBANI       146-48.  GERMANI 
4.  u.  5.  ALBAN        49.      GERMANI 

6.  AVITI  •  M  J  50.      GERMANI 

7.  OF  BASSI  ■  N  (?)    51.       GERMAN 

8.  BISSVNI  '  52.       GERMA 

9.  u.  10.  OF  CAILV  \  53.  OFF  GER 
11.  CALVINI  j  54.  IANVA  F 
12.-19.  Of  CALVI   '  55   OF  INGEN 

20.  CASSIVS  F         :  56  60.  OF  ■  IVCVN 

21.  OF  CEN....        61.  OF  IVCVN 

22.  [CI]NNAMI  OF    '  62.  ....  .  IVCVNDI 


23.  CIN 

24.  COCCIL  M 

25.  OF  COELI 

26.  OF  COELI 

27.  0 RESTI 

28.  OF  CRESTI 


63.  IVLIVS 

I  64.  L  •  A^T  •  IV 
I  65.  OF  MAS(clus) 
j  65  68.  MEDDILLVS 

69u.70.MERCATOR 

71.  MERCAT 


29.  u.  30.  OF  CREST    72.  MERCA 
31 ESTI       \    13.  MOM(mo) 

32.  C^ISTO  F  *    14.  OF  MO(mmo) 

33.  t\n\UTV^  ¥       \  ^  °*  tlLVSAftl 

35     c\W^  ^^      ~T 

*.    ^^»\  \  ™^*U 


\<T 


Digitized  by  VjOOQlC 


-     151     - 

&3.  PASSIE  110    V1[RI]LI3 
84.  PRIMVL  oder  V1[TA]LI3 

85  u.86.  OFRVFIN  ill.  OF  •  VITA 

87.  SARILLI  112-115.  OF  V1TALI 

88-91.  OF-SARRA  116  118.  V1TALI 

odereber:SARRVl  119121    OF   VITA" 

92.  OF  SE 122.  AVITIM 

93.  OF  SECVN  123.  AVSTALIS 
94    SEVERVS  F  124.  CALAVA  ■  F 

95.  OF  21LVAN         125.  OF  CALVI 

96.  OF  SILVANI       126.  ERIGi  ■  M 
97-99.  SVARAD         127u.l28.0FIVCVN 

100    VERECVNI)  F    129.  IVLIVS 

101.  VE 130.  MOX[IVS] 

102.  VERE 131.  NIGRIN 

103  107.  OF  LC  132.  C  •  1VL  •  P . . . . 

VIRILt    133.  REG1N  F 

108 L  COS .    134.  RVFINVS 

VIRIL  1 135.  VENIANTVS 
109.  OF  •  VIRIL        1 137138.  OF  •  VITA 
Stuttgart  Robert  Knorr. 

Zu  Korrbl.  XXI  (1902),  15.  An  dieser 
Stelle  gab  ich  ein  Verzeichnis  von  Orts- 
namen  aus  dem  9.  oder  10.  Jahrhundert 
wieder,  von  denen  viele  sich  rait  solchen 
des  Moselgebietes  decken,  und  die  ich 
daher  alle  dieser  Gegend  zuzuschreiben 
geneigt  war.  Nun  bat  aber,  was  mir  damals 
entgangen  war,  bereits  1869  L.  Delisle  im 
37.  Bande  der  Bibliotheque  de  l'dcole 
des  chartcs  S.  486  dies  Verzeichnis  be- 
handelt  und  nicht  nur  viele,  sondern  alle 
diese  Namen  vielmehr  in  der  Umgegend  von 
Orleans  bemerkt  (Petuer.  =  Pithiviers): 
daher  ist  diese  letztere  Lokalisierung  vor- 
zuziehen.  Galloromische  Ortsbezeichnungen 
linden  sich  eben  vielfach  an  den  ver- 
schiedensten  Stellen  wiederholt. 
Frankfurt  a.  M.  A.  Riese. 

48.  Badische  Historische  Kommission. 

24.  Plenarsitzung  am  10.  u.  11.  Nov.  1905. 
Vgl.  Korrbl.  XXIV  Nr.  39. 

Seit  der  letzten  Plenarsitzung  sind  nach- 
stehende  Veroffentlichungen  der  Kom- 
mission im  Buchhandel  erschienen: 

Badische  Neujahrsblatter.  N.  F. 
Achtcs  Blatt.  Die  Besitznahme  Badens 
durch  die  Romer,  bearbeitet  von  Ernst 
Fabric ius.     Heidelberg,  C.  Winter. 


-     152     — 

Oberbadisches  Geschlechter- 
■  buch.  II.  Band.  7.  (Schluss-)  Lieferung, 
.  bearbeitet  von  Julius  Kindler  v.  Knob- 
I  loch.  Heidelberg,  C.  Winter. 
1  Topographisches  Wdrterbuch  des 
i  Gro8sherzogtums  Baden.  Zweite  Auf- 
\  lage.  II.  Band,  2.  (Scbluss-jHalbband,  be- 
,  arbeitet  von  Albert  Krieger.  Heidel- 
I   berg,  C.  Winter. 

Regesten  der  Bischofe  von  Kon- 
stanz.  II.  Band,  7.  (Schluss-)Lieferung, 
bearbeitet  von  Karl  Rieder.  Innsbruck. 
Wagner. 

Oberrheinische  Stadtrechte. 
II.  Abteilung,  Schwabische  Rechte,  1.  Heft, 
bearbeitet  von  Christian  Roder.  Heidel- 
berg, C.  Winter. 

Badische  Biographien.  V.  Teil. 
1891  - 1901.  7.— 10.  Lieferung.  Im  Auf- 
trag  der  Kommission  herausgegeben  ron 
Friedrich  von  Weech  und  Albert 
Krieger.     Heidelberg,  C.  Winter. 

Zeitschrift    fur    die    Geschichte 
des  Oberrheins.    N.  F.  XX   nebst   den 
Mitteilungen  der  Bad.  Hist.  Kom- 
mission.   Nr.  27.    Heidelberg,  C.  Winter. 
Stand     der    einzelnen    Unterneh- 
mungen  der  Kommission: 

I.  Quellen-  und  Begestenwerke.  Von 
den  Regesten  der  Bischofe  von 
Konstanz  ist  die  7.  Lieferung  des 
II.  Bandes  mit  den  von  Dr.  K.  Rieder 
bearbeiteten  Nachtragen,  dem  Orts-  und 
Personenregister,  sowie  dem  Sachregister 
im  Laufe  des  Jahres  ausgegeben  worden. 
Fur  den  III.  Band  wird  ein  Arbeitsplan 
von  ihm  im  nachsten  Jahr  vorgelegt  werden. 
Von  den  Rom isc  hen  Quellen  zur 
Konstanzer  Bistums geschichte , 
mit  deren  Herausgabe  ebenfalls  Dr.  K. 
Rieder  betraut  ist,  befindet  sich  der 
erste  Band  unter  der  Presse  und  wird  im 
Laufe  des  Jahres  1906  erscheinen,  der 
II.  Band  wird  1907  folgen.  Zum  Abschluss 
der  Vorarbeiten  hat  sich  K.  Rieder  im 
September  dieses  Jahres  nochmals  zu  einem 
langeren  Aufenthalte  nach  Rom  begeben. 
Der  Druck  des  von  Archivassessor 
Frankhauser  bearbeiteten  Registers 
zum    III.   Bande    der  Regesten    der 


Digitized  by  VjOOQlC 


luarKgraienvou  oauen  una  n  a  c  a  - 
berg  wird  in  den  nachsten  Wocben  be- 
gin nen.  Die  Vorarbeiteo  fur  die  1  Liefe- 
rung des  IV.  Bandes  sind  von  ihm  schon 
erheblich  gefordert.  Urn  eine  rasche  und 
gleichmassige  Fortfuhrung  der  Regesten  zu 
ermoglichen,  wird  Archivrat  Dr.  Krieger 
•die  Regesten  des  M.  Christof,  die  den 
V.  Band  bilden  sollen,  bearbeiten.  Zur 
Sammlung  des  Materials  ist  fur  das  nacbste 
Jahr  der  Besuch  einiger  Archive  in  Aus- 
sicht  genommen. 

Die  Fortfubrung  der  Regesten  der 
Pfalzgrafen  am  Rhein  wird  Dr.  jur. 
Graf  von  Oberndorff  unter  Leitung 
von  Oberbibliothekar  Dr.  Wille  uber- 
nehmen ;  er  hat  mit  den  Vorarbeiten  fur 
Band  II  bereits  begonnen. 

In    der  Sammlung  der  Oberrheini- 

schen   Stadtrechte  wird  das  von  Dr. 

Koehne    unter   Leitung   von    Geh.    Rat 

Professor     Dr.    Schroder    bearbeitete 

7.  Heft  der  frankischen  Abteilung, 

das    die    Stadte    Bruchsal,     Philippsburg 

(Udenheira),  Rotenberg,  Obergrombach  und 

Steinbach  umfasst,  demnachst  ausgegeben 

werden.      Fiir   das   8.   Heft,    welches   die 

Stadtrechte    von  Neudenau,   Osterburken, 

Grunsfeld,  UnterOwisheim,  des  Dorfes  Dils- 

berg,    das   voriibergehend   Stadtrecht  be- 

sass,    und  schiiesslich   das  Stadtrecht  des 

jetzt     wiirttembergischen    Besigheim    ent- 

haiten  soil,  wurde  mit  der  Sammlung  des 

Materials  begonnen.     In  der  unter  Leitung 

von     Professor     Dr.     Stutz     stehenden 

schwabischen    Abteilung    ist    das 

von    Professor    Dr.    Roder    bearbeitete 

Stadtrecht   von  Villingen   als   erstes  Heft 

erschienen.     Das  zweite  Heft  mit  dem  von 

Dr.  jur.   Geyer   bearbeiteten   Stadtrecht 

von  Uberiingen  wird  im  Laufe  des  Jahres 

1906  zur  Ausgabe  gelangen. 

Die  Bearbeitung  des  Nachtragsbandes 
zur  P o  1  i t i 8 c h e n  Korrespondenz 
Karl  Friedrichs  von  Baden  wird 
Geh.  Archivrat  Dr.  0  b  s  e  r  voraussichtlich 
noch  vor  Jahresschluss,  unter  Zuziehung 
eines  Hilfsarbeiters,  in  Angriff  nehmen. 
Zur  Erganzung  und  Vervollstandigung  des 
Materials  wird  er  im  nachsten  Jahre  dem 
Archive  des  Auswartigen  Amts  in  Paris 
einen  Besuch  abstatten. 


au  aer  nerausgaoe  aer  n  orrespon- 
denz  des  Furstabts  Martin  Ger- 
bert  von  St.  Blasien  hat  Dr.  Liihe 
bis  zu  seinem  Austritt  aus  dem  Dienste 
der  Kommission  unter  Leitung  von  Geh. 
Rat  Dr.  von  Weech  weiter  gearbeitet. 

Von  den  Denkwiirdigkeiten  des 
Markgrafen  Wilhelm  von  Baden 
wird  der  erste,  von  Geh.  Archivrat  Dr. 
Obser  bearbeitete  Band,  der  die  Zeit 
von  der  Geburt  des  Markgrafen  (1792)  bis 
zum  Tode  des  Grossherzogs  Karl  (Dez.  1818) 
umfassen  wird,  im  Januar  1906  ausgegeben 
werden. 

II.  Bearbeitungen.  Von  der  von  Archiv- 
rat Dr.  Krieger  bearbeiteten  2.  Auflage 
des  Topographischen  Worterbuchs 
des  Grossherzogtums  Baden  ist 
im  abgelaufenen  Jahre  der  2.  (Schluss-) 
Halbband  des  II.  Bandes  erschienen. 

Das  Manuskript  des  II.  Bandes  der 
Wirt schaftsgeschichte  des  Schwarz. 
waldes  und  der  angrenzenden 
Lande  wird  durch  Professor  Dr.  Got- 
h  e  i  n  im  kommenden  Jahre  zum  Abschluss 
gebracht  werden. 

Zur  Vervollstandigung  des  Materials 
fiir  die  Geschichte  der  rheinischen 
Pfalz  gedenkt  Professor  Dr.  Wille  im 
kommenden  Jahre  das  Haus-  und  Staats- 
archiv  in  Munchen  zu  besuchen. 

VondemOberbadischen  Gesch lee  ti- 
ter buch,  bearbeitet  von  Oberstleutnant 
a.  I).  Kindler  von  Knobloch,  ist  die 
7.  (Scbluss-)Lieferung  des  II.  Bandes  er- 
schienen; das  Manuskript  fiir  die  erste 
Lieferung  des  III.  Bandes  ist  abgeschlossen, 
das  Material  fiir  weitere  Lieferungen  ge- 
sammelt  und  gesichtet. 

Von  dem  von  Geh.  Rat  Dr.  v.  Weech 
und  Archivrat  Dr.  Krieger  herausgegebe- 
nen  V.  Bande  der  Badiscben  Bio- 
graphien  *8t  aie  7.— 10.  Lieferung  im 
Buch\iftnAe\    eT8c\\ienen.      DeT    Abschluss 


d68    Ha.nAe3 


wd  nocVi  im   li&ufe   dieses 


\e 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    155    — 

i 

und  Uberlingen  durchforscht  und  wird  im 
Laufe  des  nachsten  die  Miinzkabinette  in 
Stuttgart  und  Munchen  besuchen.  Die 
Ausgabe  des  erst  en,  die  Bodenseegebiete 
behandelnden  Heftes  ist  fiir  1907  in  Aus- 
sicht  genommen. 

Die  Sammlung  und  Zeichnung  der 
Siegel  der  Badischen  Gemeinden 
wurde  fortgesetzt.  Der  Zeichner,  Fritz 
Held,  hat  im  abgelaufenen  Jahre  fiir 
4  Stadt-  und  30  Landgemeinden  bezw. 
Nebenorte  neue  Siegel  und  Wappen  ent- 
worfen. 

Von  der  VerSffentlichung  der  Siegel 
der  Badischen  Stadte  befindet  sich 
das  dritte  Heft,  welches  die  Siegel  der 
in  den  Kreisen  Freiburg,  Villingen  und 
Lorrach  liegenden  Stadte  bringen  wird, 
in  Vorbereitung. 

Die  Vorarbeiten  fur  die  vom  Grossher- 
zoglichen  Statistischen  Landesamt  bear- 
beiteten  Grundkarten  des  Gross- 
herzogtums  Baden  nahern  sich  ihrem 
Ende. 

III.  Ordnung  und  Verzekhnung  der 
Archive  der  Gemeinden,  Pfarreien  u.  s.  to. 
Die  Pfleger  der  Kommission  waren  auch 
im  abgelaufenen  Jahre  unter  der  Leitung 
der  Oberpfleger  Professor  Dr.  Roder, 
Stadtarchivrat  Dr.  Albert,  Universitats- 
bibliothekar  Professor  Dr.  Pfaff,  Archiv- 
rat  Dr.  Krieger  und  Professor  Dr. Walter 
tatig.  —  Vgl.  den  Bericht  in  den  „Mit- 
teilungen  der  Badischen  Historischen  Kom- 
mission" Nr.  28,  S.  m  I  ff. 

DasNeujahrsblatt  fiir  1905  „Die 
Besitznahme  Badens  durch  die 
Romer",  bearbeitet  von  Professor  Dr. 
Ernst  Fabricius  in  Freiburg,  ist  im 
Dezember  1904  erschienen.  Fiir  1906  hat 
Dr.  Karl  Hauck  in  Munchen  „Rupp- 
recht,  der  Kavalier,  Pfalzgraf 
bei  Rhein  (1619-1682)"  als  Neujahrs- 
blatt  bearbeitet. 

Beschlossen  wurde  die  Herausgabe  des 
Briefwechsels  der  Briider  Am- 
brosius  und  Thomas  Blarer  bis 
zum  Jahre  1548  einschliesslich  und  dem 
Stadtarchivar  zu  St.  Gallen,  Dr.  Trau- 
gott  Schiess,  iibertragen. 


—     156    — 

Historische  Kommission  for     49- 
Hessen  und  Waldeck. 

Neunter  Jahresbericht  (1905). 
Vgl.  Korrbl.  1905  Nr.  74. 

Im  Verlauf  des  Berichtsjahres  wurde 
in  Gemeinschaft  mit  der  Historischen 
Kommission  fiir  die  Provinz  Sachsen  und 
das  Herzogtum  Anhalt  verCffentlicht : 

H.  Buchenau:  Der  Bracteaten- 
fund  von  Seega.  Mit  27  Lichtdruck- 
tafeln.  Marburg  1905,  Elwert'sche  Ver- 
lagsbuchhandlung. 

Fuldaer  Urkundcnbuch.  Herr 
Prof.  Tangl  hat  zufolge  t'berhaufung  mit 
Lehramtsgeschaften  und  Arbeiten  fur 
die  Monumenta  Germaniae  historica  der 
Wiederaufnahme  des  Druckes  des  ersten 
Bandes  bedauerlicher  Weise  endgiltig  ent- 
sagen  miissen  und  sein  zum  guten  Teil 
druckfertiges  Manuskript  der  Kommission 
zur  Verfiigung  gestellt.  Dafur  hat  Herr 
Dr.  E.  Stengel  in  Berlin,  der  bereits 
1903  einige  Zeit  mit  Herrn  Prof.  Tangl 
zusammen  fiir  das  Fuldaer  Urkundenbuch 
tatig  gewesen  ist,  sich  bereit  erklart,  die 
Herausgabe  zu  iibernehmen  und  sich  ihr 
nach  Erledigung  einiger  Aufgaben,  die 
ihn  augenblicklich  noch  fesseln,  zu  widmen. 
Landtagsakten.  Herr  Prof.  Gla- 
gau  hat  die  Arbeiten  fiir  den  zweiten 
Band  vom  I.  Juni  ab  leider  nicht  weiter 
fiihren  k6nnen,  weil  er  durch  eine  im 
Auftrage  der  Kgl.  Akademie  der  Wissen- 
schaften  in  Berlin  libera ommene  Arbeit 
sowie  durch  Lehrverpflichtungen  vollkom- 
men  in  Anspruch  genommen  wurde.  Vor 
dem  Abschluss  der  Berliner  Aufgabe  wird 
er  zu  den  Landtagsakten  nicht  zuriick- 
kehren  kdnnen. 

Chroniken  von  Hessen  und  Wald- 
eck. Herr  Prof.  Die  mar  hat  den  Druck 
der  Chroniken  von  Gerstenberg  soweit  ge- 
f6rdert,  dass  deren  Erscheinen  im  Laufe 
des  nachsten  Berichtsjahres  in  Aussicht  ge- 
nommen werden  kann.  —  Herr  Dr.  J  urges 
ist  auch  im  verflossenen  Jahre  nicht  dazu 
gelangt,  die  Bearbeitung  der  Kliippelschen 
Chronik  abzuschliessen,  gedenkt  jedoch 
das  Manuskript  bald  einzuliefern. 

Lan  dgrafenrcgesten.     Herr  Pr 


Digitized  by  VjOOQlC 


lungen  fur  die  Zeit  von  1247—1308  im 
wesentlichen  abgeschlossen  und  fur  die 
Zeit  von  1308—1413  eifrig  fortgefiihrt.  Er 
hat  die  Staats arc] live  von  Miinster  und 
Diisseldorf  besucht  und  die  dort  in  Be- 
tracht  kommenden  Archivalien  bis  1513 
verzeichnet,  ausserdem  von  diesen  sowie 
von  den  Staatsarchiven  in  Darmstadt, 
Coblenz,  Miinchen,  Wien,  Wiesbaden  und 
Wurzburg  Sendungen  von  Urkunden  und 
Abschriften  aus  der  Zeit  bis  1413  erhalten. 
Andere  Arcbive  miissen  noch  besucht 
werden,  doch  wird  der  Druck  einer  ersten 
Lieferung  im  Laufe  des  nachsten  Berichts- 
jahres  voraussichtlich  beginnen  kOnnen. 

Urkundenbuch  der  Wetterauer 
Reichsstadte.  Herr  Dr.  Wiese  hat  die 
reichen  Bestande  des  Wetzlarer  Stadt- 
archivs  zum  grossten  Teil  bis  1550,  zum 
kleineren  bis  1440  bearbeitet.  Nach  Er- 
ledigung  des  Restes  werden  namentlich 
die  Archive  von  Frankfurt  und  Marburg 
zu  beriicksichtigen  sein.  —  Beziiglich  der 
Fortsetzung  des  Friedberger  Urkunden- 
buchs,  die  mehrfach  in  Anregung  gebracht 
worden  ist,  schweben  noch  Verhandlungen. 

Munzwerk.  Herr  Dr.  Buchenau  hat 
zunachst  den  Druck  des  inzwischen  aus- 
gegebenen  „Bracteatenfundes  von  Seega" 
beendet  und  sich  hierauf  wieder  den  Vor- 
arbeiten  zum  Hcssischen  Munzwerk  zu- 
gewandt. 

Quellen  zur  Geschichte  des 
geistigen  und  kirchlichen  Lebens 
in  Hessen  und  Waldeck.  Herr  Prof. 
Kohler  hat  seine  Sammlungen  durch  Be- 
arbeitung  der  „Kirchensachen"  des  Mar- 
burger  Staatsarchivs,  insbesondere  der 
„registra  distribuendarum  pecuniarum" 
und  der  Wiedertauferakten  nach  Mflglich- 
keit  vermehrt.  Uber  die  aussere  Form 
der  Publikation  der  einzelnen  Aktenstucke 
hat  eine  Vereinbarung  zwischen  ihm  und 
den    Ausschussmitgliedern    stattgefunden. 

Quellen  zur  Geschichte  der 
Landschaft  an  der  Werra.  Herr 
Dr.  Huyskens  hat  die  Bearbeitung  des 
Archivs  der  Wilhelmiten  zu  Witzenhausen 
vollendet  und  auch  die  Vorarbeiten  fiir 
die   Einleitung   im   wesentlichen   erledigt. 


in  Eschwege  vollstandig  und  das  des 
Augustinerklosters  zu  Eschwege  bis  zum 
Jahre  1400  aufgearbeitet  worden.  Der 
Rest  des  letzteren  sowie  das  reiche  Archiv 
des  Klosters  Germerode  werden  voraus- 
1   sichtlich  im  Laufe  des  nachsten  Berichts- 

jahres  fertig  gestellt  werden  konnen. 

|         Sturios  Jahrbiicher  der  Graf- 

|   schaft  Hanau  von  1600—1620.     Der 

I   im    vergangenen   Jahre   eingesetzte   Aus- 

schuss  hat   den  Plan  fiir  die  Herausgabe 

,   der  Jahrbiicher  festgestellt  und  Herr  Ober- 

j  lehrer   Becker   in  Marburg   sich   bereit 

I   erklart,   die  Bearbeitung  zu  ubernehmen. 

I        HessischeBehordenorganisation. 

I  Auf  den  Antrag  des  Herrn  Archivassistenten 

|   Dr.  Gundlach,  z.  Z.  in  Kiel,  nimmt  der 

!   Vorstand  eine  von  Dr.  Gundlach  seit  langerer 

Zeit  vorbereitete  Arbeit  uber  die  hessische 

Behordenorganisation   bis  zur  Einsetzung 

des  Geheimen  Rates  unter  die  Veroffent- 

lichungen  der  Kommission  auf.   Die  Arbeit 

zerfallt  in  zwei  Half  ten.     Die  erste  be- 

steht  aus  einer  geschichtlichen  Einleitung 

und  einem  sog.  „Dienerbuch".  d.  h.  einem 

Verzeichnis  samtlicher  Beamten,    die  von 

1247—1604     hessischen    CentralbehBrden 

angehort  haben,    mit  Angabe  von  Amts- 

dauer,   Laufbahn   und    sonstigcn    biogra- 

phischen   Daten.    Die  zweite   Halfte  soil 

eine  ausgewahlte  Sammlung  von  Urkunden 

und  Akten  zur  Geschichte  der  Hof  haltung 

und   des  Beamtentums   in*  Hessen   im  an- 

gegebenen  Zeitraum  enthalten.     Der  Aus- 

schuss   fiir   diese  Publikation  besteht  aus 

den    Herren    Hcymann,     Kiich    und 

K  u  s  t  e  r. 

Beitrage  zur  Vorgeschichte  der 
Reformation  in  Hessen.  Der  Vor- 
stand hat  ebenso  den  Antrag  des  Herrn 
Archivassistenten  Dr.  Dersch  in  Mar- 
burg auf  \eroffent\ichung  von  „Beitragen 
zur  Y^Ttfesc\uchtc  der  Reformation  in 
Hess^ti    «tA^*^cVI    augeuommen  und 


—   u>*  ^cVwxto  fe    diese  Publikation 

die  jA    ^  \)\&\,  T&W&  toA  ^  eTick 
delft^rf**  i\\e  *&*&*  ^  &*  ^*  ***" 

*W\    NOT!   Dt. 


^^^^  \& 


V 


\ 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    159    — 

■geistlichkeit,  das  kirchliche  Steuerwesen 
und  die  geistliche  Gerichtsbarkeit  beriick- 
■sichtigen. 

Von  den  im  Auftrage  des  Vereins  fiir 
hessische  Geschichte  und  Landeskunde  in 
Kassel  unter  Leitung  des  Herrn  General 
Eisentraut  bearbeiteten  Grundkarten 
«ind  im  verflossenen  Jahre  weitere  zwei 
Sektionen,  Uslar-Cassel  und  Melsungen- 
Hersfeld,  hergestellt,  das  sechste  und 
letzte  Blatt,  Eschwege-Eisenach,  nabezu 
Tollendet  worden.  Die  erschienenen  Karten 
k6nnen  vom  Vorstande  des  Vereins  zum 
Preise  von  45  Pfg.  pro  Blatt  bezogen 
werden.  * 


—    160 


Yerlagsbuchhandlung  von  Jac.  Lintz  in  Trier. 
Berioht 

ttber    die   Tom    deutschen  Beiche    unternommene 
Erforschung  des 

obergermanisch-raetischen  Limes. 
Bin  Vortrag 

gehalten  vor  der  XLTII.  Versammlnng  deutscher 

Philologen  and  Bchnlmanner  in  Kdln  am 

26.  September  1895 

von 

Felix  Hettner, 

archftol.  Dirigent  bei  der  Beichs-Limeskommission. 
Fr«U  80  Pfennig. 


€ine  deutsche  )tfalerschule 

urn  die  Wende  des  erst  en  Jahrtausends. 

Krit iiche    Studi  en 

zur  Geschichte  'der  Malerei  in  Deutschland 

im  10.  und  11.  Jahrhundert. 

Herauigegeben  von 

W.  Vb'ge. 
Preis  10  Mark. 

Fur  die  Abonnenten  der  Westd.  Zeitschr.  8  Mark. 


Bericht 


ttber 

den  ersten  Verbandstag 

der 

west-  und  siiddeutschen  Vereine  fiir  roraisch- 

germanische  Altertumsforschung 

zn  Trier 

am   11.   und  12.  April  1901. 

Preis  1  Mk.  60  Pfg. 

Fur  Abonnenten  der  Weitdentscben  Zeitschrift 

1  Mk.  20  Pfg. 

Alle  Euchhandlungen  nehmen  hierauf 

Beatellangen  an. 


Stammbucher 

Autographen 

(Jrkunden 

ganze 

Familien-Archive 

sucht  zu  kaufen 

J.  Halle, 

Antiquariat, 

Mttnchen,  stra0,;i3A 

Zusendung  zur  Ansicht  erwunscht. 


Ich  kaufe 

Blbliotheken,  alte  Urkunden,  Maniiftkripte, 
ganze  Famillenarohive  etc.  etc.  zu  hoben 
Preisen. 

Friedrich  Cohen, 

Antiquariat,  Bonn. 

Verlagsbuchhandlnng  Ton  Jac  Lintz  in  Trier. 

Der  Dom  zu  Trier 

in  seinen  drei  Hauptperioden : 

der  Romischen,    der  Fr&nkischen, 
der  Romani8chen, 

beschrieben  und  durch  26  Tafeln  erlautert 

von 

Dr.  J.  N.  von  Wilmowsky. 

Herabgesetzter  Preis  30  Mark. 

Die  Religion 
des  Rdmischen  Heeres. 

Von 

Alfred  yon  Domaszewski. 
Preis  5  Mark. 

Alte  Strassen  in  Hessen. 

Von  Friedrich  Kofler. 

Mit  einer  Tafel.    Preis  1  Mk.  20  Pfg. 


Jacob  Lints.  Verlagsbuobhandlung  and  Buohdruckerei  In  Trier. 

Digitized  by  VjOOQlC 


Varrimltohe  «.Mmlsohe  Zelt 

redigiert  von 

Or.  KrUftr,  Mus.-Direktor, 

Trier. 


■Ittelalter  und  levzelt 

redigiert  von 
Arohivdirektor, 
K5ln. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  ftir  Geschichte  und  Kunst, 

zngleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zn  Birkenfeld,  Frank- 
fart  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Metz,  Nenss,  Speyer,  Trier,  sowie  des 
anthropologischen  Vereins  in  Stuttgart. 


Nov.  n.  Dez. 


Jahrgang  XXV,  Nr.  11  u.  12. 


1906. 


Das  Korrespondenzblatt  erscbeint  in  einer  Aoflage  von  3O00  Exemplaren.    Inserate  a  25  Pfg.  fiir  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagshandlung  und  alien  Inseraten-Boreaas  angenommen,  Beilagen 

nach  UebereinkunfL  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljahrlich,  das  Korrespondenzblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  15  Mark  ftir  die  Zeitschrift  mit  Korrespondenzblatt,  fiir  Jetzteres  allein  5  Mark. 

09*>  Beitrage  ftir  die  vorromiscbe  and  romische  Abteilung  slnd  an  Dr.  KrOftr  (Trier,  Prov.-Mus.), 
fiir  Mittelalter  and  Neazeit  an  Prof.  Hansen  (Kola,  8tadtarchiv)ftza  senden. 


Neue  Funde. 

50.  Zwel  Matronenstelne  aus  Gereonsweiler, 
Kr.  Julich.  1.  Der  erste  Stein  war  im 
Altar  der  alten  Eirche  eingemauert  und 
wurde  bei  deren  Abbruch  i.  J.  1889  dort 
gefunden.  (Kunstdenkmaler  des  Kreises 
Julich  S.  71.)  Jetzt  befindet  er  sicb  im 
PfaiThause.  Platte  aus  sehr  brdckeligem 
Sandstein,  hoch  ca.  86  cm,  breit  ca.  53,5 
cm,  dick  ca.  24,5  cm.  Oben  ist  ein  Stuck 
abgebrochen,  doch  ist  der  untere  Teil  eines 
flachen  Giebeldreiecks  mit  Akanthus  und 
von  Eckwulsten  erhalten,  darunter  eine 
Zierleiste.  Die  Schmalseiten  zeigen  ein 
scharf  eiugeritztes  Baumornament l),  das 
aufderrechtenSeite'noch  vollig  deutlich  ist 
(vgl.  Abb.  1). 

M ATRONI S 
BERHVIAFEnis 
(^ACILIVS 
V  E  R  VS 

;:>ecc-caa 

j>r\OSEET-SVIS 
v  •  S  •  L  •  M  . 
Der  Matronenname  Berhuiahenae  kommt 
m.  W.  auf  diesem  Steine  zum  erstenmal 
vor,  auf  dem  zweiten  Gereonsweiler  Steine 
erscheint  er  in  der  Form  Berguiahenae. 
—  Bemerkenswert  ist,  dass  der  Dedikant 


l)  Der  Stein  wlrd  seinen  Ornamenten  nach 
am  das  Jahr  200anznsetzen  sein,  vergl.  die  Steine 
mit  demselben  Baumornament,  die  E.  Kriiger 
besprochen  hat  B.  J.  104  S.  61;  anch  die  Altar- 
bekronnng  weist  in  diese  Zeit. 


als  dec(urio)  GfoloniaeJ  CflaudiaeJ  AfuZ 
gustae)  AfgrippinensisJ  den  besseren  Stan- 
den  angehort.  Wahrscheinlich  besass  er 
in  der  fruchtbaren  Gegend  ein  Landgut 
und  folgte  nur  dem  frommen  Brauche  seiner 
Bauern,  wenn  er  den  Matronen  ein  Denk- 
mal  weihte 


Abb.  1. 


Digitized  by  VjOOQlC 


163    — 


—    164    — 


2.  Den  zweiten  Stein,  der  wahrschein- 
lich  ebenfalls  in  der  alten  Kirche  vermauert 
gewesen  ist,  faod  ich  im  Garten  der  Vi- 
karie  vor.  Dort  war  er  seit  Jahren  den 
Unbilden  der  Witterung  ausgesetzt.  Infolge- 
des8en  sind  die  Buchstaben  sehr  verwischt. 
—  Aus  festerem  Sandstein,  hoch  71  cm, 
breit  55  cm,  dick  51  cm,  ohne  jeden  Schmuck. 

BERG  VI AH 

ENIS-I-  M-M 

SEVERINIVS 
Die  Lesung  der  zweiten  Zeile  ist  am 
Schlusse  unsicher,  da  der  Stein  hier  be- 
besonders  stark  gelitten  hat.  Fur  IM'M 
weissich  keine  sichere  Deutung.  Heisst 
es  ifU88uJ  mfatronarumj  oder  i(u,88u) 
m(atronarum)  Mfarcus)?  Ganz  ausge- 
schlossen  ist  es  auch  nicht,  dass  am 
Schlusse  noch  ein  I  gestanden  hat,  so 
dass  noch  ifpsarumj  hinzuzufiigen  ware. 

Der  Name  Berguiahenae  legt  die 
Frage  nahe,  ob  nicht  der  in  Tetz,  etwa 
8  km  von  Gereonsweiler  gefundene  Altar 
CIR.  603  (bei  Ihm,  83  n.  310)  oben  unvoll- 
standig  erhalten  war  und  ursprunglich  den 
Namen  Berguinehae  hatte.  Das  ware  dann 
eine  dritte  Form  desselben  Matronen- 
namens. 
Stolberg  Rhl.        Dr.  Arnold  Behr. 

51.  Mainz.  [Rtfmfsohe  Insohriften  und  Skulp- 
turen.]  Augenblicklich  werden  auf  dem 
Schlossplatz  ein  Justizpalast  und,  von 
diesem  durch  eine  Strasse  getrennt,  ein 
Arresthaus  gebaut.  Beim  Ausgraben  des 
beide  Gebaude  unterirdisch  verbindenden 
Stollens  stiess  man  in  der  zweiten  Halfte 
des  Sept.  d.  J.  auf  mehrere  Grabdenk- 
raaler,  die  ohne  Ordnung  im  Boden 
lagen,  z.  T.  auch  in  die  Grundmauern 
der  vor  kurzem  hier  abgerissenen  Schloss- 
kaserne  verbaut  waren.  Bei  deren  Errich- 
tung  um  die  Mitte  des  vor.  Jahrh.  sind 
die  zugehorigen  Gr&ber  vielleicht  zerstort 
worden. 

1.  EiDgemauert  war  ein  Grabstein,  der, 
obwohl  er  von  der  Bauleitung  dankens- 
werter  Weise  mit  grosser  Sorgfalt  gehoben 
wurde,  dennoch  in  mehrere  Stiicke  zer- 
brach.  Gelblicher  Flonheimer  Sandstein. 
H.  185,  Br.  57,  D.  20  cm;  von  der  Ge- 
samthohe  sind  die  unteren  62  cm  nur  rauh 


behauen.  Das  viereckige  Feld  uber  der 
Inschriftsplatte  zerfallt  in  einen  Giebel  ' 
und  zwei  Seitendreiecke  uber  dessen 
Schenkeln.  Giebel  und  Seitendreiecke  sind 
mit  ziemlich  roh  ausgefuhrtem  Blatterwerk 
gefullt. 

D  M 

M  •  E  W  o  D  ! 
M  A  R  C  I  A  • 
F   E   S   T   I    N   A 

I-M-IVLIA 
FI  t  A«*  HF-'C 

DfisJ  MfanibusJ  M(arcii)  Euvodi  Marcia 
Festina  et  M(arcia)  lulia  filia[e]  hfercdts] 
flaciendum)  cfuraveruntj. 

Z.  5  geht  durch  die  obere  Wagrechte 
des  E  ein  Sprung,  der  die  Ursache  ist, 
dass  von  dem  mit  E  verbundenem  T  nur 
noch  ganz  wenig  erhalten  ist  Noch  un- 
gunstiger  steht  es  mit  dem  E  der  nachsten 
Zeile.  Hier  ist  der  Stein  21/*— 3  cm  ab- 
geschurft,  sodass  man  ausser  dem  oberen 
Apex  kaum  noch  einen  Schatten  des  Buch- 
stabens  erkennen  kann ;  ja  es  sieht  fast  so 
aus,  al8  hatte  hier  ein  S  gestanden.  Sieht 
man  aber  genauer  zu,  so  erkennt  man, 
dass  dieses  S  zu  klein  und  auch  schlecht 
geformt  sein  wurde.  Ich  glaube  daher, 
dass  das  E  nicht  zu  bezweifeln  ist,  zumal 
es  durch  den  Sinn  gefordert  wird.  Von 
dem  darauf  folgenden  H  sind  auch  nur 
die  Senkrechten  teilweise  erhalten. 

Im  ubrigen  bietet  die  Grabschrift 
manches  Bemerkenswerte.  Da  ist  zunachst 
des  Yerstorbenen  Name,  in  welchem  M 
nicht,  wie  gewdhnlich,  Abkurzung  des  Vor- 
namens  ist,  sondern,  wie  durch  die  Namen 
der  Tochter  bestatigt  wird,  Abkurzung 
des  Gentiles.  Dasselbe  gilt  von  dem  M 
der  funften  Zeile,  wo  es  freilich  etwas 
weniger  auffallt,  da  der  Name  vorher  aus- 
geschrieben  ist.  Vielleicht  hat  der  Stein- 
metz  an  der  erst  en  S  telle  das  in  der 
Vorlage  ausgeschriebene  Marti  fur  den 
Vornamen  gehalten,  den  er  dann,  wie  er 
es  gewohnt  war,  abkurzte.  Merkwurdig  ist 
auch  die  Verdoppelung  des  V  im  Namen  des 
Mannes ;  sie  stellt  offenbar  die  Aussprache 
efivodi  dar,  die,  wie  mir  Gundermann 
schreibt,  im  Neugriechischen  und  Mittel- 
griechischen  ganz  gewdhnlich  ist  (er  fuhrt 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    165    — 

•Jafi'ir  an:  Thumb,  Handb.  der  ngr. 
Volksspr.  S.  3,  Hatzidakis,  Einleitung 
S.  403  und  G.  Meyer,  Gr.8  §  121),  und 
auch  auf  romischem  Boden  —  wenn  schon 
nicht  allgemein  —  vorhanden  gewesen 
sein  wird.  Aber  [ein  Beispiel,  das  diese 
Aus8prache  durch  die  Schrift  unzweifelhaft 
ausdruckt,  scheint  bis  jetz  nicht  bekannt 
zu  sein.  Seelmann  wenigstens  erwahnt 
keines.  Als  Cognomen  der  zweiten  Tochter 
ist  das  ursprfingliche  Gentile  Julia  ver- 
wendet  (vgl.  Eorber,  Nachtr.  Ill  Nr.  44). 
Unser  Grabstein  wird  aus  der  zweiten 
Halfte  des  zweiten  Jahrhunderts  stammen. 
2.  Ferner  fand  man  von  einem  zer- 
brochenen  Sarg  Boden  und  Vorderwand. 
Grauer  Sandstein.  L.  194,  H.  44,  T.  (des 
Sarges)  75,  D.  (der  Wandung)  15  cm.  Von  den 
sechs  unten  genannten  zugleich  gefundenen 
Deckeln  scheint  keiner  auf  diesen  Sarg 
zu  passen,  vielleicht  gehorte  ein  siebenter 
dazu,  der  in  den  Grundmauern  der  Easerne 
verbaut,  beim  Versuch  ihn  zu  heben  voll- 
standig  in  Trummer  ging]  und  daher'  nicht 
geborgen  werden  konnte.  Auf  dem  rechten 
Eckstollen  sah  icb,  als  er  noch  in  der 
Mauer]  steckte,  die  Reste  eines  M.  Auf 
dem  Sarge  ist  folgende  Inschrift  eingehauen : 

MERCATORIO  •  MERCATORI 
LIBERTO  •  MERCATORIVS  •  VICTo 
RINVS  •  PROMERITIS  •  FECIT 

Im  zweiten  Worte  der  ersten  Zeile  hatte 
der  Steinmetz  sich  anfangs  verhauen  und 
statt  ERC  die  Buchstaben  ATO  und  weiter 
statt  des  T  ein  S  eingehauen.  Das  erstere 
Versehen  erklart  sich  wohl  so,  dass  des 
Handwerkers  Blick  uber  die  Buchstaben- 
Gruppe  ERC  der  Vorlage  hinweggeeilt 
war.  Die  irrtumlich  eingehanenen  Buch- 
staben haben  ubrigens  eine  merklich 
schlechtere  Form  als  die  anderen. 

3.  An  derselben  Stelle  lagen,  wie 
erwahnt,  nicht  weniger  als  sechs  Sarg- 
deckel,  z.  T.  hochkannt  nebeneinander 
gestellt,  ganz  nahe  vor  der  Grundmauer 
der  Easerne.  Die  zugehdrigen  Sarge 
werden  wohl  z.  T.  als  Wassertrdge  ver- 
wendet  worden  sein.  Die  Deckel  haben 
samtlich  die  gewohnliche  Form,  d.  h.  sie 
sind  dachformig  gestaltet,  mit  Giebeln  in 
der  Mitte  und  wurfelfiirmigen  St  oil  en  an 


—     166    — 

den  Ecken.  Diese  Stollen  tragen  auf  der 
Vorderseite  die  Buchstaben  D  bezw.  M 
=  Dis  Manibus;  die  weitere  Inschrift 
stand  auf  dem  Sarg.  Nur  in  zwei  Fallen 
ist  auch  der  Name  des  Yerstorbenen  oder 
ein  Teil  davon  auf  dem  Deckel  zu  lesen. 
Im  einzelnen  ist  folgendes  zu  bemerken. 
a)  Rfltlich  -  grauer  Sandstein.  L.  232, 
T.  88,  H.  31  cm.  Inschrift:  D  M.  b) 
Rotlich-  grauer  Sandstein.  L.  182,  T.  61, 
H.  28  cm.  Inschrift:  D  M.  c)  Rotlich- 
grauer  Sandstein.  L.  150,  T.  73,  H.  24 
cm.  Inschrift:  DM.  d)  Grauer  Sandstein. 
Erhalten  sind  nur  zwei  Stucke,  die  Mitte 
und  das  rechte  Drittel,  L.  66  +  59,  T.  77, 
H.  27  cm.  Inschrift:  M.  e)  Roter  Sand- 
stein. L.  156,  T.  74,  H.  31  cm.  Inschrift: 
D  M  GAVDENTI.  Es  wird  wohl  der 
Genitiv  von  Gaudentius  sein.  Nach  den 
Massen  des  Deckels  gehorte  er  zu  einem 
Eindersarg.  f)  Roter  Sandstein.  L.  153, 
T.  60,  H.  31  cm.  Die  hochst  merkwttrdige 
Inschrift  lautet:  D  M  SVPERINAE  SIVE 
VIVENTTO.  Demnach  wussten  die  Eltern 
—  es  handelt  sich  auch  hier  um  einen 
Eindersarg  —  nicht,  ob  sie  ein  M&dchen 
oder  einen  Knaben  bestatteten!  Vielleicht 
fand  man  von  zwei  verungluckten  Kindern 
eine  Leiche  in  einem  Zustande,  der  das 
Geschlecht  nicht  mehr  erkennen  liess. 

4.  Von  Inschriften  fand  man  auf  diesem 
Bauplatze  nur  noch  (am  1.  Sept.  d.  J.)  ein 
kleines  abgesplittertes  Bruchstuck  aus 
dunkelgrauem  Ealkstein,  offenbar  zn  einem 
Grabstein  der  Fruhzeit  gehorig.  Erhalten 
sind  ganz  oder  teilweise  die  Buchstaben 
NVS,  dariiber  und  darunter  geringe  Reste. 
Br.  16,  H.  15,  D.  6  cm. 

5.  Auch  Skulptnren  kamen  hier  zu 
Tage.  a)  Vor  allem  eine  Platte  aus  grauem 
Sandstein.  Sie  'ist  auf  drei  Seiten  ver- 
ziert,  war  also  Ton  drei  Seiten  aus  sicht- 
bar.  Auf  den  zwei  Breitseiten  zerfallt 
die  Verzierung  in  einen  quadratischen 
Teil,  an  den  sich  ein  Pilaster  anschliesst, 
dessen  dritte  Seite  eben  die  Schmalseite 
der  Platte  ist.  Die  Verzierung  beider 
Breitseiten  ist  nicht  gleich;  die  eine  ist 
auch  weit  reicher  und  sorgfaltiger  ausge- 
fiihrt.  Hier  sehen  wir  vier  jedesmal  in 
ein  Achteck  gestellte  grosse  Rosetten  von 
32   cm   Durchmesser,    alle   von   einander 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    167    — 


—    168 


verschieden.     Die   ubrigbleibenden  Drei- 
und  Vierecke  rind  mit  Blattwerk  gefullt. 
Auf  der  Backseite  ist  ein  einziges  auf  die 
Spitze  gestelltes  Quadrat  angebracht,  das 
mit  Blattwerk  and  einer  kleinen  Bose  in 
der  Mitte  geschmuckt  ist,  ahnlich  rind  die 
nbrig  bleibenden  Dreiecke  verziert.    Am 
Pilaster  zeigt  Vorder-  und  Backseite  aller- 
lei  Laubwerk,  die  Scbmalseite  ein  Trau- 
bengerank.    Am  Pilasterkapital  war  auf 
alien   drei   Seiten   ein  Kopf  angebracht, 
der  aus  Blattern  hervorschaute ;  alle  drei 
Kopfe  sind  sebr  beschadigt.      Folgendes 
sind  die  Masse  dieses  Steines:    Br.  110, 
H.  83,   D.  22  cm  (am   Pilasterkapital  35 
cm).     Er  wird   ein  Teil   einer  Brushing 
gewesen  sein.    b)  Daneben  lag  eine  zweite 
Platte    aus   gleichem    Material.      Sie   ist 
leider  an  den  Handera  stark  beschadigt 
und  jetzt  bei  einer  Dicke  von  23  cm  nur 
noch  68  cm  breit  und  bis  78  cm  hoch. 
Auf  der  einen  Seite  tritg  sie  dasselbe  Muster 
wie  der  quadratische  Teil  der  vorigen  Platte 
auf  der   Vorderseite;    die   Buckseite   ist 
rauh  behauen.    Zweifellos  gehorten  beide 
Steine    zu    deraselben    Bau.     Ausserdem 
fanden  sich  noch  andere  Bauglieder,  nam- 
lich    c)  ein   Pilasterkapital    von    grauem 
Sandstein,   auf  dem  eine  auf  alien  Seiten 
zurucktretende    Platte    ruht.      Mit    dem 
noch   vorhandenen  Ansatze    des  Pfeilers 
ist  es  47  cm  hoch;  Breite  und  Dicke  be- 
tragt  31  und  34  cm.    Die  Verzierung  be- 
steht  in  hoch  gestellten  Akanthusblattera, 
woruber  girlandeuartig  angeordnete  Blatter 
mit  einer  kleinen  Bose  daruber  eingebauen 
sind.    d)  Ein  weiteres  Stuck  Gesims,  gef. 
25.  Juli  d.  J.    H.  25,  Br.  40,  T.  56  cm, 
wovon  23  auf  die  Ausladung  kommen.   Der 
Stein  ist  darum  von  nicht  geringem  Inter- 
esse,    weil   die    ursprungliche    Bomalung 
noch  in   ziemlichen   Besten  erhalten   ist. 
Lindenschmit  wird  im  nachsten  Hefte  der 
Mainzer  Zeitschrift  davon  und  von  anderen 
romischen  Skulpturen  mit  Besten  der  Be- 
malung  n  ah  ere  Beschreibung  und  farbige 
Abbildung  geben.     e)  Kleiner  Briistungs- 
pfeiler,   auf  zwei   Seiten   mit    Akanthus- 
blattera verziert.    Sandstein.     H.  87,  Br. 
21  cm.    f)  Oben  abgebrochene  Saule  aus 
grauem  Sandstein;     gef.  am  8.  Aug.  d.  J. 
H.  80,  Durchm.  22,  Br.  der  Plinthe  35  cm. 


g)  Endlich  stammt  von  diesem  Fundplatze 
eine  stark  beschadigte  Frauenbuste  aus 
grauem  Sandstein,  die  offenbar  zu  einem 
Grabstein  gehorte.  Sie  stand  in  einer 
Nische,  von  der  rechts  noch  ein  Stuck 
erhalten  ist;  auf  der  anderen  Seite  ist 
der  Stein  abgebrochen.  Die  Frau  hatte 
das  Obergewand  schleierartig  fiber  den 
Kopf  genommen  nnd  halt  es  fiber  der 
Brust  mit  der  linken  Hand.  H.  35,  Br.  48, 
D.  20  cm. 

6.  Wie  oben  gesagt,  traf  man  bei  Aus- 
hebung  des  Verbindungsstollens  zwischen 
Justizpalast  und  Arresthaus  auf  3  Brand- 
graber.  Das  eine  derselben  ist  insofern 
bemerkenswert,  als  rich  die  Asche  in  einem 
jener  Gefasse  mit  kleinen  Henkeln  befand, 
auf  denen  oft  wie  Bohn  GIL.  XIII,  p.  Ill  i 
S.  86  nachgewiesen  hat,  ihr  eigenes  Ge- 
wicht  eingeritzt  ist.  (Abb.  s.  Korber. 
Nachtr.  IV  S.  58  und  Schumacher,  Altert. 
d.  heid.  Vorz.  V  Tfl.  29).  Auf  dem  neu 
gefundenen  urceus  steht:  T  P  VIII  = 
t(esta)  p(ondo)  VIII.  Acht  romische  Pfund 
sind  2620  gr.  Das  Gefass  wiegt  aber 
jetzt,  wo  ein  Loch  hineingeschlagen  ist, 
2830  gr,  ursprfinglich  wog  es  etwa  50  gr 
mehr,  im  ganzen  also  fast  9  Pfund.  Es 
stammt  aus  der  zweiten  Halfte  des  zwei- 
ten  Jahrh. 

7.  Von  einem  Bauplatz  in  der  Schuster- 
gasse,  wo  die  Firma  L.  Tietz  ein  grosses 
Geschaftshaus  errichten  l&sst,  stammt  ein 
oben  abgebrochener  Dreigottersockel 
aus  rotem  Sandstein.  Gef.  am  1.  Okt.  1906. 
H.  64,  Br.  35,  D.  35  cm.  Er  wurde  in 
grosser  Tiefe,  unter  dem  Kellerboden  der 
ehemaligen  Mohrenapotheke  gef  und  en. 
Links  ist  Merkur  mit  Beutel  und  Herold- 
stab,  rechts  Minerva  mitLanze  und  Schild, 
hinten  H  e  r k  u  1  e  s  mit  der  Keule  dargestellt. 
Die  Kopfe  sind  uberall  mit  dem  Oberteil 
des  Steines  verloren  gegangen.  Die  In- 
schrift  lautet: 

G  I  N  E 

I  V  V  EN  T  I  V  S 

IVLIANVS 
I   N   S  V   O    •    P 

[J(ovi)     O(ptimo)    M(aximo)     et    Junoni 
re]ginfaJeJuventiusJuHanu$  in  suopfosuitj. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    169    — 

Die  erste  der  erhaltenen  Zeilen  ist  zur 
Halfte  unbeschrieben. 

8.  An  demselben  Platze  wurde  am  9.  Nov. 
der  Sockel  eines  Mars-Standbildes  aufge- 
funden.  Sandstein.  H.  59,  Br.  50,  D.  53  cm. 
Die  Inschriftsfl&che  ist  unten  und  oben 
von  einem  vorspringenden  Gesims  einge- 
fasst.  Zwei  tiefe  Locher,  die  sich  oben 
in  dem  Steine  befinden,  dienten  offenbar 
zur  Befestigung  der  Plintbe  des  Stand- 
bildes  auf  dem  Sockel.  Die  Inscbrift  lautet : 

MAR'MIL 

L'PRISC 

M    E    5    S   O    R 
MarftiJ   mil(iiari)  LfucitisJ  Prisc(inius  ?) 
Messor. 

Messor  stent  nach  v.  Domaszewski 
fur  Mensor  wie  GIL.  XIII  6672. 

9.  Weiter  fanden  sich  bier  zu  Anfang  des 
November : 

a.  Ein  Bruchstuck  einer  Schuppensaule. 
Sandstein.    H.  82,  Durcbm.  20  cm. 

b.  Der  Torso  eines  ganz  gut  gearbei- 
teten  Apollo-  Standbildes.  Sandstein.  H. 
56  cm.  Der  Qott  ist  bis  auf  die  Chlamys 
nackt  dargestellt;  mit  der  Recbten  griff 
er,  wie  es  scbeint,  nach  der  Leier,  die  in 
der  Linken  zu  erganzen  sein  wird. 

c.  Basis  und  Stumpf  einer  kleinen  S&ule. 
Alle  diese  Funde  wurden  von  der  Firma 
L.  Tietz  dem  Museum  gescbenkt. 

10.  Auf  dem  Kastrich  wurde  hinter  dem 
Hause  Nr.  65  wieder  ein  Stuck  der  alten 
auf  rOmischen  Grundmauern  ruhenden 
Stadtmauer  abgebrochen.  Dabei  kamen, 
wie  schon  fruher  in  den  Jahren  1899  und 
1900  beim  Abbruch  der  benachbarten 
Hauser  Nr.  59  und  63  (s.  Westd.  Eorrbl. 
XVIII  S.  148  ff.  und  XIX  S.  101  ff.)  gegen 
20  grosse  Quadersteine  zum  Vorschein, 
welche  in  2  Scbichten  ubereinander  nach 
aussen  hin  (nach  innen  fehlten  sie  dies- 
mal)  die  Grundlage  bildeten.  Sie  gehoren 
alle  zu  einem  grossen  Ban,  von  dem  wir 
nun  scbon  viele  Dutzend  Quadersteine  bei- 
sammen  baben.  Auch  von  den  neuerdings 
gefundenen  tragt  eine  Anzahl  das  Zei- 
cben  der  legio  prima  adjutrix :  Li\A*  in 
verschiedener  Ausfuhrung. 

11.  In  der  Mauer  selbst  fand  sich  am 
9.  Nov.  d.  J.   ein   Altar,    an   dem   leider 


—    170    — 

wieder,  wie  schon  so  oft,  Sockel-  und 
Krdnungs-Gesims  abgehauen  waren,  urn 
inn  besser  festlegen  zu  konnen.  Sandstein. 
H.  55,  Br.  34,  D.  23  cm.  Die  nur  an  der 
ersten  und  letzten  Zeile  etwas  beschadigte 
Inschrift  lautet: 


e  p  o   N   A  E 


Ft 


C  L  A  V  D  I  A  N  ' 
T  R  I  B  •  M  1  L  I  T  V 
LEG-  XXII  •  P  R  •  PF 
5  EX  •  SYR*  ANtO 
ARAM-POSt 
CVRANTE  •  VALE 
TERTIO«B-E'\  S-  V-S-L 

Eponae  TfitusJ  Fl(avius)  Claudianu(s) 
tribfunusj  militu(m)  legfionisj  XXII 
prftmigeniaej  pfiaej  f(iddis)  ex  Syr(ia) 
AntiofchiaJ  aramposfujit  curante  ValefrioJ 
Ttrtio  bfeneficiarioj  eius  vfotumj  sfolvitj 
l(ibena). 

Es  ist  der  erste  Epona- Altar  des 
Museums,  v.  Domaszewski  schreibt  mir 
dazu :  „T.  Fl.  Claudianus  ist  wahrschein- 
lich  (s.  CIL.  Ill  14355*1  (p.  232888)  lati- 
davius.  Dann  wird  es  der  Eonsul  CIL. 
VI  1413  sein  (s.  Prosopogr.  imp.  Rom. 
I  II  S.  66).  Der  Altar  stammt  wie  jener 
CIL.  Ill  14355 1»  aus  der  Reitbahn  der 
equiUs  legirumis  (s.  CIL  III  6672,  vergl. 
Westd.  Zeitschr.  XIV  S.  52).a  Darauf 
:  dass  seit  Septimus  Severus  Asiaten  zum 
!  Tribunat  der  Mainzer  Legion  herangezogen 
warden,  hat  derselbe  Gelehrte  schon  zu 
CIL.  XIII  6819  und  zu  Korber,  Nacbtr. 
Ill  Nr.  118  aufmerksam  gemacht.  In  den 
Kleinschen  Fasti  consulates  ist  das  Konsulat 
des  Claudianus  nicht  erwahnt.  —  Z.  5 
ist  der  vierte  Buchstabe  etwas  bescha- 
digt,  doch  scheint  es  ein  Y  zu  sein, 
nicht  ein  V.  —  Die  Art  der  Abkur- 
zung  weicht  etwas  ab  von  dem,  was 
sonst  auf  den  Mainzer  romischen  In- 
8chriften  iiblich  ist. 

12.  An  derselben  Stelle  wurden  gleich- 
zeitig  noch  zwei  zusammenpassende  Stucke 
gefunden,  die  den  unteren  recbten  Teil  ei- 
nes Altars  bilden.  Braunlicher  Sandstein. 
H.  53,  Br.  11,  D.  25  cm.  Die  Inschrift 
lautet  soweit  erhalten: 


Digitized  by  VjOOQlC 


—     171     — 


172 


M   I  i 

'•PR      "&{**)  [legfionisj  XX  J  I]  prfimi- 

]B    E     geniaej  [p(iae)   f(idelis)  Alexan- 

drfianae)    be[ne   merito    vfotum) 

s(olmt)    l(ibens)   IfaetitsJ]  [Severo 

et  Qui]ntia[no  co(n)s(uUbu8)\. 

NTI/  J 

Das  Consulat  des  Cn.  Claudius  Severus 
und  L.  Ti.  Claudius  Aurelius  Quintianus 
ist,  soweit  ich  sehe,  das  einzige,  das  zu 
den  erhaltenen  Resten  passt.  Es  fallt  in 
das  Jahr  236.  —  Ganz  in  der  Nahe  wurde 
ein  aus  demselben  Sandstein  gearbeitetes 
jetzt  noch  etwa  15  cm  hohes  Stuck  von 
einem  Kapital  gefunden.  Es  ist  eine 
Ecke;  nach  der  einen  Seite  sind  noch 
28,  nach  der  andern  16  cm  erhalten. 

Kiirber. 
52.  Algenrodt  bei  Idar  (Fiirstentum  Birken- 
feld).  Vorgeschichtliche  und  romlsche 
Niederlassung.  a)  Nur  200  m  nordwestlich 
von  Algenrodt  erhebt  sich  eine  schmale, 
flachgewolbte  Hdhe,  die  eine  dem  Staate 
gehorige,  zu  Hochwald  bestimmte  Eichen- 
pflanzung,  „das  Heidenwaldchen"  tragt. 
Hier  befindet  sich  eine  Anzahl  von  auf- 
fallenden  Erdschwellungen,  von  denen 
einige  sich  auf  den  ersten  Blick  als  Hugel- 
graber  erkennen  lassen ;  leider  sind  gerade 
diese  Hugel  von  unberufenen  Handen 
schon  einmal  angeschnitten  worden.  Durch 
eine  im  Auftrage  des  Birkenfelder  Alter- 
tumsvereins  in  einem  der  Hiigel  vorge- 
nommene  Grabung —eine  vollstandige  Unter- 
suchung  ist  wegen  der  daraufstehenden 
Baume  ausgeschlossen  —  konnte  wenigstens 
soviel  festgestellt  werden,  dass  der  Grab- 
hiigel  seiner  inneren  Beschaffenheit  nach 
der  alteren  La  Tenezeit  zugerechnet  werden 
darf;  gefunden  wurde  ein  unverzierter, 
geschlossener  Armring  aus  Bronze  von 
kreisrundem  Durchschnitt.  Nach  gewissen 
Anzeichen  ist  die  Stelle  der  alten  An- 
siedlung  samt  ihrer  Ackerflur  in  der 
quellenreichen,  fruchtbaren  Mulde  zwischen 
dem  Graberfeld  und  dem  mittleren,  dem 
altesten  Teile  des  heutigen  Ortes  zu  suchen. 
Auf  die  naheliegende  Frage,  welche  Um- 
stande  den  vorgeschichtlichen  Menschen 
bewogen  haben  konnten,  auf  dem  Hohen- 
zuge  zwischen  Idar-  und  Siesbach  gerade 
diese  Stelle  vor  anderen   sich  zur  Wohn- 


statte  auszusuchen,  findet  man  unschwer 
die  richtige  Antwort,  wenn  man,  die  Kart^ 
in  der  Hand,  das  Gelande  durch wandert. 
Hier  treten  Idar-  und  Siesbachtal  einander 
am  nachsten  und  zwar  in  der  fur  eine 
Verkehrsanknupfung  denkbar  gunstigsten 
Weise,  da  die  flachen  Mulden  von  Idar 
und  Rotzweiler  sich  durch  den  Passsatte! 
von  Algenrodt  gleichsam  die  Hand  reichen. 
Ausserdem  wird  hier  der  alte  westostliche 
Querweg,  den  Back  in  den  „R6mischen 
Spuren"  S.  41—51  bespricht,  bei  Algenrodt 
von  einem  Wege  gekreuzt,  welcher,  vom 
Idarwald  her  an  der  s.  g.  „Festung4<  bei 
Kirschweiler  (s.  Kofler,  Vier  Walle  im 
Hunsruck,  Wd.  Zeitschr.  VIII,  S.  311  ff.) 
vorbeiziehend  etwas  oberhalb  Enzweiler 
die  Nahe  uberschritt  und  iiber  Ausweiler 
(Hugelgraber)  nach  Baumholder  (Hugel- 
graber)  strebte.  Die  Niederlassung  ver- 
dankte  demnach  ihre  Entstehung  der 
quellenreichen  Umgebung  und  der  Lage 
an  dem  Kreuzuogspunkt  zweier  Verkehrs- 
wege. 

b)  Spuren  menschlicher  Besiedelung 
finden  sich  ferner  auch  in  der  weiteren 
Umgebung  von  Algenrodt.  Folgt  man  dem 
alten  nordsudlichen  Wege  vom  Orte  aus 
eine  Viertelstunde  nach  Suden,  so  erreicht 
man  den  oberen  Rand  eines  rings  ge- 
schlossenen  Talkessels,  der  seinen  ein- 
zigen  Ausfluss  in  einem  engen,  bewaldeten 
Seitentalchen  des  Siesbachs  hat.  Es 
liegen  hier  die  Flurbezirke  „Schwarzen- 
bachu  und  die  „Tranken".  Da  sind  reiche 
Quellen,  der  Boden  ist  auf  der  sudostlichen 
Seite  sehr  fruchtbar,  rauhe  Winde  haben 
keinen  Zutritt;  daher  ist  dieser  sonnige 
Erdenwinkel  fur  eine  bauerliche  Nieder- 
lassung sehr  geeignet.  Nun  machen  die 
Flurbezeichnung  „die  Tranken"  und  eine 
terrassenformige  Anlage  auf  der  sudost- 
lichen Seite  es  fast  zweifellos,  dass  auch 
hier,  in  einer  Gegend,  die  beutzutage  ab- 
seits  vom  Verkehr  liegt,  in  friiherer  Zeit 
Ackerbauer  gewohnt  haben.  Nach  einer 
Volksiiberlieferung  soil  aber  auf  einer 
flachen,  felsigen  Anhdhe  in  „Schwarzen- 
bach"  eine  Schmelze  oder  ein  Kloster 
gestanden  haben.  Algenrodter  Herren 
hatten  schon  langst  ihre  Aufmerksamkeit 
dieser  Stelle  zugewandt  und  Scherben  so- 


Digitized  by  VjOOQIC 


—    173    — 

wie  zugerichtete  Sandsteine  gefunden. 
Auf  ihre  Veranlassung  wurde  Herbst  1905 
eine  sorgfaltige  Untersuchung  des  Platzes 
durch  den  Altertumsverein  vorgenommen. 
Das  Ergebnis  war  kurz  folgendes:  Es 
wurden  die  bis  2  m  starken  Fundamente  | 
eines  15  m  langen  Gebaudes  blossgelegt. 
Von  dem  aufgebenden  Mauerwerk  stand 
nichts  raehr,  doch  wurden  mebrere  Bruch- 
stiicke  —  eines  von  8/*  m  Lange  —  von 
machtigen,  sorgfaltig  mit  Hoblkeblen  and 
Falzen  profilierten  Sandsteinquadern  ge- 
funden ;  viele  andere  sind  nach  Mitteilungen 
frtiher  weggenominen  und  verschleppt 
worden.  Ausser  Scberben  von  Tongefassen  i 
wurden  wenig  kulturelle  Uberreste  ange-  ' 
tr  often;  u.  a.  Bruchstucke  von  romischen 
tubuli  und  Wandbekleidungsziegeln,  von 
Kochttipfen,  grauer  und  roter  Tonware, 
Reibschalen,  terra  sigillata,  Nagel,  Hatten, 
Meissel.  Alle  diese  Erzeugnisse  der  mensch- 
licben  Hand  geboren  ausnabmslos  der 
mittleren  bzw.  spateren  romischen  Kaiser- 
zeit  an.  Ein  gewohnliches  Bauernbaus 
ist  der  Bau  nicbt  gewesen,  dagegen 
sprecben  die  Lage  und  andere  Umstande. 
Wegen  der  starken  Fundamente  und  der 
grossen,  profilierten  Quadern  konnte  man 
eber  an  einen  Luxusbau  denken.  Die 
Funde  geben  leider  keinen  Anhaltspunkt 
fur  eine  nahere  Bestimmung;  wahrschein- 
licb  ist  es  die  Villa  des  Herrn  der  in  der 
Nahe  anzunehmenden  bauerlichen  Nieder- 
lassung  gewesen. 

Aucb  nocb  anderen  Spuren  der  Ver- 
gangenbeit  begegnet  man  auf  dem  be- 
schrankten  Raume  zwiscben  Algenrodt 
und  Enzweiler.  In  der  Nahe  des  Heiden- 
waldchens  (s.  o.)  erhebt  sicb  eine  Hohe 
mit  Namen  „Hundskirch",  und  den  gleichen 
Namen  tragt  aucb  die  Hohe  sudlich  von 
„Schwarzenbach",  an  deren  siidlichem 
Fusse  Enzweiler,  wo  einst  beim  Bau  der 
Guterstation  im  Boden  ein  Handmuhlstein 
gefunden  worden  ist,  und  etwas  nahe- 
abwarts  der  Flurbezirk  „Hoppstatten" 
liegt,  wo  von  der  spatromischen  Zeit  an 
ein  Bauernbof  gestanden  hat.  (In  unserer 
Sammlung  haben  wir  eine  Aschenkiste  von 
dort.)  Mit  dem  Worte  „Kirche"  pflegten 
unsere  Vorfahren,  wie  mit  dem  Worte 
„Klo8ter",  stets  die  Reste  der  Steinbauten 


—    174    — 

aus  einer  alteren  Zeit  zu  bezeicbnen.  Der 
erste  Bestandteil  aber  in  dem  Worte  „Hunds- 
kirch"  hat  mit  dem  Tiere  nichts  zu  tun, 
sondem  ist  auf  den  Eigennamen  „Hunnen" 
zuruckzufiihren ,  wie  die  volkstumliche 
Aussprache  mit  langem  u  beweist.  Das 
Wort  „Hunskirch"  verrat  uns  also,  dass 
auf  jenen  beiden  Hohen  einst  Reste  von 
Steinhausern  gestanden  baben,  deren  Er- 
bauung  die  christlichen  Umwohner  den 
Hunnen,  d.  h.  den  Heiden,  zuschrieben. 
(S.  Baldes,  Hiigelgraber  im  Fstm.  Bkfld., 
S.  27.)  Auch  diese  Bauten  werden  romi- 
sche  gewesen  8 ein.  Zum  Schlusse  mocbte 
ich  noch  auf  die  geschichtliche  Bedeutung 
der  Siesbachgegend  hinweisen  und  einige 
Bemerkungen  daran  knupfen. 

Wenn  wir  von  Birkenfeld  und  Brom- 
bach  absehen,  deren  Dasein  durch  eine 
Urkunde  von  981  (Lager,  Abtei  Mettlach 
S.  3)  schon  fur  700  bezeugt  sein  diirfte, 
so  sind  Algenrodt  und  Enzweiler  (nebst 
Idar  und  einem  untergegangenen  Focken- 
hausen)  die  in  Urkunden  zuerst  genannten 
Orte  des  beutigen  Furstentums  Birkenfeld. 
Beide  gehorten  nach  einer  Urkunde  von 
826  wie  Idar  und  Fockenhausen  (Fabri- 
cius,  Hochgericht  auf  der  Heide ;  Wd.  Zt. 
1905,  S.  175)  zum  Nabegau.  Ich  vermute 
nun,  dass  die  Siesbachgegend  von  jeher 
ein  Grenzgebiet  gewesen  ist.  Es  be- 
stehen  bedeutende  Verschiedenheiten  in 
Spracbe  und  Sitten  huben  und  driiben, 
die  jedem  auffallen  miissen,  der,  darauf 
achtend,  die  Gegend  durchwandert,  (Baldes, 
die  Birkenfelder  Mundart,  Programm, 
1895,  S.  6).  Und  in  politischer  wie  in 
kirchlicher  Beziehung  lasst  sicb  diese 
Siesbachgrenze  bis  ins  frube  Mittelalter 
hinein  zuruckverfolgen.  Wie  der  Bach 
heutzutage  noch  die  Grenze  zwiscben 
Pfarreien  und  Burgermeistereien  bildet, 
so  ist  er  es  im  vorigen  Jahrhundert 
zwiscben  den  Oldenburgischen  Amtern 
Birkenfeld  und  Oberstein,  vom  18.  Jhrh. 
an  ruckwarts  zwiscben  dem  Sponheimischen 
Amte  Birkenfeld  und  dem  zur  Herrschaft 
Oberstein  gehorigen  Idarbann,  in  kirch- 
licher Hinsicht  zwischen  den  Erzdiozesen 
Trier  und  Mainz  gewesen;  denn,  wie 
Birkenfeld  und  Brombach  zu  Trier,  so 
gehorte  Idar  nach  einem  Notariatsinstru- 


Digitized  by  VjOOQlC 


—     175    — 


—    176    — 


ment  von  1519  („zu  Idar  in  dem  Pfarrhuse 
Mentzer  Bistumbs",  Bodmann,  Diplomati- 
sche  Nachricht  von  der  Furstlichen  Wild- 
und  Rheingrafiichen  Landgrafschaft  im 
Nahegau,  Erfurt  1792,  S.  8)  zum  Mainzer 
Sprengel.  Da  nun  der  Idarbann  nach  der 
Urkunde  von  826  zum  Nahegau  gerechnet 
wurde,  so  nehtne  ich  keinen  Anstand,  die 
We8tgrenze  dieses  Gaues  ebenf  alls  in  der 
Siesbachgrenze  zu  such  en.  Und  konnte 
nicht,  urn  mit  einer  naheliegenden  Frage 
zu  schliessen,  hier  auch  die  Qrenze  der 
romischen  Provinzen  Belgica  und  Qermania 
superior  durchgegangen  sein?  3  Stunden 
ndrdlich  von  der  Kirschweiler  Festung 
lag  an  der  westlichen  Abdachung  der 
wasserscheidenden  Halster  HOhe  der  vicus 
Belginum  (Hettner,  Illustrierter  Fuhrer, 
S.  54),  der  doch  wohl  wegen  seines  Namens 
zur  Belgica  gerechnet  werden  muss. 

Birkenfeld.  B  a  1  d  e  s. 

53.  Autgrabungen  in  der  Lindener  Mark 
bei  Giessen.  Die  etwa  4  km  sudl.  vonGiessen 
gelegene  Lindener  Mark,  ein  grosses  Wald- 
gebiet,  ist  zum  Teil  schon  in  fruhere 
Jabren  erforscht  und  stellt  eine  Siedelung 
dar,  die  sich  von  neolithischer  Zeit  bis  in 
das  4.  nachcbristliche  Jahrhundert  fest- 
stellen  l&sst. 

Zahlreiche  Hugel-  und  Flachgraber 
sowie  vereinzelte  Gruppen  von  Wohnstatten 
linden  sich  zerstreut  vor.  Brand-  und 
Skelettbestattungen  wecbseln  ab.  Vgl. 
Fundbericht  fur  die  Jahre  1899  bis  1901. 
Erganzung  zu  den  Mitteilungen  dee  Oberh. 
Geschichts-Vereins  Band  X.  Grabfunde  in 
der  Lindener  Mark  von  Prof.  Dr.  Gunder- 
mann  S.  78  ff. 

Im  Juni  1905  fand  die  Offnung  mehrerer 
Hiigel-  und  Flachgraber  statt. 

Hugelgrab  I,Distrikt  Hain  mit 
einem  Durchmesser  von  13  m,  war  an- 
scheinend  unberiihrt.  Von  Siiden  nach 
Norden  war  der  Hugel  mit  einem  durch- 
schnittlich  1,50  m  breiten  Steinlager  ver- 
sehen,  am  Nordrand  der  Steinpackung 
befand  sich  ein  auf  der  hohen  Eante 
stehender  grosser  Stein.  80  cm  unter 
diesein  Lager  wurde  eine  starke,  schwarze 
Brandschicbt  aufgedeckt,  die  nach  Ab- 
raumen  noch  eine  tiefere  Brandgrube 
zeigte.    Auf  der  Sohle  standen  drei  Urnen 


und  eine  kleine  Schale.  In  letzterer  lagen 
Knochenreste,  Zahne  und  zwei  Binge,  8.  g. 
Zinnenringe  mit  stark  abgenutzten  Zinken. 
Die  Ringe  waren  mit  Holz  uberdeckt. 

Die  Urnen  ohne  aussere  Verzierung, 
glanzend,  schwarz,  graphitartig,  bargen 
im  Inneren  einen  kleinen  Spitzbecher 
(Schopfer). 

Hugelgrab  II,  mit  einem  Durch- 
messer von  etwa  12  m  zeigte  unter  der 
Oberfl&che  ein  starkes  Steinlager,  das  in 
der  Richtung  von  Siideu  nach  Norden 
strich;  auch  hier  war  am  Nordende  ein 
grosser  Stein  als  8.  g.  „Wachter".  Auf 
einem  Kiesellager  befanden  sich  Teile 
eines  menscblichen  Skeletts,  Eopf  nach 
Suden,  Fusse  nach  Norden,  Der  untere 
Teil  des  Gerippes  war  anscheinend  durch 
friihere  Eingriffe  zerstort,  wahrend  das 
obere  Knochengerust  unverletzt  war.  In 
der  Nahe  des  Beckens  und  auch  sonst  im 
Grabe  zerstreut  lagen  etwa  Einmarkstuck- 
grosse  Bronze-Buckel  eines  Lederg&rtels, 
sowie  eine  grosse  eiserne  Giirtelschliesse. 
Kleinere  Bronzestucke  konnten  nicht  be- 
stimmt  werden. 

Flachgrab  III,  das  sich  durch  eine 
kaum  merkbare  Schwellung  gegen  die 
Umgebung  abhob,  hatte  einen  Durchmesser 
vou  ca.  7  m  50  cm,  unter  der  Erdober- 
flache  standen  14Gefasse  in  zwei  Reihen, 
teils  Urnen,  darunter  zwei  mit  calcinierten 
Menschenknochen  und  sonstigen  Brand- 
resten,  teils  flache  Schalen.  Mehrere  Ge- 
fasse  zeigten  graphitartige  Verzierungen 
in  Form  von  Strichen  und  Wink  ein. 

Flachgrab  IV  barg  ebenfalls  in 
zwei  Reihen  stehend  3  Urnen,  2  Becher  und 
5  Schalen,  sowie  zwei  leicht  geschweifte 
Eisenmesser.  Ein  Armring,  aus  Ton  ge- 
formt,  war  mit  Bronzeblech  umsponnen. 
Im  Innern  des  Ringes  befand  sich  eine 
Rille  zum  Befestigen  des  Uberzuges.  Die 
ubrigen  Flachgraber  zeigten  hinsichtlich 
der  kerami8chen  Formen  nichta  erwahnens- 
wertes.  Die  Funde  geboren  der  entwickel- 
ten  Hallstattzeit  an. 

Im  Mai  1906  fand  eine  Ausgrabung 
im  Distrikt  „Fuch8bau"  statt.  Das  Wald- 
stuck  ist  von  Kiefernhochwald  bestanden, 
der  Boden  gelber,  in  seinen  unteren 
Schichten  weisser  Sand. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—     177    — 


-     178    — 


Hugelgrab  I  hatte  eteen  Durch- 
measer  von  13  m  und  erbob  sich  1  m  fiber 
der  Oberflache.  Etwa  1  m  tief  stieas  man 
auf  ein  Steinlager  von  kopfgroasen  Steinen, 
onter  dem  eine  Brandacbicbt  von  30  cm 
folgte.  Eine  groase  Urne  wurde  freigelegt, 
die  mit  dem  Boden  nach  oben,  mit  der 
Mundung  auf  dem  gewacbsenen  Boden 
stand.  Die  Auaaenaeite  lehmfarben,  obne 
Verzierung.  Hohe  50  cm,  grosater  Baucb- 
umfang  155  cm,  Band  nacb  auaaen 
an  8 1  eh  end,  3  cm  breit.  In  dieaer  Urne 
lagen  2  Scbalen  und  eine  in  ihrera  unteren 
Teile  balbkugelformige  Urne  mit  aus- 
Iadendem  Rande.  Urn  die  grosse  Urne 
befand  aich  ein  Steinkranz;  ein  grosser 
Scherben,  der  die  Mundung  deckte,  zeigte 
Leichenbrand,  Teile  einea  Bronzearm- 
bandea  und  einea  Nadelachaftes. 

Sudostlich  von  diesem  Gefasse  wurde 
eine  glanzend  schwarze  Urne  gehoben. 
Ausserlich  am  oberen  Teile  zeigen  sich 
parallele  Strichverzierungen  in  Form  von 
groaseren  und  kleineren  Winkeln,  sowie 
unterhalb  dea  Halaansatzea  zwei  Reihen 
von  Tapfornamenten,  wohl  mit  Rundbolz 
auagefuhrt.  Hohe  15  cm,  Baucbumfang 
66  cm,  Rand  an  einer  Seite  mit  Schnurlocb 
veraehen,  ausladend.  In  der  Nahe  dieses  Ge- 
fasaea  wurde  ein  Bronzebuckelgurtel  mit 
Einmarkatuck-grossen  Buckeln  gefunden. 
Unmittelbar  neben  dem  Gurtel  stand  eine 
flache,  schwarze  Urne.  Hohe  11  cm,  Boden 
6  cm,  Bauchumfang  79  cm.  Ausladender, 
einaeitig  durcblocbter  Rand. 

Bei  dem  weiteren  Ausschachten  wurde 
ein  von  Suden  nach  Norden  sicb  er- 
streckendes  Steinlager  zu  Tage  gefordert. 
Etwa  1  m  tief  lagen  Teile  eines  mensch- 
licben  Skeletts  (liegender  Hocker),  sowie 
der  calcinierte  Knochen  eines  grdsseren 
Tieres.  Die  menschlichen  Knochen  ge- 
horen  zweifellos  einer  sehr  kraftigen  Per- 
son an,  der  Schadel  fehlte. 

Sudlich  der  Skelettteile  auf  gleicher 
Hohe  wurden  die  Scherben  einer  umfang- 
reichen  Urne  aufgedeckt,  die  mit  auffallend 
groasen  Steinen  umstanden  und  uberdeckt 
war.  Daa  Gefass  war  gleichfalls  umge- 
stiilpt  und  enthielt  ausser  Brandresten  und 
Knocben  ein  Bronzemesser  nach  hinten 
geschweift,  der  Spitze  zu  sich  stark  ver- 


jungend,  14  cm  lang ;  Schneide  nacb  innen 
gebogen,  Angel  9  cm  lang;  eine  Bronze- 
nadel  mit  gereifeltem,  trichterfdrmigem 
Eopf,  12  cm  lang.  Bronzering  2  mm 
stark,  Durchmeaser  2,5  cm.  Drei  Schalen 
4  cm  hocb,  Lichte  Weite  14  cm.  Scherben 
einer  rot  gefftrbten  Tasse. 

Daa  Grab  wird  der  jungeren  Bronze- 
zeit  angeboren. 

Hugelgrab  II,  50  m  sudlich  vom 
Hugelgrab  I.  Durchmesser  12  m,  Hohe 
fiber  der  jetzigen  Erdoberflache  2  m. 
Ungeftnr  in  der  Mitte  des  Hfigels  40  cm 
tief  wurde  ein  machtiger,  1,40  m  langer 
und  durchschaittiich  40  cm  starker,  einer 
liegenden  Sphinx  gleicbender  Stein  in  der 
Ricntung  von  S  nach  N  aufgedeckt,  50  cm 
unterhalb  des  Steines  wurde  eine  ca.  1  m 
starke,  mit  vielen  Scherben  roter  Gefasse 
vermischte  Brandschicht  angeschnitten. 
Unter  der  Brandacbicbt  befand  sich  ein 
Steinlager  von  1,80  m  Lange  und  durch- 
8chnittlich  90  cm  Breite.  Das  Steinlager 
war  nach  ausaen  hin  von  grossen  Steinen 
begrenzt.  Unter  dem  Lager  wurden  eine 
zerdruckte  Eragenurne  und  vier  Schalen 
freigelegt.  Ostlich  der  Schalen  befand 
sich  eine  grossere  Urne  mit  Leichenbrand. 

Hugelgrab  III,  60  m  sudlich  vom 
Hugelgrab  I  gelegen,  betrug  der  Durch- 
messer 12  m,  die  Hohe  von  der  Erdober- 
flache 1,40  m.  In  der  Mitte  ungefahr 
50  cm  tief  wurde  eine  Steinkiste  mit 
starken  Wanden  von  grossen  Basal  ten, 
die  mit  Platten  gedeckt  war,  ausgegraben. 
Die  lichte  Breite  betrug  60  cm,  die  Lange 
1,50  m,  die  Hohe  der  Wande  60  cm. 
Westlich  stand  eine  schwarze  Urne,  die 
mit  Tupfornamenten  in  Form  eines  Drei- 
ecks,  Spitze  nach  oben,  geziert  war  und 
ausstehenden  Rand  zeigte. 

Sudlich  der  Urne  kamen  zwei  Bronze- 
armbander  zum  Vorschein.  Die  Armbander 
bestehen  aus  5  Bronzereifen  (Durchmesser 
5 : 6,5  cm)  auf  einer  Eisenmanschette  auf- 
sitzend,  die  nach  oben  mit  einem  kantigen 
Eisenring  den  Ausmessungen  der  Bronze- 
ringe  entsprechend  ausl&uft.  Die  Bronze- 
ringe  sind  oben  und  unten  abgeplattet 
und  zeigen  in  ihrem  vorderen  Teil  senk- 
rechte  Strichverzierungen. 

Im  Inneren  der  einen  noch  wohl  er- 


Digitized  by  VjOOQlC 


—     179     — 


—     180 


haltenen  Manschette  befindet  sich  noch 
em  Teil  der  Unterarmknochen.  Das  Ge- 
wicht  eines  Armbandes  betragt  190  gr. 

Zwischen  den  Armbandern  lagen  die 
stark  verwitterten  Reste  eines  Giirtels  mit 
etwa  5  Pfennig-grossen  Bronzebuckeln  und 
iibergedeckten  Holzresten.  Beidem  Gurtel 
fand  sich  ein  geschweiftes  Eisenmesser 
von  11  cm  Lange.  Sudlich  von  dem  Gurtel 
30  cm  entfernt,  zeigte  sich  ein  geschlossener 
Halsring,  mit  mehrfachen  Verdickangen 
(abgeschliffene  Gusszapfen  ?).  In  dem 
Halsring  rubten  ein  Ohrring  mit  blauer 
Glasperle,  (ein  Ohrring  ging  leider  ver- 
loren)  sowie  verschiedene  Zahne  eines 
Kindes  von  6—7  Jabren.  Scherben  ver- 
schiedener  Gefasse,  darunter  solche  mit 
Burstenstrichverzierungen,  waren  im  ganzen 
Hugel  zerstreut. 

Die  Anlage  des  Grabes  mochten  wir 
in  den  Ausgang  der  Hallstatt-  bzw.  in  die 
alteste  La  Tene-Zeit  legen. 

Von  den  geoffneten  Flachgrabern  ist 
eines  besonders  bemerkenswert.  Nordlich 
vom  Hiigelgrab  I  gelegen,  hob  es  sich 
kaum  bemorkbar  vom  Boden  ab.  In  der 
Tiefe  von  1,30  m  kam  eine  zertriimmerte, 
grosse  Eragenurne  zum  Vorschein,  deren 
oberer  Teil  mit  vier  in  gleichen  Abstanden 
stehenden  Henkeln  versehen  ist.  Die 
Masse  nach  dem  Zusammensetzen  der 
Urne  betragen:  Hone  59  cm,  grosster 
Bauchumfang  185  cm,  Mundungsdurch- 
messer  35  cm,  Boden  15  cm,  Breite  der 
Henkel  2  cm,  Durchmesser  der  Offhung 
1,5  cm.  Der  2,5  cm  breite  umgelegte  Rand 
gekerbt.  Ausserlich  am  Umbug,  zur  Ver- 
bindung  der  Henkel  ein  7,5  mm  breites, 
4  mm  hohes,  geripptes  Wulstband.  Das 
Gefass  stand  auf  einer  starken  Brand- 
schicht,  war  mit  Steinen  umstellt  und  mit 
einem  flachen  Steine  zugedeckt. 

Folgende  Beigaben  lagen  im  Inneren: 

Eine  Tasse  mit  Henkel.  Eine  kleine 
Urne,  dunkelschwarz  mit  drei  Rillen  am 
Umbug,  Rand  ausladend. 

Urne  mit  Henkel,  ausserlich  schwarz, 
iiber  dem  Umbug  drei  parallel  laufende 
Bander.    Schale. 

Zwei  hakenformige  Gefassansatze  (an 
Stelle  der  Henkel).  Rote  Scherben  von 
einer  Tasse  und  einer  Schale  ohne  aussere 


Verzierung.  Westlich  dieser  Urne,  nur 
50  cm  tief  unter  der  Oberflache.  stand 
eine  schwarze  Urne  mit  zertrQmmerten. 
Deckel,  aussen  mit  convergierenden  Strich- 
bundeln  versehen. 

Samtliche  Flachgraber  enthielten  Lei- 
chenbrand  und  gehoren  wohl  der  Hallstatt  - 
zeit  an. 

Ein  reiches  Feld  fur  die  Forscbung 
liegt  noch  vor  uns.  Es  wird  von  den 
finanziellen  Verhaltnissen  des  Oberbe*- 
sischen  Geschichts  -Vereins  abhangen,  ol» 
die  baldige  vollstandige  Erschliessung 
dieser  vorgeschichtlicben  Siedelung  aus- 
gefuhrt  wird. 
Giessen.  Kramer. 

Sulevenstein  aut  K6ln.  An  der  Aachener45. 
Strasse  in  Koln,  in  nachster  Nahe  des  Korrbl 
XXII,  19  veroiFentlichten  Altars  der  Ma- 
tronae  Lubicae,  ist  folgender  Inschrift- 
stein  (ohne  Altar)  gefunden  worden,  der 
sich  jetzt  gleichfalls  im  Besitz  des  Hrn. 
Direktor  Otto  Beger  daselbst  befindet.  Er 
ist  von  grauem  Kalkstein,  35  cm  hoch, 
43  cm  breit,  11  cm  dick;  die  Buchstaben 
sind  schon  und  scharf. 

svle:<iS'DO 
me  st^i  cissv 
isfab :^  ianw 
ri  vs-^bella 

TO  R^i^IVLLVS 
L  §  M 
Die  Erganzungen,  die  das  Zerspringen 
des  Steines  in  zwei  Halften  erfordert, 
machen  keine  Schwierigkeit.  Sule[v]>s 
domest[i]cis  «t*is  Fab[i)  Januarius  [et]  Bei- 
lator  [et]  Julius  (eher  als  Tuttus)  IfibentesJ 
mferito).  Diese  Widmung  dreier  Fabier, 
vergleichbar  der  gleichartigen  Dedikation 
dreier  Cornelier  (Ihm  240)  und  dreier 
Julier  (ib.  322),  ist  dadurch  von  besonderem 
Interesse,  dass  sie  fiir  die  bisher  noch 
nicht  ganz  gesicherte  Identitat  der  Sulevae 
mit  den  Matres  oder  Matronae  endgiltig 
den  Beweis  erbringt.  Die  in  den  Inschriften 
der  Equites  singulares  in  Rom  (Bonner 
Jahrb.  83  S.  105  nr.  1  if.)  ofter  neben  dec 
anderen  Widmungen  vorkommenden  Worte 
Matribu8  Sulevis  konnten  bisher  fur  eine 
oder  fur  zwei  Gottermehrheiten  mit  glei- 
chem   Rechte  gelten;    Matfibus  pater ni* 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    181     — 


—     182     — 


et  maternis  meisque  Sulevis  (ib.  14)  sprach 
8chon  viel  deutlicher  far  beider  Identitat, 
die  Mommsen  hier  auch  annahm,  aber 
immerhin  war  auch  eine  Trennung  —  durch 
Setzung  eines  Komma  vor  meisque  — 
moglich  und  wurde  von  Ihm  ebenda  S.  80 
als  wahrscheinlich  verteidigt.  Anderseits 
sind  folgende  Identifikationen  bereits  fest- 
gestellt:  die  der  Matronae  und  Iunones 
(ib.  63.  66.  90);  ebenso  die  der  Sulevae 
und  Iunones  (ib.  382  Sulevis  Iunonibus 
sacrum),  welche  beide  auch  gleichmassig 
montanae  heissen  (ib.  107.  117).  Ferner 
sind  Matres  ofters  benannt  domesticae  (ib. 
207.  209.  211.  212.  6.)  und  dasselbe  Epi- 
theton  fubren  auch  die  Iunones  (ib.  261). 
Was  noch  fehlte,  war  nur  die  Bezeichnung 
domesticae  auch  fur  die  Sulevae,  und  diese 
ist  nun  durch  die  neue  Inschrift  gegeben. 
Sulevae  ist  also  ein  einheimischer  Name 
jener  Dreiheit  von  Schutzgottinnen  fur 
die  Familie,  ihr  Haus  und  ihren  Hof, 
ihr  Feld  und  auch  ihre  Bergweide,  den 
sich  die  Romer  mit  Matres,  Matronae, 
Iunones  zu  ubersetzen  und  mit  Domesticae 
weiter  zu  verdeutlicben  suchten1).  Zu 
dem  Zusatz  suis  vgl.  Matribus  suis  (ib. 
193.  198.  336  6.)  und  besonders  das 
ganz  entsprechende  Suleis  suis,  qui  cu- 
ram  vestrafmj  agunt  (ib.  155).  —  Die 
Schutzgottinnen  des  Heereslagers  dagegen, 
die  auch  als  schutzende  Matres  in  wei- 
terem  Sinne  zweimal  vorkommen  (ib.  361. 
378),  sind  doch  ganz  andere  als  die  Sulevae 
und  fast  ausschliesslich  von  Militars  ver- 
ehrt;  ein  einheimischer  Name  derselben 
ist  nnbekannt,  der  romische,  vielleicht  ihr 
einziger,  ist  Campestres;  vgl.  ib.  18:  Su- 
levis et  Campestribus. 

Frankfurt  a.  M.       Alexander  Riese. 

1)  Ygl.  jetzt  auch  Lehner  oben  Sp.  106. 


Chronik. 

55.  SopHut  HOIkr,  Urg«tohloht«   Europat.    Grundziige 

einer  prahistorischen  Archaologie.  Deutsche 

Ausgabe  von  0.  L.  Jiriczek.   Mit  160  Abbil- 

dungen  im  Text  and  S  Tafeln  in  Farbendrnck. 

Strassburg,  Triibner  1905.  I  und  204  S. 

Der  Verfasser  der  „Nordischen  Alter- 

tumskunde"   hat   mit   diesem   Werke  das 

grosse  Unternehmen  gewagt  darzustellen, 

-was  der  Leser  wohl  in  erster  Linie  kennen 


zu  lernen  wunscht  und  was  bisher  noch 
nicht  (wenigstens  nicht  in  dieser  Vollstan- 
digkeit.  Ref.)  dargestellt  worden  ist :  der 
allgemeine,  ununterbrochene,  so  uberaus 
(im  Ganzen)  gleichmassige  und  (im  Ein- 
zelnen)  iiberaus  verschiedenartige  Entwick- 
lungsgang  der  europaischen  Volker  durch 
alle  vorgeschichtlichen  Kulturperioden." 
Seinen  Standpunkt  formuliert  d.  Vf.  S.  49 
in  folgenden  Satzen:  1.  „Der  Suden  war 
die  leitende  und  spendende  Kulturmacht; 
der  aussere  Kreis,  besonders  der  Norden, 
folgte  nach  und  empfing.  2.  Der  Inhalt 
der  sudlichen  Kultur  wurde  nur  vermindert 
und  im  Auszug  iibermiltelt.  3.  Gleich- 
zeitig  unterlag  er  Aenderungen  und  Um- 
bildungen.  4.  Er  trat  jedoch  in  den 
ferneren  Gebieten  oft  in  grosser  Fulle  und 
mit  neuer  Eigenart  auf,  5.  doch  erst  in 
spaterer  Zeit  als  der,  in  welcher  dieselben 
Elemente  im  Suden  sich  ursprunglich 
geltend  machen."  Vergl.  auch  die  Ueber- 
sichtstafel  bei  S.  54.  Der  Vf.  wird  nicht 
mude,  diese  Grundsatze,  mit  denen  er  sich 
zu  namhaften  Forschern  im  Einzelnen 
teilweise  in  Widerspruch  weiss,  bei  der 
Darstellung  der  verschiedensten  Perioden 
—  sein  Werk  reicht  ja  von  der  Eiszeit 
bis  zur  Volkerwanderungszeit,  ja  in  Norden 
weit  daruber  hinaus  —  immer  von  neuem 
als  richtig  zn  erweisen,  und  man  muss 
zum  mindesten  bekennen,  dass  die  von 
ihm  geschickt  gruppierten  und  klar  be- 
sprochenen  Tatsachen  ihm  Recbt  zu  geben 
scheinen.  Wie  vorsichtig  der  Vf.  dabei 
verfahrt,  dafiir  zwei  Beispiele  aus  seinen 
chronologischen  Bestimmungen.  DieUeber- 
tragung  einer  Kultur  in  benachbarte  Ge- 
biete  kann  „unberechenbar  friih  oder  spat" 
eintreten  (S.  56);  und:  Munzfunde  bilden 
einen  chronologischen  Anhaltspunkt,  aber 
„man  muss  dabei  eine  Unsicherheit 
von  etwa  hundert  Jahren  oder  mehr  in 
Kauf  nehmena  (S.  57).  Verbindet  sich 
nun  mit  dieser  Vorsicht,  wie  hier,  eine 
umfassende  Kenntnis  der  Funde  des  aira- 
ischen  und  italischen  Mittelmeergebietes 
ebenso  wie  des  Nordens  und  Westens,  ein 
weiter  und  sicherer  Blick,  ein  praktischer 
Sinn  und  die  Eunst  klaren  und  pracisen 
Ausdrucks,  so  muss  Ref.  seine  Ansicht 
dahin  aussern,  dass  dieses  Buch  eine  bis- 


Digitized  by  VjOOQIC 


-     183    — 


-     184     - 


her  besteheiide  Lttcke  besteus  ausfullt  and, 
wenngleich  nicht  alle  Abschnitte  gleich- 
massig  eingehend  behandelt  sind,  und  wenn 
auch  diese  und  jene  Ansicht  des  Verfaasers 
nicht  allgemein  geteilt  wird,  doch  sowohl 
zur  allgemeinen  Einfthrung,  wie  in  Ver- 
bindung  mit  der  unter  jedem  Kapitel  an- 
gefuhrten  Literator  zum  tieferen  Studium 
warm,  ja  in  erster  Linie  empfohlen  wer- 
den  kann. 

Schliesslich  sei  erwahnt,  dass  Vf.  das 
romiache  Rhein-  und  Donaugebiet,  obwohl 
68  „nur  in  historisches  Halblicht  tritt  und 
nicht  vollstandig  romaniaiert  wurde"  (S. 
166)  ausser  Betracht  lasst  und  aus  der 
Kaiserzeit  nur  die  germanischen  Lander 
▼on  den  mitteldeutschen  Qebirgen  und  den 
Karpathen  nach  Norden  und  Oaten  in  sein 
Bereich  zieht.  A.  R. 

56.  Carl  Helueaee,  Bieblrkillae.  ArchaologiucheSkizzen 
aus  Anatolien.  Eln  Beitrag  zur  Kunst- 
geschichte  des  chrietlichen  Kirchenbaues 
von  Oarl  fl o  1  z m a n n ,  Ingenieur.  Ver- 
lag  von  Boysen  A  Maaech  in  Hamburg. 
Preie  5  Mark. 

Der  Verfasser,  Ingenieur  beim  Bau  der 
Bagdadbahn,  veroffentlicht  auf  9  Bl&ttern 
ein  kunsthistorisch  sehr  wertvolles  Mate- 
rial sakraler  und  profaner  Bau  ten,  welche 
zeitlich  in  das  dritte  bis  achte  Jahrhundert 
fallen.  Der  Text  beschrankt  sich  auf  eine 
Seite  mit  kurzen  topographischen  und 
cbronologischen  Angaben  und  dem  Inhalts- 
verzeichnis  der  einzelnen  Blatter.  Blatt  1 
enthalt  ein  en  Situationsplan  der  beiden 
bisher  weltvergessenen,  durch  den  Bau 
der  Bagdadbahn  erscblossenen,  alten  Kul- 
turzentren  Binbirkilise  und  Deile,  denen 
dieBauten  angehoren.  Blatt  2  verzeicbnet 
die  Lage  der  Bauten  zu  einander,  die 
ubrigen  Blatter  bieten  eine  Ffille  sehr  ge- 
nauer  Aufnahmen  der  einzelnen  Bauten. 
£8  sind  deren  28.  Ganz  unverkennbar 
tritt  die  Verwandtschaft  mit  der  mittel- 
alterlichen  europaischen  Kunst  hervor, 
sodass  auch  diese  Publikatiou  wiederum 
beweist,  wieviel  wir  noch  von  der  Fort- 
setzung  der  orientalischen  Forschungen  fur 
die  Kunstgeschichte  unserer  Lander  er- 
warten  diirfen.  Man  wird  dem  Verfasser 
Dank  wissen,  dass  er  die  Bauten,  welche, 
wie   er  bemerkt,   leider   dem   Untergang 


geweiht  sind,  durch  seine  Aufnahmen  der 
Wisaen8chaft  erhalten  hat. 

Trier.  J.  Wiegand. 

0.  Pip«r,  BurgMkiaio.  Banwesen  und  Geachlelite  57. 
d«r  Burgen,  zunachst  innerhalb  des  deut- 
schen  Spractagebietes.    In  zwelter  Anflage 
neu  ausgearbeitet  von  Otto  Piper.    Hit 
vielen  eingedmckten  Abbildnngen,     Xun- 
chen  und  Leipzig,  R.  Piper  u.  Co.    1906. 
Als  wenn  der  kriegerische  Gegenstand 
nicht  ohne  Einfluss  auf  die  Stimmung  des 
Verfaasers  geblieben  sei,   stellte  sich  uns 
die  erste  Auflage  von  Pipers  Burgenkonde 
(erochienen  1895,  vgl.  die  Bespr.  im  Eorre- 
spondenzbl.  1896  Nr.  31)  in  wesentlichen 
Teilen  als  eine  Streitschrift  dar.   £s  gait, 
in    einen    Wust    von  Phantastereien   nnd 
widersprechenden  Hypothesen  Klarheit  zu 
bringen,   um  endlich  auch  diesem  Zweig 
unserer  Kulturgeschichte  eine  wiasenschaft- 
liche  Grundlage  zu  geben.   Jetzt,  nachdem 
das  Werk  in  dem  verfloasenen  Jahrzehnt 
sich   weitgehend   Qeltung    verschafft    hat, 
konnte  bei  der  vorliegenden  neuen  Auflage 
ein  grosser  Teil  dieser  weitlaufigen  Dis- 
kussionen  sehr  zum  formalen  Vorteil  des 
Buchs  und  zur  Erleichterung  seiner  Lek- 
tiire  als  erledigt  fallen  gelassen  oder  doch 
aus  dem  Text  in  die  Anmerkungen  ver- 
wiesen  werden.   Inzwischen  ist  auch  Pipers 
umfassendes  Werk  Qber  die  osterreichiachen 
Burgen l)  erschienen  und  hat  zuaammen  mit 
den  Kunstinventaren  der  Einzelstaaten  aos- 
giebiges  neues  Material  zu  seiner  Burgen- 
kunde   geliefert.    Zu   begrussen   ist  auch 
die   gelegentliche   vergleichsweise  Heran- 
ziehung  italienischer  Burgen.    Dass  Piper 
die   beim   Erscbeinen  der  1.   Auflage  an 
dieser    Stelle   geausserten    Wunache    fur 
Berucksichtigung  franzosischer  Burganlagen 
unerfullt  gelassen  hat,   begrundet  er  mit 
dem  Satz:    Wahrend  der  ganzen  Burgen- 
zeit  (also  vom  9.— 16.  Jh. !)  waren  bekannt- 
lich  im  Vergleich  mit  Italian  unsere  Be- 
ziehungen    zu   Frankreich    verschwindend 
geringe,  (S.  VI,  ahnlich  auch  S.  226).  Falls 
der  franzdsische  Einfluss  auf  den  deutschen 
Burgenbau  wirklich  so  verschwindend  ist, 
wie  Piper  annimmt,   so   ware   schon   die 
Tatsache   an    sich  bemerkenswert  genug 
undverdiente  untersucht  zu  werden,  dass, 

i)  Oesterreichieche  Burgen,    4   Telle,   Wien 
1902—1905  bei  Alfred  Holder. 


Digitized  by  VjOOQlC 


185    — 


—    186    — 


wahrend  im  12.  und  13.  Jb.  franzosische 
Sitten  willig  von  der  deutschen  Ritter- 
schaft  angenommen  wurden,  wahrend  Dich- 
tung  and  bildende  Kunst  von  Frankreich 
ihre  Impulse  empfingen  und  die  bdfiscbe 
Sprache  sich  mit  franzosischen  Ausdrucken 
durchsetzte,  der  Burgenbau  von  dieser 
Flutwelle  franzdsischer  Eultur  unberuhrt 
blieb,  abgeseben  etwa  von  der  Uebernabme 
dekorativer  Aeusserlichkeiten. 

Die  Anordnung  des  Stoffes  ist  bis  auf 
Um8tellangen  und  Zusammenfassungen  ei- 
niger  Kapitel  die  alte  geblieben:  Nach 
einem  allgemeinen  Kapitel  wird  in  Kap. 
2  —  5  der  Ursprung  und  die  tecbniscbe 
Entwicklung  unseres  Burgenbaues  behan- 
delt,  vom  6.  — 14.  Kap.  die  Wehrbauten, 
vom  15. — 19.  die  Wohnbauten  und  andere 
nicht  znr  Befestigung  gehorende  Anlagen 
der  Burgen,  die  Kap.  20  —  22  bringen  be- 
sondere  Burggattungen  wie  Wasser-  und 
Hohlenburgen  und  Burggruppen,  Kap.  23 
Gesamtanlage  und  geschicbtlicbe  Entwick- 
lung. Neu  hinzugekommen  ist  als  Schluss- 
kapitel:  Umbau,  Verfall,  Erhaltung  und 
Wiederherstellung. 

Zu  wesent  lichen  Aenderungen  der  Er- 
gebnisse  seiner  Untersucbungen  bat  aucb 
das  neu  berbeigescbaffte  Material  Piper 
nicht  veranlasst.  Es  ist  sein  Verdienst, 
die  Haltlosigkeit  der  meisten  bis  dabin  als 
untruglicb  geltenden  Merkmale  znr  Datie- 
rung  der  Burgen  nachgewiesen  zu  haben. 
War  daher  beim  erstmaligen  Erscbeinen 
seines  Buches  die  Hervorkehrung  dieses 
negativen  Standpunktes  gegenuber  den  bis- 
ber  verbreiteten  Anschauungen  erklarlich, 
so  ware  bei  der  nenen  Auflage  eine  starkere 
Betonung  der  tatsacblich  vorhandenen, 
wenn  aucb  meist  nicbt  untruglichen  Kri- 
terien  an  den  S  tell  en,  wo  die  Ergebnisse 
zusammengefasst  werden,  angezeigt  ge- 
wesen. 

Es  gilt  das  zunachst  von  der  Unter- 
scheidung  romischen  und  mittelalterlichen 
Mauerwerks.  Wenn  nicht  gewichtige  Griinde 
dagegen  sprechen,  wird  man  immer  (abge- 
sehen  vielleicht  von  den  8  el  ten  en  Fallen 
karolingischer  Wiederbelebung  der  ro- 
mischen Technik)  eine  Mauer  aus  diinnen 
Plattenziegeln  mit  hohen  Mortelfugen  fur 
romisch  halten.     Die  Beispiele,  die  Piper 


anfuhrt  fur  mittelalterlicbes  Yorkommen 
des  romischen  regelm&ssigen  Kleinschicht- 
mauerwerks  ohne  Ziegeldurchschuss,  wie 
am  Amphitheater  in  Trier9)  und  den 
Tiirmen  der  romischen  Stadtmauer  in 
Koln,  8tnd  doch  gewiss  nur  seltene  Aus- 
nahmen.  Auch  der  zyklopische  Mauer- 
verband  ist  bei  unseren  Burgen  „nur  sehr 
ausnahmsweise  zur  Anwendung  gekommen" 
(S.  89)  u.  a.  m. 

Unsicherer  sind  die  Unterscheidungs- 
merkmale  fur  die  Entwicklung  der  Mauer- 
technik  im  Mittelalter.  Es  ist  gewiss  nicht 
zu  vorsichtig,  wenn  Piper  meint  (S.  138) : 
„Nur  etwa  fur  einen  eng  begrenzten  Be- 
zirk  kdnnte  aus  einer  gentigenden  Anzahl 
von  Bauten,  deren  Zeit  ganz  sicher  be- 
kannt  ist,  eine  solche  drtliche  Geschichte 
der  Mauertechnik  hergeleitet  werden. u 
Etwas  gunstiger  liegen  die  Verhaltnisse 
beim  Kirchenbau,  aber  auch  hier  fehlen 
noch  eingehende  Untersucbungen ;  der  be- 
treffende  von  Piper  gleichsam  als  Ersatz 
herangezogene  Abschnitt  bei  Otte  (Kirchl. 
Kunstarchdologie  I,  S.  42)  ist  doch  nur 
sehr  allgemeiner  und  z.  T.  unzutreffender 
Art8).  Fur  das  Gebiet  des  norddeutschen 
Backsteinbaues  ist  von  Stiehl  ein  Entwick- 
lungsgang  der  Technik,  wenigstens  von 
der  romanischen  zur  gotischen  Periode, 
festgestellt4). 

Bei  der  im  Uebrigen  durchaus  berech- 
tigten  analytischen  Methode  des  Buches 
ist  es  schwer,  sich  einen  Ueberblick  Qber 
das  Ganze  zu  verschaffen.  Man  erwartet 
daher  in  dem  23.  Kapitel,  das  die  „ge- 
schichtliche  Entwicklung"  verspricbt,  eine 
zusammenfassende  Darstellung,  bei  welcher 
das   fur  die   Ghronologie  in  Frage  kom- 


*)  Die  „bekannte  Abbildang"  des  Trierer 
Amphitheaters  (bei  Schmidt,  Rom.  Baudenkm. 
in  Trier  und  Umgebung  II  Taf.  5)  ist  nicht, 
wie  Piper  (S.  82)  wohl  durch  Schmidts  Angabe 
verleitet  meint,  gleichzeitig  mit  dem  J.  1211  — 
der  Ueberweisnng  der  Rninen  an  das  Kloster 
Himmerod  — ,  sondern  eine  grobe  Falschnng  aus 
dem  Anfg.  d.  19.  Jh.  (s.  Wd.  Z.  X  S.  219). 

3)  Der  Popponische  Erweiternngsban  des 
Trierer  Doms  ist  iibrigens  nicht,  wie  Piper 
S.  128  schreibt,  ain  ganz  ahnlicher  Weise"  wie 
der  Frankentnrm  daselbst  ansgefnhrt,  sondern 
in  viel  roherer  Technik. 

«)  Stiehl,  der  Backsteinban  der  romanischen 
Zelt,  Leipzig  1898. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—     187 


—     188    - 


mende  Material  der  voraufgehenden  Ab- 
schnitte  verwertet  wird,  und  ist  etwas 
enttauscht,  statt  dessen  nur  auf  einige  der 
betr.  Seiten  verwiesen  and  mit  einigen 
allgemeinen  Satzen  und  einigen  Beispielen 
fur  den  Entwicklungsgang  abgefunden  zu 
werden. 

Dem  vorsichtigen  kritischen  Geist,  der 
die  ganze  Arbeit  auszeichnet,  entspricht 
es,  wenn  Piper  es  an  dieser  Stelle  (S.  549)  ver- 
schmaht,  die  Bauzeit  der  Burgen  —  „von  den 
seltenen  Fallen  einer  ausgepragten  Ornamen- 
tik  abgesehen"  —  genauer  zu  bestimmen 
al8  nach  den  3  Perioden:  1)  von  ersten 
Vorkommen  gemauerter  Burgen  bis  zu 
den  Folgen  der  Einfuhrung  der  Armbrust 
(um  1200),  2)  von  da  bis  zu  den  Folgen 
der  Einfuhrung  der  Feuerwaffen,  Beit  etwa 
1450,  3)  bis  zum  Ende  der  eigentlichen 
Burgenzeit  (Mitte  16.  Jh.). 

Eine  bedeutende  Bereicherung  gegen 
die  altere  Auflage  hat  vor  allem  das  16. 
Eap.  (Bauliche  Einzelheiten,  besonders  des 
Palas)  erfahren.  Mit  dem  neu  hinzuge- 
kommenen  Schlusskapitel  (Umbau,  Verfall, 
Erhaltung  und  Wiederherstellung)  tragt 
Piper  dem  Interesse,  das  diese  Fragen  im 
Laufe  der  letzten  Jahro  erregt  haben, 
Rechnung.  Den  Grundsatz :  erhalten,  nicht 
wiederherstellen,  will  Piper  ganz  besonders 
fur  unsere  Burgruinen  gelten  lassen,  da  wir 
in  der  Kegel  bei  der  Mannigfaltigkeit  der 
moglichen  Losungen  nvon  dem,  was  da  im 
Einzelfalle  gewesen  ist,  nur  hochst  unzu- 
langliche  Kenntnis  haben  kdnnen."  Bekannt 
ist  jaPipers  leider  erfolgloser  Kampf  gegen 
die  in  Ausfuhnmg  begriffene  „Wiederher- 
st  el  lung"  der  Hohkonigsburg,  auf  die  er 
auch  hier  zu  sprechen  kommt ;  man  wird  es 
ihm  gern  zu  gute  halten,  wenn  seine  Aus- 
fuhriiDgen  bei  dieser  Gelegenheit  einen 
gereizten  Ton  annehmen.  Es  ist  jedoch 
einseitig,  wenn  er  (S.  571)  fur  die  Besei- 
tigung  der  Teile  auf  unseren  Burgen  ein- 
tritt,  die  nicht  mehr  der  eigentlichen 
Burgenzeit  entsprechen.  Ob  der  Abbruch 
solcher  Teile  (also  An-  und  Umbauten  des 
17.  und  18.  Jh.)  berechtigt  ist,  kann  nur 
im  einzelnen  Falle  entschieden  werden, 
wobei  nicht  puristische  Erwagungen  son- 
dern  solche  astbetischer  Art  den  Ausschlag 
geben  sollten. 


Wesentlich  verbessert  ist  auch  der 
schwachste  Teil  der  alten  Auflage,  das 
Abbildung8material.  Es  gilt  dies  nament- 
lich  von  den  Grundrissen,  die  zum  grossen 
Teil  auf  neuen  Aufnahmen  beruhen.  Immer- 
hin  mochte  man  grade  in  dieser  Rich  tun  g 
noch  eine  weitere  Vervollstandigung  wun- 
schen.  Verschiedene  interessante  Abbil- 
dungen  der  alten  Auflage  sind  auch  leider 
!  nicht  in  die  neue  ubernommen.  Es  hatte 
sich  auch  verlohnt,  dem  Kapitel  19.  (Ka- 
pelle)  eine  Yermehrung  der  Abbildungen 
zukommen  zu  lassen.  Wenn  auch  eine 
Berucksichtigung  der  Einzelheiten  der  Burg- 
kapellen  mehr  auf  dem  Gebiet  der  kirch- 
lichen  Kunstgeschichte  liegt,6)  so  erwartet 
man  doch  auch  in  einer  Burgen  - 
kunde  zur  Erlauterung  der  zahlreichen 
Abwandlungen  burglicher  Kapellenanlagen, 
auf  die  Piper  im  Text  hinweist,  mehr 
als  6  Illustrationen,  von  denen  3  die  Burg- 
kapelle  in  Eger  darstellen  und  die  ub- 
rigen  3  Kapellenerker,  darunter  einen, 
der,  wie  Piper  nachweist.  irrtumlich  als 
solcher  angesehen  wird.  Sehr  zu  begrussen 
ware  es,  wenn  Pipers  Wunsch,  ein  Bilder- 
werk  des  Burgbauwesens  veroffentlicben 
zu  kdnnen,  zur  Ausfuhrung  gelangte.  Dann 
ware  auch  Gelegenheit,  die  alteren  Ab- 
bildungen von  Burgen  in  reichlicherem 
Masse  beranzuziehen,  als  es  hier  geschehen 
ist  und  vielleicht  mit  Rucksicht  auf  den 
Umfang  und  die  Eosten  des  Buches  auch 
nur  geschehen  konnte. 

Das  gleichfalls  umgearbeitete  und  ver- 
vollstandigte,  den  II.  Teil  des  Werkes 
bildende  Burgenlexikon  dient  zugleich  als 
Register  des  I.  Teiles.  Auch  jetzt  noch 
weist  das  Lexikon  —  wenigstens  was  die 
Rheinprovinz  betrifft  —  manche  Lucken 
auf.  Yon  unbedeutenden  Ruinen  abgesehen 
seien  hier  genannt  die  Burgen  in  Munster- 
eifel,  Laurenzberg  und  die  des  burgen- 
reichen  Kreises  Euskirchen,  wie  Gross- 
Vernich,  Irnich,  Eonradsheim,  Veynau, 
Zievel,  Zulpich,  letztere  neben  dem  Kem- 
pener  Schloss  „die  besterhaltene  der  kur- 


*)  Piper  wird  seine  Meinong  (S.  487  Anm.  l), 
die  Einzelheiten  warden  „nnr  den  Baakiinstler . 
als  solchen  interessieren",  doch  wohl  nicht  aof- 
recht  erhalten  wollen,  obwohl  er  sie  Ton  der 
alten  in  die  neue  Auflage  iibernomraen  bat. 


Digitized  by  VjOOQlC 


—    189    — 


—     190    — 


kolnischen  Burgen  des  14.  Jh.ue)  Nur 
Lechenich  und  Satzvey  finden  sich  aus 
diesem  Kreis  aucb  in  Pipers  Burgenlexikon. 
Bei  haufig  im  I.  Teil  genannten  Burgen 
ware  eine  sacbliche  Differenzierang  der 
Seiteaverweise,  namentlich  mit  Angabe  der 
Stellen,  wo  die  betr.  Lageplane  zu  finden 
sind,  erwunscbt.  So  sind  bei  Trifels  21, 
bei  der  Wartburg  24,  bei  der  Hohkonigs- 
burg  41  Stellen  nnterschiedslos  aufgefiihrt. 
Aufiallenderweise  fehlen  geschicbtlicbe  An- 
gaben  grade  bei  den  wicbtigen  Burgen 
Bromserburg,  Earlstein  b.  Prag,  der  fran- 
kischen  Salzburg  und  der  Wartburg.  Fur 
eine  eventuelle  3.  Auflage  wiirde  sicb  aucb 
die  Beigabe  einer  Burgenkarte  des  deut- 
scben  Spracbgebietes  empfeblen. 

Bleibensomit  noch  immer  —  wie  es 
bei  der  Reichhaltigkeit  des  Stoffes  nicht 
anders  moglich  ist  —  manche  Wunsche 
zu  erfullen,  so  verdient  es  dock  unein- 
geschrankte  Anerkennung,  dass  der  Ver- 
fasser  die  munevolle  Umarbeitung  seines 
griindlichen  Werkes  nicht  gescheut  hat, 
um  ihm  den  Rang  „eines  tunlichst  voll- 
standigen  und  zuverlassigen  Handbuchs 
der  Burgenkunde"  zu  wahren. 

Eoln.  Dr.  ing.  H.  Rahtgens. 

58.  Georges  Esplnee  et  Henri  Pironne,  Rocuell  de  dooe- 

meets  rolatlfe  a  1'hUtolro  de  I'iedurtrie  dra- 

piere  en  Flandre.     Premiere  partie:   Des 

orlgines  a  l'epoqne  bourgaignonne.   Tome 

premier:  Aire-sur-Ia  Lys  —  Courtrai.  (Her- 

ausgeg.  v.  cL  Academie  royale  des  sciences, 

des  lettre  set  des  beaux -arts  de  Belgique. 

Brussel,  Kiessling  &  Co.,  Nachf.P.Imbreghts 

1906.  696  S.) 

Die  Herausgeberin  und  die  Bearbeiter 

haben    sich    mit   der   Publikation    dieses 

monumentalen     Quellenwerkes     zur    Ge- 

schichte    der    flandrischen   Tuchindustrie 

ein    grosses     Verdienst     erworben     und 

zwar   nicht   nur   um    die    wirtschaftlicbe 

Forschung  fur  ihr  eigenes  Land,  sondern 

auch  fur  einen  bedeutenden  Teil  des  eu- 

ropaischen  Kulturgebietes. 

Der  hier  zunachst  vorliegende  1.  Band 
enthalt  die  Quellen  von  14  Orten,  die 
alphabetisch  geordnet  sind,  fur  die  Zeit 
von  1177—1420.  Diese  zeitliche  Begren- 
zung  erschien  aus  editionstechnischen  und 

«)  Knnstdenkm.  d.  Rbeinprov.  Kreis  Ens- 
birch  en  S.  225. 


aus  inneren,  entwicklungsgeschichtlichen 
Grunden  geboten :  Far  die  Zeit  nach  1400 
hauft  sich  das  Quellenmaterial  zu  dem  hier 
in  Frage  kommenden  Stoff  derart,  dass 
andere  Fublikationsmethoden  notig  werden, 
und  dann  setzt  um  diese  Zeit  die  englische 
Konkurrenz  kraftiger  ein  und  verursacht 
den  Niedergang  der  flandrischen  Industrie. 
Die  Sammlung  lasst  ausser  acht  die  poli- 
tischen  Bewegungen  der  Weber  und  der 
Walker,  sie  beschrankt  sich  auch  streng 
auf  den  ihr  durch  den  Titel  vorgeschrie- 
benen  Umfang.  Sie  befasst  sich  also  nur 
mit  der  Wollindustrie  in  ihren  verschie- 
denen  Zweigen  und  Organisationsformen. 
Sie  beriicksichtigt  daher  aucb  nicht  den 
Handel,  sondern  sie  verlasst  das  Gut 
Tuch  in  dem  Augenblick,  wo  es  in  der  Halle 
ankommt,   „et  devient  une  marchandise." 

Die  einzelnen  Abscbnitte,  die  durch 
die  Zahl  der  Orte  bedingt  werden,  weisen 
besondere  Einleitungen  auf.  Die  dann 
folgenden  Stucke,  die  aus  zahlreicben 
Arcbiven  Nordfrankreichs,  Belgiens  und 
Hollands  stammen,  sind  meist  in  eztenso 
mueterbaft  wiedergegeben  und  chronolo- 
gisch  geordnet. 
Koln.  Dr.  B.  Kuske. 

Es  sei  auch  an  dieser  Stelle  auf  die  kurz*5gt 
lich  erschienene  Biographic  des  im  Jahre 
1899  verstorbenen  Macens  der  rheinischen 
Ge8chicbtsforschung  verwiesen,  dem  auch 
unsere  Zeitschrift  vieles  zu  danken  hat: 
Gastav  von  Mevissen,  ein  rheinisches 
Lebensbild  1815  —  1899,  von  Joseph 
Hansen.  Zwei  Bande,  mit  drei  Portrats 
(Berlin,  Georg  Reimer,  1906).  Die  Bio- 
grapbie  behandelt  zugleich  die  politische 
und  wirtBchaftliche  Geschichte  der  Rhein- 
lande  wahrend  des  19.  Jahrhunderts. 

Queilen  und  Studien  zur  Verfassungsge-  60. 
schichte  des  Deutschen  Reich  es  in  Mittelalter 
und  Neuzeit  gibt  Earl  Zeumer  heraus. 
(Weimar,  Herm.  Bohlaus  Nachf.,  1906). 
Der  erste  Band,  bestehend  aus  vier  selb- 
standigen  He  ft  en,  liegt  seit  einiger  Zeit 
vor.  Er  enthalt:  1.  Karl  Rauch,  Trak- 
tat  Qber  den  Reichstag  im  16.  Jahrh.  Eine 
officiose  Darstellung  aus  der  Kurmain- 
zischen  Kanzlei.  Vm.  u.  122  S.  —  2. 
Mario  Krammer,  Wahl  u.  Einsetznng 
des  Deutschen  Kdnigs  im  Verbaltnis  zu 


Digitized  by  VjOOQlC 


—     191     — 

einander.  XIV  u.112  8.  —  3.  Wilh.  Kisky, 
Die  Domkapitel  der  geistlichen  Kurfursten 
in  ihrer  personlichen  Zusammensetzung  im 
14.  u.  15.  Jahrh.  Gekr&nte  Preisschrift 
X  u.  197  S.  —  4.  Herm.  Rudorff,  Zur 
Erklarung  des  Wormser  Konkordats.  VIII 
u.  66  S. 

In  den  Rah  men  dieser  Zeitschrift  fftllt 
nur  die  Arbeit  von  Kisky.  K.  untersucht 
die  Standesverhaltnisse  der  Domherren 
von  Koln,  Mainz  und  Trier.  Nach  dem 
Vorgange  von  A.  Schulte  (vgl.  neuerdings 
Westd.  Zs.  XXV  (1906)  S.  178  ff.)  zeigt 
er,  dass  mit  der  alten  Phrase,  dass  einige 
Stifter  adelig  andere  nicht  adelig  (also 
auch  Biirgerlichen  zuganglich)  waren,  der 
Wissenschaft  nicht  gedient  ist,  da  gerade 
innerhalb  des  Adels  zwei  Klassen  scharf 
sich  schieden :  einerseits  die  Freien,  (Frei- 
herren, Grafen,  Fursten),  andererseits  die 
Unfreien,  Ministerialen  (S.  4).  Die  Grund- 
lage  fur  seine  Untersucbung  schaffte  K. 
sich  durch  Aufstellung  von  ausfubrlichen 
Domherrenlisten,  die  zumeist  auf  Urkunden 
—  auch  ungedruckten  —  beruhen.  Die 
Ergebnisse  sind:  Das  Kftlner  Domkapitel 
nimmt  nur  Mitglieder  des  hohen  Adels  auf, 
solche  des  niederen  Adels  (Ministerialen) 
sind  ausgeschlossen ;  das  Kapitel  zeigt 
ferner  die  Tendenz,  seine  Kreise  immer 
enger  zu  ziehen;  die  Freiherren  verschwin- 
den  mehr  und  mebr,  urn  Grafen  und  Fursten 
Platz  zu  machen  (Domgrafen!).  Die  Folge 
davon  war,  dass  die  in  der  Erzdiocese  an- 
sassigen  Geschlechter,  die  den  bohen  An- 
fordernngen  genfigten,  nicht  ausreichten, 
um  die  genugende  Anzabl  Domherren  zu 
stellen.  Das  Rekrutierungsgebiet  greift 
daher  tlber  ein  ausserordentlich  weites 
landschaftlicbes  Gebiet  binaus.  (S.  22). 
Die  strenge  Auslese  in  Verbindung  mit 
der  Art  und  Weise  der  Besetzung  der 
Kapitelsstellen  (S.  14)  bewirkte,  dass  nur 
eine  verhaltnismassig  kleine  Zahl  von  Fa- 
milien  ins  Kapitel  gelangte,  dass  diese  sich 
aber  auch  fur  alle  Zeiten  darin  hielten.  — 
Die  Domkapitel  von  Mainz  und  Trier  da- 
gegen  nehmen  ihre  Mitglieder  aus  alien 
Adelsklassen ;  auch  burgerlicbe  Domherren 
sind  nicht  so  selten  wie  in  Koln.  (S.  103, 
156).  Bei  Mainz  iiberwiegen  die  Ministeria- 
len durchaus.  —  Da  die  Erzbischfife  mei- 


-    192    — 

stens,  in  Koln  sogar  stets,  aus  dem  Dom- 
kapitel hervorgehen,  so  spiegeln  sie  die 
Standesverhaltnisse  der  Domherren  wieder. 
In  Koln  z.  B.  begegnen  unter  45  Erz- 
bischdfen  kein  einziger  Ministeriale  und  nur 
sieben  Freiherren;  alle  ubrigen  sind  graf- 
licher  und  furstlicher  Herkunft.  (S.  8).  — 
K.  berichtet  dann  noch  nber  statutarische 
u.  a.  Be8timmungen  betr.  die  Standesver- 
haltnisse,  uber  Ahnenproben  (S.  13),  uber 
die  Besetzung  der  Kanonikate  (S.  14;  die 
Kapitel  waren  vftllig  im  Besitz  des  Selbst- 
erganzungsrechtes ;  jeder  Kapitular  batte 
das  Recht,  neue  Mitglieder  zu  ernennen. 
Eingriflfe  konnten  vorkommen  von  sedten 
des  Papstes  durch  Provisionen,  von  seiten 
des  Konigs  bezw.  Kaisers  durch  das  Recht 
der  ersten  Bitten  uber  Priesterprabenden 
(die  namentlich  in  Koln  bemerkenswert 
sind),  u.  a.  —  Die  Darlegungen  Kiskys,  die 
durchweg  auf  sehr  sorgfaltiger  und  muhe- 
voller  Einzeluntersuchung  beruhen  und  von 
sehr  willkommenen  chronologischen  Listen 
der  Domherren  der  drei  Stifte  begleitet 
sind,  bilden  einen  wertvollen  Beitrag  nicht 
nur  zur  kirchltchen  Verfassungsgescnichte 
der  Rheinlande,  sondern  auch  zor  allge- 
meinen  deutschen  Standesgeschichte. 

Bibliotheca  historica  m— V. 

Alljemeine  Geschlchtc 
Nlttelolter  und  Heuzelt. 

Antiquar.  Verzeichnis  No.  287—289 
von  Ernst  Carleliaeh  in  Heidelberg. 

Zusendung  gratis  und  frank o. 

Verlagsbnchbandlang  von  Jac.  Lintz  in  Trier. 

Der  Dom  zu  Trier 

in  seinen  drei  Hauptperioden : 

der  Romischen,    der  Frfinkieehen, 
der  Romanischen, 

beschrieben  und  durch  26  Tafeln  erlautert 

von 

Dr.  J.  N.  ven  Wilmowsky. 

Herabgesetzter  Preis  30  Mark. 

Alte  Strassen  in  Hesseii. 

Von  Friedrich  Kofler. 

Mit  einer  Tafel.    Preis  1  Mk.  20  Pfg 


Jacob  Lints,  VerUsfgbucbhandlung  und  Bnohdmoksrsi  in  Trier. 

Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  VjOOQlC 


Digitized  by  Vj( 


Digitized  by  VjOOQlC