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Westdeutsche Zeitschrift fur
Geschichte und Kunst
G
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<30L — .
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Westdeutsche Zeitschrift
fttr
Geschichte und Kunst.
Begrtkndet von F. Hettner und It Lamprecht
Herausgegeben
von
Dr. E. KrOger Prof. J. Hansen
Museums-Director in Trier. Archiv - Director in Koln.
Jahrsang XXV.
-♦->
TRIER.
Verlagsbuchhandlung von Jacob Lintz.
1906.
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",. ': . (
I i. '
Harvard College Library
AUG 16 1907
Hohenzollern Collection
Gift of A. C. C«*lidge
T^T
Bachdrnckerei von Jacob Lintz in Trier.
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Inhalt der Vierteljahrshefte.
Abteilung I.
Aufsatze allgeineincn Inhalts sind in diesem Jahrgang nicht erschienen.
Abteilung II.
a) Altertum. Scite
Burckhardt-Biedermann, Th., Romische Kastelle am Oberrhein
aus der Zeit Diocletians. (Hierzu Tafel 2—4) 129
GriinenwaM, L., Matronensteine in der Pfalz. (Hierzu Tafel 5) . . 239
Kisa. ('., Die romischen Antiken in Aachen 1
Zeller, .1., Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit . 258
b) Mittelalter und Neuzeit.
Ganzenmiiller, W., Die tlandrische Ministerialitat bis zum ersten
Drittel des 12. Jabrhunderts 371
Hasen clever, A., Zur Kntstehung der rheinischen Provinzialstande . 192
II gen, Th.. Kritische Beitrage zur rheinisch-westfalischen Quellenkunde
des Mittelalters II. (Hierzu Tafel 1) 83
Keussen, II., Der Hofzins in der Kolner Rheinvorstadt wahrend des
Mittelalters. ^Hierzu Tafel fi) 327
Oppermann, ()., Zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte von Frei-
burg i. B., K6ln und Niedersarhsen 273
Schulte. A., War Werden ein freiherrliches KlosterV 178
c ) R e c e n s i o n e n.
Kotzschke, R., Die Urbare der Abtei Werden a. d. Ruhr. A. Die
Urbare vom 9. — 13. Jahrhundert in Publikationen der Gesellschaft
fur rheinisehe Geschichtskunde T. 20, Rheinisehe Urbare B. 2.
Angezeiirt von Dr. G. Caro in Zurich 3(>5
Rietschel, S.. Das Burggrafenamt und die hohe Gerichtsbarkcit in
den deutschen Bischofsstadten wahrend des friihen Mittelalters. —
Angezeigt von Dr. (). Oppermann in Utrecht 119
Rudolph, Die Kntwiokelung der Landeshoheit in Kurfrier bis zur Mitte
des 14. Jahrhunderts.
Rorig. Die Kntstehung der Landeshoheit des Trierer Krzbischofs
zwischen Saar, Mosel und Ruwer und ihr Kampf mit den patri-
monialen Gewalten. — Angezeigt von Arohivar Dr. P. Riehter in
Koblenz 232
Abteilung III.
Museographie fiber das Jahr 1905 0(J :
1. Westdeutschland. (Hierzu Tafel 7—14) 411
2. Bayrische Sammlungen. (Hierzu Tafel 9, 15, IB, 17) 478
3. Schweiz 484
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Tafeln. Tafei
Gedenktafel des Burgbaues zu Kempen 1
Karte der romisrhen Strassen in der Schweiz 2
Kastelle auf Burg und von Irgenhausen . . . 3
„ bei Zurzach und von Kaiseraugst 4
Matronenreliefs vom Heidenfels bei Landstuhl 5
Hofzinskarte der K6lner Rheinvorstadt 6
Zur Miiseographie von:
Strassburg 7
Stuttgart 8 u. 9
Saalburg 10 u. 11
Trier 12—14
Munchen 15
Straubing 16 u. 17
Dillingen 9
Textabbildungen. Seite
Kastell aus provincia Arabia, Abb. 1 141
Grabrelief eines Knaben vom Heidenfels, Abb. 1 242
Desgl. Abb. 2 242
Matronenstein von Nanzweiler, Abb. 3 250
Zur Museographie von:
Mannheim, Bronzekreuze, Abb. 1 427
Saalburg, Tongefasse, Abb. 2 440
,, Bronzekanne, Abb. 3 443
Birkenfeld, Tongefasse, Abb. 4 456
Trier, Inschrift vico Seniae, Abb. 5 458
fl Bronzekopfchen von Dreifuss, Abb. 6 462
Munohen, Tongefass von Neuhoten, Abb. 7 478
j, Schmucksachen von Neuhofen, Abb. 8 479
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Inhalt des Korrespondenzblattes.
(Die Citate gehen auf die Randnummern im Korrespondenzblatt).
Neue Funde.
B a Ides, Algenrodt bei Idar [Vorge-
schichtliche und rdmische Nieder-
lassung] 52.
B aide 8, Der Friedeberg bei Hir-
stein 42.
Baldes, Grabfuod der La Tenezeit
bei Meckenbach 43.
Behr, A., Zwei Matronensteine aus
GereoDsweiler 50.
Bissinger, K., Zwei rdmische Miinz-
schatzfunde aus Baden 41.
Cramer, F., Ausgrabungen in Esch-
weiler bei Aachen und Umgegend 35.
v. Doma8zew8ki, Inschrift der
cohors 1 Classica aus Koln 11.
Grunenwald, Sechs Epona-Darstel-
lungen aus der Pfalz 33.
Haug, F., Zwei neue Inschriften aus
Wurttemberg 1.
Koepp, F., Ausgrabungen bei Haltern
i. W. 1906 46.
Korber, Mainz. Rdmische Inschriften
und Skulpturen 2.
Korber, Mainz [Rdmische Grabdenk-
maler] 20.
Korber, Mainz, [Rdmische Inschriften
und Skulpturen] 51.
Kohl, 0., Kreuznach [Vorrdmische
Funde] 21.
Kohl, 0., Kreuznach, Ueber einen
Gefassstempel 22.
Kramer, Ausgrabungen in der Lin-
dener Mark bei Giessen 53.
Kruger, E., Neumagen [Heiligtum des
Mercurius Bigentius] 23.
Lehner, H., Thorr [Rdmische Denk-
maler] 34.
L eh n e r , H., Thorr [Matronenaltar] 44.
L e hn er , H., Xanten [Castra Vetera] 12.
Lehner, H., Xanten [Rdmischer Grab-
stein] 24.
Poppelreuter, Koln [Gigantenreiter
und andere Steindenkmaler] 40.
Rein e eke, P., Spatrdmischer Helm
von Worms 19.
Riese, A., Koln [Sulevenstein] 55.
Wisaenschaftliche Mtaoellanea.
Joerres, P., Nochmals dienSuperia 7.
Keune, Jean Jacques Boissard 16.
K e u n e , Zu den Inschriften der Medio-
matriker 30.
Knorr, R., Sigillatastempel von Rott-
weil 46.
Knorr, R., Zur Sigillata-Technik 31.
Riese, A., Zu Korrbl. XXI (1902)
15. 47.
Ritterling, E., Zu dem neuen Mili-
t&rdiplom Vespasian 8 6.
Praehlstorische AltertUmer.
Aschenurnen, Eschweiler 35.
Bronze funde: Buckel eines Leder-
gUrtels, Lindener Mark 53. Fibeln.
Eschweiler 35; Kreuznach 21.
Messer, Lindener Mark 53; Mecken-
bach 43. Hinge, Algenrodt 52;
Kreuznach 21; Lindener Mark 53,
Flachgraber, Lindener Mark 53.
Gefasse, Eschweiler 35; Friedeberg
(Birkenfeld) 42; Kreuznach 21;
Meckenbach 43; Lindener Mark 53.
Grab fund, Meckenbach 43.
Hal 8 ring, Lindener Mark 53.
HQgelgraber, Algenrodt 52, Friede-
berg 42, Meckenbach 43, Lindener
Mark 53.
Ohrring, Lindener Mark 53.
Zinnenringe, Lindener Mark 53.
Romische AltertUmer.
Bauten.
Abwassergraben, Haltern 45.
Bauschutt, Eschweiler 35.
Bergbau, Eschweiler 35.
Eisenschmelze, Eschweiler 35.
Erdlager, Xanten 12.
Gehdfte, zwei, Eschweiler 35.
Heiligtum des Mercur Bigentius,
Neumagen 33.
Lager, grosses, Haltern 45.
Offiziersquartiere, Haltern 45.
Porta pratoria, Haltern 45.
Pratorium, Haltern 45.
Spitzgraben, Xanten 12.
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Tore, Haitern 45.
Wo hngruben, Haitern 45, Xanten 12.
Wohnhaus, Algenrodt52, Haitern 45.
Skulptur- und Architekturstiicke.
Abnoba-Altar, Cannstatt 1.
Altar, Abnoba, Cannstatt 1; Grab-
altar Koln 40; Matronen, Gereons-
weiler 50, Thorr 34, 44; Mercur,
Mainz 20, Neumagen 23, Thorr 34.
Apollo, Mainz 51.
Baumornament, zur Datierung, Ge-
reonsweiler 50 Anm.
Brii stung (Fragm), Mainz 51.
Ceres, Koln 40.
Dioskuren, Mainz 2
Dreigottersockel, Mainz 51.
Epona-Altar, Mainz 51.
Epona, Terrakotten, Pfalz 33.
Fortuna, Koln 40.
Frauenbuste, Mainz 51.
Gigantenreiter, Koln 40.
Gigantenrelief, Mainz 2.
Grabaltar, Koln 40.
Grabdenkmaler, Mainz 20, 51;
Koln 40; Thorr 34; Xanten 24.
Grabrelief, Koln 11.
Herkules, Mainz 51.
Juno, Mainz 2, Koln 40.
Jupiterpfeiler, Koln 40; Statuette,
seltener Typus, Neumagen 23.
Lowe, Stier iiberfallend, Koln 11.
Mars, Koln 40 (2mal); Mainz 51.
Matronenaltare, Gereonsweiler 50;
Thorr 34, 44.
Medaillonbild, Grabstein, Xan-
ten 24.
Mercur-Altar, Mainz 20; Neu-
magen 23; Thorr 34; -Relief Neuen-
stadt 1.
Minerva, Mainz 2; Koln 40; Mainz 51.
Opferdiener (?), Mainz 2.
Pfeiler, Jupiter, Koln 40.
Pilaster-Kapitale, Mainz 51.
Quad em vongrossem Bau, Mainz 51.
Reliefs: Dioskuren, Mainz 2; Epona,
Mainz 51 ; Giganten , Mainz 2 ;
Matronen (Fragm.), Thorr 34;
Merkur, Mainz 51, Neuenstadt 1 ;
Opfernde, (Fragm.) Thorr 34.
Sarkophagdeckel, Mainz 51; Frag-
mente, Mainz 20, 51.
Saulen - Fragmente, -Kapitale,
Mainz 51, -Trommel, Koln 40.
Scbuppensaule s. u. Schuppen.
Schuppendach, Mainz 20; Schup-
pensaule, Mainz 2, 20; Koln 40;
Mainz 51.
Sol, Koln 40.
Stier, von Lowen iiberfallen, Koln 11.
Torbogen-Reste, Mainz 2.
Venus, Koln 40.
Victoria, Koln 40.
Vulkan, Koln 40.
i
I Inschriften.
j Aufschriften und Stempel: Ge-
I wichtinschrift Mainz 51; Reib-
schusselstempel , Kreuznach 22 ;
Sigillatastempel , Eschweiler 35;
Rottweil 46.
Bau stein: Der leg. I adi. Mainz 51.
Grabinschriften: von Civilper-
sonen: Mainz 20, 51; Thorr 34:
Xanten 24. Von Soldaten: Soldat
der Cohors I classica, Koln 41 :
Tribun und Soldat der leg. XXII,
Mainz 51.
Votivinschriften: an Abnoba,
Cannstatt 1 ; an Epona, Mainz 51 ;
an Genius, Mainz 2; an Herkules,
Mainz 2; an J. 0. M. und Juno
regina, Mainz 2; dies., Minerva
und alle ubrigen Gotter, Mainz 2 ;
1 Juppiter Dolichenus, Mainz 2; an
Mars militaris, Mainz 51; an Matro-
nen, Amnesae, Gavasiae, Naitienae,
Udrovar . . ., Thorr 34, Almav . . .
Thorr 44, Berviahenae Gereons-
weiler 50; an Mercur, Neuen-
stadt 1, Mainz 2, 20, Thorr 34;
an Mercur Bigentius, Neumagen 23 ;
an Suleviae domesticae Koln 54.
Militarise lies: heneficiarius cos.,
Mainz 20, 51. c(enturia) Ingenui,
Koln 11. Genturionen, Mainz 2.
Cohors I classica, Koln 11. leg. I
adi., Mainz 51. leg. XXII p. f.
Mainz 2, Alexandriana 51, Anto-
niniana 2. Stator Cannstatt 1.
j Militardiplom Vespasians 6.
Notabilia varia: Bor(betomagi ?)
Kreuznach 22. domo Arethusa
1 Suriae Mainz 2. ex Syria Mainz
31. — decurio c. c. A. A. Gereons-
weiler 50. Manticularius Mainz 2.
1 negotiator Mainz 2. Vicani veteres
| Mainz 2. — iussus ex visu Mainz 2.
iubente deo V Mainz 2. i(mperio)
! ifpsarum) Thorr 34, Gereonswei-
ler 50.
Munzen.
i Marc Aurel, Neumagen 23.
Schatzfund, Silbenniinzen der Kaiser-
zeit, Ladenburg 41.
Schatzfund, Kleinerze aus der Zeit
Constantins I, Breisach 41.
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Graber.
Brandgraber, Mainz 51.
Skelettgraber, Mainz 20.
Steinsargfragmente, Mainz 20, 51.
Kleinaltertiimer.
Bronze: Schopf- und SieblofFel,
Haltern 45.
Eisen: Helm, spatrouiischer, Worm6
19; Piluin, Haltern 45; Schlacken, j
Nagel, Haken, K lam mem, Instru- '
mente, Pferdegebiss. Lanzenspitze,
Eschweiler 35; Nagel, Meissel,
Algenrodt 52.
Glas: Medusenmedaillon (Phalera), ;
Haltern 45; Fensterglas, Eschwei-
ler 35.
Ton: Terrakotten der Epona, Pfalz
33; Sigillata Xanten (arretinische)
12, Algenrodt 52, Eschweiler 35;
Terra nigra, Eschweiler 35. ge-
stempelte Ware, Eschweiler 35,
Kreuznach 22.
Vbikerwanderungszeit und friihes
Mlttelalter.
Mittelalterliche Landwehr, Hal-
tern 45.
Krugscherben, Friedeberg 42.
Fundorte.
Algenrodt bei Idar 52. Breisach 41.
Cannstatt 1. Eschweiler 35. Friede-
berg bei Hirstein (Birkenfeld) 42.
Gereonsweiler 50. Haltern 45. Koln
11, 40, 54. Kreuznach 21, 22. La-
denburg 41. Lambsheim 33. Lim-
bach 33. Lindener Mark (Giessen)
53. Mainz 2, 20, 51. Meckenbach
43. Neuenstadt 1. Neumagen 23.
Neustadt 33. Speyer 33. Thorr 34,
44. Worms 19. Xanten 12, 24.
Chronik.
Die Altertiimer unserer heidnischen
Vorzeit. V. Band, Heft 2—6. 3, 13.
Becker, Geschichte der Reichsland-
vogtei im Elsass 5.
Espinas, G. etPirenne, H., Recueil
des documents relatifs a l'histoire
del'industriedrapiere enFlandre 58.
Geier, F., Die Durchfuhrung der
kirchlichen Reform en Josephs II.
im yorderdsterreicbischen Breis-
gau 15.
Gump el, Th., Geschichte desFiirsten-
tums Pfalz- Veldens 4.
Hansen, J., Gustav von Mevissen,
ein rheinisches Lebensbild. 1816
bis 1899 59.
Hartmeyer, H., Der Weinhandel im
Gebiet der Hanse im Mittelalter 26.
H e 1 m o 1 1 , F., Weltgeschichte, V. Band.
Sudosteuropa und Osteuropa 36.
Holzmann, C, Binbirkilise. Archao-
logische Skizzen aus Anatolien 56.
II gen, Th., Die LandzSlle im Her-
zogtum Berg 28.
Lefort, A, Histoire du de'partement
des Forets (Le duche' de Luxem-
bourg de 1795 - 1814) 29.
Michel, Die Geschichte der Herren
von Helfenstein 14.
Muller, S., Urgeschichte Europas,
Deutsch von 0. L. Jiriczek 55.
Piper, 0., Burgenkunde 57.
Pirenne et Espinas, Recueil des
documents relatifs a l'histoire de
l'industrie drapiere en Flandre 58.
Tournier, C, M. John Vie'not et
l'histoire de la ReTorme dans le
pays de Montbe'liard 37.
Trockels, W., Beitrage zur Ge-
schichte der Ministerialist. I. Die
Ministerial en des Erzbischofs von
Koln im 12. Jahrh. 25.
Zaretzky, 0., Der erste Kolner Zen-
surprozess 27.
Zenner, K, Quellen und Studien
zur Verfassungsgeschichte des deut-
schen Reiches in Mittelalter und
Neuzeit 60.
Gelehrte Geaellschaften.
Badische historische Kommis-
sion 48.
Monumenta Germaniae histo-
rica 38.
Hessen und Waldeck, historische
Kommis8ion 49.
Gesellschaft fiir Rheinische Ge-
schichtskunde 17.
Berichterstatter und Mitarbeiter.
Baldes 42, 43, 52. Behr 50. Bissinger
41. Bruchmuller 36. Cramer 35.
v. Domaszewski 11. Fabricius 4.
Griinenwald 33. Hashagen 15, 29.
Haug 1. Joerres 7. Keune 16, 30.
Keussen 27. Kisky 25. Knorr 31.
Kohl 21, 22. Koepp 45. Korber
2, 20, 51. Kramer 53. Kruger 23.
Kuske 26, 28, 58. Lehner 3, 12,
13, 24, 34, 44. Marx 5. Poppel-
reuter 40. Rahtgens 57. Richter
14. Reinecke 19. Riese 47, 54.
55. Ritterling 6. Schweizer 37,
Wiegand 56.
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Vereinsnaohrichten.
Frankfurt a. M.
8—10, 18, 32, 39.
Vortr&ge.
Dragendorff, Rdmische Funde an
der Lippe 9.
Grossmann, Ueber die Frankfurter
Fayencefabrik and ihre Erzeug-
nisse 10b.
Jung, Chronist Achilles August von
Lersner und seine Vorganger 32.
Jung, Das steinerne Haus und die
Familie von Melem 10a.
La after, Volkstumlicher Wohnbau
in Frankfurt a. M. (II. Teil) 39.
Riese, Die inschriftliche Ueberliefe-
rung der Rftmerzeit in den Rhein-
landen 18
Welker, Heddernheimer Tongerat
fur Kuche und Haus 8.
Abbildangen.
Epona-Terrakotta von Lambsheim 33.
Gigantenreiter aus Kdln 40.
Helm, spatromischer, von Worms 19.
Matronenstein aus Gereonsweiler 50.
Prahistorische Gefasse aus Kreuz-
nach 31.
^HSK^
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Die romischen Antiken in Aachen.
Von Anton C. Kisa.
I. Aquae Granni.
Im Rathause zu Aachen leuchtet dera Besucber auf der zum
Kaisersaale ftihrenden Treppe ein grosses Wandgemalde von Albert
Baur entgegen, dessen offizieller Titel also lautet:
„Granus Serenus, rOmiscber Legat fttr belgisch. Gallien, findet
auf einem Aufklarungszuge die Aachener warmen Quellen".
Es stellt einen jungen Mann in goldener Iraperatorentracht dar,
welcber an der Spitze einer Abteilung von Legionaren einen waldigen
Hugel hinabgestiegen ist, ura aus einer Schale von dem dampfenden
Tranke zu kosten, den ein Trossbube ihm gereicht hat. Hinter ihm
steht ein alter Centurio, misstrauisch des Feldherrn Tun verfolgend,
neben ihm einer der Liktoren, wahrend der andere im Hintergrunde
bei den Pferden halt. Rechts im Vordergrunde hat sich ein Soldat
seiner Caligae entledigt, urn ein Fussbad zu nehmen, ein anderer plaudert
mit dem Signifer uber den merkwttrdigen Fall. Von dem Hornisten
herbeigerufen, drangen sich im Hintergrunde aus dem Dickicht des
Urwaldes Scharen von Kriegern hervor. Links flieht erschreckt eine
Alte, eine Bewohnerin des Landes mit ihrem Enkelkinde vor den
fremden Eindringlingen.
An diesem Bilde wird der Historiker, von seinem Kunstwerte
abgeseben — manches auszusetzen haben: Die merkwurdigen Formen
der Helme und Waffen, das statuarisch verschlungene Riemenwerk
der Sandalen, die Verwendung der Liktoren — vor allem aber,
dass der Vorgang selbst unhistorisch ist. Die Tatsache, dass die
Aachener Thermen schon den R6mern bekannt waren, hat frtthe zur
Legendenbildung Anlass gegeben. Ihr Ursprung ist in dem gefalschten
Westd. Zcitechr. f. Gescb. u. Kunst. XXV, f. 1
Digitized by VjOOQlC
2 A. C. Kisa
Privileg Karls d. Gr. fiber die GrUndung and Widmung der Pfalz-
kapelle an die h. Maria zu suchen. Karl erzablt darin angeblich, dass
er zufallig auf der Jagd die warmen Quellen im Walde entdeckt habe und
daneben die Trttmmer eines Palastes des Granus, eines rdmischen Fursten
und Bruders des Nero und Agrippa l). Von einem solchen Bruder ist aber
bei keinem rdmischen Schriftsteller die Rede. In Dessaus Prosopographia
imp. rom. saec. I — III, 2. Teil, kommt Granius Serenus (mit vollem
Namen Q. Licinius Silvanus Granianus Quadronius Proculus) zweimal
vor. Einer dieses Namens war unter Hadrian ca. 123 n. Chr. Pro-
consul Asiens, ein anderer 106 n. Chr. Consul suffectus mit Minicius
Natalis. Sonst ist die Form Granius sehr haufig, wahrend die Formen
Granus und Grannus ganz fehlen. Keiner jenes Namens wird aber je
mit einem Amte in Gallien oder Germanien in Verbindung gebracht.
Der Legat Granus Serenus von Gallia Belgica, der auf Baurs Wand-
gemalde die Hauptrolle spielt, ist demnach eine sp&tere Erfindung.
Atts dem erwahnten gefalschten Privileg Karls d. Gr. ist der
Name Granus in die lateinische Bezeichnung des Ortes Aquae Grani
oder Aquae Granni ubergegangen, aus deren Sublativ spater die
Form Aquisgranum entstand. So findet sie sich zuerst bei Einhard
in dessen Lebensbeschreibung Karls d. Gr. c. 17 f., wahrend sonst
Aquae (Chron. Moissacense v. J. 796) und Sedes Aquensis (bei Poeta
Saxo V, 431 u. a.) fiblich sind2). Aus Aquae, der gewOhnlichen Be-
zeichnung von Badeorten bei den Romern, entstand das althochdeutsche
Ach (spater Aich, Ache, Achen) und zwar phonetisch, ohne Beziehung
auf die sonst im Ahd. ttbliche Bezeichnung von Ach fur fliessendes
Wasser, einen Bach oder Fluss, die sich bis heute als Endsilbe vieler
Namen von Flussen: (Salzach, oder — ack, Eisack) erhalten hat. Die
Rdmer pflegten dem Namen Aquae eine nahere Bezeichnung zum Unter-
schiede von anderen anzuhangen, wie Aquae Sextiae, Aquae Mattiacae.
Fur Aachen ist eine solche nicht nachgewiesen, wir suchen bei rdmischen
Schriftstellern uberhaupt vergebens nach einem Namen, der zweifellos
mit dem heutigen Aachen in Verbindung gebracht werden konnte.
Selbst die Bader daselbst erwahnt keiner von ihnen, wahrend die der
Tungrer in der Nachbarschaft bei Plinius hist. nat. 31, 12 in folgenden
Worten gekennzeichnet werden.
1) Vgl. J. v. Schlosser, Schriftquellen z. Gesch. d. karol. Kunst Nr. 105*
2) In einer Urkunde Kaiser Ottos I. vom 1. August 972 (bei Lacomblet,
Urkundenbuch I, 113) heisst der Ort Aquae Grani.
Digitized by VjOOQlC
Die romischen Antiken in Aachen. 3
Tungri, civ Has Galliae, fontem habet insignem, pluribus bullis
stillantem, ferruginei sapor is, quod ipsum non nisi in fine potus in-
telligitur. Purged hie corpora, teriianas febres discutU oalorumque
vitia. Eadem aqua igne admoto turbida fit ac postremo rubescit.
„Im gallischen Bezirke der Tungrer gibt es eine vorzQgliche
Quelle, welche Blasen wirft und einen eisenhaltigen Geschmack hat, den
man jedoch erst nach dem Trinken merkt. Sie wirkt purgierend, ver-
treibt das dreit&gige Fieber (ein rdmisches Nationalleiden) und Stein-
leiden. Dem Herdfeuer ausgesetzt, kocht es auf und farbt sich rotu.
Wahrend diese Schilderung den Eigenschaften der Aachener Quellen
in keiner Weise entspricht, passt sie vollkommen auf die von Spa, dem
nahen belgischen Grenzorte. Plinius war langere Zeit in Unterger-
manien als FQhrer eines Reiterregimentes stationiert und hat uns einige
Nachrichten uber das Land und seine Bewohner hinterlassen. Unter
anderem zog die dort betriebene Art des Mergelns seine Aufmerksam-
keit an (a. a. 0. 17, 47).
Die Tungrer waren mit anderen germanischen Stammen nach
Vernichtung der Eburonen gegen Westen vorgedrungen und batten zum
Teile deren fruhere Wohnsitze eingenommen. An sie schlossen sich
die Ubier an, welchen 38 v. Chr. bekanntlich von Agrippa Landereien
am linken Rheinufer angewiesen wurden; diese grenzten im Suden bis
zum Vinxtbache bei Brohl, im Norden bis Gelduba (Gellep) bei Kre-
feld, umschlossen im Westen die heutigen Ereise Eupen und Montjoie
bis an die Grenzen des spateren Bistums Luttich, also auch das Gebiet
von Aachen und gliederten im Osten noch einzelne rechtsrbeinische
Strecken an. Der Flacheninhalt ergab uber 100 Quadratmeilen, darunter
viel fruchtbares Ackerland, das beste von Germania inferior, doch auch
ausgedehnte Moore, wie aus der Erzahlung von einem Moorbrande bei
Koln 58 n. Chr. (in Tacitus ann. 13, 57) hervorgeht. Die ROmer
quittierten mit dieser Schenkung ihren Dank for fruher geleistete Dienste.
Das Land blieb steuerfrei, wie die germanischen Provinzen uberhaupt,
Grund und Boden gehdrte rechtlich dem Kaiser, der die Nutzniessung
den Ubiern uberliess, ja fur eingezogene GrundstQcke, wie Domitian
bei der Anlage von Befestigungen, sogar Entschadigung bezahlte. Wahr-
scheinlich erhielten die Ubier die Steuerfreiheit auf Grund des Jus
Italicum und hatten als Gegenleistung nur die Blutsteuer zu entrichten.
Freilich mussten sie auf Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit verzichten
und sich der Oberaufsicht des kaiserlichen Statthalters unterordnen, der
in Koln residierte. Zur Grenzverteidigung wurde ihr Landsturm mit
1*
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4 A. C. Kisa
eigener Organisation und Bewaffnung aufgeboten, in Friedenszeiten gaben
sie an die verschiedenen Truppenkorper des Reichsheeres Mannschaften
ab, besonders zur Reiterei, der Lieblingswaffe der Germanen. Eine aus
Fussvolk und Reiterei zusammengesetzte Cohors Ubiorum kampfte schon
im Burgerkriege unter Caesar. Im Bataverkriege 69 n. Chr. ist das
Kontingent der Ubier schon ganz nach rOmischer Weise in Eoborten
eingeteilt3). Die Romanisierung des Stammes ging urn so leichter vor
sich, als nachher nur noch durch die EmpOrung des Saturninus (89 n. Chr.)
die friedliche Entwickelung gestort wurde. Die Landwirtschaft bluhte,
Koln selbst, die Hauptstadt, war vorwiegend eine Bauernstadt. Von
ihr aus zog sich am Nordrande der Eifel und weiter fiber Julich gegen
Norden hinauf eine Eette von Einzelgehttften, die gegen feindliche Uber-
falle oft von Wall und Graben geschutzt, in ihrer rechteckigen Anlage
den spateren frankischen EinzelgehOften entsprechen. Tacitus meint
diese echt germanische Siedelungsart, wenn er sagt: vC6lunt discreti
cc diversi, ut fans, ut campus, ut nemus placuit."
Auch in der Umgebung von Aachen bestanden, nach den Funden
2u urteilen, solche GehOfte und selbst innerhalb des jetzigen Stadtge-
bietes. Neben der Landwirtschaft wurde schon in rdmischer Zeit der
Bergbau betrieben, bei Diepenlinchen und Weisweiler, zwischen Stolberg
und Gressenich nach Kupfer und Galmei gegraben. Letzteres, von den
Romern cadmea genannt, ist stark zinkhaltig und diente bereits im
Altertum mit Eupfer gemischt zur Herstellung der Zinkbronze, die wol-
feiler war als die edlere Zinnbronze. nCadmea: terra quae in aes
eoicitur, ut fiat orichalcum" heisst es bei Paulus ex Festo S. 47, 9.
Jetzt wird diese Eomposition Messing oder Gelbkupfer genannt. Aus
ihr bestehen zahlreiche aus gallischen Werkstatten hervorgegangene
Bronzeeimer, die man am Rhein und in Hannover gefunden hat, ja
selbst mehrere aus capuanischen Fabriken 3»). Die Rdmer haben den
Bergwerksbetrieb ubrigens bei Aachen nicht eingeburgert, sondern von
den Eelten ttbernommen, die von den kriegerischen Eburonen wohl nicht
ganz verdrangt, in den ndrdlichen Auslaufern der Ardennen, an der
Maas und in der Eifel bereits Bergbau betrieben und in der Bear-
beitung der Metalle einen guten Ruf erlangt hatten. Funde von Bronze-
ketten, Grttnsteinen und Tongerat deuten auch in der Gegend von
Aachen auf diese vorrOmische Eultur.
For die Bildung des Namens Aquae Grani gibt es noch andere
3) Vgl. Nissen, Zur Geschichte des rdmischen Kolns B. J. 98, 147 f.
*•) Vgl. Willers, Die rOmischen Bronzeeimer von Hemmoor S. 137.
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Die rOmischen Antiken in Aachen. 5
legendarische Erklarungen. In einer Leidener Handschrift des 13. Jahrb.
(bei Grimm, Mythol. 405) kann man lesen, dass Earl d. Gr. in Aachen
eine Geliebte hatte, eine Nymphe, die tot war, wenn Karl fortzog und
wiederanflebte, wenn er zu ihr zuruckkehrte. Einmal beraerkte Karl
an ihrer Zange ein Goldkorn (grannm). Er entfernte es, die Nymphe
starb and ward nicht wieder lebendig. In einer anderen Fassung be-
richtet die Sage, dass es ein goldener Ring war, welchen die Nymphe
— sie wird manchmal Fastrada genannt — unter ihrer Zunge ver-
barg and damit Karl an sich fesselte. Nach ibrem Tode fand ihn
Bischof Turpin, zog ihn aus ihrem Mande and versenkte ihn in einen
See. Nun war es dieser See, der den Kaiser immer wieder nach
Aachen zog, so dass er den Ort gar nicht mehr verliess (Grimm,
Deutsche Sagen S. 128). In einer dritten Version wird der See zu
einer heissen Quelle, die von einer Schlange bewohnt ist. Diese bringt
Karl das granum, diesmal in Gestalt eines Edelsteines. Aus der
Schlange wird ein Warm, aus welchem Hermann Mailer (Bonner
Jahrb. 33, 56 f.) mit Anderung des Artikels die Wurm, den Aachen
durchziehenden Bach macht.
Mehr Bedeutung als diese aus einer wOrtlichen Ubersetzung von
,granum4 entstandenen Legenden hat jene, welche auf den keltischen
Heilgott Grannus zuruckgreift, der mit dem rOmischen Apollo identi-
tiziert wurde. Altare des Apollo Grannus finden sich in vielen
Gegenden, wo gallische Legionare Stationen batten, am Rhein, im ost-
lichen Frankreich, in Saddeutschland, im Donaugebiet, in Schottland.
Ein Heiligtum des Gottes stand bei Lauingen in Rhatien (CIL. Ill,
5870 f.). Leider hat man gerade in Aachen keines gefunden, auch
sonst keine Andeutung, aus welcher sich an diesem, angeblich ihm
geweihten und nach ihm genannten Orte eine besondere Yerehrung ab-
leiten Hesse. Diese ist aucb darum unwahrscheinlicli, weil in Apollo
Grannus nicht ein Gott heilsamer Quellen, sondern der Sonnengott ge-
feiert wurde, dessen warmenden und belebenden Strahlen man eine
Heilwirkung zuschrieb. Zuletzt hat Klinkenberg (Zeitschrift d. Aachener
Geschichtsvereins XIV, 92 f.) die Ansicht, dass der Name Aquae
Granni schon von den Rdmern gebraucht worden sei und mit Apollo
Grannus in nachster Verbindung stehe, vertreten, doch wie mir scheint,
nicht mit zureichenden und uberzeugenden Grunden.
Da es nicht gelingen wollte, den Ursprung der Bezeichnung
Aquae Granni ttber die karolingische Zeit hinauszuverlegen, versuchte
man auf einem anderen Wege den Beweis zu erbringen, dass Aachen
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6 A. C. Kisa
scbon in der rdmischen Geschichte eine Rolle gespielt habe. Lange
Zeit hatte der Lokalpatriotismus genug Befriedigung in der Tatsache
gefunden, dass Aachen durch Earl d. Gr. zum Haupte aller Stadte
Germaniens und Galliens, zum Rom des Nordens gemacht worden war;
dann aber wollte man im Wetteifer mit anderen rheinischen Stadten
seine historische Bedeutung bis in die Zeiten Caesars hinaufscbrauben.
Da es an Beweisen feblte, falscbte man solche. In Meyers Aachenschen
Gescbichten sind eine Reibe von Inschriften verzeichnet, aus welchen
sicb ergeben soil, dass Aachen schon in Caesars Gallierkriegen eine
Rolle spielte. Lersch weist schon im 1. Hefte der Bonner Jahrbucher
die Quelle nach, aus welcber der Falscher vorzugsweise schopfte: Es
ist Ortelii et Viviani itinerar per nonnullas Galliae Belgicae partes.
ROmische Inschriften, die an anderen Orten, besonders Belgiens, ge-
funden worden waren, erhielten kleine Anderungen und warden als
Aachener Funde ausgegeben. In einer von ihnen wird Aduatuca
genannt und dieser Umstand gab zuerst Meyer Veranlassung , diese
Feste, die in Caesars Kriegen eine Rolle spielte, auf Aachen zu be-
ziehen. Seitdem ist diese Frage wiederholt von berufener und unbe-
rufener Seite wieder aufgegriffen worden.
Die Aduatuker waren ein germanischer Stamm, der, wie alle auf
galliscbes Gebiet ubergetretenen germanischen VOlkerschaften im Nord-
osten, den Eelten gegenuber in stolzer Treue an seinen nationalen
tTberlieferungen festhielt und jenen an Kraft, Tapferkeit und Strenge
der Sitten weit uberlegen war. Sie hatten sich einst den Cimbern und
Teutonen auf ihrem Zuge angeschlossen, waren aber, als diese Gallien
von der Maass aus uberschwemmten, als Wache und Huter der Beute
an der Grenze des Eburonenlandes zuruckgelassen worden. Caesar
wandte sicb nach der Besiegung der Nervier gegen sie, deren Verbun-
dete, und griff den festen Platz an, nach welchem sie sich zuruck-
gezogen hatten. Dieser hatte rund herum auf alien Seiten ungeheuere
Felsen und AnhOhen. Auf einer Seite lief nur ein einziger, sanft auf-
steigender Weg in der Breite von 200 Fuss, der durch eine sehr hohe
zweifache Mauer befestigt war, worauf sie spitzige Schanzpfahle und
schwere Steine gebracht hatten (Caesar, bell. gall. II, 29). Wie dieser |
Ort hiess, wird aber nicht gesagt. Jedenfalls ist er nicht mit dem im j
VI. Buche cap. 32 bei der Beschreibung des Feldznges gegen die Ebu- j
ronen genannten Aduatuca identisch, das als eine mitten im Lande der
Eburonen gelegene Burg bezeichnet wird. Dieses kann auch kein eng
-eingeschlossener Platz gewesen sein, weil Caesar daselbst das Gepack
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 7
von drei Legionen vereinte und eine Legion als Besatzung zurttckliess.
Aach im vergangenen JaBre waren dort eine Legion und funf Kohorten
im Winterquartiere gelegen (Caesar, bellum gall. V, 24). Man glaubte
daher der Ldsung der Frage n&her zu kommen, indem man zwei ver-
schiedene Orte des Namens Aduatuca annabm and wie Napoleon III. in
seinem Leben Caesars das Oppidum Aduatuca nach Namur, das Castrum
nach Tongern verlegte. Noch komplizierter wird die Ldsung der Frage
dadurch, dass Caesar das Gebiet der Aduatuker „grOsstenteils zwischen
Maass und Rheina verlegt4). Aber gegen eine Trennung in oppidum
und castrum Aduatuca, zumal in der weiten, von dem kaiserlichen
Biograpben Caesars angenommenen Entfernung spricbt scbon der Um-
stand, dass der ganze Stamm der Aduatuker bei seiner LoslOsung von
den Cimbern und Teutonen nur 6000 KOpfe zahlte. Ein so kleines
Vdlkcben batte unmftglicb ein so weites und vielumstrittenes Gebiet be-
haupten kdnnen. Auch Oberst v. Cohausen unterscheidet zwei Ort-
schaften dieses Namens, allerdings nicht gleichzeitige, sondern das
caesarische und ein anderes, das bei Ammianus Marcellinus und anderen
spaten Schriftstellern mit dem Beinamen Tungrorum versehen wird.
Wahrend das caesarische Aduatuca von General von Veith nach Lim-
burg, von SchOttler nach Rheinbach verlegt wird, kommt Cohausen auf
Grand der Beschreibung des Zusammenstosses zwischen R5mern und
Aduatukern aus strategischen Grunden auf einen Ort im Winkel zwischen
Maass und Ourthe bei Luttich, auf welchen die Beschreibuug in der
Tat vortrefflich passt. Caesar kann immerhin bei seiner Angabe der
Grenzen des Eburonenlandes ein kleiner Irrtum unterlaufen sein, aber
nach seinen Operationen ist es wahrscheinlich, dass er gegen die Adua-
tuker auf dem rechten Ufer der Maass vorging, so dass Tongern jeden-
falls als Ort des Zusammenstosses aus dem Spiele bleibt.
Auch der negative Beweis, dass nicht Aachen oder Gressenich far
die Aduatukerschlacht in Betracht kommen kdnnen, ist Cohausen durchaus
gelungen. Aachen, das von einigen lokalpatriotischen Geschichtsschreibem
anf Grand von Caesars Bemessung des Eburonenlandes als Aduatuca be-
zeichnet worden ist, liegt zwar nicht in der Mitte, aber ungefohr im
zweiten Drittel des Weges zwischen Rhein und Maass. Aber es liegt,
wie Cohausen in seinem Aufsatze uber Caesars Rheinfeldzuge (B. J. 43
*) Unam legionem, quam proxume trans Padum conscripserat et co-
hortes quinque in Eburones, quorum pars maxima est inter Mosam et Rhenum,
qui sub imperio Ambiorigis et Catuvolci erant, misit. Qu. Tiberium Sabinum
et Luc. Aurunculeium Cottam legatos praeesse iussit. Caesar bell. gall. 5, 24.
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8 A. C. Kisa
S. 5 f. sagt „in einem Kessel und konnte selbst im Mittelalter nur
sehr unvollkommen durch Befestigungen geschtttzt werden. Als einen
von Natur festen Platz wird ihn nie jemand ausgesucht haben. Als
solcher kann in der Nahe der Stadt nur der Lousberg nOrdlich der-
selben angesehen werden. Dieser ausgezeichnete, etwa 400 Fuss liber
der Umgegend erhobene und schOn bewaldete5) Berg hat eine langlich
schmale Form. Sein Plateau ist 1200 Schritte lang und nur 130 Schritte
breit und fallt nach alien Seiten steil in nackten Sandboschungen ab.
Nirgends treten Felsen zu Tage und Steine zu Mauerbauten mfissten von
weither heraufgeschafft werden. Wasser hat der Berg nicht. SttdOst-
lich legt sich ihm der hundert und mehr Fuss niedrigere Berg vor,
auf welchem die alte Salvatorkirche steht. Nach alle dem scheint
Aachen nicht der gesuchte Ort zu sein."
Zu einem gleichen negativen Ergebnisse kommt Cohausen bei dem
zwei Meilen entfernten Dorfe Gressenicb, das gleichfalls fur Aduatuca
vorgeschlagen worden ist. Auf einer grossen Hochflache wurden hier
dfter rdmische Mttnzen, Tongefasse, Legionsziegel und andere Alter-
tQmer gefunden. Kein noch so kleines Terrainhindernis hatte hier die
Anlage von Befestigungen ermOglicht, man hatte sie denn auf den
flachen Boden aufgesetzt. Doch keinerlei Baureste in dem zerwQhlten,
mit Schutt, Brandspuren und Gr&bern durchsetzten Gelande deuten auf
solche. Spuren von Rdmerwegen, die in vier Richtungen auslaufen,
haben die flttchtige Bebauptung, dass die ROmer hier einen bedeutenden
Ort angelegt hatten, hervorgerufen.
Damit, dass Cohausen als Schauplatz der Aduatukerschlacht die
Gegend von Lflttich nachweist, ist fur die Bestimmung von Aduatuca
vieles, aber noch nicht alles gewonnen, denn, wie ich bereits frtther
bemerkte, sagt Caesar keineswegs, dass die Schlacht bei Aduatuca tiel,
sondern nennt den Ort gar nicht. Man ist demnach durchaus nicht
berechtigt, den Ort des Zusammenstosses gleichfalls Aduatuca zu be-
nennen, wie es allgemein gesshieht. Es ist auch kein Grund vorhanden,
zu bezweifeln, dass die von Caesar ausdrttcklich Aduatuca genannte
Burg inmitten des Eburonenlandes etwas anderes sei, als das Adua-
tuca Tungrorum der spateren Schriftsteller, des Tacitus, Ammianus
Marcellinus und des Antonius, namlich das heutige Ton gem. Wenn
man von jenem Irrtum Caesars, dass die Burg „ inmitten" des Landes
gelegen sei, absieht, spricht nichts gegen diese Verlegung. Dass
5) Aber erst seit der napoleonischen Herrschaft ist der Lousberg bepflanzt.
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Die rOmischen Antiken in Aachen. <>
Tongern mit Aduatuca Tungroram identisch sei, gebt sowobl aus den
Angaben Ammians, wie aus den Notitiae Gall. V, des Honorius, der
Geographie des Ptolemaus 2, 91, dem Itinerar des Antoninus p. 377,
der Peutingerschen Tafel (Strassenstationen am 1. Maassufer und von
Maass zu Rhein) ganz klar hervor6). Die Annahme, doss man gleich-
zeitig zwei verscbiedene Orte in demselben Lande gleich benannt babe,
ist ebenso von der Hand zu weisen, wie jene, dass man etwa den
Namen eines untergegangenen Ortes auf einen in derselben Gegend
neu entstandenen ubertragen hatte. Der Zusatz Tungrorum erfolgte
vielmebr offenbar nacb der Besetzung des bereits bestebenden Aduatuca
dnrch die Tungrer. Von hier aus hatte Caesar den Feldzug gegen die
Eburonen gefuhrt, welcher mit der Vernichtung des ganzen Stammes
endigte. Der Ort war umwallt und ausser den kunstlichen Ver-
schanzungen durcb seine naturliche Lage gescbutzt. Mit den Eburonen
dQrften die Aduatuker selbst untergegangen sein, soweit sie nicbt schon
im zweiten Kriegsjahre dem Schwerte der ROmer erlegen waren. In
das verwttstete und entvOlkerte Land zogen neue Germanenstamme vom
rechten Rheinufer heraber, die Tungrer in das Gebiet der Maass, die
Ubier in die niederrbeinischen Gefilde 6stlich von ihnen. Die bedeutenden
Uberreste rOmischer Befestigungen in Tongern, die eines Pratoriums,
eines befestigten Lagers dicbt vor der Stadt, besonders aber die Spuren
eines Kastells mit Namen Autuache sQdwestlich von ihr be weisen, dass
man es mit einem starken Waffenplatze zu tun hat. Im Namen des
Kastells klingt die alte Bezeichnung Aduatuca deutlich nach. In der
Nahe wurden Ofter Munzen gallischer Prage mit der Bezeichnung
ATVATVCIA = Atuatuca gefunden 7). Der Ort, welcher auch Atuaca
(Peutingersche Tafel), Aduaca (Itinerar des Antonius) oder Atuatucum
(Geographie des Ptolemaus) beisst, gilt bei Ammian und in den Notitiae
Galliarum far die bedeutendste civitas von Germania secunda neben
Koln8). Nacb Tacitus nahmen die Ubier und Tungrer in Koln an
einer Besprechung mit Claudius Civilis teil, doch schlossen sich nur
letztere der EmpOrung an9). Die heutigen Bewohner von Tongern er-
richteten, ihrer rOmischen Vergangenheit eingedenk, nicbt nur dem aus
Caesars Kriegen bekannten Fursten Ambiorix ein gut gemeintes Bronze-
•) Vgl. Riese, Germanien in der antiken Literatur.
7) Vgl. v. Duhn u. Ferrero, le monete galliche del Gran Bernardo-
Torino 1891.
8) Ammianus 15, 11, 6. Not. Gall. V.
•) Tacitus hist. IV, 55, 66, 79.
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10 A. C. Kisa
denkmal, sondern benannten auch einen Brunnen „ Fontaine de Plinea,
zum Danke fttr die Worte, die Plinius ihrem Lande gewidmet hat. Der
Streit urn Aduatuca war im Grande dadurch hervorgerufen, dass man
von der fixen Idee ausging, Caesar babe die Aduatuker bei Aduatuca
geschlagen, wahrend er tatsachlich den Ort des Zusammenstosses gar
nicht nennt. Wenn man dies berttcksichtigt, lOsen sich die Scbwierig-
keiten von selbst. Es gab weder zu Caesars Zeiten zwei verschiedene
Orte dieses Namens, noch sind wir genOtigt, in dem casarischen Aduatuca
6twas anderes zu seben, als die spatere Hauptstadt der Tungrer.
II. Lokalfunde.
W&brend v. Cohausen bei seinen Forschungen nach romischen
tjberresten in Aachen vom strategischen Standpunkte aus seine Auf-
merksamkeit dem die Stadt beherrschenden Lousberg zuwandte, wurde
die Anderer durch zahlreiche rftmische Funde auf dem hOchsten Punkt
der Stadt selbst, den Markthugel, gelenkt, dessen Hochflache das
Rathaus einnimmt. Hier veranstaltete E. aus'm Weerth zum Zwecke
einer Rekonstruktion der karolingischen Pfalz 1884 Nachgrabungen,
welche angeblich ergaben, dass einzelne Teile des gotischen Rathauses
auf romischen Fundamenten beruhen. Die Verwendung von Ziegeln der
leg. XXX Ulpia Victrix schien ihm einen vollgultigen Beweis dafur zu
€rbringen. Schon vorher, 1872, hatte er durch Untersuchungen die
Uberzeugung gewonnen, dass der Rathausbau in seiner karolingischen
Gestalt und dem noch erkennbaren Grandriss eine Nachahmung der
Basilica in Trier und speziell der sog. Marktturm an der Westseite
lediglich die Apsis des Thronsaales Karls d. Gr. darstelle. Der ver-
dienstvolle rheinische Altertumsforscher hat damit der Legende, dass
Karl d. Gr. seine Pfalz auf den tjberresten des Palastes des sagen-
haften romischen Legaten Granus aufgebaut habe, neue Nahrung zu-
gefuhrt. Noch jetzt wird der viereckige Ostturm des Rathauses Granus-
turm genannt. Die mit den Restaurierungs- und VergrOsserungsarbeiten
des Rathauses verbundenen Nachgrabungen haben vor einigen Jahren
die Ansichten aus?m Weerths insoferne bestatigt, als sich tatsachlich
ergab, dass das Rathaus vollstandig auf karolingischen Grundmauern
stehe und zwar so, dass dessen Hauptbau, das alte Rathaus, genau
dem Hauptbau der Pfalz entspricht. In dem westlichen halbrunden
Ausbau, aus welchem sich der Marktturm entwickelt, reicht das karo-
lingische Mauerwerk fast 12 Meter uber das jetzige Strassenpflaster
hinauf, am Granusturme im Osten sogar 18 Meter. Auch im Keller
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Die rCmischen Antiken in Aachen. 11
des Rathauses bat man karolingische Fundamente gefunden 10), dagegen
keine solchen, welche den Beweis erbringen warden, dass bier scbon
in rdmiscber Zeit ein Geb&ude stand. Es wurden wohl rOmische
Kapitelle und andere Architekturstucke zu Tage gef5rdert, die aber
offenbar von einem anderen Bau in karolingiscber Zeit bierber ge-
schleppt and als Bausteine in den Fundamentierungen mitbenutzt wordon
waren. Die Ziegel der 30. Legion, von welchen aus'm Weerth spricht,
sind ubrigens nicbt im Ratbaasbau selbst, sondern sudlich von ihm,
auf dem Chorusplatze, zum Vorschein gekommen. Die Nacbrichten,
welche von einem rdmiscben Palaste an dieser Stelle, einem Castrum
oder bescheiden von einem Wacbtturme sprechen, sind daher durch
keinerlei Fnnde begrflndet. Aber auch ein frankischer Vorganger ist
sebr zweifelhaft. Man glaubt freilich zwischen und unter dem karo-
lingischen Mauerwerke im Keller des Rathauses auch auf solches ge-
stossen zu sein, dessen Mdrtel sich von dem gewOhnlichen karolingischen
and dem rOmischen anterscheidet, aber die Nachricht ist unsicher und
beute nicht mehr kontrollierbar. Wenn, wie berichtet wird, Pipin der
Kleine, Karls Vater, bier 754 Hof hielt und 765 das Weihnachts- und
Osterfest feierte, wird er sich, wie bis ins Mittelalter hinein bei kflnig-
lichen Hoflagern ublich, mit Holz- und anderen Lagerbauten begnugt
haben, welcbe spater wieder abgebrochen wurden oder verfielen.
Im Ubrigen wurden sich selbst dann, wenn die ROmer bald nach
ihrer Okkupation des Landes bier Befestigungen angelegt hat ten, wahr-
scbeinlich keine Spuren von ihnen erhalten haben. Ihre Methode er-
gibt sich aus dem interessanten Berichte, den Arrian dem Kaiser Hadrian
131 oder 132 n. Cbr. uber eine Inspektionsreise vorgelegt hat11).
Daraus geht hervor, dass sie sich mit Graben, Erdwallen, Palissaden
nnd Turmen aus Holz begnQgten und diese Befestigungen an solchen
Punkten, wo es nOtig war, im spateren Verlaufe ihrer Herrschaft durch
gemauerte ersetzten oder aber verfallen liessen. Die von Drusus 50 n. Chr.
angelegten Rheinkastelle waren durchweg von jener Art und den lokalen
Verhaltnissen entsprechend. Die ROmer schlossen sich darin ganz der
heimischen Bauweise an und liessen erst mit fortschreitender Civili-
sation den Stein- und Ziegelbau das frttbere Erd- und Pfahlwerk ab-
ldsen. Auch in Koln ist von dem ursprttnglichen Winterlager keine
10) Laurent, Die bauliche Entwicklung Aachens, in d. Festschrift zur
72. Ver8ammlung deutecher Arzte und Naturforschcr 1900 S. 18.
") Vgl. Nissen a. a. 0. 159.
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12 A. C. Kisa
Spur mebr erbalten, nur die claudische Stadtmauer lasst sich noch
heute in mehr oder weniger ansehnlichen Resten verfolgen. Dagegen
blieb im Inneren die alte Bauweise in Holz und Lehm die ganze ROmer-
zeit uber berrschend, abgesehen von einigen Tempeln und Palfcsten. So
mtissten auch in Aacben, falls die ROmer dort in ihrer frtthen Periode
Befestigungen angelegt hatten, alle Spuren von solcben verschwunden
sein, von Privatbauten im Inneren, den „canabaea u. a. gar nicbt zu
reden. Und noch lange Jahrhunderte, bis ins tiefe Mittelalter bineinr
ist in den S tad ten der Holz- und Lehmbau ublich gewesen.
Wahrend sich auf dem Plateau des Markthugels bisher keinerlei
ROmerbauten nachweisen liessen, wurden an dessen sttdlichem Abhangfr
an zwei Stellen ansehnliche Reste von romischen Bad em aufgedeckt.
Die einen liegen im Sudosten in der Nahe der jetzigen Kaiserquelle
und erstrecken sich bis in die benachbarten Strassen, die Edelstrasse
und den Bttchel. Teile davon sind im Untergeschosse des Badehotels
zur KOnigin von Ungarn heute noch zuganglich. Sie bestehen aus
einer Piscina, zu welcher vier Stufen hinabfuhren, einer dahinter
liegenden wannenartigen Vertiefung, an deren Wanden sich Sinter ab-
gesetzt hat und einem Hypocaustum mit Resten eines daruber auf-
gebauten Gemaches mit bemalten Stuckwanden. Die Zufuhr von kaltem
Wasser vermittelte eine Wasserleitung, welche vom sog. Kalten Bache
im Sudosten der Stadt ausging und in Burtscheid, der Warmweiher-
und Zollernstrasse mehrfach nachgewiesen ist. Thermen und Leitung
sind wiederholt beschrieben und abgebildet worden1*), so dass ein
naheres Eingehen darauf hier unndtig ist. Reste einer anderen Thermen-
anlage liegen am MUnster, teilweise unter ihm. Schon 1766 wurde
bei der neuen Fundamentierung der Ungarischen Kapelle, in welcher
jetzt der Munsterschatz verwahrt wird, spater einige Schritte ostlich
von ihr, ein Badebecken gefunden und gelegentlich der Nachgrabungea
in der Kirche selbst zur Auffindung der Graft Karls d. Gr. der Rest
einer Wasserleitung, dann 1878 unter der Kommunionbank ein bade-
iihnliches Bassin. Uberreste eines ausgedehnten Hypocaustums liegen
,2) Die Thermen der Edelstrasse wurden 1823, 1862 und 1877 auf-
gedeckt. S. Lersch, Die Ruinen d. RSmerbades in Aachen, 1878. Schon
1823 war man in der Edelstrasse am Anfange des Tunnels zum Elisenbrunnen
auf ein jetzt schwer zugangliches und nirgends abgebildetes Hypocaustum
gestossen. Vgl. C. Rhon, Die rom. Thermen von A. 1890. Uber die Wasser-
leitung vgl. Kessel, Bonner Jahrb. 60, 12 f. — Pick u. Siegamrodski, Zeitschr.
d. Aachener Gesch.-V. XI, 272 f.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 13
an tier Frontmaner des Munsterkreuzganges and auf dem Chorusplatze.
Die Richtung dieser zweiten Wasserleitung geht nach Nordosten 13).
Wenn Plinios die rdmischen Bader in Aachen nicht erwahnt, mag
das auch darin seinen Grand baben, dass die Thermen zu seiner Zeit
noch gar nicht, oder doch nicht in der Form bestanden, welche ihnen
die Legionare nach den ans erhaltenen Resten gaben. Diese sind
namlich fruhestens zehn Jabre nach seinem Tode entstanden. Die
Ziegelstempel machen ans eine ziemlich genaae Datierang mdglich, die
allerdings von der bisher aufgestellten abweicht. Das von Lersch als
Datum der Vollendung angenommene Jahr 89 n. Chr. entspricht nam-
lich ungefabr dem Beginn der Arbeiten. Unter den Ziegelstempeln
sind vertreten die legio I Minervia, die VI Victrix, die X Gemina and
die XXX Ulpia Victrix, am haufigsten die sechste and dreissigste, die
sechste immer mit dem Zasatze P • F, pia fidelis 14). Er fehlt nur bei
unvollstandigen Exemplaren, bei welchen der Bruch anmittelbar hinter
der Legionsnammer folgt. Aasserdem sind 15 grosse Platten and Dach-
pfannen mit der Bezeichnang tegula transrhenana gefanden worden,
Erzeagnisse einer auf der rechten Rheinseite liegenden Zentral-Ziegelei.
die wahrscheinlich bei Xanten zu suchen ist und fur den Niederrhein
jener entsprach, die G. Wolff fur den Oberrhein bei Nied am Main
nachgewiesen hat16). Mehrere von diesen enthalten ausserdem die Be-
zeichnang des TrappenkOrpers und den Namen des Unteroffiziers, unter
dessen Aufsicht sie verfertigt worden sind. Darunter kommt einmal
die legio I Minervia ohne weitere Beinamen, auf den ubrigen die leg. X
Gemina dreimal ohne solche, einmal mit dem Zusatze F, ein andermal
mit P * F vor. Die Fortlassung der Beinamen ist in alien Fallen
augenscheinlich aus Platzmangel erfolgt. Diese Zusatze sind fur die
Zeitbestimmung von Wert; sie beweisen, dass rOmische Legionare nicht
vor dem Jahre 89 n. Chr. am Thermenbau beschaftigt waren. Die
Beinamen Pia Fidelis wurden den TruppenkOrpern des niedergermanischen
,a) J. Beissel in d. Zeitschrift d. Arzte 1900 S. 85. — Ein rSmischer
Kanal wurde anfangs der 80er Jahre des vorigen Jahrh. im Garten des Dr.
Beissel in der KleinkSlnstrasse aufgefunden. Er hatte anscheinend die Rich-
tung zum Lousberg einerseits und zur Edelstrasse andererseits. Abfluss-
kanale wurden in anderen Stadtteilen aufgedeckt.
") Adenaw, Zeitschr. d. Aachener G. V. XX, 187 f.
15) G. Wolff im Frankf. Archiv 3. Folge IV, 212 ff. Die Aachener
Ziegel hat B. M. Lersch, dem man das Beste verdankt, was bisher uber
Aachens ROmerzeit geschrieben worden ist, in der Zeitschr. d. Aachener
G. V. 1885, 159 ff. ver5ffentlicht.
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14 A. C. Kisa
Heeres, wie Ritterling dargetan hat, von Kaiser Domitian in diesem
Jahre als Lohn und Auszeichnung fur ihre Treue beim Aufstande des
Satarninus verliehen. Es waren dies die leg. I Minervia, die 6. and
10. Legion. Die erstgenannte wurde erst von Domitian begrllndet und
in Bonn stationiert; die 6. kam im Jabre 70 aus Spanien an den
Niederrhein und zwar nach Neuss, wo sie bis 120 verblieb; die 10.
kam gleichfalls im Jahre 70 nach Niedergermanien und zwar nach
Nymwegen, wo sie bis etwa 107 stationiert war. An die Stelle der
nach Britannien versetzten 6. Legion kam 120 unter Hadrian die
leg. XXX Ulpia Victrix, benannt nach ihrem Griinder Ulpius Traianus ;
sie hatte ihr Hauptquartier in Xanten und verliess die Provinz erst im
4. Jahrhundert 16).
Die Ziegel der 6. Legion sind ausschliesslich bei der grossen
Wasserleitung gefunden, die sich vom Kalten Bache bis zu den Thermen
der Edelstrasse herabzog und fttr die Zufuhr von kaltem Wasser be-
stimmt war. Sie ist an mehreren Stellen der Stadt freigelegt wordenr
einzelne Stttcke von ihr haben im Aachener Museum Aufstellung ge-
funden. Ihre Konstruktion ist von jener des Eifelkanals und anderer
romischer Wasserleitungen im Rheinlande verschieden. Sie bestand aus
TonrOhren von U-fOrmigem Querschnitte, die mit starken Ziegelplatten
gedeckt und in Beton eingelassen waren. Auch in den Resten der
Badeanlagen in der Edelstrasse wurde eine Ziegelplatte mit dem Stempel
der 6. Legion gefunden. Die Erbauung dieses Teiles der Thermen
fallt daher in die Zeit von 89 — 120 n. Chr., denn obwohl die Legion,
die hier beteiligt war, schon im Jahre 70 nach Neuss versetzt wurde,
kann sie doch nicht vor der Verleihung der Beinamen P. F. an sier
d. h. vor 89, in die Bautatigkeit eingetreten sein.
An den Munsterthermen waren nach den Ziegelfunden vorwiegend
Soldaten der 30. Legion beteiligt, die erst 120 nach Niedergermanien
kam, neben ihr auch solche der I Minervia — von welcher hier (am
Chorusplatze) zwei Ziegelfragmente, gleichfalls mit dem Beisatze P. F.r
gefunden wurden — und der X Gemina. Da letztere die Provinz schon
im Jahre 107 verlassen hat, war ihr bereits neben der 6. Legion und
gleichzeitig mit dieser die Aufgabe zugefallen, an den Thermen weiter-
zuarbeiten, welche dann im Laufe des 2. Jahrh. von der 30. Legion
ie) Vgl. Ritterling, de leg. X gem. Leipzig 1885. Ders., Zur rftm.
Legionsgesch. am Rhein, Westd. Z. XII, 155 f. A. v. Domaszewski, Die
Dislokationen d. r9m. Heeres i. J. 66 Rhein. Museum 47, 207 f. 0. Schilling,
de legg. Rom. I Min. et XXX Ulpia, Leipziger Studien XV, 17 ff.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 15
vollendet wurden. Dieser halfen dabei Abteilungen der 1 Min. aus
Bonn. Diese beiden Legionen bildeten damals die gesamte Garnison
von Germania Inferior and arbeiteten an grdsseren Unternebmnngen
mit vereinten Kraften. Zahlreiche in Holland gefundene Ziegel sind
von beiden gemeinschaftlich gestempelt. Damit ist binlanglich bewiesen,
dass die Mflnsterthermen jflngeren Urspranges sind, als die der Edel-
strasse, wahrend manchmal, z. B. von J. Beissel, noch das Gegenteil
angenommen wird. Die unter Hadrian nacb Britannien versetzte 6. Legion
nutzte dort ibre in Aachen gewonnenen Erfahrnngen bei Anlage der
Thermen von Bath, welche denen der Edelstrasse ahnlich, jedoch viel
besser erhalten sind17).
Die Beendigung der Aachener Thermen lasst sich nicht ganz genau
feststellen, jedenfalls fallt sie noch vor die Regiernngszeit des Septimius
Severns (193 — 211). Dieser Kaiser verlieh der 30. Legion zn ibren
bisberigen Ehrentiteln anch noch die P. F., also dieselbe Anszeichnung,
welcher sich ihre Schwesterlegion schon seit Domitian erfreute. Diese
beiden Buchstaben fehlen aber noch anf den Aachener Ziegelstempeln.
Angesichts der Tatsache, dass der Wert der Auszeichnung infolge allzu
freigebiger Verleihung seit der Mitte des 2. Jabrh. gesunken war, und
deshalb von ihr anf Inschriften nicht mehr regelmassig Notiz genommen
wird, ware das Fehlen der Titel anf den Aachener Stempeln allein nicht
beweiskraftig genng. Aber es tritt noch eine andere Sttttze obiger
Annahme hinzu. In den Thermen der Edelstrasse war 1822 ein Votiv-
stein gefunden worden, der leider seit 1839 spurlos verschwunden ist.
Ich selbst habe nach ihm vergeblich geforscht. Die Inschrift ist jedoch
bei Brambach CIRh. Nr. 628 und bei Kessel, B. J. 60, 12 wiederge-
geben. Sie lantet:
FORT V L
T VTELE • LO C I- C A
robfoivs-GAivs
IllIIIVU-AVGV
Es ist nicht ganz sicher, ob sie der Fortnna Salutaris oder der Fortuna
Adjntrix und der Tutela Loci gewidmet ist, der erstgenannte Beiname
17) Ihren Stempel tragt auch eine von Kessel, B. J. 60, 12 erwahnte,
in der Eselsgasse gefundene Dachpfanne. Sie zeigt ausser den Domitianischen
Ehrentiteln den Namen eines aufsichtfiihrenden Unteroffiziers Julias Martialis
LEG'VI-VIC'P'F
I V L • I $Vl • A "RI A L*
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16 A. C. Kisa
<ler Glucksgftttin ist wahrscheinlicher. Deutlicb ist aber der Stifter
genannt, Cains Candidinius Gaiius, Sevir Augustalis. Nach Fiedler
(Lersch, Centralmuseum III, 78) kommt auf einer bei Nymwegen ge-
fundenen Inscbrift ein Signifer gleicben Namens vor. Es ist anzu-
nehmen, dass beide Personen identiscb sind, dass der Fahnentr&ger der
Legion sp&ter in Nymwegen oder einer anderen Stadt der Provinz sich
ans&ssig machte und den Rang eines Sevir, eines der sechs Vorsitzenden
der Augustales einnahm, die in rOmischen Munizipalst&dten zwischen
dem Gemeinderate und der Burgerschaft standen. also eine ahnliche
Rolle spielten, wie in Rom die Ritter. Als Signifer widmete er unter
dem Konsulate des Ternus und Atticus, d. h. im Jahre 185 einen
Altar fur Juppiter und den Genius Loci 18). Wann dieser dokumentarisch
beglaubigte erste und alteste Badegast in Aacben erschien, kann man
freilich nicht genau sagen. Wir gewinnen aber einen Endtermin
zwischen 185 und 193, in welchem die B&der sicher im Gange waren.
Jedenfalls hat die 6. Legion bei ihrer Versetzung nach Britannien i. J.
120 die Bader in der Edelstrasse langst fertig hinterlassen, da Soldaten
der 10. Legion schon vor 107 an deren VergrOssernng am Munster-
platze arbeiteten.
Der Fund eines Weihesteines der Fortuna Salutaris ist auch in
anderer Hinsicht nicht ohne Interesse. Es ist vielleicht kein Zufall,
dass der Boden von Aachen bisher noch nichts von sich gegeben hat,
was sich als eine Sttitze der Apollo Grannus-Theorie zurecht machen
liesse, dass in dem angeblich diesem Gotte geweihten und nach ihm
benannten Badeorte vielmehr als einzige Schutzgottheit vorlaufig Fortuna
Salutaris erscheint, dieselbe, der auch an anderen rheinischen Orten,
die mit mehr oder minder wirksamen Heilquellen gesegnet sind, ge-
huldigt wurde. Selbst Godesberg kann bei seinen erneuten BemUhungen,
den Strom der Fremden nicht nur durch die SchOnheit seiner Natur
und die Milde seiner Luft, sondern auch durch ein heilkr&ftiges Ge-
w&sser herbeizuziehen, sich auf seine rSmische Vergangenheit und das
Wohlwollen dieser GOttin berufen. Sie wird neben anderen Gottheiten
auf einem Weihesteine genannt, den man einst aus einem Torpfeiler der
Burg herausbrach und in das Provinzialmuseum in Bonn brachte. Dem-
nach waren die dortigen Quellen den Romern ebenso wohl bekannt, wie
alle anderen rheinischen Gesundbrunnen und Mineralw&sser.
Ausser den Thermenanlagen sind in Aachen keine grosseren
l8) Schilling a. a. S. 57.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 17
Romerbauten aafgedeckt warden. Mit jenen ist der Stumpf einer aas
Rundziegeln gemauerten Saule in Verbindung, welcher auf dem sog.
Katschhofe Ostlich vom Chore des MQnsters steht, der tfberrest einer
Saulenstellung im Inneren oder von einem Portalbau der Thermen.
Auch einige grosse Kapitelle, S&ulentrommeln und Gesimsstucke, die,
wie frQher erwahnt, wahrscheinlich von Earl d. 6r. zura Bau seiner
Pfalz verwendet worden waren und im Keller und an der Sudmauer
des Rathauses zum Vorscheine gekommen sind, hat man wohl aus den in
Trummer gesunkenen Thermen hergeholt. Ebenso ein durch zwei Leisten,
Wnlst, Hohlkehle und Zabnfries gegliedertes GesimsstOck aus Sandstein,
das im Munsterturme eingemauert ist. Die Can aba e, welche phantasie-
volle Leute in die Gegend des Fischmarktes verlegen, existierten ebenso
wenig, wie das Praetor ium oder Kastell auf dem Marktplatze.
General v. Veith sucht das Praetorium in der Gegend des jetzigen
Marktbrunnens. Nach seiner Annahme bestand in Aachen im 1. und
2. Jahrh. ein befestigtes Lager mit dem Marktplatze als Mittelpunkt
and einer Ansiedlung (vicus) in der Nahe des Fischmarktes. Die Sad-
front des Castrums denkt er sich sttdlich vom Mttnsterturme und in
der Ursulinerstrasse, die porta decumana zwischen der Kramer- und
Hartmannstrasse ; die Ostfront in der Richtung der Edel- und Mostart-
strasse, die Nordfront mit der porta praetoria in der Pontstrasse, die
^Westfront 6stlich von der Cockerellstrasse mit der porta sinistra in
der Jakobstrasse. So konstruiert er ein Viereck von 2—300 Meter
Seitenlange, grosser als die Saalburg. Das von ihm umschriebene Ge-
lande deckt sich fast genau mit dem Gebiete der beiden Thermen-
anlagen, nur nach Norden macht er einen kleinen Vorstoss auf Grand
von rdmischen Einzelfunden und von Mauerwerk, das sich unter dem
Marktplatze in n&rdlicber Richtung hinzieht. Ich habe bereits bemerkt,
dass man in Aachen hOchstens Erdwalle mit hftlzernen Tttrmen und
Verschanzungen erwarten kOnnte. Die unterirdischen Mauern sind aber
gar nicht rOmisch, sondern karolingisch und noch spateren Datums.
Ausser diesen wurde v. Veith aber auch durch das Mauerwerk in der
Sudseite des Rathauses irregefQhrt, das zu den Thermenanlagen gehdrt.
Durch Veiths Autoritat geblendet nimmt auch der sonst so kritisch
veranlagte Stadtarchivar Pick mit Bestimmtheit ein Kastell auf dem
Markthagel an (vgl. aus A.s Vergangenheit 1895, 185 f.).
Die zahlreichen kleinen Scherben von Tongefassen, darunter
solche von Terra sigillata, Terra nigra und andere kleine Gegenstande
(von welchen die wichtigsten spater aufgefahrt werden sollen), die man
Westd. Zoitschr. f. Gescb. a. Knnst. XXV, I. 2
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18 A. C. Kisa
hier und in der naheren Umgebung im Bauscbutte fand, sind in ver-
schiedenen Bauperioden zusammengetragen und mOgen zum grOssten Teile
aus den Wohnstatten and Verkaufsbuden, welche die Thermen umgaben,
sowie aas diesen selbst herruhren. Aus diesen geringen Resten auf eine
ganze Niederlassung, ein Markt- und Handwerkerviertel zu schliessen,
ist eine masslose tlbertreibung. Auch beweist der ganz ruinflse Zustand
dieser Dinge, dass es sicb gar nicht urn Funde in situ, sondern urn
zusammengetragenen Kehricht handelt. An Grabfunde ist naturlich nicht
zu denken.
Diejenigen, welche glauben, dass hier der Ort einer bedeutenden
Niederlassung anzunehmen sei, weisen darauf bin, dass Aachen den
Kreuzungspunkt von drei grossen rOmischen Strassenzugen bilde.
von welchen sicb zwei am Markthtigel trafen, der dritte nicht weit davon
sudlich vorbeiging. Die nuchterne Wirklichkeit zeigt aber nur Vcr-
kehrswege bescheidener Art, welche fur die in der ganzen Gegend
bluhende Landwirtschaft und allenfalls fur die Bedurfnisse des Berg-
baus ausreichten und einen Teil des vielmaschigen Netzwerkes von
Fahrwegen bildeten, mit welchen die ROmer das ganze weite Gebiet
zwischen Rhein und Maass durchzogen hatten. Die eigentliche Heer=
strasse (KOln — Maastricht) ging in einer Entfernung von mehreren.
Meilen an dem jetzigen Aachen vorbei. Nach v. Cohausen (B. J. 43T
5 ff.) scheinen nur zwei Nebenwege Aachen zum Ziele zu haben : Einer,
der vom Aachener Walde her gegen Julich fuhrt und ein anderer, der
zwischen Stolberg und Gressenich hindurch geht. Keiner lasst sich so
genau verfolgen, dass man einen bestimmten Kreuzungspunkt annehmen
kOnnte. Schneider kennt den letztgenannten Weg gar nicht, sondern
lasst die Strasse, die er von Cleve aus mitten zwischen Rhein und
Maass uber Gladbach und Julich hindurchzieht, sudlich von Langerwebe
spurlos verschwinden (B. J. 73, 1 ff. Tafel II). Dagegen gibt er ausser
dem Wege, welchen v. Cohausen von Julich aus gegen Aachen kommen
lasst (Neuss, Caster, Julich, Aldenhoven, bei Neusen auf die jetzigfr
Chaussee und mit dieser nach Aachen) zwei andere an. Der eine fuhrt
von der Maass bei Maasseyck, dem Geburtsorte der Bruder Hubert und
Jan van Eyck, bis Heerlen, den Geburtsort eines dritten grossen-
Malers, des allerdings etwas schattenhaften Meisters Wilhelm von Koln,
dann der Chaussee entlang bis Laurensberg und von hier, streckenweise
ganz unterbrochen, uber die H6hen nach Aachen, die Chaussee in einiger
Entfernung links im Tale lassend. Von Aachen, der Chaussee folgend
uber Kornelimunster bis Petergesfeld setzt er westlich von Montjoie
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Die romischen Antiken in Aachen. 19
fiber die Ruhr. Den anderen Weg verfolgt Schneider von Roermond
uber Heinsberg nach Geilenkirchen ; von hier ans schrampft er zu einem
bescheidenen Pfade zusammen, der den Wanderer manchmal ganz im
Stiche lassend, endlich wieder die bequeme Heerstrasse findet and dieser
mit zweimaliger Unterbrechung bis Wurselen trea bleibt, am schliess-
lich als Hohlweg in Aachen einzumunden. Man sieht, dass viel Phan-
tasie and gater Wille nachhelfen mussen, am die Yerbindangen dieser
angeblich bedentenden Yerkehrswege herzastellen. Dass diese Strassen
nicht solid angelegt waren, geht schon daraas hervor, dass oft weite
Yerbindongsstrecken spurlos verschwunden sind. Es sind eben blosse
Yizinalwege, die einzelne GehOfte, Bergwerksbetriebe and Flecken mit
einander verbanden, ohne alle Fundamentierang, oft blosse Feldwege,
deren Alter kaam zu bestimmen ist, wenn nicht Fande von Munzen,
Tonscherben, Ziegelsteinen die Nahe romischer Niederlassungen verraten.
Nach v. Yeith kreazten aaf dem MarkthQgel die ROmerstrassen
Limburg — Koln and Xanten — Trier, wahrend eine andere von Heerlen
kommende fiber den Fischmarkt (nach Montjoie?) weiterzog. Diese
Strassenzuge sind ebenso wenig sicher nachweisbar als die Schneider-
schen. Richtig ist nur, was auch Pick (a. a. 0. S. 187) be-
merkt, dass der Lange Turm im Nordwesten der Stadt im Mittel-
alter die von der Maass herfuhrende Strasse beherrschte, eine der
sogenannten Konigsstrassen, deren Fortsetzung in der noch jetzt so
genannten Strasse zu suchen sei. Ihr weiterer Yerlauf ist in der
Klappergasse, Ursulinerstrasse und Adalbertsstrasse festgestellt worden.
Es ist nicht unmftglich, dass diese Strasse rOmischen Ursprunges ist.
Was man von ihr in den genannten Aachener Strassen gefunden, deutet
aber auf eine mittelalterliche Anlage. Yon den beiden rOmischen
Strassen, welche nach der Peutingerschen Tafel in KOln ihren Ausgangs-
punkt in dem Tore der Westmauer an St. Aposteln hatten, beruhrte
wahrscheinlich keine das jetzige Stadtgebiet von Aachen. Die eine mit
der funf Leugae entfernten Station Muneria (Moederath an der Erft),
ging nach Duren and von dort sudwarts ttber Eupen, die andere direkt
westlich auf Julich zu gerichtete bildete liber Aldenhoven, Heerlen,
Coriovallum (Corlen oder Yalkenburg) die Hauptverbindung mit Maastricht
and Tongern (Adaaca Tungrorom), wobei Aachen links liegen blieb.
Dieselbe Heerstrasse ist im Itinerar des Antonius p. 377 f. angegeben.
Wo Fundamentierungen fehlen — and diese kOnnen leicht spateren
ZerstOrungen anheimgefallen sein — bilden Graber die sicherste
Richtschnur. In der Nahe bedeutender Niederlassungen sind die Strassen-
2*
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20 A. C. Kisa
zQge bekanntlich mit Grabanlagen verschiedener Art durchsetzt. An
der grossen Kftln-Julich-Maastrichter Strasse sind solche selbst in der
Nahe kleinerer Orte, wie Gressenich, Julich, Heerlen, Valkenburg in
ansehnlicher Zabl aufgedeckt worden, dagegen gehOren sie gerade im
Aachener Stadtgebiete und dessen n&cbster Umgebung zn den Selten-
heiten. Mit der Sparlichkeit der Baureste, welche ttberdies noch mit
Trummern spaterer Knlturschichten in oft verwirrender Weise durch-
setzt sind, steht die sehr geringe Zabl der aufgedeckten Gr&ber, Grab-
inschriften and Totenbeigaben im Einklange. Man darf wobl kaum
annehmen, dass gerade in Aachen die ZerstOrungswut der Barbaren,
die doch sonst vor den Wohnst&tten der Toten Halt zu machen pflegte,
rtlcksichtsloser gehaust hatte, als anderwarts. Es ist hier zweifellos
bei den Einf&llen der Franken, in den Sturmen der Ydlkerwanderung
Vieles rettungslos untergegangen, vor allem die Thermenbauten. Aber
verhaltnismassig gewiss nicht mebr als anderswo; im Gegenteile hat
Karl der Grosse, der Erbe der antiken Kultur, ihr begeisterter Be-
wunderer und Nachahmer, gerettet, was zu retten mOglich war. Spatere
Eindringlinge, wie die Normannen, reizten die mit Gold und Edel-
steinen pmnkenden Schatze der Merovinger sicher mebr als die Uber-
reste rOmischer Kunst. deren materieller Wert gering war. Im Mittel-
alter litt die Stadt weniger als KOln, entwickelte sich dafur auch lang-
samer. Es ist also auch da kein Grand anzunehmen, dass das Alte
raehr ZerstOrungen ausgesetzt war, als in anderen rheinischen S tad ten.
In der Renaissancezeit regte sich hier der Stolz auf die rOmische
Vergangenheit, die wie ein Adelsbrief gait. Wie anderwarts hutete
man alles, was an sie erinnerte und konnte nicht Burgen dieser Ver-
gangenheit genug haben. Noch im 19. Jahrh. empfand man den Mangel
an solchen recht schmerzlich und versuchte ihm, wie bereits erwahnt,
durch Falscbungen aufzuhelfen. Inschriften wurden nicht nur auf dem
Papiere, sondern auch in Stein gefalscht, wobei man sich, wie der be-
kannte Grabstein Karls d. Gr. lehrt, nicht auf das Altertum beschrankte.
Es war die Periode, in welcher das Kunstgewerbe, namentlich das
kirchliche, in der Nachbildung alter Muster das Heil suchte und den
kleinen Schritt von der Nachahmung bis zur bewussten F&lschung in
einigen Fallen — bei Goldschmiedearbeiten, in jungster Zeit bei Rokoko-
mdbeln, den sog. Ltttticher Schranken — mit grossem Erfolge wagte.
Der allezeit sehr stark entwickelte Lokalpatriotismus war auf der Hut
und sorgte dafQr, dass jeder Fund ins hellste Licht gesetzt wurde. Es
ist auch kaum moglich, dass bei der raschen Entwickelung Aachens
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 21
innerhalb der letzten 50 Jahre, bei den ausgedehnten Umbauten, Neu-
bauten, nenen Strassenanlagen and der damit verbundenen Durchwuhlnng
des Bodens ein rOmischer Grabfand Oder irgend ein anderer gr6sserer
Fond nnbeachtet geblieben oder heimlich zar Seite geschafft worden
ware. Sicber hat die Lokalpresse and die lokale Geschichtsforschung
alles verzeichnet, was in diesem Zeitraum neu hinzagekommen ist, and
das ist im Vergleiche zu anderen rheinischen St&dten sehr wenig.
Gerade der aaffallende Mangel an Grabfanden nOtigt im Vereine mit
dem Mangel an Strassen za dem Schlasse, dass Aachen zar Rdmerzeit
keine grosse Bedeatang hatte. Schon v. Cohansen hatte diese Uber-
zeugnng ausgesprochen, aus'm Weerth jedoch durch sein Gatachten ttber
die Karolingerpfalz, die er auf rOmiscben Ursprang zuruckfuhrte, die
gegenteilige Anschaaang m&chtig gefordert. Der Gipfel des Triamphes
wire es far diese gewesen, wenn es gelangen ware, Adnataca mit
Aachen za identifizieren and damit im Hinblick auf das Wort Ammians
nachzaweisen, dass Aachen in sp&trtmischer Zeit neben KOln die be-
deatendste civitas von Germania Inferior war. So aber kann die Zahl
der sesshaften Bevdlkerung nar eine ganz geringe gewesen sein. Sie
verteilte sich auf die zerstreuten Landguter, von welchen man in den
benachbarten Ortschaften and auf dem jetzigen Stadtgebiete von Aachen
mehrere nachweisen kann (in Stolberg19), Alsdorf u. a., in der Zollern-
strasse, Wierichbongardstrasse, Hochstrasse, vielleicht aucb in der Soers).
Die Thermen zogen eine fluktuierende Bevolkerung herbei; den Bade-
g&sten, die in der schOnen Jahreszeit hier Heilung and Rahe such ten,
schlossen sich Gastwirte, Kramer, Kaufleute und fahrendes Volk aller
Art an, w&hrend sich ausserhalb der Saison wohl nar gelegentlich Be-
amte and Soldaten als Bauleute in kleinen Abteilungen anfhielten, ahn-
lich wie in Badenweiler im Schwarzwalde.
Aus benachbarten Villen ruhren einige GOtterbilder her, die
im Museum verwabrt werden. Am besten erhalten ist die Statuette
einer thronenden Roma, der Staatsgdttin, die in Alsdorf gefunden
worden ist. Sie misst ohne den fehlenden Kopf 0,42 Meter in der
Hdhe and ist aus weissem Sandstein gemeisselt. In der Gewandung
gleicht sie einer Minerva, doch fehlt ihr die Aegis. Die Linke
statzt sich auf einen ovalen, mit einer LOwenmaske verzierten Schild,
die Rechte halt eine Lanze; Rucken- und Seitenlehnen des Thrones
zeigen ein Ornament von aufgehangten Tuchern, wie man es bei Statuetten
") F. Berndt, R5m. Villa in Stolberg, Zeitschr. d. Aachener G. V.
IV, 179 f.
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22 A. C. Kisa
des thronenden Juppiter, der Minerva und Fortuna after findet20). —
In der Villa za Stolberg warde der Rest einer anderen weiblichen Ge-
wandstatuette gefunden, und zwar der untere Teil mit dem linken Beine,
30 cm hoch, gleichfalls einer thronenden Got tin angehorig und
in Sandstein gemeisselt. Da alle Attribute fehlen, ist eine nahere Be-
stimmung unmdglich. Der Thron ist ebenso verziert wie jener der
Roma. — Ein zweites Bruchstuck einer Sandstein-Statuette, das an
demselben Orte gefunden wurde und gleiche GrOsse hat, gehOrt einem
thronenden Juppiter an. Erhalten ist das linke, vom Knie abwarts
entblosste Bein und die den Schoss bedeckende Gewandung. Auch hier
zeigt der Thron die Verzierung mit aufgehangten Tttchern. Bei alien
dreien ist die Arbeit handwerksmassig, aber von gutem Typus und
stammt aus derselben Werkstatte, die man wohl in nachster Nahe
suchen muss, denn das Material aller ist der Sandstein von Niederau
bei Dilren81). — Aus der Stolberger Villa kam vermutlich auch ein
pfeilerartiger Untersatz aus Sandstein, 0,52 m hoch, 0,22 breit und
0,2 tief. Sein oberer Teil ist zu einem Antenkapitell mit Akanthus-
blattern ausgearbeitet, auf dessen Abakus sich die Spuren einer abge-
brochenen Statuette, der Rest eines vortretenden Fusses und der Saum
eines langen faltigen Gewandes erhalten haben. Die Vorderseite des
Pfeilers zeigt in flachef Nische unter einem Baldachin den oberen Teil
einer Figur in Vorderansicht, mit einer Tunica bekleidet, in der er-
hobenen Rechten einen runden Gegenstand (Schale?), in der gesenkten
Linken ein langes flaches Attribut (ein Fullhorn ?) haltend. Der schlechte
Zustand der Skulptur gestattet kein sicheres Urteil, vielleicht ist ein
Genius dargestellt. An den Seiten sind Akanthusranken, rilckwarts ein
Vasenornament mit aufsteigendem Akanthus zu sehen. Das Ganze bildete
den Sockel einer GOtterstatuette.
Bei den Grundarbeiten fur das neue Rathaus wurde auf dem
Chorusplatze im Jahre 1900 die untere Halfte eines Altares aus Sand-
stein aufgefunden, 0,75 m hoch, 0,56 breit, 0,31 dick, welcher in
einer Nische das Hochrelief einer Junglingsgestalt zeigt. Trotz der
argen und offenbar absichtlichen Zerstorung, welche sich auch auf die
ganz unleserlich gewordene Inschrift erstreckt, lasst der unten links
auf einer Schildkrote stehende Hahn Merkur erkennen. Derselbe
20) Vgl. Hettner, Katalog d. Steindenkmaler in Trier Nr. 17, 18, 22.
4I) Nach den fleissigen Nachforschungen Schoops war bisher auch in
Di'iren keine Spar einer stadtischen Niederlassung aus Romerzeit zu finden.
Alles beschrankt sich auf landliche Anlagen, spez. Einzelgehdfte.
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Die romischen Antiken in Aachen. 23
Typus findet sicb auf einem ViergOtter-Altar des Trierer Museums
(Hettners Kat. d. Steinbildw. Nr. 41, Abb. S. 31), aber ohne Schild-
krote. Diese ist dem Gotte heilig, denn er wurde nach dem homeriscben
Hymnos zum Erfinder des Lautenspieles, indem er die Schale einer
ScbildkrOte mit Saiten bespannte. Das Attribut des Habnes, auf grie-
chischen Denkmalern unbekannt, auf rtmischen vereinzelt, ist auf
gallischen von ibm unzertrennlicb. Eine sicbere Erklftrung gibt es
dafur nicht ; es gehort einer ursprtlnglich keltiscben Gottbeit an, welche
von den ROmern mit Merkur identifiziert wurde. Sein beruhmtestes
Bild, eine Kollossalstatue in Bronze von Zenodoros, dem Bildhauer
Neros, stand bei den Auvergnaten 22). Dem darnach benannten Mer-
curius Arvernus wurden an verschiedenen Orten Galliens und des Rheines
HeiligtUmer erricbtet. Altare mit diesem Beinamen befinden sicb in
den Museen von KOln und Bonn, auch in Wenau bei Daren23) war
einer gefunden worden, der jetzt verloren ist. Der Aachener Altar
stand ursprtmglich wobl ais Weibgeschenk in den Thermen.
Ausser dem Mercuraltare ist in Aachen selbst, am Buchel, das
Eckstack eines zierlicben Alt&rchens aus Jurakalk gefunden worden.
Es zeigt die linke Eckrolle und einen Teil der Giebelbekr6nung. Von
dem Namen der Gottbeit, welcber der Altar geweiht war, ist nur noch
der Anfangsbuchstabe I erhalten. — An der gleichen Stelle kam ein
Weibestein an eine andere unbekannte Gottbeit zum Vorschein. Es
ist eine in zwei Halften gebrochene Marmorplatte von 0,6 m Hohe
and 0,81 Breite mit den beiden Schlusszeilen der Inscbrift
L 7i i i v o v
C 0 S • V ■ 8 ■ L • M
wobei die Buchstaben der oberen Zeile nur noch zur Halfte sichtbar
sind. Zu lesen ist: Daiius b(eneficiarius) co(n)$(ularis) v(otum) s(olvit)
1(ubens) m(erito)u). An derselben Stelle fand man in gleicher Tiefe
**) Nach Plinios, hist. nat. 34, 45 hatte der Kunstler dafiir in zehn
Jahren gegen sieben Millionen Mark Honorar erhalten.
23) Brambach CIRh. S. 93. Die Inschrift lautet :
MERCVRIOARVERNO
V1CINIVV/' ' :;/./;''
A. Riese, Westd. Z. XVII, 27 f. halt den Mercurius Arvernus fur einen Gott
der Ubier, welcher mit der Statue des Zenodorus im Lande der Arverner
nichts zu tun habe. Sein Beiname miisse auf einen unbekannten Ort der
Ubier zuruckgehen und komme auch in der Form Advernus vor. Im Ubier-
lande wurden bisher neun, versprengt drei Weihesteine dieses Gottes auf-
gefunden.
«•) CIL. XIII, 7835.
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24 A. C. Kisa
die Halfte einer Saulenbasis aus Sandstein und ein in der Mitte durch-
bohrtes Stack eines Saulenschaftes.
Ebenso gering wie die Zahl der GOttersteine ist die der Grab-
steine. Den ersten, von welcbem berichtet wird, fand man 1873 in
der Kramerstrasse, wo er im Keller eines Hanses eingemauert war. Er
batte ursprttnglich die Form eines Sarkophages, der aus massiven Stein-
blocken zusammengefttgt war. Diese Form ist far KOln und den
Niederrhein ungewOhnlich, in Trier jedoch nicht selten26). Er zeigt
den Rest einer Inschrifttafel, die rechts von einem nackten bartigen
Manne gehalten wird, nicht von einem Genius, wie Freudenberg mit-
teilt26). Die Aehnlichkeit mit der im 3. und 4. Jahrb. ablichen Aus-
stattung von Sarkophagen mit Amoren als Halter der Inschrifttafel ist
nicht zu verkennen. Die Inschrift lautet mit den Erganzungen E. Httbners :
c • I i C I N I V S
/"ttsCVS NEGO
tiator- FRVMEN
tar i us. h. s. e
C. Licinius Fuscus frumentarius hie situs est *7).
Die Inschrift ist ein Zeugnis far den Getreidebandel der Gegend
von Aachen zur ROmerzeit, was, wie Habner bemerkt, umso bemerkens-
werter ist, als negotiatores und mercatores frumentarii in den Provinzen
nur selten nachgewiesen werden kOnnen. Die von Ubiern bewohnten
Ebenen am Niederrhein, in welchen noch heute Ackerbau und Vieh-
zucht blahen, waren das beste Ackerland von Niedergermanien. Yon
KOln aus zogen sich, wie schon fraber erwahnt, nach Norden und
Westen Landgater und Einzelgehofte, die Vorlaufer der spateren Wasser-
burgen. Aus ihnen stammen die Funde von Gotterbildern, Altaren,
Grabern, Tongefassen und anderen Geraten, welche von der ganz-
lichen Romanisierung der Ubier Zeugnis geben. Nach einer Mitteilung
von Dr. Scheins war die Grabinschrift in die Kellerwand eines dem
Ratbause benachbarten Gebaudes eingemauert, welche in nachkaro-
lingischer Zeit aufgemauert worden war. Wir haben also auch hier
wieder ein Beispiel von der Verwendung rdmischer Reste bei spateren
Bauten.
Schwieriger ist die Erg&nzung einer Inschrift, die im Turme des
Monsters eingemauert war. Sie stent auf einem Sandsteinblocke von
iS) Vgl. Hettner a. a. 0. S. 106f.
*) B. J. 55 56 S. 238, nach Archaol. Z. N. F. VI, 4. Heft 139.
») CIL. XIII, 7836.
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Die r&mischen Antiken in Aachen. 25
0,4 m Hohe, 0,6 Lange und gleicher Dicke, der an alien Seiten ab-
gestossen ist, and lantet:
i\GOHNVi )
LrE'OPTAT* ,
fS-KGENVVS
V0 P T A T I N I A
(BLT AT A-F-ET
Die oberste Zeile des Inschriftrestes ist nicbt zu entziffern, un-
sicber der Anfang der zweiten. Deutlich ist jedoch zu lesen: n0pta-
ti(niu)s Ingenuus (et) Optatinia (O)blata f(ilius) eta . . . zum Schlusse
wohl Jxlia faciendum curaverunt* , Im Beinamen der Tochter ist das
uberflttssige T als ein Versehen des Steinmetzen zu erklaren29).
Wahrend diese beiden Grabinschriften die Reste von grOsseren
Grabmalern sind, steht eine dritte auf einer kleineren Platte in Stelen-
form mit Giebelbekr&nung. Sie ist in Sandstein gearbeitet, 0,25 hochT
0,43 breit, 0,13 dick und im Jahre 1900 beim Abbruche des Christenser-
klosters gefunden. Yon der Inschrift ist bloss die erste Zeile mit dem
Namen des Bestatteten M • GENVCIVS erhalten. — In der Sttdwand
der Taufkapelle des Monsters ist der Rest einer anderen Grabinscbrift
verkehrt eingemauert, von welchem noch zu entziffern ist:
^IAE VERV
r^A M E N T 0?
Sie ist beispielsweise zu erganzen Terentiae Veru(nnae oder Verns . . .>
ex testamento faciundum curavit so).
Bei den Restaurierungsarbeiten im Munster wurde vor einigen
Jahren der obere Teil einer marmornen Grabstele gefunden, welcher in
einer Niscbe das Reliefbildnis eines Soldaten zeigt. Die Inschrift fehlt.
Der Grabstein wird im Munster verwahrt81).
Den karglichen Rest einer Staatsinschrift, vielleicht von den
Thermen, oder einer Weiheformel stellt ein Fund vom Chorusplatze vor.
Von der ursprunglichen Sandsteinplatte ist ein pfeilerartiges Eckstttck
abgesprengt, das im oberen Teile ganz abgemeisselt, unten noch in zwei
V E * I
Zeilen ttber einander die Buchstaben « a.t erkennen lasst82).
M) CIL. XIII, 7837.
*■) Eine andere Lesung versucht E. aus'm Weerth B. J. 73, 154.
30) ibd. und GIL. XIII, 7838.
31) Buchkremer in d. Zeitschr. d. Aachener G. V. XXI S. 192.
") CIL. XIII, 7841.
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26 A. C. Kisa
Der Vollstandigkeit halber setze ich noch zwei im Suermondt-
Museum befindliche Inschriftreste her. Der eine lautet L E V. (VgL
CIL. 7839. Fundumstande bei Adenaw a. a. 0. 209.) Der andere
A
V
c:
R
(Vgi. CIL. 7840. Fundumstande bei Rhon, Zeitschr. d. Aachener
•G. V. 16, 114.)
In Gressenich, wo bereits die R6mer Bergbaa betrieben und
Manche versucht waren, das Adnatuca Caesars zu suchen, kam ein Weihe-
stein zu Tage, welcher einer unbekannten Gottheit und dem Genius
loci von Masius Januarius und Titianus Januarius unter dem Consulate
des Pius und Proculus (238 n. Chr.) gewidmet war. Die von Bram-
bach CIRh. 632 verOffentlichte Inscbrift wurde als Eckstein in ein
Haus zu Cornelimunster eingemauert, wo ich sie jedoch vergebens suchte.
Aus dem Propsteiwalde im nahen Eschweiler stammt eine, jetzt
im Bonner Provinzialmuseum befindliche Matronenara, von Ulpius Hunicius
der Dea Sunuxsalis gewidmet (Bramb. 633. Braun, B. J. 25, 19, 26, 117).
Unter den Kleinaltertttmern ragt die Bronzebflste eines jugend-
lichen Satyrs durch ihre kunstlerisch freie und elegante Behandlung
hervor. Sie ist 0,07 m hoch und an der Standflache 0,065 m breit.
Der Kopf ist vortrefflich modelliert, nur leider stellenweise durch rauhe
fressende Patina angegriffen. Zwei tiefe Runzeln Ziehen sich von der
niederfallenden Stirnlocke gegen die Wurzeln der platten Nase, zwei
scharfe, in Grubchen endigende Falten von den Nasenflttgeln nach den
Wangen und lassen diese feist hervorquellen. Die wulstigen lachelnden
Lippen sind bartlos, ebenso das Kinn. Durch das buschige Haar, das
die spitzen, glattanliegenden Ohren freilftsst, zieht sich ein knolliger
Friichtekranz. Die Halsmuskeln sind wohlgebildet, dagegen erscheint
die Bustenform mit den rund abfallenden Schultern und den zu hohen,
durch eingedrttckte Wilrfelaugen bezeichneten Brustwarzen etwas sche-
matised Oben am Scheitel befindet sich eine runde, ehemals durch
einen Deckel oder Pfropf geschlossene Offnung und neben den Ohren
zwei Osen mit Ringen, an welchen ursprunglich eine Kette zum Auf-
hangen befestigt war. Die zierliche Bronze diente als Laufgewicht,
wobei das Innere, urn eine gewisse Schwere zu erzielen, mit Blei ge-
fullt wurde. Ahnliche BUsten aus Pompeji werden im Museum von
Neapel aufbewahrt; andere befinden sich in den Uffizien, im Antiken-
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Die rSmischen Antiken in Aachen. 27
kabinet in Wien u. a. Verwandt ist auch die Negerbttste der Samm-
lung Theodor Graf in Wien, abgeb. im Archaol. Anzeiger 1890 S. 157,
eine Satyrbuste der Sammlang Greau, abgeb. bei Froebner, Collection
Greau. Ein Hangegewicht in Form einer Bacchusbuste wurde bei Barren-
stein an der von Kleve nacb KOln fuhrenden Strasse aufgefunden 33).
Die im Suermondt-Museum zu Aachen auf bewahrte Bronze stammt aus
der romischen Villa bei Stolberg84).
Unbekannter, wenn nicht Aacbener, so Edlner Herkunft ist eine
kleine in Bein geschnitzte Grnppe, welche Merkur mit dem Widder
dargestellt. Die Arbeit ist bandwerksmassig, aber sorgfaltig, die
Rfickseite fast ganz glatt gelassen. Merkur sitzt anf einem Fels-
blocke mit nacktem OberkOrper, Schoss and Beine mit einem Mantel
bedeckt, wobei der rechte Unterschenkel freibleibt. Urn sein Haar
scblingt sich ein Band, an den Fussen sind vier FlQgel befestigt, die
Linke bait das gleicbfalls geflugelte Kerykeion. Zur Linken des Gottes
sitzt neben dem Felsen ein Widder oder Schaf mit aufgestutzten Vorder-
beinen. Merkur ist hier als Schutzgott der Herden aufgefasst, wie
aucb sonst, wenn er einen Widder oder ein Kalb auf den Schultern
tragt und seine Tierfreundlichkeit als Rinderdieb offenbart. Auf gal-
lischen Denkmalern steht ihm oft neben dem Hahne ein Widder zur
Seite35).
Aus den Thermen der Edelstrasse stammt ein zierlicbes Erzeugnis
spatromischer Goldschmiedekunst, ein Obrgehange von 0,045 m Lange
und 0,02 Breite. An einem Haken aus Golddraht hangt zunftchst ein
<iuadratisches Rabmcben aus dunnem Golde mit gestanztem und ge-
bohrtem Blattwerk, das ein Stack dunkelblauer Glaspaste von gleicher
Form einfasst. Daran ist mittels eines Ringes ein goldenes Quer-
plattchen befestigt, das Rankenornament in durchbrochener Arbeit zeigt,
eine Wellenlinie, von welcher Efeublatter und kleine Voluten abzweigen.
An dem gezahnten Rande des Plattchens sind drei kleine Goldringelchen
mit rautenformigen Anhangern befestigt, von welchen der mittlere mit
einem ovalen Sapbir, die anderen mit Rubinen geschmuckt sind. Von
den Spitzen hangen Goldkugelcben und weisse Perlen herab. Die Ver-
einigung von ecbten Perlen und Edelsteinen mit Glasscbmuck mag uns
heute recbt sonderbar vorkommen, war aber in einer Zeit, welche den
w) Koenen im B. J. 81, 153 f. — Vgl. auch v. Sacken, Die antiken
Bronzen des k. k. Munz- und Antikenkabinets I, T. 39, 11.
34) Vgl. Berndt a. a. 0.
») Hettner a. a. 0. Nr. 25, 69, 70.
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28 A. C. Kisa
Glasfluss, das Email, auch materiell hochsch&tzte, nichts ungewdhnliches-
Allerdings ist die Haufung farbigen Schmuckes ein Zeicben dekadentea
Geschmackes. Wahrend die Griechen den Hauptwert auf feine Gold-
arbeit legten, trat bei den Rdmern die Kunst des Toreuten gegen die
Bijouterie, die Verwendung farbiger Edel- and Halbedelsteine zurQck.
Die LOtarbeit weicht den Drahtverbindungen auf kaltem Wege86). Mitt*
des 3. Jahrh. aber bringt das Opus interrasile, die durcbbrochene Arbeit,,
die feinere Goldschmiedekunst wieder zu Ehren. Diese Technik ist
auch an einem goldenen Fingerringe angewendet, welcher vor einigeiv
Jahren Am Hof zu Aachen, gleichfalls an Stelle der suddstlichen Thermen-
anlagen, aufgefunden wurde. Er zeigt in Kastenfassung eine Onyx-
Camee mit einem Medusenhaupte in Vorderansicht, weiss auf schwarz,
so dass sich die Locken an den dunn gearbeiteten Stellen blaulich
durchscheinend vom Grunde abheben. Die Ansatzstellen des Reifs sind
dreieckig erweitert und durchbrochen. Die Mitte des Musters bildet
die beliebte Form des Amazonenscbildes, der Pelta, von welchem eine-
dreiblattrige Blttte aufsteigt. Daran schliessen sich von den Seiten je
zwei kurze gebogene Bossen und an den oberen Ecken zwei grossere
Voluten. Wie das vorige kdnnen wir auch dieses Stuck der Mitte des
3. Jahrh. zuschreiben, einer Zeit, in welcher das Opus interrasile am
Rheine bluhte. Ganz ahnlich sind die Durchbrechungsmuster an einem
silbernen Fingerringe im Museum Wallraf-Richartz in Kflln (aus der
ehem. Sammlung Forst) und dem grossen Gurtelschmucke daselbst (aus
der ehem. Sammlung Thewalt), sowie an einer Reihe kleinerer Schmuck-
sachen in den Museen von Bonn, Mainz, Wiesbaden, Trier u. a., welche
ich im Bonner Jahrbuche 99 (ROmische Ausgrabungen an der Luxem-
burger Strasse in Kftln) zusammengestellt und damit neue StQtzen for
die Rieglsche Ansicht von der Entwickelung des Rankenornamentes
gefunden habe. Diese Muster sind direkte Vorlaufer der orientalischen
Arabeske. Zuerst hatte sie Friedrich Schneider auf der durchbrocheneu
rdmischen Schwertscheide des Mainzer Museums erkannt und geglaubty
dass dieses Stuck, wegen der Verwandtschaft mit orientalischer Orna-
mentik, in den orientalischen Provinzen Roms entstanden sein mQsse.
Er war dabei damals von der herrschenden Ansicht ausgegangen, dass jene
Ornamentik, die ein blosses Spiel von Linien in der Flache ohne jede
3fl) Vgl. J. Folnesics, Antiker Goldschmuck, Mitt. d. osterr. Museums,
1894, 38 f. — Comarmond, description d^crin dTune dame romaine, Paris
1844. Marquardt, r. Privatalter turner S. 679 f. E. Pollack, Antiker Gold-
schmuck d. Sammlg. Nelidow, 1903.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 29
Absicht auf plastische Wirkung darstelle, etwas spezifisch Orientalisches
&e\. In Wabrheit kennt aber keine der verschiedenen Kunstweisen des
■Orientes etwas der Arabeske auch nur entfernt Verwandtes. Diese hat
sich vielmehr erst zu Beginn des Mittelalters aus klassischen Ornament-
motiven, wie sie in der spateren Kaiserzeit an verschiedenen Orten
-auftreten, in den orientalischen Provinzen des Romerreicbes entwickelt.
Ihre Vorstufen sind namentlich in der Weberei nachzuweisen, aber
auch die Schmucksachen mit dem Opus interrasile, Gittermuster in
Marmor und Bronze, Mosaiken und Wandmalereien gehoren zu den
besten Beweisen dieses historischen Prozesses. Damit hat noch das Rom
der sog. Verfallszeit der Kunst ein Verm&chtnis hinterlassen, das wabr-
haft unermesslich ist87).
Unter den aufgefondenen Gewandnadeln, Tonlampen, Haarnadeln
aus Bein and Bronze, Schlusseln and Beschlagen ist nichts von Be-
deatang. Unter den Tongef&ssen finden sich einige aus dem Ende des
1., die meisten gehdren dem 2. und 3. Jahrh. an. Hervorgehoben sei
ein bronzenes Rasiermesser mit breiter sichelf6rmiger Klinge und
kurzem Ringgriffe, ein bronzenes Tintenfass in Form einer kurzen
cylindrischen R6hre mit Scharnierdeckel und ein solches aus Terra
sigillata, flach cylindrisch, mit leicht gewOlbtem Oberteil, in welchem
das Eingussloch angebracht ist.
Die G laser, die im Museum verwahrt werden, stammen bis auf
zwei kleine kugelbauchige Ampullen fur wohlriechende Ole samtlich
aus Kolner Grabfunden. Die hubsche Kollektion von BruchstQcken
antiker Mosaikglaser (Millefiori) wurde auf der Auktion Disch in K6ln
erworben. Sie war von Frau Mertens-Schaaffhausen in Rom gesammelt
worden und nach deren Tode an Eonservator Ramboux in Kdln uberge-
gangen, von welchem sie Disch erwarb. Unter die antiken sind auch
einzelne Stucke venezianischen Ursprunges geraten. Bei jenen lasst sich
noch die Gefassform erkennen; die schdnsten sind von dickwandigen,
halbkugeligen Schalen mit starken Langsrippen, andere von Flaschen,
Kannen und von glatten, zur Inkrustation verwendeten Platten. Gold
ist in verschiedener Weise zur Erhfthung der farbigen Wirkung ange-
wendet; dttnne, mitBlattgold ttberfangene Faden rahmen die Muster ein,
in die Masse sind Goldstaubchen eingelassen und Flecken aus vergoldeten
Crlasstucken in die Masse eingedruckt.
3?) Vgl. Riegl, Stilfragen. Ders., Die spatr5m. Kunstindustrie in
Osterreich, 1901.
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30 A. C. Kisa
Wenn E. ans'm Weerth38) Recht hatte, so ware das Aachener
Museum auch im Besitze eines der kostbaren sog. Vasa diatreta. Als
solches erscheint ihm namlich das Bruchstttck einer Flasche, die mit
zahllosen anderen Glasscherben, zumeist von Nuppenglasern, bei Um-
bauten des Rathauses gefunden wurde. Der Hals der Flasche ist von
einem weitmaschigen Netzwerk umgeben, das aus Glasfaden gebildet
und dem Korper frei aufgeschmolzen ist, so dass es diesen nur an
einigen Stellen beruhrt. Fttr die wenigen echten antiken Netzglaser
ist jedoch der Umstand kennzeichnend, dass das Netzwerk nicht aus
Faden gebildet, sondern mit dem Schleifrade aus dem Vollen heraus-
geschliffen ist. Die aufgelegte Fadenverzierung entwickelt sich in ihren
Anfangen freilicb scbon in der romisch-rheinischen Glasindustrie des
2. Jahrh. ; freies, nur an einzelnen Stellen aufgelOtetes Fadennetzwerk
findet sich auch schon bei ganz spaten antiken Erzeugnissen des 4. und
5. Jahrh., kommt jedoch zu der Ausbildung, wie sie das Aachener
Bruchstttck zeigt, erst im 16. Jahrh. 89) in der venezianischen und rhei-
nischen Industrie. Aus dieser Zeit sind derartige Funde in Aachen
und Kdln nicht selten. Sie sind ebenso Beweise fttr die Fortdauer der
antiken tlberlieferung, wie fttr die Blttte der rheinischen Glasmacherei
in der Renaissance. Die Farbe des Materials, olivgrun mit einem
Stiche ins br&unliche, batten den Gedanken an antiken Ursprung von
vornherein ausschliessen sollen.
Dttrftig sind auch die Funde von Geffcssen aus Terra sigillata.
Man stiess fast nur auf unzusammenhangende Scberben aller Art,
teilweise auf solcbe von Schalen mit Aussenreliefs, Figuren, Ranken,
Rosetten, Medaillons, Lotosblattern, in Barbotine am Rande, mit Kerb-
schnittverzierungen u. a. Die meisten Gef&sse jedoch, dem ttblichen
Speisegeschirr angehOrig, sind unverziert. Der ruinOse Zustand ist eine
Folge der vielen Umbauten und Zerstflrungen, welchen der Ort seit
frankischer Zeit ausgesetzt war. Aus der Umgebung der Stadt stammen
einige wenige ganz gebliebene Stttcke ohne Verzierung aus spateren Jahr-
hunderten, andere, mit Reliefschmuck, sollen durch den Kunsthandel ver-
schleppt worden sein. Man zeigte mir bei K5lner Handlern solche aus
Aachen stammende Exemplare, die ich fttr das dortige Museum zuruck-
erwarb. Anderwai-ts, wo die Romer festen Fuss gefasst batten, liefern
Graber die beste Ausbeute an Sigillaten, doch leider gehoren rOmische
M) B. J. 76, 65, T. II, 2.
") Vgl. meine Abhandlung „Vasa diatreta", Zeitschr. I. christl. Kunst,
1899, und Sammlung M. vom Rath S. 79 f.
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Die rSmischen Antiken in Aachen. 31
Graber, wie schon frtther hervorgehoben, in Aachen zu den gr6ssten
Seltenheiten. Die Scherben sind gew&hnlich mit Resten anderer Kultur-
perioden gemischt, als Kehricht und Abfall am Chorusplatze an der
Sudwestseite des Rathauses in Gruben gefunden worden, deren Zweck
noch nicht ganz klargestelR ist. Ausser diesen, mit dem Schntte ver-
schiedener Zeiten gefullten Gruben haben Kanal- und Fundamentbauten
in der Gegend der Thermen und deren Nachbarschaft, in welche man
die Canabae verlegen wollte, zahlreiche Scherben zu Tage gefOrdert.
Sie rtthren offenbar von Gefassen her, die in den Thermen benutzt
oder von den dort angesiedelten Handle™ feilgeboten wurden. Die
Fundstatten liegen ausser dem Chorusplatze auf dem Fischmarkte, in
der Kramerstrasse, Oststrasse, Schmiedstrasse, Kleinkolnstrasse, Klein-
marschierstrasse, auf dem Markte, dem Buchel, dem Munster- und
Klosterplatze, also auf einem ziemlich engen Gebiete zusammen, das
sich ungefahr mit dem der beiden Thermenanlagen deckt40). Unter
den Sigillaten uberwiegt bier die feinere Ware vom 1. und 2. Jahrh.;
die Pseudosigillata, die derberen Arbeiten Belgicas, sind in geringerer
Zahl vertreten und hauptsachlich auf die Fundstatten der Umgebung,
die Landguter und Geh5fte romischer Zeit beschrankt. Manche der
reliefierten Stucke sind von guter Arbeit, geben hier aber zu besonderer
Erwahnung keinen Anlass. Fabrikstempel fehlen an ihnen, wie audi
sonst bei den gallischen und rheinischen Erzeugnissen dieser Art, finden
sich dagegen haufig auf undekorierten Stttcken. Da der Lokalpatrio-
tismus so weit ging, far Aachen eine eigene Lokalindustrie von Terra
sigillata in Anspruch zu nehmen41), unterzog ich die vorhandenen
Stempel einer naheren Untersuchung und teile hier deren Namen mit
Hinweglassung der zweifelhaften und der aus Buchstaben ohne Zu-
sammenhang oder Strichen gebildeten nach Auf ldsung der Abkurzungen
in alphabetischer Reihenfolge mit:
Amabilis, Anisatus, Aper, Aquitanus, Arvernicus, Avitus, Bassus,
Bellus, Buccus, Calvinus, Camullixus, Carisso, Cassius, Catus, Conatus,
Cosilus, Cupitus, Donatus, Felix, Frontintis, Gatus (et) Valia ("oder
Valisius), Iucundus, Licinius, Logirnus, Longinus, Lucceius, Lucius,
Martialis, Meddicus, Nasso, Nonus, Ibtemus, Primus, Sabinus, Santus,
Secundus, Senecio, Severus, Silvanus, Taurus, Vacrus, Verecundus,
Vimpus, Virilis, Virtus, Vitalis.
40) Adenaw a. a. 0.
41) J. Kalff in d. Berichten d. Aachener Gewerbevereines.
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32 A. C. Kisa
Alle diese Stempel sind von anderen Fundorten auf deutschem,
franzOsischem und italienischem Boden her bekannt and gehdren wohl
ohne Ausnahme gallischen Werkstatten des 1. und 2. Jahrh. an42).
Der Stempel des Bellus erscheint auf dem Bruchstucke eines Terra-
nigratellers in Begleitung einer zierlicben Fabrikmarke, die einen TOpfer
bei der Arbeit darstellt, in einer fast cameenhaften Feinheit der Aus-
fQbrung. Schon das Material zeigt, dass die Werkstatt auf gallischem
Boden, wahrscheinlich in Belgica, zu suchen ist. Sigillaten mit dem-
selben Stempel und in den Formen des 1. Jahrh. finden sich auch
auf italischer Importware nicht selten. Keiner der aufgezahlten Namen
erscheint in den Aachener Funden dfter als viermal, so oft habe ich
namlich die des Catus und des Primus gezahlt; das ist naturlich ein
Zufall, der durch spatere Funde korrigiert werden kann. Immerhin
sind wir aber berechtigt, daraus mit Beziehung auf fruher Gesagtes
zwei Schlusse zu Ziehen : Erstlich den, dass im rftmischen Aachen keine
Handler ansassig waren, die mit bestimmten Firmen arbeiteten und
von diesen Waren in grOsseren Partien bezogen; mit anderen Worten,
dass nicht ein standiger Handelsverkehr diese aus verschiedenen
Gegenden und Werkstatten stammenden Erzeugnisse hier vereinte,
sondern dass sie von Badegasten und kleinen Kramern hierhergebracht
wurden, die aus Niedergermanien und Gallia Belgica die Thermen zu
vorubergehendem Aufenthalte aufsuchten. Zweitens den, dass nicht
der geringste Anlass und Anhaltspunkt zu der Annahme einer lokalen
Sigillata-Fabrikation vorliegt, am allerwenigsten ein solcher for die
beiden ersten Jahrhunderte, in welchen man die Waren mit Fabrik-
stempeln zu versehen pflegte. Das vorhandene Material ist durchweg
fremden Ursprunges. Die Phantasie spann den Fund von Ziegeln und
Tonscherben in der Bismarckstrasse (1887) in der Xahe der Wasser-
leitung zu den Thermen der Edelstrasse zu den Resten einer rOmischen
Ziegelei und bald auch zu denen einer Topferei aus. Wahrscheinlich
handelt es sich aber auch hier einfach urn die Reste eines Landhauses.
wie solche in der Zollernstrasse (1899), an der Ecke der Hoch- und
Wilhelmstrasse (1832), in der Wierichbongardstrasse (1899) gefunden
wurden. Nirgends wurde auf Aachener Gebiet ein TOpferofen auf-
gedeckt, der einzig sichere Beweis fur eine lokale Produktion.
Fabrikstempel sind auch auf den Henkeln einiger grosser Am-
phoren aufgepresst, welche auf dem Chorusplatze und in der Villa
4i) Vgl. CIL. XIII und XV. Dragendorff, Terra sigillata, B. J. 96 ff.
D^chelette, vases c^ramiques ornes de la Gaule romaine.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 33
bei Stolberg zum Vorscheine kamen. Ein dicker, an jenem Orte ge-
fundener Henkel tr> den Stempel PNS, den man auch aaf der
Saalburg und in Rom auf gleichartigen Stacken gelesen hat (CIL. XV
3046 und XHI 10002, 367 PNS1). Wahrscheinlich sind es die
Initialen eines Topfernamens. Auf einem Amphorenhenkel ans Stol-
berg liest man den zweizeiligen Stempel
ITlVN MELISSI
ET MELISSEI
d. h. Duorum Iun(iorum) Melissi et Meliss(a)e. Der Endstrich ist
nur ein verzierter Pnnkt. Der Stempel befindet sich genau so auf
zahireichen Fundstucken vom Monte Testaccio (CIL. XV 29 676), ohne
Punktstrich der zweiten Zeile ebenfalls in Rom und an anderen Orten
(CIL. XIII 10 002, 2970). Nach 0. Bohns freundlicher Mitteilung
ist es ein Firmenstempel des Junius Melissus und, wie es scheint, der
Junia Meliss^ analog den Stempeln III ENNIOR IVLIOR (CIL. XV
2816) und Jg^J^j (CIL. XV 2775) gebildet. Solche Firmen-
stempel von Gebrudern oder Geschwistern kommen auch auf anderen
Ger&ten vor48).
Ein anderer Henkel aus derselben Villa zeigt den Stempel
i
HISP • SJEN und hinter den Buchstaben einen kleinen Lorbeerkranz.
Keben ihm sind mehrere zahlenartige Striche eingeschnitten, deren Be-
deutung ungewiss ist. Vielleicht geben sie das Gewicht der Ladung
an, obwohl solche Gewichtsbezeichnungen sonst aufgemalt und nicht
eingegraben zu werden pflegen. Auch der Namensstempel ist unsicher,
jedenfalls bezeichnet er einen Doppelnamen. Er fand sich auch auf
dem Monte Testaccio (vgl. CIL. XIII 10 002, 42d und XV 2914b).
Eine Merkwurdigkeit ist der scharf ausgepr>e Stempel MASVE •
TI auf einer nicht sehr dicken konvexen Scherbe, die sicher von einer
Amphora oder Kanne m&ssiger Grdsse, und zwar von deren Bauche
herrtthrt. Das Stack besteht aus dem gewOhnlichen ungefirnissten
weissen Ton, aus welchem derartige Gef&sse in der Regel hergestellt
wurden. Ein Stempel auf dem Bauche eines solchen Gef&sses ist, wie
O. Bohn mir brieflich mitteilt, bisher vereinzelt, dagegen kommt der
Name in gleicher Form auf dem Boden von Terra-sigillataschalen vor
(CIL. XIII 10010, 1259). Es ist also ausnahmsweise in einer TOpfer-
4S) Ich stelle hiermit meine Bemerkungen liber diesen und andere
Amphoren8tempel in der Aachener Festschrift S. 19, 20 richtig.
Wcstd. Zeitschr. f. Oesch. u. Kunst. XXV, I. 3
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34 A. C. Kisa
werkstatt, die ausser Sigillaten auch andere Tonwaren herstellte, aucb
eine Kanne oder Amphora an einer ungewdhnlichen Stelle gestempelt
worden. Doch ist der Stempel, dessen Buchstaben eine Hohe von
etwa 6 mm zeigen, in dieser Grdsse kaum gleichzeitig zur Bezeich-
nung von Sigillaten verwendet worden, sondern in verkleinerter Form.
Der Henkel einer doppelhenkligen Kanne ans weissem Ton, von
welcher man ein Bruchstuck am Ghornsplatze fand, ist mit dem scharfen,
in Form einer Tessera eingefassten Stempel AXS * CAR* bezeichnet,
d. h. Axs(ius) Cal(vust) f(ecit). Solche kleine Kannenstempel sind
noch selten beobachtet, am Rhein nach Bohn uberhaupt nicht, dagegen
befinden sich im Museum St. Germain mehrere zierliche Eannenhenkel
aus rOtlichem Ton mit Stempeln aus der Auvergne. Yielleicht bat ein
Badegast aus dieser Gegend die Kanne mitgebracht.
Unter den ubrigen keramischen Erzeugnissen der Rdmerzeit,
welche in das Aachener Museum gekommen sind, mdgen einige TOpfer-
waren aus Julich, Kugelbecher und HenkeltOpfe zumeist, hervor-
gehoben sein. Julich hatte namentlich in spatrdmischer Zeit mebr
Bedeutung als Aacben und scbeint bereits im 1. Jahrh. n. Chr. besiedelt
gewesen zu sein, denn die Form und Verzierungsweise der hier ge-
fundenen Gefasse lehnt sich an die der claudiscben Periode an44). Das
Material ist grober gelber oder roter Ton, die Profile aber sind
edel, die Umrisse scharf gezogen, so dass noch das Ende des 1. Jahrh.
als Entstehungszeit anzusetzen ist. Die Verzierungen bestehen aus
weissen Tropfen, die zu Perlenschnuren, Reifen und Gehangen angereiht
sind, aus Ringen, die man durch Anpressen einer in weissen oder
schwarzen Tonschlamm getauchten Rdhre herstellte, aus halbkreis-
fdrmigen Lunulae, kettenartig verflochtenen Ringen und aus Schuppen
in senkrechten Reihen, welche mit dem Daumen aufgedruckt sind.
Hdher hinauf als diese Gefasse reichen mit Ausnahme einiger
Sigillaten auch die Aachener Funde nicht. Freilich sind hier einzelne
Munzen zum Vorschein gekommen, welche den Claudiern angehorenr
eine sogar dem Augustus. In den Fundberichten werden angefuhrt:
Ein Grosserz des Claudius (Burtscheid), eine Goldmunze und ein
Mittelerz Domitians (Buchel), eine Bronzemunze Neros (ibd.). ein Mittel-
erz Hadrians (Kleinmarschierstrasse), ein Grosserz des Commodus
44) Zur Zeit Kaiser Julians befand sich Julich in den Handen der
Franken. Der Befehlshaber der Reiterei, Severus, griff auf dem Anmarsche
gegen die Romer von KOln aus die Franken in ihrer Stadt Juliacum an.
Ammianus Marcellinus 17, 21.
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Die romischen Antiken in Aachen. 35
(Bachel) u. a. *5). Aber, wie bekannt, hatten Munzen einen langen Ears,
auch warden za Totenbeigaben oft veraltete, aasser Gebrauch gesetzte
Stucke benutzt. Zor Datiemng sind sie daher nor mit Vorsicht za
verwenden. Keinesfalls kdnnten Munzfunde daza berechtigen, schon
fur die fruhe Kaiserzeit eine rdmische Niederlassung in Aachen anzu-
nehmen. Vollzahlige Beweise far eine solche beginnen erst mit den
letzten Jahrzehnten des 1. Jahrh. n. Chr.
Aasser den bisher aufgezahlten Altertumern, welcbe mehr oder
weniger enge mit der rdmischen Vorzeit Aachens zusammenh&ngen,
sind andere vorhanden, welche erst in spateren Zeiten dahin uberfuhrt
worden sind. Ein Privatliebhaber, Herr von Aossem, schmuckte in
der Mitte des vorigen Jahrh. das in der Nahe der Frankenbarg ge-
legene Drimbomer Waldchen mit einem gewaltigen Sarkophage aus
dem 4. Jahrh., der kanstlos aus Sandstein gehaaen ist and einen
schweren Deckel mit Aachen Giebeln and wurfelfdrmigen Aafsatzen an
den Ecken hat. Er war 1793 bei dem Schlosse Palant in der Nahe
von Weissweiler gefanden worden. Nicht weit davon stent ein Weihe-
stein aos Tuff in Form einer Aedicnla mit Eckrollen and ganzlich
unleserlicher Inschrift, der aus dem Brohltale hergeholt ist.
Im Museum betindet sich neben einer Reihe yon Goldmunzen des
Gratian, Yalentinian, Yalens, Arcadias und Honorius, welche angeblich
im nahen Orte Wurselen gefanden worden sind, wahrscheinlich aber
aus einer Privatsammlnng herruhren, eine zierliche Halskette aus
einem spatrOmischen Grabe Sudrusslands, deren Arbeit noch gate
griechische Tradition aufweist. Die einzelnen schwalbenschwanzf&rmigen
Glieder bestehen abwechselnd aus Gold and Garneol and sind darch
kleine Kettenringe aus Golddraht verbunden. Die Enden werden von
Haken gebildet, die an den Rucken kleiner goldener Amoren angelOtet
sind. Trotz ihrer geringen Dimensionen ist der Guss wie die Zise-
l\erang von grosser Exaktheit. Noch feiner ist das Schlusssttlck. Es
ist 0,023 m lang, 0,013 breit and zeigt, besonders deatlich aaf der
Ruckseite, ein Flachband in doppelter herzfOrmiger Verschlingung mit
geperltem Rande and Eckstacken, die sich in Spiralen auflOsen. Auf
der Vorderseite tritt das Verschlingungsmotiv wegen des reichen Filigran-
besatzes weniger hervor. Die Mitte nimmt ein zweispitziger Carneol
in Kastenfassung (en cabochon) ein, ringsum legen sich Brillenorna-
**) Adenaw a. a. 0. Die Goldmiinze Domitians befindet sich nicht im
Suermondt-Museum .
3*
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36 A. C. Kisa
mente aus gedrehtem Goldfiligran, unterbrochen von vier getriebenen
Rose t ten. Die Eckstttcke sind durch Perlenstabe und Hohlkehlen ge-
gliedert, mit Zacken und Spiralendigungen geschmQckt. Die zeitliche
Bestimmung wird durch andere gleichartige Fnnde ermdglicht46). Die
feineren Formen des Filigrans und der Amoretten sind griechisches
Erbteil, die reichliche Verwendung des Carneols aber und das Uber-
wiegen der Drahtarbeit spricht fur die spatere Kaiserzeit, welche derbere
und materiellere Effekte suchte, etwa far das 2. Jahrh.
Ein Werk alexandrinischer Glyptik derselben Periode ist eine
Camee von 0,056 m Lange und 0,015 Breite, ein langlich ovales
Stuck Onyx, das mit je zwei opakweissen und braunroten Schichten
durchsetzt ist. Aus der oberen ist ein nach links laufender Panther,
rot auf weiss, in Hochrelief herausgearbeitet. Am Halse des Tieres
flattert ein Band oder ein Stack der Leine, von der es sich losge-
rissen. Die Flecken des Felles sind, wie an Bronzestatuetten, durch
flache BohrlOcher angedeutet. Es tritt damit, wie audi in der grossen
Plastik der Zeit, das Streben nach starkeren malerischen Wirkungen
hervor. Das Stack stammt angeblich aus dem Mansterschatze und
soil aus diesem zugleich mit zwei byzantinischen Cameen des Museums,
von welchen die eine einen Christuskopf, die andere ein Brustbild
Marias zeigt, von den Franzosen entwendet worden sein. E. aus'm Weerth
fand sie in Paris wieder und verkaufte sie an das Museum. Zahlreiche
andere rOmische Gemmen befinden sich im Schatze des Monsters
und dem von St. Johann in Burtscheid als Besatzstttcke an romanischen
Goldschmiedewerken. So am Lotharkreuz die schdne Onyxcamee mit
dem Profilbilde des Augustus, eine vortreffliche Arbeit aus der Zeit
dieses Kaisers47). An dem Bttstenreliquiar, das angeblich ein Stack
vom Schadel Karls d. Gr. birgt, ist als Schmuck des Kronreifs eine
Onyxcamee verwendet, welche Psyche darstellt, mit gebundenen Handen
auf einem Felsen sitzend, wahrend ein kleiner Amor ihr die Flttgel
bindet, ein anderer auf einem Felsen stehend eine Siegespalme schwingt,
ein dritter eine Waffentrophae errichtet; die Arbeit ist mittelmassig
und stammt aus spater Kaiserzeit. Eine Amethystgemme am Lothar-
kreuze zeigt die drei Grazien und die Inschrift Ebyotply xa$ Xipttas
Ilopcpupfe. Porphyris ist hier wohl nicht der Name des Kttnstlers,
sondern wie L. Lersch richtig vermutet, der des Geschenkgebers oder
*•) Folnesics a. a. 0. — E. Pollack a. a. 0.
47) Beissel, Schatz des Miinsters zu A., T. 1. — F. Bock, Die Pfalz-
kapelle Karls d. Gr.
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Die rftmischen Antiken in Aachen. 37
der Geberin *8). Im Schatze von Burtscheid finden sieh folgende Gemmen :
1. Eine geflttgelte Psyche. 2. Das Brustbild eines Satyrs (Camee).
3. Der Kopf eines Herkules, sehr gut gearbeitet. 4. Die Aequitas,
in der Rechten eine Wage, in der Linken ein Szepter. 5. Bonus
Eventus, in der Linken eine Traube, in der Rechten eine Schussel mit
Kuchen (?). 6. Ein mannliches Brustbild mit Stirnband, vielleicht
Tetricus, sehr roh. 7. Ein Gladiator. 8. Ein vierfussiges Tier, roh.
9. Ein laufender Hund. 10. Ein Adler, sehr roh. 11. Ein Rad mit
acht Speichen (?)49).
Als Geschenk des bekannten Kunstfreundes, des Grafen Gregor
Stroganoff, eines treuen Badegastes von Aachen, ist eines der Mum i en -
bildnisse von Fayun in das Museum gekommen. Es ist auf eine
Sykomorentafel von 0,4 m HOhe und 0,18 Breite gemalt und zeigt
das Brustbild einer jungen Frau beinahe in Vorderansicht, von ent-
schieden griechischem Typus. Die weitgedffneten mandelfdrmigen Augen
sind von scharfen schwarzen Bogen tlberwOlbt, die sich an der Nasen-
wurzel fast beruhren. Die Nase ist lang und gerade, der Mund gross
und energisch geschnitten, das Oval auffallend schmal, mit spitzem Kinn.
Urn die sehr niedrige Stirn legt sich schwarzes, welliges Haar, das von
einem weissen Bande umschlungen ist. Der lange Hals ist mit einer
weisseri Perlenkette geschmuckt. Der Typus erinnert sehr an das
Frauenbild derselben Herkunft in den Uffizien 50). Die Malerei ist nach
der Ansicht Boecklins auf dem Holzgrunde mit Temperafarben aufge-
tragen und diese mit Wachsfarben ttbergangen, welche mit einem heissen
Eisenstabe eingeschmolzen wurden. Dadurch bekamen die Gemalde
einen leichten Glanz, der jetzt allerdings verschwunden ist51). Aus
*•) B. J. IV, 181. Das Verzeichms ist natiirlich nicht erschdpfend. —
Verschwunden sind die drei Gemmen, welche angeblich bei der Aufdeckung
des ROmerbades im Gasthofe zur Kdnigin von Ungarn gefunden warden,
sowie die Gemme mit einer „Spinnerin, welche in der Rechten ein Bundel
Wolle halt", die 1892 am Buchel zum Vorscheine gekommen sein soil.
4i) J. F. Janssen, B J. 8, 142.
50) Abgebildet bei Kuhn, Kunstgeschichte II, 83.
51) Vgl. Ernst Berger, Boecklins Technik, 1906. Boecklin handhabte
selbst die sog. Enkaustik, d. h. die Malerei mit Wachsfarben. Er schmolz
die Farben mit Harzen (Kopal und Terpentin) zusammen und fiigte der
Mischung einige Tropfen Wachs bei. So trug er sie in heissflussigem Zu-
stande mit dem Pinsel auf und verarbeitete sie, wenn sie hart und kalt
geworden waren, mit erhitzten eisernen Instrumenten. Dagegen hatte 0.
Donner-v. Richter, Die enkaust. Malerei der Alten, 1888, angenommen, dass
in der Antike nicht mit Pinsel und flussigen Farben, sondern mit weichen
Wachsstiften gearbeitet wurde, welche durch Farbenpulver verschieden ge-
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38 A. C. Kisa
derselben Zeit, dem 2. Jahrh. n. Chr., mdgen die altesten koptiscben
Gewebe aus den Grabern von Achmim, dem alten Panopolis in Ober-
agypten stammen, von welcben dem Aacbener Museum, wie so vielen
anderen, durch den Kunstforscber Dr. Franz Bock, einen geborenen
Aachener, eine grOsere Kollektion zugefallen ist. Icb will auf sie bier
nicht eingeben, weil sie keine Yeranlassung zu besonderen, von den
bisherigen Beobacbtungen abweichenden Bemerkungen bietet.
III. Die Antiken Karls des Grossen.
Dagegen mOcbte icb etwas langer bei den Antiken verweilen,
welcbe Earl der Grosse aus Italien und anderen Gegenden herbeischaffen
liess, um mit ibnen seine Pfalzkapelle, das jetzige MQnster, zu zieren.
Nicbt nur aus Ravenna, wie Einhard berichtet, sondern auch von dem
in Trummer gesunkenen rdmiscben Kircbenbau von St. Gereon in Eoln
liess der Kaiser eine grosse Anzabl von monolithen Saul en mit Schaften
aus buntem Gestein und Kapitelien aus weissem Carraramarmor nacb
Aacben uberfuhren, wo sie zum grOsseren Teile in die Emporen, aber
auch an anderen Stellen, besonders an Portalen, eingefugt wurden.
Die neun aus St. Gereon stammenden S&ulenschafte bestanden aus
orientaliscbem Granit58). Wahrend der Franzosenberrschaft wurde das
Munster gebrandschatzt und gegen vierzig Saulen daraus nach Paris
entfuhrt, wo man das Innere des Louvre mit ibnen schmuckte. Nacb
dem Friedensschlusse gelang es den Verbundeten nur 28 nebst 10 Kapi-
telien zuruckzubringen% teilweise in sehr Qblem Zustande. Davon wurden
drei 1843 wieder im Munster verwendet, die anderen lagerten bis
1900 teils im Hofe des Monsters, teils im Museum (bier eine Reihe von
Kapitelien), und wurden dann mit Ausnabme von drei allzu sehr be-
farbt waren. Die einzeliien Farben sollen danach mosaikartig neben ein-
ander gesetzt, durch leicht erbitzte Metallstabchen an den Randern erweicht
und mit Spachteln verschiedener Form, die zahlreich auf uns gekommen
sind, in einander vertrieben worden sein, so dass sich Ubergange und Misch-
tdne ergaben. Man wird sich bei diesem Widerstreite der Meinungen wohl
lieber Boecklins Autoritat unterordnen, zumal seine Ansicht wiederholt die
Probe glanzend bestand. Die Entstehungszeit dieser Bildnisse ist noch
strittig. Wahrend Ebers die Mehrzabl in hellenistische Zeit hinaufriickte,
sind Heydemann, Wilkens und Folnesics auf Grand stilistischer und kostum-
licher Studien zu einer viel spateren Datierung, dem 2. Jahrh. n. Chr. ge-
kommen und diirften damit Recht behalten.
M) Einhard, vita Caroli, cap. 26. Monach. Sangall. I, c. 27. Cod.
<cat. 17656 der Pariser Nationalbibl. vita Caroli M. C. 17 bei Schlosser
a. a. 0. S. 24 f. Debay in Notizen zu Noppius' Aacbener Chronik bei Furth,
Beitrage III, 524. Quix, Miinsterk. zu A. S. 14 f
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 39
schadigten bei der Restauration des Oktogons nea verwendet. Die unbrauch-
baren, wie die fehlenden Stucke warden hierbei darch Kopien ersetzt.
Rhoen liefert in seiner Schrift uber die Pfalzkapelle (anch in
der Zeitschr. d. A. G. V. VIII, 64 f.) eine genaue Aufzahlung und
Beschreibung der 1815 aus Paris zuruckgebrachten Stucke. Die im
Mnsenm verbliebenen Kapitelle sind in Carraramarmor gearbeitet and
zeigen korinthische Ordnong in reicher rOmischer Ansbildnng. Das
eine, 42 cm hoch, enthalt zwei Reiben kraftiger Akanthusblatter und
starke Eckvoluten, deren unterer Teil dicbt auf der oberen Reibe des
Blattkelches aofliegt. Die Mitte zwischen den Voluten nimmt eine
dreiblattrige Biute ein. Die Akanthusblatter sind tief gerippt, ihr
Rand gezackt, aber wohl gebildet. Bei dem anderen etwa gleich grossen
Kapitell sind die Blatter ebenfalls in zwei Reihen angeordnet, jedoch
kleiner und viel weniger edel geformt. Die parallel laufenden Rippen
gleichen wulstigen Rinnen und sind von l&nglichen BohrlOchern unter-
brochen. Die Blatter sehen aus wie verwelkt und zernagt. Die Eck-
voluten erheben sich auf dQnnen Stengeln hoch uber den oberen
Blatterrand, kleinere Voluten zweigen von ibnen ab, urn sich in der
Mitte jeder Seite zusammenzuschliessen. Es ist eine spatrftmische
Form des Akanthus, die bereits den tjbergang zu den ravennatischen
Bildungen darstellt, wahrend das andere aitere, nacb denen des Pan-
theons in Rom gearbeitete Kapitell noch den griechischen Typus fest-
hait. Dass es sich bei beiden, sowie bei den anderen, von Earl d. Gr.
beim Bau der Pfalzkapelle verwendeten antiken Kapitellen um italischen
Import handelt, lehrt der Vergleich mit rdmischen Bauten in KOln und
Trier. J. Strygowski will freilich in ihnen lokalen Charakter erkennen
und schwankt dabei zwischen antikem, aber heimischem Ursprunge und
karolingischer Kopistenarbeit58). Nahere Bekanntschaft mit rheinischer
Provinzialkunst lasst aber diese Ansicht unbegrundet erscheinen.
Aber auch zwei andere rdmische Marmorkapitelle korinthischer
Ordnung, die sich im Museum befinden, durften far karolingische Bauten
aus Italien herubergeschafft worden sein. Das eine, welches fruher
gleichfalls im Munsterhofe lagerte, ist 46 cm hoch und nur halb be-
arbeitet. Seine beiden Blatterreihen, aus welchen ahnlich wie beim
vorgenannten die Voluten auf langen Stielen herauswachsen und in der
Mitte gegen einander abzweigen, sind bloss in den stark gerippten
Hauptformen ohne Einschnitte in den Umrissen entwickelt. Das andere
wurde im Keller des Ratbauses gefunden. Es ist von demselben Typus
M) Strygowski, Der Dom zu Aachen und seine Entstellung, 1904.
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40 A. C. Kisa
wie das'zuerst beschriebene und trotz seines fragmentarischen Zustandes
(die untere Halfte fehlt, ebenso die Eckvoluten und Blattspitzen) noch
heute von stattlicher GrOsse, 50 cm hoch and 75 breit. Der anfertige
Zustand des vorerw&hnten Kapitells spricht durchaus nicht dagegen,
dass es, wie die anderen, aus der Fremde stammt, weil sich die
Rdmer h&ufig in den oberen Stockwerken von Monumentalbauten mit
halbvollendeten Zierformen begnflgten, welche fur Fernwirkung be-
rechnet waren.
Italischer Import ist ferner der Marmorsarkophag mit dem
Raube der Proserpina, welchen Karl d. Gr. nach Aachen bringen liess
und der ursprflnglich seine Leiche barg. Jetzt steht er allerdings leer
auf der Empore der Kreuzkapelle des Mflnsters, w&hrend einige Re-
liqnien des grossen Kaisers in dem Anfang des 13. Jahrh. vollendeten
pr&chtigen Karlsschreine der Schatzkammer nntergebracht sind, die
Leiche selbst aber, sowie die Grabst&tte nur noch vergeblich gesucht
werden54). Die Arbeit, die der Mitte des 2. Jahrh. angehOrt, ist
mittelmassig, wie fast an alien Sarkophagen mit Reliefs aus dem Pro-
serpina-Mythus, von welchen man nicht weniger als 58 Exemplare,
die meisten in Italien, z&hlt. Robert halt die Gestalt, welche unter
dem Gespanne Plutos neben Cerberus aus dem Boden auftaucht, fQr
den Janitor Orci, andere fflr den Riesen Enecladus, der unter dem
Aetna begraben liegt (die Szene spieit ja in Sizilien), die drei Jflng-
linge an der rechten Schraalseite fflr die Personifikationen von Fruhling,
Sommer und Herbst.
Kflnstlerisch viel bedeutender ist der iebensgrosse Bronzeguss
einer B&rin, welcher links am Eingange zum Oktogon, gegenQber
dem Pinienzapfen, in der Vorhalle des Mflnsters auf hohem Sockel
aufgestellt ist. Das Tier sitzt breitspurig auf den Hinterbeinen, stemmt
sich auf die Yorderbeine und blickt mit rechts gewandtem Kopfe zahne-
fletschend empor. Die Situation entspricht ganz der Deutung des
Hartmannus Maurus (in seiner pompa celeberrima, Beschreibung der
Kr&nung Karls V. Coloniae 1550), der ebenso wie P. A. Beeck (Aquis-
granum S. 45 f.) in der Statue richtig eine B&rin erkennt und meint,
dass sie „mit breiter Wunde in der Brust fflr ihre Jungen oder B&ren-
brut, die man ihr geraubt, im Tode noch zu k&mpfen scheine." Zu
seiner Zeit diente sie nicht als Brunnenfigur, wie wohl ursprflnglich
und dann wieder im 18. Jahrh., wo sie im Vereine mit der Pigna
54) F. Berndt, Der Sarg Karls d. Gr. Zeitschr. d. A. G.-V. Ill, 97 f.
Dazu die Erg&nzungen Roberts.
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Die rSmischen Antiken in Aachen. 41
einen Springbrunnen aaf dem Fischmarkte schmuckte. Von dort ent-
fuhrten sie die Franzosen nach Paris, wobei sie (wenn nicht erst bei
ihrer RQckkehr nach Aachen) die beiden Vorderbeine einbttsste, die
jetzt ungeschickt erganzt, in ihrer Steifheit so seltsam gegpn die feine,
naturalistische Durchbildnng des ubrigen TierkOrpers Jtbstechen. Doch
geht aus Maurus' Worten hervor, dass die jetzt in der Brust des Tierea
angebrachten LOcher, aas welchen Wasser floss, zum Teile wenigstens
schon damals vorhanden waren. Das in diesen LOchern, sowie im
Maule und einem Stiche hinter dem Ohre gefundene Blei rtthrt von
den Rdhren der Wasserleitung her. Es ist sehr wohl mOglich, dasa
das Motiv der verwundeten Bftrin mit dem ans den Wunden strdmenden
Blate schon ursprunglich als Brunnenfigur benfltzt war, wie das Lowen-
motiv an dem Brunnenrelief des Palazzo Grimani55). Die 0,90 m
hohe nnd vorn an den Fussen 0,73 breite Fignr ist unzweifelhaft eine
Originalarbeit hellenistischer Art and eine der besten antiken Skulpturen
der Rheinlande. Die feine und frische Beobachtnng des Lebens, welche
den Tierbildern dieser Epoche eigen ist, tritt ans aach hier in dem
pr&chtigen Festhalten der Bewegung, der naturalistischen Durchbildung
des Kopfes, der sorgfaltigen Behandlung des Felles entgegen. Gleich-
zeitig finden wir aber auch im Eopfe jene der Antike eigene Durch-
geistigung tierischer Formen, die, ohne der Natur Zwang anzutun, die
geistige Potenz verstarkt. Sie ist besonders dnrch die Zurttckdrangung
des wulstigen Felles in den kraftigen Nacken, die Befreiung der Stirn,
der Gesichtszuge, der Ohren von Haarzotten erzielt, w&hrend der K6rperT
besonders Nacken, Rflcken und Hinterschenkel damit bedeckt sind.
Die breiten Massen, welche von den Backen herabh&ngen, sind wie
die ubrigen Teile des Felles ganz meisterhaft, mit grOsstem plastischem
Feingefflhle behandelt. Damit will die Glatte der erg&nzten Vorder-
beine nicht recht ubereinstimmen. Im Volksmunde gilt, trotz der
naturalistischen Treue der Wiedergabe, die Figur merkwflrdiger Weise
als WOlfin, was den Fehler des Restaurators erklart. Er bildete die
abgebrochenen Beine bei der Erganzung als Wolfsbeine. Als W6lfin
spielt die Bronze auch in der Lokalsage von dem Teufel, der sich eine
arrae Seele als Lohn seiner Mitarbeit am Munster holen wollte, eine
Rolle. Als solche fasst sie auch, der Tradition folgend, Stephan Beissel,
auf, indem er annimmt, dass die Figur in Nachahmung der WOlfin des
Kapitols auf dem Katschbofe aufgestellt wurde und dort ebenso, wie
**) Th. Schreiber, Die Brunnenreliefs d. Pal. G. — Klass. Skulpturen-
schatz 469.
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42 A. C. Kisa
die W6lfin im Lateran eine Gerichtsst&te bezeichnete 56). Er begrandete
diese Annahme damit, dass Karl d. Gr. einen Teil seines Aachener
Palastes als Lateran bezeichnet habe, was allerdings fttr die Wohnung
der Geistlichen in der N&he der Pfalz zutrifft. Beissel selbst ist sich
darflber klar, dass hier eine Verwechselung der beiden Tierarten vor-
liege, die aber im frtthen Mittelalter, als man der zoologischen Unter-
schiede nicht viel achtete und angesichts ihrer traditionellen Bezeich-
nung als WOlfin erklarbar sei. Far die Zeit Earls d. Gr. and jene
Ladwigs d. Frommen, in welcher die Gerichtsst&tte am Katschhofe er-
richtet worden sein soil, ist aber meiner Meinnng nach eine solche
Yerwechselung kaum denkbar. Beide haben die rdmische Wolfin, die
Nahrmutter des Romulus and Remas, in der charakteristischen Gestalt,
welche ihr die etruskische Kanst gab, wohl gekannt.
Earl d. Gr. mag die B&rin aas Gallien, das ja namentlich im
Sttden manche Sch&tze hellenistischer Kanst barg, als Schmuck eines
Brunnens, Amphitheaters oder Tierzwingers gefunden and in seine
Aachener Pfalz gebracht haben. Mancher Umstand spricht far die
Entstehang des Werkes in dem alten Stammlande des Bronzegusses
and der Metallarbeit. Gallien and Germanien sind die eigentlichen
B&renl&nder der antiken Welt. In der Mythologie der Kelten spielt
der Bar eine grosse Rolle. Er ist das Lieblingstier in den K&mpfen
ihrer Arena and erscheint oft aaf Mttnzen wie auf Tierkampf-
szenen and Darstellangen des Orpheus, besonders in Mosaiken. Auch
der Fraaenname Ursula = junge B&rin, deutet auf die Popularit&t
dieses Tieres im Norden. Die B&rin ist wilder and gefohrlicher als
das M&nnchen, deshalb sprechen auch die Dichter mit Vorliebe von
ihr67). In der Plastik ist sie dfters dargestellt worden; ausser der
Aachener Bronze kennt man die Marmorstatuette einer sitzenden B&rin
auf der Akropolis in Athen (Nr. 2335, abgeb. bei Beul6 l'Acropole I
298), die Bronzestatuette einer auf alien Vieren schreitenden B&rin,
den Kopf mit heraush&ngender Zunge erhoben, aus Muri, jetzt im
Museum von Bern (abgeb. bei Bachofen, Der B&r in der Religion des
Altert. t. I), zwei Bronzestatuetten im Britischen Museum, die eine
schreitend, die andere sitzend (Kat. des Bronzesaales 34 and 45).
Daza kommen noch eine Reihe kleiner Bronzen in franzOsischen und
rheinischen Sammlungen, die ihren Weg in die Literatur noch nicht
gefunden haben. So z. B. eine im Museum Wallraf-Richartz in K6ln,
••) Stephan Beissel, Zeitschr. d. A. G.-V. XII, 317 f.
•7) 0. Keller, Tiere d. klass. Altertumes.
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Die rftmischen Antiken in Aachen. 43
hockend, mit erhobener rechter Vorderpranke and eine in KOln ge-
fundene Bronzestataette der SammlungNiessen daselbst, deren Bewegungs-
motiv ganz mit dem der Aachener Barm ttbereinstimmt. Dieser
Umstand verstarkt die Yermatang, dass wir in dieser das Werk eines
in Gallien "tatigen Alexandriners oder doch eines in hellenistischer Art
schaffenden Kunstlers vor nns haben. Yielleicht lassen sich durch
weitere Nachforschungen noch andere Repliken am Rhein and in Frank-
reich feststellen and damit jene nabeliegende Vermutung noch mehr
begrunden. Jedenfalls haben wir in der Aachener Bronze ein Werk
erhalten, das schon in der Antike Bewnnderung fand nnd zu Nach-
bildnngen Yeranlassung gab. In Aachen wird sie erst 1424 urkund-
lich erw&hnt. Zu NoppiusT Zeiten (nm 1632) stand sie vor der sog.
WolfstOr des Monsters, beim Eingange znm Oktogon, der nach ihrer
irrtumlichen Bezeichnnng als W&lfin diesen Namen trng.
Yiel hanfiger and eingehender als mit dieser schOnen antiken
Plastik hat sich die Forschnng mit dem grossen, gegenQber am Haupt-
eingange znm Oktogon anfgestellten Pinienzapfen beschaftigt. Der
90 cm hohe Bronzegoss gibt eine Pigna mit 129 Schappen wieder,
die sehr dick, nach oben blattfOrmig zngespitzt (nicht abgerundet) and
an den Spitzen gelocht sind. Anch der aassere Umriss der Gesamt-
form zeigt nach oben eine leichte Zaspitzang, nach onten eine leichte
Einziehung. Die Form ist gedrangener, das Oval nicht so ansgepragt
wie bei der grossen Bronzepigna in den vatikanischen Garten, die
Randnng darch die Sockelplatte schroffer nnterbrochen als bei dieser,
deren Schappen auch dunner, abgernndet and dichter zusammengepresst
erscheinen. tiberhaupt ist die rOmische Pigna eleganter in der Form
nnd feiner in den Einzelheiten. Der untere Rand des Aachener
Exemplares wird von einer Reihe kleinerer zagespitzter Blatter gebildet,
welche darch dreiteilige, lilienfOrmige Rippen gegliedert sind58). Die
Fracht sitzt aaf einer weit aasladenden viereckigen Sockelplatte auf, die
onten von einer Leiste mit schragem Abfall eingefasst ist. An den vier
Ecken waren fruher hockende Gestalten mit Krttgen in den Handen ange-
bracht, welchen Wasser entstrOmte, die YerkOrperungen der Paradieses-
flllsse, von welchen jedoch nur noch eine zar Haifte erhalten ist. Eine
an den vier Seiten fortlaufende Inschrift69) nennt aasser den Namen
der vier FlQsse auch den eines sonst unbekannten Abtes Udalrich, den
*•) Abgeb. b. Bock, Pfalzkapelle Karls d. Gr. S. 7.
•») B. J. 27, 110 f.
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44 A. C. Kisa
man darnach als den Stifter, wenn nicht des Ganzen, so doch des
Sockels anznseben hat. Nach der Form der Buchstaben stammt sie-
aus dem 11. Jabrh., worauf auch die Blatter der unteren Reihe bin-
deuten. Ob aber damit das Ganze als Werk aus dieser Zeit, oder, wie-
E. aus'm Weerth annimmt, aus der Kaiser Ottos des Grossen gekenn-
zeichnet ist, erscbeint fraglich. Ich bin nach wie vor geneigt, die
Pigna als kaiserrdmische, hellenistische Arbeit zu betrachten, welche
in frOhromanischer Zeit infolge von Beschadigungen zum Teile ver-
andert, auf die Platte gesetzt und an der Ansatzstelle rait dem er-
wahnten kleinen Blattkranze umkleidet wurde. Freilicb bebauptet
Strygowski 60), dass die Pigna sowohl wie die Basis mit den Eckfiguren-
aus einera Stttcke gegossen seien, aber dagegen sprechen schwerwiegende
technische Bedenken. Eine genauere chemische Untersuchung hat leider
nicht stattgefunden, mir wurde eine solche vom Stiftskapitel bisher
verweigert. Und doch wurde nur durch sie zweifellos entschieden
werden kOnnen, ob tatsachlich alle Teile aus einem Gusse sind oder
ob, wenn dies nicht der Fall sein sollte, die Komposition der Bronze
derartig ist, dass daraus auf die Entstehung der einzelnen Teile, ins-
besondere der Pigna und des Sockels, zu derselben oder zu verschiedenen
Zeiten geschlossen werden muss. Die Komposition der Bronze war ja
zu verschiedenen Zeiten eine andere. Wahrend die antike und auch
die karolingische (nach Barbediennes Untersuchung der Reiterstatuette-
Karls d. Gr. im Musee Carnavalet) in den weitaus uberwiegenden Fallen
aus Kupfer und Zinn gemischt war, tritt spater, namentlich in den
Maassgegenden mit ihren reichen Lagern an Galmei, auch im Figuren-
gusse oft die Zinkbronze auf. (vgl. oben S. 4). Solange der chemischen
Untersuchung Widerstand entgegengesetzt wird, muss die Wissenschaft
in dieser wichtigen Frage auf Vermutungen und Analogien angewiesen
bleiben.
Nach Eginhards Bericht stand auf der Spitze von Karls d. Gr.
Pfalzkapelle ein grosser vergoldeter Apfel (malum aureum), nach dem
Vorbilde des Pantheons in Rom und anderer antiker Gebaude. M«n
fasste es als bOses Omen, dass er beim Tode des Kaisers vom Blitze
getroffen herabstttrzte, fiber das nahe gelegene Haus des Bischofs ge-
schleudert wurde und dort zerbrach. Fr. v. Reber61) ist geneigt, in
60) a. a. 0. S. 18.
0I) Fr. v. Reber, Karol. Palastbau II, 205. Stephani, D. alteste Wohn-
bau II, 152.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 45
<iem goldenen Apfel einen Pinienzapfen zu sehen and darin die Aachener
Pigna wiederzuerkennen. Das ist durchaus nicht unmflglich, weil die
Pigna eine der beliebtesten Dekorationsformen der Antike war and
auch als Wasserspeier bei Brannen verwendet wurde. Zum Vergleiche
war, auch von mir, auf die bereits genannte Pigna der vatikanischen
Garten hingewiesen worden, welche frtther vor der durch Eonstantin
d. Gr. errichteten aiteren Basilika St. Peters stand und dort im Vor-
hofe den cantharus als Wasserspeier schmQckte 62). Neben ihm standen
zwei Pfauen, Meisterwerke antiken Bronzegusses, die einst das Gitter
am Mausoleum Hadrians, der jetzigen Engelsburg, geziert batten and
jetzt gleichfalls in die vatikanischen Garten ubertragen sind. Als
Karl d. Gr. am Ostersonntage des Jahres 774 zum ersten Male den
weiten Platz vor der Basilika betrat, konnte er den in Marmor und
Tergoldeter Bronze prangenden Brunnen gesehen and die Wasserstrahlen
bestaunt haben, die aus den Schuppen der m&chtigen, 3,56 m hohen
Fracht in weitem Umkreise hervorschossen. Noch Dante sah den
Brannen so and verglicb die Pigna mit dem dr&uenden Antlitze
eines Giganten. Nichts leichter mdglich, als dass sich der Kaiser
nach einem ahnlichen antiken Werke umsab, urn damit seine Pfalz-
kapelle zu schmucken. Hulsen hat jedoch in den Mitt. d. archaol.
Inst. XIX, 87 f. wahrscheinlich gemacht, dass die Pigna der vatika-
nischen Gdxten nicht von einem Cantharus von St. Peter herruhre,
sondern von einem Springbrunnen, der vor dem Serapeum Domitians
auf dem Marsfelde stand und sich dort noch im 9. Jahrh. befand.
Die auf ihm sichtbare Kunstlerinschrift P, Cincius P. L. Salvius fecit
ist, wenn nicht fruheren, so augusteischen Charakters. Die Zeugnisse
aber, welche berichten, dass die Pigna von der Spitze des Pantheons
stamme63) und unter Constantin d. Gr. vor der Petersbasilika auf-
gestellt worden sei (die Mirabilia und die descriptio basilicae vaticanae
des Petrus Mallius, sowie das Bruchstack einer Inschrift in den Grotten
des Vatikans) geben von den Zustanden vor der Mitte des 12. Jahrh.
keine Sicherheit. Damit ist freilich noch nicht gesagt, dass sich nicht
im 8. Jahrh. ausser der Pigna vor dem Serapeum auch eine andere
im Atrium von St. Peter befunden haben kflnnte. Sicher war ein
Cantharus da. In einem Punkte irrt Hulsen jedenfalls, wenn er an-
nimmt, dass die Ldcber, durch welche die Wasserstrahlen der Pigna
6i) Aachener Festschrift d. Museumsvereines 1903, 4 f.
88) Amelung, Skulpturen d. vatik. Museums S. 896 mit Abbildung.
Petersen, Mitt. d. archaol. Inst. Rom XVIII, 312 f. Hulsen a. a. 0. 100, 101.
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46 A. C. Kisa
auBstrOmten, schon ursprflnglich mitgegossen seien. Das ist, wie schon
Lacour-Gayet in einer Note zu dem Amelungschen Kataloge bemerkt,
technisch unmOglich, denn Ldcher in der Form hatten beim Gnsse
Zapfen ergeben, die wieder hatten abgeschnitten werden mussen. Gleieh-
wohl ist nicht daran zu zweifeln, dass die Pigna vor dem Serapenm
schon ursprflnglich als Wasserspeier gedacht war; nur wurden die
LOcher nicht schon im Gnsse hergestellt, sondern nachtraglich bei der
Ziselierung gebohrt. Hulsen fuhrt namlich zum Beweise dafur, dass
die Rdmer die Pigna als Brunnenschmnck kannten und haufig an-
wendeten, noch zwei andere gleichartige Brunnen innerhalb des Stadt-
gebietes an und macht auf einen kleinen Brunnen aus Pompeji auf-
merksam, der die Form einer mit der Pigna gekrOnten Saule hat.
Zwei kleine Brunnensaulen derselben Art sind in Avenches (Aventicum)
entdeckt worden, einer Stadt, die schon 260 von den Alamannen zer-
stOrt wurde64).
So sehr Petersen und Hulsen in der Frage nach der Herkunft
der vatikanischen Pigna auseinandergehen, so einig sind sie in der
tfberzeugung, dass die Pigna als Dekorationsstuck im allgemeinen und
als Schmuck von Brunnen im besonderen altes Erbe der antiken Kunst
sei und sich bis in griechische Zeit als solches nachweisen lasse. Als
Dekoration geht sie sogar in die altesten Zeiten zuruck, denn sie findet
sich als charakteristischer Schmuck des Thyrsusstabes schon in der fruhen
attischen Vasenmalerei. Wie auf Staben ist diese Form des Abschlusses,
die SchOnheit mit Zweckmassigkeit vereint, schon in der griechischne
Kunst und spater im ganzen Bereiche der antiken Kunst und des Kunst-
gewei'bes, namentlich bei stabfOrmigen Gegenstanden, wie Saulen, Kande-
labern, Messer- und LMelgriffen, Pincetten, Stili, Haarnadeln in Silber>
Bronze, Bein, Gagat so haufig zu finden, dass man sie zu den aller-
gewohnlichsten Zierformen rechnen kann. Oft ist es schwer, zwischen
der Frucht der Pinie, der Traube und dem Granatapfel einen Unter-
schied zu machen. Als geschlossene Formen empfehlen sie sich nicht
nur zum Schmucke, sondern zur Ubertragung auf die aussere Gestalt der
Gefasse, auf Flaschen in Ton, Glas und Metall. Lampen u. a.; auch
als Anhanger von Halsketten und Ohrringen.
Besonders haufig aber wurde die Pigna in rdmischer Zeit zum
Schmucke von Grabm&lern verwendet, vor allem zur Bekrdnung von
solchen in Gestalt von Saulen und Pfeilern, in Form von Altaren und
'*) Mitt. d. antiqu. Ges. Zurich XVI, Abt. I, Heft 4, 47, Tafel 18.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 47
Tempeln mit Giebeldachern und solchen in Kegel- oder Pyramiden-
gestalt. Man hat das mit dem Schmucke des Thyrsos in Verbindung
gebracht und durch die Beziehungen der Bacchusmysterien zum Toten-
kultus erklart. Diese Ansicht wird jetzt, freilich noch nicht mit zu-
reichenden Grttnden, bestritten 6d). Man will die Form der Pigna auf
den delphischen Omphalos zurttckftthren, der ursprunglich das Grab eines
mystischen Wesens war. Allmahlich sei diese Bedeutung aber in Ver-
gessenheit geraten und der Omphalos zam Altare geworden. Von
dessen verschiedenen Typen, halbkugeligen, konischen, eifdrmigen, ffthrten
einige zu korbartigen Gestaltungen mit Flechtverzierung, wahrend andere
den Pinienzapfen mit dessen Schuppen nachbildeten. Fur die ROmer
seien er und die schuppenartige Verzierung von Saulen Ziermotive
ohne symbolische Bedeutung geworden.
Diese Theorien andern nichts an der Tatsache, dass uns die
Pigna und der Schuppenschmuck der Saulen besonders auffallend beim
Graberkultus begegnet. Auch ia den rheinischen Museen sind grosse
steinerne Pinienzapfen von Grabanlagen nicht selten, im KOlner Museum
z. B. befindet sich ein solcher von mehr als 1 Meter H&he; er ist
eifOrmig glatt und hatte seinen Schuppenschmuck durch Bemalung er-
halten. Andererseits sind Dachgiebel und Saulen von grdsseren Grab-
denkmalern oft mit plastisch ausgearbeiteten Schuppen bedeckt. Das
spricht dafur, dass sich die ursprttngliche symbolische Bedeutung der
Pigna, die auch aus der Herleitung des delphischen Omphalos von
einem Grabe hervorgeht, traditionell gerade bei Grabanlagen sehr
lange erhalten hat, ohne dass die Kunst auf dieses dankbare Motiv
auch bei anderen rein dekorativen Anlassen verzichtet hatte. Wenn
man aber in der kaiserrOmischen Kunst die handwerksmassige Ge-
dankenlosigkeit zum Principe machen mochte, so schiesst man damit
ebenso weit ttber das Ziel hinaus, wie frfther bei der allzu geistreichen
Suche nach symbolisch-mystischen Beziehungen. Auch Petersen und
Hulsen geben zu, dass der Kultus des Attys bei seinen Zusammen-
hangen mit orientalischen Yorstellungen vom Jenseits auf die helle-
nistische Vorliebe ftlr den Schmuck der Pigna eingewirkt habe.
In jenes andere Extrem, in ein wahres Schwelgen mit mystisch-
symbolischen Beziehungen verfallt bei dieser Frage J. Strygowski.
Seine umfassenden Kenntnisse der alten Kunst des Orientes verleiten
ihn oft zu einer Uberschatzung von deren Bedeutung, zumal ihnen kein
w) Bonner Jahrb. 108/109, 46 f.
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48 A. C. Kisa
ausgleichendes Gegengewicht in seinen Beobachtungen der Denkmaler
anderer Provinzen gegenubersteht. Es ist namentlich zu bedauern.
da8S man ibn von den Studien der rdmiscben Kunst auf dster-
reichischem Boden feme gehalten hat, die in Riegls grossem Werke66)
«inen so glanzenden Ausdruck gefunden haben. Diese hatten allein
genttgt, ihn vor einseitigen Anschaunngen der cisalpinischen Antike zu
bewahren. Nahere Bekanntschaft mit der gallisch-rheinischen Kunst,
•die Arbeiten Salomon Reinachs, Hettners u. A. warden ihn ttberzeugt
haben, dass die Wissenschaft sich uber die grosse Rolle, welohe
Alexandrien und die Einfuhr von dort uber Massilia nach dem Norden
in der Kunst dieser Lander spielt, langst klar geworden ist, dass es
hier keinem Fachmanne einfallt, Rom und Italien als die Hauptquellen
des Importes zu betrachten. Vielleicht wiirde er dann selbst seine
orientalischen Theorien eingeschrankt haben. Aus dem zufalligen Um-
stande, dass es ihm verg5nnt war, in Alexandrien fur das Kaiser
Friedrich-Museum in Berlin Haarnadeln mit KOpfen in Form von
Pinienzapfen zu erwerben, ziebt er bereits Schlusse auf den orien-
talischen Ursprung dieses Sehmuckes. Tatsachlich sind derartige Schmuck-
sachen in jedem Antikenmuseum Europas zu finden, die meisten wohl
in den franzdsischen, belgischen und rheinischen, d. h. in jenen Landern,
nach welchen sich ausser Rom der ergiebigste Strom hellenistischer
Kunst- und Luxusartikel aus Alexandrien, der Hauptstatte des Luxus,
dem Paris der Kaiserzeit, lenkte. Was aus Alexandrien kommt, ist
sum geringsten Teile spezifisch orientalisch, vielmehr hellenistisch, der
Ausdruck des internationalen Geschmackes des Weltreiches.
Strygowski beschaftigte sich in letzter Zeit auch mehrfach mit
der Aachener Pigna67) und meint, die Verwendung dieser Form als
Brunnen sei altorientalisch und hange mit der symbolischen Bedeutung
des Pinienzapfens in der assyrischen Ornamentik und im persischen
Mithraskulte zusammen. In beiden sei die Pinie wahrscheinlich als der
Lebensbaum aufgefasst, welcher das Wasser des Lebens spende, eine
Anschauung, die dann auch die christliche Kirche ubernommen habe,
indem sie die Pigna auf einen Brunnen stelle und aus ihr die vier
ParadiesesstrOme, die der Tradition nach aus der Wurzel des Lebens-
•6) Riegl, Die 8patr6mische Kunstindustrie in Osterreich - Ungarn,
Wien 1901.
67) Strygowski, Kleinasien ein Neuland. Ders., Der Dom zu Aachen
S. 16. Ders., Orient und Rom S. 43 f. Ders., Mitt. d. k. archaol. Inst.
Rom XVIII, 185 f.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 49
baumes entspringen, hervorquellen lasse. Rom sei darin dem Beispiele
Konstantinopels gefolgt, wo die orientalische Oberlieferung noch nach
dem Bilderstreite sich lebendig bewahrt habe. Zum Beweise seiner
Behauptung fQhrt er folgendes an: Erstens einen Pinienzapfen aus
Stein, etwa 1 Meter hoch, im Sulu Monastir in Konstantinopel, der
wie die abendlandischen Bronzen an den Spitzen durchlOchert ist. Er
stammt aus dem 12. Jahrh. Ferner zwei Springbrunnen mit Pinien-
zapfen im Atrium der (876 — 881 erbauten) Nea in Konstantinopel,
?iner Marienkirehe ; zwei andere im Vorhofe des Kaiserpalastes daselbst
und zwar in dem von Kaiser Theophilos (829 — 842) erbauten Teile.
Die Xachbildung eines Pignabrunnens sucht er im Theodoramosaik von
S. Vitale in Ravenna, doch ist sie hier sehr zweifelhaft, wahrend aller-
dings im Vorhofe von S. Apollinare nuovo an der Stelle des alten
Oantharus noch eine Saule mit einem Pinienzapfen stent. Deutlich ist
audi die Pigna auf einer Saule fiber einem Wasserbecken, aus welchem
ein Hirsch trinkt, in dem schftnen Steinrelief aus Venedig, das sich im
Berliner Museum befindet*8). Wahrend Strygowski es dem 5. Jahrh.
zuweisen mochte, datiert der Katalog von Bode-Tschudi 69) es aus dem
$. — 9. Jahrh. Andere ahnliche Reliefs an S. Marco in Venedig und
in Konstantinopel sind noch junger. Miniaturen mit solchen Brunnen
gehen nicht fiber das 10. Jahrh. hinauf und zeigen dabei noch etwas
Merkwurdiges : Die Pigna, auf die sich Strygowski beruft, ist gar nicht
da! In dem fur Karl d. Gr. n%ch dem Vorbilde des syrischen Etsch-
miadsin-Evangeliares angefertigten Evangeliar des Godescalc ist zwar
der mystische Brunnen des Lebens. umgeben von zahlreichen Tieren
zu sehen, aber kein Pinienzapfen. Erinnert das nicht ein wenig an
das bekannte Geinalde von Daniel in der LOwengrube, auf welchem
nichts zu sehen ist als eine blumige Wiese mit einem geheimnisvollen
Loch, in welchem man sich, wenn man will, den Propheten mit seiner
Menagerie verborgen denken kann ? Strygowski versichert uns namlich,
dass der Pinienzapfen in dem Brunnentempelchen verborgen sei, man
k6nne ihn nur nicht sehen 70). Aber auch in dem Soissons-Evangeliar
<bei Leitschuh, Karoling. Malerei S. 256 und Kraus, Gesch. d. christl.
Kunst II, 70 abgebildet) ist nichts von ihm zu bemerken. Erst in
€inem byzantinischen Evangeliar des 10. Jahrh. in der Pariser National-
bibliothek (Cod. grec. 64) und in einem um 1100 entstandenen in
6*) Strygowski, Dom zu Aachen, Abb. S. 20.
*•) Katalog d. christl. Skulpturen d. Berliner Museums Nr. 21.
w) Abb. a. a. 0. 21.
Westd. Zeitschr. f. Gescb. u. Kunst. XXV, I. 4
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50 A. C. Kisa
Parma (Cod. pal. 5) kommt dieser Schmuck wirklich vor. Die Pigna
ist namlich, wie Petersen treflFend hervorhebt, in alien diesen Darstel-
lungen durchaus nicht das Wesentliche, sondern blosse Dekoration. Das
Wesentliche ist das Wasser, der Cantharus, die Quelle des Heiles, die
Pigna dagegen ein nebensachliches, oft recht unscheinbares Ornament.
Selbst in dem erwahnten Pariser Codex 64 erscheint sie mehr als da&
knopfartige Ende einer Saule, das man nur mit Aufgebot von Phantasie
als Pigna erkennt. Auch auf den venezianischen and konstantinopler
Steinreliefs ist offenbar der Brunnen Hauptsache, die Pigna eine ganz
uberfltkssige Zutat. Nicht sie, nicht die Erinnerung an den mystischen
assyrischen Lebensbaum ist das kunstlerische Motiv, sondern die Quelle
des Heiles. Bei der tiberleitung des Motivs in die christliche Kunst
der romanischen Zeit, in welchem es eine grosse Rolle spielt, ist der
Pinienzapfen demnach unbeteiligt.
Aber auch in anderer Beziehung ist Strygowskis Beweisfuhrung-
nicht zutreffend. Er will dartun, dass dem Oriente im Pignabrunnen
die schftpferische und fuhrende Rolle zukommt, indessen beweist er wider
Willen das Gegenteil, dass namlich die vorhandenen Oder literarisch
(im Theophantes continuatus aus dem 9. Jahrh.) uberlieferten orien-
talischen Denkmaler mit Einschluss der ravennatischen nicht aber das
8. Jahrh. zuruckreichen, wahrend die abendlandische Antike den Pigna-
brunnen schon zur Zeit des Augustus, jedenfalls schon in Pompeji
kannte. Das beliebte Dekorationsmotiv der Pigna mag durch einen
sehr naheliegenden Zufall, die Bentttzung einer mit ihr gekrOnten Saule
als Brunnenschaft, zu der Ausnutzung der Fruchtform selbst zu effekt-
vollen Wasserkunsten gefuhrt haben. Es verbreitete sich in hellenistischer
Zeit uber alle Teile des Weltreicbes, auch in den Orient. Mit assyri-
schen und altagyptischen Eunstformen und Symbolen hat es nicht das-
geringste zu tun.
Mit der Feststellung dieses Tatbestandes ist den Theories
Strygowskis der Boden entzogen. Es geht mit ihnen ebenso, wie
mit den fruheren Anschauungen Gber das Entstehen der ArabeskeT
welche ich bei Schilderung einiger Aachener Funde mit dem Opus:
interrasile gestreift habe. Auch diese hatten mit Einflussen altorien-
talischer Kunst gerechnet, welche nach dem Untergange der bellenisti-
schen Antike wieder starker vorgedrungen waren und den neuen-
orientalischen Stil geschaffen hatten, wahrend das Verhaltnis gerade-
umgekehrt lag und die Arabeske im Prinzipe eine Umformung der
antiken Wellenranke in Verbindung mit spatromischen und byzantinischen
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Die r6mischen Antiken in Aachen. 51
Ziermotiven darstellt. Auch die Aachener Pigna wird von Strygowski
in den Ereis der orientalischen Mystik gezogen, er findet sogar in der
Verbindang der vier Paradiesesstrome mit dem Symbole des Lebens-
baumes einen folgerichtigen Ausbau der altorientalischen Anschannngen
anf dem Gebiete christlicher Symbolik. Diese Verbindung ergibt sich
von selbst ans der Bestimmnng der Pigna als Schmuck des Cantharus.
Die Glaubigen nahen ihm, um an den Quellen des Heiles Lauterung
der Seele zn empfangen. Anch bier ist der Brunnen die Hauptsache, die
Pigna kein Symbol, sondern eine dekorative Form, die ursprunglich
anderen Zwecken gedient haben mag. Der Gedanke Rebers, dass in
dem Aachener Stttcke der von Eginhard erwahnte „ golden e Apfel" er-
halten sei, ist nicht ohne weiteres abznweisen; es waren aber in Bom
und Ravenna, vielleicht auch anderwarts, Beispiele vorhanden, welche
die nene Benntznng als Wasserspeier nahe legten. Das durch den Sturz
vom Dache des Mtinsters beschadigte Werk kdnnte wieder hergestellt
and mit einem neuen Sockel versehen worden sein, wobei es ein Stuck
vom unteren Rande einbasste, wodurch die stark gedrungene Form zu
erklaren ware. Auch der Sockel der vatikanischen Pigna ist nicht
mehr der ursprungliche; er wurde wahrscheinlich bei der tJbertragung
auf seinen jetzigen Standort unter Papst Paul IY. erneuert und dabei
der Torus durch einen senkrecht laufenden Rand verdeckt. In seiner
fruheren Form war dieser offenbar einem Saulenkapitell, welchem die
Pigna als BekrOnung aufgesetzt war, angepasst. Die schone Eiform
der Frucht hat aber dabei nicht wie in Aachen gelitten. Freilich ist
es nicht unmoglich, dass die Aachener Pigna nur eine fruhromanische
Kopie eines antiken Werkes ist, dass also Frucht und Sockel aus der-
selben Zeit stammen. Voile Gewissheit hierttber kOnnte, wie gesagt,
nur die chemische Untersuchung der Bronze gewabren. Vorlaufig „wageu
ich es, trotz Strygowskis Verbot, die Pigna nicht nur far ein von Rom
angeregtes, sondern direkt far ein rOmisches Werk zu halten.
IV. Das Pantheon am Ambo Heinrichs II.
Noch eingehender als mit dieser Bronze hat sich die Forschung
mit den sechs beruhmten Elfenbeinreliefs beschaftigt, welche den
Ambo Kaiser Heinrichs II. im Chor des Munsters schmacken.
Die Stiftung dieser Kanzel geht in das Jahr 1011 zurack. Bernhard
von Clairyaux rief von ihr aus 1147 die Glaubigen zum Kreuzzuge
ins heilige Land. In der Renaissancezeit und wohl auch schon fraher
und spater wiederholt auseinandergenommen und umgearbeitet, stellt sie
4*
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52 A. C. Kisa
heute ein dreiteiliges, mit vergoldeten Kupferplatten bekleidetes Holz-
gehause dar, das mit getriebenen Reliefs aus verschiedenen Zeiten, einer
auf die Stiftung bezttglichen Inschrift, geschnittenen Bergkristallen
(einer doppelhenkeligen Tasse mit dazu gehOrigem Untereatze), Edel-
steinen und vor allem an den beiden Seitenteilen mit je drei fiber
einander angeordneten Elfenbeinreliefs besetzt ist. Diese sind durch-
schnittlich 24 cm hoch und breit (die Grdsse der einzelnen Stucke ist
nicht genau dieselbe) und aus der Halfte eines Elephantenzahnes ge-
schnitzt, dessen Hohlung auf der Ruckseite fast unbearbeitet gelassen
ist. Seit E. FOrster (1855) waren sie wiederholt Gegenstand sorg-
faltiger Untersuchungen, in neuester Zeit boten auch sie Strygowski
Gelpgenheit zur praktischen Erprobung seiner Theorien von dem Ein-
greifen orientalischer Kunst auf die Entwickelung jener des fruhen
Mittelalters 71). Es ist sebr zu bedauern, dass es dem berufensten Eenner
dieses Gebietes, H. Graeven, nicbt mebr vergftnnt war, die Reliefs zu
untersuchen und dass er sich mit einer kurzen Besprechung der Strygows-
kiscben Abbandlung begnugen musste, die meiner Uberzeugung nach
anders ausgefallen ware, wenn er ihr ein grundliches Studium der
Originate hatte vorausgeben lassen kdnnen 72). Die besten Abbildungen,
allerdings nur von drei Stttcken, sind die Kuhlenschen Licbtdrucke in
der neuesten Bescbreibung des Mttnsterschatzes von Stephan Beissel 73) ;
sie geben den Stilcharakter getreu wieder, wahrend die Lithographien
in den ^Kunstdenkmalern" von E. aus'm Weerth in dieser Beziehung
einiges zu wunscben tibrig lassen, aber dafOr vollstandig sind. Im
ubrigen bat mancbe von Gelehrsamkeit ttberfliessende neuere Abhand-
lung den Wert der Studien jenes Altmeisters der rbeiniscben Alter-
tumsforschung nicbt nur nicht zu schmalern vermocht, sondern ins
rechte Licht gerttckt. War ja docb die Hyperkritik bereits dahin ge-
kommen, fttr die Aacbener Reliefs drei verschiedene Entstebungszeiten
anzunebmen. Jetzt ist man wohl uber den spatromischen Ursprung
aller Reliefs einig, wobei ich, urn alien Missverstandnissen von Anfang
an die Spitze abzubrecben, ausdrucklich erklare, dass damit nicht die
Herstellung in Rom oder im weiteren Sinne in Italien bezeichnet sein
soil. Es ist nirgends angegeben, ob Kaiser Heinrich II. die Eanzel
mit diesen Reliefs stiftete, ob sie sich bereits zur Zeit dieser Stiftung
71) Strygowski, Hellenistische und koptische Kunst in Alexandrien 1902
Ders., Der Dom zu Aachen etc. 1904.
72) Graeven, Westd. Z. XXIII, 86 f.
73) St. Beissel, Schatz des Aachener Munsters 1903.
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Die rdmischen Antiken in Aachen. 53
im Besitze der MOnsterkirche befanden oder erst spater eingesetzt
warden. Mit der Nachricbt von der Stiftung der Eanzel ist also fiber
die Herkunft der Reliefs nichts entscbieden. Zweifellos ist nur, dass
sie nicbt eigens far die Kanzel bergestellt warden, sondern arsprung-
licb anderen Zwecken dienten, wahrscbeinlich zur Bekleidung einer
Kathedra von der Art jener des Bischofes Maximin in Ravenna, des
li. Peter in Rom, des b. Markus in Yenedig. Der Fall, dass antike
beidniscbe Skalptaren zam Scbmucke eines christlichen Kirchengerates
verwendet warden, war nicht vereinzelt. Gerade bei der Restaurierung
des Stables des b. Peter benatzte man Elfenbeinplatten mit den Taten
des Hercules. Die Stucke warden exorzisiert, der Kircbe geweiht und
dabei die Formel angewendet: „AUmachtiger, ewiger Gott, hilf und
reinige diese, durch menscbliche Kunst geschaffene Gerate, auf dass
sie von den Glaubigen benfitzt und zu deinen Ehren verwendet werden" M).
Wegen ibrer gerundeten, auf der Ruckseite flachen Form scbeinen die
Aacbener Reliefs besonders zum Belag der Pfosten, der Beine oder
Lehnen eines Prachtsessels geeignet. E. aus'm Weerth, welcher zuerst
diese Ansicht aosspracb, machte auf eine Elfenbeinplatte fast gleicber
Form und GrOsse im Musee Cluny in Paris aufmerksam, welche in
Deutscbland erworben wurde und sich den Aacbener Reliefs vollkommen
anscbliesst. Sie stellt eine weibliche Gestalt in Vorderansicht dar, mit
welligem Haar, von welcbem zwei Zopfe vorne berabhangen, zwei
andere die Wangen umspielen. Ibr antikes, hochgegttitetes Gewand
lasst die Brust frei. In der Recbten halt sie einen Stab, der an beiden
Enden in Blattwerk ausgebt, in der Linken eine Schale. Zwei fliegende
Eroten bekranzen sie, rechts sitzt ein kleiner bocksfttssiger Satyr,
ringsuin breitet sich Laubwerk aus. Das Relief, offenbar eine Ariadne,
bildet auch stilistiscb ein vollkommenes Gegenstuck zu einer der beiden
Bacchusnguren in Aachen, wenn es auch ein wenig grosser ist. Doch
kann diese Differenz durcb die Umrahmung bei der Befestigung an den
Pfosten eines Sessels ausgeglicben worden sein. Diese Art der Ver-
wendung wird hier besonders dadurcb plausibel gemacht, dass mit dem
Relief zugleich zwei LOwenkOpfe aus Bergkristall gefunden wurden, die
M. de Somerard, welcher es in seinem Sammelwerke Les arts au
moyen-age, cap. XI pi. I abbildet, fur KOpfe einer Stuhllehne halt.
Das an dem Ambo in der linken Reihe zu oberst befestigte
Relief stellt einen bartlosen Mann in rOmischer Imperatoren-
u) A. Springer, Das Nachleben d. Antike im Mittelalter in d. „Bildern
a. d. neueren Kunstgeschichte", Bonn 1867.
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54 A. C. Kisa
tracht zu Pferde nach rechts dar, der die gesenkte Lanze in den
Rttcken eines gefleckten YierfOsslers bohrt, ttber welchen er hinweg-
reitet. Gleichzeitig wird dies Tier von einem langohrigen Hunde an-
gefallen. Zwei kleine schwebende Yictorien halten einen breiten, mit
einer Wellenranke geschmttckten Kronreif Gber des Reiters lockiges
Haupt. Der spatrOmische Charakter in der Komposition, in der Tracht
nnd im Typns ist zweifellos. Die Zttge sind trotz ihrer Yerfettung
scharf geschnitten, unter den zusammengezogenen Branen blicken die
weit aufgerissenen Augen energisch drein. Bei den Yictorien ist das
Glotzende nocb mehr ausgepr>. Strygowski weist aaf das schOne
Elfenbeinrelief im Louvre, das Barberini-Diptychon mit der Darstellung
des siegreichen Glaubenshelden Constantin hin, das den Kaiser, aller-
dings in weit feinerer nnd edlerer Anffassung nnd Ausftthrung, in ahn-
licher Situation zeigt und sich frtther in Trier befand. Er halt auch
den Aachener Reiter far Constantin den Heiligen, der siegreich dem
Feinde des Glaubens die Lanze in den Leib bohrt. St. Beissel be-
streitet diese Auslegung mit Recht und wendet sich vor allem dagegen.
dass das Relief „von dem Geiste der Gnosis" beseelt sei, d. h. von den
zuerst in Agypten auftauchenden Lehren der Gnostiker, welche einen
tTbergang von heidnischer zu christiicher Weltanschauung durch ftber-
tragung antiker Kunstformen auf christliche Yorsteliungen anstrebten.
Nichts verrate in dem Relief christlichen Geist, es h&tte, ebenso wie
die anderen Reliefs von ausgesprochen mythologischem Charakter, bloss
dekorativen Wert: der Reiter sei nichts als ein Portr&t aus spat-
rftmischer Zeit. In der Tat bringt das Relief die zahlreichen MOnz-
bildnisse in Erinnerung, auf welchen die Kaiser hoch zu Ross fiber
Tiere aller Art, als Sinnbiider Uberwundener Feinde, sprengend er-
scheinen. Am haufigsten ist es der LOwe (bei Hadrian, Commodus,
Galienus u. a.), bei Constantius II. eine Schlange, bei Hadrian auch
ein Eber, bei Commodus ein Panther, bei Lucius Yerus ein gefallener
Krieger als Reprasentant Armeniens und andere. Stets ist der Kaiser
nnbedeckten Hauptes, wie auch auf dem Aachener Relief, und bohrt
die Lanze dem Besiegten in den Leib. In unserem Falle ist das ge-
fleckte Tier offenbar der Lynx des Plinius, nvon der Gestalt eines
Wolfes und den Flecken eines Panthers", der dem gallischen Luchs
entspricht75). Trotz der geringen Verlasslichkeit der Tierdarstellungen
in spatrftmischer Zeit, namentlich bei der Kleinkunst, ist doch in diesem
75) Vgl. 0. Keller, Die Tiere des klass. Altertumes.
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Die rOmischeri Antiken in Aachen. 55
Falle eine genauere Charakterisierang m&glich und far die Herkunft
des Reliefs nicht bedeatangslos. Die Tracht entspricht der spatrOmi-
schen Imperatorenuniform vollkommen, es ist, wie bei dem Gegenstacke,
dem stehenden Krieger, die sog. Acbillestracht. Nur ist der reiche
glattanliegende, mit dem Gorgoneion oder anderen Reliefs ausgestattete
KOrass durcb den Schuppenpanzer ersetzt, unter welcbem die in spater
Zeit ttblichen langen Armel zum Vorschein kommen. Bei der Bestim-
mung der Herkunft wirkte auf manche die Behauptung in Weiss'
Kosttlmkunde irreffthrend, dass der Brastpanzer die byzantiniscbe Form
zeige, welche schon an der Haftenschwellung endigt und den Baucb
freilasst. Das ist jedocb ein Irrtum, welcher dadurch hervorgerufen
wurde, dass der Bildscbnitzer die Rundung des Bauches und die
Scbwellung der Httften zu wenig betont und den Oberleib fast unge-
gliedert in geraden Linien verlaufen lasst. Bei beiden Gestalten ist
der Gttrtel mit seiner Verknotung ja ganz deutlich und hocb fiber dem
Zackenrande des Brustpanzers geschlungen, so dass unter ihm Platz
genug far den Bauch abrig bleibt. Auf eine spate Zeit deutet der
Steigbttgel, der auf dem Barberini-Diptychon feblt, hier aber in lang-
gezogenen, in einen Knopf endigenden „schleuderartigentt Scblinge vor-
handen ist. Was Strygowski veranlasst, darin etwas far den Orient
besonders Charakteristisches zu finden, weiss ich nicht, er selbst bleibt
den Beweis dafar schuldig. Die altesten derartigen Formen weisen
vielmehr nach dem Norden hin, von welchem die ROmer so manche
Teile ihrer Kavallerie-Ausrastung entlehnten, zumal sich ja ihre euro-
paische Reiterei zumeist aus germanischen Hilfsv6lkern rekrutierte.
Wahrend der alexandrinische Bildschnitzer im Barberinirelief die da-
mals noch in Rom und im Sttden iibliche Reitart ohne SteigbUgel
beibehielt, stellte der nordische in dem Aachener Relief die germanische
mit Steigbttgeln dar. Nach Lindenschmit dttrfte ttbrigens bei diesen die
einfache Ringform der Schleuderform yorausgegangen sein. Der alteste
genauer datierbare Fund dieser Art, der von Immenstadt (Ditmarschen),
stammt aus dem 9. Jahrh., was aber natarlich altere Funde nicht
ausschliesst 76).
Orientalisch ist nach Strygowski auch der Ornamentstreifen am
unteren Rande des Reliefs, das doppelte Zickzackband mit fasset-
tierten KnOpfen in den Winkeln. Er erklart das Motiv fttr syro-
agyptisch. Wer rheinische Sammlungen durchwandert, kann es jedoch
w) Lindenschmit, Altert. heidn. Vorzeit IV T. 23.
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56 A. G. Kisa
in Keilschnitt sehr haufig auf Schnallen und Beschlagen aus Bronze
und Silber finden, die im 4. Jahrh. auftauchen and bei frankischen
Gewandnadeln und Riemenbeschlagen besonders beliebt sind. Vom
5. Jahrh. ab wird es als Kerbschnitt auf Holz und Bein ubertragen,
dient noch in romanischer Zeit manchmal zum Schmuck von Elfenbein-
kastchen und hat sich heute noch in reichster Ausbildung in den
Kerbschnittarbeiten der Lander an der Nordsee erhalten. Auch im
Orient ist es im 5. Jahrh. nicht ganz unbekannt, aber doch noch sehr
selten. Alois Riegl bildet in seinem monumentalen Werke aber die
spatrOmische Kunstindustrie in Oesterreich, das die erste echt wissen-
schaftliche Gesamtdarstellung der Kunst der sog. YOlkerwanderungszeit
bringt, in Fig. 71 eine koptische Holzschnitzerei ab, auf welcher ein
verwandtes Motiv, allerdings mit abgerundeten Ecken erscheint. Er
begrenzt derartige Arbeiten im Oriente auf die Zeit vom 5. bis zum
9. Jahrh., erklart sie aber, wie gesagt, fur seltene Erscheinungen,
welchen dann der ausgesprochene Kerbschnitt (z. B. die sog. Toten-
schuhe), sowie die durchbrochene Arbeit in ausgebildetem Arabesken-
stile folgte, bei allem Keichtume an Motiven doch die unmittelbare
Frucht der Antike in den Landern des Orientes. Auch hier geht der
Keilschnitt in Metall dem Kerbschnitte in Holz und Elfenbein voraus,
nicht umgekehrt, wie Lindenschmit u. A. wollten. Bei der Fulle, in
der solche Arbeiten in den beiden letzten Jahrhunderten der ROmer-
herrschaft bis in die romanische Zeit hinein am Rhein, in Gallien und
selbst, wie Riegl nachweist, auf ftsterreichischem Boden vertreten sind,
und bei ihrer Sparlichkeit in der gleichzeitigen Kunst des Orientes
wird man sich schwerlich von Strygowski uberzeugen lassen, dass sie
aus Syrien, bezw. Agypten nach dem Norden eingefuhrt seien. Bei-
spiele des Zickzackbandes sind bei Lindenschmit zahlreich abgebildet.
So Bd. IV Taf. 12 Fig. 1, 2, T. 53, Fig. 3, 4. Oft ist es mit
Wurfelaugen kombiniert, wie sie auf dem Aachener Relief in den
Pferdeleib eingeschlagen sind und ringfOrmige Anhanger des Riemen-
zeuges darstellen. Auf anderen Reliefs des Ambo sind sie noch zahl-
reicher. Auch sie sind ein, wenn auch nicht dem Norden eigentum-
liches, so doch hier von altersher heimisches Dekorationsmotiv. Es ist
aus dem Oriente nach Etrurien gekommen und wurde schon in der
Hallstatter Periode auf bronzenen Schmucksachen, Waffen, Armringen,
Fibeln haufig angebracht 77). In rOmischer Zeit wurde es besonders
7) Lindenschmit a. a. 0. Bd. II Heft I T. 4.
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Die romischen Antiken in Aachen. 5T
auf Schnallen and Fibeln in Bronze and Silber, auf Zierscheiben 78),
dann auf Beinplattchen zum Belage von Kastchen (zahlreiche Beispiele
in den Maseen von KOln, Bonn, Trier, Mainz aus dem 4. and 5. Jahrh.),
auf Kammen von Bein79) u. a. verwendet. Aus frankischer Zeit.
stammen zahlreiche Rnndscheiben mit diesem Schmucko80) und noch
auf dem Elfenbeinbelage romanischer Zierkastchen, die zum Teile orien-
talischen Urspranges sind, iSt er eingeschlagen, z. B. aaf solchen in
Kolner Kirchenschatzen and dem von Essen81). Keinesfalls darf diese
Dekoration in spatromischer Zeit als spezifisch orientalisch angesehen
werden; sie ist Gemeingut der rOmischen Reichskunst and eine Ausse-
rung des koloristischen Prinzipes, das auf eine moglichst grosse Be-
lebang der Flache aasging and in grosseren Partien gewissermassen eine-
farbige Abtdnung zum Unterschiede von den glattgebliebenen bezweckte.
Auf eine Eigentumlichkeit in der Ausrustung des Reiters ist
bisher noch wenig geachtet worden. Er tragt an dem linken Ober-
arm eine teilweise von dem Kopfe des Pferdes verdeckte Rundscheibe
mit einem Rosettenmuster und geperltem Rande. Man spricht von
einem Schilde, unter Anderen auch Strygowski, der einen gleichen, nur
etwas grflsseren Schild auch bei einem Reiter bemerkt, der in Relief
aber dem Hoftore der Ali-Moschee in Daschlug (Ober-Agypten) dar-
") Riegl a. a. 0. S. 168.
w) Lindenschmit Bd. I Heft IX T. 6 Fig. 3—8; Heft IV T. 7 Fig. 1—6.
M) Ders. Bd. I T. 7 Fig. 1-6.
81) Humann, Schatz von Essen T. 42. Dazu meine Anzeige in der
Kunstchronik 1904/5 Nr. 9. Das Kastchen in Essen zeigt ein mit Wtirfel-
augen kombiniertes Wellenband und Zickzackmuster. H. sagt mit Recht,.
dass diese Ornamentik nicht auf nordische, sondern auf orientalische Muster
verweise. Eine Elfenbeinpyxis in St. Gereon (abgeb. bei Bock, d. heil. K6ln
T. I, 2) hat eine arabische Inschrift, ein Kastchen daselbst (a. a. 0. I, 5)
ahnliche Ornamentik, auch ein solches in St. Andreas zu K&ln (a. a. 0.
T. IV, 22) angeblich aus dem 12. Jahrh. Aber es ist durchaus nicht ge-
rechtfertigt, alle Arbeiten dieser Art als orientalischen Import zu bezeichnen.
Humann zahlt unter ihnen auch das Kastchen zu Werden auf, das 1902 in
Dusseldorf ausgestellt war und im Katalog als irisch-angelsachsische Arbeit
des 8.9. Jahrh. angegeben war. Ich muss gestehen, dass ich an ihm
nichts von irisch-angelsachsischer Ornamentik aufzufinden vermochte, wohl
aber eine Verwandtschaft mit spatrOmischen Arbeiten, die nicht im Oriente,
sondern am Rhein und in Belgien entstanden sind. In den rdmischen Grab em
von K6ln vom 4./5. Jahrh. sind Kastchen mit solchem Beiiibelag, bezw. Stucke
davon nichts seltenes. Manche, die man spateren Zeiten zuschreibt, mogen
noch r6mi8ch sein, andere zeugen fur die Fortdauer der Lokaltradition bis
ins Mittelalter hinein.
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58 A. C. Kisa
.gestellt ist. Das Relief soil dem Aachener nahe verwandt sein, die
Verwandtschaft soil sich sogar auf die Technik ausdehnen. Mir ist
leider nur die Abbildung dieses Werkes bekannt, aber diese lasst nicht
viel mehr als eine ganz flttchtige Abnlichkeit im Motiv and Typus er-
kennen. Von einem Scbilde aber ist ttbertiaupt nichts zu sehen, da
das Relief gerade an dieser kritischen Stelle so beschadigt ist, dass
man einen Schild hOchstens in vagen Umrissen ahnen kann. Da-
gegen finde ich genan dieselbe Rundscheibe bei den zablreicben Dar-
atellungen des keltischen Gottes mit dem Rade, den man mit Juppiter
identifiziert. Bald erscheint dieses an seinem linken Oberarme wie
*in Schild befestigt, bald halt es der Gott mit der Linken an
•die Brnst. Reinach bringt in seinem Catalogue des Antiquites nat.
S. 32 ff. eine Reihe von Abbildungen des Gottes, Hettner, Riese,
H6ron de Villefosse u. A. beschaftigen sich eingehend mit dieser
interessanten Erscheinung82). Der Gegenstand, den er halt, ist das
-Glticksrad, Sonnenwendrad, das Sinnbild der Sonne, und daher mit
-Speichen versehen, welche im Relief gewOhnlich zu einer rosetten-
fOrmigen Verzierung abgeschwacht werden. Nicht nur in Einzeldar-
stellungen, sondern auch auf ViergOttersteinen, den Unters&tzen zu den
Siegess&ulen mit der Figur des reitenden Juppiter, kommt der Gott
vor, ja der reitende Juppiter selbst tragt auf diesen das Rad mit drei,
vier bis sechs Speichen88). So auf der Gruppe von Hanau, der von
Luxovium (Luxeuil in den Yogesen). Maass glaubt freilich, dass das Rad
auf jener vier Speichen habe und durchbrochen sei, so dass der Reiter
den Arm durchstecken kOnne; aber das ist ein durch die Unbeholfen-
heit der Arbeit und die schlechte Erhaltung der Gruppe hervorgerufener
Irrtum. Es ist tats&chlich eine voile Scheibe. Ubrigens ware auch ein
Rad hier ganz gut motiviert, da ja die Scheibe ursprQnglich aus einem
solchen hervorgegangen ist84). Der reitende Juppiter, der ttber einen
flberwundenen Giganten dahinsprengt oder von ihm getragen wird, ist
nichts anderes als der siegreiche Kaiser, der als Gott ttber die Germanen,
••) Hettner, Steindenkmaler d. Trierer Museums S. 30 f. und Westd.
Z. Ill, 27 f. Riese, Westd. Z. XVII, 32 „Zur Gesch. d. Gdtterkultus im
rhein. Germanien". H^ron de V. in Rlvue arch^ol. XXII, 1—13. Gaidoz,
Etudes de la mythol. gauloise I, 1—7.
8I) E. Maass, Die Tagesgdtter S. 171 f.
") Das Glucksrad wurde von den Galliern auch oft als Helmschmuck
venvcndet. Mehrere erhaltene gallische Helme zeigen es ohen an der Spitze
teils frei, teils von zwei Hornern an den Seiten begleitet. Vgl. Bouchot,
•Costume militaire fran^ais X.
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Die rftmischen Antiken in Aachen. 59
die fiberwundenen Feinde, triumphiert. Dass es sich hier urn eine, wenn
auch idealisierte Portratdarstellung handelt, beweist die Bartlosigkeit und
die Tracht, welcbe mit den Bildnissen reitender Kaiser auf den Mdnzen
fibereinstimmt. Es fehlt nur die Lanze (die vielleicht ursprfinglich bei
manchen vorhanden waj:), aosserdem ist das Tier nnter dem Pferde
stets durch den Giganten ersetzt. der den Qberwundenen Germanen
<entscbieden besser vertritt. Riese, welcher mit Hang am eifrigsten far
diese Deatnng eintritt85), bringt zum Beweise zablreiche Stellen von
Dichtern and Geschicbtsscbreibern bei, in welcben der Kaiser als
irdischer Juppiter gefeiert nnd seine Feinde mit Giganten verglichen
werden, ebenso Koepp in seiner Dissertation fiber die Gigantomachie 86).
Da die Gigantensaulen fast ohne Ansnahme in Obergermanien and
Oallia Belgica an der Grenze der Germanenlander aufgerichtet sind,
ist ihre Aaffassang als Siegessaulen wohlbegrfindet. Ihre Errichtung
iallt in die Zeiten von Marc Aarel bis Pbilipp I. (170 — 246). Die
Anregang zar Saalenform konnten die heimischen Bildhauer allenfalls
von Rom her bekommen, wo Kaiserbilder auf Saulen ebenso bekannt
waren, wie im Orient, wahrscheinlicber aber ist es, dass hellenistische
Kfinstler sie zugleich mit den in Rom anbekannten Grabmalern von
Reitern, welcbe fiber besiegte Feinde dahinsprengen, aos deren Stamm-
land Attica and dem bellenistischen Oriente herfiberbrachten. Stry-
gowski bebaaptet in seiner Scbrift aber das Mflnster von Aachen S. 45,
dass er den Ursprung der gallisch-rheinischen Siegessaulen in seinem
Buche „ Orient oder Roma nachgewiesen habe. Man k&nnte darnach
•erwarten, dass er diese interessante Frage erscbOpfend behandelt and
die gluckliche Ldsang auch entsprechend begrQndet babe. Wer die
betreffende Stelie nacbliest, findet sich aber ziemlicb enttauscht. An-
statt einer eingehenden ErOrterung bekommt man im Grande nar eine
zwei Seiten lange Besprecbang der Maassschen Arbeit fiber die Tages-
^Otter, durcb die Stryg. angenscheinlich erst auf das Thema aufmerk-
sam wurde and als Ergebnis die Erklarung, dass sich die Ableitung
von den attischen Grabmalern nicht auf die Form der Siegessaalen
beziehen k&nne. Diese ware ebenso wie der Trinmphbogen bellenistisch,
auf die Saulen des A^oka and die Obelisken als Urformen zurttck-
^ufQhren. Diese ganz ansprechende, aber nicht mehr ganz neue Ver-
mutung wird jcdoch nicht durch nahere Beweisgrfinde gestutzt.
•*) Haug, Die ViergOttersteine, Westd. Z. X S. 9 f. — Riese, Heddcrn-
heimer Ausgrabungen S. 19 f.
") Koepp, Gigantomachia, Bonn 1883.
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60 A. C. Kisa
Auch auf dem Aachener Relief haben wir demnach den Kaiser
als irdischen Juppiter mit der Sonnenwendscheibe zu erblicken,
der uber seine Feinde in Gestalt eines Luchses triumphiert. Die Dar-
stellung fttgt sich mit alien Einzelheiten zwanglos in den galliscbr
rheinischen Vorstellungskreis ein und zwar rait Ausschaltung aller
gnostischer, christlich-orientalischer Beziehungen. Die bisher gemachten
Beobachtungen weisen auf eine gallisch-rheinische, mit alexandrinischen
Formen, denen der sog. rOmischen Reichskunst, arbeitenden Werkstatt
and auf die zweite H&lfte des 4. Jahrh. bin. Gegen die Annahme
eines direkten alexandriniscben Importes spricbt zwar nicbt der Stil
der Arbeit, wohl aber der enge Anschluss an gallisch-rheinische
Eigentumlichkeiten, wie er besonders in der Sonnenwendscheibe, dem
Glucksrade des Reiters, dann aber auch in der Gestalt des von ihm
erlegten Tieres, in dem Zickzackbande und der Form des Steigbflgels-
hervortritt.
Grosse Bedeutung legt Strygo wski dem „hereingenommenen*
Kopfe des Pferdes, dessen gewaltsamer Drehung nach hinten, bei.
Dieselbe Stellung ist bei dem Barberinirelief mit dem siegreichen-
Constantin und dem Fragmente einer Elfenbeinskulptur im Louvre ztt
beobachten, die er zum ersten Male veroffentlicht 87). Dieses aus
Agypten stammende Stttck hat in der Tat eine grosse Ahnlichkeit mit
dem Aachener Relief und man muss zugeben, dass ihn diesmal seine
Augen nicht get&uscht haben. Es ist gleicbfalls aus einem Elfenbein-
zahn herausgearbeitet und zeigt den Rest einer Reiterfigur von an-
gehend gleichen Dimensionen, nur nach links gewendet. Der bartlose,
unbehelmte Kopf des Reiters sieht geradeaus und der abgebrochene
Pferdekopf war gleichfalls „bereingenommena. Auf ihm sitzt an-
scheinend der Rest einer Figur, von welchem man nach der Abbil-
dung nicht genau sagen kann, welcher Art sie war, ob sie schwebte
oder wirklich auf dem Pferdekopfe aufsass. Nach dem Aachener Relief
darf man freilich darauf schliessen, dass es der Rest einer Victoria
oder eines Eroten ist. Hinter dem Sitze des Reiters beisst der fuchs-
oder schakalartige Kopf eines Tieres in den Rucken des Pferdes.
Dieses hat an dem Riemenzeuge und am Sattel dieselben Wttrfelaugen
wie das Aachener Relief, aber auch der Brustpanzer ist mit ihnen an
Stelle der Schuppen dekoriert. Es ist kaum daran zu zweifeln, dass
das Louvre-Relief in Alexandrien selbst entstanden ist und dieselbe
Klasse von Arbeiten repr&sentiert, wie das Aachener, nur ist an ihm,
87) Strygo wski, Dom zu Aachen, Abb. 4.
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Die romischen Antiken in Aachen. (>[
vie Strygowski richtig bemerkt, alles bereits spielerisch behandelt, d. h.
es stammt aus spaterer Zeit, in welcher die klassische Tradition noch
mehr abgeschwacht war. Die Beziehungen auf Gallien fehlen hier.
Trotzdem ist es noch lange nicht nkoptischu, sondern, wenn man es
mit unzweifelhaft koptischen Reliefs, wie den beiden bei Riegl a. a. 0.
S. 122, 123 abgebildeten, vergleicht, immer noch hellenistisch. Die
vollkommene Barbarisierung, die Ruckkehr zu naiver Yolkskunst tritt
uns beispielsweise in dem Grabsteine der Sammlung Figdor in Wien
entgegen, bei welchem auch jede kOrperliche Rundung des Reliefs auf-
gegeben ist, Figur and Ornament in ganz flacher Silhouette auf aus-
getieftem Grunde erscheinen. Es ist nichl recht zu verstehen, wie sich
Strygowski tlber die sehr auffalligen stilistischen Unterschiede zwischen
dem Louvrefragment und den zweifellos koptischen Arbeiten tauschen
konnte. Er urteilt eben auch in diesem Falle unter dem Eindrucke
vorgefasster Meinungen, die seinen sonst so bewahrten Kennerblick
truben. Unter diesen vorgefassten Meinungen spielt auch jene von
den „reitenden Heiligen" der Eopten eine grosse Rolle. Weder der
Aachener, noch der Louvre-Reiter sind Heilige, beide sind rflmische
Imperatoren in der Rolle Juppiters. So sehen wir auch seinen starksten
Beweis vom koptischen Ursprunge der Aachener Reliefs, durch welchen
selbst Graeven irre gefuhrt wurde, sich in Nichts auf ldsen.
Aber nicht so ganz irre, wie Furtwangler88) meint, geht Strygowski
in dem Zuruckfuhren des hereingenommenen Pferdekopfes auf den alt-
agyptiscben Reliefstil. Es ist das Streben nach Verlebendigung und
Objektivierung der Szene, welches die altagyptischen Kunstler veranlasste,
die Brust ihrer Gestalten in voller Breitseite hervorzukehren, wahrend
Kopf und Beine in der Profilierung verblieben. Dasselbe Motiv ist in der
hellenistischen Zeit wirksam und wohl von den alten Reliefs veranlasst,
welche die griechischen KOnstler im Lande der Pharaonen vor sich
sahen. Sie gaben auf Bttsten dem Kopfe eine Wendung, die sie
lebendiger, aktueller erscheinen Hess und machten durch das Heraus-
drehen der Kdpfe auf Reliefs gleichsam den Betrachter znm Teilnehmer
an der Handlung. Die Grimanischen Brunnenreliefs und andere helle-
nistische Reliefbilder enthalten zahlreiche Beispiele von der Art, den
Tierkorper durch Drehung des Kopfes in lebhafte Aktion zu bringen 89).
So sehen wir auf einem von ihnen den Knappen im Walde mit einem
•*) Philol. Wochenschrift 1903 S. 946.
if) Schreiber, Hellenist. Reliefbilder T. 1, 2, 4, 65, 76, 94, 100.
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62 A. C, Kisa
Pferde, das den Kopf energisch zuruckdreht, als wurde es auf ein
Gerausch lauschen; im Palazzo Spada den Adonis mit zwei Hunden, von
welchen der eine aus dem Bilde herausblickt, wahrend der andere sicb
umwendet; anf einem der Grimanischen Reliefs ein Schaf, auf einem
anderen eine saugende Lflwin in ahnlicher Stellung; auf dem Polyphem-
relief der Villa Albani gleicbfalls ein zuruckblickendes Schaf, auf dem
Diogenesrelief daselbst den prachtigen, sicb kratzenden Hund, in Munchen
eine saugende Ziege u. s. w. So folgt das Aachener Relief also aucb
in dieser Einzelheit der bellenistiscben Tradition.
Das auf der recbten Seite des Ambo, dem reitenden Juppiter-
Imperator gegenuber angebrachte Elfenbeinrelief zeigt einen stehen-
den Krieger in der gleicben Imperatorentracht, jedoch mit
einem weitrandigen runden Helm auf dem Haupte. Der gleicbfalls
bartlose und energiscb geschnittene, von welligem Haar umrabmte Kopf
ist etwas nacb links gewendet, die erhobene Recbte stutzt sich auf die
mit der Spitze nacb unten gekebrten Lanze, die gesenkte Linke auf
einen runden, mit Diagonalkreuzungen verzierten Scbild. Das netz-
fflrmig verscblungene Riemenwerk der Sandalen reicbt uber die Halfte
der Waden binauf. Mit dem linken Fusse tritt der Krieger auf einen
grossen Vogel, der mit umgewendetem Kopfe emporblickt, wahrschein-
licb trotz der wenig imposanten Stellung ein Adler; links sitzt neben
der Lanze, von ihr unberuhrt, ein Wolf oder Hund. Uber der rechten
Schulter des Kriegers, scbeinbar auf ihr, mrd ein nackter Erote sicht-
bar, ihm gegenuber bemerkt man die Reste eines anderen, mit einem
Apfel in der Hand. Auch dieser steht scheinbar fest, wird aber ebenso
schwebend gedacbt sein, wie sein Genosse, nur gelang es dem Kunstler
nicht, dieses Scbweben deutlich zu machen. Der Baum, auf welcbem
er angeblich stebt, ist eine scbraffierte Ahre, ein Fullungsornament,
von welchem man auch an der Bruchstelle auf der linken Seite Spuren
vorfindet. Dieselbe Ahre ist auf dem Isisrelief neben dem Tempelchen
des Horns angebracbt. Fur Strygowski stebt es fest, dass dieses Relief
gleichfalls einen koptiscben Heiligen darstellt, in Anlebnung an einen
besonders in Agypten weitverbreiteten antiken Typus. Dass dieser
gerade dort baufiger sei als anderwarts, geht aber aus seinen Ausfuh-
rungen ebensowenig hervor, wie die andere Behauptung, dass die um-
gekehrte Lanze eine Eigentumlichkeit agyptiscber Kunst sei. Auch auf
Grabfiguren von Legionaren am Rhein ist die Lanzenspitze zu Boden
gekehrt, selbstverstandlich auf alien Milnzbildern reitender Kaiser,
welche nach einem Feinde oder einem feindlicben Tiere stossen, Und
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Die rftmischen A^tiken in Aachen. 6$
in der Kegel auch auf MQnzbildern stebender Kaiser. Die Erklarung
des stehenden Kriegers auf dem Aachener Elfenbein als spezifisch
agyptischen Typus und als Heiligen hat schon Furtw&ngler abgetau
und bewiesen, dass es sich um eine der zahllosen Wiederholungen des
Mars Ultor handle, dessen Typus yon der rOmischen Reicbskunst in
alle Teile des Weltreiches verbreitet sei. Auch dieser ist ubrigens im
Grunde griechischen Ursprungs, wie fast alle Typen der GOtter hoherer
Ordnung. Eroten sind vom Mars Ludovisi her bekannt, hier freilich
als kaiserrOmische Zutat einer Replik des griechischen Originales. Der
Hund oder Wolf erscheint als Begleiter des Kriegsgottes auch auf
Reliefs der gallisch-rheinischen ViergOttersteine, so auf dem Wies-
badener, jetzt im Museum von Bonn befindlichen 90). Auch sonst ent-
spricht Typus und Haltung des Mars der ViergOttersteine vollkommen
der Aachener Gestalt. Bei dem Yergleiche dieser mit dem koptischen
Holzrelief einer stehenden Kriegerfigur widerfahrt Strygowski dasselbe
Missgeschick wie fruher : Er verkennt die stilistischen Unterschiede, die
immer noch selbst zwischen der qualitativ schlechtesten hellenistischen
Arbeit und koptischer Naivetat bestehen 91). Der Mars ist eine, obwohl
recht ungeschickte, so doch deutlich gekennzeichnete hellenistische Arbeit
mit gallisch-rheinischem Einschlag. Zu ihrer Datierung kann uns das
schon erwahnte Probus-Diptycbon nfttzen, das wie alle Consular-Diptycheu
in seiner Entstehungszeit, 406 n. Chr., vollkommen gesichert ist. Wie
sehr auch beide Werke quantitativ auseinander gehen mOgen — das-
Diptychon ist zweifellos fur seine Zeit ein Eunstwerk ersten Ranges,
von peinlichster Sorgfalt in der Ausfuhrung, w&hrend das Aachener
Relief kunstlerisch und technisch minderwertig ist — so geben sie
doch die stilistischen Eigentumlicbkeiten deutlich wieder. Bei beiden
haben die Gestalten noch etwas vom klassischen Gontraposto bewahrt
(in Aachen linkes Standbein und rechtes Spielbein) und haben in den
Kdrperformen etwas Schwammig-gedunsenes. Bei beiden haben die
Augen nicht mehr den halbmondformig ausgebohrten Stern, wie man
ihn auf samtlicben Kaiserbildnissen seit Marc Aurel findet, sondern die
seit Constantin ubliche Form, einen Ring mit Mittelloch, ganz wie die
Wflrfelaugenverzierung, welcher in der Mitte des weit aufgerissenen
Augapfels sitzt. Jenes optische Hilfsmittel burgert sich am Ende des
3. Jahrh. ein und bezeichnet den Beginn des spatr&mischen Stiles.
Dagegen zeigt sich ein Unterschied in der Haarbehandlung. Auf dem
90) Haug a. a. 0.
91) Furtw&ngler a. a. 0.
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<}4 A. C. Kisa
Probusdiptychon ist das Haar in glatten Strichen direkt in die Stime
hineingekammt und diese zur Halfte bedeckend, wagerecht abgeschnitten,
ahnlich der Haartracht, die seit Constantin Mode wurde. Es unter-
scheidet sich von dieser aber dadurch, daBs die Erinnerung an die
freie Wellung von frtther noch durch eine Teilung in einzelne breitere
Wulste bervortritt. In Aacben ist die wulstartige Gliederung sowohl
bei Juppiter, wie bei Mars noch viel starker betont. Aucb die Stel-
lung der Fusse ist bemerkenswert. Wftbrend die beiden Gestalten des
Probusdiptychons bereits von dem Fussboden herabgleiten, die Fuss-
spitzen sicb nach abw&rts senken, steht der Mars des Aacbener Reliefs
mit dem linken Fosse noch ganz fest horizontal auf, wahrend der
rechte allerdings ziemlich stark in der Daraufsicht gegeben ist. Immer-
hin kann man hier ebensowenig wie bei der Isis von Herabgleiten
sprechen. So flihren uns stilistische Merkmale trotz der geringeren
Qualitat dazu, die Aachener Reliefs vor 406 anzusetzen, in der besseren
Arbeit mehr Anzeichen des „Verfallesa festzustellen , als in der
schlechteren.
Unter dem reitenden Juppiter ist ein Elfenbeinrelief befestigt,
<las, abweichend von der Anordnnng der beiden fruheren, eine ganze
Gruppe von Gestalten vereinigt. Als Hauptfigur ragt im oberen Teile
«ine fast nackte Frauengestalt hervor, die auf einem Triton reitet und
von einer weit kleiner gebildeten mannlichen Meergottheit von etwas
faunischem Charakter umschlungen wird. Unter ihr lagert, gleichfalls
verkleinert, eine Nereide auf dem Rttcken eines anderen jugendlicben
Tritons, der mit seiner Rechten nach der oberen Frauengestalt hinauf-
langt. Von oben links kommt auf die Gruppe ein Eros mit einer
Schnecke zugeflogen. Ob in der Hauptfigur Amphitrite oder gar Venus
dargestellt sei, scheint mir wegen der allzugrosseu Intimitat, mit der
das Tritonengesindel mit ihr verkehrt, etwas zweifelhaft zu sein.
Die Bezeichnung als Nereide n ist fur diese wenig wahlerischen Ge-
schftpfe wohl passender. Dazu stimmt aucb der mehr ornamentale
€harakter der Komposition, welcher die Hauptperson viel weniger her-
vortreten lasst, als die anderen Reliefs, welche bedeutenden Gottheiten
gewidmet sind. In der ursprunglichen, uns unbekannten Anordnnng
der einzelnen Stucke durfte dieses, obwohl es in der Grosse mit den
vorher genannten ziemlich genau ttbereinstimmt, wohl nicht als inhalt-
lich gleichwertig behandelt worden sein, sondern seinen Platz an einer
weniger hervorragenden Stelle erhalten haben. Der ornamentale Charakter
wird durch die kleinen Fische und Muscheln verstarkt, welche den Raum
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Die rSmischen Antiken in Aachen. 05
zwischen den Figuren einnehmen und durch den ttberreichen Schmuck
mit Wttrfelaugen, welche die Fischleiber der Tritoneii fallen. Der
Kopftypus der grossen Nereide gleicht dem der beiden vorher genannten
Reliefs, besonders fallt die gleichartige Bildung der Augenbrauen auf,
die hochgeschwungen sind and sich an der Nasenwurzel zusammen-
zieben, das voile Oval and die stark gegen die Mundpartie absetzenden
Wangen. Das dentet aaf die gleiche Werkstatt. Die Haarbehandhing ist
eine andere, der Unterschied ist aber durch das Geschlecht hinreichend
erkl&rt. Die bauschige, in vier grosse Massen geteilte Frisur ent-
spricht sp&trOmischer Fraaenmode, die beiden langen hobelspanartigen
LOckchen, welche auf die Schultern schnurgerade herab fallen, sind
eine Phantasieform, nach Strygowski dagegen etwas spezifisch agyptisches,
ebenso wie die derbe Sinnlichkeit in Formen und Geb&rden. Ich finde
darin nur ein Zeichen unkultivierten Geschmackes und technischen Un-
vermdgens. Feinere Kunstler haben dergleichen auch gemacht, ohne
dass es aufdringlich sinnlich erschiene. Wenn die Nuditat hier unan-
genehm wirkt, ist nur das Ungeschick daran schuld, eine internationale
Untugend, die auch ausserhalb Agyptens anzutreffen ist. Dagegen glaube
ich, dass eine Darstellung, in welcher Fische und Meermuscheln eine
so grosse Rolle spielen wie hier, ebenso wie die merkwttrdigen Glaser
mit aufgelegten Fischen und Muscheln, die man in Trier, in der vati-
kanischen Sammlung und im Kolner Museum findet92), nur in einer
Seestadt entstanden sein kOnnen, aber schliesslich in Gallien ebenso gut,
wie in Alexandrien.
Das folgende Relief, in welchem schon L. Lersch im Bonner
Jahrb. 8, 154 f. eine Is is erkannt hat, weist entschieden auf
Alexandrien hin. Erst seitdem dieses Weltstadt geworden ist, be-
kommt dort die GOttin den Charakter als Beherrscherin des Meeres,
der auch in dem Aachener Relief deutlich ausgesprochen ist. Isis wird
f&rmlich zur Schutzgdttin der grossen Handelsmetropole am Nil, aber
durchaus nicht mit Alexandria selbst identisch, deren Personifikationen
von denen der Isis bedeutend abweichen. Ich verweise nur auf das
Bronzerelief aus Pompeji im Museum zu Neapel, auf die Tonlampen
zu Kdln, auf die Silberschussel aus Bosco-Reale, welche die GOttin stets
mit dem charakteristischen Elefanten-Kopfputz zeigen93). Durch den
M) Sammlung M. vom Rath S. 69.
**) Dazu koramt jetzt noch ein Goldglas aus Alexandrien, hei Theodor
Oraf in Wien, eine Arbeit der Ptolemaerzeit. Der in einen Elephanten-
Weatd. Zeitscbr. f. Oescb. a. Kunst. XXV, L 5
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66 A. C. Kisa
Honi8knaben ist die Aachener Figur gentlgend als Isis gekennzeichnet,.
das Figurchen in dem kleinen, auf dem Fullhorn der Gdttin stehenden
Tempel, legt deutlich den Finger an den Mund, wie wir es von Horus
and dem mit ihm identischen Gotte des Schweigens, Harpokrates, ge-
wohnt sind. Wie in diesem Falle, so hat Strygowski auch in anderen
die gesicherte Dentung des Reliefs durch zwar geistreiche, aber
wenig begrtlndete Einfalle zu trttben versucht. Es genugt, diese zu
eliminieren, urn das Werk wieder im richtigen Lichte erscheinen za
lassen, wobei ich yon einer naheren Beschreibung absehen kann, da.
Lersch bereits jede Einzelheit richtig gesehen hat. Als nahe verwandt
bildet Strygowski ein spatrdmisches Relief der Roma und Konstantino-
polis (?) in Wien ab ; ich muss aber gestehen, dass ich hier nicht die-
geringste stilistische oder typische Ahnlichkeit herausfinden kann and dass
es sich aach hier wieder um eine Selbsttauschung handelt. Das gerippte-
Dach des Hornstempelchens mit dem kleinen Ausschnitte aber der
Figar bezeichnet er als „einzig and allein in Altagypten m6glich%
begrundet diese Behaaptang aber nicht darch Belspiele. Ich erklare
mir das Muscheldach und die gewnndenen Saulchen aus der Technik
des Bildschnitzers, welchem solche Formen besonders „liegentt, de»
Ausschnitt einfach aus dem Bedurfnisse, mit dem Stichel dem
Kopfe der Figur naher zu kommen and diese selbst etwas grosser
halten zu k6nnen. Cbrigens kommt ein Tempel mit geripptem Dach&
auch auf einer Munze des Antoninus Pius vor. Als Beweis fttr kop-
tischen Ursprung mtlssen auch die zahlreichen kleinen Nebenfiguren,
musizierender Eroten herhalten, welche Str. unter allerlei Bronze-
figarchen, die als Beschlage dienten, sowie auf koptischen Stoffeni
wiedererkennen will. Dem gegenuber weist Furtwangler darauf hinv
dass die Bronzefigurchen unter sich recht verechiedenartig sind und
dass man von stilistischen oder anderen besonderen Eigentttmlichkeitei*
nicht sprechen kdnne94). Verfehlt ist auch der Bezug auf die Eroteni
auf koptischen Stoffen. Diese gehdren vollstandig dem hellenistischen
Kunstkreise an und unterscheiden sich von den Eroten auf Sigillaten:
z. B. nur durch Eigentumlichkeiten der Technik und eines unzulang-
lichen Kdnnens.
russel ausgehende Helmbusch be weist, dass keine Athene, sondern die Stadt-
gottin Alexandria dargestellt ist. Abb. bei Vopel, Die altchristlichen Gold-
glaser S. 77.
9i) Altagyptische Figiirchen von Affen warden in dei; alexandrinischen.
Kleinkonst gerne nachgeahmt. Auch die kleinen Bronzebeschlage durftea
griechische Arbeit sein.
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Die rOmischen Antiken in Aachen. 67
Die beiden auf gleichem Boden neben der Isis stehenden Ge-
stalten uberragen die anderen Nebenfigoren in Grtsse und in Sorgfalt
der Ausfuhrung. Links erblickt man Pan mit der Syrinx, neben ihm
einen aufhorchenden Hand; urn die rechte Schulter des Pan windet
sicb eine Schlange. Rechts steht eine tanzende Manade in flatterndem
Gewande, uber ihr ein Eros mit DoppelflOte. Pan ist nach Diodor
ein Begleiter des Osiris, Scblangen solche des Horns. Die Manade
erinnert in der Bewegung lebhaft an die sch&ne schwarmende Manade
vom Esqoilin und die zahlreichen Repliken, welche daranf deuten,
dass dieses Werk im Altertume sehr popular war. Diese und ver-
scbiedene andere Zutaten, wie das bemannte Schiff, welches die GOttin
in der Rechten emporhebt, stehen mit den orgiastiscben Festen in Ver-
bindung, durch welche in Alexandrien die Wiedererdffnung der Schiff-
fahrt in den ersten Marztagen gefeiert wurde, wobei Manner und Frauen
tanzend unter FlOtenschall und Klappernklang die Strassen und den Hafen
durchschwarmten. Auch in Rom erschien, wie Apuleius im „Goldenen
Esel" beschreibt, das Schiff der Isis in einem festlichem Aufzuge,
der mit Fastnachtsvermummungen begann. Die Beziehungen dieses
Festes zum italienischen und rheinischen Earneval sind bekannt.
Weniger bekannt durfte es sein, dass sich im Mittelalter auch von
Cornelimunster aus ein Schiff auf Radern in Begleitung einer schwar-
menden Menge, von Menschenhanden gezogen, auf der Strasse nach
Aachen bis Maastricht bewegte und in den Handelsstadten Hollands
den Earneval einleitete 95). Freilich darf man solche Beziehungen zum
Isisfeste nicht etwa aus dem Aachener Relief herleiten wollen.
Den Schluss der Reihe bilden zwei fast gleichartige Reliefs,
welche einander gegenuber an den unteren Enden des Ambo befestigt
sind. Beide zeigen mit geringen Abweichungen in der Haltung des
Kopfes und der Arme die nackte Gestalt des Bacchus mit gekreuzten
Beinen, so dass das linke als Spielbein uber das andere gelegt ist.
Auf dem einen Relief fasst der Gott mit der erhobenen Rechten einen
Zweig der Weinranken, die ihn umgeben, und stutzt sich mit dem
linken EUenbogen auf eine Ldwenmaske, aus welcher ein gewundener
Strahl in den Rachen eines Panthers stromt; auf dem anderen halt er
mit der Rechten eine Eanne uber seinen Eopf, deren Strahl sich bis
in den Rachen des Panthers hinabergiesst und stutzt den linken EUen-
bogen auf eine Saule. Auch diese Darstellung bietet im ganzen wie im
M) Lersch, B. J. 8, 154 f. Mitt. d. Aachener Vereinee z. Kunde d. Vorzeit.
5*
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68 A. C. Kisa
einzelnen Strygowski Anlass zur Anknttpfung seiner koptiscben Theorien.
Typisch agyptisch nennt er das voile, ttber der Stirne gescheitelte Haar,
das zu beiden Seiten in einer dttnnen and langen Locke ttber die
Brust herabfallt, und von der charakteristischen Kftrperbildung and Hal-
tung sagt er, dass sie fast nur in Agypten, dort aber auch gleicb
so massenhaft auftrete, dass man sie fttr eines der beliebtesten Motive
anseben masse. Die Haarbehandlung unterscbeidet sicb allerdings wesent-
lich von jener des Juppiter und Mars. Anstatt welliger Knollen finden
wir auch bei der grossen Nereide grOssere, mit dem Kamme zurecht-
gestricbene Massen; bei der Isis und beim Bacchus fallt die Teilung
in vier Partien fort, das Haar umgibt das Antlitz in einem einheitlichen,
weichen Wellenzuge. Die langen Ringellocken sind ein Erbe archa-
iscber Kunst, das in der kaiserrftmischcn namentlich bei arcbaistischen
Skulpturen wieder aufgenommen wurde. Schon der bartige Dionysos
hat sie, auch dem schdnen Dionysoskopfe des Yatikans, den man frtther
Ariadne nannte, hat man diesen charakteristischen Schmuck verlieben.
Die Verschiedenheit der Haartracht wurde einen hyperkritischen Be-
obachter eher dazu veranlassen, die Reliefs stilistisch zu trennen ; nach
Str. sollen sie aber jedenfalls zusammengehOren und samtlich koptischen
Ursprunges sein. Mir erscheint sie im Vereine mit technischen Merk-
malen gerade hinreichend, um die Arbeit zweier verschiedener Hande
zu begranden, die aber gleichzeitig und wohl auch an demselben Orte
tatig waren. Noch weniger ist die Beinstellung geeignet, einen sti-
listischen Unterschied von anderen hellenistischen Arbeiten zu begranden.
Wenn Str. behauptet, dass dieser Typus fast ausschlieslich in Agypten
zu finden sei, zieht er eben die abendlandische Antike, namentlich die
in den westlichen Provinzen, zu wenig in Betracht. Furtwangler weist
nacli, dass fttr sie die griechische Tradition vollkommen gesichert und
dass das Elfenbeinrelief in Kairo, welches Str. abbildet96), durchaus
hellenistisch sei. Im Ubrigen ist seine Ansicht, dass dieses Stack, sowie
das fraher erw&hnte Bruchstack eines Reiters, einer ahnlichen, in
Alexandrien entstandenen Reliefreihe angehdren, wie die Aachener un-
anfechtbar. Es scheint mir aber, soweit der Zustand des Elfenbeines
ein Urteil zul&sst, dass die Figur in Kairo, der auch die Armstutze
fehlt, eine phrygische Mtttze trug, daher als Ganymed oder Attys zu
deuten ist. Gerade far diese ist ja die gekreuzte Beinstellung auf
Grabm&lern und bei Mithrasreliefs charakteristisch. Die rheinischen,
•6) Dom zu Aachen S. 13 und Hellenist, und kopt. K. 66.
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Die romischen Antiken in Aachen. 69
gallischen, auch dsterreichischen Funde dieser Art sind Str. entgangen 9T).
Wenn diese Gestalten auch orientalischen Kulten angehflren, haben sie doch
erst durch den Hellenismus ihren kttnstlerischen Ausdruck bekommen.
Wie auf dem Relief der Isis ist auch hier der Raum urn die
Hauptfigur vollstandig mit Nebenfiguren und Rankenwerk ausgeffillt, so
dass keine Stelle leer bleibt. Auf dem Relief mit der Saule wachst
der Weinstock neben dieser auf. Man sieht zwischen dem rechten
Beine des Gottes und jener eine kleine Vase, aus welcher der Stamm
entspringt, sich um die Saule windet, dann fiber dem Arme heraus-
kommt und nach oben und unten sich in Ranken teilt ; von da an geht
er hinter dem Rucken weiter, umschlingt den erhobenen rechten Arm
und umrahmt den Kopf symmetrisch mit Blattwerk, um schliesslich iu
einer regelm&ssigen Wellenranke auf der linken Seite nach abwarts zu
fallen. Ganz ahnlich ist der Rankenzug an dem anderen Relief, das sich,
von deu genannten Einzelheiten abgesehen, nur durch etwas scharfere
Arbeit unterscheidet. An dem Stamm des Weinstockes setzen Aste an,
die sich um eine Traube Oder um einen Eroten, einen Yogel einrollen und
in eine andere Traube oder ein dreiteiliges Weinblatt auslaufen. Diese
Stilisierung fuhrt Str. bis auf altassyrischen Ursprung zuruck, indem
er zwischen den dreilippigen syrisch - orientalischen und den natura-
listischen funfblattrigen Weinblattern der hellenistischen Ranke unter-
scheidet. Er erneuert damit den schon von Riegl abgewiesenen Ver-
such, das Entstehen der neueren orientalischen Stile durch das
Wiederaufleben altorientalischer Kunstformen zu erklftren. Nach seiner
Theorie beruhen jene auf einer Verleugnung der antiken, fremden Tra-
dition und einem erneuten Durchbruche alteinheimischer Formen. Tat-
sachlich lassen sich solche angeblich altorientalische Formen auch im
Westen in der kaiserrDmischen Kunst nachweisen, z. B. in rheinischen
Mosaiken, sind also nicht das Ergebnis einer beschrankten lokalen
Tradition. Auch die Zurttckfuhrung der dreilippigen Weinblattformen
auf altassyrische ist nicht mOglich. Das Relief von Kujundschik
im Britischen Museum, auf welches Str. sich beruft, kann naherer
Prfifung nicht Stand balten; es enthalt absolut nichts, was bei
dieser Frage in Betracht kommen kOnnte. Allerdings behandelt der
Hellenismus in seiner BlQtezeit die Weinranke mit erstaunlichem
Realismus. Noch auf dem bekannten Marmorpilaster im Lateran-
Museum (abgeb. bei Riegl a. a. 0. S. 71) sehen wir das funflippige
,T) Lindenschmit, A. H. V. Bd I Heft 10, T. 5. Mehrere Grabmaler
in K6ln, Bonn, Trier, Mainz. Cumont, mon. de Mithra.
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70 A. C. Kisa
Blattwerk in seiner reichsten and schOnsten Ausbildung, mit den zartesten
Biegangen and Schwellungen, besonders hervorgehoben darch die tiefen
Unterschneidangen. Die Wirkang ist eine rein optische, denn Blatt-
werk, Vase, Traaben and VOgel liegen in derselben Fl&che. Wickhoff
setzt die Arbeit am 200 an, Riegl halt sie far etwas spater. Zwischen
ihr and der von Strygowski abgebildeten Nische mit Weinranken und
den Sparen einer an einen Pfeiler gelehnten Bacchasgestalt ist kein
stilistischer, wohl aber ein sehr bedeatender qualitativer Unterschied
zu bemerken. Die Weinblatter sind auch hier funflippig, aber mehr
palmettenartig gestaltet. Ja selbst die Weinranken in den Mosaiken
yon Sta. Constanza 98), welche aus der zweiten Halfte des 4. Jahrh.
stammen, zeigen ein ganz ahnliches von Eroten and Vdgeln belebtes
Rankenspiel, das allerdings den Grund weniger dicht umgibt. Die
Blatter sind dnrchweg dreilippig und weniger nataralistisch darchgebildet.
Ein anderer Stil tritt gleichzeitig in denselben Mosaiken hervor, dort
wo eine Wdlbung mit regellosen abgebrochenen Zweigen verschiedener
Art, VOgeln, Vasen, Schusseln, Kdrben a. a. gefQllt ist. Auch hier sind
die Bl&tter dreilippig, Stiele and Aste aber unfOrmlich dick, sowie auf
den Reliefs des Theodorus-Sarkophages in S. Apollinare in Classe zu
Ravenna"). Hier sind die Blatter funflippig, jedoch durch tiefe Bohr-
lOcher in scharfe distelartige Zacken gegliedert. In diesem zweifellos
aus einer ostrOmischen Werkstatt vom Ende des 4. Jahrh. stammenden
Werke haben wir tatsachlich einen anderen, vom hellenistischen ab-
weichenden Typus der Weinranke vor uns, wahrend die agyptischen,
von Strygowski zitierten Arbeiten, sowie das Aachener Relief sich
diesem vollkommen anschliessen. Die Anzahl der Blattlippen spielt
dabei nur eine untergeordnete Rolle, sie ist nicht eigentlich darch
stilistische Forderungen bedingt, sondern von dem Grade der Natur-
beobachtung and technischer Geschicklichkeit. Allerdings darf man
nicht vergessen, dass seit dem Beginn der spatromischen Epoche ein
Ruckschlag gegen den Naturalismus allgemein festzastellen ist, dass
auch die Mischung von drei- und fttnflippigen Blattformen in derselben
Darstellung als Symptom der beginnenden Gleichgiltigkeit gegen die
naturliche Erscheinung betrachtet werden kann. Auch in dem wander-
vollen Rankenwerke der Fassade von Meschetta100) sind drei- und
funflippige Blatter neben einander gebildet. Im Ganzen ist dieses Werk,
»•) Riegl a. a. 0. S. 128, 129.
••) Riegl. a. a. 0. 104.
10°) Brunnow u. Domaszewski, Provincia Arabia.
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Die rftmischen Antiken in Aachen. 71
von dessen Kenntnis sich Strygowski eine vdllige Umw&lzung der An-
sichten ttber die sp&trOmische Kunst des Orients versprach, ein geradezu
typisches Zeugnis far den optischen Relief stil der auf hellenistischer
Grundlage beruhenden Kunst des rOmischen Weltreicbes. W&hrend das
griechische Relief die Gestalten mit glatten Fl&chen umgab, snchte man
in spatrOmischer Zeit den ganzen Raum zn beleben101). Das h&ngt
mit den von Riegl far die Zeit Constantins aufgestellten Kunstgesetze
zusammen, wonach auf dem Relief zwischen den Figuren und dem
Grunde entweder unmittelbar oder durcb dazwischen liegende Formen
eine evidente taktische Yerbindung hergestellt wurde. Die gemeinsame
Ebene verliert ihren fraheren Zusammenhang und zerfallt in eine Reihe
heller und dunkler Raumschatten, welche durch ihren regelmassigen
Wechsel eine AbtOnung, einen koloristischen Eindruck erzeugen. Dieser
Wechsel von Licht und Schatten in regelm&ssiger, ununterbrochener
Folge tritt in dem fast spitzenartigen Relief yon Meschetta besonders
deutlich und effektvoll hervor. An die Stelle der tastbaren (taktischen)
Wirkung kommt die optische. Die Formen liegen durchweg in einer
und derselben Ebene, werden aber durch tiefe Unterschneidungen und
starke Innenlinien scharf gegliedert und hell vom dunklen Grunde
hervorgehoben. Bei figarlichen Reliefs tritt an Stelle der Falten-
rundungen und anderer Ausladungen bei KOrperformen und Beiwerk
eine reiche Detaillierung der Fl&che durch starke Einschnitte. In der
Zeit Alexanders d. Gr. wurde der Hintergrund durch plastische Aus-
ladungen gefullt und damit uberhaupt erst ein solcher anstatt der
fraheren glatten Flftche geschaffen. Er ist aber nicht etwa, wie der
moderne, ein Ausschnitt aus der Wirklichkeit, ein Stack Welt, in
welcher sich die Gestalten bewegen, sondern nur eine ideale Ver-
einigung selbst&ndiger Formen, bei welcher yon Perspektive keine Rede
sein kann. Darauf baut nach Wickhoffs grundlegenden Ausfahrungen
in der Ausgabe der Wiener Genesis die Entwickelung der julischen,
flavischen und traianischen Kunst weiter auf, wobei sie vorl&ufig zur
Ausnatzung des Hochreliefs in malerischem Sinne fuhrte. Dann wurde
•die Tendenz zum Anschwellen wieder rttckl&ufig, bis sie in der spat-
rOmischen Kunst den grOssten Tiefstand erreichte und zu einem Spiele
von scharfen Kontrasten, yon Licbt und Schatten in der Ebene, ftthrte.
Das Ornament yon Meschetta macht den Eindruck yon Filigran-
arbeit. Es unterscheidet sich von solcher, wie von dem Opus interra-
101) Riegl S. 47.
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72 A. C. Kisa
sile, der durchbrochenen Arbeit, zwar in der Tecbnik, aber nicht in
der kttnstlerischen Tendenz. Relief wie ornamentale Kleinkunst sind
der Ausdrack desselben Kunstwollens, malerische, mit Licht und Scbatten
spielende Flachendekoration. Es ist sehr beachtenswert, dass wir diese
Art gleichzeitig in der Anwendung auf monumentale Wirkung, wie auf
kleines Schmuckgerat in ihrer hdchsten Entwickelung im vierten Jahrh.
an den beiden entgegesetzten Polen der antiken Welt, am Rhein und
im Oriente, vorfinden. Das grazi&se, voll geschwungene Rankenwerk,
das sich aus der kanellierten Vase von Meschetta entwickelt, ist fast
genau dem gleich, das wir auf dem silbernen Zierbeschlage der ehem.
Sammlung Forst, jetzt im Museum Wallraf-Richartz, bewundern, zu
welchem sich nacbtraglich gleichfalls auf Kdlner Boden und in dem-
selben Museum verwahrt, ein genau gleiches Seitenstuck gefunden
bat. Von altorientalischen Formelementen ist an der Fassade von
Meschetta nicht die geringste Spur zu entdecken; freilich gehOren die von
Ranken umkreisten Gestalten von Flugelgreifen, Flfigelstieren, Pfauen
und anderen VOgeln der altorientalischen Phantasiewelt an, aber ihr
Ausdruck bewegt sich vOllig in hellenistischen Kunstformen. Das Spiel
von Ranken ist selten in solch grazidser Yollkommenheit und so
reicher Entwickelung zu linden, wie hier. Die Formen des Reliefs
sind kaum gerundet, fast ganz flach gehalten, scharf umgrenzt, die
Umrisse tief unterschnitten , die Innenlinien graviert, so dass alle
MitteltOne und Halbschatten fortfallen, Hell und Dunkel unvermittelt
nebeneinander stehen. Gerade dadurch wird ein optischer Eindruck
hervorgerufen, welcher der durchbrochenen, auf einen dunklen Unter-
grund aufgelegten Arbeit ahnlich ist. Das Ornamentierungs-Prinzip,
das hier entwickelt ist, ist dasselbe, das spater in dem anmutigen Linien-
spiele der sarazenischen Arabeske seine schftnste Ausbildung erfahren
sollte. Der hier wieder erneute Irrtum Strygowskis besteht darin,
dass er dieses orientalische Kunstprinzip , das seine Wurzeln in
der Antike hat, auf altorientalische Einflusse zuruckfuhren will, welche
in spatr&mischer Zeit fiber die absterbenden hellenistischen Formen,
fiber eine aus der Fremde importierte Kunst, wieder obgesiegt hatten.
Den altorientalischen Stilen ist aber das Grundprinzip des Fassaden-
schmuckes von Meschetta, mit dem diese ganze Ornamentik steht und
fallt, vOllig fremd, namlich die Wellenranke. Diese ist, obwohl ihre
Anfange schon in der mykenischen Epoche nachweisbar sind, ganz und
gar griechisches Kunstprodukt. Der alte Orient dagegen arbeitet fast
ausschliesslich mit geradlinigen Formen oder in sich abgeschlossenea
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Die r6mischen Antiken in Aachen. 7#
Kurven, denen das Prinzip fortschreitender Bewegung und organischer
Wiedererneuerung fehlt, mit Formen, die in beliebiger Zahl und
Richtung angereiht werden kflnnen, sich aber nicht logisch aus sich
heraus entwickeln. Die Wellenranke, in welcher sich so recht das
antike Prhrzip, die Erftillung der Kunstform mit organischem Leben,
verkorpert, wurde in den Wandmalereien von Pompeji durch helle-
nische Kunstler auf italischen Boden ttbertragen und spielt in der
dekorativen Plastik der frtthen Eaiserzeit eine grosse Rolle. Schon
damals taucht sie auch im Opus interrasile auf, das in einfachen
Formen allerlei Bronzegerat aus Pompeji im Museo Borbonico scbmuckt.
In reicherer Entwicklung finden wir es auf der Schwertscheide in
Mainz, die mit Drusus in Verbindung gebracht wird und zuerst die
Aufmerksamkeit auf diese Verzierungsart lenkte102). In Gallien und
in den Rheingegenden fand sie den Boden bereits durch alteinheimische
Arbeit vorbereitet, die wie die bekannten sog. Trompetenmuster auf
kelto-skythische Tradition zuruckgehen und in rheinischen und belgischen
Sammlungen keine Seltenheit sind. In Frankreich ergaben die Nekro-
polen von Chassemy, Aisne, Somme-Bionne in der Marne Metallgerat mit
allerlei schdnen Durchbrechungsmustern. Allmahlich fand auch in
diesen Arbeiten der hellenistische Dekorationsstil Eingang und fuhrte
im 3. und 4. Jahrh. zu den auch technisch bewunderungswttrdigen
Zierstucken, den Gttrtelbeschlagen, Anhangern an Ohrringen und Hals-
ketten, Fingerringen und anderen grOsseren und kleineren Schmuck-
stucken, die wir namentlich im KOlner Museum finden. Zu inner*
ist neuerdings ein Armband aus Gold hinzugetreten, ein breiter,
von starken gedrehten Runddrfthten eingefasster, mit Edelsteinen in
Kastenfassung besetzter Reif, der mit dem feinsten und zierlichsten-
Rankenmuster durchbrochen ist. Im Allgemeinen ist allerdings das
Prinzip der Flachendekoration als ein orientalisches, der griechischen-
Vorliebe fur die Reliefdekoration entgegengesetztes anzusehen. Dies
ist auch der Grund, weshalb der Orient die Flachenornamentik der
hellenistischen Kunst so bereitwillig aufnahm und gerade die hier
einsclilagenden Elemente vor den anderen sich aneignete und weiter-
bildete. Insofern und nur so allein kann man von einem Wiederauf-
leben der altorientalischen Kunstprinzipien auf dem kleinasiatischen
Boden des Rdmerreiches sprechen. Ihre weitere Entwickelung im Laufe
des Mittelalters besteht darin, dass sich die sarazenische Kunst, nach-
10*) Vgl. meinen Bericht uber Ausgrabungen in der Luxemburger
Strasse zu K5ln B. J. 99, 23 f. und oben S. 50.
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74 A. C. Kisa
<lem sie aus dem Hellenismus die rein ornamentalen Formen geschopft
hatte, auch die organischen herttberaahm, ihnen jedoch das Leben
gleichsam raubte trod sie zum dekorativen Schema umgestaltete.
Aber auch im Westen ward die spatrOmische Flachenornamentik ini
Allgemeinen, die durchbrocbene Arbeit im Besonderen ein wichtiges
Element des Fortschrittes. Sie findet ihre Fortsetzang in den ale-
mannischen Arbeiten Burgunds, aaf ihr beruht der ganze dekorative
Stil der Merovingerzeit, die irisch-angelsachsische Kunst, der Gruben-
schmelz des frttben Mittelalters. Ja Salomon Reinach findet sogar in
dem durcbbrochenen Spitzenwerke der Gotik noch einen Beweis ihrer
Lebensfahigkeit. So erftffnet die spatrOmische Kunst bei scheinbarer
Barbarisierung der Entwickelung eine neue grossartige Perspektive.
Das rOmische Relief des 4. Jahrh. gewinnt durch die Ausge-
*taltung des Hintergrundes neben der Ausdehnung in HOhe nnd Breite
noch die in der Tiefe. Wir kdnnen dies anch bei den Aachener
Elfenbeinreliefs dentlich beobachten. Die Figuren stehen im Raume,
sie sind nicht isoliert far sich herausgehoben, sondern bilden mit ihrer
Umgebang ein Stack der Welt, in der sie leben. Die Ausfallung des
Raumes mit Nebenfiguren und Beiwerk hat aber noch einen anderen
optischen Grand: Er erscheint dadarch in einiger Entfernang etwas
-dunkler and hebt so die ruhiger and deshalb heller gehaltene Haupt-
gestalt deutlicher hervor. Denselben Grand hat die Strichelang des
Haares, die Ausstattung einzelner Teile, besonders der Fischleiber aaf
-dem Nereidenrelief mit Bohrlftchern and Warfelaagen. Auch diese er-
scheinen dadarch dankler, indem sich dem Auge bei einiger Entfernang
so eine AbtOnang der Flachen ergibt. Auf eine optische Wirkung
*ind ja auch seit der mittleren Kaiserzeit die Bohrl&cher der Augen-
sterne berechnet. Die Ausbildung des Rankenwerkes beim Bacchus
beruht aaf demselben Prinzip, wie bei dem des Pfeilers im Lateran-
museum and auch bei dem von Meschetta : Alle HOhen liegen in einer
Ebene, die Halbschatten sind fast ganz unterdrUckt. In der ver-
:starkten Bildung der Ranken und Blattstiele, in der rUcklaufigen
Stilisierung der dreiteiligen Weinblatter, in dem ZurUcktreten des
JSTaturalismu8 aberhaupt ist die sp&tere Entstehung des Bacchusreliefs
gekennzeichnet.
Yon rheinischen Funden stehen den Aachener Arbeiten einige
Bernsteinreliefs im Bonner Provinzial-Museum nahe, die aus einem
•Grabfunde bei Bingen stammen103). Das eine stellt Amor mit der
103) Inv. Nr. 10241—10247.
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Die r5mischen Antiken in Aachen. 75
Lyra in starkem Hochrelief vor, das andere denselben Gott mit einem
Fallhorn, das dritte einen liegenden Hand mit langhaarigem Fell.
Dazu kommt ein Fingerring and einige andere wenig bedeatende StttCKe.
Die beiden ersten scheinen den Schmack eines Kastchens gebildet za
haben, wie der schOne schlafende Bernstein-Amor im KOlner Museum,
wie denn aach Kdln in erster Linie als Entstehangsort, aach der Binger
Fundstucke, in Betracht kommt. Die Formen sind breit and kraftig,
fast strotzend, an den Handen sind die Gelenke scharf eingeschnitten.
"Strygowski macht ausser den kleinen, angeblich koptiscben Bronze-
figorchen auf eine zahlreiche Klasse kleiner Beinschnitzereien aafmerk-
*am, welche spatestens dem 4. Jahrhandert angehdrten and in Alexandrien
bei jedem Handler, von Agyptologen and Archaologen gleichmassig an-
toachtet, za finden w&ren. Fartwangler bestatigt deren rein helle-
nistiscben Ursprung, hatte dabei aber hinzufQgen k6nnen, dass diese,
nach Str. ausschliesslicb alexandriniscbe Spezialitat am Rhein, nament-
licb in K6ln, ebenso verbreitet and gleichfalls „bei alien Handlern"
za finden sei. Sie dienten meist zar Verzierung von Kastchen and
warden, vielleicht nach importierten Mustern, aach hier hergestellt, wo
sich die Tradition bis in romanische Zeit erhielt.
Nach Strygowski sind die Aachener Reliefs „die bedeatendste
Blate der spatagyptischen Plastik auf dem Gebiete der Beinschnitzerei".
Nicht Alexandrien, sondern das koptische Hinterland babe diese Blate
gezeitigt, wo darch Aafnahme syrischer und altagyptischer Elemente im
4., vielleicht schon im 3. Jahrh. eine Reaktion der Volkskunst gegen
-den Hellenismas eingetreten sei, welche die Grandlage der mittelalter-
lichen Kanst bilde10*). Fartwangler wendet sich in scb&rfster Weise
gegen den Versuch, von stilistischen Unterschieden im 4. Jahrh. eine
Wiederaafnahme altagyptischer Kanst herleiten zu wollen. Yon alt-
agyptischer and gar altorientalischer Formengebang rette sich kaam
-eine Spar in die nachantike Kanst. Deren Basis bilde vielmehr durch-
aus die hellenistische Formengebang 105). Was Str. verleitet, von einem
.solchen Wiederaufleben za sprechen, sei nar ein Zaracksinken der
Kanst in gewisse allgemeine Eigenschaften des Primitiven. Das Ver-
schwinden des Altagyptischen, das sich neben der klassischen Antike
«o kraftvoll behauptet hatte, erklart Fartwangler durch die Invasion des
Syriscb-hellenistischen in Agypten, wodurch es geschah, dass der kop-
tische Stil sich lediglich als eine Depravation des Hellenismus, aber
1<H) „Hellas stirbt in des Orients Umarmung" meint er.
IM) Vgl. auch v. Bisaing, Archaol. Anzeiger 1901 S. 58.
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76 A. C. Kisa
nicht als eine solche des Altagyptischen darstellt 106). Etwas anderes-
sei es, wenn von einem Wiederaufleben des Geistes orientalischer Kunst
vom 4. Jahrb. ab gesprocben wird. Dieser bediene sich aber uberallr
wie scbon frftber bei der sassanidischen Kunst, der hellenistischen Formen-
gebung. Einen Beweis dafQr erbringen unter anderem die durcbaus
hellenistischen Formen der aus altorientalischer Cberlieferung heruber-
genommenen Flugeltiere an der Fassade von Meschetta. Strygowski
geht uber Furtwanglers Kritik binweg und gibt zwar zu, dass der Reiter
and der stehende Krieger noch ganz bellenistisch seien, meint aber, die
Form sei „von einem anderen Geiste dorchwehta. Bei den Nereiden sei
die Neigung zur Nuditat ungriechisch, bei der Isis zwar die Haupttigur
gleichfalls hellenistisch, die Figttrchen am Rande aber koptiscb. Vom
Bacchus behauptet er, dass er sich in einen grossen Kreis ober&gyptischer
Parallelen einreihen lasse und findet im Typus sogar etwas von alt-
agyptischem Zwange. Bei diesem Rttekzugsgefechte kampft er mit
Hilfe des „ anderen Geistes a, d. h. der Gnosis. Er halt daran fest, dass
die Kopten hellenistische Gestalten, wie den Reiter und den stehenden
Krieger zu Ueiligen gemacht batten 107). Ich glaube hinlanglich dargetan
1W) Agypten steht im 6. Jahrh. sicher unter syrischem Einflusse. Vgl.
0. Wulff, Repert. f. Kunstw. 1903, 38 f. Bei dem Einflusse Syriens und
Persiens auf die Antike ist aber zwischen Gegenstand und Kunstform zu unter-
scheiden. Gegenstandlich lieferten diese Lander der griechisch-rSmischen Welt
zahlreiche neue Vorstellungskreise, wie die geflugelten Menschen- und Tier-
gestalten, Mithras, Juppiter Dolichenus, Juppiter Heliopolitanus, Attys, Cybele
u. a. Zu den durch Julia Domna, Legionare und Kaufleute verbreiteten
religiflscn Vorstellungen kamen fiir die Massen noch fuhlbarere Beziehungen
zu den Tierhetzen, zu welchen Syrien die besten Tierb&ndiger stellte. Syrische
Handelseinfliisse auf Gallien beginnen schon im 1. Jahrh. n. Chr., werden aber
seit der Christianisierung des Landes immer intensiver. Zuerst liessen sich
syrische Kaufleute in Vienne und in Lyon nieder, wohin sie die Seidenindustrie
verpflanzten, dann in Bordeaux. Syrien besass aber keine eigene Kunst, sondern
war in den ersten Jahrhunderten von Alexandrien abhangig, obwohl Antio-
chien neben diesem vom 2. Jahrh. ab der . Hauptsitz griechischer Bildung im
Oriente war. In frankischer Zeit spielten Syrier auch im Handel von Tours
und Orleans eine bedeutende Rolle (vgl. S. Reinach, Antiqu. nat., Einleitung),
Auch ihr Handel mit China war sehr ansehnlich, besonders in Glaserny
Metallarbeiten, Spezereien und Stoffen. Im 6. und 7. Jahrh. beherrschten
sie geradezu den Handel G alliens (vgl. Dreger, Gesch. d. Weberei). Damals
hatte sich unter hellenistischer Einwirkung die syrische Kunst m&chtig ent-
wickelt und zog im Kirchenbau und in der Buchmalerei auch Gallien durch
seine zahlreichen Kloster in ihren Einflusskreis.
,07) Er nimmt an, dass der Reiter, der stehende Krieger und die
Nereiden in christlicher Zeit in Oberiigypten entstanden seien, Isis und die
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Die romischen Antiken in Aachen. 77
zu haben, dass sich bei den Reliefs Form and Inhalt vollkommen decken,
<iass von christlicben Vorstellungen bier keine Rede sein kann. Die Ent-
stehung der Serie denke ich mir unter dem Einflusse der in sp&trdmischer
Zeit beliebten Pantbea, in welchen man jene GOtter vereinte, die auf die
Schicksale der Menschen ganz besonders bestimmend einwirkten, Zu-
sammenstellungen, wie sie auf gallisch-rheinischem Gebiete auch in den
Sockelfiguren der Gigantensaulen auftreten. Die Aachener Serie hatte
ausser Juppiter (dem Reiter), Mars (dem stehenden Krieger), Isis und
Bacchus ursprQnglicb wohl noch andere Gottheiten bOheren Ranges ent-
halten, die jetzt verschwunden sind und schon damals verschwunden
waren, als man die Kanzel schmuckte. DafOr ist von einer anderen
Serie ein zweites Bacchusrelief hinzugefugt worden, ausserdem das Nereiden-
relief, das ursprunglich wahrscheinlich einen untergeordneten Platz ein-
genommen hatte, und die Ariadne des Mus6e Cluny. Der Stil und die
Technik der Arbeiten sind spatbellenistisch, der zweiten Halfte des 4. Jahrh.
entsprechend. Der antik heidnische Charakter der Darstellungen hat fur
diese Zeit nichts auffallendes, namentlich da es sich urn einen Gegenstand
profanen Gebrauches handelt, wie es ein Prunksessel oder ein ahnliches
Sitzmobel ist. Im ubrigen ist nicht zu uberseben, dass gerade damals
unter Kaiser Julian das Heidentum einen neuen, den letzten, Yorstoss
unternahm. Da Strygowski die Reste eines ahnlichen Pantheons in
Alexandria nachgewiesen hat, kOnnte man dieses selbst als Entstehungs-
ort annehmen, doch sprechen die gallischen Elemente in der Gestalt
des reitenden Juppiter mit der Sonnenscheibe, der Luchs und andere
Begleiterscheinungen fur eine alexandrinische Werkstatt auf ost-
gallischem Boden.
Die Rolle, welche der Orient, insbesondere Alexandria, in der
Entwicklung der gallisch-rheinischen Kultur spielte, ist schon lange in
ihrer vollen Bedeutung erkannt, und zwar scharfer, als man nach Stry-
gowskis Worten annehmen sollte108): nMan hat sich viel den Kopf zer-
brochen, woher das (Reiter-)Relief stammen mag. Ich habe . . . . zu zeigen
gesucht, dass es aus Agypten, wohl ttber Alexandria — Marseille— Trier, an
<ien Rhein gekommen ist. Das passt natttrlich durchaus nicht zu den
Lehren, in denen wir aufgewachsen sind und wonach ausschliesslich
beiden Bacchus dagegen in Alexandrien zu einer Zeit, als das Koptische
dort schon ganz heimisch war. Aus dem Ganzen aber spreche der Geist
der agyptischen Gnosis. In Agypten wurden namlich zuerst planmassig
heidnische Bilder christlichen Zwecken dienstbar gemacht.
"•) a. a. 0. S. 6.
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78 A. C. Kisa
Rom far den Norden als Gabenborn in Betracht kommt. Hier setzt
mein Weg ein, der die Kunstwissenschaft aus der Sackgasse, in der die
mittelalterliche Forschung seit Jabrzehnten stagniert bat, berausfahren
soil". Wickhoff glaubt bekanntlich, dass in Rom auf die Herrschaft der
alexandrinischen Eunst im 1. Jabrb. n. Chr. eine Zeit selbstandigen Schaffens
gekommen sei, die ihre Bltite im 2. Jahrb. erlebte und als rdmische Reichs-
kunst in die Provinzen and aucb in den Orient strOmte. Im 4. und
5. Jahrh. dagegen hatten sich im Orient, in Alexandria, Antiochia und end-
lich in Byzanz jene altchristlichen Stationen gebildet, welche die Kunst
des Mittelalters beberrschten. F. X. Eraus nimmt dagegen an, dass zwar
in Alexandria der Ausgangspunkt fQr die altchristliche Eunst zu sucben
sei, dass aber Rom im 4. und 5. Jabrb. die das Cbristentum be-
herrscbenden Typen herausgebildet habe. Strygowski mdchte vermitteln r
Er stimmt fur die drei ersten Jabrhunderte Eraus zu, fur die anderen
Wickhoff, d. h. er nimmt fur den Orient alles in Ansprucb und lasst
Rom nur an der Typenentwickelung fQr die altchristliche Eunst Anteil
nebmen. Aber selbst bei dieser Darstellung des Standpunktes der
genannten Forscber lftsst sich der Vorwurf einer zu einseitigen Bevor-
zugung Roms nicht rechtfertigen.
Andere haben speziell den Anteil Alexandrias an Eunst und
Eunstindustrie Galliens und der Rheinlande viel fruher und klarer
praecisiert, als Strygowski. Namentlich S. Reinach109) hat Massilia.
als das Einfahrtstor des Hellenismus hingestellt und den Weg bezeichnet,
welchen die Erzeugnisse alexandriniscber Eunst die Rhone hinauf, in
die Taler der Mosel, zum Rhein, zu der Maas und Seine eingeschlagen
haben. Hettner und Mommsen machten auf die griechiscben Elemente
in den Funden von Neumagen und anderer Nekropolen in Triers Um-
gebung aufmerksam und LOschcke charakterisierte ihr Abweichen
von der durch Italien beeinflussten Provinzialkunst anderer Fund-
statten Mittelenropas genau. Durch Munzfunde wurde erwiesen, das
sich die antike Eultur nicht immer durch die Passe der Alpen hin-
durchzwangte, sondern dass die bequemere Wasserstrasse weitaus die
bevorzugtere war. Wenn man von rdmiscber Eunst und rdmischen
EinflQssen sprach, war es dem Eundigen klar, dass man als Ausgangs-
punkt nicht die Hauptstadt oder Italien wortlich verstand, sondern dass
man damit das bezeicbnet, was Riegl und Wickhoff „kaiserrOmischa
nennen , die rOmisch - hellenistische Reichskunst. Reiche griechische
,of) S. Reinach, Antiquity nationales, Einleitung.
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Die rflmischen Antiken in Aachen. 79'
Kolonisten hatten im Suden Galliens bedeutende Eunstwerke ihrer
Landsleute zusammengebracht, wie die Venus von Vienne, die beiden
Statuen dieser GOttin in Aries, die von Frejus, den Diadummos von
Vaison und einen tuchtigen, gnt bezahlten Meister wie Zenodoros, den:
Scb6pfer der Riesenbronze des Mercurs von Anvergne beschaftigt.
Massilia war als Pflegestatte von Literatur und Wissenschaft selbst von
bildungsbedurftigen ROmern stark besncht und in seiner Bltttezeit
Alexandria und Antiochia fast ebenburtig. Mit der engeren Heimat,
den joniscben Inseln, herrscbte ebenso wie mit Agypten reger Handels-
verkehr. Ausser Alexandrinern waren Syrer, namentlich als Eaufleute-
dort und in anderen Stadten des Sudens, spater auch im Nordosten
ansassig It0). In Clermont, Dep. Oise, fand man als einen Beweis fur
das Yordringen der Alexandriner in das Tal der Seine den Grabstein
eines wandernden alexandrinischen Handelsmannes111) und vor kurzem
in EOln den eines Griechen namens Ruphus, gesetzt von dem Alexan-
driner Dionysius Asclepiades. Strabo sagt von Massilia <ptX£XX7)va<;
xaxe^xeua^e xdL$ fraXircas. Tacitus und die Inschriften helfen das
Bild von dem glanzvollen Betrieb in der reichen und bltthenden Jonier-
stadt erganzen, deren Mflnzen bis in die Alpengegenden hinein als*
Zeichen eines weit umfassenden Handelsverkehres zerstreut sind112). Nach
Loescbcke sind sudgallische, in griechischer Technik geschulte Hand-
werker bei den Denkmalern zu Neumagen, Igel, dem der Julier in
in St. Remy, dem Triumphbogen in Orange u. a. zu beobachten. Sie
wurden die Lehrer der Einheimischen auch in anderen Gebieten des
6stlichen Galliens, wahrend sich im Westen die Entwickelung mehr an
die italische Eunst anlehnt. Dagegen sieht Reinach nicht nur in dem
realistischen Zuge der Reliefs, die mit Vorliebe Szenen des hauslichen
Lebens, des Geschaftsverkehres, der Landwirtschaft, des Weinbaues u. a_
schildern, sondern auch in der Technik, namentlich in dem scharfen
Umziehen der Umrisse durch vertiefte Linien, direkte Anlehnung an
die alexandrinische Eunst. Besonders fuhlbar aber macht sich diese in
der Kleinplastik, den Statuetten in Bronze und Ton, den Arbeiten in.
Edelmetall und Elfenbein. Ich selbst babe nachzuweisen gesucht, dass-
die Glasindustrie Galliens und der Rheinlande der beiden ersten Jahr-
hnnderte durchaus in den von Alexandrien gewiesenen Bahnen wandle*
uo) Vgl. die Note 106 zu S. 76.
»») Reinach a. a. 0.
llf) E. Maass a. a. 0.
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SO A. C. Kisa
und sicb von der syrischen zum Teile scharf unterscheide. Bisber noch
nicht erwiesen, aber wabrscbeinlicb ist es, dass Alexandrien auch der
gallo-rheinischen Keramik Weg und Ziele angegeben hat.
Auf manches von dem soeben Gesagten ist Strygowski durch Ernst
Maass bingewiesen worden, welchen er auf S. 45 seiner Aachener
Broschtire wOrtlich zitiert. Dennoch spricht er nach wie vor von dem
„gebannt auf Rom gerichteten Blicke" der Wissenschaft. Wenn diese
in der Forscbung nach den Quellen der mittelalterlichen Kunst in eine
Sackgasse geraten sein sollte, weil sie den Einfluss des Orientes unter-
schatzte, ddrfte aber gerade Str. bei seiner Neigung zu dem anderen
Extreme nur mit Yorsicbt als Fuhrer aus ibr beraus zu benQtzen sein.
Wie die mittelalterliche Kunst geworden ist, erscheint doch heute kaum
mebr zweifelhaft, aucb nicht, wo der Entwickelungsprozess sicb zuerst
abgespielt hat. Der Ort liegt allerdings soweit von dem Gebiete entfernt,
das Strygowski mit besonderem Eifer und Erfolge bisher gepflegt hat,
n&mlich von Kleinasien, dass die Lucken in seiner BeweisfQhrung und
die einseitige Beurteilung, welche er dieser Frage zu teil werden lasst,
sich leicht erklaren. Reinach kennzeichnet in seinem vortrefflichen Abriss
der gallisch-rOmischen Kunstentwickelung die alteinheimische kelto-sky-
thische Uberliefernng im Gegensatze zu der Kunst der Mittelmeerl&nder,
der griechisch-rdmischen und sagt, dass sich jene nicht allein w&hrend der
Herrschaft der ROmer, sondern darQber hinaus erbalten habe. „V0llig
entgegengesetzt den Prinzipien der klassischen Kunst, verschwindet sie
nicht bei dem Zusammentreffen mit ihr, sondern beeinflusst sie manchmal.
Dann, als die politiscben Umw&lzungen die Kraft der Mittelmeerlftnder
geschw&cht hatten, gewinnt die Kunst des Nordens, in Mitteleuropa durch
den Stil von la Tfcne verkOrpert, die Oberhand, urn ihren Lauf fortzu-
setzen. Es lasst sich leicht eine Familienverwandtschaft zwiscben der
schwarzen Keramik Belgiens und der Marne mit jener der Merovingerzeit,
zwischen dem gallisch-rheinischen Grubenscbmelz und den Verroterien der
fr&nkischen Epoche, zwischen den durchbrochenen Bronzeplatten von
Chassemy und den alemannischen Zierstucken feststellen." Es ist ein
enge begrenztes Gebiet, auf welchem sich die einzelnen Stadien der
Entwickelung von den ROmern an bis ins Mittelalter verfolgen lassen :
Das des beutigen Belgiens, die Gegenden zwischen Maas und Sambre.
Als die Vdlkerwanderung den Nordiandern die Weltherrschaft auslieferte,
gewann die ornamentale Kunst wieder das Obergewicht. Sie beherrscht
die fr&nkische Periode vollst&ndig und reicht da der byzantinischen
Kunst, die auf gleichen Prinzipien beruht, die Hand. Es ist kein
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Die romischen Antiken in Aachen. 81
Zufall, dass die Kunst des Mittelalters aus einem Boden herauswuchs,
auf welchem sich germanisches und romanisches Wesen innig beruhrt
und welcher auch in der Folge bis in die neueste Zeit hinein fur die
Kunst vielleicht der fruchtbarste geblieben ist. Aus der Mischung der
untergehenden romischen Reichskunst mit einheimischen Elementen ent-
stand hier die neue Kunst der christlichen Welt. Wiederholt griff in
den Prozess die Antike und der Orient mit Formen ein, die sich auf
seinem Boden aus antiken Traditionen entwickelt batten, in syrischen,
byzantinischen und sarazenischen. Es heisst aber den geschichtlichen
Zusammenhang verkennen, wenn man diesen Eingriffen mehr als epi-
sodische Bedeutung beimisst. Der starke Baum der abendlandischen
Kunst erwachst auf dem Boden der alten Gallia Belgica ; in seine hoch
•emporstrebenden Aste werden die Reiser antiker und orientalischer
Kunst eingepfropft. mit wechselndem Erfolge ; manche trieben an ihnen
neue Bluten, andere dagegen starben ab.
Vor zehn Jahren habe ich eine Charakteristik des rflmisch-
rheinischen Kunsthandwerkes mit folgenden Worten geschlossen:
„Aus dem Uberblicke seiner Produktion in ihren verschiedenen
Zeitraumen ergibt sich eine merkwurdige Tatsache: In das moderne
Kunsthandwerk sind weniger die reinen, in sich abgeschlossenen Formen
der Bltttezeit der Antike gedrungen, als die des angeblichen Verfalles.
Einflussreicher als die griechisch-italische Kunst war die kosmopolitische,
•teilweise mit orientalischen Elementen durchsetzte Antike der grossen
Welt-Industriestadt Alexandrien und die Provinzialkunst mit ihren
barbarischen Beimengungen. In den Provinzen hatte die importierte
Antike namentlich im Nordwesten einen Annaherungsprozess mit der
einheimischen Cfbung durchzumachen und erst aus diesem entstanden
■die Formen und Techniken, welche fahig waren, eine neue mitteleuro-
paische Kunst zu schaffen. Im Vordergrunde dieser vermittelnden, den
Zusammenhang zwischen Altem und Neuem herstellenden Provinzial-
kunst steht die der reichen gallisch-rheinischen Lander; sie wurde die
Lehrmeisterin der germanischen Staaten.a
Damit ist im Allgemeinen wohl der Standpunkt gekennzeichnet,
•den die Wissenschaft in der Frage des Entstehens der neueren Kunst
einnimmt. Der Aufhellung der mannigfachen, zum Teile noch dunkelen
Zwischenglieder, einem der schwierigsten und deshalb von jenem Teile
■der Kunsthistoriker vernachlassigten Gebiete, welche ihre Wissen-
schaft lieber als eine Lehre vom SchOnen auffassen, hatte Alois
Riegl seine grosse, leider viel zu fruhe gebrochene Kraft geweiht.
Westd. ZeitBchr. f. Oescb. u. Kunst. XXV, I- 6
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82 A. C. Kisa
MOge an seine Stelle bald eine neue, den grossen Anforderangen ge-
wachsene treten!
Mit den merkwQrdigen Reliefbildern der Kanzel Kaiser Hein-
richs II. ist die keineswegs stattliche Reihe antiker Kunstdenkmaler in
der alten KrOnungsstadt der deutschen Kdnige wohl erschdpft. Der
Vollstandigkeit halber mOchte ich nur noch zwei Inschriften anfugen,
die sich in der Reliquienlade eines sehr wenig popularen Heiligen, des.
Bischofes Spes von Spoleto ans dem 4. Jahrh. im MQnsterschatze er-
halten haben. Sie lauten nach Kessels Lesung113):
Tullium Anatolium Artemium c(um) p(ace) p(ausat)
qui vixU annas sex tnenses octo dies
XXIII depositus die III Idus Octubris
Bicomere et Clearcho viris clarissimis conss.
Dasselbe Blatt, welches dem Andenken des 13jahrigen Martyrers Arte-
mius gewidmet ist, tr> auch noch die dem genannten Bischofe zn-
kommenden Zeilen, dessen Reliquien mit denen des Knaben vereinigt sind l
Deposito sanctae memoriae venerabilis Speis
episcqpi die Villi kal. Decembris qui vixit
in sacerdotio annis XXII.
Das Ergebnis dieser Untersuchung mag Viele enttauschen. Viel-
leicht kann eine wissenschaftlich geleitete Ausgrabungstatigkeit, an
welcher es in Aachen bisher fehlt, noch manchen glttcklichen Fund zu Tage-
fOrdern, an der Hauptsache wird sie schwerlich etwas andern. Die-
praktischen ROmer konnte die zur StadtgrQndang, znmal in der Nahe-
feindlichen Gebietes, so wenig gflnstige Lage, fernab von der grossen
Wasserstrasse nnd den Hauptlinien des Verkehres kaum zur Schopfung
einer dauernden Niederlassung mit Kastell, Wall nnd Graben verfQhren.
Andere, von der Natnr besser gesicherte, dem Handel und Verkehr
leichter erschliessbare Gebiete, w«lche die Einheimischen selbst schon
zu Ansiedelungen veranlasst hatten, erhielten den Vorzug. Die wohl
schon den Vorgangern der Ubier bekannten warmen Quellen wurden,
wie alle Heilwasser am Rhein, auch von den Welteroberern ausgenQtztr
die von ihnen angelegten Thermen von Soldaten, Veteranen und Be-
amten aus den benachbarten Gegenden im Sommer besucht, sonst aber
das Land dem Ackerbau und der Viehzucht bewahrt. Selbst Karl dem
Grossen gelang es nicht, um seine Pfalz eine grossere Ansiedlung zu schaffen^
113) Bonner Jahrb. 62, 87 f.
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Die romischen Antiken in Aachen. 83
ein „nordisches Rom", wie sera Geacbtebtsschreiber sagt. Viel Leben
wird sein Hofbalt freilich in die Lichtung dee wildreichen Urwaldes
gebracht haben, wo schon sein Vater so gem zur Jagd anf die Eber
der Ardennen auszog. Die Pfalz moss ehien bedeutenden Umfang ge-
habt haben, da sie nicht nur for alle Bedfirfnisse seines eigenen Haus-
haltes und seiner zahlreichen Familie und den Hof ansreichen, sondern
auch Bisch6fe, den Pfalzgrafen and andere Yornehme des Reiches, die von
alien Seiten znsammenstrdmten, fremde Farsten and Gesandte mit
ihrem Gefolge and ihrer Dienerschaft, Krieger, Gelebrte and KQnstler,
Handwerker aller Art beherbergen mnsste, abgesehen von den landwirt-
schaftlichen Anlagen, Gestttten usw. Auch ein Badehaus errichtete Earl
an der Stelle einer der zerstdrten Thermen. Nach seinem Tode wall-
fahrtete man zu seinem Grabe, aber der Zauber seines Namens ver-
mochte nicht die Vielen, die kamen, danerod festzuhalten. Noch unter
Friedrich Barbarossa war Aachen ein anbedeatender Ort, die Befestigangen,
die aaf sein Geheiss entstanden, wenig zum Widerstand geeignet. Ab-
seits von den Pfaden gelegen, aaf welchen die deatsche Ealtar des
Mittelaltere fortscbritt, konnte Aachen es mit gttnstiger gelegenen
St&dten wie Kdln, Mainz, Frankfort nicht aafnehmen. Aber der Rahm
als KrOnnngsstadt der Deutschen Ednige, als Grab des grossen Kaisers
half ihr allmahlich aber die Unganst der Lage hinweg.
Kritische BeitrSge zur rheinisch-westfaiischen
Quellenkunde des Mittelalters1).
ii.
Die Gedenktafel des Burgbaus zu Kempen.
Yon Th. Ilgen.
(Hierzu Tafel l).
Zur Verherrlichung der Bautatigkeit des Eolner Erzbischofs Fried-
rich von Sarwerden (1370 — 1414) sind uns von zwei Stellen Denkverse
l) Unter diesem Titel beabsichtige ich einige weitere Untersuchungem
zu verSffentlichen, die Quellenverbesserungen und direkte Falschungen friiherer
Jahrhunderte behandeln werden. Das vielbenutzte Sammelwerk des Johannes
und Aegidius Gelenius, die sogenannten Farragines Gelenii, durften hierzu
noch einigen Stoff lief era. Als erster Beitrag ist der Aufsatz in dieser Zeit-
schrift XXIV 8. 34—60: „Die Weiheinschrift vom Jahre 1151 in der ehe-
maligen Stiftskirche zu Schwarzrheindorf" zu betrachten.
6*
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84 Th. Ilgen
ttberliefert, die in Form und Inhalt eine merkwttrdige Ubereinstimmung
zeigen. Der altere Denkspruch bezieht sich auf die im Jahre 1389
ausgefahrte Befestigung der Stadt Xanten, der jQngere feiert den Bau
der Burg in Kempen in den Jahren 1396 — 1400. Wir stellen hier
zunachst den Wortlaut der beiden Stucke nebeneinander :
Xanten Kempen
M semel et ter C quater X semel M semel et ter C nonis X V semel
L minus Ique Ique
Principio May jubet hoc castrum
fabricari
Praesul magnificus Agrippinae Fre- Presul magnificus Agrippine Fre-
dericus dericus
De Sarwert mense Martis vi coepit De Sarward natus; valeat sine fine
et ense beatus.
Quatuor hoc annis opus explet cura
Johannis
Xanctis firmare, coepto Deus auxi- Hunt dicti. Christe da, sit felix locus
liare *). iste •).
Die auf Xanten bezttglichen Verse sind ehedem am Sonsbecker
Tor daselbst angebracht gewesen. Von hier will sie der bekannte
Pfarrer Mooren in Wachtendonk in Gemeinschaft mit dem Xantener
Pfarrer Spennrath kopiert haben. Man darf daher wohl vermuten, dass
sie in Stein an dem genannten Tor gehauen waren. Beim Abbruch
des Tores scheint aber der Stein mit der Inschrift verschleudert zu
sein, denn neuere Nachforschungen nach dessen Verbleib haben keinen
Erfolg gehabt4). Uberliefert ist uns jedoch der Wortlaut der Verse
bereits in einer Niederschrift des 17. Jhs. ; den eifrigen Geschichts-
forschern aus dieser Zeit, den Gebrudern Gelenius in KOln war er be-
kannt geworden, uhd er hat in deren Sammelwerk, die sogenannten
Farragines 5), Aufnahme gefunden.
8) Zuletzt gedruckt: P. Clemen, Die Kunstdenkmaler des Kreises
Mdrs S. 157.
*) Desgleichen: P. Clemen, Die Kunstdenkmaler des Kreises Kempen
S. 91. Am ausfuhrlichsten hat iiber die Kempener Denkverse gehandelt:
A. Rein, Die bronzene Gedenktafel des Burgbaues zu Kempen in den
Jahren 1384—1388, Bonner Jb. 46, 119—134. Rein las in der Datie-
rungszeile „minusu anstatt „nonis", was ihn zur Aun&sung derselben in 1384
veranlasste. Die richtige Lesart der Gedenktafel hat Pohl in den Bonner
Jb. 90, 203—205 naher begriindet; „nonisa steht hier fur „nonies", noniens
= noyies. Danach liefert die Datierungszeile das Jahr 1396.
4) Vgl. A. Rein, Bonner Jb. 46, 129 f.
5) Jetzt im Stdt.- A. K6ln, s. Bd. I S. 60. Die Verse sind uberschrieben :
Qualiter et quando Xanctis est munitum per Fredericum archiepiscopum
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 85
Der Inhalt der Xantener Denkverse bietet uns keinen Anlass,
deren Entstehung zur Zeit der Errichtung des Sonsbecker Tores an-
zuzweifeln. Die Befestigung Xantens durch Erzbischof Friedrich von
Sarwerden im Mara 1389 ist eine Tatsache, welche uns durch andere
zuverlassige Quellen best&tigt wird6). Die Ausdrucke der Denkverse
sind so allgemein gehalten, dass sie auch eine Deutung auf die pro-
visor ische neue Umwallung, welche 1389 in wenigen Wochen ausgefahrt
wurde, zulassen. Dieses Vorganges erinnerte sich dankbar die Xantener
.Burgerschaft, als einige Jahre spater von ihr das Sonsbecker Tor neu
gebaut wurde. Als Ausfluss des tiefen Respektes, welchen der Rat in
Xanten vor seinem Landesherrn hegte, erscheint uns hier das schmQckende
Beiwort (praesul magnificus), welches dem Namen des Erzbischofs hin-
zugefugt ist, durchaus angemessen. In den st&dtischen Eanzleien des
ausgehenden Mittelalters waren derartige Denkverse sehr beliebt. Unsere
Stadtbttcher liefern hierzu manchen Beleg7).
Bei dem Burgenbau in Kempen liegen dagegen die Verhaltnisse
wesentlich anders. Hier handelt es sich um ein den eignen Bedttrf-
nissen des Erbauers dienendes Gebaude, dessen Errichtung 1396 be-
gonnen und 1400 vollendet sein soil. Erzbischof Friedrich von KOln
hat das Jahr der Fertigstellung der Burg, das wir aus der Inschrift
herauslesen mussen, um mehr als ein Jahrzehnt uberlebt. Da nun die
Verse die Erbauung der Burg verewigen wollen, muss man doch an-
nehmen, dass sie im Jahr 1400 oder sehr bald nach diesem Datum
entstanden, daher mit Zustimmung des Erbauers der Burg verfasst sind.
Darauf weist auch der Segenswunscli fur ein langes Leben des Erz-
bischofs in der vierten Zeile direkt hin. Wem aber hat der Bauherr
in diesem Falle die Befugnis erteilt, in solcher Weise von ihm in der
dritten Person zu reden, etwa dem Baumeister? Das sind Erwagungen,
die uns bei der offenkundigen textlichen Abhangigkeit der Eempener
Denkverse von denen, die ehedem am Sonsbecker Tor in Xanten ein-
Coloniensem. Dieselbe Hand hat noch andere Verse zur Geschichte Xantens
und der Viktorskirche daselbst vermerkt.
•) Die Kunstdenkmaler des Kreises Mdrs S. 157.
') Sammlungen von Denkversen des Mittelalters sind von Oestcrley
und Dietr. Kdnig in den Forsch. zur Deutsch. Gesch. XVIII, 19 ff. u. 559 ff.
veroffentlicht, zu denen Waitz ebenda XIX, 634 f. Nachtrage geliefert hat.
Vgl. ferner Lorenz, Deutschl. Geschichtsquellen 3° II, 137 f. Eine Anzahl
von Denkversen des 15. Jhdts., die aus dem Dominikanerkloster in Dortmund
stammt, hat J. Hansen, Chroniken der deutsch. Stadte XX, 463 ff. abgedruckt.
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86 Th. Ilgen
gehauen waren, fiber den originalen Ursprung der ersteren stutzig
machen. Sehen wir uns daher die Kempener Bauinschrift etwas ge-
naaer an.
Die Denkverse auf den Burgbau in Kempen sind in eine 9 mm
dicke Metallplatte eingraviert, die in der HOlie 50 and in der Breite
78 cm misst8). Deren Schriftseite veranschaulicht die verkleinerte
(etwa lU der OriginalgrOsse) Nachbildang auf der diesem Aafsatz bei-
gegebenen Tafel. Nach den vier vorhandenen L6chern, zwei in der
oberen und zwei in der unteren Randleiste, zu schliessen, war die Ge-
denktafel ehedem mit Stiften an die Wand geheftet. Die tJberlieferung
scbwankt jedoch daruber, an welcher Stelle in der Burg 2a Kempen
sie angenagelt gewesen ist. Das Metall wird allgemein als Bronze an-
gesprochen. Die rOtliche Farbung, welcbe die Schriftflache heutzutage
zeigt, hat die Vermatang hervorgerufen, dass die Bachstaben vor Zeiten
vergoldet gewesen seien *). Zweifellos haben wir es mit einer weicheren
Metalllegierung za tan, denn die Inschrift ist aus dieser beraasgegraben.
Den Grand n&mlich neben den Trennungsbalken der Zeilen, neben den
Bachstaben and den Rosetten and Eichblftttern, welche zur Scheidang
der Worte and als Zeilenvignetten verwendet sind, hat man ansgehoben,
infolge dessen die Balken, Bachstaben and Zierate reliefartig hervor-
treten. Der anf diese Weise gewonnene Inschriftenboden ist mit dem
Stichel oder einem Messer darch unregelmassige Schraffierung aufge-
raaht. Die Tafel hat nach diesem Yerfahren ein ziemlich starkes
Relief bekommen.
In derselben Technik hergestellte Schriftplatten aus Messing, nur
von flacherer Gravierung, sind uns in der Pfarrkirche S. Peter in
Kdln erhalten, von denen die eine aus dem Jahr 1480, die andere
aus dem Jahr 1506 stammt10). Sie sollten derNachwelt Messenstiftungen
Qberliefern. Die jttngere Tafel tragt auf zwei Seiten Text. Die erste
Aufzeichnung, welcbe die eine Seite voll einnimmt, ist auf der Ruck-
seite wiederbolt worden, weil kleine Anderungen im Wortlaut nach-
traglich notwendig geworden waren. Beide Aufschriften dieser Platte
rtthren jedoch von dem namlichen Graveur her. Auch auf diesen
Messingtafeln sind die Zeilen durch Qaerbalken von einander geschieden ;
8) Sie befindet sich im Altertumsmuseum auf dem Kuhturm in Kempen.
•) Rein a. a. 0. S. 119 u. 120.
10) Vgl. dazu den Aufsatz von Schwering, der demnachstr in den
Bonner Rhein. Gesch.-BU. ver5ffentlicht werden wird.
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 87
bei der von 1506 hat man ebenso wie auf der Kempener Gedenktafel
•die oben und unten Qberragenden Buchstaben nebst den AbkQrzungs-
zeichen auf diese Qnerbalken gesetzt, wahrend bei der von 1480 zwischen
<ien Querbalken and den Schriftlinien noch ein kleiner Abstand ge-
blieben ist. Rosetten and sonstige Omamente zur Trennnng der WOrter
haben keine Anwendang auf den Platten von S. Peter gefunden.
Wer die Originale in Kempen und EOln zu Gesichte bekommt,
■wird schon fiber die Gleichartigkeit der Technik bei Stucken, die um
100 Jahre auseinanderliegen sollen, einigermassen erstaunt sein. Erst
recht aber fallt die tTbereinstimmung im Charakter der Scbrift in die
Augen, besonders bei der Kempener Tafel und der Platte von 1506
in S. Peter. Werden einem Schriftverst&ndigen die drei Inschriften
ohne Bekanntgabe der Jahreswthlen, die sie tragen, zur chronologischen
Einschatzung vorgelegt, so erhalt die Kempener ganz gewiss das
Zeugnis des jQngsten Ursprungs. Der steife lineare Duktus der Schrift,
welchen die um die Mitte des 15. Jahrh. aufgekommene Buchdrucker-
kunst mit ihren geschnittenen Buchstabenformen auch auf Schreib-
schulen und Letternverfertiger im Kunstbandwerk Obertragen hat, zeigt
auf der Gedenktafel von Kempen die barte eckige Gestalt, zu der er
sich im 16. Jahrh. herausgebildet hat. Man werfe nur einen Blick in
eines der Antiphonare oder Missale, die, der Erfindung des Buchdruckes
zum Trotz, for Kirchen und KlOster gerade am Anfang des 16. Jahrh.
in so grosser Zahl mit Riesenlettern neu geschrieben wurden ; da treten
•einem die schwerfalligen abgestumpften Buchstabenformen entgegen, die
<dem Meister der Kempener Platte ebenfalls eigen sind. In solchen
Handschriften finden wir ferner sehr haufig die in der Minuskel erst
im 15. Jahrh. beliebt gewordene Ligatur des „d" mit nachfolgendem
Vokal. besonders mit „ett und „ott. Das verbundene „dea ist auf der
Kempener Inschrift zweimal zu lesen ; aber auf ihr ist auch „o" dem
Jitf, nntt und „pu angehangt, unbekummert darum, dass durch das
Zusammenschweissen dieser Buchstaben eine geradezu unbequeme Viel-
deutigkeit einzelner Silben und Wdrter mOglich gemacht wird. Dass
dieselben Schriftzeichen die Lesung „minusa und „nonisa geliefert haben,
wurde bereits erwahnt. Aus den gleichen Buchstabenformen haben
die verschiedenen Interpreten der Inschrift nhoca und „hic" herausge-
holt. Geradezu ein Novum fur die Originalschrift des 15. Jahrh. scheint
uns aber die Schreibung von pio in principio zu sein: Das „ou ist
durch einen Balken mit dem „pM verschmolzen, das „itf hat man uber-
geschrieben; eine sonderbare Mischung von Ligatur und AbkQrzung.
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88 Th. Ilgen
Anstatt „dictia leistet sich tier Graveur in der sechsten Zeile die Form
ndittiu. Die Verwendung der Majuskelformen des „MU in May und
Magnificus, des „Itf in der Zahlenzeile, in Jubet und Johannes inmitten
der Satzreihe der Minuskel, ferner der Gebrauch des runden sogenannten
„Schluss-su am Anfang von Sarward widersprechen alien Gewohnbeiten
der Schreiber auch aus der Zeit um 1500, geschweige denn, dass sie
schon 100 Jahre frtther sonst mit echten Beispielen belegt werden
kdnnten. Und bei den Abkurzungszeichen herrscht die gleicbe Regel-
losigkeit. Die Abbreviatur in der zweiten Zeile: „castr\a kann nach
regelrechtem Schreibgebrauch nur in „castritt oder „castrisa aufgelost
werden ; sie soil aber „castruma bedeuten. Und dabei unterscheidet
sie sich fast gar nicht von der far „ea in „quea, die wiederum der
for „usa, die ja am h&ufigsten vertreten und einigermassen korrekt
geschrieben ist, recht stark ahnelt.
Fremdartig selbst far die Zeit um 1500 mutet das Eichenblatt
an, welches der Graveur gleich den Rosetten zur Trennung der Wdrter
und Zeilen eingesetzt hat.
Und auch sprachlich treten uns auf der Inschrift Eigenheiten
entgegen, die wenigstens angemerkt zu werden verdienen. Wenn wir
auch das „nonisa fflr nnoviesa und ferner den ungelenken Ausdruck
„opus explet" der Versnot des Dichters zugutehalten, auffallig muss
auf einem originalen Dokument von ca. 1400 die Form Sarward fur .
den Familiennamen des Erzbischofs Friedrich genannt werden. Sie ist
gesucht, man mOchte sagen, archaistisch gemacht; in den gleichzeitigen
Urkunden11) lautet sie ganz regelmassig Sarwerden und selbst auf der
Xantener Inschrift scheint die hier ebenfalls verwendete koupierte Schreib-
weise im Original wenigstens Sarwert geschrieben gewesen zu sein ").
Wo aber findet man auf mittelalterlichen Baunschriften ein
Beispiel daftir, dass dem Baumeister eines Gebaudes die Ehre zu Teil
geworden ist, in so auszeichnender Weise neben dem fftrstlichen Bau-
herrn erwahnt zu werden, wie sie auf der Kempener Tafel Johann Hunt
widerfahren ist? Freilich es ist hier ja gar nicht bestimmt ausge-
drlickt, dass Hunt der eigentliche Erbauer ist ; hat man ihm doch den
Titel „magister", „Meistera vorenthalten, den die Bauleute des Mittel-
alters mit Stolz als eine Ehrenbezeichnung gefahrt haben. Cura Johannis
Hunt heisst es einfach auf der Inschrift, ein Ausdruck, der fttr den
l) Zahlreiche Belege hierfur im StA. Diisseldorf.
ia) Bonner Jb. 46, 129. In den Farragines Gelenii I 60 findet sich
freilich auch an dieser Stelle die Form Sarwart.
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 891
Anteil des Mannes an der Errichtung der Burg in Kempen eine mehr-
deutige Auslegung wohl zulisst, wenngleich die nachstliegende die istr
ihn danacb als den SchOpfer des Werkes anzusehen.
Auf jeden Fall haben die Kempener Lokalhistoriker des 17. Jahr-
hunderts die Tatigkeit Johann Hunts beim Bau der Burg daselbst mit Hulfe
der Denkverse in dieser Weise aufgefasst. Sie liefern uns gleichzeitig aber
dessen Pers6nlicbkeit einige weitere bemerkenswerte Daten. Daneben
aber bringen sie so verschiedenartige Notizen fiber das Vorhandensein,
die Gestalt und den Standort der Inschrift, sie geben so auffallige-
Varianten des Textes derselben, und endlich zeigen ihre Versuclie, die
Jahreszabl der ersten Zeile zu deuten, eine solche Vielseitigkeit der
Interpretationskunst, dass wir uns gendtigt sehen, die Geschichte der
Uberlieferung der Kempener Denkverse im 17. Jahrhundert etwas ein-
gehender hier darzulegen. "Wir dfirfen aus diesem Anlass die bekannten
Quellensammler und Bearbeiter der Geschichte Kdlns und des Niederrheinsr
die Brttder Johannes und Aegidius Gelenius, ebenfalls zu den Ortsschrift-
stellern recbnen, denn sie sind Kempener von Geburt, in dieser Stadt
hat ihre Wiege gestanden. Das lebhafte Interesse far die Geschichte
ihrer Heimat ist offensichtlich ffir sie die Veranlassung gewesen, dass
sie den Wortlaut der Kempener Inschrift in ihre grosse Sammlung
niederrheinischen Quellenmaterials, die sogenannten Farragines l3J, auf-
genommen haben. Und zwar findet sie bierin die fruheste literarische
Erwahnung. Der Eintrag in die Farragines ist vor dem 30. April
1631, dem Todestag des Johannes Gelenius. erfolgt, der daza, wie wir
noch sehen werden, eigenh&ndige Randbemerkungen gemacht hat. Die
Umstande erfordern es, dass wir die Aufzeichnungen der Gebrfider Gelenius
wortgetreu hier einsetzen mfissen. Aegidius Gelenius hat zun&chst eigen-
handig in folgender Weise die Inschrift wiedergegeben : Haec inscriptio-
inserta est muro arcis Kempensis:
M semel | ter C | minus X | V semel Ique14)
Principio maij jubet hoc castrum fabricari
Praesul magnificus Agrippinae Fridericus
De Sareuuerd natus; valeat sine tine beatus.
») Die Niederschrift der Denkverse enthalt Bd. II S. 181. Auf S. 181b-
hat Aegidius Gelenius die Xamen und Stellung seiner beruhmten Landsleute
verzeichnet („qui ex oppido Kempensi in ordine clericorum regularium fio-
ruerunt cum opinione sanctae vitae").
14) Dieser Zeile ist in arabischen Ziffern die Jahreszahl 1396 iiber-
geschrieben.
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•90 Th. Ilgcn
Qaatuor hie annis opus explet cara Joannis
Hundt dicti, Christe da, sit felix locus iste.
Am Rand neben der Datiemngszeile hatte Johannes Gelenius zaerst
das Jahr 1296 aasgezeichnet, das er jedoch darchstrichen und in 1396
ver&ndert hat mit der weiteren Bemerkung : mandator aedificari castrum
Kempense. Bei den letzten beiden Versen sind von seiner Hand die
Stichworte: Exaedificatum anno 1400, ausgeworfen.
Unmittelbar unter die Aafzeichnung der Denkverse hat Johannes
ferner eigenhandig die nacbfolgenden Auslassungen eingetragen:
Versus primus est difficilis et duri intellectus; sic autem vere
ilium accipies : M semel, hoc est anno millesimo — ter C, id est tre-
centesimo — minus X, id est nonagesimo, quasi voluisset dicere C minus
X — V semel I que, id est 6*°.
Verum sic melius sonaret versus et videtur in loco ad-
huc haberi supra januam versus interiorem aream tendentem
ex aula majore: M semel quater C minus X V semel Ique. Nam
princeps a Sarwerden non vixit 1296 sed 1396.
Diese merkwQrdig unter einander abweichenden Notizen der Ge-
•brttder Gelenius zu der Inschrift mQssen sehr genau gegeneinander ab-
gewogen werden. Aegidius Gelenius sagt mit deutlichen Worten, dass
die Inschrift an der Mauer der Kempener Burg, also doch wohl an
der ausseren Umfassungsmauer angebracht gewesen sei. Er will sie
offenbar auch von dieser Stelle kopiert haben. Wie kommt dann aber
Johannes Gelenius zu der Mitteilung, dass die Inschrift sich aber dem
Tor, welches vom grossen Vorhof nach der inneren Hofstatt ftthrte15),
befandV Freilich Johannes ist seiner Sache nicht einmal gewiss; es
scheint ihm nur, dass die Verse sich noch an der bezeichneten
Stelle erhalten haben. Danach stellt sich des Aegidius' Angabe fiber
den Standort der Inschrift als unrichtig oder zweifelhaft heraus. Ja,
auf welche Weise war er denn aber zu dem Wortlaut der Inschrift
gelangt, da es des Johannes sp&teren Ausserungen zufolge ausgeschlossen
scheint, dass Aegidius eine Kopie des Originals geliefert hat?
Das ist die Berichterstattung zweier Historiker, die haufig genug
in ih rem Leben Gelegenheit gehabt haben, sich durch den Augenschein zu
(iberzeugen, wie es um die Inschrift stand. Denn die Gebrttder Gelenius
sind, wie bereits bemerkt wurde, Kempener von Geburt. Die Mutter
,&) S. den Situationsplan der alten Burg in den Kunstdenkmalern S. 93.
Der Vorhof ist darauf mit A, die inncre Hofstatt mit B bezeichnct.
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Kritiscbe Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 91
Oadula van dem Boeckel16; lebte nach dem Tode ihres Mannes Hein-
ricb Gelenius noch im Jahr 1631 in Kempen, ein Umstand, der scbon
die geistlichen Herren voraussichtlich gelegentlicb veranlasst baben wird,
ihrer Yaterstadt einen Besuch abzustatten. Uberdies besass Johannes
•Gelenius seit dem Jabre 1607 die Vikarie S. Judoci in Kempen17).
Jm Jahr 1629 ,8) weilte, soviel wir wissen, Jobannes allein, 1630 ,9)
in Gemeinschaft mit dem Brader Aegidius mehrere Tage in Kempen.
Dass ibnen als angesehenen Geistlichen der Zutritt zur erzbischOflicben
Burg in Kempen jeder Zeit offen stand, ist selbstverstandlich.
Das Interesse der Gebrader Gelenius far ihre Heimatsgegend
■wurde in der zweiten Halfte der 20er Jahre besonders Itebhaft dadurch
-angeregt, dass die religiOsen Zustande daselbst der KOlner Kurie Anlass
zu tatigem Eingreifen gaben20). Der Generalvicar Jobannes Gelenius
hat sich in jener Zeit uber die kirchlichen Verhaltnisse der Gegend
-verschiedentlich Berichte erstatten lassen. So liegt aus dem Jahr 1627
•die Abscbrift eines alteren Reliquienverzeichnisses der Kempener Kirche
Tor, das der damalige Pfarrer Gottfried Kempens dem Jobannes Gelenius
•eingesandt bat21).
Zu den sonderbaren Bemerkungen des Johannes und Aegidius
'Gelenius Qber den ausseren Erhaltungszustand der Denkverse tritt nun
■aber als weiteres kritisches Moment hinzu, dass ihre Niederschrift der-
-selben einige abweichende Lesarten von dem heute noch deutlich er-
kennbaren Text der uns erhaltenen metallenen Gedenktafel bietet. Wenn
in den Farragines „aett statt des im 14. Jabrhundert allein Qblichen „ea
^ingesetzt ist, so mag das als belanglos bingehen. Ebenso kdnnten als
FlOchtigkeitsfehler ausgelegt werden, dass binter dem ersten „semel"
,8) Joh. Gelenius gedenkt ihrer in einer Urkunde von 1631, durch
welche er der von ihm in Kempen gestifteten Sakramentsbruderschaft eine
Messenstlftung vermacht St A. Dusseldorf : Amt Kempen, Kirchensachen Nr. 1.
Sie ist erst 1637 im 82. Lebensjahr gestorben und in Koln in der Margareten-
kapelle neben ihrem Sohn Johannes beigesetzt. Farragines VII 269.
ll) S. Joannis Wilmii Chronicon rerum Kempensium ed. G. Terwelp
<Kempener Gymn.-Progr. 1901, S. 10).
*•) S. Joannis Wilmii De pastoratu Kempensi liber ed. G. Terwelp
(Kempener Gym.-Progr. 1897, S. 5).
") Im Jahr 1630 richtete Johannes bei seiner Anwesenheit in Kempen
•die Sakramentsbruderschaft ein. S. Wilmii Chronicon S. 19.
t0) S. Terwelp, Die Stadt Kempen im Rheinland S. 186.
") Farragines IX 316 ff. Ebenda finden sich fol. 321 die Gravamina
•ecclesiae Kempensis und fol. 324 ein Status der 5 Pfarrkirchen des Kem-
pener Bezirks mit Namensauffuhrung der Haretiker verzeichnet.
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92 Th. Ilgen
der Datierungszeile das neta fehlt, dass „Saruuerdtf statt „Sarward%
in der 5. Zeile „hictf statt „hoca gelesen ist. Viel schwerer aber
fallt die Abweichung „minusu anstatt „nonisu in der Datierungszeile
ins Gewicht. Wenn man aacb die Mdglicbkeit zugeben mass, dass mit
Hilfe der Annabme der doppelten Ligatur „mi" and „nua die Lesart
„minustf aus der Metalltafel gewonnen werden kann22), so weist doch
das zwischen dem zweiten and dritten Balken tibergesehriebene kleine „o
ferner der Punkt ttber dem letzten Balken ganz bestimmt auf die
Deutung nonis hin, ganz abgesehen davon, dass diese ttberhaupt als die
weniger gekunstelte erscheint.
Wie ist es aber ferner zu erkl&ren, dass der Eempener Johann
Wilmius die Inschrift mit den namlichen Varianten zitiert, welcbe die-
Aufzeicbnung derselben durch Aegidius Gelenias erfahren hat, trotzdem
ihm die Metalltafel bekannt gewesen ist? Er ist der erste, der uns-
bestimmt uberliefert, dass die Denkverse in eine Messingplatte eingraviert
seien. Da er bis in die 40er Jahre des 17. Jahrhunderts, zuletzt als
Rektor des Hospitals, in Eempen gelebt 23), da er nachweislich auf der
Burg verkehrt hat24), muss man unbedingt voraussetzen , dass ihm difr
Metallinschrift zu Gesichte gekommen ist.
Wilmius, ebenfalls also ein Sohn der Stadt Kempen, hatte mit Jo-
hannes Gelenius zusammen die Schulbanke in Wickrath, Gladbach und
Koln gedrilckt25). Seinem ehemaligen Schulkameraden, der spater zu der
Wiirde eines Generalvikars emporstieg, bezeugt er in seinen Schriften
fortgesetzt die grosste Hochachtung, und gem vermerkt er darin, wenn
ihm die Ehre zuteil geworden ist, wieder einmal mit dem hohen Ilerrn
zusammenzutreffen 26). Zwischen Aegidius Gelenius und Wilmius haben
audi die geschichtlichen Studien. die sich ja auf dem Gebiete der Ver-
gangenheit Kolns direkt bertthrten, ein engeres Band geschlungen 27).
22) Rein in den Bonner Jb. 46, 121, der die Metallinschrift vor Augen-.
gehabt hat, liest tatsachlich anch „minueu; er hat offenbar unter dem Ein-
druck der literarischen Uberiieferung gestanden.
2l) Joh. Wilmii, I)e pastoratu Kempensi liber S. 4 u. 5. Auf S. 3 ff. ist.
ein kurzer Lebensabriss von Wilmius z. T. nach dessen Selbstaufzeichnungen
gegeben.
-4) Wilmii Chronicon S. 18.
25) Wilmii Chronicon S. 15.
28) Wilmii, De pastoratu S. 5 und Chronicon S. 19.
27) t.Tber Wilmius Schriften zur Geschichte der Erzbischfife von Koln
s. Mitt. a. d. Stdt. A. Koln 20, 75. Zum Jahr 1637 berichtet Wilmius, Chron.
rcr. Kemp. ed. Terwelp S. 35 . . . die 28. Junii . . . Aegidius Gelenius . ..
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Qucllcnkunde d. Mittelalters. 93
Man muss es daher als selbstverstandlich ansehen, dass sie sich gegen-
seitig auch von ihren Forschungen Qber die Geschichte ihrer Heimat-
stadt Eempen Mitteilung gemacht haben.
Wilniius hat fiber diesen Gegenstand, wie schon kurz erwahnt
ist, zwei selbstandige Werke verfasst, eine Pfarrgeschichte, die ura 1631
und 1632 geschrieben ist28), und ferner eine Kempener Chronik, mit
deren Aufzeichnung er 1633 begonnen hat.
In dem letzteren Buch29) erzahlt er liber den Burgehbau und
-die Denkverse folgendes:
Hoc tempore — das Werk ist im Ganzen chronologisch ange-
legt; unmittelbar vorher steht eine Notiz zum Jahre 1362 — Fride-
ricua a Sarwerden archiepiscopus Coloniensis Kempenae haesit fundandi
-castri Kempensis gratia, uti suspicamur; certum quidem, eundem
•arcis huius auctorem. Sed quandoquidem in versibus in auri-
•chalcea lamina exsculptis error irrepsit innuens annum, quo non-
<lum natus Fridericus; hinc certum, extructae arcis annum constituere
non possumus. Versus vero hi sunt: (Es folgt die Inschrift.)
Wilmius bringt nun aber, wie bereits angedeutet wurde, den
Text der Inschrift in nahezu vollkommener Ubereinstimmung mit der
Niederschrift des Aegidius Gelenius und nicht entsprechend der Schreib-
art auf der Metallplatte. Das „etu hinter semel hat Wilmius erst
nachtraglich dem Text eingefQgt, er liest „minustt, und nicht „nonisa,
schreibt naea statt „eK, in der fttnften Zeile „hictt statt „hocu, „Hundta
statt „HuntB ; die einzige Abweichung von der Schreibweise des Aegidius
Gelenius, dessen Lesart „Sareuuerdu lautet, ist nSaruuerdttt.
An der bezeichneten Stelle seiner Chronik fahrt dann Wilmius fort :
Perfecit vero arcem archiepiscopus opera et cura suicellerarii Joannis
Hundt, cuius insignia (canis scilicet) adhuc portae, qua ponte transito
ascenditur, exhibentur. Errorem irrepsisse in primum versum, certum ;
forte legendum : M semel, ter C simul 8 coniungitur Ique. Die folgende
Notiz, welche Wilmius in seiner Chronik bringt, ist zum Jahr 1384
ad me venit . . partim conferendorum studiorum nostrorum praecipue
€oloniensis historiae a me edendae gratia.
29) S. obcn. In der Ausgabe von Terwelp S. 70 ff. wird mehrfach
auf Vorgange angespielt, die 1631 und 1632 sich ereignet haben.
■•) S. das Originalmanuskript des Chronicon S. 30 und 31 im Stadt-
archiv Diiren. Terwelp hat diesen Abschnitt in seiner Ausgabe der Chronik
ausgelassen, weil er in ahnlicher Fassung im Liber de pastoratu Kempensi
enthalten ist, den der Herausgeber fruher verdfFentlicht hatte.
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94 Th. llgen
gesetzt, so dass also die von ihm bevorzugte Lesart aaf 1381 hinaus-
kommen soil. Im Appendix: „Ci vitas Kempensis" znm Liber de
pastoratu Kempensi batte Wilmius80) die Erbauung der Burg in der
gleichen Weise and zam Teil mit den n&mlicben Ausdrttcken vorgetragen.
Dem Wortlaut der Inschrift fehlt hier in der ersten Zeile das „et^
ganz; seine Konjektur zur Datierungszeile leitet er mit der Moti-
vierung ein: Cam vero anno 1380 Kempenae fuerit Fridericus, existimo
probabiliter legendum: M. etc. wie oben, and schliesst daran die Be-
merkang : eo enim tempore Kempenae fait castri forte auspicandi gratia,,
at ex litteris ipsius constat. Er spielt damit aaf die Urkande Erz-
biscbof Friedrichs vom 10. September 1380, worin dieser die Erlaub-
nis zur Errichtung einer Kapelle in Osterheide erteilt, an, welche in
Kempen aasgestellt ist. Sie bringt Wilmias in seiner Pfarrgeschichte 31).
Wiederum in derselben Form and zam Teil mit den n&mlichen
Worten scbildert Wilmias den Bau der Burg in Kempen auch in
seinen „Bttchern KOlner Begebenheiten" M), in die er die Denkverse:
in der Gelenschen Fassung eben falls einflicht and sie mit seinen Kom-
mentierungen und Konjekturen versieht. Hier liest er aus der Datierungs-
zeile direkt das Jahr 1284 heraus und knupft daran die kluge Be-
merkung, dass damals Friedricb den Plan zur Errichtung der Burg
noch nicht babe fassen kdnnen. Man masse daher auf das Jahr 1380
und die folgenden Jahre abkommen, fur die sich der Aufenthalt des
Erzbischofs Friedrich in Kempen nachweisen lasse.
Wilmius bezweifelt demnach fortgesetzt, dass die Angabe fiber
den Beginn des Baues der Kempener Burg auf der Inschrift korrekt
iiberliefert sein kdnne. Freilich er l6st die Datierungszeile zu 1284
auf, in die Jahreszahl, die ja auch der Lesart „minusa entsprechen
kann. Sollte er jedoch von den geschickten Interpretationsversuchen
der Gelenii keine Ahnung gehabt haben? Fttr Wilmius liefert das
Anfangsjahr der Erbauung der Burg die Bekanntschaft mit der ans
Kempen datierten Urkunde Erzbischof Friedrichs vom 10. September
30) Bei Terwelp S. 74. Auch an dieser Stelle zitiert Wilmias die
Denkverse mit der Abweichung „Saruuerd".
51) A. a. 0. S. 22.
52) Job. Wilmii, Rerum Coloniensium libri quinti pars secunda. Ab-
scbrift von 1648 im StdtA. K5ln, Chron. Nr. 91. Vgl. dazu Chron. Nr. 92
fol. 124b. Die an letzterer Stelle als Verbesserung gegebene Lesart der
Datierungszeile ist offenbar verschrieben; sie lautet: M semel ter C. minua
XCV semel Ique.
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. QueHenkunde d. Mittelalters. 95-
1380. Deshalb lasst er den Erzbischof nach der Fassung der Chronik
in diesem Jahre flugs den Grnndstein zur Kempener Burg legen —
j„wie wir vermutena, fflgt er vorsichtig hinzu — , wahrend er fruher
in der Pfarrgeschichte die Ansicht geaussert hatte, es kOnne sich um
eine Besichtigung des Baues gehandelt haben. Fest stebt aucb fttr ihn7
aber ohne dass er ein anderes Quellenzeugnis dafttr namhaft macht,
dass der geborene Sarwerdener als der eigentliche Erbauef der Burg
zu gelten habe, trotzdem er mit aller Bestimmtheit erklart, es sei un-
mdglich das Jahr des Beginnes des Baues zu ermitteln. Im Ubrigen
nimmt Wilmius also den Inhalt der Inscbrift als historisch beglaubigt
auf. Ja, er zuerst klart uns naher aber die Persdnlichkeit des Burgen-
erbauers Johann Hunt auf. Denn wenn er den Erzbischof die Burg
vollenden l&sst: opera et cura — die Inschrift hat nur cura —
sui cellerarii Joannis Hundt, so will er doch damit sicher sagen,
dass dieser der Baumeister gewesen. Einen erzbischdflichen Kellner
nennt Wilmius den Johann Hunt, wie er ihn ja auch noch 1393 in
dieser Stellung tatig sein lasst *'•). Als Baumeister der Burg soil er sich
mit seinem Wappen, natttrlich einem Hund, an der Tur, welche hinter
der Zugbrucke direkt in die Burg fuhrte, verewigt haben.
Diesen Zug, die Anbringung des Wappens Hunts auf der Burg
in Kempen, hat nun die spatere Ortstradition in vorzttglicher Art aus-
zugestalten verstanden. Gord Kessel s8), ein etwas jttngerer Landsmann
der Gebrflder Gelenius und des Wilmius, erwahnt ebenfalls einen
steinernen Hund, der auf der Pforte an der Brucke gestanden haben
soil, ^bedeut herrn Johann Hundts wapffen" M), wie er versichert. In
welcher Weise die dieser Notiz voraufgehenden Worte: „Dieses herrn
Hundt und dess bischoffs Frederichs von Sarwart wapfen stehet auf
der Furster85) portzen und binnen auf der borg fttnffmahl ahn ver-
schiedenen Ortern in einen stein gehawen" zu deuten sind, ist nicht
"») S. unten S. 103 Anm. 66.
") Er scheint um die Mitte des XVII. Jhs. Scbatzschreiber (V) ia
Kempen gewesen zu sein. Dessen Nachrichten zur Geschichte von Kempen
hat sein Sohn unter dem Titel: Observata quaedam concernentia der landt-
rechnungh und dessen Anklebungen in einem Buch zusammengetragen, das
vom Goldschnitt des Einbandes her „Das goldene Buch" genannt ist. Es-
wird im Stadtarchiv Kempen aufbewahrt.
*4) Abgedruckt in den Kunstdenkmalern des Kr. Kempen S. 91.
") In der Kellnereirechnung von 1566 (StA. Diisseldorf, Amt Kempen-
Oedt, Kellnereisachen Nr. 1) heisst sie: „die Furdische bruck".
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W Th. Ilgen
recht klar. Soil Hundts Wappen auch in so zahlreicher Wiederholung
vorhanden gewesen sein?
Wie genau Kessel weiterhin ttber die Entstehung der Burg Kempen
unterrichtet gewesen ist, veranschaulicht am besten die Wiedergabe der
betreffenden Stelle seiner Aufzeichnung im Original:
„Dass schloss oder borg zu Kempen, so auff der stattmauhren
fnndirt ist, ist angefangen zu bawen anno 1316 in anfangh dess
monaths Mey bey zeiten bischoffs Henrichs ein gebohrener graff von
Virnenburgh. welches datum auff der borgh ober der thur dess newen
sahlss in einen stein gehawen mitt diesen lateinischen versen zu sehen :
M semel et ter C annis XV semel Ique
Principio May jubet hoc castrum fabricari
Praesul magnificus etc.86).
Diese lateinische Versen kdnnen teutsch also verstanden werden14.
Es folgt die deutsche tfberarbeitung der Verse87). Dann heisst
*s bei Kessel weiter:
„Xachdem nun die borgh bey zeyten Henrichs von Virnenburg
bischoffs anno 1316 ahngefangen zu bawen, ist dieselbe darnach ein
zeitt langh von jahren unverfertigt stehen plieben und nichts darahn
gebawet worden, biss dass Frederich graff van Sarwart zu einen bischoff
zu Collen erwehlet ward und den baw der borg zum vollkommentlichen
endt bracht und darnach anno 1414 gestorben ist88).
Ein treffenderes Beispiel harmloser Deutungskunst l&sst sich wohl
schwer ausfindig machen. Kessel formt die Datierungszeile der Inschrift
auf das Jahr 1316 urn, und obgleich im engsten Anschluss daran durch
die weiteren Verse deutlich gesagt ist, dass erst Erzbischof Friedrich
von Sarwerden (1370 — 1414) den Befehl zum Beginn des Schlossbaus
in Kempen erteilt haben soil, schreibt er diesen dem Erzbischof Heinrich
von Virneburg, der 1316 regierte, zu. Kessel scheint der Sprung denn
doch etwas bedenklicb vorgekommen zu sein und er gibt daher eine
Erl&uterung der offenkundigen Diskrepanz, dahingehend, dass der Bau
unter Heinrich von Virneburg zwar begonnen, aber nicht vollendet,
vielmehr erst durch Erzbischof Friedrich von Sarwerden zum Abschluss
gebracht sei89).
M) Fol. 12a des goldenen Buches.
87) S. Kunstdenkmaler des Kr. Kempen S. 91.
88) Fol. 12b des goldenen Buches.
89) Gegen diese Konstruktionen der Uberlieferung hat sich schon Rein
in den Bonner Jb. 46, 121 gewendet.
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 97
Uns interessiert Kessels Bericht hauptsachlich durch die Angabe,
dass nach seinen Informationen die Verse fiber der Tttr des neuen
Saals der Burg in Stein gehauen waren. Also wieder eine neue
Lesart fiber die Erhaltungsform und den Standort der Inschrift. Auf
diejenige, welche Aegidius Gelenius in den Farragines bekannt gemacht
hatte, scheint das Verzeichnis der Kempener Pastoren40) zurfickzugreifen,
das erst urn 1700 zusammengeschrieben ist. Es gibt audi im Text
der Verse die Varianten dieser Quelle wieder.
Fassen wir das Resultat unserer bisherigen Beobachtungen an der
Kempener Metallplatte kurz zusammen. Die auf ihr enthaltenen Denk-
verse sind ganz zweifellos nach dem Xantener Modell gearbeitet. Die
ffir dieses durchaus passende Form ist ziemlich gedankenlos ffir den
Kempener Schlossbau fibernommen worden. Dem Charakter der Schrift
nach gehOrt die Gedenktafel nicht dem Jahr 1400, sondern h&chstens
1500 an, wobei noch besonders zu bemerken ist, dass dem Verfertiger
der Inschrift auch die Schreibweise dieser Periode nicht gelaufig ge-
wesen ist. Es begegnen uns darauf ffir das 16. Jahrhundert fremd-
artige Abkfirzungen und nicht gewOhnliche Ligaturen.
Die ausdrttckliche Bezugnahme auf den Baumeister der Burg
muss in der vorliegenden Manier als sehr ungewOhnlich bezeichnet werden.
In geradezu auffalligem Lichte aber erscheint uns die Bericht -
•erstattung der Kempener Lokalhistoriker des beginnenden 17. Jahrhunderts
fiber das Denkmal. Die ersten, die die Denkverse flberliefern, die
Oebrtider Gelenius, lassen es teilweise im Unklaren, ob sich deren
originale Niederschrift wirklich noch erhalten habe. Johannes Gelenius
vermutet es nur, trotzdem sein Bruder Aegidius behauptet hatte, sie
sei in die Mauer der Burg eingelassen. Wilmius, von dem wir mehr-
fache Nachrichten besitzen, die bald nach den Aufzeichnungen seiner
genannten Landsleute niedergeschrieben sind, weiss, dass die Denkverse
in eine Messingplatte eingraviert waren. Es kann aber gar kein
Zweifel darttber obwalten, dass Wilmius die Denkverse zunachst in der
Redaktion des Aegidius Gelenius bekannt geworden sind; denn nach
dieser bringt er den Text und nicht im Wortlaut der uns erhaltenen
Metallplatte. Wenn man auch zugeben muss, dass die Lesung sowohl
iron „nonisu wie von „minusu durch die gekttnstelte Palaographie zu-
40) StA. Dusseldorf, Amt Kempen, Kirchensachen le: Sub hoc pastore,
Joanne de Brula, ab eodem archiepiscopo Friderico castrum Kempense ex-
fltructum est, ut muro insertus lapis demonstret (!) haec carmina habens
. . .; erwahnt als Series pastorum in den Kunstdenkmalern S. 91.
WcstcL ZtLtBCbr.'J. Gescb. a. Kanst. XXV, I. 7
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98 Th. Ugen
lassig erscheint, ein sonderbares Zusammentreffen ware es doch, dass
beim Abschreiben Aegidius Gelenius und Wilmius, der die Messing-
tafel gekannt haben will, unabhangig von einander das deutliche „et*
hinter nsemeltf ausgelassen hatten. Dazu kommt ferner die stille
Polemik, die Wilmius gegen die Fixierung des Burgenbaus in Kempen
in den Jahren 1396 — 1400, die Johannes und Aegidius Gelenius in den
Farragines vorgenommen hatten, filhrt. Da Wilmius der Text der Verse
in der Fassung des Aegidius Gelenius mitgeteilt war, hat er ganz sicher
auch die Gelensche Deutung der Jahresangabe gekannt. Direkten Bezng
nimmt er an keiner Stelle darauf. Aber die Forscher, die fiber ihre
Studien znr Kolner Geschichte eingehende Konferenzen abhielten, hatten
nicht Yeranlassung genommen, einen ihnen beiden so interessanten Punkt
der Geschichte ihrer Heimatstadt zu besprechen? Wilmius wiederholt ja.
den Bericht daruber in der gleichen Weise an drei verschiedenen Stellen
und Aegidius Gelenius lasst ihn unkorrigiert durchgehen41).
Hiernach haben wir es doch zweifellos mit einem Versteckspielen
der Kempener Geschichtsforscher zu tun, dem eine bestimmte Absicht
zu Grunde liegen muss. Offenbar sollten die Spuren der Entstehung
der Kempener Gedenktafel verwischt werden. Denn dass sie kein
gleichzeitiges unverfaischtes Dokument sein kann, wird der kurze Uber-
blick aber die Geschichte der Burg Kempen, den wir auf Grund unsrer
unzweifelhaft echten archivalischen Zeugnisse hier folgen lassen, mit
Sicherheit beweisen.
Das Kempener Land ist schon im frtthen Mittelalter im Besitze
der Kolner Kirche gewesen, deren ErzbischOfe im 11. und 12. Jahrh.
verschiedenen rheinischen KlSstern Einkttnfte daselbst geschenkt haben42).
Es bestand hier, wie uns eine Urkunde von 118843) belehrt, ein
erzbischflflicher Haupthof; die Erwahnung eines Vogtes und eines
41) Soweit ich unterrichtet bin, ist das letzte Werk des Wilmius, die
funf Biicher KSlner Begebenheiten (s. Chron. Nr. 91 und 92 im Stdt.A.
Koln u. oben Anm. 32), vollstandig nur durch die Abschrift iiberliefert, welche
Aegidius Gelenius dem Peter Burmann mitgeteilt hat. Gelenius hat an der
fraglichen Stelle (s. oben a. a. 0.) nichts geandert. Fragmente der funf
Biicher der Rerum Col. in der eigenh&ndigen Niederschrift des Wilmius sind
im Msc. 3551 der Hofbibliothek in Darmstadt erhalten.
4a) Lacomblet UB. 1 217, 236, 238, 280. Die friiheste Erwahnung
Kempens findet sich in einem Werdener Heberegister aus dem 10. Jh.; s^
Lacomblets Arch. II 220.
4S) Binterim u. Mooren, die alte und neue ErzdiOcese Koln III 53.
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 99
Schultheissen in dieser Zeit kennzeichnet Kempen als den Yorort eines
Gerichtsbezirkes und Dom&nen-Verwaltungssprengels. Und frfih hat
sich hier auch eine Dorfniederlassung entwickelt, welche am Ende des
13. Jahrhanderts zur Stadt ausgewachsen ist44).
Ein Erlass Erzbiscbof Engelberts II von EOln fiber den Erwerb
von Gfitern im Eempener Land aus dem Jahr 1264 45) richtet sich
speziell an den officiates, „Amtmanntt daselbst, welcher in einer Ur-
knnde von 1294 den Titel dapifer fuhrt48). Beide Ausdrficke kommen
auch in der Folgezeit47) noch abwechselnd vor, bis 1366 der Ritter
Johann von Holthausen zuerst in der deutschen Bezeichnnng „Amtmann
zu Kempen"48) erscheint. Die Inhaber dieser Titel baben das Amt
des ehemaligen Yogts flbernommen, wahrend der alte Schultheiss im
Jahre 1348 unter Erzbischof Walram zum reddituarius 49) geworden
ist, dessen Tatigkeit offenbar mit der des spateren Kellners (cellerarius)
and Rentmeisters zusammenfallt.
Wenngleich die Kempener Amtmanner noch im 14. Jahrh. regel-
massig ihren Wohnsitz auf Schloss Oedt gehabt zu haben scheinen50),
so war mindestens ffir den Rentmeister in Kempen selbst eine Amts-
wohnung vorhanden, die er in der zweiten Halfte des genannten Jahr-
hunderts auf der erzbischSflichen Burg hatte51).
Die alteste urkundliche Notiz fiber das Bestehen einer Burg in
Kempen lautet freilich noch unbestimmt; im Jahr 1364 nimmt Erz-
bischof Engelbert HI von K5ln „die Burgen und Stadte Oedt und
Kempen tf als Pfandobjekte ffir den Grafen Adolf von der Mark in
Aussicht5*). Als jedoch am 22. Dezember 1377 durch Erzbischof
Friedrich von Sarwerden Engelbert von Orsbeck zum Amtmann in
Kempen und Oedt bestellt wurde58), ging dieser ausdrttcklich die
Verpflichtung ein, die Burgen zu Kempen und zu Oedt dem Erzstift
") Ebenda III 72, 158, 223, 224 u. 230, Lacomblet UB. IV 677.
4S) Binterim u. Mooren IV 260.
*•) Ebenda HI 223.
**) Ebenda IV 275, 297, 311, 356.
«) Ebenda IV 378.
**) Ebenda IV 358,
•°) S. die vorstehend zitierten Urkunden und Anlage 1.
5I) S. unten S. 100.
M) Lacomblet UB. HI 654: castra et opida de Ude et de Kempen.
Das Amt oder die sogenannte Vogtei Kempen wird im 14. Jh. haufiger als
Pfand vergeben. Vergl. Terwelp, Die Stadt Kempen im Rheinland S. 46 ff.
••) Anlage 1.
7*
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100 Th. Ilgen
nicht entfremden zu wollen. Auf der Burg zu Kempen sollte er, dazu
verpflichtete ihn seine Amtsbestallung, einen PfOrtner, einen Wachter
und anderes Gesinde, gute Leute und Enechte halten. Im Jahr 1377
muss daher die Burganlage in Kempen mit einem Turm far den Wachter,
einem verschliessbaren Toreingang fttr den PfOrtner und Zinnenum-
gangen far die Knechte, hinter denen geschatzt sie einen Feind abwehren
konnten, verseben gewesen sein.
Und im Jahr 1382 besass der Erzbisckof auf der Burg in Kempen,
wie wir gleich noch ausftthrlicher lesen werden, ein eigenes Gemach
(camera), dessen Erwahnung dazu gehOrige weitere Wohnraume voraus-
setzen lasst. Zahlte ja Kempen auch zu den Orten, an denen, wie in
Bonn, Poppelsdorf, Godesberg, Httlchrat, Zons etc. Erzbischof Friedrich von
Sarwerden, von dem uns zuerst Lehensprotokollbttcher aberliefert sind M),
seine Lehentage abzuhalten pflegte. Schon 1371, nacbdem er im Jahr
zuvor den erzbischOflicben Stuhl bestiegen hatte, weilte er vom 12. bis
14. August, am 26. Oktober und am 26. Dezember daselbst und nahm
verscbiedene Belehnungen vor55). Am 26. Oktober 1372, im September
1376, im Mai 1379, im September 1380, im Juli 1381, im April 1382
begegnen wir ihm wieder in Kempen56). Da ttberdies die Notiz aus
dem Jahr 1382 besagt, dass auf der Burg die Fenster in der Be-
bausung des Erzbischofs reparaturbedttrftig geworden waren, so darf
man dieser unbedingt ein langeres Bestehen zusprechen und als gewiss
annehmen, dass Friedrich von Sarwerden bei seinem Regierungsantritt
im Jahr 1370 die Burg in Kempen als vollendetes Bauwerk aber-
kommen und bei seinen Aufenthalte in Kempen von 1371 ab auf ihr
gewohnt hat.
Die Nachricht zu 1382 verdanken wir dem erzbischOflicben Kellner
in Kempen, Konrad von Waltdorp, dessen Abrechnung far die Jahre
1382 und 1383 erhalten ist57). Dieser weist nach, dass er in dem
genannten Zeitraum far Reparaturen an der Kempener Burg veraus-
gabt habe:
Item pro reparatione fenestrarum vitrearum castri Kempensis
videlicet in camera domini necnon in wardaria et in aula predicti
M) StA. Dusseldorf, Msc. C 1-3.
") C 3 S. 3, 11 und 204.
»•) C 3 S. 28, 41, 43, 195 u. 200 - C 1 Nr. 56 u. 145 — C 2 Nr. 25.
5T) StA. Dusseldorf: Amt Kempen -Oedt, Kellnereisachen Nr. 1. Com-
putacio Conradi de Waltdorp cellerarii in Kempen a. 1382 u. 1383.
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 101
castri pro salariis et expensis et quibnsdam clavis habitis ad predictas
fenestras XVIII sol.
Item pro ana scista (= cista) habita ad spindariam cum duobus
clavibus VI sol.
Item pro clavis tarn magnis qnam parvis babitis ad bottelariam
dictis proprie sluepen V sol.
Item magistro Henrico dicto Paes fabro Eempensi pro uno ferro
magno habito ad magnam portam predicti castri, in qua porta volvitur,
cum quibusdam clavis magnis habitis ad predictam portam XY sol.
Demnacb waren im Jahr 1382 in der Burg Eempen nicht nur
Wohnraume fur den Erzbischof mit den ndtigen Vorratsh&usern und
Wirtschaftsgebauden hergerichtet, sie besass auch ein eigenes Wacht-
haus (wardaria) far die Unterkunft der reisigen Knechte. Und eben-
falls batte der Kellner Conrad von Waltdorp daselbst Wohnung68).
Ganz besonderes Gewicht aber mussen wir auf die Notiz legen, dass
daselbst ein Hof existierte, auf welcben die Fenster der Wohngelasse
mflndeten. Dieser Binnenbof wurde wabrscheinlicb durch das Haupttor
geschlossen, zu dessen Ausbesserung Meister Heinricb Paes die grosse
Eisenstange anlegte. In diesem .grossen Tor hing die kleine Eingangs-
pforte, die den Personenverkehr vermittelte.
Mit wenigen Worten ist uns hier in grossen Umrissen ein
Situationsplan der Burg Kempen gezeichnet, der die wichtigsten Be-
standteile der aus spaterer Zeit bekannten Anlage bereits en thai t59).
Man geht wohl nicht fehl, wenn man das Bestehen der beiden recht-
winkelig aufeinanderstossenden Haupttrakte oder entsprecbender Vor-
l&ufer bereits far diese Zeit voraussetzt. Auf jeden Fall sind die 1382
und 1383 an Fenstern und Toren notwendig gewordenen Reparaturen,
weiter die Nachrichten iiber die Besatzung der Burg im Jahre 1377
Beweise dafttr, dass in dieser Zeit die Gebaulichkeiten bereits einen
Umfang hatten, welcher die Annahme, der Burgbau sei damals noch
so wenig entwickelt gewesen, dass der angeblich in den Jahren 1396 bis
1400 ausgefuhrte eine v6llig neue SchOpfung bedeutete, direkt ausschliesst.
*8) In seiner Rechnung fiihrt er unter andern Ausgabeposten auf:
Exposita pro me et duobus famulis habitis in predicto castro,
die sich auf die verschiedensten Lebensmittel, Fleisch, Fische, Wein etc.
beziehen. An anderer Stelle sagt er: . . . de bonis Schaluyns . . . recepi
38 pullos, 11 aucas per me et famulos meos commestos in castro
Kempensi.
59) S. die Kunstdenkmaler der Rheinprovinz, Kr. Kempen S. 93.
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102 Th. Ilgen
Und man wird doch nicht gerade den Neubau einer grosseren
Befestigungs- und Wohnungsanlage beginnen in dem Zeitpunkt, wo man
sich genOtigt sieht, diese zu verpfanden. Eben im Jabr 1396 hat
Erzbiscbof Friedricb von Sarwerden Schloss, Stadt und Amt Kempen
und Oedt far 17 000 Gulden seinem Sch wager, dem Grafen Friedrich
von Moers, in Pfandschaft gegeben60). Das Gescbaft war bereits im
Jabr 1392 in Aussicht genommen61). In einem Schreiben aus Bonn
von 1396 ohne Tagesdatum teilt der Erzbischof den Bflrgermeistern,
Scboffen, Bargern und alien anderen, die es anging, mit, dass die
SchlOsser, die Stadt und das Amt Kempen-Oedt dem genannten Grafen
far die obige Summe amts- und pfandweise ttberlassen seien. Welche
Folgen eine derartige Verpfandung nach sich zog, lehrt uns der Revers
des Grafen Friedrich von Moers von 1392: Nicht nur der Amtmann
von Kempen, auch der Eellner, PfOrtner, Turmwachter und alle die-
jenigen, die in der Burg Eempen Wohnung hatten, mussten dem Pfand-
inhaber huldigen und Treue schwdren. Dieser Zustand trat mit der
Verpfandung 1396 ein und hat angedauert bis zum 4. Februar 1404 62);
erst von diesem Tage ist die Finalquittung des Grafen Friedrich aber
den Rttckempfang der Pfandsumme ausgestellt.
Also die Burg in Kempen kann ebensowenig 1396 — 1400 wie,
nach Wilmius' und Rein's Meinung, in den 80er Jahren des 14. Jahrh.
neugebaut oder in solchem Umfang umgebaut sein, dass dies Ereignis
einen Zeitgenossen zu den Denkversen der Metallplatte begeistert haben
warde68). Dann massen wir aber unbedingt Johann Hunt als Erbauer
der Burg Kempen streichen, was uns ttberdies unsere archivalischen
Zeugnisse aus anderen Grttnden nahe legen.
Auffalliger Weise sind wir aber eine PersOnlichkeit dieses Namens,
die um 1400 in Kempen lebte, verhaltnismassig gut unterrichtet. Zuerst
stossen wir 1382 auf einen Fleischhauer Johann gen. Huynt in Kempen,
der in den erzbischOflichen Mtthlen zu Oedt und Mttlhausen seine
Schweine masten Hess64). Das Geschaft scheint etwas eingebracht zu
•°) S. Heimath, Wochenblatt der niederrh. Gesch. 1878 S. 34.
•l) Anlage Nr. 2.
M) Anlage Nr. 3.
") Danach bedarf die von Clemen, Kunstdenkmaler des Kr. Kempen
S. 87 und von Terwelp, die Stadt Kempen S. 53 vorgetragene Auffassung
tiber die Zeit der Erbauung des Kuhtores in Kempen ebenfalls der Berichtigung.
u) In der Kellnereirechnung Konrads von Waltdorp von 1382 83
heisst es: Recepta aliarum pecuniarum: primo a Johanne dicto Huynt car-
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KritiaehtBeitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 103
haben, so dass wir ibm nach noch nicht einem Jahrzehnt im Besitz
«ines zugleich stadtischen und kirchlichen Ehrenamtes, desjenigen des
GlOckners der Kempener Kirche, wieder begegnen. Derartige Posten
^rkauften sich kapitalkraftige Personen gem. Und der Kempener
Bttrger Johann gen. Hunt, der am 30. Marz 1391 vom Pfarrer Jo-
hannes de Broile zum GlOckner ernannt wurde, hatte sich, das deutet
die Ernennungsurkunde an, die Gewinnung der Stelle etwas kosten
lassen. Aber auch beim Erzbischof Friedrich von Sarwerden war er
schon damals gat angeschrieben, denn dieser verwendete sich far ihn
aus Anlass der Besetzung des genannten Glockneramtes 65). Dass Johann
Hunt bereits 1393 „cellerariustt gewesen sei, wie Wilmius66) be-
bauptet, dafQr fehlt uns jeder urkundliche Beleg.
Der Reichtum jedoch und die angesehene Stellung, die Johann
Hunt in Kempen zu erwerben verstanden hatte, spricht sich auch aus in
dem Umstand, dass es ihm am 21. Januar 1405 nicht nur gelang den
Hof Wyerbach bei Kempen mit 60 Morgen Land und Wiesen, den
vor ihm ein Adliger besessen hatte, von Erzbischof Friedrich zu Lehen
zu erwerben 67), an demselben Tag empfing er auch von dem namlichen
Herrn das „Schalluyneguta in Kempen auf Lebenszeit in Pacht, mit
der Verpflichtung, auf die Burg in Kempen eine Fruchtrente von
50 Malter Roggen jahrlich zu lief em68). In dem Pachtbrief nennt
ihn der Erzbischof „unseren Bttrger zu Kempen und lieben Diener".
nitici Kempensi pro quatuor porcis saginatis in molendino Ude et Mulhusen
XX marcas.
Die bedeutende Abgabe nCtigt naturlich zu dem Schluss, dass die
Mastung sehr energisch betrieben und der Wechsei des Mastviehs im Laufe
eines Jahres ziemlich haufig eintrat.
•*) Or. im StdtA. Kempen St. 110. Der Druck bei Binterim u. Mooren,
Die alte und neue Erzdi&zese K61n IV 399 ist ziemlich fehlerhaft.
••) Liber de pastoratu S. 23: Anno 1393 vixit Kempenae Joannes
Hundt, cellerarius. Wilmius Quelle ist wahrscheinlich die Urkunde des Stadt-
archivs Kempen vom 11. November 1393, der zufolge Johann Hund Land
zu Malshoven kauft. S. Niederrhein. Ann. 64, 15 Nr. 115. Den ,cellerarius'
hat W. hinzugedichtet.
«7) StA. Dusseldorf, Msc. C 3, fol. 196: Johannes Hunt infeudatus
Kempen anno do mini 1405 die 21. Januarii, nominavit curtem dictum Wyerbach
•cum 60 jurnalibus tarn agrorum quam pratorum et aliis attinentiis, resignatis
•coram domino per Arnoldum de Broickhusen, presentibus Henrico advocato
van der Nersen, Johanne Schaffrait, Jacobo Vynsterlyn de Buckenhem et
Petro de Vrechen hostiariis domini nostri Coloniensis.
e8) S. Anlage 4.
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104 Th. Ugen
Die Bttrger in den bischOflichen St&dten abernahmen ja sehr haufig-
Haus&mter bei den Landesfarsten, die sie fttr die Zeit der Anwesenheit
des Herrn an dem betreffenden Orte zu Diensten verpflichteten 69).
ErzbischOflicher Kellner auf der Burg in Kempen war jedoch Johann
Hunt offenbar auch damals noch nicht ; es w&re doch sonst verwunder-
lich, dass dieses Umstandes weder im offiziellen Lehensprotokoll, noch
im Pachtbrief und Revers gedacht ist. Auch die Bestimmung, dass
der Pachtzins auf die Burg in Kempen zu entrichten sei, hatte man
wohl im anderen Falle nicht in dieser Form normiert. Am Ende
seines Lebens muss aber Johann Hunt tats&chlich Kempener Kellner
geworden sein, denn der Johannes Canis, der als cellerarius in
Kempen am 13. Mai 1413 sein Testament macht70), ist offenbar mit
der mehrfach genannten Persdnlichkeit identisch. Lang kann er den
letzten Termin nicht uberlebt haben, da ihn sein Sohn, der Kleriker
Henricus Canis gen. op dem Voerst in einer Urkunde vom 6. Februar
1419 als gestorben erwahnt71). Auch der Sohn legt seinem Vater den
Titel cellerarius Kempensis bei, ein Beweis dafur, dass man stolz in
der Familie darauf war, ein Mitglied unter sich gebabt zu haben, das
ein so angesehenes Amt bekleidet hatte. Daher auch seit dieser Zeit die
Latinisierung des im Deutschen etwas ominOs klingenden Namens. Urn
so sicherer aber durfen wir schliessen, dass, da in den frttheren ur-
kundlichen Erwahnungen des Johann Hunt ihm dieser Titel nicht
gegeben wird, er auch das Amt nicht besessen hat. Er war wahr-
scheinlich bis 1411 GlOckner72) und man darf in dieser Hinsicht
•9) Vgl. Die Chroniken der deutschen St&dte 24, Einl. S. 150ff.
70) Abschrift des 15. Jh. im StdtA. Kempen, Uk. Nr. 173; 8. Nieder-
rhein. Ann. 64, 21.
71) Urk. des Klosters Camp Nr. 737 im StA. Dusseldorf. Das Scha-
luynsgut, das 1405 Johann Hunt auf Lebenszeit in Erbpacht gegeben war,
wird am 23. Dezember 1414 durch den Elekten Dietrich von K6ln fur 1000
Rhfl. dem Knappen Friedrich von Hiils verpfandet. StA. Dusseldorf, Urk.
KurkSln s. a. Das scheint darauf hinzudeuten, dass Johann Hunt bereits
vor diesem Zeitpunkt gestorben ist. Den Aufsatz von Dr. Keussen fiber
Johann Hunt im Krefelder Journal von 1868 Nr. 278 (s. Bonner Jb. 46, 122)
habe ich mir bisher nicht verschaffen kdnnen. Keussen haben aber wohl
sohwerlich andere Quellen, als die von mir angefiihrten, zur Verfiigung
gestanden.
") So gibt Wilmius im Liber de pastoratu Kempensi herausgeg. von
Terwelp S. 25 an: Anno 1411 ecclesiae Kempensis aedituus et custos fuit
Johannes Honn in locum succedens Joannis Hundt cellerarii. In einer Urk. des
Klosters Camp vom 3. Juni 1409 (StA. Dusseldorf) wird Joh. Honn erst als
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Kritische Beitragc z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 105-
ebenfalls gerechte Zweifel hegen, dass er daneben das Kellneramt ver-
sehen habe. Dann wttrde er erst um 1411 zum cellerarius avanciert
sein. Erzbischof Friedrich hatte ihn ofFenbar vom Jahr 1405 ab als
tuchtigen Gutspachter and Lehensverwalter erprobt und abertrug ihm
daher am jene Zeit die recht bedeutungsvolle Kempener Rentei, der er
freilich nar noch ein paar Jahre vorgestanden haben kann.
Die kurze Lebensskizze, die wir von dem Kempener Johann Hnnt
auf Grand von arkundlichen Nachrichten liefern konnten, lasst uns in
ihm einen Mann erkennen, der, nachdem er die Metzgerei, als er durch
sie zum vermdgenden Burger geworden war, an den Haken gehangt
hatte, sich mit Landwirtschaft and Gutsverwaltang besch&ftigte. Das
Amt des Gldckners, mit dem neben der Aufsicht ttber die Benutzung
und Erhaltang der Glocken offenbar zugleich die Befugnis zur Yer-
wendung gewisser Kirchenrenten verbunden war, nahm sichtlich seine
ganze Tatigkeit nicht in Ansprach, am so weniger, als im Anfang des
15. Jahrhunderts noch ein vicecampanarios in Kempen existierte. Aber
dass er daneben auch noch den Baumeister habe spielen kOnnen und eine
grossartige Burganlage entworfen and ausgefuhrt haben sollte, das ist
einfach ausgeschlossen. Damit werden zu verschiedenartige Qualitaten
auf das Haupt des Johann Hunt gehauft. Mag auch auf manchen
Gebieten das Prinzip der Arbeitsteilung am Ausgang des Mittelalters
erst in bescheidenem Umfang zur Geltung gelangt sein, die Baumeister
bildeten schon damals eine abgeschlossene Berufsklasse far sich. Durch*
Dilettanten aber liessen furstliche Bauherrn im 14. Jahrhundert ganz ge-
wiss ihre SchlOsser nicht errichten. Die Bauleute selbst pflegten auch
nicht so sesshaft zu sein, wie es der ehemalige Schlachtermeister Johann
Hunt in Kempen gewesen ist. Als cellerarius, in einer Stellung, die er
zudem in der angeblichen Bauzeit der Burg hOchst wahrscheinlich noch
gar nicht besessen hat, konnte dieser sich um den Bau so grosse Ver-
dienste gar nicht erwerben, dass man ihn gewurdigt hatte, ihn mit seinem
Herrn auf der Inschrift zu verewigen. Uberdies waren die Kirchen-
fursten des 14. Jahrhunderts nicht so leutselig, dass sie sich mit ihren
Untergebenen so auf einer Stufe behandeln liessen, wie das die Denk-
verse tun.
Wenn aber Wilmius in der ersten Halfte des 17. Jahrhunderts
das Wappen des Kellners Johann Hunt noch genau gekannt haben will,
das nach seiner Annahme also schon um 1385 auf der Burg in Kempen
vicecampanarius bezeichnet; diese Nachricht spricht dafur, dass Johann Hunt
damals die Stelle noch inne hatte.
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106 Th. Ilgen
.angebracht gewesen sein sollte, so wirkt es geradezu erheiternd, dass
dieser im Jahre 1405 ausdrttcklich erklart, er ftthre kein Siegel; das
heisst fur einen Mann seines Standes erst recht, dass er ein Wappen
•damals nicbt besessen hat. Denn Leute wie Johann Hunt erwarben
-ein Wappen ausser durch ausdruckliche Verleihung von ihren Haus-
.zeichen oder Namen ber eben vermittels des Siegels.
Der Unwahrscheinlichkeiten und tatsachlichen Unmdglichkeiten,
<lie wir mit in den Kauf nehmen mttssten, wenn die Kempener Denk-
verse original waren, sind es demnach wohl genug. Johann Hunt kann
als Erbauer der Burg nicbt gelten, weil er kein Baumeister gewesen
ist. Dass 1396 mit dem Burgenbau begonnen sei, ist ausgeschlossen,
•denn eben damals wurde mit anderen erzstiftischen Besitzungen der
dortigen Gegend das Kempener Schloss verpfandet. Dieses hat Erz-
bischof Friedrich von Sarwerden tiberhaupt nicbt neu errichtet; als er
zur Regierung kam, fand er es bereits vOllig ausgebaut vor. Also der
Inhalt der Verse ist Erfindung, und zwar von Leuten, die von der
Entstehung der Burg und ihrer Geschichte viel weniger wussten, als
wir heutzutage auf Grund der verschiedensten uns zug&nglich gewordenen
Archivalien mit Sicherheit festzustellen imstande sind. Da von den
Angaben der Denkverse auch nicht eine mit unserer historischen Uber-
lieferung in Einklang gebracht werden kann, so sind die Falscher bei
•der Auswahl der Daten fiir die Baugeschichte der Burg Kempen auch
nicht von einer am Orte bestandenen Tradition unterstfitzt worden.
Dieser Umstand lasst vermuten, dass das Falsifikat in verhaltnis-
m&ssig junger Zeit angefertigt ist. Dass dessen Entstehung vor 1500
■anzusetzen sei, verbietet der Schriftcharakter der Metallplatte. Da
auch dieser nicht rein ist, sondern VerstOsse gegen die Schreibweise
des beginnenden 16. Jahrhunderts enthalt, rticken wir langsam der Zeit
naher, in der Johannes und Aegidius Gelenius das Geschaft zur Ver-
besserung und dauerhafteren Fixierung der Quellenzeugnisse ihrer
-engeren und weiteren Heimat betrieben haben.
Dass von ihnen der Plan zur Festlegung des Geburtstages des
bemerkenswertesten Bauwerkes ihrer Heimatstadt Kempen herruhrt, darf
man nach den widersprechenden Angaben, die sie fiber die Form der
Erhaltung der Denkverse auf der Kempener Burg liefern und weil sie
-die alteste Redaktion fur diese in der historischen Literatur begrundet
haben, mit grosser Sicherheit behaupten. Wie souverain die beiden
tjeistlichen Herrn in Koln die Datierung unsicher tiberlieferter histo-
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 107
rischer Ereignisse zu begrunden gewusst haben, wird sich im Verlauf
meiner spateren kritischen Beitrage noch deutlicher ergeben. Die Be-
gehang von Feiern zur Erinnerung an bedeutsame historische Vorgange
oder an Ehrentage besonders im Rahmen kirchlicher Tatigkeit aus-
gezeichneter Manner war aber eine schon im 17. Jahrhundert gern ge-
pflegte Sitte. Die Gebrttder Gelenius haben besonders far solche Feste
in Kdln manche Anregung gegeben and sich bei deren glanzender Durch-
fahrung grosse Verdienste erworben75). So ist denn aach fur ihre
Vaterstadt Kempen ein besonders gttnstiges Jubilaumsjahr dnrch ihre
wohlgelungene Inschriftenfalschung geschaffen worden. Der Gelenii
Landsmann Johannes Wilmius musste gerade in dieser Frage die Rolle
des advocatus diaboli ubernehmen dadurch, dass ihm die Anfgabe zu-
geteilt war, gegen die Zuverlassigkeit des Datums der Inschrift zu
opponieren, urn den Ursprung der Falschung zu vertuschen.
Die endgultige Redaktion des Textes der Denkverse und selbst-
verstandlich auch das Eingravieren derselben in die Messingplatte mochte
man mit Rttcksicht darauf, dass Wilmius in alien seinen zu ver-
schiedenen Zeiten verfassten Werken an der Lesart „ minus" anstatt
„nonisa, die als gute Verbesserung Aegidius Gelenius74) wohl erst im
Laufe der Zeit eingefallen ist, festhalt, Qberhaupt nach des ersteren Tod
im Jahre 1654 verlegen. Es ist ja denkbar, dass Aegidius Gelenius,
der, wie es scheint, zunachst ins Auge gefasst hatte, die Inschrift auf
einer Steinplatte der Aussenmauer einzufugen, von dieser Idee wieder
abkam, weil er dafttr keinen geeigneten Platz an dem Backsteinbau
ermitteln konnte, und statt dessen die Absicht ausserte, die Denkverse
einer Metallplatte einzuverleiben. Wilmius hatte dann deren Ausfahrung
antizipiert. Hat dieser tatsachlich die Gedenktafel in der Ausfuhrung
vor Augen gehabt, in der sie uns heute uberliefert ist, so kann man
mit gutem Grand die konstant festgehaltene Lesung „minusu nur als
ein Mittel zum Dupieren der Nachwelt ansehen. Denn der Erhaltungs-
") Der Liber IV der Schrift des Aegidius Gelenius, De admiranda
magnitudine Coloniae, continens diptycha festorum mobilium et sacros ac pios
fastos Agrippinenses, befasst sich eingehend mit diesem Thema. Zahlreich
sind die Feiern, welche die Gebriider Gelenius aus Anlass der Auffindung
oder der Erhebung der Gebeine von heiligmassigen geistlichen Personen ver-
anstaltet haben.
74) Die Konjektur seines Bruders Johannes, M semel quator C minus
XV semel Ique (s. oben S. 90) hat ihm demnach nicht zugesagt; sie passte
auch nicht in das Versmass.
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108 Th. Ilgen
zustand der Metallplatte, der noch heute ein sehr guter ist, war zir
Wilmius Zeiten sicher nicht schlechter.
Das Verfahren, welches die Gebrttder Gelenius, in der Haupt-
sache wohl Aegidius, bei der Herstellung der F&lschung beobachtet
haben, ergibt sicb eigentlicb von selbst aus unseren oben n&her ausge-
ftthrten kritischen Darlegungen. Die Anregung dazu haben die Xantener
Denkverse geliefert, die, wie bereits bemerkt wurde, den F&lschern be-
kannt geworden sind. Und zwar findet sich, das muss ganz besonders
hervorgehoben werden, in der Abschrift der Inschrift von Xanten in den
Farragines die eigenartige Form Sarwart75), die auch die Kempener
Gedenktafel enth<. Wir haben hier wieder die Vorliebe far eine
altertamliche, unzeitgem&sse Form eines Familiennamens, die wir in
ahnlicher Weise in der Schreibung „ Withe" fttr „Wedea auf der durch
die Gebrdder Gelenius fabrizierten Weiheinschrift in der Eirche zu
Schwarzrheindorf feststellen konnten. Und ebenso wie bei der Schwarz-
rheindorfer F&lschung lasst sich in der Pal&ographie der Inschrift von
Kempen eine auffallige Sucht nach gewagten Ligaturen nachweisen, die
selbstverst&ndlich bei der veranderten Schriftart andere Formen ange-
nommen hat. Abkttrzungszeichen in unorganischer, ja geradezu will-
kttrlicher Gestalt lehren uns, dass der Schriftverfertiger seine Schrift-
vorlage nicht sorgfeltig nachgebildet hat. Im Schriftcharakter der Zeit
aber, welche das Dokument wiedergeben sollte, hat er sich bedenklich
ver griff en, was uns ja bei einem Geschichtsfreund des angehenden
17. Jahrhunderts gewiss nicht zu verwundern braucht. Denn wenn wir
gleich dem vielseitigen Interesse der Gebrdder Gelenius far die historischen
Quellen der verschiedensten Art alle Anerkennung zollen mttssen, so
tritt doch eben bei einer ganzen Reihe von zum Teil nur kleineren
Versehen in ihren gef&lschten Dokumenten hervor, dass es ihnen und
ihren Falschergehalfen an dem sicheren IFberblick fttr die Unterschiede
in der Schreibart der einzelnen Jahrhunderte noch vielfach gebrach.
Friedrich von Sarwerden als den Erbauer der Burg Kempen zu
stempeln, werden die Gelenii, ausser durch die Xantener Denkverse,.
dadurch veranlasst sein, dass sie dieses Erzbischofs Anwesenheit in
Kempen durch Urkunden am fruhesten oder am h&ufigsten bezeugt ge-
fnnden hatten76). Es scheint nicht, dass es den Gebrttdern Gelenius
75) S. daruber oben S. 88 ff.).
76) S. das offenbar aus Urkunden zusammengestellte Itinerar Erzbischof
Friedrichs von Sarwerden flir die Jahre 1380—1412 in den Farragines-
Gelenii III 86.
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 109
und Wilmius schon gelungen war, das Wappen Erzbischof Friedrichs
an irgend einer hervorragenden Stelle der Eempener Burg zu entdecken.
Der letztere hatte uns in seinen zahlreichen Erwahnungen des Burg-
baues den Befund sicher nicht verschwiegen, urn damit seine Ansicht
far die Entstehung der Anlage in der Zeit des genannten Kirchenfttrsten
begrtnden zn kdnnen. Eine Bestatigung far die Tatigkeit Johann
Hunts bei der Errichtung des Kempener Schlosses will Wilmius ja darin
sehen, dass sich ein Hund flber dem Tor hinter der ZugbrUcke befand.
Zu bezweifeln, dass eine solche Tierfigur an der bezeichneten
Stelle, sei es als Zierat, sei es als Wappenemblem derjenigen Pers6n-
lichkeit, die in irgend einer Weise bei der Entstehung der Burg be-
teiligt war, angebracht gewesen sei, liegt kein Grand vor. Im Gegen-
teil mOchte ich glauben, dass die Ermittlung eines Hundebildes auf der
Burg in Kempen im Zusammenhang mit der Eenntnis der Urkunde
von 1391, durch welche der Eempener Bttrger Johann gen. Hunt zum
-GlOckner der Kirche daselbst ernannt wurde, den Falschern Ver-
anlassung gegeben hat, einen Johann Hunt zum Erbauer des Schlosses
zu erheben77). In der Urkunde von 1391, die Wilmius zitiert
und die daher gewiss den Gebrttdern Gelenius nicht unbekannt ge-
blieben ist, findet sich ausdracklich vermerkt, dass Erzbischof Fried-
rich far den neuernannten Gldckner ein gutes Wort eingelegt hatte,
-dass ihm der Posten vom zeitigen Pfarrer in Eempen abertragen
worden war. Daraus konstruierte man Beziehungen zwischen Friedrich
von Sarwerden und Johann Hunt, denen man einen schdnen funda-
mental Untergrund verlieh. Wilmius entdeckte in den Urkunden des
Stadtarchivs, dass die genannte PersOnlichkeit auch das Amt eines
"Kellners in Eempen versehen hatte, dessen Wohnung ja auf der Burg
war. So ergab sich auch ein urkundlicher Beleg, der Johann Hunt
in unmittelbare Beziehung zu diesem Bauwerk setzte.
") Yon anderer Seite werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass
im Jahr 1625 die Bewegung einsetzte, die auf die Seligsprechung des Petrus
Canisius abzielte. Man wusste zwar, dass er aus Nimwegen stammte, aber
man suchte schon damals seine alteren Vorfahren in den Mitgliedern einer
ritterburtigen Familie de Hond, die am Dornick bei Rees begutert war;
vgl. 0. Braunsberger, Beati Petri Ganisii epistulae et acta I 70 u. 71;
Raderus, De vita P. Canisii (1616), Einleitung. Der Lokalpatriotismus reizte
yielleicht die Gebruder Gelenius, auf Spuren eines Geschlechtes, das den
urn die katholische Kirche so hochverdienten Mann hervorgebracht hatte,
auch an ihrem Geburtsort hinweisen zu kftnnen, und gab ihnen mit die
Veranlassung, den mutmasslichen Vorfahren oder alteren Namensvetter in
«inem mOglichst dauerhaften Zeugnis der Nachwelt zu uberliefern.
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110 Th. Ilgen
Nachdem Aegidius Gelenius durch den Augenschein bei Besuchen
auf der Burg sich wahrscheinlich davon tiberzeugt hatte, dass die In-
schrift wegen Fehlens von geeigneten grdsseren Hausteinen im Mauer-
werk auf einem solchen nicht gut einzumeisseln war, verfiel er auf die
Herstellung einer Messingplatte, fur die ihm die Erzeugnisse dieser Art
in der Eirche von S. Peter in KOln Vorbilder wurden. Eine solche
Hess sich ja auch bequem an jeder beliebigen Stelle der Gebaulicb-
keiten anbringen.
Welches freilich der ehemalige Standort der gefalschten Denk-
verse auf der Burg in Kempen gewesen ist, wird sich bei den wider-
sprechenden Angaben der Falscher und der ubrigen Eempener Lokal-
historiker und weil es aus der Geschichte der Burg im 19. Jahrhundert
daruber ebenfalls an Nachrichten fehlt78), wohl niemals mit Sicherheit
ennitteln lassen. Da die Gedenktafel nur geringe Beschadigungen am
untern Rande tr> und Spuren von Verwitterung gar nicht auf ihr
zu erkennen sind, ist der Schluss wohl berechtigt, dass sie seit dem
17. Jahrhundert in einem Innenraum angenagelt war.
Heine Bemuhungen, vielleicht aus den Eempener Kellnereirech-
nungen, die sich fur die Jahre 1628—1635 erhalten haben79), einen
versteckten Posten uber die Eosten der Metallplatte herauslesen zu
kdnnen, waren ohne Erfolg. Ausgaben fur Eupfer, das zur Reparatur
des Daches der Burg verwendet worden ist, sind in diesen Jahren
haufiger gebucht. Aber es ist wohl auch das Nachstliegende, wenn
man annimmt, dass Aegidius Gelenius in KOln fiber Arbeitskrafte ver-
fttgte, die derartige epigraphische Zeugnisse nach den von ihm be-
schafften Vorlagen anzufertigen verstanden.
Die Anbringung der Metallplatte auf der Burg kann, da sie nur
mit Stiften angeheftet worden ist, jeder Zeit ausgefuhrt sein. Die
umfangreichen Reparaturen freilich, welche anfangs der 30er Jahre des
17. Jahrhunderts im Schloss zu Eempen vorgenommen sind, mOgen den
Falschern diesen Zeitpunkt als besonders geeignet haben erscheinen
lassen, das angeblich gleichzeitige Zeugnis fur die Erbauung der Burg
dort einzuschmuggeln. —
,8) S. Kunstdenkmaler S. 90. Hier wird angcgeben, dass die Tafel
ehcdem im Burghof angenagelt gewesen sei.
79) StA. Dusseldorf, Amt Kempen-Oedt, Kellnereisachen. Hieraus geht
mit aller Deutlichkeit hervor, dass die Restaurationen an der Burg in jenen
Jahren sich vornehmlich auf die Herstellung des Daches bezogen. Vgl. dem-
gegeniiber Kunstdenkmaler 92.
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 1 1 1
Dass derartig eingehende Untersuchungen, die im Hinblick auf
den Gegenstand einen kleinlichen Anstricb erbalten, far mich nicht
Selbstzweck bilden, brauche ich wohl kanm naher auszuftthren. Es ist
aber notwendig, zunachst an einer Reibe von Beispielen, die eine voile
Sicberheit der Beweisfahrung gewahren, nicht nur die Art and Weise
der Falschungen von Quellenzeugnissen, welche die Gebrader Gelenius
geQbt haben, eingehend darznlegen, sondern es gilt aucb vor allem zu
zeigen, auf wie verscbiedenartigen Gebieten and mit wie dauerhaftem
Material sie es verstanden haben, der urkundlicben Oberlieferung der
Geschichte der Rheinlande unter die Arme zu greifen. Die Aufdeckung
der Falschungen wird in den Fallen schwieriger, far die echte urkund-
liche oder chronikalische Zeugnisse berangezogen sind, was ja bei der
Schwarzrheindorfer Inschrift gescheben ist. Unser archivalisches Material
reicbt andererseits nicht aberall aus, urn Nachrichten, die, wie bei dem
Kempener Burgbau, sich die Falscher einfach aus den Fingern gesogen
haben, zu entlarven. Wenn die gefalschten Stttcke nicht mehr im
Original der Falschung, sondern in Abschrift vorliegen, entgehen uns
auch die vielfach sehr sicheren Kriterien der ausserlichen Behandlung
des Falsifikates. Da werden wir dann die Falschermethode, von der
sich ja bereits in den zwei behandelten Beispielen deutlichere Spuren
erkennen liessen, mit Erfolg hereinzieben kOnnen. Sie dttrfte in den
weiter in Anssicht genommenen Artikeln, die sich zunachst mit Ur-
kundenfalschungen und der Rekonstruktion von Heiligenlegenden be-
fassen werden, nicht unwesentliche Bereicherungen erfahren.
Warnen mOchte ich aber schon jetzt vor einer Spezialitat der
Falschungen der Brader Gelenius, den Inschriften und Denksprttchen 80),
welche die Errichtnng und Weihung von Kirchen und Alt&ren und die
in diesen verwahrten Reliquien bezengen soil en. Die Kttrze und ein-
fache Stilisierung derartiger epigraphischer Quellen regte besonders
dazu an, sie far die Stellen, an denen sie fehlten, die aber wttrdig
erschienen, Zeugnisse far eine Jahrhunderte alte Vergangenheit zu
empfangen, durch Nachbildung echter Vorlagen neu zu beschaffen. So
finden wir NeuschOpfungen auf diesem Gebiete als Entwflrfe in den
Farragines, Aegidius Gelenius hat eine ganze Anzahl davon in seinen
80) Deren Beliebtheit bei den Historikern des 17. Jhs. veranschaulicht
uns das Werk des Detmar Mulher, Historische Beschreibung der Stadt und
GrafBchaft Dortmund, das 1616 verfasst ist. S. den Druck bei Seibertzr
Quellen zur Westfalischen Geschichte I; Denkverse finden sich S. 328, 334r
364, 357, 369, 361, 379. Der Verfasser gibt sie zwar als gleichzeitige Zeug-
nisse aus, in der Hauptsache sind sie aber wohl Miilhers Erfindung.
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112 Th. Ilgen
-gedruckten Schriften ver&ffentlicht, und bei manchen Stttcken haben
sich die Falscher die Mtthe nicht verdriessen lassen, angebliche Originate
in dem dem Gegenstand und dem Zweck entsprechenden dauerhaften
Material, in Holz, Metall and Stein herzustellen.
Das Kempener Beispiel lehrt deutlich genug, wie notwendig es
fttr unsere Gegend ist, selbst Inschriften gegenttber das archivalische
Material zur Kontrolle heranzuziehen. Und gleichzeitig hat sich in
■diesem Fall ergeben, dass wir heutzutage doch ttber einen weit reicheren
(^uellenvorrat fttr das Mittelalter verfugen, als er den Chronisten des
17. Jahrhunderts zu Gebote gestanden hat. Das ist fur den Fachhistoriker
so selbstverst&ndlich, dass es ttberflttssig erscheint, diesen Sachverhalt
ausdrttcklich zu betonen. Es muss aber immer wieder aufs neue ge-
schehen gegenttber dem in der Geschichtschreibung des Niederrheins
eingerissenen Brauch, statt in den Archiven Nachforschungen anzustellen,
vielmehr die Farragines Gelenii, des Johannes Wilmius und anderer
Lokalhistoriker Schriften, die Manuskriptenb&nde J. G. von Reding-
hovens in der Hof- und Staatsbibliothek zu Mttnchen, die Alftersche
Sammlung u. a. als Quellen anzuftthren. Da werden scheinbar wichtige
Fundstticke nach den schlechten Abschriften dieser Sammler des 17. und
18. Jahrhunderts abgedruckt, die Originate oder besseren Vorlagen, die
sich in den Archiven erhalten und aus denen die Gelenii u. a. geschSpft
haben, l&sst man einfach am Wege liegen. Natttrlich verursacht es
weniger Arbeit, aus den zu den genannten Sammelwerken vorhandenen
Registern Band und Seitenzahl festzustellen, wo man ttber den Gegen-
stand der Forschung Material finden kann, als aus den verschiedensten
Urkundenbestanden und den ungeordneten Aktenfaszikeln der Archive
inuhsam die Quellenbelege zusammenzutragen. Die Ausbeute pflegt aber
bei dem letzteren Verfahren doch reicher zu sein; und dass auch die
^ewonnenen Zeugnisse zuverl&ssiger sind, zuverl&ssiger gegebenen Falls
als Metallinschriften, diese Erkenntnis wird hoffentlich dazu beitragen,
die Archivalien in Zukunft fttr alle wissenschaftlichen Arbeiten zur
rheinischen Geschichte im Werte steigen zu lassen.
Anlagen-
i.
Erzbischof Friedrich von Kbln ernennt Engdbert van Orsbeck gum Amtmann
in Kempen und Oedt.
1377 Dezember 22.
Wir Friderich von Goitz genaden der heyliger kirchen zu Colne
«rtzebuschof des heyligen Roymischen rijchs in Italien ertzekenceller dun
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelaltcrs. H3
kunt alien luyden, dat wir umb sunderliger truwen ind geloyven willen, der
wir uns versien ind vermftden an Engelberte van Orsbeke rittere unsmc
lieven ge truwen, denselven Engelbert gemachet han ind machen overmitz
desen brieff unsen ind unfs gestichtes amptman zu Kempen ind zu Ude ind
han yme bevoylen ind bcvelen alda unse burge, slosse, stat, ampte ind ge-
richte, lant ind luyde ind allit, dat zu den vurgescreven slossen ind ampten
gehoert, truwelichen ze halden, ze huden, zu hantheven, ze beschirmen ind
ze verantworden up syne kost ind verlust ; ind he sal unse luyde ind under-
seissen geistlich ind werentlich in yren reichten, vrijheiden ind guyden ge-
woynden laissen ind behalden ind geynreleye schetzinge, bede of ungewoyn-
liche dienste van in enheisschen of nemen of yman van synen wegen; ouch
en sal he de burge zu Kempen ind zu Ude, die stat zu Kempen, die land
ind luyde zu den vurg. beyden ampten gehorende noch eynich dat guyt,
herlicheit, reicht of guide, die darzu ind darin gehorent, verkouffen, ver-
setzen, verkuden, vergiftigen, verpenden noch in eyncher wijs van uns noch
van unsme gestichte of ampten ontwenden of entferren, mer he sal die alle
besseren ind meirren na alle synre macht; ind wa yet van eynchen renten,
herlicheiden, reichten of gulden van den ampten of slossen entferret, ver-
■sumet, entwant, vergiftiget of afgetzoigen were heymlichen off offenbair, dat
sal he trouwelichen vorderen ind weder inwynnen na alle synre macht ind
wissenheit sunder alle argelist ind geverde. Vort sal he unse ind unfs ge-
stichts dage leisten bynnen unfs gestichts lande, blois ind gewapent up syne
kost ind verlust, wanne ind wilche zijt wir des van yme gesynnen. Vort sal
he alle die verbunt, vruntschaff ind vurwerden, die wir mit ymanne ane-
gegangen ind gedain hain of noch anegain ind dan mfigen, as verre die an
die vorgescr. ampte treffent, halden ind geloyven ze halden in alle der
formen ind wijse als die gelegen weren. Ouch so ensal he uns noch unsme
gestichte geynreleye vede, vyantschaff, kriegh of urloge machen mit ymanne
noch begrijffen van synen wegen noch yman uyfs den vurgen. burgen, stat
off ampten noch darin rijden noch komen laissen mit synen wissen off willen,
danaff wir of unse gestichte of die unse in schaden of in krot komen muchten .
Ouch sal he alle andere ampte ind lande unfs gestichts van Colne truwelichen
ind mit alle synre macht allezijt helpen weren ind beschudden weder alre-
mallichen, die daran gryffen wulde of gewalt daran keerde ; ind he sal ouch
vyant syn ind werden alle dergenre, die nft unse ind unfs gestichtz vyande
sint of namails unse vyande werdent, of die unse gesticht of die unse an-
griffen of gewalt darinne deden, ind sal up die setzen ind stellen ind die
weder angrijfen ind schedigen ind yn vyantliche dun na alle synre macht
gelych as of sy synsselfs vyande weren ind he en sal geynen vreden noch
bestant mit yn anegain buyssen unsen willen ind geheisse. Ouch sal he die
straissen truwelichen huden ind beschirmen ind anderen unsen amptluyden
truwelichen ind willichlichen alle zijt darzu helpen, dat die beschirmpt werden
ind he sal die straissenroyvere ind unse ind unfs gestichtz vyande anegrijffen
ind aneverdigen up alien steden, dar he die besitzen mach ind uns die over-
lieveren ind antworden of danaff richten unvertzoigt. Vortme so sal he unse
burge zu Kempen ind zu Ude ind ouch na sijnre macht unse stat zu Kempen
allezijt bestellen mit guyden luyden, dat die wale be wart syn ind ouch also
Westd. Zeitschr. f. Gescb. u. Kunst. XXV, I- 8
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114 Th. Ilgen
bestalt haven, wie id mit yme queme, dat he sturve, gevangen of anders
sijnss lijfs entweldiget wurde of dat wir in entsetzen wulden van den vurscr.
unsen ampten, dat wir ind unse gestichte der vnrg. burge Ude ind Kern pen
ind der stat sicher syn ind dat wir, unse nakomelinge ind gestichte die often
vinden zu alien onsen willen ind geboyde. Ind wanne wir of unse nakome-
linge in entsetzen wulden, so sal he uns die vurg. slosse, burge, stat ind
ampte lofs ind ledich antworden ind overleveren sunder alle wederspraichen
ind en sal des nyt laissen umb eynche die sachen, die geschiet is of die ge-
schien muge noch umb eynche schaden, kost, verlust, schult of vorderinge,
die he of yman van synen wegen an uns, unsen gestichte ind nakomelingen
heisschen of vorderen muchte in eyncher wijse. Ind umb dat die vurscr.
Engelbert die vurscr. burge, stat ind ampte debas bewaren ind beschirmen
mftge ind alle sachen dtln ind vulvuyren as vurgescreven steit ind ouch dat
he steetlichs sess manne gewapent yclich mit synre glayen, zesamen mit
tzien perden, in den vurscr. beyden ampten ind ouch up der burgh zu Ude
drij portzenere, tzwey wechtere ind eynen underkelner, den unse kelner zu
Kempen darzu vuget, ind vort up unfser burgh zu Kempen eynen portzenere
ind eynen wechter ind ander gesinde, gude luyde ind knechte, der up den
beyden unfsen burgen die zu bewaren noit is, halde in sijnre kost, so han
wir yme bewijset ind solen yme geven alle jair ind na gebftre der zijt, dat
he unse amptman da is, vftnfftzich malder rocgen, tzien malder weisses,
tzweyhundert malder evenen, sess stucke wynes, tzweyhundert guldenen of
yren wert darvur an paymente, as zu Kempen zu der zijt der betzalinge
genge ind geve is, ind ouch also vele heuwes, as he zu noitdurft synre ind
synre gesellen vur tzien perde jairlix bedarff; ind dat heuw sal yme unse
kelner leveren as verre as des heuwes so vele vellet zu Ude, ind viel es da
nyt also vele, so en is mans auch nyt me schuldich. Ind voirt unse deyl
van alien den wetten, die van vunff marken of darunden in dem ampte van.
Ude gevallent, ind ouch alle die wedde beneden vunff marken, die in dem
vurscr. ampte van Kempen ervallent, ind die an gerichte overmitz scheffen-
urdel erdinget werdent, die sullen sijn alleyne syn; ind die wetten van vunff
marken, die in dem ampte van Kempen valient, die sullen halff unse sijn
ind halff des vurgescr. Engelbertz ind die andere groisse wedden ind bruche,
die an den byeden ampten vurscr. valient ind erschynent, die sullen alleyne
unse ind unfs gestichtz syn. Ind mit defser bewysinge sal sich die vurscr.
Engelbert gentzligen laissen genftgen ind wir ensolen yme nyt me schuldich
sijn ze geven van eynger kunne kost, schaden of verluste, die hie of syne
vurscr. knechte of gesellen hetten of leden van der vurscr. ampte wegen,
id en were dan sache, dat he of sijne dyenere ind gesellen in offenbayren
kreygen van unsen vyanden in unfs gestichtz dienste gevangen wurden of
dat in reysige have afgewunnen wurde of dat sij henxste of perde verderfden
an gescheften ind in dem velde, danaff sullen wir sy belegen, as zitlich is,
as verre as sij dat mit guder bescheydenre kuntschaff zubrengen ind bewysen
kunen, doch en sullen dem vurgescr. Engelberte darvur unse vurscr. slosse,.
stat of ampte nyt verbunden syn in geyner wijs. Vort so en sal die vurscr.
Engelbert of yman van synen wegen sich unser renten ind gulden noch
schetzingen noch alle der vervalle ind wedden, de boyven die vurscr. be-
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Kritisehe Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. 115
wijsinge erschynent ind valient nyt annemen noch underwinden noch danaff
eynche endschaff gevcn, mer he sal unsen kelner of dengenen, den wir dat
bevelen, damyde laissen bewerden ind began ind sal in die inwynnen ind
invorderen, wanne sy des van yme gesynnent ind he ensal boyven syne
vurscr. bewijsinge van unsen luyden of underseissen in den vurscr. unser
stat ind ampten nyt nemen noch sy drengen zu eynchen gayven, denste of
voyringe nyfsgescheden sulche voyre ind dienste as sy yme dun sulden zu
den sachen, der he behoifde zu sijnre kost ze halden ind vuringe ze haven
up unsen vurscr. burgen. Vort so sullen die underamptluyde, richtere, vroynen,
boyden ind andere unfser gerichte knechte, die die vurgescr. Engelbert sal
setzen in beyden ampten vurscr. sicheren ind sweren uns, unsen gestichte
ind nakomelingen, also dat sij uns ind unsem kelnere zu Kempen zer zijt
van unfser wegen as wale gehoirsam ind underdenich sijn solen as dem
vurscr. amtmanne sunder argelist. Vort so en sal die vurgescr. Engelbert mit
den vurg. burgen Ude ind Kempen ind mit der stat van Kempen, landen,
luyden ind beyden ampten nymanne gehoirsam syn dan uns as lange as wir
leven, noch die uyfs sijnre hant geven noch ymanne oyverleveren umb eynche
sachen, die geschiet is of geschien mochte, id en sij, dat wir ungevangen
ind in gantzer macht unl's lijfs yme dat selver mit dem munde bevelen ind
heifsen dun ind wir in sijnfs eydes danaff quijt schelden. Mer so wanne Got
synen willen mit uns doyt, dat wir aflijvich, so sal he mit den burgen, stat,
landen ind ampten vurscr. nymanne gehoirsam syn na unsme dode dan eyme
ertzebusschove van Colne, die vamme stule van Royme erwelt ind geconfir-
miert kumpt, beheltnisse doch in alle den sachen vurscr. unfser brieve, die
wir dem greven van Cleve van unfs amptz wegen van Kempen han gegeven
ind ouch sulch geloifden, sicherheide ind eyde, as die vurfscr. Engelbert ymme
davan hait gedain, also as die vurscr. Engelbert alle pftnte ind article, so
wie die vurgescreven steent ind an in treffent ind geburent in guden truwen
geloift, gesichert ind zu den heiligen gesworen hait, stede, vaste ind unver-
bruchlichen ze dune ind ze halden ind darweder nyt ze dune noch ze komen
overmitz sich selve of yman anders, heymlich of offenbare. Defser dinge zu
urkunde ind steideheit han wir unse ingesigel an diesen brieff dun hangen,
die gegeven is in den jairen unfs herren dusent druhundert sieven ind
sieventzich des neisten dages na sent Thomas dage des heyligen apostelen.
StA. Dusseldorf. Abschr. aus dem Ende des 14. Jahrh. im Kopiar
des Erzstiftes K6ln (Liber parvus coreaceus ruber) Msc. B 2 S. 492—495.
2.
Severs des Graf en Friedrich von Moers, welcher dem Erzbischof Friedrich von
Koln 10 000 fl. dargeliehen hat, dass er, wenn ihm Burg und Stadt Kempen
dafur als Pfand uberliefert werden sottten, niemand auf das Schloss setzen
lodUe, der nicht tuvor dem Erzbischof und dem Stift Koln gehuldigt habe.
1392.
Wir Friderich greve zu Muerse ind herre zu Bare doint kun ind
kenlich alien luden, dat want die erwirdige vader in Gode unse lieve herre,
her Friderich van der Goitz genaden ertzebusschoff zu Colne, hertzoge van
Westfalen ind van Enger uns hait laissen ind doin hulden ind sweren synen
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116 Th. Ilgen
amptman zu Kempen, kelnere, portzenere, turnwechtere ind alle dieghene,
die up der burch zu Kempen synt ind die van synen wegen ytzunt ynne
hant, ind vort die burgermeistere ind burgere gemeynlichen der stat zu
Kempen as vftr ziendusent Kynsche guldene na inhalt der brieve, die he uns
damp gegeven hait, so bekennen wir vur uns ind unse erven, oft sache were,
dat uns die vurgenante burgh ind stat van Kempen gelevert ind geantwert
wurden ind wir die ynnemen, dat wir asdan nyman up die vurscreven slosse
setzen ensolen yme die ze bevelen off der mcchtich ze syn van unfs wegen?
he enhave zuyrst deme vurgenanten unsme herren van Colne, synen nakome-
lingen ind gestichte gehuldet ind gesworen; so wanne uns off unsen en en
ziendusent gude sware Rynsche guldene wail bezailt ind verricht weren na
inhalt der brieve, die wir danaff hain, dat he asdan deme vurgenanten unsme
herren van Colne, synen nakomelingen ind gestichte die vurgenante burch
ind stat van Kempen widerleveren ind antwerden sal in alle der maissen,
as wir die entfangen hetten sunder eyngerhande widersagen. Ind as uns
off unsen erven die vurgenanten ziendusent guldene bezailt synt gelijch as
vurscreven steit, so ensolen wir geynrehande reicht haven noch behalden an
den vurgenanten burch ind stat ind ampte van Kempen van deser vurscreven
versetzinge wegen, mer wir solen die sunder widersagen oyverieveren ind
wider antwerden unsme herren van Colne, synen nakomelingen ind gestichte
in alle der maissen, as vurgeschreven steit. Ind wir greve vurscreven
solen asdan deme vurgenanten unsem herren van Colne, synen nakome-
lingen ind gestichte yre brieve, die wir up die verpendinge hain, ind sij solen
uns off unsen erven unse entghainwordige brieve widergeven. Alle dese
vurgenanten punte ind yclich sunderlingen hain wir Friderich greve van
Muerse vurscreven deme vurgenanten unsme herren van Colne, synen na-
komelingen ind gestichte geloift in guden truwen ind mit upgereckden
vyngeren ind gestaifden eyden lijffligen zu den heilgen gesworen, vaste,
stede ind unverbruchlich zu halden ind zu doin sunder eyngerhande wider-
sagen ind sunder argelist. In urkunde unfs sigels an desen brieff gehangen,
die gegeven is in den jairen unfs herren dusent druhundert zweyindnuyntzich.
StA. Diisseldorf, Or. Pgt. Kurkoln s. a., das Siegel des Grafen an
Pgtstr., auf der einen Seite beschadigt. Vgl. dazu die Krklarung, welche
am 12. Mai 1392 der Graf Friedrich von Moers der Stadt Kempen gegenuber
abgibt, Heimath, Wochenblatt der niederrhein. Gesch. 1878 S. 33.
3.
Finalquittung des Grafen Friedrich von Moers uber die Bucksahlung des
Kapitals von 17000 Bhfl. nebst 1700 fl. Zinsen, fur welche ihm Erzbiscltof
Friedrich von Koln das Amt Kempen und Oedt verpfandet hatte.
1404 Februar 4.
Ich Friderich greve zu Muerse ind herre zu Baire doin kunt alien
luden, die dissem brieff solen sien off hueren leissen, also as die eirwerdige
vader in Goide myn lieve genedige herre her Friderich ertzebuschof zu Colne
hertzouge van Westfalen ind van Enger etc. mir und mynen reichten erven
und kynderen syne ampte, si of 8, stat, lande ind luyde van Kempen ind van
Oede versat ind verpant hatte, die ynne zu haven vur sieventzienduysent
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Kritische Beitrage z. rhein.-westf. Quellenkunde d. Mittelalters. H7
guder swairer Rynscher gulden zu des vurfscreven mynfs genedigen herren
ind synfs gestichtz van Colne noiden ind behoiff, also doch dat die vurs-
creven mya genedige herre myr, mynen reichten erven ind kynderen vur die
sieventzienduysent gulden geven seulde ind betzalen alle jaire as lange
mir, mynen reichten erven ind kynderen die vurscreven sieventzien duysent
gulden unbetzalt synt, tusschen sente Mertynfsdage ind des heiligen kerst-
dage sieventzienhundert gulden off yre wert darvur an payemente, as zer
zijt der betzalingen zu Colne in der stat genge ind geve were, as die brieve
ynnehielden, die die vurscreven myn genedige herre van Colne mir, mynen
reichten erven ind kynderen daroever besiegelt gegeven hatte, so bekennen
ich Friderich greve zu Muerse ind herre zu Baire vurscreven oevermitz
diese finailquitancie vur mich ind myne kyndere ind alle myne erven ind
nakomelingen, dat die vurgenante myn genedige herre van Colne mir die
vurg. principailsumme der sieventziendusent gulden an guden gereiden
Rynsschen gulden ind ouch die siventzienhundert gulden zu alien zijden as
sich dat geburde na gelegenheit.der vurscr. verpantbrieve wale betzahlt hait,
also dat mir der betzalingen der vurscr. principailsommen sieventzienduysent
gulden ind auch der sieventzienhundert gulden zu alien zijden, as die ge-
burden zu betzalen na ynnehalt der verpantbrieve vurscr., wale genftget, ind
schelden darumb den vurscr. mynen genedigen herren hern Friderich ertze-
busschof zu Colne, syne nakomelingen ind gestichte van Colne in alle die-
gheene, die dat van yrenweigen antreffen moechte, vur mich, myne kyndere
ind alle myne erven ind nakomelingen ind die dat van mynenweigen antreffen
moechte, quyt, lofs, ledich ind wale betzalt ind den verpantbrieff vurscr.
oevermitz deese finailquitancie doit ind machtlois zu ewigen dagen. Ind hain
des zu urkunde myn siegel an diese finailquitancie gehangen, die gegeven is
in den jairen unfs heren duysent vierhundert ind vier jaire, des neisten main-
dages na unfser Vrauwendage Purificacio genant zu latyne.
StA. Diisseldorf. Glzt. Abschr. in Msc. C. 1 Nr. 796.
4.
Mevers Johann Hunt's, Burgers zu Kempen, dass ihm Erzbischof Friedrich von
Koln das Schailuyne-Gut in Kempen auf Lebenszeit in PacJtt gegeben habe.
Kempen 1405 Januar 21.
Ich Johan Hunt burger zo Kempen doin kunt alien luden vur mich
ind alle mijne erven, want die eirwirdige furste ind herre her Friderich von
Goitz gnaiden ertzebusschoff zo Colne, hertzouge van Westfalen ind van
Enger etc. mir synen ind sijnfs gestichtz hoff, erve ind gut genant der
Schalluyne gut bynnen Kempen mit sesfzich morgen artlands darzo gehoerende
ymme velde van Kempen geleigen verpechtet hait mijne levedage zo haven
ind zo halden na ynhalt sijnre besiegelder brieve mir daroever gegeven, die
van worde zo worde herna volget ind sprichet alsus: Wir Friderich van
Goitz genaden der heilger kirchen zo Colne ertzebusschoff, des heilgen
Romischen rijches in Italien ertzecanceller, hertzouge van Westfalen ind van
Enger etc. doin kunt alien luden, dat wir darane geproift ind angesien hain
unsen ind unfs gestichtes nutz ind urber ind hain Johanne Hunt unsme
burgere zo Kempen ind lieven dienre unsen hoff ind unfs gestichtes huyse
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118 Th. Ilgen.
ind gut genant der Schalluyne gut, so wie die bynnen unser stat'van Kempen
geleigen synt ind ouch sesfzich morgen artlands bij derselver unser stat
ymme velde geleigen darzo gehoerende gelenet ind verpechtet hain, leenen
ind verpeichten yme die oevermitz diesen brieff vur uns unse nakomelinge
ind gestichte sijne levedage ind nyet langer zo haven, zo halden, zo besitzen
ind der mit alien vervallen nutzen ind upkomen zo geneyfsen ind zo ge-
bruychen zo alien sijnen urbere, nutzen ind willen mit vurwerden doch ind
underscheide herna geschreven, also dat die vurfs. Johan uns, unsen nakome-
lingen ind gestichte alle jair zo sent Mertijnfs missen des heilgen busschofs
in deme wyntere sicherlichen geiven, leveren ind wail betzalen sal up unse
burgh zo Kempen in unser sycher behalt vunfftzich malder gudes roggen
neist deme besten ind ouch den vurscr. unsen hoff, guyt ind die huysinge,
begriff ind zymmere darzo gehuerende in guden zijtlichen buwe, eren ind
dache ind ouch dat ackerlant vurscr. in guden zijdigen buwe, mystinge ind
besseringen halden ind bewairen 'sal, ind vort dat erve ind gut vurfs. in
sijnen reichten vrijheiden ind guden gewoinden getruwelichen bewairen, ver-
dadingen ind halden ind des ouch in geyne wijs laissen avetzien off ergeiven
off van den vurfs. unsem hoeve ind erve entwenden oft entferren by den
truwen hulden ind eyden, damit he uns ind unsme gestichte is verbunden
sunder alle argelist, werwort ind geverde. I)is zo urkunde ind gantzer
steitgheit hain wir unse ingesiegel an diesen brieff doin hangen, die gegeiven
is zo Kempen in den jairen unfs herren duysent vierhundert ind vunff jaire
up sent Agnetendagh der heilger joncfrauwen ... So bekennen ich Johan
Hunt vurfs., dat ich den vurfs. hoff, erve ind guet, genant der Schalluynegut
van mijme genedigen herren van Colne vurfs. zo mijme lijve zo pachte ge-
nomen ind entfangen hain ind den halden ind haiven sal under alle den
vurwerden, peichten und geloifden vur in mynfs gnedigen herren van Colne
brieve begriffen under mijnen truwen hulden ind eyden sunder alle argelist
ind geverde uyt reichtes mijnen erven off yemanne anders van mijnen weigen
darane off an eynchme zymmere, buwe off besseringen oevermitz mich off
van mijnen weigen daran gelacht behalden, uyfsgescheiden doch die leste
schaire der vruychte, die vur mijme doide geseyet were up den vurfs. acker,
die mijnen erven off weme ich dat bevelen wurde in mijme lesten vur die
leste jairpacht sullen blijven. Dieser dinge zo urkunde in gantzer steitgheit
hain ich gebeden die eirsame wijse lude, burgermeister, scheffene ind rait
der stat zo Kempen der vurfs. statz ingesiegel, want ich selver geyn inge-
siegel enhain, vur mich ind mijne erven an diesen brieff ze hangen, des wir
burgermeister, scheffene ind rait van Kempen vurfs., dat dat wair ind alle
sachen, also as vurfs. is, geschiet synt, under der vurfs. stede ingesiegel zo
beden des vurfs. Johans Hunds unfs mitburgers an diesen brieff gehangen
bekennen. Gegeiven ind geschiet in den jairen unfs herren ind up den
dagh as vur in mijnfs gnedigen herren van Colne brieve steit geschreven.
StA. Dtisseldorf, Or. Pgt., Kurkflln; an Pgtstr. das grosse Siegel der
Stadt Kempen.
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119
Recensionen.
Siegfried Rietschel, Das Burggrafenamt and die hohe Ge-
richtsbarkeit in den deutschen Bischofsst&dten wahrend
des fruhen Mittelalters. Leipzig, Verlag von Veit u. Comp.
1905. 344 Seiten. — Angezeigt von Dr. Otto Oppermann
in Utrecht.
Die sorgsame Verwertung topographischer Kinzelforschung erweist sich
fur die Aufhellung rechtsgeschichtlicher Probleme in diesem neuen Buche
Rietschels von neuem als uberaus fruchtbar. Seine 1897 erschienene Schrift
„Markt and Stadt" lebrte Landgemeinde and Marktgemeinde unterscheiden,
die man bis dahin als ein and dasselbe Gebilde betrachtet and deshalb in
der widerspracfasvollsten Weise wissenschaftlich zu erfassen gesucht hatte.
Auf ahnlichem Wege bringen nns auch jetzt wieder Rietschels Forschungen
die uberraschend einfache Lftsung jahrzehntelanger Verwirrung und Unklar-
heit Die hohe Gerichtsbarheit war man bisher gewohnt als unerlasslichen
Bestandteil des „echtenu Burggrafenamtes anzusehen. Rietschel zeigt, dass
durchweg nar Kumalation mit einer Grafschaft oder Vogtei die Verbindung
der Burggrafschaft mit der hohen Gerichtsbarkeit herbeigefuhrt hat. Die
Unterscheidung zwischen echten and unechten, d. h. mit jener Befugnis nicht
ausgestatteten Barggrafen ist also durchaus angerechtiertigt.
Doch dies ist nur der leitende Gedanke, nur das zunachst in die
Augen springende Ergebnis des Buches. Um von dem vielen und bedeut-
samen Neuen, das in ihm geboten wird, eine ausreichende Vorstellung zu
geben, folgen wir dem Gang der Untersachung, die von Schwaben uber Bayern
and die frankisch-thuringischen Gebiete nach Niedersachsen und den ost-
lichen Grenzmarken fortschreitet.
In den funf schwabiscben Bischofsstadten : Strassburg, Augsburg,
Chur, Konstanz, Basel ist nicht der Burggraf , sondern der Yogt Inhaber
der hohen Gerichtsbarkeit. Burggrafen begegnen wir nur in Strassburg und
Augsburg. Diese beiden St&dte waren schon um die Wende des 10. Jahrh.
ummauert, was weder von den drei ubrigen noch von irgend einer anderen
Ortschaft des Gebietes behauptet werden kann. Nicht nur von siedelungs-
geschichtlichem Interesse ist die Feststellung (S. 68), dass die heutige Stadt
Chur auf den schon in romischer Zeit vorhandenen vicus Curia zuriickzu-
fuhren, unter der ciritas Chur des Mittelalters aber das Romerkastell zu
verstehen ist. Die Ortsgemeinde Chur ist also kein deutschrechtliches Ge-
bilde, sondern eine in den frankischen Staat ubernommene Errungenschaft
der gallisch-rdmischen Kultur.
Nicht anders als in Schwaben steht es in Bayern: auch Passau,
Brixen, Salzburg, Freising waren vor dem 12. Jahrhundert noch nicht
ummauert. Auch in ihnen gibt es keinen Burggrafen; die hohe Gerichts-
barkeit liegt in den Handen des Vogtes. Die Regensburger Burggraf-
schaft ist die alteste in Deutschland; sie ist schon um 970 bezeugt. Sie ist
streng zu unterscheiden von der Grafschaft im westliehen Donaugau, mit
der sie nur durch Personalunion verbunden ist. Als Burggraf hat der In-
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120 Recensionen.
haber des Amtes nur die Befehlsgewalt iiber die Reichsburg Regensburg;
als Gaugraf ist er Trager der hohen Gerichtsbarkeit. Erwiinscht ware eine
nahere Untersuchnng dariiber gewesen, in welchera Verhaltnis der durch die
Massnahmen des Herzogs Arnulf schon um 920 bezeugte Burgbann l) zum
Burggrafenamt stent. Bei dieser Gelegenheit hatte sich vielleicbt audi fest-
stellen lassen, wo die fur den Anfang des 11. Jahrb. bezeugte militia Rada-
sponensis praefecturae ihren Sitz hatte. Das ist, wie sich weiter unten zeigen
wird, von einiger Wichtigkeit. In Numb erg ist das Amt des Burggrafen
mit dem eines Richters und Verwalters des Reich sdomanialgutes vereinigt,
der Recht auf den dritten Baum, das dritte Stuck Wild und alles Fallholz
im Reichsforst hat. Hier ergibt sich eine interessante Parallele zu Dortraunder
Verhaltnissen, denen neuerdings Rub el (vgl. sein unten genanntes Buch) viel
Aufmerk8arakeit zugewendet hat. Die Kumulation mit alteren frankischen
Amtern ist offenbar viel hiiufiger, als es auf den ersten Blick den Anschein
hat. Mit der Stadt Niirnberg hat der Burggraf gar nichts zu tun; im
Gegensatz zu der ganzen bisherigen Forschung fiihrt Rietschel den uber-
zeugenden Nachweis, dass der unterhalb der Burg gelegene Stadtteil, der
burgus Niirnberg, erst vergleichsweise spat in die Ummauerung einbezogen
wurde, wahrend das alteste ummauerte Nurnberg die St. Lorenzstadt am
jenseitigen Pegnitzufer ist, von der der Burggraf nur einen Wortzins bezieht.
In Worms, Mainz und Speier sowie in Wiirzburg ist der Burg-
graf wiederum nicht als solcher, sondcrn nur vermSge seiner Eigenschaft als
Vogt oberster Richter der Stadt. Eine Parallele zu Regensburg bietet, wie
ich s. Zt. schon im 21. Jahrgang (1902) dieser Zeitschrift S. 1G bemerkt
hatte, Koln. Im Anschluss an meine a. a. 0. gewonnenen Ergcbnisse stellt
Rietschel fest, dass der KSlner Burggraf zugleich Gaugraf des Kolngaus ist
und nur als solcher die oberste Gerichtsgewalt in der Stadt hat. Rietschel
findet (S. 166) in dieser Sachlage eine neue Stiitze fur die Meinung, dass in
den Kolner Vorstadten Niederich und Airsbach alte Hundertschaften zu er-
blicken seien. Ich vermag ihm darin nicht zu folgen und erfreue mich in
diesem Punkte der Zustimmung von LOschs2), der wie ich die genannten
Gemeinden als kommunale Neubildungen ansieht. Auf ihre Entstehung hat
freilich die Stadtumwallung nicht den entscheidenden Einfluss gehabt, den
von Losch ihr zuschreibt. Diese Dinge kflnnen, wie ich oft betont habe,
nur im Zusammenhang mit der kommunalen Bewegung in Nordfrankreich
und im wallonischen Belgien erschopfend behandelt werden; ich muss rair
deshalb an dieser Stelle audi versagen, meine Auffassung von der Entstehung
des Kolner Schotfenkollegs gegenuber von LOschs Zweifeln (a. a. 0. S. 200
Anm. 1) von neuem zu begriinden.
Sehr dankenswert ist Rietschels Nachweis, dass es in T r i e r schon im
11. Jahrhundert einen Burggrafen gegeben hat; aus der Bezeichnung comes
1) Unter Konig Heinrich I. erbaute Arnulf die Mauern der civitae Ratisbonensium
inter optimates opera diviio. Vgl. die bei Rietschel 8. S25 Anm. 2 citierte Stelle MG.
88. IV, 552.
2) Anxeige Ton Rietschels Buch in der Vierteljahrsschrift fur Sosial- und Wirt-
schaftsgeschicbte 4, 1906, 2.)1.
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Recensionen. 121
de militia Trevirensi ergibt sich, dass er auch hier besondere militarische
Mannschaft unter seinem Befehl hatte. Das mOchte ich hervorheben, weil
man sich, von spatmittelalterlichen Verhaltnissen ausgehend, unter einem
Stadtkommandanten leicht den Befehlshaber eines kriegsgeiibten Biirgerauf-
gebotes vorstellt. Ohne Beziehungen zu der erst im Anfang des 12. Jahr-
hunderts befestigten stadtischen Ansiedelung tinden wir den Burggrafen in
Utrecht; er hat das Recht der Raumung nur im alten castellum Traiectunu
der Burg, wahrend es in der Stadt dem Gaugrafen zusteht.
Was Metz, Toul, Verdun und Liittich anlangt, so ergibt sich
a us dem sparlichen Quellenmaterial, dass in alien diesen Stadten wahrschein-
lich der Vogt die hohe Gerichtsbarkeit besass und das Burggrafenamt ihnen
unbekannt geblieben ist.
Etwas zu skeptisch verhalt sich Rietschel (S. 197) gegeniiber dem
Erfurt er Burggrafenamt. Es handelt sich wahrscheinlich urn den einstigen
Befehlshaber einer verfallenen alten Befestigungsanlage ; schon vor der
Ottonenzeit hiess ja ein solcher Beamter praefectus. Auch hier ware es
fur die weiter unten zu erorternden Probleme nutzlich, wenn durch eine
spezielle Untersuchung Sicheres festgestellt werden kSnnte.
Halten wir hier einen Augenblick inne. Der Burggraf hat als solcher
nach den bisher besprochenen Ergebnissen mit der Gerichtsverfassung nichts
zu tun, sondern rein militarische Befugnisse. Und zwar ist er in der alteren
Zeit, bis zum Ende des 11. Jahrhunderts, Stadtkommandant. Da es nun,
wie Rietschel feststellt, urn diesc Zeit erst 11 wirklich ummauerte Stadte
gab *), so beschrankt sich das Vorkommen des Burggrafenamtes vorerst auf
diese. Das Charakteristische an ihm gegeniiber den Festungskommandanten
der friiheren Zeit, das sehen wir schon hier, ist also das Kommando iiber
einen dauernd bewohnten befestigten Ort. Deshalb wachst die Zahl der
Burggrafen rasch, seitdem es im 12. Jahrhundert iiblich wird, auch kleine
Burgen mit standiger Besatzung zu versehen.
Eine besondere Stellung nehmen die Burggrafen in Flandern ein. Das
Aint tritt hier nicht vereinzelt auf, sondern das ganze Land ist mit einem
Netz von Kastellanieen bedeckt, die zugleich Gerichtsbezirke sind. Der
flandrische Kastellan ist also, anders wie der deutsche Burggraf, auch richter-
licher Beamter. Da in Saint-Omer ein praetor urbanus schon um 938 be-
zeugt ist und die flandrischen Grafen schon seit der zweiten Halfte des
9. Jahrhunderts eine eifrige fortifikatorische Tatigkeit entfalteten 4), so be-
riihren sich diese flandrischen Burggrafschaften sehr nahe mit spiitkaro-
lingischen Institutionen. Wie weit ein direkter Zusammenhang besteht, muss
einstweilen dahingestellt bleiben ; man wird aber im Auge zu behalten haben,
dass Flandern unter den Karolingern keine gewShnliche Grafschaft, sondern
3) Zu den genannten 10 kommt Magdeburg, von dem noch die Rede iein wird.
▼on Losch (a. ». O. 8. 196) will auch Patsau hinzugefQgt wissen.
4) Ygl. Pirenne: Les villes flamandea avant le XHe Bidcle, Annalea de Teat et dn
nord 1905, S. 19 Anno. 1 und 8. 15 f. R. koonte diese Stndie nicbt mehr benutzen.
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122 Recensionen.
eine Mark war, deren Befehlshaber herzogliche Gewalt und damit das Be-
f estigungsrecht hatten 6).
VQllig neue Aufschlusse erhalten wir fiber die Burggrafen im ostlichen
<jrrenzgebiet. Im Pleissner Land, der Mark Meissen and der Grafschaft Orla-
miinde begegnen wir ihnen als militarischen Befehlsbabern fiber Burggrafschafts-
bezirke, in denen sie auch Ricbter fiber die nichtmilitarische BevSlkerung
sind. Also eine den flandrischen Kastellanieen ganz ahnliche Organisation.
Sie muss zwischen 1046 und 1067, als jene Landschaften unter der Herr-
schaft der Grafen von Orlamfinde vereinigt waren, entstanden sein. Dass
Flandern dabei vorbildlich eingewirkt hat, halt Rietschel (S. 254) fur nicht
a-usgeschlossen, da ja auch fur die Leihe der Marktansiedlungen das Vorbild
wahrscheinlich in Flandern zu suchen sei. Ich vermag mich dieser letzteren,
schon 1901 von Rietschel selbst aufgestellten Vermutung8) jedoch nicht an-
zuschliessen und, da die bauerliche Eolonisation der Weser- und Elbgegenden
durch Flamen nicht vor dem Ende des 11. Jahrhunderts begonnen hat, auch
an einen flandrischen Ursprung dieses Ostlichen Burggrafenamtes nicht zu
glauben. Den Grund fur die Ubereinstimmung sehe ich vielmehr in einem
negativen Umstande : in beiden Landern fehlt die karolingische Gaugrafschafts-
verfassung, die in den dazwischen liegenden Gebieten die gerichtliche Or-
ganisation bildet. Es ergab sich also ganz von selbst, dass in Flandern
sowohl wie in der Ostmark der militarische Beamte auch mit den gericht-
lichen Befugnissen betraut wurde.
Jedenfalls erbringt Rietschel den uberzeugenden Nachweis, dass die
Burggrafschaften des flstlicben Grenzgebietes mit den Burgwarden, der durch-
gehenden Einteilung des Landes im 10. Jahrhundert, nichts zu tun haben,
sondern eine Neuerung bedeuten. Dagegen ist nun die Aufhellung des
Zusammenhangs mit der Burgwardverfassung fur die Geschichte derjenigen
Burggrafschaft von entscheidender Bedeutung, die sich zum Schluss noch jenen
10 Stadten hinzugesellt, namlich von Magdeburg. Hier ist wiederum zu
konstatieren, dass der Burggraf nur Stadtkommandant ist und als Vogt die
hohe Gerichtsbarkeit hat. Nicht beistimmen kann ich Rietschel aber darin,
dass er es (S. 269) als ganz verfehlt bezeichnet, den Burggrafen mit der
■alten Burg Magdeburg, die der Burgwardverfassung angehSrt, in Zusammen-
hang zu bringen. Da die Frage m. E. sehr wichtig ist, muss ich meinen
Widerspruch eingehender begrunden. Rietschel unterscheidet zwischen der
Burg Magdeburg, die in ihren ersten Anfangen bis in Karls des Grossen
.Zeit zuruckreicht, und der ummauerten Marktansiedlung, der Altstadt Magde-
burg 7). Damit sind jedoch die Elemente, aus denen die Stadt zusammen-
gewachsen ist, nicht erschopfend bezeichnet. Eiumal kann die urbs Magde-
burg, die Otto I. mit dem zugehorigen Burgbann — auf die betreffende
Trkunde ist unten noch naher einzugehen -- dem Moritzkloster schenkt
nicht das von Karl dem Grossen erbaute Grenzkastell sein. Denn
5) Zeitachrift der Savigny-Stiftung fUr Recbtigeschicht*, Germ. Abt. 22 (1901), 191.
6) Darauf habe ich in einem Referat Aber Pirennes Aufsatz im Korretpondensblatt
dieser Zeitschiift 1935, Spalte 82 schon hingewiesen.
?) Znr Ortlichkeit vgl. den Stadtplan im 7. Band der Chroniken der deutachen Stftdte
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Recensionen. 123
Bargbannanlagen sind hier in Niedersachsen seit der zweiten Halfte des
9. Jahrhunderts zum Schutz gegen die Ungarn in sehr grosser Zahl neu ent-
standen; es wiirde aller siedelungsgeschichtlichen Erfahrung, die Rietschel
selbst am meisten bereichert hat, widersprechen, wollte man annehmen, dass
das schon 803 vorhandene Grenzkastell bis in die Zeit Heinrichs I. immer
wieder auf derselben Stelle erneuert worden ist. Vielmehr sind sicherlich
in raumlicher Entfernung von der alten jungere Anlagen zn suchen. Mit
Recht lehnt Rietschel (S. 267) es ab, mit dem fruhkarolingischen Kastell
die Borggrafenburg an der Nordostecke der Altstadt zu identifizieren. Aber
aus der Bezeichnung ergibt sich doch mit Sicherheit, dass hier urspriinglich
der Mittelpunkt eines Burgbannbezirkes, Amtssitz eines praefectus, war. Denn
diese Bezeichnung kommt dem Burgwardkommandanten ebenso zu wie dem
Burggrafen 8). Uber die Mannschaft, der die Verteidigung einer solchen urbs
anvertraut war, ist es nun zunachst nfltig Klarheit zu gewinnen.
Bekanntlich hat uns Widukind •) sehr schatzbare Nachrichten uber die
organisatorische Tatigkeit hinterlassen, die Ottos Vorganger Heinrich I. dem
Befestigungswesen zuwandte. Die Forschung ist darin einig, dass er sich
•dabei an altere karolingische Einrichtungen anlehnte. Die Abhangigkeit von
•diesen Yorbildern erscheint sogar noch starker, als man bisher annahm, seit-
dem Dietrich Schafer die lange irregegangene Interpretation der vielum-
strittenen Widukindstelle wieder in die richtigen Bahnen geleitet hat 10).
•Gegen Keutgen11) und Rodenberg1*) hat Schafer festgestellt : Unter den
agrarii milites Heinrichs sind Leute freien oder unfreien Standes zu verstehen,
die kleinere Lehen besitzen und dafur jederzeit bereit sein mtissen, dem
Herrn, in diesem Falle also dem Konig, Kriegsdienste, und zwar Reiterdienste,
zu leisten. Ferner aber darf man sich nicht vorstellen, dass alle neun zu einer
Burg gehOrigen agrarii milites in derselben ansassig waren; sie hatten dort
nor fur den Kriegsfall ihre habitacula, die der als Burgverwalter eingesetzte
neunte Mann gebaut hatte. Im Frieden bewohnten die acht andern natiir-
lich jeder einen Bauernhof vor der Burg, ut seminarent et meterent frugesque
•colligerent nono et suis eas locis reconderent.
Zu jeder von Heinrich erbauten urbs gehorte also ein aus acht 'Sattel-
h&fen' bestehendes Ministerialendorf. Das ist entscheidend fur die Auf hellung
•der urspriinglichen Grundbesitzverhaltnisse in der Altstadt Magdeburg. Mag
die Burgwardanlage noch aus dem 9. Jahrhundert stammen oder tatsachlich
erst von Heinrich eingerichtet sein, mit der Burg muss ein Dorf der ge-
schilderten Art, dessen Bewohner mit ihren Pferden zu militarischen Zwecken
und wohl auch fur die Reisen des KCnigs und seiner Gesandten requiriert
werden konnten, verbunden gewesen sein.
Xun wurde unter Otto dem Grossen durch eine neue Befestigungslinie,
<}ie dicht nDrdlich des Burggrafenhofes nach Westen verlaufend den alten
6) Vgl. Bietschel 8. 85i.
9) I, 85: ex agrarii i militibas nonum quamqub eligeDa in urbibna habiUro fecit, at
caeteris oonfamiliaribut auis octo habitaoala extrueret etc.
10) SitiaDgsberichte der Berliner Akademie der Wisieoschaften 1905, 569-77.
11) Neue Jahrbftcher far das klaasische Altertum 1900, 287 ff.
18) Mitteilnngen des Inatlluts far Osterreich. Oeschichtsforsoh. 17 (1896) 161 67.
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124 Reccnsionen.
Bannbezirk mitten entzweischnitt, jener mit der siidwestlich gelegenen Markt-
ansiedlung zu einem Ganzen, der Altstadt Magdeburg vereinigt. Ihre Be-
volkerung, das muss scharf hervorgehoben werden, setzte sich aus verschie-
denen Schichten zusammen, deren obere die agrarii milites bildeten. Auch
hier wie in Trier und Regensburg gab es eine militia neben den Judei et
negotiatores.
Was zweitens diese anlangt, so erweckt es irrige Vorstellungen, von
einer einheitlichen Kaufmannsgemeinde der negotiatores et Judaei zu reden,
wie es Rietschel wenigstens friiher (Markt und Stadt S. 54) getan hat. Dass
die Juden neben den negotiatores eine besondere Gemeinde gebildet haben
mussen, ist ganz selbstverstandlich. Wie es mit diesen Dingen bestellt ge-
wesen sein muss, ehe durch die Stadtmauer die verschiedenen Elemente der
Ansiedlung zusammengeschweisst wurden, dafur bietet sich ein lehrreiches
Beispiel dicht siidlich der Stadt, wo Sudenburg, St. Michaelsgemeinde, Juden-
dorf und Rottersdorf, letzteres dem Namen nach cin frankischer vicus militum,
getrennt neben einander liegen 13). Die „Siidburgu und ihre Umgebung sind
aber auch deshalb von Tnteresse, weil hier eine friihkarolingische Kastell-
anlage zu suchen sein diirfte. Das Judendorf zeugt von fruhem Handels-
verkehr, der sich hier lokalisierte ; das Kloster Berge dicht dabei, das Otta
der Grosse bei Errichtung des FJrzbistums erbaute u) und die sehr ausge-
dehnten Zehntberechtigungen, die es in zahlreichen slavischen Ortschaften
besass oder doch ohne Widerspruch zu finden sich aneignete l6), deuten auf
sehr alte missionsbischofliche Anspriiche, die durch Grundung des Klosters
gewissermassen abgelost wurden.
Sind diese Annahmen zutreffend, so ist die Marktansiedlung der Alt-
stadt Magdeburg nicht in Anlehnung an das friihkarolingische Kastell, sondern
an die spatere Burg entstanden, zu der vom Alten Markt her die Grosse
Marktstrasse hinfuhrt. Dann mussen die Judaei et negotiatores auch dem Burg-
bann unterstanden haben, und in der Tat ergibt sich das aus dem Diplom
Kaiser Ottos I., durch das er im Jahre 965 dem Moritzkloster iibertragt:
regni et imperii nostri bannum nostre regie vel imperatorie dignitatis in
urbe Magadaburg et opus construende urbis a circummanentibus illarum
partium incolis nostro regio vel imperatorio iuri debitum . . . et ne vel
Judei vel ceteri ibi manentes negotiatores ullam aliunde nisi ab illo qui
eidem ecclesie prefuerit districtionis aut discipline sententiam vel regulam
sustineant, volumus et h'rmiter iubemus. Prescripti vero nostri banni
deo sanctoque Mauricio a nobis oblati nullus vel comes vel vicarius vel
iudex vel tribunus vel exactor vel alia aliqua persona in eadem civitate
sibi usurpandi vel aliam aliquam in prescriptis legem aut disciplinam exer-
cendi potestatem habeat nisi ipse qui eidem loco vel ecclesie prefuerit
vel advocatus quem nostro consensu sibi et eidem ecclesie preticien-
dum elegerit.
Rietschel (S. 209 Anm. 1) bemerkt im Anschluss an Keutgen ,6), dass
13; Vgl. die Nebenkarte auf dem Stadtplan a. a O. (Stadtecbroniken Bd. 7).
14) Stadtechroniken Bd. 7, S. S Z. V3
15) Mon. Germ. DH, II 88 (1001 Nov. 13)
16) Untersuchungen fiber den Ursprang der deutschen Stadtverfassung S. 55 f.
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Recensionen. 125
unter dem bannus hier „nicht irgend welche Gerichtsbarkeit, sondern der
Burgbann zu verstehen ist, namlich das Recht, die Umwohner zur Instand-
haltung der Burg zu zwingen". Nun ist aber der Barggraf anderwarts, in
Strassburg, Augsburg und Regensburg z. B. (Rietschel S. 26 f., 41 f., 98 f.),
mit gewissen gewerbegerichtlichen Befugnissen ausgestattet. Wie weit sie
auf Eumulation mit alteren Amtern zuriickzufiihren sind, kann dahingestellt
bleiben; jedenfalls sind wir berechtigt, die districtio aut disciplina uber die
Judei vel negotiatores als tatsachiichen Bestandteil des 965 verschenkten
Magdeburger Burgbannes anzuseben. Diese Auffassung findet eine Stiitzc
auch darin, dass ein Muhlenbann, wie ihn der Strassburger und Ntirnberger
Burggraf besitzt (Rietschel S. 24 f., Ill) und ein Brauhausbann, wie ihn der
Regensburger Burggraf handhabt (S. 100), sich als Bestandteil des Burgbanns
auch in westfrankischen Gebieten schon sehr fruh findet17). Es muss also
eine gemeinsame karolingische Wurzel der Institution vorausgesetzt werden.
Das Dipiom Ottos bedeutet demnach die Ubertragung des Burgbannes
an den Vogt ; sie stent mit der Ummauerung der Altstadt Magdeburg offenbar
in Zusammenhang. Der Vogt wird Burggraf der Stadt; aber neu ist an
seinen Befugnissen nur die Sorge fur die neue Mauer; im Ubrigen wird er
mit der Bann- und Gerichtsgewalt der schon vorher vorhandenen und zu
gunsten der Stadtanlage kassierten Burgbannanlage ausgestattet.
Nicht eine einheitliche Marktgemeinde wurde ummauert, sondern der
Marktplatz, um den die Hauser der Gewerbe treibenden Bevolkerung sich
gruppierten, wurde durch die Stadtmauer mit der Burg und den Gehflften
<ler milites agrarii zusammengeschlossen. Der richtigen Erkenntnis dieser
Yerhaltnisse hat man sich bisher dadurch verschlossen, dass man die Magde-
burger mercatores mit den Judaei et negotiatores identifizierte. Ein folgen-
schwerer Irrtum, der in die oft behandelte Frage des mittelalterlichen
Grosshandels, ebenso in die von Sombart in Fluss gebrachte ErOrterung uber
den Ursprung des stadtischen Kapitalismus tief eingreift. Ich muss mich hier
naturlich begniigen, das fur die Geschichte des Burggrafenamtes Unerlassliche
festzustellen.
Die Diplome der Ottonen sprechen nur an einigen wenigen Stellen
von mercatores; es sind stets Leute, die in die Feme handeln. Ein
Dipiom fur Gandersheim 18) spricht von den mercatores a Reno usque ad
Albiam et Sale transeuntes, ein Dipiom fur Bischof Notker von Luttich 19)
von den mercatores ad ipsum locum negotii properantes. Den Magdeburger
mercatores bestatigt Otto II. die von seinem Vater gewahrte Zollfreiheit im
ganzen Reiche, auch in den heidnischen Gebieten, ausser in Mainz, Koln,
Thiel und Bardowik80). Diese mercatores hatten naturlich auch ihre Ver-
kaufsstande am Marktplatz; aber sie waren nicht wie die negotiatores, die
Kramer und Handwerker, dort ansassig, sondern ihre Hofe lagen abseits
17) Vgl. Kdhne, Zeltschrift der Havigny-Stifcaog fttr Beohtigeschicht* Germ. Abt.
25 (1904), 188 f.
18) Mon. Germ. BO. I 180 (965); best&tigt DO. II 119 (975).
19) DO. II 85 (974).
20) DO. II 112 (975).
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126 Recensionen.
Yom Markt. Dort, durch das Rathaus vom Marktplatz getrennt, das auf der
Grenze zwischen beiden Gemeinden steht, liegt die Pfarrkirche der Magde-
burger Altstadt, die Johanniskirche, die schon Thietmar (I 12) als ecclesia
mercatorum bezeichnet.
Die mercatores, die wirtschaftlich und sozial herrschende Schicht der
Altstadt Magdeburg, rekrutierten sich also aus den milites, die wegen ihrer
Verpflichtung zum Reiterdienst Pferde halten mussten uud daher in Friedens-
zeiten in der Lage waren, weit iiber Land zu reisen, um den Verkaufsstanden
des Marktes die Zufuhr von Waren aus der Feme und den Handwerkern
die Zufuhr von Rohmaterial zu ubermitteln.
Diese Auffassung, die in dem Kaufherren des 10. Jahrhunderts nicht
den Inhaber einer einzigen area am Marktplatz, sondern einen mit einer curtis
ausgestatteten Grundherrn freien oder unfreien Standes erblickt, findet eine
Stiitze in einer Urkunde Ottos II.*1), nach der
quidam mercator noster Vuillihalmus dictus a predecessoribus nostris
libertate donatus et uxor eius Heilrad tradiderunt ad s. Emmeramum
in Ratesponensi civitate . . . quicquid predii et mancipiorum tunc in
tempore habuerunt .... haec sunt loca, id est curtilia, infra murum et
extra praedict$ urbis aedificiis sive aliter possessa et praedia huic adia-
centia et Pilchilinga et Ekkoluinga cum mancipiis in pago Tunahgeoui.
Aus dieser Stelle schliesst von Below (Ilistorische Zeitschrift 95, 297),.
„dass ein Kaufmann des 10. Jahrhunderts durch Handel erhebliches Kapital
gewonnen und mit diesera bedeutenden Landbesitz erworben hat". Ahnlich
aussert sich neuerdings Keutgen (Vierteljahrsschrift fur Sozial- und Wirt-
schaftsgesehichte 4, 1906, 295). Doch davon steht in der Urkunde kein
Wort. Die Vereinigung von grossem Grundbesitz in einer Hand erfolgte
in dieser Zeit aller Erfahrung nach durch Erbschaft und Heirat ; mercator
kann Willihalm auch deshalb heissen, weil er die ihm zur Verfugung stehenden
Produktions- und Transportmittel benutzt, um sich am Markthandel zu be-
te iligen. Das konnte nicht gewinnbringend geschehen, wenn nicht auch am
Marktplatz selbst mindestens ein Marktstand dem mercator zur Verfugung stand.
Fur den Ursprung des Burggrafenamtes ergibt sich aus den bisherigen
Ausfuhrungen, dass das Amt der Prafektur, ausgestattet mit dem Befehl
iiber eine militia, der Aufsicht iiber einen befestigten Platz und alien
sonstigen Befugnissen der spateren Burggrafen, schon vor der Zeit Ottos I.
vorhanden war. Es diirfte fiir eine weitere Untersuchung nicht schwer sein,
allenthalben in den Stadten die Burgbannbezirke des 9. und beginnenden
10. Jahrhunderts aufzudecken. Die wichtige Neuerung, die in ottonischer
Zeit die Erbauung der Altstadt Magdeburg bringt, besteht jedoch darin,.
dass jetzt ein bisher nicht durch Mauern geschutzter vicus militum, die
naturlich damals schon am Handel beteiligt gewesen sein werden, und eine
ebenfalls offcne Marktansiedlung durch eine einheitliche Befestigung zusammen-
gcschlossen werden. Zum ersten Mai entsteht so im deutschen Volkslande,
unabhangig von romischen Stadtmauern, ein befestigter publicus merca-
torum locus22). Das war nicht dasselbe, was schon Erzbischof Hatto in
21) DO. II 293 (983). Vgl. auch DO. II 294-
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Recensionen. 127
Mainz um 900 und Herzog Arnulf in Regensburg um 920 getan hatten M) ;
sie hatten nur eine Ansiedlung befestigt, die sich an eine RSmerstadt anlehnte.
Eine ganz neue Stadt aber hat zuerst Otto der Grosse gebaut.
Unter diesen Umstanden darf man sich, glaube ich, iiber die Ent-
stehung des Burggrafenamtes noch bestimmter aussern, als es Rietschel
(S. 326 f.) getan hat: das Burggrafenamt ist eine Sch6pfung Ottos des
Grossen 24). Eine Stutze dieser Anschaunng bietet sich durch die Erwagung,.
dass hSchst wahrscheinlich die Stadt Rom auf diese Neuerung vorbildlich
eingewirkt hat.
Die s. Zt. von Gfrorer verfochtene Ansicht, welche die deutsche Burg-
grafschaft als eine Kopie der rdmischen Stadtprafektur betrachtet, wird von
Rietschel (S. 327) abgelehnt, da der romische praefectus urbis keine mili-
tarischen Befugnisse habe ; hOchstens konne daran gedacht werden, dass der
Titel ubernommen sei. Nun hat sich aber gezeigt, dass sowohl der Titel
vie die militarischen Obliegenheiten des Magdeburger Burggrafen aus der
Burgbannverwaltung der vorottonischen Zeit stammen. Einen anderen
Charakter erhalt das Amt nur dadurch, dass ihm jetzt ein ausschliesslich
Yon mercatores, Handwerkern und Kramern bewohnter Stadtbezirk unter-
stellt wird. Gerade darin aber gleicht es der romischen Stadtprafektur.
Kann man somit das Jahr 965, in dem der wenige Jahre vorher zu
Rom gekrSnte Kaiser die entsprechenden Verfugungen fur Magdeburg traf,
als Geburtsjahr der Burggrafschaft ansehen, so wird doch noch im Einzelnen
untersucht werden mussen, wie weit die Neuerung des Amtes in die frankische
Burgbannorganisation der alten R5merstadte verandernd eingriff. Einen Zu-
sammenhang mit der karolingischen Prafektur glauben wir ja, darin von
Rietschel abweichend, festgestellt zu haben. Darum mag zum Schluss auf
die Aufstellungen K. Riibels kurz eingegangen werden, der in seinem Buch
„Die Franken, ihr Eroberungs- und Siedelungssystem im deutschen Volks-
lande" (1904) die praefecti der karolingischen Zeit als die mit der Marken-
setzung betrauten Beamten gedeutet hat. Angesichts der Ergebnisse
Rietschels stellt er nun aber26) doch die militarische Seite des Amtes in
den Vordergmnd: es miisse gefragt werden, „ob nicht auch die frankische
Befestigung, urbs, da sie eine standige Besatzung, praesidium militare, hatte,
wie die spatere mittelalterliche einen standigen praefectus gehabt hat."
Fiir die Beantwortung dieser Frage bietet einen wichtigen Anhaltspunkt
das auch von Rietschel (S. 267 Anm. 1) zitierte Diedenhofener Kapitular
Karls des Grossen, das namentlich genannten missi in den Grenzpfalzen
Bardewieck, Schesel (bei Celle), Magdeburg, Erfurt, Halazstadt (bei Bam-
berg), Forchheim, Pfreimt, Regensburg und Lorch (bei Enns) anbefiehlt
dariiber zu wachen, dass keine Waffen ins Gebiet der Slaven und Avaren
22) Diesen Ausdruck gebrancht fttr offene Mttrkte Ottos I. Diplom \oq 9J6 ftlr
KorTei DO. I 77
23) Vgl. Bietsohel S. 325 Asm. 2.
24) Auch von LOsoh hUt es (a. a. O. 8. 197), von noch anderen Erwagungen ans-
gehend, fQr Richer, dass um die Mitte des 10. Jahrhunderts das Bnrggrafenamt durch
konigliche Anordnung gleichzeitig eingeftlhrt worden ist.
25) Bonner Jahr bllcher des Vereins von Altertamsfrennden im Bheinlande 114, S. 158.
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128 Recensionen.
exportiert werden. Es begegnen uns also schon hier militarische Platzkomman-
danten, deren Obliegenheiten sich auch auf den Wirtschaftsbedarf des Krieges
erstrecken. Als solche Befehlshaber uber je ein Grenzkastell und eine be-
stimmte Strecke des Grenzwalls werden wir uns auch die praefecti Saxonici
limitis von 818/19 (Riibel, Die Franken S. 98; vorzustellen haben. I'ber
ihnen erhebt sich eine maxima praefecturae dignitas fur ganz Sachsen;
ebenso gibt es einen praefectus oder marchio Bajoariae und an der West-
grenze des Reichs einen comes ac praefectus Brittanici limitis. (Ebenda
S. 288 ff.). Der Charakter dieser Amter wird dadurch deutlich, dass in
merovingischer Zeit der Hausmeier praefectus palatii und sein Amt praefecturae
ordo oder praefectoria administratio heisst. In ihm hat also das gesamte
Priifekturwesen urspriinglich seine Spitze gehabt, von ihm seinen Ausgang
genommen. Neu erobertes Land blieb bis zur Herstellung normaler Ver-
waltungszustande zur unmittelbaren Verfiigung des Konigs als sein Hausgut,
wurde mit kflniglicher Mannschaft besetzt und kommissarisch von Haus-
beamten verwaltet. Kann man somit den von Riibel vorgetragenen An-
schauungen im Ganzen zustimmen, so befindet er sich doch wie zahlreiche
Forscher vor ihm darin im Irrtum, dass er eine die karolingischen Kastelle
standig bewohnende militia voraussetzt. Nur die Enecbte eine s miles, des
kommandierenden missus oder praefectus, hatten dort ihre casae. Indem
sich durch Dietrich Schafers Untersuchungen ergibt, dass die iibrigen milites
ausserhalb der urbs ihre Hofe hatten, wird auch die Beziehung znr Marken-
setzung, die Riibel aufzuhellen bemuht ist, viel klarer. Doch bedarf das
alles noch genauerer Untersuchung im Einzelnen.
Nicht ohne Dank fur wertvolle Belehrung konnen wir von Rietschels
Buch scheiden. Seine glanzenden Ergebnisse bedeuten in methodischer Hin-
sicht eine eindringliche Mahnung fiir die P^rforschung des fruheren Mittel-
alters. Es liegen viele Schichten verfassungsgeschichtlicher Entwicklung
schier unentwirrbar ubereinander. Nicht durch begriffliche Konstruktion,
sondern nur durch geduldige siedlungsgeschichtliche Kleinarbeit, die nie
die grossen Probleme ausser Acht lasst, kann es gelingen, zur Klarheit
vorzudringen.
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ite und Kunst XXV (1906). Tafel 1.
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Romische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit
Diocletians.
Von. Th. Bnrckbardt-Biedermann in Basel.
(Hiersn Tafel 2-4.)
Als Caesar im Jahr 58 v. Chr. die Helvetier bei Bibracte in
furchtbar blutiger Schlacht besiegt hatte, schickte er sie in ihre alte
Heimat zuruck und hiess sie ihre verbrannten Stadte und Dorfer wieder
aufbauen. Er wollte nicht, wie er sagt (b. g. I, 28), dass die Ger-
manen, die jenseits des Rheines wohnen, in das fruchtbare Land, das
die Helvetier bisher bewohnt hatten, heruberkamen und so Nachbarn
der Provinz Gallien und der Allobroger wurden. Mit andern Worten :
die Helvetier, deren ausserordentliche Tapferkeit der rdmische Feldherr
erprobt hatte, sollten an ihren Grenzen die nachste Abwehr der ge-
fttrchteten Germanen im Interesse des ROmerreiches ubernehmen: eine
Aufgabe, die fur sie um so natiirlicher war, als sie schon bisher im
eigenen Interesse fast taglich gegen die Germanen gekampft hatten,
sei es zur Abwehr oder zum Angriff (I, 1). Und nachdem geraume
Zeit spater Augustus wahrend seiner Anwesenh.eit in Gallien (16 — 13
v. Chr.) persOnlich die Verhaltnisse des neu eroberten Landes geordnet
und den Rhein als Grenze des Reiches bestimmt hatte, wurden audi im
Helvetierlande die militarischen Anstalten zum Grenzschutze eingerichtet.
Vor allem wurde Vindonissa, an gunstigem Punkte etwa drei
Stunden sudlich von der Flussgrenze des Rheines gelegen (vgl. hierzu und
far das Folgende die Strassenkarte Taf. 2), zum Hauptwaffenplatze
des Landes ausersehen. Hier lag wahrend des ganzen ersten Jahr-
.hunderts n. Chr. eine Legion mit ihren Hilfscohorten, dem in Mainz
mit zwei Legionen stehenden consularischen Legaten untergeordnet.
Zuerst scheint es die 13. Legion gewesen zu sein: sie hat aber so
wenige Spuren hinterlassen, dass selbst ihre Anwesenheit in Windisch
Weatd. Zeitachr. f. Geach. u. Kunat. XXV, II. 9
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130 Th. Burckkardt-Biedermann
fast nur aus Folgerungen, zu denen vereinzelte Grabsteine den Grand
bieten, gesichert werden kann l). Dann aber folgte die nach der
Varusniederlage aus StadtrOmern gebildete 21. Legion, eine gefurcktete
Mannschaft, die beim Militaraufstande des Jahres 69 n. Chr., von den
Landesbewohnern gereizt, den bliihenden Flecken Baden im Aargau
niederbrannte and beinahe die Hauptstadt des Landes, Aventicum, zer-
stOrt hatte, dann aber nacb Vespasians Erkebung nach Niedergermanien
geschickt wurde, darauf 6 Jahre in Mainz lag und, von Domitian im
Jahr 89 an die Donau versetzt, im Krieg gegen die Sarmaten (92/93)
unterging. Ihre Beteiligung an dem Aufstand des Mainzer Comman-
danten Saturninus i. J. 89 bracbte der scbon friiher durch den Namen
„rapaxtf, „Rauberbandett beruchtigten Schaar noch die Schande ein,
dass ihr Andenken verflucht wurde, weshalb wir auf verschiedenen ihrer
Denkmaler in Windisch ihren Namen ausgetilgt finden. An ihre Stelle
ruckte seit dem Jahr 70 zu Windisch die 11. Legion ein, die schon
vorher unter Kaiser Claudius sich den Namen der „Claudischen kaiser-
treuen" (Claudia pia fldelis) verdient hatte. Sie blieb bis ans Ende
des Jahrhunderts in der Schweiz, von welcher Zeit an sie in das neu
besiedelte und durch den Grenzwall geschtttzte Decumatland hinuberzog.
Die Reichsgrenze war nun vom Oberrheine weg weit nach Oberdeutsch-
land hinausgeschoben, und somit blieben Windisch und andere Kastelle-
der Schweiz unbesetzt; eine Zeit des Friedens von 1V2 Jahrhunderten
brach fur das Helvetierland an.
So lange es aber den Rhein zu sichern gait, mussten gleichzeitig
mit dem Hauptwaffenplatz Windisch auch kleinere Posten in Helvetien
angelegt werden. Die Bedeutung der militarischen Anlagen hat Mommsen
schon in dem schOnen Aufsatz „Die Schweiz in rOmischer Zeit" be-
zeichnet -). lch erlaube mir daher die bekannten Worte nochmals bier
anzufiihren. Die Aufgabe der Legion in Vindonissa — so heisst es
dort S. 10 — „war, die Kommunikation der Rhein- und der Donau-
armee unter sich und mit Italien zu sichern, wozu der Ort vortrefflich
gewahlt war. Windisch, auf der hohen Landspitze gelegen, die die
zusammenfliessende Aare und Reuss bilden, ist eine naturliche Festung
und beherrscht einerseits die beiden italischen Strassen, sowohl die vom
1) Die Notizen iiber die Anwesenheit der 13. Legion in Windisch
habe ich zusammengestellt : Anzeiger fur schweiz. Altertumskde. 1901 S. 244*
Aus der daselbst besprochenen Tiberiusinschrift folgt, dass wohl schon in
den ersten Jahren des Tiberius eine Legion dort stand.
2) Mitteilungen d. antiquar. Gesellsch. in Zurich IX (1854).
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RCmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 131
grossen Bernhardt ttber Avenches und Solothurn als die von Como und
Bundten berkommende, wahrend andrerseits sich von hier aus eine
Verbindnng teils ttber den Bozberg mit der rOmiscben Festung Augusta
Ilauricorum, teils ttber den Bodensee mit der Festung Augusta Vindeli-
corura (Augsburg), das heisst mit der Rhein- und der Donaulinie, mit
Leichtigkeit herstellen liess1*. Von Windisch aus wurden dann „ver-
scbanzte Postenketten in alien jenen Richtungen angelegt". „Sorgfaltig
war der Rheinttbergang bei Zurzach besetzt". Das letztere geschab,
wie wir jetzt wissen, in der Richtung nach Rottweil unmittelbar nach
dem Jahr 74 n. Chr.3).
Diese Tatsachen sind fast alle langst bekannt. Es erhebt sich
aber fttr uns die Frage, wie frtthe schon Festungen von Stein erbaut
wurden. Denn durch die Untersuchungen am Limes und am Nieder-
rhein ist festgestellt, dass vielfach zuerst Erdwerke bestanden, erst in
spaterer Zeit Steinbauten. So die Kastelle Zugmantel, Saalburg, Kapers-
burg im Taunus; so an der ROmerstrasse von Strassburg nach Tutt-
lingen an der Donau das kleine Kastell Waldmossingen, so das ihm
an Grosse gleichkommende Urspring in der N&he von Geislingen an
der etwas spater angelegten Strasse von Mainz an die Donau. So
auch anderswo (z. B. an der Mttmlinglinie)4). Auch von den Kastellen
am Rhein sagt Lehner, dieselben seien in Augusteischer Zeit ebenso
wie anfangs die am Limes „Erdkastelleu gewesen5). In Remagen hat
er denn auch tats&chlich ein solches unter dem Steinkastell entdeckt 6).
Wie verhait es sich in dieser Beziehung mit den schweizerischen ?
Dass auch in Windisch den Steinbauten ein Erdwerk mit
Palissaden voranging, ist durch die Ausgrabungen im Herbste 1905 in
erfreulicher und ttberraschender Deutlichkeit nachgewiesen worden. Eine
genauere Darlegung der Sache muss dem Ausgrabungsbericht ttberlassen
werden. Hier nur so viel. Am Nordrand der ausgedehnten Ebene
„auf der Breiteu, wo das Lager stand, fanden sich die steinernen, vier-
eckigen Unterlagen von den beiden Tortttrmen des Nordtores, in den-
selben aber noch die viereckigen LOcher der Holzpf&hle, welche vor
dem Steinbau die entsprechenden hdlzernen Tttrme mttssen gebildet
*) Fabricius, Neujahrsblatt der Badischen historischen Kommission
1905, S. 38.
4) Fabricius a. a. 0. S. 40. 46. 50 f. 53.
*) Lehner, Bericht ttber den 3. und 4. Verbandstag der west- und
suddeutschen Vereine fur rdm.-gennan. Altertumsforschung (1903) S. 17.
•) Westd. Zeitschr. XXU (1904) S. 381.
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132 Th- Burckhardt-Biedermann
haben. Nahe dabei sind vielleicht selbst die noch im Boden vollig
erhaltenen Palissaden des ersten Lagerwalles gefunden worden. Somit
ist von der lange umsonst gesuchten Lagereinfassung nun die Nordseite
sichergestellt. Die ttbrigen Seiten dagegen sind bis heute noch un-
bekannt7). Zugleich ist aber nun gewiss, dass die erste Anlage des
Lagers nur einen Wall mit Palissaden, keine Steinmauer hatte. War
es, wie zu vermuten, die 13. Legion, die in diesem Lager lag, so
erklart sich aus seiner Beschaffenbeit der ganzlicbe Mangel an Ziegeln
mit dem Stempel dieser Legion, wie solche sonst die Steinbanten der
Truppen zu begleiten pflegen, und wie sie denn in Windisch von der
21. und der 11. Legion massenhaft gefunden werden. Dass aber mit
dem Auftreten der 21. Legion unter Kaiser Claudius Steinbauten als
Lagerbefestigung vorauszusetzen sind, hat Prof. Friedr. Munzer in der
Besprechung einer im Jahr 1898 aufgefundenen Inschrift des Jahres 47
n. Chr. hOchst wahrscheinlich gemacht8). Nicht minder weist eine
Inschrift des Jahres 51 n. Chr. auf die Existenz eines Offentlichen
Monumentalbaues 9). Endlich nennt eine spatere Inschrift, von der
nachher zu sprechen sein wird, die Wiederherstellung einer Mauer
zu Windisch durch Soldatenhand10). Wenn aber im 3. Jahrh. eine
militarische Steinbefestigung wiederhergestellt wurde, so muss die-
selbe frliher bestanden haben; und fur die erste Erbauung derselben
kann nur das erste Jahrh. in Betracht kommen, weil von Anfang des
2. Jahrh. an bis nach der Mitte des 3. kein Militar in der Schweiz
lag, wie oben dargetan wurde. Demnach wurde das Lager zu Windisch
schon im ersten Jahrh., etwa seit dem Einrucken der 21. Legion um
das Jahr 47, mit einer Mauer umgeben, und in diesen Moment muss
wohl der neu aufgefundene steinerne Torbau gesetzt werden.
Ob und fur welche der kleinern Lager der Schweiz dasselbe
7) Uber die Unsicherheit, welche bis vor kurzem in Betreff der Mauern
des Kastells und des Vicus von Vindonissa bestand, s. Heierli, archaol. Karte
des Kantons Aargau (1899) S. 88 ff. Der Ausdruck Heierli's S. 87 „ausser-
dem fanden sich noch Inschriften und Stempel der 13. Legion" u. s. w.
ist missverstandlich. Stempel der 13. Legion sind in Windisch noch keine
gefunden worden.
8) Sonntagsbeilage der Allg. Schweizer Zeitung 1898 S. 43 ; die Inschrift
ist publiziert im Anz. f. schw. Altertskde. 1898 S. 66.
9) Kellers Nachtrag zu Mommsens Inscr. Conf. Helv. Nr. 29 und dazu
erganzend: Anz. f. schw. Altertskde. 1894 S. 300.
10) CIL. Xm, 2, 1 (1905) Nr. 5203 = Nachtrag Kellers zu Mommsens
I. Conf. Helv. Nr. 31.
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Romische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 133
zutrifft, ist noch weiter zu fragen. Hier kOnnen wir aber nicht so
zuversichtlich auf inschriftliche Zeugnisse gestatzt antworten. Wir
wissen nicht, welche Befestigungsmauer Tacitus (hist. I, 68) meint,
wenn er bei der Katastrophe der Helvetier im Jahre 69 n. Chr. gegen
Carina erzahlt, eine Belagerung sei fttr sie unsicher gewesen „wegen
der durch Alter zerfallenen Mauertf (dilapsis vetastate moenibus). Keller
glaubt darunter das Eastell von Zurzach verstehen zu mussen: dann
hatte schon damals das westliche der beiden daselbst vorhandenen Werke
aus Mauern bestanden. Aber dies ist unsicher, da neuerdings nicht
ohne Wahrscheinlichkeit der Vorgang in die Umgegend von Zurich
verlegt wird; in solchem Falle kOnnte es sich bei Tacitus um eine
keltische Stadtmauer handeln11). Aber die Mauern der Zollstation
auf dem Lindenhof zu Zurich sind — wegen des Vorkommens von
Legionsstempeln der 21. Legion — mit Keller12) wohl sicher „um die
Mitte des ersten Jahrhunderts" zu setzen. Es ist auch begreiflich,
dass der gewiss gleich bei der Ordnung Galliens von Augustus festge-
setzte Eingangszoll von 21/* % hier, wo er erhoben wurde, einer
militariscben tlberwachung bedurfte, und dass man zu diesem Zwecke
eine feste Ummauerung als nOtig erachtete. Ferner aber sind an der
Strasse von Windisch nach Bregenz wahrscheinlich noch zwei Kastelle
schon in dieser fruhen Zeit von Stein errichtet worden : Oberwinterthur
und — an der Grenze gegen Ratien — Pfyn, nordOstlich von Frauen-
feld. In Oberwinterthur spricht die aus Maximians Zeit stammende
Inschrift, welche wahrscheinlich die Wiederherstellung, nicht den Xeubau
einer Mauer bezeugt, in Pfyn die Anlage und Bauart nach Kellers
bestimmter Aussage18) fttr den fruheren Mauerbau.
So viel ftber die Mauerbauten der Kastelle in der ersten Zeit,
da Rom das neu eroberte Helvetierland militarisch sicherte. Dabei
ubergehe ich die noch nicht zu lOsende Frage, wie alt die Stadteum-
Xl) Lindenmann, Die Helvetier, Zurich 1901. Neben vielem Phantastischen,
welches das Bnchlein enthalt, scheinen mir die ErSrterungen des Yerfassers
fiber den Ort des Kampfes S. 114 ff. der Beachtung wert. Der „mons
Vocetiu8u, bisher ohne sprachlich und sachlich sichern Beweis auf den
„B5zbergu gedeutet, war dem Verstandnis des Taciteischen Schlachtberichtes
zuwider ; Lindenmanns Deutung auf den Uetliberg — dies allerdings sprach-
lich ganz unsicher — und die „zerfallenen Mauern" als die Zurichs, nicht
Zurzachs verstanden, geben ein klares Bild der Schlacht.
,2) Ferd. Keller ROm. Ansiedlungen in der Ostschweiz, I. Abteilung.
Mitteil. d. antiq. Ges. in Zurich Bd. XII (1860) S. 286.
»») a. a. 0. S. 294.
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134 Th. Burckhardt-Biedermann
mauerungen der Kolonien Augst, Avenches, Nyon und der Stadte wie
Solothurn, Olten u. a. sind. Fttr Untergermanien ist jetzt festgestellt,
dass z. B. die Stadtmauern von Koln und Trier, Kreuznach, Ander-
nach, Remagen erst ins Ende des 3. Jahrh. n. Chr. fallen, als der
oberrheinische Limes und der rechtsrheinische Besitz zur Zeit des
Gallienus aufgegeben war. Immerhin sind schon jetzt Ausnahmen des
Satzes konstatiert : Ladenburg erhielt seine Stadtmauer noch in der ersten
Halfte des 2. Jahrh., wabrscheinlich unter Hadrian, Wimpfen die
seinige wabrscheinlich nicht erst in spatromischer Zeit14). Ebenso
lasse ich die Frage bei Seite, wie es urn die Zeit der Errichtung der
Postenkette von Warttttrmen stehe am Rheinufer vom Bodensee bis
Basel. Es sind ihrer bis jetzt etwa 24 nachgewiesen, und Dr. J. Heierli
hat sie noch jttngst im Zusammenhang mit dem ganzen Grenzwehr-
System besprochen'5). Er scheint mit Ferdinand Keller, dem das
Verdienst der Entdeckung dieser Limesanlage zukommt16), vorauszu-
setzen, dass die Warttttrme schon in Augustus* Zeit gebaut wurden;
Keller nimmt die erste Halfte des 1. Jahrh. fttr die erste Erbauung
an mit spatern Wiederherstellungen und Ausbesserungen unter Valerian
und Gallien im 3. und nochmaligen unter Valentinian im 4. Jahrh.
Nur das erste Stockwerk setzt er als steinern, den Oberbau von Holz
voraus. Fttr diese Bautatigkeit unter Valentinian haben wir jetzt als
Zeugnis die im Jahr 1893 bei Schwaderloch — oder vielmehr bei
Etzgen — gefundene Inschrift des Jahres 371 17). Die Anlage ttber-
haupt ist wohl zweifellos mit Keller in die Zeit der ersten militarischen
Besetzung der Schweiz zu verlegen. Aber da wir am oberdeutschen
Limes ttberall zuerst nur Erdwerke und Holztttrme verwendet sehen,
auf die erst spater der Steinbau solcher Beobachtungstttrme folgte, so
wird vermutlich das gleiche auch am Rhein bei uns geschehen sein.
Diese Frage bleibt noch naherer Untersuchung vorbehalten. Auf der
hier beigegebenen Karte habe ich nur die sicher konstatierten Warten
angemerkt (auf Taf. 2 mit r bezeichnet, am Rhein von Basel bis
zum Bodensee).
") Fabricius a. a. 0. S. 63. 68.
15) Heierli, Uber das romische Grenzwehrsystem am Schweizer Rhein,
im Jahresbericht der geographisch-ethnograph. Gesellsch. in Zurich 1904 —1905.
16) Ferd. Keller, im Anz. f. schweiz. Akde. 1871, S. 237—248 mit
Taf. XXI; neue Untersuchungcn von Pfr. Burkart: ebenda 1904 S. 256 bis
267. — Turm in der Hard bei Basel: ebenda 1893 S. 235.
,7) Anz. f. schweiz. Akde. 1893 S. 269 ft*. Berichtigung der Fundorts-
angabe a. a. 0. 1895 S. 441.
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Romische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 135
Indessen, wir haben uns diesmal vornehmlich als Aufgabe gestellt,
die Zeit der Errichtung der spatern Kastelle zu sucben. Somit
mussen wir nun die Friedenszeit des Helvetierlandes uberspringen und
uns ans Ende des 3. Jabrh. versetzen, wo die Einbruche der Germanen
ins romische Reich sich mehrten und immer gewaltiger wurden, so
dass die rdmische Regierung sich genOtigt sab, die Grenzlinie des ober-
germanischen und ratischen Limes aufzugeben und sich auf die fruhere
Verteidigungslinie am Rhein zuruckzuziehen.
Unter den festen Platzen dieser Spatzeit ist in erster Linie wieder
Windisch zu nennen. Dass es damals neu bezogen und wieder zum
Waffenplatz wurde, ist schon fruher erwahnt worden. Die Inschrift,
die uns da von Kunde gibt, wurde im Jahr 1854 gefunden, ist aber
leider nur ein Bruchstuck 18). Immerhin ist sicher, dass die „Wieder-
herstellung einer Mauer durch Soldatenhand" erwahnt wird zur Zeit,
als zugleich ein Augustus mit dem Attribut felix und ein Caesar
regierten, und der an zweiter Stelle genannte Copsul das zweite Consulat
bekleidete. Und da der Bau unter dem Praeses der Provincia Germania
superior stattfand, so schliesst Mommsen in der neuesten Besprechung
der Inschrift, dass der Mauerbau vor die Diocletianische Zeit falle
(von wo an Windisch zur Provinz Maxima Sequanorum gehflrte) und
zwar entweder in das Jahr 260 oder in das Jahr 271. Nehmen wir
das erstere an, so lagen die Verhaltnisse folgendermassen. Gallienus,
von seinem Vater Valerian zum Kaiser des Westens bestimmt, ist einziger
Augustus, da sein Vater vor dem Herbst 260 in Gefangenschaft der
Perser geraten ist; sein jungerer Sohn Saloninus ist der einzige Caesar,
nachdem dessen alterer Bruder Licinius Valerianus im Jahr 259 von
Postumus, dem damaligen Statthalter in Gallien, zu K5ln ermordet
wrorden ist. Consuln sind in diesem Jahr Saecularis und Donatus,
'*) Jetzt im CIL. XIII, 2, 1 (1905) Nr. 5203. Die Inschrift lautet:
[pius] felix. [augu\stu8 | [nobilissimus] Caesar, murum \
[vindonissensem ? manu] militari. re8titue[runt] \ [prae^sfidej provfinciaej Gfer-
maniae) s(uperiorisJ qui con \ [didit'f] .... iter (urn) coss. — Anfangs, in
Kellers Nachtrag zu den Inscr. Conf. Helv. (1865) Nr. 31, versetzte Mommsen
die Inschrift unter Constantius Chlorus und Severus 305/6; dann in den
Schweizer Nachstudien, Hermes XVI (1882) S. 489 unter Kaiser Constantius
und Caesar Gallus 353 oder Constantius und Caesar Julianus 357, indem er
Prov. G. S. als „Germania Sequanica" — eine mogliche Ubergangsbezeich-
nung von Prov. Sequania im Veroneser Verzeichnis zur spatern Maxima
Sequanorum — deutete. Zuletzt ist er zu der im Text angegebenen Er-
klarung gekommen, die also keine „verwegene Annahme", wie er selbst die
prov. Germ. Sequanica nennt, nfttig hat.
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136 Th. Burckhardt-Biedermann
jeder zum zweiten Mai. Wenige Jahre vorher (256 und 257) hatte
Gallienus gegen die Alamannen kampfen mussen and hatte sie, da sie
nochmals vordrangen and tiber die Westalpen durch Oberitalien bis
nach Ravenna gelangt waren l9), bei Mailand besiegt. Auf Munzen
wird er 5- oder gar 6mal mit dem Titel Germanicas Maximas geehrt 20),
and laat einer Inschrift hat er, eben zum Schutze gegen solche ge-
fQrchtete Einfalle der Barbaren, die aach uber die Ostalpen gekommen
zu sein scheinen, Verona mit Maaern versehen lassen 2l). Und wenn wir
sehen, dass aach am Niederrhein das grosse Kastell Niederbieber am
260 verlassen wurde und Stadte wie Koln und Trier eben unter
Gallienus mit Mauern geschutzt werden mussten"), so wurde es trefflich
in den Zusammenhang der Ereignisse passen, dass aach im Helvetier-
lande die Rheingrenze aufs neue befestigt wurde und eben damals
Windisch wieder Mauern erhielt. — Die andere, von Mommsen in
zweiter Linie aufgestellte MOglichkeit, dass es sich um das Jahr 271
bandle, wo Tetricus Augustus in Gallien, sein Sohn Tetricus Caesar
und Consuln Aurelianus und Bassus zum zweiten Mai waren, scheint
mir weniger einleuchtend. Einerseits passen allerdings die damaligen
Weltlaufe gut: wieder waren anfangs 271 die Iuthungen und Alamannen
nach Oberitalien eingefallen und von Aurelian geschlagen worden, der
eben, um solchen Gefahren zu begegnen, Rom mit einer Mauer zu
umbauen begann *8) : anderseits aber gab es damals ja nicht bloss einen
Augustus! oder es musste denn nur der in Gallien genannt sein?24)
Wie man sich aber entscheide, ob fur 260 oder far 271, jedenfalls
19) Schiller, Gesch. d. ram. Kaiserzeit I, 2 (1883) S. 814.
l0) Schiller a. a. 0. S. 815 Anm. 1.
ai) Dass die Alamannen damals Aventicum zerst6rt hatten, wie Fredegar
berichtet, halt Mommsen im CIL. XIII, 2, 1 S. 18 fur eine blosse Folgerung
des Chronisten aus damals vorhandenen Inschriften. Auch Eugene Secretan:
Aventicum, son passe* et ses mines (1905) S. 22 kommt auf Grand der
Munzfunde in Avenches zu ahnlichem Resultat.
") Lehner, Westd. Zeitschr. XV (1896) S. 262 ff. und nochmals:
Bonner Jahrb. 111/2 (1904) S. 252. — Er weist beide Stadtbefestigungen,
die von K61n und die von Trier, in die Zeit des Gallienus und Aurelian ; er
erinnert an die von Verona und Rom unter denselben Kaisern, an die Un-
ruhen in Gallien und den damals erfolgten Verlust des oberdeutschen Limes
») Schiller a. a. 0. S. 854 f.
S4j Dass die hier in Betracht fallenden Caesares, der Sohn des Gallienus
(Saloninus) und der des Tetricus (Tetricus), wie auch andere zuweilen Augusti
heissen, geschah zur Hervorhebung des Mitre gimentes dieser Caesaren, nach
Mommsen, Staatsr. IP S. 1106 Anm. 2 Nr. 2.
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R5mische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 137
nahm um diese Zeit wieder eine Legion Besitz vom Lager in Yindonissa
und stellte seine Mauer wieder her85). Und nochmals mass eine
Restauration derselben ndtig geworden sein ein Jahrhundert spater, ais
Valentinian den Rhein anfs neue befestigte. Denn in einem weitern
zu Windisch gefundenen Inschriftfragment erkennt Mommsen die Worte
[Valen]tinianu[s] and mur[um]*6).
Nnn aber wenden wir nns den kleinern Kastellen zu. Ich gebe
von denen aus, deren Errichtnng nns Inschriften bezeugen.
An erster Stelle ist Oberwinterthur zu nennen. Ein in frttherer
Zeit, wie schon Rhenanus erkannte, nach Constanz verscbleppter Stein
meldet, dass die Augusti Diocletian und Maximian und die Caesares
Constantius und Galenas die Mauer von Yitudurum „von Grund ausu
auf ihre Kosten herstellen liessen unter der Leitung „ Seiner Hobeit
(vir perfectissimus) des Yorstehers der Provinz, Aurelius Proculustt.
Erganzt und daber unsicher bezeugt ist es, ob es sich urn einen Neubau
oder einen Umbau handelt: fur das letztere aber, far einen Umbau,
spricht der aufgefundene Zustand der Ruine. Sicher jedenfalls ersieht
man aus dem Titel Diocletians (trib. pot. XI), dass die Inschrift im
Jahr 294, dem elften Regierungsjahr des Kaisers, gesetzt ist27).
**) Dass nicht die Mauer des Kastells von Altenburg, das nahe bei
Windisch war, gemeint sein kann — wie auch schon vermutet wurde — hat
Fabricius (miindlich) mit dem Hinweis darauf entschieden, dass das Kastell
fur die Aufnahme einer grdssern Truppenzahl, die doch hier vorauszusetzen
ist, viel zu klein war. Eine Beschreibung und Beurteilung der Reste dieses
Kastells hat Dr. Th. Eckinger gegeben im Anz. f. schw. Akde. 1894 S. 327
bis 330 mit Plan auf Taf. XXIV.
»•) Keller, Nachtrag Nr. 33 = CIL. XIII, 2, 1 Nr. 5205 - Mommsen,
Schweizer Nachstudien, Hermes XVI (1882) S. 489.
,7) CIL. XIII, 2, 1 Nr. 5249 = I. (onf. Helv. 239. An letzterer Stelle
erganzte Mommsen Zeile 6 : murum Vitudurensem a s[olo refecerunt] : in den
Schweizer Nachst. S. 488 und jetzt im Corpus : a s[olo sumtu suo feveruni].
Die erstere der Erganzungen ergibt zu wenig Buchstaben. Da Ferd. Keller,
Die r5m. Ansiedl. i. d. Ostschweiz I, in Mitteil. d. antiq. Ges. in Zurich XII
(1860) S. 282 f. aus unabweisbaren Grunden einen Umbau annimmt, so muss
das Kastell, wie ich oben S. 133 bemerkte, schon vor Diocletian bestanden
haben, aber der Umbau fand offenbar mehrfach von Grund aus (a solo)
statt, wenn auch die erste Gestalt des Kastells nicht v5llig verlassen ward.
Hierbei sei an den schSnen Nachweis J. R. Rahns erinnert, dass sowohl in
Oberwinterthur ais in Pfyn spater, im Verlauf des 4. Jahrhunderts, inner-
halb der Festungsmauern je ein christliches Oratorium erbaut wurdc:
Zurcher Mitteil. XXI Heft 4 (Oberwinterth.) und Anzeiger f. schw. Akdc.
N. F. Ill (1901) S. 36-41 (Pfyn).
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138 Th. Burckhardt-Biedermann
Ahnliches aber geschah, nach Mommsens verniutungsweiser Er-
ganzung einer andern Inschrift, um dieselbe Zeit zu Burg bei Stein
a. Rh., wo im Ratiergebiet das Kastell von Tasgaetium, beim heutigen
Dorfe Escbenz am Ausfluss des Bodensees, errichtet wurde28). Hier
wird zwar scbon zur Zeit der ersten Rheinbefestigung auf der dazu
wie gescbaffenen natOrlichen Erhohung des Bodens ein Fort gestanden
haben. Darum ist auch, wir wissen nicht zu welcber Zeit, eine Brucke
liber den Rbein gelegt worden : sie ging am Schweizer Ufer von Unter-
Eschenz aus und setzte, in der Mitte die Insel Werth als Unterlage
benutzend, in einem stumpfen Winkel, mittelst je vier Pfabljocben in
jedem Flussarm, ans ndrdliche Ufer ttber. Dies haben die Unter-
suchungen festgestellt, die der historisch - antiquarische Verein zu
Stein a. Rh. im Winter 1899/1900 vornehmen liess29). Das Kastell
aber durfte anfanglich nur ein Erdwerk gewesen sein30). Denn die
Gestalt der steinernen Anlage31), ein schief verschobenes Rechteck.
scheint fur einen Mauerbau aus spater Zeit zu sprechen (s. Plan auf
Taf. 3, 11 Dieselbe Kastellform sehen wir in der Schweiz bei der ost-
lichen Anlage zu Zurzach „auf Sidelena, besonders auffallig zu Yverdon,
aber auch zu Kaiseratigst und Irgenhausen angewandt; alle diese Bauten
aber gehoren der spatern oder spatesten Zeit an. Unter den Kastellen
2I) Mommsen, Schw. Nachst. Hermes XVI, 488 und jetzt im CIL.
XIII, 2, 1 (1904) Nr. 5256. Ptolemaeus, der einzige Schriftsteller, der den
Ort als noXig in Raetien „an der Quelle des Rheines" nennt, schreibt 2, 12, 5
Ta£yaiTiov, und ebenso weisen die in Eschenz und auf Burg gefundenen
Inschriften, laut Zangemeisters Angabe nach Autopsie, die Lesung Tasg.,
nicht, wie Morel und Mommsen lasen, Tasc. Vgl. Westd. Ztschr. Ill (1884)
S. 307 Anm. — Die erhaltenen Buchstaben der Inschrift 5256 lassen nicht
erkennen, ob es sich um einen Neubau oder um einen Umbau unter Diocletian
u. s. w. handle; es muss diese Frage also aus andern, im Texte von mir
angefuhrten Griinden entschieden werden.
29) S. den Bericht von Dr. E. Rippmann: Anz. f. schw. Akde. 1900
S. 166 ff. und Taf. VI.
»°) Keller, Ansiedl. d. Ostschweiz I S. 277 schliesst aus der Selten-
heit von eingemauerten Dachziegeln und aus den mangelnden Zeichen der
Unachtsamkeit oder Eilfertigkeit des Mauerbaues, dass derselbe noch der
friihern Zeit angehSre. Ich traue diesen Merkmalen nicht zur Entscheidung
der Bauzeit. Mit Recht aber macht Keller S. 274 f. geltend, dass der Punkt
schon friih, zur Zeit der ersten Rheinbefestigung miisse besetzt gewesen sein.
Das entscheidet freilich noch nicht fur einen Mauerbau.
81) Der auf Taf. 3, 1 hier wiedergegebene Grundriss ist eine Ver-
grosserung des von Heierli mitgeteilten auf S. 26 des Jahresberichtes
der geogr.-ethnogr. Ges. in Zurich 1904 — 1905.
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RQmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 139
Deutschlands ist mir von dieser Gestalt nur Remagen bekannt 32), das,
wenn auch alter als die Mauer des Vicus — diese aus dem Ende des
3. Jabrhunderts — docb aucb nicht frtth gesetzt zu werden scheint.
Mag auch an der Form zunachst nur die Bodenbeschaffenheit scbuldig
sein, so ist es doch auffallend, dass dieselbe fruher, z. B. bei den
Limeskastellen, nicht auftritt. — Dazu kommt die Ahnlichkeit der
Ttirme von Burg mit denen zu Kaiseraugst und die Schlupfpforten,
die dem Mauerbau des 4. Jahrhunderts eigentumlich sind. Zwar hat
vielleicht, wie die Ausgrabungen des Altertumsvereins zu Stein ergeben,
«inst auch hier eine Erneuerung stattgefunden ; ich muss sie aber,
aus den eben dargelegten Grunden, die far einen Neubau zu Diocletians
Zeit sprechen, far eine spatere halten und also der Zeit Valentinians I
zuschreiben, der (iberall am Rhein Kastelle erbaute oder erneuerte 33),
wie dies u. a. fur Basel und den Wartturm unterhalb Schwaderloch,
auch, wie fruher angeftthrt, fur Windisch inschriftlich bezeugt ist. Der
Kastellbau also, der durch das Inschriftfragment von Burg bei Stein a. Rh.
fur die Regierung des Diocletian und Maximian und ihre beiden Caesares
bezeugt ist, der also ungefahr in die gleiche Zeit wie der Umbau von
Oberwinterthur gehort, muss ein Neubau gewesen sein.
Eine besondere Betrachtung verlangen die beiden kleinen Kastelle
von Irgenhausen am Pf&ffikersee im Kanton Zurich und von S c h a a n
im Furstentum Liechtenstein Ostlich vom Oberrhein. Beide sind in
Bezug auf ihre Gestalt identisch. Das von Schaan ist nur durch
Kellers Beschreibung und kleine Abbildung bekannt. Es deckte die
Strasse von Bregenz nach Chur am rechten Rheinufer 34). Genauer
bekannt ist uns das von Irgenhausen, das durch die neulichen Aus-
grabungen der Zurcher antiquar. Gesellsch. unter Oberaufsicht der
„R6merkommissiontf nun bald vflllig blossgelegt und konserviert ist35).
") Bericht liber den 3. und 4. Verbandstag der west- und siid-
■deutschen Vereine fur r6m.-german. Altertumsforsch. (1903) S. 18.
3S) Da Ammian 28, 2, 1 von den Befestigungen Valentinians sagt
„castra extollens altiusa u. s. w., so wiirde dies genau zu der Tatsache
passen, welche die Ausgrabungen am Kastell auf Burg bei Stein zu Tage
gefOrdert habcn : an einem der Turme erkennt man noch deutlich eine hori-
zon tale Linie, wo der zweite, die Mauer erhQhende Bau beginnt. — Moglich
ware es auch, dass diese rotliche Linie die Spur eines in der jetzt abgc-
fallenen Verkleidung vorhandenen Ziegelbandes ist, wie zu Kaiseraugst.
") Ferd. Keller, Statistik der r<3m. Ansiedl. in d. Ostschweiz : Zurcher
Mitteilungen XV (1864) unter „Schan", mit Planchen auf Taf. Ill Fig. 7.
35) Beschreibung von Ferd. Keller: Rom. Ansiedl. d. Ostschweiz I,
in Zurcher Mitteil. XII (1860) S. 311—314, mit Taf. V. — Bcsprochen nach
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140 Th. Burckhardt-Biedermann
Die Reste liegen auf einer ErhOhung des Terrains nahe am dstlichen
Ufer des Pfaffikersees etwa eine halbe Stunde sudlich vom Dorfe
Pfaffikon (s. Plan auf Taf. 3, 2). Es ist ein nar wenig verschobenea
Rechteck. Lange (im Innern gemessen) 56,8, Breite 54,4 m, Mauer-
dicke 2,07 m. An den Ecken und in der Mitte jeder Seite — ausser
an der Sudseite, wo der von zwei langlich viereckigen Tttrmen flankierte
Eingang ist — steht je ein quadratischer Turm, im Innern 5,6 m
weit, Mauerdicke 1,18 m, nach anssen und innen je 3 m fiber die
Courtine vorspringend, mit Eingang vom Kastellinnern ebener Erde, in
Stockwerke abgeteilt, deren Balkenldcher zum Teil noch sichtbar sind.
Keller hat „auf der Ebene des Kastellterrains" keine Eingange in die
Tttrme bemerkt; doch notiert Heierlis Plan solche deutlich; ubrigens
reicht der Hohlraum der Tttrme bis zu deren Fundamenten noch 4,50 m
tiefer hinab als das Niveau des Kartells. Durch die Courtine in der
Nahe der Tttrme mehrere kleine Ausg&nge 1 Oder 1,33 m breit
(„Schlupfpfortenu), ausserdem einige Schlitze, die alle sicher far
die Wasserableitung dienten. Im Innern des Kastells Wohnraume und
ein Keller. Am Kastell selbst lasst sich ein spaterer Umbau kon-
statieren 36). l)ie Mauern bestehen aus Gusswerk mit einer „innern
und aussern Bekleidung von horizontal fortlaufenden Lagen stellenweise
ahrenfdrmig aneinander gereihter, durchschnittlich 6 Zoll (0,18 ra)
hoher Feldsteine oder rechtwinklig zugehauener Tuffsteinbrocken, die
ohne Zweifel bei diesem Baue zum zwei ten Mai verwendet sind, nebst
haufigen Einschiebseln von Bruchstftcken gebrannter Platten, Heizrohren
und Dachziegel" (Keller).
Das Kastell ist durch keine Inschrift datiert ; doch haben es schon
sein Entdecker Keller und spater nach den ersten Ausgrabungsarbeiten
Heierli der Diocletianischen Rheinbefestigung zugewiesen. Ich kann
nun diese Datierung bestatigen und, wie ich glaube, definitiv sichern
durch die Vergleichung ahnlicher Anlagen der Diocletianischen Zeit
an weit entfernten Stellen der befestigten Reichsgrenzen.
Das glanzend ausgestattete und an ttberaus schOnen Resultaten mehre-
rer Forschungsreisen reiche Werk von Brttnnow und Domaszewski:
de r angefangenen Ausgrabung von J. Heierli im Feuilleton der Neuen Zurcher-
zeitung 20. Nov. 1899 Morgenblatt. — Der Plan auf Taf. 3, 2 ist mit Be-
willigung des Herrn Prasidenten der ROmerkommission hier mitgeteilt im
Anschluss an den Ausgrabungsbericht Herrn Dr. Heierlis fur das Jahr 189S.
••) Einer der Eckturme — nach meiner Erinnerung ist es der nord-
liche — lasst in den Fundamenten eine Mauer erkennen, die weniger weit
vorspringt vor der Hauptmauer als die spater giltige.
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R6mische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 141
Die Provincia Arabia, beschreibt und zeichnet unter vielen andern
Kastellen des Ostjordanlandes auch ein solches, das geradezu das Abbild
unseres Schweizer Kastelles < /»,«._ rSr >
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Abb. 1.
von Irgenhansen ist37). Ich
lasse es daber hier in etwas
verkleinertem Massstabe fol-
gen, so wie es dort im ersten
Bande S. 44 wiedergegeben
ist (Abb. 1).
Dieses Kastell, das obere
•der beiden Muhatet el Haddsch
geheissenen, liegt oben am
sQdlichen Rande der fast
senkrechten Wand des Arnon-
tales nahe bei der Trajans-
strasse. Es hat fast genau die-
selbe Gr&sse wie das von Irgenhausen, namlich annahernd 50 m im
Quadrat. Seine viereckigen Tttrme, je einer an den Ecken und je ein
Zwischenturm an den Seiten, nur an der Sudseite anstatt des letztern
zwei viereckige Tortttrme, sind durchaus gleich an die Hauptmauer
gesetzt wie in Irgenhausen, nur haben sie ebener Erde keine Eingange ;
sie sind nur um weniges kleiner (vielleicht sogar gleich gross, wenn
man die Anzeichen des Umbaues zu Irgenhausen berttcksichtigt). Wahrend
das Kastell von Burckhardt und Tristram als „moderntt oder „sara-
^enischen Ursprungs" angesehen wird, erklart es Domaszewski fur
„8p&tr0mischtt und vermutet in ihm den Standort der in Not. dign.
Or. 37, 35 genannten Conors tertia Alpinorum apud Arnona88). Es
,7) Hud. Ernst Briinnow und Alfred von Domaszewski: Die Provincia
Arabia Bd. I, 1904 ; Bd. II, 1905 ; der dritte Bd. ist auf dieses Jahr ver-
heissen. Wer pracise Angaben ttber die Bauwerke und die antiken Reste
der Trajansstrasse von Madeba bis Ain Sadaka (suddstlich von Petra), so wie
fiber die des Sstlicheren ausseren Limes von El Mahan im Suden bis El
Kastal im Norden nebst einigen anschliessenden Gebieten zu erlangen wunscht,
wird den Reisebericht und die scharfsinnigen Beobachtungen v. Domaszewskis
in Bezug auf die rdmischen Kastelle, Quelleneinfassungen und Wachturme
mit hdchster Befriedigung studieren. Die geographischen Forschungen hat
Brunnow besorgt in einer, wie es scheint, bis jetzt noch von keinem der
^ahlreichen Bereiser der Gegend geleisteten Genauigkeit. Ihm verdankt das
ganze Werk sein Entstehen.
M) Far eine ganze Cohorte ist freilich das Lager zu klein, man
kOnnte nur an einen Teil derselben denken. — liber die geographische
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142 Th. Burckhardt-Biedermann
hatte jedenfalls die Strasse zu decken, welche nahe an ihm vorbeifuhrt
und nach der sein Ausgangstor gerichtet ist. Die Strasse stieg von
Norden her in das tief und schroff eingeschnittene Tal des Arnon
(Wadi-1-Modschib) hinab, uberschritt den Fluss mittelst einer (noch
erhaltenen) Brucke und erklomm dann den Sttdabhang des Tales. Sie
ist, wie verschiedene gleichlautende Meilensteine sagen, von Trajan
„nach der Errichtung der Provinz Arabia von der Grenze Syriens bis
zum roten Meereu im 15. Jahr seiner Regierung gebaut. Unter den
spatern Kaisern, welche zum Unterhalt der Strasse Arbeiten ausfuhren
liessen, begegnen auf diesen Meilensteinen — sie sind in dem Reise-
werk genau angemerkt — Marc Aurel, Pertinax, Septimius Severus,
Caracalla, Alexander Severus u. A., mehrfach aber auch Diocletian und
Maximian mit ihren Caesaren Constantius und Galerius. Ein Meilen-
stein von Diocletian und Maximian findet sich neben andern eben in
dem Arnontale. Etwa 21/* Stunden von unserm Kastell sUdlich ist die
Stadtrnine Rabba und in derselben am westlichen Ende der von Ost
nach West gerichteten Strasse ein Gebaude (Tempel) mit zwei Kischen
rechts und links vor dem P^ingang, in denen Domaszewski die Inschriften
von ehemals dort aufgestellten Statuen entdeckte mit den Namen Dio-
cletians und Maximians. Aus alledem glaube ich schliessen zu mussen,
dass das Kastell zu Diocletians Grenzbefestigung gehdrt und unter ihm
errichtet ist.
Bestatigt wird dieser Schluss durch die Vergleichung von zwei
weiteren Kastellen, die am aussern Limes, also an der ostlicheren
Strasse, welche der arabischen Wtiste entlang fiihrte, gebaut waren.
Das eine ist Kasr Bscher, ebenfalls in der Nahe des Arnon liegend,
von Domaszewski im zweiten Bande S. 49 — 58 beschrieben und auf
Taf. XLIII im Grundriss abgebildet. Es ist durch eine Inschrift, die
liber dem Tore angebracht war, als ein Bau Diocletians dokumentiert 39).
Anordnung der einzelnen Tmppengattungen in der Not. dign. Or. 37, 13 — 35
s. Domaszewski, Beitrage zur alten Gesch. und Geogr., Festschrift fur Hein.
Kiepert (1898) S. 65—69.
••) Ausser an dem im Text angefiihrten Orte aussert sich Domaszewski
iiber die Inschrift in der eben genannten Festschrift fur Hein. Kiepert S. 67.
Die Inschrift, die den Kaisern Diocletian und Maximian und ihren Caesaren
Constantius und Galerius gesetzt ist, nennt das Kastell mit der ungewdhn-
lichen Bezeichnung ; castra praetorii Mobeni, d. h. Lager des Pratoriums von
Moab". Darunter versteht Dom. (Prov. Arab. S. 57) „ein fur die amtlichen
Reisen des Statthalters und auch andrer Reichsbeamter bestimmtes Gebaude"
Die „ausgezeichnet gehauten grossen Wasserreservoirs" am aussern Limes
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ROmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 143
Der Grundriss zeigt ein Quadrat von 54 bis 57 m langen, etwas un-
gleicben Seiten, An den Ecken erscheinen wiederum die viereckigen
Turme, sie sind nur etwas grosser als am vorigen Kastell, n&mlich von
11 — 12 m ausserer Seitenlange and etwa 3 m nach aussen vorspringend.
Die in denselben auf die ZinnenbObe der Umfassungsmauer (von Dom.
auf 6,50 m berecbnet) and auf die TurmhOhe (10,18 m im vierten
Stockwerk) emporsteigenden Treppenanlagen ubergehe icb hier. In
Mubatet el Haddsch, wo die Turme ebener Erde keinen Eingang
hatten, stieg man neben denselben und wobl nicbt bOher als 3 m auf
das einzige Stockwerk empor. Aucb zeigt Kasr Bscher ausser den
beiden kleinern, auch viereckigen Tortttrmen keine Zwiscbentlirme an
den Seiten.
Das andere der Kastelle des aussern Limes, das icb zur Ver-
gleichung herbeiziehen mOchte, ist das von Dadschanija, bedeutend sttd-
licher gelegen, aber ebenfalls mit viereckigen Turmen verseben : es ist
grosser als die zwei friiher genannten, misst circa 101 m im Quadrat,
bat darum neben den vier Eckturmen je zwei Zwiscbentlirme an den
Seiten, an der Sttdostseite ausserdem zwei Torturme, so dass an der
letztern Seite secbs Turme (sonst vier) stehen. An den Ecken sind sie
etwas grosser (diese 8 — 9, jene durchschnittlicb 6 m im Quadrat), alle
nicbt vom Boden aus zuganglich. Aus den nocb erkennbaren Mauern
im Innern des Kastells hat Domaszewski berechnet, dass das Lager far
eine Cohors quingenaria equitata bestimmt war. Die rohe Bauart —
Gusswerk, aussen und innen mit rohen Basaltquadern verkleidet, die
obersten Schichten der Aussenwand, wie auch die Tore und die
Ecken der Turme aus Kalksteinquadern — weist das Lager in die
spatere Zeit (Brunnow S. 311: aus der diocletianischen „oder vielleicht
einer etwas spfttern Zeit").
Zu diesen drei Kastellen am arabischen gesellt sich noch ein
ahnliches am syrischen Limes. Es ist das zu Salaminias ( Salami je),
an der Strasse von Apamea nach Palmyra. Sein Grundriss ist durch-
aus derselbe wie der von Irgenhausen: viereckige Ecktttrme, an jeder
Seite ein viereckiger Zwischenturm, an einer aber statt desselben ein
bezeichnen die alten Wegestationen; das Gebaude an derselben, das prae-
torium hiess, wurde zu Diocletians Zeit durch das Kastell ersetzt, dessen
roh gebaute Mauer mit dem sorgfaltigen, darum fur alter zu haltenden
Quaderbau des Wasserreservoirs in starkem Gegensatz steht. Die Inschrift
aber behielt die alte Bezeichnung praetorium auch fur das Kastell bei. So
glaube ich Domaszewskis Erklarung richtig verstanden zu haben.
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144 Th. Burckhardt-Biedermann
Tor mit zwei viereckigen Tortttrmen. Jedoch ist das Kastell von
Salaminias bedeutend gr6sser: seine Seiten messen 150 m. Von seiner
Datierung ist mir nichts bekannt. Waddigton meint, die Ruinen der
Stadt seien „fast ganztt aus der byzantinischen Epoche oder den ersten
Jahrhunderten des Islam. Der Hauptbau sei „ein grosses Fort oder
Caravanserail von rechtwinkliger Gestalt und mit einigen viereckigen
Tiirmen befestigt, erbaut urn die Zeit der Eyubitischen Fursten".
Moritz nennt es einen „in frttharabischer Zeit aus antikem (Basalt-)
Material aufgefuhrten recbteckigen Bau mit je einem sechseckigen
Turm an den Ecken und einem viereckigen in der Mitte jeder Seite" .
Meine Angabe beruht auf dem handschriftlichen Bericht neuerer Reisenden.
In dem nicht weit entfernten Palmyra bat Diocletian ein Kastell er-
richtet, in welchem laut Not. dignit. Or. XXXII, 30 die legio prima
Illyricorum lag, aucb tragen Strassen, die von Palmyra ausgehen, seinen
Namen. Ich zweifle daher nicbt, dass auch das Kastell in Salaminias
von ihm herruhrt40). Diese Bauten werden alle in die Zeit von Pio-
cletians Sarazenenkrieg, also urn 290 fallen41).
Die Einreihung der Kastelle mit viereckigen Tttrmen in Diocletians
Grenzbefestigung erhalt eine erwQnscbte Sttttze in einer Anzahl von
nordafrikanischen Limesfestungen. So gehOrt in Rapidi, einer von
Hadrian gegrlindeten, unter Marc Aurel i. J. 169 mit Mauern um-
40; Die Angabe liber Salaminias, der ich folge, stammt von den Reisen-
den Max von Berchem und Ed. Fatio. Sie ist mir von J. Heierli mitgeteilt
aus einem handschriftl. Bericht uber Irgenhausen, den Jaques Mayor der
B.Omerkommission eingegeben hatte und der im Archiv derselben, im Schweiz.
Landesmuseum liegt. — Die andern Angaben finden sich: Waddington,
Voyage en Gr£ce et en Asie mineure, Inscriptions, explications Bd. Ill* zu
Nr. 2633. Moritz, Abhdl. d. Beriin. Acad. 1889 S. 5 Anm. 4. — Die Zahl
ahnlicher Kastelle aus Diocletianischer Zeit liesse sich gewiss noch ver-
mehren, wenn wir uberall so zuverlassige und genaue Reiseberichte hatten
wie die Domaszewskis. Erschwert wird die Beurteilung der Baureste da-
durch, dass nachr5mische Zeiten die rOmischen Kastelle umbauten oder mit
ihren Chans dieselben nachahmten, so dass auch kundige Reisende in dieser
Hinsicht unschliissig sind, wie Max von Oppenheim (vom Mittelmeer zum
persischen Golf, 1899) I 259 uber einen Chan an der Route von Damaskus nach
dem Euphrat; auch dieser hat an den Ecken starke viereckige Bastionen.
Gerade an dieser Strasse, die laut einem Meilenstein (CIL. Ill Suppl. I 6719)
strata Diocletiana hiess, sind die Kastelle der Tab. Peuting. jetzt auch
literarisch nachgewiesen, s. Brinkmann, Bonn. Jahrb. XCIX (1896) S. 252 ff.
— Eine via Diocletiana von Damaskus nach Bostra: Corpus a. a. O. 6726.
41) Schiller, rOm. Kaisergesch. II, 142. Sarazenenkrieg Diocletians
i. J. 290: Seeck, Gesch. d. Untergangs u. s. w. I zu S. 20, 24.
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Rumische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 145
bauten Stadt, die Ummauerung der nordwestlicben Abteilung offenbar
zu der daselbst gefandenen Inschrift Diocletians. Diese Ummauening
des circa 272X160 m grossen Kastells weist wiederum viereckige Seiten-
tttrme von 3 — 4 m Starke auf48). Ebenso scheint die Kastellmauer
des benachbarten Ain Bessem (ca. 130X140 m) in gleicher Zeit auf
ahnliche Weise umgebaut zu sein48). Von viereckigen Tttrmen flankiert
sind ferner die kleinern Lager von Azeffoun, Souma, Takselt, Ksar-
mta-bent-es-Soltan, sowie vielleicht die (in ungenauem Grundriss (iber-
lieferte) Stadt- und Kastellumfassung von Tiaret. Auch in Mauretania
Zingitana zeigt El-Benian bei Zinna an den Ecken and Seiten solche
Turme44). Mit Ausnahme der beiden letzten Beispiele fallen alle andern
in das Gebiet von Kabylien, wo im Jahr 298 Maximian die Quinque-
gentanei bekampfte in den Bergen der Djarjura. — Ich will zwar nicht
verschweigen, dass ich auch an einem Trajanischen Kastell, es ist
Besseriani [ad Maiores] im Westen der Provinz Africa ein kleines
Kastell mit viereckigen Eckturmen gefunden habe45). Aber es fallt
mir auf, dass in dera besagten Gebiet, in welchem Maximian operierte,
diese Bauart die einzige zu sein scheint, womit freilich nicht behauptet
werden soil, dass sich in jener Zeit nicht auch andere Bauformen
finden (wie schon aus Stein a. Rh. sicher hervorgeht). In den andern
Gegenden Xordafrikas finde ich, die bezeichnete Ausnahme abgerechnet,
diese viereckigen Turme nicht verwendet.
Das Resultat der Vergleichung ist also folgendes. Ganz gleich
beschaffen wie Irgenhausen im Kanton Zurich und wie Schaan im
Liechtensteinischen ist das Kastell am Arnon in Arabia, das seinerseits
benachbart und in der Bauart verwandt ist dem als diocletianisch be-
zeugten Kasr Bscher. Diesem wieder gleichartig sind Dadschanija und
afrikanische Bauten aus Diocletians und Maximians Zeit. Ich glaube
daraus sicher schliessen zu durfen, dass jene beiden ersten in der
Schweiz und am Oberrhein ebenfalls in die diocletianischen Grenz-
4») Rapidi. S. Cagnat, l'arm^e romaine d'Afrique 189? S. 610 ff. Er
folgt den Fundberichten und Untersuchungen von E. Masqueray im bulletin
de correspondance Africaine, Jahrg. 1882 fasc. V (mit Grundriss) und Jahrg.
1884 S. 66 ff. Die Abteilung A des Grundrisses halte ich durchaus fiir den
Umbau Diocletians, der in der Inschrift genannt ist.
*•) Ain Bessem. Masqueray im bull. 1882 S. 225, nach ihm Cagnat
a. a 0. S. 629 f.
44) Azeffoun u. s. w. bei Cagnat a. a. 0. S. 626 f. — El - Benian
a. a. 0. S. 667.
4») Cagnat a. a. 0. S. 564.
Westd. Zeitecbr. f. Gosch. u. Kunst. XXV, II- 10
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146 Th. Burckhardt-Biedermann
festungen einzureihen sind. Irgenhausen hatte, nach dem Neubau von
Tasgaetium und dem Wiederaufbau von Vitudurum, den Verbindungs-
weg zu decken, der von den beiden aus an den Handelsweg von Zurich
nach Chur fuhrte, Schaan dagegen die Hauptstrasse von Bregenz nach
Chur zn schtttzen.
Dass in die gleiche Zeit auch die Manenimfassung von Arbon
am Bodensee zu setzen sei, soil im Folgenden durch eine Vermutung
begrundet werden.
Die Neu- und Umbauten nun um das Jahr 294 zu Oberwinter-
thur, Burg bei Stein, Irgenhausen und Schaan sind auf die kriegerischen
Operationen Kaiser Maximians zuruckzufuhren, deren Bedeutung fur
die Grenzverteidigung des Rheines Morel46) nachgewiesen hat. Ver-
gegenwartigen wir uns in Kurze die Tatsachen. Es war die Zeit, da
die Regierung unter zwei Augusti geteilt war. Kaiser Maximian, der
Mitaugustus Diocletians seit dem 1. April 286, hatte soeben die
rauberischen Bagauden in Gallien uberwaltigt; da brachen im Juni des
Jahres die „Barbaren" — diesmal waren es Burgundionen und Ala-
mannen, Chaibonen und Heruler — in Gallien ein47), als er eben in
Mainz stand48). Nachdem er einen Teil derselbe/i geschlagen hatte,
unternahm er im Jahr 288 vom Mittelrhein aus einen Einfall in
Germanien, was eine besondere Verwunderung seines Lobredners er-
weckt49). Zwar hatten er und sein Praefectus Praetorio Constantius 50)
zunachst am Unterrhein die Franken zu bekampfen und mit dem
Flottenbau gegen den Usurpator Carausius in Britannien zu tun (288 f).
Maximian weilt im Februar 291 zu Reims und siedelt viele besiegte
Franken im Gebiete der Treverer und Nervier an51). Dann aber
wendet er sich wieder nach Oberdeutschland und unternimmt 291 oder
46) Morel, commentationes in honorem Mommseni (1877) S. 151 ff.
4T) Panegyricus Maximian o Augusto dictus, Ausgabe von Baehrens
(XII Panegyrici latini, 1874) II cp. 5 S. 93. Nach 0. Seecks iiberzeugendem
Nachweis hat dieser wie alle Paneg. von Nr. II bis IX Eumenius zum Ver-
fasser : Jahrbb. f. klass. Philolog. Bd. 137 (1888) S. 713 f. ; die II. Rede ist
nach ihm am 21. April 289 gehalten.
48) Maximian erlasst am 21. Juni 286 aus Mainz eine Verordnung:
Mommsen, Zeitfolge der Verordnungen Diocletians in: Abhandl. d. Berlin.
Akad. 1860 S. 420.
") Schiller a. a. 0. II, S. 127. — Paneg. II, cp. 7; III, 5; 7; 16; VI, 8.
Dazu 0. Seeck, Gesch. des Untergangs d. antiken Welt I (1895) zu S. 20, 24.
50) Seeck a. a. 0. S. 29 und 422.
") Paneg. V, cp. 21 ; vgl. Schiller II, S. 129.
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Rdraische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 147
292 einen Plunderungszug von Mainz bis Gunzburg, urn die Alamannen
zu schrecken, und nimmt ihren Konig gefangen52). Doch auch von
dem andern Ende, von Ratien aus, hatte kurz vorher Diocletian selber,
der oberste Augustus, einen Vorstoss nacb Germanien getan und die
Grenze vorgeschoben bis zu den Quellen der Donau 68) — also offenbar
vom Bodensee aus. Dies geschah kurz nach der Zusammenkunft der
beiden Augusti zu Mailand im Winter 288 auf 289 M). Wirksamer
ware wohl eine gleichzeitige Operation vom Rhein und von der
Donau aus gewesen: so aber kam einer nach dem andern, und so
wiederholten sich schon in den nachstfolgenden Jahren die Einfalle der
Germanen nach Gallien und in die Schweiz. Indessen zunachst hatten
die Massnahmen der Kaiser gefruchtet. Denn am 21. April 289
konnte der Lobredner auf Maximian nach des Kaisers Kriegen gegen
**) Paneg. V, cp. 2. captus . . . rex ferocissimae nationis inter ipsas
quas moliebatur insidias et a ponte Rheni usque ad Danuvii transitum
Guntiensem deusta atque exhausta penitus Alamannia. — fiber die Zeit s.
Seeck, Jahrb. f. klass. Philol. 1888 S. 718.
") Paneg. II, cp. 9: ingressus est nuper ille (Diocletian) earn quae
Raetiae est obiecta Germaniam similique virtute (wie Maximian) Romanum
limitem victoria protulit. — V cp. 3 ponrectis usque ad Danuvii caput Ger-
maniae Raetiaeque limitibus.
**) Die Zeit der Zusammenkunft hatte Mommsen, Zeitfolge S. 423
noch unbestimmt gelassen. 0. Seeck hat dieselbe sowie ihre Bedeutung fest-
gestellt: Jahrb. f. klass. Philol. a. a. 0. 717 und: Gesch. d. Untergangs d.
ant. Welt I, S. 26 und 418 f. Einige Verwirrung herrscht bei Schiller II
S. 126. Hier redet er, nach Paneg. V, 2, von einem Einfall der Alamannen
„in das Gebiet von der Mundung des Mains bis zum Einfluss der Giinz in
Donau", wahrend er dann wieder S. 135, 7 dieselbe Stelle als einen Vorstoss
des Gonstantius in das genannte Gebiet auslegt. In Wirklichkeit er-
wahnt Eumeniu8 V, 2 als ein Ereignis, das er iibergehen mtisse, obgleich er
selbst als Hof beamter — er war magister memoriae des Maximian — dabei
war, einen Einfall Maximians in Alamannien zwischen Main und Donau,
das er verwlistete, wobei er den feindlichen K&nig gefangen nahm (s. oben
Anm. 52). Das Ereignis fiel nach Seeck a. a. 0. in das Jahr 291
oder 292. — Ferner verlegt Schiller S. 137 den Zug Diocletians nach dem
Ratierland etwa ins Jahr 287 und fahrt fort: „eine Reihe von Kastellen
wurde langs der Donau, wie am Rhein dies geschehen war, teils neu er-
richtet, teils wieder hergestellt. Bei dieser Gelegenheit traf er mit
Maximian zusammen". — Die Kastelle am Rhein aber wurden, wie wir
von denen bei Tasgaetium und Oberwinterthur inschriftlich wissen, erst 294
errichtet; und die Zusammenkunft der Kaiser fand in Mailand, und zwar
nach Seecks Nachweis a. a. 0. im Winter 288 auf 289 statt; der Zug Dio-
cletians in Raetien fallt spater als dieselbe.
10*
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148 Th. Burckhardt-Biedermann
die Alamannen und nach Diocletians Feldzug in Ratien rlihmen 55) :
„von jetzt an sind wir sorgenfrei; mag auch der Rheinu — der sonst
Galliens Schutz war, wenn er hoch ging, uns aber Besorgnis einflOsste,
wenn er nach langer Trockenheit wenig Wasser hatte — „mag er jetzt
vertrocknen und so sparliches Wasser fuhren, dass man auf den Grund
sieht, wir furchten uns nicht : alles was ich jenseits des Rheines sehe,
ist r&misches Gebiet".
Zur Sicherung nun der Rheingrenze zunachst in der heutigen
Ostschweiz wurden bald darauf die Kastelle von Burg bei Stein in
Ratien neu erbaut, das von Oberwinterthur „von Grund auf wieder-
berge8tellt, ohne Zweifel das nahe gelegene ad fines (Pfyn), wo man
keine Zeichen der Erneuerung wahrgenommen hat, neu bezogen, Irgen-
hausen und Schaan neu errichtet. Diese samtlichen Festungen, laut
den beiden Inschriften im Namen der zwei Augusti und ihrer Caesaren
errichtet, waren Glieder der Kette der Grenzbefestigungen des Reiches,
von denen bald gesprochen werden soil56). Ungewiss ist mir, ob nur
Tasgaetium, Schaan und das an der alten Provinzgrenze liegende ad
fines zu Ratien gehorten, oder ob nicht die beiden nahe gelegenen
Oberwinterthur und Irgenhausen bei der westlichen Verschiebung der
Provinzialgrenze damals in Ratien einbegriffen wurden. Ich mSchte
das annehmen, weil Irgenhausen durchaus die gleiche Bauart zeigt wie
Schaan und weil die durch Irgenhausen und Oberwinterthur zu deckende
Strasse vom Walenstadtersee her, also aus Ratien nach Tasgaetium,
demnach wieder nach Ratien fuhrte57). Ratien gehdrte nach der neuen,
Diocletianischen Einteilung, der. das Veroneser Verzeichnis vom Jahr 297
folgt, zur Di&zese Italien, also dem Verwaltungsbezirk Maximians, der
in Mailand residierte 58).
Auch Arbon scheint damals befestigt worden zu sein. Denn da
die Notitia dignitatum (um 400 n. Chr.) in das Kastell von Arbor
M) Paneg. II, 7 am Ende. Die Rede ist am 21. April 289 gehalten
(s. Anm. 47.
*•) Jeder Erlass ergeht im Namen samtlicher Regenten. Mommsen,
Zeitfolge, am Anfang.
8T) Auch Lindenmann, Die Helvetier (1901) S. 66 f. sucht diese (frei-
lich erst spater anzunehmende) Grenzbestimmung zu begriinden.
M) Not. dignit. ed. Otto Seeck (1876) S. 250, X, 10. Im Veroneser
Verzeichnis ist freilich nur Raetia genannt, Raetia prima erst bei Polemius
Silvius um 385: a. a. 0. S. 255, 15. 16; und in der Notit. dig. a. a. 0.
S. 109, 22. 23.
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ROmische KasteUe am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 149
felix eine cohors Herculea Pannoniorum verlegt59), und da Maximian
sich Herculius nannte, so vermute ich, dass diese Truppe von Maximian
errichtet wurde und, wie es damals iiblich war, von ihm ihren Namen
erhielt60). Arbor felix gehdrte nach der neuen Provinzialeinteilung
zu Ratien. Und nan ist ausdrllcklich uberliefert, und es bezeugen es
die besprochenen Kastellbauten, dass damals die ratische Grenze, die
in Maximians DiOzese lag, aufs neue militarisch gesichert wurde61).
Aus beiden Tatsachen aber folgt mit Wahrscheinlichkeit, dass auch
die Befestigung Arbons, das ubrigens nach neuern Untersuchungen mehr
eine befestigte Mansio als ein eigentliches Eastell war, in jenen Jahren,
d. h. um 294, gebaut oder erneuert wurde68).
So viel also von den Kastellen der Ostschweiz. Indessen uber-
nahm Maximian von 293 an die Verwaltung von Italien und Afrika
und fuhrte von 297 an einen Krieg gegen die Mauren. Wir finden
ihn daher 295 in Mailand, 296 in Aquileia und im Marz 298 in
Karthago 63). Nur einmal erscheint er wahrend dieser Zeit voruber-
gehend wieder am Rhein, namlich im Jabr 296, wahrend sein Caesar
Constantius gegen Carausius im Norden von Frankreich kriegte. „ Damals
— sagt der Panegyriker (V, cp. 13) — schutztest du jene ganze
Grenze nicht mit Reiterei und Fussvolk, sondern durch deine fortge-
setzte Anwesenheit" (praesentiae tuae tenore).
In der Westschweiz dagegen und im Osten Frankreichs ubernahm
die Verteidigung der Rheingrenze der treffliche Constantius. Ihm war
als dem Caesar des Kaisers Maximian diese Aufgabe zugewiesen, indem
M) Eine gleichnamige findet sich auch in Celio monte (= Kellmunz
an der Iller sudlich von Ulm), und eine Herculea Raetorum in Parroduno (wo?).
Vgl. a. a. 0. S. 201, 28. 30. 34.
*°) Mommsen, Die Conscriptionsordnung, Hermes XIX, S. 44 Note 1
stellt, allerdings mit der Mahnung zur Vorsicht, den Satz auf : Die in der
Not. dign. aufgefuhrten Auxilia, die nicht sonst als vordiocletianisch bezeugt
sind, sind der Mehrzahl nach diocletianisch. Und so vermutet er, ahnlich
wie ich es hier fur Arbor felix thue, dass die ala prima Herculea, welche die
Not. dign. XI, 55 unter dem dux Britanniarum in Olenacum nennt, nach
Maximian heissen moge.
**) s. die beiden oben Anm. 53 zitierten Stellen.
62) Aus den aufgefundenen Resten allein, sofern sie mit Recht fur
rGmisch gehalten werden, scheint mir die Erbauungszeit nicht bestimmt
werden zu kOnnen. Uber dieselben berichtet Ferd. Keller, Statistik d. rom.
Ansiedl. (Ziircher MitteU. XV, 1864) unter Arbon, vgl. Taf. Ill, Fig. 2.
") Mommsen, Zeitfolge S. 420.
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150 Th. Burckhardt-Biedermann
er als seine Verwaltungsbezirke Gallien und Britannien erbielt M). Nach-
dem er daher bis zum Jabr 296 die Besiegung der Usurpatoren
Carausius und Allectus in Britannien zu Ende gebracht hatte, sorgte
er, von Trier aus, das er anfangs zur Residenz w&hlte, fttr das ver-
wttstete Gallien. Denn bier sab es schlimm aus: die aufst&ndigen
Scbaren der bedrtickten Bauern, die sicb Bagauden nannten, und die
einbrecbenden Barbaren batten Stadt und Land venvlistet. Constantius
liess daher, wie er schon frtther (293) eine Menge der von ihm be-
siegten Franken vom Unterrhein, Cbamaven und Friesen im nordost-
lichen Gallien und urn Langres angesiedelt hatte, damit sie das Land
wieder bebauten66), so liess er auch jetzt, nacb dem Siege in Bri-
tannien, aus diesem Lande Baubandwerker kommen, die das zerstorte
Augustodunum (Autun) im Aeduerland wiederherstellen sollten66). Da-
her preist ibn Eumenius67) im V Panegyricus (im Anfang des Sommers
297) cp. 21 also: wie ehemals Diocletian das verOdete Thracien und
spater Maximian die Gefilde der Nervier und Treverer mit unter-
worfenen fremden VOlkern besiedelt haben, so „wird durch deine
Siege, unbesiegter Caesar Constantius, aller entvOlkerte Boden der
Ambianer, Bellovaker, Tricassiner und Lingonen (erstere beide zwischen
der untern Seine und der Somme, die beiden letztern um Troyes und
Langres wohnhaft), wieder grttn durch den Landbau der Barbaren.
Ja, auch jene euch so ergebene Stadt der Aeduer, weshalb icb insbe-
sondere Dank sagen muss — Eumenius lebte in Autun, der Haupt-
stadt der Aeduer — erhielt durch die Gunst des Britannischen Sieges
sehr viele Handwerker, an denen jene Provinzen Oberfluss hatten, und
erhebt sich wieder infolge des Aufbaues der alten H&user und der
Wiederherstellnng dffentlicher Monumente". Im VIII. Panegyricus cp. 4
wird speziell der Wiederaufbau verfallener B&der angefuhrt, und die
im gleichen Jahr (297) gehaltene IV. Lobrede auf Constantius rttber
die Herstellung der Schulanstalten" schildert ausftthrlich die Sorge
„unsrer Kaiser und Caesarn" fttr die in Trttmmern liegende Stadt.
„Tempel und dffentliche Gebaude, beisst es da im 4. Kapitel, werden
«*) Schiller a. a. 0. II, S. 30.
«5) Schiller a. a. 0. II, S. 132.
w) Schiller a. a. 0. II, S. 129, nach Paneg. V, ep. 21.
*7) fiber Eumenius als Verfasser auch dieses Panegyricus s. Note 47.
Am dort angefuhrten Orte hat Seeck auch nachgewiesen, dass Rede V nicht
am 1. Marz gehalten ist. sondern am Anfang des Sommers 297, kurz vor
der Abreise Maximians nach Afrika, als Constantius von einer Besprechung
mit seinem Augustus Maximian aus Italien eben nach Gallien zuiiickkehrte.
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RSmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 151
wieder errichtet auf Staatskosten, auch der Bau von Privathausern wird
gefDrdert, Handwerker von jenseits des Meeres und neue Einwohner
aus den hOchsten Standen der Provinzen werden herbeigezogen, die
reichstreuesten Legionen, die man anderwarts gerade jetzt zum Kriege
gebrauchen kdnnte, schlagen ihr Winterlager bei uns auf and arbeiten
eifrig far unsern Vorteil zum Dank fur unsere gastliche Aufnahme,
indem sie gleicbsam in die ausgedftrrten Eingeweide der ermatteten
Stadt das sitzen gebliebene Wasser und neue Strdme hineinleiten".
Also auch militarische Arbeiter liess Constantius kommen, urn die
stadtische Wasserleitung wieder herzustellen und zu vergrdssern.
Sollte aber im Innern des Landes der Friede bluhen und die
Rube eine zuverlassige sein, so musste vor allem die germanische Grenze
gesichert werden. Nun batten die Alamannen seit Dezennien immer
wieder den Grenzwall, der bald 200 Jahre lang das sQddeutsche Decu-
matland geschatzt batte, durchbrochen. Die Regenten erkannten da-
her, dass jener nicht mehr gebalten werden kOnne, und bescblossen,
wie zu Anfang der Kaiserzeit den Rhein wieder als Reichsgrenze zu
befestigen. Die Massregel wird ausdrttcklich auf Diocletians „Vorsichta
zurttckgefahrt, und da wir ihn im Winter 288/289 eine Zusammen-
kunft zu Mailand mit seinem Mitkaiser abhalten, bald darauf einen
Zug zur Wiederherstellung der Grenzen an den Donauquellen tun und
im Jahr 294 Maximinian die Kastelle der Ostschweiz bauen oder
wiederherstellen saben, so mOchte ich glauben, dass eben auf der Zu-
sammenkunft zu Mailand die neue Grenzverteidigung beschlossen worden
sei. Denn urn eine planmassige, grossartige Organisation an der ganzen
Reichsgrenze handelt es sich. Daher die Ubereinstimmung in der
Bauart der Grenzfestungen am Rhein, in Arabien und Syrien und in
Nordafrika, auf die wir oben hinwiesen.
Horen wir zuerst die Zeugnisse der Schriftsteller. Zosimus, der
far die hier in Betracht kommenden Partien den Eunapius vom Anfang
des 5. Jahrhunderts ausschreibt, sagt (2, 34) : „da das ROmerreich
aberall an seinen Grenzen durch die Vorsicht Diocletians .... mit
Stadten, Kastellen und Tttrmen abgescblossen war und das ganze Kriegs-
heer in diesen seine Wohnung hatte, so war den Barbaren das tjber-
schreiten der Grenzen unmOglicha 68). Speziell aber auf die Gegend
*") Zosimus 2, 34 (Mendelssohn) .tijg 'Pcofxaloov inixQccrtlas anavraxov
rdov tG%ctTi(bv xfj JioxXrjriavov itQOvoia .... noltai %al cpgovgioig nctl nvgyoig
ditilrjfifiivrjg xul navxbq tov (Stqcctlcotl-kov x«toc ravra ttJv ohrjaiv $%ovto$,
anoQog rolg Bccq§(xqois r\v 17 biafictaq u. s. w.
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152 Th. Burckhardt-Biedermann
des Oberrheins beziehen sich die Worte des Kaisers Julian in seiner
ersten Rede, welche sagen: „Constantius (Chlorus) und Maximian warfen
in Eintracht die Barbaren zuruck, und indem sie Kastelle gegen die-
selben erbauten, stellten sie einen so grossen Frieden her, als es damals
nicht einmal zu versprechen leicht schien" 69). Und ganz genau auf
die Zeit, wo Constantius in Gallien Frieden und Wohlstand zu sichern
suchte, deutet eine Stelle der Rede des Eumenius, die er im Jahr 297
zum Lobe des Caesars hielt. Es ist dieselbe, in der Ausgabe von
Baehrens als vierte bezeichnete Rede fur die Wiederherstellung der
Unterrichtsanstalten zu Autun, aus der schon vorhin der Wiederaufbau
der Stadt und die Verbesserung der Wasserleitung durch herbeigerufenes
Militar angefahrt wurde. Hier heisst es im 18. Kapitel: „denn was
soil ich die Lagerplatze der Alen und Cohorten aufzahlen, die an der
ganzen Grenze des Rheines und des Hister und des Euphrat wieder
aufgerichtet sind?tf7°). Hier wird also nochmals die Sicherung der
gesamten Reichsgrenze durch Kastelle fur Reiter und Fussvolk, an
Euphrat, Donau und Rhein angefahrt und dieselbe im Jahr 297 als
vollendet bezeichnet. Und wollen wir die Worte eines Redners auch
nicht zu strikte fassen, so folgt doch sicher aus denselben, dass ein
grosser Teil dieser Reichsbefestigung eben damals gebaut war oder
gebaut wurde. „Diese ungeheure Reichsumwallung" — so aussert sich
Mommsen einmal gelegentlich, indem er auf die eben angefuhrte Stelle
des Panegyrikers hinweist — „fallt in das erste Dezennium der dio-
cletianischen Regierung und ist offenbar von vornherein systematisch
angelegt und durchgefuhrt worden" 71).
Gleichzeitig aber mit der Grenzbefestigung lief noch eine andere
Massregel Diocletians: die alten Provinzen wurden in kleinere Ver-
waltungsbezirke zerlegt, und wahrscheinlich in Verbindung damit die
Truppenkorper verkleinert72). Davon ist schon fruher (Anm. 58)
bei Ratien die Rede gewesen; wenn dort die Einteilung in Raetia
prima und secunda allerdings erst urns Jahr 385 auftritt, so erscheint
dagegen die Neuteilung am Rhein in Gallien schon im Veroneser Ver-
69) Juliani orationes ed. Hertlein I, p. 7 C. yyovQict 61 imzttxi^ovrts
avrotg (naml. den Barbaren) Toiavrjjv nQog avvovg tigtjvrjv roig vnTjxooig
nctxbarrioccv oarjv ovdt tv^ctadca, zozt $a8iov idoxtt.
70) Paneg. IV, cp. 18 namquid ego alarum et cohortium castra per-
censeam toto Rheni et Histri et Eufratis limite restituta?
71) Korrbl. d. Westd. Ztschr. V (1886) Nr. 129.
") Schiller a. a. 0. II, S. 45 verglichen mit S. 87.
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Romische Kastelle am Obenrhein aus der Zeit Diocletians. 153
zeichnis der Provinzen vom Jahr 297 73). Hier finden wir das n5rd-
liche und Ostliche Gallien in folgende Bezirke eingeteilt: Belgica I
und II, Germania I und II, Sequania (dies ist die sp&tere Maxima
Sequanorum, welcher Name zuerst 369 bei Rufius Festus auftritt),
Lugdunensis I und II und die Alpes Graiae et Poeninae. Diese
8 Provinzen bilden die „dioecesis Galliarum" und stehen unter gemein-
samer Oberleitung, d. h. damals (seit 293) unter dem Caesar Con-
stantius Chlonrs 74). Es scheint mir, dass bei dieser Teilung des Landes
die Rucksicht auf die Verteidigung des Rheines mitbestimmend war:
die beiden Germaniae und Sequania beherrschen den Strom von seiner
Mundung bis an den Bodensee, und die Alpes Graiae und Poeninae
sichern die Alpenttbergange des grossen und des kleinen St. Bernhard,
die nach Italien ftthrten. Dazu kommt, dass vielleicht Constantius von
seiner Residenz Trier aus die Regierung der genannten DiOzese un-
mittelbar selbst besorgte 75). Ihm haben wir wohl die Einrichtung der
8 Provinzen ebenso zuzuschreiben, wie in dem von ihm zurtlckeroberten
Britannien eine der neuen Provinzen, die Flavia Caesariensis — er
hiess Flavins Constantius — vielleicht auch die Maxima Caesariensis
seinen Namen trugen 76).
Es ist somit schon auf Grund der allgemeinen Verhaltnisse wahr-
scheinlich, dass die Kastelle der Westschweiz und des Oberelsasses,
von denen wir nunmehr reden wollen, zur Zeit der neuen Provinzial-
einteilung gegrttndet sind. Wir kdnnen die Frage aber noch bestimmter
beantworten. Die vorher genannte Provinz Sequania reicht sttdlich bis
an den Genfersee, westlich bis an die Sadne, nOrdlich bildete der
Eckenbach bei St. Pilt am Fusse der HohenkOnigsburg die Grenze,
die sich von da nach dem etwas sudlicher gelegenen Horburg soil pre-
7S) Nomina provinciarum omnium, abgedruckt u. A. bei Otto Seeck,
notitia dignitatum (1876) S. 247—253 als „Laterculus Veronensis", und bei
Riese, geograpbi latini minores (1878) S. 127 — 129. — Die Abfassungszeit
unter Diocletian hat Mommsen, Abhdlgen d. Berlin. Akad. 1862 S. 489
nachgewiesen. Gegen die von Kuhn behaupteten Interpolationen s. Czwalina,
Progr. d. Gymnas. zu Wesel 1881 (mir nur bekannt aus Marquardt, Staats-
verwaltung I* (1881) S. 584, der ihm zustimmt).
74) Dass die Ernennung der Caesaren Constantius und Galerius auf
den 1. Marz 293, nicht, wie man allgemein noch angegeben findet, 292 fallt,
hat Mommsen zu CIL. II, 1439 nachgewiesen. Ihm folgen Dessau, inscr.
select, zu Nr. 630 und 642, sowie Schiller, Kaisergesch. II, S. 129.
75) Schiller a. a. 0. II, S. 48, nach einer wahrscheinlichen Vermutunff
Backings, Annot. zur Not. dignit. Bd. II, S. 476.
76) Mommsen, Abhdl. d. Berl. Akad. 1862 S. 516.
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154 Th. Burckhardt-Biedermann
zogen haben ; hier schloss sich nordwarts Germania prima an 77). Die
Ostgrenze in der Schweiz ist, so viel ich sehe, nicht sicher zu be-
8timmen. Denn wenn die Nordgrenze aas der spatern kirchlichen
Diozesangrenze der Bistttmer Strassburg und Basel wohl sicher ge-
schlossen werden kann, so sind wir nicht daruber berichtet, ob die
Grenze der Bistttmer Basel and Constanz, die spater durch die Aare
gebildet wurde, bis in die Rdmerzeit, ja nicht einmal, ob sie bis in
den Anfang des 7. Jahrhunderts zurttckreicht 78). In diesem Gebiete
nan, das der Hauptsache nach Franche Comt6, Oberelsass und West-
schweiz umfasste, nennt die „Notitia Galliarum", ein Verzeichnis der
Stadte, das nach Mommsen zwischen den Jahren 390 und 418, wahr-
scheinlich 413 abgefasst ist, zuerst die bekannten Stadte Vesontio
(Besanyon), Nyon, Avenches und Basel; dann aber als Festungen:
Castrum Vindonissense, Castrum Ebrodunense, Castrum Argentariense
und Castrum Rauracense (samt dem unbestimmbaren portus Bucini),
also: Windisch, Yverdon, Horburg und Kaiseraugst 79). Von dem
Wiederaufbau des Lagers zu Windisch haben wir gesprochen (oben
S. 135 if.): er fallt urn das Jahr 260 oder 270. Das Kastell von
Yverdon soil, nach den mttndlichen Aussagen des Leiters der begonnenen
Ausgrabungen daselbst, des Herrn Dr. A. Naef, in die spateste Zeit
gehdren, also wohl erst unter Valentinian nach der Mitte des 4. Jahrr
hunderts. Es bleiben uns demnach von den vieren noch zu besprechen :
Kaiseraugst80) und Horburg, das an der Stelle des alten Castrum
Argentariense oder Argentovaria liegt81).
1T) SchSpflin, Alsatia illustrata I, S. 130. Fur die Nordgrenze s. die
Ausfilhrungen von Schricker: Westd. Ztschr. V (1886) S. 165—166 und:
Strassburger Studien II (1884), alteste Grenzen und Gaue im Elsass.
78) Dierauer, Gesch. d. schweiz. Eidgenossensch. I (1887) S. 34.
") Seeck, notit. dignit. S. 267 f. Riese, geographi lat. minores S. 142.
— Vollstandige Ausgabe mit Beniitzung des ganzen grossen Handschriften-
materials von Th. Mommsen in: Mon. German, histor. Auctores torn. IX
(1892) S. 552 ff.
80) Das Kastell, von dem nur noch wenige Reste liber dem Boden
sichtbar sind, steht auf dem fiiiher (bis 1803) kaiserlich - 5sterreichischen
Gebiet, jetzt im Kanton Aargau; deshalb heisst das darauf gebaute Dorf
Kaiseraugst.
81) Ptolemaeus 2, 9, 9 : 'A^yt vtoovctQict ; Itin. Antonin.und Tab. Peuting.:
Argentovaria, nach Riese, das rhein. Germanien (1892) S. 380; 390; 393, 11.
— Dass „Castrum argentariense" in der Notitia Galliarum gleich Argen-
tovaria 8ei, hat neuerdings M. Besson bezweifelt in seinem gelehrten Buche :
recherches sur les origines des ^vech^s de Geneve, Lausanne, Sion u. s. w.
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Komische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 155
Zunachst lasst sich erweisen, dass die beiden gleichzeitig
gebaut sind. Ad beiden Orten, sowie auch in dem entferntern Man-
deure am Doubs, findet sich ein Ziegelstempel, der so lautet : TiGIiV?
Oder TiGIM"? , wahrscheinlich, nach Mommsens Vermutung, zu lesen :
teg(ularia) impferatoris), d. h. kaiserliche Ziegelei82). Die Deutung
ist zwar bestritten und mag an anderm Orte gerechtfertigt werden.
Worauf es hier ankommt, ist Folgendes. Nur an den drei genannten
Orten, im Kastell zu Kaiseraugst nnd vereinzelt im Gebiet der alten
Augusta, im Kastell zu Horburg nnd in Mandeure findet man diese
Stempel, also sind diese drei Orte gleichzeitig aus derselben Ziegel-
fabrik mit Baumaterial versehen worden. Aus Abklatschen und Zeich-
nungen, sowie aus den Originalen des Basler Museums kenne ich von
dem Stempel jetzt 60 Exemplare, von denen allerdings viele nur
Fragmente sind, also nur das eine oder das andere der Zeichen auf-
weisen. Hiervon stammen 41 aus Kaiseraugst, 3 aus Baselaugster
Boden, 12 aus Horburg und 4 aus Mandeure. In Kaiseraugst und
namentlich an dem einen der drei Rundturme, die gegentlber am Nord-
ufer des Rheines bei dem nBrtickenkopfa von Herrn Geheimerat Wagner
ausgegraben wurden 83), trat der Stempel auf kleinem Raume so massen-
haft zu Tage, dass eine ausgedehnte Verwendung dieses Materials fttr
Dachdeckung und andere Zwecke — denn nicht nur auf Leistenziegeln,
sondern auch auf Back- oder Mauersteinen erscheinen die Zeichen —
(1906) S. 72 f. Er stiitzt sich auf eine der vier Handschriften (die Einsiedler)
der Notitia, welche, die antiken Namen auf die zur Zeit des Schreibers
(urn 600, jedenfalls vor dem 10. Jahrh.) bestehenden Namen der Stadte
deutend, angibt: civitas belicensium que antea castrum argentariense voca-
batur. Somit sucht er das Castrum in Belley, also an der Rhone oberhalb
von Lyon. Indem ich die Deutung der civitas belicensium Andern iiberlasse,
weise ich darauf bin, dass Ammian XXXI, 10, 6 die Schlacht des Gratian
gegen die Alamannen (378) nach Argentaria verlegt, einem Ort, der sicher
im Elsass liegt und doch wohl mit dem castrum Argentariense identisch scin
muss. So nimmt auch Schiller, R5m. Kaisergesch. II, S. 398 ohne weiteres
an. — Dass Argentovaria zu Horburg bei Kolmar lag, wie schon Beatus
Rhenanus annahm, wird jetzt, nach der Entdeckung der Lagerreste, als
sicher angesehen, s. Schricker, Westd. Ztschr. V (1886) S. 155.
M) CIL. XIII, 2, 1 (1904) S. 52. — Da sich auf dem Raume des
Kastells ein Inschriftfragment gefunden hat, das einen kaiserlichen Sklaven
als dispensator horreorum nennt (s. Anz. f. schweiz. Altertskde. 1900 S. 78 f),
so mussen in dieser Gegend kaiserliche Domanen bestanden haben ; auf ihnen
wird eine kaiserliche Ziegelei gewesen sein.
") E. Wagner, Westd. Ztschr. IX (1890) S. 149 if.
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156 Th. Burckhardt-Biedermann
muss stattgefunden haben. Mit andern Worten: die Ziegel dienten
schon beiin Baa der Festirog als Material. Und weiter folgt daraus:
wenn das gleiche auch fttr Horburg als wahrscheinlich darf angenommen
werden, so wurde das Castnim Argentariense gleichzeitig mit dem
Rauracense errichtet. Ob in Mandeure ein gleicher Bau oder nur
sonst ein GfFentliches Gebaude die Ziegelfunde geliefert hat, muss ich
in Ermangelung naherer Kenntnis der dort entdeckten rOmischen Ge-
baudereste auf sich beruhen lassen : an der Strasse von Vesontio sowohl
nach Cambete und Brisiacum als auch nach Augusta Raurica lag der
Ort laut den Angaben der Strassenverzeichnisse, und ebenso gab es von
ihm aus eine Strassenverbindung nach Eburodunum und Aventicum u).
Demnach, wenn gleichzeitig zu Augst und zu Horburg Kastelle
errichtet wurden, beide in der Provinz Sequania gelegen, so darf man
daraus schliessen, dass die Neuschaffung der Provinz und der Bau der
Kastelle, beides mit dem Zwecke der Grenzverteidigung, zeitlich zu-
sammenfallen, also ungefahr dem Jahr 296 zugehdren.
Wir wissen aber neuerdings noch etwas niehr von diesem Be-
festigungssystem. Bei Ausgrabungen, die anlasslich der Herstellung
einer Wasserleitung im Jahre 1902 zu Niedermumpf vorgenommen
wurden, liess sich beobachten, dass dort im westlichen Teile des Dorfes,
der „Burga heisst, ein rOmisches Kastell stand, dessen Reste, soweit
sie bis jetzt gefunden sind, in verschiedenen Beziehungen dem Kastell
von Kaiseraugst gleichen. Das Kastell ist tiber altern Resten eines
Wohngebaudes errichtet, ist also schon deshalb in spatere Zeit zu
setzen, und seine Ahnlichkeit mit dem von Kaiseraugst erweist die
Gleichheit der Entstehungszeit. Auch diese Festung also, nahe am
Rheinufer gelegen, gehcrt der Diocletianischen Rheinbefestigung und
der Provinz Sequania unter Caesar Constantius an85).
8*) S. die Angaben auf der hier beigeftigten Karte. Ich folge dabei
Kraus, Kunst und Altertum in Elsass-Lothringen Bd. II (1884) S. 133, wo
die Untersuchungen von Archivdirektor Pfannenschmid in Kolmar mitgeteilt
sind. Die Verbindungen Vesontio — Eburodunum — Aventicum: nach dem
Kartchen bei Mommsen, Inscr. Conf. Helv., die auf Kellers Distanzenberech-
nungcn beruht. Im Allgemeinen bemerke ich iiber meine Karte, dass ich,
abgesehen von einigen mir spezicll bekannten Strassenpartien, nicht fur das
Detail verantwortlich sein will. Meinem Zwecke musste die Angabe der
Bichern Hauptstationen geniigen.
85) Bericht liber die Ausgrabung s. S. Heierli im Jahresbericht der
geograph.-ethnograph. Gesellsch. in Zurich 1904—1905, in dem Aufsatz : tiber
das romische Grenzwehrsystem am Schweizer Rhein, unter i) : Die r6m. Feste
in Niedermumpf (mit Grundriss).
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ROmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 157
Es muss aber hier nocb eine weitere Folgerung angeschlossen
werden. Wurde der Oberrhein im Elsass bei Breisach (dem Horburg
nahe liegt) tmd dann wieder in der Nordschweiz bei Augst and Mumpf
durch Kastelle gegen das alamannische Ausland geschtttzt, so ist es
undenkbar, dass die Ecke des Flosses bei Basel, die so gefahrdet und
den germanischen Angriffen ausgesetzt war, damals unbefestigt blieb.
Und wiewohl wir erst fttr das Jahr 374 Ammians Zeugnis von einem
Festungsbau „nahe bei Basiliatf durch Yalentinian I besitzen86), so
notigen uns doch die angefuhrten Verhaltnisse zu der Annahme, dass
schon zu Diocletians Zeit auch hier irgend eine Befestigung errichtet
wurde, zumal sich an dem Ort ohne Zweifel schon eine altere romische
Niederlassung befand.
Als letztes, aber als eines der wichtigsten Kastelle am Rheinufer
nenne ich Zurzach, wo eben jetzt im Auftrage der romischen Sub-
kommission Herr Dr. J. Heierli Ausgrabungen geleitet hat. Hier, beim
„Tenedou der Peutingerschen Tafel, uberschritt eine Strasse den Rhein.
Sie fahrte vom Hauptlager Vindonissa aus nach Schleitheim und Rott-
weil, um sich dort mit der von Strassburg nach dem Decumatland
unter Vespasian im Jahr 74 angelegten Militarstrasse zu vereinigen.
Bei Zurzach finden wir nun die Reste von zwei Kastellen und zwei
BrUcken (s. Taf. 4, 3). Dicht am hohen Rheinufer liegen die beiden
Festungen, und zwar so, dass sie durch einen naturlichen, etwa 50 m
(170 Fuss, sagt Keller) breiten Erdeinschnitt von einander getrennt,
aber mittelst einer Quermauer verbunden waren. Hier fuhrte offenbar
die Strasse steil hinab, gerade auf die Brucke zu (so wie die neuer-
dings angelegte), von der man frtther noch die Reste von fttnf Pfahl-
rosten und unterhalb dieser eine zweite Bruckenanlage von etwa sieben
einfachen Pfahlreihen erkennen konnte. Die Brucke war vermutlich
8<) Th. Burckhardt-Biedermann : Alteste rom. Niederlassung in Basel,
Anz. f. schweiz. Altertskde. 1895 S. 482—490 mit Textillustrationen und
Taf. 39—42. Auffindung eines dazugehorigen tiefen und breiten Grabens
Basler Ztschr. fur Gesch. u. Altertskde. II (1903) S. 104. — Uber das
Sprachliche der vielbesprochenen Stelle Ammians XXX, 3, 1 s. Albert Oeri
im Aftz. f. schweiz. Geschichte, N. F. VII (1896) S. 401—403: Basilia und
Robur. — Ich stimme Oeri durchaus bei, wenn er die Deutung Basilia
Kftnigsburg, als Name der Stadt, abweist und in Ammians Basilia „am
ehesten ein zurecht gestutztes keltisches Wort" sieht. Beim Geographen
von Ravenna lautet der Name der Stadt „Bazela" (Riese, Das rhein. Ger-
manien XIII, 150) ; das mag wohl der wirkliche Name sein. Robur ist nach
Oeris Ausfuhrung sicher der Name des „munimentum", nicht der Stadt Basel
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158 Th. Burckhardt-Biedermann
auf die Stelle am jenseitigen Ufer gerichtet, wo auf einer ErhOhung ttber
das niedrige Vorland jetzt die Kirche des Dorfes Rheinheim stent87).
Von den beiden Kastellen sodann ist das westliche, auf „Burgu
oder „Kirchlibucka gelegene, offenbar das altere88). Es ist gegen
Norden, Osten und Westen durch schroffe, naturliche Abfalle des Terrains
geschtttzt and nur von Stiden her, wo aber der Boden ebenfalls an-
steigt, zuganglich. Die neuesten Ausgrabungen haben endlich seine
Gestalt und Beschaffenheit festgestellt, so weit es noch moglich war;
denn fast die ganze ndrdliche Halfte des Gemauers ist, wahrscheinlich
schon vor langer Zeit, abgesturzt und verloren. Das ubrige zeigt der
(allerdings erst provisorische) Grundriss. Die Sudhalfte hat eine un-
regelmassig gekrumnite Gestalt. Vier im Halbrund vorspringende TQnne
stehen nahe beisammen. Drei derselben setzen an der Innenseite der
Hauptmauer mit geradliniger, nur wenig nach innen vorspringender
Mauer an. Der Eckturm im Sudosten ebenso wie der funfte, sudwest-
liche Eckturm sind nicht nur nach aussen, sondern auch einwarts ab-
gerundet, bilden also einen Kreis*). Endlich sind im Siidwesten die
Fundamente eines stattlichen Eingangstores gefunden worden. Das
Merkwurdige ist, dass es an einer einspringenden Bucht — einem
stumpfen Winkel — der Courtine liegt und nicht von Turmen flankiert
ist. Die nicht feme stehenden Turme der allerdings sehr starken
Hauptmauer (ca. 4 m) schienen wohl zur Yerteidigung zu gentigen.
Von diesen ist jedenfalls einer, vielleicht auch noch andere — was ihre
Reste nicht mehr sicher entscheiden lassen — massiv, nicht hohl gebaut.
Im Innenraum des Kastells fanden sich mehrere, deutlich erst
spater und aus schlechtem Mauerwerk an die Umfassungsmauer ange-
baute Raume : einer ohne Zweifel Wohnraum, da er die bekannte halb-
runde Apsis hat. Auch an der Verteidigungsmauer sind einige Partien
offenbar erst in spater Zeit gebaut, was die weniger sorgfaltige Lagerung
der Steine, ungleiches Baumaterial an gleichen Bauteilen, eingemauerte
Ziegel und Ziegelcement-Stucke verraten.
87) Uber die Briicken wie fiber die ganze Anlage 8. Ferd. Keller,
Rom. Ansiedl. d. Ostschweiz I a. a. 0. 302—311.
§8) Den beigelegten Grundriss verdanke ich der Gute Herrn Dr.
Heierlis. Brieflich teilt er mir mit, dass, nachdem er beide Kastelle durch
Grabungen untersucht habe, er der Meinung sei, dass „Kirchlibuck<( den
ersten Zeiten der Occupation zuzuschreiben sei, „Sideln" aber der spatern Zeit.
*) Der funfte, sudwestliche Eckturm ist auf Taf. 4, 3 versehentlich
ausgefallen, die Kreisform des sudostlichen Eckturms ist nicht deutlich ge-
nug gezeichnet. Die Red.
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Romische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 159
Spater Zeit sodann gehort sicher das Ostliche, kleinere Kastell
„auf Sidelen" an. Das lasst schon sein Grundriss vermuten : ein ver-
schobenes Recbteck89) (s. Taf. 4, 3). Die kreisrunden, engen Ecktttrme
mit verhaltnismassig dicken Wanden gleichen durchaus denen des
Kastells von Deutz, das Hettner als Constantinisch oder aus wenig
frtiherer Zeit stammend erwiesen hat90). Bemerkenswert ist noch die
Mauer, welche von der Ostecke nach dem Rhein hinunterging. Keller
muss sie noch gesehen haben. Jetzt ist sie samt dem nordlichen Teil
des Kastells durch eine angelegte Kiesgrube vernichtet.
Sind anch die Bauten dieser Bruckenfestung teilweise spat, so
muss doch die Anlage selbst mindestens ebenso fruh angesetzt werden als
die Strasse, die von Strassburg nach Rottweil fQhrte, also um 74 n. Chr.
Beides erklart sich aus den geschichtlichen Verhaltnissen. Die erste
Anlage, also das Westkastell sowie die PfahlrOste der Brucke fallen
in die Zeit, wo die Legionen im ersten Jahrhundert zu Vindonissa
lagen. Wahrend dann seit dem Ende des Jahrhunderts der ober-
rheinische Limes die Grenzverteidigung ubernahm, mochte das Kastell
Tenedo unbesetzt sein und zerfallen. Die Wiederbefestigung der Rhein-
grenze unter Diocletian veranlasste die Restauration des alten Kastells
und die Verstarkung durch das zweite. Auch die alte BrQcke mochte
zerfallen sein : jetzt errichtete man eine neue dicht unterhalb der ersten
und begnugte sich mit einfachen Pfahlreihen.
Indessen ist diese Datierung blosse Vermutung und Kombination
aus den aufgefundenen Resten und den historischen Verhaltnissen. So
sicher die Spatzeit der genannten Partien ist, so ist sie doch durch
keine Inschrift bezeugt. Es ware also mftglich, dass das zweite Kastell
u. s. w. erst der Zeit Valentinians angehOrt, und dass man sich zu-
nachst mit einer Restauration der altera Festung begnugte.
Fassen wir nun das bisher gewonnene Ergebnis unserer Unter-
•9) Der Grundriss auf Taf. 4, 3 wieder nach Heierli an dem Anm. 85
angefuhrten Orte S. 42.
•°) Den Ausgrabungsbericht iiber das Castrum von Deutz s. Bonn.
Jahrb. LXTII (1880) S. 13—48. Es ist fast 16mal so gross als Sideln.
Wahrend dieses 37 x 40 m im Umfang hat, misst das Deutzer 152 x 154 m.
Es hat darum auch zwischen den Eckturmen je 3, an den beiden Seiten,
die Tore haben, ausser den beiden halbrund vorspringenden Torturmen je
2 kreisrunde Zwischentiirme, wahrend Zurzach solche nicht hat. Die Tiirme
sind in Deutz fast doppelt so gross (13,5x10,5 gegen 7,70), die Courtine
aber kaum starker (3,5 im Fundament, wie auch im Siiden zu Sideln) als
hier. — Uber die Bauzeit des Deutzer Kastells: Korrbl. d. Westd. Ztschr.
1886 Nr. 129.
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160 Th. Burckhardt-Biedermann
suchung zusamruen 9l). Bald nach dem grossen Alamanneneinfall von
260 bezieht unter Gallienus ein grosserer Truppenkorper das alte Lager
von Vindonissa und baut seine Mauer wieder auf. Ungefahr dreissig
Jali re spater werden die Rheinufer als neue Reichsgrenze durchgehends
befestigt. Maximian lasst um 294 durch den Prases der Provinz neu
errichten oder wieder herstellen die Kastelle bei Tasgaetium, zu Ober-
winterthur, zu Irgenhausen, zu Schaan, wohl auch neu besetzen Pfyn
an der Grenze von Obergermanien und Rati en. Wahrscheinlich wird
audi Aibon mit Mauern und Truppen versehen, der Bodensee vielleicht
schon damals — wie sicher zur Zeit der Notitia dignitatum — durch
eine Flotille beschutzt. Um weniges spater, um 296, sehen wir in
der neu geordneten Provinz Sequania den Caesar Constantius die Rhein-
befestigung vollenden. Er baut neu oder restauriert Festungsmauern
zu Zurzach, Mumpf, Kaiseraugst, Basel, Horburg. Vielleicht spater
erst, etwa unter Valentinian, kommen dazu Sidelen bei Zurzach, die
Befestigung Robur bei Basilia und die zu Yverdon. Unter ihnen ist
das Hauptlager das zu Vindonissa ; mit ihm verbunden sind die Rhein-
kastelle, von denen mindestens drei, bei Stein, Zurzach und Kaiseraugst,
Bruckenuberg&nge decken. Die Militarstrasse, welche Rhein- und Donau-
armee verbinden soil (s. oben S. 130), wird durch die festen Platze zu
Winterthur, Pfyn und Arbon gedeckt und hat selbst wieder Verbindungen
nach Suden, einerseits von Bregenz uber Schaan und von Winterthur
uber Irgenhausen und den Walenstadter See nach Chur und den 5st-
91) Das Strassensystem der Schweiz hat in militarischer Beziehung
Heierli einleuchtend charakterisiert : Das rom. Grenzwehrsystem (s. Not. 85).
Hier sei im Allgemeinen bemerkt, dass schon Mommsen: Die Schweiz
in rom. Zeit, und Schiller: Gesch. der r5m. Kaiserzeit, die Griindung
der schweiz. Rheinkastelle zumeist in Diocletians Zeit versetzen. Nur glaube
ich die Sache bestimmter begriindet zu haben und etwas verandert fassen
zu miissen als es Schiller II, S. 134 tut, wenn er sagt: „Vermutlich ist in
dieser Zeit (296), teilweise wohl auch (gewiss : das Kastell von Oberwinterthur
ist ja laut Inschrift schon 294 umgebaut) schon in den vorhergehenden Jahren
unter Maximians Leitung (ich meine: die westlichen Kastelle fallen unter
des Caesar Constantius Leitung) die neue Festungslinie zur Deckung der
oberen Rheingrenze vom Bodensee zum Jura entstanden". — Die Annahme,
dass Augusta Raurica unter Probus „Hauptquartier der ersten Minervischen
Legion" wurde, eine Annahme, die sich auf Roths Erklarung der Kaiser-
augster Ziegelstempel stiitzte, hat Mommsen spater mit der Deutung der
Stempel fallen lassen, s. oben Anm. 82. Welche TruppenkOrper in den
Kastellen zu Diocletians Zeit lagen, wissen wir einstweilen noch durch-
aus nicht.
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Rdmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 161
lichen Alpenpassen, anderseits von Windisch nach Solothurn, — wo sie
von Angst die Strasse liber den obern Hauenstein aufnimmt — dann
nach Aventicnm, nachdem. sie bei Petinesca mit dem Verbindnngsweg
von Basel liber den Jura and die Pierre pertnis zusammengetroffen ist,
zuletzt an den Genfersee, nm dort westwarts liber Nyon nnd Genf nach
Lyon, ostwarts nach Martigny and liber den grossen St. Bernhard zu
fQhren (vgl. die Strassenkarte Taf. 2). Von Avenches besteht auch eine
Verbindung mit Vesontio fiber den Jura, die durch das neue Kastell
von Yverdon geschtitzt wird. Der Arm ' der Militarstrasse, der von
Windisch ttber den BOzberg dem Rhein entlang nach dem Elsass und
Strassburg reicht, hat in den Kastellen von Mumpf, Kaiseraugst, Basel,
Horburg neue Sicherungen erhalten. Endlich wird durch eine ununter-
brochene Postenkette von Wachtturmen unmittelbar am sttdlichen Rheinufer
die Signalisierung jedes herannahenden Feindes vom Bodensee bis Basel
mdglich gemacht. So war das Verteidigungswerk der ersten Kaiserzeit in
der Schweiz nicht nur wieder hergestellt, sondern bedeutend verstarkt.
Was die GrOsse der Festungen und ihrer Besatzungen betrifft, so
ist darfiber dies zu sagen. Der Flachenraum der Kastelle ist an-
nahernd folgender:
Kaiseraug
st
36 000 nm.
Horburg
26 880 „
Yverdon
18 600 „
Pfyn
11700 „
Burg bei
Stein
8100 „
Oberwinterthur
7 200 „
L westl. 4914 ) nnfxj
ZUraaCh: 6stl. 1480 }6394 "
Irgenhausen 3 177 „
die (ibrigen unbekannt.
Das grOsste unter ihnen ist also — von Windisch abgesehen — Kaiser-
augst; es ist, mit den Limeskastellen verglichen, fast so gross als
PfOring, ziemlich grosser als Weissenburg, wenig grosser als Friedberg.
Da nun for die genannten entweder eine Ala von 500 Mann Oder eine
Cohors militaria equitata bezeugt ist, so nehme ich eine gleiche Truppen-
zahl auch hier an92). Ubrigens hat Domaszewski scharfsinnig nach-
gewiesen, dass das Lager von Dadschanija am arabischen Limes, das
**) Grossenangaben der Limeskastelle und ihrer Besatzungen s. Hettner,
Bericht fiber die . . . Erforschung des obergerman.-rat. Limes (1895) S. 24 f.
and Anhang S. 35 f.
Weetd. Zeltachr. f. Oeach. n. Kunst XXV, IL 11
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162 Th. Burckhardt-Biedermann
doch nur 10 100 Q]m. Flache darbietet, in Diocletianischer Zeit eine
Coh. quingen. equit., el Leddschan aber mit 45 980 [Dm. liber 4000
Mann in sich aufnahm 98). FQr Horburg darf man die gleiche Truppen-
grosse annehmen, wie far Kaiseraugst, fttr Yverdon vielleicht auch.
Dagegen werden in den folgenden nur Numeri unbestimmbarer Grosse
Raum gefunden haben. Die Namen der Truppen dieser Zeit weiss
man noch nicht; nur fQr die Nahe von Soloturn werden zu Laupers-
dorf bei Balstal die Tungrecani seniores94) und in der Inschrift des
Wartturmes zu Etzgen oberhalb Laufenburg wird die legio octava, wohl
die alte Augusta, genannt95).
Allein wenn man so das rOmische Gebiet gegen feindliche Ein-
falle gesichert glaubte, so tauschte man sich grttndlich. Bald erneuerte
sich der Kriegsschreck. Im Jahre 298 schon wurde Constantius von
den Alamannen mitten im Lande, bei Langres, so ttberrascht, dass er
in Lebensgefahr geriet. Er besiegte sie zwar sofort, aber bald darauf
kam es wieder zu einer grossen Schlacht bei Vindonissa, wo er zum
zweiten Male siegte. Der Lobredner auf Constantin im Jahre 310 —
es ist wiederum der Rhetor Eumenius von Augustodunum — erwahnt
diese Geschichten im 4. und besonders im 6. Kapitel der VII. Rede
mit den Worten: „ warum soil ich den Lingonischen Sieg (d. h. den
bei Langres) erwahnen, der ruhmreich ist auch durch die Verwundung
des Feldherrn selbst? warum die Gefilde Vindonissa's, die voll von er-
schlagenen Feinden und noch jetzt von ihren Gebeinen bedeckt sind 96) ?
warum die riesige Menge aus verschiedenen Vdlkern der Germanen,
die der zugefrorene Rhein verlockt hatte, dass sie auf eine Insel, die
der geteilte Fluss umfliesst, ubersetzten ? und da nun plfltzlich der Fluss
auffror und sie abgeschlossen waren, entsandte man Fahrzeuge, und die
Umlagerten mussten sich ergeben." Das letzte Ereignis, dessen Ort
unbekannt, aber jedenfalls am Oberrhein gelegen ist, fallt in den Winter
") Bruoaow u. Domaszewski a. a. 0., II (1905) S. 8 ff. und S. 36.
•4) Mommsen, Schweiz. Nachstudien, Hermes XVI (1882) S. 489.
•») Anz. f. schw. Akde. 1893 S. 272.
*) Deycks, Bonn. Jahrb. XIX (1853) S. 14 bezweifelt, dass „Vindonis
carapi", wie er Paneg. VII, cp. 4 und 6 liest, bei Vindonissa zu suchen seien
und mochte sie eher ins Land der Vindeliker, an den Fluss Vindo, die
Wertach, die bei Augsburg in den Lech fliesst, verlegen. Allein abgesehen
von der sachlichen Unsicherheit dieser Vermutung, verbietet sie schon die
Dberlieferung. In Kap. 6 heisst es ohne Variante, wie man aus Baehrens*
Stillschweigen schliessen muss : Vindonissae campos, und im 4. Cap. deduciert
Baehrens aus den Varianten der Handschriften : campi Vindonii.
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Rdmische Kastelle am Oberrhein ans der Zeit Diocletians. 163
von 298 auf 299, die Schlachten bei Langres und Vindonissa in das
Jahr 298. Diese DurchbrQche der Alamannen durch die befestigte
Grenzlinie des Reiches mttssen teils im Elsass oder bei Basel, von wo
der Weg nach Langres fQhrte, teils, wie das Schlachtfeld bei Vindo-
nissa schliessen lasst, bei Zurzach stattgefunden haben. Wenn aber
Schiller97) daraus folgert, dass die Festnngsanlagen damals noch nicht
vollendet gewesen seien, so ist der Schloss durchaus nnsicher : die ver-
haltnismassig kleinen Festungen waren, wie spatere Einfalle beweisen,
nicbt im Stande grOssere Scharen abzuhalten, ja, sie mOgen geradezu
den Anlass zu einem solchen Angriff gegeben haben. Es kam wohl
deshalb bei Windisch zu der grossen Schlacht, weil dort wieder ein
starkerer Militarposten stand, den die Feinde aufheben wollten. Ich
halte es also trotzdem, ja gerade deshalb fur wahrscheinlich, dass die
Befestigungslinie am Oberrhein schon vollendet war und dass der Lob-
redner auf Constantius an der frtther zitierten Stelle (S 152 Anm. 70)
seiner im Jahre 297 gehaltenen Rede nach der Wahrheit von der
Vollendung der Kastellbauten reden konnte.
Betrachten wir nun die erhaltenen Bauwerke selber. Eine
EigentQmlichkeit, welche mehrere derselben gemein haben, ist die, dass
ihr Mauerwerk Material enthalt, das aus frttheren rOmischen Monumenten
hergeholt ist. So das Kaiseraugster Kastell. In den Fundamenten
desselben sind mehrfach in grosser Menge ArchitekturstQcke und Inschrift-
steine verwendet, die offenbar von der nahe geiegenen Augusta herbei-
geschleppt wurden 98). Das weist also auf eine Zeit, wo die letztere in
") a. a. 0. II, S. 135.
**) Solche fand man 1839 bei der Blosslegung des Sudwestturmes,
sodann 1887 und 1888 bei den Ausgrabungen am westlichen Teile der Siid-
seite und am sudostlichen Eckturme (Schweiz. Anz. 1893 S. 230). An andern
Stellen fanden sie sich nicht. So zeigte eine lange Strecke der Westseite
des Kastells, die ich im Winter 1905 an der innern Seite — die aussere war
nicht zuganglich — blosslegte, die Er6cheinung nicht: die Mauer war von
dem antiken Boden an, der sich durch einen abgeschragten Vorsprung und
einen an diesen anschliessenden, bis 0,90 m breiten festen Boden (aus Kalk,
kleinen Ziegel- und Steinbrocken) kennzeichnete, abwarts bis auf das von da
1,50 m tiife Fundament aus kleinen Kalksteinen gebaut, die nur in diesem
Fundament eine rauhere Aussenflache hatten als oberhalb der Abschragung.
Unten war die Mauer auf Kiesel gebettet, die auf dem naturlichen Boden
lagen. Es ist mdglich, ja wahrscheinlich, dass namentlich an der aussern
Mauerflache noch andere, ununtersuchte Stellen jene Quader enthielten, dass
sie aber weggeraubt worden sind. In der Mitte der Westseite fand ich ein
kleines Tor, mit tiefem Abzugskanal. Das Tor war zu beiden Seiten (nach
11*
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164 Th. Burckhardt-Biedermann
gewissen Gebieten verlassen war. Wirklich fand man innerhalb der- .
selben im Jahr 1884 einen Topf mit Tausenden von Bronzemttnzen
des Postumus, der urn das Jahr 260 n. Chr. muss vergraben worden
sein"). In dieselbe Zeit ungefehr weisen andere MQnztOpfe unserer
Umgebung, n&mlich zwei in der Nahe von Muttenz beim Eisenbahnbau
gefundene (1854 und 1855), deren einer unter Tetricus urn 273, der
andere unter Aurelian urn 275 vergraben wurde, sowie der grosse von
Reichenstein aus den Jahren 284 oder 285 ,0°). In diesem Zeitraum
war also die alte Stadt Augusta mehr oder weniger verOdet, und bolte
man aus ihr ohne Bedenken Bausteine far den nur eine Viertelstunde
entfernten Bauplatz der Rheinfestung. Ahnliches muss auch in Horburg
geschehen sein, wie ich aus einigen Andeutungen der Ausgrabungs-
berichte schliesse. Da dieses Kastell nur so weit untersucht wurde,
dass wir den Umfang seiner Mauern und einige Tore, auch Teile des
Pr&toriums im Innern kennen, der Ausgrabungsbericht aber etwas
summarisch lautet, so ist man far diese Frage auf Schlusse aus zu-
f&iligen Ausserungen angewiesen 101). Solche aber lassen hier ebenfalls
dem Kastellinnern — denn die nach aussen gerichteten Partien konnten nicht
untersucht werden) von Saulen flankiert, deren Reste noch vorgefunden wurden.
Ein Kapit&l lag noch fast vollstandig erhalten nahe bei seinem ehemaligen
Standort. Auch bier bei dieser Anlage waren grosse Quadersteine verwendet,
die vermutlich, wie sicher das Kapit&l, aus den Trummern fraherer Bauten,
herstammten. — Vgl. auch Vischer, Kl. Schr. II, S. 441. Was aber das
Kastell bis dahin bekannt war, habe ich zusammengestellt im Anz. f. schw.
Akde. 1893 S. 230 ff. mit Taf. XV.
••) Anz. f. schw. Akde. 1884 S. 41 f. Der Topf befindet sich in Privat-
besitz zu Basel. Prof. A. E. Stuckelberg, der ihn vorl&ufig untersuchte, teilte
mir freundschaftlich sein Resultat mit.
10°) Uber die MUnztopfe von 1854 und 1855 s. den hdschr. Bericht
von Prof. Wilb. Vischer (Vater) im Archiv der Basl. antiqu. Gesellsch. 1854
und 55; aber den von Reichenstein: desselben ausfuhrl. Beschreibung in
seinen Kl. Schriften II, insbes. S. 491.
101) Der Grundriss ist mitgeteilt in der Schrift des urn die Auffindung
des Kastells hochverdienten Pastors Herrenschn eider : Romerkastell und
Herrenschloss Horburg, mit Pl&nen und Zeichnungen von Baurat Winkler
(der die Ausgrabungen im Jahr 1884 leitete), Colmar 1894. Hier heisst es
S. 96, dass i. J. 1853 Pfr. Herrenschneider, als er im Schuppen seines Pfarr-
hauses nachgrub, einen rom. Grabstein fand, „der auf der gesuchten rom.
Mauer lag". Sodann S. 97: „Unverhofft fand man hier einen Schuh tief
unterm Boden, auf der rom. Mauer liegend, drei Bas-Reliefs und eine ver-
stammelte kleine Statue oder Haut-Relieftf u. s. w. Ob es sich mit den auf
S. 100 angefiihrten „machtigen Blocken mit eingehauenen Schwalbenschw&nzen
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Rdmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 165
'eine Verwendung von Bauresten fur den Mauerbau des Kastells ver-
mnten. Die Gleichartigkeit der Bautechnik weist also wieder, wie die
fruher erwahnten Ziegelstempel, auf gleichzeitige Entstehung der beiden
Festungen.
Dieselbe Erscheinung ist nun aber an vielen andern Gebauden
dieser Spatzeit des ROmertums in den Rheinlanden and in Frankreich
beobachtet worden, wie sie denn auch an den frtthmittelalterlichen
Bauten vorkommt 102). So beschreibt Hettner das Mauerwerk der be-
festigten Mansio in Neumagen, das an der Strasse Trier — Bingen
gelegen ist los). Auf eine Schicht von Kieseln als unterste Lage sind
durchgehends an der ganzen Mauer grosse Quader gelegt, alles Grab-
monumente, die aus der Nahe geholt wurden; erst uber diesen lagert
die aus Gusswerk bestehende Mauer, und auch in deren Fugen sind
hie und da Skulpturen, abgeschlagene Kopfe, zur Fttllung eingemauert.
Dies ist ganz dieselbe Bautechnik, wie wir sie, wenigstens an grossen
Partien, zu Kaiseraugst angewendet finden. Die Befestigung von Neu-
magen ist aber, wie Hettner S. 84 bemerkt, laut Versen der Mosella
des Ausonius, von Constantin dem Grossen erbaut, also nur wenig
spater als unser Bau. Ahnlich ist die Bauart der zwei andern von
und kla88ischem Profil" so verhalt, wie Herrenschneider meint, namlich dass
sie „vom Obergesims" der Kastellmauer herriihrten, will ich auf sich beruhen
lassen. Aber in dem mundlichen Bericht Winklers und Herrenschneiders
uber die Ausgrabung vom 17. Juli 1884 heisst es: Bulletin de la soc. pour
la conservation des monuments historiques de Y Alsace, II. Sdrie 12m« vol.
Procfcs-Verbaux S. 162 (Winkler:) L'^paisseur des murs varie, elle a une
moyenne de 3 metres dans ses fondations. Gependant il est a remarquer
qu'a en juger par certains indices, des pierres taill^es £taient venues
s'ajuster aux parties qui sont rest£es, et qui forment comme
uneespfecedeb£ton. — Endlich gibt der Plan nahe bei der sudwestl.
Ecke an, dass in der Mauer zwei rdm. Steinkopfe eingemauert waren. —
Aus diesen Mitteilungen glaube ich sicher schliessen zu diirfen, dass die
Architektur-, Grab- und Skulpturstucke in die Fundamente eingemauert waren,
gerade wie zu Kaiseraugst, dass sie also ebenso wie dort und anderswo von
fruhern Bauten des Ortes hergeholt waren.
I6t) Erieg von Hochfelden, Gesch. d. Militar-Architektur in Deutschland
(1859) 8. 153: „So baute Gundobald i. J. 500 eine Ringmauer urn die Stadt
Genf, wobei er, ganz in romischer Weise, von zerstorten Kirchen und offent-
lichen Gebauden grosse, mit gallo-romischen und mit christlichen Skulpturen
gezierte Werkstucke nahm". Ebenso das C a strum von Dijon, nach Gregor
von Tours Beschreibung : a. a. 0. 154.
«») Felix Hettner, Zu den rom. Altertumern von Trier und Umgegend,
Westd. Ztschr. X (1891) S. 81 ff. des Separatabzuges.
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166 Th. Burckhardt-Biedermann
Hettner besprochenen Festungswerke, dem von Jankerath und von
Bitburg, die an der Strasse von Trier nach K6ln liegen. Die gleiche
Verwendung von Bruchstucken alterer ROmerbauten fand sich an der
Stadtmauer von Metz, deren Erbauung von dem kundigen Leiter der
Ausgrabungen ins Ende des dritten oder den Anfang des vierten Jabr-
hunderts n. Chr. datiert wird104). Und dasselbe Merkmal dieser Zeit
zeigt eine grosse Zahl rOmischer Stadtbefestigungen Frankreichs und der
Rheingegenden. Selbst in London hat man vor kurzem dieselbe Er-
scheinang beobachtet 105). In diese Beispiele reihen sich ausser den
genannten Kaiseraugst and Horburg von unsern Schweizer Kastellen
noch ein: Oberwinterthur, wo Keller in den Fundamenten Kapitale
&04) Wolfram in den Jahrbb. f. lothring. Gescb. u. Altskde. Bd. XIII
(1901) S. 351 ff. und: Bericht fiber den ersten Verbandstag der west- und
suddeutsch. Vereine fur rom.-german. Altertumsforsch., Trier 1901, S. 21 f.
Der Verf. weist ausser den Hettnerschen Bauten auf die gleiche Erscheinung
in Zabern, Arlon und an anderen Stadtbefestigungen spatromischer Zeit in
Frankreich.
"*) Uber diese berichtet Krieg von Hochfelden, Gesch. d. Militar-
Architektur in Deutschland (1859) S. 33, nach Caumont, cours d'antiquitls II, 2,
S. 346. Da mir das letztere Werk nicht zuganglich ist, so muss ich mich
an die, leider nicht immer zuverlassige indirekte Quelle halten. Krieg sagt,
dass man beinahe bei alien gallo-rdmischen Stadte-Umfassungen einen Unter-
satz der Mauer von znachtigen Werkstucken finde, wobei oft „kostbare, den
Palasten, Tempeln und offentlichen Prachtbauten entnommene Saulenkapitale,
cannelierte Saulenschafte, Gesimse, Friese, Sarkophage, mit reichen und
kunstvollen Skulpturen, Inschriften u. 8. w.u sich befanden. Als solche Stadte
nennt or : Langres, Troyes, Rheims, Tours, Bordeaux, Orleans, Lillebonne u. a.
Abbildungen der Mauern von Mans und von Sens, ebenda S. 32. 33. — Auch
Strassburg gehort dazu. Denn in den Fundamenten der Turme, die einer
spateren Verstarkung der frfihern Mauer des Eastells zuzuschreiben sind,
fand man Stucke von altera ornamentierten Bauteilen und Inschriftsteine,
anscheinend des ersten Jahrhunderts : Bulletin de la soc. pour la conservat.
des mon. hist, de 1' Alsace, II. Sene, 12 vol. (1881—1884), M&noires S. 69
und 70. — Uber London E. Kriiger im Korrbl. d. Westd. Ztschr. 1904 S. 24.
— Dazu ist nach Lehners Untersuchung Antunnacum (Andernach) zu rechnen,
in dessen Fundamenten grosse Tuffsteinquader von fruhern Bauten sich fanden.
Uber die Zeit der Befestigung urteilt Lehner: „ spat est ens Diocletian kann
es gewesen sein, unter dessen Regierung im Rahmen der grossen Neube-
festigung der Reichsgrenzen in den achziger und neunziger Jahren des
dritten Jahrhunderts Andernach eine starke Neubefestigung bekommen hatu.
Bonner Jahrbb. 107 (1901) S. 9. 34. Man sieht aus diesen Beispielen, dass
die Technik dieses Mauerbaues durchaus nicht auf Frankreich beschrankt
war, wie man friiher glaubte (Krieg a. a. 0. S. 32 unten), sondern sich auch
am deutschen Rhein und jenseits des Kanals findet.
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ROmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 167
and Gesimse fand 108), die spatrOmische Befestigung auf Burg in Basel l0T)
und das Castrum von Yverdon, wo in den Fundamenten der Turme
Architekturstucke verwendet sind108). Dies alles bestatigt die an-
nahernde Gleichzeitigkeit all dieser Bauten.
Mit Recht macht Hettner darauf aufmerksam, dass dies nicht
ein Zeichen eines in Eile vorgenommenen Baues ist, da die Mauern
nicht nnr sehr fest, sondern auch sorgfaltig gemauert erscheinen. Ich
muss dies nach unseren Ausgrabangen auch fur Eaiseraugst bestatigen.
Auf dem meist tief angelegten Fundament der oben beschriebenen Art
erhebt sich der Mauerkflrper von Gusswerk mit reichlichem, sehr festem
Kalk, der ehemals eine Bekleidung von kleinen Kalksteinen („Hand-
quadern") hatte, die mit ZiegelmOrtel verbunden waren. Die Mauer
ist 3 bis 3,95 m breit. An ihrem innern Fusse hat sich, soweit
solche Stellen aufgedeckt wurden, mehrfach ein Sockel von rotem Sand-
stein gefunden. Das Fundament der Innenseite zeigte einen abge-
schragten Vorsprung, und an diesen schloss sich ein etwa 0,90 m
breiter Gussboden an, offenbar zur Sicherung der Mauer gegen Ein-
dringen der Feuchtigkeit (s. oben Anm. 98). An den „Ausfall-
pforten" — von denen bald zu sprechen sein wird — waren die
Ecken und der Boden mit roten Sandsteinen verkleidet. Zur Ab-
fuhrung von Wasser und Unrat war unter dem Westtor ein tiefer,
wohlgedeckter Kanal gebaut, der auch durch kleine Rinnen den Wasser-
ablauf des Torgebaudes aufnahm. Kleinere Abfuhrkanale haben sich
auch sonst mehrfach gefunden, und gut gearbeitete Dachziegel, die
wiederholt am Fuss der Mauer im Schutte lagen, beweisen, dass die-
selbe mit solchen abgedeckt war. Alles das spricht fur einen sorg-
faltigen, durchaus nicht in Eile ausgefuhrten Bau.
Eine weitere Verwandtschaft mehrerer der angeftthrten Kastelle
zeigt sich an den Turmen. Zwar die drei am nOrdlichen Rheinufer
gegenuber von Eaiseraugst in ihren Resten blossgelegten haben sowohl
aussen als innen eine kreisrunde Form gehabt109); dieser „Brucken-
kopf" konnte demnach in eine etwas andere, vielleicht spatere Bauzeit
fallen als das Kastell selbst. An diesem (s. unsere Tafel 4, 4) sind die
bis jetzt untersuchten Seitenturme innen polygonal: der Innenraum
1M) Rom. Ansiedl. d. Ostechweiz I, S. 282.
107) Alteste rom. Niederlassung in Basel, Schweiz. Anzeig. 1895, S. 483.
xot) Rochat, recherches sur les antiquit^s d' Yverdon, Zurcher Mitteil.
XIV (1862) S. 67. 82.
"•) Westd. Ztschr. IX (1890) Taf. 7 und 8.
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168 Th. Burckhardt-Biedermann
bildet ein Viereck, dem die vorderen Ecken schrag abgeschnitten sind.
Die Aussenflache, die etwa 3 m fiber die Courtine vorspringt, scheint
im Fundament ebenfalls polygonal gewesen zu sein, ging aber m&glicher-
weise oben in ein Halbnind aber. Ihre aussere Breite betragt 7 m;
gerade ebenso viel die Tiefe, wenn die Dicke der Hauptmauer, in die
sie gelegt sind, hinzugerechnet wird, so dass der Grundriss der Tttrme
einem Quadrat mit vorn abgeschnittenen Ecken gleichkommt 110). Fast
die gleicbe Gestalt baben die Tttrme zu Burg bei Stein, aussen sind
sie im Fundament abgerundet, im Oberbau kantig. Die Hauptmauer
ist bier nur 2,45 — 2,70 m dick, der Vorsprung der Tttrme nach aussen
betragt mebr als 3 m111). Der sttdwestliche Eckturm zu Kaiseraugst
hatte innen — ungewiss, ob auch aussen — eine achteckige Form 112).
Das gleiche muss nach den Andeutungen des Ausgrabungsberichtes fttr
den sttdwestlichen Eckturm des Kastells in Mumpf angenommen werden 113).
Uber Horburg besitzen wir in Bezug auf die Tttrme nur den Grund-
riss und den oberflachlichen Bericht, dass sie an den Ecken des Kastells
rund, an den Seiten desselben halbrund waren und 6 m Durchmesser
hatten. Ob sie Volltttrme waren oder hohl, und ob im letztern Fall
der Innenraum rund oder polygon war, wird nicht angegeben. Ihr
Ansatz an die innere Linie der Courtine gleicht dem in Kaiseraugst
beobacbteten : es ist nur ein unbedeutender Vorsprung, der geradlinig
in der Richtung der Hauptmauer verlauft11*). Das Kastell Sidelen
bei Zurzach besitzt an den Ecken kreisrunde, hohle Tttrme115); kreis-
runde Ecktttrme und halbrunde Seitentttrme, von denen mindestens einer
ma^iv war (s. oben S. 158 und Taf. 4, 3), haben sich im Kastell
Kirchlibuck gefunden ; Yverdon endlich hat kreisrunde Eck- und halb-
runde Seitentttrme110).
Es gleichen sich somit in Bezug auf den Turmbau die Kastelle
von Kaiseraugst, Mumpf und Burg bei Stein einerseits; Horburg, der
Brttckenkopf, die Kastelle von Zurzach und Yverdon anderseits. Irgen-
hausen dagegen und Schaan haben viereckige Tttrme sowohl an den
xl°) Ariz, f. schweiz. Akde. 1893, S. 231 mit Taf. X V ; und unsere Taf. 4, 4.
m) Keller, rum. Ansiedl. a. a. 0. Taf. I; Heierli: Jahrcsbericht der
geograpb.-ethnograph. Gesellsch. in Zurich 1904—1905, S. 26; nach ihm
unsere Taf. 3, 1.
112) Nach einer Skizze W. Vischers: s. Anz. 1893 S. 232.
ns) Heierli, Jahresber. d. geogr.-ethnogr. Ges. a. a. 0. S. 52.
114) Herrenschn eider, Romerkastell Horburg S. 99 und Plan.
115) Heierli, Jahresber. a. a. 0. S. 42; nach ihm unsere Taf. 4,3.
n6) Rochat a. a. 0. S. 66/7.
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R6mische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletian s. 169
Ecken als an den Seiten. Aber einen Unterschied der Erbauungszeit
kann man aus dieser Verschiedenheit nicht sicber begrttnden, weil z. B.
Horburg und Kaiseraugst, die verschiedenartige Tttrme haben, durch
das sicbere Merkmal der tlbereinstimmenden Ziegelstempel als gleich-
zeitig erwiesen werden.
EigentQmlicb sodann and far die Zeitbestimmnng bezeichnend sind
die an mehreren unserer Kastelle angebrachten kleinen Nebenpfdrtchen.
Drei solcbe sind in Kaiseraugst gefunden worden. Nabe an dem im
Jabre 1840 blossgelegten Sttdwest-Turme fuhrten sowohl durch die
West- als durch die Sfldmauer je ein Pfdrtchen ll7). Nach der Zeich-
nung und nach Yischers Notiz waren beide noch wohl erhalten bis zu
einer Hdhe von etwa IV2 m, beide etwa 1,30 m breit, die Seiten-'
wande noch mit den kleinen Verblendsteinen gemauert, am Sockel und
an den aussem und innern Ecken mit roten Sandsteinen verkleidet,
und der Boden mit eben solchen gedeckt. In dem letztern zeigt sich,
1,20 m von der vordern Front einwarts entfernt, ein schrag nach innen
vertieftes, langlich viereckiges Loch. Dasselbe diente offenbar zur Be-
festigung eines Sperr-Riegels. Es muss demnach an den Seitenwanden
gegen den Ausgang der Pforte — vielleicht nur an einem eingelegten
Holzrahmen, da die Zeichnung am Steinwerk nichts der Art angibt —
ein Falz zur Befestigung einer HolztQre vorhanden gewesen sein, wie
aus der Vergleichung mit einer vol Is tan dig aufgefundenen ahnlichen
Pforte zu Andernach hervorgeht118). Und wie dort, so werden auch
hier die Pforten am Ein- und Ausgang uberwSlbt gewesen sein. Eine
dritte Pforte dieser Art fand ich bei einer Ausgrabung der hist, antiq.
(res. zu Basel im Jahre 1889 neben dem sttdostlichen Eckturme des
117) Sie sind abgebildet auf einer colorierten Zeichnung von Maler
J. J. Neustuck, die Herr J. J. Schmid, damals Papier fabrikant in Baselaugst
and eifriger Sammler der Altertumer seines Wohnortes, gleich nach der
Ausgrabung i. J. 1840 anfertigen liess. Die Zeichnung kam in die Samm-
lung der Zurcher antiq. Gesellsch. und tragt in deren Archiv die Signatur
K. R. F. IV. 5. Durch die Gate Herrn Dr. Ferdinand Kellers erhielt ich
diese und andere auf Augst bezugliche Blatter im Jahre 1881 zur Einsicht
und nahm Pausen von denselben. — Eine fluchtige Bleistiftskizze, die Prof.
W. Vischer (Vater) am 7. Mai 1840 bei einem Besuche der Ausgrabung an-
fertigte, liegt in dessen handschr. Nachlass, der durch Schenkung der Erben
in den Besitz der Basler histor. u. antiquar. Gesellsch. ubergegangen ist.
Der Grundriss dieser Skizze dient dem malerischen Aufriss zur erwunschten
Erganzung.
118) H. Lehner, Antunnacum in : Bonner Jahrbb. 107 (1901) S. 13 if.
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170 Th. Burckhardt-Biedermann
Kaiseraugster Kastells119). Sie mflndete nach der Ostseite und schloss
sich dicht an die Seite des Turmes an. Ihre Breite betrug 1,50 m,
war aber wohl ursprQnglich geringer, da die Bekleidung der Stein-
platten, welcbe die Seitenwande bedeckt haben mttssen, ausgebrochen
war. Unter dem Boden des Ausganges fQhrte ein Abzugskanal vom
Innern des Kastells ins Freie iao). Ob an der andern Seite des Turmes
eine gleiche Pforte war, die nach der Sudseite gefuhrt hatte, konnte
nicbt untersucht werden.
Solche PfOrtchen zeigt nun auch das Kastell auf Burg bei Stein,
nur fQbren sie nicht durch die Hauptmauer neb en dem Turm hinaus,
sondern durch die Turme hindurch, und zwar in einem stumpfen
Winkel. Es sind solche bei den neuesten Ausgrabungen des Altertums-
vereins von Stein gefunden worden im Turm der sudlichen und in dem
der ndrdlichen Ecke121). Die beiden andern Ecken sind nicht mehr
vorhanden oder uberbaut. Endlich weist unter den Kastellen der
Schweiz auch das von Irgenhausen, laut den handschriftlichen Berichten
der seit 1898 von der Zurcher antiquar. Gesellschaft unternommenen
Ausgrabungen an drei Stellen der Umfassungsmauer (an der Seeseite,
gegen Pfaffikon und gegen Irgenhausen) „tttrartige Ausgange" auf.
Die Verwendung von solchen „Ausfallpforten" oder vielleicht
richtiger: „Schlupfpfortena ist nun auch anderswo beobachtet worden.
Die von Hettner beschriebenen Befestigungen aus der Umgebung von
Trier, namlich von Neumagen, Junkerath und Bitburg, zeigen an
mehrern Stellen solche Ausgange, und zwar entweder neb en den
Turmen durch die Courtine — so in Neumagen — oder durch die
Turme selbst, im stumpfen Winkel (Bitburg und Junkerath). Jene
Anlage entspricht also der in Kaiseraugst, diese der zu Burg bei
."•) Anzeiger f. schw. Akde. 1893 S. 231 f. und Taf. XV, 3.
12°) Ein gleicher Kanal unter dem Boden der Pforte der Mauer von
Andernach, Lehner a. a. 0. S. 14. In seiner Geschichte der Militararchitektur
stellt Krieg v. Hochfelden S. 120 unter einer im rechten Winkel durch die
Mauer gebauten „Poterneu des Kastells von Richborough in England eben-
falls eine Abzugsrinne dar. Dergleichen linden sich meistens unter dem
Boden der Lagertore, z. B. in Novaesium und sonst, so auch in Kaiseraugst
unter dem von mir i. J. 1905 gefundenen Nebentor der Westseite, nicht
minder in der Mitte der Sudseite, wo das Haupttor vorauszusetzen ist (uber
das letztere: Anzeiger 1893 S. 232).
m) Das der nurdlichen Ecke ist zu Heierlis Bericht: Das rum. Grenz-
wehrsystem a. a. 0. S. 27 hinzuzufugen. Das Planchen dagegen S. 26 deutet
das PfOrtchen an.
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Rdmische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 171
Stein122). Genauer noch sind uns solche Schlupfpforten an der Be-
festigungsmauer yon Andernach bekannt, wo sie quer durch die Turme
fuhren, zwar in gerader Linie, aber schrag gegen die Mauerrichtung,
so dass der Ausgang in dem Winkel lag, den Turm und aussere Flucht
der Courtine bilden, also von dem benachbarten Turm aus geschtttzt
werden konnte 12S). Sodann hat Cohausen in der spatrOmischen Kastell-
mauer von Boppard neben einem der Tttrme eine ahnliche, uberwftlbte
Pforte von 1,80 m Weite entdeckt m). Am Eastell von Richborough
in England — bei Sandwich an der Ostkuste von Kent — berichtet
Krieg von Hochfelden nach einer englischen Spezialschrift ttber eine
durch den Turm im rechten Winkel sich Offnende Pforte125). Unter
den Kastellen des arabischen Limes fand Domaszewski eine Neben-
pforte bei El Kastal, zwei bei Odruh, eine bei Dadschanija und ebenso
an Easr Bscher. Die beiden erstgenannten sind aber, wie es scheint,
vordiocletianisch, El Kastal wird sogar von BrQnnow in Trajans Zeit,
sicher ins zweite Jahrhundert gesetzt. Dadschanija und Kasr Bscher
fallen unter Diocletian 128). Endlich findet man in der fruhmittel-
alterlichen, auf rOmischen Cberresten mit rdmischer Technik erbauten
Stadtmauer von Carcassonne ein solches PfOrtchen neben dem vier-
^ckigen Untersatz des halbrund vorspringenden Turmes und hoch genug
aber dem aussern Boden, so dass man einer Leiter bedurfte, urn von
aussen es zu erreichen 127). Es mag noch andere Beispiele geben, sie
sind mir aber nicht bekannt.
Wozu diese PfOrtchen dienten, ist mir nicht klar. Sollten sie,
nach der gewohnlichen Annahme, Ausfalle ermftglichen, so konnte ja
nur ein Mann nach dem andern hervorschlupfen und konnte einer nach
dem andern vom Feinde unschadlich gemacht werden. Auch war ein
Herausdringen gegen den Feind nicht ohne weiteres moglich, wenn ein
lM) Hettner, Zu den rom. Altert. von Trier, Westd. Ztschr. X (1891),
Separatabzug S. 81, und die Abbildungen S. 77. 78. 79.
1M) Lehner, Antunnacum a. a. 0. S. 12.
18*) Bonn. Jabrbb. L und LI (1871) S. 92.
1M) Krieg v. Hochfelden a. a. 0. S. 120, nach C. Roach Smith, Anti-
quities of Richborough 1850. Das Kastell, sagt Krieg S. 119, gehore der
fipatest romischen Zeit an. Dies bestatigt auch die durch die Abbildungen
S. 122 und 123 veranschaulichte Bauart der Mauern mit Ziegelbandern.
1M) Bninnow u. Domaszewski, Die Provincia Arabia, I, S. 457 (Odruh) ;
II, S. 12 (Dadschanija); II, 52 (Kasr Bscher); II, 95 ff. El Kastal; dessen
Zeitbestimmung: II, 173, vgl. Mitteil. des Palastinavereins 1898 S. 52.
18?) Krieg v. Hochfelden a. a. 0. S. 21 f. mit Abbildung, vgl. S. 145.
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172 Th. Burckhardt-Biedermann
Graben vor der Mauer lag, wie es z. B. zu Burg bei Stein konstatiert
ist, wo man gerade vor der einen Pforte zwei Spitzgraben gefundcn
hat128). Wie es sicb darum mit den von Philo aus Byzanz be-
scbriebenen Ausfalltorchen verhalte, ob sie zu seiner Zeit (urn 200
v. Chr.) den spatrQmischen ahnlich waren oder nicht, lasse ich anf
sicb beruhen. Jedenfalls werden sie breiter gewesen sein, da er einen
^X°£ — a^so 1^0 Mann — durcb das eine ausfallen und durch das
andere sicb zuruckziehen lasst129). Lebner sagt, dass durch die kleinen
Pforten „in friedlichen Zeiten der Verkehr nacb aussen sehr erleichtert
wurde, wahrend sie bei Kriegsgefahr leicht und fest zu verrammeln
warentf 130). Einen Gebrauch derselben zeigen deutlich mehrere der
Araberkastelle. Zu Dadschanija, Kasr Bscher und El Kastal fuhren
die Offnungen auf die in der Nahe gebauten Quellenbefestigungen ; sie
dienten also sichtlich fur die Wasserzufuhr. Zu einem „Ausfalltf
aber lag z. B. die des Lagers El Kastal so ungeschickt als mOglich:
die Mannschaft hatte vom Hofe aus zu ihr nur durch zwei Turen und
zwei kleinere Zimmer gelangen kdnnen. Aber abgesehen von diesem
speziellen Gebrauch der Pforten scheint es mir, dass sie in Friedens-
zeiten uberhaupt nicht ndtig waren, weil da die Tore offen standen,
wohl aber mochten sie in Kriegszeiten dienen: entweder dazu, dass
man von der Berme aus, die vor jeder Mauer lag, etwa Brandpfeile,
die in der Turmmauer stecken blieben, rasch entfernen, angelegte
Sturmleitern wegstossen, sowie andere Gefahrdungen der Mauer be-
seitigen, wohl auch Verwundete, die von der Verteidigungsmauer ge-
fallen waren, sofort in die Festung Ziehen und vor den Geschossen der
Feinde bergen konnte. In Zusammenhang mit ihrem Zwecke muss es
stehen, dass man die Pforten fast immer neben einem Turme oder in
demselben findet.
Doch wie es sich immer damit verhalten mag: fur die Zeitbe-
stimmung dienen uns die Schlupfpforten als Anhaltspunkte. In alterer
Zeit findet man sie meines Wissens nicht131). Fttr die Bauwerke aber,
»») Heierli a. a. 0. S. 28.
1M) Die Stelle des Philo Byzantius, auf welche Hettner a. a. 0. ver-
weist, redet IV, 82 (Ausg. von Schone) vom Ausfall und der Ruckkehr eines
lozog; die nvlldsg, sagt er, kunnten cxofoai oder mit einer rtliotg gebaut
werden, d. h. doch wohl: entweder im Winkel oder schrag gegen die Mauer-
rich tun g, also jene, wie sie sich z. B. in Burg bei Stein, diese, wie sie
sich in Andernach fin den.
lI°) a. a. 0. S. 18.
m) Die von Philo erwahnten mussen, wie oben angedeutet, anderer
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R6mische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 173
an denen sie angetroffen werden, ist das Ende des dritten oder das
vierte Jahrhundert entweder nachgewiesen oder mit Wahrscheinlichkeit
angenommen. Neumagen ist von Constantin d. Grossen erbaut (s. oben
S. 165); Bitbarg und Junkerath werden von Hettner in noch
spatere Zeit, Andernacb wird von Lehner in die zweite Halfte des
dritten Jahrhunderts, die Zeit bald nach der Preisgabe des Limes, ge-
setzt. Yon Burg bei Stein wissen wir aus der Inschrift dasselbe.
Boppard18') und Richborough sind nach ihrer Bauweise sicher spat-
rOmisch, Carcassonne sogar nachrdmisch. Eines der arabischen Kastelle
mit Schlupfpforten ist von Diocletian erbaut. Somit fallt auch das
Eastell von Kaiseraugst mit seinen NebenpfOrtchen in dieselbe Epoche;
mit ihm aber die, nach den fruhern Ausftthrungen, geichzeitigen Kastelle
von Horburg und Mumpf. Irgenhausen mit verwandten Zeichen der
Bauart schliesst sich an.
Unentschieden bleibt einstweilen nur die Bauzeit des Doppel-
kastells Zurzach; Yverdon gehOrt einer noch spateren Zeit an, welche
die in Arbeit befindlichen Ausgrabungen wohl bald noch genauer werden
bestimmen lassen.
Zur Bestatigung dieser Zeitberechnung schliesst sich noch eine
Beobachtung an, die nur die Kastellmauer von Kaiseraugst (vielleicht
auch Stein) betrifft. Obgleich ihre aussere Bekleidung langst abgefallen
ist. erkennt man doch noch an einigen Stellen deutiich, dass dieselbe
zum Schmuck und zur Befestigung ehemals „Ziegeldurchschussu, d. h.
horizontal an ihrem Aussenteile durchlaufende Ziegelbander hatte. Eine
Stelle zeigt noch jetzt (nach der Kastellseite) Reste eines solchen
Bandes, aus einer Ziegellage bestehend; nach aussen weist die Sttd-
mauer noch die Linien, welche das frtthere Yorhandensein der Ziegel-
lagen verraten ; es sind noch drei derselben sichtbar in einer vertikalen
Distanz von 0,60 und 0,65 m. Und ausdrucklick berichtet Bruckner
S. 2757 in seiner Beschreibung von Augst (1763): „in dem vorigen
Jahrhundert sahe man an solcher (d. h. der Mauer von Kaiseraugst)
noch durchlaufende rothe Steine, wie an der Mauer zu Basel-
augsf. Der Zusatz der letzten Worte be weist, dass die „roten Steine"
Ziegellagen sind, die an der Stadtmauer von Baselaugst noch heute
Art sein. Yor Diocletians Zeit fallen allerdings die von El Kastal — fiir
die Wasserzufuhr bestimmt — und die zwei zu Odruh, welcher Bau aber
dem Diocletiani8chen zu Kasr Bscher verwandt, also wohl nicht viel f ruber ist.
ltt) Boppard wird Bonn. Jahrbb. L u. LI S. 87 ff. erst in Yalentinians I
Zeit gesetzt.
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174 Th. Burckhardt-Biedermann
sehr deutlich zu sehen sind (wie fraher auch an Teilen der Szenen-
mauer des Theaters und noch jetzt an der breiten StQtzmauer, die am
Nordabhang von SchdnenbQhl yon oben nacb unten geht). Die Ver-
wendung solcher Ziegelb&nder findet sich a. a. zu Kdln am Nordtor
aus der Zeit des Gallienus, an den Trierer Kaiserbauten, am Castrum
von Deutz aus Constaninischer oder wenig frttherer Zeit, an der
rOmischen Stadtmauer von Metz, von London, am Kastell von Rich-
borough, an vielen gallo - rdmischen und fruhmittelalterlichen Stadt-
mauern Frankreichs, wie zu Sens, Carcassonne u. a., endlich auch an
der von Verona, die Theodorich erbaute. Es ist also eine sp&trdmische
Konstruktionsweise.
Und nun betrachten wir noch in Kttrze, was wir von dem Kaiser-
augster Kastell aus spaterer Zeit wissen. Erw&hnt wird es nur an
zwei Stellen der Literatur, namlich bei Eunapius und in der Notitia
Galliarum. Eunapius von Sardes urn 400 n. Chr. berichtet in seiner
„Geschichtea : „und schon war Julian bei den Raurakern, welches ein
Kastell (cppouptov) ist, angekommen" 183). Und in der Notitia Galliarum
wird, wie fraher S. 154 bemerkt wurde, unter andern Kastellen der
Provinz Maxima Sequanorum genannt: castrum Rauracense. Beide
Citate kOnnen nur unser Kastell meinen. Von der sp&tern Existenz
desselben geben ausser den immer sparlicher werdenden Resten seiner
Mauer nur noch die MQnzfunde Bericht. Was die letztern betrifft, so
beruft sich schon Mommsen „die Schweiz in romischer Zeita 134) auf
eine Angabe des Herrn J. J. Schmid von Baselaugst, die dahin geht,
dass in der alten Augusta die MQnzfunde. bis Diocletian reichten, in
Kaiseraugst aber hauptsachlich von da an bis zum Schluss der Rdmer-
herrschaft in unseren Landen. Indessen schon Wilhelm Vischer be-
merkte135), dass diese Angabe noch unsicher sei, und unsere neuern
Ausgrabungen bestatigen dies. Die Funde von Mttnzen nachdiocletia-
nischer Zeit in Baselaugst sind nicht so vereinzelt als man fraher an-
nahm. Und es geht damns hervor, dass die alte Augusta im vierten
Jahrhundert durchaus nicht bleibend verlassen war. Anderseits kommen
auch in Kaiseraugst ziemlich zahlreiche MQnzfunde aus vordiocletia-
nischer Zeit vor. Dagegen stammt allerdings die Hauptmasse der
Kaiseraugster MQnzfunde erst aus Diocletians und der spatern Zeit.
Namentlich aber bezeugen grflssere Mengen von MQnzen, die beisammen
1SS) Eunapius, historici graeci minores ed. Dindorf I, 221.
1M) ZQrcher Mitteil. IX (1854) S. 12 Anm. 12.
m) Vischer, Kl. Schr. II, S. 441 f.
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Romische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 175
gefunden wurden, also ohne Zweifel aus vergrabenen Munztopfen stammen,
dass das Kastell in konstantinischer Zeit bestand und, wenn auch viel-
leicht nur anf kurzere Zeit, etwa wahrend eines drohenden Alamannen-
einfalles, um die Mitte des 4. Jahrhunderts verlassen wurde. Am oben
angefuhrten Orte teilt Mommsen Herrn Schmids Angabe aus dem Jabre
1837 mit: „von Constans und Constantius sind vor einigen Jabren dicbt
an der inneren Seite der Mauer, welche bei diesem Dorfe nocb steht,
etwa 4000 Stuck Kupfermunzen gefunden worden." Der Fundort war
laut Aussage eines Augenzeugen an der sQdlicben Eastellmauer „unter
einer Marmorplatte, die als Scbwelle diente". Im Fruhjahr 1888 so-
dann wurde im westlicben Teil des Kastells sadlicb von der Haupt-
strasse des Dorfes beim Legen der Dorf-Wasserleitung ein grOsserer
Munzfund getan. Die Munzen, nach Herrn Nationalrat Munchs Aus-
sage, der sie bald nach dem Funde sab, waren, zum Teil in Elumpen
geballt, lauter unbedeutende, kleine Bronzemunzen, darunter Constans,
Constantius, Valentinian, Valens u. ahnl. Wahrscheinlicb von diesem
Fund, zweifellos von den Resten eines vergrabenen Schatzes, stammen
454 Stucke, die im Jahr 1900 aus den Handen des Gemeinderates
Schmid in Kaiseraugst in meinen Besitz ubergegangen sind. Es sind
lauter Kupferstdcke, kleinste Manzen aus constantinischer Zeit, von
denen ich nur noch ein Drittel bestimmen konnte, da sie, offenbar
einst dem Feuer ausgesetzt, stark bescbadigt sind. Die lesbaren sind
folgende :
Zahl der Stucke
1. Helena 1
2. Constantinus 1 4
3. Constantinus II 5
4. Mit dem Revers: victoriae d. d. augg. q. n. n.
nach Cohen 1 VI S. 270 auf das Jahr 337,
d. h. auf Constantin II, Constantius, Constans,
Delmatius und Hannibalian zu beziehen, und zwar :
a) mit dem Avers Constans 21 ]
b) „ „ „ Constantius .... 14 > 78
c) n unleserlichem Avers 43 J
5. Constans mit unlesbaren od. verschiedenen Reversen 20
6. Constantius mit „ „ „ „ 9
7. Revers: gloria exercitus
(also : Constantin I oder II, Constantinopel, Rom,
Delmatius, Constans, Constantius, oder Con-
stantius Gallus) 16
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176 Th. Burckhardt-Biedermann
Zahl der Stucke
8. Fragmentierte Stacke (Constantin od. seine Sdnne) 14
9. WOlfin mit urbs Roma oder Constantinopolis . . 9
(gehdren nach Coh. VI 174 meist ins Ende der
Regierung von Constans (350) oder spater).
10. Magnentius oder Decentius 1
Summe ... 157
Es fallen also in die Regierungszeit des Constans (335—350) oder
des Constantius (335—361) oder des Constantinus II (335—340)
mindestens 112, wahrscheinlich aber 151 Stucke, nur 5 etwas fruher,
1 etwas spater (mOglicherweise bis 353), wenn das Stack Magnentius
oder Decentius wirklich zu der Masse gehOrt und nicht etwa spater
dazu gelegt worden ist. Scbliesst man aus diesem Drittel der Munzen
auf die ubrigen, die alle gleicbes Aussehen haben, also wohl der gleichen
Zeit zugebdren, und von den erhaltenen — denn es ist nicht anzu-
nehmen, dass der vergrabene Scbatz vollstandig in meine Hande kam
— auf die zerstreuten Stucke, so ware der Munzschatz urn das Jahr
350 oder etwas spater vergraben, damals also das Eastell verlassen
worden, wenigstens auf einige Zeit186). Damit stimmt nicbt nur der
vorhin erwahnte andere Mttnztopf von Kaiseraugst Uberein, sondern audi
der Inbalt eines dritten, ebenfalls im Gebiet der Rauriker gefundenen.
Es sind die von dem Mont terrible bei Delsberg in den Besitz von
Quiquerez und von ihm in die Sammlung des Basler histor. Museums
ubergegangenen Munzen, die, wie aus der massenhaften Gleicbartigkeit
derselben zu schliessen ist, einem Munztopf entstammen 1S7). Wiewohl
fiber die Vollstandigkeit des Topfinhaltes keine Sicherheit bestebt, weil
die MUnzen zerstreut waren, so erlauben doch die Zahlen der uberein-
1M) Wenn Herr Munch aus der Erinnerung mir genau berichtet hat
und wirklich Munzen Valentinians oder von Valens sich darunter befanden,
so fallt die Vergrabung des Schatzes erst urn 378.
1IT) Uber die Miinzfunde auf dem Mont terrible berichtet Quiquerez,
Monuments de l'ancien dveche' de Bale, le Mont - terrible (1862) S. 56 ff.
Nur etwa der 8. Teil der dort angegebenen Funde ist in den heutigen Be-
stand des Basler Museums iibergegangen — es sind 480 Stuck gegenuber
den dort verzeichneten 4043 — aber das Verhaltnis der Perioden und der
Scbluss, der fiir uns daraus folgt, ist der gleiche. Es muss, von einzelnen
zerstreuten Munzen der fruhern und der spatesten Kaiserzeit abgesehen, der
Inbalt vergrabener Tupfe sein, vielleicht eines solchen aus Diocletians und
eines zweiten aus nachconstantinischer Zeit, wie Quiquerez S. 62 andeutet;
jedenfalls aber weist der letztere Bestand auf den Endpunkt 353, so auch
Quiquerez S. 61.
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Romische Kastelle am Oberrhein aus der Zeit Diocletians. 177
stimmenden unter den erhaltenen Stucken einen ungefahren Schluss anf
die Zeit der Bergang des Schatzes. Im Basler Museum finde ich je
ein Stack von Domitian, Nerva, Antoninus Pius, Faustina d. a., Corn-
modus, Tacitus, Maximin, Helena, 5 Theodora, 2 Licinius (Vatcr),
22 Constantin I, 12 Constantin II, 103 Constans, 73 Constantius, 65
Constans oder Constantius, 2 Urbs Roma, 30 Constantinopolis, 23
Roma oder Constantinopolis, 77 Magnentius, 22 Decentius, 4 Mag-
nentius oder Decentius, 32 ungewisse. Von den Constans- oder Con-
stantius-Stucken haben 17 den Revers: gloria exercitus, 84 den Revers:
victoriae d. d. augg. q. n. n. Unter Constantinopolis Oder Roma sind
47 minima, unter Constans und Constantius sehr viele minima. Also
auch diese Sammlung geht nicht unter Magnentius und Decentius, d. h.
nicht unter das Jahr 353 hinab. Wiederum versetzt uns also dieser
Befund in das Jahr 353 als ein far die ganze Umgegend bei Basel
und an der Birs gefahrdetes, ein. Jahr der feindlichen Einfalle, wo
uberall Unsicherheit herrschte.
Damit stimmt endlich uberein das Resultat, zu dem Vischet
kommt bei der Besprechung des Fundes einer in Frick, nur wenige
Stunden oberhalb von Augst gegen den BOzberg hin, vorgenommenen
Ausgrabung. Er setzt138) mit Wahrscheinlichkeit die Zerstdrung der
Ansiedlung in die Zeit der wiederholten Alamanneneinfalle unter Con-
stantius. „In diese Zeit — sagt er — wo der Oberrhein von Basel
bis zum Bodensee und besonders das Raurachische Gebiet Schauplatz
des Krieges war, ist vermutlich auch die Zerstdrung des romischen Ge-
baudes in Frick zu setzen, und zwar am wahrscheinlichsten zwischen
die Jahre 354 und 357, wo die Streifzuge ihren hOchsten Grad er-
reichten und sogar ein Alamannischer Haufe zwischen dem in Rauri-
cum stehenden Feldherrn Barbatio und dem Caesar Julianus durch-
schlich und bis Lyon verwustend vordrang." (Ammian XVI, 11).
Aus demselben Anlasse, nehme ich an, ist auch das Eastell von
Kaiseraugst verlassen worden, doch nur auf einige Zeit, denn die Einzel-
funde von Munzen erstrecken sich noch weiter hinaus. Wir haben
noch an diesem Platz gefundene Stucke von Julian, Valentinian I,
Gratian u. A. bis zu Arcadius.
In dieser Zeit haben Julian und Valentinian I nochmals die
Festungen am Rhein erneuert und verstarkt. Aber das rOmische Reich
und besonders das Heer war schon bis zu den hochsten Stellen uberall
1M) Vischer, Kl. Schr. II, 470 ff., bes. 475.
Westd. Zeltschr. f. Oescb. u. Kunst. XXV, II. 12
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178 A. Schulte
von Germanen in Besitz genommen. Somit war es nur noch die letzte
ausserliche Tat, die dem innern Znstande entsprach, wenn i. J. 402
Stilicho die Rheingrenze fur immer aufgab und das rdmische Heer
davon zuruckzog139).
' IM) Claud ian, de bello Getico v. 419 ff. schildert, wie Stilicho den
Rhein von Truppen entblosste, urn sie dem Alarich entgegenzustellen. Das
geschah, wie 0. Seeck, Forschungen zur deutschen Gesch. Bd. XXIV,
S. 181 flf. darlegt, im Jahre 402.
War Werden ein freiherrliches Kloster?
Von Prof. Dr. A. Schulte in Bonn.
Was ist ein freiherrliches Kloster? Ich verstehe darunter ein
Kloster, dessen s&mtliche MOnche entweder Sonne von Fursteii und
Grafen oder doch aus dem Kreise edler freigeborener Geschlechter her-
vorgegangen sind, in dessen Konvent also weder die Sonne der Ministe-
rialen und des niederen (ursprunglich unfreien) Adels aufgenommen
wurden, noch die Sprossen der vornehmsten st&dtischen Geschlechter,
geschweige die Kinder von Handwerkern oder unfreien Bauern. Ausser
solchen freiherrlichen MonchsklOstern begegnen uns auch ganz gleich-
artige FrauenklOster.
Man hat sich fruher mit dem einfachen Unterschiede zwischen
„adligen" Stiftern und Klostern und den allgemein zuganglichen be-
gnugt, bis ich vor nunmehr zehn Jahren den Xachweis erbrachte, dass
jene Gruppe in zwei vOllig verschiedene zerfiel. Damals ftthrte ich
den Nachweis fur drei badische KlOster: Reichenau (bis in die Mitte
des 15. Jahrhunderts), Waldkirch und Sackingen1), schon vorher hatte
ich gelegentlich der Studien Qber die Standesverh<nisse der Minne-
singer den freiherrlichen Charakter der grossen schweizerischen Abteien
Zttrich, St. Gallen und Einsiedeln festgestellt 2). Drei enthielten M6nche,
drei Nonnen. Es w&re nun wunderbar, wenn zu diesen gehauften Bei-
spielen aus der allerdings an freiherrlichen Familien besonders reichen
*) Schulte, Uber freiherrliche KlOster. Festprogramm der Universitat
Freiburg, S. K. H. Grossherzog Friedrich zur Feier des 70. Geburtstags dar-
gebracht. Freiburg 1896 S. 101—146.
*) Schulte, Die Standesverhaltnisse der Minnesanger. Zeitschrift fur
deutsches Altertum Band 39.
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War Werden ein freiherrliches Kloster? 179
Landschaft urn den Bodensee in andern Landschaften des deutschen
Reiches kein Gegenstttck vorhanden ware. Seit Jahren habe ich darauf
geachtet, und die Studien einzelner darauf gelenkt: Einer meiner Zu-
horer hat den Nachweis erbracbt, dass das Domkapitel yon Strassburg
nnr solche edelfreie aufnahm, soeben hat ein anderer die gleiche Fest-
stellung fttr das KOlner Kapitel vorlegt8) und ein dritter beschaftigt
sich zur Zeit mit den in Betracht kommenden Kldstern Westfalens und
Sachsens.
Langst war mir auch Werden aufgefallen, als mir jttngst eine
Urkunde Konig Rudolfs bekannt wurde, in der er klipp und klar den
freiherrlichen Charakter von Werden angibt. Er sagt: „cum in
monasterio Werdinensi beatus Ludgerus Dei confessor eximius a fratri-
bus ordinis s. Benedicti, quos omnes procreatos secundum seculi nobili-
tatem de sanguine cognovimus generoso, celebriter veneretur" 4). Ein
solches Zeugnis wilrde vielleicht in dem Munde eines andern Kdnigs
weniger besagen; Rudolf aber war inmitten der freiherrlichen Kloster
aufgewachsen, in denen seine Vettern und Standesgenossen sich von
den ministerialischen EmporkSmmlingen absperrten. Ich nahm nun die
soeben erschienene vortreffliche Bearbeitung der Werdener Urbare von
Rudolf KOtzschke5) in der Hoffnung zur Hand, dort den Beweis fttr
den freiherrlichen Charakter zu finden. Allein der ausgezeichnete
Wirtschaftshistoriker, der die innere Verwaltung des Klosters im zweiten
Bande naher behandeln wird, hat sich mit der alten Anschauung be-
gnttgt. „So ist auch Werden, wie andere Benediktinerabteien um jene
Zeit, eine Versorgungsanstalt fttr Herren des Adels geworden. die allein
nach dem Zeugnis einer Urkunde K6nig Rudolfs vom 18. Juni 1291 im
Konvente vertreten waren" 6). Die Autoritat Katzschkes brachte mich
3) Kothe, Wilhelm, Kirchliche Zustande Strassburgs im 14. Jahr-
hundert. Freiburg 1903. Kisky, Wilhelm, Die Domkapitel der geistlichen
Kurfursten in ihrer personlichen Zusammensetzung im vierzehnten und fiinf-
zehnten Jahrhundert. Heft 3 der „Quellen und Studien zur Verfassungs-
geschichte des deutschen Reiches, herausgeg. v. Karl Zeumer". Weimar 1906.
4) Bohmer-Redlich 2489. Gedruckt Lunig Reichsarchiv 18a, 699 und
Lacomblet, Urkundenbuch des Niederrheins 2, 543.
5) Rheinische Urbare (Publikationen der Gesellschaft f. rhein. Ge-
schichtskunde 20). Zweiter Band. Die Urbare der Abtei Werden a. d. Ruhr.
A. Die Urbare vom 9.— 13. Jahrhundert. Bonn 1906. Vgl. auch KOtzschke,
Studien zur Verwaltungsgeschichte der Grossgrundherrschaft Werden a. d.
Ruhr. Leipzig 1901.
6) S. XXIV und an anderen Stellen.
12*
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180 A. Schulte
einen Augenblick ins Schwanken, aber das nachfolgende Stadium der
von ihm in mustergiltiger Weise vorgelegten Aktenstttcke wie der
anderen Werdener Quellen sicherten meine Anschauung. Es ware nun
sehr bedauerlich, wenn diese letzte grosse Bearbeitung Werdenscher
Quellen nicht auch diese Frage zar Entscheidung br&chte. Und sie
ist wabrhaftig nicht gleichgiltig. Die jetzige Anschauung ftthrt uns in
ein Eloster mit einer grossen Zahl von MOnchen, die der allmahlichen
Ausdehnung des Adels folgen kann, sie ninimt Zustande, wie sie in fast
alien deutschen Domkapiteln bis zar Secularisation bestanden, auch fur
das 13. und 14. Jahrhundert an, also eine so breite Grundlage, dass
alle Warden reichlich besetzt werden konnten, der Rttckgang des Klosters
in wirtschaftlicher Hinsicht babe die Zahl der Monche gesenkt, wahrend
meine Annabme auch fur Werden dasselbe Bild gibt wie in der Reichenau,
in S. Gallen und Einsiedeln: eine enge naturgem&ss immer mehr zu-
8ammenschrumpfende Zahl von edelfreien „M6nchena nutzt die gewaltige
Erbschaft aus, ohne irgendwie die Pflichten er fallen zu konnen. Da
seit dem 12. Jahrhundert ein freies Geschlecht nach dem andern aus-
stirbt oder durch Missheirat und andere Grande veranlasst herabsinkt,
so schmilzt der Konvent auf fanfzehn, zehn, fanf, endlich drei Leute
herab, die nicht Priester sind. Die alte Organisation, auch die wirt-
schaftliche, ist auf grosse und iinponierende Verhaltnisse eingerichtet,
die Zahl der vorhandenen MOnche, von denen schliesslich vielleicht
keiner mehr Priester ist, macht das Kloster zu einer leeren Halle, in
der die Edelmdnche verschwinden. Den Ban haben die alten freien
Geschlechter aufgefahrt, die letzten Sprossen dieses verdorrten Blutes
schleichen wie Schatten in ihm umher. Das frtthe und hohe Mittelalter
hat hier seine Ruinen.
Die Untersuchung hat nun mdglichst alles Material an Ge-
schlechtsnamen der Wardentrager und MOnche Werdens beizubringen. Ich
habe mich auf das Gedruckte beschrankt, es ist m&glich, dass der eine
oder andere Name noch aus Archivalien sich ergeben k&nnte. Allein
wir haben gerade eben durch Kotzschke ein kritisches Verzeichnis der
samtlichen Wttrdentrager erhalten, so dass nur wenige Namen fehlen
kdnnen.
Ich beginne mit der Abtsliste. Die Klostertradition hat far fast
alle Abte seit den altesten Zeiten einen Familiennamen, sie stimmen
mit unserer Anschauung ttberein, indem sie alle zu Sprossen graflicher
und freiherrlicher Geschlechter machen; in den Zeiten, in denen diese
Namen erfunden wurden, hatte man noch eine Vorstellung von dem
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War Werden ein freiherrliches Kloster? 181
fruheren Zustande7). Doch im Einzelnen sind alle diese Namen nicht
zu gebrauchen und KOtzschke hat ganz mit Recht alle die Abte un-
benannt gelassen, deren Geschlecht nicht aus mis zuganglichen Quellen
erwiesen werden kann. Ich lege also fur die Wflrdentrager diese
Liste zu Grande8).
Abt Rutholf (1104 — 1105) wird in einer Tradition mit Familien-
namen genannt: „per Ruotholfum pi§ memori§ abbatem ilium videlicet
de Biege natum". Hierzu bemerkt KOtzschke, dass dieser Geschlechts-
name sich auch noch Ende des 12. Jahrhunderts bei einem andern
Konventmitgliede Gerardus findet9), und dass 1240 unter weltlichen
Zeugen einer Urkunde Tidericus nobilis de Bige genannt werde (Cre-
celius, Traditionen 2, nr. 144). Urn 1240 wurde aber dieses Pradikat
nur den Edelfreien gegeben und auch noch spater sind Ausnahmen
sehr selten. Von den elf nachsten Nachfolgern ist der Name nicht
sicher aberliefert.
Dann folgt Gerhard von Grafschaft (1226 — 51), der einem
genau bekannten sauerlandischen Edelgeschlecht angehOrt10), von dem
Seibertz einen Stammbaum gibt, der zeigt, dass bis 1450 ein Zweig
der Familie noch keine Missheirat getan hatte. Wir kOnnen also
gleich zwei andere Grafschafter mit erledigen: Guntram (Prior 1400.
1415, Kellner 1424. 1430 und Propst 1417. 21) und Johann (Prior
1424. 27, Kellner 1436. 48). Auf den Abt Gerhard von Grafschaft
folgen drei, deren Namen unsicher sind.
Mit Abt Heinrich I von Wildenberg (1288—1310) verbinde
ich gleich Heinrich II (Abt von 1360—82, vorher 1350 Ktister,
1353. 1358 Propst). Die Edelfreiheit dieser Familie verburgt z. B.
Lacomblet, 3, 907.
Abt Wilhelm II von Hardenberg (1310—30) gehOrt einem
Geschlechte an, das dicht bei Werden seinen Sitz hatte. Nibelung
von Hardenberg erscheint 1315 als edel (Lacomblet 3, 151). Mehr
7) So sagt Saldenberg (f 1608) : „et ab illo tempore (1476 Reformation
durch die Bursfelder Congregation) nulli reperiuntur amplius resedisse gene-
rosi et illustres personae, quemadmodum ante hoc et a prima fundatione
fuere. Tanta mutatio dextrae Excelsi, deponens potentes et exaltans humiles"
(Jacobs, Werdener Annalen S. 85 f.).
•) KOtzschke, Urbare 1, 542—7.
•) Crecelins, Traditiones Werdinenses 2, 139 (Zeitschrift d. berg. Ge-
schichtsvereins 6 und 7).
,0) Das folgt aus einer Urkunde des Abtes, unter deren Zeugen steht :
BWaltheru8 de Grafschap frater ipsius abbatis" Behrens Diplomatarium 483.
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182 A. Schulte
Sorge und Mttbe macbte mir sein Nachfolger Johann I von Heme
(1330—43, vorher 1312. 29 Propst), bis icb bei Sloet, Oorkonden-
boek van Gelre nr. 674 fur 1247 einen Theodericus dominus de
Heme nobilis fand. Bei Jobannes II von Arscbeid (1343/4 — 60)
bat bereits Kotzschke auf Lacomblet 3, 283 von 1334 hinge-
wiesen, wo Jobann (der 1331 und 41 als Propst erscbeint), mit
Arnoldus de Arscheyt vir nobilis zusammen bandelt. Weitere Belege
ubergehe ich.
Auf den scbon besprocbenen Heinricb II von Wildenberg folgte
Johann III Graf von Spiegelberg (1382—7 Abt, vorber 1376—
1382 Kuster) und dem gleicben Geschlechte gehOrte Abt Adolf II an
(Abt 1398—1436, vorher 1389. 93 und 95 Prior und 1382. 95
und 96 Pfdrtner). Sie entstammten der Wesergegend bei Hameln und
ihre hochadlige Qualit&t beweist allein die Tatsache, dass Simon
v. Spiegelberg 1491 — 1524 Domherr in Koln war. Mit dem gleichen
Argumente kann ich mich bei Brun von Rennenberg (Abt 1387
bis 1398, vorber und gleichzeitig : 1382. 83 und 96 Kuster, 1356
aucb rector crypte monasterii Werdensis) ll) und Ernst (Kellner 1380
und 1408) begnugen, im Kdlner Domkapitel sassen von 1300 — 1500
nicht weniger als 9 Glieder dieses bei Erpel am Rheine heimiscben
Geschlechtes, der letzte resignierte 1450.
Mit Johannes IV Steck (Abt von 1436—51, vorher 1427
Kuster, 1446 aber zugleich Abt, Kuster und Pfdrtner) komme icb zu
einem Geschlechte, bei dem man auf den ersten Blick nicht an edel-
freien Stand denkt. Doch auch diese Steck aus dem Melbrock bei
Holten fanden Einlass in das KOlner Kapitel, ich z&hle dort Walther
1376—1402, Johann 1400 — obunser Abt? — und Burkhard f 1456.
Auch der Geschichtschreiber Gert von der Schuren nennt in seiner
Clevischen Chronik die Steck: „vry edelen" (ed. Scholten S. 156).
Dabei bleibt bestehen, dass die Familie ursprttnglich ministerialisch war,
dann durch Tausch ans Reich kam und wie manche andere Reichs-
dienstmannenfamilie den Edelfreien gleich gestellt wurde12).
Der letzte freiherrliche Abt, der es aber nicht fur notig fand,
n) Muller, Peter Franz Joseph, fiber das Gtiterwesen, Dusseldorf
1816, S. 349.
ia) Vgl. die Untersuchung v. Meininghaus, Die Grafen v. Dortmund, in
Beitr&ge zur Gesch. Dortmunds 14, 8 und 101 f. und die Urkunden bei
Rubel, Dortmunder Urkundenbuch I nr. 272 und 372.
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War Werden ein freiherrlicbes KlosterV ]83
sich zum Priester weihen zu lassen, war Konrad von Gleichen, aus
dem Hause der Grafen von Gleichen. Als er 22 Jahre, von 1452
bis 1474, regiert hatte, ereilte ihn und den altadligen Konvent das
Geschick. Er wurde abgesetzt und die Bursfelder Congregation refo-
mierte das Kloster.
Mit diesem Nachweise, dass bis dahin alle Abte edelfrei waren,
ist nicht allzu viel gewonnen ; es ware ja sehr erklarlich, dass ein ge-
mischter Konvent sich stets ein Haupt aus edelfreiem Blute gegeben
habe — and ich darf wohl verraten, dass es solche Kldster gab. Doch
das waren keine freiherrlichen KlOster in unserm Sinne, fur sie wird
man noch eine besondere Bezeichnnng linden mussen. Dehnen wir
also unsere Untersuchung auf die ubrigen noch nicht besprochenen
Wurdentrager aus18). Beginnen wir mit den PrOpsten. Wir kennen
da seeks noch nicht besprochene Geschlechter.
Den Anfang macht Otto von Gennep (Propst 1344. 1350.
1347 zugleich auch Pf6rtneru). Er gehOrte der Familie des hi. Norbert
an, doch auch noch im 14. Jahrhundert war sie edelfrei. Nobilis Johannes
de Gennepe, Lacomblet 3, 588 zu 1356 und im Kdlner ' Domkapitel :
Heinrich f 1345, Winand (f 1350), Wilhelm (f 1362) und Dietrich
(t 1363). Nicolaus vamme Steine war 1367 und 1381 Propst in
Werden. Als edelfrei sind Wilhelmus dominus de Lapide und Arnoldus
kenntlich (Lacomblet 2, 496, 3, 122 (1313) und 3, 211 (1326).
Folgt Berthold von Bur en (Propst 1381. 1414). Wie der Vorname
wahrscheinlich macht und durch andere Urkunden direkt bezeugt wird,
haben wir es mit dem westfalischen edelfreien Geschlechte von Buren
zu tun, fur das Beweise zu erbringen tiberflussig ware. Wir kommen
zu Ernst von Oitgenbach (Propst 1422. 1436, Kellner 14l7. 1421)
und Johann (Kuster 1399. 1400. 1421), beide Bruder waren 1393
Professherren in Wrerden (Muller S. 343), der letzte Ottgenbacher im
K5lner Domkapitel starb 1402. Wir brauchen also auch hier kaum
Bedenken zu haben; ich finde zudem Rorich von Otgenbach Herr zu
Ehrenstein edler Mann zu 1339 bei Lacomblet 3, 340. Den Abschluss
u) Auch diese bei Kotzschke, Urbare 1, 558 f. zusammengestellt.
u) Er war nur Diakon, Papst Clemens VI. machte ihn 1352 auch
zum Abt von S. Maximin vor Trier. Sauerland, Urkunden und Regesten z.
Gesch. der Rheinlande aus d. vatik. Archive 3 nr. 1012. In den Registern
dieses Werkes ist Werden und Kaiserswerth nicht getrennt worden. Auch
sonst sind verschiedentlich PrSpste von Kaiserswerth irrtumlich nach Werden
versetzt worden.
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184 A. Schulte
in der Propstreihe macben zwei sehr bekannte Familien: Johann
von Limburg aus dem Hause der Grafen von Limburg (1441. 1465
Propst) und Wilhelm von Reifferscheid (Kellner 1464. 1474,
Propst 1473/74). Gleichzeitig mit ihm war Heinrich von Reifferscheid
1466 — 75 Domherr in Kftln. Bei dem Zusammenbruche der alten
Werdener Herrlichkeit benahm sich Wilhelm am wttrdigsten, er legte
sein Amt nieder, blieb aber am Orte wohnen und fOrderte auf alie
Weise die neuen Mdnche des Klosters.
An sonstigen Wttrdentr&gern sind ihrem Namen nach nur sechs,
wahrscheinlich nur fftnf bekannt: Richwin von Gore (Prior 1365. 69.
72, vielleicht auch 1341. 48. 50. 53 und 58, Kflster 1335. 1358,
vielleicbt auch 1369 PfOrtner, also sicher 1335—72 im Kloster),
Godefrydus de Merhem (Kellner 1348. 1358, vielleicht auch 1365.
72), Walrave von Swalenberg (Prior 1382), Heinrich von We r berg
(PfOrtner 1427), Walram von Sombreff (Ktlster 1460. 1477), end-
lich Bernhard von Gem en; da er aber als officiatus thesaurarie be-
zeichnet wird, ist er wohl nur ein Beamter des Rasters gewesen, muss
also hier ausgeschieden werden, da er dann ja gar nicht dem Eonvente
angehOrte. Aber es gab damals (1333) noch das westfalische Edel-
herrengeschlecht von Gemen.
Mit dem Grafen von Schwalenberg ist es unndtig, sich weiter zu
beschaftigen, das Geschlecht der von Werberg oder Warberg stand mit
Werden seit langer Zeit in Verbindung; denn diese Edelherren waren
die n&chsten Nachbarn des von Werden abhangigen Klosters in Helm-
stadt (Braunschweig). Die Gore ftthren uns in die Nahe von Utrecht:
schon 1178 finde ich einen als Freivogt der Kirche von Utrecht, 1228
wird einer als Graf bezeichnet (Sloet, Oorkondenbook v. Gelre s. Register)
und bei Lacomblet 2, 977 finde ich „nobilem virum Johannem advo-
catum de Gore".
Die Merhem's waren ebenfalls edelfrei (nobilis vir Johannes de
Lac. 2, 712 und 1345 Dietrich Edelherr nach Urkunde bei Fahne,
Koln. Geschlechter 1, 273). Die SombrefTs endlich sind in ihrer Adels-
qualitat dadurch gedeckt, dass zu gleicher Zeit zwei sich in Kapiteln
finden, in die nur Edelgeborene aufgenommen wurden : Domkapitel von
KOln (Georg f 1486) und das Stift Elten. Sie stammen aus Brabant.
Die Zahl der Mdnche, die wir ihrem Familiennamen nach kennen,
ist ebenfalls sehr beschrankt. In einer Tradition aus der Zeit Abt
Heriberts I (1183—97) (Crecelius Trad. 2, 139) sind mehrere Mdnche
genannt, bei zweien, die einen sehr gebr&uchlichen Namen fflhrten, ist
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War Werden ein freiherrliches Kloster? 185-
aucb der Geschlecbtsname hinzugefttgt: Gerardo de Bige, ttber den
icb scbon oben gehandelt habe, und Godefrido de Danne. Ein Ger-
hardus de Hunenbrocke bezeicbnet sicb 1290 als MOnch von Werden
(Westfal. Urkundenb. 3, 1420, vgl. auch Moller a. a. 0. 392 aber zum
Jahre 1292). Einen sebr geringen Beitrag liefert aucb der leider nur
in Abscbrift erhaltene und von Kdtzschke S. 332 — 347 mit grosser
Sorgfalt herausgegebene Memorienkalender des Klosters, der zwischen
1051 und 1174 angelegt, aber noch sehr lange fortgefohrt wurde. Wrir
kdnnen ihm nur zwei neue Naraen entnebmen. Zum 15. April heisst
es „f Henricus de Gore presbiter nostre congregationis consolation
praepositi 7 s., conventui 5 s., ad capellam sancti Johannis baptistae
3. sol. in Patbergea und zum 22. Dez. „t Everbardus dictus de Barle
monachus. consolatio 2 s. in Barle". Das Alter dieser Eintrage lasst
sich nicht feststellen. In einer Zeugenliste von 1348 erscheinen ausser
Prior, Kellner und Roster vierMOnche: „Wilbelmo de Ittere, Henrico
de Wildenbergh (siehe oben), Thiderico de Helpensteyn, Walramo de
Swalenbergh (s. oben) dominis et conventualibus dicti monasterii Werdi-
nensis. (KOtzschke 1, 402.) u
Dem vatikaniscben Archive verdanken wir eine Urkunde 15), nacb
welcber der Erzbischof von Holte (1297 — 1304) den Versuch gemacht
bat, den Abt Dietrich von Munchen-Gladbach abzusetzen und diese
Wurde dann an „Ottonem dictum de Marlar monachum monasterii
Verdinensis" zu geben. Der langjahrige Streit wurde zu Ungunsten
des Werdener Mftnches entschieden. Es ist nun bekannt, wie ungemein
deutsche Eigennamen in den Papsturkunden entstellt worden sind. Den-
richtigen Namen muss man aus deutschen Dokumenten feststellen, und
da bietet sich eine jungere Gladbacher Chronik, die von dem Abte Otto
etwas weiss, ihn aber doch nicht recht einfugen kann und sie nennt
ihn nicht von Marlar, sondern Matlar16), und das ist, wie wir sehen
werden, wiederum eine freikerrliche Familie. Falsche Hoffnungen er-
wecken uns zwei Stellen. Die erste ist der Anfang einer in Abscbrift
erhaltenen Urkunde von 1452 17). Es heisst da: „Wij Conrayd van Ge-
lijchen, van gotz gnaden abt, Johan van Lymburch provest, Evert van
Lymborch coster [am Rande: Wilhelm van Rifferschiet kellener, Ernst
van Otyngen portener], ind vort wij gemeyne capittelspersonen des ge-
15) Sauerland 1 nr. 186.
16) Fahne, Gesch. d. Dynasten von Bocholtz 3, 39.
ir) Ketzschke I, 465.
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186 A. Schulte
gestichtes ind monisters to Werden, Herman ten Hoerne, Herman
Hoveken, Bernt Buth, Joban Volmer, Thomas van Geseke, Evert Hoveke,
ind vort wij gemeyn scheppen, rait ind gantz gemeynheit der statt
Werden." Auf den ersten Blick meint man erst die Wttrdentrager
und unter ibnen neu den Ernst von Otingen, dann aber die gewobn-
lichen MOnche zu erhalten. Beides ist ein Irrtum; ich werde nacbher
zeigen, dass zwischen Convent und Capitel geschieden werden muss,
aber auch der Name Otingen ist kein neuer : es ist docb wobl nur der
Name Ernst von Otingenbach abgektlrzt. Es muss ein jungerer Ottgen-
bach gewesen sein. Lassen wir ihn also bei Seite und tragen nur den
Ewert van Limburg, den Edtzschke in seine Liste einzutragen ver-
gessen hat, nacb. An der andern irrefflhrenden Stelle ist offenbar aus
dera Namen Otgenbach einmal Herkenbacb und das andere Mai Bicken-
bach gemacht18).
Gottfried von Danne wird durch eine Urkunde von 1190 als
edelfrei erwiesen, die erst Grafen und Edelfreie, darunter Heinricus de
Danne, dann Geistliche, endlich Ministerialen in der Zeugenliste auf-
ftthrt (Lacomblet 1, 525). Die Itter ergeben sich durch das west-
faliscbe Urkundenbuch als ein Edelgeschlecbt des ndrdlichen Hessen,
die Helpenstein waren ein freiedles Geschlecht bei Grevenbroicb, deren
Burg 1329 gebrochen wurde (nobilis vir Lacomblet 2, 980. 3, 244.
492. Zwei Glieder waren auch im Kftlner Domkapitel), fur die Hunen-
brock bietet Lacomblet zu 1263 das Zeugnis: Wilbelmus vir nobilis de
Hunenbrucke (Lac. 2, 593), die Matlar waren ein Edelgeschlecbt des
Niederrheins im Gebiete von Jttlich, 1317 war einer von ihnen im
KOlner Domkapitel. Zu den von Kisky beigebrachten Beweisen fur
ihren edelfreien Stand fflge ich noch Lacomblet 3, 324 hinzu, wo sie
als Verwandte der Steck erscheinen, und dann die Urkunde von 1348
(„Nos Luterus de Matlar canonicus eccl. s. Gereonis et Fridericus ejus
frater, nobiles" Fahne, Gesch. der cdln. Geschl. 2, 91) hinzu. Somit
bleibt nur Everhard von Barle ubrig. Ein freiberrlicbes Geschlecht
18) Es handelt sich urn Zusatze Saldenbergs (f 1608) zu der Duden-
schen Chronik. Saldenberg gibt als capitulares fur 1389 und 1390 auch
^Johannes ab Bickenbach rector altaris sancti Johannis Baptiste et Ernestus
de Bickenbach magister aegrotantium vulgariter Seckenmeister" an. (Jacobs,
Werdener Annalen S. 76.) Derselbe, Gesch. der Pfarreien 518, citiert aber
denselben Codex und dort heisst der erste „ Johannes ab Herkenbach". Es
ist wohl kein Zweifel, dass Saldenberg oder seine Abschreiber den Namen
•Otgenbach falsch gelesen haben.
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War Werden ein freiherrliches Kloster? 187
dieses Namens habe ich nicbt gefunden, und ebensowenig den Vornamen
Eberhard bei den Clevischen Barle. Aber dttrfen wir Eberhard zu den
Freiherrn von Bare im Geldernschen zablen, die auch dem KOlnischen
Kapitel einen Domherrn lieferten und aber die Baron Sloet in seinem
geldernschen Urkundenbuch (nr. 943. 1011. 1150) einige Nach-
richten gibt?
Aber lassen wir diesen Namen bei Seite. So haben wir bis jetzt
35 Conventsgenossen kennen gelernt und nur bei dem Barle blieb die
edelfreie Geburt unerwiesen und die Steck waren zur Edelfreiheit
empor gestiegen. Diese 35 Personen verteilen sich auf 26 Familien,
von denen nur 4 regelmassig den Grafentitel trugen.
Eine Einrede wird mir der Leser machen. Warum habe ich
oben die Namen der „gemeinen Kapitelspersonen" bei Seite gelassen.
Die Werdener Geschichtsforscher haben sich die Sache bisher nicht be-
sonders klargemacht, aber es ist kein Zweifel. In Werden gab es
neben dem Convente edelfreier MOnche, von denen aber wohl nur sehr
wenige Priester waren, Kapitulare, Kanoniker, unadlige Priester, die
keine Ordensgelttbde abzulegen hatten. Der Beweis ist nicht schwer.
In den von Crecelius herausgegebenen Traditionen (Zeitschrift des berg.
Gesch.-Vereins 6 und 7) heisst es 1 nr. 91: „in presentia omnium
fratrum Auokonis prepositi, Gerhardi decani et cet. et canonicorum
nostrorum Wendilgeri, Liuzonis, Salakonis, Bernhardi", ahnlich 2 nr. 104 :
„ Testes vero huius conventionis sive asstipulationis fuere hi Valerius
decanus, Adalvvigus prepositus, Rudolfus, Berewinus, Gere, Liudfridus,
de canonicis etiam hi Eino, Bernhardus, Saligerus.tt Und danach
glaube ich auch jene Urkunde von 1452 richtig interpretiert zu haben.
Ich erkenne dabei an, dass eine genauere Untersuchung wflnscbenswert
bleibt, sie wird sich vermutlich der Rechnungen bedienen k5nnen. sie
wird aber auch auf die Untersiegelung — Siegel der Propstei, des Con-
ventes und des Capitels — Rttcksicht nehmen mttssen.
Seit wann ist denn aber diese enge Auswahl der MOnche, wie
wir sie festgestellt haben, Ublich ? Fflr diese ausserst schwierige Frage
bieten die Werdener Quellen wenigstens einiges Material. Der zweite
aus der ersten Halfte des 12. Jahrhunderts stammende Teil eines
Traditionenverzeichnisses gibt eine Reibe von Vergabungen, die Vater
oder Brttder beim Eintritt des Sohnes oder Bruders machten.
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188
A. Scbulte
Stellt man sie
zasammen, so ergibt
sich folgende Liste:
Nr.
Schenkgeber
nobilis homo ] unbestimmt
in m-
gressu
filiorum
Name des Mdnches
126
Udo
Ethelgeri et Udonis
131
Adelbertus
filii
Godefridi
133
Liudbertus
n
n
134
Herimannus de
Honberge
filiorura
Bernheri et Pilegrimi
136
Sigefridus
filii
Annonis
137'] jHelmwigus
138 Rikhardus
fratris
fratum
Retheri
Meinheri et Otberti
141
Theodericus
»
Ethelgeri et Bertoldi
142 Liudgardis
filiorum
Hardberti et Constantini
143jBernheni8 comes
filii
Gerhardi
144
RSbertus
fratris
„ Flamiggi
145
Weldricus et Heinricus
n
n
146
Beringerus
filiorum
Berewini et Heinrici
147
Erlolfus
n
Thietfridi et Wlframmi
148
Sigebertus
?j
Bernheri et Bezzelini
149
Heinricus
filii
Lothuwici
150
Godefridus M&nzun
n
Godefridi
151
Burchardus de Broke
fratris
Arnoldi
152
Wernerus de Linepe
filiorum
Heriberti, Ricberti
154
Gerhardas de Tiverne
filii
Weltherus
Das sind zasammen 29 ingressus, von denen sich sofort 8 als die
edelfreier erkennen lassen.
Aber die reiche Werdener Uberlieferung dieser sonst so quellen-
armen Zeit bringt uns nocb etwas weiter. Liudbertus (nr. 133) heisst
in einer anderen Werdener Aufzeichnung (KOtzschke 1, 278) nobilis vir.
Die vier letzten geben uns in den Geschlechtsnamen eine Handhabe
und in alien vier Fallen kommen wir auf Edelfreie. Die Munzun
sind ein leicht nachweisbares westfalisches Edelherrengeschlecht vom
Haupthof Velmede bei Meschede, Burchardus de Br u eke steht in der
Zeugenliste einer Werdener Urkunde von 1148 (Lacomblet 1, 364,
Crecelius 2, 131) vor wErenbertus de Mere, Arnoldus de Rothe, Har-
bernus de Helpenstein", die sich ohne Mtihe als Freiherrn nachweisen
lassen. Wernerus de Linepe (152) und Gerhardus de Tiverne (154)
nennt eine andere Werdener Urkunde unter den liberi homines (La-
comblet 1, 368, Crecelius 2, 133).
Es kommen also zu den 8 noch weitere 6 Edelfreie, bei alien
ubrigen 15 fehlt jede MOglichkeit einer sicheren Bestimmung. Man
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War Werden ein freiberrliches Kloster? 189
kann aber beachten, class die Stiftungen der Grafen und Edelfreien
durchaus nicht h&her sind, als die far die ubrigen eintretenden Sdhne.
Es ist meines Erachtens gar kein Unterschied vorhanden.
Wenn es sich in den eben besprocbenen Fallen ganz zweifellos
urn eingetretene Monche bandelt, so ist das auch wobl bei den folgenden
Traditionen der Fall:
127. Tradidit Gerhardus comes pro filio suo Bervelpo 3 s. in
Cloheim.
132. Tradidit Evervordus homo nobilis pro filio suo Lamberto
in Berkhoven 4 s. et 6 d.
135. Tradidit frater noster Eskericus in conversione sua terri-
torium unum in Strudbuson cum omni utilitate.
139. Tradidit Reinbertus pro fratre suo Heinrico 4 s. in Mile
iuxta Toneburg.
140. Tradidit frater noster Hezel in conversione sua sancto Liud-
gero 4 s. in Hanepe.
141. Tradidit Wasigrimus in ingressu conversions sue 6 s.,
3 scilicet in Sualengeren et alios in Widehowe.
Von diesen secbs erweisen sich wieder sofort zwei als edelfrei.
Damit steigt die Zahl der Ingressus auf 35, von denen 16 als edelfrei
erwiesen sind, wahrend fur den Rest kein Grund vorliegt, der Edel-
freiheit ausschliesst. Der Versuch nachzuweisen, dass die in den Ur-
kunden genannten MOncbe mit denen in den Ingressen genannten
ubereinstimmen, mit andern Worten, dass alle eintretenden etwas ge-
stiftet haben, alle in das Traditionsverzeichnis aufgenommen wurden
und tatsachlich alle M6nche der Urkunden mit unsern Tradenten uber-
einstimmen, musste aufgegeben werden, da die Namen der Monche in
Urkunden doch zu selten sind und die Zeitgrenze unsers Traditions-
verzeichnisses doch zu unsicher ist. Doch ich darf als Gesamtergebnis
unserer Untersuchung feststellen: Wir haben im Ganzen 52 Kon-
ventualen ihrem Geburtsstande nach bestimmen konnen, alle erwiesen
sich als edelfrei mit Ausnahme eines zweifelhaften Falles.
Es ist mir auch fur die Zeit des 12. Jahrhunderts wahrschein-
lich, dass SOhne von Ministerialen und Unfreien sich nicht unter den
Werdener Mcmchen fanden. Wie sollte denn aber auch, nachdem es
einmal ihnen gelungen war, Eingang zu finden, der Zutritt ihnen spater
versperrt worden sein, wo doch Macht, Selbstandigkeit und Besitz
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190 A. Schulte
dieser Dienstmannen gewachsen war? Die von Lttdinghausen und
Vittinghoff, die Bardenscheid und Rudenscheid, die Landsberg und
Bensheim waren gewiss machtige Dienstmannen, aber nicht einer von
ihnen fand Gnade vor den freigeborenen MOnchen.
Ich glaube, dass der Werdener Konvent seit der Zeit jener
Schenkungen, wenn nicht schon vorher, ein exklusiv freiherrlicher war.
Der Bestand an solchen Geschlechtern ermOglichte, dass im 12. Jahr-
hundert, wo das alte Kloster seine letzte Blute erlebte, der Konvent
noch stark besetzt war. Aber dieser Stand hatte weit mehr Gefahren
far seine Erhaltung, als ein anderer. Er teilte mit den Dienstmannen
die Gefahren des ritterlichen Kampfes und Krieges, trug aber starker
als dieser an den Folgen des Colibates.
Die Ministeriaien hatten nicht die Gelegenbeit, die nachgeborenen
Sohne mit Eigenkirchen zu bepfrunden, ihnen waren keine Kloster
und Domstifte aufbehalten, sie hatten kaum eine Aussicht, eine Pralatur
oder ein Bistum zu erhalten, alles das aber lockte die edelfreien Eltern,
ihre SOhne in Stifter und KlOster zu geben, wozu sie die ererbte Frdmmig-
keit auch antrieb. Starb unerwartet der Stammherr ohne Kinder, so
musste entweder der Kleriker laisiert werden oder das Geschlecht starb,
wenn nicht verheiratete Brtider oder Vettern da waren, aus. W&hrend
der Stand der Ministeriaien endlich von unten her wuchs, warf jede
Missheirat den Freiherrn aus seinem Stande heraus.
Angesichts dieser drei Grtinde musste sich die Zahl dieser Ge-
schlechter vermindern — und wir kOnnen dies ttberall beobachten —
und damit mussten die Konvente freiherrlicher KlOster, wenn sie sich
nicht dazu entschlossen, wenigstens Dienstmannen zuzuiassen, immer
kleiner werden. Wir haben fur Werden eine Liste von 1209, die den
Eindruck macht, vollstandig zu sein. 1st das richtig, so z&hlte der
Konvent damals 20 Personen ,9). Kotzschke meint, dass sich die Mit-
gliederzahl dann wieder gehoben babe; sie habe um 1330 gegen
25 Personen betragen, denen ein Anspruch auf das sogenannte Kleider-
geld zustand. Er bezieht sich dabei auf das Versprechen des Abtes
Johann, dem Konvente jahrlich 25 Mark Silber zu liefern20). Das
sieht nun freilich stark einer Pauschalsumme ahnlich. Aus den Be-
1B) Behrens, Diplomatarium mon. s. Liudgeri prope Helmstede, in Neue
Mitteilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen (Halle
ia%) 2, 468.
20) Urkunde bei Kotzschke 1, 391 von 1330.
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War Werden ein freiherrliches Kloster? 191
tragen des Kleidergeldes rechnet Kdtzschke weiter heraus, dass es 1350
noch 15 Conventualen gegeben habe21), aber unmittelbar darauf wurden
bereits Priorat und Thesaurarie in einer Hand vereinigt, 1425 waren-
es nacb KOtzschke noch 9, 1449/50 nur 5 und kurz vor 1474 be-
stand der ganze Konvent (K. sagt Kapitel) nur noch aus Abt, Propst
und Kuster. Eine Nachprufung ist mir erst nach Erscheinen des
zweiten Bandes mOglich, doch zahlt der Konvent nach einer von Mttller
mitgeteilten Urkunde 1393 nur 6 Mitglieder 2i).
Werden ist geradeso wie die Reichenau, S. Gallen und Einsiedeln
eingeschrumpft, weil die Konvente an der Forderung der Geburt'fest-
hielten, obwohl Jahrzehnt far Jahrzehnt die Zahl der Menschen geringer
ward, die diesen Bedingungen genttgen konnten. Mindestens seit 1300
fttllte kein starker lebensfahiger Konvent mehr die grossartige und
verwickelte Verwaltung aus, mit jedem Jahrzehnt wurde das Missver-
haltnis zwischen dem Apparat und der Zahl seiner Trager grosser.
Das Alte blieb ausserlich bestehen und wurde nicht auf den geringen
Bestand der Herren MOnche zugeschnitten ; denn der schwerste tjbel-
stand bei den Benediktinern war die Schwierigkeit, Reformen durch-
znftthren. 1474 setzte die Bursfelder Congregation aber die voile
Reform durch, und nun verschwanden die vornehmen Herren fur immer.
Das ist, glaube ich, der wirkliche Hintergrund, den die Dar-
stellung von Kotzschke vermissen lasst. Aber noch einmal mOchte ich
das hervorheben, dass im ubrigen die Herausgabe des ungemein weit-
schichtigen und schwierigen Quellenstoffes vortrefflich ist. Ich selbst ziehe
aber die Folgerung daraus, nun noch mehr Krafte fttr die Erforschung
und Feststellung der freiherrlichen Kloster zu gewinnen, zunachst auch
fttr die ubrigen ahnlichen KlOster und Stifter der Rheinprovinz, dann
aber auch fttr die andern Landschaften Deutschlands, in denen der-
artige KlOster und Stifter sich nachweisen lassen. Der Hauptarbeit
hoffe ich aber selbst meine Kraft unter Verwertung der Ergebnissfr
jener von mir geleiteten Studien widmen zu kOnnen.
") a. a. 0. 1, XL.
") Muller a. a. 0. S. 343.
-«SS>-e-
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192 A. Hasenclever
Zur Entstehung der rheinischen Provinzialst&nde.
Aktenstficke fiber die Beratungen der rheinischen Notabeln in
Berlin im November nnd Dezember 1822, zur Znsammensetznvg
nnd Zusammenberufung der Proyinzialst&nde.
Zugleich ein Beitrag zur preussischen Verfassungs-
geschichte im neunzehnten Jahrhundert.
Yon Dr. Adolf Hasenclever,
Privatdozent fiir Geschichte an der Universitat Halle.
Unter dem 22. Mai 1815 hatte Konig Friedrich Wilhelm III
noch von Wien aus die verheissungsvolle „Verordnung uber die zu
bildende Representation des Volkestt erlassen1). Es wurde darin von
einer „scbriftlichen Urkunde als Verfassung des preussischen Reichsa
gesprochen; die alten Provinzialstande sollten wieder hergestellt oder,
wo solche nicht vorhanden waren, neue ins Leben gerufen, aus ihrer
Mitte die Landesreprasentation mit dem Sitz in Berlin gewahlt werden.
Eine Kommission, bestebend aus „einsichtsvollen Staatsbeamten und
Eingesessenen der Provinzen", war zum 1. September 1815 nach Berlin
einzuberufen zur Beratung iiber die baldige Verwirklichung dieser
Versprechungen 2).
Es dauerte lange, bis auch nur der erste Schritt zur Erfullung
der Verbeissung erfolgte : wichtigere Dinge, die Niederkampfung Napoleons
und nach wiederhergestelltem Frieden die innere Verwaltungsorganisation,
liessen notgedrungen die Arbeit am Verfassungswerk zurflcktreten. Erst
1) Diese orientierende Einleitung beruht auf den Darstellungen von
Treitschke, Deutsche Geschichte Bd. II4 (Leipzig 1893) und Bd. Ill* (Leipzig
1896), Alfred Stern, Geschichte Europas seit den Vertragen von 1815 bis
zum Frankfurter Frieden von 1871 Bd. I (Berlin 1894) und Bd. II (Berlin
1897), sowie auf Pertz, Das Leben des Ministers Freiherrn vom Stein Bd. V
(Berlin 1854).
2) Uber die Entstehungsgeschichte dieser Verordnung vgl. Fr. Riihl,
Briefe und Aktenstucke zur Geschichte Preussens unter Friedrich Wilhelm III,
vorzugsweise aus dem Nachlass von F. A. Stagemann. Bd. II (Leipzig 1900)
pag. XXIV ff. ; vergl. auch die Besprechung von Meinecke in : Historische
Zeitschr. Bd. 95 (1905) S. 488 : „das Interessanteste ist der Nachweis [Riihls],
dass die Beschrankung der kunftigen Landesversammlung auf blosse Be-
ratung wahrscheinlich nicht wortlich zu verstehen ist, vielmehr ihnen damals
auch ein Beschliessungsrecht fiir Steuerbewilligung noch zugedacht war, —
wahrscheinlich sage ich, wahrend Riihl es als sicher ansieht, was man bei
unserer liickenhaften Eenntnis noch nicht tun darf.u
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 193
im Juli 1817 trat die Verfassungskommission zusammen, sie bildete eine
Abteilong des inzwischen ins Leben gerufenen Staatsrats.
Gleich in der ersten and einzigen Sitzung dieser Koraraission
zeigte sich, dass man nicht mehr gesonnen war, die Versprechungen
jener Yerordnung wortgetreu zu erfullen: statt „die einsichtsvollen
Staatsbeamten und Eingesessenen der Provinzen" in die Hauptstadt
zu entbieten und dort ihre Vorschlage und Gutachten anzuhdren und
durchzuberaten, beschloss man auf Hardenbergs Antrag, drei Kommissare
in die Provinzen zu entsenden, von ihnen Altenstein in die neu er-
worbenen westlichen Gebiete. Erst nach ibrer Ruckkehr, wenn ibre
Gutachten vorlagen, sollte die Kommission ihre Entscheidung treffen.
Und auch in der Prazisierung der Fragen, deren Erforschung
den Kommissaren oblag, zeigte sich, dass man bereits anfing, jene
Verbeissung zu bereuen. Die eine der Fragen lautete namlich, ob man
Reichsstande wttnsche oder Provinzialstande, wahrend doch die Ver-
ordnung vom 22. Mai in unzweideutiger Weise von der Ereirung beider
nebeneinander gesprochen hatte. Man schien entschlossen, den einen
Teil des Versprechens stillschweigend unter den Tisch fallen zu lassen,
wenn nur eine kleine Ermunterung dazu von seiten der Untertanen
erfolgte. Und wie leicht war eine solche zu erzielen! War doch den
Kommissaren eingescharft worden, nur die „Wohlgesinntenu zu befragen.
„ Unter diesen stellte, neben hoheren Staatsbeamten, der eingesessene
Adel das starkste Kontingent. Kaufleute, Gewerbetreibende, Gemeinde-
beamte, Gelehrte, Geistliche traten gegen diese beiden Klassen zurtick.
Yom Bauernstand kamen nur wenige zu Wort" 8).
Das Yerlangen nach Schaffung oder Wiederbelebung der Provinzial-
stande trat fast allenthalben deutlich zu Tage, in den westlichen Pro-
vinzen auch uberwiegend das Streben nach „der der Nation einmal
zugesicherten Einwirkung auf die Gesetzgebung" 4). Freilich nirgends
drangte man allzu scharf auf Erfullung jenes Versprechens, denn
nirgends, auch nicht in den Rheinlanden, gab es eine ausgepragte
dffentliche Meinung. Nur wenige Schriftsteller erorterten die Ver-
fassungsfrage, als die Regierung nach der Rttckkehr der drei Kommissare
eine endgultige Entscheidung hinausschob. Man erinnerte, zumal in den
westlichen Provinzen, an die Erfullung jener Zusicherung, wenn sich
dazu eine gtastige Gelegenheit bot, von einer tiefgehenden Unzufrieden-
heit kann aber damals noch nicht die Rede sein: zuviel hatte dieses
*) Stern Bd. I S. 434.
4) Stern Bd. I S. 436.
Weatd. Zeitachr. f. Gesch. u. Kunst. XXV, IL 13
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194 A. Hasenclever
Geschlecht zu tun, urn die schweren Wonden des voraufgegangenen
Zei talters zo heilen.
Nur zagbaft hatte man im Sommer und Herbst des Jahres 1817
in einzelnen Stadten den KOnig wahrend einer Reise durch die west-
lichen Provinzen gemahnt 5) ; eine bei weitem gttnstigere Gelegenheit
scbien sich zu bieten, als im Januar 1818 Hardenberg sich far mebrere
Monate in den neu erworbenen Gebieten, vorzugsweise in Engers bei
Neuwied, auf hielt. Von zwei verscbiedenen Seiten traten die Wunscbe
der Rheinlander an den Staatskanzler beran.
Der Adel uberreichte am 26. Februar 1818 eine unter Steins
praktischer Mitwirkung6) von dem Frankfurter Konvertiten Christian
Schlosser7) verfasste ,, Denkschrift, die Verfassungsverhaltnisse der Lande
Jttlich, Cleve, Berg und Mark betreffend" 8), in der vornehmlich ge-
fordert wurde, bei der Einrichtung von Provinzialvertretungen auf fruher
bestehende, auf historische Einrichtungen zurtickzugreifen, und zwar auf
die alte landstandische Verfassung, die rechtlich niemals aufgehoben
worden sei. „Die alte gesetzliche Verfassung dieser Lande, wenn schon
in der Ausubung gebemmt, in ihren rechtlichen Grundlagen doch nie-
mals zerstOrt, besteht nochu. Mochte der Adel dieser Lande sich auch
bereit zeigen, durch gewisse Modilikationen, z. B. durch eine gerechtere
Vertretung des Burger- und Bauernstandes, den geanderten Verhalt-
nissen, besonders der ZugehOrigkeit zu einer grossen ttber die ver-
schiedensten Gebiete ausgedehnten Monarchie, Rechnung zu tragen, fur
ihn war der Boden doch bereits nach seiner ganzen Vergangenheit ge-
geben, auf dem allein die neue Provinzialverfassung seiner Ansicht nach
aufgebaut werden konnte, und aus diesem Boden konnte nur eine
wesentliche Bevorzugung des Adels vor den ubrigen Bewobnern der
Provinz hervorgehen.
Far die Entwicklung der ganzen Verfassungsfrage war es nicht
5) In Trier im August, in K6ln im September, in Coblenz im Oktober
a) Pertz Bd. V S. 175.
7) Uber Schlossers Anteil vgl. Pertz Bd. V S. 184 (Stein an Spiegel) :
„Herr Schlosser ist nicht verantwortlich fur den Inhalt der Denkschrift, ihm
war nur die Darstellung und die Anwendung des metaphysischen Firnisses,
der heutzutag zum Effektmachen gefordert wird, auf ge tragen. Den geschicht-
lichen Teil nahm er aus gedruckten und handschriftlichen Quellen, die
leitenden Ideen wurden von denen an der Angelegenheit theilnehmenden
Personen seit einem Jahr be- und abgesprochen."
8) Abgedruckt u. a. bei Pertz Bd. VP S. 110—127 ; die Denkschrift
erschien im Jahre 1818 im Druck in Frankfurt a. M. fol. 18.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 195
unbedeutsam, dass Kronprinz Friedrich Wilhelm, dem man auch ein
Exemplar der Denkschrift eingesandt hatte, dem Prasidenten Freiherrn
von H6vel seinen „verbindlichen Danktf ausdrQckte. „Ich habe diese
Denkschrift mit besonderem Wohlgefallen gelesen und kann den in
derselben ansgesprocbenen vornrteilsfreien und gediegenen Gesinnnngen
der eben gedachten Ritterschaft, welche die Bedurfnisse der Zeit nicht
verkennt und ihr Augenmerk dahin richtet, dem Neuen ein bewahrtes
Fundament unterzulegen , meinen Beifall nicht versagena 9). Bis zu
einem gewissen Grade hatte der Thronfolger damit seine Stellungnahme
zu dieser wichtigen Frage bereits jetzt in ihren Anfangsstadien, als
noch nichts Sicheres bestimmt war, Offentlich festgelegt. Und das
wenige Tage bevor Friedrich Wilhelm III, aufgebracht ttber Hardenbergs
Verhalten gegenuber der von dem rheinischen Publizisten Joseph GCrres
angefuhrten seltsamen Deputation, welche die Bitte urn „Wiederher-
stellung der Freiheiten der Landschaften und der uralten wahrhaft
dentschen Verfassung" ttberreicht hatte, in einer ungnadigen Eabinets-
ordre die Eoblenzer Regierung hart anliess: er behalte sich selbst
die Bestimmung des Zeitpunktes fur die Erfullung seiner Zusage vor.
Direkt verbot er diesbezugliche Sammlungen von Adressen und von
Unterschriften10).
Friedrich Wilhelm III begann sein Versprechen bereits zu bereuen.
Diese Stimmung wusste sich Metternich zu nutze zu machen, als er
wenige Monate spater auf dem Aachener Kongress in einer Denkschrift
an den KOnig ausfuhrte, dass nicht Reichsstande, sondern Provinzial-
stande mit dem bescheidenen Recht der Bitte, der Beschwerde und der
Verteilung der indirekten Steuern fttr Preussen notwendig seien; aller-
hdchstens kdnne der KOnig, falls es keinen anderen Ausweg gebe, die
Einfuhrung eines provinzialstandiscben Ausschusses erwagen. Nachdem
im folgenden Jahre auch Hardenberg in Teplitz mit seinen Verfassungs-
entwflrfen vor Metternich in wenig rtthmlicher Weise kapituliert hatte11),
war die ganze Yerfassungsfrage in das Fahrwasser geleitet worden, in
dem sie nunmehr bis zur gewaltsamen Eatastrophe im Jahre 1848
geblieben ist.
9) Sehr viel reservierter driickte sich der Ednig in seiner Empfangs-
bestatigung aus. [Berlin 18. HI. 1818] : „Meine Sorgfalt fur das Wohl der
Provinzen, fur deren kiinftige Verfassung Sie sprechen, biirgt Ihnen dafiir,
dass Ihre Wunsche in reife Erwagung genommen werden" „Sie k&nnen
also meinen weiteren Beschlussen mit vollem Vertrauen entgegen sehen."
10) Eabinetsschreiben vom 21. Marz 1821.
") Stern Bd. I S. 572 f.; vgl. auch S. 571 Anm. 1.
13*
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196 A. Hasenclever
Mit der Gewahrung einiger kleinen Brocken suchte die Regierung
die Erfttllung ihres Versprechens zu umgehen"). Ob ein klares Nein,
die offizielle ZurQckziehung jener einmal gegebenen Verheissung, wozn
der Kdnig als absoluter Herrscher zweifellos das Recht besass, vielleicht
nicht das kleinere Ubel gewesen ware, als dieses ewige Hinauszdgern^
das je langer, je mehr tiefe Erbitterung in den weitesten Schichten der
BevOlkerung hervorrufen musste?
In ihr letztes Stadium traten unter der Regierung Friedrich
Wilhelms III die Verhandlungen uber die Verfassungsfrage, als im
Oktober 1821 eine Kommission unter dem Vorsitz des Kronprinzen
eingesetzt wurde, um durch Notabeln aus den einzelnen Provinzen fiber
die Einrichtung von Provinzialstanden durch ganz geheime Beratungen
in Berlin Gutachten einzuholen, welche dann spater der Kommission
als Material dienen sollten, ihrerseits der Regierung einen Entwurf fur
die Schaffung von Provinzialstanden vorzulegen; aber keineswegs wollte
der KOnig damit irgend eine Verbindlichkeit ubernehmen, aus ihnen,
wie es doch in der Verordnung vom 22. Mai 1815 ausdrttcklich ver-
heissen und vorgesehen war, die von seinen Untertanen so heiss ersehnten
Reichsstande erstehen zu lassen.
Diese Kommission, von der Hardenberg ostentativ nicht ohne
eigene Schuld ausgeschlossen wurde — er starb wahrend ihrer Arbeiten
am 26. November 1822 in Genua — tagte vom 4. Dezember 1821
bis ins Fruhjahr 1823; nach und nach in grdsseren Zwischenraumen
wurden Notabeln aus samtlichen Provinzen nach Berlin berufen 13) : auf
ihren Gutachten fusste das allgemeine Gesetz vom 5. Juni 1823 uber
die Anordnung von Provinzialstanden14), sowie die besonderen Gesetze
vom 1. Juli 1823 und vom 27. Marz 1824.
Tiber die Verhandlungen dieser Notabeln im speziellen waren wir
bisher recht dttrftig unterrichtet. „Die Einberufenen waren zur strengsten
Verschwiegenheit 16) verpflichtet, und da die Zensur auch die Zeitungen
12) Am eklatantesten zeigte sich diese Tendenz in der sog. „reichs-
standischen Klausel" des Staatsschuldengesetzes vom 17. Januar 1820 und
den geheimen Nebengedanken, welche den Konig bestimmten, ihre Aufnahme
in ein Staatsgesetz zuzulassen; vgl. Treitschke Bd. IV" S. 190.
18) Uber die Reihenfolge der Berufungen — Brandenburger, Pommern,
Ostpreussen, Westpreussen, Niederlausitzer, Sachsen, Schlesier, Oberlausitzer,
Westfalen, Rheinlander, Posener — vgl. Treitschke Bd. Ill S. 236.
M) Preussische Gesetzessammlung 1823 S. 129 f.
15) Vgl. Zeitschr. des bergischen Geschichtsvereins Bd. 38 (1905) S. 22 f.
Der Kronprinz bittet in seiner Abschiedsrede die rheinischen Notabeln,
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Zur Entstehimg der rheinischen Provinzialstande. 197
scharf uberwachte, so blieb das Geheimnis so wohl bewahrt, dass erst
im Jahre 1847 durch die Scbriften von Roepell und Wuttke einiges
aus den Verhandlungen der schlesischen Notabeln bekannt wurde"16);
wenige Jahre spater, 1854, warden durch die Publication von Pertz'
Leben Steins (Bd. V) einige Notizen ttber die Beratnngen mit den
westfalischen Deputierten bekannt.
Die Lebenserinnerungen meines Urgrossvaters Josua Hasenclever,
welche ich nnter dem Titel : „ Josua Hasenclever aus Remscheid-Ehring-
hausen und seine Beziehungen zu Friedrich Wilhelm 1Y als Eronprinz
und KOnig" in Bd. 38 der Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins
(Jahrgang 1905 S. 1 — 59) verOffentlicht babe, enthalten ttber seine
Beteiligung an den Beratungen der rheinischen Deputierten allerdings
einige neue Mitteilungen, im ganzen liefert er aber doch nur, besonders
ttber die Yerhandlungen selbst, einen recht summarischen Bericht.
Um so willkommener ist es, dass unter Josua Hasenclevers nachge-
lassenen Papieren nachtraglich eine Abschrift des von Tag zu Tag ge-
ftthrten amtlichen Protokolls der Yersammlung ans Licht getreten ist.
Yon wessen Hand die Eopie herrtthrt, wann, wo und wie sie
entstanden ist, vermag ich nicht anzugeben; nach den oft grausamen
Wortverstttmmelungen, besonders bei FremdwOrtern, war des Abschreibers
Bildungsgrad anscheinend kein hoher.
Es bedarf wohl keiner besonderen Rechtfertigung, wenn ich das
Protokoll ttber die Yerhandlungen der rheinischen Deputierten durch
diese YerOffentlichung weiteren Ereisen zuganglich und bekannt mache:
bietet es doch nicht nur einen interessanten Beitrag zur rheinischen
Geschichte, sondern wohl noch mehr zur preussischen Verfassungsge-
schichte im neunzehnten Jahrhundert.
In meinen erlauternden Anmerkungen habe ich geglaubt, auf die
Bestimmungen fruherer Verfassungsplane wie der spateren Gesetze ver-
weisen zu sollen, besonders wenn dieselben von den Gutachten der
rheinischen Deputierten abwichen; es handelt sich um das Gesetz vom
27. Marz 1824 „wegen Anordnung der Provinzialstande fur die Rhein-
provinzen (Preussische Gesetzsammlung 1824 S. 101 ff., u. a. auch
abgedruckt bei Rauer: Die standische Gesetzgebung der preussischen
„von den einzelnen Punkten un seres Geschafts nichts laut werden zvt
lassen, dagegen wurde es ihm nur erwiinscht sein, wenn wir recht viel
von dem Geiste desselben und dem ernsten Willen, der sie beseele, das.
Wohl der Provinz in jeder Hinsicht zu befflrdern, erzahlten".
16) Treitschke Bd. Ill S. 236.
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198 A. Hasenclever
Staaten 1. Teil (Berlin 1845) S. 244 ff.), sowie urn die „Verordnung
wegen der nach dem Gesetze vom 27. Afarz 1824 vorbehaltenen Be-
stimmungen fur die Rheinprovinzen" vom 13. Juli 1827 (Preussische
Gesetzsammlung 1827 S. 103 ff. = Rauer a. a. 0. S. 254 ff.).
Protokolle
uber die speziellen Beratungen der wegen der Zusammensetzung und
Zusamraenberufung der Provinzialstande Einberufenen aus den
Rbeinprovinzen.
Berlin, 25. Novbr. 1822.
£s waren gegenwartig:
1. von Seiten der Herren Fiirsten von Neuwied, Wied, Runkel und
Solmsbraunfels Durchlauchten der Bevollmachtigte Heir Hofmar-
schall Freiherr von Knoblauch von Dierdorf als standesherrlicher
Einberufener,
2. der Herr Graf von Waldbott-Bassenheim von Aschaffenburg,
3. der Landjagermeister Herr Graf von Trips von Dusseldorf,
4. der Herr Graf von Spee von Dusseldorf,
5. der Herr Graf Ernst von der Lippe von Obercassel,
6. der Herr Geheimer Rat Freiherr von Wylich zu Eitzen,
7. der Herr Major Freiherr von Mirbach zu Harff,
8. der Herr Regierungsrat von Reichmeister zu Winnenthal,
9. der Herr von Herwegh von Koln,
10. der Herr Friedrich Heinrich von Conrad von der Leyen von Crefeld,
11. der Herr Peter von Fisenne, Stadtrat von Aachen,
12. der Herr Oberburgermeister Briining von Elberfeld,
13. der Herr Burgermeister Adolphi von Wesel,
14. der Herr Josua Hasenclever, Kaufmann von Ehringhausen,
15. der Herr Fabrikant Diez aus Koblenz,
16. der Herr Fabrikant Carl Vopelius von Sulzbach,
17. der Herr Gutsbesitzer J. Hayn von Trier,
18. der Herr Gutsbesitzer Schuller von Buchenbeuren,
19. der Herr Landrat Hartung von Mayen17).
In der von Seiner Koniglichen Hoheit dem Kronprinzen auf heute bei
Sr. Excellenz dem Herrn Staatsminister von Voss l8) angeordneten Versamm-
lung der unterschriebenen zur Beratung liber die Zusammensetzung und
1T) Graf von Hompesch - Rurich — erwahnt in der Zeitschrift des
bergischen Geschichtsvereins Bd. 38 S. 19. — nahm erst vom 4. Dezember
ab an den Beratungen teil; vgl. unten S. 211.
18) Er war seit September 1822 Viceprasident des Ministeriums und
des Staatsrats, gest. 30. Jan. 1823, seit der Reformgesetzgebung ein Gegner
Hardenbergs ; vgl. uber ihn Treitschke Bd. Ill S. 237 f. sowie Allg. deutsche
Biogr. Bd. 40 (1896) S. 352 ff.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 199
ZusammenberufuDg der Provinzialstande Einberufenen19) aus den Rhein-
provinzen wurde es fur fftrderlich and zweckmassig erachtet, dass die Unter-
zeichneten besonders zusammentreten sollen, um die von der Hohen Kora-
mission ihnen vorgelesenen and ubergebenen, auf dieses Geschaft sich
beziehenden Fragen vorlaufig genau in Erwagung zu nehmen und uber ihre
Beantwortung sich zu einigen, oder doch die verschiedenen Meinungen der-
selben zu hdren, woruber alsdann eine kurze Yerhandlung aufgenommen,
dieser zugleich die etwa von einem oder dem andern der Unterzeichneten
bei abweichender Ansicht ubergeben werdende Denkschriften angefiigt, und
das Gesammte der Hohen Eommission als Resultat dieser vorlaufigen Be-
ratungen uberreicht werden soil.
Diesem zufolge haben sich die Unterzeichneten heute versammelt,
und da sie es notig gefunden, zur ordnungsmassigen Leitung des Geschaftes
unter sich einen Prasidenten und Protokollfuhrer zu wahlen, so wurde in
erster Eigenschaft der Herr Geheime Rat Freiherr von Wylich und fiir das
letztere Geschaft der Landrat Hartung von den Unterzeichneten durch die
Wahl bestimmt, wonach ihre erste Yersammlung geschlossen und die zweite
auf morgen Yormittag neun Uhr festgesetzt, diese Yerhandlung sodann vor-
gelesen und unterschrieben wurde.
Fortgesetzt Berlin den 26. Novbr. 1822.
[In Gegenwart der in dem gestrigen Protokolle benannten Herren Einberufenen].
Bei ErOffhung der Yersammlung machte der standesherrllche Bevoll-
machtigte, Herr Freiherr von Knoblauch, die Erklarung, dass er bei diesem
Geschaft nicht, gleich den ubrigen Herren Einberufenen, in eigenem Namen,
sondern nur im Auftrag seiner Hohen Eommittenten erschiene, die, unbe-
kannt mit den Fragen, welche dabei erBrtert werden sollen, ihn nicht mit
gehdriger Instruktion zur Beantwortung batten versehen konnen; er findet
sich daher bei aller Bereitwilligkeit, iiber die vorkommenden Gegenstande
nach seinem besten Wissen die geforderten Aufschlusse zu erteilen, dennoch
zu der Bemerkung genfttigt, dass er hierdurch seinen Hohen Kommittenten
keine Verpflichtung aufburden k5nne, sondern sich deren Genehmigungen
fur seine Abstimmungen und sein Gutachten vorbehalten musse.
Es wurde sofort zur Discussion der von der Hohen Eommission vor-
gelegten Fragen in der Reihenfolge ihrer Aufstellung geschritten, wie folgt:
Auf die erste Frage:
nEs wird vorausgesebzt, dass die Efieinprovimen mit alien den ein-
nzdnen Teilen, toie solche durch die dermcUige VerwaUungs-Abgrenzung
nzu8ammengelegt sind, nur ein gemeinschaftliches Provimialband Mden
„werden. Sollten jedoch wichtige Grunde vorhanden sein, welche eine
„Abdnderung in dieser Begremung notig machcn, so wird deren An-
ngabe erwurtet",
wurde zwar von Mehreren der Unterzeichneten geaussert, dass alsdann sich
erst am richtigsten hierauf antworten lasse, wenn das rechtliche Verhaltnis
aller mannigfachen Teile der rheinischen Provinzen nach genauer Prufung
*•) Das Einberufung8schreiben abgedruckt in der Zeitschr. des berg.
Geschichtsvereins Bd. 38 S. 18.
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200 A. Hasenclever
vieler der folgenden Fragen naher vorliegen and aus dem sich daraus er-
gebenden Resultate beurteilt werden wurde, in wiefern bei dem Fortbestande
dieses Verbandes keine wesentlichen Rechte and Interessen verletzt werden
mdchten. Die Erwagung, dass wahrend den acht Jahren dieses neuen Bandes
die diversen Gegenden der Provinz auf beiden Rheinufern wieder wechsel-
seitig in vielfacher Beruhrung stehen and neae Zerstuckelungen derselben
mdglichst za vermeiden seien, hat jedoch bei den Unterzeichneten einstimmig
den Wansch erzeugt, dass der dermalige Provinzial-Verband nicht getrennt
werden moge10).
Aaf die zweite Frage
„ Wdche stdndische Klassen gab es fruher in den Bheinprovinzen, und
„m welchem Verhdltnisse standen sie gegeneinander ?a
wurde von einigen bemerkt, dass, wenn das Geschichtliche der Stande, ihre
Entstehung, ihre Fortschritte, ihre Qerechtsame und dabei aach ihre Ob-
liegenheiten hier aasgefiihrt werden sollten, urn hiernach mit voller Sach-
kenntnis dem etwaigen Zwecke dieser Frage za Hiilfe za kommen, solches
nur durch weitlaufige Dedoktionen erreicht werden kftnne, die aus Mangel
an vollstandiger Kenntnis in dieser Hinsicht von alien and jeden der diversen
Teile, woraas die Provinz zasammengesetzt ist , schwer abzufassen sein
wiirden; sie glauben daher, dass der hohen Kommission gewiss anderweitig
die Mittel zu Gebot stehen, wodurch sie hieruber die vollkommenste Kenntnis
sich verschaffen kOnne.
Die sammtlichen Unterzeichneten sind jedoch der Meinung, dass, um
das Standeverhaltni8, wie es vor seinem Verfall im Leben war, darzustellen,
es fur sie nQtig sei, nach Massgabe ihrer Kenntnisse von den verschiedenen
Landerteilen der Provinz in mehreren Abteilungen zusammenzutreten, und urn
die beschrankte Grenze der protokollarischen Yerhandlungen nicht zu iiber-
schreiten, die Beschreibung jenes Verhaltnisses besonders anzufertigen und
dem gegenwartigen Protokolle beizufiigen, zu welchem Ende
a. fiir die Landerteile von Cleve Herr von Reichmeister und Herr
Adolphi ;
b. fiir die von Julich, Berg und die Stadt Aachen die Herren Graf en
von Trips und Spee, Herr von Mirbach, Herr Bruning, Herr Hasen-
clever und Herr von Fisenne;
c. far das ehemalige Erzstift und die Stadt Kttln Herr Graf von der
Lippe, Herr von Herweg and Herr von Mirbach,
d. fiir Geldern and M6rs Herr von' der Leyen, und
e. fiir das Erzstift Trier mit Einschluss der rittersch. Besitzungen der
Herr Graf von Bassenheim, Herr Vopelius, Herr Dietz, Herr Hayn,
Herr Schuller und Herr Hartung
bestimmt worden sind.
20) Dadurch wurde die entgegengesetzte Forderung, wonach „die
moderne Verwaltung ihre Provinzen wieder nach den altstandischen ein-
richtea, in Ancillons Grundsatzen (Pertz, Leben Steins Bd. VI* S. 200
nr. 7) fiir die Rheinprovinz zu nichte gemacht. Zur Kritik dieser Forderung
vgl. Treitschke Bd. Ill S. 242.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 201
Auf die dritte Frage:
„Da in den Rheinprovimen mehrere, vormals unmiUdbare deutsche
^Reichsstande cUs erste Standesherren befindlich sind, denen durch
„das Gesetz vom 21. Juni 1815, § 1 "), und die Instruktion vom
„30. Mai 1820**) in der Gesetzsammlung 1820 nr. 9 festgesetzten
n Verhaltnisse eine vorzugliche Berucksichtigung erheischen, da es
vausser diesen in alien deutschen L&ndern ein besonders bevorrechtetes
„Grundeigentum in den Rittergutern gab und grosstenteUs noch giebt,
nda den Stddten aUenthalben eine landstdndliche Reprasentation zu-
„8tand, und da ouch die Klasse der ubrigen Idndlichen Grundeigen-
ntiimer und namentlich der Bauernstand so entwickeU ist, doss dem-
„8elben eine TeUnahme an der Landstandschaft nicht versagt werden
„kann, so entsteht die Frage, urie vid Stande oder stdndische Klassen
„werden kunftig in den Rheinprovinzen anzunehmen sein?*
wurde es zur Sprache gebracht, ob es nicht n6tig sei, dass auch der geist-
liche Stand") sammtlicher christlicher Confessionen in den Rheinprovinzen,.
wo derselbe vormals, besonders in den beiden Erzstiften Trier and K6ln,
einen sehr bedeatenden Teil der Landstandschaftsrechte ausubte, bei der
neuen Erschaffung der Provinzialstande seine Vertretung erhalte und dadurch
sein weltliches Interesse ebenwohl bewahren m6ge?**) Bei der ferneren
J1) „Verordnung betreffend die Verhaltnisse der vormals unmittelbaren
teutschen Reichsstande in den Preussischen Staaten. Vom 21sten Juni 1815U.
[Gesetzsammlung fur die preussischen Staaten 1815 S. 105 f.]
M) Instruktion wegen Ausfuhrung des Edikts vom 21sten Juni 1815
die Verhaltnisse der vormals unmittelbaren deutschen Reichsstande in der
Preussischen Monarchic betreffend. Vom 30sten Mai 1820. [Gesetzsammlung
fiir die Preussischen Staaten 1820 S. 81 ff.]
**) In seinen „Bemerkungen iiber die allgemeinen Grundsatze des
Planes zu einer provinzialstandischen Verfassung, Cappenberg 5. November
1822" — abgedr. bei Pertz, Leben Steins Bd. V S. 732 ff. — forderte be-
kanntlich Stein, dass die Eirche auf den Provinziallandtagen vertreten sei.
S. 747: „Ich vermisse unter denen Elementen der Landstande die Kirch e."
. . . „Die katholische Kirche kann Teil nehmen durch das Stimmrecht des
Bischofs, die protestantische durch einen auf der Synode gewahlten Abge-
ordneten." nDie Aufnahme einer bedeutenden Zahl der Pfarrer und Dekanen
unter die Landstande halte ich nicht fiir ratsam, sie verwickelt alle Klassen
der Geistlichkeit zu sehr in das politische, irdische Treiben, und mindert
ihren versOhnenden, trdstenden Einfluss auf ihre Gemeinden."
u) In Hardenbergs Yerfassungsplan vom Oktober 1818 — „Ideen zu
einer landstandischen Verfassung in Preussenu — war der geistliche Stand
als provinzial-landtagsfahig gedacht. Der Provinziallandtag besteht: 2. aus
den Erzbischflfen, BischOfen, wo sie sind. [Treitschke Bd. II S. 637). — In
dem Verfassungsentwurf vom 3. V. 1819 — bei Stern Bd. I S. 649 ff. —
hatte Hardenberg den geistlichen Stand aus den Provinziallandtagen ent-
fernt und ihn in die erste Kammer der „ allgemeinen Landtagsversammlung^
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202 A- HaseDclever
Erfirterung wurde aber geglaubt, dass, da dieser Stand bei der nicht er-
folgten Dotation der katholischen Erz- und -Bistiimer eines Teiles und wegen
dem uberhaupt gegenwartig noch nicht zu betrachtlichen Guterbesitze des-
selben schon durch die fiir den Grundbesitz zu schaffenden St&nde reprasen-
tiert werde, es daher hinlanglich sei, wenn dessen Glieder, die in dem er-
forderlichen Grundbesitze stehen, gleich den ubrigen Eigentumern nnter
gewissen Beschrankungen wahlfahig seien, and dass es bei dereinstiger
Kreierung von Reichsstanden allerdings wtinschenswert sein m5chte, wenn
iiber die Vertretung dieses Standes bestimmende Verfugungen genommen
wiirden.
Dieselbe Meinung wurde auch hinsichtlich der Universitaten ") von
Mitgliedern geaussert. Die Unterzeichneten haben hierauf die Festsetzung
von vier Elassen der Stande fur zweckmassig begutachtet, wonach die hier-
uber aufgenommene Yerhandlung vorgelesen und unterschrieben wurde.
Fortgesetzt Berlin den 27. Novb. 1822.
[In Gegenwart der im gestrigen Protokolle benannten Herren Einberufenen
mit Ausnabme der Herren von Mirbach und Schuller, die unpasslich sind].
Auf die vierte Frage:
vAngenommen vier Stande, cUs
„a. die vormals unmittelbaren deutschen Beichsstdnde als erste
vStandesherren ;
„6. Bitter oder grossere Qutsbesitzer ;
„c. Stddte und
vd. die ubrigen landlichen Grundbesitzer mit Einschluss der Erb-
„pdchter und Bauern.
„So urird ad a) jedem mit einem mit Beichsstandschaft versehen
„gewesenen Besitztum dermalen noch angesessener vormaliger Beichs-
vstdnde eine Virilstimme mit der Befugnis, sich in erkeblichen Ver-
^hinderungsfaJUen durch einen BevoUmachtigten vertreten zu lassett,
„zu8tehen, dagegen ad 6, c u. d die Ausubung der Landstandschaft
„bei den andern drei Stdnden durch WaU zu bestimmende Abge-
„ordnete festzusetzen sein.
~Es ist daher anzugeben, vote viel Abgeordnete aus dem zweUen,
»dritten und vierten Stande iiberhauptf und tote viel davon fur jeden
„einzelnen Stand insbesondere zu bestimmen sein werden?u
erklarten sich die Unterzeichneten fiir diese Einteilung und bemerkten nur:
ad 1, wie es aus mehreren Rucksichten nOtig sein mOchte, bei diesem
Zugestandnisse einer Virilstimme fiir einen solchen Standesherrn die Bedingung
beizufiigen, dass er auf dem Landtage zu dessen Yerhandlung persdnlich
mit dem Sitz in Berlin verwiesen. „Zu der ersten Kammer geh5ren: die
„Erzbisch5fe, Bisch6fe und Prelaten, denen ich [Fr. W. Ill] gleichen Rang
„beilegen werde, evangelischer und katholischer Religion."
25) Uber die Stellung der Universitaten vgl. eben falls die beiden Ver-
fassungsentwiirfe Hardenbergs (s. vorige Anm.) bei Treitschke Bd. II S. 677
und bei Stern Bd. I S. 651.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 203
erscheine, oder im Falle ihn erhebliche Grunde daran hindern, sich nur
darch einen Bevollmachtigten aus seiner Familie oder doch durch einen zu
der angenommenen zweiten Klasse der vier Stande in der Provinz gehdrigen
Grundbesitzer vertreten lassen miisse *•), and dass kein Bevollmachtigter der
Art fur zwei Standesherren noch auch in eigenem oder in eines andern
dritten Namen zugleich bei dem Landtage erscheine, and folglich keine Ver-
einigung zweier standesherrlichen Vollmachten in einer Person fur die land-
taglichen Geschafte stattfinden durfe;
ad 2, 3 u. 4 ist man iibereingekommen, dass es zur Feststellung der
Standezahl fur die Provinz im allgemeinen am zweckmassigsten sein werde,
wenn unter Rucksicht auf das VermOgen und die Interessen derselben die
Population als Norm gebende Grundlage angenommen werde. Bei Anwen-
dung dieses Grundsatzes dahin, um ferner zu bestimmen, auf welche Seelen-
zahl in der Provinz ein Vertreter gewahlt werden solle, hat sich die Mei-
nung von sechs Mitgliedern der Versammlung dahin ausgesprochen, dass auf
eine BevSlkerung von 20000 Seelen ein Vertreter in Antrag zu bringen sei,
die Mehrheit der Unterzeichneten glaubt es jedoch angemessen, wenn man
die Vertretung der ganzen Provinz durch Provinzial-Standschaft in dem Ver-
haltnisse vorschluge, dass auf 25000 Seelen ein solcher Landstand ange-
nommen werde, wodurch fur die beinahe zwei Millionen betragende Be-
vdlkerung sich eine Zahl von 79 — 80 Provinzialstanden herausstellen wtirde,
in welcher jedoch die Standesherren einbegriffen sein kSnnten.
Bei der fernren Frage fiber die Verteilung dieser festgeBetzten Stande-
zahl im allgemeinen unter die 4 Klassen derselben wurde von mehrern die
Bemerkung gemacht, dass dem vierten Stande, welcher aus den Eigentumern,
die im einzelnen einen geringern Grundbesitz haben, bestehen solle, eine
starkere Anzahl Vertreter gegeben werden mQge, wie der aus den gr5sseren
Gutsbesitzern zu bildenden zweiten Klasse, indem die erstern in der ganzen
Provinz ein ohne Vergleich grosseres Grundeigentum reprasentieren wie die
letztern, und zugleich den starksten Teil der Population bilden*7). Die
Mehrzahl der Stimmen pflichtet dieser Meinung aber nicht bei, sondern
glaubte, dass auf jeden Fall den grdssern Gutsbesitzern eine ebenso starke
Vertretung zustehe, wie der Masse der geringern Grundeigentumer, weil die
erstern weit seltener diesen Besitzstand andern, folglich wegen dem dauern-
M) Die Eommission folgte dieser Anregung : Gesetz vom 27. Marz 1824
§3: „ Auf dem Landtage erscheinen die vormals unmittelbaren Reichsstande,
sobald sie die Majorennitat erreicht haben, in der Regel in Person, mit der
Befugniss, sich in erheblichen Verhinderungsfallen durch ein Mitglied aus
ihrer Familie oder einen sonst geeigneten Bevollmachtigten aus dem zweiten
Stande vertreten zu lassen."
27) Man vergleiche mit dieser Anregung Ancillons „Grundsatzeu [Pertz,
Leben Steins Bd. V S. 203] : „Die Zahl der Stimmen, die dem Bauernstande
verliehen worden sind, ist zwar nicht der Masse ihres Grundeigentums an-
gemessen, aber sie ist es vollkommen dem Grade ihrer Kultur in den meisten
Provinzen. Ihr Standschaftsrecht wird zwar ihre Kultur befOrdem und
8teigern, aber diese Entwicklung kann nur die Frucht der Zeit sein.u
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204 A. Ha8enclever
den Besitze grflsserer G titer auch mehr Interesse an des Landes Besten
nehmen mussten, worauf sich die Stimmenden der ersteren Meinung vorbe-
hielten, ihre Griinde naher zu entwickeln and in einer besondern Denk-
schrift beizufugen.
Die Yerteilung der im allgemeinen angenommenen Standezahl wurde
daher, insofern aus den spatern Erflrterungen nicht Wichtiges hervortreter
was eine Abanderung nOtig mache, in der Art unter die vier Elassen fest-
gesetzt, dass man davon zur ersten Klasse die Standesherren, zur zweiten 25r
zur dritten 25 und zur vierten Klasse 25 Glieder zahlen solle").
Auf die funfte Frage:
„ Was wurde friiher unter BMergut verstanden ? Kann diese Art des
nGrundeigentums in den Ehemprovinzen noch so ermittdt werden,
„da88 solches, sei es mit noch vorhandenen wtrklichen oder nur mit
nEhrenreehten auszmcheiden ist? Kommt dabei der adliche oder
vburgerliche Stand der Besiteer in Betracht?"
wird bemerkt, dass allerdings noch ehemalige Ritterguter auf beiden Rhein-
seiten existieren. Die auf dem linken Rheinufer besitzen in keiner Hinsicht
ein Vorrecht; auf dem rechten Rheinufer aber bestehen noch einige mit
solchen Rechten versehene Ritterguter, bei deren Ausubung fur die Besitzer
die Eigenschaft des Adels jedoch in keine Beziehung kommt.
Sehr viele dieser G liter sind aber durch Verkaufe etc. auf eine solche
Weise mit andern Giitern gemischt worden"), dass es fur die Unterzeich-
neten ausser dem Kreise der Mdglichkeit liegt, solche genau zu ermitteln,
welches jedoch durch die Verwaltungsbehftrden der Provinz vielleicht erwirkt
werden konnte.
Auf die sechste Frage:
nSoUte der Stand der R&tergutsbesiteer in den Bheinprovimen oder
„in einzelnen Teilen dersdben durch die franzosische Verumltung so
vveru)i8cht und von dem ubrigen IdncUichen Ghrundeigentume so wenig
„abgeschieden sein? dass es schwierig sein diirfte, darauf gam zariick-
nzukommen, so ist in Erwdgung zu Ziehen, dass, wo es nicht eigent-
nliche BMerguter giebt, es doch angemessen sei, das grossere Grund-
veigentum von dem Jdeinern bei Ausubung der Landstandsdiaft abzu-
nsondern. Welche Abgrenzung durfte in diesem Falls zu bestimmen
„sein, urn hieraus zwei stdndische Klassen des landlichen Grundeigen-
„tums zu bUden?u
wurde angenommen, dass bei der Bestimmung, wie stark der Grundbesitz
-8) Nach Ancillons „Grundsatzen der standischen Commission in Berlin,
1822" [Pertz, Leben Steins Bd. VI2 S. 202] war die Verteilung der Stimmen
auf die drei Stande folgendermassen festgesetzt worden:
die Ritterschaft 8 e, die Stadte 2/e, die Bauern */«•
Die Begrundung ebenda S. 202 f., doch hatte sich die Kommission vorbe-
halten, diese Grundsatze je nach den besondere Yerhaltnissen der einzelnen
Provinzen zu modifizieren ; was denn auch von seiten der Kommission ge-
schah, insofern die hier gegebenen Anregungen in die Provinzialverfassung
fur die Rheinprovinz aufgenommen wurden. [Gesetz vom 27. Marz 1824 § 4].
29) Vgl. dazu Treitschke Bd. II4 S. 273 f.
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Zur EntstehuDg der rheinischen Provinzialstande. 205
sein miisse, am auf die zweite Klasse der Stande Anspruch zu machen, der
Grundsteuerbetrag aller in der Provinz gelegenen Giiter des Anspruch
Machenden zur Basis dienen solle.
Eine Stimme glaubte jedoch, dass durch eine Art von fidei Kommiss
ein Giiterverband gebildet werden solle, worauf das Landstandscbaftsrecht
in zweiter Klasse sich grunde. Sollte das aber nicht geschehen, so miisse
nor anf einem einzigen, dem zugedachten Rechte erforderlichen Steuerbetrag
entrichtenden Gate dieses Recht haften durfen.
Zwei andere Mitglieder glaubten, dass das Landstandschaftsrecht dieser
Klasse ein dingliches Recht sei, was auf einem einzigen Gute hafte, daher
dieses Recht nicht von Zahlung der Gesammtheit der Steuern, welche von
mehrern Giitern im erforderlichen Betrage entrichtet werden, abhangen diirfe.
Eine vierte Stimme teilte dieselbe Meinungen und erklarte sie sich
gegen die Festsetzung eines Fideicommisses fur das einzelne Gut.
Diese Meinungsverschiedenheit gab Veranlassung, dass bei Abstimmung
der Frage, welche Grundsteuer-Summe erforderlich sei, um zur zweiten
Klasse der Stande zu gehdren, folgendes erklart wurde:
Fiinf Glieder wunschen, dass, wenn nur ein einziges Gut die gedachte
Berechtigung erwiirken solle, von demselben wenigstens 150 Thaler, und wenn
das Recht auf der Gesammtheit des Gutsbesitzes in der Provinz gegriindet
werde, von ihr 400 Thaler Grundsteuer bezahlt werden miisse.
Drei stimmten im ersten Falle fur 150 und im letzten 300 Th.; drei
im ersten Falle fur 100 und im letzten fur 300 Th. , einer im ersten Falle
fur 200 und im letzten fur 400 Th.
Sodann erklarten fiinf Stimmen, dass in jedem Falle die Zahlung eines
Steuerbetrags von 100 Th. diese Berechtigung erwiirken miisste.
Die weitere Erftrterung dieser Frage wurde hierauf auf Morgen aus-
gesetzt; das Protokoll verlesen und unterschrieben.
Fortgesetzt Berlin, den 28. Novb. 1822.
[Im Beisein der sammtlichen Herren Einberufenenj.
Da die verschiedene Beantwortung der sechsten Frage, besonders die
iliversen Meinungen in Betreff des erforderlichen Steuerquantums, um zur
zweiten Klasse der Stande eine Berechtigung zu besitzen, gestern kein be-
friedigendes Resultat gegeben, auch diejenigen Mitglieder, welche gestern
gestimmt haben, dass ein Betrag von hundert Thaler Grundsteuer, von der
Gesammtheit der in der Provinz gelegenen Giiter entrichtet, hinreiche, um
das Standschaftsrecht zur zweiten Klasse zu begriinden, heute noch hinzu-
fugten, dass ein solcher Steuerbetrag besonders in dem ehemaligen Erzstifte
Trier, welches die beiden Regierungsbezirke Trier und Coblenz grSssten
Teils bilde, um so mehr geniigen zu miissen scheinen, weil gerade in diesen
-das Dritteil der ganzen Bevolkerung der Rheinprovinz formierenden Bezirken
durch die aus dem Yerkaufe aller Staats- und geistlichen Giiter erfolgte
Zerstuckelung des Grundbesitzes das Dasein so grosser Giiterbesitzer, wie
anderwarts sind, mangeln und folglich das Bediirfnis der Festsetzung des
notierten Steuersatzes am fuhlbarsten werde, um dadurch einen angemessenen
Teil an der Vertretung, die der zweiten Standeklasse zustehe, fur sich zu
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206 A. Hasenclever
erhalten, so wurde beschlossen, dartiber die Stimmen zu hdren, ob es ratsam
und zu gestatten sei, dass ein verschiedener and geringerer Steaersatz wie
jener, welcher fur den ubrigen Teil der Rheinprovinzen zur Qualification fur
die zweite Klasse der Stande bestimmt werden solle, fur die Regierungs-
bezirke Trier und Koblenz festgesetzt werde'.
Bei der Abstimmung wurde diese Frage mit 13 gegen 6 Stimmen
verneint.
Die folgende Frage : ist zur Qualification eines Standes zweiter Klasse
hinlanglich, wenn jemand vom gesammten Grundbesitz in der Provinz 100
Thaler Grundsteuern entrichtet, wurde ebenwohl mit 13 gegen 6 Stimmen
verneinend beantwortet.
Dasselbe Resultat, jedoch mit 12 gegen 7 Stimmen, ergab sich bei der
Stimmung uber die Frage, ob kein Steuersatz von 200 Thaler von solchen
Giitern gegeben daf ur hinlanglich sei, und nur bei der fortgesetzten Abstim-
mung dariiber, ob ein Steuersatz von solchen Giitern von 300 Thalern dazu
ausreiche, wurde durch eine Mehrheit von 12 gegen 7 Stimmen bejahend
geantwortet.
Die bemeldten Mitglieder, welche 100 Thaler fur zureichend erklart
hatten, referierten sich, die Grunde ihres Antrags in einer besonderen Ein-
gabe auseinanderzusetzen, wonach fur heute das Protokoll geschlossen, ver-
lesen und unterschrieben wurde.
Fortgesetzt Berlin den 30. Novb. 1822.
(In Gegenwart sammtlicher im gestrigen Protokoll benannten Herren
Einberufenen.)
In der gestrigen, bei der hohen Commission stattgefundenen Versamm-
lung der Unterzeichneten ist der bei Beantwortung der sechsten Frage
entstandene Zweifel vorgetragen worden, ob es zur Begriindung der land-
standischen Befugnis fur die zweite Klasse hinreiche, dass jemand von der
Gesammtheit seines in der Provinz gelegenen Grundbesitzes, ohne einen an-
derweitigen Verband desselben unter sich, das erforderliche Steuerquantum
bezahle, oder ob nur der Besitz eines einzigen, oder doch der von verschie-
denen ausdriicklich dazu durch einen Yerband bestimmter Giiter, wovon der
fragliche Steuersatz entrichtet wird, jene Qualification begrtinden kOnne.
Die grosse Mehrheit der Unterzeichneten glaubte, die hieruber erhal-
tene Erklarung habe zwar den einfachen Besitz mehrerer Gtiter ohne Ver-
band zu jenem Rechte nicht zureichend erkannt, oder doch festgesetzt, dass
es in dem Willen des Anspruchmachenden stehe, ob er jene Befugnis auf
den Besitz eines zusammenhangenden Gutes oder auf den eines von mehrern
Giitern zu diesem Zwecke zusammengesetzten und dazu erklarten Ganzen
griinden wolle.
Es wurde daher die Frage zum Abstimmen gebracht : „Wie hoch soil
der Steuersatz eines zur zweiten Klasse der Stande qualifizierenden Ritter-
oder sonstigen grossen Gutes sein, welches entweder aus einem zusammen-
hangenden einzigen Gute, oder doch aus einem von mehreren Giitern zu-
sammengesetzten Gapzen besteht?"
Sieben Stimmen erklarten 100 Thaler, sieben andere 200 Thaler, und
zwei Stimmen 400 Thaler fur erforderlich.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 207
Drei Mitglieder erklarten, nicbt unbedingt stimmen zu kOnnen, weil
in dieser Frage zwei diverse Falle enthalten seien, fur deren jede sie auch
eine verschiedene Steuersumme in Antrag bringen miissten, namlich von
einem zusammenhangenden Gate hundert Thaler and fur das aus mehrern
Gutern gebildete Ganze 300 Thaler80).
Auf die siebente Frage:
„ Welche Stadte in der Eheinprovim waren fruher landtagsfahig 81) ?
behalten diese Hire aUerc Vorreehte, oder treten solche, die sich in
neuern Zeiten gehoben haben, an die SteUe alterer, seUdem gesunkener
hinzu, und welchen Stadten sind Viril- und todchen nur CoUehtiv-
Stimmen zuzugestehen*'*)'}"
warde bemerkt, dass in der bei Beantwortung der zweiten Frage beschlos-
senen Aufstellung der geschichtlichen Yerhaltnisse in Betreff der ehemaligen
lands tandigen Befugnisse diejenigen Stadte namentlich aufgefuhrt werden
warden, welche gedachte Rechte besessen haben.
Zar Erschdpfang des ubrigen Inhalts dieser Frage hielt man es fiir
n5tig, dass vorlaufig sich ein Ausschuss von den Einberufenen bilden nidge,
der aus Mitgliedern sammtlicher Regierungsbezirke zosammengesetzt bestehen,
einen namentlichen Entwurf uber die Stadte der ganzen Provinz, welche
kunftig bei der dritten Standeklasse Yirilstimmen und fiber die, welche
Kollektivstimmen dabei erhalten, anfertigen und den Unterzeichneten zur
weitern Prfifung vorlegen solle.
Zu diesem Ausschuss sofort die Herren von der Leyen, von Herwegh,
von Fisenne, Briining, Adolphi, Hasenclever, Vopelius, Dietz und Hartung
bezeichnet und ersucht, am kiinftigen Montage diesen Entwurf einzureichen.
Das Protokoll worde hierauf geschlossen, vorgelesen und unterschrieben.
80) Die Kommis8ion setzte den erforderlichen Steuerbetrag noch er-
heblich herunter (vgl. Gesetz vom 27. III. 1824):
§ 8: „In dem zweiten Stande wird die Wahlbarkeit begrundet:
1. durch den Besitz eines fruher reichsritterschaftlichen oder land-
tagsfahigen Guts in der Provinz, von welchem jahrlich an Grund-
steuer wenigstens funf und siebenzig Thaler entrichtet werden -r
2. durch den Besitz eines andern grdsseren Landguts, welches in
den zweiten Stand aufzunehmen Wir fur angemessen erachten."-
31) Die auf den fruheren Landtagen stimmfiihrenden Stadte sind a. a.
aufgezahlt in Christian Schlossers „Denkschrift, [die Yerfassungsverh<nisse
der Lande Julich, Cleve, Berg und Mark betreffend", (1818) bei Pertz, Leben
Steins Bd. VI2 S. 113.
82) Schon in der Denkschrift vom Jahre 1818 (vgl. vorige Anm.) hatte
der ritter8chaftliche Adel eine diesbezugliche Modifikation angeregt: „dass
den einzelnen bisher ausschliessend zu den Landtagen berufenen Stadten
dieses Recht fortan nicht mehr ausschliessend zuzugestehen, dass vielmehr
ein gebiihrender Anteil an der Wahl der Yertreter des Burgerstandes alien
stadtischer Yerfassang fahigen Orten des Landes zuzumessen sei."
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208 A. Hasenclever
Fortgesetzt Berlin, den 2. Dezember 1822.
[In Gegenwart sammtlicher Herren Einberufenen mit Ausnahme des Herni
von Mirbach, welcher Yerhindert ist.]
Der vorgestern zur namentlichen Bezeichnung derjenigen Stadte in
-den Rheinprovinzen, welche Viril-, und jener, welche Kollektivstimme bei
der dritten Klasse der Provinzialstande erhalten sollen, niedergesetzte Aus-
schuss hat das Resultat seiner Arbeiten in zwei Nachweisen gebracht, wovon
die eine") das Verzeichnis
a. aller Stadte, welchen Virilstimmen zu erteilen seien, und
b. jener Stadte und sonst wichtigen Gewerbgemeinden, welchen Col-
lektivstimmen gebiihren sollen,
mit der Bemerkung des zu dem Ende festgesetzten Verbandes solcher Stadte
und Communen enthalt, und die andere ■*) diejenigen im Gewerbe tief ge-
sunkenen Stadte umfasst, worin der Ackerbau bei weitem den dominierenden
Nahrungszweig bildet, und die Unbedeutendheit ihrer Gewerbe notwendig den
Ausschuss bewegen musste, sie nicht in diesem Stande vertreten zu lassen,
welche beiden Nachweise zum Protokoll eingereicht wurden.
Er hat zugleich erklart, bei dieser Arbeit von dem Grundsatze aus-
gegangen zu sein, dass man die ehemaligen geschichtlichen Landstandschafts-
Berechtigungen der Stadte zwar in Erwagung ziehen, aber doch nur insofern
wieder ins Leben rufen solle, als der darin noch herrschende Gewerbverkehr
«s verdiene, und mithin dem in der Natur der Sache liegenden und zugleich
ausgesprochenen Prinzip der gewerblichen und nicht landwirtschaftlichen
Representation in dem dritten Stande nicht widersprochen werde, zu welcher
letztern Vertretung bei der Ausscheidung und bei dem Ubertritt zu der Masse
der landbautreibenden Gemeinden jede dieser Stadte alsdann unfehlbar bei-
zutragen befugt sei.
Von diesem Grundsatze der Gewerbewichtigkeit uberhaupt, sowie bei
der Zuteilung von Viril- und Kollectivstimmen insbesondere geleitet, habe
er gemass dem beigefugten Verzeichnisse in der gesammten Rheinprovinz
acht grossen Stadten neun Viril-, und 78 kleineren Stadten und sonstigen
Gemeinden in dem darin vorgeschlagenen Verbande 16 Kollectivstimmen in
der Art zugeteilt, dass man nach Abzug der Stadte, welche Virilstimmen
erhalten haben, die BevOlkerung in den ubrigen bemeldeten, zu Kollectiv-
stimmen berechtigten Gemeinden zum ungefahren Anhaltpunkte der Vertei-
lung nahm, dabei die geographische Lage, die Verbindung derselben Gewerbe-
zweige, endlich die Begrenzung der Regierungsbezirke moglichst bertick-
sichtigte und nichts aus den Augen Hess, die Gegenden, wo der meiste
Handel und das starkste Gewerbe statt haben, auch vorziiglich vertreten zu
lassen jedoch vorzugllch in alien Teilen der Provinz eine mdglichst ange-
messene Vertretung in der dritten Klasse eintreten zu lassen.
Die Sache habe sich hierauf so gestellt, dass mit Inbegriff der Viril-
stimmen im Regierungsbezirk Dusseldorf zehn, in jenem von Aachen vier,
M) Vgl. Beilagen Nr. III.
34) Ist unter Josua Hasenclevers Papieren nicht mehr vorhanden.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 209
in dem von Koln vier, in dem von Coblenz vier und in jenem von Trier
drei Stande zur dritten Klasse gewahlt werden sollen.
Der Ausschus8 bemerkte ferner, dass er Ursache habe an der Rich-
tigkeit des ihm behufs der Verteilung vorgelegenen BevSlkerungs-status zu
zweifeln, weshalb und weil es doch mSglich sei oder werde, dass eine oder
die andere der wegen einer Kollektivstimme in einen Verband gebrachten
kleineren Stadte etwa fiiglicher zu einem andern Gemeindeverbande der Art
gesetzt werde35); so kOnne es der nahern Berechtigung der kompetenten
BehOrden iiberlassen bleiben, welche etwaige Abanderung hierin noch ge-
troffen werden wolle.
Die Unterzeichneten sind diesen entwickelten Grundsatzen, welche
dem Ausschuss bei diesem Geschaft zum Leitfaden dienten, beigetreten, und
haben die darauf gefasste und in der bemerkten Anlage enthaltene Bestim-
mung und Verteilung fur richtig und zweckmassig begutachtet.
Auf die achte Frage:
„Wer kann als Abgeordneter in den Stadten ervoahlt werden, und
rwelche BecUngungen sind in Ansehung des Vermogens smcohl an
nGrundbesitz als bei dem bwrgerlichen Gewerbe erforderlich?"
wurde angenommen, dass erstens von jeder Stadt, welche eine Virilstimme
filr die 3. Klasse der Stande hat, nur ein darin Wohnender gewahlt
werden kann.
2. Ebenso muss der, welcher durch eine Kollectivstimme Landstand
werden will, in dem Verbande der zu dem Ende vereinten Stadte wohnen.
3. Jeder Abzuordnende aus den Stadten fur den dritten Stand iiber-
haupt muss Grund- und -Gewerbsteuer bezahlen, jedoch ist es nicht erfor-
derlich, dass der Grundbesitz, wovon er die Grundsteuer bezahlt, in dem
Bann der Stadt liege; notwendig muss er aber in demselben Regierungsbe-
zirke gelegen sein.
Was die Gewerbsteuer betrifft, so muss er solche in der Stadt oder
in dem Stadt eb and, worin er gewahlt werden soil, bezahlen.
4. Nur der von der Gemeinde erwahlte Burgermeister der Stadt kann
zum Provinzialstande der dritten Klasse von ihr gewahlt werden, ohne dass
er in einer dieser beiden Steuern etwas zu bezahlen notig babe30).
Einige Mitglieder glauben indessen, dass die Bezahlung irgend einer
Grundsteuer unbedingt zur Wahlf&higkeit eines Landstandes aus alien vier
M) Das geschah in wenigen vereinzelten Fallen, wie ein Vergleich der
unten im Anhang Beilagen Nr. Ill verdffentlichten Aufstellung mit der amt-
lichen „Verordnung, wegen der nach dem Gesetz vom 27. Miirz 1824 vor-
behaltenen Bestimmungen fiir die Rheinprovinzen, vom 13. Juli 1827" ergibt.
M) Dieser Vorschlag ging nicht durch; vgl. Gesetz vom 27. III. 1824
§11. In einem eigenen Reskript des Ministeriums des Innern an den Ober-
prasidenten der Rheinprovinz vom 9. II. 1830 wurde das noch genauer er-
l&utert : „Es versteht sich indessen, dass den Magistrats-Personen die iibrigen
Erfordernisse, namentlich auch in Hinsicht des stiidtischen Grundbesitzes und
der davon zu entrichtenden Steuer, nicht fehlen durfen." (Rauer a. a. 0.
Teil II S. 193.]
Westd. Zeitschr. f. Gescb. u. Kunst. XXV, II. 14
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210 A. Hasen clever
Elassen erforderlich sei, die Stadte daher wohl der fur sie besondern Er~
fordernis der Gewerbsteuer, aber nicht das fur alle Festgesetzte der Grund-
steuerzahlung bei ihrer Wahl unbeachtet lassen k&nnten.
5. Jeder der iibrigen erwahlten Magistratspersonen muss, urn zum
Abgeordneten einer Stadt zum Landtage gewahlt werden zu kdnnen, durch-
aus Grundsteuer entrichten.
Die Frage, ob er auch Gewerbsteuer bezahlen musse, um jene Befug-
nisse zu erlangen, wurde mit einer Mehrheit von 11 gegen 6 Stimmen eben-
wohl bejaht.
6. In den Stadten, die Virilstimmen baben, ist zur Qualification eines
Abgeordneten ferner die Zahlung einer gesammten Grand- und -Gewerb-
steuer von dreissig Thalern erforderlich, wovon die Gewerbsteuer wenigstens
achtzehn Thaler betragen muss; in einem Stadtverband aber, der eine
Kollektivstimme besitzt, muss ein solcher funfzehn Thaler Grund- und -Ge-
werbsteuer, worunter wenigstens acht Thaler Gewerbsteuer sich befinden,.
entrichten 3?).
7. Bei der Wahl eines Mitgliedes einer Handelsgemeinschaft zum
Abgeordneten wird die Steuer ihrer Compagnie auf die gesammten Societars-
zu gleichen Teilen geteilt, um danach beurteilen zu kdnnen, ob des Ein-
zelnen Steuerbetrag die zur Qualification eines Abgeordneten festgesetzte
Summe erreiche oder nicht38).
Auf die neunte Frage:
nWa8 wird unter Bauerngut verstanden? Kommt dabei auf die
nFreiheiten, Verpflichtungen, Grosse desselben oder die Benennungs-
„versc?tiedenheiten des Besitzers etwas an?*
wurde erwidert, dass in den Kheinprovinzen unter dem Ausdrucke Bauern-
gut nur das Gut oder der Inbegriff solcher Landereien verstanden werden
konne, welches von einem Ackersmann oder sonstigen Landwirte durch
Menschen und Vieh kultiviert wird. Es kann hierbei von keiner Grflsse,
von keinen Freiheiten und von keiner Verpflichtung die Rede sein, weil
jeder Dorf- und Stadtebewohner seine Landereien frei, unbeschrankt und
ohne alle Vorrechte besitzt.
37) Diese Norm machte sich spater die Kommission zu eigen. [Ver-
ordnung fur die Rheinprovinz vom 13. VII. 1827. Artikel X.] In Ancillons
nGrundsatzenu [Pertz, Leben Steins Bd. VI* S. 201] war nicht die H5he des
Steuerertrags, sondern diejenige des Betriebskapitals als bestimmende Norm
angenommen: „. . . um die Zahl der Wahlenden und Wahlfahigen nicht iiber
Massen zu vermehren, wird erfordert, in den kleinen Stadten ein Gewerbe
von 2000 Thalern Betriebskapital ; in den mittleren von 4000 ; in den grOsseren
von 10000 Thalern."
M) Artikel X der Verordnung vom 13. VII. 1827 druckte diesen Vor-
schlag praziser aus: „Die Gewerbesteuer, welche von Compagniehandlungen
entrichtet wird, kann einem der Teilnehmer einer solchen Handlung, nicht
aber mehreren derselben zu gleicher Zeit in Beziehung auf seine Wahlbar-
keit im Stande der Stadte zu gut gerechnet werden."
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 211
Bei Schliessung dieses Protokolls bemerkten die Mitglieder, welche
auf die bei Beantwortung der 4. und 6. Frage gemachte besondere Eingabe
mehrerer Einberufenen, sich noch schriftlich aussern zu wollen, erklart
haben, dass sie diese schriftliche Deklaration jetzt dem Protokolle beifugen
wiirden ■•).
Fortgesetzt Berlin, den 4. December 1822.
[In Gegenwart sammtlicher im vorgestrigen Protokolle bemerkten Herren
Einberufenen mit Einschluss des Herrn yon Mirbach und des Herrn Grafen
von Hompesch, welcher letzterer bisher unpasslich war.]
Der standesheiTliche Deputierte Freiherr von Knoblauch zeigt an,
dass er nunmehr audi die Vollmacht von S. Durchlaucht der verwitweten
Flirstin von Hohensolms-Lich als Vormunderin ihres Sobnes des Fursten
Carl von Solms-Hohensolms-Lich Durchlaucht, bei den Beratungen uber die
Bildung einer kiinftigen Provinzialstandschaft namens seiner gedachten hohen
Kommittenten zu erscheinen, erhalten und der hohen Commission berate
ubergeben habe. Er wlinschte diese Anzeige mit der Bemerkung im Pro-
tokoll aufzunehmen, dass er seinen am 26ten v. M. bereits dort erklarten
Vorbehalt auch auf diese neue Eigenschaft auszudehnen fur n6tig erachte.
In der gestrigen Conferenz bei der hohen Commission wurde der
Herr von der Leyen beauftragt, die Griinde, warum die Einberufenen bei
der Beantwortung der 8ten Frage unter No. 3 die Bedingung vorgeschlagen
haben, dass der fur den dritten Stand zu wahlende Abgeordnete die zur
Wahlfahigkeit erforderliche Gewerbsteuersumme in der Stadt oder respektive
in dem Stadteverband bezahlen mlisse, dagegen es hinreicht, wenn die erfor-
derliche Grundsteuer von einem im Regierungsbezirke gelegenen Grundbesitz
entrichtet werde, in einer besondern Angabe naher zu entwickeln. Derselbe
hat seinen Auftrag vollzogen und nachdem die Unterzeichneten von dem
Inhalt seiner Eingabe Kenntnis genommen und sich vollkommen damit ein-
verstanden erklart haben, so wurde sie diesem Protokolle beigefugt40).
Man hat hierauf mit der Prufung und Beantwortung der vorgelegten
Fragen fortgefahren und
Auf die zehnte Frage:
nWelche Bedingungen sind in Ansehung des Vermogem bei einem
naus dem Stande der bauerlichen und andern zur 4. Klasse der
„Grundeigentumer zu wahHenden Landtagsabgeordneten festeusetzen?"
erwidert, dass ein solcher Abgeordneter wenigstens 20 Thaler jahrliche
Grundsteuer von seinem Eigentum bezahlen musse41).
M) 1st nicht vorhanden unter Josua Hasenclevers Papieren.
40) Nicht vorhanden unter Josua Hasenclevers nachgelassenen Papieren.
41) Von der Kommission ubernommen. „In den Gegenden jedoch, in
welchen Gewerbebetrieb mit dem Grundbesitz verbunden zu sein pflegt, soil
ein Steuerbetrag von 20 Thalern an Grand- und Gewerbesteuer zusammen
die Wahlbarkeit begrunden.u [Verordnung vom 13. Vn. 1827. Artikel XI.]
14*
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212 A. Hasenclever
Auf die eilfte Frage:
nWelche personlichen Eigenschaften sind bei der WaJdbarlceit der
„Abgeordneten aus alien Stdnden erforderlich, und ist seiche an einen
mehrjahrigen Grundbesitz zu binden?"
wurde unbedingt angenommen, dass derselbe
1. zu einer der christlichen Confessionen gehore;
2. ein 30jahriges Alter;
3. einen unbescholtenen Ruf *a) und
4. einen zehnjahrigen ununterbrochenen zur Vertretung jeder Klasse
erforderlichen Grand- und respective-Gewerbebesitz haben musse 43).
Im Verlauf der Discussionen uber die fernere Bestimmung des Grund-
und respective-Gewerbebesitzes machte die Verse hiedenheit der Meinungen
uberhaupt und vorzuglich die starkeren oder geringeren Riicksichten bei
jeder der verschiedenen Standeklassen es ndtig, dass auch hinsichtlich einer
jeden die enger oder weiter ausgedehnte Beschrankung jenes Besitzcs zur
besonderen Sprache gebracht und daruber entschieden wurde.
Die in Beziehung auf die 2. Klasse desfalls aufgestellte Frage : ob es
zur Wahlfahigkeit eines Abgeordneten in dieser Klasse erforderlich sei, dass
ein solcher ununterbrochener zehnjahriger Grundbesitz von einem und dem-
selben oder von einem uberhaupt in der Provinz gelegenen Gute nachge-
wiesen werde, wurde mit einer Mehrheit von 11 gegen 9 Stimmen dahin be-
antwortet, dass nur ein solcher Grundbesitz eines und desselben Gutes jenes
Recht begriinden konne.
Was den dritten Stand betrifft, so wurde einstimmig fiir unnotig er-
fclart, dass ein Mitglied der dritten Klasse, urn wahlfahig zu sein, ein und
dasselbe Gewerbe wahrend 10 Jahren getrieben und ein und dasselbe
Grundeigentum so lange besessen habe; auch wurde mit 19 gegen 1 Stimme
festgesetzt, dass der erforderliche Gewerbe- und Grundbesitz nicht gerade
an einem und demselben Orte, wohl aber in der Provinz wahrend zehn
Jahren habe ausgeubt und respective besessen werden miissen.
In Ilinsicht auf die vierte Klasse der Stande wurde mit 15 gegen
**) Diese recht dehnbare Definition sollte in spateren Jahren noch zu
sehr unerquicklichen Debatten fiihren, besonders seitdem man in liberalen
Kreiscn argwohnte, die Regierung benutze diese Bestimmung, um unbequeme
Abgeordnete von den Landtagsverhandlungen fernzuhalten. Auf dem Ver-
einigten Landtage 1847 kam es wegen der Pracisierung dieser Definition zu
recht lebhaften Auseinandersetzungen. Vgl. Bergengriin, David Hansemann
(Berlin 1901) S. 313, bes. S. 375 ft\
43) Schon in Ancillons nGrundsiitzenu dieselben Forderungen [Pertz,
Leben Steins Bd. IP S. 202]. Bereits in Hardenbergs „Ideen zu einer land-
standischen Verfassung in Preussen" vom Oktober 1818 bei Treitschke Bd. II
S. 637, wie in „Hardenbergs Verfassungsentwurf vom 3. Mai 1819 in Form
eines Kgl. Kabinetsbefehles" bei Stern Bd. I S. 650 (hier ist der unbestimmte
Ausdruck bei Treitschke: „Majorennitattf ersetzt durch die Altersforderung
von 30 Jahren) finden sich die gleichen Bedingungen fiir die Wahlfahigkeit.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialst&nde. 213
5 Stimmen die Notwendigkeit eines ununterbrochenen lOjahrigen Besitzes
des nam lie hen Grundstiicks und mit 13 gegen 7 Stimmen die absolute
Lage eines solchen Grundbesitzes in dem Wahlbezirke als Erfordernis
der Wablfahigkeit eines Abgeordneten verworfen, mithin ein solcher Grund-
besitz in der Provinz gelegen fur zureichend erklart.
Zur Vermeidung mancher Zweifel und Fragen wurde endlich ange-
nommen, dass
a. der angeerbte oder angeheiratete Grundbesitz sowie
b. die Erbpacht hierbei dem Selbsterwerb und Besitz ganz gleich zu
achten sei.
Das heutige Protokoll wurde hiermit geschlossen, verlesen und unterschrieben.
Fortgesetzt Berlin, den 5. Dezember 1822.
[Im Beisein der im gestrigen Protokoll benannten Herren Einberufenen.]
Die Bestimmung der Eigenschaften bei der Wahlbarkeit eines Ab-
geordneten und sein erforderlicher Grundbesitz haben mehrere der Unter-
zeichneten unter stetem Hinblick auf die Rheinprovinzen veranlasst, zur
Aufklarung einiger erheblicher Anstande, die, durch verschiedene Ansichten
erzeugt, in der spatern Anwendung eines Wahlgesetzes eine peinliche Un-
gewissheit legen konnten, noch mehrere Punkte in Fragen zu bringen, durch
deren einfache Beantwortung die Meinung der Unterzeichneten sich deut-
licher aussprechen und der Gegenstand der vorliegenden eilften Frage noch
mehr erschdpft werden sollte.
Es wurde daher zuerst vorgetragen, ob ein zum Abgeordneten wahl-
fahiges Mitglied einer Standeklasse zu dem Abgeordneten einer andern
Klasse gewahlt werden k6nne, wenn er die notige Qualification zu dem letzten
besitze ? Vierzehn gegen sechs Stimmen sprachen sich hieriiber verneinend aus.
Die folgende Frage jedoch: ob jemand, der die ndtige Qualification
zu mehreren Standeklassen besitzt, die Optionsbefugnis zustehe, zu welcher
dieser Klassen er gehdren wolle, vorausgesetzt, dass er solches sogleich bei
Bildung der Wahllisten erklart habe, wurde mit 19 gegen 1 Stimme bejaht.
Urn einen solchen Fall teils noch mehr zu verdeutlichen, teils auch,
um einen besondern, in den vielen kleinen mit Kollectivstimmen begut-
achteten Stadten der Rheinprovinz, die im allgemeinen fast liberal 1 nebst
den Gewerbsleuten auch bedeutende Landwirte enthalten, und zu deren Um-
fang wegen einer gewissen und bestimmten Begrenzung desselben vielleicht
nach Landgemeinden gezogen werden, hier zur Begutachtung darzustellen,
wurde gefragt, ob jemand, der in einer zur dritten Standeklasse gehSrigen
Stadt wohnt, aber nicht zum Abgeordneten dieser, wohl aber zu einem der
4. Klasse qualifiziert ist, von den Wahlern der letzten Klasse als solcher
gewahlt werden k5nne, vorausgesetzt, dass er bei Bildung der Wahllisten
erklart habe, zur 4. Klasse gehftren zu wollen?
Eine Mehrheit von 13 gegen 7 Stimmen hat sich hieriiber bejahend
erklart.
Es hat sich hierauf auch noch die Frage erhoben, ob es erforderlich
sei, dass ein zu wahlender Abgeordneter des 4. Standes die Landwirtschaft
entweder selbst fuhre, oder unter seiner Aufsicht betreiben lasse?
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214 A. Hasenclever
Diese Erfordernis wurde inzwischen **) mit 11 gegeu 9 Stimmen
verworfen.
Auf die zwdlfte Frage:
ff Welche Eigenschaften sind fiir die Befugnis, den Abgeordneten zu
wahlen, zu bestimmen?"
haben die Unterzeichneten es fur nOtig gehalten, die dazu erforderlichen
Eigenschaften im allgemeinen, und jene, welche sich auf die verschiedenen
Wahler der Standeklassen insbesondere beziehen, zu bezeichnen.
Es wurde namlich unterstellt, dass in der zweiten Klasse die Stimm-
berechtigten ohne Zwischenstufe von Wahlmannern die fiir ihre Klasse fest-
gesetzten Deputierten unmittelbar wahlen sollen, dagegen die Zahl der Stimm-
berechtigten von jeder der 3. und 4. Klasse in Urwahler und Wahlmanner,
welche letztere von erstern gewahlt werden und alsdann selbst zur Wahl
der Abgeordneten schreiten, zufallen musse.
Nach der hieraus sich bildenden und in der Wichtigkeit steigenden
Stufenfolge wiirden sich also auch die Eigenschaften aller dieser Wahler
gestalten miissen; und die Unterzeichneten haben des Endes folgende Ein-
teilung der Erfordernisse vorschlagen zu miissen geglaubt:
1. Allgemeine, fur alle Urwahler und Wahlmanner jeder Klasse nOtigen
Eigenschaften ;
2. Erfordernisse fur die Urwahler jeder Klasse ;
3. Erfordernisse fur die Wahlmanner derselben.
Im allgemeinen wird erfordert, dass
ad 1. a) der Wahler und Wahlmann zu einer der christlichen Confessionen
gehOren,
b) einen unbescholtenen Ruf und
c) das zuruckgelegte Alter von 24 Jahren erreicht haben miissen**).
ad 2. Fiir die Wahler der 2. Klasse sind
a) dieselben Qualitaten erforderlich, wie fur die Abgeordneten dieser
Klasse, und ist nur das fiir letztere festgesetzte Alter von 30
Jahren hier auf 24 Jahre herabgesetzt,
b) um Urwahler in der dritten Klasse zu sein, muss man entweder
in der Grand- oder in der Gewerbsteuer oder in beiden zusam-
men 4 Thaler bezahlen,
c) fiir einen Urwahler der vierten Klasse ist ein Grundsteuerbetrag
von drei Thalern durch eine Stimmenmehrheit von 11 gegen 8,
welche letztere 4 Thaler in Vorschlag gebracht hatten, als er-
forderlich angenommen wordeu.
ad 3. Zur Qualification eines Wahlmannes
a) in der dritten Klasse wurde die Zahlung einer Grand- und
und Gewerbesteuer von 10 Thaler fiir nStig erachtet, jedoch
") Muss wohl heissen „indessentt, oder es ist eine spatere Einschaltung
ins Protokoll.
") Schon in Ancillons „Grandsatzena [Pertz Bd. VI1 S. 202] : „Da die
Auaiibung des Wahlrechts nicht so wichtig ist, als die Wahlfahigkeit, so
wird zu der ersten nur ein Alter von 24 Jahren . . . erfordert."
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Zur Ent8tehung der rheinischen Provinzialstande. 215
fur hinreichend erklart, wenn dieser Betrag allein in der
Grundsteuer bezahlt werde;
b) dagegen wurde geglaubt, dass ein Wahlmann der 4. Klasse zehn
Thaler in der Grundsteuer entrichten masse.
Das Protokoll wurde hierauf geschlossen, vorgelesen und unterschrieben.
Fortgesetzt Berlin, den 6. Dezember 1822.
[In Gegenwart sammtlicher Herren Einberufenen].
Auf die dreizehnte Frage:
„In tcdchen Fallen ruhet die WdUbarkeU und das Wahlrecht?11
glauben die Unterzeichneten erklaren zu miissen, dass die Wahlbarkeit und
das Wahlrecht
a) wahrend einer Criminaluntersuchung *•) ;
b) wahrend der Sequestration — und
c) uberhaupt wenn der Eigentumer nicht die gesetzliche und freie
Disposition uber sein Vermogen und seine Handlungen hat, ruhen miissen.
Auf die vierzehnte Frage:
„In todchen Fallen ist die Wahmehmung des WaMrechU durch Be-
„v6Umdchtigte nachzulassen?"
wurde bemerkt, dass in den bisherigen Yerhandlungen uber die Festsetzung
der Eigenschaften der Stande, sowie uberhaupt in alien auf die Represen-
tation bei den verschiedenen Klassen bezuglichen Bestimmungen, um den
Zweck der Standschaft auf die angemessenste Weise zu erreichen, yon sol-
chen Grundsatzen ausgegangen worden, die sich mit der Ausubung des
Wahlrechts durch Bevollmachtigte nicht vertragen. Die Nachlassung einer
solchen Befugnis wurde daher in einen Widerspruch mit dem bisherigen
Geiste aller Yorschlage verwickeln, und uberdies eine nicht folgenlose Be-
sorgnis erzeugen, dass Personen eine Teilnahme am Wahlgeschaft sich zu
verschaffen suchen m6chten, von welchen es wtinschenswert sein wiirde, wenn
sie immer demselben (fern)47) bleiben mussten. Eine Mehrheit von 18 gegen
2 Stimmen schlagt daher vor, dass mit Ausnahme der Standesherren, die
selbst bei ihrer Minderjahrigkeit aufrecht bleibt, ein aktives oder passives
Wahlrecht ausgeQbt werden diirfe.
Die abweichenden 2 Stimmen48) glaubten aber, dass einem Vater fiir
") Gegen diesen dehnbaren Begriff, der der Regierung allerhand Hand-
haben bot, unbequeme Abgeordnete von den Landtagsverhandlungen fern-
zuhalten, wandte sich Hansemann auf dem Yereinigten Landtag (vgl. oben
Anm. 42): wer stellte die allerdings auch recht einseitige Forderung, dass
jeder, der nicht das Yertrauen seiner Standesgenossen verloren hat, hier
zu sitzen das Recht habe". [Bergengrun, David Hansemann (Berlin 1901)
S. 377.]
47) Zusatz des Herausgebers.
*8) Vgl. hierzu Reskript des Ministeriums des Innern an den Ober-
prasidenten der Rheinprovinz vom 29. Y. 1825: „die Frage, ob bei einer
Ehe ohne Gutergemeinschaft der Ehemann seine Frau fiir ein ihr eigentiim-
lich gehdriges landtagsfahiges Gut, und ebenso ein Yormund seinen Pupillen
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216 A. Hasenclever
seine Kinder, einem Ehemann fur seine Gattin, welcher letztere Fall jedoch
fruher schon angenommen wurde, einem Vormunde fur seine Pflegbefohlnen,
den Unverheirateten weiblichen Geschlechts und den verschiedenen Teil-
nehmern an einer ihnen zugefallenen gemeinschaftlichen Erbschaft die Be-
fugnis zustehen musse, zur Ausiibung des Wahlrechts einen Bevollmachtigten
zu wahlen, vorausgesetzt, dass derselbe zu der Klasse des Bevollmachtigen-
den geh5re.
Auf die funfzehnte Frage:
uWie werden die Abgeordneten aus dem zweiten, dritten und vierten
„Standc gewdhlt?"
wurde in BetrefF der Wahlen der Abgeordneten zum 2. Stande yon dem
Herrn Grafen von Bassenheim die Frage aufgeworfen, ob nacb vorheriger
Ermittelung, aus wie viel Mitgliedern die Wahlfahigen der zweiten Klasse
iiberhaupt, sodann die darunter befindlichen adlichen grossen Gutsbesitzer
besonders, und die ubrigen grossen Gutsbesitzer darin auch besonders be-
stchen 49), jede dieser beiden Abteilungen unter sich, die verhaltnismasig der
Anzahl der Mitglieder aus einer jeden, auf solche fallende Abgeordnetenzahl
wahlen solle, wobei es jedoch beiden Abgeordneten frei stehe, adliche oder
andere Mitglieder zu Standen zu wahlen, und iiberdies von keiner Trennung
der zweiten Standeklasse selbst die Rede sein diirfe, sondern die beiden
Abteilungen nach beendigter Wahl sich vielmehr sogleich vereinigen und die
gedachte Standeklasse bilden sollen.
Man ist jedoch iibereingekommen, die Beantwortung derselben auf
morgen zu vertagen.
Was die Wahlbarkeit der Abgeordneten zum dritten Stande betrifft,
so werden die Stadte, welche Virilstimmen haben, in sich, und jene, welchen
Kollektivstimmen zustehen, in ihrem Stimmenbezirk durch nach Verhaltnis
der Seelenzahl zu bestimmende Wahlmanner ihre Abgeordneten am fuglichsten
wahlen lassen.
Auf dieselbe Weise, wie die zuletzt genannten Stadte, kdnnen die zur
Standewahl von der 4. Klasse Berechtigten bei einer solchen Wahl verfahren.
Bei dieser Gelegenheit wurde die Frage, ob jemand sein Recht als
in der Art vertreten kQnne, dass der Eine oder der Andere wegen eines
solchen Guts auf Ausiibung des Stimm- und Wahlrechts Anspruch machen
diirfe? — ist nach dem Gesetze verneinend zu beantworten, da dasselbe
nirgend solche Vertretung gestattet, sondern nur Eigentumer als Deputierte
zulasst".
49) Man vergl. dazu den interessanten Brief des Kfllner Landtags-
abgeordneten Merkens an General v. Borstell. Koln 12. I. 1827: „dazu
kommt, dass die Liberalitat des Standschaft-Gesetzes, sehr verkannt
worden war, denn nicht der Adel, sondern die Rittergutsbesitzer sollten ver-
treten werden, worunter sehr viele Biirgerliche sind, aber die bekannten
Wahl-Operationen zu Coblenz und Diisscldorf hatten die weisheitsvollen
Absichten des K6nigs zu vereiteln und alles, was biirgerlich ist, zu verdrangen
gewusst". [Briefe und Aktenstcuke zur Geschichte Preussens unter Friedrich
Wilhelm III, herausgeg. v. Fr. Iiuhl Bd. Ill (Leipzig 1902) S. 307.]
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Zur Entstehung der rheioischen Provinzialstande. 217
Wahler in zwei verschiedenen Klassen ausiiben k6nne, mit 13 gegen 4
Stimmen verneint, zugleich einstimmig verworfen, dass ein Stiramberechtigter,
der in der vierten Klasse, und zwar in demselben Wahlbezirke den bestimmten
Steuersatz mehrfach bezahlt, auch ein mehrfaches Stimmrecht ausiiben kdnne.
Diese Verwechselnng wurde mit 12 gcgen 5 Stimmen auch fur den
Fall begutachtet, wenn ein solcher Stimmberechtigter fur mehrere Wahl-
bezirke in den gedachten Verhaltnissen sich tinden sollte.
Auf die sechzehnte Frage:
„Wird insonderheit bei den Stadten von der Gesammtheit der Biirger-
yjSchaft (den Stadtcerordneten) oder dem Magistral solches beumrkt <"'
glaubt man dahin antragen zu miissen, dass in den Stadten yon der Ge-
sammtheit der Burgerschaft nach den von den Einberufenen begutachteten
Grundsatzen die Abgeordneten gewahlt werden sollen60).
Auf die siebzehnte Frage:
„lst es zu wumcken, dass freiuriUige Corporations unter den Gewerb-
„treibenden wieder stattfinden, und um zur BUdung solcher Corpo-
,yraUonen zu ermuntern, ist es ratsatn, ihnen bei der Wahl besondere
f,Vorrechte zu erte&en?"
sind die Unterzeichneten keineswegs der Meinung, dass besondern Corpo-
rationen von Gewerbschaften irgend ein Vorrecht bei den Wahlen gestattet
werden solle; sie glauben indessen, dass es sehr zweckmassig sein wiirde,
wenn, ohne aber die Ziinfte, ihre Vorrechte und ihre Missbrauche zuriick-
rufen zu wollen*1), zur Unterdruckung der durch eine ganz aussichtslose,
ungerechte und verderbliche Lizenz jedes Gewerbe auszuuben, gewisse ord-
nende Bedingungen wieder festgesetzt und dadurch die Vervollkommnung
ihrer Arbeiten und der Wohlstand iiberhaupt sicher befordert werden wiirden.
Man hat, um diese Ansicht naher zu entwickeln, daher die Herren
von der Leyen, von Reichmeister, von Herwegh, von Fisenne, Bruning und
Dietz beauftragt, hiertiber eine geeignete Denkschrift62) zum Protokoll ein-
5U) Vgl. zur Motivierung dieses lakonischen Gutachtens Anhang Bei-
lagen Nr. IV.
51) Schon in Ancillons „Grundsatzenu [Pertz Bd. VP S. 205] die gleiche
Auffassung : „die Gesetzgebung muss mit den politischen Institutionen Schritt
halten, indem sie b) zur neuen Begrundung eines achten achtbaren und
wiirdigen Burgerstandes die Gewerbefreiheit in gesetzmassige Schranken zu-
rlickfuhrt, dieselbe mit zweckmassigen Bedingungen, die ihre Bewegung
normiren, ohne sie zu lahmen, verbindet, die Errichtung von Gewerbe-Corpo-
rationen begiinstigt, die ohne den nachteiligen Zwang. der alten Ziinfte
wieder herbeizufuhren, die Erhaltung der Ordnung erleichtern, die stete
Vervollkommnung der Arbeit sichern und den Gemeinsinn beleben". In
seiner Kritik der „Grundsatzeu hatte Stein die Wiederbelebung der Zunfte
direkt gefordert ; vgl. Pertz Bd. V S. 749 f. sowie M. Lehmann : Freiherr
vom Stein Bd. Ill (Leipzig 1905) S. 480 f.
52) Abgedruckt in den Beilagen Nr. II.
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218 A. Hasenclever
zureichen, wornach die gegenwartige Verhandlung verlesen and unter-
schrieben warde.
Fortgesetzt Berlin, den 7. Dezember 182 2.
[In Gegenwart sammtlicher Herren Einberufenen.]
Der vom Herrn Grafen von Bassenheim gestern bei Erdrterung der
15. Frage, wie die Abgeordneten zum 2. Stande gewahlt werden sollen, gc-
machte Antrag wurde heute znr Bestimmong gebracht, und da ausdrucklich
der Wunsch geaussert wurde, dass man hiebei die Stimmen namentlich auf-
fiihren m5ge, so hat man keinen Anstand genommen, demselben zu ent-
sprechen.
Es hat sich hierauf folgendes Resultat ergeben: die Herren Bruning,
Dietz, yon der Leyen, Hasenclever, Graf von der Lippe, von Knoblauch,
von Reichmeister, Graf von Bassenheim, Graf von Spee, Graf von Hompesch,
Vopelius, Adolphi, von Mirbach, Graf von Trips und von Wylich sprachen
«ich fur die Bewilligung des Antrags aus.
Die Herren Hayn, Schiiller, von Herwegh, von Fisenne und Hartung
glaubten sich aber nicht dafur erklaren zu k5nnen.
Der letztere wiinschte, dass diese Frage unbeantwortet bleiben mdge,
und hat seine Grunde hie ruber in einem dem Protokolle beigefugten beson-
dern Votum*3) ausgefuhrt.
Herr von Herwegh hat die Ursachen seiner Verneinung der Frage
•ebenfalls schriftlich beigelegt M), wornach Herr Graf von Spee erklarte, dass
-er noch eine kleine Erlauterung zu gedachtem Antrage einreichen wurde.
Hierauf verlas der Herr von der Leyen die Denkschrift, welche die
nahere Entwicklung der Grunde und Ansicht des gestern niedergesetzten
Ausschusses uber die wiinschenswerten Yorschriften zur Regulierung der
Gewerbearbeiten e nth alt.
Auf die achtzehnte Frage:
„Wdche Bezirke werden zum Behuf der WaNen zum Landtage zu
„bilden scin, und wird dabei die dU geschichtlich districts- Oder die
)}neue Kreis-Einteilung**) zum Grunde gelegt?"
halten es die Einberufenen am zweckmassigsten, wenn zuerst die 5 Regie-
rungsbezirke der Provinz auch 5 Wahlbezirke bilden wurden, wobei es jedoch
dem hdhern Ermessen anheim gestellt bleibt, ob es nicht ratsam und for-
dernd sei, fur den grOssern Regierungsbezirk Dusseldorf jetzt schon zwei
Wahlbezirke festzusetzen M).
63) Nicht vorhanden unter Josua Hasenclevers Papieren.
6I) Nicht vorhanden unter Josua Hasenclevers Papieren.
M) Vom 30. April 1815 durch die Verordnung uber „die verbesserte
Einrichtung der Provinzialbehdrdenu, bes. die §§ 33, 34, 35, 36. [Gesetz-
Sammlung fur die kgl. preussischen Staaten 1815 S. 85 — 92].
M) Die Frage wurde in dem Gesetz vom 13. Juli 1827 verschieden
geregelt. Nach Artikel VII wahlte die Ritterschaft ihre 25 Abgeordneten
in 2 Bezirken, der eine bestehend aus den Regierungsbezirken K6ln, Coblenz,
Trier, der andere aus Dusseldorf und Aachen. — Die Vertreter der Land-
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 219
Die Landstande wurden bei ihren ersten Yersammlungen durch die
Erfahrang alsdann schon belehrt, die angemessensten Einrichtungen hieriiber
in Yorschlag zu bringen.
Auf die neunzehnte Frage:
„ Werden die DepuHerten zum Landtage auf etn oder mehrerc Jahre
„gewahlt?"
wurde geglaubt, dass die Neuheit der Institution und die darans fliessenden
Fersonen and Sacben umfaseenden Beziehungen es anfangs notig macben
wurden, die erstern Landstande auf kurzere Zeit wie spaterhin zu wahlen.
Eine Mehrheit von 11 gegen 9 Stimmen hat die Dauer dieser Zeit
auf 4 Jahre mit dem Zusatz vorgeschlagen, dass nach Abschluss der ersten
zwei Jahre die Halfte der Abgeordneten austreten und zur neuen Wahl ge-
schritten werden solle67).
In der Zwischenzeit wurden die Stande am fuglichsten begutacbten
kOnnen, auf welche Zeit und Dauer fur die Zukunft die Wahlen geschehen
sollen.
Auf die zwanzigste Frage:
„Wer leitet das WaMgeschaft?1
wurde geantwortet, die Verwaltungsbehorde, welcher jedoch einige aus dem
Wahlbezirke von der Regierung zu bestimmende Personen aus den Klassen,
worin jedesmal die Wahl statthaben soil, zur Seite gesetzt werden mdchten.
Auf die einundzwanzigste Frage:
„Kommen die Landstande aUe Jahre einmal zusammen, oder wird
„uber die ZeU ihrer jedesmahgen Zusammenkunft nichts Normales
„festgesetst?"
wurde geglaubt, man mOge fur die erste Wahlzeit die Versammlung des
Landtages in jedem Jahre um die Winterzeit bestimmen, wonach es sich
am besten ergeben wurde, welche Ab and e rung etwa fur die Zukunft desfalls
erfolgen soil58).
Gemeinden wurden nach Artikel IX in 5 Bezirken, bestehend aus den Re-
gierungsbezirken gewahlt. — Die Bemerkung von Rauer a. a. 0. Bd. II S. 84
Zusatz 131: „In Ansehung der Verteilung der 25 Abgeordneten hatte die
Mehrzahl der im Jahre 1823 (sic f) nach Berlin berufenen Eingesessenen der
Provinz vorgeschlagen, hierbei die Zahl der Urwahler zum Grunde zu legen.
Da deren Ermittelung jedoch weitlauftig schien, so war fur den ersten Land-
tag das Verhaltnis der landlichen Bevolkerung nach den 5 Regierungsbezirken
zum Massstabe genommen wordenu, vermag ich nicht zu belegen.
57) Gesetz vom 27. III. 1824. § 23: „Die Wahlen der Abgeordneten
geschehen auf sechs Jahre, dergestalt, dass alle drei Jahre die Halfte der
Abgeordneten eines jeden Standes ausscheidet, und alle drei Jahre zu neuen
Wahlen geschritten wird."
M) Gesetz vom 27. III. 1824. § 30 : „Fur die ersten sechs Jahre werden
Wir die Stande zum Provinziallandtage alle zwei Jahre berufen, nach Ablauf
dieses Zeitraumes aber ferner hieriiber bestimmen."
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220 A. Hasenclever
Auf die zweiundzwanzigste Frage:
„Welche Zahl von Abgeordneten ist erforderlieh, urn die Versamm-
Jung des Landtags fur constUuiert zu erachten ?"
hat die Mehrheit eine Zahl von zwei Dritteln der Landstande des Endes in
Vorschlag bringen wollen59).
Auf die dreiundzwanzigste Frage:
„Wer leitet den Geschaftsgang auf dent Landtagc?"
wurde von der Mehrzahl der Stimmenden gewunscht, dass ein durch die
Abgeordneten aus ihrer Mitte zu erwahlender President diese Geschafte
leiten solle*0).
Auf die vierundzwanzigste Frage:
„Werden die Stdnde winter in pleno in Form einer eineigen unge-
„teilten Versammlung beratschlagen und stimmen, oder nicht? und
„wdche Stimmenzahl ist zu einem endguUigen Beschlusse erforderlieh?1
sind die Unterzeichneten allerdings der Meinung, dass die Stande in pleno
auf die befragte Weise beratschlagen und stimmen sollen, wobei die Majoritat
begutachten zu miissen glaubte, dass
a. eine Zahl von 40 anwesenden Standen in der Versammlung, und
b. von diesen Anwesenden eine Majoritat von zwei Dritteln erforder-
lich sein, um einen giiltigen Beschluss faseen zu kdnnen61).
Auf die fiinfundzwanzigste Frage:
„Wird festgesetzt, dass die Stdnde sick nach ihren KLassen trennen
„konnen, und ein jeder Stand fur sich beratschlagen kann ? In
„welchen Fallen wurde die Itio in partes vorzubehaUen sein?"
glauben die Unterzeichneten an die Mftglichkeit, dass die verschiedenen sehr
bedeutenden Interessen der Standeklassen zuweilen in entgegenstehende Be-
riihrungen kommen kSnnten, und alsdann bei zu verletzender Behandlung
von Seiten des zahlreicheren Teiles der Versammlung eben jene Interessen
der Einen in denen der andern untergehen mussten, wenn nicht ein schiitzen-
des Mittel die verderblichen Folgen einer solchen Unterdriickung beseitigen
wurde. Dasselbe konnte auch durch die entgegengesetzte Lage und Ver-
5») Gesetz vom 27. III. 1824. § 30: „Bei ErSffnung des Landtags so-
wohl, als zu Fassung giiltiger Beschliisse miissen wenigstens drei Vierteile
der Abgeordneten des zweiten, dritten und vierten Standes auf demselben
gegenwartig sein.
60) Gesetz vom 27. III. 1824. § 29 : Den Vorsitzenden auf dem Land-
tage, welchem Wir den Charakter als Landtags-Marschall beilegen, sowie
dcssen Stellvertreter, wollen Wir fur die Dauer eines jeden Landtags aus
den Mitgliedern des ersten oder zweiten Standes Selbst ernennen."
fil) Gesetz vom 27. III. 1824. § 46: „Die Mitglieder aller Stande der
Rheinprovinzen bilden eine ungeteilte Einheit, sie verhandeln die Gegen-
stande gemeinschaftlich.u Bei von der Kegierung ausgehenden Vorlagen ist
ftir Annahme - j Majoritat erforderlich. „Alle andern standische Beschlusse
konnen durch die einfache Mehrheit ihre Bestimmung erhalten.a
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 221
haltnisse eines Teiles der Provinz gegen die 62) in solchem Falle
herbeigefuhrt werden. Die [Itio]63) in partes und der Vortrag des Falles an
den Landesherrn zur Entscheidung erscheint alsdann notwendig und niitzlich.
Um jedoch hier nicht leicht eine Ubereilung und einen Missbrauch
eintreten zu lassen, wird es ratsam, dass zweidrittel des durch die Mehrheit
verletzten Standes erklaren, dieses Mittel anwenden zu wollen64).
Auf die sechsundzwanzigste Frage:
„Kotmen die einzelnen Stande ihrem Abgeordneten bindende Instruk-
„tion und Mandate geben't"
glauben die Unterzeichneten verneinend antworten zu miissen?65)
Das Protokoll wurde sofort verlesen und unterschrieben.
Fortgesetzt Berlin den 10. Dezember 1822.
[In Gegenwart sammtlicher Herren Einberufenen.]
Auf die siebenundz wanzigste Frage:
„J« voelchem VerJUUtnis werden die ProvinzialsUinde zu den Com-
„munen und den Kreisstiinden stehen? Konnen die erstern den letz-
„tern BefeMe erteXen?"
erklaren die Unterzeichneten, dass von den Provinzialstanden an die Com-
munen und Kreisstande zwar keine Befehle erteilt werden sollen ; sie glauben
jedoch, dass liber ihre Stellung gegeneinander und iiber die nahere Be-
8timmung ihrer wechselseitigen kiinftigen Verhaltnisse nicht eher eine richtige
Begutachtung gefasst werden kSnne, bis die Communen und Kreisstande
betreffende und noch abgehende Verordnungen einmal erlassen sein werden66).
62) Ein Wort vom Eopisten ausge lassen.
63) Vom Herausgeber erganzt.
6*) Nach diesen Vorschlagen ins Gesetz vom 27. III. 1824 § 47 tiber-
nommen. Schon in Ancillons „Grundsatzen" (Pertz Bd. VI2 S. 204 f.) war
das ire in partes oder richtiger das ius eundi in partes, lediglich eine ganz
unangebrachte historische Reminiscenz an das alte Reichsrecht, vorgesehen,
freilich sein Hauptgrund dafur: nDiese Befugnis war es um so nStiger, den
Standen zu erteilen, als man dem zweiten und dritten Stande weniger Stimmen
gegeben hatte, als dem ersten", war mittlerweile gegenstandslos geworden,
vgl. oben Anm. 28. — Sehr treffend kritisierte Stein die ganz unange-
brachte Verleihung des Rechtes der itio in partes in seinen „Bemerkungen
iiber die allgemeinen Grundsatze" bei Pertz Bd. V S. 748 f., vgl. auch
Treitschke Bd. Ill S. 242 f. — Was in dem Gesetz vom 27. Marz 1824 den
einzelnen Standen beziiglich der itio in partes zugebilligt war, wurde in der
„Verordnung tiber die Bildung des Vereinigten Landtages" vom 3. Februar
1847 [§ 17] auch auf die einzelnen Provinzen ausgedehnt.
M) Ins Gesetz vom 27. III. 1824 § 52 aufgenommen mit dem Zusatz:
„es steht ihnen aber frei, sie zu beauftragen, Bitten und Beschwerden an-
zubringen".
••) Gesetz vom 27. III. 1824. § 51 : „Die Stande stehen, als beratende
yersammlung, ebenso wenig mit den Standen anderer Provinzen, als mit den
Communen und Kreisstanden ihrer Provinz in Verbindung; es linden daher
keine Mitteilungen unter ihnen statt.u
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222 A. Hasenclever
Auf die achtundzwanzigste Frage:
„Wird nach Trennung der Provinzialstdnde ein Aussehuss dersdben
„zuruckbleiben und permanent sem 9"
wurde begutachtet, dass kein permanenter Aussehuss zuriickbleiben soil;
man glaubte jedoch, es kdnne allerdings zweckmassig werden, nach been-
digtem Landtage einigen Personen die Verrichtungen einzelner noch naher
zu be8timmenden Geschafte zu iiberweisen, woriiber indes die Meinung der
kunftigen Provinzialstande zu horen sein diirfte07).
Auf die neunandzwanzigste Frage:
„ Wird eine Stadt ein fur aUe mat zur Versammlung der SUinde be-
„8timtnt, oder hdngt dies jedesmal von den Umstanden oder der Kd-
„niglichen Bestimmung ab?"
wurde von mehreren Stimmen eine Alternierung der Stadte, worin der Land-
tag gehalten werden sollte, in Antrag gebracht ; da die landstandischen Ver-
handlungen und was darauf Beziehung hat, es aber nOtig machen, dass ein
Archiv zu Auf bewahrung dieser Papiere angelegt werde, worauf wahrend
den Versammlungen oft sich bezogen werden wurde, so wurde angenommen,.
dass der Sitz des Landtags an einem fest zu bestimmenden Orte sein musse ••).
Die drei Stadte Dusseldorf, K6ln und Coblenz kamen hierzu in Vor-
schlag, und es haben sich 9 Stimmen fur Dusseldorf, 7 fur Kdln und 4 fur
Coblenz erklairt.
Auf die dreissigste Frage:
vBekommen die Abgeordneten zu dem Landtage Bei&ekosten und Di-
»titen? und was ist deshalb festzusetzen?"
wird angenommen, dass Reisekosten und Diaten in folgender Art vergutet
werden sollen:
a. Reisegeld fur eine Meile einen Thaler;
b. an Di&ten 2 bis 3 Thaler89).
67) Vgl. Gesetz vom 27. 111. 1824 § 53. Erst im Jahre 1841 wurden
standische Ausschiisse bekanntlich auf gesetzlichem Wege eingerichtet.
68) Gesetz vom 27. III. 1824. § 55: rZum Yersammlungsorte des
Landtags bestimmen YVir unsere Stadt Dusseldorf. " Die Bestimmung,
ob der Landtag abwechselnd in Koblenz abzuhalten sei, ist vorbehalten
(Landtagsabschied vom Nov. 1841), vgl. Rauer Bd. II S. 285. — Gegen
Diisseldorf als Landtagssitz aussert sich der KOlner Abgeordnete Merkens
in einem interessanten Schreiben an den General v. Borstell, d. d. K5ln
12. Januar 1827: „In topographischer Hinsicht hatte der Landtag eine un-
gunstige Lage; denn Dusseldorf ist das Treibhaus einer Aristokratie, die
sich einbildet, den englischen Pairs gleichzustehen, die aber vergisst, dass
sie an alien den Giitern arm ist, die diese in so uberschwanglichem Masse
besitzen, d. h. an Vermogen, Geschichte und Popularitat." [Fr. Ruhl, Briefe
und Aktenstucke zur Geschichte Preussens unter Friedrich Wilhelm III
Bd. Ill S. 306].
••) Vgl. Verordnung vom 13. VII. 1827 Artikel XVIII: nDie Landtags-
abgeordneten erhalten fur jeden Tag ihrer Anwesenheit beim Landtage und
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 223-
Auf die einunddreissigste Frage:
„Wird der landstdndische Verband der Eheinprovinzen aUe besonderen
„ Communal- Angdegenheiten der einzdnen Teile, tooraus sie zusammen-
,.ge$etzt sind, umfassen, oder werden diese abgesondert, und fur tcdche
„der einzdnen Provinzialteile auch nach f enter bestehen?"
glauben die Unterzeichneten bedeutende Interessen einzelner Landesteile der
Provinz sehr verletzen zu mussen, wenn sie die etwa fruher bestandenen
Communal-Angelegenheiten in die der gesammten Provinz verschmelzen oder
begutachten wollten, dass selbst wichtige, diese Landesteile allein betreffende*
Verhaltnisse nicht zur Bildung neuer zweckmassiger Verbande der Art er-
machtigen sollten 70).
Wie und in welchen Gegenden der Provinz dieses jedoch bestehe oder
erfolgen solle, kann hier nicht festgesetzt werden, sondern wird sich im
Verlauf der Zeit, und wenn einmal die Provinzialstandschaft in Wirksamkeit
getreten ist, naher hervorstellen.
Auf die zweiunddreissigste Frage:
„Haben in den Eheinprovinzen bisher Communcdstdndische Versamm-
Jungen nach der alt geschichtlichen Districts- oder nach der neuen
jylandrdUichen KreiseinteSung Statt gefunden, und in wdcher Art sind
„sie constituiert ivorden?"
In einigen Gegenden der Provinz haben diese Yersammlungen uberhaupt
wohl fruherhin statt gefunden, in andern war es nicht der Fall. In den ein-
zelnen geschichtlichen Darstellungen wurde hieruber das Bestandene bemerkt.
Auf die dreiunddreissigste Frage:
„Wa8 wird kunftig deshalb sowohl in Ansehung der zu bUdenden
„Bezirke ate der Teilnehmer zu bestimmen sew?"
In Verbindung mit der Beantwortung auf die beiden vorigen Fragen halten
die Unterzeichneten eine Wiederherstellung jener Communalverbande in ihren
besonderen Angelegenheiten da, wo sie gewesen sind, far vorteilhaft, und es
wird, wie zur 31. Frage schon bemerkt wurde, von der Eigentumlichkeit und
dem Gehalte der Gegenstande vorziiglich abhangen, ob man die Grenzen
kunftiger Verbande dieser Art nach Kreis- oder sonstigen Einteilungen fest-
setzen, und welche Teilnehmer dazu gezogen werden sollen. —
Das Protokoll wurde verlesen und unterschrieben. von Wylich; von*
Knoblauch; Graf von Waldbott-Bassenheim ; von Reichmeister; Graf Ludwig
von Hompesch; Vopelius; Adolphi; Freiherr von Mirbach; Graf von Trips;
der Hin- und Zuiiickreise drei Thaler an Diaten und einen Thaler zehn
Silbergroschen an Reisekosten fur jede Meile hin und zuriick".
,0) Vgl. dazu Gesetz vom 27. III. 1824 § 57. Vgl. Treitschke Bd. in
S. 243 : „Die „Communalverfassungenu der einzelnen Territorien .... sollten
bis auf Weiteres unverandert fortdauern. Doch nur in der Alt-, Kur- und
Neumark, in den beiden Pommern und Lausitzen sind die Landtage als
Communallandtage wieder aufgelebt. In alien andern Provinzen verschwanden
die Trummer altstandischen Sonderlebens spurlos vor den neuen Provinzial-
8tanden, die Todten begruben ihre Todten.u
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224 A. Hasenclever
Briining; Schiilier; Hayn; Dietz; P. von Fisenne; von Herwegh; Fr. Heinrich
von Konrad von der Leyen; Josua Hasenclever; Ernst Graf zur Lippe;
Hartung.
Beilagen.
i.
Wiirksamkeit der kunftigen Pr ovinz ial-Stande 71).
Den Standen sollen zur Beratung vorgelegt werden:
1. Die Gesetze, welche die Provinz betreffen;
2. Die Entwurfe solcher allgemeinen Gesetze, welche Veranderungen
in Personen und Eigentuinsrechten und in den Steuern zum Gegen-
stande haben, insofern sie die Provinz betreffen, diese doch nur
so lange, bis allgemeine Stande angeordnet werden;
8. Bitten und Beschwerden bei S. M. allerhdchsten Person liber Gegen-
stande, welche das spezielle Wohl und Interesse der ganzen Provinz
oder eines Theils derselben betreffen, werden S. M. annehmen,
priifen und die Stande darauf bescheiden;
4. Communal- Angelegenheiten der Provinz sollen ihren Beschluss unter
Vorbehalt S. M. Genehmigung und Aufsicht uberlassen bleiben.
II.
Denkschrift zur siebzehnten Frage7*).
Das letzte Glied dieser Frage ist bereits verneinend erledigt ; das nur
sehr im allgemeinen beantwortete erste betrifft einen so hochwichtigen Gegen-
stand, dass wir uns zu einer etwas naheren Beleuchtung derselben gedrungen
fiihlen.
Von der Konkurrenz ist in unserer Zeit viel gesprochen und geschrie-
ben worden. Dem Praktiker ist es entschieden, dass dieselbe in richtigem
Masse die Gewerbe iiberhaupt belebe und entwickele; die ubermassige hin-
gegen sie ersticke, indem die aus ihr entspringende Not zur Herabwurdigung
der Erzeugnisse und zu Unterschleifen aller Art die dringende Veranlassung
bietet.
Welches ist aber das richtige Mass? und wann ist die Konkurrenz
iibermassig V
In Absicht der grossen produktiven Anstalten, Manufakturen genannt,
sowie des Grosshandels iiberhaupt ist dieses schwer anzugeben, indem es sich
dabei von einem Markte handelt, der nicht kleiner ist wie die Erde.
71) Man vergl. damit den Erlass vom 5. Juni iiber „die Anordnung
von Provinzialstanden", abgedr. ausser in der Gesetzsammlung u. a. bei Alt-
mann, Ausgewahlte Urkunden zur preuss. Yerfassungs- und Yerwaltungs-
geschichte Bd. II (Berlin 1897) S. 110 f.
72) „Ist es zu wunschen, dass freiwillige ("orporationen unter den Ore-
werbetreibenden wieder statt finden; und urn zur Bildung solcher Corpo-
rationen zu ermuntern, ist es ratsam, ihnen bei der "Wahl besondere Vor-
rechte zu erteilen?"
73) tJber die Verfasser dieser Denkschrift vgl. oben S. 217.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 225
In Absicht der Fabriken durften nur allgemein polizeiliche Bestim-
mungen fiber das dermalen hdchst schwankende Verhaltnis der Arbeiter zu
den Brodherren wiinschenswert sein.
Anders verhalt es sich mit den kleinern Gewerben, mit den eigent-
lichen Handwerken, von denen es sich in der fast ausnahmlosen Regel an-
nehmen lasst, dass ihr Absatz sich nicht uber den Rayon einer Stadt oder
Landgemeinde erstrecke. Hier lasst sich namlich das Mass und das Uber-
massf wenn auch nicht ganz scharf, doch nahebei bestimmen. Ausschliessend
von solchen Handwerken ist hier die Rede.
Wie es damit stehe seit Einfuhrung der allgemeinen Gewerbefreiheit u)
seitdem nichts mehr als die Ldsung eines Gewerbezettels erforderlich ist78),
am solche auf eigene Hand treiben zu kdnnen, das weiss mehr oder weniger
jeder, der Handwerker braucht.
Die schlechter gewordenen Materialien werden unter den Handen des
Schneiders, des Schusters, des Sattlers etc. noch weiter deterioriert, die
Arbeit ist so geringe als der Stoff, und die Handwerkerehre kommt nicht
weiter in Betracht.
In noch weiterem Umfange sind die Folgen dieser Sachenlage alien
denen bekannt, die insbesondere bei Verwaltung offentlicher Armenanstalten
das burgerliche Wohl und Wehe naher zu beherzigen veranlasst werden.
Sie wissen, dass hier die ergiebigste Quelle der immer mehr iiberhand neh-
menden Armut fliesst, die, an sich selbst ein grosses Ubel, die Communen
mit stets wachsenden Armensteuern uberflutet. Die viel zu zahlreichen, sich
immer wieder niedersetzenden und noch vermehrenden
Handwerker Meister
sind es, die den schweren Druck veranlassen. Von Aushaltung der Lehrzeit,
von einer vorlaufigen Prufung zur Erlangung des Meistergrades ist keine Rede
mehr; jeder Geselle, der sich auf dem Platze einigermassen orientiert zu
haben glaubt, verlasst seinen Meister, um selbst einer zu werden. Er 16st
einen Gewerbschein und ist es ; nimmt eine Frau, zeugt ein paar Kinder,
u) In den altpreussischen Provinzen durch die Stein-Hardenbergische
Gesetzgebung (Edikte vom 2. Nov. 1810 und 7. Sept. 1811); in den Rhein-
provinzen mit Einrichtung der franzflsischen Fremdherrschaft in den je-
weiligen Landesteilen. Preussen liess 1815 bei der Ubernahme dieser Ge-
biete die vorhandenen Gewerbegesetze weiterhin bestehen.
75) Vgl. Handworterbuch der Staatswissenschaften, herausg. v. Conrad-
Lexis Bd. IV2 S. 412 f. (Artikel Gewerbegesetzgebung in Preussen : „Nach
den Bestimmungen dieser beiden Gesetze (vgl. oben Anm. 74) sollte der Be-
trieb eines Gewerbes kunftig nur von der Losung eines Gewerbescheines,
fur den eine entsprechende Steuer zu entrichten war, abhangig sein. Der
Gewerbeschein wurde je fur ein Jahr ausgestellt. Er durfte niemandem ver-
sagt werden, welcher ein Attest der Polizeibehorde seines Ortes uber seinen
rechtlichen Lebenswandel beibrachte .... der Zunftzwang wurde aufge-
hoben.tf Erst durch das Gesetz vom 17. Januar 1845 wurde eine allgemeine
Gewerbeordnung fiir die gesamte preussische Monarchic geschaflfen, in der
am Grundsatz der Gewerbefreiheit festgehalten wurde.
Weatd. Zcitschr. f. Gescb. u. Kunst. XXV, ir. 15
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226 A- Hasenclever
findet kein Fortkommen und versinkt sehr bald zu den vielen seinesgleichen,
die von der offentlichen Armenanstalt zwischen Tod und Leben erhalten
werden.
Die reinen Theoretiker haben gesagt, das kSnne wohl eine Zeitlang
also gehen, aber keine lange Zeit, denn die abschreckenden Beispiele warden
in der Folge von solchem Leichtsinn schon abmahnen.
Sie haben sich geirrt, denn die Masse der Menschen wird durch Er-
fahrung nicht kliiger, nicht durch eigene, geschweige denn durch fremde
Erfahrung. Jeder denkt, es besser anzugreifen, und hofft, es werde ihm
gliicklicher gehen.
Auch der gesessene und in der Gegenwart genugsam bekundschaftete
Handwerkermeister entbehrt unter diesen Umstanden die Sicherheit fur die
Zukunft, die in der Regel bei dem Menschen Gewerbstreue, Gewerbsfleiss
und geregelte Hauslichkeit bedingt. Weiss er doch nicht, wie bald neue
Concurrenz, durch die Veranderungssucht des Publikums unterstiitzt, seinen
dermaligen Erwerb ohne sein Yerschulden schmalern oder ihm denselben
rauben werde, und so befindet sich dann der gesammte Stand der Hand-
werker in einem bestandigen, unseligen Schwanken.
Wie steht [es] M), diesera verderblichen Unfuge abzuhelfen durch Wieder-
belebung der vormaligen Ziinfte und Innungen?
Wenn diese durch darzubietende Bevorrechtungen auch mtiglich ware,
so durfte doch dabei grosser Anstand zu nehmen sein. Oder waren etwa
die Statuten dieser Corporation dem wahren Interesse der Gewerbe — der
Produzenten und Consumenten — durchgangig angemessen? war es ange-
messen oder in dem Wesen der Sache gegriindet, dass an manchen Orten
die Zahl der Meisterstellen unbeweglich feststand ? Dass dort oder an einem
andem Orte kein Meister mehr als einc gewisse Anzahl Gesellen halten
durfte ? musste dadurch nicht die fortstrebende Tatigkeit gehemmt werden ?
war es gut, dass durchgangig das Srtliche Indigenat eine Bedingung der
Aufnahme in die Meisterschaft war, oder dass zum Behufe derselben in die
Familien der Zunftgenossen eingeheiratet werden musste? Nein, diese und
ah n lie he Missbrauchlichkeiten gestatten keineswegs den Wunsch, die Ziinfte
und Innungen verflossener Zeit in ihrer damaligen Gestalt wieder auf-
leben zu sehen. Kann aber ihre neue Gestaltung ganz ihnen selbst fiber-
lassen bleiben? wiirden dabei nicht die Einwurkungen des alten einseitigen,
das wahre Gewerbsinteresse oft verkennenden, der consumierenden Masse
sich drtickend gegeniiberstellenden Corporationsgeistes zu befurchten sein ?
Die Befragten meinen es allerdings und halten dafur, dass auch hier
das Gute oder wenigstens die Grundlage dazu yon oben herab kommen
konne, namlich durch
allgemeine administrativ
polizeiliche Verordnungen,
zu deren Handhabung vor alien Dingen in jedem genugsam bedeutenden Ortc
ein Gewerberat oder ein
Rat von Gewerbeverstandigen
zu creiieren ware.
7e) Vom Herausgeber eingeschaltet.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 227
Ferner wiirde die Lehrzeit, urn in die Gesellenklasse zu gelangen,
und die Ausweisung der Meistertiichtigkeit, am rich als Meister setzen zu diir-
fen (dabei vielleicht auch eine massige Biirgleistung zur mOglichsteu Ver-
wahrung der Armenkasse) festzusetzen sein. Das ware schon viel, aber nicht
genug.
Die Mdglichkeit guter Leistungen wiirde dadurch gesichert sein,
nicht die Wirklichkeit, denn die ubermassige Concnrrenz ware noch nicht
abgewiesen, die anch den ganz tuchtigen Arbeiter durch den zu grossen
Preisendruck zu den beklagten Abnormitaten hindrangt.
Diese verderbliche Concurrenz, wie ware sie auf eine wohltatige zu
reduzieren ? Ein Mittel dazu meinen wir zu sehen. Gehen wir namlich von
der vorhin schon angenommenen und in der sehr allgemeinen Regel gewiss
richtigen Voraussetzung aus, dass die hier in Rede stehenden Gewerbe ihren
Verkehr nicht uber den Rayon der Gemeinde ausdehen, so scheint die je der-
zeite Population der Gemeinde das Mass zu geben, nach welcher die
Zahl der Meisterstellen fur die verschiedenen Gewerbe in derselben zu be-
stimmen ware, welche Zahl also nicht feststehen, sondern mit der BevQlke-
rung wechselnd sein wiirde.
Es ware erstlich nach derselben auszumitteln, z. B. wie viel arbeitende
Schuster auf solche bestehen kOnnten. Diese dachte man sich als Gesellen
auf eine angewiesene Zahl von Meistern repartiert, welche Anzahl dann vor
der Hand die zu gestattende sein wiirde, aber ja nicht zu enge gegriffen
werden diirfte, damit die notwendige und wohltatige Concurrenz nicht ge-
fahrdet werde.
Jedem dieser Meister stande es nun frei, seine Werkstatt durch Ge-
sellen so sehr zu erweitern als er kftnnte ; warum denn nicht ? es wird keiner
mehr Gesellen halten, als so viele, dafur er Arbeit hat, und die Not entspringt
nicht aus der Uberzahl der Gesellen, sondern aus der zu grossen Menge
von Meistern.
Die erdriickende Concurrenz unter diesen ware gehoben, und Geschick-
lichkeit, Fleiss, Billigkeit hatten Spielraum genug zur Darstellung einer
wohltatigen.
Die Zeit erlaubt uns nicht, mehr als nur diese Idee im Allgemeinen
darzubieten. Wenn dieselbe, wie wir meinen, weiter durchgearbeitet und
unter angemessenen Modifikationen ausfuhrbar gefunden werden und zur
wurklichen Ausfuhrung gelangen sollte, so wiirde zwar das in alien mensch-
lichen Einrichtungen unerreichbar Vollkommene dadurch nicht dargestellt
werden, aber doch eine grosse Annaherung zum Besseren.
Aus solchen Einrichtungen durfte dann auch das Gute wieder er-
vrachsen, das die Corporationen darboten. Es wiirden namlich durch die
Bildung der Gewerberate und durch die billige Sicherstellung der gemein-
samen Ezistenz Gemeinsinn und Handwerksehre wieder angeregt werden,
and in Folge dieser die Neigung zu gegenseitiger Unterstiitzung und Hiilfe-
leistung, wie sie in manchen Anstalten der vormaligen Corporationen und
Innungen ausgesprochen war.
Manche diirften in diesen Innungen eine unzulassige, den Privilegien
and Monopolien gewissermassen zu stimulierende (?) Freiheitsbeschrankung
15*
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228
A. Has en clever
sehen wollen, aber gewiss mit Unrecht. Denn Privilegien und Monopolien
sind Begiinstigungen einzelner, die Freiheit aller iibrigen, zum Nachteil der
Gewerbe beschrankend, wohingegen hier die Beschrankung aus dem richtig
gegriffenen Interesse des gesammten Gewerbes als eine notwendige zur Ge-
sammterhaltung hervorgeht.
Die weitere und genauere ErOrterung der verhandelten Frage bleibt
zwar am fuglichsten der Beratung kiinftiger Provinzialstande vorbehalten,
indessen ist uns der Gegenstand derselben zu wichtig, zu tief in das burger-
liche Leben eingreifend erschienen, als dass uns die Veranlassung zu einer
vorlaufigen Ausserung unserer Gedanken uber dieselbe nicht eine willkom-
mene hatte sein sollen.
III77).
Verzeichnis der von den Einberufenen ubergebenen Liste der-
jenigen Stadte, welche Viril- und derjenigen, welche Collektiv-
stimmen haben sollen78).
Seelen-
! zahl
o
Koln, angegeben zu 56000 Seelen
Bonn, Miinstereifel, Euskirchen
Mulheim a. Rh., Deutz, Wipperfurt, Gladbach, Gum-
mersbach
Dusseldorf
Elberfeld
Barmen
Krefeld
Muhlheim a. d. Ruhr, Kettwig, Essen, Werden, Ruhrort,
Ratingen
Duisburg, Wesel, Rees
Cleve, Emmerich, Goch, Xanten, Geldern ....
Neuss, Gladbach, Mors, Odenkirchen, Kempen, Viersen,
Dalen, Suchteln
Lennep, Ronsdorf, Luttringhausen, Rade, Burg, Hiickes-
wagen, Langenberg
Remscheid, Solingen mit Dorp, Grafrat, Wald und Kro-
nenberg
Aachen
Eupen, Malmedy, St. Veit
Diiren, Gemund, Schleiden, Eschweiler, Julich . . .
Stolberg, Burtscheid, Monjoie
56 000
14 200
15 000
23000
23 000
19 000
14 000
17 000
17 000
19000
1 —
1 —
1
1
1
1
- 1
18 700 ' — 1
25 000
24 000 i
32 000
13000
12 600 ,
11000 i
— 1
1
l'
— i 1
— I X
— I 1
77) Dieses Aktenstuck ist ganz von Josua Hasenclevers Hand geschrieben.
78) Man vergleiche mit dieser Aufstellung die in der Verteilung der
einzelnen Ortschaften davon etwas abweichende amtliche „Verordnung, wegen
der nach dem Gesetze vom 27. Marz 1824 vorbehaltenen Bestimmungen fur
die Rheinprovinzen, vom 13. Juli 1827" ; u. a. ausser in der Gesetzsammlung
abgedr. bei Rauer a. a. 0. Bd. I S. 257 f.
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 229
Seelen-
zahl
> |o
Coblenz ! 16 000 i 1
Kreuznach, Stromberg, Boppard, St. Goar . . . .20 000 ' —
Ehrenbreitsein, Trarbach, Ahrweiler, Cochem, Mayen,
Andernach I 13 700 i —
Neuwied, Vallendar, Bendorf, Linz, Wetzlar ... 15000 —
Trier [ 12000 , 1
Saarbriicken, St. Johann, Saarlouis, Dudweiler, Ott- I |
weiler, Dillingen , 16 750 | — | 1
Bernkastel, Miilheim a. d. Mosel, Saarburg, Merzig, | i |
Willich, Prym, Hillesheim 11 500 - — i 1
Die Rheinprovinzen haben also in 8 grossen Stadten 9 Virilstimmen
fiir 195000 Einwohner und in 81 kleinen Stadten 16 Collectivstimmen ftir
266450 Einwohner.
IV.
Folgende Vorstellung ist von den Einberufenen, d. h. von denen,
die unterschrieben haben, beim Schluss der Verhandlung Sr. Ex-
cellenz dem Herrn Minister v. Voss ubergeben werden79).
Durch Konigliches Vertrauen zur Mitwirkung an einem grossen, fiir
Volk und Thron hochst wichtigen Werke berufen, wurden wir jenes Ver-
trauen nicht zu verdienen und der Stellung, worin uns dasselbe gesetzt hat,
nicht zu entsprechen glauben, wenn wir am Schlusse und beim Uberblick
unserer Verrichtungen Anstand nehmen wollten, auch noch diejenigen Wiinsche
und Hoffnungen zu den Stufen des Thrones niederzulegen, deren Erfiillung
unsers Ermessens den Gehalt und Wert jenes bezweckten Werkes grSssten-
teils bedingt.
Die Darstellung einer Reprasentation, in welcher die verschiedenen
Klassen des burgerlichen Vereines in gewissen abgemessenen Verhaltnissen
vertreten, und nichtsdestoweniger freie Wahlen statth'nden sollen, einer Re-
presentation, die nicht, wie wohl in andern Staaten aus einer besondern
Wurzel hervorgehen, und nur neben den andern burgerlichen Institutionen
stehen, sondern aus diesen selbst herauswachsen, namlich in der Communal-
oder Gemeindeverfassung entspringend, durch die Kreisverfassung sich zu einer
Provinzialstandschaft erheben soil — das ist der schSne Gedanke, zu dem
wir durch die uns vorgelegten Fragen hingeleitet wurden.
Um so viel schmerzlicher mussten wir aber dabei fuhlen, dass uns
bis jetzt die Grundlage des Ganzen fehlt, namlich eine gute liberale Com-
mnnal-Verfassung, eine solche namlich, die, gleich der fiir andere Staatsteile
geltenden Stadteordnung, die Stadtverordneten und Magistratspersonen von
den Gemeinde-Eingesessenen, obwohl unter notwendigen und billigen Beding-
nngen, frei wahlen lasst, und diesen frei gewahlten Gemeinde-Reprasentanten
in Absicht reiner Gemeinde-Angelegenheiten soviel freien Spielraum gestattet,
79) Die Uberschrift von Josua Hasenclevers Hand.
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230 A. Hasenclever
als notwendig ist, urn dieselben durch die Uberzeugung, dass sie zur Com-
munalwohlfahrt wirklich etwas auszurichten vermSgen, zu tatiger and eifriger
Amtsyerwaltung anzuspornen.
Eine solche Communalverfassung, die vielleicht erst mit den Provin-
zialstanden beraten werden soil, fehlt uns bis jetzt ganzlich, daher auch die
16. Frage noch zur Zeit von uns nicht anders hat beantwortet werden
k6nnen, als es wirklich geschehen ist.
Wenn wir einmal diese Verfassung — den ersten Gegenstand unserer
dringenden Wunsche — erlangt haben werden, dann werden uberall die
Yorsteher der Stadt- und Landgemeinden als Inhaber des Offentlichen Ver-
trauenB betrachtet werden und als solche auch die Funktionen der Wahl-
manner ausuben kOnnen; es wird also dann von unten herauf nur einmal
gewahlt werden durfen, und der Gang aller constitutionellen Verrichtungen
wird, der allerhftchsten Intention gem ass, m6glichst einfach und leise werden.
Um den zweiten unserer Wunsche auszudrucken, sind wir gen6tigt,
uns ernes wegen Missbrauch der Sache etwas verrufenen Wortes zu bedienen,
der bekannte Charakter der Redenden wird ihm hoffentlich das Anstdssige
nehmen !
In einem langen erfahrungsreichen Leben haben sie Schein und Wesen
der Dinge unterscheiden gelernt, sie sind entschiedene Monarchisten, die
dem Vertrauen des hohen KOniglichen Hauses wenn auch nicht durch Tiefe
der Einsichten, doch gewiss durch Gute des Willens und durch die innigste
Ehrerbietung, Liebe und Ergebenheit entsprechen. Solche sind es, die hier
das Wort Offentlichkeit80) nicht umgehen kttnnen, und um die Erlaubnis
bitten, sich iiber das in Beziehung auf den yorliegenden Gegenstand yon
ihnen damit gemeinte etwas naher erklaren zu durfen.
Das hohe K6nigshaus will seine m Volke eine Verfassung geben, d. h.
eine zweite Burgschaft far den Bestand des Gemeinwohles ausser und neben
derjenigen, die es in dem Wohlwollen und den Einsichten des Monarchen
und seiner erleuchteten Rate allerdings schon besitzt. Jene zweite Burg-
schaft soil Wiirklichkeit haben, selbstandige Wurklichkeit, wiefern sie yon
Zeitbedingnissen nicht absolut abhangig sein soil.
Eine solche Burgschaft nun kann allerdings auch eine bloss beratende
Vertretung leisten; allein unsers Ermessens kann sie es im Allgemeinen
80) Im Gesetz vom 27. III. 1824 § 54 hiess es nur: „Das Resultat der
Landtags- Verhandlungen wird durch den Druck bekannt gemacht. — Cber
die Bemuhungen, in den folgenden Jahrzehnten eine gewisse Offentlichkeit
herbeizuffthren, auf die hier im einzelnen nicht eingegangen werden kann,
vgl. die Zusammenstellung [bis zum Jahre 1845] bei Rauer a. a. 0. Bd. II
S. 330—339. — Auf dem Vereinigten Landtage 1847 war eine wenn auch
nur gewissermassen indirekte Offentlichkeit vorhanden ; vgl. Treitschke Bd. V*
S. 617 : „Zu den Sitzungen des Landtags selbst liess der EOnig keine H5rer
zu, aber die Verhandlungen wurden vollstandig gedruckt, jetzt endlich mit
Nennung der Redner, und obgleich die noch unbeholfenen Stenographen
ihren Bericht meistens erst nach acht Tagen fertig stellten, so folgten doch
alle Gebildeten dem parlamentarischen Kampfe mit reger Teilnahme."
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Zur Entstehung der rheinischen Provinzialstande. 231
nor in Yerbindung mit einer gewissen beschrankten Offentlichkeit.
Nicht Offentlichkeit der Discussionen, die — anderer Nachteile nicht zu ge-
denken — haufig zu leidigem Zeitverlust fuhrt, indem sie der Eitelkeit
prunkender Redner ihre weiten Arme dffnet, nicht Offentlichkeit durch viel-
zlingige Zeitungsblatter, die in verf&lschten Berichten nnr Organ politischer
Kampfer zu sein pflegen, nicht diese Offentlichkeit meinen wir, sondern nur
die ftffentliche Kundwerdung der Resoltate standischer Beratung, wenigstens
in denjenigen Fallen, wo solche als Yorstellungen and Bitten so abge-
fasst, wie es sich von einer standischen Yersammlang schon nicht anders
erwarten lasst, des dabei intendierten Zweckes verfehlen sollten. Darauf
beschrankt sich die nns wiinschenswert and nCtig scheinende Offentlichkeit,
die anter der Aafsicht der hohen Ministerien stehe, and deren Organ oder
offizielles in der Hauptstadt selbst herauskommendes Blatt sein wiirde. Eine
solche nnr das Gemeinsame aufnehmende Offentlichkeit wiirde den eiteln
Person lichkeiten keinerlei Reiz darbieten; sie wiirde jede Gefahr fur Ruhe,
Ordnung and Sicherheit, jede Entstellang and Verfalschung faktischer Wahr-
heit ausschliessen. Yon welcher Seite wir sie betrachten, iiberall erscheint
sie uns als gefahrlos, wiinschenswert and niitzlich. Steht es z. B. nicht zu
leugnen, dass die kiinftigen Deputierten durch notwendige Unterordnung
ihrer besonderen Geschafte und Angelegenheiten unter die des Staates and
der Provinz dem Gemeinbesten opfern, and dass manche ihm solche Opfer
bringen werden, deren Ausgleichung dem Staate nicht angematet werden
kann, so scheint es dagegen hftchst billig, das Mass and die Richtang ihrer
Berufstreue auf aathentischem Wege zar Kande ihrer Committenten und
uberhaupt ihrer Mitbiirger gelangen zu lassen; es scheint hOchst billig,
wenigstens in solchen Fallen, wo die Stande in Einklang mit der Offentlichen
Meinung sich gegen Inhalt oder Form eines gegebenen Gesetzes oder einer
getroffenen Einrichtung yorstellend und bittend erklirt hatten, den seitens
der Mitbiirger sie etwa treffenden Yerdacht versaumter Amtspflicht von
ihnen abzuwalzen.
Nimmt man anderseits an, dass auch die Offentliche Meinung und die
Landstande in Absicht des Guten oder Tadehchen irren kdnnen, so scheint
eben dieselbe Offentlichkeit den hohen Ministerien die beste Gelegenheit
darzubieten, beide aus Griinden zu rechte zu weisen.
Ubrigens schlagen wir den hier angedeuteten Modus zwar als den-
jenigen gehorsamst vor, der uns der angemessenste scheint; sollte jedoch
eine hohe Commission sich bewogen finden, einem andern den Yorzug zu
geben, so werden wir die erbetene Gabe auch in veranderter Gestalt immer
dankbar annehmen81).
Dieses sind unsere Wiinsche in Betreff des unter n und des obern
Teiles des zu errichtenden Gebaudes.
81) Wahrscheinlich hat Treitschke an den zahmen Inhalt dieser Denk-
8chrift gedacht, wenn er sagt [Bd. Ill S. 237]: „Selbst die Rheinlander
wagten nur schuchtern, eine beschrankte Offentlichkeit fur die Landtage
zu fordern."
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232 Recensionen.
Vielleicht haben wir durch Ausserungen derselben nur derErklarung
der allerhOchsten wohlwollenden Absichten vorgegriffen. Auf keinen Fall
aber durfen wir furchten, unserm hochherzigen Konige, unserm teuern Kron-
prinzen und den edlen Mannern, die unsere Beratungen mit so schdner
Humanitat geleitet, dadorch missfallig geworden zu sein, dass wir, gedrungen
von einem wahrhaft religidsen Pflichtgefuhl, die in unserer tiefsten Uber-
zeugung gefundene Wahrheit bittend ausgesprochen haben.
von der Leyen. Josua Hasenclever. von Herwegh. von Fisenne.
Graf Ludwig von Hompesch-Rurich. Hayn. Schiiller.
Hartung. Bruning. Vopelius. Dietz.
~S8~
Recensionen.
Rudolph, Die Entwickelung der Landeshoheit in Kurtrier
bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (Trier. Arch. Erg.-
Heft V. Trier 1905).
RdriQ, Die Entstehung der Landeshoheit des TriererErz-
bischofs zwischen Saar, Mosel und Ruwer, und ihr
Kampf mit den patrimonialen Gewalten (Westd. Ztschr.
Erg.-Heft XUI) Trier 1906. — Angezeigt von Archivar Dr. P.
Ri enter in Koblenz.
„Die Entstehung des Kurstaates Trier" hat schon vor mehreren Jahren
Marx in einem beachtenswerten Aufsatz, unter Beschrankung auf das fruhere
Mittelalter bis ins 13. Jahrh., in den Grundzugen dargestellt (Trier. Arch. Ill
38-62, 1899). Er verfolgt zuerst den Weg, auf dem der Bischof von Trier
in den Besitz der landeshoheitlicben Rechte gelangte, und zeigt dann, wie
er in den Besitz der Gebietsteile kam, in denen er diese Rechte ausiibte.
Dieser letzteren Frage nach dem Umfang, dem Territorialbestand des Kur-
staates suchte bald darauf Lennarz naher zu kommen, indem er den „Ter-
ritorial8taat des Erzbischofs von Trier um 1220 nach dem Liber annaliuin
iurium . . ." zu kennzeichnen ver suchte (Bonner In. Diss. 1900). In philo-
logisch kritischer Betrachtung des Ganzen wie des Einzelnen kommt L. zu
hubschen Resultaten and bat das Verstandnis dieser ganz einzigartigen
trierischen Geschichtsquelle wesentlich gefordert. Wenn die Frage nach dem
territorialen Umfang des Erzstifts Trier selbst keine klare und abschliessende
Beantwortung erfahrt, so liegt das teils an dem Cbarakter der eine solche
Auskunft verweigernden Quelle, teils daran, dass die L.'schen Untersuchungen
leider nicht zu Ende gefiihrt worden sind. Rudolph nimmt in seiner Arbeit
nun die Frage nach dem Erwerb und Inhalt der landeshoheitlichen Rechte
im Erzstift Trier von neuem auf, wahrend er die Frage nach dem Territorial-
bestand bei Seite lasst. Dass er sich dabei haufig mit dem Gedankengange
und Inhalte des Marx'schen Aufsatzes benihrt, ist selbstverstandlich, aber
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Recensionen. 23S
68 ist doch niitzlicb, die in jener Frage enthaltenen Probleme in eingehender
Forschung and anter Berucksichtigung auch der neuesten Literatur und fiir
einen grosseren Zeitabschnitt behandelt zu sehen. Freilich ware far die
Urkanden aus den ersten Jabrhunderten der trierischen Landesgeschichte
eine noch mebr eindringende Kritik und mehr prinzipielle Bebandlung im
Rabmen dieser Arbeit wohl am Platze gewesen. Beherrschend fiir die Auf-
fassung der Frage ist der Gedanke Below's and der jangeren von ihm ver-
anlassten ahnlichen Arbeiten: dass die Landeshoheit nur aus der einen
Quelle, der offentlichen, graflichen Gerichtsbarkeit abzuleiten ist. Freilich
verkennt R. nicht, „dass mit der Ubertragung graflicher Gerichtsbarkeit die
Landeshoheit noch nicht fertig ist," dass ein so komplizierter Hergang, wie
die Bildung der Landesherrlichkeit nicht auf eine einfache Formel zu bringen
ist, aber er will scheiden zwischen „dem Rechtsgrund, auf dem die Landes-
hoheit ruht" — der hohen Gerichtsbarkeit — und der „eigentlichen Bildung
der Landeshoheit", einem allerdings ,,komplizierten Hergang", nach den
Worten eines anderen Forschers. Aber haben diese sonstigen, die Landes-
hoheit bildenden Elemente nicht auch jedes seinen Rechtsgrund, Vogtei-
gewalt, Grundherrlichkeit, geistliche Gerichtsbarkeit u. s. f. ? und beruht dann
die Landeshoheit nicht auf ebenso vielen Rechtsgrunden ? Dass die alten
Grafenrechte den Kern der Landeshoheit bildeten, hat man schon immer ge-
lehrt, das tritt auch bei Lamprecht hervor, wenn auch verdunkelt durch
seine einseitige Lehre von der Grundherrlichkeit, und R. sagt es ebenfalls,
sagt damit aber doch auch etwas anderes, als wenn er die Landeshoheit unmittel-
bar und allein aus der hohen Gerichtsbarkeit ableiten will. Und was be-
deutete denn nun diese Gerichtsbarkeit fiir den bischdflichen Immunitatsherrn,
wenn er sie alsbald wieder an die Vogte abgeben muss? Hiertiber und iiber
die spatere Auseinandersetzung mit den zahlreicben Vogten handelt ein
wichtiges Eapitel R's. Wenn die Bischofe in den Jahrhunderten bis zur
Beseitigung der vogteilichen Gewalten nichts als diesen leeren „Recbtsgrundu
iur ihre Landeshoheit gehabt hatten, hatten sie die dann wohl entwickeln
konnen? Und wie viele Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit haben es nicht
zur Landesherrschaft gebracht, trotz ihres treff lichen Rechtsgrundes ! • Wie
sich die Territorialverfassung und -hoheit entwickelt, indem die Elemente der
Grafschaftsverfassung sich mit andern bildungskraftigen Elementen verbinden,
das zu zeigen ware m. E. die Aufgabe gewesen. Diese anderen Elemente finden
aber keine ausreichende Beachtung und Darstellung. Es ist nur von der
Gewinnung der verschiedenen Vogteigewalten und dem Erwerb der Regalien
die Rede, gar- nicht von der Grundherrlichkeit — und doch hatten gerade
auch die Lennarz'schen Untersuchungen darauf hinweisen miissen, was fiir ein
machtiger Faktor die erzstiftische Grundherrschaft war — , gar nicht von der
geistlicben Gerichtsbarkeit und kirchlichen Verwaltungstatigkeit und Ober-
aufsicht, deren Wichtigkeit doch schon Lamprecht hervorgehoben, freilich
auch wieder eingeschrankt hatte, die aber doch gewiss dazu beitragen mussten
die Herrschaftstellung des Bischofs zu starken, wo grundherrliche und graf-
liche Rechte und Machtbefugnisse hinzukamen.
Der zweite Teil der Arbeit, der den Ausbau der Landesherrschaft in
den Formen der Verfassung und Verwaltung behandelt — Konsolidierung
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234 Recensionen.
des Territorium8 sagt R. — kann im Rahmen des Ganzen naturgemass nur
die Grundzuge geben. So ist von den Amts- und Gerichtsbezirken, der Ge-
richtsorganisation, der Kriegsdienstpflicht, dem Recht des Burgenbau's and
den Steuern die Rede. Dass die wesentlichen Erscheinungen auf diesen
Gebieten nach dem heute bekannten Material fibersichtlich zum Vortrag
kommen und die Grenzen unserer Kenntnis sich darstellen, ist an sich wert-
voll. Und dieser Nutzen wird nicht dadarch beeintr&chtigt, dass manche
Einzelheiten eine andere Beurteilung zu erfahren haben oder doch eines
Fragezeichens bedfirfen, z. B. verschiedene Satze fiber die Amtmanner, Schult-
heis8en and Schoffenmeister in den St&dten. Hier wie in anderen Fallen
macht sich der Mangel geltend, der in der Beschrankung auf das gedruckte
Material liegt. Archivalisches Material far die hier behandelten Fragen
heranzuziehen, ist eine besondere Aufgabe, die nicht in der Absicht des
Verfa8ser8 lag. Wenn diese Aufgabe in Angriff genommen wird, so wird sie
«ich besonders auch demjenigen Manne zuzuwenden haben, der als erster
der staatsrechtlichen Entwickelung des Erzbistu'ms* seine Aufmerksamkeit und
seinen Fleiss gewidmet hat, dem kurtrierischen Sekretar Maier, und seinen
Arbeiten (Trier. Arch. VIII 53 ff). In dem Buche, das er fiber die den Erz-
bischofen geleisteten Huldigungen geschrieben hat, beginnt er mit den aus
den Verfas8ungsk&mpfen der Stadte Coblenz und Trier z. T. wenigstens be-
kannten Unterwerfungsakten; sie batten vielleicht auch von Rudolph bei
seiner kurzen Betrachtung fiber die Form der Huldigung herangezogen werden
sollen. Maier kennt — fur die hier in Betracht kommende Zeit — noch
eine Huldigung der Stadt Limburg von 1344 und die allgemeine Huldigung
der Stadte, Burgen und sonstigen Ortschaften von 1354, nach dem Ausgange
Balduins. Seine leider etwas schematische Zusammenstellung ist immerhin
lehrreich genug und spricht jedenfalls nicht fur die R'sche Ansicht, dass
diese Periode „die landesherrliche Huldigung erst in ihren Anf&ngen . . .
zu kennen scheint ; kennt doch ein Privileg von 1346 (Bdhmer-Huber nr. 276)
die im Erzstift gewohnten Huldigungen !" Auch fiber die Kriegsdienst-
pflicht, fiber die erzstiftischen Burgen und Offenhftuser — urn einiges. zu
nennen — wfirde mit Hulfe Maiers manche Auf klarung und reichere Kenntnis
zu gewinnen und diese aus dem sonstigen urkundlichen Material zu vertiefen
sein. So bildet denn die R'sche Arbeit zwar keinen Abschlass, aber doch eine
nutzliche und dankbar zu begrQssende Vorstufe fur die Darstellung der kur-
trierischen Landeshoheit. —
Die vorstehenden Zeilen waren bereits in den Handen der Redaktion,
-als diese auch die Besprechung der Rorig'schen Arbeit an dieser Stelle ver-
anlasste. Hat Rudolph bei seiner Arbeit das ganze Kurfurstentum Trier
im Auge, aber nur bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, so beschr&nkt Rorig
eich auf einen kleinen Teil des spateren Kurstaates, verfolgt dessen staats-
rechtliche Verhaltnisse — wenn man diesen Begriff anwenden darf — jedoch
von den ersten Anfangen bis in die spateren Jahrhunderte. Die raumliche
Beschrankung setzte ihn in die Moglichkeit, aber auch in die Notwendigkeit,
das Quellenmaterial mit eindringender Kritik zu bearbeiten und auch unge-
druckte Quellen umfassend heranzuziehen. So konnte er an seine Aufgabe
auf Grand intimer Kenntnis des Einzelnen herantreten.
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Recensionen. 235
fis handelt sich urn den westlichen Teil des alten Hochwaldes, in dem
nach dem liber annalium iurium urn 1200 der Erzbischof von Trier gewisse,
fest umgrenzte Rechte und zahlreiche Gefalle besass und diese durch sein
officiom fore8ti, die forestarii mit dem magister forestariorum an der Spitze,
wahrnehmen liess. Indem R. mit besonnener Kritik die alteren urkundlichen
Nachrichten fiber dies Gebiet und die erzbischoflicben Rechte darin zusam-
menstellt und dann die Entwickelung wahrend des spateren Mittelalters fiber
den im liber annalium iurium gezeichneten Hohepunkt der Organisation hinaus
betrachtet, ergibt sich fur ihn eine vdllige Wandlung des alten Rechts; das ein-
heitliche Forst- und Jagdregal des Erzbischofs ist verschwunden, dagegen gehen
die Jagd- und Forstrechte Meine Verbindung mit bereits bestehenden lokalen
Herrschaftskreisen" ein (I. Eapitel). Das Wesen dieser Herrschaftekreise,
der Bannbezirke, wird im 2. Kapitel sorgfaltig untersucht, mit dem ersten
Resultat, dass die Bannherrschaft die alte Grundherrschaft des Mittelalters
umbildet, „eine neue, lokal geschlossene Grundherrlichkeit" schafft. Dem
zweiten Resultat dieser Untersuchungen, „dass geschlossene Niedergerichts-
barkeit die Unterlage der Bannherrschaft bildetu, dass der Besitz solcher
Gerichtsbarkeit „das einzig mogliche Kriterium der Bannherrschaft ist" —
wird man nicht unbedingt zustimmen kdnnen. Yon den bei R. herangezogenen
Quellenstellen (S. 8—13, 30) sind es doch nur diejenigen des ausgehenden
Mittelalters und des 16. Jahrhunderts, die daffir unzweifelhaft sprechen.
Darum behalt Lennarz doch wohl Recht, wenn er in Rucksicht auf den liber
annalium iurium „die Frage, ob der bannus vielleicht der lokale Gerichts-
bezirk ist", vor der Hand aus der Erdrterung ausscheiden lasst, und man
muss die Vorsicht billigen, mit der R. selbst das gewonnene Resultat wieder
einschrankt (S. 30 ff.). 1st aber der Erzbischof als Inhaber von Bannherr-
schaften in dem behandelten Gebiet nur einer von mehreren und das auch
nur fur eine verhaltnismassig kleine Zahl von Bannbezirken, so kann er als
solcher es nicht zur Landeshoheit gebracht haben. Wie sich weiter grund-
herrliche und Hochgerichtsrechte zu Anfang des 13. Jahrhunderts in diesem
Gebiete verteilen, wird im 3. Kapitel erortert, wobei in der Hauptsache eine
Reihe von Urkunden fiber die Hunria-Rechte der Ruwer-Hundertschaft kritisch
beleuchtet werden, Urkunden des 13. Jahrhunderts besonders, die schon Lamp-
recht, Deutsches Wirtschaftsl. I 200 ff. in ihrem einzigartigen Wert fur die
Geschichte der Hundertschaft urn die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts
gewurdigt hatte, die aber nun durch die von R. erkannte Tat8ax?ber dass bei
ihnen mit Falschungen des Mattheis-Elosters zu Trier zu rechnen ist, in ein
neues Licht geruckt werden. Gehoren die auf ihnen beruhenden Darle-
gungen fiber die Gerichtsverfassung auch streng genommea [nicht zu dem
Gegenstand der Arbeit, und wird man dem Verfasser nicht in alien Einzel-
heiten beitreten konnen, so ist der in diesen Urkunden sich spiegelnde Kampf
der geistlichen Grundherrschaft gegen die Inhaber der einst graflichen Hoch-
gerichtsbarkeit — ein Kampf, der dem wider die weltlichen Vogte zur Seite
geht, wie hinzugeffigt werden kann — doch wichtig genug, urn diese Dar-
stellung zu rechtfertigen. Ffir die eigentliche Aufgabe ist die abschliessende
Fe8tstellung aber wertvoll, dass in jenem Kampfe der Erzbischof nur in 5
Orten die Hunria-Rechte erwirbt, in 11 anderen Orten aber andere selbst-
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236 Recensionen.
standige Gewalten, die aus spaterer Zeit als Bannherrschaften bekannt sind.
Also aucb als Hochgerichtsherr nimmt der Erzbiechof keine uberragende
Stellung in unserem Gebiete ein, so wenig wie als Inbaber von Bannbezirken
oder von Forst- und Jagdregalien. So scheint denn nur der Weg der Usur-
pation ubrig zu bleiben, auf dem es dem Erzbischof gelingt, die Landeshoheit
bier zu gewinnen, und dieser Weg wird im 4. Eapitel verfolgt. Das alte Amt
der erzbischoflicben forestarii, im spateren Mittelalter als „Forsthufner"
bezeichnet, nimmt sicb der Sache an, vielleicht gar von dem grossen Balduin
in bewusster Absicht dazu veranlasst. Doch ist eine dabin zielende Wirk-
samkeit der forestarii nur im Gebiet der spateren Irscher Pflege nachzu-
weiseD, auf welcbe sicb dann wohl auch die Usurpation bescbrankte ? Jeden-
falls zeigt sicb, dass vom spateren 14. Jabrh. ab diese Forsthufner, die zu
Zerf, spater zu Greimerath ihren Mittelpunkt und den Sitz ibres villicus
batten, Hochgerichtsbarkeit im Namen des Erzbischof 8 ausubten, wodurcb
die geistlichen Grund- und Gerichtsherren — s. Paulin, 8. Maximin, 8. Matthias
— mit ihrer Hochgerichtsbarkeit auf engere, mebr nur die Dorfer und Dorf-
marken umschliessende Gebiete, die sog. Etterbezirke, beschrankt — oder
wie R. will — zuruckgedrangt wurden; der Erzbischof iibte so ausser in
seinen Bannbezirken aucb in den Fluren aller ubrigen Dorfer des genannten
Gebietes Hochgerichtsbarkeit aus, und die „Ettergerichtsbarkeit sudlich von
Trier (iiber die wir lebrreiche Aufschlusse erhalten) erweist sich als ein
Produkt des Eampfes zwischen aufstrebender landesherrlicher Gewalt mit
anderen selbstandigen Gewalten des 14. Jahrhunderts " Indem dann das
Forsthufnergericht eine enge Verbindung mit dem Greimerather Hochgericht
und der erzstiftiscben Amtsverwaltung zu Saarburg eingeht, und die Stellung
des Landesherrn sich kraftigt, bringt er auch die Ettergerichtsbarkeit im
Laufe des 15. Jahrhunderts in seine Abhangigkeit oder gar Gewalt. Damit
ist „die Entwickelung der Landeshoheit des Erzbischofs, im einzelnen noch
der Erweiterung und Vertiefung fahig, mit dem 15. Jahrh. zum Anschluss
gekommen," ihre Grundlage aber in diesem Gebiete bildet „die aut dem
Wege der Usurpation erworbene geschlossene Gerichtshoheit in Hochgerichts-
sachen" (S. 56). Die weitere Entwickelung, wie den geistlichen Gerichts-
herren, den „Patrimonialherren," zuerst jede Blutgerichtsbarkeit, dann auch
die Niedergerichtsbarkeit mehr und mehr verloren geht, wird in einem 5.
(Schluss-) Kapitel skizziert.
Leider hat R. bei seinen fleissigen und scharfsinnigen Untersuchungen
sich ausschliesslich auf die Gerichtsverhaltnisse beschrankt, da er an ihnen
am besten den Werdegang der Landeshoheit glaubt verfolgen zu kflnnen,
bleibt so aber auch in einer gewissen Einseitigkeit der Auffassung befangen.
Ungemein lehrreich ist eine erzbischofliche Urkunde von 1163 (M.R.U.B. I
700 no. 641), die den ubrigen Urkunden iiber die Ruwerer Hundertschaft
vorangeht und fur deren Verstandnis die Grundlage bildet, von R. aber
nicht geniigend gewurdigt wird. Da wird die Gerichtsgewalt von anderen
Gerechtsamen — Steuern, Herberge, Fronden, Rodung — streng geschiedenr
jene kommt dem Inhaber der Hunria zu, diese machen des Erzbischofs
Sonderrecht aus, und iiber sie befindet das Weistum der Jager, FSrster und
ubrigen Waldmannen des Erzbischofs. Wie die sonstigen erzbischdflichen
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Recensionen. 237
Gerechtsame kehrt auch das Herbergsrecht im liber annalium iurium wieder,
nach welchem als „nachseilde" d. h. anstelle der Nachtherberge Abgaben zu
leisten sind. Eine solche bestimmte Angabe unbeachtet zu lassen und jiingercn
Nachrichten und anderen Anschauungen zu Liebe hinweg zu interpretieren
wie R. es tut (S. 64 Anm. 2), ist methodisch falsch und nicht zu billigen.
Dasselbe erzbisch&fliche Recht kehrt in Mattheiser Falschungen wieder, die
R. in Verbindung mit dieser Abgabe in einem besonderen Exkurse S. 63 ff.
bebandelt und in das ausgehende 13. Jahrh. setzt; wenn in ihnen dies Recht
mit einer Schutzpflicht des Erzbischofs oder seines Amtmannes zu Saarburg
in Zusammenhang gebracht wird, so hatte auch das fur die erzbischofliche
Stellung im Lande nicht uubeachtet bleiben durfen. Ohne Recht war der
Erzbischof in diesen Jahrhunderten also keineswegs im Gebiet des alten
ofticium foresti, und dass seine forestarii dauernd seine Rechte wahrge-
nommen haben, wird nicht zu bezweifeln sein. Diese Rechte als solche
landesherrlicher Natur anzusehen, ist aber so lange nicht falsch, als bis
das Gegenteil erwiesen ist. Dann verliert aber auch das Auftreten der
forestarii im 14. Jahrh. ?5llig das Uberraschende, das es bei R. zu haben
scheint, und es darf weiter die Frage aufgeworfen werden, ob der Kampf,
den seit dem 14. Jahrh. der Landesherr mit Hulfe der alten forestarii gegen
die Hochgerichtsherren fuhrt, mehr durch diese oder durch jene hervor-
gerufen worden ist, ob nicht mit dem fortschreitenden Ausbau die Grenzen
der Hochgerichte vorgeschoben, diejenigen der forsteilichen Amtstatigkeit
und Gerichtsbarkeit aber eingeschrankt wurden, bis man sich entschloss, die
Grenzen durch Marken oder Etter neu zu bestimmen ? Aber alle Fragen
zu beruhren oder gar zu ldsen ist nicht Aufgabe des Referenten. Es kam
nur darauf an zu zeigen, dass eine organische Weiterentwickelung alter
Rechtstitel fur die Begriindung der Landeshoheit in diesem Gebiete doch
noch ins Auge gefasst werden darf. Mag dann immerhin bei der Erwei-
terung alter und der Gewinnung neuer Rechte Usurpation eine gewichtige
Bolle gespielt haben — eine geschrchtliche Grundlage war doch gegeben.
Wie wenig gesetzmassig klar und gleichmassig die staatsrechtlichen Ver-
haltnisse in diesem Gebiete noch im 16. Jahrh. waren, lasst uns wieder das
Huldigungsbuch des Peter Maier erkennen. Im Jahre 1503 z. B. leisten
zahlreiche D5rfer geistlicher Grund- und Gerichtsherren dem Erzbischof
„Gehorsam", und sind bereit zu tun, was sie seinen Vorgangern getan hatten
und zu tun pflichtig waren; aber die Huldigung verweigern sie oder haben
doch Bedenken deswegen. Andere geloben Treue und was Untertanen ihrem
Herrn schuldig sind, huldigen aber nicht. Die „Heerschauen" sind ebenfalls
diesen Gegenden eigentumlich und verdienten wohl eine nahere Betrachtung
in ihrem Verhaltnis zu den herrschaftlichen Gewalten.
Bleibt so nach Ansicht des Ref. das Hauptergebnis der R'schen Arbeit
in seiner Formulierung einzuschranken und zu berichtigen, und h alten nicht
alle Darlegungen und Schlussfolgerungen vor der Nachpriifung stand, so
weist sie doch, indem sie gleich der von Lennarz den Weg der Einzel-
untersuchung betritt, den einzigen Weg, der bei der seltenen Vielgestaltig-
keit in der geschichtlichen Entwickelung der mittelrheinischen Gebirgslander
auf festen, kritisch gesicherten Boden fiihren kann. Auch wird die geschicht-
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238 Recensionen.
liche Erkenntnis durch sie im ganzen wie im einzelnen so wesentlich ge-
fordert, dass ihr mehr als eine Nachfolgerin gewunscht werden muss.
Es ist noch nachzatragen, dass R. in einem Anhang „Zur Entstehung
des Agrarkommunismus der Geh5ferschaften", S. 75—86, diese dem eigent-
lichen Thema fern liegende wirtschaftsgeschichtliche Frage fur das von ibm
behandelte Gebiet untersucht; mit seiner genauen Kenntnis der einscblagigen
archivalischen Materialien auch fur die neueren Zeiten kommt er zu Er-
gebnissen, die anderen Anschauungen widersprechen, aber durcbaus sach-
gemass und anzuerkennen sind. l)
l) S. 32 Zeile 16 f. der Rorigscben Untersuchung ist zu lesen „Be- |
zirke unterster staatlicher Tatigkeit" statt .,Bezirke centraler staatlicher I
Tatigkeit". |
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Wettdeuttche Zeitschrift XXV, Tat. 2.
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Westdeutsche Zeitschrifi XXV, Taf. 3.
1) Kastell auf Bur* bei Stein a. Rh. nack Heierli.
get. 1906 (Januax)
N Heierli, Jahretberioht
de* geogT.-ethnogr. Ge-
I I telltohaft in Zftrich
! • 1904-1906.
NB. Die Matte tlnd Im
Innern genommen.
Sohraffierte Telle
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halten.
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Westdeuische Zeitschrifi XXV, Tat 4.
3) Romisc
Zurz
rorl
J. Heierli (
Rheinstrom
4) Kastell und Dorf Kaiseraugst
Bach dem alten
Katasterplan.
M*4
1
TkrnmfitdtrSM*4iU
tftUfU
Ziegelroortel,
Sockel aus rotem Sandstein.
.... Quadersteine.namentl. an denTttrmen
(sonst auch Inschriftstelne) Archltekturstiicke.
Zu unt^rst: Kieselsteine.
Durchscbuitt der
Kastellmauer mit
Turmanaati
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Matronensteine in der Pfalz.
Yon Dr. L. Grlinenwald in Speyer.
(Hierau T»f. 5.)
Wer die verdienstvolle Abhandlang nDer Matter- oder Matronen-
kultus and seine Denkmaler" von M. Ihm in den Bonner Jahrb. 83
(1887) nachprflft, findet S. 61, 67 und 68 erwahnt, dass der Mutter-
kult im Gebiete der Yangionen noch nicht sicher bezeagt ist. Das
Gleiche hatte Ihm auch far das Gebiet der Nemeter beifugen kOnnen;
denn anch aus der ganzen Pfalz war bisher kein einziger Matronenstein
bekannt nnd verOffentlicht. Das ist gewiss auffallig gegenuber der grossen
Anzahl solcher Steine in den umliegenden Gebieten nnd doch vielleicht
anch nur zufallig; denn die von Ihm gesammelten Matroneninschriften
Nr. 13 nnd 147 gedenken anch der Matrae Nemetiales in Gallien and
eines cives Nemens anter den Matronenverehrern in Rom. Vgl.
B. Jb. LXXXin S. 16, 32, 61, 111 und 126, anch CIL. XIII, 2
S. 161. Ferner sind anch bei uns gleich hinter den ersten Bergen
der Haardt nnd Vogesen einige Matronendenkmaler erhalten geblieben,
freilich ohne Inschriften and daher bis jetzt unverstanden and nicht
richtig verOffentlicht.
I. Hier sei zunachst auf den „Heidenfelstt im Walde zwischen
Landstahl and Kindsbach hingewiesen. Er ist 1,90 m lang, 1,45 m
hoch und ebenso breit. Sein SQdende steckt im Bergabhang. Auf
der gegen Norden gerichteten Stirnseite tragt er in flacher Nische
6 Figuren in Hochrelief, von denen die 3 mittleren sitzen,
die 3 ausseren, links and rechts der Mittelgrappe, aafrecht stehen.
Dieses Relief ist schon wegen seiner Lage neben einem starken,
klaren Bergquell in herrlichem Waldidyll, nahe der ROmerstrasse, nie
unbekannt gewesen, doch stets unverstanden. Ich zitiere hier nur das
Westd. Zeitsctar. f. Gesch. u. Kunst. XXV, HI. 16
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240 L. Grunenwald
„Intelligenzblatt des k. bayer. Rheinkreises" 1821 S. 753, die „Mit-
teilungen des histor. Ver. der Pfalz" 1877 S. 66 und die „Baudenk-
male in der Pfalz" 1897 Band V. 47, die seiner gedenken. Letzteren
verdanken wir die Deutung des Reliefs als „r0mische Opferszene".
Nach den „Mitteilungen" ist es ein „Totengericht? Nichtromisch".
Das Relief ist allerdings verwittert und in manchen Einzelheiten
nnklar geworden, doch im ganzen noch bestimmt zu erkennen. (Abb.
Taf. 5, 1). Beginnen wir seine Betrachtung von der linken Seite des
Beschauers, so sehen wir zuerst eine stehende Figur, die kleinste im
ganzen Bilde, nur 45 cm .hoch. Ihr Gewand liegt eng am Kflrper,
reicht nur bis zu den Knieen, ganz so, wie es auf andern r5m. Denk-
malern bei Dienern gewflhnlich ist. Doch tr> die linke Hand hier
eine kleine, runde Opfergabe vor der Brust.
Die 3 folgenden Figuren sitzen nebeneinander in gleicher Hohe,
je 60 cm hoch. Ihre Beschreibung konnte man grflsstenteils von dem
Matronensteine aus RGdingen herubernehmen , den Ihm S. 38 als
den schonsten seiner Gattung geschildert und abgebildet hat. Sie sitzen
in ruhiger, naturlicher Haltung, dem Beschauer zugewandt, auf vier-
eckigen B&nkcben, die aus der Felsennische heraustreten. Die Nischen-
wand bildet ihre Rucklehnen, der obere Nischenvorsprung ein kurzes
Schutzdach, der untere Nischenrand dient als Fussbank. Die Fusse
der 3 sitzenden Figuren, wir durfen sie wohl jetzt schon Matronen
nennen, sind bequem auseinandergestellt, so dass ttber den Enieen ein
breiter, fast ebener Schoss entsteht, in den die Hande der Sitzenden
hineinragen. Ob sie darin nach Matronenart Fruchte trugen, oder
anderes festhielten, ist nicht mehr genau zu erkennen. Auch von den
weiten Matronenhauben ist an den stark verwitterten KOpfen nichts
zu sehen. Die Gewandung besteht aus Unterkleid und faltigem Mantel,
der vom Halse bis zu den Fussen hinabreicht. Die sorgsame Faltelung
des Gewandes an den Armeln und zwischen den Unterschenkeln ist
noch erkennbar. Ebenso die Erhdhungen von KOrbchen oder Ahnlichem
auf dem Schosse der Gottinnen.
In der Mitte des Reliefs, zwischen der dritten und vierten Figur
steigt eine S&ule bis zum oberen Nischenrande empor. Sie ist unten
5 cm dick und 10 cm breit, oben bis 20 cm breit, ebenfalls als Relief
aus dem Felsen herausgearbeitet, 24 cm hoch. Oben endet sie in ein
„mit Palmetten verziertes", korinthisches Kapit&l, an dessen
Hals noch 4 Schriftzeilen : — VO— , darunter — MA— sichtbar sind.
Die Deutung [ex] YO[to] MA[tris oder -tribus] mOchte ich nur ver-
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Matronensteine in der Pfalz. 241
muten, nicht behaupten, da die Schlussbuchstaben nur unsicher er-
halten sind. Von der ersten Zeile, oben am Rande, scheint nur — SS —
sicber, von der untersten ein — B — .
Die Matrone rechts der Saule ist etwas junger gebildet und auf
ihrem Sitze etwas mehr aufgerichtet, auch reichen ihre Hande mehr
an die Huften und nicht so tief in den Scboss wie bei den 2 andem
Matronen. Die Oberflache ihres Schosses und ein Teil ihrer Kniee ist
abgescblagen, der Gurtel ihres Untergewandes und ihr Oberk&rper da-
gegen zienilich gut erhalten.
Von rechts her kommen 2 enger nebeneinander gestellte Per-
sonen mit Opfergaben zu den 3 sitzenden Gottheiten. Die vorderste
Person halt ein rundes Brot, einen Apfel oder Ahnliches in der rechten
Hand vor der Brust. In der gesenkten Lin ken ein Taschchen oder
einen kleinen Beutel. Die hinterste Person hat in der rechten Hand
vor der Brust einen Pflanzenstengel oder einen Wanderstab, ein Opfer-
messer oder sonst einen Gegenstand mit langem Stiele, in der Linken, die
dem KOrper parallel abwarts gesenkt ist, einen viereckigen Gegenstand,
wohl eine gefullte Tasche. Die Gewandung dieser beiden ist, ahnlich
der des Dieners zur Linken, einfach, eng und faltenlos. Ihre Mantel
sind schief ttber Brust und Oberarm gezogen, reichen auch nur bis zu
den Waden, nicht bis zu den Fussen hinab. Die KOpfe sind unbe-
deckt. Diese 2 Personen sind etwas tiefer gestellt und stehend nur
70 cm hoch, so dass die Isokephalie des Reliefs verstandig eingehalten
erscheint und dass, wie schon bei dem Parthenonfries des Phidias, die
GOtter sitzend grdsser oder doch beinahe ebensogross gebildet sind als
die sie umstehenden Menschen.
Diese Beschreibung des Landstuhler Reliefs, seine Abbildung auf
Taf. 5, 1 und seine Vergleichung mit andem Matronensteinen, besonders
mit dem von Rodingen, lassen katim einen Zweifel ubrig, dass auch auf
dem „Heidenfels" die 3 sitzenden Figuren Matronen sind.
Dasselbe beweisen auch weitere rom. Funde, die in dem Wald-
Dreiecke zwischen den 2 Quellen am Heidenfels, oberhalb des Biden-
bachtalchens, schon fruher auftauchten. Vgl. den 2. Bericht des histor.
Ver. d. Pfalz 1847 S. 17. Auch Saulentrommeln von verschiedener
Dicke, rdm. Kleinfunde und Skulptursteine, die ich vor Jahren dort
fand, deuten auf ein zerst5rtes Matronenheiligtum. Doch Nachgra-
bungen wurden mir nie gestattet. Da unternahmen es 2 Gymnasiasten
im Sommer 1903 weiter nacbzuspuren. Sie hatten ausserordentlich
gunstige Erfolge; denn gefunden wurde:
16*
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242 L- Grunenwald
1. Das Hochrelief eines
En a ben in gelbem Sandstein,
60 cm hoch, 33 cm breit, fast
tadellos erhalten. Er ist mit dem
armellosen gallischen Sagum beklei-
det, halt eine Taube in der Lin-
ken an seiner Brust und legt ihr
den Zeigefinger seiner Rechten auf
den Kopf. Fig. 1.
2. Das Relief einer ahnlichen
Figurinrotem Sandstein, 27 : 37 cm.
Sie tragt das gleicfae Gewand und
halt ein rundes Brot oder eine
Frucht in der Rechten vor der
Brust. Kopf und Hals fehlen. Fig. 2.
3. Das Relief einer fast glei-
chen, nur starker verstflmmelten
Figur aus rotem Sandstein mit einer
Tau be in der rechten Hand vor der
Brust. Die Figur ist vom Nabel bis
FIr 1
zur Schulter 30 cm hoch. Ihr hoch-
interessantes Kleid hat Armel mit Handkrause. Hinter dem Ellenbogen geht
es rechtwinkelig und frackahnlich ausgeschnitten eng am Rttcken hinab.
4. Der Kopf einer Rund-
statue aus graugelbem Sand-
stein, 10 : 14 cm, mit dicht an-
liegender Haube. Er gehOrte wohl
zu einer Matronenstatue.
5. Die Basis einer Rund-
statuette aus grauem Sandstein.
Ein Bein ist bis zur Wade erhal-
ten und verrat vorzugliche Kunst-
fertigkeit.
6—9. Vier Altarchen aus
grauem Stein, ohne Inschriften,
doch mit Friesen verziert, eines
mit vertikalen Staben.
10. — 13. Mehrere behauene
Fig. 2. und verzierte Steine, Fundament-
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Matronensteine in der Pfalz. 243
sockel von Denkmalern; audi der Rumpf eines Stieres; zwei dQnne
Saulentrommeln n. a. Steinskulpturstucke.
14. Die Basis einer Statue aus grauem Sandstein. Die Fignr
ist uber den hQbsch gearbeiteten, nackten Fussen abgebrochen und fehlt.
15. Der kraftige, nackte Oberschenkel einer halb lebensgrossen,
mannlichen Statue. Er ist bis zur Biegung des Kniees erhalten.
16. Das abgeschlagene Gesicht einer halb lebensgrossen Relief-
figur aus rotem Sandstein. Es ist stark zersplittert and verwittert.
17. Kin StQck von der rechten Brastseite einer gallischen
Gewandfigur aus rotem Sandstein, ahnlich der unter Nr. 3 angefurten.
18. Das handgrosse Bruchstuck eines flachen, mit grossen Lor-
beerblattern habsch verzierten Kapitals oder Frieses aus rotem
Sandstein.
19. Der Torso eines Soldaten mit Schild und Speer, in
grauem Sandstein, etwa V* Lebensgrosse. Kopf und Unterschenkel
fehlen. Der erhaltene Rumpf ist bis nahe zu den Enieen noch 33 cm
boch bei 17 cm Brustbreite. Sein Speer in der Rechten, noch 30 cm
lang, hat eine breite, blattfOrmige Speerspitze, die an der rechten
Brustseite anliegt. Sein flacher, runder und mit rundem Buckel ver-
sehener Schild hat 30 cm Durchmesser. Sein Mantel, paenulav ist auf der
rechten Schulter mit einer runden Fibel befestigt, lasst beide Arme
und Huften nackt hervortreten und lauft nach unten spitz, fast drei-
eckig, vorn und hinten zwischen den Oberschenkeln aus. Er ist am
Rande uberall gleichmassig mit drei Rillen oder Streifen verziert. Ob
dieser hochinteressante Torso einem heimischen Krieger oder Kriegs-
gotte angehOrte, ist schwer zu entscheiden. Wahrscheinlich ersterem.
Vgl. B. Jb. LXXXIU S. 46 Fig. 10.
20. Ein kleiner Saulenfuss, 27 cm hoch, mit attischer Basis,
oben nochmals von einer runden Schwellung umzogen, war wohl der
Fuss eines Weihgeschenkes.
21. Die rechteckige Basis eines grossen Votivdenkmals aus
rotem Sandstein, 65 cm breit, 50 cm tief, mit stark vorspringendem
Querfriese in der Mitte der Vorderseite. Diese enthalt noch zwei
Schlusszeilen der Weihe-Inschrift :
DID DIGNATVS
V S L M
Nicht absolut sicher sind die zwei ersten Buchstaben, da der untere
Querstrich des I etwas lang geraten ist. Ob darum zu lesen ist:
Did(ius) Dignatus votum solvit laetus mertto, wie ich glaube, oder etwa
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244 L- Grunenwald
D(is) I(unonibus), oder D(eo) I(nvicto) d(edicavit) votum solvens etc.,
l&sst sich nicht sicher entscheiden.
Ausser diesen Skulptursteinen wurden auch Klein fu nde aus
verschiedenem Material am Heidenfelsen aufgehoben.
Aus Bronze sind: 22. Der Fuss und RandstUcke einer kleinen
Bronze-Kanne.
23. Ein dilnnes, viereckiges Zierplattchen, 5: 5,2 cm gross.
Es ist neben den Randern ringsum mit gepunzten Punkten verziert,
oben in der Mitte mit einer kleinen, runden Offnung zum Anhangen
versehen. Darunter sind Augen und Nase eines menschlichen
Antlitzes primitiv, doch scharf herausgetrieben.
24. Ein phallosahnliches Blatt, noch 5,5 cm lang, an der
Spitze unten abgebrochen, oben in der Mitte mit runder Offnung zum
Anhangen versehen.
Aus Eisen: 25. Viele grosse und kleine N&gel, zumeist mit
runden, zierlichen Kflpfen, zum Teil noch mit Holzresten verrostet.
26. Eine kleine Axt, 7,5 cm lang, an der Schneide 2,3 cm breit.
27. Ein Phallos, aussen mit weissem Ton umkleidet, 4:8 cm
gross. In seinem hohlen Innern fand sich noch ein starker, viereckiger
Eisenzapfen, mit dem er wohl einst an einer Wand befestigt war.
Aus Glas: 28. Drei runde Boden kleiner, grttnlicher Glas-
flaschen und horizontal gerippte Seitenteile derselben.
29. Das Randstttck einer weissen Glasschale, verziert mit
schwarzen Glasfaden, die zwischen zwei horizontalen Randlinien in
kleinen Dreiecken auf und ablaufen.
Aus Ton sind naturgemass die meisten der aufgehobenen Funde
und zwar zun&chst aus einheimischer Terra sigillata: 30. Der Boden
und Seitenstttcke einer grossen, reliefierten Kumpe, geschmUckt mit
quergerieften, geometrischen Linien und Kreisen, in denen je ein Tiger
anlauft. Zwischen diesen Wandverzierungen steht in Spiegelschrift der
Stempel: OF VITIAKIS P. Die Form ist ahnlich Koenen, Gefess-
kunde Tafel XVI 22; der Stempel hat ein I mehr als CIL. XIII 3. 1.
Nr. 2064.
31. Ein Eumpenfragment mit Blattern und Frttchten ahnlich
den Brombeeren. Bezttglich der Form vgl. Dragendorff, B. Jb. XCV1
Tafel III 37.
32. Ein ahnliches Eumpenfragment, verziert mit Kreisen,
worin je 2 Knaben einander nachlaufen. Vgl. Ludowici, Rheinzabern II
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Matronensteine in der Pfalz. 245
S. 192, M 93. Eine hohere Frauenfigur trennt jedesmal zwei dieser
Kreise von einander.
33. Ein Kumpenfragment mit Eierstabfries nnd je einem
Knaben in Kreisen. Vgl. Ludowici II 192, M 96.
34. 10 Fragmente von glatten Tellern, einer mit dem Stempel-
fragment — TIT f ; Fragmente von Reibschalen, Platten und
Bechern, ahnlich Dragendorff, Taf. II Nr. 31—33.
Aus gelbem Tone ohneGlasur: 35 und 36. Zwei Schalchen
auf hohem Fusse mit je 2 gezackten Kranzen oben und unten am
Bauche. Vgl. Koenen Taf. XV 26.
37. Mandungsstacke von 4 dreihenkeligen, grossen Krugen mit
weiter MQndung und von je 2 ein- und zweihenkeligen Krttgen mit
engen Halsen. Die Henkel sind teils oben, nahe der Mundung, teils
nach spaterer Art tiefer angesetzt.
38. Aus weissgrauem Tone ist ein 7 cm hohes Salben-
topfchen mit engem Halse und 39. ein steilwandiger, runder Krug,
ahnlich Koenen Taf. XVII 17, oben abgebrochen.
Schwarz gefirnisst sind: 40. Fragmente von dttnnwandigen,
eingebauchten Bechern, ahnlich Koenen Taf. XVI 12.
41. Reste von 2 Urnen mit scharf abgesetztem, kurzem Rande,
ahnlich Koenen Taf. XVII 2. Ein Stuck derselben hat Strichverzie-
rung an der Schulter.
42. Bruchstucke einer Gesichtsurne, ahnlich Koenen XVII 3.
43. Reste einer grossen, flachen Platte ohne Verzierung.
44. Zwei ganz kleineTellerchen, Kinderspielzeugen vergleichbar.
45. Ein schwarzgetirnisster Gefassdeckel mit rohem Griffzapfen
in der Mitte.
Aus weissgefarbtem Tone sind einige zuletzt gefundene
Fragmente:
46. Der Rumpf einer kleinen Epona. Sie halt das KGpfchen
eines langohrigen Hundes Oder Hasen im Schosse. Ihr Gewand ist quer
ttber den Leib gef<elt, urn den Hals mit Tonpunkten verziert. Ihre
Beine sind unter dem Schosse abgebrochen; Auch die hintere KOrper-
halfte und ibr Reitpferd fehlen.
47 und 48. Der Rumpf einer zweiten, ahnlichen, doch etwas
grOberen Figur. Ferner das KOpfchen dieser oder einer dritten
Epona. Ihre Haare sind in langer, gewellter Frisur am Hinterkopfe
ruckwarts gelegt und mit weissem Schleier uberdeckt.
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246 L. Grtinenwald
49. Gelbe, anplasierte Gefassscherben, die zur Kenntnis
der Technik and Zeitbestimmung von geringerem Werte sind, braachen
hier nicht besonders aufgefuhrt zu werden. Sie sind in Masse vor-
handen und zur Zeit in drei Landstubler Privatsammlungen verteilt,
von denen die des GrundeigentQmers, der Forstverwaltung des Freiherrn
von Stumm, die geringste ist, da diese bisher constant behauptete, es sei am
Heidenfels nichts mehr zu finden. Solche Gefassscherben und rOmische
Ziegelfragmente und behauene Bausteine liegen auch noch in grosser
Zabl auf und unmittelbar unter dem Humus am Heidenfels. Auch die
alte Strasse zum Heidenfels am Rande des Bidenbachtales ist weit
damit gestuckt und verebnet worden, doch jetzt und seit Jabrhunderten
ist sie unbenutzt und mit Gras bewachsen.
50. Auch die Fundamente eines grOsseren Geb&udes mit
Sandsteinquadern haben wir am reichsten Fundplatze im Walde fest-
stellen kOnnen.
51. FQr die Zeitbestimmung des Matronen-Heiligtums
am Heidenfels sind auch die daselbst gefundenen 17 rflmischen Munzen
von grosser Wichtigkeit Ich habe davon bisher folgende.15 zur Be-
stimmung gehabt:
1. Ein Grosserz des Kaisers Nerva. Auf der Ruckseite steht
Fortuna, aufrecht nach links, mit Steuerruder und Fullhorn, daneben
S — C. Das StQck wurde unter dem zweiten Konsulate Nervas, also
im Jahre 96 n. Chr. gepr>. Vgl. Cohen I. Auflage, I 476 Nr. 87.
2. Ein Grosserz des Antoninus Pius, Rs.: Pietas Augusti;
S— C. Cohen II 377 Nr. 710. Zwei weitere Munzen, die mir bisher
nicht zuganglich war en, sollen ebenfails von Antoninus Pius gepr>
und am Heidenfels gefunden sein.
3. Ein Kleinerz auf Claudius Gothikus, Divo Claudio, nach
seinem Tode (f 270) gepragt. Rs. Consecratio. Cohen V 88 Nr. 49.
4. Ein Mittelerz des Galerius Maximianus: Genio populi
Romani. Cohen V 605 Nr. 80.
5. Ein Denar Konstantins H.: Victoriae laetae princ. perp.
Im runden Schilde, den 2 Siegesgdttinnen Qber einem Altar halten,
steht: VOT — PR; im Ausschnitte — TB. Cohen VI 238 Nr. 173.
6. Ein Denar des Magnentius: Felicitas reipuMkae. Cohen VI
327 Nr. 1.
7. Ein Kleinerz des Valens: Gloria Romanorum. Cohen V1
419 Nr. 63.
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Matronensteine in der Pfalz. 247
8. Ein Kleinerz des Valentinian I.: Gloria Romanorum. Cohen
VI 404 Nr. 50.
9. Ein Mittelerz des Valentinian II.: Reparatio reipnb. TRP.
Cohen VI 447 Nr. 43.
10. Ein Kleinerz des Valentinian II.: Sains reipnblicae und
-p. im Felde. Cohen VI 447 Nr. 45.
11. and 12. Zwei Mittelerze des Magnus Maximus: Reparatio
reipnblicae. Cohen VI 467 Nr. 14.
Drei weitere Bronzemunzen sind noch zn bestimmen. Das ist
mir bisher nicht gelungen, da sie fast noch mehr als alle die hier ange-
fuhrten Mttnzen schlecht and in der Pragung luckenhaft erhalten sind.
Wenn wir den terminus a quo fur das Landstuhler Matronen-
heiligtum auch nicht gleichzeitig mit der Pragezeit der altesten dort
gefundenen Munzen zusammensetzen durfen, so ergibt sich aus ihnen
doch ebenso wie aus den dort gefundenen Gefassresten, dass dieses
Heiligtum schon im zweiten Jahrhundert bestand, und dass es mindestens
bis zur Regierungszeit des Kaisers Valentinian II., 383 — 392, fort-
best and. Es wird wohl erst in den alles vernichtenden Sturmen der
VOlkerwanderungen des 5. Jahrhunderts , nach dem Wegzuge aller
romischer Truppen aus den Rheinlanden, untergegangen sein. Nach
diesen Sturmen aber hat sich am Ende des 5. Jahrhunderts bereits das
christliche Frankenreich auch fiber die Pfalz hin ausgedehnt und das
Landstuhler Matronenheiligtum blieb seitdem zerstdrt und vergessen.
Eigentumlich beruhrt nns, dass auch noch rOmische Munzen christ-
licher Kaiser, Munzen mit dem Monogramme Christi unter den Funden
dieser alten heidnischen Kultstatte uns begegnen.
II. Von ganz besonderer Bedeutung fur die heimische Archao-
logie und von noch hOherer Wichtigkeit als alle bisher aufgezahlten
Altertumsfdnde vom Landstuhler Heidenfels war die Auffindung eines
zweiten Felsen-Reliefs mit 7 Figuren, eines zweiten Matronen-
denkmales unmittelbar neben dem ersten, oben geschilderten und ab-
gebildeten Felsenreliefe, im Sommer 1903.
Neben der alten Quellmundung, 2 m westl. vom Heidenfels Nr. I
liegt namlich seit alter Zeit ein machtiger, loser Felsblock, 3,10 m
lang, 1,76 m hoch, bisher bekannt durch 2 eisgemeisselte Inschriften
aus den Kriegsjahren 1793 und 1870. Auf seiner Unterseite, die
seit Verlegung des Quellabflusses am Boden uneben auflag, warden
1903 ebenfalls Reliefs gefuhlt. Als darauf die Forstverwaltung der
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248 L. Griinenwald
Herren von Stumm und von Heiniburg den schweren Felsblock, diesen
Heidenfels Nr. II, mUhsam auf rich ten liess, kamen daran folgende Relief-
bilder in flachen Nischen zu Tage (Abb. Taf. 5, 2):
a) Ein opfernder Priester am flammenden Altare, auf den
er eben ein Opfer ausgiesst. Ein zweites Opferschalchen halt er in
der gesenkten Linken. Links und rechts neben ihm stehen 2 kleiner
gehaltene Personen. wohl Manner, in reicher, gallischer Kleidung, mit
hohem Kopfschmuck. Jeder halt eine runde Opfergabe vor der Brust
zwischen Daumen und Handflache.
b) Darunter stehen in 3 durch Zwischenwande getrennten Nischen
3 Soldaten, Der raittlere ist in voller Rttstung und grosser ge-
bildet, 75 cm hoch, 25 cm breit. Seine Rechte liegt am oberen
Rande seines Rundschildes, der neben ihm am Boden aufsteht. Seine
Linke hat den Speer sehr hoch gefasst, in der Hdhe des Helmbusches.
Sein Gesicht ist abgedruckt. Sein Oberkorper ist durch einen Leder-
oder Linnenpanzer bedeckt, der Armel hat und bis ttber die Ober-
schenkel hinabgeht. Cber dem Unterleibe wird er durch einen Gttrtel
festgehalten. Darttber liegt, auf der rechten Schulter festgeknOpft, ein
kurzer Mantel, ' der in reichen, gekttnstelten Falten ttber die linke
Schulter herabwallt. tfber seinem hochgehobenen Haupte sitzt ein
Helm mit hohem, machtigem Helmbusch. Es ist ein vornehmer Krieger,
wohl der Kriegsgott selbst, der uns hier entgegen tritt. Diesem
Mars gegenttber sind die 2 andern Soldaten zu seiner Linken und
Rechten kleiner dargestellt. Beide sind aber zu stark verstummelt,
urn bestimmt ttber sie urteilen zu kftnnen.
c) Die linke Seite des Felsens fttllt das hohe Relief einer reich
gekleideten Frau, 1,10 m hoch, 50 cm breit. Gesicht, Unterarme
und Unterschenkel sind ihr abgedrttckt. Trotzdem steht sie uns vor-
nehm gegenttber. Bander flattern um das reiche Haar ihres Hinter-
kopfes. Ihr Mantel fallt in schOnen, natttrlichen Falten von ihrer
linken Schulter und von ihren beiden Oberarmen im Bogen ttber den
Schoss und lasst das rechte Spielbein und die vom dttnnen Unter-
kleid verhttllten, vollen Brttste deutlich hervortreten. Unter den
Brttsten liegt ein breiter Gttrtel quer ttber dem Untergewand. Die
darunterliegenden Schossfalten des Obergewandes sind verletzt, doch
ist bei genauer Beobachtung noch deutlich zu erkennen, dass runde
Frttchte darin lagen, und dass der linke Unterarm der Frau diese
Frttchte im Schosse festhalten half. Es bleibt daher kein Zweifel
mehr, dass diese erhabene Frau ebenfalls eine Matrone ist, und
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Matronensteine in der Pfalz. 249
dass in unserem Reliefe die grdsseren Massverh<nisse dieser Matrone
den kleineren Menschen gegenuber die Gflttin kenntlich machen sollen.
Ob nun die 7 Figuren dieses neugefundenen Felsenreliefs in einen
Hauptgedanken zusammen zu fassen sind, der in Beziehnng steht zu dem
Matronen-Relief an dem anderen Heidenfels, weiss ich nicht bestimmt
zu sagen, doch scheint mir, dass dem so ist. Ja, es ist sebr wahr-
scheinlich, dass noch mehr Figuren dazu gehflrten, dass unser neuge-
fundenes, zweites Relief neben dem rechten Arme der Gftttin verletzt und
verstQmmelt ist, und dass daran jetzt einige Figuren fehlen. Es ist mOg-
lich, dass einer der tiefer gelegenen, abgesprengten FelsblOcke diese
Figuren noch enthalt. Sie mussen daher zur Probe alle umgekehrt werden.
Am liebsten mOchte man zur Rechten der vereinzelten Gottin
eine zweite, gleichgrosse Halfte des Reliefs erganzen, zum mindesten
aber noch zwei Matronen, ihre beiden Genossinnen, die auch nebenan,
am andern Heidenfelsen, und auf so vielen andern Matronendenkm&lern
an ihrer Seite sind. Uberdies ist die Dreizahl der einzelnen Gruppen
in unseren 2 Heidenfels- Reliefs sonst auch uberall streng durchgefuhrt.
Neben den drei Matronen des ersten Heidenfelsens stehen drei Ver-
ehrer. Auf dem zweiten Felsen besteht die Opfergruppe aus drei Per-
sonen unjd ebenso die Kriegergruppe. Dabei nimmt die Mitte jedesmal
eine hohere Person oder die Gottheit selbst ein: die Matronen, der
Priester der Matronen und der Kriegsgott. Nur die stehende Matrone
unseres zweiten Reliefs ist jetzt vereinzelt gelassen. Dadurch wird die
Harmonie des hubschen, neugefundenen Reliefs gestort. Sein Abschluss
fehlt. Dioch die Felswand zur Rechten dieser Matrone ist sichtlich ge-
waltsam zersplittert, sodass wobl ein Bruch dort angenommen werden
muss. Ferner ist auf der Ruckseite dieses Felsens kunstlich ein halb-
kreisfOrmiger Podest, ein Treppenabsatz wohl fQr den opfernden Priester
bis tief hinab mit grosser Muhe ausgehauen. Auch der Halbkreis dieses
Podestes ist sichtlich rechts, hinter der stehenden Matrone, verkurzt
oder abgebrochen. Wir dttrfen daher mit guten Grttnden annehmen,
dass unser zweiter Heidenfels dort eine Fortsetzung hatte, auf welcher
vorn auch die Reliefs der zwei anderen Matronen standen, dass er
also ebenfalls ein Matronendenkmal ist, an dem jetzt neben der einzeln
stehenden Matrone die Reliefs der zwei Genossinnen zu ihrer Rechten
abgebrochen sind.
ILL Ein dritter Matronenstein aus der Pfalz befindet sich
im Kreismuseum zu Speyer. Er wurde im Herbste 1881 vom Ackerer
Luthes zu Nanzweiler beim Roden 1 m tief im Boden gefunden.
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250 L. Griinenwald
Genauer ist die Fundstelle nicht bekannt geworden, doch Nanzweiler
selbst liegt ebenfalls in der Hinterpfalz, im oberen Glantale, 3 Stunden
nordwestlich von Landstuhl, vom Matronen - Heiligtum am Heidenfels
durch „das Bruch" getrennt.
Den ersten Fundbericht und die einzige bisherige Verdffentlichung
dieses fur die Pfalz ebenfalls hochwiehtigen alten Steindenkmales danken
wir Herrn Dr. Mehlis, der auf Einladung des Burgermeisteramtes
Glanmttnchweiler im Marz 1884 den Fund besah, als Geschenk far
das Kreismuseum annahm und sogleich verdffentlicbte im Korrbl. der
Westd. Zeitschr. Ill 60 und in den Bonn. Jahrb. LXXVII S. 231.
Darnach hat Ackerer Luthes 1881 drei Skulptursteine, zwei
rom. Mttnzen, Falzziegel und Asche beisammen gefunden. Da von sind
nur die drei Steine im Museum erbalten geblieben, von denen zwei un-
verkennbar ehedem zusammen gehdrten und ein Ganzes bildeten, eben
unseren Matronenstein von Nanzweiler.
Ein Bild dieser verhaltnismassig nocb gut erbaltenen beiden Teile
jenes Matronendenkmals zeigt unsere Fig. 3. Sie ist hergestellt nach
Fig. 8.
einer Photographie, die ich mit gutiger Genehmigung des I. Vorstandes
des Histor. Vereins der Pfalz, Sr. Excellenz des Herrn Regierungs-
prasidenten von Neuffer, aufnehmen durfte. Diese Aufnahme wird jedem
Sachkundigen auf den ersten Blick best&tigen, dass wir hier wirklich
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Matronensteine in der Pfalz. 251
Teile eines Matronendenkmales vor uns haben, das nor fruher Dicht
richtig erkannt worden ist.
Wir durfen wobl zur Bestatigung dessen die letzte VerOffentlicbung
aus den B. Jb. (1884) LXXVII S. 231 hier teilweise wiederholen,
znmal da ihre im ganzen ricbtige Beschreibung uns zugleich der weiteren
Scbildernng des Denkmals aberhebt. Sie sagt: Auf dem ersten mit
Hochreliefs bedeckten Steine, „der eine Lange von 55 cm, eine Hohe
von 70 cm und eine nntere Dicke von 28 cm hat, befindoa. sicb auf
der Vorderseite zwei der KOpfe beraubte Gestalten. Die erste ist nach
. Gewandnng and den Formen eine weibliche Gottheit, sie halt mit der
Rechten aaf dem Schosse eine Fruchtschale. Die Toga reicht bei ihr
in reichen Falten bis zu den Fttssen herab. Die mittlere Gestalt hat
den Oberkdrper and die breite Brast entblOsst and verrat mannliche
Formen; den UnterkOrper bekleidet gleichfalls eine faltenreiche Toga.
Auf einem Fragment von 27 cm Lange und 48 cm HOhe ist eine
dritte weibliche Gestalt angebracht. Auf der erhaltenen Ruckseite des
Reliefs befindet sich ein wohlgebildetes, schreitendes Pferd. Wir waren
geneigt, diesem Bildwerk nicht profanen, sondern sacralen Charakter
zuzuschreiben und die drei Gestalten fur Ceres, Juppiter und Flora
oder Juno zu halten. Das Pferd mttchte auf den Eultus der gallisch-
germanischen RossegOttin Epona zu deuten sein, und demnach kdnnte
auch die vermeintliche Ceres auf eine Epona zurttckzufuhren sein. Die
drei Figuren sind in sitzender Stellung angebracht und deutet das her-
vorragende Postament, auf welchem die Fusse der Gestalten ruhen, auf
einen Thronsessel".
Soweit geht die Beschreibung unseres Matronensteines. tJber das
gleichzeitig und am gleichen Orte gefundene kleinere, dritte Fragment
heisst es auf der gleichen Seite: „Von einer weiteren Skulpturarbeit
ist nur der Unterteil erhalten. Auf diesem 25 cm langen und 20 cm
hohen Fragment ist gleichfalls in Hochrelief der Unterteil einer mann-
lichen Gestalt angebracht. FQsse und Schenkel sind bis oberhalb der
Waden mit umgeschlagenen hohen Stiefeln (= caliga) bekleidet. Zur
Rechten steht ein gansahnlicher Yogel. Nach der Bekleidung des
UnterkOrpers und dem Federtier m5chte man in diesem Stumpf die
Darstellung von Mars vermuten".
Dieser letzten Vermutung kann man zustimmen, da der Matronen-
kultus hauptsachlich durch das rdmische Heer verbreitet wurde, vgl.
B. Jb. XXXVII S. 217, und da auch in den Funden vom Heidenfels
bei Lands tu hi und 6fter Bilder und Namen rOmischer Krieger und ihres
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262 L. Griinenwald
Kriegsgottes mit den Matronen zusammen vorkommen. Doch ein sicberer
Schluss lasst sich wegen der Kleinheit dieses Fragmentes daruber nicbt
gewinnen. Dem mit gespreizten Flugeln an der linken Wade unseres
bestiefelten, kleinen Relieffigttrchens stehenden dickhalsigen Vogel ist
uberdies der Kopf abgeschlagen ; der neben dem rechteu Beine empor-
stehende, eckige Stab aber kOnnte ebensogut zu einem Caduceus als zu
einem Speere gehdrt haben.
Sicher unrichtig ist dagegen die Annahme, dass die drei sitzenden
Figuren des Nanzweilerer Denkmales Ceres resp. Epona, Jupiter und
Flora oder Juno seien.
Anlass zu diesem Irrtum war sichtlich die mittlere Figur, die
bis uber die Brust hin stark verletzt, nicbt etwa entblOsst ist. Allein sie
ist ganz unzweifelhaft ebenfalls eine Frau wie ibre beiden Genossinnen.
Sie tragt dieselbe Kleidung wie jene, einen Chiton, ein langes Armel-
gewand, das hoch unter den Briisten mit breitem Bande gegurtet ist
und mit zierlichen, reichen Falten uber und unter dem Gurtel, an den
Armeln und am Unterkdrper, den sitzenden Matronen bis zu ihren Fflssen
und Schuhen hinabwallt. Uberdies ist audi die Schwellung der linken
Brust uber dem Gurtel der mittleren Frau deutlich erhalten, und ihr
runder, weicher, fleischiger Unterarm kann keinem Manne, am wenigsten
einem Jupiter zugescbrieben werden. Freilich liegt ihr erbaltener
linker Unterarm nicht ruhig im Schosse wie die Arme ihrer Nachbarin,
die mit beiden Handen ein Korbchen festhielt, das von Fruchten uber-
voll war, sondern ihr linker Arm ist vom Ellenbogen an steil aufwarts
zum Halse emporgerichtet. Ob ihre Hand dort ein Fttllhorn hielt,
oder was sie sonst etwa tat, lasst sich infolge der Verletzungen des
Reliefs nicht mehr erkennen.
Der rechte Arm dieser Figur und die beiden Arme ihrer ehe-
maligen rechten Nachbarin sind ganz abgeschlagen und verloren. Zwischen
beiden fehlt auch je ein Verbindungsstuck oben an den Schultern und
unten an den Fussen, doch der Torso der dritten ebenfalls sitzenden
Gottin dieses Dreiervereins ist trotz der Lostrennung in alter Zeit uns
erhalten geblieben. Der gleiche rote Sandstein, die gleiche Kleidung
und die gleiche Faltelung derselben, die gleiche Darstellung und Be-
arbeitung, dieselben Massverhaltnisse und derselbe Fundort beweisen die
Zusammengehorigkeit.
Von einem „Thronsessela im Rttcken dieser dritten Matrone kann
indes sowenig die Rede sein als bei ihren zwei Genossinnen zur Linken.
Alle drei sitzen oder sassen vielmebr auf einer Bank, deren Rucklehne
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Matron en8teine in der Pfalz. 253
fiber den Schultern der Gottinnen horizontal abschloss, deren Schmalseiten
in verstarkten, geradlinigen Abschlussen enden, deren rechtwinkeliger
Sitz und spitz zulaufender Polsterkeil daruber an den beiden Schmalseiten
noch genau sichtbar sind, und auf deren Basis die breit auseinander-
gestellten Fttsse der drei Gottinnen bequem Platz gefunden haben.
Da die heraldisch links sitzende Matrone unserer Fig. 3 infolge
besserer Erhaltung auch im Bilde grosser erscheint, so konnte jemand
zweifeln, ob wir denn nicht diese als Mittelfigur betrachten und den
getrennten Torso der dritten GOttin an ihre linke Seite ansetzen mtlssen.
Dem ist aber nicht so ; denn an dieser Seite haben Sitzbank und Polster-
keil und das ganze Denkmal einen httbschen, glatten Absculuss. Der
Bruch des Denkmals erfolgte auf der heraldisch rechten Halfte unserer
Fig. 3. Dies beweist auch das Relief eines ungemein hohen und dunn-
beinigen Pferdes, das auf der Ruckseite un seres Matronendenkmals in
flacher, rechteckiger Nische, mit kurzer Satteldecke belegt, nach rechts
hinschreitet. Dieses Pferd hat das linke Bein gehoben und zum Schritte
vorgeschnellt. Jetzt ist dieses Bein mit dem Torso der dritten Matrone
abgebrochen und auf der Ruckseite ihres Bankteiles erhalten. Es bleibt
darum kein Zweifel, dass der Torso dieser Matrone auf der heraldisch
rechten Seite so, wie es in unserer Fig. 3 geschah, anzusetzen ist, wo
das vorgestreckte Pferdebein auch fast luckenlos zum Rumpfe des Tieres
sich anschmiegt.
Ob diese leider arg verstummelte dritte Matrone einst ebenfalls,
wie zu erwarten ist, ein Kcrbchen mit Fruchten auf ihrem Schosse
hielt, lasst sich nicht mehr bestimmt angeben, da auch der Schoss
dieser Matrone zu starke Beschadigungen erlitten hat. Daran aber
kann nach den erbrachten Beweisen und nach der Vergleichung unseres
Denkmals mit den bei Ihm abgebildeten Matronendenkmalern kein
Zweifel mehr sein, dass auch diese bisher verkannten Skulpturen von
Nanzweiler zu einem Matronendenkmale gehOren, von dem uns jetzt
leider die KOpfe der drei Gdttinnen, die Weihe-Inschrift, die Erganzung
der mitgefundenen „Marsstatuettetf u. a. fehlen.
Das ist um so mehr zu bedauern, weil dieses Matronendenkmal
Ton Nanzweiler auch kiinstlerisch ein ganz hervorragendes Werk war.
Dafur spricht trotz der jetzigen Zerstorung dieses kleinen Eunstwerkes
nicht bloss die feine Faltelung der Gewander, sondern auch die lebendige,
naturwahre Gestaltung und Haltung der drei Gottinnen und die ge-
fallige, bis ins Einzelne harmonisch wirksame Geschlossenheit und Voll-
endung des ganzen Denkmals.
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254 L. Grftnenwald
Von besonderer Wichtigkeit scheint auch das Relief des ge-
sattelten Pferdes auf der Ruckseite unseres Matronendenkmales zo
sein. Das Kapitel Ober die „reitenden Matronen", das J. Becker be-
gonnen bat, ist wohl noch immer nicbt zu Ende gebracbt. Seiner
Widerlegnng und Berichtigung durch Ihm in den B. Jb. LXXXIII S. 55
und in Roschers Lexikon der griech. nnd rOm. Mythologie darf man
gerne zustimmen nnd alle Darstellnngen einzelner reitender GOttinnen
als Epona-Bilder bezeichnen. Allein wo die drei Matronen so neben-
einander sitzen wie in dem Denkmale von Nanzweiler and doch ein
gesatteltes Pferd an ihrem Rttcken haben, kann man den sicb auf-
drangenden Gedanken nicht abweisen, dass doch wohl auch die
Matronen, Oder wenigstens eine von ibnen, in Gallien bisweilen als
beritten gedacht wurde, oder dass hier ein Zusammenhang zwischen
dem heimiscben Matronenkult nnd dem Eponaknlte besteht. Vgl.
Ihm, Inschrift Nr. 102 nnd 113. Es wire ja an sich leicht begreif-
lich, dass die Matres domestical nnserer romanisierten keltischen Banern,
die Segen spendenden Matter, welche die persOnlichen SchutzgOttinnen
Einzelner nnd ganzer Gemeinden waren, schliesslich auch die Schutz-
gOttinnen ihrer Haustiere wnrden, anf deren Gedeihen der Familien
Glttck und Reichtum mit bernhte. In diesem Sinne liesse sich auch
der Torso des Stieres unter den Votivbildern im Matronenheiligtnme
am Heidenfels bei Landstuhl und das Relief des gesattelten, schreiten-
den Pferdes im Rttcken des Matronendenkmales von Nanzweiler wohl
erklaren. Bemerkenswert sind die beiden Tierbilder in diesem Zu-
sammenhange ohne Zweifel.
Auch die ursprQngliche Aufstellung des Matronendenkmals von
Nanzweiler verdient zum Schlusse noch unsere Anfmerksamkeit. Sie
war jedenfalls von der Aufstellung des Matronendenkmals am Heiden-
fels bei Landstuhl sehr verschieden. Dort sind die Matronenreliefs
samt Opfer-Darstellungen und Votivbildern in zwei machtige Felsen ein-
gehauen, die einst weiter oben vom Kamme des Gebirges losgelOst und
in das liebliche Waldidyll zur Seite der unermudlich sprudelnden Quelle
und ihres rastlos murmelnden, alles ringsum erfrischenden und befruch-
tenden Bacbleins gewalzt waren. Dort stehen die Matronenbilder in
ihren FelsblOcken mitten im Gebirgsabhang, fern von jeder mensch-
lichen Wohnung, nur vom Bidenbachthale her zuganglich, fast V* Stunde
seitwarts der Heerstrasse und noch viel weiter entfemt von den Spuren
des nachsten rdmischen Dorfes und Friedhofes im Tale vor Landstuhl.
Das Denkmal zu Nanzweiler dagegen an der alten, rOmischen Glanstrasse
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Matronensteine in der Pfalz. 255
war offenbar auf massig hohem Unterbau an einem freien Platze aufge-
stellt, sodass es von alien Seiten umschritten und betrachtet werden
konnte. Nur so erklart sich die grosse Sorgfalt seiner Bearbeitung
auf alien vier Seiten. Doch wissen wir von diesem Denkmale aus Nanz-
weiler infolge einer Ltlcke des Fundberichtes nicht, ob Anzeichen dafur
beobachtet wurden, dass dereinst noch mebr Votivdenkmaler in seiner
Nahe aufgestellt waren, ob es zu einem einzelnen Hause, oder zu einem
Heiligtume und zu einer grosseren Gemeinde von Verehrern gehdrte,
Fragen, die uns heute sehr wichtig erscheinen. Vgl. Lehner, Korrbl. XXV
1906, 34. Bei dem Matronendenkmale von Landstuhl dagegen wissen wir
ziemlich zuverlassig, dass es kein blosses Privatdenkmal gewesen sein kann.
Die vielen bis jetzt scbon gefundenen Munzen verschiedener rOmischer
Kaiser, von Nerva bis Valentinian II., die vielen und verschiedenartigen
Beste von Stein denkmale rn, Gefassen und anderen Weihegaben, die auf
einem verhaltnismassig grossen und doch durcb zwei Quellen und ihre
Bachtalchen bestimmt abgegrenzten Gebiete gefunden wurden, scbeinen
zu beweisen, dass das Matronenbeiligtum am Heidenfels bei Landstuhl
langere Zeit hindurch von einer grdsseren Gemeinde von Verehrern
nnd Wallfahrern besucht und beschenkt wurde.
Dass diese Verehrer aber nicht bloss Rdmer, sondern ganz be-
sonders einheimische Bewohner, Eelten, Mediomatriker, waren, bezeugt
die gallische Kleidung der GOttinnen und der gefundenen Votivfiguren,
die zumteil ihre Opfergaben, die Taube und Brote, in den Handen halten.
Je seltener solche Matronendenkmaler in der Pfalz bisher ge-
funden wurden und je seltener so viele, so schone und wissenschaft-
lich wertvolle Funde eines grossen, auch noch in den Fundamenten
erhaltenen Matronenheiligtums im ganzen deutschen Vaterlande Qber-
haupt bisher verzeichnet sind, um so gewissenhafter sollten auch alle die
Landstuhler Funde im pfalzischen Kreismuseum gesammelt und durch
eine grundliche und sachkundige Ausgrabung am Heidenfels noch erganzt
werden. Diese Arbeit brachte alien Be'eiligten Ehre und Vorteile und
auch der Wissenschaft unzweifelhaften Nutzen.
IV. Endlich wurde auch bei Speyer selbst, schon am Ansgange
des Mittelalters, ein Votivdenkmal mit Inschrift gefunden, das
ebenfalls noch hierher gehdrt, wenn anders Ihms Annahmen uber die
Gottheiten der Ereuzwege bei den Romern, Germanen und Kelten
richtig und stichhaltig sind. Denn am Schlusse seiner Untersuchungen
Uber den „Matronenkultus und seine Denkmaler", B. Jb. LXXXIII
S. 87 — 92, kam Ihm, nach Widerlegung verschiedener widersprechender
Westd. Zcitachr. f. Gesch. u. Kunst. XXV, III. 17
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256 L. Orunenwald
Ansichten, zu der Uberzeugung, dass auch die Gottheiten der
Kreuzwege weiblich waren und obne Bedenken „in den Kreis
der Matres und Matronae einzureihen" sind.
Zum Beweise dessen sttttzt sich Ibm auf drei Inscbriften Nr. 31,
359 und 183 und auf die angeblichen Reliefdarstellungen der drei
WeggOttinnen an einem rOmischen Altare von Ladenburg. Die beiden
ersten Inscbriften aus Oberitalien und Britannien scheinen allerdings
fur Ihm zu sprechen, falls sie wirklich richtig erganzt und aufgelOst
sind. tFber die wichtigste, dritte Inschrift an dem Altare von Laden-
burg aber und fiber dessen Relieffiguren sagte Zangemeister, der zu-
verlassigste Eenner auf diesem Gebiete, CIL. XIII 2 Nr. 6417:
„Quod supplevit Starkius probaveruntque plerique [et deabus] qu[adruvis\,
reiciendum est, cum paenultima littera 0 fuerit, non Q. — Figuras esse
Matronarum sceptrum tenentium ab editoribus statuitur; sed utrum feminae
sint an mares et utrum hastam an sceptrum gerant, dignosci nequit".
Damit ist die starkste Sttttze der Beweisftthrung Ihms entkraftet
und ist wieder sebr zweifelhaft geworden, ob die alten Weggottheiten,
die Biviae, Triviae und Quadruviae, wirklich dem Kreise der
Matronen beizuzahlen sind. Gleicbwohl mdchte ich der Vollstandigkeit
halber auch den Speyerer Stein hier nocb beifugen, der diesen Weg-
gottinnen geweiht war. Seine Inschrift lautet:
bi vils tri vils
<zja d r v v i i s
exvotosvsopTo
posiItpriMvs
VICTOR
V • S • L • L ■ M
Vgl. CIL. XIII 2 Nr. 6096 samt den Literaturangaben. Nacb
diesen kann es nicht mehr zweifelhaft sein, dass dieser Votivaltar far
die Weggotter dereinst wirklich bei Speyer gefunden wurde und langere
Zeit in der altesten Speyerer Altertumersammlung sich befand, in der
des Domherrn und Stiftspropstes von St. German, des Simon von Lieben-
stein, wo* ihn 1538 Accursius sah und abschrieb, ebenso Beyellius 1540
und auch ein Anonymus des 16. Jahrhunderts. Vgl. Zangemeister
CIL. XIII 2 zu Nr. 6096 und S. 164.
Doch nicht in Speyer, sondern zu Rottweil am oberen
Neckar ist dieser Votiv stein zuletzt wieder gefunden und bekannt
geworden. Wie und wann er dorthin kam, das wusste bisher niemand
zu sagen. Diese Fragen waren urn so dunkler, weil von Lang en in
seinen Beitragen zur Geschichte der Stadt Rottweil 1821 ganz bestimmt
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Matronen8teine in der Pfalz. 257
berichtet, dass dieser „bei Errichtung der Schanzen (1587r
restanriert 1608) ausgegrabene — Gelubdstein, der in den Zeug-
haushof, nachmaligen Kapuzinergarten, transportiert wurde, und daselbst,.
so lang das Kapuzinerkloster existierte, als Fussgestell einer Sonnenuhr
diente — nun in dem Garten der Herren Professoren aufbewahrt wirdtt.
Er kam 1834 ins Gymnasium, wo er 1881 zu grunde ging. Zange-
meister meint dazu o. 0.: „Accursius de loco errare non potuit —
contra quae de eruderato titulo in moenibus faciendis Rottweilae narran-
tur, cum facile fallant, fieri omnino potuit, ut basis servata saec. XVI
Spirae in domo canonici illius inde transferretur in coenobium Rott-
wilense ad sustinendum horologium solarett.
Dass das Kapuzinerkloster zu Rottweil, eingeweiht 1655, in stf
spater Zeit noch eine Sonnenuhr aus Speyer beziehen musste, und dass
damals die Speyerer dazu einen ibrer wertvollsten alten Inschriftsteine
zwecklos als Basis mitgaben, glaubt wol niemand recht. Ich glaube,
dass von Langen doch auch Recht hat, und dass ich den Weg angeben
kann, wie unser Speyerer Votivstein nach Rottweil kam.
Graf Wilhelm Wernher von Zimmern, geboren am 6. Jan. 1485
zu Messkirch, gestorben am 7. Jan. 1575 auf seiner Stammburg
Herrenzimmern bei Rottweil am Neckar, der berfihmte Historiker
und Sammler und Begrfinder der „Wunderkammera im Schlosse
Zimmern, wirkte einen grossen Teil seines Lebens zu Speyer am Reichs-
kammergericht. Auch in Speyer hat er seine historisch-antiquarischen
Studien fortgesetzt, eine Wunderkammer eingerichtet und so fleissig
gesammelt, dass schon 1541 bei seinem ersten Rucktritte vom Reichs-
kammergerichte seine Sammlungen auf mehreren Wagen nach Herren-
zimmern gebracht werden mussten, ebenso 1554. Dabei ist einer derselben,
mit zwei Fassern voll Manuskripten beladen, in der Einzig stecken ge-
blieben. Vgl. Barack, Zimmerische Chronik III 428, 451; IV 67, 88,
202, 170, auch 450 Note 2 und 3. Bei seinem zweiten Aufenthalte am
Reichskammergerichte zu Speyer 1548 — 1554 und nach demselben war
des Grafen Sammeleifer ungemindert. Vgl. Chronik IV 193 und 195.
Mit der Altertumersammlung des Grafen Wilhelm
Wernher von Zimmern ist also auch der Speyerer Votiv-
stein der Weggottheiten vom Rheine an den Neckar ge-
kommen. Wenn er dort im Zimmerischen Hause zu Rottweil, oder
im neu angelegten Schlossparke aufgestellt und bei der Erdrutschung
1563, von der die Chronik IV, 204 meldet, verscbuttet wurde, so konnte
er recht wohl 1587 oder 1608 beim Anfahren von Erde zum Schanzenbau
17*
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258 J. Zeller
am „Hochturmu noch einmal bei Rottweil ausgegraben werden. Doch
seine erste Aufstellung hatte er sicher zuvor und bis 1541 in Speyer.
An welcher der vielen rdmischen Strassen, die einst in der alten
Colonia Nemetnm zusammenliefen, dieser Altar zuerst gestanden habe,
ist uns nicht genauer bericbtet. Yon etwaigen andern Denkmalern oder
bildlichen Darstellungen der Weggottinnen, oder von einem Heiligtum der
Matronen in der pfalzischen Rheinebene, dein Gebiete der germaniscben
Nemeter, fehlt uns, ebenso wie bei den Vangionen, bisher jede Spur. Sie
wurden zu schnell r&misch, ehe sie keltisch beeinflusst werden kounten.
Die oben besprochenen hinterpfalzischen Matronensteine von Landstuhl
und Nanzweiler aber sind Werke der romanisierten keltischen Medio-
matriker, welche Nacbbarn der Nemeter waren.
-<b~<-
Concilia provincialia in Gallien in der spateren
Kaiserzeit.
Von Repetent Dr. Joseph Zeller in Tubingen.
Zur Erganzung meines Aufsatzes aber ndas concilium der
Septem provinciae in Arelate" l) will ich im Folgenden die
Spuren galliseber Provinziallandtage des 4. und 5. Jabrhunderts unter-
suchen, welche, wie ich bemerkte, einerseits das in der zweiten Halfte
des 3. Jahrh. untergegangene concilium trium Galliarura von Lyon
ersetzten und fortsetzten, andererseits im 5. Jahrh. neben dem con-
cilium von Aries ein kummerliches Dasein fristeten. Uber die concilia
provincialia nun sagt G. Bloch in seinem bekannten trefflichen Werk:
„En ce qui concerne la Gaule2), il y a trois provinces seulement
ou l'existence du concilium est attestee, si non directement, du moins
par une d-marche qu' on peut lui prater ou par une allusion plus ou
l) Westdeutsche Zeitechrift 1905, S. 1 — 19. Neben dem concilium
trium Galliarum — vor Diocletian — gab es keine concilia pro-
vincialia fur die Aquitanica, Lugdunensis und Belgica ein-
schliesslich der beiden Germaniae; doch siehe unten Anm. 11 uber
die Novempopulana; uber die ara Ubiorum siehe unten Anm 37. Da-
gegen hatte die provincia Narbonensis ihren eigenen Landtag (vgl. die
lex concilii pro?. Narbon. aus augusteischer Zeit: CIL. XII, 6038; Carettte,
Les Assemblies politiques de la Gaule romaine 1895, Anhang I p. 444 ft).
■) La Gaule romaine (= Lavisse, Histoire de France I 1900) p. 303,
iibereinstimmend rait P. Guiraud (Les assemblies provinciales dans 1' Empire
romain, 18b7) und E. Carette.
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Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit. 259
moins transparente. Le proems intents en 359, par laNarbonnaise
a. son gouverneur Numerius (Ammian. Marcellin. XVIII 1, 4) l'a 6t6
sans aucun doute par la di^te. C'est la diete de la Novempopulanie
qui est visee dans une inscription en vers datant du Ve siecle et de-
couverte a Valentine, dans la valle supSrieure de la Garonne (Le Blant,
Inscriptions chretiennes de la Gaule no. 595 K [CIL. XIII 128]). Enfin
il est question dans une lettre de Sidoine Apollinaire (I 6) de l'assemblee
de la premiere Lyonnaisetf.
Die folgende Untersuchung wird zeigen, dass diese von den fran-
zosischen Forschern 3) gegebene Liste von concilia gallischer Provinzen
sowohl der Vervollstandigung als der Berichtigung bedarf und dass die
fur Gallien vorliegenden, freilich meist indirekten Zeugnisse, so spar-
lich sie auch sind, in Hirer Gesamtheit uns doch einige wertvolle Auf-
sclilQsse ttber die Geschichte und Einrichtung der concilia provincialia
in der spateren Kaiserzeit geben.
Was das concilium der provincia Narbonensis4) betrifft, so
urteilt Bloch m. E. richtig, dass uber die Existenz eines solchen kein
Zweifel sein kann. Ammian (XVIII 1, 4) berichtet zum J. 359 von
Julian freilich bloss: nNumerium Narbonensis paulo ante rectorem
accusatum ut furem inusitato censorio vigore pro tribunali palam ad-
missis volentibus audiebat". In Erwagung jedoch, dass eine einzelne
civitas oder gar ein Privatmann es kaum wagen durfte, den Statthalter
der Provinz gerichtlich zu verfolgen , wird man geneigt sein, den
Vertreter der Anklage, „Delphidius orator acerrimus vehementer in
8) Kein deutscher Forscher hat m. W. die nachdiocletianischen Land-
tag e Galliens ex professo bchandelt (Marquardt, R6m. St.-Verw. I*, 503—516
kommt auf sie nicht zu sprechen). Nur Mommsen hat zuerst zu CIL. XIII
128 angedeutet, dass concilium auf die Provinz zu beziehen sei, und neuer-
dings (Sitz.-Ber. der Berliner Akad. 1902, S. 836 if.) abermals kurz auf diese
Frage Bezug genommen. Mein Aufsatz war schon lange vorher gefertigt,
ehe mir letztere Arbeit bekannt wurde.
4) Wie Rufius Festus (c 9, J. 369), so redet auch noch Ammian (er
schrieb zwischen 383 und 391, vgl. Schanz, Gesch. der rom. Lit. IV, I, 90)
von einer Narbonensis schlechthin; doch ist auf ihn in dieser Beziehung
kein Verlass, da die Unterscheidung von Narbonensis la und Ila (abgesehen
von dem hier verdachtigen Veroneser Verzeichnis vom J. 297) schon in ein em
ecbten aquilejensischen Synodalschreiben vom J. 381 (Mansi, Amplissima
collectio concil. Ill p. 615) begegnet. Polemius Silvias kommt bekanntlich
nicht mehr in Frage, da der den Westen betreffende Teil seines Jaterculus
dem J. 449 angehort, cf. Mommsen, Chron. min. I p. 532 seq. ; Westd.
Zeitschr. 1904, S. 100 A. 32.
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260 J. Zeller
eum impugnansa 5), als Abgeordneten des concilium provinciae zu
betrachten.
Nicht so klar liegt die Frage des Landtags der Lugdanensis
prima. In dem oben zitierten Brief (I 6) vom J. 467 fordert Sidonius
seinen Freund Eutropius, „senatorii seminis homo", auf „ad capessenda
militiae palatinae munia", damit er nicht „concilii tempore" trotz
seiner hohen Abstammung hinter einem „pauper honoratus" zurfick-
stehen musse. Die Annahme von Guiraud6) und Bloch (siehe oben),
dass es sich hier am das concilium provinciae Lugdunensis primae handle,
bleibt immerhin zweifelhaft — aus einem zweifachen Grunde: denn
einmal kOnnte „ concilium" audi von der st&dtischen Kurie verstanden
werden, wie Sidonius ep. V 20 7j; sodann kommt, vorausgesetzt dass,
was ja wahrscheinlich, hier von einem concilium provinziale die Rede
ist, ebensogut die Provinz Aquitania prima wie Lugdunensis prima
in Betracht8). Ein Zeugnis fur das concilium der Aquitania prima
findet sich, wie ich vermute, bei Sidonius Apollinaris paneg. diet.
Avito Aug. v. 207—211:
„Nec minus haec inter civilia iura secutus
Eligitur primus, iuvenis, solus, mala fractae
Alliget ut patriae poscatque inforrae recidi
Vectigal".
Darnach ging der spatere Kaiser Avitus „als junger Jurist" 9) an
den Hof des Honorius, urn seiner Heimat (rpatria") einen Steuernach-
lass zu erwirken. Seine Sendung ging wohl nicht bloss von der Kurie
der civitas Arverna10), sondern vom concilium provinciae aus.
Sicherer und genauer sind wir uber das concilium der Provinz
§) Es ist der aus Ausonius und Hieronymus bekannte Dichter und
Redner Attius Tiro Delphidius; uber ihn vgl. Teuffel - Schwabe nr. 401, 7;
Schanz a. a. 0. S. 168.
e) Assemblies p. 224, nr. 2.
7) Pag- 92, 15 ed. Luetjohann, vgl. Carette, Assemblies p. 253.
8) Sidonius stammte aus Lugudunum und lebte dort im J. 458 und
wieder vor seiner Reise nach Rom im J. 467, hielt sich aber sonst soviel in
Arverni (Clermont-Ferrand) auf, „ut jam turn quodammodo civ is Arvernus
esset" (Mommsen bei Luetjohann p. XLV1II); gerade im selben Jab re hatte
er bei seiner Abreise nach Rom eine legatio Arverna ubernommen (ep. I 9,
vgl. Westd. Zeitschr. 1905, S. 15). Arverni aber, seine zweite Heimat, lag
in Aquitania la.
•) Vor 421; denn Constantius war noch nicht Augustus.
10) Dies nimmt Biidinger an (Wiener Sitzungsber. 97 [1880], 929 fg.)f
vgl. Luetjohanns Index s. v. Avitus.
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Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit. 261
Novempopulana11) unterrichtet durch die christliche Grabschrift des
Nymfius, gefunden in Valentine im Gebiet der Convenae (Not. Gall. XIV 5).
In 12 scbonen Distichen berichtet die bereits dem 5. Jahrh. angehorende 12)
Marmortafel den cursus bonoram des Nymfius13), aus welchem die
entscheidenden Satze, weil sie in diesem Zusammenhang noch nicht
genttgend beleachtet worden sind, bier herausgestellt werden sollen:
I 9 Te coluit proprium provincia cuncta parentem
Optabant vitam publica vota tuam.
Excepere tuo quondam data munera sumptu
Plandentis populi gaudia per cuneos.
II 1 Concilium procerum per te patria alma vocavit
Seque tuo duxit sanctius ore loqui.
Publicus orbatas modo luctus conficit urbes
Confusique sedent anxia turba patres,
Ut capite erepto torpentia membra rigescunt,
Ut grex amisso principe maeret inerstt.
Le Blant, der die wichtige Inschrift bisher am eingehendsten behandelt
bat (Anm. 12), konfundiert rOmische und germanische Verb<nisse,
wenn er meint: Nymfius sei zuerst duumvir und bernach „duxa eines
ausgedehnten Gouvernements („provinciaa) gewesen, das mehrere Stadt-
gemeinden umfasste. Hirschfeld enthalt sich eines Urteils: „quibus
bonoribus functus sit, ex versibus non perspicitur" u). Soviel steht
jedoch fest, dass die Inschrift nur aus romischen Verhaltnissen erklart
werden kann und muss. Mommsen bemerkt richtig14), dass wegen
ll) Uber die Einrichtung der Provinz der „Novem populi" und die aus
dem 3. Jahrb. stammende Inschrift von Hasparren (CIL. XIII 412) vgl. jetzt
ausser 0. Hirschfeld, Berliner Sitzungsber. 1896, S. 437 ff. noch G. Bloch
a. a. 0. p. 275 fg. und Kbrnemann, Beitrage zur alten Geschichte I (1902),
346. Bloch nimmt entschieden an, dass die Inschrift die ganzliche Lostren-
niing der „novem populi" von Aquitania und die Errichtung einer eigenen
Provinz durch einen Kaiser des 3. Jahrb. bezeuge. Ebenso erklart Korne-
raann, dass die „novem populi" aus detn Kaiserkult der tres Galliae und dem
Landtag von Lyon austraten. Die Folge ware, dass die neue Provinz Novem-
populana schon vor Diocletian ein eigenes concilium hatte, das bis ins
5. Jahrh. fortbestand.
") Das Ereuz, welches die Marmortafel in der Mitte und an den
4 Ecken tragt, begegnet auf einer datierten Inschrift in Gallien zuerst im
J. 448, vgl. Le Blant, Inscr. chre't. de la Gaule nr. 595 A, II* vol. p. 412 ff.
(^e'poque voirime du celebre e*dit d'Honorius", 418); Hirschfeld, CIL. XIII
128: „litteris bonis saeculi fere quinti".
1S) In der Tat eine gliicklicbe ^exception au formulaire de l'e'pigraphie
chre'tienne" (Le Blant a. a. 0. p. 415).
") Zu CIL. XIII 128.
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262 J. Zeller
„provinciau I 9 und „conriliuma II 1 auch „patriau „non de civitatett
zu verstehen sei. „sed item de provincia Aquitania" 16). Nymfius hat
eine uber die Grenzen seiner Heimatgemeinde hinaus sich erstreckende
(I 9 „ provincial II 3 rurbestt), angesehene und einflussreiche Stellung
eingenommen. Es deutet aber nichts darauf hin, dass er etwa praeses
provinciae gewesen ware, vielmehr spricht alles dafur, dass er nur
munizipale Amter bekleidet hat. Seine letzte und hochste Wurde
war, dass er zum Prasidenten des concilium provinciae10),
vielleicht auch zum patronus der Provinz (vgl. I 9 „parentem-) ge-
wahlt worden war. In welclier Eigenschaft aber hatte Nymfius den
Vorsitz beim concilium? Ich antworte: als sacerdos provinciae,
obwohl er Christ war. Das sacerdotium provinciae hat ja, wie
wir wissen, jedes religiosen Charakters entkleidet, den durch die christ-
lichen Kaiser abgeschafften Kaiserkult liberlebt; als dieser Kult langst
tot war, blieben seine ehemaligen Priester „als staatliche Funktionare
von hohem Rang" noch lange in Tatigkeit 17). Vom sacerdos provinciae
ist audi in einem auf Gallien beziiglichen Gesetze die Rede: Cod.
Theod. XII 1, 75 vom J. 371, gerichtet an Viventius, praefectus prae-
torio Galliarum; wahrscheinlich gehdrt auch Cod. XII 1, 148 hieher,
gerichtet an den Prafekten Theodorus 18). Nach dem Verschwinden des
Kaiserkults beschrankten sich die Funktionen des Provinzialpriesters
auf den Vorsitz beim concilium und die Leitung der gleichfalls in
christlichem Sinne reformierten Feste und Spiele19), deren Kosten er
15) Statt „Aquitaniatf sollte es naturlich heissen : „NovempopulaDau.
'•) Vgl. II, 1. Guiraud, Assemblces p. 269 nr. 3 mochte darin eine
Anspielung sehen „a une requeue pr^sent^e par une cite* de la Novempopu-
lanie pour obtenir la convocation de Tassemblee de la province". Nach dem
Wortlaut mttsste man allerdings annehmen, dass Nymfins in seinem Amtsjahr
als sacerdos prov. aus besonderem Anlass ein concilium extra ordinarium
einberief ; doch ist es mir wahrscheinlich, dass „vocavita nicht zu pressen ist.
11 ) Vgl. jetzt Kornemann, Zur Geschichte der antiken Herrscherkulte,
in: Beitr. zur alten Gesch. I (1902), 51—146, besonders S. 136-142.
18) Das vom 28. Sept. 395 datierte Gesetz beziebt sich wahrscheinlich
auf die gallische Prafektur des Theodorus, welche vor 386 angesetzt wird,
vgl. meine Bemerkung: Westd. Zeitschr. 1904, S. 95 Anm. 17; neuerdings
Mommsen in seiner Ausgabe der Theodosiani Libri (I, n [1905]) zu XII 1, 140.
19) Auf die Feste der concilia bezieht sich, sei es unmittelbar oder
mittelbar, eine Verordnung der Kaiser Arcadius und Honorius an den Pro-
konsul von Afrika, Apollodorus, vom 20. August 399 folgenden Wortlauts
(C. Th. XVI 10, 17): „Ut profanos ritus iam salubri lege submovi-
mus, ita festos conventus civium et communem omnium laetitiam
non patimur submoveri. Unde absque ullo sacrificio atque ulla
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Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit. 263
trotz verschiedener Erleichterungen im wesentlichen selbst zu tragen
hatte, weshalb — gerade fQr Gallien — bestimmt wird20): „ut ad
subeunda patriae munera [d. b. zunachst zum sacerdotium pro-
vinciae] dignissimi et mentis et facultatibus eligantur nee
haiusmodi nominentur, qui functiones debitas implere non possint". Die
„functiones debitae", welche an das Vermdgen des sacerdos prov. so
hohe Anforderungen stellten, sind nichts anderes als die ludi gladiatorii
superstitione damnabili exhiberi populo voluptates secundum
veterem consuetudinem, iniri etiam festa convivia, si quando exigunt publica
vota, decernimus". Ein Gesetz der Kaiser Honorius und Theodosius II vora
30. Aug. 415 (Cod. Theod. XVI 10, 20) geht gegen die heidnischen Provinz-
priester von Afrika (sacerdotales paganae superstitionis) und gegen die mit
den concilia verbundenen heidnischen Opfer (superstitio, „quae iure damnata
est") mit aller Strenge vor; es wird aber ausdriicklich bemerkt: „Quod non
tarn per Africam quam per omnes regiones in nostro orbe positas custodiri
decernimus". Wahrend eine [Constitution der Kaiser Gratian, Valentinian II und
Theodosius I vom J. 386 (Cod. Theod. XII 1, 112) erklart hatte: „indecorura
est, immo ut verius dicamus, inlicitum ad eorum curam templa et
templorum sollemnia pertinere, quorum conscientiam vera ratio
divinae religionis imbuerit et quos ipsos decebat tale munus, etiamsi
non prohiberentur, effugere", war es nach der zitierten Verordnung des
J. 399 auch einem uberzeugten Christen moglich gemacht, sacerdos prov. zu
werden und den Verpflichtungen dieses Amtes zu genugen ; denn die Aus-
drucke sacerdotalis und flamen perpetuus bezeichneten fortan ohne irgend
eine Beziehung zum Priesteramt, von dem dor Name herkommt, und zu den
heidnischen Gebrauchen, die ursprunglich damit verknupft waren, nur eine
besondere hervorragende Rangstufe, sie waren gleichsam ein blosser A dels-
oder Amtstitel, vgl. Scagliosi bei Kraus, Realencyklop. der christl. Alter-
tiimer I 532 fg. Derselbe (a. a. 0.) kann denn auch folgende inschriftlichc
Beispiele aus Afrika namhaft machen: zwei Christen, die auf ihrer Grab-
schrift als flamen perpetuus bezeichnet werden — noch im 6. Jahrh.
(CIL. V11I 450: die adnotatio des Herausgebers, dass es sicb offenbar urn
ein Amt der christlichen Kirche handle, ist hinfallig geworden; 10516: fl.
pp. Cristianus, J. 525/26); dazu kommt Adeodatus sacerdotalis, der eine
christliche Basilika wiederherstellte : CIL. VIII 8348. Es wurden freilich
manche Stimmen laut, welche die Ubernahme dieser Amter durch Christen
tadelten, vgl. Scagliosi a. a. 0. Doch beziehen sich die Auslassungen Salvians
gegen die paganitas afrikanischer Christen (de gubern. dei VIII 9 if.), wie
mir scheint, nicbt auf diesen Fall, sondern gegen die in vieler Namenchristen
Herzen noch tief wurzelnde Anhanglichkeit an die alten heidnischen Gutter
(vgl. besonders § 9 — 11).
*°) Cod. Theod. XII 1, 148 (s. Anm. 18), vgl. auch XII 1, 176 und
Mommsen, Senatusconsultum de sumptibus ludorum gladiatoriorum minuendis,
Epbem. epigr. VII p. 401—404.
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264 J. Zeller
und die venationes, womit audi in christlicher Zeit immer nocb die
concilia eingeleitet wurden, — die „muneraa, durch die sich unser
Nymfius beim Volke so beliebt gemaclit hatte21). Derselbe Nymfius
aber, der in so freigebiger Weise die sonst rait dem sacerdotium prov.
verbandenen Spiele gab, leitete audi die Verhandlungen des Landtags:
II 1 Concilium procerum per te patria alma vocavit
Seque tuo duxit sanctius ore loqui"22).
Kann man sich da der Folgerung entziehen, dass er sacerdos provinciae
und als solcher Vorsitzender des Landtags war, dass Wie in der
fruheren, so auch noch in der spateren Kaiserzeit mit dem sacerdotium
provinciae der Vorsitz beim concilium verbunden war? Freilicb sind
Ober den Vorsitz auf den Provinziallandtagen in der Zeit
nach Diocletian verschiedene andere Ansichten vorgebracht worden,
welche alle darin ubereinstimmen, dass die frQhere Verbindung des
Vorsitzes mit dem sacerdotium23) gelost worden sei. So z. B. Carette24)
und neuestens auch G. Bloch; letzterer sagt25): „La presidence n'est
plus, comme autrefois, attachee a la pretrise. On suppose qu' elle
6tait donnee a l'election". Guiraud behauptet, dass der praeses pro-
vinciae kraft seines Amtes den Vorsitz auf dem concilium gefuhrt
babe 26). Soviel ist richtig, dass eine Novelle, wie es scheint. des
ll) I 11 nExcepere tuo quondam data munera sumptu
Plaudentis populi gaudia per cnneos".
Sowohl „rauneratt als auch „cuneiu sind termini technici, aber, wie mir
scheint, nicht als solche erkannt bezw. beachtet worden. Zu „muneratf
= ludi gladiatorii und venatorii (Marquardt, Rom. St.-Verw. Ill1 494) vgl.
das in Anm. 20 genannte Senatusconsultum (= OIL. II 6078) Zeile 18: „iam
sacerdos esse et cupio et opto et editionem muneris, quam olim detestabamur,
amplector"; Carette, Assemblies p. 252, ubersctzt „munera" mit: „lesdonsu!
Zu „c u n e i" (= griech. Y.tQxi8t g), Bezeichnung der keilfOrmigen Abschnitte,
in die der ansteigende Zuscbauerraum des Cirkus, der Theater und Amphi-
theater durch die radienformig nach oben emporlaufenden Treppen geteilt
wird, vgl. Reisch bei Pauly- Wissowa IV 1755 fg. s. v. nr. 2; Marquardt,
Rom. St.-Verw. Ill1, 532. 536 fg.
") Vgl. oben Anm. 16. Le Blant a. a. 0.: „portd la parole ou nom
du pays". Ahnlich Sidon. Apollinaris, carm. VII 530 seq. von der Versamm-
lung von Ugernum (J. 455): „ Procerum turn maximus unus, Dignus qui patriae
personam sumeret, infit".
") Vgl. Marquardt, Riim. St.-Verw. I8, 505 und Anm. 3; Hirschfeld,
Berliner Sitzungsber. 1888, S. H57.
14) a. a. 0. p. 284.
") a. a. 0. p. 302.
»•) a. a. 0. p. 271 und 273.
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Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit. 265
Kaisers Valentin ian III*7) die „praesentia moderatoris pro-
vinciae" voraussetzt, geradeso wie die constitutio Honorii vom
J. 418 die „illustris praesentia praefecturae" beim concilium Arelatense
als Regel voraussetzt28); aber weder hier noch dort ist die „Anwesen-
heitu als Vorsitz zu fassen89). Letzteres ware m. E. Oberhaupt mit
den gesetzlich 80) den Landtagen gew&hrten Freiheiten unvereinbar. Der
Landtag wahlte vielmebr auch noch im 4. und 5. Jahrh. aus seiner
Mitte den Vorsitzenden und dieser fuhrte noch immer den Titel eines
sacerdos provinciae. Keiner der Forscher, welche die von mir zurQck-
gewiesene These vertreten, hat es fur nOtig erachtet, seine Meinung
auch zu begrunden 31). Hatte der Provinzpriester, wie sie behaupten,
nicht mehr den Vorsitz im concilium, so will mir die Fortdauer des
sacerdotium provinciae unter den christlichen Kaisern ganz unverstand-
lich erscheinen. Die Wahl der sacerdos erfolgte wohl regelmassig im
voraus fur das folgende Jahr: fttr die fruhere Zeit folgt dies daraus,
dass der Gewahlte das Recht der provocatio s. appellatio hatte82), fur
die Spatzeit daraus, dass die vom concilium vorgenommene Wahl vom
Kaiser, wenigstens mittelbar durch den praefectus praetorio oder den
rector provinciae, bestatigt werden musste88).
In diesen Zusammenhang scheint mir die wichtige Zulpicher
Inschrift vom J. 352, Brambach nr. 549, zu gehoren: D. M.
Masclinio Materno dec(urioni) c(ivitatis) A(grippinensium) aedilicio
duumvirali curatoricio sacerdotali ex comitibus Leo patri bene
merito Decentio Caes. et Paulo coss. Ich halte namlich dafur, dass
Maternus nicht Priester der Stadt Koln, sondern Provinzialpriester war,
und schliesse das einmal aus dem hohen Rang dieses sacerdotium84).
*7) Haenel, Nov. Theodosii II tit. 27 § 5.
M) Vgl. Westd. Zeitschr. 1905, S. 13 fg.
,9j Bloch a. a. 0. p.- 302 sagt richtig: „Le gouvemeur assiste aux
deliberations pour y intervenir a Toccasion".
,0j Vgl. z. B. Cod. XII 12, 1 (siehe unten Anm. 57) und 12, 9.
,l) Abgcsehen von dem raisslungenen Versuch Guirauds.
"J CIL. II 6078, vgl. dazu den Kommentar Mommsens, Ephem. epigr. VIT
p. 406; Carette p. 65.
,8) Carette p. 276; Guiraud p. 252; Mommsen 1. c. p. 407; Gotho-
fredas zu Cod. Theod. XII, 1, 21 (ed. Ritter IV p. 384).
84) Das sacerdotium des Maternus steht i'lber alien Gemeindeamtern,
selbst iiber der cura reipublicae, genau wie im album Thamugadense (CIL.
VIII 2403, vgl. Ephem. epigr. Ill p. 77—84, etwa aus der Zeit des Kaisers
Julian) die zwei sacerdotales provinciae zwischen den viri clarissimi und dem
curator reipublicae ihre Stelle haben.
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266 J. Zeller
sodann aus der Wurde eines comes (tertii ordinis), welche wohl den
provinzialen35), nicht aber den munizipalen sacerdotes und flamines
in Aussicht gestellt war. Maternus war also — das glaube ich
wenigstens wahrscheinlich gemacht zu haben — ein ehemaliger sacerdos
provinciae Germaniae secundae und Vorsitzender des Landtags
der untergermanischen Provinz in der ersten H&lfte des 4. Jahrh.
Dieses concilium geht aber nicht unmittelbar auf die alte ara Ubiorum
zuruck, sondern ist, wie die Landtage der tlbrigen gallischen Provinzen 86),
erst durch die diocletianiscb - constantinische Reichsorganisation ge-
schaifen worden37).
Ausserdem kann ich nunmehr fur zwei weitere Provinzen der
nordlichen Didcese Galliens die Existenz eines concilium nachweisen,
und zwar gerade fur die zwei jungsten Provinzen derselben: Lugdu-
nensis tertia und L. quart a. Ich schicke einiges liber die Ent-
stehung dieser Provinzen voraus. Die Sache liegt etwas einfacher als
in der dioecesis Viennensis 38). Denn das Veroneser Provinzenverzeichnis,
welches — jedenfalls im grossen und ganzen — die diocletianische Reichs-
ordnung darstellt und gewohnlich ins Jahr 297 gesetzt wird, kennt
nur die Lugdunensis prima und secunda (VIII 7. 8 p. 249 seq. ed.
") Cod. Theod. XII 1, 75.
••) Ausgonommen vielleicht das concilium der Novempopulana, siehe
oben Anm. 11.
37) Darum bleibt der sacerdotalis Seranius Catullus der Kulner In-
schrift des 3. Jahrb., Brambach nr. 313, aus dem Spiel. Er mag mit der
ara Ubiorum in Zusammenhang gebracht werden, welche nach dem J. 9 n. Cbr
weiterbestand als lokalc Kultstatte zunachst der Ubicr, hernach der colonia
Agrippinensis, die das Wort „ara" in ihren Xamen aufgenommen hat (Korne-
mann, Beitr. zur alten Gesch. I, 339). — Welche Bewandtnis es mit dem
vir sacerdotalis der Zahlbacher Inschrift des 3. Jahrh. (CIL. XIII 7064
= Brambach nr. 1241) hat, der zugleich decurio civitatis Taunensium
ist, ist uns unbekannt.. Er war vielleicht bloss Gemeindepriester. Cher die
Beteiligung der germanischen, speziell der rechtsrhcinischen civitates am
concilium trium Galliarum in Lyon wissen wir bis jctzt schlechterdings nichts;
darum bleibt auch, was Kornemann (Beitr. zur alten Gesch. I, 345 fg) daruber
ausgefiihrt hat, durchaus unsicher. Derselbe nimmt an, dass die germanischen
civitates am concilium von Lyon Anteil batten, dass aber hier die Vertretung
nach Provinzen geordnet war, so dass Germania superior und inferior als
zwei Einheiten mitzahlten.
88) Vgl. oben Anm. 4. Cher Ammian und Polemius Silvius ebenda.
Von der Notitia dignitatum sehe ich hier gleichfalls ab, weil dieselbe nach
der neuesten Untersuchung von Mommsen (Hermes 36, 540 ff.) erst um 425
abgefasst worden ist.
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Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit. 267
Seeck); ebenso das breviarium des Rufius Festus vom J. 369 (c. 6):
„Lugdunenses duae" ; desgleichen Ammian in seiner descriptio Galliarum
(XV 11, 11. 12) Der erste sichere Zeuge fttr die abermalige Teilung
der Lugdunensis (in vier Provinzen) ist die Notitia Galliarum,
deren Abfassung um ein ziemliches frtther anzusetzen ist als die der
Notitia dignitatum (Anm. 38), namlich gegen Ende des 4. Jahrh. —
vor der Verlegung der praefectura Galliarum von Trier nach Aries39).
Diese letzte namhafte Umgestaltung der Verwaltung der dioecesis Gal-
liarum ist gewiss vor letzterem Ereignis erfolgt, mit welchem der Uher-
gang der Verwaltung der nflrdliehen Di6zese (der eigentlichen Galliae)
an den vicarius der sudlichen Diozese (d. Viennensis oder septem pro-
vinciae) zeitlich zusammenfallt und innerlich zusammenbangt, wie ieh
in dieser Zeitschrift 1904, S. 100 fg. gezeigt habe; m. a. W., die
abermalige Teilung der Lugdunensis muss erfolgt sein, solange die
praefectura Galliarum ihren Sitz noch in Trier hatte. Fur die Ent-
stehung der Lugdunensis tertia und quarta bleibt also ein Spielraum
von etwa 30 Jahren (c. 370 — 400); weiter konnen wir mit unsern jetzigen
Quellen nicbt kommen. Die Lugdunensis tertia (mit der metropolis
civitas Turonorum, Tours: Not. Gall. Ill) ging durch Teilung aus der
bisherigen Lugd. secunda (metropolis civitas Ratomagensium, Rouen)
hervor, die Lugd. quarta, nacb der metropolis civitas Senonum (Sens)
auch Lugd. Senonia geheissen (Not. Gall. IV), entstand durch Teilung
der Lugd. prima (Metropole Lyon).
Vor ca. 25 Jahren wurden in den Ruin^n einer rdmischen Villa
in Le Touron (im Gebiet der Nitiobriges, Aquitania secunda) drei
Bronzetafeln mit Ehreninschriften ausgegraben 40), welche von drei Ge-
••) Eine eingehendere Darlegung des Verhaltnisses der Not. Galliarum
and der Not. dignit. occid. kann hier nicht gegeben werden. Meine Datierung
der Not. Gall, stiitzt sich in erster Linie auf die Rolle der civitas Arela-
tensium und ist in dieser Beziehung von mir schon Westd. Zeitschr. 1905,
S. 6 begriindet worden. Mommsen (Berliner Sitzungsber. 1902, S. 838) hat
die Not. -Galliarum ganz ausser Acht gelassen, obwohl sic fur unsere Frage
gar sehr in Betracht kommt. E. Ch. Babut, Le concile de Turin, Paris 1S04
p. 25 nr. 1, halt es far sicher, dass die Lugd. Ilia zu Lebzeiten des hi. Mar-
tinus (nach Babut f 397) und wohl auch im Jahr 404, in dem Sulpicius
Severus seine Dialoge verfasste, noch nicht bestand ; den Beweis far seine
These will er in einer (bis jetzt nicht erschienenen) Monographic fiber Martin
yon Tours erbringen. Ich glaube, nach dem fiber die Not. Galliarum Ge-
sagten das Gelingen dieses Versucbs mit Grund bezweifeln zu durfen.
40) Le Blant, Inscr. chre't. de la Gaule, Nouveau recueil (1892) nr. 286
bis 288 = CIL. XIII 921.
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268 J. Zeller
meinden der vierten lugdunensischen Provinz (Senonia)
ihrem frQheren Statthalter, CI. Lupicinus v. c. consularis Max i me
Senonie41), gewidmet worden waren, n&mlich von der civitas Senonum
patrono suo (a), der Gemeinde der Autissiodurenses (Auxerre, b) und
der Aureliani (Origans, c). Die Autissiodurenses (b) lassen ihrer Wid-
mung noch das fiir uns wertvolle Distichon folgen:
„Tantis pro mentis felix provincia per ti (sic)
Qu(a)e tribuit tabulas, statuas decernere vellet",
was Le Blant a. a. 0. also wiedergibt: „La province, heureuse sous
Tadministration du vertueux magistrat, lui consacre ce faible hommage,
alors qu'elle voudrait lui elever des statues". Man sieht: nicht die
einzelne Gemeinde ist Dedikant, sondern die Provinz ist es, „qu(a)e
tribuit tabulas". Es liegt also ein decretum concilii provinciae
vor, auf Grand dessen wohl alle sieben civitates der Lugdnnensis quarta
(Not. Gall. IV) ihrem Statthalter bei seinem Abgang aus der Provinz
— vielleicht unter Kooptation zum patronus provinciae — eine solche
*') Die Provinz heisst sonst einfacb Lugdunensis quarta (Not. Gall. IV)
oder nach der Metropole Lugdunensis Senonia (Not. dign. occ. Ill 31.
XXII 19. 39. XXXVII 27. XL1I 22. 33) oder Lugd. Senonica (ebd.
occ. I 117). Der Name Maxima Senonia, der an Maxima Sequanorum
und Maxima Caesariensis erinnert, begegnet nur hier. Ob man diesen Urn-
stand als Indiz fur das Alter unserer Inschriften nehmen darf, erscheint
mir fraglich; denn scbon der Doppelname: Lugd. quarta oder L. Senonia
erweist eine gewisse Freiheit in dieser Beziehung. Noch mehr tritt dies
bei der sequaniscben Provinz zu Tage: sie heisst bald Sequaniae (Vero-
neser Verzeicbnis), bald Maxima Sequanorum (Festus, Not. Gall, und
Not. dign., Polemius Silvius), bei Ammian einfacb wSequani" (XV 11, 11. 17),
ferner in der Not. dign. auch Sequanica (occ. I 44) und Sequanicum (occ.
XII 19), auf einer Inschrift von Windisch nach Mommsens Vermutung (Her-
mes 16, 489) Germania Sequanica, in manchen Hss. der Not Gall. (p. 595
ed. Mommsen) Germania tertia (provincia) Max. Seq. Was ^Maxima" in
diesen Provinznamen bedeutet, ist nicht bekannt; jed en falls kann dieser Bei-
name nicht vom Usurpator Maximus abgeleitet werden, denn schon Rufius
Festus (J. 369) hat Maxima Caesariensis und Max. Seq., erstere hat auch
schon der Laterculus Veronensis VII 3 ed. Seeck p. 249. — Nach der Not.
dign. (occ. XXII 23. 37—39) hatte nur die Lugdunensis la einen consularis,
die Lugd. I la, Ilia und IVa dagegen nur einen praeses. CI. Lupicinus hatte
vielleicht nur als personliche Auszeichnung den Rang eines consularis erlangt
(derselbe Fall ergibt sich bei der Narbonensis: CIL. XII 1524 verglichen
mit Not. dign. occ. XXII 35. 36), so dass die Provinz nach wie vor eine
praesidiale blieb. Unsere Tafeln sind deswegen noch nicht notwendig junger
als die urn 425 abgefasste Not. dign.
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Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit. 269
Ehrentafel gesetzt haben42). Die tabulae der vier anderen civitates
sind dann wohl bei der durch Brand erfolgten ZerstGrung der villa
des Lupicinus zu Grunde gegangen.
Eine unerwartete Erganzung zu diesen vom concilium der Lug-
dunensis quarta (Senonia) gesetzten Ehrentafeln und eine sehr will-
kommene Bestatigung meiner Erklarung derselben braclite uns neuer-
dings eine in Pannonia inferior, im Stadtbezirk von Mursa oder Sopianae,
gefundene Bronzeplatte mit einer aus acht eleganten und korrekten
Distichen bestehenden Inschrift48); ich stelle die funf letzten heraus,
welcbe fur uns hier in Betracht kommen:
7 „Multis pro meritis, Valeri, iustissime rector,
Multis pro meritis haec stat imago tibi,
Quam positi longe testantes publica vota
10 Usque procul patriae mittimus in gremium.
Hinc praefecturae summos venramur (so) honores,
Hoc te gaudentes omine prosequimur.
Quique scire volet, quorum celebreris amore
Hie hoc indicium sumserit (so) ex titulo:
15 Dalmatio posuit provincia Lugdunensis
Tertia patrono grata clienta suou.
Mommsen gibt dazu kurz und bundig die Erklarung (a. a. 0. S. 837):
„Es ist eine Ehreninscbrift, von der provincia Lugdunensis ihrem Statt-
halter (rector Z. 7) Valerius (Z. 7) Dalmatius (Z. 2. 15), vermutlich
bei dessen Rllcktritt vom Amte und der nach Beschluss des
Provinzial-Landtags (Z. 9) daran sich knupfenden Ehrung durch
das Patronat der Provinz (Z. 15. 16), gesetzt mit seinem Bildnis (Z. 8)
in seiner weit entfernten Heimat (patria Z. 10)". Mommsen ist ge-
neigt, die Inschrift in die ersten Dezennien des 5. Jahrh. zu setzen.
Die Tafeln von Le Touron, auf welcbe ihn Hirschfeld hinwies, scheinen
ihm Junger als die illyrische Tafel, nicht so sehr wegen ihres christ-
lichen Monogramms, als weil die in der Not. Dign. bloss Lugdunensis
Senonia genannte Provinz bier, nach dem Muster der maxima Se-
4t) Wir hatten dann hier ein exemplum dedicationis decreto provinciae
per singnlas civitates factae (weitere Beispiele: Ephem. epigr. VII nr. 12. 265;
CIL. II 1792, III 167, VIII 7012), das ein Analogon bildete zu den von
Mommsen, Ephem. epigr. VII p. 437 zusammengestellten testimonia dedi-
cationis ordinis decreto vicatim (bezw. pagatim) factae.
") Veroffentlicht von Mommsen, Berliner Sitzungsberichte 1902
S. 836 ff. (mit Tafel).
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270 J. Zeller
quanorum, auftritt als maxima Senonia und nicht, wie dort,
unter einem praeses, sondern unter einem consularis stent. Auch
sind sie keinesvvegs elegant, wie die unsrige, sondern einigermassen
barbarisch und zeigen deutlich den steigenden Verfall"44) Einige der
genannten Grttnde beweisen nicht, wie bereits im Vorausgehenden ge-
zeigt wurde45). Die Verse und die Orthographie der aquitanischen
Tafeln sind allerdings nicht so korrekt, wie die der illyrischen, deren
Distichen an Ausonius erinnern46). Immerhin sind die Schriftformen
auch der ersteren verb<nism&ssig gute47) und so ist es nicht ausge-
schlossen, dass sowohl die Inschriften der dritten als auch die der
vierten lugdunensischen Provinz noch dem letzten Viertel des 4. Jahrb.
angehOren. Genauer und sicherer kOnnen wir die Zeit dieser wichtigen
Inschriften nicht bestimmen, weil uns weder Valerius Dalmatius noch
Claudius Lupicinus sonst bekannt ist t8).
Wenn wir also hier noch bei den zwei jttngsten Provinzen Galliens,
und zwar gleich im Anfang ihres Bestehens, eine unzweifelhafte Spur
eines concilium provinciale finden, so ist das gewiss ein Anzeichen,
dass die Provinziallandtage eine allgemeine Ein rich tung des Sp&treichs,
speziell der siebzehn gallischen Provinzen, gewesen sind. Wir kOnnen
sie in den verschiedensten Provinzen in alien Reichsteilen von der Zeit
Constantins bis in die letzte Zeit der rOmischen Herrschaft verfolgen 4*),
44) Mommsen a. a. 0. S. 839, Anm. 1.
") Vgl. Anm. 41 und das iiber das Alter der beiden Provinzen
Gesagte.
*•) Mommsen a. a. 0. S. 839.
*7) Hirschfeld merkt zu CiL. XIII 921 an: ^Propter litterarum
forma8 satis bonas titulos saeculo quarte exeunto incisos esse
crediderim"; vgl. Le Blant a. a. 0. p. 313. Das christliche Monogramm
der Tafeln findet sich auf einer datierten gallischen Inscbrift zuerst im
J. 377 (Le Blant nr. 369 = CIL. XII 138).
*8) Der aus Ammian und Libanius bekannte Lupicinus, Konsul des
J. 367, kann nicht in Frage kommen (Hirschfeld zu CIL. XIII 921); auch
nicht der bei Sulpicius Severus (vita Martini 8, 1) genannte Lupicinus
(„honorati secundum saeculum viri" — vor dem Episkopat Martins, cap. 9),
wofern der Biograph nicht von aller Chronologie abgesehen hat.
4i) Die Gesetzgebung iiber die concilia provincialia ist ziemlich um-
fangreich; vor allem Cod. Theod. XII tit. 12: „de legatis et decretis
legationum" mit 16 meist auf legationes provinciarum bezuglichen Gesetzen
aus den Jahren 355 bis 426. Doch begegnen die concilia schon fruher : das
concilium provinciae Africae im J. 329 (Cod. Theod. XI 30, 15), wahrschein-
lich schon 315 (Cod. Theod. VIII 4, 2; dazu Guiraud p. 221).
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Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit. 271
sodass man wohl mit G. Bloch50) vermuten darf: „que chacune
(province) avait la sienne, bien que pour la plupart la preuve fasse
d6faut*. Wenn in unserer tlberlieferung fiber die concilia tatsach-
lich fur die Zeit der Regierung Diocletians eine Locke bestehen
bleibt51), so ist man deshalb noch nicht berechtigt zu schliessen, dass
die Einrichtung der Landtage im ganzen Reich ein halbes Jahrhundert
unterbrochen gewesen war5*). Wir mussen es vielmehr dahingestellt
sein lassen, ob schon Diocletian oder erst Constantin den neugeschaffenen
kleinen Provinzen allgemein ein concilium gegeben hat; denn — und
dies ist wohl zu beach ten — in alien Gesetzestexten, die von den
Concilien handeln, auch in den fruhesten aus Constantins Zeit, ist ihr
Bestehen schon vorausgesetzt.
Mehrere Eonstitutionen beziehen sich uberdies, wie schon bemerkt
wurde, direkt auf die praefectura Galliarum. Wir sind also nach all
dem zu dem Schluss berechtigt, dass das concilium provinciale, das
wenigstens bei sechs oder sieben Provinzen (Narbonensis, Aquitania
prima, Novempopulana, Germania secunda, Lugdunensis prima, tertia
und quarta) mit ziemlicher Sicherheit festgestellt werden konnte, alien
siebzehn gallischen Provinzen gemeinsam war.
Was die Organisation und Bedeutung der concilia pro-
vincialia betrifft, so verweise ich far das einzelne auf die Monographien
von Guiraud und Carette und auf die pracise Zusammenfassung ihrer
Resultate bei G. Bloch58) und beschranke mich hier auf einige allge-
meine Bemerkungen; denn die gallischen Provinziallandtage weisen im
grossen und ganzen keine Abweichung gegenuber den concilia pro-
vincialia der spateren Kaiserzeit ttberhaupt auf. Ihre Bedeutung wurde
einerseits beeintrachtigt durch die Kleinheit der Provinzen, welche teil-
weise nur mehr einige civitates umfassten54); andererseits gewannen
sie zweifellos an Einfluss durch die Teilnahme der honorati55),
vielleicht auch durch die „praesentia moderatoris provinciae" 56).
*°) a. a. 0. p. 303; vgl. Carette p. 254; Guiraud p. 221 ff.; Mar-
qaardt, R6m. 8t.-Verw. P, 509.
") Vgl. Carette p. 231; Bloch p. 301.
M) So Carette a. a. 0., vgl. Guiraud p. 220 fg.
*«) a. a. 0. p. 301-303.
•*) Die Germania secunda z. B. zahlte urns J. 400 nur noch zwei civi-
tates (Not Gall. VIII), ebenso die Alpes Graiae et Poeninae (Not. Gall. X)
■*) Vgl. Westd. Zeitschr. 1905, S. 12.
if) Siehe oben S. 265. Doch ist die Teilnahme desselben sonst
nicht bezeugt.
Westd. Zeitschr. f. Gescb. u. Kunst. XXV, HI. 18
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272 J. Zeller
Anf alle Gebiete and Verh<nisse des Offentlichen Lebens konnten sich
ihre Beratungen and Antr&ge erstrecken 57). Aber ausgenommeD den
Fall, dass es sich am Ehrang eines Beamten and ahnliche politisch
bedeutungslose Akte handelte, waren ihre Beschlusse nur Bitten
und Wunsche68), die sie im besten Fall an den Kaiser selbst, oft
nur an den rector provinciae oder an den praefectus praetorio gelangen
lassen konnten, deren ErfQllung zu sichern jedoch nicht in ihre Hand
gegeben war.
Die wenigen Spuren von concilia gallischer Provinzen, welcbe
sich in dieser Untersachong ergeben haben, sind immerhin in mehr-
facher Hinsicht lehrreicb. Wahrend ans in der Germania seconda
(Edln) noch urn die Mitte des 4. Jahrb. ein, wie es scheint, heid-
nischer sacerdotalis begegnete, sahen wir am die Wende des 4. and
im 5. Jahrh. die concilia der Lagdunensis qaarta and Novempopalana
ganz im christlichen Sinne umgestaltet, aber noch immer mit dem her-
kOmmlichen Festgeprange gefeiert69). Ausserdem sahen wir, wie die
iT) Cod. Theod. XII 12, 1 (J. 366): „In Africanis provinciis universis
conciliis liberam tribuo potestatem, tit congruente arbitrio
studii condant cuncta decreta aut commodum quod credant con-
sulant sibi, quod sentiunt eloqnantur decretis conditis missisque
legatis. Nullu8 igitur obsistat coetibus dictator, nemo con-
ciliis obloquatur". Der letzte Satz ist offenbar vornehmlich gegen die
Beeinflussung der concilia durch die Beamtenschaft gerichtet.
M) Sie heissen zwar oft „decretaa, z. B. Cod. Theod. XII 12, 1
(Anm. 67). 3. 9. 11; aber richtiger sind sie ebenso oft charakterisiert als
„desideriaa (ebd. XII 12, 3: „desideriorum decreta." 6.7.8.9.11.16),
„petitiones" (ebd. XII 12, 3. 4. 7. 10) oder auch „postulatau (XII 12, 16).
*•) Grab8chrift des Nymfius. Noch beachtenswerter erscheint es mir,
dass die kurz vor oder nach 400 von der Provinz Maxima Senonia dem con-
sularis CI. Lupicinns gewidmeten offiziellen Ehreninschriften das Zeichen
des christlichen Bekenntnisses an der Stirn tragen. Das lasst sich nicht
schon durch die Annahme erklaren, dass Lupicinus Christ war, sondern setst
voraus, dass die Eurie der betreffenden drei Gemeinden, bezw. der Land-
tag der Provinz ganz in christlichen Handen war. Christliche Inschriften
offentlichen Charakters sind uberhaupt selten; ein Analogon zu den
unsrigen bildet nach jeder Beziehung eine nicht datierte Inschrift afrikanischen
Ursprungs von Corduba, welche dasselbe Christusmonogramm tragt, dem
praeses p(rovinciae) M(auretaniae) C(aesariensis) vom ordo Tipasensium ge-
widmet (CIL. II 2210). Sogar auf den Meilensteinen brachte man in Afrika
das christliche Monogramm an: CIL. VIII 22661. 22662. 22666. 22666 (unter
Constantius und Valentinian I). Auch in Gallien findet sich wenigstens
ein weiteres Beispiel, die Inschrift des praeses Pontius Asclepiodotus vom
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Concilia provincialia in Gallien in der spateren Kaiserzeit. 273
Tatigkeit der concilia sich ausserte in Ehrnng des Stattbalters (Lug-
dunensis Ilia and IYa) oder in Anklage gegen denselben (Narbonensis) *°)
nod in Gesandtschaften an den Kaiser. Erst mit dem vOlligen Ende
der rdmischen Herrschaft in Gallien bOrten sie auf zu existieren 61).
J. 377 in Sit ten (CIL. XII 138 = Le Blant nr. 369 = Mommsen, Inscript
Helvet. nr. 10), zu welcber Mommsen unter Zustimmung de Rossis bemerkte :
„Non facile reperies antiquiorem inscriptionem publicam, quae
fidem Cbristianam aperte profiteatur". Vgl. noch die Aufschrift
eines im Rhein gefondenen ehernen Eelcbes CIL. XIII 10027": Septimius
Theodolus corrector Venetiae et Istriae exac(tor) ^.
60) Die Anklage gegen Numerius endigte, wie es scheint, wegen Mangels
an Beweisen („documentorum inopia", Ammian XVIU 1, 4) mit Freisprechung.
Es will scbon viel heissen, dass die Provinzialen iiberhaupt den Mut batten,
eine Anklage zu erbeben; denn der Erfolg solcber Prozesse war damals
sehr fraglicb (vgl. den Fall des Romanus, comes per Africam, Ammian
XXVIII 6). Deshalb unterliessen es die Provinzialen fast ausnahmslos, einen
solch nutzlosen Prozess anzustrengen (Carette p. 409), wofern sie sich nicht
gar ngementes et invitiu zu einer erbeuchelten Belobung eines schlechten
Beamten versteben mussten (vgl. Ammian XXX 5, 8—10).
") Vgl. das Westd. Zeitscbr. 1905, S. 17 fg. uber den Fortbestand des
concilium Arelatense Ausgefuhrte.
-•-•-«-
Zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte von
Freiburg i. B., Koln und Niedersachsen.
Von Dr. Otto Oppermann in Utrecht.
Die etwas heterogene Uberschrift, die icb den folgenden Aus-
fuhrangen zu geben genOtigt bin, bedarf einer kurzen Recbtfertigung.
Im Mittelpunkt meiner Untersuchungen steht das Problem der K6lner
Stadtverfassung. Es ist in letzter Zeit durch die Arbeit H. v. Loeschs1)
uber die KOlner Kaufmannsgilde in hdchst erfreulicher Weise gefdrdert
worden. Auf ibm fussend bat neuerdings Joachim2) sich bemttht,
die Verfassung der nach Kolner Recht gegrttndeten badiscben Stadt
l) Die Kolner Kaufmannsgilde im 12. Jahrbundert. 12. Erganzungs-
heft der Westdeutscben Zeitscbrift. Trier 1904.
*) Hermann Joachim, Gilde und Stadtgemeinde in Freiburg i. B. Sonder-
abdruck aus der Festgabe zum 21. Juli 1905, Anton Hagedorn Dr., Senats-
sekretar und Vorstand des Arcbivs der Freien und Hansestadt Hamburg ge-
widmet. Hamburg und Leipzig, Leopold Voss, 1906, S. 25—115.
18*
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274 0. Oppermann
Freiburg aufzuhellen. Die Ergebnisse dieser mir von der Redaktion der
Westdeutschen Zeitschrift zur Besprechang uberwiesenen Arbeit babe ich
zunachst zu prQfen. Es wird sich herausstellen, dass der Grander von
Freiburg nicbt, wie Joachim annimmt, die Kftlner Gilde sich zum Muster
genommen hat, sondern die unter ihrem Einfluss 1112 durch coniuratio
aufgerichtete Eommunalverfassung. Wir haben also alien Anlass, von
neuem sorgfaltig zu erwagen, wie weit sich dieses Ereignis der urkundlichen
Uberlieferung, die bekanntlich erst um die Mitte des 12. Jahrhunderts
reichlicher wird, einfttgen lasst. Auf diese Weise wird es gelingen,
ein Bild der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung Kftlns bis um 1180
zu zeichnen, das, wie ich glaube, das bisherige an Einheitlichkeit und
genetischem Zusammenhang ubertrifft. Aber schliesslich werden doch
gewisse Grundlagen der KSlner Stadtverfassung noch unerklart bleiben,
weil sie nicht kommunaler, sondern staatlicher Herkunft sind. Um
aber sie Klarheit zu erbalten, werden wir genOtigt sein, an die Frage
der karolingischen Eolonisation heranzutreten. Auf sie hat Karl Rub el
dorch sein 1904 erschienenes Buch8) die Aufmerksamkeit gelenkt,
auf das ich mir vorbehalte, an anderer Stelle noch naher einzugehen.
Ich bemerke hier ausdrucklich, dass ich Rubels Ergebnissen, soweit sie
die germanische Zeit betreffen, ablehnend gegenUberstehe und auch
manches fur verfehlt halten muss, was er zur Stutze seiner Beurteilung
der frankischen Verhaltnisse anfuhrt. Seine Grundauffassung dieser
Dinge aber ist durchaus richtig und durch die bisherige Kritik 4) nicht
widerlegt. Infolge der eigenartigen Beziehungen EOlns zu Westfalen
werden wir speziell auf die in Niedersachsen vom frankischen Staat
geschaffene Organisation eingehen und deshalb auch zu der neuerdings
von Philipp Heck wieder in Fluss gebrachten Frage der Gerichts-
verfassung des Sachsenspiegels Stellung nehmen mttssen. Da davon
auch die vielumstrittenen standerechtlichen Probleme berQhrt werden,
habe ich es fttr angezeigt gehalten, dieses niedersachsische Kapitel
meiner Arbeit auch in ihrem Titel kenntlich zu machen. Es wird
uns aber schliesslich nach Kdln zuruckfuhren und uns, denke ich, ge-
statten, den Ursprung des mittelalterlichen Kolns bis in die karo-
lingische Zeit zuruckzuverfolgen.
8) Die Franken, ihr Eroberungs- und Siedelungssystem im deutschen
Volkslande. Bielefeld und Leipzig 1904.
4) G. Caro, Westdeutsche Zeitschrift 24 (1906), 60—71. U. Stutz,
Zeitschrift der Savigny - Stiftung fur Recbtsgeschichte, G. A. 26, 349—363.
K. Weller, Historische Zeitschrift 97 (1906) 397 ff.
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Z. mittelalt. Verlgesch. v. Freiburg i. B., Edln u. Niedersachsen. 275
1.
Die Freiburger Stadtverfassung von 1120.
Bei der Grundung Freiburgs durch Eonrad von Zahringen bat,
wie in dessen Stiftungsarkunde von 1120 ausdrucklich gesagt wird,
das Recht der EOlner mercatores zum Vorbild gedient. Auf diesen
von mir selbst mehrfach (Eorrespondenzblatt der Westdeutscben Zeit-
schrift 19, 1900, Sp. 87 f. und Westdeutsche Zeitschrift 21, 1902,
S. 34) betonten Zusammenhang bat auch Joacbim (S. 87 f.) mit Recht
grosses Gewicht gelegt. Im Anschluss an die Arbeit Ton Max Foltz 5),
die ich an erstgenannter Stelle besprochen babe, h&tte er nocb hervor-
beben k&nnen, dass Eonrads Brnder Herzog Berthold III., der nach
der Uberlieferung an der Stadtgrundung beteiligt war, im Sommer 1114
im Heere Heinrichs V. gegen KOln gekampft hatte und in die Gefangen-
schaft der Stadt gefallen war. Genug, es hat sich fur Joachim ein
Aiisgangspunkt erneuter Untersucbung ergeben, nachdem H. v. Loesch
das Problem der KOlner Gilde zu glucklicher LOsung geftthrt hat.
Wie dieser einwandfrei festgestellt hat, sind die Ton Hflniger 1894
in den KOlner Schreinsurkunden (II, 2, S. 1 — 57) heransgegebenen
beiden bisher sogenannten Grossburgerlisten (BL 1 und BL 2) und
die Gildeliste (GL) von den BehOrden der rheinvorst&dtischen Gemeinde
St. Martin, nicht von denen der Gesamtstadt Koln gefuhrt worden.
Und zwar sind in die Gildeliste in zwei Eolumnen die neu aufge-
nommenen Mitglieder der Gilde und die der Sondergemeinde (Nachbar-
oder Burschaft) St. Martin eingetragen. Da fast alle Gildemitglieder
auch als Geburen verzeichnet sind, so hat v. Loesch (S. 44) mit Recht
geschlossen, dass der Personenkreis beider Korporationen ursprunglich
identisch war. Erst nach und nach, indem Leute hinzutraten, die
zwar Grundbesitzer, aber nicht Teilnehmer am Eaufhandel waren, ist
die Gemeinde der Geburen ttber den Ereis der Gilde hinausgewachsen.
Die Gilde hat also eine weit grOssere Bedeutung fur die Edlner
Stadtverfassung gehabt, als man bisher hat zugeben wollen. Aber es
muss scharf betont werden, dass die Gilde als solche nicht die
Organisation der stadtischen Gesamtverwaltung darstellte, sondern nur
eine einflussreiche Gruppe war, die auf die Entwicklung und Um-
gestaltung derselben entscheidenden Einfluss gettbt hat.
Darin besteht gerade das Verdienst der Untersuchungen v. Loeschs,
5) Beitrage zur Geschichte des Patriziats in den deutschen Stadten,
Marburger Dissertation 1899, S. 77 f.
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276 0. Oppermann
dass diese Verh<nisse jetzt ganz klar liegen: nicht die Bttrger der
Gesamtstadt sind es, die sich in weiterem Ereis am die Gilde schliessen,
sondern die Geburen von St. Martin. Es wird anten noch gezeigt werden,
dass die Gilde ihre verfassungsgeschicbtliche Bedeutnng verloren hat, nach-
dem ihre ftthrenden Mitglieder Anteil an der st&dtischen Verwaltung
gewonnen haben. Wenn somit eine Cbertragung von KOlner Rechtsver-
h<nissen auf Freiburg stattgefanden hat, so moss das Organ dieser
Verwaltung, in das die Gilde eingedrungen ist, das sie vielleicht mit ge-
schaffen hat, sich in Freiburg wiederfinden, aber nicht die Gilde selbst.
MerkwUrdig, dass Joachim sich dieser Einsicht verschlossen hat.
Er konstatiert S. 104 selbst: „Es bestand in der Altstadt KOln seit
lange ein SchGffenkollegium, das sp&testens urn die Mitte des 12. Jahr-
hnnderts als oberste EommunalbehOrde der Gesamtstadt anerkannt war.
Es z&hlte der Kegel nach 24 oder 25 Mitglieder, die nicht nur scabini
heissen, sondern daneben einen der Freiburger Bezeichnung consules
durchaus ad&quaten Namen ftthren, n&mlich senatores".
Andrerseits heisst es in der Freiburger Handfeste : Ego Cftnradus . . .
mercatoribus personatis circumquaque convocatis quadam coniuratione
id forum decrevi incipere et excolere. Ferner (§ 2, Satz 2): Si quis
autem sine uxore et liberis aut absque herede Jegitimo moritur, omnia
que possederat 24 coniuratores fori per integrum annum in sua po-
testate aut custodia retineant. Und in § 5: Si qua disceptatio
vel questio inter burgenses meos orta fuerit . . ., pro consuetudinario
et legitimo iure omnium mercatorum, precipue autem Coloniensium,
examinabitur iudicio.
Gegen die Annahme einer Entlehnung der KOlner Verfassungs-
institutionen spricht, wenn man sie ernstlich ins Auge fasst, zun&chst aller-
dings eine numerische Differenz. In KSln zahlte die oberste Eommunal-
behOrde nicht „der Kegel nach 24 oder 25", sondern ursprttnglich bestimmt
25 Mitglieder (vgl. unten S. 301). Aber diese Schwierigkeit l&sst sich
befriedigend lSsen. In dem soeben angefQhrten § 5 seiner Urkunde
bestimmt Konrad, dass Streitigkeiten unter den burgenses non secundum
meum arbitrium vel rectoris eorum, sondern nach dem ius omnium
mercatorum geschlichtet werden sollen. Am Schlusse der Handfeste
erkl&rt dann der Stadtherr: Ne hoc iuramentum aliqua necessitate in-
fringerem, manu mea dextera huius rei fidem libero homini et coniura-
toribus fori inviolabiliter dedi. Eonrad hat also auf gleichem Fusse
mit einem liber homo verhandelt, der als Yermittler zwischen ihm und
den coniuratores auftritt. Damit werden die Bestimmungen des § 5
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Z. mittelalt Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 277
deotlich: der rector ist ein Lokator. Aber er erhalt nicht eine herr-
scbaftliche Gerichtsbarkeit aber seine 24 Genossen, sondern die Ent-
scheidung interner Recbtsstreitigkeiten wird ibrer Gesamtbeit Qbertragen.
Als Vermittler zwischen ibr und der staatlichen Gewalt bekleidet der
Rektor ein halb staatliches, halb kommanales Amt; er steht als 25. Mit-
glied der KommunalbebOrde neben den 24 coniuratores.
Danach liegen, sollte man denken, die Dinge ziemlich einfach:
das Kolleg der 25 EOlner Senatoren erscbeint in Freiburg in Gestalt
des rector and der 24 conjaratores.
Joacbim bat denn aucb (S. 74 ff.) der berrschenden Hyperkritik
gegenuber erfrenlicberweise energisch betont, dass die coniuratio mer-
catorum, von der die Einleitung der Handfeste spricht, als eine ge-.
schworene Einung angesehen werden muss. Nur ist damit nicht er-
wiesen, dass „die alteste Stadtgemeinde eine Gilde wara ; denn von
einer solchen findet sicb in den Freibnrger Stadtrecbtsquellen nicht die
leiseste Spur. Es zeigt sich vielmehr, dass eine Stadtgemeinde sicb
mit EOlner Eaufmannsrecht durcb coniuratio constitui eren
und doch auf Errichtung einer Gilde verzichten konnte. Man
musste also schon nach diesem Sachverhalt annehmen, dass die EOlner
Stadtgemeinde durch coniuratio, wenn auch zweifellos unter bestimmen-
dem Einfluss einer Gilde, entstanden ist. Uberdies besitzen wir die
Nachricht des MOnchs von St. Pantaleon zum Jahre 1112: Coniuratio
Coloniae facta est pro libertate6) — zwei Jahre vor Herzog Bertholds
Anwesenheit in EGln ! Sehr mit Unrecht hat Joachim diese Stelle, auf
deren verfassungsgeschichtliche Bedeutung mehrfach aufmerksam gemacht
worden ist7), vdllig ignoriert.
Nun darf allerdings nicht verschwiegen werden, dass die tlber-
lieferung der oben aus der Freiburger Handfeste mitgeteilten Stellen
nicht einheitlich ist. Dieser Umstand hat es Joachim ermOglicht, zur
Stutze seiner Gildetheorie an einer entscheidenden Stelle eine Inter-
polation anzunehmen.
Die Berechtigung dieses Verfahrens haben wir vorerst zu prufen.
Durch kritische Untersuchungen der letzten Jahre sind neue Momente
fttr die Beurteilung der altesten Freiburger Stadtrechtsaufzeichnungen
•) Chronica regia ed. Waitz (Hannover 1880) S. 52.
') Hdniger, Mevissen • Festschrift (K6ln 1895) S. 271. Hansen, Fest-
schrift znr Eroffnung der neuen Hafenanlagen der Stadt Koln (1898), S. 14 ff.
Keussen, Westdeutscbe Zeitschr. 20, 1901, S. 56. Von mir selbst Westdeutsche
Zeitschr. 21, 1902, S. 33. Eorrespondenzblatt des Gesamtvereins 51, 1903, S. 70.
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hervorgetreten. Sie sind nur in einer Abschrift von 1341 uberliefert,
and es ist deshalb schwierig, sie nach ihren verschiedenen Bestand-
teilen auseinanderzuhalten and richtig za datieren. Jedenfalls ist im
Laufe des 13. Jahrhunderts eine neue Kodifikation des Freiburger
Rechtes, der sog. Stadtrodel, geschaffen worden, dessen Entstehung somit
fQr die alteren Aafzeichnungen den terminus ad quern bildet. Der Stadt-
rodel ist nun zwar schon in der Berner Handfeste von 1218 benatzt,
aber diese hat F. E. Welti (Die Rechtsquellen des Kantons Bern,
Stadtrechte I. S. IX ff.) 1902 als eine Falschung von ca. 1275 nach
gewiesen. Der Freiburger Rodel muss also nicht schon vor 1218
vorhanden gewesen sein ; er ist vielmehr, wie sich aus andern GrGnden
ergibt, erst kurz vor 1248 entstanden. Damit ist die Bahn fur eine
erfolgreiche kritische Analyse der alteren Freiburger Aafzeichnungen frei
geworden. Nach den uberzeugenden Ausfuhrungen S. Rietschels (Viertel-
jahr8schrift fur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 3, 1905, 421—44)
gehOren der 1120 von dem Zahringer Konrad verliehenen Handfeste
nur Einleitung, § 1 bis 5 (bezw. 7) und Schluss des Textes von 1341
an, jedoch ausser Satz 2 und 3 des § 2, die ebenso wie § 6 (bezw. 8)
bis 15 bis zum Jahre 1218 hinzugefugt worden sind; §§16 bis 55
endlich stellen eine erst nach 1218 in burgerlichen Kreisen entstandene
Rechtsaufzeichnung dar ; von ihr bietet aber eine im Bremgartener Stadt-
archiv aufbewahrte Abschrift von etwa 1258 vermutlich einen ureprung-
licheren Text. Diese letztere Annahme wird zwar von Joachim ange-
fochten, doch schliesst er sich sonst in allem Wesentlichen Rietschel an.
Bei diesem Stand der handschriftlichen tjberlieferung glaubt
Joachim im zweiten Satz des § 2, der, wie bemerkt, sp&terer Zusatz
ist, die Zahl 24 vor den Worten ,coniuratores fori1 verwerfen zu
dttrfen als Interpolation einer ^Generation, die von der Gilde oder
wenigstens von ihrer einstigen Identit&t mit der Gemeinde nichts mehr
wusste". Diese Art der Textkritik mass als willkurlich und vdllig
unzul&ssig bezeichnet werden. Aber es gelingt ihm auf diese Weise,
das Zwischenglied zu entfernen, das die am Schluss der Handfeste,
also in ihrem altesten Teile, genannten coniuratores fori mit dem
aus 24 consules bestehenden Kollegium verbindet; in § 37, also in
der dritten, erst nach 1218 entstandenen Schicht des Stadtrechts 8)
wird es zuerst erw&hnt. Und somit mussen nach Joachim die coniura-
8) Der rector erscheint in diesem Teile der Rechtsaufzeichnung als
iudex oder scultetus. Vgl. §§ 17. 30. 35. Nach § 35 wird er j&hrlich von
den burgenscs gew&hlt.
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Z. mittelalt. Yerfgesch. v. Freiburg i. B., Kdln u. Niederoachsen. 279
tores von 1120 als Gilde- and Gemeindegenossen, nicht als genossen-
schaftliche Behdrde, die auf eine bestimmte Mitgliederzahl beschrankt
war, angesehen werden.
Noch etwas anderes steht freilich dieser Auffassung Joachims im Wege.
Die 24 consoles erscheinen wieder unter dem Namen coninrati in einer
Urkunde, welche uber die Verfassungsanderung von 1248 ausgestellt
wurde (Joachim S. 87 Anm. 2) : Statuimos preterea alios viginti qnatuor
prioribns 24 coniuratis fore adiungendos, sine quorum consilio et con-
sensu priores nee debent nee possunt commune negocium ville nostre
aliquatenus ordinare. Gleichzeitig ist eine neue BehOrde von 4 consoles
geschaffen worden, von denen die Gemeinde einen aus den alten, die
drei andern aus den neuen Yierundzwanzigern zu wahlen hat. Joachim
meint nun, nur zum Unterschied von diesen neuen consules habe man
fur die alten „vorubergehend einen fur alle Beam ten passenden Aus-
druck gewahlt". (S. 86) Wie kunstlich dieser Ausweg ist, liegt auf
der Hand. Durch ihn ist Joachim abgefuhrt worden von der frucht-
barsten Erkenntnis, die aus der von ihm selbst so stark betonten
Yerwandtschaft des Freiburger Rechts mit dem KOlner Recht fliesst:
Schon 1120 gab es eine Kdlner Kommunalbehdrde von 25 Mitgliedern;
die 25 KOlner Senatoren waren nicht ein erst seit der Mitte des
12. Jahrhunderts als KommunalbehOrde anerkanntes SchSffenkolleg der
Altstadt, sondern die BehOrde der coniuratio von 1112. Die Freiburger
Yerhaltnisse werden ja aus den Quellen vOllig deutlich. Die 24 mercatores
der conjuratio von 1 120 waren nach der Einleitung der Handfeste bevorzugt
durch den mit nur einem Solidus Zins belasteten Besitz einer 100X50
Fuss grossen area in constituto foro. Unter diesem forum ist zunaehst
die Marktansiedlung, eine Kolonie von 24 curtes (vgl. § 76 des Stadt-
rodels) zu verstehen. Um dieselbe gruppierten sich an drei verschie-
denen Orten die Verkaufsstande. Dies ergibt sich aus § 77 und 78
des Stadtrodels: Quilibet consulum debet habere bancum unum sub
tribus lobiis, que per iuramentum a prima fundatione civitatis
sunt institute. Uno vero consulum mortuo, qui eius locum succedet
eundem bancum possidebit. Sunt autem tres lobie: inferiores macelli,
lobia prope hospitale, banchi panum apud forum piscium. Seit Grun-
dung des Marktes hatten also die coniuratores fori (die 24 consules)
am Kleinhandel vertragsmassig bevorzugten Anteil. Teilnahme war natur-
lich auch jedem andern fur langere oder kurzere Zeit nach Freiburg
zureisenden Handler gestattet; aber ein solcher war, auch wenn er
ausser dem Marktstand eine Parzelle mit Wohnhaus mietete, nicht
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Erbsasse, besass far seinen Grundbesitz keine Offentlich rechtlichen
Garantien.
Eine auch far die allgemeine Auffassung der Dinge nicbt un-
wicbtige Erkenntnis. Die coniuratores fori sind nicbt eine Kaufmanns-
gemeinde in landlaufigem Sinne, sondern ein Konsortium von Unter-
nehmern, die der Kramer- und Handwerkerbevftlkerung gegenuber in
entscbeidender Weise privilegiert sind; der rector, kann man sagen,
ist primus inter 25 pares locatores. Eonrad von Zabringen ist also
bei seiner Stadtgrundung von ahnlichen Gesichtspnnkten geleitet worden,
wie Erzbiscbof Friedrich von Bremen-Hamburg in der bertlhmten Ur-
kunde von 1106, dem altesten deutscben Kolonistenrecht 9). Einem
sacerdos Heinricb und fanf andern namentlich benannten Hollandern
uberwies Friedrich eine mehrere hundert mansos umfassende terra in-
culta et paludosa. Far die einzelnen Hufen wird eine GrOsse von
720X30 Kftnigsruten einscbliesslich der Entwasserungsgraben festgesetzt,
ne discordia in posterum in populo haberetur. Dieser populus bildet
die neuen Marschbauerngemeinden — dass deren mehrere sind und
nicbt etwa die 6 Lokatoren als die Eolonistengemeinde betrachtet werden
durfen, wird sich gleich zeigen. Die Unternehmer erhalten fiber das
ganze Gebiet die interne Gerichtsbarkeit gegen 2 Mark jahrlich von
je 100 Hufen. Kdnnen sie placita sive iudicia maiorum rerum nicht
unter sich erledigen, so haben sie den Erzbiscbof selbst in ihre Mitte
zu rufen ; er erhalt dann de placitali questu ein Drittel. Die Lokatoren
haben also ihren weltlichen Gerichtsstand vor dem Bischof selbst, unter
Ausschluss seiner Beam ten. Bezttglich des Sendgerichts erklaren sie
sich bereit, secundum sanctorum decreta patronum et canonicam iustitiam
et institutionem Trajectensis ecclesie sich dem Bischof zu unterstellen.
Auch die unteren geistlichen Instanzen werden also ausgeschaltet ; die
Lokatoren sind sendbarfrei. Es steht ihnen die Errichtung neuer Pfarr-
kirchen zu, und die parrochiani — der populus! — verpflicbten sich,
jeden Pfarrgeistlichen mit einem Dotalmansus auszustatten. Obwohl es
nicht ausdrllcklich gesagt wird, darf nach dem ganzen Zusammenhang
angenommen werden, dass der sacerdos Heinrich die Sendgerichtsbar-
keit fiber die neuen Pfarrgemeinden hat.
Es wird sich nun weiterhin zeigen, wie das Bedurfnis einer vom
Staate anerkannten Vertretung vor Gericht in KOln wie vielfach ander-
•) Bremisches Urkandenbuch I S. 28 f. Danach Altmann - Bemheim,
Ausgewahlte Urkunden * Nr. 80, (* Nr. 68).
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedenachsen. 281
warts einen Zwdlferausschuss der Gilde ins Leben rief, der sich dann mit
den AltstadtschOffen zum Senatorenkolleg yon 25 MitgHedern vereinigte.
Joachims Meinnng (S. 84), der Aosdrnck coniuratores diene, „abge-
sehen davon, dass er bekanntlich Eideshelfer bedeuten kann, zur Be-
zeichnung von Lenten, die sich znr Erreichung eines Zweckes durch
einen Schwnr nntereinander verbnnden haben", ist mithin ganz richtig,
nor geht darans ja gerade hervor, dass nicht jede coninratio eine Gilde
sein muss.
Aucb darin stimmen wir Joachim (S. 88 ff.) bei, dass erst die
vier consnles yon 1248 als Stadtrat zu betrachten sind. Aber es ist
deshalb nicht notwendig, die alten Viernndzwanziger aus dem Akt der
Stadtgrundung kunstlich ansznschalten ; sie nehmen eben seit 1120 die-
selbe Doppelstellnng yon richterlicher nnd kommnnaler BehOrde ein
wie die KOlner Senatoren yon 1112. Daher die Singularity in der
Verfassungsentwicklnng Freiburgs, die Joachim sehr inkonsequenter-
weise zu beseitigen sich bemuht.
Seine Untersuchungen sind daran gescheitert, dass er die staat-
lich-fiskalischen Elemente der Rechtsbildnng vOllig ignoriert hat, denen
mindestens die gleiche Bedeutung wie der Gilde zukommt. So dass
seine weiteren Ausfuhrungen — er stellt S. 32 Anm. 3 noch eine
Vertffentlichung aber das Wesen der Gilde in Aussicht — nur wieder
zu einer scharferen Betonnng der gegnerischen Auffassung fuhren dQrften.
Denn schon jetzt wird man seiner Behauptnng (S. 31), die stadtischen
Gemeinden in Magdeburg, Naumburg, Halberstadt, Quedlinburg, Bremen,
Gandersheim, Goslar und andern Marktorten seien yon Anfang an als
Gilden organisiert gewesen, widersprechen mussen. Die Magdeburger
Gilde war eine Gewandschneiderbrnderschaft, die erst yon Erzbischof
Wichmann (1152—92) gestiftet worden ist10), und gleichfalls als Tuch-
h&ndlerinnung tritt uns erst im Jahre 1200 die Gilde in Goslar ent-
gegen; ob sie mit den Goslarer Kaufleuten, nach deren Beispiel 1083 den
Qnedlinburger Kaufleuten die Gerichtsbarkeit de cibariis verliehen wird,
identifiziert werden darf, ist fraglich11). In andern der genannten
Stadte findet sich von einer Gilde uberhaupt keine Spur. Uberdies aber
bedarf es nach meinen Ausfuhrungen uber die Magdeburger mercatores
10) Doren, Untersuchungen zur Geschichte der Kaufmannsgilde (Leipzig
1893) S. 100 ff. Uber den Unterschied zwischen alteren und jiingeren Gilden
ygl. auch v. Loesch, Kaufmannsgilde S. 4. Die Dortmunder Gilde halte auch
ich far alter; vgl. unten.
") Doren a. a. 0. S. 96 ff.
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282 0- Oppermann
in dieser Zeitschrift 25, 125 f. durchaus noch naherer Untersuchung,
wie weit der niedersachsische Handel des 10. Jahrhunderts in den
Handen ursprtinglich fiskalischer Mannschaft lag.
2.
Die Niederlassung der Gilde in der Kttlner Rheinvoratadt
Damit kOnnen wir Abschied nebmen von Joachims Arbeit. Wir
haben seine Aufstellungen im Wesentlichen ablebnen mOssen; aber wir
sind dabei zu einem Ergebnis gekommen, das fur die Erkenntnis der
Kdlner Stadtverfassung von hOchster Wichtigkeit ist. Aus der Frei-
burger Handfeste von 1120 lasst sich schliessen, dass damals die
Kdlner Stadtgemeinde von einem durch coniuratio gebildeten, aus
25 Mitgliedern bestehenden Ausschuss regiert wurde.
Es entspricht das, wie schon bemerkt, der Auffassung, die ich
selbst in Ubereinstimmung mit den mersten neueren Forschern, die
sich speziell mit KOln beschaftigt haben, mir von der coniuratio des
Jahres 1112 gebildet und wiederholt vorgetragen habe. Und zwar
betrachte ich als treibendes Element bei diesem Vorgang die kauf-
mannische Bevdlkerung der Martinsvorstadt, die als eine Fremdgemeinde
dem bestehenden Gericht durch einen Ausschuss von 12 Senatoren
schon im 11. Jahrhundert eingegliedert worden war. Indem diese
mit den Schdffen der Altstadt eine Schwurbruderschaft schlossen, ent-
stand die Stadtverfassung von 1112.
Diese Auffassung ist m. E. die einzig mOgliche, wenn man nicht
uberhaupt darauf verzichten will, balb verschttttete Zusaminenhange auf-
zuhellen. Sie hat jedoch weder bei v. Loesch Beifall gefunden, der
die Annahme eines besonderen Schoffenkollegs der Rheinvorstadt far
eine unhaltbare Hypothese erklart, noch bei Joachim, der (S. 69 Anm. 2)
meine AusfQhrungen gleichfalls als hOchst hypothetisch bezeichnet.
In Wirklichkeit sind sie durch die Untersuchungen v. Loeschs —
und mittelbar auch durch die Joachims — nicht in Frage gestellt,
sondern in vollem Umfange bestatigt worden. Ich gedenke das im
Folgenden eingehend zu begrttnden.
Es steht fest, dass es eine Gilde war, die sich in der Rhein-
vorstadt niederliess, und auch daruber herrscht wohl Obereinstimmung,
dass von hier der Anstoss zur Konstituierung der Stadtgemeinde aus-
gegangen ist. So erhebt sich zunachst die Frage: Brachte die Gilde
als solche eine Organisation schon mit, die geeignet war, fur die Stadt-
verfassung Bedeutung gewinnen?
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Z. mittelalt. Verigesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 283
Wir mussen uns, am darauf antworten zu konnen, in verschie-
denen Gegenden ttber die Gilde zu orientieren such en.
In Danemark bestand ihr Beamtenorganismus nach den Unter-
suchungen Max Pappenheims 1S) aus dem Alderman, den beiden Stuhl-
brudern und dem praepositus. Von ihnen kann der Alderman nicht
wie Pappenheim annimmt, ein von der Gilde selbstandig geschaifenes
Amt sein. Denn er fehlt bei den meisten Gilden des westeuropaischen
Kontinents, und die engliscben Yerhaltnisse zeigen, dass durch den Alder-
man die Gilde oder uberbaupt eine lokale Organisation dem staatlicben
Organismus eingegliedert wird. Denn London z. B. hat im Jabre 1200
25 Aldermanner, die Vorsteher der Stadtdistrikte sind18). Die Utrechter
Gilde, an deren Spitze 1233 zwei aldermanni erscheinen u), zeigt gleich-
falls, dass nicht der Einzelvorsteher der Gilde als solcher Alderman
geheissen haben kann. Denn anderwarts, in Danemark z. B., gibt es
ja neben dem einzelnen Alderman ein kollegiales Amt in der Gilde.
Schon dadurch wird es wahrscheinlich, dass der ursprungliche
Gildevorsteher der praepositus ist. Dafur spricht auch der von Pappen-
heim S. 225 ff. erdrterte priesterliche Charakter des Amtes ; denn ein
solcher musste in heidnischer Zeit dem Vorsteher einer nur durch das
Ritual der Blutsbruderschaft verbundenen Gemeinschaft beiwohnen. Der
praepositus begegnet als Gildevorstand auch in Nordfrankreich, in
Valenciennes. Das 1067 bestatigte Statut der dortigen Gilde bestimmt,
dass der praepositus Eaufmann sein muss15), was vielleicht auf eine
Abwehr kirchlicher Einflusse zu deuten ist. Es wurde hier also der
ursprungliche Gildevorstand sich erhalten und dem Staat gegenuber die
Funktionen eines Beamten der Selbstverwaltung ubernommen haben.
Unter diesen Umstanden wird man den Kdlner negotiatorum
praepositus der vita Heriberti, also des 11. Jahrhunderts, der einen
flQchtigen Verbrecher festnimmt, als Gildebeamten zu erklaren be-
rechtigt sein16).
Gleichfalls in der Gilde scheint das kollegiale Amt seinen Ursprung
zu haben, das uns in KOln, durch die Amterverfassung umgebildet, in Ge-
stalt der beiden dienenden BQrgermeister entgegentritt. Denn diese kol-
15) Die altdanischen Schutzgilden, Breslau 1885, S. 212 ff.
13) Hegel, Stadte und Gilden (Leipzig 1891) I S. 75 f.
u) Codex diplomatics Neerlandicus I (Utrecht 1848) Nr. 15.
") Hegel a. a. 0. II, 150. Doren a. a. 0. S. 64 f.
16) Anders v. Loesch, Kaufmannsgilde S. 43, im Anschluss an von Below,
Jahrbucher f. Nationalokonomie und Statistik Bd. 58, S. 63 Anm. 3.
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284 0. Oppermann
legiale BehOrde findet sich auch in den danischen Gilden ; es sind die beiden
Stuhlbrttder, die das Gelage der Binder anzuordnen and za uberwachen
haben. Sie nehmen dem Alderman gegenuber etwa dieselbe Stellung
ein wie die E6lner magistri gegenuber den stadtischen Unterrichtern.
In Utrecht ist, wie die oben angeftthrte Stelle zeigt, das kol legiale
Amt zur offiziellen and einzigen Vertretang der Gilde geworden.
Aus den Darlegungen Pappenheims S. 238 ff. erhellt nan ferner,
welche weitere Aasgestaltang die Organisation der Gilde dadurch erfahr,
dass sie dem Landesrechtsverband eingegliedert werden mosste. Da die
Gilde eine Fremdgemeinde bildete, konnte nicht jedes ihrer Mitglieder
zur Eideshilfe eines angeklagten Genossen zagelassen werden; das
Gericht mosste qualifizierte Eideshelfer fordern. So ergab sich die
Notwendigkeit, einen Aosschuss von 12 Mitgliedern zn bilden, die
gegebenen Falls den nach Landesrecht erforderlichen ZwOlfereid za leisten
bereit and dadarch dem Gericht gegenflber ein- fur allemal qualifiziert
waren. In den danischen Gildestatnten, die Pappenheim S. 441 ff.
mitgeteilt hat, lasst sich die allmahliche Entwicklang dieser Einrichtang
verfolgen. Die Satzung der Flensbarger Enatsgilde bestimmt in § 11
(S. 444), dass niemand sich der Auslosang von Eideshelfern entziehen
darf ; und die Knutsgilde zu Store Hedinge hat in § 33 (S. 478) fest-
gesetzt: Si (quis fratrum) ad regem vel episcopum vocatus fuerit, senior
faciat conventom fratrum et eligat 12 ex fraternitate, qaos voluerit,
qui cum eo et convivii expensa vadant et ei auxilium pro posse ferant.
Mit Recht hat Pappenheim betont, dass dieser Zwdlferausschuss
nicht aus dem internen Bedurfnis der Gilde hervorgegangen, sondern
ihr vom Landesrecht gewissermassen aufgenOtigt worden ist. Die Rich-
tigkeit dieser AufFassung finden wir bestatigt, wenn wir uns nun wieder
nach Nordfrankreich wenden. Der qualifizierten Eideshelfer bedurfte
naturlich nicht nur eine Gilde, sondern jede durch starken Zuzug von
aussen angewachsene Gemeinde, die dem Landesgerichtsverband einge-
gliedert zu werden wunschte. Deshalb hat Graf Robert II. von Flandern
(1093 — 1111) for die villa Aire durch eine Lex amicitiae ein Kol-
legium von 12 selecti judices geschaffen, qui fide et juramento firmaverant,
quoniam in judicio non excipient personam pauperis vel divitis, nobilis
et ignobilis, proximi vel extranei. Dieser Zwdlferausschuss bildet ein
Genossengericht unter Vorsitz des praefectus amicitiae, ist aber andrer-
seits dem Gericht des praefectus comitis eingegliedert17). Der ZwOlfer-
17) Hegel, Stadte und Gilden II, 166 f.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 285
ausschuss erscheint ebenso als daaernde Einrichtung 1067 in den Satzungen
der Gilde zu Valenciennes18), also in einer Stadt des Hennegau, der
damals zum dentschen Reich gehOrte.
Es kann hier nicht die Aufgabe sein, den geistigen Strftmungen
nachzugehen, die seit der zweiten Halfte des 11. Jahrhunderts die
Anerkennung der kommnnalen Selbstverwaltung durch den Staat be-
gOnstigt haben. Aber es muss doch darauf hingewiesen werden, dass
die Pax, die Erzbischof Sigewin von K6ln im Jahre 1083 nach dem
Master des Lutticher Gottesfriedens aufrichtete, Reinigung durch
ZwOlfereid festsetzte fur die Erben eines wegen Friedensbruch ver-
bannten liber vel nobilis, die ihn bei sich aufgenommen haben sollen ltf).
Denn mit dieser Pax Sigewini stehen ihrerseits die traditiones et
leges in unverkennbarem Zusammenhang, die ein comes Arnoldus — es
kann nur der 1072—1090 nachweisbare EOlner Burggraf sein — dem
Kdlner Vorort Niederich verliehen hat 20). Wie die Pax Sigewini dem
Verletzer des Friedens androht, dass er a finibus confinium suorum
expellatur, so droht das Niedericher Weistum dem Rechtsverweigerer
an: rebellis de karta civium et communione nostra repudiabitur.
Nach dem Niedericher Weistum fungiert nun ein Ausschuss von
12 Senatoren 81), zunacht in den drei placita legalia, aber deren Be-
deutung weiter unten noch zu handeln ist, indem er auf Interpellation
des Bischofs oder seines potens nuntius Rechtsweisungen aber Grund-
besitz (hereditates) erteilt. Ferner muss die Elage gegen einen
Parochialgenossen coram magistris civium et senatoribus et iudicibus
nostris (also den Unterrichtem der Sondergemeinde Niederich, die in
§ 3 ministri nostri, vicarii scilicet comitis et advocati genannt werden)
vorgebracht werden. Aber damit ist das staatliche Gericht keineswegs
ausgeschaltet; wenn auf diesem Wege kein Recht zu erlangen ist, unter-
1S) Ebenda II, 150.
19) Mon. Germ. Legura sectio IV, Bd. I, S. 604, § 6.
*•) Honiger, Kdlner Schreinsurkunden II, 1 S. 51. Ich habe das im
Wesentlichen achon Westdeutsche Zcitschrift 21, S. 32 if. ansgefuhrt. v. Loesch
bestreitet (Vierteljahrsschrift far Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 4, 201)
die Identitat des comes Arnoldus mit dem Kdlner Burggrafen. Aber welchem
andern Grafen soil der Ort Niederich unterstanden haben?
") Die Bezeichnung scabini erscheint von Nachtragen (Nied. 1 VIII, 2;
XI 15; 2 II 5, IV 6, VIII 4, X 11) abgesehen erst von 1 XIII 7 ab, also
auch in der ganzen zweiten Karte nicht. Denn die RUckseite der ersten
Schreinskarte ist erst nach Vorder- und RUckseite der zweiten beschrieben
worden. Vgl. Honiger, Schreinsurkunden II, 1 S. 46.
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286 0. Oppermann
stutzen die concives den Elager ad curiam coram iudicibus, d. h. vor
Bnrggraf und Vogt.
Gegen Ende des 11. Jahrhunderts ist also der Vorort Niederich
mit einem Zwfllferausschuss von Senatoren bewidmet worden, der ein
Zwischenglied zwischen Gemeinde und burggraflichem Gericht zu bilden
bestimmt war. Nun ist, wie sich ergeben wird, die conjuratio von 1112,
deren Organ ein Ausscbuss von 25 senatores oder scabini ist, durch
Zusammenschluss yon fuhrenden Mitgliedern der Gilde mit den scabini
der Altstadt zustande gekommen. Nach den bisherigen ErOrterungen
wird man somit die Annahme, es habe schon vorher ein ZwOlferaus-
scbuss der Gilde bestanden, wohl kaum als unhaltbare Hypothese be-
zeicbnen kOnnen.
Mehr gerechtfertigt erscbeint ein weiteres Bedenken von Loeschs.
Im Anschluss an meine Ergebnisse nimmt auch er (Kaufmannsgilde
S. 44) an, dass der Boden der Rheinvorstadt im 10. Jahrhundert vom
Erzbischof gegen Grundzins ausgetan worden ist, bezweifelt aber gleich-
wohl, dass man die Niederlassung der Gilde als eine durch Grunder-
leihe entstandene Eolonistengemeinde aufzufassen habe.
Diese Frage zerfallt in eine topographische und eine rechtlicbe.
Die Entscheidung der ersteren hat v. Loesch mit Recht von der kirch-
lichen Einteilung abhangig gemacht. Nun ist, wie weiterhin noch aus-
zuftthren sein wird, die Rheinvorstadt wahrscheinlich schon zu Anfang des
10. Jahrhunderts der Rftmerstadt angegliedert worden. Von Erzbischof
Bruno (f 965) wurde in dem neuen burgus das Stift Gross St. Martin
errichtet; vermutlich steht die Versetzung von Eanonikern aus St. Maria
im Eapitol nach St. Andreas, von der Ruotgers vita Brunonis (Eap. 34,
MG. SS. IV 267) berichtet, damit in Zusammenhang. Eine Nachricht,
wann sich die Gilde im sudlichen Teil der Rheinvorstadt niederliess,
haben wir aber nicht ; aus der Tatsache der Befestigung l&sst sich kein
sicherer Schluss auf die Besiedlung Ziehen. Denn man konnte dieses
Terrain, auch wenn es noch Jahre lang unbesiedelt blieb, naturlich nicht
von der Befestigung ausscbliessen. Andrerseits ist auch mOglicb, das die
Gilde schon vorhanden war und schon ein Eirchspiel (Elein St. Martin)
bildete, ehe die Befestigung angelegt wurde. Die durch diese geschaffene
topographische Einheit der Rheinvorstadt bedingt deshalb nicht not-
wendig auch die ursprungliche kirchliche Einheit dieses Gebietes22).
Die Gilde war als heidnische Blutsbrttderschaft zunachst uber-
M) Darin weiche ich von Keussen, Westdeutsche Zeitschrift 22 (1903)
S. 40 f. ab.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. 6., Koln u. Niedersachsen. 287
haupt nicht Pfarrgemeinde; das Terrain der Kirche Klein St. Martin,
der spateren Pfarrkirche der Rheinvorstadt, braucht ursprunglich nicht
notwendig Eigentum der Gilde gewesen zu sein. Denn die Kirche lag an
die Aussenseite der Roniermauer angelehnt, wo durch eine von der
Romerzeit her die Stadt umziehende Militarstrasse, den sog. Steinweg,
ein hochwasserfreier Landstreifen gebildet wurde. Hier mdgen schon
Hauser gestanden haben, ehe die Gilde von den Grundstucken des
Uberflutungsgebietes Besitz ergriff. Indem sich spater ein weiterer Kreis
von Geburen um die Gilde schloss, die Grundbesitzer, aber nicht Gilde-
genossen waren, wurden die GrundstQcke an der Peripherie der Gilde-
niederlassung dieser einverleibt; indem auf einem derselben die Kirche
Klein St. Martin erbaut wurde, vollzog sich die Urawandlung der
alten Blutsbruderschaft zur christlichen Pfarrgemeinde.
Das muss geschehen sein, ehe die Altstadtpfarre St. Peter und
Paul, die nur an der Sttdseite der Rheinvorstadt mit einem schmalen
Zipfel hi diese hineinragte, mit der Martinsparochie vereinigt wurde 23).
Denn das Geburhaus in der Rheingasse liegt genau auf der Grenze
zwischen beiden Kirchspielen, ist also offenbar erst nach dieser Ver-
einigung erbaut worden. Nun haben wir aber, was man bisher nicht
beachtet hat, ein Zeugnis dafttr, dass vorher die Pfarrkirche Klein
St. Martin der Schauplatz der Gemeindeversammlungen war. In der
Schreinseintragung Mart. 1 111 6 erklart Hezelinus : Huius rei firmitate . . .
ad ecclesiam sancti Martini minoris ut dicitur iudicibus et civibus me
presentavi et civili executione heredibus prefatis statu to iure, quicquid
eorum hereditatis spe fuerat, denegatum suscepi, et statim amam vini
in testimonium civibus tradidi24).
Einen Beweis, dass schon damals auch im Gemeindehaus getagt wurde,
gibt es nicht; sein Vorhandensein ist erst durch Mart. 2 II 1 gesichert.
Fur die kirchliche Organisation ergibt sich somit, wie die zwischen
Keussen und H. Schafer schwebende Streitfrage *5) entschieden werden
muss. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass das Stift St. Maria im
Kapitol vor alters als Burgpfarre gewisse Rechte auch aber das
Suburbium am Rheinufer beanspruchen konnte. Aber durch die Grun-
dung von Gross St. Martin war ja eine neue Herrenpfarrkirche fttr dies
") Vgl. Keussen, Westdeutsche Zeitschrift 20 (1901), 48 ff.
»*) Schreinsurkunden I, S. 17. Im Register Bd. II, 2, 276 fehlt diese
Erwahnung der Martinskirche.
*•) Vgl. Keussen, Westdeutsche Zeitscbr. a. a. 0. und 22 (1903) 38 ff.
H. Schafer, Annalen des hist. Vereins f. den Niederrhein 74 (1902), 53—67.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXV, III. 19
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0. Oppermann
Gebiet errichtet worden. Die Patronatsansprilche der Abtissin von
St. Maria im Kapitol konnten sich seitdem rechtmassigerweisse nur
noch auf das Patronat tiber die Peter- und Pauls-(Notburgis)-Pfarre
stQtzen. Die Behauptung, dass das Terrain der Kirche Klein St. Martin
Stiftseigentum sei, zu beweisen gelang dem Stift nicht. Die Gemeinde,
die sie erbaut hatte, war also, mag sie das Grundsttlck immerhin nacb-
traglich vom Stift Maria im Kapitol erworben haben, kirchlich nicbt
vom Marienstift abhangig.
Die Abbaltung der Gemeindeversammlungen in der Kirche ge-
stattet ausserdem bezttglich der Gildeverfassung den Schluss, dass wir
auch in K6ln ein Vorsteheramt ursprunglich priesterlichen Charakters
vorauszusetzen haben. Das kollegiale Burgermeisteramt, das im 12. Jahr-
hundert den Vorstand der Sondergemeinde bildet, ist eben das Ergebnis
eines doppelten Prozesses : amtsrechtlicher Umbildung der Gildeverfassung
einerseits und kollegialer Umbildung der Gemeindeverfassung andrerseits.
Das Amt des magister namlich begegnet als das des Gemeinde-
vorstehers bereits im 11. Jahrhundert. Schon die Gesetze Burkhards
von Worms sehen vor, dass interne Bagatellsachen in omnibus locis ad
magistrum loci gebracht werden sollen, ut illius loci minister cum sub-
iectis concivibus suis sine iuramento hoc determinet 26). Ferner be-
sitzen wir eine Pax Dei unbestimmten Datums, die wahrscheinlich der
im Mai 1085 zu Mainz verkttndete Reichslandfrieden ist, jedenfalls aber
auf westdeutsche Verhaltnisse bezogen werden darf. In ihr erscheint
an der Spitze der Ortlichen Organisation der magister villae27). Ein
solcher wird auch der Altstadtparochie St. Peter und Paul vorgestanden
haben28); nachdem die Senatoren der Gilde in die conjuratio einge-
treten waren und jene damit an politischer Bedeutung eingebtisst hatte,
wurde unter Kombination des Gemeindemagisteriums mit dem kol-
legialen Stuhlbruderamt der Gilde der Vorstand der beiden magistri
civium fur die neue Sondergemeinde St. Martin geschaffen.
Allerdings ist die Prioritat der magistri civium der Sonderge-
M) Altmann-Bernheim, Ausgewahlte Urkunden3 S. 149 § 12.
al) M. G. Legum sectio IV, Bd. I, 609 § 8: Viatori hospitium nemo
deneget. Si hospitium negaverit et necessaria vendere vel acquirere neglexerit,
magistrum villae violator appellet, qui convocatis civibus suis rogata negantem
ad praesens decapillatum excoriet.
i8) Vielleicht darf man anmerken, dass in den altesten Schreinsein-
tragungen von St. Martin mehrfach nur ein magister civium genannt wird:
Mart. 1 IV 1 : domino Ottone magistratu dominante. Mart. 1 VI 7 : Hoc
tempore fuit magister civium Vogel.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B , Koln u. Niedersachsen. 289
meinde vor dem kollegialen Burgermeisteramt der Gesamtstadt nicht
wahrscbeinlich. Die Erwahnung der magistri civium im Weistum des
Niedericb, das ja zwar den Inhalt einer im 11. Jabrhundert verliehenen
Kommunalcharte wiedergeben will, aber erst urn 1150 aufgezeichnet
ist, mass ich fur einen Anachronismns halten29). Aber es wird sicb
weiterhin ergeben, dass auch das Burgermeisteramt der Gesamtstadt
dem Stuhlbruderamt der Gilde nachgebildet ist. Somit liegt auch bei den
Sondergemeinden mittelbar eine Eombination von Amtsgemeinde- und
Gildeverfassung vor. Die Organisation war kollegial, aber durchaus
amtsrechtlich, von der BehOrde der Gesamtstadt oktroyiert.
Nunmehr kOnnen wir auch auf die rechtliche Seite der durch
v. Loesch angeregten Frage eingehen.
Es liegt also kein Grund gegen die Annahme vor, dass sicb in der
sudlichen Rheinvorstadt die kaufmannische Bevdlkerung nicht etwa nach
nnd nach znsammengefunden und erst dann sich in einer Gilde organisiert
hat, sondern dass vielmehr durch einmaligen GrQndungsvertrag eine Gilde
von jenem Terrain Besitz ergriff und dadurch als im Stadtgebiet an-
sassige Gemeinde sich konstituierte. Eine andere Frage ist, ob sie
schon damals gegenuber den Nachbargemeinden eine rechtlich bevorzugte
Stellung einnahm, mit andern Worten: ob von einer Grunderleihe in
dem von Rietschel so) stipulierten Sinne gesprochen werden kann. Nach
Rietschel (S. 191) bietet den altesten urkundlichen Beleg einer durch
Grunderleihe entstandenen Marktansiedlung das ©enter Privileg des Mark-
grafen Arnulf von 941 81). Aber wir erfahren aus ihm nur von einem
census qui accipitur de mansionibus qu$ sit$ sunt in portu Gandavo.
Nicht mehr verrat uns Erzbischof Evergers Urkunde von 989 82) Qber
Kftln: er verschenkt in urbe Coloniensi tot arearum, quot 10 libras solvit
denariorum. Nun ist ja vorauszusetzen, dass der Gilde, die sich auf
diesem Areal niederliess, ein gewisses Mass von Selbstverwaltung und
") Mao konnte daran denken, auch die Senatoren des Niederich fur
einen solchen Anachronismus zu erklaren. Aber dann bliebe als Inhalt der
iura et liber tat es gar nichts tibrig; das Liegenschaftsgericht selbst ist, wie
sich herausstellen wird, uralt. Und gerade die Schaffung neuer Urteiler-
kollegien ist allenthalben ein Hauptpunkt der Gemeindecharten.
,0) Zeit8chrift der Savignystiftung far Rechtsgeschichte , G. A. 22
(1901), 187 ff.
S1) Des Marez, Etude sur la proprie"te* fonciere en Flandre (Gand et
Paris 1898) S. 14. Der vollstandige Text Gompte rendu des stances de la
commission royale d'histoire. 5. sdrie, t. 6 (Bruxelles 1896) S. 243 ff.
") Ennen, Quellen I S. 471 Nr. 17.
19*
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290 0. Oppermann
interner Gerichtsbarkeit belassen wurde. Aber interne Bagatellgerichts-
barkeit besassen, wie wir oben sahen, schon zu Anfang des 11. Jahr-
hunderts alle Ortsgemeinden im Bereiche der Gesetze Burkhards von
Worms. Und eine viel weitergehende Autonomic wird neuen Gemeinden
schon von Ludwig dem Frommen zugestanden: Bestallung von drei
Beamten zur Auslibung der Gerichtsbarkeit excepto criminalibus causis
den forestarii in den Vogesen; Gewalt und Gericht in causae minores,
auch uber die eigenen Hintersassen, spanischen Kolonisten 83). Es handelt
sich hier um Niederlassungen von sehr betrachtlicher Ausdehnung, die
man kaum noch als Ortsgemeinden bezeichnen kann. Aber aber diesen
Rahmen geht auch die Bremer GrQndung von 1106, die als altestes
bauerliches Kolonistenrecht Deutschlands gilt, wie wir sahen, weit hinaus.
Die Kolner Gilde war somit zwar wahrscheinlich durch einmaligen
Grundungsakt als Gemeinde konstituiert, aber nicht durch GrUnderleihe
privilegiert. Einen Umstand gab es gleichwohl, der das Aufsteigen der
Gildemitglieder in das stadtische Patriziat zu begunstigen geeignet war.
Die Gilde nahm in der altesten Zeit nur waffenfahige Leute auf.
Diesen schon fur die zweite Halfte des 11. Jahrhunderts durch die
Gilde von Valenciennes bezeugten Grundsatz34) durfen wir sicherlich
auch fttr die Kolner Gilde der altesten Zeit voraussetzen.
3.
Der ottonische burgus in Koln.
Die weitere ErOrterung der Dinge muss von einer Erkenntnis
ausgehen, die durch Rietschels Untersuchungen aber das Burggrafenamt
83) Seeliger, Die soziale und politische BedeutuDg der Grundherr-
schaft im fruheren Mittelalter (1903) S. 90. Gegen den Begriff der Grtinder-
leihe iiberhaupt wendet sich S. ebenda S. 186. Dagegen neuerdings Rietschel,
Landleihen, Hofrecht und Immunitat, Mitteilungen des Instituts fur osterr.
Geschichtsforschung 27 (1906).
8*) A. Wauters, De l'origine des libertes communales. Preuves (Bruxelles
1869) S. 255: Quiconques ira au markiet sans armures, chest assavoir sans
cotte de fier ou sans arch a 12 saiettes et pilies, li autre prenderont de li
le valem de 12 deniers. Der bessere Text dieser allein erhaltenen Uber-
setziing bei Cellier, Monuments in^dits. Chartes communales de Valenciennes
(1868) war mir nicht zuganglich. Fur die Behauptung von Hegel (Stadte und
Gilden II, 151), die Mitglieder der Bruderschaft hatten personlich freie
Leute sein mussen, habe ich keinen Beleg gefunden. Eher konnte das Statut
der Middelburger Gilde von 1271 (v. Loesch, Kaufmannsgilde S. 7) fur Hegels
Auffassung herangezogen werden.
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Z. mittelalt. Verfgescb. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 291
angebahnt, aber in ihnen noch nicht mit klaren Worten ausgesprochen
worden ist. Dem ottonischen praefectus muss ursprunglich ein militar-
fiskaliscber Bezirk speziell unterstellt gewesen sein, der raumlich und
rechtlich getrennt war von dem Gebiet der Dom-Immunitat und den
Grafschaftsleuten der Karolingerzeit — den Ausdruck Altfreie vermeide
ich mit Vorbedacht, weil er irrefuhrend ist. Ich unterscheide deshalb
fur die folgende Untersuchung zwisclien dem ottoniscben burgus, worunter
ich die Ostseite der Stadt — nicht nur die Rheinvorstadt, sondern die
ganze Halfte bis zur Hohestrasse — jedoch ausscbliesslich der Dom-
Immunitat verstehe, und dem karolingischen burgus, der diese und die
Westbalfte der Stadt umfasst35). Beide Bezeichnungen sind nicht ganz
zutreffend. Denn unter dem ottonischen burgus liegt, wie sich zeigen wird,
eine fruhkarolingische Anlage verborgen und vielleicht ist er selbst schon
um 900 neu eingerichtet worden. Doch ist es zweckmassig, zunachst
von ottonischen Verh<nissen auszugehen. Andrerseits umfasst der
karolingische burgus nicht nur burgenses, sondern auch die Immunitat
und die Ministerialen des Domstifts. Aber die weitere Untersuchung wird
die Richtigkeit meiner schon fruher86) ausgesprochenen Ansicht ergeben,
dass beide Rechtsgemeinden in Koln sehr frtth mit einander ver-
schmolzen sind.
Die Entstehung der beiden Befestigungslinien, durch welche die
Rheinvorstadt der Rttmerstadt Koln angegliedert wurde, fallt vielleicht
schon in den Anfang des 10. Jahrhunderts. Denn auch die Mauern
von Mainz und Regensburg wurden um diese Zeit auf ahnliche Weise
erweitert 37), und in den ersten Jahren Ludwigs des Kindes ist das
regnum Lotharingiae dem ostfrankischen Reich als Herzogtum wieder
angegliedert worden 38). Was Koln selbst anlangt, so hat nach der
unechten Urkunde des Erzbischofs Wichfried fttr das St. Severinsstift von
3») Ich bitte von der kirchlichen Einteilung, die dicser Annahme zu
widersprechen scheint, einstweilen absehen zu wollen. Darauf wird am
Schluss zuruckzukommen sein.
••) Westdeutsche Zeitschrift 21, S. 20. Auch Rietschel hat sich,
Burggrafenamt S. 163, ihr angeschlossen.
,T) Vgl. Westdeutsche Zeitschrift 25, S. 126 f.
") K. A. Kehr hat im Neuen Archiv 28 (1903) S. 332 die Nachricht
des Gobelinus Persona: *Eodem tempore regnum Lotharingiae per Ludowicum
regem redactum est in ducatum qui commissus est Gebehardo' als Bestand-
teil eines verlorenen karolingischen Annalenwerks nacbgewiesen. Herzog
Gebbard ist bekannt aus dem Diplom Ludwigs des Kindes von 903, Juni 24
Miihlbacher 1963.
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292 0. Oppermann
948 89) schon Erzbischof Hermann I. (890—925) den Stiftsbezirk u. a.
durch die fossa civitatis abgegrenzt, d. h. durch die sudliche der
beiden vorstftdtischen Befestigungslinien, die am Rhein im Saphiren-
turm endete. Von Erzbischof Bruno (953 — 65), der seit 954 Herzog
von Lothringen war, wurde die rheinvorstadtische Stiftskirche Gross
St. Martin erbaut ; abei dass es damals schon eine Burggrafschaft K6ln gab,
ist deshalb unwahrscheinlich, weil, wie ich neulich ausgefuhrt habe40),
erst im Todesjahr Brunos zum ersten Mai eine Burgbannprafektur, die
von Magdeburg, in eine Burggrafschaft umgewandelt wurde.
Der sp&tere Burggrafenhof an der Nordseite des Hugels von
St. Maria im Kapitol wird demnach schon mindestens seit 954 Amts-
sitz einer Prafektur gewesen sein. Hier hielt der praefectus das
Mannengericht Qber seine burgenses; im Gerichtshause am Domhof da-
gegen hielt der Graf mit den scabini und der Gerichtsgemeinde der
civitas das Hochgericht der Karolingerzeit. Die Amter des Grafen und
Burggrafen — der bald den praefectus ersetzte — waren zwar schon
fruh in einer Hand vereinigt; auch haben sich karolingischer und
ottonischer burgus in KOln besonders eng aneinander geschoben, weil
beide nicht auf den Scbutz der Rdmermauer verzichten wollten. Doch
darf uns das alles nicht abhalten, die beiden Rechtskreise getrennt zu
rekonstruieren.
Aus der Mannschaft des ottonischen burgus mUssen die Beamten
hervorgegangen sein, die mit der Wahrnehmung des Markt-, Mttnz-
und Zollregals betraut waren. Wir k6nnen an einem Beispiel das Auf-
steigen eines solchen Beamtengeschlechts zu erbgesessenem Amtsadel ver-
folgen, an den Inbabern des Bezirkes Unter Lan auf dem Alten Markt.
Die Gerichtsbarkeit stand dort noch im 14. Jahrhundert einem iudex
oder scultetus zu, der wie der Burggraf den Sechszigschillingbann hatte41).
Das gestattet uns, in dem Richter von Unter Lan den Marktschult-
heissen des 10. Jahrhunderts wiederzuerkennen, dessen amtliche Befug-
nisse ja, wie man allgemein annimmt, fruh auf den Yogt ubergegangen
sind42). Dieses Schultheissenhaus nun besass schon zur Zeit des Erzbischofs
■•) Lacomblet, UB. I Nr. 102. Vgl. Westdeutsche Zeitschrift 21
(1902) S. 40 ff.
40) Westdeutsche Zeitschrift 25, S. 127.
41) Lau, Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung
der Stadt Koln, S. 37.
") vgl- jetzt Rietschel, Das Burgrafenamt S. 164 und, in engerem
Anschluss an raeine Auffassung (Westd. Ztschr. 21, S. 19), v. Losch, Viertel-
.lahrsschrift f. Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte 4, 200.
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Z. mittelalt. Yerfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedemchsen. 293
Anno (f 1075) hereditario iure der ZOllner Ludolf48); es war also
aus der Ubertragung zu Amtsrecht eine Erbleihe geworden. Indem
Anno diesen Besitz mit Immunitat ausstattete, ihn also aus dem Zu-
sammenhang mit der Prafektur vdllig losl&ste, gelangte die Entwicklung
znm Abschluss; sie begann an der neuen Stelle von neuem, indem die
Geschaftsteilhaber und Untergebenen des Zdllners sich zur Hausgenossen-
schaft Unter Lan zusammenschlossen, die im Beginn des 13. Jahr-
hunderts erscheint. Wenn es richtig ist, dass sie mit den Mttnzer-
hausgenossen identisch ist44), die sich der Mehrzahl nach aus Ange-
horigen der herrschenden Geschlechter zusammensetzten 45), so wurde
sich hier der Zusammenhang der Ministerialist mit dem stadtischen
Patriziat mit Handen greifen lassen.
Ein weiteres GrundstQck, das nicht zu kaufmannischer Erbleihe,
sondern als Burglehen ausgetan war, wurde durch das dicht am Rhein
gelegene, stark befestigte Hans eingenommen, das nach seinem spateren
Besitzer der Saphirenturm hiess, im Anfang des 12. Jahrhunderts aber der
Abtei Saint-Trond gehOrte. Die Abtei Gross St. Martin, die den Arealzins
in einem Teile der Rheinvorstadt besass, vermochte auch durch Vorlegung
einer gefalschten Urkunde nicht durchzusetzen, dass eine Zinspflicht des
Saphirenturms als zu Recht bestehend anerkannt wurde46). Dass er
Burglehen war, wurde denn auch mit klaren Worten ausgesprochen, als
ihn Abt Wiricus von St. Trond 1177 an Heinrich Saphirus und seine
Gattin gegen 6 Mark Erbzins verpachtete47). Die neuen Mieter ver-
pflichten sich, dass sie, si civitas Coloniensis aliqua werra laboraverit,
castrensis militie debitum providebunt.
Weniger einwandfrei lag die Rechtsfrage vielleicht bei dem Hause,
das ein gewisser Adalbert von dem Vogt Eonrad erworben hatte48).
Auch hier beanspruchen die Mdnche von St. Martin den Grundzins;
aber Adalbert verweigerte ihn, dicendo, quod coram iudicibus se de
censu illo expedire vellet.
In diesem Zusammenhang werden die Worte des deutschen Kolner
Dienstrechts aus dem Ende des 12. Jahrhunderts verstandlich, auf die
*■) Honiger, Kolner Scbreinsurkunden I, 299. Brig. 2, I 1.
") Lau bezeichnet es S. 68 Anm. 8 als nicht unbedingt sicher.
**) Lau S. 70.
*•) Vgl. meine Ausfuhrungen Westd. Ztschr. 20 (1901) 144 f.
") Ennen, Quellen I 575 Nr. 89.
") Hdniger, Schreinsurkunden I, 35. Mart. 2 IV 1. Ein besserer
Text in meinem angef&hrten Aufsatz S. 143, wo aber die Sachlage nicht
richtig aufgefasst ist.
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294 0. Oppermann
neuerdings von Losch dankenswerterweise wieder aufmerksam ge-
macht hat49):
Die hus, die wir hain enbinnen Colne, die solen vri van zinse
siin des hoifs, al so lange si unse sint.
Es lag im Interesse der Ministerialitat, zu verhindern, dass die
Hofzinspflicht auch auf die zu Burglehen vergebenen Grundstucke aua-
gedehnt wurde.
Keinen Hofzins schuldete noch in der ersten Halfte des 12. Jahr-
hunderts dem Martinskloster auch der Besitz, den Gerbert von der
Abtissin von Vilich erworben hatte. Die Parteien kamen uberein,
ut Gerbertus eandem hereditatem sub pluriraorum qui astabant testi-
monio dimitteret ea condicione, ut earn Heinrico et Rudolfo tri-
bueret. Abbatissa vero hereditatem illam liberam a presentibus
iudicatam sub eorundein testimonio Heinrico et Rudolfo libere donavit,
ita tamen, ut singulis annis 24 sol. inde persolverent , sicut Ger-
bertus fecerat, unura ad cameram episcopi, 23 eidem abbatisse 50).
Eine dem Hofzins entsprechende Abgabe wird hier an die erzbischofliche
Kammer entrichtet. Uber die Freiheit des Grundstucks befindet ein
Gericht, dessen Umstand von dem Nachbarzeugnis der Martinsgemeinde,
das nachher auch angerufen wird, wohl zu unterscheiden ist.
Auch auf etwas anderes muss in diesem Zusammenhang noch
hingewiesen werden. Xach einer wahrscheinlich 1155 geschriebenen
Urkunde51) haben die honoratiores burgensium Richolfus Magnus, Her-
mannus frater Fugelonis, Richwinus Canus, Hermannus frater eius,
Vogel Alius ipsius Hermanni , Godefridus tilius Volsuendis, Henricus
thelonearius , Henricus Fazolf, Marcman Kriger, Vogel thelonearius,
Gerardus Niger, Hermannus filius Razonis, Richolfus Sparwere und
andere ein auf dem Alten Markt gelegenes Hospital, dessen Verwaltung
sie besassen, zur Zeit des Abtes Wilhelm (1138 — 46) der Abtei
St. Martin geschenkt, um es zu kleinen Wohnungen einzurichten. und
sich dafttr in orationes et fraternitatem monachorum aufnehmen lassen.
Da sicli von den Genannten drei als Ministerialen nachweisen lassen
(vgl. unten S. 305), so scheint es, dass wir hier nicht nur Burger kauf-
mannischer Herkunft, sondern auch milites des ottonischen burgus vor uns
49) Vierteljahrsschrift fur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 4, 199
Anm. 1. Seinem Urteil, dass in Koln schon im 12. Jahrhundert die Ministeriali-
tat bedeutungslos gewesen sei, vermag ich nicht zuzustimmen.
*•) Schreinsurkunden I, 20. Mart. 1 VI 4.
Il) Knipping, Regesten Nr. 607. Quellen I 545 Nr. 70.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 295
haben. Das wurde naturlich nicht ausschliessen, dass letztere, um Kauf-
handel treiben zu konnen, teilweise auch in die Gilde eiDgetreten sind
and als deren Vertreter erscheinen.
Was nun das vom Burggrafen gehaltene Mannengericht anlangt, so
besitzen wir glucklicherweise eine ziemlich fruhe Urkunde, von 1159,
welche unzweideutig gerade von diesem Burgbanngericht und nicht vom
Grafengericht handelt: Quellen I, 551 Nr. 74. Nach ihr wird die Ein-
weisung eines Allods in villa Marsdorp, que sita est infra bannum urbis
Coloni§, in den Besitz des Gereonsstifts vollzogen secundum ius Coloniensis
orbis per ipsos iudices Colonienses, sub presentia senatorum et civium.
Als Zeugen der Veritas werden genannt : Henricus urbis prefectus. Heri-
mannus advocatus. Albero subcomes. Herimannus subadvocatus. V&gelo
telonearius et Karolus telonearius. Senatores vero: (12 Namen) et
omnes tarn senatores quam senatorum fratres et Coloniensis urbis po-
tiores cives.
Als iudices dieses Gerichts werden demnach nur die erzbischGf-
lichen Beamten, Burggraf und Vogt, Untergraf, Untervogt und die
beiden ZOllner angesehen.
Aber noch uber etwas anderes erbalten wir wichtigen Aufschluss.
Hier im Gericht des burgus werden die Senatoren als Zeugen zuge-
zogen. Es bestatigt sich also unsere Annahme, dass sie urspriinglich
mit den scabini nicbts zu tun haben, sondern einen Ausschuss der in
der Rheinvorstadt ansassigen Gilde darstellen.
Es erweist sich somit als notwendig, senatores und scabini ge-
trennt durch die Quellen zu verfolgen.
4.
Senatores und scabini, rectores und Richerzeche.
Beginnen wir mit den Senatoren. Dieses Kollegium muss zunachst
gegen rectores und iudices abgegrenzt werden. Wie die oben ange-
fuhrte Urkunde zeigt, sind unter den iudices weder Senatoren noch
Scabinen zu verstehen, gondern die erzbischoflichen Beamten des burgus.
Dreimal werden in den Quellen die iudices in Verbindung mit
den rectores genannt. Nach Scab. 1 IV 4 kommt der Zollner Ger-
hard mit seiner Gattin in legitimum placitum coram urbis comite et
advocato et rectoribus, scabinis quoque et eorum confratribus 52) ; nach
") Bei Rietschel, Burggrafenamt S. 152 Anm. 4, ist diese Stelle un-
Tollstandig und infolgedessen irrefiihrend zitiert
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296 0. Oppermann
Mart. 1 V 1 (ygl. unten) ist ein Kaufvertrag gescblossen worden coram
iudicibus et rectoribus. Und die Verordnung von 1159, welche die
Amtsdauer der magistri und officiales in den Sondergemeinden regelt,
ergebt als rectorum, iudicum ac totius populi sanct$ Colonic incommu-
tabile decretum. Diese rectores, denen wir auch Col. 1 V 18. 19
begegnen53), sind nicht, wie die herrschende Ansicht will, die hohen
Gericbtsbeamten, denn sie werden in der ersten der angefuhrten Quellen-
stellen hinter Burggraf und Vogt besonders genannt und stehen auch
in der zweiten hinter den iudices. Es handelt sich vielmehr, wie schon
Ennen annahm, urn die Burgermeister der Gesamtstadt. Die weitere
Untersuchung wird diese Auffassung bestatigen.
Die erste Erwahnung der Senatoren findet sicb zwischen 1135
und 1142 in einer Eintragung des Schreins von St. Martin, Mart. 1
V 1. Heinrich Longus lasst anschreinen, dass er uber ein Hans
einen Kaufvertrag abgescblossen habe in Gegenwart der Burgermeister
und Burger der Sondergemeinde St. Martin (coram civibus et civium
magistris) und in Gegenwart der iudices und rectores. Die cives baben
als Gebuhr fur ihr Zeugnis die ublicbe ama vini erhalten; auch den
iudices hat der Kaufer eine Zeugengebuhr verabreicht, ut sint sibi
testes, si opus fuerit. Das alles aber hat nicht im Geburhaus von
St. Martin, sondern an Gerichtsstelle stattgefunden. Daruber lassen —
ganz abgesehen von der Anwesenheit der rectores — die weiteren
Worte der Eintragung keinen Zweifel : Si aliquis huic testimonio credere
non vult, veniat ad titulum iudicum et videat, qualiter ibi inveniatur
Veritas confirmata. Nun ist, wie der Schrein weiter berichtet, Heinrich
spater in der domus agendarum rerum erschienen, hat seinen Sohn
Gottfried und dessen Erben Ricolfus mit 3 Mark abgefunden und mit
ihrer Einwilligung das Haus seiner Gattin Elisabeth uberwiesen : presen-
tibus senatoribus et fratribus.
Die Vermutung, dass der titulus iudicum mit der domus agen-
darum rerum ortlich zusammenfallt , wird bestatigt durch Mart, 1
VI 3. Danach haben die Sohne des Cristianus das von ihren Eltern
verpfandete Haus an die Pfandglaubiger Liudolf, seine Gattin Gudwada
und ihre Sdhne ausgeliefert. Et dominum suum Reginardum de Reinte,
lasst Liudolf weiter anschreinen, miserunt, qui in curia agendarum
rerum mihi et uxori mee et filiis nostris hoc confirmaret coram civibus
et iudicibus.
") Schreinsurkunden I, 337: Actum coram rectoribus et officialibus.
Ehenso S. 338: Actum sub rectoribus et officialibus.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 297
Die curia agendarum rerum, das Amtsgebaude der Richter und
Senatoren, ist aber nicht etwa die curia der scabini am Dom, sondern
das Burgerhaus der Gesamtgemeinde in der Parochie St. Laurenz.
Denn die berQhmte Bettziechenweber - Urkunde von 1149 54) ist ausge-
stellt in domo civium in der Judengasse ab advocate- Ricolfo, a comite
Hermanno, a senatoribus, a melioribus quoque totius civitatis.
Wir unterlassen einstweilen, die verwaltungsrechtlichen Befugnisse
der Senatoren zu erortern. Vorher muss die Frage aufgeworfen werden :
Welcher Art ist das Gericht, an dem sie teilnehmen?
Urn das alte Gaugericht des Grafen, dem in karolingischer Zeit
die Gerichtsbarkeit aber echtes Eigen vorbehalten war, kann es sich
nicht handeln. In einem solcben wurden nicht die senatores, sondern
die scabini zugegen sein. Erstere dagegen fanden wir 1159 im Burg-
banngericht des Burggrafen; auch dieses hat also, wie es scheint, eine
freiwillige Gerichtsbarkeit fiber Grundbesitz ausgeubt. In der Tat stand
dem Burggrafen, wie Rietschel55) mit erfreulicher Klarheit festgestellt
hat, ausser dem Vorsitz in den drei echten Dingen, den Witzigdingen,
das indicium de hereditatibus zu, das in der Befugnis bestand, durch
bannitio den Konigsfrieden fiber ein Grundstfick auszusprechen, damit
nach einer bestimmten Frist kein auf das Familienerbrecht gestfltzter
Einspruch gegen die erfolgte Verffigung mehr erhoben werden konnte.
Mit dieser Erkenntnis treten wir nun an die nachste Quelle
heran, die fiber die senatores Aufschluss gibt, die Eintragungen des
SchOffenschreins. Schon Hdniger hat bemerkt66), dass von Scab. 1
III 1 ab die Bezeichnung senatores, die in den altesten Anschrei-
nungen ausschliesslich 57) angewendet ist, verschwindet ; es ist weiter-
hin stets nur von scabini die Rede. Nach Honigers Ermittelungen
beginnt die dritte Seite eines Doppelblattes mit Scab. 1 III 1, und
dieses Notum ist von dem letzten der zweiten Seite (Scab. 1 II 5) durch
eine zeitliche Lticke getrennt, die noch grosser ist, als HOniger sie an-
M) Quellen I S. 329. Lacomblet, UB. I No. 366. Keutgen, Urkunden
Nr. 255.
**) Das Burggrafenamt S. 153. Mit Unrecht hat ihm v. Loesch, Viertel-
jahr8schrift f. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 4, 201 darin widersprochen.
*•) KSlner Schreinsurkunden II, 1 S. 295 Anm. 1.
") Scab. 1 II 2, wo von der presentia iudicum et scabinorum et
burgensium Golonie die Rede ist, muss ein Nachtrag von ca. 1188—90 sein,
fur welche Jahre Bruno von Isenburg durch Knipping 1365 und 1386 (81)
bezeugt ist. In Knippings Register S. 370 ist 1168—90 zu verbessem in
1188—90.
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298 0. Oppermann
genommen hat. Denn da der Scab. 1 III 4 auftretende Schultheiss
Ricliolf von Aachen 1176 — 80 urkundlich nachzuweisen ist, so wird
man den Beginn von Scab. 1 III passender 1170 — 74 ansetzen. Da-
zwischen mussen zwei oder mehr Doppelblatter herausgefallen und ver-
loren gegangen sein. Auch ohne das aber ergibt der Quellenbefund,
dass um 1165 eine Verlegung des SchOffenschreins von der domus
civium der Senatoren nach der curia der scabini am Domhof erfolgt
ist. Hier waren bis dahin auch schon Aufzeichnungen gemacht worden.
die, nach den sp&rlichen Resten zu schliessen 58), ursprunglich den
Charakter eines Gerichtsbuches hatten. Von nun ab aber ftthren die
scabini auch den bis dahin von den senatores im Burgerhaus verwalteten
Schrein. In der Ubergangszeit wurden, wie die oben angefuhrte Ein-
tragung Scab. 1 IV 4 zeigt, Rechtsgeschafte auch unter Zuziehung der
Biirgermeister von den Schoffen beglaubigt.
Die von den Senatoren durch Scab. 112 gehandhabte freiwillige
Gerichtsbarkeit uber ein Allod zu HOningen (Stadtkreis Koln) ist somit
wie die uber Morsdorf von dem burggraflichen iudicium de hereditatibus
herzuleiten. Im ubrigen sind auch die altesten Aufzeichnungen der
Senatoren mannigfacher Art; so erscheint Scab. 113 eine Zollkon-
vention mit den mercatores von Verdun.
Das fuhrt zu den Urkunden hinuber, in denen die Senatoren zum
ersten Mai als selbstandige verwaltende Behorde auftreten : 1171 erneuern
sie den mercatores von Dinant die ihnen s. Zt. von Erzbischof Friedrich
verbrieften Zollvergunstigungen 59) ; 1178 wird consilio senatorum et
prudentissimorum civitatis Colonic inter Virdunenses et Colonienses
egregios cives unter anderem vereinbart, es solle ein Schuldner seiner
Verpflichtung flberfiihrt werden konnen durch das Zeugnis von zwei
Mannern, qui scabini sint vel confratres scabinorum vel officiales Colonic60).
Es kann dahingestellt bleiben, ob unter diesen Offizialen die
Amtleute der Sondergemeinden oder die der Richerzeche verstanden
werden mUssen. Verfolgen wir nun die Geschichte des eigentlichen
Schotfenkollegs durch das 12. Jahrhundert.
Die Kolner scabini erscheinen zuerst im Jahre 110361). Damals
*8) Die nach Abschriften Alfters mitgeteilten Eintragungen Scab. 1
V 1—6, in denen stets scabini auftreten, reichen anscheinend in die 1150er
Jahre zuruck.
»9) Quellen I 563 Nr. 80.
••) Ebenda 577 Nr. 90.
•l) Hansisches UB. Ill 385 Nr. 601. Knipping 28.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., K6ln u. Niedersachsen. 299
hat Erzbischof Friedrich I. nach ihrem Weistum die den Kaufleuten
von Luttich und Huy von alters her zustehenden Zollvergtinstigungen
eingerissenen Missbrauchen gegenttber wieder in Erinnerung gebracht.
Zwischen 1142 und 1156 ist nach Eintragungen des Martinsschreins
durch Urteil der scabini dem Achilles und seiner Gattin Jutta das
Eigentum einer kasta, die sie bis dab in in Pfandbesitz hatten, und dem
Righolfus das Eigentum an einem Haus in der Rheingasse zugesprochen
worden62); in derselben Zeit haben Engelbert und seine Gattin Adel-
heid ein Haus gekauft, auf das Hermann, Heinrich und Helias, seine
Schwager, ante scabinos et comitem et advocatum et cives manu et
calamo verzichtet haben63). Gertrud, Meisterin von St. Mauritius zu
Koln, ubergibt 1158 in curia ante ecclesiam beati Petri, also im Schoffen-
gerichtshaus am Domhof, ein Allod in der villa Canaphia im Bistum
Luttich dem Marienstift zu Maastricht per fideles manus Colonienses
scilicet scabinos w). Dieser Akt ist nicht durch die Gerichtsbarkeit der
Schoffen uber echtes Eigen bedingt — der tradierte Besitz liegt ja im
Bistum Luttich — sondern durch den Umstand, dass den Kolner
SchOffen die Vogtei tiber das Mauritiusstift zusteht. Denn nach Mart. 2
II 22 (zwischen 1142 und 1152) kaufen Heinrich Hastator und seine
Gattin ein Haus von den Schwestern des genannten Stifts et illarum
advocatis, als welche dann sechs Burger genannt werden. Dass es
Schoffen sind, ergibt sich aus einer Urkunde von 1198, nach welcher
der Konvent von St. Mauritius Grundstticke durch die Hand der magistra
Blithildis und der Kdlner SchOffen, qui patrocinium advocati$ in
possessionibus predicti monasterii habent, verkauft hat65).
Als das alte Hochgericht des Kolngaus zeigen sich dagegen die
scabini de curia durch das Urteil, welches 1169 die Anspruche dea
erzbischoflich kolnischen Kammerers auf die Hinterlassenschaft eines
Cerocensualen der Abtei St. Maximin, die auf Grund des Todfallrechts
erhoben worden waren, zuruckweist 66). Ferner durch die Prozesse
urn Freiheit, die nach Scab. 1 IV 1—3; 2 I 1 und 5 und 2 III 2
zwischen 1170 und 1198 vor ihm verhandelt worden sind. Nach 1 III 1
") Mart. 2 I 37, 2 II 8.
6I) Mart. 2 I 43.
•*) Franquinet, Oorkonden en bescheiden van het Kapittel von 0. L.
Vrouw te Maastricht I (Maastricht 1870) S. 13 Nr. 5. Vgl. Westdeutsche
Zeitschrift 21, S. 16.
•■) Beyer, UB. I 658.
M) Lacomblet UB. 1 393 Nr. 564 - - Quellen I 610 Nr. 13. Knipping 1534.
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300 0. Oppermann
hat die Freilassung eines Hdrigen vom erzbischoflichen Hof Pingsdorf
durch den maior advocatus Gerhard von Eppendorf in presentia camerarii
Hermanni et scabinorum presentia, ministerialibus s. Petri annuentibus
8tattgefunden. Eine gerichtliche Entscheidung ttber Eigen ist z. B.
Scab. 1 III 7 eingetragen.
In zwei erzbischoflichen Urkunden von 1171 und 1176, die
private Rechtsgeschafte betreffen, erscheinen einige acabini als Zeugen67).
Bedeutsamer ist, dass 1174 bei Verpfandung der Mttnz- und Zollgeffclle
an die Stadt und Gerhard vor dem Hofe neben den prelati ecclesiarum,
den nobiles und den Ministerialen pro universis civibus die magistri
parochiarum auftreten und als Zeugen hinter Burggraf, Edelvogt und
zwei Ministerialen scabini et magistratus urbis pro universis civibus ge-
nannt werden 68). Es muss auffallen, dass selbst bei einem fur die Stadt
so bedeutsamen und nur durch ihr Entgegenkommen ermoglichten Akt
als Vertreter der stadtischen Verwaltung in erster Linie die Schoffen
fungieren.
Man muss sich vor Augen halten, dass die Selbstverwaltung der
Kolner Stadtgemeinde sich gegen den Willen der Erzbischofe durch-
gesetzt hatte. Sie erkannten als Stadtvertretung, rait der sie verhan-
clelten, nach wie vor die scabini an, die zum Gerichtsherrn in einem
amtlichen Verhaltnis standen. Die Stadt konnte sich darauf einlassen,
weil, wie gleich noch zu ercrtern sein wird, Senatoren und Schoffen
tatsachlich im Wesentlichen denselben Personenkreis bildeten. Aber die
Erzbischofe ihrerseits konnten nicht offiziell zugeben, dass die Stadt
sich ihrer Herrschaft zu entziehen begann. Deshalb ist auch die Ent-
scheidung des Erzbischofs von 1178, die den Burgern von Gent die
ihnen von den KOlnern bestrittene freie Schiffahrt auch uber Koln
hinaus rheinaufwarts gewahrleistet 69), zwar cum unanimi totius Coloniensis
civitatis consensu erfolgt ; aber nicht die Kolner Burgermeister als solche
nnterzeichnen, sondern 9 benannte scabini et alii cum eis, sowie 3
genannte Burger et alii quam plures civium Coloniensium. Nicht anders
in der Urkunde von 1180, durch die Philipp der Stadt wichtige
Hoheitsrechte gegen Erlegung einer Summe von 2000 Mark und einen
bestimmten Grundzins abtritt70): auf 28 benannte scabini civitatis
folgen 12 benannte cives et alii quam plures tam de clero quam de
ef) Quellen I 564 Nr. 81 und 572 Nr. 87.
«8) Quellen 1 570 Nr. 85.
") Ebenda 578 Nr. 91.
70) Ebenda 582 Nr. 94.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 301
populo. In den spateren Urkunden des Erzbischofs Philipp sind Kdlner
Schdffen oder Burger unter den Zeugen nicht mehr zu fin den.
Die Beziehungen zwischen Senatoren und Scabinen sind nach
alledem nicht amtlicher Natur, sie beruhen nur auf Verbrttderung, auf
der coniuratio von 1112.
Den Hergang dieser Schwurvereinigung wird man sich demnach
so vorznstellen haben, dass die scabini sich mit dem Kollegium der
Senatoren vereinigten, das, ursprttnglich Gildeausschuss, schon damals
zu massgebendem Einfluss in der stadtischen Verwaltung gelangt sein
muss, nicht zum geringsten Teil wohl dadurch, dass es Mitglieder der
erzbischdflichen Finanz- und Gerichtsbeamtengeschlechter in seine Reihen
aufnahm. Die Zahl von im ganzen 25 Senatoren nach der coniuratio
ist durch die Freiburger Handfeste von 1120 so gut wie verburgt.
Die Schdffen ihrerseits erganzten ihre Zahl auf 25, indem sie die
12 Mitglieder des alten Senatorenkollegs in ihre Reihen aufnahmen.
Noch 1259 gait 25 als Normalzahl des Schflffenkollegs 71). So lange
keine Veranderungen des Personalbestandes eintraten, stand demnach
an der Spitze der 1112 durch coniuratio konstituierten Stadtgemeinde
ein durch doppelte Verbrtiderung zusammengeschlossener Ausschuss von
25 Mitgliedern, die zugleich Schdffen des alten Hochgerichts am Dom
waren. Die beiden ursprunglich aus denselben Personen bestehenden
Ausschusse erganzten sich aber aus verschiedenen Kreisen; die con-
fratres der Senatoren waren nicht durchweg dieselben wie die der
Scabinen. So deckte sich der Personenkreis der beiden Behdrden nach
Verlauf einiger Jahrzehnte nur noch teilweise. Unter 28 Scabini, die
als Konsenszeugen des Schiedsspruchs von 1180 auftreten, befinden
sich 15, die 1178 in einer Aufzahlung 72) von 23 senatores er-
scheinen, und 7 weitere, die ebenda unter 22 confratres senatorum
angefQhrt werden.
Wenn das Organ der coniuratio entstanden ist durch Zusammen-
tritt von 12 Senatoren mit den scabini, so muss die Zahl der letzteren
vor der Vereinigung 12 oder 13 betragen haben. In ersterem Falle
ware als 25. Mitglied erst 1112 eine halbamtliche, dem Freiburger
rector entsprechende Person, sei es aus der Gilde-, sei es aus der Ge-
richtsverfassung hinzugekommen. Ihrer 12 nennt die oben angefuhrte
Urkunde von 1103 (Knipping 28); es ist die einzige Nachricht, die
71) Lau, Verfassung und Verwaltung der Stadt Koln S. 28.
72) In der mehrfach erwahnten Urkunde Quellen I 577 Nr. 90.
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302 0. Oppermann
wir vor 1112 von den KGlner Sch&ffen besitzen. Aber allem Anschein
nacb handelt es sich ja urn das alte Hochgericht des Kolngaues; es
liegt deshalb nahe, zunacbst die Frage aufzuwerfen, wieviel Schoffen
ein karolingischer Graf in der Regel besass. Darauf antwortet eine
Urkunde Karls des Grossen von ca. 782 7S): nach ihr hat der Konig
ein Urteil gefallt mit 11 Grafen und samtlichen 44 Schoffen de
ducatu Moslinse. Dass diese Normalzahl 4 in den Rheinlanden die
folgenden Jahrhunderte ttberdauert hat, beweist die Coblenzer Zollrolle
von 1104; sie ist aufgestellt, sicut Bruno archiepiscopus ab eiusdem
ficabinis loci Berewicho, Godeberto, Evenberto, Wichardo et universa
familia . . . diligentissime exquisivit 74).
Die Kapitularien fordern allerdings fur jedes Gericht die An-
wesenheit von 7 Schoffen, und zu einem missatischen Konzil soil nach
einer Verordnung von ca. 820 der Graf mit 12 Schoffen erscheinen 75).
Aber es wird hinzugefugt: si tanti fuerint. Sin autem, de melioribus
hominibus illius comitatus suppleat numerum duodenarium. Zwolf
standige Schoffen waren also wohl an keiner Gerichtsstatte vorhanden ;
es gab deren in der Regel 4, vielleicht auch 7 ; die fehlenden brachte
der Graf mit, oder er ernannte sie ad hoc aus den meliores comitatus.
Man muss demnach annehmen, dass die Schoffenbank des Koln-
gaues schon vor 1112 ttber ihre ursprungliche Bedeutung hinausge-
wachsen ist. Den 4 oder 7 scabinis loci mussen sich andere aus der
nachsten Umgebung angeschlossen haben. Nun wissen wir, dass die
Kolner im Jahre 1106 ihre Stadt befestigt, oder vielmehr in aller Eile
die langst in Angriff genommene Befestigungslinie vollendet haben, durch
welche die Vorstadte Airsbach und Niederich der Romerstadt ange-
gliedert wurden76). Eine Massregel, die schon von Erzbischof Anno
vorbereitet worden war; er schon hatte das Gebiet der spateren Vor-
stadt Airsbach aus dem Stiftsbezirk von St. Severin losgelost und der
") Muhlbacher1 Nr. 261 (!252); Mon. Germ. DK. 148.
74) Keutgen, Urkunden zur stadtischen Verfassungsgeschichte S. 48.
Zu bemerken ist, dass hier neben den 4 scabini der thelonearius mit 8 sena-
tores erscheint.
7») Capitulare von 803 g 20 (MG. Legum II Bd. I, 116: Ut nullus ad
placitum banniatur exceptis scabineis septem, qui ad omnia placita praceise
debent. Capitulare de justiciis c. 2 (ebenda S. 295): in tale placitum (zum
Hochgericht) veniat unusquisque comes et adducat secum 12 scabinos, si
tanti fuerint etc. Vgl. Brunner, Rechtsgeschichte II, 324.
w) Chronica regia ed. Waitz S. 44. Vita Heinrici IV. Cap. 13. Keussen,
Westdeutsche Zeitschrift 20 (1901), 64 ff.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 303
neuen Stiftskirche St. Georg unterstellt 77). Dieser Stadterweiterung
Rechnung tragend, wird man, wahrscheinlich nocfa im letzten Drittel des
11. Jahrhunderts, die Zahl der standigen SchOffen auf 12 oder 13 vermehrt
haben. Wie sie sich auf die einzelnen Stadtteile verteilten, ist mttssig
zu erortern. Es mag aber auf ahnliche Erscheinungen in flandrischen
Stadten hingewiesen werden. Von den 13 SchOffen in Gent warden
je 4 aus den Kircbspielen St. Nikolaus und St. Johannes, 3 aus
St. Jakob, 2 aus St. Michael gewahlt78). Ich hoffe an anderer Stelle
dartun zu kOnnen, dass diese Genter Stadtvertretung — ebenso wie die
in Ypern und in Brugge, wo es gleichfalls je 13 Schoffen gab —
wahrscheinlich einer Anregung entsprungen ist, die Graf Philipp von
Flandern 1166 bei seiner Anwesenheit in Aachen von Kaiser Friedrich I.
empfing. Lille ferner wird im 13. Jahrhundert von einem consilium
villae regiert, das aus 12 Schdffen und 13 Geschworenen besteht79).
Kehren wir nach KOln zuruck, so ist zu erwagen, wie wir uns
die Ausgestaltung der frankischen Schdffenbank zur Stadtvertretung von
12 (13) Mitgliedern vorzustellen haben. FQr dieselbe wird die Mannschaft
des ottonischen burgus, die vor das Gericht des Burggrafen gehdrten,
ebensowenig in Betracht gekommen sein, wie die Gildemitglieder, die
vor ihm durch den Ausschuss der 12 Senatoren vertreten waren. Auch
die 12 Senatoren des Niederich haben mit der Vertretung dieses Vor-
orts im Schdffenkolleg der Gesamtstadt nichts zu tun, sondern spielen
im Gericht des Niederich dieselbe Rolle, wie der Gildeausschuss im
Mannengericht des Burggrafen: Zur Vervollstandigung des altstadtischen
Schoffen kollegs wird man vielmehr, den Vorschriften der Karolingerzeit
gemass, in erster Linie die im Stadtbezirk ansassigen meliores comitatus,
die Inhaber von schOffenbarfreien Hofen in Niederich und Airsbach,
herangezogen haben. Durch diesen Prozess muss gleicbzeitig die erz-
bischofliche Ministerialitat in das SchOffenkollegium eingedrungen sein.
In der Altstadt gab es ja neben den Grafschaftsleuten auch Immunitats-
leute; es wird unten noch gezeigt werden, dass wir die spatere
Sondergemeinde St. Peter als aus dieser Immunitatsgemeinde erwachsen
ansprechen durfen. Aus ihr stieg die stadtische Ministerialitat auf,
indem 'sie vom Erzbischof mit Amtslehen ausgestattet wurde. Da zu
denselben auch die ScbdffenhOfe gehdrten, war der Weg zu ihnen der
1T) Lacomblet, UB. I Nr. 209.
*•) Hegel, Stadte und Gilden II, 181. Des Marez a. a. 0. (oben Anm. 31)
S. 191 Anm. 2.
") Hegel a. a. 0. S. 170.
Westd. Zeitechr. f. Gescb. a. Kunst. XXV, ni. 20
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304 0. Oppermann
Ministerialit&t geebnet. In ahnlicber Weise sorgten die stadtischen
Stifter far ihre Leute.
Demgemass finden wir seit Mitte des 12. Jahrhunderts in den
Urkunden neben den Ministerialen, die sich znm Dienst in der Um-
gebung des Erzbischofs befinden, burgenses, unter denen gleichfalls eine
ganze Reihe von Ministerialen nns begegnen.
. Als Zeugen einer Urkunde des Erzbischofs Arnold von 1147
(Knipping 457) werden aufgeftihrt: Ministeriales: Herimannus
de Heppindorp (Vogt), Henricus de Volmutsteine, Hermannus cubicu-
larius (Kammerer), Emilricus de Wurmerstorp. Burgenses: Heri-
mannus frater Vugelonis, Herimannus Minnevuz, Hermannus filius
Razonis, Adam de Steinvelde, Everhardus ex iudeo, Christianas et
frater eius Walterus, Nortwinus villicus de Tulpeto, Godefridus de
Wolkenburch, Folcwinus de Erkenbusch, Albero de Barenstede, Folcolt
de Suervene et frater eius Godefridus.
Von ihnen sind Nortwin von Zttlpich, Gottfried von Wolkenburg
und die Brttder von Suervene noch spater als erzbischOfliche Ministe-
rialen nachweisbar80); sie werden also nicht ihres freien Standes wegen,
sondern als Insassen des burgus von der Ministerialit&t geschieden.
Am Schluss einer Urkunde des Erzbischofs Reinald von 1166
(Knipping 846) lesen wir: Insuper ministeriales beati Petri et alii quam-
plures honorati viri. Burgenses: Wolbero de s. Laurentio. Albertus
de Tuitio. Hermannus de Wichus. Anselmus et Mandvinus frater eius.
Die beiden letzten sind 1154 als Ministerialen von St. Maria
im Kapitol bezeugt81), Hermann de Wichus 1153 als Ministeriale von
St. Pantaleon82).
Ob Grund zu der Annahme vor liegt, dass diese Leute burger-
licher Herkunft und zu praktischen Zweken in ein Ministerialenver-
haltnis zu den Kdlner Stiftern getreten seien, muss dahingestellt bleiben.
80) Vgl. das Register bei Knipping.
81) Ungedruckte Urkunde von 1154 im Pfarrarchiv von St. Maria im
Kapitol. Das Stift verlehnt an Sohn und Tochter des bisherigen Besitzers
Eberhard Rizzemale ein Haus (auf der Ruhr), das zur Zeit des Erzb. Sigewin
Retherus, beati Petri ministerial, dem Stift geschenkt hat. Unter den
Zeugen: Ministeriales eiusdem ecclesie: Heinricus Gruzere, Mandewinos,
Anselmus cum senatoribus civitatis non paucis, videlicet Herimanno Minne-
fuze comite urbis, Ricolfo advocato, Fugellone theloneario, Heinrico se-
cundo theloneario, Herimanno filio Razemanni, Gerhardo Nigro, Heinrico filio
Huberti, Marcmanno Hoger. ,Razemanni* ist wohl synonym mit ,Razonis'.
M) Knipping 565. Ministeriales abbatis (8. Pantaleonis) : Herimannus
de Wighus et frater eius Arnoldus.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 305
Eine weitere Urkunde Reinalds von 1166 (Knipping 847) nennt
folgende 22 burgenses et honorabiles viri : Gerbardus advocatus, Albero
comes et frater eius Hubertus, Gerhardus Niger et filius eius Gerhardas,
Hermannus Rufus, Eiko, Karolus et filius eius Hermannus, Marcmannus
et filius eius Marcmannus, Hardungus, Evergeldus, Hermannus, Theo-
dericus frater advocati, Waldever, Heinricus, Cunradus de Vuskinich et
filii eius Otto et Antonius, Almerus et filii eius Ingrammus et Ekbertus.
Von ihnen erscheint Gerhardus Niger 1155 als erzbiscbOflicher
Ministerial (vgl. unten), und zahlreiche andere entstammen sicber den
ministerialiscben Beam tenfami lien.
Es ist also sicber, dass die Grafschaftsgemeinde sicb im Laufe
der Zeit mit ministerialiscben Elementen durcbsetzt hat. Immerhin
kdnnte man nocb zweifeln, ob diese auch fur die massgebenden Ereise
des st&dtiscben Patriziats in Betracbt kommen. Aber aucb dieser Nach-
weis lasst sich fuhren. Erzbiscbof Arnold II. beurkundet 1155 (Knipping
606) einen de consilio familie nostre, ex nostro etiam consensu et
advocati et villici erfolgten Austauscb von Land mit dem Gereonsstift.
Die hinter den geistlicben aufgezahlten weltlichen Zeugen, die docb
der Ministerialist angehOren mussen, sind: Hermannus advocatus,
Vogelo telonarius, Hermannus filius Razonis, Gerardus Niger, Gerardus
Albus, Hermannus camerarius. ,
Von den laici der Urkunde von 1152 (Knipping 543): Herimannus
advocatus, Adolphus dapifer, Gerhardus Albus, Vogel thelonearius,
Gerbardus Niger, Hermiannus filius Razonis, Vogel filius Herimanni, Heri-
mannus de Wighus et frater eius Arnoldus kennen wir nicbt nur Vogt
und Truchsess, nicht nur Gerhardus Niger und Herimannus filius Razonis,
sondern auch die Binder de Wighus und Gerhardus Albus als Ministe-
rialen88). Nun treten als Vdgte des Mauritiusstiftes der Schreinsein-
tragung Mart. 2 II 22 zwischen 1142 und 1152 auf: Sigewinus
comes, Daniel thelonearius, Gerhardus Niger, Amalricus Tuskemann,
Vogolo filius Duricbine, Godefridus filius Folswindis. Es mussen SchOffen
sein, denn dem K6lner SchOffenkolleg stand die Vogtei Uber das Stift
zu. Von ihnen ist ausser Gerhardus Niger Emelricus Tuskemannus
als erzbisch&flicher Ministeriale bezeugt84).
Unter den 8 Senatoren der oben angefuhrten Urkunde von 1154
befinden sich demnach ausser Untergraf, Untervogt und Unterzdllner
8») Gerardus Albus: Knipping 415 (1143), 467 (1149), 835 (1166) und
ofter. Uber die Wighus vgl. die vorige Anm.
M) Knipping 415 (1143) und 467 (1149).
20*
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306 0. Oppermann
noch drei Ministerialen : der Zdllner Vogelo, Herimannus filius Razonis
und Gerhardus Niger.
Dies sind F&lle, wo sich die ministerialische Herkunft von ScbOffen
und Senatoren urkundlich beweisen l&sst. Ebenso zahlreich kOnnen
natttrlich die sein, wo der Beweis nicbt oder nicht sicher zu fuhren ist.
Wenn z. B. die Zeugenreibe der Urkunde Knipping 862 (1166) nach
Aufzahlung zablreicher Ministerialen mit folgenden Namen schliesst:
Karolus thelonearius, Richolpbus thelonearius, Gerardus subadvocatus et
frater eius Theodericus, Herimannus vicecomes, Emundus, Margmannus
Lembechin, Gerardus Niger, Ludewicus de Mimbernesloche, Heinricus
de Linda, Heinricus filius Herimanni Razonis, Albero de s. Cecilia et
frater eius Hupertus, so ist es doch zum mindesten zweifelbaft, ob
Markmann Lembechin und Ludwig von Mummersloch, die uns 1178
bis 1180 als Senatoren und SchOffen begegnen85), Kaufleute burger-
licher Herkunft sind.
Wenn man sicb die Kolner Stadtverfassung von 1112 als eine
durch Schwurvereinigung aufgerichtete Kommune vorstellt, wird nun
auch die Stellung der rectores klar. Das Wesentliche an ihren
Befugnissen ist, dass sie das Stadtsiegel fuhren, das ein Wahrzeichen
der Kommune ist und bei ihrer Unterdruckung stets zerbrocben wird.
Da 1149 von iudices und senatores, 1159 von rectores und indices,
1171 und 1178 von den senatores allein eine mit dem Stadtsiegel
versehene Urkunde ausgestellt ist86), so kOnnen die rectores nur die
mit der Ftthrung des Siegels betrauten Mitglieder des Senatorenkol-
legiums sein. Da sie nun in Col. 1 V 18. 19 in Verbindung mit den
officiates genannt werden und andrerseits 1171 an der Spitze des
Kollegiums ein magister senatorum erscheint, so ist ihre Identit&t mit
den Burgermeistern wohl genttgend gesichert.
Eine andere Frage ist, ob sie als kollegiales Amt ins Jahr
1112 zuruckdatiert werden dttrfen. 1120 bestimmt ja Konrad von Zab-
ringen in der aus KOln entlehnten Freiburger Handfeste (§ 5), dass eine
unter seinen burgenses entstehende Streitigkeit non secundum meum
arbitrium vel rectoris eorum entschieden werden soil. Ohnedies ist
nicht sehr wahrscheinlich, dass eine KGrperschaft mit ungerader Mit-
gliederzahl (25) eine kollegiale Spitze hatte.
8S) Quellen I 90. 91. 94. Ludwig von Mummersloch ist in dieser Zeit
auch Mitglied der Richerzeche.
w) Quellen I S. 329; 550 Nr. 73; 563 Nr. 80; 577 Nr. 90.
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Z. mittelalt. Verfgescb. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachseo. 307
Als Mehrzahl sind die Kolner rectores denn auch erst etwa
25 Jahre nach Aufrichtung der coniuratio, durch die Schreinseintragung
Mart. 1 V 1 (vgl. oben S. 293) zuerst bezeugt. Damals aber war
wahrscheinlich auch bereits die Zahl der SchOffen nicht mehr die alte ;
gab es docb 1180 (Quellen I Nr. 94) deren mindestens 28. Das
kollegiale Bdrgermeisteramt verdankt also allem Anschein nacb erst einer
nachtraglichen Ausgestaltung der Kommunalverfassung seine Entstehung.
Und nun entsinnen wir uns, wie schon die kollegiale Spitze des
Gemeindevorstandes von St. Martin auf das der Gilde eigentttmliche
Amt der beiden Stuhlbrttder zuruckgeftthrt werden zu konnen schien.
In den danischen Gilden ist diesen StuhlbrQdern das Siegel anvertraut87).
So ist es also wohl nicht so sehr der zufallige Umstand der
Vereinigung zweier K6rperschaften gewesen, welche das kollegiale Bttrger-
meisteramt geschaffen hat, als vielmehr die Tradition der Gilde, deren
Einfluss auf die Entstehung der Stadtverfassung darin in bedeutsamer
Weise zu Tage tritt.
Naturlich aber wird anfanglich einer der beiden Burgermeister
ein magister senatorum, der andere ein magister senatorum scabinorum
gewesen sein. Ob es auch in der Folgezeit so blieb, muss dahingestellt
bleiben. Vielleicht wurde der spater von der Richerzeche gettbte gleiche
Brauch erst wieder eingefuhrt, als sich herausstellte, dass die beiden
KOrperschaften auseinanderzugehen begannen und damit den Senatoren
der Einfluss auf das Schoffenkolleg verloren zu gehen drohte.
Als engerer Ausschuss der durch die Vorgange von 1112 ge-
schaffenen BehOrde ist, wie sich aus dem bisherigen von selbst ergibt,
die Richerzeche entstanden. Sie setzte sich bekanntlich aus den
regierenden und den verdienten, d. h. gewesenen Burgermeistern zu-
saramen und erscheint zuerst zwischen 1178 und 118288}.
Da viele Senatoren gleichzeitig SchOffen waren, so stand tatsach-
lich den Senatoren die Burgermeisterwahl zu, und in der Regel werden
beide Amter mit Senatoren besetzt worden sein. Von den 15 Offizialen
der Urkunde von 1178/82 sind sieben: Ludewicus de Mimbirsloche,
Emundus de Macellis, Richolfus scultetus Aquensis, Waldeverus Oderne
filius, die Zollner Gerhard und Karl und Heinricus Raze (Alius Her-
mann]) unter den senatores, zwei weitere, Heinricus Saphirus und
Richolfus Parfusus (filius Regeneri) unter den confratres senatorum von
") Pappenheim>. a. 0. S. 221.
M) Die von Knipping im Korrbl. der Westd. Zeitschr. 1892, Sp. 116 ff.
verdffentlichte Urkunde jetzt auch bei Keutgen, Urkunden S. 353 Nr. 256.
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308 0. Oppermann .
1178 nacbzuweisen. Dagegen findet sich keins der 6 abrigen Mitglieder
der Richerzecbe 1180 unter den scabini, die nicbt Senatoren sind.
Aach sie gehdren also wahrscheinlich zu diesen und sind, soweit sie
nicbt in der Aufzahlong von 1178 nur (ibergangen sind, erst nach
diesem Zeitpunkt in das Kollegium eingetreten. Daraus wiedernm wQrde
sicb ergeben, dass die Urkunde der Richerzecbe mOglichst spat, also
1182, anzusetzen ist.
Da die Ricberzeche sich jabrlich urn zwei aus dem Kreise der
Senatoren hervorgehende Mitglieder vermehrte, so ist es ganz natflrlich,
dass wir die letztere Kftrperschaft zu Gunsten der ersteren verschwinden
sehen. Vielleicht hat eine formelle Aufldsung des Senatorenkollegs
stattgefunden ; scbon nach 1178 wird es nicht mebr genannt. Seine
Rechte, nicbt die der scabini, erbte die Richerzecbe. Denn die Sena-
toren, eine nur vorubergehend dem Personenkreis, aber nicbt dem
Rechtskreis nach mit den scabini identische Behdrde, hatten seit 1112
die stadtische Verwaltung in Handen.
5.
Freigrafschaft und Landesgewalt hn Erzbistum K61n
und in Niedersachsen.
Die Untersuchungen Rietschels aber das Burggrafenamt gestatten
uns festzustellen, dass in KOln das iudicium de hereditatibns als Be-
standteil der burggraflichen Befugnisse erscbeint. Nicbt jeden Burg-
grafen finden wir mit derartigen Obliegenheiten ausgestattet. Es
muss also in Koln eine Eumnlation mit einem andern Amt vor-
liegen ; nicht nur die Gaugrafschaft und damit der Vorsitz in den drei
echten Dingen, sondern auch das iudicium de hereditatibus infra bannum
urbis lag nur vermOge einer Personalunion mit der eigentlicben Burg-
grafschaft in den Handen des Burggrafen. Was aber war es far ein
Amt, zu dem er auf diese Art gelangt war?
Die Antwort gibt die Schreinseintragung Mart. 1 VI 7. Nach
ibr haben die MOnche von St. Pantaleon den vierten Teil eines Hauses
coram civibus et coram Heinrico comite zur Zeit des magister civium
Vogel erworben. Cum hoc eis sic confirmatum fuisset, venerunt fratres
in liberum placitum liberi comitis, et ipse comes fecit eis bannum
et pacem super banc eorum proprietatem.
So scbeint sich hier ein unerwarteter Aufscbluss aber das Wesen
der Freigrafschaft zu ergeben : sie hat mit der Gaugrafschaft nichts zu
tun und erscheint in Verbindung mit ihr nur durch zufallige Amter-
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Z. mittelalt Yerfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 309
kumalation. Auch die Mitwirkung des Prafekten bei Auflassung von
Grundstllcken ist nicht auf die dem Grafengericht in karolingischer Zeit
vorbebaltene Gerichtsbarkeit uber echtes Eigen zuruckzufuhren, sondern
beruht auf der Handhabung des EOnigsbanns zum Zwecke der Fronung.
Dem scheint nun allerdings gleich die alteste Quellenstelle, welche
das Freigericht als solches ausdrucklich bezeichnet, zu widersprechen.
Unter einer Urkunde89), welche Erwerbungen der Abtei Siegburg aus
den Jahren 1101 und 1102 verbrieft, erscheint Diecelinus preco liber
bannum faciens ex parte regis et comitis. Aber dieser Graf Adalbert
steht an der Spitze der Zeugenreihe als comes et advocatus. Und zwar
ist es nicht, wie im Register zu Enippings Regesten (S. 355) ange-
nommen ist, der Vogt der Abtei Siegburg Graf Adolf von Berg; denn
es ist nicht einzusehen, warum er hier und nur hier unter dem Namen
Adalbert hatte auftreten sollen, sondern es handelt sich urn Adalbert
von Saffenberg, Edelvogt der KOlner Eirche90).
Das ergibt sich aus einer genauen Analyse der Urkunde. Durch
sie bekundet Erzbischof Friedrich I. : Erzbischof Hermann III. (f 1099)
hat ein Allod zu Honnef von dem Sohn des Grafen Hauldus, dem
nobilis vir Wern, erworben, cui fuerat hereditarium, und einem erz-
bischoflichen Ministerialen Albero in liberam possessionem gegeben.
Albero hat es, nachdem er es mehrere Jahre in dictione sua quiete et
pacifice besessen, per manum nostri et per manum Adalberti advocati
an das Eloster Siegburg tradiert, dem es banno confirmatum est. Die
Tradition hat stattgefunden zu Bonn in Gegenwart des Erzbischofs und
vieler nobiles, liberi und ministeriales. Um dieselbe Zeit hat ein homo
liber de Bleisa Gerhardus ein Allod in RhOndorf der Siegburger Kirche
geschenkt. Zeugen dieser Tradition waren u. a. der Graf und Vogt
Adalbert und der Freigraf Diecelin, der die Fronung ex parte regis
et comitis vorgenommen hat.
Es ist ganz klar: die Fronung bezweckt, die Vogtei-Freiheit der
erworbenen Allode, d. h. die Freiheit von der landgerichtlichen Vogtei
sicher zu stellen; in der direkten Unterstellung unter den Edelvogt
••) Lacomblet UB. I Nr. 260. Knipping 20.
•°) Die Reihe der Kolner Edelvogte weist also, entgegen meinen An-
gaben Westd. Ztschr. 21 (1902) S. 19, nur zwischen 1061 und 1101 eine
Lucke auf. Dass in der vom Empfanger ausgestellten Urkunde Eb. Philipps
fur St. Ursula, Knipping 1050 (von 1176) der Ministerialenvogt Gerhard
(von Eppendorf) als nobilis advocatus bezeichnet wird, muss ein Vers eh en
des Schreibers sein.
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310 0. Oppermann
findet das seinen Ausdruck. Der Bann wird ausgesprocben im Namen des
Edelvogtes als des Inhabers der erzbisch&flichen Herrschaftsrechte Qber
alle, die ihren Gerichtsstand nicht vor den Grafen and VOgten des Land-
gerichts, sondern vor einem Mannengericht hatten. Es sind dieselben
Gerechtsame , die um 1165 Graf Hermann von Saffenberg als beati
Petri liber advocatus wahrnimmt, indem er erkiart, dass ein gewisser
Gisilbert, den Theoderich von Xanten als Zinsmann seines Hofes Mune-
munte reklamiert hatte, cerocensuarius des Domstifts sei91).
Nun ware es dorchaus irrig, nur durch Ergebong in die Cero-
censualitat, also durch einzelne private Vertr&ge pers&nlicher Natur,
diese Herrschaftsrechte entstanden zu denken. Machen wir uns nur
die Folgerungen klar, die sich aus ihnen fur die Heeresfolge ergaben.
Wer dem Landgericht unterstand, leistete unter dem Aufgebot des
Grafen oder Vogtes Kriegsdienst oder Beihilfe zu den Kriegskosten
nach dem Ausmass seines Grundbesitzes, der zu diesem Zwecke in
Hufen umgelegt war. Der vogteifreie Mann aber stand zum Kriegs-
herrn in direktem personlichem Verhaltnis ; uberallhin und zu jeder Zeit
musste er seinen Fahnen folgen. Nur dieses standige und sachlich un-
begrenzte Aufgebot konnte zu dauernder militarischer Okkupation eines
eroberten Landes benutzt werden. Befehlshaber eines solchen noch im
Kriegszustand gehaltenen Gebietes war der Herzog. Als Inhaber der
den Erzbischdfen von Koln zustehenden herzoglichen Gewalt Qber
Ripuarien hat der KOlner Edelvogt den freigraflichen Bann; die Frei-
gerichte im Burgbannbezirk von Koln unterstehen jedoch nicht mehr
ihm, sondern sind an den Burggrafen ttbergegangen.
Es ist Rttbels Verdienst, in seinem zu Beginn dieser Abhand-
lung angefuhrten Buche auf die verfassungs- und siedelungsgeschicht-
liche Bedeutung der Heeresorganisation wieder energisch hingewiesen
zu haben. In diesem Zusammenhang kann es nattlrlich nicht die
Absicht sein, die von ihm gegebenen fruchtbaren Anregungen er-
schopfend zu verwerten. Das konnte nur im Rahmen einer umfassen-
den Geschichte der karolingischen Kolonisation geschehen. Hier komnit
es lediglich darauf an, die vergleichsweise durchsichtige karolingische
Organisation Niedersachsens so weit aufzuhellen, dass auf die kompli-
zierten Kcilner Verhaltnisse einiges Licht fallt.
Ich kann mich damit verhaltnismassig kura fassen, nachdem kQrz-
lich Philipp Heck in seinen ausgedehnten Untersuchungen fiber den
l) Honiger, Schreinsurkunden II, 1. Scab. 1, IV, 3.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Eoln u. Niedersachsen. 31 1
Sachsenspiegei und die Stande der Freien92) diese Dinge vielfach be-
ruhrt hat. Er halt es freilich (Nachtrage und Berichtigungen S. XXI)
meinen Ausserungen in der Deutschen Literaturzeitung 1904 S. 686
gegenuber fur ausgeschlossen, dass die Gerichtsverfassung des Sachsen-
spiegels nur durch Untersuchung der frankischen Militarkolonisation
vOllig aufzuklaren sei. Doch kommt es darauf an, welche Vorstellung
man sich von ihrem Verlauf macht.
Die Franken haben, wie ich die Dinge sehe, durch eine doppelte
Schicht kolonisatorischer und organisatorischer Massnahmen sich die
Herrschaft uber das eroberte Niedersachsen gesichert. Zunachst wurde
unter dem Oberbefehl eines Herzogs ein standiges Heer in das Land
gelegt. Zu diesem Heer waren nicht die frankischen Gemeinfreien unter
ihren Grafen aufgeboten, sondern es bestand ausschliesslich aus hohen
und niederen Vasallen98) mit ihren Knechten, also aus Kdnigsmannschaft,
die nicht nach Geburtsstanden abgestuft, sondern durch den Waffen-
dienst in der Gefolgschaft des Konigs nivelliert war. Jeder Vasall
wurde mit einem befestigten Hof ausgestattet, urn den sich die An-
wesen seiner Aftervasallen, Schutzverwandten und mit Land ausgestatteten
Knechte dingpfiichtig gruppierten. Dieses niedere Gericht der Konigs-
mannschaft ist das sp&ter sogenannte Freiding. Wie es zu seinem
Namen gekommen ist, wird sich noch unten zeigen.
Ausser den als EinzelhOfe uber das Land verteilten frankischen
HOfen gab es an strategisch wichtigen Punkten auch Gruppensiedelungen
von Reichsleuten. Ein solches Reichsdorf unter einem villicus, dem
spateren Reichsschultheissen , war Dortmund 94). Die Dortmunder
Reichsleute sind natttrlich, obwohl ein villicus an ihrer Spitze steht,
nicht hofhorig, sondern milites; jeder von ihnen hesitzt einen stattlichen
Hof und ist verpflichtet, im Kriegsfalle die Burg (in der er in Friedens-
zeiten seinen Wohnsitz aber nicht hat!) zu verteidigen. Als Ver-
teidiger dieser urbs Thortmanni werden die milites von Widukind zum
Jahre 939 erwahnt95). Auf dem Grund und Boden der Reichsleute
M) Der Sachsenspiegei und die Stande der Freien. Halle 1905.
•*) Vgl. das Capitulare missorum von 786, MG. Legum sectio II
Bd. I 66 : Quomodo sacramentum iuratum esse debeat ab episcopis et abbati-
bus sive comitibu8 vel bassis regalibus necnon vicedominis, archidia-
coni atque canonicis.
•4) Uber Dortmund : Rubel, Die Franken S. 510 ff.
9S) Widukind II, 15 (Handausgabe S. 68) ut (rex) appropriat urbi prae-
sidiis fratris munitae, quae dicitur Thortmanni, milites qui erant in ea . . .
egressi urbe tradiderunt se ipsos regi.
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312 0. Oppermann
ist im Laufe des 9. Oder 10. Jahrhunderts die civitas Dortmund mit
der Niederlassung der burgenses entstanden. Kennzeichnend far ihre
rechtliche Stellung sind die Rechte, die sie um 1240 dem Dortmunder
Grafen gegenflber geltend machen96), sowie ihre 1267 verfochtene Be-
hauptung, dass sie das Patronat uber die Dortmunder Kirchen ex antiquo
a prima fundatione civitatis semper habuissent ex imperiali et regia
libertate97). Noch eine Urkunde von 1241 nennt burgenses et civitas
Tremoniensis nebeneinander 98) ; erst um diese Zeit sind beide Gruppen
der BevOlkerung durch eine Mauer zusammengescblossen worden").
Die Einwohnerschaft der Stadt bildeten nach einer Anfzeicbnung des
14. Jabrbunderts dee zes ghilde, dee erfbechtighen lude unde dee
gbemeynen borghere ,0°), welch letztere mit den burgenses des 13. Jahr-
hunderts nichts zu tun haben. Der KOnigshof nftrdlich vor der Stadt,
wo der villicus seinen Amtssitz hatte, war aber ausserdem, infolge von
Kumulation des Meieramtes mit dem Amt eines praefectus, Freistuhl
der Dortmunder Freigrafschaft101); 1227 findet hier die Fronung
eines verschenkten Hofes durch KOnigsbann statt108). Die bald nach
1250 aufgezeichneten Dortmunder Statuten bestimmen: Illud jus liberorum,
quod teutonice vrye dyng dicitur, non intrat muros nostros super cives
nostros de jure et super eorum nuntios et familiam de gratia108); der
Freigraf hat also auf seine Rechte uber die in der Stadt ans&ssigen
Angehorigen des Reichshofes widerruflich (aus Gnade) verzichtet.
Es war notwendig, auf die Dortmunder Verhaltnisse naher ein-
zugelien, denn sie zeigen, dass Gruppensiedelungen von KOnigsmann-
schaft schon in karolingischer Zeit vorkommen, dass aber die stadtische
Entwicklung von einer jungeren Anlage ausgeht.
Uber den Freigerichten steht das Mannengericht des Herzogs, zu
dem die Oberschicht der Heeresmannschaft dingpflichtig ist. Zu ihr
9«) Frensdorff, Dortmunder Statuten und Urteile (Halle 1882) S. 189.
Der Dortmunder Graf ist jetzt von Meininghaus, Die Grafen von Dortmund
Dortmund 1905) als iudex eines karolingischen Fiskus erwiesen.
9T) Rubel, Dortmunder UB. I, 60 Nr. 124.
98) Ebenda 32 Nr. 78. Meininghaus a. a. 0. S. 22.
") Rietschel, Burggrafenamt S. 203 f.
10°) Rubel, Dortmunder UB. I, 1, 370 Nr. 546.
,01) Frensdorff a. a. 0. S. XXXIII und CL.
l02) Wilmans, Westfalisches UB. Ill Nr. 241 und 242. Vgl. Frensdorff
g. CLI Anm. 10.
,0») Frensdorff a. a. 0. S. 32 § 24.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 313
gehdren jedoch nicht nur die frankischen Vasallen, sondern auch die
zahlreichen sachsischen nobiles, die mit den Eroberern paktiert haben.
£s muss auch vorgekommen sein, dass die Schutzverwandten und
die manumissi eines vornehmen sachsischen Grundherrn unbehelligt
blieben, wahrend dieser selbst ins Exil geschickt und durch einen
frankischen Antrustionen ersetzt wurde. Auf dieaen Fall bezieht sich
das von Heck S. 654 behandelte 64. Kapitel der lex Saxonum: liber
homo, qui sub tutela nobilis cujuslibet erat, qui iam in exilium missus
est, si hereditatem suam necessitate coactus vendere voluerit, offerat
earn . . . tutori suo vel ei, qui tunc a rege super ipsas res con-
stitute est.
Im ganzen aber war die gemeinfreie Bauernbevdlkerung weniger
als der Adel zu Zugestandnissen bereit. Man braucht nur an den
Stellingabund zn erinnern, der Gemeinfreie und Liten umfasste und sich
gegen den frankisch gesinnten Adel richtete. Deshalb muss voraus-
gesetzt werden, dass die sachsischen Bauern, soweit sie sich nicht in
den Schutz eines Machtigen gefluchtet hatten, von den Franken in die
HOrigkeit hinabgedrttckt wurden.
Die Folge war naturlich, dass sich der Stand der nicht unter-
druckten Freigelassenen gegenflber den unterjochten Gemeinfreien hob
und mit den freien Schutzverwandten des Adels verschmolz. Mit dieser
Vorstellung lasst sich Widukinds Einteilung der sachsischen Bevdlkerung
in 1. Saxones, 2. manumissi et amici auxiliarii, 3. reliquiae pulsae
gentis (Heck S. 662 f.) durchaus vereinbaren. Man muss nur in den
amici auxiliarii nicht nur die halbschwabischen advenae sehen104),
sondern auch die einst gemeinfreien Klienten des sachsischen Adels,
der allein seinen sachsischen Stammescharakter bewahrt hatte.
Die zweite Schicht der frankischen Organisation, die nach der
Befriedung des Landes durch Waffengewalt darauf ausging, seine Steuer-
kraft nutzbar zu machen, baute sich demgemass uber einer grdsstenteils
aus Laten bestehenden Gerichtsgemeinde auf. Es ist das Gogericht der
Landsassen, die der Staat ihres Eigens fur verlustig erklart hatte und
die deshalb nach dem Sachsenspiegel kein Eigen haben in dem Lande;
tatsachlich war es ihnen als Latengut belassen worden, und an ihren
freien Stand erinnert noch Ssp. I 6 § 2, wo fiir die Uberfuhrung des
Erben der Eid mit 72 Helfern gefordert wird, de alle vrie scepenbare
sin oder echt borene laten.
104) Uber sie vgl. Gundlach, Karl der Grosse im Sachsenspiegel (Bres-
lau 1899) S. 10 ff.
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314 0- Oppermann
Ein dem Gogericht entsprechendes Grafengericht gab es in West-
falen nicht, so dass das Herzogtum sich als gemeinsamer Oberbau uber
Frei- und Gogerichten erhebt. In Ostfalen war das karolingische
Herzogtum missatischer Natur; sein Mannengericht ist an die Grafen
ubergegangen. Aber es ist far die Erkenntnis der Gerichtsverfassung
des Sachsenspiegels von hdchster Bedeutung, festzubalten , dass das
Grafending der SchOffenbarfreien ein Mannengericht sachsischer nobiles
und frankischer Vassen und mit dem Gericht des Gaugrafen im franki-
schen Stammlande nicht vergleichbar ist. In gewisser Hinsicht ihm ange-
glichen hat es sich allerdings dadurch, dass unter die Schicht der SchOffen-
barfreien [in Ostfalen eine weitere Militarkolonisation eingeschoben
ist. Sie ist von Widukind als das Werk Heinrichs I. beschrieben
worden105), doch hat der Kflnig sicherlich mit Bewusstsein an karo-
lingische Einrichtungen angeknttpft. Diese jungere Kolonisation schafft
nicht Streubesitz, sondern eine Ortsgemeinde ; ein Dorf von Vassenhofen
wird bei dem befestigten SchOflfenhof des praefectus, der urbs, zusammen-
geschart, so dass der Hofbesitzer Burgmann und Bauer in einer
Person ist. Die Nachahmung des frankischen Reichsdorfes, wie wir
es in Dortmund kennen gelernt haben, ist unverkennbar.
Indem zu der Mannschaft einer solchen Burgusanlage kaufmannische
und gewerbliche Bevolkerung hinzutritt, entsteht die Stadtgemeinde.
Dass der Schultheiss des Sachsenspiegels Stadtschultheiss ist, hat Heck
(S. 70 — 250) nachgewiesen. Aber die Pfleghaften, die „auch pflichtig
sind des Schultheissen Ding zu suchen", mussen ihrer Zusammensetzung
nach noch naher untersucht werden.
Ich stimme also Heck vor allem darin bei, dass unter den Pfleg-
haften Stadtbevolkerung zu verstehen und dass mit dem westfalischen
Freigericht das Schultheissengericht des Sachsenspiegels nicht gleich-
zusetzen ist. Das Element der burgenses darf in seiner Gerichts-
gemeinde nicht ubersehen werden. Ich bin ferner mit Heck der
Ansicht, dass die Gogerichtsgemeinde ursprttnglich aus Laten bestand
und die Landsassen filr sie „ nicht als genau eingeordneter regelmassiger
Bestandteil der Bevolkerung in Betracht kamen" (S. 107). Aber ich
erblicke in den Laten, nicht in den Schttffenbarfreien, die Cberreste
der sachsischen Gemeinfreien. Denn Heck geht in der Beurtei-
lung des ostfalischen Grafengerichts, unter dessen Leuten er die Gemein-
freien zu finden glaubt, irre. Er selbst hat ja (S. 734 — 61) iiber-
,u5) Uber die richtige Interpretation, die Widukind durch Dietrich
Schafer erfahren hat, vgl. meine Ausfuhrungen in dieser Zeitscbrift 25, 123.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 315
zeugend nachgewiesen, dass den ostfalischen Grafen ausser der graflichen
Gewalt „die ausserordentliche Gerichtsgewalt des Konigsgerichts" zu-
stand. Die Funktionen des ostfalischen Grafengerichts bei VerfQgungen
uber Grundbesitz bedeuten nicht das Gericht des karolingischen Gau-
grafen Clber echtes Eigen, sondern sind aus der Frongewalt des Kdnigs
fiber Vassenbesitz herzuleiten. Die zum Ding des Grafen-Herzogs pflich-
tigen nobiles und liberi mtissen demnach als sachsische und frankische
Adlige und frankische Vassen erklart werden. Die letztgenannte Gruppe
erscheint als liberi in den Urkunden des 12. Jahrbunderts.
Diese Anschauungen hatte ich mir von siedelungsgeschichtlichen
Erwagungen aus ganz unabhangig von der Wergeldfrage gebildet. Umso
wichtiger ist, dass sie durch Hilligers Untersuchungen uber den Schilling
der Volksrechte und das Wergeld in vollem Umfang bestatigt werden.
Der sachsische nobilis ist nach Hilliger im Wergeld dem bayrischen
Herzog und frankischen Bischof gleichgestellt ; es ist unmOglich, in
ihm den Gemeinfreien zu erblicken. In der Lex Saxonum fehlt das
Wergeld des Gemeinfreien; mit dem Betrag von 160 Schillingen der in
der Lex Ripuaria angegeben ist, erscheint es dem Litenwergeld von
120 Schillingen fast gleichgestellt106). Beides spricht fur meine An-
nahme, dass die Gemeinfreiheit der Sachsen, soweit sie nicht ein Asyl
unter dem Schutz des Adels fand, von Karl dem Grossen vernichtet
worden und im Latenstand untergegangen ist. Auch Hilligers Fest-
stellung (im zweiten Aufsatz S. 483), dass die homines Franci der
Ewa Chamavorum einen tiber den Gemeinfreien erhOhten Stand gebildet
haben mussen, kann ich als Stutze meiner Auffassung ansprechen.
Die von Hilliger (ebenda S. 458) verfochtene sogenannte Buss-
erniedrigung, mit der auch ich unten (S. 320) in anderm Zusammen-
hang gerechnet habe, glaubt Heck (S. 736 if.) als irrige Hypothese
darzutun durch den Hinweis auf das von Otto von Freising uberlieferte
Bussensystem : est lex curiae, quod quisquis de ordine principum prin-
cipis sui iram incurrens compositionem solvere cogatur, 100 librarum
debitor existat ; caeteri minoris ordinis viri, sive sint ingenui sive liberi
sive ministri, 10.
Diese Busse lasse sich „bei Zugrundelegung der Reduktions-
106) Die sachsischen Stande sind demnach folgende: 1. nobiles mit dem
6fachen Freienwergeld von 960 Schillingen. 2. ingenui mit 160 Schillingen.
Ihnen haben sich, wie bemerkt, die liberti angeglichen. 3. Liten mit 120
Schillingen. Zu ihnen rechne ich die Jamundlinge und Colonen des Diploms
Ottos I. von 937 (Heck S. 666).
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316 0. Oppermanp
hypothese" nicht erklaren, da ein Betrag von 2000 Goldschillingen un-
mftglich sei. Dabei ubersieht Heck jedoch, dass diese Yasallenbnsseu
von der vorauszusetzenden Reduktion gar nicht berQhrt worden za
sein braachen. Man kann deshalb ohne die von Hilliger gewonnenen
Resultate anfechten za mttssen, Heck darin zustimraen, dass es sich am
2000 Silberschillinge za 12 Denaren oder 600 Goldschillinge (zu 40
Denaren) handelt. Dies ist das dreifache Wergeld eines frankischen
Gemeinfreien, ein Antrustionen-Wergeld. (Heck S. 741.)
Ferner aber bietet das von Heck (S. 740 f.) beigebrachte Diplom
Childeberts IH. von 695, nach welchem ein gewisser Ibbo eine Va-
sallenbnsse von 600 Schillingen zahlt, eine Bestatigung des von Hilliger
fur die Wergeldbetrage gefundenen Datierangssystems. Nach ihm ge-
hflrt der Betrag von 200 Schillingen der Zeit urn 700 an.
Die Pon von 600 Goldschillingen erscheint in den frankischen
Konigsurkunden seit der 2. Halfte des 8. Jahrhunderts 107), nachdem
der maior domus, der die Banngewalt tiber die Antrastionen gehabt
haben mass, die Krone erlangt hatte. Die anf diesem Wehrgeld be-
ruhende Vasallenbusse von 100 Pfund hat der Sachsenspiegel (III 64
§ 1) bewahrt als Kennzeichen der in Niedersachsen schon um diese
Zeit aufgerichteten frankischen Landesgewalt, als deren Reste ich die
Freigrafschaften ansehe. Dies l&sst sich auch noch von einer anderen
Seite her glaubhaft machen.
Die westfalischen Freigrafschaften mttssen vielfach alter sein als
die Parochialeinteilung; schon Lindner hat bemerkt108), dass „ihre
ursprungliche Abgrenzung einer frtlheren Zeit angehOrt als die Fest-
stellung der kirchlichen Sprengel". Der kirchlichen Einteilung ent-
sprechen vielmehr die Gografschaften ; sie erscheinen in zahlreichen
Urkunden als mit den Parochien zusammenfallende Bezirke109). Jostes
hat nun kurzlich 110) auf die Spuren einer nach angelsachsischem Muster
von Missionsabteien getragenen kirchlichen Verfassung der spateren Bis-
tumer Mttnster und Osnabrtlck hingewiesen. Durch umfassendere Unter-
suchung werden sich tiber diese Dinge sicher noch ttberraschende Auf-
107) Sickel, Acta regum et imperatorum Karolinorum I, S. 201.
108) Die Veme (Munster und Paderborn 1888) S. 193.
1M) Vgl. z. B. die von Lindner a. a, 0. S. 6 und 320 besprochene Ur-
kunde des Bischofs Friedrich II. von Munster uber das regimen populare
super sex parrochias. Ferner K. Nitzsch, Die Ravensbergische Territorial-
verfassung im Mittelalter (Dissertation Halle 1902), S. 43 f.
"•) Zs. fur vaterl. Gesch. Westfalens 62 (1904) S. 98—154.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 317
klarungen ergeben. Aber schon jetzt lasst sich erkennen, dass auch
unter der kirchlicben Einteilung des spatern Mittelalters eine ver-
schwundene altere verborgen liegt.
Mit der Annahme, dass dieser letzteren auch eine militarisch-
politische, auf Herzogtum und Freigrafschaft aufgebaute Organisation
entsprochen hat, stimmen nun vdllig die von Lindner a. a. 0. S 469 ff.
behandelten Berichte uber die Entstehung der Freigrafschaft tlberein.
Nach einem Schreiben des Freigrafen Bernt Duker von 1431 hat
„Karl der Grosse das heimliche Gericht gesetzt zuerst auf vier Stttcke,
die man im Westfalenlande auf den Freistuhlen und nirgend anders
richten solleu. Wie Lindner selbst bemerkt, lassen sich diese vier
Stucke unschwer wiedererkennen in deni, was nach dein Capitulare Saxo-
nicum von 797 mit 60 Schilling zu bilssen ist: primum ut ecclesiae,
viduae, orfani et minus potentes justam et quietam pacem habeant et
ut raptum et furtim nee incendium infra patriam quis facere audeat
presumptive. Schon diese Bestimmungen erwecken den Eindruck,
dass sie die Disziplin in einem mit Heeresmacht besetzten Lande auf-
recht erhalten sollen. In dem Eapitular wird denn auch in der Tat
ausserdem bei Kftnigsbann geboten, ut de exercitu nullus super bannum
domini regis remanere presumat.
Mit alledem ist aber eine Frage noch nicht beantwortet : Woher
der Name Freigrafschaft? War es ein Standesgericht uber Freie?
Dem Namen nach scheint es so. Und doch stehen dem sachliche
Bedenken entgegen. Die vom Herzog kommandierten Truppen waren
Vassen, nicht Gemeinfreie. In den kOniglichen Dienst aber waren von
jeher auch Unfreie in grosser Zahl eingetreten ; er wirkte bis zu einem
gewissen Grade ausgleichend auf die Standesunterschiede. Nur freilich :
frei im Sinne der Volksrechte wurde der Unfreie in der Gefolgschaft
des K5nigs nicht.
Andrerseits ist zu betonen, dass jeder, der in dieses Dienstver-
haltnis eintrat, auch der Landfremde und der Unfreie, homo Francus
wurde, kunftig nach frankischem Recht lebte. Dazu kam eine ver-
waltungsrechtliche Freiheit, eine Freiheit vom Wirtschaftsverband
des Frohnhofes, die der kriegsbereite Vasall der bauerlichen Bevolke-
rung gegenuber im allgemeinen genoss. Schon in den Quellen des
9. Jahrhunderts kann deshalb die Bezeichnung ,liberfc nicht mehr aus-
schliesslich im geburtsstandischen Sinne gebraucht worden sein111).
m) Vgl. die von Seeliger, Die soziale und politische Bedeutung der
Grundherr8chaft, S. 136 angefiihrten Stellen.
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318 0- Oppermann
Und wenn in Diplomen Heinrichs II. von 1005 und 1009 liberi qui
regie potestatis erant oder liberae familiae ad civitates (ReichshOfe
Schideri et Angeri pertinentes genannt wurden, so halte ich es fur
unstatthaft, daraus standesrechtliche Sehltisse zu Ziehen112).
Ausserdem aber ist Folgendes zu berticksichtigen.
Die altesten Quellenstellen bezeichnen die hier in Rede stehenden
Gerichte nicht als Freigerichte. Unter KOnig Heinrich IV. hat Abt Gumper-
tus von Abdinghof zu Paderborn ein Gut in pago Ossenthorp in advocatia
Heinrici conritis de Rietbeke gekauft. Qu§ eoemptio postea apud Thu-
nersberg in placido Erphonis presidis regali banno confirmatum est118).
Im Osnabruckschen erfolgt 1075 eine Tradition in comitatu Waldrici
comitis vice Athalgeri filii Wichingi regia potestate positi114). In der
Freigrafschaft, die spater die Edelherren von Buren innehatten, ge-
schieht 1102 eine Tradition in placito Walconis presidis loco qui
dicitur Dure coram multitudine, qu§ ad tribunal eius convenerat U5).
Am Niederrhein aber erscheint um diese Zeit ein liber preco in
der oben besprochenen Urkunde Lacomblet, UB. I Nr. 260. Die in
ihr angegebenen Daten (1101 und 1102) aber sind nur fur die Hand-
lung massgebend; die Beurkundung ist, wie ich im 21. Band dieser
Zeitschrift S. 63 f. ausgeftthrt habe, erst um 1120 erfolgt. Die nachsten
Quellenstellen, die von einem liberum concilium bezw. liberis scabinis
sprechen, sind von 1144 und 1148. Es ist also zu konstatieren, dass
hier nachweislich erst nach der coniuratio von 1112 der freie Stand
der am Gericht Beteiligten betont wird. Ursprunglich war es ein Gericht
von Fran ken; als Gericht von Freien, nach Volksrecht freien Leuten,
die ihren altfreien Stand durch Jahrhunderte hindurch gerettet haben,
kann es nicht angesehen werden116).
ll») Vgl. Rubel, Die Franken, S. 263 f. 269. Rubel hat sich hier Hecks
Aufstellungen (Die Gemeinfreien der karolingischen Volksrechte) angeschlossen.
lu) Erhard, Codex Diplomatics I, 133 Nr. 170. Lindner a. a. 0. S. 146.
IM) Osnabrucker UB. I Nr. 170.
ll») Erhard a. a. 0. I, 135 Nr. 173. Lindner S. 137.
llf) Nur im Vorbeigehen sei darauf hinge wiesen, dass nach dem
Domesday-Book Wilhelms des Eroberers die Yerhaltnisse in England ganz
analoge waren. Vgl. Cunningham, Zeitschrift fur Sozial- und Wirtschafts-
geschichte 3 (1895), S. 178 ff.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Koln u. Niedersachsen. 3] Q
6.
Die karolingischen Grnndlagen der Kolner Stadt-
verfassung.
So also steht es urn die Freigrafschaften. Bevor wir die ge-
wonnene Erkenntnis fQr K&ln verwerten, mtkssen wir versuchen, zu
einer mOglichst klaren Yorstellung des karolingischen Koln zu gelangen.
Es ist dabei am besten von topographischen Fragen auszugehen, die ja
durch die sorgfaltigen Untersuchungen Keussens117) schon so sehr
gefflrdert worden sind.
Die ursprtingliche Immunitatsgemeinde der Kdlner Bischofskirche
suche ich in der sp&teren Sondergemeinde St. Peter, die von der sild-
lichen Halfte der Rdmerstadt das mittlere Drittel, zwischen Eleinem
Griechenmarkt und Peterstrasse westlich und Hohestrasse ostlich, ein-
nahm 118). Denn in einer Urkunde Sigiberts III. (634—56) 119) und noch
753 12°) und 795 12i) erscheint die Peterskirche als Domkirche. Wir
haben keinen Anlass anzunehmen, dass die unter ihrem Schutz lebende
Gemeinde eine andere war als die nachmalige Sondergemeinde gleichen
Namens. Weitere Nachrichten liber diese KOlner Immunitatsgemeinde
bietet der Titel 58 der Lex Ripuaria. Danach soil die Freilassung
eines Sklaven zu rdmiscbem Recht in der Kirche in die Hand des
Biscbofs in Gegenwart der Presbyter, Diakonen und des gesamten
Klerus und Volkes erfolgen. Der Archidiakon soil dem Freigelassenen
eine Urkunde ausstellen lassen secundum legem Romanam, quam
ecclesia vivit; et tarn ipse quam et omnis procreatio eius liberi
(namlich secundum legem Romanam!) permaneant et sub tuitione
ecclesiae consistant. Im Gebiet der Lex Ripuaria gibt es nur eine
einzige Bischofskirche, die von Koln. Unter ihrem Schutz gab es
noch im 7. Jahrhundert eine Freiheit nach rdmischem Recht. Nach
ihm mU8sen damals auch die Immunitatsleute in der civitas K6ln, soweit
sie nicht freier frankischer Herkunft oder unfrei waren, gelebt haben.
l17) Westdeutsche Zeitschrift 20 (1901) S. 14—85.
l") Ebenda S. 25.
119) Jaflfe-Wattenbach , Handschriften der Kdlner Dombibliothek (Berlin
1874), S. 101.
I2°) M. Ritz, Urkunden und Abhandlungen I, 1 S. 4 Nr. 2.
iai) Vgl. die Urkunde von 795 Juni 9 bei Perlbach, Neues Archiv 13,
S. 158, nach der ein Grundstiick bei Bonn de uno latere s. Petrum begrenzt.
Westd. Zdtschr. f. Gesch. u. Kunst. XXV, IU. 21
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320 0. Oppermann
Ob der nordwestliche Teil der KOlner Altstadt, das Gebiet der
spateren Sondergemeinde St. Columba, von den ripuarischen Franken
schon gleich nach der Eroberung besiedelt worden ist, vermdgen wir
nicht zu sagen. Die allgemeine Erwagung, dass die Germanen eine
Abneigung gegen das Leben hinter Stadtmauern gehabt hatten, lasst
sicb nicht dagegen anftthren 1M). Denn wir kdnnen noch feststellen,
dass dies mindestens fttr eine rbeinische Stadt nicht zutrifft, fur
Worms. Das Wergeld der Wormser Fiskalinen betragt nach dem
Hofrecht Bischof Burkhards (§ 9) 7l/« Pfund, das sind 150 Silber-
schillinge, betrng also vor der Basserniedrigung von 816 123) 150 Gold-
schillinge. Dies ist das Wergeld des alemannischen Geineinfreien m).
Demnach waren schon im 5. Jahrhnndert Alemannen in der Stadt
Worms ansassig nnd behielten ihre Sitze bei, als den Franken 506
das Land abgetreten wurde. Es entspricht dies der herrschenden An-
nahme, dass damals die alemannische BevOlkerung gr6sstenteils im
Lande sitzen geblieben sei125).
Demnach darf man, wie es scheint, eine analoge Besiedelnng der
KOmerstadt KOln durch ripuariscbe Franken voraussetzen. Es besteht
jedoch noch eine andere MOglichkeit. In der Parochie St. Columba,
die allein far die Niederlassung einer freien Gemeinde in Betracht
kommen kann, lassen sich noch aus den Schreinsbachern des 13. Jahr-
hunderts eine Anzahl stattlicher HOfe — auch die Bezeichnung cnrtis
kommt noch vor — rekonstruieren, die langs der Breitestrasse auf-
gereiht lagen. Es war die westOstliche Hauptverkehrsader der Stadt;
auf ihr bewegten sich in karolingischer Zeit, fur die ja das Yorhanden-
sein der constantinischen Rheinbrucke noch vorausgesetzt werden muss,
die Heeres- und WarenzQge aus den karolingischen Stammlanden an
der Maas und von der Pfalz Aachen her nach Dortmund und Soest.
Deshalb ist die Erwagung nicht abzuweisen, dass mOglicherweise die
Gruppensiedelung der frankischen burgenses in Kdln ebenso wie die der
Reichsleute in Dortmund zu militar- und verkehrspolitischen Zwecken
erst vom karolingischen Staate geschaffen worden ist.
1M) Uber freio Gemeinden und Grundbesitz in den deutschen Romer-
stadten zur Karolingerzeit vgl. Rietschel, Die civitas auf deutschem Boden
(Leipzig 1894) S. 77 ff.
,23) Vgl. Hilliger, Historische Vietteljahrsschrift 1903, S. 458.
"4) Ebenda S. 488—92.
li5) 0. Bremer, Ethnographie der germanischen Stftmme S. 183. In
Pauls Grundriss der germanischen Philologiet (Strassburg 1904) S. 917.
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Z. roittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., K6ln u. Niedersachsen. 321
Aber wie es auch urn die Herkunft der im Columbakirchspiel
ans&ssigen Hofbesitzer bestellt gewesen sein mag, der Grand and Boden,
den sie innebatten, muss in karolingiscber Zeit als Eigentum des Kdnigs
gegolten haben. Denn KOln war nicbt nur Bischofssitz, sondern auch
Pfalzstadt. Die karolingische Pfalz wird bezeugt durch die Reste
eines grossen frankischen Bauwerks, die man in der Nordostecke der
Stadt gefunden hat, an derselben Stelle, wo nach der Vita Annonis
noch im 11. Jahrhundert die curtis regia lag126).
Das Gebiet einer Pfalz aber bildete einen von der Grafschaft
exempten districtus unter einem index; noch fur das 9. Jahrhundert
beweist das der Vertrag von Meerssen, der den Grundbesitz des Kdnigs
zu Aachen und Maastricht als zwei selbstandige Verwaltungsbezirke
neben den Bischofskirchen, Abteien und Grafschaften auffuhrt 127). Die
in einem solchen Distrikte ansassigen Freien waren, urn mit den Worten
des Gapitulare de villis (cap. 62) zu sprechen, liberi homines, qui
partibus fisci deserviunt. Zur standigen Gerichtsgemeinde des Grafen ^
der aus ihr seine Schdffen entnimmt, werden diese K&nigsleute erst
dadurch, dass die Gaugerichtsstatten an einen Pfalzort konzentriert
werden und das Amt des index mit dem des Grafen oder seines Schult-
heissen vereinigt wird128).
Bisher schon hat man ja aus anderen Erwagungen heraus ange-
nommen, dass die Malstatten des Kolngaus in karolingischer Zeit in
Kdln zusammengelegt worden sind129). Aber erst durch die Erkennt-
nis, dass hier auch ein Pfalzdistrikt bestanden hat, werden die Ver-
baltnisse vdllig klar. Erst indem die Verwaltung der Pfalz an den
Grafen und die Grafschaft dem Erzbischof als Gerichtsherrn ubertragen
wurde, erlangte dieser auch die VerfQgung fiber den Beamtenapparat
der Pfalz. Ob auf ihn die certa officia curie und das far Ministe-
rialen allein zustandige Sendgericht des erzbischdflischen cappellarius in
der Johanneskapelle in veteri domo archiepiscopi 13°) zurttckzuftthren sind,
,2fi) Keussen, Westdeutsche Zeitschrift 20 (1901), S. 44.
I27) Altmann - Bernheim, Urkunden Nr. 6. Vgl. meine Ausflihrungen
Westdeutsche Zeitschrift 21 (1902) S. 14.
1M) Dass eine derartige Amterkumulation in Ripuarien tatsachlich
stattgefunden hat, beweist Pfalzgraf Hermann von Lothringen, der 993 und
996 auch als Graf im Bonngau und Auelgau genannt wird. Vgl. H. Witte,
Mitteilungen des Instituts fiir osterreichische Geschichtsforschung, Erganzungs-
band V, 2 (1899) S. 334 ff.
llf) Vgl. Rietschel, Das Burggrafenamt S. 156 f.
130) Kolner Dienstrecht, Altmann-Bernheim, Urkunden8 S. 167 § 9. 10.
21*
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322 0. Oppermaon
bleibt zu untersuchen. Ferner aber erklart sich aos den Rechtsverhalt-
nissen der Pfalzdistrikte aucb die recbtliche Stellung der von Earl dem
Grossen eingeftthrten standigen Grafschaftsschdffen mit Beamtencbarakter.
Sie zeigen sich als Vertreter einer auf Kftnigsgut ansftssigen Geriehte-
gemeinde darin, dass nicht das allein von ibnen besetzte Gericht.
sondern nur das mit alien Freien abgehaltene Vollgerieht des Grafen
far echtes Eigen zustandig ist181).
In karolingischer Zeit muss nun ferner die kirchlicbe Einheit der
Altstadt K6ln hergestellt worden sein. In diesem Sinne interpretiere
ich die Nachrichten flber die alteste Geschichte des Domes. Wir wissen
einerseits aus der Eoelhoffschen Chronik, dass Bischof Hildebold von KOln
(ca. 785—819) den Dom verlegt hat, als er (794/95) Metropolit
wurde182). Andrerseits hat sich in spaten Ltttticher Qaellen die Nacbricht
erhalten, das KOlner Cacilienstift sei frQher eine Salvator- und Marienkirche
gewesen. Die tfberlieferung, es babe hier frtiher der Dom gestanden,
ist m. E. glaubhaft und wird gerade dadurch bestatigt, dass man
die GrQndung jener Salvator- und Marienkirche dem angeblicben Apostel-
schuler Maternus zuschrieb : man hatte eben das Bedtkrfnis, die Haupt-
kirche der Stadt mit der apostolischen Tradition zu verknttpfen 188).
Ich glaube deshalb annehmen zu mttssen, dass die von Hildebold er-
baute Metropolitankirche ein Mariendom war, dem als Sprengel das
ganze von den ROmermauern umschlossene Kdlner Stadtgebiet zuge-
wiesen wurde. Indem der bisherige Dom als Pfarrkirche St. Peter der
neuen Kathedrale angegliedert wurde, entstand die KOlner Sonder-
gemeinde gleichen Namens. Zu Anfang des 9. Jahrhunderts, vielleicht
noch unter Hildebold, muss aber der Dom ein zweites Mai, diesmal in
1S1) Das habe ich schon in der Deutschen Literaturzeitung von 1904,
Sp. 235 und 686 ausgefuhrt. Uber den Widerspruch Keutgens (Sp. 561 und
811; vgl. Sp. 1001 f.) brauche ich hier kein Wort zu verlieren.
"') Das Datum nach Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands II, 190
(* 206) Anm. 4.
"') Ich weiche demnach in der Beurteilung dieser Nachrichten von
Keussen (Westdeutsche Zeitschrift 20, S. 42 f. und 22, 29 ff. und 60 ff., wozu
das Korreepondenzblatt von 1903 Spalte 170 f. zu vergleichen ist) ab. Andrer-
seits ist der Versuch H. Schafers (Annalen des historischen Vereins fur den
Niederrhein, S. 83 ff. und Pfarrkirche und Stift im deutschen Mittelalter,
Stuttgart 1903, S. 200) St. Marien als alteste K6lner Kathedrale zu er-
weisen, m. E. vollig misslungen. Wenn das Stift St. Maria im Kapitol im
Gegensatz zum alten Mariendom novum monasterium hiess, so beweist dies
nur, dass es erst nach der Normannenzeit wieder aufgebaut worden ist.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Kdln u. Niedersachsen. 323
die Nordostecke der Stadt, verlegt und wieder dem hi. Petrus geweiht
worden sein. Eine Formel, die 814 oder 841 anzusetzen ist, nennt
ecclesiam b. Petri apostolorum principis, quae constructa est infra
muros Colonie civitatis publice184), durch eine Urknnde von 832
wird eine Schenkung ad (s.) Petram et sanctos videlicet Cassium et
Florentiam verbrieft 185), und 857 ist der Kdlner Petersdom durch
die Fuldaer Annalen bezeugt 1S6). Ich hoffe an anderer Stelle ausfQhren
zu kdnnen, wie das merkwurdige kurze Interregnum einer Marienkathe-
drale zu erklaren ist. Erzbischof Willibert (870 — 89) hat dann an
Hirer Stelle das Cacilienstift eingerichtet.
Dass der Sprengel der karolingischen Domkirche nicht an der
Hohestrasse, sondern erst an der Ostlichen ROmermauer endete und
somit auch das Gebiet von St. Maria im Kapitol mit umfasste, darf
man wohl aus dem feierlichen Umgang urn die alte Rdmermauer schliessen,
der alljahrlich am dritten Freitag nach Ostern stattfaud. Ich stimme
Keussens Deutung dieser Prozession als Markumgang und seinem Nach-
weis der KOlner Allmende137) durchaus zu, glaube nur, dass man erst
seit karolingiscber Zeit von einer einheitlichen Kdlner Ortsgemeinde
sprechen kann.
Wenn die „Holzfahrtu richtig als die Sitte erklart wird, an einem
bestimmten Tage die alte Malstatte des Gaues zu besuchen, so ist auch
mir wahrscheinlich, dass die Kdlner Sage vom Helden Marsilius und
seinem Sieg uber die Rdmer eine Erinnerung an die Eroberung Kdlns
durch die Franken bedeutet. Aber das Ziel der Holzfahrt kann dann
in der fruhfrankischen Periode nicht auf der Kdlner Ortsflur gelegen
habe; fur eine Malstatte ist auf einer Allmende kein Platz. Wohl
aber kann das Terrain einer vom karolingischen Staat kassierten Gau-
dingstatt der Mark einer fiskalischen Gemeinde, wie wir sie in KOln
vorauszusetzen haben, einverleibt worden sein.
Die nach unserer Annahme urn 800 geschaffene einheitliche kirch-
liche Organisation des Pfalzdistriktes K&ln lernen wir kennen durch eine Ur-
,84) MG. Legum sectio V. Formulae 1 S. 546.
»») Perlbach, Neues Archiv 13, S. 160 Nr. 27.
13a) MG. SS. I. 370. Dass schon Karl der Grosse aus dem koniglichen
Grundbesitz im Nordosten der Stadt den Bauplatz fur den Dom uberwiesen
habe, lasst sich aus seinem Vermachtnis von 811 an die 21 Metropolitan-
kirchen des Reiches (Einhardi vita Karoli Magni cap. 33) nicht schliessen ; es
bestand in auro et argento gemmisque et ornatu regio.
,ST) Westdeutsche Zeitschrift 20 (1901) 21—41.
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324 0. Oppermann
kunde des KOnigs Lothar II. von 866 t88). Die in ihr angefflhrte conscriptio
des Erzbischofs Gunther spricht von den canonici in eadem s. matre
ecclesia seu et in ceteris monasteriis tarn infra ipsam civitatem quamque
et extra, que ad eundem episcopatum et ecclesiam s. Petri pertinere
noscuntur, id est monasteriam martyris Christi Gereonis et sanctorum
sociorum eius, sed et s. Severini Christi confessoris, monasterium
quoque s. Cuniberti, monasteriam b. virginum, monasterium ss. Cassii
et Florentii martyrum, monasterium s. Victoris Christi martyris necnon
et ecclesia s. Pantaleonis, que ad thesaurum et luminaria eiusdem matris
ecclesie pertinere dignoscuntur. Die EOlner Vorstadtstifter St. Gereon,
St. Severin, St. Eunibert und der seligen Jungfrauen liegen also infra,
nicht extra civitatem, bilden das Suburbium der civitas EOln.
Die kirchliche Organisation des fruhmittelalterlichen Kdln stent
nach alledem der Annahme nicht im Wege, dass der ostlich der Hohe-
strasse gelegene Stadtteil in fruhkarolingischer und dann wieder in spat-
karolingischer Zeit einen besonderen Verwaltungsbezirk gebildet hat.
Die Eirchen von St. Alban und St. Laurenz, deren Pfarrer ebenso
wie der von St. Eolumba als bischofliche Eaplane galten lS9), brauchen
nicht von Anfang an zur Domkirche gehOrt zu haben; sie werden ihr
erst angegliedert worden sein, nachdem Erzbischof Bruno Eanoniker von
St. Maria im Eapitol, wo seit dem Beginn des 10. Jahrhunderts der
kirchliche Mittelpunkt der Rheinseite gewesen sein mag ,4°), nach St. An-
dreas verlegt und* eine neue Burgpfarre, das Martinsstift, errichtet hatte.
Versuchen wir nun dem Ursprung der EOlner Freigrafschaft nach-
zugehen, so haben wir uns zu vergegenwartigen, dass in Westfalen sicli
zweierlei fQr die Freigrafschaft ergeben hat: die Verbindung mit einer
herzoglichen Gewalt und die Verbindung mit einer schon unter Earl
dem Grossen antiquierten kirchlichen Organisation.
Nun wissen wir, dass die Arnulfinger schon seit Martinus, dem
Oheim des alteren Pippin, die Wurde eines Herzogs von Ripuarien be-
sassen141), und dass die Eirche St. Maria im Eapitol von der Gattin
des mittleren Pippin gestiftet worden ist. Die Annahme, dass hier die
"•) Ennen, Quellen I S. 447. Bohmer-Miibibacher » 1308 (l 1273).
1M) Keussen, Westdeutsche Zeitschrift 20 (1901) S. 47.
H0) Vorher muss das Stift, wie bemerkt, eine Zeitlang zerstort ge-
wesen sein. Papst Stephan VI. schreibt an Erzbischof Hermann I., Mai 891,
Quellen I, 456 Nr. 7: basilice et omnes fabrice domorum Coloniensium
civitatis una cum nomina predicte ecclesie igne conbuste perierunt.
Ul) Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte II, 158.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., K5ln u. Niedersachsen. 325
herzogliche Burg lag, ist deshalb wohl nicht zu gewagt. Am Fusse
des Httgels von St. Maria im Kapitol lag der Burggrafenhof am Rande
eines Sandplatzes, durch dessen Besiedelung sp&ter die Pfarre St. Alban
entstand. Beim Burggrafenhof lag die Salvatorkapelle. Das Salvator-
Patrocinium aber fuhrt in die Zeit der angelsachsischen Missions-
kirche, also ins 7. oder 8. Jahrhundert, zurQck. Indem ich mir vor-
behalte, an anderer Stelle auf diese Dinge naher einzugehen, begnttge
ich mich hier, auf verwandte Erscheinungen in flandrischen Stadten
aufmerksani zu machen.
Der vetus burgus in Brttgge ist, seiner Salvatorkirche nach zu
schliessen, gleichfalls in angelsachsischer Zeit angelegt. Sudlich yon
ihm erstreckt sich eine Sandflache, die harenae, die im 12. Jahrhun-
dert den Versammlungsplatz der SchOffenbarfreien bildet142). Wie in
Brugge ist auch in Gent dieser Sablon sp&ter vom Freitagsmarkt ein-
genommen worden; auch in Gent liegt er am Fusse des vetus burgus148).
Es sind also Anzeicben vorhanden, dass wir es in alien drei
Stadten mit einer gleichartigen Anlage aus fruhfrankischer Zeit zu
tun haben.
So dftrfen wir wohl das KOlner Freigericht, das vom Burggrafen
verwaltete indicium de hereditatibus , auf die Erneuerung der vom
Herzog von Ripuarien gehandhabten Landesgewalt zurQckfQhren. Auch
bei der Gerichtsgemeinde des KOlner Freigerichts handelt es sich somit
urn KOnigsmannschaft freien und unfreien Standes; indem sie dauernd
angesiedelt wird und nicht mehr als stehendes Heer Yerwendung findet,
tritt sie aus der Gefolgschaft in die Beamtenschaft fiber; ihr Grund-
besitz verpfliehtet zu offieium, zu militia144).
Hier liegen die Wurzeln der Entwicklung, die aller liberalen
Gegenwirkungen ungeachtet in nie unterbrochener Linie zum stadt-
kOlnischen Amterwesen des 12. Jahrhunderts hinttberfuhrt. Denn als
Offizialen, mit demselben Ausdruck also wie die Amtleute der Richer-
zeche, werden in einem Weistum vom Jahre 1167 145) die vogteifreien
Leute eines alten KOnigshofes bezeichnet:
14S) Histoire du meurtre de Charles le Bon, par Galbert de Bruges,
publ. par H. Pirenne, Paris 1891, S. 15 Anm. 2; 27 Anm. 4; 80 Anm. 4.
u8j Vgl. den Plan bei Des Marez, La propria fonciere dans les villes
du moyen-age, und Pirenne a. a. 0. S. 15 Anm. 2.
l4*) Vgl. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte II, 78 f.
14B) Giinther, Codex diplomaticus Rheno - Mosellanus (Koblenz 1822)
1, S. 389.
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326 °- Oppermann
Officiates et clientela fratrum sicut hactenus in eo jure pennan-
serunt, ut non in foro sed in claustro de fore factis suis coram pre-
latis ecclesie et dominis suis responderent, ita eos deinceps in eadem
libertate permanere volumus, sub anathemate interdicentes, ne hanc
ecclesie justiciam aliquis infringere presumat vel immutare. Et sicnt
officiales et familias fratrum emancipates invenimus a placitis advo-
catorum, ita de cetero liberos eos esse volumus et tantum in ecclesia
cottidiana officia amministrare.
Vergegenwartigen wir uns noch einmal den Verlauf der Entwick-
lung, die wir aufzuhellen bemuht gewesen sind.
In merovingischer Zeit lasst sich an zwei Stellen der Kolner Alt-
stadt Besiedelung voraussetzen: an der Stelle der heutigen Pfarrgemeinde
St. Peter die Domgemeinde, an der Sudostecke der Stadt der burgas
des Herzogs von Ripuarien. Dazu kame etwa noch jQdische und sonstige
gewerbliche BevGlkerung in der spatern Laurenzparochie. Unter Karl
dem Grossen war Kflln auch Pfalzstadt; die im Pfalzdistrikt ansassige
KOnigsmannschaft dem Grafengericht der Gemeinfreien einzugliedern,
dessen Gerichtsstatten jetzt in K&ln konzentriert wurden, schuf er die
Schoffen der ci vitas. Der karolingischen fiskalischen Organisation ent-
sprach eine neue kircbliche: den Mittelpunkt der civitas bildete jetzt
der Dom des Metropoliten Hildebold; ringsum waren die suburbanen
Stiftskirchen angegliedert. Der Lockerung der auf der Reichsgewalt
beruhenden Ordnung in der zweiten Halfte des 9. Jahrhunderts ent-
spricht die Auflftsung der kirchlicben Organisation Kolns unter den
ErzbischOfen Guntber und Willibert 146j. Auch die Bemuhungen um
die Wiederherstellung gesicherter Zustande um die Wende des 9. Jahr-
hunderts haben in Koln wahrscheinlich einen Niederschlag gefunden;
denn unter Erzbischof Hermann I. (890 — 925) ist, wie es scheint, der
burgus an der Rheinseite wiederhergestellt und das Rheinufer befestigt
worden. In diesen neuen burgus gliederte sich, nachdem er unter
den Ottonen zu einer Burggrafschaft ausgestaltet worden war, die Nieder-
lassung der Gilde ein ; andererseits brachte die Stadterweiterung von
1106 die Vermehrung des Schoffenkollegs auf 12 oder 13 Mitglieder.
Der aus Gildemitgliedern ursprftnglich zum Zweck qualifizierter Eides-
liilfe vor dem Gericht des Burggrafen gescbaflFene Ausschuss von Sena-
toren wusste die Schoffen fur eine kommunale Bewegung zu gewinnen,
die sich 1112 durch coniuratio konstituierte. Seitdem wird die Stadt
M0) Vgl. meine Ausfiihrungen Westdeutsche Zeitschrift 22 (1903) 2(M.
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Z. mittelalt. Verfgesch. v. Freiburg i. B., Kola u. Niedereachsen. 327
von 25 Senatoren regiert, die zugleich scabini des Grafengerichts am
Dom sind. Der Gilde entlehnt diese BehOrde ihre in zwei BQrger-
meistern bestehende kollegiale Spitze. Aber allmablich traten beide
Kollegien, aus verschiedenen Kreisen sich erganzend, wieder auseinander,
und die Einheit der stadtischen Verwaltung musste um 1180 dadurch
gesichert werden, dass an die Stelle der Senatoren ein durch die je-
weiligen Bttrgermeister sich erganzender Ausschuss tritt and immer
einer von ihnen aus dem Kreise der SchOffen gewahlt wird.
Ich bin weit entfernt zu verkennen, wie sehr ich vielfach auf
Eombination verstreuter und unsicherer Nachrichten angewiesen war,
indem ich mich bemttht habe, diesen Verlauf der Entwicklung wahr-
scheinlich zu machen. Aber jeder, der den Stand der Uberlieferung
kennt, wird zugeben, dass, wer in diesen Dingen einen Zusammenhang
linden will, nicht anders vorgehen kann.
Es handelt sich um einen ganzen Komplex oft erOrterter
Probleme; ich bin keinem aus dem Wege gegangen, sondern habe sie
alle dem stadtgeschichtlichen Einzelbilde, das ich anstrebe, einzugliedern
versucht. Auf diese Weise glaube ich auch zur Losung allgemeiner
verfassungsgeschichtlicher Fragen etwas beigetragen zu haben. Denn
sie haben von einer Untersuchung des konkreten Einzelfalles , die
getragen ist von einem Verstandnis der allgemeinen Entwicklung, die
meiste FOrderung zu erwarten.
Der Hofzins in der Kolner Rheinvorstadt1)
w&hrend des Mittelalters.
Von Hermann Keussen.
(Mit einer Kartenskizze.)
Die Untersuchungen aber den Kolner Hofzins haben bisher durch
den Mangel an Quellen nicht zu schltlssigen Ergebnissen gelangen konnen.
Die wenigen durch den Druck zuganglich gemachten Urkunden, welche
seiner Erwahnung tun. bieten in ihrer Vereinzelung der richtigen Deu-
tung zu viele Schwierigkeiten. Gelegentlich meiner topographischen
Studien fiber das mittelalterliche Koln habe ich das Quellenmaterial
Gber den Kolner Hofzins wesentlich vermehren konnen und werde in
x) Fur Lage und Umfang der Rheinvorstadt vgl. meine Ausfuhrungen
in dieser Zeitschrift XX (1901) S. 56 ff.
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328 H. Keussen
der Einleitang zu meiner Historischen Topographie KOlns im Mittelalter
dem Gegenstande ein besonderes Kapitel widmen. Zu dessen Entlastung.
und am zugleicb eine hervorragend wichtige neue Quelle far den interes-
santesten Teil des KOlner Hofzinses in kritischer Bearbeitung der
Forschung vorzulegen, sind die nachfolgenden ErOrterungen geschrieben.
I.
Der Hofzins des Klosters Gross S. Martin.
Im Pfarrarcbiv von S. Maria in Capitolio befindet sich ein Zins-
rotulus, auf den sein Entdecker Heinr. Schaefer in der Rdmischen
Quartalschrift *) hingewiesen bat. Er bildet ein Pergamentblatt von
78 cm. L&nge and 21 cm. Breite, auf dem das Zinsverzeicbnis um
das Jabr 14002*) von einer gleichmassigen deutlichen Hand in deutscher
Sprache in dreispaltiger Anordnung niedergescbrieben ist; dieselbe
Hand kennzeicbnet die Bedeutung der Liste in einer Cberschrift durch
die Worte: Dies sind die Zinse der Kirche S. Maria in Cap., welche
in die Kammerei gehdren. Dieser Behauptung entspricbt eine Aufschrift
von einer Hand 15. Jhdts. : Littera reddituum ecclesiae in capitolio.
Eine weitere Ruckaufschrift 16. Jhdts. gibt den Vermerk: Fahren
des Stiftes in Capitolio von 368 Hausern. Ein anderer Vermerk aus
sp&terer Zeit spricht dagegen nur von 256 H&usern und kommt mit
dieser Zabl mit dem tatsachlichen Inhalt des Rotulus, 249 H&usern,3)
'-') XVIII (1904), 86 if. — Ich muss an dieser Stelle entschieden Ein-
spruch erheben gegen das Verfahren, durch welches Schaefer sich seine Polemik
gegen meine Ausfiihrungen im 22. Bande dieser Zeitschrift erleichtert. Er
legt mir a. a. 0. S. 87 eine all gem eine Definition des Hofzinses miter,
die er als wdrtliche Ausserung von mir in Gansefiisschen einschliesst. „Ad
alteren Hofzins sei nur zu dcnken bei einer zusammenhangenden
Reihe von Hausern, und bei geringer HOhe der Rente, sowie dann, wenn
der Zins nicht zur Beleuchtung der Kirche (d. h. zur Fabrica) dient". Nur
die gesperrt gedruckten Worte stehen an der von Sch. angefuhrten Stelle,
sind aber durch das Weglassen des Relativsatzes, „die unmittelbar an die
Immunitat grenzte" wesentlich entstellt, indem ihnen dadurch eine von mir
nicht gewollte allgemeine Bedeutung beigemessen wird. Der Rest des von
Sch. mir wftrtlich zugeschriebenen Satzes enthalt nur einen irrefuhrenden
Auszug aus meinen eingehenden Ausfiihrungen.
-'*) Schaefer halt die Hand fur ausgehendes 14. .Fhdt. Ich m6chte sie
eher etwas in das 15. Jhdt. hinaufriicken. Doch ist diese geringe Differenz
bachlich unerheblich.
3) Nach meiner Zahlung. An verschiedenen Stellen ist die Fassunjr
der Liste undeutlich. Wo sie von mehreren Hausern ohne bestimmte Zahlen-
angabe spricht, habe ich die Mindestzahl 2 zu Grunde gelegt.
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Der Hofzins i. d. Koln. RheinvorsUdt wahrend d. Mittelalt. 329
ziemlich (therein. Die Unvollst&ndigkeit der vorliegenden Liste erhellt
aus dem abgebrochenen Scblusse: Dar neest van dem huse genant
Kradenschilt. Hie entusscben is eyne gasse.
Es ist mir gelungen, im Staatsarchiv zu Dtisseldorf den Rest des
Rotulus4) aufzufinden. Er wird dort aufbewahrt unter Gross-Martin R
N. 4 lit. f. Im Jahre 1872 ist er mit Urkunden von S. Martin und
S. Maria in Gap. aus dem Besitze des Frhrn. Rotb v. Schreckenstein
an das Staatsarchiv gekommen.
Dass bei der Provenienzbezeichnung dieses Bruchstuckes ein Irrtam
untergelaufen ist, ist ohne weiteres klar. Denn es beginnt mit den Worten
'Item van deme huse hynder deme huse genant Kradenscholt4 den.
and kennzeichnet sich dadurch deutlicb als die Fortsetzung der ersten
Liste, ist von derselben Hand in der gleicben dreiteiligen Anordnung
geschrieben und hat dieselbe Breite. Der zweite Teil der Liste ist
daher ebenso wie der erste Teil seiner Entstehung nach nach S. Maria in
Cap. zu verweisen. Unter dem Texte steht von spaterer Hand: Summa
209 Hansen Zusammen mit den in der ersten Liste nach Angabe
derselben Hand enthaltenen 256 Hausern ergibt sich eine Gesamtsumme
von 465 Hausern. Die Zahlung 16. Jhdts. von 368 Hausern bleibt
fast um 100 dagegen zuruck. Nach raeiner Zahlung enthalt die erste
Liste 249, die zweite 211 Hauser, sodass sich far die gauze Liste
die stattliche Zahl von 460 Hausern ergibt, die mit verschwindenden
Ausnahmen nach Angabe der Aufschrift zu einer Zinszahlung an die
Kammerei von S. Maria in Capitolio verpflichtet sein sollen. Dass es
sich nur um den Hofzins handeln kann, erweist die geringe Hdhe des
Zinses, der nur in wenigen Fallen einen solidus Qbersteigt.
Suchen wir nun die Zeit der Aufstellung der vorliegenden
Liste zu ermitteln. Es werden in der Liste nicht sehr viele Personen-
namen genannt; aber diese Namen reichen doch aus. um das Alter der
Liste mit wttnschenswerter Genauigkeit festzustellen. Hier genQgt es,
die beiden Positionen herauszugreifen, welche die Termini a quo und ad
quern bestimmen. In Nr. 223 wird Hermann Greve = SchSffe Herm. v. der
Kornpforte als verstorben erwahnt. Er ist 1323 Aug. 9 tot5), lebte
aber noch 1319 Juni 24 6). Letzteres Datum bildet also den Terminus
a quo. Den Terminus ad quem bestimmt das Jahr 1331. In Nr. 370
4) Er hat dieselbe Breite (21 cm.) wie der erste Teil und eine etwas
geringere Lange (71 cm.).
*) Lau in K6lner Mitteil. 24, 87 sub n. 21.
•) Sehreinsbuch 218, 24a I n. 1.
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330 H. Keussen
wird ein Haas aufgefuhrt, das dem Heinrich Hardefust gehort (dat
ouch Heynrich Hardevuystz is). Im Jahre 1330 Nov. 21 wird
dieser noch als Greve genannt7). Im J. 1332 Marz 31 war er tot8).
Sein Todestag ist der 4. Jani9). Heinr. Hardefast ist somit am 4. Juni
1331 gestorben. Vor diesem Tage moss die vorliegende Liste aufge-
stellt sein. Als ibre Entstehungszeit ist also mit Sicherbeit das Jahr-
zehnt 1320/30 nachzaweisen.
Durch diese Feststellung, die darch samtliche ubrigen in der
Liste vorkommenden Namen bestatigt wird, wie die dem Abdruck bei-
gefQgte Erlauterung beweist, wird zugleich der Charakter der Liste in
ihrer vorliegenden Gestalt als einer Abschrift einer aiteren Vor-
lage aus dem genannten Zeitraum festgelegt. Denn die Schriftzuge
der Liste weisen bOchstens auf das ausgehende 14. Jhdt. bin. Ich
mdchte noch betonen, dass die Liste sich zugleich auch als eine un-
geschickte Ubersetzung jener altera Vorlage verr&t. Indem der
Ubersetzer den lateinischen Text nicht richtig las, hat er verschiedene
H&user falsch benannt. So las er bei Nr. 118 statt ad Gorvum ad
Cornu and ubersetzt daher zom Home, wahrend das Haus zom Raven
hiess. Nr. 228 ist das Haus zer Schuren (ad Horreum); der Uber-
setzer hat offenbar ad Honorem gelesen und demgem&ss zer Eren ttber-
setzt. Bei Nr. 213 muss in der lateinischen Vorlage der deutsche
Name Ros (=■ zum Rosse) gestanden haben ; der Ubersetzer hielt Ros
fQr das lateinische Wort und gab es mit zome Dauwe wieder. Das
Haus ad Lobium in der Strassburgergasse (Nr. 264) heisst im Schrein
verdeutscht stets zer Leuven ; der Ubersetzer verdeutscht es ungewfthn-
licher Weise zome Solre. FQr den Namen des Hauses zome Kranze
(Nr. 24) hat er eine Lucke gelassen; er hat den Namen wohl nicht
lesen oder nicht ubersetzen kdnnen. Ein einfacher Lesefehler ist in
Nr. 167 zo der Rosinen statt zo dem Eosine. Die vielfache Undeutlichkeit
des Ausdrucks — es ist z. B. nicht immer sicher, ob ein neues Haus
vom Ubersetzer gemeint ist oder nur eine weitere Belastung des vorher
genannten — und in der Lagebezeichnung 10) und das gelegentliche Abirren
in der Zeile11) weist auf erhebliche Mangel der Ubersetzung hin, die
wie das Beispiel des Heinrich Hardefust beweist, nicht auf dem laufen-
den gehalten ist.
7) Lau, Verfassung von Koln S. 393 sub n. 9.
8) Schrb. 50, 29a n. 1.
•) Memorienbuch von S. Martin bei Kessel, Antiquitates S. 53.
10) Vgl. z. B. die Anmerkung zu n. 43.
n) z. B. ist n. 177 das Haus Vilicb, nicht n. 178.
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Der Hofzins i. d. Koln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 331
Durch diese zahlreicben Fehler der Liste 12) wird ihre Brauchbar-
keit zu dera Zwecke, zu dem solche Verzeichnisse angelegt werden, als
Grundlage za dienen far die Einsammlung and Kontrolle der in ibr
aufgefahrten Ren ten derartig beeintrachtigt, dass man annebmen kann,
sie sei niemals in praktischem Gebrauche gewesen. Urn so mehr ist
dies anznnebmen, als die Zinse, welche nacb Angabe des Ubersetzers
in die Kammerei von S. Maria in Capitolio gehOren soil ten, tatsachlich
nicht dieser Stiftskircbe zustanden, sondern der Klosterkirche S. Martin.
Der Cbersetzer hat den Kopf der Liste gefalscht. Da die Bedeu-
tang der wicbtigen Liste ganz einwandfrei dargelegt werden muss, urn
ihre Verwertung in dem vom Falscher gewollten irrigen Sinne zu ver-
httten 18), so fable ich mich verpflichtet, den Beweis far diese Behauptung
moglichst eingebend zu fahren.
Da ist zunachst die auffallende Tatsache anzufahren, dass von
keinem einzigen Hause der Rheinvorstadt aus einer anderen Quelle die
Leistung eines Zinses in gleicher Hdhe oder richtiger Niedrigkeit an
S. Maria in Cap. sich nachweisen lasst. Als die Abtissin dieser Kirche
i. J. 1300 das Patronatsrecht ttber die Pfarrkirche Klein S. Martin
beansprucbte und damit zu begrttnden suchte, dass letztere Kirche auf
dem Allod von S. Marien erbaut sei, bemtthte sie sich vergeblich, den
gekttnstelten Nachweis zu erbringen, dass die um die Kirche liegenden
Hauser ihr zum Hofzins verpflichtet seien14). Tatsachlich konnte sie
von keinem einzigen Hause jenseits der ROmermauer einen Hofzins nam-
baft machen, obwohl ihr ihr Kammerer Heinrich zur Seite stand, der da-
mals nach eigener Aussage schon fiber 20 Jahre die Zinse erhob15).
Mit Sicherheit dttrfen wir daber behaupten, dass zur Zeit des Prozesses
i. J. 1300 die Zinse der vorliegenden Liste der Kammerei von S. Maria
in Cap. nicht zustanden. Ja, die Gegenpartei stellte gegenUber der
Abtissin fest, dass die Kirche Klein S. Martin zwischen den Hausern
Rinsvoyz (ndrdlich) und zum goldenen Barte (sadlich) liege und Ein- und
ia) Es wurden sicher noch weit mehr Fehler nachzuweisen sein, wenn
mehr Kontrollmaterial fur die Hofzinse vorhanden ware.
13) Schaefer sieht in ihr (a. a. 0. S. 86) eine glanzende Bestatigung
der von ihm mit Hartnackigkeit, aber erfolglos behaupteten Abhangigkeit
der Rheinvorstadt von S. Maria in Cap. Wenn die Liste echt ware, wiirde
sie das einzige beachtenswerte Moment fiir seine Theorie bilden. Seine
sonstigen Scheingriinde lohnen nicht die Miihe einer besonderen Widerlegung.
**) Vgl. iiber diese seltsamen Bemiihungen meine Ausfuhrungen in
dieser Zeitschrift 22, 50 ff.
1B) Rotulus S. 145.
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332 H. Keussen
Ausgang gegen die domus Vidue (Ostlich), bezw. gegen die Pfarre S.
Alban (westlich) habe16). Jene 3 Hauser werden in unserer Liste aus-
drQcklich mit ihren Zinsen unter Nr. 385, 386 und 398 genannt; ein
Kreuzchen am Rande macht noch dazu auf das Hans zum goldenen
Barte aufmerksam. Es unterliegt keinem Zweifel, dass das Stift, wenn
es Qberhanpt den Zins besessen hat, ihn erst nach dem Jahre 1300
erworben haben kann, man masste denn annehmen, er sei lange Jahr-
zehnte hindurch nicht erhoben worden.
Nun steht gegenttber der nicht erweisbaren Behauptung der Ab-
tissin die positive Angabe der Pfarrgenossen selbst, die behaupten, dass
sie den Hofzins an Gross S. Martin bezahlten 17). Far die Richtigkeit
dieser Selbstbelastang spricht die Erw&gung, dass die Parochianen im
anderen Falle ihre Verpflichtung zur Zahlung von Hofzins tlberhaupt
batten bestreiten kOnnen. Mit dieser Versichernng der Interessenten
selbst steht in vollem Einklang die Mitteilung der Zinsempfanger, der
Monche von S. Martin. In ihrem Memorienbache l8), das genau in der-
selben Zeit entstanden ist wie unsere Liste, in dem Jahrzehnt 1320/30 19),
bemerken sie zum Gedachtnistage des Bischofs Everger, er habe das
Kloster glftnzend ausgestattet und ihm in der Stadt KOln den Hofzins
in zwei Pfarren, 8. Martin und 8. Brigida, geschenkt20). Der Schreiber
dieser Notiz hat unsere gleichzeitig niedergeschriebene Hofzinsliste im
Auge, die nach den beiden Pfarren angeordnet ist. In ihrer ganzen
Ausdehnung ist die Behauptung der Pfarrgenossen und des Memorien-
buches, wie wir spater sehen werden, freilich nicht zutreffend21); jedoch
1S) Vgl. diese Zeitschrift 22, 52.
17) a. a. 0. 20, 142; 22, 54.
18) K6ln. Stadtarchiv, Geistl. Abteil. n. 179.
1B) Kessel, Antiqu. s. Martini S. XV hatte aus unzutreffenden Griinden
das Jahr 1323 angenommen, Oppermann (in dieser Zeitschrift 19, 322) gegen
ihn den Terminus a quo in's Jahr 1316 zuruckverlegt. Tatsachlich ist das
Buch in den Jahren 1325—31 angelegt worden. Eine Eintragung aus dem
Jahre 1325 (Bl. 14a unten) riihrt noch von der ersten Hand her. Dagegen
ist der Sterbe-Eintrag iiber Heinr. Hardefust, der 1331 4/6 starh (Bl. 17a
unten; vgl. oben S. 330) nachtraglich mit andcrer Tinte gemacht worden, viel-
leicht noch von der ersten Hand, wahrscheinlicher aber von einer zweiten Hand.
*°) Bl. 18a oben zum 11. Juni: Obiit piissime memorie dompnus . .
Evergerus, archiepiscopus Col., qui istud monasterium gloriosissime dotavit
Item dedit in urbe Col. censum dictum hoifvezins in duabus parochiis, vide-
licet ecclesiarum s. Martini et s. Brigide.
2I) S. die Ausfiihrungen unter II und III. In dem in die Altstadt
hineinragenden Kopfe der Martin spfarre, dem Hauptteile der alten Peter-
und Paulspfarre, wird S. Maria in Cap. den Hofzins besessen haben.
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Der Hofzins i. d. Koln. Rtaeinvorstadt w&hrend d. Mittelalt. 333
war tatsachlich der weitaus aberwiegende Teil der Hauser in beiden
Pfarren hofzinspflichtig an S. Martin.
Uber die Zahlung des Hofzinses haben wir nur dQrftige Kenntnis.
In sehr seltenen Fallen wird seiner bei Ubertragung yon Hausern im
Schrein oder dnrch Urknnden gedacht, und oft wird dann nicht einmal der
Zinsberechtigte genannt. Er war von einem Rekognitionszinse nicbt mehr
zn unterscheiden 22). In einem bestimmten Falle, den wir genaner kennen,
betrug er schon in der ersten H&lfte des 12. Jhdts. nur mebr den 23.
Teil des Erbleibezinses. Dieser Fall beziebt sich auf das Haus Vilich
am Heumarkt (Nr. 177 der Liste). 1 135/42 M) wird der Hofzins in
der HOhe von 1 Solidus an die Kammer des Erzbischofs bezablt,
1 165/69 20) aber an S. Martin. Der Zins stent in gleicher Hohe 24) (12
Denare) in unserer Liste verzeichnet25). Hier hat also ein Wechsel in
der Person des Zinsempfangers stattgefunden, von dem weiterbin die
Rede sein wird.
1142/56 26) nehmen die Brftder Sigestab nnd Heinrich von S.
Aposteln eine Hofstatt im Eirchspiel S. Martin urn 12 Schillinge in
Erbleihe; aasserdem mQssen 6 Denare an S. Martin bezablt werden.
Der Hofzins betrug also nur den 24. Teil des Erbzinses. Offenbar
haben beide Brtider auf der Hofstatt ein Haus errichtet, das beiden
zur Halfte gehOrte; denn 11 72/78 *7) vermacht Sigestab, bier Sistap
genannt, seiner Frau und ihren Kindern ausser dem Wohnhaus ein
halbes Haus in der Martinstrasse (super murum). Tatsachlich zahlt
das hier gelegene Haus zome Dische (Nr. 391 unserer Liste) 6 Denare
Hofzins.
1149/59 28) verkauft Herm. Kaltscilt ein Haus, das jahrlich 7
Denare an S. Martin zu zahlen hat. Nach der Liste (Nr. 422) kann
nur das spatere Haus Ryneck gemeint sein, das allein Zins in dieser
Hdhe zahlte29).
Ein weiteres Haus in der Martinspfarre, von dem wir urkundlich
wissen, dass es zu Hofzins an Gross S. Martin verpflichtet war, ist das
**) Vgl. die Ausfuhrungen Oppermanns in dieser Zeitschrift 20, 144.
fr) Hoeniger, Schreinsurkunden I 20 n. 4.
") ebenda I 71 n. 10.
*8) Schon oben (S. 330) ist bemerkt, dass der Name des Hauses in der
Liste durch die Schuld des Ubersetzers um eine Position gerutscht ist.
M) Hoeniger, a. a. 0. I 31 n. 43.
") ebenda 1 58 n. 5.
M) ebenda I 45 n. 13.
*9) Ein Haus in der Rheingasse zahlte 2X7 Denare.
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334 H. Keussen
Haus Boppard am Heumarkt, Ecke des Borsengasschens, (in der Liste
Klappergasse genannt). Im J. 1279 wurde ein Haas in der Klappcr-
gasse von Domkapitel um 30 Schillinge in Erbleihe ausgetan; ausser-
dem zahlte es 6 Denare Hofzins an S. Martin 30). Der Hofzins betrug
also damals nur den 60. Teil des Erbleihezinses. Im J. 1332 81) erklart
Joh. Huphase, dass sein Hans Boppard in der Klappergasse dem Dom-
kapitel wegen Zinsversaumnis heimgefallen sei. Das Haus, in der Liste
(Nr. 201) Huyphasen huys genannt, zahlt 1320/30 6 Denare Hofzins.
Die aufgefahrten 4 Beispiele gehOren der Martinspfarre an. Aucb
in der Brigidenpfarre sind mehrere Beispiele von Zahlung des Hofzinses
an S. Martin nachznweisen.
Nr. 115 der Liste ist das Hospital von S. Brigida, das 12
Denare zahlt. Das Hospital war auch mit einem bedeutend hOheren
Erbleibezinse belastet gewesen32). Dieser wurde dem Hospital durch
Abt Johann 38) erlassen ; dagegen blieb der Hofzins in der hergebrachten
HOhe bestehen34).
Dass der Hofzins nodi im J. 1396 an S. Martin gezahlt wurde,
beweist eine Urkunde85), wonach Heinr. v. dem Wolffe gen. v. dem
Cuesyne und Frau Johanna auf das Recht von 2 Malter Weizen und
18 Pfennigen Zins verzichten, welche das Kloster S. Martin von dem
Erbe vom Kranze in der Mtthlengasse hat. Letzteres zahlt nach der
Liste (Nr. 24) tatsachlich 18 Denare.
Das grosse Haus in der Judengasse, das nach der Liste (Nr. 2)
mit 2 Schillingen belastet ist, wird in den Zinsregistern von S. Martin
mehrfach erwahnt86). Nach dem Memorienbuche verdankte S. Martin
den Zins dem Johann Gir87) und war daran im Schoffenschrein ange-
schreint38). Danach ware der verhaltnismassig hohe Zins kein Hofzins
gewesen, obwohl er im 14. Jhdt. ausdrttcklich als solcher bezeichnet
,0) Diisseldorf, St.-A., Hs. B. n. 10, 194a. b.
81) 30/io (Schreinsbuch 471, 23b n. 4).
82) Diisseldorf, St.-A., Zinsregister von Gr. S. Martin R. N.4e, BLob.
M) de Lepore (1344-57): Kessel, Antiqu. 8. Martini 149, Anm. 55.
**) Zusatz im Zinsregister am Fusse der Seite 5 b von Hand des
anfang. 15. Jhdts. : sed solvuntur nobis annuatim 12 denarii dicti hoefzynss.
u) Diisseldorf, St.-A., Kopiar von S. Martin B. 65a, Bl. 67b, 68a.
M) in der nach 1285 entstandenen Erbzinsliste (K6ln Archiv, Hs. G. A.
n. 181); in dem Register R. N. 4e, Bl. 10b (Diisseldorf, St.- A.).
87) Er lebte zu Anfang des 14. Jhdts. : Lau in Mitteil. 25, 377.
M) In den liicken- und mangelhaft erhaltenen BQchern des SchSffen-
schreins habe ich die entsprechende Eintragung nicht ermitteln kdnnen.
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Der Hofzins i. d. Koln. Rheinvorstadt w&hrend d. Mittelait 335
wird. Er war fallig am Laurenztage, an dem wahrscheinlich die Hof-
zinse erhoben warden, and warde sicb dadurch vielleicht die Einreihung
nnter die Hofzinse erkl&ren.
In Nr. 75, 76 der Liste werden die Hauser gegenttber dem
Schaitzavel auf dem Altenmarkt genannt, die zu der Kammerei gehftren,
und die mit ihren Miterben 6 Denare an S. Kunibert zahlen. Letztere
Tatsache ergibt sicb auch aus den Zinsregistern von S. Kunibert89).
Die bezeicbneten Hauser gebdrten seit d. J. 1285 zur Halfte dem Eloster
S. Martin and verblieben bis z. J. 1559 in dessen Besitz. Ein weiterer
Beweis far die Ungeschicklichkeit des falschenden Uebersetzers ist durcb
diesen Tatbestand gegeben; denn er tkbersetzte mechanisch, ohne den
Zusatz (von S. Martin) zu machen, der doch ndtig war, da er die Liste
der Kammerei von S. Maria in Gap. znschrieb.
Es sind nor 7 Falle, in denen es gelnngen ist, den an S. Martin
gezablten Hofzins auch aus anderen Quellen nachzuweisen40); aber jedes-
mal stimmt die wecbselnde HOhe des Zinses mit der Angabe der Liste
flberein. Noch nm die Wende zam 15. Jabrhundert ist er mebrfacb
als in Kraft bestebend ermittelt worden, also in der Zeit, in der der
Ubersetzer ihre Erhebang falschlich dem Marienstift zuschrieb. Damit
entfallt aach die MOglichkeit, dass der Zins in legaler Weise durch
Kanf oder Tausch im Laufe des 14. Jhdts.41) in den Besitz von S.
Maria in Cap. ttbergegangen sein kann.
Die Frage nach dem Zwecke der Falschung liegt bei unserer
Liste recbt einfach. Als im Jabre 1300 die Abtissin von S. Maria in
Capitolio das Patronat aber die Pfarrkirche Klein S. Martin beansprachte,
and zwar als Grundberrin der Pfarrkircbe, weil diese nacb ihrer Angabe
zwischen Hansern lag, die ihr den Hofzins entricbteten, war ihr der Beweis
misslungen und das Pfarrwahlrecbt von den Pfarrgenossen bebanptet
worden42;. Etwa 100 Jabre spater finden wir das Stift im Besitz der zu
seinen Gunsten gefalschten Hofzinsliste von Gross S. Martin. Mit dieser
Liste batte das Stift den frflher missglQckten Beweis fttbren kOnnen. Es
erscbeint aucb nicbt als Zufall, dass fast nur das neben Klein S. Martin
gelegene Haus zum goldenen Barte in der Liste durch ein vorgesetztes
*•) Vgl. die Anmerkung zu der Liste.
*°) Ich sehe hier ab von den mehrfach vorkommenden Fallen, wo der
Zinsherr nicht genannt ist.
41) 1325/31 (im Memorienbuche) behauptet S. Martin ausdriicklich
noch den Besitz.
4*) Vgl. diese Zeitschrift 22, 58.
Weatd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXV, III. 22
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336 H. Keussen
Krenzchen48) besonders hervortritt. Da die im Westen der Kirche
gelegenen kirchlich zur Pfarre S. Alban gehdrenden H&aser tatsachlich
den Hofzins an S. Maria in Cap. zahlten44), and darcb die Liste die
Ostlich, sfldlich and nOrdlich gelegenen Hauser ebenfalls als zu Hofzins
verpflichtet erschienen, so ware der Fundusbeweis der Abtissin and ibr
daraaf gestutzter Patronatsansprncb glanzend gerecbtfertigt erscbienen.
Leider feblen uns fiber die sp&teren Pfarrwahlen Ton Klein S. Martin
Nacbricbten, die erkennen lassen, ob von der gefalschten Liste praktisch
Gebrauch gemacbt worden ist. Insbesondere sind wir Qber die der
Liste wabrscheinlicb zunachst stebende Wahl des Pfarrers Heinricb
Vrunt44*) nicht nfther anterricbtet, der gleichwie sein beruhmterer Vor-
g&nger Gottfried Hagen gleichzeitig Stadtschreiber war.
Ein anderer Zweck als die Stutze des yon der Abtissin von S.
Maria in Cap. beanspracbten Patronatsrecbtes erscbeint bei der vor-
liegenden Falschung ausgeschlossen. Die Zinserhebong aaf Grand der
Liste ware schon infolge ihrer zablreichen Unrichtigkeiten and Mangel
auf praktiscbe Scbwierigkeiten gestossen, und ware zudem aus dem
Grande undenkbar, weil die Pfarrgenossen von S. Martin and S. Bri-
gida sicb keinenfalls zur doppelten Entrichtung des Zinses an S. Martin
and S. Maria in Cap. bequemt haben warden.
Aas den bisherigen Ausfabrungen ergibt sicb, dass die vorliegende
Liste formal als eine von S. Maria in Cap. ausgebende ungeschickte
Falschung einer im Jahrzebnt 1320/30 niedergeschriebenen ecbten Hof-
zinsliste von S. Martin anznseben ist. Nunmebr wende icb micb ihrem
Inhalt zu and suche zunachst zu ermitteln, welcben Ortlichen Bezirk
sie nmfasst. Das Ergebnis dieser schwierigen Untersacbang ist im
Abdrack der Liste durch Gegenuberstellung der entsprechenden Nummem
aus meiner im Druck befindlichen mittelalterlichen Topographie der
*3) aus8erdem nur noch die n. 282 und 325.
44) Nach Aussage des damit belehnten Herm. v. d. Kornpforte (Rotulus
von S. Maria im Cap. vom J. 1300 S. 240).
"a) 1409 Juni 15 (Urk. im Pfarrarchiv von S. Maria in Cap. n. 203)
leistete er den Kirchmeistern das Gelobnis u. a.: 'item off eynich pleyt
[== Prozess vor dem geistlicben Gericht] geburde zo haven umb der kirchen
wille, dat ich den up myns selffs coeste halden ind enden sail sunder be-
swernisse des kirspels'. In einem Aktenstuck (Kdln. Arcbiv, Akten von Klein
S. Martin)^ in dem dieser Eid in erweiterter Fassung enthalten ist, wird Vrunt
als enter Pfarrer, der den Eid geleistet habe, namentlich verzeichnet. Der
Kolner Rat hatte ihm die Pfarrpfriinde mehrmals, zuletzt noch Ende 1406,
fur den Fall der Vakanz zugesichert (Stein, Akten I CXXXII). Die Fassung
des Eides scheint auf einen Streit mit S. Maria in Cap. uber das Wahl-
recht direkt hinzuweisen.
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Der Hofzins i. d. Koln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 337
Stadt Kdln kenntlich gemacht; ebenso erscbeint es auf der beigefttgten
Eartenskizze verdeatlicht durch Umrahmang des Zinsgebietes and Ein-
fOgang der Nummern der Liste an den entsprechenden Strassenteilen.
Die Ostgrenze lftuft dnrch die Strassen Kuhgasse and Rothenberg,
schliesst die Immanitat von Gross S. Martin ans and geht darch die
Strasse am Bollwerk bis zar Grossen Neagasse. Letztere bildet die
Grenze im Norden, die ROmermaaer, welche an keiner Stelle uber-
schritten wird441*), im Westen and die hinter den Haasern am Filzengraben
herlaufende Pfarrgrenze von Klein S. Martin im Sttden. Nicht einbe-
griffen sind innerhalb dieser Umgrenznng der Bezirk Unter Lan and
die sadlich von ibm gelegenen Gaddemen an der Munze, diese selbst
and die Gaddemen auf dem Heumarkt and Unter Hutmacher, wahrend
die an letzterer Strasse belegenen Hauser in die Liste eingescblossen sind.
Von besonderem Interesse ist nan zanachst die Feststellang, dass
der in die Altstadt hineinragende Kopf der Pfarre Klein S. Martin
ausscheidet. Wir wissen ans dem Rotulus von S. Marien v. J. 130045),
dass zam Scbenkenamt von S. Maria in Gap. der Hofzins von 72
Hausern sowobl in der Pfarre S. Martin wie in S. Alban gehOrte.
Hermann v. der Kornpforte, der darch Erbgang das von seinem Vater, dem
Greven Johann, erkaafte Scbenkenamt von der Abtissin zu Leben trug,
nennt aas letzterer Pfarre 4 Hauser, die mit ihren Hofzinsen in HObe
von 2, 1, 12 and 21/2 Denaren in seinem Zinsregister standen46). Aas
der Martinspfarre nennt er leider keine Beispiele ; doch kOnnen sie nnr
auf dem Marienplatz47), anf der Hochpforte and Hohestrasse gelegen
baben. Die uber die ROmermaaer in die Rheinvorstadt vorspringenden
H&aser der ebemaligen Notbbargispfarre zahlen alle den Hofzins
an S. Martin. Darch diese Feststellung wird eine parochiale Bedea-
tang des KOlner Hofzinses als ansgeschlossen erwiesen48).
**■>) Ausser an der Ostseite der Judengasse, die nocb innerhalb der
Romermauer lag (vgl. diese Zeitschrift 20, 51 Anna. 180); sie wurde nach
der Vertreibung der dort wohnenden Juden im J. 1424 der Brigidenpfarre
zugewiesen (a. a. 0. S. 75).
") S. 142.
") Rotulus S. 240.
47) Yon dem an der Sudseite des Marienplatzes liegenden Hofe von
S. Georg wird 1238 (Lacomblet, U.-Buch 2, 229; Quellen 2, 179) ein Hofzins
von 3 Denaren erwahnt, ohne dass der Empfanger angegeben wird.
4S) Ausdrucklich bestatigt wird die Feststellung durch die Hofzinsliste
von S. Aposteln aus dem 13. Jhdt. (Kdln. Archiv G. A. 18 am Schlusse).
Ausser im grdssten Teil der Apostelnpfarre besass S. Aposteln den Hofzins
auch in den angrenzenden Strassen der St. Petersparochie.
22*
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338 H. Keussen
Ebenso auffallig scharf wie die Westgrenze, ebeoso klar ist die
Ostgrenze. Sie lauft dem Rhein parallel, indem sie die „Markta ge-
nannten Strassen am Rhein, Tburnmarkt, Knitmarkt (nOrdlicher Teil
des heutigen Thurnmarktes), Buttermarkt und Fischmarkt (letzterer ist
der in der Brigidenpfarre gelegene Teil des heutigen Buttermarkts) aus-
schliesst ; ebenso sind ausgeschlossen die in der Interessensphare dieser
Markte gelegenen Ostseiten der Hinterstrassen Ktthgasse und Rothen-
berg. Es fehlen in dieser Liste auch abgesehen von der lmmunitat
von S. Martin die Nordseite der grossen Neugasse und mit ihr der nach
S. Maria ad Gradus bin verlaufende nOrdliche Zipfel der Brigidenpfarre.
Die Identifizierung der in der Liste genannten Hauser ist trotz
mancher bier nicht zu erdrternder Scbwierigkeiten uberraschend gut
gelungen, wenn audi in dem Gassengewirre Ostlicb vom Heumarkt hier
und da eine Ungewissheit blieb und ebenso in der aus Gaddemen und
Hausern gemischten Gegend Unter Hutmacher.
Ionerhalb der vorbin angegebenen Grenzen ist Haus far Haus
zum Hofzins verpflicbtet mit ganz verschwindenden Ausnahmen. So ist
ausdrucklicb befreit das Rathaus (Nr. 14), wahrend die beiden Gebur-
hauser von S. Martin und S. Brigiden der Zinspflicht unterliegen.
Nicht erwahnt und mithin befreit sind die Pfarrkirchen S. Martin
und S. Brigida, wahrend z. B. die die erstere einschliessenden Hauser
Zins zahlen. Ausserdem sind einzelne Hauser ausdrticklich ausge-
nommen: Das Haus zum Wollsack, Ecke Bechergasse und Gr. Neu-
gasse, und sein Nachbarhaus Unter Taschenmacher, einige Hauser an
der Nordwestecke des Altenmarkts, die Hofzins an S. Kunibert bezahl-
ten, 2 Hauser an der Sudwestecke des Heumarkts, von denen eines
mindestens seit dem Ende des 12. Jhdts. dem Domstift gehdrte. Bei
drei unbedeutenden Hausern in der Kloben- (Nr. 330. 334) und Fass-
bindergasse (Nr. 342) ist ausdrucklicb die Nichtbezahlung durch das
Wflrtchen „neit" betont. Bei 4 weiteren Hausern (Nr. 10. 28. 239. 251)
ist der Satz nicht ausgefullt. Ausser diesen geringfugigen Ausnahmen.
die bei 460 Hausern nicht in die Wagschale fallen, ist der Zins von
jedem Hause bemerkt.
Durchweg ist der Zins in Denaren angegeben oder in Brucli-
teilen derselben ; gelegentlich werden diese Teile auch mit ihren beson-
deren Namen hellinc = V2 den.49) und vering=V4 den.50) genannt.
*•) = obolus; 8. Quellen 2, 466 S. 500/501.
>0) Entspricht dem quadrans, dessen Wert aus Lacomblet, U.-Buch 1,
508 S. 357 hervorgeht.
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Der Hofirins i. d. K6ln. Rheinvorstadt w&hrend d. Mittelalt. 339
Dass die Niederschrift der Liste in der Zeit der Munzverschlechterung
zu Anfang des 14. Jhdts. erfolgte, wird auch gelegentlich durch den
Zosatz ,gutz geltz' (Nr. 22) erwiesen. Die Betr&ge sind sehr ver-
schieden und wechseln zwischen 1 den. (Nr. 335) und 28 den. (Nr.
154). Der Satz von 4 sol. (Nr. 92) ist wahrscheinlich nicht als Hof-
zins aufzufassen, wenigstens nicht in seiner ganzen HOhe, da er an den
Offennann, d. i. Kuster gezahlt wird. Der letztere bezieht noch 2 sol.
von einem anderen Haase (Nr. 327), das aosserdem 6 Denare Hofzins
an das Kloster entrichtet. Man wird nicht fehlgehen, wenn man diese
6 solidi als die HebegebQhr des Rasters auffasst. Einigermassen er-
scheint als Durchschnittssatz ein Zins von 6 Denaren, sodass man an-
nehmen mdchte, er stelle den Normalsatz far eine area von gewohn-
licher Grdsse dar. Im einzelnen weicht die H6he der Zinse zu sehr
von einander ab, als dass eine ursprunglich gleichm&ssige Yerteilung des
gesamten Areals angenommen werden kOnnte, die im Laufe der Zeit
durch Absptitterung oder Zusammenlegung der Grundstucke eine so
durchgreifende Yer&nderung erfahren h&tte. Wohl wiegen in einzelnen
Teilen der Liste die S&tze von 6 oder auch 12 den. so entschieden
vor, dass man dort an eine Teilung in gleiche Fl&chen denken kann.
Es hat den Anschein, dass die GrOsse des Grundstttcks und die H6he
des Zinses einander bedingen, dass letztere nicht abh&ngig ist von der
besseren Lage. Wurde das Grundstuck geteilt, so wurde der Zins
ebenfalls entsprechend umgelegt61) Mehrfach war der Erbleiher der
Tr&ger der Zinspflicht, nicht der Beliehene, so werden die Domherren
und das Kapitel S. Maria ad Gradus52) gelegentlich als zahlpflichtig
bezeichnet. Ob diese Verpflichtung des Erbleihers aber die Kegel war,
lasst die Liste nicht erkennen; man dtlrfte eher annehmen, dass sie
als Ausnahme besonders betont wurde58).
Haufig werden in der Liste bei demselben Hause mehrere Zins-
betr&ge aufgefuhrt, indem der zweite und die folgenden durch item
") z. B. bilden nr. 209 und 210 urspriinglich ein Haus, die domus
Wolberonis. Nach dem Schrb. Mart. Wolb. war im J. 1302 hiervon der
dritte Teil als domus Drivelz abgezweigt; dieses zahlte demgemass 2 den.,
das ubrig bleibende Eckhaus 4 den. Zins. — nr. 96—98 bilden das alte
Haus Lurlinberg, das 12 Denare zahlte, die an seiner Stelle entstandenen
neuen Hauser sind mit 41/*, 38/«, 3s/« Denaren belastet.
5f) Sie werden in der Liste die Herren vom Neuen Werk genannt;
diese Bezeichnung von Mariengreden (b. Maria ad novum opus) kommt schon
im 12. Jahrhundert in Wegfall.
M) Vgl. die Anm. zu nr. 44. 45.
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340 H. Keussen
oder item noch eingeleitet werden. Bis zu 5 (Nr. 199) oder 7 (Nr.
104) verschiedene Betrage werden gelegentlich erw&hnt. Die Gesamt-
summe dieser Nebenzinse betragt 15 sol. 7 den. 1 ver. abgesehen von
9 den., welche unsicher sind, also noch kein voiles Pfd. and etwa den
17. Teil des Gesamtbetrages der Liste. Eine sichere Deutung dieser
Erscheinnng ist mir nicht gelungen. Man kdnnte am ehesten daran
denken, dass in diesen Fallen ein spateres einheitliches Hans aus
mehreren kleineren Hausern erwachsen sei, oder dass mehrere Parteien
zur Zahlung verpflichtet waren ; das letztere ist dann sicher anzunehmen,
wenn einem einheitlichen Zinse die Bemerkang „geteiltu beigefttgt ist.
Vielleicht mdchte man einen spateren Zusatz - Zins annehmen ; doch
kdnnte dieser Zins dann kein Hofzins mehr sein.
Eine genaue Addition samtlicher Hofzinse (einschliesslich Neben-
zinse) ergibt die Gesamtsumme von 13 Pfd. 6 sol. 7% den., wozu
noch 6 Schillinge fttr den Kttster kommen. Etwas fiber ein Drittel
der Summe (4 Pfd. 8 sol. 2lU den.) entfallen davon auf den Anteil
der Brigidenpfarre. Dieser Betrag ist zwar wesentlich hOher als die
Summe von 10 Pfd., welche der Bischof Everger S. Martin aus den
Hofstatten zur Verfugung gestellt hatte. Aber immerhin lasst sich die
ErhOhung zwanglos erklaren. Urn die Mitte des 12. Jhdts. scheint eine
Erweiterung der Schenkung eingetreten zu sein, vielleicht im Zusammen-
hang mit dem Brande, der den 1172 vollendeten Neubau der Kloster-
kirche veranlasst hat54). Einen deutlichen Hinweis darauf erblicke ich
in dem Wechsel des Zinsherrn far das Haus Vilich, von dem oben55) die
Rede war. 1135/42 erhob die erzbischofliche Kammer den Zins in der-
selben HOhe wie 1165/69 S. Martin. Sodann hat vielleicht hier und
da eine Vereinigung des alten Hofzinses mit einem spateren Erbleihe-
zins stattgefunden, aber jedenfalls nur in den wenigen Fallen, wo der
Zins fiber den Betrag von 12 den. = 1 sol. hinausgeht.
Durch unsere Liste fallt nun ein helles Licht auf die vielberufene
Everger'sche Schenkung. Es ist ohne weiteres klar, dass die erweiterte
Fassung derselben eine bewusste Falschung sein muss; denn die Rhein-
mauer hat niemals die Grenze des Zinsbezirks von S. Martin gebildet,
auch wenn man eine Erweiterung der Schenkung durch einen spateren
Erzbischof anlasslich des grossen Brandes annimmt. Die Falschung
hat, wie die Chronik von S. Trond unzweideutig berichtet, dazu gedient,
M) Vgl. diese Zeitschrift 20, 63.
M) S. 333.
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Der Hofzins i. d. Kdln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 341
letzterem Kloster zwei Hauser am Rhein abzunehmen56). Dagegen wird
die altere Fassung der Schenkung durch unsere Liste inhaltlich vollauf
bestatigt.
Nach dem Wortlaute der Schenkungsurkunde wQrde man zwar
an eine Vergabung yon Hofstatten denken, wie denn auch die Falscher
der erweiterten Urkunde versucht haben, diese Hofstatten lokal fest-
zulegen and privaten Grundbesitz von S. Trond sich dadurch angeeignet
haben. Tatsachlich ruht aber bei der Schenkung der Nachdruck aof
der Hohe des Zinses, der dnrch die runde Summe von 10 €t. dar-
gestellt wird. Ganz in derselben Weise hatte 9 Jahre vorher Erz-
bischof Warinus S. Ursula einen Grundzins von 6 Schillingen 66ft) zu-
gewandt. Hier werden die GrundstQcke territoria genannt; dass sie
wenigstens teilweise mit Wohnhausern bebaut waren, geht daraus her-
vor, dass von ihren Bewohnern (territoria, que inhabitant et incolunt
Mi) die Rede ist, die den Zins zu zahlen haben. Auch von den areae
der Everger'schen Schenkung wird ein betrachtlicher Teil bebaut ge-
wesen sein, da nach Ausweis unserer Liste gerade die altesten Teile
der Rheinvorstadt Ostlich von S. Maria in Cap. in ihr einbegriffen
waren. For die Deutung der Urkunde muss man sich daher dem
Memorienbuche von S. Martin anschliessen, das dem Erzbischof Everger
die Schenkung des Hof zinses in einem bestimmten Zinsbezirke zuschreibt.
II.
Der erzbischofliche Hofzins in der Rheinvorstadt.
Ausser der unter I besprochenen Hofzinsliste von S. Martin ist
noch eine zweite derartige Liste aus der Rheinvorstadt erhalten, ein
Veraeichnis der im J. 1285 von Erzbischof Sifrid dem Heinrich Kese-
linc zu Lehen verliehenen Hofzinse57), mit denen dessen Vorfahren
bereits frflher belehnt gewesen waren.
Diese Liste zablt zunachst 23 Hauser auf, die auf dem Fisch-
markt gelegen waren, d. h. auf dem Teil des heutigen Buttermarkts.
in der Hafengasse und auf der Ostseite des Rothenbergs nOrdlich von
er Salzgasse, der zur Pfarre S. Brigida gehOrte. Diese 23 Hauser
zahlen zusammen 56 Denare Hofzins. Es folgen weitere 23 Hauser mit
70 Denaren Zins auf dem Buttermarkt, d. i. den zur Pfarre Klein
M) Oppermann in dieser Zeitschrift 20, 145.
»••) Vgl. unten S. 345.
57) Gedruckt: Quellen 3, 253 S. 219—222 mit einigen Fehlern und
U ngenauigkeiten.
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342 H. Keussen
S. Martin gehdrenden Teilen der obengenannten heutigen Strassen, so-
dass zwischen der Friedrich-Wilhelmstrasse and der Lintgasse ostlich
vom Rothenberg alle H&user an den Erzbischof hofzinspflichtig waren58).
Die Liste nennt dann 5 Gaddemen ohne n&here Ortsbezeichnung mit
zasammen 12 Denaren Zins, ferner den Turm des Vogelo auf dem
Thurnmarkt und die Badestube auf dem Rheinberg mit je 4 Denaren
Zins.
Nunmehr verl&sst die Zinsliste die Rheingegend and wendet sich
zur Strasse Unter Hutmacher. In dem Teile, der spez. inter Pilea-
tores heisst, nennt sie 10 Gaddemen mit je 2 Denaren Zins, in dem
Teile inter Pannitores 24 cubicula mit 56 Denaren Zins.
Ausserdem zahlte das hier gelegene grosse Haus des Kapitels von
S. Aposteln 2 Schillinge; dasselbe Haas zahlte nach der Martinsliste
(Nr. 439) an S. Martin einen Zins von 16 Denaren. Es ist der ein-
zige mir bekannte Fall, in dem von demselben Objekte ein doppelter
Hofzins an verschiedene Empfonger entrichtet wurde. Es handelt sich
freilich auch am ein sehr wertvolles GrundstQck. Die wahrscheinliche
Erkl&rung des Doppelzinses liegt darin. dass zn dem Haose auch Hallen
gehOrten, aus denen sp&ter Gaddemen auf der anderen Strassenseite
entstanden59). Im J. 139360) waren es 6 Gaddemen; rechnet man auf
jedes 4 Denare, so warden die 2 Schillinge Hofzins an den Erzbischof
erkl&rt sein.
Leider bietet gerade die Strasse Unter Hutmacher der topogra-
phischen Forschung erhebliche Schwierigkeiten, sodass eine reinliche
Scheidung zwischen den H&usern, die an S. Martin Hofzins zahlten,
und den an den Erzbischof zinsenden Gaddemen kaum moglich sein
wird. Wahrscheinlich wird die Grenze zwischen dem erzbischOflichen
und dem Martinsgebiet durch die Achse der Strasse gegangen sein, sodass
die westlich gelegenen H&user an S. Martin und die Ostlich gelegenen
Gaddemen an den Erzbischof zahlten. Die mangelhafte Ubersetzung,
in der die Martinsjiste allein uberliefert ist, hindert eine sichere Er-
kenntnis.
In der Liste folgen nun die der Munze vorgelagerten Gaddemen,
M) Von einem dieser Hauser, das an S. Martin, S. Mauritius und
S. Maria ad Gradus erbzinspflichtig war, wird ein Zins von 2 Denaren ent-
richtet, der be8timmt ist 'ad nocturnale lumen archiepiscopi': Diisseldorf.
St.-A., Kopiar von St Martin B 66a, Bl. 82 b, Urkunde (1206—11).
M) Kolner Topogr. I, 36 unter nr. 6.
B0) Ebenda I, 40 unter nr. f.
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Der Hofzins i. d. Kdlo. Rheinvontadt w&hrend d. Mittelalt. 343
25 an der Zahl, die je 2 Denare zinsen. Die Mttnze selbst wird als
erzbischOfliches Eigentum von der Hofzinspflicht befreit gewesen sein
gem&ss dem EOlner Dienstrecht61).
Die nun folgenden Gaddemen der Grauwerkleute (Kttrscbner)
sind zu einem Zinse von 11 Schillingen 3 Denaren verpflichtet. Dieser
auff&llig erscheinende Zins ist gleicb einer Eaufmannsmark68). An-
scheinend ist den fremden Pelzkaufleuten eine Pauschalgebtthr auferlegt
worden; denn die Ettrschnergaddemen sind die einzigen, die starker
belastet sind. Dass ibrer 36—72 gewesen seien, Zahlen, die sich bei
einem Einzelzinse von 4 oder 2 Denaren ergeben, ist nicht wohl an-
znnehmen.
In der Liste scbliessen sich an die Gaddemen gegenttber der
Mttnze nach Unter Seidmacher bin, an Zahl 25; alle zahlen je 2
Denare ausser den beiden erstgenannten , die zusammen 2 Denare
za entrichten haben. Anch 3 cubicula, die sowohl nach Unter
Seidmacher bin. wie nach dem Seidmacherg&sschen (ante et retro)
gerichtet war en, zablen keinen erhOhten Zins. Die letzten 10 Gaddemen
der Liste beginnen mit einem Gaddem auf dem Eck der Lederschneider.
Diese standen Unter Raster. Da eine unter den zinspflichtigen Gad-
demen gelegene Kiste als gegenttber den Schuhmachern liegend bezeichnet
wird (stans versus Calciatores), welche die Nordseite der Strasse Unter
Seidmacher einnahmen, so ist dadurch die Lage der zinsenden Ver-
kaufsst&nde bestimmt. Auch diese zahlten je 2 Denare Zins.
Die letzte Position der erzbischftflichen Liste bereitet der Erkiarung
die meisten Schwierigkeitei : ,Bona attinentia in curtim de Rudinc 9 sol/
Da es nicht ang&ngig erscheint, an einen heterogenen Zins zu den ken,
der nur durch die Einheitlichkeit des Keselinc'schen Lehens mit den
erzbisch6flichen Zinsen verknttpft war, so bleibt zur Erkiarung nur die
Urkunde 1145/51 ttbrig68), in der Erzbischof Arnold I bekundet, dass
Gottfried und sein Sohn Waldever de Rudinch durch eine Entscheidung
der erzbischOflichen Curia zur Rttckgabe der Zinse, die sie sich an^e-
masst hatten und vom Erzbischof zu Lehen zu haben vorgaben, an S.
Martin genfttigt worden sind, und dass der Erzbischof die Zinse unter
fll) Mitteilungen 2, 44 nr. 57/58.
**) Gem&88 einer Urkunde Erzbischof Konrads war diese Eaufmanns-
mark zu 11 sol. 3 den. den fremden Kaufleuten yorgeschrieben, wfthrend die
sonst allgemein ttbliche Rechnungsmark zu 12 Schillingen gerechnet wurde.
Kruse, EOln. Geldgeschichte S. 14 Anm. 3 hat schon diese Urkunde zur
Erklftrung unserer Stelle herangezogen.
M) Quellen 1, 617/8 n. 117; Snipping, Erzbisch. Regesten II 83 nr. 485.
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344 H. Keossen
seinen eigenen and unter den papstlichen Schutz stellt. Diese Urkande
ist nar abschriftlich im Roten Buche des Elosters erhalten. Aof dem-
selben Blatte steht auch die Urkunde, in der Erzbischof Arnold die
von S. Martin durch die gefalschte Urkunde Erzbischof Evergers er-
schlichene Beraubung des Klosters S. Trond bestatigt84). Dieser Zu-
sammenhang und die ungewOhnliche Stellung der Zinse nnter den
speziellen erzbischftflichen and papstlichen Schutz erweckt ein Misstrauen
gegen den Inhalt der Urkande. Diese ist in der Abschrift aberschrieben :
De censa in nova strata. Nan wissen wir aas der Martinsliste, dass
S. Martin tatsachlich den Hofzins an der Sudseite der Gr. Neugasse
besass, ausgenommen das obere Eckhaas zam Wollsack. Ich kann mich
der Vermutang nicht entziehen, dass fur die bona Rudinc die Zinse
auf der Nordseite der Strasse in Betracht kommen, Qber die wir sonst
nichts wissen. Es wttrde bei dieser Annahme S. Martin nicht gelungen
sein, die Zinse auf die Dauer dem Lehnstrager des Erzbischofs zu ent-
fremden. Durch diese Erklarung wftrde die Gleichartigkeit der Zinse
des Keselinc'schen Lehens gewahrt.
Die Gesamtsumme der erzbischftflichen Hofzinse betrug im J.
1285 noch 4 Pfd. 9 Denare. Abgesehen von den drei besprochenen
Ausnahmen betragt der Zins fur das Haus oder Gaddem 2 oder 4
Denare ; nar in zwei Fallen zahlen je 2 Gaddemen zusammen 2 Denare.
Offenbar beruht die Liste auf der Festsetzung von 118065), wonach
von der kleineren area 2 Denare (nummi), von der grOsseren 4 Denare
an den Erzbischof zu zahlen seien66).
III.
Die iibrigen Hofzinse.
Gar nicht unterrichtet sind wir fiber den Hofzins im Bezirke
Unterlan, der Hauser- und Budengruppe, welche Altenmarkt und Heu-
markt trennte. Offenbar ist er mitsamt der Gerichtsbarkeit von Erz-
bischof Anno an den Zdllner Ludolf ttberlassen worden67).
•4) Oppermann in dieser Zeitschrift 20, 144/5.
6I) Quellen 1, 94 S. 583.
M) Es ist derselbe Satz wie in Basel (Keutgen, Urkunden zur stadti-
schen Yerfassungsgeschichte S. 116 nr. 15), wo die ganze Hofstatt, die 40
Fuss weit ist, 4 Pfennige, die halbe 2 an den Bischof zahlt.
67) Tiber Unterlan vgl. Hoeniger, Schreinsorkunden I, 299 unter I, 1;
Bungers, Beitr&ge zur mittelalterlichen Topographie, Rechtsgeschichte u. Sozial-
statistik der Stadt Koln, insbesondere der Immunit&t Unterlan. Leipzig 1897.
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Der Hofzins i. d. Kdlo. Rheinvorstadt w&hrend d. Mittelalt. 345
tTber den Hofzins des Bezirks nordlich von der Gr. Neugasse,
der in einer schmalen Zonge sich hinter dem erzbischoflichen Obst-
garten her nach der Propstei von S. Maria ad Gradus bin erstreckte, ist
auch nichts sicheres bekannt. Wenn er nicht unter das oben besprochene
Rudincsche Lehen fallt, so ist seiner Ortlichen Lage nach zu vermuten,
dass er an S. Maria ad Gradus uberlassen worden sei, zumal wir
diese Eirche gelegentlich im Besitze eines Zinses in der geringen H6he
von 2 Denaren in der Brigidenpfarre finden 68).
Der Hofzins in dem Viertel am Rhein sudlich von der Friedrich-
Wilhelmstrasse bis znr Rheingasse ist, abgesehen von den beiden oben
beruhrten Zinsen, die dem Erzbischof zustanden, nicht naher zu er-
mitteln, es sei denn dass die in der Liste vor den letzteren Zinsen
erwahnten 5 Gaddemen ohne n&here Ortsbezeichnnng hierher zu ver-
weisen sind, woranf ihre Stellung in der erzbischoflichen Liste fast
zwingend hinweist69). Ebenso muss hier das Haus gelegen haben,
welches nach einer Angabe in den Schreinskarten von S. Martin70)
12 Denare Hofzins (pro censu fundi) an S. Aposteln zahlte; denn es
wird bezeichnet als Hofstatt am Rheinwerft mit darauf gesetztem Ge-
baude (area iuxta Renum sita (que werf dicitur) cum edificio super -
posito). Ferner ist hier der Platz fur die Schenkung von E vergers
Vorganger Erzbischof Warinus an S. Ursula71): territoria quoque in
ipsa ripa Rheni fluminis, unde census exigitur ad 6 solidos, que inhabitant
et incolunt hii, quorum nomina subtus notabimus : Rado sol. 1 et uxor
eius 6 den., Huno sol. 1, Ello sol. 1, Ruopthin sol. 1, soror eius 6 den.,
Hugelo sol. 1.
Es erubrigt noch, auf den Hofzins hinzuweisen, * den S. Martin
von den Hausern erhob, die auf der eigenen Immunitat errichtet
waren. Sie lagen auf der Sudseite der Muhlengasse von der Martins-
abteigasse rheinwarts, sowie auf der Westseite der Mauthgasse und des
**) Altes Archiv-Inventar von S. Maria ad Gradus (Koln. Archiv G. A.
168i) invol. 6 nr. 11 (attestatio d. officialis, quod quidam agnoverit se debere
ecclesie ad Gradus 2 denarios de domo in parochia s. Brigidae).
••) An erster Stelle wird ein Gaddem des Job. Kusbecger, das 2 De-
nare zahlt, erwahnt. Letzterer nahm im Mai 1253 (Kolner Archiv Urk.
nr. 193a) ein Gaddem vor der Marsp forte um 4 Solidi in Erbleihe und
um 1 Denar 'pro censu, qui hovezins dicitur'. Wegen der verschiedenen
Zinshdhe muss man verschiedene Gaddemen im selben Besitz annehmen.
70) Hoeniger, Schreinsurkunden I, 76 nr. 8.
n) 980 Okt. 25: Mus. Alft. 14, 85. Die Art der Schenkung erinnert
lebhaft an die Evergersche Dotation von S. Martin.
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346 H. Keussen
heutigen Fiscfamarkts. In zahlreichen Urkunden des Klosters 1299 bis
1465 7>) erscheint neben dem ungemein viel hOheren Erbzins ein Zins,
der sich zwischen 1 und 8 Pfennigen bewegt. Durchweg wird er als
Hof-, gelegentlich auch als Grundzins bezeichnet, in verderbter Gestalt
im 15. Jhdt. gar als Htthnerzins 78). Gezahlt wird er nicht an die
Kammerei, sondern an den Custos des Klosters. Meist wird seine Be-
stimmung far die Beleuchtung ausdrtlcklich betont, womit ttberein-
kommt, dass er vielfach zu Lichtmess entrichtet wird74). Besonders
bemerkenswert ist, dass er sehr haufig ausdrtlcklich mit einer ebenfalls
an den Custos zu entrichtenden Vorheuer im I2fachen Betrage76) er-
scheint. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass dieser Hofzins der auf
dem Boden der Immunitat errichteten Hauser erst spat, als deren Be-
bauung eintrat, eingeftlhrt wurde, und zwar als Rekognitionszins. Die
Verbindung mit der Vorheuer unterscheidet ihn wesentlich von den
anderen Hofzinsen der Rheinvorstadt.
rv.
Schlussergebnis.
tfberblickt man das von mir beigebrachte Quellenmaterial, so
lasst sich die Erkenntnis nicht abweisen, dass in der ganzen Rhein-
vorstadt der Hofzins auf ein en ursprunglichen Besitzer, den Erzbischof,
zuruckgeht, und zwar in seiner Eigenschaft als Stadtherrn, insofern er
als solcher an die Stelle des KOnigs getreten war. Bei einer grdsseren
Zahl von Zinsen (unter II) erscheint er noch am Ende des 13. Jhdts.
als Lehnsherr. Bei dem umfassenden Hofzinsbesitz von S. Martin
71) Erhalten im Eopiar von S. Martin B 65a im Dusseldorfer Staats-
Archiv.
") hoinrezynss i. J. 1408.
*4) In den Jahren 1206/11 wurde zur Beleuchtung, die dem Gustos
oblag, und zum Glockenlauten am Feste der hi. Katharina ein Unterzins von
je 6 Denaren bestimmt, der von einem grdsseren Zinse von 3 neuen Hausern
neben der Kirche (sanctuario nostro contigue) entrichtet wurde: de septimo
solido 6 denarii custodi ecclesie nostre dentur, quia ipse in prima et in se-
cunda vespera et in maiori eiusdem festivitatis miasa luminaria festis condigna
incendet, reliqui nichilominus 6 denarii familiaribus nostris amministrabuntur,
ut ip8i in horis supra notatis signa ecclesie sollempniter pulsent (Quellen 2,
34 S. 40). Dieser Vorgang weist darauf hin, dass nicht alle Zinse von ge-
ringer Hdhe als Hofzinse gewertet werden durfen.
75) Rietschel, Markt und Stadt S. 137 kennt solche Vorheuern nur bis
zum doppelten eines gewohnlichen Jahrzinses.
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Der Hofzin8 i. d. Koln. Rheinvorstadt w&hrend d. Mittelalt. 347
(unter I) wird der Erzbischof Everger als Schenker anerkannt. Die vom
allgemeinen Hofzinse ausgenommene Immunitat von S. Martin ist mit
hoher Wahrscheinlichkeit eine Grttndung von Erzbischof Bruno; im
ubrigen sind auch die Kirchengebaude von S. Brigida und Klein S. Martin
zinsfrei. Der sonstige zerstreate Besitz an Hofzins von S. Aposteln,
S. Kunibert, wahrscheinlich auch von S. Maria ad Gradus und S. Ursula
betrifft ebenfalls Kirchen, die entweder von ErzbischOfen gegrundet oder
beschenkt worden sind.
Zu betonen ist sodann namentlich, dass in den Teilen der Rhein-
vorstadt, fiber welche Hofzinslisten erhalten sind, samtliche76) Hauser
belastet sind, namentlich auch die Hauser in der Rheingasse, an der
Malzmuhle und an der Konigstrasse, die zur Zeit der Schenkung kirch-
lich zu der Altstadtpfarre S. Peter und Paul gehOrten. Eine parochiale
Bedeutung hat daher dieser Hofzins in der Rheinvorstadt ebensowenig
gehabt wie in der Altstadt77). Aber als Grunderleihe wie der Wort-
zins bei so manchen stadtischen Neugrundungen ist er ebenso wenig
aufzufassen. Denn dass jene erwahnten Hauser in der sudwestlichen
Ecke der Rheinvorstadt in kirchliche Abhangigkeit von S. Maria in
Cap., bezw. Peter und Paul kommen konnten, weist darauf hin, dass
sie schon bestanden, ehe die allgemeine Besiedelung und Aufteilung des
Marktgebietes einsetzte, dass sie infolgedessen der Grunderleihe nicht
unterliegen konnten. Dieselbe Vermutung besteht far die Hauser am
Altenmarkt (Nr. 75, 76), die den Hofzins an S. Kunibert zahlten.
Gegen die Auffassung des Hofzinses als Wortzins spricht auch die so
mannigfache Verschiedenheit des Zinses, der sich nicht durchweg auf
bestimmte Einheitszahlen zuruckftthren lasst, wie dies dagegen wohl bei
den erzbischdflichen Zinsen (unter II) der Fall ist, die vom eigentlichen
Marktgebiet erhoben werden. Auch die nur ganz ausnahmsweise vor-
kommende Erwahnung des Hofzinses in Urkunden und Schreinsein-
tragungen, welche ein mit ihm belastetes Grundstttck betreffen, weist
hin auf einen 6ffentlich-rechtlichen Charakter des Zinses, der nur dann
erwahnt wurde, wenn der Verpflichtete die geringe Last auf eine andere
Schulter walzen wollte. Es erscheint mir nur noch die Erklarung mdg-
lich, den Hofzins der Rheinvorstadt als eine allgemeine Grundsteuer
aufzufassen, deren Erhebung mit anderen koniglichen Gerechtsamen seit
dem 10. Jhdt. an die Bischofe Qbergegangen sein muss. Dies wurde
namentlich auch die einzige Erklarung far den Hofzins in der Altstadt
w) Mit den verschwindenden Ausnahmen, die oben erkl&rt worden sind.
I7) Vgl. die Angaben oben S. 337 u. Anm. 48.
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348
H. Keussen
sein78). Als census curiae wttrde er von der Zahlung an die curia
regalis den Nam en haben, der sich leicht in einen census areae oder
fundi verwandelte, weil er am Grand und Boden haftete, nicht an den
darauf errichteten Geb&uden. Dem Wesen nach wttrde er uberein-
kommen mit dem Martinszinse in Basel und dem Michaeliszinse in
Augsburg 79).
Tt) Dies bat soeben auch v. Loesch als Vermutung ausgesprochen
(Vierteljahrschrift far Sozial- und Wirtschaftsgeschichte IV, 199 Anm. 1).
70) Rietscbel, Markt und Stadt S. 134.
Anlage.
Hofzinsliste von Gross S. Martin 1320/30.
(Gefalschte Ubersetzung zu Gunsten von S. Maria in Gap. urn 1400).
A*)
obere Halfte (im Pfarrarchiv von S. Maria in Cap. »).
Dit synt die tzijnse der kircben sent Marien
in Capitolio zo Coelne, in die camerije ge-
boerende.
[Spalte 1]
Zome eirsten in der Jueden gassen.
1. dat buys zom Orde gilt jairlichs 6 d.
2. Item dat groisse buys 2 s.
3. Item dat buys dar bij 6 d.
4. Item dat ander buys da neest 4 d.
5. Item dat huys dar neest 4 d.
6. Item dat huys dar neest 6 d.
7.1) dat buys dar neest 3 d.
8. dat huys dar neest 3 d.
9. dat huys dar neest bis an dat huys
Birckelijn 5 d.
van eyme deile eyns huyss gelegen
hynder deme buse an dem Marte
10. dat buys Birckelijn
Die zweite Spalte gibt den
Hinweis auf meine im Druck
befindliche Historische To-
pograpbie der Stadt K6ln
im Mittelalter.
Alteraarkt w. I 1
Burgerstrasse 9. II
L. 2
3
4
5
7
8
9
10
11
12
*) Stiickbeschreibung s. oben S. 328/9.
») Der Abdruck erfolgt nach einer mir von Herrn Prof. 0. Oppcr-
mann freundlichst zur Verfugung gestellten Abschrift.
l) Von hier ab ist das Item am Anfang jeder Zeile weggelassen.
Zu nr. 2. Vgl. oben S. 334/5.
Zu nr. 9. Marte = Altermarkt.
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Der Hofzins i. d. Kdln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 349
11. dat huys dar neest
12. dat hays dar neest
13. dat huys dar neest
14. der burger hays
15. dat hays neest der burger hose
16. dat huys dar bij
17. dat huys dar neest
18. dat hays dar neest
19. dat huys dar neest
20. dat hays dar neest
21. dat hays dar neest
22. dat huys dar neest 4 d. gutz
23. der gebuyr huys zo sent Brigiden
24. do mas dicta [Lucke]
25a. ind dar neest van eyme halven huse
25b. dar bij van der ander helfte des
selven hayss
26. dat hays dar na neest
27. dar na dat neeste hays
28. dat huys zom Hardvuyst
29. dat neeste hays by Johan Hard-
vaystz hose
30. dat neeste hays dar bij
31a. dat huys dar bij
31b. dat selve hays noch
32. dat hays Rosendail
33a. dat backbays dar bij
33b. dat selve huys
34a. dat neeste hays dar bij
34b. dat selve ever
35. dat huys dar neest
36. dat huys dar neest
37. dat hays dar neest
38. dat huys dar neest
In der Dwergassen
39. dat huys entgain der hofstat
40. dat neeste huys dar bij
41. dat huys dar neest
42. dat huys dar neest
43. dat huys dar neest
3 d.
3 d.
3 d.
nyet
6 d.
6 d.
6 d.
6 d.
2 d.
2 d.
2 d.
geltz
8 d.
18 d.
6 d.
6 d.
6 d.
6 d.
2 d.
3 d.
3 d.
6 d.
6 d.
13
Rathaisplatx ». Ill 1
2
3
4
5
6
Judeigasse $. II 1
2
3
4
Altemarkt b. V 1. 2.
MfiUeigasse n. IV 12-14
11
10
9
8
7
6
5
4
2. 3
III 1-3
Bollwerk w. n 10. 11
8. 9
7
5. 6
1—4
Gr. Neugasse s. I 1. 2
WehrgasM 8. n 1.2
3
4
5. 6
Zu nr. 11— 13. Statt dieser 3 Hauser in der Burgerstrasse, bzw. auf
dem Rathausplatz, vermag ich nur 2 Hauser zwischen dem Hans Birkelin
und dem Rathause nachzuweisen.
Zu nr. 22. Vgl. oben S. 339.
Zu nr. 24. Vgl. oben S. 334.
Zu nr. 29. Ritter Johann Hardevust in der Muhlengasse ist 1316
Dezember 2 tot: Lau in Mitteil. 26, 108 n. 128.
Hinter nr. 43. In der Nuwergassen entgain der Dwergassen over
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350
H. Keussen
In der Nuwer gassen entgain der
Dwergassen oever
44. van dem orthuse lj d.
45. van dem hose dar neest 4 d.
46. van dem orthuse in der Nuwer gassen 2 d.
47a. dat huys neest dar bij 4 d.
47b. dat selve huys noch 4 d.
48. dat huys dar neest bij 4 d.
49a. dat huys dar neest 3 d.
49b. item 2 d.
50a. dat huys darna neest 6 d.
50b. dat selve huys 6 d.
hie entu88chen steit eyn gasse
51. dat huys dar neest 6 d.
die geldent die herren vanme Nuwenwerck
52. dat huys dar na aire neest 4£ d.
53. dat huys dar neest 6 d.
54. dat huys dar neest 6 d.
55. dat huys dar neest 3 d.
56. dat orthuys in der Becher gassen 3 d.
57. dat huys dar by 2 d.
58. dat huys dar neest 2{ d.
59. dat huys Eraymberg 9 d.
die betzaelent die Doymherren
dat neeste huys dar bij
60.
61.
dat huys dar neest
9 d.
6 d.
Wehrgasse w. I 8
1.2
Gr. Neugasse s. II 1—15
16
17
18
19
20
Beehergisse *. H 1. 2
3. 4
5-7
8. 9
\Altermarkt a
10. 11
V 4—7
3
kann nicht auf die Nordseite der Gr. Neugasse bezogen werden, da dort
viel mehr Hauser als die beiden nr. 44 und 45 lagen ; nach der Art, wie die
Liste vorgeht, ist nur an die Westseite der Wehrgasse zu denken, die sonst
in der Liste ausfallen wurde. Wahrscheinlich ist die Verdeutschung der
lateinischen Vorlage missgliickt, vielleicht hat dort gestanden : versus Novam
plateam ex opposito, Dwergassen, und ist hinter ex opposito ein Einschnitt
zu machen.
Zu nr. 44/45. Ein census curtis, der vom Beliehenen zu zahlen ist,
wird in der Wehrgasse erwahnt: Schrb. 45, 10b nr. 3.
Zu nr. 50/51: Unter der Gasse in der Gr. Neugasse kann nur der
Ausgang vom Geburhaus auf dem Altenmarkt nach der Gr. Ng. bin ver-
standen werden; vgl. uber dieses Gasschen: Gr. Neugasse II 16. Die Zahl
der Hauser von der Wehrgasse bis zu diesem Gasschen ist zwar in der
spateren Zeit grdsser gewesen als 5 ; diese Hauser sind aber guten Teils aus
Hofstatten oder Hinterhausern von Hausern in der Muhlengasse entstanden.
Zu nr. 51. Die Herren vom Neuwerk sind das Kapitel von S. Maria
ad Gradus; weder das Nonnenkloster bei Gladbach noch das Oberkloster bei
Neuss kSnnen in Frage kommen. Vgl. oben S. 339 Anm. 52.
Zu Nr. 59. Im J. 1266 .(Schrb. 45, 16b nr. 3-5) erhalt das Dom-
kapitel drei Viertel des Hauses Kramberg.
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Der Hofzins i. d. K6ln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 351
3£ d.
ljd.
62. dat huys entgayn Craymberg oever
63a. dat huys dar neest
63b. item eynen hellinc
64a. dar bij dat huys 3 yeringe
64b. dat selve hays 3 veringe
65. oevergeslagen dat huys zomWolsack
66. ind dat ander huys dar bij in der
gasBen genant Runtzutterrijn
67. 68. van den huseren wilne Belen vanme
Sadel ind yrre mit erven 4 d.
69—71. van dryn wonyngen van der eirster 2 d.
item 2 d. item ever 2 d.
72a. van deme huse dar bij
72b. item noch
73. van Refertz huse
74. van dem huse zom Schaitzauel
75. 76. Item entgain dem huse Schaitz-
auel die huser, die zo der kame-
rijen gehoerent, ind yre miterven,
geldent den herren sent Cunibertz
77. 78. die huser dar bij, zobehoerende
Johan Gyr
von dem anderen deile der mit erven
79. item I den huys
80. 81. die erven dar bij
82. 83. van Johans woyningen van Upladen
6 d.
6 d.
6 d.
6 d.
1 Beehergasse w. I 11. 12
] 8-10
J 6. 7
| 1-5
j ttr. NeugMse s. Ill 1. 2
Unt. Taschenmach. II 1. 2
3—7
8—10
| 11—13
14—18
Bechergasse w. I 13—16
Altermarkt w. I 7—9
10. 11
12
13
14
Zu nr. 65. Uber den Wollsack vgl. das Kopiar von Kl. Weiher
(Kolner Archiv) Bl. 56a.
Zu nr. 75/76. Die Hauser gegeniiber dem Hause Schaitzavel gehorten
seit d. J. 1285 dem Kloster S. Martin. Dass der Hofzins dieser Hauser in
der Hohe von 6 Denaren an S. Kunibert entrichtet wurde, geht aus den
Zinsregistern dieser Stiftskirche (v. J. 1239) hervor : G. A. 143, 39a (Quellen
2, 201 S. 198) in parrochia s. Brigide sunt hii census: de domo quadam in
Stezzen versus Scacarium 6 den., et sunt census curiarum (1239). — St.-A.
Diisseldorf, S. Kunibert nr. 44, 10a in parochia 8. Brigide de cubiculo ex
opposito domus zo me Schazabel 6 den.
Zu nr. 77/78. Im J. 1308 uberlasst Joh. Gyr ein Haus, das 12 Denare
Hofzins zahlt, einem Juden.
Zu nr. 79. 1308 18/9 erhalt Ida filia quondam Goymari, verheiratet
mit Henr. de Birsenig, *> dom. et ar. iuxta domum Vogelonis comitis versus
portam Martis = dom. Lauwardi: Schrb. 52, 20b; 1324 19/1 (a. a. 0. 34a I
nr. 1) heisst das Haus vir Ydin huys.
Zu nr. 82/83. Joh. de Uppeladen erhalt 1296 (Schrb. 52, 16b) das
halbe Haus Olvunzrucke, 1303 weitere Teile (52, 17b).
Weatd. Zeitschr. f. Gescb. u. Kunst. XXV, III. 23
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352
H. Keus8en
5*
84.85. dar neest van zwen woyningen 4 d.
86. 87. ever van zwen woyningen 3 d.
88—90. van dryn halven woyningen as
van der
88. 89. eirster ind der ander 11 d. eyns veryngs myn
[Spalte 2]
90. van der der dirder woyningen, die Her-
man Lcyff zobehoert, 3 d. ind 1 veyrinck
van den andern woyningen der helfte
vurs.
91. ind Symon der Juede gilt
dat hei vur in der Jueden gassen
geschreven steit*).
92. dat huys zom Birckelin gilt unsme
offerman
93. dat huys dar bij gelegen
item noch
94. dat buys zome Hirtz
95. dat buys dar bij
96-98. die drije huser, die vurtzijtz
eyn huys, genant Lurlynbergb,
96. as dat eirste da von
97. dat ander 4 d. eyns veryngs myn
98. dat dirde ouch 4 d. eyns veryngs myn
4
1*
12
6
4J d.
99. dat huys dar bij
100. noch eyns
101. dat huys dar neest
die gevent die herren vanme
Nuwen werck
102. dat huys bij der capellen zo den
goultsmeden wart
103. die eirste woyninge bij der capellen
vurs.
17-19
20. 21
22. 23
24-26
27-34
35
36
37
38
39
40
41
42. 43
2 d.
2 d.
MawpUt* n. HI 1
2. 3
*) unter nr. 9.
Zu nr. 90. Herm. Loyf de Comu erhalt 1319 (Schrb. 52, 32a II. nr. 2)
magnum celarium cum mansione desuper in dimidia domo quondam dicti Bex.
Zu nr. 91. Der Jude Simon v. Bergheim (vgl. Topogr. I 114 nr. 11)
erhalt 1295 (Schrb. 52, 16a) Teile des dom. Gerardi Beck, 1301 die Mauer
zwischen seinem Haus und dem Haus Volkoldi Judei ; er ist 1347 tot : Juden-
schrb. nr. 379 S. 168.
Zu nr. 92. Der hohe Zins von 4 sol. an den Kuster ist offenbar nicht
als Hofzins aufzufassen.
Zu nr. 96/98. Im J. 1331 (Schrb. 52, 87a nr. 2) wird ervahnt, dass
L. friiher 1 Haus gewesen und jetzt 3 Hauser sei.
Zu nr. 101. vgl. oben nr. 51.
Zu nr. 102. Die Marspfortenkapelle.
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6 d.
18 d.
8 d.
18 d.
6 d.
6 d.
6 d.
Der Hofzins i. d. Kdln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 353
104. die ander 1J d. item 1 d.
item 2 d. item 1± d. item l£,d.
item 3 verynge. item 3 verioge.
Van sent Mertijns portzen in der
Moelengassen:
105. dat nee8te huys vur der portzen MfiUengMse 8
genant Ouerstoultz
106. dar by van deme huse zer Sternen
107. dar by dat huys Lutzelen berg
108. dat buys zom Granen 18 d. Altemarkt 5.
109. dar by dat buys genant Herkeir
110a. dat huys zom Home
110b. item 6 d. van demselven huse
111. dat buys zome Lebard dar bij gelegen
112. dat buys zom Scherffgin dar by
gelegen 8 d.
113. dat buys genant Herynportzen 7 d.
114. dat huys zer Wyndeggen 12 d.
115. dat bospitael dar bij 12 d.
116. der Bongart 9 d.
117. dar bij dat buys zome Spegel 8 d.
118. dar bij dat huys zome Home 9 d.
119. dat buys zo der Eren 6 d.
120. dat buys genant Broessel 16 d.
121-123. van dryn buseren dar bij 28 d. Lintgaaw ■
gedeilt van yecklichem 2 s) d. ind
eynen verinck
124. dat buys dar by 3 d.
125. item noch 3 d.
hie entusschen is die portze sent
Brigiden
II
1
2. 3
4
IV 1
2
3
4
5
6. 7
8. 9
10-12
13—15
17—19
20
21—23
24-26
27—31
V 3—6
3) Die Ziffer ist undeutlich; die Angaben zu diesen 3 Hausera lassen sich
nicht miteinander vereinigen ; ich vermag aber den Febler nicht aufzuklaren.
Zu nr. 104/105. S. Mertijns portze ist die Eingangspforte zur Mar-
tins-Immunitat an der Martinsabteigasse.
Zu nr. 110a, b. Das Haus zom Home zerfiel i. J. 1320 in 2 Hauser
unter einem Dache.
Zu nr. 113. Das Haus Erenportze wurde i. J. 1333 an das Kloster
S. Martin geschenkt. Da es in der Liste noch nicht als Haus der Kammerei
bezeichnet wird, wie nr. 75 76, so spricht dieser Umstand fur die Anlage
der Liste vor d. J. 1333.
Zu nr. 115. vgl. oben S. 334.
Zu nr. 118. Das Haus hiess richtig zome Raven ; die Benennung zom
Home zeigt, dass der Ubersetzer der Liste in der lateinischen Vorlage irrig
statt ad Corvum ad Comu gelesen hat; vgl. oben S. 330.
Zu nr. 120. Das Haus zu der Britzelen.
23*
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354
H. Keussen
126.
127.
128.
129.
131.
132.
133.
134.
135.
136.
137.
138.
139.
140.
141.
142.
143.
144.
145
146.
147.
148.
149.
150.
151.
152.
153.
154.
155.
156.
157.
158.
des pastoirs buys
dar bij dat huys
item
dat buys dar neest
8 d.
4 d.
5 d.
9 .verynge
130. ind noch 9 verynge van Schoelris
huseren
da,t neeste huys darbij
item
Item zo dem huse wart van dera huse
genant Tzudendorp
dat orthuys dair bij
in deser gassen van eyme huse
dar bij dat huys zome Hirtze upme
Vischniarte
dat orthuys der vurg. gassen, da man
geit zome Gijr wart, gilt vur ind
hynden
dar neest dat huys
dat huys zome Gijr
dat neeste buys darbij
dat neeste dar by
dat buys zom Huynen
dat huys zome Rijne dar bij gelegcn
van dem huse Ouerstoultz
dat huys dar bij gel eg en, genant
Wyndeck 4)
dar bij van dem huse genant Peder-
nach
dat huys zom Butterich
dat huys dar bij gelegen, genant
Synzege
dar bij dat huys zome Ayren
van dem Sweirthuys dar bij gelegen
dar bij dat huys zer Bijsen
dat buy 8 zer Bijsen
dat huys zer Lilien
dat buy 8 dar bij
dat huys Hemelroide
dar bij dat buys Aicbe
dar by dat huys zom Huynen
dat neeste huys
dat huys dar neest
9
3
16
4
6
6 d.
12 d.
6 d.
12 d.
11| <*.
lit <*•
18 d.
12 d.
4 d.
4 d.
i
IV 9
8
6. 7
2-5
1
Ifi u.
12 d.
12 d.
23 d.
18 d.
6 d.
6 d.
6 d.
6 d.
28 d.
15 d.
9 d.
9 d.
7 d.
Limtgasse s. II 1—4
5
Rotaenkerg w. I 1—3
II 1
Limtgam 8. Ill 1
2
3
4
5
6
7. 8
9
10-14
Untwr Raster o. IV 1. 2
3. 4
V 1
2
Heuarkt n. XX 11
8. 9
6
4.5
1
Saligasse n. VII 8-10
6. 7
5
4
3
4) Das Wort ist in der Vorlage zerfressen, die Lesung aber sicher.
Zu nr. 129130. Conr. Scholere lebt 1312: Schrb. 42, 34a, b.
Zu nr. 132. Die Ubersetzung ist hier unverstandlich ; es scheint
etwas ausgefallen zu sein.
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Der Hofzins i. d. K6ln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 355
175.
176
177.
159. dat buys dar neest 10 d.
160. dat orthuys 14 d.
161. upme cleynen Vischmart van eyme
huys dar bij 18 d.
[Spalte 3]
Sent Mertijns kerspil
in der Saltzgassen
162. dat buys Mertzenich 6 d.
163a. in dem wynckel van der straissen
van deme huse 2 d.
163b. Item noch van den selven buse 4 d.
164. van deme buse dar bij 4 d.
165. van deme buse dar bij 9 d.,
die gevent Siboden erven
166. dat orthuys genantHelige 3 d. ind
noch 3 d.
167. dat bij das huys zo der Rosinen 8 d.
168. dat huys dar bij 6 d.
169. datorthuysgenantzodemWederhane 12 d.
170. eyn huys dar na 4 d.
item noch 2 d., item noch 4 d. 1/
171. dat huys dar na 3d.
172. dar neest 3 d.
173. dat huys dar na 4 d.
174. hynder deme huse dat hus zer
Scheren 3 d.
dar neest 4 d.
da hynden 1 d.
dar neest 12 d.
178. dar na dat huys Vilike 3 d.
item noch 3 d.
179. dat huys Bensberg 3 d.
180. dat huis dar na 4 d.
item noch 4 d.
Marckmansgasse5)
181. dat huys dar na 4 d.
Rothenkerg w. II 2
8aliga88e 8. IV 1. 2
3
4
5
V 1—3
4
5
Heimarkt 6. X 1
) Tipsgasse i. II 2
Heumarkt o. XI 2
3
XII 1
Fasskindergasse w. II
Heuarkt o, XII 2. 3
Fassbindergasse I 2
Heumarkt ft. XIII 1
3
XIV 1-3
4
XV 1-3
5) bedeutet hier nur den Einschnitt, den die Friedricb-Wilhelm-
8trasse in den Heumarkt macht; die Aufzahlung der Hauser folgt dem
Heumarkt.
Ein Sibodo (Sohn Johanna) ist 1319 tot: Schrb. 6, 109b.
Lesefehler des Ubersetzers zo der Rosinen statt zo
Zu nr. 165.
Zu nr. 167.
dem Kosine.
Zu nr. 177.
12 Denaren zahlte
ist das Haus Vilich, das tatsachlich einen Hofzins von
vgl. oben S. 333. 340. Auch ndtigt die Stellung des
Hauses in der Liste zu der Annahme, dass der Abschreiber oder Ubersetzer
in der Zeile abgeirrt ist.
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356
H. Keassen
190.191. dar by van Vincken huseren
192. 193. dar neest van zwen huseren,
dat vurmails eyn buys was
194. dat orthuys dar na
195. dat huys dar na, dat zo sijn plach
Emuntz vanme Stave
196. dar bij van dome huse zome Oissen
197. dat huys dar bij
198. dat huys dar neest
199. dat huys dar na
item noch 3 d., item noch 3 d.,
item 3 d. ind noch
200. dat huys entgaen der sijden, da
Huyphasen huys steit
item noch
201. Huyphasen huys
Clappcrgas se7)
202. dat huys dar neest
203. dar neest
204. dar neest
205. dar na dat huys zome Pallais
206. dar bij
207. dar bij van deme huse zer Larsen
208. dat huys dar neest
209. Drijveltz
12 d.
12 d.
6 d.
12 d.
2 d.
4 d.
4 d.
4 d.
3 d.
6
7
8-13
182. dar bij dat huys zome Clockrynge 12 d., HeiBArkt 8. XV 4. 5
die gevent die herren vanme
Nuwenwerck
183. dar na 4£ d.
184. dar na 5 d. gedeilt
185. dar neest 6 d.
up der Aducht")
186. dat neeste buys 4 d I
item noch 2 d., item noch 2 d. \\
187. dat huys dar na 4 d.
der Sassenhoff
188. dat buys dar na 12 d., gedeilt
189. dat buys dar na, genant Lewensteyn 12 d.
XVI 1.
3-
XVII 1. 2
XVIII 1
2. 3
4-6
7
XIX 1. 2
3
4-9
4 d.
2 d.
6 d.
flenarkt s.
VIII 1
4,j d.
IX 1. 2
4] d.
3. 4
6 d.
5-11
9 d.
12. 13
6 d.
Malsbiichelo.
II 1—6
2 d.
7
12 d.
8
2 d.
9
10
6) Pelzergasse; wie vorige Anmerkung.
7) Bdrsengasschen.
Zu nr. 182. Vgl. obeu nr. 51.
Zu nr. 188. Das Haus zom Sumpe wird i. J. 1309 als geteilt erwahnt.
Zu nr. 190 191. Vinken husere sind die hereditas Friderici de Winke
Zu nr. 195. Emund vom Stave lebt noch 1326 4/1 (Quellen, 4, 128).
Zu nr. 201. s. oben S. 334.
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Der Hofcins i. d. K6ln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 357
210. dat orthuys 4 d.
211. dat hays dar neest 3 d.
212. dar neest van deme huse zome Weder 3] d.
213. dar neest vanme huse genant zome
Dauwe 3| d.
214. dar neest van deme huse zome Stave 3£ d.
Clappergasse.
215. in deser straissen hynder deme huse
zome Stave 3 d.
216—218. an der ander sijden van der
Clappergassen van den n&wen
huseren, die wilne Daniels Jueden
waren, dat vurtzijtz zwey huser
geweist synt, 18 d. ind 1 hellinc
219. dat huys dar neest 4 d.
220. dar neest van deme huse genant
zome Jueden vur ind hynden 1 schillinck
221. dat huys darna 12 d.
222. item upme orde 4£ d.
223. dat huys, dat wilne Herman Greven
was 6 d.
224. dat huys dar bij 6 d.,
item noch 12 d.
225. Werner Overstoultz huis 12 d.
226/227. dar bij van 2 huseren 12 d.
228. van dem huse zer Eren 21 d.
229. Gerart Gebuyrs huys 5 d.
230. der gebuyr huys 12 d.
231. dat huys dar bij 6 d.
232. dat huys dar neest 6 d.
233. dar bij neest 12 d.
234. dat huys zom Sternen 16 d.
235. dar neest 6 d., item noch 6 d.
10
Rheingasse ■. IV 7
5
3. 4
1. 2
Birragitoekei w. I 1-3
BBmigassehen 9. II 1-3
I Rkeiigasse n. HI 9—12
I 7. 8
5. 6
1-3
Mahmtthle 5. II 1. 2
Rheiigarae s. I 20. 21
19
17. 18
16
15
14
11. 12
10
9
7. 8
6
Zu nr. 213. Das Haus zum Ros, Rosse, von dem Ubersetzer fur ein
lateinisches Wort gehalten und zome Dauwe ubersetzt; vgl. oben S. 330.
Zu nr. 216/218. Daniel Jude ist 1309 19/3 tot: Lau in Mitteil. 26, 118-
Zu nr. 223. Der Ubersetzer hat anscheinend Gronen gelesen ; es muss
Greven heissen. — Vgl. unten nr. 365.
Zu nr. 225. Wern. Overstolz ist 1342 tot: Schrb. 2, 52a nr. 1.
Zu nr. 226/227. Die beiden Hauser ad Bolgonem und Wippervurde
wurden i. J. 1350 von Everh. Hardevust erworben und zum Hause zome
nuwen Hardevust vereinigt.
Zu nr. 228. Das Haus zer Schuren (ad Horreum). Der Ubersetzer
hat offenbar ad Honorem gelesen und zer Eren ubersetzt ; vgl. oben S. 330.
Zu nr. 229. Ger. Gebuyr lebt noch 1340 : Schrb. 2, 51a nr. 2.
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358 H- Keussen
236. dat buys dar na
7 d.
\ 6
item noch
7 d.
\
237. dat huys dar neest
12 d.
4
238. dar neest
12 d.
2. 3
239. dar neest
1
240. dar neest
9 d.
Rkeiiberg w. 112
241 dar neest van dem huyse zdm Har-
devuyst
10 d.
4
242. dar entgain bij der capellen
Rheinberg o. II
243. dat buys zom Quattermart
item noch
4 d.
4 d.
jltteisgasse i. II 1. 2
244. von deme orthuse
4 d.
3.4
245. dar neest
4 d.
Strassbtrgerg. 8. V 14
246. dar neest van Herbertz huse vur
ind hynden
12 d.
12
247. dar neest van - dem hose genant
KradenBchilt
6 d.
1
Hie entu8schen is eyne gasse.
15
ia
n
B*)
untere Halfte (im Staatsarchiv zu Dusseldorf)
[Spalte 1]
248. Item van deme huse hynder deme
huse genant Kradenscholt 4 d.
249. Item an der sijden van der gassen
vuw. dat orthuys 6 d., gedeilt
250. Item dat huys darbij 8J d.
251. Item dat huys da neest
252. Item dat huys darbij 3 d.
253. Item dat huys da neest 3 d.
254. Item dat huys da neest 6 d.
bis an dat huys hynder deme huse
zome Quattermart.
255. Item zo gaen durch die gasse alre-
neest deme huse Kradenscholt van
deme huse genant zo der vetter
Hennen 8£ d.
Item van deme huse dar neest 2 d.
Item 2 d.
Item dar neest van eyme huse 6 d.
25$. Item ever da neest van eyme huse 6 d.
259. Item dat huys dar neest genant
Qnattermart 9 d.
Ktihgasse w. Ill 8. 9
1. 2
Kiihgasse w. II
Strassbtrgerg. o. V 8. 9
256.
257.
5.6
3.4
1.2
*) Stuckbeschreibung s. oben S. 329.
Zu nr. 246. 1345 31/8 kommt dom. olim Sengebere nunc Huppeling
aus dem Besitz des f Herbordus de Stoilzenberch : Schrb. 12, 119a nr. 1.
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Der Hofzins i. d. Kflln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 359
260.
261.
262.
263.
264.
265.
266.
267.
268.
269.
270.
271.
272.
273.
274.
275.
276.
277.
278.
279.
280.
281.
282.
283.
284.
285.
286.
287.
288.
289.
Item zo gaen durch die gasse8) van
deme huse da hynden gelegen
genannt [Lucke] 6 d., gedeilt
Item weder zu komen durch die selve
gasse, van deme orthuse 6 d.
Item van deme huse dar bij 6 d.
Item dar neest van eyme hose 6 d.
Item dar bij van dem huse zom
Solre genant 12 d.
Item dar neest van deme huse genant
zome Blije 12 d.
Item dar by van deme huse genant
zome Bolchen 12 d.
Item dat buys dar neest 12 d.
Item van deme huse Burner 12 d.
Item dar bij van deme huse genant
zome Struysse . 4 d.
Item darby van dem huse zom Resen 8 d.
Item dar bij van eyme huse 12 d.
Item dar neest 12 d.
Item dar bij van dem huse genant
zo Nasen 9 d.
Item dar neest 6 d. ind 1 verinck.
Item dar neest 6 d. ind 1 verynck.
Item dar neest 7 J d.
Item dar neest van deme huse ge-
nant dat Halve huys 6 d., gedeilt
Item dat huys da entgaen Kraden-
scholt oever 6 d.
Item van dem huse dar neest 10J d
Item dar neest ever 10 { d.
Item dar neest 9 d.
+ Item zo gaen durch dese gasse9)
van deme huse genant Slefertzhus
20 d., gedeilt
Item van deme huse darbij 6 d.
Item dar neest 6 d.
Item dar bij 6 d.
Item dar neest 6 d.
Item dar neest 4 d.
Item van deme huse genant Hoygere 4. 14 d.
Item dar bij van deme huse zome
Buckfell 14 d. 14 d.
Kuhgasse w.
Strassiargergiss- III 1
ehei i. 2
Strassburgergasse u. IV 7
6
1-4
SMueihof n. Ill 1
Aaf der Aar u. Ill 8
7
6
5
4
3
2
1
Friedr. Wilk.-Str. s. II 2. 3
Strassburgerg. w. Ill 1
2
3. 4
5
Himmelreich o. IV 6
4. 5
2. 6
1
Hhmelreieh u. Ill 4
3
2
1
•) Strassburgergasschen. — •) Himmelreich gasschen.
Zu nr. 264. s. oben S. 330.
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360
H. Keussen
294
295,
296.
297.
298.
4 d.
1{ d.
li d.
3 d.
6dM
6 d.
290. Item dat hays da entgayn oever 2 d.
291. Item van deme huse darbij genant
Duytze
292. Item van deme huse darbij
293. Item dar neest
Item dar neest
Item dar neest
ind dat selve buys is geiegen ent-
gaen dem huse genant Slefertzhus
Item zo gaen durch die gasse bij
Slefertzbuse l0)
van dem orthuse
Item dar neest 6 d., gedeilt
Item dar bij von deme huse genant
zom gulden Heufde 6 d.
299. Item dar bij 6 d., gedeilt
300. Item dar bij van Hermans huse
van der Poy 10 J d.
01. Item van deme huse genant zom Sadel
vur in der straissen
302. Item van deme huse genant zom Esell
303. Item dar bij van deme huse genant
zo der Hynden
304. Item dar bij van eyme huse
305. Item van dem huse genant zome Sack
306. Item up Sassenhoyven van dem
huse genant zome nuwen Quattermart
307. Item von deme huse zer Lilien
308. Item dar bij van deme huse genant
zom Tome
309. Item dar bij
310. Item da entgain oever 6 d.
311. Item dar neest 6 d.
312. Item dar neest
313. Item dat orthuys
314. Item dar neest
315. Item in der gassen
316. Item dar bij
317. Item dar neest
318. Item dar neest
319. Item dar neest
Item wederumb zo komen vur die
vurg. huser,
320. van deme huse genant Nydeggen
6 d.
6 d.
6 d.
2 s.
14 d.
HiaHelreiek w. I 23
II 3
4
5
6
7
Strassbtrgerg. w II 8
i
6
2
1
Strauburgerg. w. 16
3
2
1
Sasseifcof b. II 1
8. I 4
5
6 7
n. Ill 4. 5
3
2
Auf der Aar w. II 3
2
Pelsergasse g. I 1
2
3
4
5
4J d.
10j Himmelreichgasschen.
Zu nr. 300. Herm. de Favone ist 1319 20,
Rleichnamigen Sohn : Schrb. 12, 71b.
Pelsergasse ■. II 1
3 tot, hinterlasst aber einen
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Der Hofzins i. d. K5ln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 361
321 Item van deme orthuse genant zome
Beren 3 d.
322. Item dar bij van deme Home 6 d., gedeilt
323. Item dar neest 3 d., item 7£ d.
324. Item van deme huse Bernsaw genant 12 d.
+ 325. Item dar bij van eyme huse ge-
nant zo der Suwe 8 .J d.
[Spalte 2]
M arckmansgasse
326. Item van deme huse hynder der Suwe
gelegen onder Le&ven, dat eyn ort-
huys is, 4| d., gedeilt
327. Item dat huys da neest 6 d„ ind
unsme offermann 2 s.
Auf der Aar w. I 7
Friedr. Wilh.-Str. n. Ill 4
Klobeigasse 5. Ill 1. 2
328. Item dar neest 6 d. van deme huse
hynder Bernsaw
3
329. Item dar neest
lj d.
4. 5
330. Item dar bij
neit.
6
331. Item dar neest 9 d., item 9 d.
7
332. Item dat orthuys
7}d.
8
333. Item her entgain oever den wech
Klobeigasse
w. II 3
von eyme huse
6 d.
334. Item dar bij
neit.
2
335. Item dar neest
1 d.
1
336. Item ever dar neest
3 d.
w. I 2
337 338. Item von deme orthuse ind van
1
deme huse zo der Duven
8 d.
Friedr. Wilb.
-Str.D.IV 1. 2
Marckmansgasse
339. Item da entgain oever van deme ort-
huse 4 d., gedeilt
340. Item van wilne Oelrichs huse
341. Item dar neest
342. Item dar neest
343. Item dar neest 1 d. ind 3 d.
344/45. Item van zwen huseren darbij
346. Item dar bij van der Stoven
347. Item van dem backhuse entgain der
Stoven
348. Item dar bij van deme orthuse
349. Item dar bij
350. Item in der gassen
351. Item dar neest 1{ d. ind 6 d.
352. Item dar neest 3 d., item 3 d.
353. Item in der gassen 3. J d.
354. Item van Segeboiden huse
3 d.
6 d.
neit.
4* d
6 d.
3 d.
3 d.
6 d.
2 d.
4* d.
D. VIII 3
Fassbiiidergasse w. II 2
3
4
III 1
2. 3
Halbmondg. n. Ill 1
8. I 1. 2
Fassbiiidergasse o. IV l
2
3. 4
5
6. 7
Tipsgasse 9. I 1. 2
Heuarkt u. XI 1
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362
H. Keu88en
Item wederumb zo keren durcb diegasse ll)
355.
356.
357.
358.
359.
360.
361.
362.
363.
364.
365.
366.
367.
368.
369.
370.
371.
372.
373.
374.
375.
376.
377.
378.
379.
380.
381.
382.
383.
van eyme huse
item 2 d., item 4 d.
Item van dem huse gen. zer Duven
Item dar bij vanme Kluppele
Item van deme Baseler
Item van deme Rodenburg
Item dar neest van dem huse genant
Wijssenburg
Item van dem huse dar bij
Item darbij von dem huse Lintlar
Item darbij
Ind ever dar bij
Item dat huys entgain Herman
Greven huyse
Item dar neest Johan Juden buys
Item dat huys darbij
2 d. i Priedr. Wilb.-Str.i. VIII 3
8 d.
8 d.
18 d.
12 d.
12 d.
12 d.
6 d.
6 d.
6 d.
4 d.
D. VII 1.
Rotaenberg w. IV 7
6
o
3. 4
2
1
I 6
I Malzmfthle w.
Item darbij Heynrich Hardvuystz huys 8 d.
Item darbij dat huys Bosendail 6 d.
Item darbij dat huys, dat ouch Heyn-
rich Hardevuystz is, 6 d. I J
Item darbij 3 d. ij
Item entgain dem selven huse dat I
huys Moirsberg 3 d. '
Item dat huys darbij 4 d.
Item dar bij van deme huse, dat i
genant is Cleyve, 6 d. |
Item dat huys darbij 6 d. |
Item dar neest 3] d. i
Item darbij wilne Emuntz huys 1] d. ,
Item dat huys bij den Greden 6 d.
Item dat backhuys, dat genant is '
Groynenberg, 4 d. I
Item dat huys dar bij 6 d. '
Item dat buys dar bij 4 d. '
Item darbij dat huys genant Jue- !
denberg 8 d. j
Item darbij 12 d. j
1 4. 5
I 3
I *• 2
I KSnigstrasse 8. 1 1-3
it
| Konigstrasse n. II 3
I 1' 2
MalEbfichel w. I 6
| 4.5
1 3
! 2
! 1
I V«r S. Martin w. II 16. 17
15
14
12. 13
11
!i) Fassbindergasse.
Zu nr. 365. siehe oben nr. 223.
Zu nr. 366. 1316 20/1 ist Joh. Juede im Besitze von Haus Nuenbercb ;
1335 ist er tot : Schrb. 2, 47a.
Zu nr. 368. 1308/9 (Schrb. 2, 19b) erhalt Heinr. Hardevust Teile des
Hauses Kaman.
Zu nr! 370. 1308 24/1 (Schrb. 2, 17b) nimmt Heinr. Hardevust das
Haus Erenvels um 10 Mark in Erbleihe von Joh. Schonweder.
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Der Hofzins i. d. K6ln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt.
363
384. Item darbij 12 d.
385. Item darbij dat hays zome gulden
Barde »*) 12 d. -f
386. Item dat hays zome Rinsvois 6 d.
387. Item darbij 6 d.
388. Item darneest 6 d.
389. Item darneest 6 d.
390. Item dat orthuys 3 d.
391. Item dat hays zome Dische boyven
Muren 6 d.
392. Item darneest 3 d.
393. Item dat backhuys bij der Marportzen 2 d.
394. Item dat huys Schoen(e)ck 20 d.
395. Item dar bij dat huys genant Mom-
martzloch 9 d.
396. Item in deser gassen entgaen dem
huse Mommartzloch 4 d.
397. Item darbij dat orthuys entgaen
Schoeneck 6 d., gedeilt
398. Item darbij dat huys genant zo der
Wedewen 8 d.
399. Item darbij dat huys genant zo den
Martinstrasse o. VI
10
9
5
4
3
2
1
4
Marsplatz s. I 10
Vor S. Martin o. IV 2.
Geyergam ■. II 5-7
8. 15-7
Vor 8. Martii o\ V 1-3
Corduaenre
6 d.
6. 7
400. Item darbij van Gijrs huseren
6 d.
Waklgasse n. II 4. 5
401 . Item wilne Thonen huys darbij geleger
12 d.
3
402. Item darbij
6 d.
2
403. Item da entgaen oever
3d.
Wahlgasie s. I 2. 3
404. Item dat orthuys entgaen dem huse
Vor S. Martii ft. VI 1
zome Gijr
6 d.
405. Item darneest
6 d.
2
406. Item darneest
6 d.
3
407. Item darneest vur ind achter
12 d.
4
408. Item ever dar neest vur ind achter
12 d.
5
409. Item ever dar neest vur ind achter
12 d.
6—9
410. Item dat orthuys
6 d.
10-12
411. Item hynder diesme huse
6 d.
Malzbiichel n. Ill 3
412/413. Item oeverzoslaen zwey huser
f I2
van deme huse,
\ Heamarkt VII 13
414. dat wilne Gerartz van Rodenkirchen
was,
6 d.
3
") Das Haus ist durch ein Kreuzchen am Rande ausgezeichnet; vgl.
daiiiber oben S. 332.
Zu nr. 391. siehe oben S. 333.
Zu nr. 401. Thonen huys ist das Haus des Thomas de Sareya.
Zu nr. 412. 1299 (Schrb. 17, 25a nr. 3) erbt Sophia, Tochter des
Ulrich de Rodenkirgen und Sch wester des Ger. de R., den dritten Teil des
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364
H. Keussen
415. Item dar bij
416 Item dar neest
6 d.
6 d.
[Spalte 3]
417. Item die gasse usszogaen, van deme
orthuse 14 d.
6 d.
418. Item van deme backhuse
419. Item darbij van deme huse genant
zer Kuchen
420. Item darbij dat orthuys
421. Item in der gassen van deme huse
bij deme huse Rijneck
422. Item van deme huse Rijneck
423. Item darbij van deme huse zome
Steraen
424. Item darbij dat huys genant Duytz
425. Item dat huys dar neest
426. Item darbij dat huys
427 Item dat huys darbij
428. Item darbij dat buys, da man dat
lijnendoich in verkeufft,
429. Item dat huys dar neest gelegen
hynden ind vur
430. Item dat huys dar neest gelegen
Item in der ander gassen
431. van dem huse Rijle
432. Item dat orthuys
433. Item dat huys dar neest
434. Item darneest dat huys
435. Item darneest
436. Item dar na dat huys
437. Item ander sijden van der gassen
12 d., gedeilt :
438. Item dar neest 4 d.
439. Item dat der heiliger Apostolen 16 d.
440. Item an der ander sijden 8 d.
441. Item dat orthuys 6 d.
20 d.
8 d.
3 d.
7 d.
21 d.
4£ d
9 d.
6 d.
2 s.
12 d.
9 d.
12 d.
2 d.
6 d.
8 d.
6 d.
4 d.
12 d.
Wahlgasse n.
Heunarkt w.
Qeyergaase n
Heuarkt w.
U 1
VI 8-11
4-7
1-3
II 1-3
V 8-14
6.7
5
3. 4
2
1
Unter Hutmacher w. I
I 6
I 1.2
Hauses Bruxella am Heumarkt. 1326 (Schrb. 448 IV 3b nr. 1-3) besitzt
Marsilius in Foro lignorum das ganze Haus. Ger. v. Rodenkirchen wird
1325/31 im Memorienbuche von S. Martin (Kessel, Antiquitates s. Martini
S. 59) als verstorben erwahnt.
Zu nr. 422. siehe oben S. 333.
Zu nr. 428441 lasst sich nur das Haus S. Aposteln topographisch
genau festlegen; die Lage-Angaben sind mehrfach nicht sicher zu denten.
Doch scheinen nur die Westseite der Strasse Unter Hutmacher und mehrere
in sie einmundende Sackgasschen in Frage zu kommen.
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Der Hofzins i. d. K6ln. Rheinvorstadt wahrend d. Mittelalt. 365
442.
443.
444.
445.
446.
447.
448.
449.
450.
451.
452.
453.
454
455.
456.
457.
458.
459.
460.
Item dat eirste Kraemhuys gilt
Item dat ander huys
Item dat dirde hays
Item dat orthuys
Item dat huys darbij
Item dat hays darbij
Item dat hays darneest
Item dar neest
Item dat hays dar bij
Item dat hays dar bij genant zome
Beyngin
Item da entgain oever van deme
hose genant Buntougen huys
12 d.
12 d.
6 d.
12 d.
8 d.
12 d.
12 d.
3 d.
3 d.
Item dar neest
6 d., gedeilt.
Seidmaetorg. s. I
14 d.
6 d.
Item dat huys dar neest gelegen 3 d.
Item dat hays dar neest 12 d.
Item dat huys dar neest 6 d
Item dat huys dar aire neest 6 d.
Item ever dar neest 6 d.
Item dat huys dar neest 9 d.
Item dat huys dar neest 6 d.
Steinweg o. II
1-9
10
11
12,
14
13
? Bolzengasse 8. II 5
Steiftweg w. I 16. 17
13-15
11. 12
9. 10
8
7
5. 6
3. 4
1. 2
Zu nr. 442/444. An Stelle der 3 Kramhauser entstand i. J. 1373 die
neue K5lnische Halle : Lau, Verfassung von Kftln, S. 312.
Zu nr. 451/452. Die sichere Bestimmung beider Hauser vermag ich
nicht zu vertreten.
Recensionen.
Die Urbare der Abtei Werden a. d. Ruhr. A. Die Urbare vom
9. — 13. Jahrhundert, herg. von R. Kdtzschke, in Publikationen
der Gesellschaft for rheinische Geschichtskunde T. 20, Rheinische
Urbare B. 2. Bonn, H. Behrendt, 1906, CCIII u. 555 SS. 8°.
— Angezeigt von Dr. G. Caro in Zurich.
Der vorliegende erste Teil der Werdener Urbare bringt fur die altercn
Zeiten verh<nismassig wenig ungedrucktes Material. Bereits vollstandig
ediert sind nach den Nachweisungen des Herausgebers das alteste Werdener
Urbar (A, Abschn. II), das Heberegister des Klosters S. Liudger vor Helra-
stedt (D. c. 1150, Abschn. VI) und das Heberegister der Werdener Abtei-
hdfe (E. c. 1150, Abschn. VII). Von Urbar B (Ende des 10. bis Anfang
des 12. Jahrh., Abschn. Ill), Heberegister C (c. 1050, Abschn. IV), dem
Heberegister der PropsteihSfe aus dem zweiten Drittel des 12. Jahrh. (F,
Abschn. VIII) und dem aus der Mitte des 13. Jahrh. (G, Abschn. IX), waren
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366 Recensionen.
bereits grQssere oder kleinere Teile verfffentlicht. Nur einige Stucke ge-
geringern Umfangs, die Heberegister der H6fe Asterlagen (zweites Drittel
des 13. Jahrh., Abschn. X), Kalkofen and Einern (13. Jahrh., Abschn. XII i
und der kleineren Klosteramter (zweite Halfte des 13. Jahrh., Abschn. XV)
sind neu. Der Schwerpunkt der Edition musste demnach in die Bearbeitung
des Materials und dessen Zurechtlegang fur die Verwertung fallen, und es
sei gleich hier anerkannt, dass diese keineswegs leichte Aufgabe vom Heraus-
geber mit Sorgfalt und Umsicht gel&st worden ist. Die Publikation tritt
ehenbiirtig den anderen, neuerdings der gleichen Quellengattung gewidmeten
zur Seite.
Bereits in seinen „Studien zur Verwaltungsgeschichte der Gross-
grundherrschaft Werdentt, Leipzig 1901, hat Kutzschke wesentliche Stucke
der Verarbeitung vollzogen. So genugte es, dass die Einleitung auf einem
gedrangten Uberblick iiber die Geschichte der Abtei sich beschrankte. Den
fohlenden, aber fiir Auffassung der Vorgange nicht unwesentlichen Xachweis.
dass Werden zu den „freiherrlichen Klosternu gehorte, hat Schulte soeben
erbracht (Westd. Ztschr. .Tahrg. 25 Heft 2 S. 178 ff.). Dankenswert ausfuhr-
lich gehalten sind die KrOrterungen iiber die „Qucllen zur Geschichte der
Grossgrundberrschaft Werden", die mit Vorbemerkungen iiber Archiv und
Kanzlei beginnen und nach einer methodologischen Auseinandersetzung zur
Charakterisierung von vier, nach Form, Inhalt und rechtlicher Bedeutung
zu scheidenden Quell engruppen die handschriftliche Ueberlieferung mit
wunschenswerter Vollstandigkeit darlegen. An die Beschreibung der Codices
kntipfen sich jeweils die Untersuchungen iiber die A bfassungszeit der in
ihnen enthaltenen Aufzeichnungen, wobei die Verschiedenheit der Bestandteile
und spatere Zusatze in geeignetster Weise Beriicksichtigung linden konnten.
Damit ist eine zuverlassige Basis fiir die Textbehandlung gewonnen, deren
Genauigkeit in der Wiedergabe des Handscbriftenbefundes dem Alter und
Wert der Stucke entspricht. Ist auf S. 281 Z. 31 „quis(iuett statt „quinque"
zu lesen? Die Ubersicht des vorhandenen archivalischen Materials erstreckt
sich bis in die jiingsten Zeiten hinab, umfasst also bereits die Stucke, deren
Veroffentlichung fiir die folgenden Teile der Publikation in Aussicht ge-
nommen ist. HoflFentlich lasst deren Erscheinen nicht allza lange auf sich
warten, denn ganz ausgiebig benutzbar wird auch der vorliegende erste Band
erst nach Abschluss des ganzen sein.
Die besondere Bedeutung der Werdener Urbare besteht darin, dass
sie in ununterbrochener Folge vom 9. Jahrhundert an die Entwicklung einer
geistlichen Grossgrundherrschaft begleiten, die urspriinglich allerdings bei
weitem nicht zu den ansehnlichsten gehort hat, aber allmablich anwachsend
die Grundlage bilden konnte fiir den Erwerb landeshoheitlicher Rechte durch
den Inhaber. Jene anderwarts so empfindliche Liicke der U b er lief e rung
z\vi8chen Karolingerzeit und spaterem Mittelalter unterbricht hier nicht
stflrend den Zusammenhang. Gerade unter den Urbarialaufzeichnungen er-
scheint jedes Jahrhundert vertreten ; nur bieten sie vielfach ein sehr sprodes
Material dar. Mit langen Namenslisten der Zinspflicbtigen und den Verzeich-
nissen ihrer Leistungen Hesse sich fiir historische Zwecke wenig genu* an-
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Recen8ionen. 367
fangen, wenn nicht Erlauterungen hinzutreten und andere Quellen heran-
gezogen werden.
Kdtzschke gibt der Ansicht Ausdruck (S. VII), dass „aus formellen
Grunden" es am zweckma&sigsten ware, Urkunden and Urbare gesondert zu
edieren und ausserdem die far Werden im 14. Jahrhandert beginnenden
Rechnangen za bearbeiten. Es liegt mir fern, dagegen Widerspruch zu er-
heben ; je vollstandiger das Material zuganglich ist, urn so freieren Spielraum
gewinnt der Benutzer fur die Fragestellung. Eben deswegen ware jedoch
zu beachten, dass auf mancberlei, recht wesentlicbe Fragen ein Urkunden-
bucb der Abtei Werden allein noch nicht genugende Auskonft geben konnte.
Die Besitzungen des Klosters verteilten sich auf mehrere Stammesgebiete ;
ripuar- und salfrankische, westfalische und friesische Verhaltnisse kommen
in Betracht; die Helmstedter Urbarialen ftihren gar nach Ostsachsen. Aus
den Werdener Quellen mag die Geschichte des Klosters und die Organisation
seiner Giiterverwaltung ersichtlich werden ; um jedoch die Zustande all der
Landschaften zu erkennen, in denen die Guter lagen, reicht das Material
einseitiger Provenienz nicht aus, die Heranziehung von Urkundenbiichern, die
nach dem territorialen Prinzip angelegt sind, ware stets wieder erforderlich,
schon um die in den Urbaren selbst hervortretenden provinziellen Unter-
schiede zu erklaren.
Als Anhang A zu dem vorliegenden ersten Bande teilt Kdtzschke unter
83 Nummern „ausgewahlte Urkunden und Briefe zur Wirtschafts- und Ver-
waltungsgeschichte der Grossgrundherrschaft Werden" mit, „fast ausnahms-
los ungedruckt" und vielfach sehr interessant; aber nur ein Stuck gehdrt
dem 12. Jahrhundert an, Nr. 2—16 fallen ins 13., die ubrigen sind j linger;
die als Anhang B gegebenen „Hofrechte und Hofgerichtsweisungena reichen
nicht uber die zweite Halfte des 15. Jahrhunderts hinauf. Nach einer Be-
merkung 8. ELI ist „die altere Urkundenuberlieferung Werdens" von Lacomblet
„nahezu vollstandig" im Niederrheinischen Urkundenbuch abgedruckt worden.
Ein Hauptbestandteil derselben, das Werdener Kartular, aus dem Kotzschke
nur ein Stuck uber Waldgerechtsame aufgenommen hat (Abschn. I), stellt
nach seinen Untersuchungen (S. CVI ff.) eine Erganzung zu dem altesten
Urbar dar; es ist in ihm „genau derjenige Teil des Werdener Klostergutes,
der im Urbar keine Behandlung gefunden hattf, berucksichtigt worden. Die
Nachprufung dieser Behauptung und iiberhaupt jeder Versuch, fiir Angaben
von Urkunden Parallelstellen in den Urbaren zu linden, wird sehr erschwert
durch den Umstand, dass dem vorliegenden Bande ein Register noch nicht
beigegeben ist.
Was sonst geschehen konnte, den ungelenken Stoff ubersichtlich zu
machen, hat Kdtzschke vollauf getan, durch Zerlegen der Urbare in Ab-
teilangen und Unterabteilungen, die ein genaues Zitieren ermtiglichen, durch
vorangeschickte Inhaltsangaben und durch Hinweise in den Anmerkungen auf
entsprechende Stellen der . anderen Urbare sowohl als auf Urkunden und
sonstige Quellen ; es ist dabei auffallig, dass zwischen dem in Abschn. V mit
aufgenommenen Traditionenverzeichnis und den Urbaren recht wenig Be-
ziehungen zu bestehen scheinen. Die auf Erklarung der Ortsnamen ver-
wandte Sorgfalt ist ein anerkennenswertes Verdienst des Herausgebers ; aber
Westd. Zeitschr. f. Gcsch. a. Kunst. XXV, III. 24
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368 Recensionen.
den vollen Ertrag kano, wie bereits bemerkt, die Arbeit erst bringen, wenn
das Register vorliegt. Erst dann wird es muhelos angangig sein, die Schick-
sale der Hofe und selbst einzelner Besitzsplitter durcb die gesamte Uber-
lieferung bindurch zu verfolgen.
Im altesten Urbar (A) ist das einzige Stack, das dem karolingischen
Schema fur Giiterbeschreibungen eotspricht, der auf Friemersheim bezugliche
Abscbnitt (§ 3), einen ehemaligen „fiscusa mit Haupthof und Nebenhdfen,
Salland, dienstbaren Hufen und wenigstens einer Kirche. In seinen nStudienu
(S. 19 ff.) bat Kotzschke gezeigt, wie dieser eiuheitlicb verwaltete Guter-
komplex sicb in mehrere „selbstandige Verwaltungskdrper" aufloste, so dass
nach der im 10. Jahrhundert eingetretenen Trennung von Abts- und Konvents-
gut neben den abtischen Hofen Burg und Friemersheim der propstische
Asterlagen stand. Nun tauchen im 13. Jahrhundert die Herren yon Friemers-
heim auf; einer von ihnen, der Ritter Gerhard, hielt nach Urkunde von
1286 (Anb. A Nr. 13) die beiden HOfe Burg und Friemersheim mit allem
Zubehor von der Abtei inne gegen Entrichtung eines jahrlichen Zinses oder
einer Pacht, die als Pauschalquantum fur die gesamten Eingange aus Salland
und Hufen aufzufassen ist, so dass dem Grundherrn, dem Abt, keine weiteren
EinkQnfte aus den Hofen zufielen. Ein spaterer Herr von Friemersheim,
Bovo, wird in einem Aktenstuck von c. 1350/60 (Anh. A Nr. 36) als villicns
der beiden Hofe bezeichnet, und es wird ihm vorgeworfen, dass er sicb zu
Unrecht Herrn des Gebiets von Friemersheim nenne, da doch zu seiner
gleichnamigen Burg nicht Land und Leute gehoren, die eine solche Bezeich-
nung rechtfertigen konnten.
Ganz augenscheinlich liegt hier eine Entwicklung vor, ahnlich der, wie
sie im sudlichen Alamannien ganz deutlich nachweisbar ist. Die Herren
von Friemersheim sind Nachkommen oder doch Rechtsnachfolger der vorlangst
zur Ritterwiirde emporgestiegenen ministerialischen Meier des Hofes; als
solchen stand es ihnen zu, die Zinse der Hintersassen einzuziehen und dem
Grundherrn abzuliefem. Das Yerzeichnis der Einktinfte aus Burg und
Friemersheim von c. 1197—1226 in Urbar E § 1 bringt nur Lieferungen
des villicus, und bereits Urbar G § 16 fasst die Leistungen der Hufen zu-
sammen. Als villi ci raiissen die Herren von Friemersheim auch die niedere
(Hof-)Gerichtsbarkeit geiibt haben, und uberdies haben sie irgendwie hohe
Gerichtsbarkeit hinzuerworben. Die Einkiinfte des Grundherrn, des Abts,
aus seinen Hofen wiirden auf eine feste Rente beschrankt geblieben sein,
die ihm der Gerichtsherr nicht einmal punktlich entrichtete, wenn nicht nach
langem Streit durch einen, vermutlich 1364 geschlossenen Yergleich der
Grundherr die Befugnis zuruckgewonnen hatte, die Zinse der Hintersassen
auf den Pertinenzen der Hofe wieder unmittelbar, durch seine Beamte, ein-
zuziehen. Auf dem Propsteihofe Asterlagen nahm die Entwicklung einen
anderen Gang. Bereits im 12. Jahrhundert gab es hier nicht mehr einen
Ministerialen-Meier, sondern Hof und Salland wurden von einem Bauern be-
wirtschaftet, der vom Grundherrn (dem Propst) eingesetzt als Abgabe ein
Drittel der Ernte zu entrichten hatte, ahnlich wie der Kelner auf den Hofen
der Grossgrundherrschaft S. Gallen ; aber die im alamannischen Stammesgebiet
haufige Zweiteilung der Beamtungen feblt bei Werden. Der bauerliche
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Recensionen. 369
Tillicus batte als Schulze zugleich den Vorsitz im Hofgericht, wahrend dort
an Stelle des belehnten villicus der gesetzte minister (Ammann) trat, ein
Verwaltungsbeamter, der mit dem Anbau des Sallands nichts zu tun hatte.
Die Fronden der Hufher sind bier wie dort mit dem Aufhoren der berr-
scbaftlicben Eigenwirtscbaft weggefallen.
Auf den weitzerstreuten Besitzungen des Klosters in Westfalen ist
•die Villikationsverfassang erst im Laafe des 10. Jahrbunderts durcbgefuhrt
worden, wie Eotzscbke in seinen Stadien S. 52 if. nachgewiesen hat. Dem
entspricht es, wenn die Bezeicbnung Hufe oder mansus far die abbangigen
Outer erst spater anftaucbt (s. S. 82) und aucb dann nicbt auf gleiches
Flacbenmass binweist, das sich eben nacbtraglich schwer einfuhren liess.
Die ostsachsischen , um Helmstedt gruppierten Besitzungen Werdens, die
freilich erst im Urbar B erscbeinen, weisen die typische Hufenordnung auf;
das Salland der Hofe ist nacb Urbar D verhaltnismassig klein, meist im
Au8inass von drei Hufen, und wird als „territoriumu bezeicbnet, ein Ausdruck,
der wobl auf gescblossene Lage hindeutet. Fur die Frage nach den Zu-
sammenbangen zwiscben der alten Villikation und dem jungeren Rittergut
liessen sicb aus einer Untersucbung dieses zum Teil in der Altmark ge-
legenen Splitters der Werdener Grossgrundberrscbaft Aufscblusse erwarten.
In den Materialien geistlicber Provenienz finden sich bin und wieder
Stucke eingesprengt, die sehr erwunschte Nacbrichten fiber die Besitzver-
haltnisse von Laien geben. So fuhrt Urbar A § 24 das ansehnliche Erbgut
eines Friesen auf; als Beilage zu der Heberolle in Abscbnitt XIII ist ein
„Verzeichnis der Einkunfte Ritter Hermanns von Ludingbausen" von 1334
wieder abgedruckt. Nach verschiedenen Richtungen hin lassen sicb aus den
Werdener Urbarien Aufschlusse gewinnen, nicht nur von dem Gesicbtspunkte
aus, der fur ihre Verwertung allerdings der nachtliegende ist, die Frage
nach der Organisation der klosterlichen Guterverwaltung. Eine Publikation
wie die vorliegende erfullt ihren Zweck, wenn sie zu weiteren Forschungen
anregt, fur die sie eine sicbere Grundlage bietet.
<^®^
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Westdeutsche Zeitschrift XXV, Taf. 5.
Zwei Maironen-Reliefs vom Heidenfels bei Landstuhl.
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Die flandrische Ministerialitat bis zum ersten Drittel
des 12. Jahrhunderts.
Von W. Ganzenraiiller.
Einleitung: Anschauungen fiber die Ministerialitat
in Deutschland und Frankreich.
Noch immer fehlt es an einer allgemein anerkannten Theorie
uber die Entstehung und Entwicklung der Ministerialitat. Die erste
umfassende Bearbeitong dieses Gebiets verdanken wir bekanntlich
A. v. Furth, der jedoch haupts&chlich die Ministerialen des 12. und
13. Jahrhunderts behandelt hat. Uber diesen Zeitpunkt zurttck ging
Nitzsch in seinem Buch „Ministerialitat und Burgertum." Beide sind
der Ansicht, dass die Ministerialen aus Unfreien hervorgegangen sind,
deren Stellung sich durch Kriegsdienst und Dienst in Amtern gehoben
hat. Das 1st auch heute noch die herrschende Ansicht, die am schroffsten
von R. Schroder (R. G.4 438 n. 8) vertreten wird, der erklart, auf die
Frage, ob die Ministerialen frei oder unfrei gewesen, sei in einem
ernsthaften Buch nicht weiter einzugehen, eine Behauptung, die Zeumer
in seiner Neubearbeitung von Waitz' Verfassungsgeschichte (V, 346) mit
Recht als zu weitgehend bezeichnet. Eine kurze Zusammenfassung
der herrschenden Ansicht hat G. v. Below im HandwOrterbuch der
Staatswissenschaft (Artikel Ministerialitat p. 782 ff.) gegeben.
Eine vGllig abweichende Theorie wurde neuerdings von Ph. Heck
aufgestellt in seinen „Beitragen zur Geschichte der Stande im Mittelalter".
In einem ersten Band sucht er nachzuweisen, dass unter nobiles, homines
Franci nicht, wie man seither annahm, die Adligen, sondern die Ge-
meinfreien zu verstehen sind, dass dagegeri liber und ingenuus in der
karolingischen Periode ausser dem allgemeinen Wortsinn (frei), auch
die Bedeutung freigelassen, minderfrei habe.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. a. Kunst. XXV, IV. 25
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372 W. Ganzenmuller
In einem zweiten Band „der Sachsenspiegel und die St&nde der
Freien" beschaftigt sich Heck speziell mit den sSLchsichen Rechtsver-
haltnissen. Das Wesen der Hauptgliederung der Freien findet er in dem
Gegensatz zwischen SchGffenbaren und Nichtschdffenbaren, d. h. zwischen
Alt- und Vollfreien einerseits, Minderfreien (Libertinen, Mundlingen)
andrerseits. Aus diesem Zusammenhang ergibt sich far ihn auch die
Identitat der Ministerialen mit einem Teil der alten Mundlinge (p. 709 ff.).
Er begrilndet diese Ansicht, die er selbst die Libertinentheorie
nennt, zunachst mit ihrer Einfachheit: wahrend die herrschende Theorie
annehmen muss, einmal, dass die alten Mundlinge — die sich als solche
nicht mehr nachweisen lassen — ihren Stand geandert haben, sodann,
dass aus dem Stand der Unfreien sich eine neue Gruppe rechtlich ab-
gesondert hat, so genttgt fur seine Theorie die Annahme einer Ver-
schiebung der Terminologie, einer Sprachspiegelung ; die alteren Quellen
betonen mehr die Freiheit, die jiingeren mehr die Dienstbarkeit.
tlbrigens reicht auch der zwischen dem letzten Zeugnis altsachsischer
Standesgliederung und dem ersten Auftreten der Ministerialen liegende
Zeitraum nicht aus, urn eine derartige Anderung zu ermoglichen.
Zu demselben Ergebnis fuhrt ihn seine Betrachtung der Dienst-
rechte: nicht die vier Hofamter haben die Ministerialitat geschaffen,
sondern die Ministerialen, die als liberti Achtungsdienste schuldig waren,
warden hierzu verwendet, eine Tatsache die der Verwendung von Freien
in diesen Amtern parallel stelit. Auch der Reiterdienst kann die
Ministerialitat nicht erzeugt haben, da es — jedenfalls in Sachsen
— auch burgerliche und bauerliche Ministerialen gibt. Nicht die Un-
freien, sondern die heerespflichtigen frilinge hat man naturgemass zu
Waifendiensten verwendet.
Auch in Bezug auf Sterbfall, Eigentumsfahigkeit, Erb- und Ehe-
reclit untersucht Heck die Frage und kommt zu dem Schluss, dass auch
hier die Dienstrechte seine Theorie beweisen.
Neuerdings hat Wittich im 1. Heft der Vierteljahrschrift fttr
Sozial- und Wirtscliaft^geschichte 1906 eine Abhandlung veroffentlicht
,,Uber Altfreiheit und Dienstbarkeit des Uradels in Niedersachsenu, in
dor er die Hecksche Theorie vollstandig von der Hand weist (S. insbes.
Anm. 73). Die Ministerialen sind nach ihm Unfreie, die durch die
Hofamter gestiegen sind. Doch verschiebt sich spater durch den Ein-
tritt Altfreier in die Ministerialitat das Verhaitnis so, dass man von
einer Altfreiheit der Ministerialitat sprechen kann (p. 75). Wittich
dehnt seine Behauptung auf ganz Niedersachsen aus. Die herrschende
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Die flandrische Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 373
Ansicht von dem bdrigen Ursprung der Masse der Dienstmannengeschlechter
sei vdlligunhaltbar; der Ursprung der zahllosen Dienstmannengeschlechter
des 12. u. 13. Jabrhnnderts kdnne nicht in den wenigen Stall-, Kuchen-
und Kammerknechten der F first en und Bischdfe zur Zeit der Karolinger
und s&cbsischen Kaiser gesucht werden.
Etwas fruher als Heck hat Sohm in der Z. f. R. G. XXI eine eben-
falls von der herrschenden Ansicht abweichende Untersuchung verOffent-
licht. Die Abweichung bezieht sich aber nur auf die Zeit, nicht auf
die Art der Entstehung der Ministerialitat, oder, wie Heck es aus-
driickt (p. 712): nicht das herkommliche Bild der Ministerialitat hat
Sohm beanstandet, sondern es nach ruckwarts, in die germanische Zeit
zuruckgeworfen, auch fur diese Zeit die rechtsgeschichtliche Entstehung
der Libertinenqualitat durch den Einfluss der Berufstatigkeit ersetzt.
Wahrend demnach in Deutschland die Frage nach Entstehung
und Wesen die Ministerialitat eine Ftllle von Bearbeitungen gefunden
hat, ist sie in Frankreich noch kaum angeschnitten worden. Eine
Spezialbearbeitung des Themas existiert tiberhaupt nicht. Aber auch die
vorhandenen Rechts- und Verfassungsgeschichten geben keinen genugenden
Aufschluss fiber unsre Frage.
Allerdings hat Guerard wohl an die Ahnlichkeit zwischen den
serviteurs, rainisteriales du Roi und den deutschen Ministerialen ge-
gedacht. Er verweist in seiner Einleitung zu dem Cartulaire de l'abbaye
de St. Pere de Chartres (§ 25) mehrfach auf deutsche Verhaltnisse,
insbesondere zitiert er das Buch von Ftirth, lasst sich aber auf das
Problem nicht n&her ein.
Auch Deloche scheint in seiner Vorrede zum Cartulaire de Beaulieu
Ministerialen im Auge gehabt zu haben, wenigstens da, wo er von den
serfs vicaires spricht (Preface S. LXXII ff.). Er stellt fest, dass sie
ehemalige fiscalinen waren und sieht in ihrer Sonderstellung „la marque
d'une sup^riorite originelle" (XCIX). Den „cliensu betrachtet er (p. CI)
als ein Mittelding zwischen miles und rusticus, geht jedoch nicht
naher auf seine rechtliche Stellung ein.
Bei anderen, neueren Schriftstellern aber fehlt es sogar an einem
Hinweis darauf, dass der Ausdruck ministerialis etwas anderes als eine
Beamtenkategorie bezeichnet, oder an einer Ahnung davon, dass sich
die Ministerialen in Frankreich unter anderen Bezeichnungen bergen
kOnnten.
So sagt z. B. Luchaire in seiner Histoire des institutions monarchi-
ques de la France sous les premiers Capetiens: les officiers royaux sont
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374 W. Ganzenmuller
designes sous la denomination generate de ministri, officiates regis,
ministeriales (I, 208). An zwei der dort angeffthrten Stellen 1st tat-
sachlich von Beam ten die Rede, an der dritten dagegen kann man
zweifeln: Es heisst hier, dass ministeriales nostri Aurelianenses et milites
sich durch rapinae an einem Kloster vergangen haben (Hist, de France
X, 607). Eine andere ahnliche Stelle dagegen ist sicher missverstanden
worden: Luchaire fuhrt in einer Anmerkung aus einer Urkunde von 1141
an die Worte: „de violentia et invasionibus, quas noster praepositus
ceterique nostri satellites etc." praepositus ist naturlich ein Beamter, der
ebenfalls satelles, d. h. Dienstmann ist. Satelles ist, wie Luchaire ganz
richtig an fuhrt, besonders haufig in den Texten an der ersten Halfte des
11. Jahrhunderts. (Luchaire I, 215 a. 2). Er spricht immer nur von
„ serfs"; er wirft (II, 113 ff.) Leute, die eine willkurlich aufzuerlegende
Steuer zahlen mttssen, zusammen mit solchen qu'on ne saurait conside>er
comme des veritables serfs, wie die famuli ecclesie Parisiensis, denen
Paschalis II. in einer Bulle das Recht bestatigt, gegen Freie als Ge-
richtszeugen und im gerichtlichen Zweikampf aufzutreten (Guerard IV, 223).
Auch in dem hierher gehorigen 4. Band der Histoire du droit
et des institutions de la France von Glasson wird zwar von dem Gegen-
satz zwischen den feoda militum und den sergenteries gesprochen, die
sich hauptsachlich in der Normandie finden. Doch fugt er nur hinzu:
comme officiers, les sergents ctaient de deux sortes, les grands sergents
£taient tenus des fonctions aupres du roi (Hofamter) — les petits sergents
remplissaient des fonctions tres diverses, notamment celles d'administration
des seigneurs particuliers (p. 282). Wo er die vavassores bespricht
(p. 746), geht er aus von ihrer Stellung als Gerichtsbeamte und fuhrt hier-
fur Belege aus den Etablissements St Louis und anderen spateren Rechts-
btichern an. Der vavassor hat die niedere Gerichtsbarkeit ; als Vasall
versieht er haufig die Funktionen eines Knappen und wird auch so
bezeichnet (vielleicht Verwechslung mit serviens — Ministeriale?) Schliess-
lich fahrt Glasson noch ein Beispiel aus dem Jahr 1458 (!) an, woraus
man ersehe, dass durchaus nicht alle Leistungen der vavassores edler
Natur seien ; die vavassorie sei un bien moitte noble moitie roturier.
Hier zeigt sich besonders deutlich, dass Glasson die Urkunden des
fruhen Mittelalters viel zu sehr zurucktreten lasst gegentlber den spatern
und hauptsachlich den coutumes. Da seine Quellen meist einer Zeit
entstammen, wo die Ministerialitat im Verschwinden begriffen oder gar
schon verschwunden ist, so musste ihm ihre Existenz in Frankreich
entuehen
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Die flandrische Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 375
Auch Viollet drttckt sich ganz ahnlich aus wie Lucbaire. Er
spricht in seiner Histoire des institutions politiques et administratives
de la France Bd. Ill, 251 von der „ determination vague de ministe-
rialist unter der man im hohen Mittelaiter prevots, viguiers und bayles
oft zusammengefasst habe. Ebenso ist serviens un terme vague qui
designe des serviteurs d'ordre tres divers (ibid. Ill, 253).
Hingegen sagt Flacb (Origines de Tancienne France II, 115) da,
wo er von den maires und avoues spricht, ausdrucklich : „loin qu'ils
puissent etre assimiles aux serfs, ils se rapprocbent chaque jour davantage
de la condition des nobles et ils tiniront, comme les ministeriales alle-
rnands, par entrer dans leurs rangs." Doch fehlt es noch an genugender
Klarheit im Ausdruck. Er denkt sich offenbar die Ministerialitat ent-
standen durch Dienst in Amtern, vermeidet es aber, eine bestimmte
Klasse anzugeben, aus der sie hervorgegangen ist; ja er sagt ausdrucklich
(II, 371) ^les seigneurs prennent leurs serviteurs dans tous les rangs,
dppuis le serf qui devient bouvier ou cuisinier jusqu'au noble qui devient
chambellan ou marechal". Den Ochsenhirten kann man kaum zu den
Ministerialen im technischen Sinn rechnen; jedenfalls aber war zu der
Zeit, da der „Adligetf, d. h. der Altfreie in die Ministerialitat eintrat,
dem niederen Unfreien der Zugang zu diesem Stand verschlossen. Von
den rechtlichen Folgen, die der Eintritt in die Ministerialitat hat, er-
witlint er nichts, wie denn ttberhaupt die administrativen Verhaltnir-se
mehr hervortreten als die juristischen. Immerhin gibt er doch die Existenz
eines Ministerialenstandes in Frankreich zu.
Guilhiermoz dagegen glaubt dies vollig in Abrede stellen zu konnen.
So sagt er (L'origine de la noblesse en France 459) „que la vassalite
a l'origine se conciiiait fort bien avec la non-liberte. Mais il cessa de
bonne heure d'en etre ainsi et ces deux conditions devinrent completement
incorapatibles". In Deutschland allerdings habe es eine Klasse unfreier
Ritter gegeben, die Ministerialen. Die deutsche Entwicklung stehe
aber im Gegensatz zu der franzosischen Er findet, dass die Ministe-
rialen des Deutschen Mittelalters nur die Fortdauer der ministeriales des
capitulare von 789 (Bor. I, 67) darstellen. So einfach liegt die Sache
doch nicht; aber wenn auch, so sollte man sich doch billig wundern,
wenn eine karolingische Institution sich nur in Deutschland, nicht auch in
Frankreich fortgesetzt hatte. Jedenfalls ware eine genauere Ausftthrung
am Platze und wertvoller gewesen, als die Bemerkung, mit der er einen
Teil der Zallingerschen Forschungen (Ministeriales und milites 21 — 40)
glaubt von der Hand weisen zu k5nnen.
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376 w- Ganzenmuller
Die schroffe Ablehnung einer franzosischen Ministerialitat ist bereits
von E. Mayer for unrichtig erklart worden (Z.f. R. G. XXXVI, NF. XXUI).
Sie ist umbo unbegreiflicher, als Guilhiermoz in den ersten Kapiteln seines
Baches, wo er den romiscben Ursprung der Vasallitat zu erweisen sucht.
dauernd damit operiert, dass er von gleichen Bezeichnungen im spat-
rOmischen und in den germanischen Reichen der Merovingerzeit glaubt
auf gleiche Institute schliessen zu konnen. Die Ricbtigkeit oder Un-
richtigkeit dieser Bebauptungen bat rait der vorliegenden Arbeit nichts
zu tun. Jedenfalls aber kdnnte man erwarten, dass jemand, der aus
der Gleichheit so allgemein gehaltener AusdQcke wie „viri fortes" und
„dcv5p££ Iv/upoi" so weitgehende ScblQsse ziebt, aucb aus dem gleich-
zeitigen Auftreten von Bezeichnungen wie clientes, servientes, famuli,
satellites auf ahnliche oder gleiche Einrichtungen in Deutscbland und
Frankreich geschlossen hatte. Das ist nicht der Fall. So sagt er
z. B. p. 114 les titulaires d'offices domestiques (ministeriales, servientes)
peuvent recevoir aussi des benefices lorsqu'ils sont de condition libre
ou lorsque, tout en etant de condition servile, ils remplissent un office
important; ganz ahnlich spricht er p. 352 von der Fahigkeit als Zeugen
zu dienen, die ausser den Rittern bisweilen aucb die Burger besessen
hat ten, et surtout une classe de personnages qui se haussaient volontiers
ill cote des gentilshommes, les officiers, les „sergentsa des seigneurs.
Ja, das sind doch nichts anderes als Ministerialen ! In cp. II § XI
spricht er von den chevaliers domestiques ou chases; er ftthrt fur sie
auch die Bezeichnung milites de familia an. In einer Anmerkung
(p. 247 a. 9) sagt er, in Deutscbland babe dieser Name einen be-
sonderen Sinn gehabt, man habe darunter Ministerialen verstanden. In
Frankreich doch wohl auch! Ebenso erwahnt er p. 309 f. relief, plait
de morte main etc. Obgleich er hier das Bamberger Dienstrecht zum
Vergleich beranzieht, ubersieht er auch hier das Gemeinsame der
Einrichtung.
Bei der Wichtigkeit, die die Ministerialitat fur die Entwicklung
des Lehenswesens gehabt hat, ist die unausbleibliche Folge seines Stand-
punkts die, dass ihm gewisse Verhiiltnisse in vollig schiefem Licht er-
scheinen. Dies ist der Fall z. B. cp. II § X, wo er von vassalite et
feodalit<$ spricht und im Gegensatz zu Flach die Ansicht aufstellt, dass
die enge Yerbindung von Treueid und Belehnung bereits im 9. Jahr-
hundert sehr weit vorgeschritten, wenn nicht vollendet gewesen sei (p. 241).
Flach kommt in seinen AusfQhrungen (II, 455) der Sache viel naher,
nur ist er sich nicht klar darUber, dass die Leute, die nur gegen
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Die flandrische Ministerialist bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 377
Unterhalt, nicht urn Lehen dienen, in spaterer Zeit — Ministerialen
sind. Flach stutzt sich eben zu einseitig auf die Chansons de geste,
wodurch es ihm unmoglich wird, eine zeitlich genaue Fixierung zo treffen.
Besonders unklar sind aber die Ausfuhrungen, die Guilhiernioz cp. II § XIV
gibt. Er spricht hier von dem caract&re quasi -servile de la vassalite.
Dieser zeigt sich einmal in der Terminologie, wofur er besonders den
Ausdruck „ligeu anfuhrt, der unten naher besprochen werden soil; so-
dann zeigt er sich aber auch in der Tatsache, dass der Herr das Recht
hat, seine milites zu verschenken. Ein so weitgehendes Recht an die
Person eines andern in der „gleichsamu unfreien Stellung dieses andern
begrOndet zu sehen, inacht einen geradezu naiven Eindruck. Nicht
„gleichsamu sondern de iure befand sich ein Teil der Ritter in unfreier
Stellung, namlich eben die Ministerialen.
Dass der Verfasser „das Verhaltnis der vasallitischen Nobilitat
zur volksrechtlichen Standegliederung" nicht genau untersucht hat, wurde
ihm bereits von Mayer (1. c.) vorgeworfen, der auch den einen Grund
hierfQr, namlich seine ablehnende Stellung zur Heckschen Theorie, an-
gefuhrt hat; ubrigens berechtigt auch eine ablehnende Haltung nicht
dazu, kurzweg von inanite de ce systeme malencontreux zu sprechen.
Der andere Grund far die ungenttgende Behandlung des Themas ist auch
hier die Nichtbeachtung der Ministerialitatsverhaltnisse. Es sollte doch
nicht schwer sein, den Parallelismus zu erkennen zwischen Stellen wie
Casus sancti Galli continuatio II *) und Cartulaire de Beaulieu 92 f. 2).
Hier wie dort handelt es sich urn niedere Beamte, die anfangen nach
Rittersart zu leben. Denn bei den Mdnchen von Beaulieu war es
sicher nicht eine theoretische Erwagung, sondern eine praktische Er-
fahrung, die den Erlass des Verbots herbeifuhrte. Wie Deloche be-
reits nachgewiesen hat (s. o.) handelt es sich hier um fiscalini. Sie
zahlen keinen Zoll; ausser 4 den. und einem mansus erhalten sie den
l) cellerarii ecclesii iura villicationis in morem beneficiorum habere
contendebant et contra consuetudinem quidam ex ipsis more nobilium gladium
cingebant (MG. SS. II, 161).
*) nullus ex illis neque de posteris eorum efficiatur miles neque ullus
portet scutum neque spadam neque ulla arma nisi tantum lanceam et unum
speronum; non habeant vestem scissam de antea et de retro, sed tantum
clausae fiant. Hierzu lasst sich auch das bei Lavisse, Histoire de France II, 2
p. 288 angefuhrte Gesetz Balduins VII. vergleichen, das alien Flandrern
a moins qu'on ne soit bailli, chatellain ou officier du prince, das Waffen-
tragen verbietet. Die Stelle, die bei Lavisse ohne Quellenangabe zitiert
wird, findet sich bei Ferreolus Locrius 266.
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378 W. Ganzenmuller
dritten Teil aller Gerichtsgefalle ; ihre Lehen (honores — so noch ofter
in diesem Cartular) vererben sich auf ihre ehelichen SOhne, doch hat
der Nachfolger 100 sol. zu zahlen. Ihre ganze Stellung neb men sie nur
auf Wohlverhalten ein (quamdiu fideles permanserint), im andern Fall
ad servitutem revertant (vgl. die Stiftungsurkunde Konrads II fur Lim-
borg aus dem J. 1035).
Gut sind dagegen die Ausfuhrungen uber Squipement complet ou
restreint cp. II § VII, nur ware noch nachzuweisen gewesen, wie dies
Mayer VG. II, 184 ff. tut, dass der Leichtbewaffnete sich mit dem Ministe-
rialen deckt.
Wenn man, in Ubereinstimmung mit samtlichen deutschen For-
schern, die sich zu dieser Frage geaussert haben, auch in den west-
lichen Nachbarlandern Deutschlands Ministerialen zu finden erwartet,
so ergibt sich auch hier, wie fur Deutschland, die Frage nach ihrem
Ursprung; sind sie aus den Unfreien hervorgegangen oder aus den
liberti und in welcher Zeit sind sie entstanden?
Die flandrische Ministerialit&t.
§ 1. Bearbeitungen.
In der vorliegenden Arbeit sollen diese Fragen unter Beschran-
kung auf Flandern untersucht werden. Es wird gentigen, die Nach-
richten bis zum 1. Drittel des 12. Jahrhunderts zu verfolgen. Nach
Mayer VG. II, 203 lasst sich nach dem Jahr 1127 (Ermordung des
Grafen Karl des Guten) ein Unterschied zwischen freien und unfreien
Schwerbewaffneten nicht mehr nachweisen, d. h. die Ministerialen sind
vollig mit den freien Rittern verschmolzen. „Dass dort kein Unter-
schied mehr zu erkennen ist", lasst sich aber auch auf die Unzulanglich-
keit der vorhandenen Quellen zurttckfuhren. Da die Nachrichten, um
dies gleich hier zu erwahnen, sehr durftig sind, so empfiehlt es sich,
nicht nur die Ministerialen der Kloster und der benachbarten Bischofe
(Cambrai und Tournai) heranzuziehen, sondern auch auf die franzosischen
Verhaltnisse gelegentlich einen Blick zu werfen. Freilich kann es sich
hier hinsichtlich Frankreichs nur um einzelne Fingerzeige handeln.
Aber schon ein oberflachliches Schtirfen lasst erkennen, dass bei syste-
matischem Ausbau reicher Fund zu erwarten ist.
Eine systematische Bearbeitung fur das Gesamtgebiet existiert
meines Wissens nicht ; dagegen gibt DuprSel in den Melanges Paul Fredericq
einen kurzen Abriss uber die Verhaltnisse der Ministerialen von Cambrai,
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Die flandri8che Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 379
durchans im Anschluss an die allgemeine Ansicht. (Ministeriales,
one classe de personnes qui etablissent une sorte de continuity entre la
servility et la noblesse p. 203.)
Die kleine Arbeit von Dieckmeyer „Die Stadt Cambrai, verfassungs-
geschichtliche Untersuchungen aus dem 10. bis gegen Ende des 12. Jahr-
hunderts" bringt nichts Neues bei und kann also hier ttbergangen werden.
Dagegen gibt Giry (Historie de la ville de St. Omer), der allerdings
auch noch nichts von einer flandrischen Ministerialitat weiss, einige
wertvolle Nachweise z. B. iiber die Dapiferi von St. Omer.
Das grundlegende Werk fttr flandrische Rechtsgeschichte ist die
von Warnkdnig 1835 ff. verfasste „ Flandrische Staats- und Rechtsge-
schichte." Die Bezeichnung ministerialis wird zwar hier erwahnt, doch
setzt der Verfasser hinzu : „sowohl die ausdrucklich auf die Ministerialen
sich beziehenden Urkunden, als die Bestimmungen in den Keuren —
lassen uns in denselben nur Beamte und Diener sehen." Der Ausfuhrung
einer allgemeinen Theorie enthalte er sich; insbesondere trage er Be-
denken, die von Herrn v. Fttrth neuerdings aufgestellte auf Flandern
anzuwenden (III, I, 113).
Dagegen erwahnt naturlich Pirenne in seiner Belgischen Geschichte
Bd. I die Ministerialen des Gfteren, und zwar durchaus im Einklang
mit der herrschenden Theorie. Nach p. 154 hat die Ritterschaft bereits
im 11. Jahrhundert den grossten Teil der Ministerialen in sich auf-
genommen.
§ 2. Quellen.
Was die Quellen anlangt, so ist zunachst zu konstatieren, dass
ein Dienstrecht fttr die Ministerialen der Grafen nicht bekannt ist.
Umso wichtiger sind daher die Cartularien der Kloster, die z. T.
bis in die Zeit Karls des Grossen und noch weiter zuruckreicben.
An erster Stelle ist hier zu nennen die Abtei St. Peter in Gent,
der Uberlieferung nach gegrundet vom hi. Amandus (610 oder 635 nach
Chevalier).
Das Cartular ist zuerst (sehr dilettantenhaft) herausgegeben worden
von Van de Putte, nach ihm von van Lokeren, der aber das Original
nicht eingesehen hat, weshalb seine Ausgabe ebenfalls eine Masse Fehler
enthalt. Die Schrift ist nach Pirenne 3j einheitlich bis 1041 und stimmt
mit der zweier Originalurkunden des Klosters uberein. Da diese, wie
aus der Scriptumzeile hervorgeht, von einem MOnch Lanterus ge-
*) Commission Royale d'Histoire 1895, p. 107 ff.
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380 W. Ganzenmuller
schrieben sind, so kann man diesen mit zienilicher Wahrscheinlichkeit
als den Verfasser bezeichnen; entstanden ware das Cartular demnach
kurz vor der Mitte des 11. Jalirhunderts. Von besonderer Wichtigkeit ist
ein memoratoriura qualiter domnus Einhardus venerabilis abba insti-
tuit stipendia fratrum. Kinhard, der bekannte Geschichtsscbreiber, war
Abt des Klosters von 815 an.
Far unser Thema weniger ergiebig ist das Cartular des anderen
grossen Genter Klosters, das von St. Bavo. Uber seine Abfassungszeit
und den Verfasser ist mir nicbts bekannt geworden; herausgegeben
wurde es von Serrure.
Das dritte beruhmte Kloster Flanderns ist das vom hi. Bertin
gestiftete monasterium Sithiu in St. Omer. Das von Guerard heraus-
gegebene Cartular zerfiillt in drei Teile.
Verfasser des ersten Teils ist Folcwin, der sicb selbst in der Vor-
rede monachus et levita nennt. Er verfasste sein Werk auf Veran-
lassung des Abtes Adalolt (961/2) und hat es nocb zu dessen Lebzeiten
beendigt, wie aus dera Schlusswort p. 154 hervorgeht. Das Werk ent-
halt historische Notizen und Urkunden, darunter auch eine Breviatio
der villae, die zum Unterhalt der Bruder dienen, verfasst auf Befeh 1
des Abtes Adalhard (844—864 cf. pp. 92 u. 110).
Den zweiten Teil der Sammlung bildet das Cartularium Simonis,
verfasst von Simon, dem nachmaligen Abt des Klosters, auf Wunsch
des Abtes Lambert (1095 — 1123). Mangels schriftlichen Materials
beginnt Simon nach seiner eigenen Erklarung (p. 170) in seiner Dar-
stellung erst mit dem Jabre 1021; er fuhrt sie bis 1145, gestorben
ist er 1148 (cf. 323).
Den drittenTeil bilden die Continuatores Simonis, die bis 1186 gehen.
Interessante Aufschlusse gibt auch das Cartular des Klosters St. Vaast
in Arras. Verfasser des von Van Drival sehr unzul&nglich herausge-
gebenen Werkes ist Guiman, ein Monch des Klosters, der seine dem
Abt Martin gewidmete Arbeit, wie er am Schlusse der Vorrede (p. 8)
selbst sagt, 1170 begann. Er gibt historische Nachrichten, teilweise
Ausziige aus dem Chronicon Vedastinum (Wattenbach, Gescbichtsquellen
I7 328), Urkunden, sowie Zinsregister und andere Bestimmungen des
Abts Ledwin, worunter besonders zu erw&hnen die Festsetzung tiber
die homines de generali placito (auch gedruckt bei Warnkonig
III, 2, 81 nach Martene et Durand, Amplissima collectio I, 581), da-
tiert tempore comitis Balduini Pulchrae Barbae, d. h. zwischen 988
und 1034 (letztere Zahl nach der Genealogie bei Pirenne 11,572; die
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Die flandrische Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 381
Quellen geben teils 1035, teils 1036). Ledwin war Abtvon 1023—1041
(Gallia Christiana nova III, col 379) also muss die Urkunde zwischen
1023 und 1035 verfasst sein. Flach gibt (II, 127) 1020 als Ab-
fassungsjahr; woher er die Zahl nimmt, sagt er nicht.
Bedeutend jttnger und deshalb weniger wichtig sind die Urkunden-
sammlungen der 1102 vom Bischof von Therouanne gegrQndeten Propstei
St. Martin in Ypern, bestehend aus drei Teilen, dem Registrum rubrum,
nigrum und novum, berausgegeben von Feys und Nelis. Das erste
wurde abgefasst wahrend des Pontifikats Martin IV (1281 — 85), wie aus
Preface p. IV bervorgebt.
Neben diesen Cartularien sind zu nennen eine Reihe von Ur-
kundensammlungen neueren Datums, sowohl solche allgemeiner Natur,
wie Miraeus, die verschiedenen hierhergehorigen Werke von Du Cbesne
und die diplomatischen Anhange bei Warnkflnig, als audi solche von
mehr lokaler Bedeutung, wie die Cartulaires de Bourbourg, de Therou-
anne, de St. Pierre de Loo, d' Eename, de St. Martin de Tournai, de
St. Pierre de Lille etc.
In dritter Linie kommen in Betracht die Nachrichten bei zeitge-
nossischen Schriftstellern, die aber im allgemeinem fur die vorliegende
Frage wenig ergiebig sind. Eine Ausnahme macht vornehmlich das Werk
des Notars Galbert von Brugge: De multro, traditione et occisione
gloriosi Karoli comitis Flandriarum, eine gleichzeitige, meist tagebuchartige
Aufzeichnung der Ereignisse.
Im ganzen ist das Material dtlrftig, namentlich fur die altere
Zeit, da vom letzten Drittel des 9. Jahrhundertsan die Nachrichten infolge
der Normanneneinfalle sehr sparlich werden. Naturlich ist damals auch
vieles altere Material zu Grunde gegangen. So ist z. B. fiberliefert,
dass bei der Einnahme von Beauvais durch die Normannen samtliche
dorthin geflGchteten Schatze und Urkunden der Abtei St. Vaast ver-
brannten (cf. Annales Vedastini a. 886 MG. SS. I, 534).
Dazu kommt noch, dass auch das Vorhandene nicht leicht zu-
ganglich ist. Viele Urkundensammlungen sind auf Veranlassung kleinerer
oder grdsserer gelehrter Gesellschaften (insbesondere der Societe
d' Emulation pour l'etude de l'histoire — de la Flandre) teilweise un-
genttgend und nur in beschrankter Anzahl berausgegeben worden.
Immerhin wurde alles bei Pirenne Bibliographie nr. 283—320 An-
gegebene, soweit es zeitlich hergehOrt, beigezogen. Fur die nach 1902 er-
schienenen Werke wurden die Archives Beiges, Jahrgange 1903 — 05 zu
Rate gezogen. Von franzOsischen Quellen wurden verwendet die von Guerard
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382 W. Ganzenmiiller
herausgegebenen Sammlungen (Polyptyque tie l'abbe Irminon, Cartulaires
de St. Pere de Cbartres, de la Ste Trinite a Rouen, de Notre Dame
de Paris), ferner Deloche, Cartulaire de Beaulieu, Chronicon Andrensis
monasterii bei Achery IX, 335 if., Hariulfs Chronik von St. Riquier
(C. T.) and die Urkunden im Recueil des historiens de la France X u. XI.
§ 3. Terminologie der Quellen.
Es soil nun zunachst ein Uberblick uber die Terminologie ge-
geben werden und zwar moglichst unter Hinweis auf die parallel stehende
Verwendung in Frankreich; fur Deutschland genugt es, hier ein filr
allemal auf die bekannte Aufzahlung bei Waitz (V, 486 ff.) hinzuweisen.
In Deutscbland ist der gebrauchlichste Ausdruck bekanntlich
ministerialis, deutscb dienstman. In Frankreich bezeichnet das Wort
meist den Beamten. Doch tinden sich gelegentlich auch Stellen, wo
ministerialis im Gegensatz zu miles steht, wie in einer Urkunde von 1023
(Hist. Fr. X, 605). Allerdings musste dann in derselben Urkunde das
eine Mai ministerialis im Sinn von Beamter (ullus omnino ministerialium
nostrorum neque comes neque missus neque iudex aut villicus soil Steuern
oder Gerichtsgefalle erheben dtirfen), das andere Mai im speziell tech-
nischen Sinn gebraucht sein. Diese immerhin etwas bedenkliche An-
nahme wird dadurcb erleichtert, dass das eben Citierte offenbar ein
Stuck einer karolingischen Immunitatsformel ist (missus!), die unver-
andert von der Kanzlei Roberts II. ubernommen wurde. Immerhin
bleibt die Stelle zweifelhaft. (s. o. S. 374). Dagegen liegt kein Grand
vor, an Beamte zu denken, wenn wie Hist. Fr. XI, 587 nur die Rede
ist von ecclesie ministeriales. (Konig Heinrich sagt von sich aggressus
sum archiepiscopum cum ecclesie ministerialibus, um ihm eine Bitte
vorzutragen, a. 1050). Immerhin scheint der Ausdruck sehr selten zu
sein, und hieraus erklaren sich die oben angefQhrten Behauptungen der
franzosischen Forscher.
In Flandern wird ministerialis nur verwendet fttr einen Beamten.
Auch in deutschen Quellen wird ja das Wort in diesem speziellen Sinn
gebraucht (z. B. Leges et statuta S. Petri Wormatiensis Einleitung und
§ 29; weitere Beispiele s. bei Waitz V,2363). In der Karolingerzeit
bezeichnet bekanntlich ministerialis sowohl den niederen Beamten (cap.
de villis cp. 10, cp. 47) als den hoheren. Karl der Eahle nennt z. B.
den Abt Hildwin von St. Bertin fidelissimum nostrum atque ministe-
rialem (Guer. Ill, 119). Allmahlich wird der Begriff auf einen be-
stimmten Beamten eingeschrankt ; in diesem Sinn kommt der Ausdruck
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Die flandrische Ministerial itat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 383
bereits seit dem 11. Jahrhundert vor. Die frQheste mir bekannt ge-
wordene Erwahnung findet sich in den Miracula Sci Bertini cp. 45
(M. G. SS. XV, 518 f.): es ist hier die Rede von einem ministerialis, qui
ab abbate positus in sui loco cuncta ville providebat; nachher wird
er villicus genannt und ein gericbtlicher Zweikampf geschildert, in dem
er einen Gegner des Klosters uberwindet. Abt ist damals Oilbertus
(994— c. 1007 nach p. 517 a. 2); der Bericbt ist nach Holder-Egger
verfasst vor 1042 (p. 519 a. 2). Weiterhin findet sicb die Bezeichnung
audi in Urkunden, so 1086 (Guer. Ill, 202), 1107 (ibid. 249),
1116 (Mir. II, 1153/4) und ofter. Die Entwicklung des Begriffs ist
bereits Ende des 12. Jabrbunderts abgescblossen : einer der continuatores
Simonis setzt zu dem Wort ministeriales bereits binzu: qui moderno
tempore baillivi appellantur (Guer. Ill, 366).
Das Wort minister bezeichnet in Frankreich und Flandern stets einen
Beamten. Auch serviens findet sich in ahnlicher Bedeutung, bezeichnet aber
auch den Ministerialen im allgemeinen. Far serviens — Beamter findet
man zahlreiche Stellen in den oben angefahrten franzftsischen Werken.
Um Ministerialen dagegen handelt es sich sicher da, wo ein serviens
verschenkt wird (cf. Deloche 261), oder wo von einem vicus servientium
die Rede ist (cf. Lot, Chronique de l'abbaye de St. Riquier p. 307),
oder auch da, wo die servientes als die bezeichnet werden, qui de pane
monachorum vivunt (Guer. II, 259 f.). Als solche unterstehen sie an
der angeftthrten Stelle in gericbtlicher Beziehung nicht dem Dekan
oder Subdekan, sondern dem Abt und den Mdnchen (c. 1124). Die-
selben Personen sind zu verstehen unter den servientes, denen vom
Kloster Wein gegeben wird (ibid. 312, zwischen 1119 u. 1128 und
371, zwischen 1101 und 1129). In der Urkunde selbst heisst es hier:
famuli tam servituti obnoxii quam liberi, in der Uberschrift dagegen
servientes feudati ; famuli liberi bezeichnet die Ministerialen im Gegen-
satz zu famuli niederer Gattung. (Naheres s. unter famulus). Servientes
feudatarii findet sich in einer Eidesformel bei Gucrard IV, 460 n XXXIV;
in der Uberschrift heisst es servi feudatarii; ibid. VI, 412, ebenfalls
in einer Eidesformel, werden unterschieden servientes franci und servientes
schlechthin. Diese Ausdrucke stehen wohl parallel famuli liberi und
famuli servituti obnoxii. Man vgl. hierzu noch die liberi und serviles
vavassores bei Mayer VG. II, 185 und den in deutschen Urkunden so
haufigen Ausdruck libere servituri. Den altesten Beleg fur serviens in der
Bedeutung Ministeriale bietet far Flandern eine Urkunde Balduins V
von 1067, worin es heisst, die servientes qui per diversas officinas
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384 W. Ganzenmuller
monasterii deserviunt, sollen frei sein von Steuer (M. I, 513). Da-
gegen ist zu bedenken, dass an anderen, namentlich spateren Stellen,
serviens auch den Knappen bezeichnet, ohne Rucksicht auf den Status
des Betreffenden. (M. I, 100 aus dem J. 1204 omnibus Christi fidelibus,
archiepiscopis, episcopis, baronibus, militibus et serjantis).
Famulus bezeichnet zwar haufig den unfreien Diener niederer
Art, wird aber in Frankreich wie in Flandern auch fur den Ministe-
rialen verwendet; hierher gehoren auch Ausdrucke wie familiares;
domestici. bei Fursten auch palatini; milites oder homines de familia,
homines de victu etc. Bei Guerard I, 197 findet' sich eine Stelle, wo
unter famuli beide oben erwahnten Begriffe vereinigt werden. Unter
den als Zeugen aufgefuhrten famuli des Klosters finden sich: Te-
daldus frater Huberti quondam abbatis, Fulcardus, Oidelerius (identisch
mit Oidelerius stabularius in einer anderen Urkunde p 195 (ebenfalls
von 1080) vielleicht auch mit Oydelerius stabularius p. 153 a. 1060),
dann u. a. ein major; weiterhin aber verschiedene Handwerker rasator,
faber, agaso, sutor, pistor. Der agaso wird unter den Ministerialen
erwahnt auch in den leges et statuta Sti. Petri Wormatiensis cp. 29.
Da aber hier der stabularius schon genannt ist, handelt es sich sicher
um einen Diener niederer Art, einen Stallknecht; es geht dies ja auch
aus den vor und nach ihm genannten Personen hervor*. Famuli als
gemeinsame Bezeichnung aller Diener lindet sich auch in der s-chon
oben erwahnten Urkunde Guer. 371. Eine weitere Urkunde desselben
Klosters aus derselben Zeit regelt die Stellung des Maiers von Reconis
villa (p. 372): auch er wird als famulus bezeichnet : er muss schworen.
Ackerland oder Wald des Klosters nicht ohne Erlaubnis zu verkaufen.
die Gerichte da abzuhalten, wo man es ihm befiehlt, sein und seines
Bruders Ross auf Befehl jederzeit zurttckzugeben, oder 60 sol. zu zahlen,
schliesslich, falls er seinen Eid nicht halt, sich jederzeit freiwillif? zu
stellen. NatQrlich sind auch unter den in einer Bulle Paschalis II. aus dem J.
1114 erwahnten famuli qui — servi vulgo improprie nuncupantur,
Ministerialen zu verstehen. Der Papst bestatigt hier eine Urkunde
Ludwigs VI, wonach sie in omnibus placitis adversus omnes homines
tarn liberos quam servos liberam et perfectam habere testificandi et
bellandi licentiam ; ita ut nemo eorum testimonio pro ecclesiasticae
servitutis occasione calumpniam inferat. Dass diese Stelle von Luchaire
verkannt wurde, ist bereits oben angefiihrt worden.
Auch fQr Flandern liessen sich zahlreiche Belege namhaft maclien;
es mag genttgen, einige Stellen anzufuhren: MGSS. XV, 777: Adalar-
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Die flandrische Ministerialist bis z. ersten Drittel dV 12. Jh. 385
das quidam erat, non infimum ex familia praefati confessoris caput.
Villam vocabulo Suinesela mansionem habebat, famulos ipse famulus
plures possidebat. MGSS XIV, 337: famuli des Bischofs von Tournai
zerstoren eine Burg. In einem von Sackur (N. A. XV) berausgegebenen
Fragment, in dem auch von der Ermordung des Grafen Karl die Rede
ist, werden seine Morder, die von Galbert und Walter von Therouanne
als servi bezeichneten Ministerialen, famuli genannt. Famuli oder
familiares werden besonders diejenigen Ministerialen genannt, die vom
Herrn ibren Unterhalt empfangen. Hierher gehflren insbesondere auch
die homines de victu und famuli de cibo, die bei Flach I, 262 erwahnt
sind, ferner gehOrt hierher Lambert von Ardres cp. 127 (MGSS. XXIV,
624). Bei Beschreibung der Burg der Grafen von Ardres wird auch
die KQche erwahnt, wo familiarium et domesticorum escae hergestellt
wurden. Auch der Ausdruck milites in sua familia kommt vor. (Mi-
racula Sci Ursmari, MGSS. XV, 839), ferner milites servientes: Graf
Balduin IV. (988—1035) hat den Bischof von Tournai mit dem Konig
von Frankreich versohnt; zum Dank dafttr ubergibt ihm der Bischof
12 altaria, die der Graf seinen optimates zu Lehen gibt, die sie ihrer-
seits wieder den milites sibi servientes ilbertragen. (MGSS. XIV, 338).
In ahnlichem Sinn wird in der Vita Arnulfi von milites stipantes ge-
sprocben. (Migne, Patrologia latina CLXXIV, 1383). Stipator be-
deutet nach Dieffenbach, Gloss, custos, satelles, stipadium — stipendium.
Gelegentlich ist auch von milites ecclesiae die Rede (MGSS. VII, 449).
Selbst miles allein dient haufig zur Bezeichnung der Ministerialen,
so stets, wenn die Ubergabe eines miles erwahnt wird. Der Fall ist
ungemein haufig. Allein in dem Cartular von St. Pere de Chartres
(Guer. I u. II) findet er sich siebenmal (I, 108 Ubergabe dreier milites;
133 milites ad fiscum pertinentes geben mit einem Teil einer terra
nach dem Tode der Besitzerin ans Kloster zuruck; p. 153 werden die
milites bei einer traditio ausdrUcklich ausgenommen; p. 164 Ubergabe
eines miles; p. 214 dasselbe, Zusatz cum suo feodo; ferner 219, 235).
Eine andere Stelle findet sich z. B. Guer. Ill, 445 ; der dort ubergebene
miles Hugo de Maisnil erscheint p. 442 als Zeuge, u. zw. vor Ricar-
dus senescal. . Die betreffenden Urkunden stammen aus der Mitte des
11. Jahrhunderts. Ende des 11. Jahrhunderts ubergibt Graf Hein rich
von Brabant dem Kloster AffJighem vier seiner milites, darunter einen
venator (MGSS. IX, 414).
Ebenfalls etwas allgemeiner Natur ist der Ausdruck satelles, der
besonders im 11. Jahrhundert beliebt ist. In Frankreich und Flandern
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386 W. Ganzenmuller
bezeichnet er nicht nur den Vasallen im allgemeinen (Waitz VG. V, 497)
sondern speziell auch den Dienstmann, besonders in seiner Eigenschaft
als Gerichtsbeamter. Teilweise fallt also der Gebrauch dieses Aus-
drucks mit der franzftsisch - flandrischen Bedeutung von ministerial is
zusammen, aber nur teilweise. So beklagt sich z. B. im J. 1023 der
Abt von St. Melun de irruptione et violentia der koniglichen satellites
(Hist, de Fr. XI, 569) ; es wird daraufhin festgesetzt, ne quis deinceps
regalium ministrorum seu clientium usurpare quicquam audeat de pecuniis
hominum circa monasterium commanentium. Als allgemeine Bezeich-
nung far die Umgebung, „die Getreuen" eines Farsten steht es Hist.
de Fr. XI, 612 (erste Halfte des 11. Jahrhunderts) : dux (Burgundiae)
non curavit de suasione satellitum. Sicherlich urn Ministerialen handelt
es sich an einer von Flach (II, 370) zitierten Stelle aus Ordericus Vi-
talis, wo die Rede ist von militum et satellitum familia. Auch der
satelles Nevelonis, der eine ancilla (capite censa) Sci Petri geheiratet
hat (Guer. Ill, 354), gehOrt wohl hierher. Lambert v. Ardres stellt
after zusammen milites und satellites, so cp. 54 ff. In Flandern ist
der Ausdruck ebenfalls haufig; besonders gem gebraucht wird er in
den Gesta episcoporum Cameracensium ; hier werden auch einmal ein-
ander gegenttbergestellt satellites und pedites (MGSS. XIV, 225 v. 76).
In Frankreich ist wohl der am haufigsten gebrauchte Ausdruck
vavassor (mit zunehmender Beliebtheit etwa vom Beginn des 12. Jahr-
hunderts an). Gewiss steht vavassor auch wie serviens und ministeri-
ales far den niederen Gerichtsbeamten, weil eben diese aus den Ministe-
rialen genommen wurden; aber das ist doch nur die sekundare Be-
deutung, von der man nicht (wie dies Glasson tut) ausgehen darf. Auszu-
gehen ist vielmehr von der Unfreiheit, die auch hier durch die Tatsache.
dass vavassores verschenkt wurden, zur GenOge bewiesen wird. Ausser
einer bei Guilhiermoz p. 168a nach Manuskript angeftthrten Stelle finden
sich Beispiele — noch dazu in unmittelbarster Nahe Flanders — bei
Achery, Spicilegium IX in dem dort herausgegebenen Chronicon Andrensis
monasterii pp. 354 und 359. An beiden Stellen handelt es sich urn
die namlichen Personen; das eine Mai steht vavassores, das andere
Mai milites (vgl. ferner pp. 368 und 402). Auch Lambert von Ardres
gebraucht die Bezeichnung vavassor des ofteren. So erzahlt er anlass-
lich der Grttndung von Ardres, Arnulf habe die der Stadt verliehenen
Privilegien beschworen cum duodecim oppidi paribus, vavassoribus,
militibus, burgensibus et plebe (cp. Ill p. 614). An einer andern
Stelle erwahnt er, dass die vavassores et clerici kein furnagium bezablten
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Die flandrische Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 387
(cp. 128 p. 624). Daraus, dass er einen Mann ausdrucklich als va-
vassor liber bezeichnet (cp. 36), wird man wohl schliessen durfen, dass
er selbst noch unfreie vavassores gekannt hat. Mit den oben erwahnten
vavassores liberi der Normandie hat unser vavassor liber jedenfalls nichts
zu tan; wie aus unsrer Stelle hervorgeht, ist er eben persdnlich frei,
was jene trotz der Bezeichnung liberi nicht sind ; liber bezieht sich dort,
wie gesagt, nur auf den Gegensatz zu dem noch schlechter Gestellten,
ist ein rein relativer Begriff.
Fur Flandern ist die Existenz von vavassores urkundlich bezeugt
im J. 1125. Graf Earl ubergibt hospites, vavassores, servos et ancillas
(M. I, 376).
Schliesslich findet sich auch der Ausdruck servus. Dass hierher
die servi von Notre-Dame de Paris gehdren, welche in der Bulle
Paschalis' II als famuli bezeichnet werden, wurde schon erwahnt. In
der Urkunde Ludwigs VI., auf die der Papst sich stutzt, werden sie
servi ecclesiae oder ecclesiastici genannt. (Gue>. IV, 246). Vielleicht
gehdren auch die servi Viriaci, die sich weigern, ihre Nachtwachen zu
leisten und die Erlaubnis des Abts zum Heiraten einzuholen, hierher
(Goer. VI, 355 ao 1037), sowie die servi Ste Marie, ill! scilicet quorum
domus aut familiae sunt apud castellum Corboilum, die auf ihre Bitte
Erbfahigkeit fur bewegliches und unbewegliches Vermdgen (res et posses-
sions) bis in den 2. Grad der Verwandtschaft zugesichert erhalten
(Gu6r. IV, 375 f.); an entferntere Verwandte soil das Vermdgen aber
nicht gehen, sondern in diesem Fall die Kirche Erbe sein (a. 1109).
Dass die judices servi bei Deloche 91 f. als Ministerialen anzu-
sehen sind, wurde bereits festgestellt. Schliesslich liessen sich noch
zwei bei Luchaire und bei Flach erwahnte Falle anfuhren, wo es sich
ebenfalls um Ministerialen handelt: Luchaire bespricht I, 197 eine der
bekannten Statusklagen ; es wird einem Rat des EOnigs (Ludwigs VI.)
vorgeworfen, servum debere esse (Ms.); Flach citiert (ebenfalls aus
Manuskript) eine Stelle des Cartulars von Cluny: der Abt konstatiert,
dass ein gewisser Hugo, der ihm geschenkt worden ist, freigelassen
wird und hierbei auf die praepositura und sein feodum verzichtet.
Flach meint, es handle sich hier um ein fief roturier; diese Annahme
ist aber nicht notig, der Betreffende erkauft sich eben den Austritt aus
der Ministerialitat durch Hingabe seines Dienstlehens.
Naher an unser Gebiet fuhrt ein Passus der Chronicon Affligemense :
cp. 18 ist die Rede von einem miles, der servus des Herzogs Gottfried
(yon Lothringen) ist. M. G. SS. IX, 415. So ist es wohl Zufall, dass
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXV, IV. 26
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388 W. Ganzeomiiller
die Bezeichnuag servos fur die flandriscben Ministerialen sicb nicbt hat
nachweisen lassen, wenigstens soweit das urkundliche Material in Betracbt
kommt. Dagegen findet er sicb bei Galbert von Brugge and Walter
von Th6rouanne mit Beziebang auf die Ministerialen des Grafen Karl;
immerhin mag der Ausdruck gerade bier etwas Tendenziftses ha ben.
Weiterhin soil nan eine Reihe von termini besprochen werden,
die zwar, teilweise wenigstens, nicht den Ministerialen selbst bezeichnen,
aber docb in engem Zusamenbang mit unserm Problem stehen.
In dem erwahnten Memoratorium des Abts Einbard ist die Rede
von bagastaldi. Die Meinungen Qber die Bedeutung dieses Wortes sind
sehr geteilt.
Da Cange (s. v.) erklart haistaldi als rustici, coloni, hospites,
glebae adscripti; nach einer dort angefuhrten Stelle zahlen sie 2 denare
Kopfzins. Bei Caesarius von Heisterbach (Hontheim I, 664) werden
unterschieden scararii, i. e. ministeriales, et baistaldi, i. e. qui noo
tenent de curia hereditatem. Wahrend nacb Waitz VG. IV, 342 haga-
staldus ein Ausdruck ist, der anentschieden lasst, ob ein Freier oder
Unfreier gemeint sei, sagt Schroder (RG.4457a), es sei die alte Be-
zeichnung fur dagewardi, servi fcotidiani, unterscheidet aber hiervon die
austaldi der italienischen Capitularien. Brunner erklart, hagastaldus
far den freien Gefolgsmann, der am Hofe des Herrn lebt (RG. I, 142)*).
Mayer VG. II, 19 sagt, die Hagestolze sind zunachst die besseren
Diener, die nicht zu den Ministerialen gerechnet werden, sie besitzen
noch selbst ein Haus, aber keinen mansus (unter Ausfuhrung obiger
Stelle aus Caesarius von Heisterbach); ibid. 112 a. 3 mit Bezug auf
die nacbher zu erwahnende Stelle der Annales Bertiniani: hagastaldus
ist, was sonst vavassor heisst. Da wieder an anderen Stellen der va-
vassor dem Ministerialen gleichgesetzt wird (II § 48), so stehen die
beiden Stellen in direktem Widerspruch Die Bedeutung „Besitzer
eines haga" (d. h. entweder eines Hauses oder eines eingefriedigten
Stilckes Land) verwirft er; nach ihm bedeutet das Wort „geschickter
Angestellter" (p. 112 a. 5). Delbrttck, Geschichte der Kriegskunst III p. 1 9
identifiziert sie mit den scararii : da sie meist junge Leute waren, so
wurden sie tirones genannt. Die deutsche Bezeicbnung ist haistaldi
oder austaldi, woher unser heutiges Wort Hagestolz kommt, da sie
keine Familie haben durften. Die milites aulici oder palatini sind dem
4) In der 2. Aufl. seines Werks fugt er noch hinzu: (p. 189, a. 44)
bei den Franken bedeutet haistaldus einen freien, grundbesitzlosen Hofdiener.
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Die flandrische Ministerialist bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 389
WeseD nach ebenfalls dasselbe. Delbrflck sieht hier offenbar nur die
eine Seite, die namlich, welche aus den karolingischen Capitularien
hervortritt.
Aas unsrer Stelle (Van de Putte p. 73 f., bezw. van Lokeren
nr 6) geht nur hervor, dass die hagastaldi zu den Censualen gebOren.
Eine zweite Erw&hnung in flandrischen Urknnden findet sich nicht.
Dagegen kommt der Ausdruck in den Annales Bertiniani (Hincmari
annales) vor; dort beisst es znm Jabr 869, Earl der Kable babe eine'
Verordnung erlassen, wonach von je 100 mansi ein haistaldus nnd von
je 1000 mansi ein Karren mit zwei Ochsen nacb Pltres gescbickt werden
solle. Die haistaldi sind dazu da, qnatinns castellum, quod ibidem
fieri praecepit, excolerent et custodirent (MGSS. I, 481). Diese
haistaldi baben also zugleich agrariscbe nnd militarische Pflichten.
Ob es mttglich ist, diese haistaldi mit denen von St. Peter zn
identifizieren, lasst sich nicht entscheiden. Man kdnnte in diesem Fall
an neb men, dass sie dnrch derartige Dienste sich ans der Reihe der
Censaalen emporgehoben hatten, nnd sie in Parallele setzen zu den
agrarii milites bei Widnkind I c. 35 (MGSS. Ill, 432), die D. Schafer
neuerdings (Stzgsber. der Berliner Akademie 1905, I) unter Zuruck-
greifen auf Waitz, Giesebrecht und K6pke wieder for Ministerialen er-
klart bat. DelbrQck (III, 110) gibt zwar die Richtigkeit des Schafer-
schen Beweises zu ; zugleich aber erklart er „Berufskriegertf und
„Bauernu als unvereinbare Gegensatze; beides mussten die agrarii milites
sein, folglich ist Widukinds Erzahlung eine Legende. „ Unvereinbare
Gegensatze" sind das doch wohl nur vom Standpunkt Delbrucks aus;
jedenfalls kann man sich doch vorstellen, dass die acht milites auf dem
flachen Land noch mancipia unter sich hatten, es hiesse doch den
Wortlaut pressen, wenn man behaupten wollte, dass sie selbst gepflugt
und geerntet hatten. Im weiteren Verlauf dieser Abhandlung wird noch
mehr die Rede sein von Personen, die zugleich militarische und bauerliche
Leistungen zu erfullen haben, wobei sich nochmals Gelegenheit ergeben
wird, auf die Delbrucksche Ansicht einzugehen.
Immerhin ergibt sich, dass es auch mit den agrarii milites eine
zweifelhafte Sache ist; sodass man hieraus kein Licht tlber unsre beiden
Stellen gewinnen kann. Vielleicht ist doch eine Verschiedenheit in der
Terminologie anzunehmen, worauf ja auch die ausserordentlich abweichen-
den Meinungen der oben angefuhrten Gelehrten hinweisen.
Nur um wenige Jahrzehnte jflnger als dieses Memoratorium ist
die ebenfalls schon erwahnte Breviatio aus der Zeit des Abts Adalhard
26*
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390 W. Ganzenmuller
von St. Bertin. Hier ist mehrmals die Rede von caballarii (Gu6r. Ill, 97 ff.).
Sie baben fast stets mancipia and sind haufig im Besitz eines mansus
indominicatns oder einer casa indominicata. Sie sind keine servi,
sondern ingenai. Ingenuns bat hier, wie in anderen Urkunden der
Earolingerzeit den Sinn von libertus (cf. Heck I, 63 ff.). Dies geht
darans hervor, dass sie einmal direkt so genannt werden, an einer Stelle,
die allerdings WarnkOnig anders erklart. Es beisst namlich (p. 102)
in Pnpnrningavilla Mortbert caballarius habet casam indominicatam
cum aliis castitiis, terras bunaria XX — mancipia X. Mansa IV per
bunaria XII. Resident in eis ingenni qui nichil aliud facit per totum
annum, nisi II dies in ebdomade. Dat unusquisque eorum pullum unam,
ova V. Isti arant unusquisque bunnaria 1 et colligunt 1, et caballicat.
De censali terra ban. XII veniunt, de mel sextarii duo. Bei WarakOng
erscheint alles Aufgezahlte bis sextarii II noch als Besitz des cabal-
larius Mortbert (W. 111,1,61). Der ganze Zusammenhang ergibt, dass
dies anmdglich ist. Wie sollte dieser caballarius neben seiner casa noch
4 mansi besitzen, in denen ausserdem noch ingenai wohnen, die also
von ihm abhangig waren, and dazu noch terra censualis! Aucb ware
das an and ftir sich schon anndtige caballicat sehr angeschickt nacb-
gestellt.
Dass die caballarii zu den ingenai zahlen, geht aber auch aus
ihren Dienstleistungen hervor: sie haben nur zwei Tage wOchentlich
Dienst zu leisten, die servi dagegen drei; von Abgaben (NB. Natural-
nicht Geldabgaben !) ist nur in dem einen, oben zitierten Fall die Rede,
and auch hier sind die servi zum Doppelten verpflichtet.
Dieselben Verhaltnisse liegen zu Grand in den Exempla breviam
ad describendas res ecclesiasticas et fiscales (Bor. I, 252 § 8 equitat
quocumque illi praecipitur). Die Betreffenden sind auch hier im Be-
sitz von mansi ingenuiles; sie haben ausser ihrem Reiterdienst auch
Landarbeiten zu verricbten, aber nur zwei Wochen; falls sie nicht zum
Heer gehen, stellen immer zwei zusammen einen Ochsen (naturlich zum
Ziehen der dem Heer folgenden Wagen).
Auch die Statuta der Abtei St. Peter in Corbie erwahnen cabal-
larii; sie werden zunachst aufgefuhrt unter den pro vend arii, d. h. den
Leuten, die ihren Unterhalt vom Kloster bekommen (GuGrard Polypt.
de Tabb6 Irminon, app. V, 307) ; spater ist von laici die Rede, die
fur die Lehen, die sie besitzen, dem Abt oder Propst vel equitando vel
aliud servitium faciendo dienen (p. 310). Diese Verordnungen sind
erlassen von Abt Adalhard 822.
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Die flandrische Ministerialist bis z. »ersten Drittel d. 12. Jh. 391
Auf die ganz verfehlte Erklfcrung von Du Cange II, p. 4 cabal-
licare i. e. arare, qui caballis aratur, braucht hier nicht mehr einge-
gangen zu werden. Eingehend besch&ftigt sich mit den caballarii
Nitzsch (p. 25 if.) Dnrch das Mittelglied scararii i. e. ministeriales bei
Caesarins hindurch identifiziert er nnsre caballarii mit den Ministerialen.
Dass er hierin zu weit geht, hat insbesondere Waitz nachgewiesen
(Gesammelte Abhandlungen I, 508 ff.) Auch Gue>ard handelt naturlich
von den caballarii, vertritt jedoch die unrichtige Ansicht, es handle sich
hier nur um Botendienste u. a. ; die caballarii von St. Bertin etc. h&tten
nichts zu schaffen mit den in einem Brief Karl des Grossen an den
Abt Fulrad erw&hnten. Dass es dieselben caballarii sind, die im Krieg
wie im Frieden verwendet werden, geht aus den Exempla brevium zur
Genuge hervor. Im Cartular von St. Bertin bilden die caballarii einen
ausdrucklichen Gegensatz zu den milites: Folcwin sagt (p. 97), er wolle
nur villas ad fratrum usum pertinentes aufz&hlen, nicht die, die den
milites und caballarii zu Lehen gegeben worden seien.
Eine Urkunde Earls des Kahlen vom Jahre 877 zeigt, dass die
caballarii auch weggegeben werden konnten. Es wird namlich eine
villa Liegesborth ubergeben exceptis cavallariis tribus (Gue>. Ill, 124).
Dass die cavallarii hier von der tJbergabe ausdrucklich ausgenommen
werden, beweist, dass es vorkam; die Tatsache ist aber auch positiv
bezeugt. In einer Urkunde von 1015 ubergibt Graf von Chartres unum
caballarium cum beneficio suo (Martene et Durand, Ampl. coll. I, 376).
Es ergibt sich also fur die caballarii von St. Bertin folgendes:
sie sind ingenui, hanfig im Besitz einer casa indominicata ; auch haben
sie mancipia. Im Frieden werden sie zu Boten- und Geleitsdiensten
verwendet, im Krieg dienen sie als Leichtbewaffnete. Kopfzins zahlen
sie nicht, uberhaupt keine Abgaben mit einer Ausnahme. Dagegen ver-
richten sie nebenher noch bauerliche Arbeit. Da sie keine Vollfreien
sind, so konnen sie auch verschenkt oder sonstwie vergeben werden.
Es ist demnach Nitzsch zuzugeben, dass sich hier gewisse Zuge der
Ministerialit&t finden. Um aber die caballarii als Ministerialen be-
stimmt in Anspruch zu nehmen, genugt es nicht, durch geistreiche Com*
bination einige Ortlich und zeitlich ziemlich auseinanderliegende Nach-
richten zu verknupfen, vielmehr ist die Kontinuitat der Entwicklung
nachzuweisen.
Im Cartularium Guimanni findet sich eine Yerordnung aber die
homines de generali placito, herruhrend von Abt Ledwin; sie ist, wie
oben (p. 381) nachgewiesen, zwischen 1023 und 1035 verfasst.
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392 W. Ganzenmtiller
Schon Warnk6nig (III, 1, § 4 a. 1) weist auf die Schwierigkeiten
hin, die die Erkl&rung dieses Aktes bietet. Er erkl&rt das placitnm
generate als Gangericht: „der Abt reguliert die Verpflichtungen seiner
Klosterleute, die er alle homines de generali placito nennt, weil sie der
Verpflichtung, dreimal im Jahre zum Gangericht zu erscheinen, unter-
lagen.u Daraus, dass nach § 1 der Klostervogt von der Teilnahme an
den placita ausgeschlossen gewesen sei, schliesst Warnkdnig auf eine
fruhe Aufhebung der Vogtei! (Tats&chlich heisst es aber: in qui bos
placitis nulla extranea potestas debet venire, neque praesidere ad iu-
dicandum, neque comes neque advocatus ullus, nisi tantum abba ant
praepositus). Im Zusammenhang hiemit stehe es wahrscheinlich „dass
die homines de generali placito vom Kopfzins and alien Yogteiabgaben
freigesprochen werden." Er behauptet schliesslich, dass sie nichts anderes
gewesen seien als tributarii, denen nur der Kopfzins aus besonderer
Vergttnstigung erlassen worden sei.
Selbstverst&ndlich befriedigt diese Erklarung in keiner Hinsicht.
Erstens ist das Gericht, trotz der Bezeichnung placitum generate, kein
dffentliches, sondern ein Immunit&tsgericht, wie sich aus dem oben
citierten § 1 ergibt. Auf dieselbe Tatsache weisen die Ausdrucke:
si quis eminentioris potentiae vel qui non sit de lege huius placiti —
remanents placito in sua libertate (§ 2), secundum legem placiti (§ 3).
Zweitens sind die homines de generali placito durchaus nicht
„dieu Klosterleute, sondern eine bestimmte Klasse derselben. Dass sie
etwas anderes sind, als die censuales, geht aus einer anderen Stelle
unseres Cartulars hervor. In einer wahrscheinlich aus der Zeit Ledwins
stammenden Aufzeichnung de consuetudinibus Sei. Vedasti(p. 179) heisst
es: liberi etiam sunt a theloneo censuales See. Marie Atrebatensis et
Sei. Petri. Liberi nihilominus Runt illi qui sunt de quinque solidis, de
quibus plenius loquemur capitulo illo quod inscribitur de generali placito.
Der verschiedenen Bezeichnung entsprechen auch verschiedene Rechte
und Pflichten.
§ 1 setzt ausser den schon erwfthnten Bestimmungen die Zeiten
der drei placita fest.
§ 2 handelt von dem Fall, dass ein ausserhalb der Immunit&t
stehender im placitum des Abts klagen will.
§ 3 bestimmt den Hergang des Gerichts, das in Gegenwart des
Abts und der Schdffen vor sich gehen soli.
§ 4 bezieht sich wohl auf die Frist, die der Kl&ger dem Be-
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Die flandrische Ministerialist bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 393
klagten zu gewahren bat, falls dieser gescbworen bat, seine Forderung
zu erfttllen.
§ 5 lautet : qui vadem dederit V sol. de lege, dabit XXX denarios
de fredo et huius fredi duae partes erunt .propositi, tertiam vero partem
babebit major placiti. Si autem lex abbatis vel propositi fuerit, totum
fredum major placiti habebit. At vero si quis causam clamoris babens
in presenti clamare distulerit, usque ad diem alterius placiti omnino cla-
mare non potent. Abba autem vel propositus, si est undo velit cla-
mare, potest omni tempore bominem de placito in camera sua mandaro
et de catelo suo super eum clamare et legem facere ipsaque lex, quae
in camera abbatis fiet, consuetudinem placiti debet tenere. Warnkdnig
interpunktiert: qui vadem dederit, V sol. de lege dabit. XXX. den. de
fredo. Dies gibt keinen Sinn, vielmehr ist zu interpunktieren wie oben.
Vadem ist wohl schlecbte Lesart, es sollte etwa heissen vadiam (gage).
Demnacb ist zu ubersetzen: wer das Gewedde (5 sol. nach dem
Gesetz) gegeben hat, soil 30 den. (also die H&lfte, nicht ein Drittel!)
als fredus geben; hiervon erhalt der major placiti ein Drittel. Im
folgenden bedeutet lex die auf Ubertretung des Gesetzes gelegte Strafe
[cf. Hist, de Fr. XI, 581 ao 1047 ex iustitia quam vulgo vocant
legem, tertiam tantum babebit partem — Guer. IV, 232 censuales so-
lidos duo et de eodem anno suam legem a. 1056 — Deloche 154
ipsa lex LX solidi sunt (saec. XI sen XII)] und der Sinn der ganzen
Stelle ist der : bei Verfeblungen gegen Dritte erhalt dieser Dritte die com-
positio (was als selbstverstandlich nicht erwahnt wird), der Praepositus
2/s des fredus, der major Vs. Wenn aber die Verfehlung sich gegen
Abt oder Praepositus gerichtet hat, diese also schon die compositio (lex)
erhalten, so erhalt der Propst vom fredus nichts, dieser geht vielmehr
ganz an den major. Im Unterschied zu seinen homines, die nur an
bestimmten Terminen klagen kftnnen, hat der Abt das Recht, gegen
einen homo de placito jederzeit Klage zu erheben, nur ist er gehalten,
nach dem im placitum giltigen Recht zu urteilen.
§ 6 setzt fest Freiheit von Kopfzins — was die Censualen natur-
lich nicht haben — und von der Vogtei — die censuales stehen nach
p. 177, 182 f. unter der tutela eines miles — sowie die HOhe des
Heiratsgelds in verschiedenen Fallen.
1) Heirat mit einer Frau sue legis d. h. einer Standesgenossin (lex
stebt hier im Sinn von Stand, wie in dem bei Heck I, 302 an-
gefuhrten Beispiel aus der lex Frisionum (VI) in compositionem
mariti transeat); zu bezahlen sind 5 sol., von denen der major
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394 W. GanzenmUller
placiti 1/io, das ubrige der Abt erh<. Die Censualen haben im
gleicben Fall 9 den. an den miles, qui censuales custodit, zu
bezahlen.
2) Heirat mit einer Frau extra legem, d. h. einer Fremden, einer
Ungenossin ; dies gilt als Verfehlung (illicitam rem operates est).
Die HOhe der zu zahlenden Sunime h&ngt von der Gnade des
Abtes ab (dies wobl der Sinn von quantum deprecari potest, nicht
wie Flach II, 127 meint, im Verh<nis zu den Vermdgens-
umst&nden). Die Censualen geben im gleichen Fall 18 den. ; 2/s
hiervon an den Abt, Vs an den erw&hnten miles.
3) Heirat mit einer Freien: bier braucbt er nicbts zu geben, da die
Frau hierdurch in seinen Stand tritt (libertatem uxoris ad legem
suam convertit) ; bei den Censualen ist dieser Fall naturlich gar
nicbt vorgeseben.
§ 7 bestimmt die Hdhe des Sterbfalls. Derselbe betragt beim
Mann 5 sol. Die Frau zahlt nichts, quia prolem suam in hereditatem
dimittit; aucb von diesen 5 sol. erh< der major ein Zebntel.
§ 8 verbietet einem homo de generali placito, ein Allod des
placitum zu verkaufen, zu verpf&nden oder einer anderen Kirche zu
ubergeben, es sei denn mit Erlaubnis des Abts oder Propstes. Falls
der homo zum Verkauf gendtigt ist, bat er das Allod zun&chst dem Abt
anzubieten ; macht dieser von seinem Vorkaufsrecht (levius habere debet
quam quilibet alius) keinen Gebrauch, so wird er ihm die Erlaubnis
geben, es zu verkaufen, nicbt einem Fremden, sondern einem Verwandten
oder Genossen (proximo generis sui aut alicui eiusdem legis), damit
das Allod nicht verloren gehe. Verkauft er es ohne Wissen des Abts
oder Propstes, so bleibt das Gut weder dem K&ufer, noch geht es an
den Verk&ufer zuruck, sondern die Kircbe zieht ihr Allod iure an sich.
Flach besch&ftigt sich II, 126 ff. mit dieser constitutio. Er be-
zeichnet die homines de generali placito als alleutiers. Ihre „alleux ne
sont plus des terres entifcrement libres aux mains de leurs possesseurs,
mais ils n'en constituent pas moins de vraies propriety, et la con-
dition de ceux qui la d6tiennent peut etre reputee fort voisine de la
liberte". Flach nimmt also weit richtiger als WarnkOnig einen Prozess
in umgekebrter Richtung an: Der Besitz ist nicht mehr ein g&nzlich
freier zu nennen, aber doch noch echtes Eigen, die Betreffenden be-
finden sich in einer der Freiheit sehr nahe stehenden Lage. Die er-
wahnten Rechte besitze der Abt als Gegenleistung fur geleisteten Schutz
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Die flandrische Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jb. 395'
oder als Rechtsnachfolger der karolingischen Gerichtsbeamten ; letzteres
ist unmdglich.
Dagegen darf man die homines de generali placito wohl far
Mundlinge halten. Der Name ist die lateinische tJbersetzung des dentschen
malmannen. Grimm (RA. 768) erklart „alle freien Leute hiessen
Malmannen", da sie alle der Gerichtspflicht unterlagen. Nach Wilmans
p. 189ff. bedeutet es urspranglich die zu Stimme and Urteil im Grafen-
gericht befugten Freien der Mark, die aber an der angeftthrten Stelle
zu einer Dienstleistung gegen das Eapitel verbunden sind. (Die Stelle
lautet: hominibus quoque famulatum eiusdem monasterii facientibus in
H. qui saxonice malman dicuntur, praedictum mundeburdum et tuitionem
nostram constituimus, at coram nulla iudiciaria potestate nisi coram
episcopo et advocato etc.). Aus den Worten qui saxonice m. dicuntur
braucht man allerdings nicht herauszulesen , dass der Ausdruck ein
speziell sachsischer sei, wie dies nach Waitz V, 318 fast den Anschein
hat. Dass er nicht auf Sachsen beschrankt ist, gent schon aus den
von Mayer VG. I, 467 citierten Stellen bei Sloet hervor. Bei Waitz
werden die Malmannen unter den freien Kirchenleuten besprochen; der
Name ist nach Waitz daraus zu erklaren, dass sie als Freie ursprung-
lich unter dem Grafengericht standen. Ganz analog erklart Mayer (1. c.)
die Malmannen der Kirchen als freie Hintersassen auf Kirchengut, die
aber als mansionarii zum Grafengericht geh6ren. Heck erklart sie far
Mundlinge5). Dass er hiermit Recht hat, geht aus den Stellen des
Westfalischen Urkundenbuchs hervor, wo sie unter den homines ecclesie
als besondere Kategorie zwischen litones und servi erwahnt werden.
(Wilmans p. 153 u. spater). Darauf, dass diese Einreihung ihrer recht-
lichen Stellung wenig entspricht, hat schon Waitz (318 a. 2) aufmerksam
gemacht.
Aber nicht nur die entsprechende Bezeichnung: malmann — homo
de generali placito spricht fttr die Identitat; auch ein innerer Grund
l&sst sich dafur anfahren : der § 8 der constitutio entspricht genau dem
cp. 64 des capitulare Saxonicum. Die Besonderheit des dort angefuhrten
Falls beruht, wie Heck (I, 337) ganz richtig bemerkt, darauf, dass
der tutor sich im Exil befindet. Es handelt sich urn einen Ausnahme-
fall. Far gewdhnliche Falle wttrde die Vorschrift lauten: liber homo,
qui sub tutela nobilis cujuslibet est, si hereditatem suam necessitate
coactus vendere noluerit, oiferat earn primo proximo suo; si ille earn
*) Stande des Sachsenspiegels S. 709.
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396 W. GanzenmUller
emere noluerit, offerat tutori suo; si nee ille voluerit, vendat earn coi-
cumqae libuerit. Nur bat der homo de generali placito sein Allod
znerst dem Abt, dann seinem Verwandten anzubieten und erhalt unter
keiDen Umstanden die Erlaubnis, es zu verkaafen wem er will.
Vielleicht gehftrt es auch hierher, wenn der mansionarius der
Constitatio de expeditione Romana ebenfalls 5 sol. bezahlt. Auch die
AngehOrigen der familia Sci. Petri in Worms zahlen 5 sol. Gewedde
(vgl. § 5). Aber schon die Tatsache, dass ein fredus gezahlt wird,
beweist, dass die homines de generali placito fiber den Hdrigen stehen,
cf. capitulare missorum anni 802 cp. 13 b and capitulare de villis cp. 14
(Bor. I, 100 bezw. 83). wonach die HOrigen and Unfreien keinen fredus
zahlen, sondern geprugelt werden.
Andererseits enthalt aber unsre constitatio viele Bestimmangen,
die sich za solchen aus deatschen Ministerialenrechten ia Parallele setzen
lassen.
Schon der im Schlasswort vorkommende Aasdrack „S6hne and
Getreue der Kirche* (ecclesie filiis et fidelibus) erinnert an die fur die
Ministerialen gebrauchten (so M. I, 353 in einer Urkunde Gottfrieds des
Bartigen vom Jahre 1069, ebenso in der Constitatio de expeditione
Romana: ecclesie filii vel domes tici, i. e. ministeriales; weitere Beispiele
bei Furth p. 61). Ausserdem lassen sich den einzelnen Bestimmungen
eine Menge gleich oder ahnlich lantende aus den deutschen Dienstrechten
an die Seite setzen.
Freiheit von Kopfzins and Vogtei sind allbekannte Charakteristika
der Ministerialen. Zahlang eines Sterbfalls wird ebenfalls, wenigstens
in den alteren Dienstrechten, haufig gefordert. Er bestebt entweder in
d$r Rttstung (daher der Name heergewaete), oder dem besten Ross des
Gestorbenen (so im Bamberger Dienstrecht), oder auch in beiden (so im
Ahrer. Dienstrecht, Lacomblet IV, 774). Falls das heergewaete in
dieser Form nicht vorhanden ist, kann dafur eine entsprechende Geld-
summe angenommen werden (alteres Ahrer u. Ersteiner Dienstrecht, Z. f. G.
0. NF. IV 298). Hierher gehOrt auch eine Bestimmung aus dem Strass-
burger Urkundenbuch (I, 62 p. 50) vom Jahre 1097 : es werden hier
einander gegenubergestellt clientes and mancipia. Ein praedium wird
ttbergeben cum omnibus appendiciis, clientibus ac mancipiis, clientes ea
condition e, ut in eodem iure ac legibus quibus meliores ecclesie obligati
sunt, et ipsi deserviant, also ganz die bei Ministerialen ubliche Form
der tibergabe unter ausdrucklicher Festlegung des fur sie geltenden
besseren Rechts, wahrend die mancipia 4 den. jahrlich zu zahlen haben.
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Die flandrische Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 397
Dann wird den clientes das praedium als erbliches Leben bestimmt,
wofur sie jahrlich 25 sol. zu zahlen haben, ausserdem beim Todesfal)
der Erbe 5 sol. an den praepositus, also die gleiche Summe, wie die
homines de generali placito. Urn zu entscheiden, ob es flich hier um
mehr als urn einen merkwurdigen Zufall handelt, ware eine eingehende
Untersuchung dieser Verhaltnisse in Deutschland erforderlich. Dies,
wurde aber von dera Thema der vorliegenden Arbeit zu weit ab-
fuhren.
Der compositio von 5 sol. lasst sicb wohl eine Stelle aus den
Gesta episcoporum Cameracensium an die Seite stellen. Bei der Fehde
des Bischofs gegen Gerard Malfilastre ist eine Kirche zerstOrt worden;
zu ihrer Wiederherstellung zahlen — offenbar als Strafe — die milites
5 sol., die pedites 30 den. (MGSS. XIV, 224 v. 99).
Rechtlich schlechter stehen die homines de generali placito den
Ministerialen gegenuber in Bezug darauf, dass auch bei Heirat mit einer
Gleicbgestellten 5 sol. zu zahlen sind. Dass ein Heiratsgeld von 5
Schillingen auch anderw&rts vorkommt, geht hervor aus der auch von
Waitz V, 259 a. 4. angefuhrten Stelle aus Eberhardus Fuldensis (Schannat,
Corpus traditionum Fuldensium 293) cp. II: Traditiones vectigalium de
Thuringia no. 1 : Solvant mancipia antequam nubant censum infra XXXa
annofrum spatium qui census vulgariter bettemunt nuncupatur et est
numerus V sol. vel optimam vestem. Im, abrigen aber zeigt sich eine
starke Ahnlichkeit in der beiderseitigen Stellung. Vom Standpunkte
der herrschenden Theorie mttsste angenommen werden, dass eben die
Ministerialen sich aus ursprunglicher Unfreiheit in eine Stellung auf-
geschwungen hatten, die der der Minderfreien im wesentlichen gleich,
in einzelnen sogar ttbergeordnet gewesen sei. Vom Standpunkte Hecks
aus ware diese Ahnlichkeit keine im Laufe der Zeit zuf&llig entstandene,
sondern eine in den Ursprungen der Ministerialitat begrundete. Der
Weg vom Libertinen zum Ministerialen ist bei der Langsamkeit der
mittelalterlichen Entwicklung immer noch weit genug fur die zur Ver-
fttgung stehende Zeit.
Der Ausdruck casatus far den Ministerialen scheint sich auf
deutschem Gebiet nicht zu finden ; auch Waitz erwahnt ihn nicht. (Urn
die casati der Karolingerzeit handelt es hier nicht, da er in ihnen keine
Ministerialen sieht). Dagegcn ist er ganz gewOhnlich in Frankreich.
So wird erwahnt ein casatus des Bischofs von Orleans mit seinem ca-
samentum (Gue>. I, 105) a. 1018, ferner die tFbergabe von casati
a. 1061 (ibid. p. 130). Etwas spater ubertragt der Bischof von Langres
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398 W. GanzenmQller
dem Kloster Molesme alles, was die milites casati ihm abergeben haben ;
1103 wird demselben Kloster Ubertragen ecclesia Sci. Desiderii cum
appendiciis, exceptis miJitantium casamentis (Gallia Christiana nova IV
151 f.). Die Beispiele liessen sich leicht noch bedeutend vermehren.
Was aber die Popularitat und die weite Verbreitung des Ausdrucks am
besten beweist, ist sein Vorkommen in den Chansons de geste ; er lautet
hier chase, erscheint also in lehnwortlicber Gestalt. Das freie a der
Vortonsilbe ist nicht, wie man erwarten sollte, zu e geworden, dagegen
ist das c zu ch geworden, wahrend es in rein gelehrten Worten wie
calice als k-laut erhalten blieb.
In dieser Form findet sich das Wort zB. im Raoul de Cambrai
1553 : li prince et li chas£, und 4093 : qui de lui sont de eor terre chase
(:__ belehnt). Nur l&sst sich leider aus diesen Stellen keine nahere
Auskunft aber ihre rechtlichen Verhaltnisse gewinnen, sowenig wie aus
den bei Du Cange s. v. angefahrten.
Was Warnkdnig in seiner franzOsischen Rechtsgeschichte hierttber
anfflhrt, ist vOllig ungenftgend: I, 248 bezeichnet er die casamenta als
fiefs vilains; die Besitzer hiessen homes cases (die pikardische Form).
Die spateren Darstellungen gehen meist aus von den vasalli casati
der karolingischen Capitularien. Casa hat in dieser Zeit eine doppelte
Bedeutung: einmal bedeutet es den Herrenhof, sala, sogar den Hof des
Kdnigs, so Bor. I, 165 cp. 4: dimittunt ad casam in nomine ministe-
rialium, oder I, 167 cp. 7: vassi dominici qui adhuc intra casam ser-
viunt; ferner hieher Annales Bertiniani (Hincmari Annales) 476. Aus
dieser Bedeutung heraus erklart sich, was Flach III, 76a zu unserm
Ausdruck sagt: je croirais m£me volontiers que les mots casamentum,
casati correspondent surtout a domesticus, a benefice du compagnon
qui faisait partie de la casa, de la maisnie. Unter dem casamentum,
fttgt er hinzu, dtirfe man sich nicht eine abgegrenzte territoriale Be-
sitzung denken. Die aus Gallia christ. nova IV, 152 angeffihrte Ur-
kunde (s. o.) beweist hierfttr allerdings nichts. Ebenso aussert er sich
(ibid. 475) weiter unten: zu der scara (die er als arm£e personelle be-
zeichnet) gehdren alle diejenigen qui sont rattachSs au palais, a la casa,
qui sont casati.
Die zweite Bedeutung ist „kleiner Hofa (Brunner Rg. I, 232). In
diesem Sinn wird casatus gebraucht, wo den servi casati die mancipia
non casata entgegenstehen. Hie von geht Guilhiermoz aus. Er sieht in
dem Villicationssystem une analogie frappante avec celui qui etait applique
aux vassaux a Tepocjue carolingienne ; dem serf casatus entspricht der
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Die flandriache Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 399
vasallus casatus, dem serf haustaldus oder baccalarius der vasallitische
haustaldus oder „bacheliertt (p. 115). Dementsprechend sagt er spater :
man konne zwei Elassen unter den Yasallen unterscheiden, eine ent-
sprecbend den karolingischen haistaldi, und eine zweite entsprechend
den casati. Eine Verquickung beider Ansichten bietet Mayer; II p. 19f.
sagt er: nicht die im Haas des Herrn Wobnenden sind die casati,
sondern diejenigen, welcbe bereits eine eigene Wohnung haben. Vorber
scbon hat er die haistaldi mit den casati identifiziert, jetzt sagt er : im
dentscben entsprechen die Sonderleute den casati. Dies wiederholt er
II, 117: der casatus ist ein ligius (Sonderleute, Ledigmann etc. ent-
spricht dem romaniscben ligius p. 113— 115); er domiziliert — recht-
lich wenigstens — noch auf dem Herrenhof, sein Besitz entspricht der
Dienstwohnung, wie sie besseren Dienern eingeraumt wird. Mayer scbeint
also Herrenhof als die Grundbedeutung von casa anzusehen. Wenn er
aber zugleich von Dienstwohnungen spricbt, so scbliesst er sich an die
zweite Bedeutung an und sucht schliesslich doch wieder beide zu ver-
einigen, dadurch, dass er die tatsachlich nicht auf dem Herrenhof,
sondern in eigenen HOfen bezw. Burgen Wohnenden rechtlich doch dort
domizilieren lasst. Die far den ligius bestebende Pflicht, dem Herrn
seine Burg stets gedffnet zu balten, leitet sich doch viel einfacher aus
der Ministerialenqualitat des ligius ab, der als solcher mehr Pflichten
gegen den Herrn hat als der vollfreie Vasall.
Dass der casatus ein Ministeriale ist, geht auch aus dem hervor,
was Mayer II 20 f. aber das casamentum anftthrt. Es unterscheide sich
dadurch vom beneficium, dass es nur auf Lebenszeit verliehen werde,
noch in einer Zeit, wo die freien Lehen bereits erblich sind. Hieher
geh&ren auch wohl die zwei folgenden Stellen: Gue>. I, 99 ein miles
erhalt eine terra des Klosters als precarium ; dafar soil ein ihm gehOriges
Allod und diese terra nach seinem Tod ans Kloster fallen (a. 1024),
sowie Gue>. IV, 383 nr. XVI a. 1134: es wird einem tidelis die majoria
verliehen ut libero homini, aber nur auf Lebenszeit ; durch ein forisfactum
kann er sie nicht verlieren, falls er dieses in capitulo velit emendare.
In Flandern kommt die Bezeichnung zum erstenmal in einer Ur-
kunde von 1086 vor und in der Folgezeit Ofter. Aussteller ist der
Bischof Gerard II. von Cambrai. Unter den Zeugen finden sich An-
sellus de Ribodimonte, Joannes casatus, Oilardus, Fulco vicedominus
(M.I, 514); 1089 werden nach den clerici unter der gemeinsamen Rubrik
casati aufgefahrt: Ansellus de Ribodimonte, Fulco vicedominus, Amobricus,
Walterus Tonitruus, Walterus Wenchelon; beinahe dieselben Personen
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400 W. Ganzenmuller
treten auf im J. 1092 (van Lokeren 63), sodannin Urkunden der Bischdfe
Walcher and Manasses (Cartulaire d'Eenaame nr. 7 u. 8). Der Heraus-
geber Piot bezeichnet sie in seinem Register als serfs, wovon naturtich
keine Rede sein kann. Es sind, wie DuprSel ricbtig sagt, d'anciens
milites servientes, d. h. Ministerialen (Melanges Paul Fredericq 204).
Uber ibre Stellung und insbesondere die fortw&hrenden Schwierig-
keiten, die sie ibren Bischofen gemacht haben, geben nns ausfuhrliche
Nachrichten die gereimten Gesta episcopornm Cameracensiom. Dort
werden ausser dem vicedominus Fulco und Ansellus de Ribodimonde
(hier genannt de Bulcenio) nocb erwahnt Raginerns (wohl identiscb mit
dem M. II, 813 erwfthnten dapifer des Ansellns) Amolricus de Ghoi and
Manasses de Rhnmeghli (Gesta Walcheri v. 58 — 62). In einer Bulle
Paschalis II. von 1119 werden unterschieden pares and casati von
Cambrai (M. II, 1163). Dass die casati, wie alle Ministerialen, audi ver-
schenkt werden konnten, beweist eine Urknnde des Bischofs von Tournai
(Cart, de Bourbonrg nr. 4): er schenkt allodium, hospites — quosdam
etiam milites casatos cam benefices libere servitaros.
Dass anch unter homo ligius arspranglich wobl der Ministeriale
zu verstehen ist, wurde bereits angedeutet. Der ligias ist in den fran-
zflsischen Rechtsgeschichten haufig behandelt worden, ohne dass dort eine
Erklarung versucht worden ware fur die Tatsacbe, dass a. a. ligietas
einen engeren Lehensnexus bezeichnet als den, den man unter homage
plain versteht. Glasson (IV, 295 if.) teilt noch den Irrtum Brussels,
der das hominium ligium fur junger halt, eine Ansicht, die mit Recht
verworfen wurde. Im zweiten Band seines Werks lasst Flach noch die
Etymologie ligius - ledic zu, wobei ihm allerdings ein seltsames Miss-
verstandnis mitunterlauft ; ligius ist namlich derjenige, der „lediglich,
librement et pleinement" ein em Herrn angehOrt (p. 528 a). Dieselbe
Etymologie wird mit grftsserer Bestimmtheit vertreten von Mayer und
Guilhiermoz. Letzterer erwahnt den Ausdruck da, wo er von dem
caractere quasi-servile spricht (p. 326 f.) und fuhrt Beispiele dafur an,
dass er auch den Unfreien bezeichnet habe. Hier erwahnt er auch die
beiden Stellen aus Raoul de Cambrai v. 15 Raoul cui fu liges Cambrai
u. v. 2454 — Ernaus qui fu liges Doais, ohne aber eine Erklarung zu
geben ; irgend eine Form der Unfreiheit kann hier nicht gemeint sein.
Schon vorher hat er den home lige als den Leichtbewaffneten geschil-
dert (p. 181) und die Verpfiichtung zum lige estage erwahnt, der unsrer
deutschen Bnrghut entspricht (p. 306). In der Besprechung des Werks
weist Mayer mit Recht darauf hin, dass es sich hier um Ministerialen
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Die flandrische Ministerialist bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 401
handelt (Z. f. RG. XXXVI, 310). Er fQgt hier noch hinzu: allemal
ist natttrlich vor allem der unfreie Bitter ansschliesslich an einen Herrn
gebnnden and deshalb ligius. Diese Bemerkung kann doch nor so ver-
standen werden : der unfreie Hitter heisst ligius, weil er ansschliesslich
an einen Herrn gebunden ist. TatsachHch heisst er ligius, weil ligius
den Unfreien bezeichnet, und als Unfreier ist er ausschliesslich an einen
Herrn gebunden. Die Bedeutung „unfreiu kdnnte sich allerdings aus
„ledic = lediger Diener" entwickelt haben. Dagegen lassen sich die
oben angefflhrten Stellen aus Raoul de Cambrai nicbt hieraus erklaren.
Dort kann es nur den Sinn haben von „geburtig", deshalb verwirft
Flach im neuesten Band seines Werks (p. 64 f.) die Ableitung von ledic
und schlagt vor, ein latinisiertes leodium vom germ, leudi als Grund-
wort anzunebmen. Ligius hat nach ihm die Bedeutung naturalis; do-
minius ligius = d. naturalis. In diesen Zusammenhang warden auch
liges — geburtig passen. Leider steht, was er zur Etymologie bringt,
auf fiberaus schwachen FQssen. Frk. eu hatte fiber eo zu ie werden
mussen, wie Theuderic — Tierri, Leodium — Liege, ebenso leodius — lieges.
Flach dagegen sagt i se transformant regulieremont en gi et le d de-
venant alors t (!). Auch Schwan-Behrens in seiner Grammatik der alt-
franzOsischen Sprache schliesst sich der Ableitung vom germ, ledic an
(§ 5,2). Es wird also dabei bleiben mussen, dass die Grundbedeutung
von ligius unfrei ist. Der dominus ligius ist dann der, welcher einem
andern gegenuber das Recht eines Herrn ttber seine Unfreien hat. In
dem Masse, wie sich der unfreie, bezw. minderfreie Charakter der
Ministerialitat verliert, wird auch der Wortinhalt unbestimmter und
bezeichnet schliesslich nur noch einen strikteren Lehensnexus.
Die erste Erwahnung des Ausdrucks auf flandrischem Gebiet findet
sich in den Gesta episcoporum Cameracensium MGSS. VII, 449 cp. 9 ;
hier wird der Burggraf Johann von Arras homo ligius des Grafen
Balduin genannt. Ebenso wird der Vitztum Fulco bezeichnet. Gesta
Galcheri v. 104 tunc Fulco vicedominus — de quo dixi superius —
per sanctos ei primitus — devenit homo ligius. Im ganzen findet sich
der Ausdruck auch in Flandern nicht allzuhaufig wahrend des frtthen
Mittelalters ; erst vom Ende des 12. Jahrhunderts ab lasst er sich ofters
nachweisen.
§ 4. Rechtliche und soziale Stellung der Ministerialen.
Nach dieser Feststellung der termini technici soil versucht werden,
ein Bild von der rechtlichen und sozialen Stellung der Ministerialen in
Flandern zu geben.
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402 W. Ganzenmttller
Beim Personenrecht fallt hier wie aberall die starke Beschr&nknng
der pers&nlichen Freiheit auf: die Ministerialen kdnnen verschenkt oder
sonstwie weggegeben werden, meist allerdings mit ihrem Dienstlehen. So
in der oben angefahrten Urkande des Biscbofs von Tournai (p. 385).
Ferner bestatigt Graf Earl (c. 1125 nach Miraeus-Foppens) alles was
dem monasterium Andrense abergeben worden ist, terras, comitatos, de-
cimas, hospites, vavassores et ancillas (M. I, 376.)
Die Ministerialen sind auch zur Zahlung gewisser Abgaben ver-
pflichtet, aber stets befreit von Eopfzins. So schon die caballarii von
St. Bertin. Dieselbe Bestimmung gilt far die homines der Abtei Mar-
chiennes (W. Ill, Anh. 6), Baldain V (nicht Baldain IV, wie Warnkdnig
angibt, woza weder das Jahr 1038 noch die Worte Adela comitissa,
conjuge mea stimmen warden) erklart sich zum Vogt des Klosters und
Obergibt die Vogtei zugleich an Hugo Havet. An diesen baben die Maier
des Klosters gewisse Abgaben zu zahlen, dagegen erhalt er nichts vom
cocus ecclesie, magister pistorum, cambarius and demjenigen, qui cam
carro de nemore ligna adducit, quia ab omni redditu advocationis semper
liberi erant. Nachher ist von den Pflichten and Rechten der homines
ecclesie die Rede; eine Abgabe wird aber hier nicht erwahnt, was so
gat wie bei den ubrigen geschehen ware, falls sie eine batten zahlen
mussen. Auch die servientes von Winnoxbergen, qui per diversas offi-
cinas monasterii deserviunt, sind frei von tallia und exactio (M. I, 513
ao 1067). Das Gleiche gilt von den famuli vel homines der Abtei
Ham (M. II, 1143 ao. 1093). Die Beispiele liessen sich hier noch
vermehren.
Der Dienst der Ministerialen ist ein ehrenvoller. Immerhin kommt
in alterer Zeit doch auch die Verpflichtung zu bauerlichen Dienstleis-
tungen vor, (falls man die caballarii von St. Bertin als Ministerialen
in Anspruch nehmen darf). Vielleicht liegt aber auch der Stelle des
alteren Ahrer Dienstrechts: debuerunt preterea servitium, ut suis aratris
agros meos laborare facerent, trotz Heckmann's Behauptung (S. 38)
etwas Ahnliches zu Grunde; es ist wenigstens nicht einzusehen, warum
in der Stellung von Gespannen etwas EntwQrdigendes liegen sollte.
Spater jedenfalls sind derartige Verpflichtungen nicht mehr nach-
weisbar ; es handelt sich stets nur urn Kriegsdienst und Dienst in Amtern.
Die Heerespflicht der Minsterialen ist nach allgemeiner Anschauung
privatrechtlicher Natur, nach der Hecks OfFentlichrechtlicher. Die
Nachrichten far Flandern sind auch hier etwas spftrlich. Eine Ver-
pflichtung ist in der breviatio des Abtes Adalhard nicht ausdrttcklich
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Die flandrische Ministerialist bis z. ersten Drittel d. 12. Jb. 403
erwahnt, geht aber nicht nur aus dem oben S. 390 Gesagten hervor,
sondern auch daraus, dass dies vor ihren Nachfolgem, den equites von
Poperinghe ( — Puparninga villa), an verschiedenen Stellen bezeugt ist
(Guerard III, 247 u. 249, an der zweiten Stelle heissen sie milites);
eben hierin findet aber die Vermutung, die cabal larii seien schon als
Ministerialen anzusehen, eine weitere Sttitze ; leider lasst sich die Eon-
tinuitat nicht durchgehends aufdecken: von 877 bis 1107 lassen einen
die gedrackten Dokumente far St. Bertin vOllig im Sticb. Auch die
homines der Abtei Marchiennes sind dem Grafen zur expeditio ver-
pflichtet (es heisst allerdings noch in hoste regali; aber der zunachst
aufbietende ist doch der Graf als Vasall des franzdsischen Ednigs).
Immer haufiger aber finden sich Bestiminungen, wonach die Mi-
nisterialen dem Grafen gegenuber von der Dienstpflieht befreit werden.
So wird bei der tfbergabe der villa Houtkerka an die Abtei S. Peter
in Cassel noch gesagt, es werde tradiert totum servitium eiusdem villae
mit Ausnahme des equitatus equitum, den der Graf sich vorbehalt.
(M. II, 1137, aus dem J. 1085.) Doch sind schon nach einem Privileg
von 1093 (M. II, 1142) die homines der Abtei Ham frei von expeditio,
equitatio aut servitium exercitus, desgleichen die famuli von Sea. Maria
in Bourbourg (Cart, de Bourb. 18 a. 1114 bezw. 29) und die servientes
von Winnoxbergen (ab omni edicto et servitio comitis M. I, 522, a. 1067).
Falls man hieraus schliessen darf, dass prinzipiell eine allgemeine Heer-
pflicht der Ministerialen dem Grafen gegenuber bestanden hat, so hatte
man hierin eine weitere Bestatigung der Heckschen Libertinentheorie.
Vom militarischen Standpunkt angesehen sind die Ministerialen
ursprunglich die Leichtbewaffneten. Delbruck allerdings hat auf die
Frage, ob es selbstandige leichte Reiter im Mittelalter gegeben habe,
nur ein Nein (III, 317ff.). Aber das liegt in der Art, wie er die
Quellen auslegt. So spricht er zB. p. 24 von dem bekannten Capitular,
das die Ausrustung der caballarii regelt und sagt : wir hatten uns also
die karolingischen Reiter als leichtgerustete, berittene Bogenschutzen
vorzustellen. Dass andere vor ihm die hier erwahnten als Leicht-
bewaffnete angesehen baben im Gegensatz zu den mit einer Brunne
versehenen milites, wird mit keinem Wort erwahnt. Von der Brunne
ist an unsrer Stelle deshalb nicht die Rede, weil ihr Besitz eigentlich
wselbstverstandJich" war; „wer kann, leistet sich eine Brunne, die Mehr-
zahl ist damit versehen" (p. 26). So braucht es auch nicht Wunder
zu nehmen, dass Delbruck alle die Stellen entgangen sind, wo noch in
spaterer Zeit von Leichtbewaffneten die Rede ist.
Weatd. Zeitschr. f. Gescb. a. Kunst. XXV, IV. 27
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404 W. Ganzenmiiller
Ob der Unterschied zwischen Leichtbewaffneten und Panzerreitern
in der constitutio de expeditione Roniana noch angedeutet liegt, wie
Mayer II, 188 meint, soil dahingestellt bleiben. Jedenfalls aber geht
er hervor aus dem Passus des alteren Ahrer Dienstrechts : loricam si
habuerit. Ferner gehort hieher die ebenfalls von Mayer II, 187a 17
citierte Stelle aus Hist. rer. Franc. XVII, p. 96, wo ein Unterschied
gemacht wird zwiscben milites und satellites in equis und die satellites
als die geringere Waffe erscheinen. Nach einer bei Thomas von Can-
timpre gegebenen Beschreibung hat man sich noch im 12. Jahrh. die
Ritter vielfach leichtgerttstet, nur mit Schild, Helm und Lanze ver-
sehen, in einer plicata linea tunica zu denken (Bonum universale de
apibus II, p. 446).
Abgesehen von diesem letzten Beispiel l&sst sich freilich fur unsere
Gegend ein Unterschied nicht nachweisen. In den Gesta Liethardi v. 76
werden nur satellites und pedites nebeneinander erw&hnt.
Ausser diesem Dienst im Krieg setzt sich auch der im Frieden
zu leistende Botendienst fort. Dass sich fur Flandern keine Stelle hat
finden lassen, ist doch nur Zufall. Sowohl in Frankreich wie in Deutsch-
land lassen sich aber Parallelen anfuhren. So in der bekannten Stelle
bei Ortlieb von Zwiefalten (MGSS. II, 78): ut domino abbati — sen
ceteris fratribus quoquam profecturis cum equis suis comitantes ministrent.
Fur Frankreich lassen sich zB. anfuhren Gu6r. II, 273: fevum de quo
nobis equo servire solebat; der Betreifende versieht zugleich ecclesie
servitium quod dicitur sacristeria (ohne Jahresangabe), ferner der schon
erw&hnte major von Reconisvillare (p. 372); das Gleiche gilt von den
milites von St. Riquier (Lot p. 96 f.).
Den Ubergang zum Dienst in Amtern bildet die Pflicht der Hof-
fahrt; fur die flandrischen Ministerialen ist sie nirgends urkundlich
festgelegt. Doch ist sie selbstverst&ndlich und geht uberdies zur Genuge
aus den Zeugenreihen der Urkunden hervor. Hieruber s. u. In der
schon erwahnten Stelle der Chronik von St. Riquier (Lot 96 f.) haben
wir ein sicheres Zeugnis fur Frankreich. Die milites des Klosters mussten
jahrlich zweimal erscheinen, am Feste des Schutzheiligen and an Weih-
nachten, Ostern oder Pfingsten.
Bei den Amtern kommen in Betracht einerseits solche der Ver-
waltung und Rechtsprechung, andrerseits die eigentlichen (4) Hofomter.
Das wichtigste Amt der ersten Gattung ist das Burggrafenamt.
Ursprunglich der Befehlshaber einer Burgbesatznng, bekommt der ca-
stellanus bald auch richterliche Befugnisse. (cf. Pirenne I, 130). Die
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Die flandrische Ministerialitat bis z. erst en Drittel d. 12. Jh. 405
Burggrafen waren ministeriales. So wird der castellanus Walter von
Cambrai unter den milites ecclesie erwahnt, die die Gttter des ver-
storbenen Bischofs Rothard verwusten (MGSS. VII, 449). Auch unter
den Verwandten des Propstes Bertulf, die sicher als Ministerialen be-
zeugt sind, haben mehrere das Burggrafenamt von Brugge innegehabt.
NatQrlich fuhrt die richterliche Stellung der Burggrafen fortwahrend zu
Kompetenzstreitigkeiten mit den BischOfen und Klostern. Daher erscheinen
sie in den zu dieser Zeit natttrlich nur von Geistlichen abgefassten
Geschichtswerken als die reinsten Raubritter.
Auch die Notare, die in Flandern eine so bedeutende Rolle als
Verwaltungsbeamte spielen, werden Ministerialen gewesen sein, und ebenso
natttrlich die Inhaber der Amter niederen Ranges villici, sculteti, prae-
cones (letzterer gleich dem deutschen Fronboten). An bestimmten Nach-
richten ttber ihren Stand fehlt es leider.
Die Benennung der vier Hofamter sind in Flandern pincerna, auch
buticularius, butelgir etc. fur den Schenk, comestabulus oder (prae)-
stabularius fQr den Marschall (marescalcus ein Unterbeamter desselben),
camerarius, cubicularius oder kamerlinc fttr den Kammerer und dapifer
oder senescalcus fttr den Truchsess. Die erste urkundliche Erwahnung
findet sich unter Balduin V. (Hautcoeur, Cart, de St. Pierre de Lille 2)
Clareboldus pincerna und Theodericus dapifer; derselbe Clareboldus
buticularius unter Arnulf III. 1070 (Gall, christ. nova III, instr. 186).
Erst unter den folgenden Grafen werden die urkundlichen Erwah-
nungen haufiger. Aus ihnen geht hervor, dass mehrere zugleich im
Amte waren, ganz sicher, was Kammerer und Truchsess betrifft. So
erscheinen in derselben Urkunde als Zeugen Balduin und Odulf (Cart.
Bourb. 5 u. 6), Balduin und Hugo (ib. 12 u. 13). Zur Zeit der Er-
mordung Karls des Guten sind, wie aus Galbert hervorgeht, Kammerer
Isaac de Formiseele (servus et camerarius simul et homo comitis Galb.
§ 17), Arnold (camerarius comitis ib. 18 no 5) und Johannes (quidam
serviens comitis, qui cameram observare consueverat et quern prae servis
dilexerat comes). Ebenso testieren in derselben Urkunde die Truch-
sessen Rainger und Wilhelm (Cart. Bourb. 9, 12, M. II, 1153).
Im Schenkenamt sind wenigstens im selben Jahr zwei verschiedene
Inhaber nachzuweisen, Alardus und Robertus (1093 M. II 1142 u. 1144).
Alardus wird 1119 noch einmal erwahnt und Robert dfters vorher und
nachher. Die Marschalle erscheinen in den Urkunden zu selten, doch
wird man fttr sie das Gleiche annehmen dttrfen.
In einigen Fallen lasst sich auch die Erblichkeit des Amtes nach-
27*
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406 W. Ganzenmaller
weisen. So. ist der buticularius Walter, den Galbert § 89 par terrae
nennt, identisch mit Walter de Froserdesloo oder de Eina (nach Galb.
p. 37 no 5) und Sohn des pincerna Alardus. Sein Binder ist Cono
de Eina, advocatus Aldenburgensis nach M. I, 380, vgl. auch Serrure
no 22. (Cart, de Bourb. 35 Walterus filius Adelardi). Der dapifer
Walter, derselbe wie Walter von Locre nach einer Anmerkung Pirennes
zu Galbert § 16, ist der Sohn des dapifer Reinger (Cart. Bourb. nr, 15).
Ahnliche Verhaltnisse finden sich im Hennegau, wie aus den
Ministeria curiae Hanoniensis (MGSS. XXI, 602) hervorgeht: auch hier
Erblichkeit und mehrere Inhaber zugleich im Amt, und zwar ein Ober-
beamter und Unterbeamte fur die einzelnen Teile der Grafschaft. Man
wird also mit Zusammenfassung alles bisher Angeftthrten annehmen
durfen, dass der oberste, vielleicht nur representative Inhaber jedes
Hofamts, einer der pares ist, und dass diese Amter erblich sind. Daneben
finden sich noch andere Personen im Besitz dieser Amter; diese sind
wohl Ministerialen (teilweise sicher, vgl. die Nachrichten fiber die
camerarii). Hier lasst sich ttber die Erblichkeit nichts sagen.
Auch bei BischOfen und KlOstern kann man teilweise die Erb-
lichkeit der ministerialischen Amter nachweisen. So heisst es zB. in
dem schon oft angeftthrten Privileg Balduins V. fur Winnoxbergen (a. 1067)
dass Streitigkeiten, die sich ttber die Erblichkeit eines Amts erheben,
vom Kapitel zu entscheiden sind. Auch in Cambrai waren die Haus-
amter erblich; erst Bischof Liethard versuchte in seinem Interesse die
Erblichkeit abzuschaffen und erlangte auch ein dahingehendes kaiserliches
Privileg (BOhmer, Acta imperii selecta; MGSS. XIV, 224 v. 38), doch
war diese Neuordnung nicht von Dauer.
Als Entgelt fur ihre Dienste erhielten die Ministerialen schon
sehr fruh Lehen. Unbelehnte Ministerialen werden in den Quellen fur
Flandern nirgends ausdrucklich erwfthnt. Vielleicht gehOren hieher die
homines der Abtei Marchiennes. Wenigstens mussen sie im Heer sich
nicht selbst bekostigen, sondern erhalten Kost und Schuhwerk von dem
sie fuhrenden Vogt, der auch die acht vom Abt zu stellenden Pferde
auf seine Kosten muss beschlagen lassen (W. Ill, Anh. 6).
Wie uberall, so ist auch in Flandern das Verfugungsrecht der
Ministerialen ttber ihre Gttter ein beschranktes. Der Graf erteilt seinen
milites oder homines (M. II, 1142) bezw. seinen homines feudales (M. IV,
187) die Erlaubnis, ihre Lehen bestimmten Eldstern zu ttbertragen.
Allerdings konnen damit auch freie Ritter gemeint sein, die ein Lehen
vom Grafen haben.
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Die flandrische Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jb. 407
Far das Familienrecht kommt in Betracht eine Notiz bei Galbert
§ 7. Ein Freier wird durcb Heirat mit einer Ministerial™, einer Ver-
wandten des Propstes Bertulf, unfrei ; er wird von einem andern freien
Ritter als Ungenosse angesehen and ihm desbalb der Zweikampf vor
Gericht verweigert.
Das Erbrecht ist teilweise noch ein beschranktes : der Abt
von Winnoxbergen ist zwar gebalten, den Erben das Lehen wieder-
zugeben, hat aber den usus fructus eines Jahres (M. I, 511).
Diese letztere Bestimmung feblt abrigens in der Neabestatigung der
Urknnde durch. Karl den Guten (ib. 522), ist also vielleicbt in der
Zwiscbenzeit gef alien.
Irgend welche strafrechtlichen Bestimmungen haben sich, abgesehen
von der oben p. 396 erw&hnten, nicht finden lassen.
Am haufigsten sprechen sich die Quellen fiber die Frage der
Zustandigkeit aus ; bei den vielen Kompetenzstreitigkeiten ist dies auch
nicht anders zu erwarten. Es ergibt sich, dass die Ministerialen stets
vom Vogteigericht befreit sind. Eine Ansnahme machen nur die homines
von Marchiennes; diese haben aber doch wenigstens ein gttnstigeres
Prozessrecht (s. u.). Ein privilegierter Gerichtsstand vor der Abtissin
ist bezeugt fttr die famuli von Ste. Marie in Bourbonrg (Cart. Bourb.
18 u. 29). Eine bemerkenswerte Ausnahme findet sich in dem Privileg
far die Abtei Ham (M. II, 1142). Das zustandige Gericht ist auch hier
die curia des Abts, doch sind ausgenommen Mord, Diebstahl und Ge-
walttat, soweit es sich um handhafte Tat handelt (ipso adu probabilis).
Dieselbe Bestimmung gilt far die famuli et hospites von Sea. Christina
(M. IV, 187); ebenso van Lokeren 133 (zu lesen ist: nisi in presenti cum
manifesta culpa fuerint deprehensi, in curtibus autem indominicatis etc.)
Eine Ausnahme anderer Art ist es, wenn von den homines ad
custodiam See. Marie ad cameram episcopi pertinentes gesagt wird, dass
der Vogt kein Recht an sie habe, nisi eos contigerit rebellare, oder
wenn er vom Abt oder custos ausdrttcklich dazu aufgefordert worden
sei (Cart. The>ouanne no 5). Offenbar soil hier das Recht des Abts
sowohl gegenuber dem Vogt, als gegenttber den in geistlichen Herr-
schaften meist besonders unbotmassigen Ministerialen gewahrt werden.
In Beziehung auf die Ministerialen findet sich dieselbe Bestimmung auch
bei Ortlieb von Zwiefalten.
Im Gerichtsverfahren haben die Ministerialen haufig Vorteile
vor den HOrigen, so die homines von Marchiennes, die der Vogt
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408 W. Ganzenmuller
nicht zum gerichtlichen Zweikampf zwingen darf (non ad campum
iDterpellabit eum), sondern die sich durch Eineid einigen kOnnen (sola
manu purgabit se).
• Im Gottesfrieden von Soissons 1092 (Sdralek S. 142 in Knopfler,
SchrOrs und Sdralek Kirchengesch. Studien I, 1891) wird ein ver-
schiedenes Prozessrecht festgesetzt fttr den nobilis vel miles einer- und
villanus andrerseits. Bei Anklage auf Bruch des Gottesfriedens einigt
sich der nobilis vel miles durch Zwolfereid; beim villanus muss im
gleichen Fall noch der Herr mitschwOren. Bei Anklage aufTotschlag
reinigt sich der nobilis vel miles dadurch, dass zwei seiner Leute die
Feuerprobe bestehen, der villanus muss sich ihr naturlich selbst unter-
ziehen. Bei einer derartigen Gegenttberstellung wird man entweder
miles fttr einen Ausdruck fttr den Ministerialen halten dttrfen, oder aber
es ist urn diese Zeit kein Unterschied mehr gemacht worden zwischen
freien und unfreien Rittern. Dem steht aber entgegen, dass sich noch
1128 Lambert von Reddenburg (L. Nappim), der Bruder des Propstes
Bertulf, durch die Feuerprobe reinigen muss.
Die Stelle bei Ferreolus Locrius 266: „duello aut aquae ignitique
ferri iudicio purgabit sea l&sst in dieser Fassung keine Schlttsse zu.
Als bezeichnend fttr die soziale Stellung der Ministerialen bat man
stets ihre Stellung in der Zeugenreihe der Urkunden angesehen. Wflhrend
aber in den umliegenden, zum Reich gehcrigen Territorien die Mini-
sterialen noch bis ins 13. Jahrhundert hinein haufig unter besonderer
Rubrik aufgeftthrt werden, ist dies in Flandern nie der Fall. Fttr die
Zeit Karls des Guten geben die bei Galbert ttberlieferten Nachrichten
die Moglichkeit einer gewissen Kontrolle. Es zeigt sich aber, dass eine
strenge Scheidung ttberhaupt nicht mehr eingehalten wird. An erster
Stelle erscheinen nach den Grafen naturlich stets die Familien de B6thune
und de Gand (auch de Alost genannt); dann kommen wohl die pares
terrae, zu denen ja auch die vornehmsten Inhaber der Hofiimter gehoren,
doch l&sst sich schon hier keine Regel mehr aufstellen; dann aber
kommen Burggrafen und andere bunt durcheinander. (M. I 523 erscheint
der als servus bezeichnete Isaac de Formiseele direkt nach, M. I, 374
sogar vor dem Pair Walter von Lokres).
Schon hieraus kann man auf die H5he ihrer sozialen Stellung
schliessen Dies bewahrheitet sich auch bei n&herem Zusehen: der
Angehorige einer Ministerialenfamilie, der Propst Bertulf von Brugge,
bekleidet das Kanzteramt ; seine Vorfahren und Bruder sind Burggrafen
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Die flandrische Ministerialitat bis z. ersten Drittel d. 12. Jh. 409
von Brugge. In den Bischofsstadten nehmen die Ministerialen schon
Ende des 11. Jahrh. haufig Teil an der Bischofswahl. So wird der
h. Arnulf zum Bischof von Soissons gewahlt von der pars senior cleri
et casati (Migne CLXXIV, 1403), so Manasses von Cambrai electus
est episcopus a casatis et civibus. (Gesta Galcheri v. 33.)
Sie bilden den Umstand fur das Gericbt ihres Herrn; vor ihnen
gehen Belehnungen vor sich (cf. Gesta Nicholai v. 66 u. 70). In
Urkunden wird ihre Zustimmung teilweise ausdrucklich erwahnt, so van
Lokeren 16: consensu ac favore nostrorum fidelium atque familiarium.
Bei diesen grossen Vorteilen ware es merkwurdig, wenn nicht frilh
ein Eintritt von Freien in die Ministerialitat stattgefunden hatte. Im
eigentlichen Flandern hat sich aber kein Beispiel finden lassen wollen.
Dagegen bringt Du Chesne ein solches fur die Grafschaft Guines (Hist.
genGalogique de la maison de Guines, preuves 40). Amosricus de Brede-
narda ubergibt se ipsum et terrain suam Deo et ecclesie Sci. Leonardi
de Gisnes. Achery IX, 148f. linden sich noch einige Beispiele, darunter
audi ein Almarus de Bredenarda. der dort als zustimmend zu der
Autotradition seines Vaters Fulbert de Cukehona (sic!) aufgeftihrt. Der-
selbe Almarus wird erwahnt bei Lambert v. Ardres cp. 56: fuit autem
praedives quidam in Bredenarda de genere Eckardentium oriundus nomine
Almarus.
Man mftchte vermuten, dass auch der oben erwahnte Ansellus de
Ribodimonte ein Altfreier ist. Er ist Vormund des Burggrafen Hugo ; das
Auctuarium Aquicinctinum nennt ihn Ofters und verzeichnet namentlich
seine Mitwirkung bei der Stiftung des Klosters Anchin, bei welchcr
Gelegenheit er sogar nobilissimus vir genannt wird ; es berichtet ferner
seine Teilnahme am 1. Kreuzzug und seinen Tod 1099 (p. 394 f.). In
den Urkunden ist er stets der erste in der Reihe der casati.
Ergebnis.
So ist das Bild, das die flandrische Ministerialitat bietet, das
herkdmmliche. Doch ist sie gegenuber der deutschen fast uberall etwa
urn ein Jahrhondert in der Entwicklung voraus, wie ja auch auf anderen
Gebieten Flandern eine funrende Rolle gespielt hat, es sei nur an die
Entwicklung des Stadtewesens und, was damit zusammenhangt, des
Handels und Geldwesens erinnert.
Was nun die Beantwortung der oben gestellten Fragen anbelangt,
so muss man zugeben, dass zu einer sicheren Antwort das Material
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410 • W. Ganzenmuller.
nicht genttgt. Was die herrschende Meioung als Beweis der Unfreiheit
auffasst, lasst sich nach Heck vollstandig auch aus der Libertinen-
' qualitat erklaren. So fallt es doch wesentlich ins Gewicht, wenn es
an Wei Stellen mindestens wahrscheinlich gemacht werden konnte, dass
wir ein direktes Zeugnis far diese Libertinenqaalitat besitzen. Es ist
dies die Bezeichnung der caballarii als ingenui, die weitgehende Abn-
lichkeit in der rechtlichen Stellung der homines de generali placito (d. h.
der Mundlinge) und der der Ministerialen und die allgemeine, offentlich-
rechtlich begrtindete Heerpflicht der flandrischen Ministerialen. Sicher
allerdings ist keiner der drei angefuhrten Beweise.
-*-*-*-
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Museographie tiber das Jahr 1905/06.
(Hierzu Tafel 7—17).
Redigiert von Dr. E. Kriiger in Trier.
I. Westdeutschland.
JElsass-LjOthringen.
12 Strassburg, Museum elsassischer
Altertiimer (Gesellschaft zur Erhaltung
der ge8chichtllchen Denkmaler des
Elsasses) ») I S. 258, II, IV, V, XX,
XXIV.
1906.
Aus Anlass ihres funfzigjahrigen
Bestehens beschloss dieGesellschaft
zur Erhaltung der geschicht-
lichen Denkmaler des Elsasses
die Herausgabe eines Albums, welches
die wichtigsten Bestande des Museums
im Bilde vereinigen und kurz erklaren
soil. Es wurden zwei Abteilungen
vorgesehen. Die erste wird auf 65
Tafeln die Altertiimer der vorromi-
schen, romischen und merovingischen
Zeit bringen und geht der Vollendung
entgegen. Der zweite Teil fiihrt die
1) ' In unserem letzten Bericht ( 1903/1905,
Bd. XXIV) Bind verschiedene Versehen zn
verbessern. Bb man heissen: 8. 328, Spalte 2,
Zelle 21 Gruben statt Grabenproflle; 8. 329,
Spalte 2, Zeile 43 Herlisheim statt Horlis-
heim; 8. 830, Spalte 1, Zeile 3, Osten fur
Westen und Spalte 2, Zeile 2 Amphorenhals
far Henkel; 8 331, Spalte 1 von Zeile 34 ab
ist au leien: „Um so mehr erfreate uns de-
hor ein wiohtiger Inschriftstein, (inswischen
Ton Prof Dr. von Domasaewski in den Mit-
teilungen der ..Gesellschaft" B. XXI, S. 364
▼erOffentlioht worden.J den uns a. s. w. Der-
eelbe lit dem Mare Loucetius von oiuem
eques der ala Petriana Treverorum gesetzt,
welehe u. s. w."
mittelalterliche und neuzeitliche Samm-
lung vor. Er ist bereits fertiggestellt *).
Die Zusammenstellung des Tafel-
werks beanspruchte den grossten Teil
unserer diesjabrigen Museumstatigkeit,
welche daber eine meist innere war
und sich nach aussen auf die notwen-
digsten und nachstliegenden Arbeiten
beschranken musste. So kommt es,
dass sich unsere neuesten Eingange
und Untersuchungen fast nur auf
Strassburg und seine nahere Umge-
bung beziehen.
Die praehistorische Abteilung erfuhr
verhaltnismassig wenig neuen Zuwachs.
Der jungeren Steinzeit gehort
ein bombenformiges Gefass mit Spiral-
maanderverzierung an (Taf. 7 No. 39).
Es wurde in Schiltigheim (nordlich
bei Strassburg) in einer Wohngrube
gefunden und dem Museum von Herrn
Dr. Sorgius geschenkt.
Scherben mit Stich- und Strichorna-
ment (Ersteiner-Grossgartacher Typus)
entstammen Lehmgruben zweier Ziege-
leien in Biscbheim und Honheim
(nordl. bei Strassburg). Diese Gefass-
bruchstticke, sowie ein grosser Beil-
2) Denkmaler der Elsassisohen Alter-
tumssammlung sn Strassburg i. Els., christ*
liehe Zeit, herausgegeben im Auftrage der
Gesellsohaft aur Erhaltung der geschicht-
liohen Denkmaler im Elsass von Johannes
Fischer. Strassburg 1907.
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412
Museographie. — Strassburg.
hammer aus Grauwacke8) sind aus
dem umgeschwemmten Loss eines neo-
lithischen Flusslaufs entnommen, der
im Westen der genannten Dorfer fiber
die grosse Schiltigheimer Lossterrasse
floss und dicht hinter Honheim nach
Osten in die Rheinniederung hinun-
ter bog.
Ebenfalls n eolith isch ist ein durch-
bohrter Beilhammer aus griin schwar-
zem Gestein, gefunden im alluvialen
Rheingeschiebe einer Kiesgrube bei
Grafenstaden (siidl. bei Strassburg).
Die vorromische Metallzeit ist
durch folgende Funde vertreten.
Zwei dekorierte Gefasse und Scher-
ben der Bronzezeit kamen in Schil-
tigh eim beim Bau eines Wasserturmes
zu Tage (Taf. 7 No. 35—37). No. 35
ist aussen mit 2 Zonen horizontaler
Rillen und dicht iiber der seitlicben,
nach unten gebogenen Griffnase mit
einer horizontalen Reihe schrager
Strichel verziert. Der Rand biegt leicht
aus. Der kugelige Boden hat einen
Eindruck in der Grosse einer Finger-
spitze. Die Scherbe No. 36, von einem
grossen Gefasse, zeigt Fingernagelein-
driicke. No. 37 ist der Unterteil eines
kugeligen Gefasses mit hohem Hals
und Henkel, wie solche bei Naue,
„Denkmaler der vorromischen Metall-
zeit im Elsass" auf Taf. VI und VII
abgebildet sind. Die Dekoration be-
steht aus spitzen Dreiecken, die durch
lange Striche gebildet von dem Hals-
ansatz fast bis zu dem abgeplatteten
Boden hinunterreichen.
Bei Stephansfeld (Unterelsass)
kamen in einer Sandgrube A Iter turner
der Hallstattzeit zu Tage, welche ver-
mutlich zur Ausstattung eines Flach-
grabes gehorten. Es wurden durch
Vermittlung des Biir germeisters Herrn
Dr. Bostatter (Brumath) zwei reich ver-
zierte bronzene Armbander erworben.
Von anderen angeblich dort noch aus-
gegrabenen Gegenstanden aus Bronze
und Lignit war nichts mehr erhalten.
Ein Flachgraberfeld mit Hallstatt- und
La Tene- Brand- und Skelettbestattun-
gen wird seit langerer Zeit in der Kies-
grube Riss-Zumbichl zwischen Rufach
und Ob er en z en (Oberelsass) abgegra-
ben. Als wir hiervon erfuhren, waren
bereits zahlreiche Graber zerstort. Ihre
3) Letiterer im Beiitz des geologiichen
Institute, Strassburg.
Beigaben an Tongefassen, Nadeln,
Fibeln und Ringen aus Bronze befin-
den sich in Privath&nden, u. a. auch
im Besitz des Denkmalpflegers Herrn
Lehrer Walter in Rufach, der seine
Sammlung an das Golmarer Museum
abzugeben gedenkt. Wir erlangten
bis jetzt Gefasse aus 3 Grabern, wo-
von das zuletzt aufgedeckte einen
grossen Topf (Taf. 7 No. 32) mit ver-
brannten Knochenresten entbielt, der
mit einer flach en Sfcbiissel (Taf. 7 No. 33)
zugedeckt war. Daneben stand ein
kleineres Gefass (Taf. 7 No. 34). Me-
tallgegenstande waren diesem Grabe
nicht beigegeben. Auch die fruher
aufgedeckten Graber waren nur arm-
lich mit Metallbeigaben ausgestattet.
AusHeidolsheim kommt ein bron-
zener Armring der Fruh-LaTene-
Zeit, den Herr Amtsgerichtsrat Dr.
Neidhardt (Markolsheim) dem Museum
uberliess.
Die rdmische Periode ist durch
zahlreiche und teils bemerkenswerte
Funde meist aus Strassburg und dem
nahen Konigshofen vertreten. Zur
Frage der romischen Befestigung
Strassburgs wichtige Aufschlusse
lieferte der Neubau des Lowenbraues
an den Gewerbslauben 47/49. Daselbst
wurde im hinteren Teile des Grund-
stuckes zwischen dem Neukirchplatz
und dem Neuen Markt ein ca. 24 m
langes Stuck der Sud - Westfront der
Kastellmauer freigelegt. Schon beim
Abbruch der alten Hinterhauser zeigte
sich, dass die romische Kastellmauer
diesen als Unterbau gedient hatte und
stellenweise sogar noch 1,50 m hoch
iiber der heutigen Oberflache erhalten
war. Im Verlaufe der Erdarbeiten
wurde dieselbe in einer Hohe von 4 m
iiber ihrem Fundament freigelegt und
dabei kam, als nicht geringe Ueber-
raschung, bald die Rundung eines
Turmes zu Tage. Es ist das erste
Mai seit Silbermann, der im Jahre
1753 einen Turm der Nordwestseite
untersuchte, dass sich wieder die Ge-
legenheit bot, einen solchen eingehend
zu studieren.
Wie fruher schon ofters festgestellt,
standen auch an der neuesten Fund-
stelle zwei Mauern aus verschiedenen
Bauzeiten dicht nebeneinander. Die
hintere war die altere und bedeutend
scbwacher wie die vordere jClngere.
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Museographie. — - Strassburg.
413
Erstere war im aufgehenden Mauer-
werk 0,90 m, letztere 2,50 m stark,
80 dass sich eine Gesamtdicke von
3,40 m ergab. Beide Mauern batten
einen zum Fundament vorspringenden,
in drei Stufen abgesetzten Sockel, der
bei beiden ungefabr auf derselben
Hohe lag. Das Fundament war urn
die Breite deB Sockeivorsprunges, bei
der alteren Mauer urn 0,30 m, bei der
jungeren um 0,60 m, starker als der
aufragende Teil und reicbte vom Sockel
ab nocb 1,80 m tief in den gewachse-
nen Boden binab. Die fruhere wie
die spatere Anlage zeigten auf der
Aussenfront eine regelma&sige Blend-
scbicht aus zugerichteten Steinen. Der
innere Mauerkern war ein zusammen-
hangender Gussblock aus unregel-
massigen Steinbrocken mit reichlichem
Mortelzusatz von ausserordentlicber
Harte. Als Baumaterial war Kalk-
stein, schwarzer Basalt vom Kaiser-
stabi, Ziegelstucke und Sandstein ver-
wendet worden. Letzterer kam jedoch
in der alteren Mauer fast gar nicht, in
der jungeren dagegen sehr baufig vor.
Die Aussenseite der alteren Be-
festigung scbmuckten zwei horizontale
Zierbander ungefahr 1 m von einander
entfernt, aufgesetzt aus drei Schichten
rotgebrannter Backsteine. (Diese Zier-
friese beobachteten wir aucb schon
an mebreren Stellen der Nordwest-
front.) Die meisten der ausgebroche-
nen Backsteine trugen den Stempel
der 8. Legion.
Aucb wurde auf der Front der
alteren Mauer zum ersten Male eine
eigenartige Verkleidung der Fugen
durch aufgesetzte Leisten aus Mortel
gesehen, welcbe einen erhdhten Rah-
men um die Steinflachen bildeten und
au8serdem mit eingeschnittenen Linien
verziert waren (Taf. 7 No. 27).
Im Gegensatz bierzu batte die Front
der jungeren Anlage vertiefte Fugen
und keinerlei Scbmuck aus Backstein-
friesen. Das gleiche Aussehen gait
for den vor die letztere gesetzten
Turm. Kr war aus einem Stuck mit
der Mauer und hatte ungefabr halb-
runden Grundriss bei einer Basisbreite
von 6,75 m und einem halben Durch-
messer von 3,43 m. Auch er zeigte
am Fuss einen 3mal abgesetzten Stufen-
sockel. Sein Fundament ging nicht
tiefer wie dasjenige der Mauer. An
zwei Stellen im Turminneren kam en
horizontale Kanale rundlicher Form
von 35 bis 40 cm Durchmesser zum
Vorschein, in denen einst Balken star-
ker Roste aus sich kreuzenden Holzern
8 taken. Wenn auch das Holz ver-
gangen war, so hatten sich doch seine
Fasern deutlich in den Mortel abge-
druckt. Nach aussen reicbten die
Balken bis dicht an den abgeblendeten
Steinmantel, der sie verdeckte, heran.
Nach innen zogen sie sich weit uber
den Turmvorsprung (3,43 m) in die
dahinter liegende Mauer hinein, dort
durch Holzkeile mit einem parallel
zu dieser eingelagerten Stamm feat
verbunden. Ausser diesen Balken -
lochern wies das Turminnere sonst
keine Hohlraume auf. Wie aus der
Untersuchung hervorging, war der er-
haltene Turmunterteil massiv.
Eine naher begrenzte Datierung ist
fur die beiden Mauern nicht ohne wei-
teres zu geben. Far die altere bieten
die daraus hervorgezogenen Ziegel-
stempel der 8. Legion, wenigstens fur
deren untere Altefsgrenze, einen An-
haltspunkt. Diese Mauer ist erst von
der 8. Legion, welche etwa von 70
n. Cbr. ab in Strassburg in Garnison
lag, erbaut worden, vermutlich noch
in den letzten Dezennien des nach-
christlichen Jahrhunderts. Far den
spaten Ur sprung der jungeren Mauer
zeugen die als Baumaterial verwende-
ten Bruchstacke von zerst6rten Ge-
b&uden und Grabdenkm&lern.
Es bleibt nun noch einiges uber die
Gelandeverhaltni88e vor der Mauer
zu sagen. Gerade diesen baben wir
eine verscharfte Aufmerksamkeit ge-
widmet. Dabei war es uns nicht mog-
lich, vor der Befestigung einen spezi-
fisch rdmischen Graben nachzuweisen.
Wohl wurden zwei Graben geschnitten,
aber keiner zeigte die Merkmale, wie
sie sonst romischen Anlagen eigen
sind. Der innere Graben war 3 m
breit und innen 7 m von der Mauer
entfernt. Er hatte senkrechte mit
Holzplanken verschalte Ufer. Aus sei-
ner mit Abbruchmaterial aus der Mauer
durchsetzten Fullung kamen keinerlei
rom. Reste, dagegen vereinzelte Scher-
ben frahmittelalterlichen Geschirrs zu
Tage. Ob wir es mit einem Wasser-
graben oder Resten zweier paralleler
Palissadenreihen aus romischer oder
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414
Museographie. — Strassburg.
spaterer Zeit zu tun haben, lasst sich
vorlaufig nicbt entscheiden.
Der aussere Graben, uber 25 m breit,
lag 15 m von der Mauer ab. Er zeigte
sich in seiner ganzen Hohe (ca. 2,50 m)
mit schwarzem, zahem Schlamm ge-
fiillt, der deutlich in zwei Schicbten
zu scheiden war. Die obere entbielt
zahlreiche mittelalterliche Einschlusse,
wie Ton- und Holzgescbirr, Schuhe,
Stoffreste und organische Beimen-
gungen von Holz, Scbilf, Knocben und
vergangenen Unrat. Die untere Ab-
lagerung war armer an organischen
Stoffen, nicht ganz so dunkel gefarbt,
und rein von mittelalterlicben Resten.
Aber auch romische Funde sind aus
keinem der zahlreichen Fundamente
aus dieser untersten alteren Schlamm-
schicbt bekannt ge word en, ausser einer
einzigen Sigillatascberbe, welcbe Be-
ricbterstatter selbst auf der Graben-
sohle erboben hat. Es blieb also
aucb fur den zwei ten Graben jeder
direkte Beweis romischer Existenz aus.
Vielleicht bestand er aber docb schon
in romischer, ja sogar schon in vor-
romischer Zeit. Bei seiner grossen
Breite scheint er kaum ein Werk von
Menschenhand zu 8 ein, sondern eher
ein natiirlicher Wasserlauf, einer der
vielen Seitenarme von Rhein oder 111,
den die Romer geschickt als Festungs-
graben benutzten.
Moglicherweise ergibt dieZusammen-
stellung des Fundmaterials, das bis
heute nicht gesichtet werden konnte,
nahere Anhaltspunkte zur Losung der
Grabenfrage.
Es sei noch erwahnt, dass 7— 10 m
vor der Mauer stellenweise ein Belag
aus Kalkmortel mit Kieszusatz festge-
stellt wurde, ein Pflaster von ca. 5 cm
Starke, das der romischen Zeit ange-
horen durfte.
Die Kleinfunde beschranken sich auf
Geschirrreste meist von Terra Sigillata
mittlerer und spaterer Zeit und auch
einzelne Miinzen des ersten bis vierten
Jahrhunderts. Besonders zu erwahnen
ist ein feingeschnittener Stein (Intaglio)
aus einem Siegelring mit Darstellung
einer stehenden Figur, welche einen
Gladius zu halten scheint.
Das Museum uberwachte die
Ausgrabungen im Lowenbrau. Seine
Untersuchungen erfubren durch das
weitgehendste Entgegenkommen der
bauenden Gesellschaft (Aktienbrauerei
Lowenbrau in Munchen) und der Un-
ternehmerfirma Kirchenbauer und Walz
beste Forderung. Die Eigentumerin
tat aber nocb ein weiteres. Sie hat
den Turm mit einem Stuck Mauer
stehen lassen und so im Keller einge-
baut, dass er Interessenten zuganglich
ist. Dies ist um so hoher einzuschatzen,
weil die Erhaltung des unvorhergesehe-
nen Turmes eine durchgreifende, auch
mit materiellen Unkosten verbundene
Aenderung der Kelleranlage bedingte.
Wir sind der Gesellschaft, sowie deren
Arcbitekten, Herren Dietze und
R 6 h r 1 aus Munchen, welche bei ihrer
Direktion fur die Erhaltung des alt-
ehrwiirdigen Baudenkmales eintraten,
zu grossem Dank verpflichtet, den wir
hiermit gerne zum Ausdruck bringen.
Fur die romische Periode ist aus
Strassburg weiter zu erwahnen eine
Nachgrabung auf dem Kleberplatz
vor dem Roten Haus, wo im Jahre
1899/1900 schone Wandgemalde er-
hoben wurden. Leider stiessen wir
auf einen neueren Eanalbau, dessen
Anlage wahrscheinlich bereits den
grdssten Teil der dort lagernden Wand-
putzstucke vernichtet hatte. Wir konn-
ten aber doch aus den wenigen neu
gefundenen Fragmenten ein grd&seres
Stuck einer mit Blattern und Blumen
verzierter Randeinfassung wieder zu-
sammenfQgen. Es ist ein gleicher
Fries, wie ihn mein Vorganger Herr
Welker in Bd. XX der Westd. Ztschr.
S. 294 beschreibt.
Ferner ergaben Tiefgrabungen der
Eanalisation auf dem Kleberplatz
vor der Aubette zahlreiche Reste
von fruher Terra -Sigillata-, Terra-
Nigra- und anderen Gefassen. Die
zusammengesetzte und erganzte SchQs-
sel No. 38 auf Taf. 7 entstammt dieser
Fundstelle. Das Gefass ist aus grau-
rotlichem Ton mit geglatteter Aussen-
seite und war fruher gehenkelt Es
kamen auch hier wieder, wie vor 7 Jah-
ren auf der anderen Seite der Aubette
in 4 bis 5 m Tiefe muldenformige
Gruben zum Vorschein, angefullt mit
Holzkohle, weisser Asche und ange-
brannten Scherben von fruhem Tonge-
schirr. In einer der Gruben lagen
4 Gewichte aus gebranntem Ton in
Form vierseitiger, abgestumpfter Pyra-
miden, oben mit einer horizontalen
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Museographie. — Strassburg.
415
Darchbohrung. Im gleichen Kanal-
schacht warden 2 bis 2,60 m tief zwei
ubereinanderliegende Schuttschichten
durcb Feuer zerstdrter Holzbaracken
durchschnitten. Die m&chtigen Lagen
aus Ziegel, Lehmbewurfstucken and
verkohlten Holzbalken waren durch-
setzt mit Fragmenten von Gefassen
des zweiten bis dritten Jahrbuoderts.
Der Taf. 7 No. 22 abgebildete Griff
aus Bronze in Form eines Lowen-
kdpfchens mit zwei beweglicben Ringen
auf dem cylindrischen Kdrper sol] an-
geblicb diesem Brandschutt entstam-
men, diirfte aber eher tiefer gelegen
baben.
Aus der Blauwolkengasse sind
r6mi8cbe Funde von zwei Bauplatzen
eingegangen. Aus dem Anwesen
No. 16 fruhe Sigillata and Terra nigra,
ferner aus 7 m Tiefe ein aufrecht-
stebendes, innen ausgepichtes Holz-
fass von 1,90 m Hohe, von welchem
wir der unganstigen Lage wegen nur
einige Dauben bergen konnten.
Beim Erweiterongsbaa der „Neues-
ten Nachrichten" — Europaischer
Hof, Blauwolkengasse Nr. 19 wur-
den a a. erboben eine Gesichtsorne
aus feinem dunkelgrauem Ton (Tief-
schicht), abgebildet Taf. 7 No. 31 ;
das Ossaarium eines friihen Brand-
grabes, eine grosse Urne, gefullt mit
Knochenresten ; eine fruhe Krausen-
fibel; eine verstummelte Mercursta-
tuette, ein Baumchen und ein grosser
bobler Knopf aas Bronze, sowie ver-
schiedene Munzen, letztere meist der
ersten Eaiserzeit angehorend.
Der Neubau der Tbomasscbule
auf dem Terrain der Alten Munze
bracbte wieder zahlreiche Funde; zu
nennen sind drei fruhe Fibeln aus
Bronze and eine prachtige, verzierte
Flasche aus Terra nigra (Taf. 7 No. 30).
Ebendort wurden Fandamente rdmi-
scher Mauern, durchschnittlich 0,80 m
stark, freigelegt. Es war aber un-
mdglicb, ein klares Bild aber den Za-
sammenhang derselben zu gewinnen,
da zahlreiche mittelalterliche Mauer-
zuge die Situation verwirrten.
Die An] age eines Entwasserungs-
dohlens auf dem Schlossplatz
dicbt neben dem Munster ergab 2 m
tief spat- oder scbon nachromische
Baureste : drei grosse Pfeiler aus Sand-
steinblocken, welche ehemals starken
Holzpfosten als Unterlage gedient ha-
ben mOgen, standen in situ in einer
Reihe. Ziegel und Mortelschutt, eine
Anzahl kleiner Backsteinpl&ttchen
(l0l/iX6X2 cm) von einem Fuss-
boden and Scherben sp&trdmischer
Geschirre lagen daneben.
Gelegentlicb einer Kelleranlage im
Anwesen Steinstrasse 43, dicht
neben der Strasse Strassburg— Bru-
math, faaden Arbeiter eine grosse
Sigillataschtissel spater Form (Taf. 7
No. 29). Der Rand ist aussergewdhn-
lich hoch. Die rohe Verzierung setzt
sich aus konzentrischen Kreisen, verti-
kalen Streifen, einzelnen Blattern und
VOgeln (Adler) zusammen. An einer
Stelle dicht aber dem Eierstab ein
Graffito [Valentin(i)].
Ein Kanalaoschluss in der Frei-
burgergasse ergab zusammen mit
jungeren Sigiliatabruchstucken den
fragmentierten Griff einer Lampe aus
terra8igillataahnlichem Ton in Form
eines Pferdekopfes (Taf. 7 No. 26).
Ein wertvoller, rebenumkranzter Dio-
nysoskopf (Taf. 7 No. 21) aus Bronze
schenkte Herr Dr. Forrer. Die Augen,
das Band im Haar und die grosse
Blume uber der Stirn sind mit Silber
eingelegt, bezw. plattiert. Der prach-
tige, gut erhaltene Kopf soil im Boden
des hiesigen Burgerspitals gefunden
sein.
Yon Wichtigkeit sind die bei Kana-
lisationsarbeiten in Eonigshofen im
Bereich des vicus canabarum ge-
machten Entdeckungen. Das Inven-
tar einer frUhromischen Wohngrube
in der Lotharstrasse ist Taf, 7 No. 1 — 9
wiedergegeben. Eine charakteristisch
fruhe Form bat die grosse Flasche
No. 4 mit geriftem Henkel aus rot-
lichem Tpn mit gelblichem Ueberzug.
Ein interessantes Gefass ist der grosse
Becher No. 1 aus feinem, blaserotem
Ton mit glanzendem gelbrdtlichem
Ueberzug. Wo letzterer dick aufge-
tragen wurde, sieht er brftunlich aus.
Der 28 cm hohe Becher hat flachen
Boden und zeigt im Inneren 4 cm
unter dem Rand den Ansatz eines
ausgebrochenen horizontalen Deckels,
von dem nur zwei kleinere Bruchstucke,
davon eines mit zwei engen Lochernx
erhalten sind. Der Deckel aus einem
Stiick mit dem Becher scheint letzte-
ren im Ionern abgeschlossen zu haben.
Digitized by VjOOQlC
416
Museographie. — Strassburg.
Vennutlich stellt das Gefass eine grosse
Oellampe vor. Die schlanke Urne
Taf. 7 No. 6 ist aus rdtlichem, aussen
schwarz gedampftem Tod ohoe Glanz.
Sigillata wird durch die Napfe Taf. 7
No. 3 und No. 5, letzere entsprechend
der Form 24 bei Dragendorff, ferner
durch Scherben von dekorierten Schus-
seln und Bechern (Dragendorff 29 and
3D) vertreten. Der Boden eines grossen
Sigillatatellers tr> den Stempel OF •
SCOTTICOTV. Aucb von feinem
Terra-Nigrageschirr sind Bruchstucke
vorhanden. Die Scberbe Taf. 7 No. 9
gehdrt zu einem balbkugeligen Schal-
chen, aussen mit Schlickverzierungen,
innen mit Tonkrumchenbewurf aus
schmutzig-weissem, grunlich-braun ge
firnisstem Ton. Ferner fanden sich
in der Grube: ein kleiner Schmelz-
tiegei (Taf. 7 No. 2), zwei Lampen-
deckel mit Reliefs (Begattungsakt),
Fragmente durcbsichtig weisser and
blaaer Gl&ser, zwei Fibeln aus Bronze
(Taf. 7 No. 7 und 8), eine Mnnze des
Tiberius (Altar von Lyon), sowie einige
eiserne Gerate. Die Grnbe mag etwa
am die Mitte des ersten Jahrhuoderts
bestanden baben. Zur Datierung kdn-
nen die Fande aus dem fruhrdmischen
Lager bei Hofheim i. T.4) herange-
zogen werden.
Ebenfalls in der Lotharstrasse durch -
schnitt der Eanal Schuttstellen mehre-
rer abgebranuter Baracken sp&terer
Zeit, welche alle derselben Katastrophe
zum Opfer fielen. Gleich dicht bei
der vorher beschriebenen Grube lag
ein solcher Trummerhaufen aus Dach-
ziegeln, verkohlten Holzbalken, Lehm-
putzstucken, Scherben zerbrochenen
Geschirrs, geschmolzenen Gl&sern und
allerlei eisernen Beschlagen und Ge-
raten. Die Gefasse auf Taf. 7 No. 10
bis 17 kommen yon dort. Es sind,
mit Ausnahme von No. 14 und 15,
rotlich-gelbe Topfe, SchQsseln and
Teller mit Goldglimmerfleckchen. Von
dieser Ware ging der Masse der aus-
gegrabenen BrucbstQcke nach ein
grosser Vorrat in den TrQmmern der
Baracke zu Grunde.
Am meisten war die Urnenform No.
10 und 11 und die Tellerart No. 16
vertreten. No. 12 zeigt die vollkom-
4) E. Eltterling, .Dm frfthrttmtiohe Laser
bei Hofhehn i. T •
menere Form von No. 13 mit Henkeln
und drei kurzen Stollen auf dem flachen
Boden. Nr. 17 ist der phallus formige
Stiel einer Pfanne derselben Gold-
glimmerkeramik Die mitgefundene
Sigillata, die N&pfe No. 14 und 15,
desgleichen Teller wie bei Dragen-
dorff 31, 32 und 51, und Scherben
eines Bechers mit Kerbschnittmustern
r&hnlich No. 3 auf Taf. 9) z&hlt zu
den Produkten iokaler, vielleich auch
Rheinzaberner Topfereien (Stempel
des Atto und Iuvenis). Zur naheren
Zeitbestimmung fuhrt eines jener ge-
henkelten Flaschchen aus gr&nlichem
Glas mit seitlicher, zugespitzter Aos-
gussrdhre auf der Mitte des kugeligen
Bauches, ahnlich wie bei Hettner,
Illustrierter FQhrer durch das Pro-
vinzialmuseum zu Trier, S. 105 (zu
S. 109, Fig. 12), welcher dieselben urn
200 n. Chr. datiert5). Wir kdnnen
somit auch das Alter der Sigillata und
was interessaQter ist, der Goldgliromer-
ware festlegeo, wonach letztere bis
zum Eode des zweiten, sogar vielleicht
bis in das dritte Jahrhundert hinein
fortlebte, also laager gettbt wurde,
wie Koenen in seiner Gef&sskunde an-
nimmt, wo er S. 79 unter 6 schreibt:
In mittlerer und sp&trdmischer Zeit
fehlt diese Technik.
Es erQbrigt, einiges fiber die Bau-
art der aufgedeckten Baracken, deren
Befund durchaus elnheitlich war, su
sagen. Es waren leichte Bauten aus
Holzfachwerk auf steinernen Pfeiler-
chen. Die Wande aus Reisig- und
Schilfbundeln waren von aussen und
innen mit Lehmputz beworfeu. Letz-
terer kam einmal mit geometrischen
Mustero (Vierecke und Kreuze) vor.
Bei einer Baracke war gegen den
ausseren Lehmbewurf ein innerer M6r-
telputz gelegt, der Spuren von ein-
facher linearer Bemalung in gelb und
rot aufwies. Falz- und Hohlziegel
kleinen Formats (nur 34 und 23 cm
lang) bedeckten das Dach. Unter jeder
der vier untersuchten Baracken be-
stand ein Keller mit senkrecht in die
Erde eingegrabenen und helzverklei-
deten Wanden. Auf die Kellersohle
war eine ca. 20 cm hohe Schicht
lockeren Sandes aufgeechuttet, in wel-
5) Vgl. Hmi Lehoer. Die Slaielfaade roei
NoTeeeiam, 8. 297, Fig. 8 and Text.
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Museographie. — Strassburg.
417
cher sich grosse Vorratsgefasse zwecks
Aufstellung leicht eiDdriicken liessen.
Von den fiaateilen hatten sich ausser
Ziegeln, verkohlten Hdlzern und stei-
nernen Pfeilerchen nur eiserae Be-
schlage von Turen and Fenstern er-
halten. Neben verschiedenen Schar-
nieren und Schlossteilen wurde aus
einer der Schuttstellen ein eisernes
Fenstergitter b ervorgezogen (Taf. 7
No. 18). Eine Rekonstruktion des-
8e I ben ist in No. 18a vorgenommen.
Es verschloss eine lichte Oeffoung
von ungefahr 60X75 cm. Das Gerust
des Gitters bilden vier horizontale
und vier vertikale Flacheisen (2X0,6
cm). Die uiereckigen Felder werden
durch zwei- und vierzackige Sterne,
die an den Kreuzungsstellen zwischen
die Bandeisen genietet sind, gesperrt.
Das Original durfte in seiner relatif
guten Erhaltung ziemlich vereinzelt
dastehen.
fiei einer dritten Baracke fuhrte
der Kanalschacht mitten durcb den
80 cm breiten Kellereingang. Den-
selben flankierten links und rechts je
ein verkohlter Eichenpfosten auf
steinerner Unterlage, noch fast 1 m
hoch erhalten.
Neben dem Schutt einer vierten
Baracke wurde ein Sigillatabecher
mit Kerbschnittverzierung erhoben
(Taf. 7 No. 23). Das gut erhahene
Gefass tr> oben auf dem Hals und
unten auf dem Baucb zwei Graffiti:
Ma&celionis und P(D)edicor. Der Becher
barg in Inneren drei eiserae Schlussel,
einen beinernen Stopsel in Pilzform
und einen fein gedrebten und silber-
uberzogenen Beingriff (Taf. 7 No. 24)
eineB jetzt abgebrochenen eisernen
Instrumentes mit kurzer spitzer Elinge
ohne Schneiden. Von derselben Fund-
stelle abgeliefert wurde eine Fibel
(Taf. 7 No. 25) mit weissen, gelben und
roten Emaileinlagen. In aparter Art
ist im Centrum der Scheibe ein klei-
ner Delphin aus Bronze mittelst eines
Zapfens drehbar eingelassen.
Aus dem romischen Kdnigshofen
ist schliesslich noch zu erwahnen der
Oberteil einer kugeligen Amphora mit
gestempelten Henkeln, gefunden im
Besitztum Schneider an der Romer-
Btrasse, dem Museum geschenkt von
Herrn Brauereibesitzer Schneider-Gru-
ber. Der Stempel AVGGG NNN
COLEARIFGRV
ist nach der freundlichen Mitteilung
von Herrn Prof. Bobn aufzulosen in:
(Mum) Augfustorum) NfostrorumJ ;
colfoniae?) Eari(ni) (ex) f(iglini$)
Oru(mensibusJ.
Endlich ubermittelte Herr Vikar
Gottgens eine Ansahl von Bruchstflcken
romischer Gefasse aus Kdnigshofen,
dabei aussergewohnliche Topferstempel
auf dem Hals einer Amphora (FAFO
in vertieften Buchstaben dicht unter
dem Rand) und auf dem Randstuck
einer barbotinverzierten Reibschale
der Form Dragendorff 48, ( Stem pel -
rest H!imSF(ecitJ).
Auch die merovingische Period e
ist durch Funde aus Kdnigshofen mehr-
fach vertreten. Ein vereinzeltes Grab
dicht an der Romerstrasse vor
Haus No. 86 entbielt einen Scramasax,
Messerchen und Ringe aus Eisen. In
der Eisenbahnstrasse durchschnitt der
Entw&sserungsschacht mehrere Graber
eines Friedhofes. Die meisten waren
schon in alter Zeit durchwuhlt und
ihres besseren In halts beraubt worden.
In einem Grab mit drei altertumlicben
Gefassen (Taf. 7 No. 28), die noch der
barbarischeD Bevolkerung der romi-
schen Zeit angehoren, standen Topfe
i einer jungeren Nachbestattung des 6.
t bis 7. Jahrhunderts. Von ersteren ist
I das grossere geglattet und oben auf
dem Hals mit schrag gegeneinander
I gestellten Strichgruppen verziert ; die
\ beiden kleineren becherformigen haben
l dicke rauhe Wande. Alle drei Ge&sse
| sind ohne Anwendung der Dreb scheibe
geformt.
i In Strassburg warden imAure-
'liengasschen mehrere Reibengraber
| getroffen. Dieselben fallen in den
I Bereich des grossen merovingischen
1 Friedhofes, der vor Jahren beim Bau
der benachbarten Margarethenkaserne
grds8tenteil8 zerstort wurde. Die neuen
Funde beschranken sich auf einen
verzierten zusammenlegbaren Bein-
kamm, verschiedene Schmuckperlen
und eine silberne Gurtelzunge.
Einem im spatromischen Schutt in
derDrachengasse beigesetzten Ske-
lette waren zwei dunne Armringe aus
Bronze mitgegeben.
Aus Baldenheim schenkte Herr
Dr. Neidbardt bronzene Giirtelschnal-
len, Beschlage und eiserae Pfeilspitzen
aus dem Graberfeld, wo 8 einer zeit un-
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418
Museographie. — Strassburg. — Stuttgart.
ser prachtiger Spangenhelm gefunden
wurde.
Die Untersuchung von alten Baa-
resten auf dem nordlichen Ende der
„Hausbergett bei Mundolsbeim
(7 km nordlich yon Strassburg) fuhrt
ins mittelalterliche Gebiet hinuber.
Ein Bauer entdeckte dort zweisteinerne
Sarcophage (mit Skeletten ohne Bei-
gaben) und dicht dabei alte Funda-
mente. Eine Nacbgrabung ergab. dass
die letzteren von ein em mittelalter-
lichen Bau berriihrten, der aus romi-
schem Material (Falzziegeln, Kaiser-
stuhler Basalt und zugerichteten toils
angebrannten Sandsteinquadern^ auf-
gefiihrt war. Sicherlich hat in der
Nahe eine romische Aolage (vielleicht
ein kleines Eastell oder Wachtturm)
bestanden, welche als Steinbruch be-
nutzt wurde. Der Ort eignet sich in
seiner beherrscbenden Lage wie kaum
ein anderer fur einen milit&rischen
Beobachtungsposten. Er vermittelt die
Verbindung von Strassburg mit dem
westlich hinter dem Hausberger Rucken
liegenden Gelande.
Der mittelalterlichen Abteilung ging
an Nennenswertem zu:
Eine gotische Pieta aus Holz (15.
Jahrh.), mit alter Bemalung und Ver-
goldung, angeblich aus Ammersch-
weier (Oberelsass), erworben durch
Vermittlung von Herrn Riedel, Bild-
bauer (Strassburg).
Topfe und Eacheln aus Ton, hol-
serne Teller und ledernes Schuhzeug
der romanischen bis gotischen Zeit
vom Neubau des Lowenbrau, Ge-
werbslauben 47—49, (Strassburg).
Zwei Schube konnten wieder zusam-
mengesetzt werden (Taf. 7 No. 19—20).
Von derselben Stelle ein steinernes
Fenster (16. Jh.), geschnitzte Balken-
teile (17. Jb.) und ein Kamin (18. Jh.).
Alles als Geschenk der Lowenbrau-
Gesellschaft in Miinchen.
Eine grosse Anzahl spatgotischer
Ofenkacheln, vom Wallabtrag beim
Spitaltor (Strassburg).
Eine Sammlung von weissen und
grunglasierten ftauchpfeifen aus Ton
von der Abfallstelle einer Strass-
burger Pfeifenfabrik des 17. Jahr-
hunderts bei der Fischergasse.
Aus Melsheim (Unterelsass) zwei
zinnerne Kannen und funfzehn toils
grflnglasierte Tonkruge, gefunden in
einem alten Ziehbrunnen.
Ein gut erhaltener Bauernofen aus
Andlau (Unterelsass) ; der Unterteil
aus Eisenplatten des 16., der Oberteil
aus Fayencekacheln des 18. Jahrh.
Aus der versteigerten Sammlung
Ritleng (Strassburg) Eacheln und
Eachelmodelle des 17. und eine Pup-
penstube (ein Wochnerinnenzimmer mit
Strassburger Interieur und Costum-
figuren) vom Ende des 18. Jahrh.
(Paul Weigt.)
TATurttezriberg.
Stuttgart, Staatssammlung vater- 33
landischer AitertUner I S. 254, II-X,
XVII -XXI.
Seit dem letzten Bericht im Jahrgang
XXI S. 395 f. (1902) uber 1901/1902 ist
besonders zweier fur die Sammlung
wichtiger Tatsachen zu gedenken. Am
2. August 1904 ist Professor Dr. Gustav
Sixt, der langjahrige Verfasser des
museographischen Berichtes, gestorben.
Zugleich urn seine Stelle als Inspektor
des E. Munzkabinetts und des romi-
schen Lapidariums wieder zu besetzen,
wurde der Direktion der E. Alter-
tum8sammlung, z. Z. Landeskonserva-
tor Professor Dr. Gradmann, dem
jene Inspektorstelle ubertragen wurde,
ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter
— zunachst provisorisch — beigegeben,
dem hauptsachlich die Pflege der
archaologischen Aufgaben im Gelande
und in der Sammlung und die Ver-
sehung des Munzkabinetts und Lapi-
dariums obliegt Derselbe trat in der
Person des Unterzeichneten am 1. Ok-
tober 1905 in den Dienst ein.
Mit Rucksicht auf den aktuellen
Zweck der Museographie und da ja auch
die jahrlich erscheinenden „Fund-
berichte aus Schwaben" stets mit
uber den Zuwachs der Staatssamm-
lung berichten, verweise ich fur die
in der Museographie fehlenden Be-
richte 1903—1905 auf diese Zeitscbrift
und zwar fur 1903 auf Fundberichte
XI S. 1—6 von Max Bach, (daselbst
S. 7 ff. der Bericht Hertleins uber die
im Auftrag des E. Landeskonserva-
toriums gemachte Untersuchung des
gallischen Oppidums, des Burgstalls
beiFinsterlohr, O.-A. Mergentheim) ;
fur 1904 auf Fundberichte XII S. 107
bis 128, vom jetzigen Herausgeber,
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Museographie. — Stuttgart.
419
E. Gradmann (daselbst auch S. 51 ff.
der Bericht tod Schultz uber die mit
Unterstutzung des Konservatoriums ge-
machte Untersuchung rdmischer Villen
auf der Alb bei Stubersheim und Hof-
stett, O.-A. Geislingen). Fandberichte
XIII (1906) enthalten S. 1—16 den
Bericht' uber die Funde des Jahres
1905, S. 17—26 eine Arbeit von mir
uber Neuerwerbungen des Lapidariums
1904 und 1905 und S. 57-62 den Be-
richt £. Drehers uber die von der
Altertum88ammlung unterstiitzte Aus-
grabung eines rftmischen Gebaudes
auf der Alb bei Donnstetten, O.-A.
Urach.
Die folgenden Mitteiluogen erstrecken
sich somit auf die von Herbst 1905
bis Herbst 1906 von der Sammlung
gemachten archaologischen Untersuch-
ungen und Funde, uber die der Jabr-
gang XIV der „Fundberichte aus
Schwab en" eingehender berichten wird.
Aus 2 neolithischen Siedlangen
bei Zuffenhausen, die eine im
Steinbruch am Vordernberg am Burg-
holz, die andere am Canustatter Weg
unter demselben auf Flur „Reutea,
deren genauere Untersuchung ins Pro-
gramm aufgenommen ist, stammen
Huttenbewurfstucke , Kornquetscher,
Schleifsteine, Reibstein, Tierknochen,
an Scherben meist grobe Ware, aber
auch linearverzierte. Aus einer Kies-
grube bei Gannstatt stammt ein
durchbohrtes Steinbeil, 7,5 cm lang
(Kiesel), aus dem Pfahlbau Wang en
am Bodensee ein Steinbeil, 13 cm lang
(Hornblende); im Neckar fand sich
bei Neckarwestheim ein Schuh-
leiBtenkeil von 19 cm Lange, 3,5 cm
Hohe und 2,2 cm Breite (Serpentin);
auf Hochmauern bei Rottweil im
Schutt einer romischen Villa ein Ser-
pentinflachbeil, noch 7 cm lang, unten
4,5 cm breit.
Mehr ergab die Untersuchung der
Metallzeit, besonders der Albgrab-
hugel aus Bronze- und Hallstattzeit,
gelegentlich mit La Tenespuren. Nach-
dem Fr. Sautter im Auftrag der
Sammlung im Sommer 1905 im Ober-
amt Munsingen bei Auingen im Flur
„Reiselwaldtf 12 Grabhugel, bei
Bremelau 1 Bronzezeit- und 1 Hall-
statthugel, bei Mebrstetten 10
Bronzezeit- und 8 Hallstatthugel und
bei Tiger f eld 6 Hugel zum Teil von
zweifelhafter Datierung geoffnet hatte,
wurden im Herbst 1905 von der
Sammlung noch 4 bronzezeitliche im
Flur „Maientaleu bei Auingen aus-
gegraben (s. Fundber. XIII S. 2 f.) ;
aus einem konnte ein gut erhaltener
dolichokephaler Schadel geborgen wer-
den. Im Jahre 1906 wurden bei Bot-
t in gen im „Mittelbuhl" 2 Grabhuge-
der Bronzezeit geoffnet. Der Unterl
zeicbnete suchte alsdann im Oberamt
Munsingen nach prahistorischen Sied-
lungsspuren. Die Zabl der erkenn-
baren ist nicht sehr gross ; eine Reihe
ist wohl identiach mit den von Sautter
in friiheren Berichten sogenannten
„Gedachtni8hugelna. 1) An der Nord-
grenze der Markung Hundersingen
gegen Buttenhausen ist etwa 60 m
iiber dem rechten Lautertal, nahe dem
„rauben Stichle" ein Bergvorsprung
von 84 m Lange und 43 m mittlerer
Breite, nach der Ruckseite zur Hoch-
ebene hin abgeschlossen durcb einen
55 m langen Abschnittswall mit vor-
gelegtem 10 m breitem und 1 m tiefem
Graben, genannt die „Schanze". Der
Eingang ist an der Nordseite. Auf
dem hochsten Punkt des Plateaus ist
500 m entfernt ein Grabhugel der
(jungeren) Bronzezeit (s. Schwab. Albv.
Bl. 1900 S. 542, 1902 S. 315) kon-
statiert. 2) Etwa 1 km weiter sud-
lich auf der „Plattea ist ein grosser
Hugel von 30 m Lange und 20 m
Breite mit 35 Erd- und 4 Feuerbe-
stattungen der Bronzezeit (s. Schwab.
Albv. Bl. 1900 S. 539 f.) ausgegraben.
Unter diesem Bergvorsprung liegt
7,5 m tiefer eine kiinstlich herge-
ricbtete Terrasse von 13 m West-
Ostlange und 5 m Breite; sie zeigt
Reste von — undatierbaren — Scher-
ben und stark vermoderte Erde, ist
also eine Art von hochgelegtem Podium;
denn von ihrem Gstende, dem Eingang,
geht ein Kamin zu einer 4 m tiefer
gelegenen, niederen Hoble, die jedoch
fur die alten Siedler hochstens als
Refugium ausserster Not gedient bat ;
in der Hohle und am Hang fand man
prahistorische Scherben. 3) Auf der
Hohe iiber der linken Talseite habe
ich das sog. „Klosterle" am Hennen-
berg (so die Flurkarte, besser viel-
leicht „Heunenbergu) auf Markung
Bichishausen untersucht. Direkt am
westlichen Steilhang, so, dass der Wall
Westd. Zeitschr. f. Gescb. a. Kunst. XXV, IV.
28
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420
Museographie. . — Stuttgart.
der Westseite noch b1^ m fiber der
Aussenseite emporragt, liegt eine vier-
eckige Wallanlage von 134X44 und
56 m ; der Wall ist meist reiner Stein-
wall. Ein Eingang ist an der Sud-
ostecke. Im Innern des Yierecks sind
nur Locher fur das Sandgraben;
Scherben habe ich nicbt gefanden.
Die Anlage wurde ich, zumal kein
Graben vorhanden ist, fur ganz be-
stimmt mittelalterlich erklaren, wenn
irgendwelcheMortelspuren sich fanden.
Nebenan findet sich der Flurname
pRosseisen" (von einemHufeisenfund?).
4) Ndrdlich davon unweit des Fuss-
weges von Bichishausen nach Bre-
melau sind in den „Sandgruben"
beim oberen Reichhartsberg auf
Markung Hundersingen Spuren von
2 Wohnstatten; es scheinen, soweit
dies bei der fruher gemachten, nicht
sachverstandigen Ausgrabung noch zu
erkennen war, kleine viereckige Raume
mit einer Art von festem Steinfunda-
ment gewesen zu sein. Die Konsta-
tierung von Scherben von der Bronze-
zeit an bis zur terra sigillata herab
zeigt das fortgesetzte Wohnen hier
und jedenfalls auch in der Wohnweise
die Fortsetzung eines uralten Brauchs.
5) Weiter ndrdlich, jenseits der Strasse
Hundersingen — Bremelau im Flur
-Winkel, Strangen und Maad" gegen
die „Haideu zu liegt eine Reihe von
ca. 20 Hugeln in kleinen Gruppen uber
das ganze Gebiet zerstreut. Einige
davon mochte ich ftir Wohnstatten
halten. Einige enthielten rdmische
Scherben und auch Kagel. Die meisten
dieser Hugel und Wohnungen liegen
unweit heute noch benutzter Feldwege.
So auch 6) ein Podium im„Kohlwaldu
am Fuhrweg Hundersingen — Bahnhof
Mehrstetten. Es ist dringend notig,
dass diesen Siedlungen mehr oder
uberhaupt Aufmerksamkeit geschenkt
wird. Schon die Tatsache, dass Major
z. D. Stein er, der die archaologische
Aufnahme im Auftrage des Landes-
konservatoriums besorgt, dieses Jahr
allein in der Umgegend Munsingen
238 Grabhiigel, 5 Wohnstellen und
1-2 Ringwalle aufgenommen hat, zeigt
die Notwendigkeit, nicht bloss nach den
Spuren der Toten, sondern auch nach
denen der Lebenden zu schauen. Ein
ganz besonders gut erhaltener Riesen-
hugel mit eigenartig regelmassigem
Kranz aus Juraplattchen , der sog.
Schlossburren auf der Zwiefaltener
Alb unweit Geisingen, wurde von dem
Unterzeichneten vorlaufig untersucht,
seine Ausgrabung musste wegen Ar-
beitermangels aufs nachste Jahr ver-
schoben werden. Dann beteiligte er
rich voriibergehend an den von Baron
von Geyr durchgefuhrten Ausgrabun-
gen der Hallstattgrabhugel bei Tann-
heim, O.-A. Leutkirch; v. Geyr grub
dieses Jahr 3, von denen einer eine
Bronzeritula enthielt, aus und wird
nachstes Jahr den Rest, 3 Hugel,
untersuchen. Wir durfen dann eine
Gesamtpublikation er wart en. — Die
mit den Mitteln des Schwabischen
Albvereins von Dr. Her tie in gemachte
Grabung an den Wall- und Toran-
lagen der gallischen Stadt bei Gra-
benstetten hinter dem Neuffen
(s. Schwab. Albv. Bl. 1906, S. 371 ff.,
jetzt 1906, S. 351 ff.) ergab fur die
Sammlung den Unterteil einer Hand-
muhle aus Stubensandstein von 42 cm
Durchmesser mit 4,8 cm weitem Zapfen-
loch (s. a. a. 0. 1906 S. 362). — End-
lich offnete der Unterzeichnete einen
von der Kultur bedrohten HUgel bei
Corres, O.-A. Maulbronn. Er liegt
unweit der von Geh. Hofrat Dr. Wag-
ner-Karlsruhe bei Durrn, Amt Pforz-
heim, im Wald „Muhlaua untersuch-
ten 4 Hugel an der alten Strasse, die
Uber die Hone von Durrn ins Badische
fuhrt und sicherlich einen alten Weg
darstellt. Wie sehr hier das ehemalige
Terrain verandert ist, zeigt auch die
ausserordentliche Verbreiterung und
Verschleifung des ehemaligen Hugels.
Das (Einzel-) Grab war umschlossen
von ein em regelrecht gesetzten, doppel-
schichtigen Steinkranz von 3,40X1,50 m
im Rechteck. Der Kopf, gegen Nor-
den schauend, war geschiitzt durch
besonders starke Findlinge und durch
einen 30X25 cm grossen Kopfstein,
der selber wieder auf ein Steinlager ge-
bettet war; die obere Flache des
Kopfsteins war 70 cm uber dem ge-
wachsenen Boden. Die Grabsohle
bildete ein Plattenbelag. An Skelett-
resten fanden sich nur die Unter-
schenkelknochen, die durch die Be-
wegung des Bodens z. T. aufrecht
gestellt waren, und 2 Zahne. In der
Kopfgegend und an der rechten Schul-
ter waren 2 Scherbennester, in der
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Museographie. — Stuttgart.
421
Mitte rechts und links je ein Bronze-
nagel, in der Gegend des rechten
Fussed ein Spiralstuck eines Fuss-
rings; ebenso in der Halsgegend Reste
eines Bronzerings, und an dem rech-
ten Arm Reste eines Armbands. Be-
sonders charakteristisch waren cylin-
derformige Sandsteinchen. Spuren ei-
nes rings angezundeten Feuers zeigten
einige der Kranzsteine und Kohlen-
spuren ringsum. Zeitstellung : wohl
altere Hallstattzeit. Ein */4 Stunde
nordlich gelegener Hugel erwies sich
als ausgeraubt, wie leider aucb das
▼omUnterzeichneten untersuchte Grab-
hugelfeld im Wald zwischen Muhl-
acker und Lienzingen. Die intensive
Kultur scbeint aucb den andern Be-
siedlungsresten scblimm mitgespielt zu
haben.
Eine grossere systematische Aus-
grabung unternabm das Museum unter
Leitung des Unterzeichneten mit pe-
kuniarer Beihilfe des Altertumsvereins
Rottweil und der Rumisch - germani-
schen Kommission in Rottweil. Ge-
graben wurde vom 11. Oktober bis
8. November; die Zahl der Arbeiter
wechselte zwischen 20 und 27. Auf
dem Gebiet der burgerlichen Nieder-
lassung, auf dem Felde Hochmauern
bei Altstadt wurde an den teils aus
Klosterzeit, teils aus der Zeit der
Ausgrabnng von 1832 ff. sehr zerstor-
ten Resten direkt sudlich des Hofs
Hochmauern die Existenz von min-
destens 3 Bauscbichten ubereinander
nacbgewiesen ; eine Mauer 2. Periode
ergab als Baustein den Rest einer
Kaiserinschrift , vermutlicb aus dem
Jahr 100:
S A R
->TTT
A
D
NOVIR
Mit Erganzung, fur die v. Domaszewski
freundlichst Rat erteilt hat, lautet
sie wohl:
Imp. Nerva Traianus Cae]sar A[ug.
Germankus \ pont. max. trib. yxtf. VIII
co> III d[esig II1I\. . . . no Vir[ . . .
leg. Aug. pr. pr.
Jedenfalls ist es die weitaus alteste
der datierbaren im Lande gefundenen
Inschriften. Eine auffallende Menge
grosser Sandsteinquader, bier und in
eine benacbbarte landliche Villa ver-
baut, legen den Gedanken an Arae
Flaviae in Form eines Heiligtums nahe.
Ferner wurde eine bauerliche Villa
mit einfachem Grundriss und einer
Menge Besonderheiten, dann eine mit
auffallend reichem Grundriss, endlich
eine Eellerwohnung mit trefflicher
Erhaltung der Holzbalkenkonstruktion
ausgegraben. Auf der linken Neckar-
seite im sogenannten „Lageru galten
einige Probeuntersuchungen haupt-
sachlich dem Wall und der stellen-
weise einwarts ihn begleitenden Mauer.
Dass die Wallanlage nicht keltisch,
sondern vermutlich frankisch sein
durfte, werde ich in dem ausfuhrlichen
Bericht, der in den „Fundberichten
1906" im Frubjahr 1907 erscheinen
wird, nachzuweisen suchen.
Im November grub das Eonserva-
torium zuaammen mit Hofrat Dr.
S c h 1 i z - Heilbronn eine wohlerhaltene
rdmische Badeanlage bei Weinsberg
aus : Apodyterium mit balbkreisformig
angeschlossenem Frigidariumbecken,
dann Tepidarinm und Caldarium, letz-
teres mit rechteckiger, hinausgebauter
Wanne , Prafurnium , Kanalisierung,
Hypokausteneinrichtung konnten noch
gut konstatiert werden. Im Kaltbassin
lag die — kopflose — Statuette einer
Fortuna balinearis mit Steuerrad, Ru-
derblatt und Fullhorn. Wichtige Klein-
funde wurden keine gemacht; fur die
Datierung ist wichtig ein Tellerscher-
ben, Dragend. Form 32. Das Eigen-
tdmlichste der Anlage war eine ostlich
sich ans Apodyterium anschliessende
turmartige Anlage. Dr. Schliz wird
in den Fundberichten 1906 fiber die
Anlage und uber neue Strassenunter-
suchungen in der Oegend Bericht er-
statten. — Behufs Fertigstellung der
PublikatioD des Kast ells Jagsthausen
grub Professor Mettler-Maulbronn da-
selbst im September einige Tage mit
Mitteln des Museums. — An Zufalls-
funden erhielt das Museum aus Ur-
spring: 1 Bronzeschussel, 1 vier-
eckiges Eisenbeschlag, Scberben in
terra sigillata, terra nigra, grebe,
rote und graue, 1 GlasstQck, 2 Ziegel-
stucke, 1 Vespasian (M. B.t Cohen I
S. 378 f. nr. 160), gef. sudlich vom
Kastel] ; vom Weissenhofbei Weins-
berg einen von 20 Eanalchen gleich-
massig durchzogenen Wttrfel aus weiss-
grauem Ton, vielleicht ein Model;
aus einer Eiesgrube bei Unter tflrk-
28*
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422
Museographie. — Stuttgart.
heira ein Holzgefass, mit roniiscben
Balkenresten zusammengefunden ; aus
WilflingeninHohenzollern2Bronze-
pfannen, 2 eiserne Beile, 1 Keil, 1
Messer. 2 Meissel u. a.; aus Diirr-
menz das Bodenstiick eines Sigillata-
bechers von der Form B a bei Ludo-
wici, mit Stempel: RIISTVTVS. F;
aus Rottenburg ein Stuck eines
Bechers mit: IANVARIS; aus Ben-
n in gen ein en Schleifstein, auf Mar-
kung „Aicha gefunden, vor allem aber
den Rest eines Grabsch mucks (abgeb.
Taf. 9 No. 1). Auf einem Pfeiler mit
Akanthuskapitell sitzt ein gefliigelter
Lowe, der zwischen den Vorderfussen
einen m&nnlicben Kopf halt. Gesamt-
hohe 90 cm, Hobe des Lowen 45 cm.
Der Pfeiler ist roh bearbeitet, war
zum Teil in den Boden gesteckt. Der
Typus ist aus unserem Gebiet ge-
laufig al8 Grabapotropaion (Haug-Sixt
nr. 154 f. 219 — 222 231). — Im
Neckar fand man an der Stelle der
alten Furt zwischen Uorkheim und
Klingenberg (s. Schliz, Fundb. aus
Schwaben XII S. 8 ff.) den prachtigen
Kopf eines Lowen, der einen Esel zwi-
schen den Zahoen halt, alles in Lebens-
grosse (abgeb. Taf. 9 No. 2); Gesamt-
hohe 56,5 cm. Das linke Ohr ist etwas
unkiinstlerisch verschoben, ebenso ist
der Riicken des Esels der Gesamtwir-
kung in Frontansicht zu lieb etwas un-
natiirlich in die Hohe gezogen. Der
Lowe ist als sitzend zu denken. Haug-
Sixt nr. 206 bietet eine Parallele; nur
steht dort der Lowe und hat den Esel
— nicht Pferd — zwischen den Vorder-
fiissen. Reinach, repert. da la sta-
stuaire II S. 712 belegt den Typus mehr-
fach. Bei Roigheim, O.-A. Neckar-
sulm konstatierte der Unterzeichnete
in der Flur „Mittigu westlich und ost
lich der Adelsheimer Strasse links der
Seckach Reste je einer Villa. Dann
fand er in der Eirche zu Olnhausen
unweit Jagsthausen hinter einer
Strebemauer der Eingangsseite (Sud- j
seite) vermauert das zum letztenmal
vor 150 Jahren gesehene Original zu
CIL. XIII 2, 1 nr. 6556 (S. 274):
I
M
IVNONIREG
G E N I O LOCI
DEI P A T R I [ I S ? J
ausfuhrlich besprochen und abgcbildet
Fundber. XIII S. 18 ff. (abgeb. Taf. 9
No. 3) gibt die gut erhaltene rechte
Nebenseite wieder. — Ebendaselbst S.
21 — 26 ein durch Deko ration und Form
hervorragender Sandstein wurfel aus
Jagsthausen. Ich habe dort S. 26 die
Deutung als Gefassuntersatz abge-
wiesen, da mir die untere pyramid en -
formige Aushdhlung dafiir zwecklos
schien. Jacobi, Saalburg S. 242, sind
ahnliche Gerate als Kochvorrich-
tungen abgebildet und besprochen,
genauer als nGefasseinsatzetf. Der
Unterschied ist nur der, dass unser
Stuck aus keinem feuerfesten Material,
sondern aus rotem Sandstein ist und
far ein gewohnliches Gerate der Art
viel zu kiinstlerisch bearbeitet ist Die
Fundart — man gab mir an „ Brand-
schutt8chichtu — spricht auch nicht
gegen diese Erklarung. Endlich macht
mich Ch. L. Thomas auf mehrere ahn-
lich durchlochte Kuben aus dem ro-
mischen Heddernheim aufmerksam, die
er auch fur Spitzkrugeinsatze halt.
Die untere Aushohluog hatte nach
seiner Ansicht den Zweck, die An-
sammlung kleiner Gegenstande in der
oberen, wodurch der Wurfel fur seinen
Zweck unbrauchbar geworden ware,
zu vermeiden. Auch dazu will die
zu exakte Aushdhlung unseres Steins
nicht recht pass en. Zu dem Stil der
als Dekoration angebrachten ganzen
Ecksaulen und flankierenden Halbsau-
len (abgeb. Taf. 8 No. 1 u. 2) sab ich
eine frappierende Parallele im Lapida-
rium in Mainz in 3 Mittelsaulen eines
Fensters, die daselbst bei Kanalisations-
arbeiten vor kurzem gefunden worden
sind. Da sie aus 5 r&mischen Grab-
steinen gearbeitet sind, die z. T. noch
Inschriften haben, hat sie Korber im
Korrbl. 1906 S. 72 f. veroffentlicht. In
Mainz schreibt man die Fenster der
karolingischen Zeit zu. Das Vorbild
dafiir bieten spatromische Typen, wie
unser Wurfel.
Sehr zahlreich sind wiederum die
zufallig im Lande angegrabenen ala-
mannischen Graber. Systematisch
konnte einzig in Durrmenz auf dem
alamannischen Friedhof gegraben wer-
den, der sich auf der Stelle des
heutigen um das Peterskirchlein —
bekanntlich auch dem Fundort des
Viergottersteins und der Weihinschrift
des Dekurio der Ci vitas Aquensis,
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Museographie. — Stuttgart.
423
Haug-Sixt 314 und 315 — befindet.
Um die genaue Richtung der an-
tiken im Gegensatz zur modernen
Graberreihe festzustellen, untersuchte
d. U. zwei nebeneinander gelegene
Plattengraber von 1,60 bzw. 1,90 m
Lange, 0,70 m Breite und 1 bzw.
0.80 m Tiefe; jedes enthielt ein mann-
licbes Skelett und Saxreste. Die Staats-
sammlung erwarb Funde aus Erlig-
heim, O.-A. Besigheim, Erpfingen,
O.-A. Reutlingen, Magstatt, O.-A.
Boblingen , M u r r , 0. - A . Marbach-
Oetlingen, O.-A. Kirchheim, Tal-
heim, O.-A. Rot ten burg, Wurm-
lingen, O.-A. Tuttlingen. In La uf fen
a. N. fand sich in einer Sandgrube
ein gut erbaltenes m&nnliches Skelett,
dabei als einzige Beigabe eine ein-
seitige Bronzemarke von 2,6 cm Durch-
messer mit Anhangeloch und gegen-
uber einem aus dem Rande heraus-
geschnittenen Dreieck, darauf sind in
3 Zeilen die Zeichen eingeritzt:
XXXI
Kreus- und Queretriohe
I II I V
Das Stuck scbeint antik, nicht mittel-
alterlich zu sein: aber die Deutung
ist mir unbekannt.
Aus einem im Mai 1896 gelegent-
lich von Umbauten der Neefscben
Aktienbrauerei in Heidenheim a. Br.
gemachten Grabfund erwarb die Samm-
lung eine alamanniscbe Rundfibel aus
Gold (abgeb. Taf. 9 No. 4). Durchra.
der untergelegten Bronzeplatte 5,9 cm ;
Gesamthobe des Mittelstticks 1,4 cm.
Der innere Hoblraum der 5 mm aufge-
triebenen Scheibe ist mit einer harz-
artigen Masse ausgefullt, auf der zu-
gleich die Bronzeplatte befestigt ist;
letztere hat noch 2 Bronzenieten fur die
Befestigung der Haftnadel. Am ent-
Segengesetzten Ende siebt man noch
ie Spuren der einst befestigten Nadel '.
rechts und links von ibr sind je 3
kleine Nietlocber fur Stiftchen zur
Verfestigung der angelegten Bronze-
platte vorbanden. Diese selbst ist zur
Verhullung des Anschlusses auf der
Oberseite mit einem Ringkettcben be-
legt, das zugleich auf ein schmales
Horizontalrandchen des Fibelblechs in
leichter Goldlotung gesetzt ist. Ebenso
schmuckt den oberen Rand, da, wo
die Vertikalwand in die Horizontal-
platte iibergeht, ein einfach gedrehter
i Goldfaden. Die Scheibe selber ent-
1 halt 3 vertiefte Hauptfelder, eiogefasst
I von erhabenen Bandera, auf die drei-
I fache kordierte Faden gelegt sind.
I Diese stellen die Windungen eines
Schlangenleibs dar und endigen je in
I einem durch Filigranfaden wiederge-
I gebenen Kopf mit Auge und aufge-
, sperrtem Rachen. Der vertiefte Grund
ist symmetrisch mit Spiralgeschlingen
aus 3facbem Faden , darunter links
! ein Acbter, rechts zwei Achter quer
! gelegt sind, geschmuckt ; gegen die
I Mitte zu schliesst er ab mit einer
I menschlichen Maske , deren Augen,
Nase (mit starker Betonung der Fliigel)
' und Mund wiederum durch Filigran-
I faden auf leicht herausgearbeitetem
I Grund -wiedergegeben sind. Ueber die
Masken legt sich in der Feldmitte
I eine in Viertelmondform gehaltene
| 3feldrige Zellenfullung; die eingesetz-
I ten Steine sind s&mtlich ausgefallen.
Erhalten ist nur an einer Stelle der
| Harzguss fur den Inhalt der mittleren
Zelle. Durch die Verschlingung der
! Einfassungsbander entstehen noch ge-
I gen die Mitte zu drei Lanzettbogen-
felder, deren Mitte eine 2 mm hohe
rhomboide Zelle, von Goldkettchen
umgeben, mit Ausfiillung durch eine
milchweise, gegossene Pasten masse l)
bildet. In der gleichen Form una
Art der Ausfiillung, nur etwas grosser
sind die ausseren Zeilen, welche die
Schlangenrachen umfassen, gehalten.
Zwischen je 2 aufeinander folgende
dieser Art sind — zum Teil sehr de-
formierte — Rhomben mit dunkler
Glaspastenfullung gesetzt. Die Mitte
der Rundscheibe endlich nimmt eine
kreisrunde Zelle von 1,1 cm Durcb-
messer und 0,3 cm Wandhohe ein, die
mit dunkler blaugruner Glaspaste aus-
gefullt ist; diese selbst legt sich in
3 mm Breite um eine noch kleinere
Kreisfullung von 5 mm Durchmesser,
deren Inbalt belles Glas ist, dem die
dunkle Harzfolie die Farbe verleiht.
Auffallend ist auch hier die Defor-
mation der Zellenwande und die un-
piinktliche Bildung der mittelsten
Zelle. Es ist unmOglich, dass alle
diese Deformierungen der Glaszellen,
die allerdings als Extremitaten sehr
1) Fur die Bestimmnng der Fiillungen
lieh mir Professor Dr. Fraas seinen sach-
1 kundigen Rat.
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424
Museographie. — Stuttgart. — Heilbronn.
empfindlich sind, durch das Lagern in
der Erde hervorgerufen sind. Sie sind
im allgemeinen sebr dickwandig and
ihr Inhalt nicbt minder als ihre jetzi-
gen Umri88e stehen im Widerspruch
mit der sonstigen hervorragenden Ar-
beit der Fibel, so dass sich die Ver-
mutung aufdrangt, es bandelt sich bier
urn eine nachtragliche notdurftige
Flickung der Fibel, der die ursprttng-
licben, sicherlicb kostbaren Natur-
steine aasgefallen waren. Diese Mog-
lichkeit, die aucb Fraas durcbaus
billigt, alteriert naturlich nicbt den
hohen kunstlerischen Wert des Stucks.
Massgebend fur diesen Eindruck ist
haupts&cblicb die geradeza rbytbmische
Verschlingung und die Verteiiang der
Fassungen in 4 konzentriscben Kreisen
mit nacb aussen zunebmender Zahl,
so dass das Gauze ein Rad von sechs
Speichen mit kraftiger Nabe bildet.
Von diesen dienen aber nur drei
direkt dem Eindruck dieses fiildes;
die drei dadurch entstehenden Felder
in ihrer ausgesprochenen Breitenwir-
kung samt den einschliessenden Schlan-
gen paralyrieren die durch die Speichen-
idee gegebene Wirkung der Radius-
lime. Mit Absicht ist ferner der
Gegensatz von Muster und Grund in
eine durchgehende Verschlingung auf-
geldst. Auch der Grund fur sich, als
welcher docb das Gold zu wirken hat,
ist weder ruhig nocb einheitlicb. Einzig
die Fiillungen, die aber Teile des
Musters sind, sind in dem Ganzen klar
abgegrenzte Ruhepunkte und geben
die Grundlinien an. Aber noch sind
keine koloristischen Wirkungen mit
denselben beabsicbtigt , sie wirken
durchaus nur wie aufgelegt, nicbt wie
einheitlich bineingearbeitete , inner-
lie he Bestandteile des Gesamtmusters.
Ob die Beigabe eines solch hervor-
ragenden Scbmucks ins Grab gegen
ein christliches Grab spricht, weil der
christliche Brauch den Wert und die
Notwendigkeit derartiger Dinge fiirs
Jenseits ablehnte, ist schwer zu sagen.
Dem Stil nach durfte die Fibel unter
besonderer Beriicksichtigung des neuen
Bandmotivs ins 6. Jabrhundert und
zwar in den Schluss desselben zu
setzen sein.
Im August erschien der „Fuhrera
durch die Sammlung in 2. Auflage;
der Bestand an Bodenaltertiimern ist
darin ausfuhrlicher als seither, auf
S. 1—58, bebandelt.
(P. Goessler.)
Heilbronn, Museum des historiscben 34
Vereins I S. 255, V, VI, XVII, XIX
—XXIV.
Der Plan der Untersuchungen des
historischen Vereins und seiner Leiter
bestand im Jahre 1905 in einer zu-
sammenfassenden Untersuchung der
La Tenebauernhflfe des weiteren Heil-
bronner Gebiets, welche den dent-
lichen Beweis fur die Aufteilung des
Ackergebiets in der Friih-LaTene-
zeit in annahernd gleich grosse Hof-
guter lieferte, wahrend die Flussuber-
gange (Klin gen berg und Neckarsulm)
von bewaffneten Posten besetzt waren.
Das Hausinventar dieser Gehdfte,
welche regelmassig aus Wohn- und
Stall- oder Werkstatt - Geb&ude, ab
und zu auch einem Heuschober be-
standen, ist ein sehr zahlreiches ge-
wesen, so dass die Sammlung jetzt
eine ungew5hnlich zahlreiche and
schttne Kollektion von Fruh-LaTene-
keramik besitzt.
Auch die Niederlassungen aus der
Bronzezeit auf der Flurscheide und
dem Holzgrund bei Grossgartacb und
dem Hippberg bei Frankenbach, welche
samtlich in Etappen an einer prae-
historischen Strasse liegen, welche aus
dem Weinsberger Tal kommend, Sins-
heim zuzieht, warden weiter ausge-
graben und es gelang, eine deutliche
Scheidung der alteren bronzezeitlichen
Hiittengruppen mit Rundhutten und
der Hallstattbauten mit rechteckigem
Grundriss vorzunebmen.
Die steinzeitlichen Untersuchun-
gen erstreckten sich diesmal neben
Fortsetzung der Ausgrabung weiterer
Wohnstatten des steinzeitlichen Dorfes
Grossgartach auf die Grabhfigel aus
der Zeit der schnurkeramischen Kul-
turepoche, welche in einer Reihe von
9 weiteren Hiigeln langs des alten
Hdhenwegs in einer Strecke von
Vs geom. Stunde an einandergereiht
liegen. Von besonderem Interesse
war ausser den Beziehungen zu diesem
Wege das regelmassige Uebergehen
der Begrabnisse von Erdbestattung in
Schachtgrab auf dem Hiigelgrund zur
Verbrennungim Grab selbst und endlich
bis zum vollkommenen Leichenbrand.
1) Die palaeontol. Abteilung er-
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Museographie. — Heilbronn. — Konstanz. — Ueberlingen. 425
hielt Zuwachse von Mammut, die erd-
geschichtliche volikommene Erganzung
der Heilbronner Formation und ihrer
Einschlusse.
2) Die steinzeitliche Abteilang
erhielt ein yon Dr. Schliz gefertigtes
Modell einer steinzeitlichen Wohnung
nach den Massen und Fundstiicken
der Grossgartacher Wohnstatten. Von
bandkeramischen Gefassen ist zu be-
merken eine Wanne mit aufgelegten
Leisten, vier schnurkeramische Napfe
and Amphoren aus den Brandhugeln,
ein Backteller gleich den Michels-
bergern, Beile mit rechteckigem Quer-
schnitt und einen schdnen fassettierten
Hammer yon dort.
Aus der Bronzezeit kam ausser
Wohnstattengefassen eine Bronze-
schussel mit Messer aus einem Grab-
hugel bei Abstatt in die Sammlung.
Aus der La Tenezeit kam aus
den Kriegergrabern yon Neckarsulm
ein Eisenschwert, Arm- und Fussringe
aus Bronze und eine Fibel. Das Ge-
fassinventar der Wohnstatten, in Tisch-
und Kuchengefasse geschieden, ist
jetzt auf 31 Fruh-La Tenegefasse an-
gewachsen und die Reste der Eisen-
schmelzOfen harren noch der Zusam-
mensetzung.
Die RSmerzeit lieferte Gefass-
scherben yon Eastell Bdckingen, einen
Grabfund (Bronzenadel) yon Neckar-
gartach, Maultierhufeisen und eine
Dezentiusmunze yon der Weinsberger
Strasse.
Die frankischen Graberfelder
an der Ostseite der Stadt, von denen
ein neues beim „Trappensee" entdeckt
wurde, lieferten Kamme, Scheeren,
Schnallen, Schwerter, Dolche und einen
Hammer.
Das Mittelalter lieferte gotische
Skulpturen, ein prachtvoll geschnitztes
gotisches Tiirgestell und Zuwachse
zum Lapidarium. Yon alien Resten
yon Alt-Heilbronn, die mit dem Wachs-
tum der Stadt zu yerschwinden drohen,
sind photographische Aufnabmen teils
gemacht, teils im Werk.
Die ganze Sammluug ist jetzt kata-
logisiert und ein reich mit Abbildungen
versehener Katalog, dessen Einzelab-
teilungen einfuhrende geschichtliche
Einleitungen erhalten haben, kommt
im Dezember 1906 zur Ausgabe.
(Dr. Schliz.)
Baden.
Konstanz, Rosgarten - Museum I S. 37
265, II - XXIV.
Zuwachs im Jahre 1905:
1. Architekturteile: Gotischer
Erker und Fenstersaule vom abge-
brochenen Hatis Rosgartenstr. 18.
2. Wandgem&lde aus dem Haus
Zollernstr. 10: Weiblicher Reiterzug
(Anf. dee 16. Jahrh.).
3. Keramik: Ein weisser Kachel-
ofen (Empire), einige bemalte Ofen-
kacheln (17. Jahrh.), Porzellantassen.
4. Metallotechnik: a) Silber:
Kruziiix, L6ffel, Brosche. b) Zinn:
Lichterzieheinrichtung, Leuchter. c)
Eisen: 3 Ofenplatten mit Relief (17.
und 18. Jahrh.), Glockenzug, Schl5sser.
5. Waff en: Eettenpanzerhemd, Sa-
bel, Eanonenkugeln.
6. Munzen: Einige rOmische, Rei-
chenauer Brakteaten, 12 Goldgulden
aus einem Miinzfund yon mehreren
Hundert Stiick (14. Jahrh.) aus dem
Hause Rosgartenstr. 18, Dukat yon
Bischof Roth, Medaille von Gerwig
Blarer.
7. Schreib- und Druckwerke:
Bibel mit gemaltem Exlibris, Kon-
stanzer Ealender, Stammbuch (Anfang
des 19. Jahrh.) uod einige Pergament-
urkunden. (Otto L einer.)
Ueberlingen, Kulturhittorlsohes und 38
Naturallen-Kablnet. 1 S. V56, IV— VIII,
X—XXIV.
In diesem Jahre wurden allerlei
Gegenstande erworben, so namentlich
1. Pfahlbaufunde aus den Sta-
tionen des Ueberlingersees Bodman,
Sipplingen und Mauracb, sowie des
Untersees Gaienhofen und Hemmen-
hofeo, und zwar Stein-, Geweih-,
KDOchen- und Tonartefakte in grosser
Zahl und der yerschiedensten Art;
besonders erwahnenswert Bronzeaxt-
chen und Stein perlen aus Gaienhofen,
sowie Bronze- und Eisengerate aus
Hemmenhofen.
2. MQnzen: Gold-, Silber- und
Kupfermunzen, 2 Denkmunzen aus
Kupfer, ein Siegelstockchen.
3. Bilder und Karten: 7 Tusch-
zeichnungen der Goldbacher Heiden-
hdhlen und alten Stadtgraben, 4 An-
sichten yon Ueberlingen, 8 alte Land-
karten von Schwaben etc.
4. Hausger&te: ein eiserner
Pfannenst&nder, ein geschnitzter Ellen-
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426
Museographie. — Karlsruhe. — Heidelberg.
stab, ein Bronzekesse), 2 Zinngefasse,
ein kupf. Streusandgefass, ein Feuer-
eimer aus Leder, samtlich aus Ueber-
lingeD.
6. Militarisches: 2 alte Mas-
keten, 3 Trommel n aus Ueberlingen,
ein Spiess aus Nesselwangen, eine
Degenklinge aus Owiogeo.
6. Kircbliche Gegenstande:
ein Hausaltarchen, eine Gruppe Hei-
ligenstatuetten in einer Glasflasche
aus Ueberlingen, ein. russisches Mes-
singkreuzchen aus Deisendorf.
7. N a t u r a 1 i e n : ein Meteorstein aus
dem Salemertal, 8 Petrefakten (Blatt-
abdrucke) aus der Ueberlinger Gegend,
6 Voge In ester aus Ueberlingen.
(Lachmaoo.)
42 Karlsruhe, Grossh. Sammlungen fflr
Altertyms- und Vblkerkunde. I. S. 255,
II -XXIV.
In Ending en A. Emmendingen
wurden bei Fundamentierung einer
neuen Gasanstalt Nov. 1905 2 Be-
stattungen eines U r n e n f r i e d h o f s
der Bronze-Zeit aufgedeckt. Sie er-
gaben einige grossere und kl ein ere
Tongefasse, eine 13,5 cm lange Stein-
beilklinge aus glimmerschieferartigem
Gestein, 2 Bronzenadeln, eine oben
mit umgebogener Schleife, die andere
mit konischem Kdpfchen.
Eine Grabhugelgrnppe der
HalUtatt- Zeit im Gemeindewald
,,Schnaidbolsi( bei Rielasingen A.
Konstanz wurde im Marz und August
1905 untersucbt. Aus 5 ausgegrabenen
Hiigeln entnahm man eine Anzabl
z. T. verzierter Tongefasse, einige
Fibeln, einen offenen Armring und wei-
tere Ringchen von Bronze, einen spater
in den Hugel gekommenen alemanni-
schen Eisenpfeil.
Von einer zweiten Gruppe im .,Lang-
holz" bei Blumenfeld A. Engen,
im Hdhgau wurden August 1905 funf
Grabhugel untersucbt. Nur einer
ergab beachtenswertere Ausbeute der
HalUtatt-Zeit an Armringen,
Nadeln mit spitzkegelfdrmigen Kopfen,
Gliedern und Ringchen eines Gehanges
von Bronze, an Bernsteinringchen, far-
bigen Tonperlen, an Eisenstucken (von
einem Bogenhenkel ?) und Tonscher-
ben, die andern nur Scherben, aus
denen sich 2 Tongefasse zusammen-
nsetzen liessen.
Funde aus alemannisch-fr an-
kiscben Reihengrabern er-
gaben sich beim alten Holzhof von
E 1 1 1 i n g e n , Marz 1905 (Eisenmesser
und Bronze Ohrringe); in der Nahe
von Forchheim A. Emmendingen
gleicbfalU Marz 1905 (Ei* enwaffen und
Schnallen, einiges mit Silber tauschiert,
Bronzebeschlage etc., Keine Tonge
f&88e) und bei J e s t e 1 1 e n A. Walds-
hut Juni 1905 (ahnliche Funde aus
2 Grabern).
Weiterer Zuwachs ganz unbedeutend,
da der Raum zur Unterbringuug von
Sammlung8material immer vollstan-
diger fehlt. Immerhin hat wenigstens
das Bilderarchiv einige Bereiche-
rung erfabren. (E Wagner.)
Heidelberg, Stadtisohe Kuntt- und 43
AltertUmeraammlung I S. 258, II -XII.
Die Sammlung bat seit Jahren an
unzureichenden Raumen gelitten. Der
grttssere Teil der kurpfalzischen Ab-
teilung im wesentlichen Gem aide,
Stiche und Frankenthaler Porzellane —
war seit der Erneuerungdes Friedrichs-
baues im (sudlichen) Erdgeschoss des
Ottheinrichsbaues eng gedrangt aus-
gesttllt, wertvolle Stiche, seltene Ein-
blattdrucke und die kostbare Samm-
lung pfalzischer Munzen und Medaillen
im Rathaus unter Verschluss gehalten,
das Lapidarium im Erdgeschoss des
Apothekerturmes (des Schlosses), die
praehistorische, r&mische und ala-
manni8ch-frankische Abteilung in einer
der stadtischen Volksschulen unter-
gebracht.
Im kommenden Herbst werden end-
lich alle Teile der Sammlung an
einem Punkt vereinigt und wurdig
aufgestellt werden k5nnen. Die
stadtische Verwaltung hat nam lie h im
letzten Jahre (1906) ein schSnes Pa-
trizierhaus auf der Hauptstrasse, einen
charakteristischen Barockbau aus dem
Anfang des 18. Jahrhunderts — u. a.
die ehemalige Wohnstatte des be-
riihmten Heidelberger Chirurgen von
Chelius — angekauft und zum stadti-
schen Sammlungsgebaude bestimmt.
| Es ist ein dreigeschossiger, durch
| Treppenhaus und Innendekoration
(Barock und Louis XVI.) sehr be-
merkenswerter Ban mit zwei nach
Norden anstossenden Flugeln, von
diesen umschlossenem Hof und da-
; hinterliegendem grossen Garten mit
prachtigen alten Baumgruppen. Die
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Museographie. — Heidelberg. — Mannheim.
427
(pietatvolle) Erneuerung dee Hauses
wird im Laufe dieses Sommers beendet
sein. Entspricht das Haus vielleicht
nach mancher Hinsicht nicht alien
Anforderungen, welche neue moderne
Museumsbauten erfiillen, so hat es
sicher vor manchem dieser eines vor-
aus: tiberaus stimmungsvolle Raume,
die an sich schon eine Sehenswurdig-
keit sind.
Gleichzeitig wird in der Verwaltung
der Sammlung eine Aenderung ein-
treten. Da die bisherige ehrenamt-
liche Verwaltung einer so grossen
Sammlung den betrefienden Herren
kaum langer zugemutet werden konnte,
hat die stadtische Verwaltung die
Stelle eines stadtischen Konservators
gegrnndet, der im Verein mit der
Kommission fur Geschichte der Stadt
Heidelberg die Sammlungen verwalten
wird.
Nach erfolgter Eroffnung des neuen
Museums wird ausfuhrlichere Mit-
teilung liber seinen derzeitigen Bestand
erfolgen. (Karl Pfaff.)
45 Mannheim, Vereinigte Sammlungen
desGrossh. Antlquariums und desAlter-
tumevereine I S. 258, II- XXIV.
Unternehmungen des Jahres 1906:
Ausgrabungen bei der keltischen An-
siedelung' nordlich yon Ladenburg
S£iesgrube), ausfuhrlicher Bericht in
er Mai - Juni - No. 1907 der „Mann-
heimer Ge6chichtsblatteru.
Erwerbungen. Jungere Steinzeit:
kleines flaches hioritbeil aus dem
Bodensee, grosses, durchlochtes Beil
von Wallstatt (Amt Mannheim). —
Bronzezeit: Aus Flachgrabern (4—5
Bestattungen) beim Kohrhof (Amt
Schwetzingen) zwei offene Armbander
aus 9 mm dickem Bronzedraht mit
Strichornament, zwei Bronzenadeln
mit flachem bezw. kugelformigem Kopf,
ein Henkeltopf und Scherben von Ton-
gefassen, teilweise mit Stricheloma-
ment. — Grabfunde bei der Kiesgrube
ndrdlich Ladenburg: zwei ge-
schlossene Armringe von 8—9 mm
dickem Bronzedraht. — Aus 4—5
Flachgrabern (Bestattungen) bei der
Ton warenfabrik W i e s 1 o c h (sudlich
von Heidelberg): Zwei Radnadeln,
zwei in Spirale auslaufende Armbander
von Bronzeblech (wie Lindenschmit
A. u. h. V. II, 5, 4, 3 u. 4), ein Spiral-
armband von 4 mm breitem Bronze-
draht (Kindergrab), vier Tongefasse
und Scherben von solchen von ver-
schiedener Form und Technik. —
Latene-Zeit: Ladenburg (Kies-
grube) ein offener Armring von 3 mm
dickem Bronzedraht mit Petschaft-
Enden. Eine Bronzefibel angeblich aus
Ladenburg. — ROmisch: Laden-
burg, Votivstein eines Decurio der
AL(A) l(prima) CANNANEF(atium) an
die deae Suleviae, Fingerring mit
Schliissel von Bronze, ferner Bein-
kamm und spatrQmische Bronzefibel
angeblich ehendaher. — Secken-
heim (Amt Mannheim) : Bodenstuck
von Terra sigillata mit Stempel
CASSIso (-- CIL Vol. XIII, 3, S. 176,
No. 475 8. v.). — Ziegelhausen (Amt
Heidelberg): Gelber Henkelkrug und
viele Scherben, am „Mosselbrunriena,
im Wald gegen Schdnau zu, der erste
romische Fund, der aus dortiger
Gegend bekannt geworden.
V5lkerwanderung8zeit :
Neckarau (Mannheim) ein Henkel-
krug wie Lindenschm. A. u. h. V. Vr
Taf. 6 No. 102. Hockenheim ein
Sax (Grabfund). Ferner Beihenyraber
vom „Hermsheimer BOsfeld" (zwischen
Mannheim und Seckenheim) —^ der
bisher noch unbekannte Friedhof des
ausgegangenen Dorfes Hermsbeim
(im Lorscher Codex — Herimundes-
heim ad a. 771) und von Feuden-
heim (Amt Mannheim); unter den
zahlreichen Funden von letzterm Ort
sind zwei Bronzekreuze (Brustschmuck)
Abb. 1.
besonders bemerkenswert (vgl. Abbil-
dung 1). — Durch Schenkung kamen
altgriechische Tongefasse und Terra-
kotten, kleine Bronzen, Goldschmuck
u. s. w. (im ganzen 80 Nummern) in die
Sammlung. Der Gesamtzuwachs an
Altertumern betrug 184 Nummern
einschliesslich der flir das Antiquarium
erworbenen zwei italischen Bronze-
fib ein, drei Glasilaschchen aus syrischen
Grab em, drei hellenistischen Portrait-
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428
Museographie. — Darmstadt. — Frankfurt.
kopfen in Terracotta von agyptischen
Mumien und einer Anzahl koptischer
Stoffreste.
Ausfiihrlicher Bericht iiber nNeue
Funde und archaolog. Unternehmungen
des Mannh. Altert. - Vereins" in der
Mai-Juni-No. 1907 der Mannheimer
Geschichtsblatter.
Ferner fuhrt das Zuwachsverzeichnis
for 1906 auf: 249 Gegenstande aus
dem Mittelalter und der Neuzeit,
20 Miinzen (darunter ein Mittelerz
des Trajan (Cohen 617), ein r6m. Klein-
erz der spatern Eaiserzeit aus Hocken-
heim). 28 ethnographische Gegen-
stande, 64 Bilder undLandkarten
und 75 Biicher.
Die Ausscheidung der aus Mann-
heim selbst stammenden Sammlungs-
Segenstande und deren Aufstellung in '
em auf Kosten der Stadtverwaltung
hergerichteten m Stadtgeschichtlichen
Museum" (vgl. Museographie XXIV)
ermOglichte eine schdnere und wirkungs-
vollere Aufstellung der im Grossh.
Schloss verbliebenen Sammlung, die
im Friihjahr 1906 durchgefiihrt wurde
und hauptsachlich den M&beln, den
Waffen, dem Porzellan und Glas so-
wie den ethnographischen Gegenstan- 1
den zugute kam. Dank dem Ent-
gegenkommen der General-Intendanz
der Grossh. Civilliste und der Mann-
heimer Stadtverwaltung konnte in den
Sammlungsraumen eine Dauerhei-|
z u n g eingerichtet werden, die zum :
Schutz gegen Feuchtigkeit und Rost
dringend nfitig war und nunmehr den
6ffentlichen Besuch der Sammlung
auch im Winter (an Sonn- und Feier-
tagen unentgeltlich) ermOglicht. i
(K. Baumann.)
Mittelrhein.
50a Darmstadt, Grossherzogl. Kabinets-
Museum XIX, XXI, XXIV. I
1 kleiner prachtvoll erhaltener ge-
schliffener Steinkeil, Fundort: Sens-
felder Tanne, Provinz Starkenburg;
1 kleiner geschliffener, aber bescha- j
digter Steinkeil aus einem Hugelgrab ;
der Bronzezeit, Distrikt Diebsfang bei '
der Baierseich. Pro v. Starkenburg.
Eben daber: 1 schdn verzierte
Bronzenadel mit rundem Kopf ; 1 glat-
tes, flaches, offenes Armband mit ver-
zierten Knaufen.
Aus Grabern der Hallstattzeit in
der Koberstadt, Provinz Starkenburg,
1 glatter Halsring, 1 Beinring, 3 Arm-
ringe und 1 Fingerring aus Bronze.
(Kofler.)
Frankfurt a. M., Hittorisobes Museum 53
I S. 260, II, VII, XIV-XVIII, XX—
XXIV.
Erwerbungen: Einhoimische
Funde der fruhgeschicht-
lichen Perioden. VorrOmisches.
a) S t e i n z e i t : Zwei Steinbeile, das
eine aus Eppstein im Taunus, das
zweite aus einem Brunnenschacht im
Moor zwischen Enkheim und Seckbach
erhielt das Museum durch Ingenieur
Kiscber vom Tiefbauamt. Weitere
Steinartefakte, welche ibrer Entstehung
nach der neolithischen Periode zuge-
horen, wurden in der romischen Topfe-
rei nordlich von Heddernheim bei den
Arbeiten der Ausgrabungskommission
erhoben. Sie haben nach den beson-
deren Abnutzungsspuren augenscbein-
lich in rdmischer Zeit alt Hilfe-
gerat Verwendung gefunden.
Eine grdssere Zahl von Scherben
mit Linear- Ornamentik wurde in Ab-
fallgruben der Steinzeit auf dem Ebel
bei Praunheim bei der Anlage einer
Bingo fen - Ziegelei gefunden. Diese
Scherben versprechen nach dem Sor-
tieren ein oder das andere Gefass in
ganzer Form su ergeben. Die Beob-
achtung der Fundstelle ist ganz weaent-
lich durch die tumultuarische Art des
xbbaues erschwert, welcher vor der
Hand in so grossen Massen erfolgt,
ilass eine sachgemasse Ausgrabung
einzelner Gruben unmoglich ist Durch
die freundliche Zusage der Besitzer,
Herren Braun und Seeger, erscheint
es ermoglicht, fdr die Folge nach Ein-
tritt regelmassigon Betriebes von Seiten
des Museums planm&asige Beobachtung
in die Wege zu leiten, welche vom
wisseuscha^lichen Standpunkt aus not-
wendig erscheint. Um so dringender
ist diese Notwendigkeit, als in unserem
Gebiet eine grdssere neolitbische Siede-
lung, wie sie hier ohne Zweifel vor-
liegt, bislang noch nicht untersucht
worden ist.
b) Bronzezeit: Aus unserem
Pundgebiet ist nichts ins Museum ge-
langt. Einen Lappenkelt aus Belsen
i in Wurttemberg erhielten wir als Ge-
scheuk von Herrn Dr. J Cahn.
c) Hallstattzeit: Den Inhalt
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Museographie. — Frankfurt.
429
eines Grabes der fruhen Hallstatt-
periode schenkte Herr Fr. W. Fix
aus Fechenheim, woselbst beim Abbau
einer Sanddune, der sog. nSchweden-
schanze" nach Angabe des Besitzers
seit Jahren derartige Funde gemacht
worden sind.
Das Tongefass ahnelt im Aufbau
durchans den Urnen oder Kesseln des
alter en Fundes von Bad Nauheim (vgl.
Quilling Nauheimer Funde, Fund 1,
Tafel I u. II) Auch der geschickt
angefugte flache Henkel iet dort an
einem kleineren Gefasse vorhanden
(Quilling Taf. I. 5). Urn die Schnlter
des Gef&sses laufen 3 horizontal
flache Rillen, beim Ansatz des Henkels
beginnend und endigend. Aue dem
Inbalt sind 3 Bronze Pfeilspitzen vor-
handen. Bei zweien derselben bilden
die spitzen dunnen Gusszapfen eine
Art von zweiten Widerhaken, das
dritte Stuck ist nur zum Teil erhalten.
d) Latfenezeit: Eine Urne der
fruhen Lat&nezeit, deren Form die
Tradition der Hallstattperiode noch
erkennen lasst, wurde in einer Sand-
grube im Stadtwald an der Baben-
hauser Landstrasse ausgegraben. Die
Form ist die einer weithalsigen Flasche,
deren Mundung uber einer Halsan-
schwellung ohne Randwulst leicht aus-
ladet. Die Bauchkante zeigt einen
energischen Knick, die Standnache ist
abgeplattet. Auf der breiten Schulter
sind Festons in je zwei flachen Rillen
eingetieft, dazwischen je eine Gruppe
von drei flachen Punktdellen. Der
Kaum in den Zwickeln unterhalb der
Aufhangestellen der Festons ist ganz
von solchen Dellen ausgefullt. Solche
Dekorationsweise ist unter unseren
Funden bisher noch nicht vertreten.
Das Stuck ist noch ohne Drehscheibe
aus der Hand gearbeitet.
Eine geschlossene Gruppe von Fun-
den der Spatlatenezeit konnte in
Fechenheim im Auftrag der Kom-
mission durch den Berichterstatter
ausgegraben werden. Es handelt sich
um ein ausgedehnteres Graberfeld,
von welchem der grdsste Teil inner-
halb der letzten 25 Jahre bei der
Kies- und Sandausbeute von der sog.
„Schwedenscbanze" abgegraben wor-
den ist, ohne dass Kunde davon in
weitere Kreise gelangte. Durch Herrn
Lehrer Andreas veran lasst, erfolgte
die Zuwendung vom Inbalt des oben
genannten Hallstattgrabes, sowie eines
reicher ausgestatteten Spatlat&negrabes
durch den Grundbesitzer Herrn F. W.
Fix. Der Inhalt des vou Herrn Fix
dem Museum gescbenkten Brandgrabes
umfasst die Gegenstande, welche sich
unter der Leichenbrandasche in einer
besenstrichverzfcrten Urne gefunden
haben. Den Inhalt bildeten eine
zierliche Goldwage, 2 Kammchefa,
deren Verzierung ein Pferd darstellt
(beide aus einer und derselben Form
gegossen), ein Zterknauf in Form
eines Wolfskdpfchens, ein Doppel-
knopf mit A = Verzierung auf der
breiteren Fl&che, eine Fibel (= Quil-
ling S. 101, 24—29) und 2 Ringe
rhombischen Querscbnittes. Alle diese
Stucke sind aus Bronze. Aus Eisen
fanden sich ebenfalls 2 Ringe und
Fibelfragmente (etwa = Quilling 46).
Sehr charakteri8tisch sind 8 dicke
ringartige Perlen aus gemustertem
Glas. Durch die spirale Streifung
der Glasmasse in den Farben gelb,
braun und grun ist eine sehr gefallige
Wirkung erzielt. Die Gesamtheit des
Fundes ist durchaus bezeichnend fur
die spate Latene-Periode, wie sie in
unserer Gegend durch Nauheim am
beaten vertreten ist. Zu vergleichen
sind nachstdem die Ausgrabungen vom
Hradischt von Stradonic in Bohmen
und vom Mont Beuvray (Bibracte) in
Frankreich. Die Ausgrabung ergab
noch 16 verschiedene Fundstellen mit
einer grdsseren Zahl von Funden.
Meist enthielten die Graber die Leichen-
brandasche in einem mehr oder minder
zerdrlickten Tongefass, dazu Bronze-
und Eisenreste.
Unter den Metallfunden ist beson-
ders eine grosse Eisenfibel bemerkens-
wert. Sie nahert sich dem Typus
Quilling, Nauheim S. 101, 46, ist aber
durch scbdn geschweifte Form des
Bugels, durch die ausserordentliche
Grosse und dadurch ausgezeichnet,
dass sie einen Schluss auf die Art
ihrer praktischen Verwendung ge-
stattet. Es haften ihr namlich Knochen-
reste an von der Schlafenpartie des
Schadels und vom Schliisselbein. Man
darf also wohl annehmen, dass sie in
der Schultergegend der verbrannten
Leiche angebracht war, also als Mantel-
spange gedient haben wird. Ausser
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430
Museographie. — Frankfort.
mehreren weiteren Fibeln sind noch
zu nennen die Reste eioer Pinzette
und ein eigentumliches Zierstuck, eine
runde scbarfrandige Eisenscheibe mit
4 im Quadrat angeordneten Einker-
bungen an der Peripherie. Durch ein
Loch in der Mitte ist ein Eisenring
gezogen, sodass das game ale An-
hanger dienen konnte, ein Gegenstuck
zu dem Bronze- Anhanger bei Quilling,
Nauheim, Fuud 64, Taf. VII. 85, wel-
cber die gleichen Einkerbungen zeigt,
bei dem aber die Aufhangevorrichtung
zu einem iesten Stiel geworden ist.
Nicht zu vergessen ist das Votkom-
men einer gr&sseren Zahl von Feuer-
steinsplittern, ferner des Reibsteines
(Laufers) einer Handmuhle und von
verschiedenen Lehmbrandresten. Diese
Letztern lassen auf das Yorhandensein
eon Wohnungen an der Fundstelle
oder in deren Nahe schliessen.
InPraunheim wurden beim Lehm-
abbau zum Betrieb einer Ziegelei
gleicbfalls mehrere Brand- Graber der
Spat-Lateneperiode gefunden und der
Inhalt fur das Museum erworben. Ob
diese Graber in Beziehung zu bringen
siod zu einer in ihrer allernachsten
Nahe gleichzeitig beobachteten rdmi-
schen passageren Erdbefestigung, wird
sich hoffeDtlich aus der fur dieses
Werk notwendigen weiteren Unter-
suchung ergeben. Ueberraschend ist
der Umstand, dass nach unverdach-
tiger Angabe der Arbeiter in der Aus-
fullung des romischen Spitzgrabens
selbst ein Grab sich befundeu hat,
welches nach seinem keramischen Ma-
terial kaum einen Unterschied gegen
die genannten Graber aufweist. Die
flaschenartige Urne hat ungefahr den
Typus Nauheim 39—42. Sie ist nach
der Herstellungstechnik wohl als jQnger
anzusprechen, lasst aber die Tradition
der einheimischen Latene - Keramik
deutlich erkennen, ebenso wie auch
die im Leichenbrand deformierten
Reste der beigegebenen Schussel mit
eingezogenem etwas verdicktem Rand.
Es durfte sich wohl urn ein B trbaren*
grab handeln aus der Zeit nach dem
Beginn der romischen Okkupation.
Die fibrigen Graber, ausserhalb der
romischen BefestiguDg, wenige Scbritte
von derselben entfernt, sind vielleicht
etwas alter. Ihre Keramik zeigt die ,
besenstrich-verzierte Urne (Nauheim !
1 33, 34 und 36) die Flasche (Nau-
I heim 44), flache Schalchen und Kump-
I eben (Nauheim 15/ 16), daneben aber
I einen dickwandigen fast zylindrischen
Becher, einen ahnlichen mit leicht
geschweifter Wandung und einen drit-
ten. der elegantere Form zeigt mit
leichter Ausbaucbung und ausgelegtem
Rand. Ausserdem kommen u. a. Scher-
ben sebr dickwandiger in der Form
nicht mehr bestimmbarer Gofasse vor.
Unter den sonstigen Beigaben ist
insbesondere eine frine schlanke Lan-
zenspitze bemerkenswert mit schmalem
Blatt uod lang ausgezogenem Mittel-
8tiick, welches von der Tulle durch
mehrere Keblen und Ringe sowie durch
ein Band mit rhombischer Schraffie-
rung getrennt ist Das untere Ende
der Tulle wird von einem ebensolcben
Bande zu ammengehalteD. Ausser die-
8em hubschen Stuck sind noch zu
nennen: ein eisernes Hiebmesser mit
geschwuDgeoem Rucken und ein Eisen-
beilchen mit umgeschmiedeten Schaft-
lappen, welche den Stiel von oben
eintreten und unten nochmals sicht-
bar werden lassen. Dieses besonders
charakteristische Stuck ist fur unsere
Sammlung das erste seiner Art von
beglaubigter Herkunft.
Der Inhalt der Graber gliedert sich
in sehr erwunschter Weise an die von
Nauheim und Fechenheim, denen er
zeitlich folgen durfte. Es stent zu
erwarten, dass die notwendige Unter-
suchung dts ihnen benachbarten romi-
schen Feldlagergrabens wei'ere Auf-
schlQsse fiber das zeitliche Verhalmis
dieser Anlage zu den Grabern geben
wird.
Rdmische8. Von den Heddern-
heimer Funden sind an enter Stelle zu
nennen die bei der Untersuchung der
Topferei imNorden vor dem Saalburg-
tor gefundenen Reste einer Gigan-
t e n 8 a u 1 e 1). Es wurde der ehemalige
Standort dices Denkmals erkannt in
einem gemauerten Podeat im Bezirke
der Topferei In der Nahe dieses
Fundamentes fanden sich zerstort und
verstreut vor : Bruchstucke einer profi-
lierten Basis, ferner der Sockelteil mit
*) Ygl. Korreapondensblatt des G«B*mt~
vereins 1906 Vortrag yon Prof Dr. WollT
bei der Oeneralyersammlnng der Deutcohea
Gesehiohts- und Altertamsvereine an ~
berg.
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Museographie. — Frankfurt.
431
der Inschrift R. SOLLIV
S. DECVM,
IN1VS. EX
V.S.L.L.M.
Die Bearbeitung zeigt, dass auf dem
Steinwurfel, der den oberen Teil der
Inschrift tragt, in frQherer Zeit einmal
etwas anderes zu sehen gewesen ist.
Demnach s<heint hier ein ahnlicher
Fall vorzuliegen, wie bei der von
Donner- v. Richter verdffentlichten
grossen Heddernheimer Gigantensatile
unseres Museums, auf der eioe Er-
neuerung durch die Inschrift ausdruck-
lich bezeugt ist.
Das R bei Beginn der Legende
unseres jungsten Fundes ist nach der
einleuchtenden Ansicht von Prof. Dr.
Wolff als Schluss der im ubrigen
fehlenden After vorkommenden Weihe-
formel zu deuten I(ovi) O(ptimo)
M(aximo) ET I(unoni) R(eginae). In
dem Stifter Sollius Decuminius (oder
Decum'mus?) haben wir aller Wahr-
scbeinlichkeit nach ein en Besitzer |
unserer Tdpferei zu begrussen, der
das Denkmal auf seinem Grand und !
Boden errichtet oder wiederherge- ,
stellt hat. |
Ferner fand sich der obere Teil der
fur solche Denkmaler iiblichen Schup- '
pensaule sowie zwei Stiicke figQr- 1
licher Bearbeitung, welche der Reiter-
gruppe der Saule zugeschrieben wer-
den miiBsen : Ein bartloser Kopf, stark
nach dem Nacken zuruckgebogen, wohl
dem GiganteD, und ein bartiges Haupt, j
ungefahr vom Typus des Zeus von
Otricoli, ohne Zweifel dem Reiter zu-
gehdrig. Die Grosse der Eiozelteile
ist verhaltrismassig gering, sod ass auf
Masse und Verhaltnisse gescblossen
werden darf, wie bei der Schiersteioer
Saule im Wiesbadener Museum. Die
Arbeit bewegt sich technisch in den
Bahnen des fiir unsere Ge*end Ueb-
lichen. Mit diesem Fund ist tar Hed-
dernheim hereits das vierte Denkmal
seiner Art gesichert. Die gleiche
Fundstelle ergab daoo neben zahl-
reichen keramischen Einrelfunden und
allerlei Hilfsgerat vom Topfereibetrieb
noch Bruchstucke von zwei kleinen
Altaren, von deren Ioschriften leider
nichts erhalten geblieben ist.
Das Inventar der Ausgrabuogskom-
mission weist fur das abgelaufene Jahr
im ganzeo 195 Nummern auf, aus
denen im einzelnen folgende Gegen-
stande zu nennen sind:
Inschriftliches. a) Ziegelstem-
pel. Zwei Stuck e einer tegula aus
gelblichem Ton mit Fragment eines
ZiegelKtempels der Cob. I. Asturum.
b) Topferstempel. 1. auf Do-
lienhenkeln fanden sich die Stempel
lAQtWAl und (PEFa^:. 2. auf Ge-
tassen aus terra sigillata kam eine
ganze Roihe von Aussen- und Ionen-
stempein zu Tage, von denen einige
ganz neu sind.
Von Waffenre8ten fanden sich
einige eiserne Lanzen- und Pfeilspitzen,
der Knauf eines gladius, nierenfdrmig
gestaltet und von sorgfaltiger Arbeit
aus Elfenbein, sowie die Reste einer
lorica squamata, eines Schuppenpan-
zers, aus vergoldeter Bronze.
Reste der Kleidung und Aus-
rustung sind ei ige Fibeln, Kndpfe,
Bescblagstucke und Anhanger aus
Bronze, Bein und Eisen.
Von Geraten des Handgebrauches
nebmen aus dem Gebiet der Tdpferei
besoiiders diejenigen Dinge die Auf-
merksamkeit in Ansprucb, welche zum
Topfereibetrieb gehdrec. Ausser den
keramischen Produkten und Abfallen
selbst, deren wieder eine grdssere Zahl
dem Boden entnommen wurden, ist
hier etwa das Folgende zu nennen:
Ein Radcben aus Bronze, urn einen
Achsenstift beweglich, mit gekerbtem
Rand, zur Herstellting von geriffelten
Zierbandern und Randern von Ge-
fassen, ein Instrument aus Bein mit
einer Kerbe zwischen zwei vorstehen-
den En den zum Eindrehen eines schma-
len Wulstes zwischen zwei Rillen,
ferner die oben genannten Steinwerk-
zeuge zum Glatten und Polieren der
keramischen Erzeugnisse. Ausserdem
gehdren zweifellos eine Reihe anderer
Gerate hierher, deren Zweck zur Ver-
wendung im Topfereibetrieb wahr-
scheinlich, aber nicht auf den ersten
Blick erkennbar ist, wie Spateln und
Messer, Stifte, Bohrer und Wetzsteine
u. a. m. Auch ist ein Eisenreif ge-
funden, der als Bi'ichse zum Zusammen-
schluss zweier Holzrohren gedient
hat, welche die Wasserzufiihrung
zum Topfereibetrieb vermittelt haben
werden.
Dnter sonstigen Geratfunden,
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432
Mu8eographie. — Frankfurt.
welche bei den Auagrabungen ge-
wohnliche Begleiterscheinungen flind,
nennen wir:
Pinzetten und Gabelchen aus Bronze,
stili aus Bronze, Eisen and Bein,
Schlussel, Messer, Stifte, Nagel und
eine Eisenkette.
Zu den Funden aus der Tdpferei
gehoren ausserdem zwei ganz erhaltene
Geftsse, eine Schussel und ein Napf,
welche die Kommission fur Kunst und
Altertumsgegenstande von einem Hand-
ler erwerben konnte, nachdem nach-
gewiesen war, dass diese Stucke von
Arbeitern ausserhalb der Kommissions-
grabungen an Ort und Stelle gefunden
waren.
Von Einzelfunden konnte eine Terra-
kottafigur erworben werden, aus
weissem Ton; aus einem vorderen und
einem hinteren Formteil zusammen-
gesetzt, kommt sie der bei Riese, Rom
Terrakotten aus unserer Umgegend
aufTafel II, 3 dargesteliten sitzenden
Fortuna am nachsten. Ob der in der
Rt*chten gehaltene Griff der eines
Steuerruders ist, lasst sich nacb der
Figur selbst nicht entscheiden. Auf
der gleichen Fundstelle wurden ferner
erworben: ein Gewichtstein mit der
Gewichtsbezeichnung I III (pondera),
ferner Sigillatagefasse mit den Tdpfer-
stempeln OF SENO . ., (M)ARTIAFE,
ein Kleinerz des Marc Aurel, eine
Fibel und ein Ohrloffelchen aus Bronze.
Berr Pfarrer Lommel in Nieder-
ursel vermittelte den Ankauf einer
grosser en Anzahl von Graberfunden
aus Praunheim. Es handelt sich
bei diesem Ankauf urn 22 Kruge, 7
Urnen, 8 Lampen, 4 Tassen aus Terra
Sigillata, 2 ebensolche Teller, 2 grd
bere Teller, Glasgefassreste, Terra-
kotten und Bronzen. Das Material
diirfte an 30—50 Graber umfassen.
Aus der n&chsten Umgebung wurde
ferner eine Aschenkiste aus Vilbeler
Sandsteiu mit ebensolchem Deckel,
sowie der Deckel eines weiteren nicht
mehr vorhandenen Grabgefasses in
Gestalt eines Falzziegels itegula) er-
worben.
Eine Anzahl weiterer Graber aus
der Gemarkung erwarb die Kommis-
sion durch gutige Vermittelung des
Herrn Gemeinderechners Huth aus
Praunheim. Diese letzteren Graber
sind bemerkenswert durch eigenartige
Schusseln aus rotem, schwarz iiber-
zogenem Ton, von denen 3 Stuck er-
worben werden konnten. Ihre Zeit-
stellung innerhalb der rdmfcchen Pe-
riode ist einstweilen noch eine offene
Frage. Die Graber fanden sich am Ebel
in der Nabe einer von Prof. Wolff
nachgewiesenen rdmischen Strasse.
Aus den Grabungen nachst dem
Gunthersburgpark wurde neben
Einzelscherben und Baumaterialproben
ein Eisenhaken abgeliefert, welcben
Herr Thomas bei der Unterauchung
einer von ihm dort gefundenen weiher-
artigen Anlage erhoben bat. Das
Stuck, welches eine starke Spitze mit
langem Widerhaken hat und mit der
Tulle wohl auf einer Stange befestigt
war, wird von Herrn Thomas als
Boots- oder Schifferhaken bezeichnet.
Den Herren Haberstock und Fix
jun. in Fechenheim verdanken wir
romische Graberfunde, welche bei den
Ausachachtungen gelegentlicb eines
Neubaues an der Langenstraaae dort-
selbst erhoben wurden: 5 Tonkruge
(Heddernheimer Fabrikate), eine Ton-
lampe, Gefassreste aus Ton und Glaa,
sowie Leichenbrandasche. Yon be-
sonderem Interesse ist hier an einer
fruher schon durch Prof. Dr. Wolff
nachgewiesenen romischen Strasse der
spateren Zeit das Vorkommen des
Aussenstempels DEXTRI auf einer
Sigillatareliefschale, fur welche aller
Wahrscheinlichkeit nach ebenso wie
fur Funde gleichen Stempels auf dem
Graberfeld von Ruckingen, Heddern-
heim als Fabrikationsort in Anspruch
zu nehmen ist.
Zum Schluss dieser Erwerbungen
ist noch ein etruskischer Helm aus
der fruheren Sammlung Gimbel (Ba-
den) zu erwahnen. Die Form dieses
Bronze-Helmes mit ringsum abstehen-
dem Schirm ist am ersten dem mittel-
alterlichen Schallerhelm zu vergleichen,
der in ahnlicher Weise Stirn- und
Nackenschutz erreicht Zu bemerken
ist die gefallige und einfache Gliede-
rung des aus einem Stuck getriebenen
He 1 rae8. Die Kappe schlieast sich,
ahnlich wie beim korinthischen Helm
unten etwas eingezogen, der Kopf-
form an. Der Schirm ladet erst nur
ganz wenig und nur am unteren Rande
etwas starker aus, so dass der gauze
Kopf nebst dem Nacken in sehr wir-
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Museographie. — Frankfurt.
433
- 1
kungsvoller Weise durch die Waffe
geschutzt wird. Zwei Ldcher in der
Schlafengegend dienten zar Befesti-
gang des innen anzunehmenden Fat
ten und des Starmbandes.
Nachrdmi8ches. Frankische
Fonde warden an der oben genann-
ten Stelle am Ebel bei Prannheim
gemacht, wo in der Nahe einer romi-
schen Strasse auf der Terasse iiber
dem rechten Ufer der Nidda bei der
Lehmgewinnung fur eine Rtngofen-
ziegelei Graber aus dem 6. Jahrhun-
dert ausgegraben wurden.
£8 konnten im ganzen 3 Bestattungen
festgestellt werdeD. Das erste Grab
enthielt ausser dem Skelett ein e n
faches Tongefass, eine Axt (francisca),
einen Wurfpfeil mit langen starken
Widerhaken, eine Scbere und eine
Bronzeecbnalle, 'sowie eine Goldmiinzf
barbariscben Geprages nach Byzanti-
niscbem Vorbilde. Der Erhaltungs-
zustand ist so gut, dass kaum allzu-
lange Zeit zwiscben der Pragung und
der Bestattung liegen kann. Damn
ist fur die Datierung des Grabes ein
erwunschter Anhalt gewonnen.
Ein zweites Grab enthielt nebtn
dem Skelett eines alteren Manne.s,
dessen Schadel durch einen unver-
heilten scharfen Schwerthieb gespalten
ist, einen Skramasax, mehrere Pfeil
spitz en, sowie ein geschweiftes Ra-
siermesser, an dessen Griffende ein
in Bronze getriebener stilisierter Tier-
kopf aufgelegt ist. (Analogen Zierat
und zwar einen Adlerkopf fanden wir
auch in Heddernbeim zu einem rOmi-
schen Rasiermesser, vgl. 27. Jahres-
bericht 1904, S. 20). Ausserdem ent-
hielt das Grab noch ein bei der Auf-
findung leider zertrummertes grun-
liches Becberglas mit rundem Boden
und schrag angeordneten flachen
Furchen.
Ausser den genannten einheimischen
Funden, hat die Kommission noch
ein Stiick unbekannter Herkunft er-
worben. eine goldene Scheibe fran-
kischer Zeit mit Filigranauflage in
Form eines Kreuzes und freien Orna-
menten in den Winkeln, ringsum lauft
eine Filigranschnur. Zu welcher Art
Schmuck die Scheibe geh5rt hat, lasst
sich nicht mit Bestimmtheit sagen.
Wahrscheinlich zierte sie eine Fibel.
Welcker.
Mittelalter und Neuzeit.
Die Haugaltertiimer. Woh-
nungswesen und Hausrat. Der
Wohnbau: Die baulichen Veran-
derungen innerhalb der Altstadt war-
den mit steter Aufmerksamkeit ver-
folgt. Von vielen Abbruchhausern
gelangten Einzelstiicke in das Museum.
Von der Katharinenkirche, der Nikolai-
kirche und dem RomerhSfchen wur-
den Bauteile geborgen (X 22,409 bis
22,420), ebenso von den Abbruchen
in der Braubachstrasse (X 21,862 bis
21,899); aus den Hellberger-Hausern
am Rdmerberg besonders zwei Eisen-
tfiren von Wandschranken (X 22,310
und 22,421). Vom Hause Kovatschek
(Goetheplatz 3) bewahrt das Museum
einen holzgeschnitzten Rokoko-Giebelr
der in der Braubachstrasse wieder
verwendet werden soli, sowie einen
Ecktragstein (X 22,401/2) und vom
Gasthaus „zum deutschen Schutz"r
Ecke Neue Zeil-Gr. Friedbergergasse^
einen Ecktragstein und einen Schluss-
stein (X 22,405/6*. Von der Engel-
apotheke ein Apothekenschild mit
Engelsiigur, einen Sandsteintursturz
mit Hauszeichen und Handelsemblemen
sowie eine Konsole im Stile Louis
XVI. (21,898- 21,899 a/b. Gesch. d.
Herrn Apotheker Szamatolski). Ein
Bronze-Turklopfer in Form eines Del-
phins (X 22,308. Gesch. d. Herren J.
und S. Goldschmidt) soil nach An-
gabe des Vorbesitzers von der Tur
der alten Synagoge zu Frankfurt
stammen.
Ausser diesen Originalstiicken ge-
wann das Museum eine grosse Reihe
von Abbildungen. So wurden von der
Verwaltung des Baudenkmaler-Werkes
39 architektonische Au'nahmen iiber-
wiesen (C 15,015 — 15,054) und so hat
vor allem auch Herr C. Ab t aufs neue
dem Museum seine vortrefflichen photo-
graphischen Aufnahmen von Frank-
farter Strassen, Platzen und Eiuzel-
pebauden zum Gescbenk gemacht (C
15,209—15,213 und 15,229-15,251).
Unter den Baulichkeiten, von denen
das Museum architektonische Auf-
nahmen anfertigen Hess, seien be-
sonders genannt: Morsergasse 1 (C.
14,926/7*); Allerheiligengasse 5 (C.
14,928*); Engelapotheke (G. 15,668—
15,673*). Von dem fur die Frank-
furter Zimmerausstattung sehr interes-
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434
Museographie. — Frankfurt.
santen and wohlerhaltenen Louis XVI.-
Zimmer im Hause Tdngesgasse 21
wurden mit gutiger Erlaubnis des Be-
sitzers Herrn Hahn zeichnerische Auf-
nahmen angefertigt (C. 15,557—565*).
Die Ofen-Sammlung wurde nur
*enig vermehrt: Durch eine aus Hoch-
weissel bei Butzbach stammende Ka-
chel mit einem gut modellierten stei-
genden L6wen (X 22,231*) und durch
eine aus der Breitengaase stammende
gro98e Kachel mit Frau und Kind in
Akanthus - Umrahmung ; gute Arbeit,
1. Halfte d. 19. Jahrb. wahrschein-
licb von einem Frankfurter Meister
<X 22,342*).
M6b el: Der Ankauf von MSbeln
lnusste wegen Rauinmangels ausserat
beschrankt werden. Zu den Sitz-
mobeln kam vor allem ein Spatem-
pire-Sopha aus Nussbaumholz mit
gleichzeitigem abgepassten Baumwoll-
bezug, auf dessen gelben Qrund sebr
fein 8titisierte8 rotes Ornament ge-
druckt ist. Altfrankfurter Mobel aus
dem Besitz der Malerfamilie Morgen-
stern stammend (X 22,160*). Ausser-
dem vier hessische Bauernstuhle. Die
Kastenmobel wurden vermehrt
durch einen Frankfurter Stollenschrank
aus Kiefernholz mit Nussbaumfournie-
rung in reichgekehlter Arbeit, auf* vier
gewundenen Saulen ruhend. Fur Frank-
furt und Umgebung cbarakteristisches
Mobel aus der 1 Halite d. 18. Jahrh.
Eine Eicbenholztruhe mit sternformi-
gen Holzeinlagen aus dem hessiscben
Hinterland bei Gladenbach bez. „ Anna
Bederin von Wommelshausen Anno
1789" (X 2^,318*) und eine zweite
gemalte Truhe, angeblich aus der
Gegend von Alsfeld (X 22,3 9*). —
Yon kleinerem Hausrat ist zu
nennen ein Wismutkastchen, auf dem
Deckel mit Darstellung des Abend-
mahls (X 22,264*), und eine bemalte
Eisenkassette mit dem Bilde eines
tafelnden Liebespaares in spanischer
Tracht. Zweite Halfte d. 16. Jahrh.
(X 22,395. Gesch. d. Frau General-
konsul Baer), dazu ein in Messing
geg08senesTruhenbeschlag(X22,164*).
Ein Frankfurter Servierbrettaus Eisen-
blech, darauf gemalte Baumlandschaft
mit ruhender Yiehherde. Bez. H. M.
L. Dieterich 1813. Aus Altfrankfurter
Besitz (X 22,297*). Ein Briefbe-
schwerer aus Glockenmetall mit Um-
schrift: „Zur Erinnerung an den Dom-
brand 15. August 1867. — Fur Repu-
blik gegossen, im Konigreich zer-
flossen". (X 22,336).
Leuchtgerat: Ein holzgeachnitz-
ter Kienspahnhalter aus Hochweissel
bei Butzbach (X 22,235*). Ein zweiter
Kienspahnh alter zum Aufstellen auf
den Fussboden. Unbekannter Her-
kunft. (X 22,159. Gesch. d. Herrn
Schmole.)
Gerat fur Koche und Keller:
Ein Formstein far Backwerk mit Dar-
stellung eines Liebespaares im Schlaf-
gemach. 15. Jahrh. (X 22,^24*). Ein
herzfdrmiger Loffelhalter aus Zinn.
Wohl Frankfurter Arbeit des Joh.
Simon Fries II. (X 22,380*). Eine
Holzflasche, sogen. Gurte, aus' Ahorn-
holz. Wohl westfalisch. (X 22.267*).
Eine ebensolche kleinere Holzflasche,
angeblich aus der Gegend von Als-
feld (X 22,330*). Eine Kohlenpfanne
aus Messing und Eisen zum Warm-
stellen. Der Kupferuntersatz tragt die
Inachrift: „Meisterstuck des Spengler
Meisters J. Georg Kirschten. Frank-
furt a. M. d. 21^ Julius An. D. 1816."
(X. 22,268*).
Geschirr in gebranntem Ton:
Mit aufgesetztem Ornament zwei Kaffee-
Kannchen, geriefelt mit gelber Glasur
und aufgesetztem, farbig glasiertem
Blumenzweig. Wahrscheinlich Frank-
furter Fabrikat (X 22,294 a/b ♦). Eine
rotbraun glasierte Kaffeekanne mit
aufgesetztem Herzen und Rosetten tragt
die Bezeichnung: W. W. zu Oberau,
(Kreis Budingen) 1877. (X 22,301*).
Ein dunkelbraun glasierter Krug zeigt
die in Relief aufgesetzte Yerzierung
eines Adlers in Festons und Streu-
blumchen. Er stammt aus Sickenhofen
bet Babenhausen (X 22,290*). Eine
irdene dunkelbraune Kaffeekanne mit
aufgesetzten rot und grfln glasierten
Knopfchen tragt an Stelle des Henkels
zwei Oesen zum Durchschieben eines
geflochtenen Henkels. Unbekannter
Herkunft. (X 22,329.) — Ohne aufge-
setztes Ornament, nur in farbiger
Glasurverzierung begegnet eine Pfann-
kuchenplatte aus Hocbweissel bei Butz-
bach, mit Darstellung eines springen-
den Pferdes und Datierung „Anno
1802" (X 22,240*). Ein rotbrauner
Topf mit der Darstellung eines rei-
tenden Trompeters ist datiert 1844
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Museographie. — Frankfurt.
435
(X 22,260 a*). Zwei dunkelbraua gla-
sierte Kannen aus Hochweissel sind
in derWeise dekoriert, dass vor dem
Brande Gitterwerk und B lumen durch
Wegkratzen der Glasur herausgehoben
sind (X 22,238/9 *) Zwei Teller eben-
daher tragen Pflanzenornament mit
eingeritzten Eonturen and mit mehr-
farbiger Glasur (X 22,241/2*). Ein
braun glasiertes halbkugelfdrmiges Ge-
fass mit zwei Henkeln und oberem
Au8gus8 diente als Bettflasche. Stammt
aus Hochweissel (X 22,232*).
Geschirr in Steinzeug: Grauer
Steinzeugkrug mit aufgesetztem Ha-
nauer Wappen nnd mit reicber Zinn-
montierung, deseen Deckel das Frank-
furter Beschauzeichen und zweimal
das Meisterzeichen eines unbekannten
Zinngiessers J. G. K. mit der Jahres-
zahl 1702 tragt. Der Krug zeigt noch
die Formen des 17. Jabrh. (X 22,397.
Gesch. d. Frau Generalkonsul Baer).
Steinzeugkrug ganz mit blauer Glasur
bedeck t, unter der die graue Masse
in Perlenreihen hervorscbeint. Zinn-
deckel ohne Marke (X 22,396 Gesch.
wie vorher) Ein blauglasierter Krug
ohne alle Dekoration stammt aus
Munzenberg (X 22,338*). Endlich ein
bauchiger rheinischer Krug mit auf-
gesetzten Medaillons. Anf. d. 16. Jahrh.
(X 22,22 i*).
Geschirr in Steingut: Diese Ab-
teilung wurde nur durch Erzeugnisse
der Dammer Fabrik vermehrt und
zwar: zwei ovale SchQsseln mit fasso-
niertem Rande, mit zierlicher Blau-
dekoration, die auf Fond und Rand
gedruckt ist, mit dem blauen Hdchster
Rad und D als Marke (X 22,348 a— b*);
eine Schiissel mit gedruckter Blau-
dekoration, Blumenbuscheln auf dem
Rande und einem Vogelnest in der
Mitte, mit gedruckter Bezeichnung
DAMM. (X 22,341*); endlich einen
Teller mit Arabesken und Blumen-
straussen in blau, im Fond ein in
schwarz gedrucktes Bild, Flussland-
schaft mit figurlichen Darstellungen
aus der Zeit um I860, mit Doppel-
marke eines eingedruckten D und eines
gedruckten blumenverzierten Spruch-
bandes mit „DAMM" (X *2,377*).
Geschirr in Fayence: Eine
Buckelschussel zeigt in sehr breit aus-
gefuhrter Blaudekoration im Fond eine
Landschaft mit zwei Hausern und auf
dem Rand dieselbe Zeichnung (zwi-
schen Rankenornament drei Felder
mit je einer Sonnenblume zwischen
zwei Farrenkrautern) wie ein im Mu-
seum befindlicher mit F gezeichneter
Teller, weshalb wir ihn vorlaufig fQr
Frankfurter Fabrikat halten. Die
Marke, scheinbar ein X, scheint Maler-
zeichen zu sein (X 22,405*). Wohl
aus der Hanauer Fabrik stammt
ein Seidel mit kleisterblauer Glasur,
bemalt mit blauen Blumchen, da-
zwischen Kreuzchen und Punkte. Im
Zinndeckel Hanauer Beschauzeichen.
(X 22,379*). Ein Kannchen, weiss-
glasiert mit zwei blauen grossblumigen
Bouquets. Im Zinndeckel Hanauer
Beschauzeichen. (X 22,345*). Eine
Eanne tragt in sehr feiner Blaumalerei
drei Medaillons mit Landschaften, da-
zwischen Gitterwerk. Marke S M
und 1715. Wahrscheinlich Hanau
(X 22,261*). — Die Hdchster Rad-
marke mit dem Malerzeichen J. Z.
(Joh. Zeschinger?) zeigt eine Sup-
penterrine mit plastischen Dekora-
tionen und Streublumchenbemalung.
(X 22,^48*). — Offenbacher Fabri-
kat ist eine Fayence-Tulpenvase mit
einer Dekoration von Sternblumen
Guirlanden, die an Schleifchen auf-
gehangt sind. Marke 0 F F. (X 22,382*).
Ebendaher stammt ein kleiner ge-
buckelter Teller (X 22,965*) — Eine
grosse Schiissel, in kreisformige Felder
geteilt mit kleinen Rosetten in gelb
und griin, tragt die Florsheimer
Marke, darunter J (?) N || No. 2
(X 22,249). — Eine Dekoration, die
sich ganz im Charakter unserer Nach-
barfabriken halt, tragt ein Teller mij
der Marke R, vielleicht Rue king en.
(X 22,366*). Ein anderer bauerlicher
Teller tragt eine undeutliche Marke,
einem W ahnlich, wohl nur Maler-
zeichen (X 22,346*). — Eine vier-
eckige Schussel mit Deckel tragt als
Dekoration aufgesetzte Apfelbluten-
zweige in farbiger Behandlung, die
dem Strassburger Fabrikat ahnelt.
Marke H, H o 1 1 i 1 8 c h i. Mahren.
(X 22,320*). — Ein zinnmontierter
Krug mit Blaudekoration in chine-
8ischem Geschmack ist wohl hollan-
dische Ware (X 2? ,337*). — Eine in
sehr kraftigen Formen gehaltene, in
Flachrelief verzierte Suppenterrine
nebst Untersatzplatte, von grauweisser
WestcL Zeitachr. f. Gesch. a. Ranst. XXV, IV.
29
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436
Museographie. — Frankfurt.
Glasur mit landschaftlicher Dekora-
tioD in Mangan, tragt keine Marke.
Mitte des 18. Jahrbunderts. Fabrikat
uobekannt. (X 22,385*).
Geschirr in Porzellan. Aus
RQcksicht auf die zeitliche Folge
nenne ich zuerst zwei Teekannen,
ein Kumpchen and ein Tasschen aus
rotbrauner BOttchermasse mit Gold-
dekoration, angeblich Fabrikat von
Plauen (X 22,321a-d*). — Viel
wichtiger fiir unser Museum sind die
Neuerwerbungen von Erzeugnissen der
H6chster Fabrik. An erster Stelle
nennen wir einen aus der Kollektion
Bourgois stammenden reicben Rokoko-
Tafelaufsatz mit vier figurlichen Ein-
satzen mit den Darstellungen der vier
Jahreszeiten. In farbiger Behandlung.
Die Einsatze tragen die rote Rad-
marke (X 22,227*). Eine Servier-
schussel in Form einer Schnepfe
mit Untersatzplatte , naturalistisch
bemalt. Radmarke. (X 22,218*). Ein
Service, bestehend aus funf Stiick:
Untersatzplatte, Teekannchen, Milch-
k&nnchen, Zuckerdose und Tasse, alles
mit reicher figurlicher Bemalung in
rot mit Goldrandern. Blaue Rad-
Marke. (X 22,283*). Milchkannchen
mit Blumenbemalung und Goldrandern.
Blaue Radmarke (X 22,299*). Kaffee-
kanne mit Schlangengriff und einer
Tierkopfzotte, die aus einer Maske
herausw&chst, mit Vergoldung und
feinster figurlicher Bemalung in rot.
Blaue Radmarke (X 22,403*). Birn-
fftrmiges Kannchen n.it eingepresster
Flechtwerk-Riefelung. Griff und Schna-
bel in Rokoko-Formen fassoniert, mit
zwiebelmuster - ahnlicher Blaumalerei.
Marke blaues gekrontes Rad (X 22,398
Gesch. d. Frau Gen-Konsul Baer).
Eine weisse ovale Terrine im Stil
Louis XVI., mit zwei LdwenkOpfen als
Griff und vier LOwenfiissen. Blaue
Radmarke (X 22,251*). Eine Vase
mit Decke), mit gitterf5rmig durch-
schnittenen Wandungen, blau und gold
bemalt, auf einer Untersatzschussel.
Radmarke (X 22,272. Verein.). Die
Hdchster Porzellane bilden eine der
reichsten und dabei auch materiell
wertvollsten Abteilungen unseres Mu-
seums, und sie geh&ren zu den treff-
lichsten Leistungen des lokalen Kunst-
gewerbes.
Von den Erzeugnissen anderer Por-
zellanfabriken gelangten in das Mu-
seum: zwei Kannen und eine Tasse
mit sehr feiner figurlicher Bemalung in
ziegelrot und mit Goldrandern, Fran-
kenthaler Arbeit (X 22,375a— c*);
zwei schftn gemalte Teller mit Marke
A.: Ansbach (X 22,350 und 22,359 *) ;
eine grosse Kaffeekanne von feinsten
Formen, zierlicher Reliefdekoration
mit massvoller Vergoldung aus Lud-
wigsburg(X 22,250 *) ; eine kleine rot-
gemalte Tasse mit Blattmarke. Fabrik
Grossbreitenbach (X 22,317*).
Schliesslich eine unbezeichnete Em-
pire-Tasse mit figurlicher Bemalung
(X 22,332, Gesch. d. Frau Reumann)
und eine wohl hollandische Barbier-
schiissel (X 22,399, Gesch. d. Frau
Generalkonsul Baer).
Geschirr in Glas: Diese Ab-
teilung wurde vermehrt am ein grun-
lich - gelbes rheinisches Maiweinglas
mit eingedriickten Dellen zum An-
fassen (X 22,291*) und zwei grune
Romerglaser mit eingeschliffenen Trau-
ben (X 22,296*).
Geschirr in Zinn: Im Vorder-
grund des Interesses stehen fur uns
die Frankfurter -Zinnarbeiten, sofern
sie uns in ihren Stempeln Belege fur
Frankfurter Eannegiesser-Marken bie-
ten, die bislang in unseren Samm-
lungen noch nicht vertreten sind. Aus
dieser Rucksicht erwarben wir ein
Kannchen mit Frankfurter Adler als
Beschauzeichen und undeutlichem Mei-
sterzeichen (X 22,384 *) ; eine Schiissel,
die ausser dem F die Zeichen P. K.
50 tragt : vielleicht Arbeit des Peter
Klingling, der seit 1699 Meister war
(X 22,300*) ; eine Schussel bez. rBever-
bach" (X 22,170*). — Auswartige
Arbeit ist eine grosse sechskantige
Zinnkanne mit Gravierung 16. A.
M. F. 96 (X 22,381*) und ein kleines
Kannchen mit unleserlichem Stempel
(X 22,171 *).
Geschirr in Edelmetall: Die
leider immer noch bescheidene Samm-
lung von Frankfurter Edelschmiede-
Arbeiten wurde durch zwei gate Stucke
vermehrt: Ein silbervergoldeter Trau-
benbecher. Urn den naturalistisch
gehaltenen Stamm windet sich eine
Weinranke, in welcher ein kleines
Figurchen mit einem Beil empor-
klettert. Den Deckel ziert eine Vase
mit getriebenen Blumchen. Frankfur-
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Museographie. — Frankfurt. 437
ter Beschauzeichen (gekrOnter Adler) ( beiden„Joch-Bogen' ein starkesMittel-
und Marke B. R. wohl Balthasar Rit- ; stuck mit zwei Durchbohrungen fur
ter, der 1664 Meister wurde. Ein | den „Joch-Bandelu. Ueber der Mitte
kleiner silberner Becher mit drei , erhebt sicb der , Joch-Galgen". Zur
Kugelfiissen und Deckel ist mit ge- , Vervollstandigung wurden noch dazu
triebenem Blatt ornament verziert. gebdren je zwei ,,Joch-Lappen" und
Frankfurter Beschauzeichen und Marke , je zwei „Jocli-Bandel".
M. B., wohl Martin Burk, der 1694 i Die Frankfurter historischen
Meister wurde (X 22,216*). — - Ein Bilder wurden weiter stark ver-
Kokosnusspokal mit vergoldeter Silber- ■ mehrt, davon sind besonders hervor-
fassung ist bezeichnet J. H. 1635. ! zuheben: Portrat der Juliane v. Kayb,
Deutsche Arbeit unbnkannter Her- geb. zum Jungen Oelbild, gemalt
kunft. (X 22,2fc0*). Eine Zierschale | angeblich von F. C. Hirt 1722. (B.
mit mittlerer Freiligur eines Berg- ' 1017*). Das im Berichte des Herrn
manns trajit die Inschrift „Eisen war \ Prof. Donner besprochene Silhouetten-
ich — Kupfer bin ich — Silber trag
icli — Gold be[de]ckt mich" und
sta-nmt aus Herrengrund in Ungarn.
(X 22,349*).
Rauch- und Schnupfgerat
buch (D. 1557. Ver. in).
Kirchliche Altertumer. Dnnk-
maler des christlichen Kul-
t u 8. Zu der Sammlung kirchlicher
Plastik kam als wichtigste Neu-
Eine Glasflasche fur eine Wasserpfeife i erwerbung eine nordfranz5sische Stein
tragt die Inschrift: „ Vivat diss ist die i figur der Maria mit dem Kinde. Diese
rechte Ait den Toback ohn schadlich
zu geniessen vor Georg Andreas Kiim-
meln 177lu. (X 22,223*). Eine
Schnupftabaksdose aus Perlmutter
um 1400 entstandene Figur stellt in
der ikonographischen Entwicklungs-
reihe der Marienbilder denjenigen
Typus dar, der schon seit dem 13.
(X 22,333, Gesch. d. Frau Reumann) ; I Jahrh. die Maria als Himmelsk6nigin,
ferner eine Dose aus Birkenholz mit die der romanischen Zeit vertraut
dem Reliefbilde eines Juden, der ruck- gewesen war, abgelSst hatte, und der
lings auf einem Schweine reitet, und I die Gottesmutter als „mater amabilis"
mit der Unterschrift „Sau reitet bey \ darstellt. Ks ist d« r Typus der Maria,
Schmeiem voretz Kaneru (X 22,247, { die in Deutschland als „unsere liebe
Gesch. d. Herrn L. Ricard). Frau" bezeichnet wurde, und es bietet
Gerat zur Tuchbereitung, zum \ uns dieses Stuck einen Beleg fur die
Nahen und Bugeln: Ein leichtdeko- Beziehungen, die u.n die Wende des
rierter Schwingstock nebst Schwing- j 14. und 15. Jahrh. zwischen der fran-
eisen zur Bearbeitung des Flachses, I zQsischen und der rheinischen Kunst
aus Angersbach bei Lauterbach, be- 1 bestanden haben. (X 22,358. Von Kom-
zeichnet M. A. C. 1840. (X 22, 1 73, , mission und Verein gemeinsam ge-
Gesch. d. Herrn Walther). Ein Nan- ■ kauft). Eine Statuette des hi. Seba-
schraubstock mit in Eisen geschnit- stian aus Ulmenholz, ursprunglich auf
tener Schraube ist bezeichnet „Ge- 1 Kreidegrund gemalt und vergoldet,
sellenstiick von Schlosser-Gesell Jacob , stammt angeblich aus Mainz. Um 1500.
Diersch, Frankfurt a. M. 1811 -. (X 22,217*).
X 22,363 *). Ein aus Olivenholz gefer- 1 Zur Geschichte des K i r c h e n -
tigter mit Beinverzierungen und Kerb- Gestuhls gehftrt ein Stuhlschild aus
m us tern versehener Nahschraubstock ' Messing mit Gravierung : Wappen und
ist unbekannter Herkunft (X 22,370, ' Namen „Michael Fellner 17-85".
Gesch. d. Herrn Dr. Linel). Silberner i (X 22,211. Gesch. d. Herrn Stiebel).
Fingerhut (X 22,335). Ein buchenes Kirchliche Gefasse und Ge-
Mangelholz mit Schnitzereien stammt ' rate. Zwei Messkannchen mit Unter-
angeblich aus dem Spessart : Um- i satzplatte aus Zinn. 18. Jahrh. (X
gegend von Aschaffenburg. (X 22,328*). ; 22,373*). Eine Abendmahlskanne aus
Ackergerat: Je ein Doppeljoch Zinn. Tragt als Zinnmarke das Frank-
fur Ochsen bez. 1831 (X 22,340*) und i furter F und J. A. K. wohl = Joh.
fur Kiihe (X 22,378) aus der Wet- 1 Abr. Klingling, der 1669 Meister wurde
terau, am Rande mit leicht ausge- (X 22,344*). Romanisches „Naviculum",
stochenen Omamenten. Zwischen den Bronze-GefUss in Form eines Schiff-
29*
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438
Museographie. — Frankfurt. — Homburg v. d. H.
chens zur Aufbewahrung des Raucher-
werks. Der Fuss hat sechspassfarmi-
gen Grundriss. Auf dem Deckel ein-
gravierte Darstellung des englischen
Grusses. Ehemalige Vergoldung nur
in Spuren vorhanden. (X. 22,281*.)
Die Reliquiare wurden yer-
mehrt urn ein holzgeschnitztes Kruzifix,
innen hohl mit einem Schieber auf
der Riickseite, in welche die Reli-
quien deponiert sind. Eine Elfen-
beinflse dient zum Anhangen. Angeb-
lich aus dem graft. Degenfeld'schen
Schloss Neuhaus. (X 22,314*.)
Prozessions- und Wallfahrts-
gerate: Ein Opferstock in Gestalt
einer sitzenden Bischofsstatue aus
Lindenholz. In der rechten Hand
das Modell einer zweiturmigen Kirche,
in der linken ein aufgeschlagenes
Buch. Die Bemalung ist — wohl im
18. Jahrh. — erneuert. Stammt an- 1
geblich aus Eyb bei Ansbach. Um
1500 (X 22,225*). Aus Neustadt i. d.
Oberpfalz kommen eine Reihe von
Votiven und Weihegaben aus Wachs,
angefertigt in der bis um die Mitte
des 19. Jahrh. tatigen Sailerschen
Wachszieherei und Lebzelterei, deren
Grunder aus dem Elsass eingewan-
dert sein soil. Es sind Wachsrahmen
und Uhrgehause, mannliche und weib-
liche Figuren und Biisten in der Tracht
des 18. Jahrh., zwei kleine Ochsen
und ein Herz mit dem Jesuitenzeichen.
(X 22,278-279. Gesch. d. Herrn Ferd.
Burger.)
Jiidische Ritualgegenstande
Ein silbergetriebener Thoraschmuck,
aus zwei Teilen zusammengesetzt, mit
aufgelegten Terapelsymbolen: Gesetzes-
tafeln, Hohepriestermutze, sieben-
armigem Leuchter und Kirchenampel.
(X 22,322*). Eine Chanuka - Lampe
aus Zinn mit acht Lampchen und
einem Anzunder. Mit gravierten geo-
metrischen Ornamenten verziert. Tragt
den Frankfurter Stempel F und die
Initialen J. P. H. = Joh. Phil. Hent-
schel, 1752 Meister, 1788 gestorben.
Angeblich aus dem Odenwalde. (X
22,^84*). Sederhandtuch aus weisser
Seide mit Blumenzweigen und Streu-
blumcheninfarbigerSeide. (X 2?,*85*).
Siflonet-Giirtel mit Tasche aus grun
und silbern ornamentiertem Leder,
mit rotem Seidenstoff gefuttert. Am
Hochzeitstage von der jiidischen Braut
getragen, und zwar mit Brot und Salz
in der Tasche. (X 22,361*.)
Kastell Saalburg bei Homburg v. 55
d. H., Saalburgmuteum I S. 523, II
-iv, vi-x, xvn-xxiv.
Seit dem Herbst dieses Jahres be-
finden sich samtliche Saalburgfunde
, vereint im wiederaufgebauten Hor-
reum des Kastells. Damit ist das
Homburger Museum endgiltig aufge-
I6st. Gegrundet war es im Jahre
1873, und bestand wahrend 34 Jahre
I im Kurhause zu Homburg. Ursprung-
lich enthielt es nur Saalburgfund-
I stiicke, denen sich aber mit der Zeit
eine solche Menge von Altertumern
1 der Umgegend aus alien Perioden zu-
i gesellten, dass mit dem Jahre 1897
Imehr als 9000 Nummern vorhanden
| waren l). Bis heute haben sich aJlein
i diejenigen der Saalburg verdoppelt
Zu diesen kamen mit der Zeit die
I Funde aus den Taunuskastellen und
Imehreren anderen Fundstatten des
rheinischen Germaniens. Sie finden
ihren Platz mit den ubrigen Limes-
funden, Modellen und Karten in
den Rftumen des wiederaufgebauten
Praetoriums. Die Bureaux sind in dem
sog. Quaestorium untergebracht.
Am 1. April ist die von dem Ab-
geordnetenhause genehmigte Organi-
sation in Kraft getreten.
1. Kastell Saalburg. Die Unter-
suchung der Ostlichen Praetorialseite
ist im Laufe des Jahres soweit als
mOglich beendet und mit ihr die der
anschliessenden Eckabrundunjj. Hier-
bei sind noch einige Einzelheiten der
Schlitzmauer des II. Kastells beobach-
tet worden, auch Reste vom Fuss-
boden der angebauten Kasematten
festgestellt. Die norddstliche Ecke
weicht von der nordwestlichen aber
insoweit ab, als der turmartige Ein-
bau des I. Kastells und die sudliche
Rampenmauer des II. fehlen. An Stelle
der letzteren liegt ein Anbau, der
dem spater unmittelbar dariiber gebau-
ten kleineren Bau Q, der sog. Latrine,
entspricht. Er ist mit 4,65 : 9,30 m
lichter Gr5sse mehr als doppelt so
gross wie sein Nachfolger. Anhalts-
punkte fur seine Bedeutung sind aber
keine gefunden worden.
I) N«h«ret fiber daa Museum ». bei Jaoobi,
Saalburg 8. 559 ff.
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Museographie. — Homburg v. d. H. 439
Im Anschluss an den Wehrgang . Praetentura unter einer Pflasterung
wurde ferner die Umgebnng des Mili- ; der jungeren Periode gemacht wurde.
tar-Bades auf der Ostseite nochmals i Dort kam zwischen einer Menge zur
in ihren untersten Schichten grand- 1 Ausfullung einer flachen Vertiefung
lich untersacht. Hierbei ist noch eine | unter dem Wehrgang verwandten
weitere Verlangerung des Baues E Gefassresten ein kleines 20:38 mm
auf der Ostseite durch einen Anbau ' grosses Bronzeblech mit zwei Oesen
mit breiter Einfeuerung und eine fest- , an der Ruckseite wie SW. Taf. LII
gepflasterte Vorhalle auf der Nord- No. 18 zum Vorschein, das wahr-
seite festgestellt. Zwischen Bad und i scheinliclt von einem Schildbeschlag
Wehrgang kamen wieder einige alteren . herruhrt. Die auf der Aussenseite ein-
Entwasserungsgraben zum Vorschein, ' punktierte Inschrift lautet:
die reichlich Gefassfunde enthielten; lMP(eratore) COM(modo) AVG(u8to)
aus den Scherben eines grosseren ' COH(ors) XXXII VOL(untariorum)
Grabens liessen sich allein 2 grosse | CfenturiaJ VICTOfris oder rinij
Kriige und eine Schussel fast voll- . DASIVS MASVBI
standig zusammensetzen. Die Unter- 1 Demnach ist sie gewidmet von einem
suchungen an dieser S telle sind noch ' Soldaten Dasius, Sohn des Masurius,
nicht beendet. aus der Centurie des Victor oder
Ausserhalb des Eastells wurde vor- Victorinus von der XXXII Kohorte
nehmlich seitlich der gepflasterten al- der Voluntarier. Zeit: Regierung
testen Rdmerstrasse gearbeitet, welche j des Kaisers Commodus (180 — 192)
etwa in der Richtung der kleinen wahrscheinlich 186.
Kastellaxe das Saalburggebiet durch- \ Hierdnrch wird zum ersten Male
zieht. Die Funde sind nicht gerade . die Anwesenheit einer anderen Truppe
zahlreich, dagegenzeigenmehrereMun- ' als der zweiten Raeterkohorte auf der
zen des Hadrian, z. T. aus Pfosten- Saalburg bezeugt, sei es nun einer
I6chern, dass wir vermutlich westlich ' Abteilung oder der ganzen Kohorte
vom Kastell nach der Preussenschanze | der Freiwilligen. Vermutlich ist diese
zu die zum Holz-Steinkastell gehOrige > gegen Ende des zweiten Jahrhunderts,
Niederlassungzusuchen habenwerden. I also zur kritischen Zeit der beginnen-
MehrfachkonntediezerrisseneStras- den Alamannenangriffe, zur Verstar-
senpflasterung durchgegraben werden; kung der Kastellbesatzungen an den
bei dieser Gelegenheit ist ostlich eine . Limes vorgeschoben, hat auch viel-
an keramischen Funden sehr ergiebige [ leicht eine Zeit lang unsere Coh. II
Verti fung entdeckt worden und west- j Raetorum C. R. vertreten, da diese
lich neben dem Warterhaus 3 Brunnen, I durch mehrere Ziegel auch fur Butz-
deren Gesamtzahl jetzt auf 71 ge- , bach (ORL. No. 14 S. 26) nachge-
stiegen ist. Alle waren von kleinem ' wiesen ist. Die 32. Freiwilligenkohorte
Umfang, und nur einer wegen seiner i lag im ersten Jahrhundert n. Chr.
ungewdhnlichen Holzverschalung in- (Zeit des Tiberius?) in Heddernheim,
teressant Doch ist ihr Inhalt, der I wo 3 Grabsteine von ihr (CIL XIII
aus einigen ganzen Gefassen, Ton und , 7381 83 gefunden sind. Spater kam
Sigillata, neben einer bronzenen SchOpf- ' sie nach Pannonia superior (Inschrif-
kelle bestand, selbst fur die Scherben, , ten von dort CIII. 4006. 10854) und
der Ghronologie wegen von nicht zu unter Commodus an den Rhein. Ihr
unterschatzendem Wert. Wir haben ' Standquartier war vermutlich Ober-
hier sicherlich die ftlteste Saalburg- Florstadt in Oberhessen, wo sich Ziegel
Keramik, die aber in ihrer Gesamt- von ihr fanden (ORL. Nr. 19 S. 10
heit eb nfalls nicht iiber die Funde | und 21). Nach v. Domaszewski ist
des Erdkastells, also wahrscheinlich Dasius ein gewdhnlicher pannonischer
nicht iiber Hadrian, hinausgeht. Auch i Soldatenname ; Dasius ist also noch
diese Arbeiten sind noch nicht abge- ■ in Pannonien in die Kohorte einge-
schlossen. I stellt worden.
Einzelfunde. Vorauszu- chicken ist Mit dieser Inschrift ist fur die Ge-
ein kleiner, aber sehr wichtiger In- schichte der Saalburg ein ganz neuer
Bchriftfund, welcher beim Durch- j Gesichtspunkt gewonnen worden, der
grab en der nord5stlichen Ecke der uns weitere Aufschlusse verheisst.
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440
Museographie. — Homburg v. d. H.
a) Eisen: 11 Schiebeschlussel, 31a-
konische Schlussel, 1 Kastengriff, 11
Lonen, 1 Deichselspitzenbeschlag, 1
Rebme88er, 1 Hammer, 1 Azt, 2 Ho-
beleisen, 3 grosse Meissel, 2 Durch-
schlage, 1 Trense, 10 Hufeisen, 1 Woll-
kratzer (Weberkamm) wie ORL. Feld-
berg No. 25 Taf. HI/34 S. 35, 1 Stilus,
26 Lanzen- und Pfeilspitzen, mehrere
Ringe und Kreuznagel.
b) Bronze: vollstandige SchOpf-
kelle wie SW. Taf. LVIII, 2 aus Br.
71, 1 Sonde, 1 Schelle, 1 Ldffel, 2
Henkel, 6 Kndpfe, 16 einfache Ringe,
4 kleine Anhanger, 2 Schlossriegel,
1 spitze Ansa von einem Kesselhenkel,
ein Lederbeschlag mit halbkugeliger
Ausbauchung (phalera?), auf deren
Oberflache ein breiter Kopf mit spitzer
Miitze sehr geschickt und fein ein-
d)Tongefasse: 3 einhenklige
Kriige, 2 grosse doppelhenklige, der
I eine weiss enaobiert, 4 KochtOpfe, 3
I Teller, eine grosse spitze rosafarbene
| Schiissel mit 2 dicht anliegenden Hen-
' keln (Abb. 2 unten in der Mitte),
3 Reibschalen , die eine zusammen
mit einem Kieselstein (Abb. 2 Mitte) 7
der demnach als Kornquetscher diente.
' Die meisten sind datiert, da sie unter
; der alteren ROmerstrasse lagen. Die
auf der beigegebenen Abbildung 2 zu-
sammengestellten GeAsse sind gleich-
1 zeitig in- und ausserhalb des Kastells
gefunden. Sie reprasentieren die
alteste Saalburgkeramik
Besonders bemerkenswert sind zwei
1 Kritzel8Chriften, die vor dem Brand
eingeritzt sind : auf einer gewOhn-
, lichen Reibschale auf dem Boden :
Abb. 2.
modelliert ist, so wie kleinero Zier-
beschlage.
c) Schmucksachen: 7 einfache
Drahtfibeln der altesten Saalburg-
penode, 9 spatere Fibeln, 5 Email-
fibeln und Knopfe, 2 Schnallen, 1 dun-
ner silbemer Ring, 1 eiserner Ring
i^«^GoT,e (sifzende Figur darstel-
lend), 2 Glasperlen.
CAMBIOVS, narh Prof. Bohn:
Cambio. V . . . . S(ervus) und auf
dem breiten Boden eines grosse n
doppelhenkligen Kruges , ebenfalls
aussen eingeschrieben : I VLVS F, bei-
des T6pfernamen, die vielleicht einen
Schluss auf die Herkuuft der Ware
gestatten. Von Namen, welche nach
dem Brand eingeritzt wurden, sind:
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Museographie. — Homburg v. d. H.
441
Juliani auf dem Boden eines Barbo-
tinebechers und > PLIBI (=
C(enturia P. Liberalis ?) auf der Wan-
dung eines Kruges bemerkenswert
Von rot gemalter Ware fand sich
in einem Graben der altesten Periode
unter viel Brucbstucken ein ganz
flacher sauber abgedrehter Teller and
ein kleines Tasschen ohne Fuss. Auch
hier sind einige Eritzelschriften vor
dem Brand von Wert; ABVTITI
(wenn Topfername, auffallender Geni-
tiv) auf einem Tellerboden und zwei
feingeschriebene Fragmente .... mart;
und . . tvs. S. P. — anscheinend alles
gallische Namen.
Von Amphoren nur Fragmente ; auf
dem einen die 4 cm grossen Buchsta-
ben MCC; 4 Henkelstempel : ACIRGI
(mit grdsseren Buchstaben wie SW.
S. 340 Figur 49) und INN, bisher nur
PNN bekannt.
Auf den beiden bandfOrmigen Hen-
keln eines mittelgrossen Kruges ein-
gekratzt die Zahl IXV, auf einem ahn-
lichen Henkel der Stempel APM
(=- CX1II No. 385»).
e) Sigillata, ebenfalls sebr zahl-
reich aus den alteren Scbichten. 14
flache Teller, 6 Reliefschiisseln, 10
Tasschen, 6 Schalchen. Die T6pf er-
st em pel wurden vermehrt urn 239
Stiick ; bisher nicht vertreten : ALBIL-
LVS F ; AMMIVS ; CaTV8F; CANA •
I • M; IVLIVS FECIT; KAVKlO
KIKKUS; PALLINVSF (da L dicht
an A steht, ist wohl Paullinus zu
lesen) PIIC VLI(aris) ; PATERNV ;
REGALIS REG1N'; SECOND AN;
TRITVS (die beiden oberen Quer-
striche des T fast halbkreisformig
nach oben gebogen) 12VIRIV - Vir-
tus f ; 3LUTV r^ (Utilis).
Eingekratzte Soldatennamen
etwa 50 Stiick, darunter: Aprilis,
Braxio(nis), > CAT — CDF. Die Buch-
staben CDF wiederholen sich SW.
Fig. 48 Nr. 14 ()Aet?)ernalis CDF
und sind nach Bohn wahrscheinlich
als die Namen eines Soldaten zu
erklaren, der seinen Centurio ge-
wechselt hat oder in eine andere
Centurie versetzt ist, Coti ; IIMIIRi i?)
Tl, Faustinus (zweimal) Fo'tis;
. . ./? Fnmio(n%8) , Inti (mus oder
neilo?) Januari\ Marini; Maturus;
MES1LLI snf flachem Teller, gleich-
zeitig gefunden mit einer Tasse, die
in 3 Zeilen enthalt: DEK (vgl. den
Namen DEKAN von der Saalburg
C 1. XIII 1001? No. 16), MIISlLfli)
und darunter die Zahl III ; OUui, nach
Bohn eher von Olluus abzuleiten, aber
auch eine Lesung wie OU(i) Vi(talis)
nicht au8geschlo8sen ; (P)aterni-, Pro-
cliani, (Sa ?)mogcni, > Bofmani ?), Secco ;
Silvan (us) ; Taciti und abgekurzt: N;
PBI-, VIC. In den auf der Unteransicht
einer Tasse eingeschriebenen Worten
MABC1ANI CATILVS scheint nach
CXIII 10017, 189* und 49. 60 Catilus
nicht Eigenname zu sein, sondern
Catilus Marcianus, „Becher des Mar-
cianu8a zu bedeuten. Wir hatten dann
durch diese Aufschrift die Bezeichnung
fur die Sigillatatassen mit trapez-
f5rmigem Querschnitt.
f) Lampchen: 4 Stuck aus der
Nordostecke des Eastells mit Stempel
Fortt8 und Januaris, letzterer in der
Schrift wie CXIII. 10001. 59 angegeben.
g) Ziegelstempel: viel Frag-
mente, vornehmlich aus den alteren
Schichten urn das Militarbad und aus
dem Wehrgang, darunter mehrfach
Namenstempel, 2 ganze Tubuli wie
SW. Fig. 26 No. 4 mit dreieckigen
Ausschnitten.
h) yerschiedenes: gut erhaltener
Schmelztiegel aus feuerfestem Ton
mit 8' itlicher Handhabe zum Anfassen
der Zange, 2 Miihlsteine aus Basalt
von 36 cm Durchmesser; mehrere
Schleifsteine, einige zum Aufhangen,
1 Gewicht (27 gr) aus Marmor, Wir-
tel, Spielsteine und Kndpfe aus Ton
und Horn, sowie einige Bruchstiicke
von Tontiguren.
i) Munzen: Zuwachs 85 Stiick,
darunter 18 Silber-, 48 Mittel- und
19 Grosserze der mittleren Kaiserzeit.
Neu ist ein Mittelerz des Caligula, ein
Silberdenar des Nero, ein Mittelerz des
Vespasian Coh. 1 396, 377 oder 378) von
74n. Chr. mit Bleiuberzug, welcher
der Miinze das Aussehen einer silber-
nen gcben sollte, sowie die barba-
rische Nachahmung eines Silber-
denars: A. Biiste des Marc Aurel
(Knebelbart!) mit Lorbeerkranz nach
rechts, Umschrift AAI (Imp.) CAES
NERVA [TRAIAN] AUG GERM —
R. weibl. Figur (Fortuna) nach links
stehend, also Traian oder M. Aurelius.
k) Vorr6mi8che8: einige Topf-
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442
Museographie. — Homburg v. d. H.
scherben mit Nageleindriicken und
2 kleine and eine grosse Bronzenadel
mit verziertem Kopf.
2. Kastell Feldberg. Kleinere
Ausgrabungen erfolgten beim Aus-
machen der Wurzelstocke im Kastell
ohne besondere Funde im Monat Ok-
tober. Auf der Westseite ausserhalb
sind mehrere Holzbauten angeschnitten.
Ganz ausgegraben wurden zwei Keller.
Die Funde waren nnbedeutend. Auch
aus den beiden benachbarten nen aus-
geschachteten Brunnen, die wegen des
Wasserreichtums im Quellengebiet der
Weil nicht tief waren, sind nor die
Reste der Holzverschalung und in der
Nahe einige Holzrohre wie ORL.
No. 10 S. 56 erhoben. Reicher war
der Inhalt von 10 Grabern, welche
im Fruhjahr auf dem Friedhof aus-
gebeutet wurden. Die Form war die
ubliche mit Ausnahme eines grfoseren
Grabes, in welchem der Inbalt durch
die kugelftrmige WOlbung eines urn-
gesttilpten Ampborenbodens abgedeckt
war. Die beiden beigegebenen Munzen
stammen von Vespasian und Trajan.
Einzelfunde. a) Eisen: Lanzen-
spitzen, Scblussel, Messer, eine Axt,
Deichselspitzenbeschlag, Meissel, 1
Sporn mit kleine m Dora aus dem
Wehrgang, Reste eines zusammenge-
rosteten Kettenpanzers.
b) Bronze: Gurtelbeschlag, einige
Fibeln. Bronzeschelle und Griff von
einer Kasserole.
c) Ton: Aus dem Kastellgebiet ver-
baltnismassig wenig ; aus den Grabern
10 einhenklige Kriigelchen, 1 Barbo-
tineschiissel, ein ebensolcher Teller,
1 ganze Sigillata - Reliefschussel, ein
kleines zweihenkliges weiss iiberzoge-
nes Kriigelchen in Fassform, 2Raucher-
becher, 2 Lampchen, etwa in Form
abgeschnittener Krughalse.
d) Munzen: 15 Stuck, darunter 3
Silberdenare.
3. Kastell Zugmantel. (Hierzu
Tafel 10 und 11). Im Anschluss an
die fruheren Untersuchungen ■) wurde
mit der vollstandigen Umgrabung des
Kastells fortgefahren und zwar von
Westen ausgehend, von der Huhner-
strasse. In der Hauptsache erstreck-
ten sich die Ausgrabungen auf das
Gebiet dicht am Praetorium. Auch
2) Die Publikation der Beiohilimetkom-
mieeion 1st ear Zeit im Druck.
hier stiess man in kurzen Zwischen-
raumen immer wieder auf Keller, die
mit Holz verschalt waren. Neuer-
dings ist sogar noch eine Anzahl Kel-
ler ausserhalb auf der Ostseite und
zwar in schrager Richtung zum Kastell,
gefunden, darunter zum ersten Mai
ein gut gemauerter, so dass jetzt noch
nicht sicher gesagt werden kann, ob
die Kellerwohnungen nur innerhalb
der Kastellmauern liegen, oder viel-
leicht gar iiber das ganze Gebiet sich
wie eine geschlossene burgerliche An-
siedlung erstrecken. Yon anderen Ge-
bauden sind immer nur vereinzelte
HolzpfostenlOcher freigelegt, die aber
selten einer einheitlichen Periode zu-
gewiesen werden konnen. Dagegen
konnte jetzt das Siidtor beider Perio-
den vollstandig ausgegraben und die
kleine Axe genauer festgelegt werden.
j Trotz aller Bemuhungen ist es aber
auch in diesem Jahre nicht gelungen,
auch nur eine ausgiebige Wasser-
quelle fiir die auf jetzt 100 Keller
angewachsene Siedlung zu linden. Bis-
her bleibt immer noch allein die auf
1 der Ostseite gelegene Aarquelle, die
| aber gerade genugt, im Sommer das
nOtige Kaffeewasser fur die Grab-
| arbeiter zu liefern. Wie die grosse,
zudem berittene, Besatzung ihr Wasser
' beschafft hat, bleibt vorlaufig noch ein
Ratsel.
Einzelfunde. Eisen: Das wert-
vollste Stuck der diesjahrigen Funde
diirfte vielleicht die grosse, schwere
Schippe (Taf. 10 No. 1) sein. Sie ist
47 cm lang und hatte nach dem Durch-
messer der Tulle einen Stiel von 6 cm
Starke. Das Schippenblatt ist 36 cm
breit und hat die Form eines sichel-
fOrmigen Wiegemessers. Die Aehn-
lichkeit mit modernen Werkzeugen
lasst keinen Zweifel daran, dass wir
hier eine sogenannte Rasenschippe
oder den Rasenstecher haben. Sie
diente dazu, die Rasenziegel (caes-
pite*) zum Belag oder Bau von W alien
zu stechen. Bei Vegez ist dieses Ver-
fahren mehrfach e.wahnt, besondere
ausfuhrlich lib. Ill Gap. VIII caespes
autem circutnciditur ferramen-
tis, qui herbarum radicibus continH
terrain, fit alius stmissem, lotus pedemf
longus pedem semis. Diesen Ziegel-
massen entspricht die GrOase der
Schippe. Ein ahnliches Exemplar ist
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Museographie. — Horn burg v. d. H. 443
abgebildet im ORL. No. 40 Kaetell I Taf. 10 No. 13, 14), 10 Schreibgriffel,
Osterburken Taf. VII, 56. Eine andere 1 langer LOffel (Taf. 10 No. 15), 1 Wage-
Schaufel lag in einem kleinen Keller I balken, 5 Nabenringe, 5 Ketten (z. T.
der alteren Periode. Auch sie war | von Vorhangeschlftssern), 3 Trensen
wie die vorige im Eisen sehr gat er- 1 (Taf. 10 No. 39), 2 Lonennagel, 12
halten. Sie ist 78 cm lang and hat Meissel (Taf. 10 No. 22— 31), darunter
ein Blatt von 27 : 15 cm mit aufge- I ein grosser gebogenerGeissfuss (No. 22),
bogenengeschweiftenRandern(Taf. 10 ein Meissel mit sehr breiter Schneide
No. 3). Ihr Stiel ist an dem flachen j (No. 24) und ein breiter Hohlmeissel
Teile mit einfachen Meisseleinhieben (No. 26), 6 Durchschlage (No. 31), ein
sehr wirknng8voll verziert. Sie ent- Hobeleisen (No. 32, 33), eine Feile
spricht genau unsern Feuerschip- (No. 35), eine Kelle (No. 18), 3 Ham-
pen. Der Stiel konnte durch die mer (darunter No. 20, 21), 2 Bohrer
Tulle urn ein holzernes Stuck ver- (No. 36, 37), 2 Sichelmesser (No. 16,
langer t werd en, um die im Feuer heiss j 17), 1 Sense. Hierzu kommen noch
werdende Schaufel leichter handhaben ! grdssere Stiicke eines zusammenge-
konnen. Schippenform hat auch noch rosteten Kettenpanzers und eines
ein weiteres Stuck (Taf. 10 No. 2),
das aber nach Schwere und Gestalt
Schienen-( Platten-)panzers. Die Platten
des letzteren sind 10 cm breit und
des Blattes, sowie der Neigung der , mit Bronzescheiben und Ringen ver-
beiden Schaftlappen kaum etwas an- 1 sehen.
deres als eine Pflugschar gewesen j Bronze: An die Spitze zu 8 tell en
sein kann, I ist eine sehr elegante kupferne
Zahlreich sind wie immer aus den Kanne (Abb. 3), die mit Ausnahme
der unteren Halfte wohl er-
halten ist. Sie ist mit der
Feuerschippe, einem Rau-
cherbecher und einem voll-
standigen Vorhangeschloss in
einem kleinen durch Feuer
*zerst6rten Holzkeller zusam-
men gefunden. Besonders be-
merkenswert ist der Hals,
der einen schmalen, schrag
nach oben gestellten schna-
belfOrmigen Ausguss hat,
nach Art etruskischer Kan-
nen. Zwischen seinen hoch-
gebogenen Randern war ein
Abb Bronzeklappdeckel befestigt,
wie sie so oft gefunden wer-
Holzkellern Schlosser und Schloss- den (Jacobi, SW. Taf. LVI11, 11). Das
beschlage. VorhangeschlOsser mit Gerippe des Halses ist aus Bronze ge-
langer Kette scheinen besonders be- ' gossen,derubrigeTeilausBlechdarum-
liebt gewesen zu sein. Von den 3 gehammert. Die Attasche, welche Hals
neuen Funden sind zwei rund, mk mit Bauch verbindet, hat die Form eines
drei umgelegten Bronzeringen, eins j gezackten Blattes. Die fabrikmassige
viereckig. Das Eingerichte ist durch Herstellung des gegossenen Halses be-
die Lagerung im Brandschutt gut kon- 1 weist ein Deckel der Saalburg, der
serviert. Das besterhaltene Exemplar ; genau hineinpasst. Aehnliche Kannen
gibt Taf. 10 No. 4. Hierzu kommen:
15 einfache Schiebeschlussel, 7 lako-
nische, 4 Haken-, 2 Drehschliissel
No. 5. 6, 2 viereckige Schlossbleche
und mehrere Beschlagteile (u. a. No.
7—13). Ferner 43 Lanzen- und Pfeil-
spitzen, darunter die vierkantige No. 42,
28 Messer aller Gr6ssen (darunter
sollen bisher nur in Lyon gefunden
worden sein. Diese eigenartige Form
ist fur die Zugmantelkeramik von be-
sonderem Wert, weil sich dort mehrere
derartige Kannenhalse (vgl. Abb. 2)
und zwar zum grdssten Teil aus
feuerfestem Ton der naheren Umge-
bung fanden. Interessant ist dabei
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444
Museographie. — Homburg v. d. H.
die Beobachtung, dass bei den Ton-
halsen die seitlichen Lappen zur Auf-
nahme des Deckelscharniers von dem
kupfernen Vorbild mit ubernommen
aind, dass aber ihre Bedeutung dem
Hafner nicht mehr bekannt war.
Ferner: 11 einfacbe Drahtfibeln, 5
Hakenkreuze, 25 Fibeln der verschie-
densten Art (einige besonders charak-
teristische Ttf. 11 No. 1—11), 7 mit
Email, darunter eine in Radform
(No. 9), eine ovale, ganz modern aus-
sehende mit gelbem Glasfluss, vergol-
det (No. 11), eine viereckige (No. 10),
2 Buchsendeckel mit Email, 8 Finger-
ringe, darunter 3 Schlusselringe, 1
vergoldeter mit angegossener Buste
des mit dem Modius bekrfinten Serapis,
(eine Form, die auch unter aegypti-
schen Funden vorkommt (No. 30), 2
feingedrehte Ringe aus Silberdraht
nach Art vorrftmischer Armringe (No.
29, 31), 1 eiserner Soldatenring mit
Gemme(Nico1oimitation? eine stehende
Figur darstellend), 40 glatte (Yorhang-
oder Panzer V)ringe, 3 Schnallen, davon
eine in Form eines Bogens aus Weiss-
metall (No. 12), 7 Doppelknopfe (No.
13—17), 7kleinere Anh anger (No. 22—
28), 10 durchbrochene Muster (Kn6pfe,
Zierbeschlage, u. a.) ausser <einfachen
Kndpfen, Scheiben und Bescblagen
(No. 18-21); 4 Schlossnagel, 1 Mars-
kdpfchen (No. 35), 3 Ansae von Kessel-
henkeln, eine steif und eckig model-
lierte Attasche in Gestalt eines barti-
gen Kopfes mit sehr gut erhaltenem
wellenformigem vierkantigem Henkel
(No. 32), 1 Lampchen in Form eines
Seepferdchens (?) (No. 33), 2 GlSck-
chen (No. 38). 7 Griffe von Kastchen
oder Helmen(?) (No. 36, 37), 1 grosser
Haken (von einem Wagebalken V), 1
Kammdeckelring (No. 34), 1 Dreh-
schlussel, 1 Ortband (No. 37), 1
Kasserolegriff. Auffallend zahlreich
sind arztliche Instrumente, oder solche,
die zu Toilettenzwecken dienen: an
der Spitze ein wohlerhaltener S c h r 6 p f -
kopf (No. 39), 3 Loffei, 2 spitze 29 cm
lange Nadeln (44, 55), die eine mit
einem Ring, 2 Pinzetten (No. 40, 41), i
mehrere einfache Nadeln (No. 46, 51), I
2 lange Nah(?)nadeln mit Oese (No.
49, 52), 10 Sonden, einige in einen
Spatel endigend (No. 50, 53), ein Obr-
loftel (No. 54), 3 Griffel (No. 45, 47) ,
und ein Strigilis (No. 42) i
Tongetasse: Scherben der mannig-
fachsten Art, vornehmlich viele aus
feuerfe8tem Ton, der vielleicht aus
der Gegend von Grenzhausen-HShr
stammt, docb auch mancb achOnes
ganzes Stiick;
9 einhenklige, 2 zweihenklige, 2
spitze grosse Kruge, 1 Kanne, 5 dick-
bauchige Weinamphoren. Hierbei fol-
gende zweizeilige Henkelstempel :
nur mit der oberen Zeile
aufgedruckt, nach Bohn
= fig(linae) Edop-
p(ianae?) Ae(li) Fusdani, bekannt
von Rom C. XV 2604 »;
mm in i rm
LIVNiM
ELISSI
FS«IM
NI ANO
auf ein und derselben Amphore. Dieser
Doppel-Stempel, welcher die Topferei
una den Tdpfer nennt, ist bekannt
CXIII 10002, 296e = L. Juni Melissi
(de) f(undo) Scimniano. Am Halse
dieser Amphore ist vor dem Brand IS
eingeritzt. Ausserdem mehrere Kritzel-
schriften, leider nur wenige vollstandig:
GAL(purni?) LIION(is), FSFE und
PCCCXXVI -:- 326 Pfund. Ferner:
4 gewOhnliche KochWpfe, 5 spitze
Schiisseln aus feuerfestem hellem Ton
mit vertieftt-m Rand zur Aufnahme
eines Deckels mit umgebogenem Rand.
6 Deckel, 9 Reibschalen, 6 Falt-
becher, 3 Raucherbecher, 3 Urnen
mit Barbotineschmuck, zwei rote Bar-
botinegefusse , 7 Teller, 10 Salben-
tSpfchen, 7 Lampchen (alle ohne
Stempel), eine halbe grSssere Lampe
in Form eines Pinienzapfens und ein
grosser Honigtopf mit nnleserlicher
Gewichtsangabe. Eine ahnliche Be*
zeichnung auf einer Scherbe: PVIIS
(71/, Pfund).
Sonstige Tongegenstande : drei-
eckiges durchbohrtes Webergewicht,
KnOpfe und eine grosse Menge von
Spielsteinen, 2 ganze Tonfigurchen
(Kolner Fabrikat) Minerva und eine
Matrone (?) ohne jedes Attribut; 3
Kdpfchen und Oberteil einer nackten
Venus (?), mehrere Wirtel.
Sigillata. Bei weitem uberwiegen
die reliefierten Scherben, zum gross-
ten Teil Rheinzaberner Fabrikat
Ganze Gefasse : 10 flache Teller, 10
Reliefschussein, 12 Tasschen, 2 Kragen-
schiisseln, 3 Reibschalen, 3 Schal-
chen mit Kerbschnitt. Unter den 120
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Museographie. — Horabarg v.. d. H.
445
Tdpfer- und Formerstempeln waren fol-
gende Firmennamen noch nicht vertre-
ten: AMANDVSK1ICIT, APRILIS F,
BODVSF, COSSI, CONAXIVSF,
CMSSIOF, DECMINVSF, DIVICIM,
KELICIANVSK, (bisher nur von der
Saalburg bekannt), FLORIDVSFE,
LATINVSFE,KrKVS KE,MAGNOVS,
MELVSF, MATINA, (mat)VTINVS,
MELAVSVSPE, PROCALVI3 [Pro
. . . Calvi Sfervus?)] STABILI?F,
TOCCINUS F, VERVS FE.
Formerstempel: mSVTVA.il
C= Statutus?), I8AIJVI. . . <!Sa«
f_i= Respectu8?J sonst nicht belegt,
OJIdflOT (in forma, c. st. script.
= CXIII 10011, 274) = Tordilo,
13V8J39 (Belsus); bisher nirgends
belegt ist ORFEVM (c. st. scr.) un-
ter dem Decor einer Reliefs chiissel,
eine sitzende Figur mit Harfe, welcher
wilde Tiere entgegenkommen , also
Orpheus darstellend. Professor Bohn
meint, dass etwa ein Satz wie (bestiae)
Orfeum faudientes) dagestanden haben
kdnnte. Auf dem noch fehlenden
Drittel bleibt hierfiir allerdings in
derselben Zone kein Platz, doch ist
nicht ausgesrhlossen, dass die fehlen-
den Worte auf dem Rest der Schussel
zwischen den Figuren anders verteilt
waren.
TOpferstempel am Rand von
Reliefschusseln : ATTOFECIT und
REGINF, unter den Rheinzaberner
Stempeln bis jetzt noch nicht bekannt.
Kritzelschriften: gegenuber der
Saalburg im Verhaltnis zur Masse der
Scherben auffallend wenig: AM AND 1 \
MIIS (dreimal abgekiirzt, aus dem-
selben Keller), vielleicht der jetzt auf
der Saalburg zweiraal belegte Name
Mesillus(?j, LVCIFERI, AFIIT
— (Aphet...?) und MARCIANUS
FIIRIIGI. {-= Phereg . . .V)
Ziegelplatten: vereinzelte Stempel
der legio XXII Pr. P. f. und Coh
III1 Vind
Stein: 1 schdn gearbeitetes Kopf-
chen aus feinkOrnigem Sandstein von
einer Geniusfigur.
Basalt: eine vollsta»dige erhaltene
Miihle aus einem Keller, aus zwei
Steinen von 36 cm Durchmesser be-
stehend. Der Beschlag ist eb en falls
noch vorhanden und noch eingebleit,
sodass hieraus die Konstruktion einer
rOmischen Handmuhle ganz klar wird ;
2 Quarzkristalle.
Horn. 40 Haarnadeln, meist aus
Kellern, 6 Ortbander (a. a. Taf. 11
No. 36), 2 Knopfe, mehrere Griffe und
bearbeitete Geweibreste.
yerschiedenes: verkohlte Weizen-
kSrner.
M u n z e n. Sehr viele aus den Kellern,
damnter ein Depotfund von 10 Silber-
denaren, abschliessend mit Severus
Alexander. Im Ganzen 53 Silber-
und 67 Bronzemunzen (37 Mittol-, 30
Grosserze), zusammen 120 Sttick bis
zu Philippus Arabs.
Vorrftmisch es: Viel Scherben mit
Nageleindrucken, damnter merkwurdig
die Stiicke eines Faltbechers, nach
ihren Proiilen meist der r6mischen
Zeit angeh6rig; 2 Bronzenadeln.
4. Sammlung Habel-Conrady.
Die Sammlung, welche zum grdssten
Teil aus Tongefassen besteht, stammt
aus dem Nachlass des verstorbenen
Limesforschers, Kreisrichter Conrady
von Miltenberg Die Fundstiicke
\siir Jen zum grdssten Teil von seinem
• Onkel, dem bekannten Altertums-
I forscher Arehivar Habcl, zusammen-
I gebracht. Da dieser in den fiinfziger
, Jahren auf der Saalburg gegraben
1 hat, werden manche der leider nicht
bezeichneten Stiicke von dort her-
stammen. Andere, besonders altere
' Formen, mftgen in Heddernheim, Wies-
I baden, jedenfalls aber in der Nidda-
i oder Mainebene gefunden sein. Die
Gefassstempel sind 8. Zeit noch von
1 Prof. Zangemeistcr aufgenommen und
| im XIII. Bande des Corp. Inscr. lat.
, mitverOffentlicht.
| a) Tongefasse: 45 einhenklige,
1 zweihenkliger, 1 dreihenkliger Krug,
2 Kannen, 1 spitze altere Amphore;
von einer dickbauchigen ein Fragment
1 mit Bauchstempel ELPIST (- Enel-
pistosj, 6 Deckel, 3 Teller, 2 Raucher-
becher, '3 kleine Schiisseln und
1 Salbentdpfchen, 2 begrieste Becher,
i 4 gefaltelte GefUsse, ein Terranigra-
' Becher mit weisserAuf8chrift(a)MOTE.
1 16 grOssere Urnen, darunter 5 mit
Schachbrettmuster, z. T mit Grab-
i inhalt. und 1 zweihenkliger Honigtopf
mit eingekratzter Gewichtsangabe
PVIS (._ 6l/» Pfd.), 28 Lampchen mit
1 den Stempeln *™llvs, L CAESAE,
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Museographie, — Homburg v. d. H. — Wiesbaden.
FORTIS, LVPATI, SARMI, VIATOR
und dem eingeritzten Buchstaben S.
b) Sigillata: 3 Reliefschusseln, eine
mit Former8tempel CERIALIS F, eine
mit Doppclstempel COMITIALIS F —
REP; 6 flache Teller und 5 Tassen,
z.T. mitTOpferstempeln: ATTIANVSV,
1 A SS VSF, MART [ N VSK, P ALLIN VSF,
PEREGRIV, RIIGALISF.
c) Bronze: 2 Lflffel, 2 Ringe, 1
verzierter Knopf (von einem Pferde-
geschirr?), 3 Ortbander, 4 Kn5pfe,
1 Schellchen, 4 einfache Nadeln, 2
Sonden, 1 Pinzette, 1 Fibel, 1 Ansa
von einem Kesselhenkel.
d) Verschiedenes: 4 Haar nadeln,
1 Wirtel, 2 Glasperlen, 1 eiserner
Fingerring mit ausgebrochener Gemme.
e) Flatten- und Dachziegel:
Stempel der legio I Adi (1); legio 1III
Mac. (4); legio VIII Aug. (6); legio
XIIII G. (4); legio XXI R. (1); legio
XXII pr. p. f. (45) und der Coh. I1II
Vind (3).
f) Vorromisches: 6 Urnen und
Teller, 3 Steinbeile.
g) NachrOmisches: 12 Topfe aus
karolingischer Zeit.
h) Mittelalterliches: 2 Fussbo-
denplatten aus den Zellen des Klosters
Mariae Thron bei der Saalburg mit
der gotischen Aufschrift „Swig und lit"
(„8chweig und leide").
5. Funde aus verschiedenen
Orten des Rhein- und Mainge-
bietes.
1. KOlner Funde: 13 Tonbecher,
2 Kruge, 30 Glaser, darunter eine
doppelhenklige Flasche in Fassform;
ein gut erhaltener Bronzemassstab,
eine Kasserolle mit Griff, ein Wurfel
aus Bein und 21 Bronzemunzen. Hierzu
die Kopie eines Rohrstuhles aus dem
Rdmergrab zu Weiden in Sandstein.
2. Aus der Umgebung von Hofheim
— Nied mehrere Tongefasse, Klein-
bronzen und 11 Bronzemunzen.
3. Tongefasse aus Andernach, Bonn
und K61n, von dort ein kleines Krii-
gelchen mit dem aufgeritzten Namen
ISIDI.
4. Drei Ziegelstempel SNS aus einer
Villa bei Kurzel.
5. Munzen : 4 Kons tan tin munzen aus |
Mainz, 9 republikanische Silberdenare
aus Metz, 4 Fosthumusmunzen aus
Trier und 78 verschiedene Stucke aus ]
Heddernbeira , Heidelberg , Dieburg,
Alzey u. a.').
6. VorrOmiscbe Funde: Samm-
lung vorrSmischer Altertiimer aus dem
Besitz des bekannten Praehistorikers,
Professor Dr. Naue* - Munchen. Die
Fundstucke, die z. T. sehr wertvoll sind,
stammen aus Cypern, Mykene, Syrien,
Griechenland, Italien una Deutschland,
zusammen 96 Stuck. Darunter:
Bronze: 17 Schwerter, 11 grosse,
12 kleine Dolche, 2 Helme, einer mit
griechischer Aufschrift des Besitzers
Agiaziag Tctgavrivog, 4 Meissel, 1 Axt,
9 Lanzen-, 7 Pfeilspitzen, 1 Fibel, 2
Nadeln, 2 Messer, 3 Brustplatten, 2
Gurtel, 1 Beinschiene. Hierzu Kopien
von 4 vorrdmischen Schwertern.
Eisen: 6 Schwerter, I Dolch, 5
Lanzenspitzen.
T o n : 4 Gefasse aus einem Grabfund.
j 7. Modelle und Abgusse. 3neue
| Geschiitzmodelle , rekonstruiert vom
Kgl. Oberstleutnant Schramm - Metz :
J Gastraphetes, Keilspanner, Mehrlade-
gesrhutz.
7 Abgusse von der Trajansaule und
zwar derjenigen Reliefs, welche Ge-
schiitze darstellen.
Abguss zweier Reliefs aus dem
Museum zu St. Germain mit der Dar-
stellung zweier mit Hufeisen be-
schlagener Pferdebeine. Abguss eines
Hufeisens aus Alesia. (Jacobi.)
Wiesbaden, Landesmuseum nassan- 56
lecher AltertUmer I S. 267, II -XXIV.
Die Nummern des Hauptzugangsver-
zeichnisses stiegen in dem Berichts-
jahre urn mehr als 500 und haben
jetzt die Zahl 18900 fast erreicht.
A. VorrSmische Zeit. Von der
Grabung vor den Steedener HShlen
noch eine grosse Anzahl Tierknochen,
die Nass. Annal. XXXV S. 297 ff. im
Einzelnen beschrieben sind (18 727
bis 731). Stein werkzeuge der j linger en
Sleinzeit stammen von Hofheim
(18372, 18373, 18524, 18 525) und
von Biebrich (18416/417, 18693 97).
Ein aussergewOlmlich grosses, vor-
trefflich erhaltenes Steinbeil ist auf
dem „Bingertu oberhalb Rambach ge-
funden (18587); wegen seines Fund-
ortes auf dem hohen Westerwalde
historisch interessant ist ein fast
20 cm langer Schuhleistenkeil aus
3) Die MQnaen sind strntlioh Ton Dr.
Quilling- Han«u beitimmt.
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Museographie. — Wiesbaden.
447
grauem Quarzit (18818). Kin schOn
patinierter Randkelt mit stark ge-
schweifter Schneide bei Schierstein
gefanden (18651), Bruchstucke ver-
schiedener Mahlsteine aus den Ring-
wall-Anlagen des hohen Taunus veran-
schaulichen die in vorgeschichtlicher
Zeit stattgefundene Entwtckelung
dieses wichtigen Gerates (18 714/717) ;
zwei vortreffiLich erhaltene sog. Bona-
partshiite von 58 bez. 85 cm Lange
sind bei Simmern (Unterwesterwald)
gefunden (18 775/776). Ebendaher
stammenFundstucke aus mehreren dort
untersuchten Hugelgrabern der alteren
Latene-Zeit, ansser mehreren kleinen
Eisengegenstanden eine Flasche and
Schale aus Ton, auch Bruchstucke von
Feuersteinmessern (18751—766). Aus
Tor Jahrzehnten zerstfirten Hugel-
grabern im Schwanheimer Walde er-
hielt das Museum jetzt eine 13 cm
lange Brenzenadel mit Strichverzierung
am Halse and eine sehr gut erhaltene
noch federnde Armspirale aus Bronze
yon 10 Windungen (18785/786). Ein
schwarzer 17 cm hoher Topf der
Spatlatenezeit kam bei den Unter-
suchungen der rftmischen Anlagen in
Hofheim zu Tage (18 523).
B. R&mische Zeit. Die noch im
Winter 1905 und Fruhjahr 1906 fort-
gesetzten Grabungen bei Hofheim er-
gaben wieder eine grossere Anzahl
Fundstucke fast ausnahmslos derselben
Gattungen und Formen wie bisher.
Unter den Fibeln (18384—390, 18395
bis 18397, 18502, 18631a) i8t eine
Scharnierfibel des VI. Haupttypus mit
flachem sehr breitem Biigel bemerkens-
wert, welche in ahnlicher Weise wie
die im vorigen Bericht erwahnte Bogen-
scharnierfibel des Aucissa - Typus
(18233) mit drei Reihen aufgesetzter
KnOpfchen verziert ist (18 390). Be-
sonaers zahlreicb waren wieder die
Gegenstande aus Eisen (18 445—18496,
18637-18642); mehrere Tongefasse
liessen sich aus den Scherben wieder
herstellen : zweihenkliger Krug (18518),
Reibschale (18519), blaugraue tiefe
Schale (18520), Flasche aus feiner
terra nigra (18 521), zweihenklige grosse
Urne (18537).
Die zahlreichen Bruchstucke von
Tonlampchen zeigen auf den Deckeln
die verschiedensten Reiiefdarstel-
lungen: einen Pfau, einen Halbmond,
eine Viktoria, die Fabel von Fuchs
und Rabe, ein Viergespann, einen
Hirsch, Minerva (18527-18 536). so-
wie Muschelverzierung (18647). Die
jtingere Form des Lampchens mit
langem Dochthalter fehlt unter den
Hofheimer Funden nach wie vor voll-
standig. Bemerkenswert ist ein Ziegel-
i stempel der leg. IIII Macedonica in
I Hufeisenforui (18646), abgeb. Annal.
| XXXVI S. 14.
Unter anderen Hofheimer Funden,
| welche einer spateren Zeit als die
Erdbefestigungen angehSren, und unten
im Tale zum Vorschein kamen, sind
zu nennen ein grosser Anhanger aus
Bronzeblech in Halbmondform (18566),
ein kleines BronzeglOckchen (18568),
ein 25 cm langer Hebeschlussel aus
Eisen, dessen Bart mit Bronzeblech
umkleidet ist (18574), viele Eisenge-
rate, sowie gestempelte Sigillatabruch-
stiicke BIILSVS F, FAVENTINVS,
MACIOF, MARINVS, STATVTVS,
VICTOR F, VICTOR (18 581), MEKAV-
| SVS F, OF PONT, disETVS F (18675).
Aus einem rdmischen Brandgrabe
I zwischen Hofheim und Zeilsheim, etwa
| aus tiavischer Zeit, konnten eine Henkel-
, urne und ein flacher Sigillatateller mit
Barbotineverzierung geborgen werden
(18 617/18).
Unter den FundstQcken aus Wries-
I baden ist besonders bemerkenswert
ein vor der Heidenmauer nahe dem
Adlerterrain gefundenes Sandstein-
i kapital von 40 cm Hdhe und 62 cm
Breite (18 623). Zwischen dem reichen
Blattwerk, mit welchem es verziert
ist, wachsen auf drei Seiten Gotter-
i b listen hervor, die eine ist sicher
Apollo, die zweite Diana, die dritte
eine matronal gebildete GSttin mit
! schleierverhulltem Haupte und einem
1 noch nicht gedeuteten Symbol. Von
derartigen Kapitalen befinden sich aus
friiheren Funden bereits mehrere,
wenn auch weniger gut erhaltpne, im
Museum ; der grosse Bau, an dem sie
Verwendung gefunden hatten, wohl ein
Tempel, muss auf dem heutigen Adler-
terrain gestanden haben. Sehr zahl-
reich waren wieder Sigillatafragmente
mit Fabrikstempeln aus verschiedenen
Stellen der Stadt. Darunter befinden
sich manche in der Sammlung des
Corpus inscriptionum latinarum nicht
vertretene. Ferner der Balken einer
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Museographie. — Wiesbaden. — Worms.
kleinen Schnellwage aus Bronze mit
einpanktierter doppelter Gewichtsein-
teilung (18 420;, Lfiffelchen aus Bronze
(18421, 18796), ein diinner Armreif
aus gedrehtem Bronzedraht (18 422),
eine Anzahl Haarnadeln aus Bronze
mit verschiedenartigen KOpfen (18 430),
ein ausgezeichnet erhaltener kleiner
Hebeschlussel mit Ozinkigem Bjrte
(18603), Bronzesonden (18604, 18628)
und Packnadeln (18605, 18654). Aus
der vorvespasianischen Schicht stammen
einige sehr wohlerhaltene Bronzefibeln
(18809—18812), ein diinnes verziertes
Bronzearmband und andere Bronze-
gegenstande sowie einige Miinzen.
Auch sonst kamen zahlreicbe Miinzen
von verscbiedenen Fundstellen an das
Museum. Yon Holzbausen a/d. H. ein
wohlerhaltener zweischneidiger Eisen-
dolch mit 41 a cm breiter Klinge und
von 34 cm Lange; die lange eiserne
Griffan^el zeigt noch ein rundes eiser-
nes Stichblatt (18800).
C. Die Frankische Zeit ist nur
durch einige einzeln erworbene Fund-
stiicke, einen diinnen Bron/.efingerring
mit flacher ovaler Platte, auf der ein
Monogramm eingeschnitten ist (18 661),
ein schfln erhaltenes reich verziertes
Bronzearmband (18655), Bruchstiirk
eines zweiten (18656) und eine aus
60 Stuck bestehende Perlenkette von
Glas und Tonfritt (18662) bereichert
worden.
D. Neuere Zeit. Ein sch5ner
lebensgrosser Kruzifixus aus Linden -
holz wurde aus der Kopperner Kirche
uberwiesen (18741), eine kleine hdl-
zerne Madonna mit dem Christuskinde
zeigt noch Spuren reicher Bemalung
(18443). Ein Weihwasserbecken aus
innen gelb, aussen griin glasiertem
Ton mit reichen Relief verzierungen
tragt die vor dem Brande eingeritzte
Datierung 1715, den 26. Januar (18 409) ;
eine kleine braun glasierte Tonform,
eine weibliche Figur darstellend,
stammt aus den in der Hafnergasse
zu Wiesbaden gelegenen alten Topfe-
reien (18691). Zahlreich war die Ver-
mehrung an Erzeugnissen der Weil-
burger Fayencefacrik (18 379 - 80,
18 391 93, 18413 415, 18591,18619/20,
18744, 18820/21) sowie der alteren
Steinzeugindu8trie des W ester waldes
(18411/12, 18585, 18588), eine schon
bemalte Terrine aus HSchster Fayence
(18781) Sowie vier aus Hdchster Mo-
dellen gepresste Figurchen der Fabrik
Damm (18 777,780).
Besonderes Augenmerk wurde auf
I den weiteren Ausbau des im Entstehen
begriffenen Denkmaler- Archive fur den
Regierungsbezirk Wiesbaden gerichtet;
durch Ankauf und Geschenke erhielt
dieses nicht unbetrachtlichen Zuwachs
(Inv. 18418, 184191 6, 18444,
18 5861-17, 18 7111-6, 18 7831- 30,
18 7841-43, 18 785). (Ritterlin*.)
Worms, Paulas - Museum I S. 261, 67
II-XXIV.
Von Oktober 1905 bis Oktober 1906.
I. Untemehmungen: a) Weitere Un-
tersuchung des steinzeitlichen Wohn-
platzes bei Monsheim (Kapellacker).
Es wurden wieder mehrere Ueber-
schneidungen von Rossener und spiral-
keramischen Gruben gefunden, bei
welchen die RSssener immer unten
und die spiralkeramischen immer
daruberliegend gefunden wurden. Da-
bei wurde auch eine Wohngrube mit
Zonenkeramik angetroffen.
b) Ausgrabung auf dem spiralkera-
mischen Wohnplatz Monsheim II
(An der Landwehr). Es wurde eine
grOssere Anzahl von Wohngruben un-
tersucht und darin wieder nur Scher-
ben der Spiral-Maander-Keramik ge-
funden.
c) Entdeckung eines neuen Wohn-
platzes der Spiral - Maanderkeramik
bei Wachenheim (Eahlenberg). Ei-
' nige Wohngruben wurden untersucht
I und darin auch nur spiralkeramische
, Scherben gefunden.
d) Ausgrabung auf dem Wohnplatze
i der Hinkelsteinperiode Monsheim I
, (Langer Kautzbaum). Es wurde eine
grOssere Anzahl von Wohngruben un-
I tersucht und es konnte dabei festge-
I stellt werden, dass sie sich in ihrem
> Grundriss von den spiralkera-
jmischen Wohngruben jedesmal
und ganz wesentlich unter-
scheiden.
I e) Auffindung mehrerer Wohngru-
I ben mit Hinkelsteinkeramik bei Essel-
I b o i n (im Fuchsgarten).
f) Bei Untersuchung steinzeitlicher
' Wohngruben bei Monsheim (Kapell-
I acker- Wachenheim er Pfad) wurde ein
j Hockergrab der Adlerbergstufe ge-
I funden mit einer ziei lichen Pfeilspitze
i aus Feuerstein.
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Museographie. — Worms. — Mainz.
449
g) Untersuchung mehrerer Aecker
an der Westendschule inWorms nach
Grabern der Bronze- and Hallstatt-
zeit. Ein Grab mit einem kindlichen,
von We8ten nach Osten gerichteten
Skelett wurde gefunden, das zwei
breite, in Spiralen auslaufende Knie-
bander und einen cylinderftrmigen
Spiralarmring trug. Wohnanlagen
warden viele, dagegen keine Graber
mehr gefunden.
h) Entdeckung eines Wohnplatzes
der HaUstattzeit bei Esselborn (Am
Goldberg).
i) Entdeckung eines Wohnplatzes
der HalUtattzeit bei Gau-Odern-
heim (An der Bingerstrasse).
k) Aufdeckung zweier rdmischer
TQpferdfen und einer von Osten nach
Westen ziehenden Rftmerstrasse auf
dem Fabrikgebiet der Firm a D6rr u.
Reinhart in Worms.
1) Entdeckung und Untersuchung
eines frankischen Friedhofes bei Wen-
del heim (Auf der Lehr). Aus ver-
schiedenen Grabern: Schmucksachen,
Waffen und Gefasse.
m) Entdeckung eines frankischen
Friedhofes bei Gau-K5ngernheim
(Kurzgewann),
n) Entdeckung eines frankischen
Friedhofes bei Erbesbudesheim
(Am Odernheimer Weg).
o) Entdeckung eines spatfrankischen
Friedhofes bei Esselborn (Im Fuchs-
garten). Samtliche gefundenen Graber
ohne Beigaben.
p) Entdeckung eines spatfrankischen
Friedhofes bei Dais heim.
II. Zuwachs: a) An praehistori-
schen Altertumern: 1) Steinzeit-
Ein Tulpenbecher der Pfal.'lbaukera-
mik aus der friiher Seilerschen Samm-
lung in Bingen, wahrscheinlich aus
Niederingelheim. Ein schnurver-
zierter Becher ebendaher, wahrschein-
lich aus dem Rheingau oder vom
Hunsruck. Ein Steinbeil vom Adler-
berg bei Worms.
2) Bronzezeit: Ein sch6n ver-
ziertes Saugflaschchen aus Ton von
Westhofen.
3) Hallstatt-Periode: Aus ei-
nem zum Teil zerstOrten Grabe an
der Westendschule in Worms 2 Bern-
steinperlen und ein Ohrring aus Bronze.
Ein in einem zweiten Grabe gefunde-
nes Kinderskelett von 1,30 m Groase
war ohne Beigaben.
4) La Tene-Periode: 2 verzierte
Friih - La Tene - Ringe, der eine hohl,
aus einem Skelettgrabe auf der Rhein-
gewann, westlich der Dampfziegelei
bei W o r m 8. Ein Spat-La Tene-Krug
aus einem zerstOrten Brandgrabe am
8iidlichen Ende von Wies-Oppen-
heim.
b) An rOmischen Altertumern:
Beim Kanalbau in Pfiffligheim eine
kleine Urne. Ein Saulenschaft mit
Basis, Teile eines T&pferofens, eiu
Zinnenstein, mebrere Gefasse und
Fibeln vom Fabrikgebiet der Firma
D5rr u. Reinhart in Worms. Viel-
farbig bemalter Stuck beim Bau des
Hauses Ecke Paulusstrasse und Roden-
steinerhofgasse in Worms. Beim
Bau eines Kellers (Markt 17) in
Worms 3 Gefasse, verschiedene
Scherben, I Munze (Nero, Medaillon
auf die Schliessung des Janustempels).
Aus Erbesbudesheim eine Aschen-
kiste aus Stein in Form einer Urne
mit Standplatte.
c) An frankischen Altertu-
mern: Inhalt eines Grabes, gefunden
bei Pfiffligheim, ostlich des Fried-
hofes und ndrdlich derWestendstrasse,
bestehend aus 2 Gefassen, 1 Glas,
1 Messer und Eisenbruchstucken. Von
ebendaher (Pfeddersheimerstrasse) aus
einem Plattengrabe eine Schnalle aus
Bronze. Aus WSllstein ein schdner,
gut erhaltener Glasbecher.
(Dr. Koehl.)
Mainz, das R3mi8Ch-6ermani8che a»
Centralmuseum I S. 268, II -IV, VI
—XXIV.
Das Romisch-Germanische Zentral-
museum umfasst bei Abschluss des
Berichtsjahres 20976 Nachbildungen
aus Gips oder Metall. Es hat dem-
nach im Hinblick auf seinen Bestand
im vorigen Jahre eine Vermehrung
um 396 Nachbildungen aufzuweisen.
Die in den eigenen Werkstatten her-
gestellten Kopien belaufen sich auf
374 Nummern, nur 22 Abgusse wur-
den von anderen Museen bezogen ; —
206 Originate bezw. Gruppen von Ori-
ginalen sind teils als Gescbenke den
Sammlungen einverleibt, teils im Aus-
tausch oder durch Ankauf erworben
worden. Es wurden also im ganzen
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Museographie. — Mainz.
602 Gegenstande den Sammlungen
zugefiihrt.
Noch yot einigen Monaten hatte cs
den Anschein, als musste die Zahl
der in diesem Jahre zur Vermehrung
der Sammlungen hergestellten Nach-
bildungen infolge der gehauften, zum
grd88ten Tell unabweisbaren Arbeiten
anderer Art, hinter dem durchschnitt-
lichen Masse des Zuwachses fruherer
Jahre wesentlich zuruckbleiben. Es
waren sowohl die von fremden Museen
gemachten Bestellungen zahlreicher
Kopien und Modelle, als auch die
Konservierung und Wiederherstellung
von Altertiimern, die einen storenden
Einfluss auf die gewohnte Tatigkeit
der Werkstatten gewinnen konnten.
Vor allem ist aber die Beihilfe zur
Rekonstruktion der 10 m hohen, ganz
mit Skulpturen bedeckten Jupiter-
saule zu nennen, die vor einem Jahre
in mehr als 2000 Bruchstucke zer-
schlagen in Mainz entdeckt wurde
und nun in den vereinigten Samm-
lungen der Stadt und des Altertums-
vereins Aufstellung gefunden hat. Die
Bedeutung des zu den wertvollsten
Denkmalern rOmischer Bildnerei in
Deutschland zahlenden Monuments ver-
mag die aufgewendete Zeit vollauf zu
rechtfertigen. Auch die dem grossen
Sandalenfund von Bonn und zahl-
reichen Altertiimern aus den Museen
von Birkenfeld, Freienwalde,
Munchen, Schwerin und Teplitz
gewidmeten Arbeiten mussen hier in
erster Reihe genannt werden. Ausser-
dem betatigte sich die Hilfsbereit-
schaft des Museums fast an alien
Gruppen von Altertiimern, die ihm
zum Zwecke der Nacbbildung zuge-
sandt wurden, so dass ein sehr realer
Dank fur die leihweise Ueberlassung
der Originate, durch Konservierung,
Reinigung und Erganzung zahlreicher,
wertvoller Fundstiicke abgestattet
worden ist.
Die Zusendung von Originalalter-
tiimern, mehrfach Ergebnisse gr6sserer
Ausgrabungen, erfolgte durch 26 Mu-
seen und Vereinssammlungen. Es sind
dies: Die Sammlung des historischen
Vereins fur Schwaben in Augsburg,
die Sammlungen der historischen
Vereine in Bielefeld. Birkenfeld und
Burghausen in Oberbayern, die Pro-
vinzial-Museen in Bonn und Kassel,
das stadtiscbe Museum in Koblenz,
die Sammlung der anthropologischen
Ge8ellschaft in Kdln, die Sammlungen
der historischen Vereine in Franken-
thal (Pfalz), Freienwalde und Giessen,
das archaologische Institut der Uni-
versitat Heidelberg, das Saalburg-
museum in Homburg v. d. H, die
Gros8herzoglichen Sammlungen fur
Altertums- und VClkerkunde in Karls-
| ruhe, das Grossherzogliche Hofanti-
quarium in Mannheim, dis Museum
1 in Miilhausen in Elsass, die prahisto-
rischen Sammlungen des Staates in
1 Munchen, der historische Verein in
Oberlahnstein, das Museum des histo-
| rischen Vereins fiir die Pfalz in
Speier, das Grossherzogliche Museum
in Schwerin, die Sammlung der Mu-
1 seumsgesellscliaft in Teplitz, das Provin-
i zial-Museum in Trier, das nassauische
Landes - Museum in Wiesbaden, das
I Paulus-Museum in Worms und das
1 Museum des Altertumsvereins in Xan-
i ten. Ausserdem stellten zwOlf Privat-
sammler grflssere und kleinere Grup-
pen aus ihren Sammlungen zur Ver-
fiigung, meistens veranlasst durch den
| Wunsch, wissen8chaftliche Auskunft
, iiber ihre Altertiimer zu erhalten oder
| diesen eine sachkundige konservierende
I Behandlung zu sichern.
Wie bemerkt, hat auch die Her-
{ stellung zahlreicher Kopien fur aus-
wartige Museen die Werkstatten stark
in Anspruch genommen. Das lebens-
grosse Standbild des Legionars wurde
fiir das Germanische Museum der
Harward-Universitat in Cambridge in
Amerika geliefert, die kleinen Stand-
bilder, ROmer und Franke, erhielt das
Konigliche Zeughausmuseum in Berlin.
Eine grosse Gruppe von Nachbildungen
vorgeschichtlicher Altertiimer wurde
fiir das Reichsmuseum in Leiden (Hol-
land) hergestellt, wahrend die in den
Originalstoffen ausgefiihrten Kopien
der zahlreichen arztlichen Instrumente
unseres Museums dem mediko - histo-
rischen Institut der Universitat Leip-
zig geliefert wurden. Kleinere Grup-
pen von Kopien erbielten noch eine
Reihe von Museen und Gelehrten,
wie die prahistorische Abteilung des
Museums fur Vdlkerkunde in Berlin,
das Museum in Teplitz, das Museum
in Halberstadt, die Staatssammlong
in Munchen, Prof. Dr. Schulten in
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Museographie. — Mainz.
451
Gdttingen, Prof. Schott, Jena, Dr.
Schoetensack, Heidelberg a. a.
Wenn trotz der wiederholten and
zuni Teil langdauernden Unterbre-
cbungen die Hauptaufgabe der Werk-
st&tten, Vermehnmg der Sammlungen
dee Museums, in immerbin befriedigen-
der Weise gelost werden konnte, so
ist das wohl auf das Zusammenwirken
gunstiger Umstande and besonders
auch auf die vielseitige Schulung
unserer Arbeitskrafte zuruckzufuhren,
die eine gegenseitige Vertretung im
Notfalle ermSglichte.
Von der Vermehrang der
Sammlungen durch Nachbil-
dungen mOgen folgende Gruppen
in Kurze hervorgehoben werden:
Aus der palaolithischen Zeit:
Zwei Stucke eines Mam mutknoc hens
und einer Renn tiers tan ge aus den
Hdhlenfunden bei Steeten an der Lahn
(Museum Wiesbaden), die Spuren
menschlicher Bearbeitung aufzuweisen
scheinen. Eine Lanzenspitze aus Feuer-
stein aus dem Ld6 bei Ziegelhausen
(Bezirksamt Heidelberg, Museum Karls-
ruhe).
Aus der neolithischen Periode:
Die Gruppe des Pfahlbauten- und
Michelsberger Typus wurde be-
reichert durch neue Fundstiicke von
Frankenthal (Museum Frankenthal)
und Schierstein (Privatbesitz) ; die des
Schussenrieder Typus durch
solche von Schussenried (Museum
Berlin) und vom Michelsberg (Museum
Karlsruhe); Typen der Mondsee-
und Laibacher-Gattung sind von
der Direktion des K. K. naturhisto-
rischen Museums in Wien teils schon
geliefert, teils fur nachste Zeit in
Aussicht gestellt. die Spiralkeramik
erhielt erganzendes Vergleichsmaterial
aus Herbitz (Bezirksamt Aufiig) und
Leitmeritz (BOhmen) (Museum Teplitz) ;
die Schnurkeramik und die
Zonenbecher durch Funde von
verschiedenen Orten in Bshmen (Mu-
seum Teplitz); die Stufe der Mega-
lithgraber Nordwestdeutsch-
Iands wurde durch einige weitere
Funde aus Privatbesitz in Zeven in
Hannover erganzt. Die Hauptgat
tungen der neolithischen Entwicklungs-
8tufen Deutschlands sind nunmebr
nahezu in Vollstandigkeit, zum Teil
in recht stattlichen Gruppen, zur An-
schauung gebracht ; es fehlen nor noch
einige eigenartige Erscheinungen Nord-
ostdeatschlands, eine Lucke, welche
wir in den nachsten Jahren ausfullen
zu kOnnen hoffen. Ist diese lucken-
lose Uebersicht erreicht, wird es sich
hauptsacblich darum handeln, die fei-
nere Ausgestaltung der einzelnen
Gruppen zu fdrdern, wofiir indes auch
jetzt schon manches geschehen ist.
Die Bronzezeit: Fur die Veran-
scbaulichung dieser Periode liegen die
Yerhaltnisse etwas weniger gunstig,
weil die Kulturerscheinungen in den
verschiedenen Teilen Deutschlands
bereits viel grdssere Mannigfaltigkeit
und die Ausgrabungen in den ein-
zelnen Gebieten weit grdssere Lucken
als fur die neolithische Zeit zeigen.
Namentlich die Keramik der alteren
Stufen der Bronzezeit ist in unserem
Museum ziemlich durftig vertreten,
wahrend von den jiingeren Phasen
der Bronzezeit nach den verschieden-
sten Gesichtspunkten bereits reiche
Materialien vorhanden sind. Deshalb
haben wir besonderes Augenmerk auf
die Keramik jener alteren Stufen „
gerichtet und durch Nachbildung zahl-
reicher sogenannter geschnitzter Ge-
fasse, deren Verzierung in Wirklich-
keit aber meist durch Eindrucke von
Stabchen erfolgt ist, aus der Samm-
lung Nessel in Hagenau und den Mu-
seen in Stuttgart und Karlsruhe (vgl.
Altert. uns. heidn. Vorz. V, 32) eine
wichtige Vergleichsgruppe gewonnen.
Aus der jungeren Bronzezeit
sei erwahnt ein interessanter Grab-
fund vom Knopke Hoog auf der Insel
Sylt (Privatbesitz), ein Kurzschwert
aus Bronze mit Spuren von Harzein-
lagen, das Ortband mit Holzresten,
und eine Bronzespiralfibel, ferner ein
Depotfund mit Tullenkelten, Sichel,
Meisselchen, Ringen von Niederolm
(Museum Worms), Gefasse aus dem
Urnenfriedhoi Libochowan an der Elbe
(Museum Teplitz) und von Dechsel an
der Warthe (Museum K6ln).
Hallstattzeit: Aus dieser Pe-
riode hat das Museum im vergangenen
Jahre nicht gerade umfangreiches,
aber bedeutsames Material erworben^
namentlich durch zahlreiche Grab,
hugelfunde, welche die K6lner anthro.
pologische Gesellschaft bei Thurn, bej
Dunwald und Troisdorf, und Guts.
Westd. Zeitschr. f. Gesch/a. Kunst. XXV, IV.
30
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452
Museographie. — Mainz.
besitzer Rautenstrauch auf dem Gute
Birlinghoven bei Stieldorf, Regierungs-
bezirk Koln, ausgegraben haben : zahl-
reiche Urnen, Napfe und Schalen,
mehrere Bronzeringe ernes mittleren
Abschnittes der Hallstattzeit (Brand-
graber), zum Teil von Formen und
Verzierungen, wie sie fur die bemal-
ten Hallstatt-Gefasse Siiddeutschlands
charakteristisch sind. Es ist dies der
ndrdlichste Punkt, an welchem die
Ausstrahlungen der suddeutschen Hall-
stattkultur in noch ausgepragterer
Weise bis jetzt zntage getreten sind,
Erscheinungen, die ihre nachsten Pa-
rallelen in Funden des Hundsrticks,
des Neuwieder Beckens, im Lahntale,
in der Rh6n usw. haben, wahrend die
Fnnde bei Essen, Bielefeld, Duisburg
usw. schon etwas verblassteren Hall-
stattcharakter zeigen. Auch von den
nenen Erwerbungen des Museums in
Bielefeld aus der Gegend von Bunde
usw. konnte einiges nachgeformt wer-
den. Die Hallstattkultur Mittel- und
Siiddeutschlands ist jetzt im Museum
ausgezeichnet vertreten, zum Teil bis
in ihre feinsten lokalen Nuancierungen,
dagegen sind die gleichzeitigen und
anschliessenden Kulturerscheinungen
Nord- und Nordostdeutschlands noch
unvollstandig zur Anschauung ge-
bracht. Funde des Lausitzer Typus
mit seinen Buckelgefassen sind zwar
reichlich vorhanden, vielfach auch in
Originalen, dagegen entbehren die des
Aurither, Gflritzer und Billendorfer
Typus noch des systematischen Aus-
baues, der die chronologische Ent-
wicklung in gleicher Weise wie die
geographische Verbreitung zu beriick-
sichtigen hat. Indessen sind uberall ent-
wicklungsfahige Anfange vorhanden.
Aus der La Tene-Zeit konn-
ten wir nachbilden weitere charakteri-
stische Graberinventare des bekannten
Mittel-La Tene-Grabfeldes von Langu-
gest in BShmen (Museum Teplitz),
geschlossene Grabfunde der Spat-La
Tene-Zeit mit zahlreichen Tongefassen
aus Hirstein im Hundsruck (Museum
Birkenfeld) und einige Grabfunde
aus dem Germanischen Friedhof von
Altranft bei Freienwalde (Museum
Freienwalde). Dieser Abteilung wird
in Zukunft noch grosse Aufmerksam-
keit zu widmen sein, namentlich auch
der Hinteiiassenschaft der Germanen
Norddeutschlands aus der La Tene-
Zeit, wiewohl auch hier fur verschie-
dene Gegenden schon recht gates
Material vorliegt.
Wenn die vorgeschichtliche Abtei-
lung bei ihrer reichen Gliederung and
den grossen Zeitraumen, die sie um-
fasst, naturlich stets den grossten Teil
des Zuwachses beansprucht und auch
diesmal wieder erhalten hat, so konnte
doch auch der r5mischen Abteilung
in diesem Jahre eine an Zahl und
Wert bedeutende Vermehrung zuteil
werden.
Von den alteren Gegenstanden sind
namentlich fiinf edle Kelchgefasse aus
I terra sigillata mit figurlicheni und
I ornamentalem Schmuck und eine Reihe
Fragmente von gleicher Art, gefunden
. in einer Ziegelei bei Neuss und auf-
bewahrt in der Sammlung des Herrn
' Sels in Neuss, zu nennen. Ein gleich-
ar tiger Kelch aus dem Eastell Hof-
heim (Museum Wiesbaden) und einer
aus dem Museum zu Xanten schliessen
sich dieser Gruppe von Gefassen an,
die, zum Teil von italischen Fabriken
importiert, zum Teil aus gallischen
Filialfabriken stammend, der angustei-
schen Zeit angehOren. Die WafFen
sind hauptsachlich durch die Helme
von Sufflenheim bei Hagenau. von
Nimwegen und von Miilheim am Rhein
vertreten, Fundstticke, die den Typus
des Helms der Fusstruppen in aus-
gepragtester Form aufweisen. Drei
Dolche vom Auerberg in Schwaben
sind durch ihre reiche, in Email und
Tauschierung ausgefiihrte Verzierung
interessant. Auch ein Militardiplom,
das in Privatbesitz in Mainz aufbe-
wahrt ist, darf als eines der wichtig-
sten Fundstucke hier Erwahnung tin-
den. Es stammt aus dem Jahre 78
und ist dem Reiter Tertius der moe-
sischen Ala erteilt. Ein aus Rom be-
zogener Gipsabguss, der einen Teil der
Grabstelle des VEDENNIVS wieder-
gibt zeigt im Reliefbild eine frnher
nicht richtig gedeutete Darstellung.
ein von vorn gesehenes Wurfgeschiitz.
Beach tens wert als Arbeit romischer
Provinzialkunst ist die Apollostatue
aus Bronze, gefunden in der Nahe des
Domes in Speier. Neben solchem
Serien material sind geschlossene Grab-
funde der romischen Abteilung nur
in geringerer Zahl zugefuhrt worden.
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Museographie. — Mainz.
453
Von diesen seien erwahnt : Funde aus
zwei germanischen Grabern des Grab-
feldes von Kdrchow in Mecklenburg,
bestehend aus Waffen und Geraten
romischer Herkunft. Das reiche In-
ventar zweier Graber aus der Nekro-
pole von Haeven in Mecklenburg, i
prachtige Beigaben an Bronzegpfassen, j
Eimern, Kellen und Seiern vereinigend,
fand seine Stelle da, wo die rflmische
Abteilung endigt und die S am m lung
der Altertumer aus der sogenannten
Vdlkerwanderungszeit sicb an-
schliesst.
Dieser letzten im vergangenen Jahr
nur wenig vermebrten Abteilung des
Museums wurde der durch eine statt-
liche Spatha mit silbernem Scheide-
beschlag besonders cbarakterisierte
Fund von Teterow in Mecklenburg
zugefuhrt. Unter den ubrigen fur
diesen Teil der Sammlung gewonnenen
Funden seien noch eine in Hemmen-
hofen am Bodensee ?rhobene Giirtel-
schnalle mit dem in durcbbrocbener
Arbeit ausgefuhrten Bild eines Greifen
und ein Grabstein von dem frankischen
Friedhof in Niederdollendorf, mit der
barbariscben Darstellung eines mit
dem Skramasax bewaffneten, zwischen
drachenartigem Gewurm stebenden
Mannes, genannt. Aus Schwabmiinch-
hausen stammt ein der karolingischen
Periode angehdriges reich ausgestatte- 1
tes Grab eines Kriegers, mit dem sein i
Streitro8s begraben ist ; von Pfiinz in
Bayer n eine Gruppe von Resten iruh- '
mittelalterlicher, wahrscheinlicb sla- 1
vischer Tongefasse. I
Auch die Vermehrung des RSmisch- 1
Germanischen Zentralmuseums an Ori- i
ginalen durch Geschenke und Ankaufe j
war wieder eine recht betrachtlicbe. j
Die wiederholten Bitten, die wir an .
die Vorstande deutscher und fremder
Museen richteten, dem Zen tral museum I
Dubletten von Altertumern, charak- 1
teristische Scherbenproben usw. ihres j
Gebietes zur Vertugung zu stellen, j
linden immermehr dankenswerte Be- ;
rticksichtigung. Diese Originale tragen |
nicht wenig dazu bei, manche fiihl- i
baren Liicken des Nachbildungsmate-
rials wenigstens teilweise auszufullen.
Im ganzen sind es iiber 200 Nummern, I
wobei die einzelnen Nummern nicht |
selten ganze Gruppen bezeichnen. |
Aus Deutschland erhielten wir :
1. Tongefasse aus bronzezeitlicben
Steinkistengrabern bei Jungen und
Sampohl in Westpreussen sowie eine
Kollektion slavischer Scherben von
Rehden, Osterwick. Bob ran, Lemberg,
Teerboden und Sakrau in West-
preussen, geschenkt von Herrn Haupt-
mann Mattes in Graudenz; 2. eine
Anzahl Tongefasse aus Grabhtigeln
und Urnenfeldern der Hallstattzeit
von Gottmadingen, Malspiiren und
Rielasingen in Baden, geschenkt von
der Direktion der Grossherzoglichen
Sammlungen fur Altertums- und Vol-
kerkunde in Karlsruhe durch Herrn
Geh. Rat Wagner; 3. eine Maeander-
urne aus Ferchewar bei Brandenburg,
Geschenk von Herrn Prof. Dr. Kos-
s i n n a in Berlin ; 4. eine Gruppe von
Scherben aus dem Urnenield von
Korchow in Mecklenburg, geschenkt
vom Museum in Schwerin durch Herrn
Prof. Dr. B e 1 z ; 6. eine Anzahl Funde
aus frankischer Zeit aus den Rhein-
landen. Weitere Schenkungen deut-
scher Funde sind von einer Reihe von
Museen in Aussicht gestellt.
Aus fremden Landern wurde fol-
gendes Yergleichsmaterial teils durch
Kauf, teils durch Schenkung ge-
wonnen :
1. aus Ae gyp ten: a) eine Anzahl
neolithischer Feuersteinlanzen, Pfeil-
spitzen, Schabern, Pfriemen usw. aus
Fayum, geschenkt von Herrn Seton-
Karr in London durch die Vermitt-
lung von Herrn Dr. Schoetensack
in Heidelberg; b) einige koptische
Stoffe mit interessanten figiirlichen
Darstellungen ;
2. aus Griechenland und von
denlnseln: a) grdssere Kollektion
wertvollen neolithischen Scherben-
materials aus Thessalien, mykenische
und geometrische aus Mykenae, Argos,
Aegina, Athen. Scherben jtingerer
Zeit aus BoOtien usw., geschenkt von
der Direktion des Nationalmuseums
in Athen; b) eine Sammlung charak-
teristischer Scherben aus Troja, My-
kene, von den Inseln, namentlich Melos
und Kreta. geschenkt von Prof. Dr.
Kdrber- Mainz; c) eine Anzahl neo-
lithischer Scherbei aus Thessalien,
mykenischer aus Kreta usw., geschenkt
von Prof. Dr. Wolters in Wiirzburg;
d) eine Kollektion ganzer Gefasse
der mykenischen und Dipylongattung,
30*
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454
Museographie. — Mainz. — Kreuznach.
protokorinthische usw., auch zwei
megarische Becher, and einige Bronze-
gegenstande aus Griechenland und
von den Inseln.
3. Aus Ungarn: Eine Gruppe von
Gefassen und Bronzen verschiedener
Perioden.
4. Aus It alien: a) aus Sardinien:
Kopf eines Bronzefigurchens, geschenkt
yon Herrn Dr. Deninger-Mainz,
Seine Anzahl verzierter bucchero-
efasse und ein Eisenschwert in
Bronzescheide aus Mittelitalien.
Die Aufstellung des im Lauf des Jah-
res erfolgten Zuwachses war wiederum
zum grossen Teil unmSglich. Im Ver-
lauf des Sommers kdnnen zwar in
dem jetzt restaurierten Teile des kur-
furstlichen Schlosses die neuen Bureau-
und Ausstellungsraume bezogen wer-
den; dagegen sind samtliche ubrigen
AusstelluDgssale des Rdmisch-Germa-
nischen Zentralmuseums zu raumen,
da dieser Teil des Schlosses nunmehr
der Restaurierung unterzogen wird.
Die Sammlung von photogra-
phischen und zeichnerischen
Aufnahmen wich tiger Denkmaler
und Altertumsgegenstande hat sich
vermehrt durch zahlreiche Geschenke,
so von Prof. Dr. Brunsmid, Direk-
tor des kroatischen Nationalmuseums
in A gram, und von Dr. v. Rad-
Augsburg Photographien romischer
und merowingischer Helme, von G.
M. Kam-Nimwegen und Biirgermei-
ster Staatsrat N e s 8 e 1 - Hagenau Photo-
graphien zahlreicher Gegenstande ihrer
Sammlungen, von Dr. G. Karo-Bonn
Photographien der seltenen Kollektion
Goluchow (FrOhner), von Oberbiirger-
meister Leinweber- Bernburg Photo-
graphien von Gegenstande n der dor-
tigen Sammlung, von Architekt Tho-
mas in Frankfurt Zeichnungen von
Ringwallen, von Baurat Winkler
in Kolmar Zeichnungen elsassischer
Funde, von Prof. Dr. J. Wiibrand-
Bielefeld Photographien von Urnen
des dortigen Museums, ferner Photo-
graphien oder Zeichnungen von den
Direktionen der Museen in Berlin
(Volkermuseum), Darmstadt, Karls-
ruhe, Metz.
Fuhrungen und Vortrage im
Museum haben wieder zahlreiche statt-
gefunden, zum Teil mit freundlicher
Unterstiitzung der Herren Kdrber,
Neeb und Wallau, so L fur eine
Anzahl Studenten der Univereitaten
Bonn, Gieasen; 2. mehrere Klassen
hieaiger und auswartigerMittelschulen;
3. den hessischen Landeslehrerverein;
4. funf zusammenhangende Vortrage
fur den Bezirkslehrerverein Mainz,
Stadt und Land; 5. den Ausschuss
fur Yolk8vorle8ungen in H6chst;
6. Vortrag und Fuhrung fur die Volks-
akademie in Russelsheim ; ferner hielt
Direktor Schumacher einen Vor-
trag im Volk8bildungsverein Alzei
iiber „Alzei zur Romerzeit*'.
Von den „Altertumern unserer
heidnischen Vorzeit*' wurde in
diesem Jahre Heft 5 und 6 des V.
Bandes ausgegeben ; Heft 7 ist in Vor-
bereitung. Von der neuen gemein-
samen Zeitschrift des ROmisch-Germa-
nischen Zentralmuseums und des Main-
zer Altertumsvereins wird der erste
Band zu Beginn des Sommers er-
scheinen.
Direktor Schumacher nahm teil
an dem Verbandstag der nordwest-
deutschen Altertumsvereine in Mini-
ster in Westfalen, Direktor Li n den-
se hmit an der Generalversammlung
des Gesamtverein8 der deutschen Ge-
schichts- und Altertumsvereine in Bam-
berg; ersterer besuchte eine Anzahl
rheinischer, letzterer mehrere Schwei-
zer Museen. Dr. Rein e eke hatte
einen sechsmonatlichen Urlaub zur
Teilnahme an den Ausgrabungen der
bayerischen Akademie der Wissen-
schaften bei Orchomenos und fur eine
griechische Studienreise ; er ist auch
Mitarbeiter an dem Werke, welches
die Ergebnisse jener Grabungen dar-
stellen soil.
K.Schumacher. L. Lindenschmit.
Rheinprovinz.
Kreumacn, Antiquarisch-Historlacbor 76
Verein I S. 261, V, VIII, XI— XXIV.
A. Erwerbungen: 1) R6m. Silber-
munze des 2. Jahrhunderts n. Chr.,
am Fuss des Rheingrafenstein gefun-
den, und kleine rftmische Scherben-
reste, zwischen dem Rheingrafenstein
und der Alsenzmundung gefunden.
(Rom. Kupfermunzen des 2., 3. und
4. Jahrhunderts, in derselben Gegend,
am Abhang des Luitpoldfelsens nach
der Alsenzmundung zu gefunden, blie-
ben im Besitz von Herren in Munster
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Mu8eographie. — Kreuznach. — Birkenfeld.
455
a. St). Em Beweis yon rSmischer
Niederla88ung an diesen Stellen.
2) Pferdekopf und Reiterbeine, viel-
leicht Reste eines reitenden Jupiter,
gehmden im Garten dee H. Miiller,
nahe beim Kastell, bei den in der
Erde stehenden Mauern eines r6mi-
schen Hauses.
3) 4 Gartnerurkunden des 17. und
18. Jahrhunderts und 1 Messerschmied-
urkunde des 18. Jahrhunderts.
4) Notarielle Akte aus der franz.
Zeit Kreuznachs 1804/12.
5) Sporn und Gabel aus dem 17.
und 18. Jahrhundert.
6) FranzOs. 5 Litermass aus Kreuz-
nachs franz. Zeit.
7) Kriegsdenkmunzen von 1813 bis
1871.
8) Simmersche und franzosische
Silbermunzen.
9) Biicher, Karten und Bilder, die
sich auf Kreuznach beziehen.
B. Ausgrabungen. Im Auftrage des
A.-H. V. untersuchte der Unterzeich-
nete im Okt. und Nov. die dstliche
Mauer des Kastells. Der Bericht iiber
Mauer und Graben, sowie die Funde
von *ViergOttcrsteinen und Saulen-
trommeln erscheint in den Bonner
Jahrb. (0. Kohl.)
73a Birkenfeld, Sammlung dee Vereins
fur Altertumekwide im FOrstentum
Birkenfeld III, IV, X, XI, XIII— XV,
XVII, XVIII, XXIII, XXIV.
Sommer 1905 bis Oktober 1906.
I. Unternehmungen. 1) Im Sommer
1905 wurde auf dem Friedeberg bei
Hirstein ein Anfang mit der Unter-
suchung der dort beobacbtcten Hugel
und wallartigen Erdschwellungen ge-
macht ; vgl. den Bericht Korrbl. XXV,
42. — 2) In demselben Sommer wur-
den auf dem Banne von Meckenbach
bei Birkenfeld im Privatschalwaldbe-
zirk „Auf dem Buhl in Sangb5sch"
Hugelgraber gefunden und eins der-
selben gettffnet. Die darin gemachten
Funde tragen Frtih-La Tenecharakter;
s. den Bericht Korrbl. XXV, 43. —
3) Im Herbste 1905 stellte der Unter-
zeichnete bei Algenrodt in der Nahe
von Idar im Staatswalde „Heiden-
waldchen" einige Hugelgraber fest;
s. Bericht Korrbl. XXV, 52. — 4) Im
Flurbezirk „Schwarzenbach" bei Algen-
rodt wurden die geringen Reste des
Fundaments eines massiven Gebaudes
aus der mittleren oder spateren r5-
mischen Kaiserzeit blossgelegt; Be-
richt Korrbl. XXV, 52. — 5) Auf der
„Brachu bei Bosen legte der Unter-
zeichnete Pfingsten 1906 die Funda-
mente von Gebauden aus dem 14. Jahr-
hundert frei und machte dabei Funde,
die besonders fur die Geschichte der
Keramik unserer Landschaft von
Wichtigkeit sind. Der Bericht iiber die
Ausgrabung erscheint im Korrbl. 1907.
II. Vermehrung der Sammlung.
1) La Tenezeit: Aus dem Heiden-
waldchen bei Algenrodt ein geschlosse-
ner, unverzierter Armring aus Bronze
von kreisrundem Durchschnitt. — Aus
einem Hugelgrab „Auf dem Buhl bei
SangbSsch" bei Meckenbach 1 schwert-
artiges Messer aus Eisen, eine grosse
Urne von Frtih-La Tenecharakter, ein
Napf u. a. (Bericht und Abbildung
Korrbl. XXV, 43).
2) Spat-La Tenezeit: VomKriegs-
hubel bei Hirstein aus Grab VI zusam-
men mit einer Fib el vom Nauheimer
Typus folgende Tongefasse, die in der
Werk8tatte des Romisch - Germani-
schen Central - Museums zu Mainz
zusammengesetzt wurden (s. Abb. 4):
a) Auf der TOpferscheibe hergestellt
2 Schiisselchen von braunroter bzw.
grauer Farbe mit flachem Standring,
6,2 bzw. 7,5 cm hoch bei 13,8 und
' 15,5 cm Miindungsweite. Der Rand
I ist nach innen abgeschragt, aussen
eingeschnurt (No. 8 u. 12). Eine
Urne aus graublauem, rotgebranntem
Ton mit der fur die Spat-La Tenegefasse
charakteristischen Bodenfurche (siehe
Baldes, Hugelgraber S. 43 u. Taf. IV,
31), 16 cm hoch, 19 cm weit; die
Urne ist unter dem wulstigen Miin-
dungsrand etwas eingezogen (No. 7).
Eine Schiissel aus grauschwarzem Ton
ohne Standboden, aber mit flacher,
omphalosartiger Bodenvertiefung, 13,5
cm hoch und 22 cm weit. Der Ge-
fassrand wie bei den Schiisselchen
Nr. 8 und 12 (No. 5). Eine fast
kugelfSrmige Urne aus graublauem,
chokoladebraun gebranntem Ton, ohne
Hals, der nur durch eine geringe Ein-
schniirung unter der engen Gefass-
miindung angedeutet ist, 23 cm hoch
und breit (No. 1). Eine kleine, kugel-
formige, rotlichbraune Urne mit Bo-
denfurche, ohne Hals, 16 cm hoch,
20 cm breit (No. 13). Eine Flasche
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456
Museographie. — Birkenfeld.
ans rOtlichbraunem Ton, 34,5 cm hoch
(No. 3). Eine becherfSrmige Vase
aos braungelbem, feinem Ton, aussen
chokoladenbraun , mit Bodenfurcbe
and abgerundetem, etwas einwarts ge-
wdlbtem Miindungsrand, 27 cm hoch.
u. a. (Korrbl. XXV, 52). — Inbalt
eines Branderabes in Sandsteinkiste
vom „Pfuhlu bei Griebelschied : Tasse
aus terra sUillata ohne Stempel,
Kriigelchen aus feinem, hellsrauem
Ton, Bruchstiicke eines gefirnissten
4 ') 6
10
Abb. 4
11
12
13
Das Gefass ist ganz gleich einem in
Hiittigweiler (Kreis Ottweiler) gefun-
denen, s. Hettner, Illustrierter Fiihrer
S. 129 und Abb. S. 128, 8 (No. 4).
b) Von Hand gcformte Gefasse : 3
Napfe mit einwarts gewolbtem Rande
(No. 9—11). Ein roher, dickwandiger
Topf aus schlechtgeschlammtem, grau-
blauem, schmutzigrot gebranntem Ton
mit abgeplattetem Rande, 14,5 cm
hoch (No. 2). Der Rand eines grossen,
dickwandigen Vorratsgefasses und an-
dere Bruchstiicke (No. 6). Der In-
halt des Grabes wurde durch das
Ehrenmitglied der Vereins , Herrn
Hamm - Hirstein, geborgen und der
Sammlung uberlassen.
3) Spateste La Tenezeit bzw.
friihromische Zeit: Vom Friede-
berg bei Hirstein Scherben von roher
La Teneware, rtfmischen Kriigen und
Amphoren (Korrbl. XXV, 42).
4) Romische Zeit: Von einem
Begriibnisplatze beim israelitischen
Friedhofe zu Sotern 1 Tasse schlech-
tester Terraimitation und Scherben
von Gefilssen. — Aus den Fundamen-
ten des Gebiiudes in „Schwarzenbach"
bei Algenrodt Reste von Tongelassen
Uernchens und eines getirnissten Fal-
tenbechers. Die Tasse ist gleich
iKoenen, Gefasskunde Taf. XIV, 11,
I aber zeitlich spater, denn der Stand-
ring ist nach innen abgeschragt. Die
I zu dem Funde gehorige Urne gehort
i schon seit langerer Zeit der Sammlung
! an (s. Korrbl. XVIII, 10). Es ist eine
i Henkelurne nach Art der von Schu-
macher in den Altertiimern u. h. Vz.
, V, Taf 29 zusammengestellten und
steht in ihrer Formen^ebung in der
I Mitte zwischen den beiden bei Trier
gefundenen Nr. 507 u. 510. Das Grab
gehort nach allem dem Ausiiange
der Antoninenzeit an. Die Fund-
gegenstiinde erhielt der Unterzeich-
nete von Herrn Lehrer Barthelma-
Griebelschied.
5) Mittelalter: Aus den Grund-
mauern eines Gebaudes auf „der
Brach" bei Boson von Eisen ein
Schwert, Wirtschafts- und Hausge-
rate, von Ton eine Anzahl Gefasse,
besonders Kugelt5pfe und Ausguss-
topfe, 2 Trierer Silbermiinzen der
Erzbischofe Balduin und Boemund.
Der Fund gehort dem 14. Jahrh. an.
(Bericht mit Abbildungen erscheint im
Korrbl. 1907.)
6) Neuere Zeit: Ein eiserner
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Museographie. — Birkenfeld. — Saarbriicken. — Trier.
457
77
Kessel, gef. bei den Gnndmauern des
Pfarrhauses auf Burg Birkenfeld, aus
dem Anfang des 17. Jabrh. — Bine
gusseiserne Ofenplatte von Schmis-
berg aus dem Jahre 1720 mit einer
Darstellung der Hochzeit von Cana. —
2 0 fen plat ten aus dem Pfarrhaus von
Niederbrombach, die eine mit einer
Darstellung aus dem Leben des Elias,
beide geschenkt von Herrn Hermann
Wild-Idar. — Ein kleiner, sitzender
Lowe aus Gusseisen von Nobfelden.
— Ein starker Fingerring aus Silber
mit Metzgerwappen, gef. bei Bergen
and gescbenkt von Herrn Forster
Henn-Bergen. — Ein grosser, reich
vprzierter Schlitten aus dem Ende des
18. Jahrhunderts, geschenkt von Frau
Forstmeister Em rich. — Eine Gold-
wage, geschenkt von Tertianer Gold-
scbmidt - Birkenfeld. — Ein Mass-
krug aus Steingut, von demselben. —
Eine Lanzenspitze , gef. in einem
Acker im „Langenfeldu bei Birken-
feld, gescbenkt von Herrn Wirt Meyer-
Dienstweiler. — Brucbstuck eines
Taufsteins (?), gef. bei der Heiligen-
bbscber Kirche, geschenkt von Herrn
W. Veeck jun. - Schwollen. — Eine
gusseiserne Ofenplatte mit Wappen,
geschenkt von Gebriider Naher- Bir-
kenfeld. — Eine Backform aus Stein,
geschenkt von Herrn R. Bruch-Dienst-
weiler. — Eine Medaille des heiligen
Georg, geschenkt von Herrn Verwalter '
Nieten-Briicken. — Eine reiche Aus- I
wahl von Pfalz - Birkenfeldischen und
Oldenburgisch-Birkenfeldischen Mun- I
zen und Medaillen, gesammelt, zusam-
mengestellt und geschenkt von unserem |
Vereinsmitsjlied Jos. Levy-Brussel.
(Baldes.) I
Saarbriicken, historisoher Verein fiir '
die Saargegend I S. 258, II, III, V —
VIII, XIV -XIX, XXII-XXIV. |
Die antiquarische Sammlung wurde
nicht wesentlich vermehrt. Lehrer |
Hecker - Saarbriicken schenkte einige I
bei Bleialf gefundene Miinzen Kon-
stantinischer Zeit, Herr P. Paul-Ei- i
weiler einige bei Hellenhansen ge- '
fundene romisch^ Miinzen (Hadrian,
Faustina I und Alexander Severus). I
Der Verein kaufte ein irdenes Kriig- 1
lein, das mit Topfscherben an der-
selben Stelle gefunden wurde. — Die I
Waffensammlung wurde durch Ankauf .
von Originalen und Nachbildungen '
erganzt. Der verstorbene Admiral
Karcher, ein geborener Saarbriicker,
hinterliess dem Verein eine reich-
haltige von ihm selbst auf den Siid-
seeinseln erworbene Waffensammlung.
(Ruppersberg.)
Trier, Provinzialmuseum I S. 269 80
IL-XXIV.
1. April 1905 bis zum 31. Marz 1906..
Schon wieder hat im Berichtsjahre
der Tod das Provinzialmuseum in Trier
seines Leiters beraubt. Dr. Hans
Graeven, der erst am 1. April 1903
die Geschafte iibernommen hatte, war
schon geraume Zeit leidend, als er
Anfang Juli erneut Urlaub nehmen
musste, um sich einer schweren, leider
erfolglosen Operation zu unterziehen.
Am 4. November erldste ihn der Tod.
Der Verlust, den das Museum durch
den Hingang eines Mannes von seinen
reichen Eenntnissen und seiner Ar-
beitskraft erlitten hat, und der Schaden,
den der wiederholte Wechsel in der
Leitung des Museums mit sich bringen
muss, werden sich noch oft genug
fuhlbar mrchen. Immerhin war es
dadurch, dass die Provinzialverwaltung
schon Anfang Juli eine Stellvertretung
einrichtete, mOglich, die Geschafte
ohne Stockung weiter zu fuhren. Zu
der Stellvertretung wurde der Bericht-
erstatter aus Wiesbaden berufen, vom
1. Februar ab wurde ihm die Stelle
des Direktors iibertragen.
Unternehmungen. Von grSsseren
Unternehmungen des Museums wurde
in der Stadt Trier die Beobach-
tung derKanalisation undanderer
Gelegenheiten, die Kenntnis der Topo-
graphie des rdmischen Trier zu er-
weitern, in der bisher iiblichen Weise
fortgesetzt. Es wurden in diesem
Jahr nur 3 Kanalstrecken ausgefiihrt,
die samtlich so gelegen waren, dass
sie keine nimischen Reste ergeben
konnten. Die Beobachtung der An-
schliisse der Hauser an die Strassen-
kanale war etwas erfolgreicher. R6-
mische Mauern und r6mische Strassen
wurden mehrfach beriihrt und vervoll-
standigten den Stadtplan, ohne ihm
wesentiiche neuo Ziige hinzuzufiigen.
Auf dem Kornmarkte wurde an der
romischen Strasse wieder eine Haus-
vorhalle konstatiert. Der Anschluss
der Basilika an das Kanalnetz schnitt
mehrere Mauern und einen Abzugs-
Digitized by VjOOQlC
458
Museographie. — Trier.
kanal, die verschiedenen Period en an-
gehOrten. Noch unter ihnen lag ein
einfach gemustertes Mosaik, das ge-
zeichnet, aber nicht gehoben wurde.
Die Funde waren entsprechend der
nicht sehr ausgedehnten Tatigkeit
weniger zahlreich (Inv. 8585—8602)
und abgesehen von einem Saulenkapital
yon geringerer Bedeutung.
Die Hauptarbeit der Techniker er-
streckte sich wiederum darauf, alle
gefundenen Reste von rdmischen
Mauern, S trass en und Kanalen im
Massstab 1 : 100 aofzutragen und
mehrfarbig darzustellen, eine Arbeit,
au8 der ein moglichst grosser und ge-
nauer Plan des rSmischen Trier zu-
sammengestellt werden soil als Haupt-
ergebnis der Kanalisationsbeobachtung.
Das Auszeichnen aller Aufnahmen in
diesem grossen Massstabe hat noch
nicht ganz beendet werden konnen,
weil im Winter die Arbeitskrafte ander-
weitig durch die unerwartet grossen
Funde in St. Mathias in Anspruch ge-
nommen warden.
Eine wertvolle Erganzung der Kana-
lisationsbeobachtungen brachte in den
Monaten Juli bis Januar der Neubau
eines Bahnhofs flir die Haltestelle
Trier-Siid, wobei ein grSsseres Ge-
biet im Siidwesten der Stadt tiefer
gelegt werden musste. Es wurden da-
durch einmal zusammenhangende
Reste von Hausern r6mischer Zeit
freigelegt, freilich nur in den untersten
Fundamenten, die alle, bevor sie yer-
nichtet werden mussten, sorgfaltig auf-
genommen und verzeichnet wurden,
andererseits konnte der Zug einer
Strasse auf eine Strecke von ca. 100 m
verfolgt werden. Dabei fanden sich
die . schon bekannten Pfeiler von
I Hauservorhapen in gr5sserer Zahl.
, In den Hdfen wurden mehrere Brunnen
' gefunden, einer davon, leider ohne be-
I sondere Ergebnisse, auch ausge-
I 8chachtet. In den Hausergrundrissen
I kreuzen sich 2 Perioden in auffallender
| Weise. Es schien, dass diejenige, die
, dem sonst beobachteten Strassenplan
sich anpasste, die altere ist.
1 Die Funde, die hier gemacht wurden,
boten das ubliche Bild; von Ver-
zierungen der Hauser nur wenige Stuck-
fragmente, wenige vollstandige Gefasse,
Lampen u. a. Reste von Hausrat, zahl-
' reiche Sigillata-Gefassbdden mit Stem-
| peln, einige gestempelte Amphoren-
: henkel. Erwahnt seien eine fragmen-
tierte Lampe in Gestalt eines Schiffes,
eine Scherbe mit einem plastisch auf-
gelegten Bukranion verziert, eine andere
mit einem erotischen Medaillonbild, ein
I zu einer Pfeife benutzter Tierzahn;
vor allem aber zwei bemerkenswerte
Stiicke unter den Bronzen : ein Lampen-
I trager (?) in Form eines Delphins und
ein Bronzetafelchen mit Inschriften auf
beiden Seiten (Abb. 5).
Die Tafel ist ein Unicum. Nach
: Auskunft, die Gehr. Biicheler-Bonn
Abb. :>
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Mn8eographie. — Trier.
459
und Prof. Rostowzew-Petersburg ver-
dankt wird, war sie bestimmt, bei
einer Verteilong vermutlich von Geld
an das arme Yolk, die Cossius Ursulas,
der magister vici Seniae leitete, yon
einem Bewohner der Senia-Strasse, ab-
gegeben zu werden, der sich dadurch
fur den Empfang des Geldes legiti-
mierte. Die Ruckseite enthalt die
Strafbestimmung fur den Yerlust der
Tessera (anders v. Domaszewski, Wd. Z.
Korrbl. 1907, No. 1/2, 1}.
Fur die Topographie aes romischen
Trier ist fernerhin wichtig eine An-
zahl von rdmischen Gefassen aus dem
1. Jahrhundert, die Herr Buchhandler
Fr. V. Lintz dem Museum zunachst
leihweise zur Yerfugung gestellt hat.
Die Angabe des Besitzers, dass sie
aus fruheren Ausschachtungen auf dem
Lintz'schen Grundstiick Dampfschiff-
fahrtstrasse 3 stammen, ist durchaus
einwandfrei; die 17 Gefasse gehdren
alle der gleichen Periode und zwar
dem ersten Jahrhundert n. Chr. an und
sind nach ihrem Erhaltungszustand
zweifellos das Inventar von Grab em.
Demnach ist in augusteischer Zeit die
Grenze der Stadt vom Moselufer be-
trachtlich entfernt gewesen, und die
Graber werden eine Strasse be-
gleitet haben, die von einem west-
lichen Stadttor nach der Mosel-
brucke fuhrte.
In den erhaltenen r&miscben Bau-
werken der Stadt ergab die von
Seiten der Kdniglichen Regierung im
Amphitheater veranstaltete Gra-
bung eine wertvolle Entdeckung. In
der Arena wurde mit aller Sicherheit
festgestellt, dass unter dem Arena-
bo den sich Raume befunden haben,
die eine Kommunikation vermittelten.
Die Form dieser in den Felsboden
eingetieften Anlage ist sehr ahnlich
derjenigen, die bei dem inzwischen
-wieder verschutteten Amphitheater von
Metz beobachtet ist (vergl. Wd. Z.
Korrbl. 1905, 66).
Yon der romischen Wasserleitung
von Trier wurde ein neues Stuck bei
AYeinbergs-Anla?en bei der Tabaks-
muhle in der Nahe von Kiirenz ge-
funden und vom Museum aufgenommen.
Zum Bilde der antiken Stadt ge-
hdren untrennbar auch die Graber-
f elder, die sich vor den Toren aus-
dehnten. Es war in diesem Jahre
wiederum m6glich, gr5ssere Teile des
sudtichenGraberfeldes zubeiden Seiten
der durch St. Mathias fuhrenden
Provinzialstrasse kennen zu lernen. In
noch grOsserem Massstabe als in den
Vorjahren gruben in den Winter-
monaten unbeschaftigte Arbeiter die
rdmischen Graber aus. Soweit es bei
der regellosen, bald hier, bald dort
ansetzenden Grabungstatigkeit moglich
war, hat das Museum daruber Aufsicht
gefuhrt und gesorgt, dass die Funde
aus jedem einzelnen Grab beieinander
blieben. Die Ankaufe aus diesenFunden
bildeten den Hauptteil der Erwerbun-
gen dieses Jahres. Es war aber nicht
zu verkennen, dass bei dieser Art von
privaten Grabungen doch immer noch
viele wertvolle Stucke verloren gehen
und jede feinere Detailbeobachtung
unmOglich ist. Es muss versucht
werden, einige noch unberiihrte Grund-
stiicke zu einer systematischen Aus-
grabung in die Hand zu bekommen,
um die Bestattungsverhaltnisse wenig-
stens an einigen Punkten bis ins letzte
genau festzustellen.
Neben der Erforschung des romischen
Trier war die Hauptunternehmung die
Fort8etzung der 1904 begonnenen A u s -
grabung der romischen Villa in
Wittlich, die vom 5. Juni bis 12. Sep-
tember ununterbrochen betrieben
wurde. Da der letzte Jahresbericht
fur 1904 auf diese Ausgrabung noch
nicht eingegangen ist, sind hier die
Resultate der b e i d e n letzten Jahre vor-
zulegen (vergl. den GrundrissTaf.12 13
No. 1).
Die Villa besteht aus 3 Gebauden,
einem Mittelbau, der vor allem einen
grossen Saal enthalt, einem nordlichen
Ban mit der Badeanlage, und einem
sudlichen, dem grossten Bau, in dem
sich die Wohnraume befinden. Diese
3 Bauteile waren durch 2 parallele
Gange, vermutlich Saulenhallen, ver-
bunden, die beide im leicht ge-
schwungenen Bogen, der eine auf der
Fluss-, der andere auf der Bergseite
getiihrt sind. Im Mittel- und Nordbau
ist die Ausgrabung vollendet, der Sud-
bau ist noch nicht vollst&ndig auf-
geklart.
Durch eine erst in den letzten Jabr-
zehnten erfolgte Veranderung des
Laufs der Lieser ist von dem Abhang,
der die Villa tragt, und damit auch
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460
Museographie. — Trier.
von der Ruine ein grosser Teil abge-
ri88en and zerstdrt. So ist die ge-
samte vordere Wand der Fluss-Galerie,
die die Front der Villa verkleidete,
verloren und von der hinteren Wand
so viel, dass nur noch ein mittleres
Stuck aufrecht steht, das jetzt den
Abhang halt (vergl. Taf. 12/13 No. 2 und
auf dem Plan die „obere Boschungs-
kanteu). Es ist eine uber mannshohe
Mauer mit vorspringenden Pfeilern,
die dort noch steht, auch sie schon
bedroht durch den bestandig nagenden
Fluss, dessen Laut notwendigerweise
hier reguliert werden muss, wenn
dieses interessante Ruinenstiick er-
halten bleiben soil.
Der Mittelbau bestand aus einem
12l/«xl3V* m grossen Saal, dessen
Keller (1) vollstandig erhalten ist.
Die Decke des Kellers war von einer
Reihe von 4 Pfeilern getragen, eine
noch erhaltene Tiir fiihrte aus dem
Keller des Saals in das Untergeschoss
des vorderen Saulenganges (10). Nach
hinten zwischen dem Saal und dem
hinteren Gange lagen 4 nicht unter-
kellerte Zimmer (2, 3, 4, 5), von denen
eines (4) spater heizbar gemacht
worden ist. An den Mittelsaal und
den vorderen Saulengang schlossen
nach beiden Seiten hin symmetrisch
trapezfdrmige Durr.hgangsraume (7 u.8)
an, die zu den Zimmern 6 und 9 fiihrten,
die hufeisenfOrmig in die beiden grossen
BinnenhOfe A und B vorspringen. In
den Hofen liegen noch in den Ecken
und an den Enden die grossen Trauf-
steine aus rotem Sandstein in situ,
deren Form auf dem Plan deutlich ist.
Die verbindenden Rinnen sind auf der
Zeichnung erganzt. Es Hess sich auch
das gesamte Abwasserungssystem dieses
Mittelbaues noch erkennen. Er muss
ein Satteldach getragen haben, dessen
Wasser beiderseits von den Rinnen
aufgefangen wurde, durch Fallldcher
nach dem Keller hinuntertiel undunter
dem Boden des Kellers und des Vor-
hallen-Untergeschosses hindurch nach
dem Fluss abgeftihrt wurde, wie es
der Plan zeigt.
DcrXordbau hat nach demBinnen-
hofe A zueinen (iang 12, 13 vorgelagert.
Dahinter folgen die Baderaume: 16
das Frigidarium, In vermutlich das
Apodyterium, 14 und 23 Tcpidarium M,
>) Die Zahl 23 ist auf <lem Plan versehent-
lioh aus^efallen.
21 u. 22 das Caldarium (Taf. 12/13 No.4).
Die Bestimraung der iibrigen Raume
ist nicht mehr zu ermitteln, umso-
weniger als nach dem Flusse hin fast
die Halfte dieses ganzen Bauteiles ver-
loren ist. Interessant sind in diesem
Teile der Villa verschiedene Reste
friiherer Perioden, die bei spateren
Umbauten nicht vdllig beseitigt waren.
Sie sind auf dem Plan schraffiert und
lehren, dass ursprunglich der hintere
Gang in einem achteckigen Pavilion
(BO und 27) endigte. Auch das Frigi-
aarium (16) ist ein spaterer Einbau,
der Raum war ehemals grosser und
diente anderen Zwecken. Denn da-
ma] s lag das Frigidarium in Raum 20,
dem Prafurnium des Caldariums, wo
noch erhebliche Reste eines halbrunden
Kaltwasserbassins erhalten sind.
Auch hier war es mdglich, die En t-
wasserungsanlagen zu verfolgen.
Es fanden sich aller dings keine frei-
liegenden Becken aus Stein, sondern
die Rinnen waren in den gewachsenen
Fels eingetieft und so tief verschuttet,
dass immer nur an einzelnen Stellen
kurze Strecken vermittelst muhseliger
Tunnelbauten ermittelt werden konnten.
Doch wurde so das leidlich vollstandige
Bild gewonnen, das der Plan davon
bietet. Einige Rinnen im Innern der
R. 24, 25 un<} 17 beweisen, dass das Ge-
baude ursprunglich wesentlich kleiner
gewesen und die ganze nftrdliche
Halfte (R. 17, 18, 25, 26, 28) erst
spater hinzugefiigt worden ist.
Die Untersuchung des Mittelbaus
und des Xordbaus darf als abgeschlossen
gelten, fur den Sudbau war das mit
den verfugbaren Mitteln nicht zu er-
reichen, zumal als ein noch weiter
nach Suden fiihrender Fliigel (57, 58)
entdeckt wurde. Aber das Untersuchte
gibt doch schon ein einij^ermassen
klares Bild. Bemerkenswert sind die
viel en Keller in diesem Wohnteile der
Villa. Die Raume 41, 42, 45, 46, 48,
49, 53 und 54 sind untcrkellert. In
Raum 41, der mit 42 eigentlich noch
zu dem hintern Gange gehdrt, war
das Kellerfenster gut erhalten, ausser-
dem die 4 Nischen in der Riickwand.
Nach dem Binnenhof B zu hat der Bau
den Gansr 44 vorgelagert, das Gebiet da-
hinter (59, 60) ist noch nicht untersucht.
Besonders wichtige Raume mussen
R. 52 mit 2 Apsiden und 53 mit einer
Apsis gewesen sein, die zu einander
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Museographie. — Trier.
461
im rechten Winkel stehend auf den
Vorraum 54 miinden. An diesen
schliesst sich ein masslv gemauertes
Podest an, von dem eine sehr gut er-
haltene Treppe (Taf. 12/13 No. 3) nacu
dem Keller 57, 58 hinunterfuhrt. Hier
muss die weitere Untersuchung ein-
setzen. Von den ubrigen Raumen
wird 51 ein Lichthof fiir 52 sein; von
47 fuhrt eine Rampe in den Keller 46
hinunter. Der Raum 50 ist ein spaterer
Anbau; ebenso ist die Heizung am
Ende von 48 erot spate r angebracht.
Die Entwasserung des Siidbaus
nach dem Innenhot ist in einem grossen
Eckrinnstein gut erhalten. Auf der
Aussenseite fand sich nur ein stein-
gefasster Kanal hinter R. 50. Ver-
mutlich ist hier die eigentliche Ab-
wasserungsanlage verloren. Was zur
Vervollstandigung des Ergebnisses noch
fehlt, wird sich in einer Kampagne
voraussichtlich erledigen lassen.
Die Villa von Wittlich, wie sie sich nach
den Resultaten der beiden ersten Aus-
grabungskampagnen darstellt, nimmt
unter den bisher untersuchten romi-
schen Villen auf deutschem Boden
eine hervorragende Stelle ein. Die
Erhaltung der Abwasserungsanlagen
ist eine ganz ungewdhnliche, an sich
lehrreich und von Wert fur jeden Ver-
such, einmal den Aufbau einer Villa
zu rekonstruieren. Dann aber ent-
spricht der Plan der Villa mit seinen
3 Einzelbauten, die nur durch Hallen
verbunden, sonst vQllig selbstiindig
sind, den Vorstellungen von rSraischen
Luxusvillen, wie man sie sich nach
den Schriftstellern und bildlichen Dar-
stellungen fiir Italien machen muss, in
einem Masse, wie es bisher in Deutsch-
land noch nirgends beobachtet ist.
An kleineren Untersuchungen
wurden folgende vorgenommen : Seit
den Ausgrabungen in Neumagen be-
stand die Vermutung, dass auch in
den Fundamenten der Kirche
rOmische skulpierte Steine enthalten
sein konnten, weil gerade an der
Kirche die Konstantinis<he Befestigung
ausgebrochen war. Da die bevor-
stehende Ueberfiihrung der Neu-
magener Monuments in den Neubau
des Museums die Moglichkoit zu einer
grundlichen Untersuchung und even-
tuellen weiteren Zusammensetzung der
Monumente geben wird, muss gerade
jetzt nach Moglichkeit alles, was irgend
an Skulpturen und sonstigen zuge-
hdrigen Steinen dort noch zu finden
ist, herbeigeschafft werden. Es wurden
deshalb an der Kirche an zwei Stellen
— am Turm und an der der rOmischen
Mauer zugekehrten sudlichen Lang-
seite — die Fundamente der Kirche
freigelegt, eine Untersuchung, zu der
das bischdfliche Generalvikariat in
Trier in dankenswerter Weise seine
Einwilligung gegeben hatte. Die Gra-
bung hatte ein rein negatives Er-
gebnis. Die Fundamentmauern sind
gleichmassig von unten auf aus
Schieferbruchsteinen aufgefuhrt, auch
nicht ein Quader unterbricht dieses
einheitliche Mauerwerk. Doch gab
der Anfenthalt in Neumagen wenig-
stens Gelegenheit, noch eine ganze
Anzahl kleinerer und grosserer Bruch-
stucke von Reliefs zu erwerben.
Ausserdem wurde auf Grand eines
bei Wasserleitungsarbeiten gemachten
Fundes in der Hauptstrasse innerhalb
der rdmischen Kastellmauer ein
gr&88erer Mauerblock freigelegt.
An der rdmischen Villa in Odrang
wurde der Bau eines Schutzhauses
Tiber den vor einigen Jahren freige-
legten Baderaumen von Seiten der
KSniglichen Regierung in Angriff ge-
nommen und dabei noch ein weiterer
Raum dieser Badeanlage freigelegt
und vom Museumsassistenten vermessen
und gezeichnet. Es ist beantragt
worden, dass von den Fundstucken
aus der Villa und ihrer Umgebung,
die von alters her in Odrang aufbe-
wahrt werden, einige der wichtigsten in
das Museum uberfuhrt werden sollen.
In Grosslittgen (Kreis Wittlich)
wurden bei der Verbreiterung des
Turraportals der Kirche auf den ein-
gemauerten Seiten eines gotischen
Gewandesteines 2 GStterfiguren in
Relief entdeckt, der Rest eines Vier-
gottersteins, und vom Museum aufge-
nommen. Der Stein ist zunachst ins
Diozesanmuseum gekommen und wird
spater dem Provinzhlmuseum iiber-
wiesen werden (06, 692).
In Borg bei Oberleuken (Kreis
Saarburg) wurde die im Vorjahr be-
gonnene Untersuchung eines Grab-
feldes fortgesetzt und unter Aufsicht
des Museums wieder einige Graber
geoffnet. Aus den gefundenen sehr
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462
Museographie. — Trier.
verwitterten Scherben liessen sich nui
wenige Gefasse einigermassen zu-
sammensetzen. Sie gehdrten der fruh-
romischen Zeit an.
In Fey en (Landkreis Trier) wurde j
in einem Obstgarten eine Mauer be- 1
obachtet, die nacb dabei gefundenen j
Scherben rdmischen Ursprungs war,
es war aber nicht m&glich, mebr von :
dem dazu gehOrigen Bauwerk zu er- I
mitteln. I
In Rittersdorf (Kreis Bitburg) hat
der Ackerer Funk seine Grabungen I
auf dem frankischen Grabfelde auch i
in diesemFriihjahr wieder aufgenommen |
and dem Museum den sorgfaltig ge- .
trennt gehaltenen Inhalt einer ganzen j
Anzahl einzelner Graber eingesandt, |
die dasselbe erwerben wird.
Erwerbungen. Vorromisches. Inj
Roden a/Saar, von wo das Museum !
schon haufiger Grabfunde erhalten hat, I
waren wieder an versr hiedenen Stellen |
reiche Grabfunde gemacht worden. j
Wahrend leider eine ganxe Anzahl i
von Gefassen fruhromischer Technik ]
in Privatbesitz iibergingen, gelang es, j
10 Gefasse der Spatlatenezeit mit i
einigen anderen Beigaben, die offen-
baralle einer Fundstelle entstaramten,
zu erwerben. Unter den Gefassen
verdient eine grosse Tonflasche (05, 85)
besondere Erwahnung. Sie tragt einen
leider stark abgewaschenen hell rot-
lichen Ueberzug, auf den ein reiches
geometrisches Muster mit braunen
Strichen aufgetragen war. Unter den
Beigaben belinden sich 3 Bronzebleche
in Gestalt von Palmblattern (05, 1)2)
oben und unten mit Nietl5chern ver-
sehen. (Ein Bericht iiber den Fund
erscheint im Wd. Z. Korrbl. 1907
Nr. 3/4).
Romisches. Aus der Stadt Trier
wurde wieder einer der bekannten
walzenfdrmigen Aschenkasten-Deckel
erworben (05, 48); er soil im Maar
gefunden sein und tragt die Inschrift :
D. M. Primia Firma. | coiiugi. carissi
ma. d. f. posuit Sex , tus. et. sibi. vivus |
/". c, daneben die ascia; aus der Briicken-
strasse ein grosseres Kapital (05, 194) ;
vom jenseitigen Moselufer ein Miihl-
stein (05, 366). ein Geschenk der Gebr.
Manderscheid ; ferner ausser einer
ganzen Anzahl kleinerer Stucke aus
Bronze eine Junglingsbuste guter Ar-
| beit (05, 49), die die Bekrdnung ernes
! Dreifussbeines gebildet hat (Abb. 6).
Abb. 6.
Aus der Sammlung Grosch in Eise-
nach in Thur. wurden einige Bronzen
als angeblich aus Trier stammend, er-
worben, darunter eine hiibsche SchSpf-
kelle (05, 59) und eine Herkules-
Statuette (05, 60), die bis auf die
Beine gut erhalten ist.
Auf der Versteigerung der Samm-
lung Merkens in Coin wurden durch
Vermittlung des Herrn Direktor Lehner-
Bonn einige sicher in Trier gefundene
Stucke tur Trier wieder gewonnen:
05, 126 Henkelkannchen aus blau-
lichem Glase (abgeb. Taf. 14 No. 4,
vergl. Bonner Jahrb 81. T. 1 31 S. 65),
05, 125 schwarze BarbotineKanne mit
weisser Inschrift REMISCE, einige
Gemmen, vor all em aber die bekannte
Reliefplatte aus mehreren Schichten
verschiedenfarbigen Glases mit Dar-
stellung eines Greifen vor einer Am-
phora (05, 137, abgeb. Taf. 14 No. 7,
vergl. a. a. 0. T. II 34, S. 67).
Aus beobachteten Ausgrabungen in
der Stadt kamen ausser den obenge-
nannten Funden vom Bahnhof Trier-
Slid nur einige Ziegelstempel und ge-
ringere Miinzen von Ausschachtungen
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Museographie. — Trier.
463
far einen Neubau in der Ostallee ins
Museum.
Ein beinerner Spielstein mit 2 Fischen
(06, 68) soil in Euren bei Trier ge-
funden sein.
Au8 dem Berirk hat in diesem Jahr
our Keumagen rdmische Funde er-
geben. Es seien genannt (06, 106)
Kalksteinrelief bester Arbeit, zwei
jagende Hunde, Hinterteil des einen,
Vorderteil des andern erhalten;
(06, 106) Kopf eines Waasertieres,
einera Hundkopf nachgebildet, von
einer der unter den Neumagener
Skulpturen seltenen Freiskulpturen ;
(06, 196) nackter weiblicher Torso,
vermutlich von einem Tritonenrelief;
(66, 196) Rest yon zwei Mannern, an-
scheinend von einer Gontorscene;
ausserdem noch eine ganze Anzahl
kleinerer Fragmente.
Ausserdiesen Resten von Grabskulp-
turen erhielt das Museum von Herrn
Milz in Neumagen 2 GOttermonumente
aus Stein zu Geschenk: (06, 104)
Weihinschrift an Mercurius Bigentius,
ein bisher unbekannter Beiname dieses
Gottes, und eine leider recht be-
schadigte Jupiterstatuette von sel-
tenerem Typus (06, 103), beide ge-
funden unterhalb des Eobenfelsens,
wo bei der Neuanlage eines Weinbergs
offenbar die Reste eines landlichen
Heiligtum8 zerstdrt worden sind (vergl.
Wd. Z. Korrbl. 1906, 23).
Den Hauptteil der Erwerbungen bil-
deten wieder die Grabfunde aus dem
sudlichen Graberfeld von Trier bei
St. Mathias, unter denen die Zahl
der bemerkenswerten Stiicke in diesem
Jahr eine besonders grosse ist. Die
verfugbaren Mittel reichten allerdings
nicht aus, alles Wertvolle auf den
diesjahrigen Etat zu ubernehmen, die
Erwerbung eines Teils der Funde
musste fur das nachste Jahr zuruck-
gestellt werden.
Es wurde bei den Ankaufen Wert
vor allem auf geschlossene Grabfunde
gelegt, von Einzelfanden wurden nach
Moglichkeit nur wichtigere Stiicke be-
halten. Es ist geplant, alles Wich-
tigere von diesen Grabfunden mog-
lichst bald in Abbildungen der Oeffent-
lichkeit zuganglich zu machen. Es
sind deshalb hier nur die Steinskulp-
turen und einige Proben von Gefassen
und Terrakotten abgebildet.
Yon den geschlossenen Grabern seien
aufgezahlt:
06, 227*-o Frauenstatuette aus Ton,
2 Glasbalsamarien, Spiegel, Haarnadeln.
Dieselbe Frauenterrakotte kehrt wieder
in dem Grabe 06, 232*—*, das ausser
2 einfachen Gefassen einen als Tier
gebildeten Phallus enthielt. 06, 229*-c
drei Henkelkannchen aus Glas mit
Faden umsponnen. Diese Sitte, 3
gleichartige Gefasse dem Toten mit-
zugeben, wurde mehrfach beobachtet ;
das Grab 231 a-c bestand aus 3 gleichen
einfachen Glasflaschen, 249a~c aus S
hohen zylindrischen Glashenkelkannen.
Das Gleiche ist auch in Mainz vorge-
kommen, vergL Wd. Z. XXIII Museogr.
S. 364, Taf. 6, 3.
06, 233*-d Knabenstatuette aus Ton,
zwei Barbotinegefassen mit Inschriften
CALO und VINV und ems der sel-
tenen Henkelkannchen aus blauem
opakem Glase.
Das Grab 234*— • war eines der
spatesten, die beobachtet wurden; es
enthielt ausser einem kleinen Glas-
flaschchen einen Gagatarmring, einen
Bronzering und 2 Kleinerze von Con-
stants I und II.
An Gtttterbildern aus Terrakotta
brachten verschiedene Graber gute
Exemplare, so 256»— d eine ausge-
zeichnet erhaltene Venusstatuette aus
rotem Ton, die Vorderseite aus weissem,
die Ruckseite aus rotem Ton neben
2 Miinzen und einer kleinen Amphora.
Dank dem Entgegenkommen der Firma
Hamburger in Frankfurt gelang es,
das Grab 265*— k vollstandig zu er-
werben, dessen Hauptstuck ein Ge-
fass in Gestalt eines liegenden Hirsches,
abgeb. Taf. 14 No. 8, schon aus St.
Mathias verschwunden und auswartigen
Museen angeboten war. Das Grab
enthielt ausserdem eine grosse An-
zahl verschiedenartiger Gefasse.
In dem Grab 281*— g fanden sich
ausser Gefassen und einer Lampe 2
schCne Terrakotten eines Stiers und
eines Hahns und die 2 Wurfel eines
Falschspielers. Grab 283*-* mit 2
ausgezeichneten Terrakotten, einer
matronalen G5ttin und einem Kinder-
kopfchen, gehfirt nach den Gefassen
sehr friiher Zeit an.
Das sonderbarste unter den Funden
bot das Grab 290*—': ausser allerlei
Gefassen, Miinzen u. a. drei Terra-
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464
Museographie. — Trier.
kotten : a) die Fignr eines bartigen j gesetzten Ornamenten und Buchstaben,
Hirten mit einem Zicklein im Arm, ' - ACCIPE ET (T]TERE F[EL)IX —
abgeb. Taf. 14 No. 3. wie aus einem I vier Brustbilder der Gottheiten Mercur,
der sogenannten hellenistischen Relief- Fortuna (oder RosmertaV), Minerva
bilder entnommen, d) einen sitzenden | und einer Kriegsgftttin mit Helm,
Hund, abgeb. Taf. 14 No. 2, f) die i Amazonenstreitaxt und K&cher (V) und
Gruppe eines kleinen Schweins, das | zwar in flotter Mai erei tragt, ein
aus einem Gefasse frisst, mit dem ( Stuck, wie es in Trier noch nie, auch
Gefass auf einem Ringfusse vereinigt ; i sonst wohl kaum gefunden ist ; die
ein zweites Tier ist bis auf die An- j aufgemalten Kopfe erinnern an die
satzspuren verloren. \ hellenistischen Gefasse aus Apulien ;
Dieser sitzende Hund mit spitzen | ein ViergStter - Gefass, wie Wochen-
Ohren wird in Trier haufig gefunden, gfttter-Gefasse ja nicht selten sind
ist auch sonst nicht selten, so in I (vergl. Haug, Wd. Z. IX S. 42 No. 23
Kreuznach, in Namur (Ann. de Namur i und 35).
1892, 21, S. 81 mit Tafel) aus einem , Aus Grab 181 sei hervorgehobeu
Grabe flavischer Zeit. Tudot (Figurines I 05, 181e, 'gelber einhenkliger Krug,
en argile Taf. 6 S. 89) gibt eine Guss- ; yon der seltenen cylindrischen Form,
form fur dieses Tier mit dem Topfer- I mit Reihen von eingedriickten Vier-
namen Abudinos.
ecken verziert, 16 cm hoch (vergL
Besonders wertvolle Stiicke brachte Wd. Z. XI. Museogr. S. 247, T. II 6);
Grab 294*-*: 2 Glasgefasse, 2 kleine I aus Grab 424, 05, 424 d feines ganz
silberne Ringe, vor allem aber aus
Gagat ein Perlenhalsband mit einem
Anhangsel in Gestalt eines Medusen-
hauptes, ein Messer mit Gagatgriff,
einen beschadigten Armreif, dazu einen
Armreif aus schwarzem Glase.
Bei dem Grabe 05, 317a-f mit
Miinze des Nero und 3 Gefassen friiher
Zeit fand sicb eine ausgezeichnet er-
haltene Reliefplatte aus Kalkstein. Dar-
gestellt sind Amazonenwaifen, abgeb.
Taf. 14 No. 13.
Auf demselben Grundstiick wurde
der Stein 0,5 477e, eine Schale oder ein
Schild, mit einem Lorbeerkranz ver
unversehrtes Henkelkannchen aus hell-
blauem Glas mit milcbweissem Stand-
ring, Halsfaden und Henkel, 11 cm
hoch, abgeb. Taf. 14 No. 10.
A Is letztes sei das ungewohnlich
reiche Grab, 05, 355*— o genannt, das
ausser mehreren Terrakotten und Ge-
fassen einen Satz yon 5 ineinander
passenden Sigillataschalchen und eine
unversehrte, feine Glas-Henkelkanne
enthielt.
Neben den geschlossenen Grab-
funden, von denen hier nur die be-
deutendsten erwahnt sind, stehen noch
1 zahlreiche Einzelstucke, auch unter
ziert, gefunden, abgeb. Taf. 14 No. 15 : i ihnen bemerkenswerte Gegenstande :
auf dem Nachbargrundstiick der Stein (05, 1) grosser Grabstein aus Jurakalk
05, 625 f, das Hinterteil eines mit Flossen I mit Ehepaar in Relief. Er ist zu
versehenen Seewesens, abgeb. Taf. 14 , einem Sarkophagdeckel umgearbeitet,
No. 14. Alle drei sind aus demselben i und dabei ist das Relief stark abge-
Material und im Massstabe verwandt, I schlagen.
besonders haben die Steine die gleiche (05, 200) Portratkopf eines alten
Dicke, auch die Bearbeitungsart ist I Mannes aus Jurakalk , mit Mantel
identisch. Sie werden von demselben uber dem Haupt, tiberlebensgross. Die
Monument stammen, vermutlich als
Metopen und Akroterien eines tempel-
artigen Grabbaues.
Einem Skelettgrab, vermutlich aus
dem Ende des 2. Jahrhunderts ent-
stammen (05, 318a-h) eine Gotterfigur,
Ruckseite ist nicht bearbeitet. Der
Mann wird opfernd in einer Aedicula
gestanden haben; abgeb, Taf. 14 No. 1;
(05, 140) zierlicher goldener Finger-
ring mit lapis lazuli;
(05, 150) Gewandiibel aus Bronze;
sitzend, stark beschadigt, ein Krug, \ der Biigel in Gestalt eines Eichblattes
eine Sparbuchse in Form eines Altars, j mit Eicheln ;
eine grosse, sehr schftne Lampe in i (05, 228) Schale mit Oese zum Auf-
Gestalt eines jugendlichen bekranzten hangen aus schlechter Sigillata mit
Kopfes, vor allem aber ein hoher ! Innenrelief : Mithras und der Sonnen.
Becher, der ausser den iiblichen auf- gott mit den heiligen Tieren Lowe,
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Museographie. — Trier.
465
Skorpion, Hahn, Rabe und der den
Krater umschlingenden Schlange beim
Mahl, von 2 Phrygern bedient, abgeb.
Tat 14 No. 12. Dieses heilige Mahl
des Mithras ist in einer so ausfiihr-
lichen Darstellung bisher nicht be-
kannt Die von Cumont (Mysteres de
Mithra) gesammelten Steindenkmaler
geben fast nur ganz abgeknrzte Dar-
stellungen. An das Trierer Bild des
Mahles erinnert ein Mahl auf Blei-
tafelchen aus einem Mysterienkult
(Aroh. Anz. 1904 S. 11 Abb. 1). Auch
solche nrithraischen Schalen sind selten.
Vergl. ausser CIL XIII 6086 Cumont II
S. 247 tig. 80 nr. 89 die Schale aus
Lanuvium; ein weiteres Stuck besitzt
das Eunstmuseum in B o n n , Inv. No. 671.
A He haben eine einfache halbkugelige
Form. Wahrscheinlich gehSrt auch
die grau verbrannte Scherbe eines un-
fertigen Gefasses aus der Trierer
TSpfereihierher (Lehner, Wd. Z. XV
Taf. 9, 14 S.251)*). Fiir die Seltenheit
von Innendarstellungen auf Sigillata-
gefassen vergl. die Orpheusschale aus
K6ln mit Kisa's Bemerkungen (Kunst
und Kunsthandwerk, Monatsscbriit,
Wien VIII 1905, H. 11, S. 603) Die
Schale ist daher trotz ihrer geringen
Arbeit von Bedeutung.
(05, 348) Kragenschale aus rotern
Ton, vermutlich ehemals mit Glimmer-
uberzug, am Boden aussen der Stempel
VARICOS;
(05, 114) Tonlampe, auf die ein Kopf
aufgesetzt ist, abgeb. Taf. 14 No. 11;
(05, 305 a) Tonlampe in Gestalt eines
mit einer Sandale bekleideten Fusses
(vergl. Wd. Z. XX T. 19, 14 aus Mainz) ;
(05, 138)) dunkelblaues Glaskannchen
mit breitem Telierrand;
(05, 212) blaues Glaskannchen mit
weiter Oeffnung;
(05, 217) blauweisse Rippenschale
aus Glas, etwas defekt;
(05, 278) opakweisses Kannchen mit
blauem Henkel;
mehrere Kugelflaschen mit RGhren-
hals aus Glas (05, 226 b, 268 b, 281),
die eine ungewdhnlich gross und gut
erhalten :
(05, 359) flache Schale aus hellem
Glas mit eingeschliffenem Oliven-
muster.
Nachrftmisches. Durch das dan-
kenswerte Eingreifen des Wallraf-
Richartz-Museum in Cdln war es mog-
lich, von privaten Ausgrabungen in
Hohenfels (Kreis Daun) 2 frankische
Lanzeneisen zu erwerben (05, 363
und 364).
Ausserdem wurden in Trier in der
Karthauser-Strasse 2 gotische Grab-
platten mit Bild und Inschrift, die
leider zur Verwendung als Bausteine
in einzelne Stiicke zersagt waren, ge-
funden und vom Museum erworben
l (05, 97 und 98). Eine ganze Anzahl
I verzierter eiserner Ofenplatten wurde
! gesammelt
| Miinzsammlung. Unter den
I Miinzen, die gelegentlich in der Stadt
I und im Bezirk gefunden und gekauft
I wurden, ist kaum etwas bemerkens-
wertes. Aus dem Handel erwarb das
| Museum einen schdnen Aureus des
I Licinius pater mit dem Trierer Miinz-
j stempel (05, 193), ferner zur Vervoll-
j standigung der Sammlung kurtrierischer
Miinzen ausser andern : (05, 188) Gold-
I gulden des Lothar von Metternich von
! 1615, (05, 119) Taler von Jakob von
| Eltz von 1571, (05, 191) Medaille des
! Domherrn Franz Ludwig v. Kesselstatt
! von 1772.
| Das Museum wurde an den freien
...i
Tagen von 7098 Personen, an den
Tauen mit Eintrittsgeld von 2336 Per-
sonen (i. J. 1902 : 2056, 1903 : 2512,
1904 : 2243) besucht. Die Thermen,
deren Besuch niemals unentgeltlich ist,
hatten 5061 Besucher.
Dei Gesamterlds einschliesslich des
2) Diese Vermntnng Lehners ist inswisohen
snr Gewiisheit geworden. Bel der arneuten
Ansgr»bung der TOpferei im Mftrs 1907 ist
eine an die frflherc anpassende Scherbe ge-
funden, »nf der der stiertOtende Mithras
dargestellt ist Diese Gefasse sind also auch
in Trier angefertigt.
Verkaufs an Katalogen betrug im Mu-
seum 1846,05 Mk., in den Thermen
1439,35 Mk.
Am 7. Januar starb der Thermen-
warter J. Weiland im 82. Lebens-
jahre, der seit 1890 die Aufsicht in
den Badern treu und gewissenhaft ge-
fuhrt hatte. Sein Nachfolger wurde
J sein Enkel B. Weiland, seit Jahren
I als Hilfskraft im Museum beschaftigt.
i Der archaologische Ferienkursus fiir
deutsche Gymnasiallehrer fand in den
Tagen vom 19.— 21. Juni statt, abge-
halten von Dr. Graeven, Dr. Lehner
und dem Berichterstatter.
Letzterer hielt im Winter Vortrage
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466
Museographie. — Bonn.
in der Gesellschaft fur nutzliche For-
schungen, im Verein von Altertums-
freunden in Bonn and im Volksbil-
duogsverein in Wiesbaden.
(E. Kruger.)
83 Bonn, Provlnziaimuaeum I 8. 273,
IV V XI XXIV.
(1. April 1905 bis 31. Marz 1906).
Im vergangenen Jahre sind vom
Provinzialmuseum zwei grOssere
Ausgrabungen und mehrere kleinere
Untersuchungen unternommen worden.
Zunachst wurde die schon im vor-
hergehenden Jahre begonnene Aus-
grabung aufder Alteburg bei
Coin fortgesetzt, wobei sich ausser
den Kraften dee Provinzialmuseums
auch der Assistent am Wallraf-Richartz-
Museum in Coin, Herr Dr. Poppelreuter
an der Beobachtung beteiligte. Wie
im vorigen Berichte naber ausgefuhrt
wurde, hatten wir an der nordlich des
Bayenthalgiirtels gelegenen Nordflanke
der romischen Festung zwei einander
parallellaufende, zeitlich scharf sich
trennende, Befestigungslinien erkannt,
deren altere aus einer Doppelpatiaade
mit einem Spitzgraben, deren jungere
aus einer Steinmauer mit einem Spitz-
graben bestand. Es gait nunmehr
diese Befestigungslinien auf der West-
flanke weiter zu verfolgen und ihre
Zeit durch sorgfaltigste Bestimmung
der Funde genauer zu umgrenzen.
Die Ausgrabung erstreckte sich dies-
mal tiber einen in dem Winkel zwischen
Bayenthalgurtel und Ulmenallee liegen-
den der Immobiliengesellschaft Bayen-
thal gehorigen grossen Baumgarten
sowie fiber das sudlich anstossende
Gelande der Aktienbrauerei Alteburg
und wurde von den betreffenden Eigen-
tumern mit ruhmenswertem Entgegen-
kommen gestattet. Auch hier konnten
die beiden Befestigungsperioden wieder
nachgewiesen werden. Die Holzbefesti-
gung wich aber hier stellenweise
starker von der spateren Linie der
Steinbefestigung ab, namentlich in dem
erwahnten Garten. Ueberall zeigte
sich hier, dass man die jungere Linie
etwas weiter vorgeschoben hatte. Erst
auf dem Gelande der Brauerei trafen
die Linien wieder so zusammen, dass
die Steinmauer streckenweise mitten
zwischen den beiden Pfostenreihen der
Holzbefestigung und die Spitze des
alteren Spitzgrabens in der Eskarpe
des jungeren Spitzgrabens vorgefunden
wurde. In der Publikation der fruheren,
von General Wolff vorgenommenen
Ausgrabungen findet sich auf dieaer
Strecke stellenweise eine Doppelmaaer
gezeichnet. Tatsachlich fanden wir
auch auf weite Strecken vor der Stein*
mauer eine zweite Mauer, die mit der
eroten im wesentlichen parallel laufend
teilweise nnten in der Spitze, teilweise
auf der Eskarpe des zu der ersten
Mauer gehorigen Spitzgrabens erschien.
Da sie grosstenteils sehr zerstdrt war,
so konnte lange keine Sicherheit fiber
die Bedeutung dieser Erscheinung ge-
wonnen werden. Endlich gelang es,
an einer besser erhaltenen und vollig
freigelegten Stelle der vermeintlichen
zweiten Mauer, Herrn Dr. Poppelreuter
uberzeugend nachzuweisen, dass diese
angebliche zweite Mauer lediglich Ab-
sturz von der einzigen vorhandenen
Befestigung8mauerwar,ein abgesturzter
oberer TeU der Mauer, der auf lange
Strecken so regelmassig vor der Maaer
lag, dass er einem zweiten Parallel-
mauerzuge tauschend ahnlich sah und
al8 ein dritter Umbau der Befestigung
angesehen werden konnte. Es beiinden
sich also auch nach der Westseite nor
zwei Bauperioden der Befestigung, die
Holzbefestigung und die Steinmauer
mit ihren Spitzgraben. Die Beschrei-
bung weiterer Details, des dort aufge-
fundenen steinernen Westtores, dem
wenigstens an derselben Stelle kein
frttheres Holztor entsprochen zu haben
scheint, eines grossen Wasserabzngs-
kanales aus dem Innern der Festung
und dergl. ist unterdessen in einem
illustrierten Bericht in den Bonner
Jahrb. 114/115 S. 244 ff gegeben. Ueber
die Zeitstellung der Anlagen hat Herr
Hagen aus der Durcharbeitung der
sehr sorgfaltig gesammelten Einzel-
funde folgendes ermittelt. Die beiden
Palisadengraben bezw. die Pfosten-
locher enthalten zwar noch Scherben,
die noch ausschliesslich in augusteische
Zeit suruckgehen, z. B. in Haltern ge-
funden werden, daneben aber vor-
wiegend solche, die zwar schon in
augusteischer Zeit auftreten, aber doch
erst in claudischer Zeit herrschend
werden, wie sie z. B. in Hofheim
i/Taunus vorhanden sind. Dagegen
sind Scherben, die in augusteischer
Zeit gar nicht mehr, sondern nur noch
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Mu8eographie. — Bonn.
467
in claudischer Zeit vorkommen, ausserst
selten. Die Einschlusse des zu den
Palisaden gehdrigen Spitzgrabens da-
gegen schliessen ab mit der Zeit des
Nero einschliesslich. Eeine charak-
teri8ti8ch flavischen Fundstiicke sind
mehr dort erhoben worden. A us
diesem auffallenden Unterschied der
Einschlusse der Palisadenlocher und
ihres Spitzgrabens ist zu schliessen,
dass die Einschlusse der ersteren nicht
etwa erst bei Entfernung der Pfahle,
also bei der Aufgabe der Holzfestung,
sondern schon bei der Anlage der-
selben hineingeraten sind. Dann aber
darf man die Anlage nach diesem Be-
fund nicht mehr in die Zeit des
Augustus, sondern man muss sie erst
in die Zeit des Tiberius rucken, wo
sich rein augusteische mit jungeren
Fundstucken vermischen.
Der breite und tiefe Spitzgraben,
der zu der Steinmauer gehdrt, enthalt
neben alteren Typen eine solche Masse
charakteristisch flavischer Scherben,
dass man annehmen darf, dass seine
Anlage in die flavische Kaiserzeit fallt.
In liickenloser Folge weist er dann die
charakteristischen Typen der Limes-
turme und Eastelle durch das zweite
Jahrhundert hindurch auf. Auch cha-
rakteristische Stucke bis zur Mitte
des 3. Jahrhunderts nach Chr. enthielt
er noch genug, w&hrend alle Typen
der spateren Kaiserzeit fehlen. Die
Munzen bestatigen dieses Ergebnis.
Wahrend in dem Graben der Holz-
festung gar keine Munzen gefunden
wurden, fand sich in dem der Stein-
festung ausser einem Denar des
C. Vibius Pansa je ein Mittelerz des
Divus Augustus, des Germanicus, des
Domitian, zwei des Traian, drei des
Marc Aurel, ein Denar des Commodus
8owie je ein Kleinerz des G allien us,
Victorinus, Tetricus I nnd Tetricus II.
— Demnach wiirde das Erd- und Holz-
werk wohl nicht vor Tiberius errichtet
und urn das Jahr 70 aufgegeben, als-
bald aber durch die Steinmauer ersetzt
worden sein, welche bis in die zweite
Halfte des dritten Jahrhunderts hinein,
etwa bis 270 n. Chr., bestanden haben
wurde (vgl. B. J. 114/115 S. 266 ff.).
Die zweite grosse Untersuchung gait
der Auffindung des augusteische n
Lagers auf dem Furstenberg bei
Xanten, den aus der Fruhgeschichte
der romiscben Eroberungszuge in
Deut8chland beruhmten Castra Ve-
tera. Die Ausgrabung wurde vom
Unterzeichneten selbst geleitet. Sie
wurde auf der hochsten Kuppe des
Furstenberges auf dem dem Herrn
von Hochwachter gehdrigen Terrain
vorgenommen. Der Besitzer sowohl
al8 seine Pachter, die Herren van
Bebber und Prang, gestatteten in ent-
gegenkommendster Weise die Grabung,
welche sofort nach der Ernte be-
gonnen wurde. Schon nach kurzen
Versuchen gelang es, westlich von der
alten uber den Furstenberg fuhrenden
Poststrasse Xanten-Birten, entlang dem
„Kapellchenwega, der in westHcher
Richtung direkt zn den Wirtschafts-
gebauden des Hochw&chter'schen Be-
sitzes fuhrt, hart am sudlichen Rande
dieses Weges eine romische Befesti-
gungslinie zu finden, welche aus einer
doppelten Palisade und einem breiten
und tiefen Spitzgraben besteht. Die
Anlage sowohl als die Einschlasse des
Grabens an Kulturresten zeigten sofort,
dass wir es mit einer Befestigung aus
fruhester Kaiserzeit zu tun haben.
Die beiden Pfahlreihen der Doppel-
palisade sind durchschnittlich 3 Meter
von Mitte zu Mitte von einander ent-
fernt, die vordere Pfahlreihe ist jeden-
falls stellenwei8e durch ahnliche Ver-
steifungen gegen den Graben hin be-
festigt, wie solche bei den Palisaden
der Alteburg bei Coin beobachtet
worden sind. Diese Anlage konnte
durch eine Anzahl Querschnitte bereits
auf etwa 250 Meter Lange verfolgt
werden, dann geboten bestellte Felder
Einhalt. Es handelt sich zweifellos
urn die Nordflanke eines grossen fruhen
Erdlagers, wie die Lage des Grabens
zu den Palisaden zeigte. Ob dieses
Lager nur einen oder zwei Spitzgraben
hatte, konnte vorerst aus zwei Grunden
noch nicht festgestellt werden. Da
namlich der aufgefundene Spitzgraben
! dicht am Rande des „Kapellchen-
I weges", der offenbar der alten Lager-
grenze seine Entstehung verdankt,
' sich hinzieht, so waren wir durch
| diesen vielbenutzten Weg an der Unter-
suchung des Vorgelandes des Grabens
bebindert. Ferner aber war sein
Contreescarpe an den meisten unter-
suchten Stellen durch einen zweiten,
viel Brandschutt enthaltenen Spitz-
WestcL Zeitachr. f. Gesch. a. Kunst."" XXV, IV.
31
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468
Museograpbie. — Bonn.
graben durohschnitten, der also einer
jiingeren Anlage angehoren muss, die
wie die einzelnen Schnitte erkennen
liessen, mit der alteren nicht ganz
parallel lief. Infolgedessen lasst sich
auch noch nicht mit Sicherheit sagen,
ob an einer Stelle, wo tatsachlich
zwei Spitzgraben neben einander ge-
funden wurden, sie gleicbzeitig und
zur selben Anlage gehorig sind, oder
ob hier die beiden Spitzgraben der
von einander zeitlich verschiedenen
Anlagen nur einmal neben einander
erscheinen. An dieser letztgenannten
Stelle, wo also zum erstenmal Escarpe
und Contreescarpe der beiden Graben
ganz erhalten war, mass die Breite
des inneren (alteren) Grabens 6,50 m,
seine Tiefe 2,50 m, die Breite des
ausseren (jiingeren?) Grabens 4,20,
seine Tiefe 1,80 m im gewacbscnen
Boden. Wie die Lange dieser Nord-
flanke, so ist auch die Breite des von
ihr abgescblossenen Lagers bei diesen
ersten Orientierungsgrabungen noch
nicht ermittelt worden. £s lag nahe,
in dem rund dreihundert Meter siid-
Hch des „Kapellchenwegesu diesem
ungefabr parallel ziehenden uralten
Grenzwege der Gemarkungen von
Xanten und Birten, dessen malerischer,
schluchtartiger Verlauf zum alten Rhein
hinunter jedem Besucher des Fursten-
berges bekannt ist, eine Andeutung
der Siidgrenze des Lagers zu ver-
muten. Aber verschiedene Versuchs-
graben, die dort angelegt wurden, be-
wiesen, dass dies nicht der Fall war.
Vielmehr zeigte sich, dass die Wohn-
gruben, mit denen das Innere des
Lagers ausgefiillt ist, noch mindestens
achtzig Meter weiter nach Silden sich
fortsetzen, obne dass hier ein Ende
gefunden ware. Auch nach dieser
Richtung konnte im vergangenen Ja re
nicht weiter gegraben werden. Sowohl
hier als auch im lnnern des Lagers
hatten unsere ersten Versuchsgraben
zahlreiche Wohngrnben zum Teil mit
starkem Brandschutt durchschnitten,
Sie ebenso wie alle Versuchsschnitte
wurden durch den Unterzeichneten
geometrisch aufgenommen und nivelliert
und die Kulturreste sorgfaltig ge-
sammelt. Das viele arretinische Ge-
schirr, die Krugprotile und sonstigen
Typen augusteischer Keramik und die
Augustusmiinzen zeigten sofort, dass
wir ein grosses Lager augusteischer
Zeit vor uns haben. Wir werden also
wohl kaum fehlgehen, wenn wir be-
haupten, dass hier das beruhmte Vetera
gefunden ist, dessen Ausgrabung nun-
mehr weiterhin systematisch und mit
grossen Mitteln betrieben werden soil.
Ein illu8trierter Bericht fiber die erste
Grabung ist im 114/115. Hefte der
Bonner Jahrbiicher S. 318 if. er-
schienen.
Eine kleine aber sehr wichtige und er-
gebnisreiche Untersuchung konnte
in Bonn beiAbtragungdessoge-
nannten Bonner Berges ausgefiihrt
werden. Der n Bonner Berg" war eine
kleine nur wenige Meter bone Er-
bebung, etwa 500 Meter nurdlich vom
Bonner Legionslager etwas landein-
warts der nach Graurheindorf fiihren-
den „Romerstrasseu gelegen. Er ent-
hielt in seinem oberen Teil einiges
Mauerwerk, welches nach seiner An-
lage und den mitgefundenen Scherben
zu urteilen, wobl zu einer Schanze des
16. oder 17. Jahrhunderts gehort haben
mag. In seinem unteren Teil aber
barg der Hugel in seiner ganzen Aus-
dehnung eine 40—50 cm machtige
Schicht schwarzen nassen Schlammes,
die in regellosem Durcheinander
romische Scherben, Miinzen, Ziegel,
Holzreste und dergleichen und vor
allem eine ungeheure Masse romi-
schen Leders enthielt, Sandalen,
Schubsohlen, ganze oder fast ganz er-
haltene Schuhe romischer Art mit
zierlich durchbrochenem gitterartig ge-
aibeitetem Oberleder und einheimisch
gallischer Art rait gescblossenem Ober-
leder nach Art unserer Schnurschuhe.
Ferner eine Masse von grossen und
kleinen Stucken von Ledergewand-
stucken mit umnahten Saumen, die
offenbar zur Verarbeitung fur Schuhe
zerschnitten waren. Endlich massen-
hafte kleine Abfalle, Flicklappen,
Schntirriemen u. dgl., die beweisen,
dass man es mit den Ueberresten einer
grossen romischen Schuster-
werkstatte zu tun hat, nicht aber
mit denen einer Gerberei, da kein ein-
ziges rohes unverarbeitetes Lederstuck
sich gefunden hat. Die Zeit der Be-
nutzung dieser grossen Abfallgrube
liess sich durch die ubrigen Fund-
stticke genau bestimmen. Die Munzen
und die Keramik ergeben uberein.
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Museographie. — Bonn.
469
stimmend die Zeit von Vespasian bis
Hadrian. Von Einzelfunden sind er-
wahnenswert die bedeutenden Reste
eines Weidenkorbes, eine kleine Nep-
tunstatuette aus Kalkstein, einige
Bronzezierate, mebrere wobl als
Schusterablen zu erklarende Eisen-
instrumente u. dgl. mehr. Die ortliche
Aufsicht fuhrte teils Herr Koenen,
teils der Unterzeichnete.
Endlich fuhrten einige zufallig ge-
machten Funde eine nochmalige kurze
Untersuchungdesaugusteischen
Graberfeldes vor der Westseite
des Drususkastells bei Urmitz
herbei. Wie in den friiheren Berichten
sowie in den Bonner Jahrbiichern 107
Seite 204 ff. dargestellt ist, liegt vor
der Westfront des Urmitzer Drusus-
kastells innerbalb des grosseren romi-
schen Erdwerkes ein frubromisches
Grab erf eld, welches nur zu ersterem
gehort haben kann. Nachdem das
Provinzialmuseum scbon fruber eine
grosse Anzahl geschlossener auguste-
ischer Grabfunde von dort erhalten
hatte, gelang es nunmehr, unter stan-
diger Aufsicht des Museumsassistenten
Herrn Koenen sieben und zwanzig zum
Teil sehr reich ausgestattete fruh-
romische Graber auszugraben und fur
das Provinzialmuseum zu erwerben,
welche nicht nur unsere Kenntnis von
den dortigen Befestigungsanlagen be-
deutend erweitern, sondern vornehm-
lich auch fur die fruhromische Keramik
wichtig sind. Sieben Graber enthielten
Miinzbeigaben, im iibrigen liessen sie
sich alle nach anderweitigen Fundcn
zeitlich bestimmen. Die altesten
Miinzen sind von Augustus, die jungsten
von Claudius und in den hierdurch be-
zeichneten Zeitraum gehoren auch
samtliche bisher am Drususkastell Ur-
mitz gefundenen Graber, keines ist
junger als die Regie run gazeit des Clau-
dius. Da wir nun schon ein Material
von im ganzen etwa vierzig geschlossenen
gut beobacbteten Grabfunden vom Ur-
mitzer Drususkastell uberschauen, so
diirfte der Schluss berechtigt sein,
dass das Kastell nicht weit fiber die
Mitte des ersten Jahrhunderts hinunter
bestanden babe und auch seine burger-
liche Niederlassung keine langere Dauer
gehabt habe, offenbar der Grund, wes-
halb sich an der Stelle nicht, wie
z. B. in Andernach, eine dauernde An-
I siedlung gebildet hat. Dann aber ist
diese Erkenntnis auch wertvoll fiir die
genauere Zeitbestimmung des grosseren
romischen Kastells, welches, wie ge-
j sagt, das genannte Graberfeld ein-
I schliesst, also nur alter oder junger
sein kann als dieses. Ware es junger
I als das Drususkastell, so miisste es
| der nachclaudischen Zeit angehoren,
j man diirfte also in seinem Spitzgraben
| noch Kulturreste der zweiten Halfte
des ersten Jahrhunderts n. Chr. er-
warten. Dies ist aber nicht der Fall,
sondern die Einschlusse des Spitz-
grab ens dieses grosseren Kastells sind
lediglich Scherben und ein Glasring
der jungsten La Tene Zeit, also der
letzten vorromischen Periode. Also
ist ee sicher alter, gehort also be-
stimmt deijenigen romischen Occupa-
tionsperiode an, welche mit Caesars
gallischem Kriege beginnt, in den Un-
ternehmungen des Agrippa und A ugustus
ihre Fortsetzung und mit der Anlage
der 50 Kastelle durch Drusus dann
ihren vorlaufigen Abschluss tindet. Da
es sich aber nach dem ganzen Charakter
dieser Befestigung nur um ein fliichtig
aufgeworfenes, wohl nur ganz kurze
Zeit benutztes Marschlager handelt,
so wird man iiber seine genauere Zeit
und Bestimmung wohl kaum etwas
Endgiltiges ermitteln konnen. Die er-
wahnten Graber enthielten wiederholt
Waffen, wie dies auch schon in den
augusteischen Grabfeldern bei Ander-
nach, Coblenz-Neuendorf u. a. beob-
achtet wurde, und zwar ausschliesslich
Lanzen- und Pfeilspitzen, Dolche und
Messer, die noch ganz den einheimi-
schen La Tenecharakter zeigen, ein
Zeichen, dass nicht romische Legionare,
sondern barbarische Hilfstruppen die
Besatzungen dieser Kastelle bildeten.
Ein einziger zerstorter Gladius ist
nicht in einem Grabe, sondern in
einer Leichenbrandstatte gefunden, er
kann einem Offizier der Truppe gehort
haben oder auch ein alteres unbrauch-
bar gewordenes und weggeworfenes
Stuck aus den friiheren Kriegszugen
sein.
Von ganz ungewohnlich grosser Zahl
und Kostbarkeit sind diesmal die
Neuerwerbungen des Museums.
Um nicht weniger als 1304 Nummern
hat sich das Inventar in diesem Jahre
vermehrt, wobei z. B. alle geschlossenen
31*
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470
Museographie. — Bonn.
Grabfunde, die zum Teil bis zu 20
Gegenstande enthielten, nur je eine
Nummer tragen. Die diesjahrige Ver-
mehrung der Sammlung wird demnacb
etwa 1500 Gegenstande betragen,
darunter eine Anzabl Altertiimer aller-
ersten Ranges. Die wicbtigsten mogen
bier knrz erwahnt werden.
A. Prahistorische Abteilung.
Aus der Ansiedlong der jtingeren
Steinzeit bei Urmitz stammt ein
Glockenbecber des Pfahlbautypus, ein
Gefass mit Schnurosen and einge-
drackten Punktverzierungen sowie der
Inhalt einer Grube, bestebend aas
Scherben derselben Typen and einem
schwarzen Steinbeil (17885— 7). Zwei
Steinbeile stammen aas der Gegend
von Siegburg, ein Jadeitbeilchen aas
Ednigswinter, ein Nephritbeilchen ohne
nabere Angabe aas dem Rheinland
(17027—31).
Von bronzezeitlichen Fanden
sind zu nennen : eine grosse, 37 cm lange
Bronzenadel mit dickem rondem Eopf
aus Bacharach (17 284), 2 Bronze-
nadeln aus Eempen (17033/4), ein
pracbtvoller grosser Bronzehalsreif
mit zablreichen anhangenden Bronze-
ringelcben sowie 5 kleine mit Draht-
spiralen umwickelte Bronzeringelchen
aus Heimbach- Weiss (17 329—34);
bronzezeitliche Tongefasse aus Heim-
bach-Weiss (17 493) u. Urmitz (17 324/5).
Der jtingeren Eisenzeit gehoren
an zwei La Tene-Grabfunde, bestebend
aus Bronzebals- und — armreifen aus
Urmitz (17326 u. 17328), sowie mehrere
Tonurnen, Teller, Napfchen aus Urmitz
(17315-17319).
Endlich wurden acbt geschlossene
germanische Grabfunde und eine
Reihe Einzelgefasse aus der Gegend
von Altenratb erworben (17304 — 14,
17 864—68), darunter neben den ge-
wdhnlichen plumpen Urnen einige
schflngeformte und teils mit Ein-
ritzungen in Zickzackmustern, teils
mit Graphitbemalung verzierte Teller.
B.RGmi8che Abteilung. I. Stein-
denkmaler. Hier ist der wicbtigste
Zuwachs der lange verschollene Altar
der einheimischen Dea Ardbinna, von
T. Julius Aequalis geweiht (Brambach
589, CILX1II 7848), der bei Gey im i
Ereise Diiren gefunden wurde. Er
wurde dem Museum von den Eloster- 1
briidern auf dem Ereuzberg bei Bonn1
geschenkt (17 274). Aus Tborr, Ereig
Bergheim, erhielten wir eine Anzahl
rttmischer Inschrift- und Skulpturreste,
die, in der dortigen alten Eirche ver-
mauert, bei deren Abbrucb zum Vor-
schein kamen. Es sind hauptsachlich
Matronenaltare, leider zum Teil sehr
zeratdrt. Bestimmbar ist noch ein
Altar der Matronae Gavasiae (17 898),
einer der Udrovarinehae (17 903), einer
der Matronae Amnesae von Sextus
Albaniu8 Valens geweiht (17897),
einer der Matronae Naitienae (?) von
Munatia, Similis and Materna geweiht
(17896), der Unterteil eines von M.
Flavins Amandus geweihten Altars
(17 901), sowie ein Altar mit Inschrift
Mercu[rio] | sacrum . . . (17900). Eben-
daher stammt ein Relief, welches eine
Yersammlung von Mannern und Frauen
in einheimischer Tracht darstellt
(17895). (Wd. Eorrbl. XXV 34). Aus
Xanten erhielten wir als Geschenk der
Koniglichen ForstbehOrde in Diissel-
dorf einen rftmischen Grabstein mit
der Inschrift: D(is) [M(anibus)] | Can-
didinio Simplici Candidinius [Tjacitus
fratri pienti-[ssim]o f(aciendum) c(ura-
vit). (17909) (Wd. Eorrbl. XXV. 24).
II. Unter den geschlossenen
Grabfunden sind an erster S telle
zu nennen die schon erwahnten 27
frubr5mischen Graber und die zuge-
h&rigen Leichenbrandstatten aus Ur-
mitz (17494-97, 17837—63, 17881
bis 84), ferner zwei fruhe Graber aus
Miilheim bei Goblenz, ein spatr6misches
Grab mit spater Gesichtsurne and
Fibel aus Bonn (16725) und das spat-
romische Grab von DurflFenthal bei
Zulpich, zu welchem das kostbare,
unten zu erwahnende bemalte Glas
gehSrt (17 341. 17 303).
III. Der Gesamtfund von rOmi-
schem Lederzeugu.s.w. vom Bonner
Berg, der oben erwahnt ist, umfasst
360 Einzelnummern (16 786—17026,
17342—17461).
IV. Einzelfunde von Elein-
altertumern. a) Eeramik. Von
Sigillata sind ausser massenhaften
in Bonn gefundenen gestempelten Bdden
hervorzuheben : eine sch6ne fruhe mit
Ranken verzierte Schussel aus Ereuz-
nach (17281), eine fruhe cylindrische
Schussel mit Gladiatoren zwischen
Blumenranken aus Gensingen bei
Planig (17 299. Westd. Ztschrft. IV.
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Museographie. — Bonn.
471
S. 221, 19), ein Becher mit Barbotine-
ranken and weisser Aufschrift „Escipe
datf aus Kreuznach (17286. Wd.Z.lI.
S. 223), alle drei aus der Sammlung
Merkens in Coin, sowie ein Teller mit
Kerbschnittverzierung aus Coin (16602).
Von sonstigen keramiscben Er-
werbungen sind wichtig : vier in Bonn
gefundene Amphorendeckel mit Stem-
peln C. Ant. Quiet (16682) . . . urna
(Ik 683), pi] Jun(iorum) Melissi I et
Melisse (16684), L. Jun. M[elissi]
(16685); dann, erworben bei der Auk-
tion Merkens, ein Faltenbecher mit
Graffito: Masator eelic a Saturnina
d . . . . t aus Heddernheim (17 285.
C1L XIII, 10017, 25), e/n roter Henkel-
krug mit weisser Aufschrift: „reple
me t opo conditi" aus Andernach (17 297.
Wd. Z. VI. S. 311. N. 6), ein Kriigel-
chen mit „da mia aus Remagen (17 287),
ein Flaschchen mit „misceu aus Coin
(17 296), eine Gesichtskanne aus Planig
(17277) und eine spate Gesichtsurne
aus Gondori' (17 280. Wd. Z. VII.
S. 301). Einige fruhrOmische Gefasse
aus Bonn schenkte Freiherr von Loe
(17335—40), einige spatromische aus
Goch Herr Fabrikant H. Schliipers
(17 506 — 14). Unter den keramischen
Funden vom Bonner Berg sind nennens-
wert ein Kannenbenkelansatz mit Dar-
stellung des Mercur (17 095), sowie
drei hohle Tonkugeln mit mehreren
Lochern unerklarter Bestimmung
(17103-5).
Von Terracotten erhielten wir
eine reitende Gottin aus Bonn (16 773)
und eine tbronende Gottin unbekann-
ten Fundorts (17 529). Von T o n 1 a m -
pen eine dreischnauzige mit behelm-
ter Biiste aus Bonn (17282) und eine
henkellose runde mit blumentragendem
Amor aus Kreuznach (17 289). Unter
den Ziegeln ist, neben vielen gewohn-
lichen der legio I Minervia, einer mit
dem Stem pel vexil | 1 ■ I • M p. f.
(17770), einer der legio XXI rapax
aus Bonn (16 769) und ein Antefix mit
Doppelhenkelvase und gekrummtem
Stab, angeblich aus Bonn (16 691), zu
nennen.
b) Romische Glaser wurden dies-
mal in ungewohnlicher Kostbarkeit und
Menge erworben. Die Moglichkeit
dazu gab eine namhafte besondere
Bewilligung des Provinzialausschusses
fur Erwerbung aus der Sammlung
Merkens in Koln, sowie die hoch-
herzige Unterstutzung durch Seine
Exzellenz den Hrn. Graf en von Fiirsten-
berg-Starameim und Herrn Dr. Erich
Prieger in Bonn. Dem kostbaren Ge-
schenk dieser beiden Herren gebuhrt
die erste Stelle: es ist eine dunkel-
rote Glasflasche mit cylindrischem
Hals, worauf in bunten Farben zwei
Viergespanne , von gepanzerten und
behelmten Lenkern geleitet erscheinen,
wie sie die metae der spina im Circus
umfahren. Diesses ausserst seltene
Stuck, welches im Rheinland als ein
wirkliches Unikum bezeichnet werden
muss, ist auf Gut Duerffenthal bei Ziil-
pich gefunden und konnte, Dank der
Generositat der genannten Herren, vor
der drohenden Verschleppung ins Aus-
land gerettet werden (17 303). Da das
Museum mit Glasern der kGlnischen
romischen Glashiitten schon ziemlich
reich versehen ist, so wurde bei dieser
Auktion das Hauptaugenmerk auf Er-
werbungen aus der mittelrheinischen
Glashutte gelegt, die in der Gegend
der Nahe lokalisiert gewesen sein muss
und deren Fabrikate ebenfalls weit-
hin exportiert wurden. Von solchen
I Stucken erwarben wir : eine einhenke-
I lige Kanne und einen Faltenbecher
| aus Planig (17278/9), eine Glaskanne
i mit opakweissem Henkelzierat aus
Kreuznach (17288), eine Flasche mit
' schragen Rippen, gefunden zwischen
Kreuznach und Planig (17 £90), einen
Becher mit Zickzackfaden und Tropfen-
zierat ebendaher (17291), Wd. Z. Ill,
S. 188, 9), einen Becher mit einge-
presstem Netzmuster ebendaher (17 292,
Wd. Z. Ill, S. 188, 8), einen Nuppen-
becher mit grunem und braunem Zick-
zackband am Rande aus Gondorf a. M.
(17 295), einen Doppelhenkelbecher
mit hohem Fuss und Glastropfen und
Fadenverzierung aus Kaltenengers
(17 297, Wd. Z VI, S. 311, 1), eine
Glasflasche mit Fadenringen und Klee-
blattmundung aus Andernach (17 300),
einen mit Faden umsponnenen Falten-
becher aus Planig (17301). Ferner
zwei fruhe, wohl importierte Glaser,
namlich eine weinrote Schale aus
Bonn und eine orangegelbe Schale
aus Gensingen, beide gerippt und mit
weissen eingeschmolzenen Faden ver-
ziert (17 302, 17294, Bonn. Jahrb. 81,
1886 Taf. I), endlich den Boden eines
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472
Mu8eographie. — Bonn.
sogenannten Goldglases mit Darstel-
lung einer Taube mit Zweig aits Zul-
pich (17293, Wd. Z. Ill, S. 188, 2,
Bonner Jahrb. 81 Taf. II). Im ubrigen
erhielten wir ein einfaches Glasflasch-
chen aus Miesenheim, Kreis Mayen,
und ein opakweisses Flaschchen rait
gelben and blauen eingeschmolze-
nen Tupfen unbekannten Fundortes
(17558/9).
c) An romischen Metallarbei-
ten aus Bronze kam binzu: eine
Kas8erole aus Neuwied (18605), vier
Gefasse aus Bonn (16776, 16 779-81),
ein verzierter Kasserolengriff und eine
Zange aus Bonn (16 728, 16777), eine
Applike mit Widderkopf, eine Hercules-
statuette und einige Schmuckgegen-
stande aus Bonn (16727, 17149/50),
ein spatelformiges Instrument mit
Stempel Amomus fee (17557) und
zwei kleine Bronzeblechfragmente mit
eingestanzten Figuren: Mars, Mercur,
Victoria (17527 8) unbekannten Fund-
orts. An Goldschmuck erhielten
wir: zwei Fingerringe, einer mit ein-
geschnittenem Vogel und einer mit
Glaspaste : traubennaschender Hase,
sowie zwei goldene Anhangsel (17515
— 18) unbekannten Fundorts. Hier
mogen noch zwei Gemmen, eine rote
mit nackter auf Phallus reitender
Frau und eine braunliche mit Kopf
(17543/4) erwahnt werden.
C. Volkerwanderungszeit. Von
der Kirchengemeinde in Rheinbrohl
wurde ein dort gefundener frankisch-
chri8tlicher Grabs tein als Depositum
uberwiesen (D. 72). Erworben wurde
aus Privatbesitz eine Anzahl franki-
scher Schwerter, Scramasaxe, Lanzen,
tauschierte Schnallen u. dgl. aus Ander-
nach, darunter Scramasax mit den Zier-
knopfen der Scheide und einer mit
verzierten Lederscheideresten (16606
— 16620), ebenso eine Anzahl Schwer-
ter, Lanzen, Messer, Schildbuckel,
Schnallen, Kamme, Perlenketten, Rie-
menzungen und eine vergoldete Bronze-
mtinze eines spatrumischen Kaisers
(Anastasius I?) aus Kessenich (17462
—92), endlich Scherben von sogen.
Reliefbandgefassen aus Bonn. Konigs-
winter und Gondorf a. M. (16694—97).
D. Mittelalter und Neuzeit.
Von dem f Geheimrat Hermann Huffer
erhielt das Museum als wertvolles Ver-
machtnis die bekannte Gedenktafel
1 der Burg Godesberg aus schwarzem
i Marmor, laut deren Inschrift Godes-
berg am 15. Oktober 1210 von Bischof
I Teoderich gegrundet ist. Der Stein
■ ist, laut einer Inschrift auf der Rtick-
seite, bei der Einnahme der Burg durch
' Ferdinand I von Bayern am 17. De-
| zember 1583 zum Vorschein gekommen.
Huffer hat ihn dann in Mersburg am
' Bodensee wieder entdeckt und in den
Annalen des historischen Vereins fiir
1 den Niederrhein im 46. Heft S. 133 ff.
lehrreich behandelt.
Erworben wurde eine romanische
Goldschmiedeform aus Schieferstein,
1 worauf vorn eine weibliche Figur
zwischen zwei Ilerzen in gemustertem
, Vierpass von einem Quadrat umgeben
! erscheint, im ausseren Vierpass sind
Drachen dargestellt. Auf der Riick-
1 seite ein Adler, gefunden in Koln
| (17272). Ferner ein fruhes Siegburger
Steinzeuggefass mit Gesicht (17532).
Voiu Provinzialkonservator uberwiesen
, wurde eine grosse Madonnenstatue aus
Holz aus Munstermaifeld (17 275), so-
wie eine kleine Holzstatue eines Hei-
ligen im Diakonengewande (17276).
I E. Miinzsammlung. Hervorzu-
heben sind : Gallische Goldmunzen
der Anlerci Cenomani, gefunden in
Bendorfa. Rh. (16740, cf. de la Tour
6821), ein 'Grosserz der Agrippina
: (Coh.» I S. 231, 1) aus Karlich (13327),
j eine Goldmunze Vespasians (Coh.* 172)
j aus dem Lager bei Grimlinghausen
I (17 273). Ferner erhielt das Museum
I als Geschenk eine kleine Privatsam-
lung von liber 200 meist vortrefflich
erhaltenen Munzen, meist der romi-
schen Republik und Eaiserzeit, sowie
einige gallische und mittelalterliche.
Darunter ein Denar des P. Clodius
M. F. Turrinus (Babelon I S. 356, 15),
des Petillius Capitolinus (Babelon II
S. 291, 1) und des Marcus Cipius
(B. I 341, 1), mehrere gallische Mun-
zen, darunter 2 Germanus Jndutilli
(cf. Muret 9245 ff.), die Kupfermunze
de la Tour 7467, drei Billons de la
Tour 8445, 3 Aduatuci, cf. de la Tour
8868, eine Silbermunze, Imitation
Philipps II (de la Tour 9736), eine
Silbermunze der Vindelici (de la Tour
9383), Ambactus (cf. Muret 8362),
3 Treveri (de la Tour 8849), zwei
No. 8852, eine No. 8329. — Von mit-
telalterlichen und neueren Munzen:
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Museographie. — Bonn. — Koln.
473
eine Silbermunze Philipps von Heins-
berg fur Soest, eine Silbermunze von
Aachen von 1753, eine von Julich
(16734-36), ein Dreipfennigstuck der
Stadt Hamm von 1713 (17 769), einen
Albus von Carl Caspar von der Leyen
von Trier (17 768), ein Zweialbusstuck
vou Koln unter Leopold I (17 767),
eine Silbermunze von Aachen unter
Franz I (17 766) und einen Goldgulden
Ludwigs des Bayern (17 765).
Der Direktor veroffentlichte im ver-
gangenen Jahre die erste Lieferung
eines Tafelwerks: nDas Provinzial-
museum in Bonn, Abbildungen seiner
wichtigsten Denkmaler Heft I: Die
romischen Skulpturen", welche auf
34 Tafeln samtliche wichtigeren ro-
mischen Skulpturwerke des Museums
in photographischen Bildern, sowie auf
10 Seiten Text eine kurze Uebersicht
der Fundorte und die neueste Literatur
uber die Denkmaler enthalt. Er
hielt archaologische Vortrage bei
dem Pfingstferienkursus der Gymnasial-
lehrer in Bonn und Trier und im
Verein fur Altertumsfreunde im Rhein-
lande.
Der Besuch des Museums betrug
5400 Personen. Aus den Eintritts-
geldern und dem Verkauf der Mu-
seumspublikationen wurden 520,25 Mk.
vereinnahmt. (L e h n e r. )
35 Koln, Museum Wallraf - Richartz
I S. 271, IV— XI, XII— XXIV.
(Januar 1906 -Marz 1907). Fur die
Gemaidegalerie wurde aus der Aus-
stellung kolnischer Kunstler im Licht-
hofe des Kunst-Gewerbe-Museums A.
Neven-Du-Monts John Jorrocks er-
worben (eine komische Figur aus dem
Buche „Handley Cross" von R. S.
Surtees, London 1854.) Gelegentlich
der AussteUung des Verbandes der
Kunstfreunde in den Landern am Rhein
in der Flora wurden folgende moderne
Gemalde angekauft : Steinhausen :
Selbstbildnis mit der Gattin, Thoma:
Landschaft mit Staffage, Haug: Ge-
fecht, Jordan: Kaiser Sigismund in
Strassburg, Bergmann : Gewitter,
Schreuer: Karneval. Der in Brussel
verstorbene, aus Koln stammende Herr
Guffanti vermachte dem Museum 10
Gemalde verschiedenster Qualitat, un-
ter denen Kermesse flamande von E.
de Block, die drei Lebensalter von
Robert, sowie ein der Schule des
Verraeer van Delft nahe stehendes
Bild, Der Trinker, zur Angliederung
an die Museumsbestande geeignet sind.
Dem Kupferstich - Kabinet wurden
durch laufende Ankaufe eine Reihe
von Blattern hervorragender moderner
Kunstler wie Liebermann und v. Hof-
mann zugefuhrt, das Radierwerk
Leibls vervollstandigt Einen grosseren
Zuwachs von modernen Blattern er-
hielt das Kabinet gelegentlich der
unten erwahnten Leihausstellung; an
alter Kunst verschiedenster Epochen
wurde ein Ankauf von 73 Blattern auf
der Auktion Lempertz sen. im Friih-
jahr 1906 gemacht.
Die Abteilung der Gypsabgusse wurde
mit Hilfe der seit einigen Etatsjahren
summierten Ankaufsmittel um eine
Reihe hervorragender Beispiele mittel-
alterlicher Plastik in erster Linie nord-
franzosischer Kathedralen wie Paris,
Reims, Amiens, Corbeil vermehrt. Als
Beispiele franzosischer Plastik des
18. Jahrhunderts wurden drei Portraits
von Houdon dem Bestand an Renais-
sancearbeiten angeschlossen.
An neuzeitlicher Plastik gingen dem
Museum durch Ueberweisungen mehr-
fach moderne Medaillen zu. Ange-
kauft wurde die Oberburgermeister
Becker-Medaille von Fassbinder. Aus
der Floraausstellung schenkte der
Bildhauer Friedrich einen bronzierten
Gypsabguss seines Bogenspanners.
Auf dem Gebiete der romischen
Altertumer war unter den Steinen der
wichtigste Fund derjenige einer In-
schrift von der Flottenstation Alte-
burg, auf welch er die cohors I classica
erscheint (s. Domaszewski Wd. Ztschr.
Korrbl. 1906 Nr. 3). Noch nicht publi-
ziert sind eine militarische Grabin-
schrift und das leider nur verschwin-
dend kleine Fragment einer grossen
Ehreninschrift. Das letztere wurde
gef unden beim Ausschachten zum Stoll-
werckhause Ecke Hochstrasse und
Wallrafsplatz. — Auf dem Gebiete
der romischen Kleinkunst waren die
Erwerbungen, da infolge des harten
Winters die Bautatigkeit still lag,
wenig zahlreich. Besonders angeftihrt
sei an Glasern: ein mit dem Faden
umsponnenes Trinkhorn, eine Flasche
in Buntglas und ein Becher mit blauen
Nuppen; in sonstigen Materialien: ein
Elfenbeingriff mit Attiskopf, 4 bron-
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474
Museographie. — K&ln.'
zone Fingerringe mit Inschriften, eine
Bronzetasse mit Untersatz in Formen,
welche vollig gleich auch in Glas be-
gegnen, ein emaillierter vierkantiger
Griff in guter Erhaltung des Emails.
— Die geschlossenen Grabfunde wur-
den bei Gelegenbeit von Tief bauarbei-
ten an der Luxemburger Strasse wie-
derum urn einige Exempel verbessert.
1906 erscbienen der Neudruck des
Fiihrers und derjenige des Bilder-
Katalogs.
In den Kreuzgangen bei der Ge-
maldegalerie wurden die Folgen von
kunstgeschichtlichen Ausstellungen in
Reproduktionen fortgesetzt und bei
Gelegenbeit des Rembrandt-Jubilaunis
eine Auswahl von Nacbbildungen seiner
Werke ausgestellt. Im Kupferstich-
Kabinet wurde in folgender Reihen-
folge gewechselt : Handzeicbnungen
des Ant. de Peters, deutscbe Graphik,
moderne Radierungen und Steinzeich-
nungen aller Lander (Leihausstellung
von Ricbter. Dresden), das Werk
Arnold Boecklins.
(Poppelreuter.)
85a Koln, Historisches Museum in der
Hahnentorburg und der Eigelsteintor-
burg VIII, X, XVI-XXIV.
Die Sammlungen des Historischen
Museums baben wiederum erbeblicbe
Bereicherungen, sowobl durcb Ank&ufe
wie durcb Ueberweisungen und Schen-
kungen erfahren. (Gesamtwert ca.
13 500 Mark).
Die Sammlung der Plane und An-
sicbten zur Gescbicbte der Stadt Koln
und einzelner Teile derselben wurde
durcb Erwerbung von 340 Handzeich-
nungen, Oelgemalden, Aquarellen, Li-
thographien, Kupfer- und Stahlstichen
und Photographien vermebrt. Beson-
ders bemerkenswert ist eine aufgrund
besonderer Bewilligung (4 000 M.) in
Brussel erworbene, fiir die altere
kolnische Bau- und Kunstgescbicbte
ausserst wertvolle Sammlung von „Bild-
licben Darstellungen und geschicht-
licben Nacbricbten liber die Kircben
in Koln" in Aquarellen, welcbe auf
Veranlas8ung des fruberen Stadtbau-
meisters J. P. Weyer (1821—1844) in
der Zeit von 1838—1841 von dem
Zeicbner Tbomas Kranz aufgenommen
und von dem Maler Adolf Wegelin
aquarelliert worden sind, eine Samm-
lung von 26 Banden, zu welchen noch
vier weitere Bande mit Aquarellen
zur Wiederberstellung des Tempel-
bauses und mit Zeicbnungen von arcbi-
tektonischen Details, von kirchlichen
Gegenstanden und von altertum lichen
sonstigen Gegenstanden in Koln aus
Weyers Nacblas* binzukommen ; ferner
eine Kupfersticb - Ansicht der Stadt
Koln von ca. 1620 aus Meissners
Thesaurus pbilopoliticus, sowie eine
grOssere Sammlung von Bleistift- und
Federzeichnungen , in Aquarell und
Oel ausgefiihrten Kopien alterer Wand-
malereien und ebensolchen Entwurfen
I und Kartons zu neuen Wandmalereien
kolnischer und rheinischer Kircben
aus dem Nachlass des verstorbenen
Kirchenmalers Michael Welter.
Die Abteilung Rheiniscbe Topogra-
phic erbielt reichlichen Zuwachs durch
| Ankauf einer grossen Anzahl von
rheiniscben Landschafts- und Ortsan-
sichten, hauptsachlich in Lithographien
und Stahlstichen, aus der Blutezeit
des Rheinreiseverkehrs im zweiten
Drittel des 19. Jahrhunderts.
Die wertvollsten Bereicherungen
j sind bei der Abteilung der historischen
Portrats zu verzeicbnen, insbesondere
die Oelportrats des kolnischen Burger-
meisters Marcus Beyweg (1592—1605),
gemalt von Bartel Bruyn d. J. um das
Jahr 1587, und seiner Frau Cacilia
Therlaen-Lennep, gemalt von Geldorp
Gortzius im Jahre 1587 (beides Ge-
schenke des Herrn Konsul Hans Leiden
unter Beihulfe von 14 Kulner Herren
und Damen), ferner ein Oelportrat des
Kolner Ratsherrn (1739—1775) und
Bannerherrn der Schmiedezunft (1766)
Johann Kirchen (Geschenk des Herrn
Kommerzienrats Carl Scheibler); wei-
ter ein Oelportrat des Otto de la
Parra, Teilhabers des Bankhauses S.
Oppenheim um 1840 (Geschenk des
des Herrn Sallandrouze de Lamornais-
Paris) und ein Aquarellblatt, darstel-
lend die Oberburgermeister der Stadt
Koln im 19. Jahrhundert (Geschenk
des Herrn Jos. Passavanti).
Auch die Mttnz- und Medaillen-
Sammlung wurde erheblich bereichert;
hervorzuheben sind eine Bronze -Me-
daille auf den Kolner Burgermeister
Johann van Aich (1515 — 1518) und
ein halber Taler der Stadt Koln von
1574.
Die Kriegsandenken an die Zeit des
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Museographie. — Koln. — Aachen.
Krieges gegen Frankreich 1870—1871
konnten in erfreulicher Weise erganzt
werden durch eine Anzahl Waffen
und Uniformstucke , und besonders
durch zwei Artillerie-Geschutze, welche
die BFeldzugsbatterie Leo 1870- 71"
dem Historischen Museum als Ge-
schenk uberwies.
Die Abteilung der Geschichtlichen
u. kulturgeschichtlichen Darstellungen
wurde hauptsachlich vermehrt durch
die Ausstellung des Verbuudsbriefes
von 1396, der Verfassungsurkunde des
mittelalterlichen Kiiln, und des Trans-
fixbriefes von 1513, der Erweiterung
des Verbundsbriefes, sowie zweier Ein-
blattdrucke, einer Einladung der Stadt
Kflln an die Schiitzen der Stadt Rees
zum Schiessspiel im J. 1501, Druck
von J. Koelhoff, und eines Schiitzen-
briefes von 1480 (samtlich Ueber-
weisungen des Historischen Archivs).
Die Sammlung der Einzelgegen-
stande erfuhr vor allem eine Erwei-
terung durch zwei hlibsche Porzeilan-
Vasen mit gemalten Ansichten von
Koln und Deutz um das Jahr 1825.
Fur die Fahnensammlung konnte
aus dem Nachlass Michael Welter
eine gemalte seidene Fahne der Kolner
Biirgerwehr aus dem Jahre 1848 an-
gekauft werden; ferner wurden zwei
vorhandene stark der Zerstorung an-
heim gefallene gemalte Fahnen des
stadtkolnischen Kontingents zurReichs-
armee aus der Zeit um 1755 auf Netze
aufgenaht und im Treppenhause der
Hahnentorburg aufgehangt.
Wie in den Vorjahren machte Herr
Dr. G. Ruhl-Hauzeur in Liittich auch
in diesem Jahre das Modell eines
Teiles der alten Stadtbefestigung
(Rheinau) dem Museum zum Geschenk.
(Hansen.)
go Aachen, Stadtlsches Suermondt-Mu-
seurn I. S. 270, XVII- XXII XXIV.
Das Rechnungsjahr 1905 (1. April
1905 bis 31. Marz 1906) war fur das
Museum ein besonders gunstiges, da
durch Geschenke und Ankaufe die
Bestande um 687 Nummern mit ein em
Gesamtwerte von 67 006 Mark ver-
mehrt wurden.
Vor allem ist die Sammlung Stei-
ger, die im November 19 5, nach dem
Tode des Rektors Steiger, von Dussel-
dorf-Derendorf in das Museum fiber-
fuhrt word'n ist, zu nennen. Die
| Sammlung gibt ein treffliches Bi
J dem, was in den siebziger und
l ziger Jahren ein kunstsinniger geist-
j licher Herr, ohne allzu grosse Mittel
' aufzuwenden, noch in der Rheinpro-
vinz zusammenbringen konnte. Der
| Hauptwert der Sammlung besteht in
. Mobeln, bei dejen man die Entwicke-
j lung von der Gotik bis zum Barock sehr
J gut verfolgen kann, und in den schonen
i Holzskulpturen, von den en besonders
sieben kleine gotiscbe Heiligenfiguren
flami8cher Herkunft und eine feine,
fruhgotische Elfenbeinmadonna hervor-
gehoben sein sollen. Auch einige sehr
hlibsche Hinterglasmalereien, ein roma-
nisches Rauchfass und ein kleiner
Leuchier mussen noch genannt werden.
i Die Galerie erhielt von Gonnern
! des Museums vier Gem&lde geschenkt.
! In dem grossen Bilde von Professor
Arthur Kampf wird eine Episode aus
der Geschichte Aachens behandelt,
die Deputierten Dr. Jos. Vossen und
Nic. Gromm bitten den General Jour-
dan um Scbonung und Nichtausfiih-
rung des Conventbeschlusses, nach
dem Aachen zerstort werden sollte.
DieHerren Commerzienrat Leo Vossen,
Geh. Commerzienrat C. Delius, Com-
merzienrat I. Cupper, Geh. Commer-
zienrat A. Kirdorf, Commerzienrat Reiss
und Fabrikant August Ferber baben
dieses Bild gestiftet. Herr Justizrat
Springsfeld schenkte eine Winterland-
schaft von Hugo Muhlig, Herr Geh.
Commerzienrat Carl Delius eine kleine
Flusslandschaft von Kaspar Scheureo
und die Erben der Familie Dr. Jung-
bluth, vertreten durch Herrn Amts-
gerichtsrat Krapoll, eine Himmelfahrt
und Eronung Maria, niederrheinisch,
Ende 15. Jahrhunderts.
Auch die Skulpturensammlung wurde
namentlich durch die schdnen Holz-
skulpturen der Steigerschen Sammlung
bedeutend erweitert.
Die kunstgewerbliche Abteilung er-
hielt durch die Steigerscbe Sammlung,
die im zweiten Hefte der „Aachener
Kunstblatter" eingehend in Wort und
Bild geschildert werden sol), eine
starke Vermehrung.
Yon Mobeln bekamen wir durch
Kauf einen sehr schdnen, eingelegten
Renaissance - Ueberbauschrank, eine
Rokokokomode und ein feines Louis
XVI. Schreibschrankchen. Aus dem
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/
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476
Museographie. — Aachen. — Elberfeld.
Nachla86e des in Rott verstorbenen
Domschatzmeisters Lennartz wurde
neben einigen kleineren Stiicken ein
eingelegtes Kohlscheider Innungsbeil
und eine sehr interessante kleine go-
tische Brauttruhe ausLeder mitKupfer-
beschlagen erworben.
Unsere noch sehr bescheidene Waf-
fensammlung erhielt als Geschenk von
Herrn Rentner Mathee einen Reiter-
sabel aus napoleonischer Zeit. ange-
kauft wurden neun Stangenwaffea,
Hellebarden und Partisanen.
Da das Museum bis dahin noch
kein al'eres Fahrzeug besass, wurde
ein geschnitzter Bauernschlitten (um
1720), Jonas mit dem Walfisch dar-
stellend, und ein reichgeschnitzter,
bemalter Barockscblitten erworben.
Von Herrn Architekt Georg Kramer,
Prof. Dr. Savelsberg, Pharmazeut G.
Kurr, Fabrikant A. Tbissen wurde
ein Nuppenglas (sog. Maigelein) und
24 beim Neubau der Germania-Kisch-
halle an der Korneliusstrasse gefun-
dene Aachener Kruge und von der
Rheinisch - Westfalischen Disconto-
Gesellschaft 14 Aachenor Topfe (15.
bis 16. Jahrh.), die bei den Funda-
mentierungsarbeiten in der Elisabeth-
stra8se ausgegraben wurden, geschenkt.
An anderen Keramiken erhielt das
Museum 2 Topfe von Jennpney (Aus-
stellung in Liittich), einen Teller mit
dem Hiupte Christi, voq Professor
Kornhas, Karlsruhe, eine Platte mit
dem Ecce homo und eine Johannis-
buste der gross berzoglichen Majolika-
manufaktur in Karlsruhe, 6 Fnldaer
Porzellane und ein sog. Wallfahrts-
horncben. An Textilien erhielten wir
einen gestickten Stab einer rheini-
8chen Casel (16. Jabrb.) und eine An-
zahl (30 Nummern) Brokat und Sam-
metmuster des 17.— 18 Jahrhunderts,
al 8 Geschenk von Herrn Webeschul-
Direktor a. D. X. Reiser, ein Stuck
eines Kaschmir Shawls und von Frau
Alexander Hofmann ein feingesticktes
Tuch.
Von Aquensien sind zu nennen :
4 Stein -Kapitale (13. Jahrh.), eine
Saulenbasis und ein gotisches Saulchen
als Geschenke von Herrn Stein metz-
meiater Baecker, eine Wappenplatte
der Burtscheider Aebtissin Anna Fran-
ziska von Louchin d'Awans (1775 bis
1 788) und zwei Inschriftsteine mit dem
I Wahlspruche der BurtscheiderAebtissin
I Anna, Karola Margareta von Renesse
(171H — 1750) ,,Dominus providebit"
| und den Jahreszablen 1735 und 1741.
J Von dem Vorsitzend^n des „Kamerad-
I 8c haft lie hen Bundes(( Herrn Johann
Wehrens, hier, eine Trommel aus den
I achtundvierziger Jabren geschenkt.
; Ausserdem wurde ein Modell des ehe-
| maligen Hochaltares im hiesigen Miin-
ster erworben.
I Die Munzsammlung erhielt 7 Num-
I mern Zuwachs, eine silberne, ovale
Schulpramienmedaille 1706, eine sil-
beme sog. Judenmedaille, ein silbernes
Rat8zeichen 1708 (in der Grosse eines
Markstuckes), eine Suitenmedaille
Conrad I. (von C. Wermnth), die Me-
daille auf den 70. Geburtstag des
Oberburgermeister8 von Coin, Wilh.
Becker, von Herrn C. Arbenz, hier,
eine silbeme Plakette zum 300jahrigen
Jubilaum des Salzbrunnens Ober-
brunnen und von der Liitticher Aus-
stellung die Ausstellermedaille in
Bronze.
Eine ganz bedeutende Vergrosse-
rung hat auch die Bibliothek des Mu-
seums erfahren, aus der Stiftung
Sweuigorodskoy erhielten wir 73 Num-
mern mit 118 Banden und ausserdem
wurde die kunstwissenschaftliche Ab-
teilung der Reumontschen Bibliothek
wieder in das Museum zuruckgebracht.
Von den Erben Dr. Jungbluth bekam
die Bibliothek Naglers Kiinstlerlexikon,
Bartscb, le peintre graveur, Watelet,
Dictionnaire des arts de peinture und
einige kleinere Werke Herr H. F.
Macco, Privatgelehrter, hier, schenkte
der Bibliothek des Museums sein Werk,
Geschichte und Genealogie der Familie
Pastor. (Dr. H. Schweitzer.)
Elberfeld, Sammlungen des Bergi- 93
schen Geschichtsvereins I S. 274, II,
VII, VIII, XIII— XXIV.
Eine erhebliche Vermehrung er-
fuhr in dem abgelaufenen Jabre der
ber^i8che Hausrat. Wir fiihren nur
an : 5 gemalte Glasscheiben ausLangen-
berg (Rheinland) um 1700; ein Fidi-
busstander; ein Waffeleisen ^on 1683;
ein grosses Familienbild aus Elber-
feld, in Pastell gemalt; 6 Sttick Por-
zellan mit Marken ; verschiedene Licht-
putzscheren mit Tellerchen; eine eigen-
artige Goldwage mit Dezimalsystem ;
ein geschnitztes und beschlagenes Ton-
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Museographie. — Elberfeld. — Xanten.
477
95
pfeifen-Futteral ; verschiedene Pfeifen-
kopfe der Empirezeit; verschiedene
Tascbenuhren und Uhrwerke: Uhr-
schlussel, Uhrketten mit Anhangsel,
verschiedene Riechflaschchen ; Nadel-
biichse (Empire); 4 kleine Feilen aus
dem Anfang des 19. Jahrhunderts ;
das in Schiefer sauber gearbeitete
Zitterblatt einer Sonnenuhr; mehrere
in Knochen geschnitzte Garnhaspel;
ein gepresster hollandischer Tabaks-
kasten, jedoch in Elberfeld nach der
Schlacht bei Zorndorf angefertigt ;
3 silberne Loffel; Bronze- und Messing-
Ornamente der verschiedensten Art;
Zinnbecher ; Streubuchsen ; eine eiserne
Lampe von 1764 u. s. w.
Die Sammlung der Ansichten alt-
bergischer Hauser erfuhr eine beach-
tenswerte Bereicherung.
Dasselbe gilt von der Abteilung
bergischerFamiliensiegel, welche durch
die stetigan wachsende Bibliothek bergi-
scherFamiliengeschichtenerganztwird.
Einige Brotmarken (Barmen, Elber-
feld, Hiickeswagen) wurden den Samm-
lungen uberwiesen.
Die Fahne des aufgelosten Vereins
„Eisernes Kreuz" in Elberfeld wurde
den Sammlungen einverleibt.
(0. Schell)
Xanten, Niederrheinischer Mtertums-
verein I S. 274, II, VII, VIII, XIII
—XXIII.
lm vorigen Winter wurden in einem
Garten vor dem Clever Tore Flur A
Nr. 263,64 die Substruktionen eines
rdmischen Hauses aufgedeckt, das
innerhalb der colonia Traiana unweit
der SO-Umfassungsmauer derselben
sich befunden hat. Leider hinderten
die Baume und Straucher des Gartens
ein genaues Bild der Anlage zu Tage
zu ford era. Soweit das Gelande es
gestattete, wurden die Reste blossge-
legt. Es wurden zwei Raume aufge-
funden, deren Fussboden aus in Mortel
eingebetteten Ziegelbrocken bestand.
Das sudliche Gemach hatte eine Aus-
dehnung von 5X4 m. Die inneren
Maae*n waren aus Bruchstucken von
Dachziegeln (tegulae ohne Stempel)
mit Kalkmdrtel errichtet, sie zeigten
noch eine feste Beschaffenheit. In
einer Entfernung von 4 m davon nach
NW. hin fand sich ein zweites Gemach
mit einem gleichen Fussboden, der
6 m Lange aufwies und V2 m tiefer
lag als bei dem ersten. Da der
Zwischenraum leider nicht untersucht
werden konnte, so wurde nicht fest-
gestellt, ob es sich um ein einheit-
liches Gebaude handelt. Die Aussen-
mauern bestanden aus Bruchsteinen
von Grauwacken. Allenthalben zeigten
sich Spuren einer Feuersbrunst, der
die Anlage einst zum Opfer gefallen
ist. Zahlreich waren die aufgefunde-
nen Gefiissscherben , die der spat-
romischen Zeit angehoren, besonders
auch die Scherben von terra sigillata,
von denen ein Tassenbruchstiick den
Stempel CORISO FEC hat. (ianz er-
haltene Tongegenstande fehlten, spar-
lich waren die Reste von Bronze und
Eisen. Dagegen fanden sich viele
Glasscherben, so dass man auf das ehe-
maligu Vorhandensein von Fensterglas
bei dem Gebaude wohl schliessen darf.
Nur 2 Munzen kamen zu Tage, ein
Denar des Antonin (Coh. 516) und ein
Kleinerz Constantinopolis.
Beim Kellergraben eines Neubaues
am Holzweg, westlich vom Kirchhof,
fand sich eine r6m. Mauer (Guss),
von S. nach N. sich hinziehend, von
vorlaufig unbestimmter Bedeutung.
Zuwach<: 1 Trne mit Leichenbrand
wie Konen XII. 3. 1 llenkelkrug
K6nen XI, 25. Gefass von blaugrauer
Farbe Kdnen XVI, 10. Schwarzer
geschweifter Becher mit cylindr. Halse
Konen XVIII, 13. Inschrift MISCE ME,
zusammen 1 Grab bildend, das beim
Ausschachten des Kellers zum Neubau
Briickstr. 17 zu Tage kam. — 1 Stirn-
ziegel, Fundort Furstenberg. Ange-
kauft wurden 9 Gemmen, gef. teils
vor dem Clevertor (col. Trai.), teils
auf dem Furstenberg. Darunter eine
dunkle Glaspaste, ein Jungling (Palaes-
tride) n. 1. schreitend, mit Mantel iiber
der Schulter und bekranzt, in der
Rechten eine Strigilis, in der Linken
ein Salbengefass haltend. Ebensolche
Paste, ein iiber einen zu Boden liegen-
den Feind sprengender Krieger. Ein
weisser Glasfluss mit blauer Riick-
seite, n. 1. stehender Amor. Ein winzig
kleiner Carneol, worauf zwei sitzende
Haschen. 3 rote Jaspis. Kine Gold-
miinze Hadrians (Cohen 1497), vom
Furstenberg stammend.
(J. Steiner.)
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478
Museographie. — Munchen.
2. Bayrische Sammlungen.
102 Miinchen , Anthropologisch - prae-
hlstorische Sammlung des Staates. III.
Unter den Zugangen aus dem Jahre
1906 sind erwahnenswert :
Siidlich Miinchens bei Neuhofen,
zwischen Sendling und Thalkirchen,
wurden gelegentlich der Kanalisations-
arbeiten an der Plinganserstrasse sechs I
Hockergraber freigelegt aus der Ueber- 1
gangszeit von der jungeren Steinzeit i
zur Bronzezeit, die ersten derartigen |
Funde aus dieser ganzen Gegend. .
Der Inhalt war: Grab I: Dolch aus ,
flacliem Bronzeblech, 11 cm lang. An
der breiten Griffangel sind noch die
Absatzspiiren der Griflschalen nach
dem Blatt hin zu erkennen. (Aehn-
liche Dolche abgeb. bei Montelius,
Chronologie der altesten Bronzezeit
S. 42 Fig. 103, S. 109 Fig. 271 und
S. 194 Fig. 480.) Glockenbecher.. reich
verziert (Abb. 7); flache Tonschale
Abb. 7.
(abgeb. Taf 15 Nr. 2). — Grab II:
Napfbruchstiicke. — Grab III: Grosse I
sog. Armschutzplatte, gewolbt und zwei- \
ma) durchbohrt, aus feinkornigemWelz-
schiefer, 11 cm lang, 4,5 breit ; rober |
Feuersteinschaber; glatter Glocken-
becher mit Henkel (abgeb. Taf. 15 !
Nr. 1). — Grab IV: Bronzedolch l
wie aus Grab I, 5,7 cm lang ; Arm- 1
schutzplatte, auf beiden Seiten flach
gewolbt, zweimal durchbohrt, aus fein-
kornigem Welzschiefer, 8 cm lang;
verzierter und durchbohrter Knochen,
flach gebogen, mit Strichen und ein-
gestichelten Dreieckchen verziert, 4
cm lang ; zerbrochener Glockenbecher ;
zwei Eberzahne. — Grab V: Neun
oben zugespitzte Beinknopfchen, auf
der Unterseite durchbohrt, der grosste
tragt eingestichelte Verzierungen ;
kleine Muschel; Becherscherben. —
Grab VI: Gebogener Zierknochen,
nur mit Querriefen verziert, 4,5 cm
lang ; Becherscherben. Ausfuhrliche
Veroflfentlichung in den Beitr. zur Anth.
u. Urgesch.- Bayerns in Vorbereitung.
Reichhaltige Sammlungen neolithi-
scher und palaeolithischer Probes tucke
aus Belgien und Aeg)pten wurden
durch die Herren Rutot und G. Schwein-
furth geschenkt.
Aus Hohengau (Bez.-
A. Amberg, Oberpfalz)
gelangte ein reicher Grab-
hugelfund in die Samm-
lung (abgeb. Taf. 15 Nr.
13): vier runde Bronze-
schildchen mit Buckel
und Oese von 7 — 8 cm
Dm. (zwei sind von der
Vorder- und Riirkseite
abgeb.) eine Radnadel,
zwei breite, flache Bronze-
armbander, zwei Arm-
reifen, einer rund mit
Gravierung, der andere
vierkantig, zwei flache
Ohrringe, einige Spiral-
drahtchen. — Eine wei-
tere mit Beihulfe des
Konservatoriums vorge-
nommene Ausgrabung ei-
nes gefahrdeten Hugels
forderte nur einige sehr
vermorschte Bronzebuckel
von 3 cm Dm. zu Tage.
Aus Frimmersdorf (Bez.-A. Hoch-
stadt a. Aisch, Oberfranken) wurpe
eine fragmentierte Hallstattfibel und
zwei schwarze Schalen mit Graphitver-
zierung (abgeb. Taf. 15 Nr. 6, 7, 8),
ausKahl a. Main (Bez.-A. Alzenan,
Unterfranken) einige Hallstattgefasse
eingesendet, eine grdssere Urne, ein
roher halbkugeliger Becher, ein Napf-
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Museographie. — Munchen.
479
chen (abgeb. Tat 15 Nr. 3, 4, 5).
Vermutlich enthielt das Grab noch
Bronzebeigaben, die jedoch nicht in
die Sammlung gelangten.
Auch aus der romischen Epocbe
erhielt die Sammlung in diesem Jahre
einigen Zuwachs. Sie bekam die wich-
tigen Funde aus claudischer Zeit von
Auerberg (Schwaben), die Hr. Kurat
Frank (Kaufbeuren) alljahrlich mit
Mitteln deV K. Akademie ausgegraben
hat. Die wertvollsten Stucke sind
drei rdmische Dolche mit reichver-
zierten Scheiden, stahltauschierte Be-
schlagstiicke aus Messing, einige fruhe
Fibeln, kostbare Scherben aus Achat-
und uberfangenem Glas. Die Sigillata
ist teils noch italisch, teils gallisch,
ornamentierte Schusseln fehlen noch
ganzlich. An Sigillatastempeln wur-
den gefunden: ACHORST, CN-ATEI
(Rundstempel), A^EI, B ASSVS, OFIC ,
COR? LGELLI (in Sohlenform).
fiVRRI (in Sohlenform), C • fiVRR (in
Sohlenform), T'fiv^R (in Sohlen-
form), VfiBR, A[^?]IS. Nach den
bis jetzt gemachten Funden fallt die
Zeit der romischen Besiedelung rund
etwa zwischen die Jahre 30 und 60
n. Ghr. Eine genaue VerofFentlichung
der bisherigen Ergebnisse und Funde
erscheint in den Beitragen zur An-
thropologic und Urgeschichte Bayerns.
Aus Pfaffenhofen (Bez.-A. Rosen-
heim, Oberbayern), nahe der altbe-
kannten Topfereistation Westerndorf,
warden zahlreiche spatromische Scher-
ben, auch Sigillata, und besonders
einige Fragmente von Formschusseln,
halbkugeliger Schusseln eingesendet.
Sie enthalten neben anderen unkennt-
lichen Resten wie Ludowici Stempel-
bxlder M 148 und T 25.
Aus Rheinzabern (Pfalz) schenkte
Herr Eommerzienrat Ludowici ein
wohlgelungenes Tonmodell eines romi-
schen Bades, das er bei seinen dorti-
gen Besitzungen hat aufdecken lassen
(veroffentlicht in seinem Werke Stempel-
bUder S. IV).
Bei Dirlewang (Bez.-A. Mindel-
heim, Schwaben) grub Hr. Kurat Frank
ein rdmisches Gebaude aus, das den
Scherben nach im 2. nachchristlichen
Jahrh. bewohnt war. Von den Funden,
die in die Sammlung gelangten, sind
erwahnenswert : 3 — 4 zerbrochene lange
flache Sensen, eine Pflugschar, eiserner
Durchschlag, Anschlage, Meissel mit
breiter Tulle, Messer mit leicht ge-
krummter, auf einer Seite hohlge-
schliffener Klinge, zwei Bronzeohr-
loffelchen, Gewebsrest, grau mit brei-
tem schwarzem Fadenkaro. Im tiefen
Brandschutt waren die Gegenstande
teilweise ausgezeichnet erhalten.
Aus der Vdlkerwanderungs-
p e r i o d e (Abb. 8) erhielt die Samm-
Abb. 8.
lung Zuwachs aus dem Graberfeld von
Neuhofen bei Munchen. Bei der Ka-
nalisation und spater bei dem Strassen-
bau wurden an fast der gleicben Stelle,
wie die steinzeitlichen Hockergraber,
uber hundert Graber der Merowinger-
zeit blossgelegt, und die im allgemeinen
sparlichen Funde von der Stadtgemeinde
der Sammlung zur Aufstellung iiber-
wieeen. Urn die Leichen waren meist
grdssere Kiesel gelegt, Spuren von Holz-
sargen waren sehr selten. Die haufig-
sten Beigaben, 80weit uberhaupt vor-
handen, waren einfache Messer und
kleine Eisenschnallen. Seltene Bei-
gaben waren eine Spatha, ein Sax und
ein Scramasax, Lanzenspitzen, eine
Pfeilspitze, zahlreiche eiserne Be-
schlage und Riemenzungen, auf denen
jedoch nur in einem Falle Silbertau-
schierung noch wahrgenommen werden
konnte. Bronzebeschlage, Schnallen,
Riemenzungen und breitkopfige Nieten
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480 Museographie. — Munchen. — Straubing.
mit flach eingeschnittenem Relief- I Auffindung einiger Herdstellen viele
muster, runde durchbrochene Bronze- 1 Kleinfunde zu Tage:
zierscheibe, einfache Bronzedrahtohr- ! a) Silber: Denar v. Trajan. — Fibel.
ringe, deren An hanger feblen, eine b) Bronze: Miinzen: 2 Hadrian,
runde Goldbroscbe, mit reicher Fili- MB. u. GB., 1 Trajan. MB., 1 Anto-
granarbeit ; die aufgelegten Steine sind j ninus Pius, MB., 1 Aurelius, GB., 2
bis auf die Unterlage der mittelsten ! unbestimmbar, GB.
verloren. Die bintere Deckplatte war Verschiedene Beschlagteile und
aus Silber. Einige zerbrocbene Bein- , Kn6pfe, Ring, Kettenteile, Pinzette,
kamme, kleine Ton- und Glasperlen Nadeln.
von Halskettchen, eine eiserne Schere c) E i 8 e n : Pfeilspitze* , Messer,
in Form der beutigen Schafscheren, Schreibgriffel, Schlusscl, Schlossriegel,
ein Bronzespiegelgriff mit facettiertem I Ringe, Speerspitze, Ankerhaken, Halb-
Scblussknopf (abgeb. Taf. 15 Nr. 9). ; hufeisen, Pfriemen, Meissel, chirurgi-
Zu den Funden aus dem bereits in sches Messer, Schlossjcbild, Beschlag-
den Jabren 1892/93 ausgegrabenen ' teile, Pferdeschuh.
reichen Graberfeld bei Allach (Bez.- d) Ton: Ziegel verschiedener Art,
Amt Munchen) wurden nocb nachtrag- docn onne Stempel, Spinnwirtel mit
lich zwei schon langer ebenfalls dort- eingedriickten Verzierungen (abgeb.
selbst aufgefundene goldene Ohrringe Taf. 16 Nr. 1), Schmelztiegelchen,
von kunstvoller feiner Filigranarbeit ' langliches Tonstiick mit erhabener
und kastchenformigem Ansatz erwor- ' Verzierung (gewundenem Stab) (abgeb.
ben (Abb. 8)und eine bunte Glasperle r** 16 Nr. 2) ; Stuck eines Kruges
mit Buckeln (abgeb. darunter). ' aus hellrGtlichem Ton mit aus vier-
In Schwabmuhlhausen (Bez,A. i •"#?» Stempel aufgedrucktem Re-
Srhwabmunrhen Scbwaben^ wurden hef bilde.Mars, Minerva, Mercur neben-
da i Sketott I^SSi Reiters rnksam? seT- 1 einanderstehend (KSpfe fehlen), treff-
aas oKeiett ernes ueiters mitsamt sei- 1 H h Arb it Bildh6he 6 cm, Bildbreite
nem Pferde gefunden. Von den Aus- . £,r*f~"r*\ xTr i«s u~ i\ q«Li
riistungsgegenstanden konnten wir er- 1 *>5 cm (»***• 7af' 1* "f- Ifc ~ *£?'
werben- Donnelschneidiffes Schwert benne' 2 kleme Gefasschen (Kin-
J2f«S %Jf ?E if- iof T L™Tfl derspielzeugV), Teile eines Seihers,
(abgeb. Taf. 15 Nr. 12), Lanzenspitzc ; ~H. r v™«hiPdpnpr OpfiUM> damn
(abg^b. Taf. 15 Nr. 10), Schildbuckel, *>tucke verschiedener uetasse, darun-
mit Silberblech eingefasst (abgeb ter 8olc^T ^'^ r^^ t
Taf. 15 Nr. 11), Bruchstucke zweier I e,n? mit Stempei €...., die
Sporen, vier sehr breite Hufeisen. »ndere mit Delphin, Stucke von Ge-
1 ' (J Jacobs) l fassen aus terra nigra, Teile der ver-
SaBmX"5e £' jX. M*™* , -Wn Uleinen Bechers, nutlet-
J * terlingen und Bienen veraert, statt
A. Naturhistorisches: Verstei-
nerte Zahne aus Scheiiding und Strau-
bing.
B. Prahistorisches: Bronzezeit-
liche gekrflpfte Nadel vom Ostenfelde
hier. — Bronzezeitliche Fibel aus der
Ortlerschen Lehmgrube hier. — Ge-
fassstiicke aus der La Tenezeit aus
Kunzing. — Grundstein einer Hand-
des Eierstabes Pfeilblattmuster.
Stempel auf Terra Sigillata-Gefassen :
CESO . . ., VENIANTVS, T- COL- 1- A. . .,
VI N . . . . (?), DACOMA (?), Vf I . . . -,
.... IM, MGC (?), VERGA
SEDATI • M, IOF, VTV
VENIANTl, ifilM, OF-BAS ,
A • L • BINVS, RVFINII . . . . , VARA,
muhle (La Tenezeit?), gef. beim Bau CVRMILLVS F,....L1. . . RIN I>M%
des Kavallenekasernements hier. I AT Al | . . ., VIRILISf (riicklaufig).
C Rttmisches: 1 Vom Osten- argensvsf, ....micciof,
felde: Die mit Unterstutzung der ' ' c^« „, .-
Akademie der Wissenschaften fortge- I MERCA • ' * ' so™\ ^ * F'
setzten Ausgrabungen auf dem Osten- J**tialis, ianvarii(), tavrici • m,
felde fiihrtezwar noch nicbt zur Auf- I titv , titvrim, rv..., ssdat
findung der SteHe des rOmischen ; r* f •■••, CONSTa (vertieft riick-
Lagers , fdrderten aber neben der i laufig auf der Aussenseite eines relie-
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Museographie. — Straubing. — Dillingen.
481
tieiten Gefasses), at...., aetern....,
.. . VI\A, MAV\, OM
Kritzelschriften auf terra sigillata:
\TONI, XLLI, EX, IX, IAI, CIV1,
ALIC, ISPIKTA, SDI, X, MANTIR, . . /C,
SVERV, -t-.
Stempel auf dem Henkel eines
grossen Kruges : SAMRN (riicklauiig).
e) Glas: Kunde verzierte Perle,
Stuck eines Flaschenbodens mit der
erhabenen Schrift : ALV . . . ,
Teil« verschiedener Gefasse.
f) Be in: Knopfe, Nadel, Hirschge-
weihabschnitte, Werkzeug.
g) Stein: Stiick eines Gefasses aus
Topfstein. — Scbleuderkugel aus
Tuffstein.
2. Aus den Kiesgruben am
Rande des Ostenfeldes: Stempel
auf Terra Sigillata -Gelassen: . . . VS
FECIT (I u. T ligiert) und COCIL • M.
Kritzelsihriften : XDAIIS (Langsstrich
des D oben mit Querstrich versehen).
Glasperle, Eisenbeschlag.
3. Vom rSmiscben Graberfeld
in der Hoffmannschen Sand-
grube und anstossendem Grund-
stiicke: Von 3 Brandgrabern Urnen
und Gefassstiicke, Teller, grosse Ton-
lampe, zum Aufbangen eingerichtet,
im oberen Teile ein bartiges Gesicht
darstellend (abgeb. Taf. 17). Skelett-
grabfund, kleines Tdpfchen aus schwar-
zem Ton, obne Topferscheibe gear-
beitete Glasschale.
4. Von verschiedenen Fund-
stellen: Bronzemiinzen : Antoninus
Pius, Trajan und Faustina, Fundort:
Ostenfeld, Altstadt und unbekannt. —
Fibel vom Ostenfeld mit Email und
an Stabchen hangender Glasperle. —
Tonlampchen. — Silberdenar unbek.
Kaisers und Bronzemunze Trajans aus
Eining. — Beschlagteile, Gefassstiicke
etc. aus Kunzing.
D. Reihensraberzeit: Sax und
Messer aus Irlbach bei Straubing. —
Giirtelgehange , Ringe und Schnur-
senkel aus Oberdaching , Bez. - A.
Dingolfing.
E. Mittelalterliches und Neu-
zeitliches: Munzen, Amulett, Ka-
nonenkugeln, Hufeisen, Oelbild, Ge-
fassstiicke, Vorhangescbloss, Siegel-
stock, Siegel, Bindnagel, Ring, Madonna,
Schloss, Leuchter, Spinnrad.
(Ebner.)
Dillingen a. Donau, Historisches Mu-115
seum XIX, XX, XXI II.
Zugdnge im Jahre 1905.
A. Praehistoriscbes: ZweiEisen-
barren in Form von Doppelpyramiden,
Lange 29 bezw. 32 cm, Gewicbt 71/*
Pfund, gefunden bei Lutzingen. Ein
drittes Stiick wurde an der gleichen
Stelle scbon vor 15 Jahren ausge-
graben. Zeitstellung fraglich, viel-
leicht La Tene.
B. R0mi8ches: I. Von Aislingen:
1. Schiirfungen bestarkten die Vermu-
tung, dass die dortige Erdbefestigung
mit ihren kolossalen Wallen und Gra-
ben aus friibrdmischer Zeit stammt
Widrige Verhaltnisse gestatteten keine
eingebendere Untersuchung ; es wurde
nur ein kleines Strassensegment ge-
funden und ausserdem durch einige
Schlitze festgestellt, dass die heute
noch 8—10 m tiefen Wallgraben ur-
sprtinglich noch etwa 2 m tiefer reich-
ten. Bei den Grabungen kamen zahl-
reiche Kleinfunde zu Tage:
a) Bronze: Zwei Fibeln (Taf. 9,
Nr. 10 u. 20), eine Miinze „Divus Au-
gustus pater", ein herzformiger An-
hanger (Taf. 9 Nr. 7), ein kleiner
Deckel mit Knopf (Taf. 9 Nr. 8), ein
Scharnier (Taf. 9 Nr. 9), eine Glocke
in Form einer vierseitigen Pyramide
(Taf. 9 Nr. 14) (ahnl. Mitteilungen
der Altertums-Kommission fiir West-
falen H. II S. 120 und Tafel XXIII 11),
ein Knopf.
b) Eisen: Messer, Stift mit meissel-
formiger Spitze, Nagel, Schlacken.
c) Ton: Zahlreiche Sigillatascher-
ben (Taf. 9 Nr. 11—13, 17, 19), un-
ter denen hauptsachlich die Formen
Dragendorff 18, 19, 25, 27, 29, 30,
37, Ritterling, Hofheim 5 u. 8, ver-
treten sind. Auch das Stiick einer
weissgelben Schale mit orangerotem
Ueberzug und reicher Radchenverzier-
ung zeigt die Form Dragendorff 29. Auf
dreiScherben Stempel: OFAQVITAN,
ALBVSFE und SALVE. Bodenstuck
eines Sigillatanapfcbens, bedeckt mit
kleinen Dreiecken in Relief (Taf. 9
Nr. 16). Ferner ein Lampchen aus
feinem, gelbem Ton, auf dem Deckel
eine Figur, die wohl Bacchus oder
eine dahineilende Manade darstellt
Taf 9 Nr. 15). Miniaturziegelsteine
(gelb), Deckel, Stiicke von Reib-
schalen, Halsstiicke von Amphoren
Digitized by VjOOQlC
482
Museograpbie. — Dillingen. — Regensburg.
and Krugen (die Bauchung ist meist
im Winkel gegen den Hals abgesetzt),
Scherben mit eingestrichenen Verzie-
rangen oder Resten von Bemalung,
Bodenstiick eines Gefasses ans feine
geschlammtem Ton mit kdrnig-gerauh-
ter Aussenflache, Stuck einer Raucher-
schale, Scherben eines gefirnissten
Gefasses, Stucke eines grauen Gefasses
mit horizontal einwarts gelegtem
Rande (ahnl. Eoenen Taf. IX 3).
d) G 1 a s scherben, darunter solche
einer Schussel mit gerippter Wand-
verzierung.
2. Folgende Einzelfunde von Ais-
lingen, die Herr Lehrer Recher dort-
selbst gelegentlich machte, gingen in
4en Besitz anseres Museums fiber:
a) Bronze: Zwei Fibeln (Taf 9
Nr. 5 u 6) (ahnlich Ritterling, Hof-
heim S. 43, 3. Haupttypus und S. 45,
16792), eine Scheibenfibel, ein Be-
schlag mit zwei Nieten, ein Ringlein,
eine Glocke.
b) Eisen: Ein Stilus.
II. Von Faimingen: Auf dem Be-
grabnisplatz wurden acht neue Grab-
stellen geOffhet; Funde:
a) Bronze: Ein Mittelerz des Nero
Caes. Germ.
b) Eisen: Nagel, Ortband einer
Messerscheide, Beschlage, Ringlein,
Pfeilspitze.
c) Ton: Einige vollstandige Grab-
urnen; Sigillatascherben von Tellern,
Schiisseln ; Stempel RE . . . ; gewOhn-
liche Scherben von blumentopf- und
mdrserahnlichen Gefassen, von Tellern,
Reibschalen, Rauchertassen, Henkel-
krugen, Deckeln ; ein rdtliches Lamp-
chen mit Stempel : FORTIS, ein zwei-
tes, bemalt, mit Stempel COMVNI.
d) Geschmolzenes Glas.
e) Stein: Teile einer Hand mii hie.
C. Fruhgermanisches: Beim Bau
der Lokalbahn Dillingen — Ballmerts-
hofen wurden nachst Wittislingen ei-
nige Reihengraber und Brandgruben
angeschnitten. Funde: Perlen, ein
Sax, ein Speereisen, ein Messer, Stucke
eines eisernen Ortbandes, Geweihzin-
ken, ein Gerate aus flachem, polier-
tem, touschieferartigem Flyschgestein,
Lehmbrocken vom Bewurfe einer
Baracke.
D. Mittelalterliches und Neu-
zeitliches: In der Weberstrasse wur-
den zwei Becher aus rfttlichem Ton
1 gefunden, im allgemeinen cylindrisch,
jedoch in der Mitte eingeschniirt. —
Ebendort ein Messer mit Beingriff. —
Ein ahnlicher Becher wurde nachst
! Tal bei Weissenhorn ausgegraben. —
Bei der oberen Quelle, in deren Nahe
einst die Dillinger Pfarrkirche stand,
wurden in einer Kiesgrube Tierkno-
chen , Ziegelbrocken , Tonscberben
(Randprofil ahnl. Koenen Taf. XXI
10b), ferner ein H&ndchen aus ge-
branntem Ton, vielleicht von einer
Engelsfigur herruhrend. gefunden. —
Auf dem Platze vor der Pfarrkirche
wurde eine eiserne Hellebarde ausge-
graben. — In HOchstadt wurde ein
Dolch gefunden, dessen Klinge und
Griff aus einem Stfick gefertigt sind.
(Harbauer.)
Regen8borg, Ulrichsmaseam III— VI, 122
XVIII— XXIV.
Zugange zu den SamnUungen; aJXge-
meine Bemerkungen.
I. Palaeolithik: Einekleine, aber
wertvolle Typenkollektion von Faust-
keilen, Spitzen, Elingen, Schabern,
Spahnen, Sticheln und Bruchstfickenvon
Lorbeerblattepitzen aus St. Achenl,
Montrieres, Le Moustier, Lau-
gerie-basse u. a 0. Geschenk des
Dr. Obermaier.
II. Neolithik:3 Spinngewichte aus
Ton, 1 Pfeilspitze und Spahne aus
Hornstein, Steinbeil- und Gefassreste,
Huttenbewurf aus Wohnstellen bei
Edfering.
III. Bronze zeit: 2 grosse Fuss-
spiralbander mit je 1 machtigen Spiral-
scheibe an jedem Ende ; 2 Armspiral-
gewinde, 2 defekte Nadeln mit doppelt-
konischem Kopf, 4kantig geweUt, 1
stark profilierte Nadel. Samtliche
Funde aus Hfigelgrabern bei Laaber,
einem Antiquar notgedrungen abge-
I kauft, um sie der Heimat zu erhalten.
i (Leider stehen in Bayern die prae-
histor. Grabhugel noch nicht unter
gesctzlichem Schutz.)
IV. ROmisches: 1. Ein prachtiger
I Praefurnium8bogen aus Ziegelplatten
I aus dem grossen Praetoriumsbau Ost-
! lich der Principia auf dem Moltke-
I platz (vgl. Verhdlg. LIV, 263), dessen
Ostflugel mehrere Wochen lang der
I Untersuchung zuganglich war, konnte
i im ganzen erhoben und in das Mu-
i seum geschafft werden.
' 2. Saulenbasis aus der Pfaugasse,
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Museographie. — Regensburg.
483
4 m tief in situ gefunden, in den I
Dimen8ionen der im vorjahr. Bericht
der Mnseographie S. 388, c erwahn- 1
ten ahnlich, nur etwas schlanker and
vielleicht alter (vom westlichen Teil
der Principia). I
3. Die nntere Halfte eines altar-
ahnlichen Votivsteins, in mehrere '
Stncke zerschlagen, 70 cm hoch, 36 ;
breit. Die Vorderseite enthalt auf der i
25 cm breiten Platte den folgenden i
Inschriftrest: |
3 I
M-AV.... J.
OFF • CO MO
M A N T O • O
P T I O • P O
C.VIT • DDLLM
Der Dedikant, ein Optimo vermut-
lich der III. Ital. Legion, M. Aa(relius?)
Manto stammte also aus Comum an
dem schdncn See and gehdrte der
Tribus Offentina an. Die Stellung
des Heimatnamens , besonders der
Tribus ist etwas ongewOhnlich. Die
Art der sorgfaltig ausgefunrten Buch-
staben weist wohl auf die Wende des
2. — 3. Jahrh. hin; im ubrigen fehlt
jede Angabe der Zeit, wie auch des
durch die Widmung Geehrten.
Gefunden warden die Fragmente
in reinem Erdreich nahe der sudlichen
Umfassungsmauer der Festung, in der
GrasgaBse.
4. Kleinfande mancher Art: Heiz-
r&hren, Ziegelplatten von Hypokausten,
rus8ige Suspensuraplatten, Scberben
von Terra sig. und gewObnlicbem Ton,
Metallreste u. dergl. wurden an ver-
schiedenen Stellen erboben. An Mun-
zen erhielt das U.-M. : 1 Antoninus
Pius und 1 Caracalla in Silber; in
Kupfer 1 M. Aurelius, 2 Probus, 1 un-
kenntlichen Soldatenkaiser, 1 Maxi-
mianus Caesar, 1 Constantius Caesar,
1 Cons tan tin opolis. Munzen des 1.
Jahrh. oder gar der Republik sind
hier selten, entsprechend der ziem-
lich spaten Errichtung der Festung,
die anno 179 vollendet worden ist.
5. Bemerkenswerte Aufdeckungen
ergab die Neukanalisation der Stadt,
durch welche nun auch die kleineren
Seitenstrassen dem grossen Netz an-
gegliedert werden:
a) Auf dem K6nigsplatz (bisher
Steibplatz) wurde, 25 m von der Ost-
mauer und hdchstens 35 m von der
Siido8t - Umbiegung des Eastells —
leider nur in unterirdischer Schacht-
arbeit — ein z. T. durch Brand zer-
storter rom. Baukomplex durchbro-
chen, der insbesondere neue Ziegel-
stempel ergab.
b) Zum ersten Mai gelang es, den
Mauerzug der Westflanke, der heut-
zutage meist von den mittelalterlichen
Hausern der Bachgasse uberbaut ist,
an einer Stelle des Augustinerplatzes
aufzufinden. Dabei wurde die Be-
obachtung gemacht, dass den Mauer-
zug auf der Aussenseite, an welcher
der sogenannte Vitusbach entlang
fliessend den rdmischen Festungsgra-
ben mit Wasser versah, in Abstanden
eingerammte Holzpfahle deckten.
c) In der Civilniederlassung west-
lich der Festung liess sich ein zer-
stOrter Ban auf dem Haidplatz and
in der anstossenden Grieb feststellen.
Ein guterhaltenesHypokaustum musste
leider von dem neuangelegten Kanal
durchbrochen werden.
V. Mittelalter. 1. Von (bayrl-
schen?) Reihengrabern in dem Nach-
bardorf Grossprtifening erhielten wir
erst nachtraglich Eunde; doch konnten
wenigstens 11 Bestattungen konstatiert
werden. Gebeine und Gefasse fielen,
wie so haufig, der Neugier und der
Zerst5rungslust zum Opfer; nur eine
kleine graue Urne mit eingedrucktem
Muster und ein flaschenahnliches Hen-
kelgefasB mit verbreitertem Boden
kam in den Besitz des Museums.
2. Von der 1195 von Dechbetten
zur Stadt angelegten Wasserleitung
erhielten wir sehr grosse Bleirdhren
mit Verschlusshahn, Steinlager und
Deckplatten als Gescbenk des Fursten
Albert von Thurn und Taxis.
3. Verschiedene kleinere Reste der
Architektur und Plastik.
(Steinmetz.)
Westd. Zeitschr. f. Gescb. a. Kunst. XXV, IV.
32
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484
Museographie. — Bragg.
3. Schweiz.
Brugg, Sammlung der Gesellsofcaft
Pro Vlndenlssa.
Wir schicken voraus, class die Gegen-
stande, die mit verschwindenden Aus-
nahmen dem Boden von Vindonissa
entstammen, nicht erganzt oder restau-
riert werden. Bruchstucke, die zu-
sammengehOrten, werden zusammen-
geleimt, so weit es moglich ist. Aber
eigentliche Restaurationen nimmt die
Gesellschaft nicht vor, damit die
Sammlung vor all em wissenschaftlichen
Zwecken diene. Ausnahmen sind unten
angegeben. Das folgende Verzeichnis
bietet nur eine summarische Uebersicht
aus den Jahren 1897 bis Januar 1907.
Die Gesellschaft Pro Vindonissa, bis
Marz 1906 Antiquarische Gesellschaft
von Brugg und Umgebung genannt,
hat ihren Sitz in Brugg (Aargau). Sie
stellt sich zur Aufgabe: Die Erfor-
schung der romischen Lagerstadt Vin-
donissa. Seit ihrer Griindung im J.
1897 erstreckt sich ihre Tatigkeit auf
folgende Gebiete:
1. Ganzliche Freilegung und Kon-
servierung der Ruinen des Amphi-
theaters, Barlisgruob genannt. Diese
Arbeiten erfolgen auf Kosten der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und
die Fundgegenstande aus diesem Platze
liegen im Schweizerischen Landesmu-
seum in Zurich.
2) Erforschung der Topograph! e
und der Kulturverhaltnisse des romi-
schen Standlagers durch Grabungen,
hauptsachlich auf dem Boden des
Dorfes Windisch. Bei diesen Arbeiten
wird die Gesellschaft von der Eidge-
nossenschaft und vom Eanton Aargau
unterstutzt. Ueber die jahriichen Ar-
beiten erstattet sie seit 1898 im „An-
zeiger far Schweiz. Altertumskundea
gjandesmuseum Zurich) Bericht. Die
undgegenstande, zum Teil infolge
ausserordentlich giinstiger Bodenver-
haltnisse sehr gut erhalten, liegen
gegenwartig in der Klosterkirche Ko-
nigsfelden (10 Minuten vom Bahnhof
Brugg).
A. Inschriften: 1 Tiberius aus
dem Jahr 21, Fragment; 1 Claudius aus
dem Jahr 46, Fragment; Altar des
Silvanus, gestiftet von Flavius Burrus,
Soldaten der XI. Legion: Altar, den
der Legionar Masterna den Gottern
und Gdttinnen widmete fdeum dearum
aram postut) ; Fragment eines grossen
Inschriftensteines, der auf der Habs-
burg al8 gewohnliches Werkstuck ein-
gemauert war.
B. Einige Bronze - Statuetten:
Apollo in weiblicher Tracht und Hal-
tung (einziges romisches Fundstiick
aus MOnthal); Victoria; Abundantia
mit Fullhorn.
Gepanzerter Oberarm einer grossen
Statue von Stein.
Relieffiguren: Puttenstein; Qua-
deratein mit weiblicher Figur, der im
schwarzen Turm von Brugg als Werk-
stuck eingemauert war. Capricornus
(Sinnbild des julischen Kaiser hauses ;
war in der Klosterkirche Kdnigsfelden
als Werkstuck eingemauert).
C. Eleine Tierfiguren: Eber,
Gans, Hahn, liegender Lowe (vgl. auch
Abteilung K).
D. Zwei Hausaltare, wovon einer
von Trosius gestiftet; mehrere Votiv-
tafelchen, wovon eines dem Mars
gestiftet von C. Novellius Primus, Sol-
daten der XI. Legion.
Sehr reichhaltige Sammlung von
Grab urn en aus Ton, zum Teil mit
Knochenuberresten ; viele Tranenflaach-
chen; eine Graburne aus Glas mit
auffallend starken Henkeln. Urne mit
Beigaben aus einem Kindergrab. Ein
Skelettgrab (rekonstruiert) mit Bei-
gaben: Munze, Urnen, Schalen; vom
Skelett ist der grdssere Teil erhalten.
Bronzen-Amulette, wovon eines mit
zwei sich windenden Schlangen und
eines mit Stierkopf, an dem phallus-
formige Horner stehen.
E. Fragmente von Skulpturen;
so der Kopf eines Kindes; Basis einer
grossen Steinsaule; Voluten.
F. Hausbau: Ausschnitt aus einer
schdn gefugten Quadermauer am Lager-
tor ; 1 starker Eichenbalken mit vier-
kantigen Zapfenlochern ; Stuck eines
Daches, hergestellt aus Windischer
Fundst&cken: Falz- und Hohlziegeln
(erstere mit den Stempeln der XL
und der XXI. Leg.); 2 grosse Dach-
ziegel mit runden Oeffnungen fur das
Kaminrohr; zahlreiche Stempelziegel
der XL und der XXI. Legion; der
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Museographie. — Bragg.
485
VI., VII. rhatischen und der III. hispa-
nischen Kohorte; der XXVI. Kohorte
fcivium romanorum voluntariorum).
Stirnziegel mit Ornamenten und Fi-
guren, z. B. der XL Legion. Stucke
yon hdlzernen Fensterrahmen mit
Nuten; Fragmente von Fensterschei-
ben. Tiirbeschlage, Angeln, Bestand-
teile von Schlossern, Riegel, Schlilssel
(ganze und zerbrochene). Wandbelag ;
Mosaikstiicke (restauriert) ; Heiz- und
Wasserleitungsrohren.
G. Haushaltung:5Bronzeampeln;
180 Tonampeln mit Figuren, Orna-
menten , Fabrikstempeta ; bronzene
Filigran-Kettchen fiir Hangelampchen ;
Hangebaken (fiir den Kochtopf fiber
dem Herdfeuer); federnde Kleider-
hafte; Stiick einer holzernen Sandale ;
eine Menge Schnallen; Bronze-Nagel,
bronzene Henkel und Deckel von
Krugen; gedrechselte Holznagel, Miihl-
steine aus Eiffel-Lava und aus buntem
Sandstein. Salbenreibstein aus Mar-
mor, zahlreiche Trinkgefasse aus terra
sigillata und anderem Ton; Trink-
glaser von ganz feiner Art ; zwei Trink-
schalen aus blauem Glas, wovon eine
an der Innentlache weiss uberfangen.
Ein Becber aus feinem blauen Ton;
eine beigefarbige glaserne Frucht-
schale, Bruchstiicke von schonen Mille-
fiori-Glasern; viele Urnen und Krtige
von feiner und grober Tontechnik und
zum Teil ganz schonen Formen. Reib-
scbalen. Tonfragmente mit griiner
Glasur. Faltenbecher. Einige Ton-
fragmente keltiscben Ursprungs.
Die terra sigillata des 1. Jahrhun-
derts stammt meistens aus gallischen
Fabriken; ein Bruchstiick mit Relief-
figuren ist arretinischer Herkunft.
Einige Gefasse und Fragmente von
schwarzem glanzendem Ton (terra
nigra). Amphorenhenkel und Reib-
scnalen mitTopferstempeln. DieTopfer-
stempel auf den Tongefassen zahlen
nach Hunderten.
Viele Sigillata- und andere Tonge-
fasse, sowie Bruchstiicke von solchen
sind an der Aussenflache mit schonen
Ornamenten und Figuren verziert. Auf
manchen Gefassfragmenten sind die
Namen oder Zeichen von Soldaten,
denen die Gefasse gehorten, eingeritzt.
Eine bronzene Schnellwage. Frag-
mente einer Reisbtirste. Fragment von
grobem Gewebe.
Holzerne Fassspunden. Fass- und
Zuberdauben.
Gut erhaltene Messer, zum Teil mit
Horngriff; ein Klappmesser mit aus-
ziehbarer zweizinkiger Gabel. Austern-
loffelchen.
Nadeln, vom feinen Werkzeug der
Naherin an bis zum groben Pfriemen
des Sattlers.
Ein Holzloffel, ein kleines holzemes
Becherchen, vom Drechsler hergestellt.
Ein Schdpfloffel aus Bronze ; ein bron-
zener kleiner Kessel (Topf). Loffel-
chen fur Salbe und Toilette. Pincette ;
Strigilus. Instrumente, die vielleicht
zu medizinischen Zwecken dienten.
H. Schreibtafelchen (codicilli)
aus Holz; auffallend viele gut erhal-
tene Griffel (stili) aus Eisen. Ein
Tintenfass aus Ton und Bruchstiicke
von solchen. Ein Stiick Wachs.
I. Hand werkszeug: 1 hdlzerner
Keil; Feile, Bohrer, Meissel (flach
und ho hi), Maurerkelle, Maurerham-
mer aus Eisen ; Nagel ; BruchstQcke
von Sagen ; 1 bronzener, vierkantiger
Massstab, zusammenklappbar, mit Stell-
vorrichtung; 1 zusammenklapp barer
Massstab aus Bein; 6 Zirkel, wovon
einer mit Spannvorrichtung, ein Hal-
bierzirkel. Wetz- und Schleifsteine.
1 kleine Feuerzange. Verschiedene
holzerne Werkzeuge. Schmelztiegel
von Ton. 2 Scherben mit Farbuber-
resten.
E. Waff en: Ein pilum; Lanzen-
und Pfeilspitzen ; Lanzenscbuhe; Schei-
denbeschlage, wovon eines in Tauschier-
arbeit. Scheidenschutz aus Bronze
fur schneidende Instrumente, wie Beil
und Meissel. Halsstiick eines Leder-
panzers, genagelte Ledersohlen. Bron-
zene Verzierungen von Ausriistungs-
teilen ; drei bronzene Adler. Hufeisen.
L. Kiichenabfalle: Austern-
schalen; Schalen von verschiedenen
essbaren Schnecken; Pfirsich- und
Zwetschgensteine; Schalen von Hasel-
und Baumniis8en.
Viele Tierknochen, meistens von
Haus- und Jagdtieren.
Weil sie kulturgeschichtlich von
grdsstem Werte sind, werden sie durch
Dr. Diirat an der Hochschule Zurich
bestimmt und fur die Sammlung pra-
pariert. Dabei : bos primigenius, Stein-
bock, Kampfhahn, Kameel.
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486
Museographie. — Bragg.
M. Schmucksachen: Viele
Fibeln (Haften mit Sicherheitsnadeln),
Spangen, Fingerringe. Vier Gemmen,
wovon eine mit Mann, der eine Ziege
melkt, feine Miniaturarbeit. Haar-
nadeln, wovon zwei mit geschnitztem
Fraueokopf. Glaskorallen, ein runder
Metal lspiegel. Viel Zierblech von
allerlei Formeo. Riechdoschen, ein
Salbenbuchschen aus Bein mit Deckel;
ein Bleistuck mit gut model lierter
Reiterfigur; Bernsteinstucke.
N. Spielsachen: Sieben Spiel-
wurfel ; Spielsteine aus Glasfluss ; St&ck
einer Holzfiote und ein solches einer
FIdte von Metall.
0. Hunderta von Mnnzen von der
spatern Zeit der Republik his ins 6.
Jahrhundert, darunter halbierte Stucke
und solche mit Contrestempel; Denk-
munzen, z. B. Judaa capta Aus Bronze*
Kupfer, Silber, zwei aus Gold.
(S. Heuberger).
«'•■»
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fuse urn Strassburg. Westd. Zeitschr. XXV Taf. 7.
Digitized by VjOOQlC
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Museum Stuttgart. Westd. Zeitschr. XXV Taf. 8.
Digitized by VjOOQlC
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Mua
Mua
Digitized by VjOOQlC
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Westd. Zeitschr. XXV Taf. 10.
r^ipimr, MUSEUM- 1906
Digitized by VjOOQlC
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Westd. Zeitachr. XXV Taf. 11.
SAALBURGMUSEUM-1906
MASSTAB^OZ'l^ DAS UBWGEH=2,y
Digitized by CjOOQ IC
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Westd. Zeitschr. XXV Taf. 12113.
Digitized by VjOOQlC
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Museum Stuttgart. Westd. Zeitschr. XXV Taf. 8.
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Mua
MuA
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Westd. Zeitschr. XXV Taf. 10.
SAALBUR.G MUSEUM- 1906
.39.
MAASSTABiNM-J^VjNtS.NAT.GROStt.DASUBWGE.i*
Digitized by Cj005 IC
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Westd. Zeitschr. XXV Taf. 11.
SAALBURXMUSEUM-1906
MASSTAB:Ns32-l:5> DAS UBWGE-1U
Digitized by CjOOQ IC
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Westd. Zeltschr. XXV Taf. 12/73.
4.
Caldarium (XIII auf Grundriss 1).
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Provinzialmus. Trier. Westd. Zeitschr. XXV Taf. 14.
1 2 3 4
10 11 12
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Museum Munchen.
Westd. Zeitschr. XXV Taf. 15.
13
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Straubing, Stadt. Samm/ung. Westd. Zeitschr. XXV Taf. 16.
1
Q l % 3 ± S <?m
FEhner o/.
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Straubing, Stadt. Sammlung. Westd. Zeitschr. XXV Taf. 17.
Digitized by Cj005 IC
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Korrespondenzblatt
der
Westdeutschen Zeitschrift filr Geschichte und Kunst
zugleich
Organ der historisch-antiqnarischen Vereine zn Birkenfeld, Frankfurt a. M.
Karlsruhe, Mainz, Metz, Neass, Speyer, Trier, Worms, sowie des
anthropologischen Vereins zu Stuttgart
R e d i g i e r t
von
Dr. E. Kriiger Prof. J. Hansen
Museums-Director in Trier. Archiv - Director in Koln.
Jahrgaug XXV.
TRIER.
Yeiia.gsbuchhandlung von Jacob Lintz.
1906.
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Buciidruekerei von Jacob Lintz in Ttfler.
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I n h a 1 1.
(Die Citate gehen auf die Randnummern im Korrespondenzblatt).
Neue Fund*.
Wisaenachaftiiche Miscellanea.
Baldes, Algenrodt bei Idar [Vorge- , Joerres, P., Nochmals die„Superiu 7.
schichtliche und romische Nieder- ! Keuae, Jean Jacques Boissard 16.
lassung] 52.
Baldes, Der Friedeberg bei Hir-
stein 42.
Baldes, Grab fund der La Tenezeit
bei Meckenbach 43.
K e a n e , Zu den Inschriften der Medio-
matriker 80.
Knorr, R., Sigillatastempel von Rott-
weil 46.
. „ . „ . Knorr, R., Zur Sigillata-Technik 31.
BefcJ^_?2T?! Matronensteine aus Riege A> Zu KorrW XX1 (19Q2)
Gereonsweiler 50
Bissinger, K., Zwei romische Munz-
schatzfunde aus Baden 41.
Cramer, F., Ausgrabungen in Esch-
weiler bei Aachen und Umgegend 35.
15. 47.
Ritterling, E., Zu dem neuen Mili-
tardiplom Vespasian 8 6.
Praehiatorische Altertiimer.
Domaszewski, Insohrift der A8chenurnen , Eschweiler 35.
cohors I Classica aus Koln 11. Bronzefunde: Buckel eines Leder-
Grunenwald, Sechs Epona-Darstel-
lungen aus der Pfalz 33.
Haug, F., Zwei neue Inschriften aus
Wurttemberg 1.
Koepp, F., Ausgrabungen bei Haltern
i. W. 1906 45
giirtels, Lindener Mark 53. Fibeln,
Eschweiler 35; Kreuznach 21.
Messer, Lindener Mark 53; Mecken-
bach 43. Ringe, Algenrodt 52;
Kreuznach 21; Lindener Mark 53.
! Flachgraher, Lindener Mark 53.
Korber, Mainz. Romische Inschriften i Gefasse, Eschweiler 35; Friedeberg
und Skulpturen 2. (Birkenfeld) 42; Kreuznach 21;
Kdrber, Mainz [Romische Grabdenk- Meckenbach 43; Lindener Mark 53.
maler] 20. Grab fund, Meckenbach 43.
Korber, Mainz, [Romische Inschriften Halsring, Lindener Mark ^ 53.
und Skulpturen] 51. Hft?elgI*b5rr» 1Al^nr?d^a; ^ede"
Kohl, 0., Kreuznach [Vorromische berg^ Meckenbach 43, Lindener
Funde] 21. . 0 hrring, Lindener Mark 53.
Gefasitem'T^ einen ! Zinnenringe, Lindener Mark 53.
Kramer, Ausgrabungen in der Lin- Rtfmiache Altertiimer.
dener Mark bei Giessen 53. Bauten
Kriiger, E., Neumagen [Heiligtum des ■
Mercurius Bigentius] 23. i Abwassergraben, Haltern 46.
Lehner, H., Thorr [Romische Denk- . Bauschutt, Eschweiler 35.
maler] 34. Be rgbau, Eschweiler 35.
Lehner,H.,Thorr[Matronenaltar]44.|^i8.e1n8chm®lze' Eschweiler 35.
LehBer^^teC^yetmlU. , SSS?2^S^ tobwdte ?5.
Lehner H Xanten[RomischerGrab-;HeiH tum des Mercur Bigentius,
8teml 24' ! Neumagen 33.
Poppelreuter, Koln [Gisantenreiter , Lager, grosses, Haltern 45.
und andere Steindenkmaler] 40. , Offiziersquartiere, Halt«m 45.
Reinecke, P., Spatromischer Helm i Porta pratoria, Haltern 45.
von Worms 19. ' Pratorium, Haltern 46.
Riese, A., Koln [Sulevenstein] 56. Spitzgraben, Xanten 12.
Digitized by VjOOQlC
Tore, Hal tern 45. Torbogen-Reste, Mainz 2.
Wohngruben,Haltern45, Xanten 12. Venus, Koln 40.
Wohnhaus, Algenrodt 52, Hal tern 45. Victoria, Koln 40.
_ T J , .. , , Vulkan, Koln 40.
Skulptur- und Architekturstucke.
Abnoba- Altar, Cannstatt 1.
Altar, Abnoba, Cannstatt 1; Grab-
altar Koln 40 ; Matronen, Gereons-
weiler 50, Thorr 34, 44; Mercur,
Mainz 20, Neumagen 23, Thorr 34.
Apollo, Mainz 51.
Baumornament, zur Datierung, Ge-
reonsweiler 50 Anna.
Bru stung (Fragm.), Mainz 51.
Ceres, Koln 40.
Dioskuren, Mainz 2.
Dreigdttersockel, Mainz 51.
Epona-Altar, Mainz 51.
Epona, Terrakotten, Pfalz 33.
Fortuna, Koln 40.
Frauenbiiste, Mainz 51.
Gigantenreiter, Koln 40.
Gigantenrelief, Mainz 2.
Grabaltar, Koln 40.
Grabdenkmaler, Mainz 20, 51;
Koln 40; Thorr 34; Xanten 24.
Grabrelief, Koln 11.
Herkule8, Mainz 51.
Juno, Mainz 2, Koln 40.
Jupiterpfeiler, Koln 40; Statuette,
seltener Typus, Neumagen 23.
Lowe, Stier tiberfallend, Koln 11.
Mars, Koln 40 (2raa1); Mainz 51.
Matronenaltare, Gereonsweiler 50;
Thorr 34, 44.
Medaillonbild, Grabstein, Xan-
ten 24.
Mercur-Altar, Mainz 20; Neu-
magen 23; Thorr 34; -Relief Neuen-
stadt 1
Minerva, Mainz 2; Koln 40; Mainz 51.
Opferdiener(?), Mainz 2.
Pfeiler, Jupiter, Koln 40.
Pilaster-Kapitale, Mainz 51.
Quadern vongrossem Bau, Mainz 51.
Reliefs: Dioskuren, Mainz 2; Epona,
Mainz 51 : Giganten , Mainz 2 ;
Matronen (Fragm.), Thorr 34;
Merkur, Mainz 51, Neuenstadt 1;
Opfernde, (Fragm.) Thorr 34.
Sarkophagdeckel, Mainz 51; Frag-
mente, Mainz 20, 51.
Saul en - Fragmente, -Kapitale,
Mainz 51, -Trommel, Koln 40.
Schuppensaule 8. u. Schuppen.
Schuppendach, Mainz 20; Schup-
pensaule, Mainz 2, 20; Koln 40;
Mainz 51.
Sol, Koln 40.
Stier, von Lowen iiberfallen, Koln 11.
Inschriften.
Aufschriften and Stempel: Ge-
wicbtinschrift Mainz 51 ; Reib-
schusselstempel , Kreuznach 22 ;
Sigillatastempel , Eschweiler 35;
Rottweil 46.
Baustein: Der leg. I adi. Mainz 51.
Grabinschriften: von Civilper-
sonen: Mainz 20, 51; Thorr 34;
Xanten 24. VonSoldaten: Soldat
der Cohors I classica, Koln 41;
Tribun und Soldat der leg. XXII,
Mainz 51.
Votivinschriften: an Abnoba,
Cannstatt 1; an Epona, Mainz 51;
an Genius, Mainz 2; an Herkules,
Mainz 2; an J. O. M. und Juno
regina, Mainz 2; dies., Minerva
und alle ubrigen Gutter, Mainz 2 ;
Juppiter Dolichenus, Mainz 2; an
Mars militaris, Mainz 51 ; an Matro-
nen, Amne8ae, Gavasiae, Naitienae,
Udrovar . . ., Thorr 34, Almav . . .
Thorr 44, Berviahenae Gereons-
weiler 50; an Mercur, Neuen-
stadt 1, Mainz 2, 20, Thorr 34;
an Mercur Bigentius, Neumagen 23 ;
an Suleviae domesticae Koln 54.
Militarischcs: beneficiarius cos.,
1 Mainz 20, 51. c(enturia) Ingenui,
Koln 11. Centurionen, Mainz 2.
Cohors I classica, Koln 11. leg. I
adi., Mainz 51. leg. XXU p. f.
Mainz 2, Alexandriana 51, Anto-
niniana 2. Stator Cannstatt 1.
Militardiplom Vespasians 6.
Notabilia varia: Bor(betomagi ?)
Kreuznach 22. domo Arethusa
Suriae Mainz 2. ex Syria Mainz
! 31. — decurio c. c. A. A. Gereons-
weiler 50- Manticularius Mainz 2.
negotiator Mainz 2. Vicani veteres
i Mainz 2. — iussus ex visu Mainz 2.
j iubente deo ? Mainz 2. i(mperio)
i Kpsarum) Thorr 34, Gereonswei-
ler 50.
I Munzen.
Marc Aurel, Neumagen 23.
Schatzfund, Silbermunzen der Kaiser-
I zeit, Ladenburg 41.
I Schatzfund , Kleinerze aus der Zeit
I Constantins I, Breisach 41.
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Gr&ber.
Brandgraber, Mainz 51.
Skelettgraber, Mainz 20.
Steinsargfragmente, Mainz 20, 51.
Kleinaltertumer.
Bronze: Scbopf- und Siebloffel,
Haltern 45.
Eisen: Helm, spatroiniscber, Worms
19; Pilum, Haltern 45; Scblacken,
Nagel, HakeD, Klammera, Instru-
mente, Pferdegebiss, Lanzenspitze,
Eschweiler 35; ffagel, Meissel,
Algenrodt 52.
Glas: Medusenmedaillon (Phalera),
Haltern 45; Fensterglas, Eschwei-
ler 35.
Ton: Terrakotten der Eppna, Pfalz
33; Sigillata Xanten (arretinische)
12, Algenrodt 52, Eschweiler 35;
Terra nigra, Eschweiler 35, ge-
stempelte Ware, Eschweiler 35,
Kreuznacb 22.
Volkerwanderungszeit und friihes
Mlttelalter.
Mittelalterliche Landwehr, Hal-
tern 45.
Krugscherben, Friedeberg 42.
Fundorte.
Algenrodt bei Idar 62. Breisach 41.
Cannstatt 1. Eschweiler 35. Friede-
berg bei Hirstein (Birkenfeld) 42.
Gereonsweiler 50. Haltern 45. Koln
11, 40, 54. Kreuznach 21. 22. La-
denburg 41. Lambsheim 33. Lim-
bach 33. Lindencr Mark (Giessen)
53. Mainz 2, 20, 51. Meckenbach
43. Neuenstadt 1. Neumagen 23.
Neustadt 33. Speyer 33. Thorr 34,
44. Worms 19. Xanten 12, 24.
Chronlk.
Die Altertiimer unserer beidnischen ,
Vorzeit. V. Band, Heft 2-5. 3, 13. !
Becker, Geschichte der Reichsland-
vogtei im Elsass 5.
Espinas, G. et Pirenne, H., Recueil
des documents relatifs a Fhistoire !
del'industriedrapiere enFlandre 58.
Geier, F., Die Durchfuhrung der!
kirchlichen Reform en Josephs II.
im vorderosterreicbischen Breis-
gau 15.
G u m p e 1 , T h. , Geschichte des Fursten- !
turns Pfalz- Veldens 4. I
Hansen, J., Gustav von Me vise en, |
ein rheinisches Lebensbild. 1815
bis 1899 59.
Hartmeyer, H., Der Weinhandel im
Gebiet der Hanse im Mittelalter 26.
Helmolt,F., Weltgeschichte, V. Band.
i Sudosteuropa und Osteuropa 36.
Holzmann, C, Binbirkilise. Archao-
I logische Skizzen aus Anatolien 56.
J II gen, Tb., Die Landzftlle im Her-
zogtum Berg 28.
iLefort, A, Histoire du departement
des ForSts (Le duche' de Luxem-
bourg de 1795 - 1814) 29.
! Michel, Die Geschichte der Herren
von^Helfenstein 14.
■ M u 1 1 e r , S., Urgeschichte Europas,
\ Deutsch von 0. L. Jiriczek 55.
! Piper, 0., Burgenkunde 57.
Pirenne et Espinas, Recueil des
documents relatifs a l'histoire de
I rindustrie drapiere en Flandre 58.
Tournier, C, M. John Vienot et
rhistoire de la Re'forme dans le
pays de MontbCliard 37.
jTrockels, W., Beitrage zur Ge-
schichte der Ministerial itat. I. Die
Ministerialen des Erzbischofs von
Koln im 12. Jahrh. 25.
Zaretzky,0., Der erste Kolner Zen-
surprozess 27.
Zenner, K., Quellen und Studien
zur Verfassungsgeschichte des deut-
schen Reiches in Mittelalter und
Neuzeit 60.
Gelehrte Geseilschaften.
! Badische historische Kommis-
sion 48.
jMonumenta Germaniae histo-
rica 38.
iHessen und Waldeck, historische
Kommission 49.
i GeselUchaft fur Rheinische Ge-
schichtskunde 17.
. Berichterstatter und Mitarbeiter.
Baldes 42, 43, 52. Behr 50. Bissinger
41. Brucbmuller 36. Cramer 35.
v. Domaszewski 11. Fabricius 4.
Grunenwald 33. Hashagen 15. 29.
Haug 1. Joerres 7 Keune 16, 30.
Keussen 27. Kisky 25. Knorr 31.
Kohl 21, 22. Koepp 45. Ktirber
2, 20, 51. Kramer 53. Kruger 23.
Kuske 26, 28, 58. Lehner 3, 12,
13, 24, 34, 44. Marx 5. Poppel-
reuter 40. Rahtfirens 57. Richter
14. Reinecke 19. Riese 47, 54,
65. Ritterling 6. Schweizer 3?'
Wiegand 56.
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Vereinsnachrichten.
Frankfurt a. M.
8—10, 18, 32, 39.
Vortrage.
Dragendorlf, Romische Funde an
der Lippe 9.
Gro8smann, Ueber die Frankfurter
Fayencefabrik und ibre Erzeug-
nisse 10b.
Jung, Chronist Achilles August von
Lersner und seine Vorganger 32.
Jung, Das steinerne Haus und die
Familie von Melem 10i.
L a u f f e r , Volkstumlicher Wobnbau
in Frankfurt a. M. (IF. Teil) 39.
Riese, Die inscbriftliche Ueberliefe-
rung der Romerzeit in den Rbein-
landen 18
W e 1 k e r , Heddernheimer Tongerat
fur Kiiche und Haus 8.
Abbildungen.
Epona-Terrakotta von Larobsheim 33.
Gigantenreiter aus Koln 40.
Helm, spatromischer, von Worms 19.
Matron enstein aus Gereonsweiler 50.
Prahistorische Gefasse aus Kreuz-
nach 31.
— —^.CD-
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Vorrdmltehe u.fUknl»eh« Zslt
redigiert von
Or. Krflfltr, Mus.-Direktor,
Trier.
■Ittelaltor end fteezslt
redigiert von
Archivdlrektor,
MIR.
der
Westdeutschen Zeitschrift fur Geschichte und Kunst,
cngleich Organ der historisch • antiquarischen Yereine zu Birkenfeld, Frank-
fort a. M.f Karlsruhe, Mains, Mets, Nenss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Jan. o. Febr.
Jahrgang XIV, Nr. 1 n. 2.
1906.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 9000 Exeraplaren. Inserate a 85 Pfg. fur die
gespaltene Zeile werden von der Verlagsbandlung and alien Inseraten-Boreans angenommen, Beilagen
nach Uebereinknnft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark fur die Zeitschrift mlt Korrespondenzblatt, fur letzteres allein 5 Mark.
P^» Beitrage fttr die vorrdmlsche nnd r6mische Abteilnng sind an Dr. KrUfer (Trier, Prov.-Mus.),
fttr Mittelalter nnd Nenzeit an Prof. Hansen (Koln, Stadtarchiv) zn senden.
Neue Funde.
Zwei neue Insohrlften aus WUrttem-
berg. 1) Neuenstadt am Kocher. Von
diesem in der Mitte zwischen den drei
romi8chen Militarstationen Wimpfen, Jagst-
hausen und Obringen gelegenen Ort sagt
Zangemeister im CIL. XIII P. II,
Fasc. 1, p. 245: Haec Romanorum sedes
baud ignobilis, quae olim insignia monu-
menta protulit, sed per tria iam saecula
mire neglecta eat, magno opere optamus
ut tandem a peritis data opera exploretur.
Es ist wobl der einzige Ort im ganzen
Rheingebiet, wo ein flam en genannt ist
(Haug-Sixt nr. 388 = CIL. 6467); ohne
Zweifel war es der Hauptort einer
civitas, deren Namen aber noch nicbt
gefunden ist. Durch Zufall kam bier im
Sept. 1904 ein neuer Votivstein zum Vor-
schein, den Knaben beim Baden im Kocher
fanden, etwa 2—300 m oberbalb der am
Westende des Orts uber den Fluss fuhren-
den BrQcke. Finanzrat a. D. Scbickhardt
daselbst hat ihn ins Lapidarium Stuttgart
eingesandt, wo ich ihn am 1. Sept. v. J.
iintersucht habe. Es ist die Basis eines
Merknrreliefs mit Inschrift. Von dem
Relief selbst sind nur die Fusse des Gottes
und zu seiner Rechten die Reste eines
liegenden Bockes, zur Linken die einer
Schildkrote erhalten. Die Basis ist 12 cm
hoch, 42 breit, 7 dick. Die Inschrift hat
schdne, regelmassige Buchstabenformen von
3 cm Hobe.
DEOMERCVRIO
SALVONIVSDOM
A'/'./'.' ANVS-DES/O
Der Scbluss ist ohne Zweifel zu erganzen
Domitianus de suo (Gradmann, Fundbe-
richte XII, 123. Gftssler, Schwab. Eronik,
24. Febr. 1906).
2) Cannstatt. Unweit der romischen
Strassenkreuzung auf der „Altenburgu,
nahe der Sudwestecke des Eastells, wurde
nach Angabe des Professors Knorr, wie
mir Dr. Gossler mitteilt, im Herbst 1904
mit einem Altarchen ohne Inschrift, einem
Saulenfragment und Hohlziegeln ein A 1 tar-
chen der Abnoba gefunden, das ich
ebenfalls am 1. Sept. v. J. im Lapidarium
untersucht habe. Die Inschrift ist von
Gradmann (Fundberichte XII, 122) unvoll-
standig veroffentlicht worden. Die Masse
des ganzen Steines sind: Hobe 45, Breite
20, Dicke 18 cm, die des mittleren Teils
H. 23, Br. 16, D. 14 cm. Das Gesims
hat ganz einfache Formen: ein von zwei
Voluten flankiertes Dreieck. Die Buch-
staben sind rot bemalt und nur etwa 2 cm
hoch; die Schrift ist etwas roh und un-
regelmassig, zum Teil der Pinselschrift
sich nahernd.
A B N O B A E
S A C R V M
M-PROCLINIVS
VERVS -STAToR
V • S • L-L-M
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_- 3 —
— 4 —
Beachtung verdient die Weihung an
Abnoba, welche zu beweisen scbeint,
dass zum Bezirk dieser Gottin, d. h. zu
dem im allgemeinen dem Scbwarzwald ent-
sprechenden Gebirge aucb nocb die Berge
bei Stuttgart - Cannstatt, also uberhaupt
von der Nagold bis zum mittleren Neckar
gerecbnet wurden. Weiter ist das Wort
8 tat or bemerkenswert, welches uns nur
aus zwei Inschriften bekannt ist, C1L. Ill,
4369 (Arrabona, jetzt Raab in Oberpan-
nonien) und CIR. 187 = Hettner, Rom.
Steindenkmaler zu Trier nr. 306 (Calcar,
Kreis Cleve). Beidemal ist der stator dem
praefectus einer ala beigegeben. Dazu
stimmt nun vortrefflich, dass nach Hett-
ner 8 Vermutung die ala, von der sich
Spuren in Welzheim linden (Haug • Sixt
nr. 394 f. = CIL. 6527 f.), vorher in Cann-
statt lag. Hierfur spricbt aucb, dass in
der Nahe von Cannstatt nicht weniger als
funf Epona-Reliefs gefunden worden sind
(Haug-Sixt nr. 248, 254, 266, 267, 287a).
Mannheim. F. Haug.
2. Mainz. Rtfmische Inschriften und Skulp-
turen kamen am 9.— 22. Dez. vor. Jahres am
Gautor zu Tage und zwar ganz nabe der
Stelle, wo aucb Ende Oktober 1900 (siebe
Korrbl. XIX S. 225 ff.) wichtige Funde
gemacht worden waren. Bei Verlegung
von Gasleitungsrohren stiess man auf alte
Mauern, die dem Anscheine nach zu einem
fruheren Torbau gehdrten. Ob er der
romischen oder einer spateren Zeit ange-
hOrte, ist noch unsicher: zwei Munzen
aus der Zeit der Sohne Cons tan tin 8 d. Gr.
wurden nach Aussage der Arbeiter im
Mortel der unteren Schichten gefunden.
In diesen Mauern verbaut war eine Sand-
steinplatte von 22 cm H., 52 cm Br. und
52 cm Tiefe. An einer Schmalseite stent
die Inschrift LEG • XXII. Sie ist in ihrer
ganzen Lange in der Mitte dadurch ver-
letzt, dass man in alter Zeit versucht hat,
die eine Platte in deren zwei auseinander
zu schroten. Der freie Raum liber und
unter den Buchstaben lasst vermuten, dass
die Inschrift einzeilig gewesen ist; nach
den Seiten setzte sie sich vielleicht fort.
Wichtiger ist, dass nicht weniger als
acht Altare mit Inschriften hier aufgefunden
wurden, von denen drei schlecht erhalten
sind. Bei den funf anderen sind wenigstens
die Inschriften ziemlich unbesch&digt,
soweit sie nicht etwa auf den vorspringen-
den Leisten des Gesimses oder der Basis
gestanden haben : diese sind namlich meist
abgehauen, urn die Steine bequemer ver-
mauern zu konnen (siehe a. a. 0. 230;.
1) Sandstein, H. 94, Br. 52, T. 31 cm.
Der untere Teil war abgesprengt, hat sich
aber noch vorgefunden; der Riss geht
quer durch die beiden letzten Zeilen, die
dadurch stark verletzt sind, ohne dass
jedoch desbalb die Lesung zweifelhaft
wiirde.
I N H • D • D • DEO
MERCVRIo • VI
SVLIA • VICTO
RINA' EXVOTo
6. POSVIT-L-L-M
* A B I N O I I • E T
V E N V S T O • Co»
Z. 2 und Z. 4 a. E. sind die 0 kleiner
als die ubrigen Buchstaben: Z. 2 a. E.
deuten nur schwache Spuren darauf, dass
nicht I sondern R hier gestanden hat; Z. 6
ist von AB und Zeile 7 a. A. von V nur
noch wenig erhalten.
In hfonoremj d(omus) dfivinaej deo
Mercurio Ursulia Victor ina ex voto [p]o$uit
IftbensJ IfaetaJ mferitoj [8]abino fiterumj
et Venusto c[o(nJs(uHbusJ] = 240 n. Chr.
Es ist bis jetzt der jiingste von den
datierten Steinen, die (mittelbar oder un-
mittelbar) aus den Grundmauern der spat-
romischen Stadtmauer stammen.
2) Sandstein. H. 90, Br. 44, T. 21 cm.
Leisten und Bekrdnung sind abgeschlagen.
Nach der Reinigung zeigten sich in den
Buchstaben vielfach noch Spuren roter
Bemalung auf weissem Grund.
i • o • M
ET • IVNOriREG
m i n e r \a :i-ce
teris-dIs-im
5.jvi ortal • q_- tar
ronivsivlia
n v s ) l e g • xxii pr
p'f'pro-salvte
sva • h* • svorvw • ivs
10 s v s • e x v i s v • l • l
P O S V I T
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o —
6 -
Z. 3 ist hinter miner\a ein Loch, wo ein
Bachstabe gestanden haben kann, dahinter
verstummeltes E, dann verbundenes T und
E. Vielleicht ist in der Liicke ein E aus-
gefallen und die Buchstaben - Yerbindung
verdankt ihr Dasein ein e in Irrtum des
Steinxnetzen, der T mit folgendem Punkt
falsch verstand. — In dIs (Z. 4) und vlsv
(Z. 10) ist zur Bezeichnung der Lange
des Vokals das uberhohte I angewendet.
Der Centurio der 22. Legion, Q. Tarro-
nios Julianas, hat also infolge eines Traum-
gesichtes den drei capitolinischen Gdttern
nnd, wie er der Vorsicht halber hinzu-
fugt, alien ubrigen, die etwa darauf An-
sprucb machen kdnnten, den Altar gesetzt,
jedenfalls um die Wende des zweiten und
dritten Jahrbunderts n. Cbr. Das Con-
sulatsjahr konnte auf dem abgeschlagenen
Sockelgesims gestanden haben.
3) Sandstein. H. 61 cm, Br. 44 cm,
T. 39 cm. Die Bekronung ist abgeschlagen,
auch fehlt unten ein Stuck, doch scheint
bier von der Inschrift nichts weggefallen
zu sein; an den Enden der Zeilen ist sie
dagegen mehrfacb beschadigt.
I N • H • D • D
h E R C V L i
POS VI T • M
MVRRNIVi
5 P A T I E N S
MANT1CV
Z. 4 wird wobl mit dem N ein A verbun-
den gewesen sein, doch ist kaum etwas
davon sichtbar. Die manticulari erklarte
Mommsen (Wd. Z. Ill Korrbl. S. 31) als
„Kleinbandler, die gegen bar im Laden
oder Trddel verkaufen". Sie kommen nur
in Mainz vor, scheinen aber hier keine
unbedeutende Rolle gespielt zu haben, da
sie noch auf zwei weiteren Steinen : CIL.
XIII 6797 (= Korber in 117) und 7222
(== Becker 38) vorkommen. Fur die Zeit
unseres Stein es gibt es einen An halt, dass
die Formel in hfonorem) dfomusj dfivinaej
nicht vor Kaiser Antoninus Pius (f 161)
nachweisbar ist.
4) Sandstein. Drei aneinander passende
Stucke, Randleisten und Bekronung sind
abgeschlagen. H. 98 cm, Br. 36 cm,
T. 28 cm.
i o v I
O • M
S A C R V
L •- C A S S I
5 VS-PRIM
I C E N • E T
L • C A S S I VS
SECVICVS
F • D • S ' P
Bemerkenswert ist, dass 10 VI ausgeschrie-
ben und dass bei SACRV das M a. E.
ausgelassen ist. Vater und Sohn hatten
gleiche Vornamen.
Aucb auf der Ruckseite fand ich unter
der Tunche Reste einer leider sehr zer-
storten Inschrift, die ebenfalls eine Wid-
mung an Juppiter enthielt.
i O v I
v
L S I V S
vIMIGLH
L*' A I VS
Es ist offenbar dieselbe Inschrift, wie auf
der Vorderseite, und zwar wahrscheinlich
ein erster missgluckter Versuch, der schon
im Altertum auf irgend eine Weise dem
Auge entzogen gewesen ist. Von den
meisten Buchstaben der drei letzten Zeilen
sind nur noch sehr geringe Reste erhalten.
5) Sandstein. Bekronung und vor-
stehende Leisten sind nicht vollstandig ab-
geschlagen. H. 87 cm, Br. 51 cm, D. 32 cm.
I N • H • D • D
I • O • M
D O L I C \E N O
D O M I T • A S
5 CIEPIADESDO
MO-ARETIVSA
SVR1A-9.LEC-
xxiipr A^^o^f^JNA
v . s
Z. 5 steht an zweiter Stelle ein I statt L,
doch ist der Zwischenraum zwischen diesem
und dem folgenden Buchstaben auf ein L
bemessen, dessen Querstricb also der
Steinmetz nur einzumeisseln vergessen hat.
Die Heimat des Domitius Asklepiades war
Arethusa am Orontes zwischen Epiphania
und Emera. Die syrische Heimat unseres
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— 7 —
— 8 —
Centurionen macht die Widmung an den
Gott von Doliche erklarlich. Das Gen-
turionenzeichen besteht hier nicht, wie
gewdhnlich, aus einem blossen Winkel,
sondern aus umgekebrtem C mit Quer-
stricb, d. b. aus CE. Die 22. Legion hat,
was in spaterer Zeit selten ist, nur den
einen Beinamen Primigenia. Ibre Be-
nennung Antoniniana zeigt, dass der Stein
unter Caracalla, 211—217 n. Chr. (oder
auch unter Elagabal 218—222) gesetzt
worden ist.
6) Rotlicher Sandstein. Bekronung und
vor8pringende Teile sind abgeschlagen und
auch die Inschrift ist mehrfach, besonders
Z. 2 — 4 und Z. 8 so besch&digt, dass die
Lesung nicht ganz sicher ist. Auf den
Seitenflachen ist je ein D i o s k u r mit seinem
Pferde dargestellt, stehend auf einer Leiste,
die von einem schlangenfussigen G i g a n t e n
mit beiden Handen getragen wird; auf
beiden Seiten, namentlich aber rechts, ist
das Bild unten teilweise abgeschlagen,
H. 107 cm, Br. 74 cm, D. 74 cm. In den
Buchstaben war anfangs noch vielfach rote
Farbe sichtbar.
Doll
E N
G • I V L • M A "E R
NVS-MG • IV
B E N E • D E O I
5 P R E S E NTE
nr
EXTRICATO
COS
1VN
VALENTEM A
Z. 1 D[ol]ic(k)m(o). Auf der Leiste stand
vielleicbt: IN-H- D-D-I-O-M. Z. 2
ist die Abkiirzung G statt G sicher ; nicbt
ganz so sicher ist die Buchstabenverbin-
dung an zweitletzter Stelle, wo die Schrift
wie verwaschen ist, und von dem darauf
folgenden R ist nicht viel mehr als die
Senkrechte erhalten. Z. 3 ware dem
Raume nach auch LV denkbar. Z. 4 sind
die Querstriche des ersten E fast verloren
gegangen. Hinter DEO hat noch ein
Buchstabe gestanden. Dies spricht gegen
die Lesung iubente deo, eine Formel, die
auch nicht ublich ist (doch findet sich
CIL. VIII, 9796 numine ipso dictante;
vgl. auch Hor. c. III. 21. 7). Auch ist
weder an N noch an dem folgenden E
eine sichere Spur einer Ligierung mit T,
fur deren ehemaliges Vorhandensein and-
rerseits der grossere Zwischenraum spricht.
Nur vor D ist ein Punkt; hinter diesem
stehen die Buchstaben weiter anseinander
als die drei ersten der Zeile. Eine sichere
Deutung ist noch nicht gefunden. Z. 5 stent
PreserUe statt Praesente. C. Bruttius Prae-
sens und T. Messius Extricatus waren im
J. 217 n. Ghr. Consuin, letzterer sum
zweiten Mai, doch wird dies hier wie sonst
auf Inschriften bei Extricatus unerwahnt
gelassen. Z. 8 a. A. ist ein Vorname
weggefallen; v. Domaszewski vermutet in
Valens den sacerdos, und in der Tat
sprechen schwache Reste dafur, dass vor A
ein S und dahinter ein G gestanden haben.
Aber fur das deutliche M weiss ich keine
Erklarung, vielleicht war es aus Versehen
eingehauen und mit Stuck zugedeckt.
7) Sandstein. Oben stark besch&digt
und unten abgebrochen, doch ist die kurze
Inschrift bereits viel weiter oben zu Ende
gewesen. Leider ist diese selbst in so
ublem Zustande, dass ich bisher nur fur
die vierte (= letzte) Zeile eine sichere
Lesung gefunden babe. H. 83 cm, Br.
29 cm, D. 25 cm. Was ich von der In-
schrift sehen kann, ist folgendes:
C A L T ▼ O
I MI L I
/ M I
D D
Z. 1 vor G glaubt man noch oben den
Ansatz eines S oder G zu erkennen, docb
ist fur diese Buchstaben nicht recht Platz
vorhanden. A ist sicher; statt L ware
auch E moglich, in diesem Falle folgte
aber nicht T darauf, dagegen konnte L
mit A verbunden sein. Ich dachte an
Sucaelus (s. Keller III 25a = GIL. 6730),
aber die Reste stimmen damit nicht, man
miisste denn annehmen, dass mit dem A
ein E verbunden gewesen sei, das dann
freilich bis auf den unteren Querstrich
verloren ware. Der Anfang konnte auf
der Leiste gestanden haben. Z. 2 ware
SIMILis moglich. Z. 3 sind M und die
darauf folgende Hasta sicher, davor fehlten
2, hochstens 3 Buchstaben ; auf Z. 4 haben
nur die beiden D (= dono dedit) gestanden.
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— 9 —
— 10 -
8) Ein achter Altar war gleich anfangs
von den Arbeitern zerschlagen worden,
and die einzelnen Stiicke sind dann leider
nicht mehr alle* gefunden worden; Sand-
stein; H. 94 cm, Br. 40 cm, D. 27 cm.
Die rechte und linke Seitenflache waren
mit Skulptnren geschmfickt ; von der Figur
links ist nur der Kopf erhalten, rechts
scheint ein Opferdiener dargestellt zu sein ;
was er in der Hand hatte, ist nicht mehr
erkennbar.
Von der Inschrift ist folgendes erhalten :
GENIOI ~N
vie
veiere s • C a
8t el - i • mat
p
Z. 1 sieht man hinter dem Punkt noch
eine Senkrechte, die anscheinend nicht zu
einem L oder E gehort hat; es ist nur
an F, H, I, M, N, P oder R zu denken.
In der Lucke hat noch ein weiterer Buch-
stabe Platz. Dann folgte G oder 6 und
zuletzt N. Z. 3 sind nach der Lucke
Reste eines S, Z. 4 solche eines L er-
halten. Die meant veteres sind die vicani
vici veteris (vgl. Korber, Neue Inschriften
III zu Nr. 47). Castellum Mattiacorum
ist das heutige Kastel bei Mainz.
Ein neunter Altar, ebenfalls aus Sand-
stein, zeigte gar keine Inschrift mehr.
H. 105 cm, Br. 48 cm, D. 30 cm.
Weiter fand sich an derselben S telle
eine un ten abgebrochene Schuppensaule
von 153 cm Lange und 46 cm unterem
Durchmesser, sowie ein offenbar znge-
horiges Kapital mit je einem Kopf zwi-
schen zwei benachbarten Voluten; es
ist leider stark beschadigt, aucb sind
nur noch zwei Kopfe erhalten. Saule und
Kapital haben offenbar zu einem sog.
Giganten - Denkmal von ziemlich grossen
Abmessungen gehort. Aus mehrerenStucken
zusammengesetzt wurde eine andere Saule,
die gewiss in denselben Kreis gehort. H.
102 cm. Sie ist, um sie besser verbauen
zu konnen, rechts und links abgeplattet,
wodurch die Halfte des Skulpturen-
schmuckes verloren ging. Dieser bestand
oben in einem Rauten- muster, unten in
4 Gdtterbildern, die durch Halbsaulchen
getrennt sind. Erhalten sind Minerva und
Juno. Weiter kamen hier zum Vorschein
zwei Gewdlbstucke eines grossen Torbogens
und ein Eckstuck von einem vielleicht dazu
gehdrigen Sockel, sowie drei profilierte
grossere Platten.
Eine interessante Beobachtang liber ei-
nen fruher (Nachtrag III Nr. 236) von mir
veroffentlichten Stein teilt mir Gunder-
mann mit. Er sah, dass mehrere der ein-
gemeisselten ratselhaften Zeichen ganz
ahnlich solchen sind, die sich auf per-
gamenischem Zaubergerat finden (siehe
Wunsch, antikes Zaubergerat aus Perga-
mon, Jahrb. des arch. Instit., Erganzungs-
heft VI, besonders Taf. 1). Die Ahnlich-
keit ist so gross, dass man an einem Zu-
sammenhang nicht zweifeln kann. Der
Stein hat ubrigens mehr die Form eines
judischen als eines romischen oder fruh-
christlichen Grabsteines.
Nachschrift. Inzwischen teilt mir
Wunsch mit, dass nach seiner Ansicht auf
dem Mainzer Stein wohl eine durch Auf-
ldsung und Umstellung der Buchstaben
erzielte Geheimschrift vorliege, dass er
jedoch an eigentliche ^a^axr^s, wie bei
dem pergamen. Zaubergerat, nicht denken
mochte. Eine grosse Ahnlichkeit ist aber
zweifellos vorhanden, und vielleicht fuhren
diese Zeilen dazu, anderw&rts nach dergl.
Ausschau zu halten.
Der auf der neuen Juppitersaule genannte
Legat Sulpicius Scribonius Proculus hatte
den Vornamen P(ublius) nicht, wie S. 101 f.
des vor. Jahrg. stebt, L(ucius).
Mainz. Korber.
Chronik.
Die Altertlimer unserer heidnischen Vor- 3.
zeit. V. Band, Heft 2-5. Seit dem letzten
Bericht an dieser Stelle (Korrbl. XXII»
1903 Nr. 47) sind vier Hefte der bekannten
Publikation des' Mainzer Centralmuseums
erschienen, deren Inhalt bier kurz skizziert
werden mag.
Heft 2 Taf. 7 vereinigt neolithische
Funde ausMittel- und Norddeutsch-
land mit Text von K. Schumacher, eine
Fortsetzung und Erganzung von Taf. 1 des
Bandes. Der Rossener Typus, der der
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12 —
Megalithgraber und der Bernburger Typus
werden durch charakteristische Beispiele
erlautert. Der Rossener Typus, aus-
gezeichnet durch die vielfacben Zickzack-
linien seiner Ornamentik, ist, wie neue
Funde bei Grossgartach gezeigt baben,
mit der Bogenband- und Linearkeramik
gleichzeitig. Die Megalithgraber sind
fur Nordwestdeutschland charakteristiscb.
Ihre Keramik steht in Form und Verzie-
rung zum Rossener Typus in enger Be-
ziehung, liber deren Art aber die Mei-
nungen auseinandergehen. Schumacher
nimmt fur diese Stufe der Steinzeit das Vor-
handensein gewisser gemeinsamer Grund-
typen in Form und Dekoration der Gefasse
fiir ganz Westdeutschland vom Oberrhein
bis zur Nordsee an, welcbe aber verschie-
dene lokale Ausgestaltungen erfubren, die
sich dann wieder gegenseitig beeinflussten.
Der Bernburger Typus, durch einen
Henkelbecber auf der Tafel vertreten, ist
nach P. Hofer mit den oben genannten
Typen gleichzeitig und geht der Schnur-
keramik voran.
Taf. 8 bringt Funde der La Tene-
zeit aus den Rheinlanden, namlich aus
Braubach, Oberlahnstein und So tern, mit
Beschreibung von Schumacher.
Taf. 9 ist namentlich fur die Frage
der Wechselbeziehungen zwischen
Romero und German en im Grenzgebiet
von grosser Wichtigkeit. Bei Giessen und
Naunheim bei Wetzlar, also im Gebiet des
freien Germaniens, wenn auch nicht weit
vom Limes entfernt, sind in Grabern ro-
mische Sigillatagefasse und -Scherben,
Reste von romiscben Bronzegefassen und
-Geraten, Fibeln, ein Barbotinebecher etc.
des 2. oder 3. nachchristlichen Jahrhun-
derts zugleich mit Gefassen einheimischer
Technik und barbarischer Verzierung, meist
in Form konischer Schusseln mit Fuss,
gefunden worden. Schumacher glaubt mit
dieser Erscheinung, die er durch weitere
Beispiele aus der dortigen Gegend belegt,
die Hinfalligkeit der Ansicht von einem
Odstreifen, den die Romer ausserhalb des
Grenzwalls gehabt batten, dartun zu konnen.
Man wird bier vorsichtig sein miissen, be-
vor nicht die Zeitstellung dieser germaniscb-
romischen Grenznekropolen durch weitere
Funde vollig geklart ist. Vorlaufig sch ei-
nen sie nicht vor Ende des 2. Jabrbunderts
einzusetzen. Man wtirde also hochstens
sagen konnen, dass um diese Zeit der Od-
streifen nicht mehr so streng festgehalten
wurde, wie in der Zeit der Okkupation.
Es ist ubrigens sicher beachtenswert, dass
ganz genau dieselbe Erscheinung, wie das
Giessener Graberfeld sie zeigt, sich am
Niederrhein in der Gegend von Siegburg
wiederholt. Das Bonner Museum besitzt
aus der Gemarkung von Siegburg — M&lldorf
ganz genau dieselben einheimischen Ge-
fasse, wie Taf. 9 Fig. 152, 154, 164 mit
dem plastischen gekerbten Ring um den
Fuss, nur ohne die runden EindrQcke am
Bauch. Und mit diesen Gefassen, nach
ausdrucklicher Angabe des sehr zuver-
l&ssigen Finders, zusammen gefunden,
wurde dem Museum eine Anzabl Sigillata-
scberben mit bildlichen Verzierungen und
deutlichen Spuren starker Feuereinwir-
kung Qbergeben. Diese sind also offen-
bar, wie die analoge Erscheinung bei
Nr. 152 und 155 des Giessener Graber-
feldes jetzt beweist, im Scheiterhaufen mit
der Leiche verbrannt worden. Auch bei
unserer Sigillata handelt es sich um Ware
des 2. oder 3. Jahrhunderts.
Auf Taf. 10 teilt Lindenschmit ro-
mische Werkzeuge mit Scheidebe-
schlagen oder Futteralen mit, im An-
schluss an eine eiserne Doppelaxt, die
noch in ihrem Futteral, bezw. dessen
Bronzebeschlag steckend im Rhein bei
Mainz gefunden wurde. Gewiss mit Recht
schliesst L. aus der Verwendung dieser
Futterale, dass die betreffenden Werkzeuge
auf dem Marsch getragenes Gerat der
fabri bei den Truppen sind. Das haufige
Vorkommen von Bruchstucken solcher
Futterale in militarischen Lagern wie Hof-
heim, Novaesium, Carnuntum, Vindonissa,
spricbt auch dafur.
Taf. 11 u. 12 ist den reichen ala-
lnannischen Grabfunden von Gult-
lingen in Wiirttemberg gewidmet. Auf
Taf. 11 ist der Spangenhelm abgebildet,
dessen kupferne Spangen mit einpunktier-
tern Zickzackmuster verziert sind, wahrend
der eiserne Stirnreif mit einem goldplat-
tierten Kupferblcch bedeckt ist, auf dem
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eingepresste Vogel und Trauben erscbeinen.
Bekanntlich hat der Gultlinger Spangen-
helm eine ganze Reihe Verwandte; die
ganze Gruppe ist neuerdings in der grossen
Publikation des Sigmarioger Museums uber
den Reihengraberfund von Gammertingen
in guten Abbildungen nnd Beschreibnngen
von Grobbels vorgelegt word en. Linden-
schniit behielt sich vor, auf die ein-
schlagigen Fragen zurQckzukommen.
Heft 3 Taf. 13 stellt wieder eine
Reihe neolithische und bronzezeit-
liche Grabfunde aus Mittel- und Nord-
deutschland zusammen, vorwiegend aus
Baalberge in Anhalt (Kr. Bernburg). Es
wird dabei uber Yerbreitungsgebiet und
Zeitstellung der neolithiscben Kugelampfao-
ren, sowie das chronologiscbe Verhaltnis
der Schnurkeramik zum Pfahlbauten- oder
Michelsberger Typus von Schumacher ge-
handelt und einige Gefasse des Bernburger
Typus herangezogen.
Taf. 14 bringt in wohlgelungenem
Farbendruck Abbildungen von etwa 40
Glasperlen vorromischer Zeiten aus
Funden nordlich der Alpen, eine m. E.
sehr verdienstliche Zusammenstellung dieser
bisher noch wenig beachteten Objekte.
P. Reinecke, dem sie verdankt wird, hat
fast aus8chliesslich solche Stucke ausge-
wiihlt, welche geschlossenen Grabfunden
angehoren, also ihre Einreihung in die
bekannten prahistorischen Perioden ermog-
lichen. Sichere neolithische Glasfunde sind
noch nicht bekannt, obgleich es nichts be-
fremdendes ware, da sie schon in den
frnhesten agyptischen Grabern vorkommen
und die Handelsverbindungen der ostlichen
Mittel meer lander mit Mitteleuropa in der
jiingeren Steinzeit rege waren. In der
friiben Bronzezeit treten sie schon in
Britannien und Sudostspanien auf. In
Mitteleuropa fehlen sie dagegen noch auf
dieser Stufe, kommen dann aber seit der
raittleren Bronzezeit liickenlos, wenn auch
in verschiedener Gestalt und Technik, bis
zur Romerzeit herab vor. Die Typen der
einzelnen Perioden werden von R. charak-
terisiert.
Auf Taf. 15 ist ein Grabfund der
Mittel-La Tenezeit von Duhren (Baden)
abgebildet, derdurch seine reiehen Schmuck-
sachen aus Glas eine Erganzung der vorigen
Tafel bildet. Aueserdem enthielt er aber
Fibeln aus Silber, Bronze und Eisen,
Fingerringe aus Gold, Bernsteinperlen,
Gagatringe, Bronzeschmuck, Bronzege-
f&sse, ein eisernes Kesselgestell u. a. m.
und eine Munze der Volcae Tectosages.
Schumacher teilt ihn einem spaten Ab-
schnitt der Mittel-La Tenestufe zu, der
schon Anklange an die Spat-La Tenekultur
aufweist.
Taf. 16 bringt romische Germanen-
darstellungen aus Mainz. Zunachst das
interessante Reliefbruchstuck mit Darstel-
lung einer trauernden Frau in engan-
liegenden Beinkleidern und Leibrock
mit Rautenmuster, in welcher Schumacher
nach Bienkowskis Vorgang eine Germanin
erblickt; dann den Grabstein des Reiters
Cantaber, unter dessen Pferd der Eopf
eines Germanen mit Haarknoten erscheint.
Taf. 17 enthalt mehrere gitterformig
durchbrochene Bronzebuckel mit Riemen-
enden, welche Lindenschmit unter Heran-
ziehung von Darstellungen der Trajans-
8&ule al8 Augenschutzkorbe fur
Pferd e erklftrt. Diese Deutung ist ein-
leuchtend; bei den Ausgrabungen in No-
vaesium sind 2 ahnliche Stucke gefunden
worden, welche B. J. 111/112 Taf. XXX*
Fig. 38 abgebildet und S. 372 beschrie-
ben sind.
Taf. 18 erganzt die auf Taf. 12 abge-
bildeten Werkzeuge der fabri, durch einige
Stucke aus dem Rhein bei Mainz und Kastel.
Heft 4 Taf. 19 ist der neolithi-
schen Keramik des Pfahlbauten-
oder Michelsberger Typus gewidmet.
Aus Pfahlbauten bei Sipplingen und Bod-
mann am Bodensee, aus der grossen mit
einem Spitzgraben umgebenen Landansied-
lung auf dem Michelsberg bei Untergrom-
bach in Baden, aus Monsheim bei Worms
und Schierstein sind Proben dieser plum-,
pen, roben Keramik abgebildet, welche
fur die Rheinprovinz von besonderem In-
teresse ist, weil die grosse prahistorische
Erdfestung bei Urmitz, welche das Bonner
Provinzialmuseum vor einigen Jahren unter-
sucht hat, ebenfalls dieser Periode ange-
hort. Ihre Zeitstellung innerhalb der
neolithiscben Periode ist noch nicht ge-
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— 15 —
sichert Dass Vertreter des Rossener
Typus mit ihr zusammen vorkommen, be-
weist, wie Schumacher S. 102 richtig her-
vorhebt, noch keine Gleichzeitigkeit. Eher
kdnnte, wie ich B. J. 110 S. 141 ausge-
fuhrt babe, sich ein chronologisches Ver-
haltnis zur Schnurkeramik aus dem Um-
etande ergeben, dass in der Grabenfullung
des Urmitzer Erdwerkes keine Scherben
der Schnur- oder zonenverzierten Keramik
sich gefunden hat, obgleich diese Keramik
sonst dort stark vertreten ist.
Taf. 20bringt Fibeln der LaTene-
z e i t aus der sud- und norddeutschen Zone
mit Beschreibung von Reinecke.
Taf. 21 gibt einige interessante Fund-
stucke aue den mit Wahrscheinlichkeit als
Tempelanlage gedeuteten romischen
Gebaulichkeiten bei Klein- W intern heim in
Rheinhessen. Vor allem das schdne Votiv-
tafelchen des Consuls A. Didius Gallus
Fabricius Veiento an die Gottin Nemetona,
die zwei nicht weit davon bei Marienborn
gefundenen Votivtafelchen an Mars Lou-
cetius bezw. Leucetius im Wiesbadener
Museum, so wie die ungeheuren, eisernen
Lanzenspitzen, die ihrer praktischen Un-
verwendbarkeit halber gewiss richtig als
Votive gedeutet werden; in ihrer gigan-
tischen Grosse erinnern sie ja an die
Riesenkerzen christlicher Wall fan rt sorte ;
auch dass sie teilweise durchlocht und mit
Kettenringen zur Aufnahme von Tafelchen
versehen sind, spricht dafiir. Die dortigen
Heiligtumer gehen, wie auch die einheimi-
schen G otter nam en wahrscheinlich machen,
in vorromische Zeit zuriick. Rohe ein-
heimische Keramik unter der romischen
Schicht war schon bei der ersten Gra-
bung, uber die Keller B. J. 85 S. 96 ff.
berichtet, zu Tage getreten. Schumacher
fand Scherben von ausgesprochenem Spat-
La Tenecharakter dort.
Auf Taf. 22 sind 2 im Rhein bei Mainz
gefundene romische Helme von der
flacheren, niedrigeren Form mit fast hori-
zontal abBtehendem breitem Nackenschirm
abgebildet, welche Lindenschmit aufgrund
der Fundorte und bildlichen Darstellungen
fiir die Legionare in Anspruch nimmtt
wahrend er den hohen Typus, dessen best-
erhaltener Vertreter aus Niederbiber in
— 16 —
dem bekannten Mainzer Waffenmodell nach-
gebildet ist, der Auxiliarreiterei (alae und
cohortes equitatae) zuweist.
Dem auf S. 120 f. gegebenen Verzeich-
nis von Helmen des Legionartypus kann
noch der im Bonner Provinzialmuseum auf-
bewahrte Bronzehelm aus dem Rhein bei
Mulheim a. Rh. angereiht werden, welchem
nur die Wangenklappe und der Stirnschild
jetzt fehlen.
Auf Taf. 23 bildet Lindenschmit die
Funde aus 2 Skelettgrabern ab, die in
Mainz gefunden sind, und die er als Ger-
manengraber aus spatromischer
Zeit bezeichnet. Er bringt sie dadurch
mit den im ersten Heft Taf. 4—6 abge-
bildeten Grabern zusammen, vermisst aber
selbst mit Recht das fur die genauere Be-
8timmung wichtigste Moment, die Keramik.
M. E. hindert nichts daran, die Graber
einfach spatrdmisch zu nennen, etwas
spezifisch „Germani8che8u vermag ich nicht
dariu zu sehen. Interessante Einzelstucke
sind der wohlerhaltene Kamm und das
Messer mit tauschierter Klinge.
Taf. 24 bringt mit Text von Schumacher
Ton- und Glasgefasse aus einem
merovingischen Graberfeld bei
Schwarzrheindorf , welches durch
Munzen des 5. — 7. Jahrhunderts datiert
ist. Die Funde laasen spatromischen Ein-
fluss in Form und Technik deutlich er-
kennen und illustrieren das Nachleben
romischer Kunstindustrie im Gebiet der
Franken l).
Bonn. Han 8 Lehner.
Th. GUmpeU •••ohlohte d«t FOrttrntuint Pfalz-Vel- 4.
dam. Dargestellt nach den Original- Ur-
kuaden das kgl. bayer. Qeheimen Haaa-
Arohive Munchen, dan Copial-Buchern dea
kgl. bayer. Gehelmen 8taattarchiTs MflDchea,
den Original - Urkanden dee lntheriachea
Kirohsohaffnerei-ArohiTt Lanterecken, and
■oastigen archlraliachen Qnellen, von Theo-
dor Compel, kgl. Dekan, Stadtpfarrar and
Distriktaachnl - Intpektor in Lantereokea.
Kaiaeralautern, Engen Grnsias Verlag, 1900
Der Verfasser hat die Geschichte der
Pfalz-Veldenzer Dynastie nach den Ur-
kunden der auf dem Titel genannten und
1) Die Fortsetznng der Besprechung folgt ia
der naohaten Ndmmer.
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— 17 —
einiger anderen Archive (Strassburg, Karls-
ruhe, Metz und Coblenz) dargestellt, so
weit man dies durch lose Aneinander-
fugung wftrtlicher Ausztige (in moderner
Schreibart) mit kurzen geschichtlichen
Bemerkungen and Yerbindangen tan kann.
Der Grander der Linie, Pfalzgraf Ruprecht,
hatte far seinen Neffen, den Pfalzgrafen
Wolfgang von Zweibriicken, die Vormund-
schaft and Regentschaft gefuhrt and war
zum Danke dafur im Marburger Yertrag
1543 durch Abtretung einiger kleinen Ge-
biete, Amt Yeldenz an der Mosel bei
Bernkastel and Amt Laaterecken (nordlich
von Kaiserslautern) aasgestattet worden.
1553 kam ein Anteil an der Gemeinschaft
Guttenberg (zwischen Landau und Weissen-
barg), 1559 bezw. 1566 die Herrschaft
Lutzelstein im Elsass zu dem Gebiet, das
nan an 60 Ortschaften umfasste. Diese
lutherisch verbliebene Linie des Pfalzischen
Haases starb 1697 aus, worauf die Be-
sitzangen an Kurpfalz and Zweibriicken
kamen. Es ist also ein kurzlebiges Staats-
gebilde, dessen Geschichte in dem Buche
behandelt wird. Dabei neb men Akten-
stiicke, die sich auf die fiirstlichen Per-
sonen beziehen, Testamente, Nekrologe,
Briefe (darunter auch solche von Gustav
Adolf), einen breiten Raum ein. Verfasser
hatte vielleicht besser getan, wenn er die
Materialien etwas ubersichtlicher gegliedert
hatte. Die am Schlusse gegebene „Vel-
denzer Geschichts-Chroniku mi'isste noch
die Zahlen der Seiten enthalten, auf denen
die betreffenden Ereignisse ausfiihrlich
berichtet sind. Ist das Buch auch nicht
vollstandig gelungen, so ist es doch ein
schatzenswerter Beitrag zur deutschen
Fursten- und Territorialgeschichte des
16. und 17. Jahrhunderts. Dass die grossen
Zeitereignisse der Reformation, des dreissig-
jiihrigen Krieges, der Kriege und Re-
unionen Ludwigs XIV. und deren Wir-
kungen auf das kleine Land und seine
Furstenfamilie eingehend und mit Ver-
standnis behandelt sind, braucht nicht
besonders hervorgehoben zu werden, zu-
mal einige dieser Fursten in nahen Be-
ziehungen zu den Hauptkampfern standen.
Dass bei jedem mittgeteilten Akten-
stiick die Archivnummer genau angegeben
- 18 -
ist, macht das Bach auch fur wissenschaft-
liche Benutzung brauchbar.
Darmstadt W. Fabricius.
Baokar, Qaaelilohta dtr Raiahslairfvogtal im EJtaat 5..
▼on ihrar Einrtahtang bit sn ihram ttbar-
ganga an Fr&nkretoh (1873—1640), mit einer
trberatchtakarte. Strsssbnrg (SohUsiar u.
Sohweikhardt) 19J6, XI nnd 266 Saltan, gr.
8* 9.60 Mk.
Die Geschichte der Yerfassang and
Yerwaltung Deutschlands seit der Mitte
des 12. Jahrhunderts, d. h. seit dem Zeit-
punkte, mit dem das bekannte Werk von,
Waitz, 'Deutsche Verfassungsgeschichte',
schliesst, ist noch recht wenig bearbeitet.
Eine gute Gesamtdarstellung des Gegen-
standes fehlt noch. Monographien ttber
einzelne Teile desselben sind seiten. Schoiv
aus diesem Grande darf die vorliegende
VerOffentlichung besonderes Interesse iiv
Anspruch nehmen.
Gegenstand derselben ist die Verwal-
tung des Reichsgutes im Elsass seit Rudolf
von Habsburg. Zu diesem Reichsgute,
der Reichslandvogtei, rechneten etwa 50*
ReichsdOrfer in derUmgebungvonHagenau,
der Forst urn diese Stadt mit den von
ihm umschlossenen Kldstern und die lO
Reichsstadte : Hagenau, Weissenburg, Ros-
heim, Oberehnheim, Schlettstadt, Kolmar,.
Miilhausen, Kaisersberg, Miinster und Turk-
heim. Die Abhandlung fasst neue Einzel-
darstellungen, welche der Verfasser im
ADSchlusse an seine Inaugural- Dissertation
vom J. 1894 in verschiedenen Zeitschrifteiv
verdffentlichte, zusammen und erweitert
sie wesentlich und verbessert sie. Die
Einleitung verbreitet sich iiber f die hochsten
amtlichen Vertreter der hohenstaulischen
und koniglicheu Interessen im Elsass vor
Rudolf von Habsburg' und weist die An-
sicht zuruck, dass die Landvogtei in*
Elsass in die Zeit der Staufer zuriick-
reichen soil. Der erste Teil (S. 13—105)
gibt 'die aussern Schicksalc der Land-
vogtei, Nachweis der Landvdgte und Land-
vogteiinhaber von 1273 bis 1634'. Es wer-
den annahernd 140 Landvflgte bezw. Ober-
landvSgte namhaft gemacht oder eingehen-
der besprochen, das Ergebnis jahrelanger,
miihseliger Arbeit; die wiederholte, lang-
dauernde Verpfandung der Vogtei an die
Kurfiirsten von der Pfalz und deren Ober-
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- 19 —
— 20 -
leitung der Vogtei, sowie die zweimalige
Oberlandvogtei des Hauses Habsburg findet
•eingehende Darstellung.
Gegenstand des zweiten wichtigem und
meist neuen Teiles (S. 105—240) bildet
'das Weseir und die Bedeutung des Insti-
tuts der Landvogtei'. Hier werden be-
handelt der Wirkungskreis und die Amts-
"befugnisse der Landv>e, das Beamtentum
•der Landvogtei, namlich die Unterland-
vogte, das Reichsschultheissenamt zu
Hagenau, das Landvogteigericht, der Zins-
meister, der Kastenkellner, der Gegen-
*chreiber, die Forstbeamten, Amtsknechte
und Rate des Hofgerichtes, weiter die
Reichsddrfer der Landvogtei mit ihrer
Gerichtsbarkeit, ihren Abgaben und Fron-
•dicnsten, ihren Sitten und Gebrauchen,
ferner die Reich sstadte in ihrer Unter-
ordnung unter den Landvogt, ihrer mili-
tarischen und biirgerlichen Stellung zum
Landvogte, der Forst urn Hagenau, die
Reichs vogtei Kaisersberg und endlich die
Schutz- und'Schirmverhaltnisse im Land-
vogteibezirke. Ein Anhang bietet ausge-
wahlte Quellen zu dem behandelten Gegen-
stande, u. a. Regesten der Reichsschul-
theissen von Hagenau von 1176 bis 1350
und eine langere Bestallungsurkunde fiir
«inen Landvogt vom J. 1558. Eine um-
fangreichere VerSffentlichung der ein-
schlagigen Urkunden soil in den 'Mittei-
lungen der Gesellschaft fur Erhaltung der
geschichtlichen Denkmaler im Elsass' Jahr-
gang 1905 if. erscheinen.
Diese einfachc Aufzahlung der behan-
•delten Gegenstande gibt schon einen all-
gemeinen Begriflf von der Reichhaltigkeit
des vorliegenden Werkes. Es bespricht
nicht bloss die Yerfassung und das innere
Leben der Landvogtei, sondern bietet auch
achatzenswerte Beitrage zur Geschichte
der Dynastengeschlechter von Westdeutsch-
land und daruber hinaus, u. a. derer
von Finstingen, Leiningen und Fiirsten-
berg, auch ein Hohenzoller befindet sich
unter den Landv6gten, liefert dankens-
vrerten Aufschluss iiber Ausubung der Ge-
richtsbarkeit, Landfriedensbundnisse, iiber
das w irtschaftliche und soziale Leben,
iiber kulturgeschichtliche Gegenstande,
iiberhaupt in klcinem Rahmen ein Bild
des gesamten Leben s des deutschen Volkes
zur Zeit der geschwachten Kftnigsgewalt.
Das Werk beruht fast ganz auf archi-
valischen Studien, welche der Verfasser
infolge der Unterstiitzung des kaiserlichen
Statthalters, des Fiirsten von Hohenlohe-
Langenburg, in den elsassischen Archiven
von Hagenau, Oberehnheim, Schlettstadt.
Kolmar, Kaisersberg u. a., sowie in dem
Reichsarchiv zu Munchen und dem Statt-
halterei-Archiv zu Innsbruck anzustellen
in der Lage war. Das Ergebnis dieser
miihevollen Arbeiten jieler Jahre findet
in dem Werke klare und ubersichtliche
Darstellung, eine liebevolle Bearbeitung
und ruhige kritische Sichtung nacb alien
Seiten. Der Verfasser hat sich mit seiner
ansprechenden und wertvollen Arbeit einen
Ehrenplatz unter den Geschichtsforschern
des schdnen Elsass errungen. Die Aus-
stattung des Buches ist eine hervorragend
gute zu nennen.
Trier. Marx.
Miscellanea.
Zu dem neuen Militardiplom Yespaslans. 6.
In dem kiirzlich erschienenen Hefte von
„Altert. uns. heidn. Vorzeit" Band V wird
von Domaszewski ein neues auf das ger-
manische Heer beziigliches Diplom in treff*
lichen Lichtdrucken auf Tafel 33 ver-
offentlicht und S. 181 if. mit knappen, aber
wertvollen Erlauterungen versehen. Die
Bedeutung des Fundes diirfte einen Wieder-
abdruck des Textes an dieser Stelle, sowie
einige weitere Bemerkungen dazu recht-
fertigen.
i Der Fundort des vollstandig und an-
, scheinend ausgezeichnet erhaltenen Stuckes,
welches von einem Privatmann aus zweiter
Hand erworben wurde, ist nach bestimmter
brieflicher Mitteilung des Besitzers an
Lehner ein Platz in der Umgebung von
Mainz. Eine genauere Untersuchung der
Fundstelle scheint leider nicht stattge-
funden zu haben.
Tafel I (Aussenseite).
IMP CAESAR VESPASIANVS AVGVSTVS PON
TIFEX MAXIMVS TRIBVNiC POTesTaT Vlfll
imp xvnn PP CENSOR COS VTTT DESIGN VTTTI
Eqvitibvs eT pediTibvs QVI MILITANT ina
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- 22 -
LIS SEX NORICORVM ET SINGVLARIVM ET
MOESICA ET AFRORVM VETERANA ET SILIA
NA ETSVLPICIA ETCOHORTEI FLA VIA HISPA
NORVM QVAE SVNT IN GERMANIA SVB Q_
IVLIO CORDINO RVTILIO GALLICO QVI QVI
NA ET VICENA STIPEND1A AVT PLVRA MERV
ERANT QVORVM NOMINA SVBSCRIPTA SVNT
IPSIS LIBER IS POSTERISQVE EORVM CI VI
TATEM DEDlT ET CONVBIVM CVM VXORI
BVS QVAS TVNC HABVISSENT CVM EST CIVI
TAS IIS DATA AVT SI QVI CAELIBES ESSENT
CVM IIS QVAS POSTEA DVXISSENT DVMTA
XAT SINGVLI SINGVLAS A D XVII K MAIAS
D NOVIO PRISCO LCEIONIO COMMODOCOS
ALAE MOESICAE CVI PRAEST
T STABERIVS T F QVI SECVNDVS
GREGALI
TERTIO MARCI F TREVIR
DESCRIPTVM ET RECOGNITVM EX TaBVLA
AENEA QVAE FIXA EST ROMAE IN CAPITO
LIO POST CASAM ROMVLI
Tafel II (Aussenscite).
A • TITINI IVSTl
C • ALFI PRISCI
Qj LOLLI PIETATIS
JW • EGNATI l) CELERIS
L • AVRELI POTITI
L TVRRANI MAXIMl
P ATINI RVFI
Diese Konstitution Vespasians ist vom
15. April d. J. 78 datiert und bezieht sich,
wie D. erkannt hat, auf Truppen des
niederrheinischen Heeres. Es ist dies,
wenn von dem kleinen bei Calcar gefun-
denen Bruchstuck (C. Ill p. 1967, Bonn.
Jahrbb. 107 S. 153), aus welchem wenig
zu entnehmen ist, abgesehen wird, die
erste derartige Urkunde, die una von
Truppenteilen des untergermanischen Hee-
res Nachricht gibt. Allerdings beschranken
sich die An gab en des neuen Diploms mit
Ausnahme e i n er Cohorte nur auf Reiterei ;
und auch von dieser sind wahrscheinlich
nicht alle damals im unteren Heere
stehenden alae genannt (s. unten). Dass
die Diplome nicht alle einem Heere gleich-
1) D. lieest M(arci), aber auf dem Lichtdruck
•cbeiot deatlich erkennbar die Sigle far das
praenomen M(ani).
gleichzeitig angehorenden alae und cohortes
aufzuzahlen pflegen, ist schon langst er-
kannt, wenn es auch wohl selten so deut*
lich hervortritt, wie in unserem Falle.
Doch ist z. B. das Diplom Neros vom
2. Juli 60 (C. Ill p. 845) nur an Cohorten
des pannonischen Heeres ausgestellt und
hat vielleicht in einem an die alae aus-
gestellten seine Erganzung gefunden. Aber
die Griinde, aus denen bestimmte Truppen-
teile in einer solchen Verleihungsurkunde
fehlen, obgleich sie sicher oder sehr wahr-
scheinlich zu gleicher Zeit dem betreffen-
den Heere angehorten, entziehen sich noch
unserer Kenntnis. Denn die Annahme,
dass innerhalb der einzelnen Heere mehrere,
vielleicht den verschiedenen Legionen an-
gegliederte Auxilienverbande bestanden und
die Konstitutionen nach diesen getrennt
erlassen wurden, kann ebensowenig in alien
Fallen befriedigen, wie die zunachstliegende
Vermutung, dass das Fehlen einzelner
Truppenkorper in den Diplomen darauf
zuruckzufuhren sei, dass zur Zeit, als die
betr. Urkunde 'erlassen wurde, Mannschaf-
ten mit 25 und mehr Dienstjahren nicht
in ihnen standen. Beide Moglichkeiten
sind wenigstens in unserem Falle ganzlich
ausgeschlossen. Es hat fast den Anschein,
als ob, wenigstens in der Zeit vor Hadrian
oder Trajan, die Burgerrechtsverleihungen
an altgediente Auxiliare noch wirklich als
Auszeichnung betrachtet wurden, welche
den Yeteranen nur derjenigen Truppenteile
zuteil wurde, die sich in irgend einer Weise
ein besonderes Anrecht auf eine Auszeich-
nung verdient hatten. In ganz ahnlicher
Weise muss ja auch die Verleihung des
Beinamens civium romanorum an die ganze
Truppe aufgefasst werden.
Die sechs in dem Diplom genannten
alae sind mit Ausnahme der Siliana samt-
lich in der von mir Westd. Zeitschr. XII,
S. 235 ff. vermutungsweise aufgestellten
Liste der Truppenteile des untergermani-
schen Heeres zur Flavierzeit vertreten;
eine Kontrolle auch der dort gegebenen
Cohortenliste wird durch das neue Diplom
ja leider nicht ermoglicht. Zu den
sechs alae tritt wahrscheinlich noch
die a. Indiana (s. W. Z. XII, S. 211), wo-
gegen die a. Longiniana wohl fur die
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— 24 -
flavische Zeit ausscheidet, so dass das
untere Heer damals mindestens die fruher
vorausgesetzte Zahl von 7 alae erreichte.
£s ist bemerkenswert, dass wahrscheinlich
alle diese Tmppenteile erst unter Vespasian
an den Unterrhein gekommen sind. Die
a. Noricorum stand vorher beim oberen
Heer (Wd. Zs. XII, 237), die a. Singu-
larium „excita olim a Vitellio, deinde
in partes Vespasiani transgressa" (Tacit.
Hist. IV 70) schloss sich dem von Italien
und Ratien her nach Norden vorruckenden
Heere an ; aus welcher Provinz Vitellius
sie abberufen, wissen wir nicht • Die
a. Moesica ist, wie der Name sagt, ohne
Zweifel mit den mosischen Legionen, den
Vorkampfern der Sache Vespaaians, i. J. 69
nach Italien und von hier aus im folgen-
den Jahre nach Qermanien gekommen.
Die Siliana, vorher in Afrika stehend,
nahm in Oberitalien auf Seiten des Vi-
tellius hervorragenden Anteil an den Pra-
tendentenkampfen (Tacit. Hist. 1, 70, II, 17);
die Indiana stand vorher in Brittanien
(Wd. Zs. XII, 211), die Sulpicia, wenn sie
wirklich von Galba i. J. 68 errichtet ist,
wird mit den spanischen Legionen an den
Unterrhein gezogen sein. Unbekannt ist
nur der fruhere Standort der a. Afrorum.
Mit Hiilfe der Angaben des neuen Diploms
lasst sich manches in der Dislokation des
untergermani8chen Heeres, wenigstens was
die alae betrifft, jetzt klarer erkennen.
Oarnison der a. I Singularium war Vada
(Tacit. Hist. V, 21), dessen Lage zwar
nicht genau feststeht, das aber jedenfalls
im fiataverlande im Rheindelta zu suchen
ist. Die a. Noricorum stand in flavischer
Zeit wohl in Burginatium, nahe dem heu-
tigen Calcar (Wd. Zs. XII, 237, Bonn.
Jahrbb. 107, 158), und ist erst spater nach
Burungum = Worringen verlegt worden,
wo damals noch eine andere ala gelagert
hat. Die in Koln gefundenen Inschriften
der a. Noricorum (Bonn. Jahrbb. 81, 104,
Wd. Korrbl. 1886, 143 f.) gehoren zwar
sicher ebenfalls in flavisch-trajanische Zeit,
konnen aber sehr wobl in das Haupt-
quartier des Statthalters als „ sin gu lares
consulari8u abkommandierten Reitern ge-
setzt sein, eine Charge, die in der friiheren
Zeit auf den Grabsteinen nicht ausdrucklich
erwahnt zu werden pflegt. In Asciburgiuzn
= Asberg, wo schon in vorflavischer Zeit
ein Alenlager gewesen war (Tacit. Hist.
IV, 33) lag jetzt die a. Moesica *) (Bonn.
Jahrbb. 102, 127 ff), in Worringen die
a. Indiana (Bramb. 307) Die Steine von
Reitern der a. Sulpicia sind alle, die der
a. Afrorum fast alle in Koln zum Vor-
schein gekommen und gehoren meiat in
das letzte Drittel des 1. oder den Anfang des
2. Jahrhunderts. Es ist an sich wohl
nicht ausgeschlossen, dass bei Koln da-
mals ein Alenlager gestanden hat, aber
fast wahrscheinlicher durfte sein, dass
diese Reitergrabsteine aamtlich von equites
singalares des Statthalters herruhren, die
in den dem 2. Jahrhundert angehorenden
Inschriften Bramb. 317 (der a. Afrorum)
und 314 (der a. Sulpicia) ausdriicklich als
solche bezeichnet sind. Ist dies richtig.
so wird das Lager der a. Afrorum wobl
im Norden der Provinz (Grabstein eines
Veteranen aus Holland Bramb. 66, Weih-
inschrift eines Reiters von unbekanntem
Fundort aus der Gegend von Cleve Bonn.
Jahrbb. 61, 70 no. 5) vielleicht in oder
bei Xanten zu suchen sein. Denn die auf
dem angeblich bei Xanten gefundenen
Silberring genannte ala veter(ana) (Zange-
meister Wd. Zs. XI, 294 = CIL. XIII,
10024, 34), darf jetzt, nachdem das Diplom
uns diesen Beinamen der ala Afrorum
kennen gelehrt hat, unbedenklich mit
dieser identifiziert werden. Nach den Er-
gebnissen der Ausgrabungen und Nissens
Darlegungen (Bonn. Jahrbb. 111/12 S. 82.
89. 143 if.) hat auch in dem flavischen
Legionslager bei Neuss noch eine ala garni-
soniert. Trifft dies auch far die ubrigen
drei Legionslager des niederrheinischen
Heeres Noviomagus, Vetera, Bonna zu,
was wir freilich nicht ohne weiteres voraus-
setzen durfen, so sind in diesen die alae,
deren Garnisonsort wir noch nicht kennen,
untergebracht gewesen, die Afrorum, Siliana
und Sulpicia ; als letzte musste dann noch
8) Sie wird auch in dem Steine aus Salonae
G III, 8716 genannt gewesen sein, dessen Er-
gansnng im Corpus der OrOsse der Lucke nicht
Reobnung trlgt; es ist sa erganasn : praef. olaesis
[Germ. p. f. ?, praef. alae] Moeeioae trib. leg.. ..
ct q. sq.
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— 25 —
— 26 —
eine achte tins bisher unbekannte ala an-
genommen werden.
Die einzige in dem Diplom genannte
Cohorte I Flavia Hispanorum bat Doma-
szewski in der auf der Remagener Inschrift
vom Jahr 158 erscheinenden cob . . . Hispa-
nor. equit p. f. (Bonn. Jahrbb. 93 p. 219)
wieder erkennen wollen. Nacb einer brief-
lichen Mitteilung Lehners bietet die Lticke
hinter coh. reichlicb Raum fur Zahl and
Beinamen (I • FLA), auch hat die Cohorte
in der Tat den Beinamen p. f. gefuhrt, wie
die Inschrift eines praef. coh. I FI. Hispanor.
eq. p. f. aus trajanischer Zeit beweist
(C. VI, 32933). Endlich hat in Remagen
im dritten Jahrhandert eine coh I Flavia eq.
gelegen (bezeugt durch Inschriften i. J.
205, 218 und 250), deren Name als Ab-
kurzung des alteren unter Auslassung des
Volkernamens unbedenklich aufgefasst wer-
den kann. Dagegen musste bei der Vor-
aussetzung, daas die I Flavia Hispanorum
des Diploms, die . . . Hispanor. eq. p. f. und
I Flavia eq. der Remagener Inschriften
ein und dieselbe Truppe bezeichnen ■), an-
genommen werden, dass abgesehen von
der sicher verschiedenen I Flavia Hispa-
nor. ao (unter Domitian in Moesien, spater
in Dacien) noch eine zweite der nieder-
germanischen ganz gleich benannte Truppe
bestanden habe, welche schon i. J. 107
als Bestandteil des mauretanischen Heeres
bezeugt ist (G. Ill p. 1973) und noch im
dritten Jahrhundert in derselben Provinz
stand (C. VIII, 9360 vgl. 9047 und 9612)
Cbrigens braucht der Beiname Flavia, wie
3) Anaeer dieaer I Flavia Hispanorum wird
in flaviecher Zeit nooh eine ooh. II Hispanorum
dem nntergermaniaenen Heere angehOrt baben,
welebe apateatena gegea Bnde der trajaniaeben
Regiernng an den Oberrhein veraetat wnrde. 1st
in der Bemagener Inaobrtft t. J. 158 nioht dieae,
wie ich frQher annahm (Wd. Za. XII, 815 f.), aon-
dern die I Flavin Hispanor. gen a nut, ao liegt kein
Grand mehr vor anannebmen, daaa eratere an den
Niederrbein anrftokgekehrt nnd ihre Denkmaler in
Obergermanien — Ziegelatempel COH II HI8 EQ
P F ana Heddeadorf, COH II IB ana Wimpfen
nnd Oedheim, Inaohriften ana Stookatadt (C. XIIIi
6656 nnd eine nocb nnpnbllaierte) — anf trajaniaoh-
badrianische Zeit beecbrftnkt aein mnaaten. Viel-
mehr kann aie dann nocb apater dem obergerma-
niaeben Heere angehOrt nnd bier etnes der Grenz-
kaatelle Heddeadorf, aptter rtelleicht Stookatadt
beaetst gehalten baben.
bekannt, nicht notwendig auf die Er-
r ich tun g der Truppe durch Vespasian
hinzuweisen, sondern kann auch als Aus-
zeichnung an eine schon bestehende cob.
I Hispanorum verliehen worden sein.
Von den ubrigen Cohorten des nieder-
germani8chen Heeres der Flavierzeit, deren
Namen das Diplom verschweigt, ist ver-
sucbsweise eine Liste schon Wd. Zs. XII,
237 ff. gegeben worden. Unter Berucksich-
tigung einiger durch neuere Funde er-
moglichter Erg&nzungen darften fur die
Zeit Ve8pasians etwa angenommen werden :
1. II Asturum. 2. II Britt. ao (nach Zie-
gelstempeln in Xanten). 3. und 4. I und
II civ. rom. eq. 5. HI Dalmatarum (jetzt
bezeugt durch die Kolner Inschrift Wd.
Korrbl. 1896, 129). 6. VI ingenuorum.
7. II Hispanorum. 8. . . . Lucensium. 9.
III Lusitanorum. 10. I Tracum(?). 11.
II Varcianorum. 12. I Vindelicorum (In-
schrift aus Kdln Wd. Korrbl. 1903, 175).
13. XV Voluntariorum.
Uber die Verteilung dieser Cohorten
auf die verschiedenen Grenzkastelle lohnt
es sich mangels genQgender Anhalts-
punkte nicht, Vermutungen aufzustellen.
Auch in Remagen wird die coh. I Flavia
Hispanorum damals schwerlich schon ge-
legen haben; vielleicht ist als Garnison
dieses Kastell8 in flavischer Zeit die coh.
II Varcianorum anzunehmen (Bonn. Jabrbb.
107 8. 210 =- C. XIII, 7804).
Durch das Diplom wird das ander-
weitig bereits bekannte Kommando des
Rutilius Gallicus am Niederrhein, sowie
der von ihm damals gefuhrte erfolgreiche
Krieg gegen die Brukterer zeitlich ge-
nauer auf die Jahre 77/78 bestimmt, wie
D. gesehen hat. Die Vermutung liegt nahe,
dass die im Diplom genaonten Truppen-
teile in diesem Feldzuge sich besonders aus-
gezeichnet batten und dass sich auf diese
Weise ihre Auswahl erklart. Die altge-
dienten Leute dieser Truppenkorper wur-
den auch nach der Verleihung des Burger-
rechtes noch bei der Fahne gehalten, wie
das Fehlen der honesta missio zeigt: viel-
leicht gehort zu ihnen der Reiter der ala
Noricorum T. Flavius Bassus (B. Jahrbb.
81. 104), welcher bei seinem Tode noch
im aktiven Dienste stand; da er 26 Dienst-
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— 27 —
jahre zahlte, konnte er i. J. 78 oder 79
gestorben sein.
Der im Diplom als praef. alae Moesicae
genannte T. Staberius Secundus war nach
einer stadtromischen Inschrift vorher:
„trib. mil. leg. VII geminae felicis in
Germania" (C. VI, 3538). Dadurch wird
ein vorubergehender Aufenthalt der Legion
am Rbein zur Zeit Vespasians, vor d. J.
78 bewiesen. Ob ihre Heranziehung frei-
lich mit dem Krieg am Niederrhein zu-
sammenhaDgt, wie D. annimmt, bleibt
zweifelbaft: da das Tribunat auch mebrere
Jahre vor 78 fallen und die Bezeichnung
„in Germania" ebenso gut auf das ober-
rheinische Heer bezogen werden kann, so
ist es keinesweg8 ausgeschlossen, dass die
Legion zu den ebenfalls nicbt unbedeu-
tenden Kampfen unter Cornelius Clemens
urn d. J. 74 herangezogen worden ist.
Diese Annahme erhalt vielleicht eine
Stutze durch die sicher der fla vise hen,
wahrscheinlich der vordomitianischen Zeit
angehorende Wormser Inschrift C. XIII,
6212, eine Weihung des C. Baburius Festus,
der, wie es scheint in Germanien, vom
trib. leg. VII g(eminae) F(elicis) zum
praef. alae Scubulorum befdrdert war;
diese letztere ala muss danach zu jener
Zeit in Worms gelegen haben. Jedenfalls
war die Anwesenheit der leg. VII gem.
am Rhein nur eine vorubergehende, da
sie bereits im Jahre 79 als die, iibrigens
einzige, Garrisons) egi on Spaniens erscheint
(C. II, 2477).
Auch fur die zeitliche Bestimmung der
Kampfe an der Donaugrenze unter Domitian
liefert unser Diplom einen Beitrag. Die
i. J. 78 am Niederrhein stehende ala
Siliana erscheint i. J. 84 (C. Ill, p. 1963)
beim pannonischen Heere. Zwischen beiden
Jahren hat also eine Abgabe von unter-
germanischen Auxilien an die mittlere
Donau stattgefunden, die sich vielleicht
noch auf andere Truppenkorper erstreckte:
so die coh. V Gallorum und I Britton.,
die zuerst in den Jabren 84 und 85 in den
pannonischen Diplomen auftreten, wahreud
die coh. I Vindelic. (C. HI, 3562) wohl erst
spater den Unterrhein verlassen hat. Jeden-
falls scheinen schon vor d. J. 84 auch an der
pannonischen Grenze Unruhen ausgebrochen
— 28 —
zu sein, die eine Verstarkung des Heerea
notwendig erscheinen liessen ; ebenso hatte
das oberrheinische Heer schon i. J. 82
oder kurz vorher Truppen nach Moesien
abgeben mussen (C. HI, p. 1960). Mit
diesen Jahren beginnt die Zeit, in welcher
die beiden Rheinheere, wie schon fruher
einmal in den Zeiten des Caligula nnd
Claudius, als unerschopfliche Quelle zur
Deckung des Truppenbedurfnisses auf den
verschiedensten Kriegsschauplatzen des
Reiches angesehen und ausgenutzt wurden.
Wiesbaden. £. Ritterling.
Nochmals die „Superi". Im Korrbl. 7.
XXIV, Nr. 26 hat A. Riese einige in der
Hauptsache abweisende Bemerkungen ge-
macht zu meinem in den Bonner Jabr-
biichern (Bd. 100, S. 114 ff.) veroffentlich-
ten Aufsatze „Superi = Ubii?tf Dieser
Widerspruch gibt mir eine willkommene
Gelegenheit, meine Behauptungen hinsicht-
lich der Superer hier zum teil bestimmter
auszudrficken, zum teil naher zu begrun-
den. — Die von mir a. a. 0. angezogenen
26 Inschriften *) beweisen — dies scheint
auch A. Riese zuzugeben — dass der Bei-
name „Superu und der Geschlechtsname
nSuperiniusa fast nur solchen Person en
angehoren, die nachweislich im Eolnischen
Lande lebten, oder doch sehr wahrschein-
lich demselben entstammten. Was letztere
betrifft, so achte man ausser auf die be-
reits B. Jb. 100, 117 hervorgehobene gens
Verania noch auf die gens Vettia in
nr. 17 und 28, welche in ihren mannlicben
Mitgliedern bei Brambach am Niederrbein
6mal, am Oberrhein (bei Mainz) nur ein-
mal inschriftlich belegt ist ; auch die Vere-
1) Naohtraglich alnd mir noch 3 weitore den
Namtn „8nperM snth<snde InaohrifUn b^kannt
geworden, die ich bisr fortlaufend numwitr*:
27. Or ©111 I, 181 (ana Znrsaoh): ,. . .giaeus. -
die Super Po-entia nilea leg XI G. P. F. 7 Selai
Maxim i an no rum XXXV stip . . .". 28. Orel li
11,121 ana Bom): ,D.M. | C. Measi Yereovndi | mil.
chor. III. Pr. 7 Laeh \ quot heres eiua | faoere
noluit | A til. Vettiua Super | Gommannplaria I eius
fecit. Cui lega | vit HS» CO • N mil. an. VIL t.
a. XXV. 29. die nach A. Bieae in dem (mir jetst
nioht Torliegenden) CIL. VI, 8467 veroffenUiobU
Inschrift ana Bom, in welcher ein Veteran
„ German ina Snper" Torkommt. — Ba mnaa nun
alao B. Jb. 1. o. 116, Z. 8 t. n. heiaaen; .212,5:18
_= mehr ala 18", waa an der Sache Hichte aadert.
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cundinii, denen der Super in nr. 9 ange-
bort, 8ind bei Brambach auf 3 Steinen des
Kolnischen Landes und einem hollandischen
vertreten, in Germania superior aber gar
nicht. Genug, der Gedanke drangt sich
von selbst auf: Zur romischen Zeit wohnte
iin Kolnischen Lande, wenigstens in den
jetzigen Kreisen Euskirchen, Diiren und
Jiilich ein zahlreiches Geschlecht, ein Volk,
welches „ Superer" genannt wurde. Zu
bemerken ist, dass auch gerade in West-
deutschland damals so viele sonstige Volks-
namen auf „er" vorkommen: Cimbri, Bruc-
teri, Sigambri, Tencteri, Texuandri, Tre-
veri, Flandri (letzterer erst im 8. Jh.). Nun
kommt aber noch hinzu, dass Tolbiacum
im Itin. Anton, (oder in einem Zusatze
des 4. oder 5. Jhs. ?) bezeichnet wird als
„ vie us Supenorum". Was liegt naher als
die Annahme, dass bier nSnperorumu zu
lesen ist, und dass wir also damit einen
ausdrucklichen Beweis fur den Yolksnamen
„ Superi" gewonnen haben? — Aber, sagt
mein Kritiker : „Der noch unerklarte vicus
Supenorum bat zu unserer Frage keine
Beziehung!" Ja, warum denn nicht? Da
kommt es doch nach dem fruher Gesagten
nur mehr darauf an, ob in unsern mittel-
alterlichen Handschriften r leicbt fur n
und n fur r verlesen werden kann. Diese
Moglichkeit beweist aber ein Blick auf die
angelsachsische, irische u. Merovinger Cur-
sive (etwa in den Arndt-Tanglscben Tafeln) ;
noch klarer beweisen es von mir zufallig
gefundene Beispiele wie: Genetrudis, lies
Geretrudis (B. Jb. 100, 118 Note 2) ; Nuge-
lant in Lac. I, 421, lies Rugelant = Reu-
land (vgl. Lac. I, nr. 420 und 478); Are-
vilere im M. Db. I, p. 375, lies Anevilere f)
(vgl. ibid. p. 350 und 358); Widingis in
M. Ub. II, 424, lies Widirgis (so ebenda
und Cod. Laur. nr. 1296) ; in Augustini
ep. 110 (b. d. Maurinern ep. 213) lies
Hipponensium regiorum statt H. regionum.
Das mag genugen. — Da nun anderseits
bekanntlich das Gebiet, in welchem (oder
2) Hontheim (Hist. dipl. Trer ) bietet in der-
selben Urkunde — sie ist eint Falschung des
IS. Jhs. — an der betr. Stelle soger Revilre. —
Et iei hier bemerkt, dass ans der Yerweohselung
von n und r wohl auch die beiden Lesarten
Bornam (oder Bormam) and Bonnam in der be-
kannten Florasstelle en titan den sind.
- 30 —
in dessen westlichen Teile wenigstens) die-
Superer wohnten, von Tacitus und andern-
als Wohnsitz der Ubier bezeichnet wird,
so sind entweder Superi und Ubii zwei
Formen desselben Wortes — was mir noch
immer das einzig richtige zu sein scheint
(vgl. B. Jb. 1. c.) — oder es sind 2 Namen
fur dasselbe Yolk, oder drittens Superi ist
der Name eines Teiles der Ubier, oder
endlich die Superer sind ein fremder,
kleiner Stamm, der sich unter den Ubiern
in der Gegend von Euskirchen- Jiilich an-
gesiedelt hatte.
An die letzte Moglichkeit halt sick
Riese. Er sagt: „ Super ist nun einmal
ein lateinisches Wort, die seltenere, alter-
tumlichere Form von superus", und meint,
die Superi seien Leute, die ihrer Herkunft
nach der Germania superior angehoren*
Dem widerspricht nun zunachst, dass —
wie bemerkt — die Gescblechtsnamen einer
Reihe der Superer nicht auf Germ, superior,
sondern immer wieder auf Germ, inferior
hinweisen. Dann ist es auffallend, dass
die Herkunft keines Super auf Moesia
superior und inferior, oder auf Pannonia
sup. und inf. hinweist, dass alle Superer
am Rheine ihre Heimat zu haben scheinen.
Endlich aber, und das scheint mir die
Hauptsache zu sein, „ super" ist nicht bios
ein „altertumliches", sondern ein bereits
zur Zeit Caesars durchaus veraltetes
Wort: das Wort kommt nach Forcellini
und Georges s) n u r bei Cato RR. 149 und
zwar zweimal vor, aber auch hier beide
Male in einem Verse. Cato lebte von 234
bis 149, und mag seine landwirtschaftliche
Schrift etwa um 180 verfasst haben; bei
ihm allein kommt auch „inferu einmal,
ebenso haben nur er und der Dichter
Afraniu8 (um 110 v. Chr.) das Wort „citerut
alle diese Worter kommen nach dem
2. Jahrhundert vor Chr. nicht mehr vor 4) :
S) Im Hwb.w steht anter „superus (sol ten super)11
bei „8uper inferqae vioinus" falsohlioh aCic tt ala
Quelle angegeben; bei nsupera and bei „infer*
nndet sich dasselbe Citat mit der riohtigen Quelle :
Cato BR. 149,1. — Erwahnt sei hier, dais Cicero
Orator 45, 152 die Re den Catos (hinsichtlich der
Sprache) als qhorridulae" beseichnet.
4) Das ahnliohe Wort „exteru wird vonEnnius,
Statins, Papinian und nooh von Paulinus ge-
brauoht, also von drei Dlchtern und nur eioem
spaten Prosaisten.
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— 31 —
folglich kann hier an das lat. Adjektiv
-super nicht gedacht werden. — Im Ubrigen
m ass ich auf meinen Aufsatz im B. Jb. 100
verweiseD.
Ahrweiler. P. Joerres.
Vereinsnachrichten
unter Redaktion der Vereinsvorstande.
% Frankfurt a. M. Verein for Ge-
schichte und Altertumskunde.
Am 14. Dezember sprach Herr Direk-
torialassistent R. W e 1 c k e r vom Stadtischen
Historischen Museum iiber Heddern-
faeimer Tongerat fur Kiiche und
Haus. Das romische Heddernheim ist
eine Topferstadt. Es liefert von der
Domitianischen Zeit an bis ins III. Jahr-
hundert in zahlreicben Topfereien Belege
fur die verschiedenen Phasen der kera-
miscben Entwickeluog. Die besondere Be-
deutung der Tongeschirre fiir das haus-
liche Bedurfnis wurde an 72 im Original
▼orgelegten Stttcken erortert und erlautert.
Die ausgewahlten Gerate entstammen bis
auf wenige zur Erganzung herangezogene
Aiisnahmen samtlich einer grossen vor dem
Nord-Ost-Tor der rdmischen Stadt im Lauf
der letzten zwei Jahre ausgegrabenen
Topferei, deren Betrieb in die Mitte und
in die zweite Halfte des II. Jahrbunderts
zu setzen ist. Sie ermuglichten einen
JJberblick iiber das gesamte keramische
Inventar einer Haushaltung im Decumaten-
'lande an Gebraucbsgerat fur Keller und
Vorratsraume, far die Kiiche, den Speise-
und Trinktisch , dazu Kinderspielzeug
>u. a. m. Weitere Kreise diirfte die Mit-
teilung interessieren, dass auch fiir die
-Sigillatafabrikation mit der Ausgrabung
der genannten TSpferei fiir Heddernheim
Belege gefunden sein durften, welche fur
<lie Verbreitung gewisser Produkte und
Stempel im Mittelrheingebiet , besonders
in der Wetterau und am Wetterauer Limes
Aufklarung versprechen.
9. Am 18. Januar 1906 hielt Herr Prof.
Dr. H. Dragendorff einen Vortrag iiber
romische Funde an der Lippe.
10. In der Hauptversammlung am 8. Febr.,
welche in dem neuen Raume des Vereins,
dem von der Stadt angekauften und wie-
derhergestellten Steinernen Hause auf
dem Markte stattfand, sprach zunachst
der Vorsitzende, Herr Archivdirektor Dr.
R. Jung, uber das-als Perle spatgotischer
burgerlicher Baukunst weitberuhmteStei-
nere Haus und die Familie von Me-
lem, deren Ahnherr es 1464 erbaut hatte.
Darauf hielt Herr Dr. 0. Grossmann
einen Vortrag iiber die Frankfurter
Fayence -Fabrik (1666—1773) und
ihre Erzeugnisse. Angeregt durch
die Forschungen des Herrn Dr. Jung, der
aus bisher unbenutztem archivalischem
Material die Geschichte der so ziemlich
verschollenen Fabrik zusammengestellt
hatte (vgl. Archiv fur Frankfurts Ge-
schichte und Kunst, dritte Folge VII, 221 ff.)
aber nur ganz wenige Fabrikate nachweisen
konnte, hat sich der Vortragende bestrebt,
den Erzeugnissen dieser Fabrik nachzn-
gehen; es ist ihm gelungen, eine ganze
Anzahl derselben in seiner keramischen
Sammlung zusammenzubringen , die sich
durch das Zeichen F auf dem Boden der
Gefasse, durch die Frankfurter Zinngieaser-
zeichen auf dem Deckel und sonstige innere
oder aussere Kennzeichen als zweifellose
Produkte der Frankfurter Manufaktur
nachweisen lassen.
Alte Rhein-Ansichten,
Bidingerstiobe, Napoleon- und alto
Knrfttraten - Portraits offeriert in
grosser Auswahl
II. Flas«9 Antiquar,
Bonn a. Bh.
Verlagsbuchhandlung von Jac. Liniz in Trier.
Berioht
Qber die ▼om dentaohtn Beiche anternomnenc
Erforschang des
obergermanisch-raetischen Limes.
Bin Vortrag:
gehalten vor der XL1II. Veresmmlung dentschcr
Philologen and Scimlm&nner in KCln am
26. September 1895
von
Felix Hettner,
arohaol. Dirigent bei der Beiohs-Limeikommisrioo.
Praia 80 Pf«nnlr*
Alte Strassen in Hessen.
Von Friedrich Keller.
Mit einer Tafel. Prei* 1 Mk. 20 Pfg.
Jaeob Linta, Verlagabaobbaadlnng nnd Bnehdniokerai in Trier.
Digitized by
in Trier.
Google
YorrSmlsehe u.Romltohe Ztit
rediglert von
Br. KrOger, Mus.-Direktor,
Trier.
Mlttolaltsr and Neuzeit
redlgiert von
Archivdirektor,
Kdln.
der
Westdeutschen Zeitschrift fiir Geschichte und Kunst,
sugleicht Organ der histor isch - antiquarischen Vereine zu Birkenfeld, Frank-
fart a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Neuss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Nfrz u. April. Jahrgang XXV, Nr. 3 u. 4.
1906.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 9000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. fiir die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung and alien hiseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinknnft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. -
Abonnementspreis 15 Mark fur die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, fur letzteres allein 5 Mark.
19* Beitrage fiir die vorromische und romische Abteilung sind an Dr. Krflger (Trier, Pro v. -Mas.),
fiir Mittelalter und Neuzeit an Prof. Hansen (Kbln, Stadtarchiv) zu senden.
Neue Funde.
1 1. Inschrift der cohors I Classica aus Kbln.
Gefunden Marz 1906 an der Alteburg,
jetzt EOln im Museum, zum Zwecke der
VerSffentlichung mitgeteilt von Poppel-
reuter. Platte aus Jurakalk, hoch 1,00 m,
breit 0,63 m, dick 0,16 m.
Relief:
LSwen den Stier lib erf all end. Schmalseiten :
Ranken von Herzblattern.
L • VAL-VEREc
V N> o
R V T
M I L • € H • I • C L A S S
lCAE->-lNG»NVI
anN • XX/-STlP-IlII
*. *. X ' T • F • C
Diese Grabschrift tritt zu einer grOsseren
Reihe anderer Denkmaler, welche be-
weisen, dass in dem Eastell Alteburg,
sudlich von Kdln, die im Stabe des
Stattb alters von Niedergermanien dienen-
den Soldaten stationiert waren *). Die
cohors I classica wird hier zuerst auf
einem niederrheinischen Steine genannt.
Sie wird identisch sein mit der gleich-
namigen Cohorte, welche zwei Inschriften
aus dem Gebiete der Nitiobriges in Aqui-
tanien nennen. Aus dem Volke der Ruteni,
welche nach der augusteischen Einteilung
zur Provinz Aquitania gerechnet wurden,
stammt der Kdlner Auxiliar. Die aquitani-
schen Inschriften der cohors I classica ge-
1) Vgl. G. Xni par* 9, p. 506.
hdren, wie Cichorius bemerkt8), der alteren
Kaiserzeit an. Auch der Kdlner Stein
wird der neronischen Zeit angehOren*).
Nicht minder richtig sagt Cichorius, dass
die cohors classica aus Flottensolda-
ten gebildet wurde und den Beinamen
zu der Erinnerung an ihren Ursprung
fuhrt. Der Lucius Valerius Verecundus
hat seine kiinstlich r6mischen Namen
erst al8 Soldat angenommen des guten
Omens halber4).
Heidelberg. Domaszewski.
Xanten [Castra Vetera.] Im vorigen-|2.
Herbste unternahm das Bonner Provinzial-
museum eine vorlaufige Ausgrabung, welche
der Auffindung des augusteischen Lagers
auf dem Furstenberg bei Xanten, der aus
der Friihgeschichte der romischen Er-
oberungszuge in Deutschland beriihmten
Castra Vetera gait. Die Ausgrabung wurde
vom Unterzeichneten selbst geleitet. Sie
wurde auf der hochsten Kuppe des Fiirsten-
berges auf dem dem Herrn von Hoch-
wachter gehorigen Terrain vorgenommen.
Der Besitzer sowohl als seine Pachter,
die Herren van Bebber und Prang, ge-
statteten in entgegenkommendster Weise
2) Wiisowa IV p. 278.
S) Vgl. die ahnlioh geichmftckten Steine bei
Brambach n. 282 (tUmmt nach Pighins aus Koln)
159. Vgl. Bonn. Jahrb. 108 Taf. 4 n. 2. Aus nero-
nisoher Zeit 1st C. X, 6672.
4) Cicero pro M. Scanro 18, 80 daxa Sohol.
Bob. p. 874 ed. Baiter. Gioero de dirin. 1, 46.
Tacit, hist. 4, 58, CIL. V n. 808 und dasn Arch.-
epigr. Mltth. 16 p. 19.
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die Grabung, welche sofort nach der
Ernte begonnen wnrde. Schon nach kurzen
Versuchen gelang es, westlich von der
alten uber den Furstenberg fuhrenden
Poststrasse Xanten— Bjrten, entlang dem
„Kapellchenwegtf, der in westdstlicher
Richtung direkt zu den Wirtschaftsge-
bauden des Hochw&chterschen Besitzes
fuhrt, hart am sudlichen Rande dieses
Wegeseine rdmische Befestigungs-
linie zu linden, welche aus einer doppel-
ten Palissade und einem breiten und tiefen
Spitzgraben besteht. Die Anlage sowohl
als die Einschlusse des Grabens an Kultur-
resten zeigten, dass wir es mit einer Be-
festigung aus fruhester Eaiserzeit zu tun
haben. Die beiden Pfahlreihen der Doppel-
palissade sind durchschnittlich 3 m von
Mitte zu Mitte von einander entfernt, die
vordere Pfahlreihe ist jedenfalls stellen-
weise durch ahnliche Versteifungen gegen
den Graben hin befestigt, wie solche bei
den Palissaden der Alteburg bei Kdln be-
obachtet worden sind1). Diese Anlage
konnte durch eine Anzahl Querschnitte
bereits auf etwa 250 m Lange verfolgt
werden, dann geboten bestellte Felder
Einhalt. Es handelt sich zweifellos um
die Nordflanke eines grossen Erdlagers,
wie die Lage des Grabens zu den Palissa-
den zeigt. Ob dieses Lager nur einen
oder zwei Spitzgraben hatte, konnte vorerst
aus zwei Griinden noch nicht festgestellt
werden. Da namlich der aufgefundene Spitz-
graben dicht am Rande des „Kapellchen-
weges", der offenbar der alten Lager-
grenze seine Entstehung verdankt, sich
hinzieht, so waren wir durch diesen viel-
benutzten Weg an der Untersuchuog des
Vorgelandes des Grabens behindert. Ferner
aber war seine Contreescarpe an den
meisten untersuchten Stellen durch einen
zweiten, viel Brandschutt enthaltenden
Spitzgraben durchschnitten, der also einer
jiingeren Anlage angehoren muss, die wie
die einzelnen Schnitte erkennen liessen,
mit der alteren nicht ganz parallel lief.
Infolge dessen lasst sich auch noch nicht
mit Sicherheit sagen, ob an einer Stelle,
wo tatsachlich zwei Spitzgraben neben
1) Ygl. Mute ograp hie der Weatd. Zeltsehrift
XXIV 1905 8. 378 f.
einander gefunden wurden, eie gleichxeitig
und zur selben Anlage gehorig sind, oder
ob hier die beiden Spitzgraben der von
einander zeitlich verschiedenen Anlagen
nur einmal nebeneinander erscheinen. An
dieser letztgenannten Stelle, wo also sum
ersten Mai Escarpe und Contreescarpe der
beiden Graben ganz erhalten war, mass
die Breite des inneren (alteren) Grabens
6,50 m, seine Tiefe 2,50 m, die Breite des
ausseren (jiingeren?) Grabens 4,20, seine
Tiefe 1,80 m im gewachsenen Boden. Wie
die Lange dieser Nordflanke, so ist auch
die Breite des von ihr abgeschlossenen
Lagers bei diesen ersten Orientierungs-
grabungen noch nicht ermittelt worden.
Es lag nahe, in dem rund 300 m sudlich
des nKapellchenwege8a diesem ungefahr
parallel ziehenden uralten Grenzwege der
Gemarkungen von Xanten und Birten,
dessen malerischer, schluchtartiger Ver-
lauf zum alten Rhein hinunter jedem Be-
sucher des Furstenberges bekannt ist, eine
Andeutung der Siidgrenze des Lagers zu
vermuten. Aber verschiedene Yersuchs-
graben, die dort angelegt wurden, be-
weisen, dass dies nicht der Fall war. Viel-
mehr zeigte sich, dass die Wohngruben,
mit denen das Innere des Lagers ausge-
fnllt 'ist, noch mindestens 80 m weiter
nach Suden sich fortsetzen, ohne dass hier
ein Ende gefunden ware. Auch nach dieser
Richtung konnte im vergangenen Jahre
nicht weiter gegraben werden. Sowohl hier
als auch im Innern des Lagers hatten
unsere ersten Versuchsgraben zahlreiche
Wohngruben zum Teil mit starkem Brand-
schutt durchschnitten. Sie ebenso wie
alle Versuch8schnitte wurden durch den
Unterzeichneten geometrisch aufgenommen
und nivelliert. Die Kulturreste wurden
sorgfaltig gesammelt. Das viele arretinische
Geschirr, die Krugprofile und sonstigen
Typen augusteischer Keramik und die Au-
gustusmtinzen zeigten sofort, dass wir ein
grosses Lager augusteischer Zeit vor uns
haben. Wir werden also won! kaum fehl
gehen, wenn wir behaupten, dass hier
das beriihmte Vetera gefunden ist, dessen
Ausgrabung nunmehr weiterhin systema-
ti8ch und mit grossen Mitteln betrieben
werden soil. Ein illustrierter Bericht fiber
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- 38
die erste Grabung wird in dem nachsten
Hefle der Bonner Jahrbucher erscheinen.
Bonn. H. Lehner.
Chronik.
13. Die Alterttimer unserer heidnlsohen Vor-
zelt. V. Band, Heft 2-5. (Fortsetzung
der Besprechung in Nr. 1/2, nr. 3).
Heft 5. Von hohem Interesse sind
die Tafeln 25 und 26 weniger wegen
der darauf abgebildeten spatbronzezeit-
lichen Depotfunde von Homburg v. d. H.,
al8 wegen der von Schumacher daran ge-
knupften allgemeinen Beobachtungen. Auf
S. 143 gibt er in vermehrter Gestalt eine
Wiederholung seiner im Corrbl. d. anthro-
pologischen Gesellschatt 1903 S. 97 ver-
offentlichten Karte der bronzezeitlichen
Depotfunde, an der er nachweist, wie rich
die Handelswege der jungeren Bronzezeit
aus der Westschweiz in zwei parallelen
Streifen langs dee Rbeines bis in die
Gegend von Mainz erstrecken, dann aber
nicht dem Rhein folgen, sondern durch die
Senke der Wetterau in das Gebiet der
Weser und Elbe hinuberziehen. Auf den-
selben alten Naturstrassen drangen auch
spater die gallischen. romischen, germa-
nischen Eroberer vor, dieselben Passe,
wo fruher Ringwalle und Yerhaue ange-
legt waren, werden spater durch romische
Kastelle befestigt Diese in der natiir-
lichen Beschaffenbeit der L&nder wurzelnde
Kontinuit&t der Kultur gehort zu den
Dingen, welche so selbstverstandlich sind,
dass sie zuweilen ausgesprochen werden
miissen. Geschieht dies mit so reichem
neuem und schlagendem Material, wie es
hier Schumacher beibringt, so ist es jeden-
falls erfreulicher und nutzbringender, ale
in der Form, die noch kurzlich hier im
Korrbl. vom Juni 1906 Nr. 44 Sp. 114 „fur
den Niederrhein" beliebt wurde.
Spathallstattfunde aus Sliddeutsch-
land sind auf Taf. 27 zu sehen, Pauken-
fibeln und andere Fibelformen, Armringe,
Leibringe, Halsringe, Ohrringe, Eisenwaffen
u. dgl. von verschiedenen suddeutschen
Fundorten. Reinecke kntipft daran eine
Charakteristik der Spathallstattstufe nord-
lich der Alpen. Sie gehort dem 7. und
6. Jahrhundert vor Chr. an, wie die mit-
gefundenen griechiscben Bronzearbeiten be-
weisen. Das Hugelgrab ist typisch, die
Leiche wird bestattet, nicht verbrannt.
Langschwerter fehlen, als Ersatz treten
die reichverzierten Dolcbe auf. Die Lanzen-
spitzen sind einfach, unter den Beilen er-
scheinen eiserne Hohlkelte. Vierradrige
und zweiradrige Wagen treten auf. Sehr
reichhaltig ist der Schmuck, neben Bronze
viel Gold, dann Eorallen, Elfenbein, Bern-
stein, Gagat undLignit, endlich Glasperlen.
Griechische8 Ger&t wird viel importiert.
Die Keramik ist noch wenig bekannt. Die
einheimische Kunstindustrie verr&t hohes
technisches Kdnnen. Der Dekorationsstil
ist geometrisch. Als besonderes Unikum
wird die Bronzelanzenspitze von Hunder-
singen am Scbluss des Textes abgebildet.
Auf das Gebiet fruhromiecher Kultur
fuhrt Taf. 28 mit farbigen Abbildungen
der beiden schonen vor kurzer Zeit in
Mainz gefundenen verzierten Kelche aus
der Fabrik des Ateius. Hellenis-
tische Toreutenkunst, vom Silber auf den
Ton ubertragen, tritt uns hier entgegen.
Der Kranich, in seinen verschiedenen Stel-
lungen und Bewegungen belauscht, ist das
Thema, welches der Kiinstler auf dem
breiten Hauptfries des ersten Eelches
(Nr. 502) behandelt. Freilich ist es dem
braven Meister nicht mdglich gewesen,
das Thema sechsmal durch greifend zu
variieren, zweimal erscheint, wie aus der-
selben Form gepresst, der Kranich, der
mit zuruckgebogenem Hals sein Gefieder
ordnet, gar dreimal ist mit geringen Diffe-
renzen der sich nach rechts niederbeugende
Kranich dargestellt, der auf Beute lauert
oder sie eben erhascht hat, wahrend ein-
mal ein linksstehendcr Kranich einen klei-
nen kugeligen Gegenstand verschluckt.
Aber der Kttnstler ist doch darauf bedacht,
seiner Bilderreihe einen mdglichst ab-
wechselnden, naturlichen, nicht stilisierten
Eindruck zu verleihen, denn, wie man den
Kelch auch drehen mag, immer kann der
Blick nur zwei Kraniche auf einmal um-
spannen, die immer neue Zusammenstel-
lungen ergeben. Auch die sie trennenden
und umrahmenden Pflanzen machen nur
scheinbar in der S. 152 f. dargestellten
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Abwickelung einen schematischen streng-
stilisierten Eindruck: Sumpfgraser und
Sumpfblamen sind es, in denen die Eraniche
einherstolzieren , wohl mit dem, bester
Tradition entstammenden Gefuhl fur Raum-
fullung in die Zwischenraume hineinkom-
poniert, aber in ihrer wechselvollen Uber-
schneidung mit den Vogelleibern einen durch-
aus nataralistischen Eindruck machend. Und
mit welcher malerischen Freiheit der Kunst-
ier oder sein Vorbild empfand, das zeigt
der sogenannte „kleine Vogel" zwischen
dem zweiten und dritten Kranich auf S. 152.
Er ist nichts anderes, ale auch ein Kra-
nich, den man weit im Hintergrunde sich
eben zur Erde niederlassen sieht, und der
deshalb kleiner gebildet ist als die andern
vorn stehenden Genosscn. Mich vermag
mit dem besten Willen nichts an dem
reizenden Bild an Triglyphen und Metopen
zu erinnern, alles ist in freier fliessender
Schilderung vorgetragen. Nur der Rah men
des Bildes hesteht aus strengem Pflanzen-
und Biumenornament. Der zweite Becher
Nr. 503) ist aus der Hand des Ateius-
sklaven Xanthus. Qewiss ist die Gestalt
der mehr konisch nach oben sich erwei-
ternden Kuppe weniger reizvoll als die
reine Glockenform des andern Kelches,
und das Blumengewinde , das urn den
Eelch geschlungen ist, wtirde wohl freier
und grazioser wirken, wenn nicht das
schwere Eierstabschema darauf lastete,
aber das sind eben handwerksmassige Ent-
gleisungen. Das gute Vorbild fur die
grazidse Blumenranke war nicht ganz tot-
zumachen und das lustige Phantasiespiel
der dazwischen sich tummelnden Vogelchen,
Cicaden, Lacerten und dicken Brumm-
fliegen vermag selbst in dieser Kopie auch
das moderne Auge noch zu erfreuen. —
Lindenschmit stellt noch eine Anzahl Bruch-
stucke ahnlicher Kelche aus Mainz und
dessen Umgebung zusammen. Wenn er sie
aber bis in die Mitte des ersten Jahr-
hunderts hinein entstehen lasst, so durfte
dieser Termin doch wohl zu tief gegriffen
sein. In dem spatestens unter Caligula
errichteten Novaesium findet sich keine
Spur mehr davon, so haufig die Form be-
kanntlich in der benachbarten Sels'schen
augusteischen Niederlassung ist (vgl. B. J.
111/112 S. 334). Das Becherfragment von
Hofheim (Xasaauer Annalen XXXIV S. 70
Fig. 29) beweist - nichts dagegen , denn
erstens ist auch Hofheim spatestens unter
Caligula gegrundet und dann werden auf
S. 70 diese Eelchfragmente ausdrucklich
als ganz vereinzelte Stucke in Hofheim
bezeichnet. Solche abweichenden Einzel-
funde sind aber fur die Fabrikationszeit
chronologisch nicht verwertbar, denn ein
einzelner Becher, der in der Hand des
Soldaten, der kein Silbergeachirr besass,
ein sorgsam gehutetes Wertstiick darstellte,
kann leicht 20—30 Jahre uberdauert haben.
Zur Zeit der Griindung von Novaesium
und Hofheim war jene reizvolle Kelchform
schon allgemein durch die sudgallischen
Formen Dragendorff 29 u. 30 (= Hofheim
Taf. VI, 9 u. 10) ersetzt.
Auf Taf. 29 ist eine Anzahl romiscber
Henkelurnen vereinigt, welche Schumacher
als Honigbehalter in Anspruch nimmt.
Sie haben allesamt als Graburnen gedient,
doch beweisen die, vielen von ihnen ein-
geritzten, Gewichtsangaben (welche Bonn
CIL. XIII, 10008, 43 sqq. zusammenge-
stellt hat), dass sie vordera praktischen
Zwecken bestimmt waren. Fur Honig wa-
ren nicht ausschliesslich solche Gefasse
ublich, denn gleich das erste StQck Nr. 43
der Bohn'schen Zusammenstellung ist eine
'lagona', also ein Erug mit zwei Henkeln
und gerade dieser hat sicher Honig ent-
halten. Andrerseits haben diese Topfe
auch wohl zur Aufbewahrung anderer
Dinge gedient. Aus den Bemerkungen bei
Bohn zu Nr. 43, 45, 46, 47 konnte man
auf die Mfiglichkeit" kommen, dass es sich
zum Teil urn medizinische Aufbewahrungs-
gefasse, also „Apothekerkrugeu handelt.
Von Interesse ist die Zusammenstellung
auf der Taf el auch dadurch, dass sie die
Entwickelung der Form durch mehrere
Jahrhunderte in meist sicher datierbaren
Typen gibt. Schumacher beabsichtigt fur
die Folgezeit noch ahnliche Zusammen-
stellungen als Grundlage einer zuaammen-
fassenden Darstellung der rdmischen Ee-
ramik, die allerdings ein dringendes Be-
durfnis ist.
Taf. 30 bringt endlich ein germa-
nisches Schwert mit ungewohnlicher
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Bildung de8 Knaufs, welches bei Mainz in
einem frankischen Grabe gefunden wnrde.
Die silbernen Beschlagteile des Knaufs
sind erhalten, das obere pyramidenformige
Beschlage zeigt eine einseitige Verzierung
aus zwei ineinandergreifenden wulstigen
Silberringen. Eine ahnliche Vorrichtung
ist an nordischen Schwertern, z. B. an
einem Schwert aas Gilton (Ost-Eent) zu
beobachten, nur dass hier die Binge zur
Befestigung irgend eines Gegenstandes ge-
dient haben kdnnen. Bei dem Mainzer
Scbwert dagegen ist, wie Lindenschmit
annimmt, die ursprungliche Bedeutung ver-
gessen and der konstruktive Teil zum
Ornament verkummert. Lindenschmit halt
das Schwert seines vereinzelten Vorkom-
mens im Rheinland und Suddeutschland
wegen fur ein Tauschobjekt oder Gast-
geschenk.
Bonn. Hans Lehner.
14. Biohel, Die Geschiohte der Herren von
Helfenttein. Ein Beitrag «nr Familien-
und Landesgesohiohte Knrtrieri (Trieriiohee
Archir, Br*. -Heft VI, Trier 1906).
Die Arbeit eines nichtzunftigen Ge-
scbichtsforschers, die im Ganzen genommen
alles Lob verdient. Mit grossem Fleiss
und Sammeleifer ist aus der gedruckten
Literatur und den handschriftlichen Schatzen
zahlreicher Archive das Material zusammen-
getragen und mit kritischer Besonnenheit
verarbeitet, urn die Yergangenheit eines
der bedeutenderen trierischen Ministe-
rialengeschlechter nach alien Seiten bin
aufzuhellen. Es erhielt seinen Namen
von der Burg Helfen stein, die etwas unter-
halb der Burg Ehrenbreitstein vielleicht
unter dem Erzbischof Hillin (1152—1169)
erbaut, aber nicht nach ihm benannt
wurde; vielmehr sollte sie „ein Helfen-
stein", eine helfende Wehr fur die altere
Veste sein, wie auch das Geschlecht wohl
zweifellos von einer Burgmannenfamilie
von Ehrenbreitstein abstain mte. Die Helfen-
stein er sind seit 1161 nacbzuweisen und
nehmen bald als trierische Marschalle und
reich beguterte Vasallen eine wichtige
Stellung im Eurstaat ein; seit dem
14. Jahrh. bluhten sie in zwei Haupt-
asten, von denen der altere und ange-
sehenere, der zu Sporkenburg 1538, der
- 42 -
andere, in dem benachbarten Mullenbach,
1579 im Mannesstamm erlosch. Uber die
Entwickelung des Stammbaumes hinaus
erweitert sich die Familiengeschichte zu
einer Geschichte der Familienguter und
des sonstigen Familienbesitzes, wobei zahl-
reiche Ortschaften und Adelsgeschlechter
des Mittelrheingebietes, wie an der Mosel,
auf der Eifel und im Luxemburgischen
heller in das Licht der Geschichte geruckt
werden. Ein sorgfaltiges Register macht
diese Zusammenstellungen so recht frucht-
bar. Fur die kunftige Beschreibung der
Bau- und Kunstdenkmaler wird manche
nutzliche Nachricht zu notieren sein, z. B.
uber den Neubau des Chors an der Florins-
kirche und liber den Briickenbau zu Cob-
lenz im Jahre 1350. In den Kreis des
Kulturgeschichtlichen gehort mehr als eine
lehrreiche Einzelheit, und fiir den letzten
Helfensteiner zu Sporkenburg (1463—1538)
gestattet das Material eine lebensvollere
Darstellung. Zu bedauern ist, dass M.
durch die Beschaftigung mit dieser Familie,
deren Mitglieder das trierische Marschall-
amt Jabrhunderte lang inne batten, nicht
dazu gefuhrt worden ist, uber die recht-
liche Natur dieses Amtes und die Be-
tatigung der Helfensteiner in ihm ein
Mehreres und im Zusammenhang vorzu-
tragen und Fragen, die hier aufstossen,
zu beantworten (zu vgl. S. 12 f., 69, 71).
Seit wann ist die Erblichkeit des Amtes
nachzuweisen, und seit wann gibt cs dem
Namen nach ein en trierischen „Erbmar-
8challu ? wie sind die luxemburgischen
Herzoge zu dieser Wurde gekommen und
seit wann die Helfensteiner von ihnen mit
deroelben belebnt? und was bedeutet es
fur ihre Stellung und besonders die des
letzten Marschalls aus der Sporkenburger
Linie, des glanzvollen und verschwende-
rischen Johann XIII., wenn seit 1440 auch
das Truchsessenamt ein Erblehen der
Familie bildet? Wenn durch die Beant-
wortung dieser und anderer Fragen das
trierische Hofamt uns deutlicher geworden
ware, so ware das ein besonders dankens-
werter Gewinn fur die Landesgeschichte
Kurtriers geworden; die Sammlungen des
kurtrierischen Sekretars Peter Maier er-
leichtern vielleicht solche Feststellungen
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— 43 —
(vgl. Trier. Archiv VIII, 53 ff.). Aber auch
so verdient die Arbeit alien Dank. Zum
Schlues wird noch die Einziehung und
Aufteilung der Guter bis ins 17. Jahrh.
verfolgt, and der Anbang bandelt von
einem ostpreussischen Zweig der Helfen-
8teiner, von der Burg Helfenstein und dem
Wappen. Dessen Entwickelung durch die
Jabrbunderte kdnnen wir zudem noch auf
einer Tafel verfolgen, die 21 treffliche
photograpbische Siegelbilder darbietet. —
Mancbe Ausserlicbkeit verrat ubrigens
doch, dass dem Verfasser die berufsmassige
Schulung mangelt, Ausserlichkeiten, denen
wir auch sonst in Arbeiten von Geschichts-
liebhabern begegnen, die indessen abzu-
stossen nicht so schwer sein durfte. Je
mehr die Lokal- und Territorialgescbichte
von der Mitarbeit so fleissiger und kriti-
scher Geschichtsfreunde gefdrdert werden
kann, und je mehr die berufsmassigen Ge-
schichtsforscher Ursache haben, sich solcher
verstandnisvoller Mitarbeit zu freuen, um
so mehr mussen sie wunschen, dass auch
der letzte Rest dilettantischer Art und
Weise uberwunden werde. Dahin gehort
die Sorglosigkeit und Willkur in der An-
fuhrung der Literatur, die keinenfalls so
weit gehen darf, dass uber der Freude an
dem archivalischen Material die Angabe
der Drucke vergessen wird; neben den
alteren, fur die Territorialgeschichte wich-
tigen und auch heute noch niitzlichen
Quellenwerken sollten neuere Publikatio-
nen, wenigstens in den bedeutenderen
Sammlungen, doch auch genannt werden,
z. B. die Monumenta Germaniae neben
Hontheim. Der Verf. verwechselt, wie
man es oft erlebt, die Aufgaben einer
Regesten- oder Quellenpublikation mit
denen der Darstellung, wenn er hier die
in den Vorlagen erscheinenden Namen-
formen sklavisch festhalt und den Leser
durch immer andere Wortbilder stort oder
ganz ohne Grund einzelne Satze oder Satz-
teile wortgetreu den Quellen entnimmt.
Dass wichtigere Namenformen auch in
der Darstellung irgendwie kenntlich ge-
macht werden, dass Personennamen von
besonderer Eigenart, z. B. Waytsac, nicht
umschrieben werden, dass charakteristische
Stellen aus den Quellen auch dem Text
- 44 -
der Darstellung eingefiigt werden, ist rich-
tig und gut; aber das darf nicht zur Ver-
wirrung fur den Leser und zu einer Art
von antiquarischer Spielerei fuhren; was
soil z. B. ein „reyrich j>ferdt*? Ganz
schlimm wird es aber, wenn im Text die
Namen fast nur nach der altertumlicheo
Sprech- und Schreibweise, im zugehdrigen
Register aber bei der Anordnung meist
in der modernen Form erscheinen; dem
unkundigen Leser wird es so oft genug
sehr erschwert, rich Klarheit zn ver-
schaffen, wahrend den Verfasser doch die
beste Absicht leitete.
Coblenz. P. Ri enter.
F. Qsior, Dis Darcbffibrung d« kirohUohou Be- 15,
form«n Josephs H.im TorderOsterrefehisohen
Breisgaa. Kirohsnrechtlich* AbhsAdlnngra
beraosg. von U. Btuta. Heft 19/17. Froi-
borgor Preisschrift. Stuttgart, Enko, 1905.
XII xl US 8. 9 Mk.
Die vorliegende Studie enthalt wert-
volle neue aktenmassige Beitrage zur Ge-
schichte der aufklarerischen Eirchenpolitik
Josephs II. Mit Recht hebt der Verfasser
ihre grundsatzlichen Abweichungen von
derLehre Hontheims scharf bervor. Wah-
rend der Febronius (1763 ff.) im Zusammen-
hange mit den Gallikanern nur den alten
Episkopalismus in' einer neuen wirkungs-
vollen Form vertritt, d. h. uberall die Steige-
rung der bischoflichen Bechte als letztes
Ziel der inneren Eirchenpolitik ins Auge
fasst und den Staat nur zum Schutze dieaer
Bechte oder zur Yerhutung von Mxss-
brauchen zur Hilfe ruft, liegt dem Josephi-
nismus nichts daran, das Interesse der
bischdflichen Kirche wahrzunehmen. Er
geht vielmehr uberall einfach vom Bedurf-
nisse des Staates aus. Auch die Religion hat
ihm zu dienen. Sie ist sogar in der kirchlich
organisierten Form besonders geeignet
dazu. Daraus folgen fur den Staat Recht
und Pflicht, die Kirche seiner Gesetz-
gebung zu unterwerfen, insbesonderestaats-
feindliche Tendenzen der Kirche ruck-
8ichtslo8 zu unterdrucken. Dazu berecb-
tigt ihn auch das ttberall im Hintergrunde
stehende pactum unionis, der staatbildende
Urvertrag, bei dem sich die Menscaen
nach naturrecbtlicher Lehre u. a. auch
der jura circa sacra zugunsten des Staates
entaussert haben.
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— 46 -
Indem der Verfasser es unternimmt,
«lie Durchfuhrung dieses Systems auf einem
beschrankten Gebiete, fur den Breisgaa,
aktenmassig zu schildern, gibt er uds den
lehrreichsten Einblick in die Motive des
josephinischen Kirchenregimentes. Zugleich
liber bekommen wir eine lebhafte Vorstel-
lung von der heftigen Opposition der lokalen
'Gewalten, mit denen es zu ringen hat.
Nicht nur die Bischdfe, vor allem der von
Konstanz, organisieren den Widerstand;
.sondern fast ebenso oft begegnen wir den
vorderdsterreichischen Standen, die hier
ahnhch wie am Niederrhein, in voller
politischer Wirksamkeit erscheinen, unter
den kirchlichen Gegnern des Kaisers.
£8 lasst sicb verschiedentlich beobachten,
wie die Regierung gegeniiber dieser doppel-
ten Opposition die Harte des Systems ab-
mildert und sicb besonders unter Leopold II.
-zu allerlei Zugestandnissen an die weit
verbreitete kirchenfreundlicbe Oesinnung
herbeilasst.
Gleich die Territoriali8ierung der Kirche,
d. b. die notwendige Vorbedingung fur
Aufrichtung des josephinischen Staats-
kircbentums, ist in ihrer wichtigsten
Beziehung, namlich in der Ausschliess-
ung der auswartigen Bischdfe und De-
kane, nicht gelungen. Energischer ar-
beitet die Reform auf anderen Gebieten.
Da die Kirche vor allem als Staatsin-
stitot aufgefasst wird, so erscheinen ihre
Diener nicht in erster Linie als kirchliche
Organe, sondern als Staatsbeamte. Daher
haben die Bischdfe einerseits auf die
Bechte zu verzichten, welche die voile
Staatshoheit beeintrachtigen, vor allem auf
eine besondere geistliche Gerichtsbarkeit
und auf gewisse steuerartige Gefalle. An-
dererseits mussen sie sicb bei Ausiibung
ihrer innerkirchlichen Amtstatigkeit dem
4staatlichen Placet unterwerfen. Gegeniiber
dieser fuhlbaren Machteinbusse bedeutet
-es nur eine scheinbare Erweiterung ihres
Einflusses im Sinne des Episkopalismus,
wenn sie das Dispensationsrecht in Reser-
vatfallen erhalten oder wenn die Ordens-
-exemtionen zu ihren Gunsten beseitigt
werden. Positiv aber sucht der Kaiser,
wie spater Napoleon, vor allem die geist-
liche Erziehung mit dem Geiste des neuen
Staatskirchentums zu erfullen. 1783 wird
zu diesem Zwecke ein Generalseminar in
Freiburg begrundet, das sich in auffallen-
dem Gegensatze zu den Erfahrungen in
anderen Teilen der Monarchic alsbald
grosser Beliebtheit erfreut. Uber die
Griinde seiner Aufhebuug im Jahre 1790
ist aus den Akten merkwiirdigerweise
nichts zu ersehen.
Eine Reihe von weiteren Reformgesetzen
soil der Schwachung des Einflusses der
KldBter dienen. Die Altersgrenze fur die
Ableguug der Profess wird hinaufgeruckt.
Einzelne Verordnungen, wie die gegen die
klosterlichen Strafkerker, erinnern bereits
an die spateren Massnahmen der fran-
zdsischen Republik. Dagegen werden die
alteren Terminierungspatente fur drei
Mendikantenkld8ter in Freiburg und Rhein-
felden auf Wunsch der Stande 1783 be-
statigt. Die Petenten machen darauf auf-
merksam, dass die staatliche Armenpflege
dadurch erleichtert werde; denn die Al-
mosen der Bettelmonche waren imstande,
nicht nur ihnen selbst, sondern auch den
meisten Armen iiberhaupt den Lebens-
unterhalt zu verschaffen. Geier berechnet
die jahrlichen Almoseneinkunfte der samt-
lichen neun Mendikantenkluster fiir eine
wenig fruhere Zeit auf nahezu 38000 fl.
Das letzte Ziel der josephinischen Po-
litik auf diesem Gebiete ist die Auf-
hebung der Orden iiberhaupt. Fiir die
Freiburger Jesuiten ist es schon 1773 er-
reicht worden. Es folgen in den nachsten
Jahren weitere ahnlicbe Massregeln. Doch
werden gelegentlich auch Ausnahmen ge-
macht. Und wieder sind es die Stande,
die sich der bedrohten geistlichen Institute
mit Warme und teilweise mit Erfolg an-
nehmen. Aus dem Yermogen der aufge-
hobenen Kloster wird ein besonderer Re-
ligionsfonds gebildet. Seine Ertragnisse
sollen laut Hofdekret vom 28. Febr. 1782
*ganz allein zur BefOrderung der Religion
und des damit verbundenen und so schul-
digen Besten des Nachsten verwendet
werden'. Da sie jedoch, wie sich sofort
herausstellt , nicht ausreichen, so muss
eine hochst missliebig wirkende geistliche
Aushilfssteuer zur Begleichung des 'Reli-
gionsfondsdefizienten' erganzend eintreten.
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Wie hoch der Josephinismus die giinstige
Einwirkung der Eirche auf die staatsfreund-
liche Haltung des Volkes anschlagt, lehren
auch im Breisgau die nacb vierjahrigen
Verhandlungen 1786 verfugten Umpfarrun-
gen, die lediglich eine bessere geistliche
Versorgung des Landes im Auge haben
and deshalb allgemeine Billigung finden.
Dagegen stosst die Regierung mit ibrer
Beschrankung der kirchlichen Feiertage,
der Wallfahrten und Prozessionen, auch
mit Abanderungsbestimmungen zu bischof-
lichen Andachtsordnungen auf Widerstand.
Die Aufhebung der Bruderschaften wird
von den Standen besonders aus finanziel-
len Grunden bekampft. Da die Kapitalien
der Bruderschaften vor allem bei der
bauerlichen Bevolkerung angel egt sind, so
ist die Rtickforderung mit den schlimmsten
wirtschaftlichen Folgen verknupft.
Noch heftiger wendet sich die wieder
vor allem standisch geleitete Opposition
gegen das Toleranzpatent vom 13. Okt.
1781. Diesmal aber bleibt die Regierung
selbet unter Leopold II. unersch titter lich
bei dem einmal eingenommenen Stand-
punkte. Die Vermis chung der Vorlande
mit akatholischen Gebieten wird dabei als
Hauptmotiv angeflihrt.
Nur gelegentlich erfahren wir etwas
iiber den Eindruck der Reformen im Volke
selbst. Im allgemeinen scbeinen die Akten
keine Anhaltspunkte dafur zu bieten. Doch
diirfen wir aus der von Geier nachgewiese-
nen starken Beteiligung der Laien an der
Opposition gegen den Josephinismus auf
eine treue Anhanglichkeit der Masse gegen-
iiber der Kirch e schliessen. Wenigstens
ist sie fiir den Niederrhein selbst unter
dem Drucke der kirchenfeindlichen fran-
zosischen Herrschaft noch spater erkenn-
bar. Und doch wird man daneben mit
dem Verfasser von tieferen geistigen Folgen
der aufklarerischen Kircbenpolitik sprechen
diirfen: die Gedanken Josephs II. werden
im neunzehnten Jahrbundert wieder aufge-
nommen : "im Breisgau wurzelt der badische
Liberalismus'.
Die Geiersche Arbeit beruht auf badi-
schen und Wiener Archivalien. Leider hat
es der Verfasser versaumt, seine Akten
genauer zu zitieren. Die summarische
— 48 —
Ubersicht in der Vorbemerkung, die eine
Reihe toter Zahlen aneinandergereibt, kann
in keiner Weise einen Ersatz dafur bieten.
Bei Yerwertung der Akten selbst waren
kurze Analysen statt der vielen wortlichen
Zitate, die bisweilen Wicbtiges und Un-
wichtigee ungesichtet vereinigen, der Uber-
gichtlicbkeit und Lesbarkeit zugute ge-
kommen. Doch andern diese formalen
Ausstellungen nichts an dem grossen be-
sonders lokalhistorischen Werte dieser
Untersuchungen. Es ware zu wunschen,
dass sie fiir die niederrheinischen Terri-
torien bald Nachfolgerinnen fanden.
Bonn. Dr. J. Hashagen.
Miscellanea.
Jean Jacques Boissard, der beruhmtei6.
Archaolog und Falscher, we] c her die bei-
den letzten Jahrzehnte seines vielbewegten
Lebens zu Metz dauernd sesshaft war, hier
1587 geheiratet hat und 1602 gestorben
ist, erwahnt in seinem Hauptwerk, den
1597—1602 erschienenen nAntiqnitatestft
verschiedentlich eine Inschriftensammlung,
welche er in einem besonderen Band auf
die jenem Werk einverleibte Sammlung
von Inschriften folgen zu lassen beabsich-
tige1). Die betreffenden Stellen habe ich
in meiner Arbeit uber Boissard (Jahrbucb
der Geselkchaft fiir lothring. Geschichte
u. Altertkde. VIII, 1896, 1, S. 1—118) im
Anhang IV, S. 99-103 (vgl. S. 116-117)
zusammengetragen. Den Inhalt dieses Sam-
melbandes sollten nach Boissard's Angaben
romische Inschriften aus Italien, Kroatien,
Friaul, Steiermark, IUyricum, ferner aus
Gallien und insbesondere aus Metz, so wie
aus dem Schloss des Grafen Mansfeld zu
Luxemburg8) bilden. Aufhahme sollten
1) Bolusard beseiohnet diesen in Ansticht ge-
uommenen Band alt letstea Bach od«r letstm
Band seiner Antiquitatea oder aber ale deren
drittes Buoh oder dritten Band. I<etstera
Bezeichnnng eiklart sich darans, dass er die
(vom Verleger Bry aas geschaflliehen BQeksiehten
in Je ewei Baude aerlegten) die Abbildangen der
inschriftliohen Denkmaler der Stadt Rom ma-
fa« sen den Telle III bit VI der Antiqoitate* ale
Buch oder Band I und II sahlt. Vgl. Lothr. Jahrb.
VIII, 1, 8. 100. 101. 108. 116.
8) Vgl. Lothr. Jahrb. VIII, 1, 8. 101, 8; CIL.
XIII, 1, 2, S. 659 ff. Eln halbkreiaformiger Block
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49 -
- 60 —
aber auch die Grabschriften von beruhmten
Schriftstellern and Gelehrten neuerer Zeit
finden *).
Die Verdffentlichung dieser von Boissard
geplanten und vorbereiteten Sammlung hat
sein Tod verhindert. Dass er wirklich in-
schriftliche Denkmaler aus Metz, Luxemburg
und anderen Gegenden gesammelt hatte, da-
ruber belehrte uns vor allem das gedruckte
Inschriftenwerk von Gruter (1603), der
Boissard haufig als seinen Gewahrsmann
nennt Daas aber Boissard auch die yon
ihm otters genannte Inschriftensammlung
wenigstens teilweise handschriftlich nieder-
gelegt hatte, ergab sich aus einer Stelle
in des reformierten Pfarrers Paul Ferry
handschriftlichen „ Observations seculaires",
die zwischen 1645 und 1667 niedergeschrie-
ben sind. Denn Ferry fiihrt eine von
Boissard zusammengestellte und gezeichnete
Sammlung von Metzer und Luxemburger
Altertumern an, die er benutzt hat4). Auch
war es wahrscheinlich, dass die Abbildungen
von Steindenkmalern aus Metz, welche Meu-
risse seiner Geschichte der Metzer Bischdfe
(Histoire des Evesques de l'Egiise de Metz,
1634) eingereiht hat, aus jener Boissardschen
Sammlung hergeholt waren5).
mlt Grabschrift (OIL XIII, 4169), alio ein Grab-
atoin Ton dor im Trleror Lande haufigen Gestal-
tung, ist mit Tortohiodonon rOmisohen Bilder-
■teinen noch in olnom Tordurohgang, dem tTber-
bleibsel jenes Sonlottes in dor Yorstadt Clausen •
(in dor Talsoblaoht dor Als otto) elngemauert. —
Die in dor Bntetohung begriffono Sammlung dot
Graf en Potor Ernst Manifold (f 1S04) habon Ortelius
and Virianus im Jahre 157* boalchtigt (Itinera-
rinm por nonnnll. Gallias Brig, partes, eroohienon
1584, 8. 82—35). Boiaaard bat dlo Inaohrifton dioaor
Sammlung niobt aolbat abgeichrieben, wio OIL
XIII, 1, 2, S. 659, 1 (rgl. S. 588, IV), angenommen
1st, denn er aagt ausdrucklich in aolnon Antfqui-
tatea III (Text godrnckt in Met* 1595, mit den
Tafeln orochienon an Frankfurt a. M. 1597),
8. 19: apauoulaquae mibi miaaa suntLuxem-
burgo" (Lothr. Jahrb. VIII, 1, S. 101 obon). Bole-
sards Gewahrsmann bat aber die Inaohrifton dor
Sammlung Tor dem Jahr 1589 abgeaohrieben, da
er dlo im gonannten Jahre Ton Trier nacta Luxem-
burg in den Park Manafeld uberfuhrto Inachrift
CIL XIII, 8686 nooh nicht kennt (GIL XIU, 1, 2,
S. 659, I).
3) Lothr. Jahrb. VIII, 1, 8. 102, oben, und
S. 117, obon.;
4) Lothr. Jahrb. VIII, 1, 8. 99 und IX (1897),
S, 180—181, Anm. 2. Vgl naohher.
5) Lothr. Jahrb. VIII, 1 , 8. 9—10 und S. 99 Vgl.
naohher.
Die Sammlung von Boissard selbst aber
blieb verschollen, bis kurzlich Christian
H u e 1 s e n sie unter den Bestanden der Na-
tionalbibliothek zu Paris6) wieder entdeckt
hat. Sein Bericht uber diese Entdeckung
liegt jetzt vor in den Comptes rendus des
stances de l'Acade'mto des Inscriptions et
Bellee-Lettres, 1906, S. 544 ff. („Un nouveau
recueil manuscrit de Jean-Jacques Bois-
sard"). Die Sammlung fullt mit der ublichen
Widmung und den darauffolgenden Ge-
dichten 247 Blatter und ist als besonderer
Band an ein Exemplar der gedruckten
Antiquitates angeschlossen, was ja der
ausgesprochenen Absicht ihres Yerfassers
entspricht. Auch der Inbalt der Samm-
lung deckt sich mit den angefuhrten An*
gaben Boissard's.
Mit der Handschrift ist nicht nur eine
Inschriftensammlung wiedergewonnen, wel-
che die alteren Sammlungen von Boissard,
wie sie in der Stockholmer Handschrift
und der Handschrift von S. Germain-Paris
vorliegen, erganzt, sondern die Entdeckung
Huelsens bietet auch eine festere Grund-
lage zur Beurteilung der Arbeitsweise
Boissards und zur Beantwortung von Fragen
uber Wert oder Unwert des von dem
Sammler Gebotenen. So wird das, was
ich uber den von Boissard als Gewahrs-
mann vorgeschobenen Julius Eoscius fest-
gestellt habe (a. a. 0. S. 35 f., 103—106
und 117), durch die wiedergefundene Hand-
schrift bestatigt : Rosciu8 und die Rosciana
sind eine Erfindung Boissards. Die unter
diesem Namen von Boissard vorgelegten
Denkmaler sind aber nichts anderes als
ein Wiederholung aus des Fulvius Ursinus
„Imagines et Elogia illustrium virorum"
(1570), vermehrt durch Zeichnungen und
In8chriften, welche Boissard gefalscht hat.
So muss nach Boissards Absicht der Name
Eoscius Plagiat und Falschung decken1).
6) Der an das gedruckte Work .Antiquitates"
angesohlossene handschriftliche Band iat aufgo-
fuhrt lm Catalogue general dee llTres imprimes
do la bibliotheque nationalo. Auteura. Tome XV
(Paris 1903), Spalte 98 Da dieser Band nicht
Terliehen werden darf, so habe ich mioh um Er-
langang photographischer Aufnabmen der Metser
Inschriften bemuht.
7) Beilftuflg toi bemerkt, dass auch der von
Boissard wied«rholt beklagte, den Kriegswirren
des Jahres 1587 in der Grafschaft Montbeliard
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— 51 —
— 52
Aber auch fur die Scheidung der echten
von den gefalschten Inschriften, wie sie in
den Sammlangen der Gonner and Freunde
Boissards, des Barons Clervant und des
Generalprokurators Pierre Joly (Petros
Lepidus) zu Metz vertreten waren, gewinnen
wir festeren Anhalt. Denn in beiden
Sammlangen war echtes Got mit einge-
schwarzter, gefalschter Ware vereinigt Die
verzweifelten Lesungen yon Boissard, die
durch die mangelhafte Erhaltong der In-
schriften verschuldet sein mussen, haben
jedoch ein Urteil aber Echtheit oder Fal-
schung erschwert. Wenn aber Huelsen an-
nimmt, dass ich die von Boissard aos jenen
beiden Privatmuseen aufgefuhrten Inschrif-
ten samt and sonders als Falschungen ver-
dammt habe, so ist dies ein Irrtum. Dass
jene Inschriften zumteil echt sind, habe ich
in der angefuhrten Arbeit oft betont, and
diese Uberzeugang haben inbesondere die
Metzer Inschriftenfunde der letzten Jahre
befestigt und verstarkt. Freilich sind im
CIL XIII, 1, 2 die auf das alleinige Zeug-
nis yon Boissard zuruckzufuhrenden In-
schriften alle unter die falschen oder ver-
dachtigen Inschriften verwiesen. So sind
denn auch samtliche Inschriften jener
beiden Sammlungen Clervant und Joly
unter die Falschungen eingereiht mit zwei
Ausnahmen, welche der Zufall spater nach
Luxemburg verschleppt und welche hier
Wiltheim gezeichnet und in sein Werk
„Luciliburgen8iatf aufgenommen hat8). Auf
das Bedenkliche dieser Zuteilung habe ich
bereits gelegentlich der Durchsicht der
Yorarbeiten fur die Metzer Inschriften hin-
ge wiesen. Auf Wunsch des Herausgebers,
Herrn Prof. v. Domaszewski, habe ich dann,
sagescbriebene Verlust seiner Sammlungen (Lothr.
Jahrb. Vni, 1, 8 23. 100. 101. 108. 110. 117) in
Anlehnung an Martin Smetlus erlogen oder dooh
wesentlioh aafgebausoht ist; s. Hnelsen a. a. O.
<S. 11—12 des Ansanges). Huelsen verbessert hier
(S. 18 des Aassnges, Anm.) die von mir a. a. O
8. 12 ibb Gastan (den ioh aach als Gewahrs-
mann genannt habe) wiederholte Angabe aber
cine kleme Boissard'sohe Handschrift, die keine
Kopie (wie C a s ta n , verleitet daroh die Ton ihm,
angefahrte Quelle, L. Delisle, Bibliotheqne de
l'Eoole des Chartes, XXXV, 1874, S. 79, Nr. 168
angibt), sondern von Boissard selbst geschrie-
ben sei.
8) CIL XIII, 4336 und 4390.
wenn auch nicht dnrchgangig, Bemerkongen
fiber die Glaubwurdigkeit yon Inschriften
jener beiden Sammlungen beigefugt*).
Weiter habe ich aber auch meiner Aasicht
noch yor Erscheinen des betreffenden Teil-
bandes des CIL Ausdruck gegeben im
Jahrbuch der Gesellschaft fur lothring.
Geschichte XY, 1903 („Sablon in romischer
Zeit" 1904), S. 409 Anm.; ebenso aind
von mir Inschriften, die im GIL unter den
Falschungen stehen, als Belege Often
herangezogen 10), weil ich yon ihrer Glaub-
wurdigkeit Gberzeugt war und bin. VgL
auch CIL XIII, 1, 2, S. 663, unter III.
Die echten Inschriftsteine (Grabeteine)
der Sammlungen Joly und Clervant verdan-
ken aber zumteil dem Bau der Citadelle
(seit 1556) ihre Auferstehung aus den Grund-
mauern der spatromischen Befestigung11),
denn Boissard sagt dies ausdrucklieh an
einer der erwahnten Stellen seiner Anti-
quitates 1S). Dieselbe Herkunft hatte ich an-
genommen fur einen echten, falschHch fruher
angezweifelten Inschriftstein im Hause des
Goldschmieds Jean Aubry, des Schwieger-
vaters von Boissard, zu Metz *•). Ein Teil der
Steine jedoch ruhrt her aus einem alteren
9) Solohe Vermerke sind sngefllgt an CIL
XIII, 569*. 570*. 571*. 598*. 595*. 597*. SOO*
605*. 606*. 607* 608*; sie fehlen aber noch an
568*. 594*. 598*. 603*. Aber niobt bloss dieae
Inschriftsteine waren wirkliob gefonden, sondern
aaoh andere, insbesondere die Grabsteine nit den
Bildnissen der Veretorbenen. Deren Inschriften
hingegen sind Ton Boissard mehr oder weniger
willkurlioh aureoht gemacht; Tgl. Lothr. Jahrb.
VIII, 1, besonders 8. 107. Diese Falschungen sind
aber xu sondern von den voUttandig erfandenea,
selbstgemachten Inschriften, velohe Boiaeard mit
Benutsung too ihm bekannten echten Ineehriften
verfasst hat (CIL XIII, 546*. 547*. 551*. 578 •
58V*; vgl. 555*) oder welche Anklange an alters,
litterarisohe Ersengnisse des Fal sobers anfweihea
(Lothr. Jahrb. VIII, 1, 8.50-51. 56—57; vgl «. B
CIL XIII, 584* mit CIL III, 868*) oder deren
interessanterer Inhalt unmoglioh, ja ungeheuer-
lich, wentgstens aber nnwahreoheinlioh genannt
werden muss (Lothr. Jahrb. Yin, 1, 8. 7. 65ff.91).
10) Vgl. e. B. Lothr. Jahrb. X, 8. 67; XV, 8.481.
486 (Anm. 8 und 5); Westd. Korrbl. XXIV, 1905,
Sp. 70, Anm. 46.
11) Vgl. Lothr. Jahrb. XV, 8. 409, Anm.
12) Antiq. Ill, 8. 19 (abgedraokt Lothr. Jabrh
VIH, 1, 8. 100—101).
18) CIL XIII, 4801 (vgl. Westd. Korrbl. XV,
1896, Absohnitt9); s. „Die Bomanisierung Lothrin-
gens", 1897, 8. 18, Anm. 6, and Lothr. Jahrb. IX,
S. 180, Anm. 8.
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— 54
Fund, von einer anderen Stelle der Grund-
maaern der sp&tromischen Befestigung an
der Mauer8tra88e (oder Kapuzinerstrasse),
wo nach dem Bericht der Chronik des
Philippe de Vigneulles im Jahr 1513 Bil-
dersteine und Inschriften zum Vorschein
gekommen sind u). LetzteremFundschreibt
Boissard in der wiedergefundenen Samm-
lung 19 Inschriften der Sammlung Joly zu *•).
Diese Fondangabe verdankt aber Bois-
sard offenbar einem zur Zeit der Auffin*
dung geschriebenen lateinischen Brief,
den der genannte Ferry in seiner hand-
8chriftlichen Stoffsammlung fur eine von
ihm geplante Metzer Geschichte abge-
schrieben hat "). Der Brief war begleitet
▼on 21 grob gezeichneten Altertumern, nam-
lich 18 mit Bildnissen yon M&nnern und
Frauen, drei mit Inschriften. Er bildete
nach Ferry's Zeugma den Eingang zu
einer Sammlung der von Boissard's
Hand gezeichneten Metzer und Luxem-
burger Altertumer („Recueil des antiquitls
messines et du duche* de Luxembourg tracees
de la main de Boissard"), und es folgte nach
Ferry auf jenen Brief zunachst ein anderes
„Buch" mit weit besseren Zeichnungen von
Boissard's Hand, darstellend antike Denk-
maler, die unweit vom Kloster der Franzis-
kaner und in der Paradiesstrasse, d. h. an der
namlichen Fundstelle oder inderen Umge-
bung gefunden waren 17). Was also Ferry
vorlag, ist die Stoffsammlung und Unterlage,
aus welcher der betreffende Teil des von
Huelsen wiedergefundenen, von Boissard
selbst, wie gesagt, mehrfach erwahnten
Sammelbandes hervorgegangen ist. Dass
jene von Ferry benutzte Stoffsammlung
etwas anderes war, als die neugefundene
Handschrift der Nationalbibliotbek, geht
auch aus folgender Tatsache hervor. Die
Boissard'sche Stoffsammlung war zur Zeit,
da sie Ferry vorlag, also nach 1645, im
14) Handaohrift der Metzer Stadtbibliothek 90
(Hnguenin, Let ohroniquea de la Tille de Mete,
1888, B. 688-689).
15) Huelsen a. a. 0. (8. 10 dee Auaaugea).
16) Lothr. Jahrb. Till, 1, S. P9 and (nach
melner Abaohrift) IX, 8. 130-181, Awn.
17) aleaqneUea (d. h. auf die dem Brief ange-
fQgten Zeichnungen) solvent autre livre et autrea
(antiques) encore, trounces lee autrea non procul
a Francisoanorum aedib(ua) et in vioo paradiei,
tir6ea bien mieux de la main de Boiseard8.
Besitz von Kolb, wahrend sie vorher Eigen-
tum Praillon's, des zweimaligen Schdffen-
meisters oder Btirgermeisters von Metz
(1633—1637 und 1639—1640) gewesen war,
aus dessen Nachlaas auch eine wichtige,
nach Praillon benannte Chronik in den
Besitz von Kolb gelangte *•). Die von Huel-
sen entdeckte Handschrift hingegen war
nach dessen Mitteilung (S. 6 des Auszuges)
im Jahr 1638 in die Hande von Isaac de
Pas zu Lune*ville (1618—1688), einem Sohn
des Manasses de Pas, gekommen.
Aber auch Meurisse hat (vor 1634) nicht
die von Boissard in der Zeit von 1695 bis
1602 zum Druck fertiggestellte und nur
infolge seines Ablebens ungedruckt ge<
bliebene Sammlung benutzt, fiber die Huel-
sen berichtet, sondern jene damals noch
im Besitz von Praillon befindliche, heute
verschollene Stoffsammlung. Denn seine
Angaben19) sind ein Auszug aus dem auch
von Ferry ben&tzten Brief, nur gehen einige
Zusatze auf die dem Brief beigegebenen
Zeichnungen zuruck*0); den Tafelabbildun-
gen von Meurisse werden aber wohl durch-
weg die Zeichnungen zu Grande liegen,
welche Boissard selbst in den — durch
jenen um etwa 80 Jahre alteren Brief er-
offheten — Fascikeln eingetragen hatte.
Metz. Keune.
18) Lothr. Jahrb. VIII, 1, S. 100, oben.
19) Meurieae a. a. O. 8. 8.
80) Lothr. Jahrb. VIII, 1, S. 99, Anm. 3.
Gesellschaft filr Rheinische Ge-
schichtskunde.
(Vgl. Korrbl. XXIV Nr. 48).
Seit der letzten Hauptversammlung ge-
langten die nachstehenden Veroffentlichun-
gen zur Ausgabe :
1. Urkanden und Regesten zur
Geschichte der Rheinlande aus dem
vatikanischen Archiv. Dritter Band:
1342 bis 1352, gesammelt und bearbeitet
von Heinr. Volb. Sauerland. Bonn
1905. (Publikation XXIII).
2. Kdlnische Eonsistorialbe-
schlusse. Presbyterial - Protokolle der
heimlichen Kolnischen Gemeinde, 1572 bis
1596, bearbeitet von Ed. Simons. Bonn
1905. (Publikation XXVI).
17.
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— ao —
- 56 -
3. Bheinisehe Urbare. Sammlung
von Urbaren und Quellen zur rheinischen
Wirtschaftsgescbichte. Zweiter Band:
Die Urbare der Abtei Werden a. d. Ruhr,
A: Die Urbare vom 9.— 13. Jahrhundert,
herausgegeben von Rud. Kotzschke.
Bonn 1906. (Publikation XX).
Der II. Band der Rheinischen Weis-
turner (Oberamter Mayen und Munster-
maifeld) wird nach den Bericbten von
Herrn Geheimrat Prof. Loersch in Bonn
im Laufe dieses Jahres in Druck gegeben
werden, da eine notwendige Vorarbeit, die
Inventarisation der kleinen Archive im
Kreise Kochem, nnnmehr fast erledigt ist.
Die Bearbeitong der Weistumer des
Fiirstentums Prum, welche Herr Archivar
a. D. Dr. Forst in Zurich ubernommen
hat, ist im Berichtsjabre durch Herstellung
von Abschriften der im Staatsarchiv zu
Koblenz und auf dem Amtsgericht zu Prum
beruhenden einschlagigen Weistumer er-
heblich gefdrdert worden.
Von der VerOffentlichung der Rhei-
nischen Urbare ist soeben der II. Band,
umfassend die Werden er Urbare vom
9.— 13. Jahrhundert, mit einer umfanglichen
Einleitung erschienen. Der Herausgeber,
Herr Prof. Dr. Kotzschke in Leipzig,
wird das IV. Kapitel dieser Einleitung,
die wirt8chafts- und verfassungsgeschicbt-
lichen Ausffibrungen, an die Spitze des
III. Band e s stelten, der die Urbarialien
Werdens vom 14. bis zum 17. Jahrhundert
bringen wird. Die Texte des III. Bandes
sind grdsstenteils schon gedruckt. Ein
Namen- und Sachregister wird ihn be-
schliessen. Auch wird ihm eine Ubersichts-
karte beigegeben. Das Erscheinen des
Bandes ist in Jahresfrist zu erwarten.
An einer tatkraftigen Forderung der
Ausgabe der Urbare von Severin in Koln
war Herr Bibliotheks-Kustos Dr. Hilliger
in Leipzig durch anderweitige dringende
Verpflicbtungen behindert, er hofft aber, da
der Behinderungsgrund jetzt fortgefallen
ist, sich fortan wieder eindringlicher der
Arbeit an den Urbaren widmen zu konnen.
Der Druck des II. Bandes der unter
Leitung von Herrn Geheimrat Ritter in
Bonn stehenden Jiilich - Bergischen
Landtagsakten I. Reihe konnte von
Herrn Geh. Hofirat Prof. v. Below in
Freiburg i. Br. namentlich infolge seines
Fortgangs von Tubingen nach Freiburg
nur wenig gefdrdert werden. Doch hofft
der Herausgeber demnicbst der Vollen-
dung dieses Bandes mehr Zeit zuwenden
zu konnen und stellt den Anschluss des
Druckes fur Juni in Aossicht
Urn das Manuskript znm I. Bande der
jungeren Reibe der Jalich- Bergischen Land-
tagsakten (1610 ff.) abschliessen zu konnen,
hat Herr Archivar Dr. Kiich in Marburg
zurzeit einen Urlaub angetreten. Er hofft
das druckfertige Manuskript in diesen
Tagen dem Yorstande einsenden zn konnen.
Fur den II. Band der Matrikel der
University t Koln hat Herr Stadtarchi-
var Dr. Keussen in Koln die artistischen
Dekanatsbucher bis zum Jahre 1525 dorch-
geseben. Da er hoffen darf, vom nachsten
Jahre ab nach der Vollendung anderer
Arbeiten dieser Edition wieder mehr Zeit
widmen zu konnen, so ist alsdann ein
rascher Fortschritt der Matrikelausgabe
zu erwarten.
Fur die Herausgabe der altesten
rheinischen Urkunden (bis zum Jahre
1100) hat Herr Prof. Dr. Oppermann
in Utrecht wahrend der Sommerferien
langere Zeit auf dem Staatsarchiv in Cob-
lenz gearbeitet, um die erforderlichen
diplomatischen Yoruntersuchungen fortzu-
fuhren, im iibrigen aber das Unternehmen
nur wenig zu fordern vermocht
Die Arbeiten fur den I. Band der Re-
gesten der Kolner Erzbischofe (bis
1 100) hat Herr Prof. Oppermann wegen
anderweiter Inanspruchnahme im Berichts-
jahre nicht fordern konnen. Dagegen be-
findct sich der III. Band der Regesten
(1205—1304), den Herr Archivar Dr. Knip-
ping in Dusseldorf bearbeitet, seit kurzem
im Druck. Der Herausgeber hofft die
Drucklegung in regelmassigem Fortschritt
ununterbrochen bis zu Ende fuhren zu
konnen.
Seit dem 1. Januar ist als neuer Mit-
arbeiter bei dieser Publikation Herr Dr.
Wilh. Kisky in Koln unter Leitung von
Herrn Prof. Al. Schulte in Bonn einge-
treten. Er hat zunachst die Bearbeitong
des IV. Bandes (1305—1414) ubernomraen,
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57 -
- 58 -
fur den Herr Bibliothekar Dr. Mor.
Muller in Aachen vor langeren Jahren
die Materialsammlang bereits ansehnlich
gefordert batte.
Der Druck der Kolner Zunftur-
kunden ist von Herrn Dr. Heinrich
vonLoesch in Ober-Stephansdorf wieder
aufgenommen worden. Eine Anzahl wich-
tiger Nachtrage hat den beiden im Druck
nahezu abgeschlossenen Banden noch bei-
gefngt werden konnen. Auch das Manu-
skript der ziemlich umfangreichen Einlei-
tung ist jetzt fast vollstandig ausgear-
beitet. Die Edition wird im Laufe des
Sommers erscheinen.
Die Arbeiten am Geschichtlichen
Atlas der Rheinprovinz hat der
standige Mitarbeiter, Herr Dr. Fabricius
in Darmstadt, unter Leitung von Herrn
Geheimrat Nissen in Bonn anhaltend ge-
fdrdert. Die Bearbeitung der kirchlichen
Karte for die Zeit urn 1450 nebst dem
Textband zu beiden Kirchenkarten, der
neuzeitlichen and der mittelalterlichen,
hofft er bis»zum Herbst vorlegen zu konnen.
Die Materialsammlung far die anderen
mittelalterlichen Karten hat Herr Dr.
Fabricius durch die Durchsicht der
rheinischen Urkundenbucher und der Re-
pertorien der Kurtrierischen Diplomatare
vervollstandigt. Eine topographische Un-
tersuchung Qber das Hochgericht auf der
Heide zu Sien im Nabegebiet hat er in
der Westdeutschen Zeitschrift, zwei alte
Trierische Pfarreiverzeichnisse im Trieri-
schen Archiv veroffentlicht. Weitere Ar-
beiten von ihm Qber das Oberamt Simmern
und die Propstei Ravengiersburg, sowie
uber die Grafschaft Veldenz liegen hand-
schriftlich vor. Ale Hulfsmaterial sind
unter seiner Aufsicht von einem Kataster-
zeichner bei der Koblenzer Regierung 200
Flurnamen - Ubersichtskarten angefertigt
worden.
Da Herr Archiv- A ssistent Dr. Mar tiny
durch seine Versetzung von Koblenz nach
Konigsberg zur Aufgabe seiner Arbeit fiber
das Trierische Amt St. Maximin veran-
lasst wurde, ist das von ihm gesammelte
Material dem Koblenzer Staatsarchiv iiber-
wiesen worden.
Herr Arcbivar Dr. Meyer in Koblenz
hat die Spezialakten des Archives der
Grafschaft Manderscheid-Blankenheim iiber
die einzelnen Orte zur Halfte durchge-
arbeitet und die Flurnamen einer grosseren
Zahl von Gemeinden kartographisch auf-
nehmen lassen. Die Zeit des Abschlusses
seiner Arbeit lasst sich noch nicht sicher
voraussagen.
Die Herren Archivare Dr. Redlich
und Dr. Knipping in DQsseldorf sind
durch die Drncklegung, bezw. Vorbereitung
ihrer anderen Veroffentlichungen im Be-
richtsjahre nicht zu eindringlicher Be-
schaftigung mit ihren Atlas-Monographien
(Julich-Berg und Kurkoln) gekommen.
Wie Herr Geh. Rat Ritter in Bonn
bericbtet, muss die Herausgabe der Akten
der Jiilich-Klevischen Politik Kur-
brandenburgs 1610—1614 bis zur Ge-
winnung eines anderen Mitarbeiters vor-
laufig vertagt werden, da Herr Oberlehrer
Dr. Lowe in Koln sich einer anderen
Tatigkeit zugewandt hat.
Den Druck des Textbandes zu dem im
vorigen Jahre herausgegebenen Tafelwerke
der Romanischen Wandmalereien
der Rheinlande hofft Herr Professor
Clemen in Bonn im Juni beginnen und
bis Weihnachten vollenden zu konnen.
Von den durch Herrn Dr. H. V. Sauer-
land in Rom bearbeiteten Urkunden
und Regesten zur Geschichte der
Rheinlande aus dem Vatikanischen
Archiv ist Band III (1342—52) im Be-
richtsjahre erschienen, Band IV (1353—78),
insgesamt 2055 Nummern, befindet sich
unter der Presse. Vielleicht wird die
Fiille des Materials eine Zweiteilung des
Bandes erforderlich machen. Fur den
funften, den Schlussband des Unterneh-
mens, der das Quellenmaterial fiir die
Stellung der rheinischen Territorien in
der Zeit des grossen Schism as enthalten
wird, hat der Bearbeiter die Registerbande
Papst Urban8 VI. (1378-89) bereits durch-
gearbeitet, von Bonifaz IX. (1389—1404)
die beiden ersten Bande, von den zahl-
reichen Registerbanden des Gegenpapstes
Clemens VII. (1378-94) die ersten 8 Jahre.
Obwohl Herr Dr. Sauerland durch eine
langere Krankheit behindert war, hofft er
die Registerbande Clemens VII. und Boni-
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faz IX. bis 1394 and vielleicht aach die
Kameralbande bis Ende Jani erledigen
za konnen.
Von dem durch Herrn Dr. Wilh.
£ w a 1 d in Koln unter Leitung von Archiv-
direktor Dr. I] gen in Dusseldorf bear-
beiteten Tafelwerke fiber dieRheinischen
Siegel wird die erste Lieferung, die
Siegel der Kolner Erzbischdfe vom 10. bis
18. Jahrhondert enthaltend, in den nachsten
Wochen erscheinen. Die zugehdrigen 32
Siegeltafeln sindgedrackt; der erlauternde
Text liegt im Mannskript vor und geht
jetzt in die Presse.
Fur die zweite Lieferung, die Siegel
der Trierer Erzbisch&fe, sind die Urkunden-
bestande der Staatsarcbive in Dusseldorf,
Miinster und Koblenz und des Trierer
Stadtarchivs durchgeseben worden. Das
Erscheinen dieser Lieferung durfte gegen
Ende des nachsten Jahres erfolgen.
Von der ebenfalls durch Herrn Archiv-
direktor Dr. II gen geleiteten Edition der
Quellen zur Rechts- und Wirt-
schaftsge8cbichte der nieder-
rheinischen St&dte ist der erste
Band, die Siegburger Quellen, be-
arbeitet von Herrn Archivassistent Dr. Lau
in Dusseldorf, kurzlich in Druck gegangen.
Eine Qeschichte der Siegburger Vogtei
hat der Herausgeber inzwischen in der
Zeitschrift des Bergischen Geschichtsver-
eins veroffentlicht. Herr Dr. Lau ist
nunmehr zur Bearbeitung des Neusser
Materials ubergegangen.
Herr Archiv-Assistent Dr. Hirschfeld,
fruher in Dusseldorf, jetzt in Minister, ist
am 1. Juni als Mitarbeiter eingetreten.
Die ihm ubertragene Bearbeitung der
Deutzer Quellen bofft er im Laufe dieses
Jahres im Manuskript beenden zu konnen.
Von den rechts- und wirtschaftsge-
schichtlichen Quellen fur die St&dte des
sudlichen Teiles des Qesellschaftsgebietes
ist die Bearbeitung der Urkunden von
Boppard und Oberwesel durch Herrn
Archivar Dr. Richter in Koblenz eifrig
gefordert worden. Mit der Durcharbeitung
des gedruckten Materials hofft er bald
abschliessen zu konnen. Das Material
ist namentlich fur Boppard sehr ergiebig.
Die Herausgabe der Trierer Quellen
- 60 -
hat unter Leitung von Herrn Geheimrat
Reimer in Koblenz Herr Gymnasialober-
lebrer Dr. Rudolph in Homburg v. <L H.
ubernommen, der dem Stoffe durch seine
kurzlich erschienene Untersnchnng fiber
die Entwicklung der Trierer Landesboheit
bereits naher getreten war. Herr Dr.
Rudolph hat das gedruckte Material durch-
gearbeitet und wird rich demnachst einen
Uberblick uber das in Trier beruhende
handschriftliche Material verschaffen.
Fur die Munzgeschichte von Erz-
stift und Stadt Trier hat Herr Prof.
Menadier in Berlin die Sammlungen zu
Kopenhagen und Stockholm auf mittel-
alterliche Trierer Munzen durchgesehen
und die gewonnenen Erganzungen in die
Bearbeitung aufgenommen. Es stent nur
noch eine Durchricht der Petersburger
Sammlung aus. Grdssere Arbeit wird dann
noch die endgultige Ordnung der Gold-
gulden und Albus seit der Zeit des Erz-
bischofs Kuno von Falkenstein verursachen.
Herr Dr. Frhr. v. Schrotter in Berlin
hat die neuzeitlichen Munzen * des Pro-
vinzialmuseums in Trier aufgenommen und
die Bearbeitung des ganzen Materials ziem-
lich zu Ende gefuhrt. Mit dem Druck
der Tafeln wird im Laufe dieses Jabres
begonnen werden.
Der erste Band der von Herrn Archivar
Dr. Redlich in Dusseldorf bearbeite-
ten Yeroffentlichung uber die JQlich-
Bergische Kirchenpolitik im 15. und
16. Jahrhundert wird in den nachsten
Monaten erscheinen konnen. Der Text
des Bandes liegt gedruckt vor. Der Heraus-
geber ist noch mit der Ausarbeitung der
Einleitung beschaftigt Der Druck des
zweiten Bandes der „Erkundigungen" aus
der Zeit von 1533—1589, wird sich un-
verzQglich anschliessen.
Fur die Ubersicht des Inhalts der
kleinen rheinischen Archive sind, vor-
nehmlich mit RQcksicht auf die Weistumer-
Ausgabe und die Denkmalerstatistik im
vergangenen Jahre die Archive der Kreise
Cochem und Prfim durch Herrn Dr. Job.
K rude wig in Koln, geschichtlichen Hilfs-
arbeiter der Denkmalerstatistik, inventari-
siert worden. Da noch ein geringer Teil
der Arbeit aussteht, so werden die be-
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treffenden Ubersichten erst dem n&chsten
Jahresbericht beigegeben werden.
DenknUUerstatisiik der Bhcinprovmz. Im
Rechnungajahr 1905 hat die Kommission
zwei Hefte veroffentlichen konnen.
£8 enchienen die Kanstdenkm&ler von
Stadt- und Landkreis Bonn als 3. Heft
dea Y. Bandes, bearbeitet von Paul
Clemen. Ferner erschienen die Kunst-
denkmaler des Kreises Heinsberg, bear-
beitet von Karl Franck-Oberaspach und
Edmund Renard; sie bilden das 3. Heft
des VIII. Bandes der Kunstdenkmaler der
Rheinprovinz, der mit diesem Hefte ab-
schliesst.
Die von Herrn Dr. Renard iibernom-
mene Darstellnng der Kunstdenkm&ler des
Siegkreises befindet sich im Druck und
wird im Laufe des Jahres 1906 erscheinen.
Sie wird als 4. Heft den V. Band mit dem
letzten noch fehlenden Kreise des Regie-
rungsbezirks Koln zum Abschluss bringen.
Vom Band VI, der der Stadt Koln ge-
widmet ist, liegt die erste, die Ubersichten
fiber Literatur, handschriftliche Quellen,
Plane nnd Ansichten enthaltende Abtei-
lung, welche fast ganz Herr Dr. Kru de-
wig bearbeitet hat, im Druck vollendet
vor. Der Druck der zweiten Abteilung,
welche die Darstellung des romischen Kdln
und seiner Denkmaler von Herrn Professor
Klinkenberg enthalt, ist schon sehr weit
fortgeschritten. Beide Abteilungen werden
zugleich binnen kurzer Zeit verdffentlicht
werden.
Die Vorarbeiten fur die dritte Abtei-
lung des VI. Bandes, welche die Beschrei-
bung der Kolner mittelalterlichen Be-
festigung und der Profanbauten enthalten
wird, sind schon soweit gediehen, dass
die Ausarbeitung des Textes bald beginnen
kann. Das gleiche gilt von den Vorar-
beiten zur vierten Abteilung dieses Bandes,
die den offentlichen und privaten Samm-
lungen der Stadt Koln gewidmet sein wird.
Die Vorbereitung des VII. fur die
kirchlichen Denkmaler der Stadt Koln be-
stimmten Bandes ist durch Herrn Dr.
Hugo Rahtgens an Ort und Stelle un-
ausgesetzt gefordert worden.
Die von Herrn Dr. Paul Hartmann
ubernommene Beschreibung der Kunstdenk-
maler des Kreises Daren ist unter der
Presse und wird voraussichtlich noch im
Laufe des Jahres 1906 der Offentlichkeit
ubergeben werden kdnnen.
;Herr Dr. Renard wird die Bereisung
des Kreises Schleiden in einiger Zeit wie-
der aufnehmen und dann an die Bearbei-
tung der Beschreibung der Kunstdenkmaler
dieses Kreises gehen.
Von den noch ubrigen vier Kreisen des-
Regierungsbezirks Aachen werden voraus-
sichtlich zunachst die Kreise Aachen-Land
und Eupen zum Gegenstand von Vorar-
beiten gemacht werden.
Die Kreise Prum und Cochem, deren
kleinere Archive wahrend des Berichts-
jahres zum grdssten Teil durch Herrn Dr..
Krudewig inventarisiert worden sind,
wurden zwar vorzugsweise im Hinblick auf
die von der Gesellschaft fur Rheinische
Geschichtskunde unternommene Ausgabe
der Weistumer gewahlt, da aber der Re-
gierungsbezirk Trier binnen kurzem von
der Kommission in Angriff genommen wird,
so kommen die im Fruhjahr 1906 zur
Vollendung gelangenden Archivinventare
des Kreises Prum auch ihren Arbeiten-
schon bald zugute.
Mevi88en-Stiftung. Fur die am 31. Jan.
1906 falligen Preisaufgaben
1. Organisation und Tatigkeit der Bran-
denburgischen Landesverwaltung in
Julich-Kleve vom Ausgange des Jah-
res 1610 bis zum Xantener Vertrag
(1614),
2. Die Entstehung des mittelalterlichen
Burgertunis in den Rheinlanden bis-
zur Ausbildung der Ratsverfassung
(ca. 1300),
sind Bearbeitungen leider nicht eingegangen.
In der Vorstandssitzung vom 3. Marz
d. J. ist beschlossen worden, drei neue
Preisaufgaben auszuschreiben :
1. Geschichte des Kolner Stapels.
2. Die rheinische Presse unter fran-
zdsischer Herrschaft.
3. Die Glasmalereien in den Rheinlanden
vom 13. bis zum Anfang des 16. Jhdts.
Fur 1 und 2 betragt der Preis je 200O
Mk., fur 3 3000 Mk. Frist fur alle drei
Aufgaben ist der 1. Juli 1908. Bewer-
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bungsschriften sind an den Yorsitzenden
der Gesellschaft einzusenden.
Der Druck der II. Preisschrift, der
HistoriscbenTopographie derStadt
Koln im Mittelalter, ist von Herrn
Stadtarchivar Dr. Reus sen in Koln un-
unterbrochen gefdrdert worden. Die Grund-
buchausziige von Herrn Dr. B lingers
konnten noch vor dem Druck der Pfarr-
beschreibung von S. Aposteln eingearbeitet
werden. Der Text des I. Bandes, der die
Rheinvorstadt, die Altstadt und S. Aposteln
umfasst, liegt im Drucke abgeschlossen
vor. Vom II. Bande ist die Bescbreibung
der Vorstadt Airsbacb gedruckt, die von
Niedericb hat begonnen. Die umfassenden
Register sind in Vorbereitung. Die Heraus-
gabe des umfangreichen Werkes, das mit
einer Reihe von Spezialkarten ausgestattet
werden wird, ist far das nachste Jahr mit
Sicherheit zu erwarten.
Vereinsnachrichten
unter Redaktion der Vereinsvorstande.
13 Frankfurt a. M. Verein far Ge-
schichte und Altertumskande.
Am 22. Februar sprach Herr Prof. Dr. A.
Riese uber die inschriftliche Uber-
lieferung der Romerzeit in den
Rheinlanden bis zur Zeit Domitians.
In der Einleitung behandelte er die Ur-
sachen der Setzung antiker Inschriften,
ihren Wert und Charakter und ibre Ver-
dffentlichungen, zu denen hoffentlich bald
auch die der Germania inferior im GIL
erscheinen werden. Er besprach dann in
ehronologischer Anordnung die Inschrift
des Munatius Plancue, das Monumentum
Ancyrannum, die Caelius-Inschrift aus der
Zeit des Varuskrieges und zablreiche an-
dere bis berab zu den Ebreninschriften
von Offizieren, die in den germaniscben
Eriegen der Flavierzeit tatig waren, wobei
er von den neuen Yexillationen der In-
schrift des Yelius Rufus und von denen
der Stempel von Mirebeau-sur-Beze eine
neue Auslegung zu erweisen sucbte. Die
Inschriften unter Claudius und Nero treten
in ihr Recht, die schon auf eine Zunahme
der Kultur, des Yerkehrs und der Eunst
hinweisen (vgl. z. B. CIRb. 164, Eorrbl.
1905, 41). Anderseits zeigen einen sproden
herben Charakter die zahlreichen Soldaten-
grabsteine der Fruhzeit aus Zahlbach, die
der Yortragende einer moglicbst statisti-
schen Betrachtung unterzog: der Ver-
storbenen Nationalist, ihr Lebensalter
u. a. wurde besprochen; viele starben jung,
die Harte des Dienstes machte sich geltend,
die Tacitus beredt zu schildern weiss. Die
germanischen „ corporis custodes" der
Kaiser und kaiserlichen Prinzen in Rom
fahrten wohl andere Ursachen vielfach zu
einem fruhen Tode. — Zum Schlusse stellte
der Yortragende rheinische Ortsnamen zu-
sammen, die wir nur den Inschriften ver-
danken, und gab einen Uberblick aber
die aus ihnen bekannten Yertreter burger-
licher Berufstatigkeiten.
Yerlagsbachhandlong von Jac. Lintz in Trier.
Bericht
ttber
den ersten Verbandstag
der
west- und siiddeutschen Yereine ftir romiscb-
germanische Altertnmsforschuiig
zu Trier
am 11. und 12. April 1901.
Preia 1 Mk. 60 Pfg.
Fftr Abonnenten der Weetdeateoheu Zeitechrift
1 Mk. 20 Pfg.
Alle Buohhandlangen nehmen hier*uf
Bestellungen en.
€ine deutsche jVlakrschule
urn die Wende des ersten Jahrtausends.
Kritisohe Btadien
ear Gesohichte der Malerei In Dentechlend
im 10. and 11. Jehrhandert.
Heraasgegeben Ton
W. Vtfge.
Preli 10 Mark.
Fur die Abonnenten der Westd. Zeiteehr. H Hark.
Berioht
ttber die vom dentachen Beiohe unternommene
Erforaobnng dea
obergermanisch-raetischen Limes.
Bin Vortrag
gehalten vor der XL1II. Veraammlang deataeher
Pbilologen und Schalmanner in K51n am
26. September 1895
von
Felix Hettner,
arobaol. Dirigent bei der Beioha-Limeakommisaion
FreU 80 Pfennig:.
Jacob Lints, Yerlagabaohbandlung and Bnehdrnokerei in Trier.
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Verramltolra y.RBmltcbt Zelt
redigiert von
Br. Krtaer, Mus.-Direktor,
Trltr.
■itttlalter and ■•■zelt
redigiert von
Archivdirektor,
Kdln.
der
Westdeutschen Zeitschrift fur Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der histor isch • antiqnar ischen Vereine zu Birkenfeld, Frank*
fnrt a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Neuss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Mai d. Junl.
Jabrgang XXV, Nr. 5 n. 6.
1906.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Anflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. fiir die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung nnd alien Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnement8preis 15 Mark fur die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, fiir letzteres allein 5 Mark.
■B>» Beitrage fiir die vorromische und romische Abteilung sind an Dr. Krflger (Trier, Prov.-Mus.),
fiir Hlttelalter und Neuzeit an Prof. Hansen (Koln, Stadtarchiv) zu senden.
Neue Funde.
19. Spatrdmlscher Helm von Worms. Von
Helmen der spaten Eaiserzeit aus provinzial-
romischem Gebiet wussten wir bis vor
wenigen Jahren, so reichliche Bestande an
Denkmalern dieser Art aus alterer wie
mittlerer Eaiserzeit auch unsere Museen
aufzuweisen haben, so gut wie nichts. Eine
Publikation J. Hampels1), die einen vor
8 Jahren in der Donau bei Budapest ge-
fundenen Eisenhelm mit Bekleidung aus
vergoldetem Silberblech zuin Gegenstand
der Besprechung batte, behandelte zum
ersten Male eine kleine Gruppe spatromi-
scber Hehne, die das genannte ungar-
landische Exemplar durch die auf ibm be-
findlicben typisch spatromischen Schnallen
wie die Dekoration durch recbteckige,
oblonge und kreisrunde Glaspasten (Imi-
tationen von Onyx etc.) und gepresste figur-
liche Motive (Lowen, Victorien, Juppiter)
in aller Scharfe zeitlich fixiert 2). Ausser
diesem ungarischen Stuck konnte Hampel
noch die beiden 1896 in einer Eiesgrube
bei Pfersee-Augsburg gefundenen Helme
(Mus. Augsburg, German. Mus. Nurnberg)
1) Arch. ErteiitO 1900, 362—74; Zeitschr. f.
Hist. Waffenkunde II, 192—201. Ferner Budapest
Begisegei reg. ts tOrt 6?kOnvo VII, 1900, 67 f.
(Nagy).
2) Dor Budapester Helm trug ansierdem noch
eine Ineehrift (getrieben), von dor sich jodoch
nar iwei Buchstaben erhaiten haben. — Hampel
fuhrt ana, dass die erv&hnten Schnallen zur Be-
festigang eines Helmbusches dionton.
nachweisen, endlich als viertes Exemplar
ein seit mehr als einem halben Jahrhundert
bekanntes Stuck aus Eertsch (Ermitage) •).
Weiter deutete Hampel ricbtig auf die
Silberblech - Spangenkappe aus dem Tors-
berger Moor bei Suder-Brarup (Mus. Eiel)
als nahen Verwandten dieser Gattung hin.
Die geringe Zahl dieser kostbaren
spatromischen Waffenstucke glaube ich
noch urn ein Exemplar vermehren zu
kGnnen, das, zwar vor anderthalb Dezennien
bereits gefunden, bisher trotz Abbildung
wie mehrfacher Erwahnung in der Literatur
der Aufmerksamkeit der Archaologen ent-
gangen ist4). Im Jahre 1890 fand man in
Worms, und zwar innerhalb des romischen
Stadtgebietes (Schildergasse 5), einen zer-
triimmerten Eisenhelm mit Spuren von
Metallblechverkleidung, der in Mainz restau-
riert wurde, wie es scheint, aber nicht
vollstandig (abgeb. Abb. 1). Man bezeich-
S) Ant du Bosph. limm. XXVIII, 5, 6. —
(Lipperheide, Ant Holme S. 350 Nr. 404, in besserer
Aneicht). Das Stack ist technisch nioht gans ge-
nau besohrieben. Tatsaohlich durfte seln Eisen-
kOrper aus awei Halften und der diese verbinden-
den Spange bestehen, nur der Silberblechbelag
der Halften setst si oh aus je drei Platten susam-
men. — Der Helm stammt nicht aus dem Kul-Oha,
schon 1854 ausserte man Z we if el uber dieie (aus
Dubrux' Text nicht ersichtliche) Signatur. Offen-
bar wurde der Helm in einem der reichen spat-
romischen Graber bei Glinischtsche etc. gefunden.
4) Weitd. Zeitschr. X 1891, 396; Mitt Germ,
Mus. Ntlmberg 1892, 27, Awn. 3; Demmin, Kriegs-
waffen, Erganzungsband 119, 21ter.
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— 68 —
nete den Helm, der so ganz von alien
tosher bekannten Typen sich entfernte,
damak ah karolingisch. Aber aucb diese
Abb. 1.
allerdings unzutreffende Bearteilung ver-
mochte dem Stuck, das dann als Unikum
ja von hdchster Bedeutung gewesen, nicht
die notige Wertschatzung zu verschaffen.
Die Helme dieser Reihe bestehen nicht
aus einer in einem Stuck getriebenen Eisen-
kappe, sondern werden gebildet aus zwei
besonders gcarbeiteten Halften, die eine
breite kraftige Spange (meist mit kraftiger
Mittelrippe) in der Sagittalricbtung von
vorn bis binten zusammenfasst. So auch
das Wormser Exemplar. Silberblechver-
kleidung, die aus zwei halben Ealotten
und der zusammenhaltenden Spange be-
stebt (nur beim Kertscber Helm statt der
Ealottenhalften je 3 Platten), war bei
unserm Stuck offenbar einst vorbanden,
ist aber bereits in der Erde verloren ge-
gangen, bis auf wenige Reste. Die Off-
nung des Helmes umfasste, ahnlich wie
bei dem Budapester Exemplar, ein kraf-
tiges, besonders angefugtes Band, in der Pro-
filierung der Scheitelspange entsprechend.
Im augenblicklicben Zustande umzieht dies
Band nur die hintere Halfte des Helm-
randes, in der Schlafengegend scharf ab-
scbneidend; offenbar hatte man von dem
Bande nur wenige Reste gefunden und bei
der Erganzung der Fragmente geglaubt,
dass es sicb hier lediglich um eine Ver-
starkung des Nackenteiles handle. Nach
Analogie des Budapester Helmes wie der
Spangenhelme der Merovingerzeit werden
wir un8 diese Verstarkung des Randes
jedoch allseits umlaufend zu denken haben.
Die Wangenklappen sind auffallend klein,
schmal, und zeichnen sich durch ein en
halbkreisformigen Einschnitt am oberen
Rande aus. Bei den
fibrigen Helmen find die
Backenklappen im Ge-
gensatz dazu uberaus
breit. Ganz singular ist
der bewegliche Nacken-
Bchutz, ein Schild von
Wangenklappenform ,mit
sattelartiger Einknick-
ung. Von einem Nasale,
das bei den Pfersee-
Helmen ebenso wie bei
dem Budapester Exem-
plar vorhanden oder we-
nigstens angedeutet ist, fand sich hier keine
Spur, so wenig wie von Augenbrauenbogen;
freilich ist ja der Helm nur unvollstandig
auf uns gekommen. Von der einstigen Me-
tallblechverkleidung haben sich leider nor
am Rande des Nackenschutzes Spuren ver-
goldeten Bleches, zweifellos aus Silber,
mit getriebener Verzierung (Punktkreise,
wie sie samtliche Helme mit Ausnahme
des Augsburger Exemplares von Pfersee
zeigen) erhalten. Es kann keinem Zweifel
unterliegen, wir haben hier ein neues
Exemplar jener spatromischen Helmgattnng
vor uns, freilich den unansehnlichsten von
alien, dessen einstiger Schmuck durch ver-
goldetes Silberblech mit getriebenen Orna-
menten bedauerlicher Weise verloren ging.
So fremdartig die Helme dieser Reihe
auch anmuten, so vorzuglich passen sie
in den Kreis der Erzeugnisse spatrdmischer
Kunstindustrie. Yon den so verschieden
gearteten Arbeiten, die das spatromische
Eunstbandwerk in seiner technischen wie
ornamentalen Yielseitigkeit geschaffe^
schliessen sich zahlreicbe Stiicke aufe
engste unserer Helmgattung an. Es ist
hier nicht der Ort, das ganze in Betracht
kommende Material vorzulegen, aber einige
Hiu weise seien wenigstens gegeben.
Auch andere Schutzwaffen sind ganz ent-
sprechend dekoriert. Wir kennen mehrere
Schildbuckel mit Yerkleidung von vergol-
detem Silberblech, das durch eingesetzte
Glasflusse wie getriebene geometrische
Muster und figurliche Darstellungen ver-
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— 70 —
ziert ist. Unter den spatkaiserzeitlichen
Schmucksachen kehren analoge Arbeiten
mit gepressten Metallblechen mit feinen
geometrischen Mustern u. 8. w. wie mit
Glas- und Steineinsatzen in Menge wieder,
wir nennen hier Schnallen, Fibeln, Zier-
bleche (Gewandbesatz), Diademe u. a. m.
Auch allerhand Beschlage, yon Kastchen,
Schwextscheiden, Pferdegeschirr u. s. w.,
schliessen sich mehrfach aufs engste an.
Es ist nicht ganz leicbt, bei den betreffen-
den Objekten in jedem Falle zu entschei-
den, was reichsromischen Werkst&tten der
Spatzeit entstammt, was als barbarische
Replik solcher Arbeiten zu gelten hat.
Werkstatten in den ausserhalb der Reichs-
grenzen liegenden Barbarenlandern be-
nutzten, wie wir ja sehen, reichsrSmische
Vorlagen in Masse, ja an dem der spat-
antiken Kunstindustrie Entlehnten hielten
sie zahe bis tief in das fruhe Mittelalter
binein fest, wie die mittel- und nord-
europaischen Altertumer merovingiscber
Zeit trotz aller Verballhornungen, Weiter-
stilisierungen spatantiker Details erkennen
lassen. Zahlreiche ausNorddeutschlandund
Skandinavien stammende Fibeln, Schnallen,
Waffenbeschlage u. 8. w. der Zeit vor und
nach 400 n. Gbr. sind unter diesem Ge-
sichtspunkt zu betrachten, aber auch in
nichtgermanischen Gebieten finden sich
ahnliche Erscheinungen, z. B. erinnern
gepresste Bronzebleche aus spatkaiserzeit-
lichen Funden im Gouvernement Wilna
wieder auf das lebhafteste an die Deko-
ration der He! me unserer Reihe.
Keinesfalls durfen die Helme dieser
spatromischen Gattung als spezifisch bar-
barische Fabrikate angesprochen werden.
Dass keines der Stucke auf rein barbari-
schem Gebiet gefunden wurde, ware hier
nicht so ausschlaggebend wie die vollige
Ubereinstimmung mit gleichalterigen ro-
mischen Arbeiten, die, weil in gewisser
Menge in spatromischen Nekropolen pro-
vinzialen Bodens verbreitet, eben ja Er-
zeugnisse reichsromischer und nicht bar-
bariscber Werkstatten sind, fails es ernes
solchen Nachweises noch bedurfte.
Von den in der Metallblechverklei-
dung wie der Ornamentik recht ahnlichen
Spangenhelmen merovingischer Zeit unter-
scheidet sich die spatrdmische Gattung
konstruktiy vollkommen. Hier ist die aus
zwei Halften zusammengefugte Eisenhaube
das Wesentlicbe, bei den nachkaiserzeit-
lichen Stttcken das kraftige Bronzespangen-
gerUst. Beide Reihen, mindestens aber
die Spangenhelme, haben eine langere Ge-
schichte, die Formen beschranken sich
nicht auf eine kurze Lebensdauer. Mit
einigen Daten aus der Geschichte der bei-
den Helmtypen sei hier geschlossen.
Bei der oft mangelhaften technischen
Beschreibung der Stucke ist es nicht er-
sichtlich, ob die eigenartige Konstruktion
der spatromischen Helme in alteren wie
jiingeren Zeiten wiederkehrt. Aber die
vollstandige oder teilweise Yerkleidung von
Eisenhauben mit ornamentierten Bronze-
oder Silberblechen lasst sich aber grosse
Zeitraume verfolgen. Wir kennen diese
Technik an Helmen aus griechischen und
rdmischen Werkstatten, wir finden sie bei
Barbarenhelmen des vorromischen Eisen-
alters (4. Jh.: Amfreville, Canosa; letzte
vorromische Zeit: Giubiasco etc.), ebenso
zeigen nordische Fabrikate vom Ende der
merovingischen Zeit aus Schweden (Wendel
in Dppland)5) wieder das Namliche.
Auch die Spangenhelme begegnen uns
zu sehr verschiedenen Zeiten. Bekannt
sind die Darstellungen auf der Trajansaule
bei HilfsvGlkern wie Gegnern der Romer,
auf der Theodosiussaule erscheint der nam-
liche Typ, weiter tragen Bosporaner (nicht
aber ihre Gegner) auf Wandgemalden von
Eatakomben in Kertsch wie auf Grabstelen
solche Helme, aber auch eine Terracotte
hellenistischer Zeit aus Kertsch zeigt be-
reits diese Form •). Endlich sei hier zu
den an anderer Stelle mitgeteilten Daten
iiber diesen Typ 7) noch an die Kegelhelme
von assyrischem Boden im Britischen Mu-
seum in London 8) erinnert, deren spangen-
5) Ein Stack, das besterhaltene, bei Montelim,
Kulturgeschichte Sohwodens, 1906, Fig. 367.
6) Nachwetse far Kertioh im Compte- Rendu
pour 1872, St. Petersburg (W. Stassoff).
7) Alterttlmer uns. heidn. Vorzeit V, Tafel 85.
— Zu den hier aufgesahlten Stttcken der Mero-
vingerzeit kommt noch ein leider nur durch eine
Backenklappe angedeutetes (nicht erhaltenes) aus
Ssentes im Theissgebiet (Arch. firtesitO 1904, 157 ;
Hampel, Alt d. frtthen Mittelaltars, Taf. 453).
8) Abbildungen bei Lipperheide S. 1, 4, 352.
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— 71 —
72 —
besetzte Exemplare wohl zu Unrecht als
parthisch oder sassanidisch bezeichnet wer-
den, wahrend die anderen Stucke als
assyrisch gelten. Und fur das spate Nach-
leben dieses Type ware noch auf die im
Ostbaltikum im Deutschorden-Gebiet nicht
allzu seltenen zusammengestuckten Eisen-
helme9) zu verweisen. Damit lasst sich
die Geschichte dieser Helmgattung also
fiber mehr als ein Jabrtausend verfolgen.
Mainz. P. Reinecke.
20. Mainz. [Rbmische Grabdenkmaier.] Beim
Bau eines Krankenhauses des Alicever-
eines wurden im Herbst vorigen Jabres
oberhalb der stadtischen Anlage, wo scbon
langst ein grosser romischer Friedhof fest-
gestellt ist, einige Graber angeschnitten,
die aber meist schon ausgeraubt waren.
So war es aucb mit einem Steinsarg, einem
der grdssten und bestgearbeiteten , die
bei uns zu Tage gekommen sind, der ge-
wiss einstmals reiche Beigaben enthielt.
Er ist aus Sandstein, ungefahr 220 cm
lang und 66 cm hocb obne den Deckel.
Dieser stellt ein Satteldach dar mit giebel-
formigen Aufsatzen [in der Mitte und
wurfelformigen an den Ecken, auf welcben
D • M = dis Manibus stand ; nur das M
ist nocb deutlich sichtbar. An dem Sarg
selbst siebt man rechts und links je ein
sauber gearbeitetes sog. Amazonenschild ;
die ehemals dazwiscben befindliche Inscbrift
ist bei einer zweiten Yerwendung des
Sarges ausgemeisselt worden. Erst bei
sehr scharfer Priifung siebt man nocb
Beste davon in 6 Zeilen. Was icb beraus-
zubringen glaubte, ist, abgeseben von zer-
streuten Hasten, folgendes:
— Die Deutung der Stuoke als sassanidisoh im
Guide des Britischen Museum, als parthisoh s. B.
bei Gardner, Parthian Coinage (1877). — Die
sassanidischen Beliefs bieten meines Wissens kei-
nen Anhalt fur die Beurteilung dieser Helme. Die
Kopfbedeckungen auf Munzen der Parther Mithra-
dates I, Artabanus I, Mithradates II, Ghosroes I,
wie des ersten Sassaniden (Artaxerxes I), ferner
auf parthischen und sassanidischen Siegelsteinen
wie Dieulafoy, L'art antique de la Perse V, fig. 41,
und Gab. des M^dailles et Antiques, Bibl. Nat.
No. 1339 bis, deuten eher auf Helme naoh Art der
von uns behandelteu spatromischen hin.
9) a. B. Mat. po Arch. Bossii 28, S. 65, 67, 80.
— Fragments von Dollkeim in Ostpreussen.
D M
U. IVI • ISIDOro fiiio 'NNOCENTISSIMO
IVVENI OVINOA
ECIBl
MENSe* VIII
Fur den Schluss der dritten und den An-
fang der vierten Zeile ist noch keine
sichere Erklarung gefunden.
Um dieselbe Zeit wurden an der nam-
licben Stelle 1) nocb zwei kleine nicht
an einander passende, aber vielleicht za
demselben Denkmal gehorige Grabstein-
Bruchstucke aus Sandstein gefunden : a) H
15 cm, Br. 32 cm, D. 18 cm mit den
Buchstaben DXFT (dies X?) und b) E
13 cm, Br. 21 cm, D. 39 cm mit der In-
8chrift I AT (natione?) und darunter den
Kopfen (einer Senkrecbten ?) und eines V.
2) allerlei andere Brucbstucke, z. B. ein
54 cm langes Stuck von einer kleinen
Schuppensaule, ein viereckiger Stein mit
einer schildartigen Verzierung (H. 22 cm
Br. 52 cm, D. 30 cm) und ein Stuck von
dem Schuppendacb eines grossen Grab-
denkmals, wie sie aus den Neumagener
Funden bekannt sind. Nachtraglich wurde
auf diesem Bauplatz noch ein Bruchstuck
gefunden, das wahrscheinlich yon einem
Steinsarg herriihrt. Sandstein. H. 17 cm,
Br. 21 cm, D. 6 cm. Von der Inschrift ist
PI Lic
nur erhalten : v y g • Am Ende der ersten
Zeile stand 0, C oder G, am An fang der
zweiten A.
Bei Kanalisations-Arbeiten wurden am
5. April d. J. da, wo der unmittelbar
vor dem Neutor rechts abzweigende Fuss-
weg unter der Eisenbahn durcbgefuhrt ist.
drei teilweise zerbrochene, 120 cm hofae
Mittel-S&ulen eines grossen Fensters mit
den zugehorigen beiden Gewanden ge-
funden. Das Material ist Sandstein. Sach-
kenner glauben, dass das Fenster aus karo-
lingischer Zeit stammen konne. Nach der
Reinigung zeigte es sich, dass funf n-
mische Grabsteine dazu verarbeitet worden
waren, von der en Inschriften noch Reste
an der Basis oder dem Abakus der Saulen
sowie an der Ruckwand der Fenster-Ge-
wande erhalten waren. In den Vertiefungen
sieht man vielfach noch die rote Farbe
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— 73 —
auf dem weissen Stack. Die
lD8chriftre8te Bind:
erhaltenen
1) SAN
»)
ANIS'V-^S
5)
\ D N
I- M • 1
A LI OFR A VI
LEV
SEN,
3" • S,
3)
XXV WENS
ZONTIVS
D I •
FE
4)
VI X IT- ANI
ROMA Q_V I
VIII DIES XX
NIANOr^
T i
IV • C
C V
ad 1: Z. 1 a. A. vorn B oder S.
ad 2: Z. 2 ob der dritte Buchstabe
ein I oder em L war, l&sst rich nicht mit
voller Sicherheit sagen ; der etwas grossere
Abstand von 0 macht L ein wenig wahr-
scheinlicher.
ad 3: links ist ein Stiick der alten
Umrahmung erhalten.
ad 4: Z. 3 a. £. stand V; die beiden
vorausgehenden Buchstaben sind nicht ganz
sicher: ES oder EC?
ad 5: Z. 1 a. A. stand A.
Bei Nr. 2 und 3 stent zur Bezeich-
nung dee Alters der Ablativ anfnjis.
Bei Nr. 2 Z. 1 ist, wie so haufig, vor S
das N ausgefallen : mefnjs[es]. Beraerkens-
wert ist die zweite Zeile dieser Inschrift.
21. Kreuznach. [Vorrtfmiscbe Funde.] Beim
Ansschachten fur die strategische Eisen-
balm, Strecke Bad Kreuznach— Planig, un-
weit dee Pomologischen Gartens, wo vor
zwei Jahren viele prahistorische Gefasse
gefunden wurden (Korrbl. 1904, 7 und 8),
kamen im September 1904 folgende pra-
historische Gefasse, alle unten mit flachem,
z. T. nicht gleichmassig abgeplattetem
Boden zu Tage.
4
— 74 —
Sollte hier ein germanischer Name in sehr
alter Form vorliegen? Auf dem nahen'
romischen Friedhof sind bis jetzt nur oder
fast nur Skelettgraber gefunden worden.
Am 8. Mai d. J. wurde beim Abbruch
dee Hauses Nr. 10 in der Rochusstrasse
der Oberteil eines rdmischen Altars auf-
gefunden. H. 40, Br. 42, D. 23 cm. Unter
der verzierten Bekronung ist folgende In-
schrift erhalten:
i n • h • d • D
DEO'MERCVRIO
LVCIVS-POTENS
BF'COS-AEDEM
VETVST ATE 'CON
laps a m restituit
Die Formel in hfonoremj dfomusj dftvinae),.
die bekanntlich nicht vor Antoninus Pius
nachweisbar ist, schliesst den Gedanken
aus, dass der Benefiziar dee Statthalters,
Lucius Potens, nur zwei Namen gehabt
habe, dass also Lucius ein Yorname sei.
— Leider ist nicht gesagt, welchen ver-
fallenen Tempel Lucius Potens wieder auf-
gebaut hat. Die Buchstaben der funften
Zeile sind durch den Bruch schon stark
beschadigt, aber noch sicher lesbar.
Mainz. K6rber.
1) Schwarzer Topf, 15 cm hoch, oben
ausserer Durchmesser 11, grdsster Durch-
messer 15 cm, nicht gleichmassig rund,
aber ziemlich gut geglattet (Abb. 2, 1)4
Die durch Punkte markierten Zackenreihen
sind 7mal (je auf- und absteigend) ange-
bracht; da dem Topfer zuletzt nicht Raunv
genug blieb, fullte er die Lucke mit je
7 Punkten in wagerechten Linien aus.
2) Dickwandiger niedrigerTopf aus rotem.
8 9 7
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- 76 —
Ton, angeschwarzt , 9 cm hoch, oberer
und zugleich grosster Durchmesser 12 cm,
ungleichmassig gerundet (Abb. 2, 2). Unter
der Randlinie waren 3 Parallellinien ge-
zogeD, die z. T. abgerieben sind. Yon der
unteren, z. T. auch schon oberen Linie
gehen schwachgebogene Striche nach unten,
je 5 zusammen, z. T. so, dass 5 und 5 nach
unten sich vereinigen, dazwischen ungleich-
massig je 5 nach links oder nach rechts
etwas vom Lot abbiegend.
3) Bruchstuck eines dickwandigen roten
Topfes aus sehr grobem Korn, aussen teil-
weis, innen ganz geschwarzt. Vom Boden
aus bis zur Biegung nach innen zu 10 cm
hoch ; in dieser Entfernung 9 Reihen Ein-
driicke eines In strum en tes , das etwas
stumpfer endete, als unsere Schrauben-
zieher, unten und oben je 2 Reihen gleich-
massig, dazwischen gliickte es dem Topfer
nicht, innen von links nach rechts oder
umgekehrt den Anschluss zu finden. Der
grosste Durchmesser betrug einst 12 cm.
4) Untere8 Stuck eines dickwandigen,
grobkornigen, schwarzen Topfes. Boden-
durchmesser 6 cm, erhaltene Hohe 7 cm
(Abb. 2, 3). Von unten nach oben je
2 Reihen Quereindrucke eines etwas klei-
neren oder schwacher eingestossenen Instru-
mentes als bei 3); unten je drei Paare
iibereinander , dann abwechselnd weiter
nach oben.
5) Kleines Bruchstuck eines dickwan-
digen, grobkornigen, innen und aussen ge-
schwarzten roten Topfes mit eingeritzten
senkrechten Rippen, von denen rechts und
links Querrippen auf- bez. abwarts ab-
zweigen (Abb. 2, 4).
6) Bruchstuck eines mittelwandigen,
grossen Gefasses, aussen und innen ge-
schwarzt und geglattet; aussen ohne Ver-
zierung, innen flachgeritzt und ungleich
je 4 Querlinien und dazwischen je 4 senk-
rechte oder schrage Linien.
7) Sehr kleines, rotes, aussen und innen
geschwarztes mittelwandiges Gefass, das
auf 3 Fussen stand, deren untere Enden
abgebrochen waren (Abb. 2, 5). Jetzt 6 cm
hoch, grosster Durchmesser 5 cm.
8) Bodenstiick eines dickwandigen, grob-
kornigen, schwarzen Topfes.
9) Stuck einer dickwandigen, grobkor-
nigen Schale, aussen rot, innen schwarz,
bez. geschwarzt, 6 cm hoch, Boden 6 cm
Durchmesser, oberer Rand einst 12 cm
Durchmesser, grosster Durchmesser 13 cm.
10) Randstuck eines dickwandigen, grob-
kornigen Gefasses mit gleicher Biegung
wie 9). In der roten Erde z. T. schwar-
zer Kern.
11) Bronzegegenstande mit gruner Pa-
tina, a) 2 Stucke eines ubersponnenen,
ab- und anschwellenden Armringes, 7 cm
Durchmesser (Abb. 2, 6);
b) ein enger dicker Ring, aussen mit
erhabener Leiste verziert (Abb. 2, 7);
c) ein kleiner runder Ring ohne Ver-
zierung. Beide Ringe an einer abgeschab-
ten Stelle messingartig (Abb. 2, 7);
d) dunne Fibula, 4 cm lang (Abb. 2, 8):
e) starkere Fibula, oberer Teil abge-
brochen, Nadel losgelost (Abb. 2, 9).
12) Ein dicker Ring aus weisser und
schwarzer bandartiger Masse, 3 — 4 cm
Durchmesser, innere Offnung nur fur Schnur,
nicht fur Finger geeignet.
Von den Gefassen wurden 1), 2), 3),
7) am 6. September an derselben Stelie
gefunden, Tags darauf eigentumlicher Weise
an derselben Stelle ein zerfressenes eiser-
nes Messer von 32 cm Lange und 4,5 cm
Breite, aber in welcher Tiefe zweifelhaft
Die Bronzegerate wurden auch am
6. September, aber in einiger Entfernung
von den Gefassen 1), 2), 3), 7) gefunden;
zweifelhaft, ob mit andern Gefassen zu-
sammen, und mit welchen etwa.
Alle Funde wurden von der Eisenbahn-
direktion in Mainz freundlicherweise dem
Antiqu.-Histor. Verein uberlassen.
Kreuznach. 0. Kohl.
Kreuznach. In dem von Prof. Bohn her- *
ausgegebenen Bande des CIL. XIII, III, 1
steht 588,g nach meiner Angabe CLEMES-
FECIT. Als im Sommer 1904 Direktor
Graeven die hiesige Altertumssammlung
besichtigte, machte er mich darauf auf-
merksam, dass doch noch einige Bucb-
staben sich erkennen liessen, die wir
nun zusammen entzifferten.
PCLEMESFECITBoRi
Es steht dies am ausgefranzten Rande
einer nahe beim Mosaikboden gefundenen
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— 78 —
grossen roten Beibeschussel. Ob hinter R
noch ein kleiner Buchstabe angeschoben
war oder ein Schlusszeichen, ist nicht mehr
zu erkennen. Fiir einen grossen Buch-
staben ist der Raum zu klein. Ich dentete
Borbetomagi; auf eine Anfrage in Worms
erhielt ich die Nacbricht, dass bis zu
diesem Herbst keine ahnliche auf Worms
zu deutende Inschrift dort gefunden sei.
Kreuznach. 0. Kohl.
23. Neumagen. [Heiligtum des Mercurius
Bigentius.] Unweit der ca. 1 km sudlich
von Neumagen an der Mosel belegenen
Marterkapelle wurden bei Neuanlage eines
Weinberges auf einem den Herren Milz
in Neumagen gehorigen Grundstiick ge-
rade am Fuss des durch seine Sonnenuhr
weithin kenntlichenKobenfelsens im Distrikt
Leienberg antike Reste gefunden. Man
stiess auf zahlreiche Dachziegel, angeb-
aber auf kein Mauurwerk. Dass man es
mit einer Anlage romischer Zeit und zwar
einem, vermutlich kleinen, landlichen Heilig-
tum zu tun hatte, verrieten ausser den
Scberben, die man noch jetzt dort finden
kann, die weiteren Fundstiicke: ein nicht
naher zu bestimmendes Grosserz des Marc
Aurel und zwei Steindenkmaler. Letztere
wurden von Herrn Jos. Milz in dankens-
werter Weise dem Provinzialmuseum in
Trier als Geschenk uberwiesen. Es sind:
Die Statuette eines sitzenden Gottes
aus Jurakalk, noch 0,46 m hoch, 0,43 breit,
0,23 tief. Auf einer breiten Bank mit
einem Sitz von auffallend geringer Tiefe,
mit senkrechter Riickwand sitzt ein nur
mit einem Mantel bekleideter Gott. Kopf,
Brust, beide Arme und das rechte Knie,
ebenso der vordere Teil der Standplatte
sind verloren. Aber die erhaltenen Teile
geniigen , urn in der Gestalt einen thronen-
den Juppiter mit Sicherheit erkennen zu
lassen, und zwar den selteneren Typus, der
mit der rechten Hand hoch das Scepter
anfasst, die Linke mit dem Blitz auf dem
Knie ruhen lasst, wie er z. B. in Trier
vertreten ist : Steindenkmaler 23 aus Iden-
heim, 24, Inv. 04, 171 aus Trier. Alle diese
unterscbeiden sich von dem Typus des
kapitolinischen Juppiter dadurch, dass der
Leib bis unter die Scham entblusst ist. Eine
Brnchstelle links unten an der Vorderseite
der Bank des neugefundene Gotterbildes,
unterhalb deren die Bank und der Boden
frei ausgearbeitet ist, riihrten offenbar vom
Hinterteil des Adlers her, auf der andern
Seite ist die untere Halfte der Kugel er-
halten. An den Schmalseiten der Bank
hangen die ublichen Tucher, die Riick-
wand ist unverziert.
Das zweite Steindenkmal ist ein kleiner
Altar mit Weihinschrift an Mercurius
Bigentius, ebenfalls aus Jurakalk. Ab-
geschlagen sind die rechte obere Ecke
und der untere Teil; so ist er noch
0,31 m hoch, 0,76 breit, 0,12 tief. Der
Altar ist ohne jedes Ornament. Die In-
schrift, deren erste Zeile auf dem aus-
ladenden Sims stent, lautet:
MERCVR[io
B I G E N T 1 O
M • C ASSI VS
V E N V S T V[«
[v . ] « v [• m]
Damit ist die grosse Zahl der Bei-
namen des gallischen Mercur urn einen
neuen vermehrt worden. Vermutlich ist
er, wie wohl die meisten, eine Ortsbe-
bezeichnung ; leider vermogen wir sie nicht
aufzuklaren. Der Name Biga kommt in
Britannien als Topferstempel vor (C. VI
1336 M* *• "7); er kann gallisch sein und
von derselben Wurzel stammen.
Es ist wertvoll an der romischen
Strasse, die hier voruberfuhrte, ein neues
Mercur-Heiligtum kennen zu lernen und
es verdient Beachtung, dass wiederum,
wie so oft, neben dem einheimischen Gott
Juppiter als Kultgenosse auftritt. Auch der
oben genannte Juppiter von Idenheim ist
in einem landlichen Heiligtum mit einer
Merkurinschrift zusammengefunden, gerade
er, der auch im Typus mit dem Neumage-
ner ubereinstimmt.
Trier. E. Kriiger.
Xanten. [Romischer Grabs tein.] Im24
Staatswald der Kgl. Oberforsterei Xanten,
Schutzbezirk Nachtigall, bei Marienbaum,
wurde vor kurzem eine in 6 Stucke zer-
brochene Inschriftplatte aus Kalkstein,
so wie eine Tuffsteinbasis gefunden, welch
letztere mit einer Rinne auf der Oberseite
versehen ist, die offenbar zur Aufnahme
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— 79 —
- 80 -
der Platte bestimmt war, denn diese passt
hinein. Die Breite der Platte betragt
69 cm, ihre Dicke 5 cm, ihre jetzige Hohe
73 cm, doch ist der untere Rand ganz
verloren. Oben in der Mitte war ein Me-
daillonbild angebracht, von dem aber nur
noch ein Teil der kreisrunden Umrahmung
und kleine Reste des Gewandes vom Brust-
bild erhalten sind. Die Inschrift lautet:
CANDID NiO'SMP
LI CI - C A N) * DI 1J VS
//\CITVS FRATRI-
P I E N * _jjJ \ D • F-C
_ „s —
B(is) [MfanibusJ] '' Candid[i]nw Simp \ lid
Candidinius \ [T]acitU8 fratri \ pientfa-
8tm]o f faciendum) cfuravitj.
Die Buchstaben sind sehr schon und
sorgfaltig geschrieben. Die Sitte der
Anbringung des Portraitmedaillons, die
Formel D. M., das Fehlen der Praenomina,
die Bildung des Gentilicium aus einem
Cognomen weisen das Denkmal der Klasse
von Grabsteinen zu, welche etwa von Mitte
des 2. bis weit ins 3. Jahrh. hinein zu
datieren ist1). Candidinier sind in den
rheinischen Inschriften dieser Zeit so
haufig, dass Nachweise uberflussig sind.
Das Denkmal ist von der Kgl. Forstbehorde
auf Veranla8sung des Herrn Oberfdrsters
Freiberrn von Metternich dankenswerter
Weise dem Bonner Provinzialmuseum uber-
wiesen worden.
Bonn. Hans Lebner.
1) VgL Klinkenberg, B. J. 108/9 S. 126 ff.
Chronik.
25 Wllb. Trooktlf, Btitraga snr Geichiohta d«r Mi-
niitarialitat. I. Die MinistariaUn dai Era-
biiohoft Ton Koln im 18. Jahrh. Beilaga
sum Jahresb«richt d«r HohenaolUrnschnle
in Sch6neb«rg. OtUrn 1906. — 25 S.
Yerf. handelt iiber die Dienstmannen
des Erzbischofs von Koln, hauptsachlich auf
Grund der Frensdorffschen Bearbeitung
des Kolner Dienstrecbtes (Mitteil. a. d.
Stadtarchiv Koln II. Heft). Er stutzt sich
dabei auf Ennen, Hegel, Lau (erzbischofl.
Beamte), deren Anscbauungen im wesent-
lichen schon bei Waitz-Zeumer (Verfassungs-
geschichte 5s S. 322 ff.) zusammengefasst
sind. Von den neueren Untersuchungen
(Lau, Entwicklung der Verfassung der Stadt
Koln, Oppermann in der Westd. Zeitschr.
1901 bes. S. 164; 1902 bes. S. 54 £,
Rietscbel ebenda 1903, S. 327 ff. u. Bnrg-
grafenamt, Leipzig 1905, S. 143) bat er
keine Ahnung; ebenso wenig kennt er
Knippings Regesten der Erzbischofe von
Koln. Dass infolge dessen das Thema
nicht gefordert wird, ist klar. Die all-
gemeinen Ausfuhrungen uber Ministeriali-
tat lehnen sich an Waitz-Zeumer and
Schroder, Rechtsgeschichte, 3. Aufl., an
und sind im wesentlichen richtig.
Koln. Dr. Wilh. Kisky.
Hant Hartw«y«r, Bar Weinhandel im Gabiete dar 26.
Hanse im Mittalalter. (Volkgwirtach. and
wirtsohaftsgasoh. Abhandlgan. Haraatgcg.
▼on Wilhelm 8tiada, N. P. 3. H. Jeaa,
G. Pisoh«r, 1805. 119 8.).
Eine Untersuchung uber einen Handels-
zweig im ganzen Gebiete der Hanse wird
von vornherein mehr die Handelsbeziehun-
gen als den Handelsbetrieb zum Gegen-
stande haben, sie wird mehr wirtschafts-
geographisch als nationaldkonomisch sein.
Und so ist es auch bei der vorliegenden
Arbeit.
Der Verfasser ist mit Erfolg bemuht,
auf Grund gedruckten Materials die Ver-
bindungen zu enthQUen, die der Weinhandel
zwischen den Hanseaten und anderen Lan-
dern herstellte und unter ihnen selbst.
Er geht dabei iiber sein Thema insofern
hinaus, als er sich auf der einen Seite an
zahlreichen Stellen auch mit anderen han-
sischen Angelegenheiten befasst, — ge-
wissermassen, um dem Weinhandel ein
Milieu zu schaffen, — und als er auf
der anderen Seite ausfiihrlicher sogar den
Weindetailhandel auch in Gebieten schil-
dert, die wie Siiddeutschland nicht zum
Gebiet der Hanse gehorten.
Den Handelsbetrieb sucht er ausfiihr-
licher in Kap. IV, 1 fur Koln zu beruck-
sichtigen. Beim Beginn dieser intensiver
gehaltenen Untersuchung bemerkt er, dass
ihm vom Kolner Stadtarchiv das ein-
schlagige ungedruckte Material nicht zur
Verfugung gestellt werden konnte, weil
dasselbe augenblicklich fur eine andere
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— 81 —
Publikation verwertet wird1). Fur Koln
liegen jedoch schon treffliche Veroffent-
lichungen vor, mit deren Hilfe der Yerf.
im Rahmen seiner Aufgabe zu vollig be-
friedigenden Resultaten hatte kommen
mussen.
Wenn ibm die ein Jahr vor seinem
Buche publizierten wichtigen Untersuchun-
gen H. v. Loeschs *) bekannt gewesen
waren, hatte er nicht mehr die Wein-
bruderschaft aus der Kaufmannsgilde ab-
leiten und gar als die nGrundlagetf „des
stadtischen Handels" uberschatzen konnen
(and die Riecherzeche als die Grundlage
der stadtischen Yerwaltung !). Die Wein-
bruderschaft war doch weiter nichts als
die Gesamtheit der Burger, die das Recht
zum Weinzapf hatten; der Weingrosshan-
del war iiberhaupt frei.
Xtagen die Benutzung der gedruckten
Quellen, bes. Steins, durch den Verf. ist
wissenschaftlich sowohl was die Ausfuhr-
lichkeit, als auch die Zuverlassigkeit an-
langt, sehr viel einzuwenden. Von den
zahlreicben Beweisen, die hierfur gegeben
werden konnten, seien nur einige wenige
als Beispiele hervorgehoben :
Der Verf. beweist haufig Tatsachen
aus spateren Quellen, obgleich in dem-
selben Bande (II von Stein) bereits fruhere
das Gleiche bekunden.
Im Einzelnen erklart er z. B. die Stelle
Stein II, S. 152 § 5 von 1407 (er zitiert
nur erst ebd. S. 234, § 1 von 1427): Die
Fremden sollen ihre Weine „bynnen eynre
mylen weiges umb Colne nyemans dryncken
geyven up den kouff" so, als wenn ihnen
damit der Kleinhandel verboten wiirde
(S. 56). „Zo drincken geven etc." heisst
jedoch: Vor dem Engrosverkauf pro-
bieren lassen. Sie sollen den Wein
nicht ohne Unterkaufer und Wirte im
grossen verkaufen. Es soil Handel von
Gast mit Gast verhindert werden.
Das Verbot des Vorkaufes ist nicht,
wie Verf. S. 57 meint, die Betatigung des
„echt zunftigen Grundsatzes", Jede Kon-
1) Dai Material ist in Briefbochern and an-
deren grossen Bammlungen reritrent.
2) H. t. Loescb, Die KOlner Kaufmannigilde
im IS. Jahrhundert. Erganzungtheft XII m. Weitd.
Ztschr. f. Oesch. a. Knnst. Trier 1904.
— 82 —
kurrenz zu beseitigen", sondern das Gegen-
teil davon : der Versucb, gemeinschadliche
Monopole zu verhindern.
Handeln ein Burger und ein Fremder
auf gemeinsame Rechnung, so will der
Rat das Quantum Wein zum Verkauf nicht
etwa deshalb scharf unter ihnen geteilt
haben, „um das Risiko gleichmassig zu
verteilen oder um die Bildung von Unter-
nehmungen mit stillen Teilhabern unmog-
lich zu machen" (S. 58), sondern eben,
weil der Fremde unter anderen Bestim-
mungen zu verkaufen hatte als der Ein-
heimische.
Vollig unklar und zum grossten Teile
falsch sind die Ausfuhrungen iiber Wirte
und Unterkaufer.
Die Wirte versteht der Verf. im mo-
dernen Sinne und halt sie fur identisch
mit alien, die Wein im kleinen verkaufen
oder verzapfen (S. 64 ff.). Es ist ihm ganz
entgangen, dass die Ordnungen peinlich
scheiden zwischen „tavernyerenu und Wir-
ten. Erstere waren vielmehr die Besitzer
der Schankwirtschaften, letzteren aber war
der Au8schank der Weine direkt verboten:
Sie „en suelen selver geyne wijne gelden,
noch verkoufen, noch eynger van synen
brodelingen in synen name, dan als vil
dranckwijns, as sy in yren husen behovent.
Mer sij muegen waile in ir buys vul wijne
(zum Auftullen der Fasser) gelden ind den
yren gesten verkouffen" (Stein II, S. 63, § 10).
Die Wirte waren Verkaufsvermittler,
bei denen die Kaufleute ihren Wein lagerten,
bei denen sie wohnten und sich bekostigten
oder denen sie aus der Feme Verkauf s-
auftrage gaben. Dafur mussten sie eine
feste Provision von 6 schill. pro Fuder
zahlen (Stein II, S. 61, 1375—85, nicht nur
S. 152 ivon 1407). Der Verf. leitet aus
dieser letzteren Bestimmung dagegen ab,
dass kein Burger das Fuder teurer als fur
6 schill. verkaufen durfte! (S. 59). Auf
der nachsten Seite benutzt er aber ganz
genau dieselbe Stelle, um ihr richtig die
Provisionshohe wenigstens fur die Unter-
kaufer zu entnehmen ! Der § gait eben
fur diese und die Wirte zugleich.
Wahrend die Wirte durch ihr Dazwischen-
treten den direkten Handel von Gast mit
Gast zu verhindern hatten, weshalb sie im
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- 83 -
Gegensatz zu den Tabernierern besonders
vereidigt wurden, hatten die Unterkaufer
bei jedem Engroskauf zu makeln. Sie sind
nicht vorwiegend Steuerbeamte, sie sind
auch nicht stadtisch besoldet (S. 59); sie
bilden auf der anderen Seite aber auch
keine Zunft (S. 89), wie der Verf. zu-
gleich meint! Sie haben vor allem Ange-
bot und Nachfrage zusammen zu bringen
und dabei natiirlich zu wachen, dass sich
der Handel in lauteren Formen gemass
den stadtischen Verordnungen vollzog und
dass besonders der Stadt die Abgaben da-
von wurden. Aber das ist erst eine sekun-
dare Funktion. Daher ist es auch nicht
ricbtig, dass Unterkauf nur beim Handel
mit Giitern stattfinden musste, die mit
Accisen oder dgl. belastet waren. Pferde
z. B. waren abgabenfrei, und doch gab es
Pferdeunterkaufer.
Die Arbeit ist als Beitrag wenigstens
zur Kolner Handelsgeschichte mit grosser
Yorsicht zu gebrauchen.
Koln. Dr. Bruno Kuske.
27. Das sechste Beiheft der Veroffent-
lichungen der Stadtbibliothek in Koln ent-
halt eine sehr interessante Abhandlungvon
Otto Zaretzky, Der erste Kolner Zen-
surprozess. Ein Beitrag zur Kolner
Geschichte und Inkunabelkunde. Mit einer
Naohbildung des Dialogus super libertate
ecclesiastica 1477. Koln 1906.
In seinem Bucbe : Der Buchdruck Koine
bis zum Ende des 15. Jahrhunderts hat
Voullie'me auf den ersten bisher ermittel-
ten Zensurprozess bingewiesen, der sich
gegen ein gedrucktes Buch, einen unbe-
kannten 'Dialogus', gerichtet hat. V. hat
uber den Prozess u-nd das Ohjekt des-
selben keine Klarheit verschaffen konnen.
Denn die von ihra versuchte Losung kann,
wie Zaretzky uberzeugend nachweist, nicht
befriedigen. Durch umsichtige Sammlung
des einschlagigen Materials und richtige
1) Eb dttrfte wohl der erste Zensurprozess
gegen ein gedrucktes Buch wenigstens in Deutsch-
land sein, nicht bloss der erste Kolner Prozess
dieser Art. Denn in dem von Voullieme angefuhr-
ten wenig fruheren Fell des Kourad Fyner in
Esslingen handelt es sich um eine freiwillig ein-
geholte bischOfliche Approbation eines Buches,
nicht um einen vor oder nauh dem Erscheinen
gefilhrten Prozess.
— 84 —
Verwertung desselben hat Z. selbst in der
vorliegenden Scbrift das Ratsel dieses nach
mehr als einer Richtung bin interessanten
und wichtigen Prozesses gelost. Wie er
feststellt, handelt es sich in diesem um
ein mehrfach erhaltenes Buch, den Dia-
logus super libertate ecclesiastica inter
Hugonem decanum et Oliverium burgima-
gistrum et Catonem secretarium, interlocu-
tores Thenenses. Dieser Dialogus, als
dessen Verfasser Z. den Dechanten von
St. Andreas. Heinrich Urdemann von Bocholt,
und als dessen Veroffentlichungszeit er das
Jahr 1477 nachweist, wendet sich in satiri-
scher Weise gegen die Bemuhungen des
Kolner Rates, die stadtische Geistlichkeit
zur Beteiligung an den Lasten des Xeusser
Krieges zu zwingen. Indem Urdemann den
Schauplatz des Gespraches anscheinend
nach der kleinen Stadt Thenen (Tirlemqnt)
in Belgien verlegt, geisselt er schonungs-
lo8 und mit bitterem Sarkasmus die Zu-
stande der unter jenem Decknamen ge-
meinten Reichsstadt Koln und die Unfabig-
keit und Anmassung ihres Rates. Wir
gewinnen auf diese Weise ein sehr an-
schauliches Bild von den damaligen kirchen-
politischen Kampfen innerhalb der Stadt
und eine Reihe von interessanten Ziigen
zur Charakteristik der in diesen handeln-
den und massgebenden Personlichkeiten.
Wir begreifen die Erbitterung des Rates
gegen das Buch und sein Vorgehen gegen
den Drucker, da er dem durch sein geist-
liches Gewand geschiitzten, wenn auch
aoonymen, so doch damals wohl bekann-
ten Verfasser2) nichts anhaben konnte. Auf
die Erlauterung der Schrift, deren Ver-
fasser eine ziemliche Belesenbeit v err at, bat
Z. sehr viel Miihe verwandt, so dass kaum
eine Unklarheit zuruckbleibt. Eine voll-
2) Oegen Voulli6me (Zentralblatt fur Biblio-
thekswesen 23, 260/1) mOchte ich betonen, daas
far die Verfa-aerschaft des Dr Heinr. Urdemann
viel mehr spricht wie die blose Moglichkeit, tie
kann fast mit Gewissheit behauptet werden U. ge-
hOrte dem begrenzten Kreise der hohen Praiaten
an, in dem der Kolner Rat den Verf. mit Recht
suchte. Seine Stellung als Official der KSlner
Kurie und sein langerer Aufenthalt in Italien
fallen dooh sehr in die Wagschale. let der Dia-
logus auch verfasit vor der Haastuohung, die
bei U. stattfand, die V erOf fentl iehung ist
erst naohher erfolgt.
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standige Urkundensammlung zur Geschichte
des Prozesses ist beigefugt. Der Dialogus
selbst ist ausser in einem durch Anmer-
kungen erlauterten Neudruck in einer vor-
trefflichen Nachbildung des Originals wie-
dergegeben. Dem typographischen Nach-
weis, dass der Dialogus der Kolner Druckerei
des Nicolaus Goetz von Scblettstadt ent-
stammt, dient eine Probeseite aus dem von
derselben Presse gedruckten Liber beati
Augustini episcopi de sancta virginitate.
Herm. Keussen.
28. Th. Ilgen, Die LandsOlle im Hera og turn Berg.
Zeitecbr. d. Berg. Geech.-Yer. Bd. XXXVIII
1905. S. 297—824.
Yerf. baut seine Untersuchungen auf
einem grundlegenden Uberblick iiber die
wirtscbaftliche Entwicklung des bergischen
Landes auf. — Die Entstebung der Land-
zolle wird angeregt besonders durch die
Landfriedenbestrebungen, sie wird aber
in Berg auch begiinstigt durch die Er-
hebung der Grafschaft zum Herzogtum
(1380). Immer mehr vergrossert sich ihre
Zahl, und im Jahre 1804 weist das ganze
Land 125 Zollstatten auf. Meines Erach-
tens ist diese Entwicklung dem Lande
nicht schadlich gewesen. Vergrdsserung
der Zahl der Zollstatten bedeutet eigent-
lich hier die Loslosung des Zolles von
einzelnen Punkten des Landes. Seine
Statten verschmelzen damit und vereinigen
sich zur Zollgrenze. Verzollt wird jetzt
das Gut nicht mehr, wenn es nur einen
bestimmten Punkt beriihrt, sondern wenn
es eioe Linie schneidet. Die Zolllinie erst
vermag aber der Erziehung besonders des
Gewerbes im Lande zu dienen und einen
Zweck zu erreichen, den sich in grosserem
Stile zum erstenmale der Merkantilismus
setzte, und dessen Verfolgung eines seiner
grossen wirtschaftshistorischen Verdienste
ist. Damit leistet der Landzoll neben den na-
turlichen Bedingungen und der Riihrigkeit
der Bevolkerung, die der Verf. als beson-
ders entwicklungsfordernd bezeichnet, eben-
falls seinen Beitrag zur Hebung des Volks-
wohlstandes in einem Lande. Die Ent-
stehung der Zollgrenze ermoglicht es ferner,
dass nun auch die Zollverwaltung zentra-
lisiert werden kann, die fruher an den ein-
zelnen Stationen selbstandig lokalisiert war.
Mit einer anregenden Behandlung der
Verwaltung der Zolle, der Formen der
Verzollung, der Tarifierung, der Zollpolitik
und der Neueinrichtung der Zolle in den
Jahren 1803 und 1804 wird die klare, ge-
danken- und tatsachenreiche Arbeit zu
Ende gefuhrt.
Koln. Dr. Bruno Kuske.
A. Lefort, HUtoire da d£partement des Forete 99
(Le duch6 de Luxembourg de 1795 a 1814),
d'apres les archives du gouvernement grand-
duesl et dee docmments fr»n<;aiB inedite.
I (1795—1797). Publicetiong de la tection
hi s tori que de l'institut grand - ducal de
Luxembourg 50 (1905) 8x5 S.
Leforts Arbeit bildet den ersten Teil
einer gross angelegten Verwaltungsge-
schichte des Walderdepartements unter
franzosischer Herrscbaft. Die aus dem
Pariser Nationalarchiv und besonders aus
dem Grossherzoglichen Regierungsarchiv
benutzten Akten sind vor allem die Korre-
spondenzen zwischen der Zentralverwaltung
des Departements, dem Regierungskom-
missar und den Pariser Behorden. Da-
gegen erhalten wir nur wenig Material aus
den Registraturen der niederen Beamten-
schaft. Gerade lokale Forschungen aber
aus dieser Periode mussten nach dem ri'ihm-
lichen Vorbilde Aulards und seiner Schule
bis zu den kleinsten Kreisen liinunter-
steigen. Das hat Lefort versaumt. — Die
von ihm benutzten Archivalien dagegen
sind gut verarbeitet und ubersichtlich
gruppiert. In einigen Fallen, wo beson-
ders interessante Stiicke in extenso abge-
druckt werden, hatte es einer entschul-
digenden Bemerkung kaum bedurft. Die
sorgfaltige Wiedergabe der Daten und
Aktensignaturen verdient besondere An-
erkennung. Es wird nun leicht sein, bei
spateren erganzenden Forschungen auf den
vom Verfasser zuerst mit Erfolg beschrit-
tenen Wegen weiter zu geben.
Man weiss, dass in diesen ersten
Jahren der provisorischen Herrschaft der
Franzosen zwischen Maas und Rhein die
Schattenseiten uberall starker hervor-
treten , als die Lichtseiten. So finden
wir auch bei Lefort ausfuhrliche Schilde-
rungen des erstaunlichen Kontributions-
und Requisitionsdruckes und vor allem
der materiellen Verwiistungen in Kirchen
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88 —
und Klostern. Mit Recht schenkt der
Verfasser dem Schicksale der einzelnen
geistlichen Institute seine besondere Auf-
merksamkeit. Dem anderweitig schon be-
kannten Bilde wird dadurch manch neuer
Zug hinzugefiigt. Auch fur Luxemburg
darf man von einer starken Anhanglich-
keit des Volkes an die alte Kirche sprechen.
Mit Interesse erfahrt man, dass sie in den
deutschen Teilen des Landes scbarfer her-
vortritt, als in den wallonischen. Der Klerus
ist auch hier an dem Widerstande gegen
die franzosische Herrschaft in erster Linie
beteiligt. Vortrefflich sind Leforts Bei-
trage zur Charakteristik der Volksstim-
mung. Neben allgemeinem politischen In-
differentismus finden wir manches Beispiel
fur Anhanglichkeit an die fruheren habs-
burgischen Herrscher. Nirgends ferner so
ausgepragt, wie bier, erscbeint die Neigung
zu offner Rebellion. — Auf der Seite der
Franzosen wird namentlich die neue Be-
hordenorganisation genau beschrieben. Die
Personalien sind dabei vielfach zu ein-
gebend verfolgt. Besser ware es gewesen,
die grundsatzlichen verwaltungsrechtlichen
Unterscbiede zwiscben alten und neuen
Beamten in einem allgemeinen Kapitel ber-
vorzubeben. Gerade deutsche Leser waren
daftir dankbar gewesen.
Bonn. Dr. J. Hashagen.
Miscellanea.
30 Zu den Inschriften der Mediomatriker
(CIL XIII, 4288 ff). Im Anschluss an die
vorstehenden Bemerkungen, welch e vor-
nehmlich auf die Metzer Inschriften Bezug
haben, will ich meiner im Westd. Korrbl.
XXIV, 1905, Sp. 80 und S. A., Sp. 24, ge-
gebenen Verheissung gerecht werden und
eine erste Auswahl von Bemerkungen und
Verbesserungen zu den im CIL XIII, 1, 2
zu8ammgestellten Inschriften der Medio-
matiker vorlegen.
Uber die Tempelanlage mit Nymphaeum
(Rundbau), welchem die Inschriften 4292.
4294-4298. 4806. 4309. 4318. 4321. 4322.
4826 entstammen, vgl. Lothr. Jahrb. XV,
1903, S. 365-371 und nDie Flur Sablon
in rom. Zeitu 1904, S. 25—28 = Jahres-
bericht des Vereins fur Erdkunde zu Metz
XXIV, S. 69-72. Fundstelle waren die
ehemaligen Kiesgruben Mey zu Sablon, etwa
900 m nordwestlich vom Hof La Horgne,
in dessen Nahe die zu Nr. 4333 erwahnten
zahlreichen Funde gemacht sind.
4804: Bis M(atris) Scnuonum (eher
ah SenonumJ tris (= tribus) hatte ich
Lothr. Jahrb. VIII, 1, S. 70 (vgl. S. 254)
gelesen. Zu der Abkiirzung M vgl. ausser
den beiden a. a. 0. herangezogenen zweifel-
losen Belegen (Brambach CIRhen. 208. 575)
noch Bonner Jahrb. 96/97 (1895) S. 157:
M. Fachinehi[8] mit S. 159: Matronis
Fachineihis. Bis ist auch beigefugt in der
a. a. 0. angefuhrten Inschrift Wd. Ztschr. XI,
1892, S. 28: [I)]is Matr[ibus]; vgl. auch
CIL XIII, 4303: Bis Maiiabus und CIL
XIII, 5478: [Bi]s Mairis; 5622: Bis Mai-
rabus (neben: [B]eabus Mair . . . 5623),
wobei aber zu beachten, dass die deae
Maiiae wie die deae Mairae von den drei
Muttergottinnen verschieden sind, obgleich
wenigstens jene auch als Dreiheit auftreten.
Haufiger findet sich deabus hinzugesetzt.
Zu tris = tribus vgl. a. a. 0. S. 74—75.
4808: Westd. Ztschr. XXII, 1903, S. 360
_ S. A. 7; Lothr. Jahrb. XV; 1903, S. 355,
mit Abbildung Lothr. Jahrb. XVI, Tafel
XV, 1 (vgl. S. 374).
4810 hat Boissard in der zweiten Halfte
willkiirlich umgestaltet: 611*. Vgl. Lothr.
Jahrb. VIII, I, S. 93, 28.
4816: vgl. Lothr. Jahrb. XV, S. 449.
4820, Z. 2: Becmin[us] (ohne Punkt) ist
sicher.
4324: Die beiden auf die Schenkung
einer palaestra beziiglichen Inschriften
stehen auf einem Tursturz von der Ver-
bindungstur zwischen campus und piscina.
Die eine Inschrift (a) war dem campus,
die andere (b) der piscina zugekehrt1).
Der Stein dient als Kellerpfeiler in dem
Haus Goldkopfstrasse 14 (wo noch heute
ein Geschaft unter dem Namen Loyaute
betrieben wird), ist aber von dem Hans-
besitzer Herrn Loizillon dem Museum zu-
gesprochen. Der Gipsabguss im Museum,
wonach 4324 a gegeben, ist mangelhaft;
so ist DEDIT auf dem Stein deutlich zu
lesen. In dem namlichen Keller ist aber
1) Vgl. Lotbr. Jahrb. X, 189*, S. 28.
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einer Brunnenmiindung ein Stein mit In-
scbriftrest verbaut, der den Anfang der
Inschrift b und offenhar auf der unsicht-
baren Kehrseite den Schluss von a ent-
halt. Auch dieser Stein ist dem Museum
vom Besitzer zugesprochen. Ob allerdings
die beiden wichtigen Inschriftsteine aus
dem Gefuge des Baues entfernt werden
konnen, ist noch nicht entschieden.
4325, Z. 2: Carathounus ist schon
von Robert erganzt. — Z. 3: Matt08[us].
Derselbe gall. Name scheint 4807 zu er-
ganzen. Vgl. den Frauennamen Mattosa
Westd. Korrbl. X, 1891, Abschnitt 69.
4826: viva steht und stand auf dem
Steine. Die Auslassung des Schluss-s ist
eine nachlassige Gepflogenheit der Volks-
sprache; vgl. Lothr. Jahrb. XV, S. 367, 2
und „Flur Sablon" S. 26, 2 (= S. 70, 2).
4382: holitoreshdiUe schon Huebnerlesen
wollen, doch vgl. Lothr. Jahrb. X, 1898,
S. 57, 1.
4883: die hier verzeichneten, bei dem
Hof und fruheren Schloss La Horgne-
a u - S a b 1 o n gefundenen Grabschriften
nebst den im CIL nicht aufgenommenen
Bruchstucken, wieden inschrif tlosen Gotter-
bildern und Grabsteinen, sind besprochen
und grosstenteils abgebildet Lothr. Jahrb.
XV, 1903 (erschienen 1904), S. 371—446
mit Textabbildungen und den Tafeln XII
bis XXV. Die Inschriftentexte sind S. 414
bis 420 zusammengestellt, und sind die
Inschriften S. 405—444 behandelt. In dem
besonderen Abschnitt zu den Tafelabbil-
. dungen, wo S. 450—457 u. a. die Masse
der Steine angegeben sind, werden in der
Reihenfolge der Tafelbilder die auf die
Inschriften bezuglichen Stellen nebst den
Nummern des CIL nachgewiesen ; angefiigt
sind (S. 456) nicht abgebildete Inschrift-
steine. — In der Schrift „Erinnerung an
das Museum der Stadt Metz" (1905) sind
abgebildet Nr. 4337. 4349. 4355. 4367.
4393. 4405. 4413. 4425. 4433. 4435. 4437
(die Abbildungen sind aus Lothr. Jahrb.
XV wiederholt; Nr. 4393 und 4433 linden
sich auch in der Veroffentlichung des Ver-
kehrsvereins Metz, 1905, S. 17).
4835: Lothr. Jahrb. XV, S. 447 f.
4836: Lothr. Jahrb. VIII, 1, S. 93, 7.
— 90 -
: DM steht oberhalb der tabella
ansata.
4348: Westd. Zeitschr. XXII, 1903,
S. 360 = S. A. 7; Lothr. Jahrb. XV, S. 363
mit Abb. Tafel XXVI, 3.
4361: Lothr. Jahrb. IX, S. 198, 2; XV,
S. 344, 3 und 444.
4355, Z. 3: Donnomarcu(s), vgl. Lothr.
Jahrb. XV, S. 422 und 442.
4859 (nicht 4358) hat 0. Bohn, An-
zeiger fur Schweizerische Altertumskunde,
Neue Folge, V, 1903/1904, S. 236 als Beleg
angefuhrt fur den Nam en Carantodius; s.
Lothr. Jahrb. XV, S. 426. Doch ist die
Lesung, wie sie im CIL, Westd. Zeitschr.
XXII, 1903, S. 362 = S. A. 9 und Lothr.
Jahrb. XV, 393. 414 (vgl. 440) gegeben
ist, richtig.
4832: Abbildungen auch in der Ver-
offentlichung des Verkehrsvereins Metz
1905, S. 15, und „Erinnerung an das
Museum*1, S. 5.
4367: F. Studniczka, Tropaeum
Traiani, 1904, S. 35-37 mit Abbildung 12
(vgl. Lothr. Jahrb. XV, 460, Ende). Die Ge-
staltung des Steines ist ahnlich Nr. 4562.
4370: Abbildung Lothr. Jahrb. XV, S.
374, n. 14; vgl. S. 373. 414.
4378 ist im J. 1904 aus der Wand los-
gelost und ins Museum uberfiihrt. Die
Buchstaben sind alle erhalten und nur auf
der rechten Seite (vom Beschauer) teil-
weise verstummelt. Links ist V statt N
eingehauen.
4381 : Iaso = lasso; vgl. Lothr. Jahrb.
XV, S. 422.
4382 : zu Cober vgl. Lothr. Jahrb. XV,
S. 421.
4391 : Lothr. Jahrb. XV, S. 344, 3.
4402: Dass nach Mariani noch zwei
Buchstaben gefolgt seien, ist unwahrschein-
lieh (Lothr. Jahrb. XV, 416. 436).
4409: Lothr. Jahrb. XV, S. 419. 456.
4421: Lorrain n. 82.
4424: Abb. Lothr. Jahrb. XV. S. 402, 26.
4428: Lothr. Jahrb. XV, S. 416. 423.
440. 456.
4429: Lothr. Jahrb. XV, S. 414. 423.
456.
4431: Z.l zwischen D und M sowie Z. 2
uber 10 und Z. 3 uber E stehen dreieckige
Punkte, die in den beiden letzten Fallen
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- 92 —
die Kolle des Apex zur Bezeichnung der
Lange von 0 und E spielen.
4488: Zu Lothr. Jahrb. XV S. 393
(Darstellung eines KnabeD, der mit einem
Hund spielt), vgl. Walter A 1 1 m a n n , Die
Romischen Grabaltare der Kaiserzeit, Berlin
1905, S. 265; CIL XIII, 5701. 5804 u. a.
4487, Z. 2 ist zu lesen PAMPHILO
(Lothr. Jahrb. XV, 418. 429).
4448, Z. 2: //ADVCI
4448: Lothr. Jahrb. XV, S. 438. 456.
4448, Z. 2: . . . NNOTI (Lothr. Jahrb.
XV, S. 414. 424 mit Tafel XXI, 4).
4452: Abb. Lothr. Jahrb. XV, S. 412,
32; vgl. S. 414.
4467: Westd. Zeitschr. 22, S. 358 (= S.
A. 5), 14; Lothr. Jahrb. XV, S. 339.
4458-4488: Westd. Zeitschr. 22, 1903.
4488 : Die angefuhrten franz. Veroffent-
lichungen (daher Revue archeol. 1903, H,
S. 166, Nr. 181) geben meine Lesung.
S. 882 Herapel : Fruhere Ausgrabungen
von Boecking; seine Sammlung jetzt in
Berlin.
4472: verb. 4477 (statt 4476). — 4488,
Z. 2 anders. — 4488, unterhalb der In-
schriftein Werkzeug. — 4497: (,VGVSTVS\
— 4500: Tragaltar, mit Resten des Trag-
ringes auf der Kopfflache; Beningen-
Teterchen.
4508. 4507 habe ich vergeblich in Wabl-
schied wie in Saarbriicken gesucht und
nur feststellen konnen, dass sie tatsach-
von Wahlschied nach Saarbriicken iiber-
fiihrt waren. Wahlschied (nicht Wahl-
scheidt), im nurdlichen Ereis Saarbriicken,
und Hiittigweiler, noch weiter nordlich
im benachbarten Kreis Ottweiler, bei
Illingen, sind doch wohl nicht mehr zum
Metzer Gebiet (S. 684 f.), sondern zum
Trierer Gebiet zu rechnen, wahrend ander-
seits Niedaltdorf, Wallerfangen (S. 655)
noch zum Metzer Land zu zahlen sein
werden.
Dem Metzer Gebiet (civitas Mediomatri-
corum) miissen auch die im CIL XIII, 2, 1
dem obergermanischen Bezirk zugewiese-
nen Dorfer und Siedelungen im nurdlichen
Wasgenwald westwarts von Zabern und
bei Pfalzburg zugeteilt werden2) : Nr. 5988
2) Mit demselben Becht, wie Xr. 4545 und 4546
dem Metzer Gebiet zugeteilt sind. Naohzutragen
(Dreibeiligen , iiber die Fundstelle vgl.
Corr. Bl. d. dtscb. Gesellsch. f. Anthropol.
1901, S. 143 ff.) und Nr. 5990 -6009s) mit
Ausschluss von 5997. 6000. 6001. 6003.
6004.
4524: nach einer mir von Herrn Prof.
Dr. Griinenwald (Speyer) ubergebenen Ab-
schrift ist die Zeilenteilung eine andere,
und ist der Stein auf lothringischem Boden
bei Rolbingen (Kanton Bitsch) gefunden,
wie auch inzwischen Griinenwald Westd.
Korrbl. XXIV, 1905, Sp. 51 verbessert hat.
4580 gefunden im Bannwald, Gemeinde
Rimsdorf, Kanton Saarunion (Kr. Zabern
im Unterelsass).
4581 : Auf der Vorderseite oder viel-
mehr der rechten Seitenflache Gottin (nicht
Gott) nach der mir von Herrn Schlosser
ubergebenen Photographie.
4548: Inschrift iiber dem Bild. — Zur
Darstellung der Nantosuelta 4542. 4548
vgl. Jullian, Revue des etudes anciennes
VII, 1905, S. 245—247 (mit Abbildungen).
Abbildungen gibt auch „Erinnerung an das
Museum" S. 7.
4554: Der Abguss zeigt deutlich am
Ende ein kleineres 0 (s. Westd. Zeitschr.
XV und Lothr. Jahrb. XII, a. a. 0.). —
4555 Z. 2: Mon[t]aniu8.
4556: Ein Opernhaus gibt es in dem
seit den glanzenden Tagen von Decempagi
arg herabgekommenen Dorf Tarquinpol
nicht, 'Pfarrhaus* soil es heissen, wie 4568;
diese beiden Inschriften habe ich im Park
von Niederlinder unter einem Steinhaufen
wiedergefunden. Die Bemuhungen, diese
und andere Bruchstiicke in Verwahr zu
erhalten, waren jedoch vergeblich.
4566 babe ich verglichen.
Druckversehen, welche leicht zu bessern
sind, habe ich nicht eingereiht, wie 4324
Ut daher hier auoh die Merknr - Inschrift aus
Lothr. Jahrb. IX, 1897, 8. 825 f. — Bei dieeer Ge-
legenheit sei anf eine andere nioht satreffende
Zateilnng hinge wiesen: Wenn die Intchriften von
Grand (CIL XIII, 59S8 ff. aofgrand Ton Nr. 5942)
nnter die Lingones eingereiht werden, dann ge-
hdren hierher auch die Ineehriften der oetlieh ron
Grand gelegenen DOrfer vicng Solioiae (Sonlotae)
und Solimariacae (gegenftber Soulosse), die den
Leaci engewiesen eind (GIL XIII, 4678 ff.).
8) Nr. 6008 ist anoh abgebildet bei Caamont,
Ab^c6d*ire d'archeologie, Kre gallo - romaine
(2me 6d.)f 8. 5i9 nach Morlet a. a. O.
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dictae\ 4441 Vibiasenae; 4456 mulieris;
4525 Contuli.
S. 60*: Fraquelfing. Dieuze.
Nr. 635*— WO*: Die Grabsteine sind
wirklich an dem alten Torbau des einst-
maligen Schlosses (jetzigen Hofes, Ferme)
zu Fleury, sudlich von Metz, eingemauert.
AUerdings ist Abel ein unzuverlassiger
Gewabrsmann (Lothr. Jahrb. X, 1898,
S. 34, Nr. 1*; CIL XIII, 638*, vgl. 619*
und 629*)-, auch sind seine Abscbriften
nicht genau. Auf Anregung von Prof.
v. Domaszewski babe ich die arg mitge-
nommenen Inschriften aufgesucbt, abge-
scbrieben und die Steine teilweise photo-
graphieren lassen.
Fur die Inschriften aus Metz und Loth-
ringen, welche im CIL XIII nachzutragen
und meist nach dessen Erscheinen gefun-
den sind, sei auf den nacbsten Bericht
der ROmisch-Germanischen Eommisson des
K. deutschen Arcbaologischen Instituts
verwiesen.
Metz. Keune.
31. Zur Sigillata-Technik. In einer Be-
sprecbung meines Buches uber Terra
sigillata-Gefasse von Cannstatt und Kongen,
Fundberichte aus Schwaben XIII, S.82, sagt
Dr. P. Goessler, nachdem er meine Be-
merkungen uber die Technik als wertvoll be-
zeichnet batte, Folgendes: „Unverstandlich
„ist mir dabei nur das eine, wie dasVor-
„kommen derselben figtirlichen Typen auf
„den Ornamentbandern in verscbiedener
„Grdsse durcb die Annahme erklart werden
„8oll, dass ein Tdpfer vom Reliefbild der
„Schussel irgend einer Fabrik in Ton ein
„Negativ abgedruckt babe, und dass dabei
„der Ton geschwunden sei (S. 5). Das
„ist undenkbar, wenn es sich um wirklich
„bedeutenden Grossenunterschied, wie es
„ meist der Fall ist, handelt, abgeseben
„davon, dass im allgemeinen durcb ein
„solche8 Verfahren sich nicht der Mass-
„8tab, 8 on d em nur die plastische Wirkung
nde8 Bildes and em wiirde."
Ich habe in meiner Scbrift S. 5 das
Vorkommen der gleicben Figuren bei ver-
scbiedenen Topfern durch den Umstand
zu erklaren gesucht, dass eben mebrere
Topfer denselben Lieferanten fur ihre
Punzen gehabt haben werden, ferner da-
durcb, dass sehr wahrscheinlich hie und
da ein Tdpfer durch Abdrucken (mittelst
eines Stuckchen Tons) eines besonders
bubschen Dekorationsmotivs von der
ScbQssel eines Konkurrenten seinen Typen-
schatz auf unlautere Weise bereichert
habe, und dass damit auch die Tatsache
des Vorkommens genau der gleichen Fi-
guren-Typen in verscbiedener Gro6se ver-
standlicn werde, was sich einfach durch
Schwinden des Tons erklaren wurde.
Das konnte ich mit gutem Grunde sagen.
Denn wenn ich, mitLudowici, nur eine
Schwindung von 8 % annehme — sie kommt
auch starker vor — so haben wir beim
ersten Abdrucknegativ die erste Schwin-
dung von 8 %, bei dem aus diesem Negativ
gepressten Punzen eine gleiche Schwin-
dung; dieser Punzen wird zur Herstellung
der Form8chussel, des Models benutzt
und erleidet die Figur dabei eine dritte,
und endlich mit der aus diesem Model
gepressten fertigen Sigillata-Scbussel eine
vierte Schwindung; die Arbeit des
Abdruckens einer Figur bringt somit
4 Schwindungen zu je 8% mit sich,
demnach eine unbestreitbar sehr ausge-
sprochene Verkl eine rung: der Mass -
stab verandert sich tatsachlich
ganz wesentlich, wabrend die plas-
tische Wirkung (wie bei Siegelab-
dr&cken) genau dieselbe bleibt.
Stempel in grosser Anzahl gewannen nach
meiner Meinung die Punzenfabrikanten
hauptsachlich durch Benutzung kleiner
Punzenmodel, und Punzen in verscbiedener
Grosse gewannen sie gerade durch ge-
schickte Ausnutzung des Ton-Schwindens ;
diese praktiscben Leute sind dem umstand-
lichen Neuscbneiden eines Punzens offen-
bar angstlich aus dem Wege gegangen,
wodurch sich ja gerade z. T. erklart, dass
durch 160 Jahre und vielleicht langer, die
gleichen Punzen-Serien in so vielen Sigil-
lata-Fabriken benutzt wurden.
Stuttgart. Robert Knorr.
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— 96 —
Vereinsnachrichten
unter Redaktion der Yereinsvorstande.
32. Frankfurt a. M. Verein fur Ge-
schichte und Altertum skunde.
Am 8. Marz sprach Herr Archivdirek-
tor Dr. R. Jung uber den Frankfurter
Chronisten Achilles August von Lers-
ner und seine Vorganger. Der Vortrag
fuhrte in die letzten Jahrzehnte des
XVII. Jahrhunderts und zeigte, wie die
Bestrebungen dieses polyhistorischen Zeit-
alters, der Zeit Lessing's, Busendorf 8 und
Leibniz1, auch in der Reichsstadt Frank-
furt zum Ausdrucke kamen, in deren
geistigem Leben damals Manner wie Spener
und Hiob Ludolf wirkten. So viele Frank-
furter — Geistliche, Patrizier, Beamte —
bisher auch Aufzeichnungen zur stadtischen
Geschichte angelegt hatten, sie sind nicht
fur die Offentlichkeit bestimmt gewesen ;
an Aktenveroffentlichungen und Tendenz-
schriften uber einzelne Ereignisse der
Stadtgeschichte hat es allerdings nicht
gefehlt. Die ersten gedruckten Darstel-
lungen uber die gesamte Yergangenheit
der Stadt sind die kurzen Begleitworte
zu den Abbildungen in den Werken yon
Munster, Aurian, Sauer; ohne Zweifel
haben diese Bilder, nicht nur in Frankfurt
die Lust am Forschen und das Verlangen
nach gedruckten Geschichte werken machtig
angeregt. 1660 erschien die erste Frank-
furter Chronik von dem jungen Patrizier
Johann Friedrich Faust von Aschaffenburg,
eine wiiste Zusammenstellung aller mog-
lichen Stellen aus gedruckten Werken;
1664 erfuhr sie eine vermehrte, aber nicht
verbesserte Ausgabe durch den Buchhand-
ler Gebhard Florian. Weniger ausfuhr-
lich, aber weit kritischer gearbeitet folgen
dann die lateinischen Darstellungen des
Frankfurter Chronisten Anthaeus und des
Jenaer Geschichtsprofessors Sagittarius ;
letztere ist erst 1764 gedruckt worden,
war aber gegen 1700 in vielen Handschrif-
ten in Frankfurt verbreitet. Faust und
Florian konnten den Gebildeten nicht ge-
niigen, Anthaeus und Sagittarius hatten
nur fur die Gelehrten geschrieben. Auf
seinen Reisen empfand der junge Patrizier
Achilles August von Lersner es als einen
empfindlichen Mangel seiner Bildung, dass
er uber die Yergangenheit seiner Vater-
stadt so wenig Bescheid geben konnte;
nach seiner Riickkehr nahm er sich die
Ausarbeitung einer „Chronika vor, die
aber nicht eine zusammenhangende ge-
schichtliche Darstellung, eondern lediglich
eine Sammlung von Materialien fur eine
solche geben sollte. Der erste Band er-
schien im Spatjahr 1706 auf Kosten und
im Selbstverlage des Yerfassers. Er be-
deutet eigentlich nur der Quantitat nach
einen Fortschritt gegen die Vorganger;
aber der Sammeleifer und die Liebe zur
Sache, die so wertvolles Material zusam-
mengetragen haben, zwingen zur Bewnn-
derung. Lersner hat es noch erlebt, wie
jetzt die Einzelforschung in Frankfurt ein-
setzte, wie eine Reihe von Gelehrten auf
dem von ihm gelegten Grunde weiter
bauten. Er selbst hat als Fortsetzung
einen zweiten Band zusammengestellt und
hierfur zum ersten Male die beste und
reichste Quelle zur Geschichte seiner Vater-
stadt in ausgiebigstem Masse verwertet:
das stadtische Archiv. Dieser zweite, 1734
von dem Sohne Georg August von Lersner
herausgegebene Band enthielt wiederum
eine Ffille wertvollen Materials, er be-
weist, dass der Verfasser auch in der
Kritik gewachsen ist. Lersner hat die
voile Anerkennung seiner Zeit gefunden:
die ganze Frankfurter Geschichtsschrei-
bung des XVII. Jahrhunderts beruht auf
seiner Quellensammlung; sie ist heute
noch nicht veraltet. Fur alle Zeiten aber
gilt das Wort Bohmers : Kein Freund der
Frankfurter Geschichte soil Lersners
Namen ohne Achtung und Dankbarkeit
aussprechen !
Verlagsbuchhandlnng von Jac. Lintz in Trier.
Alte Strassen in Hessen.
Yon Friedrich Kofler.
Mit einer Tefel. Preis 1 Mk. SO Pfg
Die Religion
des Romischen Heeres.
Von
Alfred von Domaszewski.
Prtls 5 Hark.
Jacob Lints, VerUffsbachnmndlung and Baohdraokerei in Trier,
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i Trier.
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redigiert von
Or. Krflier, Mus.-Direktor,
Trier.
Ktrrupiiteizllitt
■Ittelalter md ■•Melt
redigiert von
Archivdirektor,
K5ln.
der
Westdeutschen Zeitschrift fiir Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch - antiquarischen Vereine zu Birkenfeld, Frank*
fnrt a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Neuss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Jull n. Aug.
Jahrgang XXV, Mr. 7 n. 8.
1906.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auttage von 3000 Exemplar en. Inserate a 25 Pfg. fiir die
geepaltene Zeile werden von der Verlagshandlung nnd alien Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinknnft. — Die Zeitschrift erscheint viertelj&hrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark fiir die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, fiir letzteres allein 6 Mark.
Beitrage fiir die vorromische nnd romische Abteilung sind an Dr. Krflfer (Trier, Prov.-Mus.),
fiir Mittelalter und Neuzeit an Prof. Hansen (Koln, Stadtarchiv) zn senden.
Neue Funde.
33. Sech8 Epona-Darstellungen aus der
Pfalz. Nordlich von Lambsheim, in dem
Dreiecke, wo die Strassen von Worms und
Frankenthal zusammenlaufen, fand der
Ackerer Phil. Reichert im Sommer 1905
eine kleine, tadellos erhaltene Tonfigur
der reitenden Epona, 12 cm lang,
10 cm hoch, 3 cm breit. Pferd und
Reiterin sind im ganzen roh, doch mit
sichtlichem Geschick und Formensinn aus
gelbem Lehm modelliert und hart ge-
brannt. Von einem weissen Farbanstriche
der Qruppe sind noch reichliche Reste
sichtbar. Epona sitzt auf der rechten Seite
des ruhig stehenden, nach rechts gerich-
teten Pferdes. Ihr langes, faltiges Armel-
kleid reicht vom Halse bis uber die Fusse.
Ihre Hande ruhen beiderseits nahe den
Knieen, die gleichhoch stehen und einen
breiten Schoss bilden, aus dem ein kleines,
dickkopfiges Tier mit aufrechten, rund-
lichen Ohren den Beschauer anstarrt. Das
ovale Gesicht der Gottin ist von reichem
Haupthaar umrahmt, das vorn in der Mitte
gescheitelt ist und teils in langen, ge-
wellten Strahnen bis zum Sitze herabwallt,
teils am Hinterkopfe in eine lange Frisur
zusammengelegt und quer von einem Schleier
bedeckt ist, der auch uber die Schultern
und Arme herabfallt. Diese Figur kam
ins Museum zu Frankenthal. Vgl. Fig. 1.
Uber das Wesen und die Bedeutung
der Epona, die verschiedenen Arten ihrer
Darstellung und uber die Verbreitung
ihrer Verehrung und ihrer Bilder ist bier
Fig. 1.
schon ofter gesprochen worden und darum
keine weitere Auseinandersetzung notig.
Es mag genugen^fur die einschlagigen
Fragen und Literaturnachweise auf die
Artikel : Epona und Matronen in Roschers
Lexikon der griech. und rom. Mythologie
hinzuweisen und auf die neueste, vorziig-
liche Abhandlung uber Epona in Paulys
Digitized by VjOOQlC
— 99 —
Real-Enzyklopadie 1905 von Mus.-Direktor
Dr. Keune.
Keune, der von der reitenden Epona
mehr als 60 Steinbilder, 20 Darstellungen
in Ton, 12 in Bronze oder anderem Metal],
1 auch in Holz erwahnt, fuhrt aus der
Pfalz nur 2 oder 3 Eponabilder an, die
bisher auch aUein veroffentlicht waren. Es
gibt aber deren sec he.
Ausser der oben beschriebenen Ton-
figur aus Lamb8heim besitzt das Mu-
seum in Speyer noch 2 sehr ahnliche
Tonfigurcben der reitenden Gottin. Eines
derselben, Inv.-Nr. 54, wurde 1870 in Neu-
stadt gefunden, das andere, ein wenig
grdssere, aus weissem Ton, Inv.-Nr. 1406,
kam 1894 beim Bau des Konsistoriums in
Speyer selbst zu Tage.
Von den pfalzischen Steinreliefs der
Epona wurde eines zu Rheinzabern ge-
funden. Es ist abgebildet bei Linden-
schmit A. u. h. V. Ill 10 Tafei in 6 und
befindet sich im Museum zu Karlsruhe.
Seine pfalz. Herkunft bestatigten Herr Ge-
heimrat Wagner im Westd. Korrbl. Ill
Nr. 71 und Lindenschmit im Erganzungs-
heft zu Band I— IV der A. u. h. V.
Die 2 folgenden Reliefs citiert a. a. 0.
auch Keune. Auf einem grossen, roten
Sockelsteine von der Heidelsburg bei
Waldfischbach sitzt Epona auf der
linken Seite ihres eifrig nach linkshin
einem turmartigen Gebaude zuschreitenden
Pferdes. Die andere Seite dieses im Mus.
zu Speyer befindlichen Sockels zieren 5
verschiedene Gefasse. Vgl. Abbildung und
Beschreibung von Dr. Mehlis in B. J.
LXXVII S. 77.
Anderer Art ist das Epona-Relief aus
Limbacb in der Pfalz, das aus dem Nach-
lasse des Kommerzienrates Karcher in das
Saarbrucker Museum gelangt ist. Ab-
gebildet und beschrieben in der Westd.
Zeitschr. XIV 397 von Wullenweber. Ein
Gipsabguss davon befindet sich auch in
Speyer. In diesem Relief sitzt Epona auf
einer hoben Bank, halt ein langliches Ge-
fass oder Korbchen im Schosse, in dem
der Kopf eines Tieres sicbtbar ist. Links
und rechts kommt je ein Maultier unter
ihrem Sitze hervor. Letztere Darstellung
— 100 —
ist in der Pfalz bisher nur einmal ge-
funden word en, die der reitenden Epona
dagegen funfmal.
Speyer. Grunenwald.
Thorr, Kreis Bergheim Bz. Kdln. [Ro- 34.
mische Denkmaler.] Im vorigen Jahre
wurden beim Abbruch der alten Kirche
eine Anzahl romiscber Denkmalerreste ge-
funden, die fur das Bonner Provinzial-
museum erworben werden konnten.
a) Linke Halfte eines Matronenaltan
mit Resten der Darstellung. Erhalten ist
etwas mehr als die linke Halfte der In-
schriftflache, von der daruber befindlichen
Darstellung der drei sitzenden Matronen
noch zwei Fusse, die der linken und der
mittelsten Gottin angehoren; die rechte
Seite ist zerstort. Der linke Rand ist
zwar etwas beschadigt, docb fehlt hier
nichts wesentlicbes. Sandstein. Ganze
Hohe jetzt 0,78 m.
M A
T R
°J
A M 1
NE S A
= )
SEX
•ALB AN!
V
ALE
1
'ROSEETSVIS
Die erste und dritte Zeile beweisen, dass
am Ende der drei ersten Zeilen nur drei
Buchstaben fehlen, die vierte ist einge-
zogen, hier fehlt nur 1 Buchstabe, die
funfte ist etwas kleiner geschrieben. Wir
werden also erganzen kdnnen:
Matro[nis] | Amnesa[bus] j SexflusJ 'JI-
ban[iu8\ I Valen[s] \ pro se et suis t[m-
p(erio) ip8(arum)7\.
Die Matronae Amnesae sind m eines
Wissens noch nicht bekannt. Sie sind
aber vielleicht zusammenzubringen mit den
Matronae Anesaminehae des Altars Bram-
bach 345 = Ihm, B. J. 83 1887 S. 142
Nr. 258 aus Zulpicb. Letzterer Altar ist
sehr schwer zu lesen. Die Namensform
ist keineswegs sicher. Andrerseits wurde
auf unserem neuen Altar der Platz zur
Erganzung Amnesa\mmehis\ nur unter An-
nahme starker Abkurzung reichen.
b) Matronenaltar, ganz erhalten, aber
der Lange nach mitten durchgespalten,
oben profiliert, auf der linken Schmalseite
ist ein Fullhorn, auf der rechten wwm ge-
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— 101
- 102 —
kreuzte Fullhorner, aui welchen Vogel
sitzen, dargestellt. Sandstein. 1,06 m hoch.
M A
T h
O N I S
///I A
IT|/
E N I S
M V N A t
V-SIMILiS
E M
A T
E R N A
E X •
///'///
AP- IPS
Mat[r\onis \ [N?]ait[i?]cni8 \ Munatia Si-
milis | et Materna \ ex [im]pferioJ ipsfa-
rum),
Leider ist gerade das wichtigste Wort,
der Matronenbeiname, am meisten be-
schadigt, namentlich die Verletzung des
ersten Buchstabens ist zu beklagen. M. £.
kann es nur entweder ein N oder ein H
gewesen sein, jeder andere Buchstabe ist
ausgeschlossen, von einem Mt an das man
ja anch denken konnte, musste bei der
Art der Verletzung noch etwas von dem
dritten Strich sichtbar sein. Der funfte
Buchstabe des Namens fallt gerade in den
senkrechten Spalt, ich babe versuchsweise
ein t erganzt, aber es ist raumlich auch
jeder andere Buchstabe mdglich.
c) Halber Matrouenaltar aus Sandstein,
oben, links und unten vollstandig, auf der
linken Schmalseite ein Baum. 0,83 m hoch.
MAT'
GAV^S1
O'CAPi
BELLI'
pito n ;
L ;
Unter Zugrundelegung der ersten Zeile
ist die Lucke auf etwa 5 Buchstaben zu
berechnen. Wir erhalten also etwa folgende
Erganzung :
Mat[ronis] | Gavas[idbus] | Qfuintus)
Cap[itoniu8 ?] \ BtV[. . . Ca] \piton[ ] |
l(iben8) [pfosuitj].
Das wichtigste, der Matronenbeiname,
durfte hier zweifellos sein. Matronae Go-
vasiae kennen wir zwar nicht, wohl aber
Gavadiae; die Nummern 295, 296, 301,
302, 304, 320 bei Dim a. a. 0. aus Ro-
dingen, Bettenhofen bei Julich und Glad-
bach sind 8&mtlich Matronis Gavadiabus
geweiht, wobei stellenweise freilich der
mittehte Teil des Namens auf Erganzung
beruht. Man wird in unseren Gavasiae
dieselben Gottinnen zu erkennen und daraus
zu 1 era en haben, dass mit dem D in Ga-
vadiae die keltische Aspirate B gemeint
ist Es ware auch nachzupriifen, ob auf
den Denkmalern, wo das D erhalten ist,
nicht der Querstrich noch erkennbar ist ]).
Am Anfang der dritten Zeile steht 0, es
ist aber wohl Q gemeint. Capitonius
scheint sich aus Zeile 3 und 5 zu ergeben,
doch ist mir die Zusammengehorigkeit und
Erganzung des oder der Dedikantennamen
unsicher.
d) Matronenaltar aus Sandstein, oben
und links vollstandig, rechts und unten
beschadigt. Auf der linken Schmalseite
ein Fullhorn. Jetzt 33 cm hoch.
v d r o\ar
V^NAMIAK
>
IILIS • T. • L\)
Udrovar[ineht8 — ] | Vanamian .... [Ap ?]|rt-
lis et Lu |
Der Matronenname in der ersten Zeile
durfte sicher sein, denn es wird sich um
dieselben Gottinnen handeln, die auf einem
Eolner Altar als Matronae Udravarinehae
bezeichnet sind2). Mit der zweiten Zeile
weiss ich nichts sicheres anzufangen. Die
Buchstaben stehen vollkommen scharf und
deutlich da; ein zweiter Matronenname,
der bisher noch unbekannt ware, ist nicht
ausgeschlossen, so dass also zu lesen ware :
Udrovar[inehis et] Vanamian[ehi8] oder
dgl.8). Diese Erganzung wurde auch
keine Schwierigkeit in dem verfugbaren
Raum haben, wie man sieht, da man ja
am Ende der zweiten Zeile noch den An-
fang des einen Dedikantennamens erwarten
muss, der wohl [Ap]rilis hiess. In der
vierten Zeile sind nur noch unsichere
Spuren von v, e (?), v und t sichtbar.
e) Untere Halfte ernes Altars aus Kalk-
1) VgL abrigant die »bw«ohtalnda BohMib-
wtite Dirona und Sirona und Umliohas.
8) ^ettd. KorrbL XIV, 1896, 1. Wd. Z. 1894
8. 814. B. J. 106 8. 87 Nr. 8.
8) Ygl. Matron** Btttrahanaa et Getahena*
Ihm 805, Kumanahae at Mayiaitinahaa lhm 818
und abanda 8. 88.
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— 103 —
stein, links und unten erhalten, oben ab-
gebrochen, der rechte Rand ist beschadigt,
doch fehlt hier offenbar nicbt viel. Auf
der linken Schmalseite ein Baum. Jetzt
48 cm hoch.
^'~
tV IV 1*""^- s ^
M
•FL A V 1 V
AMAN5VSPP
5E
•*E SVISV-L
auri ... | M(arcus) Flaviu[s\ \ Amandus
pr[o] | se et suis v(otum) I fib ens) [sfolvitj].
In der obersten Zeile kann man nocb
die ucteren Halften der Bucbstaben auri
erkennen. Das a ist etwas eingeruckt,
davor scbeint nichts mebr gestanden zu
haben. Statt i ist natiirlicb auch /, p, t
oder eine Ligatur zwischen diesen Buch-
staben mdglich. Am Ende der Zeile haben,
wie die Ubrigen Zeilen ergeben, etwa
4 Bucbstaben Platz. Wenn die Zeile aber
vorn eingezogen war, so wird man, urn so
mebr als die Schreibweise der Inschrift
auf eine richtige Worttrennung Riicksicht
nimmt, nur noch 3 Bucbstaben in den
obersten Zeilen erwarten durfen und bier
den Schluss des Gotternamens zu erkennen
haben. Es braucht nicbt mehr viel daruber
gestanden zu haben, denn der Baum auf
der linken Schmalseite ist fast vollstandig
vorhanden. Ich vermag aber keinen pas-
senden Gotternamen zu finden. Matronen
brauchen es nicht unbedingt gewesen zu
sein, wie ja auch das folgende Fragment
beweist.
f ) Obere linke Ecke eines Merkuraltars
aus Kalkstein. Auf der linken Schmal-
seite ein Baum. Jetzt 22 cm hoch.
JVE R C ^
SACRVh
Mercu[rio] j sacrum
g) Fragment eines Altars aus Kalk-
stein ; die linke untere Ecke der Inschrift
und der untere inschriftlose Teil in ganzer
Breite ist erhalten. Auf der linken Schmal-
seite der Unterkorper einer bekleideten
Figur. Jetzt 56 cm hoch.
ITa v-\.
VRSVL
R V M •
— 104 —
Die unterste Zeile ist vollstandig. Die
dort erhaltene Breite zeigt, daas in der
vorletzten Zeile 4—5, in der drittletzten
Zeile 6—7 Buchstaben fehlen, also etwa:
| 7m[ ] | Ursul[a imp ipsa?]-
rum, wobei freilich starke Ligaturen an-
genommen werden mussen.
h) Fragment eines Grabsteins, obere
rechte Ecke erhalten ; 52 cm breit. Kalk-
stein.
\
\
i .
[DfisJ] M{anibusJ \ rulae —
i) Fragment eines Grabsteins aus Sand-
stein. Ein Teil der rechten Seite, jetzt
30 cm hoch, ist erhalten mit der sehr roh
eingehauenen Inschrift:
N
=»os
N T
RI
zweite Zeile: — pos.
k) Drei Fragmente eines grossen Re-
liefs aus Sandstein mit Darstellung von
zahlreichen Mannern und Frauen in gal-
lischer Tracht, die an einem Altar zu
opfern scheinen Es sind drei horizontal
abgespaltene Stucke. Eines enthalt 10
Kopfe mit den Schultern, eines drei Rumpfe,
die aber nicht zu den Kopfen passen, das
dritte die zu den Rumpfen gehorigen Fusse.
Die beiden letzteren passen im Bruch an-
einander, das erste aber gehdrt offenbar
zu einer Fortsetzung oder zu einem zweiten
ganz ahnlichen Relief. Die Breite des
besterhaltenen Stuckes betragt 109 cm. —
Wir haben also aus Thorr auf vier
Altaren vier, ja vielleicht sogar funf ver-
schiedene Matronenbeinamen erhalten. Man
wird wohl nicht annehmen wollen, dass
man die romischen Werksteine zum Bau
des kleinen unscheinbaren alten Kirchleins
weit hergeholt hat. Sie sind gewiss dort
auch ur8prunglicb gefunden worden, waren
dort selbst oder in allernachster Nahe ge-
weiht und aufgestellt. Das haufige Vor-
kommen der verschiedensten Matronen-
beinamen an einer Stelle ist bei ihrem
topiscben Charakter ebenso auftallend, wie
das Yorkommen der gleichnamigen Matronen
Digitized by VjOOQlC
105 —
106
an den verschiedensten Orten. Es ist doch
wobl nnr so zu erklaren, dass die Dedi-
kanten auch an fremdem Ort ihre hei-
mischen Schutzgottinnen verehrt baben.
Dann mussen wir also wohl an einzelnen
Orten, wo sich die verscbiedennamigen
Matronen, wie in Thorr, haufen, eine Art
von Centralkultstatten, gewissermaasen
„Gnadenortea annebmen, an denen jeder
Pilger seine besonderen Muttergottinnen
aufstellen konnte. Darans geht aber ber-
vor, dass die Matronennamen fur die Be-
6timmung des alten einheimischen Namens
der Ortlichkeit, wo ihre Denkmaler ge-
funden werden, auch den letzten Rest von
Wert verlieren.
Aber vielleicht verhalt sich die Sache
docb noch etwas anders.
Mit Recht fragt Siebourg B. J. 105
S. 88, warum, wenn die Namen topiscb
sind, man so selten erhaltene alte Orts-
namen in den Matronennamen wiederfindet.
Ausser den Albiahenae. die mit Elvenich
(Albiniacum), den Julineihiae, die mit
Julich (Juliacum) und doch wobl auch
den Lanehiae, die mit Lechenich (Lacinia-
cum) zusammenhangen konnen, ist tat-
sachlich keiner vorhanden. Siebourgs Er-
klarung a. a. 0., dass die alten keltischen
Ortsnamen nicht die Kraft gehabt haben,
der frankischen Invasion zu widersteben,
wobl aber die jungeren rdmischen Neu-
bildungen, befriedigt mich nicht ganz;
haben doch so viele andere sicher keltische
Ortsnamen die romische Besiedlung wie
die frankische Invasion iiberdauert, ob-
wohl die Orte, wie z. 6. Antunnacum, Rigo-
magus, Baudobriga, urn nur einige heraus-
zugreifen, nachweislich intensiv von den
Franken besiedelt und bewohnt worden
sind. Ich glaube der Grund durfte ein
anderer sein. Siebourg selbst hat a. a. 0.
S. 80 ff. ganz richtig darauf aufmerksam
gemacht, dass eine Masse von Ortsnamen,
die in der Matronengegend xctT'i£oz7]v, den
Kreisen Euskirchen und Diiren liegen, auf
die Namen romischer fundi, grosser Guts-
besitze, zuruckgehen, welche ihrerseits
nach rdmischen oder romanisierten Gentil-
namen benannt sind. Es sind dies also
ursprunglich strenggenommen gar keine
Ortsnamen im landlaufigen Sinne, sondern
die Bezeichnungen des Besitzes grosser
Gutsbesitzer. Ich wurde mir nun denken
konnen, dass da, wo schon in vorromischer
Zeit sich aus den Einzelgutern ganze Ort-
schaften gebildet haben, die nun den
Namen des ursprunglichen Einzelhofes an-
nahmen, diese die Kraft gehabt baben,
ihre Namen aber die rdmische und
die Vdlkerwanderungszeit hinuberzuretten,
uberall da aber, wo das Gut vereinzelt
geblieben war, der Name des alten Be-
sitzere bezw. seiner Familie erlosch, sei
es, weil der Besitzer fluchtete und der
Gutshof abbrannte und verfiel, sei es, weil
der frankische Nachfolger seinen eigenen
Namen an die Stelle setzte.
Ebenso wurde der Entwicklungsgang
fur die rdmischen bezw. romanisierten
Einzelhofe gewesen sein. Auch sie konnten
ibre rdmischen Namen nur dann uber die
frankische Zeit hinuberretten, wenn sie
sich schon in romischer Zeit zu Ortschaften
und Gemeinwesen entwickelt hatten. Dass
dies bei ihnen weit haufiger der Fall war,
als bei den altkeltischen Gehoften, liegt
auf der Hand und wird durch den Tat-
bestand bestatigt.
Ich glaube, mit dieser Annahme liessen
sich wohl einige Schwierigkeiten, welche
die Matronennamen bereiten, Idsen. Sie
sind gar nicht in dem Sinne topisch, als
sie von ganzen Ortschaften ihren Namen
haben, sondern sie gehen in den meisten
Fallen zuruck auf den Einzelnamen des
keltischen Grundbesitzers, dessen Familie,
Uab und Gut ihrer Hut unterstellt ist.
Die Matronen sind mit anderen Worten
nicht Schutzgottinnen einer Ort-
lichkeit, sondern es sind die Haus-
gottinnen einer Familie undtragen
deren Namen. Deswegen heissen sie
so oft domesticae, daraus erklaren sich
auch zwanglos die Beinamen paternae,
maternae, meae, daraus auch erklart sich
der Gesamtname als „ Mutter" oder „Haus-
frauen".
Also die einzelne Familie hatte ihre
besonderen Matronen, ihr Beiname geht
zuruck auf den altkeltischen Familien-
namen, der uns vielleicht nur einmal in
dem Namen der beiden Chalehenii, welche
den Lanehiae in Lechenich den Altar Ihm
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— 107 —
Nr. 270 weihen, erhalten ist, denn da wird
man einen sprachlichen Zusammenhang
doch nicht wohl leugnen kdnnen. Dass
diese alten keltischen Eigennamen in den
Namen der Dedikanten Bonst nicht mehr
zu erkennen sind, braucht uns nicht zu
wundern, denn teils haben diese Dedi-
kanten mit dem romischen BQrgerrecht
einen rdmiscnen Namen angenommen und
die ausserst unkonservative Methode der
Namengebung, welche fortwahrend neue
Gentilicia aus Cognomina schuf, wurde
ohnehin bald den alten keltischen Namen
beseitigt haben, teils sind es Sklaven oder
sonst Leute, die von der Familie, deren
Schutzgottheiten sie mit verehren, ab-
hangig sind. Nur die Gottheiten sind
naturlich konservativ, sie vererben den
alten Namen des Ahnherren von Geschlecht
zu Geschlecht. So erklart sich auch die
Verbreitung desselben Matron ennamens an
den verschiedensten Orten und umgekehrt
das Zu8ammenfallen verschiedener Ma-
tronennamen am selben Orte leichter und
zwangloser.
Und ich glaube, es erklaren sich so
auch die Doppelverehrungen zweier Ma-
tronen8orten, wenn ich so sagen darf, auf
demselben Altar leichter. Warum verehrt
der eine M. Julius Amanus auf dem Altar
Ihm 305 die Matronae Etttrahenae et
Gesahenae? Ich wurde das nicht be-
greifen, wenn es die Matronen zweier Ort-
schaften waren, denn nur aus einer kann
er stammen. Ich konnte aber wohl ver-
stehen, dass es seine Matronae paternae
et maternae sind, dass er die Familien-
gottheiten des Vaters und die der Mutter
meint. Ebenso wurde es mit dem Ver-
ehrer der Matronae Rumanehae et Maviai-
tinehae Ihm 318, vielleicht auch mit der
Verehrerin der asyndetisch verbundenen
Matronae Vatuiae Nersihenae Ihm 314
gewesen sein, denen eventuell unser oben
unter d behandelter neuer Altar anzu-
reihen ware.
Wir wiirden also auf diese Weise
Familienmatronen erhalten, deren
Namen nur dann auch als topisch gelten
konnen, wenn die Familie ein Gut hatte,
das ihren alten Namen noch trug, die aber
sofort nicht mehr topisch sind, wenn das
- 108 -
Gut seinen Namen mit dem latinisierten
Besitzer geandert hat. Daneben gab es,
naturlich in weit geringerer Anzabl,
Stammesmatronen (Matres Treverae),
Volk8matronen (Matres meae Germanae
Suebae; Noricae; Pannoniorum et Delma-
tarum etc.), die aber alle nicht die Schutze-
rinnen der Ortlichkeit als geograpbischen
Begriffes. sondern der diese bewohnenden
Familien-, Stammes-, Volksgemeinschaft
waren.
Die topische Bedeutung der Matronen-
namen halte ich mit einem Wort fur etwas
sekundares, mehr oder weniger zufalliges.
Bonn. Hans Lehner.
Ausgrabungen In Esohweiler bel Aachei 35.
und Umgegend1). I. Bei den Ausschach-
tungsarbeiten zu dem Neubaa der „Esch-
weiler Bank" an der Parkstrasse sind im
Sommer 1904 mehrere wichtige Funde
gemacht worden, die zunachst in den Beaitz
des Herrn Gymnasialoberlehrers Oberle
(jetzt in Bruhl) gelangten und von diesem
dem hieaigen Gymnasium in dankenswerter
Weise zum Geschenk gemacht sind. Die
Fundstelle liegt in unmittelbarer Nahe des
Gelandes, auf dem nach meiner Yermutung
die karolingische Wir tsc hafts- Villa (fundus
regius, von Einhard zum Jahre 826 er-
wahnt) sich befand, und auf dem auch
romische Siedlungsspuren sich gefunden
haben. Durch die neuen Funde aber ist
es sichergestellt, dass jene Statte
schon in vorrdmischer Zeit besie-
deltgewesenist. Die wichtigsten Fund-
gegenstande sind 4 Aschenurnen nebst
einigen Fibeln. Die Urnen, mehr oder
weniger erhalten, zeigten alle auf dem
Boden reichlich Knochenreste. Eine der
Urnen, dickwandig, halbhart gebacken,
grauschwarz, gehort in die Fruh-La Tene-
Zeit (vgl. Baldes, Hugelgraber im FQrsten-
tum Birkenfeld (Beilage zum Programm
des Gymnasiums zu Birkenfeld, 1905) S. 50
und Tafel VI Nr. 35 und 36).
Eine zweite ahnliche Urne, aber weniger
erhalten, ist ebenfalls schwarz, stellenweise
aber schokoladebraun in der Farbe, lose
gebacken und dickwandig.
Die dritte Urne ist mittelgross, dunn-
1) Ausftlhrlioherer Berioht in der Zeitoohrift
NAus Aaoheni Voraeit", 1906, Heft 1.
Digitized by VjOOQlC
— 109 -
wandig, aus graublauem Ton, der an den
Aussenseiten rot gebrannt erscheint. Sie
gleicht hierin ganz den Gefassen, die
Baldes (a. a. 0. S. 43) beschreibt. Sie
fohrt in die spateste La Tene-Zeit. Baldes
(8. 43).
Die vierte Urne derselben Fundstatte
fuhrt uns in die erste rdmische Kaiser-
zeit; es ist eine echte Terranigra - Urne
mit dem cbarakteristischen sog. Radchen-
muster (Koenen, Gefesskunde Tafel IX
15 and 18; Baldes a. a. 0. S. 43).
n. Der Propsteierwald (so genannt wegen
seiner fruhern Zugehdrigkeit zum Besitze
der Kolner Dompropstei), der westlicb von
Eschweiler sicb hinzieht, ist ganz durch-
setzt von romiscben Siedlungsspnren ; der
bedeutendste bis jetzt gefundene Rest ist
die anfangs der achtziger Jabre des yorigen
Jabrbanderts ausgegrabene Villa gegen-
uber dem (auf Eschweiler Gebiet gelege-
nen) Rheiniscben Bahnhof Stolberg (vgl.
Ansgrabungsbericbt und Beschreibung im
4. Band der Zeitschrift des Aachener Ge-
scbichtsvereins). Vom Vichttal her geht
unter dem alten Nam en „Breitebahnu ein
durch seine Breite tatsachlich auffallender
Weg schnurstracks durch den Propsteier-
wald zur „Gluck8burgtf and von da mit
kleinem Knick die Landstrasse Escbweiler
— Rohe— Weiden scbneidend auf Einzweiler
zu. Westlicb vom Wege, unweit „Stein-
bachhochwald", sind viele Siedlnngsreste
festgestellt, vor allem zwei, von denen der
eine an einem Ackergrundstucke in der
Nahe der sogenannten „Kdnigsbuchea liegt,
der andere unmittelbar an einer neuer-
dings angelegten Eisengrube. Der letztere
ist naher untersucht worden. Das ganze
Gelande ist von zahlreichen Spuren ur-
alter Lokalwege durcbzogen; einer von
ibnen geht von der bezeichneten Stelle
dem nahen „Saubachu zu (iiber den Na-
men siehe Festschrift des Gymnasiums zu
Escbweiler, 1905, Kommissionsverlag von
Creutzer, Aachen, S. 47). Wabrscheinlich
hatten manche der Gebaulichkeiten im
Propsteierwalde die Bestimmung, in der
einen oder andern Weise dem Bergbau
zu dienen. In unserm Falle hat es sich
allem Anscbeine nacb urn eine Eisen-
schmelze gebandelt. Bei den Ausgra- I
- 110 -
bungen ergab sicb ein quadratformiger,
einfacber Baa von 8 m Seitenl&nge. Die
Mauern, aus Kohlensandstein, Blaustein-
bldcken und Geschiebe bestehend, zeigten
eine Dicke von 70-75 cm. Mortelspuren
wurden nicbt gefunden, dagegen wan Lebm
verwandt. Das Auffallendste, das gleicb
nach Beginn der Grabungen entgegentrat,
war eine Unmenge von Eisenschlacken,
die unter den Ziegeln des eingesturzten
Daches lagen: Die Ziegel lagen in so un-
gewohnlich grosser Menge umher, dass
man das ganze Dach h&tte rekonstruieren
konnen; es ist dies ein sicheres Zeichen,
dass die Siedlungsstelle, durch die Jahr-
hunderte hindurch an jenem abgelegenen
Punkt, durch bergenden Wald geschutzt,
onberubrt geblieben war.
Eisenwerk kam verhaltnismassig viel
zu Tage: Nagel, Haken, Klammern, auch
Instrumente, die leider formlos und
unkenntlich geworden ; es ist zu vermuten,
dass diese mit dem industriellen Zweck
des Gebaudes im Zusammenhang stehen.
Die Gefassscherben sind zahlreich; am
bemerkenswertesten ist das Bruchstiick
einer Schusselwand, das auf der Aussen-
seite zwischen den erhaben eingepressten
Ornamenten (Delphine, Vogel) ein Stempel-
band mit vertieften Schriftziigen tragt:
von links nach rechts laufend das Spiegel-
bild des Wortes COMITIALIS, der erste
Bucbstabe (C) ist verwischt, das Schluss-S
fehlt, wie es auch bei andern Namen
gleicber Art vorkommt (vgl. Dragendorff,
Bonner Jahrb. Heft 96/97 (1895) S. 136).
Auch eine Reibschale mittlerer Grosse
aus gelblich-weissem Ton fand sich vor;
von Irdengeschirr mit schwarzem Uberzug
fanden sich nur Scherben aus weissem Ton.
III. In der Nahe eines uralten Weges
von Weisweiler (2ll% km von Eschweiler)
nach St. Joris, auf der Flur „Burgackera,
hatte der Besitzer Mauerreste sowie eine
Unmenge romischer Ziegel gefunden. Nach-
grabungen im August und Anfang Septem-
ber 1905 konnten infolge der grossen
Ausdebnung der Spuren nicht so umfassend
sein, dass ein vollkommenes Bild der An-
lage sich erzielen liess. So viel steht fest,
dass es sich urn das Besitztum eines grosse-
ren Grundbesitzes, nicht urn ein Bauern-
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- Ill —
- 112 —
haus handelt. Darauf weist schon das
Vorkommen von Fensterglas bin.
Eine Menge Eisengerat wurde ge-
funden, u. a. ein Pferdegebiss und eine
wohlerhaltene Lanzenspitze mit Tulle (also
wohl von einer Jagdwaffe herruhrend).
Ausserdem ist bemerkenswert ein Teller-
boden aus Sigillata mit sehr deutlicbem
Stempel an der Innenseite: Albilm f(ecit) ;
vgl. Schuermanns, Sigles 185 Albillus,
Dragendorff, Bonn. Jahrb. 99 (1896) S. 68
(Belege aus Heddernbeim. London und
York), Jacobi, Saalburg S. 317 (genau die-
selbe Stempelform wie die hiesige).
IV. In unmittelbarster Nabe des Ortes
Rohe (eines Stadtteiles von Eschweiler)
sind zablreicbe rdmische Bauspuren ge-
funden worden. Massenhaft lagert romi-
scber Bauschutt auf einem Acker des
Herrn Jos. Wahlen oberbalb Robes, links
von der Landstrasse (einer alten Romer-
strasse). Grabungen im September vorigen
Jabres haben ergeben, dass leider schon
fruher die Grundmauern wenigstens zum
Teil ausgebrochen und beseitigt worden
sind, jedenfalls zur Verbesserung der Bo-
denbebauung. Doch konnte so viel fest-
gestellt werden, dass es sich urn ein
grdsseres Bauwerk, wohl urn ein Gehoft
handelt; dass der Bau nicht einfacher
Art, wie das fruher bescbriebene Bauern-
haus in Eschweiler-Bergrath (Mauerwerk
mit Lehmverband) war, zeigen die M 6 r t e 1 -
reste, die zwischen den Steinen lagern.
Zuletzt, im Dezember 1905, sind auf
einem Grundstuck des Herrn Gutspachter
Wahlen (Hofgut Merzbriick) Grabungen
veranstaltet worden. Das Grundstuck liegt
am rechten Ufer des Merzbaches, der zur
Rur (Maas) geht, in der Nabe des Esser-
schen Gutshofes, unfern der „Glucksburga
und der „Breiten Bahn". Das ganze Ge-
lande, auch rechts des Merzbaches, auf
Grundstucken des Herrn Esser und anderer
Besitzer ist mit romischem Bauschutt besat.
Leider ist schon sehr vieles der landwirt-
schaftlicben Kulturarbeit zum Opfer ge-
fallen. Und so stellte sich auch hier beim
Nachgraben beraus, dass nur die untersten
Lagen der Grundmauern in der Erde
lagen; doch war das Ergebnis insofern
wichtig, als sich das Vorhandensein
einer sehr ausgedehnten Anlage
ergab : ein viereckiger Raum von 20 : 5 m
Seitenlange wurde vollstandig blossgelegt;
nach verschiedenen Seiten aber setzten
sich die Mauern erheblich weiter fort.
Yon Einzelfunden sind namentlich Reste
einer Reibschale, sodann viele Scherben
von Sigillata und terra nigra zu erwabnen.
Eschweiler. Dr. Fr. Cramer.
Chronik.
Weltgetohiohte, heransg. vinHani F. Helmolt.36.
Y. Band SGdoitenropa and Osteuropa
▼on Prof. Dr. Rudolf von Soala, Prof. Dr.
Heinrioh Zimmerer, f Prof. Dr. Karl Panli,
Dr. Hans F. Helmolt, Dr. Bertbold Bretnols,
Prof. Dr. Wladimir Milkowioa and Dr. Hein-
rioh vonWlitloeki. Hit 5 Kartell, aFarbea-
draoktafeln and 16 son war sen Beilagen.
Leipslg and Wien, Bibliographieehee In-
stitnt, 1806.
Der funfte Band der Helmoltschen
Weltgeschichte ist wieder ein solcber, vor
dem die kritischen Bedenken, die man
gegen den Plan der Gesamtanlage der
Weltgeschichte nicht immer unterdrucken
kann, gern zuriicktreten, und bei dem mai
dankbar die Fulle des Neuen, das uns in
ubersichtlicher und besonders erreichbarer
Form geboten wird, anerkennt. Die lucken-
lose Darstellung einer Geschichte Ostenro-
pas und Sudosteuropas in einem immer
noch handlichen Bande bedeutet die Losung
einer Aufgabe, fiber deren Schwierigkeiten
sich wohl nur der auf diesem Gebiet ar-
beitende Spezialist voile Rechenschaftgeben
kann, die aber auch wir Laien auf diesem
Gebiet uns wenigstens annahernd vorstellen
konnen, und deren Uberwindung wir urn
so dankbarer anerkennen, wenn wir uns
erinnern, welche Schwierigkeiten bisher
zuweilen die Feststellung irgend eines Ge-
schehnisses der osteuropaischen Geschichte
machte, das nicht ganz unmittelbar in die
westeuropaische Geschichte hinubergewirkt
hatte. Der Band enthalt folgende 7 Haupt-
abschnitte: I. Das Griechentum seit Alexan-
der dem Grossen von Prof. Dr. Rudolf
von Seal a, anscbliessend an das 5. Eapitel
des IV. Bandes. II. Die europaische Turkei
und Armenien von Prof. Dr. Heinrich
Zimmerer. III. Die Albanesen von f Prof.
Dr. Karl Pauli, uberarbeitet und erganzt
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— 113
— 114 —
von Dr. Hans F. Helmolt. IV. Bohmen,
Mahren and Schlesien bis zu ihrer Ver-
einigung mit Osterreich im Jahre 1526
von Dr. Berthold Bretholz. V. Der slowe-
nische und serbo - kroatische Stamm von
Prof Dr. Wladimir Milkowicz. VI. Donau-
volker von Dr. Heinrich v. Wlislocki, umge-
arbeitet von Dr. Hans F. Helmolt (ent-
haltend 1) Hunnen, 2) Bulgaren, 3) Ru-
manen, 4) Magyaren). VII. Osteuropa
(Polen, Littauen, Russland) von Prof. Dr.
Wladimir Milkowicz.
Im einzelnen liessen sich hier und da
ja auch gegen die Disposition dieses Bandes
Ausstellungen machen, z. B. konnte man
fragen, wie die Armenier in das II. Kapitel
dieses Europa gewidmeten Bandes kommen,
auch darf beklagt werden, dass die altere
Geschichte Schlesiens sehr stiefmutterlich
behandelt ist, da Schlesien in dem ganzen
IV. Eapitel immer nur nebenbei, im Zu-
sammenhang mit Bohmen genannt wird,
doch wollen hier von weiteren derartigen
Erorterungen ganz absehen und nur noch
ein paar kleine redaktionelle Unebenheiten
anmerken, deren Beseitigung bei einer
Neuauflage leicht zu erzielen ist. Der erste
Satz des ersten Abschnittes auf S. 187
(„Unterstutzt von Bismarck . . .a) ist offen-
bar fehlerhaft konstruiert. In der Tafel
^Fursten der Walachei und der Moldau"
zwischen S. 352 und 353 widerspricht die
Erklarung auf der Rfickseite der Tafel
den Angaben im Text (S. 351 und 353)
hinsichtlich der beiden oben Abgebildeten.
Nach S. 439 soil das Reich Olegs, des
ersten durchaus historischen russischen
Herrscbers, urn 900 von der Nordsee bis
zum Schwarzenmeere gereicht haben. Hier
ist „Nord8eett in einem nicht allgemein
gebrauchlichen Sinne angewandt und muss
deshalb zu Missverstandnissen fuhren.
Trotz der Schwierigkeiten, die sich ge-
rade der Fertigstellung dieses Bandes ent-
gegengestellt haben, wie aus der Vorrede
zu ersehen ist, hat es der Herausgeber,
der selbst mehrfach erganzend und fiber-
arbeitend eingegriffen hat, verstanden, ein
schon geschlossenes und abgerundetes
Ganze uns in diesem Bande zu bieten.
Leipzig-Reudnitz.
Dr. W. Bruchmuller.
C. Towniar, M. John Vitaot «t l'bistoir« de la 37,
Rlforme dans le pays de Montbtliard. B«-
ttancon, 1908. 800 8.
Der Verfasser vorliegender Schrift hat
sich durch verschiedene Werke Uber die
Reformation sgeschichte in dem einst zu
Wurttemberg gehorigen Mompelgard (vgl.
Tbgr. Th. Q. 1896, S. 514 f. [Funk]) einen
Namen gemacht. In dieser neuen Schrift
wendet er sich gegen „J. Vie'not, Fhistoire
dans le pays de Montbeliard depuis les
origines jusqu' a la mort de Toussain,
1524— 1573a. — Tournier hat leichtes
Spiel mit der Zuruckweisung Vie'nots, nach-
dem bereits die historische Fakultat zu
Besan^on in Prof. J. Guiraud ein vernich-
tendes Urteil fiber Vie'nots Werk gefallt,
Guiraud spricht in seiner Kritik von
„naiver und oft unwissender Parteilich-
keit% von „ausserst konfessionellem Geist
und fast ganzlichem Mangel an Kritik";
die Tatsachen selbst, welche Vie'not bei-
bringe, bewiesen das gerade Gegenteil
| (bei Tournier, S. 187, 189, 191). Tournier
zeigt nun ausfuhrlich die unrichtige und
haltlose Darstellung Vie'nots, wobei ihn>
seine archivalischen Studien trefflich zu*
statten kommen. Es ist bedauerlich, dass-
er der deutschen Sprache nicht so weit
machtig ist, dass er die Urkunden im
Original verstehen kann. Tournier hatte
weniger allgemein e Grunde vorfuhren und
mehr aus den Urkunden, als es geschehen
ist, zeigen sollen, wie daraus fur den ob-
jektiven Beurteiler und Geschichtschreiber
sehr oft das Gegenteil der Vi£notschen>
Behauptungen sich ergibt. Zudem hat
Tournier auch hier seinen etwas einsei-
tigen Standpunkt, der sich auch in den
(unnotigen) Bemerkungen fiber den heutigen
Protestantisms kundgibt, nicht zu ver-
meiden gewusst.
Einige Punkte dfirfen wir noch an-
merken. Statt des „schlecht machte^
(S. 8, 11, 14, 23, 128) sollte es stets (wie
richtig S. 33 und 37) heissen: „schlecht
machen". Sodann konnten manche Litera-
turangaben vollstandiger sein. Druckfehler
sind im franzosischen Text selten und
nicht sinnstdrend, haufiger im deutschen
(z. B. S. 47, A. 1 muss es heissen: „Karls V" ;
S. 49, A. 2: „Herrenalbu ; S. 105: boser
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— 115 —
Pfennig"; S. 131, Anm. 1: Goslar; S. 62:
„Welte". Warum stimmen die Namen in
Original und Ubersetzung (S. 88 ff.) nicht
genau uberein ?). Endlich hatte der Ver-
fasser Angaben fiber die Veranlassung seiner
Schrift, fiber seine eigene Behandlung und
Zurucksetzung (S. 183 ff.), ferner die Dank-
*agungen S. 52, 91, 131 besser in ein Vor-
wort verwiesen.
Aber Tourniers Schrift verdient Be-
achtung and wird sowohl far den, der sich
mit der Geschichte jener Gegenden be-
schaftigt, als auch ffir jeden, der die Be-
wegungen desProtestantismus in Frankreich
yerfolgt, von grossem Interesse sein.
Wfirzburg. Dr. Schweizer.
3*- Monumenta Germaniae historica.
Vgl. Korrbl. 1905 Nr. 60.
32. Plenarversammlung 23.-25. April
in Berlin.
Seit dem Erscbeinen des letzten Jah-
re8berichts sind folgende Bande ausgegeben
<worden :
In der Abteilung Scriptores:
Scriptorum Tomus XXXII pars prior
{enthaltend die erste Halfte der Chronik
•des Minoriten Salimbene de Adam, heraus-
gegeben von 0. Holder-Egger).
Scriptores rerum Germanicarum : An-
nates Mettenses Priores. Primum recog-
novit B. de Simson. Accedunt Addita-
menta Annalium Mettensium Posteriorum.
— Vitae Sancti Bonifatii Archiepiscopi
Moguntini. Recognovit Wilhelmus Le-
vis on. — Einbardi Vita Karoli Magni.
Editio quinta.
In der Abteilung Leges:
Constitutiones et acta publica. Tomi
III pars altera (1292—1298) Tomi IV pars
prior (1298—1310). Recognovit Jacobus
Schwalm.
In der Abteilung Diplomata:
Urkunden der Karolinger Bd. I (751 —
514) unter Mitwirkung von A. Dopsch,
J. Lechner und M. Tangl bearbeitet
von E. Muhlbacher.
In der Abteilung Antiquitates :
Necrologia Germaniae Tomus III. Dioe-
•ceses Brixenensis Frisingensis Ratisbonensis.
— 116 —
Edidit Franciscus Ludovicus Bau-
mann.
Vom Neuen Archiv der Gesellschaft fur
altere deutscbe Geschichtskunde :
Bd. XXX, Heft 3 und Bd. XXXI, Heft
1 und 2.
Im Druck befinden sich funf Quart- und
zwei Oktavbande.
Ffir die Scriptores Merovingicarum hat
Hr. Archivrat Dr. Krusch in Breslau
wahrend der drei Monate, auf die er aos
dem im letzten Berichte angegebenen Grunde
seine diesjahrige Tatigkeit beschranken
mus8te, die Ausgabe der Vita Salabergae
zum Abschluss gebracht und fur die gleich-
falls druckfertig bergestellte Vita Bemadi
die historische Einleitung ausgearbeitet, in
der es das Bild des Grunders der Kloster
Malmedy und Stavelot von tausendjahriger
legendarischer Ausschmuckung zu s&ubern
gait. Bei erneuter Untersuchung der Ur-
kunden von Corbie , glaubt Hr. Krusch
die Echtheit des wichtigen Privilegs des
Bischofs Berthefrid endgultig dargetan zu
haben. Fur dieselbe Serie erledigte unter
Leitung des Hrn. Krusch Hr. Privat-
docent Dr. L e v i s o n in Bonn die ihm zur
Bearbeitung uberwiesenen Teste der fur
Bd. V b68timmten Vitae Nivardi episcopi
RemensiSy Vincentiani confessoris Avdcensis
und Menelei abbatis Menatensis, und, fur
den VI. Bd., der Vitae Bigoberti episcopi
Remensis, Severini episcopi Burdegalcnsi.%
Germani episcopi Autissiodonensis und So-
lemnis episcopi Carnoteni, sowie des LibeUus
de ecclesiis Claromontanis. Nur die Bear-
beitung der Historia Wambae regis des
Julian von Toledo musste noch aufgescbo-
ben werden, weil Kollationen zur Zeit nicht
zu beschaffen war en.
Nach diesem vorlaufigen Abschluss sei-
ner Arbeiten fur die Merovingerserie ist
Hr. Levison an die von ihm fibernom-
mene, an die Ausgabe von Theodor
Mommsen anzuschliessende Bearbeitung
der Fortsetzung des Liber pontificalis (seit
715) in der Weise herangegangen, dass er
zunachst die Menge der vorliegenden al-
teren Kollationen in einander zu fugen sich
bemuhte; anschliessen wird sich die Her-
anziehung der bisher noch nicht oder nur
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- 117 —
ungenugend benutzten Codices, vor A Hem
der Handschrift von Lucca.
In der Hauptserie der Abteilung Scrip-
tores erschien, von dem Abteilungsleiter
Geheimen Regierungsrat Prof. Dr. Hoi der -
Egger bearbeitet, die erste Halfte der
Cbronik des Minoriten ScUimbene de Adam
van Parma als Halbband des XXXII. Ban-
des. Da der Druck des zweiten Halbbandes
nach nur kurzer Unterbrechung regelmassig
weitergebt, wird der Text der Chronik zu
Ende dieses Jahres vollstandig gedruckt
sein und nach Fertigstellung der umfang-
reicben Yorrede and der Register mit
einem Anhange, der den irrtumlicb dem
Bernardas de Bessa zugeschriebenen Ca-
talogus ministrorum generalium ordinis
Minorutn enthalten soil, im Jahre 1907
zur Ausgabe gelangen. Sobald sich der
Druck des XXXII. Bandes dem Ende n&hert,
gedenkt der Herausgeber sich den Arbeiten
fur die noch ausstehende zweite Halfte des
XXX. Bandes, des letzten der Folianten
der Scriptore8-Serie, wieder zuzuwenden;
von den fur, diesen Halbband bestimmten,
zumeist bereits druckfertigen Supplementen
vom 8. bis 13. Jahrhundert bedurfen ein-
zelne, wie die Miractda S. Benedicti von
Desiderius und die Vita Anselmi von Ban-
gerius noch der Bearbeitung oder der Re-
visioo. Fur die Fortsetzung der Sammlung
der Italiener des 13. Jahrbunderts bat der
standige Mitarbeiter , Hr. Dr. S c h m e i d 1 e r,
der auch bei der Korrektur des XXXII.
Bandes HQlfe leistete, uber die von ihm
abgeschlossene Bearbeitung der Cronica S.
Mariae de Ferraria im Neuen Archiv Bd.
XXX berichtet und nunmehr die Jahrbucher
des Tolomeus von Lucca in Angriff genom-
men, deren in Lucca und Florenz befind-
liche Handscbriften und Unterlagen er
augenblicklich an Ort und Stelle pruft;
gleichzeitig hat der Herr Leiter der Ab-
teilung seine seit l&ngerer Zeit geplante
abermalige Reise nach Italien angetreten,
um in Verona, Padua, Bologna, Pistoia,
Florenz, Rom und Gubbio Forschungen
far die Weiterfiihrung anzustellen.
Von den Handausgaben der Scriptores
rerum Germanicarum werden sich den an
der Spitze dieses Berichtes aufgefiihrten
drei Heften (Vitae Bonifatii ed. Levis on;
- 118 -
Annates Mettenses priores ed. Sims on;
Einhardi Vita Karoli M. ed. V., rec.
Holder-Egger) zunachst die Neubear-
beitung der Historiae des Nithard und die
Annates Marbacenses, beide bereits unter
der Presse, anschliessen. Fur den Heraus-
geber des Nithard, Hrn. Dr. Ernst Mull er,
hat Hr. Lebegue in Paris die dortige
Handschrift noch einmai kollationiert; dem
Bearbeiter der Marbacher und der ihnen
anzuschliessenden kleineren Elsassischen
Annaleu, Hrn. Prof. Dr. B 1 o c h in Rostock,
lieferte der Bollandist Hr. Albert Pon-
celet S. J. wertvolles einschlagiges Ma-
terial aus Handschriften. Die Vergleichung
der jungeren Handschriften der Chronik
des Cosmos von Brag hat fur die von ihm
ubernommene neue Ausgabe Hr. Landes-
archivar Dr. Bretholz in Brunn zu Ende
gefuhrt; im Zusammenhang seiner Unter-
suchungen und im Anschluss an sein en
Bericht im Neuen Archiv Bd. XXIX ver-
offentlichte er (gegen den von Prof. Pecar
in Prag unternommenen Versuch einer
Rettung der schon von Dobner und
Dombrowsky als Falschung bezeichne-
ten Wenzelslegende des sogen. Monches
Christian) eine Abhandlung „Zur Losung
der Christianfrage". BeiseinenVorarbeiten
fur die Ausgabe der Annales Austriae hat
Hr. Prof. Uhlirz in Graz wahrend eines
Besuchs in Melk die Textgrundlage fur
die Annales MeUieenses endgultig festge-
stellt. Die Neubearbeitung der Chronik des
Bischofs Otto von Freising hat der standige
Mitarbeiter Hr. Dr. Hofmeister durch
eine umfassende, im Wesentlichen zu Ende
gefiihrte Quellenuntersuchung und durch
die Eollationierung einer grossen Anzahl
von Handschriften so weit vorbereitet, dass
vor Festlegung des Textes nur noch die
Vergleichung der Jenaer Handschrift und
der Codices der osterreichischen Kloster
Admont, Reun, Zwettl und Heiligenkreuz
und die Prtifung der an eine Handschrift
des British Museum ankniipfenden Uber-
lieferung zu bewirken ist; die Eollation
der Zurich er Handschrift aus der Mitte
des 13. Jahrhunderts steuerte Hr. Dr.
Schmeidler bei. Das Manuskript fur
den Text des Liber certarum historiarum
des Abtes Johann von Victring hat Hr. Dr.
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119 -
— 120
Fed or Schneider in Rom nunmehr
vollstandig vorgelegt. Den in Aussicht ge-
nommenen Druck der Monumenta Bein-
hardsbrunnensia hat der Abteilungsleiter
Hr. Holder-Egger mit Riicksicht auf
andre Arbeiten einstweilen hinausgescho-
ben; dagegen hat er fur das Programm
der Scriptores rerum Germanicarum die
Neubearbeitung der Annates Placentim
Gibeilini selber in die Hand genommen and
gedenkt den Druck der bisher unedierten
Chronik des Abtes Albert de Bezants von
Cremona, nachdem er auf seiner italic-
nischen Reise die rdmische Handschrift
verglichen haben wird, baldigst beginnen
zu lassen.
Der Serie der Deutschen Ckroniken wird
sich demnachst als erste Halfte des VI.
Bandes der bereits vollstandig abgesetzte
Text der Osterreichischen Chronik von den
95 Herrschaften (des sogen. Hagen) und
ihrer Fortsetzungen in der Bearbeitung des
Hrn. Prof. Dr. S e e m ii 1 1 e r einreihen ; ein
weiterer Anhang (Wiener Annalen), Vor-
rede und Register sollen im zweiten Halb-
bande nachgeliefert werden. Hr. Privat-
docent Dr. Gebhardt in Erlangen ge-
denkt den enten der ubernommenen Bei-
trage zu den Thfiringischen Quellen deut-
scher Zunge, das Gedicht von der Kreuz-
fahrt des Landgrafen Ludwig III., in we-
nigen Wocben druckfertig vorzulegen ; mit
den Arbeiten fur das Leben Ludwig's IV.
hat er begonnen.
Wahrend das von Hrn. Privatdocenten
Dr. Heinrich Meyer in Gottingen der
Zentraldirektion zugesagte Manuskript fur
eine bis zum Jahre 1300 zu fuhrende Aus-
gabe der Ustorischen Lieder noch nicht ein-
gereicht werden konnte, ist fur eine Aus-
gabe der Dichtungen des Peter Suchenwirt
zur Zeitgeschichte des 14. Jahrhunderts
dadurch eine Grundlage gewonnen worden,
dass die in langjahriger Beschaftigung mit
dem Gegenstande entstandenen Vorarbeiten
des zu Wien verstorbenen Prof. Kra-
t o c h w i 1 kauflich erworben werden konn-
ten, nachdem die HH. Prof. Dr. Seemuller
in Wien und Dr. Roe the hierselbst
freundlichst ihre Gutachten fiber diesen
literarischen Nachlass abgegeben hatten.
Innerhalb der Abteilung Leges sind ein-
mal die der Leitung des Hrn. Geheimrats
Prof. Dr. B r u n n e r unterstellten Arbeiten
durch die HH. Prof. Dr. Freiherr von
Schwind, Prof. Dr. Seckel und Prof.
Dr. T a n g 1 weiter gefordert worden. Der
Erstere veroffentlichte als Vorarbeit zu
der Ausgabe der Lex Baiuwariorum im
XXXI. Bande des Neuen Archive kritische
Studien fiber das Verhaltnis dieses Volks-
rechtes zu dem verwandten Gesetzestexte
und gedenkt, dem voraussichtlich im lau-
fenden Geschaftsjahre zu beginnen den
Druck der Ausgabe noch eine Untersuch-
ung fiber die Handschrifben vorauszu-
schicken. Hr. Seckel hat im XXXI.
Bande des Neuen Archivs in einer sechsten
Studie zu Benedictus Levila die Quellen
des ersten Buches behandelt, eine ent-
sprechende siebente Studie iiber das zweite
Buch bis auf die Vergleichung einer Mun-
chener Handschrift vollendet und auch die
Vorarbeiten fiber die Grundlagen des dritten
Buches und der Addition es dem Abschlu&s
entgegengefuhrt. Hr. Tangldurchmusterte
fur die Ausgabe der frankiscben Piuciia
die bayrischen Traditionsbucher teils bei
einem Besuche in Munchen, teils, dank dem
Entgegenkommen des Munchener Reichs-
archivs, auf der Eonigl. Bibliothek in Berlin.
hier unter Mitwirkung des Hrn. Dr. jur.
Rauch; in Prades, Gerona und Vich hielt
Hr. Dr. Krammer eine ergiebige Nach-
lese, die u. A. elf bisher ungedruckte Ge-
richtsurkunden aus dem Ende des 9. und
dem Beginn des 10. Jahrhunderts zu Tage
forderte. Die Sammlung der handscbrift-
lichen Uberlieferungen ist damit beendigt;
der Druck der Ausgabe kann im Herbst
d. J. beginnen. Zu besonderem Dank ist
die Zentraldirektion Hrn. Prof. Dr. Hubner
in Rostock verpflichtet, der fur diese Aus-
gabe den von ihm und Anderen gesammel-
ten grossen Apparat von Berichtigungen
und Nachtragen zu seinen „Frankischen
Gerichtsurkunden" zur Verfugung gestellt
hat.
Unter Leitung des Hrn. Prof. Dr. Zeu-
mer hat in derselben Abteilung zunachst
Hr. Dr. Krammer seine Arbeiten fur die
Ausgabe der Lex Salica fortgesetzt und
eine Anzahl Handschriften, die nach Berlin
versendet werden konnten, hier verglichen,
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- 121 -
die zahlreichen Pariser Handschriften an
Ort und Stelle zum allergrossten Teil er-
ledigt und in Ivrea die dort befindlicbe
Recension eingesehen ; die sonstigen italie-
nischen Handschriften verglich Hr. Dr.
Per el 8. Den Druck des Bandes II der
Concilia hat Hr. Prof. Dr. Werminghoff
in Greifswald wiederaufgenommen und bis
zum 66. Bogen gefordert. Von den durch
Hrn. Dr. Schwalm in Hamburg bear-
beiteten Constitutiones gelangen zwei Halb-
b&nde gleichzeitig mit dem vorliegenden
Berichte zur Veroffentlichung: Bd. Ill 2
(mit Namenregister von dem Herausgeber,
Wort- und Sachregister von Hrn. Dr. Sten-
gel) enthalt die Akten Konig Adolf 8, Bd.
VI 1 die Albrecht's, die Wahlakten von
1308 und die Konstitutionen Heinrich's VII.
bis gegen Ende 1310. Auf einer Reise im
Sommer 1905 hat Hr. Dr. Schwalm far
die Zwecke seiner Ausgabe und ihrer Fort-
setzung bis 1347 in Munchen, Modena, Rom,
Sarzana, Parma, Mailand, Luzern, Bern
and Freiburg i. U. gearbeitet. In der Vor-
bereitung der Sammlung der Konstitutionen
Karl's IV. ist dadurch eine wesentliche Ver-
anderung eingetreten, dass Hr. Dr. Stengel
im Laufe des vorigen Winters von dieser
Aufgabe und iiberhaupt von der Mitarbeiter-
schaft an den Monumenta Oermaiae mit
Rucksicbt auf die Fdrderung seiner eigenen
Arbeiten zuriickgetreten ist. Seit geraumer
Zeit mit Studien fiber die Goldene Bulle
beschaftigt und somit in die Zeit Karl's IV.
grundlich eingearbeitet, hat sich nun der
Abteilungsleiter Hr. Prof. Zeumer ent-
schlossen, die Her ausgabe der Konstitu-
tionen Karl's IV. selber in die Hand zu
nehmen ; als standiger Mitarbeiter ist ihm
fur diese Aufgabe Hr. Dr. Reinhard Lii-
dicke zur Seite getreten; weitere Hulfs-
leistungen, wie sie zum Teil durch das
schwere Augenleiden des Hrn. Prof. Zeu-
mer erfordert wurden, ubernahm sein
Schiiler Hr. stud. jur. Kern.
Von den Diplomata Karolina gelangt
der I. Band gleichzeitig mit diesem Berichte
zur Ausgabe, nachdem bei Bearbeitung des
Glossars rich fur einzelne Gruppen die
Notwendigkeit erneuter Untersuchung er-
geben hatte, deren Ergebnisse der jetzige
Leiter der Abteilung, Hr. Prof. Tangl in
— 122 —
Berlin, in den Berichtigungen und Nach-
tragen niedergelegt hat. Die tfberfuhrung
des Apparats dieser zuvor von dem 1904
verstorbenen Prof. Muhlbacher in Wien
geleiteten Abteilung von dort nach Berlin
ist im Sommer und Herbst des vorigen
Jahres erfolgt. Der Stand der ubernom-
menen Vorarbeiten erforderte eine Nach-
priifung der Urkunden fur St. Gallen und
Ellwangen, der sich Hr. Prof. Tangl im
Anschluss an seine fur die Placita ausge-
fuhrte Munchener Reise, in St. Gallen und
Stuttgart unterzog. Die zur Bearbeitung
der grossen Urkunde Ludwigs des Frommen
fQr die romische Kirche erforderliche noch-
malige Sichtung der Anselm- und Bonizo-
Handschriften wurde in der Weise bewirkt,
dass der Abteilungsleiter die Bonizo-Hand-
8chrift der Wiener Jesuitenbibliothek, Hr.
Dr. Per els auf seiner zunachst fur die
Abteilung Epistalae unternommenen italie-
nischen Reise die einschlagigen Codices
in Brescia, Mantua, Florenz und Rom
prufte. Dem vielleicht noch gegen Ende
des Rechnungsjahres 1906 zu beginnenden
Druck der ersten Gruppe der Urkunden
Ludwigs des Frommen (bis 817) wird Hr.
Prof. Tangl im laufenden Jahre eine den
tironischen Noten in samtlichen Karolinger-
urkunden gewidmete zusammenfassende
Abhandlung voranschicken. Als Mitarbeiter
waren seit dem 1. Juli Hr. Archivassistent
Dr. Ernst Muller, und seit dem 1. No-
vember Hr. Dr. jur. Karl Rauch tatig,
voriibergehend , bis zu sein em Ubertritt
zu der Abteilung Leges, auch Hr. Dr.
Liidicke.
Der Leiter der Abteilung Diplomata
sate. XI, Hr. Prof. Bresslau in Strass-
burg, hat den Druck des IV. Bandes bis
zum 26. Bogen fortgefuhrt, so dass der
Text dieses die ganze Regierungszeit
Konrads II. umfassenden Bandes im laufen-
den Ge8chaftsjahr gedruckt vorliegen wird;
die Ausgabe des Bandes wird, nach Her-
stellung der Register, im Jahre 1907 er-
folgen konnen. Unter den ihm anzufugen-
den Nachtragen zu Bd. Ill wird sich ein
Neudruck des Diploms H. II 305 (fur
Kloster Fruttuaria) befinden, dessen bis-
her unbekannten Schluss nebst vollstandiger
Datierung (Pa via 1014 Mai 6) Hr. Br ess-
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— 123 —
— 124 —
lau bei einem Besuch in Montpellier auf
der Bibliothek der Ecole de mldecine
unter den fur die Monuments fruher noch
nicht benutzten Papieren Guichenons fand.
Far den V. Band (Heinrich III.), dessen
Druck bald nach Ausgabe von Bd. IV
wird beginnen konnen, hat der Abteilungs-
leiter auf einer Schweizer Reise die letzten
der auslandischen Archive, deren Urkun-
den nicht nach Strassburg versandt werden
konnten, ausgebeutet und an seinem Wohn-
sitz in Verbindung mit den standigen Mit-
arbeitern HH. Dr. Wibel und Dr. Hess el
die Originate der Archive zu Munchen,
Coblenz, Hannover und Munster, sowie
einige aus Luzern tibersandte Stucke, be-
arbeitet bez. photographiert Einige klei-
nere Arbeiten fur die Abteilung hat Hr.
Dr. Hessel in Italien auf einer zum
Zwecke seiner eigenen Studien angetretenen
Uriaubsreise ausgefuhrt
Fur die Diplomata saec. XII hat Hr.
Prof, von Ottenthal in Wien die Vor-
arbeiten nach den im letzten Berichte vor-
gezeicbneten Richtungen fortgesetzt ; doch
schied von seinen beiden aus der Abtei-
lung Diplomata Karolina ubernommenen
Mitarbeitern Hr. Dr. L e c h n e r bereits am
15. November aus, urn einem Rufe als
ausserordentlicher Professor nach Inns-
bruck zu folgen. Herr Dr. Hirsch hat
die Sammlungen zu Munchen, Einsiedeln
und Zurich an Ort und Stelle durchforscht
und im Anschluss an die schon im Vor-
jahre erfolgte Durcharbeitung der Urkun-
den Lothan III. fur Bamberg und Prufening
die Bamberger Schreibschule und die
Prufeninger Falschungen noch naher unter-
sucht. Neu aufgearbeitet wurden samt-
liche Originale Lothars aus den Archiven
zu Munchen, Sigmaringen, Karlsruhe, Bern,
Einsiedeln, Frauenfeld, so dass von siid-
deutschen Archiven allein Pfaffers noch
aussteht. In die Bearbeitung der Diplome
Lothars waren in vollster Ausdehnung die
Konrads III. und je nach der Sachlage auch
bereits die Friedrichs I. und Heinrichs VI.,
sowie bei den besonderen Zustanden in
der Koniglichen KanzleijenerZeiten mehr-
fach auch Papst- und Privaturkunden ein-
zubeziehen. Dank einer Zusage des Di-
rektorium8 der preussischen Staatsarchive
wird das in diesen befindliche einschlagige
norddeutsche Urkundenmaterial zur Ver-
sendung nach Wien gelangen, um hier mit
Hulfe eines noch anzunehmenden weiteren
Mitarbeiten im Laufe des Jahres 1906
erledigt zu werden, wahrend eine For-
schungsreise nach Italien fur den Fruhliog
1907 in Aussicht genommen wird. Fur den
bibliographischen Apparat wurde das um-
fassende Verzeichnis der Drucke von Kai-
serurkunden fortgesetzt.
In der Abteilung Epistolae hat Hr. Dr.
Per el 8 wahrend seines langeren Aufent-
haltes in Italien das dortige Material fur
die Briefe des Papstes Nikolaus I. ausge-
beutet, zumal durch Kollation der grossen
Sammlung der Biblioteca VaUicellana zn
Rom und durch Prufung anderer Hand-
schriften derselben Bibliothek, sowie durcb
Nachforschungen in Montecassino. Nach
Berlin zuruckgekehrt, hat Hr. Dr. Perels,
von dem bisherigen stellvertretenden Ab-
teilungsleiter Hrn. Prof. Dr. Tangl be-
raten, mit der Herstellung des Textee fur
die Briefe Nikolaus I. und Hadrians II.
(fur diese unter Heranziehung des nach
Berlin gesandten wichtigen Codex der Pa-
riser Nationalbibliothek) begonnen und
gedenkt ihn binnen Jahresfrist zum Druck
zu liefern. Vorschlagen des nunmehrigen
Abteilungsleiters, Hrn. Prof. Dr. Wer-
minghoff, fur die Weiterfuhrung der
Epistolae sieht die Zentraldirektion ent-
gegen.
Auch der Betrieb der Abteilung Anti-
quitates dilrfte nach der notgedrungenen
Unterbrechung einiger ihrer Arbeiten nun-
mehr in geregelten Gang zuruckkehren,
da sich endlich die Aussicht eroffiiet, fur
die von dem verstorbenen Prof, von W in-
ter f eld hinterlassenen Aufgaben berufene
Forteetzer zu gewinnen. Auf den Rat der
HH. Prof. Dr. Wilhelm Meyer in Gott-
tingen und Prof. Dr. Gerold Meyer von
Knonau in Zurich hat Hr. Geheimrat
Holder-Egger, dessen Handen die
Leitung dieser Abteilung bis auf Weiteres
anvertraut bleibt, von dem durch seine
Notker-Studien bekannten Zuricher Biblio-
thekar, Hrn. Dr. Jacob Werner, um ein
Gutachten uber die umfassenden Samm-
lungen von Wint erf eld's for die Aus-
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— 125 —
gabe der Sequemen erbeten, das der Zen-
traldirektion jetzt vorliegt und uns hoffen
lasst, mit dem Herrn Verfasser zu einer
Verstandigung fiber Umfang und Gesichts-
punkte der von ihm zu fibernehmenden
Weiterfuhrung der grossen Arbeit zu ge-
langen. Beide Teile begegnen sich dabei
in der Auflfassung, dass es geboten ist,
gegen die Entwurfe des friiheren Bear-
beiters eine wesentliche Beschrankung der
Aufgabe eintreten zu lassen. Uber Ver-
handlungen mit einem fur die Forsetzung
der sonstigen ins Stocken geratenen Ar-
beiten an den Poetae Latini des zehnten
und elften Jabrhunderts vorzugsweise in
Betracht kommenden Gelehrten wird hof-
fentlicb im nachsten Jahresbericbt eine
befriedigende Mitteilung gemacht werden
konnen. Inzwischen hat Hr. Prof. E h w al d
in Gotha fur die dem IV. Band der Poetae
Latini anzuschliessende Ausgabe der Ge-
dichte Aldhelm's von Sherborne von einer
Forschungsreise nach. Oxford, Cheltenham,
Cambridge, London, Valenciennes und Paris
reiches Material heimgebracht und damit,
sowie durch Vergleichung einer Wolfen-
butteler und einer PetersburgerHandschrift
die Grundlage fur die Textgestaltung ge-
wonnen. Von den Necrologia hat Hr.
Reichsarchivdirektor Dr. Baumann den
III. Band vollendet und ausgeben lassen,
der die Totenbficher der Diocesen Brixen,
Freising und Regensburg enthalt. Aus
dem nunmehrigen Abschluss der von dem
hochverdienten Herausgcber fur die Monu-
menta Germanie fgeleisteten hingebenden
und entsagungsvollen Arbeit nimmt die
Zentraldirektion willkommenen Anlass,
Hrn. Baumann den ihm schuldigen Dank
auf das Warmste noch einmal auszuspre-
chen. Der Bearbeiter der Necrologia der
Diocese Passau, der erzbischdfliche Biblio-
thekar Hr. Dr. Fastlingerin Munchen,
ist leider durch schwere Erkrankung im
grossten Teile des letzten Jahres in der
Arbeit bebindert worden und hat sich auf
die Bearbeitung eines ungedruckten Nekro-
logs von St. Florian bei Linz und eines
schon bekannten von Kremsmfinster be-
schranken mfissen.
Der Herr Leiter der Abteilung AnU-
qutiates hat angeregt, die biographischen
Schriften verschiedener mittelalterlicher
Verfasser (de scriptoribus ecclesiasticisr
de viris illustribus, de luminibus ecclesiae
u. 8. w.) in einem handlichen Bande ver-
einigt herauszugeben und ist von der Zen-
traldirektion urn nahere Vorschlage fur
die Ausfuhrung ersucht worden.
Von dem Neuen Archie ist Heft 3 des-
XXX. Bandes noch unter der Scbriftleituog
von Hrn. Geheimen Hofrat Prof. Dr. Stein -
me y er in Erlangen erschienen ; Bd. XXXI,
von dem Heft 1 und 2 vorliegen, Heft 3-
sich im Druck befindet, wurde von Hrn,
Geheimrat Prof. Dr. Holder-Egger
redigiert.
Die Zentraldirektion hat ihren st&n-
digen Berliner Ortsausschuss beauftragtr
ihr Vorschlage fur eine grundsatzliche Ab-
grenzung des Arbeitsgebiets der Monu-
menta Germaniae gegenuber der mit un-
seren Aufgaben sich beruhrenden Editions-
tatigkeit der deutschen historischen Kom-
missionen und grosseren Geschichtsgesell-
schaften zu machen.
Vereinsnachrichten
unter Redaktion der Vereinsvorstande.
Frankfurt a. M. Verein fur Ge-39^
schichte und Altertum skunde.
Am 29. Marz hielt Herr Museums-Assistent
Dr. 0. Lauffer einen Vortrag fiber das
Thema: Volkstfimlicher Wohnbau in
Frankfurt a. M. (II. Teil). Urn den Zu-
sammenhang des Frankfurter Wohnhauses
mit dem Bauernhause der Nachbarschaft
zu erharten, wies er zunachst darauf hin,
dass die volkstfimlichen Bezeichnungen der
Hausteile genau die gleichen sind wie in
den bauerlichen Verhaltnissen der Umge-
bung, indem er besonders die Namen*.
Eren, Uberhang, Zwerchhaus, Gaublochr
Winkel (— Traufgasse zwischen zwei
Hausern) erwahnte und auf das Wort
„Gaden" als lokale Bezeichnung fur das-
Obergeschoss einging. Er besprach so-
dann die Frankfurter Holzbauten, soweit
ihre Geschichte einerseits durch die er-
baltenen Denkmaler und durch Abbildungen
der letzten Jahrbunderte, oder anderer-
seits durch Bauordnungen oder sonstige
literarische Quellen bezeugt wird. Im
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127
- 128 —
14. Jahrb. finden wir Facbwerktechnik mit
Uberh&ngen, die im 15. Jahrh. bereits ein
solches Mass angenommen batten, dass
•eine grosse Reihe von Bauordnungen da-
gegen vorgehen musste. Die Hobe der
Hauser war bis zu drei und vier Ober-
geachossen angewacbsen. In jenen Ord-
oungen wurde ein Durchschnittsmass von
zwei Stockwerken ausser dem Erdgeschoss
festgesetzt. Die primitiven Arten der
Erd-, Strob- und Schindelbedacbung kann
man erst seit 1485 endgiltig durch das
Schieferdach verdrangt betrachten. Ein
weiteres wicbtiges Charakteristikum des
uiittelalterlichen Wohnbaaes ist die Giebel-
front. Eine Folge derselben ist die seit-
liche Dachtraufe, die in die zwischen den
Hausern befindlichen „ Winkel" abfiel. Diese
Winkel gehdrten den Anwobnern als Privat-
«igentum und unterscbieden sicb darin
wesentlicb von den Almeien. Solange die
Winkel in Ubung waren, konnte von Brand-
mauern noch keine Rede sein. Diese finden
wir erst im ausgehenden 16. Jabrh. in den
Bauordnungen erwahnt, aber auch da wur-
den sie noch lange nicbt fur bcide Seiten
«ines jeden Neubaues vorgeschrieben, eine
Forderung, die erst in dem Baustatut von
1809 sich findet. — Was den Grundriss
angebt, so tritt uns das Frankfurter Haus
achon von den ersten Zeiten an, in denen
wir uns uberhaupt einen klaren Begriff
von ihm macben konnen, bereits auf einer
neuen Stufe der Entwicklung im Unter-
schied vom Bauernhause entgegen. Die
Tur liegt bereits in der Giebelfront, und
demgemass bat sich die Orientierung des
Grundrisses um einen rechten Winkel ver-
schoben: der Eren lauft an der einen
Traufseite entlang, und die Kuche liegt
nicht mehr neben, sondern binter der Stube.
Dieser inneren Grundrissschwenkung ist
«rst seit dem 16. Jahrh. die entsprechende
Veranderung im ausseren, die Firstschwen-
kung, gefolgt. Erst damals werden die
Trauffront - Hauser volkstumlich, die zu-
nacbst noch fur etwa zwei Jahrhunderte
den mittelalterlichen Strassengiebel durcb
das sogen. Zwerchhaus ersetzten, bis aucb
dieses in dem Baustatut von 1809 verboten
wurde. Da sich um dieselbe Zeit auch der
Steinbau endgiltig als volkstiimliche Bau-
weise durchgesetzt hatte, so kann man
sagen, dass mit jenem Baustatut erst die
alten Fachwerkgiebelh&user mit all ibren
Begleiterocheinungen und Nachklangen
vollig uberwunden sind.
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VorrSmlsohs ii.Romlsons Zelt
redigiert von
Or. Krflger, Mus.-Direktor,
Trlsr.
Korresoondenzblatt
Mlttslalttr und Neuzeit
redigiert von
Hansen, Archivdirektor,
Koln.
der
Westdeutschen Zeitschrift fiir Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch - antiquarischen Vereine zu Birkenfeld, Frank-
fnrt a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Neuss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vercins in Stuttgart.
-«$!>-
Sept. a. Okt.
Jahrgang XXV. Nr. 9 u. 10.
1906.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 300O Exemplaren. Insorate a 25 Pfg. fiir die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung and alien Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Qebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. --
Abonnementspreis 15 Mark fiir die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, fiir letzteres allein 5 Mark.
Beitrage fiir die vorr5mische und romische Abteilnng sind an Dr. KrQger (.Trier, Prov.-Mus.),
fiir Mittelalter and Neazeit an Prof. Hansen (Koln, Stadtarchiv) zu senden.
Neue Funde.
40. Koln. [Gigantenreiter und andere Stein-
denkmaler.] Nunmehr hat auch Koln seinen
Gigantenreiter (Abb. 1). Das Stuck, aus
Jurakalkstein, auf langlicher Plinthe von
Funde, welche mit der Graberstrasse nichts
zu tun haben, legen den Verdacht nahe,
dass hierhin aus dem benaebbarten romi-
schen Stadtviertel zu irgend welchen Zeiten
Abfahrungen von Steinresten stattgefunden
26 cm Breite und 40 cm Lange, wurde am
Rinkenpfuhl, also etwas ausserhalb der ro-
mischen Stadtmauer, zur Linken der bei
St. Aposteln nach Aachen hinausfiihrenden
Strasse ge fun den. £s ist das schwerlich
der ursprungliche Standort; verschiedene
in dieser Umgegend zu Tage gekommene
Abb. 1.
haben. Wenn diese sich mehrfach auf
Jupiter beziehen, so mag das allerdings
einem in der Nabe gelegen gewesenen
Jupiterheiligtum zuzuschreiben sein. Fin
machtiger thronender Jupiter (Nr. 440 des
Museums), welcher 1901 dicht vor der
romischen Stadtmauer gefunden wurde,
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131 -
— 132
durfte das Kultbild darstellen. Zudem
tragt gerade unser neues Stuck die Spur
spaterer Benutzung deutlich an sicb.
Die Fundstatistik iiber das Vorkommen
der Gigantenreiter ist also nach unserem
Fund zu erweitern und die Ableitungen,
welche Maass, Tagesgotter S. 207 ff., aus
der alten Statistik macbt, wiirden zu modi-
fizieren sein.
Es hat sicher mit der Aufstellung des
Stucks auf rundem Untersatz zu tun,
wenn die Schmalseiten der Plinthe schwach
aber deutlich abgerundet sind. An der
VorJerseite scheinen leichte Spuren den
Rest einer linearen Musterung darzustellen,
welche sich dera omamentalen Ganzen des
Untersatzes angeschlossen haben mag. Der
Schweif des Rosses ragte iiber dies en hin-
aus, weshalb man hier zur Stiitzung an
der Plinthe einen zapfenformigen Fort-
satz stehen liess, der auch nach oben als
Verstarkung des flatternden Schweifs fort-
lauft. Von dem gesamten Bewegungs-
motiv ist noch erkennbar, dass der Reiter
dem Ross soeben die rechte Ferse in die
Weichen driickt. Dass er militarisch uni-
formiert ist, sowie dass er im Sattel mit
Vorder- und Riickenlehne sitzt, welche
beide zweizinkig gestaltet sind, ergeben
die deutlich erhaltenen unteren Partien.
(Maass 1. c. S. 189/90). Uber die Ziige
des Reiters lehrt das Denkmal bei seiner
Verstummelung nichts. Beachtenswert ist
es aber, abgesehen von der Giite der
Arbeit, wegen der verhaltnismassig gut
erhaltenen Ziige des Giganten und wegen
der Erkennbarkeit seines Verhaltnisses
zum Reiter.
Was jenen ersten Punkt angeht, so
lasse ich dahingestellt, ob man es fur die
Controverse iiber das Wesen des Giganten
von Bedeutung sein lassen will, wenn aller-
dings dem unbefangenen Beschauer beim
ersten Anblick des langbartigen zahnlosen
Alten Sage und Phantasie das Wort
Alberich zuflustern werden (Maass 1. c.
S. 187 ; Literatur in Anm. 51). Begniigen
wir uns hier damit, aus einheimischen,
kolnischen Funden etwa den Flussgott
aus der Sammlung Forst (Bonn. Jahrb. 89
Taf. I) [jetzt Wallraf-Richartz- Museum]
als einigermassen annehmbare Analogie zu
der neuen Erwerbung anzufuhren. Und wie
steht es ferner mit dem Gesamtbewegungs-
motiv der Gruppe ? In dem Gesicht pragt
sich deutlich der verhaltene Schmerz aus;
die Bewegungen der Arme und des Leibes
sind aber kaum etwas anderes, als eine
solche unterlegener Ohnmacht. Der Griff,
den die Arme, wie sich noch erkennen
lasst, nach aufwarts machten, scheint nor
eine unwillkiirliche letzte Bewegung wie
zum Schutz gegen den zerstampfenden
Galopp des Rosses.
Ich will bei dieser Gelegenbeit die
Mitteilung erneuem, dass zu dem Kolner
Jupiterpfeiler, weichen Krfiger in den
Bonn, Jahrbiichern 104 p. 57 (Taf. X) be-
sprochen hat, ein zweiter hinzngekommen
ist (Museographie der Westd. Ztschr. XX
S. 371), weichen er im Anschluss daran
gleichfalls zu besprechen beabsichtigt. Der
Stein wurde bei stadtischen Umanderungs-
arbeiten auf dem Neumarkt, also wiederum
in der Nahe unseres Denkmals, gefunden
und zeigt auf drci Seiten in recbteckigen
Feldern Gutterdarstellungen, wahrend die
vierte mit Schuppen skulpiert ist. Die
Gutter sind von oben nach unten :
a) vorne 1. Juno mit Zepter und Schale,
2. Victoria, die Palme in der Linken, die
Rechte entgegenstreckend mit nicht mehr
kenntlicbem Attribut, wohl Kranz, 3. Mars
mit Lanze und Schild.
b) links 4. Minerva mit Lanze und
Schild, 5. Sol mit Strahlenkrone, die
Peitsche in der Rechten, 6) Fortuna mit
dem Full horn in der Linken, rechts zerstort.
c) rechts 7. Ceres mit Zepter und Ahren-
biischel, 8. Vulcan in der Mutze, die Linke,
so weit ich sehen kann, auf die Fackel
gestiitzt, rechts zerstort, 9. Venus mit dem
Spiegel, das Diadem ins Haar legend.
Der Stein zeigt oben Stossflache und
Dubelloch; doch ist nicht sicher, dass der
Zustand nicht die Folge spaterer Verwen-
dung ist; unten befindet sich Bruch, die
drei untersten Gutter sind nicht mehr
ganz Yollstandig erhalten, aber deutlich
erkennbar. Es scheint allerdings nicht
wahrscheinlich, dass das ziemlich diinne
Konstruktionsglied, (der Pfeiler ist 23 : 24 cm
dick, bei jetziger Hohe von 1,09 m), noch
viel hoher gewesen ist; eine Fortsetzun^
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- 134 -
der Gottervereinigung, wenn sie vorlag,
niiisste also auf anders gestalteten Gliedern
zu verrauten sein, welche sich unten daran
anschlossen. Man wird hicr ja selbstver-
standlich einen brciteren Untersatz ver-
langen. Dass gerade oben Juno und
Minerva erscheinent diirfte (s Kriigerl. c.
S. 61) dafur sprechen, dass hier in Wirk-
lichkeit der Abschluss lag. Eine von
friiher her im Museum vorbandene Sta-
tuette des thronenden Jupiter (Nr. 480),
deren Plinth e 22 : 24 cm misst, lasst sich
als Bekronung verwenden.
Hinzugekommen ist sodann aus unserem
Kreise noch eine 98 cm hohe Saulen-
trommel aus San date in, mit dem ansehn-
lichen Durchmesser von 49 cm. Sie wurde
gefunden Ecke Auf der Aar und Sachsen-
hof in aufgeschuttetem Terrain neben un-
wesentlichen anderen Resten 1). Die Saule
ist mit Schuppen dekoriert und zwar so,
dass sich die Schuppen der beiden durch
ein Band getrennten Streifen gegen ein-
anderkehren. In den Schuppendekor sind
in schwachen Vertiefungen ohne weitere
Umrahmung oben Minerva, stehend mit
Lanze und Schild, unten Mars mit den
gleichen Attributen eingefugt. Durch den
Bruch oben und unten ist der Anschluss
weiterer Glieder nicht mehr zu erkennen,
diirfte aber sicher sein, da der kraftige
Durchmesser der Trommel eine frhebliche
Hdhe des Ganzen wahrscheinlich macht.
Das nachste Vergleichsstiick stellt die in
den Bonn. Jahrbb. 70 Taf. I mitgeteilte
Mainzer Saule dar.
Was die Datierung des Gigantenrciters
1) Die von Klinkenberg Bonner Jahrb. 110
8. 858 er«r&hnten r&miachen Graber i n nachater
Nfthe unaerer Stelle gehen sicher anf irgend ein
Miaaveratindnia anrfick. Da die konaequente Bo-
obaohtnng der Anaaohaohtungen bei der nenen
Markthalle duroh Mtneum nnd atadtiachea Hoch-
banamt nichta dergleiohen ergeben hat, ao ruSchte
ich annehmen, dasa der Berichteratatter duroh
kOlniaoha Brdarbeiter mystinziert w or den iat. Ich
wlirde raten, die Graber ana der Topograph ie
Kolns aaaxuacheiden Ebenso atammt der ebenda
erwabnte Stein aus der Cacilienstrasse, auf dem
u. a. noch der Rest DIO au leaen iat, achwerlich
▼on elnem Grabdeakmal her. Seinen Dimenaionen
nach iat er der Beat elner Gebaudefront, wie denn
aolche Reste in dem dnroh rOmische Fnudament-
apnren so hervorragend aaageseichneten Caoilien-
atadtviertel direkt geaucht werden mdaaen .
angeht, so diirfte sich nach meiner allge-
m einen Ansicht uber den Tatigkeitsverlauf
der kolnisch-rumischen Stein metzwerkstat-
ten auch unser Reiter der Zeitstellung
des Gros der Gigantensaulen 200—240
n. Chr. (8. Maass 1. c. S. 182) einordnen,
moglicherwei8e urn ein kleines fruher liegen ;
ihm etwa gleichzeitig konnte der vorstehend
besprochene Pfeiler sein; dagegen wurde
die San dst ein saule weiter ins 3. Jahrhundert
zu riicken sein, gleich wie der von Eruger
besprochene Pfeiler; unmoglich vor dessen
zweiter Halfte scheinen mir indes die beiden
Stucke nicht, wie Kruger annehmen will.
Von sonstigen Steinfunden ist eine In-
schrift von der Alteburgin diesenBlat-
tern von Domaszewski epigraphisch bespro-
cben (Korrbl. 1906 nr. 3). Der Stein kommt
zu einer bereits vorhandenen Gruppe von
5 andern hinzu, welche, augenscheinlich
aus gleicher Werkstatt stammend, vol-
lige Formendeckung in Gesamtanlage,
Darstellung und Schriftzu^en zeigen. Vier
derselben wurden an gleicher Stelle ge-
funden (siehe Ihm, Korrbl. 1891 S. 109 if.).
Sie zeigen oben in einer querlaufenden,
rechteckigen Querleiste in flachem Relief
zweimal, wie z. B. auf dem neuen Stein,
2 Lowen, welche, symmetrisch ange-
ordnet, einen Stier (nur mit dem Kopf
dargestellt) uberfallen, ein andermal einen
— ebenso dargestellten — Widder; ein
drittes Mai finden wir zwei an einer Vase
symmetrisch angeordnete Greife. Diese
Motive kommen als Glied von grosseren
Dekorationen an Grabdenkmalern mehrfach
vor (8. Altmann, Grabaltare passim, Hof-
mann, Militargrabst. d. Donaulander S. 54,
S. 56). Fur das Stier-Lowen- oder Widder-
L6wen-Motiv die Vorbilder in Flachmustern
vielleicht orientalischer Textilien zu suchen,
ist nicht gerade notwendig, aber auch
keineswegs direkt abzuweisen. Als Datie-
rung nimmt Domaszewski noch neronische
Zeit an. Sicher zeigen die Fassung der
Inschrift, die Buchstabenformen und Zeilen-
fuhrung deutlichen Zusammenhang mit kol-
nischen Steindenkmalern, welche das Toten-
mahl aufweisen und dem 1. Jahrhundert
angehoren.
Sodann ist noch als ein fur unsere
Gegenden seltenes Stuck (s. Hettner, Stein-
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denkmaler Nr. 168) eine Grabara aus
Jurakalkstein zu erwahnen, welche an
gleicher Stelle wie der Gigantenreiter ge-
funden wurde. Zwei auf den Schmalseiten
stehende jugendliche Genien halten an
Bandera, welche sie kreuzweise iiber die
Schultern ziehen, die Guirlanden aus Eichen-
laub, welche an den Breitseiten hangen.
Hier sind iiber diesen einerseits zwei halb
zueinandergekehrte oben noch erkennbare
Kindermasken unter gemeinsamera Schleier
andererseits ein Gorgoneion angebracht.
Eine Inschrift ist nicht vorhanden, ist aber
vielleicht auf ein em Untersatz anzunehmen.
Kolu. Poppelreuter.
41. Zwei rtimische Miinzschatzfunde aus
Baden. 1. In der Miinzsammlung des vor
einigen Jahren in Baden verstorbenen
Privatgelehrten Dr. Schady, die durch
Schenkung der Erben in die Stadtischen
Sammlungen von Baden-Baden gelangte, be-
fand sich auch eine Anzahl besonders ver-
packter Silbermiinzen der romischen Kaiser-
zeit, die sich sowohl durch die beigesetzte
Aufschrift: „Fund aus Ladenburg",
wie durch die Art ibrer Zusammensetzung
als „Schatzfund" zu erkennen gaben. Es
waren urspriinglich 72 Miinzen, von denen
jetzt noch folgende 68 vorhanden sind
(die Citate nach H. Cohen, Me*d. impe'riales
II. Aufl.):
Titus : 2 Denare, davon einer Coh. 299.
Domitian: 1 Denar Coh. 271.
Traian : 4 Denare, darunter 2 Stuck mit
Schrift und Geprage des Aureus Coh. 85.
Hadrian: 1 Denar Coh. 1030.
Antoninus Pius: 2 Denare, darunter
Coh. 184.
Faustina I: 2 Denare, darunter Coh. 215.
Septimius Severus: 5 Denare, darunter
Coh. 319 (oder 320), 339, 599.
Julia Dorana: 1 Denar Coh. 27.
Caracalla: 3 Denare, darunter Coh. 80
und 139.
Elagabal: 4 Denare: Coh. 140, 149, 153
und 276.
Julia Paulla, Gemahlin Elagabals: 1
Denar Coh. 6.
Soaemias: 1 Denar Coh. 8.
Maesa: 1 Denar Coh. 16.
Severus Alexander : 21 Denare, darunter
Coh. 29, 161 (2 Stucke), 195, 202, 218,
— 136 —
229, 234, 281, 351, 389, 470, 512,
530, 543, 559, 560 (2 St.), 585 (2 St.).
Julia Mamaea: 2 Denare, davon einer
Coh. 85.
Gordian III: 1 Denar Coh. 325.
Gordian III: 10 Antoniniane, darunter
Coh. 41, 121 (2 Stucke), 167, 196, 216,
312, 313 und 336.
Philippus : 5 Antoniniane, darunter Coh.
32, 178, 182.
Decius: 1 Antoninian Cob. 16
Zusammen also 52 Denare und 16 An-
toniniane ; ein beigelegter Kupferantoninian
des Victorinus (Coh. 49) gehorte offenbar
nicht zum Funde. Die alteren Stucke sind
teilweise abgenutzt, die jiingeren aber von
Caracalla ab fast alle sehr gut erhalten,
einige von Alexander und Gordian zeigen
fast Stempelglanz. Die jungste Miinze,
von Kaiser Decius (249 — 251 n. Chr.).
durfte wohl ungefahr die Zeit der Ver-
grabung des Schatzes bezeichnen, wenn
anders die Miinzen den ganzen Fund dar-
stellen und nicht nur ein Teil eines
grosseren Schatzfundes sind. Als Fundort
ist durch die Aufschrift Ladenburg ge-
sichert, das ja so reich an romischen Alter-
tiimern ist, auch schon einmal einen Munz-
schatzfund geliefert hat (Bonn. Jahrb. X
S. 7). Genauere Nachrichten uber Ort-
lichkeit, Zeit und nahere Umstande der
Auffindung sind nicht erhalten ; doch durfte
die Entdeckung in die Zeit von 1877 bis
1882 fallen, wo Dr. Schady in Heidelberg
sich auf hielt und manche in der Umgegend
gefundenen romischen Miinzen ankaufte.
2. Der zweite Schatzfund ist erst in
neuerer Zeit im badischen Oberlande, in
Breisach, zu Tag getreten. Im De-
zember 1901 wurde hier in der Nahe des
sog. Radbrunnens in der Oberstadt beim
Legen der Wasserleitung etwa 1 m unter
dem Boden ein Tongefass mit romischen
Kupfermiinzen gefullt gefunden. Wie leider
so oft, wurde von den findenden Arbeitern
das Gefass zerschlagen und weggeworfen.
von den Miinzen heimlich einige verschenkt,
andere verkauft. Nur dem Einschreiten
des Urn. Notar a. D. 0. Langer in Breisach.
der von dem Funde Kenntnis erhielt. war
es zu danken, dass nicht nur der noch in
den Handen der Finder gebliebene Rest
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— 137 —
— 138
der Munzen erhalten blieb, sondern auch
ein guter Teil der schon verschleuderten
Stiicke wieder beigebracht wurde, so da 88
wenigstens die Hauptmasse des Fundes
wieder zusammen kam. Es sind noch 130
Stucke, durchweg Kleinerze aus der Zeit
Constantins I und seiner Sonne, im Ein-
zelnen folgende Sorten :
Constantin I Riickseite : beata tranquilli-
tas-votis XX H. Cohen me'd. imp.
II. Aufl. Nr. 15: 3 Stucke mit folgen-
den Miinzstattezeichen im Abschnitt:
PTR" (2 St.) STR (1).
Constantin I gleiche Rs. Coh. 20: 4 Stucke
mit PTR (1), PTR^> (1) und STR (2).
Constantin I gleiche Rs. Coh. 23 : 3 St.
mit PLG (2) und PTR (1).
Constantin I Rs. : vot. XX d. n. Con-
stantini max. aug. Coh. 123: 7 St. mit
S*AR (2), RP (1), RQ (1), «T (1),
TT (1) und 1 undeutlich.
Constantin I Rs. : gloria exercitus mit
2 Feldzeichen Coh. 253 : 1 St. mit TRS.
Constantin I Rs. : providentiae augg.
Coh. 454: 40 St. mit PLG (1), PT (1),
PTR (8), PTRE (2), PTR" (5), STR (3),
STRE (16), STRu (1), SMTSB (1),
SRTSC (1) und 1 undeutlich.
Constantin I Rs. : Sarmatia devicta Coh.
487: 15 St. rait P*AR (1), PLG ^2),
PRu (1), PTR (5), PTRv (2), STR-' (1)
und 3 undeutlich.
Constantin I Rs. : victoriae laetae Coh.
640: 1 St. mit ST.
Fausta, Gemahlin Constantins I Rs. sal us
reipublicae Coh. 6 : 1 St. mit STR.
Fausta Rs. spes reipublicae Coh. 15:
1 St. mit PRS^.
Helena, Mutter Constantins I, Rs. securi-
tas reipublicae Coh. 12: 3 St. mit
STR (2) und TRS (1).
Crispus Rs. beata tranquillitas Coh. 22:
5 St. mit PLON (4) und STR^ (1).
Crispus Rs. vot. V Caesarum nostrorum
Coh. 34: 1 St. mit ASIS.
Crispus Rs. vot. X Caesarum nostrorum
Coh. 44: 4 St mit PTR (2) und
PTR* (2).
Crispus Rs. claritas reipublicae Coh. 52:
1 St. mit ATR.
Crispus Rs. providentiae Caess. Coh. 124:
1 St. mit PTR.
Crispus Rs. virtus exercit vot. XX Coh.
172: 3 St. mit PLG (1) und PLN (2).
Constantin II Rs. beata tranquillitas
votis XX Coh. 18: 4 St. mit PLG (1),
PLON (1), PTR (1) und STR (1).
Constantin II gleiche Rs. Coh. 25: 1 St.
mit PLON.
Constantin II Rs. vot. X Caesarum nostro-
rum Coh. 38: 5 St. mit PTR (1),
STR (1), STRv (1) und 2 undeutlich.
Constantin II Rs. vot. X dominor nostror
Caess. Coh. 98: 3 St. mit PT (2) und
QT (1).
Constantin II Rs. providentiae Caess. Coh.
164 : 2 St. mit PTR (1) und 1 undeutl.
Constantin II gleiche Rs. Coh. 165 :
14 St. mit PLON (1), PTR (2), PTR^ (1),
STR (6), STR« (1), STRE (2) und
1 undeutlich.
Constantin II Rs. virtus Caess. Coh. 239 :
1 St. mit ARL.
Constantius II Rs. providentiae Caes. Coh.
167: 6 St. mit PTRo (1), PTRE (1),
STR" (1) und STRE (3 St.).
An flail end ist das ganzliche Fehlen der
gleichzeitigen Munzen des Constans.
Die Munzen befinden sich jetzt teils im
Besitze des Herrn 0. Langer, teils in der
Stadtischen Sammlung im Rathause zu
Breisach.
Pforzheim. K. Bissinger.
Der Friedeherg bel Hirstein (Fiirsten- 42.
turn Birkenfeld). Nordwestlich von Hirstein,
sudlich von Mosberg-Richweiler erhebt sich
die hiigelige Landschaft im „ Friedeherg a zu
betrachtlicher Ilohe. Der Aufstieg zu dem
flachen, ungefahr 1 km langen und durch-
schnittlich 250 m breiten Rticken ist ausserst
beschwerlieh, da die Abbange allseitig mehr
oder weniger steil sind; nur vom west-
lichen Ende aus senkt sich die Hohe in
nordwestlicher Richtung allmahlich zu ihrer
Umgebung hinab. Die hochste Erhebung,
von der aus man eine herrliche Rund- und
Weitsicht geniesst, ist ein Dreieckspunkt
zweiter Ordnung ; sie erstreckt sich, 250 m
lang und annahernd 200 m breit, von Nord-
westen nach Siidosten zwischen 2 Hugeln,
die man fur vorgeschichtliche Begrabnis-
statten zu halten versucht ist; der ansehn-
lichere von ihnen, der nordwestliche, tragt
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— 139 —
das trigonometri8cbe Zeichen. Bei ge-
nauerem Zusehen erkennt man, dass dieser
Hiigel sich nach Westen und Osten in
einer flachen Rippe fortsetzt, wodurch ein
dammartiger Abschluss nach Norden her-
gestellt ist. Etwa 30 m siidlich davon
verlauft parallel dazu eine zweite, flachere.
ungefabr 60 m lange Erdschwellung, and
100 m weiter scheint eine dritte in der-
selben Richtung angenommen werden zu
kdnnen. Das Auffallendste aber ist ein
jedenfalls von Menschenhand angelegter
Steinwall, der in schnurgerader Linie von
dem grosseren Htigel aus sich gegen den
kleineren hinziebi und jene parallelen Er-
hebangen rechtwinklig iiberschneidet. Es
ist nicht ausgeschlossen, dass auch dieser
Steinwall westwarts und ostwarts Ent-
sprechungen hat oder wenigstens friiher
hatte. Eine durch die sich kreuzenden
Erhebungen gebildete, grossere Mulde von
100 m Lange und etwa 30 m Breite heisst
im Volksmunde Lieschens Weiher. Daran
knupft sich weiter die Sage, auf dem
Friedeberg habe einst ein Ort gestanden,
und „Lieschen" sei die letzte Bewohnerin
desselben gewesen.
Im Jahre 1904 machte das Ehrenmitglied
des Birkenfelder Altertumsvereins, Herr
Hamm - Hirst ein, behufs vorlaufiger Fest-
stellung einen Einschlag in den kleineren
der beiden erwahnten Hugel und fand
einige Scherben, anscheinend von einem
vorgeschichtlichen Tongefass. Pfingsten
1905 nahm ich dann im Auftrage des
Vereins eine vollstandige Ausgrabung vor.
Die Untersuchung des elliptisch geformten,
17 m langen. 14,5 m breiten und 1,70 m
hohen Hugels fiihrte zu einem unerwarte-
ten und unklaren Ergebnis. Zunachst er-
kannte ich an der Verschleppung zusam-
menpassender Scherben, dass das lnnere
schon einmal durchsucht worden sein musste.
Sodann kam bald bei fortschreitender Gra-
bung al8 Kern der oben abgeflachte, ge-
wachsene Fels zum Vorschein; mit dem
angenommenen Hiigelgrab war es also
nichts. Auf der Felsplatte fanden sich
50 cm unter der Oberflache zerstreut kal-
cinierte Knochen und die Scherben von
2 Tongefassen. Eins war eine Urne aus
grauem Tone, von Hand geformt, geglattet,
— 140 -
dunkelrotbraun gebrannt, und hatte eine
Form, wie sic in unserer Gegend seit
der jiingsten Hallstattzeit gewubniich war
(Baldes, Hugelgraber im Furstent. Birken-
feld, Taf. II, 25, 29; III, 27; IV, 16). Das
andere war ein ziegelrotes, rauhwandiges
Gefass aus schwarzem Ton, ohne profilier-
ten Rand. 4 cm unter diesem zog sich
um die etwas gewolbte Wandung ein Band
von dicht aneinander gereihten Fingerein-
driicken, dem ebensolche Fingerabdriicke
auf dem Rande entsprachen. Beide Ge-
fasse zeigten im ubrigen ganz Form und
Ausfuhrung der vorgeschichtlichen Zeit,
war en aber scharfer gebrannt. Mit inn en
zusammen entnahmen wir eine Anzahl
Gefassscherben der romischen Zeit, das
Randstuck einer Amphora, Bruchstucke
von Erugen aus gelbem und rotlichgelbem
Tone, die meist ausgesprochenen friih-
romischen Charakter aufweisen. Einzelne
Scherben fanden sich auch hin und wieder
in andercn Teilen des Hiigels; aucb sie
machen den Eindruck von La Tene- und
ri>mi8cher Ware. Nur an einer Stelle,
am Nordwestfusse, kamen mittelalterliche
Reste zum Vorscheine : die Scherben eines
Henkelkruges aus graublauem Tone, Rand-
stuck und Bauchansatz eines ziegelroten
Kruges.
Soviel tiber den Befund. Es fragt sich,
welche Schlusse wir daraus Ziehen konnen.
Zunachst steht nur soviel fest, dass zwei
Zeiten ihre Spuren in diesem Hugel hinter-
lassen haben, die Zeit des Uberganges von
der La Tenezeit zur romischen bzw. die
fruhrbmi8che und die mittelalterliche, doch
mit bemerkenswertem Unterschiede. Wah-
rend sich nur ein paar Scherben zweier
Gefasse der spateren Zeit und zwar nur
an einer einzigen Stelle, am Rande des
Hiigels dicht unter der Oberflache befan-
den, wurden solche von La Tenecharakter
und fruhromi8cher Art allenthalben ver-
einzelt, aber gehauft im hochsten Teile
des Hugels angetroffen. Darnach durfen
wir annehmen, da98 jene fruhere Zeit so-
zusagen in einer tieferen Beziehung zum
Friedeberg gestanden hat als die spatere.
Gelegenheitsfunde in der Umgebung des
Hugels bestatigen diese Annahme. So las
ich 180 m nordlich von ihm auf einem
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JNaptes aut, una em Landmann stiess bei
Erdarbeiten am Fusse des grosseren Hiigels,
wobei sich auch hier der Felsboden als
Kern des Inneren herausstellte, ebenfalls
auf Scherben jener Ubergangszeit. Wie
nun die Kulturreste in den von uns auf-
gegrabenen Hugel hineingekommen sind,
das Hess sich wegen der argen Durcb-
wiihlung, der er friiher ausgesetzt gewesen
ist, bei unserer Aufgrabung nicht mehr
berauslesen. Da sicb nicht die geringsten
Baurestefanden. nur Scherben undKnocben-
reste, so liegt am nachsten, an ein Brand-
grab zu denken. Weil aber die Zusammen-
gehorigkeit von Scherben und Knochen
nicht bewiesen ist, so ist auch das noch
fraglich. Aber zweifellos hat der Mensch
damals auf dem Friedeberg, der heute
verodet daliegt, gelebt und gearbeitet.
Da liegt es denn nahe, auch die Ent-
stehung der Unebenheiten und besonders
der wallartigen Anlagen auf seiner Hohe
in jene Kulturperiode zuruc.kzuverlegen.
Welche Absicht mag damals die Men-
schen geleitet haben, als sie auf dem
Friedeberg Fuss fassten? Back weist in
seinen „Romischen Spuren" S. 105 ff. auf
eine alte nordsiidliche Verkehrslinie Ziisch-
Richweiler hin. Er siebt in ihr eine ro-
mische Strasse und ist geneigt (S. 109),
ihre Fortsetzung liber Richweiler hin an s
in einem alten, unter der Nordostseite des
Friedebergs voruberfiihrenden Wege zu
sehen und eine Warte auf diesem Berge
anzunehmen. Der romische Charakter der
ganzen Linie ist nun durch nichts ver-
biirgt, nicht durch Nachweis romischer
Bauweise und Wegfiihrung, noch auch durch
romische Funde in ihrem Verlaufe; wohl
aber darf man sie als einen seit der vor-
geschichtlichen Zeit benutzten Verkehrs-
weg bezeichnen. Denn an zwei Stellen
hat man in ihrer Nahe Graber der La Lene-
Zeit gefunden, sudwestlich von Mecken-
bach (8. unten) und unfern vom Friede-
berg, an ihrer Fortsetzung in der Rich-
tung auf St. Wend el iiber Rosenberg, dies-
seits von Hirstein auf dem Eriegshubel
(Baldes, Hiigelgraber im Fiirstent. Birken-
feld S. 37 ff). Fur eine Zufluchtstatte
an dieser Linie ware der Friedeberg nach
Ortlichkeit sehr passend gewesen. Jeden-
I fails halt der Birkenfelder Altertumsver-
I ein es fiir seine Aufgabe, die Hohe des
I Berges stetig im Auge zu behalten und
gelegentlich Mittel zu seiner weiteren Er-
forschung fliissig zu machen.
Birkenfeld. Baldes.
Grabfund der La Tenezeit bei Mecken- 43.
bach. Bei Meckenbach wurden im Jabre
1903 in einem friscb gelohten Privatschal-
waldbezirk nAuf dem Buhl im Sangbosch"
von Herrn Forster Henn - Holzhauserhof
mehrere, offenbar nicht natiirliche Erd-
schwellungen beobachtet. Daraufhin liess
der Birkenfelder Altertumsverein unter raei-
ner Leitung Pfingsten 1905 eine Aufgrabung
vornehmen. Ich wahlte den unschein-
barsten unter den Hiigeln aus. Nach dem
Ergebnis dieser Grabung darf man sich
wohl in den iibrigen, grosseren, anschei-
nend noch unbertihrten Erhebungen eine
reichere Ausbeute versprechen.
Der ganz flache Hiigel liatte einen
Durchmesser von 12 m. In einer Tiefe
von 1 m bis 1,10 m unter dem hochsten
Punkte trafen wir den gewachsenen Boden,
feste, weisse Letterde, an. Darauf ruhte
im Siidwesten (etwa zwei Fiinftel des
ganzen Hiigels) aufgefullte, braune Erde,
die fast viillig steinfrei war; im nachsten
Fiinftel lag iiber dem gewachsenen Boden
erst eine von Steinen durchsetzte Schicht
brauner Erde bis 75 cm unter dem Hohe-
punkt ; die oberste Decke bildete auch hier
wieder die fast steinfreie braune Erde;
im ostlichen Teile des Hiigels war dagegen
die Fiillung steinig bis unmittelbar unter
den Waldboden. Alle Funde wurden nur
in der steinfreien Erde gemacht: Holz-
kohlen, Eisen- und Tonsachen. Die Holz-
kohlen fanden sich vereinzelt in alien
Tiefen, in grosserem Zusammenhange nur
66 cm unter dem hochsten Punkte, und
zwar zo« sich diese Sc\\icht, 1 m siidsud-
west\; v! N^m ^litte\punkte beginnend,
^
*e*
geu \*v ^;tfy^. ^ ™ ^*T deT Ko^en"
Sftl ^v A r vvwx ^V cm \Hvtec dam HoYie-
tT^\ * ^ A\H ™™ UVttAprato. U#sn
&\&*v&&%en.
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^ j . v
^m***"*^ «t<NK,™*wa
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- 143 -
Tone und mit ihnen zusammen die Brucb-
stiicke eines Napfes. Unmittelbar unter
dem Mittelpunkt stand dann in der Tiefe
von 66 cm, aber von Eichenwurzeln zur
Seite gedruckt, eine Urne; westlich neben
ibr lag ein schwertartiges Messer, Spitze
nordwarts, Schneide westwarts gerichtet,
und etwas weiter nach Westen fanden sich
noch Reste verrosteten Eisens. Das Messer,
die mit ibm zusammen gefundene Urne
und der Napf sind in der Werkstatte des
Rom.-German. Centralmuseums-Mainz kon-
serviert bzw. zusammengcsetzt worden
(s. Abbildg. 2). Das Messer ist ohne Heft-
Abb. 2.
ansatz 31 cm lang. Die 31,5 cm hohe
Urne ist von Hand aus feingescblammtem,
schwarzem Tone hergestellt, nach Art der
vorgeschichtlichen Gefasse wenig gebrannt,
lederbraun mit schwarzen Flecken. Wegen
der scbarfen Bauchkante, des hoben Halses
mit ausladendem Rande, wie auch nach
Tecbnik und Brand gehort sie zu einer
Art von Tongefassen, die in unserem
Gebiete der alteren La Tenezeit eigentiim-
lich ist. Man vergleiche meine Arbeit
nHiigelgraber im Fiirstentum Birkenfeld,
1905u, bes. Taf. II, 46, III, 11. Der Napf
ist diinnwandig und aus grauem, feinkor-
nigem Tone gebildet. Ausser diesen Gegen-
standen entnahmen wir nur noch einen
hartgebrannten Lehmpatzen, ein Umstand,
— 144 —
der mich veranlasste, mit aller Sorgfalt
darauf zu achten, ob nicht etwa an dieser
Stelle ein Huttenplatz festgestellt werden
kOnnte. Aber es fand sicb weiter kein
Anhaltspunkt fur diese Annahme. Der
Hugel ist vielmehr ein Grabhiigel gewesen
und hat eine Bestattung, keine Verbren-
nung umscblossen; sonst hatten wir unter
I den ubrigens im ganzen recht sparlichen
[ Holzkohlen wenigstens Spuren von ver-
i kalkten Knochen antreffen mussen; das
J war aber nicbt der Fall. Auch ist wohl
nur eine einzige Bestattung anzunehmen,
da die beiden Fundstellen nur 1,10 m
von einander entfernt waren und Kohlen-
schicht, wie auch Schwert und Urne in
derselben Tiefe sich fanden. Die zweite
Urne und der Napf, die 25 cm uber den
Kolilen gefunden wurden, mussen in diesem
Falle auf die mit Erde uberdeckte Be-
stattung gesetzt worden sein.
Es bleibt nur noch ubrig die Frage zu
beantworten, in welchen Zusammenhang
diese durch meine Grabung nachgewiesene
La Tenestatte bei Meckenbach gehort. Nun
fiihrt der beim Friedeberg erw&hnte alte
Vcrkehrsweg, an dem die La Tenegraber des
Kriegshubels bei Hirstein und der nach den
dort gemachten Funden an die La Tenezeit
wenigstens noch heranreichendc Friedeberg
liegen, nachdem er nordwarts bei Tiirkis-
muhle die Nahe uberschritten hat, beim
Austritt aus dem Walde „ Abtei" nur 500 m
westlich von der Meckenbacher Fundstatte
vorbei ; ja es ist nicht ausgeschlossen, dies
auszufubren wiirde aber hier zu weit fuhren,
dass eine Fortsetzung des alten Weges an
dieser Stelle vorbeigefuhrt hat.
Birkenfeld. B a 1 d e s.
Thorr (Kreis Bergheim, Bezirk Koln),44.
[Matronenaltar.] Nachdem mein Artikel
im Korrbl. 1906 Nr. 34 bereits gedruckt
war, erhalte ich nachtraglich noch ein
Fragment eines Altares aus Sandstein,
welches bei derselben Gelegenheit, wie die
dort publizierten Denkmaler gefunden, aber
zunachst ubersehen wurde. Es ist die
linke obere Ecke eines Altares, Uber der
ersten Zeile sind noch Reste eines Blatter-
frieses und eines kleinen mit Palmetten
geschmiickten Giebelchens, auf der oberen
Altarflache scheint ein Opfergerat darge-
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.^cnmalseite Kest ernes Fullhorns. Die
Hone betragt jetzt 42 cm, die Breite 32 cm,
die Dicke 30 cm. Die Inschrift lautet:
Die urspriingliche Breite der Inschrift
lasst sicb (lurch den kleinen Giebelzierat,
sowie durch die erste Zeile genau be-
stimmen. Es ist demnach die Hoke Halfte
der Zeilen erhalten, es fehlen also in jeder
Zeile 4 bis hochstens 5 Buchstaben. Damit
bekommen wir:
Matr[onis] Almav[. . . .] ' nis
LfuciusJ C . . . .
Den Namen wird man nach vielen Ana-
logies die aufzuzahlen iiberflussig ware,
wohl mit einiger Sicberheit zu Almav[iahe\ni8
erganzen durfen. Matronae bezw. Matres
(denn aucb Matr[ibus\ wi'irde naturlich in
der ersten Zeile moglich sein) Alma-
viahenae kennen wir meines Wissens nocb
nicbt. Ob sie mit den Matres Almabae
aus Le Plan d'Aulps (Ihm, B. J. 83 S. 123
Nr. 122) zusammengebracht werden durfen,
scheint mir zweifelhaft. Jedenfalls ist von
hobem lnteresse, dass wir nunmebr aus
Thorr sogar sechs verschiedene Matronen-
namen besitzen, wozu meine Bemerkungen
in diesem Korrbl. Sp. 104 ff. verglichen
werden mogen.
Bonn. Hans Lebner.
45. Ausgrabungen bei Haltern i. W. 1906.
Die diesjabrige Arbeit gait vornehmlich
der Aufklarung imlnnern des „grossen
Kas tells" (Schucbbardt, Wd. Ztsohr.
XXIV 1905 S. 7). Dort wurde vora 1. Au-
gust bis Ende September gegraben, die
ersten zwei Wochen unter Dragendorffs
Leitung, danach unter der des Unterzeich-
neten, dem aber auch in dieser Zeit
Dragendorffs Teilnabme, bei wiederholten
Besuchen von Oberaden aus, zu statten
kam. Vierzehn Tage batten wir uns der
Mitwirkung des Herrn Geh. Baurats Bier-
mann-Paderborn zu erfreuen, der die
Untersuchung der im Osten der Stadt ge-
fundenen Spuren (Scbucbhardt's Fubrer8
S. 7) freundlicbst ubernommen batte.
Zeit und wahrend der Verteilung auf zwei
Arbeitsfelder, durch Arbeitermangel sehr
gehemmt. Dennoch wurden wichtige Er-
gebnisse gewonnen, und das Verzeicbnis
der Fund8tiicke wies schliesslich eine Ziffer
auf, die in keinem fruhern Jahr aucb nur
annahernd erreicht worden ist.
Im vorjahrigen Bericht (Korrbl. 1905,
66) ist bereits die Vermutung ausge-
sprochen worden, dass nicht das Osttor,
wie bisher angenommen wurde, sondern
das Sudtor die porta praetoria sei, weil
dann die unregelmassige Lage des Nord-
tors, dicht bei der Nordwestecke, weniger
storend sein wiirde. Wir sind so vorsichtig
gewesen, die Aufklarung des Innern nicht,
wie dort vorgeschlagen wurde, „von dieser
Voraussetzung ausgehen zu lassen". Des-
halb ist die Vermutung nur sebr allmahlich
zur Gewissheit geworden. Aber urn so
unzweifelhafter ist die Tatsacbe nun —
massgebend fur die weitere Aufdeckung
des Innern und gleich wichtig fur unsere
Kenntnis des romischen Lagerbaues, wie
fur das Verstandnis der Befestigungen von
Haltern insgesamt: mit grosser Freiheit
ist das Schema des romischen Lagers hier
den besonderen Bedurfnissen des Platzes —
nicht nur den Bedingungen der Bodenge-
staltung, sondern gewiss noch anderen, di&
wir vielleicht noch zum Teil erkennen oder
erraten werden — angepasst, und die Gunst
der Lage erscheint im Gelande erst jetzt
im rechten Lirht, wenn man sich das Lager
gegen Siiden gerichtet vorstellt, und auch
zu den Beweismitteln fur Aliso tritt ein
nicht unerhebliches hinzu, da ja Aliso
sicher gegen Feinde jenseits der Lippe
gerichtet war.
Die durch das Sudtor eintretende Strasse
lauft gegen das Tor des „Praetoriumstf,
das freigeiegt wurde. Die via principalis
verbind^ Ost- und Westtor, und an ihr
liegen rt;c\>t fcfctow^ Ate Offtziersquar-
tier^ n teueu nut sins Strecke von
nicht V S°e d^*3**** ^^V^^A «**«-
torn
uen \ V*v v.** ^^ * ^^^
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— 147
148 —
Mitten durch die via principalis zieht
ein Abwassergraben, etwa dreissig
Meter vom Westtor beginnend und durch
das Osttor hinauslaufend, bei der Vorschie-
bung der Ostfront aucb bis zu dem neuen
Tor und durch dieses hinaus weitergefubrt.
In diesen Graben mundet ein anderer, der
von Norden nacb Siiden verlauft und bei
der Wallstrasse beginnt. Er bezeichnet —
von mehreren einstweilen allein nachge-
wiesen — gleichfalls wohl die Mitte einer
Strasse, deren Begrenzung eine mit dem
Graben parallel verlaufende Fundament-
grube erkennen lasst, wie bei der via prin-
cipalis wenigstens auf der Nordscite ein
besonders ansehnlicher Fundamentgraben
die Offiziersquartiere gegen das „Prae-
toriurau und weiterhin gegen andere Teile
des Lagers abschliesst. Von ihm springen
Zungenmauern — d. h. Fundamentgraben
von solchen — zu beiden Seiten des Ein-
gangs zura „Praetoriuma und an seinen
Ecken — wenn wir von der westlichen
auf die ostliche schliessen diirfen — nach
Siiden vor, bis auf etwa fiinf Meter dem
Abzugsgraben sich nahernd, wahrend an
anderer Stelle vermutlich solche Zungen-
mauern nur deshalb keine Spuren zuriick-
gelassen haben, weil sie weniger tief, nicht
in den gewachsenen Boden gebettet waren.
Auch von den Gossen, die das Wasser in
die, zweifellos eingedeckten, Hauptkanale
leiteten, konnte keine Spur erkannt wer-
den, mit Ausnahme der einen, die aus dem
Tor des „Praetoriums" heraustritt und
selbst in der Fullung einer in der Strasse
liegenden alteren Grube (des „Feldlagersu)
noch deutlich erkennbar war. So viel uns
auch auf solche Weise verloren gegangen
^ein mag, so wird doch die Aufdeckung
der noch sichtbaren Kan ale und „Mauer-
ziige" geniigen, um das Strassennetz des
Lagers und vermutlich auch die wichtigsten
Gebaude festzustellen, und erhebliche An-
haltspunkte dafur sind bereits gewonnen.
Wenigstens fur die mittieren Gebaude darf
vollige Aufdeckung nun, nachdem ihre
Lage und Umgrenzung gesichert ist, fiir
die nachste Campagne in Aussicht ge-
nommen werden, und die Ver often tlichung
der Ergebnisse der beiden letzten Jahre
soil verschoben werden, bis nach dieser
Aufdeckung der Plan auf solche Weise
vervollstandigt gegeben werden kann. Eine
zweite grosse Aufgabe ist der Arbeit des
nachsten Jahres gestellt in der Aufdeckung
und genauesten Beobachtung einer grosser en
Zahl von „WohngrubenK an der via prin-
cipalis, nachdem wir die Uberzeugung ge-
wonnen haben, dass diese Gruben nicht
nur reichere und auch besser erhaltene
Fundstiicke bergen, als wir bisher zu linden
gewohnt waren, sondern dass auch die
sorgfaltige Beobachtung ihrer Zufullung
und der in den verschiedenen Schichten
sich findenden keramischen Erzeugnisse
wichtige Aufklarung fiber die Geschichte
des Lagers verspricht, die der Entwirrung
der Gebaudespuren zu statten kommen wird.
Uber die Funde soil in der Museo-
graphie der Westdeutschen Zeitschrift
berichtet werden. Hier mogen nur einige
Hauptstiicke erwahnt werden. Die letzte
der aufgedeckten Wohngruben, die auf der
Westseite unmittelbar neben dem Eingang
des „Praetoriumsu liegende, spendete ausser
den ersten vollstandig erhaltenen Krugen
und manchem Anderen das erste vollstan-
dig e, nur in zwei Stiicke zerbrochene
Pilum. Ein Graben, der die Frontmauer
des „Praetoriumstf verfolgte und deshalb
unmittelbar hinter den Offiziersquartieren
herstrich, die auf dieser Strecke einst-
weilen unaufgedeckt blieben, forderte als
vielversprechende Probe des Inhalts der
dort liegenden „ Wohngruben" einen wohl-
erhaltenen grossen verzierten Schopfloffel
aus Erz mit eingepasstem Siebloffel zu
Tage. Das merkwurdigste Fundstuck war
aber ein Glasmedaillon, das in einer flachen
Bronzekapsel auf einer in Stoff (den die
Oxydation der Bronze erhalten hat) ge-
betteten Silberplatte ruht, etwa 6 cm
Durchmesser hat und ein Medusenhaupt
in Relief aufweist: doch wohl eine Pha-
lera — vielleicht nicht im Sinne eines
Ordenszeichens, gewiss aber dann im Sinne
einer Schmuckplatte nach Art der Pferde-
phalerae. Ahnliche Glasmedaillons mit
dem Medusenhaupt gibt es mehrere, keines
aber scheint bisher in seiner Fassung ge-
funden worden zu sein. Fiir jene anderen
ist die Deutung als Ordenszeichen T die
durch die Ahnlichkeit der einen Phalera
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weitere Begrundung abgelehnt worden.
Fur das unsrige wird sie durch die Reste
von drei Osen auf der Ruckseite der Bronze-
kapsel noch naher gelegt, und die Unter-
legung einer Silberplatte unter das Glas
soil ja offenbar Silberarbeit vortauschen ;
aber der Durcbmesser unseres Medallions
ist allerdings nur halb so gross als der
der Phalerae von Lauersfort.
Die Untersuchung der im Osten
der Stadt gefundenen Spuren forderte
in vierzehntagiger Grabung keine einzige
romiscbe Scherbe zu Tag und schloss mit
der Cberzeugung, dass wir es hier mit einer
mittelalterlichen Landwehr zu tun haben.
Das Museum, in dem unsere Funde
eine wurdige Unterkunft finden sollen, ist
bis auf die innere Einrichtung nahezu
fertiggestellt und soil im Fruhjahr des
nachsten Jahres bezogen werden.
Munster i. W. F. K o e p p.
Miscellanea.
45 Sigillata - Stempel von Rottweil. Die
hier mitgeteilten Stempel sind noch nicht
veroffentlicht; sie reihen sich den von
Holder 1889 beschriebencn an. Die Sigil-
laten dieser Stempel sind z. T. von mir
im Lauf der Jahre gesammelt, z. T. fand
ich sie in einer Scherbenmasse, die als
nichts Wertvolles mehr enthaltend be-
trachtet wurde und auf welche mich Herr
Zeichenlehrer Durscb in Rottweil auf-
merksam gemacht hat. Mehrere der Stem-
pel finden sich auf magazinierten Sigillaten
des Museums Rottweil, welche mir der
Altertumsverein Rottweil zu untersuchen
gestattet hat. In den nFundberichtena
oder in der W. Z. werde ich die genauen
Zeichnungen der Stempel mit Angaben
liber die Gefdssformen und uber die Her-
kunft und Zeit der Entstehung dieser
Sigillaten bringen, mit einigen neuen Fest-
stellungen uber Germanus. Die meisten
dieser Stempel lassen sich Dank D d c h e -
1 e 1 1 e ' s Untersuchungen sicher als siid-
gallisch bestimmen und der Zeit zwischen
64 und 100 zuweisen; sehr viele der
Gefasse werden im Jahr 74 und in
den nachstfolgenden Jahren nach
logische Anhaltspunkte erscheinen nament-
lich wertvoll die Stempel der Graufesengue-
Topfer Germanus, Mommo und Paullus,
die auch nach Pompeji Gefasse geliefert
haben. Auch Lezoux-Sigillata ist in Rott-
weil vertreten, jedoch ausserst wenig
Rheinzabern-Fabrikat. Den Rest bil-
den Produkte bis jetzt nicht naher be-
kannter Fabriken, iiber welche ich mich
an anderer Stelle demnachst aussern werde,
unter Heranziehung weiterer, noch nicht
beschriebener Rottweil-Stempel.
Die Nummern 22, 23, 25, 27, 43—48,
56—60, 66-68, 77, 80, 85-87, 92, 95,
110, 111, 127, 128 und 133 sind auf
verzierter Sigillata, die iibrigen Stem-
pel auf glatten Gefassen. Samtliche Fund-,
stiicke werde ich dem Musem Rottweil
ubergeben. Sie tragen die Nummern
dieser Liste und den Vermerk: n1906u
1. OF ALBAN 41 STINI
2. ...VALALBAN|42. FRONTI^
3 ALBO 43-45. GERMANI OF
oder ALBANI 146-48. GERMANI
4. u. 5. ALBAN 49. GERMANI
6. AVITI • M J 50. GERMANI
7. OF BASSI ■ N (?) 51. GERMAN
8. BISSVNI ' 52. GERMA
9. u. 10. OF CAILV \ 53. OFF GER
11. CALVINI j 54. IANVA F
12.-19. Of CALVI ' 55 OF INGEN
20. CASSIVS F : 56 60. OF ■ IVCVN
21. OF CEN.... 61. OF IVCVN
22. [CI]NNAMI OF ' 62. .... . IVCVNDI
23. CIN
24. COCCIL M
25. OF COELI
26. OF COELI
27. 0 RESTI
28. OF CRESTI
63. IVLIVS
I 64. L • A^T • IV
I 65. OF MAS(clus)
j 65 68. MEDDILLVS
69u.70.MERCATOR
71. MERCAT
29. u. 30. OF CREST 72. MERCA
31 ESTI \ 13. MOM(mo)
32. C^ISTO F * 14. OF MO(mmo)
33. t\n\UTV^ ¥ \ ^ °* tlLVSAftl
35 c\W^ ^^ ~T
*. ^^»\ \ ™^*U
\<T
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- 151 -
&3. PASSIE 110 V1[RI]LI3
84. PRIMVL oder V1[TA]LI3
85 u.86. OFRVFIN ill. OF • VITA
87. SARILLI 112-115. OF V1TALI
88-91. OF-SARRA 116 118. V1TALI
odereber:SARRVl 119121 OF VITA"
92. OF SE 122. AVITIM
93. OF SECVN 123. AVSTALIS
94 SEVERVS F 124. CALAVA ■ F
95. OF 21LVAN 125. OF CALVI
96. OF SILVANI 126. ERIGi ■ M
97-99. SVARAD 127u.l28.0FIVCVN
100 VERECVNI) F 129. IVLIVS
101. VE 130. MOX[IVS]
102. VERE 131. NIGRIN
103 107. OF LC 132. C • 1VL • P . . . .
VIRILt 133. REG1N F
108 L COS . 134. RVFINVS
VIRIL 1 135. VENIANTVS
109. OF • VIRIL 1 137138. OF • VITA
Stuttgart Robert Knorr.
Zu Korrbl. XXI (1902), 15. An dieser
Stelle gab ich ein Verzeichnis von Orts-
namen aus dem 9. oder 10. Jahrhundert
wieder, von denen viele sich rait solchen
des Moselgebietes decken, und die ich
daher alle dieser Gegend zuzuschreiben
geneigt war. Nun bat aber, was mir damals
entgangen war, bereits 1869 L. Delisle im
37. Bande der Bibliotheque de l'dcole
des chartcs S. 486 dies Verzeichnis be-
handelt und nicht nur viele, sondern alle
diese Namen vielmehr in der Umgegend von
Orleans bemerkt (Petuer. = Pithiviers):
daher ist diese letztere Lokalisierung vor-
zuziehen. Galloromische Ortsbezeichnungen
linden sich eben vielfach an den ver-
schiedensten Stellen wiederholt.
Frankfurt a. M. A. Riese.
48. Badische Historische Kommission.
24. Plenarsitzung am 10. u. 11. Nov. 1905.
Vgl. Korrbl. XXIV Nr. 39.
Seit der letzten Plenarsitzung sind nach-
stehende Veroffentlichungen der Kom-
mission im Buchhandel erschienen:
Badische Neujahrsblatter. N. F.
Achtcs Blatt. Die Besitznahme Badens
durch die Romer, bearbeitet von Ernst
Fabric ius. Heidelberg, C. Winter.
- 152 —
Oberbadisches Geschlechter-
■ buch. II. Band. 7. (Schluss-) Lieferung,
. bearbeitet von Julius Kindler v. Knob-
I loch. Heidelberg, C. Winter.
1 Topographisches Wdrterbuch des
i Gro8sherzogtums Baden. Zweite Auf-
\ lage. II. Band, 2. (Scbluss-jHalbband, be-
, arbeitet von Albert Krieger. Heidel-
I berg, C. Winter.
Regesten der Bischofe von Kon-
stanz. II. Band, 7. (Schluss-)Lieferung,
bearbeitet von Karl Rieder. Innsbruck.
Wagner.
Oberrheinische Stadtrechte.
II. Abteilung, Schwabische Rechte, 1. Heft,
bearbeitet von Christian Roder. Heidel-
berg, C. Winter.
Badische Biographien. V. Teil.
1891 - 1901. 7.— 10. Lieferung. Im Auf-
trag der Kommission herausgegeben ron
Friedrich von Weech und Albert
Krieger. Heidelberg, C. Winter.
Zeitschrift fur die Geschichte
des Oberrheins. N. F. XX nebst den
Mitteilungen der Bad. Hist. Kom-
mission. Nr. 27. Heidelberg, C. Winter.
Stand der einzelnen Unterneh-
mungen der Kommission:
I. Quellen- und Begestenwerke. Von
den Regesten der Bischofe von
Konstanz ist die 7. Lieferung des
II. Bandes mit den von Dr. K. Rieder
bearbeiteten Nachtragen, dem Orts- und
Personenregister, sowie dem Sachregister
im Laufe des Jahres ausgegeben worden.
Fur den III. Band wird ein Arbeitsplan
von ihm im nachsten Jahr vorgelegt werden.
Von den Rom isc hen Quellen zur
Konstanzer Bistums geschichte ,
mit deren Herausgabe ebenfalls Dr. K.
Rieder betraut ist, befindet sich der
erste Band unter der Presse und wird im
Laufe des Jahres 1906 erscheinen, der
II. Band wird 1907 folgen. Zum Abschluss
der Vorarbeiten hat sich K. Rieder im
September dieses Jahres nochmals zu einem
langeren Aufenthalte nach Rom begeben.
Der Druck des von Archivassessor
Frankhauser bearbeiteten Registers
zum III. Bande der Regesten der
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luarKgraienvou oauen una n a c a -
berg wird in den nachsten Wocben be-
gin nen. Die Vorarbeiteo fur die 1 Liefe-
rung des IV. Bandes sind von ihm schon
erheblich gefordert. Urn eine rasche und
gleichmassige Fortfuhrung der Regesten zu
ermoglichen, wird Archivrat Dr. Krieger
•die Regesten des M. Christof, die den
V. Band bilden sollen, bearbeiten. Zur
Sammlung des Materials ist fur das nacbste
Jahr der Besuch einiger Archive in Aus-
sicht genommen.
Die Fortfubrung der Regesten der
Pfalzgrafen am Rhein wird Dr. jur.
Graf von Oberndorff unter Leitung
von Oberbibliothekar Dr. Wille uber-
nehmen ; er hat mit den Vorarbeiten fur
Band II bereits begonnen.
In der Sammlung der Oberrheini-
schen Stadtrechte wird das von Dr.
Koehne unter Leitung von Geh. Rat
Professor Dr. Schroder bearbeitete
7. Heft der frankischen Abteilung,
das die Stadte Bruchsal, Philippsburg
(Udenheira), Rotenberg, Obergrombach und
Steinbach umfasst, demnachst ausgegeben
werden. Fiir das 8. Heft, welches die
Stadtrechte von Neudenau, Osterburken,
Grunsfeld, UnterOwisheim, des Dorfes Dils-
berg, das voriibergehend Stadtrecht be-
sass, und schiiesslich das Stadtrecht des
jetzt wiirttembergischen Besigheim ent-
haiten soil, wurde mit der Sammlung des
Materials begonnen. In der unter Leitung
von Professor Dr. Stutz stehenden
schwabischen Abteilung ist das
von Professor Dr. Roder bearbeitete
Stadtrecht von Villingen als erstes Heft
erschienen. Das zweite Heft mit dem von
Dr. jur. Geyer bearbeiteten Stadtrecht
von Uberiingen wird im Laufe des Jahres
1906 zur Ausgabe gelangen.
Die Bearbeitung des Nachtragsbandes
zur P o 1 i t i 8 c h e n Korrespondenz
Karl Friedrichs von Baden wird
Geh. Archivrat Dr. 0 b s e r voraussichtlich
noch vor Jahresschluss, unter Zuziehung
eines Hilfsarbeiters, in Angriff nehmen.
Zur Erganzung und Vervollstandigung des
Materials wird er im nachsten Jahre dem
Archive des Auswartigen Amts in Paris
einen Besuch abstatten.
au aer nerausgaoe aer n orrespon-
denz des Furstabts Martin Ger-
bert von St. Blasien hat Dr. Liihe
bis zu seinem Austritt aus dem Dienste
der Kommission unter Leitung von Geh.
Rat Dr. von Weech weiter gearbeitet.
Von den Denkwiirdigkeiten des
Markgrafen Wilhelm von Baden
wird der erste, von Geh. Archivrat Dr.
Obser bearbeitete Band, der die Zeit
von der Geburt des Markgrafen (1792) bis
zum Tode des Grossherzogs Karl (Dez. 1818)
umfassen wird, im Januar 1906 ausgegeben
werden.
II. Bearbeitungen. Von der von Archiv-
rat Dr. Krieger bearbeiteten 2. Auflage
des Topographischen Worterbuchs
des Grossherzogtums Baden ist
im abgelaufenen Jahre der 2. (Schluss-)
Halbband des II. Bandes erschienen.
Das Manuskript des II. Bandes der
Wirt schaftsgeschichte des Schwarz.
waldes und der angrenzenden
Lande wird durch Professor Dr. Got-
h e i n im kommenden Jahre zum Abschluss
gebracht werden.
Zur Vervollstandigung des Materials
fiir die Geschichte der rheinischen
Pfalz gedenkt Professor Dr. Wille im
kommenden Jahre das Haus- und Staats-
archiv in Munchen zu besuchen.
VondemOberbadischen Gesch lee ti-
ter buch, bearbeitet von Oberstleutnant
a. I). Kindler von Knobloch, ist die
7. (Scbluss-)Lieferung des II. Bandes er-
schienen; das Manuskript fiir die erste
Lieferung des III. Bandes ist abgeschlossen,
das Material fiir weitere Lieferungen ge-
sammelt und gesichtet.
Von dem von Geh. Rat Dr. v. Weech
und Archivrat Dr. Krieger herausgegebe-
nen V. Bande der Badiscben Bio-
graphien *8t aie 7.— 10. Lieferung im
Buch\iftnAe\ eT8c\\ienen. DeT Abschluss
d68 Ha.nAe3
wd nocVi im li&ufe dieses
\e
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— 155 —
i
und Uberlingen durchforscht und wird im
Laufe des nachsten die Miinzkabinette in
Stuttgart und Munchen besuchen. Die
Ausgabe des erst en, die Bodenseegebiete
behandelnden Heftes ist fiir 1907 in Aus-
sicht genommen.
Die Sammlung und Zeichnung der
Siegel der Badischen Gemeinden
wurde fortgesetzt. Der Zeichner, Fritz
Held, hat im abgelaufenen Jahre fiir
4 Stadt- und 30 Landgemeinden bezw.
Nebenorte neue Siegel und Wappen ent-
worfen.
Von der VerSffentlichung der Siegel
der Badischen Stadte befindet sich
das dritte Heft, welches die Siegel der
in den Kreisen Freiburg, Villingen und
Lorrach liegenden Stadte bringen wird,
in Vorbereitung.
Die Vorarbeiten fur die vom Grossher-
zoglichen Statistischen Landesamt bear-
beiteten Grundkarten des Gross-
herzogtums Baden nahern sich ihrem
Ende.
III. Ordnung und Verzekhnung der
Archive der Gemeinden, Pfarreien u. s. to.
Die Pfleger der Kommission waren auch
im abgelaufenen Jahre unter der Leitung
der Oberpfleger Professor Dr. Roder,
Stadtarchivrat Dr. Albert, Universitats-
bibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archiv-
rat Dr. Krieger und Professor Dr. Walter
tatig. — Vgl. den Bericht in den „Mit-
teilungen der Badischen Historischen Kom-
mission" Nr. 28, S. m I ff.
DasNeujahrsblatt fiir 1905 „Die
Besitznahme Badens durch die
Romer", bearbeitet von Professor Dr.
Ernst Fabricius in Freiburg, ist im
Dezember 1904 erschienen. Fiir 1906 hat
Dr. Karl Hauck in Munchen „Rupp-
recht, der Kavalier, Pfalzgraf
bei Rhein (1619-1682)" als Neujahrs-
blatt bearbeitet.
Beschlossen wurde die Herausgabe des
Briefwechsels der Briider Am-
brosius und Thomas Blarer bis
zum Jahre 1548 einschliesslich und dem
Stadtarchivar zu St. Gallen, Dr. Trau-
gott Schiess, iibertragen.
— 156 —
Historische Kommission for 49-
Hessen und Waldeck.
Neunter Jahresbericht (1905).
Vgl. Korrbl. 1905 Nr. 74.
Im Verlauf des Berichtsjahres wurde
in Gemeinschaft mit der Historischen
Kommission fiir die Provinz Sachsen und
das Herzogtum Anhalt verCffentlicht :
H. Buchenau: Der Bracteaten-
fund von Seega. Mit 27 Lichtdruck-
tafeln. Marburg 1905, Elwert'sche Ver-
lagsbuchhandlung.
Fuldaer Urkundcnbuch. Herr
Prof. Tangl hat zufolge t'berhaufung mit
Lehramtsgeschaften und Arbeiten fur
die Monumenta Germaniae historica der
Wiederaufnahme des Druckes des ersten
Bandes bedauerlicher Weise endgiltig ent-
sagen miissen und sein zum guten Teil
druckfertiges Manuskript der Kommission
zur Verfiigung gestellt. Dafur hat Herr
Dr. E. Stengel in Berlin, der bereits
1903 einige Zeit mit Herrn Prof. Tangl
zusammen fiir das Fuldaer Urkundenbuch
tatig gewesen ist, sich bereit erklart, die
Herausgabe zu iibernehmen und sich ihr
nach Erledigung einiger Aufgaben, die
ihn augenblicklich noch fesseln, zu widmen.
Landtagsakten. Herr Prof. Gla-
gau hat die Arbeiten fiir den zweiten
Band vom I. Juni ab leider nicht weiter
fiihren k6nnen, weil er durch eine im
Auftrage der Kgl. Akademie der Wissen-
schaften in Berlin libera ommene Arbeit
sowie durch Lehrverpflichtungen vollkom-
men in Anspruch genommen wurde. Vor
dem Abschluss der Berliner Aufgabe wird
er zu den Landtagsakten nicht zuriick-
kehren kdnnen.
Chroniken von Hessen und Wald-
eck. Herr Prof. Die mar hat den Druck
der Chroniken von Gerstenberg soweit ge-
f6rdert, dass deren Erscheinen im Laufe
des nachsten Berichtsjahres in Aussicht ge-
nommen werden kann. — Herr Dr. J urges
ist auch im verflossenen Jahre nicht dazu
gelangt, die Bearbeitung der Kliippelschen
Chronik abzuschliessen, gedenkt jedoch
das Manuskript bald einzuliefern.
Lan dgrafenrcgesten. Herr Pr
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lungen fur die Zeit von 1247—1308 im
wesentlichen abgeschlossen und fur die
Zeit von 1308—1413 eifrig fortgefiihrt. Er
hat die Staats arc] live von Miinster und
Diisseldorf besucht und die dort in Be-
tracht kommenden Archivalien bis 1513
verzeichnet, ausserdem von diesen sowie
von den Staatsarchiven in Darmstadt,
Coblenz, Miinchen, Wien, Wiesbaden und
Wurzburg Sendungen von Urkunden und
Abschriften aus der Zeit bis 1413 erhalten.
Andere Arcbive miissen noch besucht
werden, doch wird der Druck einer ersten
Lieferung im Laufe des nachsten Berichts-
jahres voraussichtlich beginnen kOnnen.
Urkundenbuch der Wetterauer
Reichsstadte. Herr Dr. Wiese hat die
reichen Bestande des Wetzlarer Stadt-
archivs zum grossten Teil bis 1550, zum
kleineren bis 1440 bearbeitet. Nach Er-
ledigung des Restes werden namentlich
die Archive von Frankfurt und Marburg
zu beriicksichtigen sein. — Beziiglich der
Fortsetzung des Friedberger Urkunden-
buchs, die mehrfach in Anregung gebracht
worden ist, schweben noch Verhandlungen.
Munzwerk. Herr Dr. Buchenau hat
zunachst den Druck des inzwischen aus-
gegebenen „Bracteatenfundes von Seega"
beendet und sich hierauf wieder den Vor-
arbeiten zum Hcssischen Munzwerk zu-
gewandt.
Quellen zur Geschichte des
geistigen und kirchlichen Lebens
in Hessen und Waldeck. Herr Prof.
Kohler hat seine Sammlungen durch Be-
arbeitung der „Kirchensachen" des Mar-
burger Staatsarchivs, insbesondere der
„registra distribuendarum pecuniarum"
und der Wiedertauferakten nach Mflglich-
keit vermehrt. Uber die aussere Form
der Publikation der einzelnen Aktenstucke
hat eine Vereinbarung zwischen ihm und
den Ausschussmitgliedern stattgefunden.
Quellen zur Geschichte der
Landschaft an der Werra. Herr
Dr. Huyskens hat die Bearbeitung des
Archivs der Wilhelmiten zu Witzenhausen
vollendet und auch die Vorarbeiten fiir
die Einleitung im wesentlichen erledigt.
in Eschwege vollstandig und das des
Augustinerklosters zu Eschwege bis zum
Jahre 1400 aufgearbeitet worden. Der
Rest des letzteren sowie das reiche Archiv
des Klosters Germerode werden voraus-
1 sichtlich im Laufe des nachsten Berichts-
jahres fertig gestellt werden konnen.
| Sturios Jahrbiicher der Graf-
| schaft Hanau von 1600—1620. Der
I im vergangenen Jahre eingesetzte Aus-
schuss hat den Plan fiir die Herausgabe
, der Jahrbiicher festgestellt und Herr Ober-
j lehrer Becker in Marburg sich bereit
I erklart, die Bearbeitung zu ubernehmen.
I HessischeBehordenorganisation.
I Auf den Antrag des Herrn Archivassistenten
| Dr. Gundlach, z. Z. in Kiel, nimmt der
! Vorstand eine von Dr. Gundlach seit langerer
Zeit vorbereitete Arbeit uber die hessische
Behordenorganisation bis zur Einsetzung
des Geheimen Rates unter die Veroffent-
lichungen der Kommission auf. Die Arbeit
zerfallt in zwei Half ten. Die erste be-
steht aus einer geschichtlichen Einleitung
und einem sog. „Dienerbuch". d. h. einem
Verzeichnis samtlicher Beamten, die von
1247—1604 hessischen CentralbehBrden
angehort haben, mit Angabe von Amts-
dauer, Laufbahn und sonstigcn biogra-
phischen Daten. Die zweite Halfte soil
eine ausgewahlte Sammlung von Urkunden
und Akten zur Geschichte der Hof haltung
und des Beamtentums in* Hessen im an-
gegebenen Zeitraum enthalten. Der Aus-
schuss fiir diese Publikation besteht aus
den Herren Hcymann, Kiich und
K u s t e r.
Beitrage zur Vorgeschichte der
Reformation in Hessen. Der Vor-
stand hat ebenso den Antrag des Herrn
Archivassistenten Dr. Dersch in Mar-
burg auf \eroffent\ichung von „Beitragen
zur Y^Ttfesc\uchtc der Reformation in
Hess^ti «tA^*^cVI augeuommen und
— u>* ^cVwxto fe diese Publikation
die jA ^ \)\&\, T&W& toA ^ eTick
delft^rf** i\\e *&*&* ^ &* ^* ***"
*W\ NOT! Dt.
^^^^ \&
V
\
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— 159 —
■geistlichkeit, das kirchliche Steuerwesen
und die geistliche Gerichtsbarkeit beriick-
■sichtigen.
Von den im Auftrage des Vereins fiir
hessische Geschichte und Landeskunde in
Kassel unter Leitung des Herrn General
Eisentraut bearbeiteten Grundkarten
«ind im verflossenen Jahre weitere zwei
Sektionen, Uslar-Cassel und Melsungen-
Hersfeld, hergestellt, das sechste und
letzte Blatt, Eschwege-Eisenach, nabezu
Tollendet worden. Die erschienenen Karten
k6nnen vom Vorstande des Vereins zum
Preise von 45 Pfg. pro Blatt bezogen
werden. *
— 160
Yerlagsbuchhandlung von Jac. Lintz in Trier.
Berioht
ttber die Tom deutschen Beiche unternommene
Erforschung des
obergermanisch-raetischen Limes.
Bin Vortrag
gehalten vor der XLTII. Versammlnng deutscher
Philologen and Bchnlmanner in Kdln am
26. September 1895
von
Felix Hettner,
archftol. Dirigent bei der Beichs-Limeskommission.
Fr«U 80 Pfennig.
€ine deutsche )tfalerschule
urn die Wende des erst en Jahrtausends.
Krit iiche Studi en
zur Geschichte 'der Malerei in Deutschland
im 10. und 11. Jahrhundert.
Herauigegeben von
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Preis 10 Mark.
Fur die Abonnenten der Westd. Zeitschr. 8 Mark.
Bericht
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den ersten Verbandstag
der
west- und siiddeutschen Vereine fiir roraisch-
germanische Altertumsforschung
zn Trier
am 11. und 12. April 1901.
Preis 1 Mk. 60 Pfg.
Fur Abonnenten der Weitdentscben Zeitschrift
1 Mk. 20 Pfg.
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Mit einer Tafel. Preis 1 Mk. 20 Pfg.
Jacob Lints. Verlagsbuobhandlung and Buohdruckerei In Trier.
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Varrimltohe «.Mmlsohe Zelt
redigiert von
Or. KrUftr, Mus.-Direktor,
Trier.
■Ittelalter und levzelt
redigiert von
Arohivdirektor,
K5ln.
der
Westdeutschen Zeitschrift ftir Geschichte und Kunst,
zngleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zn Birkenfeld, Frank-
fart a. M., Karlsruhe, Mainz, Metz, Nenss, Speyer, Trier, sowie des
anthropologischen Vereins in Stuttgart.
Nov. n. Dez.
Jahrgang XXV, Nr. 11 u. 12.
1906.
Das Korrespondenzblatt erscbeint in einer Aoflage von 3O00 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. fiir die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung und alien Inseraten-Boreaas angenommen, Beilagen
nach UebereinkunfL — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark ftir die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, fiir Jetzteres allein 5 Mark.
09*> Beitrage ftir die vorromiscbe and romische Abteilung slnd an Dr. KrOftr (Trier, Prov.-Mus.),
fiir Mittelalter and Neazeit an Prof. Hansen (Kola, 8tadtarchiv)ftza senden.
Neue Funde.
50. Zwel Matronenstelne aus Gereonsweiler,
Kr. Julich. 1. Der erste Stein war im
Altar der alten Eirche eingemauert und
wurde bei deren Abbruch i. J. 1889 dort
gefunden. (Kunstdenkmaler des Kreises
Julich S. 71.) Jetzt befindet er sicb im
PfaiThause. Platte aus sehr brdckeligem
Sandstein, hoch ca. 86 cm, breit ca. 53,5
cm, dick ca. 24,5 cm. Oben ist ein Stuck
abgebrochen, doch ist der untere Teil eines
flachen Giebeldreiecks mit Akanthus und
von Eckwulsten erhalten, darunter eine
Zierleiste. Die Schmalseiten zeigen ein
scharf eiugeritztes Baumornament l), das
aufderrechtenSeite'noch vollig deutlich ist
(vgl. Abb. 1).
M ATRONI S
BERHVIAFEnis
(^ACILIVS
V E R VS
;:>ecc-caa
j>r\OSEET-SVIS
v • S • L • M .
Der Matronenname Berhuiahenae kommt
m. W. auf diesem Steine zum erstenmal
vor, auf dem zweiten Gereonsweiler Steine
erscheint er in der Form Berguiahenae.
— Bemerkenswert ist, dass der Dedikant
l) Der Stein wlrd seinen Ornamenten nach
am das Jahr 200anznsetzen sein, vergl. die Steine
mit demselben Baumornament, die E. Kriiger
besprochen hat B. J. 104 S. 61; anch die Altar-
bekronnng weist in diese Zeit.
als dec(urio) GfoloniaeJ CflaudiaeJ AfuZ
gustae) AfgrippinensisJ den besseren Stan-
den angehort. Wahrscheinlich besass er
in der fruchtbaren Gegend ein Landgut
und folgte nur dem frommen Brauche seiner
Bauern, wenn er den Matronen ein Denk-
mal weihte
Abb. 1.
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— 164 —
2. Den zweiten Stein, der wahrschein-
lich ebenfalls in der alten Kirche vermauert
gewesen ist, faod ich im Garten der Vi-
karie vor. Dort war er seit Jahren den
Unbilden der Witterung ausgesetzt. Infolge-
des8en sind die Buchstaben sehr verwischt.
— Aus festerem Sandstein, hoch 71 cm,
breit 55 cm, dick 51 cm, ohne jeden Schmuck.
BERG VI AH
ENIS-I- M-M
SEVERINIVS
Die Lesung der zweiten Zeile ist am
Schlusse unsicher, da der Stein hier be-
besonders stark gelitten hat. Fur IM'M
weissich keine sichere Deutung. Heisst
es ifU88uJ mfatronarumj oder i(u,88u)
m(atronarum) Mfarcus)? Ganz ausge-
schlossen ist es auch nicht, dass am
Schlusse noch ein I gestanden hat, so
dass noch ifpsarumj hinzuzufiigen ware.
Der Name Berguiahenae legt die
Frage nahe, ob nicht der in Tetz, etwa
8 km von Gereonsweiler gefundene Altar
CIR. 603 (bei Ihm, 83 n. 310) oben unvoll-
standig erhalten war und ursprunglich den
Namen Berguinehae hatte. Das ware dann
eine dritte Form desselben Matronen-
namens.
Stolberg Rhl. Dr. Arnold Behr.
51. Mainz. [Rtfmfsohe Insohriften und Skulp-
turen.] Augenblicklich werden auf dem
Schlossplatz ein Justizpalast und, von
diesem durch eine Strasse getrennt, ein
Arresthaus gebaut. Beim Ausgraben des
beide Gebaude unterirdisch verbindenden
Stollens stiess man in der zweiten Halfte
des Sept. d. J. auf mehrere Grabdenk-
raaler, die ohne Ordnung im Boden
lagen, z. T. auch in die Grundmauern
der vor kurzem hier abgerissenen Schloss-
kaserne verbaut waren. Bei deren Errich-
tung um die Mitte des vor. Jahrh. sind
die zugehorigen Gr&ber vielleicht zerstort
worden.
1. EiDgemauert war ein Grabstein, der,
obwohl er von der Bauleitung dankens-
werter Weise mit grosser Sorgfalt gehoben
wurde, dennoch in mehrere Stiicke zer-
brach. Gelblicher Flonheimer Sandstein.
H. 185, Br. 57, D. 20 cm; von der Ge-
samthohe sind die unteren 62 cm nur rauh
behauen. Das viereckige Feld uber der
Inschriftsplatte zerfallt in einen Giebel '
und zwei Seitendreiecke uber dessen
Schenkeln. Giebel und Seitendreiecke sind
mit ziemlich roh ausgefuhrtem Blatterwerk
gefullt.
D M
M • E W o D !
M A R C I A •
F E S T I N A
I-M-IVLIA
FI t A«* HF-'C
DfisJ MfanibusJ M(arcii) Euvodi Marcia
Festina et M(arcia) lulia filia[e] hfercdts]
flaciendum) cfuraveruntj.
Z. 5 geht durch die obere Wagrechte
des E ein Sprung, der die Ursache ist,
dass von dem mit E verbundenem T nur
noch ganz wenig erhalten ist Noch un-
gunstiger steht es mit dem E der nachsten
Zeile. Hier ist der Stein 21/*— 3 cm ab-
geschurft, sodass man ausser dem oberen
Apex kaum noch einen Schatten des Buch-
stabens erkennen kann ; ja es sieht fast so
aus, al8 hatte hier ein S gestanden. Sieht
man aber genauer zu, so erkennt man,
dass dieses S zu klein und auch schlecht
geformt sein wurde. Ich glaube daher,
dass das E nicht zu bezweifeln ist, zumal
es durch den Sinn gefordert wird. Von
dem darauf folgenden H sind auch nur
die Senkrechten teilweise erhalten.
Im ubrigen bietet die Grabschrift
manches Bemerkenswerte. Da ist zunachst
des Yerstorbenen Name, in welchem M
nicht, wie gewdhnlich, Abkurzung des Vor-
namens ist, sondern, wie durch die Namen
der Tochter bestatigt wird, Abkurzung
des Gentiles. Dasselbe gilt von dem M
der funften Zeile, wo es freilich etwas
weniger auffallt, da der Name vorher aus-
geschrieben ist. Vielleicht hat der Stein-
metz an der erst en S telle das in der
Vorlage ausgeschriebene Marti fur den
Vornamen gehalten, den er dann, wie er
es gewohnt war, abkurzte. Merkwurdig ist
auch die Verdoppelung des V im Namen des
Mannes ; sie stellt offenbar die Aussprache
efivodi dar, die, wie mir Gundermann
schreibt, im Neugriechischen und Mittel-
griechischen ganz gewdhnlich ist (er fuhrt
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•Jafi'ir an: Thumb, Handb. der ngr.
Volksspr. S. 3, Hatzidakis, Einleitung
S. 403 und G. Meyer, Gr.8 § 121), und
auch auf romischem Boden — wenn schon
nicht allgemein — vorhanden gewesen
sein wird. Aber [ein Beispiel, das diese
Aus8prache durch die Schrift unzweifelhaft
ausdruckt, scheint bis jetz nicht bekannt
zu sein. Seelmann wenigstens erwahnt
keines. Als Cognomen der zweiten Tochter
ist das ursprfingliche Gentile Julia ver-
wendet (vgl. Eorber, Nachtr. Ill Nr. 44).
Unser Grabstein wird aus der zweiten
Halfte des zweiten Jahrhunderts stammen.
2. Ferner fand man von einem zer-
brochenen Sarg Boden und Vorderwand.
Grauer Sandstein. L. 194, H. 44, T. (des
Sarges) 75, D. (der Wandung) 15 cm. Von den
sechs unten genannten zugleich gefundenen
Deckeln scheint keiner auf diesen Sarg
zu passen, vielleicht gehorte ein siebenter
dazu, der in den Grundmauern der Easerne
verbaut, beim Versuch ihn zu heben voll-
standig in Trummer ging] und daher' nicht
geborgen werden konnte. Auf dem rechten
Eckstollen sah icb, als er noch in der
Mauer] steckte, die Reste eines M. Auf
dem Sarge ist folgende Inschrift eingehauen :
MERCATORIO • MERCATORI
LIBERTO • MERCATORIVS • VICTo
RINVS • PROMERITIS • FECIT
Im zweiten Worte der ersten Zeile hatte
der Steinmetz sich anfangs verhauen und
statt ERC die Buchstaben ATO und weiter
statt des T ein S eingehauen. Das erstere
Versehen erklart sich wohl so, dass des
Handwerkers Blick uber die Buchstaben-
Gruppe ERC der Vorlage hinweggeeilt
war. Die irrtumlich eingehanenen Buch-
staben haben ubrigens eine merklich
schlechtere Form als die anderen.
3. An derselben Stelle lagen, wie
erwahnt, nicht weniger als sechs Sarg-
deckel, z. T. hochkannt nebeneinander
gestellt, ganz nahe vor der Grundmauer
der Easerne. Die zugehdrigen Sarge
werden wohl z. T. als Wassertrdge ver-
wendet worden sein. Die Deckel haben
samtlich die gewohnliche Form, d. h. sie
sind dachformig gestaltet, mit Giebeln in
der Mitte und wurfelfiirmigen St oil en an
— 166 —
den Ecken. Diese Stollen tragen auf der
Vorderseite die Buchstaben D bezw. M
= Dis Manibus; die weitere Inschrift
stand auf dem Sarg. Nur in zwei Fallen
ist auch der Name des Yerstorbenen oder
ein Teil davon auf dem Deckel zu lesen.
Im einzelnen ist folgendes zu bemerken.
a) Rfltlich - grauer Sandstein. L. 232,
T. 88, H. 31 cm. Inschrift: D M. b)
Rotlich- grauer Sandstein. L. 182, T. 61,
H. 28 cm. Inschrift: D M. c) Rotlich-
grauer Sandstein. L. 150, T. 73, H. 24
cm. Inschrift: DM. d) Grauer Sandstein.
Erhalten sind nur zwei Stucke, die Mitte
und das rechte Drittel, L. 66 + 59, T. 77,
H. 27 cm. Inschrift: M. e) Roter Sand-
stein. L. 156, T. 74, H. 31 cm. Inschrift:
D M GAVDENTI. Es wird wohl der
Genitiv von Gaudentius sein. Nach den
Massen des Deckels gehorte er zu einem
Eindersarg. f) Roter Sandstein. L. 153,
T. 60, H. 31 cm. Die hochst merkwttrdige
Inschrift lautet: D M SVPERINAE SIVE
VIVENTTO. Demnach wussten die Eltern
— es handelt sich auch hier um einen
Eindersarg — nicht, ob sie ein M&dchen
oder einen Knaben bestatteten! Vielleicht
fand man von zwei verungluckten Kindern
eine Leiche in einem Zustande, der das
Geschlecht nicht mehr erkennen liess.
4. Von Inschriften fand man auf diesem
Bauplatze nur noch (am 1. Sept. d. J.) ein
kleines abgesplittertes Bruchstuck aus
dunkelgrauem Ealkstein, offenbar zn einem
Grabstein der Fruhzeit gehorig. Erhalten
sind ganz oder teilweise die Buchstaben
NVS, dariiber und darunter geringe Reste.
Br. 16, H. 15, D. 6 cm.
5. Auch Skulptnren kamen hier zu
Tage. a) Vor allem eine Platte aus grauem
Sandstein. Sie 'ist auf drei Seiten ver-
ziert, war also Ton drei Seiten aus sicht-
bar. Auf den zwei Breitseiten zerfallt
die Verzierung in einen quadratischen
Teil, an den sich ein Pilaster anschliesst,
dessen dritte Seite eben die Schmalseite
der Platte ist. Die Verzierung beider
Breitseiten ist nicht gleich; die eine ist
auch weit reicher und sorgfaltiger ausge-
fiihrt. Hier sehen wir vier jedesmal in
ein Achteck gestellte grosse Rosetten von
32 cm Durchmesser, alle von einander
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verschieden. Die ubrigbleibenden Drei-
und Vierecke rind mit Blattwerk gefullt.
Auf der Backseite ist ein einziges auf die
Spitze gestelltes Quadrat angebracht, das
mit Blattwerk and einer kleinen Bose in
der Mitte geschmuckt ist, ahnlich rind die
nbrig bleibenden Dreiecke verziert. Am
Pilaster zeigt Vorder- und Backseite aller-
lei Laubwerk, die Scbmalseite ein Trau-
bengerank. Am Pilasterkapital war auf
alien drei Seiten ein Kopf angebracht,
der aus Blattern hervorschaute ; alle drei
Kopfe sind sebr beschadigt. Folgendes
sind die Masse dieses Steines: Br. 110,
H. 83, D. 22 cm (am Pilasterkapital 35
cm). Er wird ein Teil einer Brushing
gewesen sein. b) Daneben lag eine zweite
Platte aus gleichem Material. Sie ist
leider an den Handera stark beschadigt
und jetzt bei einer Dicke von 23 cm nur
noch 68 cm breit und bis 78 cm hoch.
Auf der einen Seite tritg sie dasselbe Muster
wie der quadratische Teil der vorigen Platte
auf der Vorderseite; die Buckseite ist
rauh behauen. Zweifellos gehorten beide
Steine zu deraselben Bau. Ausserdem
fanden sich noch andere Bauglieder, nam-
lich c) ein Pilasterkapital von grauem
Sandstein, auf dem eine auf alien Seiten
zurucktretende Platte ruht. Mit dem
noch vorhandenen Ansatze des Pfeilers
ist es 47 cm hoch; Breite und Dicke be-
tragt 31 und 34 cm. Die Verzierung be-
steht in hoch gestellten Akanthusblattera,
woruber girlandeuartig angeordnete Blatter
mit einer kleinen Bose daruber eingebauen
sind. d) Ein weiteres Stuck Gesims, gef.
25. Juli d. J. H. 25, Br. 40, T. 56 cm,
wovon 23 auf die Ausladung kommen. Der
Stein ist darum von nicht geringem Inter-
esse, weil die ursprungliche Bomalung
noch in ziemlichen Besten erhalten ist.
Lindenschmit wird im nachsten Hefte der
Mainzer Zeitschrift davon und von anderen
romischen Skulpturen mit Besten der Be-
malung n ah ere Beschreibung und farbige
Abbildung geben. e) Kleiner Briistungs-
pfeiler, auf zwei Seiten mit Akanthus-
blattera verziert. Sandstein. H. 87, Br.
21 cm. f) Oben abgebrochene Saule aus
grauem Sandstein; gef. am 8. Aug. d. J.
H. 80, Durchm. 22, Br. der Plinthe 35 cm.
g) Endlich stammt von diesem Fundplatze
eine stark beschadigte Frauenbuste aus
grauem Sandstein, die offenbar zu einem
Grabstein gehorte. Sie stand in einer
Nische, von der rechts noch ein Stuck
erhalten ist; auf der anderen Seite ist
der Stein abgebrochen. Die Frau hatte
das Obergewand schleierartig fiber den
Kopf genommen nnd halt es fiber der
Brust mit der linken Hand. H. 35, Br. 48,
D. 20 cm.
6. Wie oben gesagt, traf man bei Aus-
hebung des Verbindungsstollens zwischen
Justizpalast und Arresthaus auf 3 Brand-
graber. Das eine derselben ist insofern
bemerkenswert, als rich die Asche in einem
jener Gefasse mit kleinen Henkeln befand,
auf denen oft wie Bohn GIL. XIII, p. Ill i
S. 86 nachgewiesen hat, ihr eigenes Ge-
wicht eingeritzt ist. (Abb. s. Korber.
Nachtr. IV S. 58 und Schumacher, Altert.
d. heid. Vorz. V Tfl. 29). Auf dem neu
gefundenen urceus steht: T P VIII =
t(esta) p(ondo) VIII. Acht romische Pfund
sind 2620 gr. Das Gefass wiegt aber
jetzt, wo ein Loch hineingeschlagen ist,
2830 gr, ursprfinglich wog es etwa 50 gr
mehr, im ganzen also fast 9 Pfund. Es
stammt aus der zweiten Halfte des zwei-
ten Jahrh.
7. Von einem Bauplatz in der Schuster-
gasse, wo die Firma L. Tietz ein grosses
Geschaftshaus errichten l&sst, stammt ein
oben abgebrochener Dreigottersockel
aus rotem Sandstein. Gef. am 1. Okt. 1906.
H. 64, Br. 35, D. 35 cm. Er wurde in
grosser Tiefe, unter dem Kellerboden der
ehemaligen Mohrenapotheke gef und en.
Links ist Merkur mit Beutel und Herold-
stab, rechts Minerva mitLanze und Schild,
hinten H e r k u 1 e s mit der Keule dargestellt.
Die Kopfe sind uberall mit dem Oberteil
des Steines verloren gegangen. Die In-
schrift lautet:
G I N E
I V V EN T I V S
IVLIANVS
I N S V O • P
[J(ovi) O(ptimo) M(aximo) et Junoni
re]ginfaJeJuventiusJuHanu$ in suopfosuitj.
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Die erste der erhaltenen Zeilen ist zur
Halfte unbeschrieben.
8. An demselben Platze wurde am 9. Nov.
der Sockel eines Mars-Standbildes aufge-
funden. Sandstein. H. 59, Br. 50, D. 53 cm.
Die Inschriftsfl&che ist unten und oben
von einem vorspringenden Gesims einge-
fasst. Zwei tiefe Locher, die sich oben
in dem Steine befinden, dienten offenbar
zur Befestigung der Plintbe des Stand-
bildes auf dem Sockel. Die Inscbrift lautet :
MAR'MIL
L'PRISC
M E 5 S O R
MarftiJ mil(iiari) LfucitisJ Prisc(inius ?)
Messor.
Messor stent nach v. Domaszewski
fur Mensor wie GIL. XIII 6672.
9. Weiter fanden sich bier zu Anfang des
November :
a. Ein Bruchstuck einer Schuppensaule.
Sandstein. H. 82, Durcbm. 20 cm.
b. Der Torso eines ganz gut gearbei-
teten Apollo- Standbildes. Sandstein. H.
56 cm. Der Qott ist bis auf die Chlamys
nackt dargestellt; mit der Recbten griff
er, wie es scbeint, nach der Leier, die in
der Linken zu erganzen sein wird.
c. Basis und Stumpf einer kleinen S&ule.
Alle diese Funde wurden von der Firma
L. Tietz dem Museum gescbenkt.
10. Auf dem Kastrich wurde hinter dem
Hause Nr. 65 wieder ein Stuck der alten
auf rOmischen Grundmauern ruhenden
Stadtmauer abgebrochen. Dabei kamen,
wie schon fruher in den Jahren 1899 und
1900 beim Abbruch der benachbarten
Hauser Nr. 59 und 63 (s. Westd. Eorrbl.
XVIII S. 148 ff. und XIX S. 101 ff.) gegen
20 grosse Quadersteine zum Vorschein,
welche in 2 Scbichten ubereinander nach
aussen hin (nach innen fehlten sie dies-
mal) die Grundlage bildeten. Sie gehoren
alle zu einem grossen Ban, von dem wir
nun scbon viele Dutzend Quadersteine bei-
sammen baben. Auch von den neuerdings
gefundenen tragt eine Anzahl das Zei-
cben der legio prima adjutrix : Li\A* in
verschiedener Ausfuhrung.
11. In der Mauer selbst fand sich am
9. Nov. d. J. ein Altar, an dem leider
— 170 —
wieder, wie schon so oft, Sockel- und
Krdnungs-Gesims abgehauen waren, urn
inn besser festlegen zu konnen. Sandstein.
H. 55, Br. 34, D. 23 cm. Die nur an der
ersten und letzten Zeile etwas beschadigte
Inschrift lautet:
e p o N A E
Ft
C L A V D I A N '
T R I B • M 1 L I T V
LEG- XXII • P R • PF
5 EX • SYR* ANtO
ARAM-POSt
CVRANTE • VALE
TERTIO«B-E'\ S- V-S-L
Eponae TfitusJ Fl(avius) Claudianu(s)
tribfunusj militu(m) legfionisj XXII
prftmigeniaej pfiaej f(iddis) ex Syr(ia)
AntiofchiaJ aramposfujit curante ValefrioJ
Ttrtio bfeneficiarioj eius vfotumj sfolvitj
l(ibena).
Es ist der erste Epona- Altar des
Museums, v. Domaszewski schreibt mir
dazu : „T. Fl. Claudianus ist wahrschein-
lich (s. CIL. Ill 14355*1 (p. 232888) lati-
davius. Dann wird es der Eonsul CIL.
VI 1413 sein (s. Prosopogr. imp. Rom.
I II S. 66). Der Altar stammt wie jener
CIL. Ill 14355 1» aus der Reitbahn der
equiUs legirumis (s. CIL III 6672, vergl.
Westd. Zeitschr. XIV S. 52).a Darauf
: dass seit Septimus Severus Asiaten zum
! Tribunat der Mainzer Legion herangezogen
warden, hat derselbe Gelehrte schon zu
CIL. XIII 6819 und zu Korber, Nacbtr.
Ill Nr. 118 aufmerksam gemacht. In den
Kleinschen Fasti consulates ist das Konsulat
des Claudianus nicht erwahnt. — Z. 5
ist der vierte Buchstabe etwas bescha-
digt, doch scheint es ein Y zu sein,
nicht ein V. — Die Art der Abkur-
zung weicht etwas ab von dem, was
sonst auf den Mainzer romischen In-
8chriften iiblich ist.
12. An derselben Stelle wurden gleich-
zeitig noch zwei zusammenpassende Stucke
gefunden, die den unteren recbten Teil ei-
nes Altars bilden. Braunlicher Sandstein.
H. 53, Br. 11, D. 25 cm. Die Inschrift
lautet soweit erhalten:
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172
M I i
'•PR "&{**) [legfionisj XX J I] prfimi-
]B E geniaej [p(iae) f(idelis) Alexan-
drfianae) be[ne merito vfotum)
s(olmt) l(ibens) IfaetitsJ] [Severo
et Qui]ntia[no co(n)s(uUbu8)\.
NTI/ J
Das Consulat des Cn. Claudius Severus
und L. Ti. Claudius Aurelius Quintianus
ist, soweit ich sehe, das einzige, das zu
den erhaltenen Resten passt. Es fallt in
das Jahr 236. — Ganz in der Nahe wurde
ein aus demselben Sandstein gearbeitetes
jetzt noch etwa 15 cm hohes Stuck von
einem Kapital gefunden. Es ist eine
Ecke; nach der einen Seite sind noch
28, nach der andern 16 cm erhalten.
Kiirber.
52. Algenrodt bei Idar (Fiirstentum Birken-
feld). Vorgeschichtliche und romlsche
Niederlassung. a) Nur 200 m nordwestlich
von Algenrodt erhebt sich eine schmale,
flachgewolbte Hdhe, die eine dem Staate
gehorige, zu Hochwald bestimmte Eichen-
pflanzung, „das Heidenwaldchen" tragt.
Hier befindet sich eine Anzahl von auf-
fallenden Erdschwellungen, von denen
einige sich auf den ersten Blick als Hugel-
graber erkennen lassen ; leider sind gerade
diese Hugel von unberufenen Handen
schon einmal angeschnitten worden. Durch
eine im Auftrage des Birkenfelder Alter-
tumsvereins in einem der Hiigel vorge-
nommene Grabung —eine vollstandige Unter-
suchung ist wegen der daraufstehenden
Baume ausgeschlossen — konnte wenigstens
soviel festgestellt werden, dass der Grab-
hiigel seiner inneren Beschaffenheit nach
der alteren La Tenezeit zugerechnet werden
darf; gefunden wurde ein unverzierter,
geschlossener Armring aus Bronze von
kreisrundem Durchschnitt. Nach gewissen
Anzeichen ist die Stelle der alten An-
siedlung samt ihrer Ackerflur in der
quellenreichen, fruchtbaren Mulde zwischen
dem Graberfeld und dem mittleren, dem
altesten Teile des heutigen Ortes zu suchen.
Auf die naheliegende Frage, welche Um-
stande den vorgeschichtlichen Menschen
bewogen haben konnten, auf dem Hohen-
zuge zwischen Idar- und Siesbach gerade
diese Stelle vor anderen sich zur Wohn-
statte auszusuchen, findet man unschwer
die richtige Antwort, wenn man, die Kart^
in der Hand, das Gelande durch wandert.
Hier treten Idar- und Siesbachtal einander
am nachsten und zwar in der fur eine
Verkehrsanknupfung denkbar gunstigsten
Weise, da die flachen Mulden von Idar
und Rotzweiler sich durch den Passsatte!
von Algenrodt gleichsam die Hand reichen.
Ausserdem wird hier der alte westostliche
Querweg, den Back in den „R6mischen
Spuren" S. 41—51 bespricht, bei Algenrodt
von einem Wege gekreuzt, welcher, vom
Idarwald her an der s. g. „Festung4< bei
Kirschweiler (s. Kofler, Vier Walle im
Hunsruck, Wd. Zeitschr. VIII, S. 311 ff.)
vorbeiziehend etwas oberhalb Enzweiler
die Nahe uberschritt und iiber Ausweiler
(Hugelgraber) nach Baumholder (Hugel-
graber) strebte. Die Niederlassung ver-
dankte demnach ihre Entstehung der
quellenreichen Umgebung und der Lage
an dem Kreuzuogspunkt zweier Verkehrs-
wege.
b) Spuren menschlicher Besiedelung
finden sich ferner auch in der weiteren
Umgebung von Algenrodt. Folgt man dem
alten nordsudlichen Wege vom Orte aus
eine Viertelstunde nach Suden, so erreicht
man den oberen Rand eines rings ge-
schlossenen Talkessels, der seinen ein-
zigen Ausfluss in einem engen, bewaldeten
Seitentalchen des Siesbachs hat. Es
liegen hier die Flurbezirke „Schwarzen-
bachu und die „Tranken". Da sind reiche
Quellen, der Boden ist auf der sudostlichen
Seite sehr fruchtbar, rauhe Winde haben
keinen Zutritt; daher ist dieser sonnige
Erdenwinkel fur eine bauerliche Nieder-
lassung sehr geeignet. Nun machen die
Flurbezeichnung „die Tranken" und eine
terrassenformige Anlage auf der sudost-
lichen Seite es fast zweifellos, dass auch
hier, in einer Gegend, die beutzutage ab-
seits vom Verkehr liegt, in friiherer Zeit
Ackerbauer gewohnt haben. Nach einer
Volksiiberlieferung soil aber auf einer
flachen, felsigen Anhdhe in „Schwarzen-
bach" eine Schmelze oder ein Kloster
gestanden haben. Algenrodter Herren
hatten schon langst ihre Aufmerksamkeit
dieser Stelle zugewandt und Scherben so-
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— 173 —
wie zugerichtete Sandsteine gefunden.
Auf ihre Veranlassung wurde Herbst 1905
eine sorgfaltige Untersuchung des Platzes
durch den Altertumsverein vorgenommen.
Das Ergebnis war kurz folgendes: Es
wurden die bis 2 m starken Fundamente |
eines 15 m langen Gebaudes blossgelegt.
Von dem aufgebenden Mauerwerk stand
nichts raehr, doch wurden mebrere Bruch-
stiicke — eines von 8/* m Lange — von
machtigen, sorgfaltig mit Hoblkeblen and
Falzen profilierten Sandsteinquadern ge-
funden ; viele andere sind nach Mitteilungen
frtiher weggenominen und verschleppt
worden. Ausser Scberben von Tongefassen i
wurden wenig kulturelle Uberreste ange- '
tr often; u. a. Bruchstucke von romischen
tubuli und Wandbekleidungsziegeln, von
Kochttipfen, grauer und roter Tonware,
Reibschalen, terra sigillata, Nagel, Hatten,
Meissel. Alle diese Erzeugnisse der mensch-
licben Hand geboren ausnabmslos der
mittleren bzw. spateren romischen Kaiser-
zeit an. Ein gewohnliches Bauernbaus
ist der Bau nicbt gewesen, dagegen
sprecben die Lage und andere Umstande.
Wegen der starken Fundamente und der
grossen, profilierten Quadern konnte man
eber an einen Luxusbau denken. Die
Funde geben leider keinen Anhaltspunkt
fur eine nahere Bestimmung; wahrschein-
licb ist es die Villa des Herrn der in der
Nahe anzunehmenden bauerlichen Nieder-
lassung gewesen.
Aucb nocb anderen Spuren der Ver-
gangenbeit begegnet man auf dem be-
schrankten Raume zwiscben Algenrodt
und Enzweiler. In der Nahe des Heiden-
waldchens (s. o.) erhebt sicb eine Hohe
mit Namen „Hundskirch", und den gleichen
Namen tragt aucb die Hohe sudlich von
„Schwarzenbach", an deren siidlichem
Fusse Enzweiler, wo einst beim Bau der
Guterstation im Boden ein Handmuhlstein
gefunden worden ist, und etwas nahe-
abwarts der Flurbezirk „Hoppstatten"
liegt, wo von der spatromischen Zeit an
ein Bauernbof gestanden hat. (In unserer
Sammlung haben wir eine Aschenkiste von
dort.) Mit dem Worte „Kirche" pflegten
unsere Vorfahren, wie mit dem Worte
„Klo8ter", stets die Reste der Steinbauten
— 174 —
aus einer alteren Zeit zu bezeicbnen. Der
erste Bestandteil aber in dem Worte „Hunds-
kirch" hat mit dem Tiere nichts zu tun,
sondem ist auf den Eigennamen „Hunnen"
zuruckzufiihren , wie die volkstumliche
Aussprache mit langem u beweist. Das
Wort „Hunskirch" verrat uns also, dass
auf jenen beiden Hohen einst Reste von
Steinhausern gestanden baben, deren Er-
bauung die christlichen Umwohner den
Hunnen, d. h. den Heiden, zuschrieben.
(S. Baldes, Hiigelgraber im Fstm. Bkfld.,
S. 27.) Auch diese Bauten werden romi-
sche gewesen 8 ein. Zum Schlusse mocbte
ich noch auf die geschichtliche Bedeutung
der Siesbachgegend hinweisen und einige
Bemerkungen daran knupfen.
Wenn wir von Birkenfeld und Brom-
bach absehen, deren Dasein durch eine
Urkunde von 981 (Lager, Abtei Mettlach
S. 3) schon fur 700 bezeugt sein diirfte,
so sind Algenrodt und Enzweiler (nebst
Idar und einem untergegangenen Focken-
hausen) die in Urkunden zuerst genannten
Orte des beutigen Furstentums Birkenfeld.
Beide gehorten nach einer Urkunde von
826 wie Idar und Fockenhausen (Fabri-
cius, Hochgericht auf der Heide ; Wd. Zt.
1905, S. 175) zum Nabegau. Ich vermute
nun, dass die Siesbachgegend von jeher
ein Grenzgebiet gewesen ist. Es be-
stehen bedeutende Verschiedenheiten in
Spracbe und Sitten huben und driiben,
die jedem auffallen miissen, der, darauf
achtend, die Gegend durchwandert, (Baldes,
die Birkenfelder Mundart, Programm,
1895, S. 6). Und in politischer wie in
kirchlicher Beziehung lasst sicb diese
Siesbachgrenze bis ins frube Mittelalter
hinein zuruckverfolgen. Wie der Bach
heutzutage noch die Grenze zwiscben
Pfarreien und Burgermeistereien bildet,
so ist er es im vorigen Jahrhundert
zwiscben den Oldenburgischen Amtern
Birkenfeld und Oberstein, vom 18. Jhrh.
an ruckwarts zwiscben dem Sponheimischen
Amte Birkenfeld und dem zur Herrschaft
Oberstein gehorigen Idarbann, in kirch-
licher Hinsicht zwischen den Erzdiozesen
Trier und Mainz gewesen; denn, wie
Birkenfeld und Brombach zu Trier, so
gehorte Idar nach einem Notariatsinstru-
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ment von 1519 („zu Idar in dem Pfarrhuse
Mentzer Bistumbs", Bodmann, Diplomati-
sche Nachricht von der Furstlichen Wild-
und Rheingrafiichen Landgrafschaft im
Nahegau, Erfurt 1792, S. 8) zum Mainzer
Sprengel. Da nun der Idarbann nach der
Urkunde von 826 zum Nahegau gerechnet
wurde, so nehtne ich keinen Anstand, die
We8tgrenze dieses Gaues ebenf alls in der
Siesbachgrenze zu such en. Und konnte
nicht, urn mit einer naheliegenden Frage
zu schliessen, hier auch die Qrenze der
romischen Provinzen Belgica und Qermania
superior durchgegangen sein? 3 Stunden
ndrdlich von der Kirschweiler Festung
lag an der westlichen Abdachung der
wasserscheidenden Halster HOhe der vicus
Belginum (Hettner, Illustrierter Fuhrer,
S. 54), der doch wohl wegen seines Namens
zur Belgica gerechnet werden muss.
Birkenfeld. B a 1 d e s.
53. Autgrabungen in der Lindener Mark
bei Giessen. Die etwa 4 km sudl. vonGiessen
gelegene Lindener Mark, ein grosses Wald-
gebiet, ist zum Teil schon in fruhere
Jabren erforscht und stellt eine Siedelung
dar, die sich von neolithischer Zeit bis in
das 4. nachcbristliche Jahrhundert fest-
stellen l&sst.
Zahlreiche Hugel- und Flachgraber
sowie vereinzelte Gruppen von Wohnstatten
linden sich zerstreut vor. Brand- und
Skelettbestattungen wecbseln ab. Vgl.
Fundbericht fur die Jahre 1899 bis 1901.
Erganzung zu den Mitteilungen dee Oberh.
Geschichts-Vereins Band X. Grabfunde in
der Lindener Mark von Prof. Dr. Gunder-
mann S. 78 ff.
Im Juni 1905 fand die Offnung mehrerer
Hiigel- und Flachgraber statt.
Hugelgrab I,Distrikt Hain mit
einem Durchmesser von 13 m, war an-
scheinend unberiihrt. Von Siiden nach
Norden war der Hugel mit einem durch-
schnittlich 1,50 m breiten Steinlager ver-
sehen, am Nordrand der Steinpackung
befand sich ein auf der hohen Eante
stehender grosser Stein. 80 cm unter
diesein Lager wurde eine starke, schwarze
Brandschicbt aufgedeckt, die nach Ab-
raumen noch eine tiefere Brandgrube
zeigte. Auf der Sohle standen drei Urnen
und eine kleine Schale. In letzterer lagen
Knochenreste, Zahne und zwei Binge, 8. g.
Zinnenringe mit stark abgenutzten Zinken.
Die Ringe waren mit Holz uberdeckt.
Die Urnen ohne aussere Verzierung,
glanzend, schwarz, graphitartig, bargen
im Inneren einen kleinen Spitzbecher
(Schopfer).
Hugelgrab II, mit einem Durch-
messer von etwa 12 m zeigte unter der
Oberfl&che ein starkes Steinlager, das in
der Richtung von Siideu nach Norden
strich; auch hier war am Nordende ein
grosser Stein als 8. g. „Wachter". Auf
einem Kiesellager befanden sich Teile
eines menscblichen Skeletts, Eopf nach
Suden, Fusse nach Norden, Der untere
Teil des Gerippes war anscheinend durch
friihere Eingriffe zerstort, wahrend das
obere Knochengerust unverletzt war. In
der Nahe des Beckens und auch sonst im
Grabe zerstreut lagen etwa Einmarkstuck-
grosse Bronze-Buckel eines Lederg&rtels,
sowie eine grosse eiserne Giirtelschliesse.
Kleinere Bronzestucke konnten nicht be-
stimmt werden.
Flachgrab III, das sich durch eine
kaum merkbare Schwellung gegen die
Umgebung abhob, hatte einen Durchmesser
vou ca. 7 m 50 cm, unter der Erdober-
flache standen 14Gefasse in zwei Reihen,
teils Urnen, darunter zwei mit calcinierten
Menschenknochen und sonstigen Brand-
resten, teils flache Schalen. Mehrere Ge-
fasse zeigten graphitartige Verzierungen
in Form von Strichen und Wink ein.
Flachgrab IV barg ebenfalls in
zwei Reihen stehend 3 Urnen, 2 Becher und
5 Schalen, sowie zwei leicht geschweifte
Eisenmesser. Ein Armring, aus Ton ge-
formt, war mit Bronzeblech umsponnen.
Im Innern des Ringes befand sich eine
Rille zum Befestigen des Uberzuges. Die
ubrigen Flachgraber zeigten hinsichtlich
der kerami8chen Formen nichta erwahnens-
wertes. Die Funde geboren der entwickel-
ten Hallstattzeit an.
Im Mai 1906 fand eine Ausgrabung
im Distrikt „Fuch8bau" statt. Das Wald-
stuck ist von Kiefernhochwald bestanden,
der Boden gelber, in seinen unteren
Schichten weisser Sand.
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Hugelgrab I hatte eteen Durch-
measer von 13 m und erbob sich 1 m fiber
der Oberflache. Etwa 1 m tief stieas man
auf ein Steinlager von kopfgroasen Steinen,
onter dem eine Brandacbicbt von 30 cm
folgte. Eine groase Urne wurde freigelegt,
die mit dem Boden nach oben, mit der
Mundung auf dem gewacbsenen Boden
stand. Die Auaaenaeite lehmfarben, obne
Verzierung. Hohe 50 cm, grosater Baucb-
umfang 155 cm, Band nacb auaaen
an 8 1 eh end, 3 cm breit. In dieaer Urne
lagen 2 Scbalen und eine in ihrera unteren
Teile balbkugelformige Urne mit aus-
Iadendem Rande. Urn die grosse Urne
befand aich ein Steinkranz; ein grosser
Scherben, der die Mundung deckte, zeigte
Leichenbrand, Teile einea Bronzearm-
bandea und einea Nadelachaftes.
Sudostlich von diesem Gefasse wurde
eine glanzend schwarze Urne gehoben.
Ausserlich am oberen Teile zeigen sich
parallele Strichverzierungen in Form von
groaseren und kleineren Winkeln, sowie
unterhalb dea Halaansatzea zwei Reihen
von Tapfornamenten, wohl mit Rundbolz
auagefuhrt. Hohe 15 cm, Baucbumfang
66 cm, Rand an einer Seite mit Schnurlocb
veraehen, ausladend. In der Nahe dieses Ge-
fasaea wurde ein Bronzebuckelgurtel mit
Einmarkatuck-grossen Buckeln gefunden.
Unmittelbar neben dem Gurtel stand eine
flache, schwarze Urne. Hohe 11 cm, Boden
6 cm, Bauchumfang 79 cm. Ausladender,
einaeitig durcblocbter Rand.
Bei dem weiteren Ausschachten wurde
ein von Suden nach Norden sicb er-
streckendes Steinlager zu Tage gefordert.
Etwa 1 m tief lagen Teile eines mensch-
licben Skeletts (liegender Hocker), sowie
der calcinierte Knochen eines grdsseren
Tieres. Die menschlichen Knochen ge-
horen zweifellos einer sehr kraftigen Per-
son an, der Schadel fehlte.
Sudlich der Skelettteile auf gleicher
Hohe wurden die Scherben einer umfang-
reichen Urne aufgedeckt, die mit auffallend
groasen Steinen umstanden und uberdeckt
war. Daa Gefass war gleichfalls umge-
stiilpt und enthielt ausser Brandresten und
Knocben ein Bronzemesser nach hinten
geschweift, der Spitze zu sich stark ver-
jungend, 14 cm lang ; Schneide nacb innen
gebogen, Angel 9 cm lang; eine Bronze-
nadel mit gereifeltem, trichterfdrmigem
Eopf, 12 cm lang. Bronzering 2 mm
stark, Durchmeaser 2,5 cm. Drei Schalen
4 cm hocb, Lichte Weite 14 cm. Scherben
einer rot gefftrbten Tasse.
Daa Grab wird der jungeren Bronze-
zeit angeboren.
Hugelgrab II, 50 m sudlich vom
Hugelgrab I. Durchmesser 12 m, Hohe
fiber der jetzigen Erdoberflache 2 m.
Ungeftnr in der Mitte des Hfigels 40 cm
tief wurde ein machtiger, 1,40 m langer
und durchschaittiich 40 cm starker, einer
liegenden Sphinx gleicbender Stein in der
Ricntung von S nach N aufgedeckt, 50 cm
unterhalb des Steines wurde eine ca. 1 m
starke, mit vielen Scherben roter Gefasse
vermischte Brandschicht angeschnitten.
Unter der Brandacbicbt befand sich ein
Steinlager von 1,80 m Lange und durch-
8chnittlich 90 cm Breite. Das Steinlager
war nach ausaen hin von grossen Steinen
begrenzt. Unter dem Lager wurden eine
zerdruckte Eragenurne und vier Schalen
freigelegt. Ostlich der Schalen befand
sich eine grossere Urne mit Leichenbrand.
Hugelgrab III, 60 m sudlich vom
Hugelgrab I gelegen, betrug der Durch-
messer 12 m, die Hohe von der Erdober-
flache 1,40 m. In der Mitte ungefahr
50 cm tief wurde eine Steinkiste mit
starken Wanden von grossen Basal ten,
die mit Platten gedeckt war, ausgegraben.
Die lichte Breite betrug 60 cm, die Lange
1,50 m, die Hohe der Wande 60 cm.
Westlich stand eine schwarze Urne, die
mit Tupfornamenten in Form eines Drei-
ecks, Spitze nach oben, geziert war und
ausstehenden Rand zeigte.
Sudlich der Urne kamen zwei Bronze-
armbander zum Vorschein. Die Armbander
bestehen aus 5 Bronzereifen (Durchmesser
5 : 6,5 cm) auf einer Eisenmanschette auf-
sitzend, die nach oben mit einem kantigen
Eisenring den Ausmessungen der Bronze-
ringe entsprechend ausl&uft. Die Bronze-
ringe sind oben und unten abgeplattet
und zeigen in ihrem vorderen Teil senk-
rechte Strichverzierungen.
Im Inneren der einen noch wohl er-
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haltenen Manschette befindet sich noch
em Teil der Unterarmknochen. Das Ge-
wicht eines Armbandes betragt 190 gr.
Zwischen den Armbandern lagen die
stark verwitterten Reste eines Giirtels mit
etwa 5 Pfennig-grossen Bronzebuckeln und
iibergedeckten Holzresten. Beidem Gurtel
fand sich ein geschweiftes Eisenmesser
von 11 cm Lange. Sudlich von dem Gurtel
30 cm entfernt, zeigte sich ein geschlossener
Halsring, mit mehrfachen Verdickangen
(abgeschliffene Gusszapfen ?). In dem
Halsring rubten ein Ohrring mit blauer
Glasperle, (ein Ohrring ging leider ver-
loren) sowie verschiedene Zahne eines
Kindes von 6—7 Jabren. Scherben ver-
schiedener Gefasse, darunter solche mit
Burstenstrichverzierungen, waren im ganzen
Hugel zerstreut.
Die Anlage des Grabes mochten wir
in den Ausgang der Hallstatt- bzw. in die
alteste La Tene-Zeit legen.
Von den geoffneten Flachgrabern ist
eines besonders bemerkenswert. Nordlich
vom Hiigelgrab I gelegen, hob es sich
kaum bemorkbar vom Boden ab. In der
Tiefe von 1,30 m kam eine zertriimmerte,
grosse Eragenurne zum Vorschein, deren
oberer Teil mit vier in gleichen Abstanden
stehenden Henkeln versehen ist. Die
Masse nach dem Zusammensetzen der
Urne betragen: Hone 59 cm, grosster
Bauchumfang 185 cm, Mundungsdurch-
messer 35 cm, Boden 15 cm, Breite der
Henkel 2 cm, Durchmesser der Offhung
1,5 cm. Der 2,5 cm breite umgelegte Rand
gekerbt. Ausserlich am Umbug, zur Ver-
bindung der Henkel ein 7,5 mm breites,
4 mm hohes, geripptes Wulstband. Das
Gefass stand auf einer starken Brand-
schicht, war mit Steinen umstellt und mit
einem flachen Steine zugedeckt.
Folgende Beigaben lagen im Inneren:
Eine Tasse mit Henkel. Eine kleine
Urne, dunkelschwarz mit drei Rillen am
Umbug, Rand ausladend.
Urne mit Henkel, ausserlich schwarz,
iiber dem Umbug drei parallel laufende
Bander. Schale.
Zwei hakenformige Gefassansatze (an
Stelle der Henkel). Rote Scherben von
einer Tasse und einer Schale ohne aussere
Verzierung. Westlich dieser Urne, nur
50 cm tief unter der Oberflache. stand
eine schwarze Urne mit zertrQmmerten.
Deckel, aussen mit convergierenden Strich-
bundeln versehen.
Samtliche Flachgraber enthielten Lei-
chenbrand und gehoren wohl der Hallstatt -
zeit an.
Ein reiches Feld fur die Forscbung
liegt noch vor uns. Es wird von den
finanziellen Verhaltnissen des Oberbe*-
sischen Geschichts -Vereins abhangen, ol»
die baldige vollstandige Erschliessung
dieser vorgeschichtlicben Siedelung aus-
gefuhrt wird.
Giessen. Kramer.
Sulevenstein aut K6ln. An der Aachener45.
Strasse in Koln, in nachster Nahe des Korrbl
XXII, 19 veroiFentlichten Altars der Ma-
tronae Lubicae, ist folgender Inschrift-
stein (ohne Altar) gefunden worden, der
sich jetzt gleichfalls im Besitz des Hrn.
Direktor Otto Beger daselbst befindet. Er
ist von grauem Kalkstein, 35 cm hoch,
43 cm breit, 11 cm dick; die Buchstaben
sind schon und scharf.
svle:<iS'DO
me st^i cissv
isfab :^ ianw
ri vs-^bella
TO R^i^IVLLVS
L § M
Die Erganzungen, die das Zerspringen
des Steines in zwei Halften erfordert,
machen keine Schwierigkeit. Sule[v]>s
domest[i]cis «t*is Fab[i) Januarius [et] Bei-
lator [et] Julius (eher als Tuttus) IfibentesJ
mferito). Diese Widmung dreier Fabier,
vergleichbar der gleichartigen Dedikation
dreier Cornelier (Ihm 240) und dreier
Julier (ib. 322), ist dadurch von besonderem
Interesse, dass sie fiir die bisher noch
nicht ganz gesicherte Identitat der Sulevae
mit den Matres oder Matronae endgiltig
den Beweis erbringt. Die in den Inschriften
der Equites singulares in Rom (Bonner
Jahrb. 83 S. 105 nr. 1 if.) ofter neben dec
anderen Widmungen vorkommenden Worte
Matribu8 Sulevis konnten bisher fur eine
oder fur zwei Gottermehrheiten mit glei-
chem Rechte gelten; Matfibus pater ni*
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et maternis meisque Sulevis (ib. 14) sprach
8chon viel deutlicher far beider Identitat,
die Mommsen hier auch annahm, aber
immerhin war auch eine Trennung — durch
Setzung eines Komma vor meisque —
moglich und wurde von Ihm ebenda S. 80
als wahrscheinlich verteidigt. Anderseits
sind folgende Identifikationen bereits fest-
gestellt: die der Matronae und Iunones
(ib. 63. 66. 90); ebenso die der Sulevae
und Iunones (ib. 382 Sulevis Iunonibus
sacrum), welche beide auch gleichmassig
montanae heissen (ib. 107. 117). Ferner
sind Matres ofters benannt domesticae (ib.
207. 209. 211. 212. 6.) und dasselbe Epi-
theton fubren auch die Iunones (ib. 261).
Was noch fehlte, war nur die Bezeichnung
domesticae auch fur die Sulevae, und diese
ist nun durch die neue Inschrift gegeben.
Sulevae ist also ein einheimischer Name
jener Dreiheit von Schutzgottinnen fur
die Familie, ihr Haus und ihren Hof,
ihr Feld und auch ihre Bergweide, den
sich die Romer mit Matres, Matronae,
Iunones zu ubersetzen und mit Domesticae
weiter zu verdeutlicben suchten1). Zu
dem Zusatz suis vgl. Matribus suis (ib.
193. 198. 336 6.) und besonders das
ganz entsprechende Suleis suis, qui cu-
ram vestrafmj agunt (ib. 155). — Die
Schutzgottinnen des Heereslagers dagegen,
die auch als schutzende Matres in wei-
terem Sinne zweimal vorkommen (ib. 361.
378), sind doch ganz andere als die Sulevae
und fast ausschliesslich von Militars ver-
ehrt; ein einheimischer Name derselben
ist nnbekannt, der romische, vielleicht ihr
einziger, ist Campestres; vgl. ib. 18: Su-
levis et Campestribus.
Frankfurt a. M. Alexander Riese.
1) Ygl. jetzt auch Lehner oben Sp. 106.
Chronik.
55. SopHut HOIkr, Urg«tohloht« Europat. Grundziige
einer prahistorischen Archaologie. Deutsche
Ausgabe von 0. L. Jiriczek. Mit 160 Abbil-
dungen im Text and S Tafeln in Farbendrnck.
Strassburg, Triibner 1905. I und 204 S.
Der Verfasser der „Nordischen Alter-
tumskunde" hat mit diesem Werke das
grosse Unternehmen gewagt darzustellen,
-was der Leser wohl in erster Linie kennen
zu lernen wunscht und was bisher noch
nicht (wenigstens nicht in dieser Vollstan-
digkeit. Ref.) dargestellt worden ist : der
allgemeine, ununterbrochene, so uberaus
(im Ganzen) gleichmassige und (im Ein-
zelnen) iiberaus verschiedenartige Entwick-
lungsgang der europaischen Volker durch
alle vorgeschichtlichen Kulturperioden."
Seinen Standpunkt formuliert d. Vf. S. 49
in folgenden Satzen: 1. „Der Suden war
die leitende und spendende Kulturmacht;
der aussere Kreis, besonders der Norden,
folgte nach und empfing. 2. Der Inhalt
der sudlichen Kultur wurde nur vermindert
und im Auszug iibermiltelt. 3. Gleich-
zeitig unterlag er Aenderungen und Um-
bildungen. 4. Er trat jedoch in den
ferneren Gebieten oft in grosser Fulle und
mit neuer Eigenart auf, 5. doch erst in
spaterer Zeit als der, in welcher dieselben
Elemente im Suden sich ursprunglich
geltend machen." Vergl. auch die Ueber-
sichtstafel bei S. 54. Der Vf. wird nicht
mude, diese Grundsatze, mit denen er sich
zu namhaften Forschern im Einzelnen
teilweise in Widerspruch weiss, bei der
Darstellung der verschiedensten Perioden
— sein Werk reicht ja von der Eiszeit
bis zur Volkerwanderungszeit, ja in Norden
weit daruber hinaus — immer von neuem
als richtig zn erweisen, und man muss
zum mindesten bekennen, dass die von
ihm geschickt gruppierten und klar be-
sprochenen Tatsachen ihm Recbt zu geben
scheinen. Wie vorsichtig der Vf. dabei
verfahrt, dafiir zwei Beispiele aus seinen
chronologischen Bestimmungen. DieUeber-
tragung einer Kultur in benachbarte Ge-
biete kann „unberechenbar friih oder spat"
eintreten (S. 56); und: Munzfunde bilden
einen chronologischen Anhaltspunkt, aber
„man muss dabei eine Unsicherheit
von etwa hundert Jahren oder mehr in
Kauf nehmena (S. 57). Verbindet sich
nun mit dieser Vorsicht, wie hier, eine
umfassende Kenntnis der Funde des aira-
ischen und italischen Mittelmeergebietes
ebenso wie des Nordens und Westens, ein
weiter und sicherer Blick, ein praktischer
Sinn und die Eunst klaren und pracisen
Ausdrucks, so muss Ref. seine Ansicht
dahin aussern, dass dieses Buch eine bis-
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her besteheiide Lttcke besteus ausfullt and,
wenngleich nicht alle Abschnitte gleich-
massig eingehend behandelt sind, und wenn
auch diese und jene Ansicht des Verfaasers
nicht allgemein geteilt wird, doch sowohl
zur allgemeinen Einfthrung, wie in Ver-
bindung mit der unter jedem Kapitel an-
gefuhrten Literator zum tieferen Studium
warm, ja in erster Linie empfohlen wer-
den kann.
Schliesslich sei erwahnt, dass Vf. das
romiache Rhein- und Donaugebiet, obwohl
68 „nur in historisches Halblicht tritt und
nicht vollstandig romaniaiert wurde" (S.
166) ausser Betracht lasst und aus der
Kaiserzeit nur die germanischen Lander
▼on den mitteldeutschen Qebirgen und den
Karpathen nach Norden und Oaten in sein
Bereich zieht. A. R.
56. Carl Helueaee, Bieblrkillae. ArchaologiucheSkizzen
aus Anatolien. Eln Beitrag zur Kunst-
geschichte des chrietlichen Kirchenbaues
von Oarl fl o 1 z m a n n , Ingenieur. Ver-
lag von Boysen A Maaech in Hamburg.
Preie 5 Mark.
Der Verfasser, Ingenieur beim Bau der
Bagdadbahn, veroffentlicht auf 9 Bl&ttern
ein kunsthistorisch sehr wertvolles Mate-
rial sakraler und profaner Bau ten, welche
zeitlich in das dritte bis achte Jahrhundert
fallen. Der Text beschrankt sich auf eine
Seite mit kurzen topographischen und
cbronologischen Angaben und dem Inhalts-
verzeichnis der einzelnen Blatter. Blatt 1
enthalt ein en Situationsplan der beiden
bisher weltvergessenen, durch den Bau
der Bagdadbahn erscblossenen, alten Kul-
turzentren Binbirkilise und Deile, denen
dieBauten angehoren. Blatt 2 verzeicbnet
die Lage der Bauten zu einander, die
ubrigen Blatter bieten eine Ffille sehr ge-
nauer Aufnahmen der einzelnen Bauten.
£8 sind deren 28. Ganz unverkennbar
tritt die Verwandtschaft mit der mittel-
alterlichen europaischen Kunst hervor,
sodass auch diese Publikatiou wiederum
beweist, wieviel wir noch von der Fort-
setzung der orientalischen Forschungen fur
die Kunstgeschichte unserer Lander er-
warten diirfen. Man wird dem Verfasser
Dank wissen, dass er die Bauten, welche,
wie er bemerkt, leider dem Untergang
geweiht sind, durch seine Aufnahmen der
Wisaen8chaft erhalten hat.
Trier. J. Wiegand.
0. Pip«r, BurgMkiaio. Banwesen und Geachlelite 57.
d«r Burgen, zunachst innerhalb des deut-
schen Spractagebietes. In zwelter Anflage
neu ausgearbeitet von Otto Piper. Hit
vielen eingedmckten Abbildnngen, Xun-
chen und Leipzig, R. Piper u. Co. 1906.
Als wenn der kriegerische Gegenstand
nicht ohne Einfluss auf die Stimmung des
Verfaasers geblieben sei, stellte sich uns
die erste Auflage von Pipers Burgenkonde
(erochienen 1895, vgl. die Bespr. im Eorre-
spondenzbl. 1896 Nr. 31) in wesentlichen
Teilen als eine Streitschrift dar. £s gait,
in einen Wust von Phantastereien nnd
widersprechenden Hypothesen Klarheit zu
bringen, um endlich auch diesem Zweig
unserer Kulturgeschichte eine wiasenschaft-
liche Grundlage zu geben. Jetzt, nachdem
das Werk in dem verfloasenen Jahrzehnt
sich weitgehend Qeltung verschafft hat,
konnte bei der vorliegenden neuen Auflage
ein grosser Teil dieser weitlaufigen Dis-
kussionen sehr zum formalen Vorteil des
Buchs und zur Erleichterung seiner Lek-
tiire als erledigt fallen gelassen oder doch
aus dem Text in die Anmerkungen ver-
wiesen werden. Inzwischen ist auch Pipers
umfassendes Werk Qber die osterreichiachen
Burgen l) erschienen und hat zuaammen mit
den Kunstinventaren der Einzelstaaten aos-
giebiges neues Material zu seiner Burgen-
kunde geliefert. Zu begrussen ist auch
die gelegentliche vergleichsweise Heran-
ziehung italienischer Burgen. Dass Piper
die beim Erscbeinen der 1. Auflage an
dieser Stelle geausserten Wunache fur
Berucksichtigung franzosischer Burganlagen
unerfullt gelassen hat, begrundet er mit
dem Satz: Wahrend der ganzen Burgen-
zeit (also vom 9.— 16. Jh. !) waren bekannt-
lich im Vergleich mit Italian unsere Be-
ziehungen zu Frankreich verschwindend
geringe, (S. VI, ahnlich auch S. 226). Falls
der franzdsische Einfluss auf den deutschen
Burgenbau wirklich so verschwindend ist,
wie Piper annimmt, so ware schon die
Tatsache an sich bemerkenswert genug
undverdiente untersucht zu werden, dass,
i) Oesterreichieche Burgen, 4 Telle, Wien
1902—1905 bei Alfred Holder.
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wahrend im 12. und 13. Jb. franzosische
Sitten willig von der deutschen Ritter-
schaft angenommen wurden, wahrend Dich-
tung and bildende Kunst von Frankreich
ihre Impulse empfingen und die bdfiscbe
Sprache sich mit franzosischen Ausdrucken
durchsetzte, der Burgenbau von dieser
Flutwelle franzdsischer Eultur unberuhrt
blieb, abgeseben etwa von der Uebernabme
dekorativer Aeusserlichkeiten.
Die Anordnung des Stoffes ist bis auf
Um8tellangen und Zusammenfassungen ei-
niger Kapitel die alte geblieben: Nach
einem allgemeinen Kapitel wird in Kap.
2 — 5 der Ursprung und die tecbniscbe
Entwicklung unseres Burgenbaues behan-
delt, vom 6. — 14. Kap. die Wehrbauten,
vom 15. — 19. die Wohnbauten und andere
nicht znr Befestigung gehorende Anlagen
der Burgen, die Kap. 20 — 22 bringen be-
sondere Burggattungen wie Wasser- und
Hohlenburgen und Burggruppen, Kap. 23
Gesamtanlage und geschicbtlicbe Entwick-
lung. Neu hinzugekommen ist als Schluss-
kapitel: Umbau, Verfall, Erhaltung und
Wiederherstellung.
Zu wesent lichen Aenderungen der Er-
gebnisse seiner Untersucbungen bat aucb
das neu berbeigescbaffte Material Piper
nicht veranlasst. Es ist sein Verdienst,
die Haltlosigkeit der meisten bis dabin als
untruglicb geltenden Merkmale znr Datie-
rung der Burgen nachgewiesen zu haben.
War daher beim erstmaligen Erscbeinen
seines Buches die Hervorkehrung dieses
negativen Standpunktes gegenuber den bis-
ber verbreiteten Anschauungen erklarlich,
so ware bei der nenen Auflage eine starkere
Betonung der tatsacblich vorhandenen,
wenn aucb meist nicbt untruglichen Kri-
terien an den S tell en, wo die Ergebnisse
zusammengefasst werden, angezeigt ge-
wesen.
Es gilt das zunachst von der Unter-
scheidung romischen und mittelalterlichen
Mauerwerks. Wenn nicht gewichtige Griinde
dagegen sprechen, wird man immer (abge-
sehen vielleicht von den 8 el ten en Fallen
karolingischer Wiederbelebung der ro-
mischen Technik) eine Mauer aus diinnen
Plattenziegeln mit hohen Mortelfugen fur
romisch halten. Die Beispiele, die Piper
anfuhrt fur mittelalterlicbes Yorkommen
des romischen regelm&ssigen Kleinschicht-
mauerwerks ohne Ziegeldurchschuss, wie
am Amphitheater in Trier9) und den
Tiirmen der romischen Stadtmauer in
Koln, 8tnd doch gewiss nur seltene Aus-
nahmen. Auch der zyklopische Mauer-
verband ist bei unseren Burgen „nur sehr
ausnahmsweise zur Anwendung gekommen"
(S. 89) u. a. m.
Unsicherer sind die Unterscheidungs-
merkmale fur die Entwicklung der Mauer-
technik im Mittelalter. Es ist gewiss nicht
zu vorsichtig, wenn Piper meint (S. 138) :
„Nur etwa fur einen eng begrenzten Be-
zirk kdnnte aus einer gentigenden Anzahl
von Bauten, deren Zeit ganz sicher be-
kannt ist, eine solche drtliche Geschichte
der Mauertechnik hergeleitet werden. u
Etwas gunstiger liegen die Verhaltnisse
beim Kirchenbau, aber auch hier fehlen
noch eingehende Untersucbungen ; der be-
treffende von Piper gleichsam als Ersatz
herangezogene Abschnitt bei Otte (Kirchl.
Kunstarchdologie I, S. 42) ist doch nur
sehr allgemeiner und z. T. unzutreffender
Art8). Fur das Gebiet des norddeutschen
Backsteinbaues ist von Stiehl ein Entwick-
lungsgang der Technik, wenigstens von
der romanischen zur gotischen Periode,
festgestellt4).
Bei der im Uebrigen durchaus berech-
tigten analytischen Methode des Buches
ist es schwer, sich einen Ueberblick Qber
das Ganze zu verschaffen. Man erwartet
daher in dem 23. Kapitel, das die „ge-
schichtliche Entwicklung" verspricbt, eine
zusammenfassende Darstellung, bei welcher
das fur die Ghronologie in Frage kom-
*) Die „bekannte Abbildang" des Trierer
Amphitheaters (bei Schmidt, Rom. Baudenkm.
in Trier und Umgebung II Taf. 5) ist nicht,
wie Piper (S. 82) wohl durch Schmidts Angabe
verleitet meint, gleichzeitig mit dem J. 1211 —
der Ueberweisnng der Rninen an das Kloster
Himmerod — , sondern eine grobe Falschnng aus
dem Anfg. d. 19. Jh. (s. Wd. Z. X S. 219).
3) Der Popponische Erweiternngsban des
Trierer Doms ist iibrigens nicht, wie Piper
S. 128 schreibt, ain ganz ahnlicher Weise" wie
der Frankentnrm daselbst ansgefnhrt, sondern
in viel roherer Technik.
«) Stiehl, der Backsteinban der romanischen
Zelt, Leipzig 1898.
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mende Material der voraufgehenden Ab-
schnitte verwertet wird, und ist etwas
enttauscht, statt dessen nur auf einige der
betr. Seiten verwiesen and mit einigen
allgemeinen Satzen und einigen Beispielen
fur den Entwicklungsgang abgefunden zu
werden.
Dem vorsichtigen kritischen Geist, der
die ganze Arbeit auszeichnet, entspricht
es, wenn Piper es an dieser Stelle (S. 549) ver-
schmaht, die Bauzeit der Burgen — „von den
seltenen Fallen einer ausgepragten Ornamen-
tik abgesehen" — genauer zu bestimmen
al8 nach den 3 Perioden: 1) von ersten
Vorkommen gemauerter Burgen bis zu
den Folgen der Einfuhrung der Armbrust
(um 1200), 2) von da bis zu den Folgen
der Einfuhrung der Feuerwaffen, Beit etwa
1450, 3) bis zum Ende der eigentlichen
Burgenzeit (Mitte 16. Jh.).
Eine bedeutende Bereicherung gegen
die altere Auflage hat vor allem das 16.
Eap. (Bauliche Einzelheiten, besonders des
Palas) erfahren. Mit dem neu hinzuge-
kommenen Schlusskapitel (Umbau, Verfall,
Erhaltung und Wiederherstellung) tragt
Piper dem Interesse, das diese Fragen im
Laufe der letzten Jahro erregt haben,
Rechnung. Den Grundsatz : erhalten, nicht
wiederherstellen, will Piper ganz besonders
fur unsere Burgruinen gelten lassen, da wir
in der Kegel bei der Mannigfaltigkeit der
moglichen Losungen nvon dem, was da im
Einzelfalle gewesen ist, nur hochst unzu-
langliche Kenntnis haben kdnnen." Bekannt
ist jaPipers leider erfolgloser Kampf gegen
die in Ausfuhnmg begriffene „Wiederher-
st el lung" der Hohkonigsburg, auf die er
auch hier zu sprechen kommt ; man wird es
ihm gern zu gute halten, wenn seine Aus-
fuhriiDgen bei dieser Gelegenheit einen
gereizten Ton annehmen. Es ist jedoch
einseitig, wenn er (S. 571) fur die Besei-
tigung der Teile auf unseren Burgen ein-
tritt, die nicht mehr der eigentlichen
Burgenzeit entsprechen. Ob der Abbruch
solcher Teile (also An- und Umbauten des
17. und 18. Jh.) berechtigt ist, kann nur
im einzelnen Falle entschieden werden,
wobei nicht puristische Erwagungen son-
dern solche astbetischer Art den Ausschlag
geben sollten.
Wesentlich verbessert ist auch der
schwachste Teil der alten Auflage, das
Abbildung8material. Es gilt dies nament-
lich von den Grundrissen, die zum grossen
Teil auf neuen Aufnahmen beruhen. Immer-
hin mochte man grade in dieser Rich tun g
noch eine weitere Vervollstandigung wun-
schen. Verschiedene interessante Abbil-
dungen der alten Auflage sind auch leider
! nicht in die neue ubernommen. Es hatte
sich auch verlohnt, dem Kapitel 19. (Ka-
pelle) eine Yermehrung der Abbildungen
zukommen zu lassen. Wenn auch eine
Berucksichtigung der Einzelheiten der Burg-
kapellen mehr auf dem Gebiet der kirch-
lichen Kunstgeschichte liegt,6) so erwartet
man doch auch in einer Burgen -
kunde zur Erlauterung der zahlreichen
Abwandlungen burglicher Kapellenanlagen,
auf die Piper im Text hinweist, mehr
als 6 Illustrationen, von denen 3 die Burg-
kapelle in Eger darstellen und die ub-
rigen 3 Kapellenerker, darunter einen,
der, wie Piper nachweist. irrtumlich als
solcher angesehen wird. Sehr zu begrussen
ware es, wenn Pipers Wunsch, ein Bilder-
werk des Burgbauwesens veroffentlicben
zu kdnnen, zur Ausfuhrung gelangte. Dann
ware auch Gelegenheit, die alteren Ab-
bildungen von Burgen in reichlicherem
Masse beranzuziehen, als es hier geschehen
ist und vielleicht mit Rucksicht auf den
Umfang und die Eosten des Buches auch
nur geschehen konnte.
Das gleichfalls umgearbeitete und ver-
vollstandigte, den II. Teil des Werkes
bildende Burgenlexikon dient zugleich als
Register des I. Teiles. Auch jetzt noch
weist das Lexikon — wenigstens was die
Rheinprovinz betrifft — manche Lucken
auf. Yon unbedeutenden Ruinen abgesehen
seien hier genannt die Burgen in Munster-
eifel, Laurenzberg und die des burgen-
reichen Kreises Euskirchen, wie Gross-
Vernich, Irnich, Eonradsheim, Veynau,
Zievel, Zulpich, letztere neben dem Kem-
pener Schloss „die besterhaltene der kur-
*) Piper wird seine Meinong (S. 487 Anm. l),
die Einzelheiten warden „nnr den Baakiinstler .
als solchen interessieren", doch wohl nicht aof-
recht erhalten wollen, obwohl er sie Ton der
alten in die neue Auflage iibernomraen bat.
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— 190 —
kolnischen Burgen des 14. Jh.ue) Nur
Lechenich und Satzvey finden sich aus
diesem Kreis aucb in Pipers Burgenlexikon.
Bei haufig im I. Teil genannten Burgen
ware eine sacbliche Differenzierang der
Seiteaverweise, namentlich mit Angabe der
Stellen, wo die betr. Lageplane zu finden
sind, erwunscbt. So sind bei Trifels 21,
bei der Wartburg 24, bei der Hohkonigs-
burg 41 Stellen nnterschiedslos aufgefiihrt.
Aufiallenderweise fehlen geschicbtlicbe An-
gaben grade bei den wicbtigen Burgen
Bromserburg, Earlstein b. Prag, der fran-
kischen Salzburg und der Wartburg. Fur
eine eventuelle 3. Auflage wiirde sicb aucb
die Beigabe einer Burgenkarte des deut-
scben Spracbgebietes empfeblen.
Bleibensomit noch immer — wie es
bei der Reichhaltigkeit des Stoffes nicht
anders moglich ist — manche Wunsche
zu erfullen, so verdient es dock unein-
geschrankte Anerkennung, dass der Ver-
fasser die munevolle Umarbeitung seines
griindlichen Werkes nicht gescheut hat,
um ihm den Rang „eines tunlichst voll-
standigen und zuverlassigen Handbuchs
der Burgenkunde" zu wahren.
Eoln. Dr. ing. H. Rahtgens.
58. Georges Esplnee et Henri Pironne, Rocuell de dooe-
meets rolatlfe a 1'hUtolro de I'iedurtrie dra-
piere en Flandre. Premiere partie: Des
orlgines a l'epoqne bourgaignonne. Tome
premier: Aire-sur-Ia Lys — Courtrai. (Her-
ausgeg. v. cL Academie royale des sciences,
des lettre set des beaux -arts de Belgique.
Brussel, Kiessling & Co., Nachf.P.Imbreghts
1906. 696 S.)
Die Herausgeberin und die Bearbeiter
haben sich mit der Publikation dieses
monumentalen Quellenwerkes zur Ge-
schichte der flandrischen Tuchindustrie
ein grosses Verdienst erworben und
zwar nicht nur um die wirtschaftlicbe
Forschung fur ihr eigenes Land, sondern
auch fur einen bedeutenden Teil des eu-
ropaischen Kulturgebietes.
Der hier zunachst vorliegende 1. Band
enthalt die Quellen von 14 Orten, die
alphabetisch geordnet sind, fur die Zeit
von 1177—1420. Diese zeitliche Begren-
zung erschien aus editionstechnischen und
«) Knnstdenkm. d. Rbeinprov. Kreis Ens-
birch en S. 225.
aus inneren, entwicklungsgeschichtlichen
Grunden geboten : Far die Zeit nach 1400
hauft sich das Quellenmaterial zu dem hier
in Frage kommenden Stoff derart, dass
andere Fublikationsmethoden notig werden,
und dann setzt um diese Zeit die englische
Konkurrenz kraftiger ein und verursacht
den Niedergang der flandrischen Industrie.
Die Sammlung lasst ausser acht die poli-
tischen Bewegungen der Weber und der
Walker, sie beschrankt sich auch streng
auf den ihr durch den Titel vorgeschrie-
benen Umfang. Sie befasst sich also nur
mit der Wollindustrie in ihren verschie-
denen Zweigen und Organisationsformen.
Sie beriicksichtigt daher aucb nicht den
Handel, sondern sie verlasst das Gut
Tuch in dem Augenblick, wo es in der Halle
ankommt, „et devient une marchandise."
Die einzelnen Abscbnitte, die durch
die Zahl der Orte bedingt werden, weisen
besondere Einleitungen auf. Die dann
folgenden Stucke, die aus zahlreicben
Arcbiven Nordfrankreichs, Belgiens und
Hollands stammen, sind meist in eztenso
mueterbaft wiedergegeben und chronolo-
gisch geordnet.
Koln. Dr. B. Kuske.
Es sei auch an dieser Stelle auf die kurz*5gt
lich erschienene Biographic des im Jahre
1899 verstorbenen Macens der rheinischen
Ge8chicbtsforschung verwiesen, dem auch
unsere Zeitschrift vieles zu danken hat:
Gastav von Mevissen, ein rheinisches
Lebensbild 1815 — 1899, von Joseph
Hansen. Zwei Bande, mit drei Portrats
(Berlin, Georg Reimer, 1906). Die Bio-
grapbie behandelt zugleich die politische
und wirtBchaftliche Geschichte der Rhein-
lande wahrend des 19. Jahrhunderts.
Queilen und Studien zur Verfassungsge- 60.
schichte des Deutschen Reich es in Mittelalter
und Neuzeit gibt Earl Zeumer heraus.
(Weimar, Herm. Bohlaus Nachf., 1906).
Der erste Band, bestehend aus vier selb-
standigen He ft en, liegt seit einiger Zeit
vor. Er enthalt: 1. Karl Rauch, Trak-
tat Qber den Reichstag im 16. Jahrh. Eine
officiose Darstellung aus der Kurmain-
zischen Kanzlei. Vm. u. 122 S. — 2.
Mario Krammer, Wahl u. Einsetznng
des Deutschen Kdnigs im Verbaltnis zu
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einander. XIV u.112 8. — 3. Wilh. Kisky,
Die Domkapitel der geistlichen Kurfursten
in ihrer personlichen Zusammensetzung im
14. u. 15. Jahrh. Gekr&nte Preisschrift
X u. 197 S. — 4. Herm. Rudorff, Zur
Erklarung des Wormser Konkordats. VIII
u. 66 S.
In den Rah men dieser Zeitschrift fftllt
nur die Arbeit von Kisky. K. untersucht
die Standesverhaltnisse der Domherren
von Koln, Mainz und Trier. Nach dem
Vorgange von A. Schulte (vgl. neuerdings
Westd. Zs. XXV (1906) S. 178 ff.) zeigt
er, dass mit der alten Phrase, dass einige
Stifter adelig andere nicht adelig (also
auch Biirgerlichen zuganglich) waren, der
Wissenschaft nicht gedient ist, da gerade
innerhalb des Adels zwei Klassen scharf
sich schieden : einerseits die Freien, (Frei-
herren, Grafen, Fursten), andererseits die
Unfreien, Ministerialen (S. 4). Die Grund-
lage fur seine Untersucbung schaffte K.
sich durch Aufstellung von ausfubrlichen
Domherrenlisten, die zumeist auf Urkunden
— auch ungedruckten — beruhen. Die
Ergebnisse sind: Das Kftlner Domkapitel
nimmt nur Mitglieder des hohen Adels auf,
solche des niederen Adels (Ministerialen)
sind ausgeschlossen ; das Kapitel zeigt
ferner die Tendenz, seine Kreise immer
enger zu ziehen; die Freiherren verschwin-
den mehr und mebr, urn Grafen und Fursten
Platz zu machen (Domgrafen!). Die Folge
davon war, dass die in der Erzdiocese an-
sassigen Geschlechter, die den bohen An-
fordernngen genfigten, nicht ausreichten,
um die genugende Anzabl Domherren zu
stellen. Das Rekrutierungsgebiet greift
daher tlber ein ausserordentlich weites
landschaftlicbes Gebiet binaus. (S. 22).
Die strenge Auslese in Verbindung mit
der Art und Weise der Besetzung der
Kapitelsstellen (S. 14) bewirkte, dass nur
eine verhaltnismassig kleine Zahl von Fa-
milien ins Kapitel gelangte, dass diese sich
aber auch fur alle Zeiten darin hielten. —
Die Domkapitel von Mainz und Trier da-
gegen nehmen ihre Mitglieder aus alien
Adelsklassen ; auch burgerlicbe Domherren
sind nicht so selten wie in Koln. (S. 103,
156). Bei Mainz iiberwiegen die Ministeria-
len durchaus. — Da die Erzbischfife mei-
- 192 —
stens, in Koln sogar stets, aus dem Dom-
kapitel hervorgehen, so spiegeln sie die
Standesverhaltnisse der Domherren wieder.
In Koln z. B. begegnen unter 45 Erz-
bischdfen kein einziger Ministeriale und nur
sieben Freiherren; alle ubrigen sind graf-
licher und furstlicher Herkunft. (S. 8). —
K. berichtet dann noch nber statutarische
u. a. Be8timmungen betr. die Standesver-
haltnisse, uber Ahnenproben (S. 13), uber
die Besetzung der Kanonikate (S. 14; die
Kapitel waren vftllig im Besitz des Selbst-
erganzungsrechtes ; jeder Kapitular batte
das Recht, neue Mitglieder zu ernennen.
Eingriflfe konnten vorkommen von sedten
des Papstes durch Provisionen, von seiten
des Konigs bezw. Kaisers durch das Recht
der ersten Bitten uber Priesterprabenden
(die namentlich in Koln bemerkenswert
sind), u. a. — Die Darlegungen Kiskys, die
durchweg auf sehr sorgfaltiger und muhe-
voller Einzeluntersuchung beruhen und von
sehr willkommenen chronologischen Listen
der Domherren der drei Stifte begleitet
sind, bilden einen wertvollen Beitrag nicht
nur zur kirchltchen Verfassungsgescnichte
der Rheinlande, sondern auch zor allge-
meinen deutschen Standesgeschichte.
Bibliotheca historica m— V.
Alljemeine Geschlchtc
Nlttelolter und Heuzelt.
Antiquar. Verzeichnis No. 287—289
von Ernst Carleliaeh in Heidelberg.
Zusendung gratis und frank o.
Verlagsbnchbandlang von Jac. Lintz in Trier.
Der Dom zu Trier
in seinen drei Hauptperioden :
der Romischen, der Frfinkieehen,
der Romanischen,
beschrieben und durch 26 Tafeln erlautert
von
Dr. J. N. ven Wilmowsky.
Herabgesetzter Preis 30 Mark.
Alte Strassen in Hesseii.
Von Friedrich Kofler.
Mit einer Tafel. Preis 1 Mk. 20 Pfg
Jacob Lints, VerUsfgbucbhandlung und Bnohdmoksrsi in Trier.
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